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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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81. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 18. Juni 2015

 

 


Stenographisches Protokoll

81. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode              Donnerstag, 18. Juni 2015

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 18. Juni 2015: 9.06 – 19.29 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 1185/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird

2. Punkt: Bericht über den Antrag 1191/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 1046/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend mit Innovation statt Fahrverboten gegen Feinstaub

4. Punkt: Bericht über den Antrag 1125/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend mit Innovation statt Fahrverboten gegen Feinstaub II – mobile Filteranlagen

5. Punkt: Bericht über den Antrag 1180/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechselkennzeichen PKW–Motorrad

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (16. FSG-Novelle)

7. Punkt: Bericht über die Bürgerinitiative Nr. 9/BI: „Aufrechterhaltung und Aufwertung von Betrieb und Infrastruktur der Bahnlinie Oberwart–Friedberg als wichtige Eisen­bahn­verbindung des Südburgenlands nach Wien“

8. Punkt: Bericht über den Antrag 1009/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bahnstrecke Friedberg–Oberwart–Ungarn

9. Punkt: Bericht über den Antrag 62/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz statt Geheimnistuerei bei der Schließung von Postgeschäftsstellen

10. Punkt: Bericht über den Antrag 229/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend den vorgezogenen Ausbau der Autobahn A 5 im Teilabschnitt der Stadtgemeinde Poysdorf (Poysdorf, Wetzelsdorf und Erdberg)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 2

11. Punkt: Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsüberein­kom­men zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Informationsweiterverwendungsgesetz geän­dert wird

13. Punkt: Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten, Ausrüs­tungen oder deren Teile oder Zubehör im harmonisierten Bereich und die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizie­rungsG; MING)

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Seveso III – Novelle) und mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert wird

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (651 d.B.) (Absetzung dieses Tagesordnungs­punktes siehe bitte S. 40)

18. Punkt: Bericht über den 38. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. De­zem­ber 2014)

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 18

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung den 17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungs­ge­setz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG auf­gehoben werden (651 d.B.), von der Tagesordnung abzusetzen – Annahme            40, 40

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wor­tung 4286/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 40

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 122

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Loacker .........................................................................................  122, 134

Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser .......................................................... ... 125

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 128

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 129

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 130

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 132

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 133


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 3

Antrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 687 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheber­rechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015), gemäß § 43 Abs. 1 der Ge­schäfts­ord­nung eine Frist bis 6. Juli 2015 zu setzen – Annahme ..................................................................  40, 198

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 41

Wortmeldungen im Zusammenhang mit dem Fristsetzungsantrag der Abgeor­dneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Urheberrechts-Novelle 2015:

Dieter Brosz, MSc .................................................................................................  46, 48

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .......................................................................  47, 48

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................  47, 48

Mag. Gernot Darmann ........................................................................................... ..... 47

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ..... 48

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 49

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ...........................  64, 195

Unterbrechung der Sitzung .................................................................................  65, 196

Antrag des Abgeordneten Dieter Brosz, MSc auf Durchführung einer Debatte gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Urheberrechts-Novelle 2015 – Annahme  136, 136

Durchführung einer Debatte gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung .................... 136

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 136

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ... 138

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 139

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 140

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ... 142

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 142

Fragestunde (11.)

Landesverteidigung und Sport .................................................................................. 18

Otto Pendl (128/M); Elmar Podgorschek, Mag. Nikolaus Alm

Mag. Bernd Schönegger (121/M)

Dr. Reinhard Eugen Bösch (124/M)

Dr. Peter Pilz (131/M)

Rouven Ertlschweiger, MSc (126/M); Andrea Gessl-Ranftl, Franz Leonhard Eßl

Mag. Christoph Vavrik (127/M)

Hannes Weninger (129/M)

Ing. Mag. Werner Groiß (122/M)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 4

MMag. DDr. Hubert Fuchs (125/M)

Dieter Brosz, MSc (132/M); Ulrike Weigerstorfer

Hermann Krist (130/M); Brigitte Jank

Mag. Johannes Rauch (123/M); Petra Steger, Dieter Brosz, MSc, Marianne Gusenbauer-Jäger

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 18

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 38

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1185/A der Abge­ordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geän­dert wird (659 d.B.) .............................................................. 41

2. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1191/A der Abge­ord­neten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahr­gesetz 1967 (KFG 1967) geändert wird (660 d.B.) ..................... 41

3. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1046/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend mit Innovation statt Fahrverboten gegen Feinstaub (661 d.B.)     ............................................................................................................................... 41

4. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1125/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend mit Innovation statt Fahrverboten gegen Feinstaub II – mobile Filteranlagen (662 d.B.) .................................................................................................. 41

5. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1180/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechselkennzeichen PKW–Motorrad (663 d.B.)              ............................................................................................................................... 42

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ..... 42

Anton Heinzl ............................................................................................................ ..... 44

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 45

Andreas Ottenschläger ............................................................................................... 49

Christian Hafenecker, MA ....................................................................................  50, 56

Georg Willi ............................................................................................................... ..... 52

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ..... 53

Erwin Angerer ......................................................................................................... ..... 54

Michael Pock ........................................................................................................... ..... 55

Walter Bacher .......................................................................................................... ..... 58

Johann Rädler ......................................................................................................... ..... 59

Harry Buchmayr ..................................................................................................... ..... 61

Norbert Sieber ......................................................................................................... ..... 62

Dietmar Keck ........................................................................................................... ..... 62


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 5

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Schaffung der Möglichkeit kleinerer Kennzeichen­tafeln – Ablehnung .....................  43, 64

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 659 und 660 d.B. ........................................... 63

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 661, 662 und 663 d.B. (namentliche Abstimmung)              ............................................................................................................................... 64

6. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (631 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (16. FSG-Novelle) (664 d.B.) .......................... 67

Redner/Rednerinnen:

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 67

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ..... 68

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) ..................................................... ..... 69

Carmen Schimanek ................................................................................................ ..... 70

Georg Willi ............................................................................................................... ..... 71

Entschließungsantrag der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Otten­schläger, Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung befris­teter Führerscheine – Annahme (E 89)               70, 72

Annahme des Gesetzentwurfes in 664 d.B. .................................................................. 72

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Bürgerinitiative Nr. 9/BI: „Aufrechterhaltung und Aufwertung von Betrieb und Infrastruktur der Bahnlinie Oberwart–Friedberg als wichtige Eisenbahnverbindung des Südburgenlands nach Wien“ (665 d.B.) .................................................................. 72

8. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1009/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bahnstrecke Friedberg–Oberwart–Ungarn (666 d.B.)      ............................................................................................................................... 72

Redner/Rednerinnen:

Johann Hell .............................................................................................................. ..... 72

Johann Singer ......................................................................................................... ..... 73

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ..... 74

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ..... 75

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 76

Michael Pock ........................................................................................................... ..... 77

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ..... 78

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ..... 78

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ..... 79

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ..... 80

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 665 d.B. ....................................................... 81

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 666 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Bahnstrecke Friedberg–Oberwart–Ungarn (E 90) ......................................................... 82

9. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 62/A(E) der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz statt Geheimnistuerei bei der Schließung von Postgeschäftsstellen (667 d.B.) ..................................................................................... 82


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 6

Redner/Rednerinnen:

Carmen Schimanek ................................................................................................ ..... 82

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ..... 83

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ..... 84

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ..... 85

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ..... 85

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 86

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 88

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 667 d.B. ....................................................... 88

10. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 229/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend den vorgezogenen Ausbau der Autobahn A 5 im Teilabschnitt der Stadtgemeinde Poysdorf (Poysdorf, Wetzelsdorf und Erdberg) (668 d.B.)                       88

Redner/Rednerinnen:

Ing. Thomas Schellenbacher ................................................................................. ..... 88

Anton Heinzl ............................................................................................................ ..... 89

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 90

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ..... 91

Georg Willi ............................................................................................................... ..... 91

Michael Pock ........................................................................................................... ..... 92

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 93

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ..... 94

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 668 d.B. ....................................................... 95

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (500 d.B.): Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchfüh-rungs­übereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes (652 d.B.) ....................................................... 95

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (629 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Informationsweiterverwen­dungs­gesetz geändert wird (656 d.B.)                  95

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (630 d.B.): Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Maschi­nen, Geräten, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör im harmonisierten Bereich und die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG; MING) (657 d.B.) .......................................... 95

Redner/Rednerinnen:

Mag. Andreas Hanger .................................................................................................. 95

Cornelia Ecker .............................................................................................................. 96

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ..... 97

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ..... 98

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ..... 99

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 100

Matthias Köchl ........................................................................................................ ... 101

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 102

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 103

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ................................................................. ... 104

Genehmigung des Staatsvertrages in 652 d.B. ........................................................... 105


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 7

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 656 und 657 d.B. ......................................... 105

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie-rungsvorlage (627 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (658 d.B.) ...... 106

Redner/Rednerinnen:

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 106

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 108

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 109

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 110

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 111

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ................................................................. ... 112

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 114

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 115

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 115

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 116

Wolfgang Katzian .................................................................................................... ... 117

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 118

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 119

Annahme des Gesetzentwurfes in 658 d.B. ................................................................ 120

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (624 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Seveso III – Novelle) und mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert wird (655 d.B.) ........................ 120

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (625 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (653 d.B.) ............ 120

Redner/Rednerinnen:

Erwin Angerer ............................................................................................................ 120

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 144

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ... 145

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 146

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 147

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 148

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 149

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ................................................................. ... 150

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 655 und 653 d.B. ......................................... 152

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (651 d.B.) (Ab­setzung dieses Tagesordnungspunktes siehe bitte S. 40)

18. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 38. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-154/677 d.B.) .................................................. 153

Redner/Rednerinnen:

Johann Hell .............................................................................................................. ... 153

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 154


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 8

Carmen Schimanek ................................................................................................ ... 155

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 156

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 158

Mag. Christoph Vavrik ........................................................................................... ... 159

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek ...................................................................... ... 161

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 163

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 164

Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 166

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 166

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 169

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer ..................................................................... ... 171

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 173

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 174

Christian Lausch ........................................................................................................ 175

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 178

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter ......................................................................... ... 181

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 183

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 185

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 186

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 189

Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 190

Petra Bayr, MA ........................................................................................................... 191

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ... 192

Michael Ehmann ..................................................................................................... ... 193

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 193

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 194

Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ... 194

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Eva Mückstein, Dr. Andreas F. Karlsböck, Ulrike Weigerstorfer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ – Annahme (E 91) .................................................................  168, 195

Entschließungsantrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst – Ablehnung ............................................................................................................  177, 195

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ehe für alle – Ablehnung (namentliche Abstimmung) ......................................................  180, 195

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bestellung der Volksanwälte nach Qualifikation, nicht Partei­proporz – Ablehnung ..............  188, 197

Kenntnisnahme des Berichtes III-154 d.B. ................................................................... 195

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz geändert wird (1229/A)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Recht auf Neuberechnung des Besoldungsdienstalters für öffentlich Bedienstete, die gemäß den im Bundes-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 9

gesetzblatt vom 12.2.2015 veröffentlichten Bestimmungen automatisch ins neue Besoldungsrecht übergeleitet wurden (1230/A)(E)

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Psychopharmaka in Pflegeheimen (1231/A)(E)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bienenschutz durch die Erhaltung von Wiesenflächen (1232/A)(E)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer verpflichtenden Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Primarschule (1233/A)(E)

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ (1234/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Parteistellung der Tierschutzombudsmänner in Strafverfahren“ (1235/A)(E)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweit einheitlicher Personalschlüssel für Pflegeheime“ (1236/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Foto für E-Cards“ (1237/A)(E)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vervollständigung der Transparenzdatenbank“ (1238/A)(E)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Sozialversicherung als Anspruchsvoraussetzung für Sozialleistungen“ (1239/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen gegen Bodenversiegelung“ (1240/A)(E)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend seewassergespeisten Betrieb von Wasserrutschen (1241/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz vor hormonell wirksamen Chemikalien“ (1242/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (1243/A)

Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Open Innovation Strategie (1244/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verhin­derung unfreiwilliger Pensionierung (1245/A)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Intensiv­tierhaltung und UVP (1246/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten


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Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Erhaltung des gottscheer Dialektes für zukünftige Generationen (5450/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Erhaltung des sudetendeutschen Dialekts für zukünftige Generationen (5451/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Erhaltung des karpatendeutschen Dialekts für zukünftige Generationen (5452/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Erhaltung des Banater Schwaben Dialekts für zukünftige Generationen (5453/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Erhaltung des beskidendeutschen Dialekts für zukünftige Generationen (5454/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Erhaltung des buchenlanddeutschen Dialekts für zukünftige Generationen (5455/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Erhaltung des deutsch-untersteirischen Dialekts für zukünftige Generationen (5456/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Erhaltung des donauschwäbischen Dialekts für zukünftige Generationen (5457/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend 16 000 € Schadenersatz für gemobbte Lehrerin (5458/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Gräber von durch Flucht und Vertrei­bung umgekommenen Altösterreichern deutscher Muttersprache in Österreich (5459/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Förderung eines hetzerischen Werbeflyers der Sozialistischen Jugend (5460/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend hetzerische Verbalentgleisungen des Klubvorsitzenden der Wiener SPÖ (5461/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend gemeinsame Gedenkveranstaltung des BMEIA mit dem VLÖ (Verband der Landmannschaften Österreichs) anlässlich der Vertreibungen ab 1945 (5462/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Erhaltung des siebenbürgischen Dialektes für zukünftige Generationen (5463/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Mängel bei Funksystem-Beschaffung beim Bundesheer (5464/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Veranstaltung zum Thema „40 Jahre Fristenlösung“ im AK Bildungszentrum (5465/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 11

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Veranstaltung zum Thema „40 Jahre Fristenlösung“ im AK Bildungszentrum (5466/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zugehörigkeit von bulgarischen Staatsbürgern zur altösterreichischen Volksgruppe deutscher Muttersprache in der Bulgarischen Republik (5467/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zugehörigkeit von kroatischen Staatsbürgern zur altösterreichischen Volksgruppe deutscher Muttersprache in der Kroatischen Republik (5468/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zugehörigkeit von polnischen Staatsbürgern zur altösterreichischen Volksgruppe deutscher Muttersprache in der Polnischen Republik (5469/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zugehörigkeit von rumänischen Staatsbürgern zur altösterreichischen Volksgruppe deutscher Muttersprache in der Rumänischen Republik (5470/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zugehörigkeit von serbischen Staatsbürgern zur altösterreichischen Volksgruppe deutscher Muttersprache in der Serbischen Republik (5471/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zugehörigkeit von slowakischen Staatsbürgern zur altösterreichischen Volksgruppe deutscher Muttersprache in der Slowakischen Republik (5472/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zugehörigkeit von slowenischen Staatsbürgern zur altösterreichischen Volksgruppe deutscher Muttersprache in der Slowenischen Repu­blik (5473/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zugehörigkeit von tschechischen Staatsbürgern zur altösterreichischen Volksgruppe deutscher Muttersprache in der Tschechischen Repu­blik (5474/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Zugehörigkeit von ukrainischen Staatsbürgern zur altösterreichischen Volksgruppe deutscher Muttersprache in der Ukrainischen Republik (5475/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vergütung und Ausstattung der Rektorate (5476/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Rückforderungen durch die AMA“ (5477/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5478/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 12

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5479/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5480/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5481/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5482/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5483/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5484/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5485/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5486/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5487/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5488/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5489/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Cybersicherheit in den Ressorts“ (5490/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Fraktionsförderung der Arbeiterkammer (5491/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Fraktionsförderung der Wirtschaftskammer (5492/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanz­ler betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Kinderfreunde“ (5493/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Kinderfreunde“ (5494/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes-ministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für den Verein „Österreichi-sche Kinderfreunde“ (5495/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes-minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Kinderfreunde“ (5496/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 13

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Kinder­freunde“ (5497/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Kinder­freunde“ (5498/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Kinder-freunde“ (5499/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Justiz betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Kinderfreunde“ (5500/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Kinderfreunde“ (5501/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderun­gen für den Verein „Österreichische Kinderfreunde“ (5502/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen für den Verein „Öster­reichische Kinderfreunde“ (5503/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Kinderfreunde“ (5504/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Kinderfreunde“ (5505/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Errichtung einer zentralen Erinnerungsstätte, welche an die Leiden – aber auch an die Leistungen der in Österreich eingewanderten Armenier erinnert (5506/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Errichtung einer zentralen Erinnerungsstätte, welche an die Leiden – aber auch an die Leistungen der ab 1956 in Österreich angekommenen Ungarn erinnert (5507/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Errichtung einer zentralen Erinnerungsstätte, welche an die Leiden – aber auch an die Leistungen der in Österreich eingewanderten Aramäer erinnert (5508/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Pestizideinsatz bei Äpfeln (5509/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen-schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Verlust des Know-hows ausländischer Studenten in Österreich (5510/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Artikel „Abschiebung verhindern“ im durch EZA-Gelder geförderten Südwind Magazin 6/15 (5511/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 14

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizeieinsatz bei G7-Gipfel und Bilderbergtreffen (5512/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Einsatz bei G7-Gipfel und Bilderbergtreffen (5513/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Übertragung der Zentralmatura-Agenden vom Bifie zum BMBF (5514/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Türkisch in Schulbüchern an Volksschulen (5515/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: Jeder Fünfte wohnt mit Schimmel (5516/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Schiff aus Rumänien mit tausenden toten Schafen vor Somalia (5517/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Eichenprozessionsspinner (5518/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Maßnahmen gegen Gelsenplage (5519/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Massenschlägerei in Flüchtlingsunterkunft (5520/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Werbeinserate des BKA im Vorfeld der oö. Landtagswahl 2015 (5521/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Werbeinserate des BMASK im Vorfeld der oö. Landtagswahl 2015 (5522/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Werbeinserate des BMBF im Vorfeld der oö. Landtags­wahl 2015 (5523/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Werbeinserate des BMEIA im Vorfeld der oö. Landtagswahl 2015 (5524/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fami­lien und Jugend betreffend Werbeinserate des BMFJ im Vorfeld der oö. Landtags-wahl 2015 (5525/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Werbeinserate des BMF im Vorfeld der oö. Landtagswahl 2015 (5526/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Werbeinserate des BMG im Vorfeld der oö. Landtagswahl 2015 (5527/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Werbeinserate des BMI im Vorfeld der oö. Landtagswahl 2015 (5528/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 15

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Werbeinserate des BMJ im Vorfeld der oö. Landtagswahl 2015 (5529/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Werbeinserate des BMKKV im Vorfeld der oö. Landtagswahl 2015 (5530/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Werbeinserate des BMLFUW im Vorfeld der oö. Landtagswahl 2015 (5531/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung und Sport betreffend Werbeinserate des BMLVS im Vorfeld der oö. Landtagswahl 2015 (5532/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Werbeinserate des BMVIT im Vorfeld der oö. Landtagswahl 2015 (5533/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Werbeinserate des BMWFW im Vorfeld der oö. Landtagswahl 2015 (5534/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Werbeinserate des BMWFW im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahl 2015 (5535/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Werbeinserate des BKA im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahl 2015 (5536/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Werbeinserate des BMASK im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahl 2015 (5537/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Werbeinserate des BMBF im Vorfeld der Wiener Gemeinde­ratswahl 2015 (5538/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Werbeinserate des BMEIA im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahl 2015 (5539/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Family App 2015“ – Inserat des BMFJ in „Heute“ am 15. Juni 2015 (5540/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Werbeinserate des BMF im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahl 2015 (5541/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge-sund­heit betreffend Werbeinserate des BMG im Vorfeld der Wiener Gemeinderats­wahl 2015 (5542/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Werbeinserate des BMI im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahl 2015 (5543/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 16

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Werbeinserate des BMJ im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahl 2015 (5544/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Werbeinserate des BMKKVM im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahl 2015 (5545/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Werbeinserate des BMLFUW im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahl 2015 (5546/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Werbeinserate des BMLVS im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahl 2015 (5547/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Werbeinserate des BMVIT im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahl 2015 (5548/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Gesellschaft für Familienplanung“ (5549/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Gesellschaft für Familienplanung“ (5550/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Gesellschaft für Familienplanung“ (5551/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen für den Verein „Öster­reichi­sche Gesellschaft für Familienplanung“ (5552/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Gesellschaft für Familienplanung“ (5553/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Familien und Jugend betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Gesellschaft für Familienplanung“ (5554/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Gesell­schaft für Familienplanung“ (5555/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Gesellschaft für Familienplanung“ (5556/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Justiz betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Gesellschaft für Familienplanung“ (5557/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Gesellschaft für Familienplanung“ (5558/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 17

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderun­gen für den Verein „Österreichische Gesellschaft für Familienplanung“ (5559/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen für den Verein „Öster­reichi­sche Gesellschaft für Familienplanung“ (5560/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Gesellschaft für Familienplanung“ (5561/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für den Verein „Österreichische Gesellschaft für Familienplanung“ (5562/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend unbeschrankte Bahnübergänge (5563/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend G7- und Bilderbergtreffen (5564/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Ungleichbehandlung bei der Zentralmatura: Hörbeispiele (5565/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Artenschutzkoffer (5566/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend schädliche Chemie im Haushalt (5567/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Werbeinserate des BMFJ im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahl 2015 (5568/J)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 18

09.06.25 Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die 81. Sitzung des Nationalrates und wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Durchschlag, Doppler, Ing. Hackl, Mag. Hauser, Kickl, Walter Rauch und Mag. Aslan.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ver­tretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer wird durch die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek, der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer wird durch die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, der Bundes­minister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling durch die Bundesministerin für Familie und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin vertreten.

*****

Ich gebe auch bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 10.20 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sit­zung, der deutlich über 19.50 Uhr hinausgeht, zeitversetzt ab 23.30 Uhr gesendet wird.

09.08.15Fragestunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur Fragestunde.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Gerald Klug.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch den Bun­desminister für Landesverteidigung und Sport vom Rednerpult der Abgeordneten aus.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass für die Anfrage- und Zusatzfragesteller jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen ist, die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen. Ich werde wenige Sekunden vor Ablauf der Redezeit darauf aufmerksam machen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 19

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage an den Bundes­minister, jener des Abgeordneten Pendl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen! Herr Bundesminister, zu meiner Frage: Ich möchte einmal vorausschicken, dass die Soldatinnen und Soldaten unseres Bundes­heeres hervorragende Arbeit leisten. Ich gratuliere sehr herzlich dazu.

Wir haben aber eine permanente Diskussion über Reformen, daher komme ich gleich direkt zu meiner Frage:

128/M

„Wie stellt sich aus Ihrer Sicht der aktuelle Stand der Wehrdienstreform dar?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Geschätzter Herr Abgeordneter! Sehr geehrte Abgeordnete! Frau Präsidentin! Auch meinerseits einen wunderschönen guten Morgen!

Die Reform des Grundwehrdienstes bleibt weiterhin, auch vor dem Hintergrund der herausfordernden budgetären Situation, eines meiner wichtigsten Ziele, neben der konzeptionellen Umsetzung des Strukturanpassungspaketes ÖBH 2018.

Wir haben uns gemeinsam mit dem Koalitionspartner auf 180 Einzelmaßnahmen ver­stän­digt, um für rund 20 000 junge Burschen pro Jahr einen attraktiven, sinnstiftenden Grundwehrdienst anbieten zu können.

Der Großteil der Maßnahmen kann im Regelbudget für 2015 umgesetzt werden. Der Umsetzungsgrad als solcher beziffert sich zur Stunde schon mit 75 Prozent. Im Detail: 134 von 180 Maßnahmen wurden schon umgesetzt, 13 befinden sich in einem soge­nannten 10-Jahres-Programm, insbesondere was die Bauinvestitionen betrifft, und 33 Maßnahmen sind am Laufen.

Ich freue mich, dass wir da auf einem guten Weg sind. Man kann das auch jederzeit auf der Homepage des Bundesheeres abrufen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Podgorschek.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Ich glaube, einer der wesentlichen Punkte, um das Heer zukunftsfit zu machen, wird sicherlich der Beschluss eines neuen Militärdienstrechtes sein, weil es unser Ziel sein muss, diese sogenannten Elefantenfriedhöfe, die derzeit noch existieren, auf längere Sicht abzuschaffen. Diese Maßnahme wird sicherlich nicht von heute auf morgen um­setzbar sein, das wissen wir, aber im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hinken wir da leider sehr hinterher. Es muss aber möglich sein, dass zum Beispiel 40-Jährige noch aus dem Militärdienst ausscheiden können, ohne dass sie durch das Sozialnetz der Gesellschaft durchfallen. Daher muss auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass sie in andere Bereiche des staatlichen Dienstes wechseln können.

Daher meine Frage, Herr Bundesminister: Wie weit sind die Verhandlungen über ein neues Dienstrecht gediehen beziehungsweise wann können wir damit rechnen, dass ein Entwurf von Ihnen vorliegen wird?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 20

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Herr Abge­ordneter, ich bedanke mich auch für diese Frage. Wir haben ja schon Anfang März eine eigene ressortübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Soldatendienstrecht ein­ge­setzt. Ich darf dazu sagen, dass das Ziel für mich klar und deutlich darin besteht, dass wir den Soldatenberuf attraktiver gestalten, und zwar sowohl für Frauen als auch für Männer. Ich freue mich, dass diese Arbeitsgruppe einen ersten, sehr wichtigen Schritt geschafft hat, der erst kürzlich im Nationalrat und Bundesrat durch den Be­schluss der Dienstrechts-Novelle 2015 umgesetzt wurde.

Mir waren in diesem Zusammenhang insbesondere die Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit, aber darüber hinaus natürlich auch Novellierungen im Bereich der Verwendungsgruppen ein großes Anliegen. Wir sind in diesem Zusammenhang meines Erachtens keinesfalls am Ziel angelangt. Inso­fern arbeiten wir auch an einem nächsten Schritt, und ich hoffe, dass in diesem Zusam­menhang im Jahr 2015 noch Schritte gelingen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Alm.

 


Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Nach der intensiven Befragung durch Kollegen Pendl bleibt mir ja fast nichts mehr übrig, aber einen der Kernpunkte der Wehrdienstreform möchte ich noch ansprechen, und zwar die Wahl­module. Die Grundwehrdiener haben ja die Möglichkeit, ein solches Modul zu wählen und sich in einem Gebiet zu vertiefen. Das ist interessant, aber das ist ja kein Selbstzweck, sondern auch eine Vorbereitung zur Funktion in der Miliz.

Daher meine Frage: Inwieweit wird die Absolvierung der gewählten Spezialisierungs­module in der späteren Beorderung in eine Milizfunktion berücksichtigt?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Ich bedanke mich für diese Zusatzfrage und freue mich auch, dass die Wahlmodule und Pflicht­module als Teil des neuen, attraktiven Grundwehrdienstes noch einmal angesprochen werden.

Mir ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig, dass wir auch die Neigungen und Fähigkeiten der jungen Burschen, die sie im Vorfeld, bevor sie zum Bundesheer und zum Grundwehrdienst kommen, erwerben, adäquat berücksichtigen und mitverwenden können. Es ist völlig klar, dass wir im Zusammenhang mit der Miliz alle Schritte unter­nehmen, um im Idealfall nicht nur die Ziele, die wir uns mit der Milizreform gesetzt haben, umzusetzen, sondern über die Attraktivierung des Grundwehrdienstes auch ein schlüssiges Konzept für den personellen Aufwuchs bei der Aufstellung der Miliz einfließen zu lassen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur 2. Anfrage. Fragesteller: Herr Abgeord­neter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen, Herr Minister!

Mit dem Strukturanpassungspaket 2018 soll ja auch eine klare Stärkung der Miliz ver­bunden sein. So sollen bis 2018 vorerst zwölf zusätzliche Kompanien im Bereich der Miliz aufgestellt werden. Langfristig haben Sie sogar bis zu 28 zusätzliche Kom­panien in Aussicht gestellt.

Herr Minister, meine Frage ganz konkret zu diesen zwölf zusätzlichen Kompanien ab 2018:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 21

121/M

„An welchen Bundesheer-Standorten sollen die 12 Milizkompanien ab 2018 in welcher Stärke und Ausrüstung angesiedelt sein?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich auch für diese Frage. Sie wissen, ich habe mich auch schon im Zusammenhang mit der Attraktivierung des Grundwehr­dienstes klar und deutlich für die Stärkung der Miliz eingesetzt. Insofern ist es schlüssig und konsequent, dass wir mit dem Konzept Miliz Neu diesen Weg weiterverfolgen.

Die selbständig strukturierte Miliz wird einen klaren Grundauftrag erhalten. Dabei liegt der Schwerpunkt im Schutz kritischer Infrastruktur. Es handelt sich dabei meines Erachtens um die Lebensadern der Republik. Wir reden in diesem Zusammenhang von Straßenverkehrsknotenpunkten, von Bahnhöfen, von Stromversorgungsnetzen und Wasserversorgungsnetzen. Die Verbände werden entsprechend ihrem Grundauftrag mit infanteristischer Ausrüstung ausgestattet. Die Stärke der von Ihnen ange­sproche­nen zusätzlichen 12 Milizkompanien bis 2018 beträgt rund 200 Männer und Frauen.

Ich darf in diesem Zusammenhang folgende Standortaufteilung mitteilen: Wien – 3 Kom­panien, Niederösterreich – 3 Kompanien, Oberösterreich – 1 Kompanie, Steier­mark – 1 Kompanie, Tirol – 1 Kompanie, Kärnten – 2 Kompanien und Salzburg – 1 Kompanie.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Minister, der von Ihnen be­schriebene und geplante Aufwuchs der Miliz – da sind wir uns, glaube ich, einig – kann nur dann funktionieren, wenn es auch genügend Grundwehrdiener gibt, von denen sich, als zweite Voraussetzung, wiederum genügend freiwillig zur Miliz melden. Daher ist für das Funktionieren dieses Projektes aus meiner Sicht – ich glaube, auch da sind wir uns einig – wohl auch die beschlossene Attraktivierung des Grundwehrdienstes eine Grundvoraussetzung. Dem Vernehmen nach gibt es aber auch bei dieser Attrak­tivierung deutliche Schwierigkeiten.

Meine Frage nun: Warum gibt es den im Bericht zur Wehrdienstreform festge­schriebenen Evaluierungsbericht zur Wehrdienstreform, der ja schon Ende 2014 hätte kommen sollen, immer noch nicht?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Ich bedanke mich auch für diese Zusatzfrage.

Einerseits zum Inhaltlichen, zweitens eine kurze Anmerkung zum Formellen: Ja, ich teile Ihre Einschätzung, dass ein attraktiver Grundwehrdienst für das Rekrutieren, für den personellen Aufwuchs der Miliz, den wir in diesem Zusammenhang verfolgen, ein wichtiger Beitrag und Meilenstein ist. Daher bemühe ich mich, trotz angespannter Bud­get­situation die Vereinbarung vollinhaltlich umzusetzen, also im Idealfall alle 180 Ein­zel­maßnahmen umzusetzen.

Ich sage in diesem Zusammenhang auch ganz offen: Das ist keine einfache Aufgabe, aber 2015 haben wir uns darauf verständigt, dass wir den Grundwehrdienern rund 30 Millionen € mittels einer Rücklagenauflösung zuführen können, daher sollte das meines Erachtens 2015 möglich sein. In diesem Zusammenhang gibt es viele Elemente, die zur Attraktivierung beitragen, auch die Information, wie das mit der Miliz Neu aussieht, an die Rekruten zum erstmaligen Einrücken.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 22

Zum Bericht: Dieser Bericht wurde nach meinem Informationsstand auf der Homepage veröffentlicht und ist dort einzusehen.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 3. Anfrage, jener des Abgeordneten Dr. Bösch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Die österreichische Bundesregierung, aber auch die Europäische Union sind durch den Strom von Asylanten völlig überfordert. Statt das Problem an der Wurzel zu packen, versucht man es auf beiden Ebenen nach unserer Auffassung mit untaug­lichen Symptombekämpfungen. In diesem Zusammenhang wollen auch Sie Kasernen, in denen noch ein militärischer Dienstbetrieb stattfindet, öffnen. Sie stoßen damit zu Recht auf den Widerstand der betroffenen Landeshauptleute und Bürgermeister aller Parteien.

Herr Minister, ich frage Sie deshalb:

124/M

„Wie viele Asylwerber sind zurzeit in welchen Kasernen untergebracht, in denen noch ein militärischer Betrieb stattfindet?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehr­ter Herr Abgeordneter, es gibt eine Kaserne, in der Flüchtlinge untergebracht werden und die auch nach wie vor militärisch genutzt wird. Das ist die Tilly-Kaserne in Frei­stadt, wo aktuell 70 Flüchtlinge untergebracht sind. Aufgrund der baulichen Gegeben­heiten vor Ort war eine räumliche Trennung vom militärischen Bereich problemlos möglich. Die Betreuung der Flüchtlinge wird vor Ort durch die Volkshilfe Oberösterreich wahrgenommen.

Darüber hinaus habe ich der Frau Innenministerin weitere Unterkünfte in den Kasernen Vomp in Tirol, Tamsweg in Salzburg, Bleiburg in Kärnten und Horn in Niederösterreich für die Unterbringung von bis zu 800 Personen und Kasernenflächen für die mögliche Errichtung von Containerdörfern für bis zu 2 800 Personen angeboten. Der Hintergrund meinerseits ist völlig klar: Ich halte die Unterbringung in Zelten für keine geeignete Lösung. Es ist auch die Unterbringung in Kasernen auf Zeit keine gute Lösung, aber sie ist noch immer besser. Feste Unterkünfte und keine Zelte! (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Bundesminister! Das öster­reichische Bundesheer – Sie wissen das – kämpft um seine Existenz und benötigt jeden Cent für die Erhaltung seiner Struktur und der Sicherheit unserer Bevölkerung. Ich frage Sie deshalb: Welches Ministerium hat für die Kosten dieser Unterbringung von Asylanten aufzukommen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Aus meiner Sicht wird das ganz einfach funktionieren. Es ist üblich, dass wir in diesem Zusam­menhang ein Verwaltungsübereinkommen abschließen. Wie bei anderen Verwaltungs­übereinkommen ist auch in diesem Falle klar, dass zum Beispiel etwaige Adaptie­run­gen durch das Innenministerium vorzunehmen sind.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 4. Anfrage, jener des Abgeordneten Dr. Pilz. – Bitte, Herr


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Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Bundesminister, wie ja bekannt ist, hat vor Kurzem das bedeutende und bedeutsame Bilderberg-Treffen in Telfs in Tirol stattge­funden. Die Einschätzungen über die Bedeutung gehen ja weit auseinander. Die Teil­nehmer halten es für ein wichtiges Treffen, die meisten der Beobachter eher für ein Treffen von Wichtigmachern.

Die Frage ist aber eine sicherheitspolitische Frage, weil sowohl das Innenministerium als auch das Verteidigungsministerium beschlossen haben, dieses etwas obskure Tref­fen sehr, sehr intensiv zu bewachen. Lassen wir jetzt das Innenministerium weg, nur Verteidigungsministerium. Sie selbst haben über Ihre Pressestelle bekanntgegeben: 1 100 Soldaten, 25 Flugzeuge, 10 Hubschrauber, eine ortsfeste Radarstation, 7 mobile Radarsysteme.

Und meine ganz einfache Frage ist in Zeiten, in denen wir uns alle gemeinsam fragen, wie wir überhaupt noch den Treibstoff für das Bundesheer finanzieren und warum nicht genug Geld für die Militärmusik da ist:

131/M

„Wie hoch waren die Kosten für den Einsatz des Bundesheeres rund um das Bilder­berg-Treffen in Tirol?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr ge­schätzter Herr Abgeordneter! Ich darf mich auch für diese Frage bedanken und möchte ganz kurz die Zahlen, die Sie schon angesprochen haben, bestätigen, ohne dass ich sie noch einmal hervorhebe. Ich möchte aber zuerst die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Soldatinnen und Soldaten, die rund um den sicherheitspolizeilichen Assistenz­einsatz hier im Rahmen des G7-Gipfels und des Bilderberg-Treffens im Einsatz waren und für den Fall der Fälle bereit gestanden sind, sehr herzlich für ihren Einsatz und für ihr Engagement zu bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das österreichische Bundesheer hat in diesem Zusammenhang auf der Basis eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes Unterkünfte, Abstellflächen und andere Unterstützungsleistungen bis hin zu Luftraumsicherungsoperationen bereitgestellt. Es standen in Summe 1 100 Soldatinnen und Soldaten zur Verfügung. Es kam in diesem Zusammenhang auch zu 16 Verletzungen der Flugverbotszone.

Zu den Kosten: Da es sich um einen durchgängigen Einsatz gehandelt hat, waren unsere Planungen so aufgestellt, dass wir im Haus in der Planung, im Ansatz budget­wirksame Mehraufwendungen für beide Veranstaltungen von 1,5 Millionen € vorge­sehen haben. Da der Einsatz aber erst vor Kurzem geendet hat, liegt mir die Endab­rechnung noch nicht vor. Vorgesehen wurden in der Planung, wie gesagt, 1,5 Millio­nen €.

Und vielleicht nur zur Abrundung, geschätzter Herr Abgeordneter: Die Frage des Treibstoffes haben wir gelöst. Von einer Mobilitätskrise sind wir jetzt mittlerweile weit entfernt.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Ich möchte jetzt nicht mit Ihnen darüber diskutieren, auf welche Fahrzeuge sich die Lösung des Mobilitätsproblems bezieht, denn sonst sind wir wieder in einer ganz anderen Debatte.


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Sie haben ja vollkommen recht, Herr Bundesminister, dieser ganze sicherheits­politi­sche Unfug ist eine Entscheidung der Innenministerin. Sie selbst haben dazu den Assistenzeinsatz geleistet.

Wir beide wissen, Sie werden schon bald wieder in dieses Haus kommen, um zu sagen, wir brauchen zusätzlich Geld. Aber solange das österreichische Bundesheer, sei es auch in einem Assistenzeinsatz, Millionen ausgeben kann für eine Obskuran­tenveranstaltung im hintersten Talwinkel irgendwo in Tirol, die von ihrer Bedeutung nicht einmal annähernd etwa an jene des Forums Alpbach herankommt (Zwischenrufe bei der FPÖ), wo offensichtlich Geld verschleudert wird für ein paar Wichtigmacher, die sich im Geheimen treffen, niemanden zulassen, wo alles abgeriegelt wird, frage ich mich etwas ganz Einfaches: Wie können Sie angesichts der Budgetkrise der öster­reichischen Sicherheitspolitik und des österreichischen Bundesheeres diese Ausgabe rechtfertigen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr ge­schätzter Herr Abgeordneter, ich verstehe sozusagen den budgetären Ansatz und kann bestätigen, dass nach meiner Einschätzung die finanzielle Situation des öster­reichischen Bundesheeres alles andere als einfach ist. Deshalb haben wir auch mit dem Generalstab gemeinsam das Konzept ÖBH 2018 auf die Beine gestellt.

Zum einen sind wir da – vielleicht noch einmal kurz – auf der Basis des Verfas­sungs­rechts und des Gesetzes in einem sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz. Wenn das sozusagen politisch nicht gewollt wird, muss der Gesetzgeber eingreifen. Für mich als zuständigen Ressortminister ist klar die Aufgabe, dass wir dann das Beste daraus machen, und damit meine ich insbesondere, dass die wesentlichen Kräfte im Zusam­menhang mit diesem sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz zusammengezogen wurden, bereit gehalten wurden, insbesondere am Truppenübungsplatz Lizum, und gleichzeitig auch eine Übung durchgeführt haben. Das ist das Optimum an Res­sourcen­nutzung.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 5. Anfrage, jener des Abgeordneten Ertlschweiger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Vor allem in den sozialen Netzwerken ist zuletzt eine Diskussion über die Unterbringung von Asylwerbern in Kasernen entbrannt.

Meine konkrete Frage dazu an Sie:

126/M

„Wie ist zu rechtfertigen, dass gewisse Kasernen, in denen bis vor Kurzem noch Soldaten des ÖBH untergebracht waren, nun in der aktuellen Flüchtlingsdebatte aufgrund ihrer Standards als nicht adäquat für die Unterbringung von Asylanten bewertet werden?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich bedanke mich auch für Ihre Frage. Ich bin der Meinung, das habe ich schon vorhin zum Ausdruck gebracht, dass Kasernen auf Dauer keine geeignete Unterkunft für Flüchtlinge, die aus Kriegsgebieten geflüchtet sind, darstellen. Aber ich bin der Meinung, es ist für Flüchtlinge menschenwürdiger, in festen Unterkünften untergebracht zu werden, als bei Regen, bei Kälte in Zelten auf


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irgendwelchen Wiesen. Daher habe ich von uns aus angeboten, zur temporären Über­brückung dieser Notsituation in jenen Bereichen, in denen wir freie Kapazitäten haben, der Innenministerin zur Seite zu stehen.

Die Begehungen haben gemeinsam durch Experten des Innenministeriums und meine Experten stattgefunden. Dort, wo die Liegenschaften auch frei sind, wurden sie als geeignet festgestellt. Daher kann ich noch einmal sagen, die Kaserne in Tamsweg, die Kaserne in Vomp, die Kaserne in Horn, die Kaserne in Freistadt und die Kaserne in Bleiburg sind grundsätzlich von den baulichen Gegebenheiten für die Überbrückung dieser Notsituation geeignet. Aber es liegt an der Innenministerin, dieses Angebot auch anzunehmen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Wir haben es gestern schon während der Diskussion gehört: Gerade in der Flüchtlingsdebatte braucht es einen nationalen und auch europäischen Schulterschluss. Wir leben trotzdem natürlich auch in einem Rechtsstaat, und deswegen würde mich interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage die Asylwerber in den Kasernen untergebracht werden.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sollte die Innenministerin das Angebot annehmen, dann wird in diesem Zusammenhang ein Verwaltungsübereinkommen geschlossen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür liegen grundsätzlich vor.

Ich sage noch einmal dazu, dass es sich aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang um eine temporäre Maßnahme handelt, die zur Überbrückung einer Notsituation dient, und wiederhole aber nochmals, dass ich auf längere Zeit betrachtet alle Tendenzen, die in Richtung Massenquartiere gehen, für eine politisch falsche Entwicklung halte.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl.

 


Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Aufgrund der Budgetlage ist das österreichische Bundesheer gezwungen, seine Strukturen anzupassen und klare Schwerpunkte zu setzen.

Meine Frage hierzu: Welche Investitionen tätigen Sie zur Verbesserung der Kaser­nen­infrastruktur?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr ge­schätzte Frau Abgeordnete, unsere Soldatinnen und Soldaten wie auch die Bediens­teten meines Ressorts haben ein Recht darauf, ihren Dienst in einer zeitgemäßen Infrastruktur und ebenso zeitgemäßen Unterkunft zu verrichten. Wir haben hierbei zweifelsohne einen Nachholbedarf, da in den letzten Jahren aufgrund der budgetären Entwicklung über viele Jahre hinweg Bauvorhaben immer wieder zurückgestellt wurden.

Ich kann aber jetzt schon sagen, dass wir bis zum Jahre 2019 in Summe 425 Mil­lio­nen € zur Verbesserung der Infrastruktur investieren werden. Im heurigen Jahr werden es bereits 73 Millionen € sein. Das sind in Summe 17 Prozent des Gesamt­aufwandes.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Eßl.

 


Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister, es gibt das Strukturpaket Österreichisches Bundesheer 2014, welches die Schließung von


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Kasernen vorsieht. Die Kaserne Ebelsberg in Linz soll geschlossen werden und auch die Kasernen Tamsweg und Horn, für welche jedoch eine militärische Nutzung bis Ende 2016 in Ihrem Ministerratsvortrag, Herr Minister, explizit festgeschrieben ist.

Nun bieten Sie aber gerade diese beiden Kasernen zur Unterbringung von Flüchtlingen an, wohingegen die Kaserne Ebelsberg in Linz fehlt.

Meine Frage: Worin liegen die Gründe dafür, dass die Kasernen in den 6 000-Ein­wohner-Gemeinden Horn und Tamsweg für mehrere hundert Flüchtlinge geöffnet wer­den sollen, während in der Großstadt Linz mit 200 000 Einwohnern in der Kaserne Ebelsberg keine Flüchtlinge aufgenommen werden sollen? Die Tatsache, dass es in Linz einen SPÖ-Bürgermeister und in Horn und Tamsweg einen ÖVP-Bürgermeister gibt, kann ja wohl nicht der Grund dafür sein. Die raumordnungsgesetzliche Widmung ist nach meinem Informationsstand in allen drei Fällen dieselbe.

Welche Gründe gibt es also dafür, dass Linz fehlt, aber die kleinen Gemeinden geöff­net werden sollen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter, in einzelnen Bereichen teile ich Ihre Meinung, die in der Anfrage zum Ausdruck gekommen ist, in anderen Bereichen nicht.

Mit der Zuspitzung auf die Frage, welcher Bürgermeister in welcher Gemeinde zustän­dig ist, haben wir in den letzten Monaten in Wahrheit Schiffbruch erlitten und keinen Schritt gemacht. (Abg. Eßl: Das kann es nicht sein! Also welche Gründe gibt es dafür?)

Wir haben im österreichischen Bundesheer alle Liegenschaften, die denkbar frei oder aufgrund des dortigen Dienstbetriebes frei machbar sind, einer gemeinsamen Bewer­tung zugeführt. Und das Ergebnis war, dass die Kasernen Vomp in Tirol, Tamsweg in Salzburg, Bleiburg in Kärnten, Freistadt in Oberösterreich und Horn in Niederösterreich geeignet sind.

Im Zusammenhang mit dem von Ihnen angesprochenen Strukturpaket haben Sie sicher das Strukturpaket ÖBH 2018 gemeint und nicht 2014. Rechtfertigen kann man Horn auch insofern, als wir diese Liegenschaften aus der militärischen Nutzung neh­men. Somit ist es auch gerechtfertigt, den Dienstbetrieb dort vorzeitig zurückzu­führen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Was ist mit Linz? – Abg. Themessl: Und Linz? Die Frage wurde nicht beantwortet!)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage, jener des Abgeord­neten Mag. Vavrik. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, für das Bundesheer gilt ein klares Bekenntnis zum Milizsystem. Das ist rechtlich verankert und wurde auch noch einmal in der Detailstrategie Landesverteidigung bekräftigt.

Nun hat ja einer Ihrer Vorgänger, Herr Platter, im Jahr 2004 die verpflichtenden Trup­penübungen ausgesetzt. Das heißt, eine Teilnahme aller Milizsoldaten an Übungen ist nicht mehr gewährleistet. De facto ist die Teilnahme an Milizübungen freiwillig. Jetzt ist es so, dass sich laut einer Ihrer Anfragebeantwortungen in den Jahren 2009 bis 2013 im Schnitt nur 750 Grundwehrdiener für die vorbereitende Milizausbildung gemeldet haben. Demgegenüber umfasst die Miliz ohne Personalreserve einen Personalstand von 17 500 Arbeitsplätzen. Wir haben also die Diskrepanz von 17 500 Arbeitsplätzen in der Miliz und nur 750 freiwilligen Meldungen.

Daher meine Frage, Herr Minister:


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127/M

„Welche Maßnahmen sehen Sie vor, um für alle beorderten Milizsoldaten“ – ich betone: alle – „während der Zeit ihrer Beorderung die für ihre Einsatzfunktion notwen­digen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr ge­schätzter Herr Abgeordneter! Ich bedanke mich auch für Ihre Frage. Sie wissen aus vielen Gesprächen und auch aus den Debatten im Landesverteidigungsausschuss, dass mir persönlich die Miliz ein sehr großes Anliegen ist. Deshalb habe ich auch viele Maßnahmen zur Attraktivierung der Miliz, unter anderem im Konzept Miliz Neu, vorge­sehen.

Wir stellen für jeden Milizsoldaten auf den Bedarf abgestimmt die erforderliche Ausbil­dung sicher. Grundsätzlich sind dafür regelmäßige Übungen im Zweijahresrhythmus für die Dauer von ein bis zwei Wochen vorgesehen. Dabei werden beispielsweise das Scharfschießen sowie Ausbildungen im geschlossenen Organisationsrahmen ange­boten.

Aktuell sind für die gesamte Miliz pro Jahr 106 000 Milizübungstage vorgesehen. In den kommenden Jahren werden wir diese Übungstage Schritt für Schritt auf 125 000 steigern.

Um die Dimension zu verdeutlichen: Im Jahr 2014 wurden von der Miliz insgesamt 90 000 Übungstage in Anspruch genommen. Derzeit werden aber deutlich mehr Tage angeboten, als letztlich verbraucht werden.

Mein Ziel ist, dass wir dieses Kontingent auch tatsächlich ausschöpfen. Und ja, es soll in Zukunft mehr geübt werden.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Herr Bundesminister, nach dem Wehr­gesetz besteht die Möglichkeit, von jedem Jahrgang bis zu maximal 12 Prozent der Grundwehrdiener zur Miliz zu verpflichten. Sollte es dazu kommen, dass es einen Mangel an Freiwilligen gibt, um dieses Angebot aufzufüllen, werden Sie dann diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit nutzen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich auch für diese Zusatzfrage. Sie wissen, dass ich mich bemühe, deutliche Schritte in Richtung Attraktivierung der Miliz zu setzen. Ich habe mich im Jahr 2013 beim Grundwehrdienst neu schon klar dazu bekannt. Ich habe mich auch bei der Präsentation meines neuen Milizbeauftragten, Brigadier Mag. Hameseder, klar dazu bekannt. Er macht einen sehr tollen Job, und ich freue mich, dass ich ihn dafür gewinnen konnte.

Wir haben im Bereich des Sonderinvests, das ist auch eine wichtige Maßnahme, vor­gesehen, dass wir die Miliz auch zusätzlich besser ausstatten. Wir werden hierbei auch versuchen, die Brücke zwischen Grundwehrdienst und Miliz kräftig zu stärken.

Aber summa summarum bemühe ich mich jetzt einmal darum, einen anderen Weg zu gehen. Daher ist die Antwort im Konkreten: ist derzeit nicht vorgesehen.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 7. Anfrage, jener des Abgeordneten Weninger. – Bitte, Herr


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 28

Abgeordneter.

 


Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Bundesminister! Im Gegensatz zu Kollegen Pilz werde ich mich nicht selbst befragen, sondern Sie:

129/M

„Welche Einschätzungen haben Sie hinsichtlich der OSZE-Beobachtermission in der Ukraine, die die Einhaltung des Waffenstillstandes in der Ukraine und den Abzug schwerer Waffen überwachen soll?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr ge­schätzter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich auch für diese Frage. Aktuell ist die OSZE die wichtigste internationale Organisation vor Ort, weil sie von allen Konflikt­parteien grundsätzlich anerkannt wird. Mit der Beobachtermission erfüllt die OSZE aber natürlich eine sehr schwierige Aufgabe, nämlich ein möglichst objektives Lagebild über die Entwicklungen vor Ort zu bekommen. Nach einigen Anlaufproblemen entwickelt sich diese Mission in die richtige Richtung, auch wenn sie vor Ort immer wieder Schwierigkeiten – insbesondere bei Zugängen zu sensiblen Räumen – hat.

Die Mission kann mit dem aktuellen Mandat auf bis zu 1 000 Beobachter aufgestockt werden. In Summe ist die Lage vor Ort noch instabil, deshalb habe ich mich bemüht – erst vor Kurzem –, in einem geeigneten Rahmen hier im Hohen Haus interessierten Abgeordneten ein spezielles Briefing zukommen zu lassen, und das Feedback war sehr positiv. Summa summarum muss man sagen: noch instabil.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 8. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Mag. Groiß. – Bitte.

 


Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Herr Minister, der Ministerrat hat am 20. Jänner 2015 den grundsätzlichen Beschluss betreffend das Strukturpaket ÖBH 2018 gefasst, und dabei wurde wortwörtlich Folgendes festgehalten: Anzumerken ist, dass „der Fortbestand der Radetzky Kaserne in Horn und der Strucker Kaserne in Tamsweg für eine Übergangsphase von zwei Jahren, das heißt bis zum 31. Dezember 2016“, festgeschrieben wird. „Über die weitere Vorgangsweise der Nutzung wird eine gemein­same Lösung mit dem jeweiligen Bundesland angestrebt“.

Meine Frage lautet:

122/M

„Welche Verhandlungen mit den betroffenen Bundesländern Niederösterreich und Salzburg haben Sie in Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 20. Jänner 2015 betreffend das Strukturpaket ÖBH 2018 bislang geführt?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen herzlichen Dank auch für diese Frage. Vonseiten meines Hauses und der Bundesländer Niederösterreich und Salzburg wurden die Kontaktpersonen namhaft gemacht. Die intensiven Vorbereitungen für die weiteren Gespräche zur nichtmilitärischen Nachnutzung der Kasernen Horn und Tamsweg nach dem 31. Dezember 2016 laufen derzeit auf Hochtouren. Da geht es um sehr wichtige Fragestellungen, wie zum Beispiel die Widmungen, die Raumordnungen, und auch um etwaige Überlegungen, was sich in dem jeweiligen Bundesland – im Kon­kreten in Niederösterreich beziehungsweise in Salzburg – regional für die Zeit nach Dezember 2016 ergeben könnte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 29

Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Wenn die Kaserne Horn nun geschlos­sen werden soll, müssen die betreffenden Kadersoldaten ja größtenteils nach Mistel­bach pendeln; sie wohnen derzeit mit ihren Familien in Horn. Die Strecke – eine Fahrtrichtung – beträgt rund 80 Kilometer, rund 2,5 Stunden pro Tag. Das amtliche Kilometergeld würde dementsprechend allein 1 340 € für die Mitarbeiter ausmachen, sie bekommen das allerdings nicht ersetzt, sondern sie würden nur die Pendler­pauschale erhalten. Bei der Schließung der Kaserne Tamsweg ist es ähnlich: Das sind 60 Kilometer, da muss zusätzlich auch noch die Maut bezahlt werden. Einkommens­verluste aufgrund der schlechter bewerteten Arbeitsplätze sind noch nicht eingerech­net.

Wenn man jetzt einen durchschnittlichen Stabswachtmeister hernimmt – 30 Jahre, 1 800 € brutto, verheiratet, zwei Kinder, eine Wohnung –: Er muss pendeln, muss die zusätzlichen Kosten tragen, das heißt, er fällt fast unter die Armutsgrenze mit den möglichen freien, liquiden Mitteln. Das heißt, er muss in Zukunft eigentlich seinen täglichen Lebensbedarf im Sozialmarkt decken.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, würden Sie bitte die Frage formulieren!

 


Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (fortsetzend): Meine Frage ist: Wie können Sie für die Soldaten einen Ausgleich in irgendeiner Form sicherstellen, damit sie in ihrem derzeitigen Lebensumfeld bleiben können?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich für die Zusatzfrage. Mir ist völlig klar, dass es für die Betroffenen schwierig ist, strukturelle Veränderungen in einem Unter­nehmen anzunehmen; und ich sage in diesem Zusammenhang – Sie wissen, ich komme aus der Wirtschaft –, das österreichische Bundesheer ist meines Erachtens ein Konzern mit über 30 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das ist mir bewusst, deshalb bemühen wir uns auch, die Maßnahmen sozial verträglich durchzuführen.

Ich sage aber in diesem Zusammenhang auch: Wenn das Budget in Summe knapp wird, müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um mit den uns zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln unseren Grundauftrag, der da lautet, Schutz und Hilfe für die österreichische Bevölkerung sicherzustellen, erfüllen zu können. Das heißt: Ein­sparungspotenzial nutzen.

Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für alle Planungs- und Vorbereitungsarbeiten und Umsetzungsarbeiten gemäß dem Konzept ÖBH 2018 bei meinem Generalstab und darf bitten, dass Herr Generalleutnant Gehart, der heute anwesend ist, diesen Dank weitergibt. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Wir bemühen uns, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind auch klar; es gibt in den einschlägigen gesetzlichen Normen auch hinsichtlich der Gehaltsstrukturen Abfederun­gen. Ich möchte jetzt nicht mit Fachbegriffen um mich werfen, aber § 113 und ähnliche Bestimmungen sind vorgesehen.

Wir bemühen uns um sozial verträgliche Lösungen, aber militärisch ist auch klar: Kleingarnisonskasernen werden geschlossen. (Ruf bei der ÖVP: Ein Wort zu Linz!)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 9. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs. – Bitte.

 


Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die SPÖ fordert bestmögliche Bildung und Aus-


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bildung für unsere Kinder; die SPÖ fordert, dass ein Bildungssystem Eigenständigkeit, persönliche Entwicklung, Kreativität und Innovation ermöglichen soll (Ruf bei der SPÖ: Frage!); die SPÖ fordert, dass Schüler Demokratie leben können; die SPÖ fordert, dass die politische Bildung gestärkt werden muss – all diese Forderungen sind im Militärrealgymnasium an der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt bereits verwirklicht. Trotzdem wird diese Vorzeigeschule geschlossen.

Meine Frage lautet:

125/M

„Warum schließen Sie das Militärrealgymnasium in Wiener Neustadt, obwohl Ihre Partei Bildung als zentrales Thema für die Sozialdemokratie ansieht und die Ein­sparungen nur zirka 200 000 € jährlich betragen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr ge­schätzter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich auch für diese Frage. Der Erhalt und der Betrieb des Militärrealgymnasiums in Wiener Neustadt ist nicht Teil der einsatz­wahrscheinlichen Aufgaben des österreichischen Bundesheeres. (Rufe bei der FPÖ: Einsatzwahrscheinlich! Einsatzwahrscheinlich!) Er ist mit erheblichen finanziellen und infrastrukturellen Aufwendungen verbunden und erfüllt nur mehr in sehr geringem Maße den ursprünglichen Zweck der Schule, nämlich die Sicherstellung des Offiziers­nachwuchses an der Theresianischen Militärakademie. Demzufolge ist gemäß Struk­turanpassung ÖBH 2018 der Betrieb des Militärrealgymnasiums in Wiener Neustadt einzustellen.

Wir, die beiden zuständigen Minister, haben vor wenigen Tagen eine abschließende Vereinbarung unterzeichnet, in welcher wir die weitere Ausphasung des Militärrealgym­nasiums festlegen. Die Eckpfeiler in diesem Zusammenhang: Für das nächste Schul­jahr erfolgt keine Neuaufnahme von Schülern; das Militärrealgymnasium, Schul­betrieb sowie das Internat verbleiben am derzeitigen Standort an der Daun-Kaserne Wiener Neustadt. Die vormilitärische Ausbildung sowie die Sportausbildung werden auch weiterhin in bedarfsorientiert angepasster Form durchgeführt, und mit Ende des Schul­jahres 2017/18 läuft das Militärrealgymnasium aus. (Abg. Strache: Das ist wirklich eine Schande!)

Sehr geschätzter Herr Abgeordneter, da Sie mich offensichtlich auch als SPÖ-Politiker angesprochen haben: Ja, es schmerzt auch mich, wenn wir eine Bildungseinrichtung schließen müssen. Ich habe aber klar und deutlich zum Ausdruck gebracht: Ich trage die Verantwortung für das österreichische Bundesheer und für seine Finanzen, daher müssen wir unseren Grundauftrag erfüllen. Das Militärrealgymnasium in Wiener Neustadt hat aus unserer Sicht inhaltlich für uns nur mehr eine sehr, sehr unter­geordnete Rolle gespielt, und daher gilt es, das Bestmögliche daraus zu machen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Eine entsprechende schriftliche Infor­mation an die Eltern und an den Direktor ist in Vorbereitung.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Das Militärrealgymnasium wird geschlossen, und die Vienna International School, eine Schule für die Kinder von UNO-Beamten, erhält weiterhin eine EU-widrige Förderung in Millionenhöhe.

Warum wird da mit zweierlei Maß gemessen, Herr Bundesminister?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 



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Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich auch für diese Zusatzfrage; das ermög­licht es mir, noch einmal auf die von Ihnen kolportierten Einsparungen von rund 200 000 € einzugehen.

Ich muss in diesem Zusammenhang sagen, das ist aufgrund unserer Gesamtsituation und der Zusammenhänge nur ein untergeordneter Betrag. Wir haben in diesem Zusammenhang den gesamten Komplex zu beachten. Ich möchte als Beispiel nur anführen, dass wir auch den gegenüberliegenden Kornellhof in diese Überlegungen miteinbeziehen müssen, daher kommt es in diesem Zusammenhang zu einem wesent­lich höheren finanziellen Einsparungseffekt, der für dringend notwendige Investitionen beim Bundesheer genutzt werden kann.

Ich kann nur noch einmal sagen: Die ursprüngliche Idee des Militärrealgymnasiums Wiener Neustadt hat sich exklusiv für das österreichische Bundesheer überlebt, und es ist nicht Kernaufgabe des Bundesheeres, ein Gymnasium zu führen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Aber der Nachwuchs kommt sehr wohl von dort!)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 10. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Brosz. – Bitte.

 


Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Seit Jahren, Jahrzehnten ist es ein Thema, das die größte Sportinfrastruktur des Lan­des, nämlich die in den Schulen, genau in jener Zeit, in der Kinder und Jugendliche am meisten Zeit hätten, sie zu nutzen, nämlich in den Ferien, geschlossen ist. Die Grünen weisen schon lange darauf hin, mein Kollege Julian Schmid hat in den letzten Sitzun­gen des Sportausschusses immer wieder darauf aufmerksam gemacht und Sie gefragt, welche konkreten Schritte Sie gesetzt haben, um diese Situation zu verändern, um nämlich die Sportinfrastruktur in Schulen auch in den Ferien zugänglich zu machen. Daher meine Frage: Was ist konkret passiert?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 132/M, hat folgenden Wortlaut:

„Sie haben Vorschläge der Grünen, Schulsportanlagen in den Ferien zu öffnen, im Sportausschuss wiederholt als interessant bezeichnet. – Welche konkreten Schritte haben Sie gemeinsam mit dem Bildungsministerium gesetzt, um diese Öffnung in der schulfreien Zeit zu ermöglichen?“

*****

Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich für die Frage. Die Nutzung von Schul­sportanlagen ist, soweit Bundesschulen betroffen sind, grundsätzlich im Bundes-Sport­förderungsgesetz geregelt. Es ist klar festgelegt, dass diese kostenlos überlassen werden können.

Bei den Pflichtschulen sind die Schulerhalter in der Regel aber die Gemeinden. Da ist es praktisch unmöglich, einheitliche Regelungen vorzusehen. Die Probleme sind für Bundesschulen wie auch für Pflichtschulen aber durchaus ähnlich, so zum Beispiel: Überstunden für Hallenwarte, versicherungsrechtliche Fragestellungen und letztendlich auch die Priorisierung der Nutzung. In der Praxis ergeben sich Herausforderungen, die


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meines Erachtens nur auf der lokalen Ebene, zum Beispiel im Zusammenspiel Verein/Direktor, und durch die Unterstützung von Verbänden gelöst werden können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Brosz.

 


Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Na ja, Herr Minister, so leicht kann ich Sie jetzt nicht entlassen: Wir wissen ja, dass die Schulen, die besonders interessante Infra­strukturen haben, in der Regel nicht die kleinen Volksschulen sind, sondern insbe­sondere höhere Schulen, die ja in den Bezirkshauptstädten sind und in der Regel mit einer relativ starken Sportinfrastruktur ausgestattet sind.

Ich habe diese Frage in der Vergangenheit nicht nur Ihnen gestellt, sondern auch der Frau Bundesministerin für Bildung, und ich erlebe, dass jetzt seit neun Jahren mit SPÖ-Ministern im Bildungsministerium und neun Jahren mit SPÖ-Ministern im Ver­teidigungsministerium offenbar keinerlei Möglichkeit gefunden wird, dieses Problem zu lösen, nämlich dass das Verteidigungsministerium, das Sportministerium und das Bil­dungsministerium gemeinsam dazu kommen, dass das, was jetzt leer steht, eigentlich vorhanden wäre und einfach zugesperrt ist, aufgesperrt wird.

Man muss möglicherweise Versicherungsfragen klären, das haben Sie gesagt, Per­sonal­fragen klären, aber das muss doch machbar sein. Es ist ja wirklich eine Ver­schwendung von Ressourcen, dass man das, was zur Verfügung steht, was da wäre, einfach nicht nutzt, nur weil es offenbar keine Möglichkeit gibt, dass die SPÖ zwischen Bildungsministerium und Sportministerium eine Akkordierung erreicht.

Daher frage ich Sie jetzt konkret: Können Sie uns zusagen, dass wir nächstes Jahr eine andere Situation haben als heuer?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich für die Zusatzfrage. Das gibt mir die Möglichkeit, inhaltlich noch einmal zu differenzieren. Die bessere Nutzung von vorhan­denen Sportstätten für den Leistungssport ist Gegenstand der Beratungen für die Strategie 2018. Sie wissen, bei der letzten Enquete – da waren Sie am Anfang noch dabei – haben wir versucht, genau in diesem Strategieprozess Verbände, Länder und Vertreter der verschiedenen Einrichtungen an einen Tisch zu bekommen. Ich hoffe, dass wir in diesem Zusammenhang auch das Ziel erreichen: die Erarbeitung von kon­kreten Lösungen.

Was den Spitzensport betrifft, so sind die Verbände gefordert, ihren Bedarf klar darzulegen und dann auch konkrete Standorte zu benennen.

Der Breitensport allerdings – und das ist der Unterschied – ist im Zusammenspiel mit den Kommunen und den Vereinen auf der Länderebene angesiedelt; da gibt es klare Kompetenzen: Breitensport ist Ländersache.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Weigerstorfer.

 


Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Schönen Vor­mittag, Herr Minister! Ich habe eine, wie ich glaube, sehr aktuelle Frage, denn der derzeitige Streit zwischen ÖSV und Anna Fenninger spaltet die Skination. Den Medien ist zu entnehmen, dass Sie sich da als Mediator einbringen wollen und werden.

Sehen Sie eine Lösung dieses aktuellen Problems? (Zwischenruf bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.


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Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete, ich bedanke mich für diese meines Erachtens nicht sehr überraschende Zusatzfrage. Ich glaube, uns alle bewegt das zur Stunde, weil Anna Fenninger auf der einen Seite eine hervorragende Athletin ist, eine sehr erfolgreiche Athletin ist, vor deren sportlichen Leistungen man nur den Hut ziehen kann. Auf der anderen Seite ist Anna Fenninger in unserem erfolgreichsten Verband tätig; der ÖSV mit seinem Präsidenten und dem gesamten Team ist der erfolgreichste Verband.

Ich habe mich von Anfang an bemüht, im Hintergrund unterstützend zu wirken; ich habe mich auch bemüht, mit beiden ein intensives Gespräch zu führen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Mir persönlich ist es wichtig, dass es für den rot-weiß-roten Sport zu einer guten Lösung kommt. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Ich würde mir selbstverständlich wünschen, dass Anna Fenninger dem öster­reichischen Sport erhalten bleibt. Ich habe mich bemüht, im Hintergrund Gespräche zu führen. Es gibt heute dazu um 10.30 Uhr eine Pressekonferenz vom Verband. (Prä­sidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Es ist grundsätzlich eine Verbands­angelegenheit, aber ich bin vorsichtig optimistisch.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 11. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Krist. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Herr Sportminister, die Initiative „Kinder gesund bewegen“ aus Ihrem Haus, 2009 gestartet, ist in Wirklichkeit eine riesige Erfolgs­ge­schichte. Wir haben 5 000 Kindergärten betreut, wir haben 4 500 Volksschulen be­treut, es sind 120 000 Bewegungseinheiten geleistet worden, 3 Millionen Kinderbewe­gungs­stunden. Trotz dieses tollen Erfolgs haben Sie einen weiteren Ausbau und weitere Initiativen angekündigt.

Was kommt von Ihrer Seite, aus Ihrem Haus in Bezug auf „Kinder gesund bewegen“?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 130/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Schritte sind für den weiteren Ausbau der Initiative ‚Kinder gesund bewegen‘ Ihrerseits vorgesehen?“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr ge­schätzter Herr Abgeordneter, mit dem Ausbau der Initiative investieren wir bis zum Schuljahr 2018/2019 jeweils 7 Millionen € pro Jahr für die Bewegung unserer Kinder. Ziel ist es, flächendeckend alle Kindergärten und alle Volksschulen zu erreichen. Die aktuellen Rahmenbedingungen geben vor, dass pro betreuter Gruppe mindestens 15 Bewegungseinheiten kostenlos angeboten werden. Es sollen außerdem verstärkt lokale Vereine eingebunden werden, um langfristig Kooperationen aufzubauen. So können die Kinder in ihrer Freizeit das Vereinsangebot intensiver nutzen. Die Koor­dination wird weiterhin von den Sportdachverbänden gemeinsam mit Fit Sport Austria durchgeführt.

Mit dem Ausbau der Initiative sollen zukünftig pro Schuljahr 6 000 Gruppen in mindes­tens 2 000 Kindergärten und Volksschulen betreut werden. Damit werden wir für unsere Kinder 120 000 Bewegungseinheiten pro Schuljahr durchführen. Bisher waren über 2 000 qualifizierte Übungsleiter und Übungsleiterinnen aus den Sportdachver­bänden und Sportvereinen an der Umsetzung dieser Initiative beteiligt. Auch diese Zahl wird sich durch die Erweiterung erhöhen.


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Die drei großen Stärken sind: hohe Qualität der Übungsleiter, volle Transparenz mittels Datenbank und auch Nachhaltigkeit durch die verstärkte Einbindung der lokalen Sportvereine und Fachverbände.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich für Ihr positives Feedback, viel­leicht auch in Ihrer Funktion als Präsident! (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Jank.

 


Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Frau Präsidentin! Grüß Gott, Herr Bundesminister! Die Initiative „Kinder gesund bewegen“ ist eine sehr begrüßenswerte; auch aus bildungspolitischer Sicht ist das ein pädagogisch wichtiges Angebot.

Wünschenswert wäre allerdings auch, den organisierten Behindertensport in diese Initiative einzubeziehen, um Kindern ein adäquates Angebot im Behindertenbereich zu machen. Ich sehe das noch als ein Versäumnis. Weiters sehe ich es als ein Versäum­nis, dass die soziale Absicherung von Behindertensportlerinnen und -sportlern nicht sichergestellt ist. Mein Vorschlag an Sie war, diese Sportlerinnen und Sportler in das Leistungsangebot des Bundesheeres aufzunehmen. Sie haben das auch schon einmal in Aussicht gestellt.

Meine Frage daher an Sie, Herr Minister: Wann werden Sie die soziale Absicherung von Behindertensportlerinnen und -sportlern über die Heeresleistungssportzentren als Bundesheerleistungssportler realisieren?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete, ich möchte mich einerseits für Ihr positives Feedback hinsichtlich meiner Initiative „Kinder gesund bewegen“ bedanken. Ich sage das zumin­dest aus zwei Überlegungen. Die eine Überlegung ist, dass es keine Selbstver­ständlichkeit ist, weil damit auch finanzielle Mittel verbunden sind und man in einer angespannten Budgetsituation jede Aktion und jede Aktivität auch immer hinterfragen kann. Ich freue mich, dass Sie das auch positiv einschätzen.

Ich bedanke mich aus dem zweiten Grund dafür, dass Sie auch diesen bildungs­politischen Aspekt angesprochen haben. Wir alle wissen aus einschlägigen Unter­suchungen, wenn sich die Kinder regelmäßig bewegen und auch zum richtigen Zeit­punkt bewegen, lernen sie besser. Daher ist das eine klassische Win-win-Situation.

Sie wissen, dass ich mich bemühe, unsere Athletinnen und Athleten bestmöglich zu unterstützen. Daher sage ich auch immer, die Kombination zwischen Bundesheer und Sport ist die ideale Kombination. Geschätzte Frau Abgeordnete, Sie wissen, das österreichische Bundesheer ist der größte Arbeitgeber für Athletinnen und Athleten im öffentlichen Dienst mit rund 400 Athletinnen und Athleten. Ich bemühe mich nach Kräften. In dem von Ihnen angesprochenen Thema bin ich noch nicht am Ziel, aber ich arbeite daran. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 12. Anfrage, jener des Herrn Abge­ordneten Mag. Rauch. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Sport können unterschiedliche Aufgabenträger in der Entwicklung und Unterstützung von Spitzensportleistungen zu Doppelgleisigkeiten, Ineffizienz, aber auch mangelnder Abstimmung zwischen Bund, Ländern, aber auch den Sportorganisationen führen. Das Regierungsübereinkommen sieht daher die Schaffung einer gemeinsamen Strategie, einer Koordinationsstrategie, einer Planungsebene von Bund, Ländern, aber auch von Bundessportorganisationen beziehungsweise auch von Landessportorganisationen für


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Sportzentren, Förderprogramme und natürlich auch spitzensportrelevante Einrichtun­gen vor.

Dazu zählen auch die Entwicklung eines österreichischen Sportstätten-Masterplans oder eben eine koordinierte Ressourcennutzung und auch Bewerbung und Durch­führung von Sportgroßveranstaltungen.

Meine Frage lautet daher:

123/M

„Was haben Sie bisher unternommen, um die im Regierungsübereinkommen vor­gesehene ,Strategie 2018‘ zur gemeinsamen Planung und Umsetzung von für den Leistungs- und Spitzensport relevanten Maßnahmen zwischen Bund, Ländern, organisiertem Sport und wissenschaftlichen Einrichtungen zu realisieren?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehr­ter Herr Abgeordneter! Ich bedanke mich auch für diese Frage, weil sie mir die Möglichkeit bietet, die „Strategie 2018“ und das gesamte Projekt kurz zu skizzieren. Das Umfeld der Sportlerinnen und Sportler ist im speziellen Fokus dieses gesamten Projekts. Das heißt, wir wollen ganz konkret an den Strukturen des Spitzensports in Österreich arbeiten: Unterstützung der Verbände bei der Entwicklung ihrer Talente und im Nachwuchs, sportwissenschaftliche Themen gerade für den Spitzensport stärker heranziehen, aber auch die Frage: Wie können wir die Chancen für die Trainerinnen und Trainer nutzen? Der vierte Punkt ist natürlich auch die Verbesserung der Spitzen­sportstätten-Infrastruktur.

Anstelle eines Endlospapiers, das gegebenenfalls dann in der Schreibtischlade ver­schwindet, setze ich hier auf ganz konkrete Projekte, die von dieser Expertengruppe erarbeitet und auch noch in diesem Jahr implementiert werden. Kurzfristig umsetzen und langfristig wirken ist in diesem Zusammenhang die Devise. Mir ist es ganz wichtig, dass die wesentlichen Stakeholder bei diesem Projektvorhaben eingebunden sind und daran teilhaben. So finden sich der Bund, die Länder, der organisierte Sport und die wissenschaftlichen Einrichtungen in diesem Prozess wieder. Fachverbände sind sowohl in den Expertengruppen als auch im Leitungsgremium vertreten. Insofern wer­den diese auch entsprechende Empfehlungen mit konkreten Projekten abgeben.

Neben der Ausarbeitung und Durchführung dieser konkreten Top-Projekte zur punk­tuellen Verbesserung der vier zentralen Themenfelder, die ich angesprochen habe, wird eine „Weißbuch Strategie 2018“ mit dahinterliegenden strategischen Überlegun­gen und Schritten für die Zukunft erstellt.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Rauch.

 


Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Die Zusatzfrage beschäftigt sich noch einmal mit der „Strategie 2018“, weil ja in der „Strategie 2018“ der Spitzensport ein wichtiger Schwerpunkt ist. Es ist davon auszugehen, dass auch der österreichische Skisport dort eine besondere Rolle einnehmen wird. Frau Kollegin Steger hat es schon in ihrer Frage angedeutet, es dominiert natürlich derzeit die Causa Anna Fenninger sportpolitisch in den Medien.

Daher vielleicht noch einmal konkret gefragt: Sind Sie der Auffassung, dass Anna Fenninger weiterhin für den ÖSV starten sollte, oder kann eine andere Regelung gefunden werden? Ich glaube, das ist sehr wichtig für den österreichischen Skisport.

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr


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Bundesminister.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Das ist eine interessante Brücke, Herr Abgeordneter, zum Skisport im Besonderen. (Ruf bei der ÖVP: Wieso?) Aber ich sage in diesem Zusammenhang, dass die Themen, die sich zwischen den Athletinnen und Athleten und der Verbandstruktur und den Rahmen­bedin­gungen in den jeweiligen Verbänden ergeben, grundsätzlich im Verband gelöst werden müssen. Sicherlich spielen viele Faktoren in diesem Bereich eine Rolle. Das beginnt bei den FIS-Regeln, geht über die Verhaltensregeln bis zu vielen Dingen mehr.

Mir persönlich als Sportminister ist es ein großes Anliegen, dass wir hier zwischen einer ganz, ganz erfolgreichen Sportlerin, Anna Fenninger, und unserem erfolgreichs­ten Verband, dem Skiverband, zu einer guten Lösung kommen. Im Rahmen meiner Möglichkeiten habe ich mich bemüht, mich einzubringen. Ich sage in diesem Zusammenhang, Herr Abgeordneter: Warten wir vielleicht einmal die Pressekonferenz ab! (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Rauch, Sie haben Frau Abge­ord­nete Weigerstorfer gemeint, nehme ich an.

Jetzt kommt die Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Steger. – Bitte.

 


Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Zur „Strategie 2018“. Ich bin natürlich Ihrer Einladung zur Enquete dankend gefolgt. Ein, zwei Themen, die dort diskutiert wurden, betrafen die Sportinfrastruktur. Wir sind uns einig: Der österreichische Sport braucht mehr und bessere Sportstätten. Für viele Sportarten ist die Situation katastrophal. Deswegen haben Sie auch den Sportstätten-Masterplan als eines Ihrer Hauptziele genannt. Um einen sinnvollen Sportstätten-Masterplan erstellen zu können, ist eine umfassende Bestandserhebung sowohl der Trainings- als auch der Wettkampfstätten grundlegende Voraussetzung. Seit zwei Jahren versprechen Sie das und seit zwei Jahren ist da leider noch nicht viel geschehen, von einem Gesamtüberblick ist noch keine Rede. (Rufe bei der SPÖ: Frage!)

Damals habe ich auch den Vorschlag gemacht, dass es sinnvoll wäre, diese Daten dem Sport als Informationsplattform anzubieten. Umso erstaunter war ich, als ich bei der Enquete zur „Strategie 2018“ saß und gemeinsam mit Leuten aus Ihrem Minis­terium und dem ÖISS darüber diskutiert wurde, ob es sinnvoll wäre, damit anzufan­gen, Daten zu erheben und diese als Informationsplattform anzubieten.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, würden Sie bitte die Frage formulieren?!

 


Abgeordnete Petra Steger (fortsetzend): Ich komme zur Frage: Warum wurde in den letzten zwei Jahren anscheinend so gut wie gar nicht an der Erhebung dieser Daten gearbeitet, die dringend notwendig wären, um diesen ganzen Sportstätten-Masterplan umzusetzen? Wer sind die Verzögerer? Oder falls es doch getan wurde: Warum werden dann in der „Strategie 2018“ offensichtlich Scheindebatten über Dinge geführt, die sowieso schon seit zwei Jahren in Arbeit sind?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich bedanke mich auch für diese Frage hinsichtlich des Spitzensportstättenplans und der Datenbank, weil Sie ja wissen, dass ich mich von Anfang an für eine Verbesserung in der Sportstätten-Infrastruktur starkgemacht habe.

Aber bei allem Verständnis hinsichtlich der kritischen Formulierungen aus der Sicht der Opposition möchte ich darauf aufmerksam machen, dass seit Anfang 2015 mit www.spitzensportstaettenplan.at eine Datenbank zur Verfügung steht, die alle von den Bundesfachverbänden genannten hochrangigen Wettkampfsportstätten sowie Bundes-


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und Leistungszentren darstellt. Der digitale Sportstättenplan bildet jedoch keine Sportanlagen im Detail ab, macht keine Angaben zu deren Eigenschaften und umfasst auch keine Sportstätten auf lokaler Ebene. Im Projekt „Strategie 2018“ soll für den österreichischen Spitzensport die Datenbank jetzt umgesetzt und mit Details zu Hallen­maßen, Zuschauerkapazitäten und so weiter erweitert werden. Damit helfen wir auch kleinen Vereinen erheblich weiter.

Ich möchte nur noch eines sagen: Es ist nicht immer Zweck, dass bei der Verbes­serung der Sportstätten-Infrastruktur sofort nach einem neuen Gebäude gerufen wer­den muss. Es ist auch die Idee angedacht, vorhandene Sportstätten besser zu nutzen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir haben eine weitere Zusatzfrage. – Herr Abgeordneter Brosz, bitte.

 


Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Die „Strategie 2018“, Herr Minister, hat ja auch geheißen, einen Sportkoordinator für Rio zu bestellen. Dieser Sportkoordinator für die Sommerspiele in Rio heißt Peter Schröcksnadel. Das liegt in Ihrer Verantwortung, in Ihrem Verantwortungsbereich.

Sie weisen immer auf den erfolgreichen Skiverband hin. Ja, der größte Verband, der auch zu vielen Medaillen beigetragen hat, ein Verband jedoch, der auch seit Jahren dafür bekannt ist, dass Intransparenz über die Mittelvergabe herrscht, ein Verband, bei dem im Übrigen nicht einmal klar ist, wie hoch der Gewinnanteil bei der Ski-WM in Schladming war – das wird auch nicht genannt –, ein Verband, der eine hierarchische Führungsstruktur hat, wo Kritik am Präsidenten offenbar mit Majestätsbeleidigung gleichgesetzt wird.

Ich habe heute vom Herrn Pum im Radio gehört, der Herr Schröcksnadel sei der Vorgesetzte der Frau Fenninger. Das war mir neu. Ich habe bislang nicht gewusst, dass sie einen Vorgesetzten hat. Solche Ansagen hört man normalerweise eher aus der FIFA vom Herrn Blatter.

Sie sind dafür verantwortlich, wer Sportkoordinator für Rio ist. Ich stelle Ihnen jetzt die Frage: Da Herr Schröcksnadel gerade dabei ist, die Reputation des Österreichischen Skiverbands nachhaltig zu zerstören – sind Sie der Meinung, dass er als Sportkoor­dinator für Rio noch geeignet ist beziehungsweise werden Sie ihn abberufen? (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich auch für diese Frage.

Ich kann sagen, dass wir zur Stunde mit dem „Projekt Rio“ auf einem sehr guten Weg sind. Ich bemühe mich auch persönlich, unsere Athletinnen und Athleten im Zuge der Vorbereitung beim Training direkt zu besuchen, um mich davon zu überzeugen (Abg. Steinhauser: Darüber mache ich mir keine Sorgen!), ob dieses spezielle Angebot, das wir jetzt gemacht haben, individuell, zielgerichtet unsere Athletinnen und Athleten bestmöglich für Rio vorzubereiten, auch tatsächlich ankommt. Das Feedback unserer Athletinnen und Athleten ist in diesem Zusammenhang sehr gut. Darauf lege ich auch großen Wert.

Ich kann nur sagen: Die Ergebnisse im Rahmen der Europaspiele in Baku zeigen ein sehr positives Bild. Man kann nur gratulieren. Wir sind da auf einem sehr guten Weg, auch wenn unsere Gedanken jetzt bei unserer Synchronschwimmerin Vanessa Sahinovic sind und ich ihr von dieser Stelle alles erdenklich Gute und gute Besserung wünschen möchte. (Allgemeiner Beifall.)


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Die konkrete Frage, Herr Abgeordneter, kann ich daher wie folgt beantworten: Das „Projekt Rio 2016“ ist auf einem guten Weg. Das bestätigen die Athletinnen und Athleten. Daher wird es natürlich zu keiner Abberufung meines Koordinators kommen.

 


Präsidentin Doris Bures: Es liegt noch eine weitere Zusatzfrage vor. – Frau Abgeord­nete Gusenbauer-Jäger, bitte.

 


Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Herr Bundesminister! Wie schon gesagt: Wir stehen zirka ein Jahr vor den Olympischen Sommerspielen. Dazu sind Vorbereitungen notwendig. Wie sehen Sie jetzt konkret die laufenden Vorbereitungen für dieses sportliche Großereignis?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Geschätzte Frau Abgeordnete! Ich bedanke mich auch für diese Frage. Das „Projekt Rio 2016“ ist meines Erachtens auf einem guten Weg.

Wenn Sie so wollen, ja, wir haben unsere Lehren aus London gezogen. Daher habe ich dieses konkrete Projekt, das im Kern unsere Athletinnen und Athleten maßge­schneidert für ihre Sportart, für ihr benötigtes Trainingsprogramm unterstützen soll, auch auf die Beine gestellt. Das österreichische Sportministerium unterstützt unsere Sportlerinnen und Sportler mit 5 Millionen € pro Jahr. In Summe habe ich für das „Projekt Rio 2016“ 20 Millionen € budgetiert.

Wir sind auf einem guten Weg. Wir haben uns auch hohe Ziele gesetzt. Natürlich wollen wir Medaillen und Diplomplatzierungen, also Top-8-Plätze in Rio erreichen. Zum anderen – ich habe es gesagt – möchte ich optimale Trainingsbedingungen schaffen, die auch im Idealfall über Rio 2016 hinauswirken. Im Moment sind wir gut aufgestellt. Die Sportlerinnen und Sportler sind damit zufrieden. Ich bin optimistisch, dass wir uns im Zusammenhang mit Rio 2016 gut vorbereiten. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Alle Anfragen sind zum Aufruf gelangt.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Bundesminister, und erkläre die Fragestunde für beendet.

10.16.01Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbe­kämp­fung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversiche­rungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundes­gesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbe­schäftigungs­gesetz geändert werden (692 d.B.)


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Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Ver­braucherangelegenheiten erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (697 d.B.)

Finanzausschuss:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird (683 d.B.)

Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016 (684 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Kon­ten­einschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Infor­ma­tionen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlas­sen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (685 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anleger­entschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (686 d.B.)

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:

Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (Wissenschaftsfonds-Novelle 2015) (691 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesund­heitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Ge­sundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (690 d.B.)

Justizausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaften­gesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015) (687 d.B.)

Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015 (688 d.B.)

Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (689 d.B.)

Kulturausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird (679 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird (680 d.B.)

Umweltausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Biozidproduktegesetz geändert werden (695 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (696 d.B.)


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Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schülerbeihilfen­gesetz 1983 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (681 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vor­bereitungslehrgänge sowie das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden (682 d.B.)

*****

10.16.11Antrag gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen im Sinne des § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung schriftlich die Absetzung des Punktes 17 von der Tagesordnung beantragt haben.

Hierbei handelt es sich um den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (626 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Energie-Control-Gesetz geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (651 der Beilagen).

Eine Absetzung kann vor Eingang in die Tagesordnung beschlossen werden, erfordert aber eine Zweidrittelmehrheit.

Damit gelangen wir sogleich zur Abstimmung über den Absetzungsantrag betreffend den 17. Punkt der Tagesordnung.

Ich ersuche jene Damen und Herren Abgeordneten, die für die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit der erfor­derlichen Zweidrittelmehrheit einstimmig angenommen.

10.17.38Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 4286/AB

 


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 4286/AB der Anfrage 4478/J der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der „Gratis-Zahnspange“ durch die Frau Bundesministerin für Gesundheit abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Er­ledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

10.18.19Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die Abgeordneten Mag. Steinacker und Dr. Jarolim beantragt haben, dem Justiz­aus­schuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 687 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesell­schaftengesetz 2006 geändert werden, eine Frist bis 6. Juli 2015 zu setzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 41

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 5, 7 und 8, 11 bis 13 sowie 15 und 16 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 88 Minuten, FPÖ 81 Minuten, Grüne 68 Minuten sowie STRONACH und NEOS je 36 Minuten. Gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 18 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten, und ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.20.231. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1185/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (659 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1191/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) geändert wird (660 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1046/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend mit Innovation statt Fahrverboten gegen Feinstaub (661 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1125/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend mit Innovation statt Fahr­verboten gegen Feinstaub II – mobile Filteranlagen (662 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 42

5. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1180/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechselkenn­zeichen PKW–Motorrad (663 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


10.22.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Wir haben es heute bei den ersten Tagesordnungspunkten mit einer bunten Mischung aller möglichen rechtlichen Dinge aus dem Kraftfahrgesetz zu tun, und ich möchte ein paar Dinge besonders herausstreichen.

Das Erste ist die zukünftige Möglichkeit für vierachsige Betonmischer, nicht nur die bisher reglementierte Menge aufzunehmen, sondern diese Menge zu erhöhen. Welche Vorteile hat das? – Erstens, ganz klar: weniger Fahrten zu den Baustellen, und das Zweite ist, und das war uns auch sehr wichtig in der Phase: Die Infrastruktur wird – das ist durch Studien bestätigt – dadurch nicht mehr geschädigt, wie man im ersten Ansatz ohne technische Hintergründe und ohne technisches Wissen annehmen könnte.

Das heißt, wir schädigen unsere Straßen nicht, können aber trotzdem gleichzeitig die Anzahl der Fahrten von Betonmischern reduzieren. – Ein sehr wichtiger Punkt! Es gab dazu im Ausschuss einen Abänderungsantrag, der auch heute vorliegt, und den wer­den wir auch mittragen. Das war, wenn man so will, ein Aufbohren des Antrages, eine Erweiterung rund um das KFG, dass beispielsweise anstelle „Justiz“ das Ganze etwas weiter gefasst wird. Wir hätten uns gewünscht, wenn man bei den Begriff­lichkeiten schon etwas weiter geht, dass man nicht nur Rettungsfahrzeuge, sondern auch die sogenannten First Responder dazunimmt, das wird aber Kollege Hafenecker später noch detaillierter ausführen.

Der zweite Punkt betrifft die Kennzeichen. Es sollen bisher schon verbotene oder nicht genehmigte Abkürzungen und Kürzel insoweit weiter verboten bleiben, als nunmehr zu diesem Reglement auch das Bezirkskennzeichen dazuzählt. – Ich sage, ja, das kann man mittragen, das mag notwendig sein, aber wir wollen dazu schon auch anmerken, Herr Minister, es gibt so viele sinnvolle Möglichkeiten, in Sachen Kennzeichen noch etwas zu ändern. Es gibt etwa Vorschläge der Autoindustrie, und zwar bei denen, die zu wenig Kühlfläche an der Vorderfront haben, dass man, wenn man schon ein Wunschkennzeichen haben kann, nicht nur eine Wunschbuchstaben- und -zahlenkom­bination, sondern auch – unter Anführungszeichen – eine „Wunschgröße“, beispiels­weise kleinere Kennzeichen vorne, bekommen kann. Es gibt auch noch weitere Vorschläge aus der Autoindustrie, bei denen es etwa um zweizeilige Kennzeichen geht.

Ich möchte dazu folgenden Antrag einbringen:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der Möglichkeit kleinerer Kennzeichentafeln

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, das Erforderliche zu unternehmen, dass es künftig auf Wunsch eines KFZ-Besitzers auch möglich ist, eine kleinere Kennzeichentafel zu erhalten und am eigenen KFZ anzubringen, als dies bisher der Fall ist.“

*****

Herr Minister, Sie kennen den Hintergrund, das ist die Geschichte Auto/Motorrad. Es gibt so viele Wünsche, man hätte das alles mitverhandeln können. Herr Minister, seit Beginn dieser Legislaturperiode kennen wir Sie als entscheidungsfreudigen Minister, und wir wollen nicht, dass wir jetzt im Laufe der Legislaturperiode zwar mit Ent­scheidungsstärke, aber doch in die Verwaltung des Stillstandes hineinkommen. Wir wollen, dass Sie weiter entscheidungsfreudig bleiben und die Themen weiter im Sinne der Bevölkerung anpacken.

Ein drittes Thema ist heute noch von Belang, und zwar das Thema mit dem Feinstaub. Kollege Angerer und ich haben Anträge eingebracht zur – wenn man so will – mechanischen Ausfilterung von Feinstaub. Das Thema Feinstaub belastet uns ja seit Langem. Ich kann mich erinnern, im Jahr 2012 in etwa war das in Graz ein großes Thema.

Wir sind in diesem Zusammenhang immer wieder mit folgendem Szenario bedroht, möchte ich fast sagen: Es gibt beim Thema Feinstaub derzeit nur Ideen wie Verkehrs­stilllegungen, verkehrsfreie Zonen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wenn das das einzige Szenario für den Autoverkehr ist, das wir gesetzlich als Spielraum haben, dann sind wir in unserer Republik eigentlich arm aufgestellt. Wir wollen ganz bewusst ein Zeichen setzen, auch wenn wir uns bewusst sind, dass das technologisch noch in den Kinderschuhen steckt, dass das noch ganz am Anfang steht. Wir wollen bewusst neben den Verkehrsreglementierungen auch noch Zusätze haben. Herr Minister, Sie haben auch Forschung und Technologie in Ihrem Wirkungsbereich, vielleicht könnte man auf der Technologie-Förderungsseite etwas machen!

Wenn das Ganze in Schwung kommt, würde das den Werkzeugsatz, den man legistisch in der Hand hat, erweitern, und ich glaube, das wäre gut für uns, gut für den Verkehr und gut für die Republik. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.27


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dipl.Ing. Gerhard Deimek und weiterer Abgeordneter betreffend Schaffung der Möglichkeit kleinerer Kennzeichentafeln

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1185/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Georg


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Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahr­gesetz 1967 geändert wird (659 d.B.)

in der 81. Sitzung des Nationalrates am 18. Juni 2015

Das Kraftfahrgesetz und die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung legen fest, welche Anforderungen Kennzeichentafeln erfüllen müssen. § 49 Absatz 4 KfG legt dabei unter anderem, fest, dass auf den Kennzeichentafeln die Schriftzeichen bei Tag und klarem Wetter auf mindestens 40m, bei Motorfahrrädern und vierrädrigen Leicht­kraftfahrzeugen auf mindestens 20m lesbar sein müssen; in der KFG-Durchführungs­verordnung werden die genauen Maße der Kennzeichentafeln definiert.

Die Größe der derzeitigen Kennzeichentafeln bei PKWs wird derzeit unter anderem als Grund dafür angegeben, dass es nicht möglich ist, ein Wechselkennzeichen Auto – Motorrad einzuführen oder künftig zu ermöglichen. Gleichzeitig gibt es immer häufiger den Wunsch, dass nicht nur ein Wechselkennzeichen Auto – Auto möglich ist, sondern künftig auch ein Wechselkennzeichen Auto – Motorrad. So haben beispielsweise die Red Biker, Österreichs größter Motorradverein, beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde wegen Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz eingebracht.

Zudem gibt es auch Automodelle, bei denen die Anbringung eines kleineren Kenn­zeichens sinnvoll ist.

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, das Erforderliche zu unternehmen, dass es künftig auf Wunsch eines KFZ-Besitzers auch möglich ist, eine kleinere Kennzeichentafel zu erhalten und am eigenen KFZ anzubringen, als dies bisher der Fall ist.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


10.27.43

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Als vor 70 Jahren der Zweite Weltkrieg zu Ende ging und die Welt fast 100 Millionen Tote infolge des Krieges und des Holocaust zu beklagen hatte, war für uns klar: Nie wieder Nationalsozialismus! Das war auch der Grundkonsens, auf dem die Zweite Republik gegründet wurde. Daher ist klar: Für nationalsozialistische und rechtsextreme Umtriebe ist in unserer Gesellschaft kein Platz!

Wir wollen auch keine nationalsozialistischen Zeichen und Codes in unseren Städten und Dörfern, weder als Graffiti noch als Wunschkennzeichen. Neben offensichtlich nationalsozialistischen Abkürzungen wie NSDAP werden künftig auch die Ziffern- und Buchstabenkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet wer­den, verboten. Einige Beispiele wären: „AH“, Initialen für Adolf Hitler, oder „88“ oder „H8“, beide Codes für „Heil Hitler“, oder „18“ in Bezug auf den ersten und achten Buchstaben im Alphabet, also wieder Adolf Hitler, oder „C18“, ein Code für die Kampftruppe Hitlers. Die Expertinnen und Experten des Dokumentationsarchives des


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österreichischen Widerstandes werden zur Unterstützung der Behörden eine Liste erarbeiten und diese regelmäßig aktualisieren.

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ein im Herzen zutiefst überzeugter Antifaschist möchte ich betonen, dass es ein wichtiges Zeichen für den demo­kratischen Grundkonsens in unserem Land ist, dass alle Parteien im Hohen Haus im Verkehrsausschuss diesen symbolisch bedeutungsvollen Beschluss mitgetragen haben.

Neben diesem symbolisch wichtigen Beschluss geht es aber im Bereich der Verkehrs­politik auch um ganz konkrete Verbesserungen, auch für die österreichische Wirtschaft; mein Kollege Dipl.-Ing. Deimek hat es schon angesprochen. Neben der Schaffung einer guten öffentlichen Infrastruktur ist auch die Schaffung des optimalen Umfeldes für die einzelnen Sparten eine wichtige Aufgabe des Staates. Ein Beispiel für eine ganz konkrete Verbesserung für die Baubranche ist die Erhöhung der Tonnage für Betonmischer auf 37,5 Tonnen. Bisher durften Betonmischfahrzeuge maximal 32 Ton­nen wiegen, was dazu geführt hat, dass die Fahrzeuge oft halb leer durch die Gegend gefahren sind. Durch die Erhöhung dieser Tonnage wird ein Beitrag zur Effizienz­steigerung geleistet, werden Arbeitsplätze gesichert und vor allem der Verkehr im Bereich von Baustellen, aber auch von Betonmischwerken erheblich reduziert. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie man an diesen beiden von mir und von Kollegen Ottenschläger und auch an den von den Kollegen Deimek und Willi eingebrachten Anträgen – sehr unterschiedlichen Anträgen – sehen kann, hat die Verkehrspolitik die verschiedensten Facetten. Sowohl das Verbot von nationalsozialistischen Kennzeichen als auch die Erhöhung der Tonnage für Betonmischer wurden im Ausschuss einstimmig beziehungsweise mit großer Mehrheit beschlossen. Ich möchte mich daher bei allen Kolleginnen und Kollegen für die gute und so sachliche Zusammenarbeit im Verkehrsausschuss bei diesen wichtigen Themen bedanken. Mein Dank richtet sich auch an den Herrn Bundesminister, der diese beiden von uns eingebrachten Anträge auch sehr gut unterstützt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

10.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


10.31.59

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Ich möchte speziell auf drei Punkte eingehen.

Punkt eins: Kennzeichen. Das ist sicher ein richtiger Schritt, dass nichts verherrlicht werden kann, weder Rechtsextremismus noch IS noch Linksextremismus oder was auch immer. Diesem Antrag werden wir zustimmen. – Eine positive Sache.

Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist der Antrag der Kollegen Heinzl, Ottenschläger und Deimek betreffend die Lkw, die Betonmischfahrzeuge. Ich glaube, das ist auch eine vernünftige Sache. Es können Emissionen eingespart werden, es können Fahrten eingespart werden, und ich glaube, auch der Energieverbrauch wird dadurch reduziert. – Also auch das eine sehr positive Sache!

Worauf ich aber im Speziellen noch eingehen möchte, ist der Tagesordnungspunkt 5 betreffend Wechselkennzeichen für Pkw und Motorräder. Es ist kein Geheimnis, dass ich ein begeisterter Motorradfahrer bin und diesen Antrag vor Jahren schon einmal eingebracht habe. Leider ist es damals zu keinem Beschluss gekommen. Das wird leider auch heute so sein, aber ich möchte es trotzdem anregen. Ich habe ja schon


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mehrere Aktionen gestartet – Wechselkennzeichen, Vignetten –, weil der Staat einfach immer abkassiert. Es wäre ein guter Schritt, dass nur ein Fahrzeug versichert ist. Man kann ja, wenn man ein Wechselkennzeichen hat, immer nur mit einem Fahrzeug fahren, und dafür werden ohnehin Steuern gezahlt. Man zahlt die Kfz-Steuer, die Ver­sicherungssteuer und, und, und. Das sind unheimlich viele Steuern, die bezahlt wer­den, und über den Treibstoff zahlt man noch einmal.

Ich glaube, dass diese Regelung benutzerfreundlich wäre. In Zeiten, in denen wir von einer Steuerlast, die uns fast erdrückt, immer wieder heimgeholt werden, wäre es, glaube ich, einmal gut, Vergünstigungen zu gewähren und auch einmal die Melkkuh der Nation, nämlich die Autofahrer und die Motorradfahrer, etwas zu entlasten. Ich glaube, das wäre eine vernünftige Sache.

Das widerspricht auch nicht dem Gedankengut, dass man den öffentlichen Verkehr fördert. Herr Kollege Willi, Sie wissen selbst, in der Stadt ist es mit dem Motorrad oder mit dem Motorroller leichter: besserer Verkehrsfluss, weniger Schadstoffausstoß, man kommt schneller voran. Das alles sind Vorteile, wofür man vielleicht mit solchen Maß­nahmen auch Weichen stellen könnte. Ich glaube, das wäre eine positive Sache. Vielleicht überlegen es sich die Regierungsparteien und die Grünen noch. Dieser Antrag ist sicher unterstützenswert, nicht nur deswegen – wie ich schon gesagt habe –, weil ich ihn vor ein paar Jahren schon einmal eingebracht habe, sondern weil das einfach Sinn macht. Und das sollte man auch so sehen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

10.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. (Abg. Brosz: Zur Geschäftsbehandlung, Frau Präsidentin!) Entschul­digung! – Herr Abgeordneter Brosz, bitte, zur Geschäftsbehandlung.

*****

 


10.34.57

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Frau Präsidentin! – Die Regierungsparteien haben vorhin einen Fristsetzungsantrag zur Urheberrechtsnovelle eingebracht, und ich möchte dazu Folgendes festhalten:

Fristsetzungsanträge sind im Rahmen der Geschäftsordnung natürlich zulässig und möglich. Der Hintergrund dieses Fristsetzungsantrages ist die in der betreffenden Vorlage enthaltene Forderung der Opposition, dazu auch ein Hearing vornehmen zu können, das damit offenbar verhindert werden soll. Das ist auch noch eine Vorgangs­weise, die man im Rahmen der Geschäftsordnung decken kann. Was jetzt aber passiert ist, geht darüber hinaus.

Sie (in Richtung ÖVP) haben unmittelbar vor der Abstimmung über die Tagesordnung, ich glaube, ein paar Sekunden vorher, diesen Fristsetzungsantrag dem Präsidium vorgelegt, und Sie haben diese Fristsetzung auch noch ohne Debatte beantragt. Wir können heute hier im Rahmen der normalen Tagesordnung gar nicht mehr darüber debattieren. Hätten Sie uns vorher die Möglichkeit gegeben, zumindest zu wissen, dass dieser Antrag kommt, hätten die Oppositionsparteien diesen Antrag auf Debatte stellen können. Das war uns überhaupt nicht möglich, weil wir de facto auf den Abstimmungsvorgang vorbereitet waren.

Ich möchte festhalten, dass wir das in der nächsten Präsidiale thematisieren werden, denn es kann nicht sein, dass hier parlamentarische Instrumente abgeschnitten wer­den, weil durch eine kurzfristige Vorlage von Anträgen die Oppositionsrechte einge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 47

schränkt werden. Das halte ich für eine demokratiepolitisch wirklich verwerfliche Vorgangsweise. (Beifall bei Grünen, FPÖ, NEOS und Team Stronach.)

10.36


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger, bitte.

 


10.36.14

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte Herrn Abgeordneten Brosz voll beipflichten. Tatsächlich geht es offen­sichtlich darum, das Hearing zu verhindern. Das werden wir auch diskutieren. Aber natürlich hätten wir auch über den Fristsetzungsantrag gerne debattiert, weil es uns wichtig ist, in diesem Zusammenhang das Thema noch einmal mit Expertinnen und Experten zu diskutieren, aber das ist verhindert worden. Das ist kein gutes Zeichen für Parlamentarismus. (Beifall bei den NEOS.)

10.36


Präsidentin Doris Bures: Gibt es noch Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Herr Klubobmann Lopatka, bitte.

 


10.36.48

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Weil man jetzt so überrascht tut – so überrascht können Sie nicht sein! (Abg. Deimek: Das war klar!) Die Justizsprecherin hat sich lange bemüht, mit den NEOS und den Grünen zu einer Einigung zu kommen. (Abg. Deimek: So funktioniert die Politik der ÖVP!)

Die Vorgangsweise ist eindeutig durch die Geschäftsordnung gedeckt. (Abg. Deimek: Steiermark, wie sie leibt und lebt!) – Herr Kollege, das hat mit der Steiermark nichts zu tun, aber ich weiß, Sie sind nicht bei der Sache. Ich rede zur Sache.

Es ist gesprochen worden, wie Sie wissen, und das, was wir hier machen, ist hundert­prozentig durch die Geschäftsordnung gedeckt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Deimek: Genau so haben Sie in der Steiermark die Roten gelinkt! Minus 2 Prozent bei der nächsten Wahl mindestens!)

10.37


Präsidentin Doris Bures: Gibt es noch Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Herr Abgeordneter Darmann, bitte.

 


10.37.28

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Frau Präsidentin! – Herr Klubobmann Lopatka, es mag von der Geschäftsordnung gedeckt sein, aber die Vorgehensweise der Regierungsfraktionen im Hinblick auf einen korrekten parlamentarischen Diskurs, auf einen Meinungsaustausch mit den Oppo­sitions­fraktionen ist schlichtweg als Skandal zu bezeichnen. Wirklich Sekunden vor Eingang in die Tagesordnung einen solchen Antrag abzugeben und uns damit in den parlamentarischen Rechten zu beschneiden, ist eine Vorgehensweise, die wir zwar hinsichtlich der Verweigerung von Debatten hier im Plenum aus den Ausschüssen kennen, wenn es darum geht, Inhalte mit der Opposition vielleicht doch durch eine Ablehnung oder Zustimmung hier zu diskutieren, aber dass man sich dann hier auch einer solchen Debatte nicht stellt und dann noch den Weg wählt, einfach so kurzfristig etwas einzubringen, sodass wir uns inhaltlich nicht austauschen können, das sollte uns doch allen zu denken geben, insbesondere aber auch der Bevölkerung zu Hause. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ, Grünen und NEOS.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 48

10.38


Präsidentin Doris Bures: Frau Klubvorsitzende Dietrich, bitte.

 


10.38.43

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH) (zur Geschäftsbehandlung): Diese Vorgangsweise schadet dem Parlamentarismus, und auch wir werden das in der nächsten Präsidiale zum Thema machen.

10.38


Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann Lopatka, bitte.

 


10.38.52

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Man merkt bei den Freiheitlichen und beim Team Stronach: Das Chaos wird größer. Sowohl das Team Stronach als auch die Freiheitlichen haben zugestimmt, dass es am 30. auf der Tagesordnung steht, und jetzt beschweren Sie sich. Ich verstehe es bei den Grünen und bei den NEOS, aber bei den Freiheitlichen und dem Team Stronach fehlt mir jedes Verständnis. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die Linke bei Ihnen weiß nicht, was die Rechte tut. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neubauer: Das ist eine Frech­heit!)

10.39


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, an sich eine Wortmeldung pro Fraktion  (Abg. Brosz: Zur Geschäftsbehandlung! Gleiches Recht für alle!) – Sie haben recht, Herr Abgeordneter Brosz!

Ich kann jetzt nur sagen – das wurde auch von allen erwähnt –, dass das seitens der Geschäftsordnung möglich ist, aber ich werde es jedenfalls auf die Tagesordnung der nächsten Präsidialkonferenz nehmen, und wir werden dort darüber reden. (Abg. Deimek: Das ist die Politik der ÖVP! Nur drüberfahren! Das kann die ÖVP!)

Bitte, Herr Abgeordneter Brosz.

 


10.40.02

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Klubob­mann Lopatka, meiner Meinung nach ist das am Rande der Geschäftsordnung, und genau das werden wir debattieren, weil nämlich, wie wir wissen, auch die Präsidentin die Möglichkeit hat, bei Abstimmungen beispielsweise einen Vorgang zu wählen, der allen die Abstimmung ermöglicht, indem sie auch eine namentliche Abstimmung vor­gibt. Auch das ist möglich.

Hier ist etwas passiert, was dem Haus verunmöglicht, auf einen Antrag mit einem ge­schäftsordnungsmäßigen Recht, das wir hätten, zu reagieren. Und es ist unmöglich – und genau das werden wir debattieren –: Wir können bei einem Abstimmungsvorgang, der beginnt, nicht mehr im Haus unterwegs sein! Es gibt für die Oppositionsparteien keine Möglichkeit festzustellen, ob hier ein Antrag eingebracht worden ist. Das ist nicht möglich! Dieser Antrag ist zu einem Zeitpunkt eingebracht worden, wo wir bereits in Vorbereitung der Abstimmung waren.

Man kann nicht hingehen und, zehn Sekunden bevor das beginnt, den Antrag hin­klatschen! (Abg. Deimek: Die ÖVP ..., das ist immer so!) Das ist demokratiepolitisch einfach nicht machbar! Darüber werden wir diskutieren müssen, und diese Praxis werden wir ändern müssen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Deimek – auf die Besucher­­galerie zeigend –: Dieses Mal haben es alle Leute gesehen, wie die ÖVP arbeitet!)

10.41


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


10.40.53

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte das auch noch einmal bekräftigen, und ich möchte noch einmal darauf hin-


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weisen, worum es uns geht: Ja, wir NEOS wollen ein Hearing zu dem Thema Urheber­recht, weil die letzten eineinhalb Jahre, ein Jahr hinter verschlossenen Türen verhan­delt wurde und auch nur durch Zufall ein Entwurf einmal geleaked wurde.

Ich glaube, es ist unser gutes Recht, dass wir hier in den Ausschüssen auch Exper­tinnen und Experten hören! Wenn Sie das mit solchen der Geschäftsordnung offen­sicht­lich entsprechenden, aber doch von schlechtem Stil zeugenden Tricks zu verhin­dern suchen, dann ist das kein guter Stil in diesem Haus.

Und ja, wir wollen auch weiterhin ein Hearing, weil wir glauben, dass es notwendig ist, das Thema mit Expertinnen und Experten zu diskutieren und nicht nur hinter ver­schlossenen Türen, Herr Klubobmann. (Abg. Lopatka: Frau Kollegin Meinl, wir haben das 15 Minuten vorher eingebracht! 15 Minuten vor Tagungsbeginn und nicht Sekun­den! – Ruf: Vor Tagungsbeginn?)

10.41


Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann Schieder ist zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.41.46

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke nur, es gibt in der Politik und im Parlamentarismus zwei Ebenen: Die eine Ebene ist, was man politisch will, nicht will, sich gegenseitig vorwerfen kann, soll, muss und will, und die andere Ebene sind die verrechtlichten Spielregeln, nämlich in Form der Geschäftsordnung. Die regeln, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist.

Und wenn ein Vorgang im erlaubten Maß der Geschäftsordnung so vorgesehen ist, dann ist es kein Thema für eine Geschäftsordnungsdebatte. Dann kann man das immer noch in Pressekonferenzen, in Wortmeldungen und überall anders politisch geißeln, aber nicht über eine Geschäftsordnungsdebatte eine politische Debatte hier führen.

Frau Präsidentin! Wenn es geschäftsordnungsmäßig zulässig ist, würde ich bitten, den Gang der Geschäfte auch wieder gemäß der Geschäftsordnung fortzuführen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: ... noch die ÖVP verteidigen!)

10.42


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde jene Vorgangsweise wählen, die ich vorhin auch schon gesagt habe.

Ich habe auch darauf hingewiesen, dass das Einbringen dieses Fristsetzungsantrages geschäftsordnungskonform erfolgt ist, wir uns aber nichtsdestotrotz in der nächsten Präsidialkonferenz darüber auch noch verständigen werden.

*****

Damit setzen wir die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 fort.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


10.43.24

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Meine Damen und Herren Besucherinnen und Besucher hier und Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Kommen wir zurück zur Arbeit, die wir erledigen wollen. Wir besprechen heute Änderungen im Kraftfahrgesetz, und dabei


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gibt es, glaube ich, gute Fortschritte für einen Teil der Wirtschaft, nämlich für die wich­tige Bauwirtschaft, die wir insbesondere in Zeiten wie diesen brauchen in diesem Land, damit wieder mehr Arbeitsplätze entstehen.

Warum sage ich das an dieser Stelle? Weil wir eine Änderung im Kraftfahrgesetz beschließen, die bedeutet, dass das zulässige Gesamtgewicht von Omnibussen mit zwei Achsen auf 19,5 Tonnen erhöht wird. Warum? – Unter anderem auch deswegen, weil diese Fahrzeuge sowohl sicherheitstechnisch als auch, was den Komfort betrifft, immer besser ausgestattet sind. Und wichtig eben für die Bauwirtschaft ist: Bei Kraft­fahr­zeugen mit Betonmischeraufbau beschließen wir eine Erhöhung des Gesamtge­wichtes von 32 auf 36 Tonnen.

Es wurde teilweise schon erwähnt. Die Argumente, die dafür sprechen, sind sehr ein­deutig; ich möchte sie ganz kurz ausführen: Die Versorgung der österreichischen Bauwirtschaft mit Transportbeton erfolgt im Wesentlichen durch diese Vierachs-Beton­mischfahrzeuge. Bis jetzt hatten wir eben 32 Tonnen als Gesamtgewichtlimit, und durch das hohe Eigengewicht des Fahrzeugs konnte also entsprechend nur ein relativ geringer Anteil dieses Gesamtgewichts als Nutzlast verwendet werden.

Diese Änderung – man muss auch noch dazu sagen, dass Transportbeton quasi just in time produziert wird, das heißt, sehr schnell vom Werk eben zur Baustelle transportiert werden muss – bedeutet, dass wir weniger Fahrten haben werden. Das heißt, durch diese Novellierung wird der Transport ökonomischer und ökologisch sinnvoller durch die entsprechende Reduzierung der Fahrten. Und auch die Straßenerhalter müssen sich keine Sorgen machen, denn es gibt eine Studie der TU Wien, die zeigt, dass die Abnutzung sehr überschaubar ist und dadurch keine wirklich höheren Kosten ent­stehen. Somit bleibt ein Vorteil für Unternehmen, aber auch für die Umwelt.

Es wurde auch schon vom Kollegen Anton Heinzl, dem ich auch für seine Initiative diesbezüglich danke, sehr eindeutig dargestellt, was eine weitere Änderung im KFG betrifft, nämlich die Änderung bei den sogenannten lächerlichen und anstößigen Buch­staben-Zifferkombinationen auf Kennzeichen.

Das ist zu unterstützen, und ich bin auch sehr froh darüber, dass wir hier voraus­sichtlich einen einstimmigen Beschluss dazu haben werden, denn das, was ein absolutes No-Go ist, was es nicht geben darf in unserem Land, sind vor allem rechtsextreme Codes, die auf diesen Nummernschildern verwendet werden.

Mit dieser Änderung wird dem Einhalt geboten, und damit ist das eine sehr wichtige Geschichte, auch wenn manche gemeint haben, wir haben andere Probleme. Aber hier muss man dazu stehen. Das gehört geändert, und das ist gut so. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.47


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Hafenecker zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.47.10

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Ich konzentriere mich in meinem Redebeitrag auch auf die Neuregelung bei den Kennzeichen, und ich möchte eines vorausschicken: Es ist selbstverständlich wichtig, der Vergangenheit zu gedenken, die Lehren daraus zu ziehen und negative Entwicklungen im Bereich des Extremismus auf beiden Seiten zu unterbinden. Das ist ja laut den Gesprächen, die wir im Ausschuss geführt haben, auch der Beweggrund dafür gewesen, warum man 70 Jahre nach Kriegsende ein Zeichen setzen wollte und hier also die Nummernschilder thematisiert hat.


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Aber, Herr Bundesminister – ich habe es Ihnen im Ausschuss bereits gesagt –, aus unserer Sicht misslingt das kräftig, denn wenn man sich anhört, wie an Stammtischen, in Gasthäusern, bei Gesellschaften darüber gesprochen wird, macht man das Thema dadurch nur lächerlich. Ich glaube, dass es der falsche Weg war, sich mit dem Maut­hausen Komitee zusammenzusetzen, irgendwelche abstrusen Buchstaben-Zahlen-Kombinationen zu entwickeln, das Ganze in eine Aussendung zu verpacken und zu sagen: Diese Kennzeichen sind jetzt nicht mehr zulässig. – Ich glaube, damit hat man der Sache keinen guten Dienst erwiesen, aber gut. Wir diskutieren eben jetzt darüber.

Es geht also um die lächerlichen und anstößigen Kombinationen, und das Haupt­augenmerk von uns liegt ... (Abg. Heinzl: Mitstimmen tust du aber schon?!) – Kollege Heinzl, ich werde mit dir dann noch gewisse Dinge besprechen, und bin gespannt, was du dann dazu sagst. (Abg. Heinzl: Na, stimmst du mit oder nicht?)

Es geht also um die angeblich rechte Symbolik. Dazu gibt es eben diese Liste, die ich vorher thematisiert habe. Ich glaube, Kollege Heinzl, diese Abkürzungen wurden nicht fertig gedacht, du wirst es dann gleich hören.

Darunter ist zum Beispiel – jetzt werden ja die Bezirkshauptstädte mit einbezogen (Abg. Heinzl: NSDAP ist ganz klar!) – die Abkürzung SD. Was machen wir jetzt mit dem Bezirk Schärding? Lösen wir ihn auf? Müssen wir ihn irgendwo an einen anderen Bezirk angliedern? Wie gehen wir damit in der Realität um, Kollege Heinzl? – Das ist meine Frage. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Heinzl, was machen wir mit den Fahrzeugen des österreichischen Bundes­heeres? – Da steht BH. Die Abkürzung BH steht laut dem Mauthausen Komitee für „Blood and Honour“. Was machen wir mit diesen Kennzeichen? Noch dazu gibt es, Kollege Heinzl, ein Dienstfahrzeug des österreichischen Bundesheeres mit dem Kennzeichen BH 18. (Abg. Heinzl: ... Dokumentationsarchiv! Es geht um Ziffern-Kom­binationen!) Ich hoffe, dass der Fahrer dieses Fahrzeuges mittlerweile gestellt worden ist und dass man sich überlegt, was man mit ihm macht. – Das ist nicht fertig gedacht worden.

Es ist eine komplett verrückte Debatte, die wir hier führen, Kollege Heinzl! (Abg. Krainer: Ihr Beitrag ist verrückt!) Machen wir es uns leicht! Dann müssen wir es uns leicht machen und verbannen wir einfach verdächtige Zahlen und Buchstaben aus dem Alphabet und von sonst wo, denn dann kommen wir nicht in die Verlegenheit, dass wir die Postleitzahl von Unzmarkt – 8800 – streichen müssen. (Abg. Heinzl: Adolf Hitler gehört verbannt!)

Herr Kollege Heinzl, wissen Sie das – weil Sie gerade Adolf Hitler sagen –: Kennen Sie die Adresse der Löwelstraße? Wie lautet denn die Hausnummer, wissen Sie das? – 18! (Abg. Höbart: Oje!) Was machen Sie mit Ihrer Hausnummer, Kollege Heinzl? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Hakel.)

Werden wir dann Klassenbuchnummern entfernen? Werden wir Seitenzahlen aus Büchern entfernen? Werden wir in Zukunft ganze Jahre entfernen? Vielleicht sollten wir uns auch überlegen, wie wir mit dem Begriff „Führerschein“ in Zukunft umgehen. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten hier wirklich eine seriöse Debatte führen! (Beifall bei der FPÖ.) Wir sollten dafür sorgen, dass diesen Opfern wirklich Respekt gezollt wird – das wird mit dieser Nummerndiskussion nicht passieren.

Sehr geehrter Herr Kollege Heinzl, weil sie heute dauern hereinrufen: Ich würde Sie bitten, dass Sie auf Ihre Regierungsmitglieder (der Redner hält einen Ausdruck eines Fotos in die Höhe, das ein Auto mit einem entsprechenden Kennzeichen zeigt), die ein Kennzeichen mit am Schluss den Buchstaben AH haben, einwirken. Wirken Sie bitte


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auf Ihre Regierungsmitglieder ein und schauen Sie, dass es solche Sachen nicht mehr gibt, wenn Sie das fertig denken! (Abg. Heinzl: AH ist auch Anton Heinzl!)

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss meine Bitte: Es gibt sehr, sehr viele wichtige Dinge im Verkehrsbereich, die wir diskutieren sollten. Ich glaube, man sollte nicht aus einem falsch verstandenen Gedenken – 70 Jahre Kriegs­ende – heraus Schnellschüsse machen, die man vielleicht am Ende nicht fertig ge­dacht hat. Ersparen wir uns in Zukunft solche Kabaretteinschaltungen!

Nichtdestotrotz: Um den Konsens sozusagen nicht zu gefährden, werden wir zustim­men – aber trotzdem: Fertig gedacht war diese Aktion nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Heinzl.)

10.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Willi zu Wort gemel-det. – Bitte.

 


10.51.42

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem persönlichen Wort in Richtung des Klubob­mannes Lopatka beginnen. Herr Klubobmann, wir waren vier Tage miteinander in der Türkei auf OSZE-Wahlbeobachtung, und ich habe Sie dort als sehr gebildeten, intel­ligenten Menschen kennengelernt. Was Sie heute geliefert haben, hat keinen Stil, und ich finde, das passt nicht zu Ihnen.

Wenn wir das Zusammenleben und das Zusammenarbeiten hier nur nach den Regeln abhalten, die festgeschrieben sind, dann wird es ungemütlich. (Beifall bei den Grünen.) Es gibt darüber hinaus auch Sachen wie Stil, Respekt und anderes. Ich finde, das heute war kein parlamentarischer Stil, und ich hoffe, das wiederholt sich nicht. – Jetzt komme ich zu den fünf Anträgen, die in Behandlung stehen.

Zum ersten Antrag muss ich nicht mehr viel sagen, da ist im Wesentlichen alles gesagt. Die Freiheit des Wunschkennzeichens – und da haben wir Konsens – hat jedenfalls dort ihre Grenzen, wo es lächerlich beziehungsweise anstößig wird. Daher wird dieser Antrag einstimmig durchgehen, und darüber bin ich froh.

Zum zweiten, also zu jenem Antrag, nach dem Betonmischfahrzeuge mit einer höheren Tonnage fahren dürfen. – Sie wissen, meine Damen und Herren, wir Grünen sind gegenüber Tonnage-Erhöhungen bei Lkws extrem skeptisch. Wir finden, die Lkws machen mit ihrem hohen Gewicht die Straßen ohnehin genug kaputt. Im besonderen Fall stimmen wir aber deshalb zu, weil es sich bei Frischbeton um ein Produkt handelt, das binnen 105 Minuten eingebaut werden muss, das heißt, der Radius dieser Fahrzeuge ist relativ gering, weil alles binnen 105 Minuten verarbeitet sein muss, also von der Mischanlage bis zur Baustelle. Damit da eine Effizienzsteigerung möglich ist, stimmen wir ausnahmsweise dieser Tonnage-Erhöhung bei Betonmisch-Lkw zu, zumal sichergestellt ist, dass diese Fahrzeuge eine entsprechende straßenschonende Federung haben müssen.

Jetzt komme ich zu den zwei Staubsauger-Anträgen der Freiheitlichen: Meine Damen und Herren, ich wusste nicht, dass die FPÖ sich jetzt auf den Verkauf von Staub­saugern spezialisiert. Es geht nämlich bei den zwei Anträgen in Summe um fünf Staubsauger, die ein Auto in Zukunft haben sollte, und zwar je einen an jedem Rad – damit man den Bremsstaub an jedem Rad absaugen kann, also vier Staubsauer in Summe – und dann ein zusätzlicher am Dach oben, der quasi die Luft rein machen soll.

Ich schätze den Staubsauger als sehr praktisches Hilfsmittel bei mir zu Hause, aber ich frage mich, ob es die richtige Antwort auf das Feinstaubproblem ist, das wir in Öster-


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reich speziell in den Ballungszentren haben, wenn wir beginnen, die Autos mit Staubsaugern auszustatten. Ich finde, das ist der falsche Ansatz. Wir sollten eher in die Richtung gehen, die wir Grüne vertreten, nämlich herunter mit dem Tempo, damit die Bremsvorgänge nicht so massiv sein müssen, und wir sollten daran arbeiten, dass wir Verkehr hin zu den Öffis verlagern.

Ich schätze ja den Kollegen Deimek und seine verkehrspolitische Expertise sehr, aber ich würde mir wünschen, dass er sich weniger unter die Staubsaugerverkäufer begibt, als vielmehr seine Kompetenz nutzt, damit wir den Verkehr umweltfreundlicher und effizienter machen. Da hoffe ich, dass ein Umdenken auch beim Kollegen Deimek (in Richtung des Abg. Deimek, der gerade mit einem Mitarbeiter spricht), der unheimlich beschäftigt ist, eintritt. Für Staubsaugeranträge haben wir Grüne jedenfalls nichts übrig.

Jetzt komme ich zum letzten Antrag: Da geht es um die Möglichkeit, dass man Wech­selkennzeichen zwischen Autos und Motorrädern austauschen kann. Herr Kollege Hagen, hier herinnen gibt es eine relativ hohe Dichte an Motorradlobbyisten. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass in diesem Haus sehr viele Männer in den besten Jahren sitzen, und Männer in den besten Jahren haben eine gewisse Tendenz, Motorräder anzuschaffen und gerne mit ihrer „Maschin’“ zu fahren. Die Dichte an motorradbezogenen Anträgen hier herinnen, in diesem Haus, ist auffällig.

Herr Kollege Hagen, ich finde, es ist genug. Den Motorradfahrern geht es gut, sie sollen ihre Freiheit auf ihrer „Maschin’“ ausleben, aber sie hat einfach ihre Grenzen. Dass Sie bei jenen, die sich wunderschöne Motorräder leisten können, mit dem Geld­argument kommen – es sei so teuer, wenn man ein zusätzliches Kennzeichen braucht –, das sticht einfach nicht. Lassen wir es, wie es ist! Wir Grüne werden jedenfalls diesem Wunsch der Motorradlobbyisten nicht nachkommen.

Wir konzentrieren uns darauf, dass wir uns um die wesentlichen Fragen im Verkehr kümmern, und, Herr Minister, davon gibt es viele auf Ihrem Schreibtisch, auf unserem Schreibtisch, im Ausschuss. Da wäre etwas zu tun, und nicht bei relativ unwichtigen Staubsauger- und Motorradanträgen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

10.56


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Stöger. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

 


10.57.06

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Es ist mir ein großes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass es Menschen in Österreich gibt, die wissen, dass ihr Verhalten nicht legitim ist. Ich spreche von jenen Menschen, die sich besondere Kennzeichen machen lassen wollen. Sie wissen, ihre Geisteshaltung ist in einem modernen Europa nicht mehr tragbar. (Beifall bei der SPÖ.)

Wäre ich nicht einmal Gesundheitsminister gewesen, hätte ich gesagt, das ist krank­haft. Aber sie wissen, es ist illegitim, und daher wollen sie für ihr Gedankengut Legiti­mität erhaschen, und das tun sie mit unserem Instrument der Wunschkenn­zeichen.

Wir haben bewusst Wunschkennzeichen zugelassen, um den Menschen auch die Freiheit zu geben, sich ihr Kennzeichen auszusuchen, aber das darf nicht missbraucht werden dafür, dass Menschen ihrem illegitimen Verhalten einen legitimen Anstrich geben wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher haben wir 70 Jahre nach Wiedererrichtung dieser Republik gesagt, wir setzen hier eine Grenze. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Mauthausen Komitee, weil man hier auch mitgewirkt hat, um eine Liste zu erstellen. Ich sage es noch einmal dazu: Es


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geht um Wunschkennzeichen, betreffend die man auch öffentlich Grenzen setzen soll, und ich bedanke mich bei Ihnen allen, wenn Sie dem die Zustimmung erteilen.

Zum zweiten Thema, das hier auch eine Rolle spielt. Es ist das Thema, dass wir mit der Transportwirtschaft, mit der Logistikbranche in Österreich einen ständigen Dialog führen. Wir wollen Verbesserungen setzten, damit man mit der richtigen Verkehrspolitik die richtigen Impulse setzen kann. Heute befassen wir uns mit mehreren wichtigen Themen, aber zwei sind ganz besonders auch für diese Branche wichtig – ich denke dabei an den Bereich der Betonmischer, ich denke dabei an die Anpassung bei den Autobussen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Ich denke, das ist ein wichtiges Signal und verbessert die Chancen in der öster­reichischen Wirtschaft. – Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

10.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Angerer zu Wort. – Bitte.

 


11.00.04

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ich werde auf unsere Anträge betreffend „mit Innovation statt Fahrverboten gegen Feinstaub“ eingehen, die Herr Kollege Willi jetzt ein bisschen ins Lächerliche gezogen und als Staubsauger-Anträge abgetan hat.

Man kann natürlich alles verbieten und alles beschränken oder aber innovative Lösun­gen unterstützen. Und es gibt Gott sei Dank Unternehmer in diesem Land, die sich Gedanken machen und daran arbeiten, dieses Problem irgendwie in den Griff zu bekommen und entsprechend einzudämmen. Ich stehe zu diesen Unternehmern und hoffe, dass man sie auch vonseiten des Bundesministeriums unterstützt und ihnen nicht nur Vorschriften und Verbote in den Weg legt und ihre Tätigkeit verhindert. Also wir stehen auf jeden Fall zu den Unternehmern in diesem Land und nicht zu Verboten! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber vielleicht noch einmal ganz kurz zu diesem Thema insgesamt. Worum geht es? – Es ist auch auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums angeführt, dass Feinstaub gesundheitsgefährdend ist. Ich glaube, das ist jedem bekannt. Es gibt ja auch von allen Parteien schon viele Aussagen darüber und Forderungen. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft steht auch, dass ein großer Teil dieses Feinstaubs natürlich aus dem Bereich der Industrie kommt, aber auch von Kraftfahrzeugen erzeugt wird, durch das Fahren der Fahrzeuge und speziell durch Bremsabrieb, also Abrieb von Reifen.

Jetzt gibt es in diesem Zusammenhang Lösungen, wie eben die von Herrn Deimek eingebrachte Lösung, bei der dieser Bremsstaub von den Rädern abgesaugt wird, aber auch andere Filter, die an Fahrzeugen angebracht werden und Feinstaub filtern. Diese Maßnahmen stecken noch in den Kinderschuhen und sind noch nicht perfekt, aber aus unserer Sicht sollten sie gefördert werden, denn es handelt sich dabei um sinnvolle Maßnahmen, und man sollte ihnen nicht mit Einschränkungen entgegenwirken.

Es gibt auch entsprechende Forderungen aus anderen Bundesländern, unter anderem zum Beispiel auch vom Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter aus Oberösterreich, der der ÖVP bekannt sein müsste. Es gibt Filteranlagen, die stationär in Tunnelsystemen eingebaut werden können. Und er als verantwortlicher Baureferent von Oberösterreich fordert daher die ASFINAG und den Bund auf, diese modernsten Filtertechnologien beim Bau der A 26 einzuplanen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 55

Diese Forderung kommt also nicht nur von uns. Gott sei Dank gibt es auch in der ehemaligen Wirtschaftspartei noch ein paar Politiker, die die Wirtschaft unterstützen und solche Systeme fördern wollen.

Mein Ansatz wäre, hier ein Bonus-Malus-System einzuführen – man muss ja nicht gleich Geld in die Hand nehmen. Ich weiß, dass über Forschung und Entwicklung schon entsprechende Förderungen an diese Unternehmen geflossen sind, das wird ja bei der Entwicklung unterstützt, aber man könnte ja auch, wenn diese Technologien verwendet werden, entsprechende Bonus-Malus-Systeme einführen, sodass Fahr­zeuge, die eben solche Filter haben, steuerlich begünstigt werden, oder was auch immer. Da muss man eben Ideen entwickeln.

Meine Bitte und mein Ansatz: Herr Minister, denken Sie darüber nach, ob es gescheiter ist, alles zu verbieten und eben zu reglementieren oder innovative Lösungen zu unter­stützen und zu fördern. Ich glaube, der zweite Weg ist der wirtschaftlichere und sinnvollere und würde unserer Wirtschaft helfen, würde den Unternehmen helfen und das Problem lösen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


11.03.22

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte eingangs auf die fünf genannten Punkte in aller Kürze eingehen.

Wir werden natürlich dem Antrag auf Einschränkung bei den Wunschkennzeichen zustimmen. Ich verstehe gegenteilige Argumentationen, wo die Zeicheneinschränkung zu weit oder zu kurz gegriffen ist, nicht. Ich denke, wenn man Abkürzungen wie „NSDAP“ hat, kann man durchaus handeln.

Dem zweiten Bereich, dem Bereich der Betonmischfahrzeuge, werden wir ebenfalls zustimmen. Worum geht es hier? – Es geht im Wesentlichen darum, dass wir bei diesen Fahrzeugen das Gewicht deutlich erhöhen, beinahe verdoppeln, dass gleich­zeitig aber eine Studie der TU Wien ergeben hat, dass die Straßen tatsächlich nur um 0,03 Prozent stärker belastet werden, was die Beschädigung betrifft, und die Kosten für die Erhaltung dadurch um 0,006 Prozent steigen. Das heißt, das ist eine deutliche Verbesserung für die Wirtschaft und keine Verschlechterung für die öffentliche Hand.

Zur Feinstaubdebatte: Wir werden die Anträge der Freiheitlichen nicht unterstützen, ich finde aber den Beitrag wichtig, da das Thema Feinstaub sehr relevant ist. Es gibt eine Studie vonseiten der Europäischen Union, die besagt, dass wir dadurch im Bereich der Gesundheit jährlich Mehrkosten von 4 Milliarden bis 8 Milliarden € haben. Man kann die Anträge der Freiheitlichen Partei kritisieren, es sind aber keine besseren von SPÖ und ÖVP gekommen, das muss man auch ganz klar sagen. Da wird nichts gemacht!

Ein Punkt betrifft die Regelung der Omnibusse, und dazu wurde schon viel gesagt. Auch diesen Punkt werden wir unterstützen.

Ich denke – und das ist mein zentraler Punkt für den Verkehrsausschuss –, oft ist es auch wichtig, darüber nachzudenken, was im Verkehrsausschuss nicht stattfindet. Wir haben fünf Tagesordnungspunkte, die alle kleine oder noch kleinere Verbesserungen für Einzelne oder die Wirtschaft bringen, zu einer Debatte zusammengefasst, aber wir gehen die großen Themen nicht an.

Ich möchte jetzt hier nur eine ganz kurze Aufzählung von Punkten bringen, die gerade auch an den Regierungsparteien scheitern.


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Wir diskutieren viel zu selten über konkrete Maßnahmen bei den ÖBB. Wir haben auch jetzt wieder einen Antrag im Verkehrsausschuss liegen, bei dem es darum geht, dass wir als Republik nach wie vor die Bereiche Business Class, First Class, Fernverkehr subventionieren, und das jährlich mit 136 Millionen €. Das kann nicht das Ziel der öffentlichen Hand sein. Ich denke nicht, dass man auf einen Privatjet umsteigt, wenn die Bahn tatsächlich in diesem Bereich nach dem Gesichtspunkt der Kostenwahrheit vorgeht.

Wir haben nach wie vor das Thema, dass milliardenschwere Tunnelbauprojekte, konkret der Brenner Basistunnel, die bis zu 50 Prozent von der Europäischen Union querfinanziert werden, weder einen Anschluss an die Deutsche Bahn noch in Italien haben und die Verkehrsprognosen, die an sich für 2030 gegolten haben, aus heutiger Sicht nicht einmal im Jahr 2050 eintreffen werden, was bedeutet, dass dieser Tunnel, wenn wir ihn brauchen – und ich denke, dass er zu einem späteren Zeitpunkt durchaus Sinn machen kann –, jedenfalls nicht jetzt gebaut werden muss und nicht jetzt bis zu 5 Milliarden € unser Budget belasten sollte.

Das geht in vielerlei Hinsicht so weiter. Wir haben im Bereich der Ausschreibung für Bahnstrecken nach wie vor das Prinzip, dass grundsätzlich die ÖBB den Zuschlag erhalten. Am Beispiel Bayern, das da umgestellt hat und auch private Anbieter leichter zugelassen hat, hat man gesehen, dass es bis zu 30 Prozent an Kosteneinsparung gibt. Das wären 300 Millionen € pro Jahr. Alles bei gleich bleibender oder besserer Qualität im Vergleich zu heute.

All diese Themen besprechen wir im Verkehrsausschuss aber nicht. Und warum besprechen wir diese Themen im Verkehrsausschuss nicht? – Weil man große Maß­nahmen, weil man große Reformen nicht angehen möchte oder nicht angehen kann, wenn man sich blockiert. Und daher ist der Schaden für die Bevölkerung oft dadurch gegeben, dass man nicht handelt, nicht dadurch, dass man handelt.

Das wird uns auch heute Nachmittag beschäftigen. Es gibt einen Antrag auf Neu­wahlen, und der Vorwurf, der auch tatsächlich dazu führt, dass wir diese Neuwahlen fordern, liegt nicht darin begründet, was die Regierung falsch macht, sondern darin, dass die Bevölkerung dadurch massiv leidet, dass die Regierung nichts macht! – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)

11.07


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hafen­ecker. – Bitte.

 


11.07.47

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Ich beziehe mich nun noch auf meinen Antrag bezüglich Wechselkennzeichen für Motorräder. Es ist so, dass wir diesen Antrag eingebracht haben, weil wir festgestellt haben, dass es schon sehr, sehr lange ein Wunsch der Biker Community ist, hier einmal ein Zeichen zu setzen und die Steuerlast ein bisschen zu verringern.

Diese Anträge sind hier im Hohen Haus seit dem Jahr 2007 immer wieder eingebracht worden, und man kann feststellen, dass seit 2007 mittlerweile 35 Prozent mehr Motor­räder in Österreich gemeldet sind; es gibt jetzt 466 157 Zulassungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja im Ausschuss bereits trefflich darüber diskutiert, und es ist gerade vonseiten der ÖVP der Einwand gekommen, dass es technisch nicht machbar ist, diese Kennzeichen so zu adaptieren, dass man sie auch als Wechselkennzeichen verwenden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, wo ein Wille, da ein Weg. Kollege Deimek hat es vorhin bereits angekündigt, man könnte sich ja generell einmal über die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 57

Größe eines Kennzeichens unterhalten. Und ich glaube, wenn man das wirklich haben möchte, ist es auch möglich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, dass man im Zusammenhang mit dieser Wechselkennzeichenregelung auch einen umweltpolitischen Aspekt nennen kann. Sie wissen, dass Motorräder in der Regel weniger Emissionen verursachen als Autos. Es kommt natürlich auf den Hubraum und die Stärke an, aber in der Regel ist es so. Also, wenn man damit auch einen Anreiz schaffen könnte, öfter das Motorrad zu benützen, warum nicht? Das ist ein Nebenaspekt, den man auch beachten könnte.

Ganz wichtig ist es uns, hier eben auch seitens der hoheitlichen Verwaltung ein Zeichen zu setzen, dass man die Bürger, diese zirka 466 000 Motorradfahrer, nicht einfach nur abzocken will, sondern wirklich den Weg einer fairen Besteuerung gehen will, und in Zeiten wie diesen ist solch ein Zeichen wichtig.

Ich habe im Ausschuss auch die Anregung des Kollegen Rädler – ich glaube, von ihm war das – aufgenommen, der gesagt hat, dass es auch wichtig wäre – korrigieren Sie mich, Herr Kollege, wenn es nicht richtig ist –, eine Regelung betreffend die Vignette zu finden. Es geht darum, ob man nicht eine Lösung finden könnte, bei der man die Vignette am Kennzeichen anbringt und somit nur eine Vignette pro Kennzeichen und nicht pro Fahrzeug braucht.

Ich denke, das ist ein Punkt, den man wirklich noch diskutieren sollte, und ein guter Vor­stoß. Und auch das wäre wichtig, um ein Zeichen zu setzen und zu sagen: Wir zocken nicht ab, sondern es gibt eine faire Besteuerung!

Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich nochmals an Sie appellieren, diesen Antrag betreffend Wechselkennzeichen auch für Motorräder zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend möchte ich noch den vom Kollegen Deimek angekündigten Abän­derungsantrag einbringen, und zwar zu TOP 2, zum Antrag 1191/A. Der Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

„In Ziffer 4 wird der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende lit. j eingefügt:

„j. Fahrzeugen von First Respondern im Einsatzfall;““

*****

Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.11


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Hafenecker ein­gebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und weiterer Abgeordneter


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 58

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1191/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (660 d.B.)

in der 81. Sitzung des Nationalrates am 18. Juni 2015

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Antrag 1191/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (660 d.B.), wird wie folgt geändert:

„In Ziffer 4 wird der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende lit. j eingefügt:

„j. Fahrzeugen von First Respondern im Einsatzfall;““

Begründung

„First Responder“ sind ausgebildete Sanitäter des Roten Kreuzes, die mit einem speziellen Notfallrucksack ausgerüstet sind. Wenn sich in unmittelbarer Nähe ihres Wohn- oder Arbeitsortes ein Notfall ereignet, werden sie von der Leitstelle gleichzeitig mit und zusätzlich zum organisierten Rettungsdienst alarmiert, machen sich zu Fuß oder mit ihrem privaten Fahrzeug auf den Weg und leisten Erste Hilfe. First Responder stellen somit eine wichtige und in vielen Gebieten Österreichs unverzichtbare Ein­richtung zum Wohl der Bevölkerung dar.

Bislang sieht § 20 Abs. 5 KFG nicht vor, dass First Responder (im Einsatzfall) Blaulicht verwenden dürfen, weshalb es für diese oft schwierig ist, rasch an einen Einsatzort zu gelangen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.

 


11.11.38

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Vorneweg zum Kollegen Hafenecker: Angesichts der vielen Menschen, die dem NS-Regime vor 70 Jahren zum Opfer gefallen sind, finde ich hier in diesem Haus eine Diskussion darüber, ob man solch anrüchige Buchstaben- und Zahlenkombinationen verbieten soll, wirklich beschämend. Mehr möchte ich dazu gar nicht sagen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Zu Ihrem Antrag bezüglich Wechselkennzeichen möchte ich ausführen, dass gleich­lautende Anträge bezüglich Wechselkennzeichen für Autos und Motorräder, wie schon mehrfach erwähnt, des Öfteren hier eingebracht wurden und schon mehrfach diskutiert worden sind. Diese Diskussionen haben aber immer wieder ergeben, dass die der­zeitige Regelung ausreichend ist, nämlich die Regelung, dass innerhalb einer Ober­gruppe, wie zum Beispiel Krafträder, Kraftwagen, Anhänger Wechselkennzeichen verwendet werden können, aber bei Fahrzeugen, die unterschiedlichen Obergruppen zugeordnet sind, eben nicht.

In dem von Ihnen vorliegenden Antrag steht, dass 2014, im vorigen Jahr, in Österreich an die 470 000 Motorräder angemeldet waren und die meisten Besitzerinnen und Besitzer von Motorrädern nebenbei auch ein Auto angemeldet haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 59

Sie schreiben in Ihrem Antrag auch, dass die Zahl der zugelassenen Motorräder im Vergleich zu 2007 um rund 35 Prozent angestiegen ist. Das ist für mich aber doch eher ein Zeichen dafür, dass die bestehende Regelung gut angenommen wird und keinen Hinderungsgrund für den Kauf eines Motorrades darstellt.

Auch der Arbeitsmarkt und die Motorradwirtschaft werden also mit der derzeit bestehenden Regelung angekurbelt und nicht erst, wie Sie es im Antrag schreiben, wenn man sozusagen die Wechselkennzeichen für Motorrad und Auto zulässt.

Das kann also nicht die Argumentation sein, denn, ehrlich gesagt, wer sich ein Auto und ein Motorrad leisten kann, der kann sich, denke ich, auch die entsprechende Versicherung dafür leisten, noch dazu, wo ja durch die bedingt saisonale Verwendung sowieso schon Begünstigungen vorhanden sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Vielmehr sehe ich in Ihrem Anliegen eigentlich eine Gefährdung von Arbeitsplätzen, wie zum Beispiel im Versicherungs- oder Zulassungsbereich, sollten Obergruppen übergreifend Kennzeichen ausgegeben werden.

Auf jeden Fall bin ich der Meinung, dass eher daran gearbeitet werden muss, dass sich die Menschen das leisten können, was sie für ein zufriedenes, qualitätvolles Leben brauchen. Es gibt unterschiedliche Bedürfnisse, und eine Bevölkerungsgruppe hat eben gerne ein Motorrad zusätzlich zum Pkw, und dagegen ist auch nichts einzu­wenden.

Mir als Sozialdemokrat sind die Arbeitsplätze wichtig, damit sich die Menschen ihr Leben leisten können. Die Arbeitsplätze müssen erhalten, noch besser, ihre Zahl muss ausgebaut werden. Die Politik der FPÖ bewirkt jedoch genau das Gegenteil. (Zwischen­ruf des Abg. Neubauer.) Der Anstieg der Zahl der Motorradanmeldungen beweist jedenfalls, dass durch die derzeit bestehende Regelung eher die Produktion ange­kurbelt wird.

Aber es gibt auch noch andere Argumente, zum Beispiel die verschiedenen Formate der Kennzeichen für Pkw und Motorräder oder wie man sicherstellen kann, dass mit dem Wechselkennzeichen immer nur ein Fahrzeug bewegt wird, nicht zwei gleichzeitig, also nicht vielleicht auch das Auto, wenn auch unabsichtlich, mit nur einem Kenn­zeichen – vorne oder hinten – in Betrieb genommen wird. (Abg. Hafenecker: Ja vielleicht machen wir verschiedenfärbige?)

Die derzeitige Wechselkennzeichenbestimmung bietet die Möglichkeit, gleichzeitig bis zu drei Fahrzeuge derselben Obergruppe zuzulassen. (Abg. Hafenecker: Andere Länder schaffen es auch!) Und dass die Regelung von der Bevölkerung angenommen wird, haben Sie selbst in Ihrem Antrag formuliert, es gibt heute mehr Motorradnutzer als noch vor wenigen Jahren. (Abg. Hafenecker: Die Sie abkassieren! Unnötiger­weise!)

Aus diesem Grund sehe ich bestätigt, dass die bestehende Regelung völlig aus­reichend ist (Abg. Hafenecker: Für Sie, weil Sie abkassieren, weil Sie abzocken!), und deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Eine gute Lesung war das!)

11.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Rädler zu Wort. – Bitte.

 


11.15.39

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Das waren jetzt sehr ausführliche Reden zum Thema Wechselkennzeichen für Auto und Motorrad, aber dem Ansinnen des Herrn Abgeordneten Bacher, dass


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dadurch Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise Arbeitsplätze in Gefahr geraten, kann ich nicht ganz folgen. (Abg. Hafenecker: Ich auch nicht!)

Ja, es stimmt, es gibt technische Probleme, wenn ich bei einem Fahrzeug ein zwei­zeiliges Kennzeichen habe und beim anderen ein einzeiliges. Deshalb macht es Schwierigkeiten, wenn ich von dieser Obergruppe hinausgehe und sage, dass Wech­sel­kennzeichen auch für Motorräder verwendet werden können.

Es wurde auch die Problematik aufgezeigt, dass, wenn man eine böse Absicht hätte, zwei Motorräder gleichzeitig unterwegs sein können, die auf ein und dasselbe Wechselkennzeichen angemeldet sind. Dieser Diskussionsansatz ist einfach verfrüht.

Ich bin aber dabei, wenn es immer wieder darum geht, dass man in die Diskussion einbringt, dass die Vignettenverordnung abgeändert gehört, und zwar in der Form, dass man für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen – ich kann ja nur mit einem Fahrzeug fahren – nicht zwei Vignetten für die Autobahn braucht. Darüber sollte man nachdenken. Das ist ein FPÖ-Antrag, ja, aber das ist ein sinnvoller Antrag und ein sinnvolles Ansinnen. Wir haben es schon mehrfach im Verkehrsausschuss diskutiert.

Ich möchte aber ganz kurz, da das ein Hafenecker-Antrag ist, auf die Person Hafenecker eingehen. Es gibt ein Fernsehinterview, in dem Herr Hafenecker festgestellt hat, dass in seiner Gemeinde, in Traisen (Abg. Hafenecker: Nicht meine Gemeinde! – Abg. Neubauer: Schlecht recherchiert!), oder in seinem Wahlkreis, eine Veranstaltung, ein Kirtag oder eine Kirmes-Veranstaltung stattfindet, und er stößt sich daran, dass daran auch Menschen aus der Gemeinde oder aus der Region teilnehmen, die der türkischen Community oder einer anderen angehören. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Das ist kein Beitrag zur Integration (Abg. Hafenecker: Fahren Sie einmal nach Traisen und schauen Sie sich die Zustände dort an!), wie auch die gestrige Diskussion, die hier stattgefunden hat, einfach eine Schande für die Grünen ist. Ich nenne hier die Abge­ordneten Brosz und Steinhauser. Herr Abgeordneter Brosz lebt als U-Boot in seiner Gemeinde, trägt nichts dazu bei, meidet natürlich, weil er in seiner kosmo­politischen Welt lebt, auch die gesellschaftlichen Kontakte. Er könnte auch an die Ge­meinde herantreten und mithelfen, dass dort Flüchtlingsunterkünfte geschaffen werden.

Auch das Verhalten des Herrn Bundesministers Klug in der heutigen Fragestunde ist beschämend. Er hat keine Antwort betreffend die Kaserne Linz gegeben, hat sich herausgewunden und ist da sozusagen durchgetaucht.

Zu den Freiheitlichen – ich möchte das noch einmal in die Diskussion einbringen –: Das, was gestern von der Abgeordneten Belakowitsch gesagt wurde, hat heute in den Medien nur schwachen Niederschlag gefunden. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Es ist menschenverachtend, zu sagen – noch dazu hier in diesem Haus –, dass man Flüchtlinge in ein Herkules-Flugzeug bringen und abschieben soll, damit man sie nicht schreien hört! (Zwischenruf.) – Ich weiß nicht, befürworten Sie das – oder warum machen Sie einen Zwischenruf? Das ist beschämend, und das sollte Abgeordnete Belakowitsch zurücknehmen. (Abg. Hafenecker: Sehr weit weg vom Verkehr!)

Ich sage und zeige Ihnen jetzt Folgendes – das wurde von den Grünen und auch von vielen anderen angesprochen, nämlich dass die Bürgermeister zu zwei Dritteln noch keine Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung gestellt haben –: Das ist eine Aussendung aus meiner Gemeinde (der Redner zeigt diese), in der der Bürgermeister – also ich –auffordert  (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Horchen Sie von der FPÖ einmal zu; von der FPÖ, wo nach dem Peters-Prinzip die Positionen in der Hierarchie besetzt werden. Sie kennen das mit der Unfähigkeit. Und da spreche ich jene an, die Herrn Strache da blind folgen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 61

Wir haben nach der Gemeinderatssitzung vom 15. Juni – das war also diese Woche – mit Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ einstimmig entschieden, auf die Suche nach Quartieren für Kriegsflüchtlinge zu gehen. (Abg. Hafenecker: Verkehr ist das Thema! Verkehr! – Abg. Darmann: ... Asyldebatte führen!) Da wird die Bevölkerung aufge­fordert, schauen Sie sich diese Aussendung an: ÖVP, SPÖ und FPÖ. (Der Redner zeigt ein Schriftstück mit der Aufschrift: „Aussendung Gemeinde Bad Erlach. Bad Erlach schaut nicht weg. Millionen Kriegsflüchtlinge suchen Herbergen“.) Es gibt auch in der FPÖ vernünftige Kräfte und nicht nur Hetzer. (Beifall bei der ÖVP.  Abg. Neubauer:  dann hat er auch noch eine Themenverfehlung! Ruf bei der FPÖ: Danke für die Werbung!)

11.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


11.20.28

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Bundesminister Stöger! Hohes Haus! Sehr geehrte Gäste! Ich möchte zu den beiden Entschließungsanträgen, die sich mit der Feinstaubproblematik auseinandersetzen, etwas sagen. Generell sind beim Thema Feinstaub – es geht in der Hauptsache um die beiden Klassifikationen PM2,5 und PM10 – die Konzentrationen in den letzten 15 Jahren stark rückläufig. Es steigt dagegen aliquot der Anteil aus dem Sektor Energieversorgung. Ursache dafür ist vor allem die Biomasse, Gas hat hier kaum Anteile.

Der Kleinverbrauch ist mit Abstand die größte Feinstaubquelle, dabei handelt es sich um Heizungssysteme mit festen Brennstoffen. Industrie und Verkehr als zweitgrößte Gruppe sind in etwa gleich große Emittenten. Dazu ist die Feinstaubbelastung lokal sehr stark abhängig von der Wetterlage, der Jahreszeit und der Hintergrundbelastung, also der Emissionsbelastung durch andere Teile, lokale Teile. Der Verkehrsanteil setzt sich aus der Abgasemission der Fahrzeuge, aus dem Abrieb, der Wiederaufwirbelung, dem Winterdienst und sekundärer Aerosolbildung zusammen und beträgt aliquot immer ungefähr 25 Prozent.

Ich denke nicht, wie Kollege Willi, dass man die Entwicklungen mit Filtern so nach­lässig behandeln sollte. Je kleiner Feinstaubanteile sind, desto reaktiver agieren sie mit der Umwelt und wirken sich auch auf die Gesundheit der Menschen, die das einatmen, nachgewiesenermaßen sehr negativ aus.

Der eine vorliegende Vorschlag, wo es um beidseitige Filter geht, hat den Nachteil, dass er europarechtlich nicht so schnell umzusetzen ist und dass er wahrscheinlich technologisch noch weiterentwickelt werden muss. Aber ich könnte mir vorstellen, dass auch in Zusammenarbeit mit der Autoindustrie europaweit durchaus Ziele umsetzbar wären.

Der zweite Vorschlag, die GreenBox, ein spezielles Feinstaubfiltersystem, wurde von den Grazer Linien getestet, ist nicht sehr positiv, das muss man sagen, ist aber sicher entwicklungsfähig. Es ist aber auch ein innovativer Ansatz. Wie der Kollege Pock gesagt hat, wird an Systemen gearbeitet. In Klagenfurt wurden durchaus im Winter­dienst mit anderen Mitteln – mit Calcium-Magnesium-Acetat zum Beispiel – Erfolge erzielt.

Diese beiden Anträge fanden im Verkehrsausschuss auf jeden Fall in der Form keine Mehrheit, diese Vorschläge sind es aber wert, technisch weiterentwickelt zu werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.23



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 62

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


11.23.50

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Thema des Feinstaubs beschäftigt uns in diesem Haus schon längere Zeit und wird uns auch in der Zukunft sicher noch einiges an Beschäftigung bringen.

Bislang waren eigentlich die einzig erfolgversprechenden Konzepte zu diesem Thema Geschwindigkeitsbeschränkungen und manchmal auch sektorale und temporäre Fahrverbote. Natürlich erhielten diese Maßnahmen nicht immer die ungeteilte Zustim­mung in der Bevölkerung. Wer fährt schon gerne bei freier Autobahn mit 100 Stunden­kilo­metern? Aber die dadurch erzielten Verbesserungen bei den Feinstaubemissionen waren bewiesenermaßen beachtlich. Auswertungen der TU Graz haben ergeben, dass ein durchschnittlicher Pkw, der statt 130 Stundenkilometern mit 100 fährt, im Schnitt um 38 Prozent weniger Stickoxide und um 31 Prozent weniger Feinstaub emittiert.

Neu sind nun innovative Systeme, die die Möglichkeit geben, mit mobilen Filteranlagen schädlichen Feinstaub aus der Umgebungsluft im Straßenverkehr zu filtern. Die soge­nannte GreenBox ist eines der bekannteren Produkte. Dieses Feinstaubfilter­system wird auf dem Dach von Fahrzeugen befestigt, saugt die kontaminierte Luft ein und gibt die gefilterte Luft nahezu feinstaubfrei wieder an die Umwelt ab. Das klingt wun­derbar.

Aber ein Pilotversuch der Grazer Linien auf Autobussen erbrachte bedauerlicherweise negative Ergebnisse. Es war ein deutlich höherer Kraftstoffverbrauch gegeben. Dies war unter anderem auch auf das Gewicht der Box, die Verschlechterung der Aero­dynamik und den Energieverbrauch der Filteranlage zurückzuführen. Außerdem gibt es in der Filterwirkung kaum einen Vorteil im Vergleich zu einer gut platzierten, statio­nären Filteranlage.

In der ganzen Debatte darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Fahrzeuge, die über eine EU-Betriebserlaubnis verfügen, auch in jedem Mitgliedstaat anerkannt wer­den müssen und deren Zulassung nicht verhindert werden darf. In den einschlägigen europarechtlichen Vorschriften ist die verpflichtende Ausrüstung mit einem Filter des Bremsabriebes nicht vorgesehen. Sollten zusätzliche technische Anforderungen verlangt werden, so würde dadurch ein unzulässiges Handelshemmnis geschaffen, da die Hersteller die Fahrzeuge für den österreichischen Markt speziell bauen beziehungs­weise ausrüsten müssten. Eine verpflichtende Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge mit einem solchen Filter könnte daher nur auf EU-Ebene beschlossen werden.

Klar ist: Wir werden uns dem Thema nicht verschließen, wir werden an diesem Thema dranbleiben. Man muss die Entwicklungen beobachten und gegebenenfalls auch ent­sprechende Maßnahmen andenken. Derzeit können wir diesem Antrag jedoch nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig Letzter zu diesem Tagesordnungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte.

 


11.26.56

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Kollege Heinzl und ich lieben auch die Freiheit auf zwei Rädern, aber nicht, weil wir im gesetzten, rüstigen Alter sind, sondern weil wir das einfach seit Jahrzehnten machen, da das eine gute Freizeitbeschäftigung ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 63

In dieser Position waren der Kollege Heinzl und ich vor 14 Tagen bei einem riesigen Bikertreffen zu einer Podiumsdiskussion geladen. Dort waren viele, viele Biker-Verbindungen und -Vereine, und wir haben mit ihnen natürlich über ihre Probleme dis­kutiert. Es ist dabei nicht ein einziges Mal der Wunsch gekommen, ein Wechselkenn­zeichen für ein Bike zu haben. (Beifall des Abg. Heinzl. Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Dort wurde massiv über die Sicherheit diskutiert, was notwendig war. Wir haben die Problematiken aufgenommen, wir werden uns dies natürlich auch ansehen und in Diskussionen in diesem Haus einbringen. Das ist auch der Grund, warum wir diesen Antrag nicht annehmen: Das ist gar nicht der Wunsch der Biker-Community, das haben wir auch dort bei dieser Veranstaltung gesehen.

Aber, meine Damen und Herren, wir haben einen zweiten Antrag, und zwar geht es da um die Betonmischfahrzeuge, wo das Höchstgewicht von derzeit 32 Tonnen auf 36 Tonnen angehoben wird. Und ich denke, das ist eine ganz sinnvolle Maßnahme, da die Versorgung der österreichischen Bauwirtschaft mit Transportbeton im Wesentlichen mit Vier-Achs-Fahrzeugen erfolgt. Die derzeitig bestehende gesetzliche Regelung legt für diese Fahrzeugtypen das höchstzulässige Gesamtgewicht mit 32 Tonnen fest. Aber bei den bestellten Fahrzeugkonfigurationen ist das Gesamtgewicht bis zu 41 Tonnen fahrzeugtechnisch zulässig. Wenn man weiß, dass der Aufbau noch 14,5 Tonnen aus­macht, dann können nur mehr rund 55 Prozent des höchstzulässigen Gesamtgewichts als Nutzlast verwendet werden.

Man muss sagen: Man glaubt ja, je schwerer ein Fahrzeug wird, desto mehr wird der Abrieb auf der Straße, desto mehr wird die Straße beschädigt und die Umwelt verpestet oder passiert sonst irgendetwas. Da kann ich sagen: Es gibt eine Studie vom Institut für Verkehrswissenschaften an der Technischen Universität Wien, die besagt, es werden im Jahr etwa 2 000 Fahrten mit diesen Betonmischfahrzeugen gemacht, und bei diesen 2 000 Fahrten können pro Jahr bei gleichbleibender Transportleistung circa 5 000 Tonnen CO2-Emissionen oder 1,2 Millionen Liter Diesel, den diese Fahr­zeuge verwenden, eingespart werden.

Bei einer durchschnittlichen Fahrtdistanz von 30 bis 40 Kilometern bedeutet das auch eine deutliche Verringerung von Lärm, Staub und Verkehr im regionalen Bereich – und das bei keinerlei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, die da passiert. Und ich denke, das Gewicht von 32 auf 36 Tonnen zu erhöhen, ist eine sinnvolle Maßnahme, die auch dem Umweltbereich guttut, die der Wirtschaft guttut und womit für alle mit­einander eine sinnvolle Lösung getroffen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

11.29

11.29.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 659 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich komme gleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 64

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen. Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der Möglichkeit kleinerer Kennzeichen­tafeln.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz geändert wird, in 660 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän-derungsantrag betreffend Ziffer 4 eingebracht.

Wer für diese Änderungen ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen.

Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. Das ist einstimmig. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 661 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 662 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nom­men.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 663 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Ab­stim­mung durchzuführen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 65

Gemäß der Geschäftsordnung ersuche ich Sie, für die Abstimmung ausschließlich die amtlichen Stimmzettel, die den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“  das sind die grauen Stimmzettel beziehungsweise „Nein“  das sind die rosafarbenen Stimmzettel – tragen, zu verwenden.

Die Abgeordneten werden namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereit­gestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Antrag des Verkehrsausschusses stim­men, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen wollen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Einmal mehr der Hinweis: Achten Sie bitte darauf, dass Sie nur einen Stimmzettel einwerfen! In Ihren Laden kleben die Stimmzettel manchmal zusammen.

Ich bitte nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird ihn später ablösen. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger beziehungsweise Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen. Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung für einige Minuten.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 11.38 Uhr unterbrochen und um 11.42 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 156; davon „Ja“-Stimmen: 120, „Nein“-Stimmen: 36.

Der Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 663 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen, ist somit angenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Amon, Antoni, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Becher Ruth, Berlakovich, Brosz, Brunner, Buchmayr, Bures;

Cap;

Darabos, Diesner-Wais;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela, Franz;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 66

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Glawischnig-Piesczek, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger, Huainigg;

Jank, Jarmer, Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Köchl, Königsberger-Ludwig, Kopf, Korun, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lettenbichler, Lichtenecker, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Maurer, Mayer, Moser, Muchitsch, Musiol, Muttonen;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Pock, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes, Rossmann;

Schatz, Scherak, Schieder, Schittenhelm, Schmid Julian, Schmuckenschlager, Schönegger, Schopf, Schultes, Schwentner, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Strasser;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vavrik, Vetter, Vogl;

Walser, Weninger, Willi, Wimmer, Windbüchler-Souschill, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zakostelsky, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Angerer;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch;

Darmann, Deimek, Dietrich;

Ertlschweiger;

Fuchs;

Hafenecker, Hagen, Haider, Höbart;

Jannach;

Karlsböck, Kassegger, Kitzmüller, Kumpitsch;

Lausch, Lugar Robert;

Mölzer, Mühlberghuber;

Neubauer Werner;

Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;

Schellenbacher, Schenk, Schimanek, Schmid Gerhard, Stefan, Steger;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 67

Themessl;

Winter, Wurm Peter;

Zanger.

*****

11.42.366. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (631 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (16. FSG-Novelle) (664 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen.

Meine Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, dass nur fünf Redner bei diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet sind und in zirka 20 Minuten die nächste Abstimmung fällig sein wird.

Bitte, Herr Abgeordneter Hagen.

 


11.43.11

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Grundsätzlich sind die Änderungen in dieser Regierungsvorlage sinnvoll. Aber ich sage „grundsätzlich“, denn ein Punkt stößt mir und unserer Fraktion auf, wo es halt wieder einmal ums Abkassieren der Autofahrer beziehungsweise der Verkehrs­teilnehmer geht. Deswegen können wir diesem Regierungsvorschlag nicht zustimmen, auch wenn er grundsätzlich ganz in Ordnung wäre.

Meine Kritik bezieht sich auf die Ziffer 48. Der ÖAMTC hat das ganz nett in seiner Stellungnahme beschrieben, wo das Problem liegt, und zwar unter der Überschrift „Zu Z 48 (§ 37 Abs. 6) – Höhe des Organmandates bei Nichtmitführen diverser Dokumente (Bewilligungsbescheid, Lichtbildausweis, Führerschein des Begleiters) bei Aus­bil­dungs­fahrten“. Da heißt es: „Zunächst ist der allgemeine Rahmen des § 50 VStG für Organmandate höher, als er in dieser Sonderbestimmung des FSG war, nämlich 90 Euro anstatt der 72 Euro im FSG.“ Also der Strafbetrag wird jetzt von 72 € auf 90 € erhöht. Es wird also wieder weiter abkassiert.

Noch schlimmer ist es beim Strafrahmen des KFG: Dieser wird auf 5 000 € erhöht, das ist mehr als doppelt so hoch, wie der Strafrahmen im FSG war, der lag nämlich bei 2 180 €.

Meine Damen und Herren, es scheint mir so zu sein, dass man hier wieder eine Gelegenheit genützt hat, dem Steuerzahler beziehungsweise dem Verkehrsteilnehmer wieder tief in die Tasche zu greifen. Es reicht ja nicht, dass man die Mineralölsteuer, den Vignettenpreis und, und, und, was da alles auf die Autofahrer zukommt, immer wieder erhöht, sondern man muss auch die Strafen dementsprechend erhöhen. Wobei es sich hier meiner Ansicht nach um ein geringes Delikt handelt. Es ist ein „Formaldelikt“, wie hier der ÖAMTC weiter schreibt. Der ÖAMTC schreibt da ganz klar, und das kann ich nur befürworten:

„Es stellt sich die grundsätzliche Frage, warum die Geldstrafe für dieses Formaldelikt derart hoch sein muss, wenn für die vergleichbaren Delikte des § 14 Abs 1 FSG (Nicht-


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mitführen des Führerscheins, Lichtbildausweises, Feuerwehrführerscheins etc.) ledig­lich eine Mindeststrafe von 20 Euro normiert wurde (...)“

Meine Damen und Herren! Diese Frage stelle ich mir auch, selbst wenn, wie gesagt, der Gesetzentwurf beziehungsweise die Regierungsvorlage grundsätzlich in Ordnung wäre. Aber mit diesen Straferhöhungen und dieser Abkassiererei der Autofahrer und deren Begleiter können wir uns nicht identifizieren. Deswegen werden wir diese Regierungsvorlage leider ablehnen müssen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.


11.46.26

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Zuseher auf der Tribüne und zu Hause an den Fernsehschirmen! Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser 16. Führerscheingesetz-Novelle werden eine Reihe von Nachbes­serungen, Klarstellungen sowie auch redaktionelle Änderungen durchgeführt. Kollege Hagen hat ja schon gesagt, dass das sehr sinnvoll ist, dass das Gesetz mit dieser Novelle so berichtigt wird, dass es der Praktiker auch anwenden kann. Es ist aber auch eine Änderung aufgrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens zur 3. Führerscheinrichtlinie enthalten, hier werden ebenso Berichtigungen vorgenommen.

Ich möchte auf etwas hinweisen: Man sieht jetzt immer öfter diese dreirädrigen Fahr­zeuge auf der Straße. Hier wird das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben, wenn die Leistung über 15 Kilowatt liegt.

Es wird mit der Novelle klargestellt, dass die Fahrprüfer über jene Führerscheinklassen selbst verfügen müssen, die sie prüfen. Es war da zwischen C und D immer das Prob­lem. Ich möchte aber darauf hinweisen, das gilt für neue Prüfer, alle anderen, die bereits als Prüfer tätig sind, haben Übergangsregelungen. Die vorgegebene jährliche


Überprüfung der Fahrprüfer wird vom Bundesministerium in der Fahrprüferstatistik erhoben – und damit ist auch diesem Bereich Rechnung getragen.

Was meiner Absicht nach ganz besonders wichtig ist: Es gibt eine Klarstellung für den Bereich Feuerwehren. Hier hat es ja immer einen Graubereich gegeben: Wie schaut das aus, in welcher Führerscheinklasse gilt welche Promillegrenze? Hier wurde jetzt eine einheitliche Promillegrenze eingezogen, sodass hier Rechtssicherheit für die Helfer gegeben ist. Und was hier auch noch verankert ist, ist die Klarstellung bei Feuer­wehr- und Rettungsführerscheinen, welche Anhänger gezogen werden dürfen, wie das mit dem Anhänger sein darf, welches Gesamtgewicht Fahrzeug und Anhänger nicht überschreiten dürfen. Es gibt leichte Anhänger, es gibt schwere Anhänger, die bei diesen Einsatzorganisationen ja auch zum Einsatz kommen. Auch das wird mit dieser Novelle sehr genau klargestellt, sodass da Rechtssicherheit besteht.

Der Gesetzgeber hat versucht, das in seinem Sinne alles klarzustellen. Und ich möchte mich in diesem Zusammenhang beim Herrn Bundesminister, aber ganz besonders herzlich auch bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesministerium, die immer darauf aus sind, Gesetzestexte so zu verfassen, dass sie auch umgesetzt werden können und für den einzelnen Bürger Rechtssicherheit schaffen, bedanken.

Folgendes möchte ich aber noch zur vorhergehenden Debatte sagen. Kollege Pock hat sehr klar den Zugang bei der Eisenbahn angesprochen. – Ich sehe ihn zwar jetzt nicht, ich sehe eigentlich niemanden von den NEOS, es wird ihnen schon jemand aus­richten. – Hier ist die Situation folgende: Der Herr Bundesminister ist immer bestrebt, die Mobilität der Österreicherinnen und Österreicher dementsprechend aufrechtzu­erhalten. Und es kann nicht sein, dass man sich nur auf bestimmten Strecken die Rosinen rauspickt. Ich weiß, der Herr Haselsteiner täte das gerne. Aber ich danke dem


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Minister mit seinem Ministerium dafür, dass er sein Augenmerk darauf legt, dass die Mobilität für alle Österreicherinnen und Österreicher gewährleistet ist. Man sollte nicht immer auf die ÖBB hinschlagen, sondern man sollte schauen, dass wirklich alle die Chance haben, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.

 


11.49.51

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer auf der Galerie und an den Bildschirmen! Wie Kollege Lippitsch schon eingangs erläutert hat, wird mit dieser 16. Führerscheingesetz-Novelle kein zusammenhängendes Projekt um­ge­setzt, sondern es werden Nachbesserungen vorgenommen, deren Notwendigkeit sich im Zuge der Umsetzung der 14. und 15. FSG-Novelle herausgestellt hat. Es gibt eben auch Klarstellungen als Folge von Einsprüchen der EU-Kommission.

Außerdem werden wie bereits bei der 14. und 15. FSG-Novelle auch zusätzliche Anpassungen an die 3. EU-Führerscheinrichtlinie vorgenommen.

Dem BMVIT ist es dankenswerterweise gelungen, dass auch sinnvolle österreichische Bestimmungen trotz der Kritik der Kommission beibehalten werden konnten. Ich habe mir da ein Beispiel herausgesucht, es geht da um das Lenken von Omnibussen. Normalerweise braucht man dazu ja einen Führerschein der Klasse D, aber wenn der Omnibus leer ist, wenn keine Fahrgäste drinnen sitzen, dann kann er auch weiterhin mit einem Führerschein der Klasse C gesteuert werden.

Man geht also sinnvollerweise davon aus, dass jemand, der einen Lkw lenken kann, auch einen unbesetzten Bus lenken kann, ohne irgendjemanden zu gefährden. Das ist besonders wichtig für Kfz-Mechaniker, die diese Busse bei Überprüfungsfahrten, bei Reparaturen von den Busunternehmen holen und wieder zurückbringen. Es ist also weiterhin nicht notwendig, dass diese Mechaniker einen Führerschein der Klasse D haben. Ich denke, das ist eine sehr, sehr sinnvolle Entscheidung gewesen.

Weiters hat das BMVIT dankenswerterweise durchgesetzt, dass Wohnmobile auch weiterhin mit einem Klasse-C1-Führerschein gelenkt werden dürfen.

Einen wesentlichen Einspruch der EU-Kommission hat es gegeben, und dem wurde auch stattgegeben, und ich glaube, dass das auch eine sehr vernünftige Entscheidung ist. Es muss nämlich jeder Prüfer einer Fahrschule selber im Besitz der Lenkerberech­tigung für jene Klasse sein, die er prüft. Das ist eigentlich etwas ganz Logisches, meine ich. Man geht auch bei allen Lehrern davon aus, dass sie ihr Fach beherrschen. Es wird also in Zukunft so sein, dass neu bestellte Prüfer selber auch die Klasse-D-Prüfung haben müssen, wenn sie die Klasse-D-Prüfung abnehmen.

Die Fahrprüfung für die Klasse D1 – das betrifft Busse, die weniger als 16 Personen befördern – darf auch künftig auf größeren Fahrzeugen absolviert werden. Ich denke, das ist auch eine Erleichterung für die Fahrschulen, weil sie dann nicht extra ein anderes Fahrzeug anschaffen müssen. Damit ist auch eine Regelung analog zum Lkw geschaffen worden.

Abschließend kann man sagen: Österreich hat sicher eines der besten Führerschein- und Fahrschulsysteme der Welt, und mit dieser 16. Novelle ist sichergestellt, dass die Führerscheinausbildung auch weiterhin beste Qualität und hohe Sicherheitsstandards garantiert. Wir haben in Österreich über 350 Fahrschulen, an denen jährlich 75 000 Füh­rer­scheinneulinge ausgebildet werden. Wir können sehr stolz auf diese professionellen


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Ausbildungsstätten sein, die jeden Lenker bestmöglich auf die Herausforderungen des Straßenverkehrs vorbereiten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.

 


11.53.47

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, auch wir werden dieser Änderung des Führerscheingesetzes zustimmen. Die Regelungen sind sinnvoll, auch wenn es sich um kein Gesamtprojekt handelt, wie die Vorredner schon klargemacht haben, sondern um redaktionelle Änderungen und Nachbesserungen.

Zum Thema Nachbesserungen möchte ich mich jetzt noch einmal bei den Kollegen der Regierungsparteien, von ÖVP und SPÖ, bedanken. Ich habe heute in der Früh versucht, hier noch einen Antrag einzubringen, und es ist uns gelungen, diesen Antrag jetzt gemeinsam umzusetzen. Wir bekommen hier die Zustimmung dafür. Konkret geht es darum, dass wir ein Problem haben bei der Verlängerung von befristeten Führer­scheinen. § 8 Abs. 3a Führerscheingesetz legt ja fest, dass die Dauer der Befristung eines Führerscheins vom Zeitpunkt der Ausfertigung des amtsärztlichen Gutachtens zu berechnen ist. Es kommt hier immer wieder vor, dass die Frist nicht einzuhalten ist, und wir haben es jetzt geschafft, eine Verlängerung analog zu § 57a durchzubringen. Und ich darf jetzt – ich freue mich wirklich – einen gemeinsamen Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Carmen Schimanek, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung befristeter Führerscheine

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, gemeinsam mit den in der Vollziehung tätigen Gebietskörperschaften und Experten zu prüfen, ob eine gesetzliche Analogie zur § 57a-Pickerl Überprüfung bei der Verlängerung befris­teter Führerscheine in Sachen Toleranzraum geschaffen werden kann, damit sich jede Verlängerung nach dem Datum der 1. Befristung richtet, und allenfalls eine diesbezüg­liche Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten.“

*****

Wir ersuchen darum, damit dieses Problem auch in den Griff zu bekommen ist und die älteren Führerscheinbesitzer nicht benachteiligt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.56


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Schimanek verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 71

11.56.44

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Schimanek, wir werden dieses Anliegen beziehungsweise diesen Antrag unterstützen. Wir haben dieses Anliegen auch schon einmal eingebracht, dass da diese Gleichheit geschaffen wird – und daher unsere Zustimmung.

Es geht also um eine Novelle des Führerscheingesetzes, und zwar eine Novelle, der wir ursprünglich nicht zustimmen wollten, weil die Regierung behauptet hat, durch ein Versehen sei ins Gesetz hineingekommen, dass Lkw-Fahrer – ich betone: Lkw-Fahrer – nur mit 0,1 Promille, sprich nüchtern, fahren dürfen. Daher sollte man das ändern, und man wollte die Grenze für Lkw-Fahrer auf 0,5 Promille hinaufsetzen.

Das halten wir für falsch, denn wer einen Lkw fährt, also ein schweres Fahrzeug, hat eine höhere Verantwortung, weil sein Fahrzeug allein durch die hohe Tonnage ein viel höheres Gefährdungspotenzial in sich birgt. Daher ist es gut und richtig, dass Lkw-Fahrer nüchtern fahren müssen. Und da man das dann letztendlich wieder gestrichen hat, werden wir dieser Novelle, die ja viele Punkte umfasst, zustimmen.

Eine kleine Ausnahme gibt es, und die macht auch Sinn: Feuerwehrmänner und -frauen dürfen ihre Feuerwehrfahrzeuge mit bis zu 0,5 Promille lenken, denn sonst dürften Feuerwehrleute nie etwas trinken, weil die ja quasi immer am Sprung zum Einsatz sind. Und das wäre irgendwie lebensfremd. Also diese kleine Ausnahme macht Sinn und wird daher von uns unterstützt.

Zwei Punkte noch, Herr Minister. Was ich nicht verstehe: Wieso kommen diese Novel­len sozusagen immer auf den letzten Drücker? Das sind sogenannte Hochdruck-Novellen. Es hat eine eigene Zuweisungssitzung gebraucht, damit wir das heute noch ins Haus bekommen haben. Ich meine: Wer gut arbeitet, ist rechtzeitig fertig und kann das auch rechtzeitig dem Parlament zuleiten. Diesen Usus hätten wir auch gerne bei solchen Novellen.

Jetzt komme ich zu einem Punkt, der schon lange ins Führerscheingesetz gehörte, aber noch immer nicht drinnen ist: dass die Benutzung des Handys am Steuer ins Vormerk­system für den Führerschein kommt. Das Handy war früher ein Telefon, heute hat es ganz viele Funktionen. Und wer beim Autofahren das Handy dabei hat, erfährt durch das Handy viele Ablenkungen. Da kann man angerufen werden, da kann eine SMS kommen, da kann eine App-Mitteilung kommen; man kann ja mit dem Handy vieles machen.

Kurzum: Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Handys haben das Gefährdungs­poten­zial durch die Benützung des Handys beim Autofahren erhöht. Und wenn man mit sich selber ehrlich ist, weiß man, wie abgelenkt man ist, wenn man Auto fährt und nebenher irgendwas am Handy nachschaut oder damit telefoniert.

Daher, finde ich, sollten wir dieses Gefährdungspotenzial endlich erkennen und auch in das Führerschein-Vormerksystem einbauen – eine alte Forderung vieler Organi­sationen, bis hin zum VCÖ. Herr Minister! Ich meine, da ist Handlungsbedarf gegeben! (Beifall bei den Grünen.)

Zum Schluss ein Anliegen von Fahrschulen, etwas, das ich nachvollziehen kann: Immer mehr Menschen fahren mit Automatik-Autos oder zunehmend auch mit Elektro-Autos. Diese Autos haben keine Gangschaltung. Es ist aber nicht möglich, einen Führerschein mit Autos ohne Gangschaltung zu machen. Da aber diese Entwicklung sehr breit ist, würde ich anregen, das zu ermöglichen beziehungsweise einzuführen, dass man in Hinkunft auch einen Führerschein mit Autos, die keine Gangschaltung, sondern ein Automatik-Getriebe haben, machen kann. Ich meine, das wäre irgendwie lebensnah.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 72

Herr Minister, vielleicht können Sie in Ihre Agenda aufnehmen, dass wir uns über die­sen Punkt demnächst unterhalten. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.00

12.00.36

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 631 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit ange­nommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Heinzl, Ottenschläger, Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlän­gerung befristeter Führerscheine.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 89.)

12.01.307. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Bürgerinitiative Nr. 9/BI: „Aufrecht­erhaltung und Aufwertung von Betrieb und Infrastruktur der Bahnlinie Oberwart–Friedberg als wichtige Eisenbahnverbindung des Südburgenlands nach Wien“ (665 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1009/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bahnstrecke Friedberg–Oberwart–Ungarn (666 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


12.02.18

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 behandeln das Thema „Aufrechterhaltung der Bahnstrecke Friedberg – Oberwart – Ungarn“. Ein Antrag zu diesem Thema wurde auch über den Ausschuss Petitionen und Bürger­initiativen an den Verkehrsausschuss weitergeleitet und wird heute hier mit behandelt.

Meine Damen und Herren, für diese Eisenbahnstrecke konnte vor wenigen Wochen in Verhandlungen des BMVIT mit dem Land Burgenland eine Lösung dahin gehend getroffen werden, dass die Bahntrasse in das Eigentum des Landes Burgenland übertragen wird. Gleichzeitig wird an einer optimierten Güterverkehrskonzeptionierung zur Erreichung eines Mindestwirtschaftlichkeitsstandards gearbeitet. Diesbezüglich wurde auch festgehalten, dass nachhaltige kundenseitige Beiträge hinsichtlich Ge-


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schäftsoptimierung, Geschäftspotenziale, Mengenzusagen, Bestellabwicklungen und Frachtpreisgestaltungen erforderlich sind.

In der Sitzung des Verkehrsausschusses wurde dazu ein abgeänderter Entschließungs­antrag einstimmig angenommen, in dem die Bundesregierung, insbesondere der Bun­desminister für Verkehr, Innovation und Technologie ersucht wird, auch bei weiteren Regionalbahnstrecken die Möglichkeit eines Fortbestandes zu prüfen.

In Österreich, meine Damen und Herren, gibt es eine Reihe von Regionalbahnen, die ebenfalls einer sehr engen Kooperation zwischen Bund, Land und Gemeinden bedürfen, um diese Eisenbahnstrecken weiter erhalten zu können. Das Unternehmen ÖBB wurde 2003 durch das Bundesbahnstrukturgesetz in Gesellschaften aufgeteilt, die nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen zu führen sind. Daher wird es bei wenig frequentierten Eisenbahnstrecken immer die Diskussion um Finanzierungslücken geben. Vor allem hohe Infrastrukturkosten stellen die Betreiber vor große Heraus­forderungen. Daher sind Mehrfachnutzungen und ein zielgruppenorientiertes Konzept notwendig.

Öffentlicher Verkehr, vor allem der öffentliche Nahverkehr, aber auch flächendecken­der Güterverkehr kann in vielen Fällen nicht eigenwirtschaftlich rentabel geführt wer­den, weshalb dort Eingriffe der öffentlichen Hand notwendig sind.

Im Schienenpersonennahverkehr werden etwa 85 Prozent der Verkehrsleistungen durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sichergestellt. Es geht dabei um rund 670 Millionen €. Zusätzlich gibt es 77 Millionen bestellte Zug­kilometer. Auch im Güterverkehrsbereich werden vonseiten des Bundesminis­teriums finanzielle Leistungen beigesteuert.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, mit diesem Entschließungsantrag, der heute zur Beschlussfassung vorliegt, soll die unter wirtschaftlichen Aspekten vertret­bare langfristige Erhaltung des umwelt- und klimaschonenden Eisenbahnver­kehrs im Personen- und Güterverkehr durch die Zusammenarbeit mit regionalen Gebietskörper­schaften als ein wichtiges Ziel angestrebt werden.

Ich darf Sie heute auch ersuchen, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


12.05.45

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen meines Kollegen Michael Hammer darf ich die Damen und Herren des Seniorenbundes aus Alberndorf in Ober­österreich herzlich bei uns willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Kollege Hell hat den Inhalt der beiden in Verhandlung stehenden Tagesord­nungs­punkte schon entsprechend erläutert, ich brauche das nicht zu wiederholen. Aus meiner Sicht wird mit diesem Entschließungsantrag eine grundsätzliche Haltung zu Regionalbahnen formuliert. Allerdings sind – und so ist es auch im Antrag dargestellt – die wirtschaftlichen Aspekte nicht außer Acht zu lassen.

In diesem Zusammenhang gibt es einen Bericht des Rechnungshofes aus dem Jahre 2011, der das Thema Wirtschaftlichkeit von Nebenbahnen bearbeitet hat, und ich darf jetzt auf ein paar Feststellungen des Rechnungshofes dazu eingehen.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass Österreich ein sehr dichtes Bahnstreckennetz hat und dass vor allem die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten ein sehr ausgeprägtes Netz haben. Und er hielt fest – und das halte ich für einen wich-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 74

tigen Aspekt –, dass von 50 Strecken 21 nicht das erforderliche Verkehrsauf­kom­men aufweisen. Bei Wegfall von 23,6 Prozent des Streckennetzes würde der Per­sonen­verkehr nur um 1,1 Prozent und der Güterverkehr nur um 1,4 Prozent sinken. Der Kostendeckungsgrad liege bei den Nebenbahnen mit 14 Prozent deutlich unter jenem des Gesamtnetzes von rund 30 Prozent. Dieser niedrige Kostendeckungsgrad reflek­tiere die geringe Auslastung der Nebenbahnen. Der Rechnungshof kritisiert auch, dass der hohe Mitteleinsatz durch Kundennutzung und verkehrspolitische Wirksamkeit nicht gerechtfertigt war.

Aufgrund dieser Feststellungen formulierte der Rechnungshof folgende Empfehlung:

„Für die Erschließung von schwach besiedelten oder stark zersiedelten Räumen und dem damit verbundenen geringen Fahrgastpotenzial ist der Bus der Bahn sowohl aus Kostengesichtspunkten als auch bei umweltbezogener Betrachtung vorzuziehen.“

Genau umgekehrt sieht der Rechnungshof das beim Güterverkehr.

Gleichzeitig kritisiert der Rechnungshof – und das darf ich betonen –, dass es keine strategischen Vorgaben zur Frage der Attraktivierung gibt. Aber gerade die Attrak­tivierung ist meiner Auffassung nach eine Grundvoraussetzung für ein künftiges Funk­tionieren von Nebenbahnen.

In diesem Zusammenhang darf ich die „Salzburger Nachrichten“ zitieren, die meinen: „Was es braucht, sind schlüssige, pfiffige Konzepte.“

Daher freut es mich als Oberösterreicher sehr, dass der Bund und das Land Ober­österreich ein Lokalbahn-Investitionspaket in Höhe von 47,5 Millionen € zur Attrak­tivierung der oberösterreichischen Lokalbahnen schnürten. Ich bin überzeugt, dass diese Investitionen zukunftsorientiert sind – nicht nur deshalb, weil sie Arbeitsplätze in den Regionen schaffen und sichern, sondern auch deswegen, weil die Mobilität insbe­sondere der Pendlerinnen und Pendler und der Schülerinnen und Schüler erhöht und gesichert wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nur attraktive Nebenbahnen sichern die Kunden­frequenz und damit den Bestand dieser Nebenbahnen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

12.09


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


12.09.49

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Die zuvor angesprochenen Senioren aus Alberndorf werden es wissen: Eine Nebenbahn, eine kleine Nebenbahn – im Fall Mühlviertel ist es ja nicht einmal eine Nebenbahn, sondern sogar eine Hauptstrecke –, kann nur dann leben, und das ist der Grundsatz, wenn Infrastrukturerhalter, Güterverkehr und Per­sonenverkehr gemeinsam in einer Hand sind und wenn man da an einem Strang zieht.

Und das ist genau das, was wir in Österreich brauchen – was in Oberösterreich, aber auch, und zwar in diesem Fall, im Südburgenland wichtig ist beziehungsweise wichtig war, was aber leider in der Zwischenzeit in Vergessenheit geraten ist!

Da der Rechnungshof die Wirtschaftlichkeit erwähnt, muss man schon eines sagen: Wirtschaftlichkeit ja, aber es gibt auch Randbedingungen, und die können die Wirt­schaftlichkeit manchmal ganz kräftig durcheinanderbringen.

Wir alle hier wollen, dass gefährliche Transporte, wie beispielsweise Holztransporte, nicht auf der Straße erfolgen, sondern auf der Schiene durchgeführt werden. Trotzdem


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gibt es immer wieder Bestrebungen vielfältiger Natur, solche Transporte von der Schiene auf die Straße retour zu bringen, weil es angeblich billiger ist. Da muss man sagen: Wehret den Anfängen!

Bei der Strecke Oberwart – das ist eine länger zurückliegende Geschichte – ging es um einen Transporteur, der sich einen günstigen Ertrag erhofft hat, mit dem Ergebnis, dass am Schluss die ganze Strecke eingestellt wurde.

Das Südburgenland ist eine Gegend, aus der in den letzten Jahren und Jahrzehnten mehr Menschen abgesiedelt als zugewandert sind. Schade für diese Gegend! Auch das Mittelburgenland ist da teilweise betroffen. Ich kann nur sagen: Gott sei Dank hat die neue Regierung im Burgenland sofort gehandelt (Zwischenruf der Abg. Brunner) und in das Regierungsübereinkommen Folgendes hineingeschrieben: Eine ordentliche Infrastruktur und Verkehrspolitik sollen es den Leuten ermöglichen, wieder in eine gute und vonseiten der Mobilität abgesicherte Heimat zurückzukommen.

Das ist kein Absiedlungs-, sondern ein Zusiedlungsprogramm. Dafür muss man allen, die daran mitgewirkt haben, heute von dieser Stelle aus herzlichen Dank aussprechen. Und es würde mich freuen, wenn das nicht das einzige Projekt für das Südburgenland wäre, sondern wenn noch viele andere dazukämen – nicht nur auf der Straße, sondern auch auf der Schiene!

Das Bundesland Burgenland hat nun einmal eine schlechte Struktur, es ist ein Land mit drei Hauptgebieten: Norden, Mitte und Süden. Viele der Verkehrswege laufen im rechten Winkel zu dieser Ausrichtung, und es ist daher die Sicherung der Mobilität nicht leicht, Es ist wahrscheinlich vieles an Verkehrslösungen nur gemeinsam mit der Steiermark möglich. Ich hoffe, dass das dort auch vom neuen Verkehrslandesrat entsprechend berücksichtigt wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.13


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


12.13.12

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Verkehrsminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Herr Kollege Deimek, ich finde, es ist schon ein starkes Stück, dass die kürz­lich zusammengetretene Landesregierung jetzt die Aufrechterhaltung der Bahnstrecke Oberwart-Friedberg für sich vereinnahmt. (Abg. Deimek: Habe ich nicht getan!) Da ist eine Bürgerinitiative dahinter, engagierte Leute in dieser Region, die seit Jahren darum kämpfen. Und jetzt gibt es seit Kurzem ein neues Farbenspiel im Burgenland, und jetzt ist es der Erfolg dieser Landesregierung. Das finde ich schon ziemlich eigenartig! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Deimek: Irgendwer muss es ja machen! Das ist der Unterschied!)

Um das neue Koalitionsabkommen im Burgenland zu „studieren“ – unter Anführungs­zeichen –, braucht man nicht sehr lange. Darin sind eine ganze Reihe von Autobahn­projekten enthalten, die quer durchs Burgenland geplant sind, wodurch die ganze Landschaft zerschnitten wird. Aber von Projekten regionaler Struktur finde ich darin leider gar nichts. Und auch alle Zukunftsthemen, wie etwa Umwelt, Energie, Infrastruk­tur, kommen in diesem Programm nicht vor. – So viel dazu. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Deimek: Der Neid ist etwas Grausliches! Neid ist etwas Schreckliches!)

Jetzt aber zu der in Verhandlung stehenden Bürgerinitiative und zu meinem Antrag. – Ich finde es eigentlich erfreulich, dass man hier jetzt einen neuen Umgang mit Bürgerinitiativen pflegt. Bisher sind ja Bürgerinitiativen und Petitionen meistens im Ausschuss für Bürgerinitiativen und Petitionen liegen geblieben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 76

Diese Bürgerinitiative wurde bereits im Jahre 2011 initiiert und hierher ins Haus gebracht. Dann wurde sie dem Fachausschuss zugewiesen und ist dort ein paar Mal vertagt worden. Schlussendlich hat es aber dann einen Antrag gegeben, und aus einer Bürgerinitiative ist eine konkrete Initiative entstanden.

Ich habe auch einen Antrag eingebracht, der dieses Thema zum Inhalt hat. Es geht in diesem Antrag darum, die Regionalbahn Oberwart-Friedberg zu erhalten, und zwar sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr. Mittlerweile ist es gelungen, die Stilllegung der Strecke zu verhindern und den Bestand längerfristig zu sichern.

Herr Verkehrsminister, ich möchte mich bei Ihnen bedanken. Ich habe nämlich fest­gestellt, dass es in Ihrer Ära – im Gegensatz zu Ihrer Vorgängerin und auch im Gegen­satz zur burgenländischen Landespolitik – jetzt einen Kurswechsel gibt.

Besonders möchte ich mich bei der Bürgerinitiative für ihren hartnäckigen Einsatz bedanken. Er hat zu einem Erfolg geführt, und ich glaube, dass damit eine wichtige Basis dafür gelegt wurde, dass diese Strecke langfristig erhalten werden kann. Dadurch wird möglich gemacht, dass sie Richtung Ungarn, mit einer wichtigen Anbindung an Szombathely, ausgebaut werden kann, und zwar sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr.

Ich glaube, dass wir mit diesem Antrag auch eine Basis für den Erhalt von Regional­bahnen insgesamt, auch in anderen Bundesländern, gelegt haben. Oberösterreich zum Beispiel steht auch an. Ich sehe das insgesamt sehr positiv.

Positiv finde ich auch den neuen Umgang mit Bürgerinitiativen, den wir beibehalten sollten als einen neuen Stil des Parlaments, wo wir jenen, die eine Bürgerinitiative oder eine Petition einbringen, signalisieren, dass es einen Sinn macht, Petitionen und Bürgerinitiativen an das Parlament zu richten, weil sie auch zu Beschlüssen führen. –Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


12.16.36

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Christiane Brunner, du hast jetzt sehr viel gedankt. (Abg. Brunner: Gerne!) Ich kann mich diesem Dank nur anschließen. Auch ich engagiere mich seit Jahren für den Erhalt dieser Strecke, wie du weißt. Ich habe schon viele Anträge dazu eingebracht. Ich bin deswegen sehr erfreut, dass wir hier nun zu einem positiven Ergeb­nis kommen. Das ist erfreulich. Man darf die ländlichen Regionen nicht ausster­ben lassen, man muss die Infrastruktur dort erhalten.

Ich glaube, das ist die Grundaufgabe und das war auch der Gedanke dahinter, dass die ÖBB früher sehr viele Förderungen vom Bund bekommen haben und auch heute noch bekommen, damit solche Strecken, die vielleicht nicht so gewinnbringend sind, auch betreut werden. Damit soll erreicht werden, dass die Bürger dort einen Anschluss haben, dass sie Möglichkeiten der Mobilität haben, dass sie gute Verkehrsnetze haben. Das wäre auch bei der Post möglich, aber heute nimmt man eher für den Internetausbau sehr viel Geld in die Hand, um den Bürgern, die im ländlichen Raum wohnen und keinen Anschluss an das städtische Netz haben, die Möglichkeit zu geben, vernetzt zu sein.

Ich möchte auch noch an Folgendes erinnern – etwas, was man immer wieder vergisst, was leider schon eher auf die negative Seite kommt; der Onkel Erwin hat sich da durchgesetzt –: Bei der Ybbstal-Bahn und bei der Thayatal-Bahn ist der falsche Weg eingeschlagen worden. Vielleicht überdenkt man das noch einmal. Man sollte jeden­falls in Hinkunft darauf achten, dass man bei den Nebenbahnen, die für die Regionen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 77

einfach wichtig sind, nicht noch mehr zerstört. Es geht da um den Gütertransport, aber auch um den Personentransport, darum, die Attraktivität dieser Regionen für die Bürger, die dort schon wohnen oder die dort wohnen wollen, zu erhalten und ihnen damit weitere Chancen zu geben.

Wir haben das Problem, dass die ländlichen Gebiete langsam aussterben. Dort steht immer weniger an Infrastruktur zur Verfügung. Immer mehr Menschen ziehen in die Städte, dort weiß man nicht, wohin mit ihnen. Daher wäre es, glaube ich, der richtige Weg, dass man dafür sorgt, dass diese wieder zurückkommen.

Man kann ja aus Fehlern lernen und in Zukunft die richtigen Schritte setzen, indem man dafür sorgt, dass diese Regionen wieder attraktiv werden, damit die Menschen wieder zurückkommen. Diese Initiative ist ein erster Schritt dazu, ich kann sie daher nur unterstützen. Wir werden diesem Antrag gerne zustimmen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.18


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


12.18.57

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte eingangs auf das Thema der Bürgerinitiative eingehen, da ich auch Vorsitzender des Bürgerinitiativen-Ausschusses bin.

Ich finde es großartig, dass wir hier im Parlament heute ein Bürgeranliegen beschließen werden. Was vor allem allerdings noch deutlicher Verbesserung bedarf, ist die Zeit­dauer, die eine Bürgerinitiative, wenn sie ins Parlament kommt, bedarf, bis es zu einer Lösung kommt.

Man muss sich vorstellen: Diese Menschen haben jahrelang gekämpft. Die konkrete Initiative wurde im Dezember 2013 dem Petitionsausschuss übergeben. Sie wurde im März 2014 an den Verkehrsausschuss weitergeleitet, mit der konkreten Bitte, dass die Fachpolitiker/Fachpolitikerinnen sich des Themas annehmen.

Und dann ist von März 2014 bis Juni 2015 nichts geschehen. In dieser Zeit wird mit den Initiatorinnen und Initiatoren aber auch nicht Kontakt aufgenommen. Das heißt, diese Menschen sitzen eineinhalb Jahre auf dem Trockenen, wissen nicht, wie es mit ihrem Thema weitergeht, bekommen kein Feedback. Da müssen wir Parlamentarier, egal, von welcher Fraktion, deutlich rascher handeln.

Inhaltlich werden wir NEOS dem Projekt zustimmen, dem Antrag zustimmen. Ich möchte das begründen, weil wir im Ausschuss noch dagegen gestimmt haben.

Der Bezirk Oberwart, der davon ja hauptsächlich betroffen ist, ist einer jener, wo, wie auch durch die Statistik Austria herausgearbeitet wurde, in den nächsten Jahrzehnten ein Bevölkerungsrückgang von 5 Prozent bis 10 Prozent stattfinden wird. Und nur wenn wir Politiker da im Bereich der Infrastrukturpolitik gegensteuern, wenn wir diese Gegenden entsprechend attraktivieren, wenn wir in solchen Regionen kleinere Bal­lungs­zentren definieren, wo wir dann sagen, es ist nicht mehr notwendig, aus Oberwart fast zwei Stunden nach Wien zu brauchen, und einen entsprechenden Anschluss auch Richtung Graz, Richtung Ungarn definieren, dann können wir diesem Trend entgegen­wirken und dann können wir tatsächlich auch das Südburgenland attraktivieren. Daher stimmen wir zu. – Danke schön. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

12.21



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 78

Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.21.10

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte noch auf eine Diskussion eingehen, die in der vorigen Debatte stattgefunden hat, wo nämlich ein bisschen der Vorwurf erhoben wurde, dass wir im Verkehrsausschuss nicht die Fragen der Eisenbahn diskutieren.

Herr Abgeordneter Pock, mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir im letzten Verkehrsausschuss am 9. Juni eine Stunde oder darüber hinaus über Fragen des Eisenbahnverkehrs diskutiert haben und dass ein wichtiger Aspekt in dieser Diskussion war, darauf hinzuwirken, dass über Eisenbahnen oder überhaupt über Verkehr aus der Perspektive von Nutzerinnen und Nutzern diskutiert wird.

Warum? – Verkehr, der Zugang zu Mobilität sichert den Menschen Freiheit. Es sind immer autoritäre Systeme, die den Menschen die Freiheit entziehen. Daher geht es auch darum, dass wir Angebote schaffen, um den Menschen die Chance zu geben, von einem Ort zum anderen zu kommen. Und wenn es keine Verkehrseinrichtungen, keine Straßen gibt, dann schränkt der Staat den Menschen diese Freiheit ein. Und es geht um Freiheit! Daher sind Unternehmen wie die ÖBB oder der Postbus Unter­nehmen, die den Menschen, vor allem auch jenen, die nicht so viel Geld in der Tasche haben, die Chance geben, ihr Mobilitätsbedürfnis zu befriedigen. Und aus diesem Gesichtspunkt heraus machen wir Politik.

Das Zweite, das mir sehr wichtig ist, es bei diesem Tagesordnungspunkt zu sagen: Wenn es in Österreich eine Bahnverbindung gibt, dann ist diese nicht aus Jux und Tollerei entstanden, sondern dann hat dies eine wirtschaftliche Bedeutung gehabt. Diese Schienen sind deshalb gelegt worden! Und daher geht es darum, sich anzu­strengen, damit man auch in der Zukunft an diesem Ort den Menschen die Freiheit gibt, nämlich dass dort Verkehr stattfindet, Verkehr für Menschen, aber auch Verkehr für Waren.

Daher bedanke ich mich bei allen – auch bei der Bürgerinitiative –, die dazu beige­tragen haben, dass es möglich wird, diese Eisenbahnstrecke wieder aufzuwerten, nach­zudenken, wie man ihre Nutzung stärken kann. Ich halte das für ganz wichtig.

Wir haben im Verkehrsausschuss auch über die Frage diskutiert, wie wir das öffentliche Verkehrsnetz attraktivieren können, und da haben wir ganz deutlich gesagt: Die Menschen, die den Verkehr nutzen, wollen den integrierten Taktfahrplan. Die wollen wissen: Wann muss ich am Bahnhof, an der Haltestelle sein, damit ich dieses Verkehrsmittel auch nutzen kann? Daher haben wir sehr klar gesagt, wir wollen den integrierten Taktfahrplan auch einführen. Das ist uns ganz wichtig. Und wir werden bei allen Bestrebungen – das ist auch Teil des Regierungsprogramms – aus der Per­spek­tive der Nutzerinnen und Nutzer und nicht aus der Perspektive von Eisenbahnverkehrs­unternehmen Verkehrspolitik betreiben.

Ich sage allen, die da mitgewirkt haben, herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.24


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch zu Wort. – Bitte.

 


12.24.53

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich heute ganz besonders, Nachwuchs in diesem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 79

Hohen Haus begrüßen zu dürfen: die Volksschule St. Peter ob Judenburg. Ich begrüße euch recht herzlich, meine lieben jungen Freunde! (Allgemeiner Beifall.)

Wir sprechen jetzt über ein Thema, das auch für die Zukunft gerade eurer Region besonders wichtig sein wird, nämlich wie Straße, Schiene und Breitband in der Region entsprechend ausgebaut werden, damit ihr auch in der Region entsprechend Arbeit finden könnt, Bildungseinrichtungen vorfinden könnt in der Obersteiermark, die ja vor großen Herausforderungen demografischer Natur steht (Abg. Steinbichler: Politischer Natur!), auch politischer Natur, Herr Kollege Steinbichler, wenn du weißt, wovon du sprichst. (Abg. Steinbichler: Da braucht man nur die Zeitungsartikel anzuschauen!)

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! In diesem Zusammenhang freut es mich, dass der Verwaltungsgerichtshof jetzt endgültig entschieden hat, dass der Semmering-Basistunnel gebaut werden kann – eine wichtige Verkehrsader in den Süden, nicht nur für die Obersteiermark, sondern für Gesamtösterreich, sozusagen ein Herzstück für Europa –, nicht nur damit wir schneller nach Wien kommen, sondern damit auch ein entsprechender Beitrag für die Umwelt geleistet werden kann und damit vor allem auch der Wirtschaftsstandort in der Obersteiermark gestärkt wird und wir diese Abwanderung verhindern können.

Letztlich geht es darum – insbesondere auch für die Jugend, die gerne in ihrer Heimat lebt, die gerne in den Dörfern, in den Städten dieser Region lebt –, dort auch ent­sprechend Arbeit zu finden, Einkommen zu finden und die Kaufkraft in der Region auch entsprechend zu stärken.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine gedeihliche Weiterentwicklung und vor allem, dass die Jugend in der Region auch eine gute Zukunft hat. (Beifall bei der ÖVP.)

12.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. – Bitte.

 


12.26.55

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich darf kurz Bezug nehmen, Herr Minister, auf Ihre Worte, auf die Diskussion im Verkehrsausschuss, die in der Tat intensiv war, und wir haben da ja auch sehr spannende Themen ansprechen können.

Im Zusammenhang mit diesem erfreulichen Ereignis heute, nämlich der Rettung einer Regionalbahn dank der Initiative von Bürgerinnen und Bürgern, habe ich damals auch schon auf eine andere sehr wichtige Verbindung verwiesen, die nicht nur regionale, sondern wirklich auch internationale Bedeutung hat. Es handelt sich um das Projekt FL.A.CH, also wie „FL“ – Fürstentum Liechtenstein –, „A“ – Austria – und „CH“ – Schweiz –, ein Projekt, das etwa 18 Kilometer lang ist. Übrigens, die Verbindung von Vorarlberg nach Liechtenstein und in die Schweiz ist älter als die Eisenbahnverbindung von Vorarlberg zum restlichen Österreich. Von daher ist dieses Stück Bahn natürlich auch in einem entsprechenden Zustand.

Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir einen Taktverkehr brauchen. Das ist logisch, anders können wir Eisenbahnverkehr heute nicht mehr organisieren. Dazu braucht es einen zweigleisigen Ausbau der Bahn, und genau das benötigen wir in diesem Bereich.

Wir haben dazu seit fast zehn Jahren eine Projektstudie, dann auch ein Projekt zum Ausbau. Es hat lange so ausgeschaut, als ob die Finanzierung stünde. Herr Minister, Sie haben da ein paar unfreundliche Worte von Ihrer Kollegin aus Liechtenstein be­kommen. Sie hat von einem unfreundlichen Akt gesprochen im Zusammenhang damit,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 80

dass plötzlich die Finanzierung dieses in etwa 90-Millionen-Projekts nicht mehr ge­sichert sei.

Nun konzediere ich Ihnen: Es ist natürlich so, dass die Liechtensteiner in Sachen Bahnausbau vielleicht nicht jenes Engagement an den Tag legen, das wir uns alle wünschen würden. Nichtsdestotrotz, dieses Projekt ist für die Region Vorarlberg, für die gesamte Region in diesem Dreiländereck enorm wichtig. Liechtenstein wird in zwei, drei Jahren mehr Arbeitsplätze als Einwohner haben. Und diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen zu einem nicht unbeträchtlichen Teil – derzeit sind es etwa 17 000 – aus Vorarlberg. Und der Stau ist jeden Tag zu sehen, die Bevölkerung leidet.

Es gibt leider ein paar verkehrspolitische Projekte, die wir Grüne für weniger sinnvoll halten, Stichwort „Tunnelspinne“. Wesentlich sinnvoller wäre es, wir würden diesen Aus­bau und dieses Projekt entsprechend berücksichtigen. Ich habe gestern vernom­men, die Umweltverträglichkeitsprüfung ist über die Bühne gegangen, dem Ausbau steht eigentlich nichts mehr im Weg, und ich glaube, mit entsprechendem Engage­ment – in Vorarlberg ist das Konsens, dort steht die Politik hinter diesem Projekt – wird es Ihnen, so hoffe ich, gelingen, die Liechtensteiner, eventuell auch die Schweizer von der Sinnhaftigkeit des Projekts FL.A.CH zu überzeugen, um in Richtung zweigleisiger Ausbau zu gehen.

Herr Minister, ganz schön wäre es, wenn wir über dieses Projekt hinaus einen weiteren Schritt in Richtung Zukunft denken würden. Ich sage nur, die Anbindung von Feldkirch an Liechtenstein ist nicht optimal. Hier wäre an eine südliche Einbindung zu denken, dann könnten wir den Taktverkehr in Vorarlberg über Liechtenstein mit dem in der Schweiz zusammengeben. Das wäre auch für den überregionalen Verkehr von enor­mer Bedeutung.

Ich ersuche Sie also, wie schon im Ausschuss, noch einmal, hier aktiv zu werden und die versprochenen Verhandlungen zügig aufzunehmen, damit wir dieses Projekt dann in ein paar Jahren auch erfolgreich abschließen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.31


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungs­punkt: Herr Abgeordneter Berlakovich. – Bitte.

 


12.31.25

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Straße und Schiene sind wichtig für die wirtschaftliche Erschließung eines Raumes. Wir haben eine mobile Gesellschaft. Mobilität ist eine der Grundfreiheiten – wenn Sie so wollen – für die Menschen: zum Arbeitsplatz zu gelangen, zum Ausbildungsplatz zu kommen, Urlaub zu machen oder sonst viel unterwegs zu sein. Das heißt, wir haben sehr hohe Ansprüche an die Mobilität.

Wir haben in Österreich ein sehr gut ausgebautes Straßennetz, vor allem auch im hoch­rangigen Bereich. Aber auf der anderen Seite sieht man, dass neben der guten Erschließung der Zentralräume der ländliche Raum und viele ländliche Regionen nicht entsprechend erschlossen sind. Dann setzt eine Negativspirale ein: Schlechte Ver­kehrserschließung bedeutet in der Folge weniger Attraktivität für die Ansiedlung von Unternehmen, das bedeutet in der Folge, dass die Menschen wegpendeln müssen, wegziehen müssen, um einen Arbeitsplatz anderswo zu haben, und daher leidet dann die ganze Region darunter.

Im Falle des Südburgenlandes ist es auch so, dass dort aufgrund einer schlechten infrastrukturellen Erschließung das Arbeitsplatzangebot nicht so optimal ist, wie es


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wünschenswert wäre. Das Burgenland insgesamt ist schon seit Langem ein Pendler­land. Das Ziel muss sein, Straße und Schiene auszubauen, den Wirtschaftsstandort attraktiv zu machen und den Menschen dort eine Perspektive zu geben.

Die Linie Friedberg, Steiermark – Oberwart, Burgenland ist eben eine solche, die gerade für den Wirtschaftsstandort wichtig wäre. Es gibt in diesem Raum große Unter­nehmen im Bereich des Stahlbaus, des Betonbaus, aber auch der Automobilzu­liefer­industrie, die sich dadurch im internationalen Wettbewerb auch behaupten könnten.

Im Jahre 2011 wurde der Personenverkehr auf dieser Strecke eingestellt, und es ist auch ein Antrag da gelegen, auch den Güterverkehr einzustellen. Das wäre für die Region fatal gewesen. Daher ist es wichtig, dass es nicht zu einer Stilllegung dieser Strecke kommt, denn es wurde bereits sehr viel Geld in die Region investiert, zum Beispiel auch in die Fortführung der Strecke von Oberwart nach Großpetersdorf. Zusätzlich wurde seitens der Europäischen Union, des Landes und des Bundes eine Studie finanziert, die besagt, die Strecke von Oberwart bis nach Ungarn, Stein­amanger, sollte reaktiviert werden. Das ist sehr vernünftig, weil man damit einen grenz­überscheitenden Zusammenschluss einer neuen Wirtschaftsregion hätte und der Region insgesamt neue Chancen einhauchen könnte.

Jetzt ist es so, dass das Land Burgenland erklärt hat, die Strecke Oberwart-Friedberg kaufen zu wollen. Laut Medienberichten wurden bereits Vorverträge unterschrieben. Das ist wünschenswert und auch notwendig und hoffentlich nicht nur eine Ankündigung vor der Wahl. Es ist zu hoffen, dass sie auch nach der Wahl umgesetzt wird, dass die Strecke gekauft wird und dann mit Partnern attraktiviert wird für den Güterverkehr, aber letztendlich unter Umständen auch für den Personenverkehr, denn insgesamt leben in diesem Raum rund 30 000 Menschen.

Herr Bundesminister Stöger hat erklärt, dass er bereit ist, das zu unterstützen. Ich halte das für wichtig und hoffe, dass diese Versprechen, die vor der Wahl abgegeben wur­den, jetzt auch eingehalten werden. Letztendlich geht es ja auch darum, dass die Strecke für ein wichtiges Projekt von besonderer Bedeutung ist, nämlich eben den Anschluss bis nach Ungarn sicherzustellen. Das Projekt nennt sich GrenzBahn, es wurde sogar für den Juncker-Plan vorgelegt und würde eine hohe infrastrukturelle Erschließung bedeuten.

Wichtig wäre für das Südburgenland, neben dieser Bahn Oberwart-Friedberg auch die Bahnstrecke St. Gotthard-Graz zu attraktivieren oder auch die Schnellstraße S7 zu bauen, um diesem Raum eine neue Perspektive zu geben. (Zwischenruf der Abg. Brunner.) – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

12.35

12.35.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 665 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Frau Abgeordnete Mückstein, wir stimmen in der Regel von unseren eigenen Plätzen aus ab. Darf ich Sie bitten, Ihren Platz einzunehmen! (Abg. Mückstein begibt sich von einem Platz in den Reihen der ÖVP zurück auf ihren Platz. – Abg. Kogler: Dass der Lopatka so weit geht!) – Danke schön.


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Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8, über die dem Aus­schussbericht 666 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Bahn­strecke Friedberg–Oberwart–Ungarn.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 90.)

12.36.399. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 62/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz statt Geheimnistuerei bei der Schließung von Postgeschäftsstellen (667 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.

 


12.36.53

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Schließungswelle bei den Postämtern, besonders im ländlichen Raum, ist in den letzten Jahren massiv infrage gestellt worden. Die Intrans­parenz der Schließungen und die Gründe, warum Postämter geschlossen worden sind, sind ja auch von uns Abgeordneten im Ausschuss massiv kritisiert worden.

Diese Schließungen sind natürlich zulasten der Kunden gegangen. Und es wäre nicht nur sinnvoll, sondern es ist notwendig, die Entscheidungen, die Sachver­ständigengut­achten und die Stellungnahmen im Zusammenhang mit den Postamtsschließungen zu veröffentlichen. Wir haben darüber auch im Ausschuss diskutiert, Herr Minister: Natür­lich ist es ein Problem für den ländlichen Raum, aber nicht nur für den ländlichen Raum.

Ich befürchte, Sie haben persönlich ein Problem mit der Stadt Kufstein, seit das mit der Vignetten-Geschichte gewesen ist. Die Stadt Kufstein hat ja fast 20 000 Einwohner, und mit Ende Juni schließt die Poststelle Endach. Das heißt, es gibt jetzt für 20 000 Einwohner nur mehr zwei Postämter. Es wird zwar behauptet, es gibt einen 24-Stunden-Service mit einem erweiterten Selbstbedienungsbereich, aber das ist nicht kundenfreundlich – nicht kundenfreundlich zum Beispiel für eine 75-jährige Kuf­steinerin, die sagt, das ist für mich zu weit weg, da komme ich zu Fuß nicht einmal mehr hin.

Ich glaube, gerade bei den Postamtsschließungen ist es wirklich notwendig, die Sache viel transparenter zu machen, zu sagen, warum schließen wir das. Es betrifft ja nicht nur die Stadt Kufstein, das haben wir auch in Wörgl und in anderen Bundesländern und Städten, aber besonders im ländlichen Raum.

Meine Nachbargemeinde, die Gemeinde Wildschönau, ist von dieser Ausdünnung im ländlichen Raum besonders betroffen. Dort wurde das Postamt geschlossen, dort wurde die Polizeistation geschlossen, es ist ein Arzt weggegangen, wir haben einen massiven Ärztemangel – und das in einer Region, die touristisch sehr wichtig ist. Die wird von der Politik einfach im Regen stehengelassen.

Hier wäre es wirklich einmal notwendig – auch für den ländlichen Raum –, Initiativen zu setzen, damit das nicht so weitergeht, damit die Bevölkerung auch hier sehen kann, die Regierung tut etwas. Das vermisse ich sehr, aber nicht nur hier.

Wir haben auch von den Rahmenbedingungen und Arbeitsbedingungen der Post­beam­ten gesprochen, die ja auch immer schlechter werden. Auch da habe ich Ihre Stellung-


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nahme nicht ganz verstanden, und auch da wäre es mir sehr wichtig, von Ihnen einmal zu hören, was Sie machen, damit sich die fast sklavenartigen Arbeitsbedingungen der Postbeamten im ländlichen Raum verbessern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hakel zu Wort. – Bitte.

 


12.40.02

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Frau Kollegin Schimanek, 2009 waren Sie, glaube ich, auch schon im Parlament. Damals ist das Postmarktgesetz beschlossen worden. Daran können Sie sich sicherlich noch erinnern. Durch dieses Postmarktgesetz wird bis heute garantiert, dass in Österreich 1 500 Postgeschäftsstellen existieren. Das sind übrigens mehr Postgeschäftsstellen, als es vorher gegeben hat, und auch mehr, als es damals gegeben hat, als unter einer FPÖ-Mitregierung Postgeschäftsstellen geschlossen worden sind. (Nein-Rufe bei der FPÖ. Abg. Höbart: Geh bitte! Abg. Kitzmüller: Du hast ja keine Ahnung!)

Wir haben übrigens auch die höchste Dichte an Postgeschäftsstellen europaweit. In diesem Gesetz wurde auch garantiert, dass die Bevölkerung im ländlichen Raum innerhalb von 10 Kilometern und in der Stadt innerhalb von 2 Kilometern eine Postgeschäftsstelle erreichen kann. Dadurch wird eine Servicequalität garantiert, die in Europa einzigartig ist.

Gleichzeitig wurde der Post im Gesetz auch ein Universaldienst mit hoher Zustell­qualität auferlegt. Das bedeutet, dass 90 Prozent der Post in Österreich innerhalb von 24 Stunden zugestellt wird. Auch das Schließen von Postgeschäftsstellen wird durch das Postmarktgesetz nahezu unmöglich gemacht. Die 1 500 Postgeschäftsstellen, das habe ich vorher schon erwähnt, sind ja auch mehr, als wir vor 2009, also vor diesem Gesetz hatten.

Auch das Verlegen von Postgeschäftsstellen oder überhaupt die Umwandlung von einem Postamt in eine Postgeschäftsstelle muss seit dem Postmarktgesetz vorher bei der RTR begründet und von dieser auch genehmigt werden.

Zu dem Entschließungsantrag und den darin geforderten Maßnahmen möchte ich noch Folgendes hinzufügen: Es wird ja schon jetzt sehr viel transparent veröffentlicht. Die Postkontrollkommission veröffentlicht zum Beispiel alle Bescheide im Verfahren nach § 7 PMG auf ihrer Homepage. Sie veröffentlicht die Offenlegung der den Entscheidun­gen gemäß § 7 PMG zugrunde liegenden Prüfungsberichte der RTR und Gutachten der Amtssachverständigen. Ebenso werden die Stellungnahmen gemäß § 43 Post­markt­gesetz des Postgeschäftsstellenbeirates veröffentlicht, und es erfolgt auch eine Information der Öffentlichkeit über Art und Umfang der freien Würdigung dieser Stel­lungnahme durch die Postkontrollkommission.

Die Postkontrollkommission hat bei ihren Verfahren das Allgemeine Verwaltungs­verfahrensgesetz anzuwenden. Das sind verschiedene Rechte für die Parteien von Verwaltungsverfahren, zum Beispiel das Recht der Akteneinsicht. Die einzige Partei eines Verfahrens gemäß § 7 PMG ist die Österreichische Post AG.

Eine Akteneinsicht von Personen oder Organisationen, welche nicht Partei des Ver­fahrens sind, sieht weder das AVG noch das PMG vor. Abgesehen davon steht die Post im Bereich des Paketservice in einer direkten Konkurrenz zu anderen Unter­nehmen. Würde man Betriebsgeheimnisse veröffentlichen, würde das zu einem erheb­lichen wirtschaftlichen Nachteil führen. Das darf man auch nicht vergessen, und das ist auch der Grund, warum wir dem nicht zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.43



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 84

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. – Bitte.

 


12.43.26

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Meine Damen und Herren! Es geht ja auf der einen Seite um Transparenz, und auf der anderen Seite vor allem um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit den entsprechenden Postdiensten. Nur, Sie – Schwarz-Blau meine ich damit – schufen noch 2005/2006 Rahmenbedingungen für die Post, Sie schickten die Post an die Börse, wo der Druck in Richtung Effizienz, in Richtung Gewinnmaximierung erheblich stieg. Und der Vorstand der Post AG bemüht sich in der Richtung nicht nur redlich, sondern meines Erachtens überredlich, teilweise auch auf Kosten der Bevölkerung, sprich auf Kosten der KundInnen und vor allem auf Kosten der Zeit der KundInnen, weil die Wege zu den Postdienststellen oder zu den noch restlichen Postämtern, die relativ gering an der Zahl sind, immer länger werden.

Der Anlass unseres Transparenzantrags war, dass man, wenn man schließt, klarlegt, warum man schließt, und nicht nur den Endbescheid öffentlich macht. Das ist ein Grundanliegen, vor allem, wenn Sie auf der anderen Seite sowieso auch das Infor­mationsfreiheitsgesetz als Zeichen der Einbindung der Bevölkerung propagieren. Warum hat die Bevölkerung, warum hat die Gemeinde nicht Einblick in die Ent­scheidungsgrundlagen bei den Schließungen von Postämtern – noch dazu, wo Sie ja im Postmarktgesetz eine Definition dieser sogenannten Zeitkriterien festlegten? Diese Definition – 10 Kilometer ist gleich 10 Minuten – ist nämlich nicht in allen Regionen Österreichs einhaltbar.

Darum gab es ja das Problem im Tannheimer Tal bei der Schließung. Es gibt Topo­graphien, in denen man nicht mit 60 km/h – das wäre nämlich die Umlegung von 10 Kilo­metern in 10 Minuten – durch die Gegend rasen kann. Da ist dieses Zeit­kriterium nicht adäquat für den Versorgungsanspruch der Bevölkerung. Darum wollten gerade diese Gemeinden – das war Anlass für unseren Antrag – Einblick in die Ent­scheidungsgrundlagen haben. Das wurde ihnen verwehrt, und sie können auch nicht beim Verfassungsgerichtshof klagen, weil das gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Jetzt stehen die Gemeinden – da sind Rote, Schwarze, wahrscheinlich auch ein paar Grüne – vor vollendeter Tatsache, sind hilflos gegenüber einer Bürokratie, gegenüber einem Entscheidungsmechanismus, der auf dem Postmarktgesetz beruht, das zu wenig Transparenz eröffnet. (Abg. Höbart: Die Post bringt allen was!)

Herr Minister, im Ausschuss, ist mir gesagt worden, war ja die Diskussion auf der einen Seite durchaus verständnisvoll – sprich, alle haben sich zu mehr Transparenz be­kannt –, aber SPÖ und ÖVP sagten auf der anderen Seite: Meine Güte, die Post ist an der Börse, und wir müssen – das wäre die Folge davon – natürlich entsprechend die Zahl der Postämter reduzieren, damit wir keinen so hohen Personalkostenaufwand haben! Das ist die Argumentation, und damit ist das Kundeninteresse leider sekun­där, und die Versorgung der Bevölkerung mit den entsprechenden Diensten, vor allem in extrem positionierten ländlichen Gegenden, ist Ihnen offensichtlich auch egal.

Herr Minister, das ist kein Zustand! Man braucht auch in den Gebirgsregionen und im ländlichen Raum ordentliche Postdienstleistungen, und die Zusperrerei der Postämter sollte jetzt wirklich einmal endgültig ein Ende haben! Ich erlebe ja selbst in Linz, dass immer wieder Postämter geschlossen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

12.47



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 85

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


12.47.25

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! „Transparenz statt Geheimnistuerei bei der Schließung von Postge­schäftsstellen“ nehmen Sie jetzt auch zum Anlass, um zu behaupten, dass die Postfilialen ausgedünnt werden. Auch die Kollegin von der SPÖ hat es schon gesagt: Das stimmt einfach nicht! Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Abg. Moser: Post­ämter!) – Es geht Ihnen ja darum, dass die Menschen einen möglichst kurzen Weg zu einer Filiale haben. Ob das ein Postpartner oder ein Postamt ist, ist doch eigentlich, auf gut Deutsch, wurscht. Also nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir nicht nur mehr solcher Annahmestellen in Österreich haben, als es das Gesetz vorschreibt, sondern auch mehr, als es gegeben hat, bevor dieses Gesetz beschlossen wurde! Das muss man auch einmal positiv sehen! (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist nämlich schon ein bisschen populistisch, was Sie hier erzählen. Ich möchte Ihnen jetzt einmal kurz darlegen, wie das eigentlich vor sich geht, wenn eine Postfiliale tatsächlich geschlossen wird. Und dazu möchte ich auch noch einen Satz sagen: Es hat natürlich die Entwicklung gegeben, das wissen Sie, dass eine große Kette, von der viele Filialen Postpartner waren, schlicht und einfach insolvent wurde. Da gab es auf einen Schlag relativ viel zu tun, aber die großen Brocken sind mittlerweile auch er­ledigt.

Wie geht das also vor der Schließung einer Postfiliale vor sich? – Es werden die Wirt­schaftlichkeitszahlen der letzten drei Jahre betrachtet, und dann gibt es eine Voraus­schaurechnung der kommenden drei Jahre. Wenn eine Filiale nach diesen Berech­nungen negativ ist, weil sie weniger benutzt wird, weil weniger Briefe versendet wer­den – das muss man ja auch einmal ehrlich sagen –, dann wird die Filiale an die Regulierungsbehörde, die RTR, gemeldet. – Das ist einmal der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der betroffenen Gemeinde schriftlich verständigt wird und man sich zusammensetzt, das bespricht und sich nach einer Alternative umsieht. (Abg. Steinbichler: Wo passiert das denn so? Abg. Moser: Das zeigen Sie mir, wo das ...!) Wenn die Flächendeckung trotz des Wegfalls einer Filiale erfüllt ist, wird laut Gesetz kein Postpartner benötigt, aber in vielen Fällen wird trotzdem ein Postpartner gesucht. Also man darf die Dinge nicht einfach nur negativ betrachten.

Natürlich gibt es immer wieder vereinzelte Beispiele, wo es nicht gleich funktioniert, wo auch länger gebraucht wird, um einen geeigneten Partner zu finden, aber das Be­mühen ist da.

Jetzt noch einen Satz dazu, dass die Post an der Börse ist: Gut so, gut so! Haben Sie Vertrauen in den Markt! Der Markt hat Vertrauen in die Börse, weil die Börse im Unterschied zu anderen trotz der Konjunkturschwäche gut performt, und auch wir als Steuerzahler haben etwas davon. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Strolz.)

12.50


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


12.50.38

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Ottenschläger, ich habe Vertrauen in den Markt. Ich glaube aber trotzdem, worum es hier geht, ist nicht die Anzahl der Postämter, sondern die Frage


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nach Transparenz. (Abg. Moser: Ja, genau!) Es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger in Österreich – Sie alle auf der Zuschauergalerie, Sie alle vor den Fernseh­schirmen – als Miteigentümer der Post das Recht haben, zu wissen, wieso eine Postgeschäftsstelle, ein Postamt geschlossen wird. Und das dürfen Sie nicht, weil die Regierungsparteien nicht wollen, dass Sie das wissen.

Die Regierungsparteien wollen aber umgekehrt – in dem Zusammenhang insbe­sondere die ÖVP – die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen und wollen wissen, wann Sie mit wem telefoniert haben und wo Sie da gerade waren. – Sie dürfen aber umgekehrt nicht wissen, wieso ein Postamt geschlossen wird. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Die Regierungsparteien wollen ein neues Staatsschutzgesetz machen, in dem sie noch mehr Überwachungsmöglichkeiten schaffen wollen, die aber ohne parlamentarische Kontrolle sind. – Sie dürfen aber nicht wissen, wieso ein Postamt geschlossen wird.

Die Regierungsparteien wollen die Fluggastdatenspeicherung, damit sie wissen, was Sie gegessen haben, wenn Sie mit einem Flugzeug wohin geflogen sind. – Was Sie aber nicht wissen dürfen, ist, wieso ein Postamt geschlossen wird.

Die Regierungsparteien wollen Ihre Konten öffnen, Sie wollen quasi eine Kamera in Ihrem Wohnzimmer, damit sie wissen, wann Sie wo Geld ausgeben, in welchem Verein Sie Mitglied sind. – Sie dürfen aber nicht wissen, wieso ein Postamt geschlossen wird.

Sie dürfen auch nicht in Ausschüsse des Parlaments hineinschauen, weil die nämlich nicht öffentlich sind. (Abg. Weninger: Wo haben Sie das her, Herr Kollege? Kamera im Wohnzimmer, wo haben Sie das her?) Sie dürfen die Beschlussprotokolle des Ministerrates nicht sehen, die sind nämlich auch nicht öffentlich. – Und Sie dürfen auch nicht wissen – und das wundert mich schließlich gar nicht –, wieso ein Postamt geschlossen wird.

Das ist absurd. Die Regierungsparteien wollen alles über Sie wissen, sie wollen aber nicht, dass Sie die Informationen bekommen, die Ihnen als Eigentümer zustehen. Das finden wir falsch.

Wir wollen einen gläsernen Staat – und keinen gläsernen Bürger. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

12.52


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Weninger in Richtung des das Rednerpult verlassenden Abg. Scherak : Sie behaupten hier heraußen, Kameras im Wohnzimmer!)

 


12.52.50

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Abg. Rädler: Haben Sie die „Kleine Zeitung“ gelesen?) – Ja, Herr Kollege Rädler, die „Kleine Zeitung“ braucht man nicht zu lesen, denn wenn man den Artikel liest, weiß man, wer den Auftrag gegeben hat. Sie können dann schauen, wenn verrechnet wird, ob der neue Landeshauptmann bezahlt hat oder der Bauernbund. – Das nenne ich Transparenz (Heiterkeit), womit wir auch schon beim Thema wären: Transparenz statt Geheimnistuerei.

Eigentlich ist es erschütternd, wie sich die Dinge verändert haben, wenn ich an die Jugendzeit zurückdenke – und das ist jetzt doch schon eine Weile her – und daran, welchen Status ein Briefträger, ein Rauchfangkehrer im ländlichen Raum gehabt haben. Das waren wirklich Vertrauenspersonen, die haben auch zum Teil Informations­tätigkeiten übernommen und waren wirklich auch Teil der Familie. (Abg. Obernosterer:


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Der Briefträger, ha!) Die haben gewusst, wie es den Leuten geht und was die Kinder machen; die hatten Familienanschluss.

Weil Herr Kollege Ottenschläger gesagt hat, die Gemeinden werden eingebunden: Herr Kollege, ich war 24 Jahre Gemeinderat in meiner Gemeinde, und da habe ich erlebt, wie ein Postpartner eingeschläfert wird. Das geht ja alles ganz einfach! Natürlich ist man nicht so mutig und sagt, das ist die Realität, sondern es wird einmal ein Versuch gestartet und die Bevölkerung wird gebeten, den Versuch anzunehmen und zu unterstützen, denn es geht ja um unsere Post. Natürlich werden dann die Zahlen nicht gleich erreicht, und natürlich wird man aufgrund der wirtschaftlichen Minder­erträge oder der wirtschaftlichen Belastung den Postpartner leider schließen.

Das sind die Themen, und da kannst du deine Transparenz und deine Glaubwürdigkeit gleich beweisen, Herr Kollege Ottenschläger! Wo ist denn jetzt die ÖVP, die sich so um den ländlichen Raum kümmert, der Anwalt des ländlichen Raumes, der Anwalt der bäuerlichen Familien? Wenn Sie den ländlichen Raum ständig ausdünnen, wenn Sie ständig die Infrastruktur verschlechtern, wenn Sie ständig die Fundamente zertrüm­mern und dann den Kaufkraftverlust bejammern, sich aber in den Zeitungen – (in Richtung des Abg. Rädler) Medienspezialist! – mit großen Schlüsseln abbilden lassen: Wir kämpfen für einen fairen Finanzausgleich!, dann muss ich sagen: Das ist doch alles hausgemacht! Das sind ja die Ergebnisse dieser Regierung! (Beifall beim Team Stronach.)

Das ist ja die Handschrift dieser Regierung, dass man inseriert: Stoppt den Bauland­verbrauch!, und gleichzeitig werden gestern in einer kleinen Gemeinde im Bezirk Vöcklabruck 14 Bauparzellen genehmigt – 14 wertvollste Baugründe aus Landwirt­schafts­grund!

Das ist die Transparenz, die ihr endlich einmal überdenken sollt, anstatt immer Schmäh zu führen! Das ist doch lächerlich, mit gekauften Zeitungsartikeln zu versuchen, Politiker anzupatzen. (Abg. Rädler: Für dich ... geben wir kein Geld aus! Ruf bei der ÖVP: Nicht einmal eine Mitgift!) Wenn das die Politik ist, die du vertrittst, Herr Kollege Rädler, dann musst du einmal darüber nachdenken, ob das der richtige Platz ist in diesem Hause. (Beifall beim Team Stronach.)

Aber eines müssen wir in aller Deutlichkeit sagen: Wissen Sie, was das im ländlichen Raum für Zeit benötigt, wenn jemand nicht erreicht wird, wenn eine Hinterlegungs­bestätigung hinterlassen wird, bis man überhaupt zu seiner Post kommt, da man ja die Geschäftszeiten berücksichtigen muss, vor allem, wenn jemand berufstätig ist? Wissen Sie, wie schwierig es ist, in der Frist zu seinem Schriftstück zu kommen?

Das sind die Themen, über die wir reden müssen. Es ist ein Unterschied, ob man sagt, man fährt nach der Arbeit kurz vorbei und holt sich das Stück, oder ob man berück­sichtigen muss, dass man zum Postamt fahren muss. Was das an Zeit und Aufwand bedeutet, möchte ich hier betonen.

Ganz wesentlich ist auch Folgendes – und ich denke, hier sieht man den Unterschied zwischen Zentralraum, urbanem Raum, und ländlichem Raum –: Hier in Wien bekom­me ich am Nachmittag die Abendausgabe der morgigen Zeitung. Die bekomme ich bei mir daheim in Oberösterreich am nächsten Tag um 15 Uhr. (Abg. Schmucken­schlager: Die Abendausgabe?) – Da ist nichts anderes drinnen als ein paar aktuelle Artikel mehr. Da liegt ein ganzer Tag dazwischen. (Abg. Hammer: Weil es vorher der Nachbar liest! Abg. Rädler: Da musst du halt selber eine kaufen! Heiterkeit bei der ÖVP.) Das ist der Unterschied – wenn man hier von Gleichbehandlung spricht!

Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle ganz besonders bei allen Briefträgerinnen und Briefträgern, bei allen Zustellerinnen und Zustellern bedanken, denn was die


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leisten, wenn sie zum Teil um 4 Uhr morgens bereits an den Haustüren die Post verteilen, wird einfach unterschätzt – und dann schauen wir uns bitte dort auch die fairen Löhne an!

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da besteht Handlungsbedarf, und da kann die Regierung ihre Glaubwürdigkeit beweisen. Geht es ehrlich um den ländlichen Raum? Wollen wir eine Gleichbehandlung der Bevölkerung? Deshalb müssen wir diese Themen ernster nehmen! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


12.57.56

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Eingangs möchte ich mich in aller Form bei Kollegin Fekter ent­schuldigen. Es war gestern nicht nur unpassend, es war völlig daneben. Man macht im Leben manchmal Fehler, und ich möchte mich dafür entschuldigen. (Allgemeiner Beifall und Bravorufe. Der Redner begibt sich zu Abg. Fekter, überreicht ihr einen Blumenstrauß und küsst sie auf beide Wangen. Abg. Matznetter: Und es war inhaltlich falsch, Herr Kollege!) – Ja, Herr Kollege, es war inhaltlich falsch. Es zeugt von Anstand und von Niveau, dass ich meinen Fehler eingestehe, und ich hoffe, das respektieren Sie. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von NEOS, SPÖ und Grünen.)

Damit ich auch inhaltlich etwas beitragen kann, wollte ich nur ganz kurz – meine Redezeit ist ja sehr beschränkt – etwas zu Tagesordnungspunkt 9, zur Transparenz bei der Schließung der Postgeschäftsstellen sagen. Bei der Konteneinsicht, bei der Vorratsdatenspeicherung oder sonst im Verkehrsbereich zahlen alle, am Ende trägt keiner die Verantwortung und es wird so viel Steuergeld verschwendet. Wir sollten daher daran denken, manche zu schließen. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.59

12.59.30

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 667 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

13.00.0110. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 229/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend den vorgezogenen Ausbau der Autobahn A 5 im Teilabschnitt der Stadtgemeinde Poysdorf (Poys­dorf, Wetzelsdorf und Erdberg) (668 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Ing. Schellenbacher. – Bitte.

 


13.00.32

Abgeordneter Ing. Thomas Schellenbacher (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und


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Herren vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Ich beziehe mich auf den negativen Bericht aus dem Ausschuss im Hinblick auf den Antrag 229/A(E) betreffend die vorgezogenen Maßnahmen im Bereich Poysdorf. Ich möchte diesbezüglich sagen, dass ein Teil dieses Antrags zeitlich überholt ist. Ein Teil hat sich dadurch erledigt, dass mit dem Bau des ersten Abschnittes bereits begonnen wurde. Die Verfahrens­tech­nik, geteilte oder mehrere Verkehrsfreigaben zu erreichen, wird sich zeitbedingt nicht so einfach ermöglichen lassen, wenn man bedenkt, dass dieser Abschnitt bereits 2017 und der in Drasenhofen 2018 fertiggestellt werden soll.

Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass ich seit fast 20 Jahren Verkehrstele­matiker bin und die Problematik kenne. Ich möchte auf jeden Fall sicherstellen, dass die Zustände – wir wissen um die Belastungen in diesem Bereich, vor allem entlang der B7 in und um Poysdorf und Drasenhofen – mit allen technischen Möglichkeiten forciert behoben werden.

Ich weiß aber auch aufgrund jahrelanger Erfahrung, dass gerade die ASFINAG alle Möglichkeiten ausschöpft, von der Bürgerinformation, Projektentwicklung bis hin zur Durchführung, den Weg zum Bürger zu gehen und mit den ausführenden Firmen Strategien zu entwickeln, damit die Belastung so gering wie möglich wird. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Nun zum zweiten Teil, der mir auch sehr wichtig ist: Ich glaube, das Einzige, was ich noch in Bezug auf diesen Antrag, der nicht durchgeht, sagen kann, ist, dass der Herr Bundesminister Möglichkeiten und Wege im Rahmen von Forcierungsmaßnahmen durch die Zeitreserven im Bau hat – falls ein idealer Bauablauf vorliegen sollte –, um die Belastung so gering wie möglich zu halten und diese Situation so rasch wie möglich zu bereinigen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


13.03.24

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Eine gut ausgebaute öffent­liche Infrastruktur ist das Rückgrat jeder wirtschaftlichen Entwicklung. Ohne ein gut ausgebautes hochrangiges Schienen- und Straßennetz und eine schnelle Internetver­bindung wird sich kein Betrieb, keine Firma in einem Ort ansiedeln. Darum investiert der Bund jährlich Milliarden in den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, besonders in die drei von mir genannten Bereiche: Schiene, Straße und Internetverbindung.

Im Detail werden jährlich 2 Milliarden € in den Ausbau der Schiene und 1 Milliarde € in den Ausbau der Straße investiert. Es hat einige gute Gründe, dass es mehr Geld für den Ausbau der Schiene gibt. So ist zum Beispiel das Straßennetz bereits viel besser ausgebaut als das Schienennetz. Während es beim hochrangigen Straßennetz nur noch um Lückenschlüsse geht, stammen entscheidende Teile des österreichischen Schienennetzes noch aus der Zeit der Monarchie – Stichwort Semmering.

Natürlich darf auch der Umweltgedanke nicht außer Acht gelassen werden. Trotzdem, sehr geehrte Damen und Herren, ist klar, dass dort in das hochrangige Straßennetz investiert wird, wo es sinnvoll und auch notwendig ist. Einer dieser Fälle ist der Bau der A5, der sogenannten Nordautobahn.

Und jetzt ins Detail: Die Arbeiten für den Bau der Nordautobahn – das hat mein Vorredner eben festgestellt – laufen planmäßig und werden von der ASFINAG sehr professionell und auch den Gesetzen entsprechend abgewickelt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 90

Das Vorziehen eines einzelnen Abschnittes, wie es im Antrag vom Kollegen Rosen­kranz gefordert wird, ist weder technisch noch dem Gesetz nach möglich.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung und sämtliche Ausschreibungen für den Bau sind auf die komplette Inbetriebnahme der A5 ausgerichtet. Dieses Paket aufzuschnüren hat eigentlich keinen Sinn und würde zu jahrelangen Verzögerungen des ganzen Projektes führen. Die Mehrkosten für den Steuerzahler, welche durch den Mehrauf­wand für die Verwaltung und eventuelle Gerichtsprozesse anlaufen würden, sind dabei nicht einmal berücksichtigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausbau der Nordautobahn ist ein sinnvolles Projekt, das voll in Umsetzung begriffen ist. Die Verkehrsfreigabe und damit auch die Freigabe der Umfahrungen der Ortschaften Poysdorf, Wetzelsdorf und Erdberg sind für das Jahr 2017 geplant.

Abschließend: Sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus, was es jetzt braucht, ist, die ASFINAG in Ruhe arbeiten zu lassen. Politische Querschüsse sind dabei nicht sonderlich dienlich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


13.06.43

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ja, ich kann dem Antrag sehr wohl etwas abgewinnen. Wir wissen, dass es wichtig ist. Und wir haben bei vorhergehenden Tagesordnungspunkten schon darüber gesprochen, dass man in ländlichen Regionen auch mobil sein sollte und dass die Bedingungen dafür geschaffen werden müssen, damit der ländliche Raum wieder attraktiver wird, die Verkehrswege passen und auch auf die ländliche Gegend geschaut wird. Und das wäre doch auch ein Weg in diese Richtung. (Abg. Kuzdas: Das steht ja nicht im Antrag drin!) – Selbstverständlich geht es auch darum, und das wissen Sie auch!

Ich glaube, es ist positiv, dass auch im Straßenbau in diese Richtung geschaut wird. Das ist ja eine Gegend, die gerade mit der Ybbstalbahn oder Thayatalbahn auch in einem gewissen Zusammenhang steht. Wir sehen, wie die Bahnstrecken eigentlich immer weiter reduziert werden und sich das Verkehrsnetz ausdünnt. Da muss man schauen, dass man wenigstens auf dem Straßenweg vorwärtskommt. Und dieser Antrag geht in diese Richtung.

Niederösterreich ist ja prädestiniert dafür – das habe ich ja vorhin schon erklärt –, Bahnstrecken zu sperren, also muss man schauen, dass die Verkehrswege wenigstens auf der Straße funktionieren und die Menschen, die dort wohnen und Pendler sind, die in irgendeinem innerstädtischen Bereich in Wien oder sonstwo arbeiten, auch flott vorwärtskommen. Und das ist der richtige Ansatz.

Wir werden diesen Antrag natürlich unterstützen, weil er in die richtige Richtung geht und den Menschen aus der Seele spricht, die dort wirklich benachteiligt sind. Und deswegen kann man dem nur zustimmen.

Ich würde auch Sie von der Regierung dazu auffordern, vielleicht einmal darüber nachzudenken und einmal etwas für die Menschen zu tun, nicht nur für die Geldtasche der Regierung. Anstatt die Menschen auf der Straße nur mit Steuern und Strafen zu belasten, sollte man auch einmal etwas für sie machen. – Danke. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)


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13.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schmucken­schlager zu Wort. – Bitte.

13.08.53

 


Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich glaube, es liegt hier ein bisschen eine Fehl­einschätzung vor. Die politische Einflussnahme ist absolut legitim, und wenn man die Situation der Bevölkerung in Poysdorf kennt, dann weiß man, wie sehr dort der Schuh drückt und wie sehr wir Tempo machen müssen, damit der Ausbau der A5 weiter voranschreitet. Insofern ist der Antrag der Freiheitlichen Partei auch gut gemeint. Aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

Die Alternative, so wie sie vorgeschlagen wird, nämlich den 5. Teilabschnitt vorzu­ziehen und erst danach den 4. Teilabschnitt zu bauen, würde technische Herausfor­derungen mit sich bringen, indem die Trassenführung für die Abfuhr der Materialien und die Heranschaffung der Materialien für den neuen Straßenbau so nicht möglich wäre. Das würde natürlich ein neues UVP-Verfahren bedingen und daher den jetzt geplanten Ablauf noch einmal verzögern. Das heißt, wir würden wirklich nichts Gutes damit tun. Da sollte man sich ruhig auf die handelnden Politiker in Niederösterreich verlassen.

Sie wissen, Verkehrslandesrat Karl Wilfing war langjähriger Bürgermeister in Poysdorf. Er weiß ganz genau, worum es dort geht. Da sollte man schon auch sehen, dass natürlich auch Föderalismus einen Vorteil hat, weil man weiß, was die Bevölkerung vor Ort braucht. Gerade eine Partei mit ihrem Filialbetrieb in den Bundesländern, die sich vom Zentralbüro in Wien sogar die Filialen in einzelnen Bundesländern schließen lässt, sollte hier nicht die Bevölkerung als Vorwand nehmen, um weiterhin billigen Populis­mus zu betreiben.

Sie sollten vielleicht in der derzeit laufenden Budgetdebatte des Niederösterreichischen Landtags der weit vorausschauenden und verantwortungsvollen Politik der ÖVP Niederösterreich durchaus einmal zustimmen. Dann könnten Sie wirklich etwas für die Bevölkerung in Niederösterreich erreichen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


13.11.03

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich danke vorerst einmal dem Kollegen Heinzl für seine richtige Feststellung, dass wir beim Bahnausbau den größeren Nachholbedarf haben als beim Ausbau der Straße. Ich fahre ja immer wieder nach Vorarlberg, und die Strecke zwischen Ötztal Bahnhof und Landeck-Zams ist ja geradezu so, wie sie zu Kaisers Zeiten war. Da war man schon so weit, dass die ÖBB Grundstücke angekauft haben, um einen zwei­gleisigen Ausbau dieser Strecke zu machen, von eingleisig auf zweigleisig, auf der Westachse. Das wurde dann gestoppt, die Grundstücke wurden inzwischen wieder zurückgegeben. Da hätten wir also Handlungsbedarf.

Jetzt geht es um eine Autobahn. Und wenn man den Rednerinnen und Rednern zuhört, so hat man den Eindruck, es wäre dort alles ganz super und toll. Aber ich sage, diese Autobahn da hinauf nach Poysdorf ist unnötig!

Notwendig ist eine Umfahrung für Poysdorf, und dieses Projekt hat die ÖVP mit ihrem Bürgermeister Wilfing zehn Jahre liegen gelassen. Aber eines haben sie geschafft, sie haben gesagt, nicht wir bauen das, sondern das „waxeln“ wir, wie man bei uns in Tirol sagt, der ASFINAG hinüber, denn dann zahlt es jemand anderer und nicht das Land, dann zahlt es nämlich eine Bundeseinrichtung. Und tatsächlich war die ASFINAG so blöd, einen Streckenabschnitt als Autobahn auszubauen, der das von den Verkehrs­zahlen her nie rechtfertigen würde.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 92

Wenn Kollege Heinzl von „Lückenschluss“ spricht, dann frage ich: Wo ist denn der Lückenschluss in Richtung Tschechien?

Der tschechische Minister Schwarzenberg, der tschechische Rechnungshof, die Bürgerinitiative rund um Brünn haben seit Jahren klargemacht, es gibt keine Autobahn nach Brünn auf dieser Trasse. Das heißt, die Autobahn endet kurz nach Poysdorf und wird auch herabgestuft auf eine Landesstraße, weil dort oben so wenig Menschen wohnen, dass das eine Autobahn nicht rechtfertigt.

Daher sage ich, diese Autobahn ist überdimensioniert. Die ÖVP hat es aber geschafft, die Umfahrung, die tatsächlich notwendig ist, hinauszuschieben und den Bau  (Abg. Kuzdas: Wie oft warst du dort?) Ich kenne das da oben, fünfmal ungefähr war ich dort oben. Ja, ja, ich kenne das; sehr ruhige Gegend.

Mit dem Geld aber, das Herr Wilfing eingespart hat, baut er jetzt einen riesigen Umfahrungsring in Zwettl und einen zweiten in Mistelbach. Das heißt, da hat die niederösterreichische ÖVP gespart, um an anderer Stelle zu betonieren. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist eine Vorgangsweise, die wir ablehnen. Da wird Steuergeld unnötig ausgegeben, weil überdimensioniert gebaut wird. Ich habe mir das ange­schaut, ich kenne mich da aus.

Das beste Beispiel ist – zum Schluss ein kleines Bonmot –: Vor zirka zehn Tagen wurden zweimal Autos auf der A 5 geblitzt, die mit 245 km/h unterwegs waren. Auf einer Autobahn, wo etwas los ist, kann man nicht mit 245 km/h fahren. Und es hat viele Minuten gedauert, bis die Polizei diese Raser stoppen konnte. Da ist nichts los. Da ist eine Autobahn, die überdimensioniert ist, das ist Geldverschwendung. Eine solche lehnen wir Grünen ab – und den Antrag sowieso. (Beifall bei den Grünen.)

13.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


13.15.00

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir werden dem Antrag der Freiheitlichen nicht zustimmen. Wir sehen die Situation in Poysdorf genauso kritisch wie Sie. Selbst wenn wir dem Antrag jetzt zustimmen würden, wäre es technisch nicht möglich, diesen umzusetzen, weil die UVP deutlich länger brauchen würde, als die Korrektur des Abschnittes dauert. Ich möchte das schon damit begründen: Einem Antrag zuzustimmen, den man nachher nicht umsetzen kann, halte ich für wenig zielführend.

Ich möchte aber grundsätzlich auf die Bauprojekte eingehen, was sowohl die Bahn als auch die ASFINAG betrifft, und darauf, dass wir da eine deutliche Schieflage haben. Das hängt stark auch mit dem Umweltthema und der Umweltpolitik zusammen.

Österreich ist eines der letzten Länder in Europa, das die Aarhus-Konvention nicht umgesetzt hat. Diese Konvention sieht ein bedeutendes Bürgerbeteiligungsmodell bei Infrastrukturprojekten vor, und zwar sehr klar abgekoppelt. Wir NEOS haben auch hier schon mehrfach gesagt, wir stellen uns vor, dass es vor der Planungsphase von solchen Infrastrukturprojekten eine Ideenphase gibt, wo Anrainerinnen und Anrainer eingebunden werden, und zwar in einem abgegrenzten Zeitraum, wo man die Menschen mit ins Boot holen kann, die Ideen aufnehmen und dann in die Planung dort integrieren kann, wo es Sinn macht und wo man es sich leisten kann.

Was wäre der große Vorteil von einem solchen Prozess? – Der große Vorteil wäre, dass wir vermeiden, dass wir nach der Planungsphase und vor den Bauprojekten oder während der UVP die Bürgerinitiativen und somit auch bedeutende Zeitverluste haben, sowohl für die Unternehmen, die dann bauen, als auch für die öffentliche Hand. Das


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kostet immer Geld. Wir könnten einen solchen Prozess auch in Österreich implemen­tieren, wie es ihn in vielen Staaten schon gibt, etwa in der Schweiz, in Deutschland und Dänemark. Das würde uns viel Geld ersparen.

Und was bedeutet das im Konkreten? – Hätte man in Poysdorf früher gefragt, hätte man vielleicht eine andere Planung gehabt, weil mehr Anregungen aus der Bevöl­kerung gekommen wären. Planungen ohne Berücksichtigung der Bevölkerung funk­tionieren weitestgehend nicht optimal.

Ich war letzte Woche in Oberösterreich. In jeder Bezirkshauptstadt haben sie Themen, und zwar immer mit Bundesmitteln finanziert.

Sie haben in Steyr die Westspange, die kostet uns 50 Millionen €. Man hat aber nicht einmal entsprechende Prognosen, wie man den Initiativen klarmachen kann, warum diese zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt notwendig ist. Wir haben in Linz den Westring, den haben wir deutlich gekürzt, haben ihn dann noch in verschiedene Bauteile aufgeteilt, in verschiedene Zeitphasen. Der kostet uns jetzt 300 Millionen mehr, als er uns vorher gekostet hätte. Wir alle wissen, dass das ein Problem des Föderalismus ist.

Wenn wir jetzt einmal von dem Bereich weggehen und auf die Bahn gehen: Wir haben den Ausbau der Westbahn, den alle in Oberösterreich begrüßen, wir haben aber nicht die entsprechenden Lärmschutzwände. Und die Linzer und die Leute in Leonding sind ziemlich angefressen. Wir nehmen die Leute am Anfang nicht mit. Wir könnten viel Ärger, der dann die Politik trifft, vermeiden, und wir könnten viel Geld, was die Steuer­zahlerinnen und -zahler trifft, tatsächlich einsparen, wenn wir Bürgerbeteiligung vorneweg leben würden. Und das ist ja auch mein Wunsch und das ist auch die Forderung von uns NEOS. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeord­neten der Grünen.)

13.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walter Rosen­kranz. – Bitte.

 


13.17.38

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich danke auch schon für die Einmoderation von Kollegem Rädler. Ich sehe seinen Zwischenrufen schon mit Freude entgegen, denn es geht doch um eine Situation in Niederösterreich. Wenn ich jetzt vor allem die Vertreter der NEOS gerade gehört habe, dann muss ich sagen, ich habe mich jetzt zu Wort gemeldet, weil die Freiheitlichen nämlich nicht jetzt erst vor zwei Wochen draufgekommen sind, das einzubringen. Dieser Antrag, das vorzuziehen, stammt bereits aus dem Jahr 2013, wurde also bereits vor der letzten Nationalratswahl eingebracht. So lange ist vertagt worden und so weiter, bis man jetzt einmal die vollendete Tatsache schafft: Um Gottes willen, jetzt würde alles andere die UVP in Frage stellen, jetzt wird es eine Verzögerung geben! Das heißt, man wird alles auf die lange Bank schieben, bis man dann Tatsachen schafft, an denen man dann offensichtlich argumentativ nicht vorbeigehen kann.

Die Bürger von Poysdorf haben seit Jahr und Tag darauf hingewiesen, es sind 22 000 Autos am Tag, die durch den Ortskern durchfahren, wo Kindergärten und Schulen mitten drinnen liegen, wo die Kinder am Gehsteig sind. Wenn jetzt von Kollegem Willi die Ersparnis für die ÖVP dadurch, dass sie es der ASFINAG umge­hängt hat, angesprochen worden ist (Ruf bei der ÖVP: Keine Ahnung!), dann muss ich sagen: Die Niederösterreicher machen ja ganz andere Projekte, allerdings alles mit PPP-Modell, weil Niederösterreich sich selbst überhaupt keine Straßen­bauprojekte mehr leisten kann, nachdem eine Sobotka‘sche Budgetpolitik, Wohnbau­gelder und so weiter, Platz gegriffen hat. Ich weiß nicht, irgendetwas sieht momentan der Kollege


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Rädler nicht, er macht irgendwelche schleierhafte Bewegungen. Er darf dann nachher herauskommen und seine Verteidigungsrede hier halten, damit er sich irgendeine goldene Medaille abholen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Rädler, ja, die Budgetsituation in Niederösterreich ist eben eine dramatische, weil die Unternehmen, die bei diesen PPP-Modellen mitmachen, nämlich über ein Jahr auf ihr Geld dann warten und für die ÖVP Niederösterreich schon in Vorlage treten dürfen, die dann die diversen Umfahrungen als ihren Erfolg bezeichnen möchte. Da werden die Interessen der Bürger in Poysdorf mit Füßen getreten.

Und ich melde mich deswegen zu Wort, weil das Kollegen Willi vielleicht auch inter­essieren wird. Er war ja am Brenner zum Beispiel sehr aktiv, da gibt es ja auch Demonstrationen, wobei man die Brennerstraße zum Beispiel sogar sperren kann, wenn man eine Demonstration machen möchte. – Nicht so in Niederösterreich, nicht in Poysdorf!

Dort gibt es eine Bürgerinitiative, die sagt: Wir wollen einmal für zwei Stunden diese Durchgangsstraße für eine Demonstration sperren! – Nein! Das wird von der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach abgelehnt. Warum? – Weil dort laut einem Gut­achten der Wirtschaftskammer Interessen von Geschäftsleuten beeinträchtigt sind; die könnten weniger Umsätze haben. Oder: Wenn man zum Beispiel nur eine Spur sperrt und dann wechselseitig den Verkehr vorbeilotst – das ist viel zu gefährlich, denn es könnte ein Demonstrationsteilnehmer auf die andere Fahrbahn hinauskippen und dann könnte ein Auto über ihn drüberfahren. Oder: Wenn man eine Umfahrung rundherum machen und den Verkehr umleiten würde, könnte es passieren, dass Schwerlaster, die dort fahren, die Gehsteigkanten oder sonst etwas beschädigen. – Und daher kann man das verfassungsmäßige Recht auf Demonstrationsfreiheit in Poysdorf nicht ausüben. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Und Folgendes setzt dem dann auch noch ein kleines Sahnehäubchen auf: Diese Bürgerinitiative wurde von der Bezirkshauptmannschaft zu einem Gespräch einge­laden, wie man es denn machen könnte. Und die sitzen dort am Vormittag und verhan­deln mit der Bezirkshauptmannschaft, und dann kriegt einer der Aktivisten, die dort dabei sind, einen Anruf von seinem Vater, der fragt: Seid ihr schon fertig mit der Besprechung? – Wieso? – Weil wir gerade über Radio Niederösterreich gehört haben, der Herr Landeshauptmann Pröll hat ausrichten lassen: Es wird dort keine De­monstration geben! – Während die noch dort verhandeln!

Das ist Niederösterreich, Kollege Rädler – fühlen Sie sich dort wohl? (Abg. Rädler: Ja!) Willkommen 1934! (Beifall bei der FPÖ.)

13.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.21.33

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich wollte nur auf eines hinweisen – es ist deutlich gesagt worden –: Die Planerinnen und die Planer der ASFINAG machen einen guten Job. Sie planen diese Autobahnen so, wie es sachgerecht notwendig ist, und sie planen auch in einer Art und Weise, dass die Umwelt berücksichtigt wird. Würden wir diesem Antrag heute unsere Zustimmung geben, würde das bedeuten, dass es für die Betroffenen schwieriger wird; daher geht das nicht.

Ich wollte Sie informieren, dass der Verkehrsminister der Tschechischen Republik vorige Woche bei mir vorstellig geworden ist. Er will mit mir – mit Österreich – darüber


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sprechen, wie man die Verbindung herstellen kann. Das ist auch auf tschechischer Seite ein wichtiges Thema, dort geht es um die Einbindung der tschechischen A 52. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Rädler und Schmuckenschlager.)

13.22

13.22.46

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 668 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

13.23.2011. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (500 d.B.): Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durch­führungs­­übereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes (652 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (629 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Informationsweiterverwen­dungs­gesetz geändert wird (656 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (630 d.B.): Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör im harmonisierten Bereich und die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG; MING) (657 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.

 


13.24.03

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich spreche zu Tagesordnungspunkt 13: Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz. Was sind die Eckpunkte der Novelle? – Schaffung eines Rechtsrahmens, Umsetzung von neuen EU-Richtlinien, des New-Framework-Paktes vom 29. März 2014, eine rein technische Umsetzung von EU-Recht, kein Golden Plating, also keine Verschlech­terung in der Umsetzung in nationales Recht.

Auf Basis des neuen Gesetzes werden die Richtlinien zu Aufzügen, Sportbooten, Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosions­gefährdeten Bereichen – zum Beispiel Zapfventile, Zapfsäulen, Mehrweg-Maschinen – in nationales Recht umgesetzt. Das heißt, es wird ein einheitlicher europäischer


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Rechtsrahmen geschaffen, es wird weitergebaut am europäischen Binnenmarkt, der ja sehr viel zusätzliches Wirtschaftswachstum in Europa gebracht hat.

Es gibt eine sehr einvernehmliche Vorgangsweise, auch im Ausschuss wurde das einvernehmlich beschlossen. Alle hier anwesenden Parteien sind der Meinung, es ist eine gute Sache, das in nationales Recht umzusetzen.

Das gibt mir aber auch die Gelegenheit, eine grundsätzliche Frage zu stellen, nämlich: Brauchen wir in Zukunft mehr oder weniger Europa?

Ich zitiere aus einem neuen Buch unseres Altkanzlers Wolfgang Schüssel: „Das Jahrhundert wird heller“. All jenen in der Republik, die eine Prise Optimismus brauchen – und ich habe schon den Eindruck, das brauchen gerade hier im Hause sehr viele –, würde ich dieses Buch ans Herz legen. Wolfgang Schüssel führt in diesem Buch Folgendes aus:

Trotz der Unkenrufe und Warnungen kann unser Heil nie in einem Rückzug liegen, die Zukunft gehört vielmehr jenen Ländern, die sich öffnen. Österreich erwirtschaftet 60 Prozent seiner Wirtschaftsleistung heute im Ausland, die Schweiz und Deutschland rund 50 Prozent. Ein starkes Europa bleibt natürlich weiterhin als ein funktionierender Heimmarkt für 505 Millionen Menschen von überragender Bedeutung für uns. Wer sich hier auskennt, Chancen ergreift und Partner findet, profitiert. Alle, auch die großen Mitglieder der Union, sind im Weltmaßstab ja nur kleine und mittlere Staaten, und jeder würde auf sich alleine gestellt nur eine sehr überschaubare Rolle auf der globalen Bühne einnehmen können. Das hängt mit der Bevölkerungszahl, aber auch mit der Altersstruktur unserer Gesellschaft zusammen. Selbst die Union als Ganzes wird in zwei Dekaden gerade noch 5 Prozent der Weltbevölkerung stellen. Die geballte Wirt­schaftskraft ganz Europas wird unter 20 Prozent des BIP sinken, also bleibt als einzig sinnvolle Strategie nur das Zusammenrücken der Mitgliedsländer.

Dem ist aus meiner Sicht nichts mehr hinzuzufügen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.

 


13.26.40

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Diese Regierung hat einen weiteren Schritt gesetzt, um Bürokratie abzubauen und Doppelgleisigkeiten zu minimieren, deshalb die Beendigung unserer Mitgliedschaft im Kohletechnischen Informationsdienst. Da Österreich durch die Europäische Union dort bestens vertreten ist, wurde beschlossen, auszutreten. 70 000 € werden durch die Beendigung dieser Mitgliedschaft jährlich eingespart; das ist nicht nur ein wirtschaftliches Thema, das ist vor allem auch ein Umweltthema.

Ich möchte daher aus aktuellem Grund gerne zu einem weiteren Umweltthema überleiten, zu dem ich auch im letzten Plenum gesprochen habe und das mir beson­ders am Herzen liegt. Die Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen, eigentlich die höchste Instanz, hat Unkrautvernichtungsmittel mit dem Inhaltsstoff Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend einstuft – sehr bedenklich! Dieses Mittel wird in Baumärkten verkauft, zum großen Teil in der Landwirtschaft und auch in vielen privaten Gärten eingesetzt.

Ich möchte einen dringenden Appell an die Menschen in diesem Land richten: Wenn Sie einen Garten haben und etwas gegen Ihr Unkraut tun möchten, rate ich Ihnen dringend, auf Mittel auf Basis der Essigsäure zurückzugreifen, zupfen Sie Ihr Unkraut von Hand oder lassen Sie die Natur einfach Natur sein! Ich glaube, niemand möchte unsere Kinder im Garten spielen sehen und nebenbei die Chemiekeule schwingen,


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wenn es Alternativen gibt. Sicher gibt es einige Abgeordnete hier, die sagen, es gebe bereits eine Studie, sie sei in Arbeit. Doch wie lange wollen wir noch warten? Ich würde sagen: Das ist ungefähr so, wie wenn man sein Kind auf die Straße setzt und wartet, bis das nächste Auto kommt, das es wahrscheinlich erwischen wird. – Verantwortung fängt im Vorfeld an, damit, Problemen aus dem Weg zu gehen.

Fakt ist, dass Glyphosat im Rahmen einer amerikanischen Studie in 62 Prozent der Blüten­honige nachgewiesen wurde, dass bereits vor Jahren möglicherweise krebs­erregende Mittel in Getreideprodukten gefunden wurden, und da gilt es einfach, zu handeln.

Ich möchte hier auch einen Appell an die hiesigen Baumärkte richten: Nehmen Sie dieses Unkrautvernichtungsmittel aus den Regalen! Damit machen Sie nichts Neues: In der Schweiz hat das der Migros-Konzern bereits gemacht, auch Unternehmen in Deutschland machen das schon und ziehen da nach. Und zudem hat die französische Umweltministerin Ségolène Royal angekündigt, gegen Glyphosat in die Offensive zu gehen, und die Gartenzentren im Land aufgefordert, das Mittel aus dem Verkehr zu ziehen.

Ich möchte mich dieser Forderung anschließen: Glyphosat gehört aus den Regalen, vor allem krebserregende Stoffe gehören aus den Regalen! An unsere LandwirtInnen möchte ich speziell den Appell richten (Rufe bei der ÖVP: Nutella! Nutella!) – noch schneller? (Rufe bei der ÖVP: Nein, Nutella! Nutella!), den Appell, na gerne! –: Überdenken Sie den Einsatz von glyphosathältigen Unkrautvernichtungsmitteln! Ich denke, Sie sind sich alle Ihrer Verantwortung bewusst! (Beifall bei der SPÖ.)

13.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Kas­segger. – Bitte.

 


13.29.46

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Es geht in dieser Debatte eigentlich um drei Tagesordnungspunkte, nämlich 11 bis 13; es werden drei Materien behandelt, wir haben es von den Vorred­nern schon gehört.

Ein sinnvoller Schritt ist sicher der Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informations­dienstes. Dabei geht es, wie man dem Titel entnehmen kann, um den sogenannten Kohletechnischen Informationsdienst, bei dem auch bestimmte Länder Mitglieder sind. Nunmehr ist auch die Europäische Union dort Mitglied. Infolgedessen besteht Doppel­gleisigkeit, die wir nun abstellen können, was uns immerhin 70 000 € pro Jahr an Kosten erspart. Das ist sinnvoll. Da wird eingespart. Denn: Auch Kleinvieh macht Mist!

Der zweite Bereich – Tagesordnungspunkt 12 – betrifft das Informationsweiter­verwen­dungs­gesetz aus dem Jahre 2005. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2005 beschlossen mit der damaligen Zielsetzung, einer breiteren Öffentlichkeit Information und Wissen zur Verfügung zu stellen. Es ging insbesondere darum, durch den Zugang zu qualitativ höherwertigen Informationen und die Nutzung dieser den Beteiligten Vorteile zu ver­schaffen und damit zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung beizutragen. Das waren die damaligen Motive.

Was jetzt sozusagen korrigiert wird, ist der Punkt, dass die öffentlichen Stellen damals nicht verpflichtet waren, die Weiterverwendung zu gestatten, vielmehr lag dies in deren Disposition. Zum einen wird das jetzt erweitert, so dass mit dieser Novelle gleichsam ein grundsätzliches Recht auf die Weiterverwendung der Daten geschaffen wird. Zum anderen wird der Anwendungsbereich auf Bibliotheken, Museen und Archive erweitert.


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Dadurch werden diese Stellen verpflichtet, die Dokumente soweit möglich und sinnvoll in offenem und maschinenlesbarem Format aufzubereiten und zusammen mit den dazugehörigen Metadaten bereitzustellen.

Das ist sinnvoll, und deswegen erteilen wir diesem Antrag auch unsere Zustimmung. Dabei wird der Staat sozusagen als Servicedienstleister am Bürger gesehen, und das können wir nur unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir halten auch die Kostenregelung für sinnvoll. Bisher war es so, dass die vollen Kosten zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne weiterverrechnet werden konnten. Das wird jetzt geändert: Zukünftig dürfen nur noch die Grenzkosten ver­wen­det werden. Dadurch wird also, mehr oder weniger, nicht kostendeckend gearbeitet, es werden aber die variablen Grenzkosten gedeckt. Das ist gut so und führt wahr­scheinlich tendenziell dazu, dass diese Dienste vermehrt in Anspruch genommen werden – und das ist ja das Ziel.

Beim Tagesordnungspunkt 13 geht es um das Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz – MING abgekürzt. Auch dies ist aus unserer Sicht – ein Vorredner hat es bereits gesagt – sinnvoll.

Es geht dabei um die Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit im Rahmen einer verbesserten Funktion des Binnenmarktes, also um den Ausgleich von Wettbewerbs­nachteilen, die diejenigen hätten, die Firmen und Konkurrenten gegenüberstehen, die eben diese Bewertungsverfahren et cetera nicht machen, was die Wettbewerbs­fähigkeit beeinträchtigt. Dadurch gibt es auch einen positiven Sicherheitsaspekt.

Wir haben also den seltenen Fall, dass auch die Freiheitlichen allen drei Vorschlägen ihre Zustimmung geben können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


13.33.30

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich rede zum Rücktritt Österreichs vom Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes, den wir – gleich vorweg gesagt – positiv sehen und dem wir auch zustimmen werden.

Da es in Österreich keinen Kohleabbau gibt, kann es meiner Meinung nach auch nicht im österreichischen Interesse sein, die Verwendung und die Forschung im Bereich Kohle oder überhaupt fossiler Brennstoffe zu forcieren. Das bedeutet, der Austritt ist positiv, obwohl wir formal über die Europäische Union ja noch dabei sind. Die durchaus vorhandenen finanziellen Vorteile – obwohl die sehr gering sind – wurden schon angesprochen. Wir denken aber, dass diese Mittel, die wir dadurch zur Verfügung haben, unbedingt in der Finanzierung und Forschung im Energiebereich eingesetzt werden sollen, und zwar ausnahmslos im Bereich der erneuerbaren Energien.

Die Internationale Energie-Agentur hat ja erst vor wenigen Tagen die Bedeutung des massiv fortschreitenden Klimawandels, die Wichtigkeit des Klimaschutzes und auch die große Bedeutung der Energiewende angesprochen. Die Internationale Energie-Agen­tur ist zwar nicht unbedingt eine Umweltschutzorganisation, aber auch dadurch wird meiner Meinung nach deutlich, welche Bedeutung dieses Thema hat, und dem müssen wir uns auch in Österreich stellen. Zwar gibt es keinen Kohleabbau mehr, aber noch zwei Kohlekraftwerke, die in Betrieb sind und auch durchaus subventioniert werden. Es gibt also Subventionen für fossile Energien. Das heißt, wenn wir die Energiewende


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ernst nehmen, müssen diese Subventionen gestrichen werden und die dadurch frei werdenden Mittel in erneuerbare Energien gesteckt werden.

Es tut sich da gerade auf dem Energiemarkt und in den Energiesystemen sehr viel. Auch die Kohle ist dabei immer wieder im Gespräch, weil in der Europäischen Union Kohlekraftwerke in Betrieb gehen, Gaskraftwerke stillgelegt werden oder nicht in Betrieb sind.

Dabei stellt sich die Frage: Wie gehen wir damit um? Diesbezüglich vermisse ich in Österreich eine aktive Beschäftigung mit diesem Thema. Ich halte es für eine Riesen­chance, die Österreich da hätte. Meiner Meinung nach muss es ein österreichisches Interesse geben, sich auf dem Energiemarkt, in den Energiesystemen, in der Energie­politik ordentlich zu positionieren.

Es geht, wie gesagt, nicht nur darum, welche Energieträger wir verwenden, sondern darum, wie so ein erneuerbares Energiesystem funktioniert, wie die Energiemärkte funktionieren. Da sind noch sehr viele Fragen offen. Wir hier im Parlament be­schäf­tigen uns vereinzelt mit Teilbereichen im Energiebereich. Jetzt gerade verhandeln wir das Energieinfrastrukturgesetz, gestern haben wir über Energieeffizienz gesprochen. Aber es gibt keine einheitliche Position, kein richtiges Ziel, das wir erreichen wollen.

Dabei hat meiner Ansicht nach kein anderes Land ein derart großes Potenzial im Bereich der Energiewende wie Österreich, was Ressourcen angeht, was Technologien angeht, was die Größe angeht – wir könnten aufgrund der Größe eine Art Modellregion in Systemfragen werden. Ich glaube, dass Österreich gerade eine Riesenchance verschläft, wenn wir nicht schnell handeln, um Österreich gut als Energiesystem zu positionieren.

Herr Energieminister, wir sind gerne bereit, ebenfalls an so etwas mitzuarbeiten. Ja, ich fordere Sie auf, dass wir das gemeinsam angehen. Wie gesagt, es wäre eine Ver­pflichtung für ein Land wie Österreich, aber auch eine Riesenchance. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


13.37.06

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Wir haben viele Programmpunkte unter diesem Tagesordnungspunkt. (Abg. Pilz begibt sich zur Regierungsbank und spricht mit Vizekanzler Mitterlehner.) Ich beziehe mich auf den Tagesordnungspunkt 12, das Informationsweiterverwendungsgesetz, das die Nutzung von

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter! Wir haben uns darauf geeinigt, dass, wenn jemand am Rednerpult ist, dahinter keine Gespräche mit Regierungsmitgliedern stattfinden sollten, weil sich dann der Redner gestört fühlt. Deswegen, Herr Abgeordneter Pilz, würde ich Sie bitten, wenn es sehr wichtig ist, das Gespräch abseits durchzuführen.

Bitte setzen Sie fort, Herr Mag. Alm.

 


Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (fortsetzend): Es geht ums Informationsweiter­verwendungsgesetz, das die Nutzung von Dokumenten aus öffentlichen Stellen erleichtern soll. Das ist prinzipiell gut, eigentlich sehr gut, da die Vorlage erweitert wurde. Der Anwendungsbereich erstreckt sich in Zukunft auch auf Bibliotheken, Museen und Archive.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 100

Die Einsehbarkeit von Daten, die von der öffentlichen Hand finanziert werden, soll auch gegeben sein. Wichtig ist allerdings, dass so ein Gesetz nicht nur existiert, sondern dass es auch exekutiert wird, dass damit auch etwas passiert. Das ist teilweise nur in bescheidenen Ansätzen so.

Es gibt beispielsweise das Portal data.gv.at, die Open-Data-Sammlung der Regierung. Diesbezüglich möchte ich dem Herrn Minister einen Hinweis geben, dass da vielleicht noch ein bisschen Potenzial versteckt ist: Es gibt nämlich vom Wirtschaftsministerium nur einen einzigen Datensatz, der dort veröffentlicht wurde im Jahr 2012, nämlich die erteilten Lehrbefugnisse, die Habilitationen aus dem Jahr 2010. Ich glaube nicht, dass das der einzige Datensatz ist, den das Wirtschaftsministerium im Sinne eines Open-Data-Ansatzes veröffentlichen kann. Da gibt es sicher noch mehr.

Das heißt, der Zugriff auf diese Information muss auch tatsächlich gepflegt werden. Dabei geht es nicht nur um das aktive Bereitstellen von Information, sondern auch um die Anfrage nach Information im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes – über das wir noch immer diskutieren –, die natürlich ebenfalls gewährleistet sein muss. Ehr­lich gesagt verstehe ich nicht, warum dieses Informationsfreiheitsgesetz nicht schon beschlossen ist. Es gibt diesbezüglich nur noch wenige Streitpunkte, die im Raum stehen. Es geht dabei um eine bundesweit einheitliche Regelung, es geht um einen Informationsbeauftragten, der auch in der Datenschutzbehörde angesiedelt sein könnte, und es gibt keinen vernünftigen Grund, warum man sich auf diese Punkte nicht einigen kann (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen) und warum diesbe­züglich auch ein entsprechendes Hearing im Ausschuss verweigert wird. Das scheint im Moment ja gerade in Mode zu sein.

Interessant ist auch, dass Gesetze, die zu mehr Transparenz führen, besonders lange brauchen, um durch das Parlament zu kommen, während Gesetze, die zu mehr Über­wachung führen, dieses sehr schnell passieren, siehe Staatsschutzgesetz. – Ja, beim Überwachen ist die Regierung fleißig, aber wenn es darum geht zu informieren, leider eher faul. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kuzdas. – Bitte.

 


13.40.17

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die drei Punkte, die wir jetzt diskutieren, sind offensichtlich Konsensmaterie, es sind lauter Pro-Redner zu Wort gemeldet. Vielleicht ein paar Worte zum Informationsweiterverwendungsgesetz. Das ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, um öffentliche Dokumente auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies trägt zu erhöhter Transparenz und zu einer besseren Informationsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger bei; also ein Beitrag für einen transparenten Staat. Inhaltlich wurde es von den Vorrednern schon dargestellt.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch einen Blick darauf werfen, wie „abgesandelt“ unsere Wirtschaft ist und woher dieser Befund kommt. Einen nicht unwesentlichen Beitrag zu diesem Befund leisten internationale Standortvergleiche, nämlich die Flagg­schiffe Global Competitiveness Index vom World Economic Forum und der World Com­petitiveness Scoreboard vom International Institute for Management Development. Diese versuchen aufgrund von zahlreichen Indikatoren, quer durch den wirtschaftsrele­van­ten Gemüsegarten die Wettbewerbsfähigkeit zu erfassen und dann die Staaten zu vergleichen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 101

Wenn man sich das genau anschaut, dann beinhalten diese Indizes eine Vielzahl von methodischen Schwächen, ja geradezu Kuriositäten. Grundsätzlich muss man festhal­ten, dass die Umlegung des Leitmotivs Wettbewerb von einer einzelbetrieblichen Ebene auf eine volkswirtschaftliche Ebene nicht zulässig ist, weil man den Staat nicht als Unternehmen betrachten kann; er hat ganz andere Aufgaben.

Vielleicht einige Beispiele dazu. Beim WCS, beim World Competitiveness Scoreboard hat Österreich seit 2007 kontinuierlich an Boden verloren, ist von Rang elf auf 23 zurückgefallen. Zurückzuführen ist das zu einem großen Teil auf die Government Efficiency, wo der heimische Wirtschaftsstandort angeblich um ganze 27 Plätze zurück­gefallen ist. Welche Katastrophe!, könnte man sich denken; bei genauerer Betrachtung offenbaren sich aber einige Eigentümlichkeiten.

Gegenüber 2007 hat sich Österreich bei den harten Indikatoren, also bei den Zahlen und Fakten, verbessert, gleichzeitig aber bei Umfragen unter Managern bei den weichen Werten verschlechtert. Wenn man die Regeln der Arithmetik anwendet, dann könnte man erwarten, dass eine Verschlechterung auf der einen Seite und eine Verbes­serung auf der anderen Seite, wenn beide Indikatoren um 20 Prozent gewichtet sind, einen Wert von null ergibt. Weit gefehlt, denn das International Institute for Mana­gement Development bewertet das Aggregat Government Efficiency mit 40 Prozent. Auf diese Art verliert ein Land sogar dann, wenn es sich absolut deutlich verbessert, und das ist keine seriöse Methodik.

Ein anderes Beispiel, wo es sogar eine Auszeichnung ist, dass man nicht unter den Bestgereihten ist, ist Folgendes: Wenn zum Beispiel, vor Kurzem wegen sklaverei­ähnlicher Behandlung seiner ausländischen Arbeitskräfte an den Pranger gestellt, Katar im Bereich Arbeitsmarkteffizienz den sechsten Platz erreicht, dann bin ich sehr froh, dass Österreich den bescheidenen 42. Platz erreicht. Wahrscheinlich sind viele in unserer Gesellschaft auch froh, dass wir mit sklavereiähnlichen Zuständen nichts zu tun haben.

Es geht bei diesen internationalen Standortkennzahlen wahrscheinlich nicht um die Darstellung der realen Situation, sondern um eine ideologische Zuspitzung, um be­stimmte neoliberale Ziele zu verfolgen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


13.44.09

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Geschätzte Menschen vor den Fernsehapparaten und vor dem Internet! Geschätzte Abgeordneten-Kolleginnen und -Kollegen! Wir sind auch dabei beim Infor­mationsweiterverwendungsgesetz. Das ist ein holpriger Name. Es ist klar, dass hier das Recht zur Weiterverwendung von Dokumenten besser geregelt ist als bisher. Es ist klar, dass hier die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Bibliotheken, Museen und Archive Sinn macht. Es ist klar, dass ein offener maschinenlesbarer Zugang zu Daten­formaten besser ist als der aktuelle Zustand. Und auch die Klärung der Kosten, dass es auf Grenzkosten beschränkt wird, also sozusagen kostengünstiger wird, macht Sinn.

Letztendlich ist es aber trotzdem nur eine Umsetzung von EU-Recht. Ich würde mir schon wünschen, dass Österreich vorprescht und nicht nachhinkt, wie es auch hier der Fall ist. Es wird mit diesem Gesetz neue Möglichkeiten geben, zum Beispiel Entwick­lungen bei Apps zu ermöglichen, indem bestimmte Daten verfügbar sind, die jetzt noch nicht verfügbar sind oder jetzt nicht kostengünstig verfügbar sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 102

Einige Fragen sind natürlich auch aufgetaucht, das sind Lizenzfragen, das sind Fragen zur Kalkulation der Grenzkosten. Das ist nicht ganz genau geregelt, aber darüber kann man vielleicht in späterer Folge noch debattieren.

Wir haben aber auch eine Baustelle in Österreich, das ist das Informationsfreiheits­gesetz. Kollege Niko Alm hat das schon erwähnt. Das Wort „Informationsfreiheit“ sagt ja schon alles, es geht um Informationen, die nicht frei, sondern derzeit im Akten­schrank eingesperrt sind und wo wir an der Transparenz noch feilen müssen.

Wenn Sie jetzt international einen Vergleich ziehen, dann würde ich Ihnen raten: Geben Sie einmal www.rti-rating.org ein, also Right to Information Rating! Da werden Sie erstaunt feststellen, dass es einen weltweiten Vergleich gibt, wobei Österreich bei der Auskunftspflicht nicht bei den Schlusslichtern ist, sondern schlicht und einfach Schluss­licht ist. rti-rating.org: Platz 95 von 95 verglichenen Ländern. Da besteht drin­gen­der Handlungsbedarf.

Auch das Streichen des Amtsgeheimnisses gehört dringend weiter behandelt. Es geht einfach darum, ein Öffentlichkeits- statt ein Vertraulichkeitsprinzip zu etablieren, Trans­parenz zu etablieren, Nachvollziehbarkeit zu etablieren.

Wenn ich jetzt böse bin und wenn ich das so formulieren möchte, dann wird die Aus­weitung auf Bibliotheken und Archive, die wir heute beschließen, dazu führen, dass die Ministerratsbeschlüsse, die eine Sperrfrist von 30 Jahren haben – Regierungsbe­schlüsse sind ja 30 Jahre lang nicht öffentlich –, jetzt endlich nach 30 Jahren publik werden. Da sind wir schon der Meinung, dass man auch aktuelle Beschlüsse trans­parent machen müsste und die Informationsfreiheit sicherstellen muss.

Es gibt beim Informationsfreiheitsgesetz, wo wir dringend einfordern, dass es bald zu Beschlüssen kommt, noch einige Verhandlungspunkte. Das sind die Ausnahmetat­bestände, das ist ein niederschwelliger Rechtsschutz, der sichergestellt gehört, das ist aber auch der Punkt, wo die Grünen dafür Sorge tragen möchten, dass die Behörde selbst die Kompetenz bekommt, sich die nötigen Informationen zu besorgen. Es darf dann nicht sein, wenn man zum Schluss ein Informationsfreiheitsgesetz hat, dass der Bund einiges ermöglicht und die Länder zum Schluss wieder alles verschärfen. – Das ist einmal der eine Punkt.

Der andere Punkt zu dem Gesetz mit dem holprigen Namen „Maschinen – Inver­kehr­bringungs- und Notifizierungsgesetz“ ist folgender: Wir wissen ganz genau, da wurde einfach eine EU-Richtlinie umgesetzt. Wenn Sie im § 12 nachschauen, dann stellen Sie erstaunt fest, es ist keine Mindeststrafe definiert, es gibt auch keinen Strafrahmen für Wiederholungsfälle. Das ist ein klassisches Gesetz, das man halt beschließt, dass Sie sagen können, Sie haben die EU-Richtlinie umgesetzt, aber letztendlich ist es ohne Wirkung, weil es nicht einmal einen Mindeststrafrahmen gibt und das alles nicht geklärt ist.

Ein schöner Klassiker, den man herzeigen kann, wenn man Gesetze sucht, die relativ unnötig und ohne Wirkung sind. Nichtsdestotrotz: Okay, die EU-Richtlinie wird umge­setzt. In dem Sinne findet das natürlich unsere Zustimmung. – Danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei den Grünen.)

13.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


13.48.26

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Auch ich nehme Bezug auf das Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz, das in diesem Rahmen auch von uns befürwortet wird. Wir sehen keinen Grund, dagegen zu sein. Aber im Grunde genommen ist es eine Richtlinie, die


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im Gegensatz dazu sehr wohl auch bei gewissen Tatsachen und bei gewissen Unter­nehmen in Betracht gezogen und besonders exekutiert wird.

Ich nehme hier Bezug auf einen „Presse am Sonntag“-Artikel, in dem über einen Wiener Unternehmer, der Juwelier ist, berichtet wurde. Er hat zum Schmuckstücke-Biegen einen Hammer, und dieser Hammer ist leider Gottes um zwei Zentimeter zu lang. Der Juwelier wurde dafür bestraft, weil offensichtlich für den 1. Bezirk die Dezibel-Höhe zu hoch war. (Abg. Rädler: Das ist der Hammer!) – Ja, das ist der Hammer schlechthin. Es ist für Gewerbetreibende und Unternehmer in diesem Bundesland besonders schwierig.

Was ist dann passiert, nachdem er bestraft wurde? Und was ist passiert, als er einfach den Mund aufgemacht, sich gewehrt und gesagt hat, das ist eigentlich ein Wahn­sinn? – Dieser Bericht war in der „Presse am Sonntag“. Und am Montag in der Früh um 10 Uhr war wieder das Gewerbeamt da und hat gesagt, jetzt kontrollieren wir dich noch einmal, weil wir den Auftrag bekommen haben, dass wir dich heute kontrollieren müssen.

Da muss ich schon sagen  (Ruf bei der ÖVP: Das ist Wien!) – Das kann Wien sein. Böse Zungen behaupten ja, wirklich böse Zungen behaupten – und ich zitiere hier noch einmal „Die Presse“ vom Montag –, dass es tatsächlich Zufall sein muss, weil Behör­den gar nicht so schnell arbeiten. (Beifall bei den NEOS.)

Insofern kann es nur so sein, dass es wirklich ein Zufall sein muss. Aber ich glaube, dass es gerade jetzt, wenn wir so einen EU-Vorschlag wieder umsetzen werden, nicht sein kann, dass man die Unternehmer in diesem Land drangsaliert. Die Unternehmer sollten, so wie es einmal früher angekündigt wurde, die Bürger sollten entfesselt wer­den und die Bürokratie sollte abgebaut werden. Das ist mein Ansatz in dieser Ge­schichte. Das sollten wir endlich ernsthaft überlegen, nicht nur überlegen, sondern auch angehen. Das hätten sich die Bürger und Unternehmer in diesem Land eher verdient als eine neue Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifizierungs-Gesetzes­vorlage. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

13.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.

 


13.51.06

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich möchte auch auf diese zwei Novel­lierungen eingehen, und zwar zuerst auf das Bundesgesetz, mit dem die Novellierung des Informationsweiterverwendungsgesetzes erfolgen soll, und zweitens auf das Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifzierungsgesetz.

Geschätzter Herr Kollege Kassegger, ich schätze Sie sehr. – Jetzt ist er gerade nicht im Saal; er hat natürlich auch dazu Stellung genommen. – Es ist tatsächlich so, dass wir aufgrund einer EU-Vorlage gezwungen sind, eine Ratifizierung hier im Hohen Haus durchzuführen, nämlich deswegen, weil wir sonst ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU bekämen. Aber nichtsdestotrotz hat sich auch der Gesetzgeber in Österreich und damit auch der gesamte Ausschuss sehr positiv mit diesem Thema beschäftigt.

Kollege Köchl hat es bereits angesprochen, hat jedoch wahrscheinlich überlesen, was in diesem Gesetz noch enthalten ist, was positiv ist, nämlich auch eine Evaluierung bis 2020, wodurch genau deine Sorgen berücksichtigt werden. In diesem Gesetz steht eben, dass zusätzlich bis 2020 evaluiert wird und dann entsprechend nachjustiert wer­den könnte.


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Zum einen ist es positiv, wenn man heute von einem Informationsweiterverwendungs­gesetz spricht, was genau die Museen, die Bibliotheken und auch andere öffentliche Institutionen betrifft. Wir hatten in der Vergangenheit immer eine sehr differenzierte Haltung dazu, weil wir eigentlich keinen Zugang zu diesen Daten hatten. Das wird jetzt eindeutig mit diesem Gesetz geregelt.

Zum Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz sei noch ein Satz erwähnt: Das wurde 2014 im Frühjahr auf EU-Ebene beschlossen, eine Nicht-Umset­zung könnte ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU bringen, und wir müss­ten dieses Gesetz immerhin bis 2016 ohnedies ratifizieren.

Der finanzielle Aspekt ist aber auch hervorzuheben: Das Vorhaben hat keine wesent­lichen Auswirkungen auf die Verwaltungskosten und notifizierte Stellen als Unter­nehmen. Wir entlasten mit diesem Schritt auch die Bürokratie, die genau von Ihnen auch angesprochen worden ist.

Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die positive Zusammenarbeit im Ausschuss und für den heute wahrscheinlich einstimmigen Beschluss dieser beiden Gesetzentwürfe. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.53.52

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Herr Abgeordneter Kassegger es eigentlich als Einziger dargestellt und sich auf die Themen bezogen hat, haben wir hier drei relativ eingeschränkte Gesetze, was den Wirkungsbereich anbelangt, die hier in Behandlung stehen. Ich beglückwünsche alle, die diese drei Themen genommen haben, um irgendwelche andere Themen darzu­stellen. – Seis drum, es ist Ihre Zeit.

Was den Tagesordnungspunkt 11 anlangt, ist es ganz einfach so, dass wir im Zuge der Wirtschaftskrise 1975 unter Anleitung der Internationalen Energieagentur beschlossen haben, beim Kohletechnischen Informationsdienst Mitglied zu werden. Das hat sich dann als doppelgleisig herausgestellt, weil die EU auch Mitglied ist. Daher können wir uns die Mitgliedschaft ersparen und bekommen trotzdem alle Informationen. Des­wegen wollen wir austreten. Das sehen im Prinzip alle ziemlich ähnlich, und wir er­sparen uns im Jahr rund 64 000 €. Wie gesagt, ist auch in Zeiten wie diesen ein Geld­betrag.

Zum Zweiten, was das Informationsweiterverwendungsgesetz anbelangt, ist es so, dass man im Prinzip alle Dokumente, die öffentlich zugänglich sind, auch im Betrieb und auch zur sonstigen Weiterverwendung nehmen und damit agieren kann. Das ist jetzt gesetzlich geregelt. Was Herr Kollege Köchl mit dem Strafrahmen in diesem Zusammenhang angesprochen hat, kann ich nicht nachvollziehen, denn wir haben, was die entsprechenden Umsetzungen anbelangt – im Großen und Ganzen bezieht sich zwar die Anmerkung jetzt auf das MING, das ist der nächste Punkt –, einen Straf­rahmen von 25 000 €. Das ist zum Ist-Stand – 3 600 € waren es früher – sowieso schon wesentlich mehr. Im Verwaltungsverfahren wird üblicherweise nicht eine Min­deststrafe ausgesprochen; wenn es ein Wiederholungsfall ist, wird die Strafe sowieso erhöht. Daher verstehe ich den Zusammenhang beziehungsweise das Einbringen nicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 105

Ich darf damit zum dritten Punkt kommen, der schon angesprochen worden ist, dem sogenannten Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz, der MING-Novelle. Das klingt sperrig, ist aber nichts anderes, als dass das Problem besteht, dass die Gewerbeordnung keine Privaten verpflichten darf. Wenn es dann um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie geht, ist daher das, was eigentlich schon in der Gewerbeordnung geregelt ist, was aber teilweise auch Private trifft, neu zu regeln. Das wird hiemit durchgeführt. Da geht es insbesondere weniger um Aufzüge, vor allem aber um Sportboote und -geräte, bestimmte Schutzsysteme mit entsprechender Verwen­dung im explosionsgefährdeten Bereich, Zapfventile an Zapfsäulen, Bergwerksmaschi­nen und anderes. Das ist es. Das wird neu geregelt und sonst nichts.

Herr Kollege Alm, wenn Sie die These vertreten, dort, wo es darum geht, Informationen weiterzugeben, wären wir säumig, dort, wo es um Kontrolle geht, würden wir mit besonders viel Dynamik agieren, so sage ich Ihnen: Die vorher angesprochene Richt­linie ist im Jahr 2013 beschlossen und verabschiedet worden. Jetzt haben wir 2015, nicht einmal die Mitte des Jahres. Im Endeffekt ist daher die Frist nicht ausgeschöpft. Suchen Sie sich also andere Belegexemplare für Ihre doch etwas ambitionierten Thesen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.57

13.57.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Aus­schusses für Wirtschaft und Industrie, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsver­trages: Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes, in 500 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationsweiterverwendungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 629 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ein­stimmig. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betreffend Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz samt Titel und Eingang in 630 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 106

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.00.0114. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vor­lage (627 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (658 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.00.09

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schade, dass wir im Ausschuss nicht die Möglichkeit hatten, mit dem Herrn Bun­desminister über diese Novelle zu diskutieren, weil dieser Ausschuss zeitlich völlig aus dem Ruder gelaufen ist und der Herr Minister bei der Debatte über diesen Tagesord­nungs­punkt nicht mehr anwesend sein konnte. Ein ähnliches Zeitproblem hatten wir auch bei der letzten Sozialausschusssitzung, als die Kleinigkeit von 31 Tagesord­nungs­punkten abzuhandeln war. Ich denke, unter solchen Rahmenbedingungen sind seriöse Debatten einfach nicht mehr möglich. Ich möchte daher die Gelegenheit nützen und wieder einmal einfordern, dass wir häufiger Ausschusssitzungen abhalten, um wirklich ernsthaft alle vorliegenden Anträge und Vorlagen diskutieren zu können. – So weit nur zur Einleitung.

Inhaltlich: Ich habe bereits im Ausschuss betont – Sie waren nicht da, Herr Minister, darum wiederhole ich das  (Vizekanzler Mitterlehner: Sie haben es mir genehmigt, und jetzt werfen Sie es mir vor!) – Nein, ich werfe es Ihnen nicht vor, sondern ich rege nur an, dass wir häufiger  (Vizekanzler Mitterlehner: Okay! Das hat mich jetzt gewundert!) – Ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie nicht mehr da waren, sondern ich sage, es ist schade, dass die Sitzungen so extrem lang sind, dass wir nicht ordentlich diskutieren können, weshalb wir öfter Sitzungen haben sollten. Dass das für alle schwierig ist, das ist vollkommen klar.

Also inhaltlich: Ich habe im Ausschuss gesagt, dass ich es sehr schätze, dass Sie sich des Themas Qualitätssicherung im Bereich der Berufsausbildung annehmen. Ich finde, das ist ein ganz zentrales Thema. Es darf kein Zufall sein, ob ein Lehrling eine gute Ausbildung erhält oder nicht, sondern wir müssen uns alle darum bemühen, dass es wirklich eine Sicherheit gibt, dass jeder junge Mensch die bestmögliche Ausbildung bekommt.

Ganz konkret zu den enthaltenen Maßnahmen: Es soll ein Qualitätsausschuss ein­gerichtet werden. – Gut, aber die Ansiedelung beim Berufsbildungsbeirat lässt die Gefahr entstehen, dass die starke Rolle der Wirtschaftskammer in diesen Strukturen dann womöglich dazu führt, das Thema Qualitätssicherung nicht ganz so nachhaltig zu verfolgen, wie Sie das andeuten, weil ich einfach immer wieder höre, dass die Wirt­schaftskammer bezweifelt, dass wir hier ein Problem haben. Also ich würde darum bitten, dass Sie Ihren Einfluss und Ihre Tendenz da ganz stark hineinwirken lassen.

Zweiter Punkt: Es soll geprüft werden, ob Unternehmen, die zehn Jahre lang keine Lehrlinge ausgebildet haben, noch immer die Qualifikation – sage ich einmal – dafür haben. Das finde ich sehr begrüßenswert. Man sollte überhaupt häufiger überprüfen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 107

ob bei den Betrieben im Bereich der Ausbildung alles in Ordnung ist, aber ich finde, dieser Ansatz ist ein wirklich guter Weg.

Die Erleichterung im Bereich der Ausbildungsverbünde ist zu begrüßen.

Die Veränderungen bei der integrativen Lehre in Richtung Ausdehnung zu den NEETs ist ebenfalls gut. Ich habe im Ausschuss auch schon angesprochen, dass es mir ein Anliegen wäre, dass man darauf schaut, dass diese jungen Menschen auch eine entsprechende sozialpädagogische Betreuung bekommen, um wirklich eine Chance zu haben, diese spezielle Art der Lehrausbildung abzuschließen, und dass auch die Unter­nehmen die entsprechende Unterstützung bei der Begleitung dieser Lehrlinge bekommen. Ich glaube, das ist wirklich eine große Herausforderung, dass wir hier ein Stück weiterkommen sollen.

Im Bereich der Teilqualifizierung in der integrativen Ausbildung könnte durch die Stan­dardisierung der Teilqualifizierung ein Problem entstehen, weil Jugendliche mit sehr beschränkten Möglichkeiten innerhalb dieser Standardisierung vielleicht dann nicht mehr die Möglichkeit haben, eine Zertifizierung zu erlangen. Das, denke ich, muss aber auf jeden Fall weiterhin möglich sein, dass Jugendliche mit ganz beson­deren Bedürf­nissen eine Teilqualifizierung machen können.

Die Ausweitung des Qualifikationsprofiles für Prüfer konnten wir leider im Ausschuss nicht ausführlich diskutieren, vielleicht kann mir das heute noch jemand sagen. Ich bin nicht sicher, inwieweit eine praktische Prüfung von jemandem abgenommen werden kann, der keine Qualifikation in diesem, sondern nur in einem verwandten Beruf hat. Ich würde wirklich darum bitten, dass man sich genau anschaut, ob sich das bewährt oder ob man eine andere Lösung finden muss, wie man wieder zu mehr fach­spezifi­schen Prüfern kommt.

So weit, so gut im Großen und Ganzen, aber leider können wir trotz dieser guten Ansätze der Novelle insgesamt in dritter Lesung nicht zustimmen, weil ein Punkt darin enthalten ist, der aus grüner Sicht ein ganz starkes Signal des Protestes braucht.

In § 14 Abs. 2 soll ergänzt werden, dass ein negativer Asylbescheid zum Abbruch der Lehre führen muss. Muss! – Auch anschließend an den gestrigen Verhandlungstag möchte ich sagen, dass mit dieser Regelung der Spielraum für Menschlichkeit weiter massiv verengt wird. Es gibt keine Möglichkeit mehr, am Ende einer Lehrausbildung, wenn nur mehr, was weiß ich, zwei, drei Monate offen sind, zu sagen: Okay, lassen wir das mit der Abschiebung für eine gewisse Zeit, lassen wir den jungen Menschen die Lehre fertig machen! Es gibt auch nicht die Möglichkeit, wenn diese engagierte Arbeitskraft auch vom Arbeitgeber behalten werden will, zu sagen: Schauen wir, dass wir ein Bleiberecht bekommen!, weil die Lehre abgebrochen werden muss.

Unabhängig von diesem menschlichen Dilemma, das Sie dadurch weiter verstärken, unabhängig davon halte ich diese Regelung für wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch in hohem Maße unsinnig. Warum? – Weil Asylwerber nur dann eine Lehre machen kön­nen – im Großen und Ganzen –, wenn es sonst keinen jungen Menschen in Österreich gibt, der bereit ist, diese Lehrstelle anzunehmen. Ein Unternehmer sucht jemanden, findet jemanden, der sehr engagiert ist, der unbedingt hier auch Fuß fassen will, und das Ganze funktioniert gut – und dann kommt ein negativer Asylbescheid. Die gesamte Investition in diese Ausbildung, in diese potenzielle, hoch engagierte Fachkraft war umsonst, sie wird abgeschoben. Was ist die Konsequenz? – Der Unternehmer hat keinen Lehrling, der Unternehmer hat keine Fachkraft und muss womöglich wieder irgendjemand anderen aus einem Drittstaat suchen. – Das ist absurd, das ist völlig absurd! (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 108

Bitte überlegen Sie in diese Richtung, wie man das ändern kann! Das ist nicht im Interesse der Unternehmer dieses Landes, und das ist nicht im Interesse unserer Wirtschaft! – Danke vielmals. (Beifall bei den Grünen.)

14.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


14.06.51

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal zur Situation im Ausschuss: Wir haben gemeinsam eine Tagesordnung beschlossen, der Herr Minister hat sich ausführlich Zeit genommen, auch für die Aussprache, die wir vorher gehabt haben, und er hat sich dann auch entschuldigt, dass er weg musste, weil ein auslän­discher Minister zu Gast war, und wir haben das im Ausschuss auch im Konsens gemeinsam bewältigt. Das möchte ich nur klarstellen, dass hier nicht im Raum stehenbleibt, dass er sich nicht ausreichend Zeit genommen hätte. (Abg. Schatz: Das hat ja niemand gesagt! Man kann nichts klarstellen, was nicht gesagt worden ist!) Gut, sind wir einer Meinung, danke vielmals. Das ist nur eine Klarstellung, ich wollte es nur klarstellen.

Ich möchte auch noch eines sagen, Frau Kollegin, wenn ich schon beim Richtigstellen bin: Ich möchte schon betonen, dass die Qualitätssicherung uns allen, sowohl den Unternehmern als auch den Interessenvertretern der Unternehmen, ein großes Anliegen ist, und ich finde es wichtig und richtig, dass die Wirtschaftskammer in diesem Beirat ist. Das ist deshalb auch ganz entscheidend, weil wir ohne Unternehmer keine Berufsausbildung machen können. Das ist ja das Geheimnis der dualen Ausbildung und der Erfolg der dualen Ausbildung: die praxisbezogene Ausbildung, nämlich die im Unternehmen und mit dem Unternehmer. Deshalb sollten sie dabei sein und auch maßgeblichen Einfluss haben. Sie bilden die Basis dafür, dass die jungen Menschen überhaupt ausgebildet werden können. Das möchte ich auch noch ganz deutlich klarstellen.

Ich meine, man kann sagen, die duale Ausbildung ist ein ganz zentraler Bestandteil für die Qualitätsmarke der österreichischen Facharbeiter, und deshalb ist diese Aus­bil­dung so wichtig. Und wenn wir heute qualitätsverbessernde Maßnahmen beschließen, dann bedeutet das eine weitere Steigerung dieser hervorragenden Qualität. Auf der ganzen Welt beneidet man uns um diese Ausbildung, ganz gleich, wo man hinkommt, und will man diese Ausbildung kopieren. Diese Ausbildung in diesem Bereich trägt natürlich ganz entscheidend dazu bei, dass wir eine der niedrigsten Jugendarbeits­losigkeitsraten in Europa haben.

Wir können jetzt darüber diskutieren, ja. Okay, wir haben natürlich nicht mehr so viele Lehrlinge wie früher. Das hängt natürlich auch mit der demografischen Entwicklung zusammen, das hängt auch damit zusammen, dass der Wettbewerb um jeden 15-Jährigen natürlich entsprechend härter geworden ist, aber das hängt auch damit zusammen, dass die Unternehmer teilweise auch nicht mehr so viele Möglichkeiten haben, die Jugendlichen auszubilden. Aber sie tun sehr viel dafür. Ich war erst letzte Woche in meinem Wahlkreis unterwegs. Ich war bei sehr vielen Betrieben, die Lehr­linge ausbilden, und – weil auch die Begeisterung der Jugendlichen für ihren Beruf ganz entscheidend ist – im Hotel Gmachl in Bergheim ist eine junge Dame, die die Gesellenprüfung Bäcker und die Meisterprüfung Konditor hat und jetzt noch die Lehre zum Koch macht. Also das ist schon eine ganz entscheidende Ausbildungsschiene, die den jungen Menschen die Chance bietet, auch für die Zukunft gute Berufsaussichten zu haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 109

Dafür setzen wir heute – Sie haben es schon erwähnt – mit dieser Novelle wichtige Quali­tätsverbesserungen um, und auch für diejenigen, die vielleicht niedriger qualifizierte Jugendliche sind, gibt es wieder neue Ansätze.

Der Innovationstopf zur Lehrstellen-Förderung ist auch ein ganz wichtiger Punkt. Wir finanzieren Projekte für die betriebliche Lehrstellen-Förderung, und dafür stehen 3 Millionen € zur Verfügung. – Eine weitere Maßnahme, die wir heute beschließen.

Eines noch, das, glaube ich, auch ganz wichtig ist: die Anerkennung der Lehre und das Image der Lehre. Ich meine, wir müssen positiv über die Lehre kommunizieren und wir müssen auch darauf schauen, dass wir die Jugendlichen auf diese Lehre vorbereiten. Deshalb ist mir das Thema Berufsorientierung in der Schule ein ganz großes Anliegen. Wir haben jetzt österreichweit mit dem Talente-Check auch die Möglichkeit, dass man die Jugendlichen entsprechend ihren Qualifikationen in die richtige Richtung führt.

Also alles in allem ist das, glaube ich, heute ein wichtiger Schritt auch in Richtung Qualitätssicherung – ich danke für die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

14.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


14.11.12

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuer­zahler! Die Jugendarbeitslosigkeit bereitet, obwohl sie im europäischen Vergleich relativ gering ist, Grund zur Sorge. Diese Reform zur Berufsausbildung ist zu be­grüßen, ist selbstverständlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber das ist nur ein kleiner oder einer von mehreren Aspekten, der hier zu beleuchten ist.

Wir müssen auch hinterfragen, ob wir die richtigen Leute ins Land holen, ohne dass gleich wie üblich die Rassismuskeule geschwungen wird. Es ist einfach eine Tatsache, dass viele top ausgebildete Leute aus Österreich auswandern und viele einwandern, die nicht gut ausgebildet sind. Da muss rasch gegengesteuert werden. Ich habe sie schon oft genannt, die vorbildlichen Einwanderungsländer, die sich ihre Leute danach aussuchen, wer dem Land etwas bringt: Kanada, Neuseeland, Australien. Das hat nichts mit Rassismus zu tun, sondern ein Land hat selbstverständlich das Recht, sich Zuwanderer auszusuchen.

Wir müssen auch hinterfragen, ob es die richtigen Anreize dafür gibt, dass junge Leute überhaupt Arbeit suchen. Das soziale Netz, das es in Österreich gibt, muss für Menschen da sein, die nicht können, und nicht für Menschen, die einfach nicht wollen. (Beifall beim Team Stronach.)

Am allerwichtigsten: Es braucht natürlich auch mehr Arbeitsplätze, und zwar nicht solche, die der Staat schafft, denn die kosten Steuergeld, sondern solche, die Private schaffen, die Steuergeld bringen. Nur private Unternehmer können Arbeitsplätze schaf­fen, die Steuergeld bringen.

Die duale Ausbildung in Österreich ist vorbildlich, aber es braucht eine generelle Reform des Bildungswesens in Österreich. Das sage ich jetzt einmal ganz salopp: weniger Fokus auf Gender- und sogenannte Orchideen-Fächer, sondern Fokus auf die sogenannten MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik. Laut einer Studie von Manpower finden rund 36 Prozent der Unternehmer nicht die richtigen Facharbeiter, weil den Arbeitsuchenden einfach die technische Ausbildung und das technische Wissen fehlen. Da muss man dringend gegensteuern.


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Um überhaupt den Wirtschaftsstandort zu sichern, möchte ich ganz allgemein in Erinnerung rufen: Wir brauchen weniger Steuern, weniger Bürokratie, weniger Ge­setze, weniger Schulden, dafür aber Rechtssicherheit, Wettbewerb und vor allem steuerliche Anreize, überhaupt unternehmerisch tätig zu werden. So können Arbeits­plätze geschaffen werden, so gibt es einen Anreiz für junge Leute. In diese Richtung geht auch das Crowdfunding-Gesetz, das im Ausschuss diskutiert wurde; wobei ich kritisch sehe, dass da Aktien und Anleihen, die gängigsten Rezepte am Kapitalmarkt, benachteiligt werden, aber das sei nur nebenbei erwähnt.

Wir brauchen viele Leute, die in Österreich unternehmerisch tätig werden wollen, daher braucht es auch einen One-Stop-Shop für Unternehmensgründungen, wo alles unkompliziert ist, und wenn binnen dreier Wochen kein gegenteiliger Bescheid erfolgt, dann soll das als genehmigt gelten.

Anstelle des undurchsichtigen Förderdschungels, der viel zu viel Steuergeld ineffizient ausgibt und sogar ganze Branchen dauerfinanziert, wäre es viel gescheiter, von diesem Geld etwas zu nehmen und steuerliche Anreize zu finanzieren, sodass private Personen ins Wagniskapital gehen, dass private Personen ihr Geld nehmen und in Jungunternehmer, in österreichische Jungunternehmen investieren. Das Wagniskapital muss sofort abgeschrieben werden können, falls ein Verlust entsteht, nicht erst über sieben Jahre, wie das jetzt funktioniert, und Investoren sollen mit einem reduzierten Steuersatz belohnt werden, wenn sie in ein heimisches Start-Up investieren und diese Investition auch aufgeht.

Es braucht viel mehr breiter gestreute Rezepte, damit die Arbeitslosigkeit eingedämmt wird, damit Arbeitsplätze entstehen. Das ist das Allerwichtigste in der Gesellschaft, damit die jungen Menschen eine Perspektive haben.

Ich begrüße die Reform zur Berufsausbildung sehr und sehe sie als kleineren Teil in einem großen Ganzen, wie Österreich wieder wettbewerbsfähig werden kann. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


14.16.01

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es gibt momentan bedeutend weniger Jugendliche jener Altersgruppe, die demnächst vor dem Berufseinstieg steht, die ins Berufsleben hineinwachsen wird, in manchen Sektoren sogar dramatisch weniger, als in den letzten Jahren. Daher stellt sich die Frage: Wie können Know-how, Erfahrung, Wissen und Können der Facharbeiterinnen und Facharbeiter in ausreichendem Maße, im notwendigen Ausmaß weitergegeben werden, damit der Vorsprung, den Österreich durch die bessere Ausbildung hat, aufrechterhalten und gewährleistet werden kann?

Meine Damen und Herren! Die Facharbeit ist der Träger des Wohlstandes in Öster­reich. Die hohe Qualität der österreichischen Facharbeit ist für die Zukunft der Arbeits­plätze, der Wirtschaftskraft in unserem Land ausschlaggebend. Daher ist das öster­reichische duale Ausbildungssystem zu stärken – zu stärken in der ganzen Breite bis hin zur Lehre mit Matura.

Ebenso wie die Lehre mit Matura möchte ich auch die Fachhochschulen nennen. In den technischen Bereichen kommen bis zu einem Drittel der Studentinnen und Studen­ten über die Lehre, über das duale Ausbildungssystem. Die Abgänger sind sehr gefragt, und die Entlohnung ist auf sehr hohem Niveau.


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Gerade in den Ländern und Staaten mit hoher Jugendarbeitslosigkeit wird Österreich wegen seiner Lehrlingsausbildung beneidet. Seien wir uns dieser Stärke bewusst, auf die man weiter aufbauen kann! Das ist wohl die wichtigste Voraussetzung für ein hohes Beschäftigungsniveau in unserem Land, für die Spitzenstellung der österreichischen Wirtschaft in Europa auch in Zukunft.

Sehr viele, sehr gute Beispiele in allen Regionen der Republik in den unterschied­lichsten Branchen zeigen eindrucksvoll: Die österreichischen Lehrberufe verdienen mehr öffentliche Beachtung, Anerkennung und Wertschätzung im Inland, nämlich in so hohem Ausmaß, wie das im Ausland der Fall ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


14.18.54

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, an und für sich wären die Zielsetzungen dieses neuen Berufsausbildungsgesetzes ja soweit okay, wir könnten sie zur Gänze so unterschreiben und mittragen, nur die Art und Weise, wie Sie diese Ziele erreichen wollen, ist grundlegend falsch.

Ich sage Ihnen jetzt auch, warum. Sie wissen ja nicht erst seit gestern, dass die Anzahl der betrieblichen Lehrausbildungsplätze zurückgegangen ist. Sie wissen nicht erst seit gestern, dass wir im Laufe der letzten Jahre, seit 2008, seit der Abschaffung des Blum-Bonus, über 10 000 betriebliche Lehrausbildungsplätze, also Betriebe verloren haben, die überhaupt bereit waren, Lehrlinge auszubilden.

Wir haben im Moment noch zirka 30 000 Betriebe in Österreich, die Lehrlinge aus­bilden. Die Anzahl der betrieblichen Lehrausbildungsabgänger wird in den nächsten drei Jahren 30 000 Jugendliche betragen. Das ist mit der demografischen Entwicklung überhaupt nicht zu erklären, Herr Bundesminister, und das wissen Sie.

Was Sie hier mit Ihren Vorhaben planen, ist nichts anderes, als noch mehr den Staat und die Sozialpartnerschaft sowohl mit der Qualitätssicherung, mit der Qualitätsüber-prüfung als auch mit der Ausbildung zu betrauen. Sie wissen ganz genau, dass die duale Lehrausbildung als das Erfolgsmodell, wie wir es seit vielen Jahren verkaufen und worum uns viele andere europäische Länder beneiden, nur dann funktionieren kann, wenn es wirklich eine duale Ausbildung ist, das heißt also, die Ausbildung in der Praxis im Betrieb und begleitend in der Schule, und nicht in ÜLA und anderen solchen Einrichtungen, die eine ziemlich hohe Drop-out-Quote haben, die ineffizient und viel zu teuer sind. Das bestätigt Ihnen die Arbeiterkammer, die Industriellenvereinigung und etliche andere Vereinigungen mehr.

Es müsste Ihnen doch zu denken geben, wenn Sie die Zahlen aus dem Jahr 2014 anschauen würden: Im Jahr 2014 gab es zum Beispiel in Vorarlberg 4 302 15-jährige Schulabgänger. Davon haben 2 026 eine betriebliche Lehrausbildung begonnen, das sind immerhin 46,9 Prozent. Wenn sie dagegen Wien anschauen, gab es im Jahr 2014 15 500 15-jährige Schulabgänger, und davon haben 4 039 eine betriebliche Lehre begonnen. Das sind gerade einmal 26,1 Prozent. In Niederösterreich ist es noch drastischer: Da haben von 16 780 15-jährigen Schulabgängern 4 162 eine betriebliche Lehre begonnen. Das sind sage und schreibe 24,8 Prozent der 15-Jährigen, die eine betriebliche Lehre absolviert haben.

Herr Bundesminister, jetzt spricht nicht nur die Industrie seit Jahren von einem Fach­kräftemangel, nein, das geht hinunter bis zu den Kleinstbetrieben. Sie wissen ganz genau, dass heute ein Schlossereibetrieb, eine Schreinerei oder eine Tischlerei mit vier


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oder fünf Angestellten ein Problem hat, wenn von den vier oder fünf Angestellten kein einziger eine ausgebildete Fachkraft ist. Dann hat nicht der Mitarbeiter das Problem, dann hat der Betrieb ein Problem! Das heißt, er ist unweigerlich dazu gezwungen, zuzusperren.

Schauen Sie sich die Lage der österreichischen Industrie an, die Lage der Klein- und Mittelbetriebe! Über 90 Prozent der Betriebe in Österreich haben unter zehn Mit­arbeiter. Und wenn Sie dann ein Berufsausbildungsgesetz, das von der Zielsetzung her okay wäre, das vollkommen in Ordnung ist und vollinhaltlich zu unterstützen wäre, dazu missbrauchen, dass Sie die Qualitätssicherung in staatliche Hand geben und nicht den Betrieben, indem Sie selber ja vor ein paar Jahren die sogenannten Qualifizierungsmaßnahmen zur Mitte der Lehrzeit, wo den Betrieben dann eine Prämie von 1 500 € versprochen wurde, abgesetzt haben wegen Geldmangels, dafür aber ÜLAs füttern, wo in der Zwischenzeit 10 000 Jugendliche untergebracht sind und wo ein Ausbildungsplatz 17 300 € im Jahr kostet, dann frage ich Sie, warum Sie ein bewährtes Modell für die duale Berufsausbildung ausblenden, das sich über Jahre hindurch bewährt hat. – Sie wissen, wovon ich spreche, Sie möchten nur den Namen nicht gerne hören.

Sie wissen ganz genau, dass bis zum Jahr 2008 der sogenannte Blum-Bonus ein hervorragendes Modell war und aufgezeigt hat ... (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, Sie hören es nicht gerne, aber Sie wissen ganz genau, dass das erfolg­reich war! Seit der Abschaffung des Blum-Bonus haben wir über 12 000 betriebliche Lehrstellen verloren, wir haben über 10 000 Betriebe verloren, die bereit wären, Lehr­linge auszubilden. Sie schieben das jetzt auf die demografische Entwicklung in un­se­rem Land, das ist aber nicht wahr. Wir verlieren in den nächsten drei Jahren zusätzlich 30 000 betriebliche Lehrausbildungsstellen.

Herr Bundesminister, wenn Sie das in staatliche Qualitätssicherung geben, stellt sich folgendes Problem. Auf die Frage, die ich im Ausschuss gestellt habe und die Ihr Sektionschef beantwortet hat, wer dann diese Qualitätssicherung vom Ministerium aus überhaupt überwachen oder kontrollieren soll, wurde mir mitgeteilt, das wird eine Expertengruppe sein. Jetzt frage ich Sie, Herr Bundesminister, Sie werden sich ja noch zu Wort melden, wer diese Experten sind, was diese kosten und wie viel Ahnung die von der Privatwirtschaft haben. – Auf diese Antwort, Herr Bundesminister, freue ich mich.

Wissen Sie, der Herr Blum hat vor drei Wochen in der Arbeiterkammer Vorarlberg – übrigens schwarz beherrscht – einen Vortrag gehalten über den „Blum-Bonus Neu“, den er auf eine neue Basis gestellt hat. Dieser ist überparteilich, in allen Parteien, als hervorragend anerkannt worden, und ich bin gespannt, Herr Bundesminister, wie Sie darauf reagieren werden, wenn die Arbeiterkammer Vorarlberg Ihre Drohung oder ihre Absicht wahr macht und diesen Antrag dann in der Bundesregierung direkt einbringt. Darauf bin ich gespannt, Herr Bundesminister. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


14.25.25

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Themessl, wir haben gerade die Zentralmatura abgewickelt, und diese Vorgangsweise, nämlich bei jeder Gelegenheit, wenn wir über das Thema Lehr­linge reden, den Blum-Bonus einzufordern, erinnert mich an den berühmten und wahr­scheinlich schon bekannten Witz, wo jemand für die Matura nur die Regenwürmer


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gelernt hat, aber dann kriegt er blöderweise das Thema Elefanten. Da sagt er: Die Elefanten? – Ja, die Elefanten haben einen Rüssel, der schaut aus wie ein Regen­wurm, und die Regenwürmer teilt man ein ... (Abg. Zanger: Und wo war der Witz?)

So ähnlich kommt es mir vor, wenn wir hier jetzt darüber sprechen und diskutieren, wir möchten die Qualität der Lehrlingsausbildung entsprechend erhöhen, wir möchten niederschwellige Angebote schaffen, damit wir nicht nur das Problem der Lehre mit Matura lösen, sondern vor allem den unteren Einstieg qualitativ begleiten, und Sie sagen mir dann, das lässt sich nicht mit der demografischen Entwicklung vereinbaren, sondern wir haben 30 000 Lehrstellen und Betriebe weniger – Sie haben von Betrieben gesprochen.

Das Problem ist nicht, dass sich das nicht mit der demografischen Entwicklung verein­baren lässt, sondern das Problem ist eine Folge der demografischen Entwick­lung, wir haben nämlich 10 000 Jugendliche im Alter von 15 Jahren weniger, die jetzt insgesamt im Schnitt geboren werden – also jetzt schon, vor fünf Jahren waren es noch 10 000 mehr.

Das hat zur Konsequenz, dass ein erhöhter, ein intensiverer Wettbewerb zwischen allen, die auf diesem Markt sozusagen um die Jugendlichen werben, stattfindet, das sind die Schulen und auf der anderen Seite die Betriebe. Daraus ist natürlich Fol­gendes ableitbar: Wenn ich weniger habe, aber den Output in etwa gleich halten möchte – dass die mir also nicht irgendwo im System verloren gehen –, muss ich schauen, dass ich die Prüfungen verbessere, was die gesamte Prüferkonstellation an­langt, ich muss die Ausbildung verbessern, ich muss die Qualität auch der Prüfungs­abwicklung verbessern und ich muss Möglichkeiten schaffen, dass ich nicht unten, im unteren Bereich, nur Hilfsarbeiterangebote habe für jemanden, der noch nicht genau orientiert ist, indem ich einen niederschwelligen Einstieg, aber dort auch die Verbreite­rungsmöglichkeit in andere Bereiche schaffe. (Abg. Themessl: Das müssen Betriebe machen, nicht der Staat! Mit betrieblichen Anreizen!)

Ja, selbstverständlich! Das, nämlich die Aufnahme, müssen die Betriebe machen, nur kann ich Qualität, Qualitätsprüfung und vor allem die Qualitätsentwicklung ja nicht denen überlassen, die das einhalten sollen – das ist ja ein sinnloser Vorgang! –, son­dern ich brauche eine übergeordnete Ebene. Und da haben wir, was diese Frage anbelangt, mit dem Expertenbeirat drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertreter – das sind insgesamt sechs Leute –, die das in diesem entsprechenden Experten­aus­schuss vertreten sollen.

Natürlich brauchen die praktische Erfahrung – und sie haben diese praktische Erfah­rung auch –, vor allem geht es aber darum, dass man Standards entwickelt und diese Standards auch der gesamten Vorgangsweise mehr oder weniger vorgibt. Das ist ja nichts Schlechtes, sondern aus dem abgeleitet – wie auch immer ich zu dem Problem stehen mag, ob ich jetzt mehr oder weniger habe – muss ich, wenn ich weniger habe, auf jeden Fall deren Qualität steigern, damit sie auch im System bleiben, und schauen, dass ich attraktive Angebote habe, damit das im System funktioniert.

Daher ist der Schluss, der dann gezogen wird – ich bin gegen das, was da jetzt ge­macht wird –, prinzipiell falsch. Prinzipiell richtig ist Folgendes: Der Blum-Bonus war ausgerichtet auf eine Zeit, als zu viele Jugendliche nicht vermittelt werden konnten, weil zu wenig Plätze da waren, und jener Arbeitgeber, der jemanden zusätzlich genom­men hat, hat den Bonus gekriegt. – Das funktioniert aber jetzt eben wegen der Um­drehung der Problematik nicht mehr.

Daher: Bitte, bitte, bitte! Ich meine, mir wird es irgendwann langsam fad, dass man bei jeder dieser Diskussionen immer wieder dieses Argument – das ist ja gar kein Argument – diesen Stereotyp des Blum-Bonus bringt, denn der löst uns jetzt kein


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Problem mehr. Er war dazumal richtig, richtig, richtig. Heute ist er nicht mehr richtig, sondern die Qualitätssicherung ist richtig. Deswegen hoffe ich auf all die Verbes­serungen, die hier diskutiert worden sind.

Was jetzt den § 14 Abs. 2 anbelangt, Frau Schatz: Es ist ein Problem, wenn jemand rechtskräftig – rechtskräftig! – nicht mehr hier sein darf. Da kann ich nicht argumen­tieren mit Notwendigkeiten, die die Wirtschaft hat oder sonst etwas, sondern da fehlt ihm die ursprüngliche Grundlage in einem Kaskadensystem, und da kann ich nicht mit der zweiten Argumentationsebene kommen, sondern er muss die primäre Ebene einmal erfüllt haben oder eben nicht.

Daher: Wenn jemand gar nicht hier sein darf, dann ist es genau so, als ob jemand krank wäre oder etwas anderes wäre. Da kann ich nicht argumentieren: Aber die Wirtschaft würde den brauchen! (Zwischenruf der Abg. Korun.) – Das Argument ist zwar richtig, aber im konkreten Fall nicht brauchbar. Das ist der Hintergrund. Da ver­stehe ich auch in dem Zusammenhang nicht, dass Sie aus diesem Argument der zweifelsohne auch von Ihnen attestierten qualitativen Verbesserung nicht zustimmen. – Das ist es.

In diesem Sinn danke ich allen anderen für die Zustimmung, denn das ist ein Fortschritt auf einem ohnedies schwierigen Weg. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

14.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


14.30.53

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Als Vorarlberger schaut man natürlich immer mit Stolz, wenn der Name Blum genannt wird, und eine Rede von Bernhard Themessl ohne Blum-Bonus würde einen unvollständigen Eindruck hinterlassen. (Vizekanzler Mitter­lehner: Die Lehrlingsausbildung ist ja die Firma Blum!)

Wir begrüßen an diesem Gesetzesvorschlag die Arbeit an der Qualität, also dass da ein Qualitätsbeirat eingerichtet wird. Dass man darauf achtet, ist in unseren Augen absolut ein Fortschritt. Es gibt immer Dinge, die man besser machen kann, die man anders machen kann, aber jetzt sehen wir einmal das Positive.

Der Rechnungshof ist nicht zufrieden mit dem, was an finanziellen Auswirkungen dargestellt wird bei diesem Entwurf. Es hinterlässt ein eigenwilliges Gefühl, wenn auch Menschen ohne Pflichtschulabschluss zu einer Lehrausbildung zugelassen werden sollen. Wenn die den ersten Schritt noch nicht gemacht haben, jage ich sie schon in den zweiten hinein – unserer Meinung nach ist das nicht optimal.

Und am Ende des Tages sind wir halt bei einer reparativen Maßnahme, wenn wir zusätzliche Förderungen für die NEETs einrichten müssen, weil wir diese jungen Menschen auf ihrem Bildungsweg verloren haben: weil wir sie verloren haben in der Volksschule, in der Mittelschule und dann reparative Maßnahmen setzen müssen. Also das ist ein Teil, aber das ist nicht die ganze Geschichte, und als solcher ist es meiner Meinung nach zu sehen.

Wenn der Abgeordnete Haubner zu Recht fordert, dass wir am Image der Lehre arbeiten müssen, wiederhole ich auch meine Forderung: Die Trennung in Arbeiter und Angestellte ist nicht zeitgemäß. Wenn jemand in eine weiterführende Schule geht und ein Angestellter ist, und die, die in eine Lehre gehen, nachher als Arbeiter dienen, dann prolongiere ich einen Statusunterschied, der nicht mehr zeitgemäß ist. Damit sug-


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geriere ich immer, da wäre etwas weniger wert, und da sind die an der Gesetzgebung Beteiligten gefragt, hier etwas daran zu ändern. (Beifall bei den NEOS.)

14.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.

 


14.33.22

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da mir die Berufsausbildung unserer Jugendlichen wirklich sehr am Herzen liegt, bin ich froh darüber, dass wir heute die Weiterentwicklung der dualen Ausbildung beschließen, um die Lehre auch in Zukunft attraktiv und praxisorientiert zu positionieren.

In Österreich haben wir ja alljährlich zu viele Jugendliche, die keine weiterführende Ausbildung absolvieren, das heißt, lebenslange Sozialfälle sind vorprogrammiert. Wir alle kennen diese traurige Karriere: ein paar Monate im Job, dann wieder ein paar Monate ohne Job und so weiter, dann in der Mindestsicherung. Das können und wollen wir uns in Österreich nicht leisten: weder die Potenzialvergeudung bei unseren Jugend­lichen noch den finanziellen Aufwand.

Daher ist es wichtig, dass wir mit dieser Novelle das Ausbildungsangebot im Betrieb für schwer vermittelbare Jugendliche mit einer Teilqualifikation ausbauen.

Ja, wir haben schon eine Vielzahl von Modellversuchen bei der Neuen Mittelschule, die mehr oder weniger glücklich verlaufen sind, und den Begriff „Modellprojekte“ kann man im Zusammenhang mit Ausbildung eigentlich gar nicht mehr hören. Nichtsdestotrotz ist es erfreulich, dass wir mit dieser Novelle auch Rahmenbedingungen zur Erprobung von innovativen Weiterentwicklungen des dualen Ausbildungssystems schaffen.

Wir haben Betriebe in Österreich, die sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz ausbilden, wie zum Beispiel die Firma TRUMPF in Pasching, und da sollten wir die positiven Erfahrungen dieser Firmen gerade im Bereich modulare Ausbildung auch bei uns nutzen und Modellprojekte starten.

Die Einbahnstraße duale Ausbildung ist Geschichte. Die auch in dieser Novelle vorgesehene Förderung der Durchlässigkeit und vor allem auch der Vergleichbarkeit von Bildungswegen – denken Sie nur an „Lehre mit Matura/Matura mit Lehre“ – wird dazu beitragen, dass unser Erfolgsmodell duale Ausbildung nicht nur im Ausland, son­dern auch bei uns jenes Image und jene Anerkennung genießt, die diesem System zu­stehen.

Ich bedanke mich bei allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die Lehrlinge aus­bilden, aber genauso bei den Ausbildnern in den Betrieben für ihr Engagement und für die Chance, die sie unseren Jugendlichen geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


14.35.50

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kollegin­nen, liebe Kollegen! Dies ist eine wichtige Novelle, die wir, so meine ich, gemeinsam beschließen sollten, sie dient nämlich der dualen Ausbildung, vor allem dient sie dazu, die Qualität in unserer Berufsausbildung wieder zu verbessern.

Zu einigen Punkten im Detail: Es wird einen Zielparagraphen geben, der insbesondere diese qualitätsvolle Ausbildung betonen wird. Es wird im Bundes-Berufsausbildungs­beirat, den es ja bereits gibt, ein Qualitätsausschuss eingerichtet werden mit der Auf­gabe, dass qualitätsbezogene Maßnahmen entwickelt werden. Dieser Ausschuss hat


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in Zukunft auch verschiedene Möglichkeiten, und die Lehrlingsstellen bei den Wirt­schafts­kammern sind in Zukunft verpflichtet, diesem Ausschuss die notwendigen Daten, die man für diese Tätigkeit benötigt, zu übermitteln.

In arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht wird sichergestellt, dass bei einer Ex-lege-Beendigung des Lehrverhältnisses die Ansprüche des Lehrlings gewahrt bleiben und dass in Zukunft die Schutzbestimmungen – das ist ein ganz wichtiger Punkt – des Mutterschutzgesetzes natürlich auch für Jugendliche und im Rahmen von überbetrieb­lichen Ausbildungsmaßnahmen Gültigkeit haben.

Es wird aber auch die Möglichkeit geschaffen, die Lehrzeit aliquot zu verlängern, wenn Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung oder zum Nachholen des Pflichtschul­abschlusses – was letztendlich wir alle wollen – das notwendig machen. Auch diese Möglichkeit besteht in Zukunft. Und es wird auch eine neue Regelung existieren, dass es in Zukunft die Möglichkeit gibt, eine gemeinsame Ausbildung in mehreren qualifi­zierten und vor allem spezialisierten Unternehmungen in Österreich zu realisieren.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Dennoch haben wir in Österreich ein großes Prob­lem: Während die Wirtschaft bei jeder Gelegenheit wortreich den Facharbeitermangel – auch heute war das bei manchen Debattenbeiträgen der Fall – beklagt, verabschieden sich leider immer mehr Betriebe aus der Ausbildung.

Ich denke, gerade bei diesem Punkt ist die Wirtschaft besonders gefordert, nicht nur über Facharbeitermangel zu reden, zu diskutieren und dieses Problem zu beklagen, sondern es wäre wichtiger, da doch Maßnahmen zu setzen – auch vonseiten der Unternehmungen selbst. Interessant ist nämlich, dass jene Unternehmungen und Betriebe, wo eine qualifizierte, gute Ausbildung praktiziert wird, nicht klagen und nicht jammern, dass zu wenige Jugendliche für die Ausbildung zur Verfügung stehen, son­dern meistens sind solche Betriebe, wo es Schwierigkeiten in der Ausbildung gibt, wo die Qualität eben nicht die ist, die wir alle haben wollen, auch jene, wo die größte Diskussion darüber herrscht.

Ein paar Zahlen dazu: Im Jahr 2005 hatten wir 38 000 Betriebe, die Lehrlinge aus­gebildet haben, heute sind es nur mehr 32 000.

Ich habe mir die Zahlen meines eigenen Bundeslandes angesehen. In Oberösterreich hatten wir zum Beispiel vor neun Jahren 8 300 Jugendliche, die mit einer Lehre begonnen haben, voriges Jahr haben nur mehr 7 000 begonnen.

Daher denke ich, dass diese Maßnahmen, die wir heute hier hoffentlich gemeinsam beschließen werden, richtig sind und ganz sicher dazu beitragen werden, dass die Qualität unserer dualen Ausbildung in Österreich noch einmal verbessert wird. – Einen herzlichen Dank an alle. (Beifall bei der SPÖ.)

14.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.

 


14.40.03

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Jugendsprecher freue ich mich, dass wir heute über die Verbesserung der Berufsausbildung in Österreich sprechen, da sich 40 Prozent aller Jugendlichen in Österreich nach der neunjährigen Schulpflicht für die Lehre entscheiden.

Vielleicht werden es nicht alle von Ihnen wissen: Vor ungefähr drei Monaten haben hier in diesem Haus 100 Lehrlinge aus den verschiedensten Bereichen das erste Lehrlings­parlament abgehalten. Unter dem Vorsitz von Präsidentin Sonja Zwazl haben 100 Lehr-


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linge aus ganz Österreich hier ihre Ideen betreffend die Lehre, ihre Wünsche formuliert, das, was sie sich wünschen an Rahmenbedingungen, die ihrer Meinung nach geschaf­fen werden müssen, um die Lehre in Österreich attraktiver zu machen.

Und da sind ein paar Dinge gefallen, die sich jetzt in diesen Vorschlägen der Bun­desregierung wiederfinden, etwa die Forderung nach einer Qualitätssicherung, nach einer Verbesserung der Rahmenbedingungen.

Es wurde der Wunsch nach zusätzlicher Zeit für Abschlussprüfungen geäußert, für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zum Beispiel für die Lehre mit Matura.

Unter anderem gab es auch den Wunsch nach zusätzlicher Förderung von Lehrlingen mit besonderen Bedürfnissen.

All diesen Wünschen kommen wir mit dieser Novelle des Berufsausbildungsgesetzes nach. Es freut mich besonders, dass wir durch die aliquote Verlängerung der Lehrzeit für das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen und auch die Lehre mit Matura die Basis dafür schaffen, dass – egal, wie sich junge Menschen in Österreich entwickeln, ob ihnen vielleicht später der Knopf aufgeht, ob sie vielleicht vorher einen Haken schlagen und sie nicht die ganz klare, stringente Berufsausbildung machen – gewähr­leistet ist, dass sie eine qualitätvolle Ausbildung haben, dass gewährleistet ist, dass sie auch zu einem späteren Zeitpunkt auf einer vorhandenen Qualifizierung aufbauen können, wenn ihnen später der Knopf aufgeht, und dass sie bessere Voraussetzungen haben und die Lehre mit Matura beziehungsweise das Nachholen von Pflichtschul­abschlüssen vereinfacht und für alle möglich ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung und freue mich, dass wir das geschafft haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


14.42.15

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt schon von mehreren Rednern deutlich gemacht wor­den, worum es bei dieser Novelle zum Berufsausbildungsgesetz geht: Im Mittelpunkt steht die Qualität, die Verbesserung der Qualität der Lehrlingsausbildung.

Ja, ich bekenne mich auch dazu, dass die Qualitätskontrollen und die Gestaltung dieser Qualitätskontrollen durch einen Ausschuss des Bundes-Berufsausbildungs­beirates durchgeführt werden. Das war eine langjährige Forderung.

Ich selbst habe dem Bundes-Berufsausbildungsbeirat angehört, und auch damals ist schon viel über die Verbesserung der Qualität diskutiert worden. Nicht unter dem Aspekt, dass alles, was bisher gemacht wurde, schlecht ist – das stimmt ja nicht, es gibt ja viele Beispiele dafür, dass vieles sehr gut läuft –, sondern unter dem Aspekt, dass es in einzelnen Bereichen schwierig ist, eine qualitätvolle Berufsausbildung zu machen, wenn Lehrlinge oft primär als billige Hilfskräfte eingesetzt werden, und zum anderen, weil insgesamt die Anforderungen an die Qualität der Berufsausbildung gestiegen sind. Daher denke ich, dass damit ein sehr wichtiger Schritt gelungen ist.

Ich möchte auch noch hervorstreichen, weil das noch nicht gesagt wurde, dass es in dieser Novelle zum Berufsausbildungsgesetz eine arbeits- und sozialrechtliche Verbes­serung gibt, insbesondere beispielsweise für den Fall, dass ein Lehrbetrieb in Insol­venz geht, oder die Anwendung des Mutterschutzgesetzes für Jugendliche in der über­betrieblichen Ausbildung. Auch das sind wichtige Fortschritte, wichtige Forderungen der Gewerkschaftsjugend werden damit erfüllt.


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Zur Qualität möchte ich noch anmerken, dass es wirklich bemerkenswert und ein großer Fortschritt ist, dass auch auf die Daten der Lehrlingsstelle zugegriffen werden kann. Die Lehrlingsstellen waren ja bisher eher sozusagen eine In-sich-Organisation in der Wirtschaftskammer. Für andere Bereiche war es sehr schwierig, mit ihnen zu kooperieren, die notwendigen Informationen zu bekommen. Ich denke, damit ist auch in diesem Bereich ein sehr wichtiger Schritt gelungen.

Ein Thema möchte ich noch besonders ansprechen, weil ich meine, dass das nicht nur für die Lehrlinge, sondern auch für die Eltern wichtig ist: die Vereinfachung der Lehre mit Matura. Die Lehre mit Matura hat es ja bisher schon gegeben, und der Schritt, den wir hier setzen, nämlich sie besser zugänglich zu machen, einfacher zu machen, soll nicht nur an die Jugendlichen selbst, sondern auch an deren Eltern ein Signal sein: Die Lehre ist keine Bildungssackgasse. Wenn man sich weiterentwickeln möchte, dann gibt es gute Rahmenbedingungen, über die Lehre hinaus zu höheren Bildungsabschlüssen zu kommen. – Das halte ich für sehr, sehr wichtig, und das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Zum Schluss kommend möchte ich noch sagen, dass es mir sehr leid tut, dass einige wichtige Forderungen der Gewerkschaftsjugend nicht umgesetzt werden konnten, etwa die Verkürzung der Probezeit auf einen Monat oder die Verlängerung der Behal­te­frist auf sechs Monate. Da hinken wir nach den Ereignissen unter Schwarz-Blau noch immer hinterher, und es wäre schön gewesen, wenn das repariert worden wäre, aber das hat leider nicht funktioniert.

Insgesamt ist es aber ein tolles Gesetz und ein Schritt in die richtige Richtung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.

 


14.45.45

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Liebe Jugend auf der Galerie! Hohes Haus! Diese Novelle zum Berufsausbil­dungsgesetz setzt wesentliche Vorhaben aus dem Regierungsprogramm im Bereich der Lehrlingsausbildung um.

Durch diese Novelle werden zusätzliche Ausbildungschancen auch für niedrig qualifi­zierte Jugendliche und die Möglichkeit für einen Einstieg in die duale Ausbildung geschaffen. Damit wird diesen jungen Menschen eine Perspektive geboten, und wir bekämpfen damit erfolgreich die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit. Auch wenn diese in Österreich relativ gering ist, so ist trotzdem jeder junge Mensch, der keinen Job findet, einer zu viel.

Zur Erfolgsgeschichte Lehre mit Matura. Momentan bereiten sich ja rund 11 000 Lehr­linge auf die Berufsreifeprüfung vor. Durch die Lehrzeitverlängerung wird die Vor­bereitung auf die Berufsreifeprüfung noch leichter und attraktiver gemacht. Auch das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen wird durch die Möglichkeit der Lehrzeitverlän­gerung erleichtert.

Eine Besonderheit ist sicher die Möglichkeit von Unternehmenszusammenschlüssen zur Lehrlingsausbildung. Das ist ein weiterer Faktor, um jungen Menschen eine Aus­bildung zu ermöglichen.

Gerade niedrig qualifizierte Menschen können in der Folge einen vollen Lehrabschluss, später auch die Matura oder auch weitere Abschlüsse erwerben.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese und noch viele andere Weiter­entwick­lungen stellen sicher, dass die Lehrausbildung auch in Zukunft attraktiv und praxis­orien­tiert ist. Damit können unsere erfolgreichen Betriebe weiterhin junge Menschen zu kompetenten und motivierten Spezialisten ausbilden, um den sich laufend wandelnden Anforderungen der Wirtschaft und der Arbeitswelt gerecht zu werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


14.48.29

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich heute zum ersten Mal von der rechten Seite des Hohen Hauses dieses Rednerpult betrete (Abg. Schenk: Sind Sie bei der FPÖ?), dann ist mir durch­aus bewusst, dass sich manche besorgt die Frage stellen: Wird die grundsätzliche Richtung seiner Reden beibehalten werden? – Und die Antwort darauf ist natürlich ein klares Ja. Das wird auch allgemein von mir so erwartet. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Da ich diese erste Rede am 18. Juni halte, schießt mir ein Datum der österreichischen Geschichte in den Kopf: Vor mehr als 250 Jahren hat Österreich bei Kolin einen sehr wichtigen Sieg im Dritten Schlesischen Krieg erfochten (Abg. Steinhauser: Vor 200 Jahren war es Waterloo!), was Kaiserin Maria Theresia zu dem Ausspruch ver­anlasst hat: Das ist der Geburtstag der Monarchie. Der 18. Juni ist der Geburtstag der Monarchie! 

Ich erwähne Kaiserin Maria Theresia deshalb so gerne, und damit spanne ich den Bogen zur Tagesordnung, weil sie sehr wichtige Maßnahmen im Bereich der Bildungs­politik gesetzt hat, meine Damen und Herren, und mit Reformeifer an das Regieren gegangen ist, woran wir uns vielleicht ein Beispiel nehmen können. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Wenn wir heute über Bildungspolitik reden, dann möchte ich dieses Buch (der Redner zeigt das betreffende Buch) von Liessmann: „Geisterstunde. Die Praxis der Unbildung“ ins Spiel bringen (Zwischenruf des Abg. Steinhauser), meine Damen und Herren, das mir in den letzten Wochen ein ganz besonderes Lesevergnügen bereitet hat. (Neuer­liche Zwischenrufe bei den Grünen.)

In sehr pointierter Art und Weise setzt sich Liessmann für mehr Bildung und mehr Wissen und dafür ein, dass wir Bildung und Wissen eine neue Chance geben. Lassen Sie mich einen Satz daraus zitieren: „Wo Kompetenzen vermittelt, Tests ausgefüllt, im Team geteacht, international verglichen und modular studiert wird – dort ist die Praxis der Unbildung am effizientesten“.

Wenn wir nun mit dem jetzt zu beschließenden Gesetz die Qualität bei der Lehrlings­ausbildung verbessern – und ich möchte es fast überhört haben, dass Unternehmer in diesem Lande Lehrlinge als billige Hilfskräfte verwenden –, wenn wir hier etwas für Bildung und Wissen tun, meine Damen und Herren, dann sind wir absolut auf dem richtigen Weg. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen sowie des Abg. Steinbichler.)

14.51

14.51.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. (Neuerliche Zwischenrufe bei Grünen und SPÖ.)


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Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 627 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Schatz vor.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstim­mung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 33 in der Fassung der Regie­rungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.53.1415. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (624 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Seveso III – Novelle) und mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kessel­anlagen geändert wird (655 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (625 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (653 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 15 und 16 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Angerer.

Ich mache darauf aufmerksam, dass wir um 15 Uhr die Verhandlungen unterbrechen werden, um eine kurze Debatte durchzuführen.

Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.53.56

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Ich werde mich bemühen, die Zeit einzuhalten. Herr Kollege Katzian, ich wollte Sie nur noch zum vorherigen Tagesordnungspunkt erinnern: Die Erfolgsgeschichte Lehre mit Matura ist eine Erfindung Jörg Haiders und ein Projekt der schwarz-blauen Koalition, der ach so schlimmen.


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Nun aber zu den Tagesordnungspunkten 15 und 16: Es geht um eine Novellierung der Gewerbeordnung und eine Änderung des Mineralrohstoffgesetzes. Das Mineralroh­stoff­gesetz soll dahingehend geändert werden, dass in Zukunft Verminderungen der Umweltverschmutzungen bei der Gewinnung – beim Aufbereiten, Rösten und Sintern – von metallischen Erzen und metallischen Rohstoffen abgesichert werden.

Bisher ist das dem Gewerberecht unterlegen. Grundsätzlich sind wir ja gegen zusätz­liche Auflagen und Verschärfungen oder zusätzliche Gesetze, aber in diesem Fall geht es in Zukunft eventuell auch um neue Gewinnungen beziehungsweise um das Thema Fracking. Es betrifft derzeit kein Projekt oder kein Gewerbe in Österreich, das in Betrieb ist. Neue Anlagen müssten dann eben nach dem MinroG verhandelt werden, und deshalb werden wir diesem Gesetzestext und dieser Änderung des MinroG zustimmen.

Der zweite Teil ist dann die Gewerbeordnung. Da geht es um drei Punkte: die Tren­nung der Gewerbe- und Personalbetreuung, die Trennung von der Personenbetreuung und Betreuungsorganisation. Grundsätzlich ist die Trennung der Organisation und der Betreuung sinnvoll – da haben wir auch entsprechende Anträge eingebracht , wobei dazu gleichzeitig entsprechende Qualitätskriterien mitdefiniert werden müssten. Das ist nicht der Fall. Auch die Arbeiterkammer und die Caritas fordern zum Beispiel, dass die Ausbildung im Sinne des Sozialberufegesetzes erfolgt, wenn jemand diese Personal­vermittlungen macht, oder über entsprechende Sprachkenntnisse verfügt. Daher werden wir diesen Teil ablehnen.

Der nächste Punkt ist der Inländervorbehalt, er soll beim Handel mit militärischen Waffen fallen. Das beruht auf einer Klage eines Engländers, der vor dem EuGH dagegen geklagt hat, dass es in Österreich derzeit nicht möglich ist, dass Ausländer mit Waffenhandel Geschäfte machen. Der EuGH hat festgestellt, dass das eine nationale Entscheidung ist, das heißt, es kann in Österreich festgelegt werden. Nun soll dieses Gesetz so geändert werden, dass das in Zukunft möglich ist. Wir sehen darin keine Notwendigkeit, auch im Hinblick auf unsere Neutralität, denn im Kriegs­material­gesetz, dem die Österreicher verpflichtet sind, wird auch festgehalten, dass man diesem Sicherheitsinteresse der Neutralität entsprechend handeln muss, Auslän­der müssten das dann eventuell nicht. Wir brauchen nicht unbedingt Ausländer, die in Österreich Waffenhandel betreiben, deshalb lehnen wir das auch ab.

Der nächste Punkt ist Seveso III. Seveso III ist die Bezeichnung für dieses neue Gesetz, es geht um neue Auflagen für die Industrie, die schwere Industrieunfälle vermeiden sollen. Jetzt muss ich sagen: Ich bin in meiner politischen Funktion und auch in meiner beruflichen Funktion schon bei vielen Gewerbe- und Industriever­hand­lungen dabei gewesen, ich kenne die Auflagen, die die Unternehmen erfüllen müssen. Also ich halte es für überhaupt nicht sinnvoll, da noch weitere Auflagen festzulegen.

Die Gewerbebetriebe sind heute schon mit dem überfordert, was sie erfüllen müssen. Es kostet Geld, das muss ja auch jemand verdienen. Zusätzliche Kontrollen sollen eingeführt werden. Es wird ohnehin schon überall kontrolliert, also wir sehen keine Notwendigkeit dafür, daher werden wir das auch ablehnen.

Der Herr Vizekanzler ist leider nicht mehr hier, ich hätte ihn gerne auf eine aktuelle Situation in Kärnten betreffend die überbordende Bürokratie angesprochen. (Abg. Matznetter – auf Vizekanzler Mitterlehner deutend, der neben der Regierungsbank steht –: Er ist da!)

Das betrifft zwar nicht die Industrie und das Gewerbe, aber den Tourismus. In der Bäderhygieneverordnung – Herr Vizekanzler, bitte, es wäre wirklich wichtig, dass Sie mir zuhören! – wird der Auslauf einer Wasserrutsche, die in einem See endet, als Badebecken gesehen. Das bedeutet, dass eine Wasserrutsche an einem See, der


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Trinkwasserqualität aufweist, als Bad gesehen wird und so mit einer Chloranlage betrieben werden müsste. Derzeit werden in Kärnten sämtliche Wasserrutschen in Seen gesperrt, mit Bauzäunen abgezäunt, die Kinder stehen vor Bauzäunen und kön­nen nicht mehr ins Wasser rutschen. Völliges Unverständnis bei unseren Touristen, bei unseren Touristikern, die solche Wasserrutschen betreiben!

Wir werden heute auch einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen, dass man diese Hygieneverordnung ändert. Ich ersuche Sie aber, in diesem Punkt rasch zu handeln, da es wirklich notwendig ist! Wir brauchen die Lösung nicht im Dezember, son­dern sinnvoll wäre sie natürlich jetzt vor der Badesaison. Also bitte ich, den Tourismusbetrieben, die Wasserrutschen an Seen betreiben, zu helfen! Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Köchl.)

14.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 15 und 16 der Tagesordnung.

14.59.34Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 4286/AB

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfrage­beant­wortung der Bundesministerin für Gesundheit mit der Ordnungszahl 4286/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Mag. Loacker als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


15.00.22

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zu­schauer auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Frau Bundesministerin, ich bedanke mich sehr herzlich, dass Sie es möglich machen konnten, zu dieser kurzen Debatte über die Gratis-Zahnspange zu kommen. Ein bisschen trifft es mit Ihnen die falsche Person, denn Sie haben das ja nicht verursacht, das Desaster, über das ich jetzt ein bisschen sprechen werde.

Als wir im März 2014 hier im Haus die Gratis-Zahnspange auf der Tagesordnung hatten, haben wir als einzige Fraktion dagegen gestimmt, da wir befürchtet haben, dass das nicht zu dem Ergebnis führt, das propagiert wurde und vermutlich beabsichtigt war. Wir haben nun mit der gegenständlichen Anfrage versucht, ein bisschen Licht in die schattigen Winkel dieser Gratis-Zahnspangen-Geschichte hinein­zubringen.

Allein schon der Begriff ist eine Fehlleistung: Gratis ist natürlich nichts. Die Zahn­spange wird je nachdem, wie viele Fälle zur Behandlung kommen, mit 2 500 bis 4 500 € honoriert. Das variiert also abhängig davon, wie viele Fälle eigentlich auftreten. Und die müssen natürlich von der Gemeinschaft der Versicherten bezahlt werden. – Also gratis ist es nicht.


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Wir haben gefragt, wie hoch der Bedarf ist, wie viele Fälle es denn voraussichtlich geben wird. Da wurde korrekterweise geantwortet: Eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs hat es nicht gegeben, es hat eine Schätzung gegeben. Eine Statistik dazu gibt es nicht. Na ja, wenn man 80 Millionen € ausgibt, halte ich so eine Schätzung aufgrund internationaler Zahlen für etwas grob. Es wurde dementsprechend auch geantwortet: Eine Kostenüberschreitung kann nicht ausgeschlossen werden, da man nicht konkret weiß, auf wie viele Fälle wir uns da einstellen müssen. Und weil es sich eben um gesetzliche Ansprüche handelt, können nicht Budgetkriterien herangezogen werden, um die Leistung einzuschränken.

Aus finanzieller Sicht ist das alles andere als vorbildlich und entspricht leider ein bisschen dem, was wir von der Bundesregierung im Umgang mit Geld gewohnt sind – bisher nicht besonders ruhmreich!

Bei der Einführung der Gratis-Zahnspange wurde auch der Strukturfonds der Kranken­kassen aufgelöst, um dieses Projekt mitzufinanzieren und die Belastung für das Bun­des­budget zu reduzieren. Jetzt hören wir: Im Jahr 2016 wird es diesen Strukturfonds wieder geben. – Nichts gegen den Strukturfonds, aber es ist von der Finanzierung her eine Augenauswischerei, wenn ich ihn zuerst auflöse, um die Gratis-Zahnspange zu finanzieren, und nachher muss ich ihn wieder einführen, weil man ihn für die Struktur im System offensichtlich braucht. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Darüber hinaus haben wir gefragt, ob es bei anderen Leistungen im Zusammenhang mit Zahnspangen zu Leistungskürzungen der Kassen gekommen ist. Hier lautet die Anfragebeantwortung – den Teil hat der Hauptverband beantwortet –: Nein, es kam zu keinen Kürzungen. Das ist meines Erachtens nicht richtig, da die Sozialversicherungs­anstalt der Bauern sehr wohl Zuschüsse gestrichen hat, nämlich für Zahnregulierungen bei den leichten, bei den 1er- und 2er-Fehlstellungen. Und Zahnärzte, die zur Wiener Gebietskrankenkasse ressortieren, berichten, dass es zu einer Verknappung gekom­men ist, dass man sehr restriktiv vorgeht, wenn es um Kostenzuschüsse geht. Das ist natürlich immer schwer zu beweisen, dass das eine mit dem anderen zu tun hat, Geld hat kein Mascherl, aber der zeitliche Zusammenhang ist offensichtlich und legt einen sachlichen Zusammenhang eben nahe.

Die Maßnahme ist – und das haben wir bei Gesetzesbeschluss schon bekrittelt – eine Umverteilung von unten nach oben, da sie keinerlei soziale Differenzierung kennt. Die Stieftochter des Abgeordneten Rasinger bekommt genauso die Gratis-Zahnspange wie das Arbeiterkind. – Das halten wir für verfehlt. Der Verband Österreichischer Kiefer­orthopäden sagt: Hätte man das sozial gestaffelt, könnten nicht 30 Prozent, sondern 60 Prozent der Kinder eines Jahrgangs in den Genuss von Zuschüssen kommen; und das wäre dann wohl treffsicherer gewesen.

Die Antwort der Frau Gesundheitsministerin – ganz interessant – auf die Frage, warum da keine soziale Staffelung vorgesehen ist: Das war die Vorgabe des Gesetzgebers, also des Parlaments. Das finde ich bei dieser Regierung spannend, die das Parlament ja nur zum Durchwinken von Gesetzen verwendet und jetzt sagt: Ich kann da nichts dafür (die Arme zu einer Unschuldsbeteuerung hebend), das hat das Parlament so beschlossen, jetzt muss ich es so machen! – Das ist ein bisschen ein eigenwilliger Zugang.

Jetzt zum Prozess, wie das abgelaufen ist: Diese Kassenstellen wurden von den verschiedenen Kassen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgeschrieben. Die Vorarl­berger und die Salzburger Gebietskrankenkasse waren besonders schnell, die haben die Stellen schon ausgeschrieben, bevor die Qualitätskriterien, die ein Arzt erfüllen muss, damit er überhaupt für so einen Vertrag infrage kommt, festgestanden sind.


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Ganz spannend, wie die das gemacht haben, da wurden also dann die Kriterien nachgeschoben.

In den Erläuterungen zum Gesetz damals steht, dass bei der Qualitätssicherung nach dem PAR-Index – Peer Assessment Rating – vorgegangen wird. Das haben manche Kassen jetzt in ihren Regulatorien vorgesehen, andere aber nicht. Was ich damit sagen will: Es sind die einzelnen Kassen total unterschiedlich vorgegangen, obwohl es ein österreichweites Gesetz ist und obwohl eigentlich die Qualitätsanforderungen in unse­rem Gesundheitssystem hoffentlich unabhängig davon gelten, in welchem Bundesland ich zu Hause bin.

Die fachlichen Qualitätsanforderungen an die Ärzte sind meines Erachtens auch eigen­tümlich festgelegt worden. Man muss nämlich entweder eine Fachzahnarztausbildung für Kieferorthopädie nachweisen die es in der Form in Österreich nicht gibt, in vielen anderen EU-Ländern schon –, wofür man ungefähr 3 500 Ausbildungsstunden aufwen­den muss, oder man weist eine 70-stündige Fortbildung der Kammer nach. Das ist offensichtlich von der fachlichen Qualifikation gleichwertig.

Die meisten hier im Saal haben vermutlich in den Medien mitbekommen, dass es zumin­dest in Wien Schwierigkeiten gegeben hat, die nötigen Ärzte aufzutreiben, und dass der Termin 1. Juli für den Beginn der Zahnspange – zumindest für Wien – lange fraglich war. Deshalb habe ich es auch spannend gefunden, dass in der Anfragebean­twortung am 8. Juni nicht gesagt werden konnte, wie jetzt die Situation mit den Kassenstellen ist, ob alle besetzt werden können, wenn es am 1. Juli losgeht. Die wenigen Ärzte, die in Wien an den Start gehen, werden sich schwertun, den Bedarf zu decken, aber es konnte offensichtlich der gesamtösterreichische Start noch gerettet werden.

Ein schönes Beispiel habe ich von einem Wiener Arzt, der jetzt in den Genuss eines solchen Kassenvertrags kommt, erfahren. Er hat nämlich am 12. Juni – also vergan­genen Freitag – das Schreiben bekommen, dass er so einen Kassenvertrag bekommt, und wurde jetzt aufgefordert, jene 20 erfolgreichen Behandlungen nachzuweisen, die man braucht, um so einen Vertrag zu bekommen. Also man hat Qualitätskriterien aus­geschrieben, jemand bewirbt sich, und nachdem er sich beworben hat und nachdem er die Zusage bekommen hat, muss er nachweisen, dass er schon 20 solche Fälle erfolgreich behandelt hat – am 12. Juni.

Jetzt nehmen wir an, das ist ein ganz fixer Zahnarzt das ist eine fixe Berufsgruppe, die schafft das locker –, der bringt den Nachweis am Montag, dem 15., alles pipifein, zur Post. Die Wiener Gebietskrankenkasse ist natürlich auch bekannt für ihre rasende Schnelligkeit und wird das jetzt für alle 32 Kassenarztstellen so prüfen, dass am 1. Juli qualitativ hochwertig geprüft ist und wir mit der Gratis-Zahnspange anfangen können. Das erscheint mir schleierhaft.

Da würde ich gerne wissen: Wer prüft denn das überhaupt in der Wiener Gebiets­krankenkasse oder in anderen Kassen? Welche Expertise haben diese Personen, die prüfen, ob da hochwertige Behandlungserfolge vorliegen? Bis wann werden die ihre Prüfun­gen abgeschlossen haben? Geht sich das bis zum 1. Juli aus?

Wir haben also Unsicherheit unter den Zahnärzten, wir haben Unsicherheit unter den Patienten. Und wir haben noch eine weitere Unsicherheit: Wenn jemand zu einem Wahlarzt geht und die Zahnbehandlung für das Kind beim Wahlarzt vornehmen lässt, werden dann 80 Prozent des Kassentarifs ersetzt oder nicht? Welche Qualifikation muss der Wahlarzt haben? Verlangt man von ihm auch 20 erfolgreiche Behandlungen? Man kann dem Wahlarzt nicht vorschreiben, dass er der Kasse 20 erfolgreiche Be­handlungen nachweist. Da ist noch einiges ungeklärt.


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Und ganz besonders verkennt das Gesetz den Arzt in seiner Eigenschaft als Unter­nehmer und Freiberufler. Wenn ich jetzt eine Leistung anbieten muss, und ich weiß nicht, ob ich pro Behandlung 2 500 oder 4 000 € vergütet bekomme: Wie kann ich als Unternehmer meine unternehmerische Leistung kalkulieren? Wie kann ich kalkulieren, ob ich die Leistung anbieten will oder nicht?

Da sind wir schon beim Nächsten: Irgendwann im Nachhinein wird man auch evalu­ieren müssen, wie das Ganze gelaufen ist. Und das schaue ich mir an, wie das funktioniert, wenn Tausende Fälle von Behandlungen im Nachhinein evaluiert werden, wobei vorläufig einmal nicht vorgeschrieben ist, dass die Daten über die Behandlungen elektronisch übermittelt werden. Das kann man also durchaus noch analog machen. Wer in den Kassen wird das durchführen?

Ich glaube, da bleiben die Patienten auf der Strecke, da bleiben die Ärzte auf der Strecke. Es gibt ganz viel Verunsicherung, und wir sind finanziell auf einem Weg, von dem wir nicht wissen, wie er enden wird. Da sind mehr Fragen offen, als Ihre Anfragebeantwortung beantworten konnte. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

15.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt die Frau Bundesministerin zu Wort. – Bitte.

 


15.11.02

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Loacker! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, werde ich jetzt versuchen, in der Chronologie, in der Entstehung dieser Geschichte mit zu beantworten. Ich hoffe, ich habe alles mit, was Sie von mir gerne gehabt hätten.

Sie waren dabei bei dem Beschluss der Gratiszahnspange. Wir alle wissen, dass es in der Frage der zahnärztlichen Versorgung nicht nur von Kindern, sondern auch von Erwachsenen durchaus noch einigen Nachholbedarf gibt. Die Entscheidung, die in der vorigen Bundesregierung gefallen ist, war, die Zahnspangenversorgung für Kinder als einen der Punkte anzunehmen, wo immerhin 80 Millionen € von der Bundesregierung im Prinzip den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wurden.

Der Konnex, den Sie hergestellt haben mit der Frage der Auflösung des Kassen­strukturfonds und den Krankenkassen, das ist ein sehr willkürlich gesteckter. Sie wissen, der Kassenstrukturfonds war leider nur bis zu diesem Zeitpunkt dotiert, obwohl wir wissen, dass bei den Krankenkassen durchaus noch Bedarf gewesen wäre, zielorientiert – das Geld wurde ihnen nicht einfach so zur Verfügung gestellt, sondern zielorientiert – Geld zu bekommen. Das heißt, da wäre noch Bedarf gewesen, aber das war einfach in den Verhandlungen nicht mehr drinnen. Und den Konnex mit den Zahnspangen könnte man auch durchaus mit etwas anderem darstellen.

Sie haben die Frage gestellt, nämlich eine sehr grundsätzliche Frage, die Frage der Umverteilung von unten nach oben. Sie wissen, dass Versicherungsleistungen in Österreich und die solidarische Krankenversicherung, auf die wir, glaube ich, alle sehr stolz sind, nicht danach differenzieren, wie viel Geld jemand hat. Und Sie wissen sehr genau, dass Versicherungsleistungen, ganz egal, was es ist, bis auf den Deckel bei den Rezeptgebühren, im Prinzip für jeden gleich sind, der sozialversichert ist.

Und wir wissen oder wir glauben zu wissen – und das zeigen auch internationale Erfahrungen –, dass in dem Moment, wo man zu differenzieren beginnt und jemand, der viel Geld verdient – wobei das auch abhängig davon ist, was jemand unter viel Geld versteht –, der gut verdient, weniger aus einem sozialen Topf bekommt, in den er genauso viel einzahlt, nämlich bis zu einem Deckel – wir wissen, dass die Höchst­beitragsgrundlage gedeckelt ist –, dass da die Wahrscheinlichkeit sehr, sehr groß ist,


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dass das solidarische Krankenversicherungssystem aufbricht und diejenigen, die viel Geld verdienen, sagen: Ich habe überhaupt keine Lust, in ein System einzubezahlen, wo ich viel Geld einbezahle und wenig herausbekomme und andere, die wenig einbezahlen, möglicherweise mehr herausbekommen.

Das heißt, Versicherungsleistungen sind für uns unabhängig von jeglichen Gehalts­klassen zu sehen. Das ist nicht Umverteilung, das ist das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung. Die, die gesund sind, zahlen für die, die krank sind. Und die, die mehr haben, zahlen, eh nur bis zu einem Deckel, für die, die weniger haben. Also das hat mit Umverteilung relativ wenig zu tun.

Sie haben gefragt, wie das mit dem Ansturm sein wird. Wir rechnen damit, dass einige oder viele Eltern vielleicht darauf gewartet haben, in den Genuss zu kommen, wenn ihre Kinder unter einer schweren Zahnfehlstellung leiden, dass sie diese Leistung gratis, das heißt ohne zusätzliche Selbstbehaltskosten, bekommen. Das heißt, es ist durchaus möglich, dass am Anfang ein Ansturm auf Zahnärztinnen und Zahnärzte passiert. Allerdings wissen wir, dass es auch mit dem Zahnstatus zusammenhängt, ob man gleich beginnen kann mit einer Zahnspangenbehandlung oder nicht. Das heißt, es werden viele multifaktorielle Dinge geschehen und auch mehr oder weniger vonnöten sein, um zu schauen: Wie bewältige ich diesen Ansturm?

Sie haben gefragt zu den Ausschreibungskriterien und zu den Qualitätskriterien. Es stimmt, die Qualitätskriterien sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich angelegt. Zu Ihrer Frage mit diesen 70 Prozent: Das ist klar geregelt, dass man das nachweisen muss. So viel auch zu dem Kollegen, der am Montag das Schreiben bekommen hat, dass er mehr oder weniger ausgewählt wurde: Er hat sich ja auch unter gewissen Qualitätskriterien und Ausschreibungskriterien beworben. Dass er überrascht war, dass er erstgereiht ist, das glaube ich ihm schon, nichtsdestotrotz muss ich mir, wenn ich mich für etwas bewerbe, auch im Klaren darüber sein, dass ich die Qualitätskriterien erfüllen muss.

Das ist in Wien so, dass Sie an 20 Modellen nachweisen müssen – Eltern, deren Kinder Zahnspangen haben, wissen, was das ist; man fertigt ein Modell vorher und ein Modell nachher an –, dass eine 70-prozentige bis 100-prozentige Besserung des Zahnstatus gegeben ist. Man kann natürlich Fotos von den Modellen schicken, aber gerade die Zahnärzte sind oft technisch sehr gut ausgestattet und können den Nach­weis dieser 20 Fälle auch elektronisch übermitteln.

Wir wissen, dass zum Beispiel Vorarlberg nur fünf Fälle verlangt; ich glaube, Vorarl­berg – oder Tirol. Das heißt, das ist unterschiedlich. Nichtsdestotrotz muss ein Zahn­arzt nachweisen können, dass er diese Behandlung beherrscht.

Was war noch an Fragen? – Es war die Frage der Wahlarztkostenerstattung: Ja, das stimmt, wir haben einen Korridor, und da geht es auch um die Frage, was eine Zahn­spangenbehandlung die soziale Krankenversicherung kostet: Das variiert von Fall zu Fall. Diese 80 Millionen, die wir hineingegeben haben, werden verteilt. Sollte es zu Mehrkosten kommen, sind diese von den Krankenkassen zu tragen. Das ist auch klar vereinbart. Und es ist auch klar vereinbart, dass es zu keiner Reduktion von anderen Leistungen in der Frage kommen kann. Der Korridor, den wir haben, ist von 3 500 bis 4 900 €, je nachdem, wie viele Fälle an Zahnspangenbehandlung vonnöten sein werden.

Sie haben gefragt – und das war das, was ich nachgefragt habe, denn die Antwort darauf konnte ich auch nicht wissen –: Wie ist das bei den Wahlärzten? Bei den Wahlärzten gibt es 80 Prozent Erstattung vom jeweiligen Tarif, aber auch nur dann, wenn sie die Qualitätskriterien erfüllen. Das heißt, auch in der Wahlarztabrechnung


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wird dann vom Wahlarzt wahrscheinlich oder ziemlich sicher der Nachweis verlangt werden, dass das Ganze, was er macht, auch erfolgreich ist.

Ich weiß nicht, ob Sie, so wie ich, die Pressemeldungen in diversen Zeitungen mitver­folgen. Gestern beispielsweise gab es die Aussendung von zwei Zahnärztinnen, die ganz klar gesagt haben, sie haben kein großes Interesse, in diesen Vertrag hinein­zugehen, weil es hübschere Dinge gibt. Wir denken an bunte Brackets und nicht an Metall-Brackets. Es gibt vielleicht die Möglichkeit innenliegender Zahnspangen. Sie wissen, es gibt da diverse Unterschiede, aber die einfache, möglicherweise nicht so hübsche Behandlung bringt den gleichen Erfolg wie die anderen.

Das heißt, Sie wissen, dass sich da die Frage trennen wird: Was möchte jemand, und was kann sich jemand leisten? Und wenn jemand so wie Sie glaubt, dass die Reichen oder Besserverdienenden sich etwas anderes leisten wollen, dann können sie das. Unser Ziel war es, vielen Müttern und vielen Eltern, die sich weder eine Metall-Bracket-Versorgung noch eine bunte Bracket-Versorgung für ihre Kinder leisten können, zu ermöglichen, dass man am Zahnstatus ihrer Kinder nicht mehr sieht, ob sich jemand eine Zahnspange leisten kann oder nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir konnten damals in der Anfragebeantwortung, die, wie Sie ja selbst gesagt haben, vom Hauptverband kommt, noch keine Zahlen liefern, weil sich wie gesagt die Ausschreibungen zum Teil verzögert haben und zum Teil auch unterschiedlich waren. Die in Wien erfolgte Ausschreibung hat sich deswegen verzögert, weil die Vertrags­verhandlungen mit der Zahnärztekammer daran gescheitert sind, dass man nach Vertragsabschluss den Stellenplan wieder beeinsprucht hat, das heißt, man wieder zurück an den Start gegangen ist, weil man in gewissen Bezirken zum Beispiel keine Ausschreibung wollte. Das heißt, vertragsinterne Geschichten, die sich Sozialver­sicherung und Zahnärztekammer ausgemacht haben, haben es verhindert, es mög­lichst rasch auszuschreiben.

Dennoch kann ich Ihnen sagen, dass mit dem heutigen Stand österreichweit zu den 180 Stellen, die ausgeschrieben waren, also die man gehofft hat, zu bekommen, 166 Bewerbungen bereits vorliegen. Das heißt, es fehlen uns derzeit 14 Stellen. Vorarlberg, Ihr Bundesland, ist das einzige, das die Verträge bereits unterschrieben hat. Die haben Verträge für neun Planstellen und zwei Einzelsonderverträge bereits abgeschlossen.

Die 14 Stellen, die fehlen, teilen sich wie folgt auf: Es fehlen drei Stellen in Wien. Das sind zwei Stellen im 22. Bezirk und eine Stelle im 3. und 11. Bezirk, wobei ich Ihnen sagen kann, dass heute bereits mit einem Institut im 22. Bezirk ein Vertrag abge­schlossen werden konnte, womit jetzt auch die Versorgung für den 22. Bezirk – zwar nicht über einen Vertragszahnarzt, aber ein Institut – im Prinzip gewährleistet wäre. Und es fehlen vier Stellen in Tirol. Nach den Ausführungen von Arno Melitopulos in der Tageszeitung ist er aber guten Mutes. Ich glaube, bis auf Lienz hat er bereits die Stellen. Er muss dann in der Region noch ausschreiben, aber er rechnet damit, dass er mit 1. Juli alle Stellen hat.

Wir haben den aktuellen Stand in Wien von heute früh. Wir haben fünf geprüfte Fälle von der Wiener Gebietskrankenkasse, aber noch keinen Vertragsabschluss mit positi­vem Ergebnis. Damit auch zu Ihrer Frage: Wer prüft? – Es prüfen beide: Es prüft die Wiener Gebietskrankenkasse mit ihren Zahnärzten, und wir haben in den Zahn­ambulatorien, ähnlich wie beim Hanusch-Krankenhaus, Referenzzahnärztinnen und -zahnärzte, die das sehr wohl beherrschen, zu prüfen, wie da die Erfolge sind. Und parallel dazu prüft die Zahnärztekammer, die natürlich in der Frage die größere Expertise hat, ob die die Qualitätskriterien erfüllen. Das heißt, das ist eine doppelte


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Prüfung, die nicht allein am Zahler hängt, sondern auch an dem, der die Kriterien macht.

Wir werden nächste Woche in Wien einen wahrscheinlichen Abschluss von fünf bis zehn Einzelverträgen haben – wahrscheinlich, weil zwar manche schon in Prüfung sind, diese aber noch nicht abgeschlossen ist, eben auch vonseiten der Zahnärzte­kammer. Die Wiener Gebietskrankenkasse erwartet sich Anfang Juli 15 bis 20 Einzel­ver­träge.

Noch dazu haben wir bereits zweieinhalb Vollzeitäquivalente. Das heißt, das ist ein Zahnarzt mit einem Ausmaß von 100 neuen Behandlungen pro Jahr, sprich dann 300 Behandlungen pro Jahr, wenn man davon ausgeht, dass eine Zahnspangen­behand­lung drei Jahre dauert. Also wir haben bereits zweieinhalb Vollzeitäquivalente in den Wiener Gebietskrankenkassen-Ambulatorien. Und wir haben vier Verträge mit Institu­ten bereits jetzt, die jeweils mindestens ein Vollzeitäquivalent vorhalten – das heißt wieder 100 neue und dann im Endeffekt 300 Patienten/Patientinnen pro Jahr, wenn man davon ausgeht, dass drei Jahre behandelt wird.

Und im Laufen sind 29 Bewerbungen für die 32 Stellen in der ersten Ausschreibungs­runde. Es wird dann eine zweite Ausschreibungsrunde geben, die sich auf die Region bezieht, und wenn das wieder nicht  funktioniert, eine dritte Ausschreibungsrunde, wo man dann außerhalb der Regionen, also nicht auf die Bezirke gezielt, versucht, noch Kollegen zu finden.

Es sind vier weitere Institute, deren krankenanstaltenrechtliche Bewilligung noch läuft, die in der Wiener Gebietskrankenkasse bereits beschlossen sind, die im Prinzip jetzt schon fast fertig sind, und wir haben eine krankenanstaltenrechtliche Bewilligung aus­stehend für die Ausweitung der kieferorthopädischen Behandlung in den Wiener Gebietskrankenkassen auf fünf Vollzeitäquivalente.

Das heißt, Wien ist am Arbeiten, wir rechnen mit einem positiven Start im Juli, und ich gehe davon aus, dass diese Leistung der Gratis-Zahnspange für die Behandlung von IOTN 4 und 5 für Menschen, die es sich nicht leisten können, und vor allem für deren Kinder ein großer Erfolg wird. (Beifall bei der SPÖ.)

15.22


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


15.22.51

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Kollege Loacker, ich verstehe die ganze Aktion, die Sie da jetzt machen, überhaupt nicht, denn das ist so typisch, wieder nur politisches Kleingeld wechseln zu wollen. Ich kann mich noch gut erinnern, als hier fünf Parteien den Beschluss gefasst haben, dass es bei schweren Zahnfehlstellungen die Gratis-Zahnspange geben wird, da war die erste Argumentation: Ihr werdet es überhaupt nie schaffen, Zahnärzte dafür zu gewinnen, in einen solchen Vertrag einzusteigen!

Jetzt haben wir diese Verträge, jetzt reden Sie auf einmal vom „politischen Desaster“, das sich da auftue.

Ich denke, es wäre bei so einem wichtigen, sozialpolitisch und gesundheitspolitisch wichtigen Thema schon angebracht, einmal auch das Positive hervorzuheben – und nicht immer nur alles schlechtzureden. Und ich bleibe dabei, dass dieses Gesetz ein ganz, ganz gutes ist und Tausende von Familien finanziell enorm entlastet. (Beifall bei der SPÖ.)


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Es hat im letzten Jahr seit Beschlussfassung – das muss man sagen – sehr, sehr konstruktive Verhandlungen zwischen dem Hauptverband, den einzelnen Sozialver­sicherungsträgern und der Zahnärztekammer gegeben, damit wir diese Leistungen – das betone ich nochmals, wie es die Ministerin schon gesagt hat – ohne Selbst­be­halte einführen können.

Ich kann mich noch gut erinnern: Als im schwedischen Krankenversicherungssystem von heute auf morgen Selbstbehalte eingeführt wurden, sind viele Menschen gar nicht mehr zum Arzt gegangen, weil sie nicht gewusst haben, welche finanzielle Belastung auf sie zukommt. Deswegen bin ich stolz darauf, dass wir diesen Beschluss so gefasst haben, dass es bei frühkindlicher kieferorthopädischer Behandlung durch Zahnärzte und Kieferorthopäden, die ab dem sechsten Lebensjahr grundsätzlich erfolgen kann, bei schweren Fehlstellungen keine Selbstbehalte gibt.

Wenn Sie jetzt kritisieren, es sei ja noch nicht fix, ob die Ärzte, die sich beworben haben, diesen Vertrag auch bekommen, dann, denke ich, ist es legitim, von beiden Seiten – sowohl von der Zahnärztekammer als auch von den Sozialversicherungs­trägern, die ja das Ganze in weiterer Folge auch finanzieren –, dass man der Qualität einen hohen Stellenwert einräumt, und ich getraue mich zu behaupten, es ist gut so, dass nur die Besten der Besten so einen Vertrag bekommen werden. Es dauert halt ein paar Tage länger. Wenn es nicht der 1. Juli ist, wo alle 180 unter Vertrag sind – 166 sind es bereits –, dann ist es halt der 2. oder 3. Juli.

Die Frau Ministerin hat es ja schon gesagt: In der nächsten Woche werden auch in Wien noch sehr viele Zahnärzte diesen Vertrag bekommen. Und das jetzt so darzu­stellen, dass es in Wien Schwierigkeiten gäbe, wenn lediglich drei Verträge noch fehlen, ist nicht in Ordnung. Man kann doch nicht von Schwierigkeiten reden, wenn weit über 90 Prozent der Verträge bereits abgeschlossen sind.

Wichtig ist, dass eine hohe Ergebnisqualität auch in Zukunft erreicht wird, und wenn wir jetzt schon sagen, die Kieferorthopäden müssen in soundso vielen Fällen nachweisen können, dass eine Verbesserung von 70 Prozent oder mehr erreicht wurde, dann ist das gut so.

Wo ich Ihnen aber recht gebe – das ist aber der einzige Punkt im Zusammenhang mit dieser ganzen Diskussion, denn diesen Wunsch habe ich auch –, ist, wenn Sie sagen: Hoffentlich führt die Diskussion der Gratis-Zahnspange in Österreich dazu, dass künftig auch in unserem Land eine universitäre Zusatzausbildung für Kieferorthopäden erfol­gen kann, denn wir werden Profis in diesem Bereich noch dringend brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.26


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


15.26.52

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Frau Minister! Liebe NEOS! Ich verstehe es auch nicht, warum ihr euch so verbeißt in eine Zahnspange. Ich bringe das absichtlich als Metapher: Ihr verbeißt euch in die Zahn­spange, weil die bei euch nicht richtig sitzt, und das tut der Bissfähigkeit nicht gut. Und da sind wir schon beim medizinischen Part dieses Themas, denn die Zahnspange hat ja einen gravierenden Sinn, die bringt ja den Kindern etwas.

Wir wissen, dass Zahnfehlstellungen – da sitzt Kollege Karlsböck, der schaut mich jetzt kritisch an, zu Recht, denn das ist eigentlich sein Fachgebiet, aber ich darf kurz darüber referieren – vermehrt zu Karies führen, zu verfrühtem Zahnverlust, zu Paro­dontose, zu Zahnfleischschwund, zu Infekten im Mund, zu Kiefergelenksarthrose, zu chronischen Kopfschmerzzuständen, zu Verspannungszuständen im Genick, zu Zervi-


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kal­syndrom, zu einer erhöhten Infektanfälligkeit, Bronchitis, Rhinitis, Sinusitis, Nasen­nebenhöhleninfektionen, Magen-Darm-Störungen, alles im chronischen Bereich – sozusagen zu einem erhöhten Leidensdruck bei Kindern.

Jetzt kommt ihr von den NEOS immer daher und sagt, ihr wollt den Kindern die Flügel heben, aber die Zähne soll man den Kindern, deren Eltern sich das nicht leisten können, nicht reparieren?! Das verstehe ich wirklich nicht: weder aus sozialen noch aus medizinischen Gründen. Das kann man auch nicht argumentieren mit irgend­welchen Geldern, die da vielleicht vermehrt gebraucht werden oder nicht. Wenn es medizinisch sinnvoll und indiziert ist, dann gehört es gemacht, und wer es sich nicht leisten kann, dem wird es, bitte schön, die Allgemeinheit finanzieren. (Abg. Lugar: Das hat vor wenigen Wochen noch anders geklungen! Situationselastisch!) – Das stimmt überhaupt nicht, wir waren ja immer für die Zahnspange! Aber du kannst gerne heraus­kommen und gegenargumentieren, vielleicht den medizinischen Part, vielleicht bis du auch ein Arzt.

Fazit: Die Zahnspange ist medizinisch auf alle Fälle sinnvoll, sozial jedenfalls auch, nämlich für die, die es sich nicht leisten können. Wir wollen ja nicht Kinder haben, die eines Tages dann chronische Krankheiten mit sich tragen, deren Behandlung dann im sekundären Bereich noch viel mehr kostet als diese 80 Millionen, die wir jetzt für die Zahnspange investieren.

Aber natürlich muss ich Ihnen in einem Punkt recht geben: Man muss sich sehr genau anschauen, was daraus wird. Wir wissen aus zahnmedizinischen Berichten und Studien, dass diese Kiefer- und Zahnfehlstellungen sukzessive zunehmen, evolutions­bedingt, weil die Kiefer beim Menschen stetig kleiner werden. Das liegt an unserer Nahrungsaufnahme et cetera. Das ist ein Fakt, die Zähne haben einfach weniger Platz im Mund, daher werden die Fälle im Laufe der Zeit zunehmen. Ich weiß jetzt nicht, wie schnell die Evolution vonstattengehen wird, da gibt es immer wieder Sprünge, aber das muss man sich eben genau anschauen, natürlich auch, wie es in Zukunft finanziert wird. Für uns ist es durchaus denkbar, dass es eines Tages auch moderate Selbst­behalte in dem Bereich geben kann und geben soll, wenn die Kosten wirklich explo­dieren.

Summa summarum muss und will ich aber sagen, das ist eine gute Sache, und wir bleiben natürlich dabei. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karlsböck. – Bitte.

 


15.30.02

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich sagen: Es ist schön, dass Sie da sind, Frau Minister Dr. Oberhauser. (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren, wenn Sie heute in eine Zahnarztordination gehen, dann werden Sie dort Plakate sehen, auf denen draufsteht: Zahnmedizin in der Steinzeit.

Was ist damit gemeint? – Die Zahnärztekammer möchte damit kundtun, dass die Zahnärzte – also auch ich – nicht so arbeiten wie in der Steinzeit, sondern mit einem Kassenkatalog Leistungen anbieten dürfen, die in den fünfziger Jahren abgeschlossen worden sind.

Das ist natürlich etwas sehr Unerfreuliches. Das bedeutet, dass wir bei Kronen, Brücken Selbstbeiträge einfordern müssen, weiße Füllungen nicht bezahlt werden und vieles, was State of the Art ist, wie es so schön heißt, dem Patienten nur zu Zusatz­kosten anbieten können. Das heißt, wir haben sehr viele Selbstbehalte. Deswegen ist natürlich eine Einzelmaßnahme wie die Zahnspange zweiseitig zu sehen: Auf der


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einen Seite hätten wir uns da ein Gesamtkonzept gewünscht – Sie haben das angesprochen; auch Sie haben das Problem erkannt –, und auf der anderen Seite ist es natürlich gut, dass es überhaupt so eine Maßnahme gibt.

Aber warum spießt es sich denn gerade jetzt wieder einmal in Wien dermaßen? – Immer wieder ist Wien das Bundesland mit den größten Problemen oder es werden dort die größten Probleme gemacht. Es geht natürlich um die Verteilung des Kuchens. Es geht nicht nur darum, dass die Ärzte sich selbst untereinander ausmachen, wer jetzt nach Qualitätskriterien die Kassenverträge für solche Zahnspangen bekommt, sondern es geht darum, dass auch die Krankenkasse hier offensichtlich mitmachen möchte.

In meinen Recherchen habe ich gelesen, dass die Krankenkassa 20 Prozent des Leistungsumfangs der Patienten haben will. Das bedeutet 20 Prozent des Umsatzes. Da stellt sich die Frage: Ist es überhaupt legitim, dass die Krankenkassen das ein­fordern wollen? – Ich sage: nein!

Warum nicht? – Weil die Ambulatorien – Zahnambulatorien sind eine Spezialsparte – ursprünglich gegründet worden sind, um in unterversorgten Gebieten die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Geographisch braucht man das heute tatsächlich nicht mehr. Wir brauchen es woanders. Wir brauchen es bei Leistungen, wie zum Beispiel einer Narkose bei Kindern, also zahnmedizinische Behandlung unter Narkose bei Kleinkindern. Das wäre eine Leistung, die die Krankenkassa heute anbieten könnte. Tut sie aber nicht.

Es wäre auch gut, wenn in Randzeiten die Zahnambulatorien offen wären. In Wien würde das bedeuten, wie auch oft gefordert wird, dass sie nach 18 Uhr, 19 Uhr und auch am Wochenende und an Feiertagen Dienste anbieten. Tun sie das? – Nein, sie sperren um 14 Uhr zu. Jetzt hat ein Ambulatorium, was man für großartig hält, bis 15 Uhr geöffnet.

Es geht da um viele solche Dinge. Aber es ist nicht legitim, was die Krankenkassa hier fordert. Sie will sich hier ein Stück vom Kuchen mehr oder weniger abschneiden.

Wir haben in den letzten Monaten hier gesundheitspolitische Maßnahmen verhandelt, wo – und auch Sie haben es immer wieder und auch heute betont – die Qualität im Vordergrund stehen soll, also sogenannte Qualitätsmaßnahmen. Da bin ich hundert­prozentig bei Ihnen. Qualität ist immer gut. Die Ärzte als solche sind als Berufsgruppe gefordert und tun auch das Ihrige dazu.

Es gibt jetzt hier allerdings ein kleines Problem: Wir haben zugespielt bekommen, dass in zwei Krankenambulatorien bei Neueinstellung von jungen Zahnärzten die Kranken­kassa plötzlich Umsatzziele einfordert. In Salzburg fordert sie 200 € in der Stunde als Umsatzziel, und in Wien fordert sie von den jungen Kollegen, so um 1 000, 1 200 € am Tag Umsatz zu machen. Das wird nicht schriftlich festgelegt, haben uns die Kollegen erzählt, sondern es wird einfach eingefordert, sonst werden sie nicht angestellt. – Jetzt sage ich: Das ist moralisch und gesetzlich ein Skandal! (Beifall bei der FPÖ.)

Warum? – Weil junge Ärzte – das sage ich aus Erfahrung – diese Umsätze gar nicht zustande bringen. Die bringen sie nur dann zustande, wenn sie besonders umsatz­starke Dinge verrichten – unethisch, sage ich jetzt einmal – beziehungsweise  ja. Wie gesagt, sie bringen es nicht zustande. Und es ist unmoralisch und unethisch.

Jetzt hat die Krankenkassa angekündigt, Qualitätsmaßnahmen bei den Ärzten einzu­fordern. Ein sogenanntes Mystery Shopping wird stattfinden. Es werden zur Qualitäts­sicherung Testpersonen hingeschickt. Ich sage, das ist organisierte Täuscherei, or­ga­nisierte Betrügerei. Wir werden uns demnächst, und zwar in der Juli-Sitzung, damit auseinandersetzen.


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Ich sage: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen! Aus diesem Grund: Umsatzziele zu erreichen, ist die eine Sache, Qualität einzufordern, ist die andere Sache. Und die Schwierigkeiten, die in Wien mit der Vergabe der Verträge bestehen, beziehungsweise der Kuchen, bei dem ein Stück abgeschnitten werden soll, sind eine dritte Sache.

Deshalb wiederhole ich unsere alte Forderung: Wir müssen bei den Krankenkassen zu Reformen kommen! Die Krankenkassen dürfen nicht länger als Bremse fungieren, sondern müssen als Motor einer modernen Zahnheilkunde beziehungsweise einer modernen Medizin dienen.

Deshalb, Frau Minister, nicht länger blockieren! Bitte unsere Anträge, mit welchen wir die Zusammenlegung der Krankenkassen und vieles andere mehr fordern, in den Ausschüssen nicht liegen lassen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.35


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mückstein zu Wort. – Bitte.

 


15.35.29

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin! Werte Damen und Herren! An sich ist die Gratis-Zahnspange sicher eine gute Sache. Wir haben damals auch mitgestimmt. Damals war schon unsere Kritik, dass es eine isolierte Gesundheitsmaßnahme für Kinder und Jugendliche ist und wir es uns mehr in ein Gesamtkonzept eingebettet vorgestellt hätten.

Ich glaube aber doch, dass heute – zumindest zu diesem Zeitpunkt – eine gewisse Kritik angebracht ist und es da nicht um politisches Kleingeld geht, wenn eine Maß­nahme, die am 1. Juli beginnen soll, jetzt, mit Stand von heute, dort steht, dass man noch nach Vertragsnehmern sucht, dass man nach Systemen sucht, wie das über­haupt genau finanziert werden soll, dass die Qualitätsüberprüfung von jenen Ärzten und Ärztinnen, die dann letztlich die Leistung erbringen sollen, noch im Laufen ist. Ich würde also meinen: Das können Sie besser! Und die Maßnahme an sich hätte es auch verdient, dass man sich mehr Mühe gibt und versucht, ein gutes System auf die Beine zu stellen.

Besonders wichtig ist es mir, auch zu erwähnen, dass wir damals schon, als zum ersten Mal darüber diskutiert wurde, den Facharzt/die Fachärztin mit einer qualifizierten Ausbildung für Kieferorthopädie gefordert haben. Ich glaube, wer Menschen gesehen hat, die schwere Kieferfehlstellungen haben, der weiß, dass es sich dabei um kom­plexe Erkrankungen handelt, die sehr viel Gesamtwissen über dieses Thema erfordern. Und da erscheint es dann schon etwas merkwürdig, wenn man einerseits den Facharzt für Kieferorthopädie mit 3 500 Stunden Ausbildung heranziehen kann und auf der anderen Seite aber auch ein Fortbildungsnachweis, den man bei der Ärztekammer erworben hat, genügen kann, für den man nur 100 Ausbildungsstunden braucht.

Was mich aber am meisten stört, ist – und das ist jetzt noch nicht so deutlich gesagt worden –, dass bei jeder neuen Maßnahme meines Erachtens der Versuch gestartet wird, das bewährte Gesamtvertragssystem auszuhöhlen. Die Frau Ministerin hat ja betont, wir haben eine solidarische Krankenkassenfinanzierung, eine nach dem Solidarprinzip. Alle, die einzahlen, sollen ihren finanziellen Verhältnissen gemäß einzahlen und dieselbe Leistung bekommen.

Hier ist es aber folgendermaßen: Es wird ein Budget von 80 Millionen € zur Verfügung gestellt, und je nachdem, wie viele Patienten und Patientinnen diese Leistung in Anspruch nehmen, werden die Ärzte zwischen 2 500 bis 4 500 € pro Fall bezahlt bekommen. Die Tarifbandbreite soll sich nach der Anzahl der PatientInnen richten.


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Bei allem Verständnis für die Steuerungsbedürfnisse der Kassenfunktionäre, aber das geht doch etwas zu weit, weil ja auch die Gesundheitsberufe und die, die diese Leistung anbieten, ein Recht darauf haben, mit einem bestimmten Honorar für ihre Leistung rechnen zu können.

Ich sehe eine Tendenz, entweder über die Angebotsverknappung Gesamtverträge auszuhöhlen, das heißt, Leistungen reduziert anzubieten oder sie nur einer bestimmten PatientInnengruppe zur Verfügung zu stellen, oder – anbieterseitig – immer mehr den kollektivvertraglichen Schutz von Gesundheitsberufen, der ja mit dem Gesamtvertrag verbunden ist, zu reduzieren.

Ich glaube, dazu muss man sich etwas überlegen. Ich bin ganz dagegen, dass sich diese Prozesse heimlich und unterschwellig einschleichen. Wenn man im wirtschafts- oder neoliberalen Sinn steuern möchte, auch in Bezug auf Gesundheitsleistungen, dann bitte offen und so, dass eine Debatte entstehen kann, ob wir das wirklich wollen oder nicht.

Ansonsten wünsche ich der Gratis-Zahnspange einen guten Start, weil es grund­sätzlich eine gute Sache ist, und ich hoffe, dass das Projekt doch noch gut auf Schiene kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort. – Bitte.

 


15.40.29

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Geehrte Zuseher vor den Fernsehgeräten und auf der Galerie! Ja, es ist schon eine gewisse Ironie mit dabei, wenn es in einer OTS-Presseaussendung von Kollegen Franz heißt: „Kostenlose Zahn­spange war gemeiner Wahltrick.“

Ich denke, du hast jetzt die besten Möglichkeiten, zu überzeugen, dass die Regierung wirklich von diesen Tricks weg in Richtung Umsetzung kommt. Es geht um eine ganz wichtige Thematik. Du hast selber damals gesagt und es auch heute wiederholt – fach­lich völlig richtig –, dass von Zahnfehlstellungen jede Menge Folgekrankheiten aus­gehen. Ich glaube, das ist das Wesentliche.

Es ist allerdings zu bedenken – und das hast du ja damals in dieser OTS-Meldung gesagt, und das kann man durchaus wiederholen –, dass es natürlich auch um die soziale Stellung der Familien, insbesondere um die Stellung der Mehrkinderfamilien geht, um deren Leistungsfähigkeit, wenn wir von den Kosten für diese Zahnspangen sprechen. Und da gibt es natürlich besonderen Handlungsbedarf.

Wenn nur schwere Fehlstellungen der Stufe 4 bis 5 bei den unter 18-Jährigen berücksichtigt werden, dann ist es so, dass hier ohnehin nur die gravierendsten Fälle hineinfallen.

Es ist sicherlich richtig, was der Kollege Loacker in der Begründung gesagt hat: dass sich mit den unterschiedlichen Behandlungen und Einschätzungen und Wertungen in den verschiedenen Ländern und in den verschiedenen Sozialversicherungen bestätigt, dass wir zu Recht Handlungen von der Regierung einfordern, hier die richtigen Schritte zu setzen, dass die Gelder für die nötigen Maßnahmen frei werden, denn dieser Zustand ist auch auf die Reformunwilligkeit dieser Regierung zurückzuführen, darauf, dass man einfach nicht zu Reformen schreitet, wie etwa der Zusammenlegung der Sozialversicherungen. Dadurch könnten die Gelder für diejenigen, die für unsere Zukunft am wichtigsten sind, nämlich für die Kinder, frei werden, Gelder, die in diesem Fall mit 80 Millionen € beschränkt werden.


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Das darf nicht sein! Wo wird hier das Maß angelegt? Wonach findet hier die Bewertung statt? Wie bewertet man den sozialen Status einer Familie? Wie erfolgt das bei Mehr­kinderfamilien? Ich glaube, es ist ganz wesentlich, wie man in diesen Fragen vorgeht, und deshalb ist es ganz wichtig, Frau Minister, von der Regierung einzufordern, dass diese höchst notwendigen anstehenden Reformen durchgeführt werden. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich darf ein ganz aktuelles Beispiel für Überbürokratie bringen: Von einer meiner Bekannten hat sich der Lebensgefährte an der Schulter operieren lassen. Dann ist ihm das Malheur passiert, dass ihm eine Woche später am linken Fuß die Sehne gerissen ist. Es folgte eine Behandlung im Landeskrankenhaus Vöcklabruck. Aufgrund der Schwere der Verletzung war ein Rollstuhl notwendig. Vom Krankenhaus zur Gebiets­krankenkasse sind es ja nur zwei Kilometer – aber dann kam das Aha-Erlebnis! Näm­lich: Die Gebietskrankenkasse Oberösterreich in Vöcklabruck hat gesagt, das geht nicht, weil der betreffende Verunglückte mit seiner Firma in Salzburg versichert ist, daher muss er sich den Rollstuhl in Salzburg holen.

Daran sieht man, welch mittelalterliche Bürokratie bei uns noch herrscht, und das zeigt wiederum, welches Potenzial an Einsparungsmöglichkeiten tatsächlich vorhanden ist. Anhand solcher Fälle wird immer wieder den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort klar, dass bei uns höchster Handlungsbedarf gegeben ist.

Weil das von der Frau Ministerin und auch vom Kollegen Spindelberger angesprochen wurde, möchte ich auch den Arbeitsplatzfaktor und den Wirtschaftsfaktor Familie erwähnen. Allein mit dieser Maßnahme sind 166 zusätzliche Stellen geschaffen worden. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei den Zahnärztinnen und Zahn­ärzten für die hervorragende Leistung, die sie für die Zukunft unserer Gesellschaft erbringen, bedanken.

Ich möchte mich aber ganz besonders bei den Eltern und Müttern bedanken, die die Zeit für den Arztbesuch ihrer Kinder aufbringen. Denn – und da möchte ich das wiederholen, was ich heute bereits zu den Postschließungen gesagt habe –: Auch das ist ein Thema des ländlichen Raumes. Es bedarf für manche Mütter eines gewaltigen Zeitaufwandes, ihre Kinder zur nötigen ärztlichen Versorgung, zum Beispiel zum Zahn­arzt, zu bringen. Wir wissen, dass auch in Bezug auf die Hausärzte der ländliche Raum schlechter gestellt ist. Deshalb müssen wir insgesamt gesehen – und das merken wir am Beispiel dieser Zahnspangen – rasch die nötigen Reformen für unsere Familien, für unsere Kinder, für unsere Zukunft umsetzen. (Beifall beim Team Stronach.)

15.45


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


15.45.30

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zuerst möchte ich mich bei Ihnen, Frau Ministerin, für die ausführliche Beantwortung bedanken. Ich glaube, die Oppositionsabgeordneten hier herinnen wissen, dass es nicht selbstverständlich ist, von einem Regierungs­mitglied vernünftige Antworten auf eine Frage zu bekommen. Umso positiver möchte ich das hervorheben.

Herr Kollege Spindelberger! Es waren offensichtlich mehrere Fragen offen, und die Frau Ministerin hat hier mehrere Antworten gegeben, was für mich schon Bestätigung ist, dass es nicht umsonst war, hier noch einmal nachzufragen. Und wenn zwei Wochen vor Beginn der Umsetzung der Gratis-Zahnspange noch nicht alle Verträge unter Dach und Fach sind, dann ist das wohl ein Grund, die eine oder andere Frage zu stellen.


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Ja, es sind einige Stellen besetzt und es sind einige Verträge in Verhandlung, aber alle, die schon einmal Verträge verhandelt haben, wissen, dass man manchmal auch in Verhandlungen ist, die nicht zu einem erfolgreichen Ende kommen, und so kann ich nicht davon ausgehen, dass alle Gespräche, die jetzt geführt werden, auch zu einem Erfolg führen.

Jetzt möchte ich aber noch zurückkommen zu der Frage, ob eine soziale Differen­zierung sinnvoll ist oder nicht, wenn es um Kostenzuschüsse geht. In der alten Logik war es ja auch so, dass Familien teilweise finanziell überlastet gewesen wären, wenn für die Kinder so eine Zahnspange hätte finanziert werden müssen. Für diese schwierigen Fälle gibt es bei den Kassen einen Hilfsfonds, da kann man ansuchen.

Eine Zahnärztin aus dem 22. Bezirk hat mir gesagt, sie hat nie erlebt, dass der Hilfsfonds, wenn sie eine bedürftige Familie gehabt hat, da nicht eingesprungen ist. Sie hat immer für alle Kinder, die das gebraucht haben, eine Zahnspange bekommen. Insofern hat, glaube ich, das System durchaus funktioniert, auch mit einer sozialen Differenzierung, wo Bedürftigen mehr geholfen worden ist als anderen.

Zur Frage der Selbstbehalte halte ich schon die Meinung des Abgeordneten Franz für interessant, weil ja gerade die ÖVP erst kürzlich eine Änderung ihres Parteiprogramms dahin gehend vorgenommen hat, dass man mehr Selbstbehalte im Gesundheitswesen haben möchte. Klar, da war der Marcus Franz noch nicht bei der ÖVP, als sie das beschlossen hat, aber es ist Zeit, sich ins neue Parteiprogramm einzulesen und sich dort auf diese Linie zu begeben. Herr Kollege Rasinger kann da sicher gut unter­stützen.

Es ist einiges beantwortet, Frau Bundesministerin, aber eine Frage ist noch offen. Sie haben auf die Aussendung der zwei Kieferorthopädinnen verwiesen, die, glaube ich, gestern hinausgegangen ist. Dort wird der Eindruck vermittelt, dass man beim Wahlarzt nicht die Kassenzahnspange nehmen muss und trotzdem denselben Zuschuss bekom­men kann. Ich begrüße diese Flexibilität, aber es wird dann zum Nachteil der Kassen­versicherten, denn die müssen das Standardprodukt nehmen und können nicht auf­zahlen, zum Beispiel weiße Brackets nehmen, und der, der zum Wahlarzt geht, kann es dann und bekommt 80 Prozent der Kassenleistung vergütet. Da haben wir dann wieder die soziale Differenzierung, die eigentlich Ihre Partei nicht wollte – wenn das stimmt, was die Damen ausgeschickt haben, die diese Presseaussendung verfasst haben.

Ich glaube, da gibt es noch einiges zu beobachten. Ich wünsche der Wiener Gebiets­krankenkasse, dass sie diese Verträge unter Dach und Fach bekommt. Ich bin beeindruckt, wenn das so schnell geht, und freue mich auf meine nächsten Aktivitäten, die ich in meinem Privatberuf mit der Wiener Gebietskrankenkasse habe, wenn die dann auch so schnell und so fix und so flexibel sind.

Ich glaube, ganz viele Unternehmer, die mit der Wiener Gebietskrankenkasse zu tun haben, freuen sich auch, wenn die auf einmal so schnell und so fix und so flexibel sind und innerhalb von drei Wochen große und komplexe Verträge und Überprüfungen unter Dach und Fach bekommen. Da scheint sich in dem Moloch Wiener Gebietskran­kenkasse einiges bewegt zu haben.

Eine Frage habe ich in meinem Einleitungsstatement nicht mehr unterbringen können: Es gibt ja diese Schiedskommission in der Wiener Gebietskrankenkasse, wo die Bewer­bungen begutachtet werden. Und da steht im Raum, dass eine Person, die sich um einen solchen Vertrag beworben hat, selbst auch Teil dieser Schiedskommission ist, die darüber entscheidet, ob man so einen Vertrag bekommt oder nicht. Wenn dem tatsächlich so wäre, müsste man sich das noch einmal genauer anschauen.


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Weitere offene Fragen werden wir Ihnen in einer weiteren schriftlichen Anfrage zukom­men lassen. Ich bedanke mich aber für die ausführlichen Antworten am heutigen Tag. (Beifall bei den NEOS.)

15.50


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.50.56Antrag auf Durchführung einer Debatte über einen Fristsetzungsantrag gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Brosz hat beantragt, gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung umgehend eine Debatte über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Urheberrechts-Novelle 2015 durchzuführen.

Ich lasse über diesen Antrag sogleich abstimmen.

Wer für diesen Geschäftsordnungsantrag ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig so beschlossen.

*****

Wir gehen daher in diese Debatte ein.

Gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung beschränke ich die Redezeit in dieser Debatte auf 5 Minuten je Redner.

Weiters wurde zwischen den Klubs vereinbart, pro Klub eine Wortmeldung abzugeben. Der Aufruf der Redner erfolgt nach Klubstärke.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


15.51.38

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier zu einem an sich eher unüblichen Mittel, nämlich zu einem Fristsetzungsantrag, und zwar betreffend das Urheberrechtsgesetz.

Der Hintergrund ist der, dass wir glauben, dass es wichtig ist, dass diese wesentliche Materie, über die wir ja schon ewig lange diskutieren, noch vor dem Sommer hier im Parlament beschlossen werden soll, und dass, nachdem die Urheberrechtsverhand­lungen unlängst erst abgeschlossen wurden und auf dem Weg der Vorlage ins Parlament die Zustimmung aller Parteien für eine Erweiterung der Tagesordnung im Justizausschuss notwendig gewesen wäre, diese leider Gottes nicht gegeben worden ist. Durch diesen Fristsetzungsantrag soll also sichergestellt werden, dass ein Be­schluss hier jedenfalls möglich wird.

Ich kann dazu sagen, ich bin schon seit geraumer Zeit hier im Parlament und wir diskutieren das Urheberrecht innerhalb der Fraktionen, zwischen den Fraktionen und es gibt fast in jeder Partei Kollegen, die jeweils mehr den Künstlerstandpunkt, mehr den Verwertungsstandpunkt, mehr den Konsumentenstandpunkt oder mehr den Stand­punkt der Industrie vertreten. Insofern war es sehr wichtig, dass es in einem doch sehr aufwendigen Diskussionsprozess gelungen ist, einen Kompromiss zustande zu bringen, mit dem niemand wirklich sehr glücklich ist, aber das Unglück bei allen unge­fähr gleich groß ist – was bedeutet, dass der Kompromiss einigermaßen gut ist. Ich meine das jetzt nicht zynisch, sondern es ist eben nicht möglich, in einem Interes-


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senkonflikt allen Ansprüchen gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang ist dieser Kompromiss, glaube ich, wirklich vorbildhaft gelungen.

Daher ist es auch gelungen, dass wir in dieser Materie eine Vorlage bekommen haben, die wir beschließen wollten. Und ich bedauere es sehr, dass die Grünen einerseits und auf der anderen Seite das Liberale Forum  (Heiterkeit der Abgeordneten Zinggl und Scherak) – ah, die NEOS; das soll aber nichts über die Wertschätzung aussagen – nicht bereit waren, zuzustimmen, dass wir das rechtzeitig auf die Tagesordnung des Ausschusses bekommen. Nur: Wenn wir es nicht auf der Tagesordnung des Aus­schusses haben, können wir es natürlich auch nicht ins Plenum bringen. Damit verschiebt sich das in den Herbst, und ich persönlich kann mir vorstellen, welche Diskussionen weiter geführt werden, wenn die Industrie von ihren Forderungen nicht abgeht, von den 29 Millionen € an Entschädigungen, die wir im Entwurf jetzt vorge­sehen haben – und ich glaube, dass der vorliegende Entwurf ein guter Kompromiss ist –, wieder herunterzugehen. Und es gibt viele andere Forderungen, die ebenfalls dann wieder aufgekocht würden und die letztlich zu einer Zerfledderung dieses Ent­wurfes führen würden.

Wir sind, glaube ich – und ich persönlich bin, denke ich, nicht unbekannt dafür –, sehr diskussionsfreudig und sehr daran interessiert, hier die Konflikte auszutragen, die Meinungen zu sagen und dann letztlich einen Kompromiss zustande zu bringen. Nur: Das, was wir hier haben, ist ein Kompromiss, und zwar ein lange diskutierter Kom­promiss, der ein sehr guter ist. Ich glaube daher, dass es wichtig ist, dass wir noch vor dem Sommer hier in die Beschlussfassung gehen.

Wir sehen hier die Erweiterung von der Leerkassettenvergütung auf die Fest­platten­abgabe vor. Das bedeutet, dass wir die Bemessungsgrundlage erweitern und damit natürlich auch die Einnahmequelle erhöhen – ein lange gehegter Wunsch der Künstler, der Kunstschaffenden, dem beispielsweise die Industrie, aber auch die Konsumen­tenschützer anfänglich vehement entgegengestanden sind. Letztlich ist es dann doch zu einem Kompromiss gekommen.

Wir haben eine klare, gute Vergütungsregelung. Wir haben eine Tarifbemessung, die sehr ausgewogen ist. Wir haben letztlich mit den 29 Millionen € einen verteilungs­fähigen Ansatz, der ungefähr dem entspricht – es ist etwas mehr als das –, was es bis dato war. Manche werden sagen, es gäbe noch eine Verbesserungsmöglichkeit, aber im Großen und Ganzen ist das ausgewogen. Wir haben auch die freie Werknutzung sehr gut geregelt und auch sichergestellt, dass für Bildungs- und Wissenschaftszwecke eine Verwendung stattfinden kann, die unentgeltlich ist, womit auch dem Bildungs­auftrag entsprechend Tribut gezollt wird.

Alles in allem glaube ich daher, dass es ein guter Ansatz ist. Ich darf Sie herzlich einladen, zuzustimmen, dass wir dieses Thema doch im Justizausschuss behandeln können. Ich kann Ihnen sagen, wir alle sind interessiert, auch die Kollegin Steinacker, dass das hier im Haus intensiv diskutiert wird. Wir können das im Rahmen des Justiz­ausschusses machen, aber auch außerhalb von diesem – welchen Vorschlag Sie auch immer hier unterbreiten –, aber eines muss sichergestellt werden: dass es auch dann, wenn keine Zustimmung gegeben wird – und das ist natürlich ein sanftes Druckmittel –, dass wir das noch im Ausschuss zur Behandlung haben, trotzdem beschlossen werden kann.

Das ist die Intention, und ich glaube, es ist eine sehr gut gemeinte Intention. Sie sind herzlich eingeladen, an dem Diskussionsprozess teilzunehmen und Ihre Inputs zu liefern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Prinz.)

15.56



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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker zu Wort. – Bitte.

 


15.56.54

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf die Worte des Herrn Bundesministers Brandstetter, mit denen er die Regierungsvorlage vorgestellt hat, zitieren, denn sie beschreiben letztendlich den Leitgedanken und das Ergebnis der Regierungsvorlage, die heute Gegenstand dieser kurzen Diskussion ist:

Ich freue mich sehr, dass uns mit dem aktuellen Entwurf ein guter Kompromiss zwi­schen Künstlern, Konsumenten, Wissenschaft und Wirtschaft gelungen ist. Das Gesetz soll damit an die modernen Entwicklungen angepasst werden und ein hohes Maß an Rechtssicherheit bieten. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Insbesondere wende ich mich heute an die Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsparteien. Die Regierungsvorlage, um die es hier geht, ist eine vernünftige und eine sehr lange und intensiv verhandelte, denn Sie wissen genau, dass mehr als zehn Jahre lang Diskussionen zu diesem Thema stattgefunden haben. Und an uns selbst wurde – und da, glaube ich, ist jede politische Partei gleichermaßen mit Anfragen konfrontiert gewesen – von allen Gruppen, also von den Künstlern, den Wirtschaftstreibenden, den Autoren, den Wissenschaftlern, und zwar seit eineinhalb Jahren, permanent der Wunsch und das Ersuchen herangetragen: Schaffen Sie doch endlich Rechtssicherheit für uns alle!

Denn worum geht es hier eigentlich? – Es geht im Wesentlichen darum, dass wir urheberrechtlich legale Privatkopien in Österreich zulassen, und zwar in dem Sinn, dass ein gerechter Ausgleich für diese Kopien, die gemacht werden, in Form einer Zahlung erfolgt.

Die Leerkassettenvergütung – Kollege Jarolim, du hast es vorhin gesagt – ist natürlich nicht mehr zeitgemäß. Sie erinnern sich: Früher haben wir die Kassetten hinein­geschoben und auf „Aufnahme“ gedrückt. Das macht heute niemand mehr. Heute speichern wir auf digitalen Datenträgern. Hier ist mit der Speichermedienvergütung ein Weg gefunden worden. Ich sage nicht, dass das der Weisheit letzter Schluss ist, aber die OGH-Entscheidung von letzter Woche gibt uns zu diesem Punkt auch recht. Es ist einfach das Mittel, das wir im Moment am besten umsetzen können, um denen, die urheberrechtliche Rechte haben – den Künstlern, den Autoren –, Geld zukommen zu lassen. Darum geht es ja: um eine adäquate Abgeltung ihrer Rechte bei der Anfer­tigung privater Kopien – also im Rahmen des privaten Nutzens.

Für die Einhebung wird wie bisher der Handel zuständig sein. Man wird diese Urheber­rechtsvergütung auch entsprechend mit einem Hinweis auf der Rechnung ausweisen.

Ich möchte Sie jetzt ein bisschen in die Novelle einführen, denn wir werden diese Diskussion am 30. Juni – wo im Justizausschuss genug Zeit ist, der Minister da sein wird und seine hohen Beamten, die die Legisten sind, auch da sein werden – vielleicht haben und vielleicht auch nicht, was für mich sehr unverständlich ist, aber ich hoffe doch noch auf Ihre Zustimmung.

Die Vergütungshöhe ist entsprechend verhandelt worden, das war ja der schwierigste Kompromiss. Sie wissen, die Vergütung bei Speichermedien soll 6 Prozent betragen und die Reprographieabgabe soll bis zu 11 Prozent ausmachen. Der Gesamtertrag soll mit 29 Millionen € pro Jahr gedeckelt werden.

Ich glaube, dass auch das vernünftige Kompromisse sind, in der Hinsicht, dass selbstverständlich auch die verschiedenen Parteien – denn die einen wollen natürlich viel Geld und die anderen wollen ihre Produkte in Österreich noch immer vertreiben


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können – bei der Lösungsfindung, also bei der Vorbereitung dieser Regierungsvorlage miteingebunden waren

Hannes Jarolim hat es angesprochen, die freie Werknutzung ist auch ein ganz wesent­liches Element für uns. Da hat die EU-Verordnung Spielräume gelassen für die Ausnahme von Rechten der Urheber, insbesondere für den Bereich der Bildung und der Wissenschaft, meine Damen und Herren. Diese freie Werknutzung, also im Rahmen des Studiums freien und unabhängigen Zugang auf gesetzlicher Basis zu haben, ist für alle Bildungswilligen in Österreich ein unendlich wichtiges Ding. Wir wer­den uns das jetzt noch genau anschauen und die Ausgestaltung natürlich auch noch diskutieren.

Des Weiteren zum Zitatrecht: Filmzitate waren bisher nicht erlaubt. Auch das ist ein wesentlicher Punkt, der abgehandelt wurde und entsprechend vorbereitet wurde.

Ich glaube, für die Wissenschaft ganz wichtig ist auch die Erlaubnis zur Zweitver­öffentlichung – Open Access –, womit der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags für seine Ergebnisse nach einem Jahr ein Zweitverwertungsrecht hat und darauf aufbauend die Veröffentlichung erneut und in weiterentwickelter Form vornehmen kann. Meine Damen und Herren, auch das ist etwas ganz Wichtiges für die Menschen in unserem Land, die geistiges Eigentum schöpfen und uns in der Wissenschaft und in der Entwicklung, in der Innovation und in der Technologie weiterbringen.

Ich möchte auch das Marrakesch-Abkommen erwähnen, das wir in Österreich beab­sichtigen, entsprechend zu ratifizieren. Da wird jetzt schon im § 42d zugunsten von Menschen mit Behinderung vorgesehen, dass man bessere Zugänge für Blinde, Seh­be­hinderte oder andere Menschen, die lesebehindert sind, schafft.

Meine Damen und Herren, ich habe versucht, vor Einbringung des Fristsetzungs­antrags, der einfach geschäftsordnungsmäßig möglich ist und der ganz ordnungs­gemäß eingebracht wurde, mit Ihnen Gespräche zu führen. Ich habe versucht, wirklich klarzumachen, dass uns die Diskussion im Ausschuss extrem wichtig ist.

Ich glaube, dass der Herr Minister, der diesen Kompromiss verhandelt hat, der Berufene ist, ihn zu erklären, uns Rede und Antwort zu stehen; und so wie ich ihn kenne, wird er das auch ausreichend machen. Daher bitte ich Sie, Herr Mag. Alm – ich habe mit Ihnen vorhin gesprochen –, geben Sie Ihre Zustimmung. Wir werden am 30. Juni eine interessante, befruchtende und zielführende Diskussion auch zum Urheberrecht haben können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.02


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. – Bitte.

 


16.02.57

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Eine befruchtende Diskussion, Ausgang gewiss: Guter Kompromiss, schlechtes Gesetz, das man noch dazu sehr schnell machen möchte. Der Hauptkritikpunkt der Grünen und der NEOS ergab sich daraus, dass sie unbedingt ein Hearing mit Experten haben wollten. Wir Freiheitlichen haben gemeint, ja, die Regierungsvorlage kann ruhig noch auf die Tagesordnung für 30. Juni draufkommen, weil wir bereits genug Hearings im Einzelnen gehabt haben. Die Vertreter der Wirtschaft und der Künstler haben sich ausreichend bei uns im Klub eingefunden und ihre Stellungnahmen abgegeben, sodass es für uns nicht schwer sein wird, im Rahmen dieser befruchtenden Diskussion – allenfalls auch am 30. Juni – dieses Gesetz zu zerpflücken. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ich jetzt den Justizbereich hernehme, so haben wir in diesen Tagen, innerhalb dieser kurzen Zeit, drei Schwerpunkte – die Strafgesetznovelle, die Erbrechtsnovelle


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und jetzt die Urheberrechts-Novelle –, die in zwei Ausschusssitzungen innerhalb einer Woche beraten werden sollen. Zur Erbrechtsnovelle findet ja morgen ein entsprechen­des Seminar statt, wo man auch bereits gespannt sein darf, was die Wissenschaft dazu sagt. Im Vorfeld habe ich bereits gehört, es ist ein Auto mit vier Patschen, das da auf die Reise geschickt wird – im Erbrecht.

Im Strafrecht schaut es ähnlich aus – das werden wir uns anschauen –, und auch beim Urheberrecht, wo hier von einem guten Kompromiss die Rede war, der ausgehandelt wurde: Na mit den Künstlern kann er nicht ausgehandelt worden sein, weil die und auch die anderen höchst unzufrieden sind. Und wenn Sie sagen, das ist ein Konzert, mit dem wir der Jetztzeit Rechnung tragen, so entgegne ich: Nein, es ist ein Gesetz für das 20. Jahrhundert, aber nicht für das 21. Jahrhundert, weil Begriffe wie „Streaming“, „Clouds“ oder sonst irgendetwas überhaupt nicht vorkommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht nur darum, dass man das, was man hat, nämlich von der Leerkassette, jetzt fortschreibt. Und dann kommt noch das Klasse dazu, ganz dezent, ja, der Weisheit letzter Schluss: die Deckelung mit den 29 Millionen.

Was passiert denn, wenn im Mai, im Juni die 29 Millionen erschöpft sind? Kommt dann sogar noch eine Rückvergütung? Dann darf man sich wahrscheinlich in den einzelnen Geschäften mit Formularen und so weiter herumschlagen, wenn man das rückgängig machen möchte. Fangen dann die 29 Millionen wieder neu an?

Und was geschieht denn mit den Einnahmen, die diese 29 Millionen übersteigen? Bleiben die dann in der Firma, im Konzern drinnen? Erhöhen sie den Umsatz? Er­höhen sie dadurch den Ertrag? Erhöhen die Gewinne dadurch die Einkommensteuer für die Republik Österreich? – Das ist es: Dieser gute Kompromiss, den Sie hier vorstellen, mit allem Drum und Dran, dient letztlich der Republik Österreich!

Auch die Frage, was mit den Geldern passiert ist, die von den Firmen in der Vergan­gen­heit bereits vorsorglich, im Hinblick auf höchstgerichtliche Entscheidungen, einbe­zahlt und einkassiert wurden, spricht man nicht an. Das sind Rücklagen. Was wird mit den Rücklagen passieren? Die werden nicht den Künstlern zur Verfügung gestellt – ob gedeckelt, nicht gedeckelt, ganz wurscht –, die werden aufgelöst, werden ebenfalls zu Unternehmensgewinn und unter Umständen dadurch wiederum zu Körberlgeld für die Republik Österreich.

Dieser gute Kompromiss hat nur einen Gewinner, das ist die Republik Österreich mit ihren Budgetschulden! Das ist das Einzige. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher ist es uns relativ egal, ob das Hearing stattfindet. Aber es ist gute Usance im Haus, dass man darauf achtet, dass sämtliche Parteien zustimmen, wenn etwas auf die Tagesordnung kommt. Wir wären bereit dazu. Aber wenn die Regierung jetzt einfach nur sagt, wir peitschen es jetzt unbedingt durch, auch wenn es schlecht ist, so ist schon auch klar: Es wird dadurch nicht besser. (Beifall bei der FPÖ.)

16.06


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


16.06.56

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir von den Grünen haben uns in dieser Sache immer wirklich und von Anfang an um einen parlamentarischen Konsens bemüht. Es ist eine sehr komplexe Materie, und wir wissen, dass die Interessen quer durch alle Parteien gehen. Es wäre daher eine klassische parlamentarische Aufgabe gewesen, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können. Ich glaube, wir waren auf einem sehr guten Weg, während die


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Regierung seit vielen Jahren unbeholfen herumtappt und es allen möglichen Lobbys immer nur recht machen möchte und nichts zusammenbringt.

Wir haben auch mit den Ministerien gesprochen, und wir haben uns dann als Abge­ordnete aller Fraktionen zusammengetan und eine Punktation ausgearbeitet, anhand derer wir uns eine Lösung vorstellen konnten. Die Abgeordnete Himmelbauer, die Abgeordnete Fekter waren sehr maßgeblich beteiligt – danke! –, die Abgeordnete Hakel von der SPÖ, Abgeordnete von den NEOS, von den Freiheitlichen – also wir haben alle zusammen daran gearbeitet.

Wir hätten etwas zusammengebracht in den Punkten Rechtssicherheit – weil niemand von den Usern und Userinnen genau weiß, was im Netz denn tatsächlich urheber­rechtlich erlaubt ist und was nicht –, im Zusammenhang mit der Punktation betreffend Entgelt – also wie die Urheber und Urheberinnen entsprechend adäquat abgegolten werden können –, im Zusammenhang mit einem fehlenden Urhebervertragsrecht –, sodass junge Künstler und Künstlerinnen gegenüber den großen Produktionsfirmen auf gleicher Augenhöhe verhandeln können und sozusagen ein Mindeststandard an Vertragsbedingungen vorgegeben ist, was heute nicht der Fall ist –, und schließlich im letzten Punkt, im Zusammenhang mit der Novellierung des Verwertungsgesell­schafts­rechts, weil die Verwertungsgesellschaften sehr undurchsichtig und teilweise undemo­kratisch agieren.

Ohne Regierung – das kann ich hier wirklich ruhigen Gewissens sagen – wäre das Parlament längst in der Lage gewesen, eine abgesicherte Lösung zu entwickeln. Aber da hat die Regierung Panik bekommen, hat vor einem halben Jahr die Regierungs­fraktionen zurückgepfiffen, und dann wurde hinter verschlossenen Türen mit den diversen Lobbys – insbesondere Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer – verhandelt.

Dann haben Berge gekreißt, und am Schluss ist ein Mäuschen rausgekommen – nicht einmal das, es ist etwas rausgekommen, was uns vor drei Jahren im Wesentlichen schon im Zusammenhang mit einem Leak, also mit einer Veröffentlichung, bekannt gegeben worden ist und wovon sich die Regierung – damals noch Ministerin Karl und Ministerin Schmied – distanziert hat: Nein, nein, das ist es nicht, das ist nur ein Ent­wurf!

Im Wesentlichen war es das, was wir jetzt haben – und das ist nichts.

Das hat dann dazu geführt, dass die zweite Panik entstanden ist, weil die Regierung eine sehr kurze Begutachtungsfrist, eine extrem kurze Begutachtungsfrist, vorgesehen hat. Na ja, es ist ja ganz klar, die Regierung hat sich gedacht: Wenn wir das schnell, schnell machen, dann werden nicht viele Gelegenheit und Zeit finden, ihre Meinung dazu kundzutun!

Das Gegenteil war der Fall: 99 Stellungnahmen sind gekommen, und fast alle sind dementsprechend negativ. Warum? – Weil die Rechtssicherheit nicht verbessert wurde, weil die Höhe der Festplattenabgabe niemanden wirklich befriedigt, weil die Liberalisierung, die sogenannte freie Werknutzung, nicht entsprechend ausgefallen ist, weil die Verwertungsgesellschaften überhaupt nicht reformiert worden sind und weil ein Urhebervertragsrecht, also gleiche Augenhöhe zwischen jungen Künstlern und Künstlerinnen und Produktionsfirmen, überhaupt völlig ignoriert worden ist.

Das heißt: Diese Probleme sind alle links liegen gelassen worden. Das hat zur dritten Panik der Regierung geführt, nämlich der Panik, dass bei einem Hearing hier im Parla­ment, wo noch einmal die Möglichkeit gewesen wäre, das alles aufzulisten – die Fachleute hätten das natürlich entsprechend kritisiert –, dann noch deutlicher wird, was ohnehin allen klar ist: dass dieses Gesetz sicher nicht nur wenig Zufriedene, sondern nur Unzufriedene hinterlassen wird!


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Daher dieser Fristsetzungsantrag, der noch dazu relativ schräg daherkommt und so, dass möglichst wenige wiederum irgendwie Notiz davon bekommen. Geschwind, geschwind! Trotzdem, ich kann Ihnen sagen, nach der Geschäftsordnung können Sie das jetzt so machen, aber es zeugt nicht von demokratischem Verständnis, wie das abläuft. Es zeugt von einer Panik. Und die am Urheberrecht Interessierten und davon Betroffenen werden ihre Unzufriedenheit damit nicht zurückstellen, und sie werden sehr sauer sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.11


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Klubobfrau Ing. Dietrich zu Wort. – Bitte.

 


16.11.43

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Referent hat den Rundlaufbeschluss, dass am 30. Juni dieses Urheberrechtsgesetz, diese Novelle mitverhandelt wird, im Ausschuss zur Kenntnis genommen. Es ist aber auf der Einladung nicht gestanden, ob ein Hearing zu der Materie stattfinden wird oder nicht. Und ich sage Ihnen, nach dem, was wir heute hier gehört haben, wollen wir ein Hearing. Wir fordern ein Hearing, weil wir wirklich das Gefühl haben, dass die Regierungsparteien da drüberfahren wollen. Und wenn Kollege Jarolim gemeint hat, nur nicht zerfleddern, wenn wir über diese Ge­setzesmaterie diskutieren, dann läuten die Alarmglocken.

Meine geschätzten Damen und Herren, sieben Tage war Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben, und 80 äußerst kritische Stellungnahmen folgten. Und ich sage Ihnen, wenn 80 kritische Stellungnahmen da sind, dann ist es höchste Zeit, dass wir uns als politisch Verantwortliche, als Vertreter des Volkes, die Zeit nehmen, ein Hearing im Ausschuss zu machen. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn der Herr Kollege Lopatka meint „Team Stronach – Chaostruppe“, dann muss ich ihm sagen: Wir haben auch nicht ÖVP-Chaostruppe gesagt (Abg. Lopatka: Das sollen Sie nicht wiederholen! Das ist nicht gut für die Fraktion, wenn Sie das selber sagen!), als Sie bei der letzten Diskussion, bei der es um die Blasmusik gegangen ist, einen Antrag mit vielen Rechtschreibfehlern eingebracht haben, halt noch schnell irgendwie zusammengeschrieben, um vor der Militärblasmusik gut dazustehen. Da haben wir auch nicht gesagt: Chaostruppe. (Abg. Neubauer: So viel Chaostruppe könnt ihr gar nicht sein, wenn ihr eure Leute ! – Abg. Matznetter: von Tuten und Blasen keine Ahnung!)

Wahrscheinlich will die ÖVP ihre Qualität erhöhen, und aus diesem Grund hat sie Mandatare von uns abgeworben. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Schieder: Die Frage ist ja: Wie haben sich die kennengelernt?)

Aber, meine geschätzten Damen und Herren, diese Gesetzesnovelle ist notwendig, weil neue Medien eine neue Rechtsgrundlage brauchen. Und auch die EuGH-Judikatur hat vorgegeben, dass Österreich diesen Bereich neu gestalten muss. Ich sage Ihnen nur: Wir werden diesem Fristsetzungsantrag nicht zustimmen, weil wir es nicht in Ordnung finden, dass er ohne Debatte eingebracht wurde, nach dem Motto: Drüber­fahren! Speed kills! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.14


Präsident Karlheinz Kopf: Die letzte Wortmeldung zu dieser Geschäftsordnungs­debatte kommt von Herrn Abgeordnetem Mag. Alm. – Bitte.

 


16.14.34

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kol­lege Jarolim, Kollegin Steinacker! Ich gestehe Ihnen zu, dass das eine komplexe


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Materie ist, die lange schon diskutiert wurde, und dass so ein Kompromiss ziemlich fragil sein muss. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass wir diesem Kompromiss nicht zustimmen dürfen, und ich erkläre Ihnen gleich, warum, und sage Ihnen, warum wir dieses Expertinnen- und Expertenhearing brauchen. Ich will es am Punkt der Speicher­medienabgabe, der Festplattensteuer, festmachen, die ja der eigentliche Knackpunkt in dieser Urheberrechts-Novelle ist.

Das ist keine geeignete Folgeregelung für das bestehende System. Die angestrebte Lösung löst nicht das Problem, das sie vorgibt, zu lösen. Das Problem, von dem wir hier sprechen, existiert eigentlich gar nicht mehr. Das eigentliche Problem wird sozu­sagen über den Roten Hering, der von den Interessenvertretern ausgelegt wurde, überdeckt. Das Wort, das in diesem Zusammenhang sehr selten fällt, ist das Wort „Raubkopie“. Und das ist bitte unter Anführungszeichen zu verstehen, denn wir sprechen lieber von Kopien aus ungeklärter Quelle, aus fragwürdiger Quelle, vielleicht auch aus illegaler Quelle. Aber wir wollen vermeiden, hier von Raub zu sprechen.

Dabei, dieses fundamentale Missverständnis aufzuklären, können natürlich Expertin­nen und Experten helfen. Und Expertinnen und Experten sind eben nicht die Interes­sen­vertreterinnen und Interessenvertreter, die Sie hier genannt haben, die auch Kollege Rosenkranz genannt hat. Es geht nicht um Experten aus dem Bereich Kunst und Expertinnen aus dem Bereich Wirtschaft. Hier geht es um Leute, die tatsächlich verstehen, wo das eigentliche Problem liegt, und nicht nur für sich und ihre Klientel eine Lösung wollen.

Was hätten Ihnen diese Expertinnen und Experten erzählt? – Sie hätten Ihnen erzählt: Wir hatten einmal ein System, das die Privatkopie-Vergütung sehr gut gelöst hat, nämlich die Leerkassettenvergütung. Wir haben eine Vorlage. Von dieser Vorlage wird eine Kopie angefertigt, die landet auf einem Trägermedium, nämlich der Leerkassette, und wir haben bei diesem Vorgang alles ziemlich gut und treffsicher abgebildet. Alles, was kopiert wurde, ist auf diesen Kassetten gelandet. Und das gesamte Volumen dieser Kassetten hat sozusagen auch die Berechnungsgrundlage für die Abgabe ergeben. Das heißt, es ist treffsicher die richtige Größenordnung, das richtige Volumen eingehoben worden.

Jetzt haben wir keine Vorlagen mehr in diesem Sinn. Es werden kaum mehr Kopien angefertigt, und es gibt diese Übertragung auf so ein Medium eins zu eins, wie es vor­her einmal der Fall war, nicht mehr. Im Übrigen, was bis dato auch schon kaum zufriedenstellend gelöst war, beziehungsweise aus der Sicht der Kunstschaffenden offensichtlich doch, war die Verteilung, die über die Verwertungsgesellschaften erfolgt ist. Um hier nur die Größenordnung zu verdeutlichen: Der Medianwert der ausgeschüt­teten Abgabe liegt bei 87 Cent pro Künstler pro Jahr. Das ist kein besonders hoher Betrag.

Zu den drei Punkten, die heutzutage nicht mehr funktionieren: Physische Tonträger als Vorlage für so eine Privatkopie werden immer weniger gehandelt. Die Dinge, die Sie sich online herunterladen können, werden meistens mit Lizenzen versehen. Auch da ist es nicht möglich, eine Privatkopie anzufertigen. Viele Quellen sind überhaupt nicht tauglich, um eine geeignete Vorlage für eine Privatkopie zu sein. Es wird nicht mehr so viel kopiert. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal Udo Huber aufgenommen haben, bei seinen Top Ten auf einer VHS. Das wäre eine legale Privatkopie. Ich glaube, Udo Huber moderiert mittlerweile gar nicht mehr.

Heutzutage wird gestreamt. Ich weiß nicht, ob Ihnen Spotify, Deezer, TIDAL, Netflix, YouTube irgendetwas sagen. Von dort können Sie streamen, aber Sie dürfen nicht aufzeichnen und schon gar nicht das als Vorlage für eine Privatkopie heranziehen. Dazu kommt natürlich noch, dass sich die Wirtschaft, nämlich die Unterhaltungs-


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industrie in diesem Fall, Eigentore schießt, nämlich mit ihren Verwertungsfenstern, die dazu führen, dass sich die Leute natürlich Kopien aus fragwürdigen Quellen ziehen. Wer will denn warten, bis „House of Cards“ oder „Game of Thrones“ ein halbes Jahr später in Österreich zu sehen ist? Die Leute wollen nicht eine Woche warten, die wollen gar keinen Tag warten, die wollen diese Dinge am Erscheinungstag sehen.

Jetzt haben wir nicht mehr nur ein Trägermedium wie bei der Leerkassette, sondern wir haben multifunktionale digitale Speichermedien. Wir haben USB-Sticks, wir haben Festplatten, wir haben eingebaute Festplatten in Handys und so weiter und so weiter. Die Dateien, die auf diesen Trägermedien landen, sind eben nicht nur Privatkopien, sondern viele andere Kopien. Und es gibt sogar Festplatten, wo gar keine Privatkopien drauf sind, und trotzdem sollen die Menschen, die diese Festplatten kaufen, hierfür eine Abgabe entrichten. Die Treffsicherheit ist völlig dahin. Die Privatkopie ist völlig tot. Sie beatmen da ein Pferd, ein totes Pferd, das keines natürlichen Todes gestorben ist, sondern in irgendeiner Form auf halbem Weg erlegt wurde. Damit ist auch die Privat­kopie am Ende.

Dass das Gesetz sich modernen Entwicklungen anpasse, kann man so auch nicht stehenlassen – und ebenso wenig, dass ein gerechter Ausgleich stattfinde. Ich würde an Sie appellieren, dass Sie diesem Expertenhearing zustimmen, dann können wir am 30. Juni im Ausschuss darüber mit Expertinnen und Experten diskutieren, und vielleicht können wir so eine bessere Lösung als diese Festplattensteuer finden, nämlich eine Lösung, die tatsächlich einen gerechten Ausgleich zwischen Urhebern/Urheberinnen und Konsumentinnen/Konsumenten schafft. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abge­ordneten der Grünen.)

16.19


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte über den Fristsetzungsantrag ist hiemit geschlossen.

Die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag wird, wie bereits angekündigt, nach Beendigung der Tagesordnung erfolgen.

16.20.32 Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme nun die Verhandlungen über die Punkte 15 und 16 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.

 


16.20.47

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ich darf auf zwei Gesetzesvorlagen zurückkommen, die wir heute diskutieren und wohl auch beschließen werden, bei denen wir die Pflicht hatten, einer Richtlinie der Euro­päischen Union zur Umsetzung nachzukommen. Diese liegt in der Gewerbeordnung in den Bereichen Seveso III, der Trennung der Organisation von Personenbetreuung in der 24-Stunden-Betreuung und der Beseitigung des Inländervorbehalts im Waffen­gewerbe, und darüber hinaus werden die Unionsvorschriften im Mineralrohstoffgesetz für Industrieemissionen Seveso III und Sicherheit von Offshore-Anlagen implementiert.

In meinen Ausführungen möchte ich mich auf die Implementierung der Seveso-III-Richtlinie in der Gewerbeordnung wie auch im Mineralrohstoffgesetz konzentrieren.

Diese Implementierung besteht vor allem in der besseren Beherrschung von Gefahren bei möglichen Unfällen. Man versuchte mit dieser Novelle, die Bestimmungen besser


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lesbar zu machen und klarer zu strukturieren. Ich glaube, das ist gelungen, denn ge­mein­sam mit Experten wurde hier eine vertretbare und zielführende Lösung gefunden.

Die gewerberechtlichen Regelungen wurden ebenso besser strukturiert und präzisiert, und weiters werden die Regeln zur Öffentlichkeitsinformation an die zuständige Stelle im Umweltministerium verschoben.

Im Mineralrohstoffgesetz wurde mit der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie mittels zusätzlicher Informationspflichten und entsprechender Notfallpläne die Sicherheit noch einmal erhöht, und darüber hinaus hat man auch die Abstandsvorschriften angepasst. Gerne möchte ich bei dieser Gelegenheit besonders auf die gesteigerte Transparenz durch die Verbesserung und Stärkung der Parteienrechte von Nachbarn bei der Errichtung von Seveso-Anlagen hinweisen.

Dennoch galt es aber auch, diesen Spagat zu schaffen, den bürokratischen Aufwand durch diese neuen Auflagen und Regularien für unsere Betriebe in einem vertretbaren Maß zu halten. Dies, und dabei ein ausgewogenes und zielgerichtetes Gesetz vorzu­legen, ist durchaus gelungen. Es ist zu begrüßen, wenn Informationspflichten, Notfall­pläne und Transparenz gegenüber der Bevölkerung entsprechend verbessert werden. Und genau diesen Punkten wurden mit dem vorliegenden Gesetz ausreichend Rech­nung getragen.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will auch nicht unerwähnt lassen, dass Österreichs Betriebe bereits heute sehr aktiv in der Unfallverhütung sind, ihren Informationspflichten penibelst nachkommen, und ebenso muss uns klar sein, dass unsere Betriebe eine Vorreiterrolle in der Vermeidung von Emissionen haben. Ich darf sie sogar als Weltmeister in diesem Bereich bezeichnen.

Wie gesagt, mit dieser Novelle ist es gelungen, zusätzliche Anforderungen an unsere Unternehmen in noch vertretbarem Ausmaß zu gestalten. Wir kommen mit diesen Gesetzesvorschlägen unionsrechtlichen Verpflichtungen nach, verbessern die öffent­liche Sicherheit, erhöhen die öffentliche Information und verstärken die Einbindung sowie Transparenz gegenüber der Bevölkerung.

Dies erfolgt in einem nötigen bürokratischen Ausmaß und mit Rücksicht auf die bereits aktive Rolle unserer Wirtschaft und Industrie.

Ich hoffe und appelliere an Sie, dass Sie diesem Gesetz zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.24


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort. – Bitte.

 


16.24.45

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Energieminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! In beiden Fällen, sowohl bei der Gewerbeordnung als auch beim Mineralrohstoff­gesetz, geht es um die Umsetzung von unterschiedlichen Richtlinien, vor allem der Seveso-Richtlinie. Die Seveso-Richtlinie hat ihren Namen nach einem Ort in Italien, in dem es 1982 einen schweren Chemieunfall gegeben hat. Diese Richtlinie soll das Schutzniveau von betroffenen Anlagen erhöhen.

In beiden Fällen wurden die jeweiligen Richtlinien aber nur in einer Minimalversion umgesetzt, und wir Grüne wünschen uns natürlich, dass man über Minimalversionen hinausgeht, beziehungsweise wurden andere Bereiche gar nicht umgesetzt.

Ich möchte vorweg sagen, dass wir beiden Vorlagen nicht zustimmen werden. In der Gewerbeordnung gibt es aber aus Sicht der Grünen durchaus auch positive Aspekte,


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die Kollegin Schwentner noch erklären wird, deswegen werden wir in zweiter Lesung zustimmen.

Ich werde erklären, warum wir dennoch insgesamt ablehnen werden. Und zwar orten wir in der Gewerbeordnung durchaus auch Verschlechterungen, was die Beteiligung der Öffentlichkeit oder auch die Information der Öffentlichkeit angeht. Es sind Infor­mationspflichten von Betrieben weggefallen. Insbesondere sehen wir kritisch, dass routinemäßige Inspektionen viel mehr im Ermessen der Behörden sind, obwohl es in der Richtlinie durchaus strenger formuliert ist.

Die Aarhus-Konvention wäre in beiden Gesetzesmaterien eigentlich auch noch umzusetzen, und das ist gar nicht angegangen worden. Also, was uns Grünen fehlt, ist die umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beteiligung von Umweltorgani­sationen und auch der Zugang zu den Gerichten. Das wurde gar nicht umgesetzt. Die Aarhus-Konvention sieht das vor, auch die Seveso-Richtlinie sieht Öffentlichkeits­beteili­gung vor. Das ist keine Erfindung der Grünen, sondern das ist EU-rechtlich eigentlich auch geklärt, und ich würde es schon als selbstverständlich erachten, dass wir hier im Parlament Gesetze beschließen, die auch EU-rechtskonform sind.

Deswegen werden wir heute nicht zustimmen. Die beiden Gesetzesmaterien werden aber parlamentarisch noch in der Debatte bleiben und im Zuge anderer Verhandlungen im Energiebereich mitdiskutiert, und ich hoffe, dass wir da noch zu entsprechenden Lösungen kommen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.27


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte.

 


16.27.44

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Wir haben eine Reihe von Vorlagen, ein Teil ist schon besprochen worden. Ich möchte noch einmal auf einen Aspekt zurückkommen, eine wirklich sinn­volle Maßnahme, nämlich die Trennung des Berufs Personenbetreuervermittlung von der Durchführung der Betreuung.

Ich darf dabei daran erinnern, was der Anlass dafür war: Im Nationalrats­wahl­kampf 2006 hat der damalige grüne Sozialsprecher Karl Öllinger auf die Probleme hingewiesen, die durch die illegale Beschäftigung von Pflegerinnen ausgelöst wurde. Das betraf ja auch einen Vorwurf an den damaligen Bundeskanzler Dr. Schüssel. Im Gefolge der Natio­nal­ratswahl und der Regierungsbildung 2006/2007 wurde eine Neuregelung ange­strebt, die es erlaubt, diese ganz, ganz schwierige Aufgabe, die durch großteils aus Osteuropa kommende Pflegerinnen erfüllt wird, legal zu machen.

Aus Kostengründen, weil die damalige Kalkulation war, dass eine solche Pflegerin, die 14 Tage lang ununterbrochen durchgehend die Pflege übernimmt, 1 000 € bekommt, hat man gesagt: Das geht unselbstständig nicht, wir müssen das als selbstständigen Beruf einrichten, und hat die einfach zu den Vermittlern dazugegeben: mit dem tragischen Effekt, dass diese Frauen, die heute Tausende Österreicherinnen und Österreicher in einer wirklich aufopferungsvollen Art und Weise pflegen, die das Haus oft nicht verlassen können, die bis zum Schlafengehen mit Problemen konfrontiert sind, durch den Wettbewerb keine Absicherung im unselbständigen Dienstverhältnis haben, und die Tarife heute teilweise bei 600 € oder 700 € liegen.

Sie haben also immer weniger bekommen, konnten aber nicht vertreten werden, weil sie in Wirklichkeit einen Beruf haben, bei dem die, die an der Vermittlung immer mehr verdienen, ihre eigene Interessenvertretung bestimmen und auch für die buchenden


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Familien nicht erkennbar war: Ist das jetzt jemand, der das selber macht, oder ist das nur einer, der vermittelt?

Es ist eine richtige Maßnahme, die auf Vorschlag der Bundesregierung vorliegt, näm­lich einmal die Berufe zu trennen, klarzustellen, die einen erbringen direkt die Leistung, die anderen vermitteln.

Unsere Aufgabe wird in den nächsten Jahren sein – im Interesse der Tausenden zu Pflegenden nämlich –, dass wir endlich Standards bekommen, wie das menschen­würdig abläuft, die diese wirklich schwere Arbeit, die diese Frauen erbringen, respek­tieren und die auch für eine angemessene Bezahlung sorgen. Ich werde nicht müde werden, solange das nicht geändert wird, immer wieder den Finger auf die Wunde zu legen. Wir müssen die Situation dieser Frauen verbessern, denn wenn die wegfallen, haben wir keine Alternative, wir haben weder die Heimversorgung noch diese Möglichkeit, und das alte System, dass die Frauen das Berufsleben aufgeben, weil sie die Angehörigen fertigpflegen, kann auch nicht die Lösung sein. In diesem Sinne ist das eine gute Maßnahme, aber nur ein erster Schritt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


16.30.56

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, ich kann in allem meinem Vorredner beipflichten und kann nur sagen, dass auch wir uns – ich würde nicht sagen in den nächsten Jahren, sondern im nächsten Jahr, ich würde diesem Thema nicht mehr Jahre geben wollen – diesem Thema intensiv widmen, was wir auch schon tun.

Ergänzend: Ja, es ist tatsächlich ein erster Schritt, dass endlich die Tätigkeit der Vermittlungsagenturen – und das sind mittlerweile geschätzte 600; man weiß es aber nicht genau, weil es bis jetzt auch nicht erfassbar war – für die 24-Stunden-BetreuerIn­nen, die eben, wie Kollege Matznetter das beschrieben hat, zu Hause auch viele un­serer Angehörigen pflegen und zu einem unumgänglichen, ganz wichtigen Bestandteil in unserem Pflegesystem geworden sind, zu einem eigenen Gewerbe wird.

Das ist seit 2007 legal, es ist aber auch nicht so ganz nachvollziehbar, warum die Frauen denn selbständig sind, denn eigentlich sind sie ja auch in einer gewissen Form Unselbständige, weil sie an einem bestimmten Ort zu bestimmten Zeiten – ich brauche das jetzt nicht alles auszuführen; all das hat Kollege Matznetter schon gesagt – rund um die Uhr für die zu betreuenden Personen da sind. Sie ersetzen ganz, ganz viel in diesem System, und es wurde seit der Legalisierung 2007 kein weiteres Augenmerk darauf gelegt. Mittlerweile ist es aber zu einem Wildwuchs an Agenturen gekommen, und es sind geschätzte 60 000 PflegerInnen, die in Österreich tätig sind und Menschen zu Hause betreuen.

Ich bin daher sehr froh darüber, dass die Wirtschaftskammer und auch das Wirt­schaftsministerium nun zumindest diesen ersten Schritt machen, dass man einmal dieses Gewerbe trennt, es zum einen die Agenturen und zum anderen die Personen­betreuerInnen, die BetreuerInnen, die bei den Menschen zu Hause arbeiten, gibt.

Es braucht aber noch viele, viele weitere Schritte, und denen möchte ich jetzt nicht viele weitere Jahre geben, sondern ich würde mir wirklich wünschen, dass da ganz, ganz schnell etwas geschieht – nicht zuletzt, weil sich dort sehr, sehr viel im Graubereich abspielt.

Wir wissen teilweise nicht, mit welchen Voraussetzungen eine Agentur überhaupt Personen vermittelt. Es kann jeder und jede von uns – und ich würde es mir nicht


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anmaßen, das zu können – eine Agentur aufmachen und PersonenbetreuerInnen nach Hause vermitteln. Jeder mit irgendeinem Beruf oder auch keinem Beruf kann das einfach machen. Das halte ich in einem Bereich, bei dem es um ganz, ganz sensible Tätigkeiten geht, nämlich um Tätigkeiten an alten beziehungsweise älteren Menschen, für brandgefährlich. Das heißt, zum einen müssen diese Agenturen in irgendeiner Form zertifiziert werden, und zum anderen muss auch viel mehr darauf geachtet werden, welche Qualifikationen die BetreuerInnen mitbringen, und auch, wie sie zu diesen Qualifikationen kommen.

Wir wissen – nicht nur ich höre das, nehme ich an –, dass man teilweise solche Zertifikate kaufen kann, irgendwo auf der Straße, man zeigt das Zertifikat vor und ist BetreuerIn zu Hause. Viel zu lange wurde da nicht hingesehen, und daher unterstützen wir jetzt diesen einen Punkt, wie Kollegin Brunner schon angeführt hat. Unsere Idee aber wäre – und wir bringen demnächst auch einen entsprechenden Antrag ein –, da entweder Standesregeln einzuführen, das wäre eine Möglichkeit, oder – ich würde meinen, das wäre überhaupt der bessere Vorschlag – über ein geregeltes Gewerbe nachzudenken. Genauso ist es bei HeilmasseurInnen, die auch unmittelbar mit Men­schen und dem Körper beziehungsweise der Körperpflege von Menschen zu tun haben, bei denen ist das auch sehr, sehr sensibel. Das ist auch ein gebundenes Ge­werbe.

Nicht zuletzt fließt da auch viel an Steuergeld, weil viele Menschen, die zu Hause gepflegt werden, eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung bekommen, und das sind mittlerweile 22 750 Menschen in Österreich. Da fließt sehr, sehr viel Geld, das ist in den letzten Jahren viel mehr geworden, und daher sollten wir auch diesbezüglich intensiver nachdenken. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Matznetter.)

16.35


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


16.35.29

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sie können dann gleich wieder die Geschichte mit dem Elefantenrüssel und dem Wurm erzählen. Ich beziehe mich jetzt auf die Gewerbeordnung, und auch da kann ich nicht viel zur vorliegenden Novelle sagen. Wir stimmen natürlich zu, das hat alles seine Richtigkeit, aber viel mehr ist es uns ein Anliegen, über die Gewerbe­ordnung an sich zu reden und darüber, was dort alles passieren muss.

Wir ändern in dieser Legislaturperiode bereits das fünfte Mal die Gewerbeordnung. Wir sprechen aber nicht über wirklich große Änderungen, große Modernisierungen. Im Regierungsprogramm steht unmissverständlich „die Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen“. Wir haben unzählige Anträge eingebracht – die gesamte Opposition hat das gemacht –, die werden natürlich einfach nur ignoriert. Das wundert uns insofern, als eine Reform der Gewerbeordnung auch keine Kosten verursachen würde, die auf der anderen Seite nicht sofort wieder herein­kämen, da die Unternehmen dann natürlich höhere Gewinne haben und mehr an KöSt abführen, die noch dazu ja jetzt in einem größeren Ausmaß abgeführt werden wird.

Ich bringe Ihnen ein paar Beispiele von Gewerben, die ausschließlich in Österreich beziehungsweise in wenigen anderen Ländern reglementiert sind, damit Sie sich ein Bild machen können, wo hier Potenzial liegt. In Österreich haben wir zum Beispiel Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeuger, Kunststoffverar­beitung, Mechatroniker, Überlassung von Arbeitskräften, Personalbereitstellung, Per­sonalleasing und Unternehmensberatung reglementiert.


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Wir haben dann Erzeugung von kosmetischen Artikeln – das gibt es auch in Schweden –, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung – das gibt es auch in Slowenien –, Gärtner und Floristen – sonst nur in Liechtenstein –, Inkassoinstitute, Kommunikationselektronik – beides auch in Norwegen – und Arbeitsvermittlung – das gibt es auch in der Schweiz, der Slowakei und der Tschechischen Republik – regle­mentiert. Baumeister und Brunnenmeister werden in Liechtenstein und Ungarn regle­mentiert – Sie werden merken, manche Länder kommen auch recht oft vor –, Bodenleger in Island, Liechtenstein und der Slowakei, Buchbinder, Etui- und Kasset­tenerzeugung, Kartonagenerzeugung nebst Österreich in Island und in Liechtenstein, chemische Laboratorien in Liechtenstein, Slowenien und der Tschechischen Republik, Druck und Druckformherstellung nebst Österreich in Island und Liechtenstein.

Jetzt wird es ein bisschen dreckig: Elektrotechnik wird in Deutschland und in Island reglementiert, Gas- und Sanitärtechnik in den Niederlanden, Polen, Portugal, Slowenien und der Tschechischen Republik, Gastgewerbe in Liechtenstein, der Schweiz, Slowakei und Zypern, Getreidemüller nebst Österreich in Kroatien und der Tschechischen Republik, Hafner in Deutschland, Kroatien, Liechtenstein, der Slowakei und der Tschechischen Republik, Keramiker, Platten- und Fliesenleger – jetzt kommt ein neues Land dazu – in Belgien, Frankreich, Liechtenstein, der Slowakei und Ungarn (Zwischenruf des Abg. Matznetter), Kürschner und Säckler in Island, Kroatien, Liech­tenstein, der Tschechischen Republik und Ungarn. Gut, in Island kann ich mir das auf­grund der dortigen Fauna gut vorstellen.

Milchtechnologie wird neben Österreich in Island, Kroatien, der Slowakei und der Tschechischen Republik, Oberflächentechnik und Metalldesign in Polen, Portugal und der Tschechischen Republik, Orgelbauer, Harmonikamacher, Klaviermacher, Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger, Holzblasinstrumenteerzeuger, Blechblasinstrumente­erzeuger in Island, Italien, Kroatien, Liechtenstein und der Tschechischen Republik reglementiert – ja, das wäre auch wirklich tragisch, wenn jemand eine nicht ordentliche Trompete kaufen würde.

Sattler, einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner werden in Island, Kroatien, Liechtenstein und Ungarn reglementiert, Schädlingsbekämpfung – gut, darüber kann man streiten – in Dänemark, Italien, Niederlande und der Tschechischen Republik, und so weiter und so fort, mir geht die Zeit aus. Vielleicht noch die Uhrmacher: Die werden nebst Österreich in Island, Kroatien, Liechtenstein, der Slowakei und der Tschechischen Republik reglementiert (Vizekanzler Mitterlehner: Nudelsieberzeuger?) – Nudelsieberzeuger wahrscheinlich nur in Österreich. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


16.40.01

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben die Gewerbeordnung auf der Tagesordnung – ein sehr amüsantes Thema, wenn man es so aufbereiten will wie der Vorredner und die Pointe des Ministers darauf passt, aber ein sehr ernstes Thema, wenn man sich anschaut, was dann oft dahinter steht.

Wir regeln heute die Vermittlung von betreuenden Personen für Menschen in den letzten Jahren ihres Lebens, wenn sie sich selber nicht mehr helfen können, schwach sind und Betreuung – wir haben früher gesagt „Pflege“, aber da sind wir schon wieder im schwierigen Bereich – brauchen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 150

Wenn man in seinem Umfeld erlebt hat, was da alles möglich ist – ich komme aus dem Dorf, da erlebt man ja nicht nur die eigene Familie, sondern auch, wie das bei anderen ist –, weiß man, dass auf der einen Seite ältere Menschen, wenn sie schwach werden, heute nicht mehr so in der Familie gepflegt werden können, wie das früher automatisch vorausgesetzt wurde – und auch nicht ideal war –, man weiß auf der anderen Seite aber auch, dass wir heute Möglichkeiten haben, wirklich Gutes zu leisten.

Das richtig zu organisieren, ist die Aufgabe des heutigen Beschlusses, in der Gewerbeordnung vorzusehen, dass die Vermittlung der selbständigen Betreuer von der Arbeit der Betreuung, anders, als das bis jetzt war, getrennt wird. Das ist deswegen wichtig, denn Menschen, die jemanden in ihre Wohnung, in ihr Haus aufnehmen, der dann 14 Tage lang Tag und Nacht ihr Leben teilt, müssen sich die Betreuung aussuchen können. Da können sehr schwierige Situationen entstehen. Es ist nicht so, dass jeder jeden Tag fröhlich ist, wenn er weiß, es geht immer schwieriger. Es ist aber auch nicht so, dass jeder Mensch, der glaubt, dass er diese Aufgabe bewältigen kann, dafür geeignet ist.

Dann ist es gut, wenn wir auf der einen Seite darauf schauen, dass das ordentlich gemacht wird und die Menschen, die sich auf einen Vertrag einlassen, dann auch wirklich jemanden ins Haus bekommen, der dieser Aufgabe gewachsen ist, auf der anderen Seite geht es auch darum, dafür zu sorgen, dass das rechtlich in Ordnung ist.

Wir sind hier sehr in der Versuchung, die Rechtsbegriffe zu verwenden und diese ganze Problematik zu vertechnisieren. Ehrlich gesagt, wir sollten nicht davon reden, dass jemand „fertiggepflegt“ wird. Mein Vater ist vor kurzer Zeit verstorben, und ich bin den Frauen, die ihn gepflegt haben, sehr, sehr dankbar dafür, dass sie ihn in den letzten Tagen begleitet haben; „fertiggepflegt“ haben die niemanden. Und ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir genau wissen, dass wir bei dieser Materie sehr tief ins menschliche Leben hineingehen und uns bei jedem Wort und auch bei jedem Beschluss sehr genau überlegen sollten, wie das für die Menschen wirkt.

Wir von der ÖVP glauben daran, dass die Menschen bis in die letzten Tage ihre Würde erhalten sollen und dass wir den Menschen bis in die letzten Tage auch das geben sollen, was sie brauchen, nämlich ordentliche Betreuung, Zuwendung und Hilfe. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Moser: Die Männer dürfen sich auch beteiligen!)

16.43


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


16.43.20

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon darauf hingewiesen worden, was hier heute zur Beschlussfassung vorliegt. Was die sogenannte Seveso III-Novelle anbelangt, die in der Gewerbeordnung und im Emissionsschutzrecht für Kesselanlagen umgesetzt wird, sind das im Wesent­lichen Präzisierungen, die natürlich zur Verbesserung, was jetzt ja die gesamte öffent­liche Wahrnehmung und den Umgang mit gefährlichen Stoffen anbelangt, beitragen sollen.

Auf der anderen Seite haben wir – wie gerade angesprochen – auch die gewerbe­rechtliche Trennung der Organisation von Personenbetreuung von der Personenbe­treuung bei der 24-Stunden-Betreuung. Das ist im Regierungsprogramm vorgesehen und daher auch eine konkrete Umsetzung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 151

Was in der Diskussion jetzt nicht angesprochen worden ist, ist, dass wir, was die militärische Waffenherstellung anbelangt, im Waffengewerbe eine Bestimmung hatten, dass diese Österreichern vorbehalten ist, was eine entsprechende Problematik in Richtung Inländervorbehalt war, und das klären wir jetzt europarechtlich auf.

Bei der ersten Umsetzung, was Gewerbeordnung und so weiter anbelangt, hat die Frau Brunner auf der einen Seite ein paar Fragestellungen betreffend Aarhus-Kon­vention und auf der anderen Seite angebliche Rücknahmen, was die Information der Öffentlichkeit anbelangt, angemerkt. Beides stimmt in dem Zusammenhang so nicht.

Bei der Seveso-Problematik ist es so, dass das Seveso-Regime bisher keine Geneh­migungs­regelungen enthalten hat. Somit hat sich die Frage nach Parteistellungen auch gar nicht gestellt. Und jetzt ist im Artikel 15 der Seveso-III-Richtlinie für bestimmte Entscheidungsverfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung, eine Aarhus-Öffentlichkeits­beteiligung, vorgesehen. Die Verfahren betreffen ausschließlich die sogenannte Über­wachung der Ansiedlung, das ist wiederum in der Raumordnung geregelt. Das heißt also, wir können das heute auch gar nicht beschließen, sondern das müssen dann die Länder beschließen. Daher ist das jetzt im Wesentlichen auch kein Nachteil und kein Fehler von uns.

Auf der anderen Seite zu einer zweiten Frage von Ihnen betreffend die Information der Öffentlichkeit: Auch das nehmen wir nicht zurück, sondern wir klären das, was in der Gewerbeordnung zu klären ist, bleibt in der Gewerbeordnung. Jetzt gibt es aber durch Seveso III eine Änderung, dass bestimmte Zuständigkeiten zum Umweltminister kommen, und der Umweltminister hat das in der sogenannten Industrieunfall­verord­nung und in der Störfallinformationsverordnung entsprechend geregelt beziehungs­weise hat das vor und hat das auch in die Begutachtung gegeben.

Im Klartext gilt dasselbe, was ich vorher gesagt habe: Es gibt keine Verschlechterung der Information der Öffentlichkeit, sondern Widersprüchlichkeiten, teilweise auch Doppelgleisigkeiten werden jetzt aufgelöst und für die Betroffenen besser geregelt.

Last, but not least: Was die von Herrn Abgeordnetem Alm angesprochene, immer so ironisch dargestellte und skurril klingende Gewerberechtssituation anbelangt, ist Ihnen vielleicht der Widerspruch – es war nicht der Widerspruch im Großen, sondern der Widerspruch im Kleinen – schon aufgefallen. Die Vorrednerin, Frau Schwentner, ist hier angetreten und hat gesagt: Wenn wir uns jetzt als ersten Schritt einmal vorge­nommen haben, dass die Organisation und die tatsächliche Betreuung, um Trans­parenz und bessere Qualität zu schaffen, getrennt werden, ist das gut. Wir brauchen dann auch weitere Schritte in Richtung Reglementierung, also aus bestimmten Schutz- und Qualitätsgründen ein reglementiertes Gewerbe.

Dann kommt nach Ihnen – also ich kann auch für andere Bereiche genau dasselbe Interesse formulieren – der Herr Alm und sagt mit der Aufzählung der entsprechenden gewerberechtlichen Tätigkeiten, wie lustig und skurril das ist. Es klingt auch so. Die Frage ist aber: Ist es so? – Ich habe mich schon einmal bemüht, das darzustellen: Im Endeffekt ist der Zugang – das waren fast lauter nicht reglementierte Gewerbe, sondern Anmeldegewerbe – ein relativ einfacher. In Wirklichkeit haben wir in Öster­reich halt eine bestimmte Tradition, all das auch in unserer Umsetzung und beim Ange­bot für den Kunden entsprechend darzustellen. Auch in den Handwerken haben wir da eine bestimmte Tradition.

Ich frage Sie: Ist diese qualitative Vorgangsweise etwas Schlechtes, wenn wir Stand­ortvorteile bemessen? – Auch in internationalen Rankings liegen wir unter den ersten drei, denn andere Staaten – selbst die Vereinigten Staaten und sonstige Staaten, die wirt­schaftlich gar nicht schlecht sind – haben dort keine qualifizierten Unterscheidun-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 152

gen. Bei Berufsweltmeisterschaften gewinnen wir vor allem deswegen, weil wir genau diesen Zugang qualitativ haben.

Daher ja, ich bin auch für Weiterentwicklung, aber ich bin nicht dafür, dass man da immer alles vorliest und sagt, mein Gott, das ist halt nur Österreich, Luxemburg oder sonst jemand. Dieses System hat einen bestimmten traditionellen Hintergrund, der auch mit Qualität und durchaus mit Konkurrenzfähigkeit in der heutigen Zeit verbunden ist. Das sollte man einmal auseinanderhalten, sonst muss ich Ihnen, wenn Sie auf den Witz vorher reflektieren, sagen, Sie haben nicht einmal die Regenwürmer wirklich ausreichend gelernt, brauchen also gar nicht auf die Elefantenrüssel auszuweichen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.48

16.48.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird und mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert wird, samt Titel und Eingang in 624 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Schwentner vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstim­mung betroffenen Teile, schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Ziffern 15 und 20 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Ge­setzentwurf zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 625 der Beilagen.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 153

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

*****

16.51.04

 


Präsident Karlheinz Kopf: Tagesordnungspunkt 17 wurde vor Eingang in die Tagesordnung abgesetzt.

*****

16.51.0818. Punkt

Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 38. Bericht der Volks­anwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-154/677 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


16.51.45

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Volks­anwältin! Meine Herren Volksanwälte! Sehr geschätzte Damen und Herren! Es geht um den Bericht der Volksanwaltschaft 2014.

In zwei Sitzungen des Volksanwaltschaftsausschusses haben wir den Bericht der Volksanwaltschaft 2014 diskutiert und beraten. Erstmals war der Bericht in zwei Bänden aufgelegt, wobei der erste Band sich mit der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und der zweite Band sich mit der präventiven Menschenrechtskontrolle auseinandergesetzt hat. Es ist ein sehr ausführlicher Bericht, der die Tätigkeit der Volksanwaltschaft eindrucksvoll dokumentiert.

Gestatten Sie mir als Erstredner, einige Inhalte aus diesem Bericht allgemein anzu­sprechen. Im Vergleich zum Bericht 2013 ist die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Volksanwaltschaft gewendet haben, erneut gestiegen. Von den 19 648 Be­schwerden hat die Volksanwaltschaft in 48 Prozent ein Prüfverfahren eingeleitet. Die meisten Prüfverfahren wurden im Bereich der inneren Sicherheit eingeleitet. Diese Entwicklung zeichnete sich bereits im Vorjahr ab und ist zurückzuführen auf die hohe Anzahl im Bereich der Fremden- und Asylrechtsbeschwerden.

Annähernd gleich viele Prüfverfahren wurden im Sozialbereich eingeleitet, wobei es sich um sozialversicherungsrechtliche und arbeitsmarktbezogene Problemstellungen gehandelt hat.

Meine Damen und Herren! Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Volks­anwaltschaft seit Juli 2012 dem verfassungsgesetzlichen Auftrag nachkommt, die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen und zu fördern. Gemeinsam mit der Expertenkommission überprüft sie rund 4 000 öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommt oder kommen kann. Die Kommissionen hatten im Berichtsjahr insgesamt 428 Einsätze. In 227 Fällen beanstandete die Volks­anwaltschaft die menschenrechtliche Situation. Der Fokus liegt dabei auf den Ein­richtungen der Alten- und Krankenpflege, Psychiatrie und Jugendwohlfahrt. Wahr­nehmungen und Feststellungen der Kommission werden in einem standardisierten Protokoll festgehalten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 154

Im vorliegenden Band wird die Arbeit der Kommission im Detail dargestellt. Im Bericht listet die Volksanwaltschaft auch legislative Anregungen auf und stellt bereits umge­setzte Anregungen dar. In diesem Zusammenhang wird etwa auf den Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit verwiesen, wonach die Verwendung von Netz­betten unzulässig ist.

Internationale Aktivitäten sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeiten der Volksanwaltschaft. Im Bericht werden insbesondere das International Ombudsman Institute sowie die internationale Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, dem Europarat und der Europäischen Union hervorgehoben.

Wie aus dem Bericht hervorgeht und wie ich mich auch persönlich überzeugen konnte, ist es der Volksanwaltschaft besonders wichtig, die Öffentlichkeit laufend über die Aufgaben und Tätigkeiten zu informieren. So wurde auch das neue Besucherzentrum in der Volksanwaltschaft eingerichtet, das sich großer Beliebtheit erfreut.

Jede Woche verfolgen rund 440 000 Zuseherinnen und Zuseher die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Diese hat eine sehr hohe Breitenwirkung und zeichnet die Arbeit der Volksanwaltschaft entsprechend aus.

Meine Damen und Herren! Wir haben es heute auch mit einigen Entschließungs­anträgen zu tun. Ganz verstehe ich die Entschließungsanträge der grünen Fraktion momentan nicht. Wenn man sich die Debattenbeiträge zu den letzten Berichten an­schaut, dann stellt man fest, dass auch von der grünen Fraktion die Arbeit der Volksan­waltschaft immer als ganz hervorragend gelobt wird, und sie war an und für sich sehr zufrieden damit. (Abg. Fekter: Nur solange Terezija Stoisits Volksanwältin war!)

Darum bin ich etwas verwundert über die heutigen Anträge. Ich habe die Ausführungen der letzten zwei Jahre hier, und da schaut es etwas anders aus.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft hat bei der Bevöl­kerung einen sehr hohen Stellenwert. Ich darf mich bei den MitarbeiterInnen der Volksanwaltschaft und bei den VolksanwältInnen selbst recht herzlich bedanken. Ich glaube, sie bringen eine sehr hohe Kompetenz auf und eine hohe Qualität. Recht herzlichen Dank für die Arbeit! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Darmann.)

16.56


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.

 


16.56.49

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Der Bericht der Volksanwaltschaft des Jahres 2014 legt eine immense Breite an Tätigkeiten der Volksanwaltschaft dar.

Es wurden Tausende Beschwerden bearbeitet und geprüft. Das Arbeitspensum ist enorm, und effizientes Arbeiten der Mitarbeiter ist äußerst notwendig; noch dazu bei einem relativ geringen Budget. Trotz erhöhten Beschwerdeaufkommens beträgt die Erledigungsdauer der Bürgeranliegen insgesamt sechs Wochen, dies ist im Behördenvergleich besonders hervorzuheben.

Im Jahr 2014 sind 16 648 Individualbeschwerden eingelangt. Das entspricht 84 Be­schwer­den pro Tag. Hier belegen die Bereiche Inneres mit 27,48 Prozent, Soziales mit 27,19 Prozent und Justiz mit 16,57 Prozent die ersten Plätze. Das Hauptaugenmerk wurde im Jahr 2014 auf das überwichtige Thema der Kinderrechte gelegt. So wurden Missstände bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufgezeigt. Wir alle sind gefordert, diese anzupacken und auszuräumen.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf noch ein paar Worte zum Inter­pellationsrecht und zum Antrag des Kollegen Scherak sagen, da ich gestern keine Gelegenheit mehr hatte, dazu zu sprechen. Gegen eine ernsthafte Debatte über ein solches Recht spricht nichts, ich kann aber in keiner Weise die Bedenken betreffend die Gesetzmäßigkeit des Bestellungsvorganges der Kommissionsleitung der Volks­anwalt­schaft teilen. Die Volksanwälte haben im Ausschuss sehr genau Auskunft gegeben. Alle Schritte der Bestellung sind dokumentiert, sind gesetzeskonform, auch eine öffentliche Ausschreibung hat natürlich stattgefunden.

Die Vertreter des Menschenrechtsbeirates waren beim Hearing und haben dort keiner­lei Einwände gegen die letztendlich ausgewählten Kandidaten geäußert. Alle drei ausgewählten Kommissionsleiter haben eindrucksvoll ihre Kompetenzen nachgewie­sen. Gott sei Dank gibt es in unserem Land viele geeignete und qualifizierte Personen, aber es gibt sicher kein Monopol auf Menschenrechtskompetenz. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich wünsche auf diesem Weg Herrn Dr. Mayer, Frau Dr. Murschetz und Frau Dr. Fischer alles Gute und bedanke mich bei unseren drei Volksanwälten für die hervorragende, professionelle und transparente Arbeit. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abg. Gisela Wurm.)

17.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.

 


17.00.34

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volks­anwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Ich möchte mich natürlich auch eingangs mit dem Bericht 2014 beschäftigen, aber vorab möchte ich mich seitens unserer Fraktion bei den Volksanwälten und bei ihren Mitarbeitern in der Volksanwalt­schaft für die hervorragende Arbeit und für die tollen Berichte bedanken. Die Arbeit ist sehr gut gemacht, und man kann Ihnen dazu nur gratulieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Leistungsbilanz der Volksanwaltschaft kann sich trotz der angespannten bud­getären Situation sehen lassen: 19 648 Beschwerden erreichten die Volksanwaltschaft im Jahr 2014, ein Plus von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 232 Sprechtage wurden in den Bundesländern durchgeführt. Die Zahl der Prüfverfahren in den Landes- und Gemeindeverwaltungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 7 Prozent von 2 893 auf 3 095 gestiegen. Aber auch in der Kontrolle als „Nationaler Präventionsmechanismus“ leistet die Volksanwaltschaft seit dem Juli 2012 hervorragende Arbeit.

Sechs Kommissionen besuchten im Jahr 2014 österreichweit 280 Orte und überprüften die Einhaltung der Menschenrechte im Sinne des OPCAT. Dabei handelte es sich vorwiegend um Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, Polizei­anhaltezentren, Inspektionen sowie Justizanstalten. Außerhalb des OPCAT-Mandats wurden 79 Behinderteneinrichtungen besucht, ebenso 69 Beobachtungen von Polizei­ein­sätzen durchgeführt.

Aber gerade die Bestellung der neuen Kommissionsleiter hat in der letzten Zeit für sehr viel Diskussion gesorgt. Die Grünen und im Besonderen Herr Kollege Zinggl haben mit einer beispiellosen gespielten Hysterie eine Fehde gegen die Volksanwaltschaft geführt, die mich als Vorsitzende des parlamentarischen Volksanwaltschaftsaus­schus­ses mehr als betroffen macht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Herr Kollege Zinggl, die Volksanwaltschaft hat Ihnen bereits im Ausschuss ausführlich erklärt, wie sorgfältig und objektiv die Kommissionsleiter ausgewählt wurden, wie umfangreich die Bewerbungsliste und das Auswahlverfahren waren. Es ist Ihnen auch erklärt worden, dass sogar internationale Gremien sich eindeutig dafür ausgesprochen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 156

haben, zur Wahrung der Unabhängigkeit solche Leitungspositionen nicht jahrelang an einer Person festzumachen.

Da Sie mit den Unterstellungen Richtung Volksanwaltschaft gar nicht mehr aufgehört haben, hat Ihnen Herr Dr. Kräuter gesagt, dass Sie bitte aufhören sollen, denn andern­falls ist er gezwungen, datenschutzrechtliche Gründe bekannt zu geben, die einfach nicht gut sind für den, den Sie da offensichtlich schützen wollten. Aber genau da verstecken Sie sich jetzt, und das macht mich sehr betroffen (Beifall bei der FPÖ), denn Sie geben sich mit der Erklärung der Volksanwaltschaft nicht zufrieden, sondern versuchen weiterhin, sich als verlängerter Arm der NGOs darzustellen.

Kollege Scherak, der auch im Ausschuss ähnliche Argumente gebracht hat, hat sich dann damit abgefunden, da er sehr wohl verstanden hat, dass das eine sehr objektive und klare Darstellung der Volksanwaltschaft war. Aber das war die eine Geschichte.

Die zweite Geschichte war das, was gestern durch die Medien gegeistert ist und mich auch maßlos entsetzt hat: Diese ungeheuerlichen Angriffe des ehemaligen Kommis­sionsleiters Nowak im Zusammenhang mit der Volksanwaltschaft, nämlich die Aus­sage, dass die Volksanwaltschaft der Polizei die Mauer macht. Mir drängt sich jetzt der Eindruck auf, er ist einfach nur unzufrieden, weil er diese Position nicht länger innehat, denn solange er diese Position innegehabt hat, ist in diese Richtung nichts gekommen. Das ist schon sehr durchsichtig und durchschaubar. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Herr Zinggl, Sie machen solchen Leuten die Räuberleiter? Ich kann mir Ihr peinliches und kindisches Verhalten nur damit erklären, dass Sie nicht damit zufrieden sind, dass Frau Mag. Stoisits das Amt der Volksanwältin nicht mehr innehat. Aber ich darf Ihnen erklären, was der Unterschied zwischen Ihnen und mir ist: Ich habe mit Frau Volks­anwältin Stoisits ein sehr gutes und kameradschaftliches Einvernehmen gehabt. Wir haben uns gegenseitig ausgetauscht, und ich habe nie und nimmer die Dinge, die sie mir anvertraut hat, öffentlich weiterverwendet, weil gegenseitiger Respekt vorhanden war.

Das, was Sie jetzt machen, erinnert an einen pawlowschen Hund: Sie hören „FPÖ“ und fangen zu beißen an und können gar nicht mehr anders. Sie wollen mit Schmutz werfen, aber Sie merken nicht, dass Sie nicht Herrn Dr. Fichtenbauer als Volksanwalt bewerfen, sondern die ganze Volksanwaltschaft. Das hat sich die Volksanwaltschaft von Ihnen nicht verdient! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft als Institution hat in der Bevölkerung einen sehr hohen Stellenwert, dahinter stehen die geschätzten Volksanwälte und ihre Mitarbeiter, die mit sehr hoher Qualität und Kompetenz für dieses Land arbeiten, und daran werden nicht einmal die Grünen etwas ändern! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.07


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


17.07.04

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Volks­anwältin! Werte Volksanwälte! Frau Kollegin Schimanek, ich hoffe, Sie sind nicht allzu traumatisiert, wenn ich einmal Kritik an der Volksanwaltschaft übe. Ich sage Ihnen, es ist gar keine Frage, wir sind sehr froh über die Einrichtung dieses Organs des Parla­ments, wir sind auch froh über die Einrichtung von OPCAT und die Durchführung präventiver Prüftätigkeiten zur Einhaltung der Menschenrechte. Das ist überhaupt kein


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Thema, und wir wollen die Leistungen der Volksanwaltschaft überhaupt nicht schmä­lern.

Es freut uns besonders, wenn ganz bestimmte Missstände, die von den kritisierten Rechtsträgern und Organisationen mit dem Argument, dass zu wenig Geld da wäre, weggewischt werden, von der Volksanwaltschaft so nicht akzeptiert werden und dass die Volksanwaltschaft sehr wohl darauf hinweist; etwa darauf, dass im Zusammenhang mit psychiatrischen Patienten private Securities die Behandlungen nicht vornehmen dürfen, auch wenn kein Geld da ist. Das Gleiche gilt für das Festhalten von psychisch auffälligen Patienten in Gummizellen, das Gleiche gilt für die mangelnde medizinische Versorgung in den Strafanstalten oder für die Patienten in der Maßnahme, die eigentlich von den Justizanstalten in entsprechende Kliniken transferiert gehören. Da ist noch sehr viel zu tun, das ist gar keine Frage.

Daher möchte ich auch nicht, dass ein Schatten auf die Volksanwaltschaft fällt. Und genau das ist in den letzten Monaten passiert. Wenn Sie, werte Volksanwälte und Frau Volksanwältin, just jene bestqualifizierten und optimal agierenden Leitungen von Kommissionen auswechseln, und zwar nach nur drei Jahren, und mit dem Argument, die mögen sich doch nicht professionell verfestigen und allzu lang in ihrem Job sein, denn sonst könnten vielleicht Mängel auftreten, dann ist dieses Argument mehr als lächerlich. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Ich freue mich schon auf Ihre Verlän­gerungsambitionen nach Auslaufen Ihrer Tätigkeit, wenn dann das Argument kommt, Sie mögen sich nicht professionell verfestigen.

Glauben Sie mir, die Organisationen, die schwerwiegende Bedenken im Zusammen­hang mit der Bestellung der Kommissionen äußern, gehen mit Kritik erwiesenermaßen nicht leichtfertig um. Diese Organisationen sind die Caritas (Zwischenruf des Abg. Lausch), die Volkshilfe, Amnesty International, SOS-Mitmensch, die Diakonie und noch viele andere. Das sind praktisch alle, die auf dem Gebiet der Menschenrechte als NGOs etwas zu sagen haben. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn von diesen Organisationen auch kritisiert wird, dass laufend Berichte der Kommissionen ignoriert werden, zusammengestrichen werden und als unglaubwürdig zurückgewiesen werden, dann ist wirklich Aufmerksamkeit geboten. Alle Alarmglocken läuten bei mir auch, wenn wir aus den Medien immer wieder von Polizeiübergriffen erfahren und wissen, dass Beschwerden bei der Volksanwaltschaft vorliegen, aber im Bericht der Volksanwaltschaft kaum etwas davon zu lesen ist.

Wenn ich dann im Ausschuss den dafür zuständigen Volksanwalt Fichtenbauer er­suche, die schlimmsten Fälle aufzulisten, wenn sie schon nicht im Bericht stehen, und er uns von einem betrunkenen Radfahrer erzählt, der gegen ein Organstrafmandat oder was auch immer protestiert hat, und davon, dass diese Beschwerde zurück­gewiesen worden ist, dann ist das eine Verhöhnung nicht nur des Ausschusses, sondern des Parlaments – und auch der Aufgaben der Volksanwaltschaft. (Beifall bei den Grünen.)

Ich kann Ihnen sagen, unsere Sympathie gegenüber der Volksanwaltschaft war vor Terezija Stoisits eine sehr große und ist es auch nach ihr, sie ist ungebrochen, aber wir werden sehr genau aufpassen, was weiter passiert. Und nehmen Sie bitte diese Kritik, die hier geäußert wird, ernst. (Abg. Darmann: Hat er das gesagt? Das sind Halbwahrheiten!)

Nehmen Sie die Kritik ernst, wischen Sie sie nicht weg, sondern versuchen Sie, auch ein bisschen in die Richtung zu überlegen, was da schiefgelaufen ist, und wir werden die Sympathie wieder auf 100 Prozent erhöhen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Jarolim: Es gibt ja kaum jemand Renommierteren


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als den Nowak! Ich verstehe das einfach nicht! – Abg. Fekter: Sein Mandat ist aber abgelaufen!)

17.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


17.11.45

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Die Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man den grünen Ausführungen sowohl im Ausschuss als auch heute hier folgt, dann kann man fest­stellen, dass der Abschied von der Macht schon schwerfällt oder wehtut, denn seit Sie von den Grünen keinen Volksanwalt mehr stellen, gibt es von Ihnen hier massenhaft Kritik an der Volkanwaltschaft. Damit entlarven Sie sich auch selbst, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Dass Sie ein Problem mit der Polizei haben, steht ja auch fest. Ich erinnere an die Dringliche Anfrage des Kollegen Pilz, bei der er hier alle Polizisten pauschal krimi­nalisiert und negativ hingestellt hat, so quasi nach dem Motto, die Polizisten sollen sich von den Asylwerbern vermöbeln lassen, denn die haben ja immer recht, und die Polizei darf nie recht bekommen. Dass Sie hier nicht auf der Seite der Polizei stehen, ist eine Sache, aber dass Sie auf der anderen Seite verlangen, dass Ihnen die Volksan­waltschaft hier die Mauer macht, ist ja wirklich ein Hohn. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Nun aber zum Bericht: Es wurde schon ausgeführt, es gibt einen neuen Beschwer­derekord, 19 648 Beschwerden wurden an die Volksanwaltschaft gerichtet. Die ersten Plätze dieser Beschwerdeaufkommen belegen die Bereiche Inneres, Soziales und Justiz.

Ich möchte mich hier vor allem dem Bereich der Sachwalterschaft widmen, dem Pflegebereich und zum Schluss auch noch dem Mobbing. Ein Problem im Bereich Sachwalterschaft gibt es ja nicht erst seit diesem oder dem vorigen Bericht, sondern das gibt es schon viel länger, es ist viel länger evident. Im Bereich der Sachwalter­schaft stieg die Zahl der Beschwerden um 25 Prozent. Von den insgesamt 1 056 Be­schwerden im Bereich Justiz betrafen 233 Fälle die Sachwalterschaft. Also, wie gesagt, es sind 25 Prozent mehr als im Jahr 2013.

Die häufigsten Kritikpunkte möchte ich kurz anführen. Das geht von unzureichender Betreuung der besachwalteten Personen bis zu großen finanziellen Einschränkungen, wenn besachwaltete Personen nur 100 € Taschengeld bekommen und vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld nichts bekommen, da das einbehalten wird. Ein Sachwalter hat gegen den Willen einer Dame deren Krankenversicherung gekündigt, obwohl diese schon seit der Kindheit bestand. Eine Wohnung einer besachwalteten Person wurde während eines vorübergehenden Aufenthalts im Pflegeheim aufgelöst. Diese Reihe könnte man noch sehr lange fortführen.

Das sind wirklich große Probleme, große Missstände. Hier geht es auch um die Verwandten, um die Angehörigen, die fast keine Möglichkeit auf Information haben. Und das muss schleunigst geändert werden! (Beifall beim Team Stronach.)

Am 8. Juni gab es hier eine Sachwalterschafts-Enquete, an der Volksanwältin Brinek teilgenommen hat und bei der Justizminister Brandstetter die ersten Schritte der Arbeitsgruppe präsentiert hat. Es wurde ja im Justizministerium eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet, und hier wurden eben erste Ergebnisse präsentiert.

Heute sind in Österreich rund 60 000 Personen besachwaltet, vor zehn Jahren waren es nur fast halb so viele. Das zeigt uns auch, dass es hier massive Probleme gibt.


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Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass der damalige Volksanwalt Stadler bereits im Jahr 2005 auf diese Probleme aufmerksam gemacht und hier fast dieselben Forderungen gestellt hat, die jetzt wieder vonseiten der Volksanwaltschaft kommen. Das ist ein Beispiel dafür, dass hier wirklich wenig weitergeht, wenig gemacht wird und wenig umgesetzt wird.

Lassen Sie mich noch kurz auf den Pflegebereich eingehen, in dem es ja auch eine Reihe von Missständen gegeben hat; Stichworte: Fließbandpflege, Personalmangel, Sedierung, Ruhigstellung von Patienten – gerade da ist Österreich sehr weit vorne. Es gibt eine britische Studie, aus der hervorgeht, dass derartige Medikamente zur Ruhigstellung von Patienten in Österreich bei rund 74,6 Prozent zur Anwendung kommen und in Deutschland nur bei 51,8 Prozent. Das ist auch ein Faktum, auf das hingewiesen werden muss und dem wir sicher auch nachgehen werden müssen, denn es kann nicht sein, dass die Patienten, also die älteren Menschen, im Krankenhaus aus Personalmangel einfach mit Medikamenten abgefüllt und ruhiggestellt werden, damit das wenige Personal, das da ist, Ruhe hat. So kann es nicht sein! (Beifall beim Team Stronach.)

Abschließend möchte ich noch auf Volksanwalt Dr. Fichtenbauer eingehen, der ja ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet hat, bei dem es um den Bereich Mobbing geht. Mobbing ist ja vor allem an Schulen ein weitverbreitetes, immer häufiger werdendes Problem. Volksanwalt Fichtenbauer hat die Frage nach einer effizienten Anti-Mobbing-Strategie an die Frau Bildungsministerin gestellt. Wie er uns im Ausschuss mitgeteilt hat, war die Beantwortung dieser Anfrage leider nicht ausreichend. Er hat uns aber auch versichert, dass er an diesem Thema dranbleibt und die Volksanwaltschaft da auch weiter tätig sein wird. Hier haben Sie in uns und in mir eine große Unterstützerin.

Abschließend danke ich der Volksanwaltschaft, den Volksanwälten für ihre gute Arbeit – und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Volksanwältin Dr. Brinek zu Wort gemeldet. – Bitte. (Volksanwältin Brinek: Das muss ein Missverständnis sein, ich möchte nach dem Abgeordneten Vavrik sprechen!) – Dann ist die Wortmeldung zurückgezogen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.

 


17.17.49

Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Frau Präsidentin! Meine Herren Volksanwälte! Werte Volksanwältin! Hohes Haus! Liebe Bürger und Bürgerinnen! Auch ich werde nicht primär auf den Inhalt der Berichte eingehen, sondern nur zwei Themen ansprechen, die schon zur Sprache kamen, nämlich die Organisation der Volks­anwalt­schaft und ihre internen Prozesse beziehungsweise die Transparenz der Tätigkeit der Volksanwaltschaft.

Anlassfall war die Neubestellung von drei der sechs LeiterInnen der Menschenrechts­kommission durch die Volksanwaltschaft Ende März. Diese Neubestellung hat 13 NGOs, allesamt Mitglieder des Menschenrechtsbeirats, der ja auch ein Anhörungs­recht bei der Bestellung der Kommissionsleiter hat, veranlasst, einen offenen und ziemlich geharnischten Brief an die Volksanwälte zu schicken. Titel des Briefes: „Mitglieder des Menschenrechtsbeirats distanzieren sich von Bestellvorgängen“.

Darin bringen die NGOs – ich zitiere – „schwerwiegende Bedenken zur Gesetzmäßig­keit“ – ich betone: zur Gesetzmäßigkeit – „des Bestellvorganges“ zum Ausdruck. Insbesondere wird beanstandet, dass Artikel 12 des Volksanwaltschaftsgesetzes


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verletzt wurde, der vorsieht – ich zitiere aus dem Gesetz –: „Jede Kommission wird von einer auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeit geleitet.“

Der Brief fand entsprechendes mediales Echo inklusive kolportierter Stellungnahmen seitens der Frau Dr. Brinek gegenüber der Presse. Angesichts dieser Tatsache haben wir NEOS den Volksanwälten und der Volksanwältin eine Einladung geschickt, ins Parlament zu kommen und ein Gespräch über die Umstände dieser Bestellung zu führen, um ihnen eine Chance zu geben, diese Vorwürfe zu entkräften oder zu er­klären, worum es ging. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)

Diese Einladung ist ausgeschlagen worden, und es wurde auf den Ausschuss ver­wiesen, der halt einmal im Jahr stattfindet.

Wir waren überrascht und enttäuscht, muss ich sagen, dass gerade die Volksanwalt­schaft als ein Organ des Parlaments sich derart zugeknöpft gegenüber den Abgeord­neten zeigt. Es fand sich Zeit für Journalisten, aber nicht für die Abgeordneten dieses Hauses.

Ich darf schon bemerken, dass die MinisterInnen sehr oft sehr wohl außertourlich, also außerhalb der formalen Ausschüsse, Zeit finden, solche Gespräche zu führen. Ich muss sagen, dass sogar Bundesminister Klug im Vergleich zu den Volksanwälten ein Musterschüler an Transparenz und Auskunftsfreudigkeit ist; vom Rechnungshof gar nicht zu sprechen, der sich jederzeit Stunden nimmt, um mit einzelnen Abgeordneten bei den Berichten noch in die Tiefe zu gehen.

Jetzt fand nun einmal vor einer Woche der Ausschuss statt, und Frau Vorsitzende Schimanek, es stimmt nicht, dass wir mit den Auskünften der Volksanwälte zufrieden waren. Im Gegenteil: Wir haben keine Auskunft bekommen, nach welchen Kriterien jetzt die Bestellung der Kommissionsleiter erfolgte, und insbesondere wurde nicht dargestellt, inwiefern die drei neubestellten LeiterInnen § 12 Volksanwaltschaftsgesetz erfüllen. Ich will gar nicht über die Begründung sprechen, warum die Verträge einzelner anderer Kommissionsleiter nicht verlängert wurden.

Die Verweigerung der Auskunft ist natürlich ein Problem. Es ist schade. Dem kann parlamentarisch nicht abgeholfen werden, da wir kein Interpellationsrecht haben. Damit knüpfe ich an den Initiativantrag an, den mein Kollege Scherak gestern eingebracht hat, nämlich die Möglichkeit der schriftlichen Fragestellung, so wie auch beim Präsi­denten des Rechnungshofes. (Abg. Darmann: Ihr habt ja ganz einen anderen Antrag eingebracht!) Wir glauben, das ist wesentlich, um laufend über die Tätigkeit der Volks­anwaltschaft informiert zu werden beziehungsweise solche Unklarheiten be­seitigen zu können.

Und zu Ihrer Frage von gestern, ob sich dieses Interpellationsrecht ausschließlich auf die Haushaltsführung, Diensthoheit und Organisation beschränken sollte. Die Antwort ist: Nein. (Abg. Darmann: Aber das ist ja ganz anders als beim Rechnungshof!) Ja, es ist etwas anderes, richtig. Es ist etwas anderes, und deswegen glauben wir, dass sich das Interpellationsrecht auf den gesamten Wirkungsbereich der Volksanwaltschaft erstrecken sollte.

Es wird jetzt sicher in aller gebotenen Kürze im Detail im Verfassungsausschuss besprochen werden. Die Volksanwaltschaft gibt einmal im Jahr einen Bericht heraus, der zwar ziemlich ausführlich ist, aber nicht in die Tiefe geht. Die Fälle werden gekürzt dargestellt, dies im Gegensatz zum Rechnungshof, von dem sehr vollständige Berichte vorliegen, inklusive der Stellungnahmen der Stellen, die kontrolliert werden, und der Stellungnahme des Rechnungshofes zu diesen Stellungnahmen. (Abg. Neubauer: Der hat ja ganz eine andere Aufgabenstellung, der Rechnungshof!)


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Beim Punkt Transparenz gibt es noch einen zweiten Aspekt. Wir werden verlangen, dass sämtliche Empfehlungen der Volksanwaltschaft auf der Homepage publiziert werden. Es ist derzeit so, dass sehr wohl einige sogenannte Kollegialentscheidungen auf der Homepage stehen, aber wir wissen nicht, ob es alle oder nur einige sind. Vom Jahr 2014 wurde eine einzige Missstandsfeststellung, eine Empfehlung vom 28. März, publiziert. Diese erging an die Frau Bundesministerin für Inneres. Aber es wurde auch nicht die Mitteilung über die Entsprechung beziehungsweise Nichtentsprechung der Empfehlung seitens des Ministeriums publiziert.

Conclusio: Sehr gute Arbeit, ja, aber bitte mehr Transparenz auf dem Weg des Inter­pellationsrechtes und einer breiteren Veröffentlichung der Arbeit der Volksanwaltschaft für alle Bürger und Bürgerinnen, für das Volk, dem sich die Volksanwaltschaft verpflichtet fühlt. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)

17.23


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Volksanwältin Dr. Brinek. – Bitte.

 


17.24.08

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kollegen Volksanwälte! Ich möchte mich sehr herzlich für die anerkennenden Worte und für die Ausführungen bedanken, die Sie zu unserer Arbeit gefunden haben.

In der Tat, es gab noch nie so viele Anfragen und Beschwerden bei der Volks­anwalt­schaft. Gestiegen ist vor allem die Zahl jener Anfragen, die Orientierung, Hilfe, Aus­kunft über Verfahrensschritte in behördlichen und in gerichtlichen Verfahren betrafen, weniger die Missstände oder Missstandsfeststellungen insgesamt.

Das heißt, die Sympathie, die Erwartung, Hilfe in all diesen Fragen und persönlichen Notlagen zu erhalten, ist ungebrochen, und wir leisten das mit demselben Personal­stand wie die Jahre davor, da wir natürlich auch unter das Sparregime fallen.

Ich nehme hier gerne noch einmal den Dank, der hier und auch im Ausschuss ge­äußert wurde, für das Haus und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf. Ich verweise schon darauf, da – worauf ich noch zu sprechen kommen werde – Kritik an der Erledigung der Aufgaben der Volksanwaltschaft geübt wurde, die sich ja entkräften lässt, dass wir höchst- und hochkompetente und durch internationale Studienab­schlüsse – nicht nur Krems – ausgewiesene Juristinnen und Juristen und Menschen­rechts­expertInnen haben, die sich hinter ihrer Kompetenz gar nicht verstecken müssen, mit der sie für uns und mit uns in der Volksanwaltschaft die einlangenden Protokolle der Kommissionen erledigen.

Ich halte fest: Das Parlament wollte, dass die Volksanwaltschaft nationaler Prä­ventionsmechanismus ist und diese Aufgaben mit den von ihr bestellten Kommis­sionen, Leitern und Mitgliedern erledigt, die Enderledigung, die Endfeststellung von Menschenrechtsverletzungen in der Volksanwaltschaft erfolgen.

Öffentlich geäußerte Einschätzungen, wie „das war ja im früheren Menschenrechts­beirat besser“, stimmen absolut nicht. Lesen Sie im alten Sicherheitspolizeigesetz nach! Dort war der Menschenrechtsbeirat angesiedelt, der jetzt – das bezieht sich nur auf die Organisationslogik – Beratungsorgan der Volksanwaltschaft ist. Als Stelle der Kompetenz – ausgeweitet als nationaler Menschenrechtspräventionsmechanismus – ist die Volksanwaltschaft mit den von ihr eingesetzten Kommissionen tätig, und sie übernimmt auch die Endverantwortung für die Ergebnisse.

Ich greife jetzt gleich einer Kritik vor. Wenn 4 000 Einrichtungen zu besuchen sind, so sind das mehr als die Dutzenden und Hunderten Polizeieinrichtungen, die das Sicher­heitspolizeigesetz betraf. In der überwiegenden Mehrzahl sind es Pflegeeinrichtungen,


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Psychiatrien, Jugendkriseneinrichtungen – Volksanwalt Kräuter wird darauf noch zu sprechen kommen.

Daher ist für diesen neu hinzugekommenen Bereich anerkannte menschenrechtliche Kompetenz von der Leitung abwärts bis zu den Mitarbeitern gefordert. Und es hat, wie schon die Abgeordnete Fichtinger gesagt hat, niemand in diesem Land ein Monopol auf die Frage und die Bestellung und die Bestimmung darauf, wer befugt ist, men­schen­rechtliche Kompetenz zu beurteilen. Es gibt kein Monopol auf diese Einschät­zung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Team Stronach.)

Ich habe auch den Antrag, der das Interpellationsrecht reklamiert, genau gelesen. Gott sei Dank konnte das, glaube ich, sowohl schon in der gestrigen Debatte – so ich es nachlesen konnte – als auch heute noch einmal klargestellt werden. Wenn die Gleichstellung mit dem Rechnungshof gewollt wurde, dann hätte man sie in den Antrag schreiben müssen. Das ist nicht geschrieben. Will man, dass ein Kommissionsleiter auch nach 15 Jahren Tätigkeit mit Namen und möglicherweise Geburtsdatum in der Verfassung verankert ist, dann soll man das machen. Will man einen Wechsel, will man die Breite der Kompetenz in Österreich und international bei der Auswahl künftiger Kommissionsleiterinnen und ‑leiter berücksichtigen, dann soll man das vorsehen.

Will man hier über etwas anderes diskutieren und verbirgt das hinter dem Inter­pellationsrecht, dann soll man es bitte sagen. Die Volksanwälte warten ab, was im Geschäftsordnungsausschuss diskutiert, debattiert und festgelegt wird. Wir sind Ihr Organ. Wir überlassen das dem Parlament, aber denken, lesen und Schlüsse ziehen können wir allemal.

Noch einmal zur Bestellung. Es wurden von der Volksanwaltschaft für die Kommis­sionsleiter aus 64 hochkarätigsten Bewerberinnen und Bewerbern 21 Personen in die engere Wahl gezogen und zum Hearing eingeladen. Dazu wurde der Menschen­rechtsbeirat gebeten, auch Vorschläge zu machen. Zwei der dann Ausgewählten – zu der Dritten hat der Menschenrechtsbeirat gar nichts gesagt – wurden vorgeschlagen, in die engste Wahl zu kommen, das heißt, sie waren berufungsfähig.

Als sie dann berufen wurden, hätten sie plötzlich keine Kompetenz mitgebracht. Also, ich frage mich sehr, woher der Vorwurf rühren soll, dass wir nicht gesetzeskonform vorgegangen sind.

Ich weise alle Kritik zurück, im Namen unseres Hauses, der hochprofessionellen Mitar­beiter, die hochprofessionelle Arbeit erledigen, und auch das Auswahlverfahren für die Bestellung der Kommissionsleiter betreffend. Das war absolut und in jedem Punkt gesetzeskonform. Wer etwas anderes behauptet, möge heraustreten und möge sagen, auf welchen Punkt sich die Kritik bezieht. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Die Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats waren dann ein Thema, als die Bestellung vollzogen wurde; es war keine Kritik, die jetzt öffentlich geäußert wurde, welche die Arbeit betrifft. Ich sage noch einmal, bei 4 000 Einrichtungen gab es 1 200 Besuche, die allesamt im sogenannten Vorhalteverfahren vom einlangenden Protokoll her weiter korrekt bearbeitet wurden. Die Behörde muss eine Möglichkeit haben, auf die Vorhaltung zu reagieren. Zu diesen bis zum Redaktionsschluss 1 199 Punkten gab es keine einzige abweichende Einschätzung und Stellungnahme von den Kommissionsmitgliedern oder ‑leitern. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Jetzt sind in der Diskussion zwei Punkte aufgetaucht, die nie ein Thema einer ab­weichenden Meinung waren und sich jetzt mit drei Sätzen in Luft auflösen lassen.


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Der zweite Punkt ist eine inhaltlich spannende Behindertenrechtsdiskussion über Inklusion. Wie weit soll sie reichen? Soll sie Sonderschulen noch bestehen lassen oder soll sie sie gleich als Menschenrechtsverletzung deklarieren? Diese Diskussion ist im akademischen Bereich, im Menschenrechtsbereich nicht abgeschlossen. Das war der zweite Punkt.

Wenn hier also von Kritik breiter oder sonstiger Art die Rede ist, dann ist das falsch. Ich sage das so ausführlich, weil Sie alle, meine Damen und Herren Abgeordnete, ein Recht darauf haben, aufgeklärt zu werden, wie sich die Dinge wirklich verhalten. Meine beiden Kollegen werden dazu noch Stellung nehmen. Die Kritik an der Zuständigkeit und der Bestellung der Volksanwälte geht also ins Leere. Seit 1977 kritisiert immer der die Bestellung, der jeweils nicht das Vorschlagsrecht hat.

Wir werden, was die Bestellung betrifft, international überhaupt nicht kritisiert, und das Modell des NPM, des Nationalen Präventionsmechanismus – ich bin in den letzten Monaten viel herumgekommen –, wird sowohl von der rechtlichen Ausstattung als auch von den Human Resources und der budgetären Ausstattung als modellhaft angesehen. Viele Länder kommen uns besuchen und laden uns ein, weil sie sagen, dass, so wie wir es machen, wir das wunderbar machen.

Ich enthalte mich weiterer Bemerkungen, sage nur im Sinne der Gesamtarbeit, dass noch so viele entscheidende Themen, Projekte und Herausforderungen vor uns liegen. Wir sollten uns in unsere Arbeit nicht durch Misstöne, die jemand aus ganz bestimmten Motiven in die Diskussion bringen will, ablenken lassen und Ihnen, dem Parlament, jederzeit zur Verfügung stehen – nicht durch Zuruf, dass man ein E-Mail schreibt, sodass Brinek herüberkommt. Das wird auch künftig nicht zu den Usancen des Parlaments gehören. Wir haben den Ausschuss unmittelbar einige Wochen danach gehabt, und wir konnten uns so ausführlich wie kaum zuvor – ich war auch lang Abgeordnete – über den Bericht der Volksanwaltschaft austauschen.

Gerne nehme ich noch zu weiteren Punkten Stellung. Bedauerlicherweise konnte ich nicht ausführen, was im Justizbereich alles Thema war und wohin die Reise da in Bezug auf Verbesserungen im Strafvollzug, im Bereich Verbesserungen anderer Dimensionen bei anderen Prüfzuständigkeiten gehen muss.

Ich bedanke mich inzwischen und möchte der weiteren Debatte lauschen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ sowie der Abg. Schenk.)

17.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucha­rowits. – Bitte.

 


17.33.58

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Im heute diskutierten Volksanwaltschaftsbericht liegt ein Schwerpunkt bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, konkret bei der Obsorge und Unterbringung der Kinder und Jugendlichen. Ich glaube, dass das erstmalig in dieser Intensität vorkommt, und es zeigt damit auch die dramatische Situation auf.

Mehr als 1 000 Kinder und Jugendliche leben zurzeit in einem Massenlager. Sie sind in Traiskirchen mit Hunderten anderen – mit Erwachsenen –, ohne entsprechende Ob­sorge, ohne ausreichende Anzahl von Bezugspersonen, ohne psychologische Betreu­ung, ohne Aufgaben, ohne Schule oder auch Freizeitbeschäftigung.

Nach einer für uns unvorstellbaren Flucht, auf der sie ihre Geschwister, ihre Mütter, ihre Väter verloren haben, kommen sie in einem Land wie Österreich an, fühlen sich sicher und hängen dennoch in der Luft. Diese Kinder haben Dramatisches miterlebt; es


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wurden ihnen Finger abgehackt, sie wurden von den Taliban verschleppt – das waren die Erlebnisse von zwei jungen Männern, die im Rahmen der Kundgebung am Montag vor dem Innenministerium waren –, und wir diskutieren immer noch, wer zuständig ist.

Es ist beschämend, dass wir es in Österreich nicht schaffen – das dokumentiert der Bericht der VolksanwältInnen sehr gut –, Kindern in Österreich die Möglichkeit und den Rahmen zu bieten, einfach Kind zu sein.

Wir haben in Österreich vor mehr als 25 Jahren die Kinderrechtskonvention ratifiziert, aber es leben Kinder bei uns, denen nicht die gleichen Bedingungen wie anderen Kindern zustehen. Wir haben bereits vor drei Monaten die Innenministerin und die Familienministerin aufgefordert, endlich für kindgerechte Unterbringung zu sorgen, die gleichen Möglichkeiten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Kinder- und Jugendhilfe, endlich kleinere Unterkünfte mit BetreuerInnen, der Möglichkeit, zu lernen, Freizeit zu haben und vielem mehr, zu schaffen.

Wir haben hier im Haus einen Entschließungsantrag dazu eingebracht. Es gab etliche Diskussionen auf Regierungs-, Bund-, Länderebene und darüber hinaus. Es ist unge­mein peinlich, dass seit Monaten nichts geschieht und die Verantwortung nur von Bund auf Land und von Land auf Bund geschoben wird – die Kinder und wir haben es einfach satt –, damit ist keinem einzigen Kind geholfen, damit verschärfen wir nur ungemein mehr die Situation der betroffenen Kinder.

Frau Innenministerin! Frau Kinder- und Jugendministerin! Herren und Frauen Landes­flüchtlingsreferentInnen! Nehmen Sie das endlich in die Hand! Nehmen Sie die Kritik von uns, von der Volksanwaltschaft, von den NGOs ernst! Ermöglichen Sie wirklich allen Kindern eine kindgerechte Lebenssituation, denn alle Rechte allen Kindern! Es gibt nämlich weder halbe Kinder noch halbe Rechte.

Und ich möchte auch noch auf einen zweiten Punkt im Zusammenhang mit dem Volks­anwaltschaftsbericht eingehen: Recht auf Würde am Ende des Lebens, im Konkreten die Palliativ- und Hospizversorgung für alle Menschen. Wir haben uns im Rahmen einer Enquete-Kommission sehr lange mit diesem Thema befasst, mit etlichen Exper­tinnen und Experten sowie Betroffenen. Es gibt einiges, das in diesem Bereich in Österreich geschieht, aber immer noch nicht für alle, und es muss auch ganz konkret mehr werden.

Umso wichtiger ist es, dass wir heute einen Entschließungsantrag einbringen werden, im Konkreten die Kollegin Mückstein, der ganz klar den Ausbau dieses Bereichs – nämlich auch mehr Gelder dafür –, den Ausbau der PatientInnenverfügung sowie der Vorsorgevollmacht und vor allem den Ausbau dessen, was den Kostenbereich angeht – weil das ist oft ein Kriterium für Menschen –, vorsieht und – das ist mir ganz besonders wichtig – auch einen definitiven Fokus auf Kinder- und Jugendhospiz sowie Palliativversorgung legt. Mit dieser Umsetzung wären wir aus unserer Sicht der Selbst­bestimmung bis zum Schluss – nämlich bis zum Ende des Lebens – einen bedeuten­den Schritt näher. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)

17.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


17.37.53

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dame und Herren Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Auch ich möchte mich natürlich dem Dank an die Volksanwaltschaft anschließen und ich bitte Sie (in Richtung Volksanwältin und Volksanwälte), diesen Dank auch an Ihre Mitar­beiter und alle Kommissionen weiterzuleiten.


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Ob die Aussendungen, die gestern auf APA-OTS zu lesen waren, und auch einige der Zeitungsberichte zum Wohle der Volksanwaltschaft gedacht und auch geeignet waren, geschätzte Kollegen, das wage ich zu bezweifeln.

Meine Damen und Herren! Das Mandat von drei Kommissionleitern, das sind Dr. Karin Treichl, Universitätsprofessor Dr. Manfred Nowak und Mag. Angelika Vauti-Scheucher, läuft mit 30. Juni 2015 aus. Eine Neubestellung war zu organisieren, und diese ist transparent und absolut gesetzeskonform durchgeführt worden. Die drei neuen LeiterInnen, das sind Universitätsprofessor DDr. Heinz Mayer, Universitätsprofessorin Dr. Verena Murschetz und Universitätsprofessorin Dr. Gabriele Fischer, sind – das möge jemand bezweifeln – anerkannte Fachleute auf dem Gebiet der Menschenrechte und auf ihrem jeweiligen Fachgebiet. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Interessant ist, dass auch das CPT,  das ist das Menschenrechtskomitee des Europarates, und das APT, das ist eine internationale Organisation zur Verhinderung von Misshandlung und Folter, in ihren Publikationen empfehlen, bei der Auswahl nicht zu sehr auf Prominente zu fokussieren und die Mitglieder der Kommissionen möglichst nur für eine Periode zu bestellen.

Meine Damen und Herren! In Ihren Pressemeldungen werden immer wieder Herr Dr. Nowak und Frau Mag. Angelika Vauti-Scheucher genannt. Diese Personen waren inklusive ihrer Kommissionsleitertätigkeiten im BMI schon 15 Jahre tätig. Es waren daher nach dem Prinzip Kontinuität und Erneuerung drei von sechs Kommis­sionsleitern neu zu besetzen.

Bei den Hearings waren durchgehend auch Vertreter des Menschenrechtsbeirates anwesend, und wahrscheinlich ist es auf die Qualität der Antworten und die Kompetenz der Teilnehmer zurückzuführen, dass von den Mitgliedern des Beirates nicht eine Frage an die Hearing-Teilnehmer gestellt wurde.

Auch der Vorwurf der systematischen Untätigkeit in Bezug auf die Polizei ist geradezu lächerlich und auf das Schärfste zurückzuweisen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Von insgesamt mehr als 4 000 zu besuchenden Einrich­tungen – das sind mehrere hundert Polizeieinrichtungen, 28 Gefängnisse, und der große Rest sind Pflegeheime, Psychiatrien, Jugend- und Kriseneinrichtungen sowie Behinderteneinrichtungen – wurden bis dato mehr als 1 000 Einrichtungen besucht. Meine Damen und Herren! In keinem einzigen Punkt wurde von der Volksanwaltschaft eine abweichende Meinung von den Kommissionsleitern kommuniziert.

Wenn es nun so ist, dass sich Kommissionen oder deren Leiter erweiterte Kontroll­rechte wünschen, dann ist dazu ein Antrag im Parlament einzubringen, wir werden das sachlich debattieren und dem entsprechen oder eben nicht. Gewünschte Kontrollrechte von Kommissionen, die nicht gesetzlich geregelt sind, gibt es nicht. Wenn im Zuge dieser Debatte nun auch noch der Bestellmodus der Volksanwälte kritisiert wird, dann schaden Sie der Volksanwaltschaft offensichtlich ganz bewusst. So gut wie überall auf der Welt werden die Volksanwälte vom Parlament gewählt; auch international ist Österreich für diesen Bestellmodus noch nie kritisiert worden.

Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den scheidenden Kommissionsleitern Frau Dr. Treichl, Herrn Universitätsprofessor Dr. Nowak und Frau Mag. Angelika Vauti-Scheucher für ihre geleisteten Dienste in der Volksanwaltschaft und im Interesse unserer Bevölkerung sehr herzlich danken und wünsche den neu bestellten Leitern Professor Mayer, Universitätsprofessorin Verena Murschetz und Frau Dr. Gabriele Fischer viel Erfolg und das notwendige Gespür für ihre verantwortungs­vollen Aufgaben. Ich bin überzeugt, dass die Volksanwaltschaft auch mit diesen Per­sönlichkeiten wiederum bestens aufgestellt ist. Beschädigen wir nicht durch unbe-


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dachte Äußerungen den Ruf und das Ansehen unserer unabhängigen Volksan­waltschaft! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.42


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.

 


17.42.42

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Ich möchte auf zwei Themen eingehen, die mich persönlich sehr bewegen, und zwar sind das erste Thema chronisch kranke Kinder in den Schulen. Es ist im Bericht der Volksanwaltschaft 2014 angekündigt worden, dass es dazu eine Veranstaltung geben wird. Diese hat inzwischen stattgefunden, und zwar am 28. Mai im Palais Epstein. Dabei ist von hervorragenden fachlichen Experten ein Augenmerk auf jene Kinder gerichtet worden, die mitunter schon von Geburt an mit chronischen Erkrankungen leben müssen.

150 000 Kinder sind betroffen, und diese betroffenen Kinder lernen erstaunlich schnell, wie sie mit ihrer Krankheit umgehen müssen. Diese Kinder brauchen aber auch in der Schule erhöhte Unterstützung durch Lehrkräfte und Schulbehörden, denn nur Lehrkräfte, die sich rechtlich abgesichert fühlen, werden bereit sein, Kinder mit chronischen Erkrankungen voll zu unterstützen. Dafür müssen der Gesetzgeber und die Behörden rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.

Das zweite Thema, das ich jetzt ansprechen möchte, sind die Beschäftigungs­werk­stätten für behinderte Menschen. Derzeit erbringen rund 20 000 Menschen mit Behin­derung in Tagesstrukturen von Behindertenorganisationen ihre Leistung, ohne dafür entsprechend entlohnt zu werden. Behinderte Menschen, die in Tageswerkstätten arbeiten, sind nicht voll sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Die Betroffenen bekom­men nur ein Taschengeld von zirka 65 € im Monat. Sie können keinen Pen­sions­anspruch erwerben. Sie sind angewiesen auf die Bedarfsorientierte Mindest­sicherung beziehungsweise auf die Waisenpension. Sie sind angewiesen auf die erhöhte Familienbeihilfe.

Aus dem Bericht der Volksanwaltschaft geht deutlich hervor, dass eine Reform der Rechtslage dringend notwendig ist. Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, sollten einen Anspruch auf reguläre Entlohnung haben und sollten Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung erwerben können. Diese Anregung ist von der Volksanwaltschaft an uns, an den Gesetzgeber gerichtet. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.45


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


17.45.51

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Ich freue mich wirklich sehr, dass ich einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Dr. Hannes Jarolim, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Eva Mückstein, Mag. Daniela Musiol, Dr. Andreas Karlsböck, Ulrike Weigerstorfer, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ einbringen darf.

Die Volksanwaltschaft hat in ihrem Band I darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen Hospiz- und Palliativbetreuung nur sehr punktuell zur Verfügung steht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 167

Es sind Kinder, die schwer leidend oder vielleicht auch todkrank sind, und gerade diese Familien brauchen eine gute Unterstützung im österreichischen Gesundheits- und Pflegesystem. Die fehlende Hospiz- und Palliativbetreuung wurde generell in Öster­reich festgestellt; sie ist gesamthaft zurzeit nur zu etwa 50 Prozent gedeckt. Das war dann auch Thema der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“.

Diese Enquete-Kommission hat, finde ich, sehr konstruktiv gearbeitet. Zusammen mit etwa 500 ExpertInnen haben wir vier Anhörungen gehabt, in denen wir uns sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Letztlich sind daraus 51 Emp­fehlungen entstanden – darunter ein Hospiz- und Palliativforum, Hospiz- und Palliativ­koordinatoren und ein Stufenplan, der bis 2020 umgesetzt werden und zur Vollver­sorgung führen soll. Es sollen auch im Jahr 2016 und 2017 18 Millionen € eingesetzt werden. Es wurde in unterschiedlichen Zusammenhängen immer wieder betont, dass Kompetenzfragen und Finanzierungsstrukturen kein Hindernis sein dürfen, um den tatsächlichen Ausbau von Hospiz und Palliative Care 2015 bis 2020 voranzutreiben.

Ich bringe deswegen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Dr. Hannes Jarolim, Dr. Eva Mückstein, Dr. Andreas F. Karlsböck, Ulrike Weigerstorfer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, der Sozialversicherung und den Trägern der Hospiz- und Palliativversorgung die Empfeh­lungen der Enquete-Kommission ‚Würde am Ende des Lebens‘ zu prüfen und umzu­setzen, zunächst insbesondere

Einsetzung eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoordi­nator/in

Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums

Erstellung eines Hospiz- und Palliativ Care Stufenplanes mit Umsetzung bis 2020 im Sinn von Punkt 5 des Berichtes (im Erwachsenenbereich sowie im Kinder- und Jugendbereich)

Einsetzung von jeweils 18 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich zum Status quo, wobei, wie in der Empfehlung Nummer 12 des Berichtes festgelegt, die Mittel für die Umsetzung des Hospiz- und Palliativstufenplanes Eingang in die Agenda der kommenden Finanzaus­gleichsverhandlungen und Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern finden sollen.

Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat einen Entwurf für eine weiterentwickelte Patientenverfügung und Vorsor­gevollmacht entsprechend den Empfehlungen des Berichtes vorzulegen (insbesondere die Punkte 29-37).“

*****

Ich hoffe sehr, dass wir diesem Anliegen damit entsprechend Nachdruck verliehen haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Aubauer.)

17.50



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 168

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Gertrude Aubauer, Dr. Hannes Jarolim, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Eva Mückstein, Mag.a Daniela Musiol, Dr. And­reas F. Karlsböck, Ulrike Weigerstorfer, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den Bericht des Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-154 d.B.) (677 d.B.)

Begründung

Im Band 1 des Berichtes der Volkanwaltschaft werden unter Punkt 3.8.2 Mängel in der Hospiz- und Palliativbetreuung für Kinder und Jugendliche beschrieben. Obwohl diese bereits im Jahr 2011 als eigenes gesundheitspolitisches Ziel definiert wurde, besteht derzeit nur ein punktuelles Unterstützungsangebot für die betroffenen Familien.

Die fehlende Hospiz- und Palliativbetreuung für Kinder und Jugendliche war auch eines der Themen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“. Die Einsetzung der Enquete-Kommission wurde am 24. Juni 2014 vom Hauptausschuss beschlossen. Gesamthaft ist die Umsetzung der Hospiz- und Palliativ­versorgung österreichweit erst zu ca. 50 Prozent gedeckt ist.

Die parlamentarische Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ wurde am 2. Juli 2014 konstituiert und hielt in der Folge 10 Sitzungen, davon 4 öffentliche Anhörungen mit gesamt rund 500 Experten, ab.

Auf Grundlage der Expertenhearings wurden auf Basis des schon bisher vorbildhaften österreichischen Wegs 51 Empfehlungen erarbeitet, unter anderem die Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums sowie eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoordinator/in, die Umsetzung eines Hospiz- und Palliativ­stufenplanes bis 2020 sowie die Einsetzung von jeweils 18 Millionen € in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich zum Status Quo.

In der 10. Sitzung am 3. März 2015 wurden die Empfehlungen von den Mitgliedern der Enquete-Kommission einstimmig beschlossen.

In der Empfehlung Nr. 5 der parlamentarischen Enquete-Kommission heißt es: „Kom­petenzfragen und Finanzierungsstrukturen dürfen kein Hindernis sein, um tatsächlich den Ausbau von Hospiz und Palliativ Care 2015 bis 2020 voranzutreiben.“

Auch das derzeit gültige Regierungsprogramm sieht im Bereich Pflege und Betreuung als Maßnahme vor: „um das Ziel einer gesicherten Verfügbarkeit von mobiler und stationärer Hospizbetreuung, auch für Kinder, zu erreichen, soll entsprechend der Bedarfserhebung des österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen (ÖBIG) eine gemeinsame Finanzierung durch Bund, Länder und Sozialversicherungen entwickelt werden.“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 169

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, der Sozialversicherung und den Trägern der Hospiz- und Palliativversorgung die Emp­fehlungen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ zu prüfen und umzusetzen, zunächst insbesondere

Einsetzung eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoor­dinator/in

Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums

Erstellung eines Hospiz- und Palliativ Care Stufenplanes mit Umsetzung bis 2020 im Sinn von Punkt 5 des Berichtes (im Erwachsenenbereich sowie im Kinder- und Jugendbereich)

Einsetzung von jeweils 18 Millionen € in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich zum Status Quo, wobei wie in der Empfehlung Nummer 12 des Berichtes festgelegt die Mittel für die Umsetzung des Hospiz- und Palliativstufenplanes Eingang in die Agenda der kommenden Finanz­ausgleichsverhandlungen und Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern finden sollen.

Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, dem Natio­nal­rat einen Entwurf für eine weiterentwickelte Patientenverfügung und Vorsorgevoll­macht entsprechend den Empfehlungen des Berichtes vorzulegen (insbesondere die Punkte 29-37).

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


17.50.12

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volks­anwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Hohes Haus! Ich will nur zu zwei Dingen aus Ihrem Bericht reden und da einen großen Dank aussprechen, insbesondere wenn es um die Situation in Vordernberg und die Situation betreffend die unbegleiteten minder­jährigen Flüchtlinge geht.

In Bezug auf Vordernberg warten wir noch auf den Endbericht. Ich freue mich jetzt schon sehr darauf, weil Sie hier doch klar diese menschenrechtliche Problematik immer wieder angesprochen haben, die dadurch entsteht, dass private Sicherheits­firmen in so einem grundrechtssensiblen Bereich tätig sind, und vor allem die ganz massive menschenrechtliche Problematik, dass es eben nicht garantiert ist, dass es einen menschenrechtlichen Schutz gibt. Falls private Sicherheitsfirmen ein quasi hoheitliches Handeln tätigen, gibt es dahin gehend keine Maßnahmenbeschwerde, und das halte ich für ein ganz massives Rechtsschutzdefizit.

Wir hatten einen Antrag von uns und von Frau Kollegin Korun, glaube ich, auch im Menschenrechtsausschuss. Der wurde vertagt mit der Argumentation: Das ist ja nicht notwendig. Ich freue mich, wenn Sie das explizit in Ihrem Abschlussbericht noch einmal erwähnen werden; dann haben wir noch mehr Unterstützung und die klare Ansage, dass das sehr wohl notwendig ist. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Die zweite Sache – auch da möchte ich mich ganz besonders bedanken – ist die Situation mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Auch da haben Sie ganz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 170

klar gesagt, was schiefläuft. Sie haben ganz klar gesagt, dass die Situation untragbar ist, dass wir für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nur die halben Gelder zur Verfügung stellen, dass die Tagessätze da nur halb so hoch sind wie jene für die Betreuung von österreichischen Kindern. Das ist ein untragbarer Zustand in Österreich. Ich habe es, glaube ich, schon vor ein paar Wochen gesagt, dass wir unterscheiden, ob Kinder aus dem Ausland sind oder ob es österreichische Kinder sind, dass wir, wenn es um die Betreuung und um die finanziellen Mittel geht, unterscheiden. Das müsste man jetzt endlich einmal machen.

Die Bundesregierung tut es nicht, sie erhöht die Tagessätze nicht entsprechend, und ich halte das für ganz absurd, insbesondere weil wir wissen, was diesen Kindern schon alles geschehen ist. Wir haben gestern und heute, glaube ich, auch schon von einem Buben gehört, dem drei Finger abgeschnitten wurden, weil er geraucht hat. Genau diese Kinder brauchen unsere volle Unterstützung und auch dementsprechende Mittel. Danke, dass Sie hier die Kritik so klar ausgedrückt haben, denn das hilft uns Abgeordneten natürlich, das weiter einzumahnen.

Jetzt zu einer anderen Sache: Frau Volksanwältin Brinek, Sie haben vollkommen recht, und da stimme ich Ihnen zu, dass es eine Verbesserung ist, dass der Men­schenrechtsbeirat aus dem BMI zur Volksanwaltschaft gewandert ist. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Was ich nicht verstehe, ist: Sie haben gesagt, wir versuchen mit unserem Antrag zum Interpellationsrecht einen Experten in die Verfassung zu schreiben.

Was stimmt, ist, dass das der Anlassfall dafür war, dass wir diesen Antrag gestellt haben, weil wir gerne mehr Informationen hätten, das ist richtig; aber dadurch versuche ich keinen Experten in die Verfassung zu schreiben. Und wenn wir schon bei dem Experten sind, zitiere ich jetzt den Kollegen Jarolim, der davor in einem Zwischenruf gesagt hat, der, um den es hier angeblich geht, Professor Nowak, sei ja wohl der Beste auf dem Gebiet. – Das sehe ich auch so. Er ist nämlich nicht nur in Österreich der Beste auf dem Gebiet der Folter und Folterprävention, sondern auch auf internationaler Ebene. Dementsprechend war er auch Sonderberichterstatter der UNO, wenn es um die Folter geht. Das jetzt nur einmal zu dem Punkt.

Was ich in diesem Zusammenhang wichtig finde, ist, dass wir da eben keinen Experten in die Verfassung schreiben wollen. Ich will jetzt über den Bestellvorgang, der massenhaft kritisiert wurde, gar nicht mehr groß reden, aber wir wollen das nicht. Wir haben uns ein Interpellationsrecht gewünscht. Nun kann man darüber diskutieren, wie das ausgestaltet sein soll. Ich finde, dass nicht ausreichend beantwortet wurde, was die Kriterien für die Bestellung sind; und ich habe auch nie, und das habe ich im Ausschuss schon betont, den drei ExpertInnen, die jetzt bestellt wurden, in irgendeiner Art und Weise die Kompetenz abgesprochen. Ich finde es schade, dass Professor Nowak in dieser Funktion nicht mehr zur Verfügung steht.

Was mir persönlich wichtig wäre: Sie haben vollkommen recht, es ist jetzt besser dadurch, dass der Menschenrechtsbeirat bei der Volksanwaltschaft ist; aber ich glaube, dass wir ein noch unabhängigeres Menschenrechtsinstitut brauchen würden. Das gibt es schon in Deutschland, und zwar mit einem anderen Bestellmodus. Ich halte das für wichtig. Wir haben einen Antrag dazu eingebracht, und der wird im Verfassungsausschuss dann hoffentlich entsprechend diskutiert werden.

Frau Volksanwältin Brinek, Sie haben den Bestellmodus der Volksanwaltschaft ver­teidigt und gesagt, es ist international so üblich, dass die über das Parlament bestellt werden. Das stimmt. Auch über den Bestellmodus können wir diskutieren, aber das will ich jetzt gar nicht. Sie haben recht, das ist international üblich. Was aber auch Faktum ist, ist, dass wir, weil dieser Bestellmodus so ist und die Volksanwaltschaft das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 171

OPCAT-Mandat hat, eben nicht den Pariser Prinzipien des OPCAT-Mandats ent­sprechen. (Volksanwältin Brinek: Nein, das stimmt nicht!) Das stimmt! Wir haben keinen A-Status, wir haben einen B-Status aufgrund des Bestellmechanismus. Sie wissen, dass wir deswegen nicht im UN-Menschenrechtsrat sind. Das können Sie nicht leugnen. Es gibt ganz klare Aussagen dahin gehend, dass wir eben, weil der Bestellmodus so ist, diesen Prinzipien nicht entsprechen.

Wir können den Bestellmodus gerne so lassen. Ich hätte gerne ein komplett unab­hängiges Menschenrechtsinstitut, wo wir eben auch diesen Bestellvorgaben, die ja nicht verpflichtend, aber eben gewünscht sind, entsprechen, damit wir ein österreichi­sches Menschenrechtsinstitut haben, das beim UN-Menschenrechtsrat ist, sodass wir dort auch teilnehmen können. Das können wir momentan nicht. Ich halte es für wichtig, dass wir das machen.

Zum Abschluss, trotz der Kritik – die geht ja nicht an Sie, sondern an die gesetzliche Lage im Wesentlichen –, noch einmal der Dank für die Berichte, insbesondere zu den zwei Punkten, die ich vorher schon herausgestrichen habe. Da bin ich sehr froh, dass diese Kritik von Ihnen so klar und unmissverständlich immer wieder geäußert wird. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

17.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Volksanwalt Dr. Fichtenbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.55.45

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zum vorgenannten Thema Sonderbericht Vordernberg darf ich bekanntgeben, dass dieser am 26. Juni dem Parlament und der Öffentlichkeit vorgelegt wird.

Ich möchte mich bei aller Vielfalt der Themen hauptsächlich darauf konzentrieren, was die wesentlichen Merkmale der Ausführungen des Herrn Abgeordneten Zinggl ge­wesen waren.

Es kann ja sein, dass ein Missverständnis in den von Ihnen gesetzten Erklärungs­absichten im Ausschuss meinerseits vorgelegen war. Aber ich kann nicht umhin, ein bisschen mich an die kleine Schrift von Schopenhauer erinnert zu fühlen, die da lautet: „Die Kunst, Recht zu behalten“. Ein Unterkapitel beginnt mit den Worten: Wenn du erkennst, dass du mit sachlichen Argumenten nicht durchkommst, dann greife zum persönlichen Angriff und zur Beleidigung!

Nun glaube ich zwar nicht, dass Sie mich persönlich beleidigen wollten, oder vielleicht doch, aber in Wahrheit haben Sie natürlich mit der Behauptung, es seien die polizeilichen Angelegenheiten nicht ordnungsgemäß abgearbeitet worden, die Mitarbeiter der Volksanwaltschaft getroffen. (Abg. Pilz: Nein, Sie, ausschließlich Sie!)

Ich darf sagen, dass ich in keinem einzigen Fall irgendeinen Einfluss auf die Erledigung der Beschwerde genommen habe. (Abg. Pilz: Sie haben den Beirat gesäubert!) Ich habe in keinem einzigen Fall Einfluss genommen auf die Berichte, die aufgrund der Kommissionsprotokolle in der Volksanwaltschaft eingegangen sind und die als Vorhalteverfahren dem Innenministerium übermittelt worden sind, sondern das ist Arbeitsgegenstand der Referenten in der Volksanwaltschaft.

Überwiegend sind das im Zuständigkeitsfall Referenten, die noch in der Zeit der Kollegin Stoisits bestellt worden sind. Nun vermute ich, dass sie teilweise Ihrer politischen Seite nicht missgünstig gegenüber stehen – es handelt sich durchwegs um völlig hervorragende Leute. Aber alle Arbeit, die auf diesem Gebiet getan wurde, ist von den Referenten ohne Weisung oder Einfluss meiner Person gemacht worden. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 172

Wenn Sie kritisieren, dass ich den Einzelfall herausgenommen habe, der Ihnen nicht gefällt, so darf ich sagen: Insgesamt sind 185 Beschwerden über das Polizeiwesen bei der Volksanwaltschaft eingelangt. Der größte Anteil davon, circa 50, sind Beschwerden wegen Nichtbehandlung oder Nichtentgegennahme von Anzeigen und mangelnder polizeilicher Ermittlungen, Untätigkeiten, Unfreundlichkeiten, mangelnde Auskunftser­teilung.

Elf Misshandlungsvorwürfe sind bei der Volksanwaltschaft eingelangt. Vier davon konnten wir wegen vorliegender Gerichtsentscheidungen nicht prüfen. Sie konnten nicht behandelt werden, weil wir die unabhängige Rechtsprechung nicht zu überprüfen haben. Ein Fall war nicht verfolgbar, weil er vom Sachverhalt her nicht konkretisiert wurde. Einer wurde zurückgezogen, und drei sind wegen eingebrachter Rechtsmittel nicht prüfbar, wieder wegen der Sache der unabhängigen Rechtsprechung, zwei sind noch in Prüfung.

Jetzt der ganze „Gemüsegarten“, wenn Sie so wollen: Es geht um Festnahmen, Unterbringungen nach dem Unterbringungsgesetz, Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen in Polizeianhaltezentren, Schäden durch Amtshandlungen nach dem Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, Nichtaufnahme in den Polizeidienst, mangelnde Ausstattung der Polizei, Überwachung und Verfolgung durch Polizei, mangelhafte Aktenführung et cetera.

In 116 Fällen wurde die Unzulässigkeit oder die Unzuständigkeit wegen anhängiger Verfahren festgestellt oder gab es eine Zurückziehung; 60 sind definitiv kein Missstand gewesen, und vier sind definitive Missstände. Die sind aber in den Bericht aufge­nommen. Das Gravierende ist natürlich eine Missstandsfeststellung, worauf ab Seite 133 des Berichtes ausführlich eingegangen worden ist.

Nun war ich der Meinung, Sie wollten irgendeinen Einzelfall haben. Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich Ihr Gemüt aufgeregt habe durch einen vielleicht nicht so sensationellen Aufregungsfall. Aber, Herr Abgeordneter, wenn Sie wirklich an der Aufdröselung der Statistik interessiert gewesen wären, dann hätte es nur eines kurzen Anrufes von Ihnen oder Ihrem Mitarbeiter bedurft, und ich hätte Ihnen die genaue Aufstellung der Statistik, die ich aus  (Zwischenruf des Abg. Zinggl.) – Verzeihung, Sie haben gefragt: Wie viele? Wir haben es in Prozenten angegeben: 777 Ge­schäfts­fälle, 23,9 Prozent davon betrafen die Polizei.

Die Fälle, wo es Missstandsfeststellungen gegeben hat, sind in den Bericht aufge­nommen. Alle anderen kann ich nicht auswendig anführen. Kein Mensch kann Hunderte Fälle auswendig herunterbeten.

Noch zur Ergänzung: Heuer haben wir 92 Polizeibeschwerden, ein Missstand liegt bereits vor. Jetzt zurück zur Tätigkeit der Kollegin Stoisits: Im Jahr 2012 gab es – das ist niemals in diesen Berichten numerisch angegeben gewesen – 113 Polizeibeschwer­den, im Jahr 2011 waren es 109. Es liegt uns und mir völlig fern, da irgendeine statistische Ziffer nicht bekanntzugeben. Es verbietet uns natürlich der Datenschutz und der Individualschutz, Ross und Reiter für die einzelnen Beschwerdefälle zu nennen, aber ich sehe keinen Grund für irgendeine Art der Aufregung, dass etwas nicht bekanntgegeben worden ist.

Die Behauptungen, die transportiert worden sind, dass dokumentierte Polizeimiss­handlungsfälle nicht weitergegeben worden sind, sind eine Lüge! Das gibt es nicht, das ist absolut nicht wahr! Wir haben alle Beobachtungsfälle aus den Kommissionen in transparenter und völlig klarer, eindeutiger Form dem Innenministerium weitergereicht. Man sollte doch nicht aus einer ad hoc gefühlten Aufregung so quasi das gute und das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 173

bewährte System angreifen. Und in Wahrheit greifen Sie die Mitarbeiter der Volks­an­waltschaft an, mich nicht. – Danke. (Beifall bei FPÖ, SPÖ, ÖVP und Team Stronach.)

18.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


18.03.51

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volks­an­wältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der 37. Bericht der Volksanwaltschaft, der erstmals in zwei umfang­reichen Teilen verfasst und vorgelegt wurde, spiegelt meiner Ansicht nach in umfang­reicher Weise das große Aufgabengebiet und das Aufgabenspektrum der Volksanwalt­schaft wider.

Wenn man sich die Zahlen der Beschwerden und Anfragen, mit denen die Volks­anwaltschaft konfrontiert wurde, über einen etwas längeren Zeitraum ansieht, so zeigt sich im Zeitraum 2012 bis 2014 eine Steigerung von 3 999 Anfragen oder Beschwer­den. 2014 sind wir am höchsten Stand angelangt: 19 648 Personen haben sich mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt.

Damit wird für mich das große Vertrauen, die große Akzeptanz in die Volksan­walt­schaft klar zum Ausdruck gebracht. Durch die vielfältige und umfangreiche Prüftätig­keit, die die sechs Kommissionen bewerkstelligen, wird auch die hohe und umfang­reiche Kompetenz der Volksanwaltschaft klar zum Ausdruck gebracht.

Ich möchte vielleicht nur ein bisschen auf den Bereich Sachwalterschaft eingehen, weil dazu schon einiges gesagt worden ist. Wie aus dem Bericht 2014 klar ersichtlich ist, ist gerade die Beschwerdenzahl im Zusammenhang mit der Besachwalterung von 2013 auf 2014 um 25 Prozent gestiegen.

Kollegin Schenk vom Team Stronach hat ja gewisse Details, Problematiken schon angeschnitten. Das zeigt für mich, dass im Bereich des Sachwalterschaftsrechts einiges anzudenken, zu verändern ist. Ich denke, man müsste zum Beispiel auch die Parteienstellung von nahen Angehörigen, von Freunden und Nachbarn neu andenken. Das ist ein wesentlicher Punkt, genauso wie die Mitsprache bei der Bestellung, Umbestellung sowie auch bei der Abberufung der Sachwalter.

Ich bin froh darüber, geschätzte Damen und Herren, dass bereits im Justizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet ist, die heftig daran arbeitet, eine Reform im Bereich der Sachwalterschaft herbeizuführen, in Zusammenarbeit mit Experten und natürlich auch mit unserer sehr guten Volksanwaltschaft.

Ich möchte auch klar herausstreichen, dass aus dem Bericht deutlich hervorgeht, dass es äußerst selten ist, dass es bei den Vereinssachwalterinnen und -sachwaltern Probleme gibt. Ich glaube, auch das gehört an dieser Stelle gesagt.

Geschätzte Damen und Herren, dieser Bericht ist für unser parlamentarisches Handeln sehr wichtig. Er ist Anregung und gleichzeitig auch Grundlage für gesetzliche Ände­rungen hin zu einem besseren Sachwalterschaftsrecht.

Auch ich möchte mich recht herzlich bei der Volksanwaltschaft für ihr Engagement bedanken. Ich möchte mich aber auch bedanken für die Sprechtage in den Bezirken, wo Sie die Nähe zur Bevölkerung, zu den Menschen finden, und Ihnen weiterhin viel Erfolg wünschen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.07



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 174

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.07.20

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegin und Kollegen Volksanwälte! Hohes Haus! Die OPCAT-Umsetzung ist einstimmig hier im Plenum erfolgt. Es gab einen enorm großen Konsens darüber, den Menschenrechtsbeirat und den Nationalen Präventionsplan zur Volksanwaltschaft zu geben. Dass jetzt, wo der Menschenrechtsbeirat dort arbeitet, die Kommissionen aktiv sind, NEOS und Grüne mit medialem Druck lautstark Kritik anbringen, ist einzig parteipolitisch motiviert. (Abg. Zinggl:  Caritas!)

Grüne haben den Menschenrechtsbeirat bei der Volksanwaltschaft so lange unterstützt, solange Terezija Stoisits Volksanwältin war. (Abg. Scherak: Das kann man den NEOS nicht vorwerfen!) Damals hat es keine Kritik gegeben – und jetzt plötzlich Getöse, mit medialer Unterstützung.

Dass jetzt zusätzlich der Bestellmodus von den NEOS kritisiert wird, obwohl die Volksanwälte in geheimer Wahl, nominiert durch die drei größten Fraktionen, gewählt werden, zeigt auch, dass Sie es eben nicht verwinden können, dass Sie hier ein bisschen zu gering besetzt sind, um einen Volksanwalt nominieren zu können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die drei größten Fraktionen bieten ein großes, breites Spektrum des Konsenses. Das geht weit über die Zweidrittelmehrheit hinaus, weit über ein einziges Spektrum in diesem Haus und wird international auch akzeptiert.

Die Besetzung der Kommissionen erfolgt mittels Ausschreibung und Hearing. Volks­anwältin Brinek hat das detailliert erläutert. Denen, die jetzt jammern und lamentieren, weil ihr Mandat ausgelaufen ist, und über die Medien Verleumdungen aussprechen, sei gesagt: Es gibt kein Monopol auf Kontrolle durch gewisse NGOs. Es gibt keine Erbpacht auf Kontrollkommissionen. Wechsel und Rotation in den Kom­missionen, in den Kontrollgremien gehören zu den Pariser Prinzipien, die die Grundlage für die Folterkonvention, für die Menschenrechtsinstitutionen und für die Ombudsmann­schaften weltweit sind. Das sei jenen gesagt, die auf diese Erbpacht pochen.

Gott sei Dank gibt es in der Volksanwaltschaft keine Vereinnahmung durch NGOs und politische Parteien und somit auch keine Einflussnahme und Manipulationsmög­lich­keiten, sehr geehrter Herr Zinggl, denn den politischen Druck, den ihr hier aufbauen wollt, den sehe ich als versuchte Einflussnahme. Gott sei Dank gelingt das nicht, weil die Volksanwaltschaft großen Konsens hier in diesem Haus hat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die drei Volksanwälte sind ein Kollegialorgan, das heißt, sie können nur gemeinsam agieren. Einzelne Anschüttungen sind daher nicht gerechtfertigt. Und der Menschen­rechtsbeirat ist bei der Volksanwaltschaft sehr, sehr gut aufgehoben.

Wertes Hohes Haus! Einer APA-Meldung entnehme ich weiters, dass heute noch ein Entschließungsantrag zur Homo-Ehe eingebracht wird, und zwar mit dem Titel „Ehe für alle“. Jetzt weiß ich nicht, ob man ihn wirklich einbringt, aber ich gehe davon aus, denn nachdem ja am Samstag die Schwulenparade stattfindet, muss heute noch eine parla­mentarische Agitation stattfinden. (Zwischenruf der Abg. Korun: Gleiche Rechte  !)

Seit 1980 bin ich verheiratet, lebe in einer Ehe mit meinem Gatten. Gesetzlich geregelt ist die Ehe als Institution für Mann und Frau. Für schwule und lesbische PartnerInnen ist gesetzlich die eingetragene Partnerschaft vorgesehen. Rechte und Pflichten sind diskriminierungsfrei geregelt, deshalb brauchen wir die Ehe für alle nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Korun: Ist das vom Opus Dei?)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 175

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mann und Frau ist nicht gleich Mann und Mann oder Frau und Frau. Und was nicht gleich ist, muss man auch nicht gleich bezeichnen, und daher werde ich diesem Antrag auf „Ehe für alle“ nicht zustimmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.13


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


18.13.20

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Volksanwälte! Hohes Haus! Kollege Vavrik, ganz kurz zu Ihrer Rede: Es war schon ein bisschen ärgerlich, wenn man Ihnen zugehört hat. Zum Ersten sagen Sie hier so flapsig, der Volksanwaltschaftsausschuss tagt einmal im Jahr. – Na ja, da muss man schon wissen, dass wir an zwei Tagen, nämlich am 10. und 11. Juni, Volksanwalt­schaftsausschuss hatten. Sie waren kurz am ersten Tag da. Da hat Sie der sehr ausführliche, gute Bericht überhaupt nicht interessiert, so, wie er Sie heute hier am Rednerpult überhaupt nicht interessiert hat. Ihnen ist es nur darum gegangen, populistisch die Bestellung der Kommissionsvorsitzenden zu schildern. Die Antwort der Volksanwälte musste sich am ersten Tag schon Ihr Kollege Scherak anhören. Am zweiten Tag waren Sie gar nicht da. (Beifall bei der FPÖ.) Schauen Sie, vielleicht kommt es Ihnen so vor, angesichts Ihrer Anwesenheit im Volksanwaltschafts­aus­schuss, dass er nur einmal im Jahr tagt. Das entspricht aber nicht den Tatsachen, das muss man einmal sagen.

Das Zweite, Kollege Vavrik: Man kann natürlich immer alles kritisieren, aber man muss sich natürlich schon auch die Tatsachen anhören, und zwar dass gewisse Personen lange im Amt waren und ein Wechsel erwünscht ist. Aber ich will darauf gar nicht näher eingehen. Wie gesagt, ich halte Ihnen zugute, dass Sie die Antwort, wenn Kollege Scherak sie Ihnen nicht ausgerichtet hat, gar nicht mehr gehört haben können, weil Sie ja am ersten Tag nicht da waren, und am zweiten schon überhaupt nicht.

Jetzt noch kurz zum Bericht: Ich danke den Volksanwälten für diesen ausführlichen, guten Bericht. Wenn Sie gesagt haben, auch von diesem Rednerpult, der Bericht geht gar nicht in die Tiefe – na ja, um Gottes Himmels willen –, dann muss ich Ihnen sagen, der Volksanwaltschaftsbericht geht sehr wohl bei den Kommissionen in die Tiefe. Da geht man auch auf den Strafvollzug ein, auf Harnproben beziehungsweise Speichel­proben, was das kostet und so weiter. Also wenn man sich den Bericht wirklich durchliest und es einem wirklich um die Sache geht, dann muss man sagen, es ist ein hervorragender Bericht, schon allein was hier an Missständen aufgezeigt wird. Er ist so, wie in den letzten Jahren und Jahrzehnten, wie wir das im Parlament von den Volksanwälten gewöhnt sind.

Aber jetzt kurz einmal zur Sache: Was mir persönlich wichtig ist, ist die Causa Mahrer. Das ist diese – ich sage einmal – nicht mit voller Handlungsfähigkeit ausgestattete, beeinträchtigte junge Frau, die als Küchenhilfe gearbeitet hat. Auch die Volks­anwaltschaft hat kritisiert, dass man bei der Dienstrechts-Novelle 2015 keine Lösung gefunden hat, dass man das wieder einmal nicht behandelt hat.

Das ist schade, weil ich glaube, wir im Parlament, die Oppositionsparteien zumindest, haben gesagt: Das kann so nicht sein; der öffentliche Dienst soll sich auch für Menschen öffnen, die nicht voll handlungsfähig sind. Da sind wir uns einig. Auch die Volksanwaltschaft ist dieser Meinung.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 176

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass künftig Personen, bei denen die volle Handlungsfähig­keit nicht zur Gänze gegeben ist, in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden können.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Der Entschließungsantrag wird Ihnen bekannt vorkommen. Wir werden ihn, so oft wie möglich und wenn er irgendwie passt, hier einbringen, um zu zeigen, dass uns Menschen mit nicht voller Handlungsfähigkeit wichtig sind. Sie sollen gleichgestellt werden und auch Chancen haben, wenn sie das wollen und können, in den öffentlichen Dienst aufgenommen zu werden. Das ist uns wichtig.

Noch kurz zum Thema Strafvollzug: Das ist ein ganz umfangreiches Thema gewesen in diesem Bericht. Ich danke dafür. Es wurden von den Kommissionen sehr viele Einrichtungen besucht. Das kann man kritiklos so hinnehmen. Justizanstalt Stein: Da hat man noch nichts von diesem traurigen Vorfall des verwahrlosten Häftlings gewusst, der ist ja auch in diesem Haus noch bestens in Erinnerung. Ich muss nur festhalten, dass die Strafvollzugsbediensteten, die vom Justizministerium suspendiert wurden, allesamt sowohl disziplinarrechtlich als auch strafrechtlich freigesprochen worden sind.

Vor ein paar Monaten wurde jedoch der Anstaltsarzt – wir von der freiheitlichen Fraktion haben von Anfang an gesagt, man solle sich die ärztliche Obsorge einmal genauer ansehen – fristlos entlassen. Man muss sagen, dass man da vielleicht auf den medialen Druck und auf die mediale Berichterstattung doch ein bisschen über­schießend reagiert hat. Man hätte sich schon anschauen sollen, dass in solch einem Fall in erster Linie natürlich der Anstaltsarzt und das Pflegepersonal eine ganz, ganz hohe Verantwortung haben. Das hat man dann spät, aber doch erkannt.

Sonst noch zu dem Bericht: Wie gesagt, die Harnproben und Speicheltests, um Suchtgiftmissbrauch nachzuweisen – sagen wir es einmal so –, sind natürlich so eine Sache. Die Speicheltests sind sündhaft teuer. 35 € für den Speicheltest stehen dem Harntest mit 3,80 € gegenüber. Das ist dann in der Masse, wenn man über 800 solcher Tests im Jahr durchführt, natürlich ein erheblicher Unterschied bei den Kosten. Man hat hier bemängelt, beim Harntest wird das menschliche Schamgefühl nicht so gewahrt, aber man muss sagen, es ist eben so, dass da nicht jetzt irgendwer unmittel­bar danebensteht und zuschaut, sonst könnten auch nicht 20 Prozent verwässert werden. Ich glaube, über 162 Proben werden verwässert, das heißt, da wird Wasser dazu geleert, und so unbrauchbar gemacht.

Ich sage, in der normalen Welt, wenn Sie heute bei der Polizei einen Alkotest ver­weigern, dann gilt die Verweigerung als Alkoholisierung. Es wird auch nicht zum Spaß verwässert, aber da kann man beide Meinungen haben. Ich denke mir – wirtschaftlich, sparsam, zweckmäßig –, der Harntest ist eine gute Sache. (Abg. Zinggl: Aber nicht menschlich!) Natürlich, der Speicheltest ist moderner, aber auch um vieles teurer.

Im Großen und Ganzen muss ich sagen – um noch einmal Kollegen Vavrik, der gesagt hat, der Bericht ginge nicht in die Tiefe, entgegenzuhalten –, der Bericht geht sehr wohl


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 177

in die Tiefe, der geht ganz genau in die Tiefe, der trifft genau die Beschwerden, es wird alles aufgelistet. Und ich denke mir, bei dieser steigenden Anzahl an Beschwer­defällen, bei diesem Budget, das man der Volksanwaltschaft zugesteht, ist nicht mehr möglich – ähnlich ist es ja auch beim Rechnungshof.

Ich habe Respekt vor den Volksanwälten und ihren Mitarbeitern für diese hervor­ragende Arbeit. Also von unserer Seite gibt es vollste Unterstützung. Es ist ein guter Bericht, so wie wir es von der Volksanwaltschaft – überparteilich gesehen – gewohnt sind. Auch vor Jahren war es ein ähnlich guter Bericht. Man kann natürlich immer alles kritisieren und mit allem unzufrieden sein, aber ich verlange, dass man dann wenigstens im Ausschuss anwesend sein sollte. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.20


Präsidentin Doris Bures: Der verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schimanek, Mühlberghuber, Lausch und weiterer Abgeordneter

betreffend Ermöglichung der Aufnahme von Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst

eingebracht in der 81. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 18. Juni 2015 im Zuge der Behandlung der Behandlung von TOP 18, Bericht des Volksanwalt­schafts­aus­schusses über den 38. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-154/677 d.B.)

Der geltende § 3 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz normiert in Ziffer 2 die „volle Handlungsfähigkeit“ einer Person als eine Voraussetzung für die Aufnahme als Vertragsbediensteter oder Vertragsbedienstete in den Bundesdienst.

Einzige Ausnahme vom Erfüllungserfordernis dieser Voraussetzung ist derzeit für Minderjährige vorgesehen.

Die Anwendung dieser Bestimmung hat dazu geführt, dass eine junge Frau mit einer leichten geistigen Einschränkung eine Beschäftigung über eine Leiharbeitsfirma in einer Kaserne des Österreichischen Bundesheeres kurzfristig verlor.

Eine Weiterbeschäftigung als Vertragsbedienstete war nicht möglich, da die junge Frau, die aufgrund ihrer geistigen Einschränkung einen Sachwalter hat, ex lege die für die Aufnahme als Vertragsbedienstete erforderliche Voraussetzung der vollen Handlungsfähigkeit nicht erfüllen konnte.

Im gegenständlichen Fall wurde zwar nach Intervention durch die Volksanwaltschaft eine „Notlösung“ im Wege eines Sondervertrages gefunden, jedoch wäre eine ent­sprechende gesetzliche Änderung erforderlich, um künftig derartige Diskriminierungen von behinderten Menschen gerade durch den Bund als Dienstgeber generell hintan­zuhalten.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngst erhobenen Forderung der Volksan­waltschaft, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 178

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass künftig Personen, bei denen die volle Handlungs­fähigkeit nicht zur Gänze gegeben ist, in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden können.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


18.21.11

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder/jede soll so leben können, wie er/sie will. Das ist ein Zitat, das ich nachher noch wiederholen werde. Ich werde Ihnen auch etwas über den Urheber dieses Zitates erzählen. (Die Rednerin fächelt sich Luft zu. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, es ist angenehm, hier Luft zuzuführen.

Im Volksanwaltschaftsbericht für das Jahr 2014 heißt es in einem Verweis auf die Vorarbeiten zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte: „Vorgeschlagen werden auch spezifische Maßnahmen zum Schutz und zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, gegen homophobe und transphobe Gewalt sowie Maßnahmen zur völligen rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Personen.“

Und genau aus diesem Grund stehe ich jetzt hier und werde dann einen Antrag einbringen, den Antrag, für den Kollegin Fekter dankenswerterweise schon Werbung gemacht hat. Es geht um die Ehe für alle. Es geht um eine Diskriminierung, die in Österreich nach wie vor besteht. Es geht um eine Diskriminierung, die im letzten Monat in drei Ländern, nämlich Irland – das ist durch die Medien gegangen –, Mexiko und Grönland auf verschiedenste Art und Weise beseitigt wurde. Allein Österreich schafft es hier nicht, einen Schritt weiter zu gehen. (Abg. Steinhauser: Und das in der Post-Fekter-Ära!) – In der Post-Fekter-Ära.

Ich möchte Ihnen jetzt ein paar Zitate vorlesen. All jene, die finden: Ja, das sehe ich auch so!, bitte ich, sich daran zu erinnern und auch ihr Abstimmungsverhalten bei der namentlichen Abstimmung sozusagen ihrer Meinung und ihrem ethischen Gewissen anzupassen und nicht etwaigen Klubzwängen.

So lautet das erste Zitat: „Wir werden Druck machen. Österreich hätte die Ehe für homosexuelle Paare längst einführen sollen. Wenn das sogar in einem extrem katholischen Land wie Irland möglich ist, sollte es doch auch in Österreich funk­tionieren“. Es ist vom Klubobmann der SPÖ, Andreas Schieder, und stand am 28. Mai 2015 in den „Salzburger Nachrichten“; da kommt er gerade.

Das zweite Zitat: „Jeder soll so leben können wie er will.“ Ich würde „sie“ auch hinzu­fügen, aber er hat nur gesagt, wie „er“ will. „Es geht um Lebensumstände von Menschen und einer gesellschaftlichen Realität, der sich die Politik auch anpassen muss. Deswegen bin ich dafür, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu erlauben“. – Klubobmann Andreas Schieder, Homepage der SPÖ, 28. Mai 2015.

Und Ministerin Heinisch-Hosek fügt hinzu, ebenfalls auf dieser Homepage: „Das Ziel bleibt klar die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare“.

Auch „Der Standard“ zitiert in der Ausgabe vom 28. Mai 2015 Klubobmann Schieders Aussage im „Mittagsjournal“ vom 28. Mai 2015: „Ich finde, es ist höchste Zeit umzu­denken. Jeder soll so leben können, wie er will.“

Ich weiß nicht, ob Sie es vorher schon gehört haben, Herr Klubobmann. Ich habe vorher all jene  (Zwischenruf des Abg. Schieder.) – Nein, nein, nicht das Zitat. (Abg.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 179

Schieder: Das ist Fakt!) – Eben, da weisen Sie uns auf einen wesentlichen Unterschied hin. Ich habe vorher all jene eingeladen, die das unterstützen können, was Sie im Mai richtigerweise gesagt haben, das dann auch in Taten umzusetzen und unseren Antrag zu unterstützen, wozu ja später Gelegenheit sein wird.

Und das ist genau der Unterschied zwischen uns, Herr Klubobmann, wobei ich jetzt gar nicht das Abstimmungsergebnis vorwegnehmen kann. Aber wenn es so ist, dass Sie unseren Antrag nicht unterstützen werden, dann muss man Ihnen leider vorhalten, dass es wohl nicht ausreicht, wenn man sich nur aktionistisch auf den Rathausplatz stellt, wo jetzt gerade das Pride Village stattfindet, oder derartige Äußerungen macht, sondern die Diskriminierung gehört beseitigt, indem man ganz konkrete Maßnahmen setzt. (Abg. Schieder: So wie Sie?! Welche haben Sie schon gesetzt?)

Diese ganz konkrete Maßnahme ist unser Antrag, den ich hiermit einbringen möchte:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ehe für alle

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht.“

*****

Sie können sich alle einzeln namentlich dazu oder dagegen bekennen.

Für all jene ZuhörerInnen und ZuseherInnen, die nicht die Möglichkeit haben, hier im Parlament abzustimmen, gibt es eine andere Möglichkeit. Es gibt eine Petition, die ist auf der Seite www.ehe-gleich.at zu finden, die kann man unterstützen, und diese Petition wird an den Nationalrat gerichtet werden, sollte heute unser Antrag nicht durchgehen. Diese Petition kann man auch unterschreiben, wenn man zum Beispiel in den nächsten Tagen am Rathausplatz vorbeikommt. (Abg. Rädler: Wenn man zu viel getrunken hat!)

Jetzt möchte ich noch ein Zitat oder ein Inserat, das im „Standard“ erschienen ist, aber auch in deutschen Zeitungen, zum Beispiel in der Zeitung „Die Zeit“, erwähnen, zum schönen Abschluss. Da wurde gefragt – vielleicht haben Sie es schon gelesen –, was sich für heterosexuelle Paare ändert, wenn homosexuelle Paare gleichberechtigt heiraten dürfen. (Abg. Glawschnig-Piesczek: Original nix!) – Nichts. Eva Glawischnig hat es erkannt.

Also Frau Fekter, Sie haben uns ja gerade verraten, wie lange Sie verheiratet sind. Was ändert sich für Sie und Herrn Fekter – falls er so heißt, vielleicht hat er ja einen anderen Namen –, wenn gleichgeschlechtliche Paare auch heiraten dürfen? Unsere Antwort ist: nichts. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.27


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Ferner ist auch ein Verlangen auf namentliche Abstimmung darüber eingebracht wor­den.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 180

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Musiol, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

betreffend Ehe für alle

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Volksanwaltschafts­aus­schusses über den Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-154 d.B.) (677 d.B.) (TOP 18)

Begründung

Im Volksanwaltschaftsbericht für das Jahr 2014 heißt es unter Verweis auf die Vorarbeiten zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte:

„Vorgeschlagen werden auch spezifische Maßnahmen zum Schutz und zur Verhin­derung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, gegen homophobe und transphobe Gewalt sowie Maßnahmen zur völligen rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Personen.“

Insbesondere der Umstand, dass gleichgeschlechtliche Paare in Österreich nach wie vor keine Ehe begründen dürfen, stellt eine massive Ungleichbehandlung dar.

Innerhalb des letzten Monats ist beispielsweise in Irland, Grönland und Mexiko das Eheverbot durch ein Referendum, eine Parlamentsentscheidung beziehungsweise durch den Entscheid des Verfassungsgerichtshofes gefallen. In etlichen Ländern, darunter in 14 europäischen Staaten, gibt es die Ehe für alle.

Bei der Debatte um die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare geht es um den Wert der partnerschaftlichen Gemeinschaft zweier Menschen. Auch viele Lesben und Schwule möchten genau das, was auch ein konservativer Grundwert ist: Verlässlichkeit und Verbindlichkeit. Die Ehe zwischen Mann und Frau wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt. David Cameron erklärte seine Unterstützung für die Ehe für alle mit dem Satz: „I don’t support gay marriage despite being a Conservative. I support gay marriage because I‘m a Conservative.“ Seitens der Sozialdemokratie ist die Unterstützung für die Öffnung der Ehe mehrfach bekundet worden. So etwa Klubobmann Andreas Schieder: „Jeder soll so leben können wie er will. Es geht um Lebensumstände von Menschen und einer gesellschaftlichen Realität, der sich die Politik auch anpassen muss. Deswegen bin ich dafür, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu erlauben.“ Der VfGH hat in einem Erkenntnis formuliert: „Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stehen gesellschaftlich gesehen nicht in einem Substitutionsverhältnis zu Ehen und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaf­ten, sondern treten zu diesen hinzu; sie vermögen diese daher auch nicht zu gefährden.“ Die breite Unterstützung schlägt sich auch in einer Market-Umfrage aus dem Jahr 2014 wider: 73% der österreichischen Bevölkerung befürworten die Eheöff­nung für gleichgeschlechtliche Paare.

Österreich ist das einzige Land der Welt, das gleichgeschlechtlichen Paaren das gleiche Recht einräumt, eine Familie zu gründen (Adoption, künstliche Befruchtung, automatische Elternschaft und Mutterschaftsanerkennung bei lesbischen Paaren), aber die Ehe immer noch verbietet.

Die Freiheit, die Ehe mit einem selbstgewählten, erwachsenen Partner schließen zu können, ist ein Menschenrecht und auch als solches in der Europäischen Menschen­rechtskonvention festgeschrieben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 181

Das Gesetz der Eingetragenen Partnerschaft war eine Übergangslösung auf dem Weg zur Anerkennung. Die Zeit der Sonderinstitute ist vorbei, alles andere als Gleich­stellung ist Diskriminierung.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Volksanwalt Dr. Kräuter. – Bitte.

 


18.27.27

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Rednerinnen und Redner haben den Eindruck, dass einzelne Akteure der Menschenrechtsszene in Österreich einen Allein­vertretungsanspruch vermitteln. Ich kann dem einiges abgewinnen, denn anderen wird nämlich diese Qualifikation und diese Kompetenz abgesprochen, und zwar unseren drei neuen Kommissionsmitgliedern.

Herr Professor Mayer zum Beispiel hat Lehrbücher und Publikationen zu Menschen­rechten sonder Zahl geschrieben, war zwischen 1991 und 2003 wissenschaftlicher Leiter im Ludwig Boltzmann Institut, später Kurator, zwischen 2006 und 2014 Dekan an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Seine Kernthemen sind Freiheitsrechte, Grundrechte, Menschenrechte.

Frau Universitätsprofessorin Gabriele Fischer ist Menschenrechtsexpertin an der Schnittstelle Gesundheit und Justiz, evaluiert wissenschaftlich die Gefängnisse Josefstadt und Stein, war Human-Rights-Delegierte der UNO in Afghanistan, zuständig für Kinder und Jugendliche und Frauen, ist Konsulentin der WHO und im Europa­parlament zum Thema Menschenrechte und psychische Krankheiten.

Frau Universitätsprofessorin Verena Murschetz lehrt und forscht betreffend die Um­setzung internationaler Menschenrechtsstandards in Österreich, setzt sich mit Men­schenrechtsfragen wie Strafverfahren, Freiheitsentzug, Maßnahmenvollzug, Unter­suchungshaft, Auslieferung auseinander.

Meine Damen und Herren! Der offene Brief, der an die Volksanwaltschaft gegangen ist, spricht doch tatsächlich diesen Persönlichkeiten die Qualifikation ab, mit einem Hinweis für die Volksanwaltschaft: „Die Anforderung nach ‚anerkannter’ Menschen­rechts-Expertise sollte dabei zumindest durch einschlägige Berufserfahrung, Publi­kationen und dergleichen zum Ausdruck kommen.“ – Ja, wie ernst dürfen wir so einen offenen Brief dann eigentlich nehmen?

Ich glaube aber schon, dass es verschiedene Motive für die Angriffe auf die Volks­anwaltschaft in den letzten Tagen gibt. Wir haben uns als Menschenrechtsinstitution einen guten Ruf erworben, meine Damen und Herren, und haben auch einige Erfolge, was das OPCAT-Mandat in Österreich betrifft, vorzuweisen – wir werden auch inter­national beachtet –, beispielsweise verwendet man endlich diese Netzbetten nicht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 182

mehr in Österreich. International gibt es eine große Nachfrage nach der Expertise der österreichischen Volksanwaltschaft.

Ich habe beispielsweise gestern in Riga eine internationale Trainingstagung eröffnet – Vertreter von 20 Staaten waren da anwesend –, die haben wir entwickelt, meine Damen und Herren, gemeinsam mit dem APT in Genf! Ich glaube, dass wir auf dem Gebiet geradezu schon vorbildhaft für andere Länder sind. Es mag sein, dass das denjenigen, die sich da als alleinige Menschenrechts-Heilsbringer in Österreich ver­stehen, nicht so passt. Was aber sicher nicht geht, ist, dass man den Versuch unternimmt, die Volkswirtschaft als parteipolitisch zu diskreditieren. Das weisen wir natürlich auf das Allerschärfste zurück. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Lassen wir hier jemand anderen sprechen, und zwar Herrn Michael Jungwirth in einem Leitartikel in der „Kleinen Zeitung“, es ist noch nicht so lange her, vom April. Jungwirth schreibt:

„Derzeit sitzen Ex-ÖVP-Bildungssprecherin Brinek, Ex-SPÖ-Bundesgeschäftsführer Kräuter, Ex-FPÖ-Nationalrat Fichtenbauer“ in der Volksanwaltschaft. „Wer glaubt, die Volksanwälte würden aus ewiger Dankbarkeit für die Ernennung die Regierung schonen, hat sich getäuscht. Ohne Rücksicht auf seine Parteifreunde prangert etwa Ex-SPÖ-Politiker Kräuter die Praxis in den Pflege- und Altenheimen der Republik an, für die politisch die SPÖ-Politiker Hundstorfer und Oberhauser zuständig sind. Und zwar nicht, um seiner Gesinnungsgemeinschaft eins auszuwischen, sondern weil unangemeldete Inspektionen menschenunwürdige Zustände ans Tageslicht gefördert haben. Auch Brinek und Fichtenbauer nehmen sich kein Blatt vor den Mund“. „Die Republik ist von parteipolitischen Seilschaften verseucht. Gut so, dass sich die Volksanwälte nicht ihren alten Arbeitgebern, sondern den Menschen, für die sie da sind, verpflichtet fühlen.“ (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Daher, meine Damen und Herren, möchte ich mir jetzt gleich erlauben, die Regierungs­fraktionen SPÖ und ÖVP zu kritisieren, denn wie ist es möglich, dass in der letzten Novelle zum Vertragsbedienstetengesetz die „volle Handlungsfähigkeit“ noch immer drinnen steht. Damit werden Menschen mit Lernschwierigkeiten ausgeschlossen. Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Gesellschaftsbe­reichen, das ist ja das politische Leitbild der letzten Jahre. Eine Woche vorher hat hier im Parlament eine internationale Tagung zum Thema Inklusion stattgefunden, seit 2008 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich, und beim Nationalen Aktionsplan Menschenrechte sind wir mittendrin, der läuft ja von 2012 bis 2020.

Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie daher händeringend, das im Herbst – da ist die nächste Gelegenheit dazu – in Ordnung zu bringen! Auch Menschen, die keine volle Handlungsfähigkeit haben, haben das Recht, im öffentlichen Dienst arbeiten zu können.

Ich werde mich auch weiterhin für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vehement einsetzen, auch wenn das vielleicht manchen Landeshauptleuten nicht passt. Die Rechtslage ist klar: Die Bundesländer sind zuständig, sie müssen die Obsorge übernehmen und für die Betreuung sorgen. Und dass Massenlager für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht geeignet sind, darüber brauchen wir nicht lang zu diskutieren. Dort gibt es keine Betreuung, keine Tagesstruktur, keine Schule und eben einfach gar nichts. Dass das möglich ist, zeigt Bayern. Schauen Sie sich bitte das Modell dort an! Die rechnen übrigens mit 5 000 unbegleiteten minderjährigen Flücht­lingen in diesem Jahr. Was in Bayern möglich ist, muss in Österreich auch möglich sein! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Rädler.)

Ich werde unermüdlich weiterhin Probleme bei der Mindestsicherung ansprechen oder wenn es Probleme bei AMS-Kursen gibt. Ich bin auch dabei, die Partizipation der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 183

Zivilgesellschaft in diesem Bereich zu vertiefen, und ich werde verstärkt auch Sedie­rungen anprangern, meine Damen und Herren, die ohne medizinische Notwendigkeit dort und da in Alten- und Pflegeheimen erfolgen. Das ist eine eklatante Menschen­rechts­verletzung, dass man aufgrund von Personalengpässen oder um Kosten zu sparen die betagten Menschen um 17 Uhr ins Bett legt und mit Medikamenten ruhigstellt.

Da spielen übrigens auch einige falsch in dieser Diskussion und werfen der Volksan­walt­schaft vor, dass wir gegen das Pflegepersonal vorgehen würden. – Na mitnichten natürlich, denn wir ringen um Strukturverbesserungen in diesem Bereich. Von den Pflegekräften wir ja Unmögliches verlangt. Die allermeisten – ganz wenige sind nicht geeignet für diesen Beruf – leisten ja eine großartige Arbeit, aber wie soll denn das gehen, wenn für 145 hochbetagte Menschen zwei Pfleger zuständig sind. Da verlangt man Unmögliches von den Damen und Herren, die sich diesem schwierigen Beruf widmen.

Wir haben eine gemeinsame gesellschaftspolitische Aufgabe, nämlich durchzusetzen, dass Tätigkeiten an Patientinnen und Patienten nur von Leuten, die Gesundheitsberufe ausüben, durchgeführt werden und nicht von privaten Securitys. Da gibt es ohnehin eine entsprechende Aufforderung vom Gesundheitsministerium an die Länder, aber es ist eine gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das auch wirklich entsprechend umgesetzt wird.

Ganz kurz noch – ich bin schon am Ende meiner Rede angelangt – zum Bestell­vorgang der Volksanwälte: Also ein Hearing beispielsweise, wie das auch beim Rech­nungshofpräsidenten üblich ist, das ist sinnvoll, da haben wir auch eine gemeinsame Position, das wäre eine Weiterentwicklung. Die grundsätzliche Entscheidung, wer Volksanwalt in Österreich ist, die wird sich das Parlament vorbehalten, nehme ich an, und das ist demokratiepolitisch alles andere als unüblich.

Da Kollege Scherak den B-Status angesprochen hat. Das ist richtig; beim Verein, beim ICC hat Österreich, was die Unabhängigkeit betrifft, aufgrund des Bestellvorgangs B-Status. Wissen Sie wer A-Status hat beim ICC? – Aserbaidschan, Afghanistan, Russ­land, die haben Unabhängigkeits-A-Status. Wissen Sie wer B-Status hat? – Österreich, Schweden, Norwegen. Also wir überlegen wirklich ernsthaft, ob wir einen Antrag stellen im nächsten Jahr, denn wir wollen doch nicht in eine schlechte menschenrechtliche Gesellschaft gelangen.

Meine Damen und Herren, abschließend bedanke ich mich wirklich sehr, dass der Antrag zustande kommt, dass man endlich für Kinder eine Palliativ- und Hospiz­versorgung angeht und da vom Parlament her Druck macht. Das ist wirklich eine sehr, sehr wichtige Angelegenheit.

Ich kann Ihnen abschließend versichern: Das Menschenrechtsmandat ist bei der Volksanwaltschaft in guten Händen, international wird uns attestiert: in sehr guten Händen. Wir sind natürlich bemüht, uns ständig zu verbessern. Das OPCAT-Mandat ist ein Entwicklungsprozess. Ich kann Ihnen aber auch versichern: Wir werden uns nicht durch vereinzelte Querschüsse, deren Motive ja überdeutlich sind, von unserer Verantwortung abbringen lassen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

18.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.

 


18.37.34

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin und Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ent­schließungs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 184

antrag, den die Grünen eingebracht haben, um Positionen, die eine Partei oder einzelne Politiker vertreten, die aber feststecken in einem Koalitionsvertrag, provokant durch eine namentlich Abstimmung abzufragen, gehört normalerweise zu diesem halblustigen politischen Spiel. In dem Fall ist es für mich und viele KollegInnen, die Mehrheit in meiner Fraktion, ein sehr schwerwiegendes Problem, um das ehrlich dazu­zu­sagen, weil wir aus tiefster innerer Überzeugung für die Gleichstellung auch gleichgeschlechtlicher Paare sind, auch bei der Ehe, und finden, dass das gegebene Eheverbot, das es in Österreich gibt, längst abgeschafft gehört. Das betrifft echte Lebensrealitäten von Menschen, und wir finden auch, wenn zwei Frauen oder zwei Männer den Bund der Ehe eingehen wollen und damit auch noch immer bestehende drei Dutzend – ein bisschen weniger als drei Dutzend – Diskriminierungen der einge­tragenen Partnerschaft gegenüber der Ehe beseitigt haben wollen oder vielleicht auch einfach nur deswegen, weil sie es so haben wollen, dann sollten sie dies auch tun können.

Man kann heiraten wollen, man muss nicht; das Problem ist nur, wenn man gleich­geschlechtlich orientiert ist, dann darf man nicht. Das ist unserer Meinung nach schwer diskriminierend und auch in den Lebensalltag in vielen Bereichen eingreifend, und das finden wir nicht in Ordnung und würden das gerne sofort beseitigen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist übrigens auch der Grund, warum Sie sehr viel von mir zitieren können, weil ich mich nämlich sehr engagiere in dieser Frage und weil ich bei vielen Kundgebungen, in Interviews und bei anderen Dingen nicht nur versuche, diese Position von uns klarzu­stellen, sondern vor allem versuche, die Leute in der politischen Entscheidungswelt und die Leute in der Gesellschaft, die da Vorbehalte haben, auch zu überzeugen, dass diese Vorbehalte falsch sind und daher auch eine Reform möglich ist. Politik ist nicht nur, lustig Anträge zu stellen; Politik ist auch, Überzeugungsarbeit zu leisten, wo immer man hinkommt und es Vorbehalte gibt. (Abg. Musiol: Was ist daran „lustig“?)

Das ist der Grund, warum ich das auch mache, und das ist auch der Grund, warum Sie mich gerne nächstes Mal wieder zitieren können, denn ich glaube, es ist der richtige Weg. Ich bin übrigens sehr oft bei Kundgebungen, bei denen keiner von den Grünen ist, weder mit Fächer noch ohne Fächer – ich werde aber Ihren Fächer gerne nächstes Mal mitnehmen, dann ist wenigsten Ihr Fächer dort. (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Ja, genau! Das Entscheidende ist, was man weiterbringt in der Gesellschaft, und allein das, was wir heuer weitergebracht haben  (Abg. Steinhauser: Was haben Sie denn weitergebracht?) – Vielleicht hören Sie einmal kurz zu! (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Schauen Sie, wenn es Sie nicht interessiert, brauchen Sie auch nicht zuzuhören; ich sage es trotzdem. (Abg. Steinhauser: Ich höre!) – Ja, wenn Sie hören. (Abg. Stein­hauser: Eine lange Pause!) – Nein, es kommt keine lange Pause. Ich warte nur einmal, bis Sie vielleicht alle Ihre Zwischenrufe beenden, um Ihnen die Antwort in Ihr Bewusstsein zu schicken und hier nicht nur Ihre Zwischenrufe zu überbrüllen.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz, das von vielen Teilen der ÖVP-Fraktion nicht nur abgelehnt, sondern schwer bekämpft worden ist, haben wir hier im Haus mit einer Mehrheit, mit roten, schwarzen und auch Ihren Stimmen beschließen können, weil wir diese Überzeugungsarbeit geleistet haben. Einzelne wesentliche Diskriminierungen in Gesetzesbestimmungen sind in den letzten Monaten beseitigt worden, allein im Bereich des BMASK in vielfältiger Hinsicht. Deswegen sind es jetzt auch nicht mehr 50 diskriminierende Paragraphen, sondern nur mehr 30. Auch das ist eine Detailarbeit. Das reicht uns aber nicht! Wir wollen eben mehr, wir wollen das Levelling-up im Diskriminierungsbereich, wir wollen das Eheverbot aufheben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 185

Wir werden diese Diskussion genauso wie bei der Fortpflanzungsmedizin noch einmal führen, weil sich der Verfassungsgerichtshof beziehungsweise der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte inzwischen ja auch mit dieser Frage beschäftigen und wir sehen werden, mit welchen Erkenntnissen das ausgeht. Wir wissen auch, und Sie hoffentlich auch, alle hier im Haus, dass es vermutlich – zumindest wenn man die Abstimmung nicht freigibt, sondern nach den Fraktionspositionierungen in dieser Frage abstimmen würde –, selbst wenn die sozialdemokratische Fraktion nicht im Koalitions­verband abstimmen würde, keine Mehrheit für die Aufhebung des Eheverbots geben würde; mir ist nur von drei Fraktionen dieses Hauses bekannt, dass sie das mittragen würden. (Abg. Rädler: Fragen Sie einmal im Gemeindebau!)

Ich würde mir wünschen, dass wir erstens diese Frage, wenn sie schon so persönlich gesehen wird, zur Abstimmung freigeben würden in jedem Klub hier im Haus. Ich würde mir zweitens wünschen, dass Sie, Frau Abgeordnete Musiol, Ihre Energie gerne weiter auf mich wenden, das freut mich. Gescheiter wäre es, Sie würden sie auf die Überzeugungsarbeit wenden, damit die Kollegen in den konservativeren Fraktionen hier vielleicht doch noch einmal zum Umdenken bewogen werden.

Ich sage ganz offen an alle: Wir würden ganz anders abstimmen. Wir stimmen aber bei der namentlichen Abstimmung gemäß unserem Koalitionspakt ab, weil dieser es uns so vorgibt beziehungsweise das die Abmachung ist. Das ist manchmal für uns schwer und manchmal für ÖVPler schwer. Diesmal hat es uns erwischt, das ist schade. Wir werden aber die politische Arbeit dahin lenken, dass wir noch in dieser Gesetzge­bungs­periode, und das ist unser dezidiertes politisches Ziel, auch dieses Eheverbot und alle anderen bestehenden Diskriminierungen beseitigen, weil wir das für ein menschliches und humanes Ansinnen erachten. (Beifall bei der SPÖ.)

18.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


18.43.38

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Volksanwältin! Geschätzte Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Ich darf Ihre Aufmerksamkeit wieder auf einen anderen Bereich lenken. Ich freue mich, dass wir heute unseren gemeinsamen Empfehlungen zur Würde am Ende des Lebens wieder Nachdruck verleihen können. Danke an die Kollegin der Grünen, Dr. Mückstein, die diesen Sechsparteienantrag initiiert hat.

Wir waren uns in der Enquete-Kommission hier alle im Haus sehr einig: Niemand darf am Ende des Lebens alleingelassen werden. Deshalb ist es dringend notwendig, den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung entsprechend unserem Stufenplan voranzutreiben. Da geht es um Solidarität und um ein gesellschaftliches Miteinander. Mir liegt besonders am Herzen, die Versorgung schwerstkranker Kinder endlich auf ganz solide Beine zu stellen. Es ist dringend notwendig, jetzt die finanziellen Mittel für den Ausbau der Versorgung im Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern zu klären. Da geht es für die nächsten zwei Jahre um jeweils 18 Millionen €. Das sind keine Riesensummen, und aufgeteilt auf die einzelnen Träger wird das ja wohl zu machen sein. Dieses Geld wird sich finden müssen im Interesse der Mitmenschlichkeit.

Und ja, es ist dringend notwendig, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung, die Selbstbestimmung zu stärken und das für alle leistbar zu machen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute hier wieder gemein­sam ein Zeichen setzen, nämlich das Signal: Wir Parlamentarier werden nicht locker­las­sen, bis unsere gemeinsamen Empfehlungen auch umgesetzt sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 186

Das Instrument der Vorsorgevollmacht soll gestärkt werden. Das haben wir jetzt auch in der Volksanwaltschaft bei einer Enquete gehört. Frau Dr. Brinek, herzlichen Dank für diese interessante Veranstaltung! Die Instrumente der Vorsorgevollmacht zu stärken, das verlangt die Volksanwaltschaft. Das ist auch in unseren Empfehlungen enthalten und ganz, ganz wichtig für die Menschen, weil wir wissen, dass die Sachwalterschaften auch immer mehr Probleme bereiten. (Beifall bei der ÖVP.)

Stellen Sie sich vor, wenn plötzlich ein fremder Mensch über alles in Ihrem Leben entscheidet. Das ist schon sehr dramatisch, und deshalb bin ich sehr, sehr froh darüber, dass unser Justizminister schon an einer rechtlichen Neuaufstellung der Sachwalterschaft arbeitet. Wir werden ihn gerne dabei unterstützen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.46


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


18.46.39

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns zuschauen und zuhören! Die Arbeit der Volksanwaltschaft, die Tätigkeit der Kontrolle des Verwaltungshandelns ist enorm wichtig. Hier wird seit Jahrzehnten sehr detaillierte und sehr gute Arbeit ge­leistet. Vor allem seit 2012, seit der Nationale Präventionsmechanismus zur Volksan­walt­schaft gewandert ist beziehungsweise dort etabliert wurde, wurde die Arbeit der Volksanwaltschaft noch wichtiger.

Genau deshalb ist es auch extrem ernst zu nehmen, wenn solche NGOs wie Amnesty International oder SOS Mitmensch – ich zitiere – „massive Fehlentwicklungen“ im Bereich des nationalen Menschenrechtsschutzes feststellen; wenn mehrere NGOs, die seit Jahren in Menschenrechtskommissionen vertreten sind, einen sehr, sehr kritischen offenen Brief an die drei VolksanwältInnen richten und daraufhin offensichtlich keine Antwort bekommen, weshalb sie gestern gemeinsam – Amnesty International und SOS Mitmensch – an die Öffentlichkeit, zu den Medien gegangen sind. Für alle Kolleginnen und Kollegen, die das nicht verfolgt haben, zitiere ich aus der Presseaussendung:

„Präventive Menschenrechtsarbeit ist unmöglich, wenn die persönlichen Beobachtun­gen der Prüfkommissionen laufend zusammengestrichen, einfach nicht aufgegriffen oder gar als unglaubwürdig zurückgewiesen werden. Passiert dies auch noch zu­nehmend mit einer ideologisch-parteipolitischen Brille sind die Grundprinzipien menschenrechtlicher Kontrollarbeit in akuter Gefahr. Die gute personelle Ausstattung des österreichischen NPM“ – Nationalen Präventionsmechanismus für Folter und andere Misshandlungen – „bleibt ungenützt“, sagt Heinz Patzelt von Amnesty Inter­national.

Auf die Kritik und auf die Vorwürfe angesprochen, haben sich alle drei Volksan­wältInnen zu Wort gemeldet. Volksanwalt Fichtenbauer hat unter anderem gesagt, er habe in keinem einzigen Fall, wo Polizeigewalt behauptet und kritisiert wird, Einfluss auf einen Bericht ausgeübt. Nun ist es aber so, dass zum Beispiel Vorwürfe betreffend die extrem stark kritisierte Polizeihandlung am Schwedenplatz in der Silvesternacht (Abg. Lausch: Was reden Sie da!) nicht untersucht werden durften, weil – ich zitiere – die Kommission beim Vorfall nicht vor Ort war, so das Argument des zuständigen Volksanwalts.

Das Platzverbot für Journalisten und Journalistinnen beim Akademikerball zu kritisieren sei – Zitat – nicht im Mandat der Kommission. – Zitatende.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 187

Zudem gibt es die berechtigte Kritik, dass das schulische Inklusionsgebot gemäß der Behindertenrechtskonvention von der Volksanwaltschaft nicht durchgesetzt wird, weil dieses – ich zitiere – wissenschaftlich nicht bewiesen sei.

Sehr geehrte Damen und Herren, das sind ernst zu nehmende Vorwürfe, und das ist ernst zu nehmende Kritik. Wir sind der Meinung, dass der Bestellmodus der Volks­anwaltschaft, der seit 1977 gleich geblieben ist – während unsere Gesellschaft inzwischen im 21. Jahrhundert angekommen ist, vielfältiger und bunter ist, wir viel­fältige Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsmaßnahmen haben –, inzwischen völlig überholt ist. Wir haben mehrfach gefordert, dass dieser Bestellmodus moder­nisiert wird und dass die Bestellung der Volksanwälte und Volksanwältinnen nach Qualifikation erfolgen soll und nicht nach Parteiproporz. (Abg. Deimek:  verloren! Da hätten Sie gar keinen Volksanwalt !)

Angesichts der sehr massiven und ernst zu nehmenden Kritik der Menschenrechts-NGOs an Teilen der bisherigen Arbeit bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde betreffend Bestellung der Volksanwälte nach Qualifikation, nicht Parteiproporz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung des Bestellungsverfahrens der Mitglieder der Volksanwaltschaft vorzulegen und damit ein transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren zu schaffen, das eine öffentliche Ausschreibung anhand fachlicher Qualifikationskriterien, die Gesamt-Reihung durch ein ExpertInnen-Auswahlkomitee und eine öffentliche Anhörung im Hauptausschuss vorsieht. Der Hauptausschuss soll nach Anhörung die geeignetsten drei BewerberInnen mit Zweidrittelmehrheit vorschlagen und der Nationalrat auf Grund des Gesamtvorschlags mit Zweidrittelmehrheit wählen.“

*****

(Abg. Deimek: Da werden doch wieder alle Grünen ausgeschieden, und dann haben wir wieder ein Problem! – Zwischenruf des Abg. Darmann.)

Sehr geehrte Damen und Herren, dann wäre es auch kein Problem mehr, beim nationalen Präventionsmechanismus die Kategorie A zu bekommen, die ja bekanntlich wegen des aktuell noch immer bestehenden parteipolitischen Bestellmodus der Republik Österreich nicht gewährt wurde.

Die Volksanwaltschaft leistet sehr wichtige Arbeit – seit der Etablierung des nationalen Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft eine noch wichtigere Arbeit als bis 2012. Wir wünschen uns, dass diese wichtige Kontrollarbeit (Abg. Kitzmüller:  nur die Grünen machen dürfen!), diese wichtige Präventionsarbeit, diese Menschen­rechtsarbeit in Zukunft von Volksanwälten/Volksanwältinnen durchgeführt wird, überwacht wird – gemeinsam mit den Menschenrechtskommissionen –, bei denen die Personen einem transparenten, einem öffentlichen Auswahlverfahren unterliegen, in dem es auch die Möglichkeit gibt, dass Abgeordnete Fragen an die Personen stellen oder mit ihnen über ihre Vorstellungen bezüglich Menschenrechtsarbeit oder Folter­prävention diskutieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 188

Das wäre eine viel bessere, eine zeitgemäße und eine transparente Vorgehensweise. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.53


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

betreffend Bestellung der Volksanwälte nach Qualifikation, nicht Parteiproporz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Volksanwaltschaftsausschus­ses über den Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-154 d.B.) (677 d.B.)

Begründung

Der mittlerweile überholte Bestellmodus der Volksanwaltschaft, der noch auf das Jahr 1977 zurückgeht, sollte angemessener und zeitgerechter gestaltet werden. Univer­sitäts­professor Heinz Mayer betont diesbezüglich: „Die Art der Bestellung und die Bestellungsvoraussetzungen sind für die Effektivität der Kontrolle keineswegs optimal (Personen des Vertrauens der politischen Parteien die ihrerseits –zumindest zum Teil – die zu kontrollierenden Stellen politisch tragen werden zu deren Kontrolle berufen).“ (Walter-Mayer, Bundes-Verfassungsrecht, Manz Verlag Wien, 2000, 516.) Eine Bestellung nach Parteiproporz könnte den Anschein der Parteilichkeit erwecken, da die Volksanwaltschaft über den nationalen Präventionsmechanismus (NPM) die Kontrolle vor allem staatlicher freiheitsentziehender Einrichtungen, innehat.

Die jüngsten Vorkommnisse innerhalb der Volksanwaltschaft haben leider aufgezeigt, dass die parteipolitische Verhaftung der den NPM kontrollierenden Volksanwälte tatsächlich zur Behinderung der Menschenrechtsarbeit des NPM führt: So hatten die Volksanwälte im März 2015 KommissionsleiterInnen nominiert, obwohl diese kaum den in §12 Volksanwaltsgesetz vorgeschriebenen Kriterien entsprachen („auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeiten“), gleichzeitig wurden dadurch sehr anerkannte Persönlichkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte ersetzt. „Die rechtswidrige Auswahl der neuen Kommissionsleitungen ist nicht nur ein formales Problem, sie beraubt den NPM unverzichtbarer international anerkannter Monitoring- und Menschenrechtsexpertise und das „Menschenrechtshaus“ der Volksanwaltschaft ihrer bis dato einzigen aktuell wirksamen Qualitätssicherung“ fasst dies Mag. Lorenz von SOS-Mitmensch zusammen. Mitglieder des Menschenrechtsbeirats sahen sich im Juni 2015 überdies gezwungen öffentlich auf intransparente und parteipolitische Entscheidungen  der Volksanwälte hinzuweisen: Menschenrechtliche Berichte und Be­obachtungen der NPM-Prüfungskommissionen würden von VolksanwältInnen „laufend zusammengestrichen, einfach nicht aufgegriffen oder gar als unglaubwürdig zurück­gewiesen“ so Patzelt von Amnesty International. Dies zeigt, dass die präventive Menschenrechtsarbeit des NPM ohne Absicherung, dass VolksanwältInnen aufgrund ihrer Qualifikationen und nicht aufgrund ihrer Parteifarbe ausgewählt werden, stark gefährdet ist.


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Auch im Akkreditierungsreport des ICC-Subkomitees vom Mai 2011 wurde die parteiabhängige Bestellung der Volksanwaltschaft als einer der Gründe für die Nichtverleihung des A-Status nach den Pariser Prinzipien angeführt: „The SCA further notes that the members of the AOB [Austrian Ombudsman Board] are selected upon recommendation of the three major political parties; all current members are former elected representatives.” (ICC Sub-Committee on Accreditation Report – May 2011, S.11)

Aus all diesen Gründen sollte endlich ein neues, transparentes und partei­unab­hängiges Auswahlverfahren geschaffen werden, das eine öffentliche Ausschreibung anhand fachlicher Qualifikationskriterien, die Reihung durch ein Auswahlkomitee und eine öffentliche Anhörung vorsieht. Der Hauptausschuss würde die geeignetsten drei BewerberInnen nach einem öffentlichen Hearing vorschlagen, der Nationalrat auf Grund des Gesamtvorschlags wählen. Beide Wahlen hätten mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zu erfolgen, um auch ein Mitspracherecht der Oppositionsparteien zu sichern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung des Bestel­lungsverfahrens der Mitglieder der Volksanwaltschaft vorzulegen und damit

ein transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren zu schaffen, das eine öffentliche Ausschreibung anhand fachlicher Qualifikationskriterien, die Gesamt-Reihung durch ein ExpertInnen- Auswahlkomitee und eine öffentliche Anhörung im Hauptausschuss vorsieht. Der Hauptausschuss soll nach Anhörung die geeignetsten drei BewerberInnen mit Zweidrittelmehrheit vorschlagen und der Nationalrat auf Grund des Gesamtvorschlags mit Zweidrittelmehrheit wählen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


18.53.49

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Frau Volksanwältin! Werte Herren Volksanwälte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich mir die Persönlichkeiten unserer Volksanwaltschaft so ansehe, habe ich nicht den geringsten Zweifel an der Qualifikation, selbst wenn sie nicht grün sind, meine sehr geehrte Frau Vorrednerin. (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Volksanwaltschaft legt immer wieder sehr konsequent den Finger auf die wunden Punkte in unserem Land, zeigt auf, wo Handlungsbedarf besteht – seitens der Vollziehung, aber auch seitens der Gesetz­gebung –, und gibt uns wertvollste Rückmeldungen darüber, wie unsere Gesetze im täglichen Leben der Menschen wirken, wo man nachjustieren muss, vielleicht auch weil sich die gesellschaftliche Realität geändert hat und eben entsprechender Regelungs­bedarf besteht.

Ein Faktum ist die demographische Entwicklung – die höhere Lebenserwartung – und damit auch der höhere Bedarf an Pflegeleistungen, und zwar an qualitativ hochwer­tigen Pflegeleistungen. Der Bericht zur präventiven Menschenrechtskontrolle weist


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dies­bezüglich auf sehr wichtige Aspekte hin, nämlich, dass es bei der Pflege nicht nur um die Grundpflege geht – so nach dem Motto: warm, satt und sauber –, sondern auch um psychosoziale Betreuung, um Rehabilitation und um Prävention.

Die Volksanwaltschaft weist diesbezüglich auf wirklich erschütternde Zahlen hin, nämlich dass sich die Zahl der Demenzkranken von 90 500 im Jahr 2000 auf 233 000 im Jahr 2050 vervielfachen wird, wenn nicht mit gezielter Therapie und Prävention gegen­gesteuert wird.

Menschen könnten so länger zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, eine Pflegebedürftigkeit könnte hinausgezögert werden. Die Volksanwaltschaft weist auch darauf hin, dass bundeseinheitliche Grundlagen für Qualitätsstandards bei Pflege­heimen und -plätzen als dringend notwendig erachtet werden. Auf meine Frage im Ausschuss, wie es da mit der 24-Stunden-Pflege aussieht, hat Volksanwalt Günther Kräuter auch den Bedarf nach Präzisierung und Konkretisierung der Rahmenbe­dingun­gen geortet.

Das Thema Pflege wird uns also hier im Haus, aber auch in den Landtagen noch lange und intensiv beschäftigen müssen, denn bei der Würde im Alter geht es ebenfalls ganz wesentlich um ein Menschenrecht. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.56


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


18.57.04

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Geschätzte Frau Kollegin Musiol, sind das wirklich die Probleme, die unser Land berühren? Da gibt es in unserem Land Arbeitslosigkeit, da gibt es in unserem Land eine Wirtschaft, die wahrlich nicht boomt, da gibt es Flüchtlingsströme auf der Welt und in Österreich – und Ihr Problem ist, ob das Zusammensein gleich­geschlechtlicher Partner so oder so heißt! (Zwischenrufe der Abgeordneten Brunner, Korun und Pirklhuber.) Mit dieser Art der Politik werden keine Probleme gelöst! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Aber zurück zum Thema, das wir nun diskutieren, nämlich zu den Berichten der Volksanwaltschaft an den Nationalrat. Es gibt im Jahr 2014 insgesamt 19 648 Be­schwerden bei der ersten Kontrollinstanz und bei 9 473 Fällen wurde ein formales Prüfverfahren gestartet. Bei 1 814 Fällen wurde festgestellt, dass Missstände in der Verwaltung passieren.

Ich könnte jetzt natürlich in die ganzen Themenbereiche einsteigen, was die einzelnen Ressorts betrifft, aber ich nehme einmal ein kleineres Ressort heraus, nämlich Landes­verteidigung und Sport. Da wurden im Berichtsjahr 2014 68 Geschäftsfälle bearbeitet, und das ist immerhin eine Steigerung von 20 Prozent, wie die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht schreibt.

Im Mittelpunkt der Beschwerden standen dienstrechtliche Probleme von Heeresbe­diens­teten sowie Beschwerden von Präsenzdienstleistenden. Angeregt wurde eine Veränderung der gesetzlichen Regelungen, aber auch in Bezug auf die Personal­verwaltung wurde einiges kritisiert. Angesprochen wurden beispielsweise dienst­rechtliche Härten für kranke, verletzte Militärpersonen in der Einstiegsphase sowie Mängel in der Personalverwaltung, wo Eingaben unbeantwortet geblieben sind, gesetz­widrige Entlohnungen gemacht wurden und Informationsgeber befangen waren.

Es gibt also Anregungen sowohl für den gesetzlichen Bereich als auch für den Vollzug, und wir sollten diese ernst nehmen, denn schließlich sind wir als Abgeordnete für die Bürgerinnen und für die Bürger des Landes da.


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Ich bin der Ansicht, dieses Werk – dieser Bericht der Volksanwaltschaft – ist ein gutes Werk, und wir sollten diesem Bericht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. – Bitte.

 


18.59.49

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren VolksanwältInnen! Sehr geehrtes Hohes Haus! Ich bin der Volksanwaltschaft und auch den Kommissionen sehr dankbar für ihre wichtige menschenrechtliche Arbeit, durch die OPCAT wirklich mit Leben erfüllt wird, mit Praxis erfüllt wird.

Wenn man uns zum Beispiel – ich glaube, es war die Kommission 6 – darauf hinweist, dass bei Kindern und Jugendlichen, die mit geistigen Behinderungen oder psychischen Krankheiten leben, sehr oft altersuntypische Freiheitsbeschränkungen festgestellt werden, indem sie an Sesseln oder in Rollstühlen fixiert werden, die sie alleine nicht verlassen können, sie sich auch tagsüber in Gitterbetten aufhalten müssen, Türen mit Gattern verschlossen werden, dann ist das zweifellos eine menschenrechtswidrige Behandlung von jungen Menschen mit Behinderung.

Ebenso macht uns die Volksanwaltschaft zu Recht darauf aufmerksam, dass auch der Zugang zum Recht und der Rechtsschutz für diese Jugendlichen sehr willkürlich ist. Je nachdem, wo sie untergebracht sind, gilt für sie das Heimaufenthaltsgesetz oder es gilt nicht. Meiner Meinung nach ist die Anregung – sich das anzuschauen, das zu novel­lieren und zu klären, dass für alle jungen Menschen, die in Heimen untergebracht sind, die gleichen Rechte gelten – ein wichtiger Fingerzeig, dem wir auch nachkommen sollten, um die Situation für diese jungen Menschen zu verbessern.

Im Übrigen und weil wir am Ende der Debatte diesen Antrag bezüglich Ehe für alle abstimmen: Ich bin meinem Klubobmann für seine Wortmeldung sehr dankbar, ich sehe das zu 100 Prozent genauso wie er. Ich möchte vielleicht noch einen Aspekt ergänzen, auch durchaus im Lichte der Frage nach den Menschenrechten.

Ich bin davon überzeugt, dass es ein Menschenrecht ist, mit einem Menschen zusam­men leben zu können, eine Familie gründen zu können und auch heiraten zu können, wenn man das will, und zwar vollkommen unabhängig davon, welches Geschlecht die beiden Partner oder Partnerinnen haben.

Ich finde dieses Verhindern, ehrlich gesagt, aus mehreren Gründen genant: Nicht nur, weil dies an sich rückständig ist und der Wille von 83 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher – und ja, auch die im Gemeindebau sehen das im Übrigen so – nicht respektiert wird. Ich finde dieses Verhindern des Öffnens der Ehe für alle auch aus einem anderen Grund, aus einem rein parlamentarischen Grund genant.

Ich schätze Helmut Graupner über alles, ich bin Mitglied im Beirat des Rechtskomitees Lambda. Ich bewundere die Arbeit, die er macht. Aber, ehrlich gesagt, habe ich es satt, dass wir als österreichisches Parlament immer darauf warten müssen, dass der Helmut Graupner beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder beim EuGH Prozesse gewinnt und internationale Gerichte uns dann völkerrechtlich vorschreiben, dass wir Gesetze ändern müssen, obwohl ohnehin klar ist, dass wir gesetzlich etwas tun müssen, um Ungleichbehandlungen abzustellen (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie bei den Grünen), dass wir gesetzlich etwas ändern müssen, weil es einfach menschenrechtlich untragbar ist, weil es gleichbehandlungsmäßig untragbar ist und weil es im 21. Jahrhundert untragbar ist, so etwas weiterhin zu vertreten und manchen Liebenden die Ehe vorzuenthalten.


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Also, ich finde es schlicht und ergreifend genant – Kollegin Fekter ist sogar gar nicht mehr da (Abg. Eßl: Das stimmt ja nicht!) –, sich aus einem selbstbewussten Parla­mentarismus heraus letztendlich von irgendwelchen internationalen Gerichten das sagen lassen zu müssen, und ohne diese  (Abg. Eßl – auf die im hinteren Bereich des Sitzungssaals stehende Abgeordnete Fekter deutend –: Das stimmt ja nicht! Selbstverständlich ist Frau Fekter da!) – Von wegen es stimmt ja nicht! Ja, ohne diese Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hätten wir keine Stiefkind­adoption, hätten wir keine künstliche Befruchtung für lesbische Paare, wir hätten das alles nicht, weil wir es nicht aufgrund von Höchstgerichtentscheidungen tun hätten müssen!

Meiner Meinung nach sollten wir dringend in diesem Sinne am parlamentarischen Selbstbewusstsein, das wir haben, arbeiten und endlich Politik machen! (Ruf bei der ÖVP: Partei wechseln!) – Ich bin einer Meinung mit meiner Partei, ich brauche überhaupt nichts zu wechseln! Meine SPÖ ist mit mir ganz einer Meinung in Sachen Ehe für alle, ich muss gar nirgendwohin wechseln. Sie sollten Ihre antiquierte Meinung wechseln, das wäre irgendwie angebracht! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

19.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


19.04.09

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte VolksanwältInnen! Hohes Haus! Als ich 2006 nach einer Gesundheitskrise ein Beatmungsgerät bekam, fiel mir auf, dass über die Zeitungen ein Mann immer wieder medial auftrat, der Pole Janusz Switaj, der forderte, dass die Euthanasie in Polen Platz greift und dass er sein Leben beenden kann. – Ich habe ihm geschrieben und habe gefragt, was passieren müsste, damit er wieder leben möchte.

Er hat geschrieben, er lebt seit 15 Jahren nur im Bett. Er kann sein Bett nicht verlas­sen. Er wünscht sich einen Elektrorollstuhl, ein kleines Beatmungsgerät und Assistenz. Und es ist wirklich dann ein Wunder geschehen: Eine polnische Hilfsorganisation hat sich seiner angenommen, er hat diese Hilfsmittel bekommen. Ich habe ihn vor Kurzem, vor zwei Wochen, in Polen besucht. Er lebt. Es geht ihm gut. Er ist glücklich. Er studiert, und er arbeitet für diese Hilfsorganisation und hilft Menschen, die sich in ähnlich schwierigen Lebenslagen befinden.

Das, meine Damen und Herren, zeigt, dass der Wunsch, zu sterben, oft ein Hilferuf ist, ein Hilferuf, den man anders beantworten muss, nämlich nicht durch die Tötung, sondern durch Unterstützung, durch menschliche Nähe, durch das Nehmen von Schmerzen. Das war auch das Ergebnis der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“.

Mit dem heutigen Entschließungsantrag setzen wir als Parlament ein Zeichen, mit dem die Bundesregierung, die Länder und alle Beteiligten aufgefordert werden, die 51 Emp­fehlungen der Enquete-Kommission des Parlaments umzusetzen – dass ein Stufen­plan entwickelt werden soll, ein Koordinator für Hospiz- und Palliativmedizin eingesetzt wird, dass der Ausbau der Kinderhospiz vorrangig umgesetzt werden muss.

Ich begrüße das ausdrücklich, und ich möchte mich auch bei der Volksanwaltschaft bedanken, die sich im Rahmen des OPCAT-Abkommens für die Menschenrechte und für die Menschenwürde einsetzt. Ich glaube, dass es eine Unterstützung wäre, wenn die unteilbare Menschenwürde endlich auch in der Verfassung verankert werden würde. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Moser.)

19.08



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 193

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ehmann zu Wort. – Bitte.

 


19.08.37

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Volksan­wäl­tin! Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Im 38. Bericht der Volksanwaltschaft wurde unter anderem auch der Bereich der Alten- und Pflegeeinrichtungen behandelt, und diesem Bereich der hochbetagten Menschen möchte ich mich kurz widmen.

Im Berichtsjahr wurden von der Kommission 89 Alten- und Pflegeeinrichtungen unter­schiedlicher Größe besucht. Dabei wurden – wie wir heute schon gehört haben – im Bereich der medikamentösen Versorgung Mängel festgestellt. Aufgrund einer briti­schen Studie, wie ebenfalls schon erwähnt wurde, ist ja bekannt, dass in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern häufiger Psychopharmaka verabreicht werden. Neben der berechtigten medizinischen Indikation gilt auch die Annahme, dass es sich oftmals um Ruhigstellung handeln könnte. Diesbezüglich bin ich ganz bei Volksanwalt Dr. Günther Kräuter.

Ich bin mir sicher, dass es daher oder beziehungsweise in diesem Fall keine Böswillig­keit ist, sondern es lässt vielmehr den Schluss zu, dass es in vielen Fällen in einigen Einrichtungen auch um Personalnot geht. Selbstverständlich, das ist natürlich für das betroffene Personal, aber auch vor allem für Bewohnerinnen und Bewohner, Patientinnen und Patienten, ein riesiges Problem.

Ich persönlich freue mich daher sehr, dass sich die Gewerkschaften auch in der Steiermark dieses Themas angenommen haben und dort gerade Verhandlungen mit der neuen Landesregierung über eine Verbesserung des Personalschlüssels aufge­nom­men haben. Insgesamt, muss ich aber sagen, sollten wir eigentlich schon danach streben, dass wir Pflegestandards in Österreich, aber auch entsprechende erforder­liche Personalschlüssel vereinheitlichen, bundesweit einheitlich regeln, denn hier sollte es meiner Meinung nach keine Unterschiede geben.

Aber ich möchte mich an dieser Stelle auch vor allem für diesen umfassenden und gut aufbereiteten Bericht und für die wichtige und gute Arbeit der Volksanwaltschaft herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

19.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.

 


19.11.17

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Volksanwälte! Geschätzte Volksanwältin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte beginnen mit einem besonderen Dank an die Volksanwaltschaft, ihre Mitarbeiter und alle, die in diesen Kommissionen ordentliche Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land machen. Die Volksanwaltschaft wird von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen, das zeigen auch die Zahlen, der neue Rekord. Insgesamt über 19 600 Menschen haben sich mit Individualbeschwerden an diese Kontrollinstanz gewandt, und in über 9 000 Fällen wurden formelle Prüfverfahren gestaltet.

Nicht nur im nationalen Präventionsmechanismus, mit dem die Volksanwaltschaft seit 2012 einen verfassungsrechtlichen Auftrag zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten wahrnimmt, sondern auch international pflegt die Volksanwaltschaft enge Kooperationen mit anderen Ombudseinrichtungen und mit den Vereinten Natio­nen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 194

Ich glaube, das ist etwas, worauf wir stolz sein können. Wie sehr die Arbeit unserer Volksanwaltschaft auch international anerkannt wird, sieht man daran, dass sie vor Kurzem auch den Zuschlag zum Twinning-Projekt der EU zur Unterstützung der Ombudsmaneinrichtung in Mazedonien bekommen hat.

Ich glaube, das ist eine Auszeichnung für die Arbeit der österreichischen Volksanwalt­schaft, und bei all diesem medialen Getöse und der Kritik der letzten Tage sollten wir die Arbeit der Volksanwaltschaft schätzen und uns bei den Mitarbeitern und Mitar­beiterinnen bedanken. Wir sind stolz auf diese Einrichtung, ich glaube, sie macht eine gute Arbeit, und in diesem Sinne sollten wir das auch wertschätzen und nicht die Institution dadurch schädigen, dass wir irgendwelche komischen Vorwürfe über Bestellvorgänge oder dahin gehend, dass nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger irgendwelche Dinge zugedeckt würden, in den Raum stellen, sondern die Arbeit sachlich bewerten. Wenn man Kritik hat, kann man diese auch äußern, aber ich glaube, das, was in den letzten Tagen passiert ist, ist nicht dieser Arbeit gerecht, die da tagtäglich geleistet wird. In diesem Sinne: Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.13


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


19.13.30

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Herren Volksanwälte! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zuerst möchte ich festhalten, dass die Volksanwälte und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehr gute und wertvolle Arbeit leisten, die einer Vielzahl von Österreicherinnen und Österreichern zugutekommt.

In den Beratungen nahmen Justizanstalten, Polizei, Kinder und Altenpflege viel Raum ein. Ich möchte auf die Justizanstalten eingehen. Hier wurde eine große Zahl von unangemeldeten Kontrollen durchgeführt, und es wurde festgestellt, dass der Per­sonalengpass tatsächlich auch bei bester Dienstplangestaltung zu Problemen führt. Die notwendige Weiterentwicklung, insbesondere im Jugendstrafvollzug, ist ebenso festgestellt worden.

Ich möchte aber auch positiv vermerken, dass durch die vermehrten Anstrengungen und Schulungen die Selbstmordgefährdung der Insassen in den Justizanstalten reduziert wurde.

Meine Damen und Herren, das Generalsekretariat des Internationalen Ombudsmann-Instituts in Wien vernetzt weltweit Einrichtungen in 90 Ländern auf allen Kontinenten, fördert die Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechtsarbeit, tritt gegen Kompetenzeinschränkungen ein.

In der aktuellen Flüchtlingssituation hier in Europa könnten die unabhängigen Einrich­tungen in den afrikanischen Staaten Information, Aufklärung und Schutz bieten. Es gilt auch, sie weiter auszubauen, und sie gewinnen an Bedeutung.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Die internationale Zusam­menarbeit stärkt Österreich und entspricht der österreichischen positiven Tradition. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


19.15.41

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte VolksanwältInnen! Hohes Haus! Seit 38 Jahren kontrolliert die Volksanwaltschaft im


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 195

Auftrag der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung. Und wie in vielen, nicht nur vielen, ich glaube, in fast allen, Wortmeldungen zu hören war, sind wir sehr, sehr froh über ihre Arbeit, über ihre wertvolle Arbeit, wir wollen sie nicht missen.

In den Einleitungen des Berichtes bezeichnet sich die Volksanwaltschaft als eine Rechtsschutzinstitution, damit Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung fair behandelt werden.

Es ist in fast jedem Bericht so, dass noch nicht alles vollkommen ist. Es gibt noch viel Unfairness, und jetzt wurde uns der Ball zugespielt, und wir müssen schauen, dass diese Verwaltung noch fairer wird. Ich möchte meine Rede mit einem Satz von Frau Dr. Brinek aus dem Ausschuss beenden, sie hat gesagt: Bürgerinnen und Bürger haben ein Grundrecht auf gute Verwaltung. – Vielen Dank, und in diesem Sinne wünsche ich einen schönen Abend. (Beifall bei der SPÖ.)

19.17

19.17.20

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwalt­schaftsaus­schusses, den vorliegenden Bericht III-154 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Aubauer, Jarolim, Mückstein, Karlsböck, Weigerstorfer, Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 91.)

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung der Aufnah­me von Menschen ohne volle Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ehe für alle.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher auch so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafar­benen. Für die Abstimmung können ausschließlich die amtlichen Stimmzettel verwen­det werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.


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Bitte beachten Sie, dass Sie nur einen Stimmzettel einwerfen!

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin Frau Abgeordnete Mag. Musiol mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird sie später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Musiol beziehungsweise den Schriftführer Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen. Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.23 Uhr unterbrochen und um 19.26 Uhr wieder aufgenommen.)

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Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 136; davon „Ja“-Stimmen: 26, „Nein“-Stimmen: 110.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Alm;

Brosz, Brunner;

Glawischnig-Piesczek;

Hable;

Jarmer;

Köchl, Korun;

Lichtenecker;

Maurer, Meinl-Reisinger, Moser, Mückstein, Musiol;

Pirklhuber, Pock;

Rossmann;

Schatz, Schellhorn, Scherak, Schmid Julian, Schwentner, Steinhauser, Strolz;

Walser;

Zinggl.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 197

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Angerer, Antoni, Aubauer;

Bacher Walter, Becher Ruth, Berlakovich, Buchmayr, Bures;

Cap;

Darmann, Deimek, Dietrich;

Ehmann, El Habbassi, Ertlschweiger, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela, Franz;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Huainigg;

Jank, Jannach, Jarolim;

Karl, Karlsböck, Kassegger, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Kitzmüller, Knes, Königsberger-Ludwig, Krainer Kai Jan, Krist, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lausch, Lettenbichler, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mölzer, Mühlberghuber, Muttonen;

Nachbaur Kathrin;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Podgorschek, Preiner, Prinz;

Rädler, Riemer;

Schellenbacher, Schenk, Schieder, Schimanek, Schittenhelm, Schmid Gerhard, Schmuckenschlager, Schönegger, Schopf, Schrangl, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Stefan, Steger, Steinacker, Strache, Strasser;

Tamandl, Töchterle;

Unterrainer;

Vavrik, Vetter, Vogl;

Weigerstorfer, Weninger, Winter, Winzig, Wittmann, Wurm Gisela, Wurm Peter;

Yilmaz;

Zakostelsky.

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Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungs­antrag der Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bestellung der Volksanwälte nach Qualifikation, nicht Parteiproporz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 198

19.27.39Abstimmung über Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen, dem Justiz­ausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 687 der Beilagen betref­fend Urheberrechts-Novelle 2015 eine Frist bis 6. Juli 2015 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

19.28.20Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1229/A bis 1246/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 5450/J bis 5568/J eingelangt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.29 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

19.28.37Schluss der Sitzung: 19.29 Uhr

 

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