Stenographisches Protokoll
138. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 7. Juli 2016
138. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 7. Juli 2016
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 7. Juli 2016: 9.15 – 22.52 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016)
2. Punkt: Bericht über den Antrag 1655/A(E) der Abgeordneten Dr Marcus Franz, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung aller öffentlich getragenen Krankenanstalten zu einem österreichischen Krankenhausverbund (ÖKHV)
3. Punkt: Bericht über den Antrag 1545/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 31. Mai 1967 über die Kranken- und Unfallversicherung öffentlich Bediensteter (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG) geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1757/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung
5. Punkt: Bericht über den Antrag 1756/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Register für freiheitsbeschränkende Maßnahmen
6. Punkt: Bericht über den Antrag 1710/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird, sowie Bericht über den
Antrag 1706/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Claudia Durchschlag, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert wird
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tuberkulosegesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden, sowie Bericht über den
Antrag 1529/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dengue-Fieber und Meldepflicht und über den
Antrag 1744/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Meldepflicht bei Zika-Fällen
9. Punkt: Bericht über den Antrag 1607/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Extradotation für den VKI in Sachen TTIP
10. Punkt: Bericht über den Antrag 1729/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend transparenten Umgang mit Zutaten beziehungsweise Wirkstoffen, welche in der Lage sind, die Gesundheit zu gefährden, krebserregend zu wirken oder Allergien auszulösen
11. Punkt: Bericht über den Antrag 1288/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme veganer und vegetarischer Produkte in den Codex Alimentarius
12. Punkt: Bericht über den Antrag 1609/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Extradotation für den VKI in Sachen TTIP
13. Punkt: Bericht über den Antrag 1702/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verpflichtung von Versicherungsgesellschaften zur permanenten Abrufbarkeit ihrer AGB-Kataloge
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 und das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz geändert werden, ein Bundesgesetz zur Änderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 erlassen und die Pensionsdatenübermittlungsverordnung – Post aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2016)
15. Punkt: Bericht über den Antrag 1349/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall einer disziplinären Verfolgung von Beamten trotz voller Sanktionierung unter Diversion
16. Punkt: Bericht über den Antrag 1595/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (17. FSG-Novelle)
18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (33. KFG-Novelle)
19. Punkt: Bericht über den Antrag 1741/A der Abgeordneten Johann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird
20. Punkt: Bericht über den Antrag 1694/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend fluglärmreduzierende und damit bürgerInnenfreundliche Verwendung der bei der Austro Control anfallenden Überschüsse
21. Punkt: Bericht über den Antrag 1740/A der Abgeordneten Johann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird
22. Punkt: Bericht über den Antrag 1693/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend maximale Nutzung der ökologischen Spielräume bei der LKW-Bemautung
23. Punkt: Bericht über den Antrag 1770/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungsfähiges Internet für Hasendorf
24. Punkt: Bericht über den Antrag 1732/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Reformierung des Universaldienstes
25. Punkt: Bericht über den Antrag 1482/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „IG-Luft Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundesstraßen – Verlagerung in Bundeskompetenz“
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden
27. Punkt: Bericht über den Antrag 1675/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Patentierung von Pflanzen und Tieren
28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgebührengesetz, die Fernmeldegebührenordnung und das Fernmeldegebührengesetz geändert werden
29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Fernsprechentgeltzuschussgesetz geändert wird
30. Punkt: Bericht über den Antrag 1776/A(E) der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Forschungsprämie sowie über den
Antrag 460/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der Forschungsprämie
31. Punkt: Bericht über den Antrag 337/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der indirekten Forschungsförderung – Erhöhung der Forschungsprämie für EPUs und KMUs
32. Punkt: Bericht über den 39. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2015)
33. Punkt: Bericht über den Sonderbericht der Volksanwaltschaft über die Wahrnehmungen des Prüfungsverfahrens zum Anhaltezentrum Vordernberg
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 23
Geschäftsbehandlung
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 8782/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 42
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 135
Redner/Rednerinnen:
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 135
Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................ ... 137
Cornelia Ecker ......................................................................................................... ... 139
Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 140
Harald Jannach ....................................................................................................... ... 141
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 143
Michael Pock ........................................................................................................... ... 145
Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 147
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1697/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Lohnnebenkosten gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen ................................................................................................. 42
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 42
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 148
Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ..................................................... ... 151
Wolfgang Katzian ................................................................................................... ... 153
Peter Haubner ......................................................................................................... ... 154
MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 156
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 157
Mag. Nikolaus Alm .................................................................................................. ... 159
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 160
Ablehnung des Fristsetzungsantrages .......................................................................... 162
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 709/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studie über mögliche Effizienzsteigerungen in den Sozialversicherungen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung 42, 269
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 740/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung .......................... 42, 269
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 863/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung Teilarbeitsfähigkeit gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung ........................................ 42, 269
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 864/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwerbstätigkeitsanreize in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Zurückziehung 42, 269
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 1646/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Residenzpflicht für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte während Mindestsicherungsbezug gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung ............................................................. 42, 269
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 1650/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundeskompetenz bei Geldleistungen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung .............................................................................................................. 42, 269
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 703/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung ... 42, 269
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 862/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrag von Euro 100.000 gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung ........................................ 42, 269
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1659/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Körperschaftsteuer auf 12,5% auf nicht entnommene Gewinne gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung ... 42, 269
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 738/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung ......... 42, 270
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 523/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übernahme der Kosten für das Lehrpersonal an nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung .............................................................................................................. 42, 270
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1088/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend frei verfügbare Qualitätsbudgets an den Neuen Mittelschulen anstelle des verpflichtenden Team-Teachings gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung .............................................................................................................. 42, 270
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1444/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung von schulautonomen Pilotprojekten gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung .............. 42, 270
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1445/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekenntnis zum Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung 42, 270
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1472/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung des Berufsbildes der Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung ......... 42, 270
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zur Berichterstattung über den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Neugestaltung der Gewerbeordnung gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung ......... 42, 270
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zur Berichterstattung über den Antrag 624/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Unternehmensförderungen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung ......... 42, 270
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zur Berichterstattung über den Antrag 1151/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „500 Tage Bundesregierung. Auslaufklausel einführen und mit gutem Beispiel voran gehen“ gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung .............................................................................................................. 42, 270
Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zur Berichterstattung über den An-
trag 1399/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitszeitflexibilisierung gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen – Ablehnung ................................................ 42, 270
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 43
Ersuchen des Abgeordneten Ing. Robert Lugar um Sitzungsunterbrechung ............ 45
Unterbrechung der Sitzung ................................................................................. 46, 135
Fragestunde (20.)
Familien und Jugend ................................................................................................... 23
Angela Lueger (238/M); Angela Fichtinger
Edith Mühlberghuber (236/M); Mag. Judith Schwentner
Mag. Judith Schwentner (234/M)
Michael Pock (233/M); Hermann Lipitsch, Norbert Sieber
Leopold Steinbichler (232/M); Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Cornelia Ecker (239/M); Claudia Angela Gamon, MSc (WU)
Dipl.-Ing. Georg Strasser (230/M); Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA
Katharina Kucharowits (240/M); Carmen Schimanek
Asdin El Habbassi, BA (231/M); Martina Schenk
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 23
Ausschüsse
Zuweisungen ............................................................................... 120, 120, 120, 210, 211
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1194 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016) (1240 d.B.) ............................................................................................................................... 43
2. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1655/A(E) der Abgeordneten Dr Marcus Franz, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung aller öffentlich getragenen Krankenanstalten zu einem österreichischen Krankenhausverbund (ÖKHV) (1231 d.B.) 43
3. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1545/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 31. Mai 1967 über die Kranken- und Unfallversicherung öffentlich Bediensteter (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG) geändert wird (1232 d.B.) .............................................. 43
4. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1757/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung (1233 d.B.) .................................................................................................. 43
5. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1756/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Register für freiheitsbeschränkende Maßnahmen (1234 d.B.) ......................................................................................................................................... 43
6. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1710/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird (1238 d.B.) ............................................................................................... 44
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .......................................................................... 44
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 46
Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 47
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 52
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 53
Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 54
Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 58
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ............................................... 59, 66
Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ..... 61
Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ..... 62
Dietmar Keck ........................................................................................................... ..... 67
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 67
Johann Singer .............................................................................................................. 71
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ....................................................................... ..... 72
Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ..... 73
Josef A. Riemer ....................................................................................................... ..... 74
Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ..... 75
Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 77
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 78
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesundheits- und Krankenpflegegesetz: Mindestpersonalschlüssel, Auslaufen der Pflegeassistenz-Ausbildung und Wartezeiten für MRT-/CT-Untersuchungen – Ablehnung ............................... 49, 80
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Computertomografie(CT)- oder Magnetresonanztomografie(MRT)-Untersuchungen für Sozialversicherte – Ablehnung ................................................................................ 65, 80
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1240 und 1238 d.B. ....................................... 79
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1240 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Vorlage eines Fortschrittsberichts über die Evaluierung gemäß § 117 Abs. 21 GuKG an den Nationalrat (E 162) ............................................................................................................................... 81
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1240 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle zu MRT-Untersuchungen (E 163) ............. 81
Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 1231, 1232, 1233 und 1234 d.B. ............. 81
7. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (690 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird, sowie über den
Antrag 1706/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Claudia Durchschlag, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert wird (1239 d.B.) ..................................... 81
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ................................................................... 82, 92
Johann Hechtl ......................................................................................................... ..... 82
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 84
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ..... 85
Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 89
Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 90
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ...................................................... 91
Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 91
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ..... 92
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 93
Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ..... 95
Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 18 Gesundheitsberuferegister-Gesetz – Annahme (E 164) 84, 96
Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 12 Gesundheitsberuferegister-Gesetz – Annahme (E 165) 94, 96
Annahme des Gesetzentwurfes in 1239 d.B. ................................................................. 95
8. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1187 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tuberkulosegesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden, sowie über den
Antrag 1529/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dengue-Fieber und Meldepflicht und über den
Antrag 1744/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Meldepflicht bei Zika-Fällen (1230 d.B.) ....................................................... 96
Redner/Rednerinnen:
Philip Kucher ........................................................................................................... ..... 96
Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ..... 97
Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ..... 98
Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 100
Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 100
Petra Bayr, MA ........................................................................................................ ... 101
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................ ... 102
Annahme des Gesetzentwurfes in 1230 d.B. ............................................................... 102
Gemeinsame Beratung über
9. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1607/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Extradotation für den VKI in Sachen TTIP (1235 d.B.) .................................................................................................................... 103
10. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1729/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend transparenten Umgang mit Zutaten beziehungsweise Wirkstoffen, welche in der Lage sind, die Gesundheit zu gefährden, krebserregend zu wirken oder Allergien auszulösen (1236 d.B.) ................................................................................................. 103
11. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1288/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme veganer und vegetarischer Produkte in den Codex Alimentarius (1237 d.B.) ................................................................................... 103
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1609/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Extradotation für den VKI in Sachen TTIP (1242 d.B.) ............................................................................................. 103
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1702/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verpflichtung von Versicherungsgesellschaften zur permanenten Abrufbarkeit ihrer AGB-Kataloge (1241 d.B.) 103
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 103
Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 104
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber .................................................................. 105, 119
Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 106
Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 107
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 108
Josef A. Riemer ....................................................................................................... ... 109
Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 111
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 112
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 114
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 115
Peter Wurm .............................................................................................................. ... 116
Angela Lueger (tatsächliche Berichtigung) ................................................................ 117
Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS .................................................... 118
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesetzlicher Schutz der Begriffe „Vegetarisch“ und „Vegan“ – Ablehnung ....... 113, 120
Kenntnisnahme der fünf Ausschussberichte 1235, 1236, 1237, 1242 und 1241 d.B. 120
Zuweisung des Antrages 1607/A(E) an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie 120
Zuweisung des Antrages 1609/A(E) an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie 120
Zuweisung des Antrages 1702/A(E) an den Justizausschuss ..................................... 120
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1188 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 und das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz geändert werden, ein Bundesgesetz zur Änderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 erlassen und die Pensionsdatenübermittlungsverordnung – Post aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2016) (1195 d.B.) .......................................... 120
15. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1349/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall einer disziplinären Verfolgung von Beamten trotz voller Sanktionierung unter Diversion (1196 d.B.) ................................................................. 121
16. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1595/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (1197 d.B.) .................................................................................................................... 121
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 121
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 122
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 123
Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 125
Mag. Nikolaus Alm .................................................................................................. ... 126
Christian Lausch ..................................................................................................... ... 127
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 128
Otto Pendl ................................................................................................................ ... 129
Staatssekretärin Mag. Muna Duzdar .................................................................... ... 131
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 133
Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 134
Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 162
Mag. Aygül Berivan Aslan ..................................................................................... ... 165
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 167
Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 169
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ruhegenussfähige und an den Verbraucherpreisindex angepasste Funktionszulage für Beamte der Verwendungsgruppe E 2b – Ablehnung .............................................................. 164, 169
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechte von ZeugInnen in Disziplinarverfahren – Ablehnung .............................. 166, 170
Annahme des Gesetzentwurfes in 1195 d.B. ............................................................... 169
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1196 und 1197 d.B. ........................... 170
17. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1191 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (17. FSG-Novelle) (1210 d.B.) .............. 170
Redner/Rednerinnen:
Georg Willi ............................................................................................................... ... 170
Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 171
Johann Singer ......................................................................................................... ... 172
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 173
Michael Pock ........................................................................................................... ... 174
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 175
Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 175
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried .................................................................... 176
Annahme des Gesetzentwurfes in 1210 d.B. ............................................................... 177
18. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1192 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (33. KFG-Novelle) (1211 d.B.) ............ 177
Redner/Rednerinnen:
Georg Willi ............................................................................................................... ... 177
Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ... 179
Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 180
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 181
Michael Pock ........................................................................................................... ... 182
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 183
Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 185
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ................................................................. ... 185
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 187
Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 188
Fritz Grillitsch ......................................................................................................... ... 189
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 190
Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformierung des Kraftfahrbeirates beziehungsweise des Beirates des Verkehrsicherungsfonds – Ablehnung 184, 192
Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der Sicherheit bei Mopeds durch größere Rückstrahler sowie durch das verpflichtende Tragen von Signalwesten mit Reflektoren“ – Ablehnung ....................................................... 191, 192
Annahme des Gesetzentwurfes in 1211 d.B. ............................................................... 192
Gemeinsame Beratung über
19. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1741/A der Abgeordneten Johann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (1212 d.B.) ............................................................................................. 193
20. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1694/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend fluglärmreduzierende und damit bürgerInnenfreundliche Verwendung der bei der Austro Control anfallenden Überschüsse (1213 d.B.) ...................................... 193
Redner/Rednerinnen:
Georg Willi ............................................................................................................... ... 193
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 194
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 194
Ing. Wolfgang Klinger ............................................................................................ ... 195
Michael Pock ........................................................................................................... ... 196
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 197
Johann Hell .............................................................................................................. ... 197
Annahme des Gesetzentwurfes in 1212 d.B. ............................................................... 198
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1213 d.B. .................................................... 198
21. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1740/A der Abgeordneten Johann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (1214 d.B.) ........................................................... 199
Redner/Rednerinnen:
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 199
Georg Willi ............................................................................................................... ... 199
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ................................................................. ... 200
Annahme des Gesetzentwurfes in 1214 d.B. ............................................................... 200
22. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1693/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend maximale Nutzung der ökologischen Spielräume bei der LKW-Bemautung (1215 d.B.) ................................................................................................ 200
Redner/Rednerinnen:
Georg Willi ............................................................................................................... ... 200
Harry Buchmayr ...................................................................................................... ... 202
Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 203
Walter Rauch ........................................................................................................... ... 203
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 204
Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 205
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ................................................................. ... 205
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1215 d.B. .................................................... 206
Gemeinsame Beratung über
23. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1770/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungsfähiges Internet für Hasendorf (1216 d.B.) ............................................................................................................................. 207
24. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1732/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Reformierung des Universaldienstes (1217 d.B.) 207
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 207
Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 208
Michael Pock ........................................................................................................... ... 209
Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 210
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1216 und 1217 d.B. ........................... 210
Zuweisung des Antrages 1770/A(E) an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie ............................................................................................................................. 210
Zuweisung des Antrages 1732/A(E) an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie ............................................................................................................................. 211
25. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1482/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „IG-Luft Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundesstraßen – Verlagerung in Bundeskompetenz“ (1218 d.B.) ........................................................... 211
Redner/Rednerinnen:
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 211
Walter Bacher .......................................................................................................... ... 212
Johann Rädler ......................................................................................................... ... 213
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 214
Ing. Thomas Schellenbacher ................................................................................. ... 215
Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 216
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 216
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 217
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ................................................................. ... 218
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1218 d.B. .................................................... 219
Gemeinsame Beratung über
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1144 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (1204 d.B.) ....................................................................................................... 220
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1675/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Patentierung von Pflanzen und Tieren (1205 d.B.) ...................................................... 220
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 220
Philip Kucher ........................................................................................................... ... 221
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 223
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 223
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 225
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 225
Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ... 226
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ................................................................. ... 227
Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 227
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 228
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 230
Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ... 231
Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 232
Annahme des Gesetzentwurfes in 1204 d.B. ............................................................... 233
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1205 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend keine Patentierung von Pflanzen und Tieren (E 166) ............................................................ 233
Gemeinsame Beratung über
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1175 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgebührengesetz, die Fernmeldegebührenordnung und das Fernmeldegebührengesetz geändert werden (1206 d.B.) ........................................... 233
29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1176 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Fernsprechentgeltzuschussgesetz geändert wird (1207 d.B.) ............................................................................................................................. 233
Redner/Rednerinnen:
Konrad Antoni ......................................................................................................... ... 234
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 234
Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ... 235
Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 237
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend faire Rundfunkgebühr für Menschen mit Sinnesbehinderungen – Ablehnung ........... 236, 238
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1206 und 1207 d.B. ..................................... 238
Gemeinsame Beratung über
30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1776/A(E) der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Forschungsprämie sowie über den
Antrag 460/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der Forschungsprämie (1208 d.B.) .......................................................... 238
31. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 337/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der indirekten Forschungsförderung – Erhöhung der Forschungsprämie für EPUs und KMUs (1209 d.B.) 238
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 239
Philip Kucher ........................................................................................................... ... 240
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 241
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 242
Sigrid Maurer .............................................................................................................. 244
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ....................................................................... ... 245
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 245
Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ... 246
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1208 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Evaluierung der Forschungsprämie (E 167) ................................................................ 247
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1209 d.B. .................................................... 247
32. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 39. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2015) (III-235/1180 d.B.) ............................................... 247
Redner/Rednerinnen:
Johann Hell .............................................................................................................. ... 247
Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 248
Carmen Schimanek ................................................................................................ ... 249
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 250
Mag. Christoph Vavrik ............................................................................................ ... 251
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 253
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 254
Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 255
Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ... 256
Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 256
Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 257
Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 258
Hermann Krist ......................................................................................................... ... 258
Marianne Gusenbauer-Jäger ................................................................................. ... 259
Nurten Yilmaz .......................................................................................................... ... 260
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter ......................................................................... ... 260
Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek ...................................................................... ... 261
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer ..................................................................... ... 262
Kenntnisnahme des Berichtes III-235 d.B. ................................................................... 263
33. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den Sonderbericht der Volksanwaltschaft über die Wahrnehmungen des Prüfungsverfahrens zum Anhaltezentrum Vordernberg (III-188/1181 d.B.) ............................................................................................................................. 263
Redner/Rednerinnen:
Johann Hechtl ............................................................................................................. 263
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................. 264
Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 264
Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 265
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 267
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer ..................................................................... ... 268
Kenntnisnahme des Berichtes III-188 d.B. ................................................................... 268
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 geändert wird (1802/A)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT)-Untersuchungen für Sozialversicherte (1803/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bisphenol in Thermopapier (1804/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bisphenol in Thermopapier (1805/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bisphenol in Thermopapier (1806/A)(E)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend 100% Gentechnikfreiheit des AMA-Gütesiegels (1807/A)(E)
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend IS, systematische Massenmorde an religiösen und ethnischen Minderheiten (1808/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Mobbing gegen Ärzt_innen an medizinischen Universitäten (9737/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verwaltungsvereinfachung und Entrümpelung im ArbeitnehmerInnenschutz im Sinne der Rechnungshof-Empfehlungen von 2013 (9738/J)
Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Öffentliche Ausgaben für Privatuniversitäten (9739/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Finanzierung von Integrationsmaßnahmen und zusätzliche Ressourcen für neu hinzugekommene SchülerInnen (9740/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Maturaergebnisse der letzten Jahre (9741/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erhöhung der Staatsausgaben (9742/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erhöhung der Staatsausgaben (9743/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Erhöhung der Staatsausgaben (9744/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Erhöhung der Staatsausgaben (9745/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Plagiatsvorwürfe (9746/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend erneut massive HCB-Grenzwertüberschreitung im Kärntner Görtschitztal (9747/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend aus Bayern ins Innviertel rückgewiesene Migranten seit Februar 2016 (9748/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Massenphänomen „Vortäuschen der syrischen Staatsbürgerschaft“ (9749/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Umsetzung von Maßnahmen für leistbares Wohnen (9750/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Burn-out Fälle in jeder zweiten Firma (9751/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend bessere Vermarktung der österreichischen Nationalparks durch die Österreich Werbung (9752/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zwangsbremsungen und Schnellbremsungen im ÖBB Betriebsdienst (9753/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend wirksame Vermeidung von Altersdiskriminierung (9754/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Verletzung von EU-Beschlüssen im Bereich flussbaulicher Maßnahmen durch Ungarn, Rumänien und Bulgarien (9755/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Milchdialog (9756/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9757/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9758/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9759/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9760/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9761/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9762/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9763/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9764/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9765/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9766/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9767/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9768/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Subventionen an den umstrittenen Verkehrsclub Österreich und deren Evaluierung (9769/J)
Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze in Asylwerberheimen im Bezirk Mödling (9770/J)
Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend sexuell motivierte Straftaten während des Donauinselfestes 2016 (9771/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Kontaktstellen2 in Brüssel (9772/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Gratiszahnspange“ (9773/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Wartezeiten für MRT-/CT-Untersuchungen (9774/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Rückerstattung bei Wahlärzten (9775/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend benachteiligte Leiharbeiter (9776/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Mangel an Kassenärzten (9777/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9778/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9779/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9780/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9781/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9782/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9783/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9784/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9785/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9786/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9787/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9788/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9789/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9790/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Vertretung heimischer Interessen in der EU (9791/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Drogentests (9792/J)
Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend erhöhten Planstellenbedarf für das SPK Villach (9793/J)
Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Richtlinie für die Tätigkeit der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle (Energieeffizienz-Richtlinienverordnung (9794/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Rechnungshofes betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete des Rechnungshofes (9795/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (9796/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (9797/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete im Bundesministerium für Familien und Jugend (9798/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (9799/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete im Bundesministerium für Finanzen (9800/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (9801/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete im Bundesministerium für Justiz (9802/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Dienstfreistellung für politische
Funktionen für Bedienstete im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (9803/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete im Bundesministerium für Bildung (9804/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete im Bundesministerium für Inneres (9805/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (9806/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete im Bundeskanzleramt (9807/J)
Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die angekündigte Novelle des Personenstandsgesetzes im Zusammenhang mit der Entschließung 43/E zu den „Sternenkindern“ (9808/J)
Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Einhaltung gleicher Spielregeln auch durch Bundesschullandheime (9809/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend erneute Belastungsüberschreitung im Kärntner Görtschitztal (9810/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend zu hohen Zuckergehalt in Milchprodukten (9811/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Nachbesetzung von Planstellen und angebliche zusätzliche Planstellen bei den Finanzbeamten (9812/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Burn-out-Fälle in jeder zweiten Firma (9813/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Männerberatung in Tirol (9814/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Produktion und Wiederverwendung von Stimmkuverts und -zettel sowie Wahlkarten (9815/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die nicht gesetzlich festgelegte Kompetenz „Diversität“ (9816/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend: Hunde verenden qualvoll im Auto (9817/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend: Krebspatienten warten durchschnittlich acht Wochen auf Untersuchung (9818/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend straffällige Asylwerber im ersten Halbjahr 2016 (9819/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fremdenkriminalität im ersten Halbjahr 2016 (9820/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fremdenkriminalität im Detail im ersten Halbjahr 2016 (9821/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fremdenkriminalität im Bezirk im ersten Halbjahr 2016 (9822/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die bilaterale Beziehung zwischen Österreich und Großbritannien (9823/J)
*****
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Dienstfreistellung für politische Funktionen für Bedienstete des Parlaments (28/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.15 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen! Aufgrund eines technischen Gebrechens eröffne ich erst jetzt die 138. Sitzung des Nationalrates.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Knes, Hafenecker, Kitzmüller, Neubauer, Schrangl und Schellhorn.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka wird durch den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz vertreten.
*****
Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 10.15 Uhr übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge live übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.45 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur Fragestunde.
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch die Frau Bundesministerin erfolgt vom Rednerpult der Abgeordneten aus. – Ich begrüße Frau Bundesministerin Karmasin sehr herzlich. Einen schönen guten Morgen!
Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen. Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich auf deren Ablauf aufmerksam machen.
Bundesministerium für Familien und Jugend
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 1. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Lueger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben sich ja ein sehr ambitioniertes Ziel gesetzt, indem Sie gesagt haben, Sie möchten, dass Österreich bis 2025 das familienfreundlichste Land Europas wird. Sie haben diesbezüglich auch am 6. Juni eine Pressekonferenz mit Herrn Dr. Katzmaier abgehalten und eine Studie präsentiert, in der Sie ja auch noch einmal die Familienfreundlichkeit in
Österreich getestet haben. Um dieses Ziel zu erreichen, muss es, so haben Sie selbst gesagt, ein gesellschaftspolitisches Umdenken geben.
Befragt wurden in dieser Studie Wirtschaftsverbände, große und kleine Unternehmen, mittlere Betriebe, aber natürlich auch Familien und Frauen. Mir ist aufgefallen, dass es den großen Betrieben sehr wichtig ist, dass die Performance stimmt und dass letztendlich der wirtschaftliche Erfolg stimmt, während bei den kleinen Unternehmen die Motivation dahin gehend ist, im Betrieb sehr auf Gleichheit zu achten und sehr solidarisch zu sein. Das heißt, da gibt es schon einen Disput zwischen den großen und den kleinen Unternehmen.
Aber nichtsdestotrotz gibt es ein klares Ergebnis dieser Studie, und dieses klare Ergebnis heißt: Arbeitszeitflexibilisierung für die Familienfreundlichkeit.
Frau Ministerin! Meine Frage:
„Inwiefern ist die von Ihnen geforderte tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden familienfreundlich und lässt sich mit den Anforderungen der Kinderbetreuung etwa von Alleinerziehenden vereinbaren?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Ja, Österreich soll das familienfreundlichste Land Europas werden. Wir sind hier auf einem guten Weg. Wir haben einige Schritte eingeleitet, die mehr als deutlich in diese Richtung zeigen – ich nenne nur: Kindergeldkonto, größte Ausbauoffensive, Partnerschaftsbonus, Familienzeiterhöhung, Familienbeihilfe, und, und, und.
Und ja, wir sind der Meinung, dass Arbeitszeit und Arbeitsmodelle anders gestaltet, flexibler gestaltet werden müssen, damit man sich auch individueller und flexibler auf Herausforderungen in der Familie einstellen kann. Das heißt nicht, dass ich von Familien fordere, dass sie länger arbeiten sollen, sondern dass sie die Möglichkeit haben, anders und flexibler zu arbeiten. Also ich sehe das aus der Perspektive der Familien, die uns immer wieder auch in unseren vielfältigen Treffen im Rahmen des Projektes „Unternehmen für Familien“ berichten, dass sie sagen: Ich würde gerne zwölf Stunden arbeiten, um möglicherweise meine Teilzeitarbeit oder auch Vollzeittätigkeit auf Tage zu blocken, ich möchte lieber drei Tage ausführlich arbeiten, um mich dann zwei Tage ganz den Kindern zu widmen – auch wenn man natürlich so denkt, dass der Vater dann in der anderen Zeit wiederum die freien Tage hätte. Also hier sehen wir schon die Möglichkeit, dass man sich besser auf Familien einstellen kann.
Es geht natürlich auch um andere Lösungen im Bereich von Home Office, der mobilen Arbeitsmöglichkeiten. Unsere diversen Broschüren, wie zum Beispiel der neue Folder über Best-Practice-Beispiele der Initiative „Unternehmen für Familien“, dokumentieren auch ganz klar, wie das gestaltet werden kann und wie es ja in der Praxis schon funktioniert.
Wir wollen jedenfalls mehr Freiraum für die Familien und nicht grundsätzlich mehr Freiraum für die Unternehmen, sondern wir wollen dieses Thema aus Familiensicht denken. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie merken, dass unsere Ersatzanlage von der Akustik her nicht besonders gut ist. Wir haben daher das Problem, dass sich dann, wenn der Lärm- beziehungsweise Geräuschpegel im Raum höher ist, das noch einmal schlecht darauf auswirkt, dass wir der Ministerin oder der
FragestellerIn, den Abgeordneten folgen können. Ich würde Sie deshalb ersuchen, den allgemeinen Lärmpegel ein wenig zu reduzieren.
Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Lueger.
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ):Ich möchte zwei Punkte Ihrer Beantwortung noch einmal aufgreifen. – Ja, es stimmt! Sie haben zwar gesagt, dass Sie nur eine andere Verteilung wollen. Die Studie spricht aber eindeutig von einer Erhöhung der Tagesarbeitszeit.
Der zweite Punkt, den Sie angesprochen haben, ist ganz einfach, einen Schwerpunkt auf Home Office, auf mobile Arbeitszeitmodelle zu legen. Diesbezüglich gibt es folgenden Punkt in dieser Studie: freie Arbeitszeiteinteilung, etwa auch nachts oder auch am Wochenende.
Frau Ministerin, da stellt sich für mich schon die Frage: Wie soll das zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Arbeit führen?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
MMag. Dr. Sophie Karmasin: Alles, was in dieser Studie abgefragt und diskutiert wurde, ist noch nicht politisches Programm. – Das ist einmal zum einen zu sagen.
Bundesministerin für Familien und JugendZum anderen, meine ich, müssen wir da einfach in Richtung Flexibilität und neue Herangehensweisen denken, denn es ist durchaus auch legitim, zu überlegen, dass am Wochenende Familienfreundlichkeit realisiert werden kann, nämlich dann, wenn der Mann beispielsweise – gedacht als ein Modell – die ganze Woche über arbeitet, am Wochenende zu Hause ist und die Frau dann ein paar Stunden arbeiten möchte.
Also es ist durchaus ein theoretisches Denkmodell, dem wir uns nicht verschließen sollten. Diese Studie soll Anlass dafür sein, intensiv über solche anderen, flexiblen Arbeitsmodelle nachzudenken – ohne Präjudiz, was jetzt genau im gesetzlichen Rahmen realisierbar wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Fichtinger, bitte.
Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Gibt es im Rahmen der Initiative „Unternehmen für Familien“ Good-Practice-Beispiele hinsichtlich der familienfreundlichen Arbeitsmodelle?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Ja, das Netzwerk „Unternehmen für Familien“, das im März 2015 gegründet wurde, erfährt einen sehr regen Zuspruch. Wir haben 300 Teilnehmer und Partner in diesem Netz, und es umfasst mittlerweile bis zu 500 000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Der große Auftrag beziehungsweise der Hintergrund dieser Initiative ist der, dass bereits bestehende Best-Practice-Beispiele, die unter anderem auf der Homepage oder in unseren diversen Foldern publiziert wurden, für andere Unternehmen Anlass geben, auf Ideen zu kommen, sich inspirieren zu lassen und zu sagen: Da gibt es ja schon sehr viel!
Ich bringe nur ein paar Beispiele: geteilte Führungsjobs, natürlich alle Varianten von Home Office und mobilen Arbeitslösungen oder auch Apps, die bestimmte Firmen entwickelt haben, um akuten Kinderbetreuungsbedarf, möglicherweise in Randzeiten, mit Nachbarschaftshilfe oder im Rahmen des Unternehmens abzudecken. Also es gibt sehr viele gute Beispiele, die rausgetragen werden müssen, damit andere Unternehmen diese übernehmen können.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 2. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Durchschlag. – Bitte.
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Anfang Juni, genauer gesagt, am 1. und 2. Juni, fand in Wien die internationale Kinderrechte-Konferenz statt. Ein ganz wesentliches Thema im Bereich der Kinderrechte ist ja das Thema Kampf gegen Gewalt in der Familie.
Gewalt in der Familie ist Gott sei Dank kein Tabuthema mehr, das heißt, es wird thematisiert, und es gibt eigentlich auch einen gesellschaftlichen Konsens, dass Gewalt in der Familie nicht hinnehmbar ist. Aber leider gibt es trotzdem noch Gewalt gegen Frauen und Kinder.
Jetzt meine konkrete Frage:
„Welche konkreten Ergebnisse hat die am 1./2. Juni 2016 in Wien veranstaltete internationale Kinderrechte-Konferenz im Kampf gegen Gewalt in der Familie gebracht?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Auf Einladung meines Ministeriums wurde in Kooperation mit dem Außenministerium, dem Innenministerium und dem Justizressort diese internationale Konferenz veranstaltet. Wir hatten bei dieser Konferenz 200 Vertreter und Vertreterinnen aus 70 Staaten – also das war ein wirklich beeindruckendes Ergebnis, allein einmal vom Teilnehmerkreis her – und insgesamt 25 MinisterInnen aus den verschiedensten Ländern, und der Höhepunkt war sozusagen die Anwesenheit von Königin Silvia, die sich seit Jahren intensivst für den Schutz vor Gewalt gegen Kinder einsetzt.
Wir haben da die verschiedensten Themen diskutiert, wie Sie wissen, aber besonders erfolgreich oder als besonders positiv herauszuheben ist die Abschlussresolution, die beinhaltet hat, dass sich alle Staaten intensiv dafür einsetzen werden, dass in ihren Ländern der Tatbestand Gewalt gegen Kinder auch in einem Verbotsgesetz verankert werden soll. Wir als Vorreiter haben das schon seit Jahren im Gesetz und auch in Verfassungsrang, aber viele Staaten haben da leider noch gar nichts, beispielsweise Frankreich. Aber Frankreich zum Beispiel hat diese Resolution unterschrieben, und das ist ein gemeinsamer Schulterschluss im Kampf gegen Gewalt an Kindern weltweit, und darauf sind wir sehr stolz.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Durchschlag.
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Ministerin, Sie haben es schon erwähnt: Wir haben ja in Österreich schon relativ lang ein gesetzliches Verbot von Gewalt in der Erziehung. Können Sie uns ein bisschen einen Überblick darüber geben, wie es mit der Einhaltung dieses Gesetzes in Österreich ausschaut?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Wir haben seit 1989 als viertes Land weltweit das Körperstrafenverbot im Gesetz verankert, und 2011 wurde es auch in den Verfassungsrang erhoben. Also wir sind da von der gesetzlichen Basis her wirklich sehr gut aufgestellt, auch im internationalen Vergleich, und wir sind da Vorreiter. Wir haben letztes Jahr auch alle Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention zurücknehmen können und jetzt alle Punkte ratifiziert.
In diesem Bereich sind wir also sehr gut unterwegs, allerdings gibt es leider immer noch zu viele Vorfälle von Gewalt in den Familien, und Gewalt ist leider aus unserer
Erziehung noch immer nicht ausgeschlossen, wenngleich man sagen muss, dass sich die Einstellung in den letzten 30 Jahren massiv verbessert hat. Das Bewusstsein und die Wahrnehmung, dass Gewalt in der Erziehung keinen Platz hat, sind deutlich gestiegen. Nur, um eine Zahl zu nennen: 1977 waren nur 27 Prozent der Meinung, das Schlagen wäre abzulehnen; jetzt sind es 78 Prozent. Dennoch haben wir leider immer noch ein beträchtliches Ausmaß an Gewalterfahrungen.
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zur 3. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Mühlberghuber. – Bitte.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Wir fordern bereits seit vielen Jahren die Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU/EWR-Raum an die jeweiligen Lebenshaltungskosten. Unterstützt wird dies auch von der ÖVP, und laut „Standard“ vom 21. Februar 2016 haben Sie bereits Ihre Mitarbeiter beauftragt, die jüngsten EU-Beschlüsse zur Anpassung der Familienbeihilfe an das Niveau der Lebenshaltungskosten im Herkunftsland auf mögliche Umsetzung in Österreich zu prüfen.
Meine Frage dazu:
„Wie weit sind die Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf, mit dem sichergestellt wird, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, an das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst wird?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
MMag. Dr. Sophie Karmasin: Die Situation hat sich verändert, seit wir wissen, dass es einen Brexit geben soll. Im Februar dieses Jahres wurden diesbezüglich ja Grundüberlegungen der Kommission angestellt, dass es, wenn UK in der EU bleibt, eine mögliche Anpassung, eine Indexierung an das jeweilige Land geben soll, nämlich dass die Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes angepasst werden sollen. Diesem Vorschlag haben wir uns auch angeschlossen und wären auch gesetzlich beziehungsweise juristisch vorbereitet, um dazu alle Vorkehrungen zu treffen und dann sehr schnell mitzugehen und diesem Entscheid Folge zu leisten.
Bundesministerin für Familien und JugendLeider steht einerseits der Brexit vor der Tür, andererseits hat sich die Kommission von diesem Vorhaben verabschiedet, weil sie dieses in den Zusammenhang mit dem Brexit oder der Vermeidung des Brexit gestellt hat. Daher sind wir da sozusagen wieder mehr oder weniger am Anfang dieser ganzen Verhandlungen, wenngleich wir weiter an diesem Vorhaben festhalten.
Wir werden auch der Kommission für ihre weiteren Verhandlungen einen Brief des BMFJ übermitteln, in welchem wir kundtun, dass wir dieses Vorhaben weiterhin unterstützen werden und dazu Verhandlungen aufnehmen wollen. Es wird im Herbst auch eine Arbeitsgruppe dazu geben, aber die Schritte, die wir im Februar geplant haben, in der Hoffnung, dass UK in der EU bleibt, sind jetzt obsolet. Wir werden aber neue Wege finden, uns diesem Thema zu nähern.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mühlberghuber.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Minister, für nach 2018 haben Sie eine allgemeine Valorisierung der Familienbeihilfe angekündigt. Wie weit sind da die Pläne gediehen? Wie weit gibt es schon irgendwelche Ideen dazu?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Ich habe keine Valorisierung angekündigt, sondern ich habe gesagt, ich werde mich dafür einsetzen und mich bemühen, in diese Richtung zu arbeiten. Selbstverständlich!
Wir haben ja die dreistufige Erhöhung der Familienbeihilfe in dieser Regierungsperiode mit einem Volumen von 830 Millionen € genau deswegen in diesen drei Schritten umgesetzt, damit wir eine zumindest zweijährige Valorisierung einmal festgeschrieben haben. Wir werden diesen Weg nicht nur fortsetzen, sondern auch in Richtung einer wirklichen Valorisierung der Familienbeihilfe arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Schwentner, bitte.
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben vorhin erwähnt, dass es sozusagen juristisch vorbereitete Schritte gab, Großbritannien bei der Anpassung der Familienbeihilfe zu unterstützen, und dass das jetzt im Hinblick auf den Brexit hinfällig ist. Mich würde aber interessieren, was Ihrer Meinung nach die rechtlichen Grundlagen sind, diesen Schritt zu vollziehen, nämlich Kinder, deren Eltern bei uns in den FLAF einzahlen, ungleich zu behandeln, weil sie im EU-Ausland leben.
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Im Moment gibt es noch keine Rechtsgrundlage, wir können das nicht nationalstaatlich regeln, das ist eindeutig. Dänemark hat diesbezüglich sein eigenes Vorhaben gegenüber der Kommission artikuliert, und da gab es sofort Einwände und die Androhung von Rechtsfolgen. Das ist auf nationalstaatlicher Ebene definitiv nicht möglich. Das heißt, wir müssen einen gemeinsamen Beschluss in der EU anstreben. Wir müssen uns austauschen, wie das realisiert werden kann, aber nationalstaatlich ist es nicht möglich.
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zur 4. Anfrage, jener der Abgeordneten Mag. Schwentner. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Ministerin, Sie wissen, Kinder kosten Geld, und wenn es um Unterhaltsfragen geht, gibt es sehr oft Probleme. Wir haben dieses Thema auch im letzten Familienausschuss diskutiert.
Meine Frage:
„Übernimmt das BMFJ die Erstellung einer aktuellen Kinderkostenanalyse, um die derzeitigen Unterhaltshöchstgrenzen evaluieren zu können?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Die Ergebnisse einer Kinderkostenanalyse würden ja die verschiedensten Ressorts betreffen: von Obsorgethemen bis hin zu Familienbeihilfe und Kindergeld. Das würde also wirklich sehr viele Ressorts betreffen, auch die Bereiche Gesundheit und Frauen. Das heißt, wir müssen da mit allen betroffenen Ressorts einen gemeinsamen Weg gehen. – Das ist das eine.
Das andere zum Thema Kinderkostenanalyse: Wir haben uns ja schon relativ ausführlich über die Methodik unterhalten, da gibt es unterschiedliche Zugangsweisen von
den Experten, auch sehr unterschiedliche Einschätzungen, wie hoch die Kosten einer derartigen Studie wären, die sicherlich im sechsstelligen Bereich liegen würden.
Wir müssen da also sehr sensibel vorgehen – einerseits, was die gemeinsame Vorgangsweise, die Methodik betrifft, aber andererseits natürlich auch, was die sensible Frage der Kostenüberlegung angeht, nämlich die Frage, ob das dann auch gerechtfertigt ist.
Unser Zugang wäre, das in die Mikrozensuserhebung aufzunehmen, die 2019 wieder stattfinden wird. Das wäre ein möglicher Weg. Aber, wie gesagt, wir müssen da mit allen Ressorts einen gemeinsamen Beschluss finden.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schwentner.
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Eine Frage zum Unterhaltsvorschuss: Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, das Unterhaltsvorschussgesetz zu novellieren. Wir wissen von vielen Familien, vor allem von AlleinerzieherInnen-Haushalten, dass es sehr oft Probleme mit dem Unterhaltsvorschuss gibt. Mich würde interessieren, welche Rolle Sie, Frau Ministerin, im Rahmen dieses Vorhabens der Regierung zum Unterhaltsvorschuss spielen, ob Sie da mit an Bord sind und auch daran mitarbeiten. Es würde mich auch interessieren, wo Sie diesbezüglich Handlungsbedarf sehen.
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Die Kinderkostenanalyse ist ja ein wesentliches Element und die Basis dafür, konkret darüber nachzudenken, in welche Richtung die Vorsorgezahlungen geleistet werden müssen, ob wir da Anpassungen vornehmen müssen. Natürlich stellen wir auch diesbezüglich Überlegungen an, um uns diesbezüglich mit dem BMJ auszutauschen, und zwar dahin gehend, ob es da Lücken gibt, ob es Notwendigkeiten der Nachschärfung gibt.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 5. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Pock. – Bitte.
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Guten Morgen, Frau Ministerin! Zum Thema Familienlastenausgleichsfonds: Wie wir aus vorangegangenen Gesprächen wissen, haben Sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um zu prüfen, welche Maßnahmen gesetzt werden können, um die hohe Verschuldung zu reduzieren beziehungsweise die geringere Entschuldung aufgrund der Lohnnebenkostensenkung über den FLAF zu realisieren.
Da gibt es zahlreiche Möglichkeiten: eine reine Umstrukturierung über eine klassische Fondslösung, eine autonome Fondslösung oder die Überführung in das allgemeine Budget.
Die konkrete Frage meinerseits lautet:
„Wird in den laufenden Diskussionen im Rahmen der Weiterentwicklung des FLAF auch eine entsprechende Umstrukturierung des Fonds in Richtung eines weitgehend autonomen Fonds angedacht?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Aus unserer Sicht ist der FLAF ein autonomer Rechtskörper, ein autonomer Fonds, weil er
ja zweckgewidmet für Familien, Geld und Sachleistungen aufgesetzt ist, also von daher ist er ein eigenständiger Fonds. Es ist nicht daran gedacht, dass er ins allgemeine Budget übergeführt wird, sondern er bleibt als eigener Rechtskörper inklusive dem Reservefonds bestehen.
Die Arbeitsgruppe hat sich jetzt schon einmal intensiv damit auseinandergesetzt, welche Leistungen möglicherweise übergeführt werden können, welche nicht eigentliche Familienleistungen wären und sind. Da sind wir auf einem guten Weg, gemeinsam mit den Experten Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die dann natürlich mit den Sozialpartnern und mit den anderen Ressorts akkordiert werden müssen. Das ist natürlich die schwierigere Aufgabe, aber jedenfalls wollen wir da bis Ende des Jahres einen ersten Vorschlag präsentieren.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Pock.
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Eine ganz kurze Antwort dazu: Autonom wäre, wenn Ihnen nicht während der Legislaturperiode ein anderes Ministerium die Entschuldung wieder abknöpfen könnte.
Die Zusatzfrage, die ich dazu habe: Das zeitliche Ziel zur Entschuldung war ursprünglich mit 2018 angegeben, das lässt sich aus heutiger Sicht in dieser Form nicht halten. Wie lautet das neue zeitliche Ziel zur vollständigen Entschuldung des FLAF?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Es gibt noch kein konkretes zeitliches Ziel, weil wir ja noch nicht wissen, welche Reformschritte es geben wird, welche Leistungen dann aus dem FLAF in andere Bereiche verlegt werden. Deshalb können wir erst dann, Ende des Jahres, abschätzen – dann, wenn wir wissen, welchen Vorschlag wir wirklich verfolgen wollen, welche Reform des FLAF wir verfolgen wollen –, was genau das dann für die Gebarung des FLAF bedeutet.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Lipitsch, bitte.
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Wir wissen, der FLAF wurde geschaffen, um einen Ausgleich zwischen der Bevölkerung herbeizuführen. Es hat ja damals ein Gehaltserhöhungsverzicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu geführt, dass der FLAF in diesem Sinne auch geschaffen wurde. Abgeführt wird das durch die Unternehmerinnen und Unternehmer.
Wir wissen auch, dass über die Jahre – und das hat mein Vorredner angesprochen – sehr viele Einzelsachen in diesen FLAF hineingepackt wurden, die bezahlt wurden.
Sie, Frau Ministerin, haben gesagt, dass derzeit eine Arbeitsgruppe eine Richtlinie erarbeitet, was man wie umlagern kann. Dazu meine Frage: Gibt es bereits Gespräche in diese Richtung, und mit welchen Ministern gibt es Gespräche in diese Richtung?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Es gibt bereits Gespräche dazu. Der erste Schritt der Arbeitsgruppe ist es, einmal zu definieren und zu analysieren, welche Leistungen aus Sicht der Experten familienfremd sind, wobei natürlich nie so ganz klar ist, wo da die Trennlinie ist – Stichworte: Pensionszahlungen, Sozialversicherungen. Aber diese Expertise gibt es, und die Empfehlung liegt bald vor. Vorgespräche dazu gab es bereits.
Und dann, wenn die Expertise, der Beschluss oder das Fazit der Expertenkommission vorliegt, werden wir natürlich die Gespräche aufnehmen, die im Übrigen schon die letzten Jahre ohne Expertenarbeitsgruppe immer wieder geführt wurden, aber – und
das muss man ehrlich sagen – bis dato ohne Erfolg. Wir planen jetzt noch einen größeren Anlauf mit voller Expertenunterstützung.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Sieber, bitte.
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Minister! Da laut einer Studie über 60 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher die Frage: Ist Österreich ein sehr familienfreundliches Land? – klar mit „Ja“ beantwortet haben, sind wir in einem europaweiten Ranking auf dem zweiten Platz.
Ihr und unser Ziel ist es, Österreich zum familienfreundlichsten Land in der EU zu machen, und ein Mittel dazu ist natürlich das Kinderbetreuungsgeld beziehungsweise das neu geschaffene Kinderbetreuungsgeld-Konto. Nun, eine Finanzierungsbasis dafür ist der FLAF, und ich stelle an Sie daher die folgende Frage:
Wie viel Prozent des FLAF-Volumens wird aufgewendet, um das Kinderbetreuungsgeld beziehungsweise das erst vor Kurzem geschaffene Kinderbetreuungsgeld-Konto zu finanzieren?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
MMag. Dr. Sophie Karmasin: Danke, ich muss Ihnen recht geben: Das Kindergeldkonto ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg hin zum familienfreundlichsten Land. Das bestätigen auch die neuesten Umfragen zu diesem Thema, die nämlich besagen, dass sich beispielsweise 70 Prozent der unter 30-Jährigen vorstellen können, den Partnerschaftsbonus mit ihrem Partner in Anspruch zu nehmen, oder dass die Familienzeit, also dieser eine Monat nach der Geburt, für 72 Prozent eine positive Maßnahme ist. Ich denke also, wir sind hier wirklich auf dem richtigen Weg. Die Familien unterstützen diesen Weg und fordern auch diese Leistungen konkret ein. Von dem her sind wir sehr zuversichtlich, dass das gelingt.
Bundesministerin für Familien und JugendBudgetär bedeutet das Folgendes: Das Kindergeldkonto wurde ja betreffend das Volumen auch ein wenig angehoben, eben über die neuen Zusatzleistungen. Insgesamt beträgt jetzt das Volumen 17 Prozent der Gesamtausgaben des FLAF. Der Löwenanteil ist die Familienbeihilfe, wie Sie wissen. So gesehen macht das Kindergeldkonto mit rund 1,1 Milliarden € 17 Prozent des FLAF aus.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 6. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Steinbichler. – Bitte.
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Minister! Laut einem aktuellen Artikel in der „Kronen Zeitung“ – Ähnliches findet sich aber auch in diversen anderen Medien – beschweren sich jetzt auch die Dentisten über die derzeitige Regelung betreffend die Zahnregulierungen, die ab Stufe 4 und 5 gilt, wobei allerdings der Großteil der Kinder in den Stufen 2 und 3 eingestuft wird.
Wir wissen, die Budgets der Familien sind ganz gewaltig angespannt, und ich weiß aus Familien von Bekannten, dass bei Regulierungen der Stufe 3 Kosten von bis zu 3 000 € entstehen. Was gedenkst du dagegen zu unternehmen?
*****
Die schriftlich eingereichte Anfrage, 232/M, hat folgenden Wortlaut:
„Laut einem Kronen-Zeitungs-Artikel vom 01.07.16 kritisieren die Dentisten die Zahnspangenregelung. Es kommt nur ein kleiner Teil der Jugendlichen mit Stufe 4 und 5 in den Genuss einer Gratisanwendung. Der Großteil (Stufe 1-3) muss von den
ohnehin finanziell stark belasteten Eltern und Alleinerziehern bezahlt werden. – Was gedenken Sie gegen diese Ungerechtigkeit zu tun?“
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Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Das Thema Zahnspangen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsministerin, also nicht in mein Ressort. Von daher kann ich hier nicht zu allen Details Stellung nehmen.
Grundsätzlich ist aber schon zu sagen, dass jede Form der Unterstützung für Familien, auch wenn sie möglicherweise nicht alle Familien betrifft, sondern nur spezifische Fälle und spezifische Gruppen, ein Fortschritt und eine Hilfe für Familien ist. Von daher möchte ich das Projekt grundsätzlich positiv bewerten – alle weiteren Anfragen oder Diskussionspunkte bitte an die Frau Gesundheitsministerin.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Steinbichler, bitte.
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Weil es gut zu den Zähnen passt: Laut aktuellen Berichten hat Chile jetzt gerade die Kinder-Überraschungseier verboten, weil die Kinder zunehmend übergewichtig sind. Wie wir auch von österreichischen Supermärkten wissen, sind ja gerade an den Kassen diese süßen Verführungen.
Gedenkst du dagegen etwas zu unternehmen oder gehört das auch in den Bereich der Gesundheitsministerin? (Abg. Wöginger: Alles, was mit den Zähnen zusammenhängt!)
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Ja, der gesetzliche Bereich gehört zum Ressort der Gesundheitsministerin, aber wir tun schon einiges in diesem Bereich, ganz konkret wiederum über unser Projekt „Unternehmen für Familien“. Supermarktketten, also große Handelsanbieter, haben sogenannte Family Lanes, also Familienkassen, eingerichtet, die eben nicht diese zuckerhältigen Kleinsüßigkeiten anbieten, sondern Äpfel, getrocknetes Obst und so weiter, also gesunde Lebensmittel, und die Familien bekommen auch ein Säckchen mit Äpfeln drinnen. Hier wurde also im Rahmen unserer Möglichkeiten bereits etwas unternommen.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein, bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Bundesminister! Sie haben jetzt auf die Hauptfrage des Abgeordneten Steinbichler geantwortet, dass die Gratiszahnspange eine rein gesundheitspolitische Maßnahme ist. Ich möchte Ihnen da schon widersprechen, denn es ist natürlich auch eine familienpolitische Maßnahme.
Das Problem, das sich nun darstellt, ist, dass durch diese sogenannte Gratiszahnspange der Unterstützungsfonds der Krankenkassen beispielsweise Kinder mit einer Fehlstellung des Grades 3 jetzt eben nicht mehr unterstützt, wie es davor der Fall war. Deshalb lautet meine Frage auch:
Gibt es von Ihrem Ressort den Plan oder vielleicht schon Gespräche – gerade Zahnfehlstellungen sind zwar natürlich ein Gesundheitsproblem, aber aufgrund der Kosten natürlich auch ein familienpolitisches Problem – in Richtung einer engeren Kooperation mit dem Gesundheitsressort?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Ausgehend vom Bundesministeriengesetz ist es nicht unsere gesetzliche Zuständigkeit, aber natürlich liegt es, wie Sie sagen, in unserer Verantwortung Familien gegenüber, diesbezüglich das bestmögliche Angebot in Österreich zu realisieren.
Ja, wir haben für nächste Woche schon einen Termin mit Kollegin Oberhauser ausgemacht, um uns über diverse Punkte der Gesundheitsversorgung, vor allem auch der psychischen Gesundheit, auch was das Thema Rauchen bei Jugendlichen betrifft, zu unterhalten und da mögliche Kooperationsprojekte und weitere Schritte zu definieren. Wir werden besonderes Augenmerk auf das Thema Zahnspange legen.
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangen wir zur 7. Anfrage, das ist jene von Frau Abgeordneter Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Bundesministerin!
„Wann wird es zur Umsetzung des zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres kommen und welche Qualitätskriterien werden dabei festgelegt?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
MMag. Dr. Sophie Karmasin: In der Artikel-15a-Vereinbarung zum letzten Kindergartenjahr, dem Gratiskindergartenjahr, inklusive der verpflichtenden Elterngespräche für die vierjährigen Kinder, die noch nicht im Kindergarten sind, ist ja eine Arbeitsgruppe gesetzlich definiert, die sich mit dem Thema eines möglichen zweiten Gratiskindergartenjahres auseinandersetzt. Diese Regelung sollte ab 2018/19, also Herbst 2018, umgesetzt werden – sprich, wir haben da zum Glück noch ein wenig Zeit.
Bundesministerin für Familien und JugendWir haben uns sehr viel Zeit für die Verhandlungen gelassen. Die ersten Termine, sowohl bilateral als auch in größeren Arbeitsgruppen mit den Landesräten und Landesrätinnen, sind bereits für den Herbst vereinbart. Wir starten diesen Prozess, um uns dem bestmöglichen Weg für das zweite Gratiskindergartenjahr – in welcher Form es dann auch immer realisiert wird – jedenfalls anzunähern. Die Qualität ist jetzt aber nicht Teil dieser Artikel-15a-Arbeitsgruppengespräche.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Ecker? – Bitte.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Bundesministerin, apropos Kinderbetreuung: Wann wird der Rechner für das Kinderbetreuungsgeld-Konto zur Verfügung stehen, da ja die werdenden Eltern schon beim Inkrafttreten mit 1. März 2017 verbindliche Informationen über ihre Ansprüche und Möglichkeiten benötigen?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Ja, das ist ein wichtiges Thema. Wir arbeiten intensiv daran. Wir hatten erst gestern die letzten Gespräche zu diesem Thema und dem Zeitplan.
Wir sind gerade in der Ausschreibung für diesen Rechner, denn wir konnten ja erst ab der Beschlussfassung die Ausschreibung tatsächlich umsetzen. Vorher waren die Zahlen und die Mechanismen noch nicht beschlossen. Deswegen sind wir jetzt gerade in der Ausschreibung, und wir wollen den Rechner jedenfalls mit Jahresende realisieren. Jeder Tag früher ist uns lieber, aber wir haben da ein sehr enges Zeitkorsett.
Wie Sie wissen, wollten wir ja mit 1. Jänner starten. Es gab da Verzögerungen, die nicht unbedingt in unserem Haus gelegen sind, und deswegen arbeiten wir jetzt intensiv, dass wir diesen Rechner bis Ende des Jahres aufstellen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gamon.
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Ministerin! Wenn man über Qualitätskriterien bei Kindergärten redet, muss man auch über das Thema Öffnungszeiten sprechen. Da ist es bei einem verpflichtenden Kindergartenjahr vielleicht sinnvoll, sich mit einem halbtägigen Angebot zufriedenzugeben, vor allem auch, um entsprechende sprachliche frühpädagogische Ziele zu erreichen, aber ein wesentliches Qualitätsmerkmal sind eben auch die Öffnungszeiten, die zum Beispiel eine Vollerwerbstätigkeit ermöglichen.
Das wäre dann eine andere Artikel-15a-Vereinbarung als die bereits angesprochene zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes, und da kommen wir langsam, aber doch sehr schleppend der Erreichung der Barcelona-Ziele näher. Das ändert nichts an der Tatsache, dass die ganztägigen Kinderbetreuungsangebote doch immer noch Mangelware sind. Deshalb meine Frage an Sie:
Was unternehmen Sie, um in Zukunft sicherzustellen, dass die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen tatsächlich auch eine Erwerbsmöglichkeit in vollem Ausmaß und einen erfolgreichen Wiedereinstieg in den Beruf – im Moment vor allem auch für Mütter – ermöglichen beziehungsweise die Chancen darauf erhöhen?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Es ist mir ein sehr großes Anliegen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Österreich verbessert wird, das wissen Sie. Wir haben dazu einen Familienfreundlichkeitsmonitor aufgesetzt: Anhand von zehn Indikatoren wird jährlich gemessen, wie weit wir diesbezüglich gekommen sind, und geschaut, wo wir stehen.
Die nächsten Zahlen kommen im Sommer. Leider ist das ein bisschen verzögert durch die spätere Lieferung der Statistik der Kindertagesheime, die immer für Ende Juli versprochen wird, wobei aber dieser Termin nie eingehalten wird. Das ist für uns sehr hinderlich. Nichtsdestotrotz werden wir diese Zahlen dann Ende August mit einem Monat Verspätung präsentieren.
Es ist schon so, dass die Zahlen steigen. Wir haben mittlerweile – Stand: letztes Jahr – 58 Prozent der Einrichtungen, die fünf Tage pro Woche geöffnet haben, beziehungsweise 62 Prozent, die 47 Wochen pro Jahr und mehr geöffnet haben. Das sind jedenfalls steigende und stetig steigende Zahlen, aber wir wollen, dass sie weiter steigen, das ist auch klar.
Wie kann man veranlassen, dass sie weiter steigen, was tun wir dafür? In unserer Artikel-15a-Vereinbarung haben wir spezifische Mechanismen eingebaut, dass VIF-Kriterien, also die längeren Öffnungszeiten, besonders finanziell motivierend abgegolten werden, und wir sehen dann Ende August, inwieweit das gewirkt hat.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 8. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Geschätzte Frau Bundesministerin! Die Übergangszeit zwischen dem Kindergarten und der Volksschule ist auf jeden Fall eine sehr sensible Zeit für ein Kind und auch aus pädagogischer Sicht eine sehr entscheidende Zeit. Aus diesem Grund interessiert mich die Antwort auf folgende Frage:
„Wie weit sind die Vorbereitungen für die Einführung eines bundesweit einheitlichen Bildungskompasses für alle Kinder ab 3,5 Jahren gediehen?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Der Bildungskompass ist für uns ein sehr wichtiges Thema, weil er, wie ich glaube, sehr, sehr wertvoll ist, um Kinder individuell zu betrachten, zu beobachten, ihre Stärken zu sehen, vor allem im elementarpädagogischen Bereich ihre Stärken und Ressourcen hervorzuheben, um sie im wahrsten Sinne des Wortes für den Übergang in die Schule zu stärken.
Wir arbeiten an diesem System mit einer Arbeitsgruppe: Das Charlotte Bühler Institut hat die wissenschaftliche Leitung übernommen und arbeitet seit rund sechs Monaten an diesem Methodenspektrum. Wir sind da in den letzten Detailüberlegungen einer Methodenvorstellung, die wir im Sommer dieses Jahres vornehmen können. Wir werden also in diesem Sommer präsentieren, wie wir uns die Methodik vorstellen, den Ablauf und welche Instrumente oder Beobachtungsverfahren hier eingesetzt werden sollten – jedenfalls erster Schritt: Elementarpädagogik für Vier- und Fünfjährige und Übergang in die Volksschule. Das werden wir im Sommer vorstellen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Holzinger.
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen als erste Bildungseinrichtung stellt für uns oberste Priorität dar. Deshalb verfolgen wir auch das Ziel, dass wir gemeinsam einheitliche hohe Qualitätsstandards, Qualitätskriterien in der Kinderbetreuung erreichen.
Im Regierungsübereinkommen ist der bundesweite Qualitätsrahmen in elementarpädagogischen Einrichtungen fixiert und eben als Schwerpunkt bis 2016 festgelegt. Auch in Ihrem Ministerratsvortrag vom November letzten Jahres haben Sie gesagt, dass Sie den Kontakt zu den Ländern suchen werden, um diesbezüglich einen Schritt weiterzukommen. Deshalb meine Frage:
Wo stehen wir in diesem Zusammenhang und wie steht es um die Aufbringung der Mittel für den Ausbau und die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung in den einzelnen Bundesländern?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Zum einen haben wir schon 2014 einen ersten großen Schritt gemacht. In der Artikel-15a-Vereinbarung sind Qualitätskriterien enthalten, die besondere finanzielle Unterstützung erfahren. Es wurden auch Mittel abgeholt – also in den Bundesländern wird etwas getan –, aber wir wollen noch weiter gehen, wie Sie es formuliert haben.
Deswegen haben wir vor rund zwei Monaten im Rahmen eines großen Elementarpädagogik-Symposiums einen Qualitätskompass präsentiert, wo von wissenschaftlicher Seite die Grundlagen präsentiert wurden, welche Qualitätsfaktoren in der Elementarpädagogik überhaupt entscheidend sind – von Ernährung, Bewegung bis zum Qualitätsschlüssel pädagogische Zeit oder Vorbereitungszeit. Diese Grundlagen sind jetzt einmal aufgearbeitet, und jetzt geht es an den nächsten Schritt, nämlich in den angesprochenen Arbeitsgruppen mit den Ländern zu diskutieren, welchen Plan wir realisieren können, möglicherweise auch über den aufgabenorientierten Finanzausgleich.
Hier sind also im Moment verschiedene Wege in Diskussion – wir halten Sie auf dem Laufenden.
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zur 9. Anfrage, das ist jene von Frau Abgeordneter Steger. – Bitte.
Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Am 22. Juni wurde im Unterausschuss des Familienausschusses das Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch im Zusammenhang mit Bildung und Ausbildung behandelt. Dabei trat durch Erlebnisberichte eines eingeladenen Experten und Schuldirektors aus Wien unter anderem zutage, dass insbesondere schwer integrierbare und integrationsunwillige Kinder zu einem Problem im Unterricht werden, unter dem alle anderen österreichischen Schüler, aber auch viele Flüchtlingskinder, die lernbereit sind, leiden. Darunter leiden dann natürlich auch Lehrer und Pädagogen und damit auch das Bildungssystem insgesamt.
Ein Punkt der Österreichischen Jugendstrategie bezieht sich auf den Bereich Beschäftigung und Bildung. Auf der Ministeriumshomepage heißt es dazu – ich zitiere –: Eine bestmögliche Entwicklung der Talente der jungen Menschen erfordert ein Bildungssystem, das unter anderem die Schule nicht mit dem Problem schwer integrierbarer Jugendlicher allein lässt.
Meine Frage lautet daher:
„Welche konkreten Maßnahmen erachten Sie aufgrund der nachweislichen Probleme im Unterricht durch schwer integrierbare oder integrationsunwillige Kinder für notwendig, damit unsere Jugend ihre Talente dennoch bestmöglich entwickeln kann?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Wie Sie wissen, ist der Schulbereich nicht in meinem Ressort angesiedelt, aber ich bin natürlich in gutem Austausch mit der Bildungsministerin.
Was wir in unserem Ressort bezüglich dieses Themas schon realisiert haben beziehungsweise woran wir arbeiten, sind jedenfalls der Pflichtkindergarten für die Fünfjährigen und auch die erwähnten Beratungsgespräche für Eltern von vierjährigen Kindern, die noch nicht im Kindergarten sind, um sie davon zu überzeugen, dass der Kindergartenbesuch und damit die Sprach-, die Sozial- und die motorische Entwicklung entscheidende Voraussetzung und Bedingung für einen gelungenen Schuleingang und auch eine gelungene Schullaufbahn sind. Das sind besonders wichtige Maßnahmen.
Dazu haben wir auch, weil Sie konkret von Flüchtlingskindern oder Kindern mit Asylstatus sprechen, ein Informationsblatt entwickelt, das auch in 17 Sprachen übersetzt wurde, damit genau diese Familien gut dahin gehend informiert sind, was der Kindergarten bedeutet, welche Vorteile er hat – vor allem für ihre Kinder –, die damit dann mit guten Sprachkenntnissen in die Schule gelangen. Wenn Sie den Leitfaden downloaden wollen, der ist wirklich sehr gut gestaltet. Das ist eine wesentliche Maßnahme, um schon vorausblickend und präventiv zu arbeiten, um die Probleme in der Schule zu reduzieren.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Steger.
Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Frau Minister, Sie haben auf der Homepage im Bereich Beschäftigung und Bildung insgesamt drei strategische Ziele genannt, und das Ziel der Jugendstrategie ist ja nicht nur, Ziele zu nennen, sondern auch, konkrete Maßnahmen zu setzen. Jetzt haben Sie einen Bereich angesprochen, lassen Sie mich deshalb meine Frage noch ein bisschen erweitern:
Welche Maßnahmen wurden insgesamt im Bereich der Beschäftigung und Bildung im Rahmen der Jugendstrategie bereits gesetzt, welche Auswirkungen hatten diese und welche Maßnahmen planen Sie noch?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Da kann ich auch gleich auf die Anfrage zum „Jahr der Jugendarbeit“ verweisen. Wir haben da sehr vielfältige flächendeckende Maßnahmen in der außerschulischen Jugendarbeit, sei es in der verbandlichen oder in der offenen Jugendarbeit, die sich mit jungen Menschen in der Vorbereitung auf einen möglichen Job-Einstieg beschäftigen, um optimal für Bewerbungsgespräche, für die Auswahl der Berufslaufbahn, für die Auswahl des Arbeitgebers gerüstet zu sein. Da gibt es also verschiedenste nicht nur verbandliche und freie Kontakte mit den Jugendlichen im persönlichen Bereich, sondern natürlich auch Informationsbroschüren und auch Workshops in unserem Haus mit jungen Menschen, beispielsweise die sogenannten „Job Talks“, wo junge Menschen darauf vorbereitet werden, wie sie den Einstieg ins Berufsleben optimal realisieren können.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 10. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Schmid. – Bitte.
Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin! Das Top-Jugendticket war eine sehr coole Reform, eine gute Reform, und zwar deshalb, weil es dadurch natürlich vor allem gelungen ist, den öffentlichen Verkehr für junge Leute in Ausbildung in den Regionen leistbarer zu machen.
Jetzt ist es aber so, dass das Top-Jugendticket nicht für alle jungen Menschen in Ausbildung gilt, weil – ganz konkret – die Gruppe der Studierenden nicht dabei ist und keinen Anspruch auf das Top-Jugendticket hat. Nun ist das aber ein großes Problem für sehr viele junge Leute, die am Land wohnen und in die Uni-Städte zum Studieren pendeln, und auch bei der Studierenden-Sozialerhebung ist herausgekommen, dass das eine sehr starke finanzielle Belastung für diese Gruppe ist.
Deshalb lautet meine Frage:
„Wann ist mit der jugend-, umwelt- und verkehrspolitisch wichtigen Ausweitung des TOP-Jugendtickets österreichweit und auf alle jungen Menschen in Ausbildung zu rechnen?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Als Jugendministerin bin ich selbstverständlich für die Jugendlichen zuständig. Das Top-Jugendticket haben wir in den letzten Jahren noch einmal auf die Teilnehmer des freiwilligen Sozialjahrs und des freiwilligen Umweltjahrs erweitert. Da haben wir ein wirklich sehr schönes Maßnahmenpaket für diese Zielgruppe. Wir geben da auch einigermaßen viel aus – das sind in Summe dreistellige Millionenbeträge inklusive Schülerfreifahrt, die ja dann mit dem Top-Jugendticket nur aufgedoppelt wird.
Es geht um den FLAF, und wir haben schon über die Entschuldung beziehungsweise auch Zweckzuordnung im FLAF gesprochen. Das Schülerticket ist natürlich Teil des FLAFs, und das ist auch gesetzlich so geregelt. Aber über das Bundesministeriengesetz hinausgehende Leistungen für Studierende sind gesetzlich nicht unserem Ressort zugeordnet, sondern gehören – wenn man das so salopp sagen darf – dem BMVIT. Diese Leistungen für die Studierenden sind eben nicht in unserem Ressort
angesiedelt. Wir erachten es im Sinne der Komplexität, abgesehen von den Budgetherausforderungen, auch als sinnvoll, an ein bestehendes Instrument aus dem BMVIT anzuschließen, nämlich an das Semesterticket, das ja schon großartig in den verschiedensten Regionen läuft, um diesbezüglich möglicherweise einen nächsten Schritt zu setzen, aber wir halten nichts davon, den FLAF – entgegen der Ministeriengesetzeslage – zu belasten.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmid? – Bitte.
Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Ich habe da schon ein bisschen eine andere Meinung. Ich bin schon der Meinung, dass das Jugendministerium für alle jungen Menschen in Ausbildung zuständig ist oder eine Verantwortung hat, aber okay.
Sie haben mir letztes Jahr eigentlich mehr oder weniger die gleiche Antwort gegeben. Sie haben gesagt, es gibt keinen finanziellen Spielraum im Jugendministerium für die Ausweitung des Top-Jugendtickets. Was ich mich aber frage: Es sind seit dem letzten Jahr für die unterschiedlichsten Bereiche Milliardenbeträge im Budget freigemacht worden, selbst bis hin zur Anschaffung von Militärhubschraubern, die auch viele, viele Millionen gekostet haben. Deshalb wäre meine Frage:
Was werden Sie heuer bei den Budgetverhandlungen anders machen, damit für diesen umweltpolitisch, verkehrspolitisch, jugendpolitisch wichtigen Bereich, nämlich die Ausweitung des Jugendtickets auf alle Studierenden, dieses Mal ausreichend Geld zur Verfügung gestellt wird?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Da es laut Bundesministeriengesetz nicht in unserem Ressort liegt, kann ich mich nur gemeinsam mit dem BMVIT dafür einsetzen, Gelder dafür freizumachen. Was mein Ressort betrifft, möchte ich nur darauf hinweisen, dass, so wie viele Ressorts Geld bekommen haben, natürlich auch das Familienressort für die Erhöhung der Familienbeihilfe mit 830 Millionen €, für den Ausbau der Kinderbetreuung mit 305 Millionen €, und jetzt für die Erweiterung des Kindergeld-Kontos durchaus mit Budgetmitteln bedacht wurde. Das, glaube ich, muss schon gesagt sein.
Ich werde mich, wie gesagt, gemeinsam mit dem BMVIT dafür einsetzen.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 11. Anfrage, das ist jene der Abgeordneten Kucharowits. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie wissen, wenn geflüchtete junge Menschen, die unbegleitet sind, hier bei uns in Österreich ankommen, hängen sie oftmals in Bezug auf Personen, die Obsorge für sie übernehmen, die sich um sie kümmern, in der Luft. Manchmal ist das monatelang so. Wir haben das im letzten Unterausschuss des Familienausschusses thematisiert und sind erneut darauf gestoßen.
Deshalb meine Frage:
„Wie stehen Sie zu der wichtigen Forderung,“ – des Netzwerkes für Kinderrechte – „dass die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab dem ersten Tag in Österreich übernehmen soll, unabhängig davon, ob sie in einer Bundes- oder Landeseinrichtung untergebracht sind?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Im Jahr 2015 gab es rund 8 400 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Das ist eine enorme Zahl, auf die die Organisationen, Einrichtungen und auch die Politik nicht in dem Ausmaß vorbereitet waren. Das wissen wir alle, deswegen sind wir einigermaßen zufrieden, dass alle jugendlichen Unbegleiteten, die zu uns kommen, eine Betreuung finden, einen Platz finden, wo sie die notwendigsten Ressourcen erhalten.
Natürlich ist es im Weiteren eine große Herausforderung, auch jugendgerechte und gerade auf diese spezielle Zielgruppe, die ja wirklich teilweise traumatische Erlebnisse hinter sich hat, wirklich schockiert und allein in ein fremdes Land kommt, ohne die Kenntnis der entsprechenden Sprache, abzielende Lösungen zu finden. Das sind natürlich in psychologischer Hinsicht besondere Herausforderungen, weswegen wir uns auch am 23. Mai mit allen Landesrätinnen und Landesräten, der Kinder- und Jugendhilfe, mit dem BMI und allen damit befassten Beamten zu einem Runden Tisch in unserem Ressort getroffen haben, um uns darüber zu unterhalten, welche weiteren Schritte wir unternehmen können, damit es für die jungen Menschen, für diese schwer belasteten jungen Menschen, zu einer besseren Betreuung, Organisation und vielleicht Ausbildung kommt.
Wir haben einige, wie ich glaube, sehr konkrete Schritte diskutieren können. Das Thema Pflegefamilien, um nur ein Beispiel herauszuheben, ist mir sehr wichtig, und wir haben einige Überlegungen angestellt, wie wir auf der einen Seite noch mehr Pflegefamilien motivieren und auf der anderen Seite die Abläufe und Abstimmungen effizienter und friktionsfreier realisieren können.
Präsidentin Doris Bures: Eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Kucharowits.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich bleibe beim Thema Kinderrechte, und zwar beim Kinderrechte-Board. Das hat sich ja neu aufgestellt, und wir haben im Parlament einen Unterausschuss eingerichtet, der sich auch mit dem Kinderrechte-Board befasst. Deshalb meine Frage:
Wann können wir mit einem weiteren Bericht rechnen? Es ist auch vorgesehen, dass wir Abgeordnete involviert sind, deshalb: Wann wird das Parlament eingebunden werden? – Danke.
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Ja, für das Kinderrechte-Board wurden unlängst die Prinzipien der Geschäftsordnung entschieden. Das war ein durchaus langwieriger Prozess, der jetzt aber einmal abgeschlossen ist und der im Kinderrechte-Monitoring-Board jetzt einmal festgeschrieben und akkordiert wird. Das war ein wichtiger Schritt, um da effizient weiterzuarbeiten.
Das Nächste, das auch diskutiert und vorgestellt werden wird, ist das Thema Sozialisation in Familien. Das ist die Arbeitsgruppe 4, die ihren Bericht ablegen und ihre Erkenntnisse im Zuge einer Präsentation auch vorstellen wird.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Schimanek, bitte.
Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Ministerin! Wie auch im Unterausschuss des Familienausschusses von Experten bestätigt wurde, gibt es immer mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die wieder zurück in ihre Heimat und zu ihren Familien wollen. Dafür bedarf es aber der Zustimmung der Obsorgeberechtigten, die oft nicht gegeben ist. Deshalb meine Frage:
Gibt es Zahlen darüber, in wie vielen Fällen dem Wunsch der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, wieder zu ihren Angehörigen und Familien in die Heimat zurückzu-
kehren, entsprochen beziehungsweise nicht entsprochen worden ist, und aus welchen Gründen?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Über diese Zahlen verfügt das BMFJ nicht, muss ich Ihnen sagen, aber wir können versuchen, sie über das BMI zu recherchieren. Ich kann Ihnen nur zusagen: Wir werden uns bemühen, diese Zahlen zu erfragen, aber in meinem Ressort liegen sie nicht auf, und ich habe leider auch keine Kenntnis darüber, in welchem Umfang diese Vorhaben realisiert worden sind oder nicht.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 12. Anfrage, jener des Abgeordneten El Habbassi. – Bitte.
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Heuer ist ja das „Jahr der Jugendarbeit“ – meine Frage an Sie:
„Welche Maßnahmen und Initiativen haben Sie 2016 im ,Jahr der Jugendarbeit‘ bereits gesetzt beziehungsweise planen Sie noch?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
MMag. Dr. Sophie Karmasin: Wir haben dieses Jahr als „Jahr der Jugendarbeit“ ausgerufen. Warum? – Damit wir der Öffentlichkeit einerseits, aber auch allen Jugendlichen und vor allem auch allen Freiwilligen in dem ganzen Kontext wirklich einmal klarmachen, was die Jugendarbeit eigentlich leistet, welche wertvollen Angebote die Jugendarbeit in Österreich macht. Um nur eine Zahl zu nennen: 170 000 meist junge Menschen arbeiten freiwillig in der Jugendarbeit! 170 000 Jugendliche in 38 Jugendorganisationen, das sind 5,8 Millionen Arbeitsstunden, und das ist ein enormer Aufwand, der der Auslastung von 3 300 Vollzeitarbeitsstellen gleichkommt. Das ist schon sehr, sehr bemerkenswert, vor allem wenn wir in Relation stellen: 8,8 Millionen € Förderungen ergehen von unserem Haus – Freiwilligenarbeit wird im Wert von 94 Millionen € geleistet. Das einmal aufzuzeigen und wertzuschätzen und zu sagen, wie wichtig Jugendarbeit eigentlich ist, in welchen Formen und Gestaltungsvarianten auch immer, ist einfach sehr, sehr wichtig!
Bundesministerin für Familien und JugendWir besuchen jeden Monat mindestens ein Bundesland und holen dort die eine oder andere Initiative vor den Vorhang, um zu zeigen, was da alles geleistet wird. Das ist auch auf der Seite www.jahrderjugendarbeit.at nachzulesen. Wir haben immerhin vierstellige Zugriffsraten, von dem her wirkt diese Initiative.
Wir wollen auch weiterhin gute Projekte vor den Vorhang holen. Gekrönt wird dieser Prozess sozusagen mit einer Abschlussveranstaltung, bei der der erste Österreichische Jugendpreis verliehen wird. Das wird am 6. Dezember sein, und es sind natürlich alle dazu eingeladen.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter El Habbassi.
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Ich bedanke mich einmal sehr herzlich dafür, dass diese Wertschätzung auch den ehrenamtlich Engagierten entgegengebracht wird.
Sie haben den Jugendpreis angesprochen, der am 6. Dezember verliehen werden soll. Meine Frage: Wofür und in welcher Form werden diese Auszeichnungen vergeben?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
MMag. Dr. Sophie Karmasin: Dieser Preis, der am 6. Dezember erstmals in Österreich verliehen wird, soll drei Auszeichnungskategorien beinhalten, und zwar zum einen Projekte, die im Rahmen von „Eure Projekte“ realisiert wurden. Das ist ein sehr niederschwelliges und sehr positives Projekt, wofür junge Menschen kleine Projekte einreichen dürfen, sei es jetzt Gärtnern mit Asylwerbern oder Picknicken mit Gemeindepolitikern. Die Jugendlichen können verschiedenste kleine Projekte einreichen und damit auch Geld abholen, und sie sollen auch ausgezeichnet werden. Es gibt fünf Preise aus dieser Kategorie.
Bundesministerin für Familien und JugendDaneben gibt es in der Kategorie „Nationale Jugendarbeit“ fünf Nominierungen und einen Preisträger.
Darüber hinaus wird es noch über „Erasmus+: Jugend in Aktion“ einen Preisträger geben, eine Auszeichnung für ein internationales Mobilitätsprogramm, also ein konkretes Jugendprojekt, das im internationalen Kontext ausgezeichnet wird.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Schenk, bitte.
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Ministerin! Wir haben im Unterausschuss des Familienausschusses das Thema Kinderrechte-Monitoring und Jugendpartizipation besprochen, und es wurde darauf hingewiesen, dass bei Betriebsratswahlen das Wahlalter bei 18 Jahren liegt. Wir haben in Österreich ein aktives Wahlrecht für 16-Jährige, bei Betriebsratswahlen gilt, wie gesagt, das Wahlrecht erst ab 18 Jahren.
Sind da Anpassungen geplant, setzen Sie sich dafür ein, gibt es irgendetwas in die Richtung, dass das Wahlalter auch für diese Wahlen auf 16 Jahre gesenkt wird?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
MMag. Dr. Sophie Karmasin: Das ist, denke ich, eine sehr berechtigte Forderung und eine sehr sinnvolle Überlegung. Wir haben uns auch schon mit Asdin El Habbassi ausgetauscht, der ja der Vorsitzende dieses Unterausschusses ist, und wir unterstützen das voll. Wir sind sehr dafür, dass junge Menschen sich auch schon in diese Prozesse einbringen, je früher sie eingebunden werden, desto besser, um den Dialog und die Mitbestimmung zu gewährleisten.
Bundesministerin für Familien und Jugend
Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals. Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde für beendet und bedanke mich bei Ihnen, Frau Bundesministerin.
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 9737/J bis 9823/J
Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates: 28/JPR
*****
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 8782/AB
Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 8782/AB der Anfrage 9170/J der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Landwirtschaft und TTIP durch den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft abzuhalten.
Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
Präsidentin Doris Bures: Ich teile weiters mit, dass die Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1697/A(E) der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Lohnnebenkosten eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über die Anfragebeantwortung stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
*****
Außerdem teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, dass die Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen 19 weitere Fristsetzungsanträge eingebracht haben, die jeweils eine Frist zur Berichterstattung bis zum 12. Oktober 2016 vorsehen.
Hinsichtlich des Wortlauts dieser Anträge verweise ich auf die Kopien der Fristsetzungsanträge, die im Saal verteilt wurden.
Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung einzeln, geordnet nach Ausschüssen, in der Reihenfolge ihrer Beantragung zur Abstimmung gebracht werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 6, 9 bis 13, 14 bis 16, 19 und 20, 23 und 24, 26 und 27, 28 und 29 sowie 30 und 31 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 115 Minuten, FPÖ 106 Minuten, Grüne 89 Minuten sowie NEOS und STRONACH je 47 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 24 Minuten; darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargelegte Redezeit.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. (Abg. Krainer: Der Tag beginnt immer einstimmig!)
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1194 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016) (1240 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1655/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung aller öffentlich getragenen Krankenanstalten zu einem österreichischen Krankenhausverbund (ÖKHV) (1231 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1545/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 31. Mai 1967 über die Kranken- und Unfallversicherung öffentlich Bediensteter (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG) geändert wird (1232 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1757/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung (1233 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1756/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Register für freiheitsbeschränkende Maßnahmen (1234 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1710/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird (1238 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zu den Punkten 1 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird. Es handelt sich um Berichte des Gesundheitsausschusses.
Ich begrüße die Frau Bundesministerin in unserer Mitte.
Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.
Auf mündliche Berichterstattungen wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
10.16
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der erste Tagesordnungspunkt heute betrifft ein Bundesgesetz zur Änderung der Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpfleger.
Ganz kurz: Dieser Gesetzentwurf sieht eine völlige Umgestaltung vor. (Die Tonanlage funktioniert nicht richtig.) – Hallt das ein bisschen?
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zu Beginn der Sitzung darauf hingewiesen, dass die Akustik aufgrund des Einsatzes einer Ersatzanlage sehr schlecht ist. Es tut mir leid, aber wenn wir den allgemeinen Lärmpegel im Plenarsaal ein wenig senken könnten, dann werden wir auch die Rednerin besser hören beziehungsweise ihren Ausführungen besser folgen können. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (fortsetzend): Also ich werde mich bemühen, das sehr klar darzulegen.
Es soll jetzt zu einer dreiteiligen Ausbildung kommen: die Pflegeassistenz, die Pflegefachassistenz und schließlich der – in tertiärer Ausbildung – gehobene Pflegeberuf. Diese Ausbildung soll auf einer Fachuniversität stattfinden, und diese gehobene Assistenz soll der bisherigen Ausbildung zum diplomierten Pflegepersonal entsprechen.
Die Problematik, die wir bei dieser Gesetzesvorlage sehen, ist nicht prinzipiell die Akademisierung, wobei wir infrage gestellt haben, ob sie notwendig ist. Was wir aber sehr wohl kritisieren – und das kritisieren ja nicht nur wir, sondern das ist in den Stellungnahmen sämtlicher Pflegedirektionen, auch der Krankenanstalten nachzulesen –, betrifft die Pflegefachassistenz, für die jetzt eine zweijährige Ausbildung vorgesehen ist, die hinkünftig aber auch jene Arbeiten übertragen bekommen soll, die bisher das diplomierte Personal übernommen hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Daraus ergibt sich natürlich für uns schon die Frage, ob das nicht dazu führen wird, dass jetzt viele Krankenanstalten vermehrt diese Pflegefachassistenzkräfte beschäftigen werden, das heißt, das „billigere“ Personal einstellen und für Arbeiten heranziehen werden, die eben bisher das diplomierte Personal gemacht hat. Das heißt, es kann schon sein, dass es dadurch zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung kommt. Eine kürzere Ausbildung kann nicht die gleiche Qualität bieten.
Also das verstehen wir nicht ganz, warum das jetzt wirklich so gekommen ist. Und dazu muss ich sagen, nicht ganz verständlich ist für mich auch die Haltung der Grünen
gewesen, die sich da im Ausschuss wieder einmal als Steigbügelhalter betätigt und dafür gesorgt haben, dass dieses Gesetz heute überhaupt beschlossen wird.
Insofern muss ich auch noch ganz kurz zu dem Entschließungsantrag der Grünen Stellung beziehen: Sie werden heute hier einen Entschließungsantrag einbringen, in dem Sie fordern, dass alle Krankenanstalten einen Mindestanteil von 50 Prozent an diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal aufweisen sollen. Das klingt zwar alles toll, aber hätten Sie der Gesetzesvorlage nicht zugestimmt und hätten Sie nicht wieder einmal für eine Zweidrittelmehrheit gesorgt, bräuchte man diesen Antrag nicht!
Im Übrigen kann man dem Antrag die Zustimmung so auch gar nicht geben, denn es werden zwei Materien miteinander vermischt. Es ist nicht ganz nachvollziehbar, was Sie sich dabei denken, wenn Sie das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz in einem Antrag mit den Wartezeiten für MR und CT vermischen. Diesem Antrag können wir unsere Zustimmung nicht geben, und wir werden das auch nicht tun. Ich glaube auch nicht, dass Sie sich da selbst etwas Gutes tun. Ich denke schon, dass es Sinn macht, zu unterschiedlichen Materien die Entschließungsanträge zu schicken. Ich weiß schon, Sie werden dann wieder sagen, wir sind nicht dafür, dass die Wartezeiten verkürzt werden. Ich glaube, Frau Kollegin Mückstein, so kann man nicht wirklich ernsthaft arbeiten.
Zurück zum Gesetz: Frau Minister, es tut mir wirklich leid, dass ich Ihnen das sagen muss, aber ich denke, dass dieses Gesetz offensichtlich nur auf Wunsch der Krankenhausträger gemacht worden ist, jedenfalls nicht auf Wunsch des Personals, das uns seit dem Beschluss im Ausschuss in den letzten Tagen mit E-Mails überhäuft hat, dass wir diesem Gesetz nur ja nicht zustimmen sollen. – Diese E-Mails haben natürlich auch alle anderen Abgeordneten bekommen.
Ich werde den Verdacht nicht ganz los, dass es auch ein bisschen eine Lex KAV ist. Der KAV, der Krankenanstaltenverbund Wien, kann ja dem Vernehmen nach keine Überstunden mehr ausbezahlen, angeblich wegen EDV-Fehlern; in Wirklichkeit pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass es ein finanzielles Problem gibt. Das heißt, es soll offensichtlich billiges Personal für die Krankenhauserhalter sozusagen geschaffen werden, damit die Krankenhauserhalter jetzt Kosten einsparen können. (Beifall bei der FPÖ.)
10.21
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung vor. – Herr Klubobmann Ing. Lugar, bitte.
10.21
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH) (zur Geschäftsbehandlung): Ich rege an, dass wir die Sitzung unterbrechen, bis wir die technischen Probleme gelöst haben, denn vorhin hat die Frau Ministerin auch sehr deutlich gesprochen und man hat sie gut verstanden; deshalb müssen wir einfach nur den Stand von vorher herstellen.
Ich glaube nicht, dass wir es uns antun wollen, die gesamte Sitzung mit dieser unglaublich schlechten Tonqualität abzuführen. – Vielen Dank.
10.22
Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann, selbstverständlich – und deshalb habe ich mich vorhin auch zu Wort gemeldet – habe ich auch gehört, dass die Akustik sich weiter verschlechtert hat. Wir werden das Problem leider nicht ganz lösen können, weil die Anlage eben eine Ersatzanlage ist. (Abg. Lugar: Bei der Ministerin hat es auch funktioniert!) – Herr Klubobmann, die Parlamentsdirektion hat die Technik ersucht, zu versuchen, das mit einer Nachsteuerung zu verbessern. Ich komme Ihrem Vorschlag
aber gerne nach und unterbreche die Sitzung für 7 Minuten bis 10.30 Uhr, und wir versuchen, die technischen Probleme zu lösen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 10.23 Uhr unterbrochen und um 10.29 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Ich bedanke mich bei der Technik des Hauses, sie wird versuchen, laufend durch Nachsteuerungen die Akustik zu verbessern.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.
10.29
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich bin nicht nur froh, dass wir heute das seit Monaten oder besser gesagt seit Jahren mit allen Interessenvertretungen diskutierte Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschließen werden, sondern ich bin auch froh, dass die Anlage wieder funktioniert, da es ein sehr wichtiges Gesetz ist, das wir heute beschließen werden.
Ehrlich gesagt, am Beginn der Vorwoche – weil ich Kollegen Rasinger hier sitzen sehe – habe ich persönlich noch nicht daran glauben können, dass wir heute diesen Beschluss fassen; aber ich sage: Gut Ding braucht Weile. Ich glaube, dass wir eine für alle Beteiligten akzeptable Einigung herbeiführen konnten, die wesentliche Veränderungen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit sich bringt.
Was bedeutet das nun konkret? – Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass künftig bei der Ausbildung, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, eine Dreigliederung eingeführt wird. Das heißt, die bisherige Pflegehilfe wird nun zur Pflegeassistenz aufgewertet, wobei die einjährige Ausbildung aufrechtbleibt, aber das Berufsbild aktualisiert und den tatsächlichen Erfordernissen angepasst wird, denn beim theoretischen Teil dieser Ausbildung – und das ist meiner Meinung nach wichtig – wird auch ein Schwerpunkt Langzeitpflege eingeführt werden. Gerade in einer Zeit, in der die Menschen nicht zuletzt auch aufgrund einer guten medizinischen Versorgung immer älter werden und daher der Pflegeaufwand in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten dramatisch ansteigen wird, ist das aus meiner Sicht ein mehr als notwendiger Schritt.
Eine weitere Neuerung bei diesem Gesetz ist die Einführung einer Pflegefachassistenz, die ebenso wie die Pflegeassistenz weiterhin an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege ausgebildet werden kann. Durch dieses neue Berufsbild, welches grundsätzlich einmal für die berufliche Erstausbildung angedacht ist, soll in weiterer Folge der gehobene Dienst entlastet werden, weil die Pflegefachassistenz künftig mehr Kompetenzen übertragen bekommt.
Ja, und wie schaut es letztendlich mit dem gehobenen Dienst Neu aus? – Da muss man einmal die Länder rund um Österreich betrachten: Dort ist es schon überall gang und gäbe, dass die Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege im universitären Bereich angesiedelt ist. (Abg. Rasinger: Außer in Deutschland!) – Mit Ausnahme von Deutschland, da gebe ich dir recht. Wir haben bisher aber eine meiner Meinung nach typisch österreichische Lösung gehabt: Die einen wurden in der Krankenpflegefachschule ausgebildet, die anderen im Bereich der
Fachhochschulen. Nun wird diese Ausbildung Neu auf das Niveau der Fachhochschulen angehoben.
Ich glaube, dass es wichtig ist, dass diesem Nebeneinander, dieser Parallelität endlich einmal ein Ende gesetzt wird. Wir haben eine Übergangsfrist aus organisatorischen Gründen bis 2024, und dann sind alle auf Fachhochschulniveau ausgebildet. Und was meines Erachtens ganz wichtig ist, ist die Durchlässigkeit innerhalb dieser drei Berufe. Das bedeutet, ich kann mich von der Pflegeassistenz eigentlich bis zum gehobenen Dienst hinaufarbeiten.
Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz einen Weg in die richtige Richtung eingeschlagen haben. Es gewährleistet einerseits eine weiterhin hohe Qualität in der Ausbildung, und andererseits wird durch die Verteilung der Aufgabenbereiche am Arbeitsplatz die Betreuung und die Pflege der Patientinnen und Patienten eine bessere werden.
Da auch sehr viele Bedenken geäußert wurden – wir haben tagtäglich unzählige E-Mails erhalten; die Bundesländer haben aufgrund dieses neuen Gesetzesvorschlags auch Einsparungspotenziale propagiert, und viele haben gefragt, ob es überhaupt Qualitätsverbesserungen gibt –, haben wir eine Evaluierung nach bereits eineinhalb Jahren beantragt, an der alle Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitsministerium, aber auch aus den Ländern und den Interessenvertretungen teilnehmen werden. Man wird schauen, dass es zu keiner Qualitätsverschlechterung kommt.
Denjenigen, die uns in den letzten Tagen mit E-Mails bombardiert haben, möchte ich vielleicht eines mit auf den Weg geben: Wir können mit Strukturen der fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts keine Gesundheitspolitik des 21. Jahrhunderts machen. Charles Darwin hat einmal gesagt: „Es ist nicht die stärkste Spezies, die überlebt, auch nicht die intelligenteste, es ist diejenige, die sich am ehesten dem Wandel anpassen kann.“ (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.34
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mückstein zu Wort. – Bitte.
10.35
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Wir sind im Zusammenhang mit diesem Gesetz vorhin von der FPÖ schon als Steigbügelhalter kritisiert worden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Gut so!) Wir stehen dazu. Ich finde es ganz wichtig, dass dieses Gesundheits- und Krankenpflegegesetz jetzt in Kraft tritt und beschlossen wird.
Diese Novelle bringt tatsächlich umfangreiche Verbesserungen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Fragt sich nur, für wen!), vor allem für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Pflegeberufe. Und ich denke, es sichert auch den Anschluss im europäischen Raum. Österreich ist sowieso schon Schlusslicht, wenn es darum geht, diesen Beruf zu akademisieren. Das ist aus mehreren Gründen dringend notwendig: Wir sind ein sehr ärztelastiges Land, wir brauchen mehr Pflegepersonal (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Billigpflegepersonal, genau!), und wir müssen dafür sorgen, dass das Pflegepersonal seine Kompetenzen im Gesundheitswesen und in der Versorgung von PatientInnen auch einbringen kann. Wir liegen europaweit auch relativ weit hinten, was das Pflegepersonal betrifft. In Österreich kommen nur 7,6 Pflegepersonen auf 1 000 Einwohner, während es in der Schweiz 15,2 Pflegepersonen sind.
Vielleicht können Sie mir auch ein bisschen zuhören, Frau Kollegin (in Richtung der Abg. Belakowitsch-Jenewein, die mit Abg. Berlakovich spricht), ich habe Ihnen auch
zugehört. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das war ja auch gescheit, was ich gesagt habe!)
Ich denke, dass wir auch in Hinblick auf die Primärversorgung daran denken müssen, dass das Pflegepersonal eine tragende Rolle spielen wird und auch in Bezug auf seine Kompetenzen aufgewertet werden soll.
Das sind die positiven Aspekte, derentwegen wir diesem Gesetz zustimmen werden und unsere Unterstützung gegeben haben. Wir haben aber auch Bedenken, nämlich Bedenken, dass diese Neuerung zu einem Einsparungsprogramm wird, weil – das hat meine Vorrednerin auch schon angesprochen – es natürlich so ist, dass die Gefahr besteht, dass jetzt kürzer ausgebildete Pflegepersonen, die daher auch billiger sind, vermehrt eingesetzt werden. Ja, wir haben Meldungen aus den Medien auch bereits entnommen, dass zum Beispiel die Vinzenz Gruppe gesagt hat, von bisher 80 Prozent Diplomierten wollen sie auf 10 Prozent reduzieren. Wenn man sich vorstellt, dass das wirklich eintritt, dann muss man auch damit rechnen, dass die Qualität der Versorgung nicht mehr gesichert ist, abgesehen davon, dass das Pflegepersonal damit auch in massive Überforderungssituationen kommt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie stimmen ja zu!)
Wir wissen, dass in diesem Bereich Burn-out und hohe Fluktuation auch ein Thema sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie geben die Möglichkeit mit Ihrer Zustimmung! – Zwischenruf des Abg. Deimek.) – Ja, wir stimmen deswegen zu, weil wir damit rechnen und zuversichtlich sind, dass es zu einem Personalschlüssel und einem Skill- und Grade-Mix kommt, der den Anteil von diplomierten und Pflegeassistenz-Personen sichert. Es wird dazu kommen müssen, wenn auch nicht gleich, dann doch in Zukunft. Unser Antrag wird sich auf jeden Fall in diese Richtung fokussieren.
Dann auch noch zum zweiten Thema in unserem Antrag, zu den MRT- und CT-Untersuchungen: Im Ausschussbericht wurde die Einrichtung einer Telefonhotline beschlossen. Uns geht das nicht weit genug. Wir haben alle gehört und jetzt immer wieder gelesen, dass es massive Versorgungsprobleme in diesem Bereich gibt; viel zu lange Wartezeiten, vor allem für sehr schwer kranke Menschen, für Menschen, die unter Schmerzen leiden, für Krebskranke. Wir haben auch festgestellt, dass viele Menschen, die nicht sehr lange auf solche Abklärungsuntersuchungen warten können, dann Privatzahlungen in der Höhe von bis zu 300 € leisten müssen und daher dann in die Privatinstitute gehen. – Das ist Zweiklassenmedizin der schlimmsten Sorte. Wir möchten nicht, dass sich das Gesundheitswesen in Österreich so entwickelt, deswegen stellen wir einen Antrag, diese Situation umgehend zu verbessern. (Beifall bei den Grünen.)
Leider habe ich zu wenig Zeit, die anderen Punkte noch zu besprechen. Ich möchte aber schon sagen, dass ich es sehr bedauerlich finde, dass meine Anträge, die die Empfehlungen der Volksanwaltschaft betreffen, wieder abgelehnt werden. Wir haben schon 2014 darauf hingewiesen, dass es Missstände gibt, die behoben werden sollten. Im Gesundheitsausschuss hat man schon beschlossen, diese Anträge wieder abzulehnen.
Ich bringe jetzt folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesundheits- und Krankenpflegegesetz: Mindestpersonalschlüssel, Auslaufen der Pflegeassistenz-Ausbildung und Wartezeiten für MRT-/CT-Untersuchungen
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen zur Beschlussfassung vorzulegen, die sicherstellen, dass es österreichweit künftig einheitliche Mindeststandards zum Personaleinsatz von diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, PflegefachassistentInnen und PflegeassistentInnen gibt.
Der Anteil der diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen hat in Krankenanstalten mindestens 50 Prozent zu betragen, um die pflegerische Qualität sicherzustellen.
2. Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, das ein Auslaufen der einjährig ausgebildeten Pflegeassistenz bis 2020 vorsieht.
3. Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, spätestens bis Ende 2016 mit allen dafür zuständigen Stellen Maßnahmen zu vereinbaren, die sicherstellen, dass
a) die Wartezeiten der PatientInnen auf eine MRT- oder CT-Untersuchung kürzer werden sowie
b) in medizinisch dringenden Fällen umgehend eine kassenfinanzierte bildgebende Untersuchung ermöglicht wird, ohne Zuzahlungen leisten zu müssen.
*****
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.41
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva Mückstein, Judith Schwentner; Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Gesundheits-und Krankenpflegegesetz: Mindestpersonalschlüssel, Auslaufen der Pflegeassistenz-Ausbildung und Wartezeiten für MRT-/CT-Untersuchungen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1194 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016) (1240 d.B.)
Begründung
Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GukG-Novelle 2016) bringt umfangreiche Verbesserungen für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege. Dazu zählt die in Aussicht gestellte vollständige Überführung der Ausbildung in den tertiären Sektor, die Aktualisierung der Tätigkeitsbereiche mit der Möglichkeit Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern, sowie die Ausweitung der Kompetenzen bei der medizinischen Diagnostik und Therapie und eine vereinfachte
und praxisnahe Delegationsmöglichkeit von ärztlichen Tätigkeiten an Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen.
Gleichzeitig mit der Aufwertung der dreijährigen Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege wurde die Pflegehilfe zur Pflegeassistenz (einjährige Ausbildung) aufgewertet und die Pflegefachassistenz (zweijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II) neu geschaffen.
Die Pflegeassistenz umfasst die fachgerechte Durchführung der übertragenen pflegerischen Maßnahmen und ärztlichen Tätigkeiten unter regelmäßiger Aufsicht durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. Zu ihrem Tätigkeitsbereich zählt u.a. die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen, aber auch die venöse Blutentnahme, Verabreichung von Arzneimitteln, subkutanen Insulininjektionen, Wundversorgung, Sondenernährung.
Der Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz umfasst die eigenverantwortliche Durchführung aller Tätigkeiten der Pflegeassistenz sowie der ihr von ÄrztInnen übertragenen Tätigkeiten wie das Legen und Entfernen von Magensonden, Setzen und Entfernen von transurethalen Kathetern bei Frauen, Ab- und Anschluss von laufenden Infusionen etc. Die Tätigkeiten können ohne Aufsicht durchgeführt werden.
Von FachexpertInnen wird kritisiert, dass das Berufsbild und die Kompetenzen für eine zweijährige Ausbildung zu umfassend sind und den Rahmen einer zweijährigen Ausbildung auf Sekundarstufe II sprengen.
Die Anforderungen an die Pflege im stationären Bereich (Langzeitpflege und medizinische Versorgung) sowie in der mobilen Pflege wachsen stetig.
Mit der Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2016) werden aber keine Vorgaben gemacht, wie die einzelnen Berufsgruppen (künftige Dreiteilung) in der Praxis eingesetzt werden. Es ist zu befürchten, dass in Zukunft jene die Hauptlast der alltäglichen Pflege tragen, die kürzer ausgebildet und daher auch kostengünstiger angestellt werden können. Um die Pflege- und Betreuungsqualität aufrecht zu halten und Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern herzustellen sind bundesweit einheitliche Mindestpersonalschlüssel eine begleitende Notwendigkeit, die das Verhältnis von diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz bestimmen.
Damit soll die Qualität der Pflege für die PatientInnen sichergestellt und die Arbeitsbelastung für die in den Pflegeberufen Tätigen – überwiegend Frauen – reduziert werden.
Qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung kann nur passieren, wenn genug qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, das auch gemäß seiner Ausbildung eingesetzt wird. Die pflegerischen Anforderungen sind aufgrund der demografischen Entwicklung und dem Anstieg an chronischen Leiden, der Zunahme von Mehrfacherkrankungen in Folge des Alterungsprozesses sowie der wachsenden Zahl an demenzerkrankten Menschen enorm angestiegen.
Die Forderung nach einem österreichweit einheitlichen Mindestpersonalschlüssel wird seit Jahren von Gewerkschaft, Arbeiterkammer, Bundesverband der Alten- und Pflegeheime, Volksanwaltschaft, Pflegeverband, Rechnungshof sowie der Reformarbeitsgruppe Pflege unisono geteilt.
Die GuKG-Novelle 2016 sieht weiters vor, dass PflegeassistentInnen ab 2025 nur noch in Pflegeheimen und nicht mehr in Krankenanstalten eingesetzt werden können. Diese Regelung wird auf Druck der Länder eingeführt, weil diese in der personalintensiven Langzeitpflege einen Pflegeberuf fordern, der weniger kostet als die besser ausge-
bildeten PflegefachassistentInnen und diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen. Auf Kosten der pflegerischen Qualität für die PatientInnen wird hier versucht Geld einzusparen.
Für die PatientInnen und Beschäftigten in der Langzeitpflege sollten aber die gleichen Bedingungen gelten wie in Krankenanstalten. Deshalb sollte nach einer angemessenen Übergangsfrist die Ausbildung zur Pflegeassistenz auslaufen.
Der Assistenzberuf zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sollte ausschließlich die zweijährig ausgebildete Pflegefachassistenz sein.
Der gegenständliche Ausschussbericht schlägt dem Nationalrat die Annahme der Entschließung in Anhang 2 betreffend die Einrichtung einer Telefonhotline bei langen Wartezeiten auf MRT- und CT-Untersuchungen vor. Dieser Ausschussantrag ist nicht weitgehend genug.
Diverse Medienberichte, aber auch der Test des Konsumentenmagazins „Konsument“ (Nr. 4/2016) haben nicht nur überlange und auch stark divergierende Wartezeiten bei Untersuchungen in Instituten für bildgebende Diagnostik ergeben, sondern auch terminliche Vorreihungen, wenn private Zuzahlungen erfolgen. Diese Praktiken sind inakzeptabel, vor allem bei schwerkranken Menschen, die auf rasche Untersuchungsergebnisse angewiesen sind.
Die kassenfinanzierte MRT- und CT-Untersuchung wurde 2013 vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger rationiert und gedeckelt. Seither kommt es immer wieder zu unerträglich langen Wartezeiten für die PatientInnen. Einzige Möglichkeit, die langen Wartezeiten zu umgehen, sind Privatzahlungen, und zwar in einer Höhe, die für ein solidarisches Gesundheitssystem nicht länger vertretbar ist.
Der Hauptgrund für die Wartezeiten und Missstände ist die zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und dem Verband der Gesundheitsbetriebe abgeschlossene Honorarvereinbarung, die auch zwischen den Vertragspartnern höchst umstritten ist. Auch Volksanwalt Günther Kräuter kritisierte die herrschenden Zustände erst im Juni 2016 aufs Schärfste: „Diese geltende Vereinbarung führt dazu, dass freie Kapazitäten nur gegen zusätzliche private Zahlungen von ohnehin sozialversicherten Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.“ Daraus resultiert eine Zwei-Klassen-Medizin: Diejenigen, die sich die Zuzahlung oder Privatzahlung leisten können, sind in der Lage, rasch zu einer bildgebenden diagnostischen Abklärung zu kommen. Auch PatientInnen mit einer Verdachtsdiagnose auf Krebs haben oft wochenlange Wartezeiten auf ein MR oder CT in Kauf zu nehmen, was vollkommen inakzeptabel ist.
Der Antrag sieht deshalb vor, dass ein Maßnahmenplan erstellt wird, durch den schwerkranke Menschen ohne Verzögerung Zugang zu bildgebenden Untersuchungen erhalten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen zur Beschlussfassung vorzulegen, die sicherstellen, dass es österreichweit künftig einheitliche Mindeststandards zum Personaleinsatz von diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, PflegefachassistentInnen und PflegeassistentInnen gibt.
Der Anteil der diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen hat in Krankenanstalten mindestens 50 % zu betragen, um die pflegerische Qualität sicherzustellen.
2. Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, das ein Auslaufen der einjährig ausgebildeten Pflegeassistenz bis 2020 vorsieht.
3. Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, spätestens bis Ende 2016 mit allen dafür zuständigen Stellen Maßnahmen zu vereinbaren, die sicherstellen, dass
a) die Wartezeiten der PatientInnen auf eine MRT- oder CT-Untersuchung kürzer werden sowie
b) in medizinisch dringenden Fällen umgehend eine kassenfinanzierte bildgebende Untersuchung ermöglicht wird, ohne Zuzahlungen leisten zu müssen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.
10.41
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Jetzt erklärt er uns die Welt: Geschichten aus der Ordination!) Meine allererste Begegnung mit der Pflege hatte ich als junger Medizinstudent; und ich möchte jetzt der Schwester Anni und der Schwester Hermi gedenken (allgemeine Heiterkeit), denn ich war damals als Ferialassistent … (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Nein, ich war voll bezahlt! – Nachdem ich drei Wochen Leibschüsseln getragen habe, hätte ich einen Nachtdienst machen sollen. Da hat sie gesagt: Leg dich einfach ins Bett!, und ich musste in einem Zimmer, voll mit 28 Patienten der Unfallchirurgie, die gestöhnt haben – und damals hat es noch diese Extensoren gegeben –, im Pflegegewand schlafen. So war es damals.
Mein nächster Job war dann im Krankenhaus – ich sage lieber nicht, welches –, dort war ich auf der Neurologie. (Zwischenruf und Heiterkeit bei der FPÖ.) Da durften wir am Abend Schlafmittel austeilen, also etwas, was heute undenkbar ist. Warum sage ich das? – Die Welt hat sich gedreht, wie Abgeordneter Spindelberger richtig gesagt hat, und heute haben wir eine große Drehung, nämlich ein Jahrzehntegesetz gemacht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sind alle so begeistert, die Betroffenen!) Zwar glaubt uns das wahrscheinlich keiner, aber nach 20 Jahren, in denen das alte Gesetz gegolten hat, war ein Facelift wirklich mehr als notwendig. Es ist nicht nur ein Facelift, sondern es ist, glaube ich, eine komplette plastische Operation geworden.
Wen betrifft das eigentlich? – Wir haben 90 000 Beschäftigte in diesem Bereich. Es ist der größte Beschäftigungsbereich im Gesundheitswesen. Wem soll es zugutekommen? – Wenn wir überlegen, dass wir in den letzten 40 Jahren zirka zwölf bis 13 Jahre Lebenserwartung dazugewonnen haben, dürfen wir uns nicht wundern, dass die Zahl der 80-Jährigen de facto schon das Durchschnittsmaß ist. In den nächsten 15 Jahren – und man muss in der Gesundheitspolitik immer vorausdenken – verdoppelt sich die Zahl der 85-Jährigen, der 100-Jährigen, beziehungsweise gibt es eine Verdreifachung, eine Vervierfachung. Das heißt, man braucht nicht viel von Gesundheitspolitik zu verstehen, um zu merken, wir werden einen großen Pflegebedarf haben. Im Bezug darauf ist das Gesetz meiner Meinung nach ein sehr ausgewogenes Gesetz, denn es hat sehr viele Stärken und wenig Schwächen. Es ist auch im internationalen Vergleich durchaus herzeigbar.
Wir schaffen die Akademisierung. Wir schaffen einen Fachassistenten mit zweijähriger Ausbildung. Wir schaffen die aufgewertete Pflegeassistenz mit Betonung auf Langzeit.
Wir schaffen auch zehn Spezialisierungen, was auch sehr wichtig ist. Wir schaffen die Durchlässigkeit. Die Pflege bekommt eigene, extra ausgewiesene Kompetenzen. Wir beenden damit den jahrzehntelangen Streit am Krankenbett, wer was macht: Macht das der junge Arzt oder die Schwester? Das war wirklich ein lähmender Streit. Was wir nicht schaffen wollten und machen, sind Miniärzte. Wir wollen eigenständige Pflegepersonen haben.
Ich habe schon gesagt, im internationalen Vergleich ist das ein sehr, sehr gutes Gesetz. Das erkennt man, wenn man bedenkt, dass die Deutschen derzeit an einem Gesetz herumwürgen, das meiner Meinung nach schlechter als das österreichische ist.
Ich nehme diese Rede hier zum Anlass, um zu sagen: Dieses Gesetz ist eine Chance. Wir haben praktisch das Spielfeld bereitet. Das Gesetz umzusetzen, wird wahrscheinlich vieler Jahre bedürfen. Die FHs werden mitarbeiten müssen. Die ganzen Pflegedirektionen werden mitarbeiten müssen. Das heißt, man muss diesem Gesetz Leben einhauchen.
Was mir besonders wichtig ist, ist der Umstand, dass es ein egoistisches Gesetz ist, egoistisch in dem Sinne, dass wir alle von einer besseren Pflege profitieren werden und dass wir hoffentlich auch von zufriedenerem Pflegepersonal profitieren werden, denn ein ganz wesentlicher Teil dieses Gesetzes ist das Faktum: Dieses Gesetz ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit am Krankenbett. Das stellt meiner Meinung nach – das sage ich jetzt als Arzt – alles in den Schatten, denn wenn diese Zusammenarbeit der Berufsgruppen am Krankenbett nicht funktioniert, dann nützen uns alle Paragraphen nichts und dann hat der Patient überhaupt nichts davon. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.45
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
10.46
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es ist immer schwierig, nach Dr. Rasinger irgendwie die Kurve zu kriegen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Einfach einen Schwank aus dem Leben!)
Zu diesem „Jahrzehntegesetz“: Ich möchte den Bürgerinnen und Bürgern einmal schildern, wie so ein „Jahrzehntegesetz“, wie es Dr. Rasinger genannt hat, zustande kommt: Über Monate und – man kann eigentlich sagen – Jahre verhandeln die Regierungsparteien mit allen möglichen Interessengruppen über dieses Gesetz, und dann schaffen sie es nicht, das auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses zu bekommen. Doch genau 17 Minuten, bevor der Gesundheitsausschuss beginnt, klingelt das Telefon und der SPÖ-Klub ruft an: Ja, wir würden jetzt doch noch gerne das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz auf die Tagesordnung setzen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Für uns waren es 20 Minuten! Wir waren früher da!) Das ist ja keine Kleinigkeit. Die Grünen waren dann so nett und haben es der Regierungsmehrheit ermöglicht, dass mit einer Zweidrittelmehrheit doch noch in die Tagesordnung aufzunehmen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: War eh klar!) Wenn es aber ein Jahrzehntegesetz ist, dann hätte das auch noch bis in den Herbst hinein warten können. Aber hudri-wudri, husch-pfusch, ratzfatz musste das jetzt noch schnell auf die Tagesordnung drauf.
Man hat richtigerweise die Pflegeberufe, die Ausbildung und die Abstimmung der verschiedenen Berufe aufeinander modernisiert. Man hat unseres Erachtens nicht alle Chancen genützt, die das Gesetz geboten hätte, weil die Abgrenzung zwischen Pflegeberufen und Ärzten immer noch einiges offenlässt, zum Beispiel die Weiterverordnung
von Hilfs- und Heilmitteln, von Gehhilfen und Verbänden. Da liegt noch ganz viel Verantwortung beim Arzt, obwohl die Pflege das sehr gut könnte, das Fachwissen dazu hat, auch nahe am Patienten ist und den Bedarf gut abschätzen kann. Das schafft wiederum ein weiteres Problem, weil die Ärzte weniger Zeit dafür haben, sich um ihre Kernkompetenz zu kümmern, und weil sie sich um diesen Teil, den man der Pflege nicht zugesteht, jetzt auch kümmern müssen. Daher wird dann wieder eine Verknappung der Arbeitszeit bei den Ärzten auftreten.
Man hat also die Chance vergeben, auch die Verantwortung für die Pflege zu erweitern, dort auch Karriereperspektiven, Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, die einen Beruf attraktiver machen. Wenn wir heute erleben, dass wir nicht genug Pflegekräfte haben, dann hängt das auch immer mit den Weiterentwicklungsmöglichkeiten in diesem Berufsfeld zusammen.
Ich möchte auch zum Tagesordnungspunkt 3, bei dem es um die Frage der Krankenfürsorgeanstalten auf Länderebene geht, einige Worte verlieren. Viel diskutiert wurde hier im Haus die Frage der Sozialversicherungsträger. Es ist inzwischen in Österreich notorisch und bis ins kleinste Dorf vorgedrungen: Es gibt eine Ungerechtigkeit, weil es so viele verschiedene Kassen, so viel verschiedene Versicherungssysteme gibt, die von Wohnort und Beruf abhängig sind.
Was immer ein bisschen unter dem Radar der Wahrnehmung durchrauscht, sind die Krankenfürsorgeanstalten für die Landesbediensteten in den verschiedenen Ländern, und auch davon gibt es 16 verschiedene. Und das ist deswegen bemerkenswert, weil diese eigenen Kassen ja nicht einmal im Hauptverband der Sozialversicherungsträger erfasst sind. Die unterliegen also auch nicht der Aufsicht der Frau Bundesministerin. Die haben sich aus dem solidarischen System völlig ausgeklinkt, und sie sind ein Teil dieser Logik, die in Österreich vorherrscht, nämlich dass man die schwierigen Fälle, nämlich die Arbeitslosen, die Armen und die Schwerkranken, die Menschen mit gesundheitsgefährdenden Berufen den Krankenkassen zuschubst. Dort dürfen die Versicherten die schweren Risiken mitfinanzieren; und die Gruppe der öffentlich Bediensteten verabschiedet sich in ein eigenes System und kann dort natürlich mit ähnlichen Beiträgen viel bessere Leistungen finanzieren, weil sie die Lasten für die ganzen Arbeitslosen und Mindestsicherungsbezieher eben nicht tragen müssen. Diese Lasten überlässt man den GKK-Versicherten, und die Privilegierten stehlen sich aus der Verantwortung.
Dass da die Beamtenpartei ÖVP zuschaut, bitte, das kann ich noch nachvollziehen, aber einem Sozialdemokraten muss das Herz bluten, wenn seine Arbeiterinnen und Arbeiter das finanzieren müssen, während die Beamten sich die Zuckerl gönnen.
In Wirklichkeit geht es darum, dass man da auch Posten und Pöstchen für Freundinnen und Freunde schafft, dass eine privilegierte Gruppe sich gegenseitig die attraktiven Positionen zuschanzt und dass man sich selbst und den Vorfeldorganisationen noch Vorteile zukommen lässt. Hier wehren sich die Mehrheitsparteien einzig und allein im eigenen Interesse gegen Strukturreformen, um die Privilegien der eigenen Gruppen entgegen den Interessen weiter Teile der Bevölkerung zu schützen. (Beifall bei den NEOS.)
10.51
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
10.51
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und
Zuseher! Lieber Herr Kollege Loacker, ich denke, das wichtigste im Pflegebereich, im Krankenhaus und auch in den Pflegeheimen ist, dass es ein gutes Zusammenwirken aller dort Beschäftigten gibt – der Ärzte und Ärztinnen, der Pflegerinnen und Pfleger –, denn dann bin ich mir sicher, dass das, was wir alle wollen, nämlich dass der Mensch, der Patient/ die Patientin im Mittelpunkt steht, auch gut gelingen kann.
Ich glaube auch – was du angesprochen hast –, dass gerade mit diesem Gesetz die Karrierechancen im Bereich der Pflege verbessert werden. Die Durchlässigkeit wird durch diese dreigliedrige Ausbildung massiv erhöht, und deswegen verstehe ich das Argument, das du gebracht hast, dass es keine Durchlässigkeit und keine Karrierechancen gibt, eigentlich nicht zur Gänze. Ich glaube, mit dieser Novelle wird genau darauf ganz besonders hingearbeitet und es wird auch bessere Karrierechancen für MitarbeiterInnen in diesem Bereich geben.
Geschätzte Damen und Herren, ich möchte aber auf einen anderen Punkt in der GuKG-Novelle eingehen, den wir auch schon sehr lange verhandelt haben und in den nächsten Tagen noch verhandeln werden, das sind die Betreuung, die Pflege und die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung in Behinderteneinrichtungen.
Dazu muss man wissen, dass Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen leben, in Einrichtungen arbeiten und neben ihrem Dasein Pflege, Betreuung und auch medizinische Leistungen brauchen. All das basiert auf großer Beziehungsarbeit, all das geschieht auch mit großem Vertrauen. Es muss zwischen den BetreuerInnen und dem behinderten Menschen auch eine Vertrauensbasis geschaffen sein; und die Pflege ist in derartigen Lebenssituationen oft ein kleiner Bereich, wenn auch ein ganz wichtiger. Trotzdem hat die Beziehungsarbeit eigentlich im Vordergrund zu stehen. Deswegen war es wichtig, dass man ein lebenstaugliches Modell schafft, ein Modell, das auch dem Gedanken der Inklusion entspricht, und dass man auch für diesen Bereich eine Lösung findet.
Im Jahr 2008 ist eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes umgesetzt worden, mit der das sogenannte UBV-Modul eingeführt wurde. Trotzdem sind Fragen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen offen geblieben, was oft zu Verunsicherungen geführt hat und dazu, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft, wie es immer gesagt wird, im Graubereich gearbeitet haben und dass die Lebenssituation der Menschen manchmal auch nicht richtig abgebildet worden ist.
Mit dieser Novelle wird im Ärztegesetz eine wirklich gute Regelung gefunden, nämlich das Delegationsrecht. Die Möglichkeit der Delegation wird an die Laien angepasst, das heißt, man hat einen ähnlichen Status wie ein Angehöriger. Das bleibt auf zwölf Menschen beschränkt und muss unter einer ordentlichen Kontrolle und natürlich auch unter Anleitung eines Mediziners stattfinden. Das ist sehr, sehr wichtig; und ich glaube, damit wird wirklich ein ganz, ganz wichtiger Schritt in Richtung der tatsächlichen Lebenssituation für Menschen mit Behinderung in den Einrichtungen gesetzt.
Mit der Ausschussfeststellung, die wir im Gesundheitsausschuss beschlossen haben, wird das auch für den Bereich der Pflege umgesetzt und damit dem Anliegen von Behinderteneinrichtungen wirklich entsprochen. Ich möchte mich da ganz herzlich bei der Frau Ministerin und bei den MitarbeiterInnen des Gesundheitsministeriums für die Offenheit, für das Verständnis und auch für die Bereitschaft, immer wieder Expertinnen und Experten anzuhören, um eine wirklich alltagstaugliche Lösung zu finden, bedanken.
Soweit ich informiert bin, gibt es bereits einen Termin, zu dem dann die Ausschussfeststellung tatsächlich umgesetzt wird. Man muss dabei aus meiner Sicht ganz besonders darauf achten, dass die Qualität gesichert bleibt. Was meine ich damit? – Man muss darauf achten, dass die Qualität am Menschen gesichert bleibt. Es muss
aber auch die Rechtssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet werden, und natürlich, wie ich vorhin schon angesprochen habe, soll dem Gedanken der Inklusion Rechnung getragen und die Lebensrealität der Menschen am besten abgesichert werden.
Mit der Ausschussfeststellung und mit den Gesprächen, die folgen werden, wird das aus meiner Sicht bestmöglich abgebildet werden. Dafür möchte ich mich noch einmal herzlich bei dir, liebe Frau Ministerin, bedanken.
Ich bringe noch folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Spindelberger, Rasinger, Mückstein, Königsberger-Ludwig, Huainigg, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses 1240 der Beilagen:
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
„Artikel 1 (Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) wird wie folgt geändert:
a) In Z 1 wird im Inhaltsverzeichnis der Eintrag ‚§ 22b … Palliativversorgung“ durch den Eintrag „§ 22b … Hospiz- und Palliativversorgung‘ ersetzt.
b) In Z 21 lautet § 17 Abs. 2 Z 9:
‚9. Hospiz- und Palliativversorgung‘
c) In Z 22 lautet § 22b samt Überschrift:
‚Hospiz- und Palliativversorgung
§ 22b. (1) Die Hospiz- und Palliativversorgung umfasst die Pflege und Begleitung von Menschen mit einer fortschreitenden unheilbaren und/oder lebensbedrohlichen Erkrankung und von sterbenden Menschen sowie von deren An- und Zugehörigen vor dem Hintergrund eines umfassenden bio-psycho-sozialen Verständnisses von Krankheit unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts und Berücksichtigung des Patientenwillens mit dem Ziel, die Lebensqualität zu verbessern, insbesondere
1. das Erkennen und Vermindern von Risiken und Problembereichen,
2. die Informationssammlung zum Lebenswerdegang und zu den Lebenserfahrungen als Teil des Pflegeassessments (Biografiearbeit in der Pflege),
3. psychosoziale Interventionen, insbesondere mittels wahrnehmungs- und körperbezogenen sowie verhaltensorientierten Konzepten, kognitiver Stimulation bzw. kognitivem Training, Aktivitätsaufbau, Aromapflege und Entlastungsstrategien,
4. den Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung,
5. die Progressionsverzögerung und
6. das Monitoring der medikamentösen Symptombehandlung.‘“
*****
Abschließend möchte ich noch sagen, dass es mir ganz wichtig ist, im Bereich der Pflege und Betreuung nicht von gehobenen und niedrigeren Diensten zu sprechen,
weil ich davon überzeugt bin: Jeder Dienst am Menschen ist ein wertvoller Dienst. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Heißt aber so: Höherer und gehobener Dienst!)
10.57
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Spindelberger, Rasinger, Mückstein, Königsberger-Ludwig, Huainigg und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses 1240 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1194 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016):
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) wird wie folgt geändert:
a) In Z 1 wird im Inhaltsverzeichnis der Eintrag „§ 22b … Palliativversorgung“ durch den Eintrag „§ 22b … Hospiz- und Palliativversorgung“ ersetzt.
b) In Z 21 lautet § 17 Abs. 2 Z 9:
„9. Hospiz- und Palliativversorgung“
c) In Z 22 lautet § 22b samt Überschrift:
„Hospiz- und Palliativversorgung
§ 22b. (1) Die Hospiz- und Palliativversorgung umfasst die Pflege und Begleitung von Menschen mit einer fortschreitenden unheilbaren und/oder lebensbedrohlichen Erkrankung und von sterbenden Menschen sowie von deren An- und Zugehörigen vor dem Hintergrund eines umfassenden bio-psycho-sozialen Verständnisses von Krankheit unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts und Berücksichtigung des Patientenwillens mit dem Ziel, die Lebensqualität zu verbessern, insbesondere
1. das Erkennen und Vermindern von Risiken und Problembereichen,
2. die Informationssammlung zum Lebenswerdegang und zu den Lebenserfahrungen als Teil des Pflegeassessments (Biografiearbeit in der Pflege),
3. psychosoziale Interventionen, insbesondere mittels wahrnehmungs- und körperbezogenen sowie verhaltensorientierten Konzepten, kognitiver Stimulation bzw. kognitivem Training, Aktivitätsaufbau, Aromapflege und Entlastungsstrategien,
4. den Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung,
5. die Progressionsverzögerung und
6. das Monitoring der medikamentösen Symptombehandlung.“
Begründung:
Zu Artikel 1 (GuKG):
Hospiz-und Palliativversorgung ist nach der Definition der World Health Organization, 2002 ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen und ihrer Familien, welche sich im Erleben und der Auseinandersetzung mit einer lebensbedrohlichen, unheilbaren und fortschreitenden Krankheit befinden. Dies soll erfolgen durch Prävention und Linderung von Leiden, durch eine frühzeitige Identifikation, tadellose Einschätzung und Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Ereignissen physischer, psychischer, sozialer, kultureller und spiritueller Aspekte.
*****
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.
10.57
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Wertes Hohes Haus! Mit der vorliegenden Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wird die gesamte Krankenschwestern-, die Pflegehelferausbildung samt Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten geändert.
Wir haben schon gehört, es soll sich dabei um ein Jahrhundertgesetz handeln. Ich muss mich meinem Vorredner anschließen, wir haben die Vorgangsweise auch sehr bedauert, nämlich dass kurz vor dem Ausschuss einfach versucht wird, dieses Gesetz durchzupeitschen, ohne die Opposition einzubeziehen. Gut, das werden wir jetzt einmal so hinnehmen, aber die Art und Weise ist es natürlich wert, sie zu hinterfragen, und einer Demokratie eigentlich nicht ganz würdig. (Beifall beim Team Stronach.)
Wir haben es von den Vorrednern gehört: Von einer Aktualisierung des Berufsbildes der gehobenen Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege und der Pflegehilfe sprechen die einen, sie sehen da auch eine Änderung, die hilft, Kosten im System zu sparen. Es gibt aber auch sehr viele, die ihre Bedenken haben. Wir haben auch mit einigen Personen vor Ort, mit sehr vielen Ärzten gesprochen, die unsere Bedenken eigentlich auch ein bisschen unterstützt haben, nämlich dass zukünftig Personen, die Menschen pflegen, zum Teil sogar kürzer als Tierpfleger ausgebildet werden, dass es wesentlich weniger qualifiziertes und gut ausgebildetes Personal geben könnte und dass dadurch vor allem wieder die Patienten eventuelle Nachteile haben.
Auf der anderen Seite dürfen Pflegeassistenzen – die bisherigen Pflegehelfer – wesentlich mehr Tätigkeiten durchführen, und wir befürchten, dass es für Krankenanstalten eine einfache Rechenaufgabe wird, möglichst wenig akademisches, diplomiertes Personal einzustellen und dafür mehr Pflegehelfer, die dann Pflegeassistenzen heißen, mit an Bord zu nehmen. Das ist der Grund, warum wir diesem Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, heute nicht zustimmen werden. (Beifall beim Team Stronach.)
Es werden hier ja einige Tagesordnungspunkte unter einem verhandelt, und ich möchte da auch zu Tagesordnungspunkt 2 kurz etwas sagen, das ist der Antrag der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung aller öffentlich getragenen Krankenanstalten zu einem österreichischen Krankenhausverbund. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Darin ist vorgesehen, dass die Möglichkeit geschaffen wird, die öffentlich getragenen Krankenanstalten zu einem österreichischen Krankenhausverbund zusammenzuschließen. Das wäre eine Reform, die unseres Erachtens zwingend und dringend not-
wendig wäre. Das ist genau der Gegensatz zu den Änderungen in der Krankenschwestern- und Pflegehelferausbildung, nämlich nicht bei den Mitarbeitern, sondern endlich einmal beim System anzusetzen und dort dringend notwendige Reformen zu starten. (Beifall des Abg. Hagen.)
Sich auf die föderalen österreichischen Strukturen auszureden, finden wir, wenn es um den Einsatz von Beiträgen und Steuergeldern geht, einfach nicht mehr zeitgemäß. Das belastet vor allem das Zukunftskonto unserer jungen Mitmenschen. (Beifall beim Team Stronach.)
Das derzeitige Gesundheitssystem und da vor allem der Unterhalt von öffentlich-rechtlich geführten Krankenanstalten bedarf einer umfassenden Reform – wie gesagt, nicht bei den Mitarbeitern, sondern das ganze Krankenhaussystem, die ganze Gesundheitsthematik gehört unseres Erachtens reformiert. Wir sprechen sehr viel mit den Leuten draußen und wir kennen viele Beispiele, anhand derer wir sehen, dass das System in der derzeitigen Form leider krankt. Es sind gute Ansätze vorhanden, aber leider sind sehr viele nicht zu Ende gedacht.
Beim Antrag des Abgeordneten Mag. Loacker würden wir auch mitstimmen, er entspricht unserer Philosophie, und es sind auch sehr gute Ansätze in Richtung Reform darin enthalten. Besonders schade finden wir, dass die Anträge der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein hier nicht angenommen werden, denn genau in der psychiatrischen Versorgung betreten wir ein Terrain, das unseres Erachtens sehr im Argen liegt. Das ist eigentlich eine große Schande für die österreichische Gesellschaft. Daher hätten wir diesen Antrag gerne unterstützt.
Der letzte Antrag, nämlich der Antrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird, ist von meinen Vorrednern noch nicht besprochen worden. Das ist ein Antrag, der an der Oberfläche eher harmlos anmutet, aber er hat es in der Begründung durchaus in sich.
Es ist nämlich nicht etwa so, dass die Europäische Kommission ein Problem damit hätte, dass österreichische Tierärzte eine Honorarordnung haben, deren Unterschreiten ein Problem wäre. – Nein, das ist nicht so, sondern die EU hat vielmehr damit ein Problem, dass die Honorarordnung in Österreich bisher eine Genehmigung durch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen benötigt hat und dass diese Genehmigung erst nach Anhörung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, des Österreichischen Arbeiterkammertages, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs zu erteilen war. Also die österreichische Kammernwirtschaft und deren Packelei sind in Wirklichkeit das Problem, nicht die Honorarordnung der Tierärztekammer.
Ich bedanke mich für diesen Antrag. Dieses Beispiel sollte unserer Meinung nach Schule machen. Das ist vonseiten der EU endlich einmal ein Auftrag in die richtige Richtung. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
11.04
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort. – Bitte.
11.04
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und werte Kollegen! Ich möchte dieses Mal mit einer Geschichte beginnen, so wie Erwin Rasinger sie erzählt hat, um auch ein bisschen in die Historie zu gehen. Als ich zu studieren begonnen habe, habe ich in den Ferien als Stationsgehilfin – so hat das damals geheißen – gearbeitet.
Mir ist es allerdings nicht so gut gegangen wie Erwin Rasinger – das mag vielleicht daran liegen, dass ich eine Frau unter vielen Krankenschwestern war –, denn mich hat man nicht schlafen geschickt, sondern zu mir hat man gesagt: Du kannst ruhig ein bisschen öfters gehen, weil du mehr verdienst! – Man hat ja als FerialpraktikantIn die Steuern nicht abgezogen bekommen.
Wir haben also unterschiedliche Erfahrungen gemacht, aber, wie ich glaube, beide in der gleichen Ausprägung. Das ist dann so weitergegangen, und als ich begonnen habe, als Ärztin zu arbeiten, war das Krankenpflegesetz noch so, dass es zugegebenermaßen viele Graubereiche gegeben hat, aber auch ein sehr fruchtbares Miteinander am Krankenbett.
Knapp bevor ich dann sozusagen aus dem Beruf ausgeschieden bin, ist das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz herausgekommen, und ein Punkt, der bis heute die Arbeit am Krankenbett erschwert hat, war dieser sogenannte mitverantwortliche Tätigkeitsbereich – § 15 –, der in dieser Reform, wie schon von einigen gesagt wurde, neu geregelt wird.
Damals sind nämlich die Streitereien darüber entstanden, wer am Krankenbett was darf, und darunter hat das Arbeitsklima aller gelitten – sowohl der ÄrztInnen wie auch der Gesundheits- und KrankenpflegerInnen –, und leidtragend waren auch die Patienten, weil die natürlich oft haben warten müssen, bis die zwei sich geeinigt haben, wer was am Krankenbett beziehungsweise mit dem Kranken machen kann.
Eines der Themen, das wir versucht haben, in diesem Gesetz neu zu gestalten und zu regeln – und ich glaube, das ist wirklich gut gelungen –, ist, per Gesetz und nicht per Streiterei am Krankenbett klarzulegen, wer wofür eigenverantwortlich zuständig ist.
Dann haben wir natürlich auch versucht, Karrieremöglichkeiten für Frauen zu schaffen – die Gesundheits- und Krankenpflege ist noch immer ein Frauenberuf –, die durchlässig sind, von der einjährigen Ausbildung zur Pflegeassistenz über die zweijährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz bis zur tertiären Ausbildung.
Frau Kollegin Weigerstorfer hat das erwähnte Mail der Betriebsräte vorgebracht, in dem aufgeworfen wird, dass Menschen, die am Menschen arbeiten, kürzer ausgebildet sind als Tierpfleger.
Ganz ehrlich, ich bin immer Personalvertreterin gewesen und bin Gewerkschafterin mit Leib und Seele, aber in diesem Brief sagen die Betriebsräte, dass die Menschen, die bis heute – und zwar seit ich zu studieren begonnen habe und noch früher – nach einer einjährigen Ausbildung am Krankenbett mit ihnen Seite an Seite arbeiten, schlechter ausgebildet wären als Tierpfleger, und das finde ich als Personalvertreterin sehr ungehörig. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Tierpflege ist ein Lehrberuf, das war immer schon so, und die Gesundheits- und Krankenpflege ist kein Lehrberuf, sondern eine modulare Ausbildung. Menschen, die eine einjährige Ausbildung absolviert haben – eine andere, keine schlechtere –, arbeiten seit vielen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten in diesem Bereich, und dieser Brief diskreditiert deren Arbeit. – Das ist das, was mich an diesem Brief wirklich ärgert.
Man kann sich als Interessenvertretung gegen viele Dinge stellen, gegen viele Dinge wehren, auf viele Dinge aufmerksam machen, und ich nehme die Befürchtungen, die die Interessenvertretungen haben, ernst. Deswegen haben wir uns auch entschieden, wie es Kollege Spindelberger schon gesagt hat, darauf zu schauen, zu evaluieren, damit es nicht dazu kommt, dass sich die Pflege am Patienten verschlechtert.
Ich lasse mir dieses Gesetz, das wir seit vielen Jahren verhandeln – das wurde wirklich schon vor meiner Zeit begonnen –, aber auch nicht in der Form schlechtreden, dass man sagt: Was könnte denn nicht alles passieren?!
Die Länder haben dieses Gesetz sehr lange blockiert, weil sie gesagt haben, es wird ihnen zu teuer. Die Gewerkschaften haben gesagt, das Gesetz wird zu billig. Ich glaube also, wir haben einen guten Kompromiss gefunden. Ich bin stolz auf dieses Gesetz, aber wir müssen weiterhin darauf schauen.
Zur Frage, wieso das so knapp vor der Sitzung in den Ausschuss gekommen ist: Sie wissen, oft geht es noch um Kleinigkeiten, um kleine Punkte, und ich bin wirklich froh, dass wir es dann doch noch geschafft haben. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch einmal wirklich Danke sagen: danke den beiden Gesundheitssprechern Erwin Spindelberger und Erwin Rasinger für die lange Vorarbeit, danke auch Eva Mückstein dafür, dass sie uns geholfen hat, dieses Gesetz noch auf die Tagesordnung zu bringen, danke den Klubsekretären Gabi Kotzegger, Philipp Hartig und Elfriede Hufnagl, in meinem Haus Meinhild Hausreither und natürlich Julia Adlgasser aus meinem Kabinett, die monatelang – wirklich monatelang! – versucht haben, mit allen Interessenvertretungen einen gangbaren Kompromiss im Sinne der in den Gesundheitsberufen Arbeitenden, aber auch im Sinne der Patientinnen und Patienten zu verhandeln.
Ich bin wirklich stolz auf dieses Gesetz. Ich sage ein herzliches Danke dafür, dass es mir möglich ist, heute dieses Gesetz auch wirklich zur Beschlussfassung zu bringen. Ich hoffe, dass wir in der Evaluierung sehen werden, dass wir einen guten Schritt gegangen sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
11.09
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.
11.10
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wenn Sie mich so ansehen, werden Sie sicherlich sagen: Ui, ziemlich pflegeaufwendig! Jemand mit Beatmungsgerät, jemand, der die Hände nicht bewegen kann, der in der Früh angezogen werden muss, der gewaschen werden muss, der beim Essen und anderen Tätigkeiten Unterstützung braucht – ziemlich pflegeaufwendig.
Wenn man aber meinen Tagesablauf anschaut, dann sieht man: Der Pflegebedarf beträgt vielleicht drei, vier Stunden pro Tag – immer wieder, über den Tag verteilt. Wichtig ist, dass ich ein normalisiertes Leben führen kann, und das führe ich mit Unterstützung der persönlichen AssistentInnen, die gut eingeschult sind, die auch Pflegetätigkeiten delegiert bekommen haben; das haben wir schon geregelt, dank Sabine Oberhauser, die damals noch Gesundheitssprecherin der SPÖ war, und Erwin Rasinger.
Diese Delegation ist wichtig, damit behinderte Menschen von jenen Menschen in ihrem Alltag begleitet und auch gepflegt werden, zu denen sie Vertrauen haben. Eine ähnliche Regelung braucht es auch für die Behinderteneinrichtungen, denn auch bei behinderten Menschen in Einrichtungen ist es so, dass Pflege wichtig ist, aber nicht dominierend sein darf, nicht allein den Alltag prägen darf, sondern es gehört auch viel anderes dazu. Es hat darüber eine lange Diskussion gegeben, und wir haben im Ärztegesetz eine gute Regelung hinsichtlich der Delegation gefunden, dass auch BehindertenbetreuerInnen eingeschult werden dürfen, dass Pflegetätigkeiten, dass ärztliche Tätigkeiten delegiert werden dürfen.
Was im GuKG, im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, noch offen ist, ist etwas, das nicht im Gesetz steht, aber in einer wichtigen Ausschussfeststellung, nämlich dass eine Regelung der Delegation auch im Pflegebereich geschaffen werden soll. Dafür, dass die Bereitschaft und, wie ich glaube, auch der gute Wille besteht, da eine gute Lösung zu finden, bin ich den MitarbeiterInnen des Hauses und der Ministerin sehr dankbar.
Auch im Schul- und Kindergartenbereich müssen wir schauen, dass Kinder mit einem Pflegebedarf die Schule besuchen können und dass nicht immer eine diplomierte Krankenschwester dabei stehen muss, denn das entspricht auch nicht der Inklusion. Da muss mit den Schulärzten, mit den SchulassistentInnen, die die Kinder begleiten, und auch mit den PädagogInnen eine Regelung gefunden werden.
Insgesamt haben wir sehr gute Regelungen, und ich bin sehr froh, dass das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz heute so beschlossen wird. Ich begrüße auch die Ausschussfeststellung zur Hospiz- und Palliativversorgung, die meine Kollegin Königsberger-Ludwig eingebracht hat; sie enthält eine neue Definition, die präziser ist. Hospiz- und Palliativmedizin ist sehr wichtig.
Abschließend darf ich noch, wie immer am Ende meiner Rede, darauf hinweisen, dass die Menschenwürde in die Verfassung gehört, denn Pflege, Hospiz- und Palliativmedizin und Inklusion sind auch wichtige Bestandteile eines menschenwürdigen Lebens. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)
11.15
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.
11.16
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Es mag alles sein, was Sie gesagt haben, Frau Minister: dass das ein großartiger Wurf ist und dass Sie da jahrelang hinter den Kulissen verhandelt haben, auch das, was Herr Kollege Rasinger gesagt hat: ein Jahrzehntegesetz, und dass das Gesetz eine Chance sei.
Ich kann jedoch nur sagen, ich war sehr verärgert, als uns diese ganze Materie im Ausschuss nähergebracht worden ist, denn man hatte uns das Gesetz tatsächlich zehn Minuten vorher vorgelegt. Dass wir als einzige Oppositionspartei darüber nicht erfreut sind und hier nicht als Stimmgeber agieren, darf Sie nicht überraschen.
Die Frage, die sich stellt, ist: Ist dieses Gesetz tatsächlich eine Chance? – Es ist ja meiner Meinung nach so, dass diese Novelle, durch die die professionelle Pflege verbessert werden soll, in Wirklichkeit einer weiteren Verdünnung der Versorgung Vorschub leisten wird.
Momentan ist es ja so, dass die Betreuung von Patienten bei den Krankenanstaltenträgern wie dem KAV mit den Mitarbeitern hin und her geschoben worden ist. Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat das auf den Punkt gebracht: Es könnte sich ja möglicherweise tatsächlich um eine sogenannte Lex KAV handeln. Im Moment werden keine Überstunden ausbezahlt, wobei herumerzählt wird, das habe mit der EDV zu tun. Es steht jedoch der Verdacht im Raum, dass das Geld schlicht und einfach ausgeht.
Die Kritik, die vonseiten der Sozialdemokratie in Vorfeldorganisationen geäußert wird, sollte man ja nicht so einfach unter den Tisch kehren. Zum Beispiel stellt die Bundesarbeitskammer dazu fest, dass die Höherqualifizierung der Pflegekräfte dazu führen wird, dass schlechter ausgebildete und damit auch billigere Pflegekräfte künftig bevorzugt beschäftigt werden. Außerdem befürchtet die Bundesarbeitskammer, dass
die geplante Untergliederung im Spitalsbetrieb zu Intransparenz hinsichtlich der Kompetenz der verschiedenen Berufsgruppen und zu organisatorisch kaum überwindbaren Hürden, etwa bei der Erstellung von Dienstplänen, führen wird. – Das sagen Ihre Freunde in der Bundesarbeitskammer.
Auch der Rechnungshof begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel, die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung den Erfordernissen der Praxis anzupassen, sieht aber bei der Klärung der Kompetenzen in der diplomierten Pflege vor allem in den Bereichen medizinische Diagnostik und Therapie weiterhin großen Handlungsbedarf.
Die zukünftige Untergliederung in Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und den gehobenen Dienst mag sich ja in der Theorie gut anhören, geht aber tatsächlich an der Wirklichkeit im Spitalsalltag vorbei, wie alle wissen, die tatsächlich in diesem Spitalsalltag gearbeitet haben.
Die Berufsbilder überschneiden sich und werden in der Praxis kaum voneinander abzugrenzen sein. Eine Pseudoakademisierung wird weder den Pflegekräften noch den Patienten nutzen. Die Überführung der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung in den tertiären Ausbildungsbereich lässt nämlich weiterhin auf sich warten, und zukunftsweisende Möglichkeiten einer kompetenzübergreifenden Spezialisierung beziehungsweise der Weiterbildung fehlen in dem Gesetz ebenfalls zur Gänze. Darüber hinaus bleibt zu befürchten, dass das neue hochqualifizierte Pflegepersonal mehr in der Verwaltung und im Management eingesetzt werden wird, während die Betreuung der Patienten auf der Strecke bleiben wird. – Das ist einmal ein Thema.
Das zweite Thema, bei dem ich mir von Ihnen heute eigentlich eine Antwort und mehr Information erwartet hätte, sind die unhaltbaren Zustände vor allem bei der Diagnose und bei der bildgebenden Diagnose bei Krebspatienten, auf Deutsch: die langen Wartezeiten bei MR- und CT-Untersuchungen, die anrüchig geworden sind. Da waren schnell die Schuldigen gefunden. Man hat gesagt, die Institute, die diese Untersuchungen anbieten, seien zu gewinnorientiert, halten sich die Kapazitäten für Privatpatienten frei und das sei eigentlich ein Skandal.
Das ist natürlich eine glatte Themenverfehlung, weil es in der freien Niederlassung einen Unterschied macht, ob man einen Tisch mit einem Sessel, auf dem der Patient sitzt, stehen hat und das die Praxis, das Unternehmen ist oder ob man ein Fach gewählt hat, für dessen Ausübung unglaubliche Investitionen, teilweise im dreistelligen Millionenbereich, erforderlich sind. Diese Investitionen müssen wieder hereinkommen. Da braucht man schlicht und einfach klare sogenannte Businesspläne, man hat Verantwortung für eine Vielzahl von Mitarbeitern, und das muss von der wirtschaftlichen Seite her schlicht und einfach auch wie ein Mittelbetrieb, wenn nicht sogar wie ein Großbetrieb geführt werden. Diese Dinge dürfen wir hier nicht vermischen.
Wir haben das ja schon vor Jahren angemerkt, als Ihr Vorgänger – damals hochgelobt – das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz vorgestellt hat. Ein Kernpunkt dieses Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes war eine Deckelung der Leistung. Diese Deckelung der Leistung hat man dort angesetzt und die Schraube dort angezogen, wo sich die Kollegen am wenigsten wehren können, nämlich bei den Großgeräten. Da kann man nicht einfach sagen, man sperrt zu oder geht an einen anderen Standort. Da hat man diese Bezahlschwelle eingeführt, und heute bekommt man die Rechnung dafür präsentiert. Das ist aber bitte nichts, was jetzt ganz plötzlich eintritt; das haben Menschen wie wir mit Menschenverstand und Hausverstand Ihnen auch rechtzeitig gesagt.
Heute stehen wir an dem Punkt, an dem das massive Auswirkungen bei Patienten zeitigt, und es müssen da wirklich sofort Intensivmaßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen können aber nicht darin bestehen, dass man wieder eine Kommission,
eine Taskforce einsetzt, in die man halt Sozialpartner, einen Haufen Wichtigtuer, Politfunktionäre setzt, die dann Konzepte erarbeiten und irgendetwas überwachen sollen, was eigentlich selbstverständlich ist.
Wenn man die Institutsbetreiber – auch das ist ein Faktotum in Österreich, dass die Ärzte durch die Wirtschaftskammer vertreten werden; aber das ist eine andere Geschichte – in Ruhe arbeiten ließe, dann würde es da auch keine Engpässe geben. Das sei einmal vorweg gesagt. (Abg. Yilmaz: Das schaue ich mir an!) – Das kann man sich ganz genau anschauen, denn bei anderen, die frei arbeiten können, funktioniert es ja (Abg. Yilmaz: Wo?), in anderen Ländern.
Schauen Sie, das ist genau das Gleiche wie mit den Universitäten: Unsere Universitäten – nur als kleiner Ausflug – rangieren auf Platz 200 aufwärts. Warum ist das so? – Aufgrund der Einflüsse der Politik, der Sozialpartner und dergleichen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)
Gehen Sie einmal in andere Länder (Zwischenruf der Abg. Yilmaz), zum Beispiel in das – momentan in aller Munde – Silicon Valley, schauen Sie sich dort die Universitäten an, zum Beispiel Stanford! Wie funktioniert es dort? – Die ehemaligen Absolventen haben dort die Führung übernommen, das ist eine alte Tradition im angelsächsischen Bereich, und daher sind diese Universitäten auf den vorderen Plätzen zu finden.
Das kann man eins zu eins auf Gesundheitssysteme übertragen. (Zwischenruf der Abg. Yilmaz.) Deshalb bringe ich nun – da meine Redezeit schon abgelaufen ist – folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Computertomografie(CT)- oder Magnetresonanztomografie(MRT)-Untersuchungen für Sozialversicherte
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechende aufsichtsrechtliche und legistische Maßnahmen einzuleiten, um dafür Sorge zu tragen, dass die österreichischen Sozialversicherungsträger gemeinsam mit dem Fachausschuss Bildgebende Diagnostik der Wirtschaftskammer und der Ärztekammer eine umgehende Sanierung der Missstände bei der Versorgung betreffend bildgebende Untersuchungen, das heißt Computertomographie, CT, oder Magnetresonanztomografie, MRT, vornehmen.
*****
Abschließend sage ich noch, Frau Minister: Das heißt jetzt nicht, anzudenken, den Gesamtvertrag aufzulösen; das heißt nicht, erpresserische Einzelverträge anzubieten, und das heißt schon gar nicht, eine Prolongierung der Deckelung des Systems vorzunehmen.
Ich plädiere dafür, den Berufsstand – egal, wie er jetzt vertreten ist, durch die Wirtschaftskammer oder die Ärztekammer – ordentlich zu dotieren, ordentlich arbeiten zu lassen und die unsägliche Deckelung der Leistungen abzuschaffen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Franz.)
11.24
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Karlsböck eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Andreas Karlsböck und weiterer Abgeordneter betreffend Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT)-Untersuchungen für Sozialversicherte
eingebracht in der 138.Sitzung des Nationalrates am 07.07.2016 im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1194 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016) (1240 d.B.)
Seit Jahren nehmen die Probleme bei der Versorgung der Sozialversicherten betreffend bildgebende Untersuchungen, d.h. Computerdomographie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT) zu. Nun ist sehr spät, aber doch sogar das Gesundheitsministerium aufgewacht, und möchte hier eine Änderung im Sinne einer besseren und rascheren Versorgung sicherstellen.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) will "Klarheit noch vor dem Sommer". Andernfalls werde sie gesetzlich eingreifen.
28.06.2016 | 18:27 | (Die Presse)
Wien. Selbst bei Krebsverdacht dauert es bis zu zwei Monate, bis eine bildgebende Untersuchung, Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT) durchgeführt werden kann. Nachdem die Krebshilfe im Ö1-„Morgenjournal“ Alarm geschlagen hatte, erhält sie nun Unterstützung. „Das geht nicht, dass Menschen, bei denen eine tödliche Diagnose droht, warten müssen, bis sie nicht mehr zu heilen sind“, sagt der Sektionschef im Gesundheitsministerium, Gerhard Aigner, „die Politik muss da dreinfahren“. Hintergrund für die langen Wartezeiten ist ein Streit zwischen den MR- und CT-Instituten und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der sich schon seit Jahren hinzieht. Die Ärztevertreter argumentieren mit Deckelungen durch die Kassen, die nur eine bestimmte Anzahl an Untersuchungen pro Quartal zahlen. Ist diese nach einem bestimmten Zeitraum erreicht, wollen Ärzte keine Kassenpatienten mehr übernehmen. Die Sozialversicherung pocht hingegen auf die Leistungspflicht der Mediziner.
„Völlig inakzeptabel“
Die Volksanwaltschaft fordert vom Gesundheitsministerium eine gesetzliche Lösung. Und angesichts der neuerlichen Debatte macht nun auch Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) Druck: Zwischen Wirtschaftskammer und Sozialversicherung müsse es „jetzt vor dem Sommer“ Klarheit über das weitere Vorgehen geben, andernfalls werde sie gesetzlich eingreifen, warnte Oberhauser am Dienstag. „Es ist völlig inakzeptabel, dass Menschen, die eine Verdachtsdiagnose auf eine lebensbedrohliche Erkrankung haben, wochenlang warten müssen, außer sie bezahlen.“ Schließlich werden Privatzahlungen bei Terminvergaben bevorzugt.
Oberhauser sagte am Dienstag, es brauche eine zentrale Anlaufstelle für Patienten, die zu Instituten mit freien Terminen vermittle, aber auch eine Reihung nach Dringlichkeit. Außerdem müssten sich Vertreter der Institute und der Sozialversicherung
darauf einigen, wie der gemeinsam abgeschlossene Vertrag zu interpretieren sei. „Wenn es jetzt zu keiner Lösung kommt, werden wir eine Möglichkeit schaffen, dass die Sozialversicherung einzelne Verträge abschließen kann mit Instituten, um die Versorgung für die Patienten gewährleisten zu können“, sagte Oberhauser. Man würde dies mit jenen Instituten machen, „die bereit sind, diesen Berg, den wir hier offensichtlich an Rückstau haben, auch gemeinsam abzuarbeiten“.
Bei den Instituten renne die Ministerin mit der Forderung nach kürzeren Wartezeiten „offene Türen ein“, heißt es vom Fachausschuss Bildgebende Diagnostik der Wirtschaftskammer. Allerdings müsse man bei Lösungen berücksichtigen, dass die Nachfrage nach MRT- und CT-Untersuchungen jährlich um fünf bis acht Prozent steige, während die Ausgaben dafür unverändert limitiert seien. (ag./cim)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.06.2016)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechende aufsichtsrechtliche und legistische Maßnahmen einzuleiten, um dafür Sorge zu tragen, dass die österreichischen Sozialversicherungsträger gemeinsam mit dem Fachausschuss Bildgebende Diagnostik der Wirtschaftskammer und der Ärztekammer eine umgehende Sanierung der Mißstände bei der Versorgung betreffend bildgebende Untersuchungen, d.h. Computerdomographie(CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT), vornehmen.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte.
11.24
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Kollege Karlsböck, zur Frage der betriebswirtschaftlichen Freiheit von MR- und CT-Instituten: Sie sagen, in anderen Ländern funktioniert das. – In Amerika kostet eine CT 10 000 US-Dollar, bezahlen muss es der Einzelne. (Zwischenruf des Abg. Karlsböck.) In Österreich sind CT und MR Sachleistungen im Bereich des Krankenkassensystems. Auch freiberuflich niedergelassene Radiologen, die Institute führen, müssen sich an die Gesetze halten, und das Gesetz gilt für den Doktor – wie Sie es so nett gesagt haben –, der einen Schreibtisch und einen Sessel hat, genauso wie für den, der viel Geld in ein MR- oder ein CT-Gerät investiert. Wenn er einen Vertrag mit einer Krankenkasse abschließt, dann darf er von der Sozialversicherung gedeckte Leistungen nicht im privatwirtschaftlichen System abrechnen. Das geht nicht.
Das heißt, einerseits die Verträge zu nehmen, sich andererseits nicht daran zu halten, ist etwas, das weder in der Sozialpartnerschaft noch vom Gesetzgeber akzeptiert wird. – So viel zu der Frage, wieweit wir die betriebswirtschaftliche Freiheit eines einzelnen Unternehmers einschränken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur Frage der Taskforce und, wie Sie hier sagten, der aus Politfunktionären zusammengesetzten Arbeitsgruppen: Wenn Sie Zeitungen lesen oder vielleicht gestern den Teletext gelesen haben oder auch die APA lesen, wissen Sie, dass wir sehr schnell,
ohne großes Tamtam zu einer Lösung gekommen sind. Beide Vertragspartner – das erfolgt im Rahmen der Selbstverwaltung – haben gesagt, sie werden diesen Vertrag neu verhandeln. Wie sie ihn verhandeln, das obliegt, denke ich, noch immer diesen beiden.
Zum nächsten Punkt, der jetzt von beiden FPÖ-Rednern angesprochen worden ist, der KAV bezahle keine Überstunden: Ich denke, die Betriebsräte und Personalvertreter im KAV würden sich sehr wohl zu wehren wissen, wäre das der Fall. Soweit ich weiß und wir uns jetzt erkundigt haben, ist das nicht der Fall und eine glatte Unterstellung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
11.27
Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
11.27
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Österreich kommt mit der Änderung des Tierärztegesetzes einer Anforderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie nach, Kollegin Weigerstorfer. Die Europäische Kommission wies nämlich im Rahmen der Evaluierung der Umsetzung dieser Richtlinie darauf hin, dass nach ihrer Ansicht im tierärztlichen Berufsrecht vorgesehene Mindesttarife, wie sie gegenwärtig in der Honorarordnung der Österreichischen Tierärztekammer vorgesehen sind, eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen. Das ist der Grund dafür, dass wir dieses Gesetz hier ändern.
In Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Kommission wurde deutlich, dass die verpflichtend einzuhaltenden Mindesttarife gemäß tierärztlichem Berufsrecht, wie sie die Honorarordnung vorsieht, aufzuheben sind, da andernfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet wird. Das hätte zur Folge, dass Österreich mit größter Wahrscheinlichkeit wegen Verletzung der genannten Pflichten verurteilt werden würde, mit all den finanziellen und legistischen Folgen, die daran hängen.
Die Honorarordnung soll dahin gehend umgewandelt werden, dass die Österreichische Tierärztekammer ihren Mitgliedern gegenüber Regeln hinsichtlich der Grundsätze der Rechnungslegung festlegen sowie Richtsätze für tierärztliche Leistungen in Form einer Empfehlung vorlegen kann, aber keine Mindestforderung mehr stellen wird. Da es sich bezüglich der Höhe der Honorare nicht mehr um eine rechtsverbindliche Vorschrift handelt, entfällt auch das Anhörungs- und Genehmigungsverfahren. Das war notwendig, wenn es rechtsverbindlich war; das ist es aber nicht mehr, darum entfällt es, und nicht deswegen, weil die EU es so will. Die Österreichische Tierärztekammer hat daher betreffend Tarife mehr Spielraum bei der Ausgestaltung der Honorarordnung. Es bleibt aber dem Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichtsbehörde nach wie vor unbenommen, rechtswidrige Inhalte der Honorarordnung aufzuheben.
Meine Damen und Herren, das betrifft aber in Bezug auf die Dienstleistungsrichtlinie nicht nur die Tierärztekammer, sondern das betrifft zum Beispiel auch Architekten, Anwälte und so weiter; das muss in den entsprechenden Materiengesetzen auch geändert werden. (Beifall bei der SPÖ.)
11.29
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
11.29
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte in Bezug auf die Geset-
zesnovelle auf einen Bereich eingehen, der die Langzeitpflege betrifft, nämlich die Pflege älterer Menschen.
Jeder und jede von uns, der oder die schon einmal in einem Pflegeheim war – und ich nehme an, das sind sehr, sehr viele, weil viele ältere Angehörige in Pflegeheimen haben –, weiß, wie es nicht nur den Menschen, die dort für lange Zeit leben, sondern auch den Menschen, die dort arbeiten, geht: Sie stehen oft unter enormem Druck, weil es eine physisch sehr schwere Arbeit ist, Menschen aus dem Bett zu heben, die ganze körperliche Pflege, alles, was dazugehört. Sie stehen oft auch unter einem großen psychischen Druck, weil sie in dem Beruf sehr belastet sind. Sie haben wenige Möglichkeiten, sich auszutauschen oder überhaupt selbst betreut zu werden. Wir wissen, dass das Bereiche sind, in denen Menschen oft nicht sehr lange arbeiten, weil sie einfach zu sehr belastet sind.
Es hat unlängst eine Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich gegeben, die zeigt, wie wichtig es wäre, die Mindestpersonalschlüssel gerade in diesem Bereich anzuheben, weil einfach die Bedürfnisse von älteren Menschen gestiegen sind. Die Menschen werden anders älter, sie werden nicht nur älter, sondern sie sind auch öfter krank, sie brauchen intensivere Pflege, und da geht es um ganz einfache Dinge des Alltags, die nicht mehr gewährleistet sind, nämlich dass man mit den Menschen im Heim Karten spielen, ihnen die Hand halten, einfach bei ihnen sein kann. Das sollte dieses Gesetz auch gewährleisten.
Jetzt komme ich zu dem Bereich, in dem es um die Ausbildung geht: Wir begrüßen es und wir unterstützen es, dass es einen tertiären Bereich, also eine gehobenere Ausbildung gibt, eine Hochschulausbildung, was Pflegekräfte anbelangt. Es ist auch gut, dass es nach wie vor die zweijährige Pflegefachassistenzausbildung gibt. Und es gibt, wie wir wissen, jetzt die Dreiteilung, nämlich betreffend die Pflegeassistenz.
Gerade in dem Bereich, der, wie ich meine, am wenigsten Lobby hat, in dem Bereich, wo nicht intensiv genug hingesehen wird, den ich jetzt gerade beschrieben habe, im Bereich der Langzeitpflege, da habe ich die Angst, dass da, wenn wir nicht dezidiert Mindestpersonalschlüssel einführen, nicht gewährleistet ist, dass das Personal aus dem höher gebildeten Sektor zum Einsatz kommt, sondern vor allem PflegeassistentInnen; das kann man fast mit kleinem „i“ schreiben, denn das sind sehr, sehr oft Frauen.
Deswegen bitte ich Sie, Frau Ministerin, dass wir uns alle gemeinsam dafür einsetzen, dass gerade in diesem Bereich Mindestpersonalschlüssel festgelegt werden, damit auch gewährleistet ist, dass die Menschen, die dort arbeiten, ein entsprechendes Umfeld vorfinden und auch – das darf man nicht zuletzt sagen – eine entsprechende Bezahlung, denn das sind oft sehr schlecht bezahlte Jobs. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte, weil meine Redezeit abläuft, noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen einbringen und ihn in den Kernpunkten erläutern. Er betrifft einen etwas anderen Bereich, nämlich den von Kollegin Königsberger-Ludwig schon angesprochenen Behindertenbetreuungsbereich; es geht um kleine WGs mit Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und die pflegerischen Tätigkeiten der Behindertenbetreuer dort.
Es ist so, dass das neue Gesetz nicht klar genug bestimmt – das wurde mit der Ausschussfeststellung auch angedeutet –, wie der Einsatz von BehindertenbetreuerInnen aussehen kann, dass diese alleine, ohne Aufsicht Dienste übernehmen können, was auch schon bisher so war. Unser Antrag sieht diesbezüglich vor, dass diese Dienste, Pflegetätigkeiten auch von den BehindertenbetreuerInnen übernommen werden können.
Der zweite Punkt betrifft die Mehrgleisigkeit der Ausbildung des gehobenen Diensts: Es gibt sowohl die tertiäre Ausbildung als auch die Ausbildung an Schulen für Gesund-
heits- und Krankenpflege. Wir wissen, dass ein Auslaufen der Ausbildung an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege erst 2023 vorgesehen ist. Wir meinen, das sollte im Sinne der Vereinheitlichung und der internationalen Vergleichbarkeit schneller gehen, und schlagen deshalb in diesem Antrag vor, das bis 2020 zu gewährleisten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.33
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schwentner in den Grundzügen erläuterte Antrag wird im Saal verteilt, er ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Eva Mückstein, Helene Jarmer; Judith Schwentner; Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1194 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016) (1240 d.B)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden (GuKG-Novelle 2016) in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses (1240 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird folgende Ziffer 18a eingefügt:
„18a. In § 3a lautet Abs.5:
„(5) Personen gemäß Abs. 3 zur Durchführung unterstützender Tätigkeiten bei der Basisversorgung sind berechtigt. Die Begriffe Unterstützung und Assistenz sind gleich bedeutend. Die Übernahme von Maßnahmen im Sinne einer weitergehenden oder gänzlich stellvertretenden Durchführung von diesen Tätigkeiten ist nach Delegation durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege möglich.“
2. In Artikel 1 wird in Z 66 in der Novellierungsanordnung die Zahl „26“ ersetzt durch die Zahl „27“ und Absatz 26 und Absatz 27 lauten:
„(26) Mit 1. Jänner 2020 treten
1. § 31 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2016
in Kraft und
2. die Einträge zu §§ 32 und 33 im Inhaltsverzeichnis sowie §§ 32 und 33 samt Überschriften außer Kraft.
Die zum Ablauf des 31. Dezember 2019 anhängigen Verfahren gemäß § 32 sind nach der vor diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage fortzusetzen und abzuschließen. Ergänzungsausbildungen, die gemäß § 32 Abs. 8 in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. xx/201x im Rahmen der Nostrifikation vorgeschrieben wurden, dürfen nach
der vor diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage absolviert werden und sind bis spätestens 31. Dezember 2023 abzuschließen.
(27) Mit 1. Jänner 2020 treten die Einträge des 4. Abschnitts des 2. Hauptstücks im Inhaltsverzeichnis sowie der 4. Abschnitt des 2. Hauptstücks außer Kraft. Ausbildungen in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege, die vor diesem Zeitpunkt begonnen worden sind, sind nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen fortzusetzen und abzuschließen.“
Begründung
Zu 1.
Kleinstrukturierte Einrichtungen in der Behindertenhilfe (= bis zu 12 Menschen mit Beeinträchtigungen) setzen multiprofessionelle Teams in der Betreuung ein. MitarbeiterInnen gemäß §3a GuKG haben in ihrer Ausbildung das sogenannte „UBV-Modul“ (Unterstützung in der Basisversorgung), das sie laut GuKG zu bestimmten pflegerischen Tätigkeiten berechtigt und das geschaffen wurde, um die (päd)agogische Ausrichtung der Arbeit in Behinderteneinrichtungen für
Menschen mit kognitiven / psychischen bzw. mehrfachen Beeinträchtigungen (Behinderungen), beispielsweise in der Ausbildung zum Sozialbetreuungsberuf im Fachbereich Behindertenbegleitung, sicher zu stellen.
Das GuKG sieht in der derzeitigen Fassung nicht (klar genug) vor, dass eine weitgehend oder gänzlich stellvertretende Durchführung dieser Tätigkeiten durch diese Personengruppe (wie dies in der Praxis insbes. bei Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf die Regel ist) auch bei Personen, die nicht voll einsichts- und urteilsfähig sind, erlaubt ist. Daher sieht der hier vorgeschlagene neue Abs.5 im §3 vor, dass eine Übernahme von Maßnahmen im Sinne einer
weitgehenden oder gänzlich stellvertretenden Durchführung von pflegerischen Tätigkeiten nach Delegation durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege möglich ist.
Um Wohngruppe und Tagesbetreuungsangebote/Werkstätten in kleinen überschaubaren Größen (max. 12 Personen) weiter führen zu können, braucht es daher praxistaugliche und eindeutige Regelungen im GuKG. Pflegerische und medizinische Tätigkeiten im Langzeitbereich der Behindertenarbeit müssen in der Weise organisierbar sein, dass der Grundauftrag der UN-Behindertenrechtskonvention (Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion und die dafür entsprechende Alltagsunterstützung) umgesetzt werden kann.
Zu 2.
Die Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege kann seit 2008 sowohl an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege als auch im tertiären Sektor (Fachhochschule oder Universität) erfolgen. Die GuKG-Novelle 2016 stellt ein Auslaufen der Ausbildung des gehobenen Diensten für Gesundheits- und Krankenpflege an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege mit Ende 2023 in Aussicht, wenn Evaluierungsergebnisse dies befürworten und genügend Personal zur Verfügung steht.
Für die Berufs- und Ausbildungsentwicklung und die internationale Anschlussfähigkeit des Berufes ist es wichtig, dass die definitive Überführung der Ausbildung in den tertiären Sektor möglichst bald abgeschlossen wird. Die Bundesländer sollten nach 13 Jahren Umstellungszeit in der Lage sein, die notwendigen Ausbildungskapazitäten für
den gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienst an den Fachhochschulen zur Verfügung zu stellen. Es sind keine Gründe ersichtlich, die ein weiteres Hinauszögern der Umstellungsphase bis Ende 2023 auf insgesamt 17 Jahre notwendig machen würden. Es entspricht auch dem Wunsch der Berufsvertretung sowie der Ausbildungsträger an den Fachhochschulen, dass die Übergangsfrist Ende 2019 ausläuft. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Überführung der Ausbildung in den tertiären Bildungssektor nicht mehr zurückgenommen wird.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
11.34
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz werden die vor allem durch die demografische Entwicklung geprägten Herausforderungen an die Gesundheits- und Krankenpflege in Teilbereichen Lösungen zugeführt – Lösungen, die helfen sollen, die Versorgung sicherzustellen.
Mit dieser Novelle werden langjährige Forderungen nach einer Aufwertung der Pflegeberufe auf den international üblichen Standard erfüllt. Das bedeutet meiner Meinung nach eine Attraktivierung des Berufsbilds. Gestärkt wird diese Attraktivierung auch durch den Zugang mit Matura, Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung. Ich bin überzeugt davon, dass damit auch zusätzliche Zielgruppen für diesen Beruf angesprochen werden können.
Es gibt viele positive Aspekte, die auch heute schon eingehend erläutert wurden, allerdings – und auch das wurde schon angesprochen – gab es durchaus eine Reihe von kritischen Anmerkungen, vor allem aus der Praxis, und auf einige möchte ich eingehen.
Es sei eine Nivellierung nach unten zulasten der Qualität zu befürchten; wo jetzt mit dreijährig ausgebildetem, diplomiertem Personal gearbeitet werde, werden künftig zweijährig ausgebildete Pflegefachassistenten zum Einsatz kommen. – Aus meiner Sicht liegt es an den Trägern der Krankenanstalten, diesen Sorgen entgegenzutreten, denn nur durch eine entsprechende Qualität kann man natürlich auch dem Versorgungsauftrag gerecht werden.
Kritisch gesehen wird auch die Anzahl der jetzt geplanten FH-Ausbildungsplätze und die Frage des Einsatzes des akademischen Personals. Es muss sichergestellt werden, dass es die nötige Anzahl an Ausbildungsplätzen gibt und dass künftig FH-AbsolventInnen auch unmittelbar am Krankenbett des Patienten eingesetzt werden.
Die Pflege wird in Österreich nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch im Sozialbereich, insbesondere der Altenarbeit geleistet. Auch in diesem Bereich wird die GuKG-Novelle massive Auswirkungen beziehungsweise Konsequenzen haben. Daher braucht es für diesen Bereich aus meiner Sicht noch zusätzliche Regelungen.
Außerdem ist die Durchlässigkeit in der Ausbildung für die unterschiedlichen Berufe wichtig und notwendig. Ich erachte es auch als positiv – Franz-Joseph Huainigg hat es schon angesprochen –, dass mit dieser Ausschussfeststellung die Durchführung der pflegerischen Tätigkeit im Behindertenbereich entsprechend thematisiert wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zusammenfassend ist das meiner Meinung nach eine wichtige Gesetzesnovelle, die heute beschlossen wird. Ich bin überzeugt davon, dass unter Mitwirkung aller Betroffenen im Sinne des gesamtstaatlichen Versorgungsauftrags die Umsetzung gelingen wird. Sehen wir es als Chance!, wie Erwin Rasinger
es formuliert hat. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.37
Präsident Karlheinz Kopf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Gamon zu Wort. – Bitte.
11.38
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich möchte heute zu TOP 4 und TOP 5 sprechen, die psychiatrische Versorgung. Diese leidet in Österreich – wie viele andere Gesundheitsbereiche auch – an einer Art Verknappungspolitik, und in diesem Fall trifft es Menschen, die sich in vielen Bereichen sehr schwer wehren können.
Freiheitseinschränkende Maßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen sind ein massiver Eingriff des Staates gegenüber den Freiheitsrechten jedes Einzelnen, daher liegt es auch in unserer Verantwortung, wirklich klare und zeitgemäße Vorgaben zu finden, wie man so etwas regulieren kann, damit die Freiheit des Individuums garantiert werden kann. Die Volksanwaltschaft hat die Regierung mehrmals aufgefordert, gegen diese Missstände vorzugehen, aber die Praxis der menschenunwürdigen Netzbetten gab es in Österreich sogar bis 2015. Die heute noch gelebte Praxis mit Gangbetten, sichtbaren Fixierungen und so weiter ist aber eigentlich immer noch ein untragbarer Zustand.
Die Versorgung leidet auch daran, dass es zu wenig Personal gibt, dass die Infrastruktur nicht ausreichend entwickelt ist. Auf der einen Seite – ich finde es ja auch komisch – leisten wir uns Kuraufenthalte, die wie zweite Urlaube funktionieren, Doppelstrukturen in den Kassen, Privilegien für Sondergruppen auf Kosten der Kassen, auf der anderen Seite haben wir dann zu wenig Geld übrig, damit Unterstützung bei jenen Patienten ankommt, die an schweren Erkrankungen leiden und die Gelder brauchen würden. (Ruf bei der SPÖ: Da müssen wir noch viel lernen!)
Die Bundesregierung hat wirklich ein Prioritätenproblem, was diese Frage betrifft, und sollte sich in nächster Zeit intensiver damit beschäftigen. Es gibt da moderne, fortschrittliche Konzepte, die man andenken könnte, dafür wären aber ein paar Umbauten notwendig. Die Struktur ist dafür im Moment nicht ausreichend. Deshalb liegt auch ein Vorschlag der Grünen vor, der in diese Richtung geht, und wir finden es grundsätzlich gut, dass das auch angedacht wird. Ob dazu unbedingt eine weitere bürokratische Ö-Norm notwendig ist, steht zur Debatte. Das begrüßen wir nicht, aber meiner Meinung nach ist es wichtig, dass wir diese Debatte zur psychiatrischen Versorgung grundsätzlich führen und da Meter machen.
Besonders hart betroffen, und dazu hat es im letzten halben Jahr einige Medienberichte gegeben, sind Kinder und Jugendliche. Zum einen fehlt eben im stationären Bereich die Kapazität, oft kommen Kinder und Jugendliche in Einrichtungen, die eigentlich nicht für sie geschaffen sind, sondern für Erwachsene gedacht wären, oder müssen monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen.
Ich war vor kurzer Zeit in einer Schule, wo ein Mädchen darauf aufmerksam gemacht hat, wie untragbar die Situation für sie persönlich ist, weil sich ihre Eltern ihre psychologische Behandlung nicht mehr leisten können. Das war eine wirklich ernsthafte Frage, die an das Plenum gestellt worden ist, und alle Politiker, die da waren, haben gesagt: Sie können das einfach nicht beantworten. Da gibt es Kapazitätsengpässe, da gibt es Probleme bei den Kassen, aber das ist eigentlich eine todtraurige Situation.
Im ambulanten Bereich haben wir Kapazitäten, die teilweise willkürlich gedeckelt sind, und nehmen keine Rücksicht auf die Entwicklung der Fallzahlen in dem Bereich. Die
Verknappungspolitik trifft da mit voller Wucht jene in der Gesellschaft, die sich nicht wehren können und die wirklich in der schlimmsten Situation sind – Kinder und Jugendliche. Ich glaube, wenn wir uns nicht mit diesem Problem beschäftigen und da in den nächsten paar Jahren Verbesserungen erreichen, dann ist das mit Verlaub für Österreich ein unwürdiger Zustand. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Mückstein.)
11.41
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. – Bitte.
11.41
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich spreche heute zum Antrag der Abgeordneten Keck, Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird.
Worum geht es? – Es gibt in der Honorarordnung im tierärztlichen Berufsrecht Mindesttarife, die verordnet werden. Das widerspricht der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Aus diesem Grund hat die EU auch ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. (Zwischenruf des Abg. Loacker, der mit dem Daumen nach oben deutet.) Dem wollen wir natürlich entgegentreten und diese Honorarordnung entsprechend abändern, sodass diese in Zukunft Richtsätze und Empfehlungen beinhalten soll. Diese Honorarordnung wird also mit diesem Gesetz dergestalt abgeändert werden, dass die Frau Gesundheitsministerin in der Zukunft keine Mindesttarife mehr verordnen wird, sondern die Tierärztekammer Richtsätze und Empfehlungen festzusetzen hat.
Meine geschätzten Damen und Herren! Die Tierärzte sind eine wichtige Berufsgruppe, und sie brauchen auch ein Umfeld und die Rahmenbedingungen, die ihnen Anreize bieten, eine Tierarztpraxis zu betreiben. Vor allem gibt es Unterschiede in der Attraktivität, je nachdem, ob in der Stadt eine Kleintiergemeinschaftspraxis betrieben wird oder am Land ein Großtierpraktiker 365 Tage im Jahr da sein muss. Andererseits sind es natürlich gerade die Bäuerinnen und Bauern, die einem gewaltigen Kostendruck ausgesetzt sind (Abg. Steinbichler: … verlangen eh was dafür! – Abg. Riemer: Geh Leo, gib eine Ruh!), und die Tierarztkosten stellen in einem viehhaltenden Betrieb oft einen erheblichen Teil der Aufwendungen dar.
Meine geschätzten Damen und Herren! Diesen Spagat haben wir zu meistern. (Abg. Steinbichler: Jawohl, es ist ein Spagat!) Es ist daher durchaus legitim, Entlastungsmaßnahmen für die bäuerlichen Betriebe zu fordern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Doppler. – Abg. Steinbichler: … Spagat!) Ob diese Entlastungsmaßnahmen nun finanzieller Natur sind oder darin bestehen, bürokratische Hürden abzubauen oder überbordende praxisfremde Auflagen und Vorschriften zu entfernen, beides sollte – nein, beides muss – angedacht werden. Wenn in der nächsten Zukunft die Tierhaltungsverordnung geändert wird, dann wird es Gelegenheit dazu geben.
Ich denke, wir sollten dann auch die Worte, die heute bei einem anderen Punkt schon gesprochen worden sind, entsprechend beachten. Ich zitiere dazu Erwin Rasinger, der gesagt hat: Paragraphen alleine helfen nicht!, und Frau Kollegin Königsberger-Ludwig, die gesagt hat: Wir brauchen eine „alltagstaugliche Lösung“.
Für den heute vorliegenden Gesetzentwurf ersuche ich um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
11.44
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.
11.44
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich spreche ebenfalls zur Änderung im Tierärztegesetz. Wir haben bereits von den Vorrednern gehört, dass es dabei darum geht, diese laut Berufsrecht vorgesehenen Mindesttarife zu ändern, und zwar aufgrund der Europäischen Kommission.
Da merkt man, worum sich die Europäische Kommission alles kümmert: Gestern haben wir Großbritannien und die EU gerettet; heute rettet die EU uns mit einer Richtlinie, von deren Endergebnis ich nicht überzeugt bin – man weiß nicht, was sie wirklich bringt. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.) Wenn man heute den ÖGB oder die Kammern ausschaltet, dann weiß ich nicht, ob das alles sinngemäß und gut ist.
Einiges stört mich aber an dieser Richtlinie schon sehr: weniger der Punkt mit der Einschränkung in der Dienstleistungsfreiheit – das ärgert mich eigentlich nicht, denn die Frage ist ja, was das bringt, ob die Tierärzte die Preise auf den Honorarnoten jetzt senken werden, wem das Ganze etwas nützt –, wohl aber, dass die EU dann gleich mit einem Vertragsverletzungsverfahren ankommt oder das androht. Denn da steht es ja so wunderschön drinnen:
„In Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Kommission wurde deutlich, dass die verpflichtend einzuhaltenden Mindesttarife“ und so weiter „aufzuheben sind, da andernfalls das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich fortgesetzt werden würde mit der Folge, dass Österreich mit größter Wahrscheinlichkeit wegen Verletzung“ und so weiter „verurteilt werden würde“, mit „finanziellen und legistischen Folgen“. – Das sind die Sorgen der sogenannten Europäischen Kommission!
Ich möchte aber in meinem Redebeitrag etwas sagen, das man aus diesem Bericht nicht herauslesen kann, ich möchte nämlich von hier aus den vielen Tierärzten, den Menschen in den Pflegeberufen für Tiere, den vielen Menschen, die sich in Tierheimen engagieren, für ihre Arbeit ein großes Dankeschön aussprechen. Sie leisten tagtäglich Ungeheures! (Beifall bei der FPÖ.)
Und diese Tierärzte würden sagen: Diese Mindestforderung interessiert mich gar nicht so dramatisch, mich würde hingegen interessieren, dass folgende Botschaft nach außen getragen wird: Es ist Urlaubszeit, und wenn die Leute in Europa herumfahren, dann sollen sie – bitte! – keine Hunde mitnehmen, und zwar aus Tiermitleid. Das ist aus unserer Sicht nicht gut, egal, ob diese Hunde jetzt geschmuggelt wurden oder nicht: Die Menschen sollen bitte keine Hunde aus Quälzuchten mitnehmen. Wir haben genug Hunde hier im Land. Das muss man ebenfalls sagen, wenn auch das tierliebende Herz dabei schmerzt. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Ruhe! (Heiterkeit bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)
Sie würden weiters Folgendes sagen: Bitte, schaut alle, jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete, in die Autos hinein, damit keine Hunde bei 30, 40 Grad drinnen sitzen! Auch da sind wir als Tierschützer gefordert. Tiere sind – wir haben es gehört, laut Tierschutzgesetz – lebende, fühlende Lebewesen. Bitte, in diese Richtung sollte es gehen! (Abg. Steinbichler: … bei 40 Grad!) – Leo! Geh bitte kurz nach Palmöl-Disneyland! (Abg. Steinbichler: Palmöl wird mehr…!)
Die Tierärzte würden auch sagen – das haben mir gegenüber viele betont –: Bitte, was machen wir gegen diese Tierquälereien, deren Zahl sukzessive ansteigt? Diese Bestialität innerhalb unserer Bevölkerung ist ein Wahnsinn. Es geht nicht nur darum, wie man sie quält, ob das heute mit Rasierklingen in verschiedenen Fleischstücken ist (Abg. Steinbichler: Futtertiere!), es geht auch um die Bestialität. (Abg. Steinbichler: Futtertiere!) Das Töten genügt nicht, es geht nur um dieses simple, einfache, grenzdebile,
verabscheuenswürdige Quälen! (Abg. Steinbichler: Futtertiere! – Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ist die Thematik.
Die Tierärzte würden weiters sagen: Bitte, was unternehmt ihr gegen die Tierversuche? Ich zitiere da aus einem wunderschönen Artikel der „Kronen Zeitung“ aus dem Jahr 2015: „227 317 Tiere wurden 2015 verwendet“. Man beachte: Die Tiere wurden „verwendet“, als ob sie Gebrauchsgegenstände wären! Das ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr, wo es 209 000 Tiere waren. (Abg. Steinbichler: Verfüttert!)
Und wenn man dann schaut und fragt: Wer ist denn da zuständig?, dann hört man: Na ja, die Frau Gesundheitsministerin kann nichts dafür, denn das gehört ins Wissenschaftsministerium, und wenn es um Quälereien geht, macht das das Justizministerium. Ich glaube, es ist Zeit, dass man sich endlich einmal Gedanken macht, wie man das zusammenführt. Einer putzt sich am anderen ab, das kann es nicht sein. Ziel sollten die drei „R“ sein – falls Sie wissen, was die drei „R“ sind? Diese drei „R“: Vermeiden, verringern und verbessern. (Heiterkeit bei der ÖVP sowie von Bundesministerin Oberhauser. – Bundesministerin Oberhauser: Wo sind da drei „R“?) Bitte, wo ist bei 20 000 Tieren mehr die Vermeidung? Wo gibt es alternative Gesetzesmöglichkeiten? Auch das muss hier besprochen werden. Wie können wir diese Zahl verringern? – Da ist jeder aufgefordert, endlich einmal darüber nachzudenken.
Ich würde auch bitten, dass wir, wenn es um Tiere geht, das nicht mit Menschen vergleichen und das hier in diesem ganzen Pulk von Punkten, die sehr wichtig sind, nicht zu vermengen. Auch darüber sollten wir diskutieren.
Übrigens gibt es, wenn man der Zeitung glauben darf, auch Züchter, die der MedUni Wien die Kaninchen liefern. Wenn das jetzt stimmt, werden bedauerlicherweise 100 bis 200 Kaninchen pro Tag geliefert. Viele Kaninchen verenden schon in den Zuchtanstalten unter verabscheuungswürdigen Umständen. Auch darüber sollten wir nachdenken.
Lassen Sie mich mit einem Zitat von Mahatma Gandhi schließen: „Je hilfloser ein Lebewesen ist, desto größer ist sein Anspruch auf menschlichen Schutz vor menschlicher Grausamkeit.“
Schönen Urlaub im Sinne der Tiere! – Danke. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Franz. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.)
11.50
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz.
11.50
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Ein Wort, das ich jetzt auch verwenden möchte, haben wir in der letzten Zeit schon oft gehört, es geht nämlich um den „New Deal“, den der Herr Bundeskanzler wieder in die politische Diktion eingeführt hat, und zwar verlange ich einen New Deal im Gesundheitssystem. Es kann nicht sein, dass wir immer nur vom Sparen und von Kostendämpfung reden, denn: Was kommt heraus, wenn wir immer nur vom Sparen und der Dämpfung der Kosten reden? – Dann kommt eine Reduktion der Leistung heraus. Wir erleben das gerade in Wien beim KAV, da werden sich noch furchtbare Dinge abspielen, und ich glaube, das Wort „furchtbar“ ist dabei nicht übertrieben. Wir werden da noch einiges sehen, was den Wiener Patienten nicht guttun wird.
Klüger wäre es, wenn wir vom Investieren und vom Organisieren sprechen und uns an anderen Ländern, zum Beispiel an Dänemark, orientieren würden: Dänemark hat beschlossen, in den nächsten zehn Jahren 5 Milliarden zusätzlich in das Gesundheitssystem zu investieren. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ist ein gescheiter Ansatz, denn die Gesundheit ist für unser Leben enorm wichtig. Meiner Meinung nach sollten
wir unser Gesamtdenken etwas von der Gesundheitsökonomie wegbewegen – die uns ständig vorschreibt, dass wir alle zu teuer sind, und über die vor allem die Ärzte als Kostenfaktor dargestellt werden – hin zu einer sinnvollen Investment-Politik, und wir sollten mehr für die Gesundheit tun.
Wir kennen unsere österreichischen Probleme: die Zersplitterung, die Fragmentierung des Gesundheitssystems, die divergierenden föderalen Interessen, die in ganz Österreich verstreute Verantwortung, die völlig ungleichen Versorgungsqualitäten – Fehlversorgung, Überversorgung, Mangelversorgung –, all das wird zunehmend schlagend. Wir haben das nicht nur im niedergelassenen Bereich, sondern vor allem auch im stationären Sektor, sprich in den Spitälern. Wir haben dort wirklich eine problematische Situation.
Wir haben 279 Krankenanstalten in Österreich, davon sind 88 in öffentlicher Trägerschaft, das heißt Länder, Gemeinden und Krankenkassen betreiben diese Spitäler zu völlig unterschiedlichen Bedingungen, nach unterschiedlichen Kriterien, mit nicht vergleichbaren Standards et cetera. Die Lösung dieses Problems wäre, die 88 Krankenanstalten, die jetzt in öffentlicher Trägerschaft sind, zusammenzuführen zu einem österreichischen Krankenhaus-Verbund, der von der Republik Österreich zu gleichen Bedingungen in ganz Österreich getragen und betrieben wird. Das hätte aus meiner Sicht nur Vorteile: Wir hätten klare Verantwortlichkeiten, eine gute Planbarkeit, eine gute Organisierbarkeit und Steuerung, wir könnten ein einheitliches Dienstrecht für die Mitarbeiter einführen, eine einheitliche Kostenrechnung, eine Abstimmung der regionalen Bedürfnisse auf die wirklichen Bedürfnisse und nicht auf die Machtinteressen der jeweiligen Lokalkaiser, wenn ich das so sagen darf, sondern auf die Bedürfnisse der Patienten.
Wir hören immer diesen Spruch – ich persönlich kann ihn eigentlich schon nicht mehr hören –: „Der Patient steht im Mittelpunkt.“ Dort steht er aber allen im Weg, den Kostenrechnern et cetera. Der Patient muss aber im Mittelpunkt stehen, denn um den Patienten herum ist ja das gesamte System aufgebaut, meine Damen und Herren! Wir sollten da schon umdenken und nicht immer diese Phrasen vor uns hertragen – „den Patienten in den Mittelpunkt stellen“ –, sondern sollten es auch tun. Wir sollten Dinge tun, die die Struktur der teils insuffizienten, ungenügenden Versorgungsqualität in Österreich verbessern. Und aus meiner Sicht wäre ein erster Schritt zu einer Verbesserung die Zusammenlegung der öffentlichen Krankenanstalten.
Gleichzeitig muss man natürlich im niedergelassenen Bereich etwas tun. Im Regierungsprogramm steht die Stärkung des Hausarztes als erklärtes Ziel der Bundesregierung. Bisher ist da noch nicht viel geschehen, da gibt es noch einige Luft nach oben. Ich glaube, man könnte auch dabei neue Wege gehen.
Wir haben jetzt – wieder ein Wort von Herrn Bundeskanzler Kern – das Start-up-Thema angerissen. Bitte, aus meiner Sicht sind neue Ordinationen oder Ordinationen, die nicht mehr besetzbar sind, ebenfalls Start-ups. Da müsste man Incentives setzen, Anreizprogramme schaffen, zum Beispiel für unterversorgte Regionen – derer gibt es schon genug, es gibt zig Kassenarztstellen, die nicht mehr besetzbar sind, auch in Wien. Ich könnte als Bund, als öffentliche Einrichtung hergehen und sagen: Ich investiere da in einen Kollegen, eine Kollegin, der oder die einen Fünfjahresvertrag macht und sich in eine Ordination setzt, indem ich dem einmal die Ordination finanziere, wenn er sich im Gegenzug dazu verpflichtet, fünf Jahre dort zu bleiben.
Solche Modelle hat es schon gegeben, beispielsweise in der Zahnmedizin vor zehn, fünfzehn Jahren, wenn wir uns erinnern. Damals wurde man bevorzugt ausgebildet, wenn man sich verpflichtet hat, in ein unterversorgtes Gebiet zu gehen. Solche Dinge muss man andenken, statt immer von Kostendämpfung und zu hohen Kosten zu
sprechen. Das ist unsinnig und widerspricht den Interessen und Bedürfnissen der Österreicher.
Meine Damen und Herren! Das sind Dinge, die ja auch zum Teil schon seit vielen Jahren in den diversen regionalen Strukturplänen, österreichischen Gesundheitsplänen et cetera festgeschrieben sind, das gibt es alles. Es gibt die Vorschläge vom Rechnungshof, es gibt die Vorschläge vom ÖBIG, vom Fonds Gesundes Österreich – das gibt es alles.
Als letzten Punkt möchte ich noch einen anschneiden, der mir besonders am Herzen liegt: Wir haben voriges Jahr in diesem Haus beschlossen, dass wir 18 Millionen € für die Palliativversorgung zur Verfügung stellen, also für die Schwerstkranken in Österreich. Was ist bis jetzt mit diesen 18 Millionen € geschehen? Wir hören, dass der Hauptverband beziehungsweise die Krankenkassen Rücklagen gebildet haben – wie ein Unternehmen. Wozu brauchen die Rücklagen? Wo ist das Geld für die Schwerstkranken? Warum geschieht da nichts?
Es hat einen Sechs-Parteien-Antrag gegeben, und die Schwerstkranken, die Palliativpatienten warten noch immer auf eine adäquate, professionelle und gute Versorgung. Ich glaube, das muss man langsam als Schande bezeichnen, wenn da nicht bald etwas geschieht.
Ein Wort noch zum neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz: Ich werde dafür stimmen, weil ich da eine deutliche Aufwertung der Pflege sehe und gleichzeitig eine Entlastung für die Ärzteschaft, was wiederum eine Aufwertung der Ärzteschaft bedeutet. Denn was ich auch wahrnehme – und das stellen wir unter uns Kollegen, die wir hier tätig sind, immer wieder fest –, ist eine zunehmende Ärztefeindlichkeit, förmlich einen Ärztehass in den Systemstrukturen und bei den Bürokraten, die unsere Systeme selbstverwalten. Die verwalten sich vorwiegend selbst und versuchen dauernd, den Mehrleistern und den Verantwortungsträgern im System zwar die Verantwortung zu lassen, aber das Leben umso schwerer zu machen.
Ich glaube, daher ist dieses neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ein guter Schritt, auch wenn man darüber diskutieren kann, ob diese Ausbildungszeitverkürzung wirklich gescheit ist. Das wird man sich im Laufe der Zeit anschauen müssen. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)
Ein letzter Satz zur Psychiatrie: Bitte, überlassen Sie die Versorgung von tobenden, deliranten Patienten den Ärzten und versuchen Sie nicht dauernd, Patienten, die selbstgefährdend sind, fremdgefährdend sind, wo Blut fließt, mit irgendwelchen bürokratischen Vorschriften „pseudozubefreien“! Das können die Ärzte schon selber machen in den Spitälern. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
11.57
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
11.57
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz soll mit dieser Regierungsvorlage geändert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich habe heute sehr genau zugehört, und ich habe es nicht ganz verstanden. Ich glaube, dass wir alle hier herinnen den Menschen, die in der Pflege tätig sind – egal, ob in einem Krankenhaus, in einem Seniorenpflegeheim oder wo auch immer –, ein herzliches Dankeschön aussprechen sollten, denn die leisten Übermenschliches. Liebe Freunde! Ihnen gebührt
meiner Meinung nach ein großer Dank. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und FPÖ.)
Frau Ministerin! Wichtig ist auch die Tatsache, dass Sie eine Lösung in Bezug auf die MRI-Untersuchungen suchen – das haben wir schon des Öfteren hier besprochen. Es kann nicht sein, dass schwerkranke Menschen drei, vier Monate oder länger auf eine Magnetresonanz-Untersuchung warten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sieht nun drei Berufsgruppen vor: Pflegeassistent, Pflegefachassistent und gehobener Dienst. Darüber hinaus gibt es Spezialisierungen, die Pflegeausbildung Neu mit akademischem Abschluss.
Die drei Pflegeberufe unterscheiden sich laut dem neuen Gesetz sowohl was ihre Ausbildung als auch was den Aufgabenbereich betrifft. Für die Pflegeassistenz, mit der die Pflegehilfe aufgewertet werden soll, ist eine einjährige Ausbildung notwendig. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz beträgt zwei Jahre, dabei muss mindestens die Hälfte auf die Theorie und mindestens ein Drittel auf die Praxis entfallen. Der gehobene Dienst trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Versorgungsformen und -stufen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe bei diesem neuen Pflegegesetz die Gefahr, dass wir den gehobenen Dienst nicht mehr zu den Patienten schicken, sondern dass diese Bediensteten im Dienstzimmer – Herr Dr. Rasinger, Sie werden mir da recht geben – als Bürokraten oder als Verwaltungsassistenten ihre Tätigkeit verrichten müssen. Natürlich haben wir auch im Gesundheitsbereich Bürokratie, und es ist eine große Gefahr, die da besteht.
Mit dieser Novelle soll auch der Beruf der „Schwester“ abgeschafft werden, meine Damen und Herren. Ich glaube nicht, dass sich „Schwester“ im Volksmund so ohne Weiteres abschaffen lässt, denn ich glaube auch nicht, dass der Patient dann sagt, jetzt kann er nicht mehr die Schwester rufen, sondern muss die Pflegeassistenz oder sonst wen rufen. Der Beruf der Schwester wird, wie ich meine, weiterleben, wenn er auch im Gesetz nicht mehr verankert ist. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schwentner.)
12.00
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
12.00
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Ich darf mich vorweg Kollegen Doppler anschließen und ganz besonders all jenen Frauen und Männern und Jugendlichen und NGOs, die im Pflegedienst tätig sind, einen aufrichtigen Dank aussprechen, weil ich das aus meiner Jugend kenne, und darf mich Kollegen Doppler vor allem dahin gehend anschließen, dass weniger die Berufsbezeichnung wichtig ist.
Ich kann mich noch erinnern, als ich ein kleiner Bub war, wie wichtig bei uns im Hause aufgrund der Krebserkrankung meiner Mutter eine der Familienhelferinnen war, die damals auf dem Land tätig waren, weil sie eine Ersatzmutter war.
Vorhin wurde die 365-Tage-Hilfe angesprochen: Jawohl, die Kranken sind auch an 365 Tagen im Jahr zu betreuen und zu pflegen, und deshalb eine aufrichtige Anerkennung und ein Dankeschön. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Zu meinem darüber hinausgehenden Redebeitrag haben mich aber die Kollegen Eßl und Riemer bewegt, weil im vorliegenden Gesetz auch das Tierärztegesetz geändert
wird und natürlich auch die Tierärzte an 365 Tagen im Jahr – richtig, Präsident Eßl – Dienst machen müssen. Aber sie haben das bereits geregelt, sie haben sich in Kliniken zusammengeschlossen. Da gibt es diese Tierarztpraxis draußen vor Ort, und sie schaffen das mit der 365-Tage-Betreuung.
Auf dem Bauernhof ist das anders, und deshalb wollte ich das ganz bewusst ansprechen, weil das nicht gesagt wurde: Ich lade jeden hier ein, bei diesen 40-Grad-Temperaturen zur Erntearbeit auch noch zweimal am Tag die täglich notwendige Stallarbeit zu erledigen, und wenn eine Geburt in der Nacht ansteht, dann die kurzen Schlafstunden auch noch zu unterbrechen, damit man weiß, wie schön das ist.
Ich war sehr enttäuscht – aber dazu melde ich mich heute noch einmal extra beim Thema Volksanwaltschaft zu Wort – über den Volksanwalt Kräuter. Damit bin ich jetzt beim Thema, bei den Tierärzten. Im Tiergesundheitsdienst, auch das ist Sache der Tierärzte, haben wir einige Regelungen drinnen, die nicht praxisgerecht sind, weil es keinen Sinn macht, dass zwei Millionen Schweine mit Unterstützung der Veterinäre zur Schlachtung nach Österreich gebracht werden und hier dann den AT-Stempel bekommen, 100 000 Rinder quer durch Europa zur Schlachtung nach Österreich gefahren werden, um hier den AT-Stempel zu bekommen.
Zum Thema Tierschutz ist es mir ein Anliegen, zu sagen: Wir reden nicht nur über die Qualzucht, wir reden nicht darüber, ob in der bäuerlichen Tierhaltung die Maße mit Zentimetern verordnet werden können, weil man sagt, mit 1,25 Metern Standbreite und 1,85 Metern Länge ist sowohl das Gesetz als auch das Tierwohl erfüllt. Na, in keinster Weise! Gott sei Dank haben wir einige Kühe zu Hause, die alle verschieden breit, verschieden hoch, verschieden lang sind, und wenn hier jemand glaubt, mit Zentimetern Lösungen anbieten zu können, dann muss ich sagen, das ist Theorie. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Ein weiterer Punkt, Kolleginnen und Kollegen, ist: Wir müssen einfach über die Praxis reden! Es hat sonst überhaupt keinen Sinn, und es ist ja kein Wunder, wenn niemand draußen diese Politik versteht und die Menschen am Stammtisch – soweit noch jemand hingeht – fragen: Was habt ihr denn da wieder diskutiert?
Ein ganz entscheidender Punkt, über den wir auch reden müssen, sind die Futtertiere. Wir müssen auch über die Futtertiere reden, weil es nach wie vor Usus ist, dass bei uns exotische Tierarten gehalten werden, die nur mit Lebendtieren, sprich Mäusen, Ratten und Hasen, gefüttert werden können, und das wird goutiert.
Wenn wir reden, dann reden wir über die gesamte Breite! Dann ist es eine faire Diskussion, und darum möchte ich bitten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.04
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort seitens des Berichterstatters wird keines gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 1: Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Ärztegesetz 1998 geändert werden, in 1194 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Mückstein, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 1 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Weiters haben die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Z 18a in Art. 1 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Die Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 21 und 22 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 66 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesundheits- und Krankenpflegegesetz: Mindestpersonalschlüssel, Auslaufen der Pflegeassistenz-Ausbildung und Wartezeiten für MRT-/CT-Untersuchungen.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Computertomografie(CT)- oder Magnetresonanztomografie(MRT)-Untersuchungen für Sozialversicherte.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1240 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Vorlage eines Fortschrittsberichts über die Evaluierung gemäß § 117 Abs. 21 GuKG an den Nationalrat.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 162.)
Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1240 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle zu MRT-Untersuchungen.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 163.)
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1231 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1232 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1233 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1234 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1238 der Beilagen.
Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (690 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird, sowie über den
Antrag 1706/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Claudia Durchschlag, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-
gesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert wird (1239 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
12.11
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz … (Ruf bei der ÖVP: Man hört nichts!) – Eins, zwei, drei! (Abg. Loacker: Jetzt geht’s!) Geht’s? – Danke.
Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz hat eine sehr lange Geschichte. Wir verhandeln oder, besser gesagt, die Regierungsparteien verhandeln schon seit vielen Jahren. Wenn man sich die Vorgeschichte ansieht, dann muss man ehrlicherweise sagen, dass die betroffenen Berufsgruppen ja schon von sich aus über viele Jahre eine Berufsliste angelegt haben, um auch da den Patienten eine gewisse Qualitätssicherung bieten zu können.
Es war auch der Wunsch der Berufsgruppen der MTD, der zusammengefassten Gruppen, dass diese Liste auch auf eine gesetzliche Basis gestellt wird. Niemand von den Betroffenen hat verstanden, warum diese Liste damals, im Jahr 2013, in die Arbeiterkammer hätte kommen sollen. Es herrschte große Verwunderung, und es war eigentlich auch so etwas wie ein Aufstand. Selbst Kollegin Durchschlag hat als Betroffene dieser Berufsgruppen damals gegen dieses Gesetz gestimmt.
Jetzt sollte dieses Gesetz repariert oder besser gemacht werden, sodass auch die Betroffenen dieser Berufsgruppen damit zufrieden sind. Was ist herausgekommen? – Natürlich wieder eine typisch österreichische Lösung: Man bläht jetzt wieder die Verwaltung noch weiter auf, man führt jetzt nämlich zwei Listen. Man belässt die Angestellten bei der Arbeiterkammer, diese führen dort ihre Berufsliste, während die anderen bei der GÖG sind.
Das ist ein Verwaltungsaufwand, der meines Erachtens durch überhaupt nichts in irgendeiner Art und Weise zu rechtfertigen ist, außer dass es wieder einmal eine Kompromisslösung à la Österreich geworden ist. (Beifall des Abg. Loacker.)
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Genau das Gegenteil braucht Österreich. Wir brauchen eine Verschlankung, eine Vereinfachung dieser ganzen Verwaltungsstrukturen. Wir haben jede Menge Sozialversicherungen, bei denen sich nichts bewegt, bei denen es keine Verschlankung gibt. Und jetzt wird wiederum ein neuer, groß angelegter Apparat mit Doppelgleisigkeiten aufgezogen. Da können Sie doch nicht erwarten, dass die Opposition hier Hurra schreit und mitstimmt.
Frau Minister, auch wenn Sie uns jetzt wieder erklären, dass Sie auf dieses Gesetz stolz sind, ich sage Ihnen: Das Gesetz ist eines, das zwar österreichisch ist, aber wir sollten von dieser Mentalität endlich wegkommen. Verschlanken wir die Verwaltung und überdenken Sie noch einmal, ob das nicht wirklich der falsche Weg ist! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)
12.13
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.
12.13
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz ist ein
Gesetz, das bereits in der Regierungsvorlage beziehungsweise im Regierungsabkommen drinsteht; dieses wird heute umgesetzt.
Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, Sie sagen, es ist ein Kompromiss: Ja, das ganze Leben, gerade die Politik besteht aus Kompromissen. Und wenn man Lösungen haben will und sich in einer bestimmten Konstellation befindet, dann ist, glaube ich, ein Kompromiss noch eine Lösung, bei der wir uns beide wiederfinden, mit der wir auch die Berufsgruppen bedienen können.
Mit diesem Gesundheitsberuferegister-Gesetz, glaube ich, haben wir Qualität und auch Patientensicherheit hineingebracht und es auf ein Fundament gestellt, das für die Zukunft aufbaut, das wir immer wieder adaptieren können und wodurch auch für die Patienten eine gewisse Sicherheit gewährleistet ist. Ich bin davon überzeugt, dass diese gesetzliche Maßnahme den Erfordernissen der Gegenwart und auch der Zukunft entspricht.
Wenn wir heute dieses Gesetz beschließen und ins Detail gehen, dann können wir feststellen, dass wesentliche Punkte enthalten sind, die der Qualitätssicherung, aber auch der Aktualität entsprechen. Wenn man sich zum Beispiel ansieht, dass diese Berufsgruppen alle fünf Jahre neu gemeldet werden müssen, dann entspricht das einer Aktualität und auch einer Sicherheit für die Patientinnen und Patienten, denen wir eigentlich verpflichtet sind.
In dieser Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1239 der Beilagen möchte ich auch folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 18 Gesundheitsberuferegister-Gesetz
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, gemeinsam mit den in Betracht kommenden Interessenvertretungen der betroffenen Angehörigen der Gesundheitsberufe sowie deren Dienstgeber/innen sowie den Berufsverbänden und den Ländern Lösungswege im Registrierungsbeirat zu beraten, die
einen unbürokratischen Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflichten, beispielsweise mittels Vorlage einer Bestätigung einer anerkannten Bildungsinstitution, eines Krankenanstaltenträgers oder eines Berufsverbandes ermöglichen und
zu einem Entfall der Befristung der Gültigkeit der Berufsberechtigung führen könnten
und einen Bericht einschließlich allenfalls erforderlicher gesetzlicher Anpassungen dem Nationalrat bis Ende des Jahres 2022 vorzulegen.“
*****
Mit diesem Entschließungsantrag, glaube ich, wird auch der Punkt dieses Fünf-Jahres-Rhythmus der Meldung dieser Berufsgruppe ein bisschen unbürokratischer.
Geschätzte Damen und Herren! Ich sehe in diesem Gesundheitsberuferegister-Gesetz ein gutes Gesetz. Frau Bundesministerin, Sie wissen ganz genau: Es war nicht immer sehr einfach, dies umzusetzen. Es war vielleicht manchmal auch ein steiniger Weg. Aber Kompromisse haben es in sich. Ich möchte Ihnen recht herzlich gratulieren und bin sicher, dass dieses Gesetz den Erfordernissen entspricht. (Beifall bei der SPÖ.)
12.16
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Hechtl eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Spindelberger, Rasinger
und Kolleginnen und Kollegen
betreffend § 18 Gesundheitsberuferegister-Gesetz
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1239 d.B. (TOP 7)
In § 18 des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes ist eine Befristung der Gültigkeit der Registrierung von fünf Jahren vorgesehen. In der Zeit von drei Monaten vor und drei Monate nach dem Ablauf der 5-Jahresfrist muss die Registrierung durch eine Verlängerungsmeldung verlängert werden. Die Registrierungsbehörde muss die Berufsangehörigen und die Dienstgeber/innen über das Auslaufen der Registrierung informieren. Ohne zeitgerechte Verlängerungsmeldung ruht die Berufsberechtigung.
Die vorgesehene Befristung entspricht dem Zeitraum, in dem nach den zugrunde liegenden Berufsgesetzen bestimmte Fortbildungsverpflichtungen zu erfüllen sind.
Andererseits kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Befristung der Berufsberechtigung ein Mehraufwand für die Terminevidenz, für die Information der Berufsangehörigen, für die Verlängerung bzw. Neuausstellung der Berufsausweise usw. verbunden ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, gemeinsam mit den in Betracht kommenden Interessenvertretungen der betroffenen Angehörigen der Gesundheitsberufe sowie deren Dienstgeber/innen sowie den Berufsverbänden und den Ländern Lösungswege im Registrierungsbeirat zu beraten, die
einen unbürokratischen Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflichten, beispielsweise mittels Vorlage einer Bestätigung einer anerkannten Bildungsinstitution, eines Krankenanstaltenträgers oder eines Berufsverbandes ermöglichen und
zu einem Entfall der Befristung der Gültigkeit der Berufsberechtigung führen könnten
und einen Bericht einschließlich allenfalls erforderlicher gesetzlicher Anpassungen dem Nationalrat bis Ende des Jahres 2022 vorzulegen.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.
12.17
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Kollege Hechtl hat wirklich eine großartige Gabe: zwei
gegenteilige Dinge in einer Rede zu verpacken, nämlich zuerst zugunsten eines bürokratischen Gesetzes zu reden und dann einen Entschließungsantrag gegen die Bürokratisierung einzubringen – also wirklich, Hut ab, große Leistung! (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das, was die Regierung hier geliefert hat, ist ein neuerlicher Tiefpunkt im Gesetzgebungsverfahren. Auch dieses Gesetz wurde uns 17 Minuten vor Ausschussbeginn angekündigt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Uns auch!), und im Unterschied zum vorhergehenden haben wir es auch erst im Ausschuss hingelegt bekommen – 23 Seiten. Gnadenhalber wurde dann der Ausschuss für 15 Minuten unterbrochen, damit wir uns diese 23 Seiten noch zu Gemüte führen und uns dann vielleicht eine Meinung bilden konnten. Solche Schnellleser sind auf der Welt selten.
Jetzt zum Register selbst: Es hat ja schon Branchenverbände gegeben, die ein solches Berufsregister geführt haben, und diese Verbände hätten auch angeboten, das bestehende Register der Gesundheit Österreich GmbH zu übergeben, damit diese es weiterführen und vervollständigen kann. Das wollte man nicht. In einem großkoalitionären Hin und Her hat man da herumkompromisselt, man musste nämlich unbedingt – unbedingt! – die Arbeiterkammer in dieses Gesetz hineinwürgen, die mit den Gesundheitsberufen gar nichts zu tun hat. Das Einzige, was sie hat, ist übriges Geld.
Jetzt hat man das so gemacht, dass man die unselbständigen Gesundheitsberufe in die Arbeiterkammer würgt – die Zwangsbeitragszahler dürfen das finanzieren –, und die Selbständigen werden bei der GÖG geführt, und wenn jemand unselbständig und selbständig tätig ist, dann wird auf das Überwiegen abgestellt. Ich wünsche auch viel Erfolg beim Überprüfen des Überwiegens in der Tätigkeit von solchen Gesundheitsberufen!
Jetzt haben wir eine wunderbare Doppelstruktur. Es sind zwei Stellen, die das Register führen, das wird dann beim Gesundheitsministerium zusammengeführt, und dort kann dann der Bürger nachschauen. Also das muss man echt einmal zustande bringen. Es ist richtig österreichisch, es ist richtig schlecht, es ist richtig bürokratisch, und es geht einfach wieder nur ums Bedienen – Kollege Hechtl hat auch das Wort „bedienen“ verwendet. Da wird jetzt eben die Arbeiterkammer bedient. Wieso die ÖVP profitiert, wenn es die GÖG für die Selbständigen bekommt, weiß ich nicht.
Niemand von den Betroffenen wollte das so haben. Niemand wollte diese bürokratische Lösung haben. Aber Sie haben sie jetzt hingewürgt. Es ist superpeinlich und eine Schande. (Beifall bei den NEOS.)
12.19
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.
12.20
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt das alte Sprichwort: Was lange währt, wird endlich gut. Wenn ich jetzt das Gesetz in der heutigen Fassung mit dem nicht kundgemachten Gesetz aus 2013 vergleiche, dann würde ich sagen: Was lange währt, wird wesentlich besser. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber noch nicht gut!)
Damit es noch besser wird, darf ich auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Spindelberger, Rasinger, Mückstein und Durchschlag betreffend das Gesundheitsberuferegister-Gesetz einbringen. Der Antrag enthält einige Punkte, die auch schon im Ausschuss besprochen wurden, wie beispielsweise, dass in § 6 die berufsbezogene Telefonnummer, E-Mailadresse, Webadresse et cetera angeführt werden, dass die anonymisierten Daten auch an Universitäten, Fachhochschulen und einschlä-
gige Forschungseinrichtungen gehen können, dass in § 13, der den Registrierungsbeirat regelt, auch noch ein Vertreter, eine Vertreterin der Sozialwirtschaft dazukommt. In Art. 3 wird auch noch ein Fortbildungsbeirat von MTD-Austria, ein MTD-Beirat eingefügt.
Ich darf aber ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum Thema Registrierung machen. Es hat im Vorfeld durchaus auch Meinungen gegeben, die die Sinnhaftigkeit dieser Registrierung überhaupt in Frage stellen.
Alle EU-Länder registrieren die Pflegeberufe, und in 14 Ländern gibt es auch ein Register für die Angehörigen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes. Diese Länder tun das eben nicht, weil sie gerne mehr Bürokratie haben, sondern weil es auf der einen Seite ein erprobtes Instrument zur Planung im Gesundheitsbereich ist und andererseits auch qualitätssichernd wirkt und daher für Patientensicherheit sorgt. Erst wenn man weiß, wie viele Berufsangehörige zur Verfügung stehen, kann man auch die Ausbildung dem Bedarf entsprechend steuern.
Diese Registrierung ist auch mit der Ausstellung des Berufsausweises verbunden. Dieser berechtigt zur Berufsausübung, und daher ist er auch ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualität. Patientinnen und Patienten, die sich einer Pflegefachkraft bedienen, die beispielsweise eine Physiotherapeutin, eine Diätologin, eine Logopädin et cetera aufsuchen, können sicher sein, dass das eine ausgewiesene Fachkraft ist, die auch den Ausbildungserfordernissen, die es in Österreich gibt, entspricht.
Apropos Ausbildung: Ich bin sehr froh, dass es doch noch gelungen ist, das Thema Fortbildung exakter zu regeln. Das ist ja im MTD-Gesetz ein bisschen schwammig beschrieben gewesen, wenn auf den wissenschaftlichen Letztstand hingewiesen wird. In Zukunft werden es 60 Stunden an Fortbildung sein, die in fünf Jahren zu absolvieren sind. Der eben von mir angesprochene Fachbeirat, der MTD-Beirat im Bundesministerium, wird mit dafür sorgen, dass die Qualität und vor allem auch die Relevanz der Fortbildungen gesichert sind. Das heißt, man nimmt die Berufsgruppe mit dazu, um einfach festzustellen, was sie braucht. Worüber man noch reden müssen wird, ist, wie man die Überprüfbarkeit regelt, damit am Ende des Tages die Re-Registrierung, die nur bürokratisch ist und mit nichts anderem zu tun hat, irgendwann einmal fällt. Das ist, denke ich, doch auch ein Ziel.
Ich habe am Anfang gesagt, dass ich dieses Gesetz, das im Gegensatz zum Gesetz 2013 auch sehr verbessert ist, mit beschließen werde. Ich halte es auch für eine wesentliche Verbesserung, sage allerdings schon, dass sich an meiner Grundeinstellung, was den Ort der Registrierung betrifft, nichts geändert hat. Ich bin jetzt schon sehr froh – und da bin ich auch mit der Berufsgruppe d’accord –, dass das Register bei der GÖG, der Gesundheit Österreich GmbH, geführt wird. Die ganz oder überwiegend freiberuflich tätigen Kolleginnen und Kollegen werden dort ihre Registrierungsstelle haben und nicht bei der Bundesarbeitskammer.
Ich habe zuerst von den Registrierungsstellen in den anderen Ländern gesprochen. Das sind durchwegs gesundheitsnahe Einrichtungen und keine Arbeitnehmervertretungen, wie eben die Arbeiterkammer, bei der jetzt dann die angestellten Berufsangehörigen registriert werden.
Es ist kein Geheimnis, dass ich nach wie vor denke, dass es die beste Lösung gewesen wäre, das bestehende, gut funktionierende und auch elektronisch funktionierende Register bei MTD-Austria zu nutzen. Wie ich aber bereits am Anfang gesagt habe: Ich halte das Gesetz für ein gutes und auch praktikables Gesetz, mit wesentlichen Verbesserungen gegenüber 2013. Ich denke, es hindert uns alle nicht daran, an weiteren
Verbesserungen, wo sie sich eben als notwendig erweisen, auch weiterzuarbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.24
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Durchschlag eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Spindelberger, Rasinger und Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1239 der Beilagen über den Gesamtändernden Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage 690 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberufe-register-Gesetz – GBRG) wird wie folgt geändert:
a) § 6 Abs. 3 Z 4 lautet:
„4. berufsbezogene Telefonnummer, E-Mailadresse und Webadresse“
b) Dem § 9 Abs. 3 Z 1 wird die Wortfolge „Universitäten, Fachhochschulen und einschlägige Forschungs-einrichtungen,“ angefügt.
c) In § 12 Abs. 2 und 4 wird jeweils das Wort „Bundesarbeitskammer“ durch die Wortfolge „zuständige Registrierungsbehörde“ ersetzt.
d) In § 13 Abs. 2 wird nach Z 5 folgende Ziffer 5a eingefügt:
„5a. ein/e Vertreter/in der Sozialwirtschaft Österreich,“
e) § 13 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) Der Registrierungsbeirat kann für Angelegenheiten der Gesundheits-und Krankenpflegeberufe bzw. der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Ausschüsse einrichten. Diese Ausschüsse dienen der Vorberatung von speziell die jeweilige Berufsgruppe betreffenden Angelegenheiten.“
f) In § 19 Abs. 2 wird in Z 10 das Wort „sowie“ durch einen Beistrich ersetzt, am Ende der Z 11 das Wort „sowie“ und folgende Z 12 angefügt:
„12. das Bundeswappen“
Artikel 3 (Änderung des MTD-Gesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:
„1a. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Zeile „§ 12 … Entziehung der Berufsberechtigung“ die Zeile „§ 12a …MTD-Beirat“ eingefügt.“
b) Nach Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:
»7a. Dem § 11d wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Der (Die) Bundesminister(in) für Gesundheit und Frauen kann durch Verordnung Richtlinien über die Anerkennung von Fortbildungen unter Bedachtnahme auf die vom MTD-Beirat erarbeiteten Standards erlassen.“«
c) Nach Z 11 wird folgende Z 11a eingefügt:
»11a. Nach § 12 wird folgender § 12a samt Überschrift eingefügt:
„MTD-Beirat
§ 12a. (1) Beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen ist ein MTD-Beirat einzurichten.
(2) Aufgaben des Beirats sind insbesondere:
1. die Beratung in fachlichen Angelegenheiten dieses Bundesgesetzes,
2. die Erarbeitung von Standards für die Anerkennung von Fortbildungen.
(3) Mitglieder des MTD-Beirates sind:
1.ein(e) rechtskundige Vertreter(in) des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen als Vorsitzende(r),
2. ein(e) weitere Vertreter(in) des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
3. ein(e) Vertreter(in) der Gesundheit Österreich GmbH (Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen),
4. je ein(e) Angehörige(r) der sieben Sparten der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, der(die) aufgrund der beruflichen und wissenschaftlichen Qualifikation besonders für diese Tätigkeit geeignet ist.
(4) Die Mitglieder gemäß Abs. 3 Z 3 und 4 sind vom Bundesminister für Gesundheit und Frauen für einen Zeitraum von fünf Jahren zu ernennen. Eine Wiederernennung ist möglich.
(5) Der MTD-Beirat hat eine Geschäftsordnung zu beschließen, die die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben sicherstellt. Die Geschäftsordnung hat nähere Bestimmungen insbesondere über die Einberufung, den Ablauf, die Anwesenheit, die Vertretung und die Beschlussfassung zu enthalten und bedarf für ihre Wirksamkeit der Genehmigung durch den Bundesminister für Gesundheit und Frauen.
(6) Die Mitglieder des MTD-Beirats üben ihre Aufgaben gemäß Abs. 1 ehrenamtlich aus.“«
Begründung
Zu Artikel 1 (Gesundheitsberuferegister-Gesetz):
Im Rahmen der fakultativ einzutragenden Inhalte im Gesundheitsberuferegister soll auch die Webadresse eingetragen werden können.
Auch Universitäten und Fachhochschulen sollen auf gegen Kostenersatz anonymisierte Datensätze bzw.Datenauswertungen erhalten können.
In den Registrierungsbeirat wird auch ein/e Vertreter/in der Sozialwirtschaft Österreich aufgenommen.
Weiters wird die Möglichkeit vorgesehen, dass der Registrierungsbeirat Ausschüsse einsetzen kann.
Zu Artikel 3 (MTD-Gesetz):
Vergleichbar dem Gesundheits- und Krankenpflegebeirat soll auch für Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste ein Fachbeirat geschaffen werden.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.
12.25
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Wertes Hohes Haus! Wenn wir heute dieser Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Gesundheitsberuferegisters nicht zustimmen, dann heißt das nicht, dass wir dieses Register grundsätzlich ablehnen. Wir werden aber die Vorgangsweise, wie sich die Sozialpartner die Einrichtungen Österreichs aufteilen, nicht mittragen.
Um die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im Bereich der Dienstnehmerfreizügigkeit zu erfüllen, ist ein Register einzurichten. Das ist auch in Ordnung so. Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode ist auf einmal die „Registrierung der Berufsberechtigungen sowie der absolvierten Fortbildungen und die Ausstellung von Berufsausweisen“ durch die „bestehenden überbetrieblichen Interessensvertretungen“ vorgesehen.
Was heißt das? – Das heißt, die Führung des Gesundheitsberuferegisters durch die Bundesarbeitskammer erfolgt entsprechend dem Regierungsprogramm und keineswegs aufgrund einer gesetzlichen Notwendigkeit und schon gar nicht auf Wunsch der betroffenen Berufsgruppen.
Da dieses politische Vorhaben in einem ersten Entwurf, der vor einem Jahr vorgelegt wurde, aufgrund der großen Mobilmachung der Betroffenen nicht zustande gekommen ist, hat man sich jetzt auf eine wahrlich typisch österreichische Lösung geeinigt. Dabei hat sich leider nicht bestätigt, dass, was lange währt, auf jeden Fall besser wird. Das ist hier leider nicht der Fall.
Die Hälfte des medizinischen Personals, die Angestellten, wird der Arbeiterkammer zugeschoben beziehungsweise dort registriert, und die andere Hälfte, die der Selbständigen, wird bei der Gesundheit Österreich GmbH registriert, also in einer nachgeordneten Dienststelle des Gesundheitsministeriums.
Diese Gesetzwerdung möchte ich im Kontext einer weiteren Gesetzesänderung, die wir heute durchgeführt haben, noch einmal betrachten, und zwar im Kontext der Änderung des Tierärztegesetzes. Genau in diesem Bereich hat die Europäische Union die Verhältnisse in Österreich kritisiert und sogar mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht, weil die Honorarordnung der Tierärzte in Österreich bisher eine Genehmigung durch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen benötigt hat und weil die Genehmigung erst nach Anhörung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, des Österreichischen Arbeiterkammertages, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs erteilt wurde. Jetzt haben wir dasselbe in Dunkelgrün noch einmal. Dieses Genehmigungsverfahren beim Tierärztegesetz musste zum Glück gestrichen werden, und die Tierärzte und ihre Standesvertretung haben sich selbst eine Honorarordnung gegeben. Das Ganze geschah ganz einfach ohne politischen Proporz und ohne Mitwirken der Politik.
Dieses Beispiel sollte unserer Meinung nach durchaus Schule machen, und die Sozialpartner gehören in Wirklichkeit aus allen Themenbereichen hinaus, bei denen es darum geht, dass sich freie Berufsgruppen selbst organisieren.
Daher gibt es keine Zustimmung von unserer Seite, denn wir sind der Meinung, dass das kein Klima sein kann, in dem eine freie Wirtschaft in Österreich gedeihen kann. (Beifall beim Team Stronach.)
12.28
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.
12.29
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Wir werden das Gesetz unterstützen. Es geht, wie wir schon gehört haben, um die Registrierung der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der MTD-Berufe. Das sind sieben Berufe, die in der Bevölkerung und bei den PatientInnen gar nicht alle so bekannt sind. Deshalb finde ich auch, dass man sie einmal nennen darf: Es geht um die PhysiotherapeutInnen, die biomedizinischen AnalytikerInnen, die DiätologInnen, die ErgotherapeutInnen, die LogopädInnen, die OrthoptistInnen und die RadiologietechnologInnen.
Deshalb finde ich es auch sehr wichtig, dass es ein zentrales Register gibt, wo PatientInnen nachschauen können, ob diese Personen, von denen sie vielleicht auf Empfehlung eines Arztes behandelt werden sollen, auch den entsprechenden Qualifikationsnachweis haben und ihre Ausbildung entsprechend den Berufsgesetzen durchgeführt haben. Das ist also ein wichtiges Instrument für Patientensicherheit und auch für Transparenz.
Ja, ich gebe meinen Vorrednerinnen und -rednern recht, das ist sicher eine österreichische Lösung, aber aus meiner Sicht ist es doch ein Kompromiss im Interesse der Berufsgruppen. Die BerufsgruppenvertreterInnen haben sich dieses Gesetz, die Registrierung und auch den im Gesundheitsministerium angesiedelten Beirat zur Unterstützung der Ministerin in fachlichen Fragen ihrer Profession gewünscht.
Deshalb denke ich, es ist durchaus berechtigt, diesem Gesetz zuzustimmen, auch wenn ich dazusagen möchte, dass wir damals, als das Gesetz am Ende der letzten Legislaturperiode bereits zur Beschlussfassung gekommen ist, nicht zugestimmt haben. Wir finden, dass durch die Registrierung bei der AK die AK die Interessenvertretung und zugleich Aufsichtsbehörde und Registrierungsbehörde wäre, und das wäre eine glatte Unvereinbarkeit gewesen, die so nicht tragbar ist. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Jetzt geht es darum, dass die Arbeiterkammer für die Angestellten und die GÖG beziehungsweise das ÖBIG für die Freiberuflichen zuständig ist. In der Mitte gibt es diese Schwierigkeit, jene zu registrieren, die mehr das eine oder mehr das andere sind.
Ich finde es auch sehr gut, dass es jetzt einen Antrag gibt, der sicherstellen soll, dass in Zukunft die Richtlinien für Fort- und Weiterbildung bei der Re-Registrierung eingeführt werden und dass überlegt werden soll, wie das genau gemacht wird. Es ist schon wichtig, dass, wenn diese Berufsgruppe nach fünf Jahren wieder um die Registrierung ansucht, sie gleichzeitig einen Fort- und Weiterbildungsnachweis hat.
Ich kann das auch aus Sicht meiner eigenen Profession sagen, die vor bald 20 oder 25 Jahren damit begonnen hat, sich in der Öffentlichkeit mit ihrer Qualifikation auszuweisen. Es war sehr, sehr wichtig, dass es da auch einen Beirat gab und noch immer gibt, der im Gesundheitsministerium angesiedelt ist und wo so etwas wie Fort- und Weiterbildungsverpflichtung tatsächlich auch kontrolliert und überprüft wird.
Ich denke, ich habe jetzt alles dazu gesagt. Ich freue mich, dass wir einen gemeinsamen Abänderungsantrag haben und dass dem Wunsch nach einem MTD-Fachbeirat nachgekommen wurde. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.32
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Frau Abgeordnete hat es schon gesagt, wir haben dieses Gesetz hier schon einmal beschlossen. Danach wurde es auch im Bundesrat beschlossen und ist am Einspruch zweier Länder gescheitert. Wir haben es jetzt in einer verbesserten Form wieder auf der Tagesordnung. Ich bedanke mich auch sehr, es war eine Bundesrätin, Sonja Zwazl, mit der diese Idee eigentlich entstanden ist, dass wir dieses Gesetz dahin gehend abändern, dass wir zwischen der Gesundheit Österreich GmbH und der Arbeiterkammer splitten.
Kollege Loacker, was die Arbeiterkammer mit den Gesundheitsberufen zu tun hat, ist ganz einfach zu erklären: Im Normalfall – jetzt nicht, weil wir es neu einführen, das heißt, jetzt haben wir Bestehende, die sich registrieren müssen – wird man sich nach seiner Ausbildung in ein Berufsgruppenregister eintragen lassen. Es ist so, dass die Ausbildung, gerade was die Gesundheits- und Krankenpflege betrifft, in Schulen durchgeführt wird, und die sind Mitglieder der Arbeiterkammer. Das heißt, die Arbeiterkammer ist in vielen Fällen bei der Registrierung vor Ort und hat das auch angeboten. Es geht also darum, Wege zu sparen, Kosten zu sparen. Deswegen war der Wunsch auch in vielen Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege da, sich genau dort registrieren zu können, weil es einfach und nah ist.
Es stimmt, dass es im Rahmen der Freiberuflichkeit anders ist. Das ist vor allem etwas, das die jetzige Registrierung von bereits bestehenden Berufen betrifft. Eine freiberufliche Physiotherapeutin hat mit der Arbeiterkammer gar nichts am Hut. Das war auch einer der Widerstände jener, die gegen dieses Gesetz waren. Das aufzulösen, denke ich, ist uns jetzt gelungen. Eine große Forderung beider – sowohl der Angestellten als auch der Freiberuflichen – war, eine Liste zu führen, damit niemand benachteiligt wird. Dem kommen wir auch nach.
Ich bedanke mich sehr für die guten Verhandlungen, dafür, dass wir dieses Gesetz jetzt dann doch noch ein zweites Mal zur Beschlussfassung gebracht haben. Ich hoffe, dass es uns auch gelingt, alle anderen Widerstände danach noch irgendwie gemeinsam zu meistern. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Doppler zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.35
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich bin nicht Ihrer Meinung, dass man beim Gesundheitsberuferegister-Gesetz nicht zwei Institutionen geschaffen hat. Man hat ja zwei Institutionen geschaffen. Es stimmt, dass in der Arbeiterkammer bereits diese Registrierungen vorgenommen werden, aber für die Selbständigen ist eben wieder eine andere Institution eingeschaltet worden. Das ist natürlich schon eine Sache, die zu hinterfragen wäre.
Die Registrierung von Angehörigen der Gesundheitsberufe diene der Qualität beziehungsweise Patientensicherheit, so heißt es in der Regierungsvorlage. Umgesetzt werden sollten damit EU-Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Ich denke, da liegt auch ein großes Problem.
Gut und schön – was heißt das in der Praxis, Frau Ministerin? – In der Praxis heißt das, dass die Gefahr besteht, dass das Niveau nach unten geht, wenn es um EU-
Bestimmungen geht. Hier geht es natürlich auch um Zulassungen am Arbeitsmarkt im Pflegebereich, das ist hier verankert und das ist keine gute Errungenschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, immer wieder wird eine Verwaltungsvereinfachung gefordert. Wir hätten bei diesem Gesetz die Möglichkeit zum Bürokratieabbau. Es wäre möglich, nicht zwei zuständige Institutionen zu schaffen beziehungsweise keine getrennten Befugnisse, was die Registrierung dieser Berufe betrifft, zu haben. Wir haben es schon gehört: Einmal ist die Arbeiterkammer zuständig, einmal Gesundheit Österreich.
Wir sagen bei jeder Gelegenheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir Bürokratieabbau betreiben müssen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Verwaltung wird aufgebläht, und ich habe dabei einfach ein schlechtes Gefühl. Es wäre besser, bei der Registrierung dieser Berufe endlich eine schlanke Verwaltung zu haben. Das wäre ein guter Ansatz. So ist es nicht ganz in Ordnung. – Danke schön. (Beifall des Abg. Franz.)
12.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
12.37
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesundheitsberufe sind in einem sehr sensiblen Bereich des menschlichen Wirkens angesiedelt. Ein Blick in den Pflegebereich zeigt zum Beispiel, dass sich Pflegesuchende, Angehörige und Personal in einem ganz besonderen Vertrauensverhältnis zueinander befinden. Daher ist es für Patientinnen und Patienten auch sehr wichtig, dass Qualifikationen objektiv und transparent dargestellt werden und dass auch gewährleistet wird, dass innerhalb der EU ein gleicher Standard vorliegt und zugrunde liegt. Gerade in diesem Berufsfeld ist eine sehr hohe personelle Internationalität zu finden.
Wir haben auch schon gehört, dass die Berufsangehörigen dann Zusatzqualifikationen, Arbeitsschwerpunkte und so weiter eintragen lassen können.
Zur Kritik der Zweigleisigkeit möchte ich aus meiner Sicht noch anmerken: Für die Betroffenen ändert sich insofern nichts, als ja ohnehin alle Daten der Registrierungspflichtigen im Ministerium zusammenlaufen. Dass die im Gesundheitsbereich unselbständig Tätigen mit der Arbeiterkammer in Berührung kommen, finde ich doch sehr von Vorteil, weil gerade auch in diesem Bereich der Anteil ausländischer Fachkräfte hoch ist. Es ist auch wichtig, Ansprüche, Tarife, Kollektivverträge und so weiter bekanntzumachen.
Transparenz kann keine Einbahnstraße sein. Einerseits muss die Qualifikation der Arbeitssuchenden genau dargestellt werden, aber andererseits müssen auch die Rechte und Löhne wiedergegeben werden. Daran müssen alle Interesse haben, vor allem unsere exzellent ausgebildeten heimischen Fachkräfte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
12.39
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Bundesminister! Herr Kollege Hechtl, Ihre Rede hat mich dazu animiert, mich noch einmal zu Wort zu melden. Ganz ehrlich: Sie stellen sich hier heraus, loben dieses Gesetz als ein groß-
artiges, tolles Gesetz. Das lassen wir einmal dahingestellt. Dann gehen Sie her und bringen einen Entschließungsantrag ein. In weiterer Folge kommt ein Abänderungsantrag, der Redner nach mir wird einen weiteren Entschließungsantrag zu diesem Gesetz einbringen.
Also dieser Start ist nicht nur ein bisschen holprig – er war nicht nur holprig im Ausschuss, wo wir 20 Minuten vor Beginn erfahren haben, dass das Gesetz auf die Tagesordnung kommt und im Gegensatz zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz auch wirklich einen veränderten Inhalt hatte. Und jetzt kommen Sie heute wirklich hierher und bringen noch einmal eine Abänderung und zwei Entschließungsanträge ein.
Das ist kein gutes Gesetz. Alleine die Vorgehensweise bringt kein gutes Gesetz. Es ist auch im Übrigen inhaltlich nicht besonders gut, denn die Verwaltungsaufblähung konnten Sie nicht wegbekommen.
Frau Kollegin Becher! Wenn Sie mir sagen, die Beratung bei der Arbeiterkammer sei gut, dann entgegne ich: Ja, Angestellte sind ohnehin Mitglieder bei der Arbeiterkammer. Das heißt, die Information würden sie so oder so bekommen. Zweigleisigkeit ist dafür meines Erachtens nicht notwendig.
In diesem Sinne: Ein solches Gesetz, bei aller Wertschätzung, ist nicht gut. Und der Start ist mehr als holprig. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)
12.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.
12.41
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Ja, da gebe ich Ihnen völlig recht: Holprig, mehr als holprig. – Aber am Ende einer holprigen Straße kann auch etwas Gutes stehen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Oder der Abgrund!) Ich glaube, das Gesetz ist gut. Die Berufsgruppen begrüßen es zumindest.
Frau Abgeordnete Durchschlag hat gesagt … (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie hat gesagt, es ist besser! Von gut hat sie nichts gesagt!) – Schauen Sie! Es spricht nichts dagegen, in einem langwierigen Diskussionsprozess – und das war eine komplizierte Materie – zu einem Ergebnis zu kommen. Aber das Ergebnis ist da. Ich sage das jetzt so, als ob ich Gynäkologe wäre: Es war nicht eine Normalgeburt, es war ein bisschen eine Steißgeburt, bei der das Kind im Geburtskanal stecken geblieben ist. (Ironische Heiterkeit und demonstrativer Beifall des Abg. Loacker.)
Aber mir ist es wesentlich, einen Punkt zu nennen, der mir als Arzt immer wichtig ist: Auch dieses Gesetz wird zu mehr Zusammenarbeit führen. Auch dieses Gesetz gibt der Berufsgruppe mehr Identität, was mir sehr wichtig ist. Auch dieses Gesetz wird zu mehr Qualität führen, weil die Berufsgruppe selber gesagt hat, sie will nachweislich 60 Stunden erbringen – nachweislich. Wir sagen nicht nur, irgendwo ausbilden. Es gibt keine anderen Berufe im Vergleich zum Gesundheitsberuf, die so viele Fortbildungen machen – wie eben vom Arzt angefangen bis zur Schwester. Und das finde ich entscheidend für die Qualität, für die Ausübung des Berufs gegenüber dem Patienten.
Der Beirat soll das Ganze auch institutionalisieren. Unter dem Augenmerk des Ministeriums sollen die fachlichen Standards entwickelt werden. Und fachliche Standards sind letztendlich entscheidend für die Weiterentwicklung des Fachs. Es geht nicht darum, dass man einen Ausweis hat, dass man etwas hat, sondern dass man ständig State of the Art ist.
Bezüglich der Bürokratie kann man natürlich viel mehr tun, immer mehr tun. Deshalb bringe ich auch folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 12 Gesundheitsberuferegister-Gesetz
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, unter Einbindung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Wirtschaftskammer Österreich die melderechtlichen Bestimmungen des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes im 2. Halbjahr 2016 dahingehend zu evaluieren und anzupassen, dass, im Interesse der Vermeidung zusätzlicher Aufwendungen für Dienstgeber/innen und Sozialversicherung, eine effiziente und verwaltungspraktikable Vollziehung dieser Bestimmungen sichergestellt wird.“
*****
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Spindelberger, Rasinger und Kolleginnen und Kollegen
betreffend § 12 Gesundheitsberuferegister-Gesetz
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1239 d.B. (TOP 7)
§ 12 des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes (GBRG) sieht vor, dass der/die Dienstgeber/in, gemeinsam mit den Meldungen zur Sozialversicherung (§ 41 ASVG, § 15a B-KUVG), die für die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister erforderlichen Daten der als (freie) Dienstnehmer/-innen beschäftigten Angehörigen der Gesundheitsberufe (§ 1 Abs. 2 GBRG) bekannt zu geben hat.
Im Interesse der Vermeidung zusätzlicher Aufwendungen für Dienstgeber/innen sowie für die Sozialversicherung stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, unter Einbindung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Wirtschaftskammer Österreich die melderechtlichen Bestimmungen des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes im 2. Halbjahr 2016 dahingehend zu evaluieren und anzupassen, dass, im Interesse der Vermeidung zusätzlicher Aufwendungen für Dienstgeber/innen
und Sozialversicherung, eine effiziente und verwaltungspraktikable Vollziehung dieser Bestimmungen sichergestellt wird.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.
12.44
Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ich denke auch, dass dieses Gesundheitsberuferegister-Gesetz reiner Bürokratismus ist, der uns – so ist es ja vermittelt worden – von der EU aufs Auge gedrückt worden ist.
Ich weiß schon, dass die medizinisch-technischen Assistenten ein stärkeres Berufsbild haben wollen et cetera. Das ist alles klar und legitim. Aber es gibt Fachverbände für die verschiedenen Berufsgruppen, die in der Medizin, in der Pflege, in der Medizintechnik arbeiten. Ich glaube, denen hätte man es per Verordnung ermöglichen können, dass sie eine Berufsliste führen, oder man lässt das Ganze bei der Arbeiterkammer. Das wäre ein minimaler bürokratischer Mehraufwand gewesen.
Jetzt haben wir da wieder Doppelstrukturen und Doppelgleisigkeiten und den ganzen unnötigen Kram, den wir eigentlich immer bekämpfen wollen, zumindest sind das die Lippenbekenntnisse, die wir hier immer wieder hören. Der Bürokratieabbau war erst jetzt wieder in der gemeinsamen Pressekonferenz von Kanzler und Vizekanzler ein Megathema. Aber kurz danach kommt sofort die Bürokratieaufbaugeschichte, wie wir sie heute erleben.
Ich frage überhaupt: Wo ist der Bürokratieabbau? Was tun wir gegen die wildwuchernde Bürokratie, gegen die Tausenden Gesetzesseiten, die sich von Brüssel her, von Wien her ansammeln? Überall in den Ländern, überall wachsen die Gesetzesbücher und werden immer dicker. Wir tun eigentlich wenig bis kaum etwas dagegen, außer uns in der Opposition dagegen auszusprechen.
Wir haben auch voriges Jahr von Staatssekretär Mahrer gehört, dass er vorhat, eine sogenannte Sunset Legislation einzuführen, was bedeutet, dass man sich nach einiger Zeit alle Gesetze anschaut, ob sie überhaupt noch sinnvoll sind oder ob man sie einfach streichen könnte. Das war auch kurz in den Medien eine Debatte, ist dann wieder eingeschlafen. Also ist diese Sunset Legislation gemeinsam mit der Sonne untergegangen. Das wäre ein Thema, das man wieder aufgreifen könnte.
Wir haben sicher Dutzende, wenn nicht Hunderte Gesetze, die wir ad acta legen können, die wir nicht mehr novellieren oder irgendwie neu gestalten müssen. Das sind alles Beschäftigungstherapien für Verwaltungsapparate, die wir ohnehin reduzieren wollen.
In diesem Sinne möchte ich wieder dazu einladen und aufrufen: Bürokratieabbau sollte wirklich ein oberstes Ziel des Parlaments und der Regierung sein. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Team Stronach.)
12.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1239 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Artikel 1 und 3 eingebracht.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 18 Gesundheitsberuferegister-Gesetz.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 164.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Spindelberger, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 12 Gesundheitsberuferegister-Gesetz.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 165.)
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1187 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tuberkulosegesetz und das Epidemiegesetz 1950 geändert werden, sowie über den
Antrag 1529/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dengue-Fieber und Meldepflicht und über den
Antrag 1744/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Meldepflicht bei Zika-Fällen (1230 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.
12.49
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meldepflichtige ansteckende Krank-
heiten sind in Österreich Gott sei Dank sehr selten. Auch das ist ein Zeichen von Qualität im österreichischen Gesundheitssystem. Damit diese Zahlen aber in Zukunft weiter sinken, damit man auch optimal auf neue Entwicklungen eingehen kann, sollen heute das Tuberkulosegesetz und das Epidemiegesetz geändert werden.
Die Meldepflicht für ansteckende Krankheiten ist in Österreich geschaffen worden, um die Ausbreitung schwerer Infektionskrankheiten zu verhindern. Da geht es nicht nur rein um die medizinische Behandlung der betroffenen Personen, sondern vor allem auch um die Untersuchung der Umgebung, Umfeldanalysen, aber auch die Untersuchung und die Verfolgung der Infektionskette bis zu den Quellen von Erkrankungen und natürlich auch die Information gefährdeter Kontaktpersonen.
In das Epidemiegesetz werden heute zusätzliche Erkrankungsfälle mitaufgenommen. Das Chikungunya- und das Dengue-Fieber, aber auch das Zika- und Hantavirus sind neu im Epidemiegesetz.
Der Umgang mit Tuberkulosefällen ist in Österreich in einem eigenen Gesetz geregelt, im Tuberkulosegesetz. Da stammen die Kernbereiche aus dem Jahre 1968. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Gesetz auch unter Einbindung von Expertinnen und Experten und unter Einbindung von Fachgesellschaften generalüberholt wurde. Da geht es einerseits um die Erweiterung des Anwendungsbereiches, also auch um Erkrankungen bei Menschen, die durch unterschiedlichste Tuberkulose-Erreger ausgelöst wurden. Es gibt auch eine Ausweitung der Behandlungspflicht für Menschen, die an Tuberkulose erkrankt sind, die zwar nicht ansteckend ist, aber bis zur endgültigen Ausheilung behandelt werden sollte.
Es geht auch um eine Aufklärungspflicht für neue medizinische Möglichkeiten gegenüber ansteckungsgefährdeten Personen, die in Kontakt waren. Für ganz wichtig halte ich auch, dass es eine klare Definition der Aufgaben der Referenzzentrale geben wird, wo jährlich ein Bericht über Tuberkulosefälle erstellt werden wird. Es wurde natürlich festgesetzt, dass die notwendige Datengrundlage jedenfalls der Referenzzentrale zur Verfügung stehen muss.
Wichtig war auch, dass wir für den Fall, dass sich Menschen der Behandlung verweigern, die Frage der Freiheitsbeschränkung bei uneinsichtigen Tuberkulosekranken neu geregelt haben; dies nämlich auch auf Basis verfassungsrechtlicher und menschenrechtlicher Grundlagen.
In Summe denke ich, dass wir mit diesem heutigen Gesetzesvorschlag eine gute und wichtige Weiterentwicklung für Österreich mit dem Ziel zustande bringen, die Häufigkeit ansteckender meldepflichtiger Krankheiten in Zukunft noch einmal deutlich zu verringern. (Beifall bei der SPÖ.)
12.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.
12.51
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren im Plenum! Tuberkulose-Erreger sind weltweit ein großer Krankheitskeim. Laut WHO ist ein Drittel der Weltbevölkerung mit Tuberkulose-Erregern infiziert, aber nur bei 5 bis 10 Prozent bricht dann die Krankheit auch aus, sodass sie behandelt werden muss.
Österreich ist ein Land, das wenige Tuberkulose-Neuerkrankungen hat. Um diese Zahl noch weiter zu senken, ist es natürlich wichtig, eine rasche Diagnostik und eine effizientere Therapie dahinterzusetzen. Es ist sehr oft so, dass schon resistente Keime auftreten, und das ist eine besondere Herausforderung für unser Gesundheitssystem,
was natürlich auch mit hohen Kosten verbunden ist. So spricht in den Ländern Osteuropas, besonders in Weißrussland, nur mehr jeder Dritte auf die Medikamente an. Die anderen sind schon resistent. Das ist eine hohe Kostenherausforderung.
Warum kommt so etwas vor? – Teilweise auch deswegen, weil Therapien zu früh abgebrochen werden oder falsch therapiert wird. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat sich als Ziel gesetzt, in jenen Ländern die latenten Infektionen zu behandeln, und Österreich hat sich für 2050 das Ziel gesetzt, die Tuberkulose überhaupt auszurotten.
Mein Kollege hat es schon angesprochen: So wollen wir heute in dieser Novelle eben explizit auf die Meldepflicht hinweisen, dass das Labor die Fälle an die Bezirkshauptmannschaft melden muss. Die Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde sind damit ausgeweitet worden, dass sie die Leute auf ihre Behandlungspflicht, die Rechtsfolgen und die Verletzungen hinweist, dass sie auch den Verlauf der Krankheit weiterhin kontrolliert und das explizit festgehalten wird. Wie schon angesprochen worden ist, sollen auch die Personen, die mit Infizierten in Kontakt stehen, aufgeklärt werden.
Tuberkulose ist eine große Gefahr für die Gesundheit, und daher ist es besonders wichtig, dass wir diese Maßnahmen setzen und dass wir diese Krankheit bei uns in Österreich komplett ausrotten. – In diesem Sinne herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck ist der nächste Redner. – Bitte.
12.54
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben derzeit eine Renaissance längst überkommener Bedrohungen, längst überkommener Erkrankungen, und auch neue Erkrankungen sind dazugekommen.
Es gibt drei Ursachen dafür: Die eine Ursache ist natürlich die vermehrte Reisefreiheit, die vermehrte Reisetätigkeit. Das ist keine Einbahnstraße. Nicht nur wir entdecken und reisen in neue Regionen, sondern es kommen auch von entfernten Winkeln dieser Welt Krankheitsbedrohungen zu uns.
Der zweite Punkt ist das veränderte Weltklima, das auch in unseren Breiten Krankheiten gedeihen lässt, die zu früheren Zeiten hier nicht vorhanden waren.
Der dritte Punkt ist natürlich die enorme Flüchtlingsbewegung in unser Land.
Meine Damen und Herren! Das ist in der Dramatik nicht abzuschätzen. Der ungebremste Flüchtlingszustrom der Gegenwart erhöht das Verbreitungsrisiko von gefährlichen und bislang unbekannten Keimen in unseren Breiten exponentiell. Das sehen nicht nur wir von der Freiheitlichen Partei so, sondern das sieht vor allem auch das Robert-Koch-Institut in Berlin so. Dieses warnt vor einer erhöhten Infektionsgefahr der Allgemeinbevölkerung durch die enorme Massenzuwanderung und geht davon aus, dass die hohe Zahl Asylsuchender das hiesige Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen stellt.
Die Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten ist daher ein Aspekt von vielen, der besonders Gesundheitsämter und Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende zu beschäftigen hat. Was für Deutschland gilt, gilt natürlich auch für Österreich, weil Österreich neben Deutschland und Schweden eine der bevorzugten Destinationen der Flüchtlingsbewegung ist.
Das „Deutsche Ärzteblatt“ vom 16. Oktober 2015 weist in diesem Zusammenhang auf einen möglicherweise fehlenden oder unvollständigen Impfschutz der Flüchtenden und Migranten hin und geht besonders auf das Tuberkuloserisiko ein. Es heißt, die Asylsuchenden hätten ein erhöhtes Risiko, an Tuberkulose zu erkranken, auch aufgrund des häufigen Vorkommens in den meisten Herkunftsländern sowie der Ansteckungsmöglichkeiten während der Flucht und vor allem auf den Fluchtrouten. Das Screening von asylsuchenden Personen auf infektiöse Tuberkulose ist daher eine der wichtigsten präventiven Maßnahmen, sagt das „Deutsche Ärzteblatt“.
Die geschilderten Probleme stellen auch für das österreichische Gesundheitssystem eine große Herausforderung dar, denn das heimische Tuberkulosegesetz stammt größtenteils aus dem Jahr 1968. Man braucht jetzt nicht näher zu erläutern, dass sich seither zum Glück sowohl die epidemiologischen Voraussetzungen als auch die menschenrechtlichen Standards für freiheitsbeschränkende Maßnahmen wesentlich geändert haben.
Oder um es weniger blumig auszudrücken: Der ungehinderte Zustrom von Flüchtlingen sorgt mittlerweile für einen dramatischen Anstieg des Infektionsrisikos. Ein Flüchtling, der in Aleppo gesund zur großen Flucht aufgebrochen ist, durchwandert Tausende Kilometer unwegsamen Geländes ohne jegliche sanitäre Standards und erreicht sein Ziel Europa möglicherweise mit einer gefährlichen Infektionskrankheit.
Deswegen sind die in der Novelle zum Tuberkulosegesetz und Epidemiegesetz 1950 vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich zu begrüßen, vor allem die explizite Meldepflicht von Labors und die umfassende Aufklärungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden. Deswegen werden wir dem zustimmen.
Darüber hinaus gibt es jetzt noch zwei andere Punkte, die die Notwendigkeit, die Meldepflicht für gefährliche Infektionskrankheiten wieder einzuführen, hervorstreichen. Diesem Ansinnen dienen die beiden zur Abstimmung stehenden Entschließungsanträge meiner Kollegin Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein betreffend Dengue-Fieber und Meldepflicht beziehungsweise betreffend Meldepflicht bei Zika-Fällen. Das Dengue-Fieber als solches ist keine ansteckende Krankheit wie die Tuberkulose, aber es ist hier in erster Linie die Frage zu klären, ob es sich um importierte oder bereits um autochthone Fälle aufgrund von … (Abg. Jarolim: Herr Kollege! …! Sie sieht es ein bisschen anders!) – Aha, es ist schon gut. Ja, danke für den Hinweis. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Inhaltlich nicht!)
Aber die veränderten klimatischen Bedingungen sind möglicherweise dafür verantwortlich, dass sich in diesem Bereich in der Zukunft etwas ändern könnte und das würde eine durchaus gefährliche Situation darstellen. Auch beim Zika-Virus müssen wir auf der Hut sein, das ist ein heimtückisches Virus, wie wir alle wissen. Deswegen ist die Meldepflicht vor allem für Schwangere durchaus zu unterstützen.
Frau Minister! Ich möchte jetzt noch eines sagen: Das Ganze hängt ja damit zusammen – um diesen Bogen zu spannen –: Die Diagnosen finden, wenn man so eine Krankheit einmal hat, auch im Rahmen der sozialen Krankenversicherung statt.
Da möchte ich noch einmal den Bogen zu dem spannen, was wir vorher diskutiert haben. Sie haben natürlich vollkommen recht, dass Verträge, wo auch immer, eingehalten werden müssen, dass da keine Missverständnisse aufkommen. Aber schlechte Verträge, überspitzt ausgedrückt Knebelverträge, führen natürlich zu Missständen und bringen auch die Kollegen in den betreffenden Einrichtungen dazu, ein bisschen kreativ zu sein.
Ich möchte jetzt nur eines betonen – das ist jetzt nicht der Tagesordnungspunkt, aber es ist wichtig, das zu sagen, denn das würde dann zu einer Konfliktsituation führen –:
Bitte nehmen Sie jetzt diesen unerfreulichen Anlassfall nicht her und versuchen, die Freiberuflichkeit einzuschränken oder aufzuheben! Die Freiberuflichkeit hat gefördert zu werden, sie ist ein durchaus erstrebenswerter Zustand. Die Freiberuflichkeit ist natürlich so etwas wie die Antithese zur verzopften Ideologie der Spät-Achtundsechziger sowjetischer Prägung – ich sage das absichtlich so überspitzt –, wo der Staat alles besser weiß.
Das ist etwas, was wir hier auch einmal diskutieren müssen: Der Patient in Österreich glaubt nämlich aufgrund dieser umfassenden Krankenkassen-Zwangsverpflichtung, die er hat, wirklich alles zu bekommen. Dem ist aber nicht so. Während der Versicherungsnehmer bei einer Autoversicherung ganz genau weiß, welche Leistung er bekommt, weiß er es bei der sozialen Krankenversicherung nicht wirklich. Das ist nämlich der Grund für all die Missverständnisse, die hier auftreten. Und diese Diskussion haben wir in der neuen Session ab Herbst zu führen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Abg. Jarolim: Genau da hilft ELGA irrsinnig! Das habe ich mit dem Kollegen Cap schon x-mal diskutiert, wir sind auf kein besseres Ergebnis gekommen!)
13.01
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Sie haben schon gehört, was das neue Tuberkulosegesetz können soll, und das wird es auch können. Uns war es wichtig, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte gewahrt wird, dass menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Standards eingehalten werden und dass keine Willkür bei der Anhaltung herrschen kann. Wir glauben, dass das mit diesen Bestimmungen sehr gut gewährleistet ist.
Was ich aber zu Ihnen, Herr Kollege Karlsböck, schon sagen möchte: Ich finde es eigentlich unerträglich, wie Sie so eine neue Regelung benützen, um wieder Angst und Panik zu machen und eine Krankheitsbedrohung in den Raum zu stellen, die es tatsächlich in dieser Form nicht gibt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Sie wissen von den Flüchtlingsströmen, wie wir sie letztes Jahr gesehen haben, dass der Großteil derer, die krank waren, an Verkühlung, Unterkühlung, Unterernährung erkrankt ist. Und so etwas wie Tuberkulose kommt ganz, ganz selten vor, und wenn, dann auf jeden Fall so, dass es leicht einzudämmen und in den Griff zu bekommen ist. (Abg. Karlsböck: Aber das Robert-Koch-Institut …!)
Wenn Sie diese Krankheitsbedrohung so sehen, dann, denke ich, können Sie sich ja freuen, dass dieses Gesetz nun für alle Menschen in ganz gleicher Weise gilt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, eh, wir stimmen ja zu! Wir freuen uns eh! – Abg. Karlsböck: Das Robert-Koch-Institut …!), unabhängig davon, woher sie kommen und welche Hautfarbe sie haben, und ganz egal, ob sie geflüchtet oder hier ansässig sind. (Beifall bei den Grünen. – Bundesministerin Oberhauser: Vollkommen richtig!)
13.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Weigerstorfer gelangt nun zu Wort. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
13.03
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ja, auch wir begrüßen natürlich diese vorliegende Reform des Tuberkulosegesetzes und seine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten.
Wir haben es gehört, die Tuberkulose spielt Gott sei Dank in Österreich nur noch eine sehr untergeordnete Rolle. Hier sind zwei Faktoren schlagend geworden: zum einen die sehr gute medizinische Versorgung in Österreich, aber auch die veterinärbehördlichen Maßnahmen seit dem Zweiten Weltkrieg, wodurch es Gott sei Dank keine Übertragungen mehr durch Rinder beziehungsweise kleine Wiederkäuer gibt. Das muss man auch einmal gesagt haben.
Nichtsdestotrotz sind natürlich Maßnahmen erforderlich. Wir haben es vorher auch gehört, es sind wenige Fälle, aber ich halte das gar nicht für so wenig: Laut dem letzten Tuberkulose-Bericht des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2014 wurden 440 bestätigte, 67 wahrscheinliche und 74 mögliche Fälle von Tuberkulose registriert. Auch in Europa ist Tuberkulose noch nicht ausgerottet, das sagt auch die WHO. Natürlich ist es im europäischen Raum mehr unter Kontrolle als in anderen Ländern.
Fakt ist, dass Tuberkulose weltweit fast so viele Menschen tötet wie Aids: rund 1,1 Millionen. Darum ist es sehr, sehr gut, dass wir dieses Gesetz heute beschließen, vor allem, weil die starke Zunahme dieser multiresistenten Tuberkulosestämme besonders besorgniserregend ist, die nicht mehr auf die zwei hochwirksamen Medikamente ansprechen. Da gibt es leider auch Fälle in Österreich: Schon 20 Fälle von multiresistenter Tuberkulose sind bei uns bestätigt worden.
Daher ist es sehr, sehr wichtig, dass wir dieses Gesetz heute beschließen, und dafür möchte ich mich auch recht herzlich bedanken. (Beifall beim Team Stronach.)
13.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
13.06
Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir unser Tuberkulosegesetz modernisieren und vor allem an menschenrechtliche Gegebenheiten anpassen, ist erfreulich. Es ist schon sehr viel dazu gesagt worden.
Ich möchte das aber vielleicht noch, auch wenn Österreich von einer sehr niedrigen Inzidenz betroffen ist, in einen europäischen Rahmen stellen. Die WHO Europe, die zuständig für Europa und Zentralasien ist, sagt, dass wir in dieser Region die höchste Rate an multiresistenten Tuberkulosestämmen haben, mit der Konsequenz, dass wir in der Region auch die niedrigsten Behandlungserfolge haben. Ein Bericht des Antimicrobial Resistance, der vom britischen Premierminister gegründet worden ist, geht davon aus, dass es bis zum Jahr 2050 in der Region Europa und Zentralasien etwa 2 Millionen Todesfolgen aufgrund von Tuberkulose geben wird und etwa 1,1 Milliarden US-Dollar Kosten damit in Verbindung stehen werden.
Wir haben es schon gehört, Tuberkulose macht nicht vor nationalen Grenzen halt, es ist wirklich ein Thema der gesamten Region und somit auch von Österreich. Die Europäische Kommission hat ein politisches Rahmenwerk ganz generell zu HIV, Tuberkulose und Hepatitis C, das aus dem Jahr 2008 stammt und zum Beispiel auf die jetzt aufgetauchten Probleme mit der Multiresistenz und den damit verbundenen Konsequenzen noch nicht eingeht.
Es hat letztes Wochenende in Bratislava ein internationales Treffen von ParlamentarierInnen aus der Region gegeben, die sich über die Situation unterhalten haben. Als Ergebnis wurde unter anderem ein Brief an die Europäische Kommission verfasst, in dem die Europäische Kommission aufgefordert wird, diese aus dem Jahr 2008 stammende politische Rahmenfestlegung zu erneuern, auch im Hinblick darauf, dass viele Länder vor allem in Zentralasien jetzt keine Least Developed Countries mehr sind
und sehr viel finanzielle Unterstützung, wie zum Beispiel vom Global Fund, nicht mehr in Anspruch nehmen können, aber trotzdem nicht in der Lage sind, selbst und allein auf diese Herausforderungen zu reagieren.
Ich denke, es macht Sinn, wenn die Europäische Kommission – auch im Sinne von Nachbarschaftspolitik und auch im Sinne von richtig verstandenen Eigeninteressen – da tätig wird, und ich würde mich freuen, wenn sich auch Österreich dieser Aufforderung an die Europäische Kommission, ein neues Programm zu machen und es auch finanziell dementsprechend zu dotieren, anschließen und das unterstützen würde. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
13.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.
13.08
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die Inhalte des Tuberkulosegesetzes sind ja schon von den Rednern der verschiedensten Parteien genannt worden. Wir haben menschenrechtliche Aspekte, die wir darin festhalten, wir bringen dieses Gesetz in die Jetztzeit und wir nehmen auch Rücksicht auf die neuen epidemiologischen Gegebenheiten.
Da Kollege Karlsböck auch bei der Rede der Frau Mückstein, die gesagt hat, die Gefahren sind relativ gering, immer wieder hineingerufen hat: „Aber das Robert-Koch-Institut …!“, habe ich jetzt das Robert-Koch-Institut gegoogelt und mir den Bericht vom 20.11.2015 herausgesucht – ich nehme an, das ist der, den du zitierst. Da steht unter der Überschrift „Asylsuchende und Infektionsschutz (…) Die Gefahr ist gering“ Folgendes:
„Das Robert Koch-Institut (RKI) sieht derzeit keine relevante Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung durch Asylsuchende. Asylsuchende sind grundsätzlich durch die gleichen Infektionskrankheiten gefährdet wie die einheimische Bevölkerung (…). Aufgrund des häufigeren Vorkommens in den Heimatländern werden aber manche Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden häufiger beobachtet. Die anstrengende Flucht und ein ggf. fehlender Impfschutz können darüber hinaus dazu führen, dass Asylsuchende empfänglicher gegenüber einigen Infektionskrankheiten sind.“
Der Impfschutz, der ihnen fehlt, ist der gegen Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten.
Das heißt, das Robert-Koch-Institut widerspricht völlig dem, was du hier zitiert und mehrfach hineingerufen hast, und ich glaube, das ist zur Richtigstellung wirklich notwendig gewesen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Abg. Auer – in Richtung FPÖ –: Jetzt schaut ihr aber nicht gut aus! Das war 5 : 0 für die Ministerin!)
13.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Es gibt keinen Wunsch hinsichtlich eines Schlusswortes.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1230 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1607/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Extradotation für den VKI in Sachen TTIP (1235 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1729/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend transparenten Umgang mit Zutaten beziehungsweise Wirkstoffen, welche in der Lage sind, die Gesundheit zu gefährden, krebserregend zu wirken oder Allergien auszulösen (1236 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1288/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme veganer und vegetarischer Produkte in den Codex Alimentarius (1237 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1609/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Extradotation für den VKI in Sachen TTIP (1242 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1702/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verpflichtung von Versicherungsgesellschaften zur permanenten Abrufbarkeit ihrer AGB-Kataloge (1241 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
13.11
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vor allem auf meinen Antrag betreffend Extradotierung des VKI aufgrund der Tatsache, dass TTIP ins Haus steht, eingehen. Ich bekenne mich dazu, ich lehne TTIP ab, ich weiß auch, dass es für die Ablehnung von TTIP eine doch große Mehrheit hier herinnen gibt, dennoch besteht eine ganz große Gefahr. Wir haben ja in den letzten Tagen erlebt, wie Kommissionspräsident Juncker versucht, CETA mit Gewalt durchzudrücken. Es schaut jetzt zwar
etwas demokratisch aus, aber man sollte sich nicht davon täuschen lassen, dass die nationalen Parlamente abstimmen dürfen, denn eines ist ganz klar: Sollte auch nur ein einziges nationales Parlament dagegen stimmen, wird Juncker einen Weg finden und seine gefinkelten Juristen eine Lösung suchen lassen, dass CETA in jedem Fall kommen wird, und genau diese Gefahr sehe ich auch bei TTIP.
Dieses Abkommen hat sehr weitreichende Folgen für jeden einzelnen Bürger, auch für die Landwirtschaft, für die Ernährung, aber auch für die Gesundheit, den Gesundheitsbereich. Ich denke, wir müssen uns leider Gottes darauf einstellen, dass es, so wie es derzeit aussieht, statt eines Umdenkens in Richtung Einbindung der Bürger eher ein Abschotten geben wird. Das ist leider Gottes die derzeitige Situation. Vielleicht ändert sich in den nächsten Wochen doch noch etwas, aber aus heutiger Sicht halte ich daher diesen Antrag für wirklich wesentlich und wichtig.
Ich habe ihn in zwei Ausschüssen gestellt, sowohl im Gesundheitsausschuss als auch im Konsumentenschutzausschuss. Ich weiß, beide Anträge kommen jetzt in den Wirtschaftsausschuss, und ich hoffe, dass mit dieser Überstellung in den Wirtschaftsausschuss dort die Sache auch entsprechend ernst genommen wird, denn die Auswirkungen können wir heute nicht abschätzen. Es ist naiv, zu glauben, dass ein Freihandelsabkommen mit den USA wirklich dazu führen wird, dass unser Mittelstand gestärkt wird und dass wir gesündere Lebensmittel, bessere landwirtschaftliche Produkte bekommen werden. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, das glaube ich auch nicht. Und jeden, der das behauptet, halte ich für naiv. (Beifall bei der FPÖ.)
13.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
13.14
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich darf mich auch auf die beiden Anträge der Kollegin Belakowitsch-Jenewein beziehen, die wir jetzt dem Wirtschaftsausschuss zuweisen. Sie haben als Begründung für die Extradotation des VKI das TTIP-Abkommen angeführt. Ich kann der Argumentation insofern nicht ganz folgen, als es, glaube ich, um eine grundsätzliche Extradotation für den VKI gehen sollte, die zeitlich nicht auf die Zeit befristet ist, in der diese TTIP-Verhandlungen laufen. Ich glaube, unser gemeinsames Ziel – so habe ich Sie auch in den letzten Ausschüssen verstanden – ist es ja eigentlich, dass wir eine permanente Höherdotation für den VKI erreichen.
Wir haben diese Extradotation im Regierungsprogramm vereinbart, und auch mir geht es, so ehrlich muss ich sein, zu langsam, dass wir hier gemeinsam eine Lösung finden. Wir wissen, das Thema Konsumentenschutz ist wichtig, und wir sehen auch, dass sich die Herausforderungen für den Konsumentenschutz deutlich gewandelt haben und dass sie wahrscheinlich auch gestiegen sind. Wir haben durch das veränderte Konsumverhalten der Menschen natürlich heute andere Anforderungen an den Konsumentenschutz. Der klassische Handel nimmt ab, wir haben immer mehr Internethandel, und die Frage ist: Wie kann man gerade in einer so globalisierten Welt die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten schützen?
Wir merken auch in vielen Diskussionen, die wir in den Ausschüssen führen, dass es eine Verunsicherung der Konsumentinnen und Konsumenten gibt, wenn es darum geht, Produktinhaltsstoffe nachzuvollziehen, was ist in Produkten drinnen, welche Inhaltsstoffe sind drinnen. Wir haben auch schon die Diskussion gehabt, dass es nicht mehr nur um die Inhaltsstoffe geht, sondern wir kommen immer mehr darauf, dass es
auch um Verunreinigungen geht, die heute in Lebensmitteln und Produkten enthalten sind.
Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen darüber natürlich Bescheid wissen, und da braucht es jemanden, zu dem die Menschen Vertrauen haben, und das ist es, was der VKI, glaube ich, durch seine Arbeit in den vielen Jahren erreicht hat: Die Leute vertrauen dem VKI. Er wird in Fragen des Konsumentenschutzes als Experte angesehen, und darum ist auch diese Extradotation so wichtig. Ich sehe die Rolle des VKI auch als Partner der Wirtschaft, und ich glaube, auch für die Wirtschaft ist es wichtig, einen Partner zu haben, mit dem man sich in Fragen des Konsumentenschutzes beraten kann.
Zum Abschluss noch einmal der Appell: Wir dürfen diesen Antrag nicht auf die lange Bank schieben, und ich hoffe, wir können hier zeitnah – es liegt an uns, ich weiß es – eine Lösung erreichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
13.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
13.16
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Tatsächlich, der Konsumentenschutz ist ein ganz zentraler Aspekt, den die Bürgerinnen und Bürger nicht missen wollen und den wir auch weiter ausbauen müssen. Insofern ist der Antrag durchaus interessant und wichtig, Frau Kollegin. Wir haben daher diesen Antrag an den Wirtschaftsausschuss weitergereicht, und es ist hier die Gelegenheit, inhaltlich noch einmal darauf einzugehen.
Der scheidende Geschäftsführer Franz Floss hat in seiner Abschlusspressekonferenz klar aufgezeigt, dass es in Zukunft neue Herausforderungen geben wird und daher auch zusätzliche Mittel geben muss. Es ist ja auch im Regierungsprogramm 2013 bereits festgeschrieben worden – Kollege Vogl, du hättest vielleicht auch kurz anmerken können, dass es hier noch zu keiner Umsetzung gekommen ist –, dass die Bundeswettbewerbsbehörde ihre Bußgelder zweckgewidmet für den Konsumentenschutz zur Verfügung stellen soll. Dann wäre die Finanzierung für den Konsumentenschutz gesichert, um diesen auszubauen und konsequent weiterzuentwickeln.
Derzeit sind ja die Trägerorganisationen eher geschrumpft. Wir haben die Bundesarbeitskammer, wir haben den ÖGB, wir haben auch eine Basissubvention des Sozialministeriums. Mir ist klar, Frau Ministerin, Sie werden auch den einen oder anderen Auftrag an den VKI vergeben. Es ist das wirklich ein ganz zentrales Thema, und ich finde es gut, dass wir diesen Antrag jetzt an den Wirtschaftsausschuss weiterleiten, denn dort wird auch, nehme ich an, mit Minister Mitterlehner eine interessante, spannende Debatte geführt werden müssen, weil die Wirtschaft, die ursprünglich ja auch Mitträger war, sich da zurückgezogen hat. Ich kann das auch nur mit Achselzucken sozusagen kommentieren. Entweder ist ihnen diese Gangart … (Abg. Peter Wurm: Da steckt ein Plan dahinter!) – Ein Plan? – Ja, möglicherweise, Kollege Wurm, das kann schon sein.
Ich meine, dass unser Plan sein muss, diese Institution zu stärken. Das können wir gemeinsam hier im Parlament vorantreiben, im Regierungsprogramm sind ja diesbezüglich Hinweise enthalten, die durchaus auch die Opposition unterstützen kann. Es gibt also Wege, um die Situation zu verbessern.
Ich möchte auch noch auf zwei, drei Aspekte der anderen Anträge ein bisschen eingehen, nämlich die Frage veganer und vegetarischer Produkte. Dazu wird meine Kollegin noch einen Antrag einbringen. Aber hier ist tatsächlich auch ein Aspekt betrof-
fen, der mit TTIP zu tun hat. Der VKI sollte sich mit allen Qualitätsparametern beschäftigen, und wir beschäftigen uns heute auch noch einmal im Rahmen einer Besprechung einer Anfragebeantwortung mit TTIP, Landwirtschaft und Lebensmitteln, aber entscheidend ist, dass wir uns im globalen Handel überlegen müssen: Welche Qualitätsprodukte wollen wir überhaupt hereinlassen und welche Nichtqualitätsprodukte müssen wir entweder vor Ort sozusagen verändern beziehungsweise an der Grenze zurückweisen oder eben auch durch einen qualifizierten Außenschutz nach ökologischen und sozialen Standards entsprechend belasten, nämlich besteuern.
Meine Damen und Herren! In den veganen Industrieprodukten – das sage ich ganz bewusst so –, die die großen Handelsketten vertreiben, werden Wurstersatzprodukte aus Palmfett und Kokosfettprodukten verwendet. Wir wissen, dass Palmölplantagen in Malaysia, Indonesien Giftzentren sind. Die agrarindustrielle Produktion zerstört und verwüstet den Regenwald und geht mit massivem Glyphosat-Einsatz einher, dem Mittel also, das wir auf europäischer Ebene alle ablehnen, zumindest wir Grünen. Daher sind entsprechende Maßnahmen notwendig. Eine Palmfettsteuer an der EU-Außengrenze zum Beispiel würde es ermöglichen, unökologische Produkte zu belasten. Mit den Erlösen könnte man zweckgewidmete Ressourcen bilden, um zum Beispiel den Milchbauern und Milchbäuerinnen in Europa zu helfen, die Schwierigkeiten haben. Milchfett könnte wieder stärkeren Absatz finden. Wir hätten dann auch die Mittel, im Lebensmittelsektor qualitative Maßnahmen wie zum Beispiel Konsumentenschutz umzusetzen oder in Krisenzeiten Notmaßnahmen zu finanzieren.
Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Ein Anliegen der regionalen Qualitätsproduktion, das auch unter dem Gesichtspunkt des Konsumentenschutzes immer öfter thematisiert wird, ist die Weideschlachtung. Ich hoffe, dass wir dafür eine ähnliche Regelung wie in Deutschland finden.
Abschließend: Morgen, Frau Ministerin, steht im ständigen Ausschuss die weitere Zulassungsverlängerung für alte Gentechnikpflanzen auf der Tagesordnung. Ich hoffe, unsere Beamten werden dort ganz klar gegen die Verlängerung dieser Zulassung stimmen. Vielleicht könnten Sie kurz dazu Stellung nehmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.21
Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Lassen Sie mich kurz auf den Antrag unter Tagesordnungspunkt 13 des Kollegen Scherak, der zurzeit leider nicht im Saal ist, betreffend verpflichtende permanente Onlineabrufbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Versicherungsgesellschaften Bezug nehmen.
Wenn jemand einen Versicherungsvertrag abschließt, bekommt er gleichzeitig mit dem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit übergeben oder zugesandt. Sollte er diese verlieren, ist es jederzeit möglich, sie wieder anzufordern. Sie werden ihm unbürokratisch zugeschickt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorschlag ist natürlich diskutabel und soll auch entsprechend behandelt werden. Ich habe mit Vertretern der Versicherungsbranche gesprochen, und die haben mir versichert, dass auch in Zukunft eine nochmalige Zustellung natürlich kein Problem ist, wenn die Unterlagen verloren gegangen sind.
Ich verstehe natürlich auch die Intention des Kollegen, es gilt jedoch auch zu bedenken, dass es viele Menschen gibt, gerade ältere, die immer wieder Schwierigkeiten haben, dieses online verfügbare Archiv zu benützen, weil ihnen sehr oft auch die technische Möglichkeit zur Umsetzung fehlt – viele haben überhaupt kein EDV-Gerät zu Hause. Das ist zu bedenken. Man müsste also doppelgleisig fahren, um beide Aspekte berücksichtigen zu können.
Weiters ist zu bedenken, dass es da doch ein ziemlich großes Konvolut an Dokumenten zu bearbeiten gilt. (Abg. Loacker: Einfach online stellen!) Oft können die vielen Informationen auch zu Verwirrungen führen.
All das muss man natürlich beachten. In den Gesprächen haben die Versicherungsvertreter nicht abgelehnt, die Geschäftsbedingungen online zu stellen, und sagen selbst, dass man sich das anschauen muss. Dadurch dürfen für sie aber natürlich keine zusätzlichen Kosten entstehen, und es muss auch eine Speicherung geben, eine Wartung und auch ein Archiv. Das muss man sich anschauen, und daher ist es sicherlich vernünftig, das an den Justizausschuss weiterzuleiten. Wenn es Sinn macht, sollte man es vielleicht auch umsetzen.
Wichtig ist natürlich auch, dass für den Konsumenten und die Konsumentinnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wenn, dann soll es ein zusätzliches Service sein, das unkompliziert in Anspruch genommen werden kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Loacker: Manche Argumente sind schon sehr an den Haaren herbeigezogen!)
13.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.24
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Punkte, die wir jetzt gerade besprechen, sind meines Erachtens sehr, sehr wichtig. Es geht um Information und einen ganz wichtigen Punkt, nämlich um Prävention. In einem Antrag geht es um eine Extradotation für den VKI in Sachen TTIP. Das unterstützen wir voll, weil Information gerade im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen TTIP ganz, ganz wichtig ist, um die Europäer präventiv schützen zu können. Information ist da, wie gesagt, ein ganz, ganz wichtiger Punkt, und darum geht es auch in meinen beiden Anträgen, die ich kurz besprechen möchte.
Sie wissen, Prävention ist immer viel, viel günstiger als Reparatur, und gerade im Gesundheitssektor kann man präventiv unglaublich viel erreichen. Es ist nur leider oft so, dass nicht ausreichend Information vorhanden ist. Durch Informationen, die man sich selbst im Internet holt, eignet man sich teilweise nur Oberflächenwissen an beziehungsweise bekommt so auch falsche Informationen. Es ist ein Auftrag der Politik, Information an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben.
Es gibt derzeit keine seitens des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlichten Informationen über Zutaten, die in Zutatenlisten von Lebensmitteln, Kosmetika beziehungsweise Produktinformationen von Gebrauchsgegenständen zu finden sind und von denen bekannt ist, dass sie die Gesundheit gefährden können, krebserregend wirken können oder Allergien auslösen können. Ich bitte wirklich nachdrücklich, die diesbezügliche Information von politischer Seite auszubauen.
Ich möchte ein paar Beispiele anführen: Mineralöle, das hört man, das kennt man, Benzin, Diesel et cetera. Es gibt sehr viele aus Erdöl gewonnene Schmierstoffe, die auch in der Kosmetik Anwendung finden. Die stehen unter Verdacht, krebserregend und erbgutschädigend zu sein. Mit genau diesen gesundheitsgefährdenden Mineralölen sind auch viele unserer Lebensmittel verunreinigt, was auch mit gesättigten Mine-
ralölen zusammenhängt, die sich im Körper anreichern und zusätzlich auch noch diverse Organe schädigen können.
Bei einem Test wurden beispielsweise 20 Schokohasen – nicht ganz aktuell – untersucht, und in knapp der Hälfte, nämlich in acht, wurden größere Mengen aromatischer Öle gefunden. Das waren übrigens nicht die preisgünstigsten Produkte, sondern diverse Markenartikel. Diese Tests zeigen uns immer wieder Ergebnisse, die uns eigentlich wachrütteln sollten, und das hat in den vergangenen Monaten und Jahren immer mehr zugenommen, nur geschieht leider nichts.
Wenn ich mich hier so umschaue, dann meine ich, es wird der eine oder andere, um ein weiteres Beispiel zu nennen, sicherlich schon ein Shampoo gegen Haarausfall verwendet haben. (Heiterkeit.) Ich möchte Ihnen hier kurz die Ergebnisse eines Tests nahebringen: Knapp die Hälfte der Shampoos war leider wirkungslos. Ganz im Gegenteil! Sie enthielten sehr viele gesundheitsgefährdende Stoffe. Das darf heutzutage nicht mehr sein! Gott sei Dank beobachten wir ein großes Umdenken in Richtung Gesundheit. Und Gott sei Dank gilt in Österreich, in Europa nach wie vor das Vorsorgeprinzip.
Ich weiß schon, es wird nicht so sein, aber wir werden den Finger in der Wunde lassen. Unser Antrag geht in die Richtung, eine umfangreiche Gesamtinformation für Konsumenten im Bündel zur Verfügung zu stellen, die sonst nirgends abrufbar ist. Man bekommt überall nur Fragmente von Informationen, und es wird dem Konsumenten überlassen, sie entsprechend zusammenzufügen.
Mir ist es wirklich ein großes Herzensanliegen, präventiv auf Information zu setzen. Ich denke, dass die Bürgerinnen und Bürger sehr, sehr mündig sind und selbst entscheiden können, ob sie dann ein Produkt verwenden oder nicht.
In eine ähnliche Richtung geht der andere Entschließungsantrag. Es geht um vegane und vegetarische Produkte. Wir bitten, dafür Sorge zu tragen, dass diese Produkte in den Codex Alimentarius aufgenommen werden. Gott sei Dank ist es so, dass gerade, ich habe es schon erwähnt, ein großes Umdenken stattfindet und die Leute versuchen, sich bewusster zu ernähren. Daher greifen sie vermehrt zu veganen oder vegetarischen Produkten.
Auch da gab es eine Reihe von Tests, die leider gezeigt haben, dass diese Produkte keineswegs alle sehr gesundheitsfreundlich sind. Darum – meine Redezeit neigt sich leider schon dem Ende zu – auch die Bitte, auch bei veganen und vegetarischen Produkten präventiv die Informationsaufgabe wahrzunehmen. – Danke vielmals. (Beifall beim Team Stronach.)
13.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.30
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aus Sicht des Konsumentenschutzes zu zwei Anträgen sprechen, der erste bezieht sich auf den VKI. Der VKI ist ein Thema, das uns ja nicht erst seit gestern beschäftigt, sondern er ist Thema, seit ich den Konsumentenschutz betreuen darf.
Was ich spannend finde, Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein: Sie haben im Antrag, den Sie in beiden Ausschüssen eingebracht haben, sehr wohl die Abschiedspressekonferenz des Kollegen Floss aus der Zeitung zitiert, der dann in Pension gegangen ist. Sie haben aber dann ganz einfach die TTIP-Debatte hinten angehängt. Das hinkt ein bisschen für mich (Abg. Peter Wurm: Das hinkt nicht!), und ich denke
mir, dass die TTIP-Debatte für den VKI in der Form so einmal jetzt für uns nicht notwendig ist. Wenn es dann so weit ist, wird sich sicherlich auch der VKI damit auseinanderzusetzen haben.
Nichtsdestotrotz bin ich davon überzeugt, dass alle in diesem Raum sich darüber einig sind, dass wir haben wollen, dass der VKI so abgesichert ist, dass er seine Arbeit ordentlich erbringen kann. Und das ist derzeit auch so. Er hat einmal zur Basisfinanzierung diese Million Euro im Dauerrecht, die ist jetzt einmal da. (Abg. Peter Wurm: Das reicht nicht! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die brauchen mehr!) Er bekommt derzeit auch noch von der Arbeiterkammer die Beträge, die sich an der Höchstbemessungsgrundlage orientieren.
Der VKI hat aber auch den Auftrag bekommen, seine Arbeit zu restrukturieren, weil er auch noch auf andere Dinge reagiert hat. Sie sind jetzt online, sie machen jetzt viele andere Dinge. Das ist durchaus positiv, und das wollen wir als Konsumenten ja auch so haben. (Abg. Peter Wurm: Soll er etwa Personal entlassen?)
Nein, er soll nicht Personal entlassen, aber es gibt noch andere Varianten, wie man zum Beispiel Informationen online noch viel besser streuen kann als vielleicht nur durch eine Zeitung. Und da, denke ich, ist es eine Aufgabe des VKI, sich darum zu kümmern, und das tut er ja auch. Ich bin überzeugt davon, dass wir den VKI als Instrument brauchen, dass er seine Arbeit perfekt leistet.
Zu den Bußgeldern: Wir haben schon immer gesagt, dass die Bußgelder Teil der Finanzierung sein sollen. Das finde ich gut, wichtig und richtig, ich würde es jedoch nicht nur an den Bußgeldern aufhängen wollen. Und ich kann Ihnen sagen, seitens des Sozialministeriums wäre für diese Änderungen beim Bußgeld eine Änderung im Kartellgesetz notwendig, und der Herr Sozialminister hat bereits einen Entwurf dazu an das Bundesministerium für Justiz geschickt und auch an das Bundesministerium für Finanzen, um ihn beurteilen zu lassen. Derzeit haben sich die beiden Ministerien aber noch nicht bereit erklärt, diesbezüglich Änderungen im Kartellgesetz vorzunehmen.
Daher denke ich mir, es ist ein wichtiger Aspekt, an dem wir weiter arbeiten sollten, nämlich die Bußgelder zur Finanzierung heranzuziehen. Andererseits brauchen wir aber trotzdem auch – abgesehen davon – eine gesicherte Finanzierung zum Wohle der Kunden und zum Wohle des VKI, damit er auch zeitgemäß arbeiten kann.
Ich möchte noch ganz kurz zum Antrag des Kollegen Scherak zur permanenten Abrufbarkeit der AGB-Kataloge Stellung nehmen. Ich finde diesen Antrag sehr gut, denn wir alle kennen das: Wenn man eine Versicherung oder irgendeinen anderen Vertrag abschließt, dann bekommt man auch sämtliche Unterlagen zugeschickt. Viele dieser Unterlagen verschwinden dann aber oft.
Frau Kollegin Fichtinger! Es kann kein Problem sein, wenn jetzt schon Online-Portale vorhanden sind, auf denen die aktuelle Situation der AGB dargestellt wird, dort dann auch jene des Zeitpunktes, als man den Vertrag abgeschlossen hat, abrufen zu können. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.) Daher halten wir diesen Antrag für sehr positiv, würden ihn auch unterstützen und hoffen, dass er im Justizausschuss entsprechend behandelt wird. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.34
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich nehme zu zwei Anträgen Stellung, und zwar zum transparenten Umgang mit gesund-
heitsgefährdenden Wirkstoffen bezüglich Krebs, Allergien und zur Aufnahme veganer und vegetarischer Produkte in den Codex Alimentarius.
Kollegin Weigerstorfer hat schon sehr eindringlich darauf hingewiesen, was alles passieren kann. Ich stelle mir vor, dass das auch heute wieder ein Minderheitsprogramm ist.
Mir bleibt im Ohr, dass es eine Gesundheit gibt, aber 4 000 oder 5 000 Krankheiten. Damit muss man einfach anfangen.
Der zweite Punkt ist: Österreich hat ein hervorragendes Gesundheitswesen oder -system. Gerade Dinge, die mit Krankheit zu tun haben, haben sehr oft mit Ernährung zu tun. Und mich wundert es schon, dass man dann eigentlich nicht so genau dorthin schaut, wohin man schauen sollte, denn es gilt offensichtlich der Grundsatz: Es ist alles gesund, was man nicht untersucht.
Es ist ganz klar: Wenn man etwas misst und untersucht – das machen andere ja –, kommt man eben drauf, dass es in der heutigen Zeit gar nicht so ohne ist.
Es wurden die aromatischen und gesättigten Mineralöle angesprochen. Die sind ein Problem! Man muss sich nur vorstellen, dass jeder Mensch hier, wie er da sitzt, ein Gramm Mineralöl an sich trägt. Jetzt fragt jeder: Wo habe ich das? Damit könnten wir ja ein Auto tanken – aber das ist nicht der Fall.
Es trägt jeder an sich. Die Frage ist: Wie bekommt er es? Wenn jemand für sich Verantwortung übernimmt und sagt: Mir ist es egal!, so ist das in Ordnung. Die Frage ist allerdings, ob es seinen Kindern auch egal ist. Ist es auch jenen egal, für die er/sie Verantwortung trägt? – Ich glaube, wohl kaum.
Es wurde gerade in letzter Zeit zu Recht auf einige Punkte hingewiesen – in diesem Zusammenhang ist ja die Informationspflicht der AGES wichtig, auch die des Gesundheitsministeriums –, und zwar bei den Schokohasen. Jetzt sagt jeder: Na ja, ich kaufe meinen Kindern keine Schokohasen! Ich habe das auch gelesen: Von 20 Schokohasen wurden acht kritisch beäugt. – Was heißt denn das? Aromatische Mineralöle – was bedeutet denn das? Das bedeutet natürlich auch, dass sie krebserregend sein können, erbgutverändernd, das Hormonsystem verändern können und vor allem auch eine ganze Anzahl von Allergien auslösen können.
Wenn man sich heute die Allergien bei Kindern, bei Erwachsenen einmal genauer anschaut, wenn man sich ansieht, welche Krankheiten heute gehäuft auftreten, dann wundert mich schon – das muss ich ganz offen sagen –, warum die Raucher verfolgt werden, weil die ja das Krebsübel der Welt sind, und alle anderen Krankheitsursachen, die mit dem Darm- und Verdauungstrakt zu tun haben, nicht.
Der nächste Punkt sind vegane Produkte. Das ist das Gleiche. Ich bin ja selbst ein Betroffener. Entweder man ernährt sich klassisch und nicht mit dem, was man in der Supermarktkette findet, oder man nimmt in Kauf, was an Zutaten drinnen ist, die Kunst der Lebensmittelindustrie, die Chemie rein bei den Farbstoffen; was die Arbeiterkammer immer wieder feststellt. Ja, bitte, das ist alles nicht nur nicht gesund, es ist sogar krankheitsfördernd.
Wir haben auch über die Auswirkung von Aluminium in Dosen und anderen Materialien schon gesprochen. (Abg. Fekter: Also wenn ich der Debatte so zuhöre, ist alles schädlich!) Auch darüber sollte man sich einmal eingehend unterhalten.
Und wenn darüber gesprochen wird, warum man das nicht in den Codex Alimentarius aufnimmt, dann muss ich ganz offen sagen, dass das eine Diskriminierung aller Veganer und Vegetarier ist, denn wir haben das gleiche Recht, Informationen zu bekommen.
Da die Sendezeit schon aus ist (allgemeine Heiterkeit), will ich nur noch sagen: Gestern ist etwas ganz Interessantes über Schokoriegel in der Zeitung gestanden. Vielleicht hat jemand seinen Kindern Schokoriegel gekauft: Bitte, große Rückrufaktion! Zweiter Punkt: Chile hat die Produktion von Überraschungseiern und auch anderer Produkte eingestellt. Warum? – Weil die Menschen zu 60 Prozent und ein Drittel der unter 6-Jährigen übergewichtig sind. Chile hat das gesetzlich umgesetzt.
Zum Abschluss ein Zitat zur Aufnahme in den Codex Alimentarius. Ein Mann hat einmal gesagt:
„Nicht nur die Lebensmittelfachleute sollen wissen, was im Lebensmittelbuch steht, sondern auch Konsumentinnen und Konsumenten sollen einfach nachschauen können, wie ihre Lebensmittel gekennzeichnet sein müssen und was sie enthalten dürfen. Sie haben ein Recht auf Information.“ – Was glauben Sie, wer das war? – Der ehemalige Gesundheitsminister Stöger. Hut ab! Dem ist nichts hinzuzufügen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und der Abgeordneten Steinbichler und Weigerstorfer.)
13.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte. (Abg. Öllinger: Jetzt ist mir ganz schlecht! – Abg. Peter Wurm: Kollege Öllinger!)
13.40
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf zu Beginn über Ersuchen meines Kollegen Werner Amon ganz herzlich Vertreter der Gemeinde St. Stefan ob Stainz mit Bürgermeister Stephan Oswald an der Spitze begrüßen. Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)
Ich nehme Bezug auf die Tagesordnungspunkte 12 und 9, der dem ja inhaltlich entspricht, wo es darum geht, dass der Herr Sozialminister mit dem Verein für Konsumenteninformation über Extradotationen wegen TTIP verhandeln möge.
Die Finanzierung des VKI war ja, wie wir gehört haben, schon mehrmals Thema. Auch das Thema der Dotierung mit den Bußgeldern der Bundeswettbewerbsbehörde ist momentan, haben wir schon gehört, in Verhandlung mit dem Justizressort. Ich glaube dennoch, dass wir hinsichtlich der Finanzierung des VKI im Rahmen der Budgetverhandlungen eine entsprechende Lösung gefunden haben, damit das VKI seine Arbeit gut weitermachen kann.
Da aber die Kosten für TTIP, das ist auch bereits angesprochen worden, sicherlich nicht leicht abzuschätzen sind, wurde dieser Antrag auch dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zugewiesen.
Der VKI leistet wichtige Arbeit, unbestritten, wenn er Musterprozesse für Verbraucherinnen und Verbraucher führt, er leistet wichtige Arbeit in der Beratung und Information für Verbraucher. Gerade im Konsumentenschutzbereich ist Information wichtig. Ich halte das für viel besser, als alles bis ins kleinste Detail zu regeln und zu normieren – es wurde heute auch schon von der überbordenden Bürokratie gesprochen.
Information stärkt auch die Eigenverantwortung, die immer wichtiger wird. Information ist aber auch immer dann wichtig, wenn Volksbefragungen kolportiert werden, etwa, weil es auch in diesem Antrag angesprochen wurde, zu TTIP. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
Der Nationalrat hat in der Entschließung vom 24. September 2014 Anforderungen an Freihandelsabkommen festgelegt. Ich denke schon, dass auf dieser Grundlage Verhandlungen geführt werden müssen, dass sachlich analysiert werden muss, die
Auswirkungen abgeschätzt werden müssen und dass dann zu entscheiden ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Von wem? Von wem soll abgeschätzt werden?)
Informationen werden am besten über Emotionen vermittelt, habe ich vor Kurzem gehört. Aber wenn nur mehr Emotionen übrig bleiben, dann kann das leicht nach hinten losgehen.
In diesem Zusammenhang ist mir heute ein Kommentar von Birgit Braunrath im „Kurier“ in die Hände gefallen, den ich jetzt zur Hälfte vorstellen darf. Da geht es zwar um CETA, aber es ist auf viele Bereiche anzuwenden. Sie schreibt:
„Wer ein so fachspezifisches Thema für Wahlwerbung nutzt, erweist der Demokratie einen Bärendienst und hofft, dass ihm viele auf den Leim gehen. Wozu lesen denn Wähler alle fünf Jahre die Parteiprogramme und entscheiden dann, wem sie ihre Stimme geben? Damit diese Partei ihre Interessen im Parlament bestmöglich vertritt. Damit deren Experten diese 1 600 Seiten durchackern, die Wähler umfassend und verständlich informieren und dann darüber entscheiden. Das ist politische Verantwortung. Demokratie heißt nicht, dass das Volk die Arbeit derer erledigt, die es gewählt hat.“
Ich denke, ein durchaus beachtenswerter Artikel, der zum Nachdenken anregt. (Beifall bei der ÖVP.)
13.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.43
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mich auf den Antrag der Kollegin Weigerstorfer zur Kennzeichnung der vegetarischen und veganen Produkte beziehen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Wir werden ihn selbstverständlich unterstützen, wie auch schon im Ausschuss. Ich habe vor längerer Zeit schon einmal einen ähnlichen Antrag eingebracht, der leider keine Mehrheit gefunden hat, und möchte heute noch einen ergänzenden Antrag einbringen, weil ich doch denke, dass das ein berechtigtes Anliegen ist.
Es gibt immer mehr Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren wollen, die das ganz bewusst tun: weil sie auf ihre Gesundheit schauen wollen, weil sie kein Tierleid verursachen wollen und aus Umwelt- und Klimaschutzgründen. Die Zahl derer, die sich für diese Ernährungsweise entscheiden, steigt, und ich denke doch, dass wir als gesetzgebendes Organ dieser Entwicklung in unserer Gesellschaft auch Rechnung tragen sollten. Die Kennzeichnung ist bei den Produkten, die es gibt, nicht immer ganz klar, und wir sollten Menschen, die sich eben vegetarisch oder vegan ernähren wollen, das erleichtern.
Es gibt auf europäischer Ebene bereits eine Verordnung, die eine bessere Kennzeichnung ermöglicht, allerdings fehlen noch die Durchsetzungsakte. Mit meinem Antrag möchte ich eigentlich nur die Bundesregierung und die Frau Bundesministerin ersuchen, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass innerhalb der Europäischen Union vegetarische und vegane Produkte ganz klar gekennzeichnet werden. Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesetzlicher Schutz der Begriffe „Vegetarisch“ und „Vegan“
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine rasche Festlegung der Kriterien für die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ einzusetzen und die Kommission aufzufordern, die entsprechenden Durchführungsakte ehestmöglich zu erlassen.
*****
Ich denke, das erzeugt Transparenz beim Kauf von Lebensmitteln, bringt eine Erleichterung für Vegetarierinnen und Veganer, ermöglicht es vielleicht auch jenen, die noch gerne Fleisch essen, auch einmal diese Produkte auszuprobieren. Insofern möchte ich Sie alle einladen, dem Antrag zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Gesetzlicher Schutz der Begriffe „Vegetarisch“ und „Vegan“
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1288/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme veganer und vegetarischer Produkte in den Codex Alimentarius“ (1237 d.B.)
Begründung
In Österreich ernähren sich etwa 3 Prozent der Bevölkerung vegetarisch bzw. vegan bei stark steigender Tendenz, wobei der Prozentsatz zwischen verschiedenen sozialen Schichten stark variiert (unter Studierenden ernähren sich bis zu 7 Prozent vegetarisch oder vegan). Gründe hierfür sind der Wunsch, sich gesünder zu ernähren, das wachsende Bewusstsein für Tierrechte, sowie das zunehmende Wissen über die Zusammenhänge zwischen Fleischproduktion, Klimawandel, und Welternährungsproblematik.
Für vegetarisch bzw. vegan lebende KonsumentInnen ist es unzumutbar, bei jedem Einkauf auf das Kleingedruckte achten zu müssen, um in Erfahrung zu bringen, ob das Produkt für eine vegetarische oder vegane Ernährung geeignet ist oder nicht. Dass einige Lebensmittelhersteller den Trend erkannt haben und Produkte als „vegan“ oder „vegetarisch“ kennzeichnen, bringt nicht die erhoffte Sicherheit. Denn beide Begriffe sind nicht gesetzlich geschützt. So finden sich immer wieder gekennzeichnete Produkte, die dann doch tierische Bestandteile enthalten.
Laut Ernährungsbericht 2008 wird in Österreich viel zu viel Fleisch und zu wenig Obst und Gemüse gegessen. Während durchschnittlich pro Kopf und Tag 85 Gramm Fleisch und Wurst verzehrt werden - und damit deutlich mehr als international empfohlen -, wird bei Gemüse nur die Hälfte der empfohlenen Menge verzehrt.
Seit 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU. Die Verordnung soll sicherstellen, dass die Hersteller europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung haben und
dass Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden. Die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) sieht in Artikel 36 bereits vor, dass die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Kompetenz zur Regelung auch der „Freiwilligen Informationen über Lebensmittel“ europaweit einheitliche Vorgaben für „Informationen über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier und Veganer“ erlässt. Die Ermächtigung der Kommission, einen Durchführungsrechtsakt zu den freiwilligen Informationen in Bezug auf die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier oder Veganer zu erlassen, ist an keine Frist gebunden. Das Europäische Parlament und der Rat haben die Kommission bereits aufgefordert, dem nachzukommen und die notwendigen Durchführungsrechtsakte zu erlassen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine rasche Festlegung der Kriterien für die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ einzusetzen und die Kommission aufzufordern, die entsprechenden Durchführungsrechtsakte ehestmöglich zu erlassen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Steinbichler stellt eine Tafel, auf der ein Regal mit verschiedenen chemischen Produkten abgebildet ist, auf das Rednerpult. – Ruf: Das ist mir schon abgegangen! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wo ist die Butter?)
13.46
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten zu Hause! Zur Rede des Kollegen Scherak zum Tagesordnungspunkt 13 darf ich aus beruflicher Erfahrung – 30 Jahre in der Versicherungsbranche – sagen: Wir haben natürlich auch das Problem, dass viele KonsumentInnen und KundInnen sich beschweren, dass bei jedem Vertrag – egal, ob es ein Moped ist, ob es ein Gebäudevertrag ist – sämtliche Bedingungen mitgeschickt werden. Ich darf aus der Praxis dazu anmerken: Die Bedingungen werden meistens nur dann erfragt, wenn es im Schadensfall Probleme gibt. Da sind sie selbstverständlich jedem Kunden auszuhändigen, und ich glaube, es gibt wenig Kunden, die täglich im Internet Bedingungen lesen. (Abg. Schmuckenschlager: Ja, aber das ist Grundlage jeder Versicherung!)
Zu den Tagesordnungspunkten 9 und 12 wurde von meinen Vorrednern viel gesagt. Ich habe da so ein Taferl mit einem Bild aus der letzten ZDF-Sendung „WISO“ mitgenommen. Ich darf vielleicht zitieren, dass der Reporter dort gesagt hat: Bei vielen Lebensmitteln ist der Karton, die Verpackung, gesünder als der Inhalt.
Wenn man sich diese Zutatenliste so anschaut – Kollege Öllinger hat zuerst gesagt: Da wird mir schlecht! –, dann muss ich sagen: Ganz berechtigt, das ist ein gutes Bauchgefühl! 7 500 chemische Zusätze in unseren Lebensmitteln, habe ich letzthin gesagt. Da kaufst du eine Inzersdorfer Gulaschsuppe, die schmeckt nicht schlecht, aber wenn sie eine Haltbarkeit bis 2018 hat, muss sie chemisch tot sein, denn sonst zerreißt es die Blechdose, in der sie verpackt ist. Das ist das Problem: was wir unserem Körper
antun! Und ein Kollege hat vorhin gerade sinngemäß gesagt: Wenn man nicht stirbt, dann ist es nicht schädlich! Ich denke, deshalb sind die Bundeswettbewerbsbehörde und der Verein für Konsumenteninformation höchst notwendig.
Ich habe heute schon zum Thema Tierschutz gesprochen. Das ist die moderne Speise Fisch (ein Taferl auf das Rednerpult stellend, auf welcher draufsteht: „Bio-Bachforelle 2,99 € per 100 g“ – Zwischenrufe der Abgeordneten Brunner und Pendl), die so empfohlen wird als Alternative, Kollegin Brunner, nicht nur Veganern. Ich sage dir gleich eines: Lass dir nicht das Geld nehmen mit diesen Produkten. Becel vegan mit Palmöl – und für Palmöl werden Gorillas gegrillt, werden Königstiger getötet, werden Nashörner geschlachtet! (Abg. Brunner: Es gibt auch nicht nur vegetarische Fairtrade-Produkte!) Wir roden im Regenwald täglich 1 000 Hektar Natur! Darunter leiden Klima, Umwelt und Tiere und auch leider die Wohnbevölkerung. Diejenigen, die wegkommen, flüchten ohnehin zu uns.
Und die Frau Minister sitzt da, und mein Appell an die Frau Minister: Setzen wir, Kolleginnen und Kollegen, endlich das seit 2009 vertagte Qualitätsgütesiegelgesetz um! Mit einem Gesetz lösen wir all diese Sorgen und Probleme, weil der Konsument weiß: Was draufsteht, ist auch drinnen! Und das ist, glaube ich, die Grundlage für eine vertrauensvolle Partnerschaft für die Zukunft. – Das ist doch fair für alle Beteiligten! (Beifall beim Team Stronach.)
Die Dotierung des VKI ist ja nur zu unterstützen. Natürlich haben die Kolleginnen und Kollegen gesagt, dass über die Bußgelder bereits etwas erledigt ist. Aber das ist zu wenig, wenn man bei CETA und TTIP – und wir werden heute noch eine Anfragebesprechung haben – weiß, welche Kurven da gefahren werden von den Verantwortlichen. In Österreich ist jetzt anscheinend fast alles geregelt, und man braucht auch nicht Nein zu sagen. In Brüssel draußen feiern die ersten Abgeordneten, dass alle Bedenken ausgeräumt sind.
Und wenn ich sehe, dass beim Fisch nur 5 Prozent aus Österreich stammen, aus nachhaltiger, ordentlicher, freier Produktion, und der Rest aus brutalster Massentierhaltung, Aquakultur, dann muss ich sagen: Es ist dringendst notwendig, dass wir zu einer ordentlichen Lebensmittelkennzeichnung kommen, dass wir unsere Organisationen VKI und Bundeswettbewerbsbehörde mit den nötigen Gesetzesgrundlagen ausstatten und unterstützen. Darum bitte ich. (Beifall beim Team Stronach.)
13.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Doppler – auf dem Weg zum Rednerpult –: Leo, lässt du den Karton gleich da? Der ist giftig, du hast gesagt, dass der Inhalt noch giftiger ist!)
13.50
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Frau Staatssekretär im Gespräch! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier zwei Anträge, die den VKI betreffen. Der VKI ist eine sehr wichtige Einrichtung für die Konsumenteninformation. Wenn wir 2 Millionen bekommen, dann können wir unsere Arbeit weiter ausführen, so der scheidende Chef, der in Pension ging. Der VKI hat ein Jahresbudget von rund 10 Millionen €. Und was auch wichtig ist und schon oft angesprochen worden ist: Dieser Verein finanziert sich zu 75 Prozent selbst.
Diese zwei Anträge von Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein sind vollkommen richtig. Ich glaube, Frau Kollegin Lueger hat zuvor angesprochen, dass diese beiden Anträge, die TTIP betreffen, das Freihandelsabkommen, angeschlossen worden sind. – Ja, Gott sei
Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die jetzt angeschlossen, denn es ist eine große Gefahr, was da auf uns wartet!
Der VKI braucht zusätzliches Geld, damit die Bevölkerung aufgeklärt werden kann, was mit TTIP, dem Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa, der EU, auf uns zukommt. Es birgt viele Gefahren. Und da ist es ganz wichtig, dass die Menschen, die Bevölkerung über die Gefahren dieses Handelsabkommens aufgeklärt werden, meine Damen und Herren, und der VKI muss das aufzeigen und einen Schutz gegenüber der Bevölkerung bilden, denn was da auf uns wartet und was da auf uns zukommen wird, das können wir jetzt noch nicht erahnen. Deshalb ist eine finanzielle Unterstützung für den VKI wichtig. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
13.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Peter Wurm ist der nächste Redner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.52
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Der zuständige Konsumentenschutzminister Stöger ist leider nicht da, aber Sie sind auch herzlich willkommen, Frau Minister Oberhauser.
Ich bin am Ende dieser Debatte schon etwas überrascht, dass dieses wichtige Thema von ÖVP und SPÖ völlig negiert wird. Jetzt muss man einmal die Tatsachen auf den Tisch legen und sagen: Da steckt schon System dahinter! Der VKI ist seit Jahren in finanziellen Nöten. Es hat jetzt eine Zwischenfinanzierung gegeben, damit er überhaupt noch operativ arbeiten kann. Es ist aber keine Lösung in Sicht, wie der VKI zukünftig den Konsumentenschutz in Österreich gewährleisten soll.
Warum sage ich das? – Weil leider Gottes – und das ist die Wahrheit, das sehen wir bei jedem Konsumentenschutzausschuss – die Regierung den Konsumentenschutz völlig aus den Augen verloren hat. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Es geschieht da seit Jahren nichts. Jeder Antrag der Opposition, ob von uns, von den Grünen, von den NEOS, wird entweder herumgeschickt, anderen Ausschüssen zugewiesen oder vertagt. De facto kommt Konkretes zum Thema Konsumentenschutz seit Jahren im Konsumentenschutzausschuss nicht mehr vor.
Und da steckt sehr wohl System dahinter. Herr Vogl, Sie haben es gesagt: Die Österreicher wollen Vertrauen in den Konsumentenschutz haben! – Das politische Vertrauen ist nicht da. Die Österreicher vertrauen – oder müssen vertrauen – der letzten Bastion, die es im Konsumentenschutz gibt, dem VKI.
Der VKI hat ein Budget von derzeit exakt 12 Millionen € und finanziert sich zu 75 Prozent selbst. 75 Prozent der Geldmittel bringt der VKI selbst auf. Und jetzt kommt die schwere Kritik, und zwar an beiden Regierungsparteien: Die ÖVP hat den VKI mit der Landwirtschaftskammer verlassen, mit der Wirtschaftskammer verlassen. Meiner Meinung nach waren das zwei komplette Fehlentscheidungen, weil ein fairer Wettbewerb und ein fairer Konsumentenschutz überhaupt nicht im Widerspruch stehen. Bei der Landwirtschaft ist mir das völlig unverständlich, denn alles, was wir im Bereich Konsumentenschutz diskutieren, würde eigentlich unseren heimischen Bauern helfen. Also: Das heißt, das ist genau kontraproduktiv, also was die ÖVP anbelangt unverständlich. Das sollte man dringend ändern. Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer gehören normalerweise als Gesellschafter wieder zum VKI.
Aber ich kann auch – und das muss ich ganz deutlich sagen – die SPÖ nicht ausnehmen. Das muss ich einmal deutlich erklären: Der ÖGB, der Österreichische Gewerkschaftsbund, tritt mit Ende des Jahres beim VKI aus. Was da für eine Strategie dahintersteht, soll mir einmal einer erklären! Wobei man sagen muss, dass der Beitrag
des ÖGB ja fast lächerlich war. Der ÖGB hat nämlich jährlich 1 000 € als Mitglied beim VKI geleistet – eine Schande für den Gewerkschaftsbund! (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Die Geschichte geht aber noch weiter: Der mehr oder weniger einzige Gesellschafter beim VKI ist jetzt noch die Arbeiterkammer. Was macht aber die Arbeiterkammer? – Frau Lueger, Ihre Redebeiträge heute waren ja in diese Richtung gehend. Sie schreiben quasi dem VKI vor, er soll sparen. Da frage ich mich: Wo soll er sparen bei 85 Prozent Personalkosten? Das heißt, Sie wollen bei den circa 105 Mitarbeitern beim VKI reduzieren – und das kommt aus dem Mund einer Sozialdemokratin! Da kann ich nur mehr den Kopf schütteln, Frau Lueger, da kann ich nur mehr den Kopf schütteln! (Abg. Lueger: Ich habe nicht gesagt, dass der VKI sparen soll! – Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas, Frau Lueger, und das ist die Tatsache: Die Arbeiterkammer hungert den VKI systematisch aus. Es gibt überhaupt nur eine AK-Bundesländerorganisation, nämlich Tirol, die den VKI unterstützt und … (Abg. Loacker: Das ist die ärgste Arbeiterkammer auf Gottes weitem Erdboden!) Das ist die Realität! Nur in Tirol bekommen die Zwangsmitglieder (Abg. Loacker: … Zwangsmitgliedschaft …!), Frau Lueger, den „Konsument“ zugestellt. Alle anderen acht AK-Länderorganisationen tun für den VKI genau gar nichts. Und da steckt sehr wohl System dahinter. In Wahrheit will weder die SPÖ den Konsumentenschutz noch die ÖVP. Auf der Strecke bleibt aber da der österreichische Konsument. Und das ist jeden Tag mehr spürbar.
Und jetzt kommen wir zu einem anderen wichtigen Thema, nämlich CETA und TTIP. Genau da hätte der VKI die Notwendigkeit, personell Ressourcen und Kompetenzen aufzubauen, und seit Jahren verhindern Sie von ÖVP und SPÖ das! Der VKI hat schlicht und einfach nicht das Geld, sich Experten in diesem Bereich auszubilden, weil er schon so kaum über die Runden kommt. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.)
Und in diesem Bereich, TTIP und CETA, kommt auf den Konsumentenschutz in Österreich und in ganz Europa eine Lawine zu. Und ich sehe weit und breit niemanden, hier im Parlament schon gar nicht, der die Konsumentenschutzinteressen noch vertreten kann – außer uns! Das sage ich ganz bewusst, denn wir kämpfen nachweislich! Sie können es sich anschauen: Anträge über Anträge! Wir bemühen uns wirklich seit Jahren, im Konsumentenschutzbereich etwas zu machen. Wir stoßen aber, Frau Lueger, bei der SPÖ und der ÖVP nur auf taube Ohren.
Ich halte das für die Zukunft in Österreich, für die Konsumenten, aber auch für die Wirtschaft für sehr, sehr bedenklich. Und leider Gottes ist weder CETA noch TTIP auf europäischer Ebene vom Tisch. Ich bin sehr gespannt, was sich Juncker und Schulz noch ausdenken, um einen Bürgerentscheid, den wir Freiheitliche wollen, zu verhindern. In dieser Frage wollen wir einen Bürgerentscheid, aber Schulz und Juncker werden das zu verhindern wissen – und ich bin schon sehr gespannt, wie das Rennen ausgehen wird.
Ich würde nicht darauf wetten, dass der Konsument, der Österreicher, der Bürger in letzter Konsequenz dabei das letzte Wort hat. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Lueger zu Wort gemeldet.
Ich weise auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung hin. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.58
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wurm hat behauptet, ich hätte gesagt, der VKI muss sparen. Das weise ich zurück. Ich habe
gesagt, dass der VKI seine Arbeit der Zeit anpassen und auch überdenken muss, ob Online-Dinge ganz einfach auch nicht für die … (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, nein, nein, nein! – Abg. Peter Wurm: Das ist so nicht rübergekommen! Lesen Sie es nach!)
Dann haben Sie es so leider nicht verstanden. Aber ich habe gemeint, dass der VKI seine Arbeit auch so umstellen soll, dass er online ganz einfach auch die Menge der Menschen erreichen kann. (Beifall bei der SPÖ.)
13.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.
13.58
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Jetzt muss ich mich auch noch einmischen in die Frage, was sie gesagt hat. Ich habe genau aufgepasst: Auf den Zwischenruf hat sie dann gesagt, es ist die Frage, ob man online nicht mehr Menschen erreichen kann als zum Beispiel durch die Zeitung.
Das hat Kollegin Lueger zur Frage der Effizienzsteigerung gesagt, zumindest habe ich es hier hinten, trotz der schlechten Tonanlage, so gehört. (Zwischenruf des Abg. Loacker. – Abg. Peter Wurm: Frau Minister, für Mindestpensionen eine super Idee …!) Ich habe Ihnen nur das gesagt, was ich gehört habe, was sie in der Frage der Einsparungen und der sonstigen Dinge gesagt hat.
Ich möchte jetzt Bezug nehmen auf die Frage, die vom Kollegen Pirklhuber an mich gestellt wurde, wie wir uns in der Sache morgen verhalten werden. Ganz ehrlich: Wir sind noch am Überlegen, aus einem ganz einfachen Grund. Und zwar: Ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass wir in der EU immer gegen alles, was Gentechnik betroffen hat, gestimmt haben. Ich erinnere mich zum Beispiel noch an eine Entscheidung, ob man blau eingefärbte Blumen nach Österreich importieren kann. Also bei all diesen Dingen haben wir uns prinzipiell immer auf die harte Seite gestellt.
Jetzt haben wir erstmalig ein Papier auf dem Tisch, wo in diesem gleichen Dokument, in dem die Verlängerung enthalten ist, auch die Ausnahme Österreichs von der Einfuhr drinnen ist. Da ist der Expertenstreit. Jetzt stimmen wir damit auch gegen unsere eigene Geschichte. Wir überlegen, ob wir uns enthalten oder ob wir dagegen stimmen, wir sind noch nicht sicher. Aber im Prinzip sind das die zwei Dinge, die bei uns im Kopf sind, nicht, weil wir dafür sind, dass etwas Gentechnisches verlängert wird, sondern deshalb, weil die Frage ist, ob wir gegen ein Papier stimmen, wo wir aus dieser Geschichte ausgenommen sind. Also eine rein semantische Geschichte.
Zur zweiten Sache, Kollegin Weigerstorfer, mit den unterschiedlichen Kennzeichnungen von schädlichen Stoffen: Sie haben es in Ihrer Rede selbst gesagt, das sind Sachen, mit denen Produkte verunreinigt sind – Verunreinigungen, ich habe es mir mitgeschrieben –, und genau das ist es. Wir können natürlich Verunreinigungen nicht festschreiben. Da bin ich jetzt in der Kombination von euch beiden, nämlich Leo Steinbichler und Ihnen. Der Leo hat gesagt, dass das ZDF sagt, dass der Karton manchmal gesünder ist als das, was drinnen ist. Aber genau der Karton macht die Verunreinigung zum Beispiel auf der Pizza, weil in manchen Dingen einfach Schwermetalle drinnen sind; oder der Kaffee, wo wir wissen, dass zum Beispiel die Kaffeesäcke in Mineralöl eingetaucht sind, und das verunreinigt dann wieder den Kaffee.
Das heißt, Inhaltsstoffe sind bei uns immer aufgezeigt. Wenn Sachen gefunden werden, Verunreinigungen, werden diese Produkte aus dem Verkehr gezogen. Ich erinnere nur an die Diskussion des Aluminiums im Deo. Wir haben alle jahrelang Deos mit Aluminium verwendet, und es hat niemand nachgedacht, bis die Idee oder die
Gefahr aufgezeigt wurde, dass möglicherweise in verschiedenen Bereichen Aluminium durchaus zur Entstehung von Krebs beitragen kann. So, jetzt ist es gekennzeichnet: aluminiumhaltige Deos oder aluminiumfreie Deos. Das heißt, wir reagieren! Wir sind natürlich oft langsamer als der Produzent, das ist auch keine Frage, weil uns der natürlich die Sachen voraushat. Nichtsdestotrotz testen wir sehr engmaschig.
Jetzt noch zum Entschließungsantrag der Kollegin Brunner: Meine Fraktion hat mir gerade mitgeteilt, dass wir dem sehr positiv gegenüberstehen. Es gibt noch Koordinationsprobleme, deshalb wird es jetzt von uns in dieser Frage keine Zustimmung geben. Allerdings versichere ich Ihnen, dass ich auch ohne diesen jetzt hier beschlossenen Entschließungsantrag Ihrer Aufforderung folgen werde und mich in der Europäischen Union – dorthin gehört es nämlich – dafür einsetzen werde, dass auch vegane und vegetarische Produkte gekennzeichnet werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
14.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Ah, dann ist die Debatte nicht geschlossen, Herr Dr. Pirklhuber. (Unruhe im Sitzungssaal.) Das sehen wir sehr pragmatisch. (Abg. Auer: Das geht nicht! Abstimmungsvorgang!) – Meine lieben Kollegen, es war am Bildschirm noch nicht ersichtlich, dass sich Dr. Pirklhuber zu Wort gemeldet hat. Es war daher mein Fehler. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich bitte um Verständnis.
Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber, bitte.
14.02
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! In aller Kürze und Klarheit: Ich habe nur eine ganz kurze Antwort auf die Frau Ministerin. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Es geht tatsächlich um eine wichtige Grundsatzfrage, und die Frau Ministerin hat ja ehrlicherweise gesagt, dass morgen die Verlängerung der Zulassung von Gentechnikpflanzen in Europa ansteht, die wir immer abgelehnt haben. Wir haben aber natürlich inzwischen die Opt-out-Regelung, das heißt, wir haben unser Selbstbestimmungsrecht durchgesetzt, und jetzt ist die Frage, wie Österreich weiterhin auf europäischer Ebene vorgehen soll.
Meine Damen und Herren! Das ist nicht redundant, sondern das ist sehr wichtig. Wir sind in diesem Bereich über mehr als ein Jahrzehnt immer Vorreiter gewesen, und ganz Europa schaut jetzt darauf, ob es weiterhin eine Solidarität in dieser Frage geben wird. Frau Ministerin, ich wollte Ihnen gerne für diese Grundsatzentscheidung einen Rat mitgeben: Wenn wir Gentechnik in Österreich nicht wollen, sollten wir auch immer klar sagen, ob wir das auch in Europa nicht wollen. Das ist ja eigentlich die Gesetzesperspektive, die wir immer eingenommen haben: Wir wollten immer eine europäische gentechnikfreie Landwirtschaft sicherstellen. Daher ersuche ich Sie, auch in diesem Sinne auf europäischer Ebene das so zu erläutern und auch zu sagen: Das ist ein Anteil der Solidarität, den wir weiterhin für jene Mitgliedstaaten haben, die noch keine Opt-out-Regelung wie wir durchgesetzt haben, und wir wollen Gentechnikfreiheit in ganz Europa weiterhin aufrechterhalten! – Danke schön für diese Klarheit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Heinzl: Schon wieder! Einmal geht es noch!) – Schon wieder.
Die Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1235 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich weise den Antrag 1607/A(E) dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1236 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1237 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesetzlicher Schutz der Begriffe „Vegetarisch“ und „Vegan“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen des Weiteren zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 1242 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich weise den Antrag 1609/A(E) dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 1241 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich weise den Antrag 1702/A(E) dem Justizausschuss zu.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1188 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn- Pensionsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 und das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz geändert werden, ein Bundesgesetz zur Änderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 erlassen und die
Pensionsdatenübermittlungsverordnung – Post aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2016) (1195 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1349/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall einer disziplinären Verfolgung von Beamten trotz voller Sanktionierung unter Diversion (1196 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1595/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (1197 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
14.07
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Beamtendienstrechts-Novelle: Na ja, es wird nicht überraschen, dass ich der Meinung bin, der Regierung ist mit dieser Novelle nicht gerade ein großer Wurf gelungen. Es sind ein paar Dinge zurechtgerückt worden, aber es bleiben auch Probleme und Fragen offen.
Beginnen wir mit dem Positiven! Und das ist: Endlich können Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden. Das war hoch an der Zeit. Ich habe noch im Ohr, wie die Vorgängerin, Staatssekretärin Steßl, gesagt hat, ja, ja, sie sei eh dafür, aber sie müsse das noch mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst verhandeln. Ich meine, diese Ohnmacht gegenüber der Gewerkschaft öffentlicher Dienst ist an Peinlichkeit schwer zu überbieten.
Was auch noch positiv ist, ist die Einführung eines Teilkrankenstandes für Richter, die nach langer Krankheit in den Dienst zurückkommen. Aber da frage ich mich: Warum kann man diesen Teilkrankenstand nicht insgesamt für die Arbeitnehmerschaft einführen? Da ist die Regierung mehr als säumig.
Spannend wird es bei den Dingen, die nicht so toll gelungen sind. Sie wissen nämlich nicht einmal, wie teuer Sie diese Novelle kommt. Es muss ja jetzt die Urlaubsersatzleistung neu geregelt werden, und zwar für den Fall, dass ein Beamter aus dem Dienst ausscheidet und noch offene Urlaubsansprüche hat. Da gibt es nämlich ein EuGH-Urteil, das besagt, dass auch anteilig Sonderzahlungen, Zuschüsse und Nebengebühren einzuberechnen sind. Das Finanzministerium hat gemeint, das haben sie einzukalkulieren vergessen. Natürlich, wenn ich so eine Rückstellung bilde, muss ich diese zusätzlichen Kosten auch in die Urlaubsrückstellung, in die finanzielle Vorsorge für diese Kosten aufnehmen, und da haben sie sich um 26 Prozent, nämlich um ungefähr 110 Millionen €, vertan oder sie haben es einfach unter den Tisch fallen lassen. Jedenfalls wird dieser Betrag nicht zurückgestellt und ist in der WFA aus den Kosten ausgeblendet.
Sie wissen offenbar davon nichts, daher bringe ich heute eine Anfrage an alle Ressorts ein, wie viel im Zusammenhang mit der Urlaubsrückstellung bei ihnen durch das neue Gesetz jetzt verschoben wird.
Eine weitere Unsicherheit konnten Sie auch nicht aus dem Weg räumen, das betrifft die Frage der unionsrechtlich korrekten Anrechnung von Vordienstzeiten. Ihre Vorgängerin hat das inhaltlich überhaupt nie verstanden, ich hoffe, es gelingt Ihnen besser, denn wenn das nicht gelingt, fliegen uns da die Milliardenkosten nur so um die Ohren. Wie man bei den Urlaubsersatzleistungen sieht, nimmt man es mit dem Geld ja offensichtlich nicht so genau in diesem Ressort.
Was ich besonders „liebe“ – und deswegen habe ich den Antrag auf Abschaffung der bezahlten Mittagspause im öffentlichen Dienst eingebracht –, sind Sonderrechte: wenn die Beamten Dinge dürfen, die Normalsterbliche nicht dürfen. Im öffentlichen Dienst haben sie Anspruch auf 30 Minuten bezahlte Pause. Da frage ich mich, wie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dazu kommen, den Beamten und den Vertragsbediensteten im Bund und in acht Bundesländern – nur in Vorarlberg nicht – die Mittagspause von 30 Minuten mitzuzahlen. Im Ausschuss sind wir mit dieser Ansicht allein geblieben, und die liebste Replik war die aus der FPÖ: Ja dann muss man halt die bezahlte Mittagspause auf die Privatwirtschaft ausdehnen! – Das finde ich doch geil! Dann gehen Sie zum Friseur und dürfen dem Friseur die Mittagspause mitzahlen, oder zu Ihnen nach Hause kommt der Elektriker, und Sie dürfen dem Elektriker die Mittagspause mitzahlen.
Ich weiß nicht, ob Sie das zu Ende gedacht haben und ob Sie es den Bürgern wirklich so präsentieren wollen, jedenfalls muss ein Beamter für acht Stunden Gehalt nur siebeneinhalb Stunden arbeiten. (Abg. Weninger: Du gehst doch auch auf Mittagspause!) Das versteht die Mehrheit der Bevölkerung nicht, und dass Sie das verteidigen, diese Besitzstandsverteidiger Rot und Schwarz mit Grün-, Blau- und Stronach-Verstärkung, halte ich für hochnotpeinlich, und das zeigt, wie dieses Parlament an den Bürgern vorbeiregiert! (Beifall bei den NEOS.)
Es sind viel zu viele öffentliche Bedienstete hier in diesem Haus, und das zeigt auch, wie wirklichkeitsfremd die Politik geworden ist. Wir vertreten die, die arbeiten, wir vertreten die, die arbeiten wollen, die Steuern zahlen und die jene Geschenke finanzieren müssen, die Sie Ihrer Klientel machen. (Beifall bei den NEOS.)
14.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
14.12
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich will mich auf einige wenige Punkte aus dieser Novelle des Beamten-Dienstrechts beschränken. Wir haben im Herbst die letzte Novelle gehabt, da ist es zu großer Aufregung gekommen, insbesondere in der Richterschaft, und es wurde damals auch ein Entschließungsantrag angenommen. Wir erfüllen jetzt diesen Entschließungsantrag, und dieser Entschließungsantrag besagt, wie mein Vorredner schon gesagt hat, dass man nach längerem Krankenstand die Möglichkeit hat, eine Teilzeitregelung zu treffen. Eine Herabsetzung der Auslastung bis auf die Hälfte ist hier möglich, und ich finde diese Regelung hervorragend, damit man auch, wenn man nicht ganz fit ist, die Möglichkeit hat, diesen Beruf auszuüben.
Ich bin nicht der Ansicht des Kollegen, dass man das auf die gesamte Beamtenschaft übertragen kann, weil die Vertretungsregelungen außerhalb der Richterschaft nicht so streng sind wie die Vertretungsregelungen bei der Richterschaft, weil ja hier das Recht
auf den gesetzlichen Richter gewährleistet sein muss. Das ist wohl anders zu betrachten als eine Ersatzregelung für einen anderen Beamten, der durch einen anderen Beamten jederzeit ersetzt werden kann. Daher ist das nicht so leicht auszudehnen, wie das vorhin angeführt wurde.
Ich finde es auch gut, dass die Karenzvertretung durch SprengelrichterInnen ermöglicht wird, sodass man dann in der Zeit, wo ein Beschäftigungsverbot besteht, Sprengelrichter zur Aufrechterhaltung des Dienstes insbesondere von kleinen Gerichten heranziehen kann und nicht eine zweite Person auf denselben Dienstposten ernennen muss. Das ist eine sicher sehr praxisnahe Regelung.
Und wir erfüllen mit dieser Dienstrechts-Novelle auch einen Wunsch, den letzten Wunsch, den wir mit dem Kollegen Gerstl und den anderen Verfassungssprechern bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit als eine der Zielsetzungen formuliert haben, nämlich die Durchlässigkeit der Richterschaft nach fünf Jahren Praxis von den Verwaltungsgerichten hin zu den Straf- und Zivilgerichten. Auch das finde ich eine hervorragende Lösung. Das ist der letzte offene Punkt aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, und ich bin froh, dass wir den jetzt auch erfüllen können.
In diesem Sinne gibt es noch einen weiteren Entschließungsantrag zu nennen, der auch mit der Verabschiedung der letzten Novelle verabschiedet wurde, dass nämlich als Aufnahme eines Dienstverhinderungsgrundes nicht nur ein physischer Dienstunfall gilt, sondern auch eine akute psychische Belastungsreaktion, die zu einem Krankenstand führt, und dass man nicht die pauschalen Vergütungen verliert, sondern dass diese pauschalen Vergütungen auch dann weitergeführt werden. Das finde ich in Ordnung. Wenn ein Polizeibeamter auf der Autobahn einen Lastwagen mit 72 Toten öffnet, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der gleich wieder im vollen Umfang dienstfähig ist, und dann sollte er nicht seine Vergütungen verlieren, die er sonst hat. Das finde ich auch eine gute Lösung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.16
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren vor den Bildschirmen und wo auch immer Sie uns zuschauen! Ich möchte ganz kurz auf die Regierungsvorlage, also die Dienstrechts-Novelle eingehen, die ist so in Ordnung, die Unteroffiziere werden jetzt bessergestellt. Kollege Wittmann vor mir hat die Problematik mit den Krankenständen aufgrund traumatischer Erlebnisse im Dienst angesprochen. Hier sind Verbesserungen drinnen, die dringend notwendig waren, und deswegen wird das Team Stronach auch gerne zustimmen.
Ich möchte aber auch auf den Antrag des Kollegen Loacker mit der bezahlten Mittagspause eingehen. Du warst leider nicht im Ausschuss, Kollege Scherak war dort. (Abg. Weninger: Der war auf Mittagspause! – Heiterkeit.) Ich habe deutlich erklärt, warum das nicht geht. Der Antrag ist ja in gewissen Zügen nachvollziehbar, und ich bin auch der Meinung, dass in gewissen Bereichen, und zwar in der Verwaltung, die Beamtenmittagspause nicht bezahlt werden müsste. Aber ich habe dich damals gefragt, wie du dir das vorstellst, wenn der Polizeibeamte – das sind eben auch Beamte – unterwegs und in der nicht bezahlten Mittagspause ist, du einen Unfall hast, die Polizei anrufst, wenn du Glück hast ist der beim Notruf gerade nicht in der Mittagspause, du erwischst jemanden, und dann sagt man: Okay, die Polizei kommt in einer halben Stunde, denn der ist jetzt gerade in der Mittagspause, weil er eine nicht
bezahlte Mittagspause hat; oder beim Militär bei gewissen Diensten, wo man einfach keine Mittagspause machen kann.
Fakt ist – und lass dir das aus der Praxis von einem Polizisten erklären –, wenn ich in der Mittagspause bin und kurz etwas esse, dann lasse ich, wenn ein Einsatz kommt, alles liegen und stehen, die Suppe wird kalt, und man fährt in den Einsatz. Das ist der Punkt, warum es so, wie ihr es beantragt habt, nicht geht und warum wir vom Team Stronach nicht zugestimmt haben. Wenn der Antrag anders formuliert ist, dann können wir darüber reden, gar keine Diskussion.
Aber lassen Sie mich noch kurz über ein Thema sprechen – wir haben jetzt die Exekutivbeamten angesprochen. Frau Staatssekretärin, Ihre Vorgängerin ist von mir mehrfach mit dieser Thematik konfrontiert worden, ich möchte auch jetzt wieder darauf eingehen. Wir haben im Ausschuss auch darüber diskutiert, da hat mir Ihre Sektionschefin eine Zahl gesagt, ich komme später darauf zurück, aber es geht mir um die Exekutivbeamten. Die Exekutivbeamten sind nach einem Schema als Hilfsdienst der Behörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Bezirkshauptmannschaften und so weiter, eingestuft. Dementsprechend gering ist das Bruttogrundgehalt eines Exekutivbeamten, und das ist mir schon lange ein Dorn im Auge, denn das Exekutivgehalt ist auf Zulagen aufgebaut, da musst du aber im Dienst sein, da musst du diese Dienste leisten, sonst bekommst du das nicht.
Es ist so, wie ich es im Ausschuss auch schon erklärt habe: Ein Polizist ist mittlerweile nach der Strafprozessordnung erste Instanz des Strafverfahrens, das heißt, er macht eine juristische Tätigkeit, ist aber nicht juristisch, sondern als Hilfsdienst eingestuft.
Wie schaut es jetzt mit Zahlen aus? – Ich habe vorhin die Gehaltstabelle durchgeschaut: E2b-Beamte, das sind die Polizei-Hackler, die wirklich auf der Straße stehen, da könnt ihr vor dem Parlament und auch sonst wo schauen, das geht vom Inspektor bis zum Gruppeninspektor – das ist übrigens mein Dienstrang – verdienen in der Gehaltsstufe 1 1 675,50 € brutto im Monat.
Das geht dann bis zur Gehaltsstufe 19 – das ist die höchste, die ein E2b-Beamter erreichen kann –: 2 735,10 € brutto.
Jetzt habe ich mir das für den jungen Beamten, den jungen Inspektor ausgerechnet. Wenn man die Steuer und alles andere abzieht, kommt sein Gehalt auf 1 100 € netto. Bezieht jemand Mindestsicherung, so erhält er 880 €, mit dem Unterschied, dass der Exekutivbeamte, der den Kopf für uns alle hinhält, es selbst berappen muss, wenn zum Beispiel seine Waschmaschine oder sonst irgendetwas kaputt geht. Er bekommt keine Unterstützung für die Wohnung, keine Gebührenbefreiung bei Telefon und Fernsehen und so weiter. Jetzt erklären Sie mir, dass das gerecht ist!
Deswegen – ich habe mit Otto Pendl schon gesprochen – werden wir uns einmal zusammensetzen und diskutieren, was wir für die Exekutivbeamten, die wirklich gute Arbeit leisten und den Kopf für uns alle hinhalten, damit wir ruhig schlafen können, tun, um diesen Beamten ein angemessenes Gehalt zuzuerkennen, sodass sie auch dann leben können, wenn sie einmal im Krankenstand sind und alle Zulagen wegfallen, oder um im Ruhestand eine ordentliche Pension zu beziehen, von der sie leben können, ohne dass sie zum Bittsteller werden müssen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
14.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
14.21
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie mein Vorredner muss auch ich in meinem Beitrag mit der bezahlten Mittagspause beginnen.
Herr Kollege Loacker, Sie haben das so dargestellt, als wäre der öffentliche Dienst in Bezug auf die Arbeitszeit in unzumutbarer Weise gegenüber der Privatwirtschaft bevorzugt. Aber sehen Sie sich die Realität an! Der öffentliche Dienst hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. In den meisten Kollektivverträgen ist für die Privatwirtschaft eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden vorgesehen. Ebenso finden Sie Kollektivverträge, die auch in der Privatwirtschaft eine bezahlte Mittagspause vorsehen. Ich darf Sie also bitten, mehr Fairness gegenüber den Beamten zu zeigen und nicht Beamten-Bashing zu betreiben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Beamten-Bashing ist natürlich beliebt, aber ich bitte um Fairness und Objektivität! (Ruf: Das ist billige Klientelpolitik, was Sie da machen!) – Das ist keine Klientelpolitik, sondern eine faire Darstellung der Fakten, und die Fakten müssen Sie, bitte, zur Kenntnis nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorliegende Dienstrechts-Novelle ist ein gelungenes Paket, das eine Reihe von wichtigen Einzelmaßnahmen enthält. Hervorzuheben ist, dass künftig verstärkt darauf Rücksicht genommen wird, dass es im Berufsleben immer wieder Phasen geben kann, in denen man nicht zu 100 Prozent leistungsfähig ist. Dementsprechend wird etwa der Tatsache Rechnung getragen, dass auch ganz außergewöhnliche Ereignisse in dienstlichem Zusammenhang zu psychischen Belastungsstörungen führen können, die eine Dienstverrichtung vorübergehend nicht gestatten. Derartige Zeiträume sind künftig für die Bemessung der Frist, ab wann eine pauschalierte Nebengebühr ruht, irrelevant.
Weiters ist vorgesehen, dass vom bisherigen Erfordernis der vollen Handlungsfähigkeit künftig im Einzelfall abgegangen werden kann, wenn die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit vorliegt.
Für die Richterinnen und Richter wird zur Ermöglichung beziehungsweise Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Dienst nach längerem Krankenstand die Möglichkeit geschaffen, ihre Auslastung herabzusetzen. Das gilt auch für unheilbar Erkrankte.
Eine weitere Forderung, die mir schon als Justizministerin sehr wichtig war, wird nunmehr ebenfalls umgesetzt. Dabei geht es um die Möglichkeit, zur Überbrückung der Zeit des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots Sprengelrichterinnen und -richter einzusetzen. Damit kann vor allem an kleineren Dienststellen rasch und flexibel auf mutterschutzbedingte Abwesenheiten reagiert werden.
An der bisherigen Regelung hat mich massiv gestört, dass sich die hohe Frauenquote für die Justiz nachteilig ausgewirkt hat. Dies wird nun endlich behoben.
So, wie wir es bereits von anderen Dienstrechts-Novellen kennen, kommt es auch zu europarechtlichen Anpassungen, insbesondere zur Umsetzung von EuGH-Erkenntnissen. Erwähnt sei etwa die Verbesserung bei der Berechnung der Urlaubsersatzleistung, die dem EuGH-Urteil Schultz-Hoff geschuldet ist.
Schließlich dient auch das private Arbeitsrecht als Vorlage für die eine oder andere Änderung des Dienstrechts. So wird etwa die Vereinbarung von Konkurrenzklauseln künftig nur noch dann erlaubt sein, wenn das Monatsentgelt das Zwanzigfache der täglichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage übersteigt. Für 2016 ergibt sich daraus eine Entgeltgrenze in Höhe von 3 240 €.
Verbesserungen gibt es auch beim Ausbildungskostenrückersatz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sosehr diese Einzelmaßnahmen zu begrüßen sind, dürfen sie uns doch nicht vergessen lassen, dass im Regierungsprogramm eine
Modernisierung des Dienstrechts vorgesehen ist. Ich appelliere daher an Sie, Frau Staatssekretärin, so rasch wie möglich die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst aufzunehmen, wie es im Koalitionsübereinkommen vorgesehen ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Ruf: Alm …! – Abg. Alm – auf dem Weg zum Rednerpult –: Einen Witz mit Namen? Da habe ich schon lange keinen gehört! Kann ich einen neuen hören?)
14.25
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wenn der Staat oder andere öffentliche Institutionen zu Arbeitgebern werden, dann kommen oft sehr abenteuerliche Regelungen zum Vorschein – Regelungen, über die sich Unternehmerinnen und Unternehmer, die in der echten Wirtschaft tätig sind, nur wundern können.
Da geht es vor allem um die Pflichten, die Unternehmen als Arbeitgeber wahrnehmen müssen. Gerald Loacker hat schon zuvor ausgeführt, dass bei den Rückstellungen für die Urlaubsersatzleistungen nicht klar ist, ob sie im öffentlichen Dienst, in den Ressorts, erhöht werden müssen oder nicht. Inwieweit das passieren wird, wird man sehen.
Stellen Sie sich vor, was bei einem normalen Unternehmen der Fall wäre, würde es eine Rückstellung nicht dotieren. Das Finanzamt hätte seine Freude damit. Aber als Bund kann man sich natürlich einige Dinge erlauben, die anderen nicht erlaubt sind.
Da kommen wir gleich zu der anderen Ungleichbehandlung, die von meinem Kollegen Gerald Loacker angesprochen wurde: Der Bund als Arbeitgeber hat das Glück, nicht im Wettbewerb zu stehen. Das heißt: Das Geld wird den Leuten aus der Tasche genommen, und was passiert damit? – Es werden Mittagspausen bezahlt! (Abg. Wöginger: Das ist sehr billig, sehr billig!) Wie kommen der Steuerzahler und die Steuerzahlerin dazu, Angestellten des öffentlichen Dienstes diese Zeit, in der eigentlich nicht gearbeitet wird, zu bezahlen? Damit wird aus einer 40-Stunden-Woche auf einmal eine 37,5-Stunden-Woche. – Und ja, es gibt KVs, die weniger als 40 Stunden vorsehen. (Abg. Karl: Es gibt KVs mit einer bezahlten Mittagspause!) – Aber es gibt keine Branche mit einer Normalarbeitszeit von 37,5 Stunden! Wenn Sie Ihre eigenen Fakten haben, dann können Sie das Recht auf Ihre eigenen Fakten natürlich geltend machen, aber der Realität entspricht das nicht, und es ist genau so, wie Sie es gesagt haben, Frau Kollegin Karl: Hier werden Menschen in unzumutbarer Weise bevorzugt.
Es geht um die Herstellung von Fairness und Gerechtigkeit zwischen allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zwischen Unternehmen und Mitarbeitern. Der von der FPÖ eingeschlagene Weg oder der vorgebrachte Vorschlag, das auf dem Weg zu regeln, dass die Privatwirtschaft jetzt einfach auch die Mittagspausen bezahlen soll, ist einigermaßen absurd. Ich halte das für sehr amüsant und interessant, dass die FPÖ plötzlich für eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung eintritt.
Damit ist natürlich bewiesen, dass die FPÖ im Herzen auch eine Linkspartei ist (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ – Ruf bei der FPÖ: Wie kommen Sie auf das! Wahnsinn!), wenn man dem Argument des Wirtschaftsnobelpreisträgers Paul Krugman folgt, der die „lump of labour fallacy“ als Trugschluss der ökonomisch naiven Linken entlarvt. Also der Schritt vom internationalen Sozialismus der naiven Linken zum sozialen Nationalismus der sozialen Heimatpartei ist oft nur sehr klein. (Beifall bei den NEOS. – Ruf: Das war halbwegs daneben!)
14.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
14.28
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir alle sehr gelacht. Kollege Alm, es war im Ausschuss die Anregung des Kollegen Kumpitsch und nicht mehr, und ich probiere es jetzt ein drittes Mal, ein drittes Mal, lieber Gerald Loacker, für dich, denn das ist ja dein Antrag mit der Mittagspause: Zum Ersten ist dieser Antrag schon lange überholt, denn es gibt ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes – Höchstgericht! –, das auch hoffentlich von den NEOS so anerkannt wird. Lest die Urteilsbegründung, dann wisst ihr mehr! (Abg. Loacker: Deswegen muss man ja das Gesetz nicht anerkennen!) – Ja, natürlich, man kann es anerkennen, man muss ein Höchstgerichtsurteil aber natürlich auch nicht anerkennen. Man kann natürlich immer weiterlavieren, warum das so ist.
Kollege Hagen vom Team Stronach hat schon probiert, es gut zu erklären, er hat alles richtig erklärt. Exekutivbedienstete tragen Uniform, Arbeitskleidung, man wird sich wegen einer halben Stunde nicht umziehen, man macht im Regelfall an der Dienststelle, am Dienstort die Mittagspause und stellt sich sofort wieder in den Dienst. Das wird von der Bevölkerung auch so geachtet und sehr, sehr geschätzt.
Wollt ihr mit billiger Polemik, mit dem Streichen einer halben Stunde bezahlter Mittagspause den Staat sanieren? Sind das eure einzigen Sorgen oder Vorschläge, welche die NEOS zu bieten haben? – Das ist ja fast lächerlich! Es hat auch Kollegin Karl richtig gesagt, dass sehr viele in der Privatwirtschaft schon in den Verträgen verankert haben, ob die Mittagspause bezahlt wird. Also bleiben wir ruhig, bleiben wir ein wenig sachlich, bleiben wir ein wenig seriös!
In diesem Sinne kann ich euch jetzt nur gratulieren. Überdenkt euren Antrag, lest euch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes durch! Dann seid ihr vielleicht ein bisschen gescheiter, und dann ist das alles hier unaufgeregter und besser.
Ich glaube, was sich die Bevölkerung und die Zuschauer vor den Fernsehschirmen nicht erwarten, ist, dass man das ins Lustige und Lächerliche zieht. Man schätzt es sehr, dass sich ein Polizist und ein Exekutivbediensteter, auch Justizwachebeamter, sofort in den Dienst für die Bevölkerung stellt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Man hat hier mit dieser billigen Polemik eigentlich nichts am Hut – aber gut, okay, ihr seid noch eine sehr junge Partei, ihr lernt vielleicht noch dazu –, das ist, was sich die Bevölkerung von uns hier erwartet. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann noch zu meinem Antrag 1349/A(E). Da geht es um die Doppelbestrafung. Das ist hier vorbeigegangen. Ich bedanke mich bei Ihrer Vorgängerin, Frau Staatssekretär, wir hatten dazu gute Gespräche im Bundeskanzleramt. Wir waren auf einem guten Weg. Es hat lange gut ausgesehen, dass dieser Punkt in die Dienstrechts-Novelle eingearbeitet wird. Das ist leider nicht passiert. Es wäre ein Weg in die richtige Richtung gewesen: weg von einer Doppelbestrafung.
Worum geht es hier? – Wenn sich ein Beamter im Rahmen einer gerichtlichen Diversion auf eine Mindestbestrafung einigt, dann wird er mit voller Härte, meist mit einer Geldstrafe, im Disziplinarrecht noch einmal bestraft. Das heißt, wir stehen hier vor einer Ungleichbehandlung. In diesem Sinne – jetzt passen die NEOS nicht auf – sind die Beamten schlechtergestellt, sie werden doppelt bestraft. Das muss man auch einmal sehen. Nun hätte man das reparieren können, Frau Staatssekretär. Das war aber vor Ihrer Zeit. Das hat noch Ihre Vorgängerin gemacht. Wir hätten es uns erwartet, es wäre gut gewesen.
Zur Dienstrechts-Novelle im Gesamten wird sich Kollege Kumpitsch noch äußern. Wir werden dem Vorschlag zustimmen. Es ist ein Weg in die richtige Richtung. Vieles – es wurde schon gesagt – ist eingearbeitet worden. Es war unser Antrag, jener der Freiheitlichen, Personen mit besonderen Bedürfnissen und eingeschränkter Handlungsfähigkeit nicht mehr aus dem öffentlichen Dienst auszuschließen. Ich bedanke mich dafür, dass das eingearbeitet wurde. Es wurde lange aufrechterhalten, dass man das nicht machen könne. Jetzt ist es doch geschehen, und diese Erkenntnis freut uns. Man kann am Ende des Tages noch immer gescheiter werden. (Abg. Pendl: Genau! Bravo!) Es ist schön, dass man solche Anträge der Opposition dann doch – es dauert immer ein wenig – einarbeitet. Das freut uns und viele Betroffene. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
14.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.33
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Ja, es ist auch eine Form von Populismus, was die NEOS machen, nämlich der klassische Populismus, an Neidgefühle zu appellieren. Beide Redner haben gefragt: Wie kommen die Steuerzahler dazu – da wird klassisch an das Gefühl des Neides appelliert –, dass es Beamten besser geht als mir?
Es ist billiger Populismus, der aber noch dazu weit weg von allen Fakten ist. Das muss man einmal sagen. (Abg. Wöginger: Das wahre Gesicht der NEOS!) – Das wahre Gesicht der NEOS, gerade in der sozialen Frage, nämlich immer an vorderster Front zu sein, wenn es um die Einschränkung von sozialen Rechten geht.
Warum ist das aber auch faktisch falsch? – Es haben schon einige Vorrednerinnen und Vorredner vor mir gesagt: Ihr vergleicht Äpfel mit Birnen. Der Verwaltungsgerichtshof sagt sogar in seiner Verwaltungsgerichtshofentscheidung, dass man die Pause von Beamten aufgrund ihrer Verfügbarkeit nicht mit Pausen in der Privatwirtschaft vergleichen kann. Aber selbst dann, wenn man sie vergleicht, ist es falsch. Faktum ist, in der Privatwirtschaft wird vielfach weniger als 40 Stunden gearbeitet. Es wird 38,5 Stunden gearbeitet, es wird 38 Stunden gearbeitet.
Und wenn wir von einer 38-Stunden-Woche ausgehen und einer Verteilung, wo an einem Tag nur sechs Stunden gearbeitet wird und keine Mittagspause anfällt, dann sind wir genau bei den 37,5 Stunden Nettoarbeitszeit, die Beamte haben.
Ihr versucht, hier den Eindruck zu erwecken, als gäbe es da irgendwelche Beamtenprivilegien. In Wirklichkeit vergleicht ihr Äpfel mit Birnen, ihr versucht, den Neid anzuheizen. Und was steht am Ende? – Würde da die bezahlte Mittagspause entfallen, dann würden eure Vertreter in den einzelnen Branchen zu sagen beginnen: Moment, die Beamten arbeiten 40 Stunden! Wie kommen wir eigentlich dazu, dass in unseren Branchen nur 38 und 38,5 Stunden gearbeitet wird? – Ihr wollt im Prinzip – und das ist der Punkt – in allen Bereichen des Wirtschafts- und Soziallebens Verschlechterungen auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wir wundern uns am Ende, dass die Menschen in diesem Land das Gefühl haben, dass es nur mehr schlechter wird und dass es ihnen nur mehr schlechter geht. Wir wundern uns dann, dass in ganz Europa Rechtspopulisten Erfolge feiern, die genau auf Basis solcher Maßnahmen die Politik mit der Angst der Menschen strapazieren.
Das ist genau jene Politik, die dazu führt, dass am Ende Rechtspopulisten in Europa die Wahlen gewinnen. Ihr steht an vorderster Front! – Könnt ihr! Aber dann jammert nachher nicht, wenn sie europaweit – von Frankreich, der Front National, bis nach
Österreich, die FPÖ – Wahlen gewinnen. Es ist das Produkt eurer Politik des sozialen Kahlschlags auf Kosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. (Beifall bei den Grünen. – Anhaltende Zwischenrufe bei den NEOS.)
Wir unterstützen die Novelle, da sie in vielen Punkten Dinge enthält, die wir gut finden und für lange notwendig erachten. Aus meinem Bereich möchte ich nur ein Beispiel bringen, nämlich dass Richterinnen und Richter, die krank waren und zurückkommen, eine Halbstelle besetzen können.
Es ist ein wichtiger Schritt, dass man akute psychische Belastungsreaktionen dem Dienstunfall gleichsetzt – als Beispiel sei ein Polizist erwähnt, der in einem gefährlichen Einsatz Erlebnisse hat, die logischerweise psychische Folgen haben. Das ist eine wichtige Weiterentwicklung.
Es ist auch eine wichtige Weiterentwicklung, dass wir den Umstieg der Verwaltungsrichter in Richtung der Justizgerichtsbarkeit und umgekehrt erleichtern. Ein weiterer spannender kleiner Punkt, den ich drinnen finde und der mich freut, ist, dass zukünftig auch besachwaltete Personen im öffentlichen Dienst arbeiten können, so man eine geeignete Stelle für sie findet, weil ja die Integration von Menschen mit Benachteiligungen ein Anliegen ist, das wir alle hier, so nehme ich an, teilen.
In diesem Sinne stimmen wir der Grundnovelle zu. Dem NEOS-Kahlschlag stimmen wir nicht zu, aber ich bin den NEOS dankbar dafür, dass es hier eine Differenzierung gibt. Denn: Es ist gut, wenn man die Unterschiede zwischen den einzelnen Fraktionen erkennt. Ich glaube, dass das ein wichtiger Hinweis ist, wo es trotz mancher Übereinstimmung zwischen Grünen und NEOS auch große Unterschiede gibt. Ich danke für diese Differenzierung. (Beifall bei den Grünen.)
14.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
14.38
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich schließe mich den Worten meines Vorredners an. Ich bin froh, dass diese Diskussion so geführt wird, denn dadurch kann ganz Österreich hören, wer für Rechtssicherheit steht. Es ist auch eine Frage, die den Wirtschaftsstandort Österreich berührt – das kann man sich auf der ganzen Welt anschauen – und gleichzeitig auch der Fairness zwischen den Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmergruppierungen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Lugar: Ach so! – Heiterkeit bei Abgeordneten von NEOS und Team Stronach.)
Lassen Sie mich gleich zu Beginn – da könnt ihr lachen, wie ihr wollt – Folgendes sagen: In der Zweiten Republik haben wir eine gelebte Sozialpartnerschaft. Ich habe noch nie über Kollektivverträge in anderen Bereichen irgendeine negative Bemerkung gemacht. Das ist das Recht dieser Bereiche, und im öffentlichen Dienst ist es gelebte Praxis, die ganze Zweite Republik hindurch, dass der Dienstgeber und seine Vertreter sowie die Dienstnehmervertretungen ebenfalls sozialpartnerschaftlich das Dienst- und Besoldungsrecht verhandeln. Das zu kritisieren und ins Lächerliche zu ziehen, ist eine Demaskierung. Da habt ihr euch selbst demaskiert. Das sage ich in aller Klarheit. Ich bin froh, dass wir wieder ein Verhandlungsergebnis zwischen Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern haben, das sich sehen lassen kann – das sich sehen lassen kann, Frau Kollegin!
Ich erinnere daran: Als wir die Herbstnovelle diskutiert haben, habe ich bereits den Inhalten der Entschließungsanträge, sowohl was die Behindertenfrage und die Frage
der Durchlässigkeit bei den Richtern – schau mich gut an, Kollege Hagen! – als auch die Frage der psychischen Belastung bei der Exekutive betraf, zugestimmt.
Alles, was wir zugesagt haben – alles! –: eingehalten! Wir haben gesagt, wir werden es bei der Frühjahrsnovelle beschließen. Also alles, was wir versprochen haben – unter riesiger Aufregung der Opposition –, beschließen wir heute, und jetzt bin ich neugierig, wer mitstimmt und wer nicht.
Ich sage auch hier ganz klar – und, Herr Kollege Loacker, es wird nicht besser –: Die Frage der Rückstellungen wird kritisiert, schauen wir uns das einmal rechtlich an. Schon gar nicht ist es die Sache des BKAs, denn das waren die einzelnen Ressorts mit dem Finanzminister. Und ob ich es in den Rückstellungen oder in den Rücklagen habe? Wissen Sie was? – Das können wir einmal bei einem Kaffee gemütlich diskutieren, dann können wir sehr in die Breite gehen. Es ist in Wirklichkeit nicht relevant! (Abg. Loacker: … Unterschied zwischen Rücklagen und Rückstellungen kennen!)
Das hier als Aufhänger zu nehmen gegenüber einem klassen, guten Verhandlungsergebnis, wo wir Solidarität herbeigeführt haben, wo wir Gerechtigkeit herbeigeführt haben – das waren langjährige Forderungen, das gebe ich zu –, das ist außer einer Ausrede nur eine Ausrede. Aber das ist mir ohnehin klar. Wenn man keine sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen will, wenn man will, dass wir nach unten deregulieren, dann lade ich Sie ein: Fahren Sie einmal irgendwohin auf dieser Welt und schauen Sie sich an, wie schwierig es für die österreichische Wirtschaft ist, mit einem öffentlichen Dienst, der nicht für Rechtssicherheit sorgt, dort Geschäfte zu machen!
Das verdrängt ihr nämlich: Bei uns ist die Rechtssicherheit, bitte, durch den öffentlichen Dienst garantiert! Ich werde das immer sagen, weil wir stolz sein können auf die Leistungen aller öffentlich Bediensteten.
Auch bei dieser Debatte stehe ich nicht an, mich bei den öffentlich Bediensteten, von – weil du (in Richtung ÖVP) mich gerade anschaust – der Polizei über die Bezirksverwaltungsbehörden, den Bediensteten der Parlamentsdirektion, unseren Klubs, bis zu den PaMis, aber auch bei der Dienstrechtssektion sehr herzlich zu bedanken! Denn das ist ein Garant dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir diesen Staat auch rechtsstaatlich weiterentwickeln können. Wir müssen aber die Fairness aufbringen, dass wir bei den Kolleginnen und Kollegen zwar mit der Zeit gehen, aber faire Arbeitsbedingungen und eine ordentliche Entlohnung haben. Es ist so, und daher kann man, glaube ich, nur Gründe erfinden, warum man dagegen ist.
Lieber Kollege Hagen! Du kennst meine Affinität für die Sicherheitsbereiche. Wir können über alle Verbesserungen reden und verhandeln, ich stehe überall zur Verfügung. Aber meine Probleme fangen dort an, dass alle Fraktionen immer sagen: Wir haben viel zu viele Dienstrechte – ich erzähle das ohnehin dauernd –, 37 Dienstrechte in Österreich, wir müssen weniger machen.
Das ist auch mein Zugang. Aber dann können wir nicht bei den Spezialdebatten ununterbrochen für jeden Bereich ein eigenes Dienstrecht fordern! Das ist der verkehrte Weg. Wir brauchen ein einheitliches Kerngesetz und müssen es dann natürlich spartenunterschiedlich, weil es ganz einfach unterschiedliche Belastungen gibt, ausformen. Nur das kann ja der Zugang sein! Dass wir das für jene erreichen, die für die Österreicherinnen und Österreicher erstklassige Dienstleistungen erbringen, dazu lade ich Sie sehr herzlich ein.
Ich glaube, Österreich und wir alle hier im Haus können auf unseren öffentlichen Dienst stolz sein! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Duzdar zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.43
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Ich freue mich, dass ich erstmals als Staatssekretärin für den öffentlichen Dienst, im Bereich des öffentlichen Dienstes diese Dienstrechts-Novelle vorstellen darf. Ich sage immer, dass ein effizienter und moderner Staat auch einen starken öffentlichen Dienst braucht. (Abg. Pendl – Beifall spendend –: Bravo! – Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Das ist eben nur durch das große Engagement und die hohe Qualität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst möglich.
Überall dort, wo in unserer Gesellschaft gesellschaftlicher Fortschritt stattfindet, nimmt der öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle ein. Ich denke, dass wir hier nicht bescheiden zu sein brauchen, wenn wir uns beispielsweise den hohen Frauenanteil im öffentlichen Dienst anschauen, der bei 41,7 Prozent liegt, oder den Gender-Controlling-Bericht, den wir letzte Woche vorgestellt haben und der darlegt, dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen ständig steigt. Hier liegen wir mittlerweile bei 34,5 Prozent. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind im öffentlichen Dienst weitaus geringer als in der Privatwirtschaft. Hier zeigt sich, dass die Frauenförderungsprogramme tatsächlich wirken! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Der Bund nimmt auch in vielen anderen Bereichen eine Vorreiterrolle ein. Beispielsweise durch das Angebot von über 53 Lehrberufen ist der Bund der wichtigste und größte Lehrlingsausbildner Österreichs. Aber auch in Bezug auf Menschen mit Behinderung erfüllt der Bund als Dienstgeber bereits seit 2007 vorbildlich die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes. Das zeigt, dass wir eine fortschrittliche Politik machen, es zeigt aber auch, dass die Vielfalt, die wir leben, sich im öffentlichen Dienst wieder abbildet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das sind die Schwerpunkte, die ich setzen möchte. Ich möchte die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst vorantreiben. Ich möchte die gelebte Diversität unserer Gesellschaft im öffentlichen Dienst noch stärker verankern. (Abg. Stefan: Was heißt das?) Wir möchten, dass die Menschen ihre Potenziale und ihre Fähigkeiten bestmöglich im öffentlichen Dienst einbringen können und die Diversität in ihrer Zusammensetzung, nämlich mit den unterschiedlichen Lebensweisen, der Mehrsprachigkeit, den verschiedenen Kompetenzen, den öffentlichen Dienst stärkt.
Wir haben bereits so viele und so gut ausgebildete, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die das gemeinsame Arbeiten in den Vordergrund stellen. Im öffentlichen Dienst ist die Zusammenarbeit eben für gemeinsame Ziele so wichtig. Ich sage auch immer, die Qualität des Staates bemisst sich auch an der Qualität seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Um es noch schöner und besser auf den Punkt zu bringen: Die Menschen, die in der öffentlichen Verwaltung arbeiten, stehen hier für etwas ganz Besonderes, denn sie sind die Visitenkarte des Staates. Sie repräsentieren den Staat und haben damit große Verantwortung.
Ich kann daher nicht oft genug betonen, wie viel ich als Staatssekretärin im öffentlichen Dienst an Engagement und an Professionalität der Bediensteten miterleben durfte. Daher möchte ich meine aufrichtige Wertschätzung zum Ausdruck bringen.
Aber, sehr geehrte Abgeordnete, an dieser Stelle ist es mir ein persönliches Anliegen, auch als Staatssekretärin für den öffentlichen Dienst persönliche Worte an die Kolleginnen und Kollegen von der Polizei zu richten, die letzte Woche in Penzing im
Polizeieinsatz waren. Die Geschehnisse und vor allem die Folgen, die dieser tragische Vorfall für die Kollegen mit sich gebracht hat, haben mich tief betroffen gemacht. Ich möchte daher mein tiefes Mitgefühl, meine tiefe Anteilnahme, mein tiefes Beileid den Kolleginnen und Kollegen von der Polizei, natürlich insbesondere auch der Familie und den Angehörigen des Verletzten und des leider Verstorbenen, hiermit aussprechen. (Allgemeiner Beifall.)
Wir haben hierdurch auf tragische Weise erfahren müssen, welches Risiko das hohe Engagement der Beamtinnen und Beamten in sich birgt, nämlich tagtäglich ihr Leben für die Sicherheit, für die Ordnung unserer Gesellschaft, aber auch für das faire und friedliche Zusammenleben zu riskieren. Ich bin in Gedanken bei den Kollegen und Kolleginnen.
Sehr geehrte Abgeordnete! Ich darf nun kurz die wesentlichen Eckpunkte der Dienstrechts-Novelle vorstellen. Es ist schon viel dazu gesagt worden, aber es gibt einige Punkte, die mir sehr wesentlich erscheinen und die ich hier nochmals betonen möchte.
Zum einen geht es darum, dass wir erstmals die akute psychische Belastungsreaktion als Dienstverhinderungsgrund in das Gesetz aufgenommen haben. Das bedeutet besoldungsrechtlich, dass wir Vergütungen und Pauschalen während dieser Dienstverhinderungszeit fortzahlen. Bisher galten diese Regelungen ja nur aufgrund physischer Dienstverhinderungen. Erstmals sollen nun Bedienstete aufgrund besonderer beruflicher Belastungssituationen, nämlich bei außergewöhnlichen Ereignissen – denken wir an den Einsatz bei Brandkatastrophen, bei der Bergung von Leichen –, nicht zu kurz kommen.
Mit dieser Neuregelung zeigen wir auch als Dienstgeber, wie wichtig uns die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst ist und dass wir sie in schwierigen Situationen nicht allein lassen. Gerade bei Polizisten und Polizistinnen ist es oftmals so, dass ganz außergewöhnliche Ereignisse in Ausübung ihres Dienstes zu psychischen Belastungsreaktionen führen können, die das Versehen des Dienstes eben unmöglich machen. Mit dieser Gesetzesnovelle möchten wir hier eine Lücke schließen.
Ein weiterer Punkt, den ich hier auch erwähnen möchte, ist, dass wir unserem Ziel näher gekommen sind, ein einheitliches Richterbild zu schaffen. Der Wechsel von Richterinnen und Richtern zwischen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird möglich gemacht. Damit erhöhen wir die Durchlässigkeit zwischen den Gerichten, und wir stärken die richterliche Berufsmobilität. Der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die am 1. Jänner 2014 in Kraft getreten ist, wird einmal mehr Rechnung getragen. Im Zusammenhang mit Richtern und Richterinnen darf ich weiters darauf hinweisen, dass jetzt auch die Möglichkeit der Teilzeitarbeit beim Wiedereinstieg nach einem längeren Krankenstand besteht. Das ist gut so!
Als letzten Punkt darf ich anführen, dass wir in dieser Novelle – das ist auch schon genannt worden – die Aufnahme von Menschen mit Behinderung erleichtern und klarstellen. Wir haben den Gesetzestext dahin gehend geändert, dass wir nicht mehr von der vollen Handlungsfähigkeit sprechen, sondern von der erforderlichen Handlungsfähigkeit. Damit ist auch für die Zukunft die Inklusion von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst klargestellt. Das ist mir als Zuständige für den Bereich Diversität auch ein besonderes Anliegen gewesen.
Zum Schluss möchte ich noch auf einen Punkt eingehen, der im Verfassungsausschuss vonseiten der Abgeordneten der Grünen vorgebracht wurde, nämlich den Punkt in der Gesetzesnovelle, der im Disziplinarrecht die Rechte der Zeuginnen und Zeugen ausweiten soll. Es können nun erstmals Opfer von sexueller Belästigung im Verfahren vor der Disziplinarkommission eine Vertrauensperson beiziehen. Der Vorschlag der
Grün-Abgeordneten war es, darüber hinauszugehen und die kontradiktorische Vernehmung, so wie wir sie in der Strafprozessordnung kennen, auch im Disziplinarrecht vorzusehen.
Ich habe dies aus dem letzten Verfassungsausschuss mitgenommen, wir haben uns diese Frage auch inhaltlich genau angesehen. Es gibt bereits jetzt im Beamten-Dienstrechtsgesetz für minderjährige Personen im öffentlichen Dienst die Möglichkeit einer audiovisuellen Vernehmung bei Disziplinarverfahren. Mein Vorschlag wäre es, im Rahmen der nächsten Dienstrechtsverhandlung diesen Punkt mitzunehmen und diese audiovisuelle Vernehmung in Zukunft auch auf Erwachsene auszuweiten. Hier werde ich diese Möglichkeit nutzen und mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst als Sozialpartner diskutieren. Wir zeigen damit, dass uns auch der Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst so wichtig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich denke, dass diese Dienstrechts-Novelle wesentliche Verbesserungen für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst mit sich bringt. Ich wünsche mir und hoffe auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Dr. Scherak ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.53
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Weil Albert Steinhauser so gerne Unterschiede herausarbeitet, möchte ich vielleicht noch einmal anhand eines Beispiels erklären, wo hier die Ungerechtigkeit ist und was offensichtlich fünf sozialdemokratische Fraktionen in diesem Haus nicht verstehen.
Es ist so schön – weil ja Kollege Wöginger beim Roten Kreuz Betriebsrat ist und Otto Pendl Arbeiter-Samariter-Bund-Präsident ist, glaube ich, wenn es richtig ist –, das Beispiel vom Kollegen Hagen noch einmal heranzuziehen. Er sagt, das funktioniert nicht, denn die Polizisten können ja in der Mittagspause nicht zum Einsatz fahren – was ist denn, wenn etwas passiert? (Zwischenruf des Abg. Walser.)
Also, ich war Zivildiener beim Roten Kreuz, und ich habe jetzt extra noch einmal bei meinem damaligen Fahrer angerufen und gefragt, wie denn das ist. Selbstverständlich arbeiten Sanitäter 40 Stunden, müssen eine Mittagspause machen, die selbstverständlich unbezahlt ist, weil das auch ganz normal ist. Die Ungerechtigkeit besteht eben darin, dass das im öffentlichen Dienst nicht so ist. Und dafür, für diese Ungerechtigkeit, ist in der Bevölkerung kein Verständnis da! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Steinhauser.)
Der zweite Punkt – nur noch kurz zum Kollegen Steinhauser: Lieber Albert, es ist schon einigermaßen absurd, den NEOS hier vorzuwerfen, dass sie schuld am Aufstieg der Rechtspopulisten sind. Wie du weißt, sind die Grünen seit 1986 im Parlament. 1986 ist nicht nur mein Geburtsjahr, sondern eben auch das Jahr, in dem die Grünen ins Parlament gekommen sind. Interessanterweise hat auch der Aufstieg von Jörg Haider damals begonnen. Ich setze das jetzt nicht in einen kausalen Zusammenhang. (Heiterkeit bei den Grünen.)
Man muss aber dazusagen, dass die NEOS erst seit 2013 im Parlament sind. Wie wir wissen, ist der Aufstieg der FPÖ schon viel, viel früher losgegangen, wir sind also sicher nicht schuld daran. Du hast deinen Schulmeister offensichtlich gelesen, aber den Liberalen den Vorwurf zu machen, dass sie schuld am Aufstieg der Rechtspopu-
listen sind, ist einigermaßen peinlich. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Steinhauser: Die Liberalen in ganz Europa machen diese Politik …! – Weitere Zwischenrufe.)
14.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.
14.55
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär – schon da für den nächsten Tagesordnungspunkt! Meine Damen und Herren! Aus den Augen, aus dem Sinn – darf nicht in diesem Haus gelten! Daher möchte ich als Allererstes meinen Dank an Frau Staatssekretärin Steßl richten, die diese Novelle hat ausarbeiten lassen (Abg. Loacker: Das erklärt einiges!), und an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst ausverhandelt haben. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! Auch wenn das heute Ihre erste Sitzung ist, an der Sie nicht teilnehmen (Abg. Lausch: Als sie noch da war, wurde anders geredet!), hier von diesem Rednerpult aus: Vielen Dank für Ihre Tätigkeit für den öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich möchte nur noch auf einen Punkt eingehen, weil hier ein Fraktionsvertreter auch gemeint hat, dass die Frau Staatssekretärin – gemeint hat er wahrscheinlich Frau Staatssekretärin Steßl – sich hier zu sehr der Gewerkschaft öffentlicher Dienst angenähert hat. Mein Kollege Otto Pendl hat schon versucht, es zu erklären. Aber es hat natürlich auch etwas Verfassungsrechtliches an sich, das es für die Zuseherinnen und Zuseher zu erklären gilt.
Gehaltsabschlüsse zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer sind eine klassische Exekutivaufgabe, haben daher nichts mit der Legislative zu tun, also dem, was wir hier machen. Es ist dies auch eine der ganz wenigen Ausnahmen, wo wir hier unser Prinzip durchbrechen, nämlich dass wir exekutiv tätig werden. Aber warum machen wir das? – Weil wir als Parlamentarier die Kontrolle gegenüber der Exekutive haben und weil wir nicht wollen, dass die Regierung allein mit ihrem Sozialpartner sich etwas ausmacht, weil das öffentliches Geld ist. Daher macht es Sinn, in diesem Fall das auch hier zu beschließen. Daher macht es aber genauso Sinn, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich ihre Betriebsvereinbarung selbst ausmachen und gestalten.
Daher ist das sehr, sehr richtig! Es ist nichts Anrüchiges, es ist nichts Besonderes, es ist nicht überzogen. Es ist ganz richtig, dass sich die Gewerkschaft öffentlicher Dienst hier mit dem Dienstgeber Bundeskanzleramt zusammensetzt. Daher auch einen herzlichen Dank für die vielen, vielen Verhandlungsrunden von beiden Seiten! Für das Zugehen aufeinander, dafür, dass man dem öffentlichen Dienst den entsprechenden Stellenwert gibt und dass es damit auch Sonderregelungen gibt für einzelne Bestimmungen, die heute alle erwähnt worden sind und die man jetzt für alle Berufsgruppen gleichmacht.
Denn ich würde es nicht geil finden – um mit dem Wort des Herrn Kollegen Loacker zu reden –, wenn alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer über einen Kamm geschoren werden sollten, wie Sie das zum Ausdruck gebracht haben. Ich finde es geil, wenn jeder einzelne Bürger seinen Wert bekommt, der ihm zusteht, und den Arbeitsplatz erhalten kann (Zwischenruf des Abg. Lugar), den er gerne haben möchte, mit der Betriebsvereinbarung in seinem Unternehmen, das für ihn passt. So individuell wie möglich, so verstehen wir uns – nicht in Gleichmacherei! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Weninger.)
14.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich unterbreche nun die Sitzung bis 15 Uhr, damit wir dann die kurze Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit der Ordnungszahl 8782/AB durchführen können.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 8782/AB
Präsidentin Doris Bures (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit der Ordnungszahl 8782/AB.
Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass der Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung hat und alle weiteren Rednerinnen und Redner dann nicht länger als 5 Minuten sprechen dürfen.
Herr Abgeordneter Steinbichler, Sie eröffnen diese Debatte. – Bitte.
15.01
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Ja, es macht sich wirklich bezahlt, wenn man zeitgerecht über Jahre bei diesen Diskussionen fundierte Unterlagen wie solch aussagekräftige Bilder (eine Tafel, auf der ein Bauernhof abgebildet ist, mit der Aufschrift „wegen US-Konkurrenz geschlossen“ auf das Rednerpult stellend) heranzieht, denn dann kann man sie zum gegebenen Zeitpunkt wieder verwenden, so wie beispielsweise bei der Besprechung der vorliegenden Anfragebeantwortung, die ich aus zwei Gründen in Frage stelle.
Erstens deswegen, weil von Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner in dieser Beantwortung die vier einzeln gestellten Fragen vermengt, im Gesamten beantwortet wurden. Das führt natürlich zu Überwerfungen, und das bestätigt auch der Inhalt der Beantwortung. Denn es ist ja wunderbar, wenn man am Anfang schreibt, dass die österreichischen Interessen, insbesondere die Interessen der Landwirtschaft, weitestmöglich berücksichtigt wurden und Eingang in die Verhandlungen finden. Umgekehrt spricht man dann aber in einem weiteren Absatz wieder davon, dass es großartige Chancen gibt, dass man hier Exportchancen hat, besonders die Lebensmittelindustrie, aber auch ganz besonders der Agrarsektor, dass durch TTIP grundsätzlich positive Ergebnisse zu erwarten sind.
Und ich verweise darauf – das sind die Probleme, die wir immer wieder haben –, dass großartige Ergebnisse und Verbesserungen in den Raum gestellt werden. Mich erin-
nert diese Situation an die Abschaffung der Milchquote – da war die Situation ganz parallel –, wozu seitens des Ministeriums, seitens der Landwirtschaftskammern teuerste Informationsveranstaltungen abgehalten wurden. Ich darf nur an jene im Schloss Mondsee erinnern, wo man unter dem Motto „20/20/60“ positive Entwicklungen in Aussicht gestellt hat und angekündigt hat: Also, liebe Bauern, wenn das Milchkontingent endlich weg ist, dann könnt ihr frei liefern! 20 Prozent mehr Menge wird gebraucht, es wird einen um 20 Prozent besseren Preis geben und um 60 Prozent mehr Export!
Das passt genau zu TTIP – um wieder die Brücke zu diesem Thema zu schlagen –, wenn es da heißt, es sei zu erwarten, dass mit TTIP die Aussichten für den Export nach Amerika, in diesen großen Markt, wesentlich bessere sein würden.
Ich darf in dieser Situation auch Minister Rupprechter erwähnen, der zu meiner großen Enttäuschung damals bei der Diskussion in der Sendung „Im Zentrum“ gesagt hat, TTIP würde für die Biobauern die großartige Chance bieten, nach Amerika zu liefern. Besonders Minister Rupprechter muss wissen, dass wir im Biobereich 80 Prozent Import haben! Wir reden nämlich nicht von den paar Biosachen, die im Laden oder beim Biobauern, beim Nachbarn gekauft werden, sondern wir müssen hier schon einmal über den großen gewerblichen Handel reden, wo Bioprodukte containerweise, palettenweise gehandelt werden. Und dann schauen wir uns an, woher die kommen!
Und, ganz wesentlich: Wenn man die Agrarexporte nach Amerika hinterfragt und dann feststellen muss, dass den größten Anteil davon unser berühmter Energy-Drink-Erzeuger Red Bull hat, dann werden sich auch so manche Bergbauern, Viehzüchter und Schweinemäster die Frage stellen: Was habe ich dann davon?
Natürlich wird Red Bull – ich möchte hier keinen Firmennamen schädigen – immer wieder in Zusammenhang mit der Landwirtschaft gebracht, weil dieses Unternehmen ja unter den großen Förderungsempfängern ist. (Abg. Pirklhuber: Wasser ist drinnen! Unser Wasser!) – Entschuldigung! Danke. Kollege Pirklhuber verweist gerade auf das Wasser.
Jetzt bin ich bei einem weiteren Thema. Und ich glaube, genau das, Herr Staatssekretär, verursacht ja die große Unsicherheit bei der Bevölkerung, und ich glaube, genau das fehlt ja manchen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der Agrarseite, dass sie anscheinend zu wenig zur Bevölkerung kommen. Die große Unsicherheit bei den Bäuerinnen und Bauern besteht ja darin, dass sie keine klare Antwort bekommen und dass sie natürlich aufgrund der aktuellen Situation besonders verunsichert sind. Und angesichts dessen von roten Linien zu reden und davon, dass man da nachschärfen muss und dort verbessern muss, das ist halt keine Antwort. (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn man dann in der gestrigen Ausgabe der „Kronen Zeitung“ liest, dass der EU-Abgeordnete Karas bereits wieder, im Sinne eines großen Erfolgs, davon spricht, dass alle Hindernisse aus dem Weg geräumt seien und man jetzt ganz erfolgreich weiterverhandeln könne – die österreichischen Interessen seien alle berücksichtigt –, dann weiß man, dass es entweder große interne Abstimmungsprobleme gibt, auf politischer Ebene, oder es wird mit etwas, was wir nicht wissen, hinterm Berg gehalten. Und genau darum geht es, glaube ich, jetzt. Es ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, zu dem es auch aufseiten der Regierung ein klares Nein zu diesen TTIP- und CETA-Verhandlungen geben muss.
Ich glaube, sehr viel Öl hat in dieser Diskussion Präsident Juncker ins Feuer gegossen – neben dem Brexit –, indem er sich dann noch erlaubt hat, zu sagen, na, was so ein nationales Parlament sagt, das ist ein Furz, und der Österreich-Klamauk interes-
siert ihn auch nicht. – Also an Präpotenz und Abgehobenheit nicht zu überbieten! (Beifall beim Team Stronach.)
Genau diese Leute sind es, die die Populisten fördern! Genau die sind es, die dann darüber jammern, dass die Populisten die Oberhand gewinnen, weil sie sich vorher den Realisten verweigern, weil sie vorher die Realisten als ein bissel zurückgeblieben hinstellen.
Ich denke, ganz wesentlich, Herr Staatssekretär, sind – und das sind neben der Landwirtschaft noch Punkte, die wir für unsere Konsumenten ganz besonders berücksichtigen müssen – auch die Sozialstandards. Ich habe das bereits hier in diesem Hause erwähnt. Wenn in amerikanischen Geflügelschlachthöfen Mitarbeiter Windeln tragen müssen, weil sie keine Zeit für einen WC-Besuch bekommen, wenn angeblich die ganzen Wasserrechte mitverhandelt werden, wenn auch über Atommüll geredet wird – und wer gestern die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ gelesen hat, der weiß, wie schwierig es ist, allein in Deutschland ein Atommüllendlager zu suchen –, dann wissen wir, welche Gefahren solche Abkommen in sich bergen.
Deshalb, glaube ich, ist es unabdingbar und ganz wesentlich, dass hier ein klares Nein kommt. Das fehlt völlig in dieser Anfragebeantwortung, wie sich die Regierung da positioniert. Es wird eben durch diese Vermengung von vier Fragen ein unklares Bild gezeichnet. Das, glaube ich, spiegelt auch das Bild in der Bevölkerung wider, was zu dieser Unsicherheit führt. Wir brauchen hier ganz klare Standpunkte in den einzelnen Bereichen, aber ganz besonders was Konsumenten und Landwirtschaft betrifft – weil da Hunderttausende Arbeitsplätze betroffen sind, sowohl in der Produktion, aber in weiterer Folge ganz besonders auch im Klein- und Mittelgewerbe –, aber auch aus Sicht der Umwelt, des Klimas. Wir haben laufend die Beweise: Das Wetter eskaliert immer mehr. Wir haben keine Übergangswitterungen mehr, wir haben nur mehr Extreme – entweder extrem kalt oder extrem heiß.
Und deshalb der Spruch, den ich schon zweimal gebracht habe: Diese Entwicklung, diese Globalisierung nützt den Konzernen. Wir brauchen die nötige Regionalisierung, diese nützt den Menschen. Es ist notwendig, die Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, die regionalen Geschäfte und Geldflüsse zu aktivieren. Wir sehen es, wenn Gemeinden beim Finanzausgleich – und jetzt gerade die Landeshauptleutekonferenz – verhandeln.
Ich darf abschließend darauf verweisen: Ich glaube, eine ganz wichtige und ganz mächtige Organisation in Österreich ist die Landeshauptleutekonferenz, und auch die Landeshauptleutekonferenz hat sich in ihrer letzten Sitzung ganz klar mit einem eindeutigen Votum gegen TTIP und CETA ausgesprochen. Und ich glaube, es ist eine klare und auch eine berechtigte Forderung der Opposition an die Regierungsparteien, sich hier im Sinne unserer Bevölkerung ganz klar und deutlich zu positionieren. (Beifall beim Team Stronach.)
15.09
Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Herr Staatssekretär, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
15.10
Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Lieber Leo Steinbichler! Mir ist zwar bei dieser Thematik noch immer nicht ganz klar, was du jetzt gerne beantwortet hättest, denn alle vier Punkte sind eigentlich in der Anfragebeant-
wortung beantwortet worden. Ich gehe aber gerne noch einmal im Detail auf alle vier Punkte ein, das kann man auch gerne punktuell machen.
Die erste Frage war ja darauf gerichtet, ob es klug gewesen wäre oder zweckdienlich wäre, den agrarischen Teil aus den Gesamtverhandlungen herauszulösen. Dazu gibt es zwei Komponenten. Erstens eine rechtliche: Das ist gemäß den WTO-Kriterien rechtlich nicht möglich. Zweitens gibt es eine inhaltliche Komponente – das kann man auch einfach beantworten –: Es widerspricht in Wirklichkeit den gesamten EU-Interessen, das in irgendeiner Art und Weise separat zu verhandeln. Das wäre auch inhaltlich gar nicht sinnvoll. – Also, simpel, Frage eins: weder juristisch noch inhaltlich.
Die Frage war: Wird sich das Abkommen, so es geschlossen werden würde, auf einzelne Produktgruppen auswirken? – Wir wissen ja, es gibt sozusagen Verhandlungspositionen der jeweiligen Verhandlungspartner, aber noch keine konkreten Verhandlungsstände. Die sind auch nicht im Detail vorhanden. Man kann auch tatsächlich, und das steht in der Anfragebeantwortung auch drinnen, für die einzelnen Produktgruppen keine detaillierten Aussagen machen. Was wir aber natürlich wissen, ist, dass für uns sensible Bereiche darin enthalten sind, die auch unsere sensiblen Interessen betreffen, insbesondere die Fleischprodukte – du weißt das: beim Rindfleisch, beim Schweinefleisch und beim Geflügel und natürlich im Bereich Getreide, Zucker, Ethanol sowie Stärke generell.
Auch zur dritten Frage, für welche Produktgruppen es von Nachteil wäre, wenn die Unterzeichnung von TTIP nicht stattfinden würde, findet sich die Antwort im Text, aber ich werde es gerne noch einmal gesondert beantworten. Ein gut verhandeltes Abkommen in diesem Bereich ist natürlich für beide Seiten von Vorteil, ganz besonders für jene Bereiche – der biologische Bereich ist bereits angesprochen worden –, für die wir dort einen zukünftig interessanten Exportmarkt hätten. Man muss dabei aber immer die hohen Standards im Auge behalten. Aber keine wesentlichen Verbesserungen für die EU-Exporte gäbe es dann bei Käse, Wein und hochverarbeiteten Lebensmitteln, vor allem natürlich bei Milch, Milchprodukten sowie Schokolade und Backwaren. Dort hätten wir natürlich wesentliche Verbesserungen in den Exportchancen, wenn es das Abkommen gibt. Gibt es dieses nicht, hätten wir logischerweise – kausaler Umkehrschluss – keine großen Chancen, und damit würde es uns dort keine wesentliche Verbesserung bringen.
Die vierte und letzte Frage war, ob die Verhandlungen in mehrere Gruppen unterteilt sind und um welche Gruppen es sich handelt. Bekanntlich ist ja schon mehrmals hier im Hohen Haus darüber debattiert worden, wie das Verhandlungsmandat an sich strukturiert ist. Es gibt drei Bereiche: Marktzugang, Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse sowie Regeln. Das sind aber keine Gruppen, keine Gruppenunterteilungen, sondern die Zwischenberichte werden immer in diese unterschiedlichen Überschriftengruppen strukturiert. Wenn man im Datenraum war und sich das im Leseraum angeschaut hat, sieht man immer diese unterschiedlichen Positionen. Da ich weiß, dass du noch nicht dort warst, lade ich dich sehr herzlich ein, dir diese Positionen dort auch gerne im Detail anzuschauen. Deine Kollegin, Frau Weigerstorfer, war ja schon dort, die kennt das natürlich im Detail. Dort kann man sich das anschauen, kann das überprüfen und sieht das auch im Detail.
Vielleicht darf ich zum Schluss noch Folgendes ergänzen, weil das ganz spannend ist, zum Stand dieser Verhandlungen: Wie gesagt, es gibt keine Verhandlungsergebnisse, auch nicht für den agrarischen Bereich, nach 30 Verhandlungsrunden, sondern eben nur diese gegenseitigen Positionen, die man ja im Leseraum sieht. Ich lade dich daher noch einmal ein, dir das dort anzusehen, dann wirst du detailliertere Erkenntnisse dazu gewinnen.
Abschließend möchte ich festhalten: Was für uns auf Regierungsseite ganz entscheidend ist, ist der Punkt, dass die Verhandlungsposition auch ein Bekenntnis zu diesen hohen Standards, die wir ja immer wieder hervorgestrichen haben, einschließt, dass unser staatliches Recht zu regulieren, das berühmte „right to regulate“, gewahrt bleibt, ebenso wie unser Vorsorgeprinzip.
Damit sind alle vier Teilbereiche beantwortet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.14
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.
15.14
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Eines möchte ich ganz klar festhalten: Ich sehe mich hier als Vertreterin des Volkes und werde die große Skepsis in Bezug auf TTIP, die mir gegenüber tagtäglich in meinem Wahlkreis und im ganzen Land zum Ausdruck gebracht wird, auch weiterhin sehr, sehr ernst nehmen.
Lebensmittelsicherheit und Umweltstandards betreffen uns alle. Ich meine, sie sind das Fundament unserer Gesundheit. Eines ist klar: Solange im Raum steht, dass die Landwirtschaft für amerikanische Lebensmittel geöffnet wird, mit den aus europäischer Sicht völlig unzulänglichen Lebensmittelgesetzen, so lange werde ich als Sozialdemokratin gegen TTIP hier stimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Österreich braucht kein Hormonfleisch, keinen Hormonlachs, kein Chlorhuhn, kein Patent auf Saatgut oder andere Lebensmittel. (Abg. Lugar: Kein Chlor, …? – Das verwenden wir auch selber in Österreich!) Krebserregende Chemie, wie zum Beispiel Glyphosat, brauchen wir auch nicht.
Warum diese Geheimhaltung bei TTIP? Warum diese Verhandlungen hinter verschlossenen Türen? Wir Menschen in Europa müssen Europa repräsentieren. Wer das noch nicht verstanden hat, der soll, bitte, die aktuelle Lage in Großbritannien beobachten. Denn diese Geheimhaltung und dieses Getuschel schaden Europa massiv – und ich sehe mich als Europäerin. Sie sind der Nährboden für Populisten, auch hier in Österreich. Hiermit schaue ich bewusst in diese Richtung (in Richtung FPÖ), wo die Reihen wieder einmal sehr schwach besetzt sind.
Es scheint auch einen Grund zu geben, warum da geheim verhandelt wird, denn für jene, die TTIP verhandeln, ist jeder Standard – egal, ob es jetzt den Arbeitnehmerschutz betrifft, ob es die Tiere, ob es die Umwelt, ob es die Lebensmittel oder das Klima betrifft – ein mögliches Handelshindernis und damit per se schlecht. Übersetzt heißt das: Standards sind Gründe, warum Konzerne weniger Geld machen.
Aber ich sage, unsere Standards sind unsere unique selling proposition. Die europäischen Standards sind das, was unsere Wirtschaft ausmacht, und das müssen wir endlich verstehen. Wir lassen uns nicht auf einen Wettbewerb um niedrigste Löhne und niedrigste Auflagen ein. Vielmehr punkten wir mit der hohen Qualität unserer Produkte und mit der Sicherheit. Deshalb: Raus aus dem Getuschel und rein in die Demokratie! Ich will vor allem Transparenz, so wie viele Millionen Menschen in Europa.
Besonders problematisch sind die privaten Schiedsgerichte, die so oft diskutiert werden. Mittels dieser können Konzerne bei Streitigkeiten das nationale Gerichtswesen umgehen und direkt vor privaten internationalen Schiedsgerichten – und damit außerhalb der nationalen und europäischen Rechtssysteme – einen Staat klagen. Und das ist schlecht. Es geht um Entschädigung für Regulierungen in Bereichen wie Gesundheit, in Bereichen wie Umwelt, in Bereichen wie Finanzen oder anderen Bereichen öffentlicher Politik, die aus Sicht der Investoren ihre Rechte beeinträchtigen.
Ich möchte aber unterstreichen: Ich bin nicht per se gegen Handel oder Freihandel. (Abg. Lugar: Na halleluja!) Das ist etwas Gutes, wenn er richtig gemacht wird. (Abg. Lugar: Da freuen wir uns aber!) Es darf nicht nur einigen wenigen nutzen, sondern es muss uns allen nützen. (Abg. Lugar: Eine Sozialdemokratin, die nicht gegen Handel ist! Das ist nicht schlecht!) – Ist nicht schlecht. Danke schön. (Abg. Hauser: Wieso lehnt ihr dann CETA nicht ab?)
Freihandel muss unsere Arbeitsplätze sichern, statt deren Verlust zu bewirken. Und Freihandel muss unsere Standards verbreiten, denn diese sind in Wirklichkeit unser Wettbewerbsvorteil. Was wir brauchen, ist eine Neuausrichtung der Handelspolitik, die den fairen Handel und den Schutz hoher Standards in den Vordergrund stellt und mit Demokratie und Transparenz agiert.
Und solange das alles nicht erfüllt ist, können wir als Sozialdemokraten da mit Sicherheit nicht mit. (Abg. Hauser: Lehnt doch CETA ab!) Und wenn ich mich umschaue, ist es, glaube ich, offensichtlich, dass es für diese Freihandelspolitik in diesem Saal keine Mehrheit gibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
15.18
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Schultes. – Bitte. (Abg. Schultes betritt den Saal und eilt sodann zum Rednerpult. – Abg. Strolz – in Richtung des Abg. Schultes –: So geht das nicht! Das ist unsere Zeit!)
15.18
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Wir dürfen heute – danke, lieber Leo Steinbichler – wieder einmal über TTIP reden, obwohl es dazu nicht viel zu sagen gibt. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei Abgeordneten der Grünen.)
Das Erstaunliche ist ja, dass dieses Thema nur von denen wirklich gespielt wird, die die Kenntnisnahme von Fakten verweigern und Informationen nicht aufnehmen wollen. (Abg. Lugar: Der war gut!) Die Tatsachen sind, wie vom Herrn Staatssekretär richtig dargestellt, so, dass dieses Thema zwar ein Verhandlungsthema ist, aber die Verhandlungen zu diesem Thema nicht weitergehen, weil unsere europäischen Verhandler ihr Mandat von der Kommission ernst nehmen und den Auftrag, den wir ihnen mitgegeben haben, sehr genau beachten.
Ich darf in Erinnerung rufen, dass einige Parteien in diesem Haus – da gehört die Partei des Leo Steinbichler nicht dazu, die hat keinen Auftrag gegeben – der Regierung für die Europäische Kommission einen Verhandlungsauftrag gegeben haben, und dieser Auftrag enthält unter anderem folgende Punkte: kein Absenken europäischer Standards, Beachtung der Arbeitsüberkommen, Beachtung der Umweltabkommen und Betrachtung des Abkommens als gemischtes Abkommen. Das heißt: Wir haben gesagt, dieses Abkommen wird erst dann in Ordnung sein, wenn wir sagen, dass es in Ordnung ist. Erst dann! Und alle, die sich jetzt schon aufregen und jetzt schon von großen Sorgen sprechen, wollen sich halt aufregen, so nach dem Motto: Ich ärgere mich! Weil ein anderer mich gerade nicht ärgert, ärgere ich mich selbst! – Lieber Leo, du willst dich heute ärgern, also ärgere dich.
Wir reden über die Dinge, die wirklich ernst sind. Und zwar: Es geht den Bauern momentan wirklich nicht gut, es geht ihnen in allen Bereichen wirklich nicht gut. Auch die Einkommenszahlen vom letzten Jahr bestätigen – und das haben die Bauern eh schon gewusst –: Ein schlechtes Jahr ist noch schlechter geworden! Die Preise sind niedrig, die Situation ist schwierig. Und wir Bauernvertreter brauchen die Hilfe dieses Hauses, damit wir den Bauern helfen können. Wir müssen unseren österreichischen
Bauern sagen, dass wir sie in dieser Situation verstehen. Und ich appelliere an alle hier im Haus, dass sie die Vorschläge, die wir bringen, unterstützen und einmal mithelfen, dass die Bauern wirklich spüren, dass es noch jemanden gibt, der in dieser schwierigen Situation mitdenkt. Deswegen unsere Forderung, in der Sozialversicherung eine Rate zurückzulassen. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Die Situation in der Landwirtschaft ist schwierig. Sie ist auch im Milchbereich schwierig. Ich habe hier einen Brief, die Position der Vereinigung österreichischer Milchverarbeiter. Das sind die, die bis zum Gehtnichtmehr momentan kämpfen. Die schreiben mir Folgendes:
„Die europäische Milchwirtschaft unterstützt die Verbesserung der Exportmöglichkeiten in die USA, schließlich sind die USA der kaufkräftigste und bedeutendste Markt weltweit, was nach dem Wegfall des russischen Marktes und der rückläufigen Nachfrage aus China für die Milchwirtschaft von besonderer Relevanz ist. Auch haben sich die USA im letzten Jahr zum wichtigsten Exportmarkt der europäischen Milchwirtschaft entwickelt. Dabei gilt es natürlich, die europäischen Standards zu sichern.“
Das wird kundgetan, obwohl die Amerikaner einen Schutzzoll auf europäische Butter eingeführt haben, weil sie eben viel bessere Preise haben als wir. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)
Meine Damen und Herren! Sich hier herzustellen und zu sagen: Zum Schutz der Milchbauern will ich TTIP verhindern!, ist etwas, wo ich sagen muss: Dann sag uns bitte, Herr Kollege Steinbichler, wie wir sonst mit unserer Milch auf die richtigen Märkte kommen! Putin nämlich, dein großer Freund, macht aus Palmöl Käse. Erklär ihm einmal, was das für ein Schund ist! – Leider ist das so. (Zwischenrufe der Abgeordneten Steinbichler und Hauser.)
Meine Damen und Herren! Wir haben tatsächlich Probleme in der Landwirtschaft, aber wir haben auch Lösungen für diese. So ist es uns gemeinsam gelungen, die Herkunftsbezeichnungen zu verbessern. Wir haben gemeinsam die geschützte geographische Angabe, den Ursprungsnachweis in der Administration erleichtert. Und ich rufe von dieser Stelle aus alle Markenproduzenten auf – alle, die eine regionale Qualität bringen –: Meldet es an! Im neuen Abkommen CETA wird das nämlich geschützt!
In diesem neuen Abkommen sind viele Punkte enthalten, wo sich die Verhandler sehr genau an unsere Vorgaben gehalten haben. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) In den nächsten Monaten wird ausreichend Zeit sein, dieses Abkommen in diesem Haus auf Faktentauglichkeit zu überprüfen und zu überprüfen, ob in diesem Abkommen unsere Vorgaben berücksichtigt sind. Wenn unsere Vorgaben eingehalten sind, wird dieses Haus Ja sagen, und wenn unsere Vorgaben nicht eingehalten sind, wird dieses Haus Nein sagen. Deswegen: Entspannung ist angesagt! Wir werden unsere Aufgabe professionell erfüllen, und unsere österreichischen Konsumenten, die österreichischen Arbeitnehmer, die österreichischen Lebensmittelverarbeiter, die Menschen auf dem Land und die Bäuerinnen und Bauern können sicher sein, dass das nur dann beschlossen wird, wenn es für alle etwas bringt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.24
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.
15.24
Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Lieber Abgeordneter Schultes, ich gehe grundsätzlich davon aus, dass das österreichische Parlament ausschließlich die Interessen der heimischen Landwirtschaft vertritt und nicht nur die Interessen der europäischen oder gar der amerikanischen Landwirtschaft. (Beifall bei FPÖ, Grünen und Team Stronach.)
Nun kurz zum Bereich Milch. (Abg. Schultes: … hat keine Vorgaben abgegeben, hat sich nur hier hergestellt und …!) Bitte, wieder herausgehen! Aber das geht bei diesem Tagesordnungspunkt nicht. Du hast deine Redezeit gehabt, jetzt bin ich dran.
Die VÖM hast du zitiert, die jetzt händeringend nach diesem TTIP-Abkommen verlangt, um Milch nach Amerika zu exportieren. Die VÖM war jene Organisation, die gemeinsam mit dem Bauernbund gesagt hat: Wenn die Milchquote abgeschafft wird, dann haben wir kein Problem, wir bringen alles unter, unsere Produkte sind so gut! – Und jetzt haben wir den Scherben auf, wie man mit einem bäuerlichen Ausdruck so schön sagt. Und ihr geht jetzt her und sagt: Wir werden unsere Milch nach Amerika exportieren! – Hanebüchen ist das!
Herr Landwirtschaftsminister Rupprechter ist nach Südkorea geflogen, und er ist auch nach China geflogen. Ziel war eine Milchoffensive und Fleischoffensive. Ergebnis: Null! Verursacht hat das nur sehr, sehr viele Kosten. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Steinbichler und Pirklhuber.)
Weiters muss man sagen: Die Kritik, dass Russland beziehungsweise Präsident Putin jetzt Palmöl importiert, um Milch zu ersetzen, mag berechtigt sein, aber auch das ist der Europäischen Union – gemeinsam mit euch – geschuldet, denn ihr habt die unsäglichen Russland-Sanktionen eingeführt, die wir von der FPÖ kategorisch abgelehnt haben. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach. – Abg. Schultes: Das ist ein großer Irrtum!)
Jetzt eine Bemerkung zur geschützten geographischen Angabe: Man muss auch in Österreich ehrlich sein. Das erinnert mich ein bisschen an die Bundespräsidentenwahl, an die Schlampigkeit der Bezirkswahlbehörden. Im Bereich der geschützten geographischen Angabe ist es ähnlich. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schultes.) Du hast vorhin dazu aufgerufen, alle mögen die geschützte geographische Angabe auf ihre Produkte schreiben. Jetzt werde ich einmal erklären, was die geschützte geographische Angabe bedeutet.
Ich bringe dafür das Beispiel Tiroler Speck, das ich schon mehrmals hier gebracht habe. Jeder kennt den Tiroler Speck und weiß, dass das ein ausgezeichnetes Produkt ist. Nun zur geschützten geographischen Angabe: Der Konsument, der in das Geschäft geht und Tiroler Speck kauft, wo die geschützte geographische Angabe draufsteht, denkt, der Speck kommt aus Tirol. Tatsache ist: Der Speck kommt nicht aus Tirol! Tirol hat keine Schweineproduktion in einem Ausmaß, dass es die Produkte, die unter „Tiroler Speck“ verkauft werden, vermarkten kann.
Wenn draufsteht „geschützter geographischer Ursprung“, dann ist das richtig, aber die geschützte geographische Angabe ist eine gesetzlich gedeckte Irreführung der Konsumenten, denn das Fleisch, das die Firma Handl in Tirol als Tiroler Speck verkauft, kommt aus Oberösterreich, aus Deutschland und aus Dänemark. Da muss man auch ehrlich sein!
Da wollen wir eine Änderung! Wir wollen, dass die geschützte geographische Angabe im Interesse der Konsumenten abgeschafft wird und nur mehr die Bezeichnung „geschützter geographischer Ursprung“ geführt wird, denn dann ist das tatsächlich ehrlich. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
Nun kurz zur Anfragebeantwortung: Es ist so, Herr Staatssekretär, dass Sie ja nicht der Befragte sind. Diese Anfragebeantwortung kommt vom Herrn Wirtschaftsminister. Unserer Ansicht nach wirft sie aber, ehrlich gesagt, mehr Fragen auf, als sie Antworten bringt. Es steht da zum Beispiel zum Abkommen mit Kanada: „Bis zu einer vereinbarten Menge könnten die USA bestimmte Agrarprodukte zollfrei nach Europa exportieren (…).“
Offen bleibt hier die Frage: Um welche Menge handelt es sich dabei? Gibt es da schon einen konkreten Punkt, wo man sagen kann: Diese Menge will Amerika exportieren!? Ich war auch im Leseraum, ich habe mir diese Dokumente angesehen und muss sagen: Das ist ja im Grunde genommen ein Witz! Nämlich: Man kommt da in ein kleines Kämmerchen, wo ein Computer steht, und dort kann man die englischsprachigen Dokumente lesen, die nicht einmal in Deutsch übersetzt sind, man darf nichts mitnehmen, man darf nichts kopieren, man darf nichts abschreiben. Und da soll man sich dann 20, 30 Seiten Text im Kopf merken!
Sie haben da keine Möglichkeit … (Abg. Bayr: Wir haben seitenweise abgeschrieben!) Wir wünschen uns, dass alle diese Dokumente hier im Haus – das ist eine wesentliche Sache; nicht nur für uns Freiheitliche, sondern für ganz Österreich und für das ganze Parlament sollte das eine wesentliche Sache sein – in einem Ständigen Ausschuss diskutiert werden und die Abgeordneten wenigstens davon informiert werden, was der momentane Verhandlungsstand ist. Momentan herrscht trotz Veröffentlichung auf irgendwelchen europäischen Seiten Intransparenz in der Verhandlung (Abg. Schultes: Das stimmt überhaupt nicht!), und da wünschen wir uns absolute Offenheit in der Verhandlung. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Schultes.)
Es ist für einen Präsidenten der Österreichischen Landwirtschaftskammer ungebührlich, einem einfach ins Wort zu fallen. Jeder hat seine Redezeit, jeder kann hier herauskommen und reden – und das gilt auch für dich, Herr Präsident Schultes! (Beifall bei der FPÖ.) Im Grunde zeigt das nur deine Nervosität in Bezug auf TTIP und CETA.
Ich sage jetzt auch etwas zu CETA: Es war ein kapitaler Fehler vom Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, anzukündigen, dass dieses Abkommen schon durch ist. Und das ist – und das muss ich auch erwähnen – dem Brexit geschuldet.
Dem Brexit ist das geschuldet, und es war eigentlich das Positive an der englischen Abstimmung, wenn man das so sagen kann, dass jetzt das Freihandelsabkommen mit Kanada in die nationalen Parlamente zurückgebracht wird. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Wäre die Abstimmung in Großbritannien nicht so ausgegangen, dann wäre CETA schon längst durch. Jetzt hat die …
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen zum Schlusssatz kommen!
Abgeordneter Harald Jannach (fortsetzend): Jetzt hat die Europäische Kommission vor der Bevölkerung Angst bekommen, und deswegen landet das jetzt in den nationalen Parlamenten.
Das verlangen wir auch bei TTIP, wenn hier abgestimmt wird und so ein Freihandelsabkommen abgeschlossen wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.30
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.
15.30
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ja, eine wichtige Debatte, und danke für diese gute Anfrage, die Herr Staatssekretär Mahrer hier ja doch noch zu vertiefen versucht hat, denn die Beantwortung ist auch aus unserer Sicht nicht wirklich zufriedenstellend, weil nicht sachlich auf einzelne Punkte eingegangen wurde. Aber besonders auffällig ist, dass der oberste Vertreter der Landwirtschaft, Kollege Schultes, als Präsident der Kammern, also eigentlich in einer überparteilichen Funktion, sich als Abgeordneter dieses Hauses hier herstellt (Zwischenruf des Abg. Schultes) und als oberster Sozialpartner der Landwirtschaft hier in den Raum hinein behauptet beziehungsweise mehr oder weniger eigentlich den Vorwurf äußert, dass hier offensichtlich die meisten,
die kritisch sind, die Kenntnisnahme der Fakten verweigern und Informationen nicht angenommen haben. – Ich habe das mitgeschrieben, Kollege Schultes.
Jetzt kommen wir einmal zu den Fakten. – Wir haben eine Agentur beauftragt, eine Umfrage unter den Bäuerinnen und Bauern zu machen, wie sie TTIP einschätzen, was für Perspektiven sie in TTIP sehen. Diese Umfrage ist vom Dezember 2015/Jänner 2016, also sie ist nicht drei Jahre alt, sondern ein gutes halbes Jahr, und die Bäuerinnen und Bauern haben mit 68 Prozent gesagt, sie haben große Sorgen und fürchten sich tatsächlich und wollen TTIP nicht haben. Aber nur 1 Prozent der Bäuerinnen und Bauern hat gesagt, sie sehen Chancen in TTIP. Hier sitzt einer: Kollege Schultes. 1 Prozent! (Beifall bei Grünen, FPÖ und Team Stronach.)
1 Prozent der BäuerInnen! – Abgeordneter Schultes ist einer davon – schon sehr interessant, oder? –, gleichzeitig vertritt er aber auch die restlichen 99 Prozent. Sehr interessant, ja! Es ist ein dialektischer Prozess, Kollege Schultes, den Sie hier performen. Es wäre sehr interessant, einmal in Sie hineinzuschauen, wie denn das geht.
Ich war bei Veranstaltungen in Niederösterreich – andere Kolleginnen und Kollegen auch – und habe dort Folgendes erlebt: Die Bauern sind aufgesprungen, wenn es um dieses Thema ging! Und die Bäuerinnen genauso, Kollege Schultes, die sagen: Stopp mit diesen Märchengeschichten, wir haben genug von dieser Erzählung! (Abg. Schultes: Weil du sie belogen hast!) Das sagen die Bäuerinnen und Bauern – auch in Niederösterreich! (Abg. Schultes: Weil du sie regelrecht belogen hast!) Sie müssten es wissen, Kollege Schultes, Sie sollten es wissen. (Beifall bei den Grünen.)
Und wenn Sie es gar nicht wahrhaben wollen, dann wird es notwendig sein – und das ist unsere Aufgabe –, die Bevölkerung weiterhin aufzuklären, alles daranzusetzen, dass es hier im Parlament eine demokratische, öffentliche Debatte gibt. Wir haben ja morgen noch einen Hauptausschuss, und ich freue mich, dass wir dort gemeinsam – ich hoffe, dass das morgen wirklich so sein wird – für den September die parlamentarische Enquete zu CETA und TTIP beschließen werden. Das ist ein kleiner Stein für mehr Öffentlichkeit, für mehr Transparenz. Und das ist einfach erforderlich.
Ich stelle jetzt eine ganz einfache Rechnung auf, weil es in dieser Anfragebeantwortung, Herr Kollege Mahrer, heißt, es wäre nicht konform, die Landwirtschaft von TTIP auszunehmen, weil das nach der Meistbegünstigungsklausel nicht möglich sei. Ich habe mir das in Ruhe angeschaut und muss sagen: Das ist schon richtig, und zwar insofern, als die WTO-Regelung sagt: Ja, es ist dann möglich, mit einer Freihandelszone zu verhandeln, wenn nahezu oder annähernd der gesamte Handel damit involviert ist.
Das ist die richtige Antwort! Aber das heißt nicht, dass man nicht Sektoren ausschließen darf. Das ist die Gegenformulierung! Und jetzt sind wir beim konkreten Punkt: Die Industriellenvereinigung sagt, 3,5 Prozent im bilateralen Handel mit den USA sind Zollbelastungen.
Meine Damen und Herren! Was passiert denn mit den Zolleinnahmen? – 25 Prozent können sich die Mitgliedstaaten für die Abwicklung behalten, und 75 Prozent gehen ein in das EU-Budget. Aber wenn diese Mittel gekürzt werden, wenn an der Außengrenze keine Zölle und keine Abschöpfungen mehr passieren, dann haben wir mehrere Milliarden Euro weniger im EU-Budget. Ja wer wird denn das zahlen? – Jetzt zahlen diese Zölle die Konzerne. Dann zahlen es wieder die Steuerzahler. So sieht es nämlich aus!
Das ist Zollabbau! Und wenn Sie auf der Homepage der Industriellenvereinigung nachlesen – und das ist keine grüne Homepage –, so werden Sie sehen: Die sagt klar,
40 Prozent des transatlantischen Handels ist Handel zwischen den großen transnationalen Konzernen. 40 Prozent!
Wenn Sie das ganz nüchtern durchrechnen: 10 Prozent des EU-Budgets sind derzeit Zolleinnahmen. Das heißt, die Konzerne zahlen über ihre Abgaben an der Außengrenze derzeit auch einen Beitrag für das europäische Budget. Das fällt weg im Freihandel – und das ist wieder eine der Formen der neoliberalen Umverteilung! (Abg. Schultes: Keine Ahnung!) Da wird umverteilt in die privaten Kassen der Konzerne, und wir Bürgerinnen und Bürger müssen, damit wir die Leistungen in Europa aufrechterhalten können, dann wieder mehr Steuergeld dafür hergeben, dass wir in Europa handlungsfähig sind.
Meine Damen und Herren! Das sollte uns sehr zu denken geben, und daher wäre es ganz wichtig, dass wir diese Anfrage weiter vertiefen. Wir haben einen entsprechenden Antrag im Landwirtschaftsausschuss liegen …
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen zum Schlusssatz kommen.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin, ich bin schon fertig. – Ich bin wirklich der Überzeugung, dass wir die 99 Prozent der Bäuerinnen und Bauern gut in diesem Haus vertreten müssen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)
15.35
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
15.35
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe mir einiges von der heutigen TTIP- und daran angehängten CETA-Debatte erwartet, aber ich muss sagen: Es ist bis jetzt hauptsächlich die Unwahrheit gesagt worden! Ich würde mich – und das ist eine ganz unerwartete Allianz für mich – am ehesten beim Herrn Präsidenten Schultes finden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Gehen wir es einmal der Reihe nach durch! Als Erstes möchte ich folgenden Vergleich anstellen: Es wurde die Anfrage vom Kollegen Steinbichler gelobt, wie gut und zielgerichtet sie sei. Meiner Meinung ist das so, wie wenn Sie am Mittwoch ein Vorstellungsgespräch haben und am Montag davor wissen wollen, wie es ausgegangen ist. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)
Sie stellen dem Ministerium Fragen und kritisieren dann, dass Sie nicht auch das Verhandlungsresultat übermittelt bekommen. Die Verhandlungen zum Landwirtschaftskapitel haben noch nicht stattgefunden. Es gab vor drei Monaten Gespräche, die nicht zum Erfolg geführt haben. Es sind im Juli die nächsten Verhandlungen. Der Umwelt- und Landwirtschaftsminister hat vorletzte Woche noch nicht einmal gewusst, ob das Landwirtschaftskapitel jetzt im Juli überhaupt verhandelt wird, weil es eben so kritisch gesehen wird – von beiden Seiten! Das heißt, Sie verlangen etwas, was es gar nicht gibt.
Spannend war auch die Argumentation des Kollegen Jannach, dass alles dermaßen intransparent sei und dass man überhaupt nicht wüsste, wie denn das Ganze jetzt bei CETA wäre. CETA, das kanadisch-europäische Freihandelsabkommen, gilt ja weithin als Blaupause für TTIP. Jetzt ist aber der Punkt, dass das Ergebnis, nämlich der Vertragstext von CETA, auf der Website der Europäischen Kommission ist. Das kann man jederzeit nachlesen. Es wird kritisiert, man wisse nicht, was da genau drinnen steht. Und es ist auch die Frage: Ist es Teufelszeug?, weil immer davon geredet wird.
Was bedeutet Freihandel? Welche Rechte, welche Standards werden abgesenkt? Wie schaut es denn dann ganz konkret aus? Wie schaut ein solcher Verhandlungstext aus? Ich möchte jetzt hiezu nur zwei Beispiele heranziehen.
Aus dem Landwirtschaftsbereich CETA: Kanada wird die Zölle für 90,9 Prozent sämtlicher Agrarzolltariflinien mit Inkrafttreten des CETA-Abkommens abschaffen, nach sieben Jahren sollen es 91,7 Prozent sein. Die EU wird ihrerseits 92,2 Prozent der Agrarzölle abschaffen. Nach sieben Jahren sollen es 93,8 Prozent sein. Die restlichen Prozentbereiche sind jene Bereiche, die von den Mandatsgebern, nämlich von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von Kanada – bei TTIP den Vereinigten Staaten von Amerika – als die sensiblen Bereiche der jeweiligen Agrarwirtschaft definiert werden. Und das sind genau jene Bereiche, über die wir die ganze Zeit diskutieren, die ohnehin ausgenommen oder massiv eingeschränkt sind.
Von welchem Resultat sprechen wir denn beispielsweise bei CETA? – Weil die Milchprodukte angesprochen wurden: Durch CETA werden wir unserem Umsatz für die Bäuerinnen und Bauern von 100 Prozent auf knapp 130 Prozent steigern, gleichzeitig den Marktanteil der europäischen Produkte in Kanada von 2 auf 4 Prozent verdoppeln.
Im Gegenzug – nehmen wir jetzt das Schweinefleisch her, weil dieser Bereich ebenfalls kritisiert wurde! – wurden beim Schweinefleisch Kontingente freigegeben. Wie viel machen diese Kontingente im gesamteuropäischen Kontext aus? – 0,4 Prozent des Gesamtschweinefleisches kommen dann aus Kanada.
So, wir reden von 0,4 Prozent. Und jetzt schauen wir uns noch ein paar Aussagen an, die für TTIP wichtig sind und auch für CETA wichtig waren.
Auf der einen Seite hat der europäische Agrarkommissar Phil Hogan das österreichische Parlament informiert, dass er davon ausgeht, dass TTIP ein gemischtes Abkommen sein wird, was bei CETA auch nicht ganz klar war. Aber von der Kommissionsseite her wurde kommuniziert, dass TTIP ein gemischtes Abkommen sein wird. Das bedeutet, die Mitgliedstaaten können dann über ganz konkrete Texte – zum Beispiel: 90 Prozent, 93 Prozent Schweinefleisch, Milchprodukte – diskutieren und müssen nicht den Teufel an die Wand malen. (Abg. Pirklhuber: Den malt niemand an die Wand!) Das machen Sie jetzt, solange Sie diese Texte nicht haben.
Auf der anderen Seite war der US-Chefverhandler Trick – Kollege Pirklhuber war damals auch dabei (Abg. Pirklhuber: Freilich!) – auch im österreichischen Parlament. Und was hat der gesagt? – Vonseiten der USA ist das „right to regulate“, das der Staatssekretär auch erwähnt hat, ein relevantes und zentrales Anliegen.
Warum? – Weil nämlich die Bundesregierung in den Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber den 50 Bundesstaaten genau das gleiche Problem hat wie die Europäische Kommission, das Europäische Parlament gegenüber den noch 28 Mitgliedstaaten. – Das heißt, all die Dinge, die Sie heute zu TTIP sagen, stimmen einfach nicht! (Abg. Pirklhuber: Ich habe nichts gesagt diesbezüglich! Ich habe über die Zölle gesprochen! Also, ich fühle mich nicht angesprochen!) Ich kann nicht behaupten, dass sie nicht eintreten, aber sie stimmen aus heutiger Sicht nicht, weil der Vertrag nicht existiert.
Und das, was Frau Kollegin Ecker gesagt hat, nämlich sie sei die Stimme des Volkes und möchte das Volk vertreten und sie werde jedenfalls TTIP unter den neoliberalen Gesichtspunkten, die bis jetzt bekannt sind, nicht unterstützen –, ist vollkommener – verzeihen Sie!; ich versuche, jetzt wertschätzend zu sein, aber es ist so – Humbug, denn wenn der Vertragstext nicht vorliegt, ist es unsere Aufgabe als Politikerin und als Politiker, jenen Wissensstand, den wir haben, nach außen zu tragen, die Debatte zu fördern und keine Ängste zu schüren, sondern zu fragen: Wie binde ich die Menschen
ein? (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Klinger: Man wird doch wohl vorher …!)
Die Frage ist: Wie binde ich die Menschen ein, wenn das Vertragswerk dann vorliegt (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen) – das ist mein Schlusssatz, Frau Präsidentin –, damit wir auch in Österreich, und zwar in der Bevölkerung und im Parlament, eine Mehrheit haben? – Danke schön. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)
15.41
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.
15.41
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Unseres Erachtens zeigt diese Anfragebeantwortung einmal mehr auf, dass an uns hier TTIP und CETA betreffend sehr wohl blutdrucksenkende Beruhigungspillen verteilt werden.
Während der Bundesminister und die ÖVP anscheinend positive Ergebnisse für den Agrarsektor erwarten und glauben, dass gerade die österreichischen Lebensmittelexporte davon profitieren können, freut es mich sehr, hier von SPÖ-Seite und vor allem auch von den betroffenen Bauern Skepsis zu hören. Wir haben es gehört: 68 Prozent der österreichischen Bauern wollen TTIP nicht, und das ist eine Zahl, über die man nicht einfach hinweggehen kann.
Dass diese Kritik oder dieses Skepsis TTIP gegenüber durchaus angebracht ist, zeigt uns ja auch die Vergangenheit, denn es gibt Freihandelsabkommen, die vergleichbar sind. Nehmen wir NAFTA her: Da reduzierte sich der Exportanteil von KMUs zwischen 1996 und 2012 von 15 auf 12 Prozent, während die Großunternehmer ihren Anteil ausbauen konnten. – Das sind schon Zahlen, die man durchaus auch hernehmen kann! Wir schüren also nicht nur Ängste, wie uns vom Vorredner irgendwie vorgehalten worden ist.
Es ist so, dass die US-Milchbauern durchschnittlich 32 000 Kühe haben; der EU-Durchschnitt liegt bei 17 Kühen – das kann sich nicht ausgehen! (Abg. Schultes: Das ist auch ein Blödsinn!) – Das ist kein Blödsinn, es kann sich nicht ausgehen! (Beifall bei Team Stronach und Grünen.) Es wird ein gnadenloser Preisdruck entstehen, weil wir mit dieser industriellen Massenproduktion auf der Kostenseite natürlich nicht mithalten können.
In der Anfragebeantwortung wurde auch auf das gültige Vorsorgeprinzip verwiesen. Allein dass sich die Vertragspartner auf Standards wie Codex-Rückstandshöchstgehalte für Pestizide und andere Chemikalien geeinigt haben, bedeutet zum Beispiel für Glyphosat-Grenzwerte, wenn wir jetzt den Spargel hernehmen, einen fünfzigmal höheren Wert. Es ist einfach so, dass die Codex-Standards in Amerika wesentlich laxer sind als bei uns in der EU.
Was genau dahintersteckt, wenn es heißt, „TTIP soll dabei im vollen Einklang mit Rechten und Pflichten stehen, die sich aus der Mitgliedschaft beider Partner“ – USA und EU – „in der Welthandelsorganisation (WTO) ergeben“, das wird auch nicht wirklich erwähnt.
Produktstandards, die im finalen Produkt nachzuweisen sind, werden gleichwertig anerkannt. – Das ist gut so. Was leider nicht gleichwertig anerkannt wird, sind die Prozessstandards. Ich darf hier das Beispiel Papier bringen: Das wird einmal aus 50 Prozent Recyclingstoff hergestellt und einmal aus 100 Prozent neuer Faser. Auch wenn die Umweltauswirkungen durch das zweite Papier, also das mit den 100 Prozent neuer Fasern, viel schlechter sind, darf das jeweils importierende Land keinen Unter-
schied zwischen den beiden Papierarten machen, wenn sie im Endprodukt die gleichen Nutzungseigenschaften aufweisen.
Ein mir persönlich immer sehr wichtiges Thema möchte ich zuletzt noch ansprechen, das ist der Tierschutz. Die Österreichische Tierärztekammer sieht in TTIP ebenso eine große Gefahr für die europäischen Standards im Tierschutzbereich. Während in Europa die Käfighaltung der Legehennen, der Kastenstand bei den Sauen und die Anbindehaltung von Mastkälbern in Einzelboxen verboten sind, ist das in den USA leider noch durchaus erlaubt. Auch das würde Druck auf den Preis europäischer Produkte bedeuten.
Auch Tierversuche in der Kosmetikbranche zum Beispiel sind in den USA immer noch erlaubt, und eine Kennzeichnung der Produkte nach der Art der Tierhaltung – ich erinnere da an unsere Eier – ist in Amerika nicht vorhanden. Davon sind sie leider meilenweit entfernt.
Freier Handel: Ja, keine Frage, aber bitte nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Umwelt- und Lebensmittelstandards, für die wir hier in Europa jahrelang gekämpft haben. – Danke. (Beifall bei Team Stronach und Grünen.)
15.46
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 1697/A(E) der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Lohnnebenkosten eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen.
Die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Schelling und mache darauf aufmerksam, dass der Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten hat; alle weiteren Redner haben dann eine Redezeit von 5 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann Dr. Strolz. (Abg. Strolz begibt sich zum Rednerpult und deponiert dort eine an ein Verkehrszeichen erinnernde Tafel, die einen Elch und die Reifenspuren des Verkehrszeichens „Schleudergefahr“ darstellt.)
15.47
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! (Ruf bei der SPÖ: Das neue Logo?) Ich habe hier das neue Regierungslogo (die Tafel in die Höhe haltend – Ruf bei der ÖVP: Von den NEOS! – Abg. Kassegger: Ein besoffener Elch?) zur allgemeinen Ansicht.
Nein, tatsächlich, Herr Minister, geht es hier um einen Antrag zum Thema … (Unruhe im Sitzungssaal. – Ruf: Die Frau Präsidentin hat es nicht gesehen!) – Nicht nervös werden, ich erkläre alles. Nicht nervös werden! So, alles steht, ich kann noch einmal beginnen.
Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Sie Ihre Steuern jeden Monat in großem Umfang abliefern müssen, denn wir in Österreich haben die zweithöchste Steuer- und Abgabenbelastung in der
Europäischen Union! Natürlich haben wir hier in diesem Land die Aussicht, dass diese Steuerbelastung noch weiter ansteigen wird, wenn die Bundesregierung nicht entschlossen in Richtung Erneuerung und Reformen geht. Deswegen haben wir jetzt mit dieser Bundesregierung einen sogenannten Elchtest in Planung.
Der Elchtest ist der Test für Autos, der gemacht wird, um zu prüfen, ob ein Gefährt auch Bodenhaftung hat, wenn es in eine Belastungssituation kommt. Für uns steht außer Streit, diese Bundesregierung steht natürlich vor großen Herausforderungen. Bundeskanzler Kern hat anlässlich seines Amtsantritts gesagt (Abg. Höbart: Die Kern-Schnuppe!), er steht für den New Deal, er steht für den neuen Stil. Mitterlehner hat gesagt: Ja, ich will!, und wir haben das mit Sympathie zur Kenntnis genommen.
Die große Frage ist jetzt: Handelt es sich um leere Worte (Abg. Höbart: Na selbstverständlich!) oder meinen die das ernst? (Abg. Höbart: Nein! Die meinen es nicht ernst!) Bisher kamen sehr viele Worte, es kam sehr viel auf der Analyseebene – da war nicht viel falsch, da war einiges richtig –, aber an konkreten Maßnahmen sehen wir noch nichts. Deswegen wächst bei uns die Skepsis, und es wächst bei uns, Herr Minister, auch die Ungeduld, und deswegen werden wir diesen Elchtest jetzt auch veranstalten, damit die Bürgerinnen und Bürger, damit wir alle Klarheit bekommen: Sind es leere Worte oder ist es ernst gemeint? (Abg. Höbart: Das ist sinnlos, der Elchtest!)
Wie findet nun dieser Elchtest statt? – Wir haben heute 20 sogenannte Fristsetzungsanträge eingebracht. Ich möchte das jetzt für jene, die mit den Abläufen im Parlament nicht so vertraut sind, kurz erläutern. Es geht hiebei um Anträge, die wir NEOS schon in den letzten Monaten und Jahren im Nationalrat eingebracht haben. Diese werden in der Regel einem der 40 Fachausschüsse zugewiesen, und dort widerfährt den Ideen und den Anträgen der Opposition – nicht nur jenen von uns NEOS, sondern auch jenen von den anderen Oppositionsparteien – eigentlich immer dasselbe Schicksal: Die Überschrift lautet „versenkt und verlocht“. Das heißt, in der Regel werden diese Anträge nicht einmal inhaltlich diskutiert, sondern sie werden vertagt, was bedeutet, sie verschwinden irgendwo in der Rundablage und werden nie mehr wieder gesehen.
Das halten wir nicht für sehr respektvoll. Das halten wir auch für falsch für das Land, weil nicht davon auszugehen ist, dass knapp 50 Prozent der Abgeordneten und 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler mit ihrer Präferenz für diese Abgeordneten total neben der Spur liegen (Abg. Tamandl: … Inhalte!), sondern es ist davon auszugehen, dass auch von den 50 Prozent, die nicht den Regierungsparteien angehören, sinnvolle Ideen kommen. Vielleicht, liebe ÖVP, teilt ihr nicht jede Idee (Abg. Tamandl: Das ist eine Sprechblase!), aber grundsätzlich jede Idee zu kübeln, das ist der falsche Ansatz. Das ist jedenfalls nicht neuer Stil.
Deswegen nehmen wir euch beim Wort. Neuer Stil würde heißen, Sie setzen sich mit den Ideen auch der Opposition ernsthaft auseinander – nichts anderes wollen wir.
Den ersten Elchtest machen wir schon heute. Wenn Sie nämlich alle zwanzig Fristsetzungsanträge ablehnen, dann, bitte, reklamieren Sie nie mehr wieder neuen Stil für sich. Wenn Sie heute aber dem einen oder anderen Antrag zustimmen, dann heißt das nicht, dass Sie inhaltlich schon dafür sind, sondern heißt das nur, dass Sie bereit sind, sich ernsthaft einer Diskussion zu stellen. Und das wäre neuer Stil. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schmuckenschlager: Da geniert sich sogar die eigene Partei!)
Umgekehrt: Wenn Sie alles ablehnen, heißt das, Sie zeigen keine Bereitschaft, in ernsthafte Debatten einzutreten, und deswegen bitte ich Sie, genau hinzuschauen. Wenn Sie zwanzigmal nicht mitgehen können – okay, man muss auch neuen Stil üben –, aber den einen oder anderen Themenbereich werden Sie nicht einfach so
wegwischen können. Warum? – Weil wir fünf Schwerpunktbereiche ausgewählt haben, die der neuen oder der jetzigen Bundesregierung wichtig sind. – Zur Erinnerung: Es sind von den 16 Ministerinnen/Ministern beziehungsweise Staatssekretären, die ursprünglich vor gut zweieinhalb Jahren angetreten sind, nur noch sechs im Amt, alle anderen sind neu.
Von dieser Bundesregierung wurde ein neuer Stil und ein New Deal in diesen fünf Schwerpunktbereichen versprochen. Lassen Sie sie mich ausschildern: Wirtschaft, Arbeitsmarkt – halten wir für richtig –, Innovation, Forschung – halten wir für richtig –, Entbürokratisierung – halten wir für notwendig –, Bildung – halten wir für zentral – und Asyl, Integration und Sicherheit – halten wir für besonders relevant, dringlich und wichtig.
So, wir teilen also die strategischen Stoßrichtungen. Was machen wir jetzt? – Wir gehen noch einmal hinein und fragen, was wir in den letzten drei Jahren an Ideen hier eingebracht und erarbeitet haben, legen heute noch einmal – verdichtet – 20 konkrete Vorschläge auf den Tisch und sagen: Lasst uns die Themenbereiche, die Ihnen als Regierung und Regierungsparteien wichtig sind, die uns als NEOS wichtig sind, lasst uns diese Ideen ernsthaft diskutieren! Zum Beispiel lautet für den Bereich Wirtschaft, Arbeitsmarkt unser Vorschlag eben Lohnnebenkostensenkung.
Warum ist es wichtig, dass wir da weiterkommen? – Weil die Arbeitskraft in Österreich durch Lohnnebenkostenbelastung um zirka 10 Prozent teurer ist als in Deutschland. Das führt natürlich dazu, dass das Phänomen der Arbeitslosigkeit in Österreich – die höchste Arbeitslosigkeit seit 70 Jahren in diesem Land! – weiter befeuert wird, und deswegen wollen wir darüber diskutieren. Wir würden es nicht verstehen, wenn Sie sagen: Darüber wollen wir nicht diskutieren! – Das wäre meines Erachtens ein Wahnsinn. (Ruf bei der ÖVP: Tun wir eh dauernd!)
Beispiel Integration: Wir wollen hier darüber diskutieren, und unser Vorschlag ist eine Residenzpflicht für Menschen, die das Asylrecht zugestanden bekommen. Residenzpflicht heißt für uns – diskutieren wir darüber und entscheiden wir darüber –, dass in diesem Fall anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte auch die Auflage bekommen: Wenn du am Sozialsystem teilhaben willst, hast du für eine gewisse Zeit eine Wohnsitzbindung.
Warum wollen wir NEOS das? – Weil wir glauben, wir müssen eine unkontrollierte Binnenwanderung in Österreich hintanhalten, weil es andernfalls in diesem Land zu chaotischen Zuständen kommt. Das wollen die Menschen nicht, das wollen wir nicht. Da gibt es dann nur Verlierer. Das tut niemandem gut, und deswegen wollen wir darüber diskutieren.
Wenn Sie sagen, Sie wollen nicht einmal darüber diskutieren, dann müssen Sie diesen Fristsetzungsantrag ablehnen. Das würde aber von uns nicht verstanden werden, denn dann handelten Sie gegen Ihr Versprechen des neuen Stils, eines New Deal und Ihrer Schwerpunktsetzung Integration, Asyl, Sicherheit. (Abg. Tamandl: Wieso? Also das müssen Sie mir erklären, was das mit einer Fristsetzung zu tun hat!) – Ja, weil wir in ernsthafte Debatten gehen wollen!
Glauben Sie, dass die Bevölkerung draußen Verständnis dafür hat, dass die Hälfte der Abgeordneten hier dafür bezahlt wird, dass sie in den Abfallkübel hineinarbeiten? Das versteht niemand außer den Abgeordneten der Regierungsparteien. Niemand versteht das! (Beifall bei NEOS und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.)
Thema Wirtschaft und Industrie: Wir wollen das Thema Gewerbeordnung mit Ihnen diskutieren (Zwischenruf der Abg. Tamandl), wir wollen betreffend den Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung diskutieren, wie wir Erwerbsanreize setzen können. Wir halten es für sehr wichtig, dass wir die Mindestsicherung eben immer auch
als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sehen. Es soll keine Inaktivitätsfalle sein, das ist uns besonders wichtig. Diskutieren wir darüber!
Vielleicht haben wir nicht die besten Ideen, vielleicht kommen Sie mit noch besseren Ideen. Aber wenn wir nicht darüber diskutieren, dann kommen weder unsere Ideen zum Tragen, noch werden wir Ihre je hören! Deswegen: Wenn Sie auch diese Diskussion im Keim ersticken, dann ist das natürlich ein Armutszeugnis.
In diesem Sinne: Das ist der Elchtest für die Bundesregierung. Alle Fristsetzungsanträge sind mit 12. Oktober 2016 datiert. Warum? – Der 12. Oktober ist auch in der Woche, in der wir die Budgetrede des Finanzministers hören werden. Das heißt, wenn wir bis dahin Gewissheit haben, dass Sie bezüglich dieser fünf Themenbereiche, die Ihnen besonders wichtig sind, dass Sie betreffend diese 20 Vorschlagsbereiche, die wir einbringen, überall drüberfahren und überall sagen: Gekübelt!, dann ist der Beweis erbracht, dass Sie aus der Kurve geflogen sind, dass Sie den Elchtest nicht bestanden haben. Das Etikett New Deal, die Zuschreibung neuer Stil wird Ihnen dann offiziell aberkannt. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Tamandl: Sehr, sehr schwach!)
15.56
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Schelling. Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
15.56
Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzter Herr Klubobmann! Lieber Matthias, ich hoffe, du hast diesen Elch nicht beim Umarmen einer deiner Bäume getroffen, denn Elche sind relativ gefährlich.
Im Zusammenhang mit dieser Grundsatzfrage, wie man mit Fristsetzungsanträgen oder auch anderen Anträgen umgeht, gehe ich jetzt konkret auf jenen ein, der heute sozusagen vorliegt, nämlich den betreffend die Lohnnebenkosten. (Abg. Tamandl: Den haben wir schon beschlossen, und … wart dagegen!)
Zum Ersten darf ich Folgendes festhalten: Es stimmt, dass die Lohnnebenkosten in Österreich höher sind als in Deutschland, aber die gesamten Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten sind in Österreich niedriger. Daher ist die Wettbewerbsfähigkeit eines Standortes nicht nur eine Frage der Lohnnebenkosten, sondern eine der Gesamtproduktivität der Wirtschaft, und angesichts der Tatsache, dass wir weiterhin ein All-Time-High bei den Exporten haben, zeigt sich, dass der Standort offensichtlich auch international weiterhin wettbewerbsfähig ist. (Ruf: Na, da schau her!)
Was stimmt und was überhaupt keine Frage ist, ist, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen müssen, dass wir bei der Wettbewerbsfähigkeit vorankommen müssen und dass diese Bundesregierung die richtigen Maßnahmen dazu setzt und setzen wird. (Abg. Höbart: Was? – Abg. Kickl: Nämlich? – Abg. Vetter – in Richtung FPÖ –: Zuhören!)
Ich komme jetzt zu diesen fünf Punkten, die du erwähnt hast: Die werden bereits abgearbeitet. Daran arbeiten bereits die Teams – ich bin selbst in zwei dieser Arbeitsgruppen engagiert –, und wir werden rechtzeitig im Herbst die notwendigen Maßnahmen im Bereich Deregulierung, Standort und Arbeitsmarkt vorlegen. Die Bundesregierung hat aber zwischenzeitlich, im letzten Ministerrat, bereits Schritte und Signale gesetzt – ich erinnere an das Start-up-Paket, an die Punktation zur Sozialversicherung, an die Punktation zur Gewerbeordnung –, und daher wird das zügig abgearbeitet werden.
Konkret bezüglich der Frage der Lohnnebenkosten darf ich auf Folgendes hinweisen, damit das nicht in Vergessenheit gerät: 1. Juli 2014: Unfallversicherungsbeitrag von
1,4 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt (Abg. Tamandl: Auch dagegen gestimmt!); etwa 100 Millionen an Einsparung, ausschließlich Dienstgeberbeiträge.
Die Forderung im Entschließungsantrag ist, ihn auf 1 Prozent zu senken. – Dann bitte ich aber auch, den Menschen in diesem Land zu sagen, dass wir dann aufgrund der Tatsache, dass die meisten Ausgaben, die die Unfallversicherung zu tätigen hat, im Bereich Unfallversicherung und Rehabilitation – sprich: Unfallversorgung, Unfallkrankenhäuser und Rehabilitation – erfolgen, bei einer weiteren Kürzung auch dort die Leistungen zurückfahren müssen. (Ruf: Wurscht!) Das bitte ich einfach zu berücksichtigen, denn die Unfallkrankenhäuser gelten weltweit als eine der besten Einrichtungen, und um die Reha-Einrichtungen werden wir weltweit beneidet.
Jetzt kann man sagen, man will das ändern. Ich habe kein Problem, diskutieren wir das! Aber einfach zu sagen: Fahren wir das um weitere 0,3 Prozentpunkte oder 300 Millionen herunter!, würde bedeuten, dass man das Leistungsspektrum deutlich verändern müsste. (Abg. Loacker: Das ist nicht wahr! … Einsparungspotenzial! Das ist nicht wahr, Herr Minister!)
Sie haben ja die Gelegenheit, sich hierher ans Rednerpult zu stellen. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Vielleicht kann ich Ihnen auch da ein bisschen Nachhilfe geben, ich war nämlich einmal Obmann der AUVA und kenne die Kostenstruktur dort sicher mit Abstand besser als Sie. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strolz: Dann wissen Sie aber auch … Effizienzpotenzial, sagt der Rechnungshof!)
Wir können über diese Frage diskutieren, nämlich ob man einem privaten, halbprivaten Träger wie der AUVA zwar den Bedarf zuordnet, aber nicht die Finanzierung, denn sie können diese Leistung nur erbringen, indem sie entweder LKF finanzieren oder indem sie aus den eigenen Beiträgen finanziert werden. Anders ist das eben nicht machbar. Aber ich nehme das zur Kenntnis, Sie haben sicher die entsprechenden Überlegungen angestellt.
Zweiter Punkt: 1. Jänner 2015 – Absenkung beim Insolvenz-Entgelt-Fonds um 0,1 Prozentpunkte; Einsparung: 180 Millionen €.
Wir senken ab 2017 beim Familienlastenausgleichsfonds um 0,4 Prozentpunkte ab und ab 1. Jänner 2018 um weitere 0,2 Prozentpunkte; in Summe 790 Millionen €.
Und wir haben vereinbart, dass die Senkung um 0,1 Prozentpunkte ab dem 1. Jänner 2018 auch im Rahmen des Bonus-Malus-Systems erfolgt.
Wir haben im Bereich der Start-ups aus genau diesen Gründen, um bessere Chancen zu erreichen, diese Förderung im Bereich der Lohnnebenkosten installiert, sodass für die ersten drei Mitarbeiter für drei Jahre bei den besonders innovativen Start-ups die Lohnnebenkosten mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 100 Millionen € gefördert werden.
Wenn man sich nun die einzelnen Bereiche anschaut, so sieht man, dass neben der Unfallversicherung auch noch die Wohnbauförderung drin ist. Die Wohnbauförderung sollte nicht unterschätzt werden. Sie ist eine gemeinschaftliche Bundesabgabe, die zu 80,55 Prozent den Ländern zur Verfügung steht. (Abg. Strolz: Und nicht zweckgewidmet ist!) Das gesamte Aufkommen liegt bei 770 Millionen €, bei einer Gesamtausgabe im Wohnbauförderungsbereich von 2,8 Milliarden € auf Basis 2014.
Die Zweckbindung wird derzeit im Rahmen des Finanzausgleichs diskutiert, allerdings möchte ich schon darauf hinweisen, dass auch die Zweckbindung der Einnahmen aus der Wohnbauförderung weder die Lohnnebenkosten bewegt noch die Ausgaben bei den Wohnbauförderungen verändert. Daher ist auch der dritte Punkt, den Sie ansprechen, die verstärkte Autonomie, Gegenstand im Bereich des Finanzausgleichs.
Was aber sicher nicht gehen wird, ist, dass man einen gemeindespezifischen Zuschlag fährt, um dann 2 500 verschiedene Einrichtungen zu haben, die die Bundessteuern mit Gemeindezuschlägen versehen. Das ist auch nicht administrierbar. (Abg. Strolz: Das ist eine Excel-Liste! Die Schweiz kann es auch!) – Das ist immer ein schönes Beispiel, aber wenn man die Schweiz zitiert, dann zitiert man sie ganzheitlich und verweist nicht nur auf die Rosinen! Diskutieren wir auch darüber, dass die Struktur, auch was die Steuer anlangt, völlig anders gelagert ist! Dort ist nämlich die Steuer nicht im hoheitlichen Bereich, sondern im dezentralen Bereich, übrigens auch in Deutschland. Wenn man das so haben will, kann man das ausmachen, aber wenn Sie oder wenn du, lieber Matthias, immer von den Fürsten der Finsternis sprichst, dann wirst du doch nicht ernsthaft glauben, dass es richtig ist, dass die alle Steuereinnahmen lukrieren dürfen.
Ich glaube, dass die Bundesregierung gezeigt hat, dass sie das Thema Lohnnebenkostensenkung ernst nimmt, dass das, was budgetär möglich ist, tatsächlich in eine Etappe eingetaktet wurde und dass wir seit 2004 sukzessive die Lohnnebenkosten senken. Daher ist der Fristsetzungsantrag nicht notwendig, denn das, was ihr wollt, haben wir schon gemacht! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.03
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.
16.04
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klassischer Fall der NEOS: Elch hat einen Bauchfleck gemacht! Das haben wir jetzt alle bei dieser kurzen Debatte miterlebt. Herr Kollege Strolz stellt sich hier ans Rednerpult und bringt einen Wald- und Wiesenbericht zu allen Anträgen, die die NEOS eingebracht haben, und gehen tut es letztendlich um einen Entschließungsantrag, der den Titel „Senkung der Lohnnebenkosten“ trägt. Diesen diskutieren wir jetzt im Zuge dieser kurzen Debatte und nicht die ganzen „guten Ideen“ – gehört doppelt unter Anführungszeichen –, die Sie jetzt gerade präsentiert haben.
In diesem Antrag, den Herr Strolz nicht näher ausgeführt hat – darum muss ich jetzt darauf eingehen, was dort drinsteht –, wird damit argumentiert, dass die Arbeitskräfte für die Start-ups viel zu teuer sind, daher muss man die Lohnnebenkosten senken. – Das ist wieder eine klassische Themenverfehlung. Der Herr Minister hat ja gerade erklärt, dass es ein Paket der Bundesregierung gibt.
Weiter hinten im Antrag zu den Lohnnebenkosten wird dann ohnehin deutlich, worum es den NEOS wirklich geht: Es geht darum, die Arbeiterkammerumlage zu halbieren und die Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schwächen. – Das ist letztklassig! Das haben Sie schon so oft versucht – ganz ehrlich, das, was Sie da vorhaben, nimmt niemand mehr ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Strolz: Ihr seid Wegelagerer! Die Kammerbeiträge wachsen schneller als jeder Lohn!)
Ich sage ohnehin gleich etwas dazu, Herr Strolz, kommen Sie wieder runter und bleiben Sie locker! Ich wollte Ihnen nur zu Ihrer Eingangsgeschichte mit den Start-ups sagen: Die Start-ups brauchen nicht Ihre turbokapitalistischen Vorschläge und Einschätzungen, die sind, wie wir gesehen haben, bei der Bundesregierung sehr gut aufgehoben. Das Paket, das da geschnürt wurde, ist ein tolles. Und ganz ehrlich: Das, was Sie da sagen, glaubt niemand! Sie stellen sich hierher und reden von leeren Worten. Der Herr Minister hat Ihnen gerade erklärt (Abg. Strolz: Glaubt ihr, ohne uns wäre das gekommen?), es sind keine leeren Worte, es sind genau die Dinge, die der Herr Bundesminister jetzt geschildert hat.
Was fordern die NEOS in diesem Antrag? – Zum Beispiel: Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 auf 1 Prozent senken. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Herr Loacker, da können Sie hundertmal sagen, das stimmt alles nicht, Sie können auch Ihre eigene Wahrheit hier erzählen, es ist so: Das kostet die Unfallversicherung 300 Millionen €! – Das ist so. Und die Unfallversicherung hat 2015 einen Abgang von 43,6 Millionen € gehabt. – Das ist auch so. Da werden Sie sich jetzt wieder hinstellen und sagen: weil die Trotteln dort nicht wirtschaften können. Okay, das haben wir schon gehört, das nehmen wir auch zur Kenntnis.
Fakt ist, wir vermissen Ihren Gegenfinanzierungsvorschlag. Sie sagen, die Rücklagen in der Unfallversicherung gehören aufgelöst, aber Sie sagen gleichzeitig, die Unfallversicherung zahlt vieles, was eigentlich Aufgabe der Gebietskrankenkassen wäre. Was Sie nicht sagen, ist: Woher kommt dann das Geld, damit die Gebietskrankenkassen ihre Aufgaben wahrnehmen können?
Ihnen geht es immer nur darum: Kürzen, kürzen, kürzen, hineinschneiden und das, was für die Menschen, insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wichtig ist, wegnehmen! Da fahren wir einfach mit dem Rasenmäher drüber, das interessiert die NEOS nicht! (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Nächster Punkt: FLAF-Beitrag. Sie wollen eine Senkung von 4,5 Prozent auf 3,75 Prozent. Wenn Sie sich die Unterlagen vom letzten Arbeitsmarktgipfel durchgelesen hätten, dann wüssten Sie: Eine Senkung auf 3,96 Prozent für alle und auf 3,8 Prozent für jene, die ältere ArbeitnehmerInnen beschäftigen, ist festgelegt!
Also was bleibt von diesem komischen Entschließungsantrag übrig? – Die Halbierung der Arbeiterkammerumlage! Ihnen geht es nicht um die Start-ups, Ihnen geht es darum, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schwächen. Wenn man das liest, weiß man, die Katze ist aus dem Sack. Sie wollen die Arbeiterkammerumlage kürzen und argumentieren das mit den Lohnnebenkosten. Die Arbeiterkammerumlage zahlen aber die Arbeitnehmer und nicht die Arbeitgeber. Also was das mit Ihren Lohnnebenkosten zu tun hat, das müssen Sie sonst jemandem erzählen, denn dass Sie uns da mit dem Kappl fangen können – ganz ehrlich –, das wird so nicht stattfinden!
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen, was sie an der Arbeiterkammer haben. (Abg. Kickl: Das wissen sie nicht!) Die über 390 Millionen €, die die Arbeiterkammer einnimmt, rechtfertigen sich schon allein durch die Aktivitäten, die die Arbeiterkammer vor Gericht setzt. Genauso viel, wie sie einnimmt, erstreitet sie nämlich mit den Kolleginnen und Kollegen, die dort beschäftigt sind, vor Gericht. Das sind vorenthaltene Löhne und Gehälter und das sind Leistungen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zustehen. Und Sie werden nicht verhindern, dass die Menschen zu ihrem Recht kommen! Sie nicht, ganz sicher nicht! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Das rote Lichterl hier hat schon aufgeblinkt, daher nur mehr ein Satz: Sie reden über die Mindestsicherung und reden von Erwerbsanreizen? – 1 700 € Mindestlohn, das wäre ein guter erster Schritt für mehr Erwerbsanreize. (Beifall bei der SPÖ.)
16.09
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.
16.09
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Grundsätzlich bin ich immer für eine Lohnnebenkostensenkung, das ist überhaupt keine Frage. Wir verfolgen dieses Thema, Kollege Strolz, nicht erst seit dem Mai 2016, sondern wir haben die Lohnnebenkostensenkung dauernd auf der Agenda. (Abg. Strolz: Seit 30 Jahren! Das ist das Problem!) Es wundert mich eigentlich ein
bisserl, dass Sie dieses Thema heute zu einer Fristsetzung machen. Sie hätten es ja zum Beispiel auch im Finanzausschuss einbringen können, der am 30. Juni getagt hat, aber da haben Sie das nicht diskutiert.
Wir haben ja, der Herr Finanzminister hat es schon ausgeführt, die Lohnnebenkosten gesenkt.
2014: AUVA-Beitrag – 0,1 Prozent. NEOS nicht dabei!
2015: Senkung beim Insolvenz-Entgelt-Fonds um 0,1 Prozent. NEOS nicht dabei!
2016: 0,1 Prozent, 2017: 0,4 Prozent, 2018: 0,2 Prozent, insgesamt 1,2 Milliarden €. – Ohne NEOS, es ist trotzdem gelungen! Danke, Herr Finanzminister, danke an die Koalition. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Sie haben, wenn Sie heute unter anderem auch die Gewerbeordnung betreffend einen Fristsetzungsantrag einbringen, wahrscheinlich auch den Ministerratsvortrag vom Dienstag nicht gelesen. (Abg. Strolz: Ich habe den Leitl gelesen, gestern, was er gesagt hat!) Am Dienstag ist die Modernisierung der Gewerbeordnung ganz groß auf der Tagesordnung gestanden und von der Regierung beschlossen worden, und sie ist nun in Verhandlung. – Ich denke, eine Maßnahme, die man auf den richtigen Weg gebracht hat.
Ein weiterer Fristsetzungsantrag betrifft die Sozialversicherung, Effizienzstudie der Sozialversicherung. – Auch dazu sei gesagt: Bundesregierung, Ministerrat, Dienstag – beschlossen und auf den Weg gebracht.
Also diese Anträge sind auch schon ein wenig überholt. Ich glaube, dass wir in diesem Bereich mit den Maßnahmen, die wir jetzt gesetzt haben, auf dem richtigen Weg sind. (Abg. Scherak: Es ist aber schon ein Unterschied zwischen Regierung und Parlament, oder?) – Trotzdem! Wir sind auch dafür verantwortlich, dass wir die Regierung bei ihren Maßnahmen, die sie setzt, unterstützen, und das haben wir mit den Beschlüssen zur Lohnnebenkostensenkung bestens gemacht und so 1,2 Milliarden € jährlich – das darf man nicht vergessen – auf den Weg gebracht. (Abg. Strolz: Wir inspirieren euch!)
Wenn es bei den Start-ups, die Sie angeschnitten haben, darum geht, die Positionierung zum Gründerland Nummer eins zu unterstützen, dann haben wir da am Dienstag auch ein Paket auf den Weg geschickt, das sich sehen lassen kann: Business Angel Fonds neu dotiert, aws-Garantien gestärkt, Seedfinancing gestärkt, Patentscheck für Start-ups eingeführt, eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft Neu – eine Forderung von euch, von uns immer gewesen – wird etabliert. Das ist gerade für die mittelständischen Unternehmen von großer Bedeutung, denn das schafft Spielräume für Investitionen und damit für neue Arbeitsplätze.
Darin auch enthalten ist ein Lohnnebenkostenförderungspaket für die innovativen Start-ups, wo eben drei Mitarbeiter auf drei Jahre aus einem Topf gefördert werden; das sind immerhin 100 Millionen €.
Also ich denke, dass wir auf einem guten Weg sind, was nicht heißt – da bin ich wieder dabei –, dass man auf dem Lohnnebenkostensektor nicht noch weitere Senkungen herbeiführen kann, aber das muss man halt so tun, dass man zuerst den Freiraum schafft und dann absenkt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Alles in allem meine ich, die Lohnnebenkostensenkung soll weiterhin auf der Agenda bleiben, aber mit den ersten Schritten haben wir schon wichtige Effekte in dieser Hinsicht gesetzt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.13
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.
16.13
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es geht um den Fristsetzungsantrag in Bezug auf den Entschließungsantrag der NEOS zum Thema Lohnnebenkosten, aber das entwickelt sich jetzt zu einer grundsätzlichen Generaldebatte, was im Grunde ja nicht schlecht ist, und auch ich werde jetzt in diesem Sinne ein paar Worte an das Hohe Haus richten.
Es ist immer die Rede von Lohnnebenkostensenkungen – das ist gut, es ist auch unbestritten, dass hohe Lohnnebenkosten in einer globalisierten Welt international einen Wettbewerbsnachteil darstellen –, aber es ist bisher noch mit keinem einzigen Wort erwähnt worden, dass die Senkung der Lohnnebenkosten erst der zweite Schritt sein muss. Der erste Schritt – Kollege Peter Haubner hat das in einem Nebensatz angesprochen – ist der, dass wir uns ausgabenseitig einmal die Freiräume dafür schaffen müssen.
Der Herr Finanzminister war noch vor einigen Monaten derjenige, der gesagt hat, wir haben ein Ausgabenproblem. Davon ist heute nichts mehr zu hören. Ich habe mir das Programm, das neue Wirtschaftsprogramm, sozusagen das New-Deal-Programm, genau angesehen und kann sagen, das ist von Marketinggesichtspunkten her gesehen durchaus eine gelungene Angelegenheit, aber es führt wieder zu weiteren Ausgaben. Das sind weitere Zuckerl, die man verteilt. Man vergisst völlig, dass wir ausgabenseitig mittlerweile Werte haben, die uns um die Ohren fliegen. Ich freue mich ja nicht, aber ich bin schon sehr gespannt auf die Zahlen im Budget, das im Herbst 2016 verhandelt wird.
Also dieses ganz massive Ausgabenproblem haben wir in keiner Weise im Griff. Wir müssen es aber in den Griff bekommen, das ist nämlich ein strukturelles Problem. Aber zu den strukturellen Problemen, die die wirklichen Probleme sind – natürlich sind die Lohnnebenkosten auch ein Problem –, ist für mich im Rahmen des sogenannten New Deal nichts zu sehen. Es ist nichts zu sehen, im Gegenteil! Was ich hier sehe – das bestätigen auch die Ausführungen meiner Vorredner, und Kollege Strolz wird mir da wahrscheinlich zustimmen –, ist das Verharren in Besitzständen, das Verteidigen von Besitzständen (Beifall bei FPÖ und NEOS sowie der Abg. Dietrich), das Verteidigen des Kammernstaates, der vom Modell her seine guten Dienste geleistet hat – allerdings im 20. Jahrhundert, und wir befinden uns seit 16 Jahren im 21. Jahrhundert –, das Verharren in Strukturen und Besitzständen. Der gesamte Bereich des Förderungsunwesens wird mit keinem Wort im New Deal erwähnt. Wir wissen, wir sind Förderungsweltmeister, das ist aber leider eine Disziplin, wo wir nicht Förderungsweltmeister sein wollen. Nichts davon ist zu erkennen.
Die Transparenzdatenbank wird als großartiges Ergebnis angekündigt, beziehungsweise wird vom Herrn Finanzminister festgestellt, dass es nun endlich gelungen sei, zumindest in den Bereichen Energie und Umwelt Meldungen von den Ländern zu bekommen. Wir seien jetzt erstmals in der Lage zu beurteilen, inwieweit diese Förderungen auch jene Wirkungen erzielen, für die sie gedacht waren. Da frage ich mich: Was ist in den letzten 40 Jahren in diesem Bereich geschehen? – Also die Transparenzdatenbank, ein ganz elementares Steuerungsinstrument der Wirtschaftspolitik in der Republik, wird nach wie vor boykottiert und ist nach wie vor in einem rudimentären Zustand, in einem völlig unzufriedenstellenden Zustand.
Wir haben weiterhin die Doppelspiegelung des Landes derer, die diese Besitzstände – ich spreche natürlich von SPÖ und ÖVP – zu bewahren versuchen. Das geht hinunter bis in die kleinsten Sportvereine. Wir haben nach wie vor einen äußerst ineffizienten Föderalismus, im Gegensatz zur Schweiz, und das alles kostet Milliarden. Ich bin auch schon sehr gespannt, inwieweit Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen des Finanz-
ausgleiches erarbeitet werden. Ich wünsche Ihnen, Herr Finanzminister, wirklich alles Gute für die Verhandlungen vor allem mit den Landeshauptleuten!
Faktum ist, dass wir diese großen Probleme nicht gelöst haben und auch im Rahmen dieses sogenannten New Deal nicht angehen, und da habe ich jetzt noch gar nicht von den riesigen Problemen gesprochen, die uns im Rahmen der Europäischen Union noch bevorstehen, und zwar erstens durch den Euro, die Währungsunion, den Europäischen Stabilitätsmechanismus. Ich weise immer wieder darauf hin: Wir haben Haftungsrisiken in Milliardenhöhe, nämlich für 20 Milliarden €, unterschrieben.
Ich bin auch der Meinung, dass das Ankaufsprogramm von Draghi in seiner Intensität – wir reden da von 1 000 Milliarden € – ein Gefahren- und Risikopotenzial in sich birgt, das de facto unkalkulierbar ist.
Und wir haben selbstverständlich auch die Migrationsströme nicht im Griff, und das, das muss auch gesagt werden, sind natürlich auch Milliardenbeträge.
Da man nur das ausgeben kann, was man einnimmt, ist das eine Frage der Ressourcenallokation und eine Frage, wofür wir bereit sind, Geld auszugeben, für diese oder für andere Dinge. Wir wären eher bereit, Geld für Bildung, für unsere Kinder, für Zukunftsinvestitionen auszugeben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strolz.)
16.18
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
16.18
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Kassegger, wenn Sie den letzten Förderungsbericht aufmerksam lesen, werden Sie feststellen, dass Österreich nicht Weltmeister bei den Förderungen ist. Bitte einmal hinschauen!
Den Fristsetzungsanträgen, Herr Kollege Strolz, werden wir zustimmen (Abg. Strolz: Sehr gut!), aber nicht deshalb, weil wir inhaltlich in allem einer Meinung sind. (Abg. Strolz: Ist okay!) Das gilt auch für den jetzt in Debatte stehenden, und ich werde das begründen. (Abg. Strolz: Bitte!)
Es beginnt schon bei der Einleitung. Sie sagen, die Standortrankings zeigen, dass Österreich ständig in seiner Position verliert. – Falsch! Der Herr Minister hat es schon angedeutet, er hat gesagt, Österreich ist wettbewerbsfähig. Im „WirtschaftsBlatt“ vom 30.5.2016 hat Herr Stefan Schiman vom WIFO geschrieben und auf Basis des Doing-Business-Berichts der Weltbank, eines Indexes, der auch über die Zeit hin verfolgbar ist und Indikatoren hat, die vergleichbar sind, festgestellt, dass Österreich bei den meisten Standortfaktoren gewonnen hat, erstens, und zweitens, dass der Abstand zu den Besten sich seit 2010 laufend verringert hat. Ich ersuche Sie, das zur Kenntnis zu nehmen! (Beifall bei den Grünen.)
Herr Kollege, worin ich Ihnen zustimme, das ist, dass wir in diesem Land eine Lohnnebenkostensenkung brauchen; da bin ich dabei. Aber nicht bei Ihrem Konzept, sorry, das tut mir leid. Denn da müssen wir ein wenig den Elch-Test üben, den Sie sozusagen jetzt mit der Regierung üben wollen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Sie wollen das über verschiedene Komponenten machen – Unfallversicherung wurde andiskutiert, da wurden erste Schritte gesetzt. Ja, aber wenn Sie weiter senken wollen, dann stellt sich die Frage: Wie wollen Sie das finanzieren? Sie wollen einfach die fremden Aufgaben in die Krankenversicherung verschieben und einen Teil über Rücklagen finanzieren. (Abg. Strolz: Das ist eine Querfinanzierung, das ist unsauber!) Rücklagen stehen ein einziges Mal zur Verfügung, das muss ich Ihnen nicht sagen.
Eine Lohnnebenkostensenkung wirkt über alle Zeit. Also ein Finanzierungskonzept für die Senkung des Unfallversicherungsbeitrages ist das nicht.
Wohnbauförderung: Die Wohnbauförderung ist natürlich nur zum Teil, nur zur Hälfte ein Dienstgeberbeitrag. Zur anderen Hälfte ist es ein Dienstnehmerbeitrag. (Abg. Strolz: Aber Sie wissen, dass das querfinanziert ist?!) Und noch einmal: Wie wollen Sie denn das finanzieren? Sie sagen, den streichen wir. Ich wäre sozusagen für eine Zweckbindung, damit die Gelder tatsächlich im Wohnbau ankommen. (Beifall bei den Grünen.) Sie sagen, machen wir das über die Steuerautonomie der Länder, vergessen aber zu sagen, über welche Abgaben Sie das machen wollen. – Also kein Finanzierungskonzept. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Dritter Punkt, FLAF: Da gebe ich Ihnen recht, eine Senkung wäre möglich, und eine Reform des FLAF wäre Voraussetzung dafür. Aber Sie sagen wiederum nicht, wie Sie das machen wollen. Ein Konzept, ein Finanzierungskonzept dafür bleibt offen. Sie müssen sich schon dazu bekennen, wie Sie das finanzieren wollen! (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Entweder sagen Sie, wir finanzieren das über höhere Schulden, so wie das die Bundesregierung macht … (Zwischenruf des Abg. Strolz.) – Aber das steht nicht im Antrag, tut mir leid, das steht nicht drinnen! (Abg. Strolz: Ja, ich schicke Ihnen einen Brief!) Insofern ist das ein sehr populistisches Konzept.
Dann kommt es überhaupt ganz dick, dann kommen unter dem Titel „Lohnnebenkosten“ die Senkung der Arbeiterkammerumlage und die Senkung der Kammerumlage 2. – Das, bitte, hat mit Lohnnebenkosten null zu tun, Herr Kollege Strolz! Was Sie und Ihre Partei wollen, ist, dass Sie der Arbeitnehmervertretung eins am Zeug flicken wollen, und nichts anderes!
Wissen Sie, die Arbeiterkammer hat im APA/OGM-Vertrauensindex (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strolz) beziehungsweise gehört zu jenen Institutionen, die das höchste Vertrauen in diesem Land genießen, zusammen mit dem Rechnungshof, zusammen mit anderen Institutionen wie der Polizei; das ist das eine. Das Zweite ist, dass die Menschen für die Beiträge, die sie dort zahlen, auch Leistungen bekommen (Abg. Strolz: Das ist wichtig!), in Form von Beratungen im Pensionsbereich, im Sozialbereich und in vielen anderen Bereichen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Und das Dritte ist, dass es im arbeitsrechtlichen Bereich auch die Vertretungen im Rechtsschutz gibt. Mein Freund Wolfgang hat schon darauf hingewiesen, dass die Arbeiterkammern mehr im Zuge des Rechtsschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstreiten, als die Arbeitnehmer für die Finanzierung der Kammern aufwenden, das nämlich, was durch die Unternehmungen den Arbeitnehmern vorenthalten wird. (Beifall bei Grünen und SPÖ.) Und gäbe es die Kammern nicht, würden die ArbeitnehmerInnen das nie bekommen. So schaut es aus! Lassen Sie die Finger von einer Institution, die in diesem Lande höchstes Vertrauen besitzt! (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Zur Kommunalsteuer, Herr Kollege: Bei der Kommunalsteuer sagen Sie, wir finanzieren das über einen Zuschlag zur Einkommensteuer. Da schneiden Sie sich ja ins eigene Fleisch, denn Sie sagen: Na ja, wenn die Kammerumlage gesenkt wird, dann entlasten wir auch die Arbeitnehmer.
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, bitte zum Schlusssatz kommen!
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (fortsetzend): Dann finanzieren sich sozusagen die Arbeitnehmer die Kommunalsteuer.
Herr Kollege, unsere Antwort auf die Senkung der Lohnnebenkosten, die gewiss notwendig ist, ist unsere aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform. (Abg. Peter
Wurm: Die Grünen sind Teil des Systems!) Morgen werden wir das Protokoll von Paris ratifizieren, und das wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Überlegen Sie sich, uns in diesem Konzept zu unterstützen! (Beifall bei den Grünen.)
16.24
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm zu Wort. – Bitte.
16.25
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Zitat: „Wenn die Gewerbeordnung infrage gestellt wird, stelle ich auch die Staatsordnung infrage.“ – Diese Aussage von Christoph Leitl erinnert mich an eine durchzechte Nacht, in der jemand am Boden liegt und jemand mit einem Stock in die Person „reinsticht“, um zu schauen, ob sie noch lebt. Christoph Leitl hat reagiert, er lebt. Aber das, was er da sagt, ist äußerst bedenklich, und ich hoffe, die Bundesregierung kann sich von solch einem Schattenminister und diesen Aussagen auch ein wenig distanzieren.
Der Vorstoß Richtung Gewerbeordnung wird von uns unterstützt. Die Anträge von uns sind deswegen nicht überholt, Herr Kollege Haubner, sondern sie werden einfach auch mit umgesetzt in einer eigenen Interpretation. Deswegen sind unsere Anträge nicht alt oder falsch, sondern wir freuen uns, dass sie umgesetzt werden. Genauso freuen wir uns, dass es ein Start-up-Paket gibt. Wir haben öffentlich gesagt, dass wir das gut finden. Dass es Teile gibt, die auch in Anträgen von uns in ähnlicher Form vorliegen, ist auch kein Geheimnis. Wir behaupten nicht, dass Sie das von uns abgeschrieben haben. Wir kennen alle die gleichen Stakeholder in dem Bereich. Wir kennen die Wünsche der Branche und wir freuen uns, dass einiges davon auch tatsächlich funktioniert. Sie werden den Standort Österreich für Start-ups in dieser Hinsicht auch aufwerten.
Allen voran ist die Schaffung des qualifizierten Start-ups sehr wichtig, was es überhaupt einmal ermöglicht, diese Gruppe an Unternehmen in irgendeiner Form zu behandeln. Die Risikokapitalprämie entspricht in etwa dem, was wir als Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrag gefordert haben. Da kann man sich jetzt natürlich darüber unterhalten, ob das Konzept von Harald Mahrer besser ist oder ob unseres besser ist. Wichtig ist, dass hier etwas passiert.
Mit Kritik an diesem Paket, die ich auch üben könnte, halte ich mich zurück. Ich schwinge mich sozusagen auf diesen neuen Stil ein und versuche, auch die guten Seiten in den Vordergrund zu rücken. Und ich möchte diese auch noch konstruktiv ergänzen, zum Beispiel um die Idee der Klein AG: Wenn man schon ein qualifiziertes Start-up hat, dann kann man auch wirklich eine Rechtsform schaffen, die für Start-ups nützlich wäre, nämlich in Form einer AG light, einer Start-up AG, in der man eben die Vorteile von GmbH und AG miteinander verbindet.
Dann bin ich beim Bereich der Lohnnebenkosten, die auch in diesem Antrag widergespiegelt sind. Da wird für Start-ups etwas gemacht, und das ist sozusagen der Beweis dafür, dass Lohnnebenkosten das größte Hindernis an sich für neue Beschäftigung sind, sonst würde man ja nicht solche besonderen Begünstigungen für Start-ups erfinden.
Das Gleiche könnte man natürlich auf den Bereich der EPUs ausdehnen. Wir haben in Österreich je nach Zählart – aktuelle Zahlen sagen das – zirka 290 000 EPUs. Es gibt eine Studie – und da sind wir unverdächtig – von der Initiative 1plus1, die besagt, dass ein Viertel der EPUs einen Arbeitsplatz schaffen will. 39 Prozent aller Befragten geben an, dass die hohen Lohnnebenkosten daran schuld sind, wenn das nicht gemacht wird.
Wenn es uns gelingt, dieses Viertel der EPUs tatsächlich zu EMUs, also zu Ein-Mitarbeiter-Unternehmen, zu machen, dann schaffen wir zirka 70 000 neue Arbeitsplätze. Das setzt aber voraus, dass man diese Idee einer Lohnnebenkostensenkung auch ein bisschen weiterspinnt und eben nicht nur Start-ups zugutekommen lässt, sondern eben auch für EPUs gangbar macht und in weiterer Folge natürlich auch für alle Unternehmen. Denn es sind die Unternehmen, die die Arbeitsplätze schaffen, und das sind nicht die staatsnahen Betriebe und der öffentliche Dienst.
Das Konzept ist schon einigermaßen kritisiert worden, von Ihnen, Herr Minister, aber natürlich auch vom Kollegen Katzian, vom Kollegen Rossmann, der da ein wenig – zu Beginn zumindest – etwas zurückhaltender in der Kritik war. Ja, darüber kann man aber eben diskutieren. Es ist nicht so, dass all das, was in dem Antrag drinnen steht, erschöpfend die Grundlage der Berechnungen darstellt, die dem Konzept zugrunde liegen. Da gibt es eben Berechnungen, speziell im Bereich der Kommunalsteuer, auf die Sie als Einziger, Herr Rossmann, eingegangen sind. Sie, Herr Minister, haben das geflissentlich übersehen beziehungsweise bewusst ausgelassen, dass eben der größte Teil dieser Lohnnebenkostensenkung durch diese strukturellen Änderungen herbeigeführt worden wäre. Sie haben auch ausgelassen, dass wir eine Streichung der Kammerumlage 2 vorgesehen hätten.
Es sind hier insgesamt sechs Maßnahmen skizziert, wobei man sicher die eine oder andere konstruktiver oder auch dekonstruktiver kritisieren kann. In Summe ergibt das bei uns 5,5 Milliarden €, das wäre eine Senkung von zirka 4 bis 5 Prozentpunkten in den Lohnnebenkosten, also zirka 15 Prozent der Lohnnebenkosten. Das wäre wirklich substanziell und würde in der Berechnung, die auch in den Ministerien angelegt wird, zu einer Neubeschäftigung von zirka 80 000 Personen führen. Das ist etwas, das weiter gedacht ist als die Konzepte, die vorliegen.
Die Lohnnebenkostensenkung, die Kollege Haubner erwähnt hat, 0,1 Prozent: Das sind 30 € pro Mitarbeiter pro Jahr. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Das schafft nicht wirklich viele Arbeitsplätze. Da müssen wir wirklich in ganz andere Dimensionen vordringen.
Ich würde Sie bitten, diesen Fristsetzungsanträgen auch im Sinne des von Ihnen propagierten neuen Stils zuzustimmen, damit wir auch darüber diskutieren können. (Beifall bei den NEOS.)
16.30
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Steinbichler begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine Tafel auf, auf welcher untereinander die Euro-Beträge € 15.818,18, € 23.715,10 und € 7.896,92 stehen, wobei letzterer gelb unterlegt ist.)
16.30
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Zuseher an den Fernsehgeräten und auf der Galerie! Ich kann vorweg Entwarnung geben, Herr Minister, Kollege Strolz hat gesagt, es kann sein, dass der Elch Leo heißt; er ist nicht gefährlich, aber sehr zielstrebig und sehr kräftig. Ich kann ihn nur unterstützen bei dieser Forderung.
Ich habe mir das Taferl mitgenommen, und ein Kollege hat gefragt, was für ein Gehalt da draufsteht. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Ganz einfach: Da steht das Teilzeitgehalt einer Büroangestellten drauf, Herr Kollege Rädler. Danke, dass du die Stimme wieder gefunden hast, du warst heute stundenlang sehr ruhig. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)
Aber wenn man sich die tatsächlichen Kosten anschaut für das, was diese Sekretärin an Gehalt bekommt, diese 15 800 €, und was der Betrieb zu leisten hat, was sie den Betrieb kostet, nämlich diese 23 700 € (Abg. Heinzl: Ist das ein Jahresgehalt brutto?) – Herr Kollege, besser zuhören!, ich habe gesagt, eine Teilzeitbeschäftigte –, dann weiß man, welche Kosten da entstehen. Und wenn wir etwas schönreden wollen, dass wir eh so toll aufgestellt sind – Herr Minister, ich kann dir nur gratulieren und danke auch für deine klare Aussage, dass wir wettbewerbsfähig sind und die Wettbewerbsfähigkeit gegeben ist –, dann muss man aber schon dazusagen, dass internationale Statistiken beweisen, dass wir annähernd 10 Prozent höhere Lohnnebenkosten haben, was auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer beklagen.
Herr Kollege Haubner, ja, es gibt tolle Unternehmen, die Mitarbeiter suchen, aber es gibt sehr viele, die sagen, na ja, die Selbständigkeit kann ich meinen Kindern nicht empfehlen. Und besonders im ländlichen Raum, wo wir nicht so große Industriebetriebe haben, sondern kleine und mittlere Unternehmen haben, haben wir sehr viele mit Nachfolgesorgen, auch was Mitarbeiter anlangt, da das Ganze im Konnex passiert. Ich glaube, genau so müssen wir das auch sehen.
Deshalb bin ich unglücklich, Herr Kollege Katzian, über diese emotionale Diskussion. Du kannst dich darauf verlassen, ich war 22 Jahre lang Kammerobmann, ich weiß, wovon wir sprechen beim Kammernsystem. Ich war damals mit Walter Berger von der Wirtschaftskammer einer der Gründer des Runden Tisches in Vöcklabruck. Mir war es immer wichtig, dass man ausgewogen und partnerschaftlich zusammenarbeitet. Aber es ist ganz wesentlich – der Minister hat es bereits bei der Regierungserklärung gesagt –: Österreich hat ein Ausgaben-Problem und kein Einnahmen-Problem. (Abg. Haubner: Er hat immer noch recht!)
Ich muss die Aufgabenerfüllung der Regierung einfordern, denn wir müssen endlich zu den Maßnahmen kommen, ihr müsst endlich die Wahlversprechen in Form von Entbürokratisierung, in Form von Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger einlösen – dort sind Kosten zu sparen, anstatt nach neuen Steuern und neuen Einnahmen zu suchen. (Beifall beim Team Stronach.)
Da brauchen wir nichts schönzureden, da hat Kollege Strolz recht, wenn er sagt: Hier ist anzusetzen. Wir müssen wegkommen von der Bewahrer-Politik und der Haltung: Weil es so super funktioniert und weil es gerade so richtig schön läuft und es für die Amtierenden passt, tun wir nichts! Ich glaube, es ist das Allerwesentlichste und es ist die Verantwortung von uns allen hier im Haus, dass wir uns alle gemeinsam für die Zukunft bemühen müssen. Wir müssen uns alle gemeinsam bemühen, bei jeder Möglichkeit einzusparen, wenn es etwas einzusparen gibt.
Und ich glaube, das ist auch ganz wesentlich: Wir sollten nicht die Situation haben, Herr Kollege Haubner, dass führende Industrielle, Gewerbetreibende in Oberösterreich – ich darf hier den Chef von KTM, Stefan Pierer, nennen – beim Industrie-Empfang sagen, Österreich ist eine Bananen-Republik. Und wenn wir nicht von den Lohnnebenkosten, sondern von den Lohnhauptkosten reden, dann sind das nicht irgendwelche Inszenierungen vom Kollegen Strolz, der irgendwem etwas am Zeug flicken will, sondern dann ist das die Realität. Ich glaube, das ist das ganz Wesentliche, dass wir die Realität nicht verleugnen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Das ist das Entscheidende, das darf man einfordern. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Haubner.)
Ein letzter Punkt zur Realität: Wir alle wollen österreichische Produkte, alle reden davon, wie gut die efko-Produkte sind. Hier ist der letzte aktuelle Bericht von den „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 2. Juli, efko sagt: Die Zukunft wird sein, dass wir österreichische Gläser haben werden und die Produktion in Tschechien. – Das-
selbe höre ich von Agrana. Wir sind also sehr wohl gefordert, diesen Wirtschaftsstandort zu sichern. Wir sind gefordert, hier nichts zu schönen, sondern über die Realität zu reden. (Zwischenruf des Abg. Haubner.)
Abschließend noch eines, und das ist das Entscheidende: Wir brauchen eine enkerlgerechte Politik, denn wir bezahlen mit der Scheckkarte unserer Enkerl. Alles, was wir denen in den Rucksack geben, müssen die einmal stemmen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
16.35
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 1697/A(E) der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Lohnnebenkosten eine Frist bis 12. Oktober 2016 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Präsidentin Doris Bures: Damit nehme ich die Verhandlungen über die Punkte 14 bis 16 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.36
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich zum Thema der Verkürzung der Arbeitszeit oder, besser gesagt, der halbstündigen Pause gar nicht Stellung nehmen, doch die Ausführungen der Kollegen Alm, Loacker und Scherak bedürfen einer Entgegnung.
Offenbar habe ich mit meiner Anregung, die NEOS sollten sich nicht in erster Linie darüber Gedanken machen, wie sie den öffentlich Bediensteten eine halbe Stunde bezahlte Arbeitszeit wegnehmen können, sondern vielleicht auch Überlegungen in die andere Richtung anstellen, den Nerv eurer neoliberalen Partei getroffen. Es war für mich schon beeindruckend, welch hochgeistige, pseudowissenschaftliche Thesen Kollege Alm über die FPÖ hat. Dass diese offenbar eine neue große Linkspartei ist – das ist ja sehr neu. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Aber ich sage euch eines, es gibt hier in diesem Haus keine Links- oder Rechtspartei, sondern andere Zugänge zu Themen, nämlich zu Problemen, die die Menschen in unserem Land haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Eines dieser Themen ist, dass wir es nicht ungerecht finden, wenn der öffentliche Dienst eine halbe Stunde Pause bezahlt bekommt, aber wir finden eines schon bemerkenswert, dass man auf der anderen Seite versucht, die Privatwirtschaft oder die privaten Arbeitnehmer gegen den öffentlichen Dienst aufzubringen, den Neid zu schüren. Da können wir nicht mit. Und ich frage euch: Habt ihr euch auch schon einmal die Frage gestellt, ob die Löhne der Arbeitnehmer ihrer Arbeitsleistung entsprechen, ob die ihrer wirklichen Arbeitsleistung angepasst sind? Habt ihr euch schon einmal gefragt, was öffentlich Bedienstete wirklich leisten und was sie zu leisten imstande sind? Ich denke da nur an die Migrations- und Flüchtlingswelle vorigen Jahres, die Polizei und die öffentlich Bediensteten haben das geschafft.
Wenn man an den Standort Österreich denkt: Warum ist Österreich ein guter Standort? – Weil wir gute Unternehmer haben, aber genauso gute Arbeitskräfte, die bereit sind, etwas zu leisten. Und dann denke ich mir, es muss nicht immer Bestrafen sein, es muss nicht immer Wegnehmen sein, sondern man kann Arbeitnehmer auch einmal belohnen.
Da tut es mir ein bisschen im Herzen weh, wenn Kollege Hagen sagt, dass er sich vorstellen könnte, dass man außer bei der Polizei dem öffentlichen Dienst die halbe Stunde Arbeitszeit streicht. Das kann ich nicht verstehen! Ich habe viele Jahre in der öffentlichen Sicherheitsverwaltung gearbeitet; und wenn Millionen von Akten bearbeitet und Verfahren geführt werden, dann weiß man erst, wie belastet diese Menschen sind. Man sollte sich schon bei der Verwaltung etwas überlegen, aber nur dahin gehend, wie man die Beamten entlasten oder die Aufgaben sinnvoll verteilen kann. Unter Umständen muss man noch mehr Personal fordern.
Aber jetzt zurück zu meiner eigentlichen Rede: Ja, wir Freiheitlichen stimmen der Dienstrechts-Novelle zu. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Wir stimmen ihr zu, weil wir einerseits Punkte darin finden, die wir selbst beantragt haben, und weil wir uns in dieser Novelle wiederfinden. Wir sagen: Es ist notwendig gewesen, akute psychische Belastungsreaktionen gleich, wie wenn jemand einen Dienstunfall hat, zu behandeln. Es war wichtig, Richterinnen und Richtern die Möglichkeit zu geben, dass sie ihre Dienstzeit auf die Hälfte reduzieren lassen, wenn sie zuvor erkrankt waren und eine gewisse Zeit für den Einstieg in die Arbeitswelt brauchen, denn jeder weiß, dass viele, viele Richter mit Arbeit belastet sind, die sie nahe an ein Burnout bringen.
Es war auch richtig, dass man Unteroffizieren endlich einmal die Wertschätzung entgegenbringt, die sie verdienen. Mit dieser neuen Novelle wird nämlich die Verwendungsgruppe Unteroffizier 2 an die Verwendungsgruppe Unteroffizier 1 angepasst. Mir gefällt auch die Begründung, warum, nämlich dass sie einer der Hauptträger eines sinnvollen und attraktiven Wehrdienstes sind. Da können wir auch nur zustimmen.
Wir können auch zustimmen, dass man Behinderten die Möglichkeit gibt, dass sie im öffentlichen Dienst arbeiten, wenn sie für den Bereich, in dem sie arbeiten, die notwendige Kenntnis haben.
Mit all dem sind wir aber noch nicht fertig, und wir können uns sicher nicht ausruhen. Aus diesem Grunde ist es mir ein Anliegen, in Form eines Entschließungsantrages ein weiteres Problem der Lösung zuzuführen. Es geht uns dabei darum, dass man die Zulage für Beamte der Verwendungsgruppe E2b, die man im Jahr 2006 eingeführt hat, die eigentlich nur 35 € beträgt und die man erst ab der Gehaltsstufe 12 erhöht, in eine ruhegenussfähige Zulage umwandelt und auch dem Index anpasst. Ich glaube, nach zehn Jahren wäre das angebracht. Es ist vor allem auch so, dass die Verwendungsgruppen E1 und E2a bereits solch ruhegenussfähige Zulagen besitzen; in diesem Sinne wäre es auch nur gerecht, diese für Bedienstete der Verwendungsgruppe E2b einzuführen. (Beifall des Abg. Hagen.)
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ruhegenussfähige und an den Verbraucherpreisindex angepasste Funktionszulage für Beamte der Verwendungsgruppe E 2b
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine ruhegenussfähige und an den Verbraucherpreisindex angepasste Funktionszulage für Beamte der Verwendungsgruppe E 2b zum Inhalt hat.“
*****
(Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie können diesen Entschließungsantrag unterstützen, indem Sie ihm hier Ihre Zustimmung geben. Wir werden dann weiterverhandeln und hoffen, auch dieses Problem lösen zu können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)
16.43
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Kumpitsch, Lausch und weiterer Abgeordneter betreffend ruhegenussfähige und an den Verbraucherpreisindex angepasste Funktionszulage für Beamte der Verwendungsgruppe E 2b
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1188 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn- Pensionsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 und das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz geändert werden, ein Bundesgesetz zur Änderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 erlassen und die Pensionsdatenübermittlungsverordnung – Post aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2016) (1195 d.B.) in der 138. Sitzung des Nationalrates am 7. Juli 2016. (TOP 14)
Die E 2b-Zulage wurde am 01.04.2006 für E 2b-Beamte ab der Gehaltsstufe 12 eingeführt, beträgt € 35,-- und wurde bis dato nicht erhöht. Die Zulage basiert aufgrund einer Verordnung des BMI und ist im GehG bisher nicht verankert.
Nachdem Beamte der Verwendungsgruppen E 1 und E 2a eine ruhegenussfähige Funktionszulage erhalten, ist hier gerechterweise eine Änderung für die Verwendungsgruppe E 2b längst überfällig; und zwar die Umwandlung der E 2b-Zulage in eine ruhegenussfähige „echte“ Zulage im Gehaltsgesetz.
Auch die Anlehnung an das Senioritätsprinzip – die Zulage wird erst ab der Gehaltsstufe 12 gewährt – ist nicht nachvollziehbar, zumal junge und erfahrene Beamte alle Amtshandlungen ausnahmslos in Alleinverantwortung zu vollziehen haben.
Die Funktionszulagen für Beamte der Verwendungsgruppen E 1 und E 2a werden nach 17, 29 und 39 Jahren erheblich erhöht. Die E 2b-Zulage dagegen unterliegt keiner Indexanpassung und wurde in den zehn Jahren ihres Bestehens nicht erhöht. Daher ist
die Zulage an den Referenzbetrag zu binden, um eine Wertanpassung sicherzustellen (1,7 % wäre derzeit € 41,90, 2 % wäre € 61,60).
Der Berechnung liegen die derzeitige E2b-Zulage in der Höhe von € 35,-- und deren fiktive Erhöhung laut VPI 2005 seit 01.04.06 zugrunde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine ruhegenussfähige und an den Verbraucherpreisindex angepasste Funktionszulage für Beamte der Verwendungsgruppe E 2b zum Inhalt hat.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Aslan ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.44
Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause vor den Bildschirmen! Sexuelle Belästigung ist ein Anschlag auf die Menschenwürde. Sexuelle Belästigung ist ein Sexualverbrechen. Um es heute noch einmal zu diskutieren, denke ich, muss man einmal auf die prozessuale Ebene schauen.
Auf der prozessualen Ebene gibt es für die Betroffenen einige große Hürden. Die erste Hürde ist es, dass es für Betroffene schwer ist, eine Anzeige gegen einen Täter, eine Täterin zu erstatten, wenn sich diese Person in einer – unter Anführungszeichen – „stärkeren Position“ befindet. Das verhält sich wie zum Beispiel auf der Universität. Eine weitere große Hürde ist es, wenn der Betroffene im Prozess dasteht und sich natürlich schwertut, wenn er auf eine psychosoziale und eine juristische Prozessbegleitung angewiesen ist, die er da nicht hat. Wir wissen einfach, dass es auch für die Betroffenen eine enorm hohe psychische und emotionale Belastung ist.
Disziplinarkommissionen, die auch Verfahren zu Dienstvergehen von Beamten, Beamtinnen durchführen, befassen sich natürlich auch immer wieder mit sexueller Belästigung. Jedoch genießen diese Opfer beziehungsweise Zeuginnen und Zeugen gerade in diesem Verfahren kein Recht auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Durch die Dienstrechts-Novelle ist es, wie Sie, Frau Staatssekretärin, heute gesagt haben, zwar möglich, dass die Betroffenen jetzt eine Begleitperson im Verfahren beiziehen können – diese Änderungen sind sehr wichtig und gut –, in der österreichischen Strafprozessordnung ist es aber so, dass gewaltbetroffene Opfer ein Anrecht auf unentgeltliche psychosoziale und juristische Prozessbegleitung haben. In Disziplinarverfahren haben die Opfer dieses gleiche Recht nicht, obwohl sie von der gleichen Tat betroffen sind.
Was im aktuellen Regierungsentwurf natürlich noch fehlt, ist das Recht auf eine kontradiktorische Einvernahme, und zwar für alle Zeuginnen und Zeugen, also nicht nur für Minderjährige. Das ist dringend notwendig und wertvoll; und es hilft natürlich, Opfer in dieser schwierigen Zeit auch ein bisschen zu entlasten.
Sie haben zwar gesagt, dass es natürlich Bemühungen auf der Ebene gibt, aber ich denke, es sollte keine Zeit vergehen, denn wenn Zeit vergeht, dann geht das auf Kos-
ten der Opfer. Insofern würden wir heute einen Antrag einbringen, weil wir denken, durch diesen Antrag können wir endlich einmal einen konkreten Schritt diesbezüglich setzen. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechte von ZeugInnen in Disziplinarverfahren
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die das Recht auf psycho-soziale Prozessbegleitung für ZeugInnen in Verfahren zu sexueller Belästigung, Belästigung und Mobbing im Disziplinarrecht des öffentlichen Dienstes verankert. Zudem muss sichergestellt werden, dass die kontradiktorische Einvernahme für alle ZeugInnen im Verfahren möglich ist.“
*****
Ich hoffe, wir bekommen auch Ihre Unterstützung, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
16.48
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Sigi Maurer, Freundinnen und Freunde betreffend Rechte von ZeugInnen in Disziplinarverfahren
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1188 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn- Pensionsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 und das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz geändert werden, ein Bundesgesetz zur Änderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 erlassen und die Pensionsdatenübermittlungsverordnung – Post aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2016) (1195 d.B.)
Begründung
Sexuelle Belästigung ist ein Sexualverbrechen, dessen Verhandlung für die beteiligten Personen eine hohe psychische und emotionale Belastung darstellt.
Das österreichische Justizsystem hat deshalb 2006 umfassende Opferrechte in der Strafprozessordnung verankert, die sicherstellen sollen, dass ZeugInnen bzw. Opfer
solcher und weiterer Straftaten ausreichend psycho-sozial und juristisch vorbereitet und begleitet werden.
Disziplinarkommissionen, die Verfahren zu Dienstvergehen von Beamtinnen und Beamten durchführen, sind auch mit Delikten wie sexueller Belästigung befasst. In diesen Verfahren genießen die mutmaßlichen Opfer – im Verfahren ZeugInnen genannt – jedoch weit weniger Rechte als ZeugInnen in Strafverfahren.
Die aktuelle Dienstrechtsnovelle 2016 geht auf den Vorwurf des mangelnden Opferschutzes im Diziplinarrecht insofern ein, als nun für alle ZeugInnen eine selbstgewählte Begleitperson im Verfahren erlaubt wird.
Was weiterhin fehlt ist das Recht auf eine kostenlose psycho-soziale Prozessbegleitung, die jedoch dringend notwendig wäre, um den Belastungen des Verfahrens standzuhalten.
Auch das Recht auf eine kontradiktorische Einvernahme für alle ZeugInnen (nicht nur die Minderjährigen) fehlt im aktuellen Regierungsentwurf.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die das Recht auf psycho-soziale Prozessbegleitung für ZeugInnen in Verfahren zu sexueller Belästigung, Belästigung und Mobbing im Disziplinarrecht des öffentlichen Dienstes verankert. Zudem muss sichergestellt werden, dass die kontradiktorische Einvernahme für alle ZeugInnen im Verfahren möglich ist.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
16.48
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Beamten-Dienstrechtsgesetz sorgt immer wieder für Aufregung und immer wieder für neue Ideen. Ich halte diese heutige Idee der NEOS, diesen Antrag mit der Mittagspause noch einmal zu diskutieren, wirklich für sehr originell, weil es ganz einfach zeigt, dass sie nicht bereit sind, einen Gerichtsentscheid, einen VwGH-Entscheid zu akzeptieren. (Abg. Scherak: Man kann Gesetze ändern!)
Da gibt es einen Entscheid, und der sagt aus, dass zu bezahlen ist; und der ist ganz einfach zu akzeptieren, auch wenn es Ihnen Ihrerseits so nicht in den Kram passt. (Abg. Strolz: Aber als Gesetzgeber kann man Gesetze ändern!) Wie stellen Sie sich vor, was Beamte sind und was nicht? – Ich stelle mir immer vor, wenn ich Ihren Schilderungen zuhöre, dass das irgendjemand mit Ärmelschonern ist, der als Verwaltungsbeamter hinter einem Schreibtisch sitzt. Dem ist nicht so!
Ihnen sollte schon auch bewusst sein, wie viele Menschen im Bundesdienst arbeiten: Es sind sehr wohl welche im Verwaltungsdienst, aber genauso welche im Exekutivdienst (Abg. Strolz: Ja, okay!), ob das Universitätsprofessoren sind, ob es Dozenten sind (Abg. Strolz: Alles gut!), ob es Universitätsassistenten sind, ob es Hochschullehrer, Lehrer, Schul- und Fachinspektoren, Beamte vom Post- und Fern-
meldewesen, aber genauso Beamte des Krankenpflegedienstes sind. (Abg. Strolz: Warum brauchen sie dieses Privileg?!) – Dieses Privileg ist kein Privileg. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Schauen Sie sich das an! Schauen Sie sich Theorie und Praxis ganz einfach an (anhaltende Zwischenrufe bei den NEOS), schauen Sie sich an – so, wie der Kollege auch schon ausgeführt hat –, wie es in der Praxis wirklich funktioniert! Sie werden in diesem Gesetz nirgends einen Passus finden, der die Mittagspause bezeichnet. Den werden Sie nicht finden. (Abg. Strolz: Jetzt tun wir nicht Wörter klauben!) Wenn Sie diesen finden, dann zeigen Sie ihn mir bitte, denn das ist nicht wahr.
Dass Kolleginnen und Kollegen – genauso wie alle anderen – nach sechs Stunden ein Anrecht auf eine Pause haben, was im Privatrecht genauso wie im BDG ist, kann man, glaube ich, so unterstreichen. (Abg. Strolz: Ja, nicht bezahlt!)
Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal die wesentlichen Punkte hervorheben, die in diesem Gesetzentwurf jetzt berücksichtigt wurden. Es ist ein wesentlicher und ein guter Schritt, den Frau Staatssekretärin Steßl damals noch eingeleitet hat. Ja, und ich denke, das ist dann auch gelebte Demokratie, wenn die Opposition sagen kann, sie hat diesen Antrag eingebracht. Er wurde diskutiert, für gut befunden und auch ins Gesetz eingearbeitet, das halte ich wirklich für eine aktive Politik, die wir hier leisten. Gerade das BDG ist ja keines dieser Gesetze, die einmal aufgesetzt werden und dann fertig sind, sondern das muss ständig an das aktuelle Leben angepasst werden.
Daher halte ich es für toll und positiv, dass man darauf reagiert hat, dass man jetzt auch behinderte Menschen noch in die BDG-Novelle aufnimmt. Ich halte es auch für gut, dass es jetzt laut BDG möglich sein wird, dass man einen Strafregisterauszug machen kann, wenn es zu einer Neuaufnahme kommt. Ich denke mir, dass das ein ganz wesentlicher Aspekt ist, denn es gibt viele Menschen, viele Beamtinnen und Beamte, die dann auch mit Kindern arbeiten. Und es soll das gute Recht sein, sowohl die Kinder als auch die Menschen, die dort arbeiten, zu schützen. Und daher halte ich es für eine gute Ergänzung, dass man jetzt diesen Strafregisterauszug ganz einfach noch einmal nachvollzieht.
Zu dem Antrag, den Kollegin Aslan gerade eingebracht hat: Kollegin Maurer hat im Ausschuss gesagt, es reicht ihr nicht aus, dass man sagt, man kommt nur mit den Minderjährigen aus. Die Frau Staatssekretärin hat schon zugesagt, dass es im Herbst noch einmal eine Novelle geben wird, sodass man das noch einmal berücksichtigt, sich das anschaut, noch einmal diskutiert und dann hoffentlich auch in die Novelle einarbeitet. Ich denke mir, das ist auch so ein Aspekt, mit dem wir hier weiter arbeiten können.
Dass wir auch für die Attraktivität des Bundesheeres einen Abänderungsantrag eingebracht haben, sodass das Besoldungsrecht für die Grundwehrdiener ganz einfach neu gestaltet wird, um das Bundesheer ganz einfach attraktiver zu machen, ist, glaube ich, auch ein wesentlicher Aspekt und ein guter Ansatz, womit man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erwischt.
Ich glaube, dass das BDG in dieser Art und Weise ein gutes Gesetz ist, das wieder in die Zeit hineingerückt wurde, in der wir uns jetzt gerade befinden; es gehört immer wieder neu durchgearbeitet. Es zeigt aber auch die Komplexität und die Schwierigkeiten, die dahinterstecken, weil sehr, sehr viele Dienstgruppen dahinter verborgen sind. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)
16.53
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.
16.53
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich einigermaßen kurzfassen, denn die überwiegende Zahl der Vorredner – eigentlich alle bis auf die NEOS, die außer Beamten-Bashing nichts beizutragen hatten (Abg. Pendl: So schaut’s aus! – Zwischenruf des Abg. Loacker) – hat mit Recht festgestellt, dass es ein ordentlicher und gelungener Gesetzentwurf ist, den wir heute hier beschließen.
Trotzdem darf ich in meiner Funktion als Sprecher für Landesverteidigung der ÖVP festhalten und meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass es uns gemeinsam gelungen ist – lieber Otto, auch du hast einen großen Anteil daran –, dass wir im Besoldungsrecht für unsere Berufssoldaten eine deutliche Besserung und damit Attraktivierung im Bereich der Unteroffiziere und auch im Bereich der Chargen – was ganz besonders wichtig ist, weil das die Einstiegsstruktur ist – zustande bringen. Damit leisten wir einen wirklichen Beitrag zur Attraktivierung der Berufslaufbahn bei unserem Bundesheer und in Wirklichkeit auch einen wirklich wichtigen Beitrag zur Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit Österreichs. Darauf bin ich eigentlich schon sehr stolz, und darüber freue ich mich.
Ein Wort noch zu den NEOS, an die Herren Loacker, Scherak – und wer war noch draußen? (Ruf bei den NEOS: Alm!) – Entschuldigung, den habe ich vergessen – und Alm (Abg. Loacker: Müssen Sie sich mit den … rechtzeitig gut stellen?!): Herr Loacker, Sie hatten nicht nur in diesem Fall, sondern auch in allen anderen Fällen, zu denen Sie sich heute zu Wort gemeldet haben, eher wenig beizutragen. Ich darf Ihnen noch eines mitgeben, da Sie heute einen Elch präsentiert haben: Die größte Kritiker der Elche waren früher selber welche. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Allgemeine Heiterkeit.)
16.55
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend Dienstrechts-Novelle 2016 samt Titel und Eingang in 1195 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ruhegenussfähige und an den Verbraucherpreisindex angepasste Funktionszulage für Beamte der Verwendungsgruppe E 2b.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechte von ZeugInnen in Disziplinarverfahren.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1196 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1197 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer für diese Kenntnisnahme stimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1191 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (17. FSG-Novelle) (1210 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Mag. Leichtfried in unserer Mitte.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
16.58
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister, herzlich willkommen im Plenum! Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu einer ganzen Reihe von Verkehrsthemen. Der erste Punkt betrifft eine Novelle zum Führerscheingesetz.
Da geht es um Aufgaben, die die Fahrschulen heute haben, und mit dieser Novelle werden bestimmte Aufgaben auf andere ausgedehnt, nämlich auf Automobilklubs. Es handelt sich um Perfektionsfahrten und Aufstiegsschulungen für Leute, die den Motorradführerschein haben und quasi upgraden wollen. Das war bisher eine exklusive Aufgabe für Fahrschulen, und die Novelle sieht vor, dass das jetzt Autofahrerklubs auch anbieten dürfen. Konkret werden die im Gesetz bezeichnet als „Vereine von Kraftfahrzeugbesitzern, sofern sie im Kraftfahrbeirat vertreten sind“.
Wer sind die Autofahrerklubs im Kraftfahrbeirat? – Siehe da, es sind der ÖAMTC, er wird der schwarzen Reichshälfte zugeordnet, und der ARBÖ, er wird der roten Reichshälfte zugeordnet. Es ist also eine schöne Aufteilung der neuen Aufgaben auf Schwarz und Rot. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Und genau das stößt uns auf.
Wir haben nichts dagegen, wenn man sagt, auch Autofahrerklubs sollen diese Aufschulungen anbieten können. Es gibt aber mehr Autofahrerklubs in Österreich als den ÖAMTC und den ARBÖ. (Rufe: Wen denn noch? – Abg. Heinzl: Wen zum Beispiel?) – Es gibt zum Beispiel den EAC – Europäische Automobil Clubs, den Europäischen Automobil- und Verkehrsclub und (Abg. Deimek: Und?), Kollege Deimek, den VCÖ. (Abg. Deimek: Skandal!) Diese werden ausgeschlossen, und das Bundeskanzleramt, rot besetzt, hat genau darauf hingewiesen, dass es verfassungs-
rechtlich bedenklich ist, wenn man diesen Kreis quasi auf nur zwei einengt. (Abg. Deimek: Das ist gut so! Danken wir dem Herrn Verkehrsminister!)
Meine Damen und Herren, das ist die alte großkoalitionäre Manier, und da tun wir Grüne nicht mit. Wir finden das einfach überholt, und ich wundere mich, Herr Minister, dass Sie das noch vertreten. Ich traue Ihnen nämlich zu, dass Sie das besser machen; Sie haben diese Novelle aber quasi von Ihrem Vorgänger übernommen. Wir finden es nicht gut, wenn dieses Upgrading auch noch in den Erläuternden Bemerkungen mit folgender Unterlegung begründet wird: Dieses diene der „Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität“. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Dass es mit solchen Argumenten begründet wird, wenn man Schulungen machen muss, um mit dem schnelleren, dem stärkeren, dem größeren Motorrad fahren zu dürfen, was eher in Richtung weniger Verkehrssicherheit, jedenfalls weniger Umweltschutz geht, stößt uns Grünen sauer auf.
Ich hoffe, Herr Minister, dass die nächsten Novellen, die dann wirklich aus Ihrer Hand kommen, eine höhere Qualität haben. Bei einer Beuteverteilung auf die rote und die schwarze Reichshälfte tun wir Grünen jedenfalls nicht mit. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.)
17.01
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.
17.01
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Vorjahr gab es österreichweit leider über 4 000 Verkehrsunfälle, an denen Moped- oder Motorradfahrer beteiligt waren, und leider wurden dabei 90 Zweiradfahrer getötet. Wirft man einen genaueren Blick in die Statistik, erkennt man, dass es für die Unfälle, vor allem mit Motorrädern, gewisse Risikogruppen gibt: erstens Männer im Allgemeinen – die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann bei einem Motorradunfall verletzt oder getötet wird, ist fast siebenmal höher als bei einer Frau – und zweitens junge Männer unter 20 und Männer zwischen 40 und 50. – Diese beiden Gruppen sind vorwiegend in Unfälle verwickelt. Die Frage, warum das so ist, ist Gegenstand sehr langer Diskussionen.
Meiner Meinung nach sind die Gründe sicherlich Selbstüberschätzung und fehlendes Bewusstsein für Gefahren. Jeder, sehr geehrte Damen und Herren, der, so wie ich, gerne mit dem Motorrad unterwegs ist und jährlich einige Tausend Kilometer zurücklegt, kennt auch Biker-Kollegen, die mit ihrem wirklich unangepassten Fahrstil zur Gefahr für sich selbst und, was noch viel schlimmer ist, auch für viele andere werden.
Deshalb ist es umso wichtiger, eine stark auf die Fahrpraxis und auf die spezifischen Anforderungen des Motorradfahrens hin konzipierte Ausbildung zu gewährleisten, und zwar natürlich vorwiegend in den Fahrschulen.
Fahrpraxis und die – ich wiederhole es – kritische Überprüfung jeweiliger Fähigkeiten müssen das A und O jeder Führerscheinausbildung sein. Und genau um diese wiederholte kritische Überprüfung der jeweiligen Fahrfähigkeiten und -praxis sicherzustellen, wurde bereits im Jahr 2003 die sogenannte Mehrphasenausbildung ins Leben gerufen.
Zur Erinnerung: Im Falle eines Führerscheins der Klasse A sieht das Gesetz vor, dass im Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten nach der bestandenen Prüfung ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren ist sowie im Zeitraum von vier bis 14 Monaten nach einer Führerscheinprüfung eine sogenannte Perfektionsfahrt.
Bis jetzt durften diese Perfektionsfahrten nur von Fahrschulen abgehalten werden und nicht von den schon angesprochenen Autofahrerklubs ARBÖ oder ÖAMTC. Sehr geehrte Damen und Herren, mit der heute zu beschließenden Novelle des Führerscheingesetzes werden die Perfektionsfahrten sowie die Ausbildung im Rahmen des Stufenzugangs für die Klassen A, A1 und A2 auch für Autofahrerklubs freigegeben.
Der dadurch deutlich größere Kreis an Anbietern wird sich hoffentlich – und das hoffe ich wirklich – positiv auf den Wettbewerb und damit natürlich auch auf den Preis auswirken.
Gleichzeitig, sehr verehrte Damen und Herren, gilt es natürlich, die hohe Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Es ist daher eindeutig als positiv hervorzuheben, dass genau festgelegt wird, welche Qualifikationen die Ausbildner haben müssen, und dass auch eine umfassende Pflicht zur Dokumentation gegeben ist.
Lieber Kollege Willi, lieber Georg, ich bin wirklich der Meinung, dass mit dem heutigen Beschluss der 17. FSG-Novelle eine höhere Qualität der Fahrausbildung sichergestellt ist, was wiederum ein großer Schritt hin zu mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen ist. Unser gemeinsames Ziel sollte ja sein, dass es keine Verkehrstoten mehr auf Österreichs Straßen gibt, und dafür ist gerade eine Fahrausbildung mit viel Praxis wichtig. Egal, wer das macht, es müssen gute Leute sein, die die Motorradfahrer ausbilden. Und das ist mit der heute zu beschließenden Novelle gesichert, sehr geehrte Damen und Herren! – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Deimek.)
17.06
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
17.06
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Heinzl und Kollege Willi haben den Inhalt schon sehr ausführlich dargelegt, daher kann ich mich sehr kurz fassen: Wir stimmen dieser Novellierung des Führerscheingesetzes natürlich zu.
Ein Wort möchte ich noch zu den Fahrschulen verlieren, nämlich ein Wort des Dankes: Die Fahrschulen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten sehr gute Arbeit. Wenn deren Arbeit qualitativ hochwertig ist, ist es auch die Qualität der Ausbildung, und das bedeutet mehr Verkehrssicherheit.
Schade finde ich, dass nicht alle FahrschülerInnen das so sehen. Vor einigen Monaten hat der „Kurier“ unter dem Titel „Das große Schummeln“ geschrieben: „Bei Führerscheinprüfungen wird eifrig getrickst.“ Es ist in dem Artikel die Rede von Brillen, in die Kameras eingebaut sind, von Ohrstöpseln, Ohrhörern und Hörgeräten, die für eine unzulässige Kommunikation verwendet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, offensichtlich ist nicht allen Menschen klar, dass Mängel in der Ausbildung eine Gefahr für sie selbst und natürlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer bedeuten könnten.
Ich denke, jeder Verkehrsteilnehmer ist gefordert, seinen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Doppler.)
17.08
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
17.08
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Drei Punkte sind es, die uns bei dieser durchaus kleinen, aber doch wichtigen FSG-Novelle interessant erscheinen.
Erstens sehen wir es im Bereich Führerschein für Schüler und Studenten als positiv an, dass einerseits auch dann eine Verlängerung der Frist zur Absolvierung des Mehrphasenführerscheins zulässig ist, wenn man im Ausland zur Schule geht oder studiert, auch ohne dass der Wohnsitz verlegt wird, und dass man andererseits – auch nicht uninteressant – vom Mehrphasenführerschein befreit ist, wenn man sich mehr als sechs Monate – das ist ja gerade bei Studenten immer der Fall – im Ausland aufhält.
Auch interessant und durchaus zu begrüßen ist das Thema der Berechtigung zum Lenken unbesetzter Busse, die man ja durchaus mit einem Lkw vergleichen kann, mit dem C-Führerschein, wenn er vor dem Jahr 2013 gemacht wurde.
Erlauben Sie mir aber auch ein paar Worte zum Thema Perfektionsfahrten und zu der Diskussion, die es am Anfang, bei der ersten Willensbildung zu diesem Gesetz, zwischen den Fahrschulen einerseits und den Automobilklubs auf der anderen Seite gegeben hat.
Natürlich wissen wir, dass es Fahrschulen gibt, die sich etwas antun, die investieren, die die Qualität hochhalten wollen. Aber im Sinne eines vollkommenen Marktes gibt es auch den eher billigen Bereich, den günstigeren Bereich, und in diesem Zusammenhang finden wir es durchaus wichtig, dass man auch die Klubs dazugenommen hat.
Kollege Willi, ich würde nicht von Reichshälften sprechen, denn wie man auch hier im Saal sieht: Es sind keine Hälften mehr, wir reden höchstens von Dritteln oder Vierteln.
Den ÖAMTC würde ich nicht unbedingt als schwarzen Verein titulieren. Er bemüht sich sehr, alle anzusprechen, und er hat natürlich auch rote und blaue Mitglieder, möglicherweise auch ein paar grüne. Auch der ARBÖ ist keine rein rote Organisation. Diese beiden Klubs haben sich wirklich mit viel Geld und Engagement in diesem Bereich verdient gemacht. – Es ist nicht nur in Anlagen investiert worden, sodass man dort alles Mögliche ausprobieren und testen kann, sondern die Klubs waren auch die Ersten, die immer wieder darauf hingewiesen haben, wie wichtig das Perfektionieren als Ergänzung zur reinen Schule ist und dass man das immer wieder machen sollte.
Bei den anderen Klubs, die du, Kollege Willi, genannt hast, wäre mir das nicht so aufgefallen. Gerade der VCÖ, der glaubt, überall Expertise zu haben und diese auch abgeben zu müssen, ist genau da ein bisschen schwach. (Abg. Rädler: Genau! – Abg. Willi: Zu dem hast du ein gestörtes Verhältnis! – Abg. Heinzl: Die haben ja nicht einmal ein eigenes …!) – So ist es. Der Kollege von der SPÖ sagt es ja ganz richtig: Wo sind denn die Mängel? Wir wollen nicht darüber diskutieren, ob wir das Dorf auf der Straße haben können oder nicht, sondern es geht um Verkehrssicherheit, es geht um das Reduzieren der Anzahl von Unfällen und Verkehrstoten, es geht um mehr Sicherheit auf der Straße, und das machen die bestehenden Klubs hervorragend.
Gemeinsam mit den Fahrschulen wird es möglich sein, das noch zu verbessern, und der VCÖ soll wieder um Spenden betteln gehen. Ich hoffe, dass er von möglichst wenig Regierungsorganisationen der Länder oder der Bundesregierung etwas bekommt. Das reicht an und für sich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.12
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
17.12
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Über den VCÖ haben wir jetzt genug gehört, glaube ich, Herr Kollege Deimek.
Ich möchte in aller Kürze auf ein Problem eingehen, das ich auch im Ausschuss angesprochen habe. Es wurde mir von Ihnen, Herr Minister Leichtfried, beziehungsweise auch vom ÖVP-Verkehrssprecher Ottenschläger geantwortet, dass das Problem gar nicht existiert und wir deswegen ohne Weiteres zustimmen können.
Worum geht es? – Es geht darum, dass die Fahrschulen bei diesen Perfektionstrainings auf der einen Seite eine Genehmigung des Landeshauptmanns benötigen und auf der anderen Seite aber, wenn sie eine solche Genehmigung nicht erhalten, von der Bezirkshauptmannschaft zuerst eine Abmahnung und dann in weiterer Folge auch eine Strafe erhalten können.
Meine konkrete Frage damals im Verkehrsausschuss war: Was ist vorgesehen, wenn eine Fahrschule solche Trainings anbieten will, aber vom Landeshauptmann – Landeshauptfrauen haben wir ja derzeit leider keine (Abg. Wöginger: Kommt schon wieder!) – keine Genehmigung bekommt? Was war die Antwort sowohl des Ministers als auch des Kollegen Ottenschläger? – Diesen Fall gibt es gar nicht.
Ich darf jetzt die Fahrschule nicht namentlich nennen, darf aber erwähnen, dass es in einer Bezirkshauptmannschaft in Vorarlberg derzeit einen solchen Fall gibt, in dem eine solche Genehmigung vonseiten des Landeshauptmanns ganz bewusst nicht erteilt wird, um einfach nicht mehr Wettbewerb in der Region zuzulassen – und das war kein Einzelfall, sondern das ist in der Vergangenheit öfter vorgekommen.
Das Problem, das ich schildere, ist durch dieses Gesetz festgeschrieben, es ist aber von der Novelle nicht betroffen. Das heißt, wir können der Novelle trotzdem zustimmen, weil sie eine Verbesserung in vielen Bereichen bringt. Sie hat aber eine konkrete Problemsituation nicht bereinigt, das bedeutet, wir werden mit einem entsprechenden Antrag auf die Abgeordnetenkollegen zugehen und die nächste Novelle, die hoffentlich bald erfolgt, vorbereiten.
Der zweite Punkt ist nicht weniger kritisch – Kollege Willi hat ihn schon angesprochen –: Es wird mit dem Argument, dass mehr Wettbewerb zugelassen wird, der Kreis jener, die Perfektionsfahrten anbieten dürfen, von den Fahrschulen auch auf den Kraftfahrbeirat erweitert. Alle Mitglieder des Kraftfahrbeirats dürfen jetzt hinsichtlich dieser Perfektionsfahren das Gleiche anbieten wie die Fahrschulen.
Im Kraftfahrbeirat sitzen aber nur ÖAMTC und ARBÖ. Ich gebe Ihnen schon recht, Herr Kollege Deimek, der VCÖ wird konkret nicht viel machen können. Aber was bedeutet das? – Wir schreiben fest, dass zwei Organisationen – meinetwegen mögen sie überparteilich sein – in den Wettbewerb hineingelassen werden, aber alle anderen – auch die, die noch kommen – nicht.
Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, wenn man Parameter festgelegt hätte: Die jeweiligen Organisationen müssen überregional verfügbar sein, müssen bestimmte Dienstleistungen anbieten, müssen das eine gewisse Anzahl an Jahren schon getan haben, die Mitarbeiter müssen einen bestimmten Ausbildungsgrad haben und, und, und. Wir schaffen ja sonst auch für ein kleines Volumen eine riesige Ausschreibungsbürokratie – und da schaffen wir es nicht! Es wird genau darauf abgezielt, zwei weitere Teilnehmer in den Markt zu lassen und alle anderen wieder abzuschotten. Das geht nicht.
Wir stimmen trotzdem zu. Es erfolgen mit dieser Novelle einige Verbesserungen, aber das Gesetz enthält auch noch einige Fehler, und deswegen fordern wir rasch eine nächste Novelle. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
17.15
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
17.15
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird. Herr Kollege Willi, ich glaube, du magst die Autofahrer generell nicht so gern, nicht nur die Autofahrerklubs. Ich glaube, die Autofahrerklubs haben bis jetzt sehr gute Serviceleistungen erbracht und sind auch in der Lage, diese Fahrten fachlich kompetent anzubieten. (Abg. Moser: Das bestreitet ja niemand!)
Die Änderung des Führerscheingesetzes, meine sehr geehrten Damen und Herren, ermöglicht es in Zukunft auch Autofahrerklubs – und nicht wie bisher nur Fahrschulen –, Perfektionsfahrten mit Motorrädern und verschiedene Aufstiegsschulungen abzuhalten. Die Novelle trifft auch noch einige Klar- und Richtigstellungen.
Herr Minister, ich habe eine Frage: Soweit mir bekannt ist, gab es eine EU-Klage, aufgrund derer das Lenken eines unbesetzten Omnibusses mit dem C-Führerschein in Zukunft nicht mehr erlaubt ist. – Ich habe das nicht ganz herauslesen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es wichtig ist, dass die Sicherheit auf den Straßen erhöht wird. Ich habe gerade mit Kollegen Wöginger gesprochen, wir kommen ja aus dem Gesundheitsbereich und wissen, wie es auf den Straßen oftmals zugeht, wie viele Unfälle passieren. Wir hoffen, dass weniger Unfälle passieren, wenn Sicherheits- und Perfektionsfahrten angeboten werden, und dass dadurch auch weniger Menschen verletzt werden. Ich glaube, generell ist es so: Alles, was der Sicherheit dienlich ist und den Menschen vor einem Unfall schützt, sollten wir unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.17
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte. (Abg. Heinzl: Auf zur Perfektionsfahrt!)
17.17
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Zum Thema Führerscheingesetz, Verkehrssicherheit: Mit dem gegenständlichen Antrag soll das Führerscheingesetz in wesentlichen Punkten geändert werden. Einerseits ist angedacht, die Ausbildung der Führerscheinklassen A, A1 und A2 auch Automobilklubs zu ermöglichen, andererseits werden die Führerscheinklassen C und C1 beschnitten. Gerade einspurige Fahrzeuge sind in schwere, mitunter tödliche Unfälle verwickelt. Dieser Umstand erfordert eine Adaptierung der praktischen Ausbildung.
Fahrschulen sind auf die Ausbildung motorisierter Verkehrsteilnehmer spezialisiert, Automobilklubs sind überwiegend Betreuungsorganisationen mit vielfältigen Angeboten. Die Verkehrssicherheitszentren der Automobilklubs sind jedoch lobend hervorzuheben. Diese Sicherheitszentren stellen einen wesentlichen Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit dar, und entsprechende Trainings sollten für alle, auch für ältere Verkehrsteilnehmer, nach Erlangen einer Lenkerberechtigung verpflichtend eingeführt werden.
Die Beschneidung der Führerscheinklassen C und C1 erfolgt dahin gehend, dass es mit diesen Führerscheinklassen nicht mehr möglich sein soll, unbesetzte Autobusse zu lenken. Diese Beschneidung wirkt sich besonders auf Überstellungsfahrten und für Werkstätten in Verbindung mit Probefahrten negativ aus und ist aus deren Sicht abzulehnen.
Umstritten ist hingegen die Lenkung eines Feuerwehr-Schwerfahrzeugs, mit bis zu neun Personen besetzt, mit einem sogenannten Feuerwehrführerschein auf Basis der Führerscheingruppe B – verwiesen wird auf die Stresssituation.
Diese angedachte Gesetzesänderung stellt definitiv keine Maßnahme zur Förderung der Verkehrssicherheit dar. – Danke. (Beifall des Abg. Lugar.)
17.19
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.19
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Worum geht es bei dieser Novelle? – Es geht darum, dass eine Zahl über uns schwebt: 479.
479 Verkehrstote gab es im letzten Jahr in Österreich. Ich glaube, die Reaktion auf diese 479 Toten kann nur die prinzipielle Forderung sein, es anzustreben, dass es keinen einzigen, keine einzige mehr gibt, geschätzte Damen und Herren. (Beifall der Abgeordneten Aubauer und Lichtenecker.)
Wo wäre die Grenze, wenn wir über Verkehrstote sprechen? Kann man sagen, 200 Tote wären akzeptabel? Kann man sagen, 150 Tote wären akzeptabel? – Ich finde, das kann man nicht tun. Man kann es ja herunterbrechen, wenn die bundesweite Angabe zu abstrakt ist. Wie viele Tote wären in einer Gemeinde akzeptabel? Oder brechen wir es weiter herunter: Wie viele Verkehrstote wären in der Familie akzeptabel? – Die Antwort, geschätzte Damen und Herren, ist immer null – null Verkehrstote!
Null Verkehrstote erreicht man aber nicht durch spektakuläre, große Einzelmaßnahmen. Null Verkehrstote kann man durch sehr, sehr viele einzelne Maßnahmen erreichen, die am Ende dazu führen, dass die Anzahl der Unfälle sinkt, die Anzahl der Schwerverletzten sinkt und die Anzahl der Toten sinkt.
Einer der Gründe für Unfälle ist schlechte Ausbildung, schlechtes Beherrschen der Verkehrssituation, schlechtes Umgehen mit der Situation im Straßenverkehr im Allgemeinen – und gerade da sind Nachschulungen, Perfektionskurse natürlich irrsinnig wichtig.
Wir haben ein zweites großes Problem – das ist schon angesprochen worden –, nämlich bei den Motorrädern. Bei den Unfällen mit Motorrädern ist die Zahl der Verkehrstoten besonders auffällig. Ich denke, die Kombination aus schlechter Ausbildung und Motorradfahren ist ein großes Problem. Deshalb bin ich froh, dass diese Novelle so gemacht wurde.
Ich denke, es ist wichtig, dass wir den Markt öffnen können. Es gibt in Österreich sehr gute Fahrschulen – die meisten sind wirklich sehr gut; es gibt vielleicht einige, die es nicht so genau nehmen –, aber es ist trotzdem notwendig, mehr Angebot zu schaffen, mehr Angebot für Sicherheit zu schaffen, geschätzte Damen und Herren. Und das tun wir mit dieser Novelle.
Ich bin froh darüber und möchte nur eines anmerken: Ja, es sind jetzt zwei Autofahrerklubs; sie haben die Kapazitäten, sie haben die Kompetenz, sie haben die Expertise. Sollten einmal andere diese Expertise, diese Kompetenz, diese Möglichkeiten haben, dann wird man darüber diskutieren können, ich sehe da kein Problem.
Aber, Herr Abgeordneter Willi, die Argumentation, die, die es können und ausgewählt wurden, sind deshalb ausgewählt worden, weil sie irgendeiner Partei zugehören, und die, die es nicht können, sind nicht genommen worden, weil sie nicht dabei sind, halte ich für nicht ganz zielführend. (Zwischenruf des Abg. Willi. – Abg. Glawischnig-Piesczek: Warum schreiben Sie nicht Kriterien hinein?) Ich meine, wenn die Qualität gegeben ist, dann kann man das durchaus diskutieren und dann kann es zu weiteren Ausdehnungen kommen; dagegen spricht meines Erachtens überhaupt nichts. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Glawischnig-Piesczek: Muss man wieder eine Novelle machen!)
Abschließend, was die Frage zu den Omnibussen betrifft: Die Europäische Kommission hat eben ein Verfahren eingeleitet, und es war notwendig, dem nachzukommen. Geschätzte Damen und Herren, ich glaube aber, es ist auch sinnvoll, dass Menschen, die einen Autobus lenken, die entsprechende Qualifikation dafür haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.23