Stenographisches Protokoll
173. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 30. März 2017
173. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 30. März 2017
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 30. März 2017: 9.06 – 23.29 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Erwachsenenvertretungsrecht und das Kuratorenrecht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden und das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Namensänderungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, die Jurisdiktionsnorm, das Rechtspflegergesetz, das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretergesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG)
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005, das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 – KaWeRÄG 2017)
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Firmenbuchgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (BRIS-Umsetzungsgesetz – BRIS-UmsG)
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird
5. Punkt: Bericht über den Antrag 2019/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die flächendeckende Umsetzung der Pflichtkurse in Justizgeschichte für angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG) erlassen wird sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden
7. Punkt: Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
8. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Albaniens, Andorras, Armeniens, Marokkos, der Russischen Föderation, der Seychellen, Singapurs zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
9. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Kasachstans, Perus und der Republik Korea zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
10. Punkt: Bericht über den Antrag 2017/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden
11. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
13. Punkt: Bericht über den Antrag 1115/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2. Tierhalteverordnung, Kastration von Katzen
14. Punkt: Bericht über den Antrag 2002/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme der Wachtelhaltung in die 1. Tierhaltungsverordnung“
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (GBRG-Novelle 2017)
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird
18. Punkt: Bericht über den Antrag 2033/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
19. Punkt: Bericht über den Antrag 2008/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung des Gesundheitswesens aus einem Topf
20. Punkt: Bericht über den Antrag 1954/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung
21. Punkt: Bericht über den Antrag 1981/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
22. Punkt: Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
23. Punkt: Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich, der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
24. Punkt: Bericht über den Antrag 1148/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg aus den Verträgen betreffend das Schubhaftgefängnis Vordernberg
25. Punkt: Bericht über den Antrag 213/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend öffentlich-rechtlichem Rechtsschutz gleichwertigen Rechtsschutz bei der Auslagerung von Sicherheitsaufgaben an Private
26. Punkt: Bericht über den Antrag 2018/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur grundrechtlichen Sensibilisierung des Innenministers
27. Punkt: Bericht über den Antrag 2026/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Barrierefreier Zugang zu Informationen“
28. Punkt: Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMaG 2016)
29. Punkt: Bericht über den Antrag 677/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rahmenbedingungen für soziale Innovationen
30. Punkt: Bericht über den Antrag 1597/A(E) der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Entpolitisierung der Entscheidungsprozesse bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
31. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2017/1
32. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2017/4
33. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2017/9
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 15
Ordnungsrufe ...................................................................................................... 177, 232
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung ......................................................................................................................................... 38
Fragestunde (24.)
Justiz ............................................................................................................................. 15
Mag. Michaela Steinacker (283/M); Dr. Nikolaus Scherak
Dr. Walter Rosenkranz (286/M); Mag. Albert Steinhauser
Mag. Albert Steinhauser (281/M); Gabriel Obernosterer
Christoph Hagen (288/M); Mag. Gisela Wurm, Carmen Schimanek
Ulrike Königsberger-Ludwig (278/M); Mag. Gertrude Aubauer
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (284/M); Christian Lausch, Christoph Hagen, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger
Mag. Albert Steinhauser (282/M)
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 15
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Stopp der heimlichen Steuererhöhung – Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger jetzt!“ (12600/J) ...................................................................................................................... 123
Begründung: Mag. Dr. Matthias Strolz ...................................................................... 130
Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ......................................................... 136
Debatte:
Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 141
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................. 142
August Wöginger ....................................................................................................... 144
MMag. DDr. Hubert Fuchs ......................................................................................... 146
Mag. Bruno Rossmann .............................................................................................. 149
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 152
Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 154
Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 156
Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 157
Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 159
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 160
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 163
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 164
Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 165
Gabriele Tamandl .................................................................................................... ... 166
Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 168
Ing. Robert Lugar .............................................................................................. 170, 178
Mag. Nikolaus Alm .................................................................................................. ... 171
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 173
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 175
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 177
Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der kalten Progression – Ablehnung .............................................. 148, 180
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Erwachsenenvertretungsrecht und das Kuratorenrecht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden und das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Namensänderungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, die Jurisdiktionsnorm, das Rechtspfleger-
gesetz, das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretergesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG) (1528 d.B.) ............................ 38
Redner/Rednerinnen:
Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ..... 38
Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ..... 40
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 41
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 43
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ..... 47
Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 49
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter ...................................... ..... 50
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 52
Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 53
Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ..... 54
Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ..... 55
Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ..... 55
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Finanz-Monitoring zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz – Ablehnung ............. 46, 56
Annahme des Gesetzentwurfes in 1528 d.B. ................................................................. 56
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1528 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Evaluierung der finanziellen Auswirkungen des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes (E 194) 56
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1522 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005, das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 – KaWeRÄG 2017) (1529 d.B.) ........................................................................................ 57
3. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1517 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Firmenbuchgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (BRIS-Umsetzungsgesetz – BRIS-UmsG) (1530 d.B.) ............................................................ 57
Redner/Rednerinnen:
Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ..... 57
Jürgen Schabhüttl .................................................................................................. ..... 58
Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ..... 59
Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ..... 60
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ..... 60
Gerhard Schmid ...................................................................................................... ..... 61
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1529 und 1530 d.B. ....................................... 61
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1504 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1531 d.B.) ................................................ 62
5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2019/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die flächendeckende Umsetzung der Pflichtkurse in Justizgeschichte für angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen (1532 d.B.) ...... 62
Redner/Rednerinnen:
Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ..... 62
Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ..... 64
Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 64
Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ..... 65
Dr. Harald Walser .................................................................................................. 66, 74
Mag. Roman Haider (tatsächliche Berichtigung) .......................................................... 67
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ..... 68
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ........................................................ ..... 69
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 71
Mag. Roman Haider ................................................................................................ ..... 72
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 74
Annahme des Gesetzentwurfes in 1531 d.B. ................................................................. 76
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1532 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend die flächendeckende Umsetzung der Pflichtkurse in Justizgeschichte für angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen (E 195) ............................................................................................. 76
6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1513 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG) erlassen wird sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (1533 d.B.) .......................... 76
Redner/Rednerinnen:
Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 76
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ..... 77
Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 78
Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 79
Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 80
Mag. Aygül Berivan Aslan ..................................................................................... ..... 81
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ........................................................ ..... 81
Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ..... 82
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ..... 82
Annahme des Gesetzentwurfes in 1533 d.B. ................................................................. 83
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1470 d.B.): Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (1536 d.B.) 83
8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1459 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Albaniens, Andorras, Armeniens, Marokkos, der Russischen Föderation, der Seychellen, Singapurs zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1534 d.B.) ........................................................................................ 83
9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1476 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Kasachstans,
Perus und der Republik Korea zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1535 d.B.) ............ 84
Redner/Rednerinnen:
Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ..... 84
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ..... 85
Genehmigung der drei Staatsverträge in 1536, 1534 und 1535 d.B. ............................. 86
10. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2017/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (1580 d.B.) 87
Redner/Rednerinnen:
Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ..... 87
Brigitte Jank ............................................................................................................ ..... 87
Mag. Gerald Hauser .............................................................................................. 89, 98
Dr. Harald Walser .................................................................................................. 90, 98
Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ..... 92
Bundesministerin Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ............................................ ..... 94
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................... 96
Asdin El Habbassi, BA ................................................................................................ 96
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ..... 97
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung einer Maßnahme aus dem Arbeitsprogramm der Regierung – Ablehnung 93, 99
Annahme des Gesetzentwurfes in 1580 d.B. ................................................................. 99
11. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1512 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens (1581 d.B.) ................................................ 99
Redner/Rednerinnen:
Elmar Mayer .................................................................................................................. 99
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................. 100
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 101
Marianne Gusenbauer-Jäger ................................................................................. ... 101
Genehmigung des Staatsvertrages in 1581 d.B. ......................................................... 102
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1515 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (1544 d.B.) .................................................. 102
13. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1115/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2. Tierhalteverordnung, Kastration von Katzen (1545 d.B.) .................................................................................................................... 102
14. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2002/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme der Wachtelhaltung in die 1. Tierhaltungsverordnung“ (1546 d.B.) ....................................................................... 102
Redner/Rednerinnen:
Josef A. Riemer ....................................................................................................... ... 102
Philip Kucher ........................................................................................................... ... 104
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 105
Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 108
Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 111
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 113
Bundesministerin Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................ ... 113
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 114
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 116
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 118
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 121
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 180
Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 181
Annahme des Gesetzentwurfes in 1544 d.B. ............................................................... 182
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1545 d.B. .................................................... 183
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1546 d.B. hinsichtlich des Antrages 2002/A(E) 183
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1546 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Aufnahme der Wachtelhaltung in die 1. Tierhaltungsverordnung“ (E 196) ................ 183
15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1520 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird (1547 d.B.) 183
Redner/Rednerinnen:
Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 183
Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 184
Peter Wurm .............................................................................................................. ... 185
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 186
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 187
Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 188
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 189
Bundesministerin Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................ ... 192
Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Fleisch mittels AT-Stempel“ – Ablehnung ......................... 191, 193
Annahme des Gesetzentwurfes in 1547 d.B. ............................................................... 192
16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1518 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (GBRG-Novelle 2017) (1548 d.B.) ...................................... 193
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 193
Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 194
Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 195
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 195
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 196
Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 197
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 197
Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 198
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 199
Annahme des Gesetzentwurfes in 1548 d.B. ............................................................... 199
Gemeinsame Beratung über
17. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1467 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (1549 d.B.) ........................... 200
18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2033/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1550 d.B.) .............................. 200
19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2008/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung des Gesundheitswesens aus einem Topf (1551 d.B.) .................................................................................................................... 200
20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1954/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung (1552 d.B.) .................................................... 200
21. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1981/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1553 d.B.) ............................................................. 200
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 200
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 202
Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 209
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 211
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 212
Bundesministerin Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................ ... 214
Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 215
Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ... 216
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 219
David Lasar ................................................................................................................. 220
Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 221
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 223
Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 223
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Computertomografie(CT)- oder Magnetresonanztomografie(MRT)-Untersuchungen für Sozialversicherte – Ablehnung ............................................................................ 218, 224
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1549 und 1550 d.B. ..................................... 224
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1551, 1552 und 1553 d.B. ..................... 224
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1469 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (1571 d.B.) 225
23. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1471 d.B.): Vereinbarung zwischen der Regierung der Repu-
blik Österreich, der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (1572 d.B.) ....................................................................................... 225
Redner/Rednerinnen:
Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 225
Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 226
Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 227
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 1571 und 1572 d.B. ................................ 227
Gemeinsame Beratung über
24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1148/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg aus den Verträgen betreffend das Schubhaftgefängnis Vordernberg (1540 d.B.) ............................................................. 228
25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 213/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend öffentlich-rechtlichem Rechtsschutz gleichwertigen Rechtsschutz bei der Auslagerung von Sicherheitsaufgaben an Private (1541 d.B.) ............................................................................................................................. 228
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2018/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur grundrechtlichen Sensibilisierung des Innenministers (1542 d.B.) ........................................................................................... 228
Redner/Rednerinnen:
Ing. Wolfgang Klinger ............................................................................................ ... 228
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 229
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 230
Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 231
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 232
Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 234
Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 235
Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 237
Hannes Weninger ................................................................................................... ... 238
Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 239
Nurten Yılmaz .......................................................................................................... ... 240
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 240
Sigrid Maurer ........................................................................................................... ... 242
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Artikel 5 EMRK als wesentlicher Grundsatz der Amtsführung des Bundesministers für Inneres – Ablehnung ............................................................................................................ 236, 243
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1540, 1541 und 1542 d.B. ..................... 243
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2026/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Barrierefreier Zugang zu Informationen“ (1543 d.B.) ......................................................................... 243
Redner/Rednerinnen:
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 243
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 244
Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ... 245
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 246
Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 246
Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 247
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1543 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Barrierefreier Zugang zu Informationen“ (E 197) ....................................................... 247
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1460 d.B.): Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMaG 2016) (1573 d.B.) ............................................................................... 247
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 248
Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 248
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 249
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 250
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ................................................................. ... 251
Annahme des Gesetzentwurfes in 1573 d.B. ............................................................... 252
Gemeinsame Beratung über
29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 677/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rahmenbedingungen für soziale Innovationen (1574 d.B.) .................................................................................. 252
30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1597/A(E) der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Entpolitisierung der Entscheidungsprozesse bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) (1575 d.B.) 252
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 252
Philip Kucher ........................................................................................................... ... 253
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 254
Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 256
Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ... 257
Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ... 257
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 258
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ................................................................. ... 259
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1574 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Rahmenbedingungen für soziale Innovationen (E 198) ............................................... 260
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1575 d.B. .................................................... 260
Gemeinsame Beratung über
31. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/1 (III-335/1577 d.B.) ................................................................................... 260
32. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/4 (III-338/1578 d.B.) ................................................................................... 260
33. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/9 (III-360/1579 d.B.) ................................................................................... 260
Redner/Rednerinnen:
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 260
Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 261
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 262
Elmar Mayer (tatsächliche Berichtigung) .................................................................... 264
Georg Willi ............................................................................................................... ... 264
Michael Bernhard .................................................................................................... ... 266
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 268
Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 269
Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. ... 270
Christian Lausch ..................................................................................................... ... 271
Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 272
Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 273
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ......................................................... 274
David Lasar .............................................................................................................. ... 276
Philip Kucher ........................................................................................................... ... 276
Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 277
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 278
Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 279
Kenntnisnahme der drei Berichte III-335, III-338 und III-360 d.B. ................................ 280
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Ersthelfer-Auffrischungskurse für Lehrpersonen (2096/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiwillige Hepatitis-Impfung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren inklusive Kostenübernahme durch die AUVA (2097/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung eines zentralen Registers von öffentlichen Defibrillatoren“ (2098/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche verpflichtende Erste-Hilfe Ausbildung und Schulung an allen Schulen ab der dritten Volksschulklasse“ (2099/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche verpflichtende Reanimationsschulungen und -ausbildungen an allen Schulen ab der 7. Schulstufe“ (2100/A)(E)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Staatliche Einrichtung zur Unterstützung pflegender Angehöriger“ (2101/A)(E)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gleichstellung von EU-Ausländern mit Inländern bezüglich der Wartefrist für den Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld“ (2102/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Medienhauses (2103/A)(E)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließung nicht ausgelasteter Bundesbetreuungseinrichtungen für Asylwerber in Kärnten (2104/A)(E)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von Finanzmitteln für Hangwasserschutzmaßnahmen (2105/A)(E)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend alternative Ersatztrasse für den Güterverkehr der BAA in der Region Wörthersee (2106/A)(E)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Mietvertragsgebühr (2107/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT)-Untersuchungen für Sozialversicherte (2108/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend das österreichische Weltkulturerbe, insbesondere betreffend die Kulturlandschaft Wachau (12584/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Billigarbeit von Häftlingen im Jahr 2016 (12585/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vollzug des Finanzstrafgesetzes (12586/J)
Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die offenen Abgabenrückstände per 31.12.2016 und Daten über den Vollzug des Finanzstrafgesetzes im Jahr 2016 (12587/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend neue EU Feuerwaffenrichtlinie (12588/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Notarztmangel (12589/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Artikel über radioaktives Jod (12590/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend das Geschäft mit dem Blut (12591/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Artikel über Brennstoffzellen-Autos im Manager Magazin vom 18.01.2017 (12592/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Doppelstaatsbürgerschaften in Österreich“ (12593/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Rechtsberatung (12594/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Familiennachzug 2016 (12595/J)
Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aktions- & Kooperationsprogramm „Gemeinsam Sicher“ (12596/J)
Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Internationalen Rückführungsabkommen (12597/J)
Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Entwicklung bei internationalen Rückführungsabkommen (12598/J)
Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Auswirkungen der höchstgerichtlichen Judikatur auf die obersten Strukturen des Landesverteidigungsministeriums (12599/J)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Stopp der heimlichen Steuererhöhung – Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger jetzt!“ (12600/J)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich eröffne die 173. Sitzung des Nationalrates und wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen.
Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bayr, MA, Amon, MBA, Ottenschläger, Ing. Höbart, Jannach, Kickl, Ing. Schellenbacher, Steger, Zanger und Mag. Schatz.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner wird durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer, der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Bundesministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin wird durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter vertreten.
*****
Ich gebe weiters bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 11 Uhr live übertragen wird; ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.45 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Fragestunde.
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den Rednerpulten in der Mitte des Saals aus vorgenommen. Der Herr Bundesminister spricht vom Rednerpult aus, wo er sich auch schon befindet. – Ich begrüße ihn zur Fragestunde.
Bundesministerium für Justiz
Präsidentin Doris Bures: Die 1. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Meine Frage betrifft die Sammelklage.
Die Sammelklage ist jene Einrichtung, mit der viele Betroffene, die ein gleiches Schicksal erlitten haben, auf sehr, sehr wirkungsvolle Art und Weise innerhalb kurzer Zeit zu ihrem Recht kommen.
Wir haben gerade in Zeiten der Finanzkrise, in denen es eine große Anzahl von Betrügereien gegeben hat, in denen viele um ihre gesamten Ersparnisse gekommen sind, gesehen, dass es eine effiziente Form der Rechtsdurchsetzung braucht – sowohl seitens der Richterschaft als auch der Wissenschaft; ein großer Teil der Wirtschaft und natürlich auch die Konsumenten bestehen auf der Umsetzung einer derartigen Regelung, die für den Standort sicher von großem Vorteil wäre.
Wie gedenken Sie angesichts dieser dringenden Notwendigkeit – es ist aus meiner Sicht beziehungsweise eigentlich aus unserer Sicht ein Gebot der Vernunft –, diese Lösung endlich umzusetzen?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 277/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wie stehen Sie zu der seit mehr als zehn Jahren im Regierungsprogramm enthaltenen Sammelklage?“
*****
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich kann dazu nur sagen, dass wir uns schon seit Längerem mit sinnvollen Regelungen zum Themenbereich Sammelklagen und Musterklagen beschäftigen.
Wir waren zuletzt – das möchte ich aber schon auch festhalten – aufgrund der Fertigstellung jener Vorgaben im aktuellen Regierungsprogramm, die uns betreffen, extrem unter Druck. Damit meine ich vor allem die Privatinsolvenzrechtsreform, die diese Woche jedenfalls so weit fertiggestellt werden sollte, dass es einen konkreten Vorschlag gibt. Das musste unsere Fachabteilung erarbeiten, da gab es sehr, sehr enge zeitliche Vorgaben, zum Teil auch inhaltliche Vorgaben, die von der Regierungsspitze gekommen sind, darauf hat man sich verständigt. Daher können wir uns erst jetzt wieder wirklich mit voller Kraft dem Themenkreis Musterklagen und Sammelklagen widmen.
Das steht aus meiner Sicht in einem Spannungsverhältnis: Einerseits ist die Verfahrensökonomie sehr wichtig, andererseits wollen wir aber auch nicht, dass es das gibt, was oft als amerikanische Verhältnisse bezeichnet wird, im Sinn von Class Action; auch das hat natürlich seine Nachteile, muss man ganz klar sagen. Für den Einzelnen, der von einem Problem betroffen ist, das viele andere auch betrifft, sollte die Rechtsdurchsetzung aber vereinfacht werden, im Sinne der Verfahrensökonomie, aber auch in dem Sinn, dass nicht die Gefahr besteht, dass etwas verjährt, nur weil jemand als Einzelperson sich vielleicht schwerer tut, sein Recht zu verfolgen. Das ist das Spannungsverhältnis, in dem wir uns bewegen.
Wir werden uns jetzt im Rahmen der Arbeitsgruppe, die im Bundesministerium für Justiz ja existiert, in die alle Interessengruppen, die diesbezüglich etwas zu sagen haben, eingebunden sind, wieder stärker diesem Thema widmen können – und die Arbeit wird vorangehen, wie immer bei uns.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Bundesminister! Wir begrüßen es natürlich, dass wir da gemeinsam weitere Projekte entwickeln, und ich verstehe auch, dass es ein bisschen einen Stau gab. Es ist allerdings so, dass wir die Sammelklage ja
schon 2006 vereinbart haben, insofern auch der besondere Druck. Sie sind ein Mann der Internationalität, und wir wissen natürlich, dass es Problemlagen in den USA gibt, aber es ist so, dass es innerhalb Europas nahezu kein Land mehr gibt, das die Sammelklage – oder wie auch immer man das nennen möchte – nicht hat. Es gibt Best-Practice-Modelle, die wir bei uns umsetzen können. Es ist standortpolitisch nahezu unverzichtbar, dass wir dieses Instrument ...
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen nun die Frage formulieren.
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Meine Frage lautet daher: Werden Sie bei dieser Gelegenheit auch die Nutzergruppen und die Betroffenen, nämlich Gerichte, Konsumentenschützer, Wirtschaft, miteinbeziehen, um jene Widerstände zu überwinden, die aus einer kleinen Gruppe in der Wirtschaftskammer Österreich – leider Gottes, muss man sagen, da ist Überzeugungsarbeit notwendig – kommen? Sie als Mann der Internationalität können das sicher leisten und diese Gruppe auch davon überzeugen.
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Wie ich schon gesagt habe, Herr Abgeordneter: Es sind in unserer Arbeitsgruppe alle wesentlichen Interessengruppen vertreten.
Was die Internationalität betrifft, muss man auch ein bisschen mit den Begriffen aufpassen. Es gibt unterschiedliche Modelle dessen, was unter dem Begriff Sammelklage oder Musterklage verstanden wird. Mit diesen verschiedenen Modellen, auch in Europa, beschäftigen wir uns, und es ist ja auch Teil der Lösungsfindung, dass wir uns auch anhand von internationalen Beispielen genau anschauen: Wie könnte das Best-Practice-Beispiel und -Modell für Österreich ausschauen? Dieses suchen wir intensiv. (Abg. Jarolim: Danke!)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 2. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Mag. Steinacker. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Es gibt Gruppierungen in Österreich, zum Beispiel die Freeman-Bewegung, die Reichsbürger, One People’s Public Trust, Anhänger von Verschwörungstheorien, die die Legitimation von Nationalstaaten infrage stellen. Sie behaupten zum Beispiel, dass das lediglich Firmen sind, sie missachten österreichische Gesetze, sie lehnen Gerichte und generell österreichische Institutionen ab, und sie gehen auch mittels finanzjuristischer Tricks gegen die Behörden vor.
Delikte wie Polizisten an Verkehrskontrollen zu behindern, Drohbriefe zu schreiben und damit Personen zu bedrohen und zu nötigen, falsche Schuldscheine zu versenden oder auch das Ausstellen von falschen Dokumenten gehören sozusagen zu ihrem Tätigkeitsbereich, den wir natürlich zutiefst ablehnen, denn wir können nicht hinnehmen, dass sie den Staat als solchen infrage stellen. Auch für unsere Staatsanwälte, für die Gerichte, für die Polizisten, für die Gerichtsvollzieher, für die, die die Behörde ausmachen, sind das große Probleme.
Herr Bundesminister, meine Frage lautet daher:
„Was gedenken Sie gegen staatsfeindliche Bewegungen zu unternehmen?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Abgeordnete, diese Frage hat aus meiner Sicht einen rein praktischen und einen grundsätzlichen Aspekt. Der rein praktische Aspekt ist der, dass wirklich viel Aufwand, auch im Rahmen unseres Ressorts, notwendig ist, um jenen einzelnen Beamten und Beamtinnen zu helfen, die von diesen sogenannten Staatsfeinden in irgendeiner Form gemobbt werden oder durch die Eintragung in irgendwelche Schuldenregister wirklich in Schwierigkeiten kommen.
Bei dieser Gelegenheit sage ich, weil es für viele hilfreich sein könnte, gleich: Auf unserer Homepage gibt es ein Musterformular zum Herunterladen, mit dem man dafür sorgen kann, dass man aus diesen Schuldenregistern, vor allem in den USA, wieder herauskommt. Ich habe schon vor vielen Wochen mit dem Kollegen in Malta Kontakt aufgenommen, um die maltesischen Behörden dafür zu sensibilisieren, dass immer wieder versucht wird, durch diese Eintragungen in amerikanische Schuldenregister auch in Malta Exekutionstitel zu erreichen. Das ist der praktische Aspekt, und da tun wir schon sehr viel, um den Beamten zu helfen.
Der grundsätzliche Aspekt ist aus meiner Sicht, dass da in Form von aktiven Handlungen, die gegen einzelne Beamte gerichtet sind, wirklich eine staatsfeindliche Gesinnung zum Ausdruck kommt. Das, was unsere Beamten tun, ist gesetzlich fundiert, das hat eine entsprechende Grundlage, und im Sinne einer wehrhaften Demokratie muss man sich auch mit entsprechenden Maßnahmen gegen solche Gruppierungen wehren, die die Autorität des Staats aushöhlen wollen. Daher haben wir in Ergänzung zum bestehenden Tatbestand der staatsfeindlichen Verbindungen einen neuen Straftatbestand vorgeschlagen; dieser Vorschlag ist noch in Begutachtung, und wir werden am Ende der Begutachtung sehen, was es da allenfalls an Kritik – positiv oder negativ – gibt.
Grundsätzlich bin ich wirklich der Meinung, wir brauchen diesen Tatbestand, nicht zuletzt zum Schutz unserer Beamten, die einfach vor solchen ganz gezielten Attacken, die auf einer rein destruktiven staatsfeindlichen Gesinnung beruhen, geschützt werden müssen. Das ist der Punkt, und da tun wir etwas.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Scherak.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Alles, was Frau Kollegin Steinacker jetzt angesprochen hat, ist ja an und für sich schon strafbar; da geht es um Dinge wie Nötigung, Erpressung, Betrug, Amtsanmaßung, auch die von Ihnen angesprochenen staatsfeindlichen Verbindungen. Das heißt, all das ist nach unserem jetzigen Strafrecht schon strafbar, und mit dem von Ihnen jetzt neu vorgeschlagenen Straftatbestand soll – zumindest wirkt es momentan so – eine grundsätzlich legale Handlung, die sich mit einer unliebsamen Gesinnung verbindet, unter Strafe gestellt und mit einer zweijährigen Freiheitsstrafe bedroht werden.
Meine Frage lautet: Wie ist dieser Tatbestand damit vereinbar, dass hoffentlich auch Sie das Gesinnungsstrafrecht ablehnen?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Der von uns vorgeschlagene Tatbestand hat mit reinem Gesinnungsstrafrecht gar nichts zu tun. Herr Abgeordneter, Sie müssen sich auch die Erläuterungen und alles, was es dazu an Unterlagen unsererseits gibt, genau anschauen.
Der Tatbestand der staatsfeindlichen Verbindungen, den es immer schon gegeben hat und der nie kritisiert wurde, setzt eine festgefügte Organisationsstruktur seitens dieser Staatsfeinde voraus. Das kann man natürlich in vielen Fällen nicht so ohne Weiteres
nachweisen, daher brauchen wir einen Tatbestand, der es ermöglicht, Gruppierungen, die sich frei organisieren – auch unter Nutzung der neuen Medien –, auch dann strafrechtlich zu bekämpfen, wenn sie durch aktive Handlungen – und das ist das Neue –, die gegen Beamte gerichtet sind und eindeutig auf einer generell staatsfeindlichen Gesinnung beruhen, gegen Beamte vorgehen und damit wirklich großen Schaden anrichten.
Da geht es nicht nur um die berühmten zehn Spinner, nein: Wir wollen da ganz bewusst die Spreu vom Weizen trennen, und mit diesem Tatbestand wird das gelingen, weil wir zusätzlich eine Hürde eingebaut haben: die aktive Handlung, die vorhanden sein muss, die eindeutig gegen den Staat und seine Beamten gerichtet sein muss. Das ist beim alten Tatbestand nicht so, dieser bleibt aber aufrecht; dort ist die Hürde die Verbindung als entsprechend festgefügte Organisation. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Ich bin sicher, wenn Sie sich das genauer anschauen, werden Sie zum selben Schluss kommen wie ich. Wir waren uns dessen bewusst, dass man da wirklich aufpassen muss, damit man nicht den Vorwurf des Gesinnungsstrafrechts bekommt; er wäre nicht gerechtfertigt.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 3. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenkranz. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Bundesminister, aus meiner Heimatstadt Krems! Wir hatten gestern Gemeinderatssitzung, SPÖ und ÖVP haben leider Gottes einen Dringlichkeitsantrag, eine Resolution gegen die Absiedelung der Justizanstalt Stein, abgelehnt.
Es ist so, dass die Stadt Krems von der Justizanstalt Stein insoweit profitiert, als es aufgrund der – im wahrsten Sinne des Wortes – Hauptwohnsitzer in Stein, der 750 Häftlinge, 825 000 € pro Jahr gibt. Es sind dort 310 Justizwachebeamte tätig, von denen über 80 Prozent ihren Wohnsitz, ihr familiäres Zentrum, ihre Existenz in und rund um Krems aufgebaut haben. Eine beabsichtigte Absiedelung nach Allentsteig, von der man mittlerweile von allen Spatzen auf den Dächern hört, auch wenn eine entsprechende Studie erst vorgestellt wird ... (Abg. Rädler: Frage!) – Kollege Rädler, die Frau Präsidentin kennt sich betreffend die Geschäftsordnung besser aus als Sie! Die Situation ist folgende, dass jetzt die ... (Weiterer Zwischenruf bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Er hat 1 Minute Zeit ...!)
Frau Präsidentin, muss man sich permanent stören lassen?
Präsidentin Doris Bures: Nein, aber Zwischenrufe sind ein Instrument im Parlament, Herr Abgeordneter, und das gilt für alle.
Wir haben in der Fragestunde die Regelung, dass man 2 Minuten Zeit hat, um eine Fragstellung zu begründen und einzuleiten, und dann ist die Frage zu formulieren. Es wäre jetzt mein Ersuchen, die Frage zu formulieren; aber die 2 Minuten Erklärung sind in der Geschäftsordnung so vorgesehen.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (fortsetzend): Ich danke für Ihre Erklärung an die Kollegen Abgeordneten, die das noch nicht so wissen, Frau Präsidentin!
Herr Bundesminister, meine Frage ist:
„Wie lauten Ihre konkreten Pläne für die Justizanstalt Stein, zumal deren Absiedelung angedacht ist?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie zu Recht feststellen, wirkt sich eine Justizanstalt regionalökonomisch und regionalpolitisch durchaus günstig aus. Deshalb verstehe ich, dass die Stadt Krems großen Wert darauf legt, dass die Justizanstalt eben dort bleibt, wo sie ist. Das ist das eine.
Ich bin verantwortlich für eine auch unter ökonomischen Gesichtspunkten optimale Standortstruktur unserer Justizanstalten insgesamt und österreichweit. Es ist noch nie der Versuch unternommen worden, mit externen Experten zu klären, welche Standorte österreichweit auf lange Sicht Sinn machen und welche keinen Sinn mehr machen, welche aus verschiedenen Gründen in den letzten Jahren oder Jahrzehnten keinen Sinn mehr machen oder einfach zu teuer geworden sind und Ähnliches mehr. Das ist eine Sache, die auch weit über eine Legislaturperiode hinausgeht.
Man muss sich wirklich ernsthaft überlegen – und das können nur externe Experten tun –, wie die Struktur unserer Standorte unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ausschauen soll. Das ist der Punkt. Es geht um ein generelles Konzept, und das ist in Ausarbeitung. Das stimmt, das haben wir auch in Auftrag gegeben.
Ich kann dabei auf regionalpolitische Aspekte nur begrenzt Rücksicht nehmen. Es ist so, dass unsere Justizwachebeamten natürlich ohnehin geschützt sind. Ich möchte bei der Gelegenheit auch sagen, dass sie einen hervorragenden Job unter schwierigen Bedingungen machen. Es gibt im öffentlichen Dienst einen Versetzungsschutz, der es unmöglich machen würde, jemanden in einer Art und Weise, die unzumutbar ist, zu versetzen.
Eines möchte ich Ihnen schon sagen: Es geht um ein Gesamtkonzept, es geht um ein nachhaltiges Konzept. Wenn Sie so wollen, ist Ihre Frage verkürzt. Die Frage ist nicht: Stein oder nicht Stein? Die Frage ist: Wie sieht nach ökonomischen Gesichtspunkten österreichweit die bestmögliche Struktur unserer Justizanstalten aus?
Dazu werden wir eine Studie bekommen, und auf der bauen wir dann auf. Dann werden wir sehen, ob wir mit Ausbauten durchkommen, ob wir Neubauten brauchen. Neubauten brauchen natürlich immer auch Akzeptanz seitens der regionalen Bevölkerung, auch das ist klar. Da sind wir aber erst am Beginn der Überlegungen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter. Sie haben 1 Minute.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Natürlich würden Justizwachebeamte durch eine Absiedelung zu Pendlern gemacht werden.
Mir drängt sich eine andere Frage auf: Wurden dem Justizministerium seitens der SPÖ/ÖVP-Stadtregierung in Krems bereits Angebote für ein alternatives Grundstück im Ortsgebiet von Krems gemacht?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Es gab, soweit ich weiß, vor längerer Zeit ein entsprechendes Angebot, ich kenne das aber nicht näher. Es wird erforderlichenfalls auch Gespräche mit der Stadtverwaltung geben, darauf können Sie sich verlassen.
Mir ist wichtig, dass ich, wo immer wir bei Justizanstalten etwas verändern, den Konsens mit den jeweiligen Gemeinden und auch mit den Anwohnern suche. Das ist bisher gelungen, und das muss auch weiterhin gelingen, sonst hat es keinen Sinn.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser.
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Guten Morgen, Herr Minister! Ich möchte das Thema Strafvollzug aufgreifen. Die Justizwachegewerkschaft hat in letzter Zeit öfter vom sogenannten Kuschelvollzug gesprochen, der beendet werden müsste. Österreich hat natürlich keinen Kuschelvollzug, sondern einen Vollzug, der die Resozialisierung zum Ziel hat, und das ist gut für die Bürgerinnen und Bürger, weil damit die Prävention neuer Straftaten im Vordergrund steht. Jetzt spricht die Justizwachegewerkschaft nicht nur von Kuschelvollzug, sondern will auch mehr Rechte, unter anderem den Einsatz des knochenbrechenden Teleskopschlagstockes und das Recht, privat Dienstwaffen tragen zu dürfen.
Meine Frage ist: Wie stehen Sie zu diesem Anliegen, den knochenbrechenden Teleskopschlagstock in den Gefängnissen Österreichs einzusetzen?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich gebe Ihnen völlig recht, wir haben keinen Kuschelvollzug in Österreich. Was wir brauchen, ist ein sinnvoller Strafvollzug, der die Resozialisierung unter Wahrung der internationalen Vorgaben, die wir zu erfüllen haben, ermöglicht.
Um konkret auf Ihre Frage einzugehen: Ich bin eigentlich laufend in Kontakt mit der Justizwachegewerkschaft, die berechtigte Sorgen, Anliegen und auch Forderungen in Anbetracht der wirklich schwierigen Situation, die sich in einigen Haftanstalten ergeben hat, hat. Die Zahl der Aggressionsakte gegen unsere Beamten ist wirklich deutlich gestiegen. Das ist nicht zu beschönigen, und das will ich auch nicht tun. Es braucht auch mehr Schutz für unsere Beamten. Das ist meine grundsätzliche Position.
Über alles Weitere sind wir in Gesprächen. Es ist sehr wichtig, dass man das Gespräch mit der Justizwachegewerkschaft sucht, denn ohne entsprechend motivierte Justizwachebeamte werden wir das Ziel der Resozialisierung im Strafvollzug nicht erreichen können. Daher gibt es laufend Gespräche.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 4. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Mag. Steinhauser. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Ich kann leider nicht auf Ihre Ausführungen eingehen, die meine Frage nicht beantwortet haben, sondern muss die nächste Frage stellen, so sieht das die Geschäftsordnung vor.
Herr Minister, Sie wissen, vor einigen Jahren ist die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben worden. Dabei ist es um die präventive Speicherung sensibelster Telekommunikationsdaten gegangen: Wer ist wann wo, wer hat mit wem wann telefoniert, E-Mails oder SMS geschrieben?
Im Jänner-Regierungsprogramm haben Sie angekündigt, dass eine Anlassspeicherung für Telekommunikationsdaten eingeführt werden soll.
Meine Frage ist daher:
„Wie unterscheidet sich die im Jänner-Regierungsprogramm angekündigte ‚Anlassspeicherung von Telekommunikationsdaten‘ von der als verfassungswidrig aufgehobenen Vorratsdatenspeicherung?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, in aller Kürze zurückkommend auf die vorige Frage, die ich natürlich beantwortet habe, nur offenbar nicht in Ihrem Sinne: Wenn es Gespräche mit den Justizwachegewerkschaftern gibt – und die gibt es –, dann werde ich die nicht präjudizieren, indem ich jetzt irgendetwas von mir gebe, das für diese Gespräche nicht wirklich sinnvoll wäre. Das ist meine Position, sie mag Ihnen gefallen oder nicht, aber das war auch meine Antwort auf Ihre Frage.
Was die frühere Vorratsdatenspeicherung betrifft: Sie kennen die Vorgabe durch den Europäischen Gerichtshof, das Urteil Tele2 Sverige, genau. Wir haben erst vorgestern beim Justizministerrat in Brüssel intensiv darüber diskutieren können. Zu meiner großen Freude hat sich gezeigt, dass unser Lösungsmodell, das Quick-Freeze-Modell, nämlich die Möglichkeit, anlassbezogen bei einem Anfangsverdacht Kommunikationsdaten zu speichern und erst bei Konkretisierung des Tatverdachts mit richterlicher Bewilligung auf diese Daten zugreifen zu können, dass dieses Modell, das ich vorgestern in Brüssel vorgestellt habe, auf höchstes Interesse gestoßen ist. Einige Kollegen haben mich darauf angesprochen, und es kann durchaus sein, dass gerade diese Konzeption auch auf europäischer Ebene Vorbildcharakter haben wird.
Dieses Modell ist absolut vereinbar mit allen Vorgaben, die sich auf der Ebene des Europäischen Gerichtshofes ergeben haben. Ich finde, es ist auch völlig in Ordnung, wenn man einmal eine längere Speicherdauer aufgrund eines Anfangsverdachts – also anlassbezogen, nicht anlasslos – fixieren und dann nach einer vernünftigen Frist schauen kann, ob sich der Tatverdacht konkretisiert. Dann kann man mit richterlicher Kontrolle und rechtsstaatlicher Absicherung auch auf die Daten zugreifen. Das ist genau das Modell, das wir brauchen, und da kann man vernünftigerweise nichts dagegen haben.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): In Fachkreisen wird dieses Modell, das Sie vorschlagen, wenn ich das richtig interpretiere, auch als Quick Freeze bezeichnet. Ich nehme an, es ist ein Quick-Freeze-Modell.
Meine Frage wäre: Ist bei diesem Quick-Freeze-Modell, das Sie andenken, die Speicherung in die Zukunft gerichtet? Das heißt: Wird ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Gericht entscheidet, dass zu speichern ist, gespeichert oder bezieht sich das auf vergangene Daten? Wenn es um vergangene Daten geht: Auf welche Daten bezieht es sich, wenn es ja eigentlich keine Daten auf Vorrat geben kann?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Auf die vergangenen Daten bezieht es sich jedenfalls. Weitere Details sind noch offen, weil es ja noch in Ausarbeitung ist. Wir sind jetzt gerade dabei, auch gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur die nötigen Änderungen im Telekommunikationsgesetz zu diskutieren. So weit sind wir also noch nicht.
Der Grundansatz ist aber da und stößt weitgehend auf Zustimmung, vor allem auch auf europäischer Ebene. Nichts geschieht mehr anlasslos, es gibt keine Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass, sondern es muss einen Anfangsverdacht geben, und im Falle der Konkretisierung ist mit richterlicher Kontrolle der Zugriff auf diese Daten möglich. Diese sind dann eben vorhanden, weil sie innerhalb dieser Frist gespeichert werden müssen. Das ist die Konzeption, und ich halte sie mehr und mehr für wirklich sehr, sehr brauchbar.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Obernosterer, bitte.
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, ich denke, eine der größten Herausforderungen bei der Bekämpfung der Kriminalität ist die verschlüsselte Internetkommunikation. Im Regierungsprogramm 2017/18 steht, dass es bis Ende 2017 eine Ausarbeitung dahin gehend geben sollte, dass man diese verschlüsselten Kanäle, zum Beispiel WhatsApp oder Skype, auch überwachen kann.
Wie stehen Sie dazu und wie schätzen Sie das zeitlich ein, wird das bis Ende 2017 fertig sein?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, für mich ist das eigentlich eine Notwendigkeit, um eine Lücke in den Verfolgungsmöglichkeiten zu schließen, die sich durch die technische Entwicklung ergeben hat, ähnlich wie vor zehn, 15 Jahren durch die Wertkartenhandys.
Es ist heute so, dass jemand, der seine Kommunikation vor den Sicherheitsbehörden verbergen will, das kann, wenn er so ein modernes Handy hat. Er kann einfach wählen: Es gibt die bisherigen Kommunikationsmöglichkeiten – SMS, normale Telekommunikation, was auch immer –, da gibt es mit entsprechend strenger rechtsstaatlicher Kontrolle die Möglichkeit der Überwachung. Wenn er sich aber der Internettelefonmöglichkeiten bedient, dann gibt es diese Möglichkeit nicht.
Natürlich ist das eine Lücke für die Strafverfolgung, und daher macht es Sinn, diese Lücke zu schließen. Ich sage aber noch einmal: Auch das muss mit strengster rechtsstaatlicher Kontrolle geschehen, das haben wir immer gehabt. Ich sehe aber nicht ein, warum Tatverdächtige die Möglichkeit haben sollen, sich diesen Überwachungsmöglichkeiten, die wir sonst überall seit Jahren haben und die sich auch bewährt haben, so ohne Weiteres zu entziehen. Daher geht es darum, dass wir diese Lücke schließen. Wir haben dahin gehend einen konkreten Entwurf, der im Übrigen auch auf dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung basiert, und sind in Abstimmung mit dem Koalitionspartner. Es ist also weiterhin geplant, dass das kommt.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 5. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich habe am Anfang dieses Jahres eine Anfrage betreffend die besonderen Ermittlungsmaßnahmen an Sie gestellt. Diese Ermittlungsmaßnahmen wie zum Beispiel Hausdurchsuchung, Überwachungsmaßnahmen durch Abhören oder Abfrage der Stamm- und Zugangsdaten greifen ja tief in die Privatsphäre von Menschen und damit auch in die Grundrechte der Betroffenen ein. Daher gibt es dementsprechend strenge Voraussetzungen für ihren Einsatz. Insbesondere sollen sie erst dann eingesetzt werden, wenn es eine absolute Notwendigkeit gibt. Von 2015 auf 2016 ist die Häufigkeit ihrer Anwendung doch sehr signifikant gestiegen, und deswegen meine Frage an Sie:
„Gibt es einen besonderen Grund für den auffälligen Anstieg von Ermittlungsmaßnahmen im Sinne der StPO von 2015 auf 2016?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich weiß, dass Sie immer sehr fundierte Anfragen an uns richten. Wie Sie zugeben werden, beantworten wir sie auch immer sehr, sehr fundiert. Wenn ich die Gelegenheit nützen darf: Das rote Paket, das Sie da hinten sehen (in Richtung Regierungsbank
weisend), sind allein die parlamentarischen Anfragebeantwortungen, die ich bis morgen erledigen muss. Es ist also schon auch sehr viel an Aufwand, der notwendig ist. Das ist aber völlig in Ordnung, ich beschwere mich nicht. Sie sollen aber sehen, dass das etwas ist, das natürlich auch unsere Arbeitskapazität bindet.
Konkret zu Ihrer Anfrage: Warum gibt es mehr an Ermittlungsmaßnahmen? – Das hat zwei Gründe: Einerseits tun wir das, das auch Sie immer wieder zu Recht fordern: Wir sind sehr aktiv in der Strafverfolgung, natürlich verfolgen wir auch alle durchaus neuartigen Phänomene im Bereich der Computerkriminalität ganz konsequent und intensiv. Gerade dafür brauchen wir solche Instrumente der Überwachung.
Sie sehen, wie tätig unsere Staatsanwaltschaften sind, nicht zuletzt auch anhand dieser Daten. Man muss nur ein bisschen aufpassen: Diese Statistik beruht auf der Zahl der beantragten Ermittlungsmaßnahmen. Natürlich gibt es immer eine Differenz zwischen den beantragten und den tatsächlich bewilligten Maßnahmen. Warum? – Weil wir auch in diesem Bereich ein wirklich sehr, sehr strenges rechtsstaatliches System haben, das nur dann entsprechende Grundrechtseingriffe zulässt, wenn sie wirklich notwendig und verhältnismäßig und berechtigt sind.
Insgesamt – das sieht man, wenn man sich die Statistik genauer anschaut – haben wir einen Gesamtanstieg der ausgewerteten Ermittlungsmaßnahmen von rund 5,3 Prozent. Das ist nicht dramatisch, das entspricht genau dem, was ich gesagt habe: Unsere Staatsanwaltschaften arbeiten intensiv und wirklich sehr, sehr konsequent; und daraus ergibt sich auch diese Zunahme. Ich denke aber, das ist ja letztlich auch in Ihrem Sinne.
Vielleicht noch eine interessante Sache: Die Ausgaben für Telefonüberwachungen sind von 2015 auf 2016 sogar leicht gesunken – Gott sei Dank! –, von 13,35 Millionen € auf 12,5 Millionen €. Das ist gut für unser Budget, aber es zeigt auch, dass wir sehr wohl maßvoll und streng, rechtsstaatlich kontrolliert mit diesen Ermittlungsmöglichkeiten umgehen. Wir tun aber auch viel im Sinne der Verbrechensbekämpfung, und ja, dazu bekenne ich mich.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Wenn ich mir das anschaue, sehe ich, dass diese Ermittlungsmaßnahmen dann notwendig und ziel- und zweckgerichtet sind, wenn es nachher auch zu entsprechenden Verurteilungen kommt. Im letzten Jahr kam es auch zu mehr Verurteilungen, allerdings ist es auch so, dass die Zahl der Freisprüche, der Einstellungen und der Abbrüche weitaus stärker gestiegen ist als die Zahl der Verurteilungen.
Sind Sie deswegen nicht viel eher der Meinung, dass die Interessenabwägung vielleicht nicht so ziel- und zweckgerichtet und verhältnismäßig ist, wie sie sein sollte?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Nein, Herr Abgeordneter, ich würde den gegenteiligen Schluss aus dem, was Sie gesagt haben, ziehen. Das zeigt doch, dass das rechtsstaatliche System gut funktioniert. Es gibt Ermittlungsmaßnahmen, es gibt Anklagen, es gibt Freisprüche, es gibt Verurteilungen, es gibt alles in einem vernünftigen Ausmaß, so, wie es völlig normal ist für einen Rechtsstaat wie Österreich. So gesehen bin ich auch mit diesen Daten durchaus zufrieden. Man kann beruhigt sein.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 6. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Hagen. – Bitte.
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, Sie haben sicher am Montag in der „Heute“-Zeitung folgenden Artikel gesehen: „Kein Job, trotzdem 2.500 Euro Alimente“. Das betrifft einen Vorarlberger Ingenieur, der arbeitslos geworden ist und 1 500 € Arbeitslosengeld bekommen hat. Er konnte dann die Alimente in der Höhe von 2 500 € nicht mehr bezahlen. Schlussendlich wurde er gepfändet, das heißt, er hatte nur noch das letzte Hemd am Leib. Später – und das ist die Krux an der Geschichte – wurde dann doch festgelegt, dass er nur noch 700 € an Alimenten bezahlen muss.
Es kann mir keiner erklären, dass das Kindeswohl ausschlaggebend war, als er 2 500 € bezahlen musste, denn wenn er jetzt 700 € zahlen muss und bis auf die Unterhose – auf Deutsch gesagt – gepfändet wird, dann stimmt im System etwas nicht.
Herr Minister, Sie haben mehrfach angekündigt, dass das Scheidungs- und Unterhaltsrecht modernisiert und verändert wird, daher meine Frage:
„Wann werden Sie, wie mehrfach angekündigt, das Scheidungs- und Unterhaltsrecht modernisieren?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, von einer Reform des Scheidungsrechts war, soweit ich mich erinnere, nie die Rede. Das ist nicht vorgesehen und nicht im Arbeitsprogramm enthalten. Sehr wohl aber ist im aktuellen Regierungsprogramm bis 2018 eine Reform des Kindesunterhaltsrechts enthalten. Daran arbeiten wir.
Ihre Ausführungen, insbesondere was den Artikel aus dieser Zeitung betrifft, beziehen sich auf gerichtliche Entscheidungen. Das sind Entscheidungen unabhängiger Richter, die ich mit Sicherheit nicht kommentieren werde. Wenn es so sein sollte, wie Sie sagen, dass es in erster Instanz eine Entscheidung gab, die dann in zweiter Instanz anders ausgefallen ist, dann ist auch das der Beweis dafür, dass das rechtsstaatliche System funktioniert. Ich sehe darin nichts Ungewöhnliches.
Ja, das Kindesunterhaltsrecht soll reformiert werden. Wir sind da aber erst am Beginn, das sage ich auch ganz offen. Heute ist ja das Erwachsenenschutz-Gesetz auf der Tagesordnung, das mussten wir erst fertigstellen, das betrifft dieselbe Abteilung. Wir werden uns aber jetzt dem Unterhaltsrecht mit voller Kraft widmen. Wir sind am Beginn der Arbeiten an einer Reformierung des Kindesunterhaltsrechts.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Minister, da sind Sie mir jetzt ein bisschen billig ausgestiegen, denn die Gerichte können nur so entscheiden, wie wir als Gesetzgeber es ihnen zustehen beziehungsweise vorgeben. Ich denke, da gäbe es dringenden Reformbedarf, wie wir an diesem Fall sehen.
Ich bringe Ihnen einen zweiten Fall, da heißt es: „Besuchskontakt vereitelt: Schmerzengeld für Vater“. – Ich als Polizeibeamter bin oft damit konfrontiert, dass das Besuchsrecht nicht gewährt wird, entweder durch die Mutter oder den Vater, je nachdem, wer das Sorgerecht hat. Bei diesen Familienstreitigkeiten kommt dann das Kind in die Zwickmühle oder unter die Räder, und da wird das Kindeswohl natürlich stark angekratzt. In diesem konkreten Fall hat der Vater gerichtlich recht bekommen, er bekommt Schmerzensgeld dafür, dass er das Kind nicht sehen durfte. Zu diesem Fall habe ich auch schon einmal eine schriftliche Anfrage an Sie gestellt.
Präsidentin Doris Bures: Jetzt müssen Sie die Frage mündlich stellen. – Bitte.
Abgeordneter Christoph Hagen (fortsetzend): Die Frage kommt jetzt, und zwar: Was gedenken Sie zu unternehmen, um einem Kind das Recht auf Kontakt mit beiden Elternteilen zu sichern?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe bei meiner Beantwortung nicht versucht, billig auszusteigen, obwohl das budgetär auch Sinn machen würde, aber so ist es nicht.
Man muss sich überlegen, was wirklich das Objekt der Kritik ist: Ist es eine Einzelfallentscheidung unabhängiger Gerichte, wie das beim von Ihnen geschilderten Fall war oder ist es die legistische Grundlage? – Ich habe Ihnen gesagt, bei der legistischen Grundlage soll es Änderungen geben. Es ist mehrfach schon der Wunsch an das Bundesministerium für Justiz herangetragen worden, man solle doch die Judikatur einmal kodifizieren, um klarere gesetzliche Grundlagen zu liefern. Daran arbeiten wir, wie ich gesagt habe. Man darf aber die Kritik an Einzelfallentscheidungen nicht mit der Kritik an der Rechtsgrundlage, an deren Verbesserung wir arbeiten, verquicken.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Wurm, bitte.
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, Scheidungen sind für alle Beteiligten eine sehr schmerzliche Angelegenheit. Man hat sich ja zusammengefunden um – unter Anführungszeichen – „ewig“ zusammenzubleiben. Am meisten müssen wir auch als Gesetzgeber darauf achten, dass nicht jene am meisten draufzahlen, die oft die Schwächsten bei solchen Streitigkeiten sind – und das sind die Kinder. Sie haben schon angesprochen, dass das Unterhaltsrecht in Ihrem Ressort einer Prüfung unterzogen wird beziehungsweise dass schon Arbeitskreise dazu tagen.
Jetzt meine Frage: Wann ist zum Beispiel der erste Schritt diesbezüglich zu erwarten? Ich rede von der Kinderkostenanalyse, die ein sehr wichtiger Schritt wäre, um jene, die bei diesen Streitigkeiten oft die Schwächsten sind, nämlich die Kinder, und auch jene, die für die Kinder aufkommen, die für sie sorgen, und das sind in unserer Gesellschaft zum Großteil die Frauen, besser zu schützen.
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich stimme Ihnen insofern zu, als dass die Kinder die Schwächsten in der Gesellschaft sind und wir ihnen daher unser größtes Augenmerk schenken müssen. Ich kann nur noch einmal betonen, dass wir am Beginn einer Änderung des Unterhaltsrechts zugunsten der Kinder stehen. Einzuschätzen, wie lange das dauert, das wäre jetzt wirklich nicht seriös. Ich will jetzt nicht irgendwelche Fristen nennen, denn wir sind in der letzten Zeit zu oft von sehr engen Fristvorgaben, die wir aufgrund des aktuellen Regierungsprogramms, aufgrund von Beschlüssen aus der Regierungsspitze erfüllen mussten, überrascht worden.
Ich kann nur sagen, wir haben wirklich schon relativ viele Gesetzesvorhaben durchgebracht, wie Sie wissen, und wir haben noch einiges vor, aber auch wir haben natürlich irgendwo begrenzte Kapazitäten. Es wird daran gearbeitet, aber ich möchte mich jetzt nicht auf irgendeine Befristung festlegen, wie lange es noch dauern kann, bis wir zu einem konkreten Vorschlag gekommen sind. Sie können aber sicher sein, dass von meiner wirklich hervorragenden Fachabteilung intensiv daran gearbeitet wird.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schimanek.
Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode, jetzt mittlerweile schon vor sieben Jahren, habe ich einen Antrag auf Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes eingebracht. Damals wurde mein Antrag im Ausschuss vertagt, es gab aber parteiübergreifend Konsens darüber, dass es begrüßenswert wäre, eine parlamentarische Enquete zum Thema Unterhaltsvorschuss in Einbindung mit dem Justizministerium, mit dem Sozialministerium, auch mit der Jugendwohlfahrt und mit den Ländern abzuhalten, denn das betrifft all diese Institutionen. Diesbezüglich müsste man jetzt eigentlich den Turbo starten.
Sie haben gesagt, das steht jetzt im Regierungsprogramm, man spürt aber nicht wirklich viel, und daher meine Frage dazu: Gibt es seitens Ihres Ministeriums bereits Bestrebungen und Gespräche, eine parlamentarische Enquete zum Thema Unterhaltsvorschuss abzuhalten?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Abgeordnete! Es ist Sache des Parlaments, Enqueten abzuhalten. Wenn es eine solche gibt, dann werden unsere Experten sicher gerne zur Verfügung stehen, um dort auch die entsprechende Expertise einzubringen. Dazu sind wir gerne bereit. Das ist aber eine Frage des Parlaments, und da mische ich mich nicht ein.
Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zur 7. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Königsberger-Ludwig. – Bitte.
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Im Anschluss an diese Fragestunde wird heute das Erwachsenenschutz-Gesetz beschlossen werden, das im Bereich der Sachwalterschaft einen Paradigmenwechsel weg von der Entmündigung hin zur Ermächtigung einleiten wird. Ich denke, das ist ein ganz großer Schritt für die betroffenen Menschen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Dieses Gesetz wird von allen – von den betroffenen Menschen, von den Organisationen, von allen politischen Parteien – als äußerst positiv bewertet.
Wir wissen, dass dieses Gesetz, das wir heute gemeinsam beschließen werden, ein wirklich gutes Gesetz für die Menschen ist. Der einzige Kritikpunkt im Vorfeld bezog sich auf die Änderung des Finanzrahmens, der sich im Vergleich der ursprünglichen Version mit der nun aktuellen Version, die wir heute beschließen werden, doch verändert hat, und darauf, Herr Minister, möchte ich auch meine Frage beziehen:
„Wie gedenken Sie für das für die Betroffenen so wichtige neue Erwachsenenschutz-Gesetz ausreichend finanzielle Mittel für die Erwachsenenschutzvereine sicherzustellen?“
(Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie wissen, dass der Nationalrat, wenn er ein Gesetz beschließt, erforderlichenfalls auch die Budgetierung sicherstellen können wird. Der Nationalrat ist der Souverän, und dem hat auch die Regierung zu entsprechen.
Ich sehe in Bezug auf dieses Gesetz für die nächsten Jahre nicht wirklich ein Finanzierungsproblem. Ich habe die Diskussion darüber mitverfolgt und auch sichergestellt, im Einvernehmen übrigens mit dem Herrn Finanzminister, dass das, was dafür an zusätzlichen Aufwendungen unsererseits notwendig sein wird – das sind pro Jahr circa 10 Millionen € –, jedenfalls auch von unseren Rücklagen gedeckt werden kann. Das ist für die nächsten Jahre sicher ausreichend. Die Bewilligung dafür, die der Finanzminister erteilen muss, haben wir für den Fall, dass das notwendig sein sollte, bekommen. Ich verstehe den Finanzminister auch, wenn er sagt, solange Rücklagen vorhanden sind, braucht es kein frisches Geld.
Wenn es erforderlich sein sollte, dass frische Budgetmittel gebraucht werden, dann, dessen bin ich sicher, wird der Nationalrat, der dieses Gesetz als solches beschließt, erforderlichenfalls irgendwann einmal – ich weiß nicht, wann – auch die Budgetmittel dafür freigeben und uns zur Verfügung stellen. Aber das ist ein langfristiges Projekt. Ich glaube auch nicht, dass es jemals ein Gesetz gegeben hat, über dessen Finanzierung über einige Jahre hinaus man sich so viele Gedanken gemacht hat wie in diesem Fall.
Ich kann nur sagen, ich befinde mich wirklich im Einvernehmen mit dem Finanzminister. Wir haben wirklich kein Problem. Es sind Rücklagen vorhanden, die man sinnvollerweise auflösen sollte, ich sehe darin wirklich kein Problem. Ich freue mich, wenn das heute mit großer Mehrheit beschlossen werden kann, und möchte sagen, ja, es wird schon laufen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Aubauer.
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Für uns ist es ganz wichtig, dass die Reform der Sachwalterschaft jetzt in die Gänge kommt, denn viele Senioren fürchten sich davor, dass sie von einem Tag auf den anderen entmündigt werden. Das kann jetzt nicht mehr passieren, denn künftig gilt: mehr unterstützen statt entmündigen.
Für uns ganz wichtig ist, dass die größtmögliche Selbstbestimmung erhalten bleibt, dass also jeder so lange wie möglich und so weitgehend wie möglich über sein Leben selbst bestimmen kann. Meine Frage dazu, Herr Minister: Wie ist im neuen Erwachsenenschutz-Gesetz diese größtmögliche Selbstbestimmung auch abgesichert?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sie ist dadurch abgesichert, dass durch ein zwingendes Klärungsverfahren – im Gesetzestext heißt es Clearing; es braucht wohl immer englische Ausdrücke – im Einzelfall, in jedem Einzelfall, geklärt werden muss, welche Art von Unterstützung denn wirklich notwendig ist. Das heißt, das, was jetzt die Regel ist, die Sachwalterschaft alten Typs, sollte wirklich nur die letzte Möglichkeit sein, wenn es keine andere Möglichkeit der partiellen Unterstützung gibt. Insofern versuchen wir eben wirklich im Einzelfall, nach einem differenzierten Viersäulenmodell die Selbstbestimmung des Einzelnen möglichst lang und möglichst umfangreich aufrechtzuerhalten. Das ist die Neuerung.
Das ist natürlich ein betreuungsintensives Modell, ja, das ist richtig, was natürlich auch der Grund dafür ist, dass es auch Kosten verursacht, aber ich denke, es ist ein Modell im Interesse der Betroffenen. Es ist eine Investition in mehr Menschlichkeit, Autonomie, Selbstbestimmung, und es ist vor allem auch ein Gesetz, mit dem wir meiner Meinung nach die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen wirklich mustergültig umsetzen können.
Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zur 8. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Schönen guten Morgen, sehr geehrter Herr Justizminister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Insassenstand in den heimischen Justizanstalten ist kontinuierlich hoch. Das führt natürlich zu einer besonderen Belastung für das Personal.
Meine Frage daher:
„Welche Schritte wurden“ – oder werden Ihrerseits – „gesetzt, um die Personalsituation im Bereich des Strafvollzuges beziehungsweise bei der Justizwache zu verbessern?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben schon vor zwei Jahren eine doch beträchtliche Anzahl an neuen Planstellen bekommen, es hat sich aber doch schwieriger gestaltet, diese Planstellen zu besetzen, und zwar auch deshalb, weil es gleichzeitig auch Rekrutierungen für die Polizei gibt. Natürlich überschneiden sich die Interessentenkreise zum Teil, aber laut der letzten Zahlen, die mir bekannt sind, sind derzeit österreichweit noch 115 Exekutivplanstellen unbesetzt. Das ist natürlich mit ein Grund für die schwierige Situation der Justizwachebeamten, weil eben diese 115 Planstellen noch nicht besetzt werden konnten.
Wir haben aber gerade in der letzten Zeit gemerkt, dass wir mehr Zulauf an Aspirantinnen und Aspiranten haben. Das ist gut so und das freut uns auch. Wir haben – auch das muss ich sagen – auch bei den Anforderungen im Zusammenhang mit den Aufnahmekriterien nicht nachgegeben. Dazu ist der Beruf des Justizwachebeamten viel zu wichtig und selektiv. Es braucht eine bestmögliche Ausbildung, und dabei bleibt es auch. Ich kann nur sagen, ja, wir werden diese 115 offenen Stellen in der nächsten Zeit sukzessive nachbesetzen.
Die Situation für unsere Justizwachebeamten hat sich gebessert, ist aber immer noch schwierig. Daher möchte ich ihnen von dieser Stelle aus wirklich meinen Dank und meinen Respekt dafür, was sie unter diesen schwierigen Bedingungen derzeit leisten, aussprechen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Meine Zusatzfrage bezieht sich darauf, dass in den Medien immer wieder und verstärkt darüber zu lesen ist, dass die Zahl der Übergriffe, der Aggressionen gegen Justizwachebeamte steigt. Ich meine, das ist natürlich eine schlimme Entwicklung.
Daher meine Frage: Welche Maßnahmen wurden von Ihnen veranlasst, um das Personal besser zu schützen, damit diese Menschen ihre Arbeit in unserem Sinne erledigen können?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben vollkommen recht, es kam zu einer deutlichen Steigerung von Aggressionsakten gegen unsere Justizwachebeamten. Wir haben daher schon vor einiger Zeit begonnen, die Sicherheitsausrüstung zu verbessern und zu verstärken. Wir haben in diesem Bereich einiges investiert, was auch notwendig und sinnvoll ist. Wir haben erst vor wenigen Tagen in der Josefstadt das letzte Paket mit Sicherheitsausrüstung, das dort noch gefehlt hat, übergeben können.
Ich muss schon sagen, dass mir der Schutz unserer Beamten vor Körperverletzungen besonders am Herzen liegt. Mit dieser Schutzausrüstung können wir diesen, glaube ich, auch weitgehend sicherstellen.
Natürlich bedeutet das auch, dass es aufgrund der Schutzausrüstung Gott sei Dank nicht mehr so oft zu Körperverletzungen kommen kann, und deshalb wollen wir gleichzeitig eine gesetzliche Änderung dahin gehend herbeiführen, dass schon der Aggressionsakt als solcher, ohne dass dieser Verletzungen nach sich zieht, strafrechtlich entsprechend sanktioniert werden kann. Das ist auch Teil des Strafrechtspakets, das im aktuellen Regierungsprogramm enthalten ist, und das, glaube ich, macht auch Sinn, nämlich dass man solche Aggressionsakte sozusagen im Keim erstickt und an all jene, die auch nur daran denken, ein klares Signal aussendet, dass das entsprechende Konsequenzen hat.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Lausch.
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Bundesminister! Um die angesprochene Personalsituation zu verbessern, bedarf es auch einer Garantie, dass die Ausübung des Dienstes nicht unter grob fahrlässigen Bedingungen hinsichtlich des Schutzes der Gesundheit der Bediensteten erfolgen muss. Durch eine offizielle Eingabe wurde die Justiz bereits am 18. September 2016 über eine Gesundheitsgefährdung durch Antimonbelastung im Schießkeller einer Wiener Justizanstalt informiert. Erst kürzlich wurde ein weiterer Schießkeller einer Justizanstalt in Graz geschlossen. Bei einem Justizwachebeamten wurde sogar eine um das Achtfache zu hohe Antimonbelastung festgestellt. Eine Klage wegen grober Fahrlässigkeit gegen die Republik Österreich, genauer definiert gegen den Arbeitgeber Justiz, steht im Raum. Bis dato wurde jedoch nicht ausreichend etwas dagegen unternommen.
Deshalb meine Frage: Was haben Sie geplant, um die vorherrschende Gesundheitsgefährdung der Bediensteten im Bereich des Strafvollzugs beziehungsweise der Justizwache zu verbessern?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter! Ich weiß von diesen Kontaminierungen seit wenigen Tagen. Wir haben über unsere Generaldirektion für den Strafvollzug sofort eine entsprechende Untersuchung eingeleitet, und das Ergebnis dieser Untersuchung wird abzuwarten sein. Wenn es erforderlich ist und wenn sich zeigt, dass es irgendwelche Versäumnisse gibt, dann wird es auch die entsprechenden Konsequenzen geben, aber das kann ich derzeit noch nicht sagen, weil diese Untersuchungen eben noch laufen. Aber sie laufen, dessen können Sie sicher sein!
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hagen.
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sie haben damals die Übergriffe auf die Justizwachebeamtin durch die Vergewaltiger vom Praterstern, durch diese Afghanen, sicher mitbekommen. Sie haben sicher auch den Brand in der Josefstadt mitbekommen, bei dem zehn Personen verletzt worden sind, verursacht durch einen Marokkaner, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. In den Medien wurde dann berichtet, dass dieser Marokkaner, dass dieser Häftling, durch dessen Brandlegung zehn Personen verletzt worden sind, abermals randaliert hat und daraufhin einen Flatscreen-Fernseher bekommen hat, damit er ruhig bleibt. – Ich weiß nicht, aber ist das der übliche Umgang mit Strafgefangenen, die aggressiv gegen Justizwachebeamten vorgehen?!
Jetzt meine Frage, da immer mehr Justizwachebeamte im Dienst verletzt werden: Was gedenken Sie zu unternehmen, um Justizwachebeamte vor Übergriffen durch gewalttätige Häftlinge besser zu schützen?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die erste Frage betreffend kann ich sagen, Sie sprechen einen Einzelfall an, der in den Medien zumindest sehr verzerrt dargestellt wurde. Es gab schon einiges, was in diesem Fall auch zu berücksichtigen war, was ich aber jetzt im Detail nicht ausbreiten möchte, weil das letztlich auch dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zuwiderlaufen würde. Aber Sie können sicher sein, dass das, was die Justizwachebeamten veranlasst haben, schon seine guten Gründe hatte. So, wie das in den Medien behauptet wurde, war es ganz sicher nicht.
Zum Zweiten: Ich habe schon erwähnt – ich will mich jetzt nicht wiederholen –, dass wir die Verteilung von Schutzausrüstung massiv verstärkt haben und auch dabei sind, ein Gesetz zu initiieren beziehungsweise haben wir es schon initiiert, das eine höhere Strafandrohung für Aggressionsakte gegen Justizwachebeamte, überhaupt gegen Beamte ganz generell, vorsieht. Das ist das, was ich derzeit dazu sagen kann.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger.
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin, Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat 2016 ihr fünfjähriges Bestehen gefeiert. Sie ist wirklich eine Erfolgsgeschichte. Es gibt nunmehr eine Außenstelle in Graz; in Linz wird eine eingerichtet.
Meine Frage an Sie: Planen Sie einen weiteren Ausbau der Planstellen dieser Behörde beziehungsweise planen Sie, auch neue Außenstellen im Westen Österreichs zu errichten?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich gebe Ihnen recht, es war wichtig, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingerichtet wurde und dass sie auch wirklich in Ruhe und mit der entsprechenden Ausstattung arbeiten konnte und das auch weiterhin tun kann. Die Außenstellen, die wir derzeit haben, haben sich auch durchaus bewährt. Es ist aber für uns gar nicht so leicht, höchst qualifizierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Bundesländern zu bekommen, weshalb wir aktuell keine Pläne haben, weitere Außenstellen, wenn Sie so wollen, zu errichten. Derzeit funktioniert die Struktur recht gut. Das ist eben das eine, sich vorzustellen, wie eine optimale Personalstruktur bundesweit aussehen würde, das andere aber ist, auch wirklich die richtigen Fachkräfte für jene Stellen zu bekommen, wo man sie braucht. Das ist, wie Sie wissen, nicht so einfach.
Die Entwicklung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird natürlich weitergehen. So gesehen kann ich Ihnen nur recht geben.
Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zur 9. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Mag. Stefan. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der Terror, der unter islamistischen Vorzeichen stattfindet, ist ein weltweites Problem, und häufig zeigt sich oder besteht zumindest der Verdacht, dass die Radikalisierung und Anwerbung in Haftanstalten stattgefunden hat.
Daher meine Frage:
„Welche Maßnahmen setzen Sie, um in Justizanstalten insbesondere islamistische Radikalisierungen wirksam zu verhindern?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ihre Frage ist absolut berechtigt und gibt mir auch Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass wir eigentlich schon sehr frühzeitig mit Gegenmaßen gegen die Gefahr der Radikalisierung auch in den Haftanstalten begonnen haben.
Ich darf nur stichwortartig aufzählen: Das begann natürlich mit einer intensiven Kooperation zwischen den speziell geschulten Justizwachebeamten in jeder Justizanstalt mit dem BVT, um den Informationsfluss sicherzustellen. Das ging weiter mit dem Engagieren des Vereins Derad, der sich mit Deradikalisierungsprogrammen international bewährt hat und der nicht gleichzusetzen ist mit einer seelsorglichen Betreuung. Das ist etwas anderes, und das muss man auch trennen, denn das eine hat mit dem anderen nicht notwendigerweise etwas zu tun.
Ja, wir sind von Anfang an wirklich sehr vorsichtig gewesen. Wir haben derzeit in Österreich immer noch – ich kann es Ihnen nur ungefähr sagen – so circa an die 70 Personen mit dschihadistischem Hintergrund in Haft, zum Teil Strafhaft, zum Teil Untersuchungshaft, daher ist es vollkommen richtig, dass man besonders vorsichtig sein muss, um Radikalisierungen in der Haftanstalt zu vermeiden. Unsere Justizwachebeamten, die speziell dafür geschult sind und vom Verein Derad unterstützt werden, machen das, so gut das nur möglich ist.
Wie wir wissen, ist Radikalisierung nahezu überall möglich; natürlich muss man hintanstellen, dass es durch Internet und ähnliche Einflüsse von außen dazu kommt, und das tun wir auch. Wie wir kürzlich erlebt haben, gab es offenbar auch eine Radikalisierung in einem Krankenhaus, im Gebetsraum eines Krankenhauses. Also man muss offenbar wirklich überall vorsichtig sein – und das sind wir auch, dessen können Sie sicher sein! Die Maßnahmen, die wir bisher gesetzt haben, haben, glaube ich, schon auch gegriffen, nämlich in ihrer feinen Abstufung.
Ich kann nur sagen, wir sind uns dieser Gefahren bewusst, und bis jetzt konnte man das bewältigen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Die Zahl an Inhaftierten, die wir haben, ist nicht gering, das Problem ist nicht gering – wir nehmen es auch sehr ernst!
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Herr Bundesminister! International wird dieses Problem auch sehr ernst genommen. Ein wesentliches Thema dabei ist immer, das Gefahrenpotenzial, das von Menschen ausgeht, herauszufiltern. Die Personen, die aufgrund dieser Tatbestände in Haft sind, sind ja sehr heterogen. Zum Teil sind das Menschen, die sich vielleicht nur verbal äußern, und andere sind tatsächlich potenziell gefährlich. Es gibt international Methoden des Screenings, mithilfe derer dieses Gefahrenpotenzial herausgefiltert wird, um dann – und davon gehe ich aus, dass das auch in Ihrem Sinn ist – diese Personen, die wirklich gefährlich sind, zu separieren, damit sie eben nicht anwerben und die Radikalisierung vorantreiben können.
Daher meine Frage: Meines Wissens gibt es diese Art von Screening, um dieses Hochrisikopotenzial herauszufiltern, nicht. Wenn ich falsch liege, werden Sie mir das jetzt
sagen, wenn ich aber richtig liege, dann frage ich, ob Sie planen, das einzuführen, und wenn ja, wann diese Hochrisikohäftlinge herausgefiltert werden können.
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter! Der Begriff Screening ist etwas vieldeutig. Ich kann Ihnen versichern, dass wir in unseren Justizanstalten, gestützt auf Informationen des BVT und mit Unterstützung internationaler Institutionen – ich denke dabei vor allem an Europol –, wirklich allen Hinweisen nachgehen, die man verfolgen muss, um das Risiko von Personen und das von ihnen ausgehende Gefährdungspotenzial möglichst genau einschätzen zu können.
Wir haben auch darüber erst vorgestern beim Justizministerrat gesprochen, da gibt es auch international – zwischen Staaten, die mit diesem Problem konfrontiert sind – einen regen Informationsfluss. Wir gehören leider zu jenen Staaten, die mit diesem Problembereich in größerem Umfang konfrontiert sind als die Mehrheit der EU-Staaten. Daher sind wir international gut vernetzt, und unser BVT, das muss ich wirklich sagen, ist mit seiner Arbeit bis jetzt durchaus erfolgreich gewesen. Auf diese Ergebnisse konnten wir auch in den Haftanstalten aufbauen, deshalb gibt es diesen direkten Informationsfluss zwischen speziell geschulten Justizwachebeamten – in jeder Haftanstalt – und dem BVT.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 10. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Mag. Steinhauser. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Innenminister Sobotka hat eine Debatte über das Versammlungsrecht losgetreten. Das Versammlungsrecht wurde im 19. Jahrhundert von Bürgern und Arbeitern erkämpft, in Diktaturen möchte man es immer einschränken. Diese Gefahr sehe ich nicht – damit ich nicht falsch verstanden werde –, aber das Versammlungsrecht ist das Herzstück der Demokratie; es braucht höchste Sensibilität im Umgang damit. Man sieht ja auch an europäischen Beispielen, wohin sich der Zeitgeist im Moment bewegt.
Sie haben mich überrascht – ich kenne Sie als jemanden, der Ideen nicht aus der Hüfte schießt, sondern gut überlegt –, weil Sie den Vorschlag gemacht haben, dass man bei der Interessenabwägung zur Einschränkung des Versammlungsrechts berücksichtigen könnte, dass Meinungen auch auf Facebook, also virtuell, kundgetan werden könnten und daher Versammlungen in diesem Ausmaß nicht notwendig wären.
Meine Frage ist: Wie ist dieser Vorschlag mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht, sich sichtbar öffentlich zu versammeln, vereinbar?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 282/M, hat folgenden Wortlaut:
„Sie haben Ihren Vorschlag, Versammlungen einzuschränken, damit begründet, dass eine Meinung auch auf Facebook vertreten werden könne. – Wie ist dies mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht, sich sichtbar öffentlich zu versammeln, vereinbar?“
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Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie wissen, dieses Thema ist an sich vom Tisch. Man hat sich auf eine Neu-
regelung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts verständigt. Das liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, aber Sie haben recht, ich habe mir am Rande eines Pressegesprächs über Themenbereiche, die meiner Zuständigkeit unterliegen, erlaubt, eine erfrischende Überlegung jenseits meines Zuständigkeitsbereichs anzustellen. Das ist ja, glaube ich, nicht verboten.
Eines denke ich mir schon, und insofern sind wir völlig einer Meinung: Man muss beim Versammlungsrecht aufpassen, dass es nicht da oder dort auf eine Art und Weise ausgeübt wird – um nicht zu sagen, missbraucht wird –, die der Bürger nicht mehr versteht. Das würde nämlich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch wieder einschränken, weil es seine Akzeptanz beeinträchtigt. Das war meine Überlegung.
Ich denke, wir können nicht nur die Nachteile haben, sondern müssen auch die Segnungen des Internets nützen. Mich hat gestört, dass es illegale Demonstrationen, im weitesten Sinn, mit durchaus größeren Schäden an Wiener Lokalen gab; Sie erinnern sich daran. Das stört mich deshalb, weil es etwas Illegales ist und weil es der Behörde die Chance nimmt, festzustellen, ob das Thema, für das demonstriert wird, überhaupt zulässig ist. Das ist schon wichtig.
Wir bekämpfen ja Verhetzung und die Straftaten nach dem Verbotsgesetz nicht nur im Internet, wir bekämpfen sie nach wie vor auch auf der Straße, und daher müssen wir wissen, welche Demonstrationen geplant sind, um allenfalls schon frühzeitig einschreiten zu können. – Das ist das eine.
Das andere ist: Mein Gott, ich denke mir – und das hatte ich im Auge – bei Themen, die vielleicht schon zwei-, dreimal Gegenstand von Demonstrationen waren, und in Zeiten, in denen sich manche rühmen, dass Sie Zehntausende oder Hunderttausende Follower auf Facebook haben: Warum muss man bei der Ausübung des für mich unbestrittenen Demonstrationsrechts für vielleicht 50 Demonstranten unbedingt die Ringstraße sperren? (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Das ist meiner Meinung nach eine Überlegung, die man im Rahmen der Interessenabwägung sehr wohl legitimerweise anstellen könnte. Wie gesagt, das liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, ich habe mir nur erlaubt, darauf hinzuweisen, dass manchmal – für mich verständlich – Bürger, die von vielen Nachteilen betroffen sind, vor allem in der Innenstadt, kein Verständnis mehr dafür haben. (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Das schwächt das Demonstrationsrecht, das uns beiden als Grundrecht heilig ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Ja, das Demonstrations- und Versammlungsrecht ist uns beiden heilig. Ich sehe aber auch keine Missbrauchsgefahr, und vor allem sehe ich kein Recht der Behörde, die Zulässigkeit des Themas einer Versammlung zu hinterfragen. Das wird angezeigt, und das Einzige, das die Behörde hinterfragen kann, ist, ob es dem Strafrecht zuwiderläuft. Dafür braucht es aber keine Reform des Versammlungsrechts, das kann die Behörde bereits jetzt tun; sie könnte eine Versammlung untersagen, die das tut.
Ich kenne Sie aber als selbstreflexiven Minister, daher habe ich eine Zusatzfrage. Mich würde Folgendes interessieren: Würden Sie aus heutiger Sicht sagen, dass diese Idee vielleicht etwas zu schnell aus der Hüfte geschossen oder zu laut gedacht war?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter, ich bekenne mich dazu, dass ich mir hin und wieder Bemerkungen auch außerhalb meines Zuständigkeitsbereichs erlaube. Wenn Sie so wollen, dann erlaube ich mir hin und
wieder, laut zu denken, ich erlaube mir auch, leise zu denken, aber ich glaube nach wie vor, dass man sich im Rahmen der notwendigen Abwägung der Interessen desjenigen, der sein Anliegen publik machen will, und der Interessen der davon Betroffenen, die Nachteile erleiden müssen, im Einzelfall vielleicht doch überlegen sollte, ob es wirklich notwendig ist, dass das Demonstrationsrecht auf diese Art und Weise ausgeübt wird, dass in der Innenstadt praktisch vieles blockiert und auch beeinträchtigt wird.
Wissen Sie, da muss man mit den einfachen Leuten draußen – wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf – jenseits der Bannmeile, durch die das Parlament und seine Abgeordneten vor unliebsamen Demonstrationen geschützt sind, reden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass mehr und mehr Menschen dafür kein Verständnis mehr haben. Das ist eine Gefahr für den Respekt vor dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Dafür haben unsere Vorväter gekämpft, aber nicht dafür, dass es so ausgeübt wird, dass die Leute dafür kein Verständnis mehr haben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Neubauer. – Abg. Rädler: Klare Worte!)
Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zur 11. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Troch. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Zum Thema Beseitigung von Unrecht gegenüber homosexuellen Menschen kann ich feststellen, dass in Österreich mit dem Tilgungsgesetz ein erster Schritt gesetzt wurde. Der Deutsche Bundestag hat mit einer vollen Strafaufhebung gezeigt, wie eine volle Rehabilitierung ausschaut – eine volle Strafaufhebung nach dem Muster, wie bei uns in Österreich in der Gesetzgebung mit den Opfern der NS-Justiz umgegangen wurde. Das ist sehr vorbildhaft.
Meine Frage an Sie ist nun:
„Welche Schritte gedenken Sie anlässlich des jüngsten gegenständlichen Beschlusses des Deutschen Bundestages zur vollen Rehabilitierung Homosexueller zu setzen?“
Wie stehen Sie zu den gesetzlichen Maßnahmen des Deutschen Bundestages, dass es zu Entschädigungen kommt?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Mich hat diese Frage deshalb ein bisschen überrascht, weil wir ja erst im Jahr 2015, in der 107. Sitzung des Nationalrates, eine Beschlussfassung betreffend das Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen und auch weitere Regelungen im Rahmen des Jugendgerichtsgesetz-Änderungsgesetzes hatten. Ich möchte an meine damaligen Ausführungen hier im Nationalrat erinnern – das habe ich mir herausgesucht –, ich habe damals, 2015, gesagt:
„Wir haben nicht nur das gemacht, was nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendig war. Wir haben – und das war mir persönlich auch wichtig – in den Erläuterungen der Regierungsvorlage durch eine entsprechende Formulierung klargestellt, was klargestellt werden musste, nämlich dadurch, dass dort ausdrücklich zum Ausdruck gebracht wird, dass die Republik Österreich jede Form der Diskriminierung, Anfeindung und Gewalt gegen homo- und bisexuelle Frauen und Männer verurteilt und dass sie bedauert, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer in der Vergangenheit schweren Verfolgungen ausgesetzt waren. Das ist, wie ich glaube, ein wichtiges Statement. Rein legistisch haben
wir das umgesetzt, was aufgrund der höchstgerichtlichen Entscheidung notwendig war. So gesehen glaube ich, dass es auch Sinn macht, diese Regelung hier so zu beschließen, wie sie jetzt vorliegt. Sie beruht auch auf wirklich breitem Konsens.“ – Das war im Jahr 2015, und daran hat sich für mich nichts geändert.
Die Tatsache, dass man in Deutschland Regelungen beschließt, die sich vielleicht da und dort von unseren unterscheiden, bedeutet nicht, dass wir die Sinnhaftigkeit unserer Regelungen infrage stellen müssen. Wir haben das vor nicht einmal zwei Jahren hier beschlossen, das hat sich bewährt, es soll so bleiben.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Ich schätze Sie als einen reformfreudigen, zeitgemäßen und aufgeschlossenen Minister. Meiner Meinung nach gibt es in Österreich immer noch sehr, sehr offenkundige Diskriminierungen homosexueller Menschen, vor allem im Ehe- und Familienrecht. Wenn ich mir anschaue, was in Europa in diesem Bereich inzwischen passiert ist, muss ich sagen, Österreich hinkt da nach.
Welchen Weg gedenken Sie zu gehen, um in Richtung Gleichstellung zu agieren und die Öffnung der Ehe zu forcieren?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben – das ist keine Ausrede, sondern eine Feststellung – mit der Umsetzung des Arbeitsprogramms der Bundesregierung alle Hände voll zu tun. Ich habe auch schon dargestellt, wo die Grenzen unserer Kapazitäten liegen. Wir werden all das, was jetzt auf dem Tisch liegt, wirklich so rasch wie möglich abarbeiten und dann sehen, was allenfalls noch möglich ist.
Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zur 12. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Vetter. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Nicht nur Menschen sind sehr sensibel und suchen sich den besten Wirt, auch Geld ist sehr sensibel und sucht sich den besten Wirt. Wir haben Anfang der Neunzigerjahre – übrigens unter einem sozialdemokratischen Finanzminister – die Gesellschaftsform der Privatstiftung eingeführt, und dadurch ist sehr viel Geld nach Österreich zurückgekommen. Leider sind wir jetzt in einer Situation, in der die ersten Privatstiftungen aufgelöst werden.
Meine Frage lautet:
„Welche konkrete Umsetzung ist hinsichtlich des im Aktuellen Arbeitsprogramm der Bundesregierung beziehungsweise im Regierungsprogramm vorgesehenen Punktes ‚Relaunch der Privatstiftung‘ geplant?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Dazu kann ich sagen, dass wir mit der Reform des Stiftungsrechts schon sehr weit gekommen sind. Wir hatten im Justizministerium auch eine Arbeitsgruppe unter Einbindung aller wesentlichen Interessengruppen.
Ja, ich sehe das so wie Sie, wir müssen aufpassen, dass Österreich als Wirtschaftsstandort nicht leidet. Es gibt viele, die sich aufgrund unseres Privatstiftungsrechts – so,
wie es derzeit noch in Kraft ist – in andere Länder begeben und dort die Möglichkeiten des Stiftungsrechts, das per se nichts Schlechtes ist, wahrnehmen wollen.
Es ist auch richtig, Sie haben recht, dass das Stiftungsrecht Anfang der Neunzigerjahre unter dem damaligen Finanzminister Dkfm. Ferdinand Lacina in Österreich eingeführt wurde. Das war ein Erfolgsmodell, es hat unserem Land wirtschaftlich sehr viel gebracht. Das hat nichts damit zu tun, dass wir im internationalen Vergleich zu jenen Ländern gehören, die sehr strenge Regeln betreffend die Kontrolle von Transparenz und Geldwäsche und allem, was dazugehört, haben.
Tatsache ist, wir brauchen im Interesse des Wirtschaftsstandorts Österreich eine Attraktivierung des Privatstiftungsrechts im Sinne einer Verhinderung von Versteinerung des Stiftungsvermögens, im Sinne von mehr Mitbestimmung der wirtschaftlich primär Betroffenen, aber auch der Stifter sollte unter bestimmten Voraussetzungen auch noch mehr Einfluss haben.
Wir brauchen vor allem auch stabile Rechtsgrundlagen. Es schadet dem Wirtschaftsstandort Österreich, wenn es immer wieder zu Änderungen in diesem Bereich kommt. Daher war der Auftrag, ein Privatstiftungsrecht zu konzipieren, das auch wirklich von Dauer sein wird und das die nötigen Verbesserungen beinhaltet. Wir sind nahezu am Abschluss dieser Arbeiten angelangt, werden das sehr bald vorlegen können, und darüber freue ich mich.
Präsidentin Doris Bures: Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? (Abg. Jarolim: Überwinde dich!)
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Da die Frage umfassend beantwortet wurde, brauche ich mich nicht zu überwinden und sage Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Damit sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt, und ich erkläre die Fragestunde für beendet.
Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Bundesminister Brandstetter. (Allgemeiner Beifall.)
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 12584/J bis 12599/J
*****
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsidentin Doris Bures: Der Klub von NEOS hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 12600/J der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Stopp der heimlichen Steuererhöhung – Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger jetzt!“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 und 5, 7 bis 9, 12 bis 14, 17 bis 21, 22 und 23, 24 bis 26, 29 und 30 sowie 31 bis 33 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 115, FPÖ 106, Grüne 89 sowie NEOS und STRONACH je 47 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 24 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargelegten Redezeiten.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Erwachsenenvertretungsrecht und das Kuratorenrecht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden und das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Namensänderungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, die Jurisdiktionsnorm, das Rechtspflegergesetz, das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretergesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG) (1528 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.
10.16
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Joseph Roth hat in seinem Roman „Radetzkymarsch“ wahrscheinlich sehr selbstreflektierend über die letzte Lebensphase seines Romanhelden geschrieben: Jetzt bemerkt er, „wie schwer es ist, hilflos zu sein und würdig zu bleiben.“
Meine Damen und Herren! Heute ist es zumindest etwas leichter geworden, würdig zu bleiben, denn soziale, karitative Organisationen und die Sachwaltervereine helfen jetzt schon mit, dass es Menschen, die Hilfe brauchen, besser geht. Wir werden heute mit dem neuen Erwachsenenschutz-Gesetz einen ganz großen Meilenstein in Richtung der differenzierten Vertretungsbefugnis, in Richtung der Selbstbestimmung der Menschen bis zum und auch am Ende ihres Lebens beschließen.
Das ist ein großartiges Gesetz, und ich bin dankbar und glücklich, dass ich hier stehen darf und Ihnen die wesentlichen Inhalte vorstellen darf. Man ist in der Gesetzgebung nicht immer dankbar und glücklich über die Dinge, die man beschließen muss, aber das, was wir heute machen, ist wirklich ein großer Schritt für jeden von uns und für die Menschen in unserem Land. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Jarolim und Königsberger-Ludwig.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstbestimmtes Handeln bis zum Schluss, individuelle Bedürfnisse abdecken, bestmögliche, maßgeschneiderte Lösungen und natürlich auch ein Einbinden derer, die vertreten werden: Alles das wird nunmehr abgedeckt.
Der Gesetzwerdungsprozess hat uns beeindruckt, Herr Bundesminister, da sind neue Maßstäbe gesetzt worden: Professionelles Mediieren zwischen den Stakeholdern, zwischen den Parteien, die Einbindung aller beteiligten Gruppen, und letztendlich sind auch maßgebliche Empfehlungen der parlamentarischen Enquete „Würde am Ende des Lebens“ in diesen Gesetzentwurf eingeflossen, wie zum Beispiel bei der nunmehr noch attraktiveren Vorsorgevollmacht.
Meine Damen und Herren! Das ist heute eine Premiere, das ist mein erstes Taferl. (Die Rednerin stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der in vier Balken, die jeweils zahlreiche Detailinformationen enthalten, die „4 Säulen des Erwachsenenschutzgesetzes“ – „Vorsorgevollmacht“, „Gewählte Erwachsenenvertretung“, „Gesetzliche Erwachsenenvertretung“ und „Gerichtliche Erwachsenenvertretung“ – dargestellt sind. – Abg. Lugar: Was steht denn da drauf? – Abg. Steinbichler: Das kann man nicht lesen! Das ist nicht gescheit!)
Ich stelle das heute hierher, weil ich ganz einfach glaube, dass mit dieser Auflistung viel einfacher zu verstehen ist, welche großartigen Möglichkeiten die Menschen in Zukunft in Österreich haben werden. (Abg. Lugar: Was steht drauf?) – Es wird auf meiner Homepage und auch auf der Homepage des Justizministeriums abrufbar sein, ich erkläre es Ihnen jetzt auch gern ganz persönlich. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
Sie sehen hier, es gibt in Zukunft vier Stufen – und das ist das, was wir ausdrücken wollen –, wie man sozusagen Schritt für Schritt eine erweiterte Vertretungsbefugnis erteilen kann. Bei der Vorsorgevollmacht, die zukünftig auch bei den Erwachsenenschutzvereinen abgeschlossen werden kann, ist ganz wesentlich, dass diese vorsorgende Vertretung erst dann, wenn der Vorsorgefall eintritt – wenn man tatsächlich krank ist und dieser Hilfe bedarf –, in Kraft gesetzt wird.
Beim völlig neuen Instrumentarium der gewählten Erwachsenenvertretung werden einzelne Angelegenheiten an eine Person, die man sich einfach aussuchen kann – die nicht mit einem verwandt sein muss, das soll einfach eine Person des Vertrauens sein –, übertragen. Die kann man bevollmächtigen, für einen tätig zu werden; das kann ein Freund, eine Freundin, eine Pflegerin oder jemand, der einem nahesteht, sein.
Bisher gab es schon die gesetzliche Erwachsenenvertretung, die sogenannte Angehörigenvertretung; diese war automatisch gesetzlich geregelt, wurde allerdings nicht oft gewählt. Das wird nun ausgebaut. Es ist so: Menschen werden älter, die Vertretung durch Kinder beziehungsweise durch junge Leute ist fallweise schwierig. Oftmals sind
es die Geschwister, die mehr Zeit haben, die auch zur Hand sind und das gerne übernehmen.
Das heißt: Wir werden in Zukunft mit der gesetzlichen Erwachsenenvertretung auch die Möglichkeit haben, bei der Vertretung Geschwister oder Nichten und Neffen einzubinden. Damit wird der tägliche Bedarf abgedeckt werden können, Pflegeangelegenheiten werden geregelt, und Behördenwege werden übertragen.
Als Clearingstelle werden zukünftig die sogenannten Erwachsenenschutzvereine tätig sein. Diese sind eine ganz wesentliche Einrichtung, denn beim Clearing, also beim Klären, wird man letztendlich nicht nur hinsichtlich der Entscheidung beraten, welche der vier Stufen der Vertretung man wählen soll, sondern auch, ob es letztendlich als Ultima Ratio doch notwendig sein wird, eine gerichtliche Vertretung zu haben, also eine Person, die man sich nicht persönlich aussuchen kann. – Danke, Herr Bundesminister, du hast alles getan, um die Finanzierung sicherzustellen.
In vielen Gesprächen, die ich im Vorfeld mit dir, mit Mitarbeitern deines Hauses und auch im Finanzministerium hatte, ist es letztendlich gelungen – ich glaube, das war ein ganz wesentlicher Schritt, den wir im Ausschuss gemacht haben –, auch die Regelungen betreffend Heimaufsicht da hineinzubringen, nämlich dass es zukünftig eine erweiterte Heimaufsicht geben wird. Es soll, wenn Kinder und Jugendliche in Heimen entsprechenden freiheitsbeschränkenden Maßnahmen unterzogen werden, zukünftig auch eine Kontrolle geben. Das kostet Geld, wir konnten das aber gleich mitregeln. Herr Bundesminister, danke auch für die Zusage, dass wir das finanzieren können!
Meine Damen und Herren! Es wird zukünftig sehr viel Wahlfreiheit für die Menschen geben. Sie haben große Chancen, sich selbst in dem Ausmaß helfen zu lassen, wie sie es wollen. Sie können sich entsprechende Personen aussuchen, sie können das Ganze gestalten. Es ist möglich, sehr würdevoll alt zu werden. Ein großer Wurf ist gelungen.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, international werden wir zukünftig als Vorbild gelten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.22
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
10.22
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Es ist dies tatsächlich eines der ganz entscheidenden Gesetze der letzten Zeit. Immerhin diskutieren wir hier auch bereits seit drei Jahren, und es freut mich, dass wir dieses Erwachsenenschutz-Gesetz heute nunmehr beschließen können. Es ist dies jenes Regularium, mit dem wir sicherstellen, dass Schwächen in der Persönlichkeit – und diese gibt es halt einmal, teilweise dann, wenn man älter wird, teilweise auch schon früher – kompensiert werden und nicht der sogenannte, wie er früher genannt wurde, Sachwalter für eine Person quasi die Vormundschaft übernimmt.
Das heißt, man kann jetzt sehr detailliert auf einzelne Schwächen eingehen und kann dort kompensieren, und das unter Wahrung der sonstigen Rechte der Persönlichkeit. Es gibt auch die Möglichkeit, sich an die sogenannten Clearingstellen zu wenden, damit genau untersucht wird, ob Schwächen und welche Schwächen bei einzelnen Menschen bestehen und wie man diese bestmöglich ausgleichen kann. Das zeigt, dass es da ein sehr ausgewogenes Instrumentarium gibt, um mit diesen Themenstellungen in Zukunft besser umzugehen.
Sie werden sich vielleicht erinnern können: Es war ja eine Aufgabe, die sich die Regierung selbst gestellt hat, diesen Entwurf zu entwickeln und fertig zu machen, und der Herr Justizminister und sein Team haben das in wirklich toller Art und Weise getan. Umso weniger habe ich es verstanden, dass wir im Endspurt der Entstehung dieses Gesetzes plötzlich eine nicht vorhersehbare Problemlage hatten, nämlich dass der Herr Finanzminister aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen leider Gottes die Finanzierung gesperrt hat. Ich danke auch in dieser Hinsicht dem Herrn Bundesminister und allen anderen, die daran mitgewirkt haben, dass nun doch eine Finanzierung möglich ist.
Wir werden sehen, ob es wirklich möglich ist, das umzusetzen, was wir uns eigentlich vorgenommen haben. Ursprünglich waren nämlich 90 Millionen € pro Jahr vorgesehen, und nunmehr haben wir 30 Millionen €. Der Herr Minister hat Berechnungen angestellt und das Möglichste herausgeholt, und wir hoffen, dass das wirklich ausreicht. Ich glaube nämlich, es wäre inhaltlich völlig unvertretbar, bei dermaßen wichtigen Angelegenheiten nicht sicherzustellen, dass man das, was man den Menschen verspricht, dann auch tatsächlich einhalten kann. Daher hoffe ich, dass wir, wenn es tatsächlich Schwierigkeiten gibt, den Herrn Finanzminister davon überzeugen können, dass er nicht nur für das Geld, sondern auch für die Menschen zuständig ist.
Wir haben im Vorfeld schon gehört, dass es in diesem Zusammenhang vier verschiedene Stufen gibt, und ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch einmal auf eines hinweisen: Eine der Maßnahmen ist die Vorsorgevollmacht. Viele von denen, die jetzt vielleicht zusehen, können mit diesem Begriff noch nicht wirklich etwas anfangen und haben nicht das Wissen, das wirklich notwendig ist. Ich darf Sie daher einladen, sich zu informieren, wie man davon Gebrauch machen kann.
Mit der Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit, zu einem Zeitpunkt, zu dem man noch keine Beeinträchtigungen hat, für die Zeit, in der das dann möglicherweise der Fall sein wird, vorzusorgen. Das heißt, Sie können selbst entscheiden, wie man mit Ihnen umgehen soll, etwa bei der medizinischen Versorgung, wenn Schwächen eintreten. Sie können sagen, dass Sie in dem und dem Fall so und so behandelt werden wollen. Davon sollte man Gebrauch machen, das verstehen wir unter Selbstbestimmung.
Insgesamt ist das Gesetz daher ein großer Wurf. Wir freuen uns natürlich auch, dass es gelungen ist, in letzter Sekunde sicherzustellen, dass nunmehr auch in Heimen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, eine Aufsicht besteht. Wir haben ja erst vor Kurzem genau gesehen, welch unermessliches Leid es in der Vergangenheit in derartigen Heimen gegeben hat, und es wäre eine grobe Fahrlässigkeit gewesen, in Kenntnis dieser Umstände jetzt nicht sicherzustellen, dass es eine laufende Kontrolle gibt. Dafür danke ich allen, die dazu beigetragen haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.26
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
10.26
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Erwachsenenschutz-Gesetz ist an sich auch für die Art und Weise, wie ein Gesetz zustande kommt, ein gutes Beispiel, weil hier lange und ausführlich diskutiert wurde.
Es geht dabei um einen sehr heiklen Bereich, nämlich darum, wie man mit Menschen umgeht, die ihre Dinge nicht mehr oder nicht mehr zur Gänze selbst regeln können und
nicht die volle Einsichtsfähigkeit haben. Es waren alle maßgeblichen Gruppen, die damit im Zusammenhang stehen, in die Gesetzwerdung eingebunden, daher werden auch wir zustimmen, dennoch muss man auch ein paar Punkte kritisch anmerken; die positiven Aspekte sind jetzt natürlich schon von den Vertretern der Regierungsparteien angeführt worden.
Es beginnt einmal damit, dass es da ein gewisses Spannungsverhältnis gibt: Es wurde bereits herausgestrichen, dass einerseits die Selbstbestimmung zu beachten ist. Natürlich soll der Mensch möglichst selbstbestimmt agieren, das ist auch ein ganz wesentlicher Teil unserer weltanschaulichen Grundlagen. Es ist andererseits aber auch die Frage zu beachten, dass Personen oft Schutz brauchen. Es war ein wesentlicher Aspekt der Sachwalterschaft, dass Menschen geschützt werden, weil gerade Personen, die nicht mehr zur Gänze einsichtsfähig sind, sehr oft ausgenützt werden. Diesen Menschen werden Verträge untergejubelt, und in ihrem sogenannten Freundeskreis werden sie häufig ausgenützt, wenn sie irgendwie zu Geld kommen oder eine Rente oder sonst etwas bekommen. Dieses Spannungsverhältnis muss man sehen.
Ich denke, dass dieses Gesetz sehr sinnvoll formuliert ist. Wir werden uns natürlich auch in Zukunft anschauen müssen, ob es gelungen ist, diesen Schutz auch unter dem Gesichtspunkt zu gewährleisten, dass die Selbstbestimmung möglichst weit gegeben ist. Wie gesagt: Ich bin grundsätzlich optimistisch, aber das sollte man beobachten.
Es gibt in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach aber auch ein paar Schwachstellen: Es gibt jetzt quasi als letzte Möglichkeit die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Das, was man früher im Wesentlichen Sachwalterschaft genannt hat, wird jetzt sehr viel individueller gestaltet, und es wird ausdrücklich vorgesehen, dass diese Lösung jeweils längstens drei Jahre dauern kann. Es gibt aber genug Fälle, in denen klar ist, dass auch nach drei Jahren keine Änderung mehr eintritt, und in diesen Fällen wird es natürlich schon einen größeren bürokratischen Aufwand geben, möglicherweise auch für die Familienmitglieder beziehungsweise Angehörigen, die damit zu tun haben. Allein das wird auch für die Gerichte schlicht und einfach deutlich mehr Aufwand bedeuten und daher Geld kosten.
Diese Diskussion über das Geld ist meines Erachtens noch immer offen. Natürlich ist es schwer, abzuschätzen, was ein solches Gesetz, das zum Teil völlig neue Möglichkeiten bietet, wirklich auslösen wird. Eines ist aber im Vorfeld schon sehr aufgestoßen: Es gab zuerst einmal eine Kostenschätzung des Justizministeriums; diese wurde dann aber, als der Finanzminister gemeint hat, dass man unter diesen Umständen das Gesetz nicht umsetzen könne, auf etwa ein Fünftel des ursprünglichen Betrags reduziert. – Das jedenfalls ist ein Punkt, der bei der gesamten Gesetzwerdung nach wie vor sehr aufstößt, weil man den Eindruck hat, dass die Kostenschätzungen halt so hingebogen wurden, damit man das durchführen kann. Das ist sicherlich nicht die Vorgangsweise, die gut ist! (Beifall bei der FPÖ.)
Offen ist für mich auch noch, dass bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung jetzt nicht mehr zwingend ein Gutachten eines Psychiaters vorgesehen ist. Es wurde gesagt, dass man früher sehr schnell entmündigt werden konnte. Das ist einerseits richtig, aber andererseits hat es zumindest immer ein Gutachten geben müssen, was natürlich ein Hemmnis war und dazu geführt hat, dass es in diesem Verfahren neben dem Richter jedenfalls noch eine zweite Person geben musste, die eine Entscheidung trifft. – Das ist jetzt als Prinzip weggefallen.
Ich bin gespannt, was die Praxis bringen wird, denn ich gehe davon aus, dass Richter sich nach wie vor eines Gutachtens bedienen werden, und das ist dann natürlich wiederum eine Kostenfrage, weil der Staat dafür ja letztendlich die Kosten zu tragen hat. – Auch das ist für mich also noch offen.
In Summe ist das, wie gesagt, eine sinnvolle Weiterentwicklung. Wir werden sehen, wie das in den nächsten Jahren läuft, und ich hoffe, dass man dann so flexibel ist, das auch künftig mit uns zu diskutieren. Insofern ist auch der Antrag der Grünen sinnvoll, dass wir im Parlament die Berichte über die Informationen, die da ausgetauscht werden, bekommen. Ich hoffe, dass wir tatsächlich einen sinnvollen Schritt im Sinne der Selbstbestimmung auch dieser Menschen gemacht haben. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak.)
10.31
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte.
10.31
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Nach Abgeordnetem Stefan muss ich das Pult herunterfahren, denn er ist ein bisschen größer als ich. – Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz kann ein Meilenstein der Justizpolitik werden. Für die fachliche Arbeit muss man sich schon jetzt bei den Beamtinnen und Beamten des Ministeriums bedanken, die mit viel Akribie und Genauigkeit über einen längeren Zeitraum ein sehr gutes Gesetz ausgearbeitet haben und damit auch auf ein menschenrechtliches Problem reagiert haben, dass nämlich immer mehr Menschen besachwaltet werden, was natürlich ein sehr intensiver Eingriff ist, der von den Betroffenen auch als intensiver Eingriff erlebt wird. Wir alle kennen die Zuschriften von Betroffenen, die sich über ihre Situation beschweren.
Die Zahl der Sachwalterschaften ist in den letzten Jahren auch deutlich gestiegen. Das mag zu einem gewissen Teil natürlich auch dem positiven Aspekt der höheren Lebenserwartung geschuldet sein, ein Grund dafür liegt aber mit Sicherheit auch im alten Gesetz, gemäß dem sozusagen die Einladung bestand, für alle Angelegenheiten eine Besachwaltung vor allem durch Institutionen und Pflegeeinrichtungen auszusprechen.
Mit diesem Gesetz wird versucht, die Autonomie der Betroffenen zu stärken; das ist der absolut richtige Ansatz. Es ist kein automatischer Verlust der Geschäftsfähigkeit mehr vorgesehen, das ist sehr positiv. Es werden die Persönlichkeitsrechte insgesamt gestärkt, es gibt ein verpflichtendes Clearing. Das wird zu einer Reduktion der Erwachsenenschutzvertretungen führen. Außerdem gibt es – wie auch schon angesprochen wurde – keine Möglichkeit mehr, für alle Angelegenheiten eine Vertretung, die früher Sachwalterschaft geheißen hat, zu berufen.
Ich habe eingangs eine vorsichtige Formulierung gewählt, ich habe gesagt: Dieses Gesetz kann ein Meilenstein werden. Der Erfolg des Gesetzes hängt nämlich auch davon ab, ob eine ausreichende Finanzierung für Gerichte und Einrichtungen gegeben ist, damit das, was das Gesetz andenkt, auch gelebt werden kann. Wir haben das im Ausschuss schon sehr ausführlich debattiert, und diesbezüglich habe ich doch eine gewisse Skepsis. Warum? – Die Kostenschätzung im Ministerialentwurf und die Kostenschätzung in der Regierungsvorlage weichen sehr stark voneinander ab, ohne dass sich am Gesetz grundlegend etwas verändert hat. Das heißt, man hat einfach die finanziellen Voraussetzungen verändert, ohne dass das irgendwo in einer inhaltlichen Veränderung begründet ist.
Im Hinblick darauf muss man schon dazusagen, warum das so war: Der Gesetzwerdung ist nämlich ein Konflikt zwischen dem Finanzminister und dem Justizminister um die Finanzierung vorausgegangen, und dieser Konflikt konnte nicht in der Weise gelöst werden, dass das Finanzministerium die ausreichende Finanzierung zusagt, sondern er wurde dadurch gelöst, dass die Kostenfolgeabschätzung, die Schätzung,
was dieses Gesetz an Kosten auslösen wird, schlicht und einfach an den Rahmen angepasst wurde, den der Finanzminister zur Verfügung gestellt hat.
Ich mache dem Justizminister gar keinen Vorwurf! Ich glaube, er hat sich um die Finanzierung bemüht. Er konnte sich nur gegen den Finanzminister nicht durchsetzen, und ich möchte auch darlegen, damit das hier festgehalten ist, wo die Unterschiede liegen und wo die Probleme zukünftig auftreten können.
Wir haben auch den Budgetdienst des Parlaments um eine Einschätzung ersucht, und ich möchte mich auch beim Budgetdienst bedanken. Diese Einschätzung war sehr hilfreich, um nachvollziehen zu können, ob diese Veränderungen begründet oder unbegründet waren.
Was ist der erste Punkt? – Der erste Punkt war der Personalaufwand im Bereich der Justiz. Im Ministerialentwurf hat es noch geheißen, dass es 13 zusätzliche Kanzleikräfte und 16 Planstellen im Bereich des richterlichen und nicht richterlichen Personals braucht. Nach dem Streit mit dem Finanzminister war laut Regierungsvorlage plötzlich kein Personalbedarf mehr notwendig, null Planstellen für Richter und nicht richterliches Personal, null Planstellen für Kanzleikräfte.
Der Justizminister hat gesagt, es sei nicht berücksichtigt worden, dass durch den Wegfall der Besachwaltungen möglicherweise auch der Arbeitsaufwand sinkt. – Auch das ist aber nur teilweise nachvollziehbar, weil es im Ministerialentwurf noch ganz klar geheißen hat, man schätze, dass es in zehn Jahren eine Reduktion um ein Drittel geben und eine Entlastung erst später eintreten wird, weil der Personalaufwand durch die notwendigen Überprüfungen zunächst einmal steigen wird. – Der Budgetdienst hat relativ klar gesagt: Die Einsparungen und der Mehraufwand werden da unsaldiert gegenübergestellt und sind so nicht nachvollziehbar.
Der zweite Punkt waren die Sachverständigenkosten: Ich finde das Ganze überhaupt bemerkenswert, weil da einfach an der Zahlenschraube gedreht wurde, ohne dass das nachvollziehbar ist. Im Ministerialentwurf hieß es, das neue Recht erspare uns 1 000 Gutachten zu 500 € und man werde in einem Drittel der Fälle keine Gutachten brauchen. Ohne dass sich etwas ändert, sollen das nun aber plötzlich 1 400 Gutachten sein, die Ersparnis beträgt 700 €, und in der Hälfte der Fälle wird es kein Gutachten brauchen. – Da fehlt jede Substanz, warum sich diese Zahlen so ändern.
Der dritte Punkt ist der Transferaufwand: Damit meint man das, was die Erwachsenenschutzvereine für ihre Vertretung und ihre Aufgaben bekommen sollen. Das ist sehr wichtig, denn diese erbringen das obligatorische Clearing. Das heißt, diese Institutionen sind jene Stellen, an denen geschaut wird, welche Art von Vertretung notwendig ist, und dort liegt sozusagen auch der Kern für das Gelingen des Gesetzes. Es gibt 113 Betreuungsstellen, die dieses obligatorische Clearing und die Registrierung der Vertretungen machen werden. Zunächst hat es im Ministerialentwurf geheißen, es gebe 11 Millionen €, valorisiert bis 2022. In der Regierungsvorlage hat man plötzlich gesagt, das sei nicht notwendig, schon im Jahr 2022 werde dieser Betrag auf null sein. – Auch das ist nicht nachvollziehbar. Es kann zwar durch weniger Vertretungen zu Einsparungen kommen, aber diese werden erst später wirksam, daher ist das nicht nachvollziehbar.
Ich kann dem Herrn Justizminister schon zugestehen, dass die Kostenschätzung für ein solches Gesetz äußerst schwierig ist und man das nicht auf Punkt und Beistrich vorhersagen kann. Möglicherweise mag es schon stimmen, dass man vielleicht im Ministerialentwurf sehr vorsichtig geschätzt hat und dann in der Regierungsvorlage das Einsparungspotenzial sehr positiv geschätzt hat. Ich halte das trotzdem für nicht ganz
unproblematisch, wir haben deswegen im Ausschuss auch dagegengestimmt. Im Ausschuss hat der Herr Justizminister aber gesagt, dass er die volle Garantie übernimmt, dass die Justiz, also er, dafür sorgen wird, dass die Finanzierung dieses Gesetzes gesichert ist, selbst wenn ein Mehraufwand für dieses Gesetz entsteht.
Das heißt, das ist eine absolute Zusage. Wenn das Ganze mehr kostet, das heißt, wenn der positiv geschätzte Fall nicht eintritt, garantiert er, dass das Geld aufgestellt wird. Das halte ich für ganz zentral. Das ist ein Versprechen, das gegenüber dem Parlament abgegeben wird, ein klares Wort. Wenn das nicht eintritt, dann wird er an diesem Wort zu messen sein. Weil es diese sehr starke Zusage des Ministers gibt, haben wir uns entschlossen, jetzt diesem Gesetz zuzustimmen. Ich hoffe, dass dieses Wort hält. Das ist schon sehr gewichtig, Herr Minister, denn wenn das nicht eintreten wird, dann wird man Sie an Ihrem Wort messen.
Es gibt noch etwas, das sehr sinnvoll ist: Zwischen Justizministerium und Finanzministerium wurde ein Monitoring vereinbart, das heißt, man schaut sich an, wie sich das Gesetz auswirkt. Da das Parlament Ihr Versprechen hat, wäre es an sich sinnvoll, dass das Ergebnis dieses Monitorings uns zugeleitet wird.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Finanz-Monitoring zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, die Ergebnisse des Monitorings zum 2. Erwachsenenschutzgesetz, das zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Finanzen vereinbart wurde, jährlich dem Nationalrat zu übermitteln.“
*****
Das ist deswegen wichtig, weil wir anhand des Monitorings genau feststellen können, wie sich die Kosten im Rahmen der Umsetzung des neuen Erwachsenenschutz-Gesetzes entwickeln und ob da nachjustiert werden muss, das heißt, ob der Herr Justizminister sein Versprechen einlösen muss. – So einfach ist das.
Folgendes ist mir unverständlich: Wir haben schon im Ausschuss vorgeschlagen, dass man dem Parlament das Monitoring zuleitet. Das ist abgelehnt worden – nicht von Ihnen, Herr Justizminister, das weiß ich, Sie wären bereit, das grundsätzlich zur Verfügung zu stellen, aber ÖVP und SPÖ sagen: Nein, das interessiert uns nicht, das will das Parlament nicht wissen! Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Wenn wir heute das Gesetz beschließen, haben wir die Verantwortung, dass die Finanzierung am Ende auch steht, wir haben das Versprechen des Justizministers, und ich möchte das anhand dieses Monitorings messen. Ich ersuche daher darum – wir haben uns jetzt einen Schritt bewegt, Vertrauensvorschuss –, dass sich das Parlament auch für das Monitoring interessiert und uns hier entgegenkommt und vielleicht zustimmt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
10.41
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde betreffend des Finanz-Monitorings zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz
eingebracht im Zusammenhang mit dem Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1461 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Erwachsenenvertretungsrecht und das Kuratorenrecht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden und das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Namensänderungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, die Jurisdiktionsnorm, das Rechtspflegergesetz, das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretergesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (2. Erwachsenenschutz-Gesetz – 2. ErwSchG) (1528 d.B.)
Begründung
Kosten und Finanzierung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes wurden im Vorfeld der Beschlussfassung heftig diskutiert. Ein Kritikpunkt war, dass die tatsächlichen Kosten in der Regierungsvorlage zu niedrig bemessen wären und damit die Finanzierung und in Folge die volle Umsetzung gefährdet seien. Justizminister Brandstetter hat im Justizausschuss mehrfach betont, dass es schwierig ist, die genauen Kosten des gesetzlichen Vorhabens vorherzusagen. Der Justizminister betonte aber, dass selbst bei höheren Kosten die Maßnahmen des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes finanziert werden. Er hat damit eine Garantie abgegeben, dass die Kostenentwicklung im Auge behalten wird und ein entstandener Mehrbedarf auch tatsächlich finanziell abgedeckt werden kann.
Der Budgetdienst des Parlaments hat in seiner Anfragebeantwortung vom 10.3.2017 darauf verwiesen, dass zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Finanzen ein laufendes Monitoring über die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes vereinbart wurde. Der Budgetdienst hat daher angeregt, die Ergebnisse dieses Monitorings dem Nationalrat zur Verfügung zu stellen, damit der Gesetzgeber sich ein Bild über die Entwicklung machen kann.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, die Ergebnisse des Monitorings zum 2. Erwachsenenschutzgesetz, das zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Finanzen vereinbart wurde, jährlich dem Nationalrat zu übermitteln.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Scherak gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
10.41
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Wenn wir so eine einhellige und konstruktive Debatte zu einem neuen Gesetz haben, spricht es ja grundsätzlich für die Qualität des Gesetzes. Ich bin sehr froh, dass nun alle Fraktionen dem neuen Erwachsenenschutz-Gesetz zustimmen werden.
Ein Grund dafür, dass wir das brauchen, ist insofern klar, als wir bis jetzt mit einem sehr antiquierten Gesetz, dem Sachwalterrecht, gearbeitet haben, das eben nicht auf das abgezielt hat, was das neue Erwachsenenschutz-Gesetz machen soll, nämlich auf die maximale Selbstbestimmtheit der Personen, die eine Vertretung brauchen.
Jetzt kann man darüber diskutieren, ob das Gesetz schon ein Meilenstein ist. Ich glaube, das Gesetz an sich ist ein Meilenstein, es gibt aber natürlich den Wermutstropfen, dass wir uns bei der Finanzierung nicht sicher sind, ob das so kommen wird und so durchzuhalten sein wird; dazu komme ich aber später noch einmal.
Ganz kurz noch zu den Möglichkeiten, die Frau Kollegin Steinacker vorgestellt hat, dazu, dass es in Zukunft eben ganz individuelle Möglichkeiten der Vertretung gibt, die genau darauf abzielen sollen, welches Bedürfnis und welche Notwendigkeit gegeben ist:
Erstens: die gerichtliche Erwachsenenvertretung, die den Sachwalter ersetzen soll und die eben nicht so wie bisher für alle Angelegenheiten pauschal gilt, sondern auch eingeschränkt werden kann.
Zweitens: die gesetzliche Erwachsenenvertretung durch einen nahen Angehörigen. Auch das geschieht nicht mehr unmittelbar durch Gesetz, sondern nur, wenn man in das Zentrale Vertretungsverzeichnis eingetragen ist. Hier ist zusätzlich auch eine gerichtliche Kontrolle nach drei Jahren vorgesehen.
Ganz neu ist die gewählte Erwachsenenvertretung, das heißt, dass man sich als Betroffener selbst einen Vertreter aussuchen kann. Auch da kommt es zu einer entsprechenden gerichtlichen Kontrolle, und auch das kommt nur dann zur Anwendung, wenn man ins Vertretungsverzeichnis eingetragen ist.
Dann gibt es weiters die Attraktivierung der Vorsorgevollmacht, die die Möglichkeit bietet, dass man, wenn der Vorsorgefall eintritt, einen Vertreter hat.
Das heißt, das ist ein modernes Gesetz, das den individuellen Interessen der Betroffenen entspricht. Was mich zusätzlich noch freut, ist, dass wir die Problematik, die wir im Ausschuss auch schon besprochen haben, nämlich den mangelnden Rechtsschutz für junge Menschen, die in Pflegeheimen sind, auch noch lösen konnten. Das ist etwas sehr Positives. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Jetzt komme ich zum leider großen Wermutstropfen bei diesem Gesetz, das ist die Finanzierung, es ist schon angesprochen worden. Das erste Problem ist, dass es jetzt einmal über die Rücklagen des Justizministeriums finanziert werden wird. Das zweite Problem ist, dass es fraglich ist, ob die Rücklagen ausreichen werden. Es ist quasi gesichert, dass es für die nächsten drei Jahre ausreicht; es gibt das Bekenntnis des Ministers, dass er sich entsprechend dafür einsetzen wird, dass es mehr wird.
Die Frage ist nur: Glaubt man überhaupt, dass diese Rücklagen ausreichen werden, wenn im Ministerialentwurf ursprünglich eine Kostenschätzung von 84,5 Millionen € enthalten war und jetzt in der Regierungsvorlage eine Kostenschätzung von 26,5 Millionen € enthalten ist? – Erklärbar ist das Ganze nicht, wenn man sich das überlegt. (Abg. Schönegger: Das haben wir im Ausschuss schon geklärt!) – Kollege Schönegger hat das schon im Ausschuss geklärt. Meine Theorie ist grundsätzlich,
dass man einfach nur durch vier dividiert hat, das geht sich nicht ganz aus, aber grundsätzlich haben wir ein Problem betreffend die Kostenschätzung.
Die zweite Frage ist: Können die Rücklagen das überhaupt finanzieren? – Immer dann, wenn wir über justizpolitische Themen diskutieren, kommen wir am Schluss zum Ergebnis: Wir werden das über Rücklagen finanzieren! Kollege Steinhauser hat im Ausschuss gesagt, dass das so ähnlich wie bei der Vermögensteuer ist, die von SPÖ und Grünen immer gefordert wird; diese ist fiktiv auch schon für so viele Dinge eingesetzt worden, dass sie am Schluss auch nicht reichen wird. Ähnlich ist es mit den Rücklagen im Justizbudget: Wir haben schon sehr viele Projekte besprochen, Sie haben schon sehr oft gesagt, Herr Minister, dass Sie dieses und jenes Projekt im Justizbereich mit den Rücklagen finanzieren werden. Schauen wir einmal, welches es dann wird! Fakt ist trotzdem, dass die Rücklagen – und das haben Sie auch schon öfter gesagt, immer wenn wir über das Budget diskutieren – wohl nur bis 2018 reichen, spätestens 2019 nicht mehr ausreichen werden. Das heißt, wir haben da ein wesentliches Problem.
Ich hoffe grundsätzlich auch, und das soll ja das Ergebnis des neuen Erwachsenenschutz-Gesetzes sein, dass die Kosten zurückgehen. Das ist unser aller Wunsch. Das Problem ist nur, dass es natürlich – und da haben Sie recht – sehr schwierig ist, überhaupt eine Prognose zu erstellen. Wenn man sich aber anschaut, was ursprünglich im Ministerialentwurf stand und was jetzt in der Regierungsvorlage steht, dann muss man sagen, das ist wirklich nicht nachvollziehbar, dass das seriös sein soll, wenn man faktisch einfach die Kosten durch vier dividiert. (Abg. Aubauer: Das sind Schätzungen!)
Kollege Rossmann hat eine Anfrage an den Budgetdienst des Parlaments gestellt, denn da gibt es einfach ein paar Sachen, die wirklich abenteuerlich anmuten. Zunächst war die Situation, dass man gesagt hat, die gerichtliche Erwachsenenvertretung werde nach und nach zurückgehen, aber am Anfang werde es zu einem Mehraufwand kommen; das ist das, was im Ministerialentwurf steht. In der Regierungsvorlage steht, dass es von Anfang an überhaupt keinen Mehraufwand geben wird. – Das ist jedenfalls problematisch.
Auch wenn es um die Einsparungen bei den Werkleistungen geht – Herr Kollege Steinhauser hat diese doch sehr absurden Zahlen schon angesprochen –: Einerseits wird im Ministerialentwurf davon ausgegangen, dass wir uns 1 000 Gutachten ersparen werden, die Regierungsvorlage kommt jetzt plötzlich zum Ergebnis, dass wir uns 1 400 Gutachten ersparen werden. Im Übrigen ist die Einsparung dann auch noch mehr, weil die Durchschnittskosten der Gutachten im Ministerialentwurf mit 500 € angenommen werden, die Regierungsvorlage hingegen geht von 700 € aus. – Man hätte zumindest erwarten können, dass man die Durchschnittskosten von Gutachten im Vorhinein ausrechnen kann, weil man ja weiß, wie viel so ein Gutachten kostet. Insgesamt ergibt das dann natürlich eine viel größere Ersparnis, wenn man einfach von anderen Zahlen ausgeht.
Was die Budgetierung betrifft, ist das also etwas problematisch. Der Budgetdienst des Parlaments kommt abschließend auch zu folgendem Ergebnis, das ich kurz zitieren will: „Aus Sicht des Budgetdienstes sind die grundlegenden Ausgangsgrößen, Annahmen und Parameter der WFA“ – wirkungsorientierten Folgenabschätzung – „bei mehreren Aufwandspositionen nicht im notwendigen Umfang transparent dargestellt und erläutert. Die Abschätzungen der finanziellen Auswirkungen und damit auch die Änderungen zwischen dem ME und der RV“ – dem Ministerialentwurf und der Regierungsvorlage – „können daher nicht ausreichend nachvollzogen werden.“
Herr Minister! Was wir alle nicht wollen, ist, dass die Reform deswegen scheitert, weil die Finanzierung nicht gesichert ist. Wir alle hoffen, dass die Prognosen, die in der Regierungsvorlage enthalten sind, auch halten werden. Wir alle hoffen, dass es sich mit der Finanzierung ausgehen wird, weil sonst eben ein Gesetz, das wirklich ein Meilenstein ist, am Schluss ad absurdum geführt wird. Momentan fehlt mir noch der Glaube, wir werden aber selbstverständlich zustimmen, weil das Gesetz an sich richtig ist.
Dass man bei der Finanzierung ein wenig herumzurechnen beginnt, wenn es sich halt gerade nicht ausgeht, ist nicht sinnvoll, entspricht der Wichtigkeit des Gesetzes nicht. Nichtsdestotrotz hoffen wir, dass es gut geht und dass wir mit diesem großartigen Gesetz endlich zu einer sinnvollen und menschenrechtlich adäquaten Vertretung von betroffenen Personen kommen werden. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
10.47
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
10.47
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von mir. Na ganz so ist es ja auch wieder nicht.
Vorweg: Wir werden zustimmen, weil es eine wesentliche Verbesserung für die Situation der betroffenen Menschen ist und mehr Menschlichkeit in dieser Angelegenheit zu befürworten ist. Wir alle kennen die Schlagzeilen und Fernsehberichte, dass betroffene Menschen teilweise von Anwälten, die 75 Menschen gleichzeitig besachwaltet haben, besachwaltet worden sind. Da kann man ja gar nicht auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen. Da war Verbesserungsbedarf gegeben, das haben das Ministerium und die Politik erkannt, das ist auch wichtig.
Wenn wir jetzt zurückschauen: Im Jahr 2003 gab es noch 30 000 besachwaltete Personen, und diese Zahl hat sich nach dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 bis zum Jahr 2015 auf 60 000 Fälle erhöht, also verdoppelt. Wenn man weiß, dass in 50 Prozent dieser Fälle die Sachwalter für alle Angelegenheiten bestellt worden sind, dann ist dieses Gesetz doch ganz gut, weil man den Menschen mehr Möglichkeiten gibt, mitzubestimmen, wenn sie besachwaltet werden. Das ist mit einem gewählten Erwachsenenvertreter möglich, das wurde hier schon angesprochen. Das ist meiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt. Es wird auch die Verwandtschaft stärker eingebunden. – Es sind doch viele Punkte, die meiner Ansicht nach zu mehr Menschlichkeit beitragen, deswegen ist es auch gut so und wird von uns natürlich unterstützt. (Beifall beim Team Stronach.)
Natürlich haben sich dann auch bei uns einige Fragen gestellt. Wenn es zwischen Ministerialentwurf und Regierungsvorlage finanzielle Differenzen von vielen Millionen Euro gibt, dann läuten bei uns als Vertreter einer Wirtschaftspartei natürlich die Alarmglocken, dann fragen wir uns: Warum und wieso? – Jetzt kann man sagen, der personelle Mehraufwand ist da sicher ein Thema, wir werden in diesem Bereich mehr Richter bestellen müssen – ganz klar, das kostet Geld, das ist in Ordnung. Dann hat es verschiedene Erklärungen gegeben, die meiner Ansicht nach so oder so begründet werden können; das ist im Vorhinein immer schwer zu sagen. Im Großen und Ganzen kann man dem aber etwas abgewinnen und dann auch sagen: Okay, das wird gerechtfertigt sein! Wie es sich dann wirklich auswirkt, sehen wir nach der Probephase, nach der dann ja die Zahlen auf dem Tisch liegen werden; dann werden wir sehen, ob das Ministerium mit den Schätzungen richtig gelegen ist oder nicht. Daran soll es aber nicht scheitern. Verbesserungen kosten ab und zu Geld, das muss man akzeptieren.
Herr Minister, ich bin schon erfreut – muss ich jetzt ehrlich sagen –, dass da einmal die Politik von sich aus entschieden hat. Es gab einen langen Prozess, bei dem wir Nationalratsabgeordnete auch wirklich mitreden konnten und viele Experten eingebunden worden sind. Das ist ein positiver Schritt.
Herr Minister, ich möchte Sie einladen, das auch künftig bei Gesetzesvorschlägen so zu handhaben. Sie kennen meine Anliegen: Familienrecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht und so weiter. Da wäre viel zu tun, vielleicht nicht jetzt gleich – ich weiß schon, man kann nicht alles auf einmal machen –, aber ich wäre froh, wenn wir im Nationalrat mehr Entscheidungen nach dieser Vorgangsweise treffen würden, man sieht ja, dass etwas Positives herauskommt. Vielleicht würden uns dann die Bürger draußen auch besser verstehen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
10.51
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort. – Bitte, Herr Minister.
10.51
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte ganz bewusst auch darauf eingehen, was noch an Bedenken hinsichtlich der Finanzierung dieses Gesetzes geäußert wurde, die auf absehbare Zeit wirklich gesichert ist. Ich dachte eigentlich auch, dass wir das im Justizausschuss ausreichend haben klären können, nämlich auch die Tatsache, dass die Veränderungen in der Kosteneinschätzung sehr wohl eine sachliche Begründung hatten.
Ich habe auch schon im Justizausschuss gesagt, dass ich von mir aus wollte – das ist auch in den Erläuterungen enthalten und wird auch so sein –, dass es jedes Jahr ein Monitoring bezüglich der Kosten gibt, weil diese gerade bei diesem Gesetz so schwer einzuschätzen sind. Daran aber, dass diese Kosten auf absehbare Zeit problemlos bewältigbar sind, kann ernsthaft eigentlich niemand zweifeln, nicht zuletzt aufgrund der Möglichkeit des vom Finanzressort gestatteten Rückgriffs auf unsere Rücklagen, die relativ hoch sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich schon eines sagen: Es war die erste Kostenschätzung sicherlich nicht ganz exakt, weil man gar nicht die Notwendigkeit sah, die Kosten so genau zu schätzen, was in vielen anderen Fällen sicherlich genauso ist. Im Zuge der durchaus kritischen, aber immer sachlichen Diskussionen mit dem Finanzressort kam man zum Schluss, dass ein Mehrbedarf, vor allem auch beim Richterpersonal, nicht gegeben sein wird, weil wir in bestimmten Bereichen, vor allem bei Bezirksgerichten, Einbrüche haben, was die Belastung betrifft, die durch dieses Gesetz wieder aufgefangen werden können.
Es gab also sachliche Diskussionen in jede Richtung, und daher kann ich wirklich sagen, dass das, was dann am Schluss herausgekommen ist, sehr wohl fundiert ist. Ich verstehe zum heutigen Zeitpunkt die Kritik an dieser Kostenfrage eigentlich nicht, das wurde geklärt.
Ich selbst habe ja ein jährliches Monitoring gemeinsam mit dem Finanzressort initiiert, und so ist es ja überhaupt keine Frage, dass jeder Abgeordnete im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage das Ergebnis dieses Monitorings jederzeit abfragen kann, und das haben wir auch im Justizausschuss schon besprochen.
Ich möchte eines schon klar festhalten: Es gab ganz normale sachliche Diskussionen aufgrund von Argumenten des Finanzministeriums, die durchaus nachvollziehbar waren. Ich finde, es war an der Grenze zur Fairness, dem Herrn Finanzminister zu unterstellen, er hätte quasi kein Herz für diejenigen, die von dieser Regelung betroffen
sind. Das habe ich nicht wirklich verstanden. Er hat sein Budget zu verteidigen, das tut er sehr konsequent, und ich habe auch Verständnis für einen Finanzminister, der einem Ressortchef sagt: Solange es Rücklagen in dieser Höhe gibt – das sind ungefähr 160 Millionen € –, ist es nicht notwendig, neu zu budgetieren.
Wenn es nach Aufbrauchen der Rücklagen einmal notwendig sein wird, dann wird es natürlich auch an Ihnen, meine Damen und Herren, am Parlament, liegen, im Rahmen eines Budgetbeschlusses sicherzustellen, dass die Umsetzung dieses Gesetzes auch in fernerer Zukunft finanziert werden kann.
So gesehen erlaube ich mir, alles, was hier jetzt noch zum Thema Finanzierung gesagt wird, als ein etwas beckmesserisches Herummäkeln zu qualifizieren, beziehungsweise fällt mir da, wenn Sie so wollen, der alt-wienerische klassische Ausdruck Herumsudern ein. Das ist, glaube ich, nicht notwendig und wird auch der Bedeutung dieses Gesetzes nicht gerecht.
Zum Inhaltlichen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wurde schon alles Wesentliche gesagt. Der Justizsprecher der Freiheitlichen Partei, Harald Stefan, hat gesagt, dass die Sachwalterschaft eigentlich dem Schutz der Betroffenen diene. – Ja, das ist von der Grundidee her schon richtig, das stimmt schon. Man könnte, salopp formuliert, sagen: Der Sachwalter will ja für seinen Schützling nur das Beste. Nur gerade dieses Beste wollen die Betroffenen auch behalten, nämlich ihre Autonomie, ihre Selbstbestimmung; diese wollen sie möglichst lange aufrechterhalten können.
Da muss man klar sagen, dass in den letzten zehn Jahren – und das ist dokumentierbar – bei der Sachwalterschaft oft weniger der Rechtsschutz für die betroffenen Personen im Vordergrund gestanden ist, sondern eher das Service für Banken, Versicherungsträger, Ämter und Fürsorgeeinrichtungen – kurz: Im Mittelpunkt stand die Verlässlichkeit des Geschäftsverkehrs und nicht die Interessenlage des Betroffenen. Und genau das ist jetzt die Umkehr, genau das ist der Paradigmenwechsel. In Zukunft geht es darum, dass die Interessen des Betroffenen im Vordergrund stehen und nicht die Frage: „Funktioniert“ er im Geschäftsverkehr noch oder nicht?
Man muss einmal klar sagen – und das habe ich in vielen Gesprächen mit Betroffenen und der Volksanwaltschaft vernommen –: Man hatte den Eindruck, dass jemand, wenn er im Geschäftsverkehr nicht „funktioniert“, einen Sachwalter bekommt. Das müssen Sie auf der Zunge zergehen lassen, wie brutal das ist. Das ist unmenschlich: Jemand „funktioniert“ nicht im Geschäftsverkehr, also soll er einen Sachwalter bekommen! – So kann es nicht sein.
Das beginnt ja schon im Kleinen: Wissen Sie, wie oft ich am Bahnhof, wenn ich mit dem Zug unterwegs war, noch älteren Menschen, als ich es bin, schon beim Beschaffen eines Fahrscheins am Automaten behilflich war? Wissen Sie, wie schwierig das für viele ist, weil sie die Logik des Automaten nicht so leicht durchschauen?! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) So beginnt es, und es gab Fälle – ich kann Ihnen das auch dokumentieren –, in denen jemand in Gefahr war, besachwaltet zu werden, nur weil er die Miete und andere Rechnungen nicht mehr bezahlt hat, weil er mit den neuen banktechnischen Erfordernissen – IBAN, BIC und so weiter – nicht zurande kam und ihm niemand geholfen hat.
Das sind die Fälle, um die es uns da geht, und die Verdoppelung der Sachwalterschaften von 30 000 auf zuletzt 60 000 zeigt eindeutig, dass es viel zu viele Sachwalterschaften gab, die einfach zu früh verhängt wurden.
Ich glaube, dass noch etwas dazukommt; inhaltlich ist abgesehen von der notwendigen Umsetzung der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen noch ein Punkt zu
erwähnen, der vielleicht unterschätzt wird: Wir alle wissen, wie viel Potenzial in unserer Zivilgesellschaft steckt, wie viel Potenzial in Vereinigungen, Verbänden und Vereinen steckt, die sich im Rahmen der freiwilligen Erwachsenenvertretung auch diesem Thema widmen werden. Das ist ein tolles Potenzial, ein Potenzial, mit dem wirklich Mitmenschlichkeit in der Gesellschaft gelebt werden kann. Das wird heute noch völlig unterschätzt, und das macht es auch so schwer kalkulierbar. – Ja, die Kostenfrage war schwer kalkulierbar, ich bin aber überzeugt, wenn man auch das noch berücksichtigt, dieses Gesetz wird einen Paradigmenwechsel herbeiführen, der in der Gesellschaft wirklich zu einer sehr positiven Veränderung im Sinne von mehr Mitmenschlichkeit führen wird.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich mit einem bewusst saloppen Ausdruck schließen, der aber vielleicht zur kommenden Osterzeit passt. Wenn es letztlich wirklich notwendig sein sollte, hier neue Budgetmittel zu beschließen, dann wird das hier im Parlament zu erfolgen haben, und da bin ich sehr optimistisch. Lassen Sie es mich passend zu Ostern so sagen: Wem das Parlament gibt das Haserl, dem gibt es sicher auch das Graserl. – Ich danke Ihnen schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.59
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.
10.59
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! In diesem Sinne freuen wir uns auf Ostern! Ich danke Ihnen, Herr Minister, dass Sie die Finanzierungsfragen so klar dargestellt haben und ein für alle Mal klargemacht haben, dass die Finanzierung für die nächste Zeit jetzt einmal gesichert ist. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Ich möchte wieder auf die menschliche Dimension dieses Gesetzes zurückkommen. Worum geht es uns denn? – Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, dass von einem Tag auf den anderen ein komplett fremder Mensch über Ihr Leben bestimmt! Das passiert derzeit zu oft und viel zu früh.
Bei uns im Seniorenbund langen immer wieder verzweifelte Hilferufe ein: Der Sachwalter hat als Wohnort gegen den Willen des Betroffenen ein Pflegeheim verfügt, hat gegen den Willen des Betroffenen das Haus verkauft oder es gibt viel zu wenig Taschengeld. Das sind die Probleme, da brauchen wir ganz, ganz dringend Verbesserungen.
Viele Senioren fürchten sich, dass sie von einem Tag auf den anderen entmündigt werden. Deshalb, geschätzte Damen und Herren, fällt uns Senioren jetzt ein Stein vom Herzen, weil künftig die Mitbestimmung, die Selbstbestimmung eine viel, viel größere Rolle spielen wird. Künftig kann jeder so weit wie möglich und so lange wie möglich selbstbestimmt leben.
Wenn wir das neue Gesetz hier so umsetzen, dann heißt es nämlich: unterstützen statt entmündigen; jeder bekommt genau eine maßgeschneiderte Hilfe. In vielen Fällen wird ein gerichtlicher Sachwalter, künftig heißt es ja Erwachsenenvertreter, überhaupt zu vermeiden sein, denn manchmal reichen auch lediglich eine Pflegehilfe oder Hilfe bei Bankgeschäften oder beim Ausfüllen von Formularen aus.
Also was bringt das Gesetz den Betroffenen, geschätzte Damen und Herren? – Mehr Lebensqualität, mehr Selbstbestimmung, und das ist mehr Menschlichkeit. Besten Dank, Herr Minister, auch für Ihren persönlichen Einsatz, und auch all den Kollegen, die sich für diese Verbesserungen so engagiert haben. Uns liegt das ganz besonders
am Herzen, denn was gibt es Wichtigeres in einer Gesellschaft, als denen zu helfen, die Hilfe brauchen? – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.01
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. – Bitte.
11.02
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Ich möchte zu Beginn meiner Rede die Schülerinnen und Schüler der HTL St. Pölten recht herzlich bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Ebenso möchte ich die Seniorinnen und Senioren aus Anger bei Weiz herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Geschätzte Damen und Herren! Das Sachwalterrecht, das im Jahre 1980 durchaus revolutionär gewesen ist, wird heute auf völlig neue Beine gestellt. Es wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet: Weg von der Entmündigung, hin zur Ermächtigung! Es wird ein Paradigmenwechsel, der vor allem den gesellschaftlichen Entwicklungen, der selbstbewussten Behindertenbewegung und auch der UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechnung trägt, eingeleitet. Ein gutes Gesetz wird heute beschlossen werden.
Die Änderungen werden den Menschen mehr Selbstbestimmung ermöglichen, es wird die Autonomie gestärkt und es wird nach dem Grundsatz: so viel Unterstützung wie nötig und so viel Autonomie wie möglich!, gehandelt werden. In Zukunft soll die gerichtliche Rechtsfürsorge auf den Kern zurückgeführt werden, das ist die Vertretung von Menschen in rechtlichen Belangen.
Ansonsten gibt es noch die gewählte Erwachsenenvertretung – dort kann man sich die Erwachsenenvertreterinnen und -vertreter selber aussuchen – und auch die gesetzliche Erwachsenenvertretung. Ich finde es auch ganz, ganz wichtig – das ist einer der entscheidenden Punkte in diesem Gesetz –, dass all diesen Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung ein verpflichtendes Clearing vorangestellt werden wird, das bei den Erwachsenenschutzvereinen angesiedelt ist.
Deswegen ist die Finanzierung dieser Erwachsenenschutzvereine von ganz, ganz großer Bedeutung, und wir werden es gemeinsam schaffen, Herr Minister, diese Mittel auch in Zukunft zur Verfügung zu stellen. Da werden wir einfach alle genau hinschauen müssen.
Es ist auch ganz wichtig, davon bin ich auch überzeugt, dass es die regelmäßige Berichtspflicht sowohl bei der gewählten als auch bei der gesetzlichen Erwachsenenvertretung geben wird, wo immer wieder auch die Lebenssituation der Menschen, die vertreten werden sollen, dargelegt werden muss. Das ist ebenfalls ein ganz, ganz wichtiger Punkt in diesem Gesetz.
Ich bin überzeugt davon, dieses Gesetz bringt Verbesserungen für die persönlichen Lebensbedingungen, für die persönlichen Lebensumstände der Menschen, die diese Erwachsenenschutzvertretung brauchen. Ich wünsche mir und hoffe, dass dieser partizipative Prozess weitergeführt werden wird, denn er muss weitergeführt werden, damit das Gesetz auch mit Leben erfüllt werden kann. Nun wird es einmal ein Gesetz, das dann auch umgesetzt werden muss.
Ich freue mich auch sehr, dass bei diesem Gesetz die parlamentarische Arbeit gefruchtet hat und das Heimaufenthaltsgesetz wieder in die Novelle mit aufgenommen
wurde. Ich möchte mich bei allen für das Engagement bedanken, danke für alle eingelangten Stellungnahmen, die dazu beigetragen haben, dass das Heimaufenthaltsgesetz – das sicherstellt, dass Kinder und Jugendliche bei ungemäßen Freiheitsbeschränkungen Schutz und Vertretung erhalten – wieder aufgenommen wurde. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig – Kollege Jarolim hat es angesprochen –, speziell auch im Hinblick auf die Unterstützung für jene Menschen, die in der Vergangenheit Opfer in Heimen wurden, die wir erst vor Kurzem beschlossen haben.
Das ist ein wichtiges Gesetz, geschätzte Damen und Herren, ein gutes Gesetz, das auch zufrieden macht, wenn ich das so sagen darf, das vor allem die Würde und die Rechte der Menschen bestmöglich wahren wird. – Ich danke allen, die mitstimmen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.05
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort. – Bitte.
11.05
Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärdensprachdolmetscher): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer hier und auch zu Hause vor den Fernsehgeräten! Heute werden zwei Themen beschlossen. Das eine ist das Erwachsenenschutz-Gesetz, wozu ich sagen kann, dass wir dabei grundsätzlich von einem Meilenstein reden können, denn dieses Gesetz ist auch ein Bekenntnis dazu, dass man partizipativ – ein Best-Practice-Modell, wie das beispielsweise im Ministerium durchgeführt wurde – arbeiten kann, also mit Menschen mit Behinderungen gemeinsam einen Prozess starten kann. Bis dato war es so, dass für Menschen, die besachwaltet wurden, sehr, sehr viel bestimmt und geregelt wurde. Das wird jetzt geändert, und zwar sagt dieses 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, dass quasi alle drei Jahre eine Überprüfung stattfinden muss.
Auch die UN-Menschenrechtskommission in Genf hat 2013 bei der Staatenprüfung bereits gesagt, dass diese Form der Sachwalterschaft, die es in Österreich gibt, geändert werden muss. Das ist damit jetzt gut gemacht, aber es sind noch viele andere Hausaufgaben offen, die noch bis zum nächsten Jahr erledigt werden müssen.
Was die Finanzierung betrifft, hat mein Kollege Albert Steinhauser bereits gesagt – und auch Sie, Herr Minister, haben zugesagt –: Wir werden das auf jeden Fall beobachten. Wichtig ist, dass auch die Länder bei den nächsten Sitzungen mitziehen. Es geht ja nicht nur um das Gesetz, sondern auch um die Unterstützungsleistungen, die man zusätzlich braucht, beispielsweise die Zukunftsplanung dieser Menschen, Unterstützungskreise, aber auch Wohnformen, die geschaffen werden müssen – es braucht eine Deinstitutionalisierung, kleine WGs für diese Menschen –, und auch persönliche Assistenz, die es braucht, um dieses Gesetz vollwertig zu leben und zu erleben. Das sind offene Themen, die noch vorangetrieben werden müssen.
Das Zweite, das auch bereits erwähnt wurde, ist das Heimaufenthaltsgesetz. Bis dato war es so, dass das Heimaufenthaltsgesetz keine Kinder und keine Jugendlichen miteinbezogen hat. Das wurde nun geändert, dieses Gesetz ist auch auf diese Personengruppen ausgeweitet worden. Das ist auch sehr wichtig und sehr gut. Nur stellt sich wieder die Frage: Wie schaut es mit der Finanzierung aus? Wir hoffen – und wir beleuchten das auch weiterhin –, dass das gut funktioniert.
Ich freue mich, dass in diesem Bereich auch endlich wieder ein Schritt nach vorne gegangen wurde, dass diese Menschen jetzt wieder selbständig entscheiden können,
mehr Rechte bekommen und auch wieder ein Teil der Gesellschaft werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
11.08
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.
11.09
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine Kollegin Jarmer hat von einem Meilenstein gesprochen. Ich kann das nur bestätigen und bekräftigen. Ein guter Tag beginnt mit einer gelungenen Reform des Sachwalterrechtes.
Ich habe auch immer wieder sehr viele Briefe und Mails von Menschen mit Behinderungen bekommen, die besachwaltet sind, das als Entmündigung dargestellt und immer wieder beklagt haben, dass die Sachwalter keine Zeit hätten und sich auch nicht um ihre Anliegen und ihre persönliche Situation kümmern könnten. Was da gelungen ist, ist wirklich ein Paradigmenwechsel, nämlich dass man nicht entmündigt, sondern die Fähigkeit des Menschen sieht, auf diese eingeht und auch unterstützend wirkt, wie es die Erwachsenenvertretung jetzt machen wird.
Das ist auch im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, und ich möchte besonders diesen Entwicklungsprozess oder Entstehungsprozess, den das Justizministerium sehr vorbildlich gestaltet hat, hervorheben.
Das hat schon damit begonnen, dass die damalige Justizministerin Beatrix Karl ein Pilotprojekt zur Unterstützung der Entscheidungsfindung ins Leben gerufen hat. Das war ein erster wichtiger Schritt, und dann haben sich die Beamten, Sektionschef Kathrein und Dr. Barth an vorderster Stelle, denen ich hier an dieser Stelle danken möchte, mit Betroffenen zusammengesetzt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.) Sie haben mit ihnen geredet, haben ihre Situation, ihre Anliegen kennengelernt, und so ist dieses Gesetz in einem partizipativen Prozess entstanden – ein Vorbild für weitere Gesetzwerdungsprozesse.
Ich möchte auch unterstützen, was meine Kollegin Königsberger-Ludwig gesagt hat: Das ist ein Gesetz der Würde, der Menschenwürde. Wir sollten die Menschenwürde auch einmal in die Verfassung schreiben, denn dort steht sie noch nicht. Das sollten wir auch noch schaffen, ich bin da guter Hoffnung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Glawischnig-Piesczek.)
11.12
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. – Bitte.
11.13
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Erstes, Herr Bundesminister, ganz herzliche Gratulation Ihnen und Herrn Sektionschef Kathrein zu dieser Novelle, die Sie hier vorgelegt haben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Auch ein herzliches Danke an die zwei ChefverhandlerInnen, dass es noch möglich wurde, was auch noch notwendig war – es wurde schon erwähnt: die Frage des Heimaufenthaltsgesetzes –, dass auch die jungen Menschen, die in besonderen Situationen sind, profitieren. Frau Kollegin Steinacker, Kollege Jarolim, auch dafür einen herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Worum geht es hier? – Es geht um sehr, sehr viele Menschen – 60 000 Menschen, Sie haben es erwähnt, Herr Bundesminister, sind es bisher –, die besachwaltet wurden. Ich
bin sehr froh darüber – das wurde hier heute noch nicht gesagt –, dass all jene, die bisher unter Sachwalterschaft gefallen sind, mit diesem neuen Gesetz, das ja ab 1. Juli 2018 in Kraft tritt, auch überprüft werden. Es wird überprüft, ob diese Maßnahme noch gerechtfertigt ist.
Mit dieser neuen Maßnahme, mit diesen Clearingstellen, sozusagen mit Mixed Teams, in denen von der Justiz und von der Sozialarbeit jemand dabei ist, wird genau abgewogen, wenn so maßgebliche Maßnahmen gesetzt werden, die in die persönliche Freiheit eines Menschen eingreifen.
Sie als PolitikerInnen, ich als Politikerin habe nicht nur einmal Anfragen bekommen, in denen es um Sachwalterschaften gegangen ist, in denen sich Menschen in dieser Beziehung ungerecht behandelt gefühlt haben, denn es ist doch oft so: Wenn man einmal in den Mühlen des Gesetzes landet, dann ist es schwierig, wieder herauszukommen. Nun werden Maßnahmen gesetzt, die genau diese Menschen berücksichtigen, und es besteht die Möglichkeit, dass alle drei Jahre überprüft wird, ob die Sachwalterschaft noch gerechtfertigt ist. Auch dass die Regelung der Sachwalterschaft mit dem neuen Begriff Erwachsenenschutz-Gesetz betitelt wird, ist eine wichtige Maßnahme.
Der einzige Schatten, der jetzt noch über dem Gesetz liegt, ist die Frage der Finanzierung. Dazu wurde uns jetzt plausibel vom Herrn Bundesminister erklärt, das wird er schon regeln. Daher möchte ich mit dem Satz schließen, den auch der Herr Bundespräsident in seiner Antrittsrede eingemahnt und an uns, an die Gesellschaft gerichtet hat: Sehen wir es mit Optimismus, sehen wir es mit Zuversicht, und glauben wir daran, dass das gelöst wird!
Wichtig ist auch die Frage der Evaluierung: Dass alle drei Jahre evaluiert wird, das haben wir hier im Parlament beschlossen. Sie, Herr Bundesminister Brandstetter, haben gesagt, dass das Finanzmonitoring stattfindet und dass, wenn es Bedarf gibt, im Sinne der Menschen, die in diese Situation kommen – das kann jeder und jede von uns sein –, nachjustiert wird. – Noch einmal: herzlichen Dank für diese Vorlage! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.16
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1528 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1528 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 194.)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Finanz-Monitoring zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1522 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005, das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 – KaWeRÄG 2017) (1529 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1517 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Firmenbuchgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (BRIS-Umsetzungsgesetz – BRIS-UmsG) (1530 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Somit kommen wir nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Noch ein Hinweis, meine Damen und Herren: Wir haben nur fünf Redner mit relativ kurzen Redezeiten, es ist also in Kürze wieder mit einer Abstimmung zu rechnen.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.18
Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuhörerinnen! Liebe Zuhörer! Wir sprechen nun über die Änderung des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
Kartelle sind der Zusammenschluss, die Zusammenarbeit von wirtschaftlichen Einheiten, die – wenn sie nicht ordnungsgemäß gemacht werden – zu Problemen führen können. Es kann zu nicht erlaubten Preisabsprachen kommen, und das kann zum Nachteil von anderen Marktteilnehmern und Konsumenten führen.
Diese Nachteile sollen bestmöglich eingedämmt werden, und dazu gibt es eine EU-Richtlinie, die hier umzusetzen ist. Sie wäre ja schon bis zum 16. Dezember des Vorjahres umzusetzen gewesen, daher werden Teile dieses Gesetzes auch mit diesem Zeitpunkt wirksam.
Diese Richtlinie kodifiziert im Wesentlichen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und verlangt vor allem den vollständigen Schadenersatz. Was versteht man darunter? – Dass alle direkt Geschädigten, aber auch alle indirekt Geschädigten Anspruch auf Schadenersatz haben. Das heißt, es gibt auf der einen Seite eine Rückerstattung der zu hoch bezahlten Preise, auf der anderen Seite aber auch des entgangenen Gewinns, der entsteht, wenn ein Unternehmen durch ein Kartell Nachfrageeinbußen hat.
Das Gesetz regelt den Anspruch auf Offenlegung der Beweismittel, damit diese dann auch im Zivilrechtsverfahren verwendet werden können. Es regelt die Bindungswirkung wettbewerbsrechtlicher Entscheidungen auf zivilrechtliche Schadenersatzansprüche. Das heißt, dass sich auch der zivile Kläger, wenn das Verfahren schon durchgeführt worden ist, darauf berufen kann. Es harmonisiert die Verjährung; sie wird auf fünf Jahre
verlängert. Es regelt, wann sie beginnen kann. Die Verjährung beginnt nämlich erst zu laufen, wenn das Schadenskartell aufgelöst worden ist, und wird unterbrochen, wenn die Ermittlungen beginnen.
Besonders hervorzuheben ist, dass eine gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten festgehalten wird. Das heißt, alle im Kartell haften solidarisch. Der Schaden braucht zwar nur einmal bezahlt zu werden, aber wenn ein Kartellmitglied in der Zwischenzeit in Konkurs gegangen ist, kommen die anderen zum Handkuss und müssen dementsprechend mitzahlen. Es muss erwähnt werden, dass das für kleine Unternehmen, für KMUs nicht gilt. Da wird der Schaden nur den direkten Abnehmern abgegolten.
Ein wichtiger Punkt unter den Ausnahmen von dieser solidarischen Haftung ist auch die Kronzeugenregelung. Kronzeugen sind wichtig, um Kartelle überhaupt aufzudecken. Auf der anderen Seite kann es aber nicht sein, dass jemand, der sich zuerst bereichert und dann eine Anzeige macht, auch keine zivilrechtlichen Konsequenzen mehr zu fürchten braucht. Es wird jetzt erstmals klar geregelt, dass es zu einer Haftungsbeschränkung kommt, dass der Kronzeuge nur für seine Bereicherung zur Haftung herangezogen wird, keine Geldbußen hat und auch keine Regressansprüche von anderen Kartellmitgliedern zu befürchten hat, da er dementsprechend veröffentlicht wird und gegen ihn keine Klage erhoben werden kann.
Mit diesem Gesetz wird es mehr Transparenz durch die Veröffentlichung der Entscheidungen geben. Es kommt zu einer verbesserten Durchsetzung, da nunmehr zum Beispiel auch externe Laufwerke mit beschlagnahmt werden können. Und es kommt auch zu einer Zweckwidmung der Geldbußen für die Bundeswettbewerbsbehörde und für den VKI. Damit sollen Kartelle, unrechtmäßige Kartelle besser bekämpft werden können.
Die Schäden durch Kartelle können volkswirtschaftlich enorm sein. Dieses Gesetz, diese Umsetzung der Richtlinie soll diese Schäden möglichst vermeiden. Zu erwähnen ist auch, dass wir uns hiebei an die Richtlinie gehalten haben. Es ist kein überbordendes österreichisches zusätzliches Haftungspotenzial erkannt worden, und wir haben kein Gold Plating betrieben. Daher ist diese Richtlinie bestmöglich umgesetzt, und ich bedanke mich dafür. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
11.23
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schabhüttl. – Bitte.
11.23
Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier und zu Hause! Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Auf der Tagesordnung steht heute eine Regierungsvorlage, nach der das Kartellgesetz 2005, das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert und in das neue Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 übergeführt werden sollen.
Mein Vorredner hat schon sehr ausführlich darüber gesprochen; ich möchte die Eckpunkte nochmals darlegen und zusammenfassen. Das vorliegende Gesetz bezweckt die Schaffung von Rechtssicherheit und Schadenersatzansprüchen bei Wettbewerbsrechtsverletzungen. Weiters bezweckt dieses Gesetz die Verbesserung der Transparenz in kartellgerichtlichen Verfahren, die Sicherstellung der Qualität von Sachverständigengutachten in Kartellverfahren, die Sicherstellung des fairen Wettbewerbs in der Lieferkette und weitere Modernisierungsmaßnahmen.
Beim Gesetz handelt es sich um eine EU-Richtlinie, die in das innerstaatliche Recht übergeführt werden soll. Eine Reform des österreichischen Kartellrechts ist auch im Regierungsübereinkommen enthalten. Der Erreichung des Ziels, faire Spielregeln für den Wettbewerb zu schaffen, soll unter anderem eine höhere Transparenz im Kartellverfahren – zum Beispiel durch Namensnennung nach Abschluss eines Verfahrens – und beim Settlement dienen. Des Weiteren sollen erfolgreiche Kronzeugenprogramme gesichert und die Verjährungsbestimmungen angepasst werden.
Seitens der SPÖ-Fraktion befürworten wir natürlich sämtliche Änderungen eines Gesetzes, die ein Mehr an Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness sicherstellen. Deshalb werden wir auch dem neuen Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 zustimmen und ersuchen, dieses Gesetz breit zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.25
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.
11.25
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Novellierung des Kartellgesetzes geht wesentlich auf eine Richtlinie der Europäischen Union zurück. Vor allem die Bestimmungen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind äußerst sinnvoll. Die verspätete Umsetzung ist aber möglicherweise ein Ärgernis, weil ja Konsumenten und Konsumentinnen betroffen sind. Diese Verzögerung – eigentlich hätte es ja schon bis Ende des Jahres 2016 umgesetzt werden sollen – kann dazu führen, dass vielleicht manche Schadenersatzansprüche mittlerweile verjährt sind, und es gibt eigentlich auch keine ordentliche Begründung – vielleicht liefert der Herr Justizminister noch eine nach –, warum das verspätet umgesetzt worden ist. Die verspätete Umsetzung könnte auch Wettbewerbsrechtsverletzer begünstigt haben.
Schade ist in dem Zusammenhang auch, dass sich die Bundesregierung nicht dazu entschlossen hat, das Instrument einer Sammelklage einzuführen. Wie vorhin erwähnt, sind vielfach einfache Konsumenten die Geschädigten, und für die ist es sehr oft sehr schwer und auch mit hohen Kosten verbunden, nachzuweisen, dass man erstens einmal persönlich geschädigt worden ist. Meistens geht es auch für den einzelnen Konsumenten nur um sehr geringe Beträge und nur für alle gemeinsam um einen hohen Betrag. Das lässt die Kartelle oft günstig davonkommen.
Vor allem aus den USA wissen wir, dass sich Sammelklagen bewährt haben, und auch die EU-Kommission überlegt, in diese Richtung initiativ zu werden. Die EU-Kommission hält die Bundesregierung aber auch nicht davon ab, vielleicht ein eigenes Gesetz auf Schiene zu bringen. Private Initiativen, wie sie erst vor Kurzem ein ehemaliger Mitarbeiter des VKI angemeldet hat, sind gut gemeint, können aber eine fundierte gesetzliche Regelung nicht ersetzen.
Eine Sache, die übergangen worden ist, möchte ich auch noch ansprechen: die Rolle der Kammern im kartellgerichtlichen Verfahren. Im kartellgerichtlichen Verfahren sind die Kammern Partei und Richter zugleich. Sie können als Partei Anträge stellen, sie können als Parteien Stellungnahmen abgeben, aber die WKO, die Arbeiterkammer und die Landwirtschaftskammer stellen auch die Personengruppe, aus denen der Justizminister in Absprache mit dem Wirtschaftsminister die Laienrichter bestellt. Das ist vielleicht etwas, worüber man nachdenken sollte. Auch in der Wettbewerbskommission gibt es ein ähnliches Modell. In Deutschland gibt es das Erfolgsmodell der deutschen Monopolkommission, in der Vertreter der Wissenschaft drinnen sitzen. Vielleicht könnte man sich so etwas auch für Österreich überlegen; es ist ein Erfolgsmodell, das man in
Österreich einführen könnte, und vielleicht wäre es auch Zeit dafür. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn wir das so umsetzen, würde vielleicht auch den Empfehlungen dieser Wettbewerbskommission mehr Gewicht zuteilwerden.
Kurz zusammengefasst: Für Konsumenten und für Opfer von Kartellrechtsverletzern gibt es eindeutige Vorteile durch diese Novelle, daher auch unsere eindeutige Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
11.28
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schönegger zu Wort. – Bitte.
11.29
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt findet sich auch die Umsetzung der BRIS-Richtlinie in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern. Das ist ein wichtiger Schritt, der laut EU-Vorgaben bis zum 8. Juni 2017 abgeschlossen sein sollte.
Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung eines grenzüberschreitenden Zugangs zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal. In bestimmten Fällen ist dabei vorgesehen, eine automatisierte Kommunikation zwischen den nationalen Registerbehörden der Mitgliedstaaten über eine zentrale europäische Plattform zu errichten. Diese Vorlage dient eben der Umsetzung dieser Richtlinie. Im Besonderen sind dafür eine Änderung des Firmenbuchgesetzes, eine Änderung des EU-Verschmelzungsgesetzes und des Gerichtsgebührengesetzes notwendig.
Um dieser Umsetzungsverpflichtung zu entsprechen, wird vorgeschlagen, die Abrufbarkeit des Firmenbuchs über die zentrale europäische Plattform auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, in erster Linie im neuen § 37 des Firmenbuchgesetzes. Die Abfragemöglichkeit von Firmeninformationen über das europäische Justizportal verbessert den Zugang von Unternehmen, Verbrauchern und Behörden zu ebendiesen Informationen. Durch die automatisierte wechselseitige Verständigung der nationalen Unternehmensregister in bestimmten Fällen, zum Beispiel beim Wirksamwerden von Verschmelzungen, ist ebenfalls eine Verbesserung der inhaltlichen Qualität der in den Nationalregistern gespeicherten Daten zu erwarten. In diesem Sinne ist es ein sehr, sehr sinnvoller gesetzlicher Vorschlag, und ich bitte um Annahme dieses Vorschlages. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.31
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.
11.31
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, lassen Sie mich vor meinem eigentlichen Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt noch ganz kurz meine Freude zum Ausdruck bringen, dass mein Weihnachtswunsch, nämlich die Umsetzung, die Gesetzwerdung des Erwachsenenschutz-Gesetzes soeben eingetreten ist – und das noch vor Ostern und in einem sehr sensiblen Rechtsbereich. Es ist uns ein sehr großer Modernisierungsschritt gelungen. Das freut mich persönlich ganz besonders. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur BRIS-Richtlinie, der Richtlinie zum Business Registers Interconnection System, hat Kollege Schönegger im Grunde genommen alles ausgeführt, was dazu zu sagen ist.
Es war uns vorgeschrieben, diese Richtlinie bis Juni 2017 umzusetzen. Das werden wir nun tun. Es geht, wie gesagt, um den grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal. Dieser soll erleichtert werden durch automatisierte Kommunikation zwischen den nationalen Registerbehörden der Mitgliedsstaaten über eine zentrale europäische Plattform.
Daneben wird diese Vorlage auch zum Anlass genommen, im Firmenbuchgesetz, welches hiedurch geändert wird, auch gewisse Klarstellungen und Anpassungen vorzunehmen. Künftige Abfragemöglichkeiten von Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal werden diesen Zugang für Unternehmen, aber auch für Verbraucher und Behörden erleichtern und verbessern. Wir ersuchen daher um breite Zustimmung zu dieser Vorlage. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.33
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
11.33
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zum Thema Gerichtsgebührengesetz: Mit der gesetzmäßigen Einführung der automatisierten Unterschriften mittels Bürgerkarte beziehungsweise Handysignatur zur Gründung einer Ein-Personen-GmbH werden auch Änderungen des Firmenbuchgesetzes erforderlich. Wenn nun, wie angestrebt, eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, aufgrund derer verschiedene Behörden diverser Mitgliedsstaaten elektronisch verknüpft werden, so ist dieser Schritt durchaus zu begrüßen.
Ein Nebeneffekt ist der Wegfall von Gebühren für bis dato zahlungspflichtige Anfragen, wobei die entfallenden Gebühren von zirka 25 000 € pro Jahr durch neue und andere Gebühren kompensiert werden. Prinzipiell sollten Gerichtsgebühren kostenneutral bestimmt und eingehoben werden, sodass einer Gebührenverlagerung auf andere Gebühreneinheiten nicht zuzustimmen ist. Aus eigener Erfahrung in meiner beruflichen Zusammenarbeit mit diversen Gerichten muss ich leider feststellen, dass unsere Gerichtsgebühren generell als zu hoch zu bezeichnen sind, insbesondere im Rahmen von Verlassenschaften sowohl mit geringer als auch mit hoher Erbmasse wie zum Beispiel Liegenschaften. Ohne deren Veräußerung sind die Gerichtsgebühren für die Erben oft nicht finanzierbar. Eine weitere Gebührenerhöhung, die auch in der Stellungnahme der Vereinigung der Diplomrechtspfleger kritisiert wird, ist daher abzulehnen. Einer weiteren Entbürokratisierung unter Wahrung der bundeseigenen Rechtsstaatlichkeit ist hingegen zuzustimmen. – Danke.
11.35
Präsident Karlheinz Kopf: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich wie immer über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 samt Titel und Eingang in 1522 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wieder einstimmig. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend BRIS-Umsetzungsgesetz samt Titel und Eingang in 1517 der Beilagen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist wiederum einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur dritten Lesung.
Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1504 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1531 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2019/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die flächendeckende Umsetzung der Pflichtkurse in Justizgeschichte für angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen (1532 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.
11.37
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum ersten Punkt, der Regierungsvorlage zum Gerichtsorganisationsgesetz, ist im Prinzip nicht viel zu sagen. Die Vorschläge erscheinen zweckdienlich, vereinfachen das Verfahren. Das Einzige, das vielleicht einmal überdacht werden sollte, ist, ob die Totalgenderung im Gesetzestext im Sinne der Verständlichkeit, Knappheit und Lesbarkeit der Gesetze erforderlich ist. Dieses Gesetz strotzt von Gendereien, es wird nicht einmal das Binnen-I verwendet, sondern es wird immer von Richtern und Richterinnen, Parteien und Parteiinnen und so weiter gesprochen – fast im kabarettistischen Sinn möchte ich das so sagen. Ich bitte, zu überlegen, ob man nicht zu einer vereinfachten Sprachweise kommen kann. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesminister Brandstetter: An mir liegt es nicht!)
Ich weiß, es liegt nicht beim Minister allein, es gibt hier koalitionsinterne Absprachen, aber alle Absprachen kann man auch zur Diskussion stellen und über den Haufen werfen.
Ich möchte mich aber insbesondere mit dem Antrag der Grünen auseinandersetzen. Kollege Walser nickt schon erwartungsvoll, weil er das nicht ganz überraschend findet. (Abg. Walser: Richtig!) Dieser Antrag klingt zwar ganz harmlos, er verlangt lediglich, dass der Herr Minister konkrete Maßnahmen mit Nachdruck zu treffen hat, die darauf ausgerichtet sind, ein verpflichtendes Zeitgeschichtecurriculum für alle angehenden RichterInnen und StaatsanwältInnen umzusetzen. Da ist die Genderei wenigstens ein bisschen kompakter gemacht, weil man das Binnen-I verwendet hat. Ansonsten ist das natürlich ein hochproblematischer Artikel, weil er dazu dient, durch die Hintertür politischen Einfluss auf die Justiz hereinzubringen. Das heißt, missliebige Entscheidungen,
die ein Staatsanwalt getroffen hat, die von den Instanzen überprüft wurden und die man für richtig befunden hat, sollen über politischen Druck, über Einflussnahme via Medien, via Anfragen, via Pressure Groups und letztlich via Minister ausgehebelt werden, um Richter und Staatsanwälte abzuschrecken, Entscheidungen zu treffen, die nicht gewünscht sind.
Zugrunde liegt dem natürlich eine Anzeige der Grünen gegen den Autor eines, man kann sagen, FPÖ-nahen, jedenfalls konservativen Magazins, der „Aula“. Natürlich ist es – Kollege Walser nickt wieder verständnisvoll – um das Verbotsgesetz gegangen. Dabei handelt es sich aber um einen Tatbestand, und das macht die Sache besonders skurril, der in der Zeit nach dem Ende des nationalsozialistischen Systems in Österreich entstanden ist, also nach der Befreiung des KZ Mauthausen und der Freisetzung der dort inhaftierten Personen.
Es ist darum gegangen, wie diese Entlassenen sich aufgeführt haben, ob und in welchem Umfang es zu Übergriffen auf die Zivilbevölkerung gekommen ist, ob da Kriminelle dabei waren, ob es viele Kriminelle waren, einzelne, was da genau passiert ist und dergleichen.
Über diesen Artikel kann man streiten, er gefällt mir auch nicht, weder in der Diktion noch in der Thematik, die gewählt wurde, aber es ist ein Artikel über einen zeitgeschichtlichen Umstand, der nach dem Nationalsozialismus liegt. Der zuständige Staatsanwalt hat gesagt, das ist nicht vom Verbotsgesetz umfasst, auf der einen Seite haben die Dinge vielleicht einen verständlichen Kern, auf der anderen Seite geht es da nicht um Loben oder Verherrlichen des Nationalsozialismus, sondern ausschließlich um Vorgänge danach. Das könnte man als Anzeiger einmal akzeptieren. Das haben aber die Grünen nicht gemacht, sondern sie haben mithilfe befreundeter Medien, insbesondere Journalisten des „Standard“, einen Wirbel ausgelöst und auch den Minister dazu gezwungen, zu sagen, man wird da handeln und wird nachschulen.
Besonders entlarvend, möchte ich sagen, ist in dem Entschließungsantrag ein Satz. Als Zielrichtung für diese Nachschulungsmaßnahmen heißt es, „andererseits zur Sensibilisierung“ – nämlich der Richter und Staatsanwälte – „für politische Implikationen sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Entscheidungen beizutragen“. – Es geht also darum, die für den Staat tätigen Juristen davon abzuhalten, rein juristisch aufgrund der Gesetze zu urteilen, sondern bei ihren Entscheidungen immer die sogenannten politischen Implikationen einzubauen und dafür sensibel zu sein. (Abg. Öllinger: Na, bitte?!) Also darauf sensibel zu sein: Oje, das gibt einen Wirbel, da habe ich vielleicht einen negativen Bericht mit namentlicher Erwähnung im „Standard“, da gibt es vielleicht eine Dringliche Anfrage. (Abg. Öllinger: Unglaublich!) – Das ist unglaublich! – Da gibt es vielleicht eine Dringliche Anfrage an den Justizminister oder dergleichen.
Das ist etwas, bei dem ich, um Kollegen Walsers Sprache wieder zu übernehmen, sagen muss: Wehret den Anfängen! (Abg. Öllinger: Da redet der Richtige!) Der Rechtsstaat, die Unabhängigkeit der Justiz, die aufgrund der Rechtsnormen und nicht aufgrund der politischen Implikationen und möglicher Drohungen mit politischen Folgen zu agieren hat, sollte uns heilig, wichtig sein und sollte auch in diesem Forum von allen, eigentlich auch von den grünen Abgeordneten verteidigt werden. (Beifall bei der FPÖ.) Deshalb kann man diesen Entschließungsantrag nicht entschieden genug ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
11.42
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.
11.42
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird, enthält eine Reihe von Maßnahmen, die einerseits zu einer Vereinfachung und Modernisierung des Gerichtsbetriebs beitragen und andererseits im Bereich der Justizverwaltung die rechtlichen Voraussetzungen an die faktischen Erfordernisse anpassen und zugleich für die dringend gebotenen Klarstellungen sorgen.
Klargestellt wird unter anderem, dass in Amtsgebäuden Sicherheitsmaßnahmen aus besonderem Anlass auch dann ergriffen werden können, wenn diese nicht explizit in der Hausordnung angeführt sind. Eine weitere Klarstellung betrifft die klare Zuordnung der Gerichtsabteilungen zu den bei einem Gericht ernannten Richterinnen und Richtern. Für jede Richterin und für jeden Richter, die oder der bei einem Gericht ernannt oder sonst dort tätig ist, soll erforderlichenfalls eine eigene Gerichtsabteilung eröffnet werden können. Anders gesagt: Die Zahl der Gerichtsabteilungen richtet sich grundsätzlich nicht mehr nach der Zahl der systemisierten Planstellen, sondern nach der Zahl der beim jeweiligen Gericht tatsächlich verwendeten Richterinnen und Richter. Damit wird einem dringenden Wunsch aus der Praxis entsprochen.
Den praktischen Bedürfnissen wird auch bezüglich der Zuständigkeit für Geschäftsverteilungsänderungen entsprochen. Die Außensenate der Oberlandesgerichte können am besten beurteilen, welche Sprengelrichterin oder welcher Sprengelrichter beziehungsweise welche Vertretungsrichterin oder welcher Vertretungsrichter im konkreten Fall zum Einsatz gelangen soll. Es ist daher sinnvoll, wenn der Außensenat – so wie schon bisher – Ort, Umfang und Dauer des Vertretungseinsatzes im Entsendungsbeschluss bestimmt und die initiale Änderung der Geschäftsverteilung am Einsatzgericht vornimmt. Hingegen soll es grundsätzlich in der Kompetenz des Personalsenats des Gerichtshofes erster Instanz liegen, über die zugewiesenen Ressourcen zu verfügen und ausgehend vom Zuweisungsbeschluss auf weitere Entwicklungen beim betroffenen Gericht adäquat, zum Beispiel durch eine Änderung der Geschäftsverteilung, zu reagieren.
Erwähnt sei zudem, dass auch für die Bezirksgerichte eine Justizverwaltungsquote vorgesehen wird. Diese soll ausschließlich nach objektiven, an der Zahl der Richterinnen und Richter ausgerichteten Kriterien festgelegt werden.
Überdies soll die Effizienz der elektronischen Aktenführung optimiert werden. Um die Anzahl der physischen Aktenstücke weiter zu verringern, wird es den Entscheidungsorganen ermöglicht, die Überprüfung einer Unterschrift auf physischen Eingaben an die Geschäftsstelle zu übertragen. Damit müssen Eingaben nicht mehr in Papierform dem Entscheidungsorgan vorgelegt werden, bevor diese elektronisch erfasst werden können.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass alle vorgeschlagenen Regelungen keine grundsätzlichen Aspekte der Gerichtsorganisation berühren und ohne budgetäre Auswirkungen bleiben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.46
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.46
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Parlament! Meine Damen und Herren! Im Ausschuss habe ich zu Tagesordnungspunkt 4 schon gesagt, eine Verbesserung für die Gerichtsbediensteten und die Organisation ist eine vernünftige Sache und bekommt unsere Zustimmung.
Was mir aber aufgestoßen ist, ist Tagesordnungspunkt 5, der Antrag der Grünen. Das hat schon System bei den Grünen, das muss ich ehrlich sagen. Wir haben ja im Innenausschuss letzthin einen ähnlichen Antrag der Grünen gehabt, bei dem es darum gegangen ist, dass der Herr Innenminister zu Schulungen herangezogen werden soll und Schulungsnachweise erbringen soll, dass er sich über gewisse Punkte informiert hat.
Irgendwie geht mir das ein bisschen zu weit. Ich habe das im Innenausschuss so begründet, dass es das einmal in einem Regime gegeben hat, das Gott sei Dank schon seit einiger Zeit vergangen ist, nämlich in der UdSSR. Dort wurden gewisse Herrschaften, wenn sie nicht das getan haben, was man wollte, in Schulungen geschickt, in denen sie eine Gehirnwäsche bekommen haben, und dann war wieder alles gut. – Das will ich nicht, und deshalb ist dieser Antrag meiner Ansicht nach abzulehnen. Ich verstehe auch nicht, warum die Regierungsparteien diesem Antrag zugestimmt haben.
Herr Bundesminister, Sie wissen, ich habe vor einiger Zeit einen Antrag eingebracht, bei dem es mir darum gegangen ist, dass angehende Staatsanwälte und angehende Richter künftig einige Zeit bei der Polizei im Außendienst mitfahren sollten, um einmal zu sehen, was da wirklich abgeht. Bei Gericht sind die Menschen immer sehr zahm, aber da stellt sich die Situation anders dar, als sie vor Ort wirklich war. Die angehenden Staatsanwälte und Richter sollen einen Eindruck davon bekommen und sehen, dass da nicht alle lammfromm sind und sich nicht wie vor Gericht im schönen Anzug brav benehmen, wie es ihnen der Anwalt gesagt hat.
Mein Antrag wurde nicht berücksichtigt, aber dafür dieser Antrag, dass man da jetzt eine Schulung einführt. Meine Damen und Herren, ich muss ehrlich sagen, ich bin davon überzeugt, dass jemand, der in ein Amt des Richters, in ein Amt des Staatsanwaltes kommt, schon seinen Bildungsweg entsprechend gemacht hat und sehr wohl erkennen kann, was da vorliegt. Ich glaube, dass er auch über die nationalsozialistische Zeit und über die Wiederbetätigung sehr gut aufgeklärt ist. Deshalb ist dieser Antrag für die Fische – das kann man ehrlich sagen –, und deshalb werden wir ihn ablehnen. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Hauser.)
11.48
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.
11.48
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag des Kollegen Steinhauser ist nicht für die Fische, Herr Kollege Hagen – ganz sicher nicht –, denn grundlegende Kenntnisse der österreichischen Zeitgeschichte, auch der dunkelsten Kapitel unserer Vergangenheit, wie Austrofaschismus, Nationalsozialismus, sind an sich eine Selbstverständlichkeit. Gerade bei richterlichem Personal und bei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sollte das jedenfalls so sein, und natürlich wäre es auch in der Politik höchst notwendig. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Aber wir sehen – Beispiele haben wir heute gehört –, dass dem eben nicht immer so ist, dass hier Handlungsbedarf besteht. Gezeigt hat es sich an dieser Begründung besagter Klagsabweisung gegen die Medieninhaber der Zeitschrift „Aula“ wegen eines Artikels mit dem Titel „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“. Da hieß es zum Beispiel, es sei nachvollziehbar, „dass die Freilassung mehrerer tausend Menschen aus dem Konzentrationslager eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte.“
Man muss diese Formulierung wirklich einmal verarbeiten. Es gab dann auch noch einen Folgeprozess und daran angeschlossen auch parlamentarische Anfragen des Kollegen Walser und von mir. In der Beantwortung meiner parlamentarischen Anfrage haben Sie, Herr Minister, in Aussicht gestellt, verpflichtende Module zur Zeitgeschichte in die Curricula für angehende Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aufzunehmen. Konkret planen Sie zwei dreitägige Module, mit Exkursionen nach Mauthausen und zum Spiegelgrund, und auch die Fort- und Weiterbildung soll entsprechend ausgebaut werden.
In diesem Sinne danke ich für die Einsicht und sehe einer zügigen Umsetzung auch mit Zuversicht entgegen. Ich weise aber getätigte Formulierungen im Ausschuss und auch hier zurück, dass es sich dabei um Gehirnwäsche oder Umerziehung oder politische Beeinflussung handelt, da ich schon davon ausgehe, dass unser richterliches Personal auf einem antifaschistischen Grundkonsens agiert. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
11.51
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
11.51
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Worum geht es heute im Kern? – Es geht um einen unsäglichen Artikel in der FPÖ-nahen Zeitschrift – Sie haben das selbst so bezeichnet – „Aula“, in dem befreite Häftlinge aus dem Konzentrationslager Mauthausen als „Landplage“ bezeichnet wurden, als „Horde“ bezeichnet wurden, in dem sie pauschal als „Massenmörder“ bezeichnet wurden et cetera. – Eine Unsäglichkeit sondergleichen.
Ich habe das damals angezeigt, und der Skandal, über den wir heute hier sprechen, war, dass die Staatsanwaltschaft Graz diese Anzeige mit einer Begründung zurückgewiesen hat, die laut Sektionschef Pilnacek nahe an Wiederbetätigung heranreicht. Und es war sehr, sehr erfreulich, Herr Minister, dass Sie und Ihr Sektionschef sich ganz klar und eindeutig und umgehend davon distanziert haben. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Dennoch war diese Angelegenheit katastrophal für den Ruf der Justiz in Österreich. Wir haben daraufhin eine Anzeige ehemaliger befreiter Häftlinge aus Mauthausen unterstützt und – das ist inzwischen abgeschlossen – haben uns da vollinhaltlich durchgesetzt. Es hat einen Widerruf geben müssen, und die gesamten Kosten sind von der „Aula“ beziehungsweise dem Autor zu übernehmen.
Sie haben auch insofern reagiert, als Sie gesagt haben, dass zeitgeschichtliche Module eingeführt werden – Kollegin Grossmann hat darauf hingewiesen. Das hat auf freiwilliger Basis nicht funktioniert, deshalb unser Antrag, und ich bin sehr froh, dass das künftig auch umgesetzt wird. Früher hat das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes solche Module auf freiwilliger Basis angeboten, und dann war es so – und darauf sind wir aufgrund einer grünen Initiative im Februar dieses Jahres gestoßen –, dass diese freiwilligen Module nicht mehr angeboten worden sind. Somit war an verschiedenen Oberlandesgerichten gar kein Angebot mehr vorhanden, um sich in zeitgeschichtlicher Hinsicht zu schulen. Sie waren selbst – das haben Sie gegenüber den Medien gesagt – überrascht und haben daher auch das Ihre dazu beigetragen, dass die Regierungsparteien – und das kommt nicht sehr häufig vor – unseren grünen Antrag unterstützen. Das ist sehr erfreulich.
Es ist aber, das möchte ich auch betonen, noch einiges offen. Wir brauchen weiterführende Angebote auch für amtierende RichterInnen und Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, denn es waren ja – ich darf daran erinnern – im Dienst befindliche Per-
sonen, die in dieser Form agiert haben. Von daher würde ich meinen, das müsste ein nächster Schritt sein, denn dieser skandalöse Text aus Graz ist ja nicht nur von der zuständigen Staatsanwältin, sondern von mehreren Personen – da gibt es ja eine Hierarchiekette – gesehen und abgezeichnet worden. Da ist also einiges zu tun.
Herr Kollege Hübner, ein Wort zu Ihrem Hinweis, dass hier politischer Einfluss durch die Hintertür passiere: Das sagt ausgerechnet ein Vertreter einer Partei, die jüngst durch ein Mitglied Ihrer Fraktion direkt in die Schule eingegriffen hat. Kollege Haider grinst, er war es, der in skandalöser Weise eingegriffen hat, weil sein Sohn ihm ein SMS geschickt hat. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist nicht zu ertragen! Das ist kein politischer Einfluss durch die Hintertür, das ist bewusste Einschüchterung der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer. (Beifall bei Grünen und SPÖ.) Was Sie erreichen wollen, ist, dass sich Lehrerinnen und Lehrer in Österreich nicht mehr trauen, kritische Themen der Geschichte aufzuarbeiten, kritische Personen einzuladen! (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren, was Sie damit erreichen, ist zum Glück eine Sensibilisierung aller anderen politischen Kräfte in diesem Land. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Abg. Stefan: Das ist politische Agitation! – Abg. Peter Wurm: Das ist politische Indoktrinierung!)
Was Sie erreicht haben, ist, dass Rot und Schwarz in dieser Sache Nein gesagt haben, und Sie werden sich auch im Schulbereich nicht durchsetzen, denn die Lehrerinnen und Lehrer an Österreichs Schulen sind mutig genug, sich Ihrem Druck zu widersetzen und weiterhin politische Bildung zu betreiben. (Beifall bei den Grünen. – Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Abschließend meine Empfehlung an die Herrschaften der Freiheitlichen Partei: Gerade dieser Fall hat gezeigt, wie notwendig Nachschulung auch bei Ihnen ist, und ich würde Ihnen einen Besuch sowohl in der Gedenkstätte in Mauthausen als auch im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes dringend ans Herz legen! – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
11.57
Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Haider zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.
11.57
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Abgeordneter Walser hat in seinem Redebeitrag behauptet, ich hätte in skandalöser Weise in einen Schulvortrag eingegriffen. Diese Behauptung ist nicht richtig.
Ich berichtige daher tatsächlich: Richtig ist, es hat an der Schule meines Sohnes ein Vortrag zum Thema Extremismus stattgefunden. Vortragender war ein prononciertes Linksaußen-Parteimitglied der Grünen, das auch in diversen kommunistischen Blättern schreibt, und in diesem Vortrag ist es ausschließlich um die sogenannte Gefahr von rechts gegangen. Ich habe mich beim Direktor telefonisch beschwert, und der Direktor hat in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Lehrer – der hat sich übrigens sofort entschuldigt, weil er den Vortragenden schlecht recherchiert hatte; sonst hätte er ihn gar nicht eingeladen – das einzig Richtige getan ...
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, Sie berichtigen hier keinen Sachverhalt, sondern Sie kommentieren die Aussage des Abgeordneten Walser. Kommen Sie also bitte zur tatsächlichen Berichtigung!
Abgeordneter Mag. Roman Haider (fortsetzend): Der Direktor hat das Richtige getan, er hat diesen Blödsinn abgedreht! (Beifall bei der FPÖ.)
11.59
Präsident Karlheinz Kopf: Noch einmal zur Klarstellung, Herr Abgeordneter: Abgeordneter Walser hat behauptet, Sie hätten eine Intervention durchgeführt, und Sie haben dann argumentiert, warum Sie diese gemacht haben, aber Sie haben es nicht berichtigt. Das war keine tatsächliche Berichtigung. Beim nächsten Mal werde ich Ihnen noch während Ihrer Ausführungen das Wort entziehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
11.59
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Kollege Haider hat ja eher bestätigt, dass er interveniert hat, also nicht berichtigt.
Aber zurück zum eigentlichen Thema, zum Antrag der Grünen und zu etwas, was ich wirklich nicht nachvollziehbar finde: Ich erinnere mich daran, als wir vor Kurzem hier eine Kurzdebatte zu einer Anfrage der Kollegen Walser und Öllinger bezüglich der Entscheidung des Weisungsrates zu der Frage des Rechtsanwalts hatten, der in seinen Plädoyers einigermaßen absurde Dinge von sich gegeben hat. Die beiden haben diese Einstellung kritisiert.
Da habe ich mich, was selten passiert, im Gleichklang mit der FPÖ und den Regierungsparteien hier hergestellt und gesagt, dass es nicht in Ordnung ist, eine Entscheidung der unabhängigen Justiz und der Staatsanwaltschaft so zu kritisieren und zu sagen, dass diese Einstellung nicht in Ordnung ist. Was hier passiert, ist etwas ganz anderes, und, Herr Kollege Hübner, ich verstehe nicht, wieso Sie den Unterschied nicht erkennen, weil er ganz offensichtlich ist. Kollege Walser sagt nicht, dass die Einstellung nicht gerechtfertigt ist – darüber könnte man ebenfalls lang und breit diskutieren –, er sagt nur, dass die Begründung einigermaßen widerlich ist. – Und das ist auch so, das sieht man, wenn man sie sich einfach nur durchliest.
Wir haben es schon gehört: Im Artikel stand, KZ-Gefangene waren eine „Landplage“, waren „Kriminelle“, sind „raubend und plündernd, mordend und schändend“ durch das Land gezogen, und die Staatsanwaltschaft hat so eine Äußerung als nachvollziehbar gewertet, weil die „Freilassung mehrerer Tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte“. – Wie kann so etwas nachvollziehbar sein, noch dazu mit dieser Begründung, wenn vorher im Text steht, dass sie eine Landplage waren und „raubend und plündernd, mordend und schändend“ durch das befreite Land gezogen sind? Das kann nicht nachvollziehbar sein, das können nicht einmal Sie nachvollziehbar finden, und dementsprechend ist es vollkommen gerechtfertigt – nicht, dass wir jetzt über diese Einstellung diskutieren; das ist passiert, und eine unabhängige Justiz agiert so, ob uns das gefällt oder nicht.
Trotzdem ist es notwendig, dass wir in diesem Zusammenhang klar sagen: Wenn es solche Äußerungen von Staatsanwälten gibt und es deswegen zu einer Einstellung kommt und dies offensichtlich von mehreren Seiten gutgeheißen wird, mangelt es offensichtlich an Geschichtsbewusstsein. Wer so eine Argumentation in irgendeiner Art und Weise als nachvollziehbar empfindet, hat aus den Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs und allem, was sonst noch in der Geschichte Österreichs passiert ist, nichts gelernt. In diesem Sinn ist es vollkommen richtig, dass wir die Kurse in Justizgeschichte und Zeitgeschichte entsprechend intensivieren und es diese Initiative von Minister Brandstetter gibt.
Dass Sie hier den Unterschied nicht erkennen, ist mir einigermaßen schleierhaft. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)
12.02
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
12.02
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vorweg nur ganz kurz zur GOG-Novelle: Sie beinhaltet wichtige Effizienzsteigerungen in allen Bereichen, vor allem auch im Bereich der elektronischen Aktenführung, was immer wichtiger ist, weil dort allenfalls noch Einsparungspotenzial besteht. In diesem Bereich sind wir wirklich sehr weit vorangekommen. Als Verfechter der Effizienzsteigerung im öffentlichen Dienst freue ich mich darüber, dass diese Novelle heute beschlossen werden kann.
Das zweite Thema, meine Damen und Herren Abgeordnete, ist eines, zu dem ich mich ursprünglich nicht zu Wort melden wollte, aber jetzt muss ich es tun: Wissen Sie, ich sehe meine Aufgabe natürlich auch darin – und jeder Justizminister würde dies genauso sehen, auch meine VorgängerInnen haben das so gesehen –, die Justiz aus dem politischen Streit herauszuhalten. Das ist für ihre Autorität, für ihre Anerkennung und damit auch für die Rechtsstaatlichkeit als solche wichtig. Es geht um die Akzeptanz und die Autorität der Justiz, sie muss gefördert und aufrechterhalten werden.
Ja, und ich stehe auch zur Formulierung, dass Sensibilität für politische Implikationen im Zuge der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten notwendig ist. Richter, Staatsanwälte und überhaupt alle Bediensteten in der Justiz haben eine sehr wichtige Funktion, denn die Qualität der Justiz auf allen Ebenen lebt von ihren Bediensteten; daher ist es wichtig, auf allen Ebenen darauf zu achten, dass nicht unnötig Emotionen geschürt werden und auf Befindlichkeiten Rücksicht genommen wird, wo sie berücksichtigungswürdig sind. Das ist im Prinzip das Einmaleins der Diplomatie.
In der Justiz geht es auch darum, wenn da und dort nötig, klare Entscheidungen zu treffen. Sie sind von unabhängigen Richtern zu treffen und müssen auch entsprechend respektiert und anerkannt werden. Die Qualität dieser Entscheidungen – und das ist meine zweite Aufgabe – hängt auch davon ab, welches Wissen man bei diesen so wichtigen Entscheidungsträgern voraussetzen kann. Für unsere Justiz ist es nicht neu, und ich bekenne mich dazu: Wir haben seit jeher ein entsprechendes Ausbildungsprogramm für Zeitgeschichte.
Das Curriculum Zeitgeschichte wurde bereits mehrfach abgehalten. Im Jahr 2016, also im Vorjahr, haben wir der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz – die Veranstaltungsreihe wurde von dieser inhaltlich gestaltet – den Auftrag erteilt, die Themenbereiche zu erweitern. Wir waren sozusagen schon dran, insofern liegt der vorliegende Antrag auf der Linie dessen, was wir ohnehin schon in Arbeit haben.
Mittlerweile – das darf ich Ihnen berichten – ist es gelungen, dieses Curriculum auszubauen und um aktuelle Themenschwerpunkte zu erweitern. Dazu gehören zum Beispiel die Flüchtlingsbewegung und ihre Folgen sowie Themen der neueren Geschichte wie der Jugoslawienkrieg und seine Aufarbeitung und Ähnliches mehr. Im Rahmen von zwei dreitägigen Modulen werden sich in Zukunft alle Richteramtsanwärter und -anwärterinnen mit diesem sehr wichtigen Themenbereich befassen müssen. Wir hatten das also ohnehin schon geplant und setzen es jetzt auch um. Insofern ist dieser Antrag auch für uns, wenn Sie so wollen, Rückenwind und eine Bestätigung, dass das, was wir diesbezüglich tun, richtig ist.
Ich darf bei dieser Gelegenheit sagen, dass im Festsaal des Justizministeriums am 7. Juni dieses Jahres eine ganztägige Auftaktveranstaltung stattfinden wird. Es sind alle herzlich eingeladen, daran teilzunehmen, um den Start des Curriculums Justiz und Zeitgeschichte in einem geeigneten Rahmen erfolgen zu lassen. Dieser Auftakt wird dem aktuellen Themenbereich Hate Crimes gewidmet sein. Das ist ein Feld, mit dem alle Richter und Staatsanwälte schon jetzt zu tun haben.
Ich kann nur sagen: Die Beschäftigung mit Zeitgeschichte ist nach unserer festen Überzeugung einfach notwendig, um die Qualität von Entscheidungen in bestmöglicher Art und Weise zu sichern.
Ich sage Ihnen ganz offen: Ich stehe heute noch ein wenig unter dem Eindruck dessen, dass ich gestern in Engerau – das ist ein Stadtteil von Bratislava – gemeinsam mit der Justizministerkollegin aus der Slowakei und dem Justizministerkollegen aus Ungarn eine Gedenktafel enthüllt habe, die an das Massaker von Engerau erinnern soll. Dort gab es ein Lager für jüdische Mitbürger aus Ungarn, welches knapp vor Kriegsende aufgelöst wurde. Es gab dort Massenerschießungen und furchtbarste Dinge. Es gab dann die zeitgeschichtlich interessanten und berühmten Engerau-Prozesse hier in Wien.
Für mich war es ein sehr starkes Erlebnis, zu sehen, dass sich drei Justizminister – aus der Slowakei, aus Ungarn und aus Österreich, die bei Gott nicht immer derselben Meinung sind – in der Notwendigkeit dieser Art von Erinnerungskultur verbunden fühlen und darin einig sind. Gerade der Fall Engerau hat gezeigt, wie wichtig es ist, zu verstehen, welche Mechanismen dazu führen konnten, dass zuvor völlig unauffällige Mitbürger zu Massenmördern wurden, und was da tatsächlich passiert sein musste. Das ist für das Verständnis der Geschichte und für die Erinnerungskultur wesentlich. Ich bin daher froh darüber, dass wir auch im Bereich der Justiz in diesem Themenbereich sehr viel tun, was wir auch fortsetzen werden.
Ich kann Ihnen eine weitere, aus meiner Sicht und offen gesprochen, sehr erfreuliche Ankündigung machen: Gerade die Engerau-Prozesse, wie überhaupt die Prozesse der Nachkriegszeit, haben gezeigt, wie wichtig auch die justizielle Aufarbeitung dunkler Kapitel der eigenen Geschichte ist, um damit letztlich in irgendeiner Form klarkommen zu können. Dazu gehört, dass auch die Justiz ihren Beitrag leistet und dokumentiert, wo sie sehr erfolgreich war und wo es vielleicht Defizite gab.
Wir haben die diesjährige Landesausstellung in Pöggstall in Niederösterreich unter dem Motto „Alles was Recht ist“ dem Thema des Rechts gewidmet. Erstmals besteht die Chance auf Nachnutzung eines Teils des Schlosses. Am Ende dieser Landesausstellung wird in diesen Räumlichkeiten eine Dauerausstellung zum Thema Justizgeschichte und Aufarbeitung der NS-Zeit durch die Justiz zu gestalten sein: Wo hat es gut funktioniert? Wo hat es Defizite gegeben? – So etwas gab es noch nie. Das ist die erste Chance, die wir auch wahrnehmen wollen.
Ich darf auch anfügen: Es wird daran nicht nur die Forschungsstelle Nachkriegsjustiz beteiligt sein, sondern auch einige höchst engagierte Richterinnen und Richter, die sich diesem Thema widmen. Der Präsident des Landesgerichts Wien Mag. Friedrich Forsthuber und Gerichtsvorsteher Dr. Oliver Scheiber sind einige derjenigen, die sich sehr engagieren. Vielleicht ist auch das ein Zeichen für die Qualität der Justiz.
Ich bin mit Richtern nicht immer einer Meinung, das geht auch gar nicht, aber ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich bin auf unsere Richter, die sich auch in diesem Bereich engagieren – nicht nur dort, aber speziell dort –, wirklich stolz. Ich bin auch stolz darauf, was die Richtervereinigung unter Präsident Mag. Werner Zinkl an Informationen im Zusammenhang mit der Türkei beschafft hat; sie waren auf europäischer Ebene sehr wichtig, und wir werden sie nun ebenfalls verwerten und haben den Tag
des Rechts Mitte Mai dem Thema Situation in der Türkei unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten gewidmet. All das könnte es ohne das engagierte Eintreten von Angehörigen der Justiz, auf die ich wirklich stolz bin, nicht geben.
Solange es so ist, glaube ich, kann man beruhigt sein, was die Qualität und Unabhängigkeit der Justiz betrifft. Die Beschäftigung mit der Erinnerungskultur, eine bestmögliche und auch historische Ausbildung, ist, glaube ich, ein wichtiger Beitrag dazu, dass es so bleibt. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)
12.10
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.10
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Einer meiner Vorredner hat gefragt, warum SPÖ und ÖVP mitstimmen. – Sie haben das selbst begründet. Ich denke, es ist ein Grundkonsens zwischen SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen, dass die Verbrecher jene waren, die in den KZs Menschen in die Gaskammern geschickt haben, die das befohlen haben, und nicht jene, die befreit wurden – und das ist sehr gut für diese Republik. Das ist ein wichtiger demokratischer Grundkonsens, dieser Antrag trägt diesen Geist.
Wenn man sagt, dass das Lehren von historisch unbestrittenen Tatsachen ein Umerziehen ist, dann sagt man implizit, es sei anders gewesen, dann gibt man implizit dem Geist des Artikels recht und sagt: Da wird eine Umerziehung entgegen historischen Tatsachen vorgenommen. – Das ist nicht der Fall, es gibt diesen Grundkonsens, der absolut unbestritten ist.
Wenn man das dann mit der scheinbaren Sorge um die Unabhängigkeit der Rechtsprechung tarnt, wird es besonders skurril. – Das Verbotsgesetz ist nach dem Buchstaben des Gesetzes anzuwenden. Da geht es eben genau darum, dass das Relativieren und Gutheißen von NS-Verbrechen zu bewerten ist, und dafür braucht man historisches Wissen und muss auf dem Stand der wissenschaftlichen Forschung sein; entweder man beurteilt einen Sachverhalt oder zieht ein zeitgeschichtliches Gutachten bei.
Ich glaube nicht – das möchte ich dazusagen –, dass diese Staatsanwältin irgendeine Sympathie zu diesem Artikel empfindet, sondern – und das ist der Kern dieses Problems –, dass die Sensibilität bei der Begründung gefehlt hat, wobei ich jetzt nicht darauf eingehen will, ob die Einstellung gerechtfertigt war oder nicht. Das ist für die Republik unangenehm, es entsteht nämlich der Eindruck, dass die Justiz in einer Art und Weise argumentiert, die zeithistorisch nicht auf dem aktuellen Stand ist. Genau das ist der Punkt, genau das soll dieser Antrag insofern ändern, als es die zeitgeschichtliche Schulung für Richterinnen und Richter geben soll, damit sie diese Aufgabe auch mit der nötigen Verantwortung erfüllen und in der öffentlichen Debatte nicht der Eindruck entsteht, dass die Justiz Positionen vertritt, die zeithistorischem Wissen entgegenstehen.
Ich möchte aber noch einen Punkt ansprechen, der in der Rede des Abgeordneten Haider Thema war, jenes Mannes, der an einer Linzer Schule interveniert hat: Wir alle sind Politikerinnen und Politiker, wir alle haben Kinder, und ich nehme an, es wird ÖVP-Politikern, SPÖ-Politikern und Grünen-Politikern so gehen, dass die Kinder manchmal etwas erzählen, was Lehrer in der Schule gesagt haben oder hätten. Man wird sich wundern und finden, dass das der Position der eigenen Partei nicht entspricht. Mir geht es als Vater auch so.
Ich habe Dinge über die Grünen gehört, bei denen ich mich frage, wie ein Lehrer so etwas sagen kann. Ich würde aber nie auf die Idee kommen, in einer Schule anzurufen und zu intervenieren. Das ist für mich ein absolutes Tabu. Es gibt dafür zuständige Organe, die so etwas, wenn tatsächlich eine völlig unangemessene politische Intervention gegeben wäre, kontrollieren müssen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dass man sich als Politiker anmaßt, dahin gehend zu intervenieren, was an einer Schule gelehrt werden darf und was nicht, ist untragbar. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Wenn man sich anschaut, wogegen der Herr Haider interveniert hat, muss man sagen: Das Erste, was er behauptet, es wäre nur über Rechtsextremismus geredet worden, ist schon einmal falsch. Es war Extremismus insgesamt Thema, es waren Dschihadismus und Rechtsextremismus Thema. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das stört die FPÖ offensichtlich schon, die in einem einzigen Punkt vorgekommen ist, nämlich insofern, als der Vortragende gesagt hat, dass das deutschnationale Burschenschaftermilieu die FPÖ speist (Abg. Neubauer: Was ist die Qualifikation ...?!), das heißt, dass sie dort ihre Funktionärinnen und Funktionäre rekrutiert.
Genau das ist der Fall, wenn man hier in die Reihen schaut. Ich habe es jetzt nicht im Kopf, aber ein Drittel oder die Hälfte dieser Herren sind aktive deutschnationale Burschenschafter und stolz darauf. Nichts anderes ist dort gesagt worden – nur will man nicht, dass das es den Jungen erzählt wird, denn für diese Szene gibt es dann wenig Verständnis. – Darüber wollt ihr nicht reden, und daher interveniert ihr! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das Intervenieren kennt man aus Regimen wie jenen von Erdoğan, Orbán und so weiter. (Abg. Neubauer: Unglaublich! Unglaublich! – Weitere Rufe bei der FPÖ: Unglaublich!) Das wollen wir hier in Österreich nicht, und daher glaube ich, dass die gute politische Tradition, dass sich Parteien aus dem Unterricht heraushalten, richtig ist.
Ihr habt eine eigene Plattform eingerichtet, auf der Interventionen im schulischen Zusammenhang angezeigt werden können. Es gibt bereits eine erste Meldung: Der Abgeordnete Haider wurde gemeldet, habe ich gelesen, weil er politisch interveniert hat und den Unterrichtsgegenstand beeinflussen wollte. Ich hoffe, dass ihr das ordentlich bearbeitet. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.16
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.16
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein besonderer Gruß gilt der Defamation League in der fünften Reihe des grünen Blocks! Der Geiferer, der Hauptobergesinnungsinspektor Walser, Schuldirektor Walser, fleischgewordene ...
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, bevor das jetzt heftig wird ... (Heiterkeit bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP. – Abg. Stefan: Das freie Wort!)
Abgeordneter Mag. Roman Haider (fortsetzend): Sie sehen ja meine Mimik nicht! – Ja, da ärgert er sich: Da hat sich doch tatsächlich ein Schüler erdreistet, seinen Vater darüber zu informieren, dass in der Schule bei einem von Schülern aller achten Klassen im Rahmen des Philosophie- und Psychologieunterrichts verpflichtend zu besuchenden Vortrag, für den noch dazu Geld verlangt worden ist, was rechtswidrig ist – das nur nebenbei –, ein Mann, ein grüner Parteiaktivist, extremer Linksausleger,
getarnt als unabhängiger Experte, über die „extremistische Herausforderung“ – so war der Titel – gesprochen hat.
Bei diesem Vortrag ist es um alles gegangen, nur nicht – reden wir darüber, worum es nicht gegangen ist! – um Linksextremismus, weil dieser Herr das ja ausblendet. Es ist in diesem Vortrag um alles gegangen, was rechts von ihm ist – also da können sich sehr viele angesprochen fühlen.
Der Schüler hat seinen Vater informiert, und der Vater hat einmal nachgeschaut – man kann das ja ganz schnell recherchieren –, was das für ein Kerl ist, der da als Experte einen Vortrag hält. (Abg. Stefan: Das verhehlt er auch nicht!) Er schreibt, und das verhehlt er auf seiner eigenen Homepage auch gar nicht, in diversen kommunistischen Blättern; in der „Volksstimme“ und dergleichen hat er seine Kolumnen. (Ah-Rufe bei der FPÖ.) Er schreibt zum Beispiel auch in der Zeitschrift „analyse & kritik“, das ist die Zeitschrift der Interventionistischen Linken, die vom deutschen Verfassungsschutz so tituliert wird – das zitiere ich jetzt –: Die IL funktioniert als Scharnier zwischen militanten Gruppierungen und nicht gewaltorientierten Linksextremisten. – Zitatende.
So ein Experte, dessen Expertentum sich übrigens nicht in wissenschaftlichen Leistungen manifestiert, sondern in einer abgeschlossenen Buchhändlerlehre, was ja ehrenhaft ist ... (Ruf: Schau dir den Schulz in Deutschland an!) – Ja gut, lassen wir das mit dem Schulz in Deutschland, er ist auch Buchhändler. Was diesen Herrn als Extremisten ausweist, das hat er selbst in seinen Publikationen bewiesen, was ihn allerdings als Experten ausweist, ist wirklich mehr als fraglich (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach), das haben wir auch in einer parlamentarischen Anfrage zum Thema gemacht.
Da hat also der Schüler den Vater nicht nur über den seltsamen Umstand, dass da ein selbsternannter Experte einen Vortrag hält, informiert, er hat ihn auch darüber informiert, dass in diesem Vortrag nur über die sogenannte Gefahr von rechts gesprochen worden ist.
Der Vater, der Elternvertreter an dieser Schule ist und somit auch im Schulgemeinschaftsausschuss sitzt, hat den Direktor angerufen und hat ihn informiert, was da gerade in der Schule abgeht. Dieser hat sich den verantwortlichen Lehrer holen lassen und ihn gefragt, ob er weiß, wen er da eingeladen hat. Der Lehrer ist aus allen Wolken gefallen und hat das einzig Richtige gemacht: Er hat diesen grünen Brunnenvergifter sofort nach Hause geschickt. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schenk.)
Leider war der Vortrag schon vorbei, es war nur noch die Diskussion am Laufen, und die hat der Lehrer dann vorzeitig beendet. Da hat der Lehrer also etwas sehr Vernünftiges getan, er hat aus seinem Fehler gelernt und die Konsequenz daraus gezogen. Sehen Sie, Herr Walser, es gibt also durchaus auch Lehrer, die Vernunft und Berufsethik höher einschätzen als ideologische Verblendung – immerhin ein positives Signal in dieser Angelegenheit! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Wir werden uns ganz genau anschauen, wie dieser Herr Rammerstorfer den widerrechtlich eingehobenen finanziellen Beitrag versteuert hat und ob er auch der Belegpflicht nachgekommen ist.
Zum Ende meiner Rede darf ich noch ein kleines Bonmot zu Ihrem Parteifreund zum Besten geben, weil Sie ja gerade selbst so viel mit ihren eigenen Parteifreunden zu tun haben. Ich zitiere hier einen Beitrag Ihres Parteifreundes Rammerstorfer, den er über Sie schreibt und den die Zeitung, in der er dauernd schreibt, über Sie, über die Grünen, veröffentlicht hat: Sicher ist nicht jeder Grüne schon ein hartgesottener und bewusster Faschist, aber potenziell tendiert er in diese Richtung. – Zitatende. (Ironische Heiterkeit
und Beifall bei der FPÖ und Boah-Ruf der Abg. Schimanek.) Das ist ein Zitat aus der Zeitschrift der KPÖ Oberösterreich, in der Ihr Parteifreund Rammerstorfer genau zu der Zeit, als das geschrieben worden ist, eine Kolumne verfasst hat. – Also weiterhin viel Spaß mit diesem Parteifreund! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
12.21
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
12.21
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Es ist erfreulich, dass Kollege Haider in der Lage ist, darauf hinzuweisen, dass die Grünen eine offene Partei sind (ironische Heiterkeit bei der FPÖ), dass die Grünen mit vielen kommunizieren, dass die Grünen in Zeitschriften publizieren – wir sind begehrte Artikelschreiber in diversen Zeitschriften. Ich weiß nicht genau, was Sie damit meinen, dass Kollege Rammerstorfer in der Zeitschrift, in der Zeitschrift und in der Zeitschrift etwas veröffentlicht. (Zwischenruf des Abg. Haider.)
Sie, Herr Kollege Haider, gehen am Kern der Geschichte vorbei. Sie haben persönlich einen Schuldirektor dazu aufgefordert, einen Vortrag abzubrechen (Abg. Schimanek: Nein, er hat nur ...!), der zeitgeschichtliche Themen behandelt. Warum sagen Sie nicht, dass das, was Sie unter parteifreier Schule verstehen, eine Schule ist, die von der FPÖ dominiert wird (heftiger Widerspruch bei der FPÖ) und von der FPÖ parteipolitisch in Anspruch genommen wird? (Ironische Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das ist doch ganz offenkundig! Ihr Kollege Rosenkranz hat im Unterrichtsausschuss behauptet, Sie seien Obmann des Elternvereins. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Das ist nicht ganz richtig, Herr Kollege. Sie sind Kassier dieses Elternvereins, und als Kassier kennen Sie offensichtlich das Schulunterrichtsgesetz nicht ganz genau. Es gibt sehr wohl sehr viele Vorträge, für die Schülerinnen und Schüler ihren Beitrag leisten, das ist keine Frage.
Herr Kollege, worum es in dieser Sache geht, das ist der unerträgliche parteipolitische Druck (Ruf bei der FPÖ: Hör’n S’ auf ...! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), den Sie auf Schülerinnen und Schüler ausüben. (Abg. Schimanek – die Hände über dem Kopf zusammenschlagend –: Na, bitte, was ...! – Zwischenruf des Abg. Haider.) Und Sie können sicher sein: Gegen diesen Druck (anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ) werden sich die demokratischen Parteien in Österreich in gebührender Form zur Wehr setzen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Eines kann ich Ihnen sicher sagen: Aus der österreichischen Schule, die ihrem Auftrag nachkommt, machen Sie keine blaue Schule! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ihnen wird es nicht gelingen, mit Ihren Einschüchterungsmethoden die österreichischen Lehrerinnen und Lehrer davon abzuhalten, dass sie auch künftig kritisch aufklären, in ihren Stunden und an ihren Schulen kritische Diskussionen zulassen. Darauf können Sie Gift nehmen! (Beifall bei den Grünen.)
12.24
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Klubobmann Strache zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.24
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also das ist schon eine etwas skurrile Diskussion hier im Hohen Haus, denn ich dachte immer, dass wir uns einig
darüber sein sollten, dass parteipolitische Agitation an Schulen grundsätzlich nichts verloren hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Leider müssen wir aber feststellen, dass das in der Realität nicht der Fall ist, was durch viele Meldungen aus Schulen quer durch ganz Österreich belegt ist. Eltern wenden sich an uns und schildern uns von Berichten ihrer Kinder, dass sie in ihrer Schule erleben müssen, dass offenbar immer wieder sogenannte Experten Vorträge halten. Ein Vortrag eines sogenannten Experten aus Oberösterreich war ja jetzt hier auch Thema. Dieser sogenannte unabhängige Experte hat in über 70 Schulen als grüner Parteifunktionär parteipolitische Agitation betrieben; und dann werden die Schüler noch in rechtswidriger Weise gezwungen, 3 € dafür zu bezahlen. – So etwas hat an keiner Schule etwas verloren! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Walser.)
Stellen Sie sich vor, das wäre ein freiheitlicher Funktionär gewesen: Was für ein Theater würden Sie zu Recht hier zum Besten geben! Und genau darum geht es! Das sind ja keine Einzelfälle, das hat Methode! (Zwischenrufe bei den Grünen.) Wir erleben, dass parteipolitische Agitation an österreichischen Schulen methodisch stattfindet. Unsere Kinder müssen sich dort anhören, wie man demokratische Parteien, die in diesem Haus vertreten sind, dort bezeichnet, da wird teilweise mit strafrechtlich relevanten Begrifflichkeiten herumgeworfen. – Das hat an Schulen nichts verloren! Und genau darum geht es! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach.)
Wenn dann ein Schüler in dieser Situation den Mut und den Charakter hat, seinen Vater, der Elternvertreter ist, anzurufen und ihm zu sagen, dass so etwas nicht möglich sein kann, dann hat der gewählte Elternvertreter die Verpflichtung, tätig zu werden und solche parteipolitischen Agitationen an der Schule zu melden (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach) und den Direktor auch darauf aufmerksam zu machen, dass er die Verantwortung dafür trägt und auch eine Beurteilung zu treffen hat. (Abg. Steinhauser: Ganz im Geist von Erdoğan!) Genau das ist von ihm gemäß seiner Verantwortung auch gemacht worden (Abg. Steinhauser: ... Erdoğan!), und das erwarte ich von allen Eltern, gleich welcher Couleur, nämlich genauso ihre Verantwortung als Elternvertreter zu leben. Und genau darum geht es!
Da muss man schon auch eines sagen: Wenn der Schriftsteller Misik, der ja auch Berater von Bundkanzler Kern ist, auf der Seite von Landesrat Ackerl, dem ehemaligen roten Landesrat in Oberösterreich, sinngemäß schreibt: Na ja, dieser Schüler, der da diese Ungeheuerlichkeit der parteipolitischen Agitation aufgezeigt hat, gehört eigentlich behandelt, wie man es zu unserer Zeit gemacht hat, nach dem Motto: Mobbing, Druck ausüben und vielleicht noch ein paar Watschen mit auf den Weg geben! (Abg. Walter Rosenkranz: Unerhört! Gesindel!), dann muss ich sagen: Das ist unerhört, denn genau das ist faschistisches Gedankengut, das an Schulen nichts verloren hat und mit dem man Andersdenkende nicht in solcher Art und Weise konfrontieren sollte. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach.)
Diese besondere Verantwortung an unseren Schulen gilt es, wieder hervorzuheben: dass Direktoren und Lehrer die Verantwortung dafür haben, dass eben keine Partei – keine Partei! –, gleich welche, parteipolitische Agitation an Schulen betreiben kann. Und genau diese Verantwortung haben wir: solche Dinge aufzuzeigen, abzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass das nicht stattfinden kann – zum Schutz unserer Kinder! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Walser: ... Erdoğan!)
Und genau das ist es, was Sie stört! (Abg. Walser: AKP Österreich!) Genau das ist es, was Sie stört, weil Sie genau in diesen Bereichen seit Jahren ungehindert tätig gewesen sind. Das wird abzustellen sein, Herr Walser, denn das hat mit Demokratie
nichts zu tun. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach.)
12.28
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zu einigen Abstimmungen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1504 der Beilagen.
Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung:
Wer stimmt dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum Einstimmigkeit.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5, die dem Ausschussbericht 1532 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die flächendeckende Umsetzung der Pflichtkurse in Justizgeschichte für angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 195.)
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1513 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG) erlassen wird sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (1533 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Es gibt keine mündliche Berichterstattung.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
12.30
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Pauschalreisegesetz – das ist die Umsetzung einer Richtlinie, die ziemlich exakt erfolgt ist, aber das muss ja noch nicht heißen, dass wir hier in Österreich damit glücklich sind, denn wenn eine Richtlinie etwas nicht Sinnvolles vorgibt, dann sollte man sich in erster Linie einmal dagegen wehren und das nicht schlicht und einfach zur Kenntnis nehmen und diese Richtlinie umsetzen.
Was ist an diesem Gesetz positiv? – Es gab bis jetzt eine Möglichkeit der Überkompensation. Das heißt: Wenn zum Beispiel bei einer Reise der Flug mehrere Stunden verspätet war, hat man Ansprüche gehabt, und zwar einerseits gegenüber dem Reiseveranstalter und andererseits aufgrund der Fluggastrechte-Verordnung. Das ist jetzt klargestellt: Es gibt keine Überkompensation mehr. – So weit, so positiv.
Negativ ist allerdings, dass diese Richtlinie jetzt noch einen Evaluierungshorizont von etwa drei Jahren hat. Das heißt, dass es da möglicherweise wiederum zu Änderungen
kommt. Wir beschließen aber heute hier ein Gesetz, das für die Reiseveranstalter Konsequenzen hat – und dann muss dieses Gesetz möglicherweise in wenigen Jahren schon wieder geändert werden; wahrscheinlich noch dazu, bevor es höchstgerichtliche Entscheidungen gibt. Insofern ist das ein bisschen eine schlechte Situation für die Reiseveranstalter, weil sie da keine große Rechtssicherheit haben.
Was ist aber das Wesentliche an diesem Gesetz? – Für die großen Reiseveranstalter hat sich dadurch nichts geändert. Für die – beispielsweise für TUI, Verkehrsbüro-Ruefa – ist der Status quo unverändert geblieben, für die ändert sich dadurch nichts. Die kleinen Reisebüros werden dadurch allerdings massive Probleme bekommen, und es ist davon auszugehen, dass sie schlicht und einfach früher oder später das Handtuch werfen werden, weil sie aufgrund dieses Gesetzes stark erweiterte Haftungen haben.
Es geht insbesondere darum, dass der Begriff der Pauschalreise jetzt neu definiert ist. Eine Pauschalreise kann sich jetzt auch so ergeben, dass nicht schon im Voraus festgelegte Verbindungen von mehreren Reiseleistungen zusammenkommen, sondern sich das dann eben erst später ergibt, und wenn dann so eine Pauschalreise vorliegt, dann hat der Reiseveranstalter eine erweiterte Haftung. Das beginnt einmal mit der Aufklärung darüber und setzt sich weiter fort, und so kann es passieren, dass es zu einer Pauschalreise kommt, mit der der Reiseveranstalter – das kleine Reisebüro – nicht gerechnet hat und daher vielleicht die Aufklärung nicht entsprechend vorgenommen hat, und dann haftet er voll dafür. Daher ist davon auszugehen, dass kleine Reisebüros da schlicht und einfach nicht mehr mitkommen und dann unter die Räder kommen.
Das ist Inhalt dieses Gesetzes, das ist Inhalt der Richtlinie. Es wird schon so sein, dass sich die großen Reiseveranstalter da auf EU-Ebene durchgesetzt haben. Tatsache ist aber, dass die kleinen Reisebüros in Österreich dadurch unter die Räder kommen.
Es ist jetzt auch der Abschluss einer Insolvenzversicherung verpflichtend und einiges andere mehr, was einen großen Aufwand, einen bürokratischen Aufwand und auch einen großen finanziellen Aufwand zur Folge hat, das alles, wie gesagt, mit dem großen Risiko der Haftung, sodass die kleinen Reiseveranstalter da an den Rand gedrängt werden.
Wir von der FPÖ haben mit diesem Gesetz keine Freude, denn wir sind sehr froh über jeden Unternehmer, den es gibt, gerade auch über die Kleinunternehmer, von denen viele als Reiseveranstalter beziehungsweise als Reisebüro tätig sind – bis jetzt, sage ich dazu –, und daher lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei der FPÖ.)
12.33
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
12.33
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Kollege Stefan hat es schon angesprochen: Tagesordnungspunkt 6 beschäftigt sich mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Thema Pauschalreisen. Es geht dabei um verschiedene Reiseleistungen, die in Kombination zu einem Pauschalpreis angeboten werden. Diese Richtlinie bringt im Hinblick auf Konsumentenschutz größere Sicherheit und schafft mehr Vertrauen. Gleichzeitig – das wurde schon angesprochen – bedeutet das aber für die Anbieter mehr Auflagen in Bezug auf Informationspflichten und zusätzliche Haftungsverpflichtungen.
Gerade Österreich gilt als Tourismusland, nicht zuletzt aufgrund der Vielfalt, die wir in Österreich haben, die auch jedem Gast das Seine bietet. Auch in meiner Heimatregion,
dem Weinviertel, wurde nach dem Fall des Eisernen Vorhangs sehr viel in die touristische Entwicklung der Region investiert, wobei wir uns vor allem dem sanften Tourismus verschrieben haben, einem Tourismus im Einklang mit der Natur, und ich weiß aus den diesbezüglichen Erfahrungen in dieser Region, welche Bedeutung der Tourismus hat. Er hat große Bedeutung für die Anbieter, für die Tourismusbranche, aber in weiterer Folge natürlich auch für Handwerksbetriebe, für den Bäcker, für den Fleischer, für den Winzer. Das schafft auch Arbeitsplätze in der Region und generiert regionale Wertschöpfung.
Österreich hat sich aus diesem Grund – und auch deshalb, weil viele Regionen in Österreich davon betroffen sind – in den Verhandlungen zu dieser Richtlinie, die ja ganze sieben Jahre gedauert haben, immer wieder eingebracht. Das österreichische Parlament hat mit einem Entschließungsantrag die Regierung unterstützt, und Staatssekretär Mahrer hat viele wichtige Punkte daraus eingebracht, die darauf ausgerichtet waren, vor allem die Auflagen für unsere Tourismusbetriebe zu minimieren. Das ist in einigen Teilen gelungen, beispielsweise konnte eine Wertschwelle von 25 Prozent durchgesetzt werden, die ausschlaggebend dafür ist, ob eine Reise überhaupt als Pauschalreise gilt. Wir haben diese Richtlinie dennoch abgelehnt, müssen aber heute unserer Verpflichtung natürlich nachkommen und diese Richtlinie umsetzen. – An dieser Stelle ein Danke an das Ministerium, das sich bei der Umsetzung sehr klar an diese Richtlinie gehalten und Abstand davon genommen hat, durch Erweiterungen Golden Plating zu betreiben!
Im Ausschuss habe ich noch einen Punkt betreffend die Präzisierung oder die Interpretation einer Passage angebracht, in der es um die zusammengefasste Zahlung von getrennt in Rechnung gestellten Leistungen geht. Ich habe nach dem Ausschuss auch das Gespräch mit dem Vertreter des Ministeriums gesucht, um zu klären, wie das interpretiert werden soll, und möchte hier dezidiert klarstellen: Wenn verschiedene Reiseleistungen bezogen werden, also beispielsweise ein Flug gebucht wird und dann separat noch ein Hotel ausgewählt wird und es über diese Buchungen getrennte Vertragsabschlüsse gibt, die auch getrennt in Rechnung gestellt werden, diese aber einfachheitshalber zusammen gezahlt werden, dann gilt das noch nicht als Pauschalreise.
Das ist in unserem Sinne und auch im Interesse der Tourismusbranche, denn es gewährt dieser Rechtssicherheit, was für diese wichtig ist, und ermöglicht ihr auch eine praxisgerechte Vorgehensweise. (Beifall bei der ÖVP.)
12.37
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
12.37
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister Brandstetter! Zur Debatte steht hier jetzt das Pauschalreisegesetz, das nur teilweise umgesetzt wird. Kollege Stefan hat vorhin erläutert, worum es dabei geht. Dazugesagt werden muss, dass es dabei nicht nur um die Reisebranche geht, sondern auch um die Hotelbranche, und in dieser Hinsicht muss ich die Ausführungen der Kollegin Himmelbauer ein bisschen korrigieren. So gesehen haben Sie, Frau Kollegin, das nicht genau durchgelesen. Ich verstehe das auch, weil es ein unübersichtliches Gesetz beziehungsweise eine unübersichtliche Richtlinie ist, insofern birgt diese Richtlinie auch eine Gefahr in sich.
Woher kommt diese Pauschalreise-Richtlinie denn eigentlich? – Sie kommt aus Großbritannien, das war eine Intervention von dort. Das Dumme ist allerdings, dass die Briten aufgrund des Brexit nicht mehr in der EU sind. Es betrifft eigentlich nur die großen Reisebüro-Unternehmen auf dieser Welt. Und wer da natürlich draufzahlt, das
ist der Hotelier. Die Struktur in der Ferienhotellerie ist meistens so aufgebaut, dass auch sie Pauschalen anbietet, und was braucht der Hotelier dazu? – Er braucht dazu einen neuen Gewerbeschein, weil man nach dieser Pauschalreise-Richtlinie das auch anbieten muss.
Ich denke, dass ein übertriebener Konsumentenschutz – und das ist klar ein übertriebener Konsumentenschutz – die Konsumenten in einer Art und Weise entmündigt, dass es der Gesamtwirtschaft schadet. Wir brauchen also im Endeffekt keine Umsetzung in dieser Form, denn die Umsetzung dieser Richtlinie wird negative Auswirkungen auf den österreichischen Hotelsektor haben.
Die ÖVP spricht ja immer davon, allerdings nur, wenn es um Themen wie Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes geht, aber wir alle beklagen das Bäckersterben, das Wirtesterben, das Metzgersterben, und bald wird es auch ein Hoteliersterben geben, weil es niemanden mehr interessiert, weil die Haftungsfragen so diffizil geworden sind, weil die Umsetzung so schwierig ist, nämlich insofern, als kleine Hotels den Gästeansprüchen nicht mehr gerecht werden können. Das heißt, die Rundumbetreuung kann nicht mehr gewährleistet werden, weil die Hoteliers jetzt plötzlich mit denselben Auflagen wie die Reiseveranstalter TUI und Co konfrontiert sind, nämlich mit Informationspflichten, Rücktrittsrechten, Insolvenzabsicherung und Schadenersatz bei entgangenen Urlaubsfreuden, und das auch ohne Verschulden.
Da wünsche ich allen viel Spaß! Wenn man jetzt einmal schlecht drauf ist und der Urlaub – vielleicht weil man mit seiner Partnerin, mit seinem Partner gestritten hat – ein schlechter ist beziehungsweise sozusagen eine entgangene Urlaubsfreude ist und man das irgendwie argumentieren kann, weil diese Pauschale auch in den Haftungsfragen nicht so gewirkt hat, dann wird das entsprechend schwierig sein.
Kollege Stefan hat ja auch den Punkt mit der dreijährigen Übergangszeit erwähnt. Es steht auch wörtlich drinnen: „Die Richtlinienbestimmungen, die den Insolvenzschutz und die Insolvenzabsicherung betreffen, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz und sollen im Rahmen eines anderen Vorhabens umgesetzt werden.“
Also man kauft da die Katze im Sack. Es ist schwer, jetzt darüber zu urteilen, wie das dann hinsichtlich Konsumentenschutz und vom Herrn Vizekanzler in der Folge umgesetzt werden wird.
Ich muss ganz ehrlich sagen, mit großem Bauchweh – mit großem Bauchweh! – werden wir dem zustimmen. Den Teil der Richtlinie, der von Bundesminister Stöger und Vizekanzler Mitterlehner nachverhandelt wird, werden wir aber nicht akzeptieren, wenn er nicht absolut an der unteren Grenze dieser Richtlinie liegt.
Beschweren wir uns nicht über das Aussterben der Metzger, Wirte und Hoteliers – wenn wir das umsetzen, dann sind wir alle selbst schuld daran! – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Auer.)
12.41
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
12.41
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich kann entgegen den Meinungen meiner Vorredner aus Konsumentenschutzsicht nur sagen, dass dieses Gesetz positiv und im Sinne der Konsumenten ist.
Das Pauschalreisegesetz, das aus der Richtlinie entstanden ist, hat sich ganz einfach an den Umstand angepasst, dass viele Menschen ihre Reisen nicht mehr im Reise-
büro, sondern oft schon online im Internet buchen. Da kennen wir alle daraus entstehenden Problematiken. Das Gesetz soll Rechtssicherheit für Konsumenten, aber letztendlich auch Rechtssicherheit für Unternehmer bringen. Während die alte Pauschalreise-Richtlinie aus dem Jahr 1990 im Konsumentenschutzgesetz verankert war, hat man diese jetzt komplett herausgelöst und dieses eigene Regelwerk aus der Richtlinie gemacht.
Ich möchte ein paar positive Aspekte hervorheben, und zwar einheitlichere europäische Regeln, die für Reisen, die man entweder im Reisebüro oder im Internet bucht, gelten. KonsumentInnen sind geschützt, wenn AnbieterInnen in Konkurs gehen; das war bis dato gar nicht der Fall. Haftungen für alle Leistungen, die im Pauschalpaket enthalten sind, werden verbessert.
Wir alle kennen solche Reisen, die man einzeln zusammengestückelt hat, bei denen man im Vorfeld keine Sicherheit hatte. Jetzt gelten diese Reisebausteine zusammengestellt als Pauschalreise, somit gibt es auch diese Sicherheit. Die Kunden und Kundinnen haben einen einheitlichen Ansprechpartner, sie brauchen sich nicht an fünf verschiedene Stellen zu wenden. Die Stornobedingungen für diese einzelnen Reisebausteine sind besser.
Also ich denke, im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten und Menschen, die gerne reisen, sind das ein positiver Aspekt und ein gutes Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)
12.43
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
12.44
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! TOP 6: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen erlassen wird. Es geht um einheitliche europäische Standards für Pauschalreisen – eine EU-Richtlinie, haben wir gehört. Die Umsetzung hat spätestens bis 1. Jänner 2018 zu erfolgen.
Kollege Stefan und auch Sepp Schellhorn haben es angesprochen: Meiner Meinung nach müssen wir sehr aufpassen, dass dabei die kleinen Reisebüros nicht unter die Räder kommen. Da hängt sehr viel zusammen: die ganze Vermietung, Gastronomie und Hotellerie. Diesbezüglich muss man schon sehr auf der Hut sein, dass diese kleinen Reisebüros nicht ganz verschwinden, die ja auch Arbeitsplätze schaffen und Arbeitsplätze sichern. Das sollten wir schon im Hinterkopf haben.
Ich habe mir auch die Stellungnahme der Bundesarbeitskammer sehr genau angesehen. Ich darf hier ein paar Sätze daraus zitieren:
„Aus Sicht der BAK sollte das bestehende Verbraucherschutzniveau im Reiserecht durch die Umsetzung dieser neuen Richtlinie – wo dies möglich ist – nicht herabgesetzt werden. So sollen Gewährleistungsansprüche wie bisher durch das Unterlassen einer Mängelrüge nicht geschmälert werden. Ein Unterlassen der Mängelrüge soll weiterhin nur im Bereich des Schadenersatzes berücksichtigt werden können.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz regelt aber viel mehr als Pauschalreisen. Meiner Meinung nach ist der Vorschlag, wie auch die Bundesarbeitskammer hier schreibt, dass das Gesetz zum Beispiel in Reisevertragsgesetz umbenannt werden sollte, gut, weil eben in diesem Gesetz viel mehr verpackt ist als nur die Pauschalreisen. Deshalb, glaube ich, könnte man bei nächster Gelegenheit überlegen, ob man dieses Gesetz nicht zusätzlich ändert. – Danke schön. (Beifall der Abg. Barbara Rosenkranz.)
12.46
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte.
12.46
Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Pauschalreise-Richtlinien müssen immer wieder überarbeitet werden, weil sie sich auch immer wieder an die Rahmenbedingungen unserer Zeit anpassen müssen, zum Beispiel an die Entwicklung des Onlineverkaufs von Reiseleistungen. Es ist auch an der Zeit, dass sich unser Pauschalreisegesetz ändert. Die vorgeschlagene Änderung stärkt aber, wie behauptet wurde, den Konsumentenschutz nicht ganz.
Neu im Vergleich zur bisherigen Pauschalreise-Richtlinie ist vor allem die Einführung der sogenannten verbundenen Reiseleistungen. Von einer solchen verbundenen Reiseleistung ist auszugehen, wenn ein Flug online gebucht wird und dann über eine Verlinkung bei einer Mietwagenfirma ein Mietauto gemietet wird. Liegt eine verbundene Reiseleistung vor, muss das Unternehmen lediglich bekannt geben, dass eben kein umfassender Schutz nach dem Pauschalreisegesetz vorliegt. Es kommt bei dieser Reiseleistung noch dazu, dass jeder Leistungserbringer nur für die Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistung haftet.
De facto besteht das Problem, dass das Pauschalreisegesetz nicht wirklich der Lebensrealität der Konsumentinnen und Konsumenten entsprechen dürfte, weil viele Menschen die Reise ja bis auf den Flug vor Ort organisieren. Wenn da irgendwelche Reisemängel auftreten, können natürlich massive Rechtsschutzdefizite im Hinblick auf die Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche entstehen. Da stellt sich natürlich berechtigterweise die Frage, gegen wen der Anspruch geltend gemacht werden kann oder wo überhaupt der Gerichtsstand sein wird.
Im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gibt es eine Regelung, die Konsumentinnen und Konsumenten im Internet vor überstürzten Kaufentscheidungen schützt, deswegen ist es für mich und für uns nicht nachvollziehbar, warum es hier solche Rücktrittsrechte für Reiseleistungen einfach nicht gibt.
Im Grunde genommen begrüßen wir natürlich die Änderung, die heute beschlossen wird, aber ich wünsche mir weiterhin eine Stärkung des Konsumentenschutzes und hoffe, dass wir auch gemeinsam daran arbeiten werden. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
12.49
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.49
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Inhaltlich wurde alles gesagt, vielleicht noch zwei Hinweise:
Wir haben uns bewusst für ein eigenes Gesetz in Form dieses Pauschalreisegesetzes entschieden, weil der Einbau dieser Regelungen, die nichts anderes als eine schlanke Umsetzung einer EU-Richtlinie sind, in das Konsumentenschutzgesetz dort noch mehr Unübersichtlichkeit gebracht hätte. So ist es, glaube ich, formal besser.
Der zweite Punkt ist: Die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes erfolgt mehr als neun Monate vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist – das heißt, wir waren auch da wieder sehr schnell –; und sie erfolgt deutlich mehr als ein Jahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, damit alle Beteiligten ausreichend Gelegenheit und Zeit haben, sich auf diese Neuerungen einzustellen. Das gilt vor allem auch für unsere Tourismusbetriebe.
Sie brauchen diese Zeit, um sich auf diese Vorgaben einzustellen. Darauf wollte ich noch hinweisen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.50
Präsident Karlheinz Kopf : Danke, Herr Bundesminister.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.
12.50
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Nationalrat diskutiert und entscheidet heute über ein neues Pauschalreisegesetz. Was bedeutet das für die Reisenden? Was bedeutet das für die Reisebürobranche und was bringt das neue Pauschalreisegesetz im Vergleich zu den bisherigen Bestimmungen über Pauschalreisen?
Klarer geregelt – und das ist schon das entscheidende Stichwort –, klarer geregelt wird zum Beispiel der Rücktritt vor Reisebeginn. Hier heißt es wörtlich: „[...] wenn [...] unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten“, dann Rücktritt von der Reise, ohne Entschädigung zahlen zu müssen. Das wird nun klar definiert: Kriegshandlungen, Terrorismus, Gefährdung der Gesundheit, Naturkatastrophen wie Erdbeben, Hochwasser oder Witterung, die verhindern, dass das Reiseziel entsprechend den Bestimmungen erreicht werden kann.
Allerdings – und hier ist das Gesetz sowohl konsumentenfreundlich als auch wirtschaftsfreundlich –: Diese Bestimmungen gelten nicht nur für die Konsumenten, diese Bestimmungen gelten auch für die Reisebüros, die ihrerseits unter solchen Umständen Reisen absagen können, ohne Entschädigung leisten zu müssen. Das heißt, das Gesetz spricht da unter dem Titel der quasi höheren Gewalt klar eine Konsumentenfreundlichkeit wie auch eine Wirtschaftsfreundlichkeit aus. Das finde ich gut.
Neu ist die Informationspflicht; da ist ja das Stichwort „Vorvertragliche Informationen“. Es wird diesbezüglich ein Standardinformationsblatt geben, in dem folgende Punkte ganz klar dem Konsumenten, dem Reisenden mitgeteilt werden müssen: Das sind im Wesentlichen die Reiseleitung, der Gesamtpreis, die Zahlungsmodalitäten, allfällige Mindestteilnehmerzahlen und Informationen über das Rücktrittsrecht des Reisenden.
Ich glaube, das sind ganz wesentliche Informationen. Die Branche erledigt das ja jetzt schon ordnungsgemäß, aber jetzt müssen es per Gesetz alle machen – und das ist gut so.
Das neue Pauschalreisegesetz schafft mehr Klarheit, es stärkt den Konsumentenschutz. Und da Pauschalreisen ja oft Auslandsreisen sind oder auch für Ausländer in Österreich angeboten werden, ist es einfach korrekt und wünschenswert, dass es eine EU-weite klare Regelung gibt.
In diesem Sinne ist das Gesetz sehr gut, wenn auch eine klare Gratwanderung zwischen Wirtschaftsfreundlichkeit und Konsumentenschutz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.53
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
12.53
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Urlaubsplanung hat sich durch das Internet sehr stark verändert. Früher war das Reisebüro Dienstleister für alle UrlaubsplanerInnen,
heute ist es das Internet. Die Abgrenzung zu den Pauschalreisen hat sich auch gänzlich verändert.
Früher war es relativ klar: Mit dem Betreten des Reisebüros hat man eine Firma mit der Gesamtorganisation der Reise beauftragt. Im Internet stellt sich die Situation anders dar. Mit den Click-Through-Buchungen wechselt man die Seiten, und es werden auch wichtige Daten wie Name, Mail-Adresse, Bankdaten und so weiter an die verschiedenen Anbieter weitergeleitet. So hat man scheinbar einen abgeschlossenen Vertrag, der aber mit verschiedenen Vertragspartnern abgeschlossen ist, und sollte es Probleme geben, ist es später für die Rechtsanwälte relativ schwierig, das aufzulösen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
In diesem Sinne ist eine einheitliche Richtlinie im Pauschalreisegesetz, die das umsetzt, sehr positiv. Es wurde schon genannt: Es gibt Informationspflichten, eine Änderung des Vertrags ist möglich, die Rechtsfolgen sind geklärt. Trotz all dieser Verbesserungen im Konsumentenschutz hat es auch Bedenken der österreichischen Hotellerie gegeben. Diese wurden aus unserer Sicht berücksichtigt. Da, denke ich, ist unserem Staatssekretär Mahrer zu danken, der auf EU-Ebene hervorragend verhandelt hat und die Wertgrenze für touristische Leistungen mit 25 Prozent herausverhandeln konnte.
In diesem Sinne ist es ein guter Tag für die österreichischen KonsumentInnen und für alle, die ihren wohlverdienten Urlaub antreten wollen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.55
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1513 der Beilagen.
Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1470 d.B.): Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (1536 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1459 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Albaniens, Andorras, Armeniens, Marokkos, der Russischen Föderation, der Seychellen, Singapurs zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1534 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1476 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Kasachstans, Perus und der Republik Korea zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1535 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zu den Punkten 7 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Es wird keine mündliche Berichterstattung gewünscht.
Es liegen dazu nur zwei Wortmeldungen vor, dann erfolgt wieder eine Abstimmung, meine Damen und Herren!
Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.
12.56
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir besprechen unter diesen drei Tagesordnungspunkten zwei, die mit dem Zivilrecht zusammenhängen, und einen, der mit dem Strafrecht zusammenhängt. Ich habe das eher ungern, wenn das vermengt wird.
Ich konzentriere mich auf das strafrechtliche Übereinkommen, das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen. Dieses Zusatzprotokoll übernimmt weitgehend Regelungen, die bereits auf Ebene der Europäischen Union in den Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union getroffen worden sind, und ergänzt – no na, wenn es das Zweite Zusatzprotokoll ist – das Erste Zusatzprotokoll.
Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Regelungen: Rechtshilfeleistungen auch bei Verwaltungsübertretungen hinsichtlich des unmittelbaren Behördenverkehrs zwischen den für die Stellung und für die Erledigung von Rechtshilfeersuchen zuständigen Behörden; Informationsaustausch; Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen und Beschuldigten per Videokonferenz; Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz; Vorschriften zur Einrichtung und zum Einsatz gemeinsamer Ermittlungsgruppen; wechselseitige Unterstützung der Vertragsstaaten durch den Einsatz verdeckter Ermittler; Durchführung kontrollierter Lieferungen von Verbotswaren und grenzüberschreitende Observation.
Da wir innerhalb der Europäischen Union diese Regelungen bereits umgesetzt haben, brauchen wir keine zusätzlichen technischen Maßnahmen zu setzen, daher entstehen uns durch dieses Zusatzprotokoll auch keine zusätzlichen Kosten, die wir tragen müssen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Prinzipiell – wenn ich da ein paar Überlegungen anschließen darf – geht es ja hier um das strafrechtliche Zusammenwachsen Europas. Ich erinnere mich an einen berühmten Fall aus der Zeit, in der wir noch nicht in der Europäischen Union waren, an einen Mord, der nicht in Österreich begangen wurde, sondern im Indischen Ozean. Damals gab es sechs Tote und sechs Mal versuchten Mord. Der unmittelbare Täter ist in Österreich zu lebenslanger Haft verurteilt worden, aber sein Komplize ist nach Deutschland gegangen – er war Deutscher – und hat dort eine viel geringere Strafe bekommen.
Ähnlich war der Fall betreffend eine Bank im Südosten Österreichs, als derjenige, der die Bank ausgeräumt hat – auch ein Deutscher –, nach Deutschland gegangen ist und eine relativ geringe Strafe bekommen hat, aber der Bankdirektor hier in Österreich fast die Höchststrafe bekommen hat.
Mit dem Zugang zu Europa, mit diesem Zusammenwachsen müssen wir auch darauf achten, dass strafrechtlich nicht Rosinen gepickt werden können, dass sich dann nicht jeder das Land aussuchen kann, in dem er die geringste Strafe bekommt.
Wir haben in Europa verschiedenste Maßnahmen gesetzt – Sie werden sich vielleicht an den Europäischen Haftbefehl erinnern, den es gibt –, damit da auf unserem Kontinent eine gewisse Vereinheitlichung erreicht wird. Vielleicht ist es auch für Sie ein Ärgernis, wenn jemand die Straßenverkehrsordnung in Österreich nicht einhält, einfach deshalb, weil er denkt, ihm werde ohnehin nichts passieren, weil sein Fahrzeug ein ausländisches Kennzeichen hat. Zu einem gemeinsamen Europa gehört auch ein harmonisierter Zugang hinsichtlich des Strafrechts, sei es das justizielle Strafrecht oder das Verwaltungsstrafrecht.
Dazu gibt es eine Menge an Abkommen, in diesem Zusammenhang hat das Justizministerium eine Menge gemacht, und dazu gehört auch diese Bestimmung, die wir heute beschließen.
Aber einen kleinen Wermutstropfen möchte ich schon noch bringen, da sich das Justizministerium so sehr um eine Vereinheitlichung in diesen Strafrechtssachen bemüht: Uns wurde unlängst eine in diesem Haus ziemlich populäre Strafanzeige zur Kenntnis gebracht – zumindest theoretisch, weil sie ja geheim gehalten wird –, nämlich jene, die das Verteidigungsministerium unlängst erstattet hat, und in dieser Strafanzeige wird auf ein Strafverfahren Bezug genommen, das es in München gegen die angezeigten Personen gibt. Und wenn es ein Strafverfahren bei einer anderen Staatsanwaltschaft gibt, kommt einem als Jurist gleich immer die Konzentrationsmaxime in den Kopf.
Wir haben im Zusammenhang mit TTIP und CETA über Monate Diskussionen darüber geführt, warum diese Schiedsgerichte angezweifelt werden, und viele haben beteuert, dass sie Vertrauen in die staatlichen Gerichte auch der anderen beteiligten Länder haben. Das müsste eigentlich insbesondere auch dann der Fall sein, wenn wir von Staatsanwaltschaften in Österreich und Deutschland reden. Der Punkt ist also: In Wirklichkeit hätte man aus Gründen der Konzentrationsmaxime die Staatsanwaltschaft in München einschalten können, wenn wir so viel Vertrauen haben.
Ich ende ja meistens mit einem Cicero-Zitat. Cicero hat gesagt: „Ein Brief errötet nicht.“ – Vielleicht würde er heute sagen: Eine Strafanzeige errötet nicht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
13.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich gelangt zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.03
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte zum Thema grenzüberschreitende Kindesentführung Stellung nehmen. Man spricht immer dann davon, wenn ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Elternteiles entführt, außer Landes bringt beziehungsweise dann auch in diesem Land festhält. Das ist eine schlimme Sache, weil sie am stärksten die Kinder trifft, die dann unter Umständen depressiv werden, emotionale Gemütsschwankungen haben, sozusagen Schaden fürs Leben nehmen, und das gilt es zu verhindern.
60 derartige Fälle kommen jährlich in Österreich vor, und in erster Linie geht es daher darum, Kinder zu schützen; Kinder vor negativen Folgen zu schützen, vor Krankheit zu schützen.
Es gibt diesbezüglich ein internationales Abkommen, das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Das ist ein multilateraler Vertrag, den Österreich und auch viele andere unterzeichnet haben, und heute geht es darum, dass zehn weitere Staaten ebenfalls Mitglied werden; und nur dann, wenn der betreffende Staat Mitglied ist und somit diese Regelung mit Leben erfüllt wird, können Kinder, die dorthin entführt werden, wieder nach Hause geholt werden.
Die häufigsten Ursachen solcher Kindesentführungen sind, dass im Fall einer Trennung, einer Scheidung versucht wird, Vorteilsnahme zu machen, oder dass dem anderen Elternteil geschadet werden soll beziehungsweise das Besuchsrecht verweigert werden soll. Es gibt also eine Vielzahl von Gründen, die aber letztendlich alle darin münden, dass das Kind massiv betroffen ist.
Das Haager Übereinkommen soll da ansetzen und die Interessen der Kinder wahren und sicherstellen, dass die Kinder zurückkommen und in der gewohnten Umgebung aufwachsen können, eben eine normale Entwicklung nehmen können. Das ist die Intention dieses Übereinkommens, und daher muss man das unterstützen.
Es ist wichtig, dass dieses Abkommen ausgebaut wird. Manche Kritiker sagen, dieses Abkommen wäre zahnlos, weil keine Sanktionen damit verbunden sind. Trotzdem ist festzuhalten, dass es damit einen internationalen juristischen, zwischenstaatlichen Rahmen gibt, dessen Wirkung immer davon abhängt, wie stark ein Staat da ansetzt, um Kinder zu schützen.
Wir sind jedenfalls dafür und begrüßen die Erweiterung dieses Abkommens. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, in 1470 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Albaniens, Andorras, Armeniens, Marokkos, der Russischen Föderation, der Seychellen, Singapurs zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, in 1459 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Kasachstans, Perus und der Republik Korea zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, in 1476 der
Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2017/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (1580 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.07
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Berufsreifeprüfung, die heuer ihr 20-jähriges Jubiläum feiert, ist eine große Errungenschaft in der Erwachsenenbildung. Es wurde ein zweiter Bildungsweg aufgemacht, insbesondere für Menschen, die einen Lehrberuf erlernt haben oder sonst irgendwie frühzeitig ins Berufsleben eingestiegen sind. Diese haben nun einen gleichberechtigten Zugang zu höherer Bildung.
Es ist mir auch wichtig, zu betonen, dass die Berufsreifeprüfung keine Matura zweiter Klasse ist! Deshalb werden auch alle Weiterentwicklungen der Reifeprüfung insgesamt, wie Kompetenzorientierung und Standardisierung, auch auf die Berufsreifeprüfung ausgerollt. Der heutige Initiativantrag soll eben letzte diesbezügliche Anpassungen zeitgerecht ermöglichen.
Es geht konkret um die Möglichkeit einer mündlichen Kompensationsprüfung in Mathematik, wo es sonst nur einen viereinhalbstündigen schriftlichen Teil gibt – im Gegensatz zu den Sprachen –, und um eine Erweiterung der möglichen Prüfungsorte, diese sollen also nicht nur Schulstandorte sein können, sondern auch andere geeignete Orte, um nicht irgendwelche Engpässe und damit zeitliche Verzögerungen entstehen zu lassen. Weiters werden auch noch redaktionelle Anpassungen vorgenommen und natürlich auch eine Anpassung der Prüfungstaxen.
Insgesamt ist es sehr, sehr wichtig, dass wir ein durchlässiges Bildungssystem haben, keine Bildungssackgassen. Gerade mit der Berufsreifeprüfung, aber auch mit Lehre mit Matura ist uns das sehr gut gelungen. Das leistet auch einen Beitrag zur Aufwertung der Lehre.
In diesem Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Jank. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.10
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin hat es schon ausgeführt: Der heute vorliegende Antrag und die zu beschließende Änderung im Be-
rufsreifeprüfungsgesetz – ich hoffe auf die Beschlussfassung – schaffen Fairness, weil es natürlich keinen Grund dafür gibt, dass im Rahmen der Berufsreifeprüfung keine Möglichkeit vorgesehen ist, nach einer negativen Beurteilung bei der schriftlichen Mathematikprüfung eine mündliche Kompensationsprüfung abzulegen, so, wie das alle anderen Maturanten auch machen können. Wenn wir das heute beschließen, hat auch jeder Lehrling, Berufstätige oder auch Collegestudent die Möglichkeit, sich nach einer negativen Beurteilung des schriftlichen Teils diesen auf ein Genügend oder ein Befriedigend auszubessern.
Mit der vorliegenden Änderung des Berufsreifeprüfungsgesetzes werden die Regelungen der unterschiedlichen Reifeprüfungen vereinheitlicht, wie das Kollegin Grossmann schon ausgeführt hat.
Ich begrüße auch, dass mehr Flexibilität ins System kommt. Um Engpässe zu vermeiden, wird beispielsweise nicht mehr gesetzlich geregelt, wo die Prüfung abgehalten wird. Das kann am Schulstandort sein, das kann aber auch an einer anderen Örtlichkeit sein. – Aus meiner Sicht ist das ein kleiner Schritt zu mehr Autonomie im Schulwesen. Entscheidungen werden an der Schule getroffen und nicht mehr auf Punkt und Beistrich gesetzlich geregelt.
Wir geben Freiraum – genauso wie auch mit dem Autonomiepaket aus der Bildungsreform, das derzeit in Begutachtung ist –, zum Beispiel bei der Lehrerbestellung. Künftig wird es – sofern das Autonomiepaket in der vorliegenden Form beschlossen wird, was ich sehr hoffe – möglich sein, sich als Lehrer direkt an einer Schule zu bewerben. Dann kann das Bewerbungsgespräch direkt zwischen Schulleiter und Bewerber geführt werden, um entscheiden zu können: Passt dieser Lehrer gut in das System hinein? Bringt er Kompetenzen und vielleicht Vorkenntnisse mit, die zu Schwerpunktsetzungen der eigenen Schule exzellent beitragen?
Wir schaffen aber auch pädagogischen Freiraum, damit vor Ort entschieden werden kann, in welchen Gegenständen oder welchen Lernphasen abweichende Klassengrößen sinnvoll sind. Die finanziellen Ressourcen für die Schulen sind aber davon unabhängig gesichert. Das ist nämlich eine der großen Sorgen, die ich in der derzeitigen Diskussion immer wieder zu hören bekomme.
Das Kontingent an Lehrpersonal wird auch weiterhin so berechnet wie heute, und das gute Betreuungsverhältnis von einer Lehrkraft zu zehn Schülern bleibt erhalten. Damit liegen wir – jetzt schon und auch zukünftig – deutlich besser, als das im OECD-Schnitt der Fall ist.
Noch etwas zum pädagogischen Freiraum: Pädagogischer Freiraum bedeutet auch, vor Ort entscheiden zu können, wie lange beispielsweise eine Unterrichtseinheit dauert. Die 50-Minuten-Stunde weicht einer Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts. Die Unterrichtsstruktur wird flexibel und projektorientierter. Dadurch kann besser auf die Bedürfnisse einer Gruppe – jede Schulklasse hat SchülerInnen mit unterschiedlichen Begabungen – reagiert werden.
Mir ist bewusst, dass sehr viele LehrerInnen Sorge haben, insbesondere auch deshalb, weil, so glaube ich – bedingt durch den großen Umfang des in Begutachtung geschickten Pakets –, noch nicht überall klar ist, was tatsächlich im Gesetzestext steht. Diese Sorgen werden selbstverständlich ernst genommen, aber ich vertraue auch in Zukunft – wie schon in der Vergangenheit – auf die Lehrerinnen und Lehrer, auf die DirektorInnen und in Zukunft auch auf die ClusterleiterInnen, ich vertraue darauf, dass sie das Beste für unsere Kinder umsetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.13
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Zurück zum Thema, zum Berufsreifeprüfungsgesetz – es geht jetzt nicht um die zukünftig zu beschließende Schulautonomie.
Wir begrüßen die heute hier zu beschließende Änderung, die notwendig ist. Wir sind seit der Einführung des Berufsreifeprüfungsgesetzes im Jahr 1997 sehr für diese zusätzliche Möglichkeit, die Matura nachzuholen. Es gibt ja auch unterschiedliche Möglichkeiten, wie Berufsmatura, Lehre mit Matura oder auch Lehre nach der Matura – diese Formen sind unbedingt notwendig, sind wichtig, auch deshalb, weil lebenslanges Lernen eine Grundvoraussetzung für Aus- und Weiterbildung ist. Speziell die Lehre mit Matura oder überhaupt die Möglichkeit, nach der Lehre die Matura nachzuholen, erscheint uns als wahnsinnig wichtig. Und das war immer auch eine Kernforderung von uns, von der Freiheitlichen Partei, deren Umsetzung wir mit vielen Initiativen und mit Nachdruck immer wieder gefordert haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Deswegen ist es recht und billig und es ist auch notwendig, dass es die Möglichkeit gibt, dass nach nicht erfolgtem positivem Abschluss der Mathematikprüfung eine mündliche Prüfung – so wie im Regelschulwesen – abgelegt werden kann. Selbstverständlich stimmen wir dieser notwendigen Änderung zu, die auch Fairness in Richtung Zentralmatura bringt.
Was wir nicht verstehen – und das muss ich schon sagen –, ist der Einwurf der Grünen. Wir scheinen uns überhaupt in schulpolitischen Auseinandersetzungen sehr zu unterscheiden, also nicht nur, was die politikfreie Schule anlangt. Wir wollen keine ideologisierte linke Schule wie Sie, sehr geehrter Herr Dr. Walser, sondern wir wollen eine politikfreie Schule mit Objektivität, in der man den Schülern unterschiedliche politische Standpunkte fair und gerecht beibringt (Beifall bei der FPÖ) und nicht Gehirnwäsche betreibt, wie Sie sich das vorstellen und an Schulen betreiben. Das kommt für uns nicht infrage.
Ihren populistischen Ansatz, Mathematik zukünftig bei der Matura als Wahlfach vorzusehen, weil – Begründung der grünen Partei – in Mathematik in der Vergangenheit so viele Schüler durchgefallen sind, kann ich nicht ernst nehmen, denn das kann es wohl nicht sein. Matura kommt aus dem Lateinischen, nämlich von maturitas, das heißt die Reife. Und man wird im Rahmen der Matura seine Reife wohl auch weiterhin in den zentralen Gegenständen Deutsch, Mathematik und Fremdsprache unter Beweis stellen. Die Matura ist ein Wert an sich und die Matura kann nicht so nebenbei erworben werden, weil damit nur eine Nivellierung unseres Schulwesens, unserer Schule nach unten erfolgen würde. Das wollen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben jetzt schon massiven Aufholbedarf in der Schule – die aktuellen Statistiken zeigen das. Nahezu jeder zweite Schüler kann nach Abschluss von acht Schuljahren kaum vollständig Deutsch, und das ist bedenklich. Wir haben da massiven Aufholbedarf, und deswegen kann es nicht sein, dass die Konsequenz daraus die Umsetzung Ihres Vorschlags, des Vorschlags der Grünen, ist, nämlich dass man mit der Leistung nach unten fährt und bei all jenen Fächern, bei denen es höhere Durchfallquoten gibt, einfach sagt: Wir machen das zum Wahlfach, damit möglichst alle die Matura mit möglichst wenig Aufwand bestehen! Damit würden nämlich die Voraussetzungen für die Zukunft für uns in Österreich noch schlechter, denn aufbauen kann man in einer Bildungsgesellschaft nur auf Bildung und nicht auf Unbildung.
Die Bildung ist zu beweisen, und dieser Beweis ist bei der Matura, sprich bei der Reifeprüfung, zu erbringen – im Sinne von maturitas, von Reife –, da wird die Reife klar festgestellt.
Viele von uns haben maturiert, und es ist toll, eine Matura zu haben. Es ist auch toll, die Matura im Rahmen eines zweiten Bildungsweges, Lehre mit Matura und so weiter, nachzuholen. Das wollen wir beibehalten, dafür steht die Freiheitliche Partei. (Beifall bei der FPÖ.)
Geschätzte Frau Minister! Sie haben im Unterrichtsausschuss kundgetan, dass ungefähr 10 000 Personen an den Vorbereitungskursen teilnehmen; die Hälfte davon macht Lehre mit Matura. Was wir aber nicht genau wissen, ist die Absolventenzahl. Wir schätzen, es sind in etwa 2 500 Absolventen. Wir würden bitten, diesbezüglich zukünftig besseres Zahlenmaterial zu bekommen. Vor allem würde uns interessieren, wieso bei 10 000 Teilnehmern nur in etwa 2 500 tatsächlich die Matura machen. Was sind die Gründe dafür? Wieso ist die Drop-out-Quote so hoch? Darüber hätten wir gerne zusätzliche Informationen.
Von den NEOS wird es den Antrag geben, den Qualitätsrahmen für Elementarpädagogik, den Sie ja selbst auch im Regierungsprogramm angekündigt haben, endlich umzusetzen. Wir werden dieser Initiative selbstverständlich zustimmen, das ist klar. Von einer Ankündigungspolitik hat niemand etwas. Vor allem interessiert uns im Zusammenhang mit dem Qualitätsrahmen für Elementarpädagogik die Frage: Wie schaut es denn mit den verpflichtenden Deutschkenntnissen aus, mit der Feststellung der Sprachkenntnisse in den Kindergärten? Das ist ein wichtiger Punkt, weil aus unserer Sicht die Einschulung ins Regelschulwesen nur dann erfolgen kann, wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen. Deswegen ist aus unserer Sicht dieser Qualitätsrahmen für die Elementarpädagogik notwendig und richtig.
Weiters interessiert uns, wie weit Sie in der Umsetzung Ihrer Ankündigung „Deutsch vor Regelunterricht“ sind – das haben die Regierungsparteien bei der Regierungsklausur im Jahr 2015 angekündigt. Das ist das Schlagwort, das umzusetzen ist. Auch da sind Sie uns noch die Antwort schuldig.
Also viele Baustellen, viele fehlende Antworten – wir bitten um die Antworten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
13.20
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin Hammerschmid! Hohes Haus! Herr Kollege Hauser, in einem sind wir uns einig: Das österreichische Bildungssystem hat viele Baustellen. Die Lösungen, die wir anbieten, unterscheiden sich jedoch deutlich von den Ihren.
Kommen wir aber zum vorliegenden Gesetz oder zum zur Abstimmung stehenden Gesetz: Da werden „letzte Anpassungen“ – das war die charmante Formulierung der Kollegin Grossmann – vorgenommen. Man kann es auch anders betiteln: Es ist ein Korrekturgesetz. Es ist ein Korrekturgesetz, mit dem man das auszumerzen versucht, was man beschlossen hat, denn mit den Bestimmungen, die das Gesetz enthält, hätte die Matura insbesondere an berufsbildenden höheren Schulen eigentlich gar nicht mehr durchgeführt werden können. Von daher, glaube ich, liegt es auf der Hand, dass jeder vernünftig denkende Mensch diesem Gesetz hier zustimmen muss.
Lassen Sie mich aber zu diesem Thema auch ein paar grundsätzliche Worte verlieren: Betroffen von diesem Gesetz ist vor allem der berufsbildende Bereich, betroffen sind
vor allem Handelsakademien, HTLs und so weiter. Ich habe vor zwei Wochen die Gelegenheit gehabt, mit einer Reihe von Kolleginnen und Kollegen aus dem berufsbildenden Schulwesen eine Diskussion zu führen, und die haben auf eine dramatische Situation hingewiesen, Frau Ministerin.
Wir haben auch die Neuorganisation der Oberstufe beschlossen, und diese neue Oberstufe, diese modulare Oberstufe, die wir ja eigentlich wollten, macht so, wie sie beschlossen worden ist, nicht nur wenig Sinn, sondern erzeugt auch Riesenprobleme – auch da wird es ein Korrekturgesetz brauchen. Was wir mit diesem Gesetz erreicht haben, ist, dass Schülerinnen und Schüler künftig mehr Prüfungen haben und nicht weniger, dass Schülerinnen und Schüler weniger Chancen haben und nicht mehr, weil die negativ beurteilten Semestermodule am Schluss nachgeholt werden müssen.
Wir diskutieren heute zwar über die Zentralmatura, ein Riesenproblem entsteht hier aber vor allem im berufsbildenden mittleren Schulwesen, bei welchem wir zwei-, drei- und teilweise vierjährige Schultypen haben und bei denen am Schluss diese Prüfungen kumulieren. Da kommt alles zusammen. Es betrifft die schwächsten Schülerinnen und Schüler, diejenigen, die eh schon Probleme haben, und die sollen jetzt am Schluss alle negativen Arbeiten des ersten, zweiten und dritten Schuljahres nachholen?! – Das wird sich nicht ausgehen. Besonders problematisch daran ist, dass für diejenigen die Schulkarriere beendet ist, da gibt es keinen Ausweg mehr. Also da haben wir dringenden Handlungsbedarf. Da müssen wir alles tun, um dieses Problem zu beseitigen.
Kollege Hauser, weil Sie unsere Diskussion zur Zentralmatura hier angesprochen haben: Bitte verwechseln Sie nicht Äpfel mit Birnen! Reden Sie mit Schülerinnen und Schülern, reden Sie mit Maturantinnen und Maturanten und auch mit den betroffenen Lehrerinnen und Lehrern! Die werden Ihnen sagen, dass wir gerade im Fach Mathematik dringenden Handlungsbedarf haben. Nun heißt das nicht – das möchte ich ausdrücklich feststellen –, dass wir gegen Mathematik sind. Ich halte Mathematik für unverzichtbar, das ist überhaupt keine Frage, aber wir müssen dringend im Fach Mathematik didaktisch nachlegen. Lehrerinnen und Lehrer müssen da besser auf die derzeitigen Erfordernisse vorbereitet werden. Wir müssen sicherstellen, dass Mathematik nicht zum Horrorfach für viele Schülerinnen und Schüler wird. Das ist der zentrale Punkt!, und das unterscheidet uns ganz klar von Ihrem Ansatz. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hauser: ... Wahlfach!)
Ich darf Ihnen dazu sagen: Wir sind für eine Leistungsschule! Wir sind für eine Schule, in der Kinder gefordert und gefördert werden, weil Kinder und Jugendliche das wollen! Die wollen Leistung erbringen, aber wir müssen ihnen die Chance dazu geben. Ihre Antwort darauf ist glasklar: Wir wollen das Schulsystem aus der Mitte des 19. Jahrhunderts im 21. Jahrhundert fortführen! – Das ist Ihre Antwort! (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Das ist legitim, Teile der ÖVP sehen das auch so. – Wir Grünen sehen das anders!
Wir weisen darauf hin, dass es im 21. Jahrhundert Dinge wie den Computer gibt, dass es das Internet gibt. Wir müssen im 21. Jahrhundert auf diese Entwicklungen reagieren. Wir brauchen nicht einfach ausgebildete Hilfsarbeiter, die einfache Tätigkeiten in den Fabriken verrichten, sondern wir brauchen Schülerinnen und Schüler, die nach absolvierter Schulpflicht im Team arbeiten können, die demokratische Prozesse erlernt haben, die kritisch denken können und die auf die Erfordernisse der Zeit eingehen können. Das ist der wesentliche Unterschied zwischen blauem 19. Jahrhundert in der Bildungspolitik und modernem 21. Jahrhundert bei den Grünen! (Beifall bei den Grünen.)
13.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Klubobmann Mag. Dr. Strolz gelangt nun zu Wort. – Bitte, Herr Klubobmann.
13.25
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir verhandeln gerade ein kleines Reparaturpaket im Bereich der Berufsreifeprüfung, der Reifeprüfung und der Vorbereitungen darauf, im Bereich der Kollegs für Berufstätige und der Vorbereitungslehrgänge.
Wir gehen bei diesen Maßnahmen als NEOS natürlich mit. Das ist in Ordnung: Diese Reparaturen sind zu machen! Wir halten das Instrument der Berufsreifeprüfung für sehr wichtig, auch im Sinne der Durchlässigkeit unseres Bildungssystems – kein Abschluss ohne Anschluss. Wir sollten gerade Lehrlingen Bildungswege eröffnen und hier schauen, dass wir auf Höhe der Zeit die Dinge weiterentwickeln.
Einverstanden bin ich dann nicht, wenn Sie als Regierungsfraktionen versuchen, diese Reparaturgesetze als Erfolg zu verkaufen, denn es ist eine Reparatur, das heißt, man hat davor etwas versäumt. Es ist okay, dass man es nachholt, aber Erfolg ist es dann keiner. Das wäre, wie wenn man Sand in die Augen streuen würde.
Geplant wäre gewesen – wenn Sie aufrichtig sind, geben Sie das zu –, dass man diese Reparatur ins Schulautonomiepaket hineinnimmt. Warum passiert das nicht? – Weil Sie mit dem Schulautonomiepaket nicht in die Gänge kommen. Sie haben es am 17. November 2015 verkündet, und jetzt haben wir März 2017, und es ist immer noch nicht über die Kante, ein Fünftel davon ist über die Kante, der Rest ist immer noch nicht umgesetzt, obwohl es vor über eineinhalb Jahren verkündet wurde. (Abg. Walser – auf seine Armbanduhr weisend –: ... sehr spät!)
Das heißt, Sie kommen hier nicht in dem Tempo weiter, wie Sie weiterkommen sollten – für die Kinder, für die Jugendlichen, für die Eltern und auch für die Lehrerinnen und Lehrer. Jetzt haben wir gerade diese Woche erfahren, dass ein Fünftel der Jugendlichen nach dem Pflichtschulabschluss große Probleme mit den einfachsten Texten hat. Nach acht Jahren Pflichtschule können sie nicht sinnerfassend lesen. Das ist eine Tragödie für diese Kinder! Sie werden Dauerkunden des AMS sein, sie werden sich schwertun, auf eigenen Beinen zu stehen und einen Job zu finden. Deswegen darf man hier nicht weiter blockieren und sich Zeit lassen, sondern man muss hier rasch in die Gänge kommen.
Vor allem dürfen Sie sich, Frau Ministerin, diese Reformen auch nicht verwässern lassen – weder verzögern, noch verwässern! Sie lassen sie sich aber verwässern. Das sehen wir, wenn es um die Umsetzung der Forderung geht: Nehmen wir die Bildungspolitik raus aus der Parteipolitik! Das ist offensichtlich nicht möglich, denn auch im neuen Paket ist vorgesehen, dass sich der Landeshauptmann zum Chef der neuen Bildungsbehörde machen kann.
Wir halten das für grundfalsch, weil die Landeshauptleute dann Machtpolitik machen werden. Die werden nicht fragen, was die Bewerber besonders gut für die Führungsposition auszeichnet, sondern ob sie das richtige Parteibuch haben. (Beifall des Abg. Loacker.) Sie spielen da also weiter dasselbe Spiel, und das ist nicht in Ordnung. Dagegen werden wir weiter protestieren!
Sie bringen auch im Bereich Elementarpädagogik, also im Kindergartenbereich, nichts weiter. Sie haben im November 2015 versprochen, dass man auch für diesen Bereich gemeinsame Qualitätsstandards für ganz Österreich schaffen wird. Aber es sieht immer noch wie Kraut und Rüben aus, jeder macht, was er will, und das besonders in Wien. Es ist offensichtlich, dass da ganz viel schiefläuft.
Außerdem haben Sie sich im Regierungsprogramm das Ziel vorgegeben, dass Sie bis zum Jahr 2016 für ganz Österreich gemeinsame Qualitätsstandards einführen – auch
2016 ist vorbei, und Sie haben die Ausfahrt nicht rechtzeitig geschafft. Sie haben dieses Ziel nicht erfüllt, und deswegen ist es, glaube ich, richtig, hier auch gemeinsam eine Fristerstreckung zu beantragen, weil dieses Ziel so wichtig ist.
Da Sie im letzten Unterrichtsausschuss unsere Vorschläge, die wir eins zu eins im Originalton aus dem Plan A vom Herrn Bundeskanzler Kern übernommen haben, abgelehnt haben beziehungsweise vertagt haben – Sie, die SPÖ, Ihre eigenen Vorschläge! – bringen wir jetzt im Originalton Ihre Vorschläge aus dem Regierungsprogramm ein. Wir möchten Sie bei Ihren Vorhaben unterstützen. Wir glauben allerdings, dass Sie auch aufrichtig sein sollten und sagen sollten: Ja, die Frist haben wir versäumt, setzen wir uns eine neue Frist! Das wäre ein Beweis dafür, dass Sie es auch ernst meinen.
Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung einer Maßnahme aus dem Arbeitsprogramm der Regierung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich zu ihren eigenen Zielen zu bekennen und dafür Sorge zu tragen, dass das Ziel ‚Qualitätsvolle Kinderbetreuung und elementare Bildung ‘(Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018, S 40.) aus ihrem eigenen Arbeitsprogramm – trotz teilweise bereits abgelaufener Fristen – umfassend umgesetzt wird. Dazu soll die Frist für die dahingehende Maßnahme ‚Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens bis 2016‘ auf das Jahr 2017 verlängert werden.“
*****
Das ist die Einladung. Machen wir hier ernsthafte Politik! Wir wollen hier konkret mitarbeiten, wenn Sie gute Ideen haben, greifen wir die auch auf. Wenn Sie diesen Antrag ablehnen, dann weiß ich auch nicht, welches Verständnis von Politik Sie dann haben, dann ist wirklich Hopfen und Malz verloren. (Heiterkeit und Zwischenruf des Abg. Lugar.) Und dann gibt es, glaube ich, nur noch Kopfschütteln seitens der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall des Abg. Loacker.)
13.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung einer Maßnahme aus dem Arbeitsprogramm der Regierung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2017/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (1580 d.B.) – TOP 10
Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 finden sich einige wichtige und richtige Maßnahmen, die auch durch NEOS unterstützt und eingefordert werden. Aus dem Bereich Bildung betrifft das beispielsweise die Forderung nach einem einheitlichen Bundesrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen.
Das Ziel: “Qualitätsvolle Kinderbetreuung und elementare Bildung“ wurde von der Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm 2013-2018 mit vier Schwerpunkten hinterlegt. Einer davon lautet: “Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens bis 2016“. NEOS unterstützt dieses Anliegen, das auch insgesamt auf sehr breiten Konsens stößt. Linie statt Kompetenzwirrwarr muss das Motto sein! Dafür brauchen wir klare und österreichweit einheitliche Qualitätsstandards, die vom Bund zentral vorzugeben sind. Diese Standards müssen sich an den Bedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen und nicht an finanziellen Erwägungen orientieren. (https://partei.neos.eu/klub/elementarpaedagogik.pdf, S 10.)
Darüber wird nun seit Jahren gesprochen, eine Lösung ist aber auch nach dem Jahr 2016 weiterhin nicht in Sicht. Angebot und Qualität der Kinderbetreuung sind immer noch von Wohnsitz und Landesgrenzen abhängig. Die Regierung ist hier also säumig. Da zu diesem Ziel bereits ein gemeinsames Bekenntnis der Bundesregierung besteht, soll für die Umsetzung dieses wichtigen Anliegens also lediglich die dahingehende Frist um ein Jahr ausgedehnt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich zu ihren eigenen Zielen zu bekennen und dafür Sorge zu tragen, dass das Ziel ‚Qualitätsvolle Kinderbetreuung und elementare Bildung ‘(Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018, S 40.) aus ihrem eigenen Arbeitsprogramm – trotz teilweise bereits abgelaufener Fristen – umfassend umgesetzt wird. Dazu soll die Frist für die dahingehende Maßnahme ‚Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens bis 2016‘ auf das Jahr 2017 verlängert werden.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Hammerschmid. – Bitte.
13.31
Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Ich möchte wieder auf das eigentliche Thema von heute zurückkommen, die Berufsreifeprüfung. Sie feiert dieses Jahr ihr 20-jährige Jubiläum, denn sie wurde im Jahr 1997 eingeführt und gesetzlich verankert, und sie war ein wesentlicher Fortschritt für die Erwachsenenbildung.
Wir reden immer von lebenslangem Lernen, deshalb müssen wir auch an jene denken, die sich im Laufe ihres Lebens weiterentwickeln wollen und zusätzliche Ausbildungswege einschlagen, um für die Berufswelt besser qualifiziert zu sein oder auch um in neue Berufsfelder einzusteigen. Die Berufsreifeprüfung ist ein ganz, ganz wesentlicher Schritt, dass es den jungen Menschen, den Erwachsenen auch entsprechend ermöglicht wird und somit die Durchlässigkeit unseres Bildungswesens gegeben ist.
Ich darf ein paar Zahlen nennen: Seit dem Jahr 1997 haben insgesamt 40 000 Menschen mit der Berufsreifeprüfung die Matura nachgeholt, jedes Jahr treten in etwa 3 000 bis 3 500 Prüflinge an. Und schaut man, wie sich die Zahlen an den Universitäten, an den Fachhochschulen, an den Pädagogischen Hochschulen entwickeln, wie viele Menschen, die dort studieren, eine Berufsreifeprüfung gemacht haben, dann sieht man, dass das mittlerweile 2,84 Prozent sind – mit steigender Tendenz. Das heißt, das Ziel, das wir da erreichen wollten, nämlich vermehrt jene, die eine Berufsausbildung gemacht haben, die sich weiterentwickelt haben, die eine Berufsreifeprüfung nachgemacht haben, in die tertiäre Ausbildung zu bekommen, gelingt immer stärker.
Die Lehre mit Matura war ja heute schon mehrfach Thema. Das ist ein weiterer Weg, ein zusätzlicher Weg, um in Richtung weiterer Ausbildungsmöglichkeiten zu kommen. Bei der Lehre mit Matura, damit die Zahlen korrekt sind, haben wir bereits in etwa 10 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, und wir haben bis jetzt 5 276 Absolventen, also viel mehr als meine Vorredner hier berichtet haben.
Worum geht es heute und jetzt bei dieser Gesetzesnovellierung oder vielmehr Anpassung? – Es geht jetzt wirklich darum, Chancengleichheit zur standardisierten Reifeprüfung herzustellen, dahin gehend, dass es bis dato für Mathematik nicht möglich war, eine Kompensationsprüfung durchzuführen. Das heißt, das soll hier nachgeholt werden, damit das wirklich – wie bei der normalen Reifeprüfung – auf Augenhöhe und auch fair gestaltet ist. Ich muss auch betonen, dass das nur in Mathematik notwendig ist, denn in Deutsch, in Englisch und auch in den anderen Fremdsprachen gibt es die Möglichkeit, und im Fachbereich geht es um eine Klausurarbeit, die auch mündlich präsentiert und diskutiert werden muss.
Das Gesetz behandelt auch, dass alternative Prüfungsorte zum Einsatz kommen können, denn wir erwarten mit der standardisierten Berufsreifeprüfung heuer einen relativ großen Andrang. Wir müssen dafür sorgen, dass wir adäquate Räumlichkeiten haben, um diese Prüfungen auch gut durchführen zu können. Es ist eine Anpassung der Prüfungstaxen und der Inkrafttretungsbestimmungen geplant. – Das ist im Wesentlichen das, worum es heute geht.
Ja, es ist korrekt, das hätte im Autonomiepaket integriert sein sollen. Da haben wir, wie Sie alle wissen, einen sehr intensiven Diskussionsprozess, eine sehr, sehr große Gesetzesnovellierung hinter uns. Wir sind jetzt mit dem Autonomiepaket in Begutachtung gegangen, die sechs Wochen läuft, also es sind jetzt noch fünf Wochen. Wir haben aber einen sehr konkreten Fahrplan, um das Autonomiepaket in voller Breite umzusetzen.
Von den Themen, die Kollege Strolz aus dem Plan A und aus dem aktuellen Regierungsübereinkommen genannt hat, ist vieles – das meiste eigentlich – in diesem Autonomiepaket verwoben. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Der Kindergarten läuft parallel, das ist ganz klar. Da befindet sich meine Kollegin Karmasin ja mit dem Bildungskompass in der Erprobung, und wir arbeiten intensiv.
Gerade mir ist es ein sehr persönliches Anliegen, dass wir hier zu Bildungsstandards kommen, welche beispielsweise ganz klar definieren, mit welchen Sprachkompetenzen unsere Kinder aus dem Kindergarten kommen, damit einfach der Einstieg in die und der Übergang zur Volksschule besser gelingt und dann vor allem die sprachlichen Defizite hoffentlich kein Thema mehr sein werden, zumindest nicht in der Breite, wie sie es jetzt sind. Das heißt, die Sprachförderung im Kindergarten, der Spracherwerb wird mir ein zentrales Anliegen sein, auch was die Definition der Bildungsstandards betrifft. Da sind wir auf einem sehr guten Weg, wie ich meine. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.
13.35
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Berufsreifeprüfung ist – und da sind wir uns ja alle hier im Hohen Haus einig – eine sehr große, wichtige und richtige Errungenschaft in der Erwachsenenbildung.
Diese Form des Nachholens von Bildungsabschlüssen bietet Lernenden mit beruflicher Erfahrung und Qualifikation im zweiten Bildungsweg Chancengleichheit und den Zugang zu höherer Bildung – einen Zugang zu Hochschulen, zu Fachhochschulen, aber auch zu Universitäten, Akademien und Kollegs.
Ich bin der Meinung, dass junge Menschen oft zu früh in die Situation kommen, sich für eine bestimmte Ausbildungsrichtung entscheiden zu müssen. Oft wird diese Entscheidung gar nicht von ihnen selbst getroffen, sondern von den Eltern und teilweise auch in Abhängigkeit vom sozialen Umfeld, weshalb es den großen Wunsch von jungen Menschen gibt, sich ab einem gewissen Alter zu verändern und doch auch die Matura nachzuholen. Einige Tausend Absolventinnen und Absolventen jährlich sind der Beweis dafür, dass viele Menschen lebensbegleitendes Lernen als Chance sehen und sich auch höher qualifizieren.
Die aktuellen Änderungen betreffen vier Punkte: das Prüfungsgebiet Mathematik, die Prüfungsorte, die Prüfungstaxen, aber auch die redaktionelle Klarstellung der Inkrafttretungsbestimmungen. Ich gehe darauf aber nicht näher ein, das hat vorhin bereits die Frau Ministerin getan.
Zum Abschluss möchte ich betonen, dass es für mich sehr, sehr wichtig und wesentlich ist, dass die österreichische Berufsreifeprüfung keinesfalls als Matura zweiter Klasse angesehen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter El Habbassi zu Wort. – Bitte.
13.38
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Was wir heute mit diesem Abänderungsantrag bewirken, ist – es ist ohnehin vorhin schon angeführt worden –, die Berufsreifeprüfung für Berufstätige im Fach Mathematik an die Zentralmatura, wie sie alle anderen haben, anzugleichen, und das ist ein ganz, ganz wichtiger Faktor.
Die Frau Ministerin hat die Zahlen bereits genannt: Über 40 000 Menschen haben sich in Österreich in den letzten 20 Jahren dafür entschieden, mit der Berufsreifeprüfung die Matura nachzuholen, quasi mit der Berufserfahrung auch eine Matura zu absolvieren.
Ich möchte hier auch ein Beispiel aus Salzburg bringen: Mittlerweile ist in Salzburg die Berufsreifeprüfung der beliebteste alternative Weg zur Matura, denn seit 2004 hat sich die Zahl der Abschlüsse verdreifacht und ist somit die am stärksten gewachsene Form der Reifeprüfung. Es ist gerade deshalb so wichtig und eine gute Sache, weil es eines der Erfolgsprojekte in Österreich ist, quasi die Berufsausbildung auch mit einer weiteren Bildung und damit auch mit der Möglichkeit, später studieren zu können, zu verbinden.
Und: Lieber Kollege Strolz, bevor wir immer alles schlechtreden, sollten wir die positiven Dinge doch einfach bewerten. (Abg. Strolz: Ich war sehr positiv ...!) Wir haben hier eine Änderung umgesetzt, die dringend notwendig ist, nämlich die gleiche
Behandlung der Reifeprüfung, egal, ob es die einer AHS, die einer BHS oder die Berufsreifeprüfung ist, und das ist eine gute Sache, die, glaube ich, auch positiv zu bewerten ist. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf aber noch bekannt geben, dass derzeit zu wenige Mandatare im Saal sind, sodass wir ordnungsgemäß abstimmen könnten.
Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.40
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Mit den Anpassungen zur teilzentralen Berufsreifeprüfung versuchen wir hier und heute, in diesem Bildungsbereich auch mehr Chancengerechtigkeit zu erzielen. Unsere Bildungsinstitutionen sollen einen höchstmöglichen Grad an Durchlässigkeit gewährleisten, und das aus einem ganz einfachen Grund: Sackgassen sind nicht nur persönlich, für die betroffene Person selbst eine Katastrophe, sondern hemmen auch die Entwicklung von ganz Österreich.
Die Berufsreifeprüfung schlägt dabei eine entsprechende Brücke, eine Brücke hin zu Universitäten, eine Brücke hin zu Fachhochschulen, und wie die Evaluierungen zeigen, auch mit großem Erfolg. Eine Studie der Universität Innsbruck nennt die Ergebnisse ermutigend. Studierende, die diesen Weg einschlagen und diese Berufsreifeprüfung absolviert haben, erreichen genauso wie alle anderen Studierenden ihre Ziele und bringen beste Ergebnisse. Die vorausgegangene Berufserfahrung, die diese Personen mitbringen, führt zu großer Organisationsfähigkeit, und die Quote von StudienabbrecherInnen – das ist heute auch schon öfters erwähnt worden – ist geringer als beim Rest der Studierenden.
Zudem sind Berufsmatura- und Studienberechtigungsprüfung zwei zentrale Mechanismen, um dem wohl bekanntesten Problem, nämlich dem Problem der vererbten Bildung, auch entgegenwirken zu können. Jene Studierenden, die diesen Weg einschlagen, haben im Vergleich zu jenen, die die Matura an einer AHS oder einer BHS absolvieren, doppelt so häufig Eltern, die, was ihre Ausbildung betrifft, maximal einen Pflichtschulabschluss haben.
Ich möchte hier noch anmerken, dass diese Studierenden aber natürlich ein höheres Durchschnittsalter haben, die Stipendiengrenze jedoch bei 35 Jahren liegt. Deshalb ist mein Ansinnen: Wenn wir schon von lebenslangem Lernen reden, dann müssen wir auch davon abgehen, das Alter als Bezugsgröße heranzuziehen. Und nicht nur das Alter muss angepasst werden, sondern in gewisser Weise – und das ist an den Wissenschaftsbereich gerichtet – auch der Topf der Stipendien selbst, denn es kann nicht sein, dass Studierende hervorragende Leistungen bringen und dann vor leeren Leistungsstipendientöpfen stehen.
Mit dem vorliegenden Berufsreifeprüfungsgesetz nehmen wir eine Berichtigung vor, nämlich dass zukünftig die Prüfung in Mathematik nicht nur schriftlich absolviert werden kann, sondern auch mündlich kompensiert werden kann.
Es ist unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, das Bildungssystem aus unnötigen Korsetts zu befreien, denn es darf nie zu spät sein, sich weiterbilden zu können und zu dürfen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.42
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Um nicht eine Diskussion darüber zu entfachen, wie eine tatsächliche Berichtigung auszuschauen hat, nur eine Feststellung meinerseits: Herr Dr. Walser, Sie haben in Ihrem Redebeitrag festgestellt, dass die Grünen nicht für die Abschaffung der Mathematikmatura sind.
Ich habe mich in meiner Rede auf die Aussage Ihres Kollegen Julian Schmid bezogen, der in einem Ö1-Interview Folgendes festgestellt hat: Jeder Maturant sollte zukünftig selbst entscheiden können, ob er in Mathematik maturiert oder nicht. (Abg. Yılmaz: Und was heißt das? – Zwischenruf der Abg. Gusenbauer-Jäger.) – Das heißt Mathematik als Wahlfach: Das kann es aus unserer Sicht nicht geben. Wir sind für Kernkompetenzen, Mathematik ist eine Kernkompetenz, und sie soll weiterhin Teil der Matura sein. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wenn man jetzt vonseiten der Grünen einfach hergeht und feststellt: Die Durchfallquote in Mathematik ist zu groß, gehen wir den einfachen Weg! Dann werden wir halt die Mathematikmatura nur noch auf freiwilliger Basis abhalten und sonst überhaupt nicht mehr!, dann ist das kein Weg in der Bildungspolitik, den wir als Freiheitliche Partei beschreiten wollen.
Selbstverständlich sind wir dafür, didaktische Verbesserungen auch im Rahmen des Mathematikunterrichts zu machen – Didaktik muss immer besser werden –, aber der einfache Weg in der Bildungspolitik kann nicht der sein, einfach auf ein wichtiges Fach zu verzichten, wenn die Durchfallquoten hoch sind. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Öllinger: Das war ein Schattenboxen! – Abg. Fekter: Nein, die Grünen haben keine einheitliche Linie!)
13.44
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Die Grünen haben sehr wohl eine einheitliche Linie. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Fekter. – Abg. Rädler: Pilz!) Es liegt ein bisschen an Ihrer Lesekompetenz. Ich darf Ihnen die Linie der Grünen sehr gerne vorlesen: „Die Zentralmatura als solche ist in den zentralen Fächern wie Deutsch, Englisch oder Mathematik sinnvoll.“
Das ist ganz klar; dass eine Diskussion aufgrund der Probleme, die das Fach Mathematik bereitet, entstanden ist, dass es da im Internet Initiativen gibt, dass sehr viele Jugendliche darauf drängen, dass das abgeschafft wird, ist richtig. Die grüne Linie in diesem Fall aber anzweifeln zu wollen – bitte, das ist sehr vermessen. (Zwischenruf des Abg. Rasinger.) Wir waren die Vorkämpfer für eine vernünftige Zentralmatura, und wir kämpfen auch jetzt darum, dass es die notwendigen Adaptierungen gibt.
Da würde mich eben interessieren, dass die Freiheitlichen auch ein bisschen ins Detail gehen und ein bisschen an den Schulen nachfragen, wo es denn Probleme gibt. Von diesen hören wir nämlich. Wir reden mit den Betroffenen, und zwar mit allen Betroffenen. Und da wären die Probleme, die wir zu lösen haben – und das sagt mir zum Beispiel ein Direktor einer Handelsakademie –: Warum haben wir das denn nicht durchgeführt, was wir versprochen haben, eine einheitliche zentrale Matura in all diesen Fächern, in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in den anderen Sprachfächern? Warum tun wir das nicht? Warum sind wir inzwischen so weit, dass an der Handelsakademie eine andere sogenannte Zentralmatura gemacht wird als an den AHS?
Das sind die Probleme, und darüber sollten wir uns Gedanken machen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hauser und Kassegger. – Abg. Fekter: Das Niveau in der AHS ...!) Da müssen wir auf jene Punkte eingehen, die wir Grüne von Anfang an kritisiert haben und zu denen wir gesagt haben ... (Abg. Belakowitsch-Jenewein: ... runternivellieren!) – Nein, da geht es nicht ums Runternivellieren, Frau Kollegin, sondern darum, Standards festzulegen. Und diese Diskussion müssen wir führen. Diese Diskussion ist eine inhaltliche, und da tun sich die Freiheitlichen verdammt schwer. Das habe ich in der Vergangenheit festgestellt. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Fekter.)
13.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1580 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung einer Maßnahme aus dem Arbeitsprogramm der Regierung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das glaub’ ich jetzt nicht, oder?)
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1512 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens (1581 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.47
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf als regionaler Abgeordneter kurz zu einem Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein Stellung nehmen, das sich auf die Gleichwertigkeiten im Bereich des Reifezeugnisses und des Hochschulwesens bezieht.
Seit 1. Dezember 1997 gibt es bereits ein solches Abkommen. Wie wir alle wissen, hat sich in der Zwischenzeit in der Hochschullandschaft unserer beiden Vertragsstaaten
einiges geändert, und deshalb ist der Wortlaut dieses Abkommens mehr als nur anpassungsfähig und -würdig und -bedürftig. Daher machen wir heute diesen Schritt, und ich weiß aufgrund zahlreicher Kontakte, auch mit Studenten aus dreierlei Ländern in dieser Region – Vorarlberg, Schweiz und Liechtenstein –, dass es ein lang gehegter Wunsch ist, diese Vereinfachungen durchzuführen.
Wichtige Teile des Abkommens sind: erstens die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse, zweitens sind die Studiengebühren beziehungsweise Hochschultaxen gleich geregelt wie für eigene StaatsbürgerInnen. Drittens basiert die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf dem ECTS, viertens beinhaltet es die Anerkennung von Studienabschlüssen bei weiterführenden Studien und schlussendlich die Berechtigung, den akademischen Grad im jeweiligen anderen Staat führen zu dürfen.
Im Ausschuss hat Kollegin Fekter darauf hingewiesen, dass künftig auch Berufsreifeprüfungen in eine solche Regelung miteinbezogen werden sollten. Ich bin der Meinung, diese Anregung ist nicht nur richtig, sondern auch wichtig. Es wäre wichtig, dass man diese in Zukunft auch mitberücksichtigt. Überall dort, wo es möglich ist, sollte man das auch tatsächlich umsetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.50
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Kollege Mayer hat die Details dieses Übereinkommens mit Liechtenstein schon ausgeführt. Wir begrüßen das selbstverständlich auch. Es besteht eine gute nachbarschaftliche Zusammenarbeit. Hauptsächlich wird es Liechtensteiner Studentinnen und Studenten betreffen, die dann relativ unkompliziert in Innsbruck studieren können. Innsbruck ist ja sozusagen die Hauptuniversität für die Liechtensteiner. Das ist gut so.
Es hätte aber unseren Studenten und Maturanten der berufsbildenden höheren Schulen wesentlich mehr geholfen, wenn man auch die Berufsberechtigungen mitverhandelt hätte. Es ist ja so, dass in den berufsbildenden höheren Schulen mit der Matura – denken Sie an die HTLs oder an die Handelsakademien oder auch an die touristischen Schulen! – auch Berufsberechtigungen automatisch miterworben werden und diese integrativer Bestandteil der Reifezeugnisse sind. Dabei geht es nicht nur um den Hochschulzugang, sondern auch darum, welche Berufe man wo ausüben darf. Das hätte mitverhandelt gehört. Dass man das nicht getan hat, Frau Ministerin, ist ein Riesenmanko! Wir werden trotzdem zustimmen.
Zu sagen, dass Liechtenstein und die Schweiz nicht am NQR, am Nationalen Qualifikationsrahmen, teilnehmen, widerspricht ein bisschen dem, was in Ihrem Vorblatt steht, nämlich: „Für die Regelungen des Abkommens bestehen keine Vorgaben des Unionsrechts.“ – Wenn das stimmt, was Sie ins Vorblatt hineinschreiben, dann hätten Sie die Möglichkeit gehabt, das individuell zu verhandeln, und dann hätten Sie für unsere Studenten auch etwas herausverhandelt. Jetzt nützt es nämlich hauptsächlich den Liechtensteinern, denn so viele Universitäten gibt es in Liechtenstein nicht, an die unsere Studenten gehen könnten, aber die Berufsberechtigungen hätten ihnen geholfen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.52
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Fekter, aus der ostösterreichischen oder in Ihrem Fall der oberösterreichischen Sicht mag das so sein, dass Sie das kleine Liechtenstein ein bisschen unterschätzen. (Abg. Fekter: Nein, ich schätze das sehr!)
Ich darf darauf hinweisen, dass das kleine Liechtenstein drei Hochschulen hat, eine Universität und eine hochschulähnliche Einrichtung. Ich darf Sie daran erinnern, dass die österreichischen Studierenden allein an der Universität in Liechtenstein 40 Prozent der Gesamtzahl der Studierenden ausmachen, also einen deutlich höheren Anteil haben als beispielsweise die Schweizerinnen und Schweizer oder die LiechtensteinerInnen selbst. Also es betrifft sehr wohl auch unsere Studierenden, und deshalb bin ich als Vorarlberger Abgeordneter sehr froh (Zwischenruf der Abg. Fekter), dass wir dieses Abkommen hier umsetzen.
Ich unterstütze Sie aber in Ihrem Antrag und in Ihrer Initiative, das berufsbildende Schulwesen mitzustärken. Ich halte das für sehr wichtig. Was mich ein bisschen irritiert, ist, dass Sie das im Ausschuss eingebracht haben und jetzt im Plenum einbringen – in meinen Augen wäre es durchaus sinnvoll gewesen, das vielleicht im Vorfeld abzuklären, denn sie sind ja – nehme ich an – in einer harmonischen Koalitionsehe mit der SPÖ.
Ich würde meine dringende Bitte an Sie richten, solche Dinge vielleicht im Vorfeld zu klären, dann könnten wir alle heute ein Gesetz beschließen, mit dem wir alle zufrieden sind, und zwar uneingeschränkt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.54
Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Das heutige Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein mag so sein, dass es keine besondere quantitative Bedeutung hat, aber sagen wir, vielleicht eine sehr lebensfreundliche Bedeutung. Was meine ich damit? – Es geht darum, dass zwei Nachbarstaaten zusammenkommen und beschließen, dass sie Prüfungen wie Reifezeugnisse und das Hochschulwesen gleichsetzen und gegenseitig anerkennen.
Die wichtigsten Inhalte des Abkommens sind: die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse; Studiengebühren beziehungsweise Hochschultaxen sind gleich wie für eigene StaatsbürgerInnen geregelt; weiters gelten die Anerkennung von Studienabschlüssen bei weiterführenden Studien und die Berechtigung, den akademischen Grad im jeweiligen anderen Staat zu führen.
Das ist durchaus unspektakulär, aber sehr wirkungsvoll, und zwar vor allem für jene Betroffene, die in das Nachbarland gehen, dort arbeiten oder studieren wollen. Ihnen erspart man mühsame Wege, bis die gegenseitige Anerkennung vollzogen ist. Es profitieren davon auch Arbeitgeber, die Schulen, die Hochschulen und die Verwaltung.
Wie gesagt: Das Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein ist ein lebensfreundliches Abkommen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer.)
13.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1512 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1515 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (1544 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1115/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2. Tierhalteverordnung, Kastration von Katzen (1545 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2002/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme der Wachtelhaltung in die 1. Tierhaltungsverordnung“ (1546 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.57
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz ist ein hoch emotionales Thema, das viele bewegt, viele Bereiche bewegt – denken wir einmal an die kleinstrukturierte Landwirtschaft –, das die Tierschützer bewegt, das viele Konsumenten bewegt, Tierärzte bewegt, letztendlich die Tiere auch bewegt. Und eine Stimme für die Tiere sind wir Tierschutzsprecher im Parlament.
Wenn man das Thema heute betrachtet, dann kann man erkennen, dass es oft auch einen religiösen Hintergrund hat. Wer heute die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ aufgeschlagen hat, hat gelesen, dass es einen Krieg zwischen den Hindus und den Moslems gibt, weil irgendein Moslem irrtümlicherweise vermeintlich eine Kuh geschlachtet hat. Jetzt fürchtet man natürlich, dass es deshalb blutige Auseinandersetzungen gibt. Wir haben auch aus Deutschland gehört, dass ein Moslem in der Nähe von einer Speckjause nicht mehr essen kann. Also man sieht, auch in rituellen Bereichen hat der Tierschutz natürlich eine große Auswirkung.
Wenn man das Tierschutzgesetz betrachtet, dann merkt man eines sofort: Es gibt sehr, sehr viele Richtigstellungen und Klarstellungen gegenüber der letzten Fassung. Das bedeutet, das letzte Mal war die Kritik durchaus angebracht, vieles war nicht ordentlich dargelegt. Und so ist es auch mit dem neuen Tierschutzgesetz. Einige Punkte sind positiv, einige Punkte sind verschwommen und gehörten eigentlich noch einer näheren Betrachtung unterzogen.
Gehen wir einmal davon aus, dass alle das Gemeinsame wollen: das Tierwohl. Ich lese hier einige Zitate vor, die uns das Gefühl dafür geben. Da gibt es ein altes deutsches Sprichwort, das besagt: „Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.“ – Oder: Jedem Leben der gleiche Wert, nach Albert Schweitzer. Oder auch unser Präsident Schultes (Abg. Scherak – erheitert –: Unser Präsident!): „Tierwohl – Höhere Standards und Billigpreise sind ein Widerspruch“; ein großer Tierschützer, ich nehme das auch an. Er sagt weiter: Alles, was wir hier verändern, schadet „den Tieren, den Bauern und den Konsumenten“. – Da sind wir der Wahrheit schon einen Schritt näher. Oder die Tierschutzkommission, die meint: Tiere sind fühlende Lebewesen.
Aber auch in der Strategie 2030 der steirischen Landwirtschaftskammer sagt deren Direktor, Tierwohl ist etwas Wesentliches. „Tierwohl-Maßnahmen bis hin zu Anpassungen an den Klimawandel“ müssen im Rahmen dieser Strategie berücksichtigt werden. Eine der Grundfragen lautet: „Was muss in der Tierhaltung und im Pflanzenbau geändert werden?“
Tierwohl ist also bis 2030 ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der steirischen Landwirtschaftskammer.
Im Artikel 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, eines der Gründungsverträge, steht: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung;“
Wenden wir uns einmal Positivem zu: Ich denke da an die klare Regelung der Rechtspersönlichkeit der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und die Schaffung der Möglichkeit, ihr weitere Aufgaben zu übertragen, an eine verbesserte Rechtsstellung der Tierschutzombudspersonen, an die Klarstellung, dass der rechtmäßige Einsatz von Diensthunden und die erforderliche Ausbildung dazu keine Tierquälerei darstellen oder dass das Führen von Hunden an der Leine oder das Anbinden im Rahmen von rechtskonformen Ausbildungsmaßnahmen keine verbotene Anbindehaltung ist.
Positiv und eine Verbesserung ist auch die Klarstellung, dass das Auswildern von Fasanen – es sind in Österreich jährlich circa 100 000 Stück –, wenn die Tiere in freier Wildbahn überlebensfähig sind, gestattet ist. Das ist auch eine Regelung, die endlich umgesetzt wurde.
Eine weitere Verbesserung betrifft die Halsbänder der Hunde.
Nicht gut ist hingegen zum Beispiel die Situation der Streunerkatzen. Das wurde voriges Jahr hoch emotional und sehr ausgiebig diskutiert. Das Chippen et cetera oder dass man sagt, dass die Anpaarung erlaubt ist, wenn das Muttertier registriert ist, das ist natürlich ein Wildwuchs und für alle Leute, die sich mit Streunerkatzen herumärgern oder ihr Geld in diesem Zusammenhang einsetzen, ein Schlag ins Gesicht.
Wir gehen davon aus, dass es circa ein- bis eineinhalb Millionen Katzen in Haushalten gibt, und man rechnet, dass es ungefähr die gleiche Anzahl an Streunerkatzen gibt. Wirft jedes Muttertier, sagen wir, vier Junge zweimal im Jahr, so sind das, wenn zwei davon überleben, vier Stück; so kommt man dann natürlich auf mindestens eine Million Streunerkatzen. Mit diesem Gesetz hat man der Entwicklung Vorschub geleistet, dass in Wirklichkeit das Katzenelend verlängert wird, und das ist für viele Katzenschützer – ungefähr 20 000 Katzen werden pro Jahr von ehrenamtlichen Mitarbeitern kastriert – natürlich etwas Furchtbares. – Das sind schon einmal wesentliche Punkte dazu.
Fassen wir zusammen: Dieses Tierschutzgesetz hilft weder der kleinstrukturierten Landwirtschaft, noch berücksichtigt es die Ärgernisse vieler Tierärzte. Es gibt berechtigte Einsprüche. Es kommt vielen Tierschützern in wesentlichen Punkten nicht entgegen, und von den Tieren reden wir sowieso nicht, diese haben ja keine Stimme – ihre Stimme sind wir. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Herr Steinbichler, du kannst dann über Palmöl reden, da bist du ein profunder Kenner, aber jetzt bist du nicht am Wort.
Ich kann nur eines sagen: Dieses Tierschutzgesetz gehört repariert, um den Bauern, den Tierschützern, den Tierärzten und den Tieren entgegenzukommen.
Deshalb ist meine Meinung: Liebe SPÖ und ÖVP, zurück an den Start! Setzen wir uns noch einmal zusammen, versuchen wir, Wesentliches im Sinne aller noch zu verbessern! Dann können wir im Sinne von Mahatma Gandhi gut leben: „Je hilfloser ein Lebewesen ist, desto größer ist sein Anspruch auf menschlichen Schutz vor menschlicher Grausamkeit.“
Wir lehnen dieses Gesetz in dieser Form überzeugt ab, weil es nicht prägnant genug ist und weil es nach der Beschlussfassung viele Diskussionen auslösen wird.
Dem Antrag von Frau Abgeordneter Brunner bezüglich Katzenkastration stimmen wir zu, auch dem gemeinsamen Antrag, aber natürlich auch dem Antrag von Kollegin Weigerstorfer bezüglich Wachtelhaltung.
Danke für die Aufmerksamkeit, und ich bitte um eine Stimme für die Tiere. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Brunner und Weigerstorfer.)
14.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.05
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Riemer, zurück an den Start kann nicht der richtige Weg sein. Sie haben soeben in Ihren Ausführungen auch viele positive Punkte angeführt, die Sie persönlich begrüßen. Die heute diskutierte Initiative ist das Ergebnis von monatelangen Beratungen, in die bewusst viele Menschen, die sich im Bereich des Tierschutzes einsetzen, ganz intensiv einbezogen wurden.
Der Umgang mit Tieren ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft, und deswegen ist es nicht nur richtig und wichtig gewesen, dass wir Anfang des letzten Jahres die Strafbestimmungen für Tierquälerei deutlich verschärft haben, sondern auch, dass wir seit Einführung des bundesweiten Tierschutzgesetzes in Österreich dieses mehrmals weiterentwickelt und immer wieder Schritt für Schritt verbessert haben.
Das wird auch mit der heutigen Novelle des Tierschutzgesetzes so passieren. Ich darf etwa die Stärkung der Tierschutzombudspersonen, das Verbot von Würgehalsbändern bei Hunden – das halte ich persönlich für sehr, sehr wichtig – oder auch das Verbot, Tiere über das Internet abzugeben beziehungsweise zu verkaufen, wenn sie nicht von professionellen Züchtern oder von Tierschutzvereinen kommen, anführen.
Ganz persönlich sage ich auch dazu, dass Tierschutz natürlich nie weit genug gehen kann, aber es ist gelungen, einen gemeinsamen Weg, einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessenlagen zu finden, die von Menschen, die sich mit ganzer Kraft für den Tierschutz einsetzen, bis hin zur Wirtschaft, zur Landwirtschaft und zu vielen NGOs reichen. Das war ein gemeinsamer Prozess.
Ich darf ganz herzlich vor allem der leider viel zu früh verstorbenen ehemaligen Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, aber auch unserem Tierschutzsprecher
Dietmar Keck und vielen, vielen Menschen, die sich sehr für dieses Gesetz eingesetzt haben, Danke sagen. Es ist gelungen, in gemeinsamen Verhandlungen noch viele kritische Punkte zu entschärfen.
Ich darf auch den Antrag der Kollegin Weigerstorfer erwähnen, die sich mit der artgerechten Haltung von Wachteln beschäftigt hat. Wir werden dem selbstverständlich zustimmen.
Eine Klarstellung vielleicht noch zum Antrag von Frau Kollegin Brunner: Wir haben selbstverständlich nie in Abrede gestellt, dass es auch in Zukunft eine Kastrationspflicht für Katzen geben wird, wir haben nur den Begriff der Zucht näher definiert. Bereits seit April letzten Jahres gilt, dass Katzen, die regelmäßigen Zugang ins Freie haben, kastriert werden müssen, wenn sie nicht zur Zucht verwendet werden. – Das nur zu diesem Punkt.
Es sind viele, viele wichtige Schritte, die wir heute gemeinsam gehen. Ich darf Sie alle dazu einladen, im Sinne des Tierschutzes in Österreich diesen Weg mitzugehen. Viele weitere Schritte werden natürlich in Zukunft noch folgen müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.08
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte betonen, dass dieses Gesetz sehr viel Beteiligung, sehr viel Engagement ausgelöst hat. Es gab in der Begutachtung 642 Stellungnahmen, und das zeigt, finde ich, schon, wie groß das Interesse in der Bevölkerung – von NGOs und auch von Einzelpersonen – am Tierschutz und am Tierwohl ist. Ich möchte mich bei allen, die da involviert waren, bedanken.
Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass ich auch die positiven Dinge in diesem Gesetz sehe; mein Vorredner hat sie bereits angesprochen. Ich sehe vor allem das Verbot des Auswilderns von nicht lebensfähigen Tieren für die Jagd als positiv; das geht auf die Begutachtung zurück. Da sieht man, dass eine Begutachtung, wenn man sich einbringt, doch einen Sinn haben kann und dass sich Engagement auszahlt.
Das Verbot von Zughalsbändern bei Hunden wurde schon angesprochen, das sehen wir auch positiv, genauso wie die Einschränkungen beim Verkauf von Tieren sowie das Verbot des Tätowierens von Tieren aus ästhetischen Gründen.
Trotzdem hat dieses Gesetz noch Schwachstellen, und deswegen haben wir Grünen einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Christiane Brunner und weiterer Abgeordneter zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, eingebracht. Dieser Abänderungsantrag liegt Ihnen vor. Ich werde ihn jetzt insoweit erläutern, als ich die Punkte anspreche, bei denen es uns noch nicht weit genug geht, weil das ja auch die Gründe sind, weswegen wir heute nicht zustimmen werden.
Zum einen geht es darum, dass Hunde und Katzen immer noch im Zoofachhandel verkauft werden können. Es ist einfach so, dass diese dort nicht artgerecht gehalten werden und dass das auch zu Impulskäufen führt. Da gab es schon einmal bessere Regelungen, und da geht uns dieses Gesetz noch nicht weit genug.
Genauso gibt es Ausnahmemöglichkeiten für Tierquälerei bei Diensthunden. Das sehen wir auch kritisch. Da sollte es, finde ich, keinen Freibrief geben.
Ebenso gibt es Ausnahmemöglichkeiten über Verordnungen bei Kastrationen, Stichwort Ferkelkastration. Aus unserer Sicht muss klar geregelt werden, dass Eingriffe, die zu erheblichen Schmerzen führen, eben nur unter Schmerzausschaltung und Schmerzbehandlung durchgeführt werden dürfen. Das ist in diesem Gesetz noch nicht enthalten.
Die Katzenkastration wurde schon angesprochen. Dazu gibt es von mir schon seit Längerem einen Antrag, der jetzt im Ausschuss abgelehnt wurde. Dabei ging es, wie auch von meinem Vorredner angesprochen, um die Definition der Zucht. Ich habe eine genauere Definition beantragt, und zusätzlich war in unserem Antrag enthalten, dass es auch Programme zur Unterstützung der Katzenhalterinnen und Katzenhalter geben soll. Dazu gab es auch eine sehr emotionale Diskussion. Wir erhalten, ich weiß nicht, Hunderte Mails zu diesem Thema, und auch der Großteil der Stellungnahmen hat sich auf dieses Thema bezogen.
Es gab andere Einschätzungen von VertreterInnen der Bauernschaft, würde ich einmal sagen. Es geht uns nicht darum, dass es auf dem Bauernhof keine Katzen mehr geben soll, aber dass eben klar geregelt werden soll – wie gesagt, unser Antrag hätte auch Unterstützungsprogramme vorgesehen –, was als Zucht definiert wird und was nicht. Die Definition, die jetzt drinnen ist, lautet: eine „nicht verhinderte Anpaarung“. – Ich meine, dann ist alles Zucht. Deswegen geht uns dieser Begriff einfach nicht weit genug.
Vielleicht überlegen Sie es sich noch und stimmen meinem Antrag heute hier zu. Der Abänderungsantrag zum Gesetz liegt vor.
Das waren unsere Zusatzvorschläge, denn, wie gesagt, so wie das Tierschutzgesetz jetzt vorliegt, gibt es darin zwar positive Dinge, als Gesamtpaket ist es aber aus Tierschutzsicht alles andere als ausreichend.
Zu berücksichtigen ist auch noch, und das wäre mein Appell an Sie, Frau Ministerin, dass die Tierhalteverordnung auch in Begutachtung war und da eher Verschlechterungen drohen – Stichwort wiederum Katzenkastration, Enthornungen und so weiter. Ich ersuche Sie dringend, die vielen Stellungnahmen ernst zu nehmen und einen weiteren Schritt in Richtung mehr Tierschutz zu machen und nicht zu Verschlechterungen beizutragen.
Wichtig ist mir auch noch mein Antrag aus dem Ausschuss zum Kükenschreddern. Ich glaube, wir alle kennen diese Bilder. (Abg. Steinbichler: Ja, natürlich!) Das ist wirklich etwas Grausames, dass männliche Küken einfach geschreddert werden. Ich habe vernommen, dass es schon Diskussionsbereitschaft gibt.
Auch hier mein Appell: Nehmen wir uns bis zum nächsten Mal vor, das grausame Töten von Küken mit dem Tierschutzgesetz zu beenden.
Das Tierschutzgesetz war in seiner ursprünglichen Fassung ein Schritt zu mehr Tierschutz – wiederholen wir das und tragen wir zu einer weiteren Verbesserung des Tierschutzes in Österreich bei! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)
14.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er wurde in den Eckpunkten erläutert, ist somit ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1515 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (1544 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses (1544 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 5 entfallen in § 4 Z 14 lit b die Worte: „oder nicht verhinderte“
2. Ziffer 9 lautet:
„9. § 5 Abs. 3 Z4 lautet:
‚4. Maßnahmen, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit, bei Einsätzen von Diensthunden, die im Einklang mit dem Waffengebrauchsgesetz 1969, BGBl. Nr.149/1969, oder dem Militärbefugnisgesetz - MBG, BGBl I Nr. 86/2000, stehen oder Maßnahmen durch besonders geschulte Personen zur erforderlichen Ausbildung für solche Einsätze.’“
3. In Ziffer 10 entfällt in § 7 Abs. 3 die Wortfolge: „soweit nicht durch Verordnung gemäß § 24 Abs 1 Z 1 anderes bestimmt ist,“
4. Ziffer 14b. lautet:
„14b. § 16 Abs. 4 lautet:
‚(4)Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren, soweit dem nicht zwingende rechtliche oder technische Gründe entgegenstehen. Solche technischen Gründe sind:
1. das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen,
2. Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere sowie
3. in begründeten Einzelfällen, zeitlich befristet, bauliche Gegebenheiten.‘“
5. In Ziffer 26 entfallen in § 31 Abs. 5 die Worte:
„In Zoofachgeschäften dürfen Hunde und Katzen zum Zwecke des Verkaufes nur dann gehalten werden, wenn dafür eine behördliche Bewilligung vorliegt. Voraussetzung für die Erteilung dieser Bewilligung ist, dass für diese Zoofachhandlungen ein Betreuungsvertrag mit einem Tierarzt besteht. Dieser Tierarzt ist im Rahmen des Bewilligungsverfahrens der Behörde namhaft zu machen und hat den in der Verordnung angeführten Kriterien zu entsprechen. Nähere Anforderungen, die diese Zoofachhandlungen hinsichtlich der Haltung von Hunden und Katzen zu erfüllen haben, besondere Aufzeichnungspflichten sowie die Aufgaben und Pflichten des Betreuungstierarztes sind durch Verordnung der Bundesministerin/des Bundesministers für Gesundheit und Frauen nach Einholung der Stellungnahme des Tierschutzrates zu regeln.“
6. Ziffer 29 entfällt.
7. Ziffer 37 entfällt.
Begründung
Aus Tierschutzsicht sind in der vorgeschlagenen Novellierung durchaus positive Entwicklungen zu bemerken. Allerdings bleiben diese Entwicklungen hinter den Erwartungen zurück.
Beispielsweise ist unerlässlich, dass die Anpaarung GEZIELT bleibt und der bestehende Gesetzeswortlaut beibehalten wird.
Die Ausbildung und der Einsatz von Diensthunden haben nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und damit tierschutzkonform zu erfolgen.
Auch bei Eingriffen im Nutztierbereich soll nicht vom grundsätzlichen Gebot der wirksamen Betäubung und postoperativen Schmerzausschaltung abgegangen werden.
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes im Jahr 2008 wurde der zuvor verbotene Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wieder eingeführt. Begründet wurde dies damit, den Handel mit Welpen in kontrollierbare Bahnen bringen zu wollen. Die Entwicklung seit 2009 zeigt aber deutlich, dass dies nicht gelungen ist. Unabhängig von dem Verfehlen der Zielsetzung, gibt es zahlreiche weitere Gründe, die aus Tierschutzsicht gegen den Verkauf in Zoofachhandlungen sprechen. Tiere sind keine Ware. Die Anschaffung eines Hundes, dessen Lebensdauer im Schnitt 10 Jahre und länger dauert, sollte niemals im Rahmen eines Einkaufstages erfolgen.
Bis dato hat § 44 Abs. 17 eine Übergangsfrist für das durch die TSchG-Nov BGBl I 2008/35 gefasste Verbot von Qualzüchtungen (§ 5 Abs 2 Z 1) normiert. Die neue Fassung des Abs 17 würde diese Übergangsfrist außer Kraft setzen und das Qualzuchtverbot einer dauerhaften Relativierung unterziehen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.13
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben schon gehört, mit der vorliegenden Gesetzesnovelle gehen langjährige Verhandlungen zu Ende. Es sind viele Organisationen und Experten einbezogen worden, was sehr wichtig ist, da es unterschiedliche Meinungen gibt. Ich denke, es ist dabei eine gewissenhafte und praxisorientierte Lösung herausgekommen.
Ich als Bäuerin weiß sehr wohl, dass wir eine sehr hohe Verantwortung gegenüber den Tieren haben. Tierwohl ist uns ganz besonders wichtig. Daher ist es auch wichtig, dass die Erfahrungen der Tierhalter in dieses Gesetz eingeflossen sind.
Wir haben auch schon gehört, dieses Gesetz ist eine Weiterentwicklung und eine positive Neuregelung von gewissen Punkten. So wurden Standards beim Handel von Tieren im Internet, die Enthornung, die Dressur von Hunden oder die Auswilderung von gezüchteten Wildtieren geregelt, um nur einige zu nennen.
Wir haben schon seit zehn Jahren ein sehr strenges Tierschutzgesetz, da hinken uns die anderen Länder hinterher. Dadurch haben natürlich unsere Bauern und Bäuerinnen Probleme in dem Sinn, dass Produkte mit geringeren Standards auf den Markt drängen. Daher ist es uns besonders wichtig, dass in Zukunft eine entsprechende Herkunftsbezeichnung geschaffen wird, die auch funktioniert, damit man den Tierschutz sichtbar macht und unsere Konsumenten unsere Produkte bewusst einkaufen können. Die ehrliche Kennzeichnung von Qualitätsprodukten aus der heimischen Produktion bedeutet daher auch ein Weiterentwickeln des Tierwohls.
Bis jetzt war die Präzisierung der Haltung von Rindern in einer Verordnung geregelt. Das steht jetzt im Gesetz, auch mit zusätzlicher Meldepflicht von Ausnahmeregelungen. So darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Keck, Eßl, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1544 d.B. über die Regierungsvorlage 1515 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. Punkt 14b lautet:
14b § 16 Abs. 4 lautet:
„(4) Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren, soweit dem nicht zwingende rechtliche oder technische Gründe entgegenstehen. Solche Gründe sind:
1. das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen,
2. bauliche oder sonstige technische Gegebenheiten am Betrieb oder in einem bestehenden Ortsverband,
3. das Vorliegen öffentlich rechtlicher oder privatrechtlicher Beschränkungen oder
4. Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere.“
2. Nach Punkt 14b wird folgender Punkt 14c eingefügt:
14c § 16 Abs. 4a lautet:
„(4a) Für die Inanspruchnahme der in Abs. 4 genannten Ausnahme gilt Folgendes:
1. Die Haltung von Rindern in zum In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt dieses Bundesgesetzes bestehenden Anlagen unter Gegebenheiten, die als zwingende rechtliche oder technische Gründe anzusehen sind, die der Gewährung geeigneter Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneten Auslaufes oder Weideganges an mindestens 90 Tagen im Jahr entgegenstehen, ist der Behörde vom Halter bis zum 31. Dezember 2019 zu melden.
2. Tritt bei Anlagen, die bisher die Bewegungsmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß bieten ein Grund gemäß Abs. 4 Z 1 – 4 auf, so ist die Inanspruchnahme der Ausnahme der Behörde binnen vier Wochen nach Eintritt des Ereignisses zu melden. Gleiches gilt auch für den Umbau oder Neubau von Anlagen gemäß Z 1, der aufgrund höherer Gewalt erforderlich wird.“
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In diesem Sinne sind wir für guten Tierschutz, denn er bringt wirklich etwas für Tier und Mensch. (Beifall bei der ÖVP.)
14.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Keck, Eßl, Auer, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1544 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1515 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. Punkt 14b lautet:
14b § 16 Abs. 4 lautet:
„(4) Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren, soweit dem nicht zwingende rechtliche oder technische Gründe entgegenstehen. Solche Gründe sind:
1. das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen,
2. bauliche oder sonstige technische Gegebenheiten am Betrieb oder in einem bestehenden Ortsverband,
3. das Vorliegen öffentlich rechtlicher oder privatrechtlicher Beschränkungen oder
4. Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere.“
2. Nach Punkt 14b wird folgender Punkt 14c eingefügt:
14c § 16 Abs. 4a lautet:
„(4a) Für die Inanspruchnahme der in Abs. 4 genannten Ausnahme gilt Folgendes:
1. Die Haltung von Rindern in zum In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt dieses Bundesgesetzes bestehenden Anlagen unter Gegebenheiten, die als zwingende rechtliche oder technische Gründe anzusehen sind, die der Gewährung geeigneter Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneten Auslaufes oder Weideganges an mindestens 90 Tagen im Jahr entgegenstehen, ist der Behörde vom Halter bis zum 31. Dezember 2019 zu melden.
2. Tritt bei Anlagen, die bisher die Bewegungsmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß bieten ein Grund gemäß Abs. 4 Z 1 – 4 auf, so ist die Inanspruchnahme der Ausnahme der Behörde binnen vier Wochen nach Eintritt des Ereignisses zu melden. Gleiches gilt auch für den Umbau oder Neubau von Anlagen gemäß Z 1, der aufgrund höherer Gewalt erforderlich wird.“
Begründung:
Tierhaltungen, bei denen auf Grund der im § 16 Abs. 4 genannten Ausnahmegründe eine dauernde Anbindehaltung erfolgt, sind der Behörde zu melden, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Betriebe bei der Behörde bekannt sind.
Auch Betriebe, die grundsätzlich die erforderliche Bewegungsfreiheit durch Auslauf oder Weidegang gewähren, bei denen aber durch Eintritt eines obgenannten Grundes für einen bestimmten Zeitraum eine entsprechende Bewegungsmöglichkeit nicht geboten werden kann, haben dies der Behörde zu melden. Derartige Situationen sind beispielsweise durch Eintritt von Naturereignissen oder Unfällen, ebenso wie bei temporären Baumaßnahmen denkbar.
Bei der Beurteilung des Vorhandenseins geeigneter Weideflächen sind nicht allein die Verfügungsrechte über vorhandene Grundstücke entscheidend, sondern sind die tatsächlichen Lagen, die verkehrsmäßigen Gegebenheiten und die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erreichbarkeit bzw. Betreuung im Hinblick auf die Nutzung der Tiere in Betracht zu ziehen. Hiebei ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass das Wohlbefinden der Tiere nicht durch häufige Transporte beeinträchtigt wird.
Bei den in Abs. 4 Z 3 genannten öffentlich rechtlichen oder privatrechtlichen Beschränkungen handelt es etwa um Raumordnung (Flächenwidmung), UVP oder nachbarrechtliche Beschränkungen.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Weigerstorfer gelangt nun zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.18
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte gerne mit § 2 eines Bundesverfassungsgesetzes beginnen. Da steht geschrieben: „Die Republik Österreich [...] bekennt sich zum Tierschutz.“
Wir haben dazu schon unterschiedliche Ansätze gehört, was widerspiegelt, dass Tierschutz offensichtlich mehrere Betrachtungsmöglichkeiten zulässt, da man da immer wieder unterschiedliche Ansätze sieht. Der eine sieht es eher aus Sicht der Tierhalter, vor allem bei Nutztieren, der andere sieht es emotional – viele haben Katzen und Hunde zu Hause. Ich gestehe, es ist nicht nur ein Kopfthema, sondern auch ein sehr emotionales Thema. „Allen Leuten recht getan ist eine Kunst, die niemand kann.“
Ich möchte aber trotzdem zu bedenken geben, dass wir als Menschen Tieren zwar übergeordnet sind, dass es aber leider teilweise im Gesetz juristisch betrachtet nach wie vor so ist, dass Tiere als Sache gehandelt werden.
Nichtsdestotrotz haben wir die Verpflichtung, sie als Mitgeschöpfe zu respektieren und ihnen gegenüber keinesfalls grausam zu sein. Wir müssen Tiere vor jedem unnötigen Leid bewahren.
Damit komme ich wieder darauf zurück, dass das ein Spagat ist; dessen sind wir uns alle bewusst. Ich weiß, in vielen Klubs wurde sehr emotional diskutiert, ich möchte nur Folgendes in den Raum stellen: Jetzt hat man hier mit diesem Abänderungsantrag einfach versucht, der Kritik ein bisschen den Wind aus den Segeln zu nehmen. 650 Stellungnahmen sind eingetroffen, und in wenigen Tagen wurden 30 000 Unterschriften gesammelt, die zeigen, dass die Tiere sehr wohl eine sehr starke Lobby hinter sich haben.
Ich möchte an dieser Stelle wirklich noch einmal dazusagen, dass man da natürlich immer wieder Graubereiche beachten muss. Was mir persönlich fernliegt, ist, jetzt irgendeinem Bauern seine Existenz zu nehmen, nichtdestotrotz: Sehen wir es doch als Nische, die wir als Österreicher, die auch unsere österreichischen Bauern nutzen können! Wir waren im Tierschutz wahnsinnig lange Vorreiter, aber davon haben wir uns schon lange entfernt. Auch dieser Abänderungsantrag, mit dem man hier ein bisschen gegenzusteuern versucht, ist zwar an der Oberfläche sehr schön, aber wenn man ihn genauer liest, sieht man, dass er leider nach wie vor sehr schwammig ist und sich viele Schlupflöcher darin finden.
Ich möchte als Beispiel die Katzenkastration näher betrachten. Man muss sich Folgendes vorstellen: Ein Katzenpaar kann zweimal im Jahr Nachwuchs bekommen. Nun rechnet man pro Wurf in etwa mit drei Katzen, die dann auch tatsächlich überleben. Kalkuliert man das auf zehn Jahre, sind das 80 Millionen Katzen. Da muss einfach etwas getan werden! Sie sterben, verhungern, es ist wirklich mühsam im Winter. Jeder Bauer soll seine Katze, die er auch wirklich lieb hat, haben, aber wenn Tiere teilweise leider frei herumlaufen, so ist das Tierquälerei, das kann man nicht schönreden! Es tut mir leid, das kann man nicht schönreden. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Riemer und Brunner.)
Nun hat man eine Lösung gefunden, und zwar ist es in der neuen Verordnung so, dass man diese Kastrationspflicht, die in der Praxis ohnedies nicht wirklich geklappt hat – denn klarerweise hat jeder gesagt: das ist nicht meine Katze, also muss ich sie auch nicht kastrieren lassen! –, dadurch ersetzt, dass man die Bauernhofkatzen chippt. – Ich muss Ihnen ehrlich sagen, meiner Ansicht nach ist ein Chip kein Verhütungsmittel! Und wenn die Katzen gechippt sind, dann dürfen sie hinaus – und die Streunerkatzen darf man kastrieren?! – Das ist in der Praxis derart schwammig!
Warum schaffen wir nicht klare Regeln, die allen Seiten helfen, den Bauern genauso wie den Tieren? Ich verstehe es nicht! Es tut mir wirklich leid, das ist inakzeptabel.
Einige Vorredner haben es schon angesprochen: Da finden sich sehr, sehr viele sehr, sehr schwammige Begriffe, zum Beispiel beim Qualzuchtverbot – da gibt es extreme Aufweichungen! –, und auch beim grundsätzlichen Bekenntnis zur Schmerzausschaltung beziehungsweise Betäubung wurde alles wieder relativiert. Das heißt, man darf die Ferkel nach wie vor ohne Betäubung kastrieren. Das finde ich echt nicht super! (Abg. Prinz: Schmerzlinderung!)
Ebenso kritisieren möchte ich, dass wir es nicht geschafft haben, die Tierhalteverordnung durchzudiskutieren. Das finde ich wirklich schade, denn es gibt von diversen Fraktionen wirklich gute Ansätze, die man einfach hätte mitnehmen können.
Alles in allem stimme ich dem persönlich nicht zu. Lassen Sie mich aber noch etwas dazu sagen: Natürlich muss man das alles immer als etwas Rundes, etwas Gesamtes sehen. Ich als Tierschutzsprecher werde meine Stimme den Tieren geben. – Ich weiß, wir haben auch in unserer Fraktion einige, die ihre Stimme den Bauern geben. Das ist legitim. Wir haben Gott sei Dank keinen Klubzwang, das heißt, bei uns kann jeder abstimmen, wie er will: Meine Stimme gehört den Tieren. (Zwischenruf des Abg. Lipitsch.) Ich weiß, Leo Steinbichler hat sich auch noch zu Wort gemeldet, er wird hier
seine Argumente vorbringen. Wie sich die anderen entscheiden, wird sich weisen, aber ich als Tierschutzsprecher werde weiterhin meine Stimme den Tieren geben.
Weil Kollege Loacker gerade aufsteht: Ich frage mich, warum du überhaupt Tierschutzsprecher bist, denn deine Aussagen im Ausschuss waren ein Wahnsinn! Sei bitte Wirtschaftssprecher, denn mit Tieren hast du gar nichts zu tun – aber du wirst das gleich selbst beweisen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abg. Brunner.)
14.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun der angesprochene Herr Mag. Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.25
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bedanke mich bei Kollegin Weigerstorfer für die Anmoderation! (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Im Ausschuss ist es unter anderem darum gegangen, dass man die Regelungen für die Tierzucht nicht ad infinitum anspannen kann, weil sonst diejenigen, die in Österreich Tierzucht betreiben, im internationalen Wettbewerb nicht mehr konkurrenzfähig sind. (Abg. Weigerstorfer: Im Gegenteil!) Dann finden halt die Tierzüchter ihr Geschäft nicht mehr hier, sondern woanders, und wir importieren das Fleisch aus anderen Ländern. Das kann man wollen.
Wir finden, dass die Novelle des Tierschutzgesetzes ein Schritt in die richtige Richtung ist. Das ist jetzt nicht super und es ist nicht epochal (Beifall der Abg. Weigerstorfer), aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Deswegen begrüßen wir diese Novelle, sehen aber natürlich noch Potenzial für weitere Verbesserung. (Abg. Lopatka: Sehr gut!) – Ich bin fast bereit, meine Meinung zu revidieren, wenn Klubobmann Lopatka lobende Worte hereinruft. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum?)
Ich möchte noch einen Satz auf den Antrag der Kollegin Brunner betreffend die streunenden Katzen verwenden – mit Streunern kennt sich Klubobmann Lopatka aus. Bei den streunenden Katzen verlangen Sie eine Kastration. – Jetzt ist es allerdings so, dass sich die streunenden Katzen nicht selbst beim Tierarzt melden und sagen: Miau, ich würde mich gerne kastrieren lassen! (Ruf bei der ÖVP: Wer will das schon?)
Ich frage mich, wie Sie sich das vorstellen: dass die Beamten der Bezirkshauptmannschaft um die Bauernhöfe schleichen und schauen, ob das Katzerl kastriert ist, und wenn nicht, dann herausfinden, wer dafür verantwortlich sein könnte, dass diese streunende Katze nicht kastriert ist?! – Sie haben eine Vorstellung davon; ich kann es mir schwer vorstellen.
Ich halte das für ein Gesetz, das nichts brächte, wenn es beschlossen würde, und deshalb sind wir dagegen. Wir können die streunenden Katzen nicht zu Tode regulieren; das wird nicht funktionieren. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Na bitte!)
14.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.
14.27
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit der Einführung des bundesweiten Tierschutzgesetzes hat sich die Bedeutung des Tierschutzes und des Themas generell gesellschaftspolitisch grundlegend geändert. Auch
die Bedingungen in der Nutztierhaltung und in der Landwirtschaft haben sich geändert, daher war es nach acht Jahren wirklich nötig und fällig, eine Novelle des Tierschutzgesetzes umzusetzen. Genau darüber diskutieren wir, und ich freue mich auch deswegen sehr, weil diese vorliegende Novelle noch über weite Strecken mit meiner Vorgängerin Sabine Oberhauser sehr eng abgestimmt wurde und sie immer hinter den Punkten gestanden ist.
Warum ist diese Novellierung notwendig? – Sie ist deswegen notwendig, weil es viele Veränderungen gegeben hat, und klar ist – das ist in den bisherigen Beiträgen ja zum Ausdruck gekommen –, dass das ein hochemotionales Thema ist. Tierschutz lässt niemanden – oder zumindest die wenigsten – kalt, von daher kann Tierschutz nie weit genug gehen.
Das heißt, auch die vorliegende Novelle wird immer wieder auch Kritiker auf den Plan rufen, wenngleich der Vorschlag, den wir hier heute diskutieren, ein Vorschlag ist, der so intensiv, gut und konstruktiv mit allen Interessenvertretern, die es in diesem Feld gibt, abgestimmt wurde – und das zwei Jahre lang – wie kaum ein anderer zuvor. Es waren sehr konstruktive Gespräche, und aus meiner Sicht ist das Ergebnis daraus ein gutes Produkt und ein guter Kompromiss, der im Sinne eines Interessenausgleiches gefunden wurde, weil klar ist, dass es da natürlich verschiedene Interessenlagen gibt, die es zu berücksichtigen gilt. Das steht außer Zweifel.
Auch im Rahmen der Begutachtung des Entwurfs – auch das wurde schon erwähnt – ist es zu vielen Stellungnahmen gekommen, was einmal mehr die hohe gesellschaftliche Bedeutung dieses Themas unterstreicht, und ich kann wirklich mit Stolz sagen, dass eine Großzahl dieser Meldungen und Vorschläge, die im Rahmen der Begutachtung eingegangen sind, von uns noch in diese Novelle übernommen wurden.
Was mich darüber hinaus freut, ist, dass zum einen in Form von vor kurzer Zeit eingegangenen Abänderungsanträgen zu dem schon erwähnten Verbot des Auswilderns von Wildtieren, die nicht überlebensfähig sind, aber zum anderen auch im Bereich des Rinderanbindeverbots bei den Verhandlungen, die bis gestern beziehungsweise bis vor wenigen Tagen intensiv geführt wurden, eine Einigung gefunden wurde, die hier gleichfalls noch Eingang gefunden hat. Ich finde, auch das ist ein wirklicher Erfolg der vorliegenden Novelle. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ich möchte jetzt auf die Details der Novelle nicht zu genau eingehen. Vieles wurde schon erwähnt, und es freut mich, dass das hier auch so intensiv diskutiert wurde. Abschließend kann ich sagen, dass ich denke, dass mit dieser Novelle des österreichischen Tierschutzgesetzes ein wirklich guter und vor allem fortschrittlicher Kompromiss zwischen dem Erwarteten und dem Machbaren getroffen wurde, und genau darauf kommt es an – im Sinne der Tiere und im Sinne des Tierschutzes in Österreich! Ich freue mich über Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Steinbichler: Wolfgang, lass die Sau raus! ... Freilandhaltung!)
14.31
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Danke, Frau Bundesministerin, dass Sie kurz Stellung genommen haben. Wenn ich mich an die Diskussionen erinnere, die wir 1999 geführt haben – meine erste Rede in diesem Haus war zu einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz , sehe ich daran, dass die Mühlen tatsächlich langsam mahlen, aber es gibt da auch eine gewisse Bewegung. Das ist einer intensiven Debatte zu danken, die von allen möglichen Kreisen befeuert wird: von
den Tierschutzorganisationen bis hin zu den Vermarktern, von den Konsumentinnen und Konsumenten bis hin zu auch bäuerlichen Qualitätsproduzenten und -produktionsbetrieben.
Bei dieser Gelegenheit sei darauf verwiesen, dass Tierschutz und bäuerliche Tierhaltung per se nicht im Widerspruch zueinander stehen. Ein gutes Beispiel dafür ist der biologische Landbau. Das ist einer der Vorreiter als landwirtschaftliche Produktionsmethode, in denen der Tierschutz sehr weitreichend – nicht in allen Punkten, aber sehr weitreichend – umgesetzt ist und auch Trendsetter in diese Richtung ist.
Das wird ja auch belohnt, und zwar wird Tierschutz in zweierlei Hinsicht belohnt: Er wird vom Konsumenten belohnt – der wünscht sich mehr Tierschutz – und auch von den Tieren, denn sie liefern einfach eine bessere Leistung. Auch in einer Tierhaltung ist es wichtig, dass sich Tiere wohlfühlen. Tierwohl ist auch die Basis einer Nutztierhaltung, daran kommen wir nicht vorbei. Jeder, der eine Ausbildung in diesem Bereich hat, der sich ernsthaft mit Nutztierethologie und mit anderen Dingen beschäftigt, wird draufkommen, dass der Tierschutz eine ganz wichtige Angelegenheit ist, bei der wir gute Diskussionen brauchen, bei der wir auch das Zuhören brauchen.
Das ist oft gar nicht so einfach, weil der Blick ein anderer ist, wenn ich im Stall sozusagen mit der Kuh tagtäglich meinen Austausch habe oder wenn ich über die Weide laufe, weil ich Wanderer bin, und da ist eine Kuhherde. Das sind zwei Dinge, die ganz verschieden sind! Die Blickwinkel sind ganz unterschiedlich: Menschen aus dem urbanen Raum haben heute vielleicht gar keine Ahnung mehr von Distanzgefühl und wissen, wenn sie mit ihrem Hund unterwegs sind, oft nicht, dass auch ein Tier einmal plötzlich erschrecken kann. Genauso wie der Mensch erschrecken kann, kann ein Tier erschrecken, und dann kann es leider passieren, dass eine Kuh plötzlich rabiat wird – diese Fälle haben wir auch schon gehabt. Ich erwähne das in aller Kürze.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich betreffend einen Punkt überzeugt bin: Die Zertifizierung von Stalleinrichtungen ist ein richtiger Schritt. Das ist eine Forderung aus dem Jahr 1999, die wir endlich umsetzen: eine Zertifizierung von Stalleinrichtungen, wenn sie tiergerecht sind – übrigens würde ich mir das dann auch bei Lebensmitteln erwarten. Ist die Stalleinrichtung tiergerecht? – Passt! Dann weiß der Bauer, wenn er etwas neu einrichtet, wenn er etwas baut: Ja, das entspricht dem Standard, das ist gute Praxis, das ist tiergerecht! Dann kann er das mit gutem Gewissen machen.
Ich möchte sagen, dass wir in zweiter Lesung einigen Teilen zustimmen.
Abschließend ein letzter Punkt: Bei den Ausnahmen bei dieser schwierigen Frage betreffend Weidehaltung und Auslauf von Rindern haben wir in zwei Punkten Übereinstimmung mit der Regierungsvorlage, und in einem Punkt, Kollege Auer, nicht. Wir halten es nicht für klug, diese behördlichen Meldesysteme einzuführen, wie das dein Abänderungsantrag jetzt vorschlägt. Wichtiger ist, dass wir klarmachen, dass das nur einzelbetrieblich und befristet sein kann, denn es geht hier nicht darum, die Anbindehaltung zu verbieten, sondern um die ständige Anbindung ohne irgendeine Form von Auslauf oder Weidehaltung. Das halten wir für notwendig. Das ist in diesem Bereich umsetzbar, das ist verhältnismäßig und das ist auch zumutbar.
In diesem Sinne: Das Glas ist ein bisschen voll. Wir werden in zweiter Lesung einigem zustimmen, aber in dritter Lesung unsere Ablehnung signalisieren, weil es noch viele Punkte gibt, die wir verbessern können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.35
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich möchte zu Beginn meines Redebeitrages einige Gäste begrüßen, die die Sitzung von der Galerie aus mitverfolgen: einerseits die Schüler und Schülerinnen sowie die Pädagogen und Pädagoginnen der Klasse 4R und der Klasse 4G des BG/BRG Neunkirchen im Namen unseres Nationalratsabgeordneten Hans Hechtl, andererseits im Namen unserer Abgeordneten Königsberger-Ludwig die Gäste aus Bischofstetten. (Allgemeiner Beifall.)
Meine Damen und Herren, Österreich hat über 8 Millionen Tierschützerinnen und Tierschützer. Kein einziger Österreicher und keine einzige Österreicherin würde von sich sagen, er oder sie ist Tierquäler – alle sagen, sie sind Tierschützer. Und wenn man ein Gesetz macht, hat man eine Prämisse vor sich: Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann – insbesondere bei so vielen.
Lassen Sie mich anführen – in einigen Punktationen ist es heute schon erwähnt worden –, was wir mit diesem Tierschutzgesetz umsetzen.
Es gibt zum Beispiel ein Verbot von Hundehalsbändern mit Zugmechanismen, durch die das Atmen für die Hunde erschwert werden könnte, weil es mit sogenannten Würgehalsbändern immer möglich war, die Hunde zu würgen.
Wir haben ein Verbot des Aussetzens gezüchteter Wildtiere, die nicht überlebensfähig sind – eine massive Forderung von Tierschutzorganisationen.
Wir haben ein Verbot des Internethandels für Privatpersonen, weil da sehr, sehr viel Missbrauch mit Hundewelpen und jungen Katzen betrieben wurde.
Wir haben die tierschutzqualifizierten Hundetrainer und die Institutionen, die diese prüfen, nun im Gesetz verankert.
Wir haben mittels des heutigen Abänderungsantrags die Rinderanbindehaltung klarer geregelt.
Wir haben eine neue und sehr gute Definition von Tierheimen, Tierpensionen, Tierasylen und Gnadenhöfen formuliert, weil es notwendig und wichtig ist, sie per Gesetz richtig zu definieren, sodass es keine Probleme gibt, wenn diese Tiere aufnehmen.
Wir haben eine bessere Definition von Zucht gemacht, indem wir eine Formulierung der Organisation Vier Pfoten und der Tierschutzombudspersonen, die das machen, herangezogen haben – ich gehe nachher noch im Detail darauf ein.
Wir haben eine Streichung der Erlaubnis von Korallenhalsbändern bei Diensthunden vorgenommen.
Wir haben die Zuziehung von Hilfspersonen, die zukünftig für eine Betäubung herangezogen werden dürfen, und die Regelung betreffend Art und Nachweis der Sachkunde in dieses Gesetz aufgenommen.
Wir haben ein Verbot des Färbens und Tätowierens aus kommerziellen oder ästhetischen Gründen in dieses Gesetz aufgenommen.
Wir haben den Internethandel mit Tieren grundsätzlich besser geregelt.
Wir haben geregelt, dass es keine Abgabe von Tieren an Jugendliche unter 16 Jahren geben wird.
Wir haben klargestellt, was keine Anbindehaltung von Hunden ist, denn unter diesem Titel wurden zum Beispiel Hundebesitzer angezeigt, wenn sie mit ihrem Hund an der Leine spazieren gegangen sind, weil irgendjemand geglaubt hat, das sei eine Anbindehaltung. Auch das wurde jetzt klar geregelt.
Wir haben eine neue und klare Regelung der Rechtspersönlichkeit der Fachstelle für tiergerechte Haltung und Tierschutz gemacht sowie die Möglichkeit, ihr weitere Aufgaben zu übertragen, geschaffen, zum Beispiel, dass sie die Kontaktstelle für Tierschutz bei Schlachtung und Tierschutz beim Transport wird.
Wir haben eine Aufnahme der Chip-Pflicht für unkastrierte Katzen mit Freigang und auch die Registrierung in einer Datenbank geregelt.
Wir haben klargestellt, dass nicht nur gewerbliche, sondern alle wirtschaftlichen Tierhaltungen einer Bewilligung bedürfen.
Wir haben eine Regelung und Meldepflicht für Einrichtungen, welche Tiere aufnehmen, weitergeben oder vermitteln, in dieses Gesetz aufgenommen.
Und was ganz wichtig ist: Wir haben eine Verbesserung der Rechtsstellung der Tierschutzombudspersonen durch die Möglichkeit der Revisionserhebung beim Verwaltungsgerichtshof und Akteneinsicht bei den Strafgerichten bei Tierschutzvergehen erreicht.
Damit möchte ich zu meinen Vorrednern kommen: Das erste Problem, das hier diskutiert wurde, war jenes der Streunerkatzen. – Josef Riemer, du weißt, ich schätze dich. Du hast diese Problematik eingebracht, und ich frage mich, ob das, was wir im Gesetz geregelt haben, wirklich angekommen ist.
Was sagt dieses Gesetz aus? – Das Gesetz sagt ganz klar aus, dass Katzen mit Freigang kastriert werden müssen, auch die Katzen in bäuerlicher Haltung. Dort hat es aber das Problem gegeben, dass nicht zuordenbar war – das ist hier schon gesagt worden –, welche Katze in bäuerlicher Haltung ist und welche Katze nicht, welche Katze der Bauer, weil er weiterhin Katzen haben will, für eine Vermehrung verwenden kann und welche nicht.
Jetzt haben wir ganz klar geregelt, dass Katzen, die freigehen (Abg. Lugar: Mit Fußfessel!), kastriert werden müssen. Wenn der Landwirt will, dass die Katzen Nachwuchs bekommen, muss er sie chippen und registrieren lassen – damit gehören sie ganz klar ihm. Alle anderen, die als Streunerkatzen definiert sind, können weiterhin von den Organisationen, von den Behörden – oder wer auch immer das macht – eingefangen und kastriert werden. Wir haben also ganz klar geregelt, wo Katzen zuordenbar sind. – Das zu dem Thema Streunerkatzen.
Jetzt zu dem Abänderungsantrag der Kollegin Brunner. – Kollegin Brunner! Diensthundeführern Tierquälerei zu unterstellen, weil wir diese Änderung in das Gesetz aufgenommen haben, das erachte ich als sehr, sehr schlecht. Etwas anderes will ich jetzt nicht sagen. Was bezweckt dieser Antrag? (Zwischenruf der Abg. Brunner.) – Sie können sich dann das Protokoll Ihrer Rede durchlesen! – Nur eines dazu: Diensthunde müssen im Einsatz manchmal oder oft Gruppierungen wie zum Beispiel Hooligans gegenübergestellt werden, die nicht sehr harmlos mit den Tieren umgehen. Die Diensthunde werden mit Steinen beworfen, bei solchen Einsätzen auch getreten und vieles mehr. Da dürfte man aufgrund des bestehenden Tierschutzgesetzes die Diensthunde gar nicht einsetzen, denn der § 5 des Tierschutzgesetzes sagt aus: Wer einem Tier Schmerzen zufügt – und das würde passieren, wenn ein Diensthundeführer seinen Diensthund im Dienst einsetzt und dieser von irgendeinem Rabiaten geschlagen, getreten oder sonst irgendetwas wird –, macht sich strafbar! Nur diesen Punkt haben wir bei den Diensthundeführern herausgenommen, weil wir nicht der Meinung sind, dass Diensthundeführer, die ihren Hund im Dienst einsetzen, Tierquäler sind. Dass sie deshalb nicht belangt werden können, ist der Grund dafür, dass wir das gemacht haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Das Nächste ist diese nicht verhinderte Anpaarung, die immer bei der Definition von Zucht kommt. Ich habe hier einen Brief von Vier Pfoten, und ich lese jetzt vor, was uns die zur „Zucht“ vorgeschlagen haben. Da steht: Zucht: vom Menschen kontrollierte Fortpflanzung von Tieren durch gezielte oder nicht verhinderte Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin. – Zack, bumm, das haben wir in das Gesetz aufgenommen, das haben wir gemacht, und wir haben auch Stellungnahmen von Ländern eingearbeitet.
Ich nehme hier nur die Stellungnahme des Landes Oberösterreich heraus, in der es heißt: „In der vorgeschlagenen Definition von Zucht sind Züchter, welche größere Gruppen von Tieren halten, nicht berücksichtigt, da eine gezielte Anpaarung hier nicht möglich ist (Reptilienzüchter mit [...] Schildkröten in einem Freilandgehege; Vögelzüchter [...])“ – Die würden sonst gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und müssten strafrechtlich belangt werden. Daher haben wir das mit der gezielten Anpaarung ganz klar drinnen.
Ich denke, meine Damen und Herren, da ist über Monate ein Gesetz verhandelt worden, das dem österreichischen Tierschutz wirklich zugutekommt. Und ich möchte zum Abschluss meiner Rede einem wirklich danken, und zwar Kollegen Auer von der ÖVP: Lieber Jakob! Ich kann nur sagen, ohne dein sehr intensives Mitwirken in den letzten Wochen wären wir nicht so weit gekommen, wie wir jetzt gekommen sind. Daher auch von unserer Seite ein recht herzliches Dankeschön.
Ich bitte wirklich alle Fraktionen hier in diesem Raum, diesem Tierschutzgesetz zuzustimmen, denn es bringt wirklich viele gute Neuerungen zum Wohle der Tiere. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.43
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Reden wir übers Leben, bringen wir ein bisschen bäuerliche Idylle herein! (Der Redner stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf der ein Nest mit jungen Schwalben abgebildet ist.)
Aber vorweg darf ich der Frau Minister für Ihren wichtigen Job ein kleines Geschenk überreichen: eine Linzer Torte aus Oberlaa. Die ist leider noch mit Palmöl gemacht, da ist noch Regenwald drinnen, aber wenn Sie weiter gut arbeiten, dann, davon bin ich überzeugt, kriegen Sie als Nächstes eine von Leo Jindrak. Der hat das Palmöl herausgetan und die gute Butter hineingetan. So wird wirklich etwas für die heimischen Arbeitsplätze, für die Gesundheit und unsere Kulturlandschaft gemacht. – Alles Liebe, Frau Minister! (Beifall beim Team Stronach. – Der Redner übergibt Ministerin Rendi-Wagner die Linzer Torte.)
So, reden wir übers Leben! Ich habe in der letzten Zeit sehr viele interessante Mails bekommen, ich habe Leserbriefe gelesen und muss sagen, bei manchen merkt man, sie meinen es wirklich gut. Das ist aber oftmals aufgrund der fehlenden Praxis schwierig einzuschätzen. Da kommen Tipps und Empfehlungen, wo man sagt, mit den Leuten müssen wir reden. Ich bin total dafür, weil ich glaube, das Gespräch ist das Wichtigste. Und das ist so ein Beispiel: die armen Schwalben. Wir haben Gott sei Dank am Samstag die erste bei uns zu Hause im Kuhstall begrüßen dürfen, im ältesten Stall, den wir haben. Die sind wahrscheinlich so konservativ, die fliegen in den alten Anbin-
destall. Im modernen Laufstall haben wir noch keine, aber da kommen auch welche. Aber: Diese Schwalben werden im Süden nach wie vor gegessen, sind dort eine Spezialität. Wer vorgestern in den Himmel geschaut hat, hat gesehen: Der war kariert vor lauter Flugzeugen. Diese Schwärme, die jetzt kommen, müssen da erst einmal durchkommen. Das macht nichts, das sehen wir nicht, die werden von den Düsen schnell faschiert.
Freunde, wenn wir Tierschutz so breit diskutieren, dann diskutieren wir ihn! Jeder von uns kann etwas dazu beitragen, und – ich glaube, das ist das ganz Wesentliche; deshalb habe ich meinen Debattenbeitrag mit dieser Linzer Torte mit Palmöl eröffnet – je besser wir uns verstehen, umso besser werden wir zusammenarbeiten können. Wir haben gestern hier dieses Milchreduktionsprogramm diskutiert. Das ist das größte Milchkuhschlachtungsprogramm Europas, das wir jemals gehabt haben. Das ist das größte Regenwaldrodungsprogramm, das wir jemals gehabt haben, das größte Orang-Utan-Schlachtungsprogramm und das größte Flüchtlingsprogramm, das Massen von Wirtschaftsflüchtlingen erzeugt, die zu uns nach Europa kommen werden – damit wir uns im Klaren darüber sind, welche Auswirkungen wir mit unserem Tun im täglichen Leben hervorrufen.
Wenn ich an die Diskussion betreffend Laufstall/Anbindestall denke, dann sei es mir nach 47 Jahren Praxis gestattet, meine Erfahrungen hier einzubringen. Wir haben beide Haltungssysteme, und ich bedanke mich bei der §-7-Kommission, dass wir nach Salzburg gefahren sind und uns zwei Betriebe angeschaut haben: einen hypermodernen, mit einer wahnsinnigen Investitionssumme industrialisiert, wo die Kühe robotergerecht gemacht werden, und einen ganz konservativen Betrieb in der Bergbauernzone 2 mit Anbindehaltung. Wenn ich eine Kuh wäre, dann wüsste ich, in welchen Stall ich einziehen würde. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Pirklhuber und Doppler.)
Das darf ich einmal in aller Deutlichkeit sagen, und ich traue mir zu, zu bewerten, wie es einer Kuh geht. Ich habe mir die Zeit genommen, das Tierschutzgesetz zu lesen. Vielleicht darf ich vorausschicken: Bei den Menschen sind wir weiter. Ich bin froh, dass wir bei diversen Schwimmwettbewerben und Laufwettbewerben, bei denen ich mitmache, eine Kinderklasse, eine Jugendklasse, eine allgemeine Klasse und eine Altersklasse haben. Im Laufstall haben wir das nicht. Da haben wir die Hierarchie, da haben wir alles beisammen in einer Gruppe – und dann fragt euch einmal, wie es der Altersklasse mit der Jugendklasse dort geht! Darüber redet aber niemand hier.
Ich bin dagegen, dass man aus wirtschaftlichen Überlegungen eine Gruppe von Bauern denunziert, die noch eine traditionelle Haltungsform haben, die ganz besonders bei uns in Österreich in den Bergbauerngebieten, in den kleinen Betrieben gepflogen wird. Ich komme ganz zum Schluss noch zu einer Geschichte, die zeigt, wie stark die Bindung der Familie zu den Tieren ist. Die Leute haben keine Hauskatzen oder Stubenkatzen, die haben mit den Tieren im Stall eine sehr enge Verbindung. Und wir müssen auch zwischen Nutztieren und Haustieren unterscheiden. Ich glaube, da haben wir einen großen Handlungsbedarf.
Im § 13 Tierschutzgesetz sind die Grundsätze der Tierhaltung verankert. Im Absatz 3 heißt es: „Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.“ – Unsere älteste Kuh ist 17 Jahre alt geworden. Im Laufstall hätte die Probleme mit der Hierarchie gehabt. (Der Redner stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult, die einen Tiertransporter zeigt.)
Wenn man immer sagt, wir haben ja so goldene Voraussetzungen, dann müssen wir darüber reden, was das heißt. Wir wissen es beim Geflügel: Wir haben längst keine
Ernährungssouveränität mehr. Wir verschärfen bei uns die Haltungsbedingungen, und die Importe aus China und aus dem osteuropäischen Raum steigen massivst an. Die Brathendln, die wir heute beim Musikfest und beim Feuerwehrfest essen (Abg. Pirklhuber: Brasilien!) – danke!, Brasilien und Argentinien bei den Rindern –, haben mit Österreich nur so viel zu tun, dass sie in Österreich gegessen werden, Kolleginnen und Kollegen! Da geht Wertschöpfung verloren, da geht Tierschutz verloren, und da geht auch gepflegte Kulturlandschaft verloren.
Wenn ich auf das Bild hier verweisen darf: Wenn das die Qualitätsproduktion ist, wenn aus ausländischen Rindern mit Falschkennzeichnung vielleicht österreichische Produkte erzeugt werden, dann muss ich sagen: Das sind die Zustände, die wir verursachen. (Der Redner stellt eine weitere Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf dem ein Foto einer brasilianischen Rinderfarm zu sehen ist.)
Dasselbe Problem haben wir natürlich bei den – danke, Kollege Pirklhuber! – brasilianischen Haltungsformen. Diese Träumer, die da immer von den großen grünen Weiden und von den glücklichen Rindern dort reden, die werden ein Riesenproblem kriegen, wenn sie das ihren Gästen im Speisesaal und auf der Terrasse suggerieren. Wenn sie rausschauen, sehen sie die österreichischen grünen Wiesen mit den glücklichen Rindern – und auf dem Teller haben sie das Steak, das von Tieren aus einer Massentierhaltung stammt, die mit gentechnisch erzeugten Hormonen behandelt wurden. Kolleginnen und Kollegen, das wollen wir nicht erzeugen! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)
Ich habe vielleicht noch ergänzend dazu eine fachliche Zahl. Es ist eine ältere Statistik, nicht die neueste, die neuen Zahlen sind noch schlimmer. Es geht um das durchschnittliche Laktationsalter von Kühen in Deutschland, das ist das Lebensalter plus zwei Jahre dazu, das sind die Abkalbezeiten. Wir liegen bei den registrierten Kühen in Deutschland bei 2,03 Kälbern bei den deutschen Holstein-Rindern, bei 2,17 bei den Schwarzbunten, bei 2,21 beim Fleckvieh und bei 2,61 beim Braunvieh. Kolleginnen und Kollegen, das sind die Fakten!
Dann schauen wir uns die Daten der Zuchtverbände an: Da gibt es zum Teil in diesen alten, verpönten Anbindeställen Kühe mit 13, 14, 15 Laktationen – damit wir wissen, was die Praxis aussagt –; also so verkehrt kann es nicht sein.
Ich habe noch ein kleines Beispiel für die ganz glücklichen Tiere. Wir alle wollen einen guten Salat. Ich habe jetzt selbst von der Jägerei auf die Gärtnerei umgestellt. Wenn man nicht Zeit hat, in der Früh ein händisches Schneckenprogramm zu machen, dann kann man sie mit Schneckenkorn füttern. (Der Redner hält eine Packung Schneckenkorn in die Höhe.) Da gibt es hochintelligentes Schneckenkorn, das sogar den Igel, den Hund und die Katze schont. Es sollte eigentlich auch für den Menschen unbedenklich sein, aber ich möchte Gemüse, das frei von Chemie ist. Da müssen wir uns überlegen, was wir mit den Schnecken machen – ist auch ein Tier, aber ohne Stimme. Das ist ja das Gleiche wie das, was man jetzt beim Fischotter sieht: Alle wollten den Fischotter aussetzen, alle haben ein Fischotter-Förderungsprogramm gefordert – und jetzt muss sogar Volksanwalt Kräuter als Vertreter der Fischer die Seiten wechseln, weil ein Fischotter pro Tag rund 1,5 Kilogramm Fisch braucht. Der macht sich eine Gaudi, und wenn er gut aufgelegt ist, tötet er die zehnfache Menge, weil er ein Lustmörder ist.
Wir können aber gleich einen Schritt weitergehen, und da sind wir bei der Katzenkastration. Überall, wo der Mensch in den Naturkreislauf eingreift, erzeugt er ein Problem. Wir halten unsere Katzen daheim auf dem Bauernhof nicht, weil uns fad ist oder weil wir Milch aus Gaudi verfüttern wollen, sondern die halten uns das Betriebsgelände frei von Ratten und Mäusen. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Pirklhuber und Doppler.)
So, jetzt fangen wir an, die Katzen zu kastrieren, wunderbar – ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn es Tierärzte gibt, die sich nicht mehr mit Großtieren beschäftigen wollen, sondern nur mehr mit Kleintieren –; dann müssen wir aber als zweiten Schritt die Ratten und Mäuse kastrieren, oder wir bekommen folgendes Problem: Wir müssen die Ratten und Mäuse mit Gift behandeln (eine Packung Rattengift in die Höhe haltend), die dann von den kastrierten Katzen gefressen werden, was dazu führt, dass ihnen das Strychnin die Lunge lähmt, das heißt, es geht mit ihnen Richtung Himmelfahrt. Das sind die Probleme, mit denen wir uns beschäftigen müssen.
Wir müssen das viel breiter sehen, genauso wie eingangs das Beispiel mit den Schwalben im Kuhstall. Wir brauchen kein BirdLife, sondern wir brauchen Ställe. Jeden Tag sperren zehn Bauern zu, und das sind zehn Brutstätten für Schwalben weniger. Das ist das Entscheidende. Oder der Sperling: Der Sperling ist ein ganz wertvoller Fliegenbekämpfer bei uns, der rennt in der Früh auf der warmen Melkleitung herum und pickt sich die Fliegen herunter. Wir haben im Vorjahr kein einziges chemisches Fliegenbekämpfungsmittel einsetzen müssen, weil die Schwalben und die Sperlinge diese Arbeit erledigt haben. Das kann ich Ihnen aus der Praxis sagen.
Abschließen möchte ich mit diesem Bild. (Der Redner stellt eine Kinderzeichnung vor sich auf das Rednerpult, auf der, versehen mit Begleittext, die Kuh Litauen dargestellt ist.) Da geht es jetzt um die persönliche Tierbetreuung und um die vorhin schon angesprochene Bindung zu den Tieren. Das ist ein Bild von meinem Enkel Alois, das er vor zwei Jahren gezeichnet hat. Jetzt ist er neun, heute hätte er keine Rechtschreibfehler mehr im Text gemacht. Er hat damals „Khu“ statt „Kuh“ geschrieben, dafür hat er „Ohrmarke“ ohne H geschrieben. Das ist die Litauen, das war seine Lieblingskuh, sie ist wegen eines Beckenbruchs verendet. Er hat zu der Zeichnung dazugeschrieben – und das hat uns alle sehr berührt –: „Meine Khu Litauen. Sie war meine Lieblingskhu und meine brafste Khu. Sie war so eine schöne Khu. Ihre Ormarke wa 0040. Sie hat 8 Kälber bkomen. Sie war 10 Jahre bei ihrem Tot. Bei ihrem Tot habe ich ser geweint.“ – Denken wir das einmal von der praktischen Seite an! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
14.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.54
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist so, wie es bereits ausgeführt wurde: Tierschutzdebatten oder -diskussionen wecken sehr schnell Emotionen, die sehr oft, und das bedaure ich, zur Hetze werden. Ich bedaure dies, zumal gerade in der bäuerlichen Welt der Tierschutz bei der Nutztierhaltung einen sehr hohen und nicht nur einen wirtschaftlichen Stellenwert hat. Außerdem hilft das gegenseitige Beschuldigen niemandem.
Ich bedanke mich auch bei Kollegen Keck und bei Kollegen Eßl und vor allem auch bei den Fachstellen, bei den Experten, mit denen es ja konstruktive Gespräche gab, und ich behaupte, dass diese Novelle, diese Änderungen im Tierschutzgesetz eine vernünftige Balance zwischen Tier- und Menschenschutz darstellen. In einem gebe ich Kollegen Steinbichler nämlich recht: dass sehr oft von der Theorie ausgehend beurteilt wird, wie in der Praxis zu handeln wäre, und bedauerlicherweise sehr oft von jenen die Direktiven ausgehen, die noch nie eine Kuh im Stall, noch nie ein Tier betreut haben. (Beifall bei ÖVP und Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)
Meine Damen und Herren! Was nützen den Tierhaltern Regelungen, die sie dann nicht umsetzen können? Welche Auswirkungen hat es für die Gesellschaft, vor allem auch
für kleine bäuerliche Betriebe in den Bergregionen, wenn sie ihren Hof aufgeben müssen, weil sie keinen neuen Laufstall bauen können?
Apropos Laufstall: Dieser ist noch lange keine Garantie fürs Tierwohl. Ich habe mir einen Laufstall mit 200 Kühen angesehen, mit EU-Mitteln gefördert – Gott sei Dank nicht in Österreich, denn sonst hätte ich diesen Bauern auf der Stelle angezeigt. Eine derartige quälerische Tierhaltung, weil die Klauenpflege nicht gemacht wurde, habe ich noch nie gesehen. Da lobe ich mir einen alten Anbindestall, wenn der Tierhalter die Betreuung der Tiere ordnungsgemäß macht. (Beifall bei ÖVP und Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)
Ich achte wirklich das Engagement für den Tierschutz, aber vor Übertreibungen warne ich. Wenn nur der Tierschutz gesehen wird und die betreuende Person, der Tierhalter nichts mehr zählt, dann sage ich ganz klar: So nicht! Und wenn ein gewisser Herr Balluch in einer Presseaussendung höhnisch fragte, ob sich denn die Bauern vor den Rindern fürchten würden, dann sage ich: Nein, wir Bauern fürchten uns nicht, aber Gefahren gibt es bei der Tierhaltung.
Ich darf darauf hinweisen, dass es in den letzten Jahren im Schnitt über 500 zum Teil durchaus dramatische Unfälle gegeben hat und in jedem Jahr zwei Todesfälle. Derartige Arbeitsunfälle sind nicht gerade lustig, denn eine Kuh mit 600 Kilo erdrückt relativ schnell einen Menschen, das sollte man auch einmal sagen.
Meine Damen und Herren! Ich zeige Ihnen hier ein Bild von zwei netten Kindern. Das sind nicht meine Enkel, das sind keine Verwandten von mir; aber diese beiden Kinder weinen um ihre Mutter, eine Bäuerin, die mit 33 Jahren von einer Kuh erdrückt wurde. Wenn man dann fragt, ob sich denn die Bauern vor den Tieren fürchten, dann weise ich das auf das Schärfste zurück. (Beifall bei ÖVP und Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)
Ich lese ja auch ganz begeistert in einer Zeitung, dass es wiederum gelungen sei, einen Stier von der Anbindehaltung zu befreien. – Na gratuliere! Meine Damen und Herren, fragen Sie einmal einen Kollegen – und da könnte man durchaus auch Kollegen Steinbichler fragen, der lange Zeit Tiertransporte durchgeführt hat –, wie einfach es ist, aus einer Maststallbox eine Lkw-Fuhre Tiere zu verladen und zum Schlachthaus zu verbringen. Ich würde gerne einen dieser sogenannten Experten einladen, einmal eine Woche lang derartige Transporte durchzuführen und mit Tieren umzugehen – und dann schaue ich mir an, ob auch in Zukunft noch so gescheite Meldungen geäußert werden. (Beifall bei ÖVP und Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)
2016 wurden in Österreich 631 000 Rinder geschlachtet, damit der Sonntagsbraten, der Rinderbraten für die Gäste, aber auch für die Österreicherinnen und Österreicher gesichert ist – und das ist 631 000 Mal eine unter Umständen gefährliche Situation. Übrigens wurden auch 5,4 Millionen Schweine geschlachtet, denn der Schweinsbraten darf ja auch nicht fehlen.
Dann gibt es noch die Haftungsfrage: Ich glaube, es ist von Kollegen Pirklhuber angesprochen worden, dass in Tirol eine Haftungsfrage zu klären ist, weil eine Urlauberin bedauerlicherweise zu Tode gekommen ist, weil eine Mutterkuh aus Instinkt ihr Kalb geschützt hat und diese Urlauberin mit ihrem Hund und ihrem Ehegatten bedauerlicherweise unvorsichtig die Alm gequert hat. Nun sieht sich dieser Bauer mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von 359 905 € konfrontiert. Wie in dieser Haftungsfrage letztlich entschieden wird, weiß man noch nicht.
Meine Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich festhalten: Romantik und Idealismus alleine sind zu wenig. Mit diesem Tierschutzgesetz ist ungeheuer viel an Verbesserung gelungen, aber Tierschutz wäre dann am besten möglich, wenn auch das
Produkt beim Bauern/bei der Bäuerin selbst etwas kostet. (Abg. Pirklhuber: Da sind wir dabei!)
Ich habe hier eine kleine Münze, eine ganz kleine Münze (diese in die Höhe haltend): 20 Cent. Um eine solche 20-Cent-Münze müsste jeder Bauer/jede Bäuerin für den in hervorragender Qualität produzierten Liter Milch mehr bekommen (Abg. Pirklhuber: Das ist eine Forderung der IG-Milch!) – dann könnten sich alle, meine Damen und Herren, jenen Tierschutz bestellen, den sie sich wünschen.
Insgesamt behaupte ich: Die kleinen bäuerlichen Familien müssen auch noch leben! Von der Werbung allein, die immer unter Hinweis auf die kleinen bäuerlichen Betriebe und auf das Alpenland Österreich gemacht wird, können sie es nicht. Sie brauchen auch entsprechende Produktpreise. Es wird nicht möglich sein, dass man uns erklärt, mit bis zu 20 Kühen sei man nicht lebensfähig und mit 40 Kühen sei man ein Großbetrieb. Das wird nicht funktionieren.
Wir brauchen vernünftige Rahmenbedingungen! Mit diesem Tierschutzgesetz ist es letztlich gelungen, diese sicherzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)
15.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich bedanke mich für die zeitliche Punktlandung.
Damit kann ich jetzt die Verhandlung über die Punkte 12 bis 14 der Tagesordnung unterbrechen, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Stopp der heimlichen Steuererhöhung – Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger jetzt!“ (12600/J)
Präsidentin Doris Bures (den Vorsitz übernehmend): Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 12600/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Begründung
Die kalte Progression bezeichnet eine versteckte jährliche Steuererhöhung. Sie entsteht, weil die Einkommen zwar Jahr für Jahr steigen, die Steuerstufen aber nicht an die Inflation angepasst werden. Somit erhöhen sich der Durchschnittssteuersatz und die Steuerschuld stärker als die Inflation. D.h. die kalte Progression betrifft also alle Lohnsteuerpflichtigen und, entgegen der gängige Auffassung, nicht nur jene, die aufgrund der Inflationsabgeltung in die nächst höhere Steuerstufe rutschen. Wenn der Bruttolohn steigt, steigt auch der Durchschnittssteuersatz – jener Anteil des Einkommens, der an den Finanzminister geht, nimmt also zu.
In Österreich sind die einkommensbezogenen Abgaben in Steuern und Sozialversicherung (SV) zu unterteilen. Entscheidend ist dabei, dass bei der Berechnung des versteuerbaren Einkommens die Beiträge zur Sozialversicherung (SV) vom Bruttolohn abgezogen werden. Dabei werden Aufwertungsfaktoren angepasst (geregelt im Allge-
meinen Sozialversicherungsgesetz § 108). Die Freibetragsgrenze, Absetzbeträge und Steuertarifeckwerte im Steuersystem werden jedoch nicht angepasst.
Die kalte Progression entsteht sobald das zu versteuernde Einkommen einer Person an die Inflation angepasst wird und in der Folge zumindest den ersten Grenzsteuersatz von 25 Prozent überschreitet.
Illegitime Steuerbelastungsverteilung
Durch die kalte Progression verändert sich nicht nur die Steuerbelastung, sondern auch deren Verteilung. Das kann zu einer einkommensbezogenen Steuerverteilung führen, die in dieser Form niemals vom Gesetzgeber legitimiert wurde. Wissenschaftler des Münchner ifo Institutes fassen dies in einem Papier so zusammen: "Durch das Hineinrutschen in höhere Grenzsteuersätze kommt es zu einer Stauchung der gesellschaftlichen Steuerlastverteilung und somit zu einer Abweichung von den ursprünglich vom Gesetzgeber intendierten Verteilungswirkungen des Steuersystems. Diese Änderungen der Steuerlastverteilung sind zudem nicht explizit demokratisch legitimiert."(Quelle: Fuest, Clemens, Björn Kauder, Luisa Lorenz, Martin Mosler, Niklas Potrafke und Florian Dorn, Heimliche Steuererhöhungen – Belastungswirkungen der Kalten Progression und Entlastungswirkungen eines Einkommensteuertarifs auf Rädern, ifo Forschungsberichte 76, ifo Institut, 2016) Forscher des selbigen Instituts ziehen in einem aktuellen Papier zur kalten Progression folgende Schlussfolgerung: "Das Phänomen der (...) Kalten Progression jedoch muss als »Irrtum« des Steuersystems aufgefasst werden. Die Kalte Progression schwächt die Verteilungswirkungen des Steuersystems und führt zu einer Ausweitung der Steuerquote, die sich der demokratischen Kontrolle entzieht. Es ist deshalb wünschenswert, die Kalte Progression zu beseitigen." (Quelle: Dorn, Florian; Clemens Fuest; Björn Kauder; Luisa Lorenz; Martin Mosler und Niklas Potrafke, "Steuererhöhungen durch die Hintertür – fiskalische Aufkommenswirkungen der Kalten Progression", ifo Schnelldienst 70 (02), 2017, 51-58)
Bei der Verteilung der Last geht es aber nicht nur um die Verteilung zwischen den verschiedenen Einkommensklassen, sondern um die Aufteilung von erwirtschafteten Erträgen zwischen privat und öffentlich. Die zusätzlichen Mittel, welche an die öffentliche Hand gehen, sind auch aus ökonomischer Sicht problematisch – vor allem vor dem Hintergrund der zweithöchsten Abgabenbelastung auf den Faktor Arbeit in ganz Europa. Es mangelt dem mit der kalten Progression verbundenen Anstieg der Steuerquote an Rechtfertigung. Auch aus ökonomischer Sicht ist es nicht schlüssig, warum eine schleichende Steuererhöhung im Sinne der Bürger_innen wäre, ohne dass der Gesetzgeber darlegt, dass die Nachfrage nach öffentlichen Gütern schneller steigt als die Nachfrage nach privaten Gütern – nur eine solche Nachfrageverschiebung würde eine Erhöhung der Steuerbelastung rechtfertigen.
D.h. eine Diskussion über eine Belastungsverteilung steht dem Gesetzgeber in jeder Form zu, diese sollte aber unabhängig von einer illegitimen, automatisierten Zusatzbelastung stattfinden. Fakt ist jedenfalls: Durch die kalte Progression kommt es zu einer Steuererhöhung, welche nicht vom Parlament beschlossen werden muss und welche somit nur selten das Ergebnis einer öffentlichen politischen Debatte ist. Diese Debatte ist aber dringend zu führen.
Mögliche negative Lenkungseffekte
Durch die immer größer werdende Steuerbelastung sinkt auch der Arbeitsanreiz, vor allem in den unteren Einkommensklassen. Denn nur wenn der Unterschied zwischen dem arbeitsfreien Einkommen und dem Nettoeinkommen groß genug ist, wird der Anreiz zu arbeiten groß genug sein. Mit derselben Argumentation rechtfertigt Kanzler Kern auch seine Forderung nach einer Erhöhung des Mindestlohns. Konkret ist in
dessen "Plan A" zu lesen: "Mit einem Mindestlohn von 1.500 Euro wird auch gleich der Abstand zu arbeitsfreiem Einkommen größer. (...) Weil uns Arbeit das wert sein muss und weil sich Arbeit lohnen muss." Auch die Sozialdemokratie erkennt also an, dass sich der Unterschied zwischen arbeitsfreiem Einkommen und Arbeitseinkommen vergrößern soll und nicht verkleinern, wie es durch die kalte Progression passieren kann.
Das ist aber nicht nur bei unteren Einkommen entscheidend. Bei größer werdender Steuerbelastung auf den Faktor Arbeit sinkt der Arbeitsanreiz auch bei höheren Steuerklassen. Diese Erkenntnis ist auch dem BMF bekannt. Dieses bewarb die Steuerreform auch wegen der Arbeitsanreize, wie im Budgetbericht von 2016 zu lesen ist: "... die erhöhten Arbeitsanreize durch Senkung der Steuerbelastung heben auch nachhaltig Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit an. Diese Effekte haben auch die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in Gutachten bestätigt."
Aussagen von Regierungsmitgliedern und Koalitionsparteien
Dass die kalte Progression ungerecht ist, sagen auch die Finanzminister und Mitglieder der Kanzlerpartei – schon seit Jahren:
„Die kalte Progression ist ungerecht“ und „Nach jetzigem Plan könnte es 2016 soweit sein“, sagte der wahlkämpfende damalige Vizekanzler und ÖVP-Chef Michael Spindelegger am 23.8.2013 in den Vorarlberger Nachrichten.
"Wenn die absolute Mehrheit mir die Möglichkeit gäbe, das alleine zu entscheiden, würde ich den 1.1.2015 anpeilen." BK Faymann 6.5.2014 (zu Steuerentlastung, aber auch KP)
Diese "schleichende Steuererhöhung", wie Schelling die kalte Progression bezeichnete, soll ab 2017 der Vergangenheit angehören – bekamen wir am 20.7 2015 vom Finanzminister zu hören. 400 Millionen Euro Entlastung soll die automatische Anpassung der Tarifstufen bringen – pro Jahr. "Das ist die Untergrenze, der Umfang kann je nach Modell und durch kumulierte Effekte auch höher sein.“ BM Schelling 20.7.2015
"Wir sind jederzeit zu konstruktiven Gesprächen mit der ÖVP bereit, um hier Nägel mit Köpfen zu machen", reagierte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Gerhard Schmid. Einen Automatismus sollte es nur für den Fall geben, dass keine politische Einigung erreicht werden kann. Dann sollte eine vorher gesetzlich festgesetzte Lösung in Kraft treten. 20.7.2015
„Meine Wunschvorstellung wäre, dass die kalte Progression ab 2018 abgeschafft ist. Man muss das wie bei der Steuerreform machen: klare Ziele, klare Terminvorgaben – dann wird geliefert.“ Das hörten wir von BM Schelling am 22.6.2016.
Am 22.1.2017 schlug BM Schelling vor, alle Tarifstufen der Lohnsteuer von 11.000 Euro beginnend bis ganz hinauf zu 90.000 Euro um die Inflationsrate anzupassen, sobald diese sich um fünf Prozent erhöht hat. „Das dauert im Regelfall drei Jahre, und durch die Erhöhung des Tarifsatzes um fünf Prozent wird die kalte Progression abgefedert“, erklärte BM Schelling weiter.
Aktueller Stand: Vorschläge der Regierung
Noch im Juli 2015 hoffte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) auf eine Einigung mit dem Koalitionspartner 2016 und auf ein Inkrafttreten 2017. Im Oktober 2015 sprach er bereits von einer Abschaffung der kalten Progression „2017 oder 2018“, weil die Steuerreform bis dahin wirke. Im Oktober 2016 hieß es „2018 oder 2019“.
Der jetzige Vorschlag, der aus dem Arbeitsprogramm ersichtlich ist, sieht folgenden Vorschlag vor: Startend mit 2019 werden "ab 5% aufgelaufener Inflation (...) die ersten
beiden Tarifstufen von 11.000 Euro und 18.000 Euro automatisch indexiert. Damit werden rund 80% der kalten Progression automatisch ausgeglichen und alle SteuerzahlerInnen automatisch entlastet." Dazu ist zu sagen, dass eine aufgelaufene Inflation von 5% beginnend mit 2019 wohl erst im Jahr 2021 erreicht werden wird. Des Weiteren soll die Politik über breitere Entlastungsmaßnahmen auf Basis eines Progressionsberichts entscheiden. Der Progressionsbericht wird vom BMF veröffentlicht – ebenfalls ab 5% aufgelaufener Inflation – und ermittelt insbesondere das steuerliche Mehraufkommen aus der kalten Progression sowie die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommenssteuertarifs, samt Beispielen zu den Auswirkungen der kalten Progression auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Warenkorbes.
Hinzu kommt, dass aus den Meldungen von BM Schelling hervorgeht, dass das Finanzministerium mit 400 Mio Euro pro Jahr an kalter Progression rechnete, die eigentlichen Kosten dürften für das Jahr 2017 sogar niedriger sein, da die Inflation für das Jahr 2016 unter den Erwartungen blieb – 0,9% waren es letztlich, man rechnete aber mit knapp unter 2%. Das wiederum bedeutet, dass die Abgeltung wesentlich billiger gewesen wäre, als zunächst angenommen. Trotz der vielen Ankündigungen und trotz bester Voraussetzungen konnte sich die Regierungskoalition bisher auf keine Lösung einigen. Dem zufolge stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung sowie auch die Landeshauptleute, die von den Mehreinnahmen profitieren, bereits mit den zusätzlichen Mitteln rechnen und diesen Zustand auf Kosten der Steuerzahler_innen bewusst verlängern wollen.
Aus der Anfragebeantwortung mit der Geschäftszahl 10934/AB ist ersichtlich, dass BM Schelling vorschlägt, als Grundlage den Verbraucherpreis-Index zu verwenden. "Dass dies nicht nur einfach, sondern auch sachgerecht ist, zeigen zahlreiche internationale Vorbilder", so BM Schelling in seiner Beantwortung. Aus der Anfragebeantwortung geht weiter hervor, dass eine Abgeltung bei der 5% Marke etwa 1,1 Mrd kosten würde. Damit ist aber klar, dass die geschätzten 800 Mio Euro, welche die Steuerzahler_innen bereits in den Jahren 2017 und 2018 zu viel gezahlt haben werden, niemals ausgeglichen werden soll.
Die Regierungsparteien zeigen sich in der Sache bis zuletzt uneinig. Eine komplette Abschaffung der kalten Progression scheint in weite Ferne zu rücken. Auch hinsichtlich einer teilweisen Entlastung von der schleichenden Steuererhöhung ab 2019 bzw. ab 2021 oder gar erst 2022 (nach Auflaufen der 5% Inflation) wird weiter gestritten. Aus der APA-Meldung von 18.3.2017 wird ersichtlich, dass der Bundesminister für Finanzen plane, auch ohne die Zustimmung des Koalitionspartners per Erlass eine Entlastung für die oberen Steuertarife auf Basis des Progressionsberichtes festzulegen. Es stellt sich aber die Frage, wie dies geschehen soll, da der Progressionsbericht ja in die nächste Legislaturperiode fällt.
Entwicklung des Budgets
Im Budgetbericht von 2017 liest man: "Die Lohn- und Gehaltssumme wird 2017 etwas schwächer wachsen als 2016, daher ist mit einem leichten Rückgang der Dynamik der Lohnsteuerbasis und der Sozialversicherungsbeitragsgrundlagen zu rechnen." Gleichzeitig steigt das Lohnsteueraufkommen aber um etwa 3,6% von 2016 auf 2017, während im Budgetbericht auch erwähnt wird, dass die Steigerung sogar noch abgemildert ist. Genauer liest man hier im Budgetbericht: "Der Anstieg gegenüber dem BVA 2016 (24,8 Mrd. €) ist noch durch die teilweise verzögerte Wirkung der Steuerreform 2015/16 abgemindert, da, aufgrund der Fälligkeit der Lohnsteuer, das Aufkommen im Jänner 2016 noch entsprechend der alten Rechtslage vereinnahmt wurde."
Vergleich mit anderen Ländern
Wie so oft, könnten auch hier Schweden und die Schweiz als Vorbild dienen. Wie wird dort mit der kalten Progression umgegangen?
Schweiz: In der Schweiz passt man einen Gutteil der Tarife und sonstigen Steuerabzüge automatisch jährlich an die Preisentwicklung an. Absatz- und Freibeträge werden nicht angepasst, daher kann man zwar nicht von einer vollständigen Abgeltung sprechen, wenngleich diese Vorgangsweise zirka 90% der kalten Progression abgilt.
Schweden: In Schweden wird nicht nur die kalte Progression eliminiert, sondern auch die Steuerbelastung, gemessen am Gesamteinkommen, konstant gehalten – also auch bei Real-Einkommenssteigerungen wird das Gesamtsteueraufkommen aus dem Faktor Arbeit nicht erhöht (siehe unten).
Eine Abgeltung der kalten Progression ist weit verbreitet. Sie findet in vielen Ländern längst statt. Allein in Europa haben Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, UK, Niederlande, Schweden, Schweiz, Norwegen und Spanien Gesetze erlassen, welche die kalte Progression abgelten. Dadurch gibt es auch verschiedene Maßnahmen bzw. Modelle, die zur Anwendung kommen können.
Der Think-tank Agenda Austria beispielsweise nennt in seinem Papier zur kalten Progression fünf verschiedene Modelle der inflationären Anpassung:
Das Basismodell:
Es gibt keine Anpassung der Steuer
Es gibt eine Anpassung der SV-Grenzen mit Aufwertungszahl (in Österreich 2,17 p.a.)
Es gibt keine Periodizität
Anwendung: aktuell in Österreich
Das Richtwertmodell
Es gibt eine Anpassung der Steuer, wenn die kumulierte Inflation seit der letzten Anpassung größer als 5% ist (in Mexico sind es 10%, aber die Inflation ist generell höher, daher dauert eine Anpassung wiederum nicht so lange)
Es gibt eine Anpassung der SV-Grenzen mit Aufwertungszahl
Periodizität: unregelmäßig, je nach Höhe der Inflation
Anwendung: sinngemäß wie in Mexiko; in der Tendenz geht der Vorschlag der Regierung in diese Richtung (allerdings mit Diskriminierung höherer Steuerstufen)
Inflationsmodell:
Es gibt eine Anpassung der Steuer an die Inflation
Es gibt eine Anpassung der SV-Grenzen mit Aufwertungszahl
Periodizität: jährlich
Anwendung: sinngemäß wie in der Schweiz
Fixmodell:
Es gibt eine Anpassung der Steuer um einen fixen Prozentsatz pro Jahr
Es gibt eine Anpassung der SV-Grenzen mit Aufwertungszahl
Periodizität: jährlich
Anwendung: sinngemäß wie in Spanien
Nominallohnmodell:
Es gibt eine Anpassung der Steuer um die Reallohnentwicklung über die Inflation hinaus
Es gibt eine Anpassung der SV-Grenzen mit Aufwertungszahl
Periodizität: jährlich
Anwendung: sinngemäß wie in Schweden
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Dringliche Anfrage
Die Höhe der kalten Progression
1. Wie hoch sind die erwarteten, durch die kalte Progression entstehenden Mehreinnahmen des Bundes in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021?
2. Wie hoch ist der Anteil der Steigerungen der Einnahmen durch einkommensbezogene Steuern, welcher nicht auf die kalte Progression zurückzuführen ist in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018? (inflationsbereinigt)
3. Wie hoch werden die kumulierten Mehreinnahmen für das Budget geschätzt, welche durch die kalte Progression entstanden sein werden, wenn die Regierung die kalte Progression – gemäß den Vorgaben des Arbeitsprogramms – erst ab 2019 und nach einer aufgelaufenen Inflation von 5% abgilt?
4. Wie hoch waren die kumulierten Mehreinnahmen durch die kalte Progression zwischen 2009 und 2016? (Basisjahr 2009)
5. Wie hoch wird die Belastung der Steuerzahler_innen durch die kalte Progression geschätzt, die ab 2016 bis 2021 nicht abgegolten wird?
6. Wie hoch werden die Einnahmen durch die kalte Progression geschätzt, welche zwischen der ersten Abgeltung nach 2019 und der nächsten Abgeltung entstehen?
7. In welchem Ausmaß steigen die Einnahmen der Bundesländer durch die Mehreinnahmen durch die kalte Progression – in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018?
8. In welchem Ausmaß steigen die Einnahmen der Gemeinden durch die Mehreinnahmen durch die kalte Progression?
9. Warum steigt das Lohnsteueraufkommen von 2016 auf 2017, obwohl im Budgetbericht festgehalten wird: "Die Lohn- und Gehaltssumme wird 2017 etwas schwächer wachsen als 2016, daher ist mit einem leichten Rückgang der Dynamik der Lohnsteuerbasis (zu rechnen).“? Steht die Erwartung eines steigenden Lohnsteueraufkommens mit der kalten Progression in Zusammenhang?
10. Wie hoch werden die Kosten geschätzt, welche durch die verringerten Arbeitsanreize entstehen, welche sich in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 durch die kalte Progression ergeben?
Prozess/Legitimierung der kalten Progression
11. Können Sie bestätigen, dass eine Abgeltung der kalten Progression erst nach einer aufgelaufenen Inflation von 5% ab dem Jahr 2019 und nur für die unteren beiden Steuertarife fix verankert werden soll?
12. Wie sieht der aktuelle Verhandlungsstand zur Abgeltung der kalten Progression aus?
13. Bis wann erwarten Sie eine Einigung der Regierungsparteien?
14. Mit welchen Interessensvertretungen waren Sie im Austausch und welche Positionen vertreten diese in Bezug auf die kalte Progression?
15. Wie wird eine Verteilung hin zur öffentlichen Hand, ohne entsprechende Legitimierung ökonomischer (z.B. größere Nachfrage nach öffentlichen Gütern als nach privaten) oder rechtlicher/legislativer Natur (Beschluss durch Gesetzgeber) gerechtfertigt?
16. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, eventuelle Steuerstruktur-Reformen über alternative, legitimierte Formen der Einnahmen, abseits der kalten Progression, zu finanzieren?
a. Durch eine ausgabenseitige Konsolidierung? (inklusive Vorschläge)
b. Durch Mehreinnahmen der einkommensbezogenen Steuern, welche über die kalte Progression hinausgehen?
c. Durch eine Inflationsindexierung in speziellen Verbrauchssteuern, die auf eine Einheit des Verbrauches von bestimmten Gütern (z. B. Mineralöl, Alkohol) bezogen sind? (inklusive Vorschläge)
Andere Modelle
17. Wie beurteilen Sie das Schweizer Modell aus budgetrelevanter Sicht?
a. Wie hoch wäre die Differenz der einkommensbezogenen Budgeteinnahmen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021, wenn man dieses Modell mit 1.1.2018 einführen würde?
18. Wie beurteilen Sie das Schwedische Modell aus budgetrelevanter Sicht?
a. Wie hoch wäre die Differenz der einkommensbezogenen Budgeteinnahmen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021, wenn man dieses Modell mit 1.1.2018 einführen würde?
19. Welche Erfahrungen können aus anderen Modellen gewonnen werden?
20. Wie bewerten Sie das Richtwertmodell – das das Steuersystem erst nach einem erreichten Wert der Inflation anpasst – im Vergleich zu anderen Modellen?
21. Wie bewerten Sie das Inflationsmodell – wie es oben beschrieben wird – im Vergleich zu anderen Modellen?
22. Wie bewerten Sie das Fixmodell – wie es oben beschrieben wird – im Vergleich zu anderen Modellen?
23. Wie bewerten Sie das Nominallohnmodell – wie es oben beschrieben wird – im Vergleich zu anderen Modellen?
Zum Progressionsbericht
24. Welchen Einfluss hat die Aufwertung der Sozialversicherung mit der Aufwertungszahl (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 108) auf die Ermittlung der abzugeltenden oberen Tarife auf Basis des Progressionsberichts?
25. Wie erfolgt die Erstellung des sogenannten Progressionsberichts?
26. Welche Expert_innen werden für den Progressionsbericht herangezogen?
27. Anhand welcher Parameter planen Sie die Abgeltung der kalten Progression auf Basis des Progressionsberichts?
28. Zur Ankündigung, per Erlass auch ohne die Zustimmung des Koalitionspartners eine Entlastung für die oberen Steuertarife auf Basis des Progressionsberichtes festzulegen: Wie soll hier vorgegangen werden, auch vor dem Hintergrund, dass die erstmalige Abgeltung sowie der Progressionsbericht nicht mehr in diese Legislaturperiode fallen?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gem. §93 Abs. 2 GOG verlangt.
*****
Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße Herrn Bundesminister Schelling in unseren Reihen und erteile Herrn Klubobmann Mag. Dr. Strolz zur Begründung der Anfrage das Wort. Ihre Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann. (Abg. Matznetter: Hat der Vavrik das auch unterschrieben? – Ruf: Nein, das war der Alm!)
15.02
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Nachbarn und der steigt unbemerkt und immer wieder heimlich durchs Fenster und lässt Dinge mitgehen (Bundesminister Schelling: Das ist eine strafbare Handlung!): heute ein Bügeleisen (Bundesminister Schelling: Das ist eine strafbare Handlung!), morgen ein Flat-TV-Gerät (Abg. Jarolim: Übermorgen den Vavrik! – Heiterkeit), übermorgen den Toaster. Stellen Sie sich vor, Sie stellen dann diesen Nachbarn und sagen: He! Du entwendest, ohne mich zu fragen, laufend Dinge aus meinem Haushalt! – Wäre das in Ordnung? (Abg. Fekter: Die sind ja von uns gekommen, Herr Strolz!)
Ich glaube, jeder in diesem Land würde sagen ... (Abg. Lopatka: Das war ja eine Leihgabe!) – Ich bitte, die Zurufe einzudämmen. Ich kann gerne warten, bis im Saal wieder Ruhe ist. Auch der Herr Lopatka wird sich einkriegen. (Der Redner lässt einige Sekunden verstreichen. – Abg. Lopatka: Jetzt ist es relativ ruhig!)
Es ist ein ernstes Phänomen. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie müssen sich vorstellen, das, was die Regierung hier macht – und das ist so ein ähnliches Phänomen wie jenes, das ich eben geschildert habe –, diese schleichende Steuererhöhung – es ist eine schleichende Steuererhöhung, der Finanzminister selbst hat es so genannt –, ist das kalte Inkassobüro der SPÖ/ÖVP-Regierung. Sie werden nicht gefragt, meine Damen und Herren, Sie werden jährlich um mehr Geld ausgesackelt als im Jahr davor.
Diese kalte Progression ist natürlich nicht okay. Sie kostet eine große Stange Geld. Wenn man es auf einen Haushalt herunterbricht: Eine Familie, die 4 200 € brutto monatlich verdient, wird in den nächsten vier Jahren 2 300 € einbüßen. Das heißt, zu all den Steuern, die diese Menschen zahlen – wir haben bereits die zweithöchste Steuer- und Abgabenbelastung in Europa auf den Faktor Arbeit –, zusätzlich zu diesen Belastungen, die sie als Teil der Bevölkerung zu tragen haben, nimmt ihnen die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren heimlich, still und leise noch 2 300 € aus der Tasche. Das ist viel Geld, das den Menschen fehlt! Die Menschen merken ja, dass ihnen das Geld zum Leben fehlt!
4 Prozent Inflationssteigerung gab es allein im Bereich Wohnen! In Richtung SPÖ ein Appell an das soziale Gewissen: Heute kann sich ein junges Paar, auch wenn es sich um Doppelverdiener handelt, eine gute Wohnung oft nicht mehr leisten. Der Traum
vom Eigenheim geht sich nicht aus! – Sie grinsen dazu nur und sackeln die Leute noch zusätzlich aus, in einem Ausmaß von 2 300 € in den nächsten vier Jahren.
Wenn ich, Herr Matznetter, auf einen Pensionisten, auf eine Pensionistin schaue: 1 200 € Pension! Das ist nicht fürstlich. Vielleicht können Sie sich das nicht vorstellen, aber viele Menschen in Österreich müssen von so einem Betrag leben. Die werden in den nächsten vier Jahren durch Ihre schleichende Steuererhöhung, durch die kalte Progression um weitere 700 € ausgesackelt!
Da stellen sich dann Fragen wie: Geht sich eine Reparatur des Autos aus oder geht sich das nicht aus? (Abg. Matznetter: Bei 1 300 sicher nicht, Herr Kollege!) – Das sind ganz reale Fragen, die die Menschen sich stellen müssen, weil wir natürlich in vielen Branchen stagnierende Reallöhne, die Arbeiter sogar sinkende Reallöhne haben – in manchen Branchen haben wir noch steigende.
Aber wir haben natürlich viele Probleme, Herr Finanzminister – Sie wissen es selbst –, und deswegen fordere ich natürlich, dass die schleichende Steuererhöhung sofort beendet wird. Ich werde Ihnen jetzt das Phänomen genauer erläutern und Ihnen auch belegen, dass Sie von diesem Plan schon seit vielen Jahren reden und seine Umsetzung versprechen, aber dieses Versprechen nie halten. Sie versprechen – und Sie halten nicht.
Worum geht es bei diesem Phänomen kalte Progression, heimliche Steuererhöhung? – Es kommt deswegen zustande, weil die Einkommen – vor allem aufgrund der Inflation – jährlich steigen, aber die Steuerstufen von der ÖVP/SPÖ-Regierung nicht angepasst werden. Damit erhöht sich für Sie, werte Bürgerinnen und Bürger, der Durchschnittssteuersatz jedes Jahr automatisch.
Es kommt hinzu, Herr Finanzminister – und das sollte Sie natürlich auch beschäftigen, auch die Sozialdemokratie, so sie ein waches soziales Gewissen hat –, dass sich durch die heimliche Steuererhöhung die Steuerverteilung in unserem progressiven Steuersystem verschiebt, und zwar nicht auf Basis einer Diskussion durch den Gesetzgeber, Herr Finanzminister, sondern durch die heimliche Steuererhöhung. Das heißt, es kommt zu einer Steuerverteilungsverschiebung, ohne dass der Gesetzgeber diese legitimiert hätte.
Das Münchner ifo Institut zitiert Folgendes:
„Durch das Hineinrutschen in höhere Grenzsteuersätze kommt es zu einer Stauchung der gesellschaftlichen Steuerlastverteilung und somit zu einer Abweichung von den ursprünglich vom Gesetzgeber intendierten Verteilungswirkungen des Steuersystems.“
„Die kalte Progression [...] führt zu einer Ausweitung der Steuerquote,“ – also wir alle zahlen jedes Jahr mehr – „die sich der demokratischen Kontrolle entzieht.“
(Die Mikrofonanlage im Saal fällt für kurze Zeit aus. – Abg. Lopatka – in Richtung des am Rednerpult stehenden Abg. Strolz –: Zu laut gebrüllt! Das ist heute kein guter Tag für die NEOS! – Abg. Lugar: Du solltest es noch einmal versuchen! Nie aufgeben! – Weitere Zwischenrufe. – Nachdem die Funktionsfähigkeit der Mikrofonanlage wiederhergestellt ist, setzt der Redner seine Ausführungen fort:) Ja, was ein kurzes Stoßgebet des Herrn Lopatka alles bewirkt, nicht? – Das ist hilfreich, dass der Strom wieder da ist.
Sie drehen mit der kalten Progression der Bevölkerung immer wieder den Strom ab. Sie greifen im großen Stil in die Haushaltskasse. Und, wie gesagt, das passiert, ohne dass wir es hier debattieren.
Problematisch ist auch die Aufteilung der erwirtschafteten Beträge zwischen der privaten und der öffentlichen Hand, weil die kalte Progression – auch das sollte Sie,
liebe Sozialdemokraten, beschäftigen, so Sie ein soziales Gewissen haben – dazu führt, dass natürlich mehr Mittel zur öffentlichen Hand fließen – und weg von der privaten Hand. Das ist natürlich auch sehr bedenklich! Wenn wir nämlich sagen, die Nachfrage nach öffentlichen Gütern steigt und der Handlungsspielraum der Privatpersonen sinkt, dann sollten wir das auf Basis einer politischen Debatte entscheiden. Die gibt es aber nicht! Sie entscheiden das (der Redner ist ab jetzt durch die Tonanlage mit erhöhter Lautstärke zu hören) still, heimlich und leise, indem Sie einsteigen. – Wir haben hier grobe Schwankungen, Frau Präsidentin. Ist das möglich?
Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann, ich steuere es nicht, aber wir haben offensichtlich ein Problem mit der Lautsprecheranlage. (Abg. Brosz – in Anspielung auf die konstant hohe Lautstärke, in der der Redner seine Ausführungen tätigt –: Das merkt man aber gar nicht! – Heiterkeit.) – Wir hören Sie jetzt gut.
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Ich glaube, dass das rot-schwarze Machtkartell einfach ein schlechtes Gewissen hat und an allen Hebeln der Macht sitzt und heute Manipulationsversuche unternimmt. Oder wie muss ich das deuten? Herr Lopatka, als Meister der Intrige, sind Sie da wieder dahinter? Auch hier? (Abg. Wöginger: Das Haus ist sanierungsbedürftig ...!) – Okay, das Haus ist sanierungsbedürftig. Ihr Haus? Oder welches? – Ach, dieses Haus. Okay.
Mögliche negative Lenkungseffekte – kommen wir damit zurück zum Thema –: Ein ganz wichtiger Punkt ist uns NEOS auch folgender: Die kalte Progression, Herr Finanzminister, führt auch dazu, dass die Arbeitsanreize vor allem bei niederen Einkommen sinken. Das heißt, es ist und wird dadurch jährlich attraktiver, zu sagen: Na ja, dann gehe ich halt nicht hackeln und richte mir das irgendwie anders ein. – Sie wissen, dass das ein Problem ist. Sie kennen auch unsere Vorschläge zur Umgestaltung der Mindestsicherung. Arbeiten muss sich lohnen! Wer arbeiten geht, muss auch mehr in der Geldtasche haben. Der Punkt ist: Durch die kalte Progression hat er oder sie jedes Jahr weniger in der Kasse. (Abg. Schieder: Das stimmt nicht!) Auch deswegen müssen wir sie natürlich abstellen.
Andreas Schieder, schüttelst du den Kopf? (Abg. Schieder: Weil es nicht stimmt!) – Ihr wisst gar nicht, was ihr in euren eigenen Plänen drinnen habt. Selbst im Plan A bestätigt die SPÖ, dass es da ein Problem gibt. „Weil uns Arbeit“ – ich zitiere – „das wert sein muss und weil sich Arbeit lohnen muss“, sagt der Herr Kern. Kennen Sie den? (Abg. Schieder: Ja!) – Eben. Also Sie vergessen immer, was Sie selbst in Sonntagsreden erzählen. Es geht euch in der Europafrage so, es geht euch in der Freihandelsfrage so. Ihr erzählt in Sonntagsreden immer Dinge, und wenn es konkret wird, haltet ihr sie nicht ein. Auf euch ist kein Verlass. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schieder: Der Applaus ist weniger geworden als früher!)
Der Meister der Intrige sitzt hier (in Richtung des Abg. Lopatka weisend), der Meister des Zickzacks sitzt dort (in Richtung des Abg. Schieder weisend). Also das ist einfach nicht gut.
Im Folgenden einige Aussagen von Regierungsmitgliedern – zur Erinnerung für den Herrn Lopatka und für den Herrn Schieder, als Erinnerungsstützen; so verschaukeln Sie das Volk! –:
2013 ein gewisser Herr Spindelegger – Sie erinnern sich –: „Die kalte Progression ist ungerecht“, und nach „jetzigem Plan“ könnte es 2016 so weit sein, dass wir sie abschaffen. – 2016 ist längst vorbei. Die ÖVP hat hier versagt.
Bundeskanzler Faymann – Sie erinnern sich, auch weit unten in der Geschichtsstraße –: „Wenn die absolute Mehrheit mir die Möglichkeit gäbe, das alleine zu ent-
scheiden, würde ich den 1.1.2015 anpeilen.“ – Ein Versprechen der Sozialdemokratie – nicht eingelöst. (Abg. Krainer: Das hat er über die Steuerreform gesagt!)
Dann kommt der Herr Schelling und sagt, diese „schleichende Steuererhöhung“, wie Herr Schelling die kalte Progression bezeichnete – der Herr Schelling hat zugegeben, meine Damen und Herren, dass es eine schleichende Steuererhöhung ist –, soll ab 2017 der Vergangenheit angehören. – Das war noch im Juli 2015 der Plan des Herrn Finanzministers. Nicht eingelöst, nicht gehalten wurde auch dieses Versprechen. 400 Millionen € Entlastungen haben Sie versprochen.
„Wir sind jederzeit zu konstruktiven Gesprächen mit der ÖVP bereit, um hier Nägel mit Köpfen zu machen“, hat der damalige SPÖ-Bundesgeschäftsführer Gerhard Schmid im Juli 2015 verlautbart. – Sie erinnern sich an ihn? Den habt ihr einmal gehabt. Also, natürlich kommen und gehen die Leute; jeder macht Versprechen, keiner hält sie ein. Das ist das Problem. Deswegen haben wir die höchste Arbeitslosigkeit der Zweiten Republik. Deswegen erleben wir diese rasant steigende Steuer- und Abgabenbelastung. Noch einmal: Es ist die zweithöchste in Europa – und jedes Jahr greifen Sie den Leuten tiefer in die Geldtasche, sodass ihnen die Luft zum Atmen zunehmend fehlt.
„Meine Wunschvorstellung“, sagt dann Schelling im Juni 2016, „wäre, dass die kalte Progression ab 2018 abgeschafft ist.“ – Auch dieses Versprechen wird er nicht halten. (Bundesminister Schelling: Geh, hör’n S’ auf! Hellsehen ...!) Auch das wird er nicht halten. – Ich bin kein Hellseher, ich zitiere, Herr Minister. Ich zitiere Sie persönlich!
Und dann noch eines, Herr Finanzminister Schelling: Im Juli 2015 „hoffte“ Finanzminister Hans Jörg Schelling, sinnierend in seinem Weingarten wahrscheinlich, „auf eine Einigung mit dem Koalitionspartner 2016 und auf ein Inkrafttreten 2017“. – Nicht eingehalten, liebe ÖVP! Versprochen – nicht eingehalten.
Im Oktober 2015 hat er dann schon weiche Knie gekriegt, sprach bereits von einer Abschaffung der kalten Progression 2017 und 2018. – Liebe ÖVP: Nicht eingehalten!
Und so macht ihr Regierungspolitik seit 30 Jahren, und das ist die Tragik! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling und Zwischenrufe der Abgeordneten Lopatka und Fekter.) Seit 30 Jahren versprechen, versprechen, versprechen und nicht halten. – Und wenn Sie hier hereinsingen, Herr Lopatka und Frau Fekter, wird Ihnen das gar nichts nützen, denn die Menschen durchschauen das, dass Sie Ankündigungsweltmeister und Umsetzungszwerge sind.
So, schauen wir uns den jetzigen Vorschlag der Bundesregierung an. Was hat sie zuletzt verkündet? Erstens: nichts Gemeinsames. Sie haben einmal mehr gestritten. Ihr streitet doch jeden Tag (Abg. Neubauer: Das tut ihr auch!), und die Leute haben dieses Hickhack satt. Und jetzt kommt der Vorschlag des Finanzministers, in dem er sagt: Okay, schaffen wir die kalte Progression mit 2019 ab. – Es ist einmal mehr ein Versprechen, meine Damen und Herren. Sie können sichergehen – das ist quasi das Gesetz der Serie der gebrochenen Versprechen –, es wird auch diesmal nicht eingehalten werden.
Und wenn man Ihren Vorschlag anschaut, dann ist der natürlich halbseiden, dann ist der völlig daneben. (Bundesminister Schelling: „Halbseiden“ ist eine Beleidigung!) Sie werden nämlich, Herr Schelling, die Leute nicht entlasten. Erstens wird das nämlich erst sehr spät erfolgen – nicht 2019, sondern frühestens 2021, wahrscheinlich 2022; bis dahin werden die Leute Milliarden zusätzlich brennen –, und Sie werden nicht alle entlasten. Und da kommt dann die SPÖ – das ist auch zum Verzweifeln – und sagt, wir entlasten nur die unteren zwei Steuerstufen, denn die Großverdiener ab 25 000 € jährlich, die wollen wir nicht entlasten.
Da frage ich: Wo wohnt denn ihr?! – Ja, teilweise in gestützten Gemeindewohnungen, das ist ein Problem, aber eines kann ich euch sagen: Jemand, der 25 000 € pro Jahr verdient, ist kein Großverdiener. Sie können in der Diskussion doch nicht so tun, als wäre das ein Großverdiener, und sagen: Progressionsstufen ab 25 000 €, die lassen wir weg. – Das ist der Mittelstand, den Sie damit einmal mehr ausquetschen! 20 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zahlen 80 Prozent des Aufkommens, und die quetschen Sie zusätzlich aus! Und die ÖVP macht hier einmal mehr den Mittäter und lässt den Mittelstand im Stich, so wie es aussieht. Das ist doch ein Armutszeugnis, und das zeigt, dass Sie vom echten Leben wenig Ahnung haben! (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Schenk.)
Herr Minister! 25 000 € Jahreseinkommen – dividieren Sie das einmal durch zwölf (Abg. Hagen: Durch 14!) und berücksichtigen Sie dann noch die doppelten Gehälter! Da kommen Sie herunter auf Beträge – das sind keine großen Gehälter mehr. Da kommen Sie auf irgendwo weit unter 2 000 €. (Abg. Wöginger: 1 850!) – Ja, 1 850 €. Und dann sagen Sie, das sind die Großverdiener, liebe SPÖ?! Geht es euch eigentlich noch?! Habt ihr eine Ahnung, wie hart das ist? Und dann steigt ihr heimlich ein und nehmt diesen Leuten jeden Tag noch mehr aus der Geldtasche. – Das ist nicht okay!
Viele Länder zeigen, dass das nicht okay und nicht notwendig ist. Ganz viele Länder in Europa und auch weltweit haben diesen heimlichen Griff in die Taschen der Menschen abgeschafft, weil sie sagen, es ist ungerecht, es ist illegitim, es ist nicht okay. Und das ist ja das Problem: So wie wir den Nachbarn beim heimlichen Einsteigen und beim Bügeleisen-Klauen erwischt haben, so haben Sie auch zugegeben, dass Sie die Leute damit heimlich kalt enteignen. Und dann sagen Sie: Tut mir leid, aber die nächsten fünf Jahre muss ich Sie leider weiter heimlich enteignen! – Das ist das Problem: dass Sie den Missstand erkannt haben, zugegeben haben und sagen, ich brauche aber noch fünf Jahre! (Beifall bei den NEOS.)
Das ist das Problem, Andreas Schieder! Das versteht ihr nicht. Ihr braucht noch fünf Jahre und setzt die heimliche Steuererhöhung fort!
Jetzt sage ich einmal, wenn ihr gescheite Sachen damit finanzieren würdet, dann wäre das allemal gekauft. Nur, Herr Lopatka, was finanziert ihr damit? – Zum Beispiel Luxuspensionisten, denen gebt ihr einen Pensionshunderter drauf! Pensionisten, die 30 000 € pro Monat 14 Mal im Jahr kriegen, denen gebt ihr, SPÖ und ÖVP, einen Pensionshunderter drauf! Da greift sich doch jeder in der Republik an den Schädel! Ja, natürlich: Jeder, der ein Gespür für das echte Leben hat, kann das nicht nachvollziehen. Für den Herrn Schieder hingegen ist das völlig normal: Oh, 30 000 € Luxuspension pro Monat?! Das müssen wir erhöhen! (Abg. Schieder: Das hat überhaupt niemand gesagt!) – Ja, aber so schaut es offensichtlich aus, wenn für Sie das alles in Ordnung ist.
Oder, Parteienförderung: Wir haben die höchste Parteienförderung Europas, meine Damen und Herren! Und sie wird immer und überall erhöht, jedes Jahr – und Sie stimmen alle mit. (Abg. Neubauer: Zahlt es zurück!) Die ÖVP stimmt überall mit. (Abg. Neubauer: Gebt es den Pensionisten! Zahlt es zurück!) Es gibt aber ein Bundesland, das sie nicht erhöht hat, und das ist Vorarlberg. Warum? Warum hat Vorarlberg heuer nicht erhöht? – Weil die NEOS im Landtag sitzen und weil die ÖVP zur SPÖ, zur FPÖ und zu den Grünen gesagt hat: Dann schlagen die NEOS wieder medial so einen Radau. Lassen wir das heuer lieber! – Ihr habt natürlich ein schlechtes Gewissen gehabt. Deswegen wurde sie in Vorarlberg nicht erhöht.
In Wien wart ihr unverschämt – Rot, Grün, Blau, Schwarz, allesamt! NEOS ist, als erste Kraft der Zweiten Republik, den Weg gegangen, auf Steuergeld zu verzichten. (Abg. Lopatka: Lächerlich! Ihr nehmt jeden Cent! Ihr kassiert jeden Cent! Jeden Cent kas-
siert ihr ein!) Wir verzichten jährlich auf 166 000 € Akademieförderung, weil ich das für ein Muster struktureller Korruption halte, was da läuft, und das machen wir nicht mit! (Abg. Schieder: Weil die NEOS nicht im Landtag sind!) Und das ist ganz klar, das werden wir auch in Zukunft nicht mitmachen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schieder: Ich versteh’ die Logik nicht!) – Die Logik, Herr Schieder, ist – noch einmal –: Sie machen schleichende Steuererhöhung. Jedes Jahr nehmen Sie den Menschen mehr Geld aus der Tasche. Wenn Sie das für sinnvolle Dinge machen, dann sage ich: Machen wir es, bitte, machen wir es! – Aber: Sie finanzieren damit Luxuspensionen. (Abg. Schieder: Greifen Sie sich bitte an den Kopf, wenn Sie so reden!) Sie finanzieren damit die Erhöhung der Parteienförderung. (Abg. Schieder: Greifen Sie sich bitte an den Kopf!) Sie finanzieren damit die Verlängerung der Luxuspensionen in Wien – Rot-Grün verlängert diese bis 2042. Der Rechnungshof rechnet vor: 350 Millionen € kostet es Sie, liebe Damen und Herren! Während bei ASVG-Pensionen die Durchschnittspension für Frauen 860 € beträgt, werden Luxuspensionen in Wien für Beamte bis 2042 verlängert – auf Ihre Kosten!
Das ist nicht okay, und Sie haben eine Möglichkeit, das abzustellen, indem Sie beim nächsten Mal anders wählen. Es gibt eine Möglichkeit! Man kann diese Missstände abstellen, aber man muss dafür mit aufrechtem Gang sein Wahlrecht nutzen. (Beifall bei den NEOS.)
Die Schweiz hat beispielsweise vorgezeigt, dass es auch anders geht, die Schweiz hat die kalte Progression abgeschafft. Schweden, Herr Finanzminister, geht sogar einen Schritt weiter, und das ist der Weg, den ich vorschlage. Die nehmen die Realeinkommen her. Das heißt, wenn das Einkommen über Inflation steigt – und das ist ja zum Glück durch Produktivitätszugewinn der Fall, dass nämlich Arbeitgeber auch mehr vom Gewinn und vom Produktivitätszugewinn weitergeben, dass oft die Gehälter auch über Inflation steigen; das sollte auch die SPÖ interessieren –, dann, sagt Schweden, halten wir anteilig die Steuerbelastung gleich.
Die machen nicht nur die Entlastung über Abschaffung der kalten Progression, sie gehen sogar noch einen Schritt weiter – und das schaffen dort Sozialdemokraten! Die schaffen dort auch eine Pensionsreform im Übrigen, aber Sie sind weit davon entfernt.
Ich habe Ihnen verschiedene Modelle aufgezeigt, Herr Minister. Ich habe das Gefühl, Sie wollen es auch deswegen nicht machen, sondern die Menschen weiter belasten, weil Sie einmal mehr auch vor den Landesfürsten in die Knie gehen, denn die Landesfürsten – und das ist eine der Fragen, die ich Ihnen hier in dieser Dringlichen Anfrage heute schriftlich stelle – profitieren natürlich auch von dieser Geschichte ganz massiv. (Abg. Fekter: Zu einem Drittel!) Von jeder Steuererhöhung werden zu einem Drittel die Fürsten der Finsternis mitbedient und sackeln das ein. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann! Sie haben Glück, denn auch ich habe jetzt wieder ein Mikrofon. Ich würde Sie ersuchen, auch wenn es eine sehr hitzige Debatte ist, sich in der Ausdrucksweise zu mäßigen. Ich erteile Ihnen noch keinen Ordnungsruf. Ich gebe Ihnen aufgrund der technischen Probleme, die wir hatten, jetzt auch 1 Minute mehr Redezeit und bitte Sie, wieder zur Sache zu sprechen. (Bundesminister Schelling: Großzügig!)
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Jawohl. Sehr großzügig, Frau Präsidentin! Ich werde die Nachspielzeit gut nutzen und Ihnen noch einen Punkt mitgeben, liebe SPÖ/ÖVP. Jetzt werden viele von Ihnen sagen: Wir könnten diese kalte Progression sofort abschaffen, aber wir wissen nicht, wie wir das gegenfinanzieren. Herr Finanzminister, wie können wir das gegenfinanzieren? – Wir haben die Transparenzdatenbank. Sie ist seit mehreren Jahren verpflichtend gesetzlich geregelt.
Ich bin der Meinung, wir sollten diesen Landesfürsten – die sich nicht daran halten und sich weigern, ihre Förderungen transparent zu machen, damit sie weiter Doppelförderungen, Dreifachförderungen bekommen, deswegen Fürsten der Dunkelheit – 50 Millionen € vom Finanzausgleich abziehen, Herr Minister! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Wenn Sie das machen, können Sie die Menschen heuer beziehungsweise nächstes Jahr schon entlasten. Das ist mein Vorschlag zur Güte. – Bitte folgen Sie diesem! (Beifall bei den NEOS.)
15.23
Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Schelling zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Minister.
15.23
Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling : Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Woran erkennt man, dass Frühling ist? – Die NEOS wachen auf. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Strolz: Schöne Krawatte!) Es ist ein bisschen spät, jetzt mit diesem Thema zu kommen. Ich freue mich über diese Dringliche Anfrage, wobei es nicht normal ist, dass man mit Dringlichen Anfragen unbedingt eine Freude hat, aber ich freue mich, denn so können wir vielleicht einiges zu diesem Thema klarstellen und auch darstellen, mit welchen Themenverfehlungen Sie jetzt argumentiert haben.
Natürlich ist die Bandbreite sehr nett, und ich möchte auch darauf hinweisen: In meinem Bekanntenkreis kenne ich keine Leute, die dem Nachbarn ein Bügeleisen klauen; aber vielleicht leben Sie in dieser Welt, das mag durchaus sein. Ich gehe davon aus, dass wir – und das werde ich anhand der Zahlen noch einmal nachweisen – durch verschiedenste Maßnahmen sehr wohl den Effekt der kalten Progression über die Steuerreformen weggebracht haben.
Herr Loacker schüttelt den Kopf. – Natürlich rechnet man in einer Sparkasse anders als im Bund, das ist logisch, aber man kann das sehr schön darstellen. Ich mache noch darauf aufmerksam, und das möchte ich schon auch klarstellen, Herr Klubobmann Strolz: Wir haben und ich habe termingerecht, wie zugesagt, das Modell eingeliefert und jetzt ist es in der politischen Verhandlung. Wenn also behauptet wird, wir hätten zwar gesagt, dass wir das bringen würden, hätten es aber nicht gebracht, dann muss ich sagen: Das Modell liegt vor und ist im Rahmen der Koalition in Verhandlung.
Wann habe ich denn das angekündigt? – Ich habe unmittelbar mit den Maßnahmen 2015/2016, mit Beginn der Steuerreform 2016 angekündigt, dass die kalte Progression abgeschafft wird. Seither habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass wir das angehen und dass wir das umsetzen müssen. Ich habe aber auch darauf hingewiesen, dass wir durch die enorme Tarifentlastung, die wir 2016 gemacht haben, Luft bekommen haben. Natürlich ist auch im Regierungsprogramm vereinbart, dass wir das im ersten Halbjahr dieses Jahres erledigen werden, und das wird auch so kommen.
Wie schaut denn das Modell, das aktuell vorliegt, aus? – Es ist eine automatische Anpassung. Das ist der große Unterschied, wenn man zum Beispiel Deutschland betrachtet. Wir haben die Möglichkeit, die Anpassung auszusetzen, sofern es eine Wirtschaftskrise gibt, und wir haben eine Anpassung festgelegt, die dann eingreift, wenn der zusammengerechnete Wert mindestens 5 Prozent erreicht. Sollte der Wert allerdings dann 6 Prozent oder 6,5 Prozent betragen, wird natürlich mit diesem Wert angepasst und nicht mit 5 Prozent. Also nehmen Sie einfach die Situation, wir sammeln drei Jahre die Inflation, drei Jahre à 2 Prozent sind 6 Prozent, dann wird nach dem dritten Jahr der Tarif um 6 Prozent angepasst.
Warum Sie, Herr Klubobmann, hier auch in der Begründung nicht richtig liegen, wird dann vielleicht Kollege Matznetter, der schon einen Zwischenruf gemacht hat, noch einmal darstellen. Bei den Einkommensklassen, die Sie genannt haben, tritt die kalte Progression gar nicht in Kraft; denn auch wenn ich die unterste Tarifstufe zu 100 Prozent über diesen Wert anpasse, dann wächst ja jeder mit hinein. (Abg. Strolz: Klar!) Und daher tritt bei einem Wert von 1 200 € vermutlich eine Steuerprogression von ein paar Euro ein. (Abg. Strolz: Aber die Entlastung ist degressiv, das verstehen Sie auch!) – Natürlich, und ich komme gleich darauf zurück.
Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung hat daher gesagt, wir gehen dieses Thema kalte Progression an. Wir verhandeln derzeit diesen Kompromissvorschlag. Übrigens rechnet sich die 100-prozentige Anpassung der ersten beiden Stufen auf alle Stufen durch, sofern man das progressive Steuersystem richtig verstanden hat. (Abg. Strolz: Ab der dritten Steuerstufe!)
Die Anpassung darüber hängt am Progressionsbericht. Das heißt, zuerst greift die automatische Anpassung, und der Rest wird auch verteilt, aber nach einem Progressionsbericht, in dem von Experten festgelegt wird – ich komme auf den Punkt Progressionsbericht noch zurück –, ob es eine Steuerstufe gibt, in der die Progression besonders hart durchgeschlagen hat. Das macht übrigens auch Deutschland mit diesem Progressionsbericht. Wir haben festgelegt, dass wir etwa 80 Prozent automatisch und 20 Prozent über diesen Progressionsbericht machen wollen.
Ich halte noch einmal ausdrücklich fest – und dabei bleibe ich, ich habe nie etwas anderes gesagt –: Die kalte Progression ist ein Geschenk der Bürgerinnen und Bürger an den Staat und kein Geschenk der Bundesregierung an die Bürger zurück. (Beifall bei der ÖVP.) Daher leistet dieser jetzt vorliegende Entwurf genau das: dass nämlich dort, wo der Inflationszuschlag greift, diese kalte Progression nicht mehr eintritt.
Ich gehe davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Komplexität der Fragen von Ihnen allen inhaliert wurde, dass Sie in der Zwischenzeit alle wissen, was ein Basismodell, ein Inflationsmodell und ein Richtwertmodell ist, daher werde ich bei der Beantwortung der Fragen auf die Fragestellung selbst nicht eingehen.
Nun komme ich zur Beantwortung Ihrer Fragen.
Zu Frage 2:
Die Frage zielt auf einkommensbezogene Steuern ab. Da aber auch, Herr Klubobmann Strolz, die Körperschaftsteuer eine solche Steuer ist, gehe ich davon aus, dass Sie nur einkommensbezogene Steuern außerhalb der Körperschaftsteuer gesehen haben, denn die Körperschaftsteuer ist aufgrund der Sätze nicht von der kalten Progression umfasst.
Wenn man nun die Lohn- und Einkommensteuer ausschließlich anspricht – betrachtet man nur diese Sphäre –, so ist zu sagen, dass der Anteil des Mehraufkommens, der auf die kalte Progression zurückgeht, gegenüber den jeweiligen Vorjahren naturgemäß sehr stark von der Inflation abhängig ist.
Das heißt, der Anteil, der der kalten Progression überhängt – also das normale Residuum –, bewegt sich in den letzten Jahren zwischen 40 Prozent und 90 Prozent. So hoch ist der Split, nämlich je nach Abhängigkeit, je nachdem, wie die jeweilige Rate zur Anwendung kommt.
Zu Frage 4:
Das kumulierte Mehraufkommen durch die kalte Progression zwischen den Steuerreformen 2009 und 2016 – und jetzt kommt der Punkt, den ich angekündigt habe – beläuft sich in Summe auf eine Größenordnung von etwa 10 Milliarden Euro.
Mit der Steuerreform 2009 wurde im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer eine jährliche Entlastung von 3 Milliarden € umgesetzt, und mit der Steuerreform 2016 wurde zudem mit einem Volumen von über 5 Milliarden € jährlich und nicht kumulierend entlastet. Damit ist klar, dass es jedenfalls zu einer Überkompensation der kalten Progression in diesen Jahren durch die zwei Stufen der Steuerreform gekommen ist.
Wenn Sie also hier behaupten, man hätte – ich kenne jetzt den Ausdruck nicht mehr ganz genau, den Sie da immer verwenden – den anderen in die Tasche gegriffen, dann mag das temporär aus Ihrer Sicht stimmen, aber nicht durch die Umsetzung der beiden Steuerreformstufen; denn die haben dazu geführt, dass die Steuerreform die kalte Progression überkompensiert.
Zu Frage 6:
Schätzungen bezüglich zukünftig zu erwartender Steuereinnahmen mit oder ohne kalter Progression sind klarerweise mit Unsicherheit behaftet. Dies gilt ebenso für die Inflationsprognosen. Aus aktueller Sicht ist schlicht noch nicht verantwortungsvoll abschätzbar, wann genau die übernächste Tarifanpassung stattfinden würde, geschweige denn wie die damit in Verbindung stehenden Aufkommenseffekte sein werden.
Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass wir hohe Schwankungsbreiten haben. Ich erinnere daran, dass wir eine Inflationsrate von 0,8 Prozent hatten, jetzt haben wir eine Inflationsrate von 1,8 Prozent, und in dieser Schwankungsbreite bewegt sich das. Daher ist das heute seriös nicht beantwortbar.
Zu den Fragen 7 und 8:
Bezogen auf die 200 Millionen € pro Prozentpunkt Inflation pro Jahr ergeben sich daraus Mehreinnahmen für die Länder von rund 42 Millionen Euro und für die Gemeinden von rund 24 Millionen Euro.
Zu Frage 9:
Ich sehe hier keinen Widerspruch im Budgetbericht, denn auch ein schwächeres Wachstum bedeutet einen Zuwachs gegenüber dem Ausgangspunkt. Im Regelfall liegen auch die Lohnabschlüsse über der Inflationsentwicklung, daher wird auch bei einem leichten Rückgang der Dynamik ein Mehr an Lohnsteuer gegenüber dem Vorjahr überbleiben.
Was zudem den Zusammenhang von Lohnsteueraufkommen und kalter Progression betrifft: Die kalte Progression tritt im Bereich der Lohnsteuer immer erst dann auf, wenn die Lohn- und Gehaltssumme steigt und gleichzeitig eine Preissteigerung vorliegt.
Ein schwächeres Wachstum der Lohn- und Gehaltssumme zieht daher unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen sowohl ein relativ schwächeres Wachstum des entsprechenden Steueraufkommens als auch, sofern eine Inflation vorliegt, die kalte Progression nach sich.
Zu Frage 10:
In der Anfrage wird leider nicht angeführt, welche Art von Kosten gemeint sind. Im Folgenden wird angenommen, dass eine Verminderung des Bruttoinlandsproduktes gemeint ist. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es in den Jahren 2009 und 2016 die von mir jeweils schon zitierten massiven Entlastungen beim Steuertarif gegeben hat. Diese hatten auch den Zweck, der kalten Progression entgegenzuwirken. Die Steuerreform 2015/2016 ging sogar weit über die Kompensation der kalten Progression hinaus.
Insgesamt ist also zu sagen, dass durch die erfolgten Entlastungen in den Jahren 2009 und 2016 nicht davon auszugehen ist, dass die kalte Progression sich kumuliert nega-
tiv auf die Arbeitsanreize ausgewirkt hat. Empirische Evidenz für den Zusammenhang zwischen kalter Progression und Arbeitsanreizen haben wir jedenfalls keine.
Zu den Fragen 11 bis 16:
Zunächst möchte ich auf Ihre Frage, wodurch das legitimiert ist, antworten: durch die Beschlüsse, die Sie hier im Parlament fassen, denn Steuergesetze werden ja von Ihnen beschlossen. Unsere Handlungen basieren also auf dieser jetzt gültigen gesetzlichen Grundlage.
Ich denke auch, dass die mit der Steuerreform 2016 beschlossene Tarifentlastung wirtschaftlich notwendig war. Das bedeutet aber nicht, dass sich eine wirtschaftliche Notwendigkeit im Laufe der Zeit nicht wieder stellt. Eben deshalb bin ich dafür, dass Maßnahmen gegen die kalte Progression ergriffen werden. Ich habe mit Expertinnen und Experten die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle diskutiert.
Ich habe auch schon einleitend festgehalten, dass ich grundsätzlich für die automatische lineare Anpassung und Entlastung der Steuertarifstufen eintrete. Im Rahmen des Arbeitsprogramms der Bundesregierung wurde nun ein Kompromissvorschlag ausgearbeitet. Eckpunkte des Arbeitsprogramms der Bundesregierung sind bekannt.
Alles Weitere ist derzeit Gegenstand der Verhandlungen. Zu Ihrer Frage, wie lange das noch dauern wird, muss ich sagen: Das hängt nicht alleine von mir ab. Mein Vorschlag liegt seit einigen Wochen als Gesetzestext und Entwurf auf dem Tisch, und wir hatten bereits letzte Woche wieder eine Gesprächsrunde mit dem Ziel, dieses Problem zu lösen und ins Parlament einzuliefern.
Was die laufenden Verhandlungen mit dem Koalitionspartner betrifft, ist es derzeit geplant, dass wir das Ende April in die Begutachtung versenden können. Es könnte daher aus meiner Sicht sehr schnell gehen, und das könnte, wenn die Begutachtung entsprechend verläuft, noch im ersten Halbjahr im Nationalrat beschlossen werden.
Bei der Finanzierung einer solchen Maßnahme bleibe ich bei meinem Grundprinzip, dass wir keine neuen Steuern brauchen. Ich trete daher wie bisher für eine ausgabenseitige Konsolidierung ein. Die Details dazu werden im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes und des Bundesfinanzrahmengesetzes im Herbst vorgestellt.
Zu den Fragen 17 bis 23:
Selbstverständlich haben wir die von Ihnen angeführten Modelle auf ihre Vor- und Nachteile hin analysiert. Auf Basis der Erfahrung dieser Analyse haben wir ein Modell entworfen, das unserem System, jedenfalls nach unserem Dafürhalten, am besten geeignet erscheint.
Dies basiert auch auf Erfahrungen in anderen Bereichen, zum Beispiel, explizit angeführt, bei Mietverträgen, bei denen es solche Sammelklauseln gibt, dass die Miete erst verändert wird, wenn eine bestimmte Schwelle in der Inflation übersprungen wird. Zudem ist die Intention des Modells, dass es zu einer spürbaren Entlastung kommt. Dies ist nur bei einer Anpassung gewährleistet, die nicht jährlich erfolgt. Nehmen Sie noch einmal das Beispiel der letzten Inflation: 0,8 Prozent angepasst auf 11 000 €. Da können Sie sich relativ schnell ausrechnen: Das wird niemand merken. Bei 5 Prozent oder 6 Prozent wird das aber sofort entsprechend schlagend.
Lassen Sie mich daher kurz noch einen Überblick über die angesprochenen Modelle in der Schweiz und in Schweden geben. Auch die Schweiz weist ein progressives Steuersystem auf und hebt sowohl lokale, kantonale als auch Bundessteuern ein. Seit 2011 werden die Tarife und Steuerabzüge zum Großteil automatisch an die Preisentwicklung, sprich an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst.
Dies gilt sowohl auf Bundesebene als auch weitestgehend auf kantonaler Ebene. Die jährliche Anpassung auf Bundesebene erfolgt automatisch und ist verfassungsrechtlich verankert. Auf lokaler Ebene erfolgt die Anpassung zumeist ebenfalls jährlich und automatisch, de facto ist die Anpassung in vielen Kantonen aber unterschiedlich.
Warum greift das Modell bei uns nicht? – Weil wir keine Steuern auf der lokalen Ebene haben. Zum ebenfalls zitierten schwedischen Modell: Die schwedische Einkommensteuer wird ebenfalls sowohl auf lokaler Ebene als auch auf Bundesebene eingehoben. Auch das ist also ein Modell, das bei uns nicht greifen würde. Anders als in der Schweiz – das ist schon zitiert worden – gibt es da eine Anpassung über die Preisentwicklung hinaus im Bereich der Reallohnsteigerungen.
Nun noch zu den einzelnen Modellen: Das Inflationsmodell sieht üblicherweise eine jährliche Anpassung vor. Das hat aus meiner Sicht den Nachteil, dass das aufwendig ist, weil eine jährliche Anpassung und eine Umstellung der Tarifstufen damit verbunden sind.
Beim Fixmodell erfolgt die Anpassung um einen fixen Prozentsatz. Der Nachteil aus meiner Sicht ist, dass das einer ökonomischen Grundlage entbehrt. Beim Nominallohnmodell, dieses entspricht dem schwedischen Modell, erfolgt die Anpassung im Ausmaß der Inflation plus 2 Prozent. Nachteil: Es fehlt die Grundlage, um über die Inflation hinaus anzupassen. Auf weitere Details der Modelle einzugehen, würde, glaube ich, den Rahmen dieser Dringlichen Anfrage sprengen, aber sie werden sicher noch zu diskutieren sein.
Zu den Fragen 24 bis 28:
Wie bereits mehrmals dargestellt, ist die genaue Ausgestaltung – dazu gehört auch der Progressionsbericht – Gegenstand der derzeit laufenden Verhandlungen. Die Eckpunkte des Berichtes sind: Ausgangspunkt für den Progressionsbericht betreffend die Tarifstufen 3 bis 6 sollen insbesondere die letztverfügbaren Konsumerhebungen der Statistik Austria und die letztverfügbaren Daten aus der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen der Statistik Austria sein.
Dabei ist es mir wichtig, auch externe Experten in diesen Progressionsbericht einzubeziehen. Ich schlage deshalb auch in der Vorlage vor, dass ein Wirtschaftsforschungsinstitut damit beauftragt wird, diese Werte zu errechnen.
Die Entlastung der oberen Tarifstufen auf Basis des Progressionsberichtes ist im Wege einer Verordnung, gerne auch mit Befassung des Ministerrates, festzulegen. Es ist nicht erlassmäßig gedacht, aber es soll ein Bericht vorgelegt werden, der dann beschlossen wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch in diesem Bereich eine Entlastung rasch und unbürokratisch erfolgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vorwurf von Klubobmann Strolz, wir hätten etwas zugesagt und nicht geliefert (Zwischenruf des Abg. Strolz), geht hiemit ins Leere. Wir haben das Modell ordnungsgemäß geliefert. Sie können sich nur auf das berufen, was ich zugesagt habe. Ich habe gesagt, das Modell wird eingeliefert. Wir haben im Rahmen des Regierungsprogramms festgelegt, dass wir das durchführen. Verunsichern Sie daher die Menschen nicht! Diese Regierung hat sich das Projekt vorgenommen, es ist eindeutig festgelegt, dass wir das Projekt abarbeiten.
Daher noch einmal herzlichen Dank für die Möglichkeit, diese Position im Rahmen einer Dringlichen Anfrage darzustellen. Ich habe schon eingangs erwähnt: Manchmal ist es nicht so angenehm. Heute war es wunderbar. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.39
Präsidentin Doris Bures: Wir gehen nun in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, dass der Geschäftsordnung nach kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf.
Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.
15.40
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Kalte Progression ist das Thema der Dringlichen Anfrage der Fraktion von NEOS. Das klingt nach einem technischen, sehr theoretischen Begriff. Das ist auch so – aber einer, der sehr praktische Auswirkungen auf uns alle hat, auf alle Steuerzahler.
Es ist nichts anderes als eine heimliche, schleichende Steuererhöhung, eine ständige schleichende Steuererhöhung, die deswegen geschieht, weil die Einkommen zwar jedes Jahr an die Inflation angepasst werden – also jedenfalls mindestens an die Inflation –, aber die Steuertarife nicht mit angepasst werden. Das bedeutet, dass jeder Steuerzahler, jede Steuerzahlerin ganz automatisch, auch unabhängig davon, ob man in die nächste Steuerstufe gerät, ganz automatisch jedes Jahr prozentuell mehr an Steuern bezahlt.
Das bedeutet natürlich, dass jede Einkommenserhöhung – so gut sie für jeden Unternehmer, für jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin wäre – in erster Linie dem Staatshaushalt nützt, aber nicht den Bürgern, die dieses Einkommen auch erwirtschaften. Da darf sich natürlich niemand darüber wundern, dass wir Jahr für Jahr Steigerungen in den Bruttolöhnen sehen, aber oftmals bei den Nettolöhnen wenig bis nichts davon übrigbleibt.
An konkreten Zahlen festgemacht: Für das Jahr 2017 bedeutet das rund 400 Millionen € mehr an Steuerbelastung. Das wird jedes Jahr mehr. Dieser Effekt wird jedes Jahr größer und kumuliert sich bis ins Jahr 2021 auf 6 Milliarden € – 6 Milliarden €!
Jetzt sagen Sie, Herr Finanzminister, das wäre ja kein Problem, denn es hätte eben erst die ganz große Steuerreform gegeben, und das wäre alles kompensiert worden. Da haben Sie offensichtlich vergessen, Herr Bundesfinanzminister, dass Sie mit dieser sogenannten Steuerreform auch ein Gegenfinanzierungskonzept mit auf den Weg geschickt haben. Das wäre ja in Ordnung, wenn diese Steuerentlastung durch Strukturreformen, durch Senkungen auf der Ausgabenseite gegenfinanziert worden wäre – aber genau das ist eben nicht passiert!
Diese sogenannte Steuerreform ist zum Großteil durch Steuererhöhungen auf der anderen Seite gegenfinanziert worden. Das Motto war: Auf der linken Seite reinstecken und auf der rechten Seite wieder rausziehen! Das ist keine „massive Entlastung“, Herr Finanzminister, wie Sie sie eben bezeichnet haben, sondern das ist in Wirklichkeit überhaupt keine Entlastung.
Jetzt haben Sie angekündigt, dass ab 2018, ab 2019 diese Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung kommen soll, auch versehen mit einer 5-Prozent-Hürde. Na ja, das folgt auch wieder dem Motto: mit möglichst vielen komplexen Modellen die Zuhörer, die Steuerzahler zu verwirren. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)
Schauen wir uns doch einmal an, was das bedeutet. Sie haben behauptet: Wenn man dann, wenn die Inflation 5 Prozent übersteigt, stufenweise anpasst, dann wäre das Thema der kalten Progression, der schleichenden Steuererhöhungen gelöst. Dann wäre das kompensiert. – Aber genau das ist eben nicht der Fall, Herr Finanzminister! Wenn Sie das nur alle paar Jahre machen, wenn Sie die Inflation steigen lassen, wenn Sie die kalte Progression, diese schleichende Steuererhöhung, Jahr für Jahr wirken
lassen und eben nur dann anpassen, wenn diese Schwelle von 5 Prozent erreicht ist, dann mildern Sie vielleicht den Effekt der schleichenden Steuererhöhung, aber Sie sind weit davon entfernt, ihn abzuschaffen!
In konkreten Zahlen bedeutet das, wenn es so eine 5-Prozent-Schwelle gibt, dass der Effekt bis 2021 von 6 Milliarden € auf 4 Milliarden € sinkt. Ja, es ist weniger, es ist eine Abmilderung, aber Sie können doch nicht ernsthaft behaupten, dass durch so ein Modell diese schleichende Steuererhöhung abgeschafft werden würde.
Sie haben auch gesagt – das war sehr amüsant, Herr Finanzminister –, das wäre eine Themenverfehlung. Die NEOS hätten mit dem Thema der schleichenden Steuererhöhung eine Themenverfehlung gemacht, weil das Thema ja schon längst erledigt wäre. Sie haben gesagt, das Thema ist in Verhandlung.
Also das ist offenbar das Motto der Bundesregierung: Man braucht nur etwas in Verhandlung zu nehmen, dann wäre es ja schon gelöst. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.) – Es ist also kein Wunder, dass die Probleme dieses Landes nie gelöst werden, wenn Sie immer glauben, Hauptsache, Sie verhandeln darüber mit der SPÖ, denn damit wäre dann das Thema schon erledigt und vom Tisch. Das ist es natürlich noch lange nicht!
Ihr Modell sagt, es kommt vielleicht ab 2019 – wir wissen, dass mindestens eine Nationalratswahl dazwischen liegt, der Ausgang ist also ungewiss –, und dann mit einer 5-Prozent-Schwelle, das heißt, frühestens erst ab 2021. Ich wiederhole: Der Effekt bis dahin sind 6 Milliarden € an Mehrbelastung für die Steuerzahler!
Dass es natürlich auch anders geht – unser Klubobmann Matthias Strolz hat es ja schon erwähnt –, zeigen die Schweiz und Schweden. Dort ist das schon längst umgesetzt. Die Schweiz hat eine jährliche Anpassung an die Inflation. Schweden geht sogar noch weiter, dort passen sie jährlich nicht nur an die Inflation, sondern auch an den Reallohnzuwachs an. Und man staune: Das sind Länder, die es schaffen, jedes Jahr Budgetüberschüsse abzuliefern! Die kommen, obwohl sie diese schleichende Steuererhöhung abgeschafft haben, mit dem Steuergeld aus.
Das zeigt ja auch das grundsätzliche Problem. Das zeigt, warum Sie so unwillig sind, diese schleichende Steuererhöhung wirklich endgültig abzuschaffen. Es fehlt an den Strukturreformen, es fehlt an den ausgabenseitigen Strukturreformen! Obwohl Sie, Herr Finanzminister, immer wieder davon reden, dass wir ein Ausgabenproblem haben – wobei wir uns ja durchwegs einig sind –, kommen einfach keine Maßnahmen, die dieses Problem an der Wurzel packen und lösen. Es wird nur weiter in die Zukunft verschoben.
Unser Motto ist: Wir würden das Rad nicht neu erfinden! Es gibt Vorbilder wie die Schweiz und Schweden; das ist machbar. Es ist möglich, das Budget auch mit dieser Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung nachhaltig im Ausgleich oder auch im Plus zu halten, so wie es diese beiden Länder vorbildhaft vorzeigen.
Es gibt keinen Grund, diese schleichende Steuererhöhung nicht abzuschaffen. Es gibt vor allem keinen Grund, sie jetzt nicht abzuschaffen. Das ist genau unsere Forderung: Wir brauchen Entlastung, und wir brauchen sie jetzt! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
15.47
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.
15.47
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Strolz war ja heute bei seiner
Einleitung extrem aufgeregt. Das kann ich angesichts des Tages und der Ereignisse, die sich in seiner Fraktion beziehungsweise nicht mehr in seiner Fraktion abgespielt haben, durchaus nachvollziehen. Deswegen ist es, glaube ich, aber kein Grund, jetzt zum Thema kalte Progression gleich alles hineinzupacken, was einem da in dem ganzen politischen Leben irgendwie eingefallen ist, und hier so eine Dramashow abzuziehen, die weder vom Thema her gerechtfertigt noch an sich richtig ist.
Vielleicht liegt es aber auch an dem ... (Abg. Strolz: Natürlich ist alles egal!) – Nein, vielleicht liegt es an deinem Anstecker (Abg. Strolz: Leute aussackeln! Alles egal!), den du am Revers hast. Es ist der Strolz-Anstecker am Revers nämlich eine leere Sprechblase. (Abg. Strolz: Leute aussackeln, alles egal!) Das ist das, was ihr im Knopfloch tragt, und so ist auch eure Politik: eine leere rosa Sprechblase! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Loacker: Haben Sie sachliche Argumente auch?) – Na, schau es dir an! Es steht nichts drinnen. Schaut auf euer Sakko: Es steht nichts drinnen in eurem Symbol! (Abg. Kogler: Das ist genau das ...!) Es ist eine leere ... (Zwischenruf des Abg. Strolz.) – Nein, das ist ja keine Mode! Das ist doch eine leere Sprechblase, das ist keine Mode. (Abg. Strolz: Sehr sachlich!)
Aber zurück zum Thema kalte Progression, das ja insofern ein interessantes Thema ist: Man muss es nur sachlich diskutieren, denn der Inflationseffekt, der da drinsteckt, ist natürlich in Zeiten niedriger Inflation durchaus geringer als in Zeiten hoher Inflation.
Zweitens: In der Lehre wird ja als kalte Progression eigentlich jener Effekt bezeichnet, wenn man durch Lohnzuwächse von einer Steuerprogressionsgruppe in die nächste hinaufhüpft. Das ist eigentlich die klassische kalte Progression. Was hier heute diskutiert worden ist, ist vielmehr ein Inflationseffekt.
Drittens muss ich auch eines richtigstellen, weil Kollege Hable gesagt hat, die Einkommen werden jedes Jahr angepasst. – Nein! Die Einkommen werden jedes Jahr deshalb erhöht, weil die Gewerkschaften mit den Wirtschaftskammern Lohnverhandlungen führen. Das ist keine Anpassung, sondern das ist ein Kampf, eine Diskussion, eine politische Auseinandersetzung um den Anteil – nicht der Inflation übrigens, sondern – am Produktivitätszuwachs, um den gerechten Anteil! (Beifall bei der SPÖ.)
Weiterer Punkt: Die Regierung hat in ihrem Regierungsprogramm vom Anfang dieses Jahres das Problem beantwortet. Es geht eigentlich nur mehr um die technische Ausarbeitung, denn die Antwort ist: Ab 5 Prozent der aufgelaufenen Inflation, also der kumulierten Inflation, werden die ersten beiden Tarifstufen um genau diesen aufgelaufenen Wert automatisch indexiert.
Das hat einen großen Vorteil: Es sind 80 Prozent des gesamten Volumens, es sind 80 Prozent des gesamten Geldvolumens; und es sind 100 Prozent aller Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen, die davon profitieren. Das ist ein Modell, das erstens einmal sicherstellt, dass alle Lohnsteuerpflichtigen davon profitieren. Und zweitens: Was ist mit den restlichen 20 Prozent? – Diese behält man sich für Maßnahmen auf, und man entscheidet das zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Diskussion dann stattfindet, wie man sie wirtschafts- und steuerpolitisch entlastend einsetzen kann.
Das halte ich für eine durchaus vernünftige Maßnahme, denn sie stellt sicher, dass die Mittelschicht in unserem Land entlastet wird. Alle anderen Modelle, von denen ich gehört habe, haben eine falsche Verteilungswirkung, nämlich sehr oft eine Verteilungswirkung von der Mittelschicht zu den ganz hohen Einkommen. Das halte ich für sozial nicht gerechtfertigt und übrigens auch nicht für leistungsgerecht, denn leistungsgerecht ist es dann, wenn die Mittelschicht entlastet wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strolz: 25 000 €! Ab dort wird es degressiv!)
Letzter Punkt, weil in der Diskussion von manchen auch eingebracht worden ist, man könnte eine Tarifanpassung auch über Verordnungen regeln: Davor möchte ich aus Sicht des Parlaments dringend warnen, denn ein Urrecht des Parlamentarismus seit Anbeginn der Parlamente auf unserem Kontinent, angefangen von Westminster bis hierher, war immer die Auseinandersetzung zur Erlangung der Budgethoheit. Daher ist auch die Budgethoheit des österreichischen Nationalrates – das heißt, dass das Parlament entscheidet; nicht eine Verordnung, nicht der Ministerrat, sondern das Parlament, der österreichische Nationalrat entscheidet, welche Steuer- und Progressionsstufen es gibt – ein Kernbestandteil unseres Parlamentarismus! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf hier den Verfassungsrechtler Walter Berka zitieren, der gesagt hat, in der Entwicklungsgeschichte des Parlamentarismus sei der Budgethoheit der Volksvertretung von Anfang an eine besonders hohe Bedeutung zugekommen. Durch diese aus dem Steuerbewilligungsrecht hervorgegangene Kompetenz könne das Parlament den Staatshaushalt entscheidend mitgestalten und damit Einfluss auf das wichtigste politische Steuerungsinstrument im modernen Staat nehmen. (Zwischenruf des Abg. Hable.) Das sei zu der demokratiepolitischen Diskussion über den Vorschlag, Tarifanpassungen per Verordnung zu regeln, gesagt.
Ich halte es für notwendig, dass wir das Modell umsetzen, dass 80 Prozent des Volumens zur Stärkung der Mittelschicht in unserem Land automatisch durch die Abschaffung der kalten Progression bei Erreichen der 5-Prozent-Hürde entlastet werden; das halte ich für richtig. Ich halte aber nichts davon, dass man es per Verordnung macht, sondern immer per Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)
15.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
15.53
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ja eigentlich froh darüber, dass wir das Thema kalte Progression heute hier dringlich diskutieren, weil es um eine ganz wichtige Entlastungsmaßnahme für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht.
Eingangs sei aber gesagt: Herr Kollege Strolz, ich bin froh darüber, dass ich eine andere Nachbarschaft habe als du! Bei mir steigt Gott sei Dank niemand aus und ein und holt sich Bügeleisen oder Pullover. Es ist dies aus meiner Sicht auch ein etwas schlechter Vergleich, um die kalte Progression erklären zu können.
Was ist diese kalte Progression eigentlich? (Abg. Strolz: ... das erste Mal verstanden!) – Es ist ein durchaus sperriger Begriff, aber es geht um die jährlichen Lohn- und Gehaltsanpassungen. Man wächst mit diesem zusätzlichen Lohn – ich sage jetzt einmal, bei 2 000 € sind es 30 € Lohnerhöhung oder Gehaltserhöhung (Abg. Kogler: ... Partei der sozialen Kälte!) – in die jeweils nächsthöhere Steuerstufe hinein. Bei 2 000 € ist das die dritte Stufe, dann zahlt man 35 Prozent Lohnsteuer für diese 30 €, und man hat sozusagen keinen Durchschnittssteuersatz. Man müsste auch von diesen 30 € einen Teil steuerfrei haben und einen Teil mit 25 Prozent versteuert bekommen, aber das ist nicht der Fall. Und das ist eigentlich die kalte Progression, weil der Durchschnittssteuersatz für die Lohn- und Gehaltserhöhungen zu hoch ist.
Das habe ich jetzt einmal mit relativ einfachen Worten zu erklären versucht (Zwischenruf des Abg. Steinbichler), und das ist das, was sich natürlich im Laufe der Jahre zusammensammelt und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sozusagen weggenommen wird. (Abg. Steinbichler: Wer nimmt es weg?) Das ist ziemlich viel, wenn man das kumuliert sieht, auch bei dementsprechenden Anpassungen im Lohn- und Gehaltsbereich, und das wollen wir abschaffen. (Abg. Strolz: Ihr greift hinein!)
Herr Kollege Strolz (Abg. Strolz: Ihr greift hinein!), du müsstest ja an und für sich das überarbeitete Regierungsprogramm gelesen haben. Anscheinend liest du andere Dinge, aber das nicht. Auf Seite 4 ist der dritte Punkt die Abschaffung der kalten Progression. (Abg. Strolz: Vor Jahren schon versprochen!) Das steht da drinnen, es ist vereinbart, und Herr Finanzminister Schelling hat seinen Vorschlag bereits übermittelt. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Er hat das Modell an unseren Koalitionspartner übergeben, und wir sind eben in einer Koalition mit der SPÖ, das ist so.
Du kannst das ja noch gar nicht beurteilen, du bist drei Jahre im Hohen Haus; eigentlich hast du es eh uns zu verdanken, dass du politisch überhaupt aktiv bist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Steinbichler.) Du bist nämlich bei uns in die Lehre gegangen, wenn man das so sagen darf. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und NEOS.) Du bist seit drei Jahren in diesem Haus und bist Oppositionspolitiker – das ist in Ordnung, das ist okay –, aber du warst noch nie in einer Regierung, lieber Kollege Strolz! Wir sind seit 30 Jahren in einer Regierung, und dass es den Menschen in diesem Lande gut geht, dazu hat die ÖVP den wesentlichen Beitrag geleistet; das möchte ich auch einmal erwähnen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Wollen Sie sagen: Wäre die ÖVP nicht gewesen, würde es die NEOS nicht geben?) – Herr Kollege Kogler, hör zu!
Zum Modell des Finanzministers: Ich habe das jetzt mitgebracht, denn ich kann mir vorstellen, dass es nicht ganz einfach ist, das für die Zuseherinnen und Zuseher zu erklären. (Der Redner hält eine Tafel mit den Aufschriften „Abschaffung der kalten Progression“ und „Wir bleiben dran!“ in die Höhe.) Was wollen wir? – Es wird von diesen 80 Prozent gesprochen. Wir entlasten automatisch bei 5 Prozent Inflation die beiden unteren Stufen; da sprechen wir von einem Einkommen von bis zu 18 000 €.
Meine Damen und Herren! Wenn man über 1 850 € brutto pro Monat verdient, dann ist der Teil, der darüber geht, nicht mehr vollständig abgegolten. Das wollen wir nicht! Wir sind auch die Vertreter des Mittelstands, jener Menschen, die hart arbeiten, die ihre Leistung erbringen und die die meisten Steuern bezahlen. (Beifall bei der ÖVP.) Daher ist es wichtig, dass man auch die oberen Stufen wenigstens mit 4 Prozent abgilt – das sind genau diese 80 Prozent –, weil sich da natürlich in der Summe schon Folgendes ergibt: Das sind nicht mehr 228 € pro Jahr, sondern es sind dann 314, 458 oder 530 € pro Jahr, je nachdem, in welcher Steuerstufe man sich befindet.
Darum geht es uns von der ÖVP. Finanzminister Schelling hat meine vollste Unterstützung, dieses Modell zur Umsetzung zu bringen. Ich kann nur an alle hier im Hohen Haus appellieren, dass wir das Modell umsetzen, denn dann sind 80 Prozent automatisch entlastet. Das haben sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verdient, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steinbichler: Anzahn!)
Ich versuche auch noch zu begründen, warum es uns so wichtig ist, dass diese 80 Prozent fix automatisch entlastet werden. Da gibt es zwei Punkte. Der erste ist: Was ich persönlich, ehrlich gesagt, nicht mehr haben möchte, ist, dass wir nach fünf, sechs Jahren eine Steuerreform einleiten müssen, weil sich eben die kalte Progression niederschlägt, mit einem Volumen, wie wir es zuletzt gemacht haben – und die Steuerreform wirkt ja! –, von 5 Milliarden €, das aber natürlich auch gegenzufinanzieren ist. Das ist schwierig, das ist eine Herausforderung. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Die Wirkung ist da, Kollege Steinbichler! Wir haben in etwa ein halbes Prozent zusätzliches Wachstum durch diese 5 Milliarden €, das kannst auch du nicht abstreiten. Du hast doch so viel wirtschaftliches Grundverständnis, dass du verstehen wirst (Abg. Tamandl: Nein!), dass diese 5 Milliarden € in die Kaufkraft gegangen sind! Daher wächst unsere Wirtschaft, das ist doch ein Vorteil! (Beifall bei der ÖVP.)
Worum es uns geht, ist, dass wir einerseits nicht alle paar Jahre in diese Steuerreformdiskussion sozusagen gedrängt werden und letzten Endes dann auch gegenfinanzieren müssen. Und das Zweite ist, dass damit der Großteil automatisch entlastet wird.
Der Progressionsbericht ist in Ordnung, wenn die darüber liegenden Summen, die da noch verteilt werden, dazu dienen, ein besonderes Signal zu setzen, dass man sagt: Okay, es gibt besondere Herausforderungen, besondere Merkmale bei den einzelnen Gruppen, beim Vergleich der Warenkörbe. Aber eine generelle Umverteilung vom Mittelstand nach unten wollen wir nicht mehr, meine Damen und Herren. Der Mittelstand zahlt die meisten Lohn- und Einkommensteuern, das muss man auch einmal sagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ganz zum Schluss bringe ich noch ein Beispiel: 1 500 € brutto, netto 1 200 €: 44 € Lohnsteuer pro Monat. Wenn man das Doppelte verdient, 3 000 brutto, bezahlt man 440 € Lohnsteuer im Monat. Man verdient das Doppelte und bezahlt das Zehnfache an Lohnsteuer! (Abg. Fekter: Ist ja ungerecht!) Meine Damen und Herren, da können wir nicht hergehen und sagen, wir entlasten diese beiden Fälle nach dem gleichen Muster. Das geht nicht.
Daher ist dieses Modell von Finanzminister Schelling aus meiner Sicht umzusetzen. Es ist ein gutes Modell, es ist ein nachhaltiges Modell. Die schleichende Steuererhöhung wird damit abgeschafft, das hat die vollste Unterstützung unseres Klubs. Ich appelliere an alle Abgeordneten, dieses Modell zur Umsetzung zu bringen, im Sinne unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Fekter: Bravo!)
16.00
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter DDr. Fuchs zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.00
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Um die kalte Progression abzuschaffen, müsste man eigentlich nur einen Absatz in Paragraph 33 des Einkommensteuergesetzes ergänzen. Die Bundesregierung ist aber nicht einmal in der Lage, sich auf die Formulierung eines einzigen Absatzes zu einigen. Wenn sich Rot und Schwarz aber nicht einmal auf einen Absatz einigen können, wie will man sich dann bei den großen Reformvorhaben einigen, bei denen man ganze Gesetze ändern beziehungsweise neu beschließen muss? (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)
Das Beste für die Republik Österreich wäre sicher, wenn die Bundesregierung endlich den Weg für Neuwahlen frei machen würde. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Tamandl: Dann gibt’s keinen Untersuchungsausschuss!)
Man braucht sich nur die Zeitungsberichte der letzten sieben Tage durchzulesen, ich darf die „Presse“ vom 23. März 2017 zitieren: „Krainer forderte von Schelling via Aussendung ‚Handschlagqualität‘ und eine ‚ordentliche Gesetzesvorlage‘. ‚Wir erwarten uns, dass der Finanzminister sich an das hält, was die Koalition in der Regierung und im Parlament vereinbart hat‘, so der SP-Finanzsprecher. Schelling-Sprecherin Michaela Berger betont dagegen, dass das Finanzministerium seinen Part bereits erledigt und den Entwurf am 8. März dem Kanzleramt übermittelt habe: ‚Der Herr Krainer ist offenbar desinformiert.‘“ – Die sitzen aber gemeinsam in einer Koalition!
„Einen anderen Entwurf werde es bis zum Verhandlungstermin mit Kanzleramtsminister Thomas Drozda [...] kommende Woche nicht geben.“ – Das war also Montag, der 27. März.
Was ist bei diesem Verhandlungstermin am 27. März zwischen dem Finanzminister und dem Kanzleramtsminister herausgekommen? (Bundesminister Schelling: Das können wir Ihnen sagen, Herr Fuchs!) – Nichts, absolut nichts! Die SPÖ fordert vom Finanzminister „Handschlagqualität“ und eine „ordentliche Gesetzesvorlage“ – die wir uns eigentlich auch endlich wünschen –, und die ÖVP wirft dem SPÖ-Finanzsprecher vor, dass er „desinformiert“ ist. (Ruf bei der FPÖ: Stimmt doch!) Das ist der katastrophale Arbeitsstil dieser Bundesregierung! (Beifall bei der FPÖ.)
In Wirklichkeit ist sich die Bundesregierung nur über eines einig: Man will ein Placebogesetz zur Abschaffung der kalten Progression, die man in Wirklichkeit aber gar nicht zur Gänze abschaffen möchte. Die ÖVP möchte eine Inflationshürde von 5 Prozent einführen, das genaue Ausmaß der Entlastung soll dann aufgrund eines Progressionsberichts festgelegt werden. Zu guter Letzt kann die Valorisierung bei schlechter Wirtschaftslage überhaupt ausgesetzt werden. Die SPÖ will wiederum nur die ersten zwei Tarifstufen valorisieren.
Im internationalen Vergleich sind wir mit einer Abgabenquote von 44,4 Prozent im Jahr 2015 im Spitzenfeld der Höchststeuerländer. Das bedeutet bei einem österreichischen Durchschnittsgehalt, dass im Jahr 2015 fast jeder zweite Euro an den Staat geflossen ist. Die Steuerreform 2015/2016 hat da nicht viel Positives bewirkt, die Abgabenquote beträgt immer noch katastrophale 43 Prozent. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)
Österreich gehört damit zu den wenigen EU-Ländern, denen die EU-Kommission so wie in den Vorjahren auch für 2017 und 2018 Reallohnverluste prophezeit, und der Herr Finanzminister will dagegen nichts machen. Nur die Abschaffung der kalten Progression kann den Mittelstand dauerhaft und real entlasten, aber nicht neue Steuern, wie zum Beispiel die SPÖ-Maschinensteuer oder die vom ÖVP-Umweltminister kürzlich ins Spiel gebrachte Steuererhöhung auf Diesel. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Brunner.)
Durch die Steuerreform 2015/2016 – da muss ich den Finanzminister korrigieren – werden den Steuerzahlern jene Milliarden zurückgegeben, die man ihnen bereits genommen hat. (Bundesminister Schelling: Falsch gerechnet!) – Das ist, glaube ich, Ihre falsche Rechnung. (Bundesminister Schelling: Na, Sie sind der Steuerberater!) Seit 2009 hat man den Steuerpflichtigen 10 Milliarden € weggenommen (Abg. Fekter: Davor Milliarden ...!), wie der Herr Finanzminister heute gesagt hat, und das gibt man ihnen jetzt offenbar zurück. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling. – Zwischenruf der Abg. Fekter.) Das heißt, das ist nur eine Teilrückzahlung des Betrags, den man ihnen bereits weggenommen hat. Und Herr Klubobmann Schieder verwechselt das sogar noch mit der Budgethoheit. Das ist ja lächerlich! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die kalte Progression greift nicht erst 2019, sondern bereits seit 2016 und muss daher sofort abgeschafft werden. (Abg. Krainer: Nein, seit 1945 greift die!) – Mittlerweile hat es ein paar Steuerreformen gegeben, aber das haben Sie offenbar nicht mitbekommen, Herr Krainer, aber Ihre Partei ist ja erst seit kurzer Zeit in der Regierung. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)
Die kalte Progression schlägt aber nicht nur beim Einkommensteuertarif zu, sondern auch – und das wird immer wieder unterschätzt – bei der Kapitalertragsteuer auf die Sparbuchzinsen. In Wirklichkeit kassiert der Herr Finanzminister hier Steuern auf Zinsen, die man real gar nicht bekommt. Zieht man nämlich von den Zinsen die Inflationsrate ab, bleibt real überhaupt nichts übrig. Das Geld wird also weniger, und der Finanzminister kassiert trotzdem Steuern. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.) Das ist eine Enteignung der fleißigen Sparer und eine Scheingewinnbe-
steuerung, die genauso abgeschafft werden muss wie die kalte Progression. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)
Herr Finanzminister, Sie sind nicht für die Zinsen, aber für die Kapitalertragsteuer verantwortlich. Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen hat im Jahr 2016 immerhin rund 1,1 Milliarden € betragen.
Österreichs Sparer wurden seit 2010 in Summe um 48 Milliarden € ärmer. Diese gewaltige Summe ergibt sich zum einen aus dem Kaufkraftverlust durch die Inflation, der rund 20 Milliarden € beträgt. Dazu muss man noch die vorenthaltenen Zinsen addieren, die in etwa 28 Milliarden € ausmachen.
Das heißt, Österreichs Sparer werden von dieser Regierung vierfach abgezockt: Wir haben die kalte Progression beim Einkommensteuertarif; wir haben Steuern auf Zinsen, die es real gar nicht gibt; wir haben einen Kaufkraftverlust durch die Inflation; und letztlich haben wir einen Kaufkraftverlust durch vorenthaltene Zinsen. All das muss ein Ende haben, und daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der kalten Progression
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die kalte Progression abschafft. Dabei sind die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 an die Inflation zu koppeln und künftig per Verordnungsweg einmal jährlich zu erhöhen. Die Verordnung ist spätestens bis 30. Juni eines jeden Kalenderjahres im Bundesgesetzblatt kundzumachen und gilt für die jeweiligen Tarifstufen ab 1. Jänner des Folgejahres der Kundmachung.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
16.07
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs, Mag. Roman Haider und weiterer Abgeordneter
betreffend Abschaffung der kalten Progression
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stopp der heimlichen Steuererhöhung – Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger jetzt“
in der 173. Sitzung des Nationalrates am 31.3.2017
Die bisher fixen Steuer-Tarifstufen im Einkommensteuergesetz (EStG 1988) bringen dem Finanzminister auf Grund der „kalten Progression“ jedes Jahr ein Körberlgeld in Milliardenhöhe. Viele Steuerzahler bekommen nämlich jährlich eine Lohnerhöhung, die
sich an der Teuerungsrate orientiert. Das bedeutet zwar nominell einen höheren Lohn, aber real nur den Erhalt der Kaufkraft. Ohne also real mehr zu verdienen, rutschen viele Steuerzahler in die nächsthöhere Steuerklasse und zahlen somit mehr Steuern. Unterm Strich bedeutet das weniger Kaufkraft für den Einzelnen und Mehreinnahmen beim Finanzminister. Dies ist eine Enteignung des Steuerzahlers bzw. eine jährliche Steuererhöhung ohne Gesetzesbeschluss.
Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden. Die Steuer-Tarifstufen sind daher an die Inflation zu koppeln und automatisch zu valorisieren.
Auch die sogenannte Steuerreform 2015/2016 ändert nichts an der Notwendigkeit, die kalte Progression mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. Durch die Steuerreform 2015/2016 werden nämlich den Steuerzahlern seit 1.1.2016 jene Milliarden Euro teilweise zurückgegeben, die man ihnen seit 2009 durch die kalte Progression bereits weggenommen hat. Im Übrigen führen Lohnerhöhungen im Jahr 2016 sowie in den Folgejahren dazu, dass die kalte Progression bereits wieder zuschlägt und die durch die Steuerreform erzielten Effekte spätestens 2019 wieder weg sind.
Der Bundesminister für Finanzen soll demnach mit sofortiger Wirkung gesetzlich ermächtigt werden, zur Abgeltung der Inflation die Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 einmal jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die kalte Progression abschafft. Dabei sind die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 an die Inflation zu koppeln und künftig per Verordnungsweg einmal jährlich zu erhöhen. Die Verordnung ist spätestens bis 30. Juni eines jeden Kalenderjahres im Bundesgesetzblatt kundzumachen und gilt für die jeweiligen Tarifstufen ab 1. Jänner des Folgejahres der Kundmachung.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.08
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Herr Kollege Krainer ist gerade nicht da (Ruf bei der SPÖ: Er ist geflüchtet vor dir! – Abg. Kassegger: Ist ja nicht sein Ausschuss!), aber die kalte Progression wirkt in Wirklichkeit seit der Einführung eines progressiven Steuertarifs, und einen progressiven Steuertarif haben wir in Österreich seit Ende des 19. Jahrhunderts. Ich darf daran erinnern, dass Eugen Böhm von Bawerk jener Finanzminister war, der das progressive Steuersystem in Österreich eingeführt hat. Dieses progressive Steuersystem führt natürlich zu Verzerrungen durch Inflationssteigerungen, darauf wurde schon hingewiesen. Diese Verzerrungen waren unter Umständen nicht beabsichtigt, das ist schon richtig. Das System führt aber auch zu Verzerrungen im Bereich des Transfersystems.
Nachdem ich mir jetzt die Ausführungen von einzelnen Abgeordneten der NEOS angehört habe, bin ich mir nicht sicher, ob es den NEOS nur darum geht, die infla-
tionsbedingten Effekte der tatsächlichen kalten Progression abzugelten. Ich habe da ein bisschen herausgehört, dass es auch darum geht, die realen Effekte von progressiven Steuersystemen abzugelten. – Das kann es ja nicht sein, da würden wir uns ja von einem progressiven Steuertarif verabschieden! (Abg. Strolz: Nein, nein! Das haben wir sogar in unserem Programm!) Das wäre sozusagen ein Abschied vom Leistungsfähigkeitsprinzip, und das kann offensichtlich nicht gemeint sein. – Na gut.
In einem Punkt bin ich Ihnen dankbar, Herr Finanzminister, nämlich dass Sie darauf hingewiesen haben, dass die Steuerreform 2015/2016 in Summe zu einer Überkompensation jener zusätzlichen Belastungen geführt hat, die sich seit 2009 aus der kalten Progression ergeben haben. Die Verteilung, auf die ich später noch zu sprechen kommen werde, ist eine andere Sache.
Das kann man ganz einfach feststellen, indem man sich die gesamte Lohnsteuerquote anschaut: Ja, die war Ende 2015 sehr hoch, sie ist auch seit 2009 stetig gewachsen, war eine der höchsten. Sie ist aber im Jahr 2016 dramatisch gesunken. Das Ganze kann man einem Wifo-Monatsbericht von Mai 2015 entnehmen, da ist eine schöne Kurve drinnen. Man sieht, dass die Lohnsteuerquote 2016 unter dem Niveau vom Ende der 1990er-Jahre liegt. Das heißt, dass diese Lohnsteuerentlastung in Höhe von jährlich 5 Milliarden € – der Finanzminister hat es gesagt – in der Tat zu einer Überkompensation führt.
Das ist wichtig, weil in Österreich auch Studien Furore gemacht haben, die sagen, dass es diese Überkompensation nicht gebe, sondern dass die kalte Progression der letzten Jahre durch diese Steuerentlastung nur zum Teil abgegolten worden sei. Auch von einigen Oppositionsparteien, auch von den NEOS wird das immer wieder behauptet. Diese Studie, von der ich spreche – man findet sie auch in der Kurzstudie des Budgetdienstes, dem ich den Auftrag gegeben habe, alle österreichischen Studien in Österreich zusammenzufassen –, diese Studie ist wenig plausibel, das steht auch im erwähnten Monatsbericht. Herr Finanzminister, daher bin ich ganz bei Ihnen, wenn Sie auf die Überkompensation hinweisen.
Das ist aber jetzt noch keine Antwort auf die Frage, ob man die kalte Progression tatsächlich abgelten soll oder nicht. – Ja, natürlich soll man die kalte Progression abgelten! Das ist ja keine Frage. Dafür gibt es verschiedene Begründungen. Es gibt eine makroökonomische Begründung: Die Entwicklung der real verfügbaren Einkommen soll möglichst stetig erfolgen. Das macht durchaus Sinn.
Es ist aber auch so, dass die kalte Progression verteilungspolitische Konsequenzen hat. Da möchte ich Ihnen schon widersprechen, Herr Finanzminister: Sie haben heute im „Morgenjournal“ gesagt, die kalte Progression eigne sich nicht für verteilungspolitische Maßnahmen. – Die kalte Progression per se hat aber verteilungspolitische Konsequenzen, und daher muss auch die Beseitigung der kalten Progression etwas sein, das mit Verteilungspolitik zu tun hat. Das ist doch ganz klar. (Beifall bei den Grünen.)
Daher stellt sich für mich schon die Frage, wie die kalte Progression tatsächlich beseitigt werden soll. Ich möchte damit beginnen, dass Sie, Herr Finanzminister, ja ursprünglich ein anderes Modell vorgeschlagen haben, nämlich dass ab einer Schranke von 5 Prozent die durchschnittliche Inflationsrate herangezogen werden soll, um die kalte Progression abzugelten.
Es gibt aber eine Studie des Ineq-Instituts, das sich mit Ungleichheiten von Steuern und Steuersystemen beschäftigt. Dieses Institut hat uns klipp und klar vorgerechnet, dass aufgrund der Tatsache, dass untere Einkommen einen ganz anderen Warenkorb und eine ganz andere Ausgabenstruktur haben als obere Einkommen, die durchschnittliche Inflationsrate für die Abgeltung der kalten Progression nicht geeignet ist.
Warum ist sie nicht geeignet? – Na ja, die unteren Einkommen sind in der Tat stärker durch jene Preistreiber betroffen, die wir Monat für Monat in der Inflationsentwicklung sehen: die Preise für Nahrungsmittel, die Preise für Wohnen und die Preise für Energie. Nun sind es einmal die unteren Einkommensempfänger, die von diesen Ausgaben relativ stärker belastet sind als die oberen Einkommensempfänger; die haben nämlich eine ganz andere Ausgabenstruktur, die haben beispielsweise deutlich höhere Ausgaben für Freizeit, Kultur, Mobilität und andere Dinge.
Schauen wir uns die Vergangenheit seit 2009 an: Wenn man die durchschnittliche Inflationsrate als Maßstab für die Abgeltung nähme, so würde das dazu führen, dass die untere Einkommenshälfte unterkompensiert und die obere Einkommenshälfte überkompensiert würde – und das kann es ja nicht sein, dass man durch die Abgeltung der kalten Progression eine Umverteilung von unten nach oben macht und die Schere zwischen Arm und Reich ... (Bundesminister Schelling: Nur wenn Sie die Transfers nicht mitrechnen!) – Lassen wir einmal die Transfers außen vor! (Bundesminister Schelling: Wieso?!) – Ich komme noch darauf zurück. Im Übrigen ist es ja so, dass die Transfers ja auch von der Inflationsrate betroffen sind. Wenn nämlich die Transfers nicht an die steigenden Preise angepasst werden, bedeutet das natürlich, dass die Transfers an die unteren Einkommen, die Sie immer meinen, immer weniger wert werden. Da müsste man dann auch darüber reden, dass wir nicht nur die kalte Progression im Steuersystem abgelten, sondern auch bei den Transfers eine automatische Anpassung machen; dann könnte ich Ihnen folgen, Herr Finanzminister, aber sonst kann ich das leider nicht. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)
So kommt es zu einer Auseinanderentwicklung der Schere zwischen oberen Einkommen und unteren Einkommen, und das vor dem Hintergrund, dass wir eine Steuerentlastung haben, bei der 80 Prozent dieser 5 Milliarden € an die obere Einkommenshälfte und nur 20 Prozent an die untere Einkommenshälfte gegangen sind. Das habe ich ja vorher gemeint. (Bundesminister Schelling: Weil die untere gar keine Lohnsteuer zahlt!) – Ich komme gleich darauf zurück. – Eine Überkompensation ist ja gut und schön, aber man muss sich auch genau anschauen, welche Einkommen überkompensiert werden. Das ist doch die entscheidende Frage.
Die unteren Einkommen zahlen keine Lohn- und Einkommensteuer: Das ist ja schön und gut, Herr Finanzminister, ich hätte aber schon gerne eine Gesamtbetrachtung. Die unteren Einkommen zahlen natürlich wie alle anderen auch Verbrauchsteuern und Sozialversicherungsbeiträge (Abg. Kogler: Relativ höher!), und die Sozialversicherungsbeiträge und die Verbrauchsteuern belasten die unteren Einkommen relativ stärker als die oberen. An dieser Tatsache kommen Sie nicht vorbei. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Tamandl.)
Unser Steuersystem ist ja im Wesentlichen proportional, das zeigt doch die Verteilungsstudie des Wirtschaftsforschungsinstituts. Das sollten Sie sich einmal anschauen, bevor Sie sich hier herausstellen und etwas behaupten, das nicht stimmt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kogler: Das ist eine Frage der Volksschulmathematik! – Abg. Tamandl: Ich bin voll dafür, dass wir uns die Sozialabgaben anschauen!)
Schauen Sie sich einmal anhand des Einkommensberichts an, wie die Entwicklung der Einkommen gewesen ist! Die unteren Einkommen bleiben real deutlich hinter den oberen Einkommen zurück, und das muss man bei der Gestaltung eines Steuer- und Transfersystems und bei der kalten Progression natürlich berücksichtigen. Nur so kann man zu einer Lösung kommen, die in der Tat verteilungsgerecht ist, und das wollen wir ja. Das wollen wir insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass eben die unteren Einkommen in ihrer realen Entwicklung so stark zurückgeblieben sind. Werfen Sie bitte einen Blick in den Einkommensbericht, der uns vor wenigen Monaten zugestellt wurde!
Eines vielleicht noch, Herr Finanzminister: Ich bin schon entschieden dagegen, das im Verordnungswege zu regeln. Das muss und kann nur eine Materie des Parlaments bleiben. Sorry, da bin ich ganz bei Herrn Kollegen Schieder.
Sie sagen, dass Ihr Modell, das Sie dargestellt haben – für das ja einiges spricht – 1,1 Milliarden € kosten wird; das haben Sie mir in einer Anfragebeantwortung geschrieben. Ich möchte Sie aber schon fragen: Wie wollen Sie diese 1,1 Milliarden € gegenfinanzieren? – Sie sagen, Sie wollen es ausschließlich über die Ausgabenseite machen. Ich will das schon ganz genau wissen, denn es kann natürlich leicht sein, dass Kürzungen auf der Ausgabenseite dazu führen, dass frischweg wieder jene Einkommen belastet werden, die man eigentlich auch entlasten wollte, nämlich die unteren. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Tamandl.)
16.18
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Bundesminister Schelling: Was haben wir heute, Bananen oder Orangen? – Abg. Steinbichler – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wirst es gleich sehen!)
16.18
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Die Frage des Ministers war, ob wir heute Bananen haben, ich werde das gleich beantworten. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Überschrift: „Arbeiter verlieren, Beamte gewinnen“, auf der drei Grafiken zu sehen sind, auf das Rednerpult. – Abg. Kogler: Einkommensbananen!)
Frau Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Wir verlegen die Früchtediskussion nach vorne: Sehr geehrter Herr Minister, du hast eine Anfragebeantwortung an die oberösterreichische Landwirtschaftskammer, an Präsident Reisecker betreffend die Wiedereinführung des Agrardiesels geschickt – 25 Länder in Europa haben ihn, das ist auch Geld, das in deiner Wirtschaftskasse fehlt. In dieser Beantwortung findet sich irgendwie die Beschuldigung, dass die Bauern den Agrardiesel nicht bräuchten, weil sie mit Heizöl fahren – jetzt hätte ich bald gesagt: mit Palmöl fahren. Daher möchte ich dir im Gegensatz zur Gesundheitsministerin eine Zitrone überreichen. (Der Redner überreicht Bundesminister Schelling eine Zitrone. – Beifall der Abg. Schenk. – Bundesminister Schelling: Die kommt aber nicht aus österreichischem Anbau!)
Der zweite Minister, dem ich nach der gestrigen Diskussion auch eine überreichen wollte, weil er nicht besser beraten hat, ist Minister Rupprechter. Ich lege sie (eine weitere Zitrone auf der Regierungsbank ablegend) auf seinen Platz. (Beifall der Abg. Schenk. – Abg. Tamandl: Ich hoffe, die ist nicht gespritzt!) Das gehört einfach dazu, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und wenn wir es schaffen, Zitronen in Österreich zur Lebensmittelverwertung und nicht nur als Zierbaum zu züchten, dann bekommen Sie auch eine österreichische.
Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt schon gute Beiträge gehört. Ich denke besonders an jenen des Herrn Kollegen Rossmann, der – wenn ich anschließen darf – das heruntergebrochen hat, was ich an und für sich auch mit dieser Tafel (auf die Tafel auf dem Rednerpult verweisend) zum Ausdruck bringen möchte: den Kaufkraftverlust, das Auseinanderklaffen, den Hinweis darauf, dass die Arbeitnehmer 17 Prozent Kaufkraftverlust haben hinnehmen müssen. Da kann man schon fragen, was das mit der kalten Progression zu tun hat.
Ich möchte den Bogen schließen: Kollege Wöginger hat gesagt, das ist ein ganz eigenes Thema, was Kollege Strolz da mit den versäumten Reformen dieser Bundesregierung angesprochen hat, aber das ist genau der Ausfluss, das Ergebnis dieser Versäumnisse. Und, Kollege Wöginger, es ist die Regierung! Es ist die Regierung, aber
Sie betreiben immer Sippenhaftung. Geht es nach Ihnen, ist es nämlich immer das ganze Parlament. Ihr wisst genau, wie in den Ausschüssen gestimmt wird, ihr wisst genau, wie hier herinnen gestimmt wird. Die gleiche Diskussion hatten wir schon gestern im Zusammenhang mit dem Agrarbericht. Wenn etwas schiefgeht, wenn sich eine Schieflage ergibt, dann ist immer vom Parlament die Rede. – Nein! Die Regierung hat die Zügel in der Hand, und die Regierung hat die Vorschläge auch umzusetzen.
Sie betreiben Ankündigungspolitik vor den Wahlen, das wissen wir. Es gibt immer ein super Wahlprogramm. Gestern sei gestern gewesen, Sie könnten nichts dafür, meinen Sie jedes Mal, in der nächsten Periode würden Sie es viel besser machen. Wir wissen beziehungsweise zeigt das das Ergebnis: Es wird von Periode zu Periode schlechter. Wir bekommen eine Zweiklassengesellschaft. Wir diskutieren hier über ein sehr hohes Niveau, die Bevölkerung draußen versteht aber immer weniger und sucht nach einem Zusammenhang zwischen dem, worüber wir reden, und der Realität.
Ich denke, der wesentliche Ansatz – und jetzt komme ich wieder auf Kollegen Rossmann zu sprechen – ist, dass man den Klein- und Mittelverdiener mehr verdienen lässt. Warum? – Weil der regional investiert, weil der regional ausgibt. Er hat wahrscheinlich ohnehin nicht die Chance, dass er in Urlaub fährt, aber er will sich ein bisschen etwas leisten und investiert das bisschen, das er bekommt, und zwar in der Region. Das hilft der regionalen Wirtschaft, das hilft den Klein- und Mittelunternehmen, und das möchte ich in dieser Diskussion ganz besonders erwähnen.
Das Thema Industrie 4.0 ist natürlich wichtig, ich habe es gestern schon gesagt, das ist klar, aber 70 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten in KMUs und EPUs. Das wird völlig unterschätzt, auch aus Sicht der Umwelt, auch aus Sicht der zusätzlichen Kosten. Jemand, der in seiner Heimatgemeinde oder im näheren Umkreis einen Arbeitsplatz hat, braucht nicht zwei Pkws, braucht nicht doppelt Kfz-Steuer zu zahlen, braucht nicht zwei Autos zu unterhalten.
Ich habe schon letztes Mal gesagt, Kolleginnen und Kollegen von der zweiten Regierungspartei, wir müssen bei der Diskussion über eine Arbeitszeitverkürzung endlich einmal mitberücksichtigen, welch lange Wege zur Arbeit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitunter haben. Das ist auch Zeit, die für Freizeit fehlt, das ist auch Zeit, die für Familienzeit fehlt, das ist auch wertvolle Zeit, die für Erholung fehlt. Deshalb, glaube ich, müssen wir die Diskussion fair ansetzen und völlig neu aufbauen, sonst wird das nicht nur im Lebensmittelbereich, sondern im medizinischen Bereich oder auch, wie wir gestern gehört haben, bei den Wohnungen, die nämlich nicht mehr leistbar sind, zu einer Zweiklassengesellschaft führen.
In diesem Zusammenhang darf ich übrigens noch etwas festhalten, was ich gestern nicht gesagt habe: Es sind viele Sozialwohnungen zu Tarifen blockiert, die auf dem Markt nicht freigegeben werden, und zwar besonders im Wiener zentralen und urbanen Raum, das muss man auch in aller Deutlichkeit sagen.
Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, einen Punkt, den der KTM-Chef Pierer immer erwähnt. Stefan Pierer sagt, wir reden angesichts der hohen Steuerbelastung in Österreich nicht mehr von Lohnnebenkosten, sondern bereits von Lohnhauptkosten. Da ist meiner Meinung nach anzusetzen: Dieses Geld muss in die Taschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Körperschaftsteuer wurde auch angesprochen, und auch da, Herr Minister, ist Handlungsbedarf gegeben! Wir haben gestern gehört, dass auch einige gemeinnützige Wohnbauträger von der Körperschaftsteuer befreit sind, obwohl sie von der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen dafür weit weg sind. Ich denke, das verstärkt das Problem am Wohnungsmarkt.
Einen Punkt möchte ich auch noch erwähnen, nämlich die fehlenden Strukturen. – Deutschland zehrt immer noch von der Agenda 2010, mit deren Einführung damals Kanzler Schröder unter Mitwirkung des Sozialökonomen Wiegard zeitgerecht reagiert hat. Deutschland profitiert immer noch von diesen Strukturreformen, die damals eingeleitet worden sind.
Eine Bitte, Herr Minister – für dich ganz persönlich auch etwas, womit du dein Budget aufbessern kannst; ich kann es einfach nicht verschweigen, obwohl wir gestern gesehen haben, wie vehement es vermieden wird, dieses Thema anzusprechen –, weil bisher ja so viele von Überschüssen im Lebensmittelbereich gesprochen haben: Bediene dich des Instruments der Steuer – ich glaube, du bist dafür geeignet – für Palmöl, für Palmfett! Es bedroht unseren ländlichen Raum enorm, es verursacht Unsummen an Gesundheitskosten und auch an Kosten im Asylantenbereich, weil die Leute aus ihrer Heimat vertrieben werden. Mit einer Steuer darauf kannst du wirklich eingreifen, kannst du einen Spielraum dafür schaffen, dass regionale Produkte, gesunde Produkte statt der Substitute aus dem Regenwald verwendet werden. Dann haben wir für die Erhaltung von Arbeitsplätzen, für das Klima, für die Umwelt und ganz besonders für unsere Gesundheit etwas getan. Darum bitte ich. (Beifall der Abg. Schenk. – Bundesminister Schelling: Einsamer Applaus! – Abg. Schenk: Es zählt die Qualität und nicht die Quantität!)
16.26
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
16.26
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Finanzminister! Der Klubobmann der SPÖ hat vorhin von der Sprechblase der NEOS gesprochen. Wenn ich jetzt die Sprechblase der Regierungsparteien und der Regierung selbst füllen müsste, dann würde das folgendermaßen lauten: Gags, Gags, und Gags. Etwas anderes kann es nämlich nicht sein, wenn man im Zuge einer Lohnsteuerreform davon ausgeht, dass man die Kosten durch die kalte Progression ohnehin spätestens 2019 wieder eingenommen hat. Das zeigt, dass Sie es nicht ernst meinen.
Lieber Herr Finanzminister! Sie sagen, das sei ein Geschenk der Steuerzahler an Sie. Da frage ich schon: Wie viele freiwillige Geschenke gibt es? – Das ist auch kein Geschenk, sondern es ist ein Bankraub ohne Pistole. Das ist es, wie so oft: über die Hintertür hinein. (Beifall bei den NEOS.)
Es ist kein Geschenk, und wenn Sie von Geschenken der Steuerzahler an Sie reden, dann ist das unfair, wenn man bedenkt, dass der Staat noch nie so viel eingenommen hat, dass der Staat noch nie so viele Möglichkeiten gehabt hat, sparsamer zu wirtschaften und diese kalte Progression endlich abzuschaffen. Pröll hat es getan, Spindelegger hat es getan, und jetzt sind Sie es, der angekündigt hat, das bis spätestens 2016 umzusetzen – und heute erklären Sie uns, darüber werde verhandelt. Welchen Schluss zieht der gelernte Österreicher daraus? – Wenn es in Verhandlung ist, ist es noch lange nicht durch!
Wir glauben auch nicht mehr daran, dass Sie das durchsetzen können. Wenn nämlich die Arbeiterkammer, die Gewerkschaft und Sie zunächst einmal diese 5-Prozent-Hürde vorsehen, dann wird diese Maßnahme ohnehin erst im Jahr 2021 schlagend. Das ist, wie gesagt, ein Bankraub ohne Pistole, und ich muss einfach sagen, ich finde es unfair, wenn Sie dann von Geschenken des Steuerzahlers an Sie sprechen.
Hören Sie einmal auf mit Geschenken an die Landeshauptleute, mit Geschenken an andere Fraktionen, hören Sie auf mit Dingen wie den höchsten Parteiförderungen
dieser Welt! Hören Sie auf damit, denn das sind Geschenke, die Sie ohne die Zustimmung der Steuerzahler verteilen! Das ist der Punkt.
Folgendes möchte ich noch einmal erwähnen, weil Herr Kollege Schieder davon gesprochen hat, dass die Gehälter irgendwie von der Kammer und der Gewerkschaft gemacht werden. Diesbezüglich habe ich als Unternehmer ein bisschen ein anderes Gefühl. Worauf will ich hinaus? – Die Masse jener, die immer mehr ausgepresst werden, wird immer kleiner, und das ist der Mittelstand, das sind die Steuerzahler, das sind jene, die mich als Unternehmer betreffen; als Unternehmer, nicht als Politiker, das muss ich vorausschicken, bevor mir wieder irgendetwas angedichtet wird. Es betrifft mich als Unternehmer, es betrifft meine gut verdienenden Mitarbeiter, die draufzahlen.
Ich finde es besonders schändlich, Herr Minister, wenn man dann von Geschenken der Steuerzahler an Sie spricht. (Beifall bei den NEOS.) Nehmen Sie diese Geschenke einfach nicht an! Es befiehlt Ihnen ja niemand, diese Geschenke anzunehmen. (Bundesminister Schelling: Sie haben nicht zugehört!) – Doch, ich habe sehr gut zugehört. (Bundesminister Schelling: Das glaube ich nicht!)
Lassen Sie mich auch noch etwas dazu sagen, dass Sie ja etwas budgetiert haben! Sie haben auch bei der letzten Steuerreform budgetiert, dass durch die Betrugsbekämpfung 800 bis 900 Millionen € hereinkommen werden. Wir wissen mittlerweile, dass es maximal 200 Millionen € sind. (Bundesminister Schelling: Vom Herrn Schneider oder von wem wissen Sie das?) – Vom Plenardienst (Abg. Krainer: Budgetdienst!), und das wissen Sie auch. Der hat es berechnet, und ich glaube nicht, dass Professor Schneider als Sündenbock herangezogen werden kann. Ich schaue mir das alles genau an, denn wie damals die Unternehmer drangsaliert wurden, wie damals die Unternehmer ins falsche Licht gerückt wurden, weil im kollektiven Verfahren alle als Betrüger hingestellt wurden, das geht nicht! – Und Sie sprechen von Geschenken?!
Lassen Sie mich zu guter Letzt noch sagen – weil ich glaube, dass das auch etwas mit Rückgrat zu tun hat, wie man agiert, was man macht, was ein Politiker macht –, ich glaube, in dieser Causa hat die Politik, haben die Regierenden wenig Rückgrat bewiesen, eher das Rückgrat eines Gartenschlauchs (ein Stück Gartenschlauch in die Höhe haltend), indem sie sich winden, wie es nur geht.
Wenn wir von Politikverdrossenheit sprechen, wenn wir davon sprechen, dass diese Politik niemand mehr ernst nimmt, dass sich viele von dieser Politik abwenden, weil wir Versprechungen brechen oder nicht einhalten, weil wir Haltungen über Bord werfen und weil wir am Sessel kleben, dann möchte ich auch meine persönliche Meinung über dich, lieber Christoph Vavrik – und das ist meine persönliche Meinung –, kundtun: Das (neuerlich das Stück Gartenschlauch in die Höhe haltend) ist dein Rückgrat – ein Rückgrat, wendig wie ein Gartenschlauch. So, wie du hier agierst, sollte man es nicht machen. Du hast den Platz gewechselt, das ist schön für dich, aber das ist eine Haltung, die zeigt, wie leicht man vergisst, für wen man ins Parlament eingezogen ist, und wie leicht man auch in ein anderes Lager wechseln kann. (Abg. Tamandl: Wo kommst denn du her, Herr Kollege?) Dass natürlich dieser Schlauch (das Stück Gartenschlauch abermals in die Höhe haltend) im Lagerhaus, also auf der schwarzen Seite, gekauft wird, ist ganz klar, aber er gehört dir. Und ich finde, das ist unanständig. Das ist unanständig! (Abg. Fekter: Du warst auch einmal bei der ÖVP!)
Mit dieser Praxis muss endlich gebrochen werden! Man muss wissen, wofür man gewählt worden ist, für welche Fraktion man gewählt worden ist, und man muss den Anstand haben, zurückzutreten, sein Mandat zurückzulegen, seinen Platz freizumachen und sich nicht von anderen einkaufen zu lassen. Euch (in Richtung ÖVP) wählt sowieso bald niemand mehr! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
16.32
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vogl. – Bitte.
16.32
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Mathematik ist eben oft nicht ganz einfach! In dieser Dringlichen wird nach dem Entlastungsvolumen gefragt, und als Antwort ist gekommen, es waren einmal 3 und einmal 5 Milliarden €, und auf die Frage nach der Belastung durch die kalte Progression folgte die Antwort: 10 Milliarden €. Na ja, das kann man schon ein bisschen verwechseln: Das eine ist die Gesamtbelastung durch die kalte Progression, und das andere ist die Entlastung pro Jahr. Wenn wir uns jetzt die Jahre 2016 und 2017 anschauen, werden wir sehen, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 10 Milliarden € weniger Lohnsteuer zahlen. Das ist das, was durch die kalte Progression über den gesamten Zeitraum entstanden ist.
Daran erkennt man aber auch den Erfolg der Steuerreform 2016, die wir gemeinsam mit der Bundesregierung beschlossen haben. (Abg. Weninger: So einfach wäre es!) Jetzt haben wir gemeinsam mit der Bundesregierung beschlossen, dass wir einen weiteren Schritt gehen, einen weiteren Schritt machen, um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen, indem wir nämlich bei der kalten Progression einen ersten Schritt in Richtung Erleichterung setzen. Ja – und das ist ja in der Diskussion schon herausgekommen –, in einer großen Koalition ist es natürlich klar, dass es unterschiedliche Ansätze gibt, wie man dieses Ziel erreicht, aber ich denke, dass der Kompromiss, der gefunden worden ist, nämlich bei den unteren Einkommen anzufangen, ein sehr guter ist.
Ich darf das jetzt vielleicht einmal ein bisschen erklären, und in diesem Fall, lieber Leo, rede jetzt ich einmal von der Praxis! Wenn wir, die Gewerkschaften, Jahr für Jahr für die Menschen in unserem Land antreten, um dafür zu sorgen, dass sie angesichts dessen, dass sie mehr erwirtschaftet haben, auch mehr Einkommen haben, dann spielen dabei mehrere Faktoren eine Rolle.
Es ist schon angeklungen – Kollege Rossmann hat es angesprochen –, die Inflation ist nicht für jeden gleich, Inflation ist etwas sehr Subjektives. Darum gibt es ja auch immer die Diskussionen rund um die Erhöhung der Pensionen. Es gibt einen Miniwarenkorb, es gibt einen Mikrowarenkorb. Die Güter des täglichen Bedarfs haben eine andere Preisentwicklung als andere Produkte, deshalb ist es sehr wichtig, darauf zu schauen, wie die Belastungen in diesem Land tatsächlich verteilt sind, und das ist die Aufgabe, die die Gewerkschaft hat. Es ist für uns Gewerkschafter auch keine leichte Aufgabe, einfach anzutreten und für jeden 2 Prozent zu fordern. Was bedeutet denn 1 Prozent Erhöhung, wenn jemand 1 000 € verdient? – 1 Prozent Erhöhung bei einem Einkommen von 1 000 € bedeutet 10 € mehr pro Monat. (Abg. Steinbichler: Was tut die Gewerkschaft dagegen?) Was bedeutet das für jemanden, der 4 000 € verdient? – Das heißt 40 € mehr pro Monat. In unserem Fall sind es 80 € mehr. Also einfach für jeden das Gleiche zu fordern heißt nicht, dass wir jeden gleich behandeln und dass das fair und gerecht ist. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der SPÖ: Genau!)
Deshalb müssen auch wir Gewerkschafter uns immer der Herausforderung stellen, für ein gerechtes Einkommenssystem zu sorgen. Wie schaffen wir es, dass die unteren Einkommen mitgezogen werden? – Indem wir Sockelbeträge einziehen, indem wir höhere prozentuelle Abschlüsse in den unteren Bereichen anstreben und nach oben hin einen Deckel einführen. Das heißt, es ist die Aufgabe der Gewerkschaft, diesbezüglich für Gerechtigkeit zu sorgen.
Im Zusammenhang mit einem progressiven Steuersystem haben wir gesagt, eine Progression ist fair, jeder kann unterschiedlich viel tragen. Wir haben ein System fest-
gelegt, von dem wir glauben, dass es fair ist. Wenn wir jetzt aber glauben, ein progressives Steuersystem mit einem linearen Erhöhungsansatz gerecht und fair gestalten zu können, dann ist zu sagen, das ist ein Trugschluss. Das führt zu einem unfairen System, weil es unterschiedliche Auswirkungen gibt. Jeder von uns ist von dem Effekt der kalten Progression unterschiedlich betroffen, und jetzt mit dem Lineal drüberzufahren und zu sagen, lineare Erhöhung bringe Gerechtigkeit, ist der falsche Ansatz.
Die Umsetzung des Arbeitsprogramms, so wie wir es beschlossen haben, nämlich bei den unteren beiden Einkommensstufen zu erhöhen, bringt einen fairen Ausgleich über alle Steuerstufen. (Abg. Fekter: Nein, das stimmt nicht! Der Mittelstand zahlt ja überproportional wieder!) Es geht um einen fairen Ausgleich über alle Steuerstufen. Damit werden alle gleichermaßen entlastet – in dem Umfang, in dem sie sozusagen sonst mehr zahlen würden.
Frau Fekter, Sie haben vollkommen recht! (Abg. Fekter: Sie schröpfen ja wieder die Falschen, nämlich den Mittelstand!) – Frau Fekter, als ehemalige Finanzministerin sollten Sie wissen, dass wir die Menschen nicht schröpfen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Fekter: Aber wie! Aber wie!) Es geht darum, dass die Menschen einen fairen Anteil an der Finanzierung unseres gesamten Staates leisten sollen. Es geht darum, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Aufgaben des Staates wahrgenommen werden können, und dazu muss jeder das beitragen, was er leisten kann. Wir sind unterschiedlich leistungsfähig, und deshalb haben wir dieses progressive System. Wir reden nicht von einem Schröpfen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Neuerliche Zwischenrufe der Abg. Fekter.)
Frau Fekter! Am Ende des Tages wird uns eines nicht erspart bleiben, am Ende des Tages werden wir trotz allem eines machen müssen: Wir werden auch in Zukunft nicht um eine Lohnsteuerreform herumkommen. (Abg. Fekter: Das ist ungerecht!) Und bei dieser Lohnsteuerreform wird es ganz, ganz wichtig sein, zu schauen, wo die Belastungen tatsächlich liegen und wo es daher notwendig ist, zu entlasten. Mit einem rein linearen Ansatz werden wir keine Lösung finden. (Abg. Fekter: Sie wollen nur umverteilen! Das interessiert Sie! Es interessiert Sie nicht, dass der Mittelstand ausgesaugt wird!) Der Vorschlag für die unteren beiden Einkommen-/Lohnsteuerstufen, der auf dem Tisch liegt, der gemeinsam beschlossen und abgestimmt worden ist, ist fair und gerecht und wird von uns natürlich unterstützt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schopf: Frau Fekter, Sie hätten es damals machen können! – Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Fekter: Habe ich eh gemacht! 3,3 Milliarden von den Schweizern zurückgeholt! 3,3 Milliarden! Da ist das locker finanziert!)
16.37
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.
16.38
Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Koalitionspartner! Liebe Opposition! Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen! Wir behandeln jetzt eine Dringliche Anfrage zum Thema kalte Progression, eingebracht von den NEOS, und ich beginne mit der Frage: Warum haben Sie heute diese Dringliche Anfrage gestellt? – Das Thema wird offen diskutiert, unser Finanzminister steht dazu. Er hat das mehrfach angekündigt, er hat sein Projekt dargestellt, es ist öffentlich, ebenso bekannt ist die Meinung des Koalitionspartners dazu, und es ist derzeit in der Spiegelung. Jeder kennt alle Fakten, wie mit dieser kalten Progression umgegangen werden soll, daher verstehe ich die Dringlichkeit dieser Anfrage nicht, aber wir stellen uns natürlich gerne der Diskussion. (Abg. Strolz: Es soll ja eine Deadline geben bis
Ende April, und die droht nicht eingehalten zu werden! Das ist die Dringlichkeit! – Abg. Steinbichler: Der Osterhase muss die bringen!)
Die NEOS schreiben, wenn ich das richtig lese, von der Angst vor einer „illegitimen Steuerbelastungsverteilung“. Ihr schreibt von einer „illegitimen Steuerbelastungsverteilung“. (Abg. Strolz: Ja!) Eigentlich ist das ein interessanter Begriff, denn durch eine wachsende Wirtschaft, durch wachsende Einkommen, durch wachsende Löhne kommt es automatisch jedes Jahr zu einer Verschiebung, wenn in all unseren Gesetzen fixe Werte stehen. Das als illegitim zu bezeichnen finde ich ein bisschen anmaßend, wenn man das vielleicht so sagen darf.
Wir haben heute das Thema kalte Progression zu diskutieren, und wir sind einer Meinung, dass wir sie verhindern und abschaffen müssen. Wir, unser Finanzminister, unser Klub, sind da einer Meinung. Wir sind auch einer Meinung, dass wir das möglichst allen Menschen zukommen lassen sollten.
Ich darf an Kollegen Vogl anschließen: Wir haben uns überlegt, wie die Progressionsstufen sein sollen, damit die Verteilung und das Tragen der Steuerlast gerecht ist. Und was hat sich in der Zwischenzeit geändert? Dass die höheren Stufen weniger als die niedrigeren entlastet werden müssen, das verstehe ich nicht ganz. Wir sind aber in einer Koalition, und in einer Koalition sind Kompromisse zu suchen. (Abg. Steinbichler: Darum prüfe, wer sich ewig bindet! – Abg. Fekter: Ewig nicht!)
Die Kompromisse hat der Herr Minister, glaube ich, nach bestem Wissen und Gewissen miteinzubeziehen versucht, damit wir sagen können: Okay, beim oberen Teil ein bisschen weniger, trotzdem muss es einen Automatismus geben, damit man den oberen Teil, den Mittelstand nicht ganz aus der Verantwortung lässt. Dieser Kompromissvorschlag ist einer, zu dem wir im Prinzip stehen können.
Wenn wir heute über dieses Thema reden, dann sollten wir nicht nur über die Tatsachen reden, die schon auf dem Tisch liegen. Da hätte ich mir von den NEOS ein bisschen mehr erwartet. Ich hätte mir erwartet, dass sie aufzeigen, was noch alles von kalter Progression betroffen ist. Wo schlägt sie noch zu? – Sie schlägt in vielen anderen Punkten genauso zu: sei es, dass es bei geringwertigen Wirtschaftsgütern seit vielen Jahren keine Anpassung gab, sei es, dass die Mitarbeiterbeteiligung und die Kfz-Luxustangente gleichgeblieben ist (Ruf beim Team Stronach: Wohnbau!) oder dass die Gutscheine für Essen und die Kilometergelder nicht angepasst wurden. (Abg. Steinbichler: Wir wollten nur wissen, ob es die Regierung weiß! Sie wissen es eh nicht!)
Das wäre ein schöner Beitrag, da könnten Sie sagen: Warum regelt ihr das bei der kalten Progression nicht mit? (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Das wäre eine Unterstützung für den Wirtschaftsstandort gewesen. Das könnten die NEOS im Prinzip einbringen. Das hätte einen Neuerungswert in der Diskussion um die kalte Progression gehabt; diesen habe ich von euch vermisst. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Unser Finanzminister steht für Automatismus, er hat das nicht nur einmal eingebracht. Wir haben es in anderen Bereichen gesehen. Er steht dafür, dass wir das Pensionsantrittsalter entsprechend dem Lebenserwartungsindex erhöhen; auch das ist ein Automatismus, genauso wie bei der kalten Progression, der gehört hinein. Und wenn man etwas nicht will, dann sollte man etwas dagegen sagen. Unserem Finanzminister vorzuwerfen, er würde etwas dagegen machen, ist ein bisschen hanebüchen, wenn ich das so sagen darf.
Der Nationalrat hat diese Gesetze, die hier vorliegen, in der Vergangenheit beschlossen, daher verwahre ich mich eindeutig gegen den Vorwurf der „illegitimen Steuerbelastungsverteilung“. Wir haben es in der Hand, das neu zu machen, wir haben es in
der Hand, die Ziele so zu definieren, dass auch der Mittelstand und die kleinen Einkommen etwas von der Abschaffung der kalten Progression haben. Wir müssen das diskutieren. Wir müssen noch viele im Nationalrat davon überzeugen, das so verträglich zu machen, damit wir eine breite Zustimmung haben. Dazu lade ich Sie gerne ein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
16.43
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
16.43
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Die kalte Progression ist ein leidiges Thema, das schon längst erledigt sein sollte – ist es nur halt leider nicht. Auf der anderen Seite ist es auch ein Sittenbild dieser Koalitionsregierung: Mit großem Getöse ist vor zwei Jahren die letzte Steuerreform vorgestellt worden, und da war schon jedem klar, dass deren Auswirkungen zeitlich nur sehr begrenzt sein werden. An das heißeste Eisen, eben die kalte Progression, haben sich SPÖ und ÖVP damals nicht herangetraut. Das ist bei dieser Regierung aber wenig verwunderlich.
Die kalte Progression wird die Auswirkungen dieser Einkommensteuererleichterung von vor zwei Jahren spätestens im Jahr 2019 völlig aufgefressen haben. „Die größte Steuerreform in der Geschichte der Zweiten Republik“ – Zitat des damaligen Kanzlers Faymann – hat also gerade einmal eine Wirkungsdauer von drei Jahren. Das nenne ich nicht wirklich einen großen Wurf. (Beifall bei der FPÖ.)
Um zumindest ein bisschen Reformwillen vorzutäuschen, führen SPÖ und ÖVP seit 2015 Gespräche über das Ende der kalten Progression. Respekt! Eineinhalb Jahre, und es passiert nichts, es passiert gar nichts! Sie werden verstehen, warum ich vorhin vom Sittenbild dieser Koalition gesprochen habe. Das ist symptomatisch: Ankündigungen, Versprechen, medial sehr schön inszenierte Auftritte der Regierungsmitglieder – da sind Sie Kaiser. Aber beim Umsetzen, wenn es darum geht, einmal wirklich etwas zu beschließen, hapert es leider. Spindoktoren machen halt keine Reformen. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt liegt endlich einmal ein Vorschlag des Finanzministers auf dem Tisch – das ist zumindest ein kleiner Fortschritt –, aber offensichtlich ist diese Koalition wieder einmal nicht in der Lage, selbst diesen kleinen Fortschritt umzusetzen, wie man an der Diskussion zwischen Rot und Schwarz – und gerade wieder symptomatisch zwischen den Kollegen Vogl und Fekter – sehen kann. Es geht wieder nichts weiter!
Dass für uns Freiheitliche auch dieser Vorschlag des Finanzministers nicht wirklich akzeptabel ist, hat einen einfachen Grund: Die kalte Progression wird dadurch nicht abgeschafft. Die Abschaffung findet nicht statt. (Beifall bei der FPÖ.) Erst wenn eine kumulierte Inflationsrate von 5 Prozent erreicht ist, soll ein Teil der Steuerstufen – also nicht einmal alle – angepasst werden.
Schauen wir uns die letzten vier Jahre an, da hatten wir im Schnitt eine Inflation von 1,3 Prozent. Das heißt, es wird fünf Jahre dauern, bis sich nach diesem Vorschlag bei der kalten Progression wirklich etwas tut. Wenn also die Reform mit 1. Jänner 2018 in Kraft tritt (Abg. Krainer: Vier Jahre!) – mehr als fünf, mein lieber Freund! (Abg. Krainer: Rechnen ist nicht Ihre Stärke!) –, wird sich 2022 erstmals etwas ändern.
Dann brauchen wir uns nur anzuschauen, wie viel der Staat in den fünf oder vier Jahren davor – von 2009 bis 2013 – durch die kalte Progression zu viel kassiert hat. Das sind 5,6 Milliarden €! Allein im Jahr 2014 waren es 2,65 Milliarden € an Mehreinnahmen für den Staat. Da sind wir auf über 8 Milliarden € in diesem Zeitraum,
und diese 8 Milliarden wollt ihr mit diesem Vorschlag offensichtlich weiterhin kassieren, bis ihr endlich einmal bereit seid, auch nur irgendetwas in dieser Sache zu tun. Dafür werdet ihr unsere Unterstützung auf gar keinen Fall bekommen!
Es wäre ja so einfach, Kollege Fuchs hat es vorgerechnet: Ein Satz im Einkommensteuergesetz sollte geändert werden, dann könnte man die kalte Progression sofort abschaffen, aber so ein Automatismus – der wunderbar funktioniert – ist ja nicht vorgesehen. Bei der Erhöhung des Preises der Vignette zum Beispiel ist er vorgesehen, da funktioniert der Automatismus ganz toll.
Die Kammern, also Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer – weil wir es ja mit ÖVP und SPÖ zu tun haben –, berechnen ihre Mitgliedsbeiträge natürlich von den Bruttolöhnen, und damit steigen die Beiträge – ganz im Gegensatz zur kalten Progression – immer ganz ordentlich. Rot und Schwarz wissen halt ganz genau, wie man an das hart verdiente Geld der Bürger herankommt. Da funktioniert jeder Automatismus, nur umgekehrt funktioniert offensichtlich gar nichts. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Voodoomathematik! – Abg. Loacker: Es ist ein gutes Zeichen, wenn Krainer zwischenruft! – Abg. Krainer: Ich hoffe nur, dass ihr das selber nicht glaubt!)
16.48
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
16.48
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Frage der Behandlung oder – aus dieser Perspektive, wenn man so will – Bekämpfung der sogenannten kalten Progression ist nur Teil – so möchte ich es jetzt anlegen – einer größeren Debatte über Gerechtigkeit im Steuersystem. Zur kalten Progression nur so viel: Wenn wir einmal ein Steuersystem gefunden hätten – in dem Fall natürlich ein Lohn- und Einkommensteuersystem –, das von einer stabilen Mehrheit als richtig und gerecht betrachtet werden würde, dann wäre die Abschaffung der kalten Progression jedenfalls sinnvoll, weil ja die Stufengrenzen der Einkommen, die Tarife et cetera dahin gehend angepasst werden müssen, dass die Inflation einfach eingepreist ist. Das ist ja der Grundgedanke.
Wenn man der Meinung ist, dass das Steuersystem im Lohn- und Einkommensteuerbereich eigentlich gar nicht noch dem Optimum entspricht, dann hat man jedes Mal, wenn die Einnahmen für den Staat und den Finanzminister – wie man gerne ein bisschen degoutant sagt – steigen, je nach Sichtweise und Gerechtigkeitsvorstellung eine zusätzliche Möglichkeit, bei der nächsten Reform – bei der dann auf einmal die eine oder andere Milliarde mehr zur Verfügung steht – zu manövrieren.
Das ist ja nicht illegitim, und so war es ja bis jetzt immer auch. In der Zugangsweise ist ja das grundsätzlich nicht der Weltuntergang, wenn wir uns davon nächste Steuerreformen erhoffen dürfen, bei der die Manövriermasse, die dadurch entsteht, für etwas Gescheiteres eingesetzt wird. Wenn es da eine gewisse Blockade gibt, wäre das eine legitime Begründung, aber ich bin ja nicht der finanzpolitische und gerechtigkeitspolitische Mediator dieser Koalition. Nur wenn die Debatte so hin- und hergeht, ist es ja manchmal reizvoll – jetzt ist ja offensichtlich, wie wir sagen, der Dampf draußen –, sich das kurz zu leisten.
Jetzt zur Gerechtigkeitsfrage schlechthin: Wenn der ganzen Debatte, wie sie hier geführt wird, ein seriöser Sinn zugesprochen werden soll, dann brauchen wir eine übergeordnete Sichtweise. Da gäbe es, natürlich wieder je nach Standpunkt – ist ja klar –, genug zu betrachten und abzuleiten; deshalb auch der grüne Vorschlag, in den Kollege Rossmann sehr viel investiert hat.
Wenn ich der Meinung bin, das Gebilde, wie die Progression verläuft, steht sowieso noch nicht richtig, kann man natürlich, wenn man die kalte Progression abschaffen will – die Manövriermassen verschwinden ja zukünftig –, anlässlich dieser Revision schauen, dass man die Tarife näher dorthin bringt, wo man sie haben will. Deshalb gibt es ja auch die Vorschläge: unten mehr – auch da ist das drinnen, das will ich gar nicht absprechen – und oben weniger, und wie das halt alles verlaufen ist. Ich will mich da gar nicht mehr weiter vertiefen, aber insgesamt habe ich schon ein Faible dafür, dass diese Betrachtungsweise die zutreffendere ist, denn – und da kommen wir zur Grundfrage –: Gehen wir einmal durch, was im Lohn- und Einkommensektor und auch steuerlich ... (Abg. Tamandl: Man muss alles sehen!) – Das ist natürlich ein berechtigter Zwischenruf, man muss alles sehen; aber dann wirklich alles, auch die Transfersysteme, wie die Ökonomen gerne sagen, also die Sozialleistungen und alles andere. Schauen wir uns das an!
Nun zur Entwicklung der Bruttolöhne ohne steuerliche Korrekturen: Diese Daten sind nicht nur von den einzelnen Wirtschaftsinstituten; wir kriegen sie von der Statistik Austria hier ins Haus, zusammengefasst in den Rechnungshofberichten. Wenn man die analysiert, dann wird man draufkommen – das ist ja an anderer Stelle immer die Grundlage der Debatte –, dass die Bruttolohnentwicklung bei den unteren Einkommen, bei den unteren 10 Prozent seit 20 Jahren schon, aber mittlerweile schon bei fast einem Drittel, stagniert beziehungsweise zurückgeht, wenn wir sie inflationsbereinigen und auf Vollzeitäquivalente umlegen, sonst macht das ja wenig Sinn.
Das ist natürlich eine Entwicklung, die nicht günstig ist, wenn man überhaupt schon meint, dass die primäre Verteilungssituation nicht gut ist. Man darf das auch ideologisch ganz anders betrachten, das ist aber nicht meine Aufgabe; das müssen die Leute, die das vertreten, selber sagen. Ich finde, das ist in hohem Maße ungerecht. Ein unregulierter Markt erzeugt das eben. Im Übrigen ist es so: Wenn wir überhaupt keine korrigierenden Eingriffe über Steuern und Progression oder über Transfersysteme hätten, hat das – um das zu begreifen, muss man kein Marxist sein – einen tendenziellen Bias nach unten; gerade so weit, wie der alte Marx schon gesagt hat, bis das Subsistenzniveau erreicht wird.
In politisch gescheiten Unternehmerkreisen wird das eh schon anders gesehen. Es gab im 20. Jahrhundert auch eine Bewegung, dass auch Liberalere, aber auch Unternehmervertreter gesagt haben, das müsse viel mehr sein, damit sich das Lohnniveau ein bisschen hebt, die müssen viel mehr haben, dann gibt es nämlich eher sozialen Frieden. Grundsätzlich, rein analytisch, kann das aber immer weiter nach unten gehen, das ist halt das Machtverhältnis. Ich bekämpfe nicht die Marktwirtschaft, das sind halt kapitalistische Machtverhältnisse – deshalb gibt es ja Eingriffe über das Steuersystem, deshalb gibt es ja Sozialtransfers.
Auch wenn das derart schräg ist und immer schräger wird, ist das, jedenfalls aus den Blickwinkeln, die ich hier vermuten würde – wir vertreten das ja offensiv, wir sind ja da mit den Sozialdemokraten in einem gewissen Wettkampf darüber, was überhaupt das gerechtere System ist; dort wird nämlich sehr oft links geblinkt und rechts abgebogen, das sieht man ja öfter, das wird auch unter dem neuen Kanzler nicht viel besser werden, nur dass er es halt auf noch höherem schauspielerischem Niveau schafft als seine Vorgänger –, ist das grundsätzlich die Zugangsweise. (Abg. Rädler: Ui! Inszenierung! 95 Prozent Inszenierung! – Abg. Krainer: Wir halten unsere Jugendorganisation seit 120 Jahren aus!)
Jetzt können wir betreffend das Steuersystem Folgendes festhalten: Es bleibt im Wesentlichen nur die Lohn- und Einkommensteuer, bei der man diese Progression hineinlegen kann. Das gesamte Steuersystem wirkt eben nicht umverteilend, erst die Sozialabgaben – das ja, und das darf man ruhig mit anschauen –, aber das Steuer-
system für sich nicht. Das muss man einfach einmal erkennen, weil nämlich im ganzen System durchaus ein hoher Anteil an Verbrauchsteuern et cetera, et cetera drinnen liegt, und das, obwohl – das wird ja immer eingeworfen bei der Lohn- und Einkommensteuer, das ist ja richtig – die Unteren eh schon nichts mehr zahlen, weil es – aber stellt euch vor, das wäre anders! – dort ja sonst erst recht wieder in die falsche Richtung verteilen würde. Wenn man die Sozialabgaben einberechnet, sind wir erst recht dort.
Man muss das Steuer- und Abgabensystem gerade in Österreich – wo beides zusammen zugegeben tatsächlich ein sehr, sehr hohes Niveau erreicht, was auch die entsprechende Abgabenquote erzeugt – gemeinsam betrachten. Trotz dieser gemeinsamen Betrachtung verhält es sich einfach proportional, wenn man so will. Ob du viel oder wenig verdienst, du zahlst, gemessen an deinem Einkommen, ziemlich gleich viel an Abgaben und Steuern. (Abg. Rossmann: So ist es!)
Gerade wenn man bei den Sozialabgaben etwas machen möchte und dort natürlich kompensieren muss, damit die Leistungen entsprechend gezahlt werden können, wenn man stärker umverteilend eingreifen will, wird man sich auch da etwas überlegen müssen. Entweder steuert man die Sozialabgaben anders an, damit dort auch eine Progression drinnen ist – dort ist nämlich keine drinnen, dort passiert sogar das Gegenteil durch die Konstruktion, das ist regressiv –, oder man muss da mehr machen. Es ist selbstverständlich, finde ich, dass man entlang der Debatte über die kalte Progression dann darauf kommt.
Nächster Punkt: Der Einkommensteil der Lohneinkünfte ist nicht rasend gewachsen, die Steuerbelastung aber verhältnismäßig schon. Wenn man auf die großen Brocken schaut, darauf, wie viel Einkommen aus, wie man sagt, Kapitaleinkommen generiert wird – aus allen möglichen Dingen, aus den Arbeitseinkommen, auch aus selbständiger Arbeit, das ist aber nicht der Punkt, da zahlst du ja auch Einkommensteuer –, dann sieht man, dass das zurückgeht, aber die steuerliche Belastung und die Abgabenbelastung nicht im gleichen Ausmaß, manchmal nehmen sie sogar noch zu.
Jetzt hat es sich wieder ein bisschen angenähert, aber im Prinzip haben wir doch das Problem, dass – und das muss man sich erst recht anschauen – die unterschiedlichen Einkommensarten völlig unterschiedlich behandelt werden. Ich meine, wie viele Menschen mit geringem Arbeitseinkommen haben denn schon so satte Sparbücher oder Aktiendepots, dass es ihnen hilft, dass diese mit nur 25 Prozent besteuert werden? Wie viele, bitte? Wie erklären Sie, dass Kapitaleinkünfte, auch wenn man ganz, ganz viele hat, immer nur mit 25 Prozent belastet sind, während, wenn man – und an dieser Stelle verteidige ich einmal die Besserverdiener – 100 000, 200 000 € brutto im Jahr verdient, der größere Teil schon längst im höchsten Steuersatz ist, der dann aber, Sie wissen es, mit 50 Prozent doppelt so hoch ist. (Zwischenruf des Abg. Vetter. – Abg. Krainer: 43,6 Prozent ist er!) – Ja, am Schluss sind es, wenn du ein unselbständiges Einkommen hast, mit dem 13. und 14. Gehalt 43 Komma irgendetwas. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Im System gibt es Diskrepanzen, und irgendwann werden uns diese vielfachen Diskrepanzen bei den individuellen Einkommen, die nicht ausreichend korrigiert werden, aber auch die Ungleichbehandlung von Kapitaleinkommen und Lohneinkommen so richtig auf den Schädel fallen. Also: Gerechtigkeit muss man einfach angehen und nicht plaudern, auch wenn man unterschiedliche Vorstellungen davon hat. (Beifall bei Grünen.)
16.59
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
16.59
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die kalte Progression, die unheimliche, heimliche, schleichende Steuererhöhung: Wie oft haben wir darüber schon diskutiert, auch in den letzten Jahren? Die kalte Progression ist evident, sie stellt ein großes Problem dar, und seit Jahren wird von allen Seiten versprochen, diese kalte Progression abzuschaffen, Maßnahmen zu setzen, die der kalten Progression entgegenwirken. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Der Staat nimmt durch diese kalte Progression sehr viel Geld ein, das haben wir heute schon gehört. Dem durchschnittlichen Arbeitnehmer bleibt von einer Lohnerhöhung nichts übrig, weil er in eine höhere Steuerklasse fällt und die kalte Progression diese Lohnerhöhung quasi wegfrisst.
Der Herr Minister hat heute in der Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage den Eindruck vermittelt, dass alles in Ordnung sei, dass das ja nicht so schlimm und kein Problem sei, und er hat an Klubobmann Strolz appelliert, er solle die Menschen nicht verunsichern. Warum verunsichert Klubobmann Strolz die Menschen? Weil er hier die Probleme anspricht, weil er hier klar sagt, was Sache ist – und das durchaus pointiert? Man muss es ja so sagen, damit es auch verstanden wird! Wenn jemand die Menschen verunsichert, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bundesminister, dann sind das Sie mit Ihrem Regierungspartner.
Ich möchte das auch mit einigen Beispielen belegen, ich möchte aus der „Presse“ der vergangenen Woche zitieren, weil auch noch einmal aufgezeigt werden soll, wie hier mit Problemen umgegangen wird. Die Probleme werden von Ihnen weiter prolongiert, und es wird nur gestritten. Sie machen nicht das, wofür Sie eigentlich gewählt sind, nämlich für die Österreicherinnen und Österreicher, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu arbeiten und die bestmögliche Arbeit zu leisten. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der NEOS.)
Ich spreche Ihnen Ihr Engagement ja nicht ab, etwas zu tun, nur ist es sicher nicht zielführend, wenn Sie die Öffentlichkeit, die Menschen weiter verunsichern und es einen Schlagabtausch nach dem anderen gibt. „Schlagabtausch um kalte Progression“ – ich zitiere hier aus der „Presse“ vom 25. März 2017 –:
„Im Vorfeld des Gesprächs richteten sich SPÖ und ÖVP bereits Unhöflichkeiten aus. ‚Was ist das Wort und die Unterschrift des Finanzministers wert‘, fragte SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer. Schelling solle einen Entwurf vorlegen, der der Vereinbarung der Regierungsparteien entspreche, nämlich nur die ersten zwei Stufen anzupassen. ‚Jeder, der halbwegs sinnerfassend lesen kann, wird erkennen, dass das beim Vorschlag von Schelling nicht der Fall ist.‘ ÖVP-Budgetsprecherin Gabriele Tamandl schoß zurück, dass Krainer ‚Desinformation‘ und ‚Fehlinformationen‘ verbreite, weil er offenbar nicht in die Verhandlungen eingebunden sei.“ – Sie attestiert ihm auch Erinnerungslücken im Zusammenhang mit diesem Entwurf, den der Herr Finanzminister am 8. März vorgelegt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Probleme sollten Sie intern klären und regeln und nicht in der Öffentlichkeit austragen und so weiter zu einer Verunsicherung der Österreicherinnen und Österreicher beitragen. Das ist nicht der richtige Weg. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich möchte abschließend noch etwas zitieren, weil ja auch immer die Gegenfinanzierung angesprochen wird: Wie soll denn das finanziert werden? Auf der einen Seite kommen Steuererhöhungen, auf der anderen Seite sind die Vorschläge besser, es sollen alle Stufen entlastet werden. Das finde ich persönlich auch besser, es soll nicht
wieder ein Auseinanderdividieren und ein Klassendenken, eine Zweiklassengesellschaft geben, wie es mein Kollege Steinbichler auch schon angesprochen hat.
Ich möchte etwas zitieren, das schon etwas zurückliegt, in der „Presse“ vom 20. Juli 2015 schreibt Norbert Rief den Artikel „An der kalten Progression werden wir Schelling messen“. Ich möchte nur einen Satz daraus zitieren:
„Der Staat gibt jährlich 172 Milliarden Euro aus. Bei dieser Summe wird man wohl irgendwo 0,3 Prozent finden, um die Abschaffung der kalten Progression zu finanzieren.“
Ich glaube, das wäre ein guter Ansatz. Vielleicht kommt ja doch noch etwas heraus. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
17.04
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Loacker gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
17.04
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich höre Ihnen immer sehr gerne zu. Ich weiß zwar, dass ich Ihnen auf die Nerven gehe, umgekehrt ist das aber gar nicht der Fall, das, was Sie sagen, gefällt mir sehr gut. (Bundesminister Schelling: Gute Selbsterkenntnis!) – Ja, ich meine, ich bin ja so weit reflektiert, dass ich schon merke, dass ich Ihnen auf den Zeiger gehe, aber das ist ja das gute Recht eines Oppositionsabgeordneten. (Abg. Rädler: Bleiben Sie bei den NEOS? – Abg. Kogler: Die Frage muss sein: Wen kauft ihr als Nächsten ein?) – Herr Kollege Rädler, bevor ich in Ihrem Parlamentsklub sitze, hacke ich mir die Hand ab! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.) In dieses Asylheim für verhaltensauffällige Politikflüchtlinge werde ich mich nicht begeben! (Neuerlicher Beifall bei den NEOS. – Abg. Wöginger: Ich bin ja auch noch da, Gerald! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Zurück zum Herrn Bundesminister, dem ich auch gerne zugehört habe, als er über die Pensionsreform damals gesprochen hat, aber da haben die eigenen Leute seine Pläne zerschossen: Pensionsautomatismus – zerschossen von den eigenen Leuten; Angleichung des Frauenpensionsalters – zerschossen von den eigenen Leuten; Pensionsharmonisierung – zerschossen von den eigenen Leuten. Dann sind Sie in die Verhandlungen mit der SPÖ gegangen, und dann ist natürlich herausgekommen, was die SPÖ wollte, aber die hat wenigstens einen Plan gehabt, die ÖVP hatte keinen.
Sie haben heute über Ihre Pläne zur kalten Progression gesagt, Sie haben Ihren Vorschlag „eingeliefert“, Sie haben das Wort „eingeliefert“ mehrfach verwendet. Bei mir als Gesundheitssprecher ist natürlich sofort das Spital vor dem geistigen Auge gewesen. Sie haben es „eingeliefert“, und die SPÖ wird das dort zu Tode operieren. Die SPÖ hat nämlich folgenden Zugang zur kalten Progression: Wir müssen vorsichtig sein mit der kalten Progression, denn da profitieren ja die kleinen Einkommen nicht so wie die großen, denn die kriegen ja da nichts zurück.
Also: Nettoeinkommen ist das, was Ihnen der Staat gnädigerweise nicht wegbesteuert, und dafür, liebe Bürgerinnen und Bürger, haben Sie dankbar zu sein; dafür, dass Ihnen am Schluss noch etwas übrigbleibt und dass Ihnen die Staatskrake nicht alles weggenommen hat, denn das würde sie eigentlich gerne machen. (Beifall bei den NEOS.)
Es ist eine Verteilungsdebatte, das sehen die Roten richtig, aber es ist keine Verteilungsdebatte zwischen Bürgern unterschiedlicher Einkommensgruppen, sondern es ist eine Verteilungsdebatte zwischen den Bürgern und dem Staat. Und das, was Sie machen, ist: Sie verteilen ständig Geld von den Bürgern zum Staat, und immer noch
mehr und immer noch mehr. Jetzt werden Sie sagen: Über Umverteilung kommt es ja zurück. – Aber halt nur ein Teil davon! Damit heute einer gnädig einen Hunderter von den Regierenden bekommt, mit irgendeiner Förderung oder einem Transfer, muss man vorher den Bürgern 130 € oder 150 € aus der Tasche gezogen haben. So funktioniert Ihre Sozialpolitik und Ihre Umverteilung.
Und alle paar Jahre kommt dann ein Finanzminister und macht die größte Steuerreform aller Zeiten. Das hat Karl-Heinz Grasser 2004 gesagt, das hat Josef Pröll 2008 gesagt, und das haben Sie uns 2015 gesagt: die größte Steuerreform aller Zeiten. (Bundesminister Schelling: Ich habe das nicht gesagt! – Abg. Krainer: 2008 war Molterer und nicht Pröll! Aber das ist ja nicht so wichtig!) Und immer ist damit eine Gegenfinanzierung verbunden, und es wird den Leuten unterschlagen, dass die kalte Progression alles wegfrisst, was Sie auf der Lohn- und Einkommensteuerseite an Entlastung gegeben haben. Diese Gegenfinanzierungen – die Immobilienertragsteuer, die höhere Umsatzsteuer, die höhere Kapitalertragsteuer und so Nebensächlichkeiten wie die Sektsteuer – bleiben ja alle weiter aufrecht, während die kalte Progression wieder wegzufressen beginnt. Wenn die nächste Korrektur der Lohn- und Einkommensteuer kommt, kommt wieder eine Gegenfinanzierung, auf die nicht von der Einkommensteuer betroffenen Steuersätze kommt wieder etwas drauf, und das Auspressen des Steuerzahlers wird immer, immer weiter getrieben, mit kurzzeitigen Entlastungen einzig und allein auf der Lohn- und Einkommensteuerseite. Das ist nämlich dieser Raub, von dem meine Kollegen vorher schon gesprochen haben.
Weil die Kollegen der Sozialdemokraten mit den Lohnerhöhungen kommen: Das ist ja das Grundkonzept des rot-schwarzen Machtkartells. Da muss man sich fragen, wer aller bei einer KV-Erhöhung mitverdient. Da verdient ja nicht nur der Finanzminister, sondern es reibt sich bei jeder KV-Erhöhung der Sozialminister die Hände, weil sein Pensionsloch ein bisschen kleingeschrumpft wird; es reiben sich die Krankenkassen die Hände; es reibt sich die Arbeiterkammer die Hände, weil wieder Geld in die übervollen Tresore der Arbeiterkammer gespült wird; und es reibt sich die Wirtschaftskammer die Hände, weil die KU2 hinaufgeht. Die Roten und Schwarzen auf ihren Sitzen verdienen immer mit, wenn es irgendwo eine Gehaltserhöhung gibt, und den kleinen Steuerzahlern bleibt immer weniger, und dafür sind Sie verantwortlich, Herr Minister. Sie halten die schönsten Reden, und jetzt wünsche ich mir einmal die schönsten Erfolge bei dem, was Sie da ins „Spital“ eingeliefert haben. – Danke. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Krainer: Raub ist eigentlich ein strafrechtlicher Vorwurf!)
17.09
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.
17.09
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Lieber Kollege Loacker! KV-Verhandlungen sind nicht dazu da, dass irgendjemand verdient, diese Verhandlungen sind dazu da, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihre Steuern abführen, entsprechend zu ermöglichen, von ihrem Lohn auch leben zu können. Bedenken Sie das bitte bei Ihren zukünftigen Ausführungen! (Beifall bei der SPÖ.)
Werfen wir einen Blick zurück in die Jahre 2015 und 2016: Die Bundesregierung hat eine Steuerreform umgesetzt. Welche Auswirkungen hatte sie? – Jeder Einzelne hat netto mehr zum Konsumieren bekommen, die Kaufkraft wurde gestärkt, das Wachstum spürbar gesteigert. Einkommen- und Lohnsteuer wurden signifikant entlastet. Der Budgetdienst hat festgehalten, dass die aufgelaufene kalte Progression kompensiert – wir haben es heute schon gehört –, sogar überkompensiert ist.
Was tun wir in Zukunft gegen die kalte Progression? – Im Regierungsprogramm ist Folgendes verankert und auch mit Ihrer Unterschrift versehen, Herr Bundesminister: Die ersten beiden Tarifstufen, die ja für alle Einkommen gelten, werden automatisch indexiert. 80 Prozent des Volumens der kalten Progression werden dadurch ausgeglichen, dass die ersten zwei Steuerstufen indexiert werden, das heißt, es profitieren alle.
Schauen wir uns die Inflation an: Die Inflation wirkt sich auf die Einkommensgruppen ja unterschiedlich aus. Ich ziehe da auch eine Studie der WU heran. Die Inflation wirkt in den oberen Einkommensgruppen geringer, wesentlich stärker betroffen sind die mittleren und unteren Einkommen. Jetzt haben wir gehört, dass 80 Prozent in die automatische Abgeltung gehen. Was passiert aber mit den restlichen 20 Prozent? – Da muss die Politik entscheiden, wie und wen sie steuerlich unterstützt. Wie entscheidet sie? – Auf Basis des Progressionsberichtes, den das Bundesministerium für Finanzen erstellt. Dieser Bericht zeigt, wie unterschiedlich sich die kalte Progression in den verschiedenen Einkommensgruppen unter Berücksichtigung des Warenkorbs auswirkt. Aufgrund dieser Daten und Fakten ist dann zu entscheiden, wie mittlere und untere Einkommen gerecht besteuert werden.
Schauen wir uns einmal an, wer denn verstärkt im mittleren und unteren Einkommenssegment arbeitet! Wir haben vor Kurzem hier den Einkommensbericht debattiert und diskutiert und haben gesehen, dass es vor allem Frauen sind, die in diesem Segment arbeiten. Erlauben Sie mir, dass ich ein Beispiel bringe: Eine Alleinerzieherin, teilzeitbeschäftigt, ein Kind, Verdienst in etwa 1 100 € pro Monat. Die Steuerreform, die wir gemacht haben, hat es ermöglicht, dass das Kind dieser alleinerziehenden Frau auf Schulskikurs mitfahren konnte. Wie schaut das jetzt aus? – Da sind wir wieder bei dieser 20-Prozent-Frage. Wer braucht sie? Wen unterstützen wir? – Wir von der SPÖ setzen uns ganz entschieden dafür ein, dass dieser Alleinerzieherin kein Nachteil entsteht und dass sie steuerlich gerecht behandelt wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Zusammenfassend darf ich festhalten: Der Progressionsbericht liefert Fakten. Die Regierung hat sich darauf verständigt, auf dieser Basis gerechte Steuermaßnahmen zu setzen. Die Umsetzung im Ministerrat ist für kommenden April vorgesehen, Maßnahmen sollten ab 2019 greifen. Meine Damen und Herren, dieser Fahrplan ist vereinbart und sollte unter allen Bedingungen zeitlich und vor allem auch inhaltlich eingehalten werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
17.13
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
17.13
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Loacker, das mit den Verhaltensauffälligkeiten ist interessant. Ich kann mich erinnern: Die NEOS sind einmal eingezogen, wollten andere Politik machen, wollten wertschätzend sein, wollten sich von allen anderen abheben, und jetzt sind sie nur mehr verhaltensauffällig. (Abg. Lugar: Das wollte die ÖVP eh nie!) Das hat man heute bei der Begründung der Dringlichen Anfrage durch euren Klubobmann gesehen. Ich finde das schade, denn dieses Thema ist ein sehr wichtiges Thema.
Man kann bei diesem Thema zwei Philosophien haben: Die eine Philosophie ist, dass man alle paar Jahre eine Steuerreform macht, 5 Milliarden € in die Hand nimmt, und um diese 5 Milliarden € zu finanzieren, streitet man um die Gegenfinanzierung, und jeder versucht, den anderen mit Ideen zu übertreffen, wie man neue Steuern einführen kann. Was kam beispielsweise, als wir eine Steuerreform so wie diese im Jahr 2015 für das Jahr 2016 gemacht haben, auf den Tisch? – Es kamen Umverteilungsphantasien
auf den Tisch, es kamen Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer auf den Tisch, die wir ganz einfach ablehnen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber die schwirren ja noch immer herum!) Wir wollen uns nicht alle paar Jahre bei einer Steuerreform um die Gegenfinanzierung streiten oder darüber diskutieren müssen, und wir wollen keinesfalls noch mehr Umverteilung von oben nach unten. Das brauchen wir nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Oh, noch mehr! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Frau Kollegin Greiner, ich schätze dich sehr, aber die Alleinerzieherin mit 1 100 € wird sowieso mit dem Konzept von der untersten Steuerstufe entlastet. Die kalte Progression wird bei ihr nicht schlagend, und sie hat keinen Nachteil davon, wenn in den anderen Steuerklassen auch die Inflation angepasst wird. Diese Argumentation kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Wir reden beim Mittelstand nicht von jemandem, der 1 200 € verdient, sondern Kollege Wöginger hat das heute schon gesagt: Wenn es nach euren Ideen geht, würden wir bei einem Bruttoeinkommen von 1 890 € nicht automatisch anpassen. Also bitte, wenn das bis hinauf auf 2 000, 2 500 € brutto nicht der Mittelstand ist, dann weiß ich nicht! Ich glaube, das ist das, was uns in dieser ganzen Argumentation entzweit, und das ist eigentlich nicht notwendig, denn wir sollten diejenigen besonders entlasten, die am allermeisten in den Steuertopf einzahlen, und das sind diejenigen, die genau diesen Mittelstand abbilden. (Beifall bei der ÖVP.)
Was mir aber in dieser ganzen Diskussion abgeht, ist beispielsweise das, was heute auch von Bruno Rossmann und Werner Kogler angesprochen worden ist: Es geht auch um die Sozialabgaben. Jemand, der 425,70 € als geringfügig Beschäftigter verdient, zahlt keine Krankenversicherung, er zahlt keine Pensionsversicherung, er zahlt selbst keine Unfallversicherung, er zahlt keine Sozialversicherung. Kaum verdient er 450 € brutto, zahlt er 18,12 Prozent Sozialversicherung. Also wenn das nicht ungerecht ist, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn nicht auch einmal ein progressiver Sozialversicherungstarif kommen sollte, der Herr Finanzminister hat das in seiner … (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na servus!) – Frau Kollegin Belakowitsch, das mag sein! Wir können aber nicht immer jammern und sagen: Die Teilzeitkräfte, die wenig verdienen, zahlen ach so viel Steuer. Das ist ein Wahnsinn, und niemand macht sich Gedanken darüber, dass die eigentlich viel zu viel Sozialversicherungsbeitrage bezahlen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt! Das sagen wir ja eh immer wieder!) Der Herr Finanzminister hat das in seiner Rede im Jänner auch dankenswerterweise aufgegriffen. (Beifall bei der ÖVP.)
Gerade darüber sollten wir auch einmal reden, wenn wir über Steuern und kalte Progression reden. Ich habe gesagt, dass es zwei Philosophien gibt. Die eine ist, die kalte Progression einzudämmen, abzuschaffen, was auch immer. Ich bin der Meinung, dass man das nicht nur den untersten Stufen überlassen sollte, sondern man sollte das so, wie der Herr Finanzminister das vorgelegt hat und wie er das auch vorhat, durchführen, denn dann wäre auch bei den oberen Stufen mehr steuerliche Entlastung oder mehr Abmilderung der kalten Progression vorhanden.
Wir würden uns in Bezug auf Tarifreformen diese Steuerreformdiskussionen in 3-, 4-, 5-Jahres-Schritten ersparen. Wir haben in den letzten Jahren, nämlich im Jahr 2009 und auch im Jahr 2015, keine Steuerreform im herkömmlichen und richtigen Sinn gemacht, sondern wir haben an der Lohnsteuer- oder Einkommensteuertarifschraube gedreht. Wir haben aber weder Strukturreformen im Steuersystem, noch eine Ökologisierung gemacht, noch haben wir sonst irgendetwas gemacht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Richtig! Das sagen wir immer!) Ich weiß den Herrn Finanzminister dabei auf meiner Seite und unterstütze ihn auch voll.
Solange wir das Thema kalte Progression nicht endlich geregelt haben, werden wir bei jeder Steuerreform um die Gegenfinanzierung streiten, wir werden jedes Mal Umverteilungsphantasien haben und wir werden jedes Mal die Erbschaft- und Schenkungsteuer und Vermögensteuer auf dem Tisch haben. Das wird es mit uns nicht geben. In diesem Sinne, Herr Finanzminister: vollste Unterstützung!
Abschließend würde ich mir noch wünschen, dass man sich vielleicht doch noch überlegt, ob die Bemessung für die Inflationsanpassung nicht doch in einem früheren Jahr stattfinden kann, denn wenn man bedenkt, dass Steuerreformen nach fünf Jahren verpuffen, glaube ich, dass man vielleicht ein bisschen früher ansetzen kann. Ich habe heute bei der Beantwortung der Fragen ohnehin ein bisschen etwas dahin gehend herausgehört. Meine Unterstützung haben Sie, Herr Finanzminister, und die meiner Fraktion. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
17.19
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.
17.20
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Tamandl! Ich weiß nicht, sind Sie schon im Wahlkampf? Sie kritisieren hier Sachen, die wir immer wieder aufzeigen. Soweit ich mich erinnern kann, stellt Ihre Partei die Hälfte dieser Bundesregierung. Sie sollten es hier nicht kritisieren, sondern Sie – die Regierungsfraktionen und die Bundesregierung – sind dazu aufgefordert, das zu lösen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Wenn Sie mit Ihrem Regierungspartner Probleme haben, dann können Sie das ja intern im stillen Kämmerlein ausdiskutieren (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Tamandl – Zwischenruf der Abg. Schittenhelm), aber es freut mich, dass Sie hier die Arbeit der Opposition mitmachen, das kann uns nur weiterhelfen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Thema muss ich eines richtigstellen: Herr Kollege Strolz, Sie haben in Ihrer Begründung angeführt, die kalte Progression entstehe, sobald das zu versteuernde Einkommen an die Inflation angepasst wird. Das stimmt so nicht, Herr Kollege Schieder hat es Ihnen auch gesagt. Es gibt in dem Sinn keine einheitliche Inflationsanpassung, keine einheitliche gesetzliche Lohnerhöhung. Das ist Sache der Gewerkschaftsvertreter der einzelnen Branchen und der Arbeitgebervertreter, deswegen gibt es auch in den einzelnen Branchen unterschiedliche Lohnerhöhungen. Das ist so, das ist jedes Jahr dasselbe, es beginnt meistens mit den Metallerverhandlungen, Sie kennen das.
Ich möchte auf dieses Thema kurz eingehen, weil es natürlich auch dazu beiträgt, den Kaufkraftverlust der Leute von Jahr zu Jahr zu erhöhen, und nicht nur die kalte Progression. Sie haben insofern recht, dass bei den Lohn- und Gehaltsverhandlungen und auch bei den Pensionserhöhungen die Inflationsrate immer als Latte hergenommen wird, um zu sagen: Okay, die Inflationsrate muss auf alle Fälle abgegolten werden. Ich sage Ihnen schon seit Jahren – und es wundert mich eigentlich, dass Sie seitens der Gewerkschaft und seitens der Pensionistenvertreter noch nicht draufgekommen sind –, dass Sie da eigentlich vollkommen falsch liegen.
Im heurigen Jahr war die Erhöhung für die Pensionisten 0,8 Prozent. Die offizielle Inflationsrate in Österreich liegt bei 0,9 Prozent im Jahr 2016. Der Pensionistenpreisindex, also die Preisinflation für den Warenkorb des Pensionisten – der sich ein bisschen anders zusammensetzt, was Sie nie dazusagen –, liegt bei 1,2 Prozent. Die Pensionistenvertreter von Rot und Schwarz stellen sich hin und sagen: Wir haben die Inflation abgegolten! – Das stimmt hinten und vorne nicht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)
Ich sage Ihnen auch warum: Die Lohnerhöhungen und die Pensionserhöhungen sind brutto, meine Herren, die Inflation ist netto. Oder setzen Sie Ihren wöchentlichen Einkauf von der Steuer ab? (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.) Dann müssen Sie es mir sagen, dann habe ich etwas vergessen.
Die Nettoanpassung bei den Pensionisten liegt im Schnitt bei etwa 0,6 Prozent. Nimmt man den Pensionistenpreisindex her, der im letzten Jahr bei 1,2 Prozent gelegen ist, dann heißt das: Alle Pensionisten in Österreich – wir sprechen dabei von über 2,3 Millionen – hatten im letzten Jahr einen Kaufkraftverlust von 0,6 Prozent. So geht das Jahr für Jahr, und so gesehen haben die Pensionisten seit Jahren einen ständigen Kaufkraftverlust. – Das zum einen.
Jetzt komme ich zum Thema kalte Progression: Herr Finanzminister, die Agenda Austria hat errechnet, dass Sie innerhalb einer Legislaturperiode, also in 5 Jahren, jedem Erwerbstätigen 1 000 € wegnehmen. Jetzt möchte ich das nicht wie Kollege Strolz mit einem Einbruchdiebstahl vergleichen, denn ein Einbruchdiebstahl ist eine ungesetzliche Tätigkeit. Sie begehen Jahr für Jahr einen gesetzlich gedeckten Diebstahl an den Erwerbstätigen. Das ist der Unterschied zum Einschleichdiebstahl (Abg. Vetter: Kein Diebstahl ist gesetzlich gedeckt!), aber es ändert nichts daran, dass den Leuten das Geld fehlt. (Bundesminister Schelling: ... Selbstanzeige?!)
Die Agenda Austria errechnet weiter, dass Sie im Jahr 2017 allein durch die kalte Progression bei den Arbeitern und Pensionisten mit Mehreinnahmen von 400 Millionen € rechnen und sich darüber freuen können. Sie als zuständiger Finanzminister sind ja nicht der Einzige, der von dieser kalten Progression profitiert – mein Kollege Roman Haider hat das kurz gestreift –, sondern es profitieren natürlich auch die Kammern. Die Wirtschaftskammer berechnet die Kammerumlage 2 nach den Bruttolohneinnahmen, das heißt also, das ist eine lohnsummenmäßige Erfassung. Natürlich werden auch die Mitgliedsbeiträge für die Arbeiterkammer an der Bruttolohnsumme berechnet.
Jetzt kann es aber passieren, dass der Arbeitnehmer zwar mehr Mitgliedsbeitrag an die Arbeiterkammer und der Unternehmer mehr an die Wirtschaftskammer zahlt, aber der Arbeitnehmer unterm Strich – wenn er Pech hat und in eine andere Steuergruppe fällt – weniger herausbekommt. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das ist eine Tatsache.
Wenn wir jetzt bei der Wirtschaftskammer bleiben: Allein in den letzten 5 Jahren hat die Wirtschaftskammer Österreich durch diese Lohnsteigerungen um 15 Millionen € mehr eingenommen. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.) In den letzten 10 Jahren sind die Einnahmen aus der Kammerumlage 2 aufgrund höherer Löhne – teilweise auch aufgrund höherer Beschäftigung, aber vor allen Dingen aufgrund höherer Löhne – um 30 Prozent gestiegen.
Es stellt sich ein gewisser Wirtschaftskammerpräsident Leitl hin, verkündet eine großartige Kammerreform und sagt allen Mitgliedern: Ich verlange in Zukunft bei der Kammerumlage 2 um 5 Prozent weniger. – Das heißt, dass er von den 30 Prozent, die er in den letzten Jahren weggenommen hat, 5 Prozent zurückgibt. Jetzt frage ich die Wirtschaftsbundvertreter der ÖVP – leider ist der Kollege Haubner nicht da –: Was soll das? Von einer Reform zu sprechen und dann 5 Prozent als Almosen weniger zu verlangen, hat mit einer Reform gar nichts zu tun. (Beifall bei der FPÖ.) Eine Reform ist ein Eingriff in generelle Strukturen, eine Änderung in den Abläufen.
Wenn die Bundesregierung in den nächsten Jahren so arbeitet, wie es die Kammer vorhat: Na dann, viel Vergnügen! (Beifall bei der FPÖ.)
17.26
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Klubobmann Ing. Lugar gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
17.26
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Was die kalte Progression betrifft, haben wir eine ähnliche Situation wie bei diesem Umsiedelungsprogramm, über das wir im Moment gerade sprechen. Am Anfang, wir erinnern uns, war es so, dass die SPÖ gesagt hat: Alle rein!, und die ÖVP zumindest etwas auf der Bremse gestanden ist. Jetzt hat sich das plötzlich umgekehrt, jetzt will plötzlich die SPÖ eine Beschränkung und die ÖVP sagt: Wir müssen alle reinlassen, die rein wollen! – Genau das Problem haben wir in dieser Regierung. (Abg. Fekter: Nicht alle! Nur 50!)
Das sehen wir auch bei der Frage: Wollen wir Gerechtigkeit für alle, die Lohn- und Einkommensteuer zahlen, herstellen? Es geht ja nicht darum, dass man ein Geschenk verteilt, sondern es geht darum, dass man Gerechtigkeit herstellt. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Ich weiß, dass die SPÖ das früher genauso gesehen hat, aber weil die ÖVP jetzt anderer Meinung ist, muss man nun natürlich querschießen.
Für all jene, die nicht verstanden haben, worum es hier geht (Abg. Krainer: Da sind aber Sie ...!): Es geht darum, dass über viele, viele, viele Jahre eine Ungerechtigkeit entstanden ist, von der viele gar nicht gewusst haben, dass sie existiert. Und zwar: Der Staat hat eine Extrasteuer erhoben, ohne dass der Bürger das bemerkt hat.
Dem Bürger wurde auf der einen Seite die Inflation abgegolten, damit die Kaufkraft erhalten bleibt. Das ist ja genau das Problem der Inflationsabgeltung. Wenn man ein Gehalt bezieht, kann man sich einen gewissen Lebensstandard leisten. Steigt die Inflation jedes Jahr an, sinkt der Lebensstandard zwangsläufig, man kann sich mit dem gleichen Geld viel weniger kaufen. Bekommt man eine Gehaltserhöhung, knabbert der Staat mit, er profitiert von dieser Gehaltserhöhung, und zwar ungerechtfertigt. Man kann sich also im Endeffekt weniger leisten, denn die Inflation wird nicht ausgeglichen. – Das ist das Problem!
Sie sagen: Ja, das mag schon sein, das ist eine Extrasteuer, ich kassiere im Jahr ungefähr 2,4 Milliarden € an Extraeinnahmen, wir brauchen das einfach, der Staat ist marod, wir können nicht wirtschaften, was sollen wir tun?!
Sie haben jetzt gerade Schwachsinn geredet – ich weiß nicht, ob Sie auch einen Ordnungsruf bekommen können. Ich kann Ihnen nur eines sagen, Herr Minister: Sie kassieren im Moment 2,4 Milliarden € durch den Umstand, dass die Zinsen abartig niedrig sind. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.) Sie sparen 2,4 Milliarden € im Budget, und wenn die Zinsen nicht so wären, wie sie sind, wie würden Sie denn diese 2,4 Milliarden € finanzieren? Es wäre nur fair, den Bürgern diese 2,4 Milliarden € zurückzugeben, denn die Bürger verlieren diese 2,4 Milliarden € tatsächlich. Das ist ein Nullsummenspiel.
Der Bürger verliert durch seine Spareinlagen, der Bürger hat ja einen Verlust. Alle Bürger, die da draußen Spareinlagen haben, haben einen realen Verlust, weil sie auf der Bank 0 Prozent Zinsen bekommen, aber die Inflation tatsächlich mit 2 Prozent oder sogar noch mehr zuschlägt. Davon profitieren Sie mit 2,4 Milliarden €.
Der Chef der Nationalbank hat es Ihnen heute vorgerechnet: In Summe werden Sie in den nächsten Jahren 52 Milliarden € daran verdienen. Sie verdienen in Wirklichkeit am Leid der Menschen, die Geld auf der Bank haben, mit diesem Geld ihre Pension auffetten wollen und dann nach einigen Jahren draufkommen, dass ihr Geld auf der Bank nur mehr die Hälfte von dem ursprünglich Wert hat. Das ist das Problem!
Sie wollen das nicht zurückgeben, und genau das ist der Skandal! Das Geld steht Ihnen gar nicht zu, und die SPÖ macht auch da noch die Mauer.
Diese 2,4 Milliarden € und diese 52 Milliarden € sparen Sie sich wirklich durch eine Ungerechtigkeit, nämlich dadurch, dass die Zinsen auf der Bank erstmals in der Geschichte Österreichs unter der Inflationsrate liegen.
Das ist eine Ungerechtigkeit. Das ist eine tatsächliche Enteignung der Bürger, und da sind wir genau bei der Umverteilung, die die SPÖ will. Die SPÖ sagt, wir dürfen nur die unteren Einkommensbezieher begünstigen und die oberen nicht. Das trifft die oberen doppelt. Warum? – Die oberen sind natürlich auch von der Inflation betroffen, aber die oberen Einkommensbezieher sind auch die, die mehr Geld auf der Bank haben, und dann sind sie doppelt betroffen. (Abg. Öllinger: Was ist in der Schweiz?)
Die oberen Einkommensbezieher – und da rede ich nicht von den Spitzengehältern, sondern ich rede vom Mittelstand, das sind die Menschen, die Geld auf der Bank haben, weil sie wissen, dass sie eines Tages die Pension auffetten müssen – haben etwas gespart. Das inflationieren Sie ihnen weg und profitieren auf der anderen Seite davon, sind aber nicht bereit, das zurückzugeben. Das ist der Skandal! (Abg. Vetter: Ist er verantwortlich für die Inflation?) – Oi, die ÖVP! Natürlich nicht! Guter Einwand, selbstverständlich ist der Finanzminister nicht – zumindest nicht direkt – für die Inflation verantwortlich, aber der Finanzminister profitiert von der Inflation doppelt durch die kalte Progression (Zwischenrufe bei der ÖVP) und durch die niedrigen Zinsen, die ihm ein Einkommen bringen, das er sich nicht verdient hat. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)
Anstatt Reformen zu machen, anstatt endlich einmal bei den 2 Milliarden €, die er jedes Jahr ganz bereitwillig für Flüchtlinge ausgibt, etwas zu verändern, bereichert er sich auch noch zusätzlich mit den 2,4 Milliarden €, die ihm gar nicht zustehen!
Wenn es dann darum geht, Gerechtigkeit herzustellen, wenn es darum geht, den Menschen das Geld zurückzugeben, dann ist plötzlich Funkstille im Haus – und die SPÖ macht dabei die Mauer! Das ist die Ungerechtigkeit, und das muss abgestellt werden. Herr Minister, schaffen Sie endlich Gerechtigkeit! (Beifall der Abg. Schenk.)
17.32
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Alm gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
17.32
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Wie Sie sich vorstellen können, war es bei uns im Parlamentsklub heute etwas hektisch. Das hat natürlich einen Grund, und der ist die kalte Progression (Heiterkeit des Abg. Gerstl), das ist ein aufregendes Thema.
Die kalte Progression, das wissen Sie ja auch, ist demokratiepolitisch fragwürdig. Zu diesem Thema würde ich gerne noch etwas hinzufügen, das Ihnen vielleicht noch verborgen geblieben ist: Steuern sind prinzipiell demokratisch legitimiert. Hier in unserem Haus gibt es Abgeordnete wie Gerald Loacker oder Sepp Schellhorn, die gerne ein bisschen weniger Steuern hätten, und dann gibt es manche, vor allem bei der SPÖ, die gerne ein bisschen mehr hätten, aber das ist nur fair. (Abg. Krainer: Andere, nicht mehr!) Wir handeln das aus, wir akzeptieren das demokratisch und wir beschließen damit natürlich auch eine Steuerverteilung. Durch die kalte Progression verändert sich nicht nur die Steuerbelastung, sondern auch die Verteilung dieser Steuern, und das ist vom Gesetzgeber in dieser Form natürlich niemals legitimiert.
Das Münchner ifo Institut fasst das in einem Papier so zusammen:
„durch das Hineinrutschen in höhere Grenzsteuersätze“ kommt es „zu einer Stauchung der gesellschaftlichen Steuerlastverteilung und somit zu einer Abweichung von den ursprünglich vom Gesetzgeber intendierten Verteilungswirkungen des Steuersystems.
Diese [...] Änderung der Steuerlastverteilung ist nicht explizit demokratisch legitimiert.“ – So weit, so einfach.
Schlussfolgerung: Die kalte Progression schwächt die Verteilungswirkung des Steuersystems und führt zu einer Ausweitung der Steuerquote, die sich der demokratischen Kontrolle entzieht. Deshalb ist es auch wünschenswert, die kalte Progression zu beseitigen. Damit wäre ich eigentlich schon fertig mit der kalten Progression.
Ich habe aber noch ein bisschen Restredezeit und erlaube mir, sie für eine Mitteilung in eigener Sache zu verwenden.
Das ist ja bis auf Weiteres meine letzte Rede in diesem Parlament, ich lege mit morgen, 31. März 2017, mein Mandat zurück. Für mich war das politische Engagement immer nur ein Mandat auf Zeit, und es endet heute, weil ich ab April einen neuen Job antrete, der mit diesem Mandat nicht vereinbar ist. (Ruf bei der FPÖ: Was ist denn das?)
Es war eine gute, spannende und lehrreiche Zeit, und deswegen möchte ich mich auch bedanken: zunächst einmal bei jenen, die es mir ermöglicht haben, dass ich dieses Mandat ausüben durfte. Dank gilt auch der Parlamentsdirektion für die Unterstützung bei dieser Arbeit, und dem Präsidium. Ich freue mich, dass Karl Kopf hier sitzt, mein Lieblingspräsident, der immer ein offenes Ohr hat und es manchmal auch zudrückt – das finde ich besonders gut. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Ich werde oft gefragt: Wie ist es denn so im Parlament? – Das ist natürlich eine schwierige Frage, die ich meistens so beantworte: Erstens könnt ihr euch die ganzen Verschwörungstheorien aufzeichnen, alles was ihr in der Politik wahrnehmt, ist genauso, wie es sich darstellt. Das Zweite: Die Berichterstattung der Kollegen in den Medien über die Innenpolitik ist – na ja – mangelhaft und verbesserungswürdig und manchmal auch sehr selektiv. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Und die Kollegen, wie sind die so? – Die sind in aller Regel eigentlich recht nette Menschen. Deswegen möchte ich mich für das kollegiale Miteinander hier im Haus bedanken – bei allen Fraktionen, bei SPÖ und ÖVP, auch bei der FPÖ, dem Team Stronach und bei Wolfgang Zinggl (Heiterkeit – Beifall bei den NEOS), womit natürlich die Grünen mitgemeint sind, keine Frage.
Nicht mitgemeint in diesem Dank ist – leider, muss ich sagen – Christoph Vavrik. Der Abgeordnete Christoph Vavrik von der ÖVP hat ja mit seinen homophoben Äußerungen letztes Jahr im November den Wertekonsens von NEOS verlassen, hat die Möglichkeit nicht genutzt, die ihm eingeräumt wurde, sein Mandat zu übergeben. Das ist ethisch verwerflich, und da würde ich den Präsidenten vielleicht doch bitten, die Ohren zuzuzwicken.
Präsident Karlheinz Kopf: Zwingen Sie mich bitte nicht dazu!
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (fortsetzend): Hinterfotzigkeit hat einen Namen: Christoph Vavrik. Den einen ereilt der Ruf nach einem neuen Job, der andere findet keinen mehr und geht halt zur ÖVP. (Beifall bei den NEOS.)
Eigentlich wollte ich Danke sagen: Ich danke vor allem auch meinem Klub, dem besten Klub, den ich mir vorstellen kann. Ihr habt mir eine sehr gute Zeit ermöglicht, ich danke meinem Team, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Klub, meinen Homies aus der Kommunikation, Mike, Bence, Christoph, Theresia, Anna, Erwin und Armin.
Ich hinterlasse natürlich auch ein paar lose Enden, weil ich sozusagen mitten in meiner Tätigkeit wechsle, deswegen abschließend noch ein Ceterum censeo: Ich bin der Meinung, dass für die Wirtschaft alle Instrumente ausgebaut werden müssen, die es ermöglichen, privates Risikokapital in Unternehmen zu bringen, das dort arbeiten kann,
egal ob über Crowd Investment oder direkte Beteiligung. Die entsprechenden Anträge sind eingebracht.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir eine Überwachungs-Gesamtrechnung brauchen, jede weitere Maßnahme, die sich Innenminister Sobotka überlegt, raubt uns ein Stück Freiheit und bringt kaum mehr Sicherheit. Nur durch eine Zusammenschau und Reevaluation kann das eingedämmt werden.
Stichwort Terror: Julian – er ist nicht hier –, ich weiß, was du im Dezember 2015 getan hast!
Außerdem bin ich der Meinung, dass Christian Kern mit seiner Idee des Moonshot beim Wort zu nehmen ist. Wir sollten endlich einmal einen Österreicher oder eine Österreicherin auf den Mond bringen. – Ein Antrag dazu ist eingebracht und ich melde mich freiwillig.
Weiters bin ich der Meinung, dass die neue Geschäftsführung der RTR nicht mit einer Person, die direkt aus dem ORF kommt, besetzt werden darf, da ist eine Cooling-off-Phase anzuwenden. Ein Antrag ist eingebracht, der ORF muss zu einem Public-Value-Medienhaus umgebaut werden.
Schlussendlich bin ich der Meinung, dass Weltanschauung und Religion Privatsache sind und die Gesetzgebung keine Rücksicht auf die Religion nehmen darf, denn wenn es keine Gesetze gibt, die Religion in irgendeiner Art und Weise zum Inhalt haben, dann gibt es weder Diskriminierung noch Privilegierung und niemand wird an der Ausübung seiner Überzeugung gehindert. Nur durch diese staatliche Nichteinmischung ist Glaubens- und Gewissens- und damit Religionsfreiheit gewährleistet. Laizität gehört in unser Bundes-Verfassungsgesetz. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ja, liebe Kollegen, das sind ein paar Dinge, um die ihr euch kümmern könnt, ich kann es euch natürlich nicht befehlen. Ich schließe mit dem großartigen Stranz Van Waldenberg: „Dreams are in your sleep.“ (Beifall bei den NEOS.)
17.38
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Alm! Zunächst vielen Dank für die verbalen Blumen.
Ich kann Ihnen, da mir dazu die Möglichkeiten fehlen, nicht versprechen, dass dieses Haus alle oder viele dieser Abschiedswünsche – oder wie immer ich sie bezeichnen soll – erfüllen wird. Ich bedanke mich auf jeden Fall auch von dieser Stelle aus – und ich denke, auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen zu sprechen – für Ihre Mitarbeit in diesem Hohen Haus, auch wenn sie, gemessen an meinen vielen Jahren, nicht allzu lange gedauert hat.
Ich persönlich habe das sehr geschätzt: den Widerspruch, den kultivierten Widerspruch, manchmal mit der entsprechenden Pointe und dem entsprechenden Witz verbunden. Das belebt die parlamentarische Debatte. Wir alle gemeinsam sollten sehr darauf achten, dass wir sehr, sehr viel Respekt vor dem Andersdenkenden aufbringen. Insofern braucht es beides, Opposition und auch die Regierungsparteien, denn das macht letzten Endes das Parlament aus. Sie haben einen Beitrag dazu geleistet.
Vielen herzlichen Dank und alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Auch von meiner Seite, Kollege Alm: Wir waren nicht immer einer Meinung – das muss man auch nicht sein –,
aber jedenfalls waren Sie eine kreative, intellektuelle und fußballerische Bereicherung für dieses Haus, und insofern ein Danke für diese Zeit und für die Arbeit, die Sie hier geleistet haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und den NEOS.)
Zurück zur Debatte zur kalten Progression: Vielleicht sollten wir immer wieder ein paar Fakten in diese Diskussion bringen. Zum Beispiel: Was ist die kalte Progression? Woher kommt sie? Sie ist ja keine Erfindung von Finanzminister Schelling. Es gibt sie in Österreich zumindest seit 1945. Ist sie besonders hoch? – Wenn wir uns das seit 1945 anschauen, muss man einfach objektiv feststellen: Sie ist so niedrig wie noch nie! Die kalte Progression war in den Vierziger-, Fünfziger-, Sechziger-, Siebzigerjahren hoch, in den Achtzigern so mittel. Seit den Neunzigern ist sie gering, und in den Nullerjahren und jetzt auch in den Zehnerjahren ist sie die geringste seit 1945, aber die Aufregung darüber ist die höchste. Das sollte man sich manchmal ein bisschen selbstreflektorisch vor Augen halten. (Abg. Strolz: Die Steuerquote steigt!) – Ja, ich weiß, die Steuerquote, ich weiß. (Abg. Strolz: Das ist der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt!)
Seit Jahren wird jedes Jahr erklärt, die Steuer- und Abgabenquote ist so hoch wie noch nie zuvor. Ein einfacher Blick in die Daten der Statistik Austria hingegen lehrt: Die höchste Steuer- und Abgabenquote hatten wir unter Finanzminister Grasser 2001, und die ist unerreicht. So viele Ideen haben ja nicht einmal die NEOS, dass wir die erreichen würden. Orientieren Sie sich ein bisschen an Fakten!
Es gibt verschiedene Arten, mit der kalten Progression umzugehen. Länder machen das auf verschiedene Art: alle paar Jahre, jedes Jahr, automatisch, halbautomatisch. Es gibt verschiedene Varianten. Die österreichische Variante war, dass wir alle paar Jahre eine Steuerreform machen und dabei auch die Steuerstruktur ändern, Steuerausnahmen ändern. Wenn Kollegin Tamandl sagt, wir haben eigentlich gar nichts gemacht, so ist das eigentlich gemein gegenüber dem Finanzminister, denn wir haben eine ganze Reihe von Ausnahmebestimmungen vereinheitlicht, von Sonderbestimmungen gestrichen, und das war natürlich auch gut möglich, weil wir ein gewisses Volumen hatten. Es geht auch die andere Variante, nämlich dass man es jährlich macht. Das kann man ganz pragmatisch sehen. Es hat alles seine Vor- und es hat alles seine Nachteile.
Der Grund, warum wir als Fraktion ganz ehrlich für einen Automatismus gegen die kalte Progression sind, ist ein ganz einfacher, denn es gab eine Steuerreform, eine einzige, die nicht das Geld der Arbeitnehmer, das durch die kalte Progression reinkommt, wieder an die Arbeitnehmer zurückgegeben hat, sondern mit diesem Geld die Körperschaftsteuersenkung finanziert hat. Man hat also Arbeitsgeld von Arbeitnehmern genommen und damit in Wirklichkeit Kapitaleinkommensbeziehern die Steuern gesenkt. Und das war wann? – Ah, als die Freiheitlichen in der Regierung waren. 2003, 2004 war der Beschluss. Deswegen sagen wir: Damit das in Zukunft nicht mehr passiert – dass Freiheitliche, wenn sie in der Regierung sitzen, das Geld der Arbeitnehmer nehmen und damit dann Kapitaleinkommensbeziehern quasi Geld schenken, das also in diese Richtung umverteilen –, sind wir für einen Automatismus. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.) – Da habe ich schon bessere Zweizeiler gehört. Da gab es einen Kollegen von der ÖVP, der war da ganz gut.
Zur aktuellen Diskussion, weil das öfters angesprochen wurde und ich auch zitiert wurde: Was ist jetzt das Problem? Wieso kommt das jetzt nicht, wieso liegt das noch nicht am Tisch und welche Auseinandersetzungen hat es da in den letzten Tagen gegeben? – Das ist relativ einfach. Es gibt ja eine Einigung der Regierung, wie die kalte Progression aussieht. Da gibt es ein Arbeitsprogramm der Bundesregierung vom
Jänner 2017. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das war im Jänner! Wir haben jetzt schon März!) Da gibt es Unterschriften: Schelling – die Unterschrift ist schon trocken, aber gerade erst trocken. Es haben alle Abgeordneten der Regierungsparteien mit ihrem Namen bestätigt: Ja, sie unterstützen das, was hier steht.
Es steht drinnen, dass man sich in der Regierung darauf geeinigt hat, wenn 5 Prozent erreicht sind, die zwei Stufen automatisch zu 100 Prozent anzuheben. Damit hat man in etwa 80 Prozent der kalten Progression automatisch quasi abgefedert, ausgeglichen – wie Sie es auch immer nennen. Zu den restlichen 20 Prozent gibt es einen Progressionsbericht, in dem man sich anschaut, wie die Inflation auf welche Einkommensgruppen wirkt. Dann soll die Politik entscheiden, wie sie die restlichen 20 Prozent in diesem Einkommensbereich verwendet. (In Richtung Regierungsbank:) Das haben Sie unterschrieben. Sie haben es ausverhandelt, Sie haben es unterschrieben. (Bundesminister Schelling: Sie waren nicht dabei bei den Verhandlungen!) Wir alle hier haben zugestimmt.
Was Sie hier selbst als Modell vertreten haben, entspricht nicht dem, was ausgemacht ist, entspricht nicht dem, was Sie ausverhandelt haben, entspricht nicht dem, was Sie unterschrieben haben, und entspricht nicht dem, dem alle Abgeordneten der Regierungsfraktionen zugestimmt haben. Legen Sie das vor, was wir vereinbart haben, und wir können es morgen beschließen! Und ja, ich kann sinnerfassend lesen, das haben Sie richtig zitiert, und deswegen weiß ich, dass das, was Sie hier vorgelegt haben, dem nicht entspricht. Das ist ein Problem, ja, und es ist nicht gut, dass das so funktioniert, aber es wäre durchaus vernünftig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Das ist die Aktion 2020!)
17.46
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager ist der nächste Redner. – Bitte.
17.46
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Also die Treue bei der Ausverhandlung und bei der Umsetzung sollten Sie einem gewissen Herrn Kurz – ah – einem gewissen Herrn Kern einmal nahelegen (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), wenn es um das Relocation-Programm der Europäischen Union geht. Auch da könnte man darauf verweisen, was verhandelt wurde und was man dann macht, oder auch beim CETA-Programm, das er eigentlich auch einmal wortreich ausgeführt hat. Da sollte jeder letztendlich vor der eigenen Türe kehren.
Geschätzte Damen und Herren! Es ist schon eine fast schizophrene Art einer Fraktion, fast in jedem Redebeitrag den Finanzminister anzurotzen, ihn fast wie den Räuberhauptmann Hotzenplotz ...
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, bitte befleißigen Sie sich einer anderen Ausdrucksweise.
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (fortsetzend): ... und dann die Harmonie in diesem Haus hervorzuheben und wie toll das alles miteinander ist – da sollte man doch ein bisschen, sage ich einmal, geradliniger sein, aber vielleicht ist es ja auch keine Fraktion mehr, vielleicht sind es ja da und dort nur mehr Fragmente.
Geschätzte Damen und Herren, natürlich wird ein Finanzminister nie die allerhöchsten Sympathiewerte haben, aber er verursacht die kalte Progression nicht. Finanzminister Hans Jörg Schelling nimmt das in die Hand und setzt es um; wir haben es heute
gehört. Das Programm und der Entwurf liegen vor. Es gibt in der Regierung noch Abstimmungsbedarf, aber es wird gehandelt, und damit bringen wir endlich eines zustande, und das ist wesentlich, nämlich die Entlastung der Bürger bei der kalten Progression. (Abg. Steinbichler: Das Budget wird frisiert!) Die zwei Schritte mit der automatischen Anpassung und mit dem Progressionsbericht sind wesentlich.
Bei der Steuerreform 2016 haben wir eine Entlastung von 5 Milliarden € zustande gebracht, haben aber sehen müssen, dass wir mit der Gegenfinanzierung natürlich erhebliche Schmerzen verursacht haben, und daher ist diese Automatisierung ganz wesentlich, um Arbeitseinkommen zu entlasten, aber nicht gleichzeitig wieder standortschädigende Abgaben zu installieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben gestern mit der Senkung der Flugticketabgabe einen wesentlichen Beitrag für den Standort geleistet, und das wurde hier auch näher erläutert, und es ist wesentlich, diese Beispiele hervorzutun. Wir reden oft – und es ist ja gerade jetzt 60 Jahre Europäische Union – vom Interesse an einer Sozialunion. Vielleicht sollten wir daran denken, vorher noch eine Fiskalunion durchzusetzen, bevor wir die Sozialunion machen, denn inwiefern ist es denn gerechtfertigt, dass wir zum Beispiel einen Agrardiesel haben, wenn die österreichischen Bauern bei der Aussaat schon wissen, dass sie weniger verdienen werden als ihre Kollegen in Frankreich oder Deutschland? (Abg. Steinbichler: Das habt ihr ja selbst beschlossen!)
Was bringt eine solide Budgetpolitik, ein solides Einnahmen-und-Ausgaben-im-Ausgleich-Halten letztendlich? Wenn wir nach Wien blicken, wo eine rot-grüne Misswirtschaft permanent Abgaben erhöhen muss, um das Budget zu erhalten, dann sind das die wirklichen Angriffe auf die sozial Schwächsten, denn das trifft die untersten Schichten. Daher muss das zurückgestellt werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Der Sozialstaat lebt von der Leistungskraft der Bürger und nicht von der Umverteilungsfantasie der Bürokraten. In dieser heutigen Dringlichen versteigen sich aber die NEOS fast komplett. In einer trumpschen Polemik wird gegen Parteienunterstützung gewettert. Was wünschen Sie sich denn für eine Politik? Politik, die letztendlich nur mehr von den Großfinanziers unterstützt wird, wo nur mehr Gönner, Reiche oder politische Zirkel bestimmen, wie das politische Feld in Österreich aussieht? – Das ist eine Gutsherrenmentalität, die Ihnen wirklich nicht zuträglich ist. Das ist fadenscheinig.
Sie wollten einmal eine Politik machen, die die Flügel hebt. Da sollten Sie sich lieber Rat vom österreichischen Skiflugweltmeister holen. Wissen Sie, was beim Skispringen das Wichtigste ist? – Den richtigen Moment für den Absprung zu erwischen. (Beifall bei der ÖVP.)
Man hat den Eindruck, die Zurückgebliebenen sind von sich selbst überholt worden und stehen jetzt in der Trotzecke. Die rosa Politik-Marketingblase ist geplatzt, denn für Marketing braucht man vor allem eines: ein entsprechendes Produkt. Das braucht aber auch eine Nachfrage, und vor allem der Bedarf muss gegeben sein. Diese Nachfrage ist ja bei Ihnen sogar intern schon unter die Wahrnehmungsschwelle gesunken. (Abg. Brunner: Wollen Sie vielleicht inhaltlich auch noch etwas sagen?) – Ja, die Grünen, das ist ja überhaupt fein. Sie sollten sich auch Gedanken über Ihre Zukunft machen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Es gibt keine einzige Fraktion, die so mit ihrer Jugend umgeht, wie Sie das tun. Auch das ist vielleicht etwas, worüber Sie mit sich selbst ein bisschen mehr diskutieren sollten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Das ist alles eine Politik der Marke: Für alles zu haben, für nichts zu gebrauchen. Ich empfehle Ihnen (ein Blatt mit der Aufschrift „#Nexit“ in die Höhe haltend) den Nexit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Cap: Freiheit für Grönland!)
17.52
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager! Für die zuvor von mir kritisierte Ausdrucksweise erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
*****
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
17.52
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Minister auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt wollte ich jetzt nicht mehr dazu sprechen, aber gerade die Beiträge der beiden letzten Redner haben mich schon ein bisschen herausgefordert. Letzten Endes geht es darum, dass wir eine Bundesregierung haben, einen Finanzminister haben, der angekündigt hat, dass er die kalte Progression abschaffen möchte. Wir haben das kritisiert, weil uns die Art und Weise nicht unbedingt praktikabel vorgekommen ist. Es ist das Wesen der Opposition, nicht immer alles zu loben, vielleicht Kritikpunkte anzuführen, um auch die Regierungsparteien zum Nachdenken zu motivieren und Verbesserungen in Ideen einbauen zu können.
Meine Damen und Herren an den Bildschirmen, noch gibt es ja offiziell eine Koalition zwischen diesen beiden Parteien, auch wenn man sich das nicht mehr so recht vorstellen kann. Was man die ganze letzte Woche und dann vor allem am Wochenende im OTS-Bereich lesen konnte – Abgeordnete von SPÖ und ÖVP haben sich Freundlichkeiten ausgerichtet, die ich hier gar nicht zitieren darf, denn sonst würde ich sofort einen Ordnungsruf bekommen – ist jetzt auch hier in einer Art und Weise weitergegangen, die eigentlich für das gesamte Hohe Haus wirklich zum Schämen ist. Das muss ich jetzt schon einmal sagen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte aber auch inhaltlich noch etwas dazu sagen, und da fange ich jetzt mit Ihren Ausführungen an, Herr Kollege Krainer: Wissen Sie, Sie haben ein Trauma, es hat nämlich vor mittlerweile weit über zehn Jahren eine Regierungszusammensetzung gegeben, bei der die SPÖ in Opposition war. Offensichtlich haben Sie das bis heute nicht verwunden. Es tut mir wahnsinnig leid. Vielleicht sollten Sie irgendwann einmal darüber hinwegkommen, das würde ich Ihnen wirklich wünschen.
Sie kritisieren, es hätte damals Umverteilung von den Arbeitnehmern zum Großkapital gegeben. Wissen Sie, wann es die letzte ganz große Umverteilung von Arbeitnehmern zum Großkapital gegeben hat? – Das war vor etwa einem Jahr, als der ehemalige Sozialminister Hundstorfer als einen seiner letzten Akte, die er hier gesetzt hat, der Bank Austria ein Geschenk machen wollte und damit natürlich auch der Wiener Stadtregierung, weil die noch die Haftungen für die alten Zentralsparkassen-Pensionisten hatte. Das war die Umverteilung! Den Mitarbeitern der Bank Austria wurde die Pension weggenommen, die sie sich erworben haben. Sie wurden ins ASVG übergeführt. Da wurde Geld verschoben, und das nicht einmal mehr in ein österreichisches Institut, wie es einst einmal die Bank Austria war. Nein, der italienische Mutterkonzern ist derjenige, der davon profitiert. Das heißt, die SPÖ, Ihr ehemaliger SPÖ-Sozialminister Hundstorfer, hat Geld der arbeitenden Bank-Austria-Mitarbeiter an einen italienischen Großkonzern, an ein italienisches Großkapital überführt. Das ist die Wahrheit, und die verschweigen
Sie natürlich. Das sollten Sie auch einmal sagen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Loacker: Und ihr habt dem zugestimmt!)
Eines sage ich schon: Natürlich ist die Abschaffung der kalten Progression notwendig, dazu stehen wir, und das haben wir immer gefordert, und zwar auf regelmäßige Art und Weise. Ich verstehe sogar – gesagt hat es, glaube ich, Kollegin Tamandl, die heute wirklich eine gute und sehr launige Rede gehalten hat; sie hat auch sehr vieles gesagt, das wir schon seit Jahren fordern –, dass sie abgeschafft werden muss, damit man sich die Streitereien alle paar Jahre und das Ping Pong hier erspart.
Interessanterweise hat das Kollege Krainer nicht so gesehen. Er diskutiert nämlich sehr gerne über die Umverteilung, nämlich eine Umverteilung von oben nach unten, von den Leistungsträgern zu jenen, die sich weigern, irgendetwas zu tun. Es ist ja gerade der Mittelstand, der heute schon so ausgepresst wird, dass ihm kaum noch Luft zum Atmen bleibt. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) – Herr Kollege Rossmann, Sie können gerne noch einmal herauskommen und Ihre Meinung dazu sagen, aber jetzt bin ich am Wort, bei allem Respekt.
Es ist der Mittelstand, der befürchten muss, dass er in eine sozial schwache Schicht abrutscht, dass er in die Armutsfalle gerät, weil es der Mittelstand ist, der sich gar nicht mehr rühren kann und kaum noch Luft zum Atmen hat. Daher gehört ja auch so dringend angesetzt, um die kalte Progression abzuschaffen.
Ein zweites Kapitel ist – und das wissen wir alle – das Problem mit den Sozialversicherungen. Ja, da sind die Beiträge zu hoch, und sie können nicht gesenkt werden, denn wir haben ja die Paläste der Sozialversicherungen, und da sind Sie, meine Damen und Herren auch von der ÖVP, von der SPÖ sowieso, nicht bereit, den Hebel anzusetzen. Da wird nicht gespart, da wird nicht zusammengelegt, da wird keine Struktur verschlankt und vereinheitlicht. Da könnten wir ansetzen, da könnten wir sparen und dann könnten wir das auch den Menschen wieder zurückgeben und dann könnten wir die Sozialversicherungsbeiträge möglicherweise auch senken, und zwar so, dass es auch spürbar ist.
Dazu sind Sie beide nicht bereit. Daher ist diese Diskussion eine, die in Wirklichkeit am Grundthema immer vorbeigeht. Es muss an vielen Schrauben gedreht werden, um endlich Nachhaltigkeit im Bereich der Senkung der Lohnnebenkosten zu erreichen, damit sich die Wirtschaft auch wieder bewegen kann, damit sich die arbeitende Bevölkerung von dem, was sie verdient, auch wieder das Leben leisten kann. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
Es ist doch eine Schande, dass viele Menschen am Ende des Monats nicht mehr wissen, wie sie sich Brot und Milch leisten können. Das sind die Realitäten! Wenn Sie mir das nicht glauben, dann schauen Sie doch rein in die Diskonter, in denen kurz vor Ladenschluss die Leute stehen und warten, dass das Brot verbilligt wird – Menschen, die arbeiten!
Das ist etwas, bei dem wir doch nicht weiter zuschauen können, da ist Handlungsbedarf gegeben. Und bitte hören Sie auf, zu streiten! Machen Sie entweder den Weg endlich frei für Neuwahlen oder setzen Sie sich zusammen, raufen Sie sich zusammen und arbeiten Sie für dieses Land und für diese Bevölkerung, denn dazu sind Sie eigentlich da! (Beifall bei der FPÖ.)
17.58
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
17.58
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Meine Vorrednerin hat schon einiges gesagt, aber ich würde es gerne noch einmal zusammenfassen, weil es wichtig ist.
Was haben wir jetzt gesehen? – Wir haben gesehen, dass ein Abgeordneter, Herr Kai Jan Krainer, herausgekommen ist und den Minister vor laufender Kamera, vor allen Zusehern, vor dem ganzen Hohen Haus daran erinnern musste, was er unterschrieben hat. Und dann kommt jemand von der ÖVP heraus und bezeichnet das als Anrotzen des Ministers und zieht dann auch noch fest über die SPÖ her.
Das heißt, was wir hier erleben, ist das Gleiche, wie wenn jemand die Feuerwehr ruft, weil sein Haus in Flammen steht, und dann, wenn die Feuerwehr ankommt, muss er mitansehen, wie man sich streitet, wer den Schlauch ausrollen darf, welche Spritze verwendet wird und wo man überhaupt das Löschwasser herbekommt. Genau das ist das Problem!
Wir haben ein Riesenproblem in diesem Land. Wir haben es schon gehört. Der Mittelstand löst sich auf. Wir haben internationale Probleme, die nach Europa und Österreich hereinschwappen. Wir haben einen Brexit, von dem wir nicht wissen, wie er sich auswirken wird. Wir haben internationale Konfrontationen an allen Ecken. Wir haben eine Eurokrise, die jetzt bald wieder ins Haus steht. Wir haben eine Wirtschaftskrise, die möglicherweise in einigen Jahren wieder zuschlagen wird. Bei all dem fallen wir wirtschaftlich immer weiter zurück. Das ist doch die Realität, und das müssen Sie ja auch sehen, Herr Minister.
Laut Rechnungshof gab es in den letzten Jahren stapelweise gute Vorschläge. Aber anstatt, dass Sie sich zusammensetzen und einfach einmal schauen, wo es Gemeinsamkeiten gibt, erleben wir seit Monaten das permanente Zelebrieren von Unterschiedlichkeiten. Es geht darum, dass die Regierung sich hinstellt und sagt, okay, da können wir uns einigen – möglicherweise beim Mittelstand, möglicherweise bei den Pensionisten –, anstatt immer das herauszuarbeiten, was einen trennt. Das ist das Problem, das wir hier erleben, und so verliert natürlich die Bevölkerung immer mehr das Zutrauen, dass diese Regierung überhaupt noch handlungsfähig ist.
So, wie in einer Ehekrise immer die Kinder leiden, leidet bei einer Staatskrise natürlich die Bevölkerung. Die Probleme bleiben ja, und wenn die Regierung nicht bereit ist, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, dann werden die Probleme eben nicht umgesetzt und nicht angegangen. Das ist das Problem. (Beifall beim Team Stronach.)
Schauen Sie, ich bin von der Opposition. Ich könnte mich darüber freuen, was Sie da aufführen, denn Sie machen in Wirklichkeit das Geschäft der Opposition. Ich freue mich aber deshalb nicht, weil ich ja auch Staatsbürger bin und auch Kinder habe. Letztlich geht es auch um meine Zukunft, es geht um die Zukunft meiner Kinder. Deshalb wünsche ich mir eine Regierung, die arbeitet. Es mag sein, dass die Opposition davon nicht profitiert, es mag sein, dass viele dann doch wieder die Regierung wählen, aber wir brauchen eine handlungsfähige Regierung in diesem Land!
Sie sollten es schaffen, sich zusammenzusetzen – aber nicht hier im Parlament bitte, sondern irgendwo im Kabinett. Setzen Sie sich zusammen, schauen Sie, wo es Gemeinsamkeiten gibt, und dann kommen Sie damit hierher ins Parlament! Sie werden sehen, Sie werden uns – oder zumindest einige von uns – sicher als Unterstützer haben. Aber dieses Schauspiel, das Sie hier abliefern, ist wirklich armselig.
Deshalb: Raufen Sie sich zusammen – bald! – oder treten Sie ab, machen Sie den Weg frei für Neuwahlen! Ich glaube, dass das die einzigen gangbaren Wege sind. Beenden Sie diese Ehekrise und hören Sie vor allem damit auf, diese Krise hier öffentlich zu zelebrieren! (Beifall beim Team Stronach.)
18.02
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der kalten Progression.
Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 12 bis 14 der Tagesordnung wieder auf, mache gleich darauf aufmerksam, dass nur noch zwei Redner in dieser Debatte zu Wort gemeldet sind und dann wieder eine Abstimmung ansteht.
Erster dieser beiden Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
18.02
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht jetzt wieder um die Änderung des Tierschutzgesetzes. Diese Novelle bringt eine Kennzeichnung von Zuchtkatzen und ein Verbot von privaten Tierinseraten im Internet. Dazu sind im Vorfeld über 660 Stellungnahmen abgegeben worden.
Die wichtigsten Eckpunkte dieser Novelle sind die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen mit Mikrochips, die Beschränkung von privaten Tierinseraten im Internet und die verbesserte Rechtsstellung von Tierschutzombudspersonen. Privatpersonen dürfen in Zukunft keine Tiere mehr auf einer Internetplattform anbieten.
Ausnahmen gelten für die Landwirtschaft – das ist in jeder Hinsicht ein vollkommen richtiger Ansatz. Rindern soll zumindest 90 Tage ein Auslauf gewährt werd