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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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17. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 26. März 2014

 

 


Stenographisches Protokoll

17. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                   Mittwoch, 26. März 2014

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 26. März 2014: 9.05 – 23.12 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine  Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karls­böck, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende zahnärztliche Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes

4. Punkt: Bericht über den Antrag 171/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsbehelfe“

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bun­desgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psycho­therapiegesetz, das EWR-Psychologengesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinische Assistenz­berufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitäter­gesetz, das Zahnärztegesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (EU-Patientenmobilitätsgesetz – EU-PMG)

6. Punkt: Bericht über den Antrag 86/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 2

7. Punkt: Bericht über den Antrag 104/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit

8. Punkt: Bericht über den Antrag 102/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzept „Gesundheit“

9. Punkt: Bericht über den Antrag 170/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Strukturen für Österreich – Zusammen­legung der Sozialversicherungsträger und umfassende Gesundheitsreform“

10. Punkt: Bericht über den Antrag 262/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Fleisch mittels AT-Stempel“

11. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/9

12. Punkt: Bericht über den Antrag 85/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hinrichtungen in Saudi-Arabien

13. Punkt: Bericht über den Antrag 108/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betreuung von Kinderhandelsopfern

14. Punkt: Bericht über den Antrag 151/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien

15. Punkt: Bericht über den Antrag 280/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien

16. Punkt: Bericht über den Antrag 237/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ahndung der Verbrechen gegen die Mensch­lichkeit in Nordkorea

17. Punkt: Bericht über den Antrag 278/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine lebenslangen Haftstrafen für unter 18-Jährige in den USA

18. Punkt: Bericht über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (Absetzung dieses Tagesordnungspunktes siehe bitte S. 68)

19. Punkt: Bericht über den Antrag 147/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wolf­gang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

20. Punkt: Bericht über den Antrag 67/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ORF: Parteipolitik raus, echte Unabhängigkeit rein

21. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 3

23. Punkt: Bericht über den Antrag 75/A der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Artikel 142 Abs. 2 lit. b B-VG gegen die Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter

*****

Inhalt

Nationalrat

Angelobung des Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter ........................................ 23

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 23

Ordnungsrufe ......................................................................................................  168, 175

Geschäftsbehandlung

Einwendungen der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung ....................................................... 23

Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................... 46

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 46

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 48

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ..... 49

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 51

Martina Schenk ....................................................................................................... ..... 52

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 54

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ..... 56

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ..... 57

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ..... 58

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ..... 60

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 61

Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 63

Bernhard Themessl ..................................................................................................... 64

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 66

Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................. 67

Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolle­ginnen und Kollegen, gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung den 18. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (72 d.B.), von der Tagesordnung abzusetzen – Annahme .................................................................................................................  67, 68

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wortung 163/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung .................................................................................................... 70

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 202


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 4

Redner/Rednerinnen:

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 202

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ................................................... ... 204

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 207

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 209

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 210

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 212

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 213

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 70

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 111

Unterbrechung der Sitzung ...............................................................................  112, 162

Antrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/9 (III-11/76 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäfts­ord­nung an den Rechnungshofausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................................................  234, 234

Antrag der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/9 (III-11/76 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäfts­ordnung an den Rechnungshofausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................................................  234, 234

Antrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 147/A der Abgeord­neten Dr. Josef Cap, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (73 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Verfassungsausschuss rückzu­verweisen – Ablehnung ..............................................................................................................................  273, 273

Aktuelle Stunde (5.)

Thema: „TTIP: Fakten auf den Tisch. Stopp dem Aushöhlen von Umwelt- und Sozialstandards durch ein europäisch-amerikanisches Freihandels­abkommen.“ ..................................... 24

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 24

Bundeskanzler Werner Faymann ......................................................................... ..... 27

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ..... 29

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ..... 30

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ..... 32

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 34

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 35

Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar ............................................................................. ..... 37

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 38

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ..... 39

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 41

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ..... 42

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 43

Mag. Christoph Vavrik ........................................................................................... ..... 45

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................  68, 114, 114


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 5

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Finanzen betreffend „Strukturreform der Länder – dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Konsolidierung zum Schutz der Steuer­zahlerInnen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen“ (1120/J)                   131

Begründung: Mag. Gerald Loacker ............................................................................ 146

Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ..................................................................... 150

Debatte:

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ... 155

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 156

Dietmar Keck (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 158

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 158

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 161

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 162

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 165

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ... 168

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 173

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 175

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 177

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 179

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 181

Mag., MES Beate Meinl-Reisinger ........................................................................ ... 182

August Wöginger .................................................................................................... ... 185

Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ... 188

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 189

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 194

Bernhard Themessl ................................................................................................... 195

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 196

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 198

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 200

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines zeitgemäßen Banken-Insolvenz- bezie­hungs­weise ‑sanierungsrechts – Ablehnung            171, 201

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften – Ablehnung .....................................  172, 201

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erlass einer Verordnung gemäß § 16 Abs. 1 F-VG – Ablehnung ...................................  173, 201

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einberufung eines Föderalismuskonvents – Ablehnung ....................  184, 202

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors“ – Ablehnung ........................  191, 202

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“ – Ablehnung  192, 202


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 6

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (43 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (82 d.B.) .......................................................................................................................... 70

2. Punkt: Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz geändert wird (83 d.B.) .......................... 70

3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende zahnärztliche Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes (84 d.B.) ......................................................................................... 70

4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 171/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anerken­nung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsbehelfe“ (85 d.B.) .................................................................................... 70

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ..... 71

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 73

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 74

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 79

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ..... 80

Dietmar Keck ........................................................................................................... ..... 81

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 82

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ..... 84

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ..... 85

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 86

Michael Ehmann ..................................................................................................... ..... 89

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 90

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ..... 91

Mag. Helene Jarmer ............................................................................................... ..... 92

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ..... 92

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Fachzahnarztes für Kieferorthopädie – Ablehnung ....................  76, 93

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließen der großen Versorgungslücken im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit – Ablehnung          77, 93

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Helene Jarmer, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Zutritt für Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen – Annahme (E 9) ........................................................................................................  89, 94

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 82 und 83 d.B. ............................................... 93

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 84 und 85 d.B. .................................... 94


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 7

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (33 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Musik­therapiegesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychologengesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Kardiotechniker­gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (EU-Patientenmobilitäts­gesetz – EU-PMG) (77 d.B.) .......................................................................................... 94

6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 86/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetz­liche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen (78 d.B.) ............................................................................................... 94

7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 104/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit (79 d.B.) .................. 94

8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 102/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzept „Gesundheit“ (80 d.B.) ........ 95

9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 170/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Strukturen für Österreich – Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und umfassende Gesundheitsreform“ (81 d.B.) ................. 95

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 95

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ..... 96

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 98

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 101

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 102

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 103

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 104

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 106

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 107

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 108

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 108

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 109

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 110

Annahme des Gesetzentwurfes in 77 d.B. (namentliche Abstimmung) ...................... 111

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 78, 79, 80 und 81 d.B. ........................... 114

Zuweisung des Antrages 86/A(E) an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............ 114

Zuweisung des Antrages 104/A(E) an den Ausschuss für Arbeit und Soziales .......... 114


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 8

10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 262/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kenn­zeichnung von Fleisch mittels AT-Stempel“ (86 d.B.) ............................................................................................................................. 114

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ..................................................................................................  115, 121

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 116

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 117

Johann Höfinger ................................................................................................  118, 122

Leopold Steinbichler .........................................................................................  119, 123

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................... 123

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 86 d.B. ....................................................... 124

11. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungs­hofes, Reihe Bund 2012/9 (III-11/76 d.B.) .......................................................................................... 124

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 124

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 126

Mag. Gernot Darmann (tatsächliche Berichtigung) ................................................... 128

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 128

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 130

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ... 214

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 216

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 219

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 221

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 223

Johann Singer ......................................................................................................... ... 225

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 226

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 228

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................ ... 230

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 232

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Ver­trauens gegenüber dem Bundeskanzler gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung ................................................  225, 235

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Ver­trauens gegenüber dem Bundesminister für Finanzen gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung .....................  225, 235

Kenntnisnahme des Berichtes III-11 d.B. ..................................................................... 234

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 85/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hinrichtungen in Saudi-Arabien (47 d.B.)               ............................................................................................................................. 235

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 108/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betreuung von Kinderhandelsopfern (48 d.B.)    ............................................................................................................................. 235

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 151/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 9

betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien (49 d.B.) ...................................................................................................... 235

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 280/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der deutsch­sprachigen Minderheit in Slowenien (54 d.B.) ................................................. 235

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 237/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ahndung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nordkorea (55 d.B.) ...................................................................................................... 236

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 278/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine lebenslangen Haft­strafen für unter 18-Jährige in den USA (56 d.B.) .................................................. 236

Redner/Rednerinnen:

Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ... 236

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 237

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ... 238

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 239

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ... 240

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 242

Josef A. Riemer (tatsächliche Berichtigung) .............................................................. 244

Mag. Christoph Vavrik ........................................................................................... ... 244

Petra Bayr, MA ........................................................................................................ ... 247

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................................................. ... 247

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 248

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 249

Bundesminister Sebastian Kurz ........................................................................... ... 251

Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 253

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 254

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 255

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 256

Mag. Maximilian Unterrainer ................................................................................. ... 257

Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ... 257

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 47 d.B. hinsichtlich des Entschließungs­antrages 85/A(E)      ............................................................................................................................. 258

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 47 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Hinrichtungen in Saudi-Arabien (E 10) ......................................................................... 258

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 48 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Betreuung von Kinderhandelsopfern (E 11) ................................................................................... 259

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 49 d.B. ....................................................... 259

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 54 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien (E 12) ........................ 259

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 55 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Ahndung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nordkorea (E 13) ................................... 259


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 10

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 56 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend keine lebenslangen Haftstrafen für unter 18-Jährige in den USA (E 14) ............................... 259

18. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangs­gesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (72 d.B.) (Absetzung dieses Tagesordnungspunktes siehe bitte S. 68)

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 147/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (73 d.B.) ................................................................................................. 259

20. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 67/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ORF: Parteipolitik raus, echte Unabhängigkeit rein (74 d.B.)               ............................................................................................................................. 259

21. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird (75 d.B.) ........................... 260

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ... 260

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 261

Dieter Brosz, MSc .............................................................................................  263, 273

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 266

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ... 268

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 269

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 269

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Verbots der Bereitstellung sozialer Netz­werke durch den ORF – Ablehnung         272, 274

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 73 und 75 d.B. ............................................. 273

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 74 d.B. ....................................................... 274

22. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (44 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwer­ker­leistungen beschlossen wird (45 d.B.)                  275

Redner/Rednerinnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ... 275

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 276

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 277

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 278

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 278

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 280

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ... 281

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 282

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 283

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ............................................................................... ... 285

Michael Ehmann ..................................................................................................... ... 286


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 11

Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienst­leistungen – Ablehnung ..  284, 287

Annahme des Gesetzentwurfes in 45 d.B. .................................................................. 287

23. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 75/A der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Minister­anklage gemäß Artikel 142 Abs. 2 lit. b B-VG gegen die Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter (46 d.B.) .......................................... 287

Redner/Rednerinnen:

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 287

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 288

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 289

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 292

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 292

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 293

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes in 46 d.B. ................................................... 294

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 68

Petition betreffend „gegen Raucherabzocke und Trafikanten-Sterben“ (Ordnungs­nummer 11) (überreicht vom Abgeordneten Peter Wurm)

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 68

Bürgerinitiative betreffend „Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Hypo Alpe Adria“ (Ordnungsnummer 43)

Regierungsvorlage ...................................................................................................... 68

71: Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005, samt Schlussakte ein­schließlich der dieser beigefügten Erklärungen

Berichte ......................................................................................................................... 69

III-57: Bericht, Reihe Bund 2014/5; Rechnungshof

III-61: Zehnter Bericht gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2012 und 2013; BM f. Finanzen

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 69

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

Anträge der Abgeordneten

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­verfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (293/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 12

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht des Bundes­ministers für Justiz über die Fortschritte der Reformgruppe zum Strafgesetzbuch (294/A)(E)

Andreas Ottenschläger, Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (295/A)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Sicherheitslücken von RFID-Systemen“ (296/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Zustän­digkeiten des Rechnungshofes (297/A)(E)

Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen (298/A)(E)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vignette bei Wechsel­kennzeichen (299/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtenden Netzschalter bei elektrischen Geräten (300/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Altlasten­sanierungsgesetzes (301/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung des Berufes „Wundmanager“ als eigenständige Berufsgruppe innerhalb der Gesundheitsberufe (302/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung (303/A)(E)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, und das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948, BGBl. Nr. 144/1948) geändert werden (304/A)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlfreiheit für unsere Familien durch Sicherstellung einer ausreichenden Förderung der familieninternen Kinderbetreuung (305/A)(E)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäfts­ordnungsgesetz 1975) geändert wird (306/A)

Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückkauf der ehemaligen Bahnstrecke Hainfeld–Weissenbach an der Triesting durch die ÖBB (307/A)(E)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Sozialversiche­rungsbeiträge auf Trinkgelder!“ (308/A)(E)

MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Bagatellgrenze bei der steuerlichen Begünstigung für die Absetzbarkeit von Spenden an Vereine (309/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 13

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Bundesforste­gesetzes 1996 zur Normierung einer verpflichtenden Investitionsquote in den Bundes­ländern (310/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz im Jahre 2013“ (1063/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Öffentlichkeitsarbeit der Europäischen Union (1064/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schadenersatzklage gegen Demonstrationsveranstalter (1065/J)

Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG und nach dem Zugangskontrollgesetz im Jahr 2013“ (1066/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend weitere Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda (1067/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Verschiebung von Zuständigkeiten vom BMI zum BMEIA (1068/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Schadenersatzklage gegen Demon­strations­­veranstalter (1069/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verzugszinsen-Abzocke gemäß § 59 Abs. 1 ASVG (1070/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Interessenkonflikt im Europäischen Rechnungshof (1071/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Einkommen der Geschäftsführung der Hypo Alpe-Adria-Bank Inter­national AG (1072/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Einkommen der Geschäftsführung der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft (1073/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Einkommen der Geschäftsführung der KA Finanz AG (1074/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Einkommen der Kommunalkredit Austria AG (1075/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Auslöser von Pflanzenallergien (1076/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Finanzierung musiktherapeutischer Leistungen (1077/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 14

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Stand der Beschwerde- und Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Republik Österreich“ (1078/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Kindesmissbrauch (1079/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Justiz-Causa Battlogg gegen LKH Feldkirch (1080/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ermittlungen gegen linksextreme Gewalttäter bei den Demonstrationen gegen den Akademiker-Ball 2014 in der Hofburg (1081/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend das Strafverfahren von Hans-Peter Martin (1082/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend tatsächliche wirtschaftliche Kosten der sogenannten Ersparnis durch Bezirksgerichts-Zusammenlegungen (1083/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­vertei­digung und Sport betreffend die aktuelle Entwicklung im Bereich „Doping“ und den jüngsten Dopingskandal bei den Olympischen Spielen in Sotschi (1084/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Kasernenschließungen aufgrund der Sparmaßnahmen im Bundesland Salzburg (1085/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend die Ausgaben für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen mit Schwerpunkt Heeressport (1086/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Müllentsorgung auf Hoher See (1087/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Notfallzulassung von Cypermethrin (1088/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Öster­reichischen Bundesforste AG (1089/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Verbund Thermal Power GmbH (1090/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Rohöl-Aufsuchungs-AG (1091/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 15

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Verbund Sales GmbH (1092/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Verbund Trading AG (1093/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Austrian Power Grid AG (1094/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Verbund Hydro Power AG (1095/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Ver­bund AG (1096/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Einkommen der Autobahn- und Schnell­straßen FinanzierungsAG (1097/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Einkommen der Österreichischen Post AG (1098/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Einkommen der Österreichischen Bundes­bahnen-Holding AG (1099/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Einkommen der ÖBB-Infrastruktur AG (1100/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Einkommen der Railcargo Austria AG (1101/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Einkommen der ÖBB Produktion GmbH (1102/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Einkommen der ÖBB Immobilienmana-ge­ment GmbH (1103/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Crowdinvesting im Tourismus (1104/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend arabische und chinesische Touristen in Österreich (1105/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Wandel durch Annäherung und die Energieversorgungssicherheit Österreichs (1106/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend „Vorhaben und Erfordernisse im Bereich Sport“ (1107/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 16

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Handy am Steuer – Kontrollen Bundespolizei 2013 (1108/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Anwendung des Verbotsgesetzes und § 283 StGB (Verhetzung) (1109/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Handy am Steuer – Kontrollen Bundespolizei 2013 (1110/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: linke Gewalt vor der UPC-Arena (Graz) wird von Abgeordnetem Stein­hauser (Grüne) gutgeheißen (1111/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die budgetäre Lage der Bundestheater (1112/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Evaluierung der rechtlichen und kaufmännischen Verantwortung der Bundestheater-Holding im Burgtheater-Skandal (1113/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Einrichtung eines Generalsekretariats (1114/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Einrichtung eines Generalsekretariats (1115/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Finanzierung des Oberstufenrealgymnasiums Guntramsdorf (1116/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Haftungen des Bundes für Exportförderungen (1117/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sperren von Konten ukrainischer StaatsbürgerInnen bei öster­reichischen Banken (1118/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Sperren von Konten ukrainischer Staats­bürgerInnen bei österreichischen Banken (1119/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Strukturreform der Länder – dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Konsolidierung zum Schutz der SteuerzahlerInnen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen“ (1120/J)

Walter Bacher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Verkauf von Polizeidienststellen-Liegenschaften (1121/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend schwere technische Mängel bei Lastkraftwägen in Österreich (1122/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 2 im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz (1123/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 17

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Einhaltung des Zeitplans für den Bau des Sem­mering-Basistunnels (1124/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Risiken im Bereich der Öl- und Gasversorgung und ihre Folgen (1125/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Instrumentalisierung von Energieimporten (1126/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderung unternehmerischen Denkens an österreichi­schen Schulen (1127/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Pädagogische Hochschule Tirol (1128/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Export von Lebendtieren in die Volksrepublik China (1129/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Export von Lebendtieren in die Volksrepublik China (1130/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Export von Lebendtieren in die Volksrepublik China (1131/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die ersatzlose Streichung der Flugabgabe (1132/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Neuverhandlung von Landerechten und die Emirates Airlines (1133/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Neuverhandlung von Landerechten und die Emirates Airlines (1134/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Rettung eines Milliardenauf­trages der Voest (1135/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Joint Ventures mit österreichischer Beteiligung am russischen Energiesektor (1136/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend islamische Feiertage (1137/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Einsparungspotenziale für das BMBF (1138/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 18

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Stand der Umsetzung der Tierschutzanträge vom 19. Oktober 2011 (1139/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend hormonell wirksame Chemikalien in Kosmetikartikeln (1140/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kfz-Notrufsystem (1141/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kfz-Notrufsystem (1142/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Hinweis auf Verkehrsbehinderungen – Scha­deten Reisewarnungen dem Tourismus?“ (1143/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kfz-Notrufsystem (1144/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend die Jugendverschuldung in Österreich (1145/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verteilung finanzieller Mittel durch das Finanzausgleichsgesetz (1146/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steueraufkommen des Landes Steiermark (1147/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen und steuerliche Begünstigungen für Elektrofahrzeuge (1148/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Auswirkungen der Vignettenkontrollen auf dem Autobahnabschnitt der A 12 zwischen „Staatsgrenze bei Kufstein“ und „Ausfahrt Kufstein Süd“ (1149/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Bedrohungsszenarien für Pipelines in der Ukraine (1150/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend mangelnde Förderung von wissenschaftlichen Zeitschriften (1151/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen und steuerliche Begünstigungen für Elektrofahrzeuge (1152/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Verzugszinsen-Abzocke gemäß § 59 Abs. 1 ASVG (1153/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Anti-Gewalt-Training als Täterprogramm“ (1154/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 19

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Anti-Gewalt-Training als Täterprogramm“ (1155/J)

*****

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Interpellationsrecht der Abgeordneten zum Nationalrat (4/JPR)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend: linke Gewalt vor der UPC-Arena (Graz) wird von Abgeordnetem Stein­hauser (Grüne) gutgeheißen (5/JPR)

Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Verbund Thermal Power GmbH (1090/J) (Zu 1090/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Rohöl-Aufsuchungs-AG (1091/J) (Zu 1091/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Verbund Sales GmbH (1092/J) (Zu 1092/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Verbund Trading AG (1093/J) (Zu 1093/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Austrian Power Grid AG (1094/J) (Zu 1094/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Verbund Hydro Power AG (1095/J) (Zu 1095/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Einkommen der Ver­bund AG (1096/J) (Zu 1096/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (393/AB zu 518/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (394/AB zu 532/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (395/AB zu 563/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (396/AB zu 407/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (397/AB zu 531/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 20

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (398/AB zu 411/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (399/AB zu 416/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (400/AB zu 517/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (401/AB zu 632/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (402/AB zu 662/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (403/AB zu 873/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (404/AB zu 408/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (405/AB zu 415/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (406/AB zu 426/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (407/AB zu 429/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (408/AB zu 449/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (409/AB zu 409/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky Kolleginnen und Kollegen (410/AB zu 442/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (411/AB zu 419/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (412/AB zu 443/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (413/AB zu 444/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (414/AB zu 417/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (415/AB zu 410/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (416/AB zu 412/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 21

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Thomas Schellenbacher, Kolleginnen und Kollegen (417/AB zu 418/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (418/AB zu 420/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (419/AB zu 421/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (420/AB zu 422/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (421/AB zu 423/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (422/AB zu 424/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (423/AB zu 425/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (424/AB zu 428/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (425/AB zu 432/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolle­ginnen und Kollegen (426/AB zu 434/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (427/AB zu 435/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (428/AB zu 436/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (429/AB zu 437/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (430/AB zu 438/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (431/AB zu 439/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (432/AB zu 440/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (433/AB zu 441/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen (434/AB zu 446/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen (435/AB zu 447/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (436/AB zu 448/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 22

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (437/AB zu 450/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (438/AB zu 451/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (439/AB zu 414/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (440/AB zu 433/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (441/AB zu 445/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (442/AB zu 658/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3/ABPR zu 2/JPR)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 23

09.04.45 Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Das Amtliche Protokoll der 16. Sitzung vom 18. März 2014 ist in der Parlaments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Strache, Dr. Nachbaur und Dr. Hübner.

09.05.38Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wie bereits in der 16. Sitzung bekannt gegeben, ist von der Bundeswahlbehörde die Mitteilung eingelangt, dass die Abgeordnete Mag. Laura Rudas auf ihr Mandat verzichtet hat. Herr Dr. Christoph Matznetter wurde an ihrer Stelle in den Nationalrat berufen.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird der Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben. – Bitte, Herr Schriftführer.

9.05.47

 


Schriftführer Harry Buchmayr: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


9.06.05

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich gelobe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße den Herrn Abgeordneten sehr herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

09.06.20*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Frau Klub­vorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.06.27

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Die grüne Fraktion erhebt Einwendungen gegen die Tagesordnung, und ich beantrage, dass eine Debatte darüber durchgeführt wird.

Wir möchten gerne den Tagesordnungspunkt 11 als ersten Tagesordnungspunkt des heutigen Tages behandelt wissen. Es handelt sich dabei, wie, so glaube ich, viele im Haus wissen, um einen sehr bedeutsamen Bericht des Rechnungshofes, in dem die gesamten Fragen der Bankenbeteiligungen der Republik Österreich geprüft und auch sehr kritisch beurteilt wurden.

Das ist, wie wir wissen, ein Thema, das im Moment in der Öffentlichkeit sehr heftig diskutiert wird, und wir hätten es für wert befunden, dass es heute auch als erster Punkt behandelt wird. Daher beantrage ich eine Debatte darüber. – Danke sehr.

9.07



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 24

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Sie haben die Einwendungen gehört. Ich trete den vorgebrachten Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.

In der gemäß § 50 der Geschäftsordnung stattfindenden gemeinsamen Debatte beschränke ich die Redezeit auf 5 Minuten und die Zahl der Rednerinnen und Redner auf drei pro Klub.

Debatte und Abstimmung über die Einwendungen werden nach Durchführung der Aktuellen Stunde abgehalten.

*****

Ich gebe bekannt, dass die Aktuelle Stunde von ORF 2 bis 10.20 Uhr live übertragen wird; ORF III wird die gesamte Sitzung in voller Länge übertragen.

09.07.51Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„TTIP: Fakten auf den Tisch. Stopp dem Aushöhlen von Umwelt- und Sozialstandards durch ein europäisch-amerikanisches Freihandelsabkommen.“

Als Erste zu Wort gelangt Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.08.13

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Einen schö­nen guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Heute trifft erstmals Barack Obama in Brüssel mit den Spitzen der Europäischen Union zusammen. Selbstverständlich wird das Hauptthema die Krim-Krise und die Frage des Umgangs mit Russland sein.

Aber ein anderer wichtiger Punkt, der heute in Brüssel ebenfalls besprochen wird, ist die Frage der Beschleunigung und auch der Intensivierung der Verhandlungen über das sogenannte Transatlantische Freihandelsabkommen. Es geht darum, dieses zu beschleunigen, zu intensivieren und auch Druck in Richtung Abschluss zu machen.

Wir haben das heute zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht, weil durch dieses Freihandelsabkommen in Summe 800 Millionen Menschen betroffen sind – nämlich Europäerinnen und Europäer, Amerikanerinnen und Amerikaner – und weil all diesen Menschen eine wesentliche Freiheit vorenthalten wird, nämlich die Freiheit zu wissen, was überhaupt verhandelt wird. Es wird ihnen ein wesentliches Recht vorenthalten, nämlich die Informationsfreiheit. (Beifall bei den Grünen.)

Auch die österreichische Bundesregierung macht bei diesem Freiheitsentzug, bei diesem Entzug des Rechts, zu wissen, was verhandelt wird, mit. Wir haben bis zum heutigen Tag kein einziges Dokument in Händen. Wir wissen nicht, was das Verhand­lungsmandat ist, und wir wissen auch nicht, was die Position der österreichischen Bundesregierung in all diesen Fragen ist. Es geht aber letztendlich um ganz ein­schneidende Veränderungen, von der Bundespolitik über die Landespolitik bis hinein in die kleinste Gemeinde Österreichs. Deswegen wollen wir heute einmal Licht ins Dunkel bringen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 25

Wir haben bereits vor 13 Tagen eine neue parlamentarische Möglichkeit genützt, nämlich die Dokumentenanfrage – das ist ein Recht aus dem Vertrag von Lissabon, das in dieser Form noch nicht angewandt wurde. Wir haben mittels dieses Rechts – und das ist ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht – die Bundesregierung aufgefordert, die Dokumente zu übermitteln. Das ist jetzt 13 Tage her. Die Frist endet übermorgen. Wir haben bis zum heutigen Tag kein einziges Blatt Papier erhalten.

Es würde mich schon interessieren, Herr Bundeskanzler, warum Sie bei dieser Ge­heim­haltungspolitik zu hundert Prozent mitmachen und diese Geheimniskrämerei, diesen Rechteentzug – Recht auf Information – von der EU-Kommission abwärts auch in Österreich mitvollziehen. Dazu möchte ich bitte heute eine Äußerung von Ihnen.

Die offizielle Begründung für diesen Geheimhaltungstango ist ja völlig absurd: Man möchte sich von der anderen Verhandlungsseite – sprich: von den Amerikanern – nicht in die Karten schauen lassen. Also spätestens nach der Abhöraffäre in der EU-Kommission und im Europaparlament, wo die Amerikaner über die NSA nachweislich zuhauf Daten, Informationen und Verhandlungspapiere der Europäer ausspioniert haben, ist dieses Argument wohl mehr als absurd! Es ist auch demokratiepolitisch höchst bedenklich, dass es keinerlei Transparenz in all diesen Fragen gibt. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Grund für diese Geheimhaltung wird wohl auch sein, dass man massiven Wider­stand befürchtet, und zwar von den Parlamenten – Widerstand gibt es im Übrigen bereits im Kongress der Vereinigten Staaten und im Abgeordnetenhaus –, nämlich dagegen, dass man nicht bereit ist, die tiefgreifenden Auswirkungen dieses Abkom­mens ernsthaft zu diskutieren: Was bedeutet das für unsere Ernährung, für unsere Lebensmittelproduktion, für unsere Sozialstandards, für unsere Kulturpolitik, für unser Rechtssystem und auch für unser Verständnis von direkter Demokratie?

Es geht schon lange nicht mehr darum, Handel mit Waren und Dienstleistungen zu liberalisieren, sondern es geht um ganz andere Fragen, und diese werden in Europa und in Amerika sehr unterschiedlich beantwortet. In Europa haben wir unsere Lehren aus diversen Lebensmittelskandalen gezogen. Wir erinnern uns, als Tierkadaver an Rinder verfüttert wurden und dann die BSE-Krise ausgebrochen ist. Wir haben unsere Lehren gezogen und verwenden Antibiotika nicht mehr in Tierfutter, weil dann Medi­kamente nachweislich unwirksam werden und Antibiotikaresistenzen auftauchen. Wir haben unsere Lehren gezogen und wollen nicht, dass ganz wenige Saatgutkonzerne ganz zentral über die gesamte Saatenvielfalt verfügen, so wie das in den USA mit Monsanto und Pioneer der Fall ist.

In Europa haben wir in allen Rechtsbereichen ein ganz wichtiges Prinzip eingeführt, nämlich das Vorsorgeprinzip, und das aus gutem Grund. Produkte dürfen nur dann auf den Markt und in die Hände von Menschen – ob das Kinder oder ältere Menschen sind –, wenn geprüft ist, dass sie nicht schädlich sind. In den USA ist das komplett anders. Da gilt das Risikoprinzip. Produkte dürfen erst dann vom Markt genommen werden, wenn das Risiko erwiesen ist. Da sage ich auch als Mutter von zwei Kindern: Mir sind strenge Chemikalienrichtlinien lieber, als im Nachhinein überprüfen zu müssen, ob das Material im Babyschnuller oder in der Babytrinkflasche giftig war oder ob dieses oder jenes Lebensmittel vielleicht eine Allergie ausgelöst hat. Ich stehe zu diesem Vorsorgeprinzip, und das wünsche ich mir von Ihnen auch, Herr Bundes­kanzler! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Weigerstorfer. Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Die Landwirtschaft hat in Österreich und in ganz Europa als Bestandteil unserer Kultur einen ganz anderen Stellenwert, als das in Amerika der Fall ist. Wir haben Betriebe, die nicht größer sind als die kleinsten in den USA. Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen


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nennen: Es gibt in ganz Europa keinen Betrieb, der mehr als 800 oder 1 000 Rinder hat. In den USA gibt es Betriebe mit bis zu 40 000 Rindern. In den USA haben sich die Schlachthöfe konzentriert, von 10 000 Betrieben auf mittlerweile 3 000. Die sind wie Städte organisiert. Der größte Schlachtkonzern in den USA schlachtet pro Woche 42 Millionen Hühner, 170 000 Rinder und 350 000 Schweine – pro Woche! Das nur, um einmal zu illustrieren, was für eine Industrialisierung in diesen Regionen statt­gefunden hat. Wir sind in Europa aus gutem Grund einen anderen Weg gegangen, nämlich mit kleinstrukturierter Landwirtschaft und mit dem Setzen auf Bio-Betriebe und auf Bio-Landwirtschaft. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Thema öffentliche Beschaffung: Wir haben in Österreich sehr darum gekämpft, dass es in den Kinderbetreuungseinrichtungen, in den Pflegeheimen, in den Betreu­ungsheimen für ältere Menschen Bio-Produkte gibt gesunde, regionale Bio-Produkte! (Zwischenruf des Abg. Rädler.) All das ist in Frage gestellt, wenn man das Thema ausschließlich kommerziellen Interessen unterwirft. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Sie finden das jetzt vielleicht ein bisschen lustig. Sie sollten das Thema aber etwas ernster nehmen, sage ich Ihnen ernsthaft! (Beifall bei den Grünen. Abg. Kogler: Sinnbildlich für die ÖVP: Der, der sich am wenigsten auskennt, schreit am meisten!)

Das Freihandelsabkommen reicht aber auch in andere Bereiche hinein, etwa in den Bereich Klimaschutzpolitik und Fracking. Wenn man sich ernsthaft mit Klimaschutz auseinandergesetzt hat, dann weiß man, dass Fracking ein vollkommen verfehlter Weg ist. In Europa ist Fracking in vielen Ländern verboten; auch die Einfuhr von Schiefergas ist nicht erlaubt. Jetzt frage ich mich, was das bedeutet, wenn das im Freihandels­abkommen auf einmal Thema ist. Ist das die Liquidierung unserer Klimapolitik?

Auch die Kulturpolitik ist eine sehr spannende Frage. Wie geht man mit unserer Film­vielfalt um? Wir haben Dutzende Sprachen in Europa. Jedes Land hat eigene Varia­tionen in der kulturellen Vielfalt in Film, Buch – die Buchpreisbindung! – oder Theater. All das ist nicht kommerzialisiert, all das wird öffentlich gefördert. Auch das steht alles auf der Verhandlungsagenda dieses Freihandelsabkommens.

Wasserprivatisierung durch die Hintertür: Glauben Sie, dass es ausgeschlossen ist, dass es auch in diesen Bereichen ein Verhandlungsmandat gibt? Unseren Infor­mationen nach gibt es ein Verhandlungsmandat über genau diese Dienstleistungen wie die Wasserversorgung, aber auch die Bildung. Wenn Sie anderer Meinung sind und wenn Sie sagen, das sind nur Befürchtungen, dann legen Sie einfach die Verhand­lungsdokumente auf den Tisch! Bis zum heutigen Tag haben Sie das nicht getan. Dann können wir ernsthaft weiterreden. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Loacker.)

Jetzt kommen wir zu einem ganz zentralen Punkt und zu einer ganz zentralen Verant­wortung – auch von Ihnen persönlich, Herr Bundeskanzler! Um all das durchzusetzen, um all diese Kommerzialisierungsinteressen für Konzerne durchzusetzen, gibt es in diesem Abkommen einen ganz zentralen Punkt, nämlich ein Sonderklagerecht, das abseits der regulären Gerichtsbarkeit, der ordentlichen Gerichtsbarkeit angesiedelt ist. Es geht da um Schiedsgerichte, bei denen Firmen direkt gegenüber Staaten Inves­titionsverluste einklagen können. Das ist in anderen Teilen dieser Welt auch schon sehr oft geschehen, meistens zum Nachteil der Bevölkerung und zum Vorteil eines Konzerns – außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit!

Jetzt haben Sie aber massiven Erklärungsbedarf. Es gab eine Aussprache mit einem amerikanischen Chefverhandler hier in diesem Haus. Wir haben eine Unterlage vom österreichischen Außenministerium erhalten, aus der hervorgeht, dass die österreichi­sche Position tatsächlich diese Schiedsgerichtsbarkeit außerhalb der regulären Gerichtsbarkeit unterstützt. (Abg. Kogler: Unglaublich!) Das heißt, ein intransparentes


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Verfahren ohne Öffentlichkeit, ohne Überprüfbarkeit, von spezialisierten Anwälten von Konzernen durchgeführt, parallel zu unserer ordentlichen Gerichtsbarkeit. Da haben Sie aus meiner Sicht massiven Erklärungsbedarf: Ist das tatsächlich die österreichi­sche Position?

In Deutschland sieht das Ihr Kollege Gabriel mittlerweile komplett anders. Er sieht diese Sondergerichtsbarkeit als den Punkt, an dem Deutschland aussteigen bezie­hungsweise ein Veto einlegen sollte. Meine Frage an Sie heute ist: Wo stehen Sie? Wo stehen Sie in dieser Frage? (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte Ihnen die Passage aus dieser Unterlage noch vorlesen, falls Sie sie nicht kennen:

„Solche Bestimmungen sind standardmäßig Teil von Investitionsschutzabkommen einschließlich jener, die von Österreich mit anderen Staaten abgeschlossen wurden. Dementsprechend steht Österreich solchen Bestimmungen auch im TTIP positiv gegenüber.“

Hiezu hätten wir gerne eine Auskunft, und ich verlange von Ihnen auch, Ihre Position zu ändern, sollte das tatsächlich die Position des Bundeskanzlers und nicht nur jene des Außenministers sein. (Beifall bei den Grünen.)

9.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer einleitenden Stellungnahme hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


9.18.44

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Sehr verehrte Damen und Herren! Wie Frau Klubvorsitzende Eva Glawischnig richtig ausgeführt hat, hat Europa auch aus meiner Sicht in sozialen, aber insbesondere auch in Umweltfragen höhere Standards – und in einigen Bereichen sogar deutlich bessere und deutlich höhere Standards – als die Vereinigten Staaten.

Österreich kann sich auch innerhalb der Europäischen Union, wenn es um die Frage der Lebensmittel, wenn es um die Frage der Gentechnik, wenn es um andere wesentliche Fragen der Umweltpolitik geht, zu Recht darauf berufen, dass wir nicht in allen, aber in sehr wesentlichen und sehr vielen Bereichen die besseren Standards haben. Wenn man also über Wettbewerb auf gemeinsamen Märkten diskutiert, dann drängt sich tatsächlich sofort die Frage auf, ob ein verstärkter gemeinsamer Markt ausreichend Schutz für das bietet, was für uns so wesentliche Regeln für diesen gemeinsamen Markt sind. Es geht also nicht darum, zu leugnen, dass es einen gemeinsamen Markt gibt – in der Europäischen Union von 500 Millionen Menschen und in den Vereinigten Staaten von Amerika von 300 Millionen, also von insgesamt 800 Millionen Menschen –, denn das hieße ja die jetzt schon existierende tägliche Realität zu leugnen, die Frage ist nur: Was bewirkt ein Handelsabkommen darüber hinaus und benötigt man es überhaupt? (Abg. Pirklhuber: Das ist es!) Es stellt sich die Frage des gemeinsamen Marktes und der gegenseitigen Beeinflussung einfach im Regal, im Supermarkt oder im Einrichtungshaus.

Der Handel von Waren und Gütern zwischen den Ländern der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten hat ein Ausmaß von 2 Milliarden € am Tag. Also es ist ja nicht so, dass wir jetzt darüber zu befinden hätten, ob es diesen gemeinsamen Markt gibt (Zwischenruf der Abg. Schatz), die Frage ist: Gibt es Vorteile eines Handels­abkommens – eines möglichen Handelsabkommens – bei den jetzt existierenden Bedingungen, bei den auch aus unserer Sicht strengen umweltpolitischen und diesen sonstigen strengen Auflagen, die wir Österreicher vertreten? Kann es im Bereich von


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Zulassungsverfahren und gegenseitigen Anerkennungen Verbesserungen für die europäische Wirtschaft geben?

Nun gibt es eine Reihe von Wirtschaftsfachleuten, die sagen: Ja, das kann in Öster­reich eine Zunahme von 800 000 Arbeitsplätzen in Bereichen bringen, die ... (Abg. Kogler: 800 000? – Zwischenruf der Abg. Schatz) ... 800 000 Arbeitsplätzen bringen – also nicht Millionen, sondern 800 000 Arbeitsplätze (Abg. Kogler: Das ist unmöglich!) –, in Bereichen bringen, die ausschließlich positiv zu bewerten sind. (Abg. Kogler: Das ist denkunmöglich! – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Schauen Sie: Wenn es die Möglichkeit gibt, bei einem gemeinsamen Markt, der existiert, im Zuge einer Diskussion eine Ausweitung von Handelsbeziehungen, die sinnvoll sind, vorzunehmen, dann werden wir Österreicher zustimmen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Pirklhuber und Steinhauser.)

Wenn wir der Meinung sind, dass ein Handelsabkommen – oder durch die Hintertür ein Investitionsschutzabkommen – diesen Namen nicht verdient, sondern dieses in Wirk­lichkeit ein Verschlechterungsabkommen für Umwelt- und Sozialstandards ist, dann werden wir dem nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Kogler: Bravo!)

Ich werde mein Bundeskanzleramt beauftragen, nochmals hinsichtlich der Vertrau­lichkeit von Unterlagen zu prüfen – ich selbst habe da gar keine Geheimnisse –, welche davon ich weitergeben darf. Ich verspreche Ihnen aber, ich werde mich nicht an der NSA orientieren, sondern an den Gesetzen, denen ich verpflichtet bin. Ich sage das deshalb, weil Frau Abgeordnete Glawischnig quasi gefragt hat, welche Rolle Vertraulichkeit und Datenschutz in Zeiten von NSA überhaupt noch spielen. – Ich orientiere mich da an unseren Gesetzen. (Zwischenruf der Abg. Schatz.)

Was ich aber verlange – eine Frage, wo ich mit Ihnen übereinstimme, wo ich eine hohe Übereinstimmung mit Ihnen sehe –, ist die Transparenz dieser Diskussion. Ich begrüße auch ausdrücklich, dass es eine Unterbrechung der Verhandlungen im Bereich des Investitionsschutzes gibt, um die öffentliche Diskussion mit Sozialpartnern, NGOs und Arbeitnehmervertretern zu führen. Diese Unterbrechung war wichtig, ist notwendig und soll Klarheit schaffen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Dies kann kein Geheimabkommen sein! Dem widerspricht schon der gesamte Ent­scheidungsprozess und vor allem dann natürlich auch der notwendige finale Prozess, bei dem die Parlamente und auch die Öffentlichkeit zu Recht selbstverständlich ganz offen und transparent zu informieren sind. Das unterstreiche und unterstütze ich und sehe das auch als eine Verbesserung zu der jetzigen Praxis, wobei ich sagen muss, dass die jetzige Unterbrechung zu einem sehr wichtigen Thema, wo durch die Hintertür einiges eingeführt zu werden droht, was wir nicht wollen, nämlich im Zusammenhang mit dem sogenannten Investitionsschutzabkommen, sehr wichtig ist.

Lassen Sie mich aber zum Investitionsschutzabkommen auch noch etwas sagen: Es sind auch österreichische Betriebe, die immer wieder Investitionsschutzabkommen, die es gibt, die mit anderen Ländern bereits existieren, als eine Sicherheit sehen, um die Investitionen, die sie tätigen, auch schützen zu können. (Abg. Pirklhuber: Ja, brauchen wir das in Europa? Es geht doch eher ...! – Abg. Kogler: Ein amerikanischer Fleischkonzern, der braucht ein bisschen Sicherheit!) Ich gehe davon aus, dass diese 60 Investitionsschutzabkommen, die es gibt, als Ursache hatten, sich dagegen wehren zu können, wenn jemand, wie das zum Beispiel derzeit in Ungarn auch immer wieder diskutiert wird, einfach mit einem Gesetz Investitionen anderer zunichte macht.

Das Investitionsschutzabkommen ist aber keinesfalls – und gegen einen derartigen Missbrauch des Inhalts und auch des eigentlichen Sinns und Zwecks eines Inves-


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titionsschutzabkommens werden wir uns zur Wehr setzen – eine versteckte Hintertür für eine Privatisierung von Wasser, für eine Verschlechterung des Umweltschutzes oder sozialer Bedingungen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Auf diese Hintertür ist genau zu achten! (Abg. Kogler: Genauso mutig wie beim Transit! Die Transitverhandlungen: sehr erfolgreich!)

Um gegenüber dem Hohen Haus auch hinsichtlich der Zeitvorgabe Respekt zu zeigen, kann ich Ihnen nur mehr eines sagen: Ich führe Diskussionen auf dem Boden unserer Standards, unserer umweltpolitischen und sozialen Standards. Mehr Markt, mehr Chancen für österreichische und europäische Unternehmen sind Ziele, die nicht im Widerspruch zu unseren sozialen und umweltpolitischen Vorgaben stehen dürfen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Moser und Kogler.)

9.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut Geschäftsordnung 5 Minuten nicht überschreiten darf.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


9.27.07

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sogenannte TTIP, das derzeit zwischen den USA und der EU verhandelt wird, ist nicht der erste Anlauf in Richtung eines Freihandelsabkommens – es hat ja schon vorherigen Anläufe gegeben, die allerdings am Widerstand der Parlamente und auch vor dem Hintergrund einer empörten Öffentlichkeit gescheitert sind.

Dieses Mal wollten es die Kommission beziehungsweise auch der Rat der Handels­ministerinnen und Handelsminister besonders geschickt und diskret angehen und keine vorzeitige Aufregung verursachen, aber angesichts der heftigen Diskussionen ist schon die Frage zu stellen, ob das die richtige Strategie war, ob hier nicht mehr Transparenz sozusagen mehr Licht ins Dunkel bringen würde und ob nicht die fast etwas übersteigerte Geheimniskrämerei die Bildung von Mythen, das Misstrauen stärkt und natürlich auch Ängste schürt.

Es ist genauestens zu prüfen, was dran ist an den Befürchtungen, dass das Abkom­men sämtliche Konsumentinnen-/Konsumentenschutzstandards, Arbeitnehmer-/Arbei­ter­nehmerinnenschutzstandards, Umweltschutzstandards und Sozialstandards über den Umweg USA aushebeln könnte – also Errungenschaften, die von uns und unseren Vorfahren und Vorfahrinnen hart erkämpft wurden und die für uns natürlich auch ein Erbe darstellen, das es zu erhalten und auch weiterzuentwickeln gilt. Deshalb müssen wir – und da bin ich dem Herrn Bundeskanzler für seine Klarstellung auch sehr dankbar – wirklich genauestens prüfen, ob in diesem Abkommen nicht Fallstricke ent­halten sind, Risken enthalten sind, Gefahren enthalten sind für die Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer, für die Konsumentinnen und Konsumenten, für die Umweltstan­dards und überhaupt für unsere gesamte Lebensqualität.

Es wird uns wahrlich nicht leicht gemacht, und auch deshalb bin ich froh, dass hier die Absicht besteht, mehr Transparenz von Österreich aus in das gesamte Verhandlungs­gefüge hineinzubringen. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Bis jetzt gibt es noch keine Transparenz! – Zwischenruf der Abg. Schatz.) Ich habe deshalb auch eine parla­mentarische Anfrage an den zuständigen Wirtschaftsminister Mitterlehner gestellt, der ja als zuständiger Ressortminister direkt in die Ratsverhandlungen eingebunden ist. In dieser Phase ist das eben noch nicht der Kanzler, und umso mehr ist es auch zu schätzen, dass sich der Bundeskanzler persönlich diesen Fragen stellt, weil es ja


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derzeit sozusagen noch nicht auf seiner Ebene gelandet ist. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Ich werde Ihnen aber auch die Antworten des Wirtschaftsministers hier darlegen.

Der Wirtschaftsminister – unterstützt auch durch eine Studie – geht davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt in Österreich um 1,7 Prozent steigen könnte; um 1 Prozent höhere Löhne könnten die Folge sein. Das würde auch einen Anstieg der Beschäf­tigung um 0,5 Prozent, das sind rund 20 000 Arbeitsplätze, in Österreich mit sich bringen. – Also das ist eine sehr optimistische Schätzung (Abg. Glawischnig-Piesczek: Sehr optimistisch!), und dabei geht der Wirtschaftsminister eben davon aus, dass Österreich überproportional vom Abkommen profitieren könnte.

Ich möchte diese Zahl einmal nur so im Raum stehen lassen, weil ich das von hier aus gar nicht verifizieren oder auch nicht widerlegen kann, aber bei all den Chancen, die es möglicherweise – ich sage das wirklich sehr hypothetisch – geben könnte, müssen folgende Punkte für mich jedenfalls ausgeschlossen werden: Soziale und ökologische Ziele dürfen den wirtschaftlichen keinesfalls untergeordnet werden. (Abg. Kickl: So funktioniert aber die gesamte EU!) Das höhere Niveau der Arbeitsbedingungen, der Standards im KonsumentInnenschutz, im Umweltschutz darf nicht unter dem Titel sogenannter nichttarifärer Handelshemmnisse oder was auch immer untergraben werden. – Also das muss jedenfalls sichergestellt werden. Wir wollen in Österreich ganz sicher keine Chlorhühner, keine Hormonschnitzel und keinen Genmais! (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Da müssen alle Zweifel restlos beseitigt werden! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Das Recht der Staaten auf politische Gestaltung der Lebensverhältnisse nach den Grundsätzen der Demokratie und Subsidiarität (Präsidentin Prammer gibt das Glocken­zeichen), all das muss selbstverständlich gewahrt bleiben. Lohndumping muss selbstverständlich ausgeschlossen werden (Präsidentin Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), und es ist auch von den USA zu verlangen, dass sie endlich die ILO-Abkommen unterzeichnen. (Präsidentin Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Und keinesfalls darf zugelassen werden, dass ACTA über die Hintertür eingeführt wird. Das und viel mehr muss jedenfalls gewährleistet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

9.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, die Redezeit ist abgelaufen!

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


9.32.50

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das Thema Freihandel wird heutzutage kritischer kommentiert. Hat man früher vor allem die Vorteile derartiger Freihandelsabkommen gesehen, so werden solche Abkom­men heute öffentlich kritischer hinterfragt, und das auch zu Recht.

Die Befürchtungen sind oft, dass hohe Standards sinken (Ruf bei den Grünen: Richtig!), dass es Intransparenz gibt, dass es letztendlich auch einen geringeren Einfluss der Politik gibt und – wie das sozusagen manche Horrorbefürchtungen zeichnen – multinationale Konzerne im stillen Kämmerlein die Politik bestimmen. Diese Bedenken sehr vielfältiger Art gibt es auch bei diesem gegenständlichen Freihandels­abkommen zwischen der EU und den Vereinigte Staaten.

Für Österreich ist klar: Diese Bedenken müssen ernst genommen werden. Es darf nicht sein, dass unsere hohen Standards sinken, und zwar nicht nur im Umweltschutz, im Tierschutz, im Gesundheitsbereich, sondern auch nicht bei der Produktsicherheit und auch nicht im Arbeitsrecht. Diese hohen Standards müssen abgesichert und


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dürfen nicht abgelöst werden. Wir haben das auch in einer Runde von Parlamentariern aller Fraktionen deponiert. Der Chefverhandler der Vereinigten Staaten war hier im Parlament, und wir haben das auch klar deponiert: kein Sinken der hohen Standards der Europäischen Union und Österreichs. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Strolz.)

Die Knackpunkte aus österreichischer Sicht habe ich erwähnt. – Es gibt Bedenken im sanitären und phytosanitären Bereich: In den USA ist es üblich, dass Fleisch oder Milch von geklonten Tieren in den Handel kommt; wir in Europa lehnen das ab.

Gleiches gilt für die Gentechnik: Wir wollen nicht, dass es Vereinfachungen bei den Zulassungsverfahren von gentechnisch verändertem Saatgut gibt.

Hormonbehandlung: In den USA ist es gang und gäbe, dass Rinder und Schweine mit Hormonen gemästet werden; in Europa ist das verboten. Das lehnen nicht nur die Bauern ab, das lehnen auch die KonsumentInnen ab. Die wollen das nicht.

Geflügelfleisch: Geflügelfleisch wird in den USA nach der Schlachtung chlorbehandelt, um es zu entkeimen, bei uns ist das verboten. Bei uns wird das geschlachtete Geflügel mit Wasser gereinigt, und aufgrund der Haltungsbedingungen ist die Keimbelastung geringer.

Ich sage das deswegen, weil wir zum einen eine kleinstrukturierte Landwirtschaft haben, die einem derartigen Wettbewerb mit Hormonen und Gentechnik nicht standhalten könnte, aber andererseits wollen das nicht nur die Bauern nicht, sondern auch die KonsumentInnen lehnen das ab. Daher ist das ein zentraler Knackpunkt bei den Verhandlungen. Das hat Österreich deponiert und es wird sich auch dafür einsetzen. (Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.)

Und natürlich gibt es auch Bedenken beim Vorsorgeprinzip. Es ist erwähnt worden: Bei uns darf ein Produkt erst dann in den Handel kommen, wenn es sicher ist. – In den USA ist es nicht so: In den USA können Produkte in den Handel kommen, und wenn sich dann erst herausstellt, dass sie unsicher sind, dann gibt es Probleme. Das ist auch abzulehnen. (Abg. Kogler: Aber warum ist das überhaupt Verhandlungsgegenstand?) Das Vorsorgeprinzip dient den KonsumentInnen als Schutz. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Kritisch gesehen wird, dass es Schiedsverfahren gibt, die es den Investoren ermög­lichen, Staaten außerhalb der nationalen Gerichte zu verklagen. Es ist an sich üblich, dass es in Investitionsschutzabkommen derartige Möglichkeiten gibt, und der Vorwurf besteht, dass es sozusagen ein Primat der Konzerne gibt, dass die Politik hier nicht handeln kann und dass der Spielraum der Politik eingeengt wird. Daher ist für uns klar, dass derartige Investitionsschutzklauseln, die negativ wären, abzulehnen sind. Das Europaparlament, die Vertreter der Österreichischen Volkspartei im Europaparlament haben das klar gesagt. Letztendlich stimmt ja das Europaparlament zu oder nicht, und die haben klar gesagt: Wenn da europäisches Recht ausgehebelt wird, dann wird das Europaparlament nicht zustimmen. Ich unterstütze das und wir unterstützen das. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Kogler: Super!)

Aber die Europäische Kommission hat auch auf die Kritik reagiert. Handelskommissar De Gucht hat angesichts der Bedenken der NGOs und auch aus der Zivilgesellschaft gesagt: Stopp der Verhandlungen, und es soll öffentliche Konsultationen geben. Drei Monate lang haben alle Beteiligten die Möglichkeit, in einem transparenten Prozess ihre Bedenken zu deponieren. (Abg. Pirklhuber: Weil EU-Wahlen sind!) – Ich halte das für notwendig, um hier öffentlich hineinzukommen.

Es gibt aber nicht nur Bedenken, man muss auch die positiven Aspekte sehen: Es entsteht ein gemeinsamer Wirtschaftsraum von rund 800 Millionen Menschen. 2 Milliar-


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den € täglich werden zwischen den USA und der Europäischen Union gehandelt. Experten sprechen davon, dass, wenn es das Freihandelsabkommen gibt, auch unsere Positionen, jene Europas und der Vereinigten Staaten, gegenüber aufstrebenden Wirt­schaftsmächten wie China, Russland und den anderen Staaten gestärkt werden können.

Auch Österreich ist ein exportorientiertes Land, und wir haben Interesse an einem vernünftigen freien Handel, weil sehr viele Arbeitsplätze in Österreich durch die Exporte entstehen; andererseits importieren wir Rohstoffe. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Deswegen soll es faire Abkommen geben.

Und es ist auch eine Perspektive für Klein- und Mittelbetriebe – wir haben das beim Chefverhandler deponiert –, und das ist auch notwendig.

Viele Experten erzählen, dass das BIP steigen würde, dass die Zahl der Arbeitsplätze steigt. (Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das mag sein. Das Frei­handels­abkommen soll allen dienen. Wichtig ist, dass es transparent ist, dass unsere hohen Standards erhalten bleiben, dass es bei Investitionsschutzmechanismen keinen Missbrauch gibt und dass die Parlamente, auch das österreichische Parlament, einge­bunden werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

9.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte.

 


9.38.19

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundeskanzler, das ist schön, das ist nett, wenn Sie uns hier erklären, dass Sie keinen Zugang zu Dokumen­ten der NSA hätten und deswegen auch dem Hohen Haus nicht präzise Auskunft geben können darüber, was eigentlich im Detail materieller Inhalt dieses Abkommens ist.

Faktum ist, Herr Bundeskanzler, dass hinter verschlossenen Türen zwischen auf der einen Seite Vertretern der Europäischen Kommission, gepaart und umgeben von Lobbyisten, und auf der anderen Seite US-amerikanischen Behördenvertretern ein gigantisches Freihandelsabkommen auf Schiene gebracht wird und gewählte Volks­vertretungen, Parlamente, Bürgerorganisationen, Umweltschutzorganisationen, Konsu­menten­schutzorganisationen ferngehalten werden (Beifall bei der FPÖ) und nicht einmal im Ansatz – nicht einmal im Ansatz! – informiert werden, worüber eigentlich debattiert wird.

Wenn Sie hier sagen, Sie würden die österreichische Position vertreten und Umwelt- und Sozialstandards et cetera erhalten wollen, stelle ich mir die Frage: Mit wem, Herr Bundeskanzler, sprechen Sie denn bei diesen Verhandlungen? (Ruf bei der FPÖ: Obama!) Mit wem, Herr Abgeordneter Berlakovich, sprechen Sie denn und machen die österreichische Position fest? Und mit wem, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, reden denn Sie? – Sie reden mit überhaupt niemandem, weil Sie überhaupt nicht eingebunden sind! (Abg. Kogler: Er geht ja nicht einmal mehr aus dem Haus!) Sie sind hier wie das Kaninchen vor der Schlange: Sie warten darauf, was in weiterer Konsequenz Verhandlungsmasse werden wird, und werden das genauso wie in allen Bereichen schlucken.

Das, was hier verhandelt wird, ist ja nicht irgendein Nebenabkommen, sondern das ist eines der größten Handelsabkommen, die es je gegeben hat. Und neben den Ver­handlungen der Vereinigten Staaten mit Europa laufen ja Parallelverhandlungen mit elf weiteren, vor allem pazifischen Staaten, um eine gigantische Freihandelszone zu ermöglichen.


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Es ist richtig, dass unsere Standards höher sind als jene in anderen Ländern. Man kann das auch nicht „wegdodeln“ und nur sagen: Wir wollen keine Chlorhühner und wir wollen kein Hormonfleisch!, sondern diese Positionen müssen Sie irgendwo verdeut­lichen. Sie müssen das als Conditio sine qua non zumindest der Volksvertretung, Konsumentenschützern und den Umweltorganisationen zusagen. – Das können Sie nicht.

Zwischen Amerika und Europa gibt es einen ganz wesentlichen Unterschied in der Produktionsphilosophie: In Amerika ist es so, dass der Einsatz von chemischen Stoffen so lange erlaubt wird, solange nicht bewiesen ist, dass diese chemischen Stoffe schädlich sind. In Europa haben wir zum Glück den umgekehrten Weg, nämlich dass Dinge so lange verboten sind, solange nicht nachgewiesen ist, dass sie gesundheitlich nicht schädlich sind. Und da in eine Verhandlungsposition zu gehen, wo man versucht, zwei unterschiedliche Systeme zu harmonisieren – aber im Sinne einer Nivellierung zu harmonisieren –, das ist der Wahnsinn, und das wird in weiterer Konsequenz dazu führen, dass unsere Lebensstandards und Lebensmittelstandards massiv gesenkt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, sehen Sie sich einmal an, wie in Amerika Lebensmittel­produktion funktioniert! Die Abgeordnete von den Sozialdemokraten hat hier die Chlorhühnerschnitzel angesprochen – das wird ein bisschen als polemische Argumen­tation abgetan, aber das ist keine Argumentation, die mit Polemik versehen ist, sondern das ist gängiger Produktionsstandard in den USA. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Dort gibt es gigantische Geflügelfarmen, die noch immer größer und größer werden, und auf der anderen Seite gibt es eine Erhöhung der Schlacht­intervalle. Die Schlachtzahl pro Minute wird bis auf das Dreifache erhöht, und so wird die Schlachtzahl nach oben geschraubt. (Abg. Kogler: Das stimmt alles! Wer braucht das?) Und um die Keime, die durch diese Massentierhaltung entstehen, möglichst zu neutralisieren, kommen diese geschlachteten Hühner in ein Chlorbad. Das Ganze ist unwürdig, ist unappetitlich, aber es steigert den Profit. Es ermöglicht es, Fleisch noch billiger auf den Teller zu bekommen.

Die Frage ist, wie man dazu steht. In Amerika laufen unzählige Verfahren von Mitarbeitern in diesen Schlachtbetrieben, wo die toten Hühner mit Chlor behandelt und besprüht werden, weil die Mitarbeiter krank geworden sind.

So, jetzt habe ich als gewählter österreichischer Volksvertreter Interesse daran, zu erfahren, inwieweit Behördenvertreter in Amerika auf der einen Seite und Kommis­sions­vertreter auf der anderen Seite hier Regelungen in Gang bringen, um ein Frei­handelsabkommen zu implementieren, das in weiterer Folge genau diese Produktions­methoden ermöglichen wird, das Hormonzusätze ermöglichen wird und das durch Gentechnik veränderte Lebensmittel auch auf unsere Teller bringen wird.

Wenn ich mich zurückerinnere, Herr Bundeskanzler: Uns ist einmal versprochen worden: Österreich ist der Feinkostladen Europas. – Das ist schon längst dahin, Herr Bundeskanzler. (Abg. Steinbichler: Gewesen!) – Gewesen, vollkommen richtig! (Abg. Berlakovich: Österreich ist der Feinkostladen, nachgewiesenermaßen!)

Heute entwickeln wir uns jedoch zu einem System, wo es nur noch darum geht, Konzerninteressen maximal umzusetzen (Präsidentin Prammer gibt das Glocken­zeichen), all das, was lästig ist – Volksvertretungen, Bevölkerung, Umweltschutzorgani­sationen, Konsumentenschutzorganisationen –, da draußen zu halten, um auf Kosten unserer hohen Qualität (Präsidentin Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen) – letzter Satz, Frau Präsident! – hier Profite für Konzerne zu ermöglichen, die Exporte nach oben zu schrauben und die Qualität dessen, was auf unseren Tellern landet, zu minimieren.


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Nein! Machen Sie das deutlich, legen Sie ein Veto ein! (Beifall bei der FPÖ.)

9.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


9.43.53

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Was soll denn schlecht sein an einem Freihandels­abkommen? – Schon wieder leuchtet uns sozusagen die Götzenschaft der Freiheit entgegen, obwohl eigentlich Zwang drinnen ist.

Wo ist denn da die Freiheit, wenn amerikanische Konzerne österreichisches Recht unterlaufen können und sich mit einer Sonderschiedsgerichtsbarkeit gegen unsere, von Ihnen allen so besonders positiv apostrophierten Kodizes durchsetzen können? – Das droht! Das können Sie nicht wegdiskutieren, Herr Bundeskanzler. Darauf werden wir noch eingehen.

Herr Minister Berlakovich (Abg. Glawischnig-Piesczek: Exminister! – Rufe bei der FPÖ: Ex!) – ja, wegen dem Lebensministerium, darauf komme ich dann noch zurück, was das nämlich mit Lebensmittel auf sich hat und was uns dann hier droht.

Am alle Redner, die das jetzt irgendwie als Chance begriffen haben und die ganze Litanei der positiven Standards in Österreich und Europa hier von sich gegeben haben: Wenn Sie die Hintergründe dieser Sache anschauen, werden Sie erkennen, dass Sie sich mit Ihren Kalendersprüchen maximal den Hergottswinkel tapezieren können. Das ist einfach so! Das wird nicht weiterhelfen!

Zu Glaubwürdigkeit und Transparenz, nur zu Beginn, und wieder die „ruhmreiche“ Rolle Österreichs: Verhandlungsaufnahme 13. Juni. Wo waren wir da? – Der Minister, damals zuständig Außenminister Spindelegger, war jedenfalls nicht dort. Das wäre ja nichts Neues. Der Botschafter war dort. Das ist jetzt grundsätzlich nicht ungewöhnlich, obwohl wir, dieses Parlament und auch die Bevölkerung, die ja die Bundesregierung immer wieder auch bestätigt und im Amt hält, uns erwarten würden und uns verdient hätten, dass der Minister dort ist und wenigstens irgendetwas sagt. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Dietrich und Strolz.)

Aber nein! Die Kernkompetenz der Bundesregierung, der alten wie der neuen: aussitzen, schweigen, durchtauchen – möglicherweise sogar noch unter dem Tisch, da kann man dann das Aussitzen und Durchtauchen noch kombinieren, sportlich. So war es!

Der Herr Botschafter hat was gemacht? – Er hat kein Wort gesagt, und die Ver­handlungsaufnahme hat begonnen. Österreich: null Meldung! Null, niente, nix – das ist unsere Rolle! Und im Oktober war es schon wieder so.

Die Franzosen haben etwas Vernünftiges verlangt. Die Franzosen haben gesagt: Machen wir das wenigstens transparent! Egal, auf welcher Seite man steht, machen wir es transparent! Lächerlich machen würden wir uns nur, wenn wir sagten, da würden wir uns von den Verhandlungsgegnern – oder -partnern, wie Sie es halt sehen wollen – in die Karten schauen lassen. Dieses Argument ist gebracht worden. Aber wenn jetzt sozusagen ohnehin schon alles ausgeleuchtet wird, was eine Regierung macht, dann dürfen wir uns auch darauf verlassen, dass – wenn irgendetwas sicher ist, dann das – die andere Seite das weiß. Da wird man ja nicht so naiv sein und so tun, als würde die Gegenüberseite das nicht wissen. Aber trotzdem nimmt man dieses unsinnige Argument, um zu mauern. Und vor wem? – Vor den nationalen Parlamenten, vor dem Europaparlament, das sind die Volksvertretungen schlechthin, und vor der Bevölkerung selbst. Und genau das ist der Grund dafür, dass das Projekt Europa, dass


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die Union so dumm dasteht, obwohl sie eigentlich etwas Gescheites ist. Und das haben Sie mit Ihrer Vertuschungs- und Verdeckungspolitik zu verantworten! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mlinar.)

Wo ist da die Transparenz? – Nicht vorhanden.

Herr Bundeskanzler, die Verwirrung geht ja weiter, nur auf kuriosem Niveau. Sie werden doch nicht allen Ernstes behaupten, dass allein in Österreich 800 000 Ar­beitsplätze deshalb generiert werden. Das ist doch Voodoo! (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Faymann.) Da sind Sie falsch beraten worden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Schieder: In Europa! – Abg. Krainer: Europa!)

An dieser Sache ist nur wenig frei und sehr viel Zwang. Ein faires Handelsabkommen, das wäre gescheit. Aber dann frage ich mich: Wozu brauchen wir überhaupt den Lebensmittelbereich – da komme ich wieder darauf zurück – in diesem Abkommen drin? Was ist in Europa an den Lebensmitteln so schlecht, dass man da im Austausch etwas verbessern müsste, wo doch völlig klar ist, dass in anderen Teilen der Welt, speziell in Nordamerika, Gentechnik, Chlor und so weiter dominieren? Das ist doch die Frage! Ähnliche Fragen gibt es im Zusammenhang mit Energie und Wasser.

Jetzt noch einmal zum zentralen Punkt, zum sogenannten Investitionsschutz. Die Verhandlungen sind nicht einmal richtig unterbrochen; wenn überhaupt, nur wegen der Wahlen. Es wird weiterverhandelt, es wird nur kein Beschluss festgehalten, und das ist die nächste krumme Tour, die hier läuft. Da sollten Sie genauer hinschauen, für den Fall, dass Sie das auch wieder glauben würden.

Nach Ihrer heutigen Rede nehme ich ja an, dass Sie sich nicht so genau damit beschäftigt haben, daher kann ich Sie nur einladen, genauer hinzuschauen.

Was diese Sonderschiedsgerichtsbarkeiten betrifft: Das ist das größte Gift! Die Großkonzerne haben jetzt schon Macht über die Staaten – ständig bejammern wir das, speziell in der Finanz- und Bankenpolitik. (Abg. Pirklhuber: Richtig! Jetzt kommt es da auch noch!) Damit würden Sie noch eine Waffe in die Hand bekommen, gegen die Bevölkerung, gegen die Standards, die wir haben, wenn Sie nicht entgegenhalten. Und da ja alles, was bis jetzt passiert ist, die Glaubwürdigkeit schwächt (Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen), dass Sie hier wirklich entgegenhalten, wie Sie behaupten, ist der Alarm so notwendig und laut.

In Wirklichkeit und schlussendlich geht es doch darum, dass wir ein selbständiges, ein ökonomisch starkes, jawohl, aber auf eigenen Füßen stehendes Europa brauchen. (Präsidentin Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Daraus generieren sich dann soziale Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit. Dorthin müssen wir – und nicht in dieser Wolke uns da weiter selbst benebeln! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

9.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Weigerstorfer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.49.31

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn man diese Diskussion verfolgt, muss man eigentlich sagen: Es kann ohnehin nichts passieren, es wird eh auf uns aufgepasst! (Abg. Schieder: Richtige Zusammenfassung!) – In diesem Fall fehlt mir jedoch der Glaube.

Es handelt sich hiebei wirklich um eines der größten Freihandelsabkommen in der Geschichte. Und genau jetzt sitzt Obama in Brüssel und verhandelt über die weiteren


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Vorgangsweisen. Ich traue mich jetzt schon zu wetten, dass wir am Ende des heutigen Tages diesbezüglich wieder keine Informationen bekommen werden.

Ich muss dazusagen: Grundsätzlich sind der Handel und das Schaffen von Arbeits­plätzen etwas unglaublich Positives, im Falle von TTIP ist die Gefahr des Eintreffens der Risiken jedoch viel, viel höher als jenes der Chancen.

Schauen wir uns das gesamte Welthandelsgeschehen an: Ein Drittel des Welthandels findet zwischen den USA und Europa statt. Und die Schaffung dieses Abkommens wird immer auf den Zöllen aufgehängt, aber diese befinden sich hier bei lediglich 3, 4 Prozent.

Schauen wir ein bisschen zurück in die Geschichte! Die NAFTA-Erfahrungen haben ja bereits gezeigt, dass sich die Versprechungen nicht erfüllt haben. (Abg. Pirklhuber: Richtig!) Das heißt, es ist zu Lohndumping und zur Vernichtung von Arbeitsplätzen gekommen. Es handelt sich da um das Abkommen zwischen Kanada, Mexiko und den USA, und dieses wurde damals schon der Öffentlichkeit unter dem Deckmantel Wirtschaftswachstum verkauft.

Ich finde den Begriff „Freihandelsabkommen“ unglaublich irreführend (Beifall bei Team Stronach und Grünen), denn es geht hier nicht mehr um Zölle. Es geht um viel, viel mehr. Es geht um Macht, um Regularien und um Standards. Und wir haben hier in Europa Gott sei Dank einige Standards, die wir unbedingt halten müssen. Wir haben schon einige Fakten gehört; ich möchte Ihnen noch ein bisschen einen Gusto machen.

Es wurde heute zum Beispiel das Chlorhendl angesprochen. Es stimmt, die USA sind der größte Geflügelproduzent der Welt, und dieses Chlor ist stark genug, Beton zu zerfressen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich möchte es nicht essen, und ich werde mich hüten, es meinen Kindern zu geben! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Hormonfleisch steht auch immer im Raum. Ich möchte Ihnen dazu eine Zahl bringen, um das zu unterstreichen: 80 Prozent aller Rinder in den USA bekommen Hormone, und das bereits seit 60 Jahren!

Weiters ist für mich dieses TTIP ein Tor, welches nicht nur für die Gentechnik, sondern auch für Firmen wie Monsanto in Europa geöffnet wird. Und wenn ich Monsanto höre, dann – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – läuten bei mir alle Alarmglocken; ich hoffe, bei Ihnen auch.

Wir haben gestern in einer kurzen Aktion alle Fraktionen an einen Tisch geholt und haben dieses Thema in Anwesenheit von Medien besprochen. Ich möchte mich hier noch einmal für diese unglaublich schnelle und flexible Zusammenarbeit bedanken, und ich möchte das auch gerne als Impuls in den Raum stellen, denn das sollte eigentlich die Art sein, wie Politik funktionieren kann und soll – mit der einen oder anderen Ecke oder Kante. Aber diese gestrige Zusammenarbeit hat, glaube ich, bewiesen, dass es Themen gibt, die einfach überparteilich behandelt werden müssen.

Was bei diesem TTIP das Störende ist: Es fehlt an Information, es fehlt an Trans-parenz, und das nicht nur auf EU-, sondern auch auf USA-Seite. Es ist auch ein Anschlag auf die Grundprinzipien unserer Demokratie: Und dagegen wehre ich mich! (Beifall beim Team Stronach.)

Und wenn die Bevölkerung bei Verhandlungen komplett ausgegrenzt wird, ist, glaube ich, gesunde Skepsis eine sehr gute Antwort darauf.

Wir alle sind uns einig in de Punkt: TTIP ist ein Abkommen, das höchst umstritten ist und noch etliche ungeklärte Fragen in sich birgt. Die Bevölkerung weiß nicht, worum es geht, und ist gezwungen, sich ihre Meinung aus Gerüchten, aus Warnungen und Ver-


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sprechungen zu bilden. Deshalb möchte ich anregen, eine Enquete zu diesem Thema abzuhalten – dafür müssen natürlich alle Parteien zustimmen, aber insgesamt gesehen sind wir ja, wenn es um Umwelt- und Verbraucherstandards geht, einer Ansicht. – Danke. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Pock.)

9.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mlinar. – Bitte.

 


9.54.26

Abgeordnete Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Spoštovane dame in gospodje! Vieles wurde in den letzten Wochen in die Position von NEOS hineininterpretiert, was das Transatlantische Freihandelsabkommen betrifft, daher möchte ich heute hier die Gelegenheit wahrnehmen, Folgendes klarzustellen: Wir NEOS halten Freihandel für einen wesentlichen Faktor der wirtschaftlichen Gestal­tungsmöglichkeiten und wir bekennen uns klar zum Handel als einen der wichtigsten Garanten für ein friedliches Miteinander. (Beifall bei den NEOS.)

Darüber hinaus möchte ich aber auch in aller Deutlichkeit sagen, vor allem für die BürgerInnen außerhalb dieses Hohen Hauses: Wir NEOS werden ein TTIP, wie es sich derzeit darstellt, weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene unterstützen. Es fehlt uns dabei nämlich zum einen an Transparenz, und wir fordern ganz klar die Europäische Kommission, die die Verhandlungen führt, auf, alle Mittel auszuschöpfen, um die BürgerInnen-Beteiligung zu maximieren. Alle Mitglieder des Europäischen Parlaments als legitime VertreterInnen der BürgerInnen müssen über die Verhandlun­gen umfassend informiert werden, denn eines ist klar: Verhandlungen hinter ver­schlossenen Türen werden schlichtweg keine Unterstützung der Öffentlichkeit bekom­men.

Zum Zweiten fehlt es uns an annehmbaren Rahmenbedingungen für die Streit­beilegung. Es ist klar, dass internationale Investitionen eines effizienten Streitbeile­gungs­mechanismus bedürfen, und die transatlantische Partnerschaft könnte hier eine globale Vorbildwirkung haben. Investitionsstreitigkeiten sollten unseres Erachtens prinzipiell zuerst durch staatliche Gerichte in den USA beziehungsweise in der Euro­päischen Union entschieden werden. Wir sind der Meinung, dass es eine Wahl­möglichkeit zwischen der Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel und inter­nationaler Investitionsschiedsgerichtsbarkeit geben sollte. Jede Form der Schieds­gerichtsbarkeit muss über Investitionsrecht hinausgehende völkerrechtliche Standards, wie Menschenrechts- und Umweltstandards, beachten. (Beifall bei den NEOS.)

Für uns wäre auch ein Internationaler Handelsgerichtshof, zum Beispiel wie der Internationale Seegerichtshof, denkbar.

Drittens braucht es eine Festlegung hoher Standards. Wir unterstützen eine Fest­schreibung hoher transatlantischer Standards, die sich am jeweiligen Höchststandard orientieren. Bereiche, bei denen eine Einigung auf diesem hohen Niveau nicht möglich ist, sollen unseres Erachtens aus dem Vertrag ausgenommen werden.

TTIP könnte tatsächlich eine Möglichkeit darstellen, der Globalisierung einen europäischen Standard, eine europäische Note zu geben. Wir sind der Ansicht, Globalisierung ist nicht zu fürchten, sondern zu formen.

Von der globalen Ebene ausgehend, möchte ich noch auf die europäische und österreichische Perspektive hinsichtlich TTIP am Beispiel kleiner und mittlerer Unter­nehmen eingehen, denn 99 Prozent aller europäischen Firmen sind KMUs, neun von


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zehn sind Kleinunternehmen, und in der EU sind das rund 20 Millionen. 66 Prozent sämtlicher Jobs in Europa werden von diesen 20 Millionen KMUs zur Verfügung gestellt. Und 85 Prozent aller Jobs, die in den letzten zehn Jahren geschaffen wurden, wurden von diesen kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen. Daher fordern wir für dieses ganz zentrale Rückgrat der europäischen und österreichischen Wirtschaft, dass die Klein- und Mittelunternehmen und ihre Vertretungen besser in die Verhand­lungen zu diesem TTIP eingebunden werden.

Wir verlangen ein ambitioniert verhandeltes Kapitel betreffend Klein- und Mittel­unternehmen in TTIP, welches die Grundlage unserer Wirtschaft stärkt.

Und schlussendlich verlangen wir eine Reform der Schiedsgerichtsbarkeit beziehungs­weise des Investitionsschutzes in einer Form, dass der Weg zur Schiedsgerichtsbarkeit auch für kleine und mittlere Unternehmen gangbar und finanziell möglich ist und dass die KMUs letztlich dieselbe Rechtssicherheit in Anspruch nehmen können, wie sie auch den großen Konzernen zur Verfügung steht.

In diesem Sinne: Hvala lepa! (Beifall bei den NEOS.)

9.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Cap gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.59.30

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Schauen Sie, wir müssen uns hier ja nicht gegenseitig anagitieren. (Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Steinhauser: Nach dem, was der Faymann gesagt hat, !) Wenn solche Verhand­lungen über eine Freihandelszone stattfinden, dann will Amerika, wollen die USA natürlich, dass wir unsere Standards, unser System an das amerikanische anbinden, damit sie günstigere Voraussetzungen vorfinden – und wir wollen es nicht; so einfach ist das. Wer passt sich an wen an? – Das ist die zentrale Frage bei diesen Verhand­lungen zum Freihandelsabkommen. (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Zweiter Punkt: Was mich sehr verwundert, ist: Die Grünen zeichnen hier gewisse Bilder und bejammern zugleich, dass es Intransparenz gibt und dass man eh nichts weiß. – Sie müssen ein Seher sein, Herr Kogler, denn Sie stellen sich hier heraus, wissen schon den gesamten Verlauf der Verhandlungen, malen apokalyptische Bilder an die Wand, sind grundsätzlich der Meinung, dass die Verhandler, die in der Regie­rung sitzen, Ökoverräter und Sozialverräter sind, und gehen dann quasi mit einem moralinsauren Gesicht wieder zurück und setzen sich nieder. – Ich finde, das ist eine unseriöse Art, an die Sache heranzugehen! (Beifall bei der SPÖ.)

Da ist Christoph Leitl ehrlicher. Christoph Leitl ist der Vertreter der Wirtschaftskammer und sagt jetzt gerade in einer Aussendung, dass er das Abkommen will und aus. – Okay, daran kann man sich orientieren! Er redet nicht groß herum, wie, was, wo, sondern hält als Vertreter der Wirtschaftskammer klar fest, was er denkt. (Abg. Kogler: Was tut ihr überhaupt?)

Das kann ich gleich sagen! (Abg. Kogler: Sag was zur Transparenz!) Ich sage Ihnen Folgendes: Natürlich wird es jetzt Studien geben. Da wird von 800 000 Arbeitsplätzen in Europa die Rede sein, es wird heißen, dass Milch und Honig fließen und die Löhne steigen werden. Und es ist die Aufgabe der Politik, sich die Studien anzusehen und diese zu prüfen und zu bewerten, ob man das nun übernimmt oder auch nicht. Aber was ganz sicherlich nicht geht – das kann man, glaube ich, in aller Deutlichkeit sagen –, ist: Es darf nicht intransparent ablaufen. Die Parlamente müssen einbezogen werden! (Abg. Pirklhuber: Dann bitte her mit den Unterlagen!)


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Hören Sie, das beginnt erst im März! Sie können jetzt maximal wissen wollen, wie die Unterlagen, die Dokumente und die Verhandlungsmandate dafür aussehen, aber Sie können noch keine Ergebnisse einfordern, weil es diese nicht gibt. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Packen Sie dieses Bild wieder ein! Es gibt sie noch nicht!

Es ist klar, was wir heute diskutieren können. Der Herr Bundeskanzler hat unmiss­verständlich gesagt, was geht und was nicht geht. Das sollte man einmal akzeptieren, wenn man sich so klar festlegt!

Ich sage Ihnen noch Folgendes: Intransparenz darf nicht sein, es muss eine öffentliche Diskussion geben. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wie ist das mit der Schiedsgerichts­barkeit?) Wie Sie sehen, positioniere ich mich schon ganz deutlich! Diese Transparenz ist, wenn die nationalen Parlamente, das Europaparlament und alle Medien eingebun­den sind, eine natürliche Bedingung und ein ganz wesentlicher Punkt.

Das Verhandlungsmandat muss auch die Grenzen beschreiben, die die Kommission einzuhalten hat. Es ist wichtig – und das ist für uns Sozialdemokraten besonders wichtig –, dass das Soziale, das Ökologische und das Wirtschaftliche gleichrangig behandelt werden. Herr Abgeordneter Kogler, gleichrangig: Das sagt ja schon alles und ist doch ohnehin eine klare Festlegung! (Abg. Kogler: Sie legen ja nicht einmal das Mandat offen!)

Da ist vom Schutz persönlicher Daten und vom Schutz von Urheberrechten die Rede. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das Mandat ist nicht transparent!) Polemisieren Sie nicht! Ich zitiere aus einem Beschluss des Wiener Gemeinderates von SPÖ und Grünen. Sie sollten über das, was ich jetzt gerade zitiere, in Jubel ausbrechen! (Beifall bei der SPÖ.)

Es wird die Verankerung des Rechts auf umfassende Regelungsbefugnisse genannt, es darf keinen Angriff auf die Gemeinwohlziele, Menschenrechte, Frauenrechte, Min­der­heitenrechte geben, Finanzmarktregulierung, Steuerpolitik und Sozialstandards müssen beachtet werden. Da wird kein Millimeter aufgegeben! Wir sind ja keine Wohltäter für die amerikanische Wirtschaft, sondern wir wollen, dass das, wofür wir in der EU gekämpft haben, weiterentwickelt wird, dass das eine globale Kraft entwickelt, dass der Welthandel sich an diesen Kriterien in Europa zu orientieren hat. Was wir hin­gegen nicht wollen, ist, dass Sie dauernd mit solchen depressiven Reden versuchen, uns in unserem optimistischen Herangehen zu beeinflussen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kogler: Unglaublich!) Ich glaube, das ist entscheidend. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kogler.)

Übrigens: Wieso wollten Sie nicht, dass zu dieser heutigen Aktuellen Stunde Minister Mitterlehner erscheint? Er ist nämlich der zuständige Minister und hat das Verhand­lungs­mandat!

Es tauchen jetzt ganz viele Fragen auf, die man den Grünen stellen könnte. (Zwi­schenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.) Sie schauen mich gerade so schlau an! Warum? – Der Herr Bundeskanzler kommt immer und gerne, aber auch Herr Minister Mitterlehner wäre gerne gekommen. Er hat es nicht verdient, dass er heute nicht hier sitzen und dazu Stellung nehmen darf! Das möchte ich noch sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Winzig gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.05.00

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Verhandlungen zu diesem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 40

Freihandelsabkommen zählen zu den weitreichendsten, wirtschaftlich bedeutendsten und somit natürlich auch zu den kompliziertesten und heikelsten, die der Europäischen Kommission bevorstehen.

Es ist dies mehr als ein übliches Handelsabkommen, denn es sollen damit zwei riesige Wirtschaftsblöcke integriert werden, die immerhin über 45 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung verfügen. Damit besteht nicht nur die Chance, das Wirtschafts­wachstum in der EU weiterzuentwickeln, sondern auch die Möglichkeit, weltweite Stan­dards zu setzen, und zwar vielleicht zum letzten Mal, bevor die aufstrebenden Volks­wirt­schaften Asiens und Lateinamerikas anderen Staaten ihre Standards aufzwingen. – Erstaunlicherweise hat in diesem Zusammenhang der bayerische Landesvorsitzende der Grünen, Janecek, die Hoffnung, dass durch dieses Freihandelsabkommen höhere Umwelt- und Verbraucherstandards gesetzt werden.

Der internationale Handel und Investitionen im Ausland sind für die EU und für Öster­reich der Motor des Wirtschaftswachstums, und es geht dabei auch um die Sicherung von Arbeitsplätzen, denn eine Milliarde Export bedeutet auch 15 000 zusätzliche Arbeitsplätze. Der größte Teil dieses Handels betrifft drei Branchen – Fahrzeuge, Motoren und Chemie – und lässt somit auf einen hohen intra-industriellen Handel schließen. Der Zugang zu diesen Märkten ist ganz unterschiedlich. So ist der Chemie­sektor in Europa mehr als dreimal so stark durch nicht-tarifäre Barrieren beschränkt wie in den USA, während Exporte im Maschinenbereich in die USA mit durchschnittlich 46 Prozent zusätzlichen Handelshemmnissen erschwert werden.

Es wurden schon die KMU angesprochen: Auch ein eigenes KMU-Kapitel kommt in diesem Abkommen vor, denn immerhin sorgen die KMU beiderseits des Atlantiks für den größten Teil der Beschäftigung. Wegen der hohen Hürden können die KMU allerdings nicht so einfach nach Übersee anbieten. Die europäischen KMU sind bessergestellt und werden sich besser behaupten als ihre amerikanischen Kollegen, die ja vorwiegend auf dem Heimmarkt tätig sind. (Abg. Kogler: Welches Kapitel ist das?) In Europa exportieren bereits ein Drittel der KMU ins Ausland, und die Hälfte davon auch nach Übersee. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Woher wissen Sie das? – Abg. Kogler: Können Sie dem Nationalrat dieses Kapitel zur Verfügung stellen?)

Natürlich prallen bei diesem Abkommen unterschiedliche Lebenswelten aufeinander, wir haben das schon gehört, und auch das Investitionsschutzabkommen steht in Kritik. Aber wie man vorgestern der „FAZ“ entnehmen konnte, nimmt die Kommission die Kritik jetzt ernst. Sie wird den Investitionsschutz viel enger fassen, sie wird ihn transparenter machen. Handelskommissar Karel de Gucht wird ein Konsultationspapier vorstellen, in welchem kein Zweifel daran gelassen wird, dass die EU und ihre Mitglied­staaten frei darin bleiben, Regeln zu erstellen, die dem Schutz der Bürger dienen. Verbände sollen nicht nur Einblick in Klagen erhalten, die Unternehmen auf der Grundlage dieses Investitionsschutzes gegen Staaten anstrengen, sondern sich direkt in das Verfahren einbringen können. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wer hat Ihnen diese Rede geschrieben?) Zudem will der Kommissar unterbinden, dass eine regelrechte Klageindustrie entsteht, was natürlich die klagefreudigen US-Konzerne betrifft.

Klar ist, dass unsere Unternehmer Investitionsschutz brauchen, und unsere 62 Abkom­men haben sich auch in der Vergangenheit bewährt. Für Investitionen im Ausland braucht man klare Regeln. Klare Regeln, Transparenz und eine hohe Einbindung sind Voraussetzungen für ein solches Jahrhundertabkommen, das das Ziel haben muss, gegen Produktfälschungen, illegalen Handel und Korruption vorzugehen und die hohen Standards aufrechtzuerhalten, die wir in Europa und in Österreich haben. Zudem müssen aber auch entsprechende Chancen für KMU eingeräumt werden.


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Ich glaube, wir brauchen jetzt nicht in Panik zu verfallen. (Abg. Kogler: Wir wollen Ihnen ja Mut zusprechen und nicht Panik machen!) Das Abkommen steht nicht vor dem Abschluss. Grundsätzlich ist es positiv, über Standards mit den USA zu diskutieren, und die Entscheidung über dieses Abkommen liegt bei uns. Wir alle werden einge­bunden sein, das Europäische Parlament und natürlich auch die nationalen Parla­mente. (Beifall bei der ÖVP.)

10.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Themessl das Wort. – Bitte.

 


10.09.17

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um ein Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa geht, das auch noch geheim hinter ver­schlos­senen Türen ausverhandelt werden soll, dann müssten eigentlich bei allen hier schon die Alarmglocken läuten.

Immer wieder heißt es: Lernen Sie aus der Geschichte! – In diesem Zusammenhang möchte ich nur daran erinnern, was in den letzten Jahren passiert ist: Wo hat die Wirtschafts- und Finanzkrise ihren Ausgang genommen? Wer hat uns denn Basel II und Basel III aufs Auge gedrückt? Und wer leidet noch immer unter der Wirtschafts- und Finanzkrise? – Die Europäer! Das heißt: Es geht nichts Gutes davon aus, und wenn das Ganze dann noch geheim hinter verschlossenen Türen stattfinden soll, dann müssen bei Ihnen ja schon zweimal die Alarmglocken läuten! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Cap, wenn Sie sich hier herstellen und hinterfragen, was wir hier diskutieren, und feststellen, dass wir quer durch alle Parteien ohnehin sehr kritisch sind, dann darf ich Sie daran erinnern: Vor einem halben Jahr, also vor der Wahl, waren sich alle einig, dass es keine neuen Steuern und Belastungen geben darf und dass jeder mehr Netto von Brutto haben sollte. Jetzt, ein halbes Jahr später, haben wir von zwei Parteien, nämlich jenen, welche die Regierung bilden, genau das Gegenteil erfahren. Daher ist die Opposition sehr wohl aufgefordert, Sie sehr kritisch darauf aufmerksam zu machen, dass diesem Abkommen unter solchen Umständen auf keinen Fall zugestimmt werden kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu meiner Vorrednerin, Frau Winzig: Es ist ein netter Wunsch von Ihnen, wenn Sie glauben, dass sich die Standards von Europa jetzt auf die Weltwirtschaft ausdehnen werden und die Weltwirtschaft die Standards von Europa annehmen wird! Wenn Sie das glauben, dann weiß ich nicht, wann Sie heute aufgestanden sind!

Dazu sage Ich Ihnen: Die amerikanische Gewerkschaft kritisiert ganz massiv ein Abkommen, das zwischen Washington und elf Staaten aus dem asiatisch-pazifischen Raum bereits fast fertig ausverhandelt ist. Wissen Sie, warum? – Weil die Amerikaner befürchten, dass ihre Standards dadurch ausgehöhlt werden, dass dann die Standards aus dem asiatisch-pazifischen Raum statt der amerikanischen Platz greifen! – Jetzt werden Sie einmal munter! Die amerikanischen Standards sind ja noch wesentlich schlechter als die europäischen! Das heißt, das Ganze nivelliert sich nach unten, das ist ähnlich wie beim Schulsystem, dort haben wir das ja auch schon gesehen. Das ist ein Irrglaube! (Beifall bei der FPÖ.)

Es wäre höchst an der Zeit, dass man sich endlich einmal mit dem Thema befasst, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, die in Amerika, in Europa und im Speziellen in Österreich gelten, überhaupt nicht vergleichbar sind! In Österreich haben wir eine kleinststrukturierte Wirtschaft. Über 99 Prozent der Betriebe in Österreich, von welchen über zwei Drittel aller Arbeitsplätze geschaffen werden, sind


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Klein- und Kleinstbetriebe. Diese leiden unter einer rot-schwarzen Regierung mit einer Abgabenquote von über 46 Prozent und permanenten Auflagen, die sie nicht mehr erfüllen können und von denen sie nicht wissen, wie sie diese finanzieren können.

Hinzu kommt, dass in den nächsten fünf Jahren 60 000 Betriebe vor der Betriebs­übergabe stehen. Davon sind zwei Drittel Familienbetriebe, die jetzt schon nicht wissen, wie sie die Verfahren zur Betriebsanlagengenehmigung, die ihnen von dieser Regierung aufs Aug’ gedrückt werden, bewältigen und finanzieren können.

Es wäre höchst an der Zeit, dass sich diese Bundesregierung einmal darüber Gedanken macht, wie sie die Arbeitsplätze in Österreich schützt und wie sie die Gefahr vermeiden kann, dass die tatsächliche Arbeitslosenquote die AMS-Prognosen noch übersteigt, die ohnehin nichts Gutes aussagen. Laut AMS wird nämlich die Arbeits­losen­quote in diesem Jahr und auch im nächsten Jahr nicht sinken. Sie befassen sich jedoch damit, wie man ein transatlantisches Freihandelsabkommen mit den Amerikanern unter Umständen so transparent gestalten könnte, dass die Amerikaner und in weiterer Folge die ganze Welt auf die Standards von Europa aufspringen.

Ich sage Ihnen: Wenn die Auflagen in Europa nicht so scharf – und in Österreich noch schärfer – wären, dann hätte zum Beispiel die Voest ihr Werk in Österreich oder in Europa gebaut und nicht in Übersee! Denken Sie endlich nach! Werden Sie endlich munter! Schützen Sie den heimischen Arbeitsmarkt! Schützen Sie die österreichischen Arbeitsplätze und die österreichischen Firmen, und tun Sie etwas! (Beifall bei der FPÖ.)

10.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


10.13.46

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren! Herr Bundeskanzler! Wir haben jetzt schon viele Details gehört, aber die Grund­frage haben Sie, Herr Bundeskanzler, schon ganz am Anfang kurz reflektiert, nämlich: Brauchen wir in Österreich und in Europa in diesem Moment tatsächlich ein neues Freihandelsabkommen? – Sie haben diese Frage allerdings selbst nicht beantwortet.

Wie sieht es aus? Warum kommt es überhaupt zu bilateralen Abkommen? – Weil die multilateralen Abkommen auf WTO-Ebene gescheitert sind, weil sich Europa in diesem Bereich im letzten Jahrzehnt – ich erinnere an Ex-EU-Kommissar Franz Fischler – für die Einführung von ökologischen und sozialen Mindeststandards in den internationalen Handelsregelungen eingesetzt hat. Das war jedoch auf multilateraler Ebene nicht durchsetzbar! Und was ist die Folge davon? – Dass die USA Freihandelsabkommens-Vereinbarungen mit ihren Wirtschaftspartnern anstrengt und die Europäische Union auf diesen Deal einsteigt.

Schauen wir uns einmal die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2012 an: Die Importe aus den USA in die Europäische Union betrugen in diesem Jahr 205 Milliarden €, und die Exporte der EU-Mitgliedstaaten in die USA betrugen 292 Milliarden. Da zeigt sich ein deutlicher handelspolitischer Überhang! So sieht die Interessenlage aus! Die Ameri­kaner haben ein Handelsbilanzdefizit mit der EU, und das ist der Grund, warum sie offensiv in diese Freihandelsverhandlungen gegangen sind. Das ist auch der Grund dafür, dass Barack Obama heute in Brüssel ist und dass Barack Obama 600 ExpertIn­nen und BeraterInnen zur Unterstützung des Verhandlungsprozesses versammelt hat.

Ich zitiere jetzt aus der „Washington Post“ vom Februar dieses Jahres. Was sagt die amerikanische Zivilgesellschaft zu diesen Verhandlungen? In der „Washington Post“ steht ganz klipp und klar, dass die VertreterInnen der Industrie und des Großhandels


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im Beraterstab von Obama weit überrepräsentiert sind. – Labor Organisations, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Umweltverbände sind dort nicht vorhanden. So sieht es aus! Ein Drittel dieser Beratungsgremien befassen sich mit landwirt­schaftlichen, lebensmittelbezogenen Advisor Reports. So sieht es aus! Die Amerikaner wollen genau dort, wo wir Interessen haben und wo sie Behinderungen im Handel im Bereich der Lebensmittel und der Gentechnik sehen, nach Europa hinein. Und Sie tun so naiv, wie wenn wir unsere Standards in die USA exportieren könnten! Das ist doch einfach nur naiv und völlig unglaubwürdig! (Beifall bei den Grünen. – Bravoruf des Abg. Kogler.)

Wer ist auf amerikanischer Seite im Verhandlungskomitee? – United Soybean Board, die Vertreter für 90 Prozent Gentechnik-Sojafuttermittel, Cargill, Pioneer H-Bred, DuPont, Dow AgroSciences oder CropLife America. Schauen wir uns einmal an, was diese Leute in ihren Papieren sagen! Die sagen ganz klipp und klar: „Foods“ – Lebens­mittel – „derived from approved biotech crops are safe and are the most extensively tested food crops available today.“ 

Die Amerikaner sagen also, dass die sichersten Lebensmittel die Gentechnik-Lebens­mittel sind. – Ist das nicht zynisch für einen europäischen Konsumenten und für uns hier im Parlament, wo wir seit Jahren für gentechnikfreien Anbau und für Lebensmittel kämpfen, die gekennzeichnet werden müssen, wenn sie importiert werden wie die Futtermittel aus Brasilien oder den USA, die wir importieren?

Die „Public Citizen“ Initiative in den USA zeigt in ihren Papieren und ihren Dokumenten auf US-Seite ganz klar auf, dass die großen Agro-Gentechnik-Konzerne großes Interesse daran haben, die europäischen Regelungen für Kennzeichnung zu unterlaufen und die Zulassung von gentechnischen Produkten und Lebensmitteln in Europa voranzubringen. Das liegt im Interesse der amerikanischen Verhandlungs­führer, und das sollten wir bei dieser Gelegenheit auch nicht vergessen!

Meine Damen und Herren, diese Art und Weise der Türöffnerpolitik, die für Klonfleisch, Chlorhühner und Gentechnik betrieben wird, ist abzulehnen, und wir lehnen diese ab! So kann man nicht arbeiten! (Beifall bei Grünen und Team Stronach.)

Stellen Sie endlich Transparenz her, meine Damen und Herren! Es ist unglaublich! Ich habe hier eine Anfragebeantwortung von Minister Rupprechter vom Februar. Darin sagt er klipp und klar, dass uns der Wirtschaftsminister die Berichte des Ausschusses gemäß EU-Informationsgesetz zur Verfügung stellen wird. – Wir haben diese bis heute nicht bekommen. Sorgen Sie für die nötige Transparenz! Wir brauchen keinen Freihandel, wir brauchen einen fairen Handel! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stein­bichler. – Bitte.

 


10.19.16

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuhörer und Zuseher an den Fernsehgeräten! Ich habe mir erlaubt, zu Beginn dieser Diskussion das neue Genussland Österreich darzustellen. (Der Redner stellt ein Bild des Hamburger Hafens mit der Aufschrift „Genussland Österreich“ aufs Rednerpult.) Das ist der Hafen in Hamburg, nur ein bisschen zur Realisierung.

Danke, Kollege Pirklhuber, für die amerikanische Sicht, die du eingebracht hast, die völlig der Realität entspricht. Wir haben hier ja ehemalige Agrarpolitiker sitzen, die das immer bestritten haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 44

Und so schaut die tatsächliche Lebensmittel- und Warenpolitik aus (auf die auf dem Rednerpult stehende Tafel weisend): Ein Schiff hat 18 000 Lkw-Züge Fracht geladen. 18 000 Lkw-Züge, ein Frachtschiff! Freunde, das wird die Genussregion Österreich werden, wenn dieses WTO-Abkommen, dieses TTIP abgeschlossen wird.

Kollege Pirklhuber, du hast noch etwas vergessen: Wir haben noch andere „Ge­schenke“ aus Amerika bekommen. Wir vergessen zu schnell. Wo kommt der Kartoffelkäfer her? Die BSE-Krise wurde schon erwähnt. Wer hat uns den Maiswurzelbohrer geschenkt? (Heiterkeit bei Grünen und ÖVP.) Freunde, das sind die Fakten, die uns beschäftigen. Es ist traurig, dass wir zu schnell vergessen.

Ich möchte eines sagen: Der Herr Bundeskanzler hat heute ein ausgezeichnetes Stichwort gegeben. – Danke. – 2,2 Milliarden Waren werden täglich gehandelt. Das ist genau das Problem der Lebensmittelwirtschaft. Unsere super österreichische Qualität wird in China und in Russland verkauft, aber unsere armen österreichischen Konsu­mentinnen und Konsumenten bekommen Substitute, bekommen fleischlose Wurst, Kunstkäse, Pflanzensprühsahne und billigste Importe aus dem Ausland bis hin zum Chlorhendl aus China, das in Deutschland mit dem Hochdruckreiniger gewaschen und papriziert wird – und schon haben wir ein „frisches“ Landhenderl.

Freunde, das sind ein bisschen die Fakten und die Realität. Wenn wir davor die Augen verschließen, begehen wir einen ganz großen Betrug an unseren Wählerinnen und Wählern. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich darf Folgendes ergänzen, Herr Kollege: In Brüssel sind täglich – da muss ich jetzt besonders zu meinen ehemaligen Kollegen von der ÖVP schauen; Kollege Strasser war ja da auch äußerst erfolgreich – 30 000 Lobbyisten tätig. 30 000 Lobbyisten sind täglich in Brüssel tätig! Das heißt, jeder Abgeordnete wird von 40 solcher Lobbyisten umzingelt, damit er dann bei den Gesetzen ja richtig stimmt, damit er ja keine Fehler macht. Damit wird dem Betrug Tür und Tor geöffnet, Freunde und Kolleginnen. Das sind die Fakten. (Zwischenruf der Abg. Mlinar.)

Frau Kollegin Mlinar, du wirst es bald erleben, wenn du in Brüssel bist. Da ist es aus mit deiner ersehnten Freiheit. Ich darf eine kleine Anmerkung zu deinem heutigen „Presse“-Artikel machen: Ich gratuliere! Weg mit den Geldern von der Landwirtschaft hin zur Forschung und zur Innovation.

Jetzt darf ich dir gleich einmal eine Wahrheit sagen, die nicht so angenehm ist. Jawohl, amerikanisches Hormonfleisch wird von einer österreichischen Firma geliefert. Das nennt man Biochemie in Kundl.

Kolleginnen und Kollegen, das sind die Fakten. Erkundigen Sie sich einmal, bevor Sie der grenzenlosen Freiheit das Wort reden und gar nicht wissen, was Sie da wirklich verursachen! Das ist das Wesentliche. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)

Ich möchte noch ganz kurz etwas anfügen: Kommen wir weg von den Märchen! Jede Gemeinde ist heute schon eine „Gesunde Gemeinde“. Bei unserer Bezirksstadt steht „Klimabündnis-Gemeinde Vöcklabruck“. – Die Bezirksstadt mit dem größten Einkaufstempel, wo wir den meisten Regenwald drinnen haben, ist Klimabündnis-Gemeinde! Na, wie soll denn das funktionieren?

Nein, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Dieses Freihandels­abkom­men hat mit Umweltpolitik zu tun, dieses Freihandelsabkommen hat mit Klimapolitik zu tun, dieses Freihandelsabkommen hat mit Gesundheitspolitik und Sozialpolitik zu tun. Wer soll diesen Schalmeienklängen von wegen internationaler Öffnung glauben? Frau Kollegin Winzig, da bist du alleine! Ich glaube, du ersetzt jetzt bei diesem Handels-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 45

abkommen die Frau Kollegin Ederer, die damals bei den Verhandlungen zum EU-Beitritt immer vom gloriosen Tausender gesprochen hat.

Wer glaubt, dass man mit internationalen Märkten Lohnstandards erhöht, hat keine Ahnung von internationalen Märkten. Reden Sie einmal mit den Konzernchefs, reden Sie einmal mit den Firmenchefs, wie die vor der internationalen Konkurrenz zittern! Und dort wollen wir nicht hin. Genau dort wollen wir nicht hin. Das gefährdet unseren österreichischen Standort. (Beifall beim Team Stronach.)

Das ganz Wesentliche ist, dass man die Grundnahrungsmittel aus diesem Abkommen ausnimmt. Herr Kanzler, du hast gesagt, wenn das nicht den österreichischen Stan­dards entspricht, wirst du dagegen sein. Ich bitte darum, dass man die Grund­nahrungs­mittel aus diesen Verhandlungen ausnimmt, damit wir unsere Ernährungssicherheit, diese Ernährungssouveränität in Österreich nicht gefährden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)

10.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.

 


10.24.42

Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Mitbürger vor den TV-Schirmen und auf den Rängen – relativ zahlreich heute, danke vielmals. – Na bumm, wer hätte geglaubt, dass so ein staubtrockenes Thema wie die Investor-Staat-Streitbeilegung für Investitionsschutzabkommen im Rahmen eines Handelsabkommens so eine emotionale Debatte bringen könnte?

Es werden hier Horrorszenarien projiziert, Schreckensbilder an die Wand gemalt. Fast glaube ich mich in einen Hitchcock-Film versetzt und erwarte jederzeit, dass Riesen-Chlorhühner auf uns herunterkommen, riesengroß wie Geier, Hypo-Pleitegeier vielleicht. Deswegen vielleicht die Abwesenheit von Herrn Bundesminister Mitterlehner. Er hat sich gestern gepflanzt gefühlt, er könnte sich heute regelrecht bedroht fühlen von diesen Pleitegeiern. Und dann erwarte ich fast jederzeit, dass riesige gen­modifizierte Maispflanzen zwischen den Rängen wuchern. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)

Na ja, die Kritik an TTIP ist zum Teil sehr polemisch vorgetragen worden und entspricht leider nicht immer den Fakten. Es werden Ängste geschürt, es wird Verunsicherung verbreitet, und das ist nicht hilfreich.

Im Übrigen: Was kommt denn schlussendlich alles noch einmal? – Die EU, da ist alles schlecht. Die EU kommt in Verruf. (Abg. Pirklhuber: Das stimmt doch nicht!) Meine Kollegen von der grünen Fraktion! Wenn Sie am 26. Mai in der Früh nach der EU-Wahl einen großen Katzenjammer haben, dann werden Sie diesen unter anderem deswegen haben, weil Sie dazu beigetragen haben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Wir von NEOS versuchen evidenzbasiert, unabhängig und ehrlich die Chancen und Risiken des TTIP zu analysieren. In diesem Sinne möchte ich einen Schuss Objek­tivität und Sachlichkeit in Bezug auf das Thema Transparenz in die Diskussion bringen. (Abg. Pirklhuber: Haben Sie die amerikanischen Handelspapiere? Haben Sie die Unterlagen? – Wir nicht!) Die Kritik an der Transparenz ist zum Teil durchaus berech­tigt. Aber wir dürfen eines nicht vergessen: Die letzte Instanz sind noch immer das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente. Die Verhandlungsführung liegt aufgrund eines Mandats des Rats bei der Europäischen Kommission, die eben im Namen der EU und der Mitgliedstaaten verhandelt. Sie verhandelt gar nicht so schlecht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 46

Ich darf in Erinnerung rufen, dass im letzten Teil des Entwurfs zum TTIP-Ankommen zum Beispiel genau festgelegt wird, dass alle Gesetze, die der öffentlichen Sicherheit, dem Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, der Gesundheit, erschöpfbaren Res­sourcen oder dem Sicherstellen der persönlichen Privatsphäre und Sicherheit dienen, von TTIP ausgenommen sind. Das ist die Ausgangsposition der Kommission. (Beifall bei den NEOS.)

Die Kommission informiert das Parlament laufend über den ITRE-Ausschuss, vor allem aber muss das endgültige Abkommen vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen werden. Nach momentaner Information soll das Abkommen auch von allen nationalen Parlamenten akzeptiert werden.

Zugegeben: Die Einbindung der Öffentlichkeit ist unzureichend. Das führt zu großem Misstrauen in der Bevölkerung, und das wird leider von ideologisch motivierten Parteien und Interessengruppen noch geschürt. Wir glauben, dass das sowohl aus demokratiepolitischer Sicht als auch im Hinblick auf politische Klugheit bedauerlich ist.

Die Einbindung des EU-Parlaments hat übrigens bereits Auswirkungen gezeigt; zum Beispiel hat im Juli 2012 das Europäische Parlament die Zustimmung zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement, also ACTA, das zwischen der EU und ihren den Mitgliedstaaten sowie Australien, Kanada und weiteren Staaten hätte abgeschlossen werden sollen, abgelehnt.

Ein neueres Beispiel für den Eingriff des Europäischen Parlaments ist die Ablehnung der Saatgutverordnung. (Beifall bei den NEOS.)

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben auch derzeit Einfluss auf die gegenwärtigen Verhandlungen. Ein Beispiel: Während die EU-Kommission und die US-Unterhändler die Einbeziehung der audiovisuellen Medien in das Abkommen wünschten, haben Frankreich, Belgien und Griechenland mit Unterstützung des Euro­päischen Parlaments den Ausschluss der audiovisuellen Medien aus dem Abkommen gefordert, und das wurde auch vom Rat sichergestellt.

Also die Behauptung, dass das geplante Freihandelsabkommen irgendwie ein schwer­wiegender Angriff auf die direkte Demokratie und eine Aushöhlung des Rechtsstaates sei, stimmt einfach nicht. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

10.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.29.49Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur angekündigten Ein­wendungsdebatte.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. Sie wissen, dass ich die Dauer der Redebeiträge auf 5 Minuten reduziert habe. – Bitte.

 


10.30.05

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Wie schon angesprochen, erheben wir Einwendung gegen die vorliegende Tagesordnung. Ich möchte kurz zur Vorgeschichte kommen: Wir haben das in der Präsidiale diskutiert, es geht um die Vorreihung der Behandlung des Rechnungshofberichtes. Es ist dies ein sehr heikler Rechnungshofbericht. Es geht um die Prüfung des Bankenpaketes – insbesondere des ersten Aktes daraus. Es geht um 900 Millionen €, also fast eine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 47

Milliarde, welche die Hypo Alpe-Adria noch vor der Notverstaatlichung – das gehört erwähnt – erhalten hat.

Es ist ein sehr kritischer Bericht des Rechnungshofes, und er war ursprünglich als letzter Tagesordnungspunkt des zweiten Sitzungstages gereiht. Der Präsidentin ist es zu verdanken, dass er jetzt zumindest als Tagesordnungspunkt 11 am ersten Sit­zungstag gereiht ist.

Aufgrund der Symptomatik, wie in diesem Haus seit mittlerweile acht Jahren mit Kontrollberichten des Rechnungshofes und überhaupt mit Kontrolle umgegangen wird, haben wir uns trotzdem zu dieser Einwendungsdebatte entschlossen. Aus diesem Grunde möchten wir auch einmal grundsätzlich thematisieren, welchen Stellenwert die Rechnungshofberichte und Kontrolle für die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist jedes Mal dasselbe Spiel. Wenn man nicht ganz massiv darum kämpft, dass diese Kontrollberichte weiter vorne besprochen werden – dort, wo sie von der Öffentlichkeit quasi auch noch beobachtet werden können –, dann werden sie immer ganz nach hinten gereiht.

Der Rechnungshof ist ein Kontrollorgan des Parlaments, unser eigenes Kontrollorgan, eine der wichtigsten Kontrollinstanzen der Republik. Er ist unbestechlich und nicht nur in Hinblick auf ein kritisches Auge sehr, sehr gut, sondern auch Empfehlungen betreffend. Aus diesem Grunde ist es wirklich dramatisch, immer darum streiten zu müssen, ob man diese Kontrollberichte jetzt nach hinten oder in die Mitte verräumt.

Dazu hätte ich gerne einmal ein grundsätzliches Bekenntnis, dass wir gemeinsam hier sagen: Der Rechnungshof ist uns wichtig, die Kontrollberichte sind uns wichtig und wir stellen grundsätzlich wichtige Berichte an die Spitze der Tagesordnung (Beifall bei Grünen und Team Stronach sowie bei Abgeordneten der NEOS), wie auch die Meldungen der Minister und der Ministerinnen, wenn sie eine Erklärung abgeben.

Aber dieses Verweigern von Kontrolle und dieser sehr seltsame Zugang zu Kontrolle zieht sich ja durch. (Abg. Rädler: Verweigerung !) Das ist auch ein Thema, über das man einmal reden muss: Warum gibt es nach wie vor keine Bereitschaft, über den Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht einmal zu verhandeln? – Wir hören täglich neue Argumente dagegen, wir hören täglich neue Argumente, was den Hypo-Untersuchungsausschuss betrifft.

Jetzt wurde immer als Argument das Tribunal vorgeschoben. Da Ihnen nun Peter Pilz als der „große Tribunator“ abhandengekommen ist – das wurde heute im „Kurier“ vom Finanzminister ausgesprochen –, sind es auf einmal die Kosten. (Abg. Kogler: Peinlich!) Ein U-Ausschuss würde 1 Million € kosten, deswegen sei dieser U-Ausschuss nicht machbar. (Abg. Kogler: Ein Wahnsinn!)

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Geht es noch? Also wirklich! Da hört bei mir jegliches Verständnis auf. (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

Das sagt jemand aus einem Ministerium, welches allein 300 Millionen € an Berater­kosten – unter Anführungszeichen – „verschwendet“ hat (Abg. Kogler: Richtig!), um dann zu einer Lösung zu kommen, die so ausschaut, dass de facto zu 100 Prozent das Risiko dem Steuerzahler angelastet wird. (Abg. Rädler: Zur Sache! – Abg. Kogler: Das ist ja zur Sache! !) Und dann sagt man, dass wegen 1 Million € ein U-Ausschuss nicht möglich sei. Ich muss ehrlich sagen, ich war heute wirklich fassungslos – abge­sehen von den 4,7 Milliarden, die mittlerweile für die Hypo Alpe-Adria cash einfach weg sind.


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Wir haben nun diskutiert, was die Tagesordnung betrifft. Nun hätte ich gerne von der SPÖ ein gutes Argument dafür, warum der Gesundheitsblock wichtiger ist als der Kontrollblock, als die Rechnungshofberichte. Und so sehr ich das nachvollziehen kann – ja, es ist gut, dass jetzt Kinder, die dies aus kieferorthopädischen Gründen brauchen, eine Zahnspange bekommen; nicht alle, Sie werden das auch noch zu argumentieren haben, sondern nur eine sehr kleine Gruppe von Kindern –, aber der Grund dafür, warum wir über so viele Punkte nicht diskutieren können, weil dafür keine Mittel da sind, wie etwa entsprechende Betreuungsplätze für Kinder bezüglich Psycho­therapien, Betreuungsplätze, Reha-Plätze für Kinder nach schweren Krankheiten, liegt im Desaster der Hypo Alpe-Adria begründet. Deswegen hätten wir das zuerst diskutieren müssen; zuerst einmal die Fakten auf den Tisch legen und unser eigenes Prüforgan ernst nehmen sowie den Bericht anschauen und diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

Dieses Verhältnis zur Kontrolle hätte ich wirklich gerne einmal grundsätzlich außer Streit gestellt, nämlich dass wir die Berichte begrüßen, dass wir sie ernsthaft an der Spitze der Tagesordnung diskutieren. Ich weiß, dass diese Einwendungsdebatten immer extrem unbeliebt sind, ich weiß, dass sie auch für das Publikum nicht immer nachvollziehbar sind, aber es geht hier um eine ganz grundsätzliche Frage: Welchen Stellenwert hat Kontrolle? Kontrolle erhöht die Qualität von Entscheidungen und ist kein Folterkabinett. (Beifall bei den Grünen.)

10.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Mag. And­reas Schieder. – Bitte.

 


10.35.00

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Erstellen einer Tagesordnung ist ähnlich schwierig wie die Sitzplanerstellung im grünen Klub, nehme ich an. Es ist nicht möglich, alles an den Anfang der Tagesordnung zu setzen, und dieses Problem, dass am Anfang eben nur ein Thema steht, ist dann auch zur Diskussion in der Präsidiale geworden. Es geht nicht um das „Verräumen“ von Themen. Man könnte auch andere Tagesordnungs­punkte anführen und sagen: Es wäre aus unserer Sicht auch noch interessant, diese früher zu diskutieren. Deshalb haben wir auch in der Präsidiale angesprochen, dass man diesen Punkt durchaus – wenn es Ihr Wunsch ist – auch auf den ersten Sitzungs­tag verlegen kann, als zweiten prominenten Block nach den Gesundheitsthemen.

Ich möchte schon noch einmal Folgendes betonen: Ich halte das Thema Zahnspangen, wo 85 000 Kinder, die aus medizinischen Gründen eine Zahnregulierung brauchen, in Zukunft diese auch von der Krankenkasse bezahlt bekommen und sich diese Kosten sparen, aus sozial- und aus gesundheitspolitischen Gründen für wichtig. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Wir können jetzt lange darüber diskutieren, was wichtiger ist. Es ist auch dieses Vorhaben ein ganz, ganz wichtiger sozial- und gesundheitspolitischer Durchbruch.

Nun zur Hypo, um das hier auch einmal ganz klar zu sagen: Die politische Verant­wortung ist ja schon geklärt worden, nämlich in Kärnten, auch dankenswerterweise durch die Kärntner Sozialdemokraten, aber auch durch den grünen Kärntner Landtags­abgeordneten Holub. Sie liegt bei der FPÖ in Kärnten, die 20 Milliarden Haftungen für diese Bank übernommen hat. (Abg. Darmann: Wo war der Landeshauptmann Kaiser? Jede Woche das gleiche Theater!) Das ist ein Problem, das die FPÖ den Österreiche­rinnen und Österreichern eingebrockt hat (Abg. Darmann: Das ist unglaublich!), ein schweres Erbe, das man jetzt übernehmen muss und wo sich übrigens die FPÖ vor


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der Verantwortung dieses Erbes drückt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer und Deimek.)

Heute kommt der Vorsitzende der FPÖ nicht einmal mehr in den Sitzungssaal, weil er sich schon so geniert für dieses Thema. Es ist aber genau das gleiche Prinzip des Davonlaufens, das Sie praktizieren, wie im Fall Mölzer, um das auch einmal ganz klar zu sagen. Da kommt ein Europa-Abgeordneter und Spitzenkandidat der FPÖ, spricht davon, dass die Europäische Union das Gleiche sei wie das Dritte Reich und ein „Negerkonglomerat“ und wird weiterhin geduldet an der Spitze Ihrer Europaliste. Ich finde, das ist unerhört und er gehört von dieser Liste gestrichen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Weil Sie mir nichts glauben, möchte Ihnen nur zwei Artikel aus den heutigen Zeitungen vorlesen: In der Zeitung „Österreich“ schreibt Isabelle Daniel (Abg. Deimek: Welche Zeitungen haben Sie abonniert?): Entgleisen kann nur, was in einem steckt, aber dann soll er – nämlich Mölzer – es nicht als EU-Mandatar dieser Republik tun. – Zitatende. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was hat denn das mit der Einwendungsdebatte zu tun?)

Dem kann ich mich vollkommen anschließen, aber auch dem, was Herr Jeannée in der „Kronen Zeitung“ heute schreibt, nämlich:

„Lieber Andreas Mölzer, () ,im Vergleich zur EU ist das Dritte Reich wahrscheinlich formlos und liberal gewesen, da es nicht so viele Gebote und Vorschriften gab‘ “ muss „als ,bewusst gesetzt‘ bewertet werden.“

Das verurteilt er und fordert Ihren Rücktritt als FPÖ-Kandidat für das EU-Parlament.

Ich möchte mich diesen Forderungen in den österreichischen Zeitungen auch an­schließen: Übernehmen Sie einmal Verantwortung, setzen Sie ein Zeichen und ziehen Sie diesen Kandidaten ab! Das ist auch ein Thema, das einmal im österreichischen Parlament diskutiert gehört. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

10.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Elmar Podgorschek gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Ruf: Kasperltheater!)

 


10.38.29

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Glawischnig-Piesczek und Lopatka.) Herr Kollege Schieder, ja, die politische Verantwortung soll aufgezeigt werden, da gebe ich Ihnen vollkommen recht; aber dann verstehe ich nicht, warum Sie nicht der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zustimmen, dann kann die politische Verantwortung ja geklärt werden. (Beifall bei FPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Es geht nämlich darum, dass die Abwicklung der Hypo Alpe-Adria, die jetzt im Laufen ist, dass die Vorgänge, alles, was vorher passiert ist, dementsprechend aufgeklärt wird. Dass letzten Endes dieser Tagesordnungspunkt betreffend Bericht des Rechnungs­hofes weiter hinten ist, ist doch nur ein Zeichen, dass Sie kein gutes Gefühl dabei haben. (Abg. Lopatka: Was heißt „weiter hinten“?) – Es ist relativ weit hinten. (Abg. Lopatka: Der zweite Themenblock!) – Es ist nicht mehr in der Hauptfernsehzeit (Abg. Lopatka: Die ist schon vorbei, die Hauptfernsehzeit!), und die Bevölkerung hat das Recht, dass sie informiert wird, was da letzten Endes passiert ist. (Beifall bei der FPÖ.)


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Die Bevölkerung hat das Recht, dass sie erfährt, warum jetzt eine Fantasie-Kom­mission installiert werden soll. Das ist letztlich nichts anderes als eine Provokation des Parlaments und des Parlamentarismus. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenrufe der Abgeordneten Tamandl und Lopatka.)

Wenn der Herr Vizekanzler sagt, ein Untersuchungsausschuss würde so viel kosten, dann hätte es mich auch interessiert, was eben eine Fantasie-Kommission kostet, die wahrscheinlich alles nur zudecken soll. Auf welcher Rechtsbasis wird sie fungieren? (Abg. Neubauer: Wahrheitsfindung!) Das ist doch letzten Endes nur eine Verhöhnung der Steuerzahler. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Darmann: Verhöhnung des Parlamentarismus!)

Noch einmal: Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es, zu kontrollieren, und nicht, zuzudecken und der Regierung die Mauer zu machen! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Kollege Schieder, ich gehe nur ganz kurz auf Ihre Argumente, was Abgeordneten Mölzer anlangt, ein: Ich glaube, er hat gestern in der ZiB 2 beim Herrn Wolf mehr als klargelegt, dass er sich entschuldigt für diese Aussagen, die nicht gutzuheißen sind. (Abg. Lopatka: Er hat es verschlimmert! Abg. Schieder: Das war peinlich!) – Sie betrachten es als peinlich, die Bevölkerung wird das wesentlich anders sehen als Sie. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen Sie, der Kernpunkt dieser ganzen Debatte ist die sogenannte Notverstaat­lichung und nicht die Vorgänge, die bis 2009 passiert sind (Abg. Lopatka: Na was sonst?!) – die Notverstaatlichung, die eben nicht in Not passiert ist, wie sich sukzessive jetzt herausstellt. Es tritt doch offen zutage, dass es ein Fehlverhalten am 14. Dezem­ber 2009 gegeben hat, und das muss jetzt der Steuerzahler ausbaden. (Abg. Lopatka: Das Fehlverhalten !) Es tritt offen zutage, dass die Bayern sukzessive der Hypo Alpe-Adria Geld entzogen haben und letzten Endes Österreich dazu zwingen wollten, sich zu beteiligen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger und Schieder.)

Aus dem Mailverkehr, den wir jetzt Gott sei Dank lesen können, der an die Öffent­lichkeit gelangt ist, ist es ja ganz klar ersichtlich, dass die Bayern uns mehr oder weniger diese Krot anhängen wollten. Leider ist damals die Regierung  und da waren Sie dabei, Herr Ex-Staatssekretär Schieder (Abg. Schieder: Es geht bergauf! Abg. Belakowitsch-Jenewein: Für wen?), und haben mitverstaatlicht auf die Bayern hereingefallen, die doch nur geblufft haben. (Ruf beim Team Stronach: Übernehmen Sie Verantwortung für Ihr Desaster!)

Es gibt ja beste Zitate aus dem November 2009, wo ein Mail von der Geschäftsleitung beziehungsweise vom Vorstand an den damaligen bayerischen Finanzminister geschrieben wurde, mit folgendem Inhalt:

„Da zu erwarten ist, dass die Republik keine kurzfristige Übernahme der Hypo vollzie­hen wird, sondern zunächst nur eine Zwischenlösung realistisch ist, wird folgende Strukturierungsvariante vorgeschlagen“.

Das heißt, die Bayern haben ja genau gewusst oder glaubten, dass die Österreicher die Hypo nicht übernehmen werden. Und dann passierte das Wunder, dass die Österreicher darauf einsteigen. Sie müssen mir erklären, warum damals ein Insolvenz­szenario möglich gewesen wäre und es heute nicht möglich ist! Entweder war es damals schon möglich und ist es heute auch, oder es war damals nicht möglich und ist es heute auch nicht. Dieser Widerspruch ist aufzuklären, und daher brauchen wir, und ich sage es nicht oft genug, einen Untersuchungsausschuss, der diese ganzen Vorgänge aufklärt! (Beifall bei der FPÖ. Ruf bei der ÖVP: Mölzer!)

10.43



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 51

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Reinhold Lopatka. – Bitte.

 


10.43.34

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir fehlt wirklich jedes Verständnis (Abg. Kogler: Ah! Abg. Belakowitsch-Jenewein: Mir fehlt auch jedes Verständnis !), und das hätte ich gerne direkt auch Frau Klubobfrau Glawischnig gesagt, dass wir jetzt am Beginn so eine lange Einwendungsdebatte führen, anstatt die Tagesordnung abzuarbeiten und uns mit den Fragen zu beschäftigen, mit denen wir uns befassen sollten (Zwischenruf bei der ÖVP) – denn um die Fernsehzeit kann es nicht gehen, Abgeordneter Podgorschek. Um 10.20 Uhr war es auf ORF 2 vorbei, jetzt wird auf ORF III den ganzen Tag übertragen. (Abg. Kogler: Das ist Ihre Vorstellung von Politik! Ihnen geht es ums Fernsehen!)

Wissen Sie, worum es geht? – Es geht um etwas anderes, Kollege Kogler. Es geht um die Pilz-Zeit. (Abg. Moser: Er ist ja gar nicht da!) In den drei Stunden, die Pilz anwesend ist, das ist von 11 Uhr Vormittags bis 14 Uhr, am frühen Nachmittag dann ist er wieder weg, wollten Sie das diskutiert haben. Es geht um die Pilz-Zeit und nicht um die Fernsehzeit. Das ist es, worum es Ihnen hier geht, das sage ich Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. Zwischenruf bei der ÖVP.)

Was mich wundert, ist Folgendes: Im Wahlkampf war Abgeordneter Glawischnig Gesundheit noch ein wichtiges Anliegen, ein sehr wichtiges Anliegen, da war sie noch moralisierend unterwegs, hat gesagt, was wir essen sollen und was wir nicht essen dürfen. (Abg. Kogler: Das ist ja unglaublich!) Jetzt ist ihr das Gesundheitsthema nicht mehr wichtig. (Abg. Moser: Gesundheit war schon 15 Mal an erster Stelle! Das ist von allgemeinem Interesse!)

Ich sage Ihnen, Frau Präsidentin Prammer, es lohnt sich nicht, wenn Sie hier den Grünen entgegenkommen. Sie sind den Grünen entgegengekommen. Wir haben diese Stücke des Rechnungshofes bewusst vorverlegt, vom zweiten Tag auf den ersten Tag. Das ist sogar von Klubobfrau Glawischnig begrüßt worden in der Präsidiale. Nur heute war das vergessen, heute haben wir diese Einwendungsdebatte, und da gibt es schon eine unheilige Allianz: Einerseits die Grünen, die, ob passend oder unpassend, immer wieder die Hypo zum Thema machen. (Abg. Brosz: Sehr unpassend für Sie! Abg. Kogler: Entschuldigung! Sie haben nicht einmal den Rechnungshofbericht gelesen! Das ist ja unglaublich!)

Wir hatten hier schon zwei Sondersitzungen. Wir haben viele, viele Sitzungen des Finanzausschusses, und wir haben heute auch noch bei der Dringlichen das Thema auf der Tagesordnung. (Abg. Kogler: Es geht um das Bankenpaket!) Aber Ihnen ist es nicht um das Bankenpaket gegangen, den Vorrednern auch nicht. Da war das Thema nur ein Teil des Bankenpakets. (Abg. Kogler: Sie wollen Minister Pröll ver­stecken! Das ist Ihr einziges Anliegen! Wo ist Minister Pröll?) Da ist nicht das gesamte Bankenpaket besprochen worden, das dem Standort sehr geholfen hat, das sage ich Ihnen. Österreich ist aus dieser Krise  EU-Einschätzung  besser hervorgegangen als viele, viele andere EU-Staaten, um das auch einmal festzuhalten; und das Banken­paket hat dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet.

Worum es Ihnen geht, ist, natürlich auch von den eigenen Fehlleistungen abzulenken, denn die Freiheitlichen können natürlich nur ein Interesse daran haben, so eine Unterstützung von den Grünen zu bekommen, denn dann kann man davon ablenken, dass das Grundproblem natürlich die „Haider-Bank“ war und die Haftungen, die auf Kärntner Seite eingegangen worden sind, zu dem Desaster geführt haben. (Abg. Kogler: Die „Haider-Bank“ hat immer den schwarzen Begleitschutz gehabt!) Das sage


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nicht nur ich, das hat auch Holub in seinem Untersuchungsausschussbericht eindeutig festgehalten: Ohne diese Haftungen wäre Kärnten nie in die Situation gekommen, dass dann der Bund einspringen musste und diese Notverstaatlichung vornehmen musste. Das ist und bleibt ein Kärntner Problem, das wir hier zu lösen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Podgorschek.)

Und natürlich ist es den Freiheitlichen auch eine willkommene Ablenkung von dem Mölzer-Skandal, denn dieser Vergleich der Europäischen Union mit dem Dritten Reich ist durch nichts zu rechtfertigen! Hier ein Friedensprojekt, wo Menschenrechte, wo Wohlstand das sind, was diese Europäische Union geschaffen hat; auf der anderen Seite ein Regime, das was gebracht hat?  Millionen Tote, Krieg, Elend und Not! Also dieser Vergleich ist durch nichts zu rechtfertigen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.) Das regt auf, und das regt auch mich auf!

Was mich auch aufregt, ist, wenn man das so abtut, wie das die NEOS gemacht haben. Ich war entsetzt, als ich  ich habe es nachgehört – die Reaktion von Frau Mlinar, Ihrer Spitzenkandidatin, gehört habe. Sie hat völlig anders reagiert als Klub­ob­frau Glawischnig und gesagt, ich zitiere sie, dass auch dem Herrn Mölzer das grund­sätzliche demokratische Recht zustehe, jegliche Dummheit zum Ausdruck zu bringen. (Ruf bei der ÖVP: Frechheit! Abg. Katzian: Das ist keine Meinung!)  Das, sage ich Ihnen, ist nicht zu rechtfertigen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. Zwischenrufe bei der ÖVP.)

NS-Vergleiche sind nicht mit dem demokratischen Recht auf Meinungsäußerung zu rechtfertigen, denn da könnten Sie gleich die Abschaffung des Verbotsgesetzes for­dern. Ich sage Ihnen, es würde Ihrer Spitzenkandidatin für die Europawahlen gut anstehen, wenn sie diese Haltung schleunigst überdenken würde! Daher: Kehren wir wieder zur sachlichen Abhandlung der Tagesordnung zurück und ersparen wir uns solche Einwendungsdebatten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Schenk. – Bitte.

 


10.48.54

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf da anschließen, wo mein Vorredner aufgehört hat, nämlich sachlich etwas beizutragen, und sachlich etwas beigetragen haben die beiden Vertreter der Regierungsparteien zu dieser Einwendungsdebatte nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim Team Stronach. Zwischenruf des Abg. Lopatka.)

Ich kann meiner Vorrednerin Glawischnig nur Recht geben, dass diese Einwen­dungs­debatte gut und richtig ist und dass wir hier auch einmal ausführlich über den Stellen­wert des Rechnungshofes sprechen sollten. Wir wissen, dass die Rechnungshof­be­richte permanent am Ende der Tagesordnung sind. Wir wissen, dass der Rechnungshof finanziell beschnitten wird, dass er seine Kontrollrechte nicht mehr im vollen Umfang wahrnehmen kann. Wir wissen auch, dass die Ministerien die Empfehlungen des Rechnungshofes nur schleppend umsetzen.

Wir wissen auch, dass die Vertreter von rot und schwarz den Rechnungshof zwar in Schönwetterreden gerne loben, aber wenn es dann tatsächlich um etwas geht, wenn es um wichtige Dinge geht – um Steuergeld, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn der Rechnungshof ist ja der Hüter des Steuergeldes für die Österreicherinnen und Österreicher, die Steuergeld zahlen –, wird einfach gemauert, wird abgelenkt nach


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dem Motto: Wer schreit am lautesten: Haltet den Dieb! Das haben Rot und Schwarz hier auch gemacht, haben abgelenkt von der Hypo-Debatte.

Sie haben eine Debatte anzuzetteln versucht, was den EU-Wahlkampf und einen Kandidaten der FPÖ betrifft. – Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht redlich, und das ist auch nicht in Ordnung, das haben sich die Österreicherinnen und Österreicher, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht verdient. (Beifall beim Team Stronach.)

Dieses Mauern zieht sich wirklich durch wie ein roter Faden und auch wie ein schwar­zer Faden. Das sehen wir, wenn wir uns vor Augen führen, wie es denn mit dem Unter­suchungsausschuss aussieht. Wie oft haben wir hier schon über den Untersuchungs­ausschuss als Minderheitsrecht debattiert? Es hat auch von allen Parteien schriftliche Zustimmungen gegeben, dass ein Untersuchungsausschuss auch von Oppositions­parteien, von einer Minderheit eingesetzt werden kann. Was ist gekommen? Wo sind Ihre Versprechen? Haben Sie sie gehalten?  Nein, denn wir diskutieren heute immer noch darüber, und es gibt immer noch keinen Untersuchungsausschuss als Minder­heitsrecht.

Beim Hypo-Ausschuss, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben Sie sich ja selbst ein bisschen einen Bärendienst erwiesen, nämlich als Sie die Petition abdrehen wollten. Zum Glück wurde der Petitionsausschuss letzte Woche unterbrochen und diese Woche, gestern, fortgesetzt. (Abg. Schieder: Ich habe es noch immer nicht verstanden!) Man kann hier wirklich von einem Frühlingserwachen der Demokratie sprechen, wie es unsere Klubobfrau Nachbaur genannt hat (Beifall der Abg. Dietrich), dass nämlich der Opposition nachgegeben wurde, dass die Zuweisungsanträge zurückgenommen wurden und dass eben beschlossen wurde, dass Stellungnahmen vom Bundeskanzleramt und vom Finanzministerium eingeholt werden.

Diese drei Petitionen, die zur Einsetzung eines Hypo-Untersuchungsausschusses laufen, haben mittlerweile über 120 000 Unterstützer, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das sollte Ihnen schon zu denken geben, denn hier können Sie über die Österreicherinnen und Österreicher, über die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht so einfach drüberfahren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim Team Stronach.)

Das Einsetzen einer Aufklärungskommission, Untersuchungskommission, wie es Finanz­minister Spindelegger angekündigt hat, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ja eine Veräppelung der Sonderklasse. Was soll denn da untersucht werden? (Ruf: Zugedeckt!) Welche Kompetenzen hat denn diese Kommission? Welche Kompetenzen hat Frau Dr. Griss? Sie hat es in einem Interview ja selbst gesagt, und ich darf es kurz zitieren.

Der Aussage: „Ein U-Ausschuss hat wesentlich mehr Kompetenzen: Er kann Unter­lagen anfordern, Zeugen laden. Zeugen stehen unter Wahrheitspflicht. Sie haben viel weniger Kompetenzen.“, stimmt Frau Dr. Griss zu, sie sagt:

Da haben Sie recht. Das einzige, was ich in der Hand habe ist, dass die Kommission die Arbeit einstellt, wenn sie den Eindruck gewinnt, keinen uneingeschränkten Zugang zu relevanten Informationen zu haben.“

Na super, ich meine, das ist ja unglaublich! Da wird diese Untersuchungskommission eingesetzt, die hand- und fußlos ist, die keine Kompetenzen hat, die keine Rechte hat, die keine Unterlagen anfordern kann, aber beim Untersuchungsausschuss zur Hypo wird gemauert. Und warum wird gemauert?  Weil natürlich die Notverstaatlichung der große Brocken ist und beide Parteien, Rot und Schwarz etwas zu verbergen haben. (Abg. Darmann: Die sogenannte Mauer-Kommission!)


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Warum kommen denn die Damen und Herren, die damals in der Nacht von 12. auf 13. Dezember 2009 bei der Verstaatlichung beteiligt waren, nicht in den Ausschuss? Wir haben in der letzten Periode schon beim Bankenpaket darum gerungen, eine Ladungsliste zusammenzustellen, wo auch die Verantwortlichen von damals in den Ausschuss kommen und den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. Was wurde daraus gemacht?  Es wurde nichts gemacht, es wurde blockiert und gemauert wie so oft in diesem Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich möchte Sie alle abschließend noch einmal auffordern und Sie daran erinnern, wofür Sie da sind, wofür wir alle da sind, nämlich Politik für die Österreicherinnen und Öster­reicher zu machen, für jene Menschen, die uns gewählt haben, und für Aufklärung zu sorgen, denn es geht ja nicht um Ihr Taschengeld, sondern es geht um Steuerzahler­geld, das massiv verschwendet wurde  und so kann es nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim Team Stronach.)

10.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schenk, es ist mir wirklich ein großes Bedürfnis, klarzustellen – wir haben lange in der Präsidiale darüber diskutiert –, dass Ausschussunterbrechungen maximal 24 Stunden dauern können.

Stellen Sie sich vor, ich sitze hier am Vorsitz und unterbreche die Sitzung ohne Begründung – und schmecks, wann tun wir weiter. (Abg. Kogler: Er hat ja eine Begründung gehabt im Ausschuss!) Ich denke, das ist nicht legitim, das haben wir auch in der Präsidiale festgehalten, und ich möchte nicht, dass das im Nachhinein releviert wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Abg. Kogler: Er hat ja eine Begründung gehabt! Weitere Zwischenrufe. Abg. Lopatka: Herr Kogler, kritisieren Sie nicht Ihre Klubobfrau!)

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Erwin Spindelberger. – Bitte.

 


10.54.53

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Allein die Redebeiträge der Vertrete­rinnen und Vertreter der Oppositionsparteien haben aufgezeigt, wie lächerlich eigent­lich die heutige Einwendungsdebatte ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ist doch nicht lächerlich!) Lächerlich ist sie deswegen, weil es Ihnen ja letztendlich wirklich nur darum geht, einen Tagesordnungspunkt als wichtiger als den anderen hinzustellen. (Zwi­schenruf bei der ÖVP.)

Ich meine, da sollten wir uns alle an der Nase nehmen! Ich denke mir, dass alle Tages­ordnungspunkte, welche wir hier herinnen im Hohen Haus beschließen, gleich wichtig sind. Bisher haben Sie sich noch nie aufgeregt, meine Damen und Herren, wenn zum Beispiel die Rechnungshofberichte am Ende der Tagesordnung gestanden sind (Widerspruch bei der FPÖ sowie Rufe: Das stimmt doch nicht! Jedes Mal!) – und nur heute, wo es um das Bankenpaket geht, ist auf einmal wieder alles anders. (Abg. Darmann: Nicht die Fakten verdrehen da draußen!)

Jetzt die Inhalte des Rechnungshofberichtes gegen jene der Zahngesundheit auszu­spielen, finde ich wirklich mehr als unnötig, denn Ihnen geht es in Wirklichkeit nur um eines (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ihnen geht es nur um Ihren Populismus!), nämlich darum, dass Sie Ihren Populismus auf ORF 2 und nicht auf ORF III an den Mann und an die Frau bringen. Wie wir schon von Klubobmann Lopatka gehört haben, meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien, haben Sie anscheinend aufgrund der jetzt vorgelegten Tagesordnung Angst, dass gewisse Äußerungen, die genau von Ihnen im Gesundheitsausschuss gekommen sind, nicht so breit gefächert werden und bei so vielen Menschen Gehör finden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 55

Es ging nämlich vergangene Woche, und das möchte ich schon aufzeigen, im Gesund­heitsausschuss unter anderem um die Einführung einer Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die unter massiven Zahn- und Kiefer­fehl­stellungen leiden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das wissen wir eh!) Sie, meine Damen und Herren auf der Galerie und auch zu Hause vor den Bildschirmen, können sich gar nicht vorstellen, was da von den Oppositionsparteien so alles vorgebracht wurde, um diese Maßnahme schlechtzureden. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Faktum ist, dass ein Drittel der Kinder, und das sind immerhin 85 000, aufgrund medizinischer Notwendigkeiten eine kieferorthopädische Behandlung benötigen und daher von dieser Gratis-Zahnspange in Zukunft profitieren werden.

Sprechen wir es offen an: Viele Eltern können und konnten sich in der Vergangenheit gerade diese notwendigen Zahnspangen nicht leisten, weil die Selbstbehalte ja sehr, sehr hoch sind. Um es klar auf den Punkt zu bringen: Wer künftig diese Gratis-Zahn­spange von der Krankenkasse bezahlt bekommt, legt der jeweilige behandelnde Arzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäde anhand eines international anerkannten Index für kieferorthopädische Behandlungen fest. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das können Sie auch später erzählen! Das werden wir noch alles hören, wie super das nicht ist!)

Und im vollen Bewusstsein, dass durch diese sozialpolitisch so wichtige Maßnahme 85 000 Familien finanziell massiv entlastet werden, gehen Abgeordnete der Opposi­tions­parteien her und erklären uns, dass diese 80 Millionen € (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt ja schon jetzt nicht! Aber können wir das später diskutieren vielleicht?!), welche die Bundesregierung künftig Jahr für Jahr in diese Maßnahme steckt, nur eine populistische Maßnahme seien, wie es die Abgeordnete Mückstein von den Grünen bezeichnet hat.

Wenn Abgeordnete von NEOS sagen, das sei sowieso nur ein Steckenpferd des Ministers und es gäbe Wichtigeres zu tun, dann muss man einmal aufzeigen, dass das nicht eine Maßnahme ist, wo das Geld künftig mit der Gießkanne vergeben wird, sondern wirklich sehr, sehr sinnvoll ist. Daher ist es mir auch wichtig zu erwähnen, dass wir es entgegen Ihren Intentionen, Herr Loacker von den NEOS, geschafft haben, dass es nicht nur Zuzahlungen bei den medizinisch erforderlichen Zahnspangen gibt, sondern dass diese auch als Sachleistung, also gratis angeboten werden.

Aber offensichtlich sind Sie sich, meine Damen und Herren, der sozialpolitischen Brisanz dieser Maßnahmen noch immer nicht bewusst und verdrängen sie. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Einmal das Wort „Tagesordnung“ sagen?! Können Sie einmal zur Einwendungsdebatte etwas sagen?!) Ich behaupte sogar, dass Sie so weit gehen, dass Sie, wie es aus einigen Ihrer Anträge hervorgeht, unser bewährtes Sozialsystem ohnehin aushungern wollen – denn wie sonst könnte es sein, dass Dr. Franz vom Team Stronach die Einführung der Gratis-Zahnspange sogar als Unsinn bezeichnet, indem er meint, es gäbe Wichtigeres als solche „Randgruppen“ damit zu fördern. Das sind immerhin 85 000 Kinder. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Der Rechnungshof ist eine „Randgruppe“?)

All das, Ihre unsoziale Einstellung und die von Ihnen geforderte Zerschlagung unseres bewährten Krankenversicherungssystems sollten anscheinend nicht auf ORF 2 über­tragen werden, denn anders kann ich mir Ihren Antrag auf Änderung der Tagesord­nung nicht erklären. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Ich kann nur sagen, schämen Sie sich ob Ihrer sozialpolitischen Geisteshaltung! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was genau hat das mit der Einwendungsdebatte zu tun? – Zwischenruf des Abg. Darmann.)

10.59



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 56

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Mag. Dr. Matthias Strolz. – Bitte.

 


11.00.01

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Galerie, vor den Bildschirmen, jene, die die Sitzung per Livestream verfolgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte schon auch etwas zum Ausschussvorsitz sagen, weil ich das einfach so nicht stehen lassen kann.

Im Petitionsausschuss stand das Instrument der Vertagung nicht zur Verfügung, weil keine Mehrheit zu finden war. Der Ausschussvorsitzende, nach dessen Wahrnehmung ein Agreement, das gemeinsam über eine Vorgangsweise geschlossen wurde, ge­brochen wurde, sagte schlussendlich: Dann unterbreche ich hier und befasse damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Präsidiale. – Er hat dann auch zum frühest­möglichen Zeitpunkt die Sitzung wieder aufgenommen. (Abg. Schieder: Eine Woche später – „frühestmöglicher Zeitpunkt“!?)

Vielleicht müssen wir da einiges lernen, aber ich halte das für ein legitimes Vorgehen. Wir müssen halt lernen, dass Sie offensichtlich ... (Beifall bei NEOS und Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das war kein Fehler! Mit einer Finte haben Sie versucht, diese Online-Petition wegzuräumen! (Abg. Lopatka: Nein!) Zu diesem Schluss musste der Ausschussvorsitzende kommen. (Abg. Schieder: Das stimmt ja nicht, was Sie sagen! Es war ein schwerer Fehler !) Gut. Wir haben hier unterschiedliche Wahrneh­mungen. (Abg. Lopatka: Es gibt nur eine Geschäftsordnung!) Wir haben hier unter­schiedliche Wahrnehmungen.

Jedenfalls ist uns NEOS wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sich einbringen können. Wenn auch Ihnen die Sache wichtig ist, dann haben wir jetzt diesen Sach­verhalt klargestellt. Es haben in den letzten neun Tagen auch über 50 000 Menschen davon Gebrauch gemacht. Ich denke, das müssen Sie anerkennen, dass das auch einen Wert für die Demokratie an sich hat! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Und damit komme ich zur heutigen Einwendungsdebatte. An und für sich ist es mir zuwider, diese wertvolle Zeit hier im Plenum für Geschäftsordnungsfragen, für Tages­ordnungsfragen zu verwenden. Ich glaube auch, dass wir uns in der Präsidiale darauf verständigen sollten, wie die Tagesordnung ausschaut.

Eines muss man auch sagen: Wir als Opposition haben natürlich einen schlechten Stand, weil SPÖ und ÖVP die Tendenz haben, bei allen Fragen, die mit der Hypo zu tun haben, die Dinge irgendwo zu verräumen und zu vertuschen. (Abg. Kogler: Jawohl!) Das fängt damit an, dass Sie keinen Untersuchungsausschuss wollen, Sie wollen hier keine Aufklärung, Sie wollen Vertuschung, und das hört damit auf, dass Sie eben die Tagesordnungspunkte nach hinten reihen. (Abg. Lopatka: Das ist falsch!) Das halte ich nicht für sinnvoll.

Das werden wir allerdings – hier ein Appell an die Bürgerinnen und Bürger – nicht durch die Tagesordnung ändern können, sondern das müssen wir durch andere Mehr­heiten im Parlament ändern! (Beifall bei NEOS und Grünen.) Dazu sind wir vor allem da! Und wir werden auf Sie bauen, liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir müssen den Vertuschern die rote Karte zeigen, und wir brauchen gemeinsam Aufklärung. Dafür brauchen wir allerdings die entsprechenden Wahlergebnisse. Am 25. Mai ist die nächste Chance dafür! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die freie Meinungsäußerung ist uns sehr wichtig, natürlich, das ist ein Bürgerrecht. (Abg. Lopatka: Der Herr Mölzer – freie Meinungsäußerung!) Und, bitte, Herr Klub­obmann Lopatka, du hast noch nicht verstanden, was Ironie ist. (Abg. Lopatka: Das


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Dritte Reich kann nie Ironie sein!) Bitte, im Brockhaus – Wikipedia wirst du nicht kennen – nachschlagen, was unter „Ironie“ zu verstehen ist.

Angelika Mlinar ist als Bergbauernkind aus einem slowenischen Sprachgebiet in Kärnten über alle Zweifel erhaben, dass sie hier mit dem Dritten Reich oder sonst irgendetwas liebäugelt! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Lopatka: Wenn das Ironie ist!) Das lassen wir uns nicht unterstellen, auch nicht von humorbefreiten Klubobleuten der Regierungsparteien, die Ironie nicht verstehen! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

11.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


11.04.21

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Also, Herr Kollege Strolz, jetzt hast du dich selbst disqualifiziert, denn Ironie ist bei manchen Themen, die so ernst sind, wirklich nicht angebracht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strolz.)

Und was die Einwendungsdebatte betrifft: Es ist jeder Partei hier herinnen, jeder Fraktion, speziell auch den Oppositionsfraktionen, unbenommen, gegen die Tages­ordnung Einwendung zu erheben. Selbstverständlich ist es legitim, dass man das tut.

Aber, Frau Kollegin Glawischnig, ich frage mich schon, was Ihr Wort wert ist. In der Präsidiale wurde über das leidige Problem gesprochen, dass die Punkte des Rech­nungshofausschusses immer so weit hinten und in der Nacht diskutiert werden. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Darüber diskutieren wir bitte schon seit mehr als zehn Jahren. Seit ich hier im Parlament bin, wird darüber diskutiert. Wenn Ihnen die Frau Präsidentin, die immer konsensbereit ist und immer nach Lösungen sucht, dann sagt, dass wir das Rechnungshofkapitel nach dem Gesundheitskapitel behandeln, und Sie das auch noch begrüßen (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das stimmt ja gar nicht!) und auch alle anderen Oppositionsparteien das begrüßen, jetzt aber trotzdem Einwen­dungen erheben, dann muss ich fragen: Was ist Ihr Wort wert und was wollen Sie überhaupt hier erreichen? (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Wollen Sie hier einen Konsens erzielen? Wollen Sie hier auf Sachlichkeit plädieren? Und was ist Ihre Handschlagqualität wert? – Nichts, Frau Kollegin Glawischnig! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Glawischnig-Piesczek: Sie waren gar nicht dabei! – Zwischenruf des Abg. Kogler.) Waren Sie dabei, Herr Kollege Kogler? Ich habe mich auch bei meinem Klubobmann informiert, das ist ja wohl legitim. (Abg. Kogler: Sie haben offensichtlich das Protokoll nicht gelesen!)

Ich möchte noch zum Rechnungshofausschuss kommen. Im Rechnungshofausschuss ist das Bankenpaket diskutiert worden. Der Herr Finanzminister, der Herr Rechnungs­hofpräsident, der Herr ehemalige Notenbankgouverneur Liebscher, auch der Herr Mag. Lejsek und der Herr Präsident der Finanzprokuratur Peschorn sind Rede und Antwort gestanden. Es war hauptsächlich das Thema Hypo auf dem Tapet, das ist überhaupt keine Frage. Man konnte dort wirklich sachlich und ausführlich, bis auf kleine Unsachlichkeiten seitens mancher Oppositionspolitiker, eine durchaus gute Debatte führen.

Es hätte auch jetzt die Möglichkeit bestanden, das Kapitel Rechnungshof hier noch vor der Dringlichen, nämlich vor 15 Uhr, zu debattieren. Das ist jetzt allerdings nicht mehr möglich, weil wir fast eine ganze Stunde aufgrund einer Einwendungsdebatte verlieren, wo Kraut und Rüben vermischt werden und wo wieder über einen Untersuchungs­ausschuss und über andere Dinge gesprochen wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 58

Ich würde mir einmal von Ihnen erwarten, Herr Kollege Kogler, und auch von den anderen Oppositionsparteien, dass hier gesagt wird, dass der Herr Finanzminister eigentlich in Rekordzeit, seit er als Finanzminister angelobt worden ist, für eine Lösung bei der Hypo gesorgt hat. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Der Herr Finanz­minister Spindelegger, Herr Kollege, nicht alles andere vorher. In Rekordzeit eine Lösung!

Es gibt eine Untersuchungskommission unter dem Vorsitz von Frau Dr. Griss, die selbst gesagt hat, sie ist unabhängig, sie wird diese Untersuchungskommission auch unabhängig führen und sie kann auch nichts ausschließen. Sie will die Unterlagen sehen, und die wird sie auch bekommen.

Auf der Homepage des BMF gibt es Transparenz alle Fragen betreffend, die die Bevöl­kerung interessieren. Es werden auch alle Fragen beantwortet.

Einbindung der Finanzsprecher in alle Vorgänge, ein Sonderfinanzausschuss. Wir haben Ihnen den Termin geschickt, Damen und Herren von den Oppositionsparteien. Ich bin schon gespannt, ob dieser Finanzausschuss auch tatsächlich zustande kommt.

Das muss schon auch einmal gesagt werden: Die Causa Hypo ist die, wie ich meine, meistdiskutierte Causa in diesem Haus, seit die neue Regierung angelobt ist. In der letzten Nationalratssitzung, die eine Sondersitzung war, stand eine Erklärung von Bundeskanzler und Vizekanzler auf der Tagesordnung. Es gab eine Dringliche, eine Kurzdebatte zu einer Anfragebeantwortung, und wir debattieren über einen Unter­suchungsausschuss. Ich glaube, mehr kann man da nicht mehr debattieren.

Abschließend: Es gibt keine guten und schlechten Themen, es gibt keine guten und schlechten Tagesordnungspunkte. Und dass das Thema Gesundheit gerade den Grünen so unwichtig ist, das ist wirklich eine Schande! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Dr. Moser hat sich zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


11.08.56

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einmal kurz zur Richtigstellung: In der Präsidiale, wo beraten wird, in welcher Form die Tagesordnung für die Plenartage erstellt wird, gibt es immer einen Vorschlag der Regierungsparteien. Und Sie werden es nicht glauben, dieser Vorschlag, Herr Klubob­mann Schieder, hat vorgesehen, die Diskussion über das Bankenpaket, den Rech­nungs­hofausschuss findet am zweiten Tag an letzter Stelle statt. Verräumen. Das kennen wir. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Seit 1999 sitze ich im Rechnungshofausschuss. Ich kann Ihnen sagen, eine Handvoll Rechnungshofberichte wurde nicht um Mitternacht diskutiert. – Jetzt wollten wir diese Diskussion um Mitternacht verhindern.

Die Frau Präsidentin hat sehr wohl eine Vorreihung erwirkt. Aber es war die Frau Präsidentin und nicht der Herr Dritte Präsident. Ich meine das sozusagen symbolisch. (Abg. Schieder: Der Kollege Lopatka und ich waren auch dafür, dass es heute ist!)

Richtigzustellen ist allerdings: Frau Klubobfrau Glawischnig hat nie ihre Zustimmung gegeben, sondern sie hat gesagt: vorbehaltlich der Entscheidung ihres Parlaments­klubs. Ich kann Ihnen das Protokoll, wenn Sie wollen, noch wortwörtlich vorlesen. Vorbehaltlich hat es geheißen. – So viel also zu der Vorgangsweise und zum Hinter­grund der jetzigen Diskussion.

Die jetzige Diskussion bietet ja zweierlei Möglichkeiten. Mir persönlich ist es als Mitglied und jetzt auch als Vorsitzende des Rechnungshofausschusses wichtig, einmal


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die Gretchenfrage zu stellen: Wie halten Sie es mit der Kontrolle? Wie viel ist Ihnen die Kontrolle insgesamt wert, der sorgfältige Umgang mit Steuergeldern?

Die Gretchenfrage: Wie halten Sie es mit der Kontrolle?, haben Sie so beantwortet, dass Ihr Vorschlag geheißen hat: Kontrolle um Mitternacht am zweiten Tag, zu einer Zeit, zu der niemand mehr ein Interesse daran hat, zu der die Abgeordneten selber schon mehr ans Heimfahren denken als an die korrekte Diskussion dieser wichtigen Rechnungshofarbeit, dieser wichtigen Rechnungshofberichte.

Jener Bericht, der ursprünglich morgen ganz am Ende diskutiert werden sollte, dieser Rechnungshofbericht über das Bankenpaket, birgt ja mehr als einen Sprengsatz. Diese Diskussion im Plenum hat ja praktisch eine lange Vorgeschichte. Die Kontrollmög­lichkeit über den Ausschuss ist zwei Jahre lang verhindert worden. Wir haben theore­tisch seit dem Jahr 2012 die Möglichkeit, im Rechnungshofausschuss über das Banken­paket zu diskutieren.

Wieso war das erst jetzt, 2014, möglich? – Weil die Haltung der Abgeordneten der Regierungsparteien zur Kontrolle – ich betone das, denn im Parlament bestimmen immer noch die Abgeordneten – eine sehr, sehr negative, eine äußerst negative ist.

Gerade beim Bankenpaket zeigt es sich, denn hier geht es ja wirklich um Milliarden, die jetzt auf Kosten des Steuerzahlers eingeschossen werden müssen, dass nur Kon­trollversagen im Vorfeld überhaupt dazu führen konnte, dass dieses Hypo-Desaster jetzt als Belastungswelle über alle SteuerzahlerInnen hinwegrollt, dieser Tsunami aus Kärnten praktisch ganz Österreich ergreift. Das ist auch auf Kontrollversagen zurück­zuführen.

Ich sage es Ihnen am Beispiel des Bankenpakets: Wir wollten eine seriöse Diskussion im Ausschuss zu früher Stunde, sprich: möglichst schnell nach Erscheinen des Berichts. – Das war nicht möglich, weil die zentralen Auskunftspersonen Pröll und Fekter nicht geladen werden durften, nicht Rede und Antwort stehen durften.

Und da sind wir genau bei dem Problem, das uns auch bei der Untersuchungs­kommission bevorsteht. Im Ausschuss durften sie nicht geladen werden. Jetzt setzen Sie anstatt eines Untersuchungsausschusses im Parlament, wo Leute geladen werden und Rede und Antwort stehen müssen, eine Kommission ein, wo wieder nicht geredet und gefragt werden kann, sondern wo eine Richterin Papiere sortiert und dann ihr Urteil darüber fällt. Ich meine: Was ist denn das für eine Kontrolle? – Das ist wieder nur ein Zeichen, genauso wie die Verräumung in der Tagesordnung, dass Ihnen Kontrolle so etwas von egal und so etwas von hinderlich ist (Beifall bei den Grünen), dass man Ihnen als Steuerzahlerin und Steuerzahler eigentlich den Weisel geben müsste, Sie schlichtweg abwählen müsste.

Da wird es auch einen Denkzettel geben bei der EU-Wahl. Es wird sich auch bei der nächsten Parlamentswahl sehr wohl zeigen, dass diese Kontrollhaltung, die Sie immer einnehmen und dokumentieren, von den WählerInnen auf das Schärfste verurteilt wird. Deswegen ist es, bitte, notwendig, dass Sie jetzt endlich einmal einen Untersuchungs­ausschuss einsetzen, weil schon die normale Kontrolle in Form einer Mitternachts­einlage durchgeführt wird. (Beifall bei Grünen, FPÖ und Team Stronach.)

Wenn schon die gängige, die übliche, die permanente Kontrolle durch den Rech­nungshofausschuss in Form einer Mitternachtseinlage behandelt wird, dann darf nach Ihrer Kategorie, nach Ihrer Denkweise, nach Ihrem Kontrollverweigerungssystem schon gar kein Untersuchungsausschuss sein. Aber die Leute wollen das.

Die Vorgänge im Petitionsausschuss zeigen einmal mehr, wie Sie mit der Kontrolle und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Kontrolle umgehen.


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Ja, verräumen, zur Seite schieben, vertuschen, unter die Tuchent stecken, das ist Ihr System. Und das müssen wir brechen. Und ich versuche im Rechnungshofausschuss einen sehr konstruktiven Weg, nämlich unter Einbindung aller, vor allem auch der Regierungsfraktionen gemeinsame Anliegen voranzustellen.

Und was ist die Antwort? – Es wird ja schon wieder ein Tauziehen um die nächste Tagesordnung (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen) – ich höre ohnehin gleich auf –, um die nächsten Ladungen und um die nächsten Befragungen sein. Es ist ja ständig so.

Ich werde allerdings nicht müde werden, das aufzuzeigen, auch wenn mich das Murmeltier hundertmal grüßt. (Beifall bei den Grünen.)

11.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


11.15.17

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zurückkommend zur Präsidiale: Selbst­verständlich hat sich Frau Klubobfrau Glawischnig eine Einwendungsdebatte vorbe­halten. Das steht außer Frage, und das ist auch so im Protokoll vermerkt. (Abg. Lopatka: Sie hat die Vorreihung begrüßt!) Sie hat die Vorreihung begrüßt. Ich denke, es war der richtige Schritt in die richtige Richtung, aber wir sind als Oppositionsparteien noch immer nicht damit einverstanden, dass Kontrolle in dieser Republik an letzter Stelle irgendwo hinten behandelt wird. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren, wenn ich hier die Debatte so verfolge, dann muss ich sagen, von Kontrolle haben wir als Oppositionspartei ein anderes Verständnis als die Regierungsparteien und messen ihr auch eine andere Wertigkeit zu. Das heißt, wir wollen, dass Kontrolle frei ist, wir wollen Kontrolle durch einen Untersuchungs­ausschuss oder durch den Rechnungshof. Aber das, was Sie, geschätzte Vertreter der Regierungsparteien, in den letzten Wochen und Monaten an Vorschlägen gebracht haben, ist kontrollierte Kontrolle, wie sie vielleicht in Nordkorea für richtig gehalten wird, aber nicht in einem demokratischen System. (Beifall beim Team Stronach.)

Sie haben im Bereich der Hypo die Einsetzung eines Weisenrates vorgeschlagen, wobei man sich die Weisen selbst aussucht, wahrscheinlich auch das Ergebnis, das die Weisen dann vorlegen sollen, in weiterer Folge die Einsetzung einer Unter­suchungskommission, wo man sich auch den Untersucher aussucht. Meine geschätz­ten Damen und Herren, das hat überhaupt nichts mit Kontrolle zu tun! Das, was sich die Regierungsparteien vorstellen, ist kontrollierte Kontrolle, wie es in Nordkorea üblich ist. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Steinbichler: Wünsch dir was!)

Ein weiteres Indiz dafür, dass Ihnen Kontrolle nicht so sehr am Herzen liegt, ist auch, dass der Rechnungshof finanziell immer mehr ausgedünnt wird, dass im Bereich Rech­nungshof an Mitteln gespart wird und dass, wenn über einen Rechnungshofbericht gesprochen wird, das irgendwann einmal jenseits von 23 Uhr erfolgt, nur damit es niemand bemerkt, damit niemand merkt, was in diesem Land alles zu verändern ist.

Aber ich sage Ihnen auch, der Druck wächst. Mit Ihrer Methode verschleiern, ver­schleppen, vertuschen werden Sie nicht weiterkommen, da die Bevölkerung die Nase voll hat. Und die Bevölkerung will Aufklärung. Die Bevölkerung, viele Menschen, die mit ihrem Einkommen nicht mehr auskommen, verstehen es nicht, wenn sie tagtäglich lesen, für die Hypo werden 19, 20 oder wie viele Milliarden auch immer aufgewendet. Aber niemand in der Regierung hat offensichtlich ernsthaft Interesse daran zu fragen: Wer ist denn dafür verantwortlich? (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 61

Kollegin Tamandl! Auch was die Zeit betrifft, haben wir ein sehr unterschiedliches Verständnis. Möglicherweise ist es für Sie rasch, wenn innerhalb von vier Jahren nach der Verstaatlichung einmal reagiert wird. Für uns ist das viel zu spät. Da hätte man längst, nämlich schon vor vier Jahren, reagieren müssen. Aber das passt wiederum in das ganze System verschleiern, verschleppen, vertuschen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Kein Weg wird in diesem Land daran vorbei­führen, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird. Wenn Sie die Bevölkerung und das, was die Bevölkerung will, ernst nehmen und endlich einmal als Vertreter der Bevölkerung in diesem Haus agieren, dann können Sie der Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses nur zustimmen. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)

Ich verstehe Ihre Philosophie nicht. Ich verstehe nicht, wenn Sie ständig sagen: Wir machen eh, aber irgendwann einmal, aber nur nicht transparent. – Der Druck wird immer größer werden.

Haben Sie doch den Mut! Machen Sie einen Schritt nach vorne! Setzen Sie selber Schritte! Sagen Sie: Dann, wenn das Schiff Hypo im sicheren Hafen ist, wird ein Unter­suchungsausschuss eingesetzt! – Stellen Sie Rahmenbedingungen, wann dieser Unter­suchungsausschuss einberufen wird! Aber wir garantieren Ihnen: Es geht kein Weg daran vorbei. Dafür werden wir sorgen. (Beifall beim Team Stronach.)

11.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


11.20.15

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann die notwendige Korrektur allein schon wegen der Haushygiene gar nicht oft genug wiederholen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, insbesondere jene in den Reihen der ÖVP, und Herr Klubobmann Lopatka, der Sie erstens diese Einwendungsdebatte in einem Zwischenruf als Kasperltheater bezeichnet haben und darüber hinaus zweitens der Frau Klubobfrau Glawischnig falsche Vorhalte gemacht haben, ich darf jetzt dahingehend noch einmal korrigieren  (Abg. Lopatka: Falsche Vorhalte?) Ja, genau, aber das ist nichts Neues. Ich zitiere aus dem Präsidialprotokoll:

„Klubobfrau Dr.in Glawischnig-Piesczek behält die Entscheidung über eine Einwen­dungs­debatte betreffend die Reihung des Berichtes des Rechnungshofausschusses einer nochmaligen Diskussion im Klub vor.“

So war es, jawohl! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lopatka: Sie hat gleichzeitig begrüßt, dass die Präsidentin !) Behaupten Sie nicht immer etwas anderes! Es ist nicht gut, wenn wir hier wechselseitig voneinander immer Seriosität einfordern. Ich möchte aber jetzt auf den unmittelbaren Anlass eingehen und dann noch einmal auf den Petitionsausschuss, weil das ja heute debattiert wird.

Der unmittelbare Anlass für den Tagesordnungspunkt betreffend den Rechnungs­hofbericht zum Bankenpaket war ein einstimmiger Beschluss hier im Haus.

Ein Satz zum Bankenpaket: Jawohl, wir haben auch das hier einstimmig beschlossen, weil wir der Meinung waren, dass es in diesen dramatischen Tagen und Nächten des Oktober 2008 sinnvoll ist, wenn wir so etwas – es hat sich damals der Begriff „Schutz­schirm“ durchgesetzt – aufspannen, bevor in Österreich die Realwirtschaft durch das reihenweise Umkippen finanzwirtschaftlicher Institutionen ganz großen Schaden nimmt. Das kann man so oder so sehen, im Nachhinein ist man auch immer ge­scheiter. Wir stehen dazu: Es war vernünftig!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 62

Aber das hat nicht geheißen, dass die exekutive Umsetzung derart miserabel hätte passieren müssen, wie sie dann gemacht wurde, ausgehend vom Finanzministerium über die sogenannte FIMBAG, die eingerichtet wurde. Dort hat der Herr Liebscher im Übrigen den Vorsitz bis heute – auch sehr interessant! – und der Herr Wala, der uns ja aus den Pensions-Gazetten mit 38 000 € Pension sozusagen entgegenkommt. Keiner weiß, was die dort tun, der Rechnungshof auch nicht.

Es gibt massive Kritik vom Rechnungshof an der Umsetzung des Bankenpakets und an der FIMBAG und damit an Wala und Liebscher. Das sind genau diejenigen, die die Taskforce präsidiert haben, und das waren diejenigen, die die Regierung bei der Hypo beraten haben. Genauso hat das dann ausgeschaut. Und das ist der zwingende Zusammenhang von Bankenpaket und Hypo!

Aber nicht nur, dass Sie das mit genehmigt haben – und zwar war es einstimmig –, Sie haben auch noch einen guten Grund dafür gehabt, nämlich weil das Bankenpaket in Österreich im Unterschied zu Deutschland ursprünglich so schlecht war, dass gar keine Rechnungshofkontrolle vorgesehen wurde. Das haben wir in den Verhand­lungen, die tage- und nächtelang gedauert haben, weil es notwendig und zwingend war, wie ich es ja erklärt habe – dort bestand wirklich Not –, leider nicht durchgesetzt, aber wir haben trotzdem noch mitgestimmt und mitgearbeitet, damit wir diesen Schirm haben. Erst im Nachhinein, und zwar aufgrund der Verhandlungen der Grünen, haben wir diesen einstimmigen Beschluss hier herbeigeführt.

Jetzt ist der Beschluss einstimmig. Und wie geht das Haus damit um? – Seit 2012 liegt der Bericht vor, seit damals wollen wir ihn verhandeln. Seit 2012 steht zu Recht Exminister Pröll auf der Ladungsliste, aber Sie haben es bis zum Schluss verhindert. Und wir hätten den Ausschuss auch vertagen können, das haben Sie aber nicht zuge­lassen, damit nur ja nicht der Minister Pröll Rede und Antwort stehen muss – die gleiche prinzipielle Verweigerungs- und Vertuschungshaltung – eine schändliche, muss man fast sagen –, die dazu führen soll, dass die verantwortlichen Minister nicht aussagen sollen!

Das hat einen unmittelbaren Bezug zur Hypo, denn: Wissen Sie, was die erste Aktion aus dem Bankenpaket war? – Die 900 Millionen Partizipationskapital an die Hypo Alpe-Adria. Da hat es die FIMBAG erst ein paar Wochen gegeben. Das war der Kasus knaxus nach all dem, was in Kärnten passiert ist. Es streitet ja ohnehin niemand ab, was die Haider-Bank aufgeführt hat.

Aber was haben Sie dann gemacht? – Und diese Vorgänge wollen Sie jetzt ver­tuschen, und deswegen halten wir Ihnen das vor, und deshalb halten Sie dagegen. Aber Sie werden sich mit Ihrer Vertuschungsstrategie in dieser Sache nicht durch­setzen. (Beifall bei den Grünen.)

Also: Was gab es dann? – Ein bestelltes Gutachten der Notenbank, das in ein paar Tagen zusammengeschustert wurde. Gegen den Willen der Beamten der Notenbank mussten diese ein positives Zeugnis für diese mehr oder weniger berühmt-berüchtigte hinige Bank ausstellen. Das haben Sie zu verantworten! Und jetzt wollen Sie es nicht aufklären lassen.

Und die Ausfluchtstrategie ist auch klar: Eine Regierungskommission soll es richten. Die Vorsitzende dieser Kommission – alles natürlich informell, aber wir werden uns mit dieser Dame vielleicht treffen – hat am Schluss ja selber gesagt: Einen Untersuchungs­ausschuss wird es auch brauchen, weil sie ja gar nicht die notwendigen Instrumente zur Aufklärung hat.

Nun als Letztes zur Petition, weil es dazupasst. (Abg. Schieder: Zur Tagesordnung!) Ja, zur Tagesordnung haben Sie selbst sowieso noch nie hier geredet. Der Vorsit­zende


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 63

hat zu Recht unterbrochen. Er hat Ihnen, Herr Schieder, erst die Möglichkeit gegeben, dass Sie den Fehler seitens der Regierung korrigieren konnten. Und ich würde mir auch von der Präsidentin des Nationalrates erwarten (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen) und würde es mir wünschen, dass sie mit diesen direktdemo­kratischen Mitteln ein bisschen fürsorglicher umgeht. Dem Vorsitzenden der NEOS (Präsident Hofer gibt neuerlich das Glockenzeichen) gebührt Anerkennung und nicht Schimpfe, wie Sie das betreiben, nur weil Sie zudecken wollen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von NEOS und Team Stronach.)

11.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Ing. Lugar gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


11.25.57

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Bürger! Wir haben heute schon einiges hier gehört. Von der SPÖ zum Beispiel haben wir gehört, dass ihr diese Einwendungsdebatte zuwider ist. Aber wir haben noch etwas gehört, und zwar von den NEOS. – Entschuldigung! Die Ein­wendungsdebatte fand die SPÖ lächerlich, den NEOS war sie zuwider. Und jetzt ist meine Frage: Warum ist es Ihnen zuwider, dass wir die Berichte des Rechnungshofes nach vorne setzen wollen, um darüber an prominenter Stelle im Parlament reden zu können? – Das ist jetzt die Frage!

Sie haben heute hier eine flammende Rede dafür gehalten, dass wir neue Mehrheiten im Parlament brauchen. – Da bin ich ganz auf Ihrer Seite: Wir brauchen neue Mehrheiten im Parlament! Aber die Frage ist: Wie sollen wir die erreichen? Müssen wir da nicht darüber diskutieren, ob die Regierung das macht, was viele da draußen vermuten, nämlich das Beste für den Bürger? – Darüber müssen wir reden!

Und wer, wenn nicht der Rechnungshof, kann uns Hinweise darauf geben, ob das tatsächlich so ist, denn darum geht es ja letztlich? Es geht nicht darum, dass die Opposition das, was die Regierung macht, schlecht findet. Ich glaube, es können sich viele ausmalen, dass das in den meisten Fällen so sein wird. Aber der Rechnungshof ist unabhängig, der Rechnungshof steht über dem Ganzen, und der Rechnungshof gibt uns und vor allem den Bürgern da draußen Hinweise darauf, ob diese Regierung gut arbeitet oder nicht. (Beifall beim Team Stronach.)

Jetzt sind wir genau bei dem Punkt, warum diese Berichte prominent an erster Stelle verhandelt werden müssen. Warum ist das so? – Es hat heute geheißen, die Zahn­spange und die Blindenhunde und das Steuerungsgesetz im Gesundheitsbereich, das alles ist viel wichtiger. Ist es nicht! – Nicht, weil diese Materien unwichtig sind, sondern deshalb, weil das Materien sind, die ja ohnehin kommen. Oder glaubt irgendjemand da oben auf der Galerie, dass wir hier in diesem Parlament irgendetwas beeinflussen können, was auf der Tagesordnung steht?

Ich weiß und jeder weiß, wie heute hier abgestimmt wird. Da gibt es keine Über­raschungen. Es geht nicht um Diskussionen in diesem Haus, das wird kommen. Aber wenn der Rechnungshof hier etwas bringt und wir darüber diskutieren können, dann haben wir die Möglichkeit, den Beweis zu führen, dass die Regierung eben nicht das tut, was sie tun soll, nämlich das Beste für den Bürger. Und darum geht es auch bei der Hypo, um nichts anderes! Und der Rechnungshof ist hier ein wichtiger Partner. Und da heißt es auch vonseiten der ÖVP und der SPÖ immer, ja der Rechnungshof mache das ohnehin ganz brav.

Auf der anderen Seite weiß man, dass der Herr Matznetter, der jetzt wieder im Parlament ist, in der letzten GP im Ausschuss dem Rechnungshof die Rute ins Fenster


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 64

gestellt hat, indem er gesagt hat – sinngemäß –, wenn der Rechnungshof nicht so handelt, wie es die Regierung erwartet, dann werden die finanziellen Mittel nicht erhöht und der Rechnungshof hat dann eben nicht die Möglichkeit, seinen Aufgaben nachzukommen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Und genau das erleben wir: Dem Rechnungshof wurden die finanziellen Mittel gekürzt. Das ist eine Tatsache! Und daran sieht man, wie die Regierung mit jenen umgeht, die hier Kontrolle ausüben sollen.

Jetzt könnte man ja sagen, eine gute Regierung würde den Rechnungshof nicht fürchten. – Eine gute Regierung muss den Rechnungshof auch nicht fürchten, denn der Rechnungshof prüft, und der Rechnungshof ist auch schon einige Male – leider nicht allzu oft – zu dem Urteil gekommen: Ja, das hat die Regierung gut gemacht! Nur: In letzter Zeit kommt das nicht mehr allzu oft vor. Und da fragt man sich, und zwar gerade in Anbetracht der Hypo: Warum ist das so?

Ich weiß, warum es so ist. – Erstens: Das Parlament hat überhaupt nichts zu sagen. Das ist eine Tatsache! Und zweitens: Nicht einmal die Regierung hat viel zu sagen, denn in Wahrheit regieren ganz andere im Hintergrund. Da sind bei der ÖVP die Bünde zu nennen, die Landeshäuptlinge, die Banken, und bei der SPÖ sind es die Gewerk­schaften, auch die Landeshäuptlinge und auch einige Banken, die da fest mit am Tisch sitzen. – Das ist die Wahrheit! Das ist genau das, wofür wir den Rechnungshof brauchen, denn der Rechnungshof hat die Möglichkeit, dort reinzuschauen und dem Bürger letztlich die Augen zu öffnen!

Da sind wir wieder genau dort, wo der Herr Strolz aufgehört hat: Wir brauchen neue Mehrheiten in diesem Haus, und die schaffen wir nicht allein als Opposition! Da brauchen wir den Rechnungshof als Unterstützer, der einfach nur sagt, was Sache ist. Der Rechnungshof ist ja unparteiisch, der ist ja nicht tendenziös, der schaut auf die Dinge, wie sie im jeweiligen Bereich sind.

Und das gilt auch für den Bereich Hypo, den der Rechnungshof ja gerade prüft. Und dann wollen wir diesen seinen Bericht hier auch ganz vorne auf der Tagesordnung haben, damit die Fernsehzuschauer und alle, die sich zu dieser Stunde noch dafür interessieren, das alles auch mitbekommen.

In diesem Land wird gegen die Interessen der Bürger regiert. Das ist eine Tatsache! Und das wollen wir aufklären. Nur dann schaffen wir neue Mehrheiten! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

11.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


11.31.01

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Tamandl hat hier gemeint, es sei doch die Hypo Alpe Adria ohnehin eines der meistdiskutierten Themen der letzten Wochen. – Ja, stimmt. Aber haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, warum. – Weil Sie mit allen Mitteln versuchen, eine Aufklärung in diesem Bereich zu verhindern. (Beifall bei der FPÖ.) Das versuchen Sie jetzt konsequent seit drei, vier, fünf Wochen.

Wie Sie mit Minderheitsrechten hier umgehen, zeigt auch Ihre Einstellung. – Herr Kol­lege Lopatka! Kennen Sie den Spruch: Wollen Sie mich pflanzen? Wissen Sie, wer den getätigt hat? – Diesen Spruch hat Ihr Wirtschaftsminister Mitterlehner auf die Frage, wie viele Unterschriften es denn für eine Petition zur Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses brauchen würde, getätigt. Er hat gemeint: Wollen Sie mich pflanzen? – Das ist genau die Einstellung der Regierungsparteien und auch der höchsten Vertreter


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dieser Regierung, wenn es um Aufklärung geht. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abge­ordneten des Teams Stronach.)

Meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP! Nun ein Wort speziell an die Roten gerichtet: Sie setzen sich bei jeder Gelegenheit für Minderheitenrechte ein, seien es religiöse Minderheiten, seien es kulturelle Minderheiten, seien es andere Bevölke­rungsgruppen. Das ist völlig in Ordnung, das ist recht so. Aber dort, wo die Minder­heitsrechte am wichtigsten wären, nämlich hier im Parlament, treten Sie sie permanent mit Füßen und wollen nichts davon wissen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeord­neten von NEOS und Team Stronach.)

Wissen Sie, Herr Kollege Cap, weil ich Sie gerade anschaue: Es ist jetzt über fünf Jahre her, da haben Sie und der damalige Klubobmann der ÖVP Karlheinz Kopf mit Ihren Unterschriften die Zusage gegeben, die Einsetzung eines Untersuchungs­aus­schusses hier zum Minderheitsrecht zu machen. Das taten Sie im Zuge des Beschlus­ses des Bankenpaketes, weil es Ihnen wichtig war, das Bankenpaket in der damaligen Situation, als es eine Wirtschafts- und Finanzkrise gab, einstimmig im Parlament durch­zubringen. Und alle Oppositionsparteien sind Ihnen damals gefolgt, in der Hoff­nung, dass Sie Ihr Versprechen auch einhalten werden.

Die Oppositionsparteien haben es eingehalten, denn Sie haben damals dieses Ban­kenrettungspaket ja einstimmig beschlossen. Nur: Was die Einhaltung Ihrer Zusagen betrifft – jetzt weiß ich aber nicht, ob Sie sich noch angesprochen fühlen, weil Sie ja nicht mehr Klubobmann sind; dasselbe gilt für Ihr schwarzes Gegenüber, den Karlheinz Kopf, der ist ja auch nicht mehr Klubobmann –, so warten wir seit über fünf Jahren darauf, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hier im Parlament ein Minderheitsrecht wird.

Und jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Bei jeder Gelegenheit, wenn es um irgendetwas Positives geht, vergleichen Sie sich immer so gerne mit unserem Nachbarland Deutschland. Im Deutschen Bundestag war es bisher so, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit den Stimmen von 25 Prozent der Abgeordneten, also mit den Stimmen von einem Viertel der Abgeordneten, möglich war. Jetzt gibt es seit der letzten Wahl in Deutschland die Situation, dass aufgrund der großen Koalition – übrigens auch Rot-Schwarz, aber mit anderen Stärkeverhältnissen – die Opposition aus Grünen und Linken diese 25 Prozent nicht mehr hat.

Und jetzt halten Sie sich einmal fest – vielleicht wissen Sie es gar nicht, aber Sie kön­nen es jederzeit nachlesen –: Es gibt jetzt im Deutschen Bundestag einen Antrag von den Regierungsparteien CDU, CSU und SPD, der da lautet, dass dann, wenn alle Abgeordneten der Oppositionsparteien einen Untersuchungsausschuss wünschen, dieser eingesetzt zu werden hat – und das mit einem Fünftel aller Abgeordneten! Das heißt: 20 Prozent aller Abgeordneten können im Deutschen Bundestag einen Unter­suchungsausschuss beantragen. Hier in diesem Parlament hingegen hat die Oppo­sition in der Zwischenzeit fast die Hälfte der Sitze, das Verhältnis ist 84 : 99 Abgeord­nete, aber Sie verweigern dieser starken Opposition nach wie vor das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Team Stronach. – Abg. Kogler: Nehmt euch ein Beispiel!)

Aber ich sage Ihnen eines – und die Bevölkerung macht seit Wochen und Monaten Druck; auch die Medien und die hier im Parlament vertretenen vier Oppositionsparteien werden nicht lockerlassen –: Sie werden diesen Untersuchungsausschuss nicht verhin­dern können, Sie werden um diesen Untersuchungsausschuss nicht herumkommen!

Eigentlich hätte der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ja von Ihnen kommen müssen, Herr Kollege Lopatka, denn Sie behaupten ja immer, der einzige Schuldige sei der Jörg Haider. Wenn Sie Ihre Behauptung schriftlich bestätigt


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haben wollen, schwarz auf weiß, wenn Sie recht haben, dann müsste ja der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von Ihnen kommen, denn dann hätten Sie es ja schwarz auf weiß. Aber Sie wissen ganz genau, dass dem nicht so ist. Und Sie selber wollen es sowieso nicht, weil Sie damals mit dem Pröll in München waren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Kogler: Ja, genau! – Abg. Neubauer: Das war eine starke Rede!)

11.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walter Rosen­kranz. – Bitte.

 


11.36.10

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja was haben wir da wieder für einen Zwischenruf von der ÖVP, der Untersuchungsausschuss habe in Kärnten stattgefunden?! – Ja, bis in das Jahr 2007! Blenden Sie also alles aus, was dann passiert ist, oder ist es deswegen so, weil sich dann die Unfähigkeitskrake Sepp Pröll über die Hypo Alpe Adria drüber­gestülpt hat, nach München geflogen ist und sich dann dort ohne rechtskundige Ahnung eine marode Bank, die von den Bayern niedergefahren worden ist, hat andrehen lassen?! Dass Sie das nicht untersuchen wollen, ist doch völlig klar! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber es sind mittlerweile über 100 000 Menschen in Österreich, die das untersucht haben wollen. Und es gibt sehr viele, die sich bei uns melden und fragen: Wie kann ich das anders unterstützen, denn ich habe keinen Computer und kann das elektronisch nicht machen? Es sind, wie gesagt, bereits über 100 000 Bürger, die diese Unter­suchung wollen. Aber das ist Ihnen egal.

Was höre ich denn von Ihrer Seite? So hat beispielsweise Frau Kollegin Tamandl hier ausgeführt: Was der Herr Finanzminister nicht schon alles gemacht hat! Er habe die Finanzsprecher eingeladen und mit ihnen gesprochen. Und wir haben doch auch einen Finanzausschuss gehabt, einen Sonderfinanzausschuss, da haben wir sogar einen Herrn Peschorn befragen können. Das sei ja wirklich toll, was da passiert ist. Mehr könne man nicht diskutieren.

Wahr ist: Sie wollen nicht mehr diskutieren! Sie wollen in dieser Sache den Maulkorb verordnen. Das können Sie vielleicht gemäß Ihrer Parteitradition intern so halten, aber für ein mündiges Parlament reicht so etwas nicht! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abge­ordneten der NEOS. – Abg. Kogler: Ein „Kasperltheater“ sei das!)

Und was hat der Klubobmann Lopatka hier heute gemeint? – Er hat gesagt: Ersparen Sie uns diese Einwendungsdebatte!

Ich muss Ihnen schon sagen, Herr Klubobmann Lopatka: Das Recht auf eine Einwen­dungsdebatte steht in der Geschäftsordnung dieses Hauses drinnen! – Vielleicht zu Ihrem Bedauern. Das ist halt schon mit einer Mehrheit geregelt worden. Aber wenn das ein Minderheitsrecht wäre, dann würden wir ohnehin auf den Sankt-Nimmerleins-Tag warten, denn wir wissen, was Unterschriften, die Klubobleute von Regierungsparteien unter etwas gesetzt haben, wert sind. Die sind doch ohnehin nur Schall und Rauch, wie wir es beim U-Ausschuss erlebt haben.

Aber denken wir das weiter! Ja ersparen wir uns halt die Geschäftsordnung, wo das drinnen steht! Wir ersparen uns ja sowieso schon die Untersuchungsausschüsse! Warum? – Weil wir so tolle Kommissionen machen!

Ich möchte die Qualifizierung der Präsidentin des Obersten Gerichtshofes in Ruhe in keinster Weise schmälern, aber es ist eine Regierungskommission. Das will so der Herr Finanzminister oder auch der Herr Bundeskanzler oder wer auch immer in der


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Regierung. Vielleicht sind Sie, Herr Lopatka, in Ihrer Rolle als Klubobmann noch nicht ganz angekommen, sondern sind in Ihrer Denkart noch eher verhaftet der Funktion eines Finanzstaatssekretärs, vielleicht sind Sie eher der Emissär der Regierung im ÖVP-Klub als die Speerspitze des Parlamentarismus für den ÖVP-Klub. Vielleicht ist das auch ein Problem – eines der vielen, die die ÖVP hat! Das möchte ich aber nicht beurteilen.

Nur eines noch zur Kommission: Wenn der Herr Finanzminister Spindelegger für sich eine Aufklärung haben möchte, dann kann er selbst privat so viele Kommissionen einsetzen, er will und sich leisten kann. Da kann er sich einfliegen lassen, wen auch immer er möchte. Aber die parlamentarische Kontrolle ersetzt das nicht!

Da Frau Tamandl hier so lichtvoll gemeint hat, der Finanzausschuss würde ausreichen. Es hat die Frau Griss sogar selbst gesagt: Wodurch ist denn in dieser Kommission gewährleistet, dass die Personen, die dann kommen, die Wahrheit sagen müssen?

Jetzt kommen schon Bedenken: Na ja, es entschlagen sich ja dann eh alle, weil die alle Strafverfahren anhängig haben! – Denken wir doch an die letzten Unter­suchungs­ausschüsse! Wir alle wissen: Es sind ja vor allem die Großen gewesen, die sich der Aussage entschlagen haben. Die vielen kleinen Rädchen sind es gewesen, die dazu beigetragen haben, dass Wahrheiten ans Licht gekommen sind. Und dass diese Wahrheiten ans Licht kommen, das möchte auch die FPÖ.

Wir von der FPÖ wissen ganz genau: Es hat das BZÖ unter Jörg Haider in Kärnten Verantwortung gehabt, und wir stehen auch dazu, dass wir mit der Nachfolge­organisation des BZÖ in Kärnten eine gute Zusammenarbeit und Verschmelzung haben wollen. Was wir aber nicht wollen, ist, dass sich jetzt quasi alle abputzen können und nicht die Wahrheit erforschen wollen.

Mir kommt vor, die ÖVP – und die SPÖ schaut da natürlich genüsslich zu – möchte nur eines haben, nämlich ein Sparpaket: Ersparen Sie uns die Einwendungsdebatte, ersparen Sie uns einen Untersuchungsausschuss, ersparen Sie uns die Demokratie! – Bei diesem Sparpaket spielen wir nicht mit! (Beifall bei der FPÖ.)

11.41

11.41.01

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über die Einwendungen der Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek betreffend Verhandlung des Tagesordnungspunktes 11 als Tagesordnungs­punkt 1.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Einwendungen Rechnung tragen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich abgelehnt.

Somit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Reihenfolge der Tagesordnungspunkte.

11.41.20Antrag gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Dr. Witt­mann, Mag. Gerstl im Sinne des § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung schriftlich die Absetzung des Punktes 18 von der Tagesordnung beantragt haben.

Hiebei handelt es sich um den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 264/A der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Übergangsgesetz vom 1. Okto­ber 1920, in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, geändert wird (72 der Beilagen).


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Eine Absetzung kann vor Eingang in die Tagesordnung beschlossen werden und erfordert eine Zweidrittelmehrheit.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Absetzungsantrag betreffend den 18. Punkt der Tagesordnung.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Damit wird der Punkt 18 von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Nummerierung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte wird aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit nicht geändert.

11.42.32Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1063/J bis 1119/J

Zurückziehungen: 1090/J bis 1096/J

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates:

4/JPR und 5/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 393/AB bis 442/AB

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates):

3/ABPR

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 11 betreffend „gegen Raucherabzocke und Trafikanten-Sterben“, über­reicht vom Abgeordneten Peter Wurm

Bürgerinitiative Nr. 43 betreffend „Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Hypo Alpe Adria“

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005, samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (71 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 69

Familienausschuss:

Antrag 291/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echte Wahlfreiheit für unsere Mütter“

Finanzausschuss:

Antrag 288/A(E) der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale

Antrag 289/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Maßnahmenpakets im Bankenbereich

Antrag 290/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Bankenkonkursgesetzes

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/5 (III-57 d.B.)

Antrag 285/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Falschaussagen gegenüber dem Rechnungshof“

Unterrichtsausschuss:

Antrag 286/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bildungstests fortführen

Verfassungsausschuss:

Antrag 287/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Antrag 292/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzielle Belastung von Stromkunden durch „Smart Meter“

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Finanzausschuss:

Zehnter Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfonds­gesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2012 und 2013 (III-61 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

*****

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Klub NEOS hat gemäß § 93 Abs. 2 der Ge­schäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung einge­brachte schriftliche Anfrage 1120/J der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Strukturreform der Länder – dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Konsolidierung zum Schutz der


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Steuer­zahlerInnen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen“ dringlich zu behan­deln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 163/AB

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 163/AB der Anfrage 195/J der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Almenchaos und Verantwortung der Agrarförderverwaltung von BMLFUW, AMA und Landwirtschaftskammer“ durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage ver­langt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 5 bis 9, 12 bis 17 sowie 19 bis 21 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen somit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 95, FPÖ 88, Grüne 74 sowie STRONACH und NEOS je 39 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

11.45.181. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (43 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (82 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz geändert wird (83 d.B.)


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3. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 284/A(E) der Abgeord­neten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflich­tende zahnärztliche Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes (84 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 171/A(E) der Abgeord­neten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsbehelfe“ (85 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Ich erteile es ihm.

 


11.46.24

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden hier über die Gratis-Zahnspange unter dem ersten normalen Tagesordnungspunkt. Noch nie hat es ein Wahlversprechen im Wahlkampf gegeben, das zu so viel Verwirrung und Turbulenzen geführt hat wie dieses jetzt zu beschließende Gesetz.

Es ist heute noch um eine Kuriosität reicher geworden, Herr Kollege Spindelberger, denn Sie werden doch nicht im Ernst glauben, dass eine derart wichtige Einwen­dungsdebatte nur deshalb geführt wird, damit wir die Errungenschaft der Gratis-Zahnspange hier unterdrücken und nicht das Fernsehpublikum daran teilhaben lassen, unsere Argumentationen zu hören. Das ist absurd! (Beifall bei der FPÖ.)

Eigentlich gäbe es ja allen Grund für Sie dazu, dass es nicht in der Fernsehzeit hier diskutiert wird, obwohl wir uns, ich in der doppelten Funktion als Zahnarzt mit Kassen­vertrag, darüber freuen, dass jetzt 80 Millionen € mehr für ein Teilprojekt im Gesund­heits­bereich ausgeschüttet werden, und wir natürlich ein Projekt, das mehr Geld für die Gesundheit bringt, nicht ablehnen werden. Auf der anderen Seite zeigt es in einer Art Offenbarungseid, wie es eigentlich um das österreichische Gesundheitssystem bestellt ist, wie hier die Entscheidungsstrukturen sind und was für ein Flickwerk hier besteht.

Herr Minister, ich kann Ihnen das leider nicht ersparen zu sagen, dass diese Ge­schichte um diese Zahnspange wirklich Ihr persönliches Erfolgsmodell hätte werden können, wenn man es ordentlich, professionell durchgeführt hätte. In Wirklichkeit ist es jetzt aber ein Dokument des Scheiterns, und ich werde Ihnen gleich erzählen, warum ich das glaube. Es ist Ihr persönliches Scheitern und auch Ein-vor-Augen-Führen, wie ineffizient das österreichische Gesundheitssystem leider geführt wird.

Lassen Sie uns aber chronologisch vorgehen. Versprochen wurde, wie gesagt, im Wahl­kampf die Zahnspange für alle. Das hätte finanziert werden sollen, so aus heiterem Himmel heraus, über die Tabaksteuer. Nach den Wahlen hat man natürlich einen Rückzieher gemacht, hat man gesagt, die Zweckwidmung der Tabaksteuer ist nicht durchzusetzen, wir müssen uns etwas anderes überlegen. Dann hat man gesagt, bis Ende 2018 wird das Ganze realisiert werden.

Der nächste Schritt war dann im Februar 2014, da wurde das dann nur auf Indika­tionsfälle beschränkt; da hat man sich noch einigen müssen, was das denn sein wird. Und jetzt diskutieren wir darüber, dass halt nur Patienten mit bestimmte Stufen, beson-


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ders schweren Stufen, wenn sie vorher beim Chefarzt vorsprechen, vielleicht diese Zahnspange bekommen.

Es ist heute tatsächlich ein Schaden eingetreten, weil wir Zahnärzte seit geraumer Zeit bemerken, dass die Patienten jetzt auf das Ausschütten des monetären Füllhorns war­ten, aber das wird leider nicht kommen. Es ist in verschiedenen Fällen wirklich schon wertvolle Zeit vergangen, und es ist hier, wie gesagt, ein Schaden eingetreten.

Dazu kommt noch, dass der Hauptverband jetzt beauftragt worden ist, bis spätestens 31. Dezember 2014 eine Lösung vorzulegen, eine Vertragslösung. Die Verhandlungs­teams stehen nicht einmal noch, und es ist nur ein halbes Jahr Zeit. Ab 1. Juli 2015 soll das Ganze starten. Das wird leider nicht stattfinden.

Auf alle Fälle erfreulich ist, dass 80 Millionen € zur Verfügung gestellt werden. Das ist aber das Einzige, was fix ist. Nicht fix ist, wer es durchführt und unter welchen Bedin­gungen. Das ist alles weiterhin offen. Das ist genau das, was ich mit diesem Para­doxon meine, Herr Minister.

Die Frage, die sich stellen muss, wenn wir über das Gesundheitssystem sprechen, ist nicht, dass wir Einzelleistungen, die uns halt einfallen, hier vermitteln und versuchen durchzubringen, sondern wir brauchen diesen sogenannten ganz großen Wurf. Diesen großen Wurf können wir in keinster Weise hier erkennen.

Wenn es um Gesundheitsleistungen geht, muss sich auch die Frage stellen: Wird Österreich, wie Sie es vorhin in Ihrer ein wenig obskuren Rede in dieser Einwendungs­debatte vorweggenommen haben, durch so eine Maßnahme sozial gerechter? – In diesem ganz konkreten Fall wird Österreich nicht sozial gerechter, denn hier wird das Füllhorn über alle sozialen Schichten ausgeschüttet. Das heißt, es bekommen unsere Kinder, die Kinder von uns Abgeordneten, genauso die Zahnspange, wenn es indika-tions­mäßig gerechtfertigt ist, wie jene aus Familien, die wirklich kein Geld haben. Das ist also nicht sozial treffsicher und gerechtfertigt. – Der erste Punkt.

Zweite Frage: Wird es so sein, dass man in Zukunft in Österreich die sozial Schwachen nicht mehr am Gebiss erkennt? – Nein, auch das wird nicht der Fall sein, denn wenn das so wäre, dann würde man den sogenannten Gesamtvertrag, unter dessen Kuratel die Zahnärzte heute arbeiten, in Angriff nehmen. Das heißt, nur zum Verständnis, wir Zahnärzte arbeiten heute mit einem Vertrag für unsere Patienten, der aus den fünfziger Jahren stammt. Also ich brauche wohl niemandem zu erklären, was das bedeutet, mit einem Vertrag aus den fünfziger Jahren Leistungen vergütet zu bekommen, die heute teilweise überholt sind. Es hat sich in der Medizin alles geändert, so auch in der Zahnmedizin.

Noch etwas: Selbstbehalte werden im Gesundheitssystem weiterhin eingehoben. Wir Freiheitliche treten dafür ein, dass Selbstbehalte abgeschafft werden. Man muss auch daran erinnern, auch wenn Sie immer das Gegenteil sagen, alle heutigen Selbstbe-halte sind unter sozialdemokratischen Gesundheitsministern eingeführt worden. Wir wollen diese Selbstbehalte weghaben! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Frage muss auch erlaubt sein: Warum müssen Pensionisten weiterhin ihre Selbst­behalte zahlen? Warum müssen die Leute weiterhin nach Ungarn fahren? Warum bekommen sie weiterhin keine Kronen bezahlt? All diese Fragen sind leider nicht beantwortet. Es ist auch kein großes Gesamtkonzept erkennbar, sondern wir haben hier eine Einzelmaßnahme, die wir zugegebenermaßen jetzt nicht ablehnen werden, denn besser das als gar nichts. Wir werden beim nächsten Tagesord­nungs­punkt noch dazu Stellung nehmen, wie wir das Gesundheitssystem verbessern und optimaler gestalten können.


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Noch eines zum Schluss: Wenn jeder seine Arbeit machen würde, die ihm aufgetragen wird, dann hätten wir auch kein Problem im Gesundheitssystem. Aber wir haben Patientenanwälte, die sich nicht tatsächlich um die Anliegen der Patienten kümmern, sondern eigentlich setzen diese nur Entscheidungen um, die in bestimmten Parteibüros gefällt werden. Wir haben einen Hauptverbandschef, der sich am liebsten darüber mokiert, dass Ärzte nur Geld verdienen wollen und nur von niedrigen Instinkten getrieben sind, et cetera. Auch Sie, Herr Minister, sollten sich ernster um ein Gesamt­konzept Gesundheit bemühen, anstatt hier nur mit kleineren, punktuellen Dingen aufzufallen.

Wir haben auch einen Antrag eingebracht, der eine verpflichtende zahnärztliche Unter­suchung im Mutter-Kind-Pass vorsieht. Es ist keine Zeit mehr, das hier jetzt zu argumentieren. Das lehnen Sie ab, das muss man auch sagen. Das, was eigentlich wirklich nichts kosten würde, aber einen unglaublich positiven Effekt hätte, wird aus fadenscheinigsten Gründen abgelehnt.

Sie hätten also allen Grund, nicht in der Fernsehzeit diese Dinge hier zu behandeln. Wir sind froh, dass wir unsere Argumente hier vorbringen können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


11.53.28

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Dr. Karlsböck, wenn Ihnen der große Wurf im Gesundheitssystem fehlt, dann möchte ich gleich voranstellen, dass es sehr, sehr viele Länder gibt, wo es auf der Tagesordnung steht, Sozial- und Gesund­heitsbudgets zu kürzen und massive Sparprogramme zu fahren. Erlauben Sie mir schon, aufzuzeigen, dass die österreichische Bundesregierung allein in den letzten drei Monaten neue Leistungen eingeführt hat, die sich wirklich sehen lassen können.

Ich verstehe nicht, dass Sie alles nur schlechtreden und madig machen. So kann man keine Gesundheitspolitik betreiben, wie Sie sich das vorstellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich kann mit Fug und Recht sagen, dass Österreich eines der besten Gesundheits­systeme weltweit hat, das es nun weiter, wenn auch nur in kleinen Schritten, auszubauen und mit noch mehr Effizienz zu versehen gilt. Und daher ist es nun vorrangig, in den nächsten Jahren die Gesundheitsreform, welche im Vorjahr gemein­sam zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch den Vertretern der Ärzte und der Sozialversicherung auf Schiene gebracht wurde, mit Leben zu erfüllen, um einfach die Leistungen zwischen allen Gesundheitsanbietern besser abzustimmen.

Meiner Überzeugung nach muss sichergestellt sein: Qualität muss an oberster Stelle stehen, wenn es um die Behandlungen geht, unabhängig von Alter, Wohnort, Einkom­men, Geschlecht oder Herkunft. Das heißt, wir müssen auch darangehen, die Gesund­heitsstrukturen nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch – und das ist mir persönlich ein großes Anliegen – im ländlichen Raum zu verbessern.

Aber um all das umsetzen zu können (Zwischenruf des Abg. Karlsböck) – ich komme schon zum Punkt, Herr Dr. Karlsböck –, bedarf es eines Miteinanders aller, die im Gesundheitswesen tätig sind. Aber die Realität, und das führen Sie uns ja auch immer wieder vor Augen, schaut zurzeit leider anders aus. Ich als SPÖ-Gesundheitssprecher habe einfach den Eindruck, dass es vorrangig bei vielen Anbietern nur ein Ziel gibt: das größte Stück vom Kuchen für sich selbst zu ergattern.


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Und da kommen wir nicht weiter, wenn wir alles nur krankjammern. Dafür habe ich kein Verständnis, denn für uns alle – das ist in Ihrer Rede überhaupt nicht vorgekommen –, auch für die Ärzte sollte der Patient, die Patientin im Mittelpunkt stehen, und es sollte nicht nur ausschlaggebend sein, ob man in seiner Ordination heute 150 oder 200 e-cards durch das Lesegerät zieht. (Beifall bei der SPÖ.)

Kein Verständnis habe ich für viele Ärztekammerfunktionäre, wenn sie gemeinsam erarbeitete Konzepte, welche eine noch bessere Versorgung für die Patientinnen und Patienten gewährleisten sollen, immer wieder in Frage stellen und durch Verbreitung von Schauermärchen zu Fall bringen wollen, wie dies zurzeit bei ELGA oder auch beim Brustkrebsfrüherkennungsprogramm der Fall ist.

Wenn ich eingangs erwähnt habe, dass sehr, sehr viel in den ersten drei Monaten der Bundesregierung Faymann II weitergegangen ist, dann möchte ich nur die kostenlose Hebammenberatung anführen, welche nunmehr in das Mutter-Kind-Pass-Unter­suchungs­programm aufgenommen worden ist (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wes­sen Idee war denn das? Wer hat denn dafür gekämpft? Sie nicht!), genauso wie die Erweiterung des Kinderimpfkonzeptes um die HPV-Impfung, durch die die Gebär­mutter­hals­krebsrate gesenkt werden soll. Damit übernimmt Österreich sogar eine Vorreiterrolle in ganz Europa. Darauf sollten wir stolz sein. Und genauso stolz sein sollten wir, wenn wir heute beschließen, dass es die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche, die unter massiven Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne leiden, bis zum 18. Lebensjahr gibt.

Da Sie gesagt haben, Sie wissen nicht, wie es weitergeht: Jetzt sind die Sozial­ver­sicherungsträger und die Zahnärztekammer gefordert, die Details zur Umsetzung zu erarbeiten. Ich hoffe, dass man das jetzt wirklich vorantreibt, denn ich will die best­mögliche Versorgung, und ich würde mir wünschen, dass in die ganze Diskussion mehr Sachlichkeit einkehrt und dass nicht alles, was an Vorteilen für die Patientinnen und Patienten hier herinnen beschlossen wird, schlechtgeredet wird. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da müssen Sie aber auch sachlich werden!)

Und bedenken wir alle miteinander eines: Die Mehrheit aller Menschen, die in unserer Welt leben, würden sich so ein Gesundheitssystem, wie wir es in Österreich vorfinden, wünschen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


11.57.46

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf den Rängen und vor den Fernsehschirmen! Ich sage es gleich passend zum Thema: Wir werden diesem Vorschlag zähneknirschend zustimmen. Ich möchte aber mit meiner Kritik und den Zweifeln nicht hinterm Berg halten.

Auch für uns Grüne handelt es sich bei diesem Konzept um ein sehr fragwürdiges Ver­sorgungskonzept, das eigentlich in ein Gesamtkonzept überhaupt nicht hineinpasst. Für mich besonders auffällig dabei ist, dass wir vor zwei Jahren noch einen groß angelegten Kinder- und Jugendgesundheitsdialog hatten, wo mehr als 60 Expertinnen und Experten teilgenommen haben und dann daraus mit Pomp und großem Trara die Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie abgeleitet wurde. Da war damals keine Rede von einer Zahnspange, aber einhellige Meinung, es gibt drei Prioritäten, da muss man


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investieren, und zwar frühe Hilfen bei psychischen Erkrankungen, Kinder-Rehab und Palliativmedizin.

Frühe Hilfen, das wäre auch im Bereich der Zahnmedizin sehr wichtig gewesen. Warum? – Die Zahnuntersuchungen, mehrere, hätten in den Mutter-Kind-Pass gehört, auch schon deshalb, weil schwere Zahnfehlstellungen daraus resultieren, dass eben Milchzähne zu früh ausfallen, weil sie nicht gepflegt oder eben krank sind, und auch daraus, dass Kinder zu lange den Schnuller haben. Solche Maßnahmen hätte man über die Frühvorsorge ergreifen können.

Auch die Finanzierung erscheint uns fragwürdig. 80 Millionen € sollten vom Bund eingebracht werden. Das wird jetzt so nicht stattfinden. Es wird ein Strukturfonds der Krankenkassen aufgelöst, der, wie wir denken, ein sehr wichtiges Anreizsystem war, um Einsparungsmöglichkeiten zu forcieren, und die restlichen 40 Millionen sollen aus dem Gesundheitsministerium kommen, was natürlich auch sehr fragwürdig ist und wobei überhaupt nicht klar ist, woher das genau kommen soll.

Uns wäre es sehr wichtig, dass die Prioritäten, die im Kinder- und Jugenddialog damals festgeschrieben wurden, weiterhin forciert werden. Da geht es hauptsächlich um Kinder, die Entwicklungsverzögerungen aufweisen, die funktionelle Therapien brauchen, die Entwicklungsrückschritte haben im Bereich der Motorik, im Bereich der Sprache oder auch in Bezug auf ihre Wahrnehmung, und da würde es Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie brauchen, die kassenfinanziert ist. Viele Eltern können sich das nicht leisten. Ungefähr 150 000 Kinder in Österreich kommen auf diese Art und Weise nicht zu den entwicklungsfördernden Therapien, die sie brauchen.

Ein ähnliches Problem besteht auch in der Psychotherapie. Jedes Jahr lassen wir uns von der OECD ausrichten, dass wir insgesamt Schlusslicht sind, wenn es um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geht. Wir haben eine extrem hohe Suizidrate, das Risikoverhalten von österreichischen Kindern und Jugendlichen ist enorm hoch. Es gibt sehr viele Kinder, die schon sehr früh beginnen, Alkohol zu konsumieren. Wir würden daher sehr dringend kassenfinanzierte Psychotherapie brauchen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir hätten auch erwartet, dass Sie, wenn Sie schon so eine Maßnahme ergreifen, eben auch den Fachzahnarzt für Kieferorthopädie installieren, also eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass jene Zahnärzte, die dafür speziell ausgebildet sind, diesen Titel auch tragen dürfen. Das ist natürlich sehr wichtig, damit Eltern erkennen können, wo sie im Fall von schweren Kieferfehlstellungen ihres Kindes überhaupt gut aufgehoben sind. Zahnärzte haben oft nur 90 Stunden Fortbildung, während die Fach­ärzte oder die Ärzte, die speziell dafür ausgebildet sind, 4 000 Stunden Aus- und Fortbildung in diesem Bereich haben und so schwere Erkrankungen natürlich besser erkennen und behandeln können.

Ich bringe deshalb folgende Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Fachzahnarztes für Kieferorthopädie

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Geset­zes­entwurf zuzuleiten, welcher die Einführung eines Fachzahnarztes für Kieferortho-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 76

pädie und entsprechende Übergangsbestimmungen für bereits tätige SpezialistInnen enthält.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließen der großen Versorgungslücken im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der Sozialversicherung die gravierenden Versorgungsmängel im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit zu beseitigen und einen Stufenplan zur flächendeckenden, kassenfinanzierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen

Funktionelle Therapien (Physio-, Ergo- und logopädische Therapie)

Psychotherapie

Rehabilitation

zu erarbeiten, sowie im Bereich Zahngesundheit eine zahnärztliche Untersuchung im Mutter-Kind-Pass zu verankern.“

*****

(Beifall bei den Grünen.)

12.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die eingebrachten Anträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde betreffend Einführung eines Fachzahnarztes für Kieferorthopädie

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 der Tagesordnung – Bericht des Gesund­heitsausschusses über die Regierungsvorlage 43 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten- Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz geändert werden (82 d.B.)

Begründung

Die Diskussion um die Einführung der „Gratis-Zahnspange“ offenbart ein Manko in Österreich. Es gibt keine gesetzlichen Grundlagen für eine Spezialisierung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie. Nach internationalen Gepflogenheiten handelt es sich beim Fach Kieferorthopädie nicht um irgendeine Zusatzausbildung für ZahnärztInnen sondern aufgrund des besonders umfangreichen Wissensgebietes um ein Sonderfach der Zahnheilkunde. Dies wird durch den international seit vielen Jahrzehnten weltweit


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üblichen festgelegten Ausbildungsweg und die daraus folgende gesonderte Berufs­bezeichnung sowie ein eigenes Register belegt.

In Österreich ausgebildete FachzahnärztInnen für Kieferorthopädie werden trotz EU-konformer Ausbildung in ihrem beruflichen Fortkommen behindert, da diese mangels anerkannter Spezialisierung nicht migrationsfähig sind. Zudem wird es den PatientIn­nen durch die in Österreich nicht zulässige Ausbildungsbezeichnung (siehe unten) erschwert, nach internationalen Kriterien ausgebildete SpezialistInnen für Kieferortho­pädie zu erkennen.

Derzeit sind Österreich und Spanien die einzigen Länder der EU, in denen es keine staatlich anerkannte und registrierte Ausbildung im Sonderfach Kieferorthopädie gibt.

Nach derzeit geltender Rechtslage in Österreich sieht das zahnärztliche Berufs- und Ausbildungsrecht keine Regelung betreffend Ausbildung und Berufsausübung von FachzahnärztInnen vor. Kieferorthopädische Tätigkeiten sind in Österreich vom Berufs­bild des Zahnarztes erfasst.

Jeder Zahnarzt, der 90 Stunden Fortbildung absolviert hat, kann derzeit in Österreich

„Kieferorthopädie“ auf sein Praxisschild schreiben. Nach internationalen Kriterien ausgebildete KieferorthopädInnen mit dreijähriger universitärer Vollzeitausbildung im Ausmaß von rund 4.000 Stunden und einer Prüfung dürfen hingegen (siehe oben) den Titel „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ nicht führen.

Für PatientInnen in Österreich ist es deshalb schwierig herauszufinden, ob es sich um eine ZahnärztIn mit kieferorthopädischem Basiswissen oder eine bestens ausgebildete SpezialistIn mit umfassendem Wissen handelt, das für die Diagnose und Behandlung komplexer Fehlstellungen notwendig ist.

Eine klare gesetzliche und den internationalen Gepflogenheiten entsprechende Rege­lung würde Klarheit für die PatientInnen und Migrationsfähigkeit für die FachzahnärztIn­nen für Kieferorthopädie schaffen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Geset­zes­entwurf zuzuleiten, welcher die Einführung eines Fachzahnarztes für Kiefer­ortho­pädie und entsprechende Übergangsbestimmungen für bereits tätige SpezialistIn­nen enthält.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein,  Freundinnen und Freunde betreffend Schließen der großen Versorgungslücken im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (43 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (82 d.B.)


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Begründung

Neben den im vorliegenden Bundesgesetz geregelten Kieferregulierungen erhalten Kinder und Jugendliche in Österreich auch in anderen wichtigen Behandlungs­be­reichen oft nicht die ihrer Problematik angemessenen und ihnen zustehenden Gesund­heitsleistungen. Im Vergleich zum deutschen Versorgungsniveau erhielten im Jahr 2010 lt. einer Studie des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger 150.000 Kinder keine Therapie!

Die sogenannten funktionellen Therapien (Physiotherapie, Ergotherapie, logopädische Therapie) sind keine von den Krankenkassen ausreichend finanzierten Leistungen, es gibt viel zu wenig kostenfreie Therapieplätze. Die hohen Selbstkosten bewirken eine krasse Unterversorgung der österreichischen Kinder und Jugendlichen. Bleibt eine Therapie aus, kann das lebenslange Folgen für die Betroffenen und für die Gesell­schaft haben.

Die Länderauswertung für Österreich der OECD „Doing Better for Children“ 2009 ergab, dass die Sterblichkeit bei den 15 bis 19-jährigen Burschen deutlich über dem OECD-Schnitt und fast 40 Prozent höher als in Deutschland ist. Österreichs Jugend­liche nehmen relativ häufig Risiken in Kauf und sind vergleichsweise stark selbst­mordgefährdet. Österreich hat nach Neuseeland, Finnland, Norwegen, Kanada und Irland die höchste Selbstmordrate unter den 15 bis 19-Jährigen!

Psychotherapie auf Krankenschein für Kinder und Jugendliche ist viel zu wenig ausgebaut. Lt. Bundesverband für Psychotherapie sind derzeit nicht einmal 10 % des Bedarfs an kassenfinanzierter Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen abge­deckt.

Tausende Kinder zwischen 0-14 Jahren leiden länger als 6 Monate an gesundheit­lichen Problemen. Österreich hat jedoch kein einziges spezialisiertes Rehabilitations­zentrum für Kinder und Jugendliche. Es existiert keine wirklich umfassende rehabi­litative Betreuung mit pädagogischer und psychologischer Begleitung.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der Sozialversicherung die gravierenden Versorgungsmängel im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit zu beseitigen und  einen Stufenplan zur flächendeckenden, kassen­finanzierten Versorgung von Kindern- und Jugendlichen in den Bereichen

Funktionelle Therapien (Physio-, Ergo- und logopädische Therapie)

Psychotherapie

Rehabilitation

zu erarbeiten, sowie im Bereich Zahngesundheit eine zahnärztliche Untersuchung im Mutter-Kind-Pass zu verankern.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 



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12.03.53

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Eigentlich wollte ich meine Rede ganz anders beginnen, aber jetzt muss ich sie leider ändern, denn das muss ich leider ein bisschen korrigieren, Frau Abgeordnete Mückstein, was Sie da gesagt haben.

Sie haben gesagt, Sie stimmen „zähneknirschend“ zu. – Das ist wirklich ein Slalomlauf, denn im Ausschuss waren Sie noch schockiert und haben gesagt, hier werde ein Steckenpferd des Ministers finanziert. Sie haben im Ausschuss auch gesagt, das sei ein rein populistisches Konzept. Wissen Sie, was populistisch ist? – Das, was Sie hier jetzt gemacht haben, denn Sie haben versucht, eine Maßnahme gegen andere wichtige Maßnahmen auszuspielen.

Wir haben im Regierungsprogramm Kinder-Rehab, Kinderhospiz und viele andere Dinge vorgesehen – es ist völlig korrekt, was Sie sagen. (Abg. Brosz: Aber machen tut ihr es wieder nicht!) Aber das eine gegen das andere auszuspielen, das haben Sie wirklich nicht notwendig. Bitte lesen Sie es im Regierungsprogramm nach! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Brosz: Und Sie garantieren, dass das kommt?)

Ich bin heute da, um den Antrag betreffend Kinderzahnspangen zu vertreten, und ich sage seitens der ÖVP vier Mal Ja dazu.

Erstens, es ist nicht ein Hobby, nicht ein Steckenpferd des Ministers, sondern es betrifft immerhin 85 000 Kinder. Das ist vielleicht nach Ansicht mancher wenig, aber für mich ist diese Zahl groß genug, um etwas zu tun.

Zweitens führt dieses Gesetz mit Sicherheit, wenn man es genau liest, zu einem Qualitätssprung nach oben.

Drittens wird das Gesetz zu einer Art Preisdämpfung führen.

Und viertens – das möchte ich auch sagen, und darum sage ich Ja – ist es durchaus ein Erfolg für den Minister. Es war im Wahlprogramm, wir haben es bei der Erstellung des Regierungsprogramms verhandelt. Ich habe da überhaupt keine Hemmungen, auch einmal eine andere Idee anzunehmen und mich nicht nur draufzusetzen. Der Ausspruch des Ministers, am Gebiss eines Menschen sollte man nicht seine soziale Herkunft erkennen, hatte schon etwas für sich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der ist nicht vom Minister, der ist vom Kollegen Karlsböck! Da ist das Copyright!)

Ich möchte jetzt auf die Aussagen replizieren, die Abgeordneter Loacker von den NEOS, der irgendwann nach mir reden wird, im Ausschuss getroffen hat, nämlich dass man hier Geld verschenke, dass diese Maßnahme nicht sinnvoll und keine kluge Sache sei. – Wir haben im Gesundheitswesen immer wieder das Problem, dass Gesunde, oft auch Manager sagen: Das brauchen wir nicht, da verschenken wir Geld! – Sagen Sie das einmal einem Kranken oder in diesem Fall 85 000 Eltern, die Kinder haben und die sich das vielleicht nicht leisten können!

Jawohl, wir bekennen uns zu einer Versorgung! Jawohl, es gibt Lücken in diesem System, und wir wollen die Lücken kleiner machen! Aber was ich nicht will, ist, dass Gesunde, die sich das vielleicht leisten können, darüber befinden, was Kranke irgendwann einmal zu bekommen haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich finde das auch nicht korrekt, und ich sage Ihnen als Arzt, ich habe das zig Male, Hunderte Male schon gesehen, dass Kranke, egal, aus welcher Gesellschaftsschicht sie kommen, sehr dankbar sind, wenn sich Gesundheitspolitiker 10 oder 15 Jahre vorher über Schlaganfall-, Krebsbetreuung et cetera Gedanken gemacht und die Mittel sichergestellt haben. Das macht eben das Gesundheitssystem in Österreich zu einem der besten der Welt! Aber es soll nicht verschwiegen werden, es gibt Lücken, und wir haben uns im Regierungsprogramm sehr viel vorgenommen.


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Dieser heutige Beschluss betreffend eine Zahnspangen-Versorgung ist meines Erach­tens ein großer Schritt in die richtige Richtung bei der zahnmedizinischen Versorgung. Wir werden den Herrn Minister bei diesem Schritt unterstützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.08.05

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Ich möchte zunächst einmal kurz auf die Ausführungen des Kollegen Spindelberger replizieren, der Sachlichkeit in der Debatte eingefordert hat – dafür bin ich auch, dafür sind wir alle –, es aber trotzdem nicht lassen kann, immer ein bisschen Ärzte-Bashing und Diffamierung zu betreiben, so wie auch wieder mit seiner Aussage betreffend die 150 e-cards oder 200 e-cards, die durchgezogen werden. Das halte ich nicht für sinnvoll und nicht für korrekt, damit kommen wir in der Debatte nicht weiter. Bitte unterlassen wir alle das – ich habe es schon im Gesundheitsausschuss gesagt! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es hat keinen Sinn, eine Berufsgruppe, die im Gesundheitssystem wirklich große Verantwortung trägt, ständig auf so eine Art und Weise anzugreifen.

Zum Thema Zahnspange: Wir vom Team Stronach sind eine Wirtschaftspartei, aber wir sind auch – und zum Teil vor allem – eine Familienpartei und eine Partei der Kin­der. (Zwischenruf des Abg. Kucher.) Die Kindergesundheit ist eines unserer prioritären Ziele in der Gesundheitspolitik, und alles, was dort hilft und was die Kinder dabei unterstützt, gesund zu werden und vor allem gesund zu bleiben, das unterstützen wir. Daher unterstützen wir auch die Einführung der sogenannten Gratis-Zahnspange, wobei wir einschränkend zu bedenken geben: Gratis ist nichts auf dieser Welt! Das muss natürlich auch bezahlt werden, das wissen wir alle. Es ist also ein bisschen ein Euphemismus, von Gratis-Zahnspange zu reden, wenn es etwas kostet. Aber wir sind dafür, dass das vom Staat für die Kinder zur Verfügung gestellt wird. (Beifall beim Team Stronach.)

Allerdings gibt es natürlich auch Kritik an diesem Projekt – es geht nicht ganz ohne Kritik, wenn man sachlich bleibt. Wahrscheinlich ist das Projekt langfristig wirksam, aber viel größere Probleme im Bereich der Kindergesundheit bleiben unberührt. Wir haben – das wissen die allermeisten von uns mittlerweile schon – eine echte Fettsucht-Epidemie bei den Kindern und Jugendlichen. Wir haben an die 300 000 Kinder in Österreich, die krankhaft übergewichtig bis gefährdet sind, übergewichtig zu werden.

Meine Damen und Herren, das ist im neuen Gesundheitsreformprogramm in der Zielsteuerung nicht einmal erwähnt! Da kommt etwas auf uns zu, das beim einzelnen Betroffenen Leid und insgesamt enorme volkswirtschaftliche Kosten verursacht, das aber leider in keiner Weise irgendwo in einem Regierungsprogramm konkret zu finden ist und auch in der kommenden beziehungsweise schon begonnenen Gesundheits­reform nicht angegangen wird. Das halte ich für eine sozialpolitische und gesundheits­politische Katastrophe. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Riemer.)

Der Herr Minister hat gesagt, man soll die soziale Herkunft nicht am Gebiss ablesen können. In Zukunft wird man halt die soziale Herkunft am dicken Bauch der Kinder ablesen können, denn die übergewichtigen Kinder stammen meist aus bildungsfernen und armutsgefährdeten Schichten. Das ist ein Faktum. Die neigen zu Fehlernährung, zu Überernährung, zu mangelndem Sport et cetera. Kollegin Mückstein hat schon gesagt, da besteht wirklich ein enorm großer Handlungsbedarf. Das müssen wir uns


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tagtäglich bewusst machen: Hier geht es um die Zukunft von Menschen, die extrem gefährdet sind. Die dicken Kinder sind die Diabetiker der Zukunft, sie erleiden Schlag­anfälle, sie werden frühzeitig krank. Sie haben das Leid zu ertragen, und die Volks­wirtschaft muss dafür aufkommen. – Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der meiner Überzeugung nach fehlt.

Daher sagen wir vom Team Stronach, wir wollen einen gesamtheitlichen Ansatz in der Gesundheitspolitik. Wir wollen ein neues, integratives Gesundheitssystem, das auch die Pflege mit einschließt, das alle Menschen, alle Patienten, alle Bürger in Österreich gleich behandelt, mit dem gleichen niederschwelligen Zugang für alle. Das ist unser Grundsatzziel. Mit Flickwerk-Reförmchen, wie sie leider Gottes diesmal wieder geplant sind, werden wir nicht unbedingt das erreichen, was für die Bürger dieses Landes sinnvoll ist.

Ich möchte noch ein Wort zur Forderung betreffend Blindenhunde verlieren: Ich finde es wirklich bedauerlich, dass in einem Staat, in dem die Sozialdemokratie federführend ist, den Blinden Blindenhunde verweigert werden, dass es da keine Zuschüsse geben soll. Das ist ein Schlag ins Gesicht von schwerbehinderten Menschen!

Wie man das rechtfertigt, darauf bin ich gespannt. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


12.12.01

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Lieber Kollege vom Team Stronach, gleich zur Korrektur: Den Blinden wird vonseiten des Staates ein Zuschuss zu den Blindenführhunden natürlich nicht verweigert, sondern es gibt ein Reglement dafür.

Grundsätzlich ist dieser Antrag, der gestellt wurde, ja ein sozialer Antrag, aber es gibt Bedenken, ihn so auszuführen, wie es in diesem Antrag drinnen steht, denn Hunde sind keine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation – in keinem einzigen Land in Europa. Es gibt zwar gesetzliche Verankerungen in Deutschland und in der Schweiz, aber in Deutschland haben aufgrund der gesetzlichen Maßnahmen nur ein bis 2 Pro­zent der Blinden und stark Sehbehinderten einen Blindenführhund. Und in der Schweiz sieht es so aus, dass laut der Heilbehelfsverordnung nur Berufstätige diesen Blinden­führ­hund zugestanden bekommen, aber da auch nur mit einer sogenannten Miet­verein­barung, die gesetzlich festgelegt ist.

Da ist Österreich mit der Zuweisung von Mitteln für die Blindenführhunde bedeutend besser, denn in Österreich gibt es vonseiten des BMASK Mittel für Blindenführhunde für in Ausbildung stehende Personen, für Personen, die im Berufsleben stehen, und auch für Pensionistinnen und Pensionisten. Pro Jahr gibt es für etwa zehn Hunde einen Zuschuss vonseiten des BMASK.

Aber, meine Damen und Herren, das Problem liegt nicht bei der Bezuschussung durch den Staat, sondern das Problem liegt ganz woanders. Ein solcher von den Blinden­führhundeschulen ausgebildeter Blindenführhund kostet zwischen 33 000 € und 40 000 €! Das ist eine gewaltige Summe, wenn man feststellt, dass die Ausbildung solch eines Blindenführhundes nur sechs bis acht Monate dauert. Das heißt, die Ausbildung dauert sechs bis acht Monate, und pro Tag kann man – und ich bin Spezialist, ich habe selbst Hunde ausgebildet und bilde noch immer welche aus – mit diesen Hunden nur maximal zwei Stunden arbeiten. Das heißt, man kann pro Tag mit einem Hund nur zwei Stunden arbeiten, die Ausbildung dauert sechs bis acht Monate, und dann verlangt ein solcher Ausbildner zwischen 33 000 € und 40 000 €.


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Wenn man dem die Kosten gegenüberstellt, dann weiß man, dass meistens Hunde aus der eigenen Zucht genommen werden. In Österreich gibt es nur drei Blindenführhunde­schulen, die Hunde ausbilden, und diese nehmen großteils die Hunde aus der eigenen Zucht; das heißt, es fallen hier keine Kosten an. Man hat nur die Tierarztkosten, die in dieser Zeit anfallen, und maximal die Kosten für eine sogenannte Partnerfamilie, weil sich der Blindenführhund in den ersten zwölf Monaten seines Lebens in einer Partnerfamilie befindet, wo er auf das soziale Umfeld eingestellt wird.

Ich behaupte hier, und ich habe das schon bei anderen Anträgen, die eingebracht wurden, gesagt: Diese Preise sind Betrug! Da wird massiver Betrug auf dem Rücken der sehbehinderten Menschen betrieben. Aber es bleibt nicht nur bei den Blinden­führhunden, es gibt auch Signalhunde, es gibt auch Servicehunde – da wird ja das­selbe verlangt. Auch da wird verlangt, dass bei der Ausbildung dieser Hunde ein Zuschuss gegeben wird, und auch die kosten zwischen 16 000 € und 25 000 €. Und die Ausbildung dauert auch nicht viel länger.

Es wird vonseiten des BMASK eine neue Verordnung kommen, und ich freue mich, dass es einen Entschließungsantrag aller Parteien gibt, den die Kollegin Belakowitsch einbringen wird und in dem festgehalten wird, dass es ein wichtiger Schritt ist, dass es jetzt zumindest einmal einen Zutritt für alle Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung geben wird. Denn auch das war in Österreich nicht der Fall. Ein Blinder hatte nicht das Recht, seinen Blindenführhund in ein Restaurant oder in irgendwelche Gebäude mitzunehmen. Dies konnte ihm vom Besitzer untersagt werden. Auch da haben wir einen ersten Schritt getan: Eine Verordnung des BMASK in Bezug auf Blindenführhunde, Service- und Signalhunde, mit der auch viele Schritte gesetzt werden, ist gerade in Ausarbeitung und wird in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen.

Ich denke, das ist der richtige Weg. Der Antrag, der vonseiten des Team Stronach in dieser Frage eingebracht wurde – und der abgeschrieben wurde von einer Altpartei, die es in diesem Haus nicht mehr gibt –, ist demzufolge nicht anzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


12.16.07

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Gratis-Zahnspange: Gratis, Wohltaten für alle – man fühlt sich in die siebziger Jahre zurückversetzt. Was die Bundesregierung hier vorlegt, ist eine Fehlleistung der Sonderklasse. Das Gesetz zur Gratis-Zahnspange ist zunächst einmal gar nicht in Begutachtung gegangen. Schnell muss alles gehen! Einwände sind sowieso irgendwo zwischen unerwünscht und unbeachtlich, aber vor lauter „schnell, schnell!“ haben dann SPÖ und ÖVP noch einen Abänderungsantrag zum eigenen Antrag in den Ausschuss nachschieben müssen, um Korrekturen vorzunehmen. Eine Fehlleistung also.

Und schon vor der Gesetzwerdung hat man das Wahlvolk über die bevorstehende Wohltat informiert und hat das laut verkündet – mit der Konsequenz, dass die Patienten teilweise mit der Behandlung zugewartet haben, weil sie hoffen, dass diese bald gratis sein wird. Die Folgen für die Patienten auf der einen Seite und die Folgen für die Leistungsanbieter auf der anderen Seite – für die Zahnlabors, die Zahnärzte und die Kieferorthopäden – kann man sich ausmalen, die brauche ich gar nicht im Detail auszuführen.


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Zum Medizinischen: Die Abgrenzung, die Sie vorschlagen, nach IOTN, wo dann bei 4 und 5 die Behandlung gratis sein soll und bei 1 bis 3 nicht, halten wir für nicht sachgemäß. Es gibt Zahnfehlstellungen in der Kategorie 4, die relativ leicht zu behandeln sind, und es gibt andere in derselben Kategorie, die ungleich komplexer und behandlungsaufwendiger sind. Egal, wie viel Arbeit ein Zahnarzt mit der Behandlung hat, Sie scheren mit Ihrem Vorschlag einfach alles über einen Kamm und finanzieren es nach Schema F.

Die Gratis-Zahnspange ist auch nicht Teil eines zahnmedizinischen Gesamtkonzepts. Dann wäre es nämlich gemeinsam mit anderen prophylaktischen Maßnahmen in dieses eingebettet und so eingereicht worden. Nein, sie ist Teil eines Gegengeschäfts. Die ÖVP ist unter Druck gekommen wegen der geplanten Abschaffung des Gewinn­freibetrages, und da hat man dann zurückrudern müssen, und als Gegengeschäft bekommt jetzt halt die SPÖ die Gratis-Zahnspange (Abg. Königsberger-Ludwig: Nicht die SPÖ! 85 000 Menschen!) und hat sich diese so erkauft. (Abg. Königsberger-Ludwig: Nicht die SPÖ, Herr Kollege!)

Und damit sind wir schon beim Geld, Frau Königsberger-Ludwig: Das Geld wird für die vorgesehenen 85 000 Zahnspangen nämlich nicht reichen. Der Hauptverband und die Zahnärztekammer sollen sich auf zahnmedizinische Maßnahmen verständigen, die man mit diesen 80 Millionen € gar nicht finanzieren kann, außer man mutet den Patien­ten und, ich sage, man mutet den Zahnärzten zu, dass sie die Behandlungen zwar kostendeckend, aber nicht state-of-the-art vornehmen können, weil das Geld dafür nicht reicht. Das wollen Sie ja nicht.

Wer mit diesen Mitteln, die Sie da ansetzen, kostendeckend arbeiten wollte, der müsste einen möglichst geringen Aufwand und möglichst geringe Mittel einsetzen, und das wiederum würde Nachbehandlungen verursachen, was ja dann auch nicht kosteneffizient ist.

Und nicht einmal diese 80 Millionen €, die da versprochen werden, haben Sie. Es wurde schon gesagt, der Strukturfonds der Krankenkassen mit 40 Millionen € muss aufgelöst werden. Die Kassen kommen also selbst direkt für die Hälfte Ihrer Wahl­geschenke auf. Herr Bundesminister, Sie haben förmlich das Zeug zum Landes­hauptmann, wenn Sie so gut darin sind, das Geld anderer Leute auszugeben!

Inzwischen sind wir so weit, dass die Zahnärztekammer ihre Mitglieder informiert, dass damit zu rechnen ist, dass bei den Fehlstellungen der Kategorien IOTN 1 bis 3 die Kostenbeiträge der Kassen ganz entfallen, sie sollen ihre Patienten darüber informieren. – Aha, davon haben wir bis jetzt nichts gehört!

Wenn die Regierung nicht Geschenke verteilen würde, dann hätten wir auch ein anderes Problem nicht. Wir könnten einmal der Frage nachgehen, warum die Kranken­kassen den fleißigen Menschen in diesem Land so auf die Pelle rücken und diese so gnadenlos abzocken.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn heute ein Arbeitnehmer ein fleißiger Mensch ist und noch etwas dazuverdient, vielleicht zusätzlich eine selbständige Tätigkeit hat, dann ist er gleich in zwei Kassen versichert und „darf“ Beiträge zahlen – krank sein kann man aber nur einmal. Und die Kassen, denen Sie per Gesetz immer neue und nicht finan­zierte Leistungen aufbürden, raufen sich um die Versicherten; auch das erleben wir live.

Ein Bericht über die Fälle, in denen Selbständige gegen ihren Willen von Kranken­kassen zu Angestellten erklärt werden, würde den Rahmen sprengen. Die Auftrag­geber von solchen Selbständigen müssen dann GKK-Beiträge nachzahlen, über Jahre zurück, für Zeiträume, in denen die Selbständigen schon SVA-Beiträge gezahlt haben.


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Sie sehen das Geld nicht mehr, sie haben zwei Mal für den gleichen Zeitraum Kran­kenversicherung bezahlt. Wenn Sie den Kassen nicht so viele Leistungen zumuten würden, dann müssten diese nicht auf dem Rücken der Fleißigen die Beiträge zusam­menkratzen.

Die langfristigen Auswirkungen Ihrer politischen Wohltaten sind im Zeitalter der Hypo wahrscheinlich sowieso geringfügig. Das Gesetz hat für die öffentliche Verschuldung eine langfristige Auswirkung von über 2 Milliarden € – macht ja nichts, die Schulden sind ohnehin schon so hoch!

Schließlich noch zum sozialen Aspekt Ihrer Maßnahme: Sozial gerecht!, plakatieren Sie immer. Diese soziale Gerechtigkeit stellen Sie jetzt mit der Gießkanne her. Ist es sozial gerecht, wenn alle alles gratis bekommen? Das ist das exakte Gegenteil jener Reichensteuer, die Sie immer fordern. Jetzt bekommen Wohlhabende etwas gratis, für das sie vorher haben bezahlen müssen. (Rufe bei der SPÖ: Kinderbeihilfe! Pflege­beihilfe!) Wenn Sie das sozial differenziert hätten und wenn Sie den Bedürftigen diese Leistung zukommen lassen wollen, dann sehe ich das absolut ein – aber nicht mit der Gießkanne über alle drüber! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe der Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Oberhauser und Gisela Wurm.)

In Zeiten knapper Mittel und leerer Kassen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem öffentlichen Geld ein absolutes Muss. Natürlich ist es wünschenswert, dass Kinder mit schweren Zahnfehlstellungen behandelt werden. Aber da sind genug Eltern dabei, die das selber zahlen können.

Was Sie hier zu beschließen im Begriff sind und wo jetzt Grün, Blau und Schwarz mithupfen, das ist Politik der siebziger Jahre: alles gratis für alle. Bruno Kreisky hätte seine helle Freude damit, wenn er sehen könnte, wie die Parteien, die sich bürgerlich nennen, da mithupfen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Königsberger-Ludwig: Haben Sie eigentlich auch in den siebziger Jahren ?)

12.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.22.51

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zehn Jahren war ich auf einem Gewerkschaftstag der damaligen Gewerkschaft Metall und Textil. Da hat eine Betriebs­rätin aus der Textilbranche berichtet, dass ihre Kolleginnen und Kollegen mit diesem Problem konfrontiert sind und wie es den Frauen, den Müttern geht, wenn sie zum Kind, das eine Zahnspange braucht, sagen müssen, es tue ihnen leid, sie haben das Geld nicht, sie können sich eine Zahnspange nicht leisten. – Das war vor zehn Jahren.

Die Gewerkschaften, die Betriebsräte haben klar gesagt, da müsse sich etwas ändern. Das braucht Zeit, und heute ist der Tag, meine sehr verehrten Damen und Herren, an dem Sie das ändern können. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Koalitionspartner, besonders bei Abgeordnetem Rasinger, dass es möglich geworden ist, das in ein Regierungsprogramm aufzunehmen. Diese Regierung hat innerhalb von ein paar Tagen, innerhalb von hundert Tagen gesagt: Wir setzen diese Maßnahme um, wir wollen am Gebiss des Kindes nicht das Einkommen der Eltern erkennen! – Ich bin sehr froh, dass das heute möglich wird, und ich denke, dass viele Frauen, viele Betriebs­rätinnen und Betriebsräte, die das täglich erlebt haben, heute auch sehr froh sind.

Worum geht es? – Es geht darum, dass Kinder eine Zahnspange bekommen, wenn sie sie brauchen. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn sie eine Zahnfehlstellung haben, die die Ärzte kennen. IOTN 4 und 5 ist eine ganz klare Begrifflichkeit, die ein Zahnarzt


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kennt, und da ist Behandlungsnotwendigkeit gegeben. Es werden – das ist schon gesagt worden – 85 000 Kinder damit versorgt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gerade den Kindergesund­heits­dialog eingerichtet, weil es mir darum geht, einen Beitrag dazu zu leisten, gerade für Kinder und Jugendliche die Versorgung zu verbessern. Es geht mir auch darum, Eltern zu entlasten. Und ich kann nur unterstützen, was Herr Abgeordneter Rasinger gesagt hat: Man soll das eine nicht gegen das andere aufrechnen. – Ich glaube, das ist wichtig.

Wir setzen heute einen Schritt in der Zahnversorgung. Wir haben im Kindergesund­heits­dialog viele neue Schritte gesetzt. Wir haben auch neue Schritte gesetzt, Herr Abgeordneter Franz, wenn es darum geht, den Nationalen Aktionsplan Ernährung umzusetzen, den Nationalen Aktionsplan Bewegung, um bei dem Thema, das auch Kinder betrifft, reagieren zu können. Sie erinnern sich: Wir haben es ermöglicht, dass die soziale Krankenversicherung in ihren Zahnambulatorien auch Mundhygieneleis­tungen anbieten darf. Wir haben die Leistungsbeschränkungen in den Zahnambula­torien abgeschafft.

Was machen wir mit diesem Gesetz ganz besonders? – Wir sichern eine Sachleis­tungsversorgung. Das heißt, die Menschen bekommen die Sachleistung und keine Zuzahlungen, denn bei Zuzahlungen wäre es immer so, dass das letztendlich nur in den Taschen der Leistungsanbieter eine Rolle spielt.

Hundert Tage ist die Regierung Faymann II alt, und sie beweist, dass sie Stabilität und Sicherheit in unsicheren Zeiten gewährleistet. Viele europäische Länder sparen gerade bei der Gesundheit, Österreich geht einen ganz anderen Weg. Es gibt viele Beispiele, wo wir in die Gesundheit investieren, wo wir – zum Beispiel mit der HPV-Impfung, zum Beispiel mit dem Brustkrebs-Screening, zum Beispiel mit der kostenlosen Hebammen­beratung – Akzente setzen, dass wir mehr Gesundheit in Österreich anbieten können. Österreich ist Weltmeister beim Zugang aller Menschen zu einem guten Gesundheits­system, wir wollen das auch ausbauen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zahnärztinnen, liebe Zahnärzte! Liebe Sozialversicherer! Das ist eine Chance! Das Parlament, die Regierung, der Staat sagen: Zahnversorgung ist uns wichtig. Ich lade Sie ein, jetzt gemeinsam mit dem Hauptverband eine Regelung zu treffen, damit die Zahnversorgung für Kinder geschaffen wird. Nützen Sie die Chance, diese Gesamtverträge gut umzusetzen! Sie werden das auch nutzen können, wir werden für die Zahnversorgung unserer Kinder sehr viel tun. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


12.28.20

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Hunde sind nicht nur Freunde, sondern auch wertvolle Helfer und Unter­stützer von Menschen mit Behinderungen im Alltag. Ein Blindenhund hilft den Weg zu finden, Gehörlosen geben Hunde, wenn sie gut ausgebildet sind, richtige Signale, und Rollstuhlfahrern dienen sie als Partnerhund zur Hilfe beim Öffnen von Türen, sie drücken einen Knopf oder holen das Handy. Was ein Hund aber nicht ersetzen kann, das ist die Hilfe von Menschen. Im Antrag steht fälschlicherweise, dass ein Blinden­führhund einen Pfleger ersetzen kann. – Also ich glaube nicht, dass ein Hund meine Atemkanüle absaugen wird.


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Wir werden diesen Antrag ablehnen, da die Finanzierung, wie schon ausgeführt worden ist, wenn es sich um Arbeitsbereiche handelt, durch das Bundessozialamt erfolgt. Im anderen Bereich, in der Freizeit, wenn jemand nicht beschäftigt ist, gibt es zugebenermaßen Finanzierungslücken, und das sollte bei der Hilfsmittelversorgung neu geregelt werden, wie es vom Sozialminister vorgesehen ist und sich in Ausar­beitung befindet.

Wir werden aber heute einen anderen Antrag mit einbringen und diesem zustimmen, der auf einer Initiative des Dritten Nationalratspräsidenten Hofer basiert, nämlich dass Blindenführhunde und andere Hunde, Assistenzhunde für behinderte Menschen, zu den verschiedensten öffentlichen Bereichen Zugang haben sollen, also zum Beispiel im Supermarkt oder in Schulen oder auch im Parlament; da gibt es Handlungsbedarf. Ich begrüße diese Initiative sehr, und wir unterstützen das auch.

Ich möchte noch etwas zur Sprache bringen, nämlich die österreichische Bundes­verfassung. Das scheint zunächst ein Themenwechsel zu sein, ist es aber nicht, denn Tierschutz steht in der Bundesverfassung, aber nicht die Menschenwürde. Armin Thurnher hat ein Buch mit dem Titel „Republik ohne Würde“ geschrieben. In Deutsch­land ist die unantastbare Menschenwürde in Artikel 1 Grundgesetz geregelt, in Österreich steht sie nicht explizit in der Bundesverfassung.

Menschenwürde ist die Grundlage aller Menschenrechte. Deshalb – das werden Sie noch öfter von mir hören – bin ich im Übrigen der Meinung, dass die Menschenwürde in der österreichischen Bundesverfassung verankert werden sollte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ sowie des Abg. Pilz.)

12.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.33.23

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte gleich bei meinem Vorredner anschließen, und zwar was die Initiative meines Partei­kollegen, unseres Dritten Präsidenten Norbert Hofer betrifft. Es ist ihm gelungen, eine Sechs-Parteien-Einigung zu erzielen, und ich möchte daher gleich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Mag. Jarmer, Ing. Dietrich, Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zutritt für Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mitgeführt werden dürfen, sofern kein unmittelbares Gesundheits- oder Sicherheits­risiko dadurch entsteht.“

*****

Ich glaube, dass mit dieser Initiative sehr, sehr vielen Menschen wirklich geholfen wird. Es gibt in Österreich ungefähr 120 registrierte Blindenhunde, wobei auch gesagt wer-


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den muss: Es gibt ja nicht nur Blindenhunde; es gibt Signalhunde, es gibt Service­hunde, auch gehörlose Menschen haben einen Servicehund bei sich.

Ich muss schon sagen, es ist besonders traurig, dass es in Amtsgebäuden bisher oftmals gar nicht möglich war, den Hund mitzunehmen. Dies war natürlich – das muss man dazusagen – immer wieder einmal auf dem Kulanzweg schon möglich, aber eine gesetzliche Verankerung hat es nicht gegeben. Ich glaube, damit machen wir wirklich einen sehr großen Schritt, um diesen Menschen sozusagen ein Stück ihrer Freiheit zurückzugeben; anders wäre es auch nicht einsehbar. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was den Antrag des Kollegen Franz betrifft, so muss ich Folgendes sagen: Wir haben heute vom Kollegen Keck gehört, wie teuer es sei, Blindenhunde auszubilden. Er hat hier gesagt – und er hat es im Ausschuss noch viel intensiver verkündet –, es handle sich da um massiven Betrug. – Wenn das so ist, Herr Kollege Keck, dann sind wir Abgeordnete längst gefordert, diesen Betrug aufzuhalten und einzudämmen. Sich hier herzustellen und zu sagen, das könne die öffentliche Hand nicht übernehmen, weil dann die Hunde noch teurer und der Betrug noch weiter ausgedehnt werden, das ist irgendwie eine Resignation vor den Betrügern; das kann es nicht sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, da sollten wir – und da ist natürlich jeder Einzelne von uns gefordert – massiv dagegenwirken. Wir von der FPÖ werden dem Antrag des Team Stronach unsere Zustimmung jedenfalls geben.

Ein weiterer Antrag, der jetzt auch mit verhandelt wird, ist die Sache mit dem Mutter-Kind-Pass. Herr Bundesminister, ich habe Ihrer Rede jetzt genau zugehört, Sie haben hier aufgezählt, was es alles an Änderungen gibt, vor allem für Kinder. Sie haben gesagt, die Kindergesundheit sei Ihnen ein besonderes Anliegen. Das freut mich als Mutter besonders.

Herr Bundesminister, Sie haben unter anderem erwähnt, dass es eine Gratis-Hebam­menuntersuchung im Mutter-Kind-Pass gibt. Ich möchte Sie nur kurz darauf hinweisen, dass auch das die Initiative der Opposition war – unter anderem von uns Freiheitlichen, aber auch von anderen Oppositionsparteien. Mit viel Beharrlichkeit kommt man immer wieder mal ein Stückchen weiter. Daher bin ich davon überzeugt, dass es irgendwann auch eine Untersuchung beim Zahnarzt im Mutter-Kind-Pass geben wird. Ich finde, es wäre schon ein sehr logischer Schritt, eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung mit einer Zahnspangenregelung, die zumindest für schwere Fälle gilt, zu kombinieren.

Für mich ist das Argument des Kollegen Spindelberger nicht einsehbar und auch nicht nachvollziehbar. Er hat im Ausschuss gesagt, eine einmalige Untersuchung bringe nichts. Ich gebe ihm da wohl recht, nur eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung hat ja schon auch den Sinn, den Müttern, den Eltern ins Bewusstsein zu bringen, dass Zahn­untersuchungen, Zahnhygiene, Zahnpflege etwas ist, das bei Kindern wichtig ist. Dass Kinder schlechte Zähne haben, hängt ja oft damit zusammen, dass das Bewusstsein von Eltern nicht gegeben ist.

Ich habe selbst einen Sohn, der sehr große Zahnprobleme hat. Ich kann wirklich sagen, ich bin mit ihm Stammgast in einer Zahnklinik in Wien. Ich spreche dort mit sehr vielen Ärzten, vor allem mit Zahnärzten, und diese bestätigen das Problem, das auch Kollege Franz genannt hat: Natürlich ist es im Großen und Ganzen ein Bildungs­problem, natürlich sind bildungsferne Schichten häufiger betroffen. Das heißt, es gibt viele Eltern, die sich dessen gar nicht bewusst sind, dass bereits im Kleinstkindalter Zahnpflege ein wesentlicher Faktor ist, dass das etwas Wichtiges ist und dass das auch durchgeführt werden muss. Das ist den Zahnärzten selbstverständlich bewusst, und ich glaube, dass man die Menschen einfach darauf hinweisen müsste und sollte.


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Ich denke, eine so besonders teure Sache kann es nicht sein, eine zahnärztliche Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass reinzubringen. Auch der Augenarztbesuch ist nur einmal drinnen, im Alter von 10 Monaten bis 14 Monaten; auch das ist in Wirklich­keit eine singuläre Untersuchung. Dennoch bringt das viele Eltern so weit, dass sie dann wieder gehen. Die Augenärzte sagen den Eltern: Kommen Sie in einem Jahr wieder, kommen Sie in einem halben Jahr wieder!, je nachdem wie es für das betref­fende Kind notwendig wäre.

Ich kann daher nicht ganz verstehen, warum man diese Maßnahme jetzt ablehnt. Aber Sie können sich sicher sein, wir werden dranbleiben und wir werden das auch in Zukunft weiter fordern. (Beifall bei der FPÖ.)

Einige Sätze noch zur Zahnspange: Es war für uns selbstverständlich, dass wir dem zustimmen. Aber eines möchte ich jetzt schon auch allen Eltern sagen – ich hoffe, dass es viele betroffene Eltern hören, und, Herr Bundesminister, das hat mir heute in Ihrer Rede wieder gefehlt –: Gehen Sie rechtzeitig mit Ihrem Kind zum Zahnarzt, auch wenn Sie danach warten, denn kein Elternteil weiß, ob das Kind in den Genuss der Gratis-Zahnspange kommen wird! Ich hielte es daher für wahnsinnig wichtig, dass schon heute alle Eltern mit ihren Kindern zum Zahnarzt gehen. Jene, deren Kinder so schwere Fehlstellungen haben, dass sie in den Genuss der Gratis-Zahnspange kommen, haben vielleicht die Möglichkeit, ein paar Monate zu warten. Für alle anderen kommt das traurige Erwachen aber vielleicht erst im Jahr 2015. Das heißt, sie haben gewartet, sie haben Zeit verloren, und dann müssen sie die Zahnspange erst recht selbst zahlen.

Das Gesetz, das wir heute hier beschließen, hat nichts mit Ihrem Wahlversprechen zu tun, das wissen Sie aber auch, es ist nicht die Gratis-Zahnspange für alle. Ich kann trotz­dem den Weg der NEOS überhaupt nicht nachvollziehen, die das als unnötige Maßnahme sehen. Ganz im Gegenteil, wir sehen das als eine notwendige Maßnahme, aber leider Gottes nicht als die Maßnahme, die wir uns nach Ihrer Aussage im Wahlkampf gewünscht oder erwartet hätten. Das wissen Sie wahrscheinlich selbst auch, Herr Minister, und Sie hätten vielleicht sogar gerne mehr gehabt, aber die finanziellen Mittel machten es nicht möglich.

Ich möchte noch mit einem aufräumen. Herr Bundesminister! Sie haben heute auch wieder gesagt, der Hauptverband bekommt 80 Millionen €, 40 Millionen € kommen sozusagen aus Ihrem Haus beziehungsweise die anderen 40 Millionen vom Kassen­strukturfonds. Ich habe ein weinendes und ein lachendes Auge, wenn ich höre, der Kassen­strukturfonds wird aufgelöst. Einerseits war das natürlich eine Maßnahme, die den Kassen bis zu einem gewissen Grad Luft zum Atmen gegeben hat, andererseits, muss man auch ehrlicherweise sagen, ist es mit Sicherheit der falsche Weg, permanent Geld in die Kassen reinzupumpen, frisches Geld reinzupumpen. Das war in der letzten GP Ihre Maxime. Sie haben sich damit gebrüstet, dass Sie die Kassen schuldenfrei gemacht hätten. Sie wissen selbst genauso gut wie wir alle hier: Die Kassen sind natürlich nicht alle schuldenfrei. Es gibt zum Teil ganz massive Probleme, und diese werden möglicherweise jetzt auch wieder anwachsen aufgrund dieser Gratis-Zahnspange.

Ich bitte Sie, trotz allem auch die Kostenentwicklung im Auge zu behalten, damit diese Maßnahme möglicherweise in wenigen Jahren nicht wieder abgesetzt werden muss. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der vorliegende Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 89

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Mag. Jarmer, Ing. Dietrich, Mag. Loacker und weiterer Abgeordneter betreffend Zutritt für Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Ge­sund­heitsausschusses über den Antrag 171/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anerkennung von Blindenführhunden als medizi­nische Rehabilitationsbehelfe“ (85 d.B.), in der 17. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 26.03.2014.

Assistenzhunde (Blindenführhunde, Signalhunde, Servicehunde) spielen eine wesentliche Rolle, wenn es um die vollwertige, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht.

Derzeit gibt es allein ca. 120 registrierte Blindenführhunde in Österreich. Pro Jahr werden etwa zehn Hunde als Blindenführhunde registriert.

Menschen mit Behinderungen, wie z.B. blinde Menschen, gehörlose Menschen, Roll­stuhlfahrer, Diabetiker oder Epileptiker sind in Österreich leider oftmals mit dem Problem konfrontiert, dass die Mitnahme des Hundes nicht überall möglich ist. Die Mitnahme des Hundes muss nicht gestattet werden. Es ist derzeit möglich, dem Assistenzhund den Zutritt z.B. zum Arbeitsplatz des Besitzers oder zu einem Restaurant zu verweigern, ohne dass das rechtliche Folgen hat.

Der derzeitige Zustand stellt im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Men­schen mit Behinderungen eine klare Diskriminierung dar. Es muss eine Selbst­verständlichkeit werden, dass Assistenzhunde in allen Bereichen des gesellschaft­lichen Lebens mitgeführt werden dürfen, sofern kein unmittelbares Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko dadurch entsteht.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mitgeführt werden dürfen, sofern kein unmittelbares Gesundheits- oder Sicherheits­risiko dadurch entsteht.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


12.41.55

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! In meinem Zivil­beruf habe ich jahrelang abnehmbare kieferorthopädische Apparaturen hergestellt und kann daher dem Ansinnen des Ministers und von vielen unter uns sehr viel abgewinnen. Inhaltlich ist auch schon sehr viel gesagt worden.

Es ist fürwahr eine sozialpolitische, aber vor allem auch eine gesundheitspolitische Errungenschaft, den Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft, nämlich den Kindern


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und Jugendlichen, bis zum 18. Lebensjahr eine notwendige kieferorthopädische Behandlung zukommen zu lassen – und das vor allem unabhängig vom Einkommen der Eltern. Unser Bundesminister hat es schon oft und auch heute wieder gesagt: Das Einkommen der Eltern soll am Zahnstatus der Kinder nicht ablesbar sein. Völlig richtig, Herr Bundesminister! Das Einkommen darf nicht ausschlaggebend sein.

Das ist ein hoher, aber absolut folgerichtiger Anspruch. Ab 1. Juli sollen die Kosten vom Bund übernommen werden. Vor allem die Kosten werden den Eltern genau vor Augen führen, was es bedeutet, einen mehrjährigen Behandlungsverlauf in dieser Causa bezahlen zu müssen.

Durch etwa 85 000 Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen pro Jahr – das ist, glaube ich, auch nicht unwesentlich zu erwähnen – wird es möglich, eine eugnathe Verzahnung, sprich eine normale Verzahnung, ihres Gebisses zu erreichen und somit – und darüber wurde noch nicht gesprochen – ungeahnte Folgekosten bei Nicht­behandlung zu verhindern.

Es wird auch eine Auspreisung im Internet geben, die mehr Transparenz gewährleisten soll, aber zum anderen auch ein Regulativ, ein notwendiges Maß an Regulativ auf dem Markt sein wird. Davon bin ich überzeugt.

Dieses Gesetz wird aber nicht nur sozialpolitisch und gesundheitspolitisch nachhaltig wirken, nein, es wird auch volkswirtschaftlich wirken, denn die Folgekosten bei Nicht­behandlung werden zukünftig höher.

Zu den Debatten im Plenum, aber auch im Ausschuss möchte ich vor allem dem Kollegen Dr. Marcus Franz vom Team STRONACH etwas sagen. Sie stellen sich hier her ans Rednerpult, erklären das Team STRONACH zu der Kinderpartei, und was weiß ich noch alles. Erinnern wir uns – er ist jetzt leider nicht anwesend –, was er im Ausschuss gesagt hat! 85 000 Kinder, die Familien nicht inkludiert, bezeichnet er als Randgruppen. – Danke schön, das zeigt, was die „Kinderpartei“ Team STRONACH ist.

Die NEOS: Politik der siebziger Jahre. Ich hoffe, Sie haben von der Politik der siebziger Jahre, vom freien Bildungszugang profitiert, anderenfalls fällt mir nur der Spruch von gratis und umsonst ein, ich glaube, das kennen Sie. Sie stellen sich immer als die smarte Wirtschaftspartei dar, die Sie gar nicht zu sein scheinen. Denn abgesehen vom sozial- und gesundheitspolitischen Aspekt haben Sie den volkswirtschaftlichen Aspekt offensichtlich nicht gesehen.

Die FPÖ tut das als Wahlkampfgag ab. Herr Dr. Karlsböck – er ist jetzt leider, glaube ich, auch nicht anwesend –, dem kann ich nicht zustimmen! Das ist kein Wahl­kampfgag und auch keine populistische Maßnahme, wie das die Grünen begründet haben, die nun aber doch zustimmen.

Ich bin froh darüber, dass Gesundheitsminister Stöger, wie diese Vorlage zeigt, den richtigen Blick in gesundheitspolitischen Fragen hat, und möchte ihm dazu gratulieren.

Abschließend: Mir ist wichtig, dass Kinder gesunde Zähne haben – unabhängig vom Einkommen der Eltern! (Beifall bei der SPÖ.)

12.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.45.24

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Blindenführhund kann für Sehbehinderte ein Ersatz des verlorenen Augenlichtes sein. Das sollte uns allen bewusst sein. Wenn man sich die Kosten ansieht, wie wir heute immer wieder gehört haben, dann, so meine ich, kommt ein Blindenführhund auf lange Sicht sicher billiger als ständiges Pflege- und


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Begleitpersonal. Für einen Menschen, der erblindet ist und Hilfe braucht, auf fremde Hilfe angewiesen ist, ist ein ausgebildeter Blindenführhund ein verlässlicher und treuer Freund und Weggefährte. Er gibt dem betroffenen Menschen ein Gefühl der Sicherheit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was in der Schweiz und in Deutschland möglich ist, muss doch auch in Österreich möglich sein (Beifall bei der FPÖ), nämlich dass Blindenführhunde offiziell als Reha-Behelf anerkannt werden. In Deutschland gilt der Blindenführhund als Hilfsmittel im Sinne des Krankenversicherungsrechtes, und das muss auch in Österreich möglich sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


12.46.48

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die Ausführungen der Opposition zur Gratis-Zahnspange ein bisschen Revue passieren lässt, dann kann man sagen: Allen recht getan ist eine Kunst, die niemand kann. Oder: Wenn man will, findet man überall ein Haar in der Suppe. Für die einen ist diese Regelung ungerecht, weil sie eben nicht auf alle ausgedehnt ist und dadurch, dass sie erst im nächsten Jahr eingeführt wird, für sie offensichtlich auch zu spät kommt. Für die anderen wiederum ist sie ungerecht, weil sie allen Bevölkerungsgruppen unabhängig vom Einkommen zugute kommt. Also wie man es macht, macht man es offensichtlich falsch.

Fakt ist aber, diese Maßnahme ist höchst notwendig und hat auch einen sehr, sehr wichtigen – das ist auch schon angesprochen worden – sozialen Aspekt. Es geht ja nicht nur darum, dass unbehandelte Zahn- und Kieferfehlstellungen auch zu Fehl­stellungen in der Halswirbelsäule führen und später überhaupt Haltungsschäden hervorrufen können, sondern es geht auch um die psychischen Auswirkungen. Ich habe das Glück gehabt, keine Zahnspange zu brauchen, ich hatte und habe ein einigermaßen gerades Gebiss. Aber wahrscheinlich kennen die meisten von Ihnen noch Kolleginnen und Kollegen aus der Schule, denen es nicht so ergangen ist und die sich dann mit „Hasengebiss“ und ähnlichen Spitznamen herumschlagen mussten und die das auch sehr gekränkt hat. Das hat auch sehr oft langfristige Auswirkungen, weil man in diesem Alter noch nicht wirklich so ganz firm ist und einem das einfach sehr weh tut. Daher führt der Satz des Gesundheitsministers, man darf – und das ist schon oft gesagt worden – einem Kind die soziale Herkunft nicht am Gebiss ansehen, zu genau dem richtigen Ansatz, nämlich jenen, die gravierende Zahnfehlstellungen haben, die richtige Behandlung zur richtigen Zeit angedeihen zu lassen.

Wenn man die möglichen Auswirkungen, die derartige Fehlstellungen haben können, nämlich die von mir angesprochenen Haltungsschäden, die auftreten können, gegen­rechnet, dann kann man sagen, das ist auch so etwas Ähnliches wie Prävention.

Zur Kollegin Mückstein in Bezug auf das Thema Versorgung der Kinder mit den nötigen Therapien: Bei mir als Kinderphysiotherapeutin rennen Sie damit an sich offene Türen ein, aber, wie unser Gesundheitssprecher Erwin Rasinger schon gesagt hat, das Problem ist bereits erkannt, es steht so auch im Regierungsprogramm, und daher wird sich der Herr Minister auch sehr bemühen, es noch in dieser GP umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)


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12.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


12.49.21

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprach­dolmetscherin): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Werte KollegInnen! Das Thema, das wir heute besprechen, ist eine wirklich feine Sache. Es geht um einen Sechs-Parteien-Antrag betreffend die Assistenzhunde. Ich möchte in Erinnerung rufen, vielen wird es vielleicht nicht mehr so klar sein, dass durch die grüne Unterstützung da wirklich etwas weitergegangen ist. Es gab und gibt im Sozialministerium eine Arbeitsgruppe, die sich um das Thema Assistenzhunde kümmert.

Bei Assistenzhunden unterscheidet man drei Arten: erstens Blindenführhunde, zweitens Servicehunde und drittens Signalhunde, und es gibt keine Gleichstellung dieser drei Arten. Es ist jetzt das erste Mal, dass wir diese Gleichstellung erleben. Das ist also ein Punkt, den wir abhaken können. Assistenzhunde dürfen jetzt auch überall hinein, nicht nur Blindenführhunde. Das ist eine sehr wichtige Sache, eine Sache, möchte ich doch zu bedenken geben, die eigentlich keine Kosten verursacht und trotzdem sehr viel Zeit gebraucht hat.

Aber es gibt noch andere Hausaufgaben, die wir zu machen haben, es gibt noch andere Dinge, die zu erledigen sind, und da sollten wir schon sehr schnell sein. Es gibt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Trotzdem erleben es Menschen mit Behinderungen immer wieder, dass sie wirklich als Bitt­stellerInnen auftreten müssen. Daher bitte ich die beiden Regierungsparteien, sich von ihren Sitzen zu erheben und schnell dafür Sorge zu tragen, dass auch alle anderen Punkte, abgesehen von den Assistenzhunden, im Sinne der Gleichstellung von allen Betroffenen umgesetzt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


12.51.48

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Damen und Herren im Hohen Haus! Wir haben in Österreich eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Darum wundert mich die Diskussion heute doch sehr, dass eine Verbesserung von der Opposition wieder so schlechtgeredet werden kann. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich bin auch ein bisschen verwundert! Ich glaube, Sie haben nicht verstanden, worum es da geht! Sie sind ein bisschen über­fordert mit dem Inhalt!) Wir setzen heute einen Teil des Regierungsprogramms um, aber der Opposition, der meistens alles zu langsam geht, geht es heute zu schnell. Also ich bin schon ein bisschen verwundert. Gerade unsere Kinder sind jene, die unseres Schutzes bedürfen. Es ist notwendig, dass sie in Chancengleichheit auf­wachsen.

Damit die Kinder auch ein „schönes Lächeln“ haben, müssen die Eltern schon in deren Kindheit vorsorgen. Ihr Lächeln soll aber nicht nur schön sein, sondern Zahnvorsorge ist auch gesund für das Kind, denn dadurch werden Krankheiten wie Karies oder andere Zahnkrankheiten vermieden. Natürlich schützt dies die Kinder auch vor späteren sozialen Ausgrenzungen und Benachteiligungen im privaten sowie beruf­lichen Umfeld.

Laut Gesundheitsministerium ist das für 85 000 Kinder pro Jahr eine gute Sache. Wir haben auch schon gehört, die Regelung betrifft keine kosmetische Verschönerung, sondern nur jene, die in hohem Maße betroffen sind, sollen bis zum 18. Lebensjahr eine Gratis-Zahnspange bekommen.


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Ich möchte auch besonders darauf hinweisen, dass das für unsere alleinerziehenden Elternteile natürlich eine große Verbesserung darstellt, wenn die Sachleistung sozu­sagen von der Krankenkasse übernommen wird.

Es ist auch schon angesprochen worden, dass dadurch auch Folgekosten eingespart werden können, also wir ersparen uns im Gesundheitssystem etwas.

Es stand heute zur Diskussion, ob eine Treffsicherheit gewährleistet ist. Ich glaube, jeder hat das Recht, bestens versorgt zu werden.

Ein wichtiger Punkt, den ich noch ansprechen möchte, bezieht sich auf den einge­brachten Abänderungsantrag, nämlich dass die Maßnahmen flächendeckend greifen sollen und die ländliche Region nicht wieder diejenige ist, die nicht so gut versorgt ist.

Diese Gesetzesvorlage ist ein guter Schritt hin zu mehr Gesundheitsprävention für unsere Kinder, aber auch ein Schritt hin zu mehr Chancengleichheit und zur Entlastung unserer Familien, das in dieser Zeit sehr wichtig ist. (Beifall bei der ÖVP.)

12.54

12.54.34

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 82 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Fach­zahn­arztes für Kieferorthopädie.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließen der großen Versorgungslücken im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 83 der Beilagen.


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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 84 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Gesund­heitsausschusses, seinen Bericht 85 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Mag. Jarmer, Ing. Dietrich, Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zutritt für Assistenz­hunde von Menschen mit Behinderungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 9.)

12.57.405. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (33 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­ge­setz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Apo­thekengesetz, das Medizinproduktegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Musikthe­rapiegesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychologengesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (EU-Patientenmobilitätsgesetz – EU-PMG) (77 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 86/A(E) der Abgeord­neten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen (78 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 104/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend


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gesetzliche Begrenzung der zulässigen Dienstdauer auf maximal 25 Stunden durchgehender Dienstzeit (79 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 102/A(E) der Abgeord­neten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzept „Gesundheit“ (80 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 170/A(E) der Abgeord­neten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Neue Strukturen für Österreich – Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und umfas­sende Gesundheitsreform“ (81 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 9 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.58.43

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt eine ganze Reihe von Anträgen, und ich werde das Pferd sozusagen ein bisschen von hinten aufzäumen.

Zunächst zum Antrag des Teams Stronach betreffend die Zusammenlegung der Sozial­versicherungsträger.

Das ist eine uralte freiheitliche Forderung, selbstverständlich werden wir dem unsere Zustimmung geben. Es ist mir eigentlich überhaupt nicht klar, warum sich die Regie­rungsparteien seit Jahren darauf versteifen, dass keine Zusammenlegung kommen soll. Wir haben ein Mehr-Klassen-System in unserem Gesundheitswesen. Je nachdem, wo man versichert ist, werden die Leistungen in irgendeiner Art und Weise an die Patienten weitergegeben. Es gibt nicht einmal eine Harmonisierung zwischen den einzelnen Kassen, und das ist einfach nicht einzusehen, denn es steht der Bevöl­kerung meines Erachtens vom Bodensee bis zum Neusiedler See dieselbe Leistung zu. Das müsste in der Zwischenzeit eigentlich auch bei den Regierungsparteien angekommen sein. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Zu den beiden Anträgen betreffend die gesetzliche Begrenzung der zulässigen Arbeits­zeit auf maximal 25 Stunden, die wir an den Sozialausschuss verweisen, möchte ich nur einen ganz kurzen Hinweis geben, nämlich dass die EU in der Zwischenzeit überlegt, Österreich zu klagen. Also ich hoffe, dass wir das im nächsten Sozialaus­schuss auch wirklich positiv werden erledigen können. Wir werden dann natürlich Gelegenheit haben, darüber zu reden.

Nun zur Regierungsvorlage, dem sogenannten EU-Patientenmobilitätsgesetz. Meine Damen und Herren, es wird Sie vielleicht wenig verwundern, aber wir werden dieser Gesetzesmaterie in keinem Fall unsere Zustimmung geben. Wir schaffen es in Österreich nicht einmal, dass wir die Patienten mobil zwischen Niederösterreich und Wien hin- und herschieben können. Da gibt es eklatante Probleme. Das kennen vor allem Menschen, die im Wiener Umland wohnen, die müssen irgendwohin geführt werden, in Krankenhäuser mitten in Niederösterreich, und haben elendslange Anfahrts-


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wege. Es gibt hier kaum die Möglichkeit eines Austausches mit Wien, damit diese Patienten in ein Wiener Krankenhaus kommen.

Ich frage mich auch, wie das eigentlich weitergehen soll, Herr Bundesminister. Es war nicht nur bei Ihnen, sondern auch in der vorigen Debatte mehrmals Thema, dass Österreich eines der besten Gesundheitssysteme weltweit hat, aber natürlich auch innerhalb der EU. Da stelle ich mir dann schon die Frage, ob nicht Österreich das Zielland Nummer eins werden wird für Patienten aus ganz Europa, aus der ganzen EU, die dann auch zu uns kommen werden und sich hier bei uns behandeln lassen. Wie soll denn das österreichische Gesundheitssystem das überhaupt noch schaffen, Herr Bundesminister?

Wir haben seit Jahren einen eklatanten Ärztemangel in Österreich. Spitalsärzte klagen darüber, dass sie es einfach nicht mehr schaffen. Ärzte haben eine enorm hohe Burnout-Rate. Im niedergelassenen Bereich werden Kassenstellen permanent einge­spart, anstatt ausgebaut. Man versucht zwar immer wieder neue Wohnsiedlungen zu erschließen, es gibt aber kaum ärztliche Infrastruktur. Das ist am Beispiel Wien festzu­machen. Es gibt beispielsweise im 21. Bezirk, das ist einer der Bezirke mit wachsender Bevölkerung, keine zusätzlichen Ärzte. Es fehlt also hier an allem, die Kassen sparen überall ein, und trotzdem will man sich die Patienten aus ganz Europa hier hereinholen. Ich glaube nicht, dass das etwas ist, was für Österreich positiv zu sehen ist, sondern ganz im Gegenteil.

Und dann kommt ja noch etwas dazu, Herr Bundesminister, das ist nämlich auch die Finanzierung. Wie wird denn das genau abgegolten? – Sie wissen doch, dass es jetzt schon Probleme gibt, beispielsweise mit Engländern, die sich in Österreich behandeln lassen, die in England auch versichert sind, bei denen aber die englische Kranken­kasse dann sagt, es tut ihnen leid, aber in England wird das nicht erstattet, und daher wird auch kein Geld nach Österreich weiterüberwiesen.

Daher glaube ich, Sie sollten insgesamt auch einmal innerhalb dieser EU auf den Tisch hauen. Wenn Sie es mit dem besten Gesundheitssystem wirklich ernst meinen und dieses auch für die Österreicher hier erhalten wollen, dann ist es Ihre Pflicht, auch dort einmal auf den Tisch zu hauen und zu sagen: Nein, das wollen wir nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Österreich ist das Land, das nur Nachteile davon hat. Herr Bundesminister, das würde ich mir von Ihnen erwarten. In diesem Sinne werden wir dieser Materie mit Sicherheit unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei der FPÖ.)

13.02


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


13.03.01

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Abgeordnete Belakowitsch hat gesagt, es gibt eine Vielzahl von Anträgen und auch Gesetzen in diesem Konglomerat an Tagesordnungspunkten. Ich möchte es vielleicht einmal von der 25-Stunden-Ge­schichte her aufzäumen, von den Anträgen, die sowohl von Ihnen als auch von der Kollegin Mückstein betreffend Regelung von Arbeitszeiten bei Ärztinnen und Ärzten eingebracht wurden.

Es ist ein langes Ansinnen. Schon seit vielen, vielen Jahren wird versucht, die Dienste von Ärzten auf 25 Stunden zu begrenzen. Als ich zu arbeiten begonnen habe, war es noch üblich, dass man von Freitag in der Früh bis Montag Mittag durchgearbeitet hat. Das wurde dann mit dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz auf – sage ich einmal –


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halbwegs verträgliche Zeiten reduziert. Wir und auch das Sozialministerium, die Gewerkschaften und Ärztekammern verhandeln seit vielen Jahren in der Hoffnung, auf 25 Stunden hinunterzukommen. Und damit sind wir wieder bei der Diskussion, wer es hemmt, wer es blockiert. Das sind derzeit die Länder, die einfach in der Sorge, dass es Mehrkosten verursacht, blockieren. Dazu muss man sagen, dass es in einigen Ländern aber bereits Vereinbarungen gibt. Es gibt in Wien im AKH und im Kranken­anstalten­verbund bereits Regelungen, auf 25 Stunden zu beschränken. Das heißt, wir sind in dem Fall vorangekommen.

Nichtsdestotrotz glaube ich, dass man da dringend diskutieren wird müssen, auch in der Frage des Mahnverfahrens, das wir im Rahmen der EU haben, oder in der Frage, wie lange Ärztinnen und Ärzte durchschnittlich arbeiten dürfen, wo von der Euro­päischen Union im Durchschnitt eine 48-Stunden-Woche angedacht wird. Unsere Ärztinnen und Ärzte dürfen im Durchschnitt 60 Wochenstunden arbeiten, das heißt, auch da wird Handlungsbedarf bestehen. Und ich hoffe, dass wir es gemeinsam schaffen, vielleicht auch die Länder in die Pflicht zu bringen, damit wir auch bei diesen Zeiten nachrutschen können.

Die zweite Geschichte ist die von Frau Kollegin Mückstein verlangte namentliche Abstimmung über den im Patientenmobilitätsgesetz verpackten Teil des Psycholo­ginnen- und Psychologengesetzes, die bei uns etwas Unruhe hervorgerufen hat. Viele von Ihnen, die in der letzten Legislaturperiode schon hier waren, erinnern sich an die heftigen Diskussionen, die wir geführt haben, um das Psychologen- und Psychologin­nengesetz im letzten Jahr hier einstimmig neu zu verabschieden. Damals schon gab es Unstimmigkeiten bei der Frage, ob die Differenzierung von einzelnen Berufsgruppen, wie sie hier getroffen wurde, richtig ist.

Nur noch einmal zur Klarstellung: Das Psychologengesetz, Psychologinnengesetz ist ein Gesetz, das die Berufsausübung und die Ausbildung regelt. Das, was wir hier machen, ist, den Lebens- und SozialberaterInnen, die ein Gewerbe sind, die Sorge wegzunehmen, dass wir mit dem Berufsgesetz in ihren Bereich hineinkommen. Das war nie die Intention dieses Hauses, wurde auch immer klar so mit den Gruppen verhandelt, und es gibt hier eine sprachliche Klarstellung. Was wir hier machen, bringt in keiner Weise eine Beschneidung der Psychologinnen und Psychologen oder eine Ausweitung der Lebens- und SozialberaterInnen. Es trifft schlichtweg eine Klarstellung. Warum die Kollegin Mückstein hier eine namentliche Abstimmung fordert, wissen wir nicht. Ich nehme an, wir werden das dann möglicherweise an dem sehen, was hinten nachkommt.

Zur Frage Patientenmobilität: Es geht dabei um eine europäische Richtlinie, die klarmacht, was wir schon lange haben, nämlich, dass sich Menschen, die von Österreich ins Ausland kommen, um Therapien – zum Beispiel Kinderrehabilitationen – zu machen, die es in Österreich bis dato in dem Ausmaß noch nicht gibt, ein Vorabgutachten, eine Bestätigung holen müssen, um das dort abrechnen zu können. Das Gleiche gilt – wie es im Rahmen der Europäischen Union ist – vice versa. Ich glaube nicht, dass wir damit rechnen müssen, dass englische Patienten nach England gehen, sich dort das bewilligen lassen, hierher kommen, sich behandeln lassen und unsere Menschen von der Behandlung verdrängen. Das halte ich für eine – sage ich jetzt einmal – Panikmache. Wir erinnern uns auch an den 1. Mai, ab dem Millionen an ArbeitnehmerInnen nach Österreich kommen hätten sollen. Genauso sehe ich das.

Schauen wir uns das einmal an. Ich halte das für eine gute Sache, auch für Österreicherinnen und Österreicher, und warne vor Panikmache, was Zustrom aus dem Ausland betrifft. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.06



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 98

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


13.07.04

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Einige Punkte zunächst zum EU-Patientenmobilitätsgesetz und zu diesem Teil des Psycho­logInnengesetzes, bei dem wir einen Antrag gestellt haben, der den Sozial- und LebensberaterInnen und den UnternehmensberaterInnen Rechtssicherheit geben soll.

Was ist die Geschichte dazu? – Ursprünglich lag ein Gesetzentwurf für das neue Psychologengesetz 2013 vor, das merkwürdig und damals auch einseitig von der ÖVP unterstützt ganz tief in angrenzende Berufsgruppen eingeschnitten hätte, und zwar in den Bereich der PsychotherapeutInnen und auch in den Bereich der ÄrztInnen mit Ausbildung zur Psychotherapeutischen Medizin oder FachärztInnen für Psychiatrie.

Damals ist es den ÄrztInnen und den PsychiaterInnen gelungen, dieses Gesetz wieder auf die Basis zu bringen, dass die eigenen Berufsqualifikationen gesichert sind. Man hat aber auf die Lebens- und Sozialberater ein Stück vergessen. Das Psychologen­gesetz und Psychologinnengesetz ist ja ein zweiteiliges Gesetz. Einerseits betrifft es die klinischen PsychologInnen, die auch zur Krankenbehandlung berechtigt sind, und auf der anderen Seite betrifft es die GesundheitspsychologInnen, die eher beratend tätig sind und zum Beispiel auch so etwas wie Burnout-Prophylaxe, Prävention, Vorsorge, Ernährungs- und Sportberatung durchführen, aber eben nicht Krankenbe­handlung. In diesem Bereich gibt es eine Überschneidung mit den Lebens- und Sozial­beraterInnen und auch mit den UnternehmensberaterInnen, die zum Beispiel in Unternehmen für die Burnout-Prophylaxe zuständig sind.

Das Gesundheitsministerium hat immer betont, das möchte ich auch zugeben, dass es sich dabei um einen Berufsvorbehalt handelt. Vom Berufsverband der PsychologInnen ist aber erst kürzlich ein Schreiben gekommen, dass sie das durchaus auch als Tätigkeitsvorbehalt verstehen.

Daher wollen wir mit dem Abänderungsantrag, der Ihnen vorliegt, für Rechtssicher­heit für die in der Gewerbeordnung genannten und geregelten Berufsgruppen sorgen.

Zur Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen: Wir haben einen Antrag gestellt, der jetzt dem Sozialausschuss zugewiesen wird. Das finde ich an sich grundsätzlich positiv. Ich hoffe, dass er dort auch positiv bearbeitet wird. Sie alle wissen, es gibt eine Ermah­nung von der EU, unsere Ärzte arbeiten viel zu viel. Das ist sowohl für die Ärzte und Ärztinnen nicht gut, die höchst Burnout-gefährdet sind, es ist aber vor allem auch für Jungärztinnen und Jungärzte nicht gut, die in diesem System sozialisiert werden, wo Überforderung programmiert und im System so immanent ist, dass es ganz selbst­verständlich ist, dass man sich diesem Druck beugt. Und natürlich müssen wir hier auch an die PatientInnensicherheit denken, denn es kann für PatientInnen sicher nicht gut sein, wenn sie von todmüden und überarbeiteten ÄrztInnen behandelt werden.

Dem Konzept „Gesundheit“ von Herrn Dr. Karlsböck werden wir nicht zustimmen, obwohl es einige Punkte gibt, die durchaus auch in unserem Interesse liegen und unser Anliegen treffen: Die Ärzteausbildung, die Bündelung der Finanzierungs­verantwortung und dass Ärzte Ärzte anstellen können, das sind auch langjährige Forderungen der Grünen.

Letztlich liegt auch noch ein Antrag von Herrn Kollegen Dr. Franz vor, den wir befür­worten werden. Hier geht es in erster Linie um die Zusammenlegung der Sozial­ver­sicherungsträger. Das ist auch eine uralte Forderung der Grünen unter dem Stichwort Entbürokratisierung, Verwaltungsvereinfachung, aber vor allem auch Patien­tInnen­gleichbehandlung und Versorgungsgerechtigkeit, denn es ist nach wie vor nicht


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einzusehen, warum das, was man für sein Geld bekommt, vom Meldezettel abhängen soll.

Ich möchte aber auch ganz dezidiert sagen, was wir an diesem Antrag nicht gutheißen: Der Einkauf von Leistungen am österreichischen Gesundheitsmarkt, sprich Privatisie­rung des Gesundheitssystems, wird von den Grünen sicher nicht befürwortet. Wir sind dafür, dass Versicherte nach wie vor selbst ihre FunktionärInnen und VertreterInnen im Gesundheitswesen wählen und mehr Entscheidungsmöglichkeiten als bisher haben, im Gegenteil also eher eine Forcierung.

Wir haben eine namentliche Abstimmung verlangt, um auch unser Anliegen zu beto­nen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.12


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Mückstein in seinen Eck­punkten erläuterte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Gesund­heitsausschusses über die Regierungsvorlage (33 d.B.) über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Sozialversiche­rungs-Ergänzungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychologen­gesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Kardio­technikergesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (EU-Patientenmobilitätsgesetz – EU-PMG) (77 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein EU-Patientenmobilitätsgesetz in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses (77 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 15 lauten Z.1 bis Z.1e folgendermaßen:

„1. In § 6 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

„Durch dieses Bundesgesetz werden die gesetzlichen Bestimmungen über den Berechtigungsumfang von Gewerben, insbesondere jenes des gemäß § 119 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 idF BGBl. I Nr. 202/2013, reglementierten Gewerbes der Lebens- und Sozialberater sowie des gemäß § 136 der Gewerbe­ordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 idF BGBl. I Nr. 202/2013, reglementierten Gewer­bes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, nicht berührt.“

1a. In § 13 Abs. 2 wird die Wortfolge „Der den Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen vorbehaltene Tätigkeitsbereich“ durch die Wortfolge „Der


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Tätigkeitsbereich der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen“ ersetzt.

1b. In § 13 Abs 4 wird folgender Satz angefügt:

„Durch die Bestimmungen der Abs. 2 und 3 wird der Berechtigungsumfang von Gewerben, insbesondere jenes des gemäß § 119 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 idF BGBl. I Nr. 202/2013, reglementierten Gewerbes der Lebens- und Sozialberater sowie des gemäß § 136 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 idF BGBl. I Nr. 202/2013 reglementierten Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, nicht berührt.“

1c. In den §§ 20 Abs. 2 Z 1 und 29 Abs. 2 Z 1 entfällt jeweils die Wortfolge „und 4“.

1d. § 32 Abs. 6 lautet:

„(6) Berufsangehörige haben nach erbrachter Leistung eine Rechnung auszustellen, sofern die Leistung nicht direkt mit einem inländischen Träger der Sozialversicherung oder der Krankenfürsorge verrechnet wird. Berufsangehörige haben sicherzustellen, dass in jedem Fall die der Patientin (dem Patienten) im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU gelegte Rechnung nach objektiven, nichtdiskriminierenden Kriterien ausgestellt wird.“

1e. § 34 Z 3 lautet:

„3. die Preise der von ihnen zu erbringenden Leistungen, sofern nicht eine direkte Abrechnung mit einem inländischen Träger der Sozialversicherung oder der Kranken­fürsorge erfolgt, und eine damit verbundene erforderliche Datenweitergabe,“

Begründung

Im Psychologengesetz 2013, das im Juli 2013 vom Nationalrat beschlossen wurde, ist im 2. Abschnitt  die Berufsausübung der Gesundheitspsychologie geregelt.

Die hier normierten Tätigkeits- und Berufsvorbehalte haben bei der Gruppe der Lebens- und SozialberaterInnen zu einer großen Verunsicherung geführt.

So sind in § 13 Abs. 2 u.a. folgende Tätigkeiten GesundheitspsychologInnen, ÄrztIn­nen, MusiktherapeutInnen und PsychotherapeutInnen vorbehalten:

3. gesundheitspsychologische Maßnahmen bei Personen aller Altersstufen und Gruppen in Bezug auf Gesundheitsverhalten, insbesondere im Hinblick auf gesund­heits­bezogenes Risikoverhalten wie Ernährung, Bewegung, Rauchen, einschließlich Beratung in Bezug auf die Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit sowie die Vermeidung von Gesundheitsrisiken unter Berücksichtigung der Lebens-, Freizeit- und Arbeitswelt,.

Vom Berufsvorbehalt in Abs. 3 werden in Abs. 4 namentlich  ÄrztInnen ,Musikthera­peutInnen und PsychotherapeutInnen nicht berührt. Der letzte Satz in Abs. 4 lautet: „Ebenso werden durch die Bestimmungen des Abs. 3 Tätigkeiten durch Psychologin­nen und Psychologen in jenem Umfang nicht berührt, als für diese Tätigkeiten besondere gesetzliche Regelungen bestehen.“

Der Beruf des Lebens- und Sozialberaters/der Lebens- und Sozialberaterin ist in § 119 der Gewerbeordnung geregelt.

Entgegen der bisherigen Regelung im Psychologengesetz 1990, wonach die gesetz­lichen Bestimmungen über den Berechtigungsumfang von Gewerben in der GewO ausdrücklich nicht berührt wurden, enthält die neue Fassung des Psychologengesetzes keine vergleichbare Regelung mehr. Dies kann zu einem weitgehenden Berufs­vor-


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behalt für GesundheitspsychologInnen und damit verbunden zu einer Einschränkung der Tätigkeitsbereiche der Lebens- und SozialberaterInnen und in Teilbereichen auch der Unternehmensberatung, da diese auch im Bereich der gesundheitsfördernden Arbeitsorganisation (Burnout-Prävention etc.) tätig sind, führen.

Um Rechtssicherheit für die Lebens- und SozialberaterInnen und Unternehmens­beraterInnen herzustellen, ist in § 6 eine Bestimmung aufzunehmen, die bereits im alten Psychologengesetz zur Abgrenzung enthalten war, weiters sind auch in § 13 Anpas­sungen vorzunehmen.

Aufgrund der Bestimmung des §50 Abs 5 Psychologengesetz 2013 treten auch die geänderten §§ 6 Abs 5 und 13 Abs. 4 gemeinsam mit dem Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/213, am 1.7. 2014 in Kraft.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


13.12.31

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Frau Abgeordnete Mückstein, ich muss mich heute zum zweiten Mal mit Ihren Ausführungen beschäftigen, denn Sie ent­wickeln sich immer mehr zur gesundheitspolitischen Geisterfahrerin. Von Mal zu Mal fordern Sie Sachen, die Sie zuerst völlig abgelehnt haben – so beim Psychologen­gesetz, wo Sie vor einem Jahr ganz etwas anderes gefordert haben. Aber ich nehme das zur Kenntnis. Wir liefern die Klarstellung: Wir wollten in den Beruf des Gesund­heitsberaters gar nicht eingreifen, und es wird klargestellt – für alle, die Angst haben –, dass es letztendlich auch um Qualität geht, um die Qualität der Beratung.

Zu den Anträgen betreffend Begrenzung der Arbeitszeit auf nicht mehr als 25 Stunden: Ich hoffe, es kommt nicht dazu, dass uns die EU verurteilt oder vors Gericht zerrt. Die Medizin hat sich geändert. Früher, vor 30 Jahren, hat man vielleicht 72 Stunden-Dienste gehabt. Jetzt hat sich die Arbeit so verdichtet, dass eigentlich jemand, der auf einer Unfallchirurgie 25 Stunden arbeitet, wenn er den letzten Patienten operiert, laut Studien in einem Zustand ist, wie wenn Sie mit 0,8 Promille Auto fahren. (Abg. Karlsböck: Gejammert ist immer worden!) Kein Mensch will von einem übermüdeten Arzt operiert werden.

Bedenken Sie – die Medizin ist weiblich –, was wir da den Frauen antun. Es ist weltweit so, dass die Arbeitszeiten heruntergehen. Amerika hat die Arbeitszeiten herunter­gesetzt. Warum? – Weil wir ganz genau wissen, wir haben nichts davon, wenn wir übermüdete Ärzte ins Burnout treiben. Es ist leider so, dass die Burnout-Rate bei Ärzten und Krankenschwestern doppelt so hoch ist wie im Durchschnitt der Bevölke­rung. Und bedenken Sie noch eines: Sollte einmal im Spital ein Fehler passieren, aus welchem Grund auch immer, ist es für den betreffenden Arzt eine Katastrophe – und meistens ein Karrierestopp –, aber natürlich auch für den Patienten. Patient können wir jederzeit werden, und deshalb ist das, so schwierig es auch für manche Träger umzusetzen ist, eine wichtige Sache.

Zum Thema Zusammenlegung wird dann Kollege Franz sprechen. Ich habe es ihm schon gesagt, dass es in meinen Augen einfach naiv ist, zu glauben, dass sich, wenn man die Krankenversicherungsträger zusammenlegt, die Kosten auf null reduzieren. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Vielleicht haben wir eine Leistungsevaluierung!) Das ist absolut naiv und eigentlich deiner Intelligenz eher abträglich. Was man erzeugt, ist eine neue Zentralbürokratie, und Bürokratien neigen dazu, dass sie konkurrenz­feindlich und eigentlich sehr schwerfällig sind. Das wundert mich. Wenn man ins Ausland schaut, hat Deutschland von über 1 000 Krankenversicherungen jetzt auf


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etwas unter 200 reduziert, die Schweiz hat viel mehr als Österreich – also, so viele sind es in Österreich gar nicht. Bitte beseitigen wir doch nicht den Rest von Vergleich­barkeit.

Es ist eine Gratwanderung. Aber den Leuten einzureden, wenn man alles zentralisiert, dann wird es in Vorarlberg, in Niederösterreich oder in irgendeinem Tal besser, ist eine Beleidigung deiner Intelligenz. Die berühmten 500 Millionen fallen am Ende nicht heraus, im Gegenteil, es wird kein Groschen herausfallen, sondern die Leistung wird schlechter. (Beifall bei der ÖVP.)

13.16

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


13.16.18

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Danke für den Intelligenztest, ich hoffe ich werde ihn jetzt besser bestehen als in deiner Rede. Ich weiß, das ist ein altes Thema, das uns nicht zusammenführt, sondern entzweit – die Dramatisierung der Englischifizierung des österreichischen Gesundheits­systems, die da im Raume schwebt, denn in England ist alles so furchtbar in den Systemen, und in Ländern, die staatliche oder nationale Systeme haben, ist alles grauslich und furchtbar und da sterben die Leute in den Ambulanzen. – Das ist alles nur eine Panikmache, die hatten wir heute schon, sie ist nicht gut. (Beifall beim Team Stronach.)

In der Sachdebatte schaut es ganz anders aus. Wir wissen, das österreichische Gesund­heitswesen ist nach wie vor gut. Wir sagen oft ein bisschen überheblich, es ist das beste Gesundheitssystem der Welt, aber es ist deswegen so gut, weil die Gesundheitsberufe – und damit meine ich alle Gesundheitsberufe – idealistisch dabei sind und sich einsetzen. Die hauen sich rein – im wahrsten Sinne des Wortes.

Das ist die Oberfläche, die der Patient sieht. Sie ist nach wie vor gut. Die Oberfläche bietet einen niederschwelligen Zugang und ist für den Einzelnen, für den Bürger, den Patienten, wenn er das System braucht, wirklich noch immer in Ordnung. Aber wir haben gehört um welchen Preis: Burnout, lange Arbeitszeiten, Frühpensionierungen, Berufswechsel. Eine Schwester ist im Durchschnitt fünf bis sieben Jahre in ihrem Beruf tätig – das ist ja ein furchtbarer Jammer, wenn man weiß, dass die Ausbildung allein vier Jahre dauert. Das sind katastrophale Zustände unter dieser Oberfläche.

Was tun wir aber in Österreich? – Wir reparieren ständig die Oberfläche. Gäbe es einen „Oscar“ für kosmetische Medizin in der Politik, dann würden wir den jedes Jahr gewinnen, mit diesen Maßnahmen, die wir treffen. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir doktern wortreich immer herum am System und versuchen zu vermitteln, dass wir uns in der Gesundheitspolitik darum kümmern. Meine Damen und Herren, das ist aber immer zu wenig, denn Gesundheitsreform ist, seit ich mich erinnern kann und seit ich in der Medizin bin – das ist jetzt mittlerweile auch schon an die 30 Jahre – ständig ein Dauerthema, geändert hat sich wenig bis nichts.

Auch die aktuelle Gesundheitsreform ist geprägt von schönen Phrasen wie „Ziel­steuerung“ und „Kostendämpfungspfad“ und der „Best Point of Service“ – der ist jetzt überhaupt in aller Munde. Das klingt alles sehr schön, ist vielleicht für sich genommen auch im Einzelfall durchaus sinnvoll, aber in der Sache wird es nichts ändern. Warum? – Wir behalten unseren Krankenkassenfleckerlteppich und wir kennen es, über den Fleckerlteppich stolpert man leicht drüber, wenn man zu schnell geht. Wir behalten das Zig-Klassen-System, weil der Beruf nach wie vor die Kassenzuge­hörig­keit bestimmt. Manche Kassen sind besser, wirtschaften besser, manche schlechter. Der Patient ist in dieses System hineingepresst und kann nicht frei entscheiden.


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Wir haben eine ungeheure Menge an unklaren Finanzierungsströmen, es sind angeb­lich an die 4 000 verschiedene Finanzierungswege im Gesundheitssystem, die kein Mensch durchblickt. Ein mittlerweile pensionierter Sektionschef im Gesundheitsminis­terium hat einmal gesagt, es gibt in Österreich genau drei Personen, die sich ausken­nen, der Minister gehört nie dazu. – Ich hoffe, dass ich den Herrn zitieren darf, er ist mittlerweile in Kärnten. – Jedenfalls bleiben die föderalen Unsinnigkeiten weiter be­stehen. Wir haben die Probleme, von denen wir dauernd sprechen und die wir lösen wollen, nach wie vor nicht im Griff.

Meine Damen und Herren, das grundsätzliche Problem – auf das Erwin Rasinger kurz verwiesen hat, aber nicht eingegangen ist – ist das lohnabhängige Beitragssystem. Das ist, bitte, 140 Jahre alt. Es stammt aus Bismarcks Zeiten und heißt deshalb auch Bismarck-System. Der Kranke wird nur dann gut versorgt, wenn er über seine Beiträge, die er berufstätigerweise leistet, wieder refinanziert wird. Das funktioniert, wenn die Leute jung sterben. Was haben wir aber? – Wir haben eine totale Änderung der Demographie im Vergleich zu Bismarcks Zeiten. Wir haben den Wasserkopf im Be­reich der älteren Mitbürger und den Flaschenhals im Bereich der jüngeren Beitrags­leistenden. Das ist das Grundproblem. Das heißt, wir kommen mit dem Beitragssystem und der immer mehr sprießenden Arbeitslosigkeit ans Ende der Finanzierbarkeit und müssen das über die Steuern zumindest mitfinanzieren oder komplett andere Wege der Finanzierung finden.

Unser Projekt, die österreichische Gesundheitsversicherung, ist eine Zusammenlegung all dieser fleckerlteppichartig wuchernden Gesundheitssysteme, die in Österreich auf dem Markt zu finden sind, die zum Teil kontraproduktiv sind und sich gegenseitig behindern. Das muss über einen ambulanten und einen stationären Bereich, der wirklich aus einer Hand finanziert wird, funktionieren. Wir brauchen eine transparente Finanzierung über den einzelnen Bürger, über Fixprämien, die man, wie auch jetzt schon, vom Einkommen abhängig machen muss. Da wird es Leute geben, die mehr zahlen müssen, und es wird Leute geben, die weniger zahlen. Das muss man jährlich valorisieren. Das muss man sich dann anschauen und steuern.

Nur damit kann man in Österreich einheitliche Leistungskataloge schaffen und mit diesen auch arbeiten. Nur damit haben wir dann die Vergleichbarkeit der Leistungen, und nur damit schaffen wir die Transparenz. Dann sind wir genau beim Punkt: Nicht die Reduktion der Verwaltung wird uns die Kosten ersparen, sondern diese Sekundär­effekte. Dann können wir wirklich erst beobachten: Wo bleibt Geld liegen, wo ver­brauchen wir zu viel, wo müssen wir vielleicht mehr investieren? Letztendlich können wir dann wesentlich besser eine klare Abrechnung machen. Und es wird nicht nur besser für den Patienten, sondern es wird insgesamt auch billiger. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


13.21.28

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Es gibt eine ganze Reihe von Anträgen. Zuerst komme ich einmal zum Patientenmobilitätsgesetz, mit dem wir unter anderem das Psychologengesetz reparieren – wieder einen Pfusch, der auf Grund Ihrer Vorgangs­weise – schnell, schnell! – zustande gekommen ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das war aber nicht so einfach schnell, schnell! Das muss man schon sagen!) Ja, gut, dass es repariert wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 104

Zur zweifach beantragten Reduktion der Ärztearbeitszeit auf 25 Stunden am Stück: Das ist ja nur ein Teil der Geschichte. Der andere Teil der Sache ist die Wochen­arbeitszeit von 72 Stunden, die wir in Österreich noch zulassen. Das zeigt an sich schon, wie eigenartig die österreichische Gesetzgebung ist. Für einen Bürotiger wie mich gilt eine Wochenarbeitszeitgrenze von 50 Stunden, aber bei Ärzten, die für Leib und Leben verantwortlich sind, lassen wir 72 Stunden in der Woche zu. Das hat keine Logik.

Wir dürfen diese beantragte 25-Stunden-Grenze nicht isoliert betrachten. Man muss sich auch einmal in die Ärzte hineinversetzen und sich fragen, was die für einen Wochenablauf haben. Hat nicht auch ein Arzt einmal ein Anrecht auf ein Wochenende? Wenn wir nämlich die Arbeitszeiten der Ärzte so zerlegen, dass die immer nur 25 Stun­den am Stück arbeiten, dann müssten sie einfach öfter kommen, damit die Arbeiten bewältigt werden – denn die Ärzte können wir jetzt nicht zahlenmäßig multiplizieren –, und damit bleiben keine längeren Freizeitphasen und – jetzt betone ich – Erholungs­phasen für die Ärzte übrig. Die werden nur noch ganz selten ein ganzes Wochenende für sich haben. Insbesondere in kleinen Spitälern mit kleinen Abteilungen wird es ein Riesenproblem geben, wenn es in die Urlaubsphase hinein geht. Da wünsche ich denen viel Spaß, die das planen und verantworten müssen.

Das führt zum nächsten wesentlichen Faktor: Warum machen eigentlich die jungen Ärzte gerne mehrere Dienste pro Monat? – Das ist notwendig, um zu einem anstän­digen Monatsbezug zu kommen. Wie sieht die Bezahlung aus, wenn wir die Reform einfach durchführen? – Weniger Arbeitszeit, weniger Nachtdienste, weniger Wochen­enden bedeuten, je nach Bundesland unterschiedlich, weniger Überstunden, weniger Zulagen, weniger Geld. Jetzt, wo wir über einen Mangel an Jungärzten diskutieren, auch noch gehaltsschmälernde Maßnahmen zu beschließen, das halten wir für falsch.

Wir müssen also die Vergütung mit regeln. Und da wird es spannend, denn für die Vergütung sind über weite Strecken die Bundesländer zuständig, der Bund für die Arbeitszeit. Das ist ein grandioses Stück der österreichischen Spielart des Föde­ralismus.

Wir haben in Österreich – das weiß man auch – im OECD-Vergleich ausreichend Ärzte. In der Relation pro 1 000 Einwohner liegen wir sogar an der dritten Stelle. Sie sind nur nicht in den Spitälern. Dort haben wir nicht genug. Das liegt unter anderem daran, dass die Arbeit in den Spitälern zu wenig attraktiv ist. Darüber müsste man nachdenken. Was geschieht in der Ärzteausbildung? Wie läuft sie ab? Wie strukturiert und durchdacht ist sie? Welche Tätigkeiten machen die Ärzte, welche die Pfleger? Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Patientenmengen zu lenken, nämlich zu den niedergelassenen Ärzten statt in die Spitäler? Das ist alles nicht erst seit heute bekannt, so wie die EU-Arbeitszeitrichtlinie auch nicht erst seit heute bekannt ist. Die Regierung hat ihre gesundheitspolitischen Prioritäten gesetzt, und statt um die Ärzte kümmert sie sich um die Gratis-Zahnspange. (Beifall bei den NEOS.)

13.25


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.

 


13.25.08

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Wo er recht hat, hat er recht, der Vorredner. Lassen Sie mich kurz ein paar Bemerkungen machen zu den vorigen Statements zu diesem Tagesordnungspunkt.

Ich möchte mich auch zu diesen Arbeitszeitgesetzen äußern. Wir haben als Frei­heitliche schon lange Zeit darauf hingearbeitet, dass die Arbeitszeiten in den Kranken-


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häusern reduziert werden. Das ist ein ständiges Verstoßen gegen unser Recht, gegen europäisches Recht, gegen Arbeitszeitrichtlinien. Wir haben das bekrittelt und unzäh­lige Anträge eingebracht, die alle wieder bestenfalls vertagt worden sind, wenn nicht abgelehnt.

Jetzt haben wir natürlich ein österreichisches Problem, wie damals beim Studium der Medizin, nämlich dass jetzt die EU sagt: Jetzt langt es uns, jetzt müsst Ihr das durchziehen, sonst exekutieren wir schlicht und einfach! Und jetzt sind alle empört und sagen: So schnell geht das nicht!, und wenn es gemacht werden muss, dann passiert so etwas wie im AKH vor einem halben Jahr, dass nämlich dann von heute auf morgen ein eingespieltes – wie heute auch schon von Vorrednern erklärt wurde – System plötzlich ein neues Set-up bekommt. Das heißt, wir haben eine Anzahl von Ärzten, die in einem Krankenhaus tätig sind. Die haben auch eine Latte von unterschiedlichen Motiven, warum sie überhaupt diese Überstunden machen. Wenn ich jetzt diese Arbeitszeiten reduziere, dann brauche ich schlicht und einfach mehr Ärzte. Und darauf ist Österreich schlichtweg nicht vorbereitet.

Herr Minister, es gibt schöne Reden von Ihnen und auch von anderen Funktionären. Tatsache ist, dass uns Ärzte fehlen. Das ist ein wirklich neues Phänomen. Als ich seinerzeit im Krankenhaus begonnen habe, haben wir gerne Nachtdienste gemacht. Uns hat das gefreut. Wir haben auch viel Geld damit verdient, und die Belastung hat uns nichts ausgemacht, weil die Belastung eben eine andere war als heute. Heute geht das alles aus verschiedensten Gründen nicht mehr. Aber es hat sich auch an der Struktur nichts geändert. Das heißt, vielleicht weil die geburtenstarken Jahrgänge jetzt abgehen, haben wir schlicht und einfach zu wenig Ärzte, auch zu wenig Ärzte in Ausbildung für zukünftige Zeiten. Deswegen sagen wir – ich bin ja auch der Wissen­schaftssprecher meiner Partei –, wir brauchen auch hier schlicht und einfach mehr Ausbildungsplätze in diesem Land, ob das durch eigene Universitäten oder durch eine Kapazitätsaufstockung geht, ist mir eigentlich relativ egal. Wir brauchen das schlicht und einfach.

In den Krankenhäusern müssen wir auch wegkommen von den Belastungen, die die jungen Ärzte haben. Der Verwaltungsaufwand läuft immer unter dem Motto: Wir müssen eine Qualitätssteigerung bewirken! In Wirklichkeit bedeutet Qualitätssteige­rung – ein schönes Schlagwort – ein Mehr an sinnloser Dokumentation, und im Endeffekt geht das dann den Ärzten bei ihrer Arbeit ab. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Kernforderung in diesem Bereich – und ich steige davon nicht herunter – ist schlicht und einfach: Wir müssen die Patientenströme, wie es so schön heißt, aus den Krankenhäusern weg bekommen und in den niedergelassenen Bereich leiten. Wir müssen auch schauen, dass im niedergelassenen Bereich, also bei den Ärzten mit Praxen, die Praxen am Abend und am Wochenende geöffnet sind. Das kann man nicht aufoktroyieren. Zu sagen, wir zwingen euch, sonst nehmen wir euch den Vertrag weg – das kann so nicht gehen! Wir müssen uns neue Strukturen überlegen.

Meine Kernforderung – da bin ich ja nicht allein und weiß auch, wovon ich spreche –: Im Krankenkassenbereich müssen Ärzte auch Ärzte anstellen dürfen! (Beifall bei der FPÖ.) Das wissen die Menschen nicht. Ich sage es immer wieder: Es ist in Österreich nicht möglich, in einer Kassenpraxis Ärzte einzustellen. Sie sagen dann immer so lapidar: Na ja, dann sollen sie es eben machen, dann ist es eben eine Krankenanstalt!, weil das klingt lustig. Ich meine: Wir bewegen uns auf einem sehr ernsten Niveau in diesem Bereich. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage noch etwas: Wissen Sie, wie das die Zahnärzte seit Jahrzehnten machen? – Die haben das ganze System perfektioniert. In Wien gibt es einen zahnärztlichen Nachtdienst, der bis 2 Uhr oder 3 Uhr in der Nacht funktioniert, und einen perfekt


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ausgebauten Wochenenddienst. Zwei, drei Kollegen haben da immer Dienst. Die bekommen 100 Prozent mehr als das, was normalerweise der Krankenkassenvertrag ist. Das ist sehr viel mehr Geld, das man da verdient. Man kann da wirklich als Ein­zelner in dieser Zeit, in der man sehr viel tun muss, sehr viel Geld verdienen, aber dem Gesamtsystem kommt das natürlich deutlich billiger, wenn einer konzentriert ist und die Menschen, die dort sitzen, sich bemühen.

Das ist etwas, Herr Minister, da habe ich bis dato überhaupt keine Initiativen von Ihnen gesehen, wie Sie mit dem Missstand umgehen wollen, dass Ärzte nicht Ärzte anstellen können. Nicht nur im Krankenhaus, sondern auch im niedergelassenen Bereich droht ein medizinischer Notstand, denn wenn wir jetzt wirklich von heute auf morgen auf 25 Stunden reduzieren, was ja unsere Forderung ist, dann müssen wir dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Wir müssen uns überlegen, wie wir mittel­fristig mehr Ärzte in den Krankenhäusern haben. Und da fehlt mir jegliches Konzept. (Beifall bei der FPÖ.)

13.29


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königs­berger-Ludwig. – Bitte.

 


13.30.06

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Kollege Karlsböck, ich meine, wenn man über Gesundheitspolitik und über Ärztinnen und Ärzte spricht, dann muss man natürlich auch immer den Patienten, die Patientin mitdenken. Dafür ist die Gesundheitspolitik auch zuständig. Ich bin ganz Ihrer Meinung und ich verwahre mich auch dagegen, dass man sagt, vonseiten der SPÖ werde Ärzte-Bashing betrieben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber vom Kollegen Spindelberger schon!) Ich bin ganz Ihrer Meinung, nämlich dass Ärztinnen und Ärzte sehr wohl hervorragende Arbeit leisten, ganz egal, auf welchem Sektor, im niedergelassenen Bereich oder auch im Spitalssektor. Wir wissen, dass Ärztinnen und Ärzte unheimliche Vertrauenspersonen sind, auch für Patientinnen und Patienten. Sie sind Expertinnen und Experten, in deren Hände sich kranke Menschen begeben und denen man auch vertrauen muss, dass sie gut arbeiten. Und sie arbeiten auch gut. Das möchte ich schon seitens der Sozial­demokratie wirklich betonen.

Ich sehe es nicht so, wie Sie es angesprochen haben, Herr Abgeordneter Karlsböck, dass sich der Herr Minister dieser Problematik nicht bewusst ist. Im Gegenteil! Ich bin jetzt ganz neu im Gesundheitsausschuss, ich habe mich sehr gut eingelesen und habe gesehen, was in den letzten Jahren gemacht worden ist, und zwar von unserem Herrn Bundesminister Stöger. Ich habe schon den Eindruck, dass er genau dieses Problem angepackt hat, das Sie angesprochen haben, dieser Schnittstellenverlust zwischen niedergelassenen und Spitalsärzten, auch die Zusammenarbeit mit den Ländern, dem Bund, den Sozialversicherungsträgern. Ich finde, dass im Rahmen dieser Gesund­heitsdebatte, die im Jahre 2011, glaube ich, losgetreten wurde, mit vielen Arbeits­gruppen, wo viele Akteurinnen und Akteure mitgearbeitet haben, Krankenkassen, Länder, Sozialversicherungsträger, die Politik, sehr wohl gute Schritte gesetzt worden sind.

Wir haben, wie Sie alle wissen, zehn Gesundheitsziele definiert. Ein Punkt ist die Kinder­gesundheit, die heute schon angesprochen wurde, die auch vom Herrn Minister schon angesprochen worden ist. Jetzt gibt es das Bundesziel-Konzept und auch die Länderzielsteuerungsgruppe und die Bundeszielsteuerungsverträge, wo wieder genau darauf geachtet wird und wo man auch verpflichtet ist, genau diese Punkte umzu­setzen, nämlich Ergebnisorientierung und was beim Patienten ankommt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 107

Man muss sich die Versorgungsstruktur einmal ansehen, was Sie auch angesprochen haben. Nämlich: Wie können Spitäler und niedergelassene Ärzte besser zusammen­arbeiten? Versorgungsabläufe sollen angeschaut werden und natürlich auch – das ist in der heutigen Zeit notwendig und wird immer notwendiger – die Finanzziele. Sie wissen auch, Herr Kollege Karlsböck, dass es einen Monitoring-Bericht geben wird, der heuer Mitte des Jahres zum ersten Mal veröffentlicht wird, wo man einfach sieht, wie diese Gesundheitsreform, die ja im Parlament beschlossen worden ist, umgesetzt wird. Ich möchte die Probleme nicht kleinreden beziehungsweise die Herausforderungen – das ist ein schöneres Wort als das Wort „Problem“, finde ich –, aber dass man, wenn man in der Politik tätig ist, alles schlechtredet, finde ich nicht in Ordnung, denn ich bin schon der Ansicht, dass wir in Österreich ein Gesundheitssystem haben, um das uns viele Menschen beneiden. Das ist wirklich so!

Ich glaube auch, es ist ein ganz gutes Zeichen, dass beinahe 100 Prozent aller Menschen in Österreich in der Krankenversicherung erfasst sind. Dadurch kann wirklich jeder und jede ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, unabhängig vom Geldbörsel, und das sollten alle gemeinsam, so denke ich, mittragen oder manchmal auch gutreden. Vielleicht, Herr Dr. Karlsböck, trägt das, wenn man das positiv darstellt (Abg. Karlsböck: Das ist natürlich Aufgabe der Opposition!), dazu bei, dass man auch mehr junge Menschen dazu begeistern kann, Arzt oder Ärztin zu werden (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir brauchen einfach mehr Studienplätze!), denn wir brauchen die motivierten Ärztinnen und Ärzte, damit wir Gesundheitsleistungen tat­sächlich auch in hoher Qualität effizient anbieten können. (Beifall bei der SPÖ.)

13.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


13.33.47

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute das EU-Patienten­mobilitätsgesetz beschließen, dann stellen wir sicher, dass Menschen, die in Europa tätig sind, auch den entsprechenden Gesundheitsschutz haben. Ich bin gefragt wor­den, ob ich mich in der Europäischen Union eingesetzt habe, damit das österreichische Gesundheitssystem damit auch umgehen kann. – Ja, das habe ich. Ich habe dafür gekämpft, dass es eine Vorab-Bewilligung braucht, wenn Krankenkassenleistungen von Österreich in Anspruch genommen werden, und auch umgekehrt. Es geht darum, dass der soziale Schutz sichergestellt wird und dass sich die österreichischen Leistungs­anbieter auch darauf verlassen können, dass sie ihre Leistungen bekommen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, dass wir hier Sicherheit garantieren.

Ein weiterer Punkt: Wir haben bei der Gesundheit Österreich GmbH eine Infor­mations­stelle eingerichtet, wo man erfahren kann, wo man in Österreich Informationen und Leistungen bekommen kann.

Gestatten Sie mir eine weitere Ausführung, um zu zeigen, wie wichtig das öster­reichische Sozialversicherungssystem ist. Das Sozialversicherungssystem ist eine Bürger­initiative. Es ist aus einer Bürgerinitiative vor mehr als 100 Jahren entstanden. Menschen haben sich zusammengetan, um Schutz zu haben, wenn sie krank sind. Ich halte von dieser Bürgerinitiative, die uns vor mehr als 100 Jahren Gesundheitsschutz gebracht hat, sehr, sehr viel. Ich halte es auch für ganz wichtig, dass wir Gesund­heits­einrichtungen, Krankenkassen vor allem auch in den Ländern haben, dass dort Verant­wortliche der Landeszielsteuerungsverträge mit den Landesärztekammern, mit den Einrichtungen vor Ort die Versorgung diskutieren, sie zu verantworten haben und auch die Versorgung vor Ort umsetzen. Daher brauchen wir Sozialversicherungsträger,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 108

insbesondere in den Bundesländern. Das zu betonen, ist mir gerade in dieser Dis­kussion ganz besonders wichtig. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.36


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


13.36.20

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ver­ehr­ten Damen und Herren! Herr Kollege Karlsböck! Ich darf dir danken, denn ich glaube, es gibt viele Anfragen von Ärztinnen und Ärzten, auch aus den Ländern, dass sie endlich Ärztinnen und Ärzte anstellen dürfen. Ich glaube, das ist eine Notwendig­keit. Lieber Herr Minister! Ich glaube, Sie können sich dem auch nicht verschließen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Stellung nehmen zur Begren­zung der Höchstarbeitszeit für Spitalsärztinnen und Ärzte. Eine bereits 2011 angekün­digte Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz zur Arbeitszeitverkürzung ist bis heute nicht zustande gekommen. Leider!

Die EU fordert jetzt eine Höchstgrenze bei der Arbeitszeit von Spitalsärztinnen und -ärzten von maximal 48 Stunden pro Woche, und nicht wie jetzt im Bedarfsfall von bis zu 72 Stunden pro Woche. Die Ärzteschaft fordert schon lange eine Reduktion der zulässigen Dienstzeit auf maximal 25 Stunden durchgehend. Von dieser Bundesregie­rung gab es in dieser Angelegenheit kein Entgegenkommen. Es mussten vonseiten der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, von Spitalsärztevertreterinnen und -vertretern immer wieder Betriebsvereinbarungen und große Anstrengungen unternommen werden, dass Regelungen getroffen worden sind, damit ansprechende Arbeitszeiten installiert werden konnten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Was uns von der FPÖ noch ganz, ganz wichtig ist, ist, dass die Ärztinnen und Ärzte, und zwar vor allem auch jene im Spitalsbereich, endlich von der enorm großen Bürokratie entlastet werden, damit sie wieder mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.38


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Durch­schlag. – Bitte.

 


13.38.46

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man könnte sozusagen als Klammer über die ver­schiedenen hier behandelten Anträge das Thema Sicherheit für Patientinnen und Patien­ten stellen. Beim Patientenmobilitätsgesetz geht es – das wurde bereits aus­geführt – um Sicherheit bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im In- und Ausland.

Es gibt im Rahmen der EU immer noch sehr unterschiedliche Gesundheitssysteme. Das hat für manche, die im Ausland erkrankt sind, durchaus schlechte Folgen gehabt. Es erfolgt jetzt mit dieser Richtlinie ein Schritt in Richtung Harmonisierung dieser Gesundheitssysteme. Das bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger ganz konkret, dass mit einer Vorabgenehmigung, die durch die österreichischen Krankenversicherungs­träger erteilt wird, für eine große Zahl von Behandlungen im Ausland eine besondere Kostenerstattung besteht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 109

Natürlich besteht dieses Recht – es ist ja eine Europäische Union – vice versa auch für ausländische Staatsbürger, die eine Behandlung in Österreich benötigen. Ich würde auch hier sagen, Panikmache ist sicher nicht das richtige Konzept. Es besteht also Sicherheit für die Betroffenen nicht nur, was die finanziellen Dinge betrifft, sondern auch, was die Qualität der erbrachten Leistungen betrifft, denn auch das wird in diesem Gesetz noch weiter konkretisiert.

Bei den beiden Tagesordnungspunkten 6 und 7, die ja beide dem Sozialausschuss zugewiesen werden, geht es um das heiße Thema Arbeitszeit für Ärzte. Auch da muss man sagen: Von der Seite der Patientensicherheit aus betrachtet muss es in nächster Zeit zu einer vernünftigen Reduktion der Arbeitszeit für Ärzte kommen. Ich habe Anfang der achtziger Jahre als Bobath-Therapeutin im Kinderspital gearbeitet. Die Wochenendarbeitszeit eines Facharztes in Ausbildung hat damals von Samstag 7 Uhr bis Montag 12 Uhr, also 53 Stunden, gedauert. Gott sei Dank gehört das schon lange der Vergangenheit an.

Aber – und da gebe ich dem Kollegen Karlsböck recht – ein Problem, das man dabei natürlich im Auge behalten muss, ist das Thema der Verfügbarkeit von ausreichenden Turnusärzten und Fachärzten, also das Problem des Ärztenachwuchses. Da liegt es jetzt daran, dass an vielen Schrauben gedreht werden muss. Beispielsweise fehlen in den Spitälern der GESPAG in Oberösterreich jetzt bereits 65 Turnusärzte und 53 Fach­ärzte. Es ist zwar in zirka 50 Prozent der Fälle gelungen, die durchschnittliche Arbeits­zeit auf 25 Stunden im Stück zu begrenzen, aber eben nur bei zirka 50 Prozent. Um den Betrieb voll aufrechterhalten zu können und den Patientinnen und Patienten zu jeder Zeit eine adäquate Behandlung zukommen lassen zu können, muss zum Teil noch mit erheblich längeren Diensten gearbeitet werden.

Das ist ein unbefriedigender Zustand, das steht außer Zweifel. Daher wird es durchaus eine gewisse Herausforderung sein, in einer adäquaten Zeit Lösungen zu finden, die die Sicherheit der Patientinnen und Patienten auf der einen Seite, die Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte auf der anderen Seite, aber auch die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in den Spitälern sicherstellen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


13.42.05

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­tes Hohes Haus! Mit dem EU-Patientenmobilitätsgesetz werden verschiedene Rechts­materien, die für das Gesundheitswesen sehr wichtig sind, geändert und ergänzt. Zentrale Punkte sind dabei immer die grenzüberschreitenden Patientenrechte in der Gesundheitsversorgung. Ich möchte kurz auf einige Punkte dieser Gesetzesmaterie eingehen.

Wir wissen, dass mit dem 2. Sozialversicherungsrechts-Änderungsgesetz 2013 für Un­fälle von Dienstnehmern, die sich aufgrund der Ableistung des Präsenzdienstes oder des Zivildienstes oder für freiwillige Dienste bei den Rettungen und Feuerwehren im Rahmen des Katastrophenschutzes oder der Katastrophenhilfe ereignen, die Dienst­geber nunmehr für die Entgeltfortzahlungszeit den Zuschuss eines Differenzbetrages bekommen. Mit dieser Gesetzesmaterie wurde eine Klarstellung getroffen, weil nicht sicher war, ab wann, für welche Unfälle genau diese finanzielle Unterstützung zu gelten hat.

Nunmehr wird geregelt, dass es für jene Unfälle, die vorhin genannt wurden, Gültigkeit hat – die nach dem 30. Juli eingetreten sind – und diese Bestimmung anzuwenden ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 110

Somit, geschätzte Damen und Herren, ist auch in diesem Gesetz ein kleiner Teil der Lohnkostenersätze mit jener Frage verbunden, welche bei uns das große Thema ist, nämlich: Die Entlastung des Faktors Arbeit wird damit gewährleistet.

Ein weiterer mir wichtiger Punkt ist, dass nunmehr auch die Betreiber von öffentlichen Apotheken dazu verpflichtet werden, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, genau so, wie es bereits im Ärztegesetz oder im Zahnärztegesetz festgelegt ist. Als wesentlicher Punkt erscheint mir, dass diese Berufshaftpflichtversicherung nicht nur für den Zeitpunkt der Betreibung der Apotheke Gültigkeit hat, sondern bei Schadensfällen darüber hinaus auch noch nachwirkt. Ich denke, damit wird den Konsumenten ein Mehr an Schutz gewährt beziehungsweise, wenn Schadensfälle eintreten, auch ein Recht auf Informationen, wie die Berufshaftpflichtversicherung ausgestattet ist, eingeräumt.

In diesem Gesetz werden auch, so denke ich, wichtige Übergangsbestimmungen be­schlossen, und zwar Übergangsbestimmungen zum Zwecke der Anerkennung der Ordinationsseminare oder Ordinationshilfeseminare. Damit wird in weiterer Folge die Berufsberechtigung ermöglicht. Ich denke da zum Beispiel daran, dass in Nieder­österreich 3 000 Personen betroffen sind, die dadurch zu mehr Berufsqualifikation kommen, und zwar zu einer Berufsqualifikation als Ordinationsassistentin oder Ordi­nationsassistent kommen. Ich denke, diese Maßnahme hat nicht nur einen berufsbil­dungspolitischen Aspekt, sondern dies ist auch eine soziale und arbeits-/berufsbild­nerische Qualifikationsmaßnahme.

Ich möchte noch kurz auf den Antrag des Kollegen Franz eingehen und kann dazu nur sagen: Mit der Sozialdemokratie wird es keine Abkehr von der Pflichtversicherung in eine Versicherungspflicht geben und auch keine Abkehr von der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig letzte Rednerin dazu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.

 


13.45.44

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Besucher auf der Galerie sowie vor den Fernsehschirmen! Zum Thema EU-Patientenmobilitätsgesetz: Es werden in nächster Zeit insgesamt 21 Gesetze aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich geändert. Diese Maßnahmen werden vom Bund ergriffen, um den Vorschriften des Unionsrechtes nachzukommen. So werden bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung die Patientenrechte gestärkt, und die damit verbundene Kostenerstattung wird ins innerstaatliche Recht übernommen. So wird im gesamten Unionsraum eine adäquate Gesundheitsver­sor­gung gesichert. Das ist für alle Bürger und Bürgerinnen von großer Wichtigkeit.

Was bedeutet das? – Es wird die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Patienten in Österreich verpflichtend geregelt. Rezepte, die im EU-Ausland ausgestellt werden, werden durch diese Sammelnovelle im Inland viel leichter anerkannt. Auch die Informationspflicht wurde konkretisiert. Eine Neuerung ergibt sich durch die Einrichtung der Gesundheit Österreich GmbH; das ist eine Informations- und Kontaktstelle, die für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung da sein wird. Auch die verpflichtende Berufshaftpflicht im Apothekergesetz und im Psychotherapiegesetz wurde etabliert.

In Bezug auf die Anträge betreffend Festlegung der durchgehenden Arbeitszeit von Spitalsärzten und -ärztinnen auf maximal 25 Stunden ist die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sicher richtigerweise erfolgt. Es ist ein großes Problem, wenn im medizinischen Bereich Fehler aufgrund großer Überlastung pas­sieren. Natürlich schadet das einmal dem Mediziner, da er ein großes Problem be-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 111

kommt. Aber ein viel größeres Problem ist: Es schadet in erster Linie natürlich den Patientinnen und Patienten. Das ist wohl ein sehr großes Problem. Das Wohl beider Gruppen muss uns allen einfach am Herzen liegen. So wird sich der zuständige Aus­schuss sicher sachlich dieser Angelegenheit annehmen.

Zum Antrag des Teams Stronach betreffend Zusammenlegung der Sozialversiche­rungsträger möchte ich nur kurz anmerken, dass das Einsparungspotenzial der Zusammenlegung im Verwaltungsbereich nicht sehr hoch ist. Ich war selber sehr überrascht davon, dass es insgesamt nur 2 bis 3 Prozent des Gesamtbudgets sind. Es wäre natürlich auch eine Möglichkeit, dass man mit äußerster Härte sagt: 100 Leute entlassen! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Kann es sein, dass Sie sich gar nicht auskennen?) Aber selbst das würde kein einziges finanzielles Problem lösen.

Wichtig ist, so wie es im Regierungsprogramm vorgesehen ist, wichtige Verein­fachun­gen im Bereich der Melde-, Versicherungs- und Beitragsvorschriften – dort ist sicherlich eine Menge zu tun – für die Versicherten umzusetzen. Denn: Vieles ist sicher kompli­ziert und für die einzelnen Versicherten kaum zu durchschauen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.49

13.49.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Es gibt keinen Wunsch der Berichterstatterin für ein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betref­fend EU-Patientenmobilitätsgesetz, in 77 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teil des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang abstim­men lassen.

Die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 15 bezieht.

Es ist darüber namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist diese namentliche Abstimmung durchzuführen.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­neten­pulte und tragen den Namen des Abgeordneten/der Abgeordneten sowie die Bezeich­nung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen stimmen wollen, „Ja“-Stimmzettel, und jene, die dagegen stimmen wollen, „Nein“-Stimmzettel


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 112

in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzu­werfen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namens­aufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird ihn später dabei ablösen. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen. Ich unterbreche die Sitzung zu diesem Zweck für einige Minuten.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 13.55 Uhr unterbrochen und um 14  Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 168; davon „Ja“-Stimmen: 33, „Nein“-Stimmen: 135.

Der Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Aslan;

Brosz, Brunner;

Dietrich;

Ertlschweiger;

Franz;

Glawischnig-Piesczek;

Hagen;

Jarmer;

Köchl, Kogler, Korun;

Lichtenecker, Lintl, Lugar Robert;

Maurer, Moser, Mückstein, Musiol;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 113

Pirklhuber;

Rossmann;

Schatz, Schenk, Schmid Julian, Schwentner, Steinbichler, Steinhauser;

Vetter;

Walser, Weigerstorfer, Willi, Windbüchler-Souschill;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Antoni, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Belakowitsch-Jenewein, Berlakovich, Bösch, Buch­mayr;

Cap;

Darabos, Darmann, Deimek, Diesner-Wais, Doppler, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela, Fuchs;

Gahr, Gartelgruber, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hackl Heinz-Peter, Hafenecker, Haider, Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hauser, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger, Huainigg;

Jank, Jannach, Jarolim;

Karl, Karlsböck, Kassegger, Keck, Kirchgatterer, Kitzmüller, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kunasek, Kuntzl, Kuzdas;

Lausch, Lettenbichler, Lipitsch, Loacker, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mayer, Meinl-Reisinger, Mlinar, Mölzer, Muchitsch, Mühlberghuber, Muttonen;

Neubauer Werner, Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Pock, Podgorschek, Prammer, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes, Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;

Schellenbacher, Scherak, Schieder, Schittenhelm, Schmid Gerhard, Schmucken­schlager, Schönegger, Schrangl, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Strasser, Strolz;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 114

Vavrik, Vogl;

Weninger, Wimmer, Winter, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela, Wurm Peter;

Yilmaz;

Zakostelsky, Zanger.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 78 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 86/A(E) dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Gesundheitsausschuss, seinen Bericht 79 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Ich weise den Antrag 104/A(E) dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Gesundheitsausschuss, seinen Bericht 80 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 81 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

14.02.5210. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 262/A(E) der Abgeord­neten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeich­nung von Fleisch mittels AT-Stempel“ (86 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 115

Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jannach. Bitte.

 


14.03.20

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir dis­kutieren jetzt einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen, der im Gesundheitsausschuss abgelehnt worden ist. Darin geht es um die Kennzeichnung von Lebensmitteln, im Besonderen von Fleisch, und zwar um die Kennzeichnung mit dem AT-Stempel, der in Schlachthöfen auf Fleisch angebracht wird.

Um es verständlich zu machen: Fleisch von Tieren, die in Österreich auf einem Schlachthof landen und geschlachtet werden, erhält nach der tierärztlichen Beschau einen AT-Stempel. Das heißt nicht, dass das Fleisch aus Österreich kommt, sondern das heißt ausschließlich, dass es genusstauglich in Österreich ist. Dieser Antrag bezieht sich darauf, dass nur Fleisch von Tieren mit dem AT-Stempel versehen wird, die tatsächlich in Österreich geboren, aufgezogen, also gemästet, und auch geschlach­tet wurden. Man müsste dann einen anderen Stempel für Fleisch finden, das wir aus dem Ausland importieren.

Der Kern der ganzen Angelegenheit, der hier auch massiv hineinwirkt, beschäftigt uns jedoch schon seit mehreren Jahren, und das ist die Lebensmittelkennzeichnung im Allgemeinen. Herr Bundesminister, seit mindestens fünf Jahren diskutieren wir schon über ein eigenes Markenzeichen-, Gütezeichen- oder Gütesiegelgesetz für Lebens­mittel in Österreich.

Wenn wir hier die Broschüre der Arbeiterkammer hernehmen (der Redner hält eine Broschüre in die Höhe), so sehen wir, dass darin zwar übersichtlich auf mehr als hundert Seiten Gütezeichen und Markenzeichen aufgelistet sind, aber kein Konsument kann sich da auskennen! Sie kennen alle die Marken „Ja! Natürlich“, „Natur pur“, „natürlich für uns“, das AMA-Gütesiegel – hundert Seiten, hundert verschiedene Güte­zeichen für Konsumenten, und niemand kennt sich da aus! Wir Freiheitliche fordern schon lange, dass endlich ein einheitliches und für Konsumenten leicht verständliches Gütezeichengesetz geschaffen wird. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)

Wir haben uns, weil wir ja so wie ich als Agrarsprecher aus dem landwirtschaftlichen Bereich kommen, einmal die Mühe gemacht, nachzuforschen, wo denn das österreichi­sche Fleisch, das nicht hier produziert, sondern hierher importiert wird, eigentlich herkommt. Wir bekommen im Grünen Bericht, der über die Landwirtschaft referiert, keine Auskunft darüber, sondern nur die Werte in Euro, wie viel importiert wird.

Mittels Daten der Statistik Austria kommen dann haarsträubende Dinge darüber zutage, woher Österreich Schweinefleisch importiert. Ich nenne einige Beispiele: Wir haben im Jahr 2007 – Herr Minister Stöger, und das wissen Sie! – von den Seychellen Schweinefleisch importiert, wir haben aus Israel Schweinefleisch importiert, wir importieren aus Bangladesch, aus Korea, aus Mauritius und aus Japan Schweine­fleisch – trotz Fukushima importieren wir aus Japan Schweinefleisch! Wir haben im Vorjahr aus Dominica Schweinefleisch importiert, aus Indien, aus Kanada, aus dem Libanon, aus Uganda, aus dem Vietnam und aus China.

Ich habe nicht einmal ein Problem damit, dass wir aus diesen exotischen Ländern Schweinefleisch nach Österreich bringen, aber ich frage mich, ob mir irgendjemand von Ihnen die Frage beantworten kann, wo man dieses Schweinefleisch im Supermarkt gekennzeichnet findet. Obwohl dieses Fleisch nach Österreich importiert wird – aus


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Nachbarländern, aber auch aus diesen exotischen Ländern –, steht auf keinem Produkt aus diesem Fleisch: Dieses Fleisch kommt von den Seychellen.

Das sind diese großen Mängel, das ist die Konsumententäuschung, die uns schon seit Jahren beschäftigt. Uns wäre es am liebsten, wenn auf den Produkten klar draufsteht: Dieses Schweinefleisch ist aus Polen, ist aus der Ukraine, ist aus Dominica, ist aus Kanada oder was weiß ich woher. Es ist vollkommen egal, woher, nur für den Konsu­menten muss es ersichtlich sein. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)

So werden Unmengen an Tonnen Schweinefleisch nach Österreich importiert, und die landen im Supermarkt meistens mit der schönen rot-weiß-roten Fahne – denn das ist ja nicht verboten –, meistens mit einem Alm-Hintergrund, mit einem Rind oder in dem Fall dann mit einem Schwein drauf, das glücklich lebt. Das ist absolute Konsumenten­täuschung. Hier sind wir wirklich gefordert, und ich ersuche darum, endlich die Eini­gung zwischen Gesundheitsministerium und Landwirtschaftsministerium zustande zu bringen, dass wir eine einheitliche und für den Konsumenten verständliche Produkt­kenn­zeichnung auf den Weg bringen.

Wir möchten das im Interesse der Konsumenten. Wir wollen keine Bevormundung. Der Konsument soll frei entscheiden können, denn ich bin nicht der Meinung, dass Schweine­fleisch aus Polen, aus Deutschland, aus Belgien oder irgendwoher schlechter ist als das österreichische Schweinefleisch, aber der Konsument muss erkennen können, woher das Fleisch kommt.

Dann geben Sie den österreichischen Landwirten eine Chance, die ihre Produkte hier unter strengsten Umwelt- und Tierschutzstandards produzieren und gute Qualität lie­fern und verhindern so, dass dem Konsumenten Schweinefleisch aus anderen, wo­möglich, so wie hier aufgezählt, exotischen Ländern untergejubelt wird. Das ist nämlich derzeit der Fall. Deswegen unterstützen wir diesen Antrag, der zwar in eine Richtung mit dem Genusstauglichkeitskennzeichen geht, aber vielmehr fordern wir eine Güte­kennzeichen-Regelung, die diesen Namen auch verdient und die die Konsumenten und die heimischen Bauern schützt. Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Pirklhuber und Steinbichler.)

14.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kucher zu Wort. – Bitte.

 


14.08.39

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja zu allen Vorschlägen, die für Konsumentinnen und Konsumenten Lebensmittelsicherheit, Transparenz und Hygienestandards verbessern. Diese sind grundsätzlich zu begrüßen.

Was aber in diesem vorliegenden Antrag zur Kennzeichnung von Fleisch mittels AT-Stempeln gefordert wird, stellt keine Verbesserung dar, und es vermischt auch Fragen der hygienerechtlichen Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Herkunfts­kennzeich­nung für Konsumentinnen und Konsumenten.

Das in diesem Antrag beschriebene Genusstauglichkeitskennzeichen beziehungsweise Identitätskennzeichen ist die amtliche Bezeichnung für ein EU-einheitliches hygiene­rechtliches Symbol. Betriebe, die dieses Genusstauglichkeitskennzeichen verwenden dürfen, müssen höchste internationale Hygienestandards erfüllen. Dies wird auch sehr, sehr streng kontrolliert.

Diese Kennzeichnung ist aber nicht primär für die Endverbraucher gedacht, sondern für die Überwachungsbehörden und die Handelspartner. Das Genusstauglichkeits-


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kenn­zeichen ist also keine Verbraucherinformation, sondern dient der Lebensmittel­überwachung. Aus dem Kennzeichen sind zum Beispiel Rückschlüsse auf den Herstel­lungsbetrieb möglich, nicht aber auf die Herkunft der Rohstoffe. Es dient der Gewähr­leistung der Lebensmittelsicherheit, indem es die Rückverfolgbarkeit sicherstellt. Diese hygienerechtliche Kennzeichnung ist in Österreich unerlässlich, aber von der Her­kunftskennzeichnung, die in diesem Antrag eigentlich gemeint wurde, thematisch zu trennen.

Die verbesserte Herkunftskennzeichnung von Fleisch wurde in der umfassenden EU-Verbraucherinformationsverordnung geregelt. Darauf können wir aus österreichischer Sicht durchaus stolz sein, das war immerhin auch eine Forderung unseres Gesund­heits­ministers Alois Stöger und der österreichischen Bundesregierung, mit der wir uns europaweit durchsetzen konnten.

Künftig muss also – neben der bereits bestehenden Kennzeichnungsverpflichtung bei der Herkunft von Rindfleisch – auch Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gekennzeichnet werden. Das bedeutet in Zukunft zum Beispiel – und so soll es ja auch sein –, dass Tiere im Inland geboren, gemästet und geschlachtet worden sein müssen, wenn österreichisches Rindfleisch draufsteht.

Ich sage noch einmal: Ja zu allem, was die Lebensmittelsicherheit, die Transparenz und die Hygienestandards für die Konsumentinnen und Konsumenten verbessert. Dieser Antrag des Kollegen Steinbichler erfüllt diese Kriterien jedoch leider nicht. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.11


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


14.11.22

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kucher hat zu Recht auf die EU-Verbraucherinformations­verord­nung hingewiesen. Aber, Herr Kollege Kucher, diese Regelung gilt ab Dezember 2014, und sie gilt nur für Frischfleisch, jedoch nicht für verarbeitete Produkte. Und genau das ist das Problem! Wo geht denn in Österreich Importware letztlich hin? Sie geht in die Wurst, sie geht dort hinein, wo man eben nicht nachschauen kann, woher das Fleisch kommt, und dann kommt die rot-weiß-rote Fahne drauf. Das ist der Trick, und um den geht es letztlich.

Es kann doch nicht sein, Herr Bundesminister, dass wir jährlich 400 000 Lebend­schweine zur Schlachtung importieren, die hier geschlachtet und verarbeitet und dann als österreichisches Qualitätsprodukt auf den Markt gebracht werden. So sieht es aus, und das ist einfach Konsumententäuschung! Insofern ist der Vorschlag des Kollegen Steinbichler in der Sache zu prüfen, weil die Herkunftsauslobung eine der zentralen Herkunftsfragen ist. Die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, wo das Schnitzel her­kommt und wo die Rohstoffe der Wurst herkommen. Das ist die Herausforderung.

Ob die Maßnahme mit dem Schlachtstempel ausreicht oder ob es andere oder begleitende Maßnahmen braucht und wie man diese umsetzt, darüber können wir ja diskutieren.

Heute ist es so: Wenn ein Gastwirt in einen Schlachtbetrieb fährt und dort ein halbes Schwein kauft, das dann im Betrieb zerlegt und aufgearbeitet wird, so hat er ein Schwein, auf dem ein Genusstauglichkeitszeichen drauf ist, und zwar der AT-Stempel. Kollege Eßl, in Salzburg in den Tourismusbetrieben oder in Tirol, da kommen die Schweine nicht aus Österreich, sondern aus Deutschland oder aus Holland. (Abg.


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Gisela Wurm: Nicht alle!)  Nicht alle, sagt die Kollegin, aber die Schweineproduktion in Tirol, Frau Kollegin Wurm, ist wirklich marginal. Das wissen Sie genauso gut wie ich.

Handl-Speck ist ein Klassiker. Handl ist einer der großen Verarbeiter in Tirol, der genau mit dem Etikettenschwindel arbeitet, weil er Schweine importiert, die von woanders kommen, und den Speck dann als Tiroler Qualitätsprodukt auf den Markt bringt.

Das ist Irreführung, und daher brauchen wir, Herr Bundesminister, ein bundes­ein­heitliches Gütesiegelgesetz. Das ist es. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeord­neten von FPÖ und Team Stronach.)

Wo bleibt Ihr Impuls dazu? Die Bundesregierung – die letzte zumindest – hatte das schon einmal im Regierungsprogramm festgeschrieben, und nichts ist daraus gewor­den. Bis heute warten wir auf Ihren Vorschlag. Das kann es nicht sein. Es gibt außer­dem einen Fünf-Parteien-Antrag, auch schon aus der letzten Gesetzgebungsperiode, in dem wir ganz klar gesagt haben: Wir wollen das. Wir wollen eine Herkunftskenn­zeichnung. Wir wollen unterstützen, dass auch in der Gastronomie nachweisbar sein muss, woher das Fleisch, die Milch, die Eier kommen. Sie haben nichts gemacht, muss ich leider sagen. Das ist ein Faktum.

Daher sollte man nicht einfach Oppositionsanträge abschmettern, sondern man sollte sie ernst nehmen und überlegen, welche Möglichkeiten wir in Österreich haben. Das ist zu diskutieren. Sie werden sich auch zu Wort melden, nehme ich an. Versuchen wir doch, jene Maßnahmen umzusetzen, die wir umsetzen können!

Das andere ist, dass wir uns auf EU-Ebene für eine Weiterentwicklung einsetzen, und das muss heißen, dass es auch auf EU-Ebene eine Herkunftskennzeichnung für Verarbeitungsprodukte geben muss, in denen Fleisch drinnen ist. Herr Kollege Jannach hat das auch schon angesprochen. Es ist notwendig.

Ich habe auch schon folgenden Vorschlag gemacht – der ist auch kein Geheimnis –: Dort, wo das nicht feststellbar ist, muss eben die Kennzeichnung lauten: Besteht aus Fleisch unbekannter Herkunft. – Dann weiß der Konsument, das ist Industriefleisch, wurde quer durch Europa, quer durch die Welt gehandelt. Erinnern wir uns an den Pferdefleischskandal: Da waren ja plötzlich auch argentinische Pferde in irgendeinem Verarbeitungsprodukt. Ähnliches ist uns bekannt.

Meine Damen und Herren von der Regierung, geben Sie sich einen Ruck! Nehmen Sie Ihre Rolle hier im Haus ernst! (Abg. Schieder: „Regierungsparteien“ musst du sagen! Die Regierungsparteien! Abg. Glawischnig-Piesczek: Woran stößt du dich schon wieder? Abg. Schieder: Dass wir nicht die Regierung sind, sondern die Regie­rungs­parteien! Und die Regierung stimmt nicht ...!)

Starten wir eine Initiative im Parlament für die Lösung dieses Problems und stimmen Sie nicht pauschal gegen Oppositionsanträge! (Beifall bei den Grünen.)

14.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


14.15.50

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die als Gäste heute hier sind! Wir diskutieren ein sehr wichtiges Thema, das die Konsumenten und Konsumentinnen in diesem Land beschäftigt. Das ist eine Frage, bezüglich derer sich Konsumentinnen und Konsumenten von uns Klarheit und Verlässlichkeit erwarten. Aber wenn ich mich jetzt wirklich auf diesen Antrag konzentriere, wenn ich die Debatte verfolge, dann muss ich feststellen, dass leider wieder einmal Verunsicherung geschürt wird. Das ist hier nicht notwendig, weil Dinge vermischt werden.


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Dieser Antrag bezieht sich auf den AT-Stempel. Das ist die Auszeichnung, dass hier Genusstauglichkeit vorliegt. Was heißt das? – Es werden Tiere, so wie es erwähnt wurde, auch nach Österreich importiert. Die werden hier geschlachtet, und dann sagt die Veterinärbehörde: Dieses Tier, dieses Fleisch ist gesund!, und bestätigt das mit ihrem Stempel. Und da steht dann drauf „AT“, denn wir haben es in Österreich selbst überprüft, und das ist eine Garantie. Da bin ich sehr stolz darauf, dass wir das selbst machen, und ich bin überzeugt davon, dass unsere Veterinärbehörde sehr verlässlich arbeitet. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Steinbichler und Zanger.)

In dieser Debatte wurde aber Genusstauglichkeit mit einem Zertifikat oder einem Gütesiegel oder einem Qualitätssiegel verwechselt. Es gibt viele Qualitätssiegel. Es wurden einige erwähnt, die heimische Supermarktketten aufgestellt haben, die Produzenten aufgestellt haben, die Vermarktungsinitiativen aufgestellt haben, aber die haben alle unterschiedliche Werte, Grundlagen und so weiter.

Wenn sich der Konsument darauf verlassen möchte, dass das Tier, aus dessen Fleisch ein Produkt gemacht wurde, in Österreich geboren wurde, in Österreich aufgewachsen ist, in Österreich geschlachtet und verarbeitet wurde, dann gibt es dafür ein amtliches Gütesiegel, und zwar das AMA-Gütesiegel. Mittlerweile wissen wir, dass Gott sei Dank über 90 Prozent der Konsumenten über dieses AMA-Gütesiegel, das rot-weiß-rote Gütesiegel, informiert sind und sich auch auf dieses Gütesiegel verlassen können. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Pirklhuber: Das ist nichts anderes als ein Marken­zeichen!)

Jetzt komme ich zurück auf den Antrag, der uns heute vorliegt, und ich vermische nicht. Im Antrag heißt es, AT soll nicht dafür verwendet werden, wenn Fleisch in Öster­reich als genusstauglich ausgewiesen wird.

Jetzt stelle ich die Umkehrfrage: Sollen wir Fleisch, das importiert wird, Tiere, die importiert werden, nicht in Österreich überprüfen? (Abg. Pirklhuber: Ja sicher sollen wir es, aber kennzeichnen! Herr Höfinger, stellen Sie sich doch nicht so blöd!) Wenn wir sie überprüfen, was schreiben wir dann drauf? Schreiben wir nur drauf: Ist in Ord­nung? Das wirft doch mehr Fragen auf, als es beantwortet. Dann würde zu Recht die Frage gestellt: Was heißt das: Ist in Ordnung? Wer hat wann wo wen kontrolliert? Daher steht drauf: Wir in Österreich, AT, mit dieser und jener Nummer haben dieses Fleisch kontrolliert.

Wenn Sie die Frage bisher unbeantwortet gelassen haben, was wir überhaupt drauf­schreiben – das hat noch niemand beantwortet (Zwischenruf des Abg. Steinbichler–, dann würde ich darum bitten, dass Sie das ganz einfach darlegen. Wir verlassen uns auf die österreichischen Veterinärbehörden, damit dieses Fleisch gesund und in Ordnung ist. Wer österreichische Ware, wer österreichische Qualität möchte, den lade ich ein, auf das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel zurückzukommen: 100 Prozent Österreich drinnen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


14.19.49

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ganz besonders auch liebe Zuseher auf der Galerie und an den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf der ein Foto eines geschlachteten Schweines zu sehen ist.)


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Die jetzige Diskussion hat eigentlich ganz eindeutig bewiesen, welche Falschinfor­mationen den Kolleginnen und Kollegen vorliegen. Herr Kollege Höglinger! Ich bin sehr dankbar dafür, dass du das jetzt noch bestärkt hast, denn genau das AMA-Gütesiegel ist der Beweis dafür, dass es Betrug gibt. Wo Österreich draufsteht, muss Österreich drinnen sein. Dafür brauche ich kein zusätzliches Gütesiegel. Oder hast du dir schon einmal einen VW Golf gekauft, der ein Gütesiegel dafür hatte, dass es ein echter VW Golf ist? Das beweist ja den Betrug. Das ist ja herrlich. (Beifall beim Team Stronach.)

Du kannst gleich in deiner Heimat nachfragen: Herr Reisecker, der Präsident der ober­öster­reichischen Landwirtschaftskammer, fordert von der EU eine Herkunftskennzeich­nung. Heute ist ja ein wunderschöner Tag: Zuerst haben wir das WTO-Abkommen und die Kontrolle dort diskutiert, und wir schaffen das nicht einmal im eigenen Land. Diese Forderung kommt von jenem Präsidenten Reisecker, der 30 km neben einem Schlachthof wohnt und sieht, wie es dort zugeht.

Kollege Berlakovich (der Redner betont den Namen auf der dritten Silbe) ist jetzt dankenswerterweise wieder hereingekommen. Er hat ja heute gesagt, dass wir Roh­stoffe importieren, sie hier veredeln und Qualität exportieren. Wir holen polnische und holländische Schweine nach Österreich und dann wursten wir. (Zwischenruf des Abg. Berlakovich.) – Zuhören, sonst weißt du es das nächste Mal wieder nicht! (Ruf bei der ÖVP: Sag einmal die Namen richtig!) Das ist dein Problem, das Problem eines burgenländischen Ex-Ministers. Er kann nicht zuhören, das haben die Kollegen immer schon gesagt. Dein Problem ist, dass du nicht zuhören kannst.

Da importieren wir polnische Schweine und exportieren österreichische Qualitätswurst. Das ist ja ein ganz sauberes Handelsverhältnis. Das ist nach deinem Dafürhalten kein Betrug, sondern Geschäftemacherei. Das ist das Problem.

Beim selben Schlachthof, den ich vorhin erwähnt habe, werden 60 Prozent auslän­dische Schweine quasi zu Österreichern. Jetzt darf ich ganz kurz sagen, worum es geht: Wir und auch die Veterinäre wissen, welcher Schlachthof welche Schweine schlachtet. Warum hat der Schlachthof im Innviertel nicht einen zweiten Genuss­taug­lich­keitsstempel, wo natürlich die österreichische Registrierungsnummer wie beim AT-Stempel drauf ist, aber bitte nicht AT, weil es in Österreich beschaut worden ist, sondern CZ oder NL für das Herkunftsland? – Dann hätten wir nämlich die Grundlage für den Betrug verhindert. Das ist das Wesentliche. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich lade die Vertreter der Konsumentinnen und Konsumenten, denen das ein Herzens­anliegen sein muss, ganz herzlich ein, da mitzuziehen. Herr Minister! Auch dich bitte ich darum, denn dein Ministerium heißt Konsumentenschutz- und Gesundheitsminis­terium. Genau das ist der wesentliche Punkt.

Dieser Missstand muss abgestellt werden, und das ist die erste Maßnahme in Richtung einer glaubwürdigen Herkunftskennzeichnung. Das ist keine Bürokratie, kein zusätz­licher Aufwand. Der österreichische Veterinär stellt fest, dass das Fleisch gesund und genusstauglich ist, aber da wird das Land nicht mehr gewechselt. Herr Kollege, das gilt auch bei den importierten Schweinehälften. Wieso müssen die armen Schweine auch noch einen österreichischen Stempel bekommen, nur weil sie der österreichische Veterinär beschaut hat? Erklärt mir das, bitte schön! Wenn da nicht Spekulationen oder Geschäftemacherei dahinter sind, dann liege ich wirklich völlig falsch. Das muss ein ganz ertragreiches Unternehmen sein, denn sonst würde man die Änderungen nicht schon zehn Jahre lang verhindern.

Im Sinne der Konsumentinnen und der Konsumenten bitte ich darum, unseren Antrag zu unterstützen. Ich bin jederzeit gerne bereit dazu, detailliertere Informationen zur Verfügung zu stellen.


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Genau das ist Umweltpolitik, das ist Klimapolitik, das ist in erster Linie Gesundheits­politik. Ehrliche Politik beginnt bei gesundem regionalem Essen, das nicht kreuz und quer durch die Welt transportiert wird, so lange, bis das richtige Gütesiegel drauf ist. Ich bitte um Unterstützung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)

14.24


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Jannach zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.24.16

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Nach dem Redebeitrag des Kollegen Höfinger habe ich mich noch einmal zu Wort melden müssen.

Lieber Kollege Höfinger, es geht um dieses Zeichen, um das AMA-Gütesiegel, auch für jeden Konsumenten. (Der Redner hält eine Broschüre mit dem AMA-Gütesiegel in die Höhe.) Zuerst wollte ich mich zu einer tatsächlichen Berichtigung melden. Der Herr Kollege hat gesagt: 100 Prozent aus Österreich – geboren, geschlachtet, verarbeitet und verkauft. – Ja, das trifft auf Frischfleisch zu, das trifft zu, wenn Sie Schnitzel kaufen. Das trifft nicht zu, wenn Sie Wurst kaufen, das trifft nicht auf verarbeitete Produkte zu.

Ich habe dem Kollegen Höfinger auch die Richtlinien für das AMA-Gütesiegel mitge­bracht. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.) – Lass mich ausreden! Für verarbeitete Produkte ist festlegt: Rohstoffe aus Österreich. Das passt. Für andere Rohstoffe – da wird dann immer mit den Gewürzen argumentiert – gilt in verarbeiteten Produkten ein Toleranzbereich von einem Drittel. Ein Drittel kann anderer Provenienz sein, das kann woanders herkommen, und Sie können trotzdem das AMA-Gütezeichen hinauftun. Man hat dann immer gesagt: Ja, das sind die Gewürze, die wir in Österreich nicht haben.

Jemand soll mir ein Produkt zeigen, das bis zu ein Drittel Gewürze enthalten soll! (Abg. Neubauer: Unfassbar!) Der Anteil an Gewürzen liegt im Promillebereich. (Beifall bei der FPÖ.)

Lieber Kollege Höfinger, das ist kein schlechtes Gütezeichen, da gebe ich dir recht. Wenn man das machen will, dann sollte man bitte diesen Punkt streichen, dass ein Drittel Fremdprodukte im AMA-Gütesiegel-Produkt drinnen sein kann.

Auf noch einen Punkt möchte ich beim AMA-Gütesiegel hinweisen: Das ist dieses rot-weiß-rote Zeichen, das viele von uns kennen. Diese Gütezeichen und Markenzeichen werden kontrolliert. Wer kontrolliert das AMA-Gütesiegel? – Das kontrolliert die AMA selbst. (Abg. Neubauer: Unfassbar! Unglaublich!) Das ist auch ein Punkt, den wir be­sprechen müssen. Niemand, der das Gütezeichen selbst vergibt, hat Interesse daran, dass die Kontrollen so sind, dass sie auch aufdecken, wenn etwas vorfällt. Es kann nicht sein, dass nichts vorfällt.

Viele Kollegen haben schon angesprochen, dass Schweinefleisch in Österreich in der Wurst verschwindet, wie man so sagt. Niemand kann heute nachweisen, wo dieses Schweinefleisch ist. Wir haben kein Problem mit Schweinefleisch aus Polen, aber wir hätten einfach gern, dass auf dem Produkt draufsteht: Das ist Schweinefleisch aus Polen, das ist Schweinefleisch von den Seychellen, das ist Schweinefleisch von Dominica, aus Kanada, aus Neuseeland, von was weiß ich woher. Das muss drauf­stehen, und das ist relativ einfach.

Lieber Kollege Höfinger, auch dafür, wenn das eben nicht feststellbar ist, gibt es, wie ein Kollege schon gesagt hat, ein AMA-Gütesiegel. Das ist das graue Gütezeichen. Da


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kann unter dem Deckmantel des AMA-Gütezeichens alles drinnen sein. Diese Rege­lung wollen wir haben. Sie ist einfach und für den Konsumenten leicht nachvollziehbar. Der Konsument kann dann frei entscheiden. Das behindert den Markt nicht, weil der Konsument eben sieht: Das kommt aus Polen, aus Tschechien, aus was weiß ich woher, oder es kommt eben aus Österreich. Das wäre so, wie wir das wollen.

Nur noch einmal zur Menge: Allein 500 000 Schweine werden lebend nach Österreich importiert. Das muss man den Konsumenten auch einmal sagen: 500 000 lebende Schweine, dazu kommen noch tausende Tonnen verarbeitetes Fleisch.

Es ist wirklich an der Zeit, dass man diesem – ich würde schon sagen Konsumenten­betrug – endlich den Riegel vorschiebt. Produkte, die aus Österreich kommen, sollen rot-weiß-rot markiert sein. Andere sollen irgendwie gekennzeichnet sein, aber bitte nicht den Konsumenten unter dem Deckmantel österreichischer Qualität angedreht werden. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)

14.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Höfinger; zweite Wortmeldung. – Bitte. (Abg. Neubauer: Wer vertritt die Interessen Österreichs?)

 


14.28.09

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Genau wie ich eingangs erwähnt habe: Es wird Verunsicherung betrie­ben. Das haben wir nicht notwendig. (Abg. Neubauer: Das ist die Realität, keine Verunsicherung!) Die Fragen, die Sie erwähnt haben, möchte ich gerne beantworten.

Erstens zur Frage: Wer kontrolliert die AMA? – Das sollten alle wissen. Die AMA wird national, international und auf europäischer Ebene von, ich weiß es jetzt nicht genau, elf oder 13 Kontrollstellen überprüft.

Zweitens: das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel. Die AMA kontrolliert sehr streng, und es kommt immer wieder vor, dass Betrieben dieses AMA-Gütesiegel entzogen wird, weil etwas nicht passt. Das wird exekutiert, und das ist für den Konsumenten ungemein wichtig. Sie tun ja so, als würde die AMA lasch kontrollieren. Das ist nicht der Fall. Es ist nachgewiesen, dass diese Parameter sehr streng angelegt und auch umgesetzt werden.

Jetzt beantworte ich die Frage mit dem Drittel, die Sie wieder aufgeworfen haben, wohl wissend, dass wir heute in Wirklichkeit diese Debatte ausgehend vom Genusstauglich­keitsstempel führen. Wir sind schon Meilen von diesem Kernthema entfernt, weil Sie ja alles vermischen. Aber die Antwort auf diese Frage kann ich Ihnen geben: Dieses AMA-Gütesiegel gibt es nicht nur auf Wurstwaren, sondern auch auf Milchprodukten. Wir sind sehr stolz darauf, dass wir in Österreich hochqualitative Milchprodukte erzeu­gen können, von der Rohmilch begonnen bis hin zu den verarbeiteten Käseprodukten, Joghurts und so weiter.

Genau um diese Frage geht es. Wir sind stolz darauf, dass 100 Prozent österreichi­sche Milch in einem Joghurt drinnen sind, aber sehr viele Menschen in diesem Land, sehr viele Konsumenten, genießen auch Joghurt mit Bananen, Ananas, Maracuja oder Ähnlichem. Diese Früchte erzeugen wir nun einmal nicht in Salzburg, nicht in Österreich. Da sieht das AMA-Gütesiegel vor, für dieses Joghurt 100 Prozent Milch aus Österreich, aber eben auch exotische Obstprodukte zu verwenden. (Beifall bei der ÖVP.)

14.29



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 123

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort; ebenfalls zweite Wortmeldung. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Der kennt sich noch immer nicht aus!)

 


14.30.09

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Höglinger (Ruf bei der ÖVP: Er heißt Höfinger!), genau diese Verunsicherung, die derzeit berechtigt ist, wollen wir verhindern. Ihr müsst ja nur der Realität ins Auge schauen. (Abg. Fekter: Verunsicherung ist nie berech­tigt!) – Frau Kollegin, du sollest dich lieber bei der Hypo melden, nicht bei den Lebens­mitteln, denn du verhinderst, dass dein Metzger daheim abstechen kann. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe der Abgeordneten Schittenhelm und Tamandl.) Ich wollte das nicht in die Diskussion einbringen, aber die ehemalige Frau Finanzminister verhindert, dass der örtliche Metzger daheim schlachten darf. Er ist zum Kauf von Importprodukten gezwungen. Aber es macht nichts. Ich wollte das nicht sagen, aber du hast das herausgefordert. (Abg. Fekter: Die höchstgerichtliche Entscheidung musst auch du anerkennen!)

Folgende Geschichte, und das bitte an die Konsumentinnen und Konsumenten: Die Nervosität beim richtigen Sektor zeigt, was da läuft. Die Reaktion bestätigt alles. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich will Folgendes nicht haben – und das habe ich heute schon gesagt –: 14 Tage lang haben wir österreichischen Fisch. In jedem Wirtshaus hängt das Plakat: Wild aus heimischen Revieren.

Jawohl, es gibt neuseeländische Hirsche, die aus dem Helikopter abgeschossen werden. Schauen wir uns bitte einmal die Realität an und das, was wirklich abläuft!

Da gehört einmal Sicherheit hinein. Da müssen wir uns wirklich einmal mit den Konsumenten, mit unseren wichtigsten Partnern, auf eine Stufe stellen, ihnen die Hand reichen und sagen: Wir sind bereit, Qualität zu produzieren. Wir sind bereit, das ordentlich zu kennzeichnen. Wir wollen mit euch gemeinsam diesen Weg für eine zufriedene Zukunft auf beiden Seiten gehen.

Es hat doch keinen Sinn, wenn wir jetzt noch zehn Jahre lang Märchen erzählen und sagen: Es ist die heile Welt.

Warum hören denn alle Bauern auf? – Herr Kollege Höglinger (Rufe: Höfinger!), warum gehen denn die Praktiker als AMA-Kontrollore und sind nicht bereit, daheim die Landwirtschaft weiterzuführen? An den Taten könnt ihr sie messen.

Gehen wir einen ehrlichen Weg! Gehen wir eine Partnerschaft mit den Konsumenten ein! Wir sind bereit dazu. Wir geben unsere fachliche Unterstützung. Wir geben Sicherheit und nicht Unsicherheit. Das ist der richtige Weg. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Höfinger: Wer ist „wir“?)

14.32


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.32.26

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! An dieser Debatte erkennen Sie, wie wichtig es ist, Lebensmittelsicherheit zu stärken und auszubauen. Der Genusstauglichkeitsstempel bedeutet, dass in jedem Schlachthof, den es in Österreich gibt, ein in Österreich zugelassener Tierarzt oder eine in Österreich zugelassene Tierärztin die Genusstauglichkeit feststellt. Meine sehr


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verehrten Damen und Herren! Es ist mir wichtig, dass wir das in Österreich so haben, und daran soll nicht gerüttelt werden.

Das Zweite, für das ich mich eingesetzt habe, ist, dass wir die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln herstellen können. Das ist uns auf europäischer Ebene gelungen, wenn es um unverarbeitete Lebensmittel, um Fleisch geht. Das ist schon ausgeführt worden. Ich kämpfe dafür, dass es auch bei den verarbeiteten Lebensmitteln diese Rückverfolg­barkeit geben soll. Das ist mir wichtig. Das haben wir noch nicht geschafft. Da werden wir weiterarbeiten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.33

14.33.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich erkenne keinen Wunsch des Berichterstatters für ein Schlusswort.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 86 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.34.1111. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/9 (III-11/76 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster ist Herr Abgeordneter Zanger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.34.37

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! „Sagen Sie einmal: Wollen Sie mich da jetzt irgendwie pflanzen?“ – Keine Sorge, das ist nicht die Einleitung zu meiner Rede, sondern das ist ein Zitat, das momentan im Internet herumschwirrt. Das ist ein Zitat des ÖVP-Wirtschaftsministers Reinhold Mitterlehner, der am Rande irgendeiner Veranstaltung vom Privatfernsehen interviewt wurde. Das war seine Antwort auf die Frage, wie viele Petitionen es denn noch benötigen würde, bis endlich ein Hypo-Untersuchungsausschuss eingesetzt werden würde. – „Sagen Sie einmal: Wollen Sie mich da jetzt irgendwie pflanzen?“ (Abg. Glawischnig-Piesczek: Welcher Privatfernsehsender?) – ATV, Frau Kollegin. Auf YouTube können Sie sich das anschauen: ATV und Servus TV. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.) – Aber das ist belegt.

So geht man also mit Anliegen der Bürger um. Sie empfinden berechtigte Bürger­anliegen als Pflanzerei. Das zieht sich da durch. Noch dazu kommt, dass er sich mit Petitionen offensichtlich nicht mehr auskennt, obwohl er lange genug selbst im Parla­ment gesessen ist. Er sagt: Da können Sie dreimal unterschreiben, da können Sie fünfmal unterschreiben, und keiner prüft das. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Falsch!) Das ist also auch inhaltlich eine falsche Ansage. Aber wie gesagt, es ist traurig, wie man mit Volksanliegen umgeht.

So geht es ja hier im Parlament in den Ausschüssen weiter. Konkret ist es immer wieder der Rechnungshofausschuss, wo wir feststellen müssen, dass von den Parla­men­tariern der Regierungsfraktionen die Kontrollfunktion einfach nicht wahrgenommen wird. Das ist aber genau die Aufgabe, an die ich Sie erinnern möchte. Sie sitzen hier


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nicht als Handlanger der Regierung sondern in Ihrer Funktion als Kontrollorgan der Regierung. In dieser Funktion haben Sie sich auch dem Volk gegenüber zu verant­worten. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist heute schon eingangs bei der Debatte zu den Einwendungen gegen die Tages­ordnung davon gesprochen worden, wie im Allgemeinen mit den Themen, die der Rechnungshof auf den Tisch bringt, umgegangen wird. Wir haben es auch hier schon oftmals angesprochen.

Es war wieder einmal so ein Fall, wo wir einen sehr umfassenden, sehr genauen und durchaus kritischen Bericht sehr eingehend im Rechnungshofausschuss diskutieren wollten. Nachdem wir schon zwei oder drei Jahre darauf gewartet haben, ist es jetzt endlich einmal zu einem Termin gekommen. Na ja, der Herr Minister hat sich einmal dazu bereit erklärt, dass er kommt, und er war auch da. Aber der Herr Minister Spindelegger war ja mit der Materie in Wirklichkeit nicht so befasst, denn er war damals im Außenministerium. Woher sollte er jetzt eigentlich das ganze Wissen nehmen, dass man dort eigentlich von einem Minister verlangt hätte? – Nein, das war so eine halblasche Partie, aber ohne jetzt irgendwelche Schuldzuweisungen an den amtierenden Finanzminister zu machen.

Es waren auch durchaus hochrangige Auskunftspersonen vorhanden. Herr Liebscher war da. Aber Personen, die wir gerne noch gehabt hätten, wurden uns dann wieder vorenthalten. Wir sind im Zuge der Ausschussberatungen draufgekommen, dass es eigentlich notwendig wäre, diese Personen auch zu laden. Konkret hätten wir die FMA gerne gehabt, nämlich Herrn Pribil. Wir hätten gerne den damals amtierenden Minister, Herrn Minister Pröll, und seinen Staatssekretär Schieder, die damals auch in die Verhandlungen bei der Notverstaatlichung eingebunden waren, dabei gehabt. Wir hätten auch noch den einen oder anderen gerne gehabt.

Aber was geschieht in solchen Fällen? – Die Regierungsfraktionen stehen dann auf, drehen den Ausschuss ab beziehungsweise winken den Bericht durch, der durchaus Anlass gegeben hätte, sehr kritisch damit umzugehen.

Ich danke an dieser Stelle auch einmal dem Rechnungshof für diesen sehr span­nenden und konstruktiven Bericht. Leider gibt es die Möglichkeiten nicht, ihn so zu behandeln, wie es eigentlich gerechtfertigt wäre.

Was geschieht jetzt mit der Hypo? – Wir haben es schon gehört. Es wird eine Kom­mission ins Leben gerufen, eine Kommission, die sich selbst schon als sehr zahnloses Instrument hinstellt. Die sicher sehr ehrenrührige und ehrwürdige Frau Dr. Griss geht schon mit jenem Vorsatz an die Arbeit heran, dass Sie sagt: Na ja, in Wirklichkeit habe ich keine rechtliche Handhabe. Das heißt, wenn ich nicht all das durchbringe, was ich mir vorstelle, muss ich zurücktreten. – Ich hoffe nur, dass sie ihre Ankündigung nicht schneller wahrmachen muss, als sie es selbst will.

Summa summarum geht es wie immer wieder um das Zudecken, das Vertuschen. Werte Kolleginnen und Kollegen speziell von der ÖVP in diesem Fall! (Abg. Glawischnig-Piesczek: Da ist niemand da! – Abg. Wöginger: Sind wir niemand? – Zwischenruf der Abg. Karl.) Ich möchte Ihnen nur eines sagen: Dieses ständige Zudecken von Ihnen und das Verhindern von wirklich profunden Auskunftspersonen werden dazu führen, dass Sie bei den nächsten Wahlen von der Bevölkerung auch so eine Antwort bekommen werden: Wir lassen uns von euch nicht mehr pflanzen! – Das wünsche ich Ihnen ganz ehrlich. (Beifall bei der FPÖ.)

14.40


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 126

14.40.18

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Zanger hat hier inhaltlich etwa so viel gesagt wie auch im Ausschuss und wie immer. Den Bericht selbst, so hat man das Gefühl, hat er nicht im Detail durchgelesen. Das muss ich einfach so sagen, denn es ist kein einziger Satz darüber gefallen, worum es überhaupt bei diesem Bankenpaket geht, das wir diskutiert haben.

Mag sein, das stimmt schon, dass es in der vergangenen Gesetzgebungsperiode ein paar Anläufe gegeben hat und der Bericht nicht kommen konnte. Mich freut, dass er in einer der ersten Sitzungen des Rechnungshofausschusses nunmehr vorliegt und dass auch über die Auskunftspersonen Einvernehmen erzielt werden konnte. Die haben gut und, wie ich meine, auch detailliert Auskunft gegeben, und man hat es ordentlich abgehandelt. Außerdem war es ein Rechnungshofbericht, den wir gemeinsam gefor­dert haben, wie wir auch das Bankenpaket 2008 alle gemeinsam beschlossen haben. Jetzt liegt der Bericht vor, und er behandelt natürlich mehr, als wir im Ausschuss, der insgesamt über fünf Stunden gedauert hat, behandelt haben, mehr als nur das Thema Hypo.

Es ist darum gegangen, neben den Investitionsmaßnahmen, die wir gesetzt haben, damit die Wirtschaft nicht einbricht in dieser Zeit der Finanzkrise, mit dem Bankenpaket auch den Finanzsektor abzusichern, der zusammenzubrechen drohte. Dieser Schritt wurde damals aus gutem Grund einstimmig beschlossen, und der wurde nunmehr überprüft. Es wurden zahlreiche Mängel vor allem in der Umsetzung aufgedeckt, das ist richtig, ob das jetzt bei der FIMBAG war oder beim Finanzministerium. Das aufzu­zeigen ist richtig und auch gut so, und das soll auch evaluiert werden für künftige Fälle. Wir alle sind überzeugt davon oder hoffen, dass das so nicht mehr passieren kann, weil wir da ja schon den einen oder anderen gesetzlichen Schritt dazu gesetzt haben. Es kann aber immer noch vorkommen, und da muss man dann unter Umständen wieder ähnliche Maßnahmen ergreifen, und daher soll man das, was der Rechnungs­hof herausgefunden und kritisch angemerkt hat, auch tatsächlich evaluieren.

Übrigens haben sowohl FIMBAG wie auch Finanzministerium klar erklärt, dass sie die Maßnahmen, die 17 Empfehlungen des Rechnungshofes bereits zur Gänze umgesetzt haben, soweit das noch machbar war und nicht nur in der Vergangenheit zu realisieren gewesen wäre. (Abg. Kogler begibt sich zu seinem Sitzplatz.) – Da ich gerade sehe, dass Kollege Kogler jetzt doch kommt, möchte ich mich noch mit einem weiteren Aspekt dieser Ausschussdebatte kurz befassen.

Kollege Kogler hat den Rechnungshofausschuss akribisch mit der Nacht vom 13. auf den 14. September 2009, das war die Nacht der Notverstaatlichung, befasst und die anwesenden Auskunftspersonen von FIMBAG, Finanzministerium und Finanzpro­kuratur bis ins Detail befragt. – Wer saß in welchem Zimmer, wer hat mit wem telefoniert, welche Wahrnehmungen haben Sie hiezu und dazu? (Abg. Kogler: Das haben sie so geantwortet – das habe ich sie gar nicht gefragt!) Ja, Sie haben sich hier durchaus bemüht, und ich behaupte, meine Damen und Herren, der Abgeordnete Kogler weiß ganz genau, dass die Verantwortlichen gar nicht anders agieren konnten. Der Rechnungshof prüft ja derzeit im Detail die Abläufe um die Notverstaatlichung, und ich meine, das ist gut so. Ich hoffe, er beantwortet auch die Fragen nach der Insolvenz: Was hätte die Insolvenz für das Bundesland Kärnten bedeutet, aber auch für den Finanz- und Wirtschaftsraum Österreich? Hätte es aus Sicht des Rechnungshofes ohne Rettungsaktion negative Folgen für die österreichischen Banken und für die Bonität der Republik Österreich geben können? (Abg. Kogler: Das stand gar nicht im Prüfauftrag!)


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Ich ersuche den Herrn Rechnungshofpräsidenten, dass er mit seinem Team auch diese Thematik unter die Lupe nimmt, damit wir auch in dem Bereich eine neutrale Bewertung haben, ob tatsächlich Gefahr bestanden hätte für das Bundesland Kärnten, ob tatsächlich Gefahr bestanden hätte für die Bonität der Republik Österreich. Da wäre mir eine Antwort des Rechnungshofes auch inhaltlich wichtig.

Mit einem, Herr Kogler, hat Herr Rauscher in seinem „Standard“-Kommentar vom 26. Februar dieses Jahres zweifelsfrei recht – ich zitiere –:

„Vielleicht hat Josef Pröll schlecht verhandelt, vielleicht hatte er im Hinterkopf, Raiff­eisen ein paar Dutzend Millionen ersparen zu wollen, vielleicht waren die Chefs der EZB und der Nationalbank von falscher Panik erfüllt – aber ob Kogler an der Stelle von Pröll damals wirklich alles riskiert hätte? Riskieren hätte dürfen?“

Meine Damen und Herren! Es mag ein Pokerspiel gewesen sein; nur auf dem Spiel stand nicht mehr und nicht weniger als die Frage, ob wir ein Bundesland retten wollen oder in den Abgrund stoßen, ob wir also versuchen, einen Rettungsschirm zu spannen, wenn Sie so wollen, um die Bonität Österreichs zu garantieren.

Denn eines ist sicher, und das dürfen wir nicht vergessen bei aller inhaltlich gefor­derten Diskussion: Schuld waren nicht die Bürgerinnen und Bürger Österreichs, schuld waren auch nicht die Bürgerinnen und Bürger Kärntens, sondern schuld waren einzig und allein die Brandstifter dieses gigantischen Flächenbrandes – und das war der damalige Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider, mit seiner damaligen FPÖ. (Beifall bei der SPÖ. – Die Abgeordneten Neubauer und Darmann: Und die SPÖ!)

Wir sollen, ja müssen – auch das sage ich dazu – kritisch (Abg. Neubauer: SPÖ und ÖVP waren genauso dabei!) – Hör einmal auf mit deinen Zwischenrufen! Du weißt ganz genau, dass die Schuld bei euch liegt! Ihr habt uns das Ganze eingebrockt und solltet endlich einmal still sein! (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Das ist doch unerträglich, was Sie da aufführen! Das ist so etwas von unerträglich! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben uns das eingebrockt und schreien hier immer wieder auf! Hören Sie doch auf! Gehen Sie doch einmal in sich und sagen Sie, ja, das haben wir angestellt! Distanzieren Sie sich doch endlich einmal von diesen Leuten! (Abg. Podgorschek: Machen Sie einen Untersuchungsausschuss! Das wird dann alles ans Licht kommen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist einfach schäbig, was Sie da tun! Das haben Sie doch gar nicht notwendig! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Wer sind Sie denn überhaupt, dass Sie sich erlauben, so mit uns zu reden?!)

Wir sollten kritisch, und ich meine, auch selbstkritisch – das sage ich durchaus auch selbstkritisch – den Rettungseinsatz von Feuerwehr und Rettung hinterfragen, denn wir sind nicht gefeit davor, dass sich Finanzkatastrophen so oder in abgeänderter Form wiederholen können. Wir müssen, und das ist für mich ein Kernpunkt, die Brandstifter, die die Ursache für diesen Flächenbrand waren, untersuchen und hinterfragen, aber auch, warum verschiedene „Brandmelder“ teilweise oder zur Gänze versagt haben, angefangen bei der Nationalbank über den Rechnungshof bis hin zur FMA.

Meine Damen und Herren! Das System Haider und Haider-FPÖ darf sich nie und nimmer wiederholen. Das muss eine Kernaussage sein, die wir in Zukunft in uns tragen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Sie stehen doch mit in der Verantwortung!)

Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Satz zum gemeinsamen Ziel sagen. Wir sollen alles tun, um den Schaden so gut wie möglich von den Steuerzahlern fernzu­halten. Ich bin der Meinung, dass eine Insolvenz aus den vorher bereits dargelegten Gründen für die Bevölkerung Kärntens, aber auch darüber hinaus für den Wirtschafts-


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standort Österreich verheerend gewesen wäre, und ich bin genauso zutiefst über­zeugt, dass der von der Regierung eingeschlagene Weg über die Ausgliederung der Bad Bank-Teile im Sinne des Zieles, die Problematik so steuerschonend wie möglich zu lösen, der einzig richtige ist.

Auch da, Herr Kollege Kogler, bin ich über Ihren Zickzackkurs verwundert. Noch nicht einmal vor einem Jahr waren Sie es, Herr Kollege Kogler, der darauf gedrängt hat, eine Bad Bank für die Hypo einzurichten. Ich zitiere die APA vom Juni 2013: Man müsse, so Kogler, bei der Hypo retten, was zu retten ist. Eine Bad Bank, in der die schlechten Vermögenswerte der notverstaatlichten Kärntner Bank so steuerschonend wie möglich abgebaut werden könnten, brächte laut Bankorganen und Experten mehr als zwei Milliarden € real an Einsparungen. – Zitatende.

Genau das ist jetzt das Ziel. (Abg. Kogler: Dafür ist es jetzt zu spät!) Daher, Herr Kollege Kogler, sollten Sie sich langsam darüber klar werden, was Sie wollen. (Abg. Kogler: Sie haben einfach keine Ahnung!) Entweder der radikale Oppositionspolitiker, dem jeder Zickzackkurs, wenn er ihm nur nützt, recht ist, oder Sie sind an einer sachlichen Lösung interessiert, dann müssen Sie das tun, was Sie vor einem Jahr gefordert haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kogler: Mit dem Rechnungshofbericht hat das jetzt genau null zu tun gehabt!)

14.49


Präsident Karlheinz Kopf: Eine tatsächliche Berichtigung des Herrn Abgeordneten Darmann. – Bitte.

Herr Abgeordneter, Sie kennen die Geschäftsordnung. – Bitte. (Abg. Darmann ver­sucht, von seinem Sitzplatz aus zu sprechen.) Nein, nein, vom Rednerpult aus! (Abg. Darmann begibt sich zum Rednerpult. – Abg. Krainer: Ich glaube, er kennt die GO nicht! Er verwendet nicht einmal das richtige Mikrophon!)

 


14.49.29

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Elmar Mayer hat hier vom Rednerpult aus unwahr behauptet, Landes­hauptmann Jörg Haider und seine Parteikollegen wären aufgrund der Haftungsüber­nahmen für die Hypo-Bank alleine verantwortlich für das Hypo-Desaster gewesen.

Ich berichtige hiemit diese Unwahrheit insofern, als Landeshauptmann Jörg Haider mit freiheitlichen Regierungsmitgliedern zu keinem Zeitpunkt eine Mehrheit im Kärntner Landtag gehabt hat und somit bei jeder Übernahme von Landeshaftungen für die Hypo-Bank sowohl die SPÖ auf der einen Seite als auch die ÖVP auf der anderen Seite wie 2004 auch die Grünen mit dabei waren.

Somit hat Elmar Mayer hier die Unwahrheit gesagt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Brosz: Das war eine bunte Stunde, aber keine tatsächliche Berichtigung!)

14.50


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


14.50.29

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wahrheit hat an­scheinend viele Seiten, oder alles hat drei Seiten: deine, meine und die richtige. Aber das, was Herr Elmar Mayer hier als seine Wahrheit von sich gegeben hat, das ist schon ein starkes Stück. Ich würde mir wünschen, dass er und seine Fraktion so energisch wären, wenn es wirklich um Aufklärungsarbeit zu diesem wichtigen Thema geht, meine sehr geehrten Damen und Herren.


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Ich möchte kurz auf die Historie eingehen, was diesen Rechnungshofbericht betrifft, der ja schon einige Jahre im Ausschuss liegt. Wir haben schon vor zwei Jahren versucht, uns auf eine Ladungsliste der Auskunftspersonen zu einigen. Wir waren der Meinung, dass es unabdingbar ist, dass der zuständige Minister Pröll auch in den Ausschuss kommt und dort den Abgeordneten Aufklärung darüber gibt, was in dieser Nacht der Notverstaatlichung von 13. auf 14. Dezember 2009 geschehen ist.

Mit diesem Vorhaben im Hinterkopf haben wir jetzt auch nur unter dem Vorbehalt dieser Ladungsliste zugestimmt, damit der Ausschuss am 20. März wenigstens statt­finden konnte, denn sonst wäre er noch weiter verschleppt worden. Unter der Prämisse haben wir eben auch den Auskunftspersonen zugestimmt, um uns damit auch offenzu­lassen, dass wir weitere Personen einladen können, eben auch den angesprochenen Minister Pröll, weil er eine zentrale Figur ist, ebenso wie auch seinen damaligen Staats­sekretär Schieder, der in der Nacht der Notverstaatlichung ja auch dabei gewesen ist.

Kollege Mayer hat im Rechnungshofausschuss schon irgendwie eigenartig – ich nenne es einmal so – reagiert, indem er noch während des Ausschusses eine Presse­aussendung hinausgegeben hat, in der er über den Bericht des Rechnungshofes, der durchaus kritisch ist – und das wird ja auch jeder so sehen, der den Bericht gelesen und sich damit auseinandergesetzt hat; Herr Präsident Moser hat den Bericht ja erläutert –, sagt, der Bericht ist super, es ist alles kein Problem, das Bankenpaket und die Hypo, alles perfekt. (Abg. Kogler: Haben Sie sich schon wieder den falschen Bericht vorlegen lassen?)

Na und dann, als wir weiterdiskutiert haben, warf er uns, den Oppositions­abgeord­neten, vor, wir betrieben Verschleppung, weil wir den Bericht nicht enderledigen wollten, sondern, wie eigentlich vorher auch mit den Abgeordneten der Regierungs­parteien vereinbart, weitere Auskunftspersonen laden wollten. Also wo hier eine Ver­schlep­pung sein soll, lieber Kollege Mayer, das kannst du vielleicht auch noch einmal so energisch erklären, wie du vorhin die Wahrheit der Hypo-Verantwortung erklärt hast. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Mayer: Sie waren da gar nicht mehr anwesend! Man hat mit Ihnen also gar nichts mehr besprechen können!)

Das Rednerpult steht allen zur Verfügung, und Sie können sich gerne noch einmal zu einer zweiten Wortmeldung melden. Das ist alles kein Problem. Wer laut schreit, der kauft, und bei Ihnen dürfte das ganz besonders zutreffen.

Es ist klar, und das hat der Verlauf der Ausschusssitzung auch bewiesen, dass viele Fragen offen geblieben sind. Die Auskunftspersonen haben diese nicht ausreichend beantworten können. Ich bedanke mich an dieser Stelle auch dafür, dass sich der jetzige Finanzminister Spindelegger bereit erklärt hat, in den Ausschuss zu kommen. Da sollte sich der ehemalige Finanzminister Pröll vielleicht ein Beispiel an seinem Parteikollegen nehmen. (Beifall beim Team Stronach.)

Anscheinend ist es in der SPÖ jetzt überhaupt modern oder gang und gäbe, den Parlamentarismus auszuschalten und nicht zu stärken, wie ich Ihnen noch kurz vor Augen führen darf. Der frühere Erste Nationalratspräsident und heutige Bundes­präsident Heinz Fischer war ja immer ein Verfechter des Parlamentarismus, dass der Parlamentarismus gestärkt werden müsse et cetera. Jetzt wird im „Standard“ in dieser Woche in einem Kommentar unter dem Titel „Falscher Freibrief“ Herr Fischer zitiert, und es wird geschrieben, dass er sich nicht für einen Untersuchungsausschuss aus­spricht. Es steht da: Heinz Fischer gibt jedoch Exekutive und Justiz den Freibrief, die Legislative auszuhebeln, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wenn das jetzt Ihre Antwort ist oder Ihre künftige Arbeit so in diese Richtung laufen wird, dann sehe ich schwarz für den Parlamentarismus, denn wir haben hier das Recht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 130

auf Aufklärung, und da sollten wir alle Möglichkeiten ausnutzen. (Beifall beim Team Stronach.)

Da in diesem Bericht brisantes Material drinnen ist, da wir noch nicht alle Auskunfts­personen, die wir wollten, bekommen haben, stelle ich den Rückverweisungsantrag dieses Rechnungshofberichtes an den Rechnungshofausschuss, weil Kontrolle und Aufklärung erfolgen müssen und das nur zu einem kleinen Bruchteil im letzten Ausschuss geschehen ist. Sie haben jetzt die Möglichkeit, klüger zu werden und diesem unserem Antrag auf Rückverweisung in den Rechnungshofausschuss zuzu­stim­men. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Kogler: Warum wird der Minister Pröll immer versteckt? Wo ist sein Versteck?)

14.55


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


14.55.27

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben in der vergangenen Gesetzgebungsperiode zweimal diesen Bericht diskutieren wollen. Durch eine Blockade der Ladungsliste war es nicht möglich, ihn zu diskutieren. In der Zwischenzeit gab es eine Wahl und eine Konstituierung dieses Parlaments, und darum diskutieren wir diesen Bericht erst jetzt im Jahre 2014, und er wird möglichst zeitnahe diskutiert.

Im Jahre 2008 wurde in Österreich ein Bankenpaket geschnürt. Es ging damals darum, die Lage im Banken- und Wirtschaftssektor zu stabilisieren. Die Zielsetzung war, national eine rechtliche Grundlage zu schaffen für Maßnahmen des Bundes. Erstens: Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes Österreich; zweitens: Vermeidung einer beträchtlichen Störung des Wirtschaftslebens in Österreich; drittens: Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts; und viertens: Schutz der österreichischen Volkswirtschaft. Das war also ein klarer Auftrag von Seiten des Gesetzgebers.

Im September 2009 erfolgte dann der Beschluss zu dieser Prüfung durch den Rech­nungshof, und der Rechnungshof hat eingehend von Oktober bis Dezember 2010 die Vollziehung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) und des Interbankmarkt­stär­kungsgesetzes (IBSG) geprüft.

Insgesamt, und das haben meine Vorredner schon betont, ist dieser Rechnungs­hof­bericht ein durchaus komplexer. Es gab sechs beteiligte Einrichtungen, Institutionen, und es hätte hier, gerade was den Ablauf und die Organisation betrifft, durchaus Verbesserungsmöglichkeiten gegeben, es wäre effizienter und schneller und vielleicht auch abgestimmter zu erledigen gewesen.

Die Kritikpunkte: Es ging um eine Bündelung der Vollzugsagenden, um eine Nutzung der Kernkompetenzen, Dividendensicherheit bei Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank, mangelhafte Auflagenkontrolle. Der Bund hätte bei den gestützten Instituten mitpartizipieren können sollen. Weiters ging es um die Einhaltung vergabe­rechtlicher Vorgaben, eingeräumte Prüfungs- und Einsichtsrechte – hier hat der Rech­nungshof gerade bei der FIMBAG Mängel festgestellt – und um die Einhaltung der Vertragsschablonenverordnung bei Vorstandsvergütungen.

Insgesamt stellt der Rechnungshof diesem Bankenpaket aber ein durchaus positives Zeugnis aus. Die Zielsetzungen wurden erreicht. Es ist gelungen, die Eigenmittel und Kapitalquoten der in Österreich systemrelevanten Banken zu erhöhen. Die Situation der Kreditinstitute in der weltweiten Banken- und Schuldenkrise konnte nachhaltig stabilisiert werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium und der Europäischen Kommission, welche in dieses Paket eingeweiht und eingebunden war,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 131

verlief vorbildlich, und es wurden auch die Ressourcen richtig und umfassend einge­setzt.

Dieses Bankenpaket wird natürlich unter dem allseits bekannten Thema insgesamt in ein schlechtes Licht gerückt. Es ist aber einiges, ja vieles ordentlich gelaufen. Es ist gelungen, Vertrauen in das Finanzsystem aufzubauen sowie die Interessen der Sparerinnen, Sparer, Kreditnehmer und Anleger zu schützen. Dieses Bankenpaket war zum damaligen Zeitpunkt, 2008, die richtige Antwort auf die Probleme von damals. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.59


Präsident Karlheinz Kopf: Ich unterbreche nun die Verhandlungen über den Punkt 11 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

14.59.26Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Finanzen betreffend „Strukturreform der Länder – dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Konsolidierung zum Schutz der Steuer­zahlerInnen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen“ (1120/J)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1120/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Angesichts des Hypo Skandals stellt sich unweigerlich die Frage, ob die derzeitige Situation, in der die SteuerzahlerInnen im großen Stil für Fehlentscheidungen hinter ver­schlossenen Türen aufkommen werden müssen, durch transparente Prozesse und entsprechendes Controlling zu verhindern gewesen wäre. In Anbetracht des Milliarden­schadens an der Republik müssen jetzt konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, um zukünftige Finanzdebakel wie jenes um die Hypo Alpe Adria Group - etwa bei der bevorstehenden Abwicklung der ÖVAG - zu vermeiden.

Die Vergabe der Hypo-Haftungen durch das Land Kärnten und deren Folgen sind ein folgenschweres Symptom eines kränkelnden Kontroll- und Kompetenzsystems. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich einer umfassenden Finanzkontrolle und einer zielgerichteten Budgetkonsolidierung kann angesichts des Milliardenschadens nur als ineffizient und zahnlos bezeichnet werden.

Alleine die Tatsache, dass die Notverstaatlichung im Jahre 2009 ebenso wie die unlängst von Finanzminister Spindelegger beschlossene Anstaltslösung vorwiegend mit der Gefahr, die von den Landeshaftungen ausgeht, argumentiert wird, muss ein umfassendes Umdenken zur Folge haben. Die Diskussion zur Strukturreform der Länder ist nicht neu. Im Gegenteil: Sie wird seit Jahren intensiv geführt, getragen von öffentlichen Stellen, ExpertInnen und BürgerInnen.

In der Causa Hypo ist nicht nur die Weigerung der Regierungsparteien, einer adäqua­ten parlamentarischen Vergangenheitsaufarbeitung in Form eines Untersuchungsaus-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 132

schusses zuzustimmen, eine unverständliche Fehlentscheidung. Auch der Unwille, konsequente Lehren aus dem Milliardendebakel zu ziehen, ist schwer nachvollziehbar.

Dass die Debatte um den österreichischen Föderalismus und dessen moderne Ausgestaltung, basierend auf umfassenden Reformen, ohne maßgeblichen Erfolg geführt wird, hat mehrere Gründe. Abgesehen von der mangelnden Entschlossenheit der Entscheidungsträger ist hierfür auch fehlender Wille ins Feld zu führen.

Dabei wäre es problemlos möglich, dem fruchtlosen Kräftemessen auf verschiedenen Ebenen logische und naheliegende Reformen entgegenzusetzen. Während eine umfas­sende - parlamentarische - Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik unumgänglich  ist, könnten die wesentlichen Eckpunkte einer österreichischen Föde­ralismusreform sofort umgesetzt werden.

Über diese Eckpunkte herrscht unter ExpertInnen längst Einvernehmen und deren Umsetzung hätte einen vielfach höheren Schutz gegen finanzielles Missmanagement zur Folge.

Michael Spindelegger hat erst kürzlich in der ORF Pressestunde (ORF Pressestunde; 23.3.2014) betont, wie wichtig es wäre, solches Missmanagement in Zukunft zu vermeiden und hat dabei auf ein geplantes Paket verwiesen, das - basierend auf einer einheitlichen Rechnungslegung, einem Spekulationsverbot und einem "ordentlichen" Bankeninsolvenzrecht - weitere Finanzskandale verhindern soll. Angesichts dieser Aussagen ist unverständlich, dass Vorstöße in diese Richtung seitens der Oppositionsparteien immer wieder abgelehnt wurden.

So wurde seitens der NEOS in der OTS0112 vom 26. Februar 2012 die notwendige Vereinheitlichung der Rechnungslegung thematisiert: Laut Finanz-Verfassungsgesetz könnte die Bundesregierung die Länder auf eine einheitliche Rechungslegung ver­pflichten. Misswirtschaft, wie sie unter anderem in Salzburg jahrelang unbemerkt von statten ging, könnte so der Riegel vorgeschoben werden. "Genau jene verfassungs­rechtlichen Bestimmungen, die es möglich machen würden, die finanzielle Situation der Bundesländer transparent darzustellen, werden in Österreich seit Jahrzehnten nicht gelebt", so NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable. Aus diesem Grund haben NEOS über einen Entschließungsantrag die Regierung aufgefordert gem. § 16 Abs. 1 F-VG eine entsprechende Verordnung zu erlassen. "Dass dieses Kontrollinstrument bislang nicht genutzt wird, lässt vermuten, dass der Finanzminister keinen Handlungsbedarf sieht. Ich bin aber sicher, dass die ÖsterreicherInnen nach Hypo, Salzburg oder Linz nicht noch einen hausgemachten Finanzskandal ausbaden wollen."

Auch darüber hinaus wurde von NEOS eine rasche Umsetzung unzähliger essentieller Maßnahmen gefordert, wie etwa die Parlamentskorrespondenz am 25. Februar 2014 berichtet: Angesichts der Milliarden an Steuergeldern, die das Hypo-Debakel kosten wird, sei es nun die Pflicht der Politik, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, betonte NEOS-Klubobmann Matthias Strolz und legte in diesem Sinn ein 10-Punkte-Paket mit entsprechenden Entschließungsanträgen vor. Er forderte darin zunächst die Verankerung einer Schuldenbremse im Verfassungsrang, ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, die Offenlegung der Schulden und Haftungen der Länder sowie ein Bankeninsolvenzrecht. Handlungsbedarf sah er aber auch hinsichtlich einer Neuordnung des Föderalismus und einer Modernisierung und Vereinheitlichung des Rechnungswesens der Länder. Darüber hinaus sollte seiner Meinung nach die Prüfkompetenz der Rechnungshofes auch auf Staatsbeteiligungen bis 25% ausgeweitet werden.

Die vom Finanzminister derzeit in den Raum gestellten Reformen umfassen nur wenige der unzähligen Vorstöße, die seit Jahren zur Umsetzung eines modernen Rahmens für den österreichischen Föderalismus diskutiert werden. Auch die seitens


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der Regierung formulierte Reformstrategie wirft Fragen auf: Das Versprechen einer Strukturreform wird aktuell und auch in den vorangehenden Jahren an einen intensiven Austausch geknüpft, der jedoch keine Ergebnisse hervorzubringen scheint. Das Gemeinwohl gerät gegenüber persönlichen Machtinteressen stets ins Hintertreffen.

Dass ein Dialog mit den Ländern in Österreich weniger ein konstruktiver Entscheidungsfindungsprozess ist als ein Machtkampf zwischen konkurrierenden Interessen, ist ein Armutszeugnis für die österreichische Politik. Die Reform der maßgeblichen Rahmenbedingungen bedarf schnellen Handelns, konkreter Ziel­setzungen und vor allem entschlossener Schritte. NEOS unterstützt die Aussagen des Finanzministers bezüglich der Notwendigkeit eines Pakets zum "Schulterschluss der Länder", jedoch wird die Dringlichkeit der Agenda unterschätzt. Während der Finanzminister zum wiederholten Male in den Diskurs mit den Landeshauptleuten treten will, negiert er seine verfassungsrechtlichen Möglichkeit zur schnellen und effizienten Umsetzung der längst überfälligen Reformen.

Wie viele Finanzdebakel die Republik noch verkraften kann, ist angesichts des eklatanten Schuldenberges fraglich. Seit 2000 hat sich diese Kennzahl auf derzeit etwa 254 Mrd. Euro fast verdoppelt, wobei hier die in den Gebietskörperschaften versteckten Haftungen und Schulden nicht berücksichtigt sind. Österreich ist laut Fiskalpakt dazu verpflichtet, sein Defizit in den kommenden 20 Jahren auf 60% des BIP abzubauen. Bei gleichbleibender Wirtschaftslage würde das einen jährlichen Budgetüberschuss von 3 Mrd. Euro erfordern. Jedoch ergibt sich mit dem aktuellen Defizit von ca. 6 Mrd. Euro eine Lücke von 9 Mrd. Euro. Wenn sich die Bundesregierung gleichzeitig Reform­maßnahmen verweigert, hat das schwerwiegende Konsequenzen für unsere und zukünftige Generationen.

Um Dringlichkeit, Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der aufgelisteten Reformen zu verdeutlichen, wird in Folge auf unterschiedliche Quellen referenziert, die nur einen Bruchteil der verfügbaren Materialien darstellen. Sowohl Maßnahmen zur effizienten Finanzkontrolle als auch Budgetkonsolidierung werden diskutiert.

Haftungen und Schuldenstände transparent machen

Die Causa Hypo und die Kärntner Landeshaftungen, der Salzburger Finanzskandal, die Swap-Geschäfte der Stadt Linz oder die Wohnbaugelder-Spekulation in Nieder­österreich sind nur einige Beispiele für unzählige vermeidbare Finanzskandale der letzten Jahre. Angesichts des wiederkehrenden, eklatanten Missmanagements ist es essenziell, die Schuldenstände, Haftungen und Finanzgeschäfte der neun Bundes­länder transparent offenzulegen. Diesem undurchschaubaren Treiben weiterhin zuzu­sehen, wäre höchst unverantwortlich. Mit einem entsprechenden Bundesgesetz ließen sich die Länder sehr einfach zu Transparenz verpflichten.

Wie wichtig Transparenz und Kontrolle der Länder- und Gemeindehaftungen sowie Schulden und Finanzgeschäfte sind, macht die Causa Hypo deutlich: "Die Konstruktion der österreichischen Hypos hat auf Landeshaftungen beruht. Zu dem Zeitpunkt, als ich die Hypo übernommen habe, war das eine relativ kleine Bank. Da hat ja das Land Kärnten in der damaligen Verfassung auch eine Insolvenz der Hypo überstanden ohne allzu große Probleme. Wirklich schlagend ist es geworden, wie plötzlich die Ergebnisse nach unten gegangen sind und die Haftungen explodiert sind. Aber solange die Ergebnisse immer besser geworden sind, war das einzige Thema: Wie kriegt das Land Geld aus der Haftung? Aber die Höhe der Haftung - es war ja eine unbegrenzte Haftung", zitiert die Wiener Zeitung den Industriellen und Hypo-Aufsichtsrats­präsidenten der 1990er Jahre, Herbert Liaunig, aus dem Hypo U-Ausschuss in Kärnten 2011. (Wiener Zeitung; 22.3.2014)


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Ein deutliches Attest für die Intransparenz der Länderfinanzen ist der Rechnungs­hofbericht zur Haushaltsstruktur der Länder (Steiermark 2009/4):

"Die in den Rechnungsabschlüssen ausgewiesenen Finanzschulden der Länder erhöhten sich von 2,7 Mrd. EUR (2002) auf 4,5 Mrd. EUR (2007). Die diesbezüglichen Nachweise der Länder enthielten allerdings keine Angaben über die außerbudgetären Schulden von Landesgesellschaften und Landesfonds. Die nicht fälligen Verwaltungs­schulden betrugen im Jahr 2007 13 Mrd. EUR; von 2005 auf 2006 war eine Steigerung um mehr als 2 Mrd. EUR bzw. über 20 % feststellbar. Die Erfassung und Darstellung dieser Schulden erfolgte in unterschiedlicher Genauigkeit. Ein umfassender Schulden­vergleich zwischen den Ländern nur auf Basis ihrer Rechnungsabschlüsse war aus diesen Gründen nicht möglich." (Rechnungshof: Haushaltsstruktur der Länder/Steier­mark 2009/4; S. 6)

Zur selben Schlussfolgerung kommt der Rechnungshofbericht "Gemeindequerschnitt - Allgemeiner Teil" zur Finanztransparenz auf Gemeindeebene:

"Die auf der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) basierenden Rechenwerke der Gemeinden boten keine vollständigen, hinreichenden Informationen über die tatsächliche finanzielle Lage der Gemeinden. Dadurch waren Transparenz und Vergleichbarkeit nicht gegeben und fehlten den Verantwortlichen entscheidungs­wesentliche und valide Daten zur Haushaltssteuerung.

Vor allem aber auch im Hinblick auf unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtungen und die Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 sah der RH dringenden Handlungsbedarf:

Aussagen über den wirtschaftlichen Erfolg sind aufgrund der Rechnungsabschlüsse nur eingeschränkt möglich;

die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse sind rein zahlungsorientiert aufgebaut; die Vermögens- und Ertragslage ist unvollständig dargestellt, Vermögensabgänge wirken sich zwar als Einnahmen aus, ohne dass allerdings die VRV dem Vermö­gensverlust ausreichende Bedeutung beimisst; für wichtige Bereiche des Rechnungs­wesens fehlen Regelungen (z.B. zur Aktivierung und Bewertung des Vermögens);

durch Ausgliederungen sind Teile der Gebarung dem öffentlichen Haushalt entzogen;

wichtige Begriffe des Rechnungswesens, wie etwa die "nicht fälligen Verwaltungs­schulden", die "Finanzschulden" oder die "Rücklagen" sind nicht definiert (daher unter­schiedliche/unübersichtliche Darstellung der Verbindlichkeiten);

Regelungen für die Ermittlung und Darstellung zukünftiger Verpflichtungen (soge­nannte nicht fällige Verwaltungsschulden) und Sonderfinanzierungen (Leasing) fehlen;

vor allem die Rechnungsabschlüsse sind - im Widerspruch zu unionsrechtlichen Vorgaben (Kohärenz der Rechnungslegungsvorschriften und -verfahren) - uneinheitlich und ohne Zusatzinformationen nicht vergleichbar, z.B. durch die Erfassung und Darstellung der Schulden in unterschiedlicher Genauigkeit;

das Rechnungswesen bietet angesichts der komplexen Finanzverflechtungen zwi­schen den Gebietskörperschaften nicht jene Informationen, die für eine gesamt­staatliche Steuerung erforderlich sind;

die landesrechtlichen Regelungen zur mittelfristigen Haushaltsplanung der Länder und Gemeinden sind unterschiedlich, weshalb die Planungsdokumente der einzelnen staatlichen Ebenen nicht aufeinander abgestimmt sind und nach Inhalt, Planungs­zeitraum, Geltungsdauer und Aktualität stark voneinander abweichen." (Rechnungshof: Gemeindequerschnitt – Allgemeiner Teil/Kärnten 2013/9; S. 12-13)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 135

Eine grundlegende Konsequenz kann aus diesen Berichten gezogen werden: Es mangelt an einem zeitgerechten, transparenten Rechnungswesen, attestiert auch Rechnungshofpräsident Moser in diesem Zusammenhang:

"Ja, wir haben schon 2009 in einem Bericht aufgezeigt, dass die Rechnungs­ab­schlüsse der Länder und Gemeinden nicht vollständig sind und nicht das wahre Bild der finanziellen Lage der Gebietskörperschaften wiedergeben. Das ist in einer Situation, in der die finanziellen Mittel immer knapper werden, untragbar. Jedes Land stellt die Schulden unterschiedlich dar. Haftungen wurden einmal dargestellt, einmal nicht, die Kontrolle durch den Landtag wurde durch die Intransparenz des Rechnungs­wesens massiv beeinträchtigt.", so Rechnungshofpräsident Josef Moser in "Die Presse". („Die Presse“, Josef Moser, Print-Ausgabe, 22.02.2014)

Folglich lassen sich auch hier konkrete Maßnahmen ableiten.

Einheitliche Rechnungslegung

Neben eingeschränkten Prüfkompetenzen lässt sich die nicht vorhandene einheitliche Rechnungslegung als Hauptargument ins Feld führen, wenn es darum geht, die Gründe für unentdecktes finanzielles Missmanagement zu eruieren. Trotz der immer wiederkehrenden Kritik am derzeitigen Ist-Zustand sind wesentliche Reformen nach wie vor nicht initiiert. Selbst Finanzminister Spindelegger stellte in der Pressestunde vom 23.3.2014 fest, dass hier Handlungsbedarf besteht. Dass bereits seine Vorgän­gerInnen hier mehr als säumig waren, macht die Sache nicht besser. Darüber hinaus stellt der Finanzminister der Umsetzung der seit Jahren offenen Forderungen von ExpertInnen einen Diskurs mit den Ländern voran. Damit negiert er seine verfas­sungsrechtlichen Kompetenzen und stellt darüber hinaus innerparteiliche Interessens­konflikte über die mit seinem Amt verbundenen Pflichten.

Wie es um die finanzielle Lage des Staates steht, lässt sich nämlich zum jetzigen Zeitpunkt nur erahnen. Kommt es nicht endlich zu einer Vereinheitlichung der Rech­nungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungs­wesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung ("Doppik") gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards, wird sich das auch nicht ändern. Der Bund arbeitet seit 2013 nicht mehr mit dem veralteten System der Kameralistik, einige Länder wenden sie allerdings immer noch an. Als reine Ein- und Ausgabenrechnung sagt sie nichts über die aktuelle Vermögenssituation oder den Schuldenstand aus.

So sieht das auch der Rechnungshof:

"Hinsichtlich der Aussagekraft des öffentlichen Rechnungswesens sind seit mehreren Jahren größere Veränderungen in Lehre und internationaler Praxis zu beobachten. Kritik an der in Österreich derzeit noch verwendeten zahlungsorientierten Form (Kameralistik) gibt es u.a., weil sie über die tatsächliche finanzielle Lage einer Gebietskörperschaft, d.h. über den Jahreserfolg bzw. die tatsächliche Höhe von Vermögen und Schulden einschließlich der ausgegliederten Organisationseinheiten, keine hinreichenden Informationen liefert. Darauf basierende politische Entschei­dungen stützen sich deshalb vielfach auf eine unzureichende ökonomische Grundlage; es besteht die Gefahr, dass mehr Lasten an künftige Generationen weitergegeben werden, als in den kameralistischen Darstellungen transparent gemacht wird." (Rech­nungs­hof: Haushaltsstruktur der Länder/Steiermark 2009/4, S. 4)

Auch der Bericht des Rechnungshofes zu Konsolidierungsmaßnahmen der Länder Kärnten, Niederösterreich und Tirol kommt zu diesem Schluss:


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"Die unterschiedliche Verbuchung der Schulden und Vermögenswerte in den Rech­nungsabschlüssen der überprüften Länder erschwerte die Beurteilung und den Ver­gleich der finanziellen Lage erheblich. Für wichtige Bereiche des Rechnungswesens fehlen Regelungen. Dies betrifft vor allem die Bewertung des Vermögens und die Ermittlung und Darstellung zukünftiger Verpflichtungen (sogenannte nicht fällige Verwaltungsschulden)." (Rechnungshof: Konsolidierungsmaßnahmen der Länder Kärnten, Niederösterreich und Tirol / Niederösterreich 2012/3, S. 247)

Es bedarf daher einer Bilanzierung nach der doppelten Buchführung, weil dann Verluste aus Finanzgeschäften, langfristigen Investitionen und Abschreibungen dar­gestellt werden würden. Verfassungsrechtlich hat der Bundesminister für Finanzen hierzu auch die Möglichkeit: Gem. § 16 Abs. 1 F-VG, welcher eine Bedarfskompetenz zur Erlassung einer gesetzesvertretenden Verordnung vorsieht, kann er im Einver­nehmen mit dem Rechnungshof eine Verordnung erlassen, die ein einheitliches Rech­nungswesen für die Länder vorsieht. Die derzeit auf dieser Grundlage in Geltung stehende Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (in der Folge: VRV) entspricht vielfach nicht den aktuellen Anforderungen an ein leistungsfähiges, steuerungsorientiertes Finanzinformationsrecht für die öffentliche Hand. (Bernt in Bernt Michael/König Carmen (2011): Staatsinsolvenz, Staatsrating und Staatssteuerung – nationaler und internationaler Handlungsbedarf unter besonderer Berücksichtigung des Beitrags der öffentlichen Finanzkontrolle, insbesondere S. 93-102 u. 108, Master Thesis an der Wirtschaftsuniversität Wien, unveröffentlicht)

ExpertInnen sehen hierfür die "Heiligenbluter Vereinbarung" als wesentlich:

"Der Bund sagte damals Ländern und Gemeinden zu, Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse nur im Einvernehmen mit ihnen zu regeln. Sodass es, so Mayer, zwar eine Verordnung dafür gibt, die aber ungenügend ist. Ändern könnte man das jederzeit: Die Heiligenbluter Vereinbarung ist nicht rechts­verbindlich, sondern laut dem Verfassungsjuristen "höchstens ein Gentlemen’s Agree­ment". An dem seitens des Bundes aber niemand rüttelt, "weil sie zu feig sind". Oder, anders ausgedrückt, weil "die Spitzen des Bundes am Gängelband der Länder hängen". Und sich bei einem Finanzminister, der das Agreement bricht, die Frage stellt, "wie lang der dann noch Finanzminister ist". ("Die Presse", Heinz Mayer, Print-Ausgabe, 28.02.2014)

Auch Rechnungshofpräsident Josef Moser zieht diesen Schluss:

"...(Seit) 1974 gilt die Heiligenbluter Vereinbarung. Da wurde ein VR-Komitee geschaffen, in dem Bund, Länder, Städte und Gemeindebund vertreten sind und das Einstimmigkeit bei der Weiterentwicklung der Rechnungslegung vorschreibt, weshalb eine Vereinheitlichung nicht voranschreitet. Nach der Verfassung hätte der Finanzminister das Recht, nach der Heiligenbluter Vereinbarung hat er sich aber doppelte Fesseln angelegt." ("Die Presse", Josef Moser, Print-Ausgabe, 22.02.2014)

Die Heiligenbluter Vereinbarung legt die Einrichtung eines ständigen VR-Komitees (Vertreter Bund, Länder sowie Gemeinde- und Städtebund) für jede Änderung der VRV fest und sieht für jede Änderung eine doppelte Zustimmung vor; die Meinungsbildung im VR-Komitee erfolgt "stimmeinheitlich". Dass ein wie oben bezeichnetes "Gentlemen’s Agreement" verhindert, dass eine unbedingt notwendige Verordnung zur einheitlichen Rechnungslegung nach wie vor nicht erlassen wurde, ist höchst bedenklich. Ob Finanzminister Spindelegger nun wieder über diese nicht rechts­verbindliche Vereinbarung eine Änderung anstrebt, ist unklar. Nicht nur österreichi­sches Verfassungsrecht, sondern auch das Recht der Europäischen Union wird durch den jetzigen Zustand verletzt: Die Fiskalrahmenrichtlinie 2011/85/EU schreibt eine


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kohärente und umfassende Rechnungslegung sowie Finanzstatistik vor, über alle Gebietskörperschaften hinweg.

Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung wurde diese Problematik thematisiert und eine schnelle Regelung angekündigt: "Gemäß der Ermächtigung des § 16 Abs. 1 Finanz-Verfassungsgesetz betreffend die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse wird der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof die obigen Grundsätze in einer neuen Voranschlags- und Rech­nungsabschlussverordnung umsetzen, wobei Länder und Gemeinden in deren Erstellung intensiv eingebunden werden. Diese Verordnung ist bis Mitte 2014 zu erlassen." (Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, S. 103)

Will der Finanzminister nun in langwierige Verhandlungen mit Ländern und Gemeinden treten, scheint der Erlass einer dahingehenden Verordnung bis Mitte 2014 äußerst fraglich. Ein offener, konstruktiver Diskurs wäre eine willkommene Alternative zu ermüdendem Tauziehen - eine Verschleppung dieser Entscheidung eine fahrlässige Vorgehensweise.

Doch diese Reform, wenn auch sehr bedeutend, ist nicht der einzige Grund für Intrans­parenz und mangelnde Finanzkontrolle. Um Missmanagement darzulegen, müssen auch die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes sowie der Landesrechnungshöfe ausgeweitet werden.

Prüfkompetenzen der Kontrollorgane ausweiten

Wäre eine einheitliche Rechnungslegung der erste Schritt in Richtung umfassende Transparenz, so müssten außerdem die Prüfkompetenzen der Kontrollorgane ausge­weitet werden. Insbesondere die derzeit gesetzlich im Art. 126b Bundes- Verfassungs­gesetz verankerte Prüf-Hürde von 50% Beteiligung des Bundes bzw. der Länder muss verkleinert werden, damit die finanzielle Lage des Staates realistisch abgebildet werden kann. Die Kontrolle über die Verwendung der Steuergelder der österreichi­schen Bevölkerung muss durch die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rech­nungshofes gewährleistet werden. Unternehmungen, an denen der Bund allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern mit mindestens 25% des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist, müssen der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen.

Gleichzeitig müssen Rechnungshof sowie Landesrechnungshöfe mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um die existierenden und erweiterten Kompetenzen wahrnehmen zu können. Bei Übernahme von Haftungen (Bürgschaften, Ausfallsbürgschaften, Garantien, Schuldbeitritten) durch Länder und Gemeinden soll dem Rechnungshof darüber hinaus Zugang zur Kontrolle gewährt werden, um Empfehlungen aussprechen zu können.

Des Weiteren sind die Vorgaben bezüglich der Gemeindegröße, die ausschlaggebend sind, ob Prüfkompetenz vorliegt, problematisch:

"(Es wäre) sinnvoll, wenn die Rechnungshöfe künftig alle Gemeinden prüfen dürften, um Transparenz herzustellen. Häufig werden dort Aktivitäten aus dem Haushalt ausgelagert, was bedeutet, dass man Schattenbudgets führt und graue Finanz­schulden macht, die im Rechnungsabschluss nicht dargestellt werden. Für diese Schulden wurden oft wieder Haftungen übernommen, die nicht ausgewiesen wurden. Außerdem haben wir bei Prüfungen festgestellt, dass Gebühren über die Kosten­deckung hinaus eingehoben und die Überschüsse dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden. Das ist eine Einhebung von Steuern ohne Rechtsgrundlage. Wir


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weisen seit Jahren darauf hin. Gebührenhaushalte müssen transparent gemacht werden, sonst leidet die Wettbewerbsfähigkeit." ("Die Presse", Josef Moser, Print-Ausgabe, 22.02.2014)

In seinem Positionspapier zur Verwaltungsreform betont der Rechnungshof:

"Dem RH kommt im Netzwerk der Finanzkontrolle insofern eine besondere Stellung zu, weil nur er als Bund-Länder-Organ eine vernetzte Betrachtungsweise der verflochtenen Finanzströme zwischen den Gebietskörperschaften nach einheitlichen Gesichts­punkten sicherstellen kann. In seinen Vorschlägen zur Verfassungsreform nannte der RH zur Stärkung der demokratischen Kontrolle und der externen öffentlichen Finanzkontrolle durch die Rechnungshöfe daher u.a. folgende Maßnahmen:

die Schließung von Kontrolllücken im Gemeindebereich durch Entfall der Mindest­anzahl von 10.000 Einwohnern bei der Prüfung von Gemeinden;

die Prüfungsmöglichkeit von Unternehmen bereits bei einer mindestens 25%igen Beteiligung von Rechtsträgern, die der Prüfungszuständigkeit des RH unterliegen;

die Einräumung einer Prüfungsmöglichkeit von Direktförderungen der EU;

die Prüfungsmöglichkeit auch bei jenen Rechtsträgern, die öffentliches Vermögen zu verwalten haben oder für die die öffentliche Hand eine Ausfallshaftung trägt.

Durch eine Novelle des B-VG und des Rechnungshofgesetzes im Jahr 2010 unter­liegen seit 1. Jänner 2011 Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern einer Gebarungskontrolle durch den RH. dadurch kann der RH nunmehr bei insgesamt 71 Gemeinden - statt bisher 24 Gemeinden - prüfend und beratend tätig werden. (...) Der RH weist jedoch darauf hin, dass nach wie vor rd. 63 % der öffentlichen Mittel bzw. rd. 70 % der Finanzschulden im Bereich der Gemeinden weiterhin keiner externen öffentlichen Finanzkontrolle unterliegen und dass der RH weiterhin keine Prüfungskom­petenz für Unternehmen ab einer 25 %igen Beteiligung sowie für Direktförderungen der EU hat." (Rechnungshof: „Verwaltungsreform 2011“, S. 146-147)

Erst kürzlich sprach sich Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellen­vereinigung, für eine Aufsicht des Bundes über die Länderbudgets aus; ähnlich wie die Landesaufsicht über die Gemeinden soll so Misswirtschaft vermieden werden. („Die Presse“, Christoph Neumayer, 20.3.2014) Insofern wird die berechtigte Frage in den Raum gestellt, wie die Beziehung zwischen Bund und Ländern in Hinsicht auf Finanzkontrolle in Zukunft effizienter geregelt werden soll.

Ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften schaffen

Transparenz und umfassende Kontrolle sind essenziell, um Fehlleistungen, wie unter anderem die Kärntner Landeshaftungen für die Hypo Alpe Adria, in Zukunft zu ver­meiden. Wie ist es möglich, dass Haftungen in mehrfacher Höhe der jährlichen Einnahmen des Landes vergeben werden?

Neben Maßnahmen, die unverantwortliches politisches Handeln frühzeitig enttarnen, sind auch Konsequenzen notwendig: Angesichts der Tatsache, dass Gebietskörper­schaften das Risiko für die Tilgung von Verbindlichkeiten auf andere Gebietskör­perschaften abwälzen können, muss ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften angedacht werden. Die unklare Rechtslage in diesem Zusammenhang ist weder zukunftsorientiert noch einem verantwortlichem Handeln geschuldet.

Um Klarheit zu schaffen, muss gesetzlich geregelt werden welche Kriterien für den Eintritt der Insolvenz herangezogen werden können, welche Rechtswirkungen die Feststellung der Insolvenz hat, wie die Durchführung des Insolvenzverfahrens abläuft,


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ob die Möglichkeit der Zwangsverwaltung bestehen kann und wie sich die Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft auswirkt.

Mit einem neuen Finanzausgleichsgesetz für Transparenz sorgen

Auch das Finanzausgleichsgesetz muss unter Gesichtspunkten des Gemeinwohls debattiert werden. Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung sieht einige begrüßens­werte Reformen in diesem Zusammenhang vor:

"Maßnahmen: Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Städte sowie der Gemeinden soll einen Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz erarbeiten. Dieser Prozess soll insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden, finanzwirksamen Art. 15a B-VG- Vereinbarungen - soweit diese für alle Bundesländer im gleichen Ausmaß gültig sind - stattfinden. Bis Ende 2015 ist der Bundesregierung von der Arbeitsgruppe ein Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz zu übermitteln."

Folgende Eckpunkte sind jedenfalls zu beachten:

Stabilitätspakt: Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 wird mit Wirksamkeit ab 2014 an den Konsolidierungspfad laut Koalitionsabkommen angepasst;

Transparenz in den Finanzströmen: Entflechtung der Aufgaben, Mischfinanzierungen und Transfers;

Aufgabenadäquate Mittelausstattung: Die Verteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Gebietskörperschaften hat unter Berücksichtigung der jeweils zu tragenden Aufgaben und Zielorientierung stattzufinden;

Doppelgleisigkeiten: Die Aufgabenverteilung und Aufgabenerfüllung der Gebietskör­perschaften ist zu prüfen. Effizienzsteigerungen durch Beseitigung von Doppelgleisig­keiten sind zu realisieren." (Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, S. 112)

Zwar unterstützen wir die Vorhaben der Bundesregierung, kritisieren jedoch die Umsetzung in dreifacher Hinsicht. Der bestehende Finanzausgleich wird zum wieder­holten Male bis 2016 verlängert. Insofern werden unbedingt notwendige Reformen nach hinten verschoben. Auch der Arbeitsplan bis 2016 scheint höchst unrealistisch, wenn der Bundesregierung erst bis Ende 2015 ein Entwurf seitens der Arbeitsgruppe übermittelt werden soll. Diesem Entwurf werden wohl Verhandlungen zwischen Bund und Ländern/Gemeinden folgen, weswegen eine zeitgerechte Umset­zung unrealistisch ist. Darüber hinaus sind die Reformvorgaben der Bundesregierung nicht weitreichend genug:

"Auch und gerade im internationalen Vergleich ist Österreich ein stark zentralisierter Föderalstaat. Dies manifestiert sich in einer Reihe von Aufgaben- und Ausgaben­bereichen, in denen gemeinsame Zuständigkeiten und dementsprechend Mischfinan­zierungen bestehen. Das föderale Abgabensystem basiert auf einer ausgeprägten und mit den Änderungen durch das geltende Finanzausgleichsgesetz 2005 weiter gestärkten Verbundkomponente. Dies impliziert eine nur schwache subnationale Abgabenautonomie, sodass vielfach Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsver­antwortung auseinanderfallen. Gleichzeitig ist die Transferabhängigkeit vor allem der Länder groß und das intragovernmentale Transfergeflecht zunehmend komplex und intransparent." (Margit Schratzenstaller (2008): Der neue Finanzausgleich 2008 bis 2013: Grundsätzliche Reform wieder verschoben, WIFO Monatsberichte 1/2008), wird in einem WIFO-Bericht 2008 attestiert.


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Auch der Rechnungshof empfiehlt weitreichendere Reformen:

"Alle öffentlichen Aufgaben mit Ausnahme der Verteidigung werden in Österreich von den verschiedenen Gebietskörperschaften finanziert. Dies führt zu:

einer Verflochtenheit der Finanzströme;

einem immer stärkeren Steuerverbund;

einem immer komplexeren Transfersystem zwischen Gebietskörperschaften;

der Ausweitung der Finanzausgleichsmasse seit 1995 um mehr als 60% und;

einem relativ geringen Anteil von eigenen Steuereinnahmen an den laufenden einnahmen bei Ländern und Gemeinden

Durch seine den Bund, die Länder und die Gemeinden umfassende Betrachtungsweise hat der RH mehrfach das System des Finanzausgleichs und die Komplexität der Finanzströme sowie die Transferverflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften aufgezeigt; im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 beispielsweise für die Sozialhilfe und das Gesundheitswesen. Seiner Ansicht nach könnte eine Neugestaltung der Transfers zu einer Effizienzsteigerung im Gesamtsystem und zu bedeutenden Einsparungen führen. Eine Reduzierung von Zweckbindungen im Finanzausgleich würde überdies den Gestaltungsspielraum der Gebietskörperschaften erhöhen. Der RH regt daher eine Vereinfachung und transparentere Gestaltung des Finanzausgleichs an.

Aufgrund der Verflochtenheit des Systems erfordert die Zusammenführung von Finan­zierungs-, Aufgaben- und Ausgabenverantwortung parallel immer auch eine Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs. Diese Reform sollte insbesondere zu einer Reduzierung der Vielfältigen und intransparenten Transferströme (z.b. Länder­kopfquotenausgleich, Gemeindekopfquotenausgleich, Bedarfszuweisungen an die Gemeinden, Zweckzuschüsse) zwischen den öffentlichen Haushalten führen.

Reformbedarf besteht weiters beim kommunalen Lastenausgleich zwischen den Gemeinden. So wurden überörtliche Schutzdefizite bei Naturgefahren beispielsweise deshalb nicht behoben, weil die notwendigen Finanzmittel und Flächen nur von jener gemeinde zur Verfügung zu stellen waren, die den Antrag für ein Schutzprojekt stellt, diese jedoch vielfach kein besonderes Interesse an anderen Gemeinden zu Gute kommenden Schutzmaßnahmen hatte. Am Beispiel der Sozialhilfe in den Ländern Nieder- und Oberösterreich empfahl der RH, die Sinnhaftigkeit der zahlreichen miteinander verwobenen Transfernströme zwischen den Gebietskörperschaften und deren komplexe Berechnungsgrundlagen zu evaluieren. Außerdem empfahl er eine Evaluierung der Mitbestimmungsrechte der finanzierenden Rechtsträger in Bezug auf ihre Finanzierungsverantwortung (z.B.: für die finanziell stark belasteten Gemeinden im kostenintensiven Bereich der Sozialhilfe." (Rechnungshof: „Verwaltungsreform 2011“, S. 140-141)

Schon im Regierungsprogramm 2008 verschrieb man sich einer ?Entflechtung und transparentere Gestaltung der horizontalen und vertikalen Transferströme unter bzw. zwischen den Gebietskörperschaften" (Regierungsprogramm 2008 – 2013, S.269). Da es aber nicht zu einer Neuverhandlung des Finanzausgleichsgesetzes kam und die Reformen in die Zukunft verschoben wurden, hat die Bundesregierung ein weiteres Mal Mutlosigkeit angesichts komplexer Herausforderungen und Entscheidungsnotwendig­keiten bewiesen.


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Budgetkonsolidierung durch Effizienzsteigerung der Länderverwaltungen und klare Kompetenztrennung

Ein weiterer Streitpunkt, der seit Jahren die öffentliche Diskussion beherrscht, ist die Verwaltungsreform. Insbesondere in Bezug auf die Länderverwaltungen gibt es klare Tendenzen in ExpertInnenkreisen, die ein enormes Reformpotenzial attestieren.

Wie ineffektiv solche Reformen zur Budgetkonsolidierung in den letzten Jahren waren, stellt unter anderem der Rechnungshof am Beispiel Niederösterreich dar: "Die geplanten Maßnahmen reichen, wie der RH kritisch feststellte, weder aus, um in den nächsten Jahren den Schuldenstand zu verringern noch um den jährlichen Schuldenzuwachs einzudämmen." (Rechnungshof: Konsolidierungsmaßnahmen der Länder Kärnten, Niederösterreich und Tirol / Niederösterreich 2012/3, S. 389)

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die fehlende einheitliche Rechnungslegung schwerwiegende Folgen für eine sachliche Diskussion um die Länderbudget­konso­lidierung hat: Sie erschwert die Schaffung einer einheitlichen Grundlage, um Einspa­rungspotential durch Benchmarking festzustellen. Welche konkreten Effizienzpotentiale im Pflichtschulbereich, im Bereich der Wohnbauförderung, der Sozialversicherung, des Schulwesens, des Förderungswesens, der Kinderbetreuung oder der allgemeinen Ver­waltung durch Effizienzsteigerung oder Entwirrung der Bund-Länder-Kompetenzen bestehen, ist somit kaum festzustellen.

WIFO, Rechnungshof und andere Stellen führen jedoch schon seit Jahren konkrete Vorschläge zur Budgetkonsolidierung der Länder ins Feld. Auch die grundlegende Herangehensweise an Reformen der Landesverwaltungen wird kritisch betrachtet.

"Die für Österreich typische Methode der diskontinuierlichen kleinen Konsolidierungs­schritte auf wechselnden Gebieten war dabei bislang nicht nachhaltig erfolgreich. Die empirische Evidenz zeigt, dass ambitionierte Budgetkonsolidierungen sowohl fiskalisch als auch realwirtschaftlich insgesamt erfolgreicher sind als zaghafte und partielle Ansätze. Wachstumsorientierte Senkungen der Ausgabenquote setzen bei vergangen­heitsbezogenen und systemerhaltenden Staatsausgaben an und versuchen gleich­zeitig, die Ausgabenstruktur zu den Zukunftsausgaben umzuschichten. Zu beobachten ist jedenfalls, dass Länder mit anhaltenden Budgetüberschüssen und niedriger Staats­verschuldung im Allgemeinen auch ein vergleichsweise hohes Wirtschaftswachstum verzeichnen können. Dabei ist zu beachten, dass reale Erfolge oft erst mit großer zeitlicher Verzögerung eintreten und kausal nicht immer leicht der Konsolidierung zuzuordnen sind." (Hans Pitlik et al (2008): Effizienz der Ausgabenstrukturen des öffentlichen Sektors in Österreich, WIFO, im Auftrag des BMF)

Im internationalen Vergleich, so die selbe Studie weiter, ist die Performance der österreichischen Verwaltung in den Bereichen Bildung und Forschung mit leicht überdurchschnittlichem Aufwand nur im Mittelfeld, und auch in der Hoheitsverwaltung sowie im Förderungswesen lassen sich massive Effizienzreserven ableiten. Für weitere Bereiche empfiehlt die Studie ähnliche Analysen.

Angesichts der offensichtlich vorhandenen Einsparungspotenziale, die allein durch Entwirrung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern erzielt werden könnten, stellt sich die Frage, warum die Bundesregierung hier nicht schon längst Konse­quenzen gezogen hat. Weiters ist eine umfassende Reform aller Landesverwaltungen notwendig, um zu garantieren, dass von einem sogenannten echten "Schulterschluss" die Rede sein kann.

Einsparungspotentiale müssen durch Benchmarking festgestellt werden, Bund und Länder müssen sich hinsichtlich dieser essentiellen Reformen einem offenen, konstruk-


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tiven Diskurs stellen. Hier dürfen nicht Einzelinteressen oder parteipolitisches Kalkül im Vordergrund stehen.

Eine offene, sachliche Debatte zum österreichischen Föderalismus

Welche Konsequenzen können nun von den vorangegangenen Punkten abgeleitet werden, die als Grundlage für eine Dringliche Anfrage an das Finanzministerium dar­gestellt wurden? Wo besteht Handlungsbedarf?

Wenn "Landesfürsten" die Möglichkeit haben, Entscheidungen zu Landeshaftungen über die finanzielle Kapazität hinaus zu treffen, dann stellt sich die Frage, wie gelebter Föderalismus in Österreich aussieht.

Österreich braucht dringend eine Neuordnung der Kompetenzverteilung, damit der österreichische Föderalismus keine Einbahnstraße ist. Starke Regionen und eine gut funktionierende Subsidiarität hängen unwiderruflich mit Rechten und Pflichten zusam­men.

Somit ist ein Diskurs, der über Spekulationsverbot und Rechnungslegung hinausgeht, erforderlich, um einen Schlussstrich unter die Finanzdebakel der letzten Jahre ziehen zu können.

Auch die Reformen in der Verwaltung müssen in diesem Zusammenhang endlich diskutiert werden. Ein Antrag der NEOS auf die Einsetzung eines Föderalismus­konvents wurde von den Regierungsparteien abgelehnt; darüber hinaus wird eine dringende Debatte seit Jahren verschoben. Gleichzeitig sieht das Regierungspro­gramm 2013 bis 2018 eine Föderalismusreform-Kommission auf parlamentarischer Ebene vor, die unter Einbindung der Länder konkret ausformulierte Vorschläge zur Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes entwickeln soll. Konkrete Maßnahmen zur Einrichtung einer solchen Kommission liegen dem Parlament nicht vor.

Österreich stehen massive und unausweichliche Strukturreformen bevor, wenn ver­hindert werden soll, dass die Staatsschulden weiter steigen und die nachfolgenden Generationen voll und ganz die Last unverantwortlicher Entscheidungen tragen müs­sen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Dringliche Anfrage

I Haftungen und Schuldenstände transparent machen

1. Verfügt das BMF zum heutigen Zeitpunkt über Zahlen und Daten betreffend die Haftungen, Schuldenstände und Finanzgeschäfte aller Gebietskörperschaften und der anhängenden Körperschaften und Unternehmen?

2. Wenn ja, warum werden diese Zahlen nicht veröffentlich?

3. Wenn ja, welche Kennzahlen können in diesem Zusammenhang genannt werden?

4. Wenn nein, warum gibt es bis zum heutigen Zeitpunkt keine transparente Dar­stellung der Länderschulden und -haftungen, obwohl eine solche schon seit Jahren seitens öffentlicher Stellen (Rechnungshof, Staatsschuldenausschuss, u.a.) gefordert wird?

5. Wenn nein, wie lässt sich dieser Zustand angesichts der Causa Hypo Alpe Adria rechtfertigen?


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6. Können von Seiten des BMF für die Aufstellungen von Schulden, Haftungen und Finanzgeschäften in den Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften und anhängenden Körperschaften und Unternehmen Vollständigkeitsgarantien abgegeben werden? Wenn nein, warum nicht?

7. Seit wann werden Haftungen der Bundesländer und Gemeinden für Hypotheken­banken und Sparkassen in deren Rechnungsabschlüssen betragsmäßig beziffert, wie es die VRV und ihre Vorgängervorschriften vorsehen bzw. vorgesehen haben (anzu­wenden seit dem Rechnungsjahr 1950)? Wir ersuchen Sie um eine detaillierte Über­sicht für alle Bundesländer und alle der Prüfungszuständigkeit des Rechnungshof unterliegenden Gemeinden, wobei sowohl das Jahr der erstmaligen Nennung der Haftung als auch der erstmaligen betragsmäßigen Ausweisung gesondert auszuweisen sind.

8. In welcher Form werden Finanzgeschäfte, seien es risikoaverse oder risikoaffine Finanzgeschäfte (z.B. Derivatgeschäfte), in den Rechnungsabschlüssen der Gebiets­körperschaften bis dato ausgewiesen, und wenn dies nicht der Fall ist, warum wird die Möglichkeit dazu nicht einheitlich für alle Gebietskörperschaften und anhängende Körperschaften und Unternehmen durch das BMF sichergestellt, eben auch über die VRV?

II Einheitliches Rechnungswesen

9. Planen Sie eine durchgreifende Modernisierung der VRV? Wann soll diese in Kraft treten? Warum ist das bislang noch nicht geschehen, obwohl die Anforderung dazu verstärkt schon seit dem EU-Beitritt Österreichs, der "Umwandlung" von Landes­hypothekenanstalten in Universalbanken und der Vornahme von Finanzgeschäften (z.B. Derivatgeschäften) schon lange bestand?

10. Wenn Sie eine durchgreifende Modernisierung der VRV anstreben: Halten Sie den im Regierungsprogramm 2013-2018 vorgelegten Zeitplan für realistisch?

11. Warum wird im Regierungsprogramm hinsichtlich des Rechnungswesens der Gebietskörperschaften zwischen Vorschriften, die auf der Grundlage der geltenden Rechtslage zu erlassen sein werden und solchen, für die 15a-Vereinbarungen notwendig sein sollen, differenziert?

12. Wenn Sie eine durchgreifende Modernisierung der VRV anstreben: Werden  derzeit Gespräche mit den Ländern/Gemeinden in diesem Zusammenhang geführt?

13. Wenn Sie eine durchgreifende Modernisierung der VRV anstreben, welche Rolle soll Ihres Erachtens das Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Komitee (VR-Komitee) in diesem Zusammenhang einnehmen?

14. Wenn Sie keine durchgreifende Modernisierung der VRV anstreben, wie wollen Sie auf andere Weise ein einheitliches Rechnungswesen gewährleisten?

15. Warum Sie haben Sie bzw. Ihre Vorgängerin diese Verordnung nicht erlassen, obwohl diese seit Jahren seitens öffentlicher Stellen und ExpertenInnen eingefordert wird?

16. Werden Sie sich zur Empfehlung des Rechnungshofs an das Land Kärnten äußern, den Zukunftsfonds aus dem Bereich der Kärntner Landesholding herauszulösen bzw. überhaupt aufzulösen, um ihn dem Haftungszugriff auf die Kärntner Landesholding zu entziehen und Schulden das Landes Kärnten mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln zu tilgen (Rechnungshofbericht Kärnten 2013/2)? Halten Sie diese Empfehlung


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für rechtlich einwandfrei? Halten Sie diese Empfehlung für zweckmäßig und hilfreich? Wenn nein, warum nicht?

17. In welcher Form haben Sie und Ihre VorgängerInnen - wenigstens in den letzten 20 Jahren - von Ihrem in § 16 Abs. 1 Satz 2 vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht, hinsichtlich einheitlicher Schuldendarstellung, Transparenz von Haftungen und Finanzgeschäften, Auskünfte über die Finanzwirtschaft der Gebietskörperschaften einzuholen? Um eine aussagekräftige und übersichtliche Darstellung wird ersucht.

III Prüfkompetenzen ausweiten

18. Wird von Ihrer Seite angedacht, die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes weiter auszuweiten?

19. Wenn ja, wann sollen die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes ausgeweitet werden?

20. Wenn ja, welche Kompetenzen soll der Rechnungshof dazugewinnen?

21. Wenn ja, möchten Sie dem Nationalrat vorschlagen, die derzeit gesetzlich im Art. 126b Bundes- Verfassungsgesetz verankerte Beteiligungsschwelle von 50% Beteili­gung des Bundes bzw. der Länder herabzusetzen?

22. Wenn ja, möchten Sie die Prüfkompetenz hinsichtlich der Gemeindegröße von 10.000 EinwohnerInnen erweitern?

23. Wenn ja, möchten Sie dem Rechnungshof die Möglichkeit einer Prüfung der Direktförderungen der EU einräumen?

24. Wenn nein, wie möchten Sie ansonsten Transparenz hinsichtlich des Schulden­standes und der Höhe der Haftungen der Länder garantieren?

25. Wenn nein, warum besteht die Bundesregierung auf der gesetzlich verankerten Beteiligungsschwelle von 50%, wenn dadurch laut Rechnungshof keine transparente Prüfung möglich ist?

26. Wenn nein, warum besteht die Bundesregierung auf der Einwohnerschwelle von 10.000 für Gemeinden, wenn dadurch laut Rechnungshof keine transparente Prüfung möglich ist?

27. Wenn nein, warum wird dem Rechnungshof keine Prüfmöglichkeit von Direktför­derungen der EU eingeräumt, wenn dadurch laut Rechnungshof keine transparente Prüfung möglich ist?

28. Um seine Prüfkompetenzen wahrnehmen zu können, muss der Rechnungshof adäquat personell ausgestattet sein - sehen Sie das gewährleistet?

29. Treten Sie dafür ein, dass es eine Aufsicht des Bundes über die Länderbudgets gibt?

III Rechtsklarheit durch ein Insolvenzrecht

30. Sind von Ihrer Seite Gesetzesvorlagen betreffend ein Insolvenzrecht von Gebiets­körperschaften geplant?


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31. Wenn ja, wann kann der Nationalrat mit entsprechenden Gesetzesvorlagen rech­nen?

32. Wenn ja, welche Kriterien für den Eintritt der Insolvenz sollten zu Grunde gelegt werden?

33. Wenn ja, wie soll die Durchführung des Insolvenzverfahrens ablaufen?

34. Wenn ja, soll die Möglichkeit der Zwangsverwaltung bestehen?

35. Wenn ja, wie soll sich die Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebiets­körper­schaften auswirken?

36. Wenn nein, wie begründen Sie Ihre diesbezügliche Säumnis angesichts des Hypo-Alpe-Adria-Debakels?

IV Mit einem neuen Finanzausgleichsgesetz für Transparenz sorgen

37. Wurde schon eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Städte sowie der Gemeinden eingerichtet?

38. Wenn ja, wie ist diese Arbeitsgruppe zusammengesetzt und welcher Arbeitsplan wurde vorgelegt?

39. Wenn nein, wann planen Sie, eine solche Arbeitsgruppe einzurichten und welche Kriterien sollen in diesem Zusammenhang erfüllt werden?

V Budgetkonsolidierung durch Effizienzsteigerung der Länderverwaltungen und klare Kompetenztrennung

40. Wird von Ihrer Seite angedacht, Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Länder­verwaltungen zu erarbeiten?

41. Wenn ja, welche konkreten Pläne liegen hier vor?

42. Wenn nein, wie können Sie rechtfertigen, Reformen solcher maßgeblicher Bedeu­tung nicht aktiv zu verfolgen?

VI Eine sachliche Debatte zur Föderalismusreform

43. Das Regierungsprogramm sieht eine Föderalismusreform-Kommission auf parla­mentarischer Ebene vor, die unter Einbindung der Länder konkret ausformulierte Vorschläge zur Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes entwickeln soll. Wann soll diese Kommission Ihres Erachtens eingerichtet werden?

44. Gibt es derzeit Ihrerseits einen Arbeitsplan hinsichtlich der Föderalismusreform-Kommission, der detailliert aufzeigt, welche Problemfelder die Regierung hier ortet? Wenn ja, welche Arbeitspakete sieht dieser Arbeitsplan vor?

45. Wenn ja, warum haben Sie diesen Arbeitsplan den Oppositionsparteien (bzw. -klubs) noch nicht vorgelegt?

46. Wenn nein, wann wird das Parlament hinsichtlich dieses Arbeitsplanes unter­richtet?


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47. Gibt es Ihrerseits konkrete Vorschläge hinsichtlich der Zusammensetzung dieser Kommission?

48. Wenn ja, warum haben Sie diese noch nicht vorgelegt?

49. Wenn ja, welche Zusammensetzung planen Sie?

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Mag. Loacker als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäfts­ordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

 


15.00.02

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Staatssekretäre! Hohes Haus! Struktur­reform der Länder – wir verlangen dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Kon­solidierung zum Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen. (Präsidentin Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Inzwischen wissen wir alle hinlänglich, wir haben es hier herinnen oft diskutiert: Die Hypo wird uns bis zu ihrer endgültigen Abwicklung mindestens 10 Milliarden € gekostet haben. Das ist ein Betrag, der so hoch ist, dass man ihn gar nicht mehr richtig einordnen kann und neben dem sich viele andere Dinge, die uns auch wichtig sind, extrem relativieren.

10 Milliarden €, die können wir nicht ausgeben für Wissenschaft und Forschung, für Maßnahmen im Pensionssystem, für Umweltschutz, Infrastruktur, Arbeitsmarkt, Kinder­betreuung. Das ist passiert, weil hier falsche Entscheidungen getroffen worden sind. Ob vorsätzlich oder nicht, diese Frage lassen wir jetzt einmal dahingestellt. Es waren jedenfalls falsche Entscheidungen.

Während sich die Bundesregierung und ihre Fraktionen hier im Parlament massiv dagegen wehren, dass die Vergangenheit aufgearbeitet und da wirklich den Tatsachen auf den Grund gegangen wird, begnügen wir uns mit der Einsetzung einer außer­parlamentarischen Untersuchungskommission, der ich an dieser Stelle viel Erfolg wünsche. Da ist das Ausmaß der Verschleppung inzwischen viel größer, als es der fehlende Untersuchungsausschuss jemals wäre.

Die Regierung weigert sich also, Aufklärungsarbeit zu leisten. 90 000 Bürger haben inzwischen die Petition der Oppositionsparteien unterschrieben. (Abg. Kogler: 96 000!) – 96 000! Danke, Herr Abgeordneter Kogler. Die Zahl wächst in einem derartigen Tempo! Wir bedanken uns bei den Regierungsfraktionen für die Werbung, die Sie dafür gemacht haben mit dem Versuch, die Petition abzudrehen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Was aber nicht gezogen wird, sind Konsequenzen aus der Causa Hypo, dass man wirklich einmal fragt: Wie konnte es dazu kommen und was müssen wir tun, damit es nicht mehr so weit kommen kann?

Das müsste an dieser Stelle jetzt absolute Priorität haben. Wenn die Regierungs­parteien schon nicht zurückschauen wollen und sich das genau ansehen wollen, dann müssten sie wenigstens nach vorne schauen und fragen: Was müssen wir tun, damit das nicht mehr vorkommen kann? Da gibt es seit Jahren Konzepte von Experten, da gibt es Studien von privaten und öffentlichen Stellen, die gleiche Maßnahmen als sinnvoll und als notwendig erachten.


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Da sind Sie, Herr Finanzminister, in der Verantwortung. Ich spreche hier nicht nur von Finanzkontrolle, sondern auch von Reformen, die es ermöglichen würden, abseits von neuen Steuerpaketen die Budgetkonsolidierung zu garantieren.

Jetzt reden wir ja schon wieder von den nächsten Steuerpaketen, die auf die Bevöl­kerung zukommen. Seit dem Jahr 2000 hat sich der Schuldenstand der Republik auf ungefähr 254 Milliarden € fast verdoppelt, und da sind die in den Gebietskörper­schaften versteckten Haftungen und Schulden noch nicht einmal berücksichtigt. Da ist ja noch gar nicht berücksichtigt, was die alles ausgelagert haben und wo es Minder-heitsbeteiligung gibt für Schulden, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist.

Mir ist unverständlich, wie man angesichts der horrenden Zahlen, die vorliegen, wis­send, dass es noch weit höhere versteckte Beträge gibt, nicht sofort Reformen einleitet, die verhindern, dass durch eklatantes Missmanagement in Gebietskörper­schaften noch einmal solche Katastrophen entstehen, wie sie in Kärnten jetzt eben entstanden sind.

Der Rechnungshof hat das schon öfter kritisiert, und Präsident Moser hat selbst in einem Interview mit der „Presse“ kürzlich gesagt – ich zitiere wörtlich –, „dass die Rechnungs­abschlüsse der Länder und Gemeinden nicht vollständig sind und nicht das wahre Bild der finanziellen Lage der Gebietskörperschaften wiedergeben“.

Wenn das kein Aufruf zum Handeln ist! Die geben nicht das wahre Bild dessen wieder, was die Tatsachen sind!

Nun, Herr Finanzminister, Sie haben ein Länderpaket in den Raum gestellt, das auf einheitlicher Rechnungslegung, auf einem Spekulationsverbot und einem Banken­insol­venzrecht aufbaut. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn Sie es umsetzen, doch wird es zu wenig bleiben, wenn Sie es dabei belassen.

Wir unterstützen dieses Paket, aber wir sehen es in der Reichweite der Reformen kritisch. Was Österreich braucht und was Österreich und die Bundesregierung den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldet, sind umfassende Strukturreformen und keine alleinstehenden Einzelmaßnahmen. Dabei geht es uns, wie gesagt, um Konzepte, die schon bekannt sind, deren Sinnhaftigkeit bereits belegt ist und deren Umsetzung absolut überfällig ist.

Es geht in einem ersten Schritt um die Finanzkontrolle: Wie steht es um den Schul­denstand und um die Haftungen der Bundesländer? Das ist fraglich. Man möchte meinen, solche wesentlichen Kennzahlen würden offen daliegen und wären vergleichbar – sind sie eben nicht, das ist die Tragik. Das liegt in erster Linie an der noch immer nicht umgesetzten einheitlichen Rechnungslegung.

Vor gut einem Jahr, als wir über das Thema Salzburg diskutiert haben, ist der damalige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz Markus Wallner gefragt worden: Vorarl­berg ist ja da vorbildlich, ihr habt ja die doppelte Buchhaltung, wären Sie dafür, dass andere Bundesländer das auch einführen? Und er hat in der ZiB 2 gesagt: Das geht mir jetzt zu schnell. – Ich weiß nicht, was man in der ÖVP noch alles braucht, außer dem, was wir in Salzburg und in Kärnten erlebt haben.

Die Vorschriften zur Rechnungslegung der Länder und Gemeinden sind nicht weit­reichend genug, damit wir vergleichbare Zahlen errechnen können. Wir finden uns in dieser absurden Situation wieder: Wir wissen, dass Geld fehlt, aber wir wissen nicht, wie viel genau. Wir wissen nicht, wie die einzelnen Länder dastehen und wie sie im Vergleich zueinander performen. Das wäre ungefähr so, als wüsste man bei der Firma SPAR nicht, wie die einzelnen Regionaldirektionen performen, weil man sie nicht vergleichen kann, weil jeder seine Zahlen unterschiedlich darstellt.


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Herr Minister! Sie hätten die Möglichkeit, solch eine Verordnung im Einvernehmen mit dem Rechnungshof sofort zu erlassen, ohne dass Sie vorher in Gespräche mit Ländern und Gemeinden treten. (Abg. Kogler: Richtig!) Denn was würden die wohl dazu sagen? – Die werden sich dagegen wehren, dass man ihnen in die Karten schaut, die werden hundert Gründe dafür finden, warum das jetzt nicht geht, warum das so nicht geht, nicht so schnell geht und was alles anders gehört.

Im derzeitigen Zustand wird außerdem das Recht der Europäischen Union verletzt, nämlich konkret die Richtlinie 2011/85/EU, die Fiskalrahmenrichtlinie. Und jetzt frage ich Sie, Herr Finanzminister: Was wiegt nun schwerer, die „Heiligenbluter Verein­ba­rung“, die jetzt bald 40 Jahre alt ist, bei der ein paar ehrenwerte Herrschaften beieinan­der gesessen sind, oder nicht doch das Europarecht, zu dem wir uns committet haben?

Wir sind optimistisch und glauben, dass Sie, Herr Minister, das Problem angehen werden, jedoch sind die Missstände weiter reichend als das, was Sie angekündigt haben. Es fehlt ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, das die Kriterien einer solchen Insolvenz sowie die Konsequenzen klärt. Und angesichts der Causa Hypo erwarten wir auch da von der Bundesregierung, dass sie die Dringlichkeit einer solchen Regelung erkennt und entsprechend handelt.

Weiters gehören die Prüfkompetenzen der Kontrollorgane ausgeweitet, und zwar schnell. Der Rechnungshof pocht schon seit Jahren darauf, dass es unverantwortlich ist, Gemeinden unter 10 000 Einwohnern von der Prüfung draußen zu halten. Das Gleiche gilt für Unternehmen, an denen der Bund eine Beteiligung hat, die unter 50 Prozent liegt. Wir möchten diese Grenze auf 25 Prozent gesenkt sehen, damit auch Unternehmen geprüft werden können, bei denen die Beteiligung beim Stamm-, Grund- oder Eigenkapital unter 50 Prozent liegt.

Wenn wir noch weiter in die Materie gehen, kommen wir – da bin ich ganz pessi­mistisch, glaube ich kaum, dass sich da etwas tut – zum Finanzausgleichsgesetz. Dazu steht ja im Regierungsprogramm, dass wir das neu ausverhandeln wollen. Das war ja im letzten Regierungsprogramm schon relativ ambitiös formuliert. Wir sind skeptisch und glauben kaum, dass da die Reformen hinsichtlich der Verflochtenheit der Finanzströme umgesetzt werden.

Es fallen bei den Bundesländern insbesondere die Aufgaben und die Ausgaben auseinander. Man gibt Geld aus, das ein anderer einhebt. Die Finanzierungs­verant­wortung ist nicht gegeben. Dieser Zustand ist unhaltbar und macht Föderalismus zu einer Einbahnstraße: Die Bundesregierung hält den Kopf dafür hin, dass die Steuern in einem unerträglichen Maß eingehoben werden, und die Länder geben das Geld mit beiden Händen aus, ohne auf die Zweckmäßigkeit zu achten.

Da kommt es dann zu solchen Blüten wie vor ungefähr einem Jahr, als die Lan­deshauptleute Wallner und Pühringer in einem Interview zur Wohnbauförderung und deren Zweckbindung gefragt worden sind. Die beiden sagten, sie wären eigentlich schon für die Zweckwidmung der Wohnbauförderung zu haben, aber dann müsse eben der Bund im Finanzausgleich ein bisschen mehr Geld herausschauen lassen.

So etwas zu sagen finde ich ja königlich. Jetzt zwackt man den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern Wohnbauförderungsbeiträge ab, es kommt Geld daher, und wenn man die Landeshauptleute fragt: Gebt ihr das zweckgebunden aus?, sagen sie: Das Geld haben wir eigentlich schon für etwas anderes ausgegeben, wir brauchen noch mehr! – Das ist ja, wie wenn ein Mitarbeiter zum Chef sagt: Chef, ich war auf Urlaub und war einige Abende aus, das Geld ist draußen, für meine Wohnung bräuchte ich jetzt eine Gehaltserhöhung! (Abg. Heinzl: Ist ja gar nicht so blöd!)


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Wie kann es überhaupt sein, dass wir seit Jahren – eigentlich muss man ja sagen, seit Jahrzehnten – über eine Modernisierung des österreichischen Föderalismus sprechen, ohne dass es irgendeine größere Reform gibt? Könnte es vielleicht sein, dass einzelne Personen in den Regierungsparteien – ich spreche da insbesondere die Landeshaupt­leute an – mehr Gewicht haben als das Gemeinwohl? Sie entschuldigen, Herr Finanz­minister, wenn sich dieser Verdacht da einschleicht.

Wir sind kritisch, wenn Sie wiederholt betonen, dass Sie intensive Gespräche mit den Ländern und Gemeinden führen wollen. Die Frage ist: Wozu führen wir die Gespräche? Die werden nicht wollen, was Sie wollen. Wenn Sie da lange fragen, werden Sie weit weggewiesen!

Lassen wir diesen Diskurs beiseite und kommen wir noch kurz auf die verflochtenen Kompetenzen und auf den Kompetenzdschungel Bund und Länder. Ich verstehe, dass hier herinnen keiner mehr das Wort „Verwaltungsreform“ hören kann. Das ist schon x-mal durch den Fleischwolf gedreht worden und wieder retour. Wahrscheinlich ist Ihnen, Herr Minister, das auch ein Dorn im Auge, aber vielleicht aus einem anderen Grund.

Dazu gibt es ja auch seit Jahren Konzepte, Analysen, internationale Vergleichs­szena­rien und alle kommen zum selben Schluss:

Erstens, es ist grundsätzlich aufwendig, Effizienzpotenziale herauszuarbeiten, eben weil die Vergleichszahlen fehlen.

Zweitens: Allein, wenn man mit den Zahlen, die vorliegen, arbeitet und mit Vergleichs­modellen modelliert, dann zeigen sich immense Einsparungspotenziale in den Landes­verwaltungen.

Drittens: Diese Einsparungspotenziale basieren nicht einmal auf einem schlechteren Output, man müsste das nur umstrukturieren und neu organisieren.

Und viertens: Insbesondere die unklaren Kompetenzen und die Mischkompetenzen zwischen Bund und Ländern schaffen massive Probleme. Ich nenne zwei Beispiele, die jeder hier drinnen zur Genüge kennt: Das eine ist das Schulthema, wo Bund, Länder und teilweise Gemeinden in unterschiedlicher Art die Finger drinnen haben, und wenn nichts weitergeht, schiebt der eine die Schuld auf den anderen, teilweise wohl zu Recht. Weil man einander wechselseitig braucht und wenn zehn an einem Tisch sitzen, neun Länder und der Bund, dann ist es natürlich schwierig, etwas Vernünftiges zu erreichen.

Als Zweites nenne ich die Gesundheit – wir haben heute schon viel darüber diskutiert –, das ist ein wunderbares Beispiel für großartige Kompetenzverflechtungen. Der Gesund­heitsminister ist ja eine bemitleidenswerte Person, weil er eine Funktion hat, die vernünftiges Arbeiten ganz schwer möglich macht. Es sind einfach zu viele Stellen zuständig. Die Länder wollen die Kosten zu den Krankenversicherungsträgern schub­sen und die Krankenversicherungsträger zu den Spitalserhaltern. So geht es hin und her, aber es geht nichts weiter, außer, dass Landeshauptleute schöne Spitalsbauten hinstellen, deren Notwendigkeit bekanntermaßen fraglich ist.

Schlussendlich: Es müssen weiter reichende Konsequenzen gezogen werden als das, was Sie angekündigt haben, denn durch neue Steuerpakete wird die Republik der massiven Staatsschulden sicher nicht Herr. Eine umfassende und sachliche Diskus­sion über den österreichischen Föderalismus muss geführt werden, und das besser heute als morgen. Außerdem muss die viel zitierte und oft strapazierte Verwaltungs­reform umgesetzt werden. Dabei geht es nicht um punktuelle Änderungen, sondern um umfassende Reformen.


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Wir müssen angemessen darauf reagieren, was beim Hypo-Debakel passiert ist und was andere Finanzskandale – ich nenne als Beispiele Niederösterreich, Linz und Salzburg – uns gezeigt haben. Wir müssen reagieren und wir müssen es jetzt tun. (Beifall bei den NEOS.)

15.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Vizekanzler und Finanzminister Dr. Spindelegger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.14.50

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Frau Prä­sidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank und in den Abgeordnetenbänken! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte zunächst vorweg klarstellen: Wir haben vergangenen Freitag vor einer Woche eine Entscheidung getroffen, was die Zukunft der Hypo Alpe-Adria betrifft, nämlich das Netzwerk herauszulösen und zu verkaufen und andererseits eine spezielle Abbau­einheit zu schaffen. Ich erwähne das deshalb, weil wieder einmal in einer Dringlichen Anfrage – heute von den NEOS – schon auf der ersten Seite davon geredet wird, dass wir eine Anstaltslösung geschaffen haben. Das ist unrichtig und falsch. Ich betone es noch einmal: Wir haben eben keine Anstaltslösung geschaffen.

Das ist mir wichtig, weil klar sein muss: Diese Entscheidung der Bundesregierung muss eine sein, bei der sowohl das Land Kärnten als auch die Nachranggläubiger als auch die Partizipationskapitalgeber einen Beitrag leisten müssen, und daher keine Anstaltslösung, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Zum Zweiten: Was in Kärnten unter dieser verantwortungslosen FPÖ-Regierung damals geschehen ist (Abg. Neubauer: Mit ÖVP-Beteiligung!), darf sich nicht wieder­holen! Zu beachten ist immer, dass der Ausgangspunkt für diese Misswirtschaft und diese Haftungsübernahme des Landes Kärnten damals ein Regierungsbeschluss war, nämlich unter Führung des FPÖ-Landeshauptmannes Jörg Haider, und das die Grund­lage dafür ist, dass wir heute diese Misere aufzuarbeiten haben.

Meine Damen und Herren, das kann nicht oft genug wiederholt werden, weil es ja manchmal so scheint, als wären die Brandstifter heute die Ankläger, und das darf so nicht stehen bleiben! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kogler: Ja, aber Ihre Vorgänger waren die Brandbeschleuniger! Der Herr Pröll war Brandbeschleuniger!)

Ich habe darum nicht nur die Lösung auch schon verkündet, sondern auch gesagt: Wir werden ein umfangreiches Gesamtpaket in Angriff nehmen, um derartige Fehlentwick­lungen der Länder in Zukunft zu vermeiden.

Es ist daher unser aller Pflicht, heute Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass nachfolgende Generationen nicht mit einem Haftungsberg belastet werden. Das ist unsere Verantwortung, und zwar unsere gemeinsame, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich darf noch einmal wiederholen, was dieses Gesamtpaket, das ich in Angriff genom­men habe, alles umfasst.

Erstens: einheitliche Standards in der Rechnungslegung für Bund und Länder. Trans­parenz ist das Gebot der Stunde.

Zweitens: ein Spekulationsverbot für alle Länder und für den gesamten staatlichen Sektor.

Drittens: effektive Regelungen für Haftungsobergrenzen.


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Viertens: das Vorantreiben der Budgetkonsolidierung auf Bundes- und Länderebene sowie eine strikte Überwachung des Stabilitätspakts.

Nur durch diese Maßnahmen können wir wieder den Blick nach vorne richten, nur dadurch können wir wieder auch zu einem effektiven Einsatz öffentlicher Mittel kommen. Ich werde daher in diesem Jahr dem Hohen Haus ein umfassendes Geset­zes­paket vorlegen und hoffe, dass das von einer möglichst breiten Mehrheit getragen wird.

Wir werden den stabilen Rahmen für die Finanzpolitik der Republik, der Länder genauso wie der Gemeinden und des Bundes schaffen, zukünftig wird nie wieder ein Bundesland Haftungen in dieser Größenordnung eingehen können.

Das ist einer von zahlreichen weiteren Schritten, die die Bundesregierung in diesem Zusammenhang setzen möchte. Wir haben uns ja zu einer umfassenden Verwal­tungsreform bekannt. Die Vorarbeiten laufen dazu genauso wie zu einer Föderalismus­reform mit einer klaren und modernen Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern.

Ich darf an dieser Stelle einmal mehr auch die Oppositionsparteien einladen, daran mitzuwirken. Letztlich wird es an uns allen liegen, dass das, was in Kärnten zu einem Desaster der Republik geführt hat, nie wieder passieren kann.

Lassen Sie mich nun zu den einzelnen Fragen kommen.

Zu den Fragen 1 bis 5:

Zu Ihrer Frage nach den Haftungen, Schuldenständen, Finanzgeschäften aller Gebiets­körperschaften und der anhängenden Körperschaften und Unternehmen kann ich grundsätzlich feststellen, dass die Daten von den Gebietskörperschaften der Bundes­anstalt Statistik Österreich über den Schuldenstand des Sektors Staat, die auch an Eurostat gemeldet werden, den gesamten Sektor Staat abbilden, somit auch die ausgegliederten Einheiten und Gebietskörperschaften.

Die Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften – diese werden natürlich auch veröffentlicht – enthalten darüber hinaus die Schulden und die Haftungen der Gebiets­körperschaften. Die Darstellung aller Finanzgeschäfte in den Rechnungsabschlüssen der Länder und Gemeinden ist derzeit aber nicht vorgesehen. Derartige Berichte waren ja im Jahr 2013, als man versucht hat, auch auf Ebene des Parlaments zu einem verfassungsrechtlichen Spekulationsverbot zu kommen, leider von keiner Verfassungs­mehrheit getragen.

Daten zu den Haftungen werden von den Ländern auch dem Österreichischen Koordi­nationskomitee gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 zur Verfügung gestellt. (Abg. Kogler: Die Lizenz zum Spekulieren für den Pröll war das!) Aufgrund dieser Daten können folgende Kennzahlen für die Schulden und Haftungen der Länder und Gemeinden für den Stand Ende 2012, so weit sind wir in der Statistik, genannt werden:

Die Schuldenstände der Länder inklusive Wien betragen 22,4 Milliarden €, diejenigen der Gemeinden 4,3 Milliarden €. Die Haftungen der Länder betragen 68,3 Milliarden €, davon für Kreditinstitute 50,1 Milliarden €, diejenigen der Gemeinden 6,2 Milliarden €, davon für Kreditinstitute 1,2 Milliarden €.

Zu den Fragen 6 und 7:

Als Bundesminister für Finanzen bin ich für den Bundeshaushalt zuständig, aber nicht für die Haushalte der neun Länder und schon gar nicht für den von 2 353 Gemeinden. Ich kann Ihnen daher schon aus kompetenzrechtlichen Gründen keine Vollständigkeits-


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garantie für die Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden abgeben und Ihnen auch keine detaillierten Auskünfte dazu geben, wann in den Rechnungsabschlüssen der einzelnen Gemeinden seit dem Jahr 1950 welche Haftungen erstmals aufge­schie­nen sind.

Es liegt natürlich in der Verantwortung der Länder und Gemeinden, sämtliche Daten wahrheitsgetreu und vollständig darzustellen.

Zur Frage 8:

Derivativgeschäfte werden derzeit in den Rechnungsabschlüssen der Länder und Gemeinden nicht ausgewiesen. Eine entsprechende Ergänzung der VRV wird aber gemeinsam mit dem Rechnungshof sowie den Ländern und Gemeinden vorbereitet und soll noch im Jahr 2014 kundgemacht werden.

Zu den Fragen 9 bis 15 – diese betreffen ein einheitliches Rechnungswesen – :

Bei den Fragen nach einer Modernisierung der VRV möchte ich vorausschicken, dass der Bund für den Bundesbereich mit den Haushaltsrechtsreformen 2009 und 2013 ein international anerkannt modernes und leistungsfähiges Haushaltsrecht geschaffen hat. Der Bund kann sich in diesem Rahmen als Reformmotor bezeichnen, und es wird auch international außerordentlich anerkannt, dass das in Österreich passiert ist.

Für die Haushalte der Länder und Gemeinden sind nach dem B-VG grundsätzlich die Länder selbst zuständig. Der Bund kann verfassungsrechtlich nicht einseitig handeln, hat aber durch eine wichtige Ausnahme, nämlich den § 16 des Finanz-Verfassungs­gesetzes, die Ermächtigung, dass der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Rechnungshofs eine Verordnung erlassen kann, mit der erstens Form und Gliederung und zweitens Voranschläge und Rechnungsabschlüsse geregelt werden.

Für Vorgaben für sonstige Vorschriften für die Voranschläge und Rechnungs­abschlüsse der Gebietskörperschaften, also vor allem solche, die inhaltliche Bestimmungen ent­halten, fehlt eine derartige Kompetenz des Bundes, sodass dafür bundesweit ein­heitlich nur eine Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG in Kraft treten kann.

Im Regierungsprogramm hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Rech­nungslegungsvorschriften für alle öffentlichen Haushalte zu harmonisieren und bei allen Gebietskörperschaften nach Liquiditätsressourcen und Vermögenssicht zu gestalten. Sonstige Vorschriften sollen mit einer Artikel-15a-Vereinbarung harmonisiert gestaltet werden.

Diese Gespräche, für die es eben auch keine entsprechende Ermächtigung nach einer Verordnung gibt, werden derzeit mit den Ländern und Gemeinden geführt. Aber das ist ein großer Unterschied zu dem, was Sie sagen, da Sie sich nur auf den Formteil beziehen, und allein von der Gliederung habe ich wenig – ich muss etwas vom Inhalt haben. Diese neue Verordnung und die Artikel-15a-Vereinbarung sollen daher im Jahr 2014 erlassen beziehungsweise vereinbart werden, sodass die Reform mit Wirkung für das Budget 2018 in Kraft treten kann.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass dieses Vorhaben gelingt, da sich auch die Länder zu dieser Reform bekennen. Lange waren sie skeptisch gegenüber einer Haushalts­reform, aber seit in Salzburg dieser Finanzskandal passiert ist, gibt es eine Umkehr. Mittlerweile haben sich alle Länder in einem Beschluss der Landesfinanzreferenten­konferenz zu einer Haushaltsrechtsreform bekannt, die die Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht zur Grundlage ihres Rechnungswesens macht.


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Vier Länder – Steiermark, Burgenland, Salzburg und Kärnten – arbeiten bereits inten­siv an der Umsetzung von Reformen und werden dabei von meinem Ministerium unterstützt.

Wir sind aber auch in der Frage der Haushaltsrechtsreform der Länder und Gemeinden aktiv. Das Bundesministerium für Finanzen hat mit den Ländern und Gemeinden bereits 2012 vereinbart, eine Vorlage für eine VRV auf Basis der Haushaltsrechts­reform des Bundes vorzulegen. Seither wird an deren Umsetzung gearbeitet. Gleich­falls bereits 2012 wurden die Vorbereitungsarbeiten in Zusammenarbeit mit der Universität Klagenfurt und in der Folge auch zusammen mit dem Rechnungshof aufge­nommen. Ein Zwischenergebnis wurde im Sommer 2013 vorgestellt.

Nunmehr ist ein vollständiges Paket für eine Haushaltsreform als Vorschlag für eine neue VRV unter Einbindung der Länder und Gemeinden in Fertigstellung. Gerade heute, an diesem Tag, haben dazu in sehr konstruktiver Atmosphäre Expertenge­spräche mit den Ländern und Gemeinden, dem Rechnungshof und einer wissenschaft­lichen Beraterin – einer Professorin für Rechnungswesen der Uni Klagenfurt – stattgefunden. Gegenstand ist dabei der Reformvorschlag des Bundes, mit dem das Haushaltswesen der Länder und Gemeinden nach dem Vorbild des Bundes in abgerundeter und kompakter Form und abgestimmt auf die Besonderheiten der Länder und Gemeinden reformiert werden soll.

Zur Frage 16:

Ich sehe es nicht als meine Aufgabe als Bundesminister für Finanzen, Empfehlungen des Rechnungshofs gegenüber einem Bundesland rechtlich oder sachlich zu bewerten. Ich halte aber fest, dass Kärnten zur Aufarbeitung des Schadens bei der Hypo, der durch diese exorbitanten Landeshaftungen entstanden ist, einen Beitrag in der Größenordnung von 500 Millionen € zu leisten hat. Das haben wir letzte Woche übri­gens auch in einem Ministerratsbeschluss festgehalten.

Zur Frage 17:

Durchgehende Aufzeichnungen der letzten 20 Jahre zu Auskunftseinholungen sind meinem Ressort nicht bekannt. Das BMF ist in einem laufenden Informationsaustausch mit Ländern und Gemeinden, und mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 ist eine umfangreiche gegenseitige Berichtspflicht und Koordinierung der Haushalte vorgesehen worden, sodass regelmäßig und wechselseitig über die Finanzwirtschaft und Haushaltsplanung der Gebietskörperschaften informiert wird.

Zu den Fragen 18 bis 27:

Eine Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs ist eine Kompetenz des Bundesverfassungsgesetzgebers, aber nicht des Bundesministers für Finanzen. Der Rechnungshof ist ja ein Hilfsorgan des Parlaments, seine Kompetenzen werden durch das B-VG geregelt. Wenn Sie Ausweitungen haben wollen, dann müssen Sie das auch hier im Hohen Haus diskutieren.

Zur Frage 28:

Derzeit scheint mir eine adäquate personelle Ausstattung des Rechnungshofs gegeben zu sein, auch wenn der Herr Präsident das nicht ganz so sieht. Dennoch wird bei einer allfälligen Änderung der Prüfkompetenzen natürlich darauf zu achten sein, dass der Rechnungshof über entsprechende Ressourcen verfügt.

Zur Frage 29:

Ein echtes Aufsichtsrecht des Bundes über die Länder und ihre Budgets wäre wohl nur mit einem entsprechenden Durchgriffsrecht des Bundes auszuüben. Damit wären aber


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weitreichende verfassungsrechtliche Kompetenzen verbunden, die wir derzeit nicht haben.

Zu den Fragen 30 bis 36:

Änderungen beziehungsweise Ergänzungen beim Insolvenzrecht fallen in die Zustän­digkeit des Bundesministers für Justiz, und ich muss es ihm überlassen, darüber zu befinden.

Zu den Fragen 37 bis 39:

Bereits im Jahr 2008 wurde eine Arbeitsgruppe der Finanzausgleichspartner eingerich­tet. Im Jahr 2010 hat das Bundesministerium für Finanzen schließlich mehrere Studien zu unterschiedlichen Aspekten einer grundsätzlichen Reform in Auftrag gegeben – konkret zu folgenden Themen: „Reformoptionen und Reformstrategien“, „Zur Stärkung der Abgabenautonomie subnationaler Gebietskörperschaften“, „Transfers und Kosten­tragung“, „Gemeindestruktur und Gemeindekooperation“ sowie „Verstärkte Aufgaben­orien­tierung“.

Ich gehe davon aus, dass aufgrund dieser umfangreichen Vorarbeiten bei gutem Willen aller Beteiligten rasch eine grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs vorbereitet werden kann. Die Arbeiten sollen zunächst auf Beamtenebene rasch nach Abschluss der Budgetarbeiten und der geplanten Verlängerung des Finanzausgleichs, also noch in diesem Jahr, beginnen.

Zu den Fragen 40 bis 42:

Das Regierungsprogramm der Bundesregierung enthält das Ziel, eine große Ver­waltungsreform zwischen den Gebietskörperschaften voranzutreiben. Ziel ist unter anderem eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zur Beseitigung von Doppel- und Mehrgleisigkeiten. Vorgesehen ist weiters eine Reduzierung der Ermessensausgaben in den Jahren 2014 bis 2018, und zwar in Höhe von 5 Prozent auf Basis des Rechnungsabschlusses 2011.

Es bietet sich an, diese Gespräche im Rahmen der im Regierungsprogramm vor­gesehenen und ehestmöglich zu konstituierenden Aufgaben- und Deregulierungskom­mission zu führen.

Zu den Fragen 43 bis 49  zur Debatte über eine Föderalismusreform –:

Die Ausarbeitung der notwendigen Reformen soll gemeinsam mit den Oppositions­parteien erfolgen. Dazu soll auf parlamentarischer Ebene eine Föderalismusreform­kommission eingesetzt werden, die unter Einbindung der Länder konkret ausfor­mulierte Vorschläge zur Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes entwickeln soll. Die Umsetzung dieses Programms wird, da es sich ja um eine Kommission des Parla­ments handelt, Sache der im Nationalrat vertretenen Parteien sein.

An konkreten Vorschlägen wird gearbeitet. Viel wird diskutiert werden müssen, damit wir dieses Projekt auch mit einem positiven Abschluss versehen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin mehr als 10 Minuten Redezeit zur Verfügung hat und einer Fraktion eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zusteht.

Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 



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15.31.05

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Liebe Regierungs­mitglieder! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Galerie – es sind heute viele junge Leute hier –, vor den Bildschirmen, vor den Computern! Wir NEOS haben uns vorgenommen, wir möchten eine Mentalitätsreform in diesem Land mit anschieben; eine Mentalitätsreform, die zum Ziel hat, die Verant­wortungskultur in Österreich zu beleben, zu revitalisieren, weil Freiheit und Verantwor­tung zwei Geschwister sind. Man kann sich nicht das eine aussuchen und das andere heimschicken – das geht gar nicht. Und ich freue mich, Herr Bundesminister, dass Sie in diese Richtung unterwegs sind.

Ich habe vor einem Monat und einem Tag auf meinem Blog – für die Bürgerinnen und Bürger gerne nachzulesen auf www.strolz.eu – zehn Punkte gelistet, die wir lernen sollten aus den Skandalen Salzburg, jetzt natürlich auch Hypo – vor allem Hypo; die 10 Milliarden € und mehr, die uns das kosten wird. Und ich freue mich, dass ich hinter zwei Punkten ein Hakerl machen kann, zwar noch nicht im Sinne von „umgesetzt“, aber es ist innerhalb der letzten vier Wochen auf die Reise gegangen, nämlich das Thema modernes Insolvenzrecht für die Banken (Zwischenruf des Abg. Wöginger), wo wir eben auch die Verantwortung der Gläubiger mit einschließen – also Stichwort Bail-in –, wo wir auch Equity Swaps – Stichwort Übertragung von Eigenkapitallogiken – vornehmen können.

All das sind Sachen, von denen wir vor einem Monat noch nicht gesprochen haben. Wir haben vor einem Monat auch noch nicht davon gesprochen, dass wir das Rechnungswesen der Länder jetzt wirklich in dieser Form modernisieren (Abg. Fekter: O ja! – Abg. Schieder: Wir schon! – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP), in diesem Tempo. – Ich weiß, Sie werden jetzt „Regierungsprogramm“ sagen, aber nicht in diesem Tempo. (Neuerliche Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Okay, ich bin jetzt gerade dabei, Sie zu loben, liebe ÖVP, liebe SPÖ. – Ich sage nur eines: Liebe BürgerInnen dieses Landes, wenn man den Druck hoch hält, dann bewegen sich sogar ÖVP und SPÖ! (Beifall bei den NEOS.)

Das ist die Aufforderung: Bitte, schaffen wir noch heute oder morgen 100 000 Unter­schriften unter diese Petition! Wenn wir das morgen schaffen, so wäre das, glaube ich, ein kräftiges Signal. Ich glaube nämlich, Sie werden noch lernen, dass Sie an der Aufklärung in Sachen Hypo Alpe-Adria nicht vorbeikommen. (Ruf bei der ÖVP: Haider Alpe-Adria!)

Mir ist es, wenn wir sagen, Mentalitätsreform, wenn wir sagen, Eigenverantwortung und damit auch die Freiheit stärken, ein Anliegen, dass wir natürlich auf den Födera­lismus schauen, wie wir ihn derzeit in Österreich leben. (Abg. Wöginger: ÖVP-Programm!) Wir sollten das nicht so verlängern wie bisher.

Ich habe zwei Beobachtungen, die ich Ihnen ganz konkret mitgeben möchte. Ich war im Wahlkampf in allen Landeshauptstädten unterwegs, und eines ist mir in Klagenfurt aufgefallen. Ich war in allen Straßenzügen unterwegs – vielleicht nicht in allen, aber in vielen Straßenzügen der Landeshauptstädte –, und mir ist aufgefallen, dass in Klagenfurt immens viele Behindertenausweise in den Autos waren.

Ich habe mir gedacht: Wie gibt es das? – Ich hatte diese Beobachtung eigentlich schon vergessen, als ich einen Monat später über einem Papier von den NEOS gesessen bin zum Thema Ungerechtigkeiten im österreichischen Pensionssystem. Und da bin ich draufgekommen, dass es bei den Männern in Kärnten einen Anteil von Invaliditäts­pensionen von 64 Prozent gibt. Das heißt, von den Männern, die in Kärnten in Pension gehen, gehen 64 Prozent in die Invaliditätspension. Der Durchschnitt in Österreich liegt bei 38 Prozent. Also in Kärnten gibt es fast doppelt so viele, die invalid sind, wie durch-


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schnittlich im Rest von Österreich. (Abg. Kogler: Die haben alle den Haider nicht ausgehalten! – Abg. Rossmann: Haider-Syndrom!)

Ja, ich frage Sie! Das ist natürlich strukturelle Korruption, und ich sage Ihnen, Sie sind Komplizen dieser strukturellen Korruption, wenn Ihnen das über Jahre und Jahrzehnte nicht auffällt. (Abg. Lopatka: Aufpassen! Aufpassen bei der Wortwahl!) – Das ist strukturelle Korruption, oder glauben Sie tatsächlich, dass der durchschnittliche Kärntner doppelt so ... (Abg. Lopatka: Das ist ein strafrechtlich relevanter Vorwurf! Komplize zur Korruption! – Weitere Zwischenrufe.) – „Strukturelle Korruption“, sage ich. (Ruf: Korruption bleibt Korruption!)

Ja, ich glaube, dass Sie hier die Augen verschlossen haben vor Tatbeständen, die so nicht in Ordnung sind, weil Sie die Menschen natürlich Hunderte von Millionen an Steuergeld kosten. (Zwischenruf des Abg. Keck.)

Zweite Beobachtung: Im Dezember 2012 kam es zum Finanzskandal in Salzburg. Wir haben dann mehrere Monate nach den 1,8 Milliarden € gesucht, und wir wissen bis heute noch nicht genau, wie die 1,8 Milliarden € veranlagt wurden, was es da an Spekulationen gab oder eben nicht. – Und Sie, Herr Minister, sagen bei der Beant­wortung der Frage 8 – in welcher Form Finanzgeschäfte, seien es risikoaverse oder risikoaffine Finanzgeschäfte, wie Derivatgeschäfte, in den Abschlüssen der Gebiets­körperschaften abgebildet werden –: Ja, das müssen wir erst regeln, das wird derzeit noch nicht abgebildet. (Zwischenruf des Abg. Keck.) – Solche Sachen verstehe ich nicht!

Wir haben ein Jahresbudget des Landes Salzburg von ungefähr 2,4 Milliarden €. Der Finanzreferent hat sich im Dezember 2012 hingestellt und hat gesagt: Von 1,8 Milliar­den € weiß ich nicht, wo genau sie sind! – Meine Damen und Herren! Wenn Sie von zwei Dritteln Ihres Jahreseinkommens oder Taschengeldes nicht wüssten, wo es ist, dann müsste ich fragen: Gehts noch? Muss ich Sie unter Vormundschaft stellen? – Wenn Sie als Angestellter, als Arbeitnehmer, als Unternehmer von zwei Dritteln Ihres Jahreseinkommens nicht wüssten, wo das Geld umgeht, dann müsste ich Sie fragen: Was ist denn da los? – Und Sie sagen heute, eineinhalb Jahre danach: Das haben wir noch nicht geregelt! – Solche Sachen verstehe ich nicht!

Deswegen verspreche ich Ihnen, wenn jetzt zwei Punkte von den zehn, die wir vor­schlagen, auf Reise gehen: Wir werden Ihnen im Genick sitzen – jeden Tag! Wir werden nicht aufhören, hier lästig zu sein, weil es da um Steuergeld geht, das wir verbrennen! Und die 10 Milliarden € oder wie viel es auch immer sind bei der Hypo Alpe-Adria, die werden uns in allen Bereichen fehlen – bei den Familien, bei den Schulen, in der Kleinkinderbetreuung –, und deswegen wird es wehtun, Jahr für Jahr. Selbst meinen Kindern wird es noch wehtun!

Wir werden an diesen Geschichten lange kiefeln und nagen. Deswegen fordere ich, dass wir sorgfältiger als bisher die Konsequenzen ziehen und entschlossener als bisher aus diesen Fehlern, die wir gemacht haben, lernen. Das ist unser Job als Politikerin/als Politiker, und den haben wir zu erledigen. Dafür sind wir gewählt und dafür werden wir bezahlt. – Wir werden lästig bleiben in dieser Angelegenheit. (Beifall bei den NEOS.)

15.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. – Bitte.

 


15.38.28

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also die Frage von Bail-in und Equity Swap ist nicht erst seit einem Monat


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 157

auf dem Tapet, sondern darüber redet man seit Jahren. Da die großen Banken ja nicht nur national agieren, sondern international, also in vielen Ländern tätig sind, ist das natürlich ein klassisches Beispiel dafür, dass es jetzt nicht um nationale Regelungen gehen kann, sondern dass es internationale Regelungen braucht (Zwischenruf des Abg. Strolz) – deshalb auch die Bankenaufsicht auf europäischer Ebene, deswegen auch quasi die Auffanglösung und die Insolvenzlösung auf europäischer Ebene.

Wir haben einen Teil letztes Jahr – da waren Sie noch nicht im Parlament – hier bereits beschlossen, nämlich das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz. Den zweiten Teil werden wir natürlich nach Vorliegen der europäischen Regeln jetzt auf nationaler Ebene umsetzen.

Zur Frage – das tut jetzt nichts so direkt zur Sache, aber trotzdem – der Invaliditäts­pensionen: Es entscheidet nicht die Politik, wer in Invaliditätspension gehen kann oder nicht, das entscheidet noch immer ein Arzt. Wir wissen, dass es zu viele sind in Österreich, die das tun (Abg. Strolz: Das ist der Filz! Der rot-schwarze Filz! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Oberhauser und Strolz), und deswegen gibt es ja auch neue Regelungen, beispielsweise dass eben die Invaliditätspension auch vorübergehend sein kann bis zu einem gewissen Alter. Deswegen gibt es ja auch Regelungen: weil eben wir wissen, dass wir austarieren müssen und dass es da in der Realität Probleme gibt. Aber sich hier herzustellen und strukturelle Korruption vorzuwerfen, ist natürlich zurückzuweisen und kann jedenfalls nicht akzeptiert werden.

Zum Kernthema Ihres Antrages, nämlich wie wir für mehr Transparenz zwischen den Gebietskörperschaften und innerhalb der Gebietskörperschaften sorgen können, was Finanzströme, Schulden, Rechnungswesen und so weiter betrifft: Ich glaube, was wir da brauchen – das haben wir auch schon vor einem Jahr hier gesagt –, ist ein einheit­liches Rechnungswesen für alle Gebietskörperschaften, allerdings differenziert nach Größe und Aufgabe der jeweiligen Gebietskörperschaft. Für die Privatwirtschaft haben wir solche Regeln, diese sind unterschiedlich je nach der Größe des Betriebes und nach der Branche, in der der Betrieb tätig ist. Da gibt es Vollpauschalierungen, Teil-pauschalierungen, Einnahmen-Ausgaben-Rechner, UGB-Rechner, IFRS-Rechner – also je nach Größe und Aufgabe unterschiedliche Regeln, aber ein einheitliches, kohärentes System.

Für alle in der Privatwirtschaft haben wir das, und so etwas brauchen wir auch bei den Gebietskörperschaften. Dabei muss natürlich der Anzug, der dem Bund passt, einer Gemeinde nicht passen (Abg. Schieder: Auch einem Bürgermeister nicht!), und auch der Anzug, der der Gemeinde Wien passt, wird wohl der falsche für Gramatneusiedl oder eine andere Gemeinde sein, die deutlich kleiner ist, auch wenn sie ähnliche Aufgaben hat. Das heißt, wir brauchen ein gemeinsames Recht, aber differenziert nach der Aufgabe der Gebietskörperschaft beziehungsweise nach der Größe.

Darin waren wir uns im Prinzip einmal einig, nur gab es dann vor einem Jahr halt eine etwas unterschiedliche Position, die Grünen haben – leicht überspitzt – gesagt: Solange der Bund nicht über die Länder drüberfährt, kann es keine gute Regel sein! Das heißt, der Bund hätte über die Länder drüberfahren müssen, so quasi mit dem Zwillingsreifen über das Gesicht von Pröll (Abg. Rossmann: Bundeseinheitliche Lösungen haben wir gesagt!), erst dann gilt es. Das ist nicht unsere Position, wir leben ja nicht in einer Drüberfahrgesellschaft, nicht in einer Drüberfahrdemokratie (Abg. Rossmann: Wir sind in einer Blockadedemokratie!), sondern in einer Verhandlungs­demokratie, und die Legitimation ... (Abg. Kogler: Ihr wollt die Onkel schützen!)

Landeshäuptler (Abg. Brosz: Landeshäuptlinge! – Beifall des Abg. Kogler), Entschul­digung, Landtagsabgeordnete sind genauso gewählt wie Abgeordnete zum Nationalrat, sie sind um nichts weniger demokratisch legitimiert als wir. Und eine kleine Gemeinde


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 158

weiß natürlich besser, was sie braucht, als ich auf Bundesebene glaube, dass für sie besser ist. (Abg. Kogler: Aber St. Pölten weiß, wer !) – Herr Kogler weiß natürlich wie immer alles. (Abg. Kogler: Nein, St. Pölten!)

Wir – ÖVP, SPÖ und FPÖ – waren uns aber immerhin einig, haben uns zweimal bereits auf einen Text geeinigt, aber leider sind dann jeweils am Vorabend Parteien abgesprungen. Ich kann nur sagen, an der SPÖ ist es nie gescheitert, dass wir hier zu einer gemeinsamen Regelung kommen. (Abg. Neubauer: An der SPÖ scheitert es meistens!) Wir sind nach wie vor offen dafür. Wir sind nicht der Meinung, dass das, was wir wollen, bis in den siebten Beistrich geschehen muss. Für uns ist es wichtig, dass es zwischen den Gebietskörperschaften ein einheitliches vergleichbares Rech­nungswesen gibt, und wir sind nach wie vor offen für Gespräche.

Wir haben das auch in das Regierungsprogramm aufgenommen, aber wir werden dafür eine Zweidrittelmehrheit brauchen. Wie ich höre, sind die Oppositionsparteien dazu nicht bereit (Abg. Rossmann: Eine gescheite Regelung vorlegen!), insofern werden wir das immer nur einfachgesetzlich regeln können.

Zum Schluss kommend, möchte ich Folgendes sagen – weil das oft so dargestellt wird, dass man in einem Betrieb, in einer Filiale auch auf Knopfdruck wissen muss, was dort passiert –: Bitte, wir sind in einer Demokratie, da ist ein Land nicht eine Filiale des Bundes und auch eine Gemeinde nicht eine Filiale des Bundes. Die sind genauso demokratisch legitimiert wie wir. Ein Betrieb funktioniert top-bottom, eine Demokratie jedoch bottom-top. Die Frage ist, ob wir uns in einem demokratischen System wieder­finden wollen – ein solches funktioniert nun einmal anders als ein Betrieb, und das ist auch gut so. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Keck zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen, ich glaube, ich brauche sie nicht zu wiederholen. – Bitte.

 


15.44.15

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Abgeordneter Strolz hat behauptet, in Kärnten seien 64 Prozent Invalide. Es sei daher eine strukturelle Korruption der Regierung, weil in Kärnten so viele Invalide sind.

Richtig ist, lieber Kollege Strolz, die Invalidität stellen gerichtlich beeidete Sachver­stän­dige fest, sprich: Mediziner; sie stellen eine Invalidität fest.

Ihre Behauptung würde somit bedeuten, alle Mediziner, die eine Invalidität feststellen – wenn es auch 64 Prozent in Kärnten sind –, wären korrupt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei den NEOS. – Abg. Schieder: Zum Glück ist es jetzt richtig­gestellt!)

15.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Jakob Auer. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

 


15.45.00

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Berich­tigung durch den Kollegen Keck hat Herrn Kollegen Strolz einmal überführt. Sie sollten sich, Herr Kollege Strolz, für diese Ihre unqualifizierte Behauptung entschuldigen. Hätten Sie wenigstens diesen Anstand! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 159

Meine Damen und Herren! Diese Dringliche Anfrage ist heute ein wenig weiter gefasst, und man kann durchaus über Strukturreformen der Länder, dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler diskutieren. Ja, man sollte sich darüber Gedanken machen, gar keine Frage. Aber Sie, meine Damen und Herren von den NEOS, haben heute in dieser Dringlichen das formuliert, was im Wesentlichen bereits auf dem Weg ist, wie der Herr Vizekanzler und Bundesminister bereits ausgeführt hat. Ein bisschen spät dran sind Sie damit!

Tatsache ist, dass jetzt nach dieser Hypo-Entscheidung eine professionelle Aufarbei­tung notwendig ist. Und wenn man meint, diese Regierung und der Herr Bundes­minister hätten zu lange gezögert, dann sage ich Ihnen (Abg. Strolz: Vier Jahre!): Hätte Kärnten in den zehn Jahren nur ein wenig von dem gemacht, was der Herr Bundesminister in einem Monat fertiggebracht hat, hätten wir weniger Probleme, meine Damen und Herren! Wesentlich weniger! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strolz.)

Es wurde ein präziser Zeitplan vorgelegt, es wurden renommierte Experten an Bord geholt, es wird ganz klar strukturiert vorgegangen. Die Zielsetzung ist, ein Sonder­gesetz der Hypo bis zum Sommer zu schaffen. Sie werden eingeladen, hier mitzutun, und ich bin gespannt, ob wieder das passiert, was im letzten Jahr stattgefunden hat, als die Opposition gebeten wurde, beim Spekulationsverbot mitzumachen: Sie ist noch schnell abgesprungen (Abg. Kogler: Das war ja keines!), nach Anführung aller möglichen Begründungen! (Abg. Kogler: Sie glauben jetzt wieder den eigenen Schmäh!) – Sie sind derzeit nicht gefragt, Herr Kollege Kogler.

Meine Damen und Herren! Entscheidend ist ... (Abg. Kogler: Pröll spekuliert weiter, und das ist Ihr Verdienst!) – Niemand spekuliert weiter! (Abg. Kogler: Na selbstver­ständlich!) Sie vielleicht in Ihren skurrilen Theorien. Sie spekulieren jeden Tag, wie Sie hier ein politisches Schauspiel abziehen können. Mehr spekulieren Sie ja nicht! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es geht Ihnen, meine Damen und Herren, ja nicht um die Lösung des Problems!

Wenn ein derart großer Schaden für die Republik, für den Steuerzahler gegeben ist wie in diesem Fall, wenn ein Bundesland eine mehr als zehnfache Haftung des Jahres­budgets eingeht – eine mehr als zehnfache Haftung des Jahresbudgets! (Abg. Kogler: Na und?) –, ein Landeshauptmann Jörg Haider diese Bank verkauft und stolz erklärt, dass Kärnten reich werde (Zwischenrufe bei der FPÖ – Abg. Kogler: Mit der ÖVP!), 800 Millionen kassiert, um die Schulden aus der Wandelanleihe zurückzahlen zu kön­nen, und die Bayern vermeintlich über den Tisch zieht – zumindest wird es so dar­gestellt –, muss ich schon Folgendes klarstellen: Tatsache ist, die Bürgschaft, die Haftung bleibt dem Land Kärnten und damit dem Steuerzahler! – Angesichts dieser Meisterleistung kann man nur den Kopf schütteln, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Podgorschek.)

Aber wir kennen das ja von den Freiheitlichen (Abg. Kogler: Die noch größere Leistung ist, dass man diesen !): Dort, wo Sie das Sagen haben, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, sind immer die anderen schuld! Der war dabei, die waren dabei (Abg. Kogler: Ihr wart ja immer dabei!) und wer noch aller, schuld sind immer die anderen! Nie die Freiheitliche Partei! (Abg. Podgorschek: Du hörst meine Reden nicht!)

Tatsache ist, man könnte dieses Finanzdebakel mit einem Großbrand vergleichen, mit einem finanziellen Großbrand, nur: Ein guter Feuerwehrmann wird zuerst retten, was zu retten ist, nämlich alle Möglichkeiten schützen (anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ), dann wird er löschen (Abg. Kogler: Untersuchen, was zu untersuchen ist!), damit sich dieser Brand nicht ausweitet, und dann wird er die Brandursache suchen.


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(Zwischenruf des Abg. Strolz.) Und Sie sind als Löschmeister nicht geeignet, denn Sie sind mit dem Benzinfass unterwegs! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Neubauer: Aber du auch nicht! Du schon gar nicht!)

Nicht umsonst erklärt uns ja der heute abwesende Klubobmann Strache (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kogler), dass die Freiheitliche Partei ein Drittel Schuld hätte! Ein Drittel Schuld! (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das ist ja bereits allerhand, wenn er selbst sagt, er hätte ein Drittel Schuld. Und wenn jemand von der FPÖ zugibt, er hätte ein Drittel Schuld, sind es wahrscheinlich zwei Drittel, das ist einmal unbestritten. (Ruf bei der ÖVP: Drei Drittel!)

Meine Damen und Herren! Wenn heute gemeint wurde (Abg. Neubauer: Wie viele Schwarze sitzen schon im Häfen?), im Rechnungsabschluss des Bundes, der Länder und Gemeinden könnte man die wahren Finanzströme (Abg. Neubauer: Wie viele ÖVPler sitzen schon im Häfen?), die Gegebenheiten nicht nachvollziehen, muss ich sagen: Dann muss man den Bundesrechnungsabschluss halt lesen! Man sollte den jeweiligen Landesrechnungsabschluss lesen!

Da ich selbst 32 Jahre lang Bürgermeister einer Gemeinde war, kann ich sagen, dort steht auf den Cent drinnen, wie hoch die Verbindlichkeiten, die Vermögenswerte und so weiter sind. Anschauen muss man es sich halt, meine Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Strolz.)

Die Prüfkompetenz des Rechnungshofes wird eingefordert – ja, zu Recht. Meine Damen und Herren! Die Prüfkompetenz war in Kärnten bis 2005 gegeben, dann hat man getrickst und hat die Vermögensverhältnisse, die Mehrheitsverhältnisse verändert, damit der Rechnungshof keine Kompetenz mehr gehabt hat. (Zwischenruf des Abg. Kogler.)

Meine Damen und Herren! Die Prüfkompetenz in Salzburg, in Linz, in St. Pölten, in vielen anderen größeren Städten ist doch gegeben. Die Prüfer, die derartige Institu­tionen, die Länder prüfen, wissen genau, wie man vorgeht. Die Frage ist: Welche Lehren und Schlüsse werden daraus gezogen? Was wird daraus gemacht? Ist das irgendein Papier, irgendein Bericht, der niemanden interessiert?

Da könnte man der Freiheitlichen Partei, da könnte man Herrn Kollegen Podgorschek die Frage stellen: In der Hypo gab es doch auch einen Aufsichtskommissar, der vom Land Kärnten entsandt wurde, wer war denn das? War das der Finanzreferent? (Abg. Darmann: Das ist ja nicht wahr!) War das ein freiheitliches Regierungsmitglied? (Abg. Darmann: Schau dir das Holdinggesetz an!) War das ein freiheitliches Regierungs­mitglied? (Abg. Darmann: Das ist unwahr! Schaut euch das Gesetz an!) Das ist doch so!

Daher ist es durchaus positiv, meine Damen und Herren, wenn jetzt der Herr Vize­kanzler diese Untersuchungskommission einsetzt, die Frau Dr. Griss, die unbestritten ist, die fachlich kompetent ist, die über alle Vorhaltungen erhaben ist, leitet (Abg. Neubauer: Nach der Klasnic die nächste Versorgungspartie!), abseits des politischen Theaters, abseits der Schaumschlägerei, in sachlicher, kompetenter Atmosphäre, mit international renommierten Experten. Dies wird dazu beitragen, dass dieses Debakel sozusagen tatsächlich an den Tag kommt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Neubauer: Dass ein Mensch allein so viel Unwahrheit !)

15.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Elmar Podgorschek. – Bitte.

 



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15.52.29

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Sehr geehrte Herren von der Bundesregierung! Lieber Jakob Auer, ich gebe dem Herrn Vizekanzler vollkommen recht – es kann nicht oft genug wiederholt werden –: Setzen wir einen Untersuchungsausschuss ein! Schauen wir, wer Verant­wortung trägt! Und dann werden wir sehen, wer Schuld hat (Abg. Schieder: Na wer hat Schuld?), und diese Vorwürfe gehen dann ins Leere. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der SPÖ: Wer hat Schuld? – Die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP halten Tafeln mit der Aufschrift „HYPO Kärnten, Danke FPÖ!“ in die Höhe.) – Setzen wir einen ein!

Wir wollen feststellen, wer diese Brandstifter waren, und wir wollen auch, dass sich Derartiges nie wieder wiederholen wird! (Ruf: Wer waren die Brandstifter?) – Die Brandstifter waren diejenigen, die 2009 diese kranke Kuh wieder zurückgekauft haben. Das ist die Realität! (Beifall der Abg. Belakowitsch-Jenewein. – Anhaltende Zwi­schen­rufe. – Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Sie werden doch nicht glauben, dass die Bevölkerung diese Ihre lächerliche Plakat­aktion ernst nimmt (weitere Zwischenrufe – Präsidentin Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), denn mittlerweile haben schon mehr als 95 000 Personen die Petition zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses unterschrieben. (Abg. Lopatka: Kein Applaus! – Anhaltende Zwischenrufe.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Wenn Sie nicht haben wollen, dass ich die Sitzung unterbreche, damit wieder etwas Ruhe einkehrt (Abg. Kogler: Sind eh sehr diszipliniert!), dann lassen Sie diese Ruhe jetzt bitte einkehren!

Die Schilder sind ausreichend im Fernsehen gewesen, damit können Sie sie auch wieder entfernen (Beifall des Abg. Kogler), so wie auch alle anderen, auch Oppo­sitionsparteien, von mir in diese Richtung aufgefordert werden.

Herr Abgeordneter Podgorschek, Sie sind am Wort. (Anhaltende Zwischenrufe. – Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Ich warne vor, wenn es wirklich so tumulthaft weitergeht, werde ich mir das Recht vorbehalten, die Sitzung zu unter­brechen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (fortsetzend): Herr Vizekanzler, Sie haben ja in der „Pressestunde“ durchaus zu Recht drei Punkte aufgezählt, die Sie demnächst umsetzen wollen. – Ich versuche, ein bisschen zur realen Politik zurückzukehren und den Weg des Populismus, den mein Vorredner eingeschlagen hat, zu verlassen.

Herr Vizekanzler, Sie wollen ein einheitliches Rechnungswesen einführen, Sie wollen ein Spekulationsverbot und ein Bankeninsolvenzrecht einführen. – Ja, diese drei Vor­haben finden durchaus unsere Unterstützung, aber bis dato sind Sie immer am Wider­stand der Länder gescheitert, vor allem am dynamischen Duo aus Nieder­österreich und Wien. Das muss auch einmal gesagt werden. (Beifall des Abg. Loacker.)

Es ist wichtig, dass wir ein einheitliches Rechnungswesen bekommen, erstens, um einen Überblick über die Gesamtschulden zu erreichen, denn es gibt durchaus Gemeinden und auch Länder, die nach wie vor Schulden verstecken. Das ist einmal ein entscheidender Punkt, damit man dann den nächsten Schritt setzen kann.

Eines bleibt uns nicht erspart, auch wenn in der vergangenen GP immer wieder gesagt wurde, dass wir Reformen einführen werden, dass wir Reformen Schritt für Schritt oder step by step einführen werden: Ja, aber da kommen wir nicht weiter. Ich habe schon in der vergangenen GP immer wieder gesagt, wir müssen uns auch an anderen Ländern ein Beispiel nehmen, zum Beispiel an Schweden. Schweden war in einer ähnlichen Situation wie jetzt Österreich, vielleicht ist es sogar noch schlechter dagestanden. Aber


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wenn wir die Hypo-Milliarden  (Abg. Fekter: Zehn Jahre haben die Schweden gebraucht!) – Und wir brauchen noch viel länger, wenn wir nichts machen. Nein, fünf Jahre haben die Schweden gebraucht, Frau Exminister. (Abg. Fekter: Zehn Jahre!)

Ende der neunziger Jahre war Schweden in einer ähnlichen Situation. Die Schweden haben aber ihren Staat nachhaltig saniert, und jetzt hat Schweden ein saniertes Budget. Meistens erreichen sie einen Budgetüberschuss. Und dazu kommt, sie haben einen geringeren Verschuldungsgrad als wir.

Es geht, wenn man will, aber das geht nicht mit Reformen step by step, sondern da muss man wirklich nachhaltige Reformen durchsetzen. Da muss man auch die Vor­schläge, die seinerzeit vom Österreich-Konvent gemacht wurden, ernst nehmen. Dazu sind auch wir von der Opposition bereit. Nur, wenn wir immer dieses kindische Hick­hack betreiben betreffend die Hypo, nämlich wer da Schuld hat, werden wir keinen Schritt weiterkommen, das prophezeie ich Ihnen jetzt schon. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Dann gebt es einmal zu, dass ihr das wart!) – Wir haben ja schon längst eine Teilschuld einbekannt, aber Sie müssen einmal so weit kommen, dass auch Sie zugeben, dass die Notverstaatlichung ein Wahnsinn war! (Beifall bei der FPÖ.)

Was das Bankeninsolvenzrecht anlangt: Ja, es ist gut, wenn wir Banken vom Markt nehmen können. Schon seit Jahren brauchen wir das. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich erinnere an die Kommunalkredit, ich erinnere an die ÖVAG und jetzt an die Hypo Alpe-Adria. Bis jetzt ist alles nur saniert worden auf Kosten des Steuerzahlers und auf Kosten unserer Staatsbürger, und das kann in Zukunft nicht mehr so weitergehen! (Beifall bei der FPÖ.)

15.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Der H.-C. und der Herbert fehlen einfach! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ. – Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Am Wort ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. (Anhaltende Zwischenrufe.) – Eine Sekunde, Herr Abgeordneter!

Ich werde jetzt die Sitzung unterbrechen, und ich bitte die Klubobleute zu einer Stehpräsidiale zu mir. (Abg. Kogler: Regierungshooligans!)

Herr Abgeordneter Kogler wird bei Wiederaufnahme der Sitzung sofort einen Ord­nungsruf erteilt bekommen!

*****

(Die Sitzung wird um 15.58 Uhr unterbrochen und um 16 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und verlasse mich auf die Klubobleute.

Herr Abgeordneter Mag. Rossmann hat nun das Wort. – Bitte. (Abg. Schieder: Was ist mit dem Ordnungsruf?)

 


16.00.27

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Regierungs­mitglieder! Hohes Haus! Herr Kollege Auer, einen Teil des Sprechtextes haben Sie ja


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schon gelernt: Retten, was zu retten ist! Aber den zweiten Teil müssen Sie noch lernen: Untersuchen, was zu untersuchen ist! – jedoch nicht durch eine Regierungs­kommission, sondern durch einen Untersuchungsausschuss dieses Hauses. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Nun zum eigentlichen Inhalt: Herr Finanzminister, als ich Ihnen vorhin zugehört habe, haben Sie eine Reihe von Bekenntnissen abgelegt und eine lange Liste von Punkten aufgezählt, die Sie machen werden. Da hätte vieles natürlich längst in der Vergangen­heit passieren können, beispielsweise das Spekulationsverbot, mit dem ich mich jetzt ein wenig näher auseinandersetzen möchte.

Es ist nämlich ziemlich genau ein Jahr her, da wurden Entwürfe unter Mitwirkung der Grünen diskutiert, wie man der Spekulation in diesem Land zu Leibe rücken kann. Und Beispiele für Spekulationen hat es auf Bundesebene gegeben, auf Länderebene gegeben, auf Gemeindeebene gegeben, also Anlässe hätte es genug gegeben. Aber leider ist die Regelung, die Sie uns vorgelegt haben, in mehrfacher Hinsicht unbefrie­digend gewesen.

Ich beginne einmal mit dem Spekulationsverbot im engeren Sinne, nämlich der Verankerung der Risikoaversität der Ausrichtung des Finanzmanagements für Bund, Länder und Gemeinden.

Da waren ja durchaus positive Ansätze drinnen: ein Verbot der Veranlagung in Fremdwährung, keine derivativen Geschäfte ohne Grundgeschäft, keine Veranlagung etwa durch Kreditaufnahme. Aber was da gefehlt hat – und das hat das Ganze nämlich nicht wasserdicht gemacht –, war, dass sehr wohl Lücken vorhanden gewesen sind, nämlich die Lücke, dass es möglich gewesen wäre, Veräußerungen von Landes­ver­mögen, etwa von Wohnbauförderungsdarlehen, durchaus in spekulative Zwecke und Veranlagungen zu richten.

Also das, was Erwin Pröll in Niederösterreich gemacht hat, wäre mit jenem Vorschlag, den Sie vor einem Jahr eingebracht haben, durchaus noch möglich gewesen. Von einer „wasserdichten Regelung“ kann da überhaupt keine Rede sein. Es hat auch die Finanzministerin außer Dienst damals nicht bestätigt, dass es sich um eine wasserdichte Regelung handelt – aus gutem Grund hat sie es nicht bestätigt.

Zweiter Punkt: Umgesetzt werden hätte das Ganze über eine Artikel-15a-Vereinbarung sollen, von der die Frau Finanzministerin damals gemeint hat, sie sei das Kernstück dieses Spekulationsverbots gewesen. Frau Finanzministerin außer Dienst, das war – das habe ich schon damals gesagt, und ich wiederhole es an dieser Stelle – das „Verwässerungsstück“ dieses Spekulationsverbots. Warum? – Weil es eine Kaskade an Verordnungen und Richtlinien ausgelöst hätte. Es hätte die Entscheidung darüber, was risikoavers ist, in die Länder verlegt, also neun Verordnungen auf Landesebene.

Es hätten die Richtlinien darüber, was unter „risikoavers“ zu verstehen ist, neunmal gemacht werden müssen; neun Richtlinien. Und auch der Bund hätte Richtlinien machen müssen. Was wir Grüne hingegen gefordert haben, war nicht eine Artikel-15a-Vereinbarung, sondern eine bundeseinheitliche Regelung mit der Verankerung der Grundsätze in unserer Bundesverfassung. (Abg. Kogler: Jawohl!) Das wäre der richtige Schritt gewesen, der erste Schritt! (Beifall bei den Grünen.)

Das hat damals den § 17 der Finanzverfassung betroffen, der neu hätte eingeführt werden sollen.

Der zweite, aber noch viel wichtigere Schritt ist aber jener, dass, um ein Speku­lations­verbot umzusetzen, natürlich auch die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, nämlich durch ein entsprechendes Reporting, denn es nützt ja wenig, wenn wir ein


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Spekulationsverbot haben, aber nicht in die Länderhaushalte hineinschauen und schauen können, was sich dort abspielt.

Wir hätten dort natürlich ablesen können müssen: Was gibt es noch an spekulativen Geschäften? Wie verändern sich die Stände? Vor allem hätten wir ein modernes Rechnungswesen gebraucht. Und ein modernes Rechnungswesen – Herr Kollege Strolz, sorry – diskutieren wir nicht erst seit jetzt, das diskutieren wir seit vielen, vielen Jahren. Ich erinnere mich noch gut an die ersten Sitzungen und an die Entstehung des neuen Haushaltsrechts für den Bund. Da hatten wir einmal einen Artikel 53e im Entwurf drinnen. Dieser hat schon damals die Länder und Gemeinden eingeladen, in Analogie zum Bund das umzusetzen, was jetzt beim Bund umgesetzt wurde.

Wer hat das verhindert? – Die Bundesländer, mit dem Argument, das sei ein Eingriff in deren Budget- und Finanzautonomie. (Abg. Kogler: Was ein Wahnsinn ist!)

Auf dieser Ebene ist es weitergegangen. Sie, Herr Kollege Strolz, und auch Herr Loacker sagen: § 16 Abs. 1 der Finanzverfassung würde ausreichen, um ein modernes Rechnungswesen zu schaffen. – Da muss ich wirklich widersprechen: § 16 Abs. 1 der Finanzverfassung spricht nur von Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse, aber nicht von den Inhalten.

Wenn es darum geht, bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen, dann brauchen wir bundeseinheitliche Bewertungsregelungen, dann brauchen wir bundeseinheitliche Voranschlags- und Rechnungsabschlussansätze. Das wäre der Kern eines neuen § 16 Abs. 1, nicht die Form und Gliederung und nicht diese unselige Vereinbarung aus Heiligenblut, die im Jahr 1974 geschlossen wurde, die seither jegliche Lösung blockiert, weil sie ein Einvernehmen mit den Ländern voraussetzt.

Wenn die Länder – und sie hatten ja mittlerweile Zeit genug – das Bundeshaus­halts­recht studiert hätten, das in zwei Phasen in Kraft gesetzt wurde, dann wäre es ja ein Leichtes, diese Bestimmungen für ein modernes Rechnungswesen auch auf Landes-ebene umzusetzen. Sie, Herr Finanzminister, haben ja selbst gesagt, es gebe eine Reihe von Bundesländern, die schon mit der Umsetzung solcher Regelungen beginnen: das Burgenland, die Steiermark, Kärnten und Salzburg. Aber wichtig wäre, dass das alles in bundeseinheitlicher Vorgangsweise geschieht, dass das nicht wieder Regelungen sind, wo ein Bundesland dies und das andere Bundesland jenes macht.

Da werden wir nie zu Vergleichen und Vergleichsmöglichkeiten kommen. Da werden wir nie zu einem Benchmarking von bestimmten Leistungen, etwa im Bereich der Pflege oder bei anderen Leistungen, kommen, womit wir dann sowohl die Standards als auch die Inhalte und die Qualität von bestimmten Leistungen je Bundesland ver­gleichen können.

Dort schlummern Effizienzpotenziale, die umzusetzen wären. Aber das geht nur, wenn wir ein bundeseinheitliches Rechnungswesen haben. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)

Und solange wir dieses nicht haben, sondern eine Blockadehaltung der Länder – und das haben wir ja bei den Verhandlungen im Vorjahr erlebt –, so lange werden wir nie in diese Situation kommen.

Ich erinnere mich noch gut an die Verhandlungssituation, als Herr – damals Klub­obmann – Kopf mit einem Vorschlag von Herrn Landeshauptmann Wallner aus dem fernen Vorarlberg gekommen ist und die Landeshaltung vertreten hat. Dies hat eigent­lich verhindert, dass wir damals eine Lösung zu einem Spekulationsverbot und einem modernen Rechnungswesen zustande gebracht haben. (Abg. Kogler: Frau Fekter war auf unserer Seite!)


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Frau Fekter war damals auf unserer Seite, konnte sich aber gegen die Länder nicht durchsetzen. Wer sich durchgesetzt hat, das waren wieder einmal die Länder. Und seitens der Länder geht es jetzt wirklich einmal darum, in Win-win-Situationen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu denken, endlich alte Denkmuster zu über­winden, nicht nur alte Denkmuster, sondern auch das Besitzstandsdenken zu über­winden. Nur wenn das gelingen wird, werden wir zu einem Finanzföderalismus der neuen Art kommen.

Maß nehmen an einem neuen, modernen Finanzföderalismus – nicht an den Inhalten, aber am Prozess – können wir, wenn wir einen Blick in die Schweiz werfen. Wenn wir uns da den Prozess anschauen, so stand dort am Beginn ein Gutachten von fünf Experten unter der Leitung von René Frey. Dann gab es einen langen Diskus­sionsprozess im Parlament unter Einladung und Beiziehung von ExpertInnen aus Politik und Wissenschaft. Am Ende stand ein Entscheidungsprozess durch die Schweizerinnen und Schweizer im Rahmen einer Volksabstimmung. Selbst zu solch sperrigen Dingen wie einer Finanzverfassung und Kompetenzverteilung konnte sich das Schweizer Volk eine Meinung bilden, weil der Diskussionsprozess so öffentlich geführt wurde. Bei uns wird ja alles unter der Budel geführt.

Und was war das Ergebnis dieser Volksabstimmung? – Eine Zweidrittelmehrheit als Zustimmung zu einer Entflechtung der Kompetenzen und zu einem Föderalismus neu.

Diesen Prozess könnten wir uns abschauen, und wenn wir versuchen, diesen Weg zu gehen, und wenn die Bundesländer dann endlich ihre Blockadehaltung, ihr Besitz­standsdenken und ihre alten Denkmuster abwerfen, dann, so glaube ich, können wir in unserem Land einmal zu einem Föderalismus kommen, der nicht mehr ein Vollzugs­föderalismus ist, sondern der ein Föderalismus der kooperativen Art ist. Das ist das, was wir brauchen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und NEOS. – Abg. Kogler: Bravo, Bruno!)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Robert Lugar zu Wort. – Bitte.

 


16.10.27

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsident! Hohes Haus! Wenn wir heute über Föderalismus und die gleichnamige Reform sprechen, das heißt, wenn es um die Neuorganisation der Länder geht und darum, ihnen Rechte und Pflichten zu oktroyieren, dann stellt sich hier die Frage, ob Ihr Ansatz der richtige ist, Herr Minister Spindelegger.

Wenn Sie sagen, es besteht Diskussionsbedarf bezüglich einer sinnvollen Föderalis­musreform – unter Einbindung der Länder –, dann wäre das vergleichbar mit einer Frage an die Frösche, ob sie den Sumpf trockenlegen wollen. Also letztendlich werden weder die Frösche noch die Länder eine große Freude damit haben, wenn Sie Ihnen ins Handwerk pfuschen. (Abg. Wittmann: Falsche Rede!)

Viele fragen jetzt: Warum wollen wir die Länder einschränken, die sind ja so beliebt? – Die Landeshäuptlinge – beginnend mit Erwin Pröll und abwärts – sind tatsächlich sehr beliebt bei ihrer Bevölkerung. Ja, aber warum ist das so?

Warum sind die Landeshäuptlinge – und das ist bei Niederösterreich, jetzt speziell auf Erwin Pröll gemünzt, ja eklatant – viel beliebter als zum Beispiel die Bundes-ÖVP? – Die Antwort ist ganz einfach: Die Länder müssen nur ausgeben, sonst nichts. Die Länder haben nur eine einzige Aufgabe, nämlich Geld auszugeben. Die Länder müssen sich um das Einnehmen von Geld keine Sorgen machen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 166

Das heißt, immer dann wenn Sie eine unangenehme Steuererhöhung umsetzen, kassieren die Länder ein Drittel davon mit und geben das Geld dann aus. Und sollten sie mit dem Geld nicht auskommen, besteht für die Länder noch zusätzlich die Möglichkeit, Schulden aufzunehmen. Zudem haben die Länder für die Planung und Umsetzung von Projekten, für die es kein Geld gibt, ihre eigenen Banken und ihre eigenen Haftungen, damit diese Banken auch weiterhin alles finanzieren können, was zu finanzieren ist.

Und bedenken Sie, wenn Sie immer mit dem Finger auf Kärnten zeigen: Nieder­österreich macht das ja ganz genauso: Das Land Niederösterreich setzt mit seiner Landes-Hypo auch jedes Projekt um, und das Ganze wird dann mit einer Landeshaftung abgesichert. Viele andere machen das genauso. (Ruf bei der ÖVP: So ein Blödsinn!)

Was heißt: „So ein Blödsinn!“? – Lesen Sie sich einmal das aktuelle Prospekt von der Hypo Niederösterreich durch! Dort wird damit geworben, dass der niederösterreichi­sche Steuerzahler für alles aufkommt, wenn es in die Hose geht.

Auf der einen Seite werden da – mit der Haftung im Hintergrund – Projekte umgesetzt und auf der anderen Seite zeigen Sie mit dem Finger nach Kärnten (Zwischenruf des Abg. Strasser) und sagen, dass das nicht geht. (Beifall beim Team Stronach.)

Heute wurde uns ja von der Opposition vorgeworfen, dass wir nicht mitgestimmt haben, als es um das Spekulationsverbot gegangen ist. Ich war damals mit dabei.

Ich möchte hiemit in Erinnerung rufen: Salzburg hat damals Milliarden verspekuliert. Schließlich war es dann weniger und am Ende gar nichts mehr. Das ist vergleichbar mit der Hypo: Zuerst sind es Milliarden, die verspekuliert wurden, dann ist es wieder nichts. Dann sind es wieder 10 Milliarden, 12 oder 15 Milliarden €, je nachdem, wer es ausrechnet. (Abg. Darmann: Budgetloch im Herbst !)

Anlässlich des Skandals in Salzburg wollten wir hier im Parlament ein Spekulations­verbot erlassen, und wir waren alle bereit dazu. Woran ist es aber gescheitert? – Es ist nicht daran gescheitert, dass die Opposition einhellig gesagt hat, wir wollen endlich damit aufhören, dass die Länder machen können, was sie wollen, und nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden können, und wir wollen den Ländern nachhaltig ver­bieten zu spekulieren.

Was ist passiert? – Herr Pröll ist gekommen und hat das abgedreht. Sie haben damals in der Diskussion auch zugegeben, dass das einfach das Maximum des Möglichen war – ein Placebo, ein Pflaster, das man auf eine große Wunde draufpickt, das letztendlich aber viel zu klein ist. Das haben Sie damals auch selbst zugegeben.

Wenn wir etwas Sinnvolles die Länder betreffend machen wollen, dann müssen wir über die Rechte und die Pflichten der Länder sprechen. Wir müssen darüber sprechen, ob die Länder so weitermachen dürfen und machen dürfen, was sie wollen, und ob wir das auch weiterhin alles finanzieren wollen.

Darüber müssen wir sprechen. Es mag schon sein, dass man sich gegen den Herrn Pröll schwer durchsetzt. Es gibt sogar ein prominentes Opfer, das wir alle kennen. Josef Pröll, damals Finanzminister und Neffe von Erwin Pröll, ist damals nicht aufgrund gesundheitlicher Probleme aus der Politik ausgeschieden. Er schied aus, weil ihm sein eigener Onkel in dieser Angelegenheit in den Rücken gefallen ist. (Abg. Rädler: So ein Blödsinn!)

Er ist ihm in den Rücken gefallen, weil er ein Sakrileg begehen wollte, nämlich die Transparenzdatenbank umsetzen. (Abg. Haubner: Ah geh!) Er wollte, dass die Länder


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 167

nicht tun und lassen können, was sie wollen, sondern dem Bund Transparenz schul­den. Das wollte er. (Abg. Strasser:  auf Landesebene!)

Und was ist passiert? – Man hat ihn kalt abgesägt. So schaut es aus! (Beifall beim Team Stronach.)

Genau das ist das Problem. Solange wir nicht darüber sprechen, ob wir uns weiterhin von den Ländern im Gesundheitsbereich, in der Bildung und in vielen anderen Be­reichen dirigieren lassen wollen, solange wir nicht darüber sprechen, ob wir die Länder nicht mit einem Verfassungsgesetz – und dafür stehen wir alle zur Verfügung – endlich in die Schranken weisen und die Länder somit wieder dorthin bringen, wo sie hinge­hören, wird sich nicht viel tun.

Es kann nicht sein, dass die einen ausgeben und die anderen die Prügel dafür einstecken, dass sie die Steuern einheben, welche die Länder wiederum frisch-fröhlich ausgeben. Und es kann auch nicht sein, dass die Länder einfach tun können, was sie wollen: Spekulieren, Schulden aufnehmen, mit den eigenen Banken unter einer Decke stecken und Haftungen eingehen, die letztendlich den Steuerzahler treffen. Auch das geht auf Dauer nicht.

Herr Minister, Sie wurden heute gefragt, was Sie denn jetzt endgültig machen wollen, um ein Länderinsolvenzrecht auf die Beine zu stellen. Wir haben ja seit vier Jahren das Problem, dass die Pleite Kärntens über uns schwebt wie ein Damoklesschwert. Was haben Sie in diesen vier Jahren als ÖVP-Chef getan? Heute haben Sie die Frechheit  – und das muss ich wirklich sagen, die Frechheit (Hallo-Rufe bei der ÖVP) –, auf eine Frage der NEOS so zu antworten, und die Frage war ja berechtigt: Was haben Sie angesichts der Hypo-Pleite getan, sodass in Zukunft ein Bundesland, ob das jetzt Niederösterreich oder ein anderes Bundesland ist, nicht wieder den Bund und damit den Steuerzahler hineinreißen kann? Was haben Sie getan?, war heute die Frage.

Und was antworten Sie darauf? Können Sie sich noch erinnern? (Abg. Rädler: Niederösterreich!) – Das ist nicht Ihre Angelegenheit. Dazu gibt es einen Justizminister.

Jetzt frage ich mich: Ist der nicht von Ihrer Partei? (Abg. Lopatka: Nein! Der ist nicht von unserer Partei!) Und haben Sie es nicht für notwendig empfunden, mit ihm zu sprechen und ihn zu fragen, wie so etwas in Zukunft verhindert werden könnte?

Aber nein, das kommt Ihnen nicht in den Sinn. Sie sind ja mit viel Wichtigerem beschäftigt. Sie müssen ja landauf und landab allen erklären, dass die bösen Kärntner jetzt zahlen müssen. (Abg. Wöginger: Was ist das für ein Gefasel?)

Jetzt werden Sie plötzlich stark. Die Kärntner sind die Bösen, und die müssen jetzt zahlen. Aber vorher, als es um die Bayern und die ganzen Spekulanten ging, die diese hochspekulativen Anleihen der Hypo gekauft haben, da hat man von Ihnen nichts gehört. Die müssen jetzt auch nicht zahlen. Niemand muss zahlen (Abg. Wöginger: Die Lugar-Philosophie!), außer die Steuerzahler. Und dabei ist es egal, ob es ein Kärntner Steuerzahler, ein niederösterreichischer, ein oberösterreichischer oder ein an­derer Steuerzahler ist. Aber da sind Sie plötzlich stark. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich würde mir wünschen, dass Sie einmal jene zur Verantwortung ziehen, die tat­sächlich etwas mit dieser Angelegenheit zu tun haben. Herr Auer hat heute ein Bild gebraucht, das wirklich Bände spricht. Er sagte, wir seien so verantwortungslos, denn das Haus hätte ja gebrannt und wir hätten diesen Brand noch gefördert und nicht Feuerwehr gespielt.

Übernimmt man dieses Bild, dann hat dieses Haus Kärntner Hypo bereits gebrannt, als man es den Bayern verkauft hat, zwar nur im Keller im hintersten Abteil, aber es hat schon ganz versteckt gebrannt. Und was haben die Bayern gemacht, anstatt diesen


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Brand zu löschen? – Sie haben diesen Brand auch noch auf andere Kellerabteile verbreitet. (Vizekanzler Spindelegger: Kellerbrände!)

Letztendlich hat das ganze Haus gebrannt. Und jetzt treten Sie auf den Plan: Als das ganze Haus bereits gebrannt hat, haben Sie es wieder zurückgekauft. Wer macht denn so etwas? Wer kauft denn ein Haus, das er verkauft hat, als der Brand noch zu löschen gewesen wäre, aber beim Kauf im Vollbrand steht? Wer nimmt denn so ein Haus zurück? Das nimmt nur dann jemand zurück, wenn er auf der anderen Seite Interessen hat. Und diese Interessen waren ganz einfach: Erwin Pröll wollte nicht, dass diese Bank in Konkurs geht. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Lopatka: Mein Gott!)

In diesem Fall hätte der Erwin Pröll über die Landes-Hypos und über die Haftungen nämlich mitgezahlt. (Ruf bei der ÖVP: Das ist doch lächerlich! – Abg. Strasser: Was ist mit den Haftungen in Kärnten?!) So schaut es aus! Und nicht nur der Erwin Pröll hätte mitgezahlt, es hätte auch die Raiffeisen mitgezahlt und viele andere. Und das wollte man verhindern. (Abg. Wöginger: Nebenberuf: Wahrsager!)

Wenn man sich anschaut, dass auf der einen Seite Erwin Pröll, der mächtigste Mann in der ÖVP, steht und auf der anderen Seite der Steuerzahler, was glauben Sie, wer da die schlechteren Karten hat?  Genau so ist es ausgegangen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Das ist auch der Grund, warum Sie keinen Untersuchungsausschuss wollen, sondern eine Pseudokommission einsetzen, die zahnlos ist und wo Sie auch die Hand darauf haben, was dabei herauskommt. Bei einem Untersuchungsausschuss können Sie nicht wissen, was dabei herauskommt. Bei Ihrer Kommission wissen Sie es, und da können Sie auch steuernd eingreifen  bei einem Untersuchungsausschuss nicht. (Abg. Darmann: Die sogenannte Feigenblatt-Kommission!) Das ist die Angst, die Sie vor einem Untersuchungsausschuss haben, und deshalb kommt er auch nicht. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Aber ob Sie das aushalten, das ist die Frage, denn in dem Moment, wo die Bürger da draußen begreifen werden, dass sie jetzt eine Steuererhöhung nach der anderen zu erwarten haben, in dem Moment werden sich das die Bürger nicht länger gefallen lassen  und ich ersuche wirklich jeden Bürger, unsere Petition zu unterschreiben, damit wir endlich einen Untersuchungsausschuss bekommen!  Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

16.20

16.20.40*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Lugar, für die Verwendung des Wortes „Frechheit“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Ruf: Bravo!))

*****

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hable zu Wort. – Bitte.

 


16.21.07

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Bürger und Bürgerinnen auf den Galerien und vor den Bildschirmen! Aufklärung ist notwendig, das wird noch Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sein, davon bin ich überzeugt. (Ruf bei der ÖVP: Hellseher!) Aber das Thema der heutigen Dringlichen Anfrage sind natürlich Lessons learned, die Lektionen, die aus diesem Finanzdesaster zu lernen sind. Welche


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 169

Lektionen müssen wir für die Zukunft lernen, damit dieses Finanzdesaster nicht mehr passieren kann?

Lassen Sie mich drei davon herausgreifen.

Erste Lektion: Wir haben kein ausreichendes Instrumentarium für Bankeninsolvenzen. Da ist auf der europäischen Ebene sehr viel im Umbruch, sehr viel im Entstehen. Wir haben die europäische Bankenabwicklung ab dem Jahr 2016, das wird die zweite Säule der Bankenunion sein. Wir haben den EU-Bankenabwicklungsfonds, der ab heuer über acht Jahre aufgebaut wird. Da sind, wie gesagt, viele Dinge im Entstehen, und da merkt man auch den positiven Einfluss der Europäischen Union. Man merkt, wie gut die Mitgliedschaft in der Europäischen Union Österreich tut, aber es dauert noch.

Wir müssen Klarheit schaffen. Wir müssen auch das nötige Instrumentarium für Ban­keninsolvenzen schaffen. Das hätte man seit 2008 machen können, spätestens, es ist bisher nicht passiert. Daher wollen wir unseren Antrag erneuern:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines zeitgemäßen Banken-Insolvenz- beziehungsweise -sanierungsrechts

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat unter Berück­sichti­gung des aktuellen Insolvenz-, Banken- und Gesellschaftsrechtes eine Gesetzes­vor­lage für ein den aktuellen Bedürfnissen entsprechendes Banken-Insolvenz- bzw. –sanierungsrecht vorzulegen. Darin sollen neben der Methodik zur Sanierung, Abwick­lung und Liquidation von Kredit- und Finanzinstituten auch die Zuständigkeiten klar festgelegt werden.“

*****

Das ist die erste Lektion, die wir lernen sollten.

Zweite Lektion, Landeshaftungen: Das Argument, die sogenannte Notverstaatlichung  die keine war  haben wir deswegen machen müssen, weil die Landeshaftungen da waren, weil wir die Landeshaftungen nicht losgeworden sind, ist natürlich falsch. (Ruf bei der ÖVP: Sondern?) Wir haben jetzt die Landeshaftungen und die gesamte Bank am Hals. Dieses Argument stimmt nicht. Auch das Argument, dass die Notverstaat­lichung deswegen vorgenommen werden musste, weil sonst die Insolvenz des Landes Kärnten droht, ist in dieser Form nicht richtig.

Es ist mir ein E-Mail von der SPÖ untergekommen, in dem Bürgerfragen beantwortet werden. Da wird auf eine Frage einer Bürgerin, wie denn das Ganze möglich gewesen sei und warum jetzt die Bürger zu zahlen hätten, geantwortet, das wäre notwendig gewesen, denn in Kärnten müssten die Spitäler geschlossen werden, es müssten Pflegestationen geschlossen werden, und sie hoffen, dass die Notfallambulanzen noch offen bleiben können. Weiters schreiben sie, zahlreiche Kärntner Kindergärten und Sportstätten müssten geschlossen werden, Schulen müssten eingeschränkt werden.

Also dazu sage ich Ihnen, liebe KollegInnen von der SPÖ, das ist nicht redlich! Das ist unwürdig, die Bürger und Bürgerinnen in diesem Land mit solcher Panikmache zu verunsichern! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von Grünen und FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 170

Sie sollten wissen, und ich rufe es in Erinnerung, wenn Sie in der Exekutionsordnung nachschauen und das recherchieren, dann werden Sie draufkommen, dass Vermögen, das gemeinnützigen Zecken dient, gar nicht exekutiert werden kann. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Aber wir haben natürlich ein Problem, wenn es um Landeshaftungen geht, und dieses Problem ist Teil des österreichischen Föderalismus.

Föderalismus ist eine gute Sache, aber die Art und Weise, wie wir ihn in Österreich hier aufsetzen, ist nicht gut, denn er funktioniert nach dem Prinzip: Wozu eigenes Geld ausgeben, wenn wir fremdes ausgeben können? (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Daher wollen wir unseren Antrag hinsichtlich eines Insolvenzrechtes für Bundesländer gerne wiederholen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge Regelungen im Falle der Insolvenz einer Gebietskörperschaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berück­sichtigt werden: Kriterien für den Eintritt der Insolvenz (etwa Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung); Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz; Durch­führung des Insolvenzverfahrens; Möglichkeit der Zwangsverwaltung; Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft; Umschreibung der verwert­baren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft.“

*****

Das war die zweite Lektion.

Dritte und letzte Lektion: modernes Rechnungswesen. Wir haben es heute schon gehört, die Frage ist natürlich, warum wir immer wieder dieselben Vorfälle haben. Warum haben wir Salzburg? Warum haben wir Linz? Warum haben wir Kärnten? Und wir wissen doch alle, dass das nicht alles ist. Das ist die Spitze des Eisberges. Ein wesentlicher Aspekt, warum wir immer wieder mit diesen Finanzdebakeln konfrontiert sind, ist das veraltete Rechnungswesen, die Kameralistik, ein schlichtes Einnahmen- und Ausgaben-Rechnungswesen, so wie es jeder Greißler verwendet und damit führen wir Bundesländer. Das ist natürlich höchst intransparent.

Warum wehren sich die Bundesländer so dagegen?  Ja weil sie diese Transparenz gar nicht wollen. Seien wir ehrlich, da ist es immer angenehm, die Gelder hin und her zu schieben, wie man will, da kann ein modernes Rechnungswesen natürlich nicht willkommen sein.

Ein Wort, Herr Finanzminister: Sie sagen, man hätte nichts tun können.  Sie hätten natürlich die Möglichkeit, nach § 16 Finanz-Verfassungsgesetz zu handeln, und da muss ich auch Ihnen, Herr Kollege Rossmann, widersprechen. Es sagen renommierte Verfassungsexperten, das reicht natürlich als Grundlage für modernes Rechnungs­wesen. Wenn es nicht reichen würde, warum haben wir denn dann die Heiligenbluter Vereinbarung, wo sich die Länder genau herausverhandelt haben, dass sie gefragt werden müssen? (Abg. Rossmann:  weil sich damit über Verfassungsrecht hinweg­setzen!) Wir können gerne darüber reden, Herr Kollege Rossmann, auch mit den Verfassungsexperten, die da mit uns einer Meinung sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 171

Daher wiederholen wir unseren Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erlass einer Verordnung gem. § 16 Abs. 1 F-VG

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Rech­nungshof eine VO gem. § 16 Abs. 1 F-VG zu erlassen, die eine vereinheitlichte Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rech­nungs­wesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards vorsieht, sodass insbesondere Schuldenstand und Ver­mögensveränderungen klar ersichtlich sind.“

*****

Ich möchte darauf aufmerksam machen, das sind Anträge, die wir schon hatten, die bisher von SPÖ und ÖVP abgelehnt wurden. Sie haben bei der letzten Sitzung einen Antrag eingebracht, der genau in diese Richtung zielt. Wir sind mitgegangen, weil wir gesagt haben: Ja, wir sind sachpolitisch orientiert, und wenn die Richtung stimmt, dann gehen wir auch mit! Sie haben heute dreimal die Möglichkeit, auch wieder sachpolitisch zu handeln, und in diesem Sinne hoffe ich, dass Sie heute mit unseren drei Anträgen mitgehen. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Hable eingebrachten Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines zeitgemäßen Banken-Insolvenz- bzw. -sanierungsrechts

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strukturreform der Länder – dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Budgetkonsolidierung Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler_innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen“

Seit den Vorgängen rund um die Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria Bank im Jahre 2009 wird über die Schaffung eines zeitgemäßen Bankeninsolvenzrecht diskutiert. Die neue gesetzliche Regelung soll ein Instrumentarium schaffen, das man für die profes­sionelle Umsetzung einer geordneten Bankeninsolvenz benötigt. Ebenso sollen berücksichtigt werden: die Möglichkeit zur Neukapitalisierung einer Bank durch Konvertierung von Anleihen in Eigenkapital (Debt-Equity Swap), die Lastentragung institutioneller Gläubiger (Bail-In), die Definition von Kriterien für die Aufrechterhaltung der Banken-Konzession, die Rahmenbedingungen für die Etablierung einer Abwick­lungsbank für notleidendende Portfolios und die Sicherstellung von einlagenbesicher­ten Kapitaltransaktionen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Besonders in Hinblick auf die von der European Banking Authority bevorstehenden Stresstests im Jahr 2014 sollen zudem die Kriterien, Vorgangsweisen, Kommunikationsstrategien und Zustän­dig­keiten für Insolvenzszenarien klar definiert werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 172

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat unter Berück­sich­tigung des aktuellen Insolvenz-, Banken- und Gesellschaftsrechtes eine Gesetzes­vorlage für ein den aktuellen Bedürfnissen entsprechendes Banken-Insolvenz- bzw. -sanierungsrecht vorzulegen. Darin sollen neben der Methodik zur Sanierung, Abwick­lung und Liquidation von Kredit- und Finanzinstituten auch die Zuständigkeiten klar festgelegt werden.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenz­recht für Gebietskörperschaften

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Strukturreform der Länder - dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Budgetkonsolidierung Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler_innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen"

Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist unklar, welche Rechtsfolgen die Zahlungs­unfähigkeit einer Gebietskörperschaft (insbesondere eines Bundeslandes) auslöst. Dieser  Zustand ist angesichts dessen, dass Gebietskörperschaften Verbindlichkeiten  eingehen, aber letztlich das Risiko für deren Tilgung auf andere  Gebietskörper­schaften abwälzen zu können meinen, untragbar. Durch ein  Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften wird vermieden, dass - wie im aktuellen  Fall des Landes Kärn­ten und der Landeshaftungen für die Hypo Alpe Adria in einer  Höhe, die ein Mehr­faches der jährlichen Einnahmen des Landes ausmachen - der  Bund und die anderen Länder in zweistelliger Milliardenhöhe für die Misswirtschaft eines Landes einstehen müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich  einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge Regelungen im Falle der Insolvenz  einer Gebietskörperschaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berück­sichtigt werden:

Kriterien für den Eintritt der Insolvenz (etwa Zahlungsunfähigkeit und/oder Über­schuldung)

Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz

Durchführung des Insolvenzverfahrens

Möglichkeit der Zwangsverwaltung

Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 173

Umschreibung der verwertbaren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft"

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erlass einer Verordnung gem. § 16 Abs. 1 F-VG

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strukturreform der Länder – dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Budgetkonsolidierung Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler_innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen“

Trotz aller Finanzskandale der letzten Zeit (Salzburger Finanzskandal, Swap-Skandal in Linz, die Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria wegen der Haftungen des Landes Kärnten, die Spekulationen mit Wohnbaugeldern in Niederösterreich) gibt es nach wie vor keinen wirklichen Überblick über die finanzielle Lage des Staates. Kommt es nicht endlich zu einer Vereinheitlichung der Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards, wird sich das auch nicht ändern. Der Bund arbeitet seit 2013 nicht mehr mit dem veralteten System der Kameralistik, einige Länder wenden sie allerdings immer noch an. Als reine Ein- und Ausgabenrechnung sagt sie nichts über die aktuelle Vermögenssituation oder den Schuldenstand aus. Es bedarf daher einer Bilanzierung nach der doppelten Buch­führung, weil dann Verluste aus Finanzgeschäften, langfristigen Investitionen und Abschreibungen dargestellt würden. Verfassungsrechtlich hat der Bundesminister für Finanzen hierzu auch die Möglichkeit: Gem. § 16 Abs. 1 F-VG, welcher eine Bedarfs­kompetenz zur Erlassung einer gesetzesvertretenden Verordnung vorsieht, kann er im Einvernehmen mit dem Rechnungshof eine Verordnung erlassen, die ein einheitliches Rechnungswesen für die Länder vorsieht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Rech­nungshof eine VO gem. § 16 Abs. 1 F-VG zu erlassen, die eine vereinheitlichte Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rech­nungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards vorsieht, sodass insbesondere Schuldenstand und Vermögensveränderungen klar ersichtlich sind.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


16.29.07

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Kollege Hable, ich will jetzt nicht als Schiedsrichter auftreten, aber ich glaube, der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 174

Bruno Rossmann hat einfach recht. Sie sollten sich die Bestimmungen vorher durch­lesen! (Abg. Rossmann: Danke schön!)

Es ist ganz klar, dass es hier natürlich um die, wenn man so will, Berichterstattung und den endgültigen Abschluss geht, aber nicht darum, wie vorgelagert, wenn Sie so wollen, das gesamte Rechnungswesen organisiert wird. Wir kennen solche unter­schiedlichen Strukturen. Wir haben sie in der EU-Berichterstattung. Wir haben ein sogenanntes Maastricht-Defizit, das nicht ident ist mit einem administrativen Haushalt. Da gibt es eine Überleitung, und wenn es eine Berichterstattung gibt, kann ich verlangen, die Zahlenwerke so zu bekommen, und das kann man sehr wohl vorschreiben, aber ich kann damit nicht die vollständige Umsetzung des Rechnungs­wesens bewerkstelligen.

Deswegen ist es ja auch vernünftig, was in der Regierungsvereinbarung steht. Die NEOS zitieren es ja in ihrem eigenen Antrag. Wir haben ja im Koalitionsabkommen genau eine vernünftige Prozedur vereinbart, nämlich dass die Erlassung dieser Vor­schriften in intensiver Zusammenarbeit mit den Betroffenen, nämlich Länder und Gemeinden, erfolgt.

Glauben Sie mir, es ist wirklich kein sinnvoller Vorgang, die außen vor zu lassen, etwas vorzuschreiben, was nicht erarbeitet ist anhand der Situation der Betroffenen. Sie müssen bei Rechnungslegungsvorschriften immer schauen, ob das für diesen Bereich passt. Man wird für kleine Gemeinden andere Vorschriften brauchen als für Stadt­gemeinden größerer Natur.

Natürlich ist das eine umfangreiche Arbeit, und natürlich ist eine Standardisierung schwierig. Aber wir sind uns darüber einig, ich darf doch an den Entschließungsantrag vom 18. März erinnern. So lange ist das noch nicht her, da haben außer den Regierungsfraktionen Grüne und NEOS schon zugestimmt. Der Entschließungsantrag ist in der Frage ausreichend. Es steht drinnen, das Gesetzespaket soll jedenfalls die komplette Umsetzung des Bankeninsolvenzrechtes, die vergleichbare Transparenz der öffentlichen Haushalte sowie ein einheitliches Spekulationsverbot enthalten. Warum bringen Sie es heute wieder? Wir sind am Weg, es zu tun, es ist in Ordnung. (Abg. Strolz: Detailliertere Unterpunkte! Zwischenruf bei der ÖVP.) Bitte!

Noch zur Frage des Kollegen Hable, vielleicht auch nur zur Klarstellung, auf welcher Ebene gearbeitet wird: Darf ich Sie daran erinnern, dass die Exekutionsordnung bei der Verwertung von Vermögen durch den Masseverwalter nicht die Rechtsgrundlage ist? Ich weiß, es ist so ähnlich. Das eine ist EO, das andere ist KO. Inzwischen heißt es ja Insolvenzordnung.

Jetzt erklären Sie mir bitte, warum ein Masseverwalter, würde es ein Insolvenzrecht geben, nicht die Verwertung des gesamten Vermögens vornehmen sollte oder könnte? Selbstverständlich. (Zwischenruf des Abg. Wittmann. Abg. Hable: Haftungen !) Daher ist es keine Gräuelpropaganda, sondern völlig klar: Wenn eine öffentliche Hand in welche Form auch immer der Schuldenregulierung kommt, dann gibt es relativ wenig Tabus. Lesen Sie sich die Zeitungen der letzten Woche durch, wie denn die Gesundheitseinrichtungen in Griechenland beieinander sind!

Griechenland ist nicht formell in Konkurs gegangen. Wir haben zwei Rettungspakete gehabt und schlussendlich den ESM. Faktisch aber bedeutet die Verwertung des Vermögens  so wie es die Troika vorschreibt und es unter Applaus der hiesigen Opposition eingeschränkt wird, man darf ja nichts nach Griechenland zahlen , dass die Leistungen für Menschen, die eine Gesundheitsversorgung brauchen, drastisch eingeschränkt sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 175

Wer das will, redet herum und sagt, wir können genau das Gleiche machen. Erklären wir, dass die Haftung nichts mehr wert ist! Stellen wir uns vor, dass man bei einem fundierten Wertpapier, unterschrieben von den einzelnen Verantwortlichen, in dem Fall Jörg Haider als Landeshauptmann, jetzt sagt, der Bürge zahlt nichts mehr? (Abg. Wöginger: Das geht ja gar nicht! Ein Wahnsinn!) Oder es gibt gar idiotische Vor­schläge, wir machen ein Gesetz und erklären, dass die Bürgschaft nicht mehr gültig ist?! (Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Haben Sie sich schon einmal vorgestellt, was das heißt? Wenn nicht, empfehle ich nach Buenos Aires zu schauen. Dort hat die argentinische Regierung vor nunmehr 13 Jahren erklärt, mich interessiert kein Pariser Club, mich interessiert keine Haftungs­erklärung. Das war aus der Militärdiktatur.

Wissen Sie, wo die heute stehen?  Die haben Probleme zu zahlen, bei jedem Import, und zwar die Privatpersonen! Wer will das? Dieses Gerede davon: ja gehen wir in Konkurs und machen wir einen Haircut, das ist gut-, schlechtgläubig erworben worden ein Wertpapier ist ja übertragbar! (Ruf bei der ÖVP: So ist es!) Wer kann Ihnen sagen, dass der heutige Inhaber der Anleihe der ist, der damals gezeichnet hat?  Niemand.

Glauben Sie nicht, dass das spekulative Produkte waren, eine Anleihe von einer Landes-Hypo. Die sind doch in jeder Pensionskasse, in jedem Fonds genommen worden. (Abg. Strolz: Ja legen Sie es offen! Zwischenruf bei der ÖVP.) Sagen Sie es den Leuten! Was Sie wollen, ist, dass aus der Pensionskassa, wo die Papiere drinnen sind, das Geld verschwindet. Sagen Sie es dazu, und dass es Ihnen egal ist, ob ein Kindergarten zugesperrt wird! Es ist Ihnen egal, ob wir beim ESM einen Antrag stellen müssen, um unsere Staatsschuld vielleicht dann zu reformieren! Sagen Sie das alles dazu! Das ist eine Politik, die verantwortungslos ist, Herr Strolz! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Abg. Strolz: Das ist Polemik!)

Wir wollen, dass ordnungsgemäße Regeln zustande kommen, und ich glaube, wenn wir dem Weg mit dem Entschließungsantrag folgen, werden wir noch im Laufe des heurigen Jahres eine Regelung zusammenbringen – ohne dass wir Kindergärten à la Vorschlag der Insolvenzhetzer schließen müssen.  Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.34

16.34.10*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für die Verwendung des Wortes „idiotisch“, Herr Abgeordneter Matznetter, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Matznetter: Wegen was?)

*****

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Haubner zu Wort. – Bitte.

 


16.34.53

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretär! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Kollege Strolz hat die Verantwortung angeschnitten. Ja, wir nehmen die Verantwortung wahr! Genau wir als ÖVP, ob das in Kärnten ist, ob das in Salzburg ist, müssen das zusammenräumen, was andere angerichtet haben. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Strolz eine Hand mit vier gestreckten Fingern in die Höhe haltend, die andere Hand vor die Augen legend : Vier Jahre!) Das ist das, was uns auszeichnet: Verantwortung annehmen, übernehmen und dann die Probleme lösen.


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Herr Finanzminister Spindelegger hat ja seit seinem Amtsantritt eine Maßnahme nach der anderen gesetzt, um dieses blaue Hypo-Desaster in den Griff zu bekommen und die beste Lösung für den Steuerzahler und den Standort in die Wege zu leiten, meine Damen und Herren.

Wenn die FPÖ, das muss ich schon sagen, diese ganze Energie immer für Schuld­zuweisungen an andere aufwendet  (Zwischenruf des Abg. Haider.) – Kollege Haider, ich bin selber Unternehmer, und Sie sind auch einer. Wenn Sie heute Firmen­chef sind, dann haben Sie die Hauptverantwortung für diese Firma! Diese Haupt­verantwortung für die Firma FPÖ in Kärnten war eben beim Herrn Haider. Das ist auch ganz klar festzuhalten. (Abg. Haider:  verstaatlicht! Der Schieder war dabei, Herr Kollege!)

Wenn ich heute als Firmenchef diese Verantwortung trage, dann kann ich nicht sagen: Alle anderen, die bei mir gearbeitet haben, die sind schuld, nur ich als Chef bin nicht schuld! – Das sollten Sie sich auch einmal hinter die Ohren schreiben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Wenn ich mir jetzt das ganze Paket von den NEOS anschaue, das ist ja nett. (Abg. Strolz: Das ist wichtig, nicht nett!) Das ist nett, nämlich in einer Hinsicht, dass Sie das heute bringen. Das brauchen wir nämlich nicht, wir haben das nämlich alles schon festgeschrieben. Wir haben das im Regierungsprogramm festgeschrieben, aber man kann so etwas natürlich nicht von heute auf morgen umsetzen, sondern so etwas braucht Zeit, weil es ordentlich vorbereitet werden muss. (Abg. Strolz:  Prüfrecht!)

Wir haben dieses Gesetzespaket erarbeitet, und wir werden es jetzt Punkt für Punkt umsetzen, denn das Ziel der Bundesregierung ist es, ein einheitliches Spekulations­verbot für alle Gebietskörperschaften in Verfassungsrang umzusetzen. Wir haben dazu mehrere Maßnahmen vorgesehen, die wir hier beschließen wollen. Wir haben also auch da die Länder eingebunden, das ist ja auch das Wichtige. Ich glaube, wir brauchen ja, wenn wir das nachher erfolgreich umsetzen wollen, Partner. Deshalb ist ja dieser partnerschaftliche Weg, den wir gehen, mit den Ländern, mit den Gemeinden, mit den Städten, der richtige.

Wir werden es nicht von heute auf morgen schaffen, aber wir sind auf dem besten Wege, dass wir das so rasch wie möglich jetzt in diesem Jahr zur Umsetzung bringen. Ich glaube, das ist das Wichtige, und das ist auch das Richtige. Diese Maßnahmen sind hier zu setzen. (Abg. Strolz eine Hand mit vier gestreckten Fingern in die Höhe haltend, die andere Hand vor die Augen legend : Vier Jahre so!)

Wenn Sie Salzburg anschneiden, Herr Kollege Strolz: Mir gefällt das ja, immer, wenn es aus Ihrem Mund kommt, ist es neu, obwohl wir uns schon lange damit beschäftigen. Also es ist schon so, dass es nicht Ihrer bedurft hat, dass wir hier jetzt Maßnahmen setzen. (Abg. Strolz eine Hand vor die Augen legend : 18 Monate so!)

Wenn Sie Salzburg aufgreifen, dass keiner weiß, was in Salzburg los ist und wie in Salzburg der Schuldenstand ist: Na bitte, seit wir von der ÖVP die Verantwortung haben, wissen wir das ganz genau. Wir haben alles aufgearbeitet, wir haben alles erledigt, und wir sind auf dem Weg, ein neues Haushaltsrecht zu machen. Wir sind auf dem Weg, auch da die ganze Revision auf neue Beine zu stellen. – Ja, wir haben das Problem gelöst. Wir haben es angepackt und sind auf dem Wege, alle Maßnahmen zu setzen, dass das auch wirklich stattfindet.

Ich muss sagen, es gab auch heute wieder ein paar so Beispiele, was die Haftungen des Landes Kärnten betrifft: Es waren schon die Verantwortlichen in Kärnten, und da bringe ich noch einmal das Beispiel des Chefs, die es damals waren, die das Land an


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die Grenze des Ruins geführt haben. Man muss einmal mit dem Märchen Schluss machen: Die Haftungen für die Hypo-Geschäfte waren doch von Anfang an da, die waren von Anfang an beim Land Kärnten; und laut Landeshauptmann Haider waren die bombensicher, diese Haftungen. (Abg. Haider: Zernatto! ÖVP!) Die Haftungskette wurde nie unterbrochen, auch beim Verkauf an die Bayern nicht. Das sind die Fakten. (Zwischenruf der Abg. Tamandl. – Abg. Podgorschek: Das ist nicht der Punkt!)

Die Haftungskette wurde nie unterbrochen, deshalb brauchen wir diese neuen Regeln, damit ein Land nie wieder Haftungen in so einer Größenordnung eingehen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Eines sage ich Ihnen auch noch: Es kann nicht immer alles der Bund machen, und es kann nicht immer für alles der Bund verantwortlich sein. Auch die Bundesländer müs­sen diese Verantwortung übernehmen.

Ich habe es schon gesagt, ich komme aus Salzburg. (Ruf bei der ÖVP: Ein schönes Bundesland!) – Nicht nur das, nicht nur ein schönes Bundesland, sondern auch wieder ein erfolgreiches Bundesland. Was in Salzburg passiert ist, durch den Skandal, durch Spekulationen, das haben wir aufgearbeitet. Übrigens, das hat Kollege Auer auch zuerst schon erwähnt, auch Salzburg wurde immer wieder vom Rechnungshof geprüft. Ich glaube also, da geht es wahrscheinlich auch um eine Optimierung der Prüfung und nicht nur um die Ausweitung der Prüfungsrechte.

 Wir von der ÖVP haben dieses Minenfeld aufgeräumt; wir haben angepackt.

Ich habe schon erwähnt, wir haben auch ein neues Haushaltsrecht gemacht. Und ein umfangreiches Konzept für eine Revision wurde bereits am 12. März 2013 in der Salzburger Landesregierung einstimmig genehmigt.

Meine Damen und Herren! Noch einmal: Verantwortung übernehmen, Verantwortung tragen, das ist Marke Spindelegger, das ist Marke ÖVP. Wir sind auf einem guten Weg, hier zu richtigen Lösungen zu kommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


16.40.35

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Also, Kollege Haubner, wie war das? – Verantwortung ist Spindelegger. Verantwortung ist ÖVP. Habe ich das noch richtig im Kopf?

Stellen Sie sich doch dieser Verantwortung und stimmen Sie der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu! (Beifall bei FPÖ, Grünen, NEOS und Team Stronach.)

Wenn es so wäre, wie Sie das immer darstellen, dann müssten uns, der FPÖ, ja die Knie davor zittern, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird. Tut’s aber nicht. Wir haben Mumm in den Knochen und sagen: Okay, stellen wir uns der Verantwortung! Wenn etwas passiert ist, dann stehen wir dazu, kein Problem! Schauen wir, dass es besser gemacht wird!

Was tut ihr? Frage: Wo sind euer Anstand, euer Charakter, eure Standfestigkeit, euer Rückgrat?

Aber wir werden hier jetzt nicht nur ständig von der Hypo sprechen, sondern es gibt durchaus noch andere Themen, die ich da ein bisserl ventilieren möchte, gerade wenn es um das Thema Konsolidierung und Transparenz geht.

Die Notwendigkeit eines einheitlichen Haushaltsrechts bis hinunter in die Gemeinden ist schon angesprochen worden. Das ist wirklich ein wichtiges Thema. Man sieht es an


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verschiedensten Berichten des Rechnungshofes, dass es da klumpt. Ich nehme jetzt ein Beispiel heraus: Bei den Familienleistungen hat man es gesehen. Ich glaube, Bund, Länder und Gemeinden stellen insgesamt über 100 Familienleistungen auf. Aber man kann nicht sagen, was das bewirkt, was die Ziele sind und was es uns bringt. Das ist ein Beispiel, warum das dringend notwendig ist. Gott sei Dank gibt es hier im Haus zumindest Übereinstimmung darüber, dass so etwas kommen soll.

Was in diesem Zusammenhang auch immer anzusprechen ist, ist natürlich die Kontroll­möglichkeit, sind die Gemeindeprüfungen. Sie wissen, wir stehen dazu, dass der Rechnungshof grundsätzlich die Kompetenz haben sollte, jede einzelne Gemeinde in Österreich zu prüfen, wofür wir natürlich wieder diese Vergleichbarkeit brauchen.

Da muss man sich aber, wenn man die ganzen Strukturen kennt, auch die Frage stellen: Ist es dann sinnvoll, dass wir, wenn ich jetzt von einer kleinen Gemeinde spreche, dort einen Prüfungsausschuss haben, dort die Aufsicht durch die Bezirks­haupt­mannschaft haben, die Gemeindeaufsicht haben? Dann haben wir den Landes­rechnungshof auch noch und schließlich den Bundesrechnungshof. Das heißt, wir müssen die Anzahl der prüfenden Stellen hier genauso mit überdenken und vor allem, welche Kompetenzen bringen sie mit, wo haben wir die besten Ressourcen dafür, wo haben wir die größte Effizienz, wenn es darum geht, diese Potenziale zu heben, die da schlummern und in Wahrheit verloren gehen.

Wenn wir von Konsolidierung und Transparenz sprechen, dann ist die Steiermark ja immer ein Vorzeigebundesland. So bezeichnen sich die Landesfürsten momentan ja selbst.

Zum Thema „Gemeindefusionen“: Ich meine, niemand wird sich Reformen ver­schließen, aber ich möchte an einem Beispiel zeigen, wie man es eben nicht macht. Als das Thema „Gemeindefusionen“ auf das Tapet gekommen ist, da hat es in der Steiermark Gemeinden gegeben, die gesagt haben: Okay, setzen wir uns zusammen, reden wir drüber, vielleicht macht es wirklich Sinn! Was haben wir davon? – Diese haben sich mit diesem Thema durchaus konstruktiv auseinandergesetzt. Einige Gemeinden haben gesagt: Ja, das macht Sinn, das machen wir, wir ziehen diese Sache durch!

Wenn ich jetzt als jemand, der ein Land regiert, jemandem eine Fusion schmackhaft machen muss, weil ich davon überzeugt bin, dass das gescheit ist, dann muss ich so weit sein, dass ich sage: Was bringt es, wenn die Gemeinde A mit der Gemeinde B und von mir aus auch noch mit der Gemeinde C verschmilzt? Das heißt: Ich muss eine Rentabilitätsberechnung anstellen. Ich muss den Leuten sagen: Wenn Ihr das macht, dann habt Ihr davon dieses und jenes, dann bleibt Euch so und so viel im Sack, das Ihr für etwas anderes verwenden könnt, vielleicht für etwas Gescheiteres, etwas Besseres, was auch immer!

Das ist aber nicht erfolgt. Es hat zu keiner Zeit eine Berechnung darüber gegeben, was sich eine Gemeinde oder zwei dadurch ersparen, wenn sie jetzt fusioniert werden, und zwar mittels Verordnung oder Beschluss durch den Landtag. Das sind die sogenannten Zwangsfusionierungen, wo wir sagen: Das kann es nicht sein! Da geht es jetzt nicht nur um das Drüberfahren, das ist sowieso noch ein eigenes Kapitel, die demokra­tischen Elemente sind ja ausgeschaltet worden  (Zwischenbemerkung von Staats­sekretärin Steßl.– Bitte, Frau Kollegin? (Staatssekretärin Steßl: Müssen Sie immer gegen Reformen auftreten?) Nein, wir sind nicht gegen Reformen. Dann haben Sie, liebe Frau Staatssekretärin, vorher nicht gut genug zugehört. Ich habe gesagt, wir sind für Reformen dann, wenn sie sinnvoll sind und wenn erklärt wird, was es bringt. Und das ist der Unterschied! (Beifall bei der FPÖ.)

Und wenn man dann noch hergeht und einen besonders heiteren Schlusspunkt setzt, die Zwangsfusionierungen beschließt, ohne zu sagen, was es bringt, und dann den


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Herren Bürgermeistern ein Jahr davor, bevor die Fusion wirksam wird, noch saftige Bezugserhöhungen gibt, nur um seine eigenen Parteigänger, die ja wirklich schon Revolte schreien, sozusagen bei der Stange zu halten, dann frage ich mich, was das Ganze wirklich bringt. Da werfe ich im Vorfeld das Geld wieder hinaus, das ich mir dann vielleicht erspare, wobei ich nicht einmal weiß, ob das stimmt!

Was die Bezugserhöhungen bei den Bürgermeistern betrifft, möchte ich jetzt eines sagen, weil Kollege Mayer das das letzte Mal angesprochen hat: Ich stehe dazu, der Bürgermeister hat Verantwortung, agiert wirklich sehr, sehr viel, auch zeitlich gesehen, im Sinne der Bevölkerung. Darüber brauchen wir gar nicht zu reden. Dieses Amt hat Verantwortung und soll auch entsprechend entlohnt werden, keine Frage. Aber warum muss es in Zeiten des Sparens, der Konsolidierung und dieser Zwangsfusionen Erhöhungen geben, die bis zu 40 Prozent ausmachen? Erklären Sie das einmal den Leuten, bitte! Eine solide Entlohnung ist okay, aber maßvoll, und vielleicht kann man das in Stufen machen. Aber das ist einfach zu viel und für mich nicht nachvollziehbar! (Beifall bei der FPÖ.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


16.47.04

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Ich möchte auf zwei Punkte eingehen. Der eine betrifft den Rechnungshof. Es ist ja gerade zufällig so, dass diese Dringliche Anfrage den Tagesordnungspunkt zum Rechnungshof unterbrochen hat. Insofern passt es gut dazu.

Worüber wir in Zukunft sicher auch noch einmal diskutieren müssen – das hat ja schon mit der Diskussion in der Präsidiale begonnen – ist, welchen Stellenwert die Beschäftigung mit den Rechnungshofberichten im Parlament erhält. Diesmal steht dieser Punkt schon viel weiter vorne auf der Tagesordnung, wird aber schon wieder durch die Debatte über die Dringliche Anfrage unterbrochen. Sonst behandeln wir die Rechnungshofberichte am Ende der Tagesordnung. Gleichzeitig beschwören alle Rednerinnen und Redner hier zu Recht die Bedeutung des Rechnungshofes und seiner Tätigkeit für die Österreicherinnen und Österreicher, aber auch für die Arbeit des Parlaments.

Wir haben sozusagen die Prüfkompetenzen besprochen. Die letzte große  (Abg. Hanger: Hat das etwas mit der Dringlichen zu tun?) Ja, das hat viel mit der Dringlichen zu tun. Wenn Sie aufgepasst hätten, dann wüssten Sie es, denn der Begründer hat über die Erweiterung der Rechnungshofkompetenz gesprochen. Die letzte Erweite­rung – das wissen Sie vielleicht nicht – hat 2010 stattgefunden. Schon damals haben wir die Frage diskutiert, ab welcher Einwohnerinnen- und Einwohnerzahl die Gemein­den vom Bundesrechnungshof prüfbar gemacht werden sollten. Und damals hat man sich – und das haben wir Grünen ja durchaus mitgetragen, wenn wir auch ursprünglich den Vorschlag gehabt hätten, dass alle Gemeinden vom Bundesrechnungshof geprüft werden sollten – zu der Lösung durchgerungen, zu sagen, einerseits Gemeinden ab 10 000 statt 20 000 Einwohnern und andererseits die Ermächtigung der Länder, auch die anderen Gemeinden zu prüfen.

Und wenn wir uns jetzt anschauen, was die Länder seit 2010 umgesetzt haben, dann sehen wir, dass die Bilanz leider nicht erfreulich ist. Zur Gänze umgesetzt haben dies Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Wien muss man jetzt ganz heraus­nehmen, weil Wien da ja eine eigene Position hat. Kärnten hat meiner Meinung nach skurrilerweise die Möglichkeit geschaffen, dass Gemeindebeteiligungen geprüft werden können, aber nicht die Gemeinden selbst. Niederösterreich und das Burgenland sind


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gänzlich untätig geblieben. (Abg. Rädler: Stimmt ja nicht!) Bezüglich dieser Ermäch­tigung sind Niederösterreich und das Burgenland gänzlich untätig geblieben. Und bezüglich der Steiermark ist es so, dass jene Gemeinden geprüft werden können, die Mittel vom Land erhalten haben, aber nur dann, wenn es auch vertraglich festgelegt ist.

Warum erzähle ich Ihnen das? – Damit Sie sehen, dass eine Ermächtigung, die der Bundesgesetzgeber ausgibt, sehr unterschiedlich ausfallen kann und weit weg ist von der Möglichkeit, vergleichbare Prüfungen vorzufinden.

Deswegen haben Kollegin Moser und ich bereits im Jänner gefordert, dass hier nachzujustieren ist, und auch einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Wir haben diesen Antrag absichtlich heute nicht eingebracht, um ihn gleich abstimmen zu lassen, sondern ihn einem Ausschuss zugewiesen, weil wir Ihnen die Chance geben wollen, das auch wirklich fundiert zu diskutieren. Und ich glaube, die Debatte, die in den letzten fast zwei Stunden gelaufen ist, hat gezeigt, dass da Handlungsbedarf besteht.

Zum einen beinhaltet dieser Antrag die Möglichkeit des Rechnungshofes, auch Gemeinden unter 10 000 EinwohnerInnen zu prüfen, die Senkung der Beteiligung von 50 auf 25 Prozent, auch eine Prüfmöglichkeit bei jenen Rechtsträgern, die öffentliches Vermögen zu verwalten haben oder für die öffentliche Hand eine Ausfallshaftung tragen, zum anderen eine Prüfungsmöglichkeit von Direktförderungen der EU. Sie werden diesen Antrag in den nächsten Tagen via Parlament zugesandt bekommen.

Wir freuen uns schon auf eine sehr intensive und ernsthafte Debatte über Transparenz und Kontrolle. Was damit natürlich dann auch einhergehen muss, wenn die Prüf­kompetenzen ausgeweitet werden, ist dann auch – und das wurde heute auch schon gesagt – die entsprechende Ausstattung der prüfenden Rechnungshöfe.

Der zweite Bereich, der von dieser Dringlichen Anfrage berührt ist, ist natürlich das ganze Thema Föderalismus. Damit beschäftigen wir uns schon sehr lange, nicht nur wir hier, sondern auch schon Generationen von PolitikerInnen vor uns. Und ich frage mich immer: Was ist es eigentlich, was es so unmöglich macht?

Wenn man in diese Debatte einsteigt, dann kommt man irgendwann einmal zu dem Punkt, wo die einen als Zentralisten und die anderen als Föderalisten sozusagen auseinanderdividiert werden, und ich glaube, es muss da eine Brücke geben. Das Problem, das wir bei den bisherigen Debatten hatten, war nie die Frage: Was ist eigent­lich das Kriterium, entlang dessen wir diskutieren? Aus meiner Sicht muss das Kriterium zum Beispiel bei der Frage sein: Welche Gesetzgebungskompetenz soll beim Bund und beim Land liegen? Und: Wo macht es Sinn, dass es bundesweite Regelun­gen gibt, und wo macht es Sinn, dass das sehr regional und sehr nah an der kleinen Einheit geregelt ist oder umgesetzt wird?

Dieser Debatte müssen wir uns stellen. Nur dann macht es wirklich Sinn, diese Debatte zu führen. Irgendwelche Kommissionen einzurichten, die wieder das Gleiche sagen, was beim Ö-Konvent und schon in den Jahren davor diskutiert wurde, macht keinen Sinn.

Das Spannende in diesem Zusammenhang ist zum Beispiel die Debatte, die ich als Familiensprecherin regelmäßig zum Kindergarten führe. Ich stelle seit Jahren den Antrag: Kindergarten, also Elementarpädagogik, in Bundeskompetenz! Mittlerweile sagen in allen Ausschüssen, in denen wir das diskutiert haben, alle Fraktionen: Ja, wichtiger Antrag! Nicht nur ich habe den Antrag gestellt, die NEOS haben den Antrag gestellt, die SPÖ hat gleichlautende Anträge gestellt, als sie in der Opposition war. Auch ÖVP und FPÖ sagen: Ja, das ist durchaus ein sinnvoller Antrag!


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Aber wir haben es noch immer nicht geschafft, diesen abzustimmen, und das seit Jahren. Und ich behaupte: Deshalb, weil der Wille nicht da ist, sich hinzustellen und zu sagen: Wir sind Bundesgesetzgeber, in diesem Fall sind wir sogar Bundesverfassungs­gesetzgeber, Bundeskompetenzgesetzgeber, und wir gehen jetzt in unserer Bundes­rolle in ernsthafte Verhandlungen mit den Ländern! Das Problem, das dahinter liegt, kennen wir alle. Der Grund ist, dass Sie alle auf Landeslisten stehen, dass Sie alle sozu­sagen am Rockzipfel Ihrer Landeshauptleute hängen. Deswegen gibt es in all diesen Föderalismusdebatten nie ein Weiterkommen, weil es hier eben parteiinterne Interessen gibt und weil es vor allem die Interessen einzelner Regierungsmitglieder, aber auch Abgeordneter gibt, es sich mit den eigenen Landeshauptleuten gutzustellen, damit man nächstes Mal wieder ein Ticket hat. Das muss man einmal hinter sich lassen! (Beifall bei den Grünen.)

Wir machen hier Bundespolitik, wir sind hier Bundesgesetzgeber. Und vor diesem Hintergrund möchte ich eine sinnvolle Föderalismusdebatte führen. (Beifall bei den Grünen.)

16.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


16.53.56

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Frau Präsident! Meine Herren Minis-ter! Hohes Haus! Das ist eine gute Gelegenheit, diesen Gedanken meiner Vorrednerin gleich zu vertiefen, denn das Problem dürfte wirklich sein, dass das Verhältnis der Checks and Balances, das Verhältnis zwischen Ländern und Bund irgendwie in eine Schieflage gekommen ist. Heute herrscht weniger dieses gesunde Checks and Balances vor als ein ungesunder Filz zwischen diesen beiden Ebenen der Staats­hierarchie, was man immer wieder zu spüren bekommt. Selbst heute mussten wir einen Punkt von der Tagesordnung streichen, der auch das Verhältnis zwischen Bund und Ländern betroffen hat, weil offensichtlich genug Länder einen Einfluss ausgeübt haben, sodass ein Verfassungsgesetz über die Grenzen von Bezirksgerichten nicht beschlossen werden konnte.

Das ist aber nur ein Beispiel dafür, wo Länder überall hineinregieren und wo ein Stillstand herrscht, obwohl alle wissen, dass hier etwas zu tun gewesen wäre. Im konkreten Beispiel läuft man natürlich Gefahr, dass in ein paar Jahren zahlreiche Gerichtsprozesse dann einmal nichtig sind, weil die Zuständigkeitsordnung nichtig gewesen ist. Aber man kann es einfach nicht reparieren. Ein kleines Beispiel dafür, dass der Föderalismus da irgendwie aus den Fugen geraten ist.

Da meine Vorrednerin gesagt hat, der eine steht auf der Landesliste und hier und dort. Man hat wirklich das Gefühl, da gibt es einen Landeshauptmann, der hält sich eine Bundesregierung, gewisse Ministerien haben offensichtlich eine Erbpacht von gewis-sen Ländern. Wenn ich an das Innenministerium denke, dann muss ich sagen: In den letzten zehn Jahren war das immer jemand von der niederösterreichischen ÖVP! Und Ähnliches. Da gibt es offensichtlich gepachtete Machtverhältnisse, die einfach nicht geändert werden. Es geht ungefähr so zu: Wenn die Katze aus dem Haus ist, dann haben die Mäuse Kirtag. Und wenn wir eine schwache Regierung haben – und das haben wir jetzt offensichtlich schon die letzten Jahre –, dann bekommen die Landes­hauptleute einfach immer mehr Macht und können immer mehr das tun, was ihnen gefällt. Das ist ein Problem, das die Republik Österreich als Ganzes hat! (Beifall beim Team Stronach.)

Gerade die beiden Regierungsparteien leiden auch intern in ihrer Struktur an diesem Problem, weil sie eben einfach hier und dort verfilzt sind.


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Wenn ich die Begründung des Herrn Bundeskanzlers hernehme, warum man die Hypo Alpe-Adria nicht in Konkurs gehen lassen kann, dann war das Erste: Weil man Kärnten nicht in Konkurs gehen lassen kann! Es war ein Landesthema, das auf Ihrer Seite in Wirklichkeit als Begründung dafür herhalten musste, warum eine Insolvenz nicht möglich ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen noch sagen – da hat Herr Kollege Hable sehr recht gehabt –: Wenn Sie als Begründung dafür, dass es keine Insolvenz geben darf, den Grund hernehmen, weil man dann keine Wohnbeihilfe mehr auszahlen könnte oder Ähnliches, dann muss ich Sie fragen: Haben Sie die Insolvenzordnung, die Exekutionsordnungen des Gesetzgebers des letzten Jahrhunderts wirklich ganz verschlafen? Dieses Instrument ist ja so weit entwickelt worden, dass sogar jeder ganz normale Betrieb fortgeführt werden kann. Auch bei der Alpine konnte jede Baustelle sehr rasch weitergeführt werden.

Wenn Sie mir jetzt sagen, das geht bei Gebietskörperschaften nicht, dann muss ich Sie fragen: Warum soll das bei Gebietskörperschaften nicht gehen? Bei jedem Betrieb geht es. Bei der Alpine geht es. Bei Ihnen würde es genauso gehen! (Beifall beim Team Stronach.)

Das, meine Damen und Herren, ist reine Angstmacherei. Wenn man nach dem österreichischen Recht einen Großbetrieb weiterführen kann, dann ist es nach österreichischem Recht mit Sicherheit auch möglich, eine Gebietskörperschaft fortzu-führen, wenn Sie dies halt auf die Gebietskörperschaften erweitern. Also so unfähig wird auch der Gesetzgeber nicht sein. Da können Sie ruhig ein bisschen etwas machen.

Wir haben inzwischen ausgezeichnete Masseverwalter in diesem Land, die sehr rasch reagieren. Die werden auch solche Dinge machen können. Also: Das ist nicht der wirkliche Grund, dass dann die Wohnbeihilfe nicht ausgezahlt werden könnte, meine Damen und Herren!

In der österreichischen Geschichte war es natürlich immer wieder so, dass man, sagen wir einmal, schwache Regierungen gehabt hat. Das Erste, was ich gelernt habe, betraf Rudolf I., der von den Kurfürsten gewählt worden ist – heute sagt man Landesfürsten – und dann eigentlich überraschend stark gewesen ist. Er hat aber nicht nur politisch eine Einigung herbeigeführt, sondern er hat auch das im Interregnum verlorene Reichsvermögen wieder zurückgeholt. Das hat man die sogenannte Revindikations­politik genannt. Rei vindicatio: die Eigentumsklage aus dem Römischen Recht. Und wenn ich jetzt höre, dass sich der Finanzminister von Kärnten die 500 Millionen €, die man sich im Namen der Haftungsprovision genommen hat, zurückholen möchte, dann kann ich nur sagen: Ich wünsche dieser Regierung im 21. Jahrhundert eine erfolg­reiche Revindikationspolitik der neuen Art. Alles Gute! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


17.00.06

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Es gab große Aufregung über die Aussage von Matthias Strolz, es gäbe eine strukturelle Korruption. Ich möchte Sie da an Folgendes erinnern, und es wurde auch schon hier erwähnt: Im Rechnungshof­bericht steht unter anderem drinnen, dass es im Bereich der Familienleistungen


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117 aus­zahlende Stellen gibt. Und wir haben, glaube ich, alle noch in Erinnerung, was sozusagen der Gipfel dieser Parallelen von Bundes-, Landes- und Gemeindeleistungen war, nämlich dass ein Landeshauptmann – in diesem Fall zufälligerweise oder viel­leicht nicht ganz zufälligerweise wieder Jörg Haider – höchstpersönlich den sogenannten „Haider-Hunderter“ an Familien verteilt hat. – Das ist strukturelle Korruption! (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Zweites Beispiel, und wir haben es heute auch schon mehrfach gehört  (Abg. Katzian:  um Invaliden gegangen!) Ja, aber es geht darum: Wie halte ich als Landesfürst in Zeiten von immer wiederkehrenden Wahlgängen mein Volk bei Laune? Das ist eine gewisse Brot-und-Spiele-Mentalität. Und das ist in meinen Augen nichts anderes als strukturelle Korruption!

Jetzt eine Bemerkung zum Redebeitrag von vorhin als Replik zu Matthias Strolz: Herr Kollege Auer ist jetzt leider nicht da. Er hat gesagt, wir NEOS wären heute mit unserer Dringlichen Anfrage und mit den Anträgen, die wir gestellt haben, spät dran. Ich weiß jetzt nicht ganz genau, wie lange Herr Kollege Auer schon im Nationalrat sitzt, es kommt mir aber so vor, wie wenn Sie alle hier, vor allem Sie von der ÖVP und Sie von der SPÖ, spät dran wären, wenn es um die Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern geht. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von Grünen und Team Stronach.)

Wir haben einen Verfassungskonvent gehabt, einen Österreich-Konvent. 2005 wurden die Ergebnisse davon präsentiert. Wir haben nächstes Jahr zehn Jahre Ergebnisse des Verfassungskonvents. Und Sie erzählen uns NEOS, die wir erst seit ein paar Monaten hier im Parlament sind und wirklich etwas verändern wollen, wir seien spät dran?!

Sie sind spät dran! Sie haben die letzten zehn Jahre im Bereich der Kompetenz­verteilung nichts weitergebracht. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Und warum? – Da hat Kollegin Musiol völlig recht. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Fekter.) Ich habe die Diskussion im Familienausschuss erlebt. Ich habe auch den Antrag betreffend Bundeskompetenz für Kindergarten- und Hortwesen eingebracht. Was wird einem da entgegengehalten? – Die Realverfassung! (Weiterer Zwischenruf der Abg. Fekter.)

Und jetzt muss man schon einmal sagen: Es ist schon bizarr, wenn eigentlich zur Reform einer Verfassung oder bei Ansetzen zur Reform einer Verfassung einem die Realverfassung als Argument entgegengehalten wird, warum es nicht möglich sei, diese anzuwenden. (Abg. Fekter: Da kommen die Zentralisten!) Frau Kollegin Musiol hat auch ganz korrekt darauf hingewiesen, dass hier der Bundesgesetzgeber eine Kompetenzkompetenz hat. Das heißt, bei dieser Diskussion, die wir seit Jahren führen, wo wir wissen, dass es nicht zielführend ist, wenn wir in allen Bundesländern unter­schiedliche Qualitätskriterien haben, unterschiedliche Gruppengrößen haben, unter­schied­liche Betreuungsschlüssel haben, hätten wir die Kompetenzkompetenz, um etwas zu ändern. Aber es scheitert an der Realverfassung.

Es ist richtig, Herr Vizekanzler, es steht im Regierungsprogramm, dass eine Föderalis­musreformkommission eingerichtet werden soll. Sie haben unsere dahingehenden Fragen nicht beantwortet, weil Sie gesagt haben, es sei Sache des Parlaments, das einzurichten, und es stehe auch im Regierungsprogramm. Ich finde es schon ein bisschen interessant, dass es im Regierungsprogramm steht. Das heißt, es ist auch ein Vorhaben der Bundesregierung. Und wenn Sie hier sagen, als Vorhaben der Bundes­regierung möchten Sie eine Föderalismusreformkommission im Parlament, dann frage ich mich schon, ob nicht von Ihrer Seite dazu auch Leistungen zu tätigen wären. Der Österreich-Konvent wurde damals sehr wohl auch von der Bundesregierung ange­stoßen. Und ich glaube, dass wir hier dringend etwas tun müssten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 184

Daher stellen wir erneut – und wir werden es immer wieder machen – folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen betreffend Einberufung eines Föderalismuskonvents

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen legistischen und adminis­trativen Vorbereitungen zur Einsetzung eines Föderalismuskonvents nach dem Vorbild des Österreich-Konvents der XXII. Gesetzgebungsperiode zu treffen. Dieser soll ein Konzept zur Neuordnung des Föderalismus in Österreich ausarbeiten. Insbesondere soll sich dieser mit der Neuregelung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung und mit der Ausgestaltung der Finanzierung der Bundesländer samt Ermöglichung von Gebietskörperschaftsinsolvenzen befassen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.05


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Meinl-Reisinger eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen betreffend Einberufung eines Föderalismuskonvents

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strukturreform der Länder – dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Budgetkonsolidierung Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler/innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen“

Ein Ausschnitt des vielzitierten NZZ-Artikels „Österreichs Filz als Humus für die Hypo-Pleite“ gibt folgende Bestandsaufnahme:

„Österreich braucht also eine Art zweite Aufklärung. Polemiker meinen, dass das für Österreich ohnedies die erste wäre. Im Gegensatz zum 18. Jahrhundert müsste es statt gegen absolut regierende Monarchen und die allmächtige Kirche gegen Parteien, Kammern und allzu selbstherrliche Landesfürsten gehen.“

Bekanntlich können „Landesfürsten“ jede Menge Geld ausgeben, das sie nicht ein­heben müssen. Haftungen für Landesbanken zu übernehmen, die die finanzielle Kapazität des jeweiligen Haftungsgebers bei Weitem übersteigen ist ein weiteres Beispiel wie gelebter Föderalismus in Österreich aussieht. Der Österreich Konvent konnte leider keine Ergebnisse liefern. Umso mehr benötigt Österreich dringend eine Neu-Ordnung der Kompetenzverteilung. Die Einberufung eines Föderalismuskonvents ist das Gebot der Stunde. Starke Regionen und eine gut funktionierende Subsidiarität hängen unwiderruflich mit Rechten und Pflichten zusammen. Föderalismus darf keine Einbahnstraße sein.


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Die Finanzierung der Länder kann nicht weiter dem Prinzip folgen, dass der Bund Steuern einnimmt und die Länder, offenbar risikolos, ausgeben.

Dem unglaublichen Treiben aber weiter einfach zuzusehen, ist unverantwortlich und letztendlich zukunftsgefährdend.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen legistischen und administra­tiven Vorbereitungen zur Einsetzung eines Föderalismuskonvents nach dem Vorbild des Österreich-Konvents der XXII. Gesetzgebungsperiode zu treffen. Dieser soll ein Konzept zur Neuordnung des Föderalismus in Österreich ausarbeiten. Insbesondere soll sich dieser mit der Neuregelung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung und mit der Ausgestaltung der Finanzierung der Bundesländer samt Ermöglichung von Gebietskörperschaftsinsolvenzen befassen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


17.05.25

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Interessant ist es schon, wohin sich jetzt diese Debatte bewegt, nämlich in Richtung Föderalismus. Und die NEOS haben sich soeben als Zentralismuspartei geoutet.

Frau Kollegin Meinl-Reisinger! Als Vizebürgermeister sage ich Ihnen: Die Kinder­garten­ordnung beschließt man immer noch in den Gemeinden und nicht hier im Parlament (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger), weil die Gemeinderäte und die Bürgermeister das besser in der Hand haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir von der ÖVP bekennen uns zum Föderalismus. Und wir bekennen uns auch dazu, dass die Verantwortung großteils bei den Ländern und bei den Gemeinden liegt. (Zwischenrufe bei den NEOS.)

Sie führen jetzt hier eine Föderalismusdiskussion. Warum diskutieren wir diese Dringliche? Warum ist sie eingebracht worden? Sie schreiben im ersten Satz: „Ange­sichts des Hypo-Skandals “ Und im Betreff schreiben Sie: „ dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler/innen vor weite­ren budgetpolitischen Katastrophen“. – Und nun enden wir in einer Föderalismus­reformdebatte!

Meine Damen und Herren! Ich möchte das noch einmal aufrollen: Warum führen wir diese Diskussion heute hier? Warum haben die NEOS diese Dringliche Anfrage eingebracht? – Weil es ein Bundesland gibt, das Haftungen von über 24 Milliarden € eingegangen ist – Haftungen für Hochrisikogeschäfte, für Spekulations­ge­schäf­te! (Zwi­schenruf des Abg. Podgorschek.)

Herr Kollege Podgorschek, du kannst ja nichts dafür. Aber ihr habt euch mit dieser Partie wieder zusammengeschlossen. Und daher ist und bleibt die Verantwortung bei der Freiheitlichen Partei. Es ist ein FPÖ-Desaster ersten Ranges, meine Damen und Herren von der FPÖ! Und für dieses Desaster müssen jetzt die Steuerzahler und


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Steuerzahlerinnen den Kopf hinhalten – dank der FPÖ! (Beifall bei der ÖVP. – Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Es wäre höchst an der Zeit, meine Damen und Herren von der FPÖ – die erste Reihe fehlt heute zur Gänze bei euch (neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ) –, dass sich die FPÖ hier öffentlich bei der österreichischen Bevölkerung entschuldigt für diesen ökonomischen Wahnsinn, der in Kärnten unter der Hauptverantwortung eines frei­heitlichen Landeshauptmannes und unter der Verantwortung freiheitlicher Finanzrefe­ren­ten betrieben wurde. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun zu den Haftungen der Bundesländer. Das wird jetzt hier breit diskutiert. Ich möchte festhalten, dass die Haftungen in den Bundesländern nicht automatisch etwas Schlech­tes sind. Es ist eine Frage der Höhe und des Risikos, wofür ein Bundesland Haftungen eingeht. Und da, meine Damen und Herren von der FPÖ, macht uns der Vergleich sicher: Mein Bundesland Oberösterreich beziehungsweise Landeshauptmann Sepp Pühringer hat am Montag die Haftungen des Landes Oberösterreich offengelegt. (Beifall bei der ÖVP.)

Oberösterreich haftet mit 9,36 Milliarden €. Und mehr als die Hälfte davon, nämlich 5,3 Milliarden €, sind allein Haftungen für die Wohnbauförderungen. Die sind – Zitat Pühringer – de facto risikofrei! Und wenn man das mit den Haftungen, die in Kärnten beschlossen wurden, vergleicht (anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ), dann ist ganz eindeutig festzuhalten: Oberösterreich hat nicht einmal das Doppelte an Haftungen von einem Jahresbudget. In Kärnten reden wir von der zwölffachen Summe eines Jahres­budgets. Und Oberösterreich hat risikofreie Haftungen übernommen, während in Kärnten hochriskante Spekulationsgeschäfte mit diesen Haftungen abgesichert wur­den.

Wo wir uns einig sind, meine Damen und Herren, ist: So etwas darf nie wieder in dieser Republik passieren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Es wird hier immer wieder versucht, darzustellen, dass diese Haftungen eigentlich einmal von Kärnten weg waren, also Haider als Landeshauptmann das den Bayern sozusagen angedreht hat, 800 Millionen € eingenommen hat und den Zukunftsfonds gegründet hat. Und die 24 Milliarden € an Haftungen – damals waren es 20 Milliar­den € – habe es nie gegeben, die seien nach Bayern mitgegangen. (Ruf bei der ÖVP: So ein Schmäh!)

Meine Damen und Herren! Das ist der größte Unsinn, den Sie hier versuchen, der österreichischen Bevölkerung mitzuteilen! Das ist einfach unrichtig und falsch! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Die Haftungen sind immer in unserem Land gewesen: zuerst in Kärnten und dann bei der Republik Österreich! Die Haftungen waren immer in unserem Land. Daher steht fest: Es hat keine Alternative zur Notverstaatlichung 2009 gegeben, meine Damen und Herren!

Herr Kollege Hable, Sie haben dieses Mail von der SPÖ zwar kritisiert, aber Sie haben das mit den Haftungen indirekt bestätigt. Kollege Matznetter hat das meiner Meinung nach völlig richtig dargestellt. Denn: Was passiert, wenn wir ein Bundesland in die Pleite schicken? Ja glauben Sie denn wirklich, dass die Bevölkerung das nicht spüren wird? – Na sicher wird sie es spüren! Es müssen dann die Ausgaben reduziert werden. Natürlich geht es da um Personalausgaben, um die Gesundheitsversorgung und um die Kindergärten!

Also hier zu sagen: Wir schicken ein Land in die Pleite, dann ist alles gut und schön!, ist doch falsch! Das ist doch nicht wahr, meine Damen und Herren von der FPÖ! Das


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ist eine Augenauswischerei der österreichischen Bevölkerung gegenüber! (Zwi­schenrufe bei den Grünen.)

Es wurde richtig gehandelt. Aber wahr ist: Es wird natürlich ein Großteil von den Steuerzahlern zu tragen sein! Aber verantwortlich dafür sind die wahnsinnigen Haftun­gen, die damals in Kärnten unter der FPÖ-Führung beschlossen wurden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Am 14. März hat der Finanzminister – in einer Höchstgeschwindigkeit, meine Damen und Herren, wurde das erledigt – eine sehr gute Lösung vorgelegt, wie wir dieses Desaster aufarbeiten können. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren von der FPÖ! Es ist keine Anstaltslösung, es ist eine Gesellschaftsform, eine GmbH. Was ist der Vorteil? – Kärnten wird sich mit 500 Mil­lionen € beteiligen müssen; das ist vereinbart. Es gibt eine Beteiligung der Nachrang­gläubiger und der Partizipationskapitalgeber. Und eine Beteiligung der Bayern ist dadurch natürlich auch aufrecht.

Das sind die wesentlichsten Punkte, wie wir die günstigste Lösung für die Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler haben können. Und daher, Herr Finanzminister, danke sehr! Das, was jetzt auf dem Tisch liegt, ist die beste Lösung, und wir werden diese Lösung auch zur Umsetzung bringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Übrigen sagen das auch die grünen und blauen Vertreter aus Kärnten. Der Herr Holub und der Herr Landesrat Ragger haben am 14. März bestätigt, dass das die beste Lösung ist. Und das ist auch meine Meinung.

Der Finanzminister wird – das hat er heute sehr ausführlich dargelegt – Begleit­maß­nahmen ins Hohe Haus bringen, die sicherstellen, dass so etwas nicht mehr passieren kann: einheitliche Rechnungslegung, Insolvenzrecht für Banken, Haftungsobergrenzen und Spekulationsverbote für die Bundesländer. Das steht so auch im Regierungs­programm. Der Finanzminister wird dafür sorgen, dass die diesbezüglichen Regie­rungs­vorlagen hierher ins Haus kommen, meine Damen und Herren.

Es wird aber dann auch an Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, liegen, ob Sie hier mitgehen oder ob Sie, wie so oft – auch bei Verfassungsmehr­heiten –, wieder Gegenforderungen stellen, die mit der Sache an sich nichts zu tun haben. Da werden wir Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, an Ihrem Abstimmungsverhalten messen, an Ihren Taten, wie Sie letzten Endes auch mit diesen Paketen, die notwendig sind, damit so etwas nicht mehr passiert, umgehen. Da werden wir Ihnen genau auf die Finger schauen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Darf man Sie an Ihren Unterschriften messen? Oder zählt das bei Ihnen nicht?)

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal diese Lösung sehr positiv erwähnen, die der Finanzminister in einer Höchstgeschwindigkeit auf den Tisch gebracht hat. Es geht jetzt darum, dass wir das rasch umsetzen.

Eine abschließende Bitte habe ich schon noch an die FPÖ: Wenn Sie sich schon nicht bei der Bevölkerung dafür entschuldigen, was die Freiheitlichen in Kärnten angerichtet haben, dann handeln Sie wenigstens aus der moralischen Verantwortung heraus. Der Herr Exlandeshauptmann Dörfler sitzt immer noch im Bundesrat, der von 2001 bis 2013 der Landesregierung in Kärnten angehört hat und die letzten fünf Jahre Landes­hauptmann war. Es gibt auch eine moralische Verpflichtung, meine Damen und Herren: Wenn Sie sich schon nicht entschuldigen, handeln Sie in diesem Fall: Es soll wenigstens der Herr Dörfler den Bundesrat verlassen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.13



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 188

Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich der Frau Abgeordneten Gartelgruber das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass der Herr Abgeordnete Neubauer während meines letzten Vorsitzes vor gut zwei Stunden zum Abgeordneten Mayer von seinem Platz aus gerufen hat: Du Würschtl!

Er hat das mit dem Ausdruck des Bedauerns mir gegenüber zurückgezogen, und ich nehme deswegen Abstand davon, ihm einen Ordnungsruf dafür zu erteilen. Ich gebe das hiermit bekannt.

Sie sind am Wort, Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


17.14.33

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Staatssekretäre! Herr Wöginger, ich muss jetzt zuerst auf Ihre Rede eingehen und sagen: Das, was Sie hier zum Besten gegeben haben, war wieder ein Herunter­beten der ewig gleichen Leier. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Wenn sich jemand entschuldigen müsste, dann wäre diese Aufforderung auch an die ÖVP zu richten, denn hier wird immer Wasser mit Wein vermischt und es werden ständig Unwahrheiten verbreitet, und zwar auch von Ihnen.

Ihre heutige Aktion mit den Taferln war wirklich schlimm. Und Ihre Kindesweglegungen, die Sie wie so oft heute wieder einmal betrieben haben, sind ja schon wirklich peinlich, denn Sie wissen ganz genau, dass diese Notverstaatlichung in Wirklichkeit eine Nacht- und Nebelaktion war, die den Steuerzahlern ein Milliardengrab bereitet hat. Und die Haftungen  (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich bin dafür: Setzen wir einen Unter­suchungsausschuss ein! Untersuchen wir alles! Wenn dann alle Fakten auf dem Tisch liegen und wenn bewiesen ist, dass auch wir Verantwortung zu tragen haben, dann gebe ich das auch gerne zu. Und ich glaube, wir von unserer Fraktion stehen nicht an, das auch zu machen.

Aber schleichen Sie sich nicht aus Ihrer Verantwortung und machen Sie  (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Sie wissen ganz genau, wovon ich jetzt rede. Sie brauchen mich jetzt hier nicht zu unterbrechen. Kommen Sie hierher und reden Sie selber!

Ich sage Ihnen: Wir haben gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen einen Untersuchungsausschuss beantragt, und es sind jetzt schon fast 100 000 Unterschrif­ten für die Petition online abgegeben worden, und wenn Sie diese 100 000 Unter­schriften negieren, dann wird das sicher auch von der Bevölkerung entsprechend quit­tiert werden. Die EU-Wahlen kommen, und Sie werden sehen, was Sie davon haben.

Aber jetzt zu der Dringlichen Anfrage der NEOS, zu der ich sagen muss: Diese Diskussion ist nicht neu! Strukturreformen und Verwaltungsreformen haben wir schon des Öfteren hier zu diskutieren versucht, und auch die Föderalismusreform. Seit Jahren hören wir immer die gleichen Phrasen: Wir werden das in Angriff nehmen! – Aber es sind nur Lippenbekenntnisse, denn es passiert nicht wirklich etwas in diese Richtung. Wenn man, so wie ich, die politische Lage in Österreich kennt, weiß man, warum hier Stillstand herrscht, und das haben wir heute schon mehrmals gehört: Die jeweilige Regierung scheut die Konfrontation mit den Landesfürsten, es herrscht ein ständiger Machtkampf zwischen Bund und Ländern! Da muss man leider feststellen, dass der Bund – und in diesem Fall der Finanzminister – meistens den Kürzeren zieht. Dabei wäre es zum Wohle von Österreich absolut notwendig, hier endlich Reformen anzugehen.

Die Liste der finanziellen Verfehlungen in Österreich – auch in den Ländern – ist lang. Dazu gehört nicht nur die Hypo Alpe-Adria in Kärnten, nein, dazu gehört auch, wie wir es heute schon mehrmals gehört haben, der Finanzskandal in Salzburg, wo sich eine


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Landeshauptfrau bei den Bürgern hat entschuldigen müssen, was sie fast weinerlich dann auch tat.

Und es gab den BAWAG-Skandal, einen Crash bei der Österreichischen Volksbanken-AG und, was auch oft vergessen wird, Probleme bei der Kommunalkredit, Swap-Geschäfte der Stadt Linz und Wohnbaugeldspekulationen.

Auch ein kleines Beispiel aus Tirol: In einer Anfragebeantwortung im Land Tirol, die „Licht ins Dunkel der Hypo Tirol: Wofür haften die Tiroler?“ lautete, hat Landeshaupt­mann Platter ausgeführt, dass für die 7,1 Milliarden € an Gewährleistung der Haftung des Landes Tirol im Jahr 2011 keine Risikobewertung vorlag. Also sogar die zustän­digen Landeshauptmänner können die Lage in ihren Ländern nicht richtig einschätzen.

Die Liste der ständigen Skandale und Hiobsbotschaften aus den Bereichen Bank, Finanzen des Bundes und der Länder ließe sich noch lange fortsetzen, aber trotzdem verweigern die Regierungsparteien Strukturreformen bei Transparenz und Kontrolle.

Man kann also sagen: Die Liste der Aufgaben der Regierung wäre lang. Die ersten hundert Tage sind jetzt vorüber. Wenn ich mir die Machstrukturen in Österreich bei Bund und Ländern anschaue, dann weiß ich als gelernte Österreicherin, dass sich daran nicht viel ändern wird. (Beifall bei der FPÖ.)

17.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


17.19.29

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn wir der Hypo-Geschichte, die wir tagtäglich, ja stündlich in zig Medien zu hören bekommen, etwas Positives abgewinnen können, so ist das Einzige der Umstand, dass wir dank der Hypo die vielen Schwach­stellen in unserem System erkennen können. Unsere Aufgabe als Parlament ist es, diese Schwachstellen zu beseitigen.

Was hier als Föderalismus gelebt wird, dass die einen Schulden machen, als gäbe es kein Morgen, ohne irgendein Verantwortungsgefühl, nämlich die Länder zum Teil, und der Bund dafür geradestehen und zahlen soll, das ist nicht der Föderalismus, den wir uns vorstellen. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren, ich glaube, jeder in diesem Saal weiß, dass wir dringend Reformen brauchen, aber ich finde, es ist der absolut falsche Weg, so wie er in der Steiermark gegangen wird, wenn von oben herab Zwangsfusionierungen stattfinden, drübergefahren wird, weil man glaubt, der Bürger sei nicht mündig genug, um zu sehen, was notwendig ist und was nicht notwendig ist. Ich würde mir wünschen, dass der Bürger die volle Information erhält, volle Transparenz über die Finanzen erhält, weiß, wie viele Schulden seine Gemeinde hat, weiß, wie viele Schulden das Land hat, wie viele Schulden die ausgelagerten Gesellschaften haben, und auf einer reellen Basis entscheiden kann.

Das ist der Weg, den wir uns vorstellen: gelebte Demokratie – und nicht Drüberfahren! (Beifall beim Team Stronach.)

Dass der Schuldenstand ja schon mehr als beängstigend ist, mit 31 000 € pro Erwerbs­tätigem, ich glaube, auch das ist jedem Einzelnen von uns bewusst. Deshalb sage ich, wir haben keine Zeit, wir alle gemeinsam müssen dringend eine Reform in die Wege leiten, eine Reform, die Zukunft hat und wo die Bürger miteingebunden sind.

Herr Finanzminister, Sie haben die Harmonisierung angesprochen. Ich kann Ihnen sagen, damit treten Sie offene Türen bei uns ein. Selbstverständlich sind wir wie alle


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Fraktionen in diesem Haus für die Vereinheitlichung der Finanzen, für die Vergleich­barkeit. Und da gibt es entgegen der Aussage des Kollegen Krainer einen Ent­schließungs­antrag, nämlich betreffend Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Haushaltsrechts, den alle Oppositionsparteien unterstützt haben, aber leider die Regierungsparteien nicht.

So ist es in diesem Haus, dass oftmals alle vom Gleichen reden, alle das Gleiche wollen, aber wenn es zur Abstimmung kommt, dann doch nicht gleich entscheiden.

Ich möchte Sie wirklich bitten, Herr Finanzminister, das in Ihrer Verantwortung so rasch wie möglich umzusetzen, weil das ist wichtig: Die Bürger brauchen Transparenz, brauchen eine reelle Entscheidungsgrundlage, damit wir Reformen einleiten können, damit wir ein effizientes, schlankes Verwaltungssystem in Österreich aufbauen können. Wir haben heute um 27 Prozent mehr Verwaltung pro Kopf als in Deutschland. Das ist nicht notwendig!

Wir wissen, dass wir in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Pensionen in den nächsten Jahren sehr, sehr viel Geld brauchen werden, und wir müssen irgendwo ein­sparen, wir müssen dringend einsparen dort, wo es um Verwaltung geht. Verwaltung darf niemals Selbstzweck sein (Beifall beim Team Stronach), sondern Verwaltung ist ausschließlich Service für die Bevölkerung, Service für die Bürger.

Meine geschätzten Damen und Herren, ich bringe zwei Entschließungsanträge ein.

Der erste Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors“

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors zuzuleiten, der zumindest folgende Punkte beinhaltet:

Es wird ein öffentliches und tagesaktuelles Schulden-Monitoring eingerichtet, das für die Bürger/innen via Web-Portal jederzeit zugänglich ist.

Der Schuldenmonitor verzeichnet die aktuellen Schuldenstände von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern samt deren ausgelagerten Gesellschaften sowie aller relevanten Beteiligungen derselben.

Der Schuldenmonitor ist u.a. derart gestaltet,

dass sämtliche öffentliche Einrichtungen (inkl. ausgegliederter Unternehmungen) samt deren tatsächlichen Aushaftungen ausgewiesen werden, und

dass die finanzpolitischen Entscheidungen des Bundes auf deren Schuldenwirksamkeit hin dargestellt werden.“

*****

Der zweite Antrag lautet:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuer­zahler­schutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein umfassendes Steuerzahlerschutzpaket zu schnüren, wodurch insbesondere folgende Eckpunkte verwirklicht werden sollen:

Verfassungsrechtliche Schuldenbremse gepaart mit einer verfassungsrechtlichen Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote;

Unternehmerähnliche Haftung bei grob fahrlässigen und schuldhaften Pflichtverlet­zungen für politische Funktions- und Mandatsträger;

Insolvenzrecht für Banken;

Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften;

Vereinfachung der Regeln der Aufsicht und Konzentration auf materielle Themen (nicht Formalismen), sowie

Vereinheitlichung, Weiterentwicklung und Vereinfachung des Haushaltsrechts.“

*****

Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall beim Team Stronach.)

17.26


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Frau Abgeordneter Ing. Dietrich eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Ver­handlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors“

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Strukturreform der Länder - dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler_innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen“

Die Schulden der Republik Österreich betragen derzeit schätzungsweise rund € 237 Milliarden, wobei offizielle tagesaktuelle Berechnungen nicht vorhanden sind. Danach erhält jede/r Staatsbürger/in ungefragt Schulden in der Höhe von rund € 31.700.

Für die Bevölkerung ist nur mit sehr großem Aufwand oder gar nicht nachvollziehbar, wie hoch beispielsweise der aktuelle Schuldenstand der Republik Österreich ist, woraus sich die Schulden zusammensetzen, wer die (Haupt-) Verursacher sind, wie der Tilgungsstand ist, wie hoch der Zinsendienst ist und welche Auswirkung bestimmte


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Vorhaben der Regierung auf die Entwicklung des Schuldenstandes haben. Insbeson­dere hinsichtlich der Verschuldung der Länder und der Gemeinden ist ein umfassender und rascher Informationszugang so gut wie gar nicht möglich. So müssten die Bürger/innen mühsam sämtliche Budgets und Rechnungsabschlüsse auswerten. Auch sind etwa die Schuldenstände der (Beteiligungs-)Gesellschaften des Bundes, der Länder und Gemeinden über die jeweiligen veröffentlichten Budgets nicht zugänglich. Darüber hinaus ist die finanzpolitische Nachhaltigkeit der einzelnen Initiativen der Bundes- und Länderregierungen für die Bürger/innen nicht im Vorhinein ersichtlich. Die Wirkung der Finanzpolitik verspüren die Bürger/innen meist verspätet, aber dafür umso schmerzlicher.

Im Sinne echter Transparenz muss den Bürger/innen die Möglichkeit geboten werden, sich umfassend, unbürokratisch, rasch und jederzeit über alle Aspekte des aktuellen Schuldenstandes der Republik Österreich samt Länder, Gemeinden, Sozialversiche­rungsträger und deren ausgelagerten Gesellschaften sowie sonstiger Beteiligungen informieren zu können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors zuzuleiten, der zumindest folgende Punkte beinhaltet:

Es wird ein öffentliches und tagesaktuelles Schulden-Monitoring eingerichtet, das für die Bürger/innen via Web-Portal jederzeit zugängig ist.

Der Schuldenmonitor verzeichnet die aktuellen Schuldenstände von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern samt deren ausgelagerten Gesellschaften sowie aller relevanten Beteiligungen derselben.

Der Schuldenmonitor ist u.a. derart gestaltet,

dass sämtliche öffentliche Einrichtungen (inkl. ausgegliederter Unternehmungen) samt deren tatsächlichen Aushaftungen ausgewiesen werden, und

dass die finanzpolitischen Entscheidungen des Bundes auf deren Schuldenwirksamkeit hin dargestellt werden.

Der Schuldenmonitor wird vom Rechnungshof kontrolliert.

Der Rechnungshof berichtet über seine Kontrolltätigkeit dem Nationalrat.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Strukturreform der Länder - dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und


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Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler_innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen“

Die Causa Hypo Alpe-Adria Bank International AG ist unstreitig als das größte Finanz­desaster der zweiten Republik einzuordnen, welches bereits diverse Finanzminister und Experten beschäftigt hat. Bei objektiver Betrachtung der Sachlage muss gesagt werden, dass diese Personen der Problematik scheinbar nicht gewachsen waren. Das ist aus Steuerzahlersicht nicht zu rechtfertigen.

Die Bundesregierung hat sich nun entschieden, die Hypo Alpe-Adria Bank über eine Abbaugesellschaft abzuwickeln. Unklar ist derzeit, ob und inwieweit das Land Kärnten mit Mitteln des Zunftsfonds sowie insbesondere institutionelle Gläubiger mitzuzahlen haben. Mit Bayern soll nach Medienberichten ein Generalvergleich abgeschlossen werden, wenngleich diesbezügliche Verhandlungen nach Medienberichten noch nicht aufgenommen worden sein dürften. Trotz der dürftigen Informationslage ist schon jetzt klar, dass der von der Bundesregierung konkret eingeschlagene Lösungsweg für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine erhebliche Belastung darstellt.

Ebenso wichtig wie das Erreichen der für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler günstigsten Abwicklungslösung ist es, die richtigen Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria für vergleichbare Fälle in der Zukunft zu ziehen. So muss beispielsweise ein Bankeninsolvenzrecht normiert werden, um zukünftig in vergleichbaren „Insolvenz­szenarien“ von Finanz0- und Kreditinstituten nach einem vorgegebenen Regelkatalog vorgehen zu können. Wie die Causa Hypo Alpe-Adria gezeigt hat, ist ein Insolvenz­recht auch für die Gebietskörperschaften nötig. Auch muss als Konsequenz der Causa Hypo Alpe-Adria eine Haftung für grob fahrlässige und schuldhafte Pflichtverletzungen von politischen Funktions- und Mandatsträgern umgesetzt werden. Wie in der Privatwirtschaft müssen politische Verantwortungsträger klaren Regelungen unterlie­gen und entsprechend handeln und haften. Ansonsten soll die Zeit der „Hypo-Wahrheit“ genutzt werden, um die Aufsichts- und Kontrollrechte zu konzentrieren und zu vereinfachen sowie eine Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Haushalts­rechts zu erreichen.

Darüber hinaus bedarf es Schutzmaßnahmen, um die Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler vor weiteren Belastungen durch die Bundesregierung zu bewahren. Erst kürzlich „überraschte“ die Bundesregierung die gutgläubigen Wählerinnen und Wähler mit einem 5,5 Milliarden Euro Steuer- und Abgabenpaket. Neben einer verfassungsrecht­lichen Schuldenbremse ist daher eine verfassungsrechtliche Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote einzuführen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein umfassendes Steuerzahlerschutzpaket zu schnüren, wodurch insbesondere folgende Eckpunkte verwirklicht werden sollen:

Verfassungsrechtliche Schuldenbremse gepaart mit einer verfassungsrechtlichen Begren­zung der Steuer- und Abgabenquote;

Unternehmerähnliche Haftung bei grob fahrlässigen und schuldhaften Pflichtverletzun­gen für politische Funktions- und Mandatsträger;

Insolvenzrecht für Banken;

Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften;


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Vereinfachung der Regeln der Aufsicht und Konzentration auf materielle Themen (nicht Formalismen), sowie

Vereinheitlichung, Weiterentwicklung und Vereinfachung des Haushaltsrechts.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


17.26.28

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Ich möchte mich zunächst für die Beantwortungen, die erfolgt sind, bedanken. Über einige Strecken nehme ich doch deutliches Bemühen um Antwort wahr, und ich schätze das sehr.

Nicht glücklich bin ich mit einem Verweis auf den Justizminister, denn diesen treffen Sie sicher öfter und wissen sehr gut über dessen Vorhaben Bescheid. Auch nicht glücklich bin ich über den Verweis, wenn es um die Rechnungshofprüfungs­kompeten­zen geht, dass Sie sagen, na ja, der Gesetzgeber sitzt eh da, dann macht es halt im Parlament. – Sonst nehmen es die ÖVP und auch die SPÖ nicht so genau mit der Trennung zwischen Gesetzgebung und Regierung. Daher müsste man jetzt auch nicht so tun, als ob es immer so streng gehandhabt würde.

Nun zu einigen Redebeiträgen, die erfolgt sind. Herr Abgeordneter Wöginger hat festgestellt, dass es in der Dringlichen Anfrage in Wirklichkeit um Föderalismus geht. – Richtig erkannt! Es geht um Föderalismus und um die Art, wie wir ihn leben. Es geht nicht darum – das haben Sie nicht richtig erkannt –, ihn abzuschaffen, sondern es geht um die Frage: Können Bundesländer, können Gemeinden so tun, als ob sie für das, was sie tun, nicht verantwortlich wären, denn im Rücken sitzt ohnehin der Bund, der dann für alles geradesteht, falls es schiefgeht?

Genau darum geht es, nämlich dass dort, wo die Entscheidungen gefällt werden, am Ende des Tages auch die Verantwortung liegt. Und das ist heute nicht so, weil jeder weiß, der Bund steht dafür gerade. Das ist auch – Herr Kollege Krainer ist jetzt nicht da – die Ursache dafür, warum der Vergleich mit SPAR und dem Filialgeschäft dort doch zieht, denn da gibt es in der Zentrale eine Verantwortung, und die müssen gerade­stehen für das, was die Landesdirektionen verpfuschen. Und so muss der Bund in Österreich auch geradestehen für das, was die Länder verpfuschen, eben weil es kein Insolvenzrecht gibt und die für ihren eigenen Salat nicht geradestehen müssen.

Es wurde mehrfach, speziell vonseiten der ÖVP, gesagt: Was fordert ihr denn da? Das machen wir ja eh. Da seid ihr aber spät dran. Es werden eh Gespräche geführt. Da sind wir am Reden, und dort gibt es eine Arbeitsgruppe, und da gibt es eine Kom­mission. – Ja, super! Jetzt sind wir am Reden. Ich möchte daran erinnern, mit der Lehrer­gewerkschaft wurde seitens der Regierung auch über Jahre geredet, 33 Ver­handlungsrunden gab es. Das kommt auf Sie auch zu, wenn Sie darauf warten, dass der Pröll und der Häupl schreien: Ja, super, reguliert uns, setzt uns endlich Grenzen! Ja, bitte, Bund, komm und rette mich vor meiner eigenen Macht! – Das wird nicht passieren, da können Sie lange reden, da können Sie lange Verhandlungen führen.

Ich wünsche Ihnen, Herr Finanzminister, dass Ihnen das nicht passiert, aber es sind schon viele Finanzminister als Tiger in die Verhandlungen mit den Landesfürsten gegangen – und als Bettvorleger wieder herausgekommen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie erfolgreicher sind, aber gut zureden allein, befürchte ich, wird hier nicht reichen.


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Jetzt noch abschließend – ich vermisse den Kollegen Krainer, ich vermisse ihn wirklich –: Ja, man kann doch nicht mit dem Zwillingsreifen dem Pröll über das Gesicht fahren!, hat er gesagt. Subtext: Ich kann nicht mit dem Zwillingsreifen dem Häupl über das Gesicht fahren. – Aber mit dem Zwillingsreifen dem Bürger über das Gesicht fahren und jenen 95 000, die die Petition unterschrieben haben, und den Unter­suchungs­ausschuss verweigern, das kann man. Also da sind Sie souverän. Ich wäre froh, wenn es anders ginge.

Und jetzt zu denen, die gesagt haben, wir machen es eh. Ich gehe mit Ihnen jede Wette ein: Wenn wir uns das in einem Jahr wieder anschauen, werden wir sehen, es hat sich null und nichts verändert; der Status wird der gleiche sein wie heute.

Deswegen hat es diese Dringliche Anfrage gebraucht, um das zu illustrieren. (Beifall bei den NEOS.)

17.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


17.30.41

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Dame und meine Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Lichtenecker: Vorher haben Sie eine blaue Krawatte gehabt, und jetzt ist sie rosa! Was ist los? – Abg. Schieder: Sie haben sich umgezogen!) – Ich habe mich angepatzt in der Pause. (Heiterkeit.)

Ich möchte jetzt nicht alles wiederholen, was hier im Laufe der Diskussion so von sich gegeben wurde, aber eine Sache möchte ich schon wiederholen, was das Vorgehen der ÖVP beziehungsweise einer der beiden Regierungsparteien betrifft, wenn es um Kontrolle geht, und zwar Folgendes: Sie, Herr Strolz, und die NEOS fordern Struk­turreformen. Tatsache ist, dass diese Strukturreformen schon seit Jahren gefordert werden. Und wir waren ja in der Vorvorvorgängerregierung auf einem ganz guten Weg. Es hat einen Österreich-Konvent gegeben, der eineinhalb Jahre gedauert hat, von Juni 2003 bis Jänner 2005, wo ja sehr gute und tolle Ansätze gefunden wurden. Aber diese wurden dann nie umgesetzt.

Dann hatten wir das Problem, dass sich mit der Wahl 2006 die Regierungskonstellation geändert hat. Und jetzt haben wir seit über sieben Jahren eine rot-schwarze Regie­rung, die sich eigentlich für Strukturreformen nicht mehr interessiert.

Das Interessante ist: Wenn Bundesländer von sich aus tätig werden, wie das zum Beispiel in Vorarlberg durchaus der Fall ist in vielen Bereichen, und es darum geht, dass man Transparenz in gewisse Reformvorschläge oder Gesetzesvorschläge bringen soll, dann will man plötzlich nichts mehr davon wissen.

Warum ich das jetzt anspreche, hat folgenden Grund: Seit dem Finanzskandal in Salzburg haben sich auch die Vorarlberger Landesregierung und der Vorarlberger Landtag sehr intensiv mit diesem Thema befasst, was das Spekulationsverbot anbe­langt. Es wurden auch Gespräche geführt. Im Vorarlberger Landtag sitzen vier Parteien, drei sind in der Opposition, die ÖVP hat die absolute Mehrheit. Man war auf einem sehr, sehr guten Weg, dieses Spekulationsverbot auch in der Landesverfassung zu verankern. Und jetzt hat, wahrscheinlich im Zuge der bevorstehenden Landtags­wahlen im Herbst dieses Jahres, die ÖVP im Alleingang, und zwar heute Vormittag im Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags, ein Spekulationsverbot beschlossen. Aber das Spekulationsverbot ist jetzt plötzlich das Papier nicht mehr wert, auf dem es geschrieben steht, weil nämlich sämtliche Kontrollmöglichkeiten des Landtags ausge­hebelt beziehungsweise ausgenommen wurden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 196

Und das ist genau die Vorgangsweise, die ich der ÖVP vorwerfe: Immer wenn es darum geht, in einen Gesetzentwurf oder in eine Vorlage oder was auch immer Kontrollmöglichkeiten einzubauen, den Landtag als Kontrollinstanz zu stärken, dann zieht man mehr oder weniger den Schwanz ein, sagt man so schön im Volksmund, und will man nichts mehr davon wissen. Und dann wird im Alleingang mit der absoluten Mehrheit etwas durchgepeitscht, was im Grunde genommen das Papier nicht wert ist. Da stellt sich schon die Frage, ob Sie in diesem Bereich nicht endlich einmal umdenken wollen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig letzter Redner dazu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.

 


17.34.08

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Vizekanzler! Werte Regierung! Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir jetzt über weite Strecken diese Diskussion angehört, und so ein bisschen ist durchgeklungen, dass auf der einen Seite die bösen Länder schuld sind, dass zu wenig kontrolliert werden darf, möglicherweise sogar die Gemeinden nicht kontrolliert werden können. Aber, ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen, die Sache ist ja nicht so einfach. Wieso nicht? – Weil ja in den Ländern auch wieder Parteien regieren, und die sind identisch mit den Parteien, die hier im Parlament sitzen. Um das auf Tirol herunterzubrechen: Bei uns in Tirol gibt es eben eine sehr starke ÖVP, eine nicht allzu starke SPÖ, aber das Denken ist so, wie es eben nicht sein soll.

Heute diskutieren wir über Spekulationsverbote, darüber, ob wir diese per Verfas-sungs­gesetz beschließen sollen. Wir selber haben im Tiroler Landtag bereits im Jahre 2008, geschätzte Damen und Herren – 2008! –, einen Antrag folgenden Inhaltes eingebracht – Herr Präsident, ich bitte das zitieren zu dürfen –:

„Antrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser u.a. betreffend ein Verbot der Spekulation und risikoreicher Veranlagung von Steuergeldern.

Der Tiroler Landtag wolle beschließen:

,Die Tiroler Landesregierung wird ersucht, sicherzustellen, dass vorhandene Gelder landeseigener Gesellschaften nicht über den Weg risikoreicher Spekulationsgeschäfte veranlagt werden.

Weiters wird die Landesregierung ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzu­setzen,

1. dass unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, die sicher-stellen, dass Gebietskörperschaften, ausgegliederte Rechtsträger, Anstalten der Öster­reichischen Sozialversicherung (Krankenkassen) und Pensionskassen sowie Gesell­schaf­ten, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, spekulative Geschäfte mit Steuergeld ab sofort nicht mehr vornehmen dürfen (...)‘“

Ein Antrag aus dem Jahre 2008. – Jetzt schreiben wir das Jahr 2014, sechs Jahre später, und die Diskussion ist aus meiner Sicht heute immer noch ähnlich. Wie ist es damals diesem Antrag ergangen, geschätzte Kollegen der ÖVP, die ihr in Tirol 40 Pro­zent und damit knapp die Mehrheit habt? Was ist damals in der Koalition mit der SPÖ passiert? – Dieser Antrag aus dem Jahre 2008 wurde abgelehnt, diesem wurde nicht nähergetreten. Der Kollege der ÖVP hat es wie folgt argumentiert: Dieser Initiative wird nicht nähergetreten, weil nicht notwendig, wird abgelehnt. – Im Jahre 2008. So ergeht es einer Initiative.


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Es geht also nicht darum: böses Land, gutes Land; böse Gemeinde, schlechte Ge­meinde, sondern darum: Wie stehe ich zur Kontrolle? Möchte ich diese Kontrolle haben, ja oder nein?

Da gibt es eben ein System der Demokratie, das wie folgt ausschaut: Regierung – Opposition, und die Frage ist: Will die Regierung es zulassen, dass sie kontrolliert wird, oder möchte sie das nicht? Wie steht die Regierung zur Kontrolle? Wird die Kontrolle als Hemmschuh betrachtet, oder wird die Kontrolle auch als eine Chance wahrge­nommen, um besser zu werden, weiterzukommen? So wie auch ein Rechnungshof­bericht im Grunde weiterhilft und nicht ein böser Bericht ist, weil er möglicherweise Verfehlungen et cetera aufzeigt. Das ist der Systemfehler, den ich erkenne.

Ganz einfach: Wenn man systematisch weiterkommen will, muss man Ja zur Kontrolle sagen, muss man sagen: Jawohl, wir sind – egal, auf welcher Ebene, Gemeindeebene, Länderebene, Bundesebene – für ein Verbot spekulativer Geschäfte, beschließen wir das! Aber das brauche ich nicht auf Länderebene herunterzubrechen, und ich brauche auch nicht böse Länder zu suchen, weil in den Ländern, noch einmal, auch wieder Parteien regieren, die identisch mit den Parteien sind, die hier im Hohen Haus sind.

Also kurzum: Man braucht sich hier nicht gegenseitig die rote oder sonstige Karten zu zeigen. Besser machen müssen wir es! Aber ich habe nicht den Eindruck – und das ist das Erschreckende –, dass man das Ganze besser machen will, denn wie schaut die Situation hier und heute aus? Man bremst, man weigert sich, kontrolliert zu werden, und erkennt die Kontrolle nicht als Chance, besser zu werden.

Deswegen ist die Weigerung, einen Untersuchungsausschuss zuzulassen, aus meiner Sicht völlig unbegreiflich. Wenn eh nur eine Partei alles verbrochen hat und Haider schuld ist, dann lassen Sie die Kontrolle doch zu! Zeigen wir es auf! Ein Unter­suchungs­ausschuss, der sich mit den Vorgängen beginnend mit dem Jahr 2002 beschäftigt – wo liegt da das Problem? Alles wird transparent, alles wird auf den Tisch gelegt. Also lassen wir prüfen! Wieso nicht?

Ich orte auf jeden Fall hier tiefer gehende Gründe, begreife das Ganze nicht, aber das hat nichts damit zu tun, ob ein Amt, eine Gemeinde kontrolliert werden will oder nicht. Ich meine, das ist eine Frage des Umgangs miteinander, des Umgangs mit der Demokratie und auch eine Frage der Position: auf der einen Seite die Regierung und auf der anderen Seite die Opposition, die natürlich kontrollieren muss. Ja, welche Aufgabe hat die Opposition denn sonst? Wir sind ja nicht die Beweihräucherer der Regierenden. Das kann es doch nicht sein. Wir sind jene, die darauf schauen müssen, dass im Hintergrund vernünftig angetrieben wird, damit die Regierenden besser werden.

Und wenn etwas zu kontrollieren ist, dann muss kontrolliert werden. Die Kontrolle ist ja das Grundgeschäft der Opposition, und das ist ja auch auf kommunaler Ebene so. Dort, wo ich Bürgermeister  – Ach so, ich sehe gerade, das Licht leuchtet schon ein bisschen. (Heiterkeit.)

Wenn man selber als Bürgermeister eine Gemeinde zu führen hat, dann kann man nicht sagen: Nein, ich schließe die Kontrolle weg. – Ich betrachte das sportlich. Eine Kontrolle ist notwendig und wichtig, und wenn aufgezeigt wird, wie man es besser machen kann, ist das erfreulich und erforderlich. Also verschließt nicht die Augen, spielen wir nicht Spielchen hin und her, sondern sagt Ja zur Kontrolle, zum Besser­werden und stimmt einem Untersuchungsausschuss zu, und spielen wir nicht weiter Pingpong bis in alle Ewigkeit! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.40



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 198

Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


17.40.33

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! „hartlhaus.at“ – Wer hat denn das hier vergessen? (Der Redner hält einen Kugelschreiber mit dem genannten Schriftzug in die Höhe.) – Kommen wir zum Haus der Verfassung!

Ich glaube, die Dringliche Anfrage der NEOS hat nicht, so wie sie behauptet haben, ein Akutproblem aufgezeigt, sondern eher ein bald schon ewiges Problem, das eben wieder einmal akut geworden ist und gar nicht oft genug behandelt werden kann. Das ist schon einmal ein guter Ansatz.

Ich möchte beim Herrn Bundesminister Spindelegger beginnen: Vielen Dank, dass Sie in so schwierigen Zeiten so lange Zeit haben, denn es hätten Sie ja auch nur die Staatssekretäre vertreten können.

Zur „Pressestunde“ – da haben wir schon weniger Freude gehabt oder vielleicht miteinander schon einmal mehr –: Sie haben dort betont, dass jetzt und endlich und aufgrund der Erfahrungen von Kärnten – plötzlich ist überall das diabolische Kärnten schuld, oder auch nur tauglich als Anlass genommen zu werden, damit irgendwann einmal etwas besser wird; wir können dann auch nach Niederösterreich schauen, und das werden wir auch machen –, jedenfalls anlässlich der Kärntner Landeshaftungen haben Sie dort ausgerufen: Aber jetzt gibt es das einheitliche Spekulationsverbot!

Und heute heben Sie, hier herinnen zumindest, damals weniger, den Zeigefinger vermut­lich gegen irgendeine der Oppositionsparteien, die damals für die Zweidrittel­mehrheit zur Verfügung hätte stehen können, aber das nicht gemacht hat; also entweder die Freiheitlichen oder die Grünen. Wir haben von vornherein gesagt, dass das, was hier verhandelt wurde, niemals ein Spekulationsverbot war, sondern genau die Lizenz zum Weiterspekulieren. Deshalb haben wir nicht zugestimmt, und das ist der Unterschied.

Ich werde Ihnen das jetzt gleich einmal am Beispiel von Niederösterreich erklären. Niederösterreich hat doch – und das war auch eine Auseinandersetzung Anfang des Vorjahres, da war niederösterreichischer Wahlkampf, und trotzdem ist man damit durchgekommen – den Anspruch aus den Wohnbaudarlehen, also die Gelder, die da zurückkommen, in Wirklichkeit gebündelt in Vermögen – so weit nichts Böses – und hat das veranlagt.

Das sind nicht meine Erfindungen, das sind die Prüfungen des Bundesrechnungs­hofes, die hier dahinterstehen. Nach ein paar Jahren hat sich schon abgezeichnet, dass 1 Milliarde € weg ist, die eigentlich gar nicht mehr aufholbar war. (Abg. Rädler: 600 Millionen sind im Budget!) – Sie können ja gerne wieder antreten und den Bundes­rechnungshof widerlegen wollen.

Am Schluss hat sich herausgestellt, dass es fast schon 2 Milliarden € waren. Jetzt müssen wir dann ohnehin wieder, weil wir bald Jahrestag haben  (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Legen Sie sich mit dem Bundesrechnungshof ruhig an, dann brauchen Sie hier nicht immer so unqualifiziert zwischenzuschreien! Gehen Sie dorthin, die sind für Abgeordnete da! Da bekommen Sie ein Privatissimum – selbst die ÖVP. Machen Sie das!

Jetzt zurück zu den mittlerweile 2 Milliarden €, fast 2 Milliarden € – das bringen Sie nicht weg.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 199

Damals hat der Herr Landeshauptmann mit seinem Finanzlandesrat, der im Übrigen in aller Öffentlichkeit den Rechnungshof beflegelt hat, genauso wie der Herr Landes­hauptmann von Niederösterreich, der den Rechnungshof als „Erbsenzählerpartie“ bezeichnet hat  – so schaut es dort nämlich aus! (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Das sind Zitate von Ihrem Onkel-Landeshauptmann. Das ist doch in Wahrheit das Problem! Und wissen Sie, wie dieses Loch zustande gekommen ist? (Neuerlicher Zwischenruf des die Arme ausbreitenden Abg. Rädler.) – Ja, da können Sie noch dreimal die Arme ausbreiten: Loch bleibt Loch, 2 Milliarden €, mittlerweile vielleicht mehr. – Weil auf eine völlig unverantwortliche Art und Weise in Schachtel­konstruk­tionen, die ihresgleichen suchen, wieder über welche Bank? – Da haben Sie ja noch brav mitgetan im Wahlkampf, meine Damen und Herren von der SPÖ, nur nach der Wahl haben Sie gleich etwas anderes gesagt in Niederösterreich. – Über die Hypo Lan­des­bank, jawohl, wunderbar, 2 Milliarden € haben oder nicht haben, ist keine Kleinigkeit, das müsste auch einem niederösterreichischen ÖVP-Nationalratsabge­ordneten eingehen. Meditieren Sie, 2 Milliarden €! (Weitere Zwischenrufe des Abg. Rädler.)

Und dieses wunderbare Spekulationsverbot, das Sie uns hier andrehen wollten, hätte was bewirkt? – Gar nichts in dieser Sache! Der Landeshauptmann von Nieder­österreich hätte seine Märchen und seine Beflegelungen gegenüber dem Rechnungs­hof weiter fortführen können, weil nämlich genau nicht vorgesehen war, dass es – wie Kollege Abgeordneter Rossmann ausgeführt hat – eine bundeseinheitliche und damit einheitliche Interpretation inhaltlich, materiell, rechtlich gegeben hätte, was denn überhaupt Spekulation ist und also zu verbieten sei. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es geht nämlich darum, dass man nicht nur zu viele Kredite aufnimmt und sie dann wieder veranlagt – das ist ja Volksschulmathematik, diesen Spekulationsbegriff bringt man ja auch dort unter. Aber es gibt eben kompliziertere, raffiniertere Dinge.

Selbst die ÖVP Niederösterreich bringt das zustande, leider zum Leidwesen der Steuerzahler, dass man, wenn man Vermögen entweder verpfändet, verkauft oder sonst irgendetwas, halt auch zu Geld kommen kann. Wenn Sie nur die Geldsummen sehen, die man mit Kredit aufnehmen kann und da ein Spekulationsverbot draufpicken, dann haben Sie genau das nicht erfasst, was in Niederösterreich passiert ist, nämlich die Wohnbaudarlehen, die Rückzahlungen in Münze zu machen, damit spekulieren zu gehen auf abenteuerliche Konstruktionsebenen in Irland, bei den bösen Banken in Irland, und in Schachtelkonstruktionen, die ihresgleichen suchen. Und das soll keine Spekulation sein? – Das wäre mit diesem sogenannten Gesetz oder Spekulations­verbot erlaubt gewesen, und deshalb war das eine Lizenz zum Weiterspekulieren.

Und nur deshalb, weil sich die Frau Finanzministerin, die sich sehr bemüht – Kollege Rossmann hat es erwähnt – und etwas ganz anderes gewollt hat – nämlich das, was wir wollten –, nicht durchgesetzt hat. Im Übrigen tatsächlich gegen Sie, nunmehr geschätzter Herr Präsident; aber damals als Klubobmann waren Sie der Herold des Landeshauptmanns von Vorarlberg, der eigentlich ein ordentlich wirtschaftender Mensch ist, wie viele in Vorarlberg, denn die können das Geld besser als andere zusammenhalten. Trotzdem hat er, was den Föderalismus betrifft, irgendwie eine überbordende positive Haltung.

Da bräuchte er nur zu seinen Kollegen weiter östlich zu schauen, dass das keine gesunde Haltung ist, zum Beispiel zu seinem Parteikollegen nach Niederösterreich. Dann würde nämlich auch Landeshauptmann Wallner draufkommen, dass das so nicht geht. Und wenn man mit ihm unter vier Augen redet, bestätigt er das auch.

Aber damals war es noch anders. Sie haben das abgedreht, die Frau Ministerin hat sich nicht durchgesetzt, und uns wollten Sie das als Verbot andrehen, was eine Lizenz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 200

zum Weiterfuhrwerken war. Nur deshalb, weil Sie sich gegen Ihre Landeshauptleute nicht durchsetzen. Damit muss Schluss sein! (Beifall bei Grünen, Team Stronach und NEOS.)

Wir haben nichts gegen Föderalismus, ganz im Gegenteil: Ein gesundes Subsi­diaritätsprinzip ja, aber doch nicht immer dieses Marodieren. Marodieren von Landes­fürsten, die Ihnen das Leben schwer machen. Und Ihr Vorgänger, der Josef Pröll, der ist doch an irgendwelchen  – lassen wir das weg! –, aber jedenfalls nicht mit den „tollen“ Reformen durchgekommen. Der Punkt ist, dass er an den eigenen Leuten scheiterte, am eigenen Onkel ist Josef Pröll politisch gescheitert. Frau Fekter konnte sich auch nicht durchsetzen, obwohl sie sonst eigentlich sehr durchsetzungsfähig ist.

Und jetzt erklären Sie uns in der „Pressestunde“, dass alles anders wird. Dazu sage ich: Super, Applaus vom Rednerpult! Wenn Sie endlich einmal Ihre Landeshauptleute in den Waggon bringen, dann können wir abfahren. Wir sind dabei. Wir sitzen schon in der Lokomotive. Aber Ihre Leute sitzen bei der Bremsung! (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Deshalb werden wir uns das anschauen. Wir haben das oft genug gehört. Ich wünsche Ihnen wirklich viel Erfolg! Wir haben auch gleich so reagiert. Ich glaube es nur nicht mehr!

Wenn wir dorthin schauen, wo die SPÖ regiert, ist es oft auch nicht besser: In der Steiermark wird behauptet, dass man dort ein Spekulationsverbot hätte. Da gibt es weder ein Gesetz noch eine Verordnung. Da gibt es irgendeine protokollarische Fest­stellung der Landesregierung, wo nicht einmal der Begriff „Spekulation“ eingehegt ist. Die machen dort, was sie wollen! Die haben Fremdwährungskredite sonder Zahl. Die können nicht einmal ausrechnen, wie hoch ihr Verlustpotenzial ist. Aber: die steirische Superreform, irgendetwas hat ein Spekulationsverbot. – Nichts, null, niente, schon wieder; aber angelogen wird man vom Landeshauptmann abwärts.

Das ist die österreichische Realverfassung: Die Landesfürsten reiten Ihnen vorne davon, zwar überheblich, aber sie sind weiter vorne als Sie. Packen Sie also Ihr Lasso aus, dann haben Sie uns dabei, damit man endlich auf freiem Feld ordentlich zwischen vernünftigen Verhandlungspartnern verhandeln kann. Dann sollte es irgendwann einmal keine Rolle spielen, ob jemand vom Bund oder vom Land ist, weil man endlich einmal der Sache dienen will, die Sie hier immer predigen. Aber dann tun Sie das! – Wir sind jedenfalls dabei. (Beifall bei Grünen, Team Stronach und NEOS.)

17.49


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet hat sich noch Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


17.50.19

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Lieber Herr Kogler! Zur Versachlichung: Da man bei Ihnen mit den Zwischenrufen nicht mehr nachkommt, melde ich mich zu Wort. Ich würde Sie ersuchen, der Würde des Hohen Hauses entsprechend, einmal herzugehen und sich für Ihre Aussage „Regierungshooligans“ zu entschuldigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Kein Wort dazu? – Okay. (Abg. Zanger: War aber gut!) – War gut, ja? – Das zeigt also, dass der Herr Kogler eigentlich ein Trittbrettfahrer bei den Freiheitlichen ist, schön langsam auf den Geisterzug der „Haider Alpe-Adria“ aufgesprungen ist, mitfährt und einer der Brandstifter ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt fällt Ihnen nichts anderes mehr ein als der alte Wahlkampfschmäh, mit dem Sie voriges Jahr durch Niederösterreich gezogen sind. Sie haben das selber gesagt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 201

(Abg. Pirklhuber: Was soll diese Polemik?) – Erfolglos auch noch, wenn man sich die Landtagswahlen anschaut. (Abg. Kogler: Wo sind denn die 2 Milliarden €?)

Sie sind durch Niederösterreich gezogen und haben erklärt, was für ein Problem diese Veranlagungen für das Land sind. Sie haben aber verschwiegen, dass die Grünen im Landtag für diese Veranlagung gestimmt haben. Das haben Sie vergessen. (Abg. Brosz: So ein Holler!) Das wollen Sie heute gar nicht mehr hören. – Das ist das Erste.

Das Zweite ist, Sie operieren mit falschen Zahlen von einer Milliarde Euro, vielleicht sind es 2 Milliarden €; das erzählen Sie jetzt nach einem Jahr. (Abg. Kogler: Das sagt der Rechnungshof!) In Wirklichkeit sind 600 Millionen € in das Budget geflossen, die für den Wohnbau in Niederösterreich verwendet wurden. (Abg. Kogler: Die haben wir schon abgezogen!) Und Sie wissen schon, dass es eine Wirtschaftskrise gegeben hat ab 2008, wo das erwartete Zinsniveau für diese Veranlagung gesunken ist. Aber das ist ja dann nicht eine Angelegenheit von Niederösterreich allein. (Abg. Kogler: Sie haben ja gar nichts zu veranlagen gehabt, das war ja die Sünde!)

Und dass Sie überhaupt etwas versäumt haben, wenn Sie schon so viel wissen über Niederösterreich – ich kann Ihre grüne Schrift nicht lesen, „Rapid“ heißt das wahrscheinlich, nicht? Das mag ich schon gar nicht. (Abg. Pirklhuber: Wir sind hier im Nationalrat!) – So, im Übrigen haben Sie wahrscheinlich auch vergessen, was im Landtag vorige Woche in Niederösterreich mit den Stimmen der Grünen beschlossen wurde. (Abg. Kogler: Das war ja das 2 Milliarden-Loch!) – Nein! Es wurde beschlos­sen, dass es keine Spekulationen bei Hochrisikoanleihen, bei Derivaten und so weiter geben darf. Aber das haben Sie nicht gehört. Sie sollten sich einmal mit Ihrem Kollegen in Kärnten, mit dem Herrn Holub, in Verbindung setzen, der würde Ihnen klar sagen, dass Sie sich von den Freiheitlichen zu distanzieren haben. Sie sollten auch mit den niederösterreichischen Grünen kommunizieren, bevor Sie hier ans Rednerpult treten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schieder.)

17.53

17.53.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Rädler, ich habe den Ausspruch des Abgeordneten Kogler, den Sie behauptet haben, mit dem Begriff „Regierungs­hooli­gans“ nicht gehört. Ich werde mir das Stenographische Protokoll aber selbstver­ständlich anschauen und dann entsprechend darauf reagieren.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines zeitgemäßen Banken-Insolvenz- beziehungsweise -sanierungsrechts.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörper­schaften.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erlass einer Verordnung gemäß § 16 Abs. 1 F-VG.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Auch dieser Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 202

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einberufung eines Födera­lismuskonvents.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

17.55.35Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 163/AB

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft mit der Ordnungszahl 163/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Steinbichler als Antragsteller des Verlangens die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt, wie gesagt, 10 Minuten. – Bitte.

 


17.56.24

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und an den Fernsehgeräten! In den ersten Wochen deiner Ministerschaft für Landwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft warst du, Herr Minister, bekanntlich für einige lustige Sager und Sprüche zu haben. Politik muss auch Spaß machen, hast du einmal gesagt, und da bin ich ganz bei dir. Nur eines muss man in deinem Fall dabei schon im Fokus haben oder, da du ja auch ein begeisterter Jäger bist, im Fadenkreuz haben, nämlich das positive Fortkommen unserer braven Almbauern und ehrlichen Bäuerinnen und Bauern, die tagtäglich auch auf der Alm für eine intakte Kulturland­schaft und für hervorragende Lebensmittel sorgen.

Was die österreichischen Almbauern seit Jahren durch die nationale Agrarför­derverwaltung erleiden müssen, ist leider kein Spaß. Von Tausenden Almbauern wurde zu Recht ausbezahltes Geld wegen angeblich falscher Flächenangaben wieder zurückgefordert, und viele bekamen auch noch eine zusätzliche Strafe, die man fachlich als „Sanktion“ bezeichnet. Doch nicht die Bauern haben die Almflächenmaße


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 203

festgestellt, sondern die behördliche Agrarverwaltung mittels Computer. Der soge­nannte Almleitfaden ist auch nur ein Rechenbehelf, der nicht einmal gesetzlich verordnet worden ist. Auch die durch die INVEKOS-GIS-Verordnung gesetzlich vorge­gebene Zwangsdigitalisierung der Flächen durch die Landwirtschaftskammern wurde bis heute nicht mittels eigener Bescheide rechtlich sauber zum Abschluss gebracht.

Die Rückforderungs- und Strafbescheide der AMA bauten aus unserer Sicht daher auf gesetzlich nicht korrekt zustande gekommenen Flächenergebnissen auf. Das ist ein Konstruktionsfehler im System, den nicht die Bauern zu verantworten haben. Vielmehr wurde den Bauern hier der Rechtsschutz sogar weggenommen.

Für all die Fehler der Agrarverwaltung dürfen keineswegs die unschuldigen Bauern zum Handkuss kommen! Dieses kranke Flächenerfassungssystem hat von Anfang an und bis heute nicht funktioniert. Die dabei gemachten Systemfehler müssen von der Behörde, also vom Staat saniert werden. Genau so sehen es auch die betroffenen Almbauern und die Volksanwaltschaft, die im Vorgehen von Landwirtschafts­minis­terium, der AMA und den Landwirtschaftskammern ein behördliches Totalversagen und einen jahrelangen Missstand sehen. Die zur Mitarbeit gezwungenen Bauern sind keine Geometer. Sie sind auch keine Sachverständigen wie etwa die Kammern oder die AMA. (Abg. Pirklhuber: Richtig!)

Als neuer Landwirtschaftsminister hast du, lieber Herr Minister, unter anderem das Almenchaos von deinem glücklosen Amtsvorgänger Berlakovich geerbt.

Du wurdest von deiner Partei, der ÖVP, vor allem deshalb zum Minister gemacht, weil du im innerparteilichen Ränkespiel die richtige Staatsbürgerschaft gehabt hast, eine Tiroler Geburtsurkunde. Keine Frage, Tiroler Herkunft ist nichts Schlechtes – ich bin auch ein stolzer Oberösterreicher, da haben wir etwas gemeinsam (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was jetzt genau? – Ah, den Stolz!) –, aber mit der Inthronisierung als Minister hat man, hast du auch ganz stark die Lösung des Almenchaos verbunden und verknüpft. – Ein Tiroler mag ja auch eine Alm besser verstehen als ein Burgenländer, das ist wahrscheinlich anzunehmen. (Abg. Brunner: Bitte keine pauschalen Unter­stellungen!)  Keine Unterstellung natürlich, was die Kenntnisse der Burgenländer betrifft!

Die Almlösung, lieber Herr Minister, für alle österreichischen Bäuerinnen und Bauern, die du letzte Woche in Wien präsentiert hast, ist aber einmal mehr keine vollständige Lösung. Dass Strafen bei gutgläubigen, braven Bauern, die sich an das System gehalten haben und den Kammern, der AMA und letztlich den Versprechungen des Ministeriums und des letzten Ministers geglaubt haben, nicht rechtens sind, geht schon aus entsprechenden EU-Verordnungen hervor. Aber auch Rückforderungen von vorgeblich wegen Flächenabweichung ausbezahlten Überbezahlungen sind in den Augen der unschuldigen Bauern nicht rechtens.

Ergangene Leitsätze und Urteile des EuGH sagen eindeutig, dass bei staatlichen Fehlern, etwa wenn ein System jahrelang nicht administrierbar ist oder sich der Staat jahrelang an entsprechende EU-Vorgaben nicht gehalten hat, keine Rückforderung von zu viel ausbezahltem Geld erlaubt ist – aber das nur nebenbei.

Die von den Kammern ausgestellten Bestätigungen, dass nach bestem Wissen und Gewissen die wahren Flächenausmaße über Jahre von ihnen als Behörden nicht erkennbar waren, sind schon lachhaft. Auch wenn es den Bauern helfen mag, sprichst du damit die Sachverständigen und Mitverantwortlichen für das jahrelange Desaster gleich selber frei.

Wohl aus diesem Grund hast du eines, Herr Minister, bisher peinlich vermieden, nämlich die Haftungsfrage im Almchaos anzusprechen. (Abg. Pirklhuber: Richtig!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 204

Das ist genau der entscheidende Punkt, der dich bei den Mitspielern in der Agrarverwaltung, der AMA und den Landwirtschaftskammern, vielleicht sympathisch macht. Den Bauern hilft dieses Tarnen und Täuschen aber in keinster Weise, vor allem jenen nicht, wo nun nach Jahren eine Flächenabweichung von über 10 oder 20 Pro­zent von der AMA festgestellt worden ist.

Besonders die Problematik der Tausenden Almauftreiber ist weiter ungelöst. Auch die sogenannten Altfälle – das sind die Fälle, die rechtlich abgehandelt worden sind – brauchen endlich eine Lösung, etwa durch eine Neuaufrollung oder durch Wieder­einsetzungsanträge in den alten Stand und eine Neubescheidung. (Abg. Pirklhuber: Richtig!)

Angesichts dieser Fakten hast du auch unsere parlamentarische Anfrage 195/J vom 4. Dezember nur teilweise oder zumindest unvollständig beantwortet. Speziell die Fragen 7, 16, 17 und 18 bedürfen einer genaueren und rechtlich korrekten Beant­wortung durch dich als zuständigen Bundesminister. Bei der Frage 15 hast du in der Beantwortung die bisher eingeforderten Sanktionen nicht angeführt, sondern nur die Rückforderung. So wurde das wahre Ausmaß des jahrelangen Behördenversagens geschickt verschleiert. Gerade als ehemaliger Direktor für Transparenz im General­sekretariat der EU-Ministerräte musst du für die schonungslose Aufdeckung der unhaltbaren österreichischen Zustände sein, diese abstellen und die Bauern und Bäue­rinnen auch entschädigen.

Aus unserer Sicht würde es dir als nun verantwortlichem Landwirtschaftsminister und auch der Republik Österreich gut anstehen, in Sachen Almenchaos endlich reinen Tisch zu machen, die gemachten Behördenfehler einzugestehen und den Bauern die volle Genugtuung und Entschädigung zukommen zu lassen. Herr Minister, du weißt ja, wir waren damals gemeinsam in diesem Haus tätig, als dein ehemaliger Chef, der spätere EU-Kommissar Franz Fischler, gesagt hat, diese Almproblematik ist eine österreichspezifische Situation. Er hat damals schon die GVE-Regelung eingeführt, die auch bis 2005 problemlos funktioniert hat. Ich glaube, besonders bei einer so schwierigen natürlichen Thematik wie bei den Almen wäre das auch für die Zukunft eindeutig die bessere Lösung als streng komplizierte technische Maßnahmen.

Wenn ein Bauer oder ein Almauftreiber auf seiner Alm seine Rinder, seine Ziegen und seine Schafe ordentlich halten kann und das auf GVE-Basis abgerechnet wird, dann ist das, glaube ich, allemal gescheiter, als wir machen komplizierte Flächenvermes­sungen, dann einen Abtausch mit Landschaftselementen, mit Steinwürfen und, und, und.

Ich glaube, besonders bei den Almen muss die Natur im Vordergrund stehen, muss die praktische Lösung im Vordergrund stehen, und diese möchte ich auch von dir einfordern. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)

18.05


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer Stellungnahme hat sich der zuständige Bundes­minister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.06.04

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Steinbichler! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich bei Herrn Abgeordnetem Steinbichler ganz herzlich für diese Anfrage bedanken, denn dadurch ist mir Gelegenheit geboten, Sie in dieser aktuellen, dringlichen Frage 101 Tage nach Amtsantritt über die aktuelle Entwicklung zu informieren.


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Ich darf noch einmal vorweg betonen, die Arbeit der 28 000 Almbauern in Österreich erscheint mir wichtig und unverzichtbar für die Kulturlandschaft unseres Landes, unseres lebenswerten Österreich, und die Rolle der Almen, das kann ich Ihnen versichern, ist mir sehr gut bewusst und ist mir ein Herzensanliegen.

Herr Abgeordneter Steinbichler! Sie wissen, ich bin auf der Alm aufgewachsen. Ich habe im Alter von acht Jahren meinen Vater, bevor er nach Innsbruck zum Sterben gegangen ist, das letzte Mal auf der Alm gesehen. Also ich kann Ihnen versichern, die Almen sind bei mir hier drinnen (der Redner macht eine in Richtung Herz weisende Handbewegung), und die Lösung dieser dringenden Problematik ist mir tatsächlich ein Herzensanliegen.

Ich habe mich daher nach Antritt meines Amtes als Landwirtschaftsminister auch unverzüglich dieser Almthematik mit großem Engagement gewidmet und habe in diesem Bereich – das möchte ich schon auch betonen – zwar Baustellen und Probleme vorgefunden, aber man kann sicher nicht von einem „Almchaos“ sprechen, da klare Vorgaben und Regeln für die Ermittlung und Zugrundelegung der Almfutter­flächen bestehen. Und ich betone das auch, und ich vertrete das mit Nachdruck: Wir haben in Österreich die beste Almförderung der Welt.

Für die Erarbeitung von Lösungsansätzen im Zusammenhang mit der Almfutterflächen-Referenzerfassung – das ist klar, dass hier ein Problem bestanden hat – habe ich umgehend eine Taskforce Alm eingerichtet, mit Vertretern der betroffenen Bundes­länder, der Landwirtschaftskammern, der Agrarmarkt Austria und der Arbeitsgemein­schaft für Bergbauernfragen. Diese hat bereits am 23. Dezember, also wenige Tage nach meinem Amtsantritt, unter meinem Vorsitz das erste Mal getagt, und nach der fünften Sitzung am 19. März konnten erste Ergebnisse präsentiert werden, wie diese Problematik entschärft – ich sage bewusst „entschärft“ und nicht „gelöst“ – werden kann. Dazu möchte ich kurz die wesentlichen Punkte anführen:

Mithilfe einer Bestätigung der Landwirtschaftskammer über eine ordnungsgemäße Digitalisierung, wo auch dem Landwirt eine Abweichung nicht erkennbar war, kann für viele Fälle ein Absehen von den Sanktionen tatsächlich erreicht werden. Die konkrete Beurteilung dieser Bestätigungen und auch der sonstigen Vorbringen und Belege, wonach den Antragsteller keine Schuld trifft, ist aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben tatsächlich im Rahmen einer Einzelfallprüfung vorzunehmen und wird derzeit vorge­nommen.

Für das Antragsjahr 2014 erfolgt die Feststellung der Almreferenzflächen durch die Agrarmarkt Austria. Damit soll auch zur Erhöhung der Rechtssicherheit für die Alm­bewirtschafter beigetragen werden. Anfang dieses Jahres sind 40 Prozent der Alm-Polygonflächen davon erfasst gewesen, und es sind in der Zwischenzeit die ent­sprechenden definitiven Referenzflächen vorgelegt worden, wodurch mehr Rechts­sicherheit für die Almbewirtschafter besteht.

Für die neue Förderperiode ab 2015 soll ein neues Almmodell zur Anwendung kom­men. Dabei wird die Einzelbetriebsprämie auf 20 Prozent der Almfutterfläche mittels Reduktionsfaktor verdichtet. Das hat zur Folge, dass nur jeder fünfte Hektar an beantragter beihilfefähiger Almfläche mit Zahlungsansprüchen belegt wird. (Abg. Pirklhuber: Dann ist es wurscht, wie groß die Alm ist!)

Mithilfe dieses Verdichtungsmodells können bei allfälligen Flächenabweichungen Sanktionen somit weitgehend vermieden werden – und das war mir in diesem Zusam­menhang das wichtigste Anliegen –, da zahlungsanspruchsfreie Almfutterflächen für die Berechnung der tatsächlichen Abweichung nicht einbezogen werden. Das ist ein Modell, das gemeinsam mit der Europäischen Kommission, mit dem Kabinett des


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Agrarkommissars und mit der Generaldirektion Landwirtschaft noch vor Weihnachten akkordiert wurde.

Zusätzlich wird eine gekoppelte Prämie, je auf die Alm aufgetriebenes Tier berechnet, in raufutterverzehrenden Großvieheinheiten gewährt. Konkret ist für Kühe ein Prämien­satz von 62 € pro RGVE und für sonstige Rinder, Schafe und Ziegen ein Prämiensatz von 31 € pro RGVE vorgesehen.

Dieses Zukunftsmodell ist in der Marktordnungsgesetz-Novelle, die von mir letzte Woche zur Begutachtung ausgeschickt worden ist, beinhaltet. Ich kann Ihnen heute ankündigen, nachdem kritisiert worden ist, dass die Begutachtungsfrist zu kurz ist, dass wir im Einvernehmen auch mit unserem Koalitionspartner, Herrn Abgeordnetem Preiner, die Begutachtungsfrist bis zum 25. April verlängert haben, damit Sie in der Lage sind, die fünf oder sechs Seiten dieser Novelle eingehend studieren zu können.

Zur Anfragebeantwortung: Die Beantwortung der Anfrage ist schriftlich zugegangen. Ich möchte in der gebotenen Kürze – 23 Einzelfragen wurden gestellt – auf Folgendes hinweisen:

Die von EU-Institutionen geforderten oder angeregten Maßnahmen zur Verbesserung des Flächenidentifikationssystems sowie zur Abwicklung der Förderverwaltung werden umgesetzt. In diesem Zusammenhang möchte ich beispielhaft auf die seit 2010 verpflichtende Digitalisierung der Flächen verweisen.

Darüber hinaus wurden und werden weitere Schritte gesetzt, um die Verfahren ein­facher und sicherer zu gestalten. Im Bereich Almen hat die Agrarmarkt Austria für das Jahr 2013 auf dem Bildschirm eine Flächenplausibilisierung durchgeführt, und ab 2014 erfolgt die Almreferenzflächenfeststellung, wie gesagt, zentral durch die Agrarmarkt Austria.

Im Zusammenhang mit der Beantwortung möchte ich noch auf die angeforderte Auf­stellung der Rückforderungen eingehen. Die Summe der Rückforderungen im Zeitraum 2005 bis 2012 beträgt insgesamt – dies ist in der Anlage zur Anfragebe-antwortung enthalten – 26 Millionen € für rund 18 000 Betriebe.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber schon auch darauf hinweisen, dass man das im Zusammenhang mit der in dieser Periode ausgezahlten Gesamtsumme der Einzelbetriebsprämie von acht Jahren im Ausmaß von 5,6 Milliarden € sehen muss. Dann sind wir nämlich mit den Rückforderungen, die in dieser Zeit getätigt wurden – nicht ausschließlich auf den Almflächen –, im Promillebereich von 0,05 Prozent.

Im Bereich von ÖPUL etwa, wo wir Rückforderungen in einem wesentlich geringeren Ausmaße vorgesehen haben oder umgesetzt haben, und zwar im Ausmaß von 1,2 Millionen €, müssen wir das auch im Verhältnis zu den in diesen sieben Jahren ausbezahlten 3,5 Milliarden € an ÖPUL-Zahlungen sehen. Da sind wir nämlich bei einer Rückforderungsrate von 0,03 Prozent.

Das mögliche Absehen von Sanktionen hat im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung zu erfolgen; das habe ich schon betont. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der nunmehr gewählten Vorgangsweise einen Großteil der Sanktionen werden abwenden können. Ich gehe von einer Rückzahlungsrate von 80 bis 90 Prozent aus. Wenn dennoch noch Sanktionen anfallen, werden diese nach Möglichkeit mit gleichzeitigen Auszahlungen gegenverrechnet werden.

Klar ist auch, dass die für nicht vorgefundene und nicht vorhandene Flächen ausge­zahlten Zahlungen zurückzuzahlen, eben rückzufordern sind.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass bei den in Prüfung gezogenen Maßnahmen und Lösungsansätzen auf Vereinbarkeit mit dem vorgegebenen EU-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 207

rechtlichen Rahmen zu achten war. Auch war auf eine möglichst weitgehende Ver-meidung von Anlastungen Bedacht zu nehmen. Unter diesen Prämissen war es auch nicht möglich, die von verschiedenen Seiten gewünschte Generalabsolution zu erteilen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das war eine Lesung!)

18.15


Präsident Karlheinz Kopf: In der Debatte gelangt als Erster Herr Abgeordneter Preiner zu Wort.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit gemäß Geschäftsordnung ab sofort 5 Minuten beträgt. – Bitte.

 


18.15.15

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Im Regierungsprogramm ist die sozialdemokratische Handschrift verankert, auch zum Themenbereich Lösung der Almenproblematik beziehungsweise praxis­gerechte Flächenfeststellung, weil wir im Zuge der Regierungsverhandlungen erkannt haben, dass da Handlungsbedarf besteht. Ich bin froh darüber, dass die Taskforce Alm endlich ihre Arbeit diesbezüglich aufgenommen hat.

Ich stimme mit dem Minister überein: Es gibt kein „Almenchaos“. Die Almbauern arbeiten bei jeder Witterung, versuchen die Almen bestmöglich zu bewirtschaften. Ich bedanke mich sehr herzlich für ihren Arbeitseinsatz im Sinne der österreichischen Landwirtschaft, aber auch im Sinne des Tourismus – ein herzliches Dankeschön!

Worum geht es letzten Endes? – Ganz klar: Um gerechte Verteilung der Fördermittel, um den Erhalt der bäuerlichen Familienbetriebe, auch um den Erhalt der kleinstruk­turierten Landwirtschaftsbetriebe im Almbereich, die Sicherung der Existenzen auch in alpinen Gebieten. Vom Einkommen muss man leben können – das ist ein zentrales Thema, eine zentrale Forderung, die wir als Sozialdemokraten haben.

Geschätzte Damen und Herren! Die Almbauern tragen – ich habe es vorhin bereits erwähnt – nicht nur viel zur Pflege der Landschaft bei, sondern sie tragen auch sehr viel zum nachhaltigen Tourismus in den Almgebieten bei.

Die Anfrage des Kollegen Steinbichler zur Almproblematik wurde vom Minister meiner Meinung nach teils genau, teils global beantwortet.

Uns ist in puncto Almenlösung und praxisgerechte Flächenfeststellung wichtig, dass Rechtssicherheit für die betroffenen Landwirte gegeben ist, jetzt und auch in Zukunft. Die Bäuerinnen und Bauern dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden. Eine Lösung ist aufgrund dessen, dass die Problematik schon jahrelang bekannt und vakant ist, dringend erforderlich und höchst überfällig. Vom vorigen Minister wurde die SOKO Alm, vom jetzigen Minister die Taskforce Alm ins Leben gerufen.

Aus der vorliegenden Anfragebeantwortung geht aber auch hervor, dass über 18 300 Betriebe beanstandet wurden. Das entspricht einer Rückforderungssumme von zirka 26 Millionen €, wie das auch der Herr Minister ausgeführt hat.

Lassen Sie mich nun einen Absatz aus dem Bericht der SOKO Alm zitieren, der meiner Meinung nach den Kern des Problems sehr genau trifft:

„Das BMLFUW hat mit der Erfassung der Almflächen die AMA im Zusammenwirken mit den Landwirtschaftskammern beauftragt, wobei in den Landwirtschaftskammern auf Bezirksebene eigene INVEKOS-Beauftragte im Zusammenwirken mit den Landwirten die Flächenermittlung vorgenommen haben. Daraus sind, wie sich später heraus-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 208

gestellt hat, bei diesen Beauftragten im Einzelfall potentielle Interessenskonflikte entstanden, weil sie einerseits Akte der Vollziehung () wahrzunehmen hatten, ande­rerseits aber in gewohnter Weise Interessensvertretungsaufgaben wahrgenommen haben.“

Dieses Zitat, Kolleginnen und Kollegen, spricht für sich.

Worum geht es aber jetzt für die Zukunft? – Für Unschärfen und Unklarheiten soll in Zukunft weniger Raum bestehen. Für die laufenden Verfahren 2009 bis 2013 ist damit zu rechnen, dass rund 80 bis 90 Prozent der von Rück- beziehungsweise Strafzah­lungen betroffenen Almbewirtschafter sanktionsfrei davonkommen. Ich hoffe, dass das im Rahmen der Einzelfallbeurteilung auch zu halten ist.

Wesentlich ist aber auch, dass im Sinne der Bäuerinnen und Bauern eine gerechte Lösung gefunden werden muss. Diejenigen Almbauern, die ihre Förderansuchen von Experten und Sachverständigen ausfüllen und errechnen haben lassen, sollen die erhaltenen Förderungen, die im Nachhinein als falsch festgestellt wurden, nicht zurück­zahlen müssen. Sie müssen vom zuständigen Ministerium getragen werden. Denn: Diese Ansuchen sind im guten Glauben und unter Beratung von Experten und Sach­verständigen getätigt worden. Es darf nicht sein, dass die Betroffenen am Schluss auf der Strecke bleiben und dafür zahlen müssen.

Über die Regelungen ab 2015 zum neuen Almmodell ist naturgemäß noch zu verhan­deln.

Wesentlich für die Zukunft ist auch, dass eine Lösung gefunden wird, die allen Betei­ligten Rechtssicherheit bietet, auch Transparenz ist wichtig und erforderlich, und in diesem Bereich hat ja unser zuständiger Landwirtschaftsminister aus seinem vorigen Job in der EU sehr viel Erfahrung. Transparenz, rechtzeitige Informationen und part­nerschaftliches Arbeiten zwischen Ministerium und Parlament sind aber ebenfalls gefordert. Ich ersuche daher für die Zukunft um ein intensiveres partnerschaftliches Auftreten zwischen dem Ministerium und dem Koalitionspartner. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Abschließend möchte ich noch zwei Fragen stellen, nämlich: Das Programm für die ländliche Entwicklung 2014 bis 2020 ist bereits beschlossen. Wann wurde der Be­schluss getätigt und von wem? Und wozu brauchen wir dann noch einen Ausschuss diesbezüglich?

Des Weiteren wurde vom Herrn Minister heute die Marktordnung angesprochen. Das ist ein wichtiges Gesetz, weil es da nachhaltig um 4,9 Milliarden € Direktzahlungen von der EU, zu 100 Prozent von der EU finanziert, ohne Kofinanzierung seitens der Nation geht. (Abg. Königsberger-Ludwig – auf ihr Handgelenk deutend –: Zeit!)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, das ist ein etwas langer Schlusssatz; Sie sind schon eine Minute drüber!

 


Abgeordneter Erwin Preiner (fortsetzend): Wichtig ist, dass der Koalitionspartner Zeit hat, sich mit der Materie sachlich und inhaltlich auseinanderzusetzen.

In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Pendl: Jetzt kennen wir uns aus, gell!)

18.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 209

18.21.10

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Das System der Almflächenerfassung hat sich durch die Unterschiedlichkeit der Almen in den letzten Jahren natürlich zu einem Kritikpunkt entwickelt, wo es Fragen gibt und es Antworten dringend bedarf.

Aus meiner Sicht hat sich das System ganz einfach überholt. Es gibt dafür drei Gründe – man muss das auch hinterfragen –: dass sich Theorie und gelebte Praxis auseinanderentwickelt haben (Abg. Steinbichler – mit beiden Händen eine Spanne andeutend –: Ja, so weit!); dass es beim derzeitigen beziehungsweise vergangenen System Interpretationsspielräume gegeben hat, die unterschiedlich angewendet wurden; und dass die Erfassungsmethoden heute mit neuer Technik andere sind als früher – heute kommen wir um die Digitalisierung nicht herum.

Fakt ist, durch dieses System gibt es Sanktionen und Rückzahlungen, und wir müssen möglichst schnell einen Weg finden, um in der Almenfrage eine Lösung für die Zukunft herbeizuführen. Wir können und müssen den betroffenen bäuerlichen Betrieben – derzeit 18 309 Betriebe mit 26 Millionen € an Rückforderungen – Recht und Gerechtig­keit zukommen lassen. In der SOKO Alm hat Franz Fischler die Grundlagen gelegt – sie hat bis Ende 2013 getagt –, um einen Weg aus der schwierigen Situation zu finden.

Bundesminister Rupprechter hat sofort nach seiner Bestellung am 23. Dezember 2013 die Taskforce Alm mit Vertretern der Länder, Agrarlandesräten, Ministerien, der AMA, der Landwirtschaftskammern und weiteren Experten eingerichtet. Fakt ist, unser Bundesminister hat innerhalb kurzer Zeit und wie versprochen eine erste Lösung präsentiert, den Weg in die richtige Richtung eingeschlagen.

Was gibt es zu beachten, und was müssen wir bearbeiten? – Erstens, wir müssen die Fälle zwischen 2009 und 2013 lösen; zweitens, wir müssen das Jahr 2014 aktuell lösen; und drittens, wir müssen eine Lösung für die Zukunft präsentieren.

Es wurden über 10 000 Bestätigungen an die AMA übermittelt, Fälle, in denen die Kammern und die Bauern gemeinsam und nach Anweisungen der AMA gearbeitet und das nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet haben. Sie erheben jetzt Ein­spruch. Damit wird es möglich sein, einen Großteil der Sanktionen zu entschärfen beziehungsweise Fälle sanktionsfrei zu stellen. Für das Jahr 2014 wird die AMA die Flächen feststellen. Danach wird es eine Plausibilitätsprüfung geben, die endgültige Fläche wird von der AMA festgestellt und als Grundlage herangezogen.

Was geschieht mit den verbleibenden Fällen beziehungsweise jenen Fällen, die schwierig zu lösen sind? – Es kann – und das hat der Herr Bundesminister schon ausgeführt – keine Generalabsolution geben. Jeder Fall wird genau geprüft, alle Fälle. Speziell das Thema Almauftreiber ist mir als Tiroler Vertreter sehr, sehr wichtig, weil das Betriebe betrifft, die keinen Einfluss auf die Almflächen haben konnten. Wir müs­sen intensiv daran arbeiten, damit wir diese Almauftreiber nicht zusätzlich be­strafen.

Es wird ein Existenzsicherungsfonds für jene Fälle, die schwer lösbar sind, einge­richtet. Da haben auch die Länder die Möglichkeit, schwierige Fälle zu entschärfen. Außerdem – wir leben in einem Rechtsstaat – ist es auch möglich, auf dem Rechtsweg zum Recht zu kommen.

Für das Jahr 2015 hat der Herr Bundesminister ein neues System vorgelegt. Dieses sieht vor, dass für die Betriebsprämie nur noch 20 Prozent der tatsächlichen Almfläche herangezogen werden. Damit gibt es Ermessensspielraum für tierbezogene Förde­rungen, aber auch Probleme mit Flächenabweichungen können dadurch gelöst wer­den. Mit einem sogenannten Verdichtungsmodell wird 80 Prozent Spielraum geschaf­fen, das bietet zusätzlich Rechtssicherheit für die Bauern.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 210

Eines ist ganz klar und wichtig: Derzeit ist der Almleitfaden die Grundlage, und dieser Almleitfaden soll vereinfacht und praktikabler gestaltet werden.

Fakt ist, Bundesminister Rupprechter hat mit dem Almproblem ein schweres Erbe übernommen. Fakt ist aber auch, Bundesminister Rupprechter hat schnell und mit viel Elan, Ehrgeiz und Einsatz das Almproblem bearbeitet und auf einen Weg zu einer rechtlich machbaren Lösung gebracht. Nicht Schuldzuweisungen lösen ein Problem, sondern diese komplexe Materie der Almen kann nur mit fachlicher Kompetenz und Kooperation aller Beteiligten gelöst werden.

Unsere Almen sind wertvoll. Ich glaube, jedem hier in diesem Haus ist eine schöne, gepflegte Alm viel wert und jeder fühlt sich auf einer solchen Alm wohl. Wir müssen auch die Rahmenbedingungen schaffen, damit unsere Bauern weiterwirtschaften können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.26


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


18.26.31

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Lieber Herr Abgeordneter Gahr, lieber Herr Kollege Preiner, was glaubt ihr, wie es einem Bauern geht, der heute zuhört, wenn ihr da heraußen redet? – Er wird sich denken: Das darf ja nicht wahr sein! Alle reden davon, dass die Almen so wertvoll und wichtig seien, man müsse sie für den Tourismus erhalten, müsse die Landwirtschaft erhal­ten. – Lösung gibt es bis heute aber keine in diesem Bereich. Die Bauern wissen nach wie vor nicht ... (Abg. Gahr: Es gibt erste Lösungen, Herr Kollege! Mehr haben wir nicht behauptet!)

Lieber Herr Kollege Gahr, bitte, wenn du beim Minister ins Büro kommen willst, musst du weiter so reden und den Minister loben. Es gibt aber große Probleme. Kollege Preiner hat gesagt, es gebe kein Almchaos. Der Minister hat gesagt, wir haben 28 000 Almbauern, und bei 18 000 Betrieben gebe es Beanstandungen. Jetzt kann man natürlich sagen, das sei kein Chaos (ironische Heiterkeit des Abg. Pirklhuber – Abg. Steinbichler: Katastrophe!), das sei einfach so; zwei Drittel der Betriebe, da seien Fehler passiert.

Ich wehre mich auch gegen etwas, das mir heute aufgefallen ist. Herr Minister, Ihre christlichen Werte: Sie sprechen von einer Generalabsolution, die Sie nicht erteilen können. Ja, wem können Sie sie nicht erteilen? Herr Kollege Gahr hat das auch gesagt: Es kann keine Generalabsolution geben.

Wir sprechen hier von einem Systemfehler. Sie haben den Bauern die General­absolution nicht erteilt, aber Sie haben sie bis jetzt der AMA, den Landwirt­schafts­kammern und dem eigenen Ministerium erteilt.

Ich hätte mir im Namen der Almbauern erwartet, dass irgendjemand von der Land­wirtschaftskammer – oder Sie als Minister – herausgeht und sich für diesen ekla­tanten Systemfehler, von dem zwei Drittel der Almbauern betroffen sind, entschuldigt und die Verantwortung übernimmt. Das ist es, was wir uns erwartet hätten! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten des Teams Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)

Ich will aus den Briefen gar nicht zitieren. Kollege Gahr hat es schon angesprochen: Da gibt es Betriebe, die nicht einmal Einfluss auf die Fläche haben; sie treiben lediglich Vieh auf die Alm von jemand anderem. Sie haben keinen Zugang zur Fläche, aber auch sie werden bestraft. Und wir reden hier nicht von den Sanktionen – es ist schön, wenn wir versuchen, die Sanktionen wegzubekommen –, sondern da geht es um Rückforderungen aus den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010, Rückforderungen für Dinge, für die die Landwirte nicht verantwortlich sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 211

Herr Minister, dankenswerterweise waren Sie so nett und haben im Gegensatz zu Ihren Vorgängern etwas mehr Transparenz walten lassen und uns die Zusendungen über die SOKO Alm und die Ergebnisse vorgebracht. Da steht zur Rolle des Alm­bauern bei der Feststellung der Flächen, um die es geht, eindeutig drinnen – das ist eigentlich vernichtend, und ich rate jedem, sich diesen Bericht der SOKO Alm einmal zu verinnerlichen –:

„Die Mitwirkung des Landwirts ist im Almleitfaden“ – der ja diese Flächen dann aus­weist – „an keiner Stelle erwähnt, geschweige denn geregelt.“

Ebenso habe der Landwirt keine Möglichkeit zur Stellungnahme in diesem Bereich.

Wie kann man von jemandem, der nicht mitwirken kann, der keine Stellungnahme abgeben kann, der der hoheitlichen Verwaltung unterliegt – in den Jahren 2007, 2008 und 2009 – sagen, er habe etwas falsch gemacht?

Erwähnen möchte ich noch Folgendes, damit das auch die Zuseher, die nicht aus der bäuerlichen Bevölkerung sind, irgendwie verstehen: 2007 wird die Almfläche ange­geben, unter Mitwirkung der Kammer, mit dem Segen der Agrarmarkt Austria; 2008 kommt ein Kontrollor und stellt eine Fläche fest, die von dem, was angegeben wurde, abweicht; 2009 kommt wieder ein Kontrollor und stellt eine andere Fläche fest als der Kontrollor aus dem Jahr 2008; 2009 kommt ein anderes System; 2010 kommt der nächste Kontrollor und stellt wieder eine andere Fläche fest – alles in hoheitlicher Verwaltung von Ministerium, AMA und Landwirtschaftskammern. Und der Bauer ist in diesem Fall eklatant der Dumme. Da muss eine Lösung gefunden werden!

Es ist schön, wenn wir für die Zukunft eine Regelung finden, die einen größeren Ermessensspielraum in der Kontrolle ermöglicht, denn wir alle wissen, dass es schwierig ist, aber wir können jetzt nicht sagen: Was bis jetzt war – Schwamm drüber!

Die Bauern darf man nicht – das bekunden ÖVP- und SPÖ-Vertreter ja immer – im Regen stehen lassen, sie sind für Österreich so wertvoll. – Genau das passiert jetzt aber. Wir bringen bei einigen die Sanktionen weg; die Rückforderungen sind jedoch noch lange nicht weg, obwohl die Landwirte in vielen Bereichen überhaupt nichts dafürkönnen. Deshalb ersuche ich nochmals – nicht um eine Generalabsolution; das verlangen wir nicht – um eine Klärung der Verantwortung für dieses Desaster, vor allem hinsichtlich der behördlichen Verwaltung, in erster Linie des Ministeriums. Sie stehen diesem zwar erst seit Kurzem vor, Ihr Vorgänger hat aber im Grunde vier Jahre – das sage ich nicht gern – geschlafen, denn diese Problematik ist seit 2009 bekannt. Meiner Ansicht nach ist ihm für diese Fahrlässigkeit, die da passiert ist, eine Amtshaftung aufzudrücken.

Ich ersuche Sie wirklich, nicht zur Tagesordnung überzugehen und zu sagen, ab 2015 werde alles besser. Wir haben unzählige Fälle, nämlich 18 000 von 28 000; zwei Drittel der Betriebe sind mit Sanktionen beziehungsweise Rückforderungen – nicht nur für Almflächen, sondern auch für den Heimbetrieb – konfrontiert. Das sollte nicht verquickt werden, da sollte man eine klare Trennung schaffen. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Ein Schlusssatz noch: Herr Minister, ein einziges Mal wünsche ich mir, dass irgend­jemand von einer Behörde die Verantwortung übernimmt und man sich nicht immer an den Landwirten abputzt! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Pock.)

18.32


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 212

18.32.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollege Jannach hat es, wie ich glaube, sehr treffend und auch gut erläutert, insbesondere die Fakten sprechen für sich. Es war tatsächlich einer der größten Agrarskandale, die der letzte Minister beziehungsweise die letzten Minister, so muss man richtig sagen, zu verantworten hatten. Dieses Almen-Chaos war Ausdruck einer Politik, den Kopf in den Sand zu stecken. Die Kritik der Europäischen Kom­mis­sion, die wegen ähnlicher Anlassfälle, die nie bereinigt wurden, lange bestand, ist schlussendlich schlagend geworden.

Jetzt ist die Frage, wie es weitergeht. Sie haben recht, die ersten hundert Tage sind vorbei, es ist der 101. Tag. Sie haben in dieser Causa sehr, sehr ambitioniert begon­nen, das wurde zweifelsfrei sehr positiv aufgenommen, auch von uns, auch von mir persönlich. Ich möchte Ihnen jetzt aber sagen, was diese Anfragebeantwortung tatsächlich zeigt. Ich habe eine ähnliche Anfrage gestellt, die im Juni 2013 vom da­maligen Minister Berlakovich beantwortet wurde. Mit Stand April 2013 waren 12 000 Betriebe betroffen, und es gab Rückzahlungsforderungen in Höhe von 10 Millionen €. Mehr als verdoppelt haben sich die Rückforderungen in acht Monaten, und die Zahl der betroffenen Betriebe hat sich ebenfalls verdoppelt. – Das muss man sich einmal vorstellen!

Sie haben dem Kollegen Steinbichler eine Antwort vorgelegt, dass Sie dabei sind, das zu lösen, aber eigentlich sind die Rückforderungen gestiegen, und es sind tatsächlich zwei Drittel der Betriebe betroffen. – Da nicht von Chaos zu sprechen, ist mutig, sehr mutig!

Was die Überlegungen zu 2015 betrifft: Soweit ich das ohne Detailprüfung sagen kann, finde ich das sehr klug. Wir haben einen Antrag gestellt, und wir können das auch gemeinsam hier im Haus machen, nämlich bei der Novelle des Markt­ordnungs­gesetzes. Wir können auch rückwirkend für die letzten drei Jahre die Kompressions­lösung anwenden, nämlich die Betriebsprämien, die ab 2005 zugestanden sind, auf die komprimierte Fläche legen – ähnlich wie Sie das vorschlagen. Das können wir hier im Haus noch beschließen. Aus meiner Sicht wäre das dann die endgültige Lösung, und dann müssten Sie in einigen Monaten eine Tabelle vorlegen können, die zeigt: Betroffen sind vielleicht 200 Betriebe, die Rückzahlungsforderungen betragen 3 Millio­nen €. Also dass ein eindeutiger Sanierungsbedarf gegeben ist, ergibt sich einfach aus dieser Tabelle. Wir werden weiter am Thema dranbleiben.

Etwas ganz Wichtiges noch, Herr Bundesminister: Sie haben heute eine Presse­konferenz zum Thema ländliche Entwicklung gegeben. Sie haben heute so getan, als wäre dieses Programm endgültig fertig und stehe kurz davor, in Brüssel eingereicht zu werden. Da möchte ich schon noch einmal an Ihre Handschlagqualität appellieren, die Sie zu Beginn durchaus ernsthaft gezeigt haben.

Sie haben uns im ersten Landwirtschaftsausschuss im Februar versprochen und auch zugesichert, dass wir mit unseren Anliegen ernsthaft wahrgenommen werden und dass wir im nächsten Ausschuss, der am 3. April stattfinden wird, über dieses Programm umfangreich informiert werden und auch inhaltlich darüber diskutieren, bis hin zu einer relevanten Beschlussfassung. Sie haben uns versprochen, dass dieses Programm frühestens nach dem Ministerrat am 8. April in Brüssel eingereicht werden wird. Heute gab es diese Hauruck- und Husch-Pfusch-Aktion, schnell zur Presse, und vor zwei Tagen haben Sie uns eingeladen, dass wir uns heute während des Plenums Ihr Pressepapier anschauen. – Gerne, Herr Minister, aber das ist kein guter Stil! So sollten Sie nicht mit dem Parlamentarismus umgehen, Herr Bundesminister, da müssen Sie auch sich selbst bei der Nase nehmen!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 213

Sie haben mir in einer Anfragebeantwortung ganz klar gesagt, wir haben Mitwir­kungsrechte und wir seien eingeladen, mitzuwirken. Ich erinnere in diesem Zusammen­hang an die Anfragebeantwortung, die ich am 12. Februar dieses Jahres von Ihnen bekommen habe. Sie haben gesagt, dass wir sowohl im Landwirtschaftsausschuss als auch in der §-7-Kommission nach § 8 Landwirtschaftsgesetz mitwirken können – ich zitiere aus dieser Anfragebeantwortung –:

„Da die im Nationalrat vertretenen politischen Parteien VertreterInnen in die §7-Kommission entsenden, ist eine Mitwirkung gewährleistet.“

Was ist Faktum? – Wir Grünen haben eine außerordentliche Sitzung beantragen müs­sen, damit diese §-7-Kommission überhaupt getagt hat, am 11. März. Unser Vertreter dort, Dipl.-Ing. Richard Hubmann, hat einen 22 Punkte umfassenden Antrag vorgelegt, der dort nicht einmal Punkt für Punkt diskutiert und schlussendlich auch nicht abge­stimmt wurde. Der Vorsitzende der Kommission – er ist zuständig, und er ist Minis­terialbeamter (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen) – hat diese Abstimmung verhindert.

Herr Bundesminister, Sie haben Erklärungsbedarf! Wir werden darüber noch intensiv verhandeln müssen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.37


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt die geschäftsführende Klubobfrau Ing. Dietrich. – Bitte.

 


18.37.40

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister, Sie haben schon recht, man sollte nicht von einem Almen-Chaos sprechen; ein landwirtschaftlicher Begriff ist, wie ich glaube, wesentlich besser: Was da gemacht wurde, ist eine Fehlgeburt der Büro­kratie, weil Leute, die offensichtlich überhaupt keine Ahnung haben, keinen Zugang hatten, ein System entwickelt haben, das völlig untauglich ist. Herr Berlakovich wird wahrscheinlich als einer jener Minister in die Geschichte eingehen, der nicht nur für das Bienensterben mitverantwortlich ist, sondern auch für das Bauernsterben.

Meine geschätzten Damen und Herren, die ÖVP kann sich da nicht aus der Ver­antwortung stehlen, auch nicht das Ministerium und nicht die AMA. Ich war einmal mit dabei, ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, als ein Kontrollor der AMA mit seinem Kontrollor vom Ministerium Almflächen kontrolliert hat. Die beiden haben definiert und gestritten, um wieviel Prozent da genau reduziert werden muss. Ich glaube, ein Sys­tem, bei dem sich die Kontrollore uneinig sind, wie man es anzuwenden hat, ist gänzlich untauglich, um die Bauern die Fläche einschätzen zu lassen. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS sowie des Abg. Pirklhuber.)

Ich gehe so weit, zu sagen, wahrscheinlich war es sogar das Ziel, das Geld von den Bauern wieder zu holen. Schaffen wir doch irgendein Reglement, dass die Bauern gar nicht sämtliche Mittel ausschöpfen können, sondern holen wir uns wieder einen Teil zurück!

Herr Minister, ich glaube, es ist höchste Zeit, sich bei den Bauern zu entschuldigen, und ich bin auch davon überzeugt, dass eine Generalamnestie, das Eingestehen eines Fehlers, eines Systemfehlers der richtige Weg wäre.

Wie kommen die Bauern dazu, für ein System, das irgendjemand aufstellt, der keine Ahnung hat, das völlig an der Realität vorbeigeht, die Zeche zahlen zu müssen?!

Um das auch einmal verständlicher darzustellen: Man schätzt die Fläche ein und sagt, wie viel Prozent davon reduzierte Weidefläche sind. Das, meine geschätzten Damen


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und Herren, schaut im Mai, im Juni völlig anders aus als im September, da ergibt sich ein völlig anderes Bild. Je nach Jahreszeit gibt es unterschiedliche Ergebnisse. Ich frage mich: Wie kann jemand, der nur einen Funken Ahnung von der Materie hat, nach bestem Wissen und Gewissen solch ein System aufstellen? (Beifall beim Team Stronach.)

Ich habe überhaupt den Eindruck, es geht darum, den Arbeitsplatz Bauernhof wegzurationalisieren, dafür aber ein Kontrollsystem aufzubauen, das von Tag zu Tag wächst. Es werden immer mehr Leute, die die Bauern kontrollieren, aber immer weniger Bauern auf der anderen Seite.

Wir stehen für einen klaren Bürokratieabbau, für ein einfaches System. Kollege Stein­bichler hat es schon angesprochen: GVE je Weidefläche, reduziert je nach Höhenlage, dann weiß man über den Daumen gepeilt, wie viel Hektar man ungefähr braucht – ein einfaches, klares und nachvollziehbares System mit wenig Bürokratie! Die Bauern wollen diese Bürokratie nicht mehr, und sie schaffen es auch nicht mehr.

Ich gehe aufgrund dieses Fehlers sogar so weit, zu sagen: Normalerweise wäre eine Amtshaftungsklage für all jene, die das verbrochen haben, fällig. (Beifall beim Team Stronach.)

18.41


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

18.41.40Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die Verhandlungen über Punkt 11 der Tages­ordnung wieder auf.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


18.41.49

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Bevor ich auf den Rech­nungs­hofbericht über das Bankenpaket zu sprechen komme, möchte ich noch kurz auf die Anträge, die im Rahmen der Dringlichen Anfrage eingebracht und abgestimmt wurden, eingehen, da sie eine verpasste Chance waren, eine verpasste Chance von SPÖ und ÖVP zu zeigen, dass sie, wenn es sachpolitisch in die richtige Richtung geht, auch mitgehen und nicht parteipolitisch denken.

Wir haben über drei Anträge abgestimmt – Bankeninsolvenzrecht, Insolvenzrecht für Bundesländer und modernes Rechnungswesen –, die wir schon mehrfach eingebracht und gegen die Sie immer gestimmt haben. In der letzten Sitzung haben Sie selbst entsprechende Anträge eingebracht, wir sind mitgegangen. Heute wiederholen wir unsere Anträge, und Sie stimmen nicht mit. Also je nachdem, ob der Antrag von Ihnen oder von uns kommt, stimmt man einmal mit Ja und einmal mit Nein. Das ist schade. Das ist alte Parteipolitik und hat hoffentlich keine Zukunft hier in diesem Haus.

Zum Rechnungshofbericht betreffend das Bankenpaket. – Vielen Dank, Herr Rech­nungshofpräsident, für den ausgezeichneten Bericht Ihnen und Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Er ist sehr interessant. Noch interessanter – ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel – war die Diskussion im Rechnungshofausschuss. Warum? – Weil wir das erste Mal Auskunftspersonen hatten, die uns auch über den Komplex Hypo Alpe-Adria berichten konnten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 215

Der Chef der Finanzprokuratur, Herr Peschorn, und auch der – sagen wir es so verkürzt – Bankenexperte, Finanzmarktexperte Lejsek aus dem Finanzministerium haben als Auskunftspersonen auf unsere Fragen überraschend konkret geantwortet.

Es ist darum gegangen, warum 450 Millionen Partizipationskapital ohne weitere Prüfung im Juni 2010 an die Hypo Alpe-Adria ausbezahlt wurden. Die Antwort war: Weil die Entscheidungsgrundlagen schon zum Zeitpunkt der sogenannten Notverstaatlichung vorgelegen sind.

Klassische Folgefrage: Welche Entscheidungsgrundlagen hatten wir denn zum Zeit­punkt der Notverstaatlichung? Daraufhin kam Interessantes zutage. Der Bericht der Nationalbank aus dem Jahr 2009, der drei Wochen vorher fertiggestellt wurde, lag offenbar nicht auf dem Verhandlungstisch. – Erstaunlich.

Dann haben wir gefragt: Welche Gutachten, Stellungnahmen hatten Sie Richtung Insolvenz? Darauf antworteten uns die Herren: Na ja, ein richtiges Gutachten war das nicht, aber ein paar Zahlen sind auf dem Tisch gelegen, die irgendwie angedeutet haben, eine Insolvenz wäre ganz böse. Aber sie haben ausdrücklich dazugesagt: Gutachten können wir das nicht nennen.

Über weitere Gutachten haben wir auch nichts herausgefunden. Das heißt, es ist völlig offen, auf Basis welcher Entscheidungsgrundlagen diese sogenannte Notverstaat­lichung durchgeführt wurde.

Es gab auch keine Rechtsberater. Die Bayern sind mit internationalen Anwälten anmarschiert. Der einzige Rechtsberater der Republik, der in der Nähe war, die Finanzprokuratur, sagt, sie war in der entscheidenden Nacht vom 13. auf den 14. De­zember nicht dabei. Das heißt, die Verhandlungen wurden offenbar ohne Rechts­beratung geführt, so haben wir erfahren.

Dann die entscheidende Frage: Wer ist dann in dieser finalen Verhandlungsrunde wirklich am Verhandlungstisch gesessen? Uns ist nur gesagt worden, die Verhand­lungsführer waren der damalige Finanzminister Pröll und Staatssekretär Schieder. Aber wer noch? Das Ergebnis liest sich ein bisschen wie Champions League gegen Regionalliga, nämlich ein sehr einseitiges Ergebnis zugunsten von Bayern, das so weit führt, dass die Europäische Kommission feststellt, das war so schlecht, dass der österreichische Staat damit eigentlich eine Beihilfe zugunsten der Bayerischen Landes­bank gemacht hat.

Weitere Fragen lagen natürlich auf der Hand, wir wollten auch weitere Auskunfts­personen einvernehmen, so etwa den ehemaligen Finanzminister Pröll, Staatssekretär Schieder, Gouverneur Nowotny, aber die Ladung all dieser Auskunftspersonen wurde mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP abgelehnt. Ich frage mich schon: Wie wollen Sie den Bürgerinnen und Bürgern draußen erklären, dass Sie das machen? Sie wollen keinen Untersuchungsausschuss, Sie wollten die Online-Unterstützungserklärung im Petitionsausschuss abdrehen – jetzt ist sie doch noch online –, und Sie verhindern die weitere Aussage von Auskunftspersonen im Rechnungshofausschuss. Wie wollen Sie das erklären?

Zum Abschluss: Diese Rechnungshofausschusssitzung hat gezeigt, wie ergiebig ein Untersuchungsausschuss sein kann, wenn wir die Möglichkeiten haben, nachzufragen, Zeugen einzuvernehmen, die unter Wahrheitspflicht stehen, und die entsprechenden Akten anzufordern. Eine Regierungskommission, die vorgeschlagen wurde, hat all diese rechtlichen Instrumente nicht. Sie ist gut gemeint, aber völlig zwecklos in der Sache.

Darum mein Appell an SPÖ und ÖVP: Führen wir die Befragungen im Rechnungshof­ausschuss durch! Appellieren Sie an Ihr Parlamentarierherz! Wir brauchen diese Unter-


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suchung, und wir brauchen sie auch im Untersuchungsausschuss. Die Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Glawischnig-Piesczek.)

18.48


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte. (Abg. Wittmann – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Hable –: Nicht einmal die eigenen hören mehr zu! – Abg. Krainer: Es sind immerhin fünf Grüne da!)

 


18.48.23

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Die Quote ist nicht schlechter als bei den anderen. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren (Abg. Glawischnig-Piesczek: Acht Grüne, nicht fünf! Neun!), das ist die Zahlenlegasthenie bei der SPÖ. Da darf man sich nicht wundern, wenn sie kein Hypo-Loch, sondern nur den Haider erkennen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Jarolim: Der Herr Präsident hat aber nicht sehr stark gelacht dazu, Herr Kollege!)

Herr Präsident des Rechnungshofs, vielen Dank für Ihren Bericht zum Bankenpaket. Wir hatten in der Einwendungsdebatte schon kurz Gelegenheit, darauf einzugehen, und jetzt folgt eine komprimierte Darstellung für das Protokoll. Das wird auch noch wichtig werden, auch wenn hier gerade durch andere Abwesenheiten der sogenannte Dampf ein bisschen draußen ist. Das ist vielleicht sogar ganz nützlich, damit wir alles schön zu Protokoll bringen können, weil ja im Rechnungshofausschuss nicht proto­kolliert werden kann oder darf. Dafür hätten wir wieder eine Mehrheit gebraucht, aber für vernünftige Dinge ist es schwierig, eine Mehrheit zu organisieren. Sie organisieren die Mehrheit – und das wird der Hauptpunkt werden – immer nur dazu, zu vertuschen, zu verdecken, zu verzögern und zu verhindern. Sonst, und ich nehme diesen einen Punkt wieder einmal kurz vorweg, ist nämlich nicht erklärbar, schon wie der Abgeordnete ... (Abg. Krainer: ... beschimpfen und kritisieren!)

Das ist kein Beschimpfen, das ist nur der Hinweis darauf, dass die gerade noch Mehr­heit in dem Haus – viel mehr seid ihr nicht mehr als gerade noch – vertuscht, verdeckt, verzögert und verhindert.

Ich kann Ihnen das anhand dieses Rechnungshofberichtes zum Bankenpaket ganz genau sagen. Ich greife vielleicht nur ein Beispiel heraus, an dem man das ganz genau erkennt: Der Herr Ex-Bundesminister Josef Pröll wird mit knapper Mehrheit – verant­wortlich sind Rot und Schwarz – behindert, wird verhindert. Vielleicht will er ja doch kommen, ich werde ihn einmal anrufen und fragen. Das hatten wir ja schon einmal, dass Zeugen in den Ausschuss wollten, was aber die Regierungsmehrheit verhindert hat. Es ist nicht möglich, den Hauptverantwortlichen, Ex-Minister Josef Pröll, zu befragen, auch nicht, wenn es um die Einzahlung des ersten Partizipationskapitals, immerhin 900 Millionen, geht, und das ist der Hauptgegenstand dieses Bankenberichts gewesen, das Partizipationskapital. Er kann nicht gehört werden.

Ich finde das ungeheuerlich, und das werden Sie in aller Öffentlichkeit erklären müs­sen, warum Ex-Minister Pröll nicht gehört werden kann, der die politische Hauptver­antwortung für die im Dezember 2008 beschlossenen und tatsächlich überwiesenen 900 Millionen Steuergeld trägt – in eine Bank, in der das Geld zu dem Zeitpunkt erkennbarerweise zum Untergang verurteilt war, weil nämlich die ganze Bank zum Untergang verurteilt war! Die Regierung hat sich ein Gutachten bestellt, in dem der Untergang noch für ein paar Monate weggewischt wurde. Kaum hat die Wettbewerbs­kommission, für die Sie dieses Gutachten haben dahermanipulieren lassen, gesagt, Österreich go, war es dann so, dass die gleiche Notenbank gesagt hat, jetzt schaut der


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Befund leider ein bisschen anders aus, jetzt ist die Bank nicht gesund. So ein Pech aber auch!

Das alles sind die Vorgänge, die zu prüfen sind. Diese Vorgänge vertuschen Sie, Sie verhindern deren Aufklärung, und das ist keine Beschimpfung, Herr Kollege Krainer, das ist nur eine ausnehmend noble sachliche Feststellung, gemessen an dem Vor­gang, den Sie hier zu verantworten haben, wieso auch überhaupt kein Mensch versteht, warum gerade die Sozialdemokratie ein derartiges, nicht nur marktwirtschaft­lich penetrant blödes, sondern vor allem auch ein sozial ungerechtes Vorgehen verteidigt. Sie haben Ihr soziales Gewissen an der Garderobe abgegeben, und deshalb haben Sie mit dieser Vertuschungsaktion wahrscheinlich auch ein Motiv geliefert, denn anders ist es nicht erklärbar. Es ist höchst unsozial, einer kaputten Bank zuerst 900 Millionen nachzuschmeißen, zumal klar war, dass das Geld nicht mehr wieder­kommen wird – ich werde Ihnen dann noch alles beweisen, mit dem berühmten Mail-Verkehr und so weiter, alles passend zu diesem Notenbank-Bericht –, und sie ein Jahr später einer Notverstaatlichung zu unterziehen.

Mit dieser Aktion und der ein Jahr später folgenden „Notverstaatlichung“ – unter Anführungszeichen, mittlerweile stellt sich heraus: Verstaatlichung ohne Not – haben Sie so viel Geld versenkt, wie das sonst nie irgendwo in Österreich jemals passiert ist. Alle bisherigen Skandale, von AKH über Eurofighter-Ankauf, Flieger plus Schmiergeld, Telekom-Schmieragen, all das ist eine Kleinigkeit gegenüber dem, was Sie hier mitzuverantworten haben. Daran ändert sich nichts.

Ausgangspunkt war das Bankenpaket, der Bericht liegt vor. Ausgangspunkt war ur­sprünglich eine gute Sache, wir wollten diesen Schirm, das haben wir heute schon argumentiert. Wir haben auch halbwegs ein Gesetz gehabt, es war nicht gut, aber besser als nichts. Die Kontrolle hat gefehlt, die Rechnungshofkontrolle haben wir nachträglich beschlossen, Prüfung Bankenpaket einstimmig. Jetzt liegt der Bericht aus dem Jahr 2012 vor. Zwei Jahre haben wir darum gekämpft, dass das überhaupt verhandelt werden darf. Als wir dann endlich zugestimmt haben, dass wir mit den Zeugen von der Finanzprokuratur beginnen, die dankenswerterweise Sie (in Richtung SPÖ) noch vorgeschlagen haben – das muss ich Ihnen immerhin anrechnen –, aber auch mit Herrn Liebscher von der FIMBAG, der ja der Dreh- und Angelpunkt dieser Angelegenheit ist, der – oder zumindest seine Institution – im Übrigen ganz, ganz schlecht weggekommen ist, was die Auflagenkontrolle bezüglich unseres Steuergeldes in den Banken, nicht nur in der Hypo, betroffen hat, ist fast nichts passiert. Die heftige Kritik des Rechnungshofes lag auf dem Tisch.

Aber es waren noch mehrere Zeugen da, es war auch das Finanzministerium mit Sektionschef Lejsek vertreten, der damals unter Pröll schon dienen musste, der den ganzen Semmel vertreten musste, der bei der Zeugenbefragung eingegangen ist, der sich ausdrücklich und regelmäßig auf die Nationalbank rausgeredet hat, weil es wahrscheinlich sogar stimmt. Er hat gesagt, die 900 Millionen sind deshalb überwiesen worden, weil die Notenbank dieses komische Gutachten übermittelt hat, weil die Notenbank gesagt hat, das ist systemrelevant, weil die Notenbank gesagt hat, da gibt es demnächst Gewinne, weil die Notenbank das für plausibel erklärt hat, obwohl die gleiche Notenbank schon zehn Berichte in ihrem Tresor liegen gehabt hat, dass die Bank kaputt ist, dass dort Geldwäsche im großen Stil passiert, dass dort Klumpenrisiko herrscht, dass dort zehn Gesetzesverletzungen gegen das Bankwesengesetz pro Prüfung im Durchschnitt vorgelegen haben.

Alle hätten es wissen müssen, Sie hätten nur zuhören müssen, was wir im Banken-Untersuchungsausschuss schon herausgearbeitet, was wir sogar öffentlich gemacht haben. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Podgorschek.)


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Deshalb können Sie das heute alles nachlesen, das verschwindet nicht. Allein die Arbeit von Kollegen Rossmann und von mir, die in der APA nachlesbar ist – dazu brauchen wir nicht einmal die Protokolle des Ausschusses –, würde dazu führen, dass Sie in der Folge niemals hätten so vorgehen dürfen. Allein das belegt – und deshalb fragen die Leute, gerade eben bin ich wieder von einem Journalisten gefragt worden, warum dieses Thema so durch die Decke fährt; auch mit der Petition, ich werde gleich darauf kommen –, dass es völlig nachvollziehbar ist, dass es da eine Kaskade von Fehlentscheidungen gibt, die sich gewaschen hat.

Das hat nicht nur mit dem Jörg Haider zu tun. Ja, dort hat alles begonnen. (Abg. Darabos: Sie waren doch selber für die Anstaltslösung!) Ja selbstverständlich, Herr Kollege Darabos, auch für Sie zum Mitschreiben, selbstverständlich sind wir dafür, dass wir einerseits noch möglichst viel von den faulen Krediten, von den miesen Immobiliengeschäften, von den verschwundenen Jachten und vor allem von sonstigen Mafiageschäften – ich wünsche Ihnen viel Glück – zurückbekommen. Das ist dieser Ast der Eintreibung, das hat etwas mit einer vernünftigen Bad Bank zu tun, deshalb hat man immer darüber gesprochen. Das ist aber viel zu spät gekommen, das sagen alle Experten. Wir hätten uns zwei, drei Milliarden erspart, wenn wir das vor Jahren gemacht hätten. (Abg. Krainer: Das sagt kein Experte! Kein einziger Experte sagt das! Keiner!) Das haben wir gesagt.

Der zweite Teil ist, dass uns nichts daran hindern sollte, jene unredlichen, nicht schutz­würdigen Investoren in die Pflicht zu nehmen, die ausgerechnet Sie Sozialdemokraten laufen lassen. Deshalb haben Sie ja so ein Problem und deshalb sind Sie wahr­scheinlich auch gegen einen U-Ausschuss. Sie lassen die Millionäre laufen, die investiert haben, Sie lassen die Fonds laufen, Sie lassen die Banken laufen, obwohl Sie dauernd das Gegenteil plakatieren. Das ist doch das Problem. Stellen Sie sich diesen Fragen und keppeln Sie nicht so inkompetent dazwischen! (Beifall bei den Grünen.)

Ein Letztes: Das alles wird zu klären sein. Im Rechnungshofausschuss haben wir damit begonnen. Der Rückverweisungsantrag ist völlig richtig. Stehen Sie dazu! Exminister Pröll soll nicht gehört werden, soll versteckt werden. – Stehen Sie dazu! Die Notenbank soll nicht gehört werden, obwohl sie zentral in der Anklage steht, angesprochen von den Zeugen, die Sie zugelassen haben, aber weiter untersucht werden darf nicht. – Stehen Sie dazu! Es wird Ihnen alles nichts nützen. Es wird im Untersuchungs­aus­schuss aufs Tapet kommen, und wir werden es dort weiterverfolgen.

Wenn dann Herr Spindelegger und Herr Mitterlehner – von denen ich immer noch relativ viel gehalten habe, aber jetzt ist mir auch das vergangen – den U-Ausschuss in der Art und Weise diskreditieren, dass sie am Rande einer Ministerratssitzung als Exekutive diesem Parlament, der Legislative und dem obersten Kontrollorgan der Republik, ausrichten, was wir da alle für komische Menschen sind, weil wir einen U-Ausschuss wollen, der Unsummen verschlingt, muss ich Sie fragen: Hat man so etwas schon gehört? – Das ist der Tiefpunkt der Debatte. Gemessen am Hypo-Debakel ist das gar nichts. Hätten Sie den Untersuchungsausschuss damals nicht abgedreht, hätten wir uns die Milliarden erspart. Es ist nämlich genau umgekehrt: Untersuchungen sparen Milliarden. Jetzt mit dem Kostenargument zu kommen, das ist auch demokratie­politisch die allerunterste Schublade. Ich hätte Sie nie dort vermutet, aber Sie kommen immer noch tiefer. Das werden wir Ihnen jedoch nicht durchgehen lassen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Herr Mitterlehner erklärt dann noch, er wolle nicht gepflanzt werden. Aber er pflanzt alle Bürger, indem er behauptet, jeder darf zwei-, dreimal unterschreiben, so quasi die Petition ist nichts wert. Das ist Ihre Geisteshaltung gegenüber den direktdemokra­tischen Instrumenten. Da brauchen Sie nie mehr drüber zu reden. So viel Schaden, wie


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Sie einerseits in der Sache und bei den Milliarden angerichtet haben und jetzt auch noch an der demokratischen Bewusstseinsbildung, das hat noch niemand geschafft, und dafür werden Sie abgestraft werden. Sie hätten ja ohnehin keine Mehrheit mehr, wenn Sie vorher die Wahrheit gesagt hätten, aber wir werden jetzt die Wahrheit über die Petition, über den U-Ausschuss ans Tageslicht bringen, und dann ist ohnehin Schluss mit diesem Schauspiel. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ. – Rufe bei der SPÖ: Grün-Blau!)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 


18.59.50

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich habe meine Rede am Vormittag vorbereitet und nicht mit Herrn Kollegen Kogler abgesprochen, obwohl sich das eine oder andere inhaltlich deckt. Insbesondere was die Dimensionen dieser ganzen Angelegenheit betrifft, bin ich doch der Meinung, dass eine Diskussion dieses Tagesordnungspunktes eher am Vormittag gerechtfertigt ist – und nicht um 19 Uhr am Abend. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir haben im Rechnungshofausschuss das sogenannte Bankenpaket besprochen, das am 20. Oktober 2008 beschlossen wurde. Die Freiheitlichen haben damals dem Bankenpaket zugestimmt. Dazu stehen wir auch, weil wir der Meinung waren, dass das notwendig war, um die Finanzkrise 2008 in den Griff zu bekommen. Ich sage das auch deshalb, weil wir allen anderen Maßnahmen, die in weiterer Folge gekommen sind, explizit nicht zugestimmt haben. Als eines der Ziele des Bankenpaketes wurde im Rechnungshofausschuss geäußert, dass es möglichst wenig Belastung für den Steuerzahler gibt. Und wir haben uns dann auch darüber unterhalten, inwieweit der Zielerreichungsgrad als gut, schlecht oder mittelmäßig zu betrachten ist. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Faktum ist, dass Rechnungshofpräsident Moser über den Status per 31. Dezember 2013, also über den Saldo zwischen Einzahlungen und Auszahlungen, referiert hat. Das waren zum 31. Dezember 2013 8,82 Milliarden €. Das sieht man jetzt. BAWAG hat schon zurückbezahlt, Raiffeisen wird vermutlich zurückzahlen – es verbleiben 6,71 Mil­liarden €. 6,71 Milliarden €, das sind 6 710 Millionen €. Ich glaube, wir haben schon völlig den Bezug zu den Dimensionen verloren. Das ist nicht mehr fassbar.

Ich kann mich noch erinnern, das erste Mal, dass mir explizit die Milliarde zur Kenntnis gebracht wurde, das war in den Jahren 2000/2001, als es um den BAWAG-Skandal und das verlorene Geld gegangen ist. 1 Milliarde € – damals habe ich mir das nicht vorstellen können, das ist so unvorstellbar viel Geld. Mittlerweile sind wir schon so abgestumpft, dass wir mit Milliarden jonglieren und nicht mehr mit Millionen. Sind es jetzt 4 Milliarden € oder 6 Milliarden € oder 20 Milliarden €? Also die Dimensionen sind ja fast schon nicht mehr fassbar. (Ruf bei der SPÖ: Das hätte man sich schon bei den Haftungen überlegen müssen!) Ich versuche es dann mit Beispielen zu erläutern, was man dafür alles bekommen könnte. Faktum ist auch, dass diese 6,7 Milliarden € die Realwirtschaft erwirtschaften muss, der Konsument bezahlen muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben deshalb auch dagegen gestimmt, weil das Bankenpaket meines Erachtens ja nur der erste Schritt – wie sich ex post herausstellt – von weiteren Schritten zur Verwirklichung eines Zustandes war, und dieser Zustand soll heißen: Diktat der Banken und der Finanzwirtschaft über die Realwirtschaft. Man bekommt den Eindruck, dass das ein erstrebenswertes Ziel für manche von uns ist. Also für die Freiheitlichen


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mit Sicherheit nicht, aber man bekommt den Eindruck, dass es für manche hier im Haus ein erstrebenswertes Ziel ist, das Diktat der Banken und der Finanzwirtschaft über die Realwirtschaft zu verwirklichen; wobei die Realwirtschaft meiner Ansicht nach sowohl die Unternehmen als auch die Arbeitnehmer als auch die Konsumenten sind. Sie sitzen da alle in einem Boot, es macht überhaupt keinen Sinn, hier zu differenzieren. Sie sind sozusagen die Betroffenen.

Wie gesagt, wir haben den weiteren Maßnahmen nicht zugestimmt, wobei bei der Notverstaatlichung beziehungsweise Verstaatlichung 2009 – sei es jetzt mit oder ohne Not; es wäre ja auch interessant, das zu klären, da gibt es entsprechende Argumente – das Parlament ja umgangen worden ist.

Interessant war für mich, als im Rechnungshofausschuss das Procedere diskutiert wurde, wie es dazu überhaupt gekommen ist. Ich persönlich hatte im Rechnungs­hof-ausschuss nicht den Eindruck, dass da besonders professionell vorgegangen wurde. Wie gesagt, das ist ein subjektiver Eindruck von mir.

Herr Dr. Peschorn hat zum Beispiel – das habe ich mir extra aufgeschrieben – folgen­des Zitat zum Besten gegeben:

Niemand vonseiten der Republik Österreich hat bis zum Wochenende, 13. und 14. Dezember, je die Absicht gehabt, die Hypo Alpe-Adria notzuverstaatlichen. – Zitatende.

Da frage ich mich, wie gut und professionell so ein enorm weitreichender Prozess, so eine enorm weitreichende Entscheidung überhaupt vorbereitet worden ist, wenn das bis zum Wochenende noch überhaupt kein Thema war.

Wir haben auch den ESM nicht unterschrieben. Da sind auch bereits 2,4 Milliarden € weg, wir haben unterschrieben für 19 Milliarden €. Das sind alles Summen, die sehr, sehr schwer vorstellbar sind. Da rede ich noch gar nicht von den Ausfallshaftungen, die ja vorgesehen sind für den Fall, dass ein Land nicht in der Lage ist, zu zahlen. Selbstverständlich haben wir auch nicht mitgewirkt, als es darum ging, zu beurteilen, ob jetzt die Hypo Alpe-Adria in Insolvenz geht, nachdem man fünf Jahre lang – heute ist schon oft das brennende Haus genannt worden – mit den Händen in den Hosentaschen zugeschaut hat, wie das Haus bis zu den Grundmauern abbrennt. Wir haben auch keinen Einfluss auf die Entscheidung gehabt, ob Insolvenz oder nicht Insolvenz.

Man wundert sich nur, dass die Empfehlung der Finanzprokuratur vom Novem­ber 2013, die explizit die Insolvenz als eine gute und die beste Lösung empfohlen hat, einfach ignoriert wurde. Das deckt sich jetzt mit dem, was Kollege Kogler vorhin gesagt hat: Sie lassen eben Banken und Spekulanten in diesem konkreten Fall davon­kommen. Uns würde wirklich die Aufklärung des gesamten Falls – zumal es da wirklich um Milliarden und Abermilliarden geht – sehr, sehr interessieren.

Ich sehe, das Licht leuchtet, daher kürze ich ab. (Ruf bei der SPÖ: Es reicht eh!) – Genügt schon, gell! Wie gesagt, für mich vermitteln das Bankenpaket, der ESM, die ganze Art der Hypo-Abwicklung eher den Eindruck, dass unsere Volksvertreter der Bundesregierung seit 2008 ganz offensichtlich die Interessen der Banken und der Finanzwirtschaft vertreten und weniger die des Volkes. (Beifall bei der FPÖ.) Außerdem habe ich den Eindruck, dass Sie mit Ihrer Mehrheit – und sie haben nun einmal eine Mehrheit, so sind die demokratischen Spielregeln bei uns – verhindern, dass das Parlament der Ausübung seines wichtigsten Auftrages laut Verfassung nachkommt, nämlich der Kontrolle der Bundesregierung.


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Wozu sind wir überhaupt da? – Um Gesetze zu machen und die Bundesregierung zu kontrollieren! Ich habe den Eindruck, Sie verwehren dem Parlament diese Kontrolle, Sie blocken sie ab und verhindern sie.

Wenn Sie jetzt sagen, die Kontrolle finde durch den Weisenrat oder die Untersuchungs­­kommission oder ähnliche Dinge statt, dann kann ich Ihnen nur sagen: Eine Kontrolle, die durch Personen stattfindet, die selbst Teil des Systems sind, ist ineffizient. Das ist ein Widerspruch in sich. Das muss natürlich von Personen gemacht werden, die nicht Teil des Systems sind, und wir haben ja das Parlament dazu.

Machen Sie also den Weg frei für einen Untersuchungsausschuss! Lassen Sie kontrol­lieren! Ich glaube auch, dass die Bürger, die Sie gewählt haben, das von Ihnen er­warten. (Beifall bei der FPÖ.)

19.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun kommt Herr Abgeordneter Philip Kucher zu Wort. – Bitte.

 


19.08.08

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rechnungs­hofpräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es fällt nicht ganz leicht, hier nicht gleich vorweg auf die Hypo-Debatte einzugehen. Ich möchte aber auch kurz ein paar Worte zum Rechnungshofbericht und zum Bankenpaket verlieren, falls das gestattet ist, in dieser laufenden Hypo-Debatte. (Abg. Kogler: Wenn nicht, sagen Sie einfach etwas zu Kärnten!) Sie gestatten, bitte.

Damals, in diesen dramatischen Tagen und Nächten 2008 hat es einen gemeinsamen Beschluss hier im Hohen Haus, im Nationalrat gegeben. Einige von Ihnen waren ja damals dabei. Es ging um einen gemeinsamen Schutzwall gegen eine gewaltige Lawine, die damals in Form der internationalen Finanzkrise auf uns zugerast ist. Diese Rettungsmaßnahme bestand in erster Linie aus der Gewährung von Partizipations-kapital und der Übernahme von Haftungen. Diese notwendigen Rettungsmaßnahmen für die österreichischen Banken, vor allem auch zum Schutz der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wurden einstimmig hier verabschiedet. Auch die vorliegende Rechnungshofüberprüfung wurde einstimmig von allen Parteien hier beantragt.

Das gemeinsame Ziel – das können wir vielleicht auch gemeinsam positiv erwähnen –, nämlich die Stabilisierung der österreichischen Bankenlandschaft, wurde mit dem Bankenpaket jedenfalls erreicht. Das hat auch der Rechnungshof ausdrücklich im vorliegenden Prüfbericht festgehalten:

„Die ergriffenen Maßnahmen leisteten einen Beitrag zur Erhöhung der Eigenmittel- und Kernkapitalquoten der Kreditinstitute und damit zur Stabilisierung des österreichischen Bankensystems unmittelbar nach der im September 2008 akut gewordenen weltweiten Finanzkrise.“

Ich glaube, auch aus heutiger Sicht war die damalige, rasche Reaktion zwar schmerz­haft, aber richtig und wichtig. Sie hat weiteren Schaden von der Republik Österreich abgewendet. Die Hauptkritikpunkte des Rechnungshofberichtes am Bankenpaket waren einerseits eine ungenügende Auflagenkontrolle des Finanzministeriums bei den Haftungen und andererseits, dass auch die FIMBAG ihre Kontrollrechte nicht weit­reichend genug ausgeübt hat.

Aber man muss dazusagen, dass die meisten dieser 17 Empfehlungen des Rech­nungshofes auch umgehend in die Praxis umgesetzt wurden, beispielsweise die Über­tragung der Auflagenkontrolle an die FIMBAG oder auch die zeitnahe Übertragung von Partizipationskapital an die FIMBAG. Dass uns diese Aufräumarbeiten noch viele Jahre


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beschäftigen werden, ist uns allen bewusst. Wir haben in Österreich mit der Ban­kenabgabe einen ersten Schritt gesetzt. Wir kämpfen gemeinsam dafür, dass sich auch die Banken an den Kosten der Krise beteiligen. Ich glaube, das ist nur fair. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es vergeht hier im Hohen Haus keine Sitzung, wo nicht in irgendeiner Form die Hypo-Notverstaatlichung skandalisiert wird, wo nicht in irgendeiner Form behauptet wird, es würde eine Wunderwuzzi-Lösung für die Hypo geben, die gar nichts kostet, was einfach nicht wahr ist. Herr Kollege Kogler! Darf ich Sie ganz kurz unterbrechen in ihren Beratungen? Ich möchte nur ein Zitat von Ihnen vorlesen, was Sie damals, 2008, zur Finanz- und Bankenkrise gesagt haben. Sie haben sie mit einem Brand verglichen, eine passende Metapher. Sie haben gesagt – ich zitiere wörtlich –:

„Es muss gelöscht werden.“ (Abg. Kogler: Ja, eh!) „Es darf bei so einer Aktion auch nicht mit Wasser gespart werden.“ (Abg. Kogler: Richtig!)

Das heißt also, fest ausgeben, da geht es um Geld.

„Ich sehe das so, aber das darf uns nicht den Blick darauf verstellen, wo das alles überhaupt herkommt, wo die Brandstifter sitzen und wie zukünftig Brandschutz organisiert werden kann.“ (Abg. Kogler: Genau!)

Herr Kollege Kogler, ich frage ganz offen: Wo sitzen denn die Brandstifter? – Ihr Kollege Holub hat in Kärnten im Untersuchungsausschuss festgestellt, dass es ein freiheitlicher Skandal ist, dass die jahrelange Misswirtschaft in Kärnten dazu geführt hat. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Es war nicht die österreichische Bundesregierung, die in der Kärntner Landesregierung gesessen ist. Es war nicht der Herr Finanzminister Pröll, Spindelegger oder wie auch immer, die als Hypo-Aufsichtskommissäre die Aufsichtspflichten hätten wahrnehmen müssen. Das wissen Sie ganz genau. (Abg. Kogler: Das hat sich nicht auf die Hypo bezogen, sondern auf die Finanzmärkte!) – Folgerichtig natürlich auch auf die Hypo.

Herr Kollege Kogler (Abg. Kogler: Die Hypo war ja ein Kriminalfall in Kärnten!), es geht darum, dass Sie die Brandstifter benannt haben, und die Brandstifter können aber folglich nicht diejenigen sein, die als Feuerwehr danach den Brand auch löschen müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Rufe bei der FPÖ: Untersuchungsausschuss!) Aber es ist so leicht,  (Abg. Kogler: Lernen Sie von diesem Zitat!)

Herr Kollege Kogler, es ist so leicht, im Nachhinein dann immer alles besser zu wissen, was man besser hätte machen können. Das Schlimme ist, Sie sind kein Hellseher. Sie wissen es immer nur im Nachhinein. In die Vergangenheit zu schauen, das ist nicht hellsehen. Sie waren vor einem Jahr noch persönlich für die Anstaltslösung. Sie haben gesagt, die Bad Bank  (Abg. Kogler: Stimmt nicht!) – Ich kann Ihnen Ihre Presse­aussendung auch gerne noch einmal vorlesen. Sie waren für die Bad Bank. (Abg. Kogler: Bad Bank ist etwas anderes als Anstaltslösung!) Sie haben es damals als Bad Bank bezeichnet. Da waren Sie ganz genau dafür. Das war vor einem Jahr. Sie haben gesagt, man solle nicht mit dem Löschwasser sparen. (Abg. Kogler: Sie kennen sich hinten und vorne nicht aus!) – Nein, Herr Kollege Kogler, seien Sie so ehrlich zu den Menschen und benennen Sie ganz ehrlich, was Ihr Kollege Holub in Kärnten bereits gemacht hat und wer die Verantwortlichen für diesen Skandal sind!

So kann man mit den Menschen nicht umgehen, dass plötzlich diejenigen, die die gesamten Aufräumarbeiten haben, wo Sie persönlich auch dafür sich  (Abg. Kogler:  in keinster Weise mitgestimmt!) – Herr Kollege Kogler! Sie haben mitge­stimmt. Sie haben gemeinsam einen Weg beschritten, der damals wichtig und richtig


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 223

war. Es kann ja nicht sein, dass diejenigen, die das Feuer haben löschen müssen, plötzlich die Verantwortlichen sind.

Sie wissen ganz genau, wer für dieses Schlamassel die Verantwortung trägt und dass das ein freiheitlicher Skandal war. Bitte, seien Sie ehrlich und machen Sie sich nicht zum Erfüllungsgehilfen der Freiheitlichen, der versucht, die freiheitliche Politik in Kärn­ten weißzuwaschen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Darmann.) – Darf ich dich fragen: Wie viele Jahre lang wurden in Kärnten die Rechnungsabschlüsse nicht vorgelegt, lieber Kollege Darmann? Wie viele Jahre? Na, wie viele Jahre? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Darmann.) Und wer ist als Aufsichtskommissär in der Hypo gesessen? Welche Landesfinanzreferenten waren das? (Abg. Darmann: Weißt du, welche Rechte er gehabt hat?) Haben die der Freiheitlichen Partei angehört oder der ÖVP oder SPÖ oder den Grünen?

Das war ein freiheitlicher Skandal (Abg. Darmann: Schau dir das Gesetz an!), das ist ein freiheitlicher Skandal, und das bleibt ein freiheitlicher Skandal. So ist es, lieber Kollege Darmann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort kommt nun Herr Abgeordneter Elmar Podgorschek. – Bitte.

 


19.14.35

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Es hat ja heute schon mit der Einwendungsdebatte begonnen, und es ist offensichtlich Ihre Taktik, dass Sie vom Hauptproblem ablenken wollen, indem Sie stereotyp immer wiederholen, es sei ein freiheitlicher Skandal. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich versuche jetzt, es in ganz kurzen Worten noch einmal darzulegen: Wir Frei­heit­lichen, die hier in diesem Haus sitzen, sind uns dessen bewusst, dass Haftungen im Übermaß eingegangen worden sind. Das ist überhaupt kein Problem, daher wollen wir auch, dass es untersucht wird. (Anhaltende Zwischenrufe.) Aber die Haftungen, die das Land Kärnten eingegangen ist, wären kein Problem gewesen, wenn die Bank nicht notverstaatlicht worden wäre. Und man muss mir jetzt erklären  (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Darabos:  dass ihr schuld seid!)

Man muss mir jetzt erklären, warum damals die Hypo Gefahr gelaufen ist, dass sie in Konkurs geschickt wird durch die Bayern, und heute ist ein Konkurs oder eine Insol­venz absolut unmöglich. Diesen Widerspruch, bitte, versuchen Sie aufzuklären! (Abg. Krainer: Da gibt es keinen Widerspruch!) Aber dass Sie etwas nicht wollen, das merkt man. Dass Sie eine Aufklärung nicht wollen, das merkt man an Ihrer ständigen Weigerung, einen Untersuchungsausschuss zu ermöglichen.

Betreffend die verfassungsmäßige Kontrolle des Parlaments: Da sind beide Regie­rungs­parteien jetzt letzten Endes Handlanger der Regierung, und Sie (Ruf bei der SPÖ: Welche Sprache verwenden Sie da?) haben sich selbst mit diesen Beschlüssen, in denen Sie ständig den Untersuchungsausschuss ablehnen, aus der Verantwortung genommen, beziehungsweise Sie sind nur mehr Handlanger der Regierung. Das sollten Sie sich einmal hinter die Ohren schreiben! (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Kommission, die die Regierung jetzt einsetzen will, ist letztlich nichts anderes als ein Missbrauch einer honorigen Richterin, die dazu da sein wird, alles zuzudecken. Diese Kommission hat keine Rechte, und die zuständigen Stellen, die Akten liefern sollten, sind nicht verpflichtet, diese auszuhändigen. Da kann nichts herauskommen.

Das versuchte Abdrehen der Petition – immerhin sind es jetzt schon über 97 000 Un­terstützungserklärungen – ist für mich ein weiteres Indiz dafür, dass Sie keine Aufklärung wollen. (Ruf bei der ÖVP: Unwahrheit!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 224

Letzten Endes haben Sie auch die Studie der Finanzprokuratur unter Verschluss gehalten, die sich ja eindeutig für einen Konkurs oder für ein Insolvenzverfahren aus­gesprochen hat. Wenn Sie schon Wyman und zeb/ nicht glauben, dann doch wenigs­tens der Finanzprokuratur! Hätten Sie zumindest diese Studie in Betracht gezogen! (Abg. Krainer: Das ist ja keine Studie! Eine Power-Point-Präsentation ist eine Studie?!) – Das ist mindestens genauso viel wie das, was im Wyman-Report gestanden ist, und bei anderen Studien. Es ist ganz klar dargelegt worden und auch der Chef der Finanz­prokuratur, Peschorn, hat sich eindeutig dafür ausgesprochen.

Heute hat sogar die „Kronen Zeitung“ (Rufe bei der ÖVP: Ja, eh! – Abg. Königsberger-Ludwig: Die „Kronen Zeitung“-Studie!) festgestellt, dass drei Tage vor der Ent­scheidung die Anleihen gekauft worden sind von der Hypo Alpe-Adria. Es ist interes­sant, dass die FMA gegen Spekulanten ermittelt, und die haben Sie mit Ihrer Vorgangsweise noch zusätzlich unterstützt.

Sie leisten der Spekulation Vorschub, und das zum nachhaltigen Schaden für die Republik Österreich. Ich hätte mir eigentlich ein selbstbewusstes Parlament erwartet; aber nein, Sie sind nur die Handlanger der Regierung, die alles vertuschen will.

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundeskanzler wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Ent­schließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

Desgleichen stelle ich den zweiten Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Finanzminister

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Finanzminister wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Ent­schließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

19.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die eingebrachten Anträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 225

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Podgorschek und weiterer Abgeordneter

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 11. Bericht des Rechnungshofaus-schus­ses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/9 (III - 11/ 76 d.B.) in der 17. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 26. März 2014.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundeskanzler wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Ent-schließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Podgorschek und weiterer Abgeordneter

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Finanzminister

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 11. Bericht des Rechnungshofaus-schus­ses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/9 (III - 11/ 76 d.B.) in der 17. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 26. März 2014.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Finanzminister wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschlie-ßung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


19.19.41

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst ein paar Worte zum Bankenpaket: Dieses Bankenpaket wurde als Rettungsmaßnahmenpaket von uns allen, von allen Parteien dieses Hauses, beschlos­sen. Damit wurden die Schritte des Parlaments in die richtige Richtung geleitet. Das waren Schritte, mit denen es, wie der Rechnungshof feststellt, gelungen ist, die Eigen­mittel- und Kernkapitalquoten der in Österreich systemrelevanten Banken zu erhöhen und damit die Situation der Kreditinstitute in der weltweiten Banken- und Schuldenkrise nachhaltig zu stabilisieren.

Das heißt, es ist gelungen, das durch die weltweite Finanzkrise verloren gegangene Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen und die Interessen der Sparer,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 226

Kreditnehmer und Anleger zu schützen. Damit ist es auch gelungen, größeren Schaden von den Bürgern unseres Landes abzuwenden. Damit ist es auch gelungen, die Arbeitsplätze vieler Menschen in unserem Land abzusichern. Das war auch ein Beitrag dazu, dass Österreich wie kaum ein anderes Land durch diese Krise gekom­men ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein paar Punkte möchte ich noch zu den Empfeh­lungen des Rechnungshofes anführen:

„Die Vollzugsagenden gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz und Interbankmarkt­stär­kungs­gesetz sollten möglichst in einer Stelle gebündelt werden, um bestehende Ressourcen () zu nutzen.“

Es wurde auch empfohlen, dass künftig die „Dividendenberechnungen für Partizi­pations­kapital () auf Basis eines aktuellen Gutachtens der Oesterreichischen Natio­nalbank durchgeführt werden“ sollten oder „in alle zukünftigen Haftungsvereinbarungen () die Verzugszinsenregelung () aufzunehmen“ wäre.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Finanzministerium hat klargestellt, diese Anregungen, soweit sie die Zukunft betreffen, auch entsprechend umsetzen zu wollen.

Noch ein Wort zur Hypo Alpe-Adria: Die Kärntner Landesregierung mit Landes­haupt­mann Jörg Haider an der Spitze hat Haftungen in unerträglichem Ausmaß über­nommen. Diese Haftungen belasten derzeit alle Lösungsvarianten. Diese Haftungen sind der Grund dafür, dass der Steuerzahler auch zur Kassa gebeten werden muss. (Abg. Kogler: Wieso „muss“?)

Sehr geehrte Damen und Herren, der Dank dafür ist an die Freiheitlichen zu richten. (Abg. Kogler: Sagen Sie etwas zur Rolle von Minister Pröll! Wo ist Pröll?) Daher sind diese Misstrauensanträge gegen den Bundeskanzler und den Finanzminister meiner Ansicht nach ein Ablenkungsmanöver, sehr geehrter Herr Kollege Podgorschek. Ich weise diese Misstrauensanträge klar zurück. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. – Bitte.

 


19.23.01

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Werter Kollege Singer, wenn die Empfehlungen des Rechnungshofes von Ihnen nicht nur zitiert und vielleicht lobend erwähnt, sondern auch umgesetzt werden würden, ständen wir schon längst woanders. (Beifall bei den Grünen.)

Denken Sie daran, dass es der Rechnungshof war, der bereits im Jahr 2004 oder 2003 begonnen hat, die Hypo Alpe-Adria zu kontrollieren! Rufen Sie sich in Erinnerung, dass der Bundesrechnungshof im Jahr 2006 eine Kontrolle dieser Bank vornehmen wollte! Mit Ihrer Mehrheit (Abg. Rädler: Und was hat der Herr Haider gemacht?) von ÖVP und FPÖ – BZÖ war es damals in Kärnten – wurden die Mehrheitsverhältnisse mit einem Trick – der Mitarbeiterbeteiligung – so geändert, dass der Rechnungshof unverrichteter Dinge wieder nach Wien zurückkehren musste. Denken Sie daran, dass der Landes­rechnungshof in Kärnten eine Prüfung vornahm und auch darüber berichtete! Die Herren und Damen im Landtag, sozusagen Ihre Kolleginnen und Kollegen, lehnten sich zurück und ergriffen keinerlei Konsequenzen.

Es beginnt nicht im Jahr 2008. Nein! Die Kontrollverweigerung beginnt ja bereits 2006 und 2007. Ich bin sehr dankbar, dass zumindest im Nationalrat durch einen einstim-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 227

migen Beschluss ein Rechnungshofkontrollbericht über das Bankenpaket beauftragt worden ist. Ich bin immerhin dankbar, dass man zumindest in Wien eine gewisse vernünftige Kontrollhaltung entwickelt hat.

Das Ergebnis gibt uns nicht nur zu denken, das Ergebnis muss auch zum Handeln anleiten. Ich darf nur erinnern: Auf Seite 15 steht:

„Die FlMBAG“ –

die Gesellschaft, die das Bankenpaket abzuwickeln hatte –

„führte die ihr übertragene Auflagenkontrolle unzureichend durch, weil sie die vertrag­lich eingeräumten Buch-, Betriebsprüfungs- und Einsichtsrechte nicht ausübte.“

Sie übte die Buchprüfungs- und Einsichtsrechte nicht aus. Ich wiederhole das deshalb, weil das genau der Kern ist. Die Rechte, die an sich auch der Finanzmarktaufsicht zustehen, die Rechte, die die Nationalbank hat, führten dann nicht in vollem Umfang zu Konsequenzen. Die einen üben sie nicht aus, und die anderen setzen sie nicht um. Die Kontrollkompetenz bleibt auf der Strecke, obwohl wir verschiedenste Institutionen haben. Da haben insgesamt vier Institutionen eigentlich dasselbe Thema bearbeitet. Das haben wir ja im Ausschuss diskutiert. Aber anstatt an einem Strang zu ziehen und koordiniert vorzugehen, wird sozusagen parallel agiert.

Da gibt es sogenannte Plausibilitätsüberprüfungen. Das ist an sich eine nette Runde für diese FIMBAG, aber es hat nichts gebracht. Die Kernaufgabe, nämlich die Banken wirklich zu überprüfen, wie weit sie sozusagen sustainable sind oder nicht, wie weit sie sozusagen gesund sind oder nicht, ist in unzureichendem Ausmaß erfolgt.

Das stellt ja letztlich auch der Rechnungshofbericht fest. Da gibt es auch die Kritik auf Seite 22, wo sehr deutlich hervorgeht, dass bei der sogenannten Notverstaatlichung – ich betone: „sogenannten“ – das Bundesministerium für Finanzen sich auf ein Gut­achten der Nationalbank berief, das veraltet war. Es wurde kein aktuelles angefordert. Ich meine, das sind ja wieder nicht wahrgenommene Kontroll- und Prüfaufgaben. Daran krankt das System, und der Rechnungshof legt zu Recht seine Finger in diese Wunde und betont, dass da Verbesserungen notwendig sind.

Ich könnte Ihnen noch weitere Zitate liefern, aber ich möchte den Bogen insgesamt noch etwas weiter spannen und darauf hinweisen, dass uns die Diskussion im Ausschuss ja gezeigt hat, wie es positiv sein könnte. Wir hatten ja Auskunftspersonen, und die gaben auch Auskunft. Die Auskunft hat das bestätigt, was hier kritisiert worden ist. Was Liebscher sagte, was Peschorn von sich gab, was auch aus dem Ministerium von Herrn Mag. Lejsek geäußert wurde, verstärkt die Notwendigkeit, dass wir dafür sorgen, dass jetzt kontrollmäßig endlich an einem Strang gezogen wird.

Ich bin massiv dafür, dass sich auch die Politik in Zukunft in ihren politischen Entschei­dungen, wenn es um Partizipationskapital oder Anteile an den Banken geht, anders orientiert. Auch der Herr Finanzminister hat ja zugegeben, dass es eine falsche politi­sche Entscheidung war, nur Partizipationskapital zu geben und keine Anteile zu neh­men.

In den USA hat die Anteilspolitik zu Budgetzuwächsen geführt. Den amerikanischen Steuerzahlern hat das Bankenrettungspaket etwas gebracht. Der Rechnungshof rechnet vor: Hätten wir dieses System in Österreich genommen, hätten wir 180 Millio­nen Gewinn gehabt. Wir hätten Geld von den Banken zurückbekommen, das wir budgetär dringend notwendig haben.

Aber was haben wir gemacht? – In Österreich stand die politische Entscheidung, dass wir das volle Risiko auf uns nehmen. Nur auf die Chancen auf Gewinnbeteiligung ver-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 228

zich­ten wir vornehm. Da lassen wir die Banken selbst den Gewinn einstreifen. Das ist ja das Grundproblem, und damit möchte ich abschließen.

Das Grundproblem, das in der Ausschussdebatte beziehungsweise vom Rechnungs­hof wiederholt angesprochen wird, ist der Filz zwischen Bankenwelt und Politik in Österreich. Damit sind wir auch bei der entscheidenden Nacht, bei der Nacht der Notverstaatlichung, in der dieser Filz wahrscheinlich ebenfalls an einem Tisch vereint war.

Die Kernaufgabe des Parlaments ist es, Rechnungshofberichte nicht nur ernst zu nehmen, sondern auch Untersuchungen vorzunehmen, wenn es darum geht, die kritischen Momente, die kritischen Entscheidungen politisch aufzuklären. Da hilft keine Kommission, da hilft keine oberste Richterin. Da hilft nur ein Untersuchungsausschuss.

Gehen wir endlich zu dieser wichtigen Angelegenheit der Kontrolle über, die auch der Verfahrensanwalt des letzten Untersuchungsausschusses für unabdingbar hält! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte.

 


19.29.49

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Moser! Es war wohltuend, weil Sie eine sehr sachliche Rede gehalten haben. Ich muss Ihnen auch recht geben, dass wir bei einer derartigen Bankenkrise in der Zukunft jedenfalls nicht Partizipationskapital, sondern echtes Kernkapital oder Eigentumskapital einsetzen sollten oder jedenfalls verstärkt einsetzen sollten. (Abg. Kogler: Genau! Mit Rechten für die Republik!) Ich hoffe aber, dass wir alle eine derartige Finanzkrise nicht mehr erleben.

Gewinn hätten wir trotzdem keinen gemacht, da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Es ist auch nicht so, dass wir – unter Anführungszeichen – „keine Einnahmen“ aus dem Bankenpaket gehabt hätten. In den letzten fünf Jahren hatten wir fast 4 Milliar-den € an Partizipationskapital, Zinsen, Haftungszinsen und Bankenabgabe. Es ist also nicht so, dass gar nichts hereingekommen wäre. Das ist aber ein Punkt, in dem wir uns, glaube ich, einig sind. (Abg. Moser: Gott sei Dank! Sie haben etwas gelernt!)

Aber in dieser Debatte sind schon eine Reihe Dinge gesagt worden, die ein bisschen einer Richtigstellung bedürfen. Es ist gesagt worden, der Bankenausschuss 2007 hätte das Desaster der Hypo verhindert. (Abg. Kogler: Milliarden!) Wir wissen, dass das Problem bei der Hypo die Landeshaftungen sind. Die letzten Landeshaftungen sind 2007 eingegangen worden. Was man 2007 noch hätte verhindern sollen, ist mir ein Rätsel. Auch der Bankenausschuss konnte die Landeshaftungen, die in Kärnten unter der Führung der FPÖ unverantwortlicherweise eingegangen worden sind, nicht mehr verhindern. Deswegen soll man hier auch nicht das Gegenteil behaupten.

Kollege Kogler hat auch bis heute seinen Meinungswechsel nicht erklärt, obwohl er bereits mehrfach, nicht nur von mir, sondern auch von anderen Rednern, dazu aufgefordert wurde. Bis vor wenigen Monaten hat er selbst gesagt, dass die beste Lösung die Bad Bank, die Abbaueinheit, wäre. Jetzt macht die Regierung das, was er bis vor wenigen Monaten als beste Lösung gefordert hat. Heute soll das plötzlich die schlechteste und teuerste Lösung sein, obwohl er das selbst noch vor wenigen Monaten gefordert hat. Die Erklärung, wieso das der Fall ist, kann er nicht geben, weil seine jetzige Position der Insolvenz natürlich a) sachlich nicht haltbar und b) rein populistisch ist und den Menschen Sand in die Augen streut. (Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Abg. Kogler: Das hätte man vor vier Jahren schon machen müssen!)


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Stehen Sie zu dem, was Sie noch vor wenigen Monaten gefordert haben und seien Sie doch froh, dass das endlich geschieht! (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer, Podgorschek und Kogler.)

Mir wäre es auch recht gewesen, wenn das bereits früher geschehen wäre, aber stehen Sie doch endlich zu dem, was Sie selbst hier vor wenigen Monaten noch gesagt haben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sie stellen sich hier her und sagen: Alleine wenn wir vor zwei oder drei Jahren eine Abbaueinheit gemacht hätten, hätten wir uns 2 oder 3 Milliarden € erspart, und das würden alle Experten sagen. Kein einziger Experte sagt das. Alle Experten sagen: In welcher Art, in welcher Grundstruktur der Abbau auch geht, die Kosten werden am Ende des Tages gleich sein. (Abg. Kogler: Was sagen denn Ditz und Androsch?) Der Unterschied ist nur, dass die Kosten früher entstehen, und bei der Abbaueinheit entstehen sie später. Das ist doch das, was geschieht. Behaupten Sie nicht, dass da Milliarden verloren gegangen wären, denn das ist schlicht und einfach falsch! Be-haupten Sie hier nicht Dinge, von denen Sie selbst wissen müssten, dass sie einfach falsch sind! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kogler: Das ist nicht falsch!)

Ich muss noch etwas zu dieser Petitionsfrage sagen. Wir wissen, es gibt in diesem Haus verschiedene Arten, mit Petitionen umzugehen. Im Wesentlichen sind es drei: Die Erste ist, dass der Petitionsausschuss eine Petition direkt zur Kenntnis nimmt. Das ist laut allgemeiner Meinung hier im Haus die – sage ich einmal – am wenigsten würdige Behandlung einer Petition. An zweiter Stelle steht, dass man von einem zu­stän­digen Ministerium eine Stellungnahme einholt. Das ist bei einem Unter­suchungs­ausschuss schwierig, denn es gibt kein zuständiges Ministerium für einen Unter­suchungs­ausschuss, weil das Parlament selbst zuständig ist. Die dritte Variante, die man im Petitionsausschuss hat, ist, dass man die Petition dem zuständigen Fachaus­schuss zuweist. Das wird in der Regel gerade von den Oppositionsparteien gefordert, meiner Meinung nach oft nicht zu Unrecht. Allgemein wird das als die würdigste Behandlung einer Petition gesehen.

Jetzt nehmen die beiden Regierungsfraktionen diese Petition sehr ernst und schlagen das, was allgemein, bei allen Petitionen als der würdigste Vorgang gesehen wird, nämlich die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss, vor. (Abg. Kogler: Aber doch nicht nach drei Wochen! Unverbesserlich!) Sie bringen ein: Wir sollen quasi beim Finanzministerium und beim BKA nachfragen, ob es eh okay ist, wenn wir einen Untersuchungsausschuss machen. (Abg. Kogler: Das stimmt ja nicht!) Das halte ich eigentlich als Parlamentarier nicht für wahnsinnig würdig, denn als Parlament braucht man nicht nachzufragen, ob man einen Untersuchungsausschuss machen will oder nicht – das rein aus Geschäftsordnungsinteresse.

Aber den Regierungsfraktionen vorzuwerfen, sie würden irgendetwas abdrehen, obwohl sie die allgemein anerkannte und würdigste Form der Behandlung einer Petition einleiten wollen, ist wirklich absurd. Das kann man vielleicht draußen erzählen, wo man nicht weiß, wie die Geschäftsordnung ausschaut und was es überhaupt für Spielräume gibt. Aber hier herinnen können wir uns ehrlich in die Augen schauen und sagen: Der Vorgang ist in Wirklichkeit in Ordnung gewesen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kogler.) Draußen können Sie das Gegenteil behaupten, aber hier herinnen könnten Sie wenigsten zu dem stehen, was im Haus hier üblich und normal ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Misstrauensantrag kann ich schwer etwas sagen. Ich habe doch in einigen Jahren eine Reihe von Misstrauensanträgen gesehen. Aber einen so schlecht formulierten und schlecht begründeten – nämlich gar nicht begründeten – habe ich noch nicht erlebt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 230

(Abg. Kogler: Der braucht keine Begründung mehr!) Der ist so etwas von  – Da kann man eigentlich nicht viel dazu sagen.

Sie kommen wieder mit Ihrer Haftungskette daher. Wir haben Ihnen schon x-fach erklärt, dass das nichts mit der Wahrheit zu tun hat. Ich kann es Ihnen noch einmal sagen, ich kann es auch langsam sagen, damit das vielleicht einmal verstanden wird: An erster Stelle haftet immer die Bank. Das hat sich durch die Notverstaatlichung nicht geändert. Als Zweites haftet der Eigentümer mit dem einbezahlten Kapital. – Punkt. Durch die Notverstaatlichung hat die Bayrische Landesbank nicht nur das eingezahlte Kapital verloren. (Abg. Neubauer: Lesen Sie die „Presse“! – Abg. Podgorschek: Ja, das war ja der Fehler! Verstehst du das nicht, Krainer? Ohne Notverstaatlichung hätten die Bayern gehaftet!) Nein, sie mussten noch einmal 850 Millionen € nachschießen, dass wir sie um 1 € kaufen. Die haben 3,7 Milliarden € verloren. Das ist die Realität! (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Dann kommt immer der Schmäh, dass der Freistaat Bayern gehaftet hätte. Da bezie­hen Sie sich immer auf ein Gutachten von einem Honorarprofessor der Wirtschafts­universität, der nebenbei Ihre Steuerprogramme schreibt. Aber soll so sein, er ist ja trotzdem ein Honorarprofessor. Er schreibt ausdrücklich hinein: für eventuelle Garan­tien. Ja, für eventuelle Garantien haftet Bayern noch heute. (Zwischenruf des Abg. Podgorschek.) Aber es gibt keine und es hat nie welche gegeben. Insofern ist das einfach ein Sand-in-die-Augen-Streuen und in Wirklichkeit eine unehrliche Argumen­tation, die Sie hier bringen.

Der Freistaat Bayern hat nie eine Garantie, nie eine Haftung für die Hypo über­nommen. Nur die Kärntner haben das gemacht. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Diese Haftungen sind immer noch gültig. 2009 war das Problem, dass, sobald die Hypo in Konkurs gegangen wäre, sofort auch das Bundesland Kärnten in Konkurs und in Insolvenz mit unabsehbaren Folgen gegangen wäre. Das wäre jedenfalls teurer gewesen als die Rettung. Insofern war es richtig, was wir gemacht haben. Hören Sie endlich auf, den Leuten Sand in die Augen zu streuen!

Als Letztes: Wer das verursacht hat, weiß hoffentlich schon jeder, nämlich die frei­heitlichen Hauptverantwortlichen in Kärnten. Wer es zahlt, haben wir hier immer gesagt. Wir haben immer gesagt: Die Banken sollen für die Kosten der Bankenrettung aufkommen. Deswegen haben wir die Bankenabgabe eingeführt. Sie haben bei der Einführung dagegen gestimmt, und auch die Grünen haben dagegen gestimmt, als wir sie vor wenigen Wochen erhöht haben. – Danke dafür. (Zwischenrufe der Abgeord­neten Neubauer und Stefan.) Man sieht, wer dafür sorgen will, dass die Banken am Ende des Tages zahlen und wer hier nur populistische Ansichten vertritt. (Beifall bei der SPÖ.)

19.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.

 


19.38.25

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich glaube, der Bericht des Rechnungshofes hat einen guten Platz gefunden, wenn ich die Plenarpräsenz beurteile. Das ist auch erfreulich und gut so, vor allem auch aus Sicht einer Regierungsfraktion, weil ja der Bericht des Rechnungshofes im Grunde zu einem sehr positiven Gesamtresümee kommt, nämlich dass es mit dem österreichischen Bankenpaket gelungen ist, die Eigenmittel- und Kernkapitalquoten der in Österreich systemrelevanten Banken zu erhöhen und damit die Situation der Kredit-


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institute in der weltweiten Banken- und Schuldenkrise nachhaltig zu stabilisieren. Ich denke, das ist die Kernaussage, und die kann man nicht oft genug wiederholen.

Es hat jetzt schon viele Redebeiträge in diesem Haus zum Thema Hypo gegeben. Ich möchte einmal mit einem anderen Zugang an dieses Thema herangehen: Wie ist es eigentlich tatsächlich zu diesem Problem gekommen? – Natürlich geht es um die Haftungen, aber auch davor ist ja allerhand geschehen. Das ist, glaube ich auch, auch für den Steuerzahler sehr wichtig. Auch im Bericht der Taskforce sieht man das ja.

In Summe hat die Bank derzeit Verbindlichkeiten von 17,8 Milliarden. Auf der anderen Seite gibt es auch Vermögenswerte. Ich habe mir das kurz angeschaut, es gibt auch Vermögenswerte wie Bargeld und Wertpapiere. Es gibt 1 500 Immobilien und natürlich auch 13,5 Milliarden Kreditvolumen. Von diesen 13,5 Milliarden sind wiederum 5 Mil-liar­den „gute Kredite“ – unter Anführungszeichen –, die auch laufend bedient werden.

Die Kernfrage, die im Raum steht, ist natürlich: Wieso gibt es diese Kredite in Höhe von achteinhalb Milliarden Euro, die nicht bedient werden? Das interessiert auch jeden Steuerzahler. Das ist die Kernfrage, die zu beantworten ist in den vielen Strafverfahren, die ja schon laufen. Natürlich war es das Bankmanagement, das offensichtlich in vielen, vielen Tausenden Fällen Kredite vergeben hat, die nicht mehr einbringlich sind oder nur mehr schwer einbringlich sind. Sie werden derzeit einfach nicht bedient, aber natürlich gibt es da zum Teil auch Sicherheiten. Und das ist für mich schon auch immer wieder ganz stark zu betonen, dass da auch einiges aufgearbeitet worden ist. Das Bankmanagement wurde in vielen Bereichen vor Gericht zitiert, es laufen über 100 Verfahren, es gibt erste Verurteilungen. Dieses Signal, dass dieser Skandal auch aufgearbeitet wird, ist für den österreichischen Steuerzahler sehr, sehr wichtig.

Die zweite Ebene der Überlegungen ist natürlich die Frage der Haftung. Das wird hier im Haus hitzig diskutiert, und mir ist es wichtig, auch wieder einmal auf den Punkt zu bringen, was man denn mit Haftungen meint. Ich habe hier im Hohen Haus manchmal das Gefühl, dass manche nicht verstehen, was mit einer Haftung gemeint ist. – Eine Haftung ist eine Bürgschaft, und eine Bürgschaft dient zur Sicherstellung einer Forderung. (Abg. Stefan: Das ist so auch beim ESM!) Der Bürge verpflichtet sich, den Gläubiger zu befrieden, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt. – Und das ist der entscheidende Punkt an der gesamten Geschichte. (Abg. Stefan: ESM!)

Die Haftungen waren zum damaligen Zeitpunkt da! Und eines sage ich auch noch ganz klar dazu: Die Hauptverantwortung liegt zwar bei den Freiheitlichen, aber auch andere haben mitbeschlossen, gar keine Frage. Das ist immer wieder zu betonen. Ich habe meine politischen Funktionen immer so verstanden, auch Verantwortung zu tragen. Die Hauptverantwortung liegt eindeutig bei den Freiheitlichen.

Die Haftungen waren da, als dazumal die Bank von den Bayern übernommen worden ist, die Haftungen waren da, als dann die Notverstaatlichung geschehen ist, und die Haftungen sind auch heute noch da. Das wird immer negiert! Und man hat auch die Haftung nicht wegbringen können durch die Übernahme durch die Bayerische Landesbank. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend dazu, und das sage ich auch aus tiefster Überzeugung, ein ganz ehr­liches Schlussstatement: In der Frage Untersuchungsausschuss war ich mir als neuer Abgeordnete – ich sage Ihnen das ganz ehrlich – am Anfang nicht sicher. Wenn ich aber mitbekomme, wie hier der Abgeordnete Kogler, wie die Freiheitlichen hier im Haus agieren, dann bringt, kann ich nur sagen, ein Untersuchungsausschuss gar nichts. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

19.42



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 232

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Präsident.

 


19.42.34

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte einleitend darauf hinweisen, dass unter diesem Tagesord­nungs­punkt ein Bericht mit sechs Prüfergebnissen auf der Tagesordnung steht, wobei natürlich im Rechnungshofausschuss und auch heute eingehend das Bankenpaket behandelt worden ist. Aber auch alle anderen Berichte sind sehr gut.

Aus diesem Grund möchte ich kurz auf diese eingehen, damit auch deren Empfeh­lungen umgesetzt werden. Ich möchte darauf hinweisen, um welche Berichte es sich handelt: die „Pensionsvorsorge ausgewählter freier Berufe (Architekten, Ingenieur­kon­su­lenten und Rechtsanwälte)“, die Querschnittsprüfung „Ländlicher Wegebau“ und drei Follow-up-Überprüfungen betreffend die „Auswirkungen der Personalhoheit auf die Gesamtkostensituation der Universität Wien und der WU Wien“, „ÖBB: Langsamfahr­stellen“ beziehungsweise die „Reisegebührenvorschrift des Bundes“.

Insgesamt – und das belegt die Wirkung des Rechnungshofes –, wurden von 29 Emp­feh­lungen 22 umgesetzt, ein sehr hoher Wert. Gleichzeitig zeigen aber auch die nicht umgesetzten Empfehlungen, dass insbesondere noch Handlungsbedarf besteht, will man die gesetzten Ziele, nämlich einen strukturell ausgeglichenen Haushalt, erreichen.

Damit komme ich schon zu dem Punkt, der heute bereits eingehend debattiert worden ist, nämlich zum Bankenpaket. Es wurde darauf hingewiesen, dass dieser Banken­paketüberprüfung ein einstimmiger Beschluss von Ihnen allen zugrunde liegt, wobei der Rechnungshof auftragsgemäß die Vollziehung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes, des Interbankmarktstärkungsgesetzes im BMF, in der FIMBAG, in der OeNB und in der Finanzmarktaufsicht überprüft hat. Darüber hinaus prüfte der RH auch die Einhaltung der zwischen Bund und Kreditinstituten abgeschlossenen Verträge.

Dabei wurde das Ziel – und das wurde mehrmals erwähnt –, durch ein 100 Milliarden € umfassendes Bankenpaket das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen, und auch das Ziel, die Interessen der Sparer, Kreditnehmer und Anleger zu schützen, erreicht.

Zum 31. Dezember 2013 ist aber auch eine finanzielle Zwischenbilanz zu diesem Bankenpaket zu ziehen. Gestatten Sie mir daher, dass ich darauf hinweise, dass von den 15 Milliarden € Volumen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz zum Stichtag 31. Dezember 2013 14,375 Milliarden €, somit 95,8 Prozent des Rahmens, ausgenutzt waren.

Empfänger dieser Maßnahmen waren die KA Finanz AG und die Kommunalkredit Austria AG mit 6,125 Milliarden €, die Hypo Alpe-Adria mit 4,8 Milliarden €, die Raiffeisenbank International mit 1,750 Milliarden €, die Österreichische Volksbanken-AG mit 1,350 Milliarden € und gleichzeitig die BAWAG mit 350 Millionen €.

Betrachtet man die Einnahmen/Einzahlungen seit 2008, so betrugen diese insgesamt 3,793 Milliarden €. Dem standen Auszahlungen/Ausgaben in Höhe von insgesamt 12,610 Milliarden € gegenüber, sodass zum 31. Dezember 2013 der Saldo mit 8,817 Milliarden € negativ gewesen ist.

In der Zwischenzeit ist eine Rückzahlung der BAWAG erfolgt, und zwar in Höhe von 350 Millionen €. Gleichzeitig ist die Rückzahlung der Raiffeisenbank International in Höhe von 1,750 Milliarden € in Diskussion. Außerdem, auch darauf ist hinzuweisen, bestehen derzeit noch Haftungen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz in Höhe von 4,306 Milliarden €, davon 1,2 Milliarden € bei der Hypo Alpe-Adria, 3,006 Milliarden € bei der KA Finanz AG und 100 Millionen € bei der Österreichischen Volksbanken-AG.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 233

Dazu kommen noch die Maßnahmen laut Interbankmarktstärkungsgesetz. Diese sind zum 31. Dezember 2010 ausgelaufen, sodass zum 31. Dezember 2013 Haftungen in der Höhe von 3,094 Milliarden € offen sind, wobei die letzte Haftung, nämlich jene der KA Finanz AG in der Höhe von 1,238 Milliarden € zum 12. Juni 2014 auslaufen würde.

Der Rechnungshof hat auch darauf hingewiesen, dass eine endgültige Beurteilung erst dann möglich ist, wenn tatsächlich die Rückzahlung des gesamten Partizipations­kapitals vorgenommen würde beziehungsweise nach Auslaufen der Haftungen, und er hat auch darauf hingewiesen, dass nach wie vor in diesem Bereich ein Gefährdungs­potenzial gegeben ist.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass zum 31. Dezember 2013 in der Untergliederung 46, Finanzmarktstabilität, in Summe zwar eine Rücklage von 3,6 Milliarden € vorhanden ist, diese aber noch nicht finanziert ist. Jede Maßnahme aus dem Bankenpaket, die in dem Fall schlagend wird, führt daher auch zu einer Erhöhung des Defizits.

Was die Kritikpunkte betrifft – ich glaube, das interessiert sicherlich auch die Herren Abgeordneten von der ÖVP –, möchte ich darauf verweisen, dass der Rechnungshof beim Bankenpaket insbesondere folgende Kritikpunkte eben herausgearbeitet hat:

die Vielzahl an eingebundenen Institutionen mit gleichen Aufgaben,

die nicht nachvollziehbare Gründung der FIMBAG,

eine nicht ausreichende Definition der Auflagen,

eine unzureichende Wahrnehmung der Auflagenkontrolle durch das BMF und gleich­zeitig auch durch die FIMBAG,

die Mängel im Berichtswesen und

gleichzeitig auch eine Konstruktion, die keine Teilnahme an der wirtschaftlichen Erholung der Kreditinstitute vorsah.

Betrachtet man die Vielzahl der eingebundenen Institutionen, so ist darauf hinzu­weisen, dass gleichartige Aufgaben zersplittert worden sind, indem gleichartige Aufla­gen im Zuge der Auflagenkontrolle von unterschiedlichen Institutionen überprüft werden. Für die Auflagenkontrolle gemäß IBSG, dem Interbankmarktstärkungsgesetz, sowie für die Haftungen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz ist das BMF zuständig, für gleichartige Auflagen bei Gewährung von Partizipationskapital hat die FIMBAG zu prüfen.

Darüber hinaus war auch die Oesterreichische Nationalbank eingebunden mit der Erstellung von Gutachten bei der Übertragung von Partizipationskapital, beziehungs­weise die Finanzmarktaufsicht, wenn es darum geht, die Verhandlungen mit den Kreditinstituten zu führen.

Genau diese Vielzahl der Akteure hat gerade nicht zur Effizienz der Aufgabenerfüllung beigetragen.

Was die Gründung der FIMBAG betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass der Entschei­dungs­prozess zum einen nicht nachvollziehbar war, dass es keine Kosten-Nutzen-Überlegungen gegeben hat, darüber hinaus diese Konstruktion bis Ende 2013 12,6 Mil­lionen € an Kosten verursacht hat, wobei der Rechnungshof insbesondere die hohen Beratungskosten und die Nichtbeachtung der Vergabebestimmungen kritisieren musste.

Betrachtet man die Auflagen, so zeigt sich, dass diese unbestimmt formuliert gewesen sind. Sie waren sehr schwer quantifizierbar und sie waren nur eingeschränkt über­prüfbar, wobei eben die Auflagenkontrolle durch das BMF teilweise lückenhaft und teilweise mit zweijähriger Verspätung vorgenommen worden ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 234

Die Auflagenkontrolle, was die FIMBAG betrifft, war deshalb unzureichend, weil die vertraglich eingeräumten Buch-, Betriebs- und Einsichtsprüfungen nicht wahrgenom­men worden sind, die FIMBAG ihre Tätigkeit auf Plausibilitätskontrollen und Manage­mentgespräche reduziert hat. Darüber hinausgehende Erhebungen und Untersuchun­gen wurden nicht durchgeführt.

Dabei wurden selbst bei festgestellten Abweichungen, etwa bei den Kreditkonditionen, die Überprüfungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft. Es fanden keine Einzelfallprü­fungen statt und auch keine Vor-Ort-Überprüfungen. (Abg. Kogler: Ein Wahnsinn!)

Auch was die Kreditvergabe betrifft, ist auf einen Punkt hinzuweisen: Die FIMBAG stellte angesichts des definierten Ziels des Bankenpaketes, nämlich zumindest eine doppelt so große Vergabe von Krediten an Unternehmungen und Private als vom Bund vergebenes beziehungsweise gezeichnetes Partizipationskapital, im Bericht an das BMF vom 12. Juli 2009 zwar die Frage – ich zitiere –, inwieweit ein insgesamt rück­läufiges Volumen der Ausleihungen im Inland bei gleichzeitig prononciertem Wachstum im Ausland mit dem Bankenpaket im Einklang steht – Zitatende –, sie führte allerdings keine Vor-Ort-Prüfungen durch, sondern sah lediglich weiteren Diskussionsbedarf.

Diese unzureichende Auflagenkontrolle bezog sich auch auf die Überprüfung der Vergütungssysteme und betraf sogar die Überwachung der gesetzlich vorgesehenen Vertragsschablonenverordnung, wobei noch dazukommt, dass nicht einmal die vorgesehenen Plankosten/Istkosten-Vergleiche zur Geschäftsentwicklung der Kredit­institute durchgeführt worden sind.

Resümierend möchte der Rechnungshof darauf hinweisen, dass die Maßnahmen des Bankenpaketes ein Beitrag zur Erhöhung der Eigenmittel- und Kernkapitalquoten gewesen sind, damit sicherlich zur Stabilisierung des Bankensystems beigetragen haben, dass die Prüfung jedoch im Vollzug Mängel aufgezeigt hat, auf deren Besei­tigung hinzuarbeiten wäre. Dies erfordert insbesondere gerade jetzt, auch im Hinblick auf die Abbaumaßnahmen, dass eine Bündelung der Vollzugskompetenzen vorge­nommen wird. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Kogler: Die ÖVP klatscht zur Auflistung der Versäumnisse von Minister Pröll! Das ist bemer­kenswert! – Wo ist Pröll?)

19.51

19.51.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Präsident Dr. Moser, für Ihre Aus­führungen.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung.

Zunächst ist über die beiden vorliegenden Rückverweisungsanträge abzustimmen.

Hinsichtlich des Berichts III-11 der Beilagen liegen ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Mag. Kogler sowie ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Schenk vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Bericht III-11 der Beilagen nochmals an den Rechnungshofausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-11 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 235

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten MMag. DDr. Fuchs, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler gemäß Artikel 74 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten MMag. DDr. Fuchs, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Finanzen gemäß Arti­kel 74 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

19.53.5712. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 85/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hin­rich­tungen in Saudi-Arabien (47 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 108/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Betreuung von Kinderhandelsopfern (48 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 151/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien (49 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 280/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien (54 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 236

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 237/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ahndung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nordkorea (55 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 278/A(E) der Ab­geordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kollegin­nen und Kollegen betreffend keine lebenslangen Haftstrafen für unter 18-Jährige in den USA (56 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Berichterstatter zu Punkt 13 ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. Es wurde aber auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.

 


19.55.40

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Wenn wir den Antrag der Freiheitlichen und jenen von SPÖ und ÖVP betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien betrachten, unterscheiden sich diese in einem ganz wesentlichen Punkt. Wir Freiheitliche fordern nämlich nicht nur, dass es um eine Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien alleine geht, sondern dass das auf EU-Basis erfolgen soll, im ganzen EU-Raum, der hier einbezogen werden soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Das, zumal die italienische und die ungarische Minderheit ja schon anerkannt worden sind. Warum also soll bei der deutschsprachigen Minderheit eine Ausnahme gemacht werden? Wenn man bedenkt, dass die ungefähr 0,2 Prozent der Bevölkerung ausmacht, wäre es lächerlich, wenn man, wie man das schon hört, von einer Reger­manisierung spricht. Man braucht davor eben keine Angst zu haben.

Wir wissen natürlich, was eine offizielle Anerkennung bedeutet: Sie bedeutet, dass sie Förderungen bekommen in finanzieller Hinsicht und auch dass sie einen gewissen Rechtsschutz erhalten.

Im Antrag der Regierungsparteien ist von versöhnlichen Gesten gegenüber der deutsch­sprachigen Minderheit die Rede. – Wie definieren Sie eine versöhnliche Geste? Was bedeutet das?

Sie sagen auch, in den bilateralen Beziehungen mit der Republik Slowenien werde man auf die offizielle Anerkennung der deutschen Minderheit hinwirken. – Wie wollen Sie darauf hinwirken? Wie wollen Sie auf die slowenische Republik einwirken, dass sie das tut? Gibt es Ihrerseits einen Fahrplan, bis wann diese Anerkennung erfolgt sein soll, wann ein Ergebnis zum Tragen kommen soll, dass die österreichische Minderheit in Slowenien anerkannt wird? Über das alles ist hier nichts zu lesen. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass Sie hier jetzt anwesend sind, Herr Minister – und gleich fragen: Was tut Österreich, um den Mord an Martinovic aufzuklären? Bisher habe ich dazu nichts gehört.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 237

Weiters: Was tut Österreich für die Bergung und Bestattung der Partisanenopfer in Slowenien? Wir sprechen in dem Zusammenhang von den Killing Fields of Europe am Bacherngebirge oder von Huda Jama. Nichts geschieht da! Die sind dort verscharrt, liegen in keinem wirklichen Grab und ihnen wurde kein Denkmal gesetzt. Wobei man auch sagen muss, dass das keine Opfer des Krieges waren, sondern das waren Opfer in Friedenszeiten!

Ich bin überzeugt davon, dass da extremer Handlungsbedarf besteht, um da nicht nur Slowenien, sondern auch die EU miteinzubeziehen, um diesen Opfern gerecht zu werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitlichen werden natürlich auch dem Antrag der Regierungsparteien zustimmen, denn, wie gesagt, es ist besser, einen Spatz in der Hand als eine Taube am Dach zu haben. (Abg. Kirchgatterer: Bravo!)

Herr Minister Kurz, ich vertraue auf Ihre Jugend, auf Ihren jugendlichen Elan und Schwung, um an diesen trägen, alten, eingesessenen Strukturen der Regie­rungs­parteien etwas zu ändern und da wieder Schwung hineinzubringen und tatsächlich etwas zu bewirken und unseren Opfern und unseren deutschsprachigen Minderheiten in Slowenien, die ja Altösterreicher sind, Anerkennung zu verschaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


19.59.38

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Für uns Sozialdemokraten und Sozialde­mokratinnen ist das Eintreten für die Wahrung und Sicherung der Menschenrechte, der Menschenwürde ein wichtiger Pfeiler unserer Politik. Bei der Aussprache im Men­schen­rechtsausschuss mit dem Herrn Bundesminister haben wir beziehungsweise hat unsere sozialdemokratische Fraktion darauf hingewiesen, dass uns die sozialen Menschenrechte besonders wichtig sind.

Ich möchte hier im Plenum ein trauriges Beispiel nennen, nämlich die Arbeits­bedin­gungen in der Textilbranche in Bangladesch. Da bekommt ein Arbeiter/eine Arbeiterin 30 € im Monat; und die Verdreifachung dieses Lohnes würde sich auf ein Kleidungs­stück mit 10 Cent auswirken. Man sieht, dass da Handlungsbedarf gegeben ist, dass da Österreich und die Staatengemeinschaft gefordert sind, für die Wahrung sozialer Menschenrechte zu sorgen.

Meine Damen und Herren, ich gehe auf die Anträge ein. Zum bereits erwähnten Antrag betreffend die deutschsprachige Minderheit in Slowenien möchte ich sagen, dass wir sehr wohl zielgerichtete Gespräche mit Slowenien für zielführend halten, die Aktivitäten der Bundesregierung unterstützen und diese auch für richtig halten.

Ein weiterer Antrag beschäftigt sich mit den Themen Menschenhandel, Kinderhandel und Schutz der Opfer. Ich möchte da Bezug nehmen auf die Nationalratssitzung voriges Jahr. Da haben wir das Thema ausführlich behandelt, und ich möchte einen Punkt erwähnen: Wir haben gefordert beziehungsweise habe ich gefordert, dass jährlich ein Bericht von den Bundes- und Landesstellen kommt, um Verbesserungen jährlich zu erreichen.

Ein weiterer Punkt ist die Situation in den USA. Auch da haben wir die Abschaffung der Todesstrafe in der letzten Legislaturperiode gefordert. Es sind immer mehr ameri­kanische Bundesstaaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben. Heute geht es um die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 238

lebenslangen Haftstrafen ohne Bewährung für junge Menschen. Es gibt Elfjährige, die zu lebenslang ohne Bewährung verurteilt und hinter Gittern sind.

Deshalb wollen wir die USA auffordern, die Kinderrechtskonvention – wie sehr, sehr viele Länder auch – zu unterzeichnen. Es sind dies nur mehr drei Länder, die das nicht getan haben. In der Kinderrechtskonvention ist klar und deutlich enthalten, dass so lange Haftstrafen in keiner Weise akzeptabel sind in der heutigen Zeit.

Zwei weitere Punkte darf ich in aller Kürze erwähnen: Saudi-Arabien – schlimme Zustände, furchtbare Zustände. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, bilateral, aber im Rahmen der EU darauf hinzuwirken, dass endlich internationale Menschen­rechtsstandards eingehalten werden und faire Gerichtsverfahren stattfinden.

Der letzte Punkt: Korea. Meine Damen und Herren, erst vor wenigen Wochen hat die UNO-Kommission den Bericht über Nordkorea vorgestellt. Alle Befürchtungen sind übertroffen worden. Die Kommission kommt zum folgenden Schluss: „Die Menschen­rechts­verletzungen sind von einer Schwere, einem Ausmaß und einer Art, die in der heutigen Welt keinen Vergleich kennt ()“ Es wird vorgeschlagen, dass der Internatio­nale Strafgerichtshof gegen den Diktator und seinen Clan tätig wird.

Unser Antrag, der im Ausschuss von allen mitgetragen wurde, unterstützt dies mit aller Deutlichkeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.03.55

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Präsi­dent! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist bei der Debatte um die Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien einmal festzuhalten, dass das Team Stronach lieber von Volksgruppen als von Minderheiten spricht. (Abg. Podgorschek: Was ist der Unterschied, bitte?) – Der Begriff „Minderheit“ wird nämlich sehr oft in den Nahbereich der Minderwertigkeit gerückt, daher ist so eine Bezeichnung unserer Meinung nach in dieser Diskussion nicht zielführend. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wie sehen die Fakten aus? In Slowenien leben derzeit circa 2 000 Altösterreicher mit deutscher Muttersprache. Selbstverständlich sprechen wir uns für den Erhalt und die Förderung dieser deutschsprachigen, sprich österreichischen Volksgruppe aus. Aus historischer Sicht besteht jedenfalls keine Diskussion darüber, dass diese Volksgruppe eine autochthone ist, wie man so schön sagt.

Zur Erinnerung: Vor dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie lebten in der Untersteiermark 74 000 Österreicher. Alle Städte und viele Märkte be­ruhen auf deutschen Gründungen und wurden jahrhundertelang überwiegend von deutschen Untersteirern bewohnt. Laut einer Volkszählung aus dem Jahr 1910 war zum Beispiel Marburg zu 84 Prozent von Deutschen bevölkert. Wir sind uns also einig, wenn wir sagen, dass keine Diskussion darüber besteht, dass diese Volksgruppe als einheimische Bevölkerungsgruppe in Slowenien angesehen wird.

Warum dieser deutschsprachigen Volksgruppe aber immer noch die rechtliche Aner­kennung in Slowenien verwehrt wird, ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, zumal die ungarische und die italienische Volksgruppe anerkannt sind. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Das ist eine Frage, die ich mir stelle.

Gerade in Zeiten eines gemeinsamen Europas, das auch in diesem Hohen Haus so oft angepriesen wird, im Sinne eines friedenserhaltenden Zusammenschlusses ist es


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höchst an der Zeit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und Brücken zu bauen, aber Brücken von beiden Seiten. Die Forderung einer autochthonen Volks­gruppe sollte doch als kulturelle Bereicherung und nicht als Konkurrenz verstanden werden.

Meines Erachtens wäre es nun an der Zeit, dass Slowenien die Rechte nationaler Volksgruppen entsprechend der Charta der Grundrechte der Europäischen Union großzügiger beachtet und die Achtung der Vielfalt der Kulturen, der Religionen und der Sprachen aufnimmt.

Fast 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sollten doch auch die politisch Verantwortlichen in Slowenien endlich erkennen, dass gerade Nachbarländer und deren Volksgruppen gegenseitige Wertschätzung in einem steten Prozess aktiv vorleben müssen. Deswegen spreche ich mich hier dezidiert für eine Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien aus und hoffe, dass das auch umgesetzt wird. – Hvala lepa! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

20.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


20.07.12

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Wir haben im Menschenrechtsausschuss auch das Thema Kinderhandel behandelt; es liegen dazu Anträge vor.

Beim Thema Kinderhandel denken wahrscheinlich viele in Österreich an ferne Län­der. – Ja, schrecklich, was dort passiert. Aber bei uns? Nein, sicher nicht! – Wahr­scheinlich ist nur wenigen bewusst, dass auch in Österreich Kinder Opfer von Kinderhandel sind, weil sie hierherkommen, sodass wir hier mit diesem Thema konfrontiert sein müssen. Und es ist gut, dass wir uns mit diesem Thema auseinan­dersetzen, denn es ist eine ziemlich schlimme Sache, den Kleinsten der Gesellschaft, den Hilflosen derartige Grausamkeiten angedeihen zu lassen. Daher ist es wichtig, dass wir hier im Hohen Haus uns mit diesem Thema befassen, um Bewusstsein zu bilden, zu sensibilisieren und auch Taten zu setzen.

Laut Schätzungen der UNICEF werden etwa 1,2 Millionen Kinder jährlich Opfer von MenschenhändlerInnen. Das ist eine Horrorzahl, die eigentlich alle wachrütteln müsste. Auch wir sind nicht unbedingt eine Insel der Seligen. Österreich hat durch seine Lage im Zentrum Europas als Transit- oder Zielland für den Menschenhandel eine gewisse Bedeutung. Es gibt wenig konkrete Zahlen und eine hohe Dunkelziffer. Wien hat zum Beispiel Zahlen, da ist von 75 Kindern die Rede. Das klingt im internationalen Ver­hältnis nicht nach sehr viel, aber jedes Kind, das von Menschenhandel betroffen ist, ist eines zu viel.

Es ist schlimm, dass es meist um Kinder im Alter zwischen 7 und 17 Jahren geht, im Durchschnitt sind es 12-Jährige, die für alle möglichen kriminellen Dinge missbraucht werden. Das beginnt dabei, dass sie unter Umständen zur Prostitution gezwungen werden, zur Bettelei, zu Sklavendiensten, also alles ziemlich heftige Dinge, und dage­gen müssen wir etwas tun. Oft haben diese Kinder von Notaren beglaubigte Schreiben, in denen eingetragen ist, dass ihre Eltern zustimmen, dass die Kinder reisen dürfen. Man findet verschiedene Eintragungen in den Reisepässen der Kinder, so als ob das alles legal wäre, man findet aber auch versteckte Verletzungen an den Kindern laut Auskunft der Behörden.


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Es handelt sich auch um Menschenhandel bei Kindern, wenn nicht unbedingt ein Druckmittel angewendet wurde. Eine allfällige Einwilligung des Kindes oder des Obsor-geberechtigten ist dabei überhaupt nicht relevant. In Österreich hat diese Definition auch in der nationalen Gesetzgebung seinen Niederschlag gefunden. Das ist hier vom Hohen Haus übernommen worden, und das ist auch richtig so.

Kinder haben das Recht, vor Gewalt und Ausbeutung geschützt zu werden. Es ist vor allem wichtig, dass man potenzielle Opfer von Kinderhandel identifiziert, ihnen psychi-sche Betreuung angedeihen lässt und die Abhängigkeit von den Menschen­händlerIn-nen, die oft besteht, hintanstellt, weil Angst, Scham und Sprachprobleme oft die Identifizierung erschweren. Oft beginnt der Kinderhandel mit einem Migrationswunsch, dem Wunsch der Eltern, in ein besseres Land zu kommen, in eine bessere Zukunft zu kommen. Daher muss man da auch bei familienbezogenen Faktoren ansetzen, aber auch bei sozialen und ökonomischen Faktoren in vielen Ländern, auch in Europa, Osteuropa beispielsweise oder Südosteuropa.

In dieser Angelegenheit ist der Bund für die Grundsatzgesetzgebung zuständig, die Länder sind für die Ausführungsgesetze verantwortlich. Im Sinne einer besseren Koordinierung wurde im Familienministerium eine Arbeitsgruppe Kinderhandel einge-richtet sowie eine Unterarbeitsgruppe zur Taskforce Menschenhandel im Außen-ministerium, wo ein nationaler Aktionsplan gegen den Menschenhandel ausgearbeitet wurde. Da geht es darum, Maßnahmen zu empfehlen, Kinderhandel-Prävention zu machen und Opfer zu schützen. Wichtig ist, dass derzeit diese Arbeitsgruppe Richt-linien ausarbeitet, nämlich für Kinder- und Jugendhilfe, für die Polizei, für die Akteure im Asyl- und Fremdenrechtsverfahren, im Gesundheitsbereich und so weiter. Dies gehört unterstützt.

Es gibt auch positive Initiativen wie beispielsweise in Wien die Drehscheibe, die auch in den Ländern Osteuropas wie Rumänien, Bulgarien und so weiter Unterstützung leistet, den Menschen dort vor Ort Hilfestellung gibt beim Aufbau von Krisenzentren und Unterstützung durch geschulte Sozialpädagogen bietet.

Es ist wichtig, dass wir auf diesem Thema draufbleiben, damit wir hier in einem breiten Konsens dieses schlimme Verbrechen reduzieren oder nach Möglichkeit auslöschen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

20.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


20.12.02

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich sage das wirklich aus ehrlichem Herzen heraus: Wir haben im Menschenrechtsausschuss ordentlich diskutiert. Es geht um die Lage der Deutschen in Slowenien. (Der Redner stellt eine Ausgabe des Buches „Verjagt! Ethnische Säuberung in Slowenien“ von Roman Leljak vor sich auf das Rednerpult.)

Dazu steht in der „Presse“ vom 13. März: „Kurz blitzt in Slowenien ab“. – Kurz hat sich also im Prinzip kalte Füße geholt. Ich hätte ihm das gleich sagen können. Wenn man unseren Nachbarn nicht mit entsprechenden Vorschlägen kommt, wird das auch so bleiben.

Trotzdem rechne ich Ihnen das hoch an, Herr Bundesminister, denn ich habe diese Gespräche auch mit dem Herrn Staatssekretär Lopatka unten erlebt, auch andere Gespräche schon. Wenn man mit den Leuten dies- und jenseits der Grenze spricht, wird man immer wieder Ähnliches hören. Das ist kein Vorwurf, ganz im Gegenteil. Ich


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hoffe und baue auf Sie, weil Sie Mut bewiesen haben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Kärnten hat mit der Lösung der Ortstafelfrage etwas vorgelegt, das war schon einmal etwas ganz Tolles.

Es ist so, dass heute die Italiener und die Ungarn mehr Rechte haben, ja sogar die Roma mehr Rechte haben als die Deutschen! (Rufe bei den Grünen: Wieso „sogar“?!) Die Deutschen haben überhaupt keine Rechte. Ich glaube, das muss man eindeutig sagen: Sie haben keine Rechte. Und warum? Es ist ganz einfach zu erklären: Eine verfassungsgemäße Anerkennung ist eine verfassungsgemäße Anerkennung, etwas anderes gibt es in Slowenien nicht. Das Kulturabkommen ist mehr oder weniger für nix. Das ist nichts anderes als ein kleines Zubrot, damit die Leute nicht verhungern können. Und wenn man das nicht weiß, dann soll man bitte nachlesen im Artikel 64 oder 65.

Kollege Ertlschweiger hat das – ich danke ihm auch – wunderschön erzählt, und er hat recht gehabt. Kollegin Kitzmüller hat das auch hervorragend dargelegt.

Warum geht es um diese Anerkennung? Jemand im Ausschuss hat gesagt, da steht ja nicht „verfassungsgemäß“ drinnen. Bitte, ich denke, dass die Bundesregierung versteht, dass es da um die verfassungsgemäße Anerkennung geht. Warum? Erstens: Wenn das nicht stattfindet, wird der Assimilierungsdruck weitergehen. Die Deutschen werden sich weiterhin weigern, ihre Identität aufzugeben, sie werden das nicht bekanntgeben. Drittens: Sie werden sich nicht in Vereinen melden, nämlich aus Angst, dass man ihrer sozusagen habhaft wird. Das geht so weit, dass die Leute sagen: Bitte schreibt mir keinen Brief mit einem Absender, sonst wissen die, dass ich beim Kulturverein in Cilli, in Marburg oder sonstwo dabei bin! Das ist die Realität. Daher wäre ein kollektiver Schutz auf der Ebene von Verfassung und Gesetz dringend notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass diese Volksgruppe eine autochthone ist, ist wohl zweifelsfrei. Das stimmt nämlich auch in diesem Antrag der Regierung nicht. Bitte, das ist eine autochthone Volks­gruppe aus dem 10. Jahrhundert!

Ich habe ein Buch hierhergelegt. Ich bin kein Historiker, das interessiert mich nicht, mir geht es um das Menschenrecht. Wer das liest, der kann aus der Zeit nach dem Krieg fast sämtliche Namen nachschlagen, vielleicht findet er Verwandte drinnen. Das ist dankenswerterweise von Roman Leljak voriges Jahr herausgebracht worden. Das ist ein Historiker kroatischer Abstammung, der in Slowenien lebt und eben Bücher verfasst, auch gesponsert von den Landesregierungen von Kärnten und Steiermark.

Was brächte jetzt eine verfassungsgemäße Anerkennung? Ich mache es jetzt ganz, ganz kurz. Erstens: Die Leute könnten sich klar dazu bekennen, ohne Angst haben zu müssen. Sie könnten im Zusammenhang mit den Folgen des Zweiten Weltkrieges nicht mehr beleidigt werden. Man könnte die Vereine nicht verunglimpfen, auch nicht in der Presse. Sie könnten nun ein Rechtsurteil bekommen. Sie können heute zwar vor Gericht gehen, aber als Slowenen, nicht als Deutsche. Das ist ein großer Unterschied. Ihnen wird also nie Recht gesprochen.

Sie könnten ihre eigenen deutschen Namen verwenden, zum Beispiel Vornamen. Das ist nämlich nicht gestattet. Sie könnten ihre Ortschaften beispielsweise Cilli an der Sann nennen statt Celje. Auch das ist eine Möglichkeit. Sie könnten zum Beispiel Kulturdenkmäler wie Kirchen, Kapellen und Friedhöfe restaurieren lassen, und zwar auf Kosten des slowenischen Staates. Der müsste dann aufgrund dieses Verfas­sungsdekretes dafür sorgen.

Sie könnten zum Beispiel wie die Ungarn und die Italiener einen symbolischen Abge­ordneten ins Parlament schicken. Sie könnten in die Gemeindevertretungen hinein-


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gehen. Sie könnten bei Kindergärten mitbestimmen. Sie könnten als anerkannte Volksgruppe Förderungen bekommen, für die dann Slowenien zuständig wäre. Das steht auch drinnen, die müssten das dann bezahlen. Dann könnten sie nämlich mitbestimmen. Und, und, und, die Zeit läuft mir davon.

Aber was ganz wichtig ist: Es geht immer um die Grundfinanzierung, damit der Verein notwendigerweise überleben kann, denn bis wir so weit sind – ich höre nämlich immer, irgendwann werden die Slowenen so weit sein –, sind die schon verhungert. Mir hat ein alter Rechtsanwalt unten gesagt: Weißt du, was: Die Slowenen und die Österreicher warten ja nur, bis wir nicht mehr da sind. Dann brauchen sie nichts mehr zu zahlen. Das glaube ich aber nicht für Österreich! Das ist ein stolzes Volk, und wir sind verantwortlich für unsere Minderheiten! (Beifall bei der FPÖ.)

Zwei, drei Zitate noch. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheiten­sprachen, Zusammenfassung des Europarates – dazu hat die Kollegin Kitzmüller zu Recht gesagt: Warum auf europäischer Ebene? Seit 2010 mahnen die Maßnahmen bei Slowenien generell ein! Das geht so weit: Die bräuchten Fernsehauftritte. Die könnten in den Medien vorkommen. Die dürfen nämlich nicht einmal in die Medien kommen, nichts! Das wird eingemahnt. Deutsch soll gefördert werden und so weiter. Tausende von Punkten. Aber was hat Slowenien bis heute umgesetzt? Null, nichts, gar nichts! Und da soll mir einer sagen, die sind eh so lieb. Ja, im Gespräch, vielleicht bei einem ordentlichen Glas Štajerska-Wein jenseits der Grenze.

Nur bitte eines noch zum Schluss: Verhöhnen wir diese Minderheit nicht, indem wir sagen, es seien 1 500 Leute! Erstens sind es mehr, wie Kollege Ertlschweiger schon richtig gesagt hat. Dies- und jenseits der Grenze sagen die zu Recht, man schreibt uns in der Anzahl bewusst runter. Man nimmt nämlich die Ergebnisse der slowenischen Volkszählung von 2010. Da haben die Folgendes gemacht: „Regionale Minderheiten“ haben sie geschrieben. Da haben viele aus Angst, sich als Deutsche zu bekennen, gesagt: Ich bin ein Gottscheer – das ist eine eigene Minderheit. Ich bin ein Steirer – eine eigene Minderheit. So kommen die Zahlen zustande. Da würde ich also darum bitten, dass man hier ordentliche Zahlen bekanntgibt.

Das Problem aber bleibt, abschließend: Die slowenische Regierung braucht für sämt­liche Minderheitenrechte eine Verfassungsänderung. Wir wissen, dass das schwer ist. Wir bauen darauf, wir unterstützen Sie, Herr Bundesminister. Und vielleicht ist es eine Anregung, dass man ähnlich der Kärntner Konsensgruppe einen Ausschuss oder eine Gruppe zusammensetzt. So wurden ja die Volksgruppenrechte in Kärnten bestimmt.

Die Slowenen haben uns da etwas gezeigt, mit Mut. Hut ab vor den Slowenen!, muss ich wirklich gestehen. Die haben es nämlich geschafft, dass der slowenische Staat eine Kommission von der EU verlangt hat, die sich die Prüfung der Minderheitenrechte der Slowenen in Kärnten angesehen hat. Das erwarte ich mir auch von Österreich.

In diesem Sinne danke schön. Es geht wirklich um die Untersteiermark, es geht um viele Leute, die dies- und jenseits der Grenze arbeiten, und es geht um die Süd­steiermark letztendlich, um unsere Nachbarn. Wir brauchen starke Brückenpfeiler in den Süden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


20.20.08

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr ... (Abg. Riemer spricht mit Bundesminister Kurz.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 243

Präsident Ing. Norbert Hofer: Entschuldigen Sie, Frau Abgeordnete! Ich möchte nur bitten, die Gespräche während eines Redebeitrages einzustellen!

Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Riemer wird durch Rufe darauf aufmerksam gemacht, dass ein von ihm dort zuvor platziertes Buch noch am Rednerpult steht, woraufhin er dieses auf dem Weg zu seinem Sitzplatz an sich nimmt.)

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (fortsetzend): Ach ja, Sie haben Ihr Buch vergessen. (Abg. Riemer: Ich danke Ihnen!) – Gerne!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Beim letzten Menschenrechtsausschuss haben wir über viele, über unterschiedlichste internationale Menschenrechtsthemen gesprochen, von den Gräueltaten des Regimes gegen die eigene Bevölkerung in Nordkorea über die Ident-ifizierung von Kinder- und Menschenhandelsopfern bis hin zu Hinrichtungen, deren Zahl sich seit 2011 in Saudi-Arabien verdreifacht hat. Angesichts der kurzen Redezeit werde ich jetzt nicht all diese Punkte vertiefen können, und ich werde meine Rede sicher auch nicht auf die Freiheitlichen konzentrieren, man kann es aber auch nicht so stehen lassen, wenn hier von freiheitlichen Abgeordneten Sätze fallen wie – ich zitiere –: Sogar die Roma haben mehr Rechte als Deutsche in Slowenien! – Zitatende.

Sehr geehrter Herr Kollege! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist leider zum Fremdschämen. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Mlinar. – Abg. Neubauer: Das ist ja nicht wahr!) Denn ginge es wirklich um Menschenrechte, ginge es wirklich um Minderheitenrechte, ginge es um konkrete Menschen, ohne zwischen ihnen zu hierarchisieren und ohne die einen höher und die anderen niedriger stellen zu wollen (Abg. Neubauer: Das ist ja nicht wahr!), insbesondere angesichts des ganzen Rassismus, den Millionen von Roma in Europa seit Jahrzehnten erleiden, würde man sich nicht erlauben, so einen Satz wie: Sogar die Roma haben mehr Rechte als Deutsche!, zu sagen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: Nein, das hat er ja nicht gesagt!) Das ist wirklich zum Fremdschämen und zeigt auch, dass es Ihnen eigentlich nicht um Menschenrechte geht, sondern nur um Rechte einer bestimmten Sprachgruppe. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neubauer.) – Jetzt zu den Anträgen.

Ich möchte mit dem Antrag beginnen, der von mir und grünen Kollegen und Kolle­ginnen gestellt und im letzten Menschenrechtsausschuss behandelt wurde, nämlich jenen betreffend Hinrichtungen in Saudi-Arabien. Dieser Antrag beziehungsweise was mit einem 27er-Antrag der Regierungsfraktionen aus dem Antrag gemacht wurde, zeigt uns, dass sich unsere Befürchtungen bestätigt haben, die wir in der letzten Gesetz­gebungsperiode mit mehreren Anträgen, Anfragen und Anfragebesprechungen hier zum Thema gemacht haben, nämlich dass dieses ominöse König-Abdullah-Dialog­zentrum, zu dem sich die Bundesregierung bekannt hat und das gegründet wurde, seine Schatten bereits vorauswirft.

Seither wird dieses Regime in Saudi-Arabien mit seinen ganz massiven und ver­heeren­den Menschenrechtsverletzungen – mit einer Verdreifachung der Hinrichtungs­rate seit 2011, mit der Verfolgung der religiösen Minderheiten, der Unterdrückung von Frauen, Andersmeinender, Blogger und so weiter und so fort –, werden diese ganzen Entwicklungen durch die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen schön­ge­redet.

Das beste Beispiel ist der §-27-Antrag, den SPÖ- und ÖVP-Abgeordnete im Menschenrechtsausschuss eingebracht haben, wo zwar der Entschließungstext, also das Ziel des Antrags, nicht wesentlich geändert wurde, wo aber die Begründung so verzerrt und so abgeändert wurde, dass man mehr oder weniger herauslesen kann, na ja, ganz so schlimm mit den Hinrichtungen sei es in Saudi-Arabien nicht. – Es wird


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 244

verschwiegen, dass es diese Verdreifachung der Hinrichtungsrate seit 2011 gegeben hat, und es wird mit unterschiedlichen Ausdrücken und Schönfärbereien so getan, als wäre die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien doch nicht so katastrophal.

Es wundert mich schon, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, wenn zum Beispiel der Kollege von der SPÖ sich dann hinstellt und sagt, die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien ist ganz schlimm. – Im Ausschuss war davon nicht viel zu hören! Und wenn es wirklich so ist, wofür es auch handfeste Beweise gibt, dann braucht man einen Oppositionsantrag in der Begründung nicht bis zur Unkenntlichkeit zu verwässern.

Wir werden dem, was von unserem ursprünglichen Antrag übrig geblieben ist, trotzdem zustimmen, weil wir natürlich dafür sind, dass die Todesstrafe auch in Saudi-Arabien abgeschafft wird, dass Menschen, die zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig waren, nicht mit der Todesstrafe bestraft und nicht hingerichtet werden und dass da ein Umdenken stattfindet.

Das Mindeste, was die Bundesregierung jetzt machen kann und machen muss, ist, mit ihrem sogenannten Dialogpartner, nämlich mit dem Regime in Saudi-Arabien und mit König Abdullah, Kontakt aufzunehmen und auf echte Veränderungen bei der Menschenrechtssituation zu drängen.

Meine Redezeit reicht leider nicht aus, die anderen Anträge noch zu behandeln, ich möchte aber betonen, dass es erfreulich ist, dass es im Menschenrechtsausschuss gelungen ist, zu mehreren internationalen Menschenrechtsthemen Einvernehmen herzustellen. Das meiste haben wir ja mehrheitlich oder sogar einstimmig beschließen können. Ich hoffe, dass wir konstruktiv und produktiv mitarbeiten können beim Thema Menschenrechte in Österreich und Menschenrechte anderswo. – Danke vielmals. (Beifall bei den Grünen.)

20.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Riemer zu Wort gemeldet. Ich mache dazu auf die entsprechenden Bestimmungen in der Geschäftsordnung aufmerksam. – Bitte.

 


20.26.21

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Der Satz mit den Roma – das war ironisch gemeint. (Ruf: Wieder einmal!) Ich persönlich schätze Roma und habe auch einige persönliche Freunde unter ihnen. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Aber wie gesagt, noch einmal (Abg. Pirklhuber: Tatsächliche Berichtigung! – Ruf: Mölzer-Ironie!), der Satz lautet: Die Roma finden sich in § 65 und haben weniger Rechte als die Italiener und die Ungarn. – Und gemeint war, die Deutschen haben noch weniger Rechte.

Ist das so in Ordnung? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Gartelgruber. – Abg. Pirklhuber: Herr Präsident, das war eine inhaltliche Stellungnahme zu seiner eigenen Wortmeldung!)

20.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, streng genommen war das jetzt (Abg. Hakel: Keine tatsächliche Berichtigung!) nicht ganz eine tatsächliche Berich­tigung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.

 


20.27.00

Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Todesstrafe ist ein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 245

Relikt der Barbarei. Die Todesstrafe ist Barbarei. Nun haben wir in Österreich die Todesstrafe durch Österreicher zum letzten Mal 1950 vollstreckt, 1968 haben wir sie abgeschafft, und heute ist sie Gott sei Dank in ganz Europa abgeschafft und verboten bis auf zwei Ausnahmen: Weißrussland und Russland. Leider schaut es im Rest der Welt nicht so aus, inklusive auch in befreundeten westlichen Staaten wie in den USA und Japan. Aber ganz, ganz besonders schlimm ist es natürlich in Saudi-Arabien.

Die Sache mit der Todesstrafe ist für die meisten von uns ein bisschen so etwas wie die Folter im Mittelalter: Das sind Zahlen – wir haben es heute gehört; wir haben vielleicht vor zwei Tagen mit Schrecken gehört, dass in Ägypten 529 Menschen auf einmal verurteilt wurden –, und dann vielleicht ab und zu irgendwo einmal ein Bild in einer Zeitung über eine Hinrichtung im Iran, wo so jemand vom Baukran hängt.

Ich möchte diese Wortmeldung dazu verwenden, Ihnen das ein bisschen näher­zubringen, was eine Hinrichtung wirklich ist. Ich habe drei Jahre lang in Saudi-Arabien gelebt und ich habe ungefähr 60 Hinrichtungen ziemlich hautnah miterlebt. Das möchte ich Ihnen jetzt schildern, damit das für Sie ein bisschen mehr Bedeutung hat, und vielleicht würden dann die Anträge ein bisschen schärfer und nicht so verwässert werden, wenn Sie einmal gehört haben, worum es wirklich geht.

Da war ich in meinem Büro im 11. Stock eines Hochhauses – ein Eckbüro, gläserne Fenster bis zum Boden – und blickte hinunter auf einen großen Platz. Am Rande des Platzes war eine Moschee, um die Ecke eine Schule und mitten auf dem Platz ein Holzgerüst, ungefähr fünf mal fünf Meter, eineinhalb Meter hoch, das war das Schafott. Das war ein Parkplatz, und wenn man in der Früh am Platz vorbei ins Büro fuhr und der Parkplatz war abgeriegelt, dann wusste man: Aha, heute ist Hinrichtung! – Übrigens wurde der Platz von den Ausländern Chop-Chop Square genannt.

Und so nach dem Mittagsgebet hat man plötzlich gesehen, wie die Menschenmengen aus der Moschee herausrannten und auch die Schüler von der Schule herausrannten, um anderen zuvorzukommen, um vorne zu sein, um die öffentliche Hinrichtung besser sehen zu können.

Dann wird der Hinzurichtende hingeschleppt. Man zwingt ihn, auf diesem Schafott zu knien, und dann kommt ein Typ in einem langen weißen Kleid mit einem riesigen Säbel – so einen Krummsäbel können Sie auf der Fahne von Saudi-Arabien sehen, das Schwert des Propheten. Alle schreien: Ein Schlag, ein Schlag, ein Schlag! – und er köpft ihn.

Natürlich ist Saudi-Arabien ein moderner Staat. Da kommt ein kleiner Wagen mit Wasser, und es wird gespritzt, damit das Blut weg ist. – Das ist eine „normale“ Hin­richtung, aber es gibt auch Sonderhinrichtungen.

Eines Tages war auf dem Schafott so ein komisches Gestell. Ich habe meine saudi­schen Kollegen gefragt, was das ist, und die haben gesagt: Ja, heute ist eine Kreu­zigung!, auf Englisch: crucifixion. – Und ich habe gefragt: Was?!, aber dann habe ich verstanden. Da wurde der Hingerichtete nach der Hinrichtung auf das Gestell aufgezogen, der Kopf unten vor den Füßen, und wurde noch bis zum nächsten Gebet zur Schau gestellt, sozusagen als zusätzliche Demütigung, als zusätzliche Strafe.

Natürlich haben die auch Probleme mit den Lehrlingen dort und mit der Profession, also mit dem Beruf des Henkers. – Einmal waren zwei Henker da, und ich habe gefragt: Warum zwei? – Antwort: Na ja, der eine ist ein Lehrling. – Und tatsächlich, das ist nicht gut gelaufen, der Lehrling hat es nicht erwischt. Offensichtlich ist es schwer, mit einem Schlag einen menschlichen Kopf abzuschlagen. Der hat ein bisschen zu weit hinten geschlagen und der Kopf ist hängen geblieben mit der Haut vom Hals. Und da


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ist der „Meister“ eingeschritten, hat nachgehackt, und dann war das weg. – So sieht es aus.

Fakt ist: Die Barbarei, die ich vorhin erwähnt habe, ist in Saudi-Arabien gesell­schaft­liche Norm. Und das, Herr Bundesminister, merken Sie sich vielleicht für das nächste Mal, wenn Sie den saudischen Botschafter treffen. Das ist sicher ein sehr gebildeter Mann, er hat wahrscheinlich in den USA oder in der Schweiz studiert, aber das ist die gesellschaftliche Norm Saudi-Arabiens.

Fakt ist: Saudi-Arabien gehört zu den international restriktivsten Regimen der Welt. (Abg. Pirklhuber: Ja, und die stützen wir mit westlichen ...!) Dort wird man hingerichtet wegen Hexerei, wegen Gotteslästerung, weil man dem Islam abschwört. Fakt ist, die Ausübung religiöser Grundrechte, sogar im privaten Bereich, ist unterbunden. Fakt ist, der Großmufti von Saudi-Arabien hat dazu aufgerufen, sämtliche christlichen Kirchen auf der arabischen Halbinsel abzureißen. Übrigens gibt es in Saudi-Arabien keine einzige; die, die er meint, sind natürlich auf dem Rest der Halbinsel, also im Oman und in den anderen arabischen Ländern, die Gott sei Dank ein bisschen toleranter sind als Saudi-Arabien.

Ja, und was macht Österreich? (Abg. Korun: Ein Dialogzentrum!) – Genau, Österreich lässt sich von Saudi-Arabien für viel Geld ein interreligiöses Dialogzentrum bauen: ein Zentrum, von dem aus wahabitische Propaganda betrieben wird und wo nebenbei auch eine Ex-Politikerin versorgt wird. Österreich bietet somit den Saudis eine Bühne, um sich ein Antlitz der Toleranz zu geben.

Österreich gehört zu Europa, und Europa ist mehr als nur ein geographischer Raum. Europa ist zuerst eine Wertegemeinschaft. Saudi-Arabien tritt diese Werte mit Füßen. Ich glaube, Österreich und Europa müssen hier eine ganz klare Position beziehen. Wir dürfen auch nicht davor zurückscheuen, einem Regime wie Saudi-Arabien mit aller gebotenen Klarheit unsere Geringschätzung für dessen Wertesystem mitzuteilen, das sage ich ganz bewusst.

Jetzt, Herr Bundesminister, sind Sie da natürlich ein bisschen in der Zwickmühle – es gibt die Gepflogenheiten der diplomatischen Beziehungen –, aber es gibt Möglich­keiten. Ich könnte Ihnen viele Ideen präsentieren, wie vielleicht diese: Das nächste Mal, wenn Sie nach Saudi-Arabien zu einem Staatsbesuch fahren, bitten Sie doch darum, dass auf dem Programm auch eine öffentliche Hinrichtung dabei ist. Es gibt jede Woche mehrere. Zwischen Jeddah, Riad und Dammam ist immer irgendwo eine. Verlangen Sie einfach, dass Sie das auch sehen können. Nicht nur Museen besuchen oder vielleicht einen Tauchgang im Roten Meer machen, sondern auch eine öffentliche Hinrichtung – einfach fragen! Nicht kommentieren, nicht bewerten, einfach sagen, Sie möchten sich das anschauen. Schauen Sie, wie Ihre Gäste dann reagieren. Das nur als Beispiel. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Na ja, es gibt natürlich das leidige Problem des Öls, dessen bin ich mir bewusst, aber die Frage ist: Stehen wir zu unseren Idealen, zu unseren Werten, auch wenn es vielleicht wirtschaftlich ein bisschen schwieriger ist? Sollen wir Menschenrechte mit wirtschaftlichen Interessen abwägen? – Ich glaube, für uns als Europäer kann die Antwort immer nur sein: pro Menschenrechte. Setzen wir deshalb ein Zeichen für den Fortschritt, für die Menschenrechte und für Toleranz und deshalb klar für den Antrag. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 247

20.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Bayr. – Bitte.

 


20.35.40

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was unter dem Regime Kim Jong-uns in Nordkorea passiert, spottet jeder Beschreibung. Es ist im Antrag hinreichend beschrieben, ich mag jetzt gar keine Details – auch nach diesen Schilderungen eben – bringen. Es ist absolut undis­ku­tabel, was in Nordkorea menschenrechtlich los ist.

Wir unterstützen natürlich die Forderung, dass Maßnahmen aus dem Kapitel VII der UN-Charta gegen das nordkoreanische Regime angewandt werden, auch wissend, dass das natürlich nicht einfach ist, weil das mit dem Veto Chinas im Sicherheitsrat und mit den Eigeninteressen, die China auch durchaus in Bezug auf die Region hat, nicht leicht durchzusetzen sein wird. Trotzdem finde ich es sinnvoll, es einfach politisch ins Spiel zu bringen, dass entweder der Internationale Strafgerichtshof in dieser Sache angerufen oder auch ein Ad-hoc-Tribunal zu der Frage der Menschenrechtsver-letzun­gen in Nordkorea eingerichtet wird, einfach auch aus globaler menschenrechtlicher Sicht, weil zum Teil nicht zu Unrecht viele afrikanische Staaten dem ICC vorwerfen, dieser werde nur als Instrument gegen verfehlende afrikanische Machthaber einge­setzt. Nein, in der Tat, es gibt solche auch auf anderen Kontinenten! Kim Jong-un wäre einer, bei dem ein Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof durchaus auch passen würde, also es wäre auch ein gutes Signal, um mehr Akzeptanz für den ICC generell zu schaffen. Trotzdem glaube ich aber auch, dass der Dialog mit Nordkorea weitergeführt werden soll.

Weil wir über die internationale Dimension von Menschenrechten sprechen, möchte ich auch unterstreichen, dass ich es für sehr wichtig halte, dass es die Concluding Observations des Committee on Economic, Social and Cultural Rights gegeben hat, die Ende des letzten Jahres veröffentlicht worden sind und wo dieses Komitee gegenüber Österreich einige menschenrechtliche Empfehlungen ausspricht, unter anderem in der Empfehlung 10, unsere Mittel für die internationale Zusammenarbeit zu erhöhen, in der Empfehlung 11 zu schauen, dass wir im Bereich von Entwicklungs­zusammenarbeit, von Handelspolitik und von Landwirtschaftspolitik einen besseren menschenrechtsbasierten Ansatz verfolgen, und zum Dritten in der Empfehlung Nummer 12, dass Österreich auch Wert darauf legt, wie sich denn österreichische Firmen in ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland gerieren, wie sie dort Men­schenrechte einhalten und dass Österreich da einen strengeren menschenrechtlichen Rahmen setzen soll.

Ich finde es gut, wenn wir diese Empfehlungen aufgreifen und auch dementsprechende Maßnahmen umsetzen, und möchte zum Schluss, auch weil es schon angesprochen worden ist, noch einmal alle an die Situation von TextilarbeiterInnen in Asien erinnern und Sie einladen. Morgen haben wir in der Säulenhalle ab 8.30 Uhr den ganzen Tag über im Rahmen des Nord-Süd-Dialogs des Parlaments eine Fair-Trade-Ausstellung, wo es nicht nur Produkte zu kaufen gibt, sondern wo diesmal der Schwerpunkt auf der Frage Fair Trade im Textilbereich liegen und es Möglichkeiten geben wird, sich über menschenrechtskonforme Produktionsbedingungen von allen möglichen Produkten, speziell auch im Textilbereich, schlau zu machen und zu erkundigen. – Ich freue mich darauf, Sie zu sehen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

20.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter zu Wort. – Bitte.

 


20.38.58

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte zum Antrag 280/A reden, zu den autoch-


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thonen deutschsprachigen Volksgruppen in Slowenien und deren Anerkennung und Verankerung in der Verfassung.

Grundsätzlich hat die Volkszählung 1 600 Personen – das ist in etwa 0,1 Prozent, also ein Promille der Bevölkerung – ergeben, die traditionell deutschsprachig sind. Deren Rechte sind überwiegend in Kulturabkommen und den dazugehörigen Arbeitsprogram­men verankert.

Am 5. Februar 2014 wurde das 3. Arbeitsprogramm beschlossen, es gilt für den Zeitraum bis 2016. Grundsätzlich ist damit die deutsche Minderheit anerkannt, aber sie genießt nicht Sonderrechte wie autochthone Gruppen, die in der Verfassung verankert sind, und dafür kämpft sie.

Die ÖVP, Österreich insgesamt unterstützt die Forderungen der deutschsprachigen Minderheit. Wir unterstützen sie auch finanziell, bei Kulturprojekten, aber auch bei ihren Bemühungen, als autochthone Volksgruppe anerkannt zu werden, damit sie dann auch in der slowenischen Verfassung verankert wird.

Dazu gibt es eine Fülle von hochkarätigen Vorstößen. Dazu gehört auch, dass hochrangige Politikertreffen dazu genützt werden, die Slowenen darauf aufmerksam zu machen, dass das ein wünschenswerter Anspruch ist, zumal das damalige Abkommen unter Außenminister Schüssel ja nur als erster Schritt gewertet wird. Derzeit ist jedoch zu erkennen, dass schon die Umsetzung des Kulturabkommens nicht reibungslos funktioniert. Die Vereine und auch der Dachverband der Vereine werden nicht hundertprozentig als Gesprächspartner akzeptiert, sie sitzen nicht immer am Ver­handlungstisch. Daher hat sich der Dachverband mit einem Schreiben an National­ratspräsidentin Prammer gewandt, damit auch das Parlament tätig wird, damit sich da die Kommunikation verbessert.

Wir von der ÖVP haben das direkt aufgegriffen und Kontakte gesucht. Unser Klubob­mann Reinhold Lopatka hat bereits besondere Maßnahmen in die Wege geleitet. Er hat Kontakt zu den sieben Vereinen, die im Dachverband organisiert sind, und versucht, die Umsetzung ihrer Wünsche voranzutreiben.

Aus dem Außenamt weiß ich, dass auch unsere Botschaft in Laibach besonders bemüht ist, den deutschen Minderheiten in Slowenien doch ein bisschen mehr Gehör zu verschaffen, als das derzeit der Fall ist.

Es scheint so, als würde nach dem Abschluss des Kulturabkommens und vor allem auch nach dem Arbeitsprogramm das Ganze wieder ein bisschen ins Stocken geraten, und das sollten wir nicht zulassen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Riemer.)

20.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


20.42.55

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen Kollegen Vavrik ein herzliches Dankeschön ausdrücken für die Schilderung seiner Erlebnisse, die natürlich sehr hautnah erfolgt ist. Ich kann mir vorstellen, dass es gar nicht so leicht ist, über solche Erlebnisse hier zu reden. Das weiß ich aus meiner persönlichen Erfahrung, wenn ich hie und da von Opfern des Kinderhandels spreche, die ich als Sozialarbeiterin begleitet und betreut habe, über Opfer des Frauenhandels, wo die Auswirkungen von all dieser Barbarei einfach so wirklich werden. Deshalb bedanke ich mich herzlich für Ihre Darstellungen. (Beifall bei Grünen und NEOS.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 249

Es zeigt aber auch, dass Menschenrechte-Politik eine große Herausforderung darstellt. Menschenrechte-Politik ist kein Wohlfühlthema, keine Wohlfühlthematik, sondern es geht um klare Brüche des Rechts, um klare Brüche von Frauenrechten, von Kinder­rechten, von Menschenrechten, und wir alle müssen uns damit beschäftigen. Wir alle müssen uns mit diesen Themen auseinandersetzen, und das ist gar nicht so einfach. Denken wir nur daran, wie viele Mädchen zwangsverheiratet werden, wie viele Mädchen und junge Frauen qualvolle Beschneidungen überleben müssen, mit lebens­langen körperlichen und psychischen Folgen. Denken wir an die sexuelle Ausbeutung gerade von Frauen und Mädchen, aber auch an alle Formen der sogenannten harmful practices based on tradition, culture, religion or superstition. Es geht um die Ver­hängung und die Vollziehung der Todesstrafe. Es geht um Hinrichtungen. Es geht um den Umgang von Regierungen mit LGBTTI-Personen, also klare gesetzliche Regelun­gen gegen Homosexualität. Es geht um die Situation der TextilarbeiterInnen, der modernen SklavInnen für die KundInnen im Westen. Und es geht um die unvorstell­baren Traumatisierungen der Opfer von Menschen- und von Kinderhandel.

Es ist prinzipiell positiv, dass der Ausschuss für Menschenrechte in der Beschlussfas­sungsklausel einen Konsens erreichen konnte, die zentrale Herausforderung in der Menschenrechte-Politik – und das gilt natürlich in erster Linie für das Ministerium – ist aber die Umsetzung. Ich habe als Parlament, als Ministerium, als einzelne Abgeord­nete natürlich auch die Verpflichtung, zu schauen, wie solche Beschlüsse dann tatsächlich umgesetzt werden können und wie viel Geld in die Hand genommen werden kann, damit das auch tatsächlich umgesetzt wird. Und es liegt an uns und am Ministerium, diesbezüglich klare Zeichen zu setzen, klare Schritte zu gehen, damit diese Beschlussformeln nicht nur Formeln bleiben, sondern tatsächlich umgesetzt werden und die Wahrung der Menschenrechte bewirken. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Kinderhandel kann kein Kavaliersdelikt sein. Es geht um Prostitution, es geht um Bettelei. Es geht nicht nur um Diebstahl, es geht auch um Pornografie, es geht um die Billigarbeit im Haushalt. Und Österreich, das darf nicht vergessen werden, ist eines der Transit- und Zielländer. Es braucht nicht nur die Identifizierung, sondern in erster Linie braucht es spezielle Betreuung und Begleitung für die Kinder und für die Jugendlichen, damit sie wieder Boden unter den Füßen bekommen, damit sie aus ihrer Trauma­tisierung wieder herauskommen.

Die Wahrung der Kinderrechte ist immer wieder Thema. Ich persönlich finde, das ist ein gutes Symbol.

Betreffend lebenslange Haftstrafen für unter 18-Jährige in den USA ist natürlich zu sagen, dass die Initiative begrüßenswert ist und dass natürlich auch der Außenminister da eine klare Rolle einnimmt und auch eine Klarstellung vornehmen muss. Aber im Zusammenhang mit der Todesstrafe, die auch in den USA in manchen Staaten ver­hängt wird, ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass jede Form von Todesstrafe einfach geahndet und gestoppt werden muss. Und da hat natürlich auch das österreichische Außenministerium eine klare Rolle. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie der Abg. Gessl-Ranftl.)

20.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


20.47.31

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn etwas Positives: Ich


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bin auch sehr beeindruckt, wie im Menschenrechtsausschuss die Arbeit erfolgt und dass das über alle Fraktionen hinweg ganz gut funktioniert.

Was vielleicht trotzdem zu kritisieren ist – Kollege Vavrik hat das vorhin schon angesprochen, auch Kollegin Korun –, ist die Verwässerung der Begründung in Bezug auf den Antrag zu Saudi-Arabien, da sollten sich vielleicht die Regierungsparteien auch anhand der Schilderungen, die Kollege Vavrik hier „zum Besten gegen hat“ – unter Anführungszeichen –, überlegen, ob diese Verwässerung sinnvoll war.

Herr Kollege Riemer, nur ganz kurz zu Ihnen, wirklich nur ganz kurz: Der Ton macht die Musik! Und das ist, glaube ich, im Wesentlichen ausschlaggebend dafür, dass wir Ihren Antrag hier nicht unterstützen werden. Der Antrag der Regierungsparteien ist da wesentlich sinnvoller. (Zwischenruf des Abg. Podgorschek.)

Noch zu etwas anderem, es geht ja auch um einige andere Anträge in dieser Debatte, zur Betreuung der Kinderhandelsopfer. Das finde ich ganz interessant. Wir haben da einen Antrag der Grünen gehabt, in dem wortwörtlich stand, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für die Betreuung von Opfern von Kinderhandel erarbeiten soll. Der Antrag wurde dann auch bis zu einem gewissen Grad geändert, es steht jetzt im Text der Entschließung Ähnliches drinnen. Die große Frage war aber bei der Begründung, dass von den Regierungsparteien davon ausgegangen wurde, dass es hier keine Möglichkeit gibt, dass der Bund Mindeststandards macht, was ich nicht nachvollziehen kann, weil der Bund da ja ganz klar die Grundsatzgesetzgebung hat, weshalb das nicht nachvollziehbar ist.

Aber vielleicht noch interessanter in diesem Zusammenhang ist – wir hatten diese Diskussion ja schon vor ein paar Stunden –, inwiefern Kindergärten und die ganze Betreuung dahingehend in Bundeskompetenz sein sollten. Wir schaffen es in Öster­reich nicht einmal, über Standards in der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene zu diskutieren. Das ist ja wirklich völlig falsch verstandener Föderalismus. Wie kann ich denn in den neun Ländern unterschiedliche Standards für die Betreuung von Opfern von Kinderhandel haben? Das ist ja völlig absurd! (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Zum Antrag der Regierungsparteien betreffend keine lebenslangen Haftstrafen für unter 18-Jährige in den USA: Ja, selbstverständlich kann man diesem Antrag nur zustim­men. Es ist eine unerträgliche Situation, dass es das immer noch gibt. Es ist unerträglich, dass die USA die Kinderrechtskonvention nicht unterzeichnet haben und dass sie sich damit in der Gesellschaft von Somalia und anderen Staaten befinden. Das ist nicht nachvollziehbar.

Aber wo wir uns schon vielleicht auch Gedanken machen sollten, ist die Tatsache, dass wir hier als österreichisches Parlament kein gutes Vorbild sind. In der Begrün­dung Ihres Antrags verweisen Sie explizit auf die Kinderrechtskonvention. Das finde ich amüsant bis zu einem gewissen Grad, beziehungsweise eher traurig, wenn wir es in Österreich noch nicht einmal selbst schaffen, die gesamte Kinderrechtskonvention verfassungsgesetzlich zu regeln. Das ist dann schon ein wenig absurd.

Da würde ich doch an die Kollegen und Kolleginnen von SPÖ und ÖVP appellieren: Es liegt natürlich an Ihnen, dass wir das immer noch nicht zustande gebracht haben. Und dann in solch einem Antrag zu begründen: Na ja, die USA sollen sich gefälligst an die Kinderrechtskonvention halten!, wenn wir es selbst nicht einmal schaffen, ist natürlich skurril. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie des Abg. Podgorschek.)

Wir werden diese Diskussion führen. Es sind von mir schon Anträge in diesem Zusam-menhang eingebracht worden, auch noch Anträge zum 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention. Auch dieses haben wir als Österreich noch nicht ratifiziert. Da geht es grundsätzlich darum, dass Kinder ihre Rechte nach dieser Konvention auch


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wahrnehmen und Individualbeschwerdeverfahren anstreben können. Es ist zwar schön, so eine Konvention zu unterschreiben, aber wenn man denen, die betroffen sind, die Rechte nicht gibt, diese Rechte auch durchzusetzen, dann ist das Ganze ja auch schon mehr als absurd.

Vielleicht sollten Sie sich auch da ein wenig an der Nase nehmen und sagen: Ja, das müssen wir dann endlich einmal auch umsetzen und ratifizieren!

Was nämlich nicht geht, das ist dieses Rosinenpicken. Wir weisen jetzt mit dem Finger auf die USA und sagen: Bitte, liebe USA, macht das endlich mit der Kinderrechts-konvention! Aber wir selbst sind in den wesentlichen Dingen, was die Kinderrechts-konvention, insbesondere dieses Fakultativprotokoll betrifft, säumig. Und, wie gesagt, umgekehrt weisen wir die USA jedoch darauf hin. Das ist einfach nur Rosinenpicken.

Noch kurz zum Antrag der Grünen betreffend die Situation in Nordkorea. Da haben wir eine ähnliche Situation wie mit der Kinderrechtskonvention. Es geht hier um einen Staat, in dem Fall Nordkorea, der ein internationales Abkommen nicht unterzeichnet hat, nämlich das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.

Jetzt besteht die Möglichkeit, dass ein Staat, obwohl er dieses Abkommen nicht unterzeichnet hat, dann doch unter die Jurisdiktion des Strafgerichtshofs fallen kann, indem er eben den Verweis des UN-Sicherheitsrates an den Internationalen Strafge-richtshof bekommt.

Frau Kollegin Bayr hat es schon angesprochen: Das wird ziemlich sicher am Veto von China scheitern. Ich glaube trotzdem, dass es ganz wichtig ist, dass wir hier als österreichisches Parlament sagen: Na klar, es gibt Möglichkeiten und die müssen wir auch einfordern!

Ich bin mir sicher, Herr Minister Kurz, dass das auch in Ihrem Interesse ist. Das müssen wir hier auch ganz klar sagen, denn sonst haben wir die Situation, dass diese Idee, dass der Internationale Strafgerichtshof ein Weltmenschengerichtshof ist, nicht weitergeht. Er hat jetzt diese Chance eben noch nicht, deswegen müssen wir diese möglichen Maßnahmen natürlich weiter einfordern.

Das Wichtige in diesem Zusammenhang ist Folgendes: Es gibt jetzt schon drei Staats-chefs, die quasi vom Internationalen Strafgerichtshof angeklagt sind, einerseits jener des Sudan und andererseits jener von Kenia. Nun haben wir die Chance, einen dritten Staatschef anzuklagen. Das ist natürlich ein Regime, wo man, glaube ich, die Ausmaße der Menschenrechtsverletzungen, die dort vonstatten gehen, gar nicht versteht und kaum mitbekommt, weil die mediale Situation entsprechend eingeschränkt ist. Man muss dieses Regime anprangern und sagen: Wir haben die Möglichkeiten, wir fordern das auch als österreichisches Parlament ein!

Deswegen bin ich ganz klar der Meinung, dass wir diesem Antrag unbedingt zustim­men müssen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

20.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Kurz zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.53.37

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf mich zunächst einmal für die, wie ich meine, sehr konstruktive und ausführliche Diskussion im Menschenrechtsausschuss bedanken, darf auch sagen, dass mir nicht nur die Diskussion, sondern auch dieses Thema sehr wichtig ist, da ich meine, dass die Basis der österreichischen Außenpolitik nicht nur österreichische Interessen sein sollten – es


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ist ganz klar, dass sie es sind –, sondern dass natürlich auch unsere Wertehaltungen, die wir in Österreich kennen und schätzen, eine Basis der österreichischen Außen­politik sein sollten und auch sein müssen.

Wir haben leider Gottes in den letzten Wochen wieder einmal erleben müssen – und die Schilderungen des Herrn Abgeordneten Vavrik haben das auch noch im Detail wiedergegeben –, dass sowohl die Todesstrafe, aber auch Hinrichtungen nach wie vor in erschreckend hohem Ausmaß stattfinden. Und wir haben leider Gottes in Saudi-Arabien, in Ägypten und auch im Iran in den letzten Wochen feststellen und miterleben müssen, dass Menschenrechtsverletzungen nach wie vor an der Tagesordnung stehen.

Oftmals freut man sich über Lob. Manchmal freut man sich aber auch über Kritik, wie zum Beispiel im aktuellen Fall betreffend unsere Botschaft im Iran, als sich am Internationalen Frauentag die Hohe Vertreterin Catherine Ashton in der österreichi­schen Botschaft im Iran mit Frauenrechtsvertreterinnen und Menschenrechtsaktivistin­nen getroffen hat und wir uns prompt eine scharfe Kritik der iranischen Regierung eingehandelt haben. In diesem Fall kann ich nur sagen: Seien wir froh über diese Kritik! Wir nehmen sie an, stehen aber natürlich voll und ganz zu dieser Veranstaltung und sind auch froh darüber, dass Catherine Ashton unsere Veranstaltungsräum­lichkeiten an der österreichischen Botschaft genutzt hat. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen, NEOS und Team Stronach.)

Wir haben im Moment nicht nur die Möglichkeit, diese kleinen Signale zu senden und auch sozusagen Verhalten zu verurteilen oder uns medial zu Wort zu melden, sondern wir haben Gott sei Dank auch die Möglichkeit, in der Menschenrechtsorganisation schlechthin einen großen Beitrag zu leisten. Österreich hat derzeit den Vorsitz im Europarat, und wir haben die Möglichkeit, wohlgewählte Schwerpunkte zu verfolgen. Das sind die Rechte im Internet, der Kampf gegen den Menschenhandel und auch der Kampf für die Meinungsfreiheit und insbesondere der Schutz von Journalisten.

Wir haben zahlreiche Veranstaltungen organisiert und konnten vor allem mit der großen Veranstaltung hier in Wien gemeinsam mit der OSZE und dem Europarat im Kampf gegen den Menschenhandel ein wichtiges Signal senden. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen beteiligten Ressorts für die Zusammenarbeit bedanken, die dazu führt, dass wir diesen Vorsitz ordentlich mit Leben erfüllen können.

Ich bin mir aber auch dessen bewusst, dass natürlich nicht alle Schwerpunkte planbar sind. Insofern ist es keine Überraschung, dass insbesondere die Geschehnisse in der Ukraine dazu geführt haben, dass der österreichische Vorsitz eine ganz neue und zusätzliche Schwerpunktsetzung bekommen hat, nämlich einen Beitrag in der Ukraine zu leisten. Wir sind froh darüber, dass die Regierung in der Ukraine das Angebot des österreichischen Vorsitzes und des Europarates angenommen hat und dass wir nun nicht nur als Europarat einen Beitrag bei der Verfassungsreform leisten können, sondern dass wir auch in der Aufklärung der Verbrechen und der Menschenrechts­verletzungen am Majdan miteingebunden sind und ein Experte des Europarates in einer Kommission vertreten ist.

Wir sind froh darüber, dass es möglich war, Minderheitenschutzexperten in die Ukraine zu schicken, die sich mit der Situation der Minderheiten auseinandersetzen. Das ist, so meine ich, nicht nur für ein friedliches Zusammenleben in einem Staat eine notwendige Basis, sondern das ist insbesondere auch das Argument der Russen für ihre Aktionen gewesen und daher jetzt eine ganz zentrale Aufgabe, um eine Befriedung in der Ukraine zu erwirken.

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der mir persönlich auch ein Anliegen ist, nicht nur aufgrund der Diskussion im Ausschuss, sondern vor allem auch deswegen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 253

weil ich direkt nach dieser Diskussion im Ausschuss einen Besuch in Slowenien absolviert habe und dort das Thema der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien direkt ansprechen konnte. Es war gut, dass es da ein eindeutiges Signal aus unserer Ausschusssitzung gegeben hat. Als ich in Slowenien angekommen bin, war das Ergebnis unseres Ausschusses schon in allen Medien. Ich habe die Möglichkeit genutzt, alle Regierungsvertreter, den Präsidenten, die Premierministerin, aber auch den Außenminister auf die Situation der deutschsprachigen Minderheit anzusprechen. (Präsidentin Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir haben da nicht nur die Aufgabe, finanziell einen Beitrag zu leisten und das Kulturprogramm von Vereinen zu unterstützen. Wir haben nicht nur den Auftrag, mit diesen Vereinen Kontakt zu halten. Ich bin dem Botschafter sehr dankbar dafür, dass er das sehr intensiv tut – auch über unseren Besuch hinaus. Wir haben, so glaube ich, darüber hinaus ganz eindeutig die Möglichkeit, uns für die Rechte dieser Minderheit und für die berechtigten Anliegen der deutschsprachigen Minderheit starkzumachen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir haben leider Gottes – und so ehrlich muss man auch sein – noch keinen Erfolg erzielen können betreffend deren verfassungsmäßige Anerkennung. Diese ist unser erklärtes Ziel. Wir werden uns auch weiterhin dafür starkmachen und haben bei diesem Besuch vom slowenischen Außenminister vorsichtig positive Signale bekommen. Der Präsident und auch die Premierministerin waren jedoch leider Gottes wesentlich undiplomatischer und haben eigentlich sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass sie diesbezüglich derzeit keinen Bedarf sehen. Wir werden an diesem Thema, dem Starkmachen für die deutschsprachige Minderheit, dranbleiben.

Wir werden gleichzeitig weiterhin das Kulturprogramm unterstützen, sehen es auch als positives erstes Signal, dass es hier auch eine Unterstützung von slowenischer Seite gibt, und hoffen natürlich, dass wir mittelfristig unserem Vorhaben Rechnung tragen können und dass es mittelfristig zu der entsprechenden und notwendigen Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien kommt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

21.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.00.41

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus!

„Kinderhandel betrifft Kinder in Industrie- und Entwicklungsländern. Betroffene Kinder werden als Prostituierte missbraucht, zur Heirat gezwungen, illegal adoptiert; sie sind billige oder unbezahlte Arbeitskräfte, arbeiten als Hausdiener, als Bettler, werden in bewaffneten Konflikten und bei gefährlichen Sportarten eingesetzt. Durch Kinderhandel sind sie Gewalt, sexuellem Missbrauch und dem Risiko einer HIV-Infektion ausgesetzt. Ihre Rechte auf Schutz, auf eine sichere Umgebung und auf Ausbildung werden verletzt.

Um Kinderhandel zu beenden, ist internationale, regionale und nationale Kooperation notwendig, sowie die Auseinandersetzung mit den Hauptursachen wie Armut, Diskri­minierung, Ausgrenzung und Gewalt aber auch mit der Problematik der Nachfrage.“ – So weit die Worte von UNICEF.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich ist durch seine Lage als Transit- und Zielland von Kinderhandel leider auch betroffen. Schätzungen von UNICEF zufolge gibt es weltweit jährlich 1,2 Millionen Opfer von Kinderhandel. Und gerade bei


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 254

diesem sensiblen Thema sind wir alle gefordert, gefordert – so wie es auch Niki Berlakovich bereits gesagt hat –, Taten zu setzen.

Ich finde es daher wichtig und richtig, dass es im Bundesministerium für Familien und Jugend bereits eine „Arbeitsgruppe Kinderhandel“ gibt, die derzeit Richtlinien für die Kinder- und Jugendhilfe, die Polizei, die Akteure im Asyl- und Fremdenrechtsverfahren, den Strafvollzug und den Gesundheitsbereich zur professionellen Identifizierung und Betreuung der Opfer des Kinderhandels erarbeitet.

Ich erwarte mir dann aber auch für die Zukunft spezielle Schulungen von Sozial­arbeiterinnen und Sozialarbeitern, aber auch von Polizistinnen und Polizisten, um Opfer von Kinderhandel so rasch wie möglich zu erkennen.

Weiters müsste es auch eine Vernetzung der Bundesländer geben und ein gemeinsames Konzept zur Betreuung und Identifikation von Opfern des Kinderhandels, denn Kinder haben das Recht, geschützt zu werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Korun.)

21.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Diplomkauffrau Pfurtscheller gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.03.47

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als neue Menschenrechtssprecherin der ÖVP habe ich am 12. März das erste Mal an einer Sitzung des Menschenrechtsausschusses teilnehmen dürfen. Bitte erlauben Sie mir daher, in meiner kurzen Redezeit ein allgemeines Statement zu den heute zur Debatte stehenden Themen aus unserem Ausschuss abzugeben!

Ich bin überzeugt davon, dass alle diese Themen Ihre Aufmerksamkeit und Zustim­mung verdienen. Natürlich sind mir die von uns eingebrachten Anträge zur Anerken­nung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien und zur Abschaffung von lebenslangen Haftstrafen für unter 18-Jährige in den USA besonders wichtig.

Inhaltlich ist bereits meine Kollegin Maria Fekter darauf eingegangen beziehungsweise wird mein Kollege Friedrich Ofenauer im Detail darauf eingehen.

Aber auch die Anträge der Grünen – und ich stehe hier nicht an, sehr verehrte Kollegin Korun, das zu sagen – sind absolut unterstützenswert. Hier meine ich insbesondere den Antrag betreffend Ahndung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nordkorea. Der aktuelle Bericht der UN-Untersuchungskommission über die Men­schen­rechtslage in Nordkorea zeigt skandalöse Zustände und bestätigt jene, die immer wieder durch die Medien gehen.

Es liegt nun an der internationalen Staatengemeinschaft, hier unmissverständlich Schritte zu setzen, und wir sind alle aufgerufen, da unseren Beitrag zu leisten.

Ganz generell glaube ich, dass sich unser Ausschuss maßgeblich von den anderen unterscheidet: Es geht hier nicht vorrangig um Sachfragen, Gesetze und Budgets, die zugegebenermaßen auch wichtig sind, in unserem Ausschuss geht es vor allem um die direkten Lebensumstände von Menschen, um ihr ureigenes Recht auf persönliche Freiheit und menschenwürdiges Dasein – sowohl im Inland als auch im Ausland.

Was das Ausland betrifft, sind unsere Möglichkeiten leider enden wollend und Erfolge nur in mühsamen, langwierigen Prozessen möglich. Trotzdem oder gerade deshalb haben wir als Parlament die Aufgabe, unermüdlich auf Missstände hinzuweisen und diese zu thematisieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 255

Wenn man nur daran denkt, dass vor zwei Tagen über 500 Menschen unter absolut fragwürdigen Umständen in Ägypten zum Tode verurteilt worden sind und weitere in den nächsten Tagen verurteilt werden sollen, merkt man, welche unwürdigen Zustände leider in noch sehr vielen Ländern dieser Welt herrschen.

Ich bin sehr froh und glücklich, dass wir unseren – in Sachen Menschenrechte sehr aufgeschlossenen und sehr engagierten – Minister für Europa, Integration und Äuße­res, Sebstian Kurz, haben. Er hat uns bereits im Ausschuss berichtet, dass er das Thema Menschenrechtsverletzungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit in den betreffenden Ländern ansprechen will und bereits angesprochen hat, so wie er es auch heute in seinem Redebeitrag getan hat.

Auch zu den Todesurteilen in Ägypten hat unser Minister sofort Stellung genommen und heftigst protestiert.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle, quer über alle Parteien, betonen bei jeder Gelegenheit, dass es unser höchstes Gebot ist, Politik für die Menschen machen zu wollen. Bitte bedenken Sie, dass Menschenrechtspolitik im Sinne dieser Bestre­bungen höchste Priorität hat und daher Ihrer aller Unterstützung und Mitarbeit bedarf!

Wir von der ÖVP-Fraktion und ich persönlich als Menschenrechtssprecherin werden uns weiterhin sehr engagiert um unseren Beitrag bemühen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

21.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Muchitsch gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.07.56

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Der Menschenrechtsausschuss ist ein Ausschuss, der in den Themen, in den Problemen und allen Punkten, wo Menschenrechte wirklich sehr stark verletzt werden, bis hin zu Todesstrafen und Hinrichtungen, sehr tief unter die Haut geht.

Wir haben im letzten Menschenrechtsausschuss viele Dinge besprochen und, wie ich meine, auch sehr sachlich diskutiert. Unter anderem auch hinsichtlich der vielen Todesfälle, die auf Baustellen in Katar passieren; dies wurde heute noch nicht erwähnt. Berichten zufolge verunglücken dort 20 Bauarbeiter pro Woche tödlich, nur damit dort im Jahr 2022 eine Fußball-WM stattfinden kann, bei der die ganze Welt dann vor den Fernsehschirmen sitzen, zuschauen und den Sportlern begeistert zujubeln wird. Ich denke, der Auftrag dieses Ausschusses liegt darin, auch diesbezüglich aktiv zu werden.

Ich darf jetzt noch kurz die Position der SPÖ-Fraktion zu den beiden Anträgen betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien wiedergeben.

Fakt ist, beide Anträge – sowohl der Antrag von der FPÖ als auch der Antrag von den Regierungsparteien – haben den gleichen Inhalt, haben das gleiche Ziel. Der wesent­liche Unterschied liegt letztendlich nur in der Formulierung des Entschließungs­antrages, wie man dieses Ziel erreicht.

Während sich hier die Regierungsparteien ganz klar dafür aussprechen, den Weg von bilateralen Gesprächen zu suchen, um somit auch das Ziel zu erreichen, wie es bereits die Minderheiten von Italien und Ungarn erreicht haben, ist der Entschließungsantrag der Freiheitlichen anders formuliert, indem man sagt, es sind sämtliche Maßnahmen von der Bundesregierung zur offiziellen Anerkennung einzuleiten. Das heißt, es ist nur dieser kleine wesentliche Unterschied. Wir haben das auch im Ausschuss thematisiert und diskutiert. Ich glaube, unser Weg ist der diplomatischere. Hier setzt man auf die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 256

Diplomatie, während der Weg der FPÖ eher auf einen Kraftakt abzielt. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Wir wissen auch, die deutschsprachigen Minderheiten in Slowenien werden nicht in Bezug auf deren Menschenrechte diskriminiert, sondern es geht um Sonderrechte, wie bereits ausführlich berichtet.

Nutzen wir deshalb die Möglichkeit, dass wir auch heute im Plenum hier einen ein­stimmigen Beschluss fassen, was den Antrag der Regierungsparteien betrifft, damit sich die Bundesregierung und letztendlich auch unser Herr Außenminister in weiterer Folge bei diesen Gesprächen positiv für das gemeinsame Ziel einsetzen können.  Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

21.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.11.19

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nach der UN-Konvention für Menschenrechte hat jeder das Recht auf Leben, und auch in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union heißt es im Artikel 2, dass jede Person das Recht auf Leben hat und niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf.

Das Recht auf Leben ist unbestritten das wichtigste Grundrecht eines jeden Menschen, das es zu schützen gilt. Dennoch gibt es Staaten wie Saudi-Arabien oder auch Ägypten, die das nicht tun, wie wir gehört haben. Die Europäische Union ist eine Werte­gemeinschaft, in der das Recht auf Leben viel zählt. Und wenn wir in den betroffenen Ländern, denn es betrifft nicht nur Saudi-Arabien, etwas bewirken wollen, müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern in der Europäischen Union für die Abschaffung der Todesstrafe auftreten. Österreich tut das. Das Außenministerium verfolgt die Lage vor Ort und setzt sich bilateral und innerhalb der Europäischen Union seit Jahren für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

Ich möchte auch festhalten, dass der Nationalrat mit der Entschließung vom 6. Juli 2011 bereits aktiv wurde und sich darin für die aktive Mitwirkung Österreichs bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen hat.

Saudi-Arabien ist aber nicht als einziges Land im Mittelpunkt, wenn es um Men­schenrechtsverletzungen geht. Wir haben im Ausschuss auch die Problematik der lebenslangen Haftstrafen für unter 18-Jährige in den USA diskutiert. Es gibt die Kinderrechtskonvention die regelt, dass Straftaten, die von Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres begangen wurden, nicht mit der Todesstrafe oder einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden dürfen. Es muss die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung geben.

Einige Länder haben diese Konvention nicht einmal in diesem Punkt ratifiziert. Eines dieser Länder sind die USA. Österreich und die EU haben bereits in der Vergangenheit gegenüber den USA, aber auch gegenüber Somalia und Südsudan wiederholt die Forderung erhoben, die Kinderrechtskonvention zu ratifizieren. Gerade Kindern, Jugendlichen, Menschen unter 18 Jahren muss die Möglichkeit auf eine zweite Chance eingeräumt werden.

Oft bringt es allerdings nichts, mit dem erhobenen Zeigefinger herumzulaufen, denn dann erntet man nur erhobene Fäuste. Deshalb müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen, und wir tun das in der Europäischen Union, die, wie gesagt, eine Wertegemeinschaft ist. Mit der Charta der Grundrechte zeigen wir das nach außen, aber wir leben es auch nach innen. Wenn wir die Menschenrechtssituation in anderen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 257

Ländern verbessern wollen, können wir das nur gemeinsam mit unseren Partnern in Europa auf diplomatischem Wege erreichen. All jene, die gerade jetzt beim begin­nenden EU-Wahlkampf immer gegen diese gemeinsame Union hetzen und vermeint­liche Werte predigen, sollten das berücksichtigen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.14.43

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehschirmen! Wenn man über Menschenrechte spricht, muss man auch über Ungarn sprechen. Orbán ist das Sorgenkind Europas. Das ist eine paradoxe Situation, denn es war doch die Europäische Union, die Ungarn in der Wirtschaftskrise beigestanden ist. Ohne Union wäre Ungarn wahrscheinlich bankrott gegangen. Was ist eigentlich der Dank dafür? – Die wirtschaftliche Krise ist längst zur politischen Krise verkommen. Das heißt, in Ungarn herrscht in Wahrheit bereits ein gewisser Extremismus: kein Wort zu rechtsradikalen Übergriffen auf Roma und Sinti; kein Wort zur andauernden Diffamierung der jüdischen Gemeinde.

Was die österreichisch-ungarischen Beziehungen betrifft, sind es vor allem die halt­losen Vorwürfe gegen die 200 österreichischen Bauern in Ungarn, die unsere Bezie­hungen belasten. Da werden doch bereits Investitionsschutzabkommen, über die wir heute diskutieren, mit Füßen getreten. Ohne die Europäische Union wäre Ungarn bereits heute bankrott. Die österreichischen Bauern in Ungarn erbringen eine erheb­liche Wirtschaftsleistung in Ungarn. Eine in den Raum gestellte Enteignung kann doch niemals Lohn dieser Arbeit sein. Wie ist das mit Rechtsstaatlichkeit und Menschen­rechten?

Lassen Sie mich aber abschließend noch ein Wort zum Thema Extremismus einbringen. Erst dieser Tage hatten wir in Österreich einen extremistischen Einzelfall. Wir wissen, in welcher Partei, richtig, jener mit den drei Buchstaben: FPÖ. Liebe Herren der FPÖ! Gewalt fängt stets mit dem gesprochenen Wort an, ebenso wie Verfolgung und Diskriminierung. (Zwischenrufe der Abg. Gartelgruber.) Ihr FPÖ-Abgeordneter Mölzer hat letztens die Europäische Union mit dem Terrorregime der Nazis verglichen. Dieser Vergleich ist nicht nur unzulässig, sondern zutiefst unverantwortlich. Wenn Sie Geschichte gelernt und vor allem verstanden hätten, dann würden Sie sich von Ihrem Abgeordneten Mölzer distanzieren! Aber gut, sich von dunkelster Vergangenheit zu befreien, das war ja noch nie Ihre Stärke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie des Abg. Pock.)

Wenn es Ihre Stärke wäre, dann wäre Mölzer nicht mehr Teil Ihrer Partei. Mit dieser Art von Politikern werden Menschenrechte keine Zukunft haben. Wir brauchen Politiker, denen die Rechte von Minderheiten wirklich am Herzen liegen.  Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie des Abg. Pock.)

21.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


21.17.13

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte über etwas sprechen, das quasi vor unserer Haustür passiert, nämlich in unserem Nachbarland Ungarn.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 258

In unserem Nachbarland Ungarn leben in etwa 500 000 Roma. Sie werden von der Mehrheitsbevölkerung oft ausgegrenzt, kriminalisiert und terrorisiert, und zwar mit augenzwinkernder Unterstützung der Partei des Ministerpräsidenten Viktor Orbán, der Fidesz.

Ungarische Roma leben oft unter Bedingungen, die man aus der Dritten Welt kennt: ohne Kanalisation, ohne Heizung, ohne Gas und ohne Strom. Und sie bekommen keine Chance, ihr Leben zu verbessern. Ein Beispiel von vielen: In der Stadt Ózd hat die Stadtverwaltung im vergangenen August eine bitterarme Roma-Siedlung von der Wasserversorgung abgeschnitten. Zur Begründung erklärte der Fidesz-Bürgermeister, die Roma würden Wasser verschwenden und das könne sich die Stadt nicht leisten. Es ist schlimm genug, dass eine Stadt ihren Bürgern das Wasser abdreht. Noch schlimmer ist es aber, dass eine Schweizer Hilfsorganisation der Stadt Ózd 5 Millio­nen € zur Verfügung gestellt hat, speziell um die Wasserversorgung für diese Roma-Siedlung zu gewährleisten.

Das ist die eine Seite der Gewalt gegen Roma in Ungarn. Dazu kommt ein weit verbreiteter Anti-Ziganismus in der Bevölkerung, der von der Regierung instrumenta­lisiert wird, um von eigenen Fehlern abzulenken.

Die dritte Seite ist noch rabiater: Fast jeden Tag ziehen marodierende Mitglieder und Sympathisanten der rechtsextremen Jobbik-Bewegung durch Roma-Siedlungen. Sie zerstören, sie verletzen und sie töten aus Rassismus.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das alles passiert vor unserer Haustür. Das passiert in der EU, die die Charta der Grundrechte beschlossen hat. Dort heißt es in Artikel 21 ganz eindeutig:

„Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft () sind verboten.“

Sehr geehrte Damen und Herren! Wegschauen ist keine Lösung. Wir sind verpflichtet, die ungarischen Verantwortlichen darauf aufmerksam zu machen, dass auch in Ungarn die europäischen Grundrechte gelten. Für deren Umsetzung ist die ungarische Regie­rung verantwortlich. Deshalb mein Appell an Sie, Herr Außenminister: Machen Sie der ungarischen Seite deutlich, dass für Österreich die tägliche Diskriminierung von Roma nicht hinnehmbar ist!  Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

21.20

21.20.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zuerst zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 12.

Zunächst lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, seinen Bericht 47 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 85/A(E) zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 47 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Hinrichtungen in Saudi-Arabien.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 259

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 10.)

Wir kommen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: die dem Aus­schussbericht 48 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Betreuung von Kinderhandelsopfern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 11.)

Des Weiteren kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, seinen Bericht 49 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: die dem Aus­schussbericht 54 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Anerken­nung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 12.)

Wir kommen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: die dem Aus­schussbericht 55 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Ahndung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nordkorea.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 13.)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: die dem Ausschussbericht 56 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend keine lebenslangen Haftstrafen für unter 18-Jährige in den USA.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 14.)

*****

TOP 18 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

21.23.3619. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 147/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (73 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 67/A(E) der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ORF: Parteipolitik raus, echte Unabhängigkeit rein (74 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 260

21. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird (75 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 19 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


21.24.29

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in der gebotenen Kürze meiner Redezeit in meinem folgenden Debattenbeitrag auf alle drei zu debattierenden Tagesordnungspunkte unsererseits eingehen.

Ich möchte mit dem Antrag 147/A, Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird, beginnen und vonseiten des freiheitlichen Parlamentsklubs festhalten und fest­machen, dass wir zum einen natürlich zur Kenntnis nehmen, dass es sich um eine Rechtsbereinigung handelt, die aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichts­hofes zum ORF-Gesetz, im Wesentlichen betreffend die Fax-Wahl zum ORF-Publi­kumsrat, notwendig wird. Das ist eine Rechtsbereinigung, die unsererseits auch so unterstützt würde.

Wenn ich hier das Wort „würde“ und den Konjunktiv verwende, so mache ich das bewusst, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, denn wir sehen eine Möglichkeit, wenn wir schon im Verfassungsausschuss das ORF-Gesetz debattiert haben und dis­kutieren, dieses auch inhaltlich weiter zu bearbeiten und eine Gesamtreform gemein­sam umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, wir sollten die Gelegenheit erkennen und auch aufgreifen, es nicht allein bei einer Rechtsbereinigung zu belassen, sondern auch tief in die Materie hineinzugehen. Daher stelle ich seitens des freiheitlichen Parlamentsklubs auch den Antrag auf Rück­verweisung in den Verfassungsausschuss, um in der Materie selbst den ORF mit einer Reform des ORF-Gesetzes weiterzubringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Damit bin ich auch schon beim zweiten zu diskutierenden Tagesordnungspunkt, TOP 20, dem Antrag der Grünen mit dem bezeichnenden Titel „ORF: Parteipolitik raus, echte Unabhängigkeit rein“. Geschätzte Damen und Herren, dazu darf ich, aufbauend auf die Debatte im Verfassungsausschuss, für die Freiheitlichen festhalten, dass wir die Stoßrichtung dieses Antrages der Grünen verstehen, auch entsprechend zu würdigen wissen, aber doch in wesentlichen Bereichen einen anderen Zugang haben.

Ich möchte das insofern hier herausgestrichen wissen, da die Grünen in ihrem Antrag ganz wesentlich deponieren, die Politik komplett und zum jetzigen Zeitpunkt aus der Verantwortung herauszunehmen und, wie sie selbst geschrieben haben, NGOs dort hineinzugeben, im Speziellen auch betreffend den Stiftungsrat.

Wir sind der Meinung, dass dieser Ansatz von den Grünen vielleicht gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht war. Zum einen wurde im Ausschuss selbst das Problem der Auswahl der NGOs nicht entsprechend geklärt – es ist ja so, und das ist in unseren Augen ein wichtiger Punkt, dass NGOs nicht demokratisch legitimiert sind, und es ist auch nicht festgemacht, wer dort hinein darf, wer nicht, wer die Ehre hat, dort bestimmend Verantwortung zu übernehmen. Zum anderen ist aus unserer Sicht aber


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 261

auch festzuhalten, dass, solange der ORF eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist und für den ORF eine Gebührenhoheit gegeben ist, natürlich die repräsentative Demokratie, also auch der föderale Charakter des Landes im Stiftungsrat abgebildet sein muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ein, vielleicht sogar der wesentliche Unterschied zum grünen Zugang, wobei wir auch sagen, ein Ansatz ist, da die Politik wesentlich zurückzunehmen, die derzeit unerträgliche Schieflage in Richtung Regierungsmacht durch die direkte Entsendung von Räten oder Mitgliedern des Stiftungsrates unmittelbar durch die Bundesregierung zu beseitigen. Damit würde auch ein Lösungsansatz für den Herrn Bundesminister geschaffen, der ja bereits vor einem Jahr, noch in seiner Funktion als Medienstaats­sekretär, gemeint hat, die Zahl der Stiftungsräte müsste reduziert werden. Das heißt, hier ist eine Schieflage vonseiten der Regierungsmacht gegeben, die durch nichts zu argumentieren ist, und diese gehört natürlich reduziert. (Beifall bei der FPÖ.)

Für die Zukunft möchte ich hier auch das Angebot erneuern, das auch von unserer Seite im Ausschuss bereits gemacht wurde, da ja hier eindeutig ein Wille mehrerer Oppositionsparteien erkennbar ist, eine Reform des ORF, dieses ORF-Gesetzes zustande zu bringen, nämlich solche Anträge in Hinkunft gemeinsam zu erarbeiten und auf eine gemeinsame, breitere Basis zu stellen. Ich glaube, so können wir sehr viel bewirken, was auch im Sinne dieser öffentlich-rechtlichen Anstalt ist.

Zu guter Letzt lassen Sie mich zum Publizistikförderungsgesetz 1984 festhalten, dass, wie bei vielen anderen Punkten, die immer wieder zur Diskussion stehen, eine plau­sible Begründung seitens der Bundesregierung für diesen Schritt, der mit diesem Antrag gesetzt wird, gefehlt hat, zu vermissen ist und auf der anderen Seite im Bereich der betroffenen Bildungseinrichtungen die Planungssicherheit in diesem Bereich untergraben wird  ja ich möchte sogar noch einen Schritt weiter gehen, die Arbeit dieser Bildungseinrichtungen durch den vorliegenden Antragstext erschwert wird. Deswegen werden wir auch dem nicht zustimmen können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


21.30.04

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Zur Frage der Rechtsbereinigung ist, wie ich meine, nicht mehr viel zu sagen. Wir haben das im Verfassungsausschuss diskutiert. Wir sind durch eine Entscheidung dazu angehalten worden. Dem wird jetzt auch Rechnung getragen, damit der Stiftungsrat die sechs vom Publikumsrat nominierten Mitglieder aufnehmen kann und somit der Stiftungsrat weiter seine Handlungsfähigkeit bewahren kann, die wichtig ist, damit der ORF seine Aufgaben weiter erfüllen kann. – Das ist das eine.

Das andere ist: Wenn immer von Reform gesprochen wird, dann verstehe ich nicht, was da gemeint ist. Da muss man doch vorher eine Analyse auf den Tisch legen, wie ich meine, und Mängel aufzeigen. Mich würde das auch deswegen interessieren, weil sich im internationalen Vergleich mit anderen Öffentlichrechtlichen – wir haben das im Ausschuss auch schon konkret erörtert – der ORF in einer äußerst positiven Situation befindet. Er hat höchste Einschaltquoten beim Radio, beim Fernsehen. Die Reform­schritte der letzten Jahre, in denen er sich bemüht hat, aus dem Bereich der roten Zahlen herauszukommen, haben Wirkung gezeigt, und der ORF hat auch wirklich die Auflagen erfüllt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 262

Vielleicht sollte er, was die sozialen Netzwerke betrifft, bessere Chancen bekommen, um die Möglichkeit zu haben, sich da besser zu entwickeln, was auch aufgrund der technischen Entwicklung ein ganz notwendiger Schritt wäre und zu einer Verbesserung der Einnahmenseite führen könnte.

Im Bundeskanzleramt hat es eine Arbeitsgruppe gegeben, wo ja von den Freiheitlichen auch jemand dabei war. Jeder der Experten, die aus dem Ausland gekommen sind und über ihre Modelle und ihre Vorstellung gesprochen haben, hat sich zu Beginn seines Referates positiv über die Situation des ORF und dessen Entwicklung geäußert.

Also ich sehe keinen Grund dafür, dass man sich da jetzt am Forum Romanum treffen sollte, wie es die Grünen anscheinend vorhaben, und aus Mitgliedern von undefinierten NGOs ein Board installieren sollte, das sich dann wie bei der ÖIAG aus sich selbst erneuert. Dem Öffentlichrechtlichen sollte quasi das Öffentliche und Rechtliche ent­zogen werden, und es sollte zu einer Verselbständigung jener kommen, die da nach dem Zufallsprinzip bestimmt worden sind. Das kann ja wohl kein Konzept sein.

Sie haben vollkommen recht gehabt, das sage ich jetzt meinem Vorredner, die reprä-sentative Demokratie muss sich abbilden. Genau das geschieht jetzt im 35-köpfigen Stiftungsrat. Ich verstehe schon, dass Sie als Oppositionspartei sagen, Sie haben einen Vertreter darin sitzen, das ist nicht üppig, das verstehe ich, das kann ich nach­vollziehen.

Im Jahre 2001 hat es unter Schüssel eine gesetzliche Änderung gegeben, die sich im Nachhinein als sehr praktikabel und sehr klug herausgestellt hat. Denn es war im Endeffekt diese Reform, die mehr rechtliche Verantwortlichkeit für die Stiftungsräte mit sich gebracht hat und ausgewogen ist. Da findet sich wirklich die repräsentative Demokratie, die Länder, der Föderalismus, die Parteien, im Publikumsrat, aber auch im Stiftungsrat wieder. Er hat sich immer als handlungsfähig herausgestellt.

Der Generaldirektor hat damals auf rechtlicher Basis sogar mehr Möglichkeiten bekom­men, etwas, was früher immer kritisiert wurde. Es war ein gewisses Maß an Entpolitisierung in dem Sinn, dass damals beispielsweise Westenthaler, Khol und ich nicht mehr drinnen gesessen sind, wir waren vorher im ORF-Kuratorium, und zwar ohne gesetzliche Verantwortung und Verbindlichkeiten. Da sind ja Schritte gesetzt worden.

Es hat sich herausgestellt, dass das repräsentativ ist. Es hat sich herausgestellt, dass es handlungsfähig ist, und es hat sich herausgestellt, dass das gesamte Unternehmen im internationalen Vergleich erfolgreich ist und bei jenen, die dieses Programm konsumieren, sehr hohe, ja höchste Akzeptanz genießt.

Unter diesem Gesichtspunkt kann man da darüber diskutieren – das Bessere ist immer der Feind des Guten –, wo man da und dort noch Verbesserungen vornehmen kann, aber im Großen und Ganzen, finde ich, sollte man, wenn man es radikal formuliert, dann aber auch diese Analyse bringen, die das dann auch stützt und dann auch begründet, denn sonst kann das niemand nachvollziehen. Also das wäre sozusagen die Argumentation.

Ansonsten werden wir dem natürlich heute zustimmen, weil das, glaube ich, der richtige Weg ist, um da diese Reparatur auch wirklich vorzunehmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 263

21.34.42

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich frage mich immer, von welcher Debatte Josef Cap hier berichtet, wenn er von den Lob­hudelungen sämtlicher internationaler Experten über den ORF berichtet. Er war offenbar bei einer anderen Veranstaltung als ich. Insbesondere die Frage des parteipolitischen Einflusses in Österreich ist von den Experten keineswegs positiv hervorgehoben worden. Die Gesetzwerdung dieser sogenannten Rechtsbereinigung spricht ja auch für sich. Da hört er jetzt nicht so gerne zu, der Josef Cap, aber das macht ja nichts.

Es kommt eine Trägerrakete ins Parlament, dann wird bei den Regierungsparteien über Wochen verhandelt, wie man es genau formuliert. Und das Faustpfand der ÖVP war offenbar, sie wollen von den sechs, die jetzt durch den Publikumsrat nominiert werden, zwei nominieren dürfen, wenn man den Zeitungen Glauben schenken darf. Die SPÖ hat sich mit vier durchgesetzt. Jetzt nehmen wir an, es gab noch irgend-welche Paralleldeals, denn vier zu zwei stimmt nicht ganz mit dem Größenverhältnis überein. Es wird schon irgendetwas mit irgendwelchen EU-Regeln und Posten dort in Zusammenhang stehen. Immer das gleiche Spiel. Das ist echt unwürdig.

Wir haben auf Einladung des damaligen Medienstaatssekretärs Ostermayer über die Frage einer Reform der Gremien eine Debatte geführt. Im Übrigen, es versteht keiner, es verstehen offenbar auch die ORF-Journalisten nicht. Josef Cap weiß das ja. Es versteht der Redakteursrat nicht, es versteht ein Peter Huemer nicht, es versteht Bergmann nicht. Niemand versteht etwas. Der Einzige, der das versteht, ist Josef Cap und die SPÖ, die klar sagt: Wir wollen möglichst viel Einfluss auf den ORF haben. Wir wollen, dass möglichst viele, die dort drinnen sitzen, in Freundeskreisen formiert sind. Hervorragender Begriff, „Freundeskreis“, ist ganz super im ORF.

Jetzt weiß ich gar nicht so wirklich, wie das läuft, denn der Freundeskreis hat ja auch die Übertragungsmöglichkeit seiner Stimme im Stiftungsrat. Da sitzen dann 17 SPÖ-Freunde dort. Einer bleibt dort, 16 können heimgehen, und der eine hat in Zukunft die absolute Mehrheit im Stiftungsrat – ein wunderbares Konzept von Demokratie. Und da kann man sich auch lustig darüber machen, dass die Zivilgesellschaft offenbar nicht demokratisch legitimiert ist. Ich frage mich nur, wie man auf diese Idee kommt.

Wenn das Gesetz festlegt, wie auch über zivilgesellschaftliche Institutionen nominiert wird – im Übrigen, für den Publikumsrat gilt genau das Gleiche, dort haben wir ja auch die Nominierungen drinnen –, wenn das nicht eine demokratiepolitische Legitimierung sein soll, dann weiß ich nicht, was es ist. Ihr könnt dort noch 20 hineinsetzen, ihr könnt auch erzählen, dass die Wahlen verloren gehen, weil der ORF irgendwelche Oppo­sitionspolitiker zu Diskussionen einlädt und ihr euch nicht durchsetzt, dass dort der Bundeskanzler nicht diskutieren muss, das ist alles wunderbar, macht nur so weiter. Der Erfolg ist ja ohnehin gegeben. Aber auf jeden Fall mit – wie war das? – der Legi­timierung zu kommen und zu sagen, das Einzige, was eine öffentlich-rechtliche Stellung dort legitimiert, sind Parteienvertreter drinnen, damit fange ich überhaupt nichts an. Ich glaube, dass es ein sehr guter Schritt wäre, wenn die Parteienvertreter aus den ORF-Gremien draußen wären.

Übrigens gab es in Deutschland gestern ein interessantes Urteil, das zwar nicht grundsätzlich politische Vertretung ausgeschlossen, aber beim ZDF deutlich reduziert hat. Übrigens, dort ebenfalls eine Diskussion, wenn die sagen  (Abg. Cap: Da sitzen fünf Ministerpräsidenten drinnen!) – Ja, direkt Politiker, eh, wunderbar. Wenn dort zwei Drittel nicht mehr von der Politik besetzt werden dürfen, dann ist das auch ein Signal, das kommt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 264

Josef Ostermayer wird es jetzt sicher gleich erklären wie im Ausschuss, nämlich dass ein Modell, das heißt, dass die Politik nicht mehr stimmt, an ganz arge Zeiten der österreichischen Geschichte erinnert. Ich glaube, der Ständestaat war dann da auch noch in der Debatte drinnen. Ich verstehe das absolut nicht. Ich glaube, dass sich die Politik aus dem ORF so weit wie möglich heraushalten sollte. (Beifall bei den Grünen.)

Daher bringe ich im Übrigen noch folgenden Abänderungsantrag ein, um zumindest diese Gesetzesnovelle etwas zu verbessern, dass nämlich beim Publikumsrat nicht mit einfacher Mehrheit nominiert werden kann, sondern mit Zweidrittelmehrheit, das würde nämlich dazu führen, dass es eine gewisse breitere Basis braucht – das wird jetzt eine etwas technische Vorlesung, um das dort vernünftig einzubringen –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Initiativantrag zu einem Bundes­gesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (73 der Beilagen)

Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2013 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 169/2013, wird wie folgt geändert:

1. In § 28 erhält der bisherige Abs. 11 die Bezeichnung „(6)“ und es entfällt in diesem Absatz die Wortfolge „nach Bestellung der Mitglieder gemäß Abs. 10“.

2. In § 29 Abs. 4 wird vor dem Begriff „§ 41 Abs. 1“ die Wortfolge „§ 30 Abs. 1 Z 2 oder“ eingefügt.

3. In § 29 Abs. 6 entfällt die Wortfolge „bis 10 oder Abs. 11“.

4. § 30 Abs. 1 Z 2 lautet:

„2. die Bestellung von sechs Mitgliedern des Stiftungsrates;“

5. Dem § 49 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) § 28 Abs. 6, § 29 Abs. 4 und 6 und § 30 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2014 treten am 15. April 2014 in Kraft.“

*****

Lassen Sie mich noch ein Wort zu der ominösen Änderung des Publizistikförde­rungsgesetzes sagen, die nächste demokratiepolitische Meisterleistung: Es gibt einen Antrag – der NEOS in diesem Fall – zur Änderung des Parteiengesetzes. Es kommt ein Abänderungsantrag der Regierung, ein §-27-Antrag der Regierung zur Änderung des Publizistikförderungsgesetzes. Im Ausschuss sagt niemand ein Wort zur Intention des Antrages, sondern es wird einfach der Antrag gestellt. Da geht es um eine marginale Änderung bei der Auszahlung der Publizistikförderung, die wird später ausbezahlt, soweit noch drinnen.

Die Krönung war dann, dass der Antrag, auf den Sie das draufgelegt haben, nämlich der Antrag von den NEOS, auch noch vertagt worden ist. Also es wird ein Hauptantrag genommen, den vertagen wir geschwind einmal, zum Abänderungsantrag sagen wir nicht einmal ein Wort. Und das kommt dann ins Plenum. Also neu regieren, da lernt man echt etwas dazu, wie das geht. Man argumentiert nicht einmal mehr Anträge, man macht in einer Nacht- und Nebelaktion zwei Stunden vorher einen Antrag, der kommt,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 265

parlamentarische Debatte ausgeschlossen, wunderbar. Das ist Demokratiepolitik offen­bar Marke Josef Cap und der SPÖ. (Beifall bei den Grünen.)

21.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Initiativantrag zu einem Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (73 der Beilagen)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

»Der Gesetzesentwurf erhält folgende Fassung:

„Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2013 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 169/2013, wird wie folgt geändert:

1. In § 28 erhält der bisherige Abs. 11 die Bezeichnung „(6)“ und es entfällt in diesem Absatz die Wortfolge „nach Bestellung der Mitglieder gemäß Abs. 10“.

2. In § 29 Abs. 4 wird vor dem Begriff „§ 41 Abs. 1“ die Wortfolge „§ 30 Abs. 1 Z 2 oder“ eingefügt.

3. In § 29 Abs. 6 entfällt die Wortfolge „bis 10 oder Abs. 11“.

4. § 30 Abs. 1 Z 2 lautet:

„2. die Bestellung von sechs Mitgliedern des Stiftungsrates;“

5. Dem § 49 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) § 28 Abs. 6, § 29 Abs. 4 und 6 und § 30 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2014 treten am 15. April 2014 in Kraft.“ «

Begründung

Die Änderungen dienen der Rechtsbereinigung im Gefolge des Erkenntnisses VfSlg 19.509/2011.

Die Bestellung von sechs Stiftungsräten durch den Publikumsrat soll auf möglichst breiter Basis und daher mit Zweidrittelmehrheit erfolgen und wird daher in die Bestim-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 266

mung des § 29 Abs 4 über qualifizierte Beschlusserfordernisse im Publikumsrat aufge­nommen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


21.40.44

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es wurde jetzt schon einiges zum Abänderungsantrag gesagt, den wir nun in zweiter Lesung einbringen. Die Geschäftsordnung schreibt mir vor, dass ich diesen vorlesen muss:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Initiativantrag zu einem Bundes­gesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (73 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird wie folgt geändert:

Anstelle der Z 2 werden folgende Z 2-4 angefügt:

„2. In § 29 Abs. 6 entfällt die Wortfolge „bis 10 oder Abs. 11“.

3. § 30 Abs. 1 Z 2 lautet:

„2. die Bestellung von sechs Mitgliedern des Stiftungsrates;“

4. Dem § 49 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) § 28 Abs. 6, § 29 Abs. 6 und § 30 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2014 treten am 15. April 2014 in Kraft.““

Begründung:

Die Änderungen dienen der Rechtsbereinigung im Gefolge des Erkenntnisses VfSlg 19.509/2011.

*****

Soweit nun der formal eingebrachte Abänderungsantrag.

Meine Damen und Herren, zu den Ausführungen meiner Vorredner nur ganz kurz. Für mich überraschend war, dass hier etwas eingetreten ist, was seit vielen Jahren nicht der Fall war, nämlich dass die SPÖ die schwarz-blaue Bundesregierung gelobt hat, und zwar die Änderung des ORF-Gesetzes aus dem Jahr 2001. Dass dieses Mal eine Kritik der FPÖ gekommen ist, die das damals gemeinsam mit der ÖVP so beschlossen hat, ist schon interessant.

Für den Kollegen Brosz ist auch noch festzuhalten: Das, was der deutsche Bundes­verfassungsgerichtshof jetzt nämlich für den Fernsehrat in Deutschland entschieden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 267

hat, ist das, was wir 2001 schon vorweggenommen haben, denn nach dem ORF-Gesetz sind

„Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Mitglieder einer Landesregierung, Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates oder sonst eines allgemeinen Vertre­tungs­körpers oder des Europäischen Parlaments, ferner Personen, die Angestellte einer politischen Partei sind oder eine leitende Funktion einer Bundes- oder Landes­organisation einer politischen Partei bekleiden sowie Volksanwälte, der Präsident des Rechnungshofes und Personen, die eine der genannten Funktionen innerhalb der letzten vier Jahre ausgeübt haben“,

nicht mehr berechtigt, Mitglieder der ORF-Räte zu sein. Herr Kollege Brosz! Diese Entpolitisierung, zu der Deutschland nun aufgefordert worden ist, haben wir schon vor 13 Jahren durchgeführt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber noch gerne auf einen Punkt eingehen, weil wir ja von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk reden. Armin Wolf hat in einem „profil“-Interview einmal gesagt, man könne die Gesundheitsreform nicht wirklich in der „ZiB 2“ erklären, dafür sei sie zu komplex. (Abg. Cap: „ZiB 3“! – Heiterkeit.)

Er hat für die „ZiB 2“ recht gehabt, aber er hat ein Problem dabei gehabt, es ist auch nicht in der „ZiB 3“ berichtet worden, Herr Kollege Cap, und es ist auch nicht in einer anderen Fernsehsendung berichtet worden. Das ist der Punkt, über den wir, glaube ich, reden müssen. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss komplexe Themen auch darstellen, denn ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss sich von Boulevard-Medien unterscheiden.

Und ich glaube, dass wir unsere Aufmerksamkeit darauf legen müssen, auch wenn wir uns das ORF-Gesetz noch einmal näher anschauen, wenn wir hier auch noch eine Intention darauf legen wollen, müssen wir es schaffen, dass komplexe Themen auch im ORF abgebildet werden. Es geht einfach darum, dass Themen wie zum Beispiel die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, eine Jahrhundertreform, die wir gemacht haben, gebracht werden. Es geht darum, dass man Wege aus der Finanzkrise aufzeigt und darstellt, dass sie für Island, Irland, Spanien oder Griechenland unterschiedlich sind, und auch Vergleiche angestellt und Analysen dazu gemacht werden. Es geht auch darum, dass man auch über Szenarien redet, darüber, warum Angela Merkel einen anderen Kurs zur Bewältigung der Finanzkrise einschlägt als Stephan Schulmeister. Das sind interessante Fragen, die für die Bürgerinnen und Bürger nicht immer einsichtig sind: Warum sagt der eine A und der andere B?

Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat meiner Meinung nach den Bildungsauftrag, den Auftrag, mit mehr Qualität auch hineinzugehen, und er hat nicht den Auftrag – und da unterscheide ich mich ein bisserl von meinem Vorredner, von meinem Koalitions­partner –, nur auf die Quote zu schauen, sondern ich glaube, dass man versuchen muss, Quote und Qualität in Übereinstimmung zu bringen, aber im Zweifelsfalle mehr für Qualität als für Quote. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist, glaube ich, ein ganz entscheidender Punkt.

Beim ORF geht es nicht darum, Blockbuster zu spielen, sondern das gehört wahr­schein­lich in den Privatradio- oder Privatfernsehbereich. Aber im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, glaube ich, müssen alle Österreicherinnen und Österreicher wieder eine Chance haben, alle Angebote für höhere Bildung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Das ist für mich der Auftrag.

Laut § 4 ORF-Gesetz hat der ORF zu sorgen: „für die umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 268

sportlichen Fragen“ et cetera. Erst an der achten Stelle findet sich „die Darbietung von Unterhaltung“.

Ich habe manchmal das Gefühl, insbesondere wenn es um das Hauptabendprogramm geht, dass die Darbietung von Unterhaltung auf Platz eins steht. Meines Erachtens müssen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk genau dorthin bringen, dass er ein Bildungssender für die österreichische Bevölkerung ist und dass dort jene Qualität geboten wird, die in anderen Medien nicht geboten wird. Das unterscheidet einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der durch Gebühren getragen wird und der sich nicht über Quote allein bestimmen soll. (Beifall bei der ÖVP.)

21.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Ertlschweiger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.47.16

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzte Frau Präsi­dentin! Werter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der ORF gehört neu aufgesetzt und endlich aus den Klauen der Parteisekretariate befreit. (Beifall beim Team Stronach.) Das ist ein Faktum.

Da heute auch schon angesprochen wurde, dass seit der Reform 2001 amtierende Politiker nicht mehr in den Aufsichtsgremien des ORF aktiv sein dürfen, muss ich sagen, diese Arbeit erledigen doch in Wirklichkeit Mittelsmänner der Parteien. Das ist auch kein Geheimnis.

Und warum die vom Verfassungsgericht durch die Aufhebung der Fax-Wahl vorge­gebene Gesetzesänderung nicht endlich für eine Entpolitisierung genutzt wird, ist ja auch kein Geheimnis – weil die SPÖ und die ÖVP beim ORF schlicht und einfach drei Dinge wollen. Es geht um drei Dinge: um Einfluss, um Einfluss und um Einfluss. Politische Parteien kümmern sich in erster Linie um ihren Einfluss auf das Personal und auf das Programm und erst in zweiter Linie um den ORF. Und wer das Gegenteil behauptet, kennt sich leider nicht aus und ist realitätsfern. Das ist eine Tatsache.

Für das Team Stronach sind zwei Dinge in puncto ORF zentral. Erstens: Wann haben die Regierungsparteien endlich den Mut, eine Entpolitisierung zu betreiben? Und zweitens: Wann werden endlich die Zwangsgebühren abgeschafft? Jeder Österreicher, der einen Fernseher besitzt, muss, egal, ob er ORF-Programme konsumiert oder nicht, 350 € jährlich an Zwangsgebühren bezahlen. Das sind rund 600 Millionen € im Jahr. Und dafür werden wir mit amerikanischen Serien berieselt. Das ist heute schon erwähnt worden. Das kann nicht im Sinne von Gebühren sein. (Beifall beim Team Stronach.)

Es ist auch eine Tatsache, dass die ORF-Gremien verkleinert gehören. Der Stiftungs­rat, der für die Kontrolle der wirtschaftlichen Agenden zuständig ist, gehört verkleinert, ist viel zu groß, und der Publikumsrat, der de facto die Interessen der Hörer und Seher vertritt, gehört endlich aufgewertet. Im Moment hat dieses Gremium ja überhaupt keine Befugnis, zudem ist die Wahl umständlich und extrem teuer.

Die zentrale Frage in puncto ORF lautet für mich: Bewegen sich die Regierungs­par­teien endlich in Richtung Liberalisierung und in Richtung eines breiten Diskus­sionspro­zesses oder bewegen sie sich nicht? Wenn ich die letzte gemeinsame Diskussion der Mediensprecher als Beispiel heranziehe, dann muss ich leider konstatieren, sie bewe­gen sich nicht.


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SPÖ-Mediensprecher Dr. Cap hat es bei der Frage nach einer Neuaufsetzung der Presseförderung meiner Meinung nach auf den Punkt gebracht und die Medienpolitik generell sehr schön zusammengefasst. Denn, Herr Dr. Cap, auf meine konkrete Frage: Setzen wir uns zusammen an einen Tisch, alle Parteien, Experten et cetera, disku­tieren wir das Ganze breit?, haben Sie zu mir gesagt: Gemach, gemach! (Abg. Cap: Ja!)

Genau das ist unser Problem in Österreich, meine Damen und Herren: dieses „Ge­mach, gemach“! Aber so werden wir nicht weiterkommen – weder beim ORF noch im Bereich der Wirtschaft noch bei anderen Dingen.

Ich sage: Gehen wir es an! Ändern wir etwas zum Besseren! Packen wir es an! (Beifall beim Team Stronach.)

21.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Lueger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.50.41

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Ertlschweiger, ich kann mich mit dem, was Sie jetzt gerade über den ORF gesagt haben, nicht einverstanden erklären, denn wenn es keine Gebühren mehr gibt, wie soll dann das Ganze funktionieren? Und wenn alles immer runtergesetzt wird, wie soll es dann gehen?

Aber ich komme nun zu meinem eigentlichen Punkt, und zwar möchte ich zur Publizistikförderung sprechen. Da geht es um internationale politische Bildungsarbeit.

Eines war schon klar: dass es zu einer gleichmäßigeren Verteilung der finanziellen Mittel kommen soll und dass es infolgedessen dann auch zu einer besseren Planung kommen kann. Der Sinn des Antrages, den wir im Ausschuss gestellt haben, dass der Zusatzbetrag für die zusätzlichen Mittel zu Beginn des zweiten Halbjahres ausbezahlt wird, war eben der, dass es zu einer besseren Planung kommt. Und da hoffe ich auf Ihre Zustimmung! (Beifall bei der SPÖ.)

21.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


21.51.43

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Die öffentliche beziehungsweise die veröffentlichte Diskussion über den ORF, insbesondere über die Besetzung des Publikums- und Stiftungsrates, produziert, gelinde gesagt, ein unschönes Bild der Politik. Man könnte auch sagen: ein lächerliches Bild der Politik!

Diese Diskussion zirkuliert ausschließlich um die Sicherstellung des politischen Ein­flusses. In den Zeitungen kann man dann lesen, welche Arithmetik notwendig ist, damit man den Proporz erhalten kann. Warum ersparen wir uns das nicht gleich? Warum vergeben wir die Stiftungsräte nicht gleich nach d’Hondt? Das machen wir mit den Parkkarten und Galerieplätzen mitunter auch so. Aber das ist ein Vorschlag, der nicht unbedingt ernst gemeint ist, im Gegensatz zu dem Vorschlag, den das Team ÖVP gebracht hat, nämlich die Generaldirektion nach dem Proporz zu besetzen. 50 Prozent der Stimmen reichen aber nicht aus, um 100 Prozent der Republik aufzuteilen. Sie sollten diesen Proporz endlich aus Ihren Köpfen verbannen.

Herr Cap! Wenn Sie über die repräsentative Demokratie in den Gremien reden, dann können Sie das aber nicht ernst meinen, so wie Sie es formuliert haben. Selbst die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 270

Gebührenrefundierung missbrauchen Sie zur Machtkontrolle. Sie verhandeln beim ORF permanent nur darüber, wie Sie den größtmöglichen politischen Einfluss sicher­stellen. Glauben Sie ernsthaft, die Leute merken das nicht? Das ist genauso durch­sichtig, wie es sich darstellt, und das ist wahrscheinlich auch der einzige Beitrag zur Transparenz, den die Regierungsparteien in dieser innenpolitischen Phase zurzeit leisten können.

Wir sollten uns die Frage stellen, welche Funktion der ORF heute und in Zukunft erfüllen soll. Mehr noch: Wir sollten uns damit auseinandersetzen, ob wir überhaupt einen ORF brauchen, der uns 600 Millionen € pro Jahr kostet.

Niemand stellt die eigentliche Frage, um die es hier geht: Warum gibt es den ORF überhaupt? Wozu brauchen wir den ORF? – Eine Situation, wo sich Medien – übrigens genau wie alle anderen Unternehmen – selbst finanzieren, öffentlich-rechtliche Inhalte produzieren und zum Wohl der Gesellschaft die vierte Säule der Demokratie ausbilden, ist eigentlich der Idealzustand.

Der Idealzustand ist nicht, dass wir uns ein Medienhaus leisten, das ein Defizit ausgleicht, das der Markt angeblich nicht bedienen kann. Das ist vielleicht die best­mögliche Lösung, aber sicher nicht der Idealzustand. Ich sage bewusst „angeblich“, aber nicht, um damit zu unterstellen, dass der Markt das derzeit leisten kann, sondern deshalb, um den Hinweis zu geben, dass wir uns diese Frage immer wieder stellen müssen – nicht jede Woche, vielleicht nicht jedes Jahr, aber in regelmäßige Abständen. Und wenn wir zu dem Schluss kommen, dass wir den ORF brauchen und wollen, dann ist er ja in seiner Wichtigkeit dadurch gestärkt. Das wollen wir heute nicht diskutieren, aber wir wollen es diskutieren, NEOS will das diskutieren.

Wenn wir den ORF demokratiepolitisch brauchen – und davon gehen wir heute aus –, dann müssen wir zwei Dinge sicherstellen:

Erstens: dass der ORF parteiunabhängig und eigenverantwortlich agiert.

Zweitens: dass der ORF in seiner Entwicklung zu einem modernen Medienhaus nicht behindert wird.

Zu Punkt eins, zur Parteiunabhängigkeit: Derzeit sind wir von dieser Unabhängigkeit zirka 89 Prozent entfernt, wenn wir die Stiftungsräte durchzählen. Erreichen können wir die Unabhängigkeit von parteipolitischer Einflussnahme am ehesten durch strukturelle Reformen der ORF-Gremien. Deswegen unterstützen wir auch die Argumentation von Dieter Brosz und auch seinen Antrag vollinhaltlich.

Wir sehen auch in der konkreten Ausgestaltung große Überschneidungen mit unserem eigenen Konzept. Auch NEOS will, genauso wie die Grünen – wie übrigens auch der Redakteursrat des ORF –, die Umwandlung des Stiftungsrates in einen Aufsichtsrat mit 15 Personen.

Das Prinzip der Selbsterneuerung – das nehmen wir als Verhandlungsvorschlag – wür­den wir anders lösen, aber darüber kann man noch verhandeln. So gesehen kann ich die Kritik und Skepsis vom Kollegen Darmann an dieser Stelle auch nachvollziehen.

Moment, ich muss kurz unterschreiben! Da war ein Tippfehler. (Dem Redner wird von einer Mitarbeiterin des Klubs der NEOS ein Schriftstück zur Unterschrift vorgelegt, das dieser unterschreibt.)

Das Anhörungsrecht der Landeshauptleute gehört selbstverständlich gestrichen, wie es auch von den Grünen vorgeschlagen wird.

Also, erster Punkt: Parteipolitik heraus aus dem Unternehmen ORF!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 271

Zweiter Punkt: Der ORF darf in der Entwicklung zu einem modernen Medienhaus nicht behindert werden. Das ganze ORF-Gesetz ist darauf ausgerichtet, dass der Öster­reichische Rundfunk – und das steckt auch in seinem Namen – seinen Auftrag vor allem im Bereich von Hörfunk und Fernsehen wahrnimmt.

Wir NEOS sind der Meinung, dass der ORF im Jahr 2014 die technischen Mittel zur Erfüllung seines Auftrages selbst wählen darf. Der ORF ist ein öffentlich-rechtliches Medienhaus, das nicht nur medienagnostisch agieren können darf, sondern sogar muss. Die Gefahr, dass der ORF eine neue Tageszeitung publiziert, ist trotzdem eher gering. Da geht es eher darum, dass sich der ORF in eine Richtung bewegt, die ihm jetzt nahezu verunmöglicht wird: nämlich die Entwicklung von neuen technischen For­maten, insbesondere mobilen Applikationen und Social Media.

Den Empfang der Inhalte in sozialen Netzwerken und digitalen Plattformen einzu­schränken, untergräbt die Rechte der Gebührenzahler, mit diesem öffentlich-recht­lichen Auftrag auch versorgt zu werden. Deswegen habe ich Ende 2012 auch einen Individualantrag beim VfGH zur Streichung des Social Media-Verbots eingebracht, der damals schon von NEOS, von einzelnen Grünen, Piraten und JuLis unterstützt wurde. Leider ohne Erfolg!

Heute haben Sie die einmalige Chance, auf kurzem Weg diese hinderliche Bestim-mung aufzuheben.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Verbots der Bereitstellung sozialer Netzwerke durch den ORF

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf einer Novelle des ORF-Gesetzes zuzuleiten, der vorsieht, dass das Social Media-Verbot in § 4f Abs. 2 Z 25 fällt.“

*****

Bei den Kopien, die Ihnen ausgehändigt wurden, ist noch ein Tippfehler drinnen, den wir mittlerweile korrigiert haben, und diesen korrigierten Antrag haben wir jetzt auch ordnungsgemäß eingebracht.

Ich bin sicher, dass es in diesem Haus für diesen Antrag eine Mehrheit bei den Abge­ordneten gibt. Ich hoffe, Sie können über Ihren Schatten springen und ausnahmsweise einmal auch für ein Anliegen der Opposition stimmen.

Übrigens: Das durchschnittliche Alter der „Zeit im Bild“-SeherInnen liegt bei knapp 60 Jahren, also ungefähr in der Nähe des De-facto-Pensionsantrittsalters. Der ORF ist gefordert, hier neue Zugänge zu schaffen und diesen Wert dem Durchschnittsalter in der Bevölkerung, das bei zirka 40 Jahren liegt, zumindest anzunähern. Natürlich führen solche neuen Angebote nicht automatisch zur Nutzung, aber ohne diese Angebote gibt es nicht einmal die Chance, dass sie genützt werden. (Beifall bei den NEOS.)

21.58



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 272

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist Ihnen gerade noch gelungen, Herr Abge­ordneter Alm, Ihren Entschließungsantrag ordnungsgemäß einzubringen. Er ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Verbots der Bereitstellung sozialer Netzwerke durch den ORF

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 20 – Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 67/A[E] der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ORF: Parteipolitik raus, echte Unabhängigkeit rein (74 d.B.)

Derzeit wird der ORF in seiner Entwicklung zu einem modernen Medienunternehmen maßgeblich behindert, indem die Kommunikation in Social Media de facto verunmög­licht wird.

So heißt es im ORF-Gesetz zur Bereitstellung weiterer Online-Angebote:

„§ 4f. (1) Der Österreichische Rundfunk hat nach Maßgabe der technischen Ent­wicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit über das Angebot nach § 4e hinaus weitere Online-Angebote bereitzustellen, die einen wirksamen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags (§ 4) leisten. Darunter fallen auch Abrufdienste. Solche Angebote dürfen nur nach Erstellung eines Angebotskonzepts (§ 5a) erbracht werden; sind die Voraussetzungen des § 6 erfüllt, ist eine Auftragsvorprüfung (§§ 6 bis 6b) durchzuführen.

(2) Folgende Online-Angebote dürfen nicht im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitgestellt werden:               

[]

25. soziale Netzwerke;“

Solange der ORF in Social Media nicht anzutreffen ist, wird den Gebührenzahler/innen ein wesentlicher Kanal genommen, um mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten. Soziale Netzwerke haben in den letzten Jahren die private und professionelle Kom­munikation grundlegend verändert, was an dieser Stelle ohne nähere Erläuterung als bekanntes Faktum vorausgesetzt werden darf. Die verordnete Enthaltsamkeit in Social Media führt also auch dazu, dass die Meinungsfreiheit der Gebührenzahler_innen eingeschränkt wird, weil ihnen wesentliche Kanäle vorenthalten werden. D.h. neben der schon senderseitig vorgenommenen Einschränkung wird die Kommunikation auch empfängerseitig über diesen Weg verunmöglicht.

Das Verbot der sozialen Netzwerke wird nicht begründet. Es ist in § 4e ORF-G aner­kannt, dass der ORF sendungsbegleitende Online-Inhalte bereitstellen darf. Nichts ande­res sollte für Online-Inhalte in sozialen Netzwerken gelten. Eine Begründung, warum Online-Inhalte in sozialen Netzwerken anders behandelt werden sollten, ist weder den Gesetzesmaterialien, noch den Entscheidungen der Kommunikations­behörden zu entnehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 273

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf einer Novelle des ORF-Gesetzes zuzuleiten, der vorsieht, dass das Social Media Verbot in § 4f Abs.2 Z 25 fällt.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Brosz hat sich ein weiteres Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.59.01

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Ich will nur in aller Kürze zu diesem Antrag des Kollegen Alm Stellung nehmen und erklären, dass wir diesem Antrag – so wie umgekehrt – von der inhaltlichen Intention her zustimmen.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das genau der Grund dafür war, warum wir das ORF-Gesetz in der letzten Novellierung nicht mitgetragen haben: weil in einer Nacht- und Nebelaktion dieses Online-Verbot und diese Beschränkungen hineinge­kom­men sind.

Ich möchte aber festhalten, dass die endgültige Formulierung des Antrages sicher noch zu erarbeiten ist, weil sich die Ziffer 25, wie es da genannt ist, auf eigene Netz­werke bezieht, die der ORF selbst betreiben würde. Dieses Verbot kann meiner Meinung nach so bleiben, was nicht bleiben kann sind die Beschränkungen in den Foren-Diskussionen: die Frage, wie man auf Facebook unterwegs sein kann, die Frage, dass überhaupt Online-Auftritte für einen öffentlich-rechtlichen Sender im 21. Jahr­hundert möglich sein müssten.

Wir teilen also die Intention, obwohl der Antrag sicher noch von der Formulierung her verbessert werden muss. Aber hier muss endlich etwas geschehen, denn diese Beschränkungen können in dieser Form nicht bestehen bleiben. (Beifall bei den Grünen.)

21.59

21.59.30

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Zum Tagesordnungspunkt 19 liegt ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Mag. Darmann vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird, in 73 der Beilagen, an den Verfassungs­aus­schuss rückzuverweisen.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird, in 73 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor: gesamt­ändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 274

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über den erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrag, an­schließend über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Wer sich für diesen Antrag ausspricht, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung der Ziffer 2 und Einfügung der neuen Ziffern 3 und 4 eingebracht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung dem Gesetzentwurf ebenfalls die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Verfas-sungs­ausschusses, seinen Bericht 74 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Verbots der Bereit-stellung sozialer Netzwerke durch den ORF.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist nicht die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird, samt Titel und Eingang in 75 der Beilagen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 275

22.04.3322. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (44 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleis­tungen beschlossen wird (45 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs. – Bitte.

 


22.05.00

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Stärkung der Wirtschaft und die Setzung von konjunkturbelebenden Impulsen sind begrüßenswerte Ziele. Leider können mit diesem Handwerkerbonus dieses Ziele nicht einmal ansatzweise verwirklicht werden – und das sagt nicht nur die Opposition, son­dern das sagen auch namhafte Experten aus der Wirtschaft und aus dem Bereich der Steuerberatung. Hätten Sie diesen Gesetzentwurf in die Begutachtung geschickt, wäre er von den Experten in der Luft zerrissen worden.

Unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung und dem Ziel einer effizienten und schlanken Verwaltung sind folgende Kritikpunkte anzubringen:

Mit der Abwicklung der Förderungen soll eine geeignete Stelle, eine sogenannte Abwicklungsstelle, mittels Verordnung betraut werden. Die Tätigkeit dieser Abwick­lungsstelle wird sodann von einem Wirtschaftsprüfer geprüft, der vom Finanzminister bestellt wird. Weiters unterliegt die Abwicklungsstelle der Kontrolle durch den Rech­nungshof. Und zu guter Letzt sind die Finanzämter über alle gewährten Förderungen zu informieren. Es muss ja auch überprüft werden, ob die geförderten Aufwendungen nicht nochmals in der Steuererklärung als Ausgaben geltend gemacht werden.

Die Bundesregierung hält es also für erforderlich, vier verschiedene Instanzen mit der Kontrolle dieses Bundesgesetzes zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang darf ich Sie an Ihr Regierungsprogramm erinnern: Im Kapitel „Entbürokratisierung und Entlas­tung“ formulieren Sie als Ziel: „Durch Bürokratie verursachte Kosten und Zeitaufwand massiv reduzieren.“

Vier verschiedene Kontrollinstanzen halten Sie für eine Entbürokratisierung und Ver­waltungsvereinfachung?! – Also: Dieses Ziel in Ihrem Regierungsprogramm haben Sie mit diesem Gesetz klar verfehlt! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Vollzugskosten für die im Verordnungswege festzulegende Abwicklungsstelle liegen derzeit noch völlig im Unklaren. Diese sollen erst zum Zeitpunkt der Verord­nungserlassung vorliegen. Warum macht man sich da nicht vorher Gedanken? Das wäre eigentlich Sinn und Zweck der wirkungsorientierten Folgenabschätzung. Ich empfehle den Autoren dieser Regierungsvorlage das Studium des § 17 BHG 2013.

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass der größte Teil der Förderungen auf Handwerkerleistungen entfallen werden, die auch ohne diese Förderungen legal in Anspruch genommen worden wären. Aufgrund der beträchtlichen Mitnahmeeffekte und der hohen Vollzugskosten wird dieses Gesetz sicher nicht die gewünschten Ziele erreichen. Darüber hinaus ist auch das Förderungsausmaß zu gering. Das maximale Förderungsausmaß entspricht haargenau der 20-prozentigen Umsatzsteuer und ist somit kein geeigneter Anreiz, um die Schwarzarbeit zu reduzieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 276

Auch die für die Förderung bereitgestellten Mittel in Höhe von 10 Millionen € für das erste und 20 Millionen € für das zweite Jahr sind zu gering. Das reicht maximal für 50 000 Förderungsanträge für beide Jahre.

In diesem Zusammenhang ist auch das First-Come-First-Serve-Prinzip zu kritisieren, weil diejenigen begünstigt werden, die die entsprechenden Geldmittel schon haben. Derjenige, der sich das Geld für die Wohnungsrenovierung erst mühsam zusammen­sparen muss, ist da benachteiligt, weil der Fördertopf am Jahresende sicher schon leer sein wird. Da zeigt sich wieder einmal, was die Regierung unter Gerechtigkeit versteht.

Wir schlagen folgendes Alternativmodell vor:

Eine einzige Kontrollstelle ist völlig ausreichend, nämlich das Finanzamt. So sparen wir drei weitere Kontrollstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus Gerechtigkeitsgründen soll der Handwerkerbonus nicht als Förderung konzipiert sein, sondern als Steuerabsetzbetrag oder, noch besser, als Steuerprämie. Darüber hinaus sollen nicht nur die Handwerkerleistungen begünstigungsfähig sein, sondern, so wie in Deutschland und Finnland, auch Pflege- und Betreuungsleistungen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Das ist der effektivere und effizientere Weg, um konjunkturbelebende Impulse zu setzen und Schwarzarbeit zu bekämpfen. Das vorliegende Modell ist dazu völlig ungeeignet.

Der Finanzminister hat über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes sowie über die daraus erwachsenden Belastungen dem Nationalrat bis spätestens 31. Dezember 2016 zu berichten. Spätestens dann werde ich den Herrn Vizekanzler an meine heuti­gen Ausführungen erinnern.

Für die Bundesregierung sind vier verschiedene Kontrollinstanzen eine „Entbüro­krati­sierung“ und „Verwaltungsvereinfachung“! Das kann es wohl nicht sein.

Dieses Gesetz ist ein reines Placebo-Gesetz, kostet in der Gesamtbetrachtung mehr, als es bringt – und wird daher sicherlich nicht unsere Zustimmung finden. (Beifall bei der FPÖ.)

22.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


22.10.54

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ja, ich sehe das natürlich erwartungsgemäß ein wenig anders und möchte sagen, dass dieses Pilotprojekt – und es handelt sich hier um ein Pilotprojekt – gerade in wirtschaftlich nicht allzu rosigen Zeiten sehr zu begrüßen ist, da es positive Impulse genau für die, die wir jetzt brauchen, nämlich für die Klein- und Mittelbetriebe, setzt, einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Schwarzarbeit leistet und natürlich auch zusätzliche Steuereinnahmen lukriert.

Das Wifo sagt, auf diesem Wege werden Mehreinnahmen ungefähr in der Höhe des Fördervolumens, also 30 Millionen €, erwartet. Gefördert werden eben die Arbeitsleis­tungen und nicht die Materialkosten. Insgesamt ist mit Wertschöpfungseffekten im Jahr 2014 von 17 Millionen € und im Jahr 2015 von 38 Millionen € zu rechnen.

Der Handwerkerbonus könnte außerdem auch positive Auswirkungen auf die Beschäf­ti­gung haben, auf jeden Fall dient er laut Schätzungen zur Sicherung von mindestens 1 100 Arbeitsplätzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 277

Also man kann es auch positiv sehen und wir brauchen eben solche positiv-stimu­lierenden Maßnahmen.

Im „WirtschaftsBlatt“ vom 5. März liest man, dass sich der Bundesinnungsmeister der Installateure Mattes über diesen Handwerkerbonus freut, weil er sagt, damit werden manche Kunden, die heute für kleinere Aufträge einen Nachbarn oder jemanden schwarz beschäftigt hätten, in Zukunft eine Rechnung vom Profi und damit auch die entsprechende Gegenleistung bekommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Handwerkerbonus ist ein Pilotprojekt. In Zeiten wie diesen haben wir für heuer 10 Millionen € und für nächstes Jahr 20 Millionen € zur Verfügung, aber 50 000 Fälle können damit abgewickelt werden. Ich denke, es ist ein erstes positives Signal. Schauen wir nach Deutschland, dort hat es sich auch bewährt. Im Jahr 2006 ist die Schattenwirtschaft von 2 500 auf 1 250 Millionen € zurück­gegangen. Ich glaube, hier können wir positive Impulse setzen. Schauen wir es uns jetzt ein Jahr an, nach einem Jahr werden wir evaluieren, und ich hoffe, dass wir dann den Handwerkerbonus auch entsprechend ausbauen und noch ein wenig großzügiger gestalten können.

Ein richtiges Signal, ein Pilotprojekt zur richtigen Zeit. Erfolgreich ist, wer umsetzt! Wir beweisen es einmal mehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


22.13.41

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekre­tärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Haubner, fangen wir bei deiner Bemerkung an, in Deutschland habe sich der Handwerkerbonus bewährt. Na ja, da gibt es die Studie des Bundesrechnungshofes, und in der Pressemitteilung dazu heißt es: hohe Mitnahmeeffekte und unzureichende Kontrolle. Und die Empfehlung ist, genau dieses Instrument wieder abzuschaffen. Das ist die Erfahrung aus Deutschland.

Wenn du das positiv siehst, dann sage ich, positiv würde ich ein Projekt sehen, wo man beispielsweise diese 30 Millionen €, die für den Handwerkerbonus vorgesehen sind, für Innovation bei den KMUs ausgibt. Wir hatten vor wenigen Stunden heute die Verleihung des Staatspreises Innovation 2014. Großartige, tolle, innovative Unterneh­mun­gen haben sich mit ihren Leistungen präsentiert. Angesichts dieser Wertschöpfung und der Arbeitsplätze, die in diesem Bereich geschaffen werden, sollte man das Geld genau dort investieren.

Wenn es heißt „Pilotprojekt“: Für ein Pilotprojekt und als kleines Geschenk an den Präsidenten Leitl ist das schlichtweg zu teuer, und es hat mit Sicherheit nicht diesen Effekt, den du jetzt hier ausgeführt hast.

Erstens: Die Mitnahmeeffekte bei diesem Handwerkerbonus werden enorm groß sein. Und wir werden die Erfahrung machen, dass in zwei Jahren bei der Evaluierung der Rechnungshof sagen wird, das hätte man besser gelassen. Es gibt ja die Erfahrungen bereits in Deutschland, und es gibt genug Studien, die besagen, dass hier das Geld de facto nicht wirklich gut angelegt ist, auch im Sinne der Wertschöpfung.

Eines möchte ich hier betonen: Na selbstverständlich ist es uns ein Anliegen, die Schwarzarbeit zu reduzieren. Selbstverständlich ist es wichtig, einen Beitrag zu leisten, um regionale Wirtschaftsimpulse zu setzen. Dazu, sage ich, ist es wichtig, dass man eine Lohnnebenkostensenkung macht, und das mit einer sozialen und ökologischen Steuerreform. Genau das ist es, was wir brauchen, um einen wirklich guten, positiven Effekt für die Wirtschaft zu leisten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 278

Das Windhundprinzip „First come, first serve“ hat bereits bei der Ökostrom-Förderung gezeigt, dass es ein völlig miserables Instrument zur Vergabe von Fördermitteln ist und dass das bei Weitem mehr negative Effekte auslöst als positive. Also auch das ein großer Kritikpunkt – und selbstverständlich auch die administrative Abwicklung. Es wird zu prüfen sein, ob da nicht andere Förderschienen auch in Anspruch genommen werden, zum Beispiel der Sanierungsscheck. Insofern werden hier hohe Kosten zu erwarten sein.

Summa summarum ist das eine wenig überdachte Initiative zur Förderung der Wirtschaft, zur Entlastung der Haushalte, und daher werden wir heute dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirch­gatterer. – Bitte.

 


22.17.26

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Ich möchte einen anderen Gesichtspunkt in die Diskussion einbringen. Ich glaube, einige Kolleginnen und Kollegen werden das auch schon gehört haben. Wenn man mit Menschen in Siedlungen mit Einfamilienhäusern spricht, die sich mit viel Eigenleistung ihr Haus selbst erarbeitet haben, viel selber Hand angelegt haben, hört man oft das Sprichwort: Die Kelle im Haus ersetzt den Handwerker. Es ist schön, wenn es so ist, aber das geht halt nicht ein ganzes Leben lang, und daher sind viele Ältere, die in einem Haus wohnen, sehr, sehr froh, wenn sie Handwerker finden, die mit Verlässlichkeit, mit Können Renovierungen, Verbesserungen vornehmen. Dieser Handwerkerbonus ist also auch eine soziale Leistung und wird von vielen sehr gerne angenommen werden. Davon bin ich überzeugt.

Einen weiteren Punkt möchte ich anführen, weil kritisiert wird: Wieso werden die Hand­werker gefördert und nicht andere Bereiche in der Wirtschaft? – Ich möchte feststellen, dass sehr viele Handwerksbetriebe eine äußerst gute Lehrlingsausbildung durchführen und sehr gute Lehrlinge aus diesen Betrieben kommen. Und ein wichtiger Punkt für die Wirtschaft sind gute Lehrlinge, sind gute Facharbeiter, die brauchen wir, die werden dringend in vielen Unternehmen benötigt, auch später in der Industrie.

Natürlich, wichtig ist eine kundenfreundliche Abrechnung, ist eine kundenfreundliche Information. Dazu wird noch Zeit sein bis zum Halbjahr, am 1. Juli 2014 beginnt die Förderung, dieses Jahr 10 Millionen €, das nächste Jahr 20 Millionen €. Dann wird man fragen: Was kann man verbessern?

Ich denke, viele Österreicherinnen und Österreicher werden diesen Bonus nützen, und er wird der Bausubstanz in Österreich dienlich sein. Die Zufriedenheit mit den österreichischen Handwerkern ist breit gegeben, insbesondere in den Bundesländern. Sie alle wissen, dass das Betriebe sind, die sehr verlässlich sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


22.20.01

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, wir haben jetzt hier einen Gesetzentwurf, der wieder einmal eines subsumiert, was wir in der Vergangenheit schon öfters erlebt haben: Eine gute Idee wird schlecht umge­setzt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 279

Grundsätzlich ist die Idee ja sehr, sehr gut. Jeder von uns, der schon einmal einen Handwerker bei sich zu Hause gehabt hat – vielleicht gibt es einige, die das noch nicht erlebt haben, aber ich glaube, die meisten schon –, weiß, es kommt immer wieder die Frage: Brauchen Sie eine Rechnung? Und wenn man dann zurückfragt: Was bringt es, wenn ich keine brauche?, dann heißt es: Dann wird es um die Mehrwertsteuer günstiger.

Das heißt, man begeht hier Steuerbetrug, um sich die Mehrwertsteuer zu sparen. Jetzt ist natürlich eine Rückerstattung, so wie sie auch in Deutschland gemacht wird, eine gute Sache, um eben diese Frage: Brauchen Sie eine Rechnung? ad absurdum zu führen, denn dann braucht jeder eine Rechnung, wenn er sich nichts erspart, weil er sich ja ohnehin die Mehrwertsteuer zurückholen kann. Damit kann auch die Schwarzarbeit eingedämmt werden und können nicht nur die Gewinnsteuern, sondern auch Abgaben, die umsatzbezogen sind, fließen.

Wenn das stimmt, was Sie gesagt haben, dass sich diese Maßnahme rechnet, sogar mehr, als sie kostet, dann könnten wir das auch so machen wie in Deutschland und das Ganze als Steuerabsetzbetrag am Ende des Jahres umsetzen. Und das haben Sie ja verschwiegen. Sie haben ja verschwiegen, dass es in Deutschland ein Absetzbetrag ist, wo man das eben am Ende des Jahres bis zu einem Maximalbetrag absetzen kann, was ja auch Sinn macht. Nur dann wird es eben auch teurer. Das ist keine Frage. Aber Sie wollen das nicht, Sie wollen das Ganze mit 10 Millionen € be­schränken. Wenn man es durchrechnet, dann kommt man drauf, dass das so gar nicht funktionieren wird.

Die durchschnittliche Handwerksleistung, wenn man nur die Arbeitszeit und die Fahrtkosten berechnet, ist 300 €. Davon werden 60 € gefördert. Wenn man das also durchdividiert, kommt man auf 160 000 Förderungsfälle pro Jahr. 160 000! Und für all diese Förderungsfälle haben Sie natürlich auch geregelt, was alles geprüft werden muss. Es muss geprüft werden, ob es eine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Moder­nisierungsmaßnahme ist, weiters, ob es ein bestehender Wohnraum ist. Da wünsche ich Ihnen übrigens viel Glück, das herauszufinden, denn wer kann unterscheiden, ob das ein bestehender Wohnraum oder ein neu dazugebauter Wohnraum ist.

Oder es muss auch geprüft werden: Gibt es schon ein gefördertes Darlehen unter diesem Titel? Auch da wünsche ich Ihnen viel Spaß, das herauszufinden. Weiters: Dient es den eigenen Wohnzwecken? Okay, das kann man im Melderegister nach­vollziehen. Aber bei 160 000 Fällen wird das auch ein großer Aufwand sein. Dann müssen Sie noch einen Förderungsvertrag abschließen und auch noch einen Vertrag mit dem Förderungswerber aufsetzen.

Dann steht da noch etwas im Gesetz, was besonders interessant ist, nämlich: Durch all diese Maßnahmen wird der Missbrauch ausgeschlossen. – Da bin ich schon gespannt, wie viele Beamte dann nachschauen werden, ob es tatsächlich so ist, wie es im Gesetz steht, denn Sie schreiben ja, dass der Missbrauch ausgeschlossen wird. Darauf bin ich wirklich sehr gespannt.

Man muss bedenken, dass diese 160 000 Förderungswerber ja nur jene sind, die zum Zug kommen. Na was glauben Sie, was passiert? Es gibt fünf Millionen, die das in Österreich in Anspruch nehmen könnten. Und die wissen ja nicht, ob noch Geld da ist. Das wissen die nicht. Das heißt, es werden viel mehr als 160 000 Anträge sein, die bei dieser Förderungsstelle landen. Und dann wird es bei mehr als einer Million Menschen lange Gesichter geben.

Weiters steht im Gesetz, dass Sie jeden Förderungswerber informieren müssen, warum er abgelehnt wurde, und ihm natürlich auch die Unterlagen zurückschicken


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 280

müssen. Und das bei potenziell fünf Millionen Förderungswerbern. Überlegen Sie sich das einmal!

Also letztlich ist es das, was es wahrscheinlich auch sein soll: ein PR-Gag. Es geht darum, dass die Regierung halt so tut, als würde sie etwas Positives umsetzen. Dann führt man noch die Deutschen an, die es sehr klug machen, mit einem Absetzbetrag, wie zum Beispiel bei Kinderbetreuungsleistungen, da gibt es ja auch einen Absetz­betrag. Da kann man am Ende des Jahres die Kosten einreichen und das wird dement­sprechend gutgeschrieben. Warum hier nicht? Wenn es noch dazu angeblich so viel Umwegrentabilität bringt, dass es gar nichts kostet.

Das hätten Sie auch machen können. Hätten Sie das Gesetz in Begutachtung geschickt, dann hätten Ihnen auch viele Experten genau das Gleiche geraten, aber es geht Ihnen halt nur um einen PR-Gag, um hier Aktivität vorzutäuschen. Letztlich wird dabei nichts herauskommen, außer hohe Kosten. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

22.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


22.24.58

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal freue ich mich ja sogar, zu später Stunde nach dem Herrn Kollegen Lugar ans Rednerpult zu gehen, denn da kann man sich Reden vorbereiten, wie man möchte, man kann den Herrn Kollegen Lugar immer zerlegen – erstens einmal, weil er das Gesetz nicht gelesen hat. Sonst hätte er nämlich gar nicht gesagt, dass es so viele Förderwerber sein werden und 160 000 Anträge bearbeitet werden müssen, denn es gehe ja nur um 60 €. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Herr Kollege Lugar, es geht um höchstens 600 €. Es ist so, dass derjenige, der um eine Förderung, um einen Handwerkerbonus ansucht, das Ganze nicht als Sonder­ausgabe absetzen darf. Das muss ein bestehender Wohnraum sein. Er darf kein gefördertes Darlehen haben. Das haben Sie ja eh alles schon gesagt. Das heißt, es können schon einmal gar keine 5 Millionen potentielle Förderwerber sein.

Und jemand, der vielleicht einen Reparatur- oder einen Sanierungsaufwand als Son­derausgabe von der Steuer absetzen möchte, kann gar nicht ansuchen. Das steht ja im Gesetz. Das Finanzamt wird ja auch davon informiert, sodass nicht jemand einen Handwerkerbonus in Anspruch nehmen und zusätzlich noch Sonderausgaben geltend machen kann. Da gibt es doch eine Kontrolle und deshalb überhaupt kein Problem.

Ich weiß schon, man kann immer überall noch mehr machen, man kann immer alles noch besser machen, aber ich habe eigentlich schon geglaubt, dass wir hier im Hohen Haus uns darauf verständigt haben, dass wir die Schattenwirtschaft eindämmen wollen, dass wir den Steuerbetrug eindämmen wollen, dass wir auch den privaten Pfusch nicht wollen und dass wir den dadurch entstehenden Schaden für die Volkswirt­schaft, die Republik Österreich und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eindäm­men wollen. Und somit ist der Handwerkerbonus jetzt einmal, der Herr Kollege Haubner hat es gesagt, ein Pilotprojekt. Ich glaube auch, dass das jetzt einmal eine gute Lösung ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben nämlich immer wieder von der Opposition gehört: Von einer Absetz­möglichkeit bei der Steuer haben viele überhaupt nichts, weil die keine Lohn- und Einkommensteuer bezahlen. Jetzt versuchen wir es einmal damit, den Menschen eine Prämie zu geben, nämlich bis zu 600 €, wenn die Rechnung der Handwerkerleistung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 281

3 000 € netto beträgt, aber ich höre nie etwas Positives. Wir haben jedes Mal die Kritik gehört, wir machen etwas, was den Menschen, die nicht lohn- und einkommensteuer­pflichtig sind, nichts bringt. Jetzt machen wir etwas, und es ist auch nicht gut genug!

Herrn Kollegen Lugar und auch den anderen, die schon gesprochen haben und das jetzt nicht gutheißen, sei schon einmal ins Stammbuch geschrieben: Sie müssen sich einmal entscheiden, wofür Sie da sind!

Herr Kollege Lugar, wir haben heute wieder Ihre steuerrechtlichen Kenntnisse so richtig „genossen“, nämlich mein Kollege Werner Groiß und ich. Sie reden von einem Absetzbetrag und wissen gar nicht, was das ist. In Deutschland ist es nämlich eine Absetzmöglichkeit und es ist ein Freibetrag, auch im österreichischen Steuerrecht. Und da kriegen Sie dann nur die Steuer zurück, den Prozentsatz, den Sie auch tatsächlich bezahlen. Also ich würde mich da wirklich ganz genau informieren, bevor ich Kritik übe. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden das ausprobieren, wir stehen dazu, und wir wollen auch künftig, dass die Nachbarschaftshilfe und der private Pfusch eingedämmt werden. Ich sage Ihnen: Ich bin überzeugt davon, wenn die Menschen einen Vorteil darin sehen, dass der Hand­werker ihnen eine Rechnung ausstellt, nämlich weil sie dann eine Gewährleistung für die Leistung des Handwerkers haben, dann werden sie sich eine Rechnung geben lassen und werden auch vom Handwerkerbonus profitieren können.

Wir stehen dazu, das ist eine gute Lösung, und wir werden weiterhin die Schatten­wirtschaft, den Pfusch und den Steuerbetrug intensiv bekämpfen, denn uns ist es ein Anliegen, wir stehen dazu. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Hable gelangt nun zu Wort.

Ich mache darauf aufmerksam, Herr Abgeordneter, die gesamte Tagesrestredezeit Ihres Klubs beträgt 3 Minuten. Das heißt, wenn Sie jetzt die 3 Minuten aufbrauchen, ist nichts mehr vorhanden für den nächsten Tagesordnungspunkt. – Bitte.

 


22.29.12

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geschätzte Bürgerinnen und Bürger vor den Bildschirmen! Ja, die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist natürlich ein legitimes Ziel, das würden wir auch teilen, aber die Lösung, die jetzt auf dem Tisch liegt, ist frei nach dem Motto: Warum einfacher, wenn es kompliziert auch geht?!

Es sind ja schon einige Dinge genannt worden. Es wird, um diese ganze Förderung des Handwerkerbonus abzuwickeln, eine eigene Abwicklungsstelle eingerichtet. Es muss für jeden Fall ein Fördervertrag abgeschlossen werden. Auch wenn man diesen Bonus, der beantragt wird, ein bisschen höher ansetzt und, sagen wir, bei einer 2 500 €-Rechnung – und das ist mehr, als die meisten haben werden – 20 Prozent, also 500 € zurückgefordert werden können, hätten wir schon im ersten Jahr 20 000 Förderverträge abzuschließen und im nächsten Jahr beim doppelten Budget 40 000 Förderverträge.

Ich frage mich: Wer soll denn das alles administrieren? Wer soll denn das alles kontrollieren? – Das geht doch gar nicht. Wer hat denn beim Finanzamt oder bei dieser Abwicklungsstelle so viel Zeit, um das zu machen?

Das Finanzamt muss natürlich auch informiert werden, und das Bundesministerium für Finanzen ist auch hineinreklamiert worden, dass sie auch informiert werden – so, als hätten die alle nichts zu tun.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 282

Dann werden immer wieder diese sogenannten Wertschöpfungseffekte erwähnt. Das wäre ja alles so gut, denn diese Ausgaben, jetzt 10 Millionen und dann 20 Millionen, würden ja Wertschöpfungseffekte generieren. – Dazu möchte ich nur erwähnen, dass diese Wertschöpfungseffekte mit dem Handwerkerbonus nichts zu tun haben. Man lernt als VWL-Student im ersten Semester, dass alle Ausgaben, ob es private Aus­gaben sind, ob es Staatsausgaben sind, sogenannte Multiplikatoreffekte haben. Das heißt, was ausgegeben wird, bekommt ein anderer, und der gibt das auch wieder aus. Das pflanzt sich so fort, und dadurch bekommen Sie immer automatisch Wertschöp­fungseffekte. Das hat mit der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme an und für sich überhaupt nichts zu tun. Das würden Sie genauso erreichen, wenn Sie den Menschen das Geld lassen.

Damit sind wir schon beim eigentlichen Thema, bei der eigentlichen Ursache der Schwarz­arbeit. Warum haben wir denn so eine hohe Schwarzarbeitsquote? – Weil die Steuerlast viel zu hoch ist! Das ist doch der Grund, warum die Leute sich auf so etwas einlassen: weil sie einfach nicht mehr einsehen, dass sie für das, was sie bekommen, so viel an Steuern zahlen müssen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleis­tung stimmt einfach nicht mehr.

Daher, meine lieben Kollegen und Kolleginnen von ÖVP und SPÖ – und das ist mein Appell an Sie –: Drehen Sie das Motto um! Sagen Sie: Warum kompliziert, wenn es einfacher auch geht? Fahren wir mit den Steuern herunter und machen wir das Steuer­system wesentlich einfacher, als es jetzt ist, sodass es die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch verstehen können! Dann haben wir automatisch weniger Schwarz­arbeit und brauchen solch ein bürokratisches Monster in dieser Form nicht. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

22.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


22.32.45

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist das Ziel dieses Gesetzes? (Ruf bei der FPÖ: Das fragt man sich!) Ziel ist es, die redliche Wirtschaft zu stärken, konjunkturbelebende Maßnahmen zu setzen und die Schwarzarbeit einzudämmen.

Der Anteil der Schwarzarbeit beträgt in Österreich 8 Prozent des BIP. Das bedeutet in absoluten Zahlen mehr als 20 Milliarden €. Damit liegen wir zwar im internationalen Vergleich sehr gut – wir rangieren an zweiter Stelle hinter der Schweiz, sind also quasi ein Vorzeigeland –, aber nichtsdestotrotz gilt es, weitere Schritte zu setzen, um den Anteil an Schwarzarbeit zu reduzieren. Und, Herr Kollege Lugar, die Bundesregierung setzt hier aktiv Schritte, um das zu tun.

Worum geht es beim Handwerkerbonus? – Es geht darum, Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich zu fördern.

Welche Leistungen sind das konkret? – Arbeiten für Renovierungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von bestehendem Wohnraum, der im Inland gelegen sein muss; beispielsweise Bodenbelagssanierungen, Fensteraustausch, Malerarbeiten und dergleichen.

Gefördert werden nur Arbeitsleistungen – Fahrtkosten kommen auch dazu –, nicht etwa Materialkosten.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung? – Die Leistung muss von einem dazu befugten Unternehmen, sprich Professionisten, erbracht werden und ent­sprechend den gesetzlichen Vorgaben in Rechnung gestellt werden. Die Arbeitsleistung und die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 283

Fahrtkosten müssen dezidiert ausgewiesen werden. (Abg. Lugar: Argumente! Argu­mente wollen wir hören!) Der Rechnungsbetrag muss nachgewiesenermaßen mittels Banküberweisung auf das Bankkonto des Rechnungsstellers einbezahlt werden.

Die Maßnahmen werden außerdem nur dann gefördert, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums gesetzt werden, nämlich nach dem 30. Juni 2014 und vor dem 31. Dezember 2015.

Wie hoch sind die Summen, die zur Verfügung stehen? – Für das bis Ende des nächsten Jahres befristete Fördermodell stehen insgesamt 30 Millionen € zur Verfü­gung; 10 Millionen für das heurige Jahr, 20 Millionen für das nächste Jahr.

Pro Jahr beträgt die höchstmögliche Fördersumme pro Förderwerber 600 €, wobei ein Mindestrechnungsbetrag von 200 € vorgelegt werden muss.

Was bringt das an Mehreinnahmen? – Durch die Tatsache, dass sich Handwerker­leistungen vermehrt in den legalen Bereich verlagern, bringt das Mehreinnahmen bei den Mehrwertsteuern, gegebenenfalls bei den Gewinnsteuern und Lohnsteuern, wovon auch Länder und Gemeinden profitieren würden.

Im Hinblick auf die positiven Effekte, nämlich Belebung der Konjunktur und Eindäm­mung der Schwarzarbeit, werden wir diesem Gesetz die Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


22.36.08

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe gleich zu Beginn folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, DDr. Fuchs und weiterer Abgeordneter betreffend steuer­liche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzu­legen, die die steuerliche Absetzbarkeit bestimmter haushaltsnaher Dienstleistun­gen (wie beispielsweise Gartenarbeiten, Reinigung, Reparaturen am Haus oder in der Wohnung, Handwerksarbeiten usw.) als Werbungskosten mit einer jährlichen Ober­grenze pro Person sicherstellt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, diese Vorgangsweise wird in Finnland seit Jahren gelebt und ist unheimlich erfolgreich. Ein ähnliches Beispiel, ähnlich von Erfolg gekrönt, gibt es in Luxemburg.

Jetzt komme ich zu Ihrem Antrag. Er ist, Herr Kollege Haubner, ein Paradebeispiel dafür, wie man eine gute Idee wirklich zu einem Nichts umgestalten kann. Sie haben erwähnt, dass die jährliche Wertschöpfung im ersten Jahr 17 Millionen ausmacht und im zweiten Jahr 38 Millionen. – Na super, ist okay.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 284

Sie stellen für dieses Projekt – oder wie man das nennen mag – im ersten Jahr 10 Millionen zur Verfügung, im zweiten Jahr 20 Millionen.

Das WIFO hat festgestellt, dass jährlich über 20 Milliarden € an Wertschöpfung durch Schwarzarbeit verloren gehen. Das WIFO sagt weiters, dass jährlich zirka 5,3 Milliar­den € allein an Steuern durch die Schwarzarbeit verloren gehen. Da reden wir von den Sozialabgaben, Krankenversicherungsabgaben noch gar nicht – rein an Steuern. Und dann wollen Sie mit 10 Millionen gegensteuern? (Abg. Haubner: Das ist ein erster Schritt!)

Jetzt gebe ich Ihnen schon recht, das ist ein guter Ansatz (Abg. Tamandl: Dass Sie das auch einmal erwähnen!) – das habe ich nie bezweifelt, das habe ich schon dem Herrn Wirtschaftsminister bei der letzten Rede ausgerichtet –, aber mit 10 Millionen € sorgen Sie dafür, dass der Verwaltungsaufwand wesentlich mehr kosten wird, als diese 10 Millionen bewirken. Und Sie können doch nicht sagen, der Handwerkerbonus dient dazu, die Schwarzarbeit einzudämmen, wenn man dort von Milliarden, von über 5 Milliar­den € allein an verlorenen Steuern redet! Da können Sie doch jetzt nicht einen Handwerkerbonus einführen, für den Sie im ersten Jahr lächerliche 10 Millionen € zur Verfügung stellen! (Abg. Tamandl: Das ist ja auch nur ein halbes Jahr!) Mit 10 Millionen €  (Abg. Tamandl: Das ist ja nur ein halbes Jahr!) – Schauen Sie, Sie können sich noch einmal zu Wort melden, wenn Sie wollen.

Sie haben weiters davon gesprochen, dass Sie 1 100 Arbeitsplätze schaffen. – Wissen Sie, mit 10 Millionen € finanzieren Sie nicht einmal 600 Plätze in den so viel gerühmten ÜLAs. 570 mal 17 300, dann haben Sie die 10 Millionen schon erreicht, und im zweiten Jahr finanzieren Sie dann nicht einmal 1 000. Das heißt, im Grunde genommen haben wir 10 000 Plätze in den ÜLAs momentan besetzt, die kosten im Jahr 173 Millionen €. Und Sie stellen für einen Handwerkerbonus 10 Millionen € zur Verfügung und behaup­ten, damit die Schwarzarbeit bekämpfen zu wollen?! – Also wissen Sie, außer ein Werbegag ist das nichts.

Lassen Sie sich lieber einfallen, wie Sie die Lohnnebenkosten herunterbringen und wie Sie den Eingangssteuersatz senken! Damit wäre der Wirtschaft wesentlich mehr geholfen und die Schwarzarbeit besser bekämpft als mit diesem Husch-Pfusch. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Haubner: Unterstützen Sie es! Seien Sie nicht so dagegen!)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Themessl einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, DDr. Fuchs und weiterer Abgeordneter betreffend steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen

eingebracht in der 17. Sitzung des Nationalrates am 26. März 2014 im Zuge der Debatte zu TOP 22: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (44 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird (45 d.B.)

Am 22.01.2014 übertitelten die Salzburger Nachrichten einen entsprechenden Artikel über die gewünschten Änderungen des Wirtschaftsbundes im Abgabenänderungs­gesetz 2014 wie folgt: „ÖVP-Wirtschaft droht mit Aufstand“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 285

Neben den Forderungen nach Erhalt der „GmbH light“ sowie nach Beibehaltung der Möglichkeit, im Rahmen des Gewinnfreibetrages auch Wertpapiere ankaufen zu können, beschloss das Präsidium des Wirtschafsbundes am 22.01.2014, dass der von der Wirtschaft lang geforderte „Handwerkerbonus“ (steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen) kommen müsse.

Von der Umsetzung dieser Forderungen machte der Wirtschaftsbund laut Salzburger Nachrichten auch die Zustimmung zum Abgabenänderungsgesetz 2014 abhängig. Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleis­tungen beschlossen werden soll, findet zwar die Zustimmung der beiden Regierungs­parteien, von einer sinnvollen Lösung ist es aber weit entfernt. Der nur auf 1 ½ Jahre angelegte Handwerkerbonus ist mit einem Vergütungsvolumen von zehn Mio. Euro für 2014 bzw. 20 Mio. Euro für 2015 viel zu niedrig; der Verwaltungsaufwand liegt höchst­wahrscheinlich über der Fördersumme und zudem ist der Handwerkerbonus nicht geeignet, die Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Anstelle dieser Alibiaktion der Bundesregierung fordern die unterfertigten Abgeord­neten nicht zuletzt im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Bekämpfung der Schwarzarbeit, die in Österreich ein Volumen von rund 20 Mrd Euro im Jahr ausmacht, einmal mehr die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen, wie zum Beispiel Gartenarbeiten, Reinigung, Reparaturen am Haus, Handwerksarbeiten, etc. Die Steuerabsetzbarkeit sollte mit einer Obergrenze von 3.000 Euro pro Person im gemeinsamen Haushalt und Jahr gedeckelt sein. Die Initialkosten für diese Maßnahme betragen für die öffentliche Hand zunächst 260 Mio. Euro. In einem Zeitraum von rund fünf Jahren sinken diese Kosten aufgrund der Gesamtrentabilität aus sinkenden Aus­gaben für Sozialleistungen, Steuermehreinnahmen und Mehrleistungen für die Sozial­versicherungen gegen Null.

Die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen würde einen Anreiz geben, diese mittels offizieller Beschäftigung zu gewährleisten. In Finnland sind Aus­gaben beispielsweise für Reinigungskräfte oder Haushilfen von der Steuer absetzbar – und somit deutlich günstiger. Dadurch entstanden von der Einführung im Jahr 2003 bis 2006 rund 8.000 permanente Arbeitsplätze zu marktgerechten Bedingungen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die steuerliche Absetzbarkeit bestimmter haushaltsnaher Dienstleistun­gen (wie beispielsweise Gartenarbeiten, Reinigung, Reparaturen am Haus oder in der Wohnung, Handwerksarbeiten usw.) als Werbungskosten mit einer jährlichen Obergrenze pro Person sicherstellt.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmel­bauer. – Bitte.

 


22.40.01

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Der Handwerker­bonus ist sicherlich kein Allheilmittel, wenn es um das Thema Schwarzarbeit und um


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 286

die Eindämmung der Schwarzarbeit geht. Und er stellt auch nicht den alleinigen Anspruch darauf, Wirtschaftswunder zu vollbringen oder zu bewirken.

Aber trotz aller Kritik ist der Handwerkerbonus, und das muss man vielleicht auch betonen, ein erster wichtiger oder ein weiterer Schritt auf diesem Weg. Er ist Impuls­geber, um Arbeitsleistungen von heimischen Handwerkern zu beziehen, ein Anreiz, um Professionisten zu beauftragen und nicht die Schwarzarbeit vorzuziehen. Er ist ein Beitrag zur zusätzlichen Ankurbelung der Konjunktur und – worum es auch geht – dazu, die Wertschöpfung in der eigenen Region zu halten.

In meiner Heimat, dem Weinviertel, einer Grenzregion – und ich gehe davon aus, dass es in Ihren Regionen auch so ist – gibt es tolle Handwerksbetriebe, oft Familien­betriebe, die das Unternehmen schon in der x-ten Generation führen und die sehr großen Wert auch auf die Regionalität und auf die Qualität legen, die aber gerade auch in dieser Grenzregion unter der Schwarzarbeit leiden, aber auch durch die auslän­dische Konkurrenz. Genau ihnen kommt dieser Handwerkerbonus zugute.

30 Millionen in eineinhalb Jahren, das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich bin überzeugt, dass die Evaluierung 2016 das auch zeigen wird und hoffentlich dazu führen wird, dass das heutige Pilotprojekt danach auch weitergeführt und ausge­baut wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


22.41.53

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Der Handwerker­bonus ist natürlich vorerst nur ein Feldversuch zur Eindämmung von Schwarzarbeit und gilt für mich auch vielmehr als Instrument zumindest zur Verminderung von Schwarzarbeit. Wenn wir uns die Zahlen von Professor Schneider aus Linz ansehen, dann lag der Anteil der Schwarzarbeit im Jahr 2013 im Baugewerbe und bei Hand­werksbetrieben bei zirka 7,5 Milliarden €.

Um einen Feldversuch handelt es sich auch deshalb, weil der Handwerkerbonus vorerst eben von Mitte 2014 bis Ende 2015 Gültigkeit hat. Die Fördersumme wurde schon erwähnt: 10 Millionen 2014, 20 Millionen 2015.

Natürlich geht es dabei schon auch um die Frage: Was ist der klassische Pfusch? – Der klassische Pfusch ist ja de facto nichts anderes als der „Steuerbetrug“ – unter Anführungszeichen – des „kleinen Mannes“, denn im Gegensatz zu vermögenden Menschen kann sich natürlich ein Mensch mit mittlerem oder geringem Einkommen Steuerbetrug im großen Stil gar nicht leisten, beziehungsweise ein solcher wird ihm gar nicht möglich.

Gefördert wird bei diesem Handwerkerbonus – und das ist, glaube ich, auch ein wesentlicher Punkt – ausschließlich der Handwerker, sprich die Arbeitsleistung und Arbeitszeit, und nicht die Sachleistung. Das ist schon ein wesentlicher Punkt, denn es ist schon etwas anderes, wenn ich das Fenster fördere, das eingebaut wird, als wenn ich die Leistung derjenigen oder desjenigen fördere, die oder der das Fenster einbaut.

Man kann davon ausgehen, dass es dadurch auch zu Mehreinnahmen von Steuern beziehungsweise SV-Beiträgen und aus der Mehrwertsteuer kommt und dadurch auch ein Teil dieser Fördermittel zurückfließen wird. Außerdem, und das ist in Zeiten wie die­sen auch kein unwesentlicher Punkt, wird auch die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen möglich – die ich hier jetzt gar nicht quantifizieren will, aber es wird zur Arbeitsplatzschaffung kommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 287

Auch Klein- und Mittelbetriebe und auch die Wirtschaft vor allem im regionalen Bereich werden meiner Meinung nach mit dieser Maßnahme gestärkt, und vor allem bei diesen Betrieben ist auch mit Umsatzzuwächsen zu rechnen. Natürlich ist uns auch bewusst, dass es auch zu Mitnahmeeffekten kommen wird.

Noch offen ist die noch zu definierende Abwicklungsstelle.

In diesem Sinne erwarten wir uns von diesem Feldversuch zumindest positive Effekte für die Arbeits- und Wirtschaftswelt.

Abschließend, geschätzte Damen und Herren: Besser ein Handwerkerbonus als ein Pfuscherbonus. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.44

22.44.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 45 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von haus­halts­nahen Dienstleistungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit. Er ist damit abge­lehnt.

22.45.47 23. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 75/A der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Artikel 142 Abs. 2 lit. b B-VG gegen die Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter (46 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek zu Wort. – Bitte.

 


22.46.21

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zur allge­meinen Erheiterung zu diesem Tagesordnungspunkt habe ich hier schon die Abendausgabe einer Tageszeitung in der Hand, in der unter anderem drinnen steht:

„Die Hypo Alpe-Adria war am Mittwoch mehrfach emotionsgeladenes Thema“ – das stimmt – „im Nationalrat, das letzte Mal zu spätnächtlicher Stunde.“ – Das stimmt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 288

auch. – „Als letzter Tagesordnungspunkt stand ein Antrag der Grünen auf Minister­anklage gegen Ex-Finanzministerin Maria Fekter zur Abstimmung. Er fand keine Mehrheit 

Da brauchen wir eigentlich nicht mehr zu diskutieren. Es ist ohnedies schon alles erledigt, nicht wahr? (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rädler: Setzen! Bitte Platz nehmen!)

Aber man sollte jetzt schon ein bisschen auf den Inhalt eingehen. Es ist nämlich doch ganz interessant und wurde in den letzten Jahren tunlichst verschwiegen, dass der ehemalige Minister Ditz, der, glaube ich, von der ÖVP kommt, als Hypo-Aufsichtsrats­präsident ausgeschieden ist, weil er für 2013 einen Finanzbedarf von 2,5 Milliarden angekündigt hat, was aber damals nicht berücksichtigt wurde. Er ist dann im Streit – offiziell natürlich nicht im Streit – ausgeschieden, und aus seiner Sicht wäre es sicher günstiger gewesen, wenn man damals schon die Hypo abgewickelt hätte. Aber man hatte Angst vor der Wahl – das ist verständlich –, was letzten Endes auf Kosten des Steuerzahlers gegangen ist.

Auch wenn wir dieses Themas überdrüssig sind, kann ich Sie durchaus nicht aus der Verantwortung entlassen: Wir brauchen einen Untersuchungsausschuss! Es bröckelt die Front ja auch bereits. Es steht in der gleichen Tageszeitung:

„Aufklärung: () Vorarlberger ÖVP macht zu Hause und in Wien Druck; Ablehnungs­front im Hohen Haus bröckelt. () Rot-Schwarz: Immer mehr für U-Ausschuss.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem ist nichts hinzuzufügen. Stimmen Sie dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu! (Beifall bei der FPÖ.)

22.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


22.48.47

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Der Abgeordnete Rossmann stützt sich in seinem Antrag im Wesentlichen darauf, dass er der Frau Finanzministerin Fekter vorwirft, dass sie in den Medien veröffentlichte Zahlen zum Thema Kapitalbedarf der Hypo Alpe-Adria, Zahlen, die dort genannt worden sind, bei der Budgeterstellung nicht berücksichtigt hat.

Aber ich sage Ihnen, eine seriöse Budgeterstellung ist nur dann möglich, wenn eine ausreichend fundierte Information vorliegt. Hinsichtlich ausreichend fundierter Kenntnis eines Kapitalbedarfs bei der Hypo Alpe-Adria im April 2013 darf ich Ihnen Folgendes sagen: Seit Eröffnung eines Beihilfeverfahrens durch die Europäische Kommission und insbesondere seit der Übernahme durch die Republik wurden vom Vorstand der Bank zahlreiche Restrukturierungspläne und Sanierungskonzepte erarbeitet und der Europäischen Kommission vorgelegt. Diese Pläne wurden in den Jahren 2010 bis 2012 mehrfach überarbeitet, nicht zuletzt bedingt dadurch, dass erst in dieser Zeit Management- und Informationsdefizite aus der Vergangenheit aufgetaucht sind.

Auf Basis einer Ende April 2013 mit der Europäischen Kommission geschnürten Paketlösung für die Verkaufsfristen und die Abbauaktivitäten wurde vom Vorstand in Folge erstmals im Mai 2013 ein Restrukturierungsplan vorgelegt, der den Umfang zukünftiger Verluste und Rekapitalisierungserfordernisse durch den Bund ausreichend bezifferte. Ein Abschluss dieses Beihilfeverfahrens mit einer positiven Genehmigungs­entscheidung durch die Europäische Kommission konnte im September 2013 erreicht werden. Erst zu diesem Zeitpunkt war es möglich, in konkreten Bewertungen den daraus resultierenden Kapitalbedarf einzuschätzen und in Ansatz zu bringen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 289

Was den Vorwurf fehlender budgetärer Berücksichtigung für das Bundesfinanzrahmen­gesetz betrifft, darf ich Ihnen mitteilen, dass die dem Bundesministerium für Finanzen bis zu diesem Zeitpunkt vorgelegten Restrukturierungspläne noch keine zukünftigen Rekapitalisierungserfordernisse offenbarten und vom Vorstand kein ausreichend fundierter Stützungsbedarf mitgeteilt wurde, daher war im April 2013 auch noch keine budgetäre Vorsorge für die Jahre 2014 bis 2017 zu treffen. Ich darf auch darauf hinweisen, dass erforderliche Kapitalmaßnahmen zugunsten der Hypo Alpe-Adria auch durch ausreichend verfügbare Haushaltsrücklagen der UG 46 bedeckt waren.

Frau Finanzminister Fekter hat ihre Verantwortung voll und ganz wahrgenommen, es gibt keine Rechtsverletzung. Der Vorwurf der Grünen ist zurückzuweisen, und einer Ministeranklage fehlt jede sachliche Grundlage. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Cap.)

22.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. – Bitte.

 


22.52.22

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Ja, Herr Kollege Eßl, wenn wir ein Budget immer erst dann erstellen (Abg. Rädler: Herr Professor Rossmann!), wenn wir wissen, wie hoch die Steuereinnahmen sind, dann erstellen wir Budgets immer und grundsätzlich im Nachhinein – dann brauchen wir aber auch kein Budget.

Wenn man das also auf die Hypo und auf Budgeterstellungen überhaupt überträgt, so können die Zahlen, die dort eingestellt sind, wohl immer nur Prognosen und Schät­zungen sein (Ruf bei der ÖVP: Was kritisiert ihr dann?) und daher unter Umständen niemals mit der Realität übereinstimmen. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Das war die Vorbemerkung.

Warum habe ich diese Ministeranklage gegen die Frau Finanzministerin außer Dienst eingebracht? – Weil ich ihr eben Verfassungsbruch vorwerfe. (Abg. Amon: Unerhört! Unerhört ist das!) – Nein, das ist nicht unerhört; ich werde Ihnen das hier zeigen. Schauen Sie einmal dieses Büchlein an! Das ist nicht die Geschäftsordnung dieses Hauses, das ist das Bundeshaushaltsgesetz. (Der Redner zeigt das genannte Werk. – Zwischenruf des Abg. Auer.) Das ist die Bibel für jeden Finanzminister, für jede Finanzministerin, und an die hat er oder sie sich zu halten. Beginnen wir mal, schauen wir mal hinein! (Zwischenruf der Abg. Fekter.)

Da gibt es eine Verfassungsbestimmung, die mit dem neuen Haushaltsrecht – von allen Fraktionen des Hauses beschlossen – gekommen ist, die besagt (Abg. Schönegger: Tschuldigung, wie lang dauert denn das?), dass das Budget und der Bundesfinanzrahmen die Haushaltslage möglichst getreu darzustellen haben. (Abg. Fekter: Keine Vermutungen und keine Unterstellungen!) – Das ist eine Verfassungs­bestimmung.

Was heißt „möglichst getreu darstellen“? – Schauen wir einmal, was sich der Gesetz­geber damals dabei gedacht hat, als er dieses Gesetz beschlossen hat! (Ruf bei der ÖVP: Oberlehrer!) Das ist der Kommentar von Ihrem ehemaligen stellvertretenden Sektionschef, Herrn Dr. Claus Lödl, und er schreibt da Bezug nehmend auf die Erläu­ternden Bemerkungen der Regierungsvorlage (Abg. Wöginger:  Vorlesung!), Bezug nehmend auf den Grundsatz der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 290

„Dieser Grundsatz betrifft die Anforderungen an die Beschaffenheit des Budget-, Verrechnungs- und Berichtssystems im weitesten Sinn“ – also auch das Bundesfinanz­rahmengesetz, auf das ich noch zu sprechen kommen werde.

„Darin enthalten ist auch“, Frau Finanzministerin, ein alter Grundsatz, „die Budget­wahrheit, wonach Budgetmittel möglichst genau zu veranschlagen sind.“

So, und was haben Sie jetzt im Bundesfinanzrahmen, den Sie uns im vergangenen Jahr, am 16. April, vorgelegt haben, in der UG 46 für die teilverstaatlichte ÖVAG (Abg. Wöginger: Mit wem redet er denn?) und für die verstaatlichten Banken vorgelegt? – Eine Ausgaben- oder Auszahlungsobergrenze, wie das heißt (Ruf bei der ÖVP: Professor!), in der Größenordnung von 133 Millionen € für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017. (Abg. Pirklhuber: Wahnsinn! Unglaublich!)

Vor Kurzem mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass 1,43 Milliarden € Finanzbedarf für die Hypo bestehen wird, einerseits zum Teil, um Wertberichtigungen für das Süd­europa-Netzwerk zu machen, und andererseits zur Überbrückung bis zur Einrichtung der Abbaugesellschaft. (Ruf bei der ÖVP:  Osteuropa!) Ob das die einzigen Finanzmittel im Jahr 2014 sein werden, lässt sich nicht sagen. Wenn wir aber jetzt den Bericht der Taskforce hernehmen, dann werden es jedenfalls – inklusive dieser 1,43 Milliar­den € (Abg. Fekter: Das wissen wir erst jetzt !) – 4 Milliarden € für das Jahr 2014 sein. – Das, Frau Finanzministerin außer Dienst, steht in diesem Bericht drinnen, lesen Sie das bitte nach!

Es sind also nicht 133 Millionen €, sondern 4 Milliarden € für das Jahr 2014. (Abg. Fekter: Aus den Rücklagen!) – Die Rücklagen interessieren in diesem Zusammenhang überhaupt nicht, denn die Rücklagen sind eine Fiktion, die finanziert werden müssen, weil sie ja nicht bar in der Kassa liegen; die müssen Sie genauso finanzieren. Erzählen Sie mir nicht das, was Ihnen Ihr Sektionschef, der Ihnen mittlerweile abhanden­gekommen ist, Herr Dr. Steger, immer erzählt hat! Hätten Sie sich an Herrn Dr. Claus Lödl gehalten (Zwischenruf der Abg. Fekter), da wären Sie besser beraten gewesen! (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie der Überzeugung gewesen wären, dass die Auszahlungsobergrenze von 133 Millionen € einzuhalten ist (Zwischenruf des Abg. Schieder), dann hätten Sie, so wie es das einfachgesetzliche Haushaltsgesetz vorsieht, im § 14 des Bundeshaus­haltsgesetzes, jene Maßnahmen dargestellt, die erforderlich sind, um diese Obergren­zen einhalten zu können, nämlich die Korrektur- und Steuerungsmaßnahmen. Wenn wir in den Strategiebericht, der diesen Bundesfinanzrahmen begleitet, hineinschauen, so lesen wir da: Wir werden die „Erarbeitung von Strategien für Umstrukturierungen bzw. für den Verkauf der Banken-Staatsanteile“ vornehmen.

Ja, Frau Finanzministerin, Sie hatten ja zu diesem Zeitpunkt offensichtlich nicht einmal eine Strategie, was Sie mit dieser Bank überhaupt anfangen sollen! (Abg. Fekter:  Bayern! Die Bayern !) Sie als Eigentümervertreterin, Sie, Frau Finanzministerin, haben den SteuerzahlerInnen im Vorfeld der Nationalratswahl mit der Vorlage dieses Berichtes bewusst die Unwahrheit gesagt. (Abg. Wöginger: Jetzt gib Ruhe! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist so, denn damals hat es schon eine Reihe von Hinweisen dafür gegeben, dass diese Bank sehr viel mehr Geld brauchen würde (Zwischenruf der Abg. Fekter) – und ich werde Ihnen jetzt ein paar Beispiele vorlesen. (Nein-Rufe bei der ÖVP.) – Na, nehmen Sie sich nur Zeit, zu später Stunde!

Am 3. Oktober 2011 warnt der Vizeaufsichtsratschef der FIMBAG, Herr Dr. Androsch, dass die Hypo Group Alpe-Adria den Steuerzahler 4 Milliarden € kosten würde. (Abg. Wöginger: Mit wem redest du noch?)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 291

Im März 2012 berichtet die Tageszeitung „Der Standard“ aus einem internen Papier der Oesterreichischen Nationalbank, dass die Kosten für die Hypo sich auf 5 bis 10 Milliarden € belaufen würden. (Abg. Fekter: Was hätten wir ?) – Nicht: Was hätten wir hineinschreiben müssen? – Sie hätten eine Schätzung hineinschreiben müs­sen (Zwischenrufe bei der ÖVP), in Übereinstimmung mit den Vertretern der Bank, den Organen der Bank, die Ihnen ja klipp und klar gesagt haben, was sie wollen. Sie hätten einen Betrag hineinschreiben müssen und nicht eine Traumziffer, die nie im Leben einzuhalten ist! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wöginger: Gebt ihm Sauerstoff!)

Weiters: Im Juli 2012 berichtet auch „FORMAT“ von einem Hypo-internen Papier, von 5 Milliarden €. Im Dezember 2012 mussten Eigenkapitalerhöhungen in der Größenord­nung von 1,5 Milliarden € vorgenommen werden. Schließlich und endlich waren zu jenem Zeitpunkt (Abg. Rädler: Sollten Sie im grünen Klub !), als Sie uns diesen Bundesfinanzrahmen hier vorgelegt haben, die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission im Gange. (Abg. Fekter: Aber noch nicht abgeschlossen!)

Hätte es die Europäische Kommission im Übrigen nicht gegeben, Frau Finanzminis­terin a. D., dann wären wir bis heute nicht bei einer Lösung für die Hypo angelangt, weil die Europäische Kommission in Wirklichkeit erst den Druck erzeugt hat (Zwi­schenruf des Abg. Rädler), dass es überhaupt zu einer Lösung und zu dem Bescheid gekommen ist, der dann am 3. September 2013 zugestellt wurde. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Schließlich und endlich veröffentlichte die Zeitschrift „profil“ am 27. April – also elf Tage nachdem Sie diesen Bundesfinanzrahmen mit 133 Millionen € eingebracht haben – ein länger zuvor intern erstelltes Dossier der Oesterreichischen Nationalbank. (Zwischen­ruf bei der ÖVP.) In diesem Dossier ging die Oesterreichische Nationalbank von Kosten für die Hypo Alpe-Adria in der Größenordnung von 5 bis 16 Milliarden € aus. – Und Sie schreiben hinein: 133 Millionen €. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Frau Finanzministerin, mit dieser Missachtung der Verfassungsregeln (Zwischenruf der Abg. Fekter) und der Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes haben Sie einen wesentlichen Beitrag zur Verschleppung der Lösung des Hypo-Problems geleistet (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Fekter) und damit dem Steuerzahler massiven Schaden zugefügt. (Abg. Fekter: Nein!  den Steuerzahler geschützt!)

Hinzu kommt, Frau Finanzministerin a. D., dass Sie nicht den Mut hatten, im Vorfeld der Wahl den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, dem Souverän, den Wählerinnen und Wählern zu sagen, dass sich die Staatsschulden (Abg. Rädler: Selbstdarsteller!) und das Defizit massiv erhöhen würden, egal, welche Lösung Sie anstreben würden. Sie hatten schlicht nicht den Mut, den Wählerinnen und Wählern die Wahrheit zu sagen. Sie haben sie getäuscht. (Abg. Rädler: Ihre Leute sind schon heimgegangen!)

Wenn Sie, Frau Finanzministerin und meine Damen und Herren von der SPÖ und von der ÖVP, aber der Meinung sind (Zwischenruf des Abg. Schieder – Zwischenrufe bei der ÖVP), dass die Frau Finanzministerin keinen Verfassungsbruch begangen hat, dann lehnen Sie mit uns gemeinsam hier und heute den negativen Ausschussbericht ab.

Ich fordere Sie auf: Haben Sie den Mut dazu! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sehen werden wir uns aber jedenfalls wieder (Ruf bei der ÖVP: Lei-Lei!), Frau Finanzminis­terin, zu genau dieser Frage im Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe-Adria. – Vie­len Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Rädler: 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 292

die letzten grünen Klubmitglieder vertrieben! – Abg. Wöginger: Kein Wunder, dass die !)

23.02


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Krainer. – Bitte.

 


23.02.45

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es wirklich so gewesen wäre, dass da verheimlicht wurde, wie es aussieht, dann würde ich den Unmut zumindest im Ansatz verstehen können. Das Angenehme im Parlament ist ja, dass alles mitgeschrieben wird: Sowohl bei der ersten Lesung als auch beim Hearing als auch im Budgetausschuss als auch bei der Plenar­debatte vor der Beschlussfassung ist genau darüber diskutiert und das auch trans­parent dargestellt worden.

Es ist überall nachzulesen (Zwischenruf des Abg. Rossmann), dass sowohl die Ministerin als auch der Staatssekretär gesagt haben: Es ist nicht klar, wie viel Geld die Hypo kosten wird. (Abg. Moser: Ein Fass ohne Boden haben sie gesagt!) Wir haben für die Kosten, von denen wir wissen, wo es um Beratungskosten und so weiter geht, 133 Millionen € eingestellt, aber es wird deutlich mehr werden. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Es gibt gerade eine Debatte oder eine Diskussion mit der Europäischen Kommission um den Abwicklungsplan. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.)

Ich kann zum Beispiel folgende Meldung zitieren:

„Schieder wies auf den noch unbestimmten Ausgang der entsprechenden Verhandlun­gen der Europäischen Kommission hin und betonte, das Risiko durch die Banken sei aus diesem Grund derzeit zahlenmäßig nicht exakt einschätzbar. Im Budget sei aber durch eine Rücklage in der Höhe von 4 Mrd. € vorgesorgt.“

Also die Summe, die Sie hier selbst als mögliche Größenordnung genannt haben (Zwischenruf des Abg. Rossmann), genau diese Summe ist vor einem Jahr vonseiten der Regierung im Budgetausschuss, im Parlament immer wieder genannt worden.

Ich könnte Ihnen jetzt noch mindestens so viel zitieren, wie Regierungsmitglieder vor der Wahl im Wochentakt immer wieder diese Zahl gebracht haben, in Anbetracht der späten Stunde erspare ich es mir und belasse es bei diesem Zitat. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte. (Oje- und Jessas-Rufe bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Lugar – auf dem Weg zum Rednerpult –: Oje, oje, oje!)

 


23.04.56

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich habe noch 9 Minuten – ihr freut euch schon alle, nehme ich einmal ganz stark an. (Heiterkeit bei Grünen und NEOS sowie des Abg. Podgorschek.) Ich fasse mich also kurz: Wir haben es alle erlebt, Sie sind ja nicht nur einmal, Sie sind x-mal hier oben gesessen, und wir haben immer wieder die gleiche Frage gestellt: Was wird uns die Hypo kosten? (Abg. Fekter: Wissen Sie es ?)

Sie haben immer wieder gesagt, Sie wissen es nicht, Sie können es nicht beurteilen, und haben dann eben diese 133 Millionen € eingestellt, obwohl wir alleine schon 300 Millionen € für Beratungstätigkeiten ausgegeben haben (Zwischenruf der Abg.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 293

Fekter), und Ihr Bundeskanzler damals schon gewusst hat – und jetzt landauf, landab damit prahlt, dass er es schon damals gewusst hat –, dass es 7 bis 10 Milliarden € sein werden. (Ruf bei der SPÖ: 4 bis 7!) Er behauptet immer wieder, er habe das damals schon gewusst, aber Sie als Finanzministerin hatten natürlich keine Ahnung. Sie wussten natürlich nicht, dass das so viel Geld kosten wird, und haben die 133 Mil­lionen € eingestellt.

Sie haben das nur deshalb getan, weil Sie nicht schuld sein wollten an einer Misere, die der Wähler natürlich Ihnen umgehängt hätte, weil Ihr Vorgänger diese Bank wieder ins Eigentum des Staates genommen hatte – ohne Not. (Abg. Wöginger: Da haben wir noch geglaubt !) Da haben Sie natürlich gewusst, dass der Bürger Ihnen das um­hängen wird. Das ist der Grund, warum Sie dem Bürger nicht die Wahrheit sagen wollten. Das ist ja der Punkt. (Zwischenruf der Abg. Fekter.)

Sie sind nicht einmal hier gesessen und haben die Auskunft verweigert. Sie haben uns allen Transparenz verweigert und haben letztlich das getan, was jetzt dazu führt, dass so ein drastisches Mittel wie eine Ministeranklage auf dem Tisch liegt. Ich bin auch kein großer Freund solcher drastischen Mittel, aber anscheinend lassen Sie keine Möglich­keit zu, wenn Sie so agieren.

Sie können mir nicht erzählen, dass Sie als Finanzministerin nicht wussten, was da auf uns zukommen wird. Und wenn Sie es jahrelang nicht wussten, dann ist die Frage, ob Sie eine gute Finanzministerin waren. (Na-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Tamandl: Das ist unerhört!)

All das werden wir in einem Untersuchungsausschuss aufklären, und ich kann Ihnen heute schon versprechen, es wird einen geben. (Zwischenruf des Abg. Prinz.) Es wird einen Untersuchungsausschuss geben (Zwischenruf der Abg. Tamandl), und dann werden wir Ihre Verantwortung, die Verantwortung des Herrn Pröll und aller anderen, die da mitgespielt haben, aufklären.

Ich kann Ihnen versprechen, das wird kommen, denn Sie werden den Druck nicht aushalten. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS. – Abg. Rädler: Sie waren beim BZÖ! – Zwischenruf der Abg. Fekter. – Weitere Rufe bei der ÖVP: BZÖ! BZÖ!)

23.07


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte. (Unruhe im Saal. – Ruf bei der SPÖ: Endlich eine erfrischende Rede! – Abg. Matznetter – auf dem Weg zum Rednerpult –: Alle wollen nach Hause!)

 


23.07.30

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Die Frau Präsidentin hat mir heute in der ersten Rede einen Ordnungsruf für den Ausdruck „idiotisch“ gegeben. Die Geschäftsordnung sieht keinen Wahrheitsbeweis vor, ich werde mich daher bemühen, das jetzt zu vermeiden – falls der Eindruck entsteht; ich hoffe, das ist nicht ordnungsrufwürdig.

Kollege Krainer hat, wie ich glaube, mit aller Klarheit dargestellt, dass das parlamen­tarische Verfahren damals von einer sehr offenen Kommunikation getragen war. Er hat den damaligen Staatssekretär Schieder zitiert, der ganz klar darauf verwiesen hat, dass 4 Milliarden € an Rücklagen vorgesehen sind, plus die 133 Millionen € für die Kosten. (Abg. Rossmann:  keine Budgetierung! Lieber Kollege Matznetter, schau ins  hinein!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 294

Lieber Kollege Rossmann! Bevor Sie hier in die Tastatur hacken, sollten Sie sich den Artikel 142 B-VG wenigstens einmal anschauen! (Zwischenruf des Abg. Pendl.) Da steht drinnen, dass eine schuldhafte Rechtsverletzung vorliegen muss. Worin soll diese bei der Prognose bestehen? (Abg. Rossmann: Haben Sie mir nicht zugehört?) Niels Bohr, immerhin Nobelpreisträger, hat bei einem Seminar darauf hingewiesen, dass Prognosen schwierig sind, insbesondere wenn sie die Zukunft betreffen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Sie wollen in Ihrem Antrag eine Strafbarkeit für eine Prognose, die ein Vorschlag an den Souverän ist, der das Budget beschließt.

Allein in der Anmaßung, Herr Kollege Rossmann, halten Sie uns alle für  (In Rich­tung Präsident Kopf.) Darf ich sagen, dass er uns alle für Tro? (Präsident Kopf schüttelt den Kopf.) – Nein, darf ich nicht. Herr Präsident, ich vermeide es. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Es ist eine Herabwürdigung dieses Hauses (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber), denn zu glauben, dass alles, was die Frau Ministerin da hineinschreibt – völlig wurscht, was hier passiert –, dann zu einem Rechtsakt wird, das ist doch ein Unsinn sondergleichen, lieber Kollege Rossmann! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischen­ruf des Abg. Pendl.)

Es kann für eine Prognose keine Strafe geben, es kann keine Schuldhaftigkeit geben. Das ist Propaganda für diese Auseinandersetzung betreffend Hypo.

Ganz ehrlich, leicht hat es sich niemand gemacht! Ihr würdigt ja eure eigene Oppo­sitionsarbeit herab, denn ihr habt die Hypofrage damals genau hier diskutiert. Mit euren heutigen Kommentaren erklärt ihr euch so, als hättet ihr in der Bank, in der Pendeluhr geschlafen. Ihr habt euch kritisch damit auseinandergesetzt, wieso also stellt ihr euch dann selbst schlechte Zeugnisse aus?

Es gab einen Vorschlag der Ministerin. Die Mehrheit davon ist überzeugt, die Einwen­dungen sind vorgebracht worden, und die 4 Milliarden € Rückgang für den Moment sollten sich hoffentlich ganz gut ausgehen – hoffentlich wird es nicht mehr.

Bitte keine Anklagen mehr für Prognosen einbringen! Wir bekommen ja nicht einmal mehr Nachwuchs für Meteorologen und für Konjunkturforscher. Was sollen wir denn dann machen, Kollege Rossmann?

Ich wünsche eine gute Nacht. (Beifall bei der SPÖ sowie Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

23.10

23.10.49

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht, wie ich sehe, kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Budgetausschusses, seinen Bericht 46 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

23.11.22Einlauf

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 293/A bis 310/A(E) eingebracht wurden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 295

Ferner sind die Anfragen 1120/J bis 1155/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 27. März 2014, 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.

Ich wünsche eine gute Nacht!

Diese Sitzung ist geschlossen.

23.11.53Schluss der Sitzung: 23.12 Uhr

 

 

 

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