Stenographisches Protokoll
185. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 6. Dezember 2012
185. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 6. Dezember 2012
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 6. Dezember 2012: 9.04 – 21.54 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Prüfungstaxengesetz Schulen – Pädagogische Hochschulen und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden
3. Punkt: Bericht über den Antrag 1877/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen betreffend die Behandlung der Lawinen-Gefahr im Schulunterricht
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1878/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Festschreibung der Pflichtgegenstände „Technisches Werken“ und „Textiles Werken“ im gleichen Ausmaß im Lehrplan der NMS wie im Lehrplan der Hauptschule
5. Punkt: Bericht über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2011 der Bundesregierung
6. Punkt: Ernährungshilfe-Übereinkommen
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1900/A(E) der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Judith Schwentner, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit
8. Punkt: Bericht über den Antrag 1118/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen modernen Landraub („Land Grabbing“) in Entwicklungsländern
9. Punkt: Bericht über den Antrag 782/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterzeichnung des Berichts des Weltagrarrates
10. Punkt: Internationales Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden
11. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation betreffend die Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz) erlassen wird
13. Punkt: Bericht über den Antrag 2130/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz und das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert werden
14. Punkt: Bericht über den Antrag 2136/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden
15. Punkt: Bericht über den Antrag 1962/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Neuregelung der sogenannten Altpolitiker-Pensionen
16. Punkt: Bericht über den Antrag 1748/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und Pensionen der obersten Organe des Bundes und sonstiger Funktionäre (Bezügegesetz), zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 76/2010, geändert wird
17. Punkt: Bericht über den Antrag 1838/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzlichen Konsolidierungsbedarf im Bereich der Politikerpensionen alt
18. Punkt: Bericht über den Antrag 2109/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden
19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden und das Karenzurlaubsgeldgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2012)
20. Punkt: Bericht über den Antrag 1909/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Transparenz sowie Stärkung der Rechte der Beschwerdeführer bei Disziplinarverhandlungen
21. Punkt: Bericht über den Antrag 1872/A der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden
22. Punkt: Bericht über den Antrag 1705/A der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird
23. Punkt: Bericht über den Antrag 930/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streikverbot für den öffentlichen Dienst
24. Punkt: Bericht über den Antrag 1991/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren im Bundesdienst zur Herstellung von Chancengleichheit
25. Punkt: Bericht über den Antrag 2098/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Kostenreduktion und Implementierung der HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Sozialversicherungssystem
26. Punkt: Bericht über den Antrag 1675/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Projekt „Einstieg ins Berufsleben“
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Studienförderungsgesetz 1992 geändert werden
28. Punkt: Bericht über den Antrag 2067/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Studienbeihilfe sowie jährliche Valorisierung der Zuverdienstgrenze
29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Tierversuchsgesetz 2012 erlassen wird sowie das Arzneimittelgesetz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Futtermittelgesetz 1999, das Gentechnikgesetz sowie das Tierschutzgesetz geändert werden (Tierversuchsrechtsänderungsgesetz – TVRÄG)
30. Punkt: Bericht über den Antrag 946/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der ethischen Bewertung von Tierversuchen im Tierversuchsgesetz
31. Punkt: Bericht über den Antrag 2014/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein zeitgemäßes Tierversuchsgesetz für Österreich
32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 – SVÄG 2012)
33. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz und das Anti-DopingBundesgesetz 2007 geändert werden
34. Punkt: Bericht über den Antrag 2138/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Fernabsatz mit Arzneimitteln
35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tiermaterialiengesetz geändert wird (Tiermaterialiengesetz-Novelle 2012)
36. Punkt: Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes
37. Punkt: Bericht über den Antrag 2091/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verordnungsermächtigung für Fiakerpferde im Tierschutzgesetz
38. Punkt: Bericht über den Antrag 2104/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun-
desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (Zweite Lesung)
39. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karin Hakl
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 19
Ordnungsrufe .............................................................................................. 131, 138, 140
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 51
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ................. 171, 200, 253
Unterbrechung der Sitzung ....................................................................... 171, 201, 254
Fragestunde (25.)
Unterricht, Kunst und Kultur ...................................................................................... 19
Elmar Mayer (175/M); Peter Haubner, Ing. Peter Westenthaler, Dr. Harald Walser, Edith Mühlberghuber, Stefan Markowitz
Werner Amon, MBA (170/M); Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Harald Walser, Anneliese Kitzmüller, Mag. Rosa Lohfeyer
Dr. Walter Rosenkranz (172/M); Ewald Sacher, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Gerald Grosz, Mag. Alev Korun, Gerhard Köfer
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (174/M); Josef Jury, Ulrike Königsberger-Ludwig, Claudia Durchschlag, Gerhard Huber
Ursula Haubner (173/M); Dr. Harald Walser, Maximilian Linder, Franz Riepl, Jochen Pack
Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (177/M); Anna Franz, Martina Schenk, Dr. Harald Walser, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Josef Auer
Sonja Ablinger (176/M); Anna Höllerer, Stefan Petzner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Heidemarie Unterreiner
Mag. Silvia Fuhrmann (171/M); Stefan Petzner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Heidemarie Unterreiner, Elisabeth Hakel
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 19
Ausschüsse
Zuweisungen ................................................................................................. 49, 186, 186
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1988 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird (2020 d.B.) ................................................ 51
Redner/Rednerinnen:
Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 51
Elmar Mayer ............................................................................................................ ..... 52
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ..... 53
Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 55
Ursula Haubner ............................................................................................................ 55
Mag. Rosa Lohfeyer ..................................................................................................... 57
Ing. Robert Lugar .................................................................................................. 57, 64
Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ..... 60
Hermann Gahr ........................................................................................................ ..... 61
Stefan Markowitz .................................................................................................... ..... 62
Ewald Sacher .......................................................................................................... ..... 63
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 64
2. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1989 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Prüfungstaxengesetz Schulen – Pädagogische Hochschulen und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (2021 d.B.) ......................................................................................................... 65
Redner/Rednerinnen:
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................... 65
Anna Franz .............................................................................................................. ..... 65
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ..... 66
Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 67
Stefan Markowitz .................................................................................................... ..... 68
Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .............................................................. ..... 69
Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 70
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1877/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen betreffend die Behandlung der Lawinen-Gefahr im Schulunterricht (2022 d.B.) ....................................................................................... 70
4. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1878/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Festschreibung der Pflichtgegenstände „Technisches Werken“ und „Textiles Werken“ im gleichen Ausmaß im Lehrplan der NMS wie im Lehrplan der Hauptschule (2023 d.B.) ...................................................................................................................... 70
Redner/Rednerinnen:
Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 70
Sonja Ablinger ........................................................................................................ ..... 71
Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 72
Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ..... 73
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ..... 74
Stefan Markowitz .................................................................................................... ..... 75
Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ..... 77
Elmar Mayer ............................................................................................................ ..... 78
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschränkung der Gruppengröße im Werkunterricht – Ablehnung ........................ 75, 79
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 2022 und 2023 d.B. ............................ 79
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2011 der Bundesregierung (III-343/2071 d.B.) ........................................................................ 79
6. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (2017 d.B.): Ernährungshilfe-Übereinkommen (2074 d.B.) ............................................................... 79
7. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1900/A(E) der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Judith Schwentner, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit (2075 d.B.) .................................................................... 79
8. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1118/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen modernen Landraub („Land Grabbing“) in Entwicklungsländern (2076 d.B.) ............................................................. 79
9. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 782/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterzeichnung des Berichts des Weltagrarrates (2077 d.B.) ............................................................................................. 79
Redner/Rednerinnen:
Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ..... 80
Werner Amon, MBA ............................................................................................... ..... 82
Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 83
Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 85
Dr. Andreas Karlsböck ................................................................................................ 86
Mag. Alev Korun ........................................................................................................... 88
Gerhard Huber ........................................................................................................ ..... 89
Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 91
Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger .................................................................. ..... 92
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ..... 95
Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ..... 96
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ..... 97
Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 98
Franz Glaser ............................................................................................................ ... 100
Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ... 101
Kenntnisnahme des Berichtes III-343 d.B. ................................................................... 101
Genehmigung des Staatsvertrages in 2074 d.B. ......................................................... 102
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2075 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit (E 279) ............................................................................................................................. 102
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2076 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Maßnahmen gegen modernen Landraub („Land Grabbing“) in Entwicklungsländern (E 280) 102
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2077 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend die Erkenntnisse des Weltagrarberichtes (E 281) ............................................................. 102
10. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1996 d.B.): Internationales Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden (2072 d.B.) ........................................................... 102
Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 102
11. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1997 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation betreffend die Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich (2073 d.B.) 103
Redner/Rednerinnen:
Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 103
Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 104
Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 105
Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 105
Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 106
12. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2008 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz) erlassen wird (2057 d.B.) .................................. 106
Berichterstatter: Johann Singer ................................................................................. 106
Redner/Rednerinnen:
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 106
Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 107
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 108
Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 109
Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 111
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 111
Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ... 112
Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 113
Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 116
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 149
13. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2130/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz und das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert werden (2063 d.B.) ..................................... 117
Redner/Rednerinnen:
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 117
Fritz Neugebauer .................................................................................................... ... 118
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 118
Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 120
Christine Marek ....................................................................................................... ... 120
Mag. Barbara Prammer ......................................................................................... ... 121
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 122
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2136/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (2058 d.B.) ................................................................ 122
15. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1962/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Neuregelung der sogenannten Altpolitiker-Pensionen (2059 d.B.) .................................................................................................................... 122
16. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1748/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und Pensionen der obersten Organe des Bundes und sonstiger Funktionäre (Bezügegesetz), zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 76/2010, geändert wird (2060 d.B.) ............................................................ 122
17. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1838/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzlichen Konsolidierungsbedarf im Bereich der Politikerpensionen alt (2061 d.B.) .................................................................................................................... 122
18. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2109/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden (2062 d.B.) ........................................................................................ 123
Redner/Rednerinnen:
Werner Neubauer .................................................................................................... ... 123
Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 126
Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 127
Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 129
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 130
Jochen Pack ................................................................................................................ 131
Christoph Hagen ............................................................................................... 132, 139
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 133
Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 134
Mag. Werner Kogler (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 136
Karl Öllinger ................................................................................................................ 136
Ernest Windholz ......................................................................................................... 138
Heinz-Christian Strache ................................................................................... 140, 144
Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 141
Ing. Robert Lugar .............................................................................................. 143, 147
Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 145
Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 147
Annahme des Gesetzentwurfes in 2058 d.B. .............................................................. 147
Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 2059, 2060, 2061 und 2062 d.B. ........... 148
Gemeinsame Beratung über
19. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2003 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und
Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden und das Karenzurlaubsgeldgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2012) (2052 d.B.) ............................................................................................. 149
20. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1909/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Transparenz sowie Stärkung der Rechte der Beschwerdeführer bei Disziplinarverhandlungen (2053 d.B.) ..................................... 150
21. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1872/A der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (2054 d.B.) ............................................................................................................................. 150
22. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1705/A der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (2055 d.B.) .................................................................................................................... 150
23. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 930/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streikverbot für den öffentlichen Dienst (2056 d.B.) 150
Redner/Rednerinnen:
Dr. Peter Fichtenbauer ..................................................................................... 150, 167
Otto Pendl ................................................................................................................... 151
Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 156
Johann Singer ......................................................................................................... ... 157
Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 157
Angela Lueger ......................................................................................................... ... 159
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 160
Fritz Neugebauer .................................................................................................... ... 161
Werner Herbert ....................................................................................................... ... 164
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 165
Christian Lausch ..................................................................................................... ... 166
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ... 168
Annahme des Gesetzentwurfes in 2052 d.B. (namentliche Abstimmung) .................. 170
Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 2053, 2054, 2055 und 2056 d.B. ........... 173
Gemeinsame Beratung über
24. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1991/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren im Bundesdienst zur Herstellung von Chancengleichheit (2038 d.B.) ............................. 173
25. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 2098/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Kostenreduktion und Implementierung der HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Sozialversicherungssystem (2039 d.B.) ............................. 173
26. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1675/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Projekt „Einstieg ins Berufsleben“ (2040 d.B.) 174
Redner/Rednerinnen:
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 174
Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 175
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 175
Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 177
Elisabeth Kaufmann-Bruckberger ........................................................................ ... 178
Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 179
Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 180
Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 181
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 182
Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 183
Franz Riepl ............................................................................................................... ... 184
Christine Marek ....................................................................................................... ... 185
Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ... 185
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 2038, 2039 und 2040 d.B. .................... 186
Zuweisung des Antrages 2098/A(E) an den Gesundheitsausschuss ......................... 186
Zuweisung des Antrages 1675/A(E) an den Unterrichtsausschuss ............................ 186
Gemeinsame Beratung über
27. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2011 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Studienförderungsgesetz 1992 geändert werden (2078 d.B.) ............................................................................................................................. 187
28. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2067/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Studienbeihilfe sowie jährliche Valorisierung der Zuverdienstgrenze (2079 d.B.) ......................................................... 187
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ... 187
Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 190
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 192
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 193
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 194
Peter Mayer ............................................................................................................. ... 196
Bundesminister Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................. ... 197
Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 198
Mag. Laura Rudas ................................................................................................... ... 199
Annahme des Gesetzentwurfes in 2078 d.B. (namentliche Abstimmung) .................. 200
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2079 d.B. ................................................... 203
Gemeinsame Beratung über
29. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2016 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Tierversuchsgesetz 2012 erlassen wird sowie das Arzneimittelgesetz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Futtermittelgesetz 1999, das Gentechnikgesetz sowie das Tierschutzgesetz geändert werden (Tierversuchsrechtsänderungsgesetz – TVRÄG) (2080 d.B.) .................................... 203
30. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 946/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der ethischen Bewertung von Tierversuchen im Tierversuchsgesetz (2081 d.B.) ............................ 203
31. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2014/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein zeitgemäßes Tierversuchsgesetz für Österreich (2082 d.B.) .................................................................................................. 203
Redner/Rednerinnen:
Bernhard Vock ................................................................................................... 203, 225
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 204
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 205
Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 211
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 214
Elisabeth Kaufmann-Bruckberger ........................................................................ ... 219
Bundesminister Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................. ... 220
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 222
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 222
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 223
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 224
Ing. Franz Windisch ................................................................................................ ... 227
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Parteienstellung von Tierschutzombudsfrauen und -männern in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz – Ablehnung ........................................................................ 218, 229
Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parteienstellung für Tierschutzombudsmänner in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz – Ablehnung .............................................................................................................................. 226, 229
Annahme des Gesetzentwurfes in 2080 d.B. .............................................................. 227
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 2081 und 2082 d.B. .......................... 229
32. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2001 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 – SVÄG 2012) (2102 d.B.) .................. 229
Redner/Rednerinnen:
Renate Csörgits ...................................................................................................... ... 230
Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 230
Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 231
Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 235
Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 239
Elisabeth Kaufmann-Bruckberger ........................................................................ ... 241
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 243
Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 244
Peter Haubner ......................................................................................................... ... 245
Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 247
Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 248
Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 249
Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 249
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 250
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelungen für die Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen im Sinne ihres ursprünglichen Auftrages der Grundversorgung – Ablehnung ............................................................................ 233, 253
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Selbstbehalte im medizinischen Bereich – Ablehnung (namentliche Abstimmung) 234, 253
Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu Randzeiten durch Öffnung der Ambulatorien der Sozialversicherungsträger – Ablehnung ............................................................................................................ 236, 255
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbettung der Kinderhospizbewegung in das österreichische Gesundheitssystem – Ablehnung ............................................. 242, 255
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 252
Gemeinsame Beratung über
33. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2010 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz und das Anti-DopingBundesgesetz 2007 geändert werden (2103 d.B.) 255
34. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2138/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Fernabsatz mit Arzneimitteln (2104 d.B.) 256
Redner/Rednerinnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 256
Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 257
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 257
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 258
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 259
Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 259
Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 260
Ridi Maria Steibl ...................................................................................................... ... 260
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 261
Annahme des Gesetzentwurfes in 2103 d.B................................................................ 261
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2104 d.B. ................................................... 262
Gemeinsame Beratung über
35. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2013 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tiermaterialiengesetz geändert wird (Tiermaterialiengesetz-Novelle 2012) (2105 d.B.) ............................................................................................................................. 262
36. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2014 d.B.): Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes (2106 d.B.) .................................................................................................................... 262
37. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2091/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verordnungsermächtigung für Fiakerpferde im Tierschutzgesetz (2107 d.B.) .................................................................................................................... 262
Redner/Rednerinnen:
Bernhard Vock ............................................................................................................ 262
Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 263
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 263
Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 264
Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 264
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2105 und 2106 d.B. ..................................... 265
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2107 d.B. ................................................... 265
38. Punkt: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2104/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (2019 d.B.) (Zweite Lesung) .......... 266
Annahme des Gesetzentwurfes in zweiter Lesung ..................................................... 266
39. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (614 St 3/10m) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karin Hakl (2018 d.B.) .................................................................................................................... 266
Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 266
Eingebracht wurden
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 49
2108: Bundesgesetz, mit dem das Bundessstraßengesetz 1971 geändert wird
2109: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO-Novelle)
2110: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
2111: Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmensgesetzbuch, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Zahlungsverzugsgesetz – ZVG)
Bericht ........................................................................................................................... 51
III-373: Bericht betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen in den Jahren 2010 und 2011; BM f. Justiz
Anträge der Abgeordneten
Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung einer verkehrsträgerübergreifenden Strategie für den Standort Österreich (2160/A)(E)
Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Belastung von Unternehmern durch Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer (2161/A)(E)
Dr. Johannes Jarolim, Mag. Peter Michael Ikrath, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Tatbestand der sexuellen Belästigung (§ 218 StGB) (2162/A)(E)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Grundgültigkeitsdauer von Gesetzen (Grundgültigkeitsdauer-Gesetz – GGG) (2163/A)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine neuen Belastungen der Autofahrer durch eine Vignettenpreiserhöhung (2164/A)(E)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung der Mitführpflichten der Kfz-Lenker/innen in der EU (2165/A)(E)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Luftfahrtgesetzes zur Regelung von unbemannten Luftfahrzeugen und -geräten (2166/A)(E)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserte Sicherheitsbestimmungen bei der Kinderbeförderung in Omnibussen (2167/A)(E)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend dreispurigen Ausbau der A 4 Ost Autobahn zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Situation der Pendler/innen (2168/A)(E)
Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der praxisfremden Bestimmungen im Führerscheingesetz (2169/A)(E)
Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen des Bundes (2170/A)(E)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bezug des Karenzgeldes im Falle vom plötzlichen Kindstod (2171/A)(E)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderbetreuungsgeld, Toleranzfrist (2172/A)(E)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Linksextremismus-Datenbank im BMI (2173/A)(E)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwaltungsvereinfachung durch das Freiheitliche Pendler-Entlastungsmodell (2174/A)(E)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Österreichischen Lebensmittelcodex (2175/A)(E)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG), BGBl. I Nr. 53/2012, geändert wird (2176/A)
Anfragen der Abgeordneten
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13247/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13248/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13249/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13250/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13251/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13252/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13253/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13254/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13255/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13256/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13257/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13258/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Nachbesetzung, Streichung und Neuschaffung von Planstellen (13259/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Entzug der Lehrstellenförderung/Lehrberechtigung (13260/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulische Tagesbetreuung“ – Inserat des BMUKK im „Kurier“ am 1. Dezember 2012 (13261/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Pro und Contra Grippeimpfung (13262/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend das Europäische Olympische Jugendfestival 2015 (13263/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zurückfahren der „Rollenden Landstraße“ zwischen Wels und Szeged (13264/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zurückfahren der „Rollenden Landstraße“ zwischen Trento und Regensburg (13265/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend den ineffizienten Einsatz des Robert Porod, MBA MBA (13266/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kosten für den Bereich „Cyberdefence/Cyberwar“ beziehungsweise milCERT (13267/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Anstieg der Fuchsbandwurm-Infektionen beim Menschen (13268/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausdünnung des Verladenetzes der Rail Cargo Austria (13269/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend neue Wildwarnreflektoren (13270/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Anstiftung zum Sozialmissbrauch (13271/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend falschen Inhalt in Broschüre zur Sexualerziehung (13272/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfolgsquote der AMS-Schulungen (13273/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Social Media Team“ des Kanzleramts (13274/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verfolgung eines Mannes, der mit HIV lebt, durch die Staatsanwaltschaft trotz Einhaltung der Safer Sex Regeln (13275/J)
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend das neue Tierschutzgesetz (13276/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Vorwürfe und Unklarheiten gegenüber Lyoness (13277/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Pograpscher“ in Graz (13278/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend im Internet angebotene Staatsbürgerschaften (13279/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend seltsamen Urheberrechtsvermerk auf einem Foto in einer SPÖ-Zeitung (13280/J)
Ing. Robert Lugar, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Praxis der Neuaufnahme von Krankenanstalten in den PRIKRAF (13281/J)
Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend ÖVP-Werbung in der „Zivilschutz aktuell, 3/2012“ (13282/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend offene Fragen zum Fall Kührer (13283/J)
Christoph Hagen, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend unerlaubte Geschenkannahme durch Ex-BIA Chef (13284/J)
Christoph Hagen, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend unerlaubte Geschenkannahme durch Ex-BIA Chef (13285/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend offene Fragen zum Fall Kührer, 2 (13286/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (12506/AB zu 12724/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (12507/AB zu 12725/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (12508/AB zu 12726/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (12509/AB zu 12731/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12510/AB zu 12734/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (12511/AB zu 12735/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (12512/AB zu 12743/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Oswald Klikovits, Kolleginnen und Kollegen (12513/AB zu 12744/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (12514/AB zu 12745/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (12515/AB zu 12902/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Thomas Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (12516/AB zu 12930/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (12517/AB zu 12741/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (12518/AB zu 12737/J)
der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen (12519/AB zu 12746/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (12520/AB zu 12721/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (12521/AB zu 12730/J)
Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 185. Sitzung des Nationalrates.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Weninger, Großruck, Prinz, Dr. Strutz, Mag. Brunner, Mag. Jarmer und Windbüchler-Souschill.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures wird durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos,
der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner wird durch die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner und
der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich wird durch die Bundesministerin für Justiz Dr. Beatrix Karl vertreten.
Weiteres gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:
Die Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Theresia Fekter wird durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle vertreten.
*****
Ich gebe bekannt, dass die Fragestunde bis voraussichtlich 11.05 Uhr live auf ORF 2 übertragen wird; weiters überträgt ORF III die Sitzung live in voller Länge.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde.
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Redner-/Rednerinnenpulten im Halbrund vorgenommen. Die Beantwortung durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied wird vom Redner-/Rednerinnenpult der Abgeordneten durchgeführt.
Betreffend die Redezeit steht für die Anfrage- und Zusatzfragesteller jeweils 1 Minute zur Verfügung, für die Beantwortung der Hauptfrage 2 Minuten, für die Beantwortung der Zusatzfragen je 1 Minute. Ich werde so wie üblich wenige Sekunden vor Ablauf der Zeit durch ein Glockenzeichen darauf auch aufmerksam machen.
Meine Damen und Herren, noch ein Hinweis: Ich erinnere daran, dass die Hauptfrage weitestgehend im Wortlaut der schriftlich gestellten Anfrage zu stellen ist.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Somit gelangen wir zur 1. Anfrage, 175/M, des Herrn Abgeordneten Mayer. – Bitte.
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Einen schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt eine Fülle von Initiativen, die wir gemeinsam – Sie als Ministerin und wir als Parlament – verabschiedet haben, ich beginne bei der Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen, bei der Frühförderung, bei der verbesserten sprachlichen Förderung, bei der Einführung der Bildungsstandards, bei der Reform der Oberstufe an den Gymnasien, der neuen Matura et cetera. Das umfasst viele Bereiche, und Sie haben in den letzten Monaten oder Jahren, muss man sagen, seit Ihrem Amtsantritt sehr stark darauf geschaut, wie man auch die schulische Ganztagsbetreuung ausbauen, verfeinern und verbessern kann.
Ich erlaube mir daher, folgende Frage an Sie zu richten, geschätzte Frau Ministerin:
„Welche Vorteile bietet die von Ihnen in den letzten Jahren forcierte schulische Tagesbetreuung für die Entwicklung von SchülerInnen und den Ausgleich von sozialen Ungerechtigkeiten im Bildungssystem?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zunächst einen schönen guten Morgen auch von meiner Seite. Ich freue mich besonders, dass heute auch Schüler und Schülerinnen aus St. Paul, von den Benediktinern, und aus Oberpullendorf der Fragestunde beiwohnen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Lieber Herr Abgeordneter, die zentralen Anliegen, die uns bewegen, vermehrt ganztägige Schulformen in Österreich zu etablieren, umfassen im Wesentlichen zwei Punkte. Der erste Punkt ist die Verbesserung der Chancengerechtigkeit unseres Bildungssystems. Wir wissen aus ganz vielen Studien, dass Bildung nach wie vor vererbt wird, daher müssen wir im Kindergarten ansetzen und wir müssen ganztägige Schulformen, vor allem auch unter dem Aspekt Chancengerechtigkeit, etablieren. Da geht es auch um die Qualität der Förderung, um die Qualität der pädagogischen Konzepte.
Das zweite Motiv ist natürlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – übrigens ein Aspekt, der auch ganz, ganz viele Eltern bewegt, sich das Privatschulangebot näher anzuschauen, da mittlerweile ganz viele Privatschulen ganztägige Angebote offerieren. Und wir müssen da mit dem öffentlichen Schulsystem nachziehen, wenn Sie so wollen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mayer.
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Ministerin, Sie haben ja im vergangenen Ministerrat sehr engagiert vorgetragen, dass man diese von Ihnen hier zitierte schulische Tagesbetreuung ausbaut und haben dazu auch einen entsprechenden Folder, wie ich gesehen habe, vorbereitet für die Schulen und insbesondere für die Eltern, damit diese informiert sind, was getan werden kann. Ich möchte Sie zu diesem vergangenen Ministerrat Folgendes fragen – dort wurde der zusätzliche Ausbau der schulischen Tagesbetreuung beschlossen –:
Wie sieht das aktuelle Angebot an schulischer Tagesbetreuung aus, und wie ist Ihr Plan des Ausbaus der schulischen Tagesbetreuung bis 2018?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Zunächst möchte ich mich herzlich für die Begleitung der Vorbereitung des Ministerrates bei Ihnen, Herr Abgeordneter, aber auch bei Herrn Abgeordnetem Amon bedanken.
Ich sehe das als gemeinsames Projekt, und Zielsetzung muss es sein, von derzeit etwa 120 000 Plätzen in der schulischen Tagesbetreuung in einem nächsten Schritt auf mindestens 200 000 Plätze zu kommen. Aber entscheidend ist für mich die Nachfrage der Eltern und daher diese Informationsoffensive. Wir müssen die Eltern darauf aufmerksam machen, dass sie schon jetzt einen Rechtsanspruch auf schulische Tagesbetreuung haben, wenn sich fünf beziehungsweise zwölf – so ist die bundesgesetzliche Regelung – Schüler dafür melden. Daher diese Informationsoffensive, und diese werden wir mit vereinten Kräften auch noch intensivieren.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Haubner.
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Einen sportlichen guten Morgen, Frau Minister! Am 16. November hat ja der Nationalrat hier in diesem Haus einstimmig einen Entschließungsantrag betreffend tägliche Bewegungseinheit in Schulen durch Einbeziehung des organisierten Sports eingebracht. Der erste Sechs-Parteien-Antrag – ich glaube, das war auch ein historischer Moment.
Am Dienstag hat auch der Ministerrat ein klares Bekenntnis dazu abgelegt, dass ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Bewegung und Sport in der schulischen Tagesbetreuung, vor allem in Verbindung mit den Sportvereinen, gelegt werden soll. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt: dass die Kooperation zwischen Schule und Sport verbessert und auch noch intensiviert wird. Meine Frage an Sie lautet:
Bis wann setzen Sie welche Maßnahmen, um eine tägliche Bewegungseinheit der Kinder in der Schule gemeinsam mit den Sportverbänden zu ermöglichen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Zunächst: Bei uns ist fast schon ein Running Gag, dass wir uns in der Früh mit der Frage: Heute schon geturnt?, begrüßen – also ein klares Bekenntnis zu Bewegung und Sport, der aber uns alle betrifft, die Gesellschaft insgesamt.
Wir haben gemeinsam einige Maßnahmen vereinbart. Wir wollen zunächst einmal – das werde ich noch rechtzeitig in diesem Semester machen – die Schüler und Schülerinnen, vor allem die Schulstandorte mit einer Mitteilung darüber informieren, dass man ja jetzt schon schulautonom Schwerpunkte setzen kann. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist, dass wir im Lehrplan, den wir ja auch gemeinsam – Elmar Mayer, Werner Amon und ich – ausgearbeitet haben, die Grundlagen geschaffen haben für die Neue Mittelschule. Jetzt sind schon bis zu 19 Stunden Turnen in den Neuen Mittelschulen möglich, also auch da ein Aufmerksam-Machen auf die Möglichkeiten. Im Bereich der ganztägigen Schulangebote ist das fix eingeplant.
Und natürlich intensivieren wir die Kooperationen mit den Sporteinrichtungen, aber da gehören zwei dazu: die Schulen, die das Interesse zeigen, und die Sportorganisationen, die sich aktiv einbringen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler, bitte.
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich möchte den Vorredner noch korrigieren: Es war der 15. November, als auf Initiative des
BZÖ hier im Hohen Haus der erste Sechs-Parteien-Antrag eingebracht und auch beschlossen worden ist. (Beifall beim BZÖ.)
Zur täglichen Bewegungseinheit: Frau Ministerin, ich habe auch den Ministerratsvortrag studiert. Das ist schön, freut uns auch – es ist nett, was da alles drinnen steht: viele Bekenntnisse und auch Aufforderungen. Es ist mir nur zu wenig, Frau Ministerin. Der Entschließungsantrag hat eine ganz klare inhaltliche Definition, die lautet: Die Regierung wird aufgefordert, die tägliche Bewegungseinheit umzusetzen – das heißt, im Wesentlichen auch auf bundesgesetzlicher Ebene Maßnahmen zu treffen, die wir dann hier diskutieren und beschließen können. Die Schulautonomie ist in Ordnung, aber, Frau Ministerin, mich würde Folgendes interessieren:
Welche ganz konkrete Maßnahme planen Sie für die nächsten Wochen und Monate, damit das rasch, möglicherweise schon im nächsten Schuljahr, flächendeckend in allen Schulen umgesetzt werden kann?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich bin ja eine Verfechterin davon, zunächst einmal auf die Initiative zu setzen, auf das Wollen, auf die Einsicht. Daher die Mitteilungen an die Schulen, an die Schulpartner – denn am Anfang muss das Wollen stehen. Was nützen Gesetze, Regelungen, die verhallen? – Es ist mir wichtig, dass die Schulautonomie lebt, dass Maßnahmen ergriffen werden. Ich werde dem Nationalrat dann Bericht erstatten.
Das Allererste, wenn Sie so wollen, als hoheitliche Maßnahme wird zunächst die Mitteilung an die Schulen sein, einmal optimal das auszunutzen, was es gibt – und wenn das gelingt, haben wir schon sehr viel erreicht.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Walser, bitte.
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Wir haben jetzt einiges über die Möglichkeiten der Ganztagsschule gehört. Wenn ich heute im „Standard“ das Interview mit dem Erziehungswissenschaftler Stefan Hopmann lese, sehe ich, er stellt sowohl dem ÖVP-Modell als auch dem SPÖ-Modell ein vernichtendes Zeugnis aus. Hopmann sagt, das sind keine Ganztagsschulen, sondern wir brauchen Ganztagsschulen nicht nur mit verschränktem Unterricht, sondern mit alternativen Lernformen, offenen Lernformen und so weiter.
Meine Frage an Sie – denn das, was jetzt passiert ist, ist eine familienpolitische Maßnahme, aber noch keine pädagogische –: Was gedenken Sie zu tun, damit wir diesem Ideal irgendwann einmal näher kommen und wirkliche Ganztagsschulen haben, wo Kinder befreit lernen können, wo sie ohne Druck lernen können, wo Schulen dann wirklich Orte des Lernens sind und nicht mehr Orte der Belehrung, so wie das leider teilweise jetzt noch der Fall ist?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Der Hauptansatzpunkt von uns als diejenigen, die wir bundesweit Verantwortung tragen, ist auf der einen Seite die Bedingungen der Möglichkeit zu schaffen, und auf der zweiten Seite – denn persönliches Engagement können wir weder im Gesetz verankern noch über Verordnungen erreichen – steht die Handlung, die Motivation, der Einsatz am Schulstandort. Dass das heute schon möglich ist, zeigen uns ganz viele Beispiele, Herr Abgeordneter Walser.
Ich war vor Kurzem in Graz, in der Schule KLEX Klusemannstraße, einer Ganztagsschule in verschränkter Form. Ich habe dort mit Lehrern und Lehrerinnen gesprochen.
Die wollen überhaupt nicht mehr wechseln, weil sie es als befreiend erleben, auch in Beziehung zur ihren Schülern und Schülerinnen treten zu können und wirklich ganzheitlich den Bildungsauftrag wahrzunehmen.
Das heißt, mein Hauptaugenmerk liegt darauf, die Rahmenbedingungen zu schaffen und alles zu tun, über PädagogInnenbildung, neues Dienst- und Besoldungsrecht, damit das am konkreten Standort dann passiert. Aber das persönliche Engagement, das ist wie in einem Unternehmen, in einem Ministerium, an der Schule, das müssen wir fördern.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mühlberghuber, bitte.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Guten Morgen, Frau Bundesminister! Für den Ausbau der Ganztagsschule ist die Gemeinde zuständig; sie ist auch Schulerhalter und trägt auch die entsprechenden Kosten dafür.
Meine Frage ist: Wer entscheidet und wer hat Mitspracherecht betreffend den Ausbau und die Einführung der Ganztagsschulen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Sie sprechen den entscheidenden Punkt an, die Frage der Kompetenzen, vor allem im Bereich der Pflichtschulen. 70, 80 Prozent des Themas sind dort angesiedelt. Das heißt, die Schulerhalter, die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind natürlich entscheidend, sie sind aber auch meine wichtigen Partner. Ich kooperiere sehr eng, vor allem mit Präsident Mödlhammer, bin in den Bundesländern unterwegs, treffe die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, weil sie de facto unsere Verbündeten sind.
Das heißt, da ist es einmal wichtig, dass die Infrastruktur entsprechend eingerichtet wird – daher Planungssicherheit und mehr Budget. Ansonsten haben wir die bestehenden rechtlichen Grundlagen auf bundesgesetzlicher Basis, also die Anmeldung von 15 beziehungsweise 12 Schülerinnen und Schülern, und in der verschränkten Form müssen zwei Drittel der betroffenen Eltern und der betroffenen Lehrer zustimmen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Markowitz, bitte.
Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie werden mir zustimmen, dass gerade Kinder das wichtigste Gut sind, das wir haben. Gerade alleinerziehende Mütter und ihre Kinder sind oft großer Armut ausgesetzt. Daher möchte ich Sie Folgendes fragen:
Was machen Sie im Zuge der Tagesbetreuung, um diese Kinder, die oft nicht den Zugang zu Bildung oder zu Sporttätigkeiten haben, zu unterstützen, ihre sportlichen, musischen und auch technische Talente fördern zu können?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das sind – im Übrigen auch, wenn Sie sich die letzten Berichte der OECD ansehen – die wesentlichen Argumente für ganztägige Schulangebote, nämlich dass wir gerade über ganztägige Schulangebote die sozialen Ungleichgewichte doch ein bisschen ausgleichen können. Natürlich ist die Familie entscheidend. Wir kennen den Zusammenhang zwischen der Anzahl der Bücher zu Hause und der Lesekompetenz der Kinder. Aber ich denke, wir haben den Auftrag und die Verpflichtung, auch von öffentlicher Seite im Kindergarten und der Schule für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen.
Das ist ein, sage ich einmal, menschlicher Zugang, aber auch ein Gebot der ökonomischen Vernunft. Wir können in 15, 20 Jahren nicht auf 20 Prozent unserer Erwerbsbevölkerung verzichten – wenn ich mir die Gruppe der Risikoschüler anschaue. Daher müssen wir investieren.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 2. Anfrage, 170/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Amon. – Bitte.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Wir haben eine Fülle von Reformen auf den Weg gebracht. Eine große Reform ist die Weiterentwicklung aller Hauptschulen in Neue Mittelschulen bei gleichzeitiger Beibehaltung der Gymnasien. Wir haben im Rahmen der Neuen Mittelschulen eine Fülle von Förder- und Differenzierungsmaßnahmen vorgesehen.
Meine Frage an Sie, Frau Bundesministerin: Gibt es schon einen Überblick im Ressort, welche Differenzierungsmaßnahmen hier in besonderer Weise und in welchem Ausmaß in Anspruch genommen werden?
*****
Die schriftlich eingereichte Anfrage, 170/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche der Differenzierungsmöglichkeiten, die im Zuge der Überführung der Neuen Mittelschule in das Regelschulwesen bei gleichzeitiger Beibehaltung des Gymnasiums verankert wurden, werden derzeit in welchem Ausmaß von Standorten genutzt?“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Werter Herr Abgeordneter Amon! Ich möchte zunächst auch einmal unterstreichen, dass gerade die Neue Mittelschule auch in der Konzeption der legistischen Grundlagen, denke ich, ein wirklich beispielgebendes Entwicklungsprojekt war. Elmar Mayer, Sie, Herr Abgeordneter Amon, unser Haus, das war eine Form der Ausarbeitung, die beispielgebend ist und die Schule machen sollte.
Wir haben eine Vielfalt – Sie haben es erwähnt –: Individualisierung, differenzierter Unterricht in der Klasse, Kurssystem. Nach den Rückmeldungen, die wir haben – aber wir sprechen da von 700 Schulstandorten –, ist da die gesamte Palette im Einsatz. Ich habe aber in Auftrag gegeben, dass wir einen Evaluierungsbericht bekommen darüber, welche Maßnahmen wann als zielführend eingesetzt werden.
Diese Evaluierung werden wir Anfang 2014 zur Verfügung haben, da haben wir dann schon genug Erprobungszeit – der Einsatz wechselt sich ja natürlich ab: einmal ist ein Kurssystem von Vorteil, das andere Mal wieder Teamteaching mit zwei Lehrern quasi synchron in der Klasse.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Amon, bitte.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Bundesministerin! Dieser Evaluierungsbericht wird ja auch so etwas wie eine Garantie dafür sein, dass die zusätzlichen Mittel, die ja durchaus bedeutend sind, auch tatsächlich an den Schulen ankommen.
Gibt es noch weitere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Gelder auch tatsächlich in den Klassenzimmern ankommen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Sie sprechen da einen ganz wichtigen Punkt an, das Finanzcontrolling. Wir bewegen uns da ja im Pflichtschulbereich.
Wir haben sichergestellt, dass die zusätzlichen Mittel zusätzlich budgetiert sind – diese Bemerkung ist mir besonders wichtig, weil manchmal von AHS-Seite der Vorwurf kommt, wir würden da Mittel umschichten, was definitiv nicht der Fall ist. Die Mittel sind zusätzlich im Bundeshaushalt vorgesehen, und wir haben über Controlling-Maßnahmen hier den Überblick.
Im Übrigen wollen wir – das ist Teil auch des Verwaltungsreformpaketes, wo wir ja auch gemeinsam die Grundlagen schon ausgearbeitet haben, und da werde ich von der Finanzministerin tatkräftig unterstützt –, möchte ich, so, wie das heute jedes mittelständische Unternehmen hat, eine einheitliche Personalverrechnungssoftware für alle Lehrerinnen und Lehrer, dann hört sich nämlich dieses gegenseitige „Wie verdächtig ist der Mensch?“ beim Einsatz von Ressourcen hoffentlich ganz auf.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Spadiut, bitte.
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Geschätzte Frau Minister! Im Rahmen der Schulversuche der Neuen Mittelschule wurde immer wieder Kritik laut, dass die neue Unterrichtsmethode verschränktes Teamteaching nur in den Nebenfächern stattfindet, nicht aber in den Hauptfächern, weil dafür zu wenig Lehrkräfte zur Verfügung stehen.
Frau Minister! Wie werden Sie sicherstellen, dass das Problem des Lehrermangels an den Neuen Mittelschulen entschärft wird und genügend Lehrkräfte für Teamteaching auch in den Hauptfächern zur Verfügung stehen werden?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Der entscheidende Punkt ist, dass die Ressourcen, der zweite Lehrer, gemäß Gesetz – da gibt es ja gar keine Wahlmöglichkeit – in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache möglich ist, und nur dort möglich ist. Das wird über die Schulaufsicht auch regelmäßig kontrolliert, das wird überprüft, das muss gesetzeskonform erfolgen.
Ich erwarte mir sehr viel von der neuen PädagogInnenausbildung, die wir ja in Laxenburg vom Grundsatz her auch beschlossen haben. Ich hoffe sehr – wir arbeiten intensiv daran –, dass wir noch vor Weihnachten mit den Gesetzestexten in Begutachtung gehen können, denn dann haben wir, was die Sekundarstufe I betrifft, auch die optimale Ausbildung und Bildung der Lehrer und Lehrerinnen für diese Unterrichtsform.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Walser.
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Ministerin, Sie haben die Einführung der Neuen Mittelschule als beispielgebend für die gute Harmonie in der Regierung genannt. Es fallen da natürlich einige Widersprüche auf.
Sie haben beispielsweise gemeint, die Neue Mittelschule sei konzipiert worden, um schlussendlich zur gemeinsamen Schule zu kommen. Davon sind wir meilenweit entfernt, es sind überhaupt keine Schritte in diese Richtung erkennbar. Auf eine Evaluierung wurde bei der Einführung ja leider verzichtet, obwohl sie vorgesehen war; die ist bislang nicht erfolgt.
Meine Frage an Sie: Wie wollen Sie gewährleisten, dass Ihr ursprüngliches Ziel auch wirklich zum Tragen kommt und nicht auf dem Altar großkoalitionärer Eintracht geopfert wird, denn derzeit ist es so?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Abgeordneter Walser, ein Thema, über das wir uns ganz oft unterhalten, und da haben wir einfach unterschiedliche Zugänge.
Es wurde 40 Jahre lang diskutiert, was in der Sekundarstufe I geschehen soll. Jetzt wird mehr investiert, bis etwa 250 Millionen € pro Jahr für zusätzliche Lehrer, wie ja unsere bisherigen bildungspolitischen Maßnahmen insgesamt etwa 10 000 Lehrerarbeitsplätze geschaffen haben – das muss auch einmal betont werden.
Es ist absolut notwendig, in die Sekundarstufe I zu investieren; Stichwort: Grundkompetenzen.
Das ändert nichts daran, dass mein politisches Ziel, unser politisches Ziel, wenn ich in Richtung der Sozialdemokratie schauen darf, die gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen ist. Es ist aber auch Faktum, dass wir uns da in der Koalition im Rahmen des Machbaren bewegen, und daher sind wir auf dem Weg. – Und: Unsere Wette wird schon noch eingelöst. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Kitzmüller.
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Guten Morgen, grüß Gott, Frau Minister! Österreich beteiligt sich ja jedes Mal wieder mehr oder weniger erfolgreich an den Pisa-Studien.
Meine Frage dazu lautet: Haben Sie Vergleichsdaten zwischen dem Abschneiden der Schüler in der Neuen Mittelschule, als sie noch ein Versuch war, dem Abschneiden der Schüler in den Kooperativen Mittelschulen, wie es sie in Wien gibt, dem Abschneiden der Schüler in den Hauptschulen, auch im Vergleich zum Abschneiden der Schüler in den Gymnasien? Gibt es da Vergleichsdaten?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Dafür ist es, werte Frau Abgeordnete, noch zu früh, da wir noch keine ausreichenden Zahlen von Neuen Mittelschulen haben, um die Ergebnisse zu prüfen.
Wir werden überhaupt die Ergebnisse unserer Reformmaßnahmen in der ganzen umfassenden Palette erst 2018/19 abgebildet sehen, wenn genau diese Kohorte, diese Altersgruppe, von PISA geprüft wird. Das, was wir vom ersten Jahrgang der Absolventen der Neuen Mittelschule wissen, ist, dass um 12 Prozentpunkte mehr als vorher befähigt sind, eine höhere Schule zu besuchen. Das werte ich schon als Erfolg und Förderung von Interessen und Talenten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer.
Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Die österreichische Bildungslandschaft befindet sich in einem starken Wandel. Das innovative pädagogische Konzept der Neuen Mittelschule hat ja zu einem guten Teil zum Ziel, die Bildungs- und Berufschancen der SchülerInnen erheblich zu verbessern, und stellt Differenzierung, individuelle Förderung und Kompetenzentwicklung in den Mittelpunkt.
Meine Frage: Welche Rolle spielen die LerndesignerInnen bei der Individualisierung im Unterricht?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das ist ein guter Anknüpfungspunkt auch an die Frage des Herrn Abgeordneten Amon. Wir haben an jedem Schulstandort – es sind jetzt etwa 700 Neue Mittelschulen – sogenannte Lerndesigner im Einsatz, die genau dafür verantwortlich sind, entsprechende pädagogische Konzepte zu begleiten. Die sind ausgebildet, fortgebildet von den Pädagogischen Hochschulen, sind auch regelmäßig bei Vernetzungstreffen, damit die einzelnen Standorte auch voneinander lernen, und sind in Wirklichkeit die Gruppe von Pädagoginnen und Pädagogen, die die Individualisierung auch konzeptiv weiterentwickeln.
Es ist mir ja auch die Rückkopplung an die Pädagogischen Hochschulen wichtig, damit diese Form der Pädagogik in der Fortbildung, Ausbildung, aber letztlich auch in der Forschung und Schulentwicklung entsprechend berücksichtig wird, damit wir da dann auch in Serie gehen können. Jetzt sind das noch Piloten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 3. Anfrage, 172/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenkranz. – Ich darf bitten, sich vielleicht immer gleich in Position zu bringen (Abg. Dr. Rosenkranz: Danke, Frau Präsidentin!), das spart Zeit. – Herr Abgeordneter, bitte.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin, ich werde es insgesamt kürzer machen, um das alles einzubringen.
Frau Bundesministerin, guten Morgen! Wenn man Zeitungsgerüchten glaubt, ist das unter Umständen ja sogar die letzte Fragestunde, die wir hier mit Ihnen haben, denn Herr Bundeskanzler Faymann denkt ja daran, nach der wahrscheinlich verlorenen Wehrpflichtbefragung (Rufe bei der SPÖ: Frage!) eine Regierungsumbildung zu machen.
Ich habe geglaubt, die Sozialdemokratie interessiert vielleicht, was bei ihr passiert – aber es interessiert vielleicht andere. Das hängt vielleicht nicht damit zusammen, dass gegendert wird, dass eine Quote erfüllt wird, sondern vielleicht auch mit dem nächsten Frühjahr, mit dem Kommunalkredit-Rechnungshofbericht oder Ähnlichem.
Meine Frage lautet, nachdem Sie mir diese Frage dieses Gerücht betreffend wahrscheinlich nicht beantworten können, folgendermaßen:
„Wie werden Sie dem Trend entgegenwirken, dass Eltern, die zu Recht um die Bildung ihrer Kinder besorgt sind, ihre Kinder speziell in Ballungszentren immer häufiger in kostenpflichtige Privatschulen schicken (müssen)?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Auf Ihre einleitenden Bemerkungen möchte ich nicht eingehen; ich beantworte Ihre Frage. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Abgeordneter Rosenkranz, diesen Trend kann ich zumindest in der Statistik nicht nachvollziehen. Die Privatschulen hatten 2006/07 107 000 Schüler und Schülerinnen, 2011/12 108 000 Schüler und Schülerinnen.
Generell möchte ich auch festhalten – die Schule St. Paul der Benediktiner ist heute auch hier –, dass ich mit den Privatschulen sehr eng zusammenarbeite und sie in ihrer Tätigkeit, in ihrem Engagement sehr schätze. Das möchte ich an dieser Stelle auch unterstreichen und betonen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Was müssen wir im öffentlichen Schulsystem tun? – Da gibt es zwei Ansatzpunkte: Qualität verbessern, Angebot verbessern. Ich weiß von vielen Eltern, auch aus meinem privaten Umfeld, dass gerade die ganztägigen Angebote der Privatschulen oft die Aspekte sind, die besonders für Privatschulen sprechen. Und daher müssen wir, denke ich, auch unter dem Aspekt der Leistbarkeit, der Chancengerechtigkeit in die ganztägigen Schulformen investieren.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz, bitte.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Leistbarkeit und auch Gerechtigkeit. Da Sie die Statistik jetzt bemüht haben: Es wird wahrscheinlich auffallen, dass der Trend zur Privatschule vor allem in Ballungszentren, im städtischen Raum groß ist.
Gibt es Untersuchungen, die besagen, dass eventuell der hohe Migrantenanteil in den Ballungszentren daran schuld sein kann, dass die Eltern zusehends ihre Kinder in Privatschulen schicken? (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Derartige Studien, Untersuchungen sind mir nicht bekannt. Das entscheidende Motiv, das mir immer wieder genannt wird, sind die erstklassigen ganztägigen Angebote, vom Mittagessen bis zur Nachmittagsbetreuung, Bewegung und Sport, Kunst und Kultur. Das, denke ich, sind wohl Hauptmotive.
Gerade im städtischen Bereich sind doch die meisten Eltern berufstätig, also fällt dieser Aspekt dort besonders ins Gewicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Sacher, bitte.
Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Frau Bundesministerin! Zu meinem Kremser Kollegen möchte ich nur kurz sagen, seine Sorge hinsichtlich des Zugs zu den Privatschulen kann er selbst entkräften, wenn er unsere Bemühungen unterstützt, die ganztägigen und verschränkten Betreuungsangebote – so wie in den Privatschulen – auch in den öffentlichen Schulen umzusetzen und sie nicht boykottiert! (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Frau Bundesminister, meine Frage: Wie groß ist derzeit das Angebot an den öffentlichen Schulen bezüglich Nachmittagsbetreuung, und wie wird Ihr Vorhaben, das wir massiv unterstützen, da einen Ausbau vorzunehmen, ablaufen, und welche finanziellen Bedeckungen sind dafür erforderlich?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Wir haben derzeit, ich habe es vorhin kurz erwähnt, etwa 120 000 Plätze an den Schulen – verschränkte Form, aber vorwiegend auch Nachmittagsbetreuung. Mit dem jetzt vom Ministerrat, ja ich würde einmal sagen, dazu ermächtigten Schritt werden wir auf 200 000 Plätze kommen. Dazu ist es aber notwendig, mit den Bundesländern wieder Artikel-15a-Vereinbarungen abzuschließen, da wir uns ja primär im Bereich der Pflichtschulen bewegen und da über den Weg der Bundesländer die Mittel an die
Schulerhalter, an die Gemeinden gehen müssen. Das ist der Weg, so ist der Bauplan der Republik.
Aber ich glaube, dass die 200 000 Plätze erst die Untergrenze sein werden, und deshalb möchte ich ja vor allem die Eltern auch auf ihren Rechtsanspruch aufmerksam machen, darauf, dass man schulische Tagesbetreuung auch einfordern kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Huainigg.
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Guten Morgen, Frau Minister! Die Frage des Kollegen Rosenkranz bezog sich auf aktuelle Sorgen von Eltern. Jetzt kam es zu heftigen Elternprotesten aufgrund der Sexualaufklärungsbroschüre des bm:ukk „Ganz schön intim“.
Laut einer Umfrage ist diese Broschüre für 50 Prozent der Eltern zu intim, und sie differenziert zu wenig in der Altersgruppe zwischen sechs und zwölf Jahren. Sie beinhaltet auch rechtliche Fehler. Es werden wichtige gesellschaftliche Fragestellungen wie Liebe und Verantwortung nicht angesprochen. Sie beinhaltet die Vielfalt, aber es werden auch Aspekte ausgelassen, wie die Sexualität von behinderten Menschen, die Elternschaft.
Deshalb meine Frage: Die Eltern sollten mehr mit einbezogen werden. Sind Sie bereit, diese Broschüre zurückzuziehen, bis ein Einvernehmen mit den Elternvertretern über eine Neugestaltung dieser Broschüre hergestellt ist? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Zunächst ein paar einleitende Worte. Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass wir in einer aufgeklärten Gesellschaft leben; in einer aufgeklärten Gesellschaft in mehrfacher Hinsicht des Wortes. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte festhalten, dass diese Materialien keine Materialien sind, die den Kindern in die Hand gegeben werden. Das sind Behelfe für die Lehrerinnen und Lehrer (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein) für einen verantwortungsvollen Aufklärungsunterricht in der Schule. Ich denke nicht daran, diese Unterrichtsmaterialien zurückzuziehen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein), aber wir werden in den Punkten, wo rechtliche Punkte betroffen sind (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Die sind ja inhaltlich völlig falsch! Die entsprechen gar nicht der Gesetzeslage!), natürlich die erforderlichen Korrekturen vornehmen. Aber es ist wichtig, die Kinder, die jungen Menschen umfassend mit all den Punkten, die in der Realität vorkommen, aufzuklären. Da liegt die Verantwortung bei den Lehrerinnen und Lehrern, verantwortungsbewusst umzugehen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)
Selbstverständlich haben da auch die Eltern entsprechende Aufgaben wahrzunehmen, vor allem auch, was Wertevermittlung et cetera betrifft. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Grosz.
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Bundesminister! Wir werden darin übereinstimmen: Bildung ist Integration.
Wenn ich sehe, dass der Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache in den Grazer Bezirken Gries 88 Prozent, Lend 79 Prozent, Gösting 67 Prozent, in Kapfenberg 40 Prozent und in Mürzzuschlag 30 Prozent beträgt, dann, muss ich sagen, können Integration und auch Bildung nicht mehr stattfinden. Darin sollten wir auch übereinstimmen.
Daher meine Frage an Sie: Was werden Sie in Zukunft tun, damit Integration im Schulbereich stattfindet, und was werden Sie gegen diese offenkundige Bildung von Ghettoklassen tun, die weder den Schülerinnen und Schülern helfen, die eine nichtdeutsche Muttersprache haben, noch jenen, die Deutsch als Muttersprache haben?
Diese Frage ist natürlich auch im Zusammenhang mit der durchaus berechtigten Anmerkung des Kollegen Rosenkranz zu sehen, der von der Flucht an die Privatschulen gesprochen hat. Das heißt, wenn nicht mehr ordentlich gelehrt wird, darf man sich nicht wundern, wenn die Schüler von ihren Eltern an andere Schulen gebracht werden.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Sie sprechen ein ganz wichtiges Thema an, und ich möchte da auch ein bisschen in die Tiefe gehen.
Der Migrationshintergrund ist ein Faktum, und wir haben zunehmend mehr junge Menschen in unseren Schulen mit Migrationshintergrund. Wenn Sie sich da die Zeitreihe anschauen: allein in den letzten sieben Jahren um 10 Prozentpunkte angestiegen. Das heißt, das wird sich jetzt Jahrgang für Jahrgang durch das gesamte Schulsystem entsprechend weiterentwickeln. – Der erste Punkt.
Zweiter Punkt: Wir haben extreme Unterschiede zwischen dem städtischen Bereich und dem ländlichen Bereich und im städtischen Bereich zwischen den einzelnen Bezirken. Allein in Wien lebt jedes zweite Kind, das die Volksschule besucht, in einer Familie, wo zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird. Das ist das Thema!
Jetzt haben wir gemeinsam eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, von denen ich mir eine Wirkung verspreche. Wir haben ja oft auch gemeinsam die Beschlüsse gefasst – etwa: verpflichtendes Kindergartenjahr, Sprachförderung, kleinere Klassen –, aber ich meine, wir müssen in Zukunft die Sprachförderung noch einmal intensivieren, ganztägige Schulformen forcieren, gerade auch unter diesem Aspekt, und wir müssen die Schwerpunktschulen – ich sage jetzt bewusst nicht „Brennpunktschulen“ – noch einmal gesondert ausstatten. Wir dürfen auch dort die Lehrer und Lehrerinnen nicht alleinlassen, da müssen wir auch mit Sozialarbeitern arbeiten, und wir müssen da auch die Eltern erreichen.
Das sind die großen Aufgaben von heute und der Zukunft! Da stimme ich zu hundert Prozent mit Ihnen überein. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Korun.
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, einen schönen guten Morgen! Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, zweisprachige, mehrsprachige Kinder: Dieses Thema wurde schon angesprochen. Ich erziehe selber ein zweisprachiges Kind und bekomme hautnah mit, wie dieses Kind und auch die Freunde und Freundinnen meiner Tochter im Kindergarten gemeinsam Deutsch üben und die Deutschkenntnisse anderer nicht-deutschsprachiger Kinder mit jedem Tag besser werden.
Wir haben ja Tausende mehrsprachige Kinder in Österreich, die, wenn sie optimal gefördert würden, sehr wohl sowohl des Deutschen als auch der Muttersprache, die sie mitbringen, mächtig wären. Sie sind bei meinem Vorredner ein bisschen darauf eingegangen. Meine Frage lautet:
Welche konkreten Maßnahmen bei der Sprachförderung haben Sie vor, in nächster Zeit zu setzen, damit diese Kinder sehr wohl gut Deutsch können als auch ihre Mutter-
sprache beherrschen, die ein zusätzliches Asset für sie und auch für unsere Gesellschaft ist?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich denke, es ist wichtig – Sie haben es betont –, dass die Kinder zunächst einmal auf jeden Fall in der Schule integriert werden. Aber wir werden nicht umhinkönnen, zusätzlich zu den bisherigen Anstrengungen sprachliche Förderung anzubieten. Ob das jetzt Intensivkurse sind oder andere Förderformen, auf jeden Fall ist es so, dass wir die Sprachförderung noch weiter ausbauen müssen, etwa mit Zusatzkursen. Wir wollen keine Separation, sondern Zusatzkurse für diejenigen, die das brauchen. Und – ich bleibe dabei – wir müssen Sozialarbeiter einsetzen, um auch die Eltern zu erreichen, um ein bildungsfreundliches Klima, eine bildungsfreundliche Einstellung zu schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Köfer.
Abgeordneter Gerhard Köfer (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Bundesminister! Zunächst einmal gratuliere ich Ihnen zu Ihrer Art: zu Ihrer verbindlichen Art, wie Sie sich des Themas „Ganztagsschule in Österreich“ annehmen. Das gefällt mir ausgenommen gut. – Ich komme jetzt zu meiner Frage.
Soziologische Untersuchungen zeigen immer wieder, dass der Zulauf speziell zu den Privatschulen vor allem von Eltern aus der gehobenen Mittelklasse kommt, was zeigt, dass diese offenbar unserem Bildungssystem misstrauen.
Wie wollen Sie dem Misstrauen dieser Eltern entgegentreten?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Nun, dass Privatschulen zunächst einmal von finanzkräftigen Eltern nachgefragt werden, ist ja nicht überraschend, denn die sind entsprechend teuer. Das Einzige, das da hilft – und das ist ja unser Ansatz –, ist die Sicherstellung der Qualität des öffentlichen Schulsystems.
Wir müssen die Qualität der öffentlichen Schulen sicherstellen, und deshalb sind die Bildungsstandards so wichtig, deshalb ist die standardisierte Matura ein zentraler Eckpunkt und deshalb ist die neue PädagogInnenbildung so wichtig. Qualität, Qualität, Qualität!, das muss unser Credo sein.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 174/M, jener des Herrn Abgeordneten Dr. Zinggl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Sie wissen, dass in ganz Österreich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kulturinitiativen weit unter ihrer Arbeitsleistung entlohnt werden. Wir haben Stichproben gemacht, und es stellte sich heraus, dass nicht wenige weniger als 50 Prozent des Entgeltes, das dem Gehaltsschema der Gewerkschaft entspricht, als Lohn erhalten.
Daher meine Frage:
„Am 7. Juli 2011 wurden Sie mittels einstimmig gefasster Entschließung des Nationalrates aufgefordert, sozialwissenschaftlich abgesicherte Grundlagen zur Situation der Kulturinitiativen und ihrer MitarbeiterInnen erarbeiten zu lassen und die Ergebnisse zu
veröffentlichen. – Bis wann werden Sie dieser Aufforderung des Nationalrates nachkommen?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Abgeordneter Zinggl, Sie sprechen hier einen – ich sage das gleich sehr offen – sehr heiklen Punkt an. Der Entschließungsantrag hat auch vorgesehen, die IMAG, die Interministerielle Arbeitsgruppe, mit diesem Thema zu befassen.
Sie kennen sicher die Zuständigkeiten in diesem Bereich. Wir bewegen uns beim Thema „Kulturinitiativen“ primär in dem Bereich, wo die einzelnen Bundesländer Förderungen vornehmen. Ich habe daher die Landeskulturreferententagung mit diesem Thema befasst und um ihre Mitarbeit gebeten, denn ich denke, es nützt uns jetzt einmal eine weitere Studie nichts, sondern wir brauchen zuerst Fakten und Grundlagen. Aber es haben sich bisher leider erst zwei Bundesländer bereit erklärt, in diesen Prozess einzusteigen, also sich das genauer anzuschauen, auch mit den dann daraus folgenden Implikationen.
Ich werde im Frühjahr noch einen Anlauf nehmen und die Landeskulturreferententagung nochmals damit befassen, um da ein Stück weiterzukommen. Aber ich sage ganz offen: Das ist ein sehr schwieriges Gebiet.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Da es sich um ein österreichweites Phänomen handelt und die Kulturinitiativen auch bei Ihnen budgetiert sind, der Nationalrat die Entschließung aber direkt an Sie gerichtet hat, so eine Studie zu erarbeiten und zu veröffentlichen, wiederhole ich meine Frage:
Werden Sie so eine Studie, nachdem der Nationalrat darum ersucht hat, in Auftrag geben: ja oder nein?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ja natürlich werde ich diesem Entschließungsantrag Folge leisten, so wie ich immer die Entschließungsanträge des Souveräns ernst nehme. Sie kennen mich, ich verfolge die Dinge sehr genau.
Ich möchte aber zunächst noch einmal die Landeskulturreferententagung damit befassen, denn eine allgemeine Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler haben wir ja bereits, sie stammt aus dem Jahr 2008. Aber sollte ich da nicht weiterkommen, dann wird wohl die Beauftragung einer Studie der nächste dann zu setzende Schritt sein, mit dem ich selbstverständlich, dem Entschließungsantrag folgend, dem Ersuchen des Nationalrates nachkommen werde.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Jury.
Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Minister! Der Fragesteller vor mir hat eine negative Sichtweise, was die Kulturinitiativen betrifft, und bringt immer wieder Bad-Practice-Beispiele.
Ich bringe jetzt ein Best-Practice-Beispiel: die Künstlerstadt Gmünd, die im Kulturbereich und im Kunstbereich federführend und eine Vorzeigestadt ist. – Meine Frage lautet:
Welche Maßnahmen werden Sie gemeinsam mit Ihrem Ministerium ergreifen, dass die Förderung von Kultur und Kunst, von zeitgenössischer Kultur und Kunst, durch privates Sponsoring steuerlich als Sonderausgabe anerkannt wird?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das ist ein Thema, dass uns ja schon, ich möchte fast sagen, Jahrzehnte beschäftigt. Das kenne ich noch aus meiner Zeit, als ich im Finanzministerium gearbeitet habe. – Wir haben diesen Wunsch im Finanzministerium deponiert. Es bleibt wohl abzuwarten, inwieweit das bei einer Steuerreform dann aufgegriffen wird.
Was die Maßnahmen, die ich jetzt unmittelbar setzen kann, betrifft, kann ich sagen: Ich freue mich sehr, dass wir in budgetär schwierigen Zeiten immerhin das Budget um 500 000 € auf 5,5 Millionen € 2013 erhöhen konnten. Und ich freue mich, dass ich wieder Planungssicherheit geben kann, und zwar durch mehrjährige Verträge.
Und: Sehr, sehr viele Kulturinitiativen kooperieren jetzt schon mit den Schulen. Es werden diese Möglichkeiten noch zunehmen über die ganztägigen Schulangebote, sodass auch von dieser Seite Impulse und auch Beschäftigungsmöglichkeiten kommen werden.
Ich denke, dass damit insgesamt das Ansehen der Kunstschaffenden weiter steigen wird, und das halte ich für besonders wichtig.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig.
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Sie haben die Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler, die 2008 veröffentlicht wurde, bereits angesprochen. Darin wird vor allem die Problematik aufgezeigt, mit der Künstlerinnen und Künstler in ihrem Arbeitsumfeld konfrontiert sind. Es werden darin aber auch die Belastungsfaktoren angesprochen, mit denen Künstlerinnen und Künstler zu kämpfen haben, speziell was Sozialrecht, versicherungsrechtliche Absicherungen, aber auch was Absicherungsmöglichkeiten bei Verdienstausgängen betrifft.
Ich weiß, dass Ihnen, Frau Ministerin, die Freiheit der Kunst, die Freiheit der KünstlerInnen auf der einen Seite und die Wertschätzung der KünstlerInnen auf der anderen Seite ganz besonders wichtig sind. – Meine Frage lautet daher:
Welche Initiativen werden Sie setzen zur besseren sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das Allerwichtigste sind, denke ich, zunächst einmal die Offensivmaßnahmen, nämlich das Kunstschaffen in Österreich zu fördern: auf der einen Seite finanziell über die Kunstförderungen, über die Projektförderungen, aber auf der anderen Seite auch durch Anerkennung und Wertschätzung. Daher: Preise, Auszeichnungen, das Kuratieren von Ausstellungen mit zeitgenössischen österreichischen Künstlerinnen und Künstlern, die Förderung des Filmschaffens, und zwar auch im innovativen Bereich. Das müssen die Offensivmaßnahmen sein, damit sich die Künstlerinnen und Künstler etablieren und ein Einkommen erzielen können! Das sind die wichtigen Maßnahmen.
Darüber hinaus: Künstlerhilfe, Literar-Mechana, Sozialfonds, Künstler-Sozialversicherungsfonds, um auch abfedernd wirksam zu sein.
Leider können wir Ideen, die in Richtung Grundabsicherung der Künstlerinnen und Künstler gehen, über das Kunstbudget nicht Folge leisten. Aber wir müssen alles daransetzen, die Kunstschaffenden, die mit uns leben, zu fördern und wertzuschätzen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Durchschlag.
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Der Kulturrat Österreich als Zusammenschluss der Kulturmedien und Kunstschaffenden hat vor einigen Tagen Bilanz gezogen in der Publikation mit dem Titel „42 Monate Interministerielle Arbeitsgruppen (IMAG)“.
Darin wird beklagt, dass vier Jahre nach der Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich nicht rasend viel weitergegangen ist und es weder im Bereich der Sozialversicherung noch bei der Arbeitslosenversicherung noch bei der Kunstförderung große Strukturveränderungen gegeben hat. Jetzt meine Fragen an Sie:
Wie beurteilen Sie diesen Bericht? Was sagen Sie zu diesem Prozess, den Sie ja 2009 maßgeblich angestoßen haben? Welche Initiativen werden Sie ergreifen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: In der Tat ist das ein sehr steiniger und weiter Weg. Wir – ich darf hier in Form von „wir“ sprechen, weil vor allem Andrea Ecker, meine Sektionschefin in der Kunstsektion, sich da sehr stark einbringt – sind sehr froh, dass es uns geglückt ist – übrigens als erstem Land in diesem Maßstab –, eine interministerielle Arbeitsgruppe als Dauerarbeitsgruppe für Künstler einzurichten.
Ich möchte die Erfolge hier nicht zu kritisch oder zu gering bewertet sehen. Wir haben doch enorme Steigerungen im Künstler-Sozialversicherungsfonds, was die Zuschüsse für die Künstler betrifft. Wir haben ein Schauspielergesetz. Wir haben Informationsmaterialien enorm verbessert und vor allem auch die Wertschätzung und Wahrnehmung für Kunst und Kultur in allen Ressorts verankert. Wir beschäftigen uns jetzt sehr intensiv – vor allem ist da Beatrix Karl federführend tätig – mit dem ganzen Fragenkomplex des Urheberrechts.
Also ich sehe es nicht ganz so kritisch. Ich kann schon die Enttäuschung zum Teil verstehen, weil da enorm viel Arbeit investiert wird, aber die wird nicht umsonst investiert. Es gelten auch da die Gesetze der Physik: Auch intellektuelle Energie geht nicht verloren! Und wir kommen weiter. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Kunst ist ein Teil von Kultur. Frau Bundesminister, die Initiative, Kunstwerke, Kunstgegenstände, welche sich in öffentlicher Hand befinden, zu verleihen, ist wichtig, ist richtig, ist Teil der Kulturpolitik. Das ist eine gute Kulturinitiative.
Aber es verschwinden jährlich Tausende Kunstwerke. Allein in Tirol sind, haben wir jetzt erfahren, 475 Kunstwerke verschwunden, wurden gestohlen, haben sich sozusagen in Luft aufgelöst. Niemand weiß, wo sie sind.
Auf Bundesebene ist es in der Artothek, in den Bundesmuseen ähnlich. Daher würde mich Folgendes interessieren:
Was werden Sie unternehmen, um dem Einhalt zu gebieten, und dass die Diebe, wer auch immer sie sein mögen, ausgeforscht werden, damit diese Kunstgegenstände wieder zurück in die Hand des Steuerzahlers kommen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Kon-trolle, Kontrolle, Kontrolle! Wachsam sein!
Wir haben – ich darf jetzt über den Bund sprechen – die Sammlung des Bundes, die Artothek, komplett digitalisiert. Es wird die Artothek jetzt vom Belvedere, vom 21er Haus mit betreut, und es wird dort sehr sorgsam darauf geachtet, wo sich die einzelnen Werke befinden. – Also ich kann nur antworten: Da muss man ganz strikt sein, kontrollieren und ordnungsgemäß die Dinge abwickeln.
Aber auf gar keinen Fall darf man das Verleihen in Frage stellen, denn das ist ganz, ganz wichtig in Sinne dessen, was ich vorhin gesagt habe, nämlich: Wertschätzung der Kunst, der Künstlerinnen und Künstler, und daher ist die öffentliche Wahrnehmung sehr wichtig.
Ich freue mich, dass jetzt auch schon die Bundesschulen dazu übergehen, ihre Räume entsprechend mit Kunstwerken aus der Artothek zu gestalten. Auch da gilt der Grundsatz: Man kann nicht früh genug beginnen, Interesse zu wecken.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 173/M, jener der Frau Abgeordneten Haubner. – Bitte.
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin, Sie kennen sicher die aktuellen Arbeitsmarktdaten: Die Arbeitslosigkeit steigt leider, auch die Jugendarbeitslosigkeit, und der Anstieg bei der Zahl der Lehrstellensuchenden ist auch ein sehr großer. Das Angebot kann da nicht immer mit der Nachfrage bei den Lehrstellensuchenden mithalten.
Seit Jahren fordert die Wirtschaft, wie Sie wissen, gut ausgebildete Pflichtschul-abgängerinnen und Pflichtschulabgänger.
Daher meine Frage an Sie, Frau Bundesministerin:
„Die Arbeitgeber beklagen sich zunehmend über mangelnde Grundfähigkeiten ange-hender Lehrlinge. – Wie werden Sie sicherstellen, dass mit Abschluss der Pflichtschule auch eine Arbeitsmarktreife der Absolventen gegeben ist?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das, was wir in der Tat sicherstellen müssen, sind die Grundkompetenzen. Und da haben wir Handlungsbedarf. Es ist heute nicht gesichert, dass jeder Schüler/jede Schülerin, der/die die Pflichtschule verlässt, auch ausreichend über die Grundkompetenzen verfügt. Das ist Faktum! Daher können wir im Bereich der Bildung nicht sagen: Laisser-faire, eh alles in Ordnung! – Da ist nicht alles in Ordnung!
Daher: Bildungsstandards, kleinere Klassen, Individualisierung, Sprachförderung – auch das zunehmend ein Thema der Migration im städtischen Bereich. Fest steht: Wir haben hier Handlungsbedarf.
Ich erwarte mir sehr viel von unserer gemeinsamen Initiative, die von allen Bil-dungssprechern hier im Parlament unterstützt wird, nämlich dass wir insbesondere die neunte Schulstufe unter die Lupe nehmen. Ich denke, das wäre auch eine Chance, die Grundkompetenzen per Zertifikat – mit einem Geprüft-Siegel, einem Qualitätsgütesiegel, wenn Sie so wollen – entsprechend zu sichern.
Das müssen wir tun, denn ich kann Ihrem Befund nur beipflichten: Auch ich höre von künftigen Arbeitgebern, dass es oft an den Grundkompetenzen mangelt. Auf der anderen Seite sind wieder andere Kompetenzen, von denen wir weit entfernt sind, bei den Jugendlichen extrem gut ausgebildet – also was den ganzen technischen Umgang mit neuen Medien betrifft. Auch das gilt es wertzuschätzen, aber auf die Grundkompetenzen dürfen wir nicht verzichten.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haubner.
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin! Ich stimme mit Ihnen absolut überein, was die Grundkompetenzen anlangt und dass da vieles zu tun wäre. Sie haben angeregt, dass man eine Art Qualitätsgütesiegel am Ende der Pflichtschule ausstellen könnte. Daher meine Frage:
Wir vom BZÖ haben eine Art standardisierte Arbeitsmarktprüfung vorgeschlagen – so etwa der Arbeitstitel. Gefallen ist auch der Titel „Mittlere Reife“ oder „Qualifikationscheck“, wie immer man das auch bezeichnen mag. Können Sie sich vorstellen, so etwas umzusetzen? Und wenn nicht, was würde Sie daran hindern?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich denke, dass das der Ansatzpunkt ist. Wir werden ja im Jänner gemeinsam zu diesem Thema beratschlagen, dass das ein wichtiger Ansatzpunkt wäre, um zum einen die Polytechnischen Schulen aufzuwerten und auf der anderen Seite Kompetenzen abzusichern.
Dabei können wir unser Know-how, das wir uns jetzt im Rahmen der Umsetzung der Bildungsstandards erwerben, nutzen, um zu erreichen, dass es dann jedenfalls – vielleicht per Zertifikat; nennen wir es einmal so – gesicherte Kompetenzen, bestätigte Kompetenzen gibt, auf denen die Unternehmen aufbauen können und die die Qualität und den Wert der Schule unterstreichen. Das heißt, wir müssen alles daransetzen, dass die Schule anerkannt wird und dass das nicht ausgelagert wird.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Walser.
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Ministerin, was Sie gerade gesagt haben, ist erschreckend. – Das, was aus dem österreichischen Schulwesen herauskommt, entspricht nicht dem, was wir wollen.
Die Schuld dafür kann man nicht Ihnen persönlich anlasten. Das sind jahrzehntelange Fehlentwicklungen im österreichischen Bildungssystem, und es ist relativ eindeutig, wo die Ursachen dafür liegen. Wir haben schon über die notwendige Schulreform gesprochen. Insbesondere die Sekundarstufe I ist ein Problemfall, weil sich die Kompetenz der SchülerInnen ja von der Volksschule bis zum Ende der Sekundarstufe noch verschlechtert, wie das internationalen Testungen zu entnehmen ist.
Meine Frage daher: Was gedenken Sie zu tun, um einerseits langfristig, andererseits kurzfristig, denn wir werden auch kurzfristige Maßnahmen setzen müssen, betreffend dieses Manko Abhilfe zu schaffen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Zum einen plädiere ich hier für eine differenzierte Argumentation: auf der einen Seite den Problemen ins Auge schauen und handeln, auf der anderen Seite aber auch sehen, wo wir sehr gut sind. Berufsbildendes Schulwesen, Platz 1 OECD, 80 Prozent unserer 15- bis 18-, 19-Jährigen sind in einer berufsbildenden Ausbildung. Weltweit werden wir
darum beneidet. Wöchentlich kommen Delegationen zu uns, die einfach schauen wollen, wie wir das machen, und das auch einsetzen wollen.
Betreffend Problemfelder erkennen und handeln: Ich denke, alle Maßnahmen greifen da, vor allem vom Kindergarten, Sprachförderung, bis in den Volksschulbereich und natürlich auch zu verstärkten Investitionen in die Neue Mittelschule.
Und ich denke, dass wir im städtischen Bereich – und dort in einzelnen Bezirken, wo die Probleme kumuliert auftreten, nämlich Migration und sozial arm – verstärkt handeln müssen: Sozialarbeiter, vermehrte Sprachförderung. Da müssen wir noch einmal konzentriert Aktionen setzen. Wenn Sie so wollen, die Coaches, die wir jetzt gemeinsam mit dem AMS im Einsatz haben, sind schon so ein Schritt in die Richtung. Wir müssen auch die Bildungspolitik stärker differenzieren.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Linder.
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Minister! Als Bürgermeister und somit Schulerhalter komme ich noch einmal auf das Thema Nachmittagsbetreuung oder Ganztagsschule zu sprechen. Ich sehe ein großes Problem in der Entscheidung, wer die Ganztagsschule haben will oder wer zustimmt.
Viele Gemeinden sind derzeit bei der Planung, die Volksschulen umzubauen und zu sanieren, und stehen vor der Entscheidung, ob sie die Schulen für den Nachmittagsunterricht fit machen sollen – was mit hohen Kosten verbunden ist –, um im Endeffekt dann aber nicht selbst entscheiden zu können, ob der Nachmittagsunterricht kommen wird. Das heißt, entweder investieren wir sehr viel Geld – das Geld ist fast in den Sand gesetzt, weil es die Lehrer verhindern – oder wir setzen die Investition derzeit aus, und dann kommt doch die Entscheidung, wir wollen einen Nachmittagsunterricht haben, und wir müssen im Nachhinein eine sanierte Schule umbauen.
Was empfehlen Sie den Gemeinden, die vor diesen Entscheidungen stehen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Wenn Sie mich um eine Empfehlung fragen, dann würde ich sagen, ich würde bei den Eltern ansetzen. Entscheidend ist, dass im Rahmen der Schuleinschreibung die Eltern gefragt werden, ob schulische Tagesbetreuung gewünscht wird, ob ein Bedarf bei den Eltern gegeben ist, wobei das nicht nur zum Zeitpunkt der Schuleinschreibung der Fall sein sollte, sondern sich diese Entscheidung ja jedes Jahr stellt. Man kann ja in der 2., 3., 4. Klasse das dann auch haben wollen, und dann entscheidet der Wunsch der Eltern.
Die Mitwirkung, die Zweitdrittelregelung der Lehrer betrifft die verschränkte Form, aber über die Nachmittagsbetreuung an der Schule entscheiden die Eltern. Und daher würde ich, wäre ich Bürgermeisterin, die Bürgerinnen und Bürger fragen und im Ort schauen, ob der entsprechende Bedarf da ist – Planungssicherheit wird jetzt bis 2018 gegeben sein –, und dann würde ich ans Werk gehen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Riepl.
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich glaube, jeder politisch Interessierte in unserem Land wird, wenn er es objektiv betrachtet, erkennen, dass in den letzten Jahren sehr viele Bildungsreformschritte gesetzt wurden. Im Vergleich zu früher muss das auffallen. Dafür ist Ihnen und Ihrer Ressortführung, wie ich meine, zu danken.
Sie haben betont, Qualität ist in der Schule wichtig. Es ist jetzt in dieser Fragestunde schon mehrmals das Stichwort „Bildungsstandards“ gefallen. Meine Frage lautet daher:
Wie sind diese bisher umgesetzt worden, in welchen Schulen, wie viele Schüler, in welchen Gegenständen? Wie schaut das aus Ihrer Sicht aus?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ja, sehr verehrter Herr Abgeordneter Riepl, die Bildungsstandards sind wirklich das neue Instrument, das jetzt in Österreich im Einsatz ist.
Wir haben die Bildungsstandards so definiert, dass das die Zielkompetenzen sind: Das sollen Schülerinnen und Schüler am Ende der 4., am Ende der 8. Schulstufe können. Das richtet sich nach den Lehrplänen. Es wurden jetzt im Mai österreichweit 80 000 Schüler getestet, also eine Vollerhebung. Und wir werden zum ersten Mal in der Geschichte des österreichischen Schulwesens eine Vollerhebung zu den Kompetenzen der Schüler und Schülerinnen am Ende der 8. Schulstufe im Fach Mathematik haben.
Das gilt zum einen als Befund, wenn Sie so wollen, aber ganz entscheidend ist jetzt, dass wir das als Grundlage nehmen, um Schulentwicklung in Gang zu setzen, um entsprechende Qualitätsverbesserungen an den Schulstandorten zu initiieren. Nächste Woche wird es so weit sein, da werden wir die ersten Ergebnisse und die Maßnahmen präsentieren.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Pack.
Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Mein Vorredner und die Frau Abgeordnete Haubner haben ja bereits, was den Bereich der Standards betrifft, einleitend gesagt, dass es für die Wirtschaft wichtig ist, dass die Qualität passt, vor allem wenn es um das duale Berufsausbildungssystem geht. Aber damit dieses System überhaupt funktioniert, muss im Vorfeld, also in der Pflichtschule beziehungsweise in der 9. Schulstufe, auch das Angebot entsprechend erweitert werden, wenn es darum geht, welche Möglichkeiten es nach der 9. Schulstufe gibt. Die Voraussetzung dafür ist, dass wir auch genügend gute Schülerinnen und Schüler haben, die den Weg in Richtung Facharbeit einschlagen. Meine Frage dazu, Frau Bundesministerin, lautet folgendermaßen:
Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium in diesem Bereich, dass sozusagen auch das Modell „Karriere mit Lehre“ bei den Schülerinnen und Schülern beworben wird und ankommt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Meine Antwort geht in zwei Richtungen. Der eine Punkt, der sehr, sehr wichtig ist, sind Berufsberatungen, die an der Schule stattfinden. In der Neuen Mittelschule haben wir das jetzt verpflichtend, 3., 4. Schulstufe. Ich halte es für sehr wichtig, sich im Hinblick auf ihre Begabungen, Interessen und Neigungen auch mit den Schülern, Schülerinnen auseinanderzusetzen, wie denn der künftige Berufsweg sein kann. Es sollte also nicht in die Richtung laufen, dass das gewählt wird, was vielleicht die Eltern gern sehen würden, sondern dass es möglichst den eigenen Interessen entspricht. – Das ist einmal der eine Ansatzpunkt.
Und der zweite Ansatzpunkt – und da freue ich mich sehr, dass das so gut aufgeht – ist Lehre und Matura, übrigens ein Projekt, das damals in Kärnten begonnen hat, wo wir heute über 10 000 Lehrlinge haben, die sich auch gleichzeitig auf die Matura vorbereiten und mit den Unternehmen kooperieren. Und damit, denke ich, werten wir auch die Lehre ein Stück auf, das bedeutet auch wieder Wertschätzung und Anerkennung.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 177/M, das ist die der Frau Abgeordneten Kaufmann-Bruckberger. – Bitte.
Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Grüß Gott, Frau Bundesministerin! 20 Prozent der Pflichtschulabgänger sind nicht in der Lage, sinnerfassend zu lesen und ausreichend zu schreiben. Diese Voraussetzungen bieten ganz einfach auch nicht die Möglichkeit einer weiterführenden Ausbildung beziehungsweise erschweren sie natürlich auch den Weg in das Berufsleben.
Mit welchen Maßnahmen – und vor allem, in welchem Zeitraum – wollen Sie ein Zeichen setzen, damit es zu einer Änderung beziehungsweise auch zu einer Verbesserung dieser Situation kommt?
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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 177/M, hat folgenden Wortlaut:
„20 Prozent der Pflichtschulabgänger sind nicht in der Lage, sinnerfassend zu lesen und ausreichend zu schreiben. Sie erfüllen damit die Voraussetzungen NICHT, um erfolgreich in ein Erwerbsleben oder eine weiterführende Ausbildung eintreten zu können. – Welche Maßnahmen wollen Sie in welchem Zeitraum setzen, um hier eine Änderung zu erzielen?“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Im Bildungsbereich gibt es leider nicht die einzelnen Maßnahmen, wo man dann gleich sagen kann: Und jetzt ist alles besser. Es ist ein Bündel von Maßnahmen, das wir jetzt gemeinsam schon seit einiger Zeit umsetzen und auch in der Schule implementieren: verpflichtender Kindergarten, kleinere Klassen, Sprachförderung, Investitionen, mehr Lehrer in die Sekundarstufe I, in die Neue Mittelschule, Bildungsstandards, Jugendcoaching, Nachholen von Bildungsabschlüssen – im Sinn auch einer Reparaturmaßnahme, wenn es dann halt quasi zu spät ist –, also ganz viele Punkte. Mut zur Gleichzeitigkeit.
Und was uns gemeinsam auch gelingen muss – denn Bildung ist nicht delegierbar, für Bildung braucht es Disziplin, harte Arbeit, Einsatz, Eigenleistung; auch das müssen wir wieder ein Stück mehr in den Vordergrund rücken –, ist ein bildungsfreundliches Klima in der Gesellschaft. Und deshalb ist es ja so wichtig, da auch mit den Eltern gemeinsam zu wirken. Ich halte das für sehr entscheidend. Neben den Rahmenbedingungen, die ich geschildert habe, geht es ganz stark auch um Kultur, Einstellung, Haltung, Disziplin.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger.
Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Es gibt ja auch ganz einfach Menschen mit niedrigem Ausbildungsniveau, die dadurch auch gering qualifiziert sind und somit auch von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.
Sie haben ohnehin schon kurz erwähnt, dass die Erwachsenenbildung natürlich sehr wichtig ist, aber welche Maßnahmen wollen Sie setzen, um auf der einen Seite den Analphabetismus zu beseitigen – das betrifft rund 500 000 Menschen in Österreich –, aber auch die Schwächen in den Grundrechnungsarten zu beheben?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich denke, die wichtigste Basis dafür, was wir von öffentlicher Seite her tun können, Frau Abgeordnete, ist das Nachholen von Abschlüssen. Und ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist – im Übrigen ist das das erste Mal in der Zweiten Republik –, eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern abzuschließen, was den Bereich Erwachsenenbildung betrifft. Da haben wir zwei Schienen: das Nachholen der Basisbildung, der Grundlagen, und das Nachholen der Pflichtschulabschlüsse. Wir kooperieren da sehr eng mit den Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung – also ein sehr niederschwelliger Zugang –, und wir müssen jetzt vor allem auch schauen, wie wir diese Zielgruppe erreichen und ansprechen können.
Also wenn man es jetzt aus OECD-Sicht betrachtet, dann geht es auf der einen Seite um das Entwickeln von Kompetenzen – dafür ist die Schule verantwortlich, Kindergarten, Familie –, aber es geht auch um das Aktivieren und Nachholen von Kompetenzen, wie im Bereich der Erwachsenenbildung, wo ich mich sehr engagiere.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Franz.
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Zu den Grundkompetenzen gehört neben dem Lesen und Schreiben auch die Sprache. Leider haben wir noch zu viele Kinder, die sprachliche Defizite haben.
Frau Ministerin, was wollen Sie tun, um diesen Kindern zu helfen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich habe es vorhin schon erwähnt: Das ist eine Themenstellung, die uns massiv im städtischen Bereich beschäftigt. In Wien lebt jedes zweite Kind in einer Familie, in der zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird. Das ist auch ein Thema einzelner Bezirke, einzelner Lebensumgebungen. Es ist heute auch nicht mehr so, dass man die Landessprache zum Beispiel über das Fernsehen lernen kann, weil eben auch andere Programme empfangen werden.
Das heißt, wir haben ein großes Thema mit der Sprachförderung, und von öffentlicher Seite müssen wir daher den Kindergarten weiterentwickeln und Sprachförderung unterstützen. Ich bin absolut dafür, auch ein zweites Kindergartenjahr mit Bildungsaspekten anzureichern, denn wir wissen von Experten und Expertinnen, dass das Erlernen der Sprache ein längerer Prozess ist.
Und es ist natürlich auch wichtig, dass wir die Kinder mit Migrationshintergrund, die oft noch dazu in sozial armen Familien leben, auch länger in Betreuung haben, wodurch wir ihnen Chancen und Möglichkeiten bieten können.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk.
Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Ministerin! 27,3 Prozent der Schüler haben im Schuljahr 2010/2011 die Schule ohne Abschluss abgebrochen. 23,8 Prozent davon waren laut Statistik Austria Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache.
Meine konkrete Frage: Welche Maßnahmen wollen Sie setzen, um vor allem bei Kindern mit Migrationshintergrund die sehr hohe Drop-out-Quote zu senken?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das schließt, denke ich, an die schon gegebenen Antworten an. Ich würde das in zwei Kategorien aufteilen.
Das eine ist die aktive Förderung während der Schullaufbahn, wo viel, viel stärker auf Schwerpunktgebiete, Schwerpunktschulen eingegangen werden muss. Während es heute selbstverständlich ist, dass wir von der Individualisierung des Unterrichts sprechen, müssen wir auch die bildungspolitischen Instrumente noch differenzierter einsetzen und Schwerpunktschulen noch stärker unterstützen, denn wir können es uns als Gesellschaft einfach nicht leisten, in Zukunft auf 20 Prozent der Erwerbsbevölkerung zu verzichten. Das wäre fatal für die Wohlstandsentwicklung Österreichs. Und immerhin sind wir heute unter den Top-5-Wirtschaftsländern der EU und unter den Top-10-Ländern der Weltwirtschaft. Wenn wir da bleiben wollen, dürfen wir niemanden zurücklassen.
Der zweite Aspekt ist etwas, was ich vorhin schon erwähnt habe: das Nachholen der Basisbildung und da vor allem das Ansprechen von Migrantenvereinen, von NGOs, um motivierend zu wirken.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Walser.
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Ministerin, Sie haben vorhin davon gesprochen, dass wir ein bildungsfreundliches Klima in Österreich brauchen. Dabei unterstützen wir Sie sehr. In diesem Zusammenhang ein Hinweis:
Sie werden sich daran erinnern, dass wir vor drei Jahren gemeinsam beschlossen haben, die Förderung der Privatschulen, auch der nichtkonfessionellen, so zu gestalten, dass zumindest 1 000 € pro Schülerin und Schüler herauskommen. Aus diesen 1 000 € damals sind inzwischen etwa 700, 800 € geworden. Viele dieser sehr, sehr engagierten Schulen sind am finanziellen Limit. Sie wissen nicht mehr, wie sie das finanzieren sollen. Wir wissen, wie wichtig diese Schulen sind als Salz, wenn wir so wollen, in der pädagogischen Suppe. Und ich glaube, es ist in unser aller Interesse, diese Schulen zu fördern.
Meine Frage an Sie: Was gedenken Sie zu tun, damit wir wieder zumindest zu dieser Ausgangsförderung zurückkommen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Zunächst möchte ich das auch noch einmal bekräftigen und bestärken, nämlich Ihren Eindruck davon, was diese Schulen für die Schulentwicklung leisten, für innovative pädagogische Konzepte. Allein wenn ich an die Lehrplangestaltung denke – die Kompetenzorientierung –, dann muss ich sagen, da sind einzelne Entwicklungen nahezu beispielgebend.
Und ich freue mich auch sehr darüber, dass sich die Schulen bei Entwicklungsprojekten – Beispiel Bildungsstandard – aktiv und an vorderster Front einbringen. Also höchste Wertschätzung und Anerkennung meinerseits. Wir haben diesbezüglich ja auch schon über die Parteigrenzen hinweg Gespräche darüber geführt, wie wir diese Schulen auf eine stabilere Basis stellen können.
Ich werde diese Gespräche engagiert weiterführen, denn ich bin an strukturellen Rahmenbedingungen interessiert, damit sich diese Schulen gut weiterentwickeln können, mit Betonung auf den strukturellen Rahmenbedingungen, die hier gesichert sind.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Um das Lesen, Rechnen und Schreiben ist es offensichtlich nicht so gut bestellt wie noch vor einigen Jahren oder Jahrzehnten. Dennoch gibt es in diesem Bereich für
die Sechs- bis Zwölfjährigen eine Bewusstseins- und Wissenserweiterung in Bezug auf die Sexualerziehung, geht es nach den Plänen des bm:ukk. Wenn man schon nicht mehr ordentlich Lesen, Rechnen und Schreiben kann, dann weiß man immerhin, was eine Samenbank ist. Das ist dann im Gegenzug bereits so wichtig, dass es in den Wissensschatz aufgenommen wird.
Vielleicht gilt es als ein Punkt der Rechtschreibung, wenn man auf Seite 25 für ein – wie es dort heißt – abwertendes Wort für Selbstbefriedigung lesen kann, dass es dort mit ch geschrieben wird und nicht mit x. Das ist vielleicht für die Rechtschreibung von jenen, die Graffitis an irgendwelchen Eisenbahnunterführungen anbringen, wichtig, aber ich glaube nicht, dass das in irgendeiner Form für die Sechs- bis Zwölfjährigen geeignet ist.
Sie haben bereits, als die Sexualbroschüre angesprochen wurde, gesagt, dass es um Werte geht und um ein Spannungsfeld: Mithilfe des Unterrichtsbehelfs werden Werte von Lehrern vermittelt, daneben gibt es aber auch die Werte der Eltern. – Meine Frage daher:
Wie werden in der Zukunft, wenn es um die Erziehung von Sechsjährigen geht, die Konflikte zwischen den Werten des Elternhauses und jenen der Lehrer in diesem Fall ausgeräumt? (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Abgeordneter Rosenkranz, ich betone noch einmal: Das ist ein Informationsmaterial, das sich an die Lehrer und Lehrerinnen wendet, das nicht an Schüler und Schülerinnen ausgeteilt wird und in dem es darum geht, über Realitäten zu informieren.
Wir leben in einer aufgeklärten Gesellschaft – in mehrfacher Hinsicht –, daher ist das notwendig und wichtig. Ich vertrete das, und wir werden diese Broschüre nicht zurückziehen, um diesbezüglich noch einmal Klarheit zu schaffen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Auer.
Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Hauptfrage der Abgeordneten Kaufmann-Bruckberger und auch immer wieder andere Aussagen suggerieren uns, es sei in Richtung Lese- und Schreibkompetenz nichts geschehen. Genau das Gegenteil ist der Fall, geradezu eine Lawine ist in Ihrer Amtszeit ins Rollen gebracht worden.
Als Lehrer – ich war 27 Jahre im Schuldienst – weiß ich, dass Wiederholung jedem guttut, für alle Lernformen sehr wichtig ist und auch sicher diesem Haus guttut, deshalb meine Frage:
Könnten Sie zusammenfassend vielleicht noch einmal sagen, was denn die wichtigsten Schritte für Sie aus Ihrem Blickwinkel waren – obwohl ich weiß, dass Sie dazu eigentlich Stunden bräuchten, weil es sehr viele waren?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Zunächst ist natürlich der wichtigste Zugang die Sprachförderung, die wir schon im Kindergarten ansetzen. Es ist wichtig, den Kindergarten weiterzuentwickeln in Richtung „Bildungsgarten“, und ebenso wichtig sind alle Initiativen in der Volksschule.
Für mich sehr wichtig ist, dass im Pflichtschulbereich jetzt auch die einzelnen Bundesländer Schwerpunkte setzen wie zum Beispiel: Leseschwerpunkt auch an den
Wiener Schulen, Einzelinitiativen wie Lesefestwoche, Buch Wien, Autoren und Autorinnen versuchen in den Schulen, motivierend zu wirken, die Bereitstellung entsprechender Unterrichtsmaterialien.
Sie haben es gesagt: Es ist eine Fülle an Maßnahmen – aber wir sind noch nicht am Ziel, das muss ich auch sehr selbstkritisch sagen. Und die Probleme nehmen in Zukunft eher noch zu, weil zunehmend Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache in unsere Schulen kommen. Das heißt, wir haben eine doppelte Aufgabe: Sprachförderung und Leseförderung.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 176/M, das ist jene der Frau Abgeordneten Ablinger. – Bitte.
Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Das Regierungsübereinkommen hat sich im Bereich der Kulturpolitik im Besonderen auch einen Schwerpunkt betreffend Film und Filmförderung gesetzt, und das durchaus mit Erfolg und mit positiven Beispielen, gerade wenn man sieht, wie viel Anerkennung die Produkte, die Filme österreichischer RegisseurInnen – mit großem „i“ –, erfahren.
Frau Bundesministerin, meine Frage:
„Welche Maßnahmen werden vonseiten des BMUKK zur Stärkung des österreichischen Films gesetzt?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich glaube, die wichtigste Maßnahme, die uns gemeinsam gelungen ist – uns, da schaue ich jetzt Sie an, Frau Abgeordnete, da blicke ich aber auch in die Richtung von Frau Abgeordneter Fuhrmann –, ist, dass es trotz budgetärer Engpässe Gott sei Dank gelungen ist, das Versprechen des Regierungsübereinkommens einzulösen, das ÖFI, das Österreichische Filminstitut, mit 20 Millionen € auszustatten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das ist wirklich wichtig, und wenn man weiß, dass es vorher 9,6 Millionen waren, so ist in Zeiten der Budgetkonsolidierung ein Anstieg von 9,6 auf 20 Millionen € ein deutliches Signal.
Wichtig sind mir aber auch die begleitenden Maßnahmen, vor allem auch die Filmvermittlung, dass das Kino, dass der Film, der österreichische Film, auch in die ländlichen Regionen kommt; Stichwort Wanderkino für jene Gemeinden, wo es kein Kino gibt.
Wichtig ist wirklich eine umfassende Betrachtung, und auch da gilt das, was ich vorhin bei den Kunstschaffenden gesagt habe: Wertschätzung und Anerkennung und natürlich Sichtbarkeit. Diesbezüglich ist beim Film der ORF ganz entscheidend, daher wird das Film/Fernseh-Abkommen aufgestockt. Das wird auch gleich unsere nächste Aufgabe sein: dass das Film/Fernseh-Abkommen gut in die Zukunft kommt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Ablinger.
Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Ministerin, Sie haben es gerade angesprochen, es geht um zwei Schwerpunkte: zum einen darum, die Filme in der Produktion, in der Drehbuchförderung mit finanziellen Mitteln zu unterstützen, und zum anderen ist die Vermittlung ganz wichtig.
Können Sie vielleicht noch einmal darstellen, in welchen verschiedenen Bereichen, im Bereich der Digitalisierung, der Filmfestivals, im Bereich Schule und Film, Sie Maßnahmen gesetzt haben? Es ist ja ganz wesentlich, dass die Filme nicht nur produziert
werden, sondern eben auch gesehen werden und sich verbreiten in den unterschiedlichsten Regionen, aber auch bei Schülerinnen und Schülern. (Abg. Mag. Wurm: Auch in Innsbruck!) Natürlich sollen die Filme auch in Innsbruck gesehen werden.
Vielleicht können Sie zu dieser Vermittlung noch einiges darstellen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Sie haben es schon angesprochen, Frau Abgeordnete: Es geht zum einen um die Förderung der Produktion bis hin zu Stipendien für junge Filmschaffende. Weitere Schwerpunkte sind die Filmvermittlung an den Schulen, das Thema Bildungsfilm, auch eine Kooperation mit dem ORF und entsprechende Unterrichtsmaterialien. Aber ich freue mich zum Beispiel auch sehr, dass etwa Herr Markovics Schulen besucht und die jungen Menschen für den österreichischen Film begeistert. Ebenso wichtig ist das Wanderkino, das in die Gemeinden im ländlichen Raum geht, und natürlich ganz wichtig sind Programmkinos, Regionalkinos, Förderung bei der Unterstützung der Digitalisierungsinvestitionen und Filmfestivals. Also es geht um die gesamte Palette.
Ich betone noch einmal: Wichtig ist, dass wir auch als Regierung insgesamt dahinter stehen, dass der österreichische Film im ORF gezeigt wird, dass möglichst viele Menschen die Filme auch sehen können. Das ist mir ein großes Anliegen. Daher werde ich auch sehr intensiv Gespräche mit dem ORF führen, damit das Film/Fernseh-Abkommen entsprechend weitergeführt wird und auch das Radio-Symphonieorchester in der mittel- und langfristigen Zukunft abgesichert ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Höllerer.
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Bundesministerin! Ende Oktober wurde das Forum Österreichischer Filmfestivals gegründet. Mit dem Forum Österreichischer Filmfestivals haben sich 18 unabhängige österreichische Filmfestivals zusammengeschlossen, um sich noch stärker zu vernetzen. Vorrangig will das Forum darauf aufmerksam machen, dass die Zustände rund um die Förderung heimischer Filmfestivals unhaltbar sind.
Frau Bundesministerin, fünf Forderungen wurden als Basis für eine vielversprechende Zukunftsentwicklung formuliert. – Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die österreichischen Filmfestivals besser zu fördern?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Wir bewegen uns im Bereich der Kunstförderung in den Ermessensausgaben, und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, wir sind alle sehr froh darüber, dass es hier in den letzten Jahren nicht zu Kürzungen gekommen ist. Sie wissen, dass durchaus Bedrohungspotenzial in diese Richtung vorhanden war.
Ich freue mich, dass wir die Förderungen weiterführen können, dass wir jetzt durch das ÖFI auch die Filme entsprechend unterstützen können. Das ÖFI engagiert sich auch bei den Filmfestivals. Im Jahr 2013 werde ich die Erwartungen – ich sage das ganz offen –, was noch weitere, zusätzliche Mittel betrifft, leider nicht erfüllen können.
Wir alle freuen uns darüber, dass wir Budgets halten, im Bereich der Regionalförderung aufstocken und die vielen Budgets eben auch entsprechend gestalten können. Ich muss Ihnen in dieser Klarheit antworten, ich würde gerne etwas anderes sagen, aber es sind gewisse Restriktionen gegeben.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Petzner.
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Bundesminister, Sie haben schon erwähnt, dass die Filmförderung erhöht wurde – trotz sinkender Budgets. Das ist erfreulich.
Die Frage ist, wie diese Mittel eingesetzt werden und welche mittelfristige oder langfristige Strategie verfolgt wird, um die Marke Filmland Österreich auch zu etablieren. Ich darf dazu Michael Haneke zitieren, auf den wir sehr stolz sind, weil er mit seinem neuesten Film „Amour“, Liebe, auch als ein heißer Anwärter für den Auslands-Oscar gilt. Haneke warnt davor, dass man die heimische Filmförderung für künstlerisch anspruchsvolle Produktionen zugunsten des sogenannten Publikumsfilms schwächt.
Daher meine Frage: Welche Maßnahmen setzen Sie und welche konkrete Strategie verfolgen Sie, um diese erhöhte Filmförderung auch effizient im Sinne der Etablierung der Marke Filmland Österreich einzusetzen? (Beifall beim BZÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Sehr verehrter Herr Abgeordneter Petzner! Ich hatte am Wochenende Gelegenheit, mit Herrn Haneke persönlich zu sprechen, weil ich in Malta war, wo Haneke mit seinem neuen Film einmal mehr triumphiert hat. Ich glaube, ganz entscheidend – und diesbezüglich konnte ich mich auch mit Herrn Haneke austauschen – ist einfach, dass wir einen Schwerpunkt durchaus auch auf die Sparte Autorenfilm legen werden.
Das ist in Wirklichkeit überhaupt die Stärke auch der Haneke-Produktionen. Ich habe mich mit ihm ein bisschen austauschen können und muss sagen, in welcher Präzision die Vorbereitung derartiger Filmprojekte erfolgt, das ist unglaublich. Das geht bis in die kleinsten Handgriffe, und das führt zu authentischen Filmen, das führt zu Filmen, die berühren.
Das ÖFI und insgesamt die Fördermittel aus der Kunstsektion unterliegen genau diesen hohen künstlerischen Qualitätsansprüchen. Das verfolgt das ÖFI, und machen Sie sich bitte keine Sorgen, darauf achten wir auch!
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Ministerin! Ich mache mir schon Sorgen, und ich schließe direkt an die Frage des Kollegen Petzner an.
Michael Haneke hat das gemeint, was viele in Österreich auch meinen und worauf Sie sich auch in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Jahr 2009 bezogen haben, nämlich dass zusätzlich zu den 20 Millionen Filmförderung, ÖFI, auch die Förderung des nicht kommerziell produzierten innovativen Films angehoben wird. Das wurde bis jetzt nicht getan. – Warum nicht?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das hat budgetäre Hintergründe. Aber ich verwehre mich dagegen, das ÖFI nicht als eine Fördereinrichtung zu bezeichnen, die auf Qualität und Innovation setzt. Sie haben recht, für Kurzformate, Avantgardefilme stehen weiterhin 2 Millionen € zur Verfügung. Da habe ich leider keine Erhöhung erreicht.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner.
Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Film ist nicht nur Kulturgut, sondern auch ein Wirtschaftsfaktor. Ich glaube, darin sind wir einer Meinung. Wirtschaftlicher Erfolg und künstlerische Qualität sind vereinbar. Erfolg heißt Erfolg beim Publikum, heißt viele, viele, viele Zuseher. Jahr für Jahr zeigen jedoch die Filmwirtschafts-Berichte, dass der österreichische Film im Vergleich mit anderen Ländern viel zu wenig Publikum findet. Das können wir nachlesen.
Zur erfolgsorientierten Filmförderung gehört es jedoch, Geld nicht nur für die Produktion bereitzustellen, sondern auch für die Vermarktung. Und ich verstehe unter Vermarktung ein bisschen etwas anderes als Vermittlung. In den USA zum Beispiel wird zwei- bis dreimal so viel Geld für die Vermarktung als für die Produktion ausgegeben.
Meine Frage an Sie lautet: Was sagen Sie dazu, bei einer – sagen wir einmal – Reform der Filmförderung die Bedeutung der Vermarktung zu erkennen und umzusetzen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich würde unseren Ansatz nicht mit dem in den USA vergleichen. Das ist ein völlig anderer Zugang, wenn Sie sich damit intensiver beschäftigen. Es ist zum Beispiel so, dass die Filmproduktion sich schon über weite Strecken am Publikumsgeschmack orientiert, und bevor das Filmprojekt abgeschlossen wird, wird der Film noch dreimal geändert, um den Publikumsgeschmack zu treffen.
Wir in Europa haben einen anderen Zugang mit dem europäischen Film und im Speziellen wir auch mit der Filmförderung. Wir rücken Qualität, künstlerische Qualität in den Vordergrund. Dass die Themen dann anders aufbereitet sind, zeigen im Speziellen die Filme von Michael Haneke, dass Erfolg nicht unbedingt ein Widerspruch ist zu künstlerischer Qualität, auch das zeigt Michael Haneke, und daher bleibe ich lieber hier in Österreich und bei unserem Wort Filmvermittlung. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur letzten Anfrage, 171/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Fuhrmann. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Bundesminister! Die Initiative „KUNST HAT RECHT.“ hat im Zuge der aktuellen Debatte über das Urheberrecht ein sehr umfassendes Weißbuch herausgebracht und initiiert jetzt auch, ausgehend von 2 800 Kunstschaffenden und 25 Verbänden, eine parlamentarische Bürgerinitiative.
Eine zentrale Forderung der Plattform „KUNST HAT RECHT.“ ist die Festplattenabgabe, weil heutzutage kaum mehr CDs, DVDs oder gar Musikkassetten gekauft werden. Eine Ausdehnung der Urheberrechtsabgabe auf neue Speichermedien scheint ein logischer Schritt zu sein.
Frau Bundesministerin, Ihre Kollegin, Frau Justizministerin Karl, arbeitet derzeit sehr intensiv an einer Novelle des Urheberrechtsgesetzes.
Meine Frage an Sie als Kulturministerin:
„Wie stehen Sie zur Forderung der Kunstschaffenden nach Einführung einer Festplattenabgabe?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Jetzt würde ich gerne mit einem klaren Ja antworten, kann ich aber leider noch nicht.
Vielleicht zur Ausgangslage: Ich bin auf der Seite der Künstler und Künstlerinnen, versichere vollste Unterstützung allen Initiativen, die darauf abzielen, das Einkommen, die Rechte der Künstler und Künstlerinnen zu wahren.
Wenn ich mir die Statistik anschaue: Leerkassettenvergütung – da gab es im Jahr 2005 Einnahmen von 17,6 Millionen €, im Jahr 2011 Einnahmen von 7,9 Millionen €. Also da besteht Handlungsbedarf!
Daher unterstütze ich Frau Bundesministerin Karl voll und ganz darin, zu einer guten Lösung zu kommen. Ich bin auf der Seite der Kunstschaffenden, bringe mich auch in die Arbeitsgruppen ein. Wir sind aber – jetzt schaue ich in unsere Richtung, in Richtung SPÖ – noch nicht so weit, um als SPÖ ein klares Ja zu sagen. Es braucht noch viele Gesprächsrunden, denn wir wollen eine gute, eine umfassende Lösung. Ich bleibe weiter dran.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann.
Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Bundesminister! Ein Teil einer möglichen Urheberrechtsnovelle wird auch die cessio legis sein, weil es diesbezüglich eine Vorgabe seitens der EU gibt. Im Raum steht eine Vermutungs-Regel, die die cessio legis ablösen soll.
Wie schaut Ihre persönliche Meinung zur cessio legis aus?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich denke, dass wir auch das gemeinsam mit der gesamten Urheberrechtsthematik behandeln und regeln müssen. Es gehen die Meinungen darüber selbst in der Branche noch heftig auseinander. Ich habe am Wochenende eine Auseinandersetzung zwischen Produzent und Regisseur live miterlebt und kann sagen, da prallen die Meinungen aufeinander. Wir werden noch viele Gespräche führen müssen, um zu einer Lösung zu kommen, die breit akzeptiert wird. Aber wir müssen diese Thematik miterledigen, und daher plädiere ich für eine umfassende Lösung im Bereich des Urheberrechts.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Petzner.
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Bundesminister! Es ist korrekt, dass wir durch die Erfindung des Internets und die neuen Medien natürlich vor großen Herausforderungen, auch gesetzlichen Herausforderungen im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums und des Urheberrechts stehen. Was wir aber ablehnen in diesem Zusammenhang, ist, dass man diesen Schutz durch eine neue Steuer oder durch eine Festplattenabgabe sicherstellt.
Welche anderen Maßnahmen können Sie sich vorstellen, außer der Einführung von neuen Steuern, die wir getreu unserem Motto „Genug gezahlt!“ ablehnen, um geistiges Eigentum zu schützen und das Urheberrecht zu sichern?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Werter Herr Abgeordneter, ich würde Ihnen gerne eine, zwei, drei, vier sehr klare Maßnahmen nennen, aber wir – ich rede jetzt von „wir“ – sind noch nicht so weit. Es laufen intensive Gespräche mit dem Justizministerium, unter Federführung des Justizministeriums, sehr kontroversiell, weil – wie Sie ja auch vorgebracht haben – die unterschiedlichsten Meinungen und Haltungen aufeinanderprallen. Wir sind noch nicht entscheidungsreif. Daher hat es auch wenig Sinn, irgendwelche persönlichen – in dem Fall wäre es eine Einzelmeinung – Meinungen einzubringen, solange wir nicht kollektiv zu einer Sicht der
Dinge kommen, die dann letztlich auch beschlussfähige Mehrheiten im Parlament bringt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Laut dem Positionspapier der SPÖ geht es nicht darum, dass Konsumentinnen und Konsumenten mehr bezahlen, sondern es geht vielmehr um die Umverteilung der jetzt vorhandenen Mittel, sprich: um eine Reform und eine Stärkung des Urhebervertragsrechtes.
Schließen Sie sich dieser Position der SPÖ an?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich glaube, Sie haben aufgrund meiner bisherigen Antworten schon gemerkt, dass die Sozialdemokratie noch nicht unbedingt auf einer Linie ist, dass wir uns dieses Thema und klare Positionen erst noch erarbeiten müssen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner.
Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Seit Jahren versucht man natürlich, für Künstler eine faire und gerechte Entlohnung zu finden, damit sie durch diese moderne Technik nicht ins Hintertreffen geraten. Ich denke, wir sind uns alle einig darin, dass wir ein modernes Urheberrecht brauchen. Bei der geplanten Festplattenabgabe muss jedoch bedacht werden, dass die Festplatte nicht nur für solche Dinge verwendet wird, die urheberrechtlich relevant sind, denn es gibt sehr viele Nutzer einer Festplatte, die ihren Computer für ganz andere Dinge verwenden.
Ähnlich wie meine Vorredner habe natürlich auch ich mich gefragt, ob Sie schon über Alternativmodelle nachgedacht haben. Sie haben jetzt mehrmals geantwortet, es sei noch zu früh. Ich frage trotzdem – Sie haben sich sicher schon damit beschäftigt –: Haben Sie irgendwelche Prioritäten?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Was ich zum jetzigen Zeitpunkt nur sagen kann, ist, dass ich – wie Sie es formuliert haben – massiv dafür kämpfen werde, dafür eintreten werde, dass für die Künstler und Künstlerinnen eine gute Lösung gefunden wird. Es ist auch wichtig, die Konsumenten nicht zu kriminalisieren, wenn Sie als Nutzer auftreten.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen jetzt keine andere Antwort geben kann, aber darüber müssen wir einfach noch viele Gespräche führen, denn allein an den Fragestellungen, an den Ausführungen, etwa von Herrn Abgeordnetem Petzner, haben wir gesehen, dass das Meinungsspektrum da noch sehr weit auseinandergeht, und das ist auch innerhalb der Sozialdemokratie noch ein weiter Weg – ich formuliere es einmal so.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Hakel.
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir haben heute schon gehört, dass die Justizministerin an einer Urheberrechtsnovelle-neu arbeitet, allerdings ohne Einbindung der Zivilgesellschaft und vor allem des Parlaments; umso mehr freut es mich, dass Sie mit dem Parlament darüber sprechen.
Wie schauen die Perspektiven des Kultur- und Unterrichtsministeriums diesbezüglich aus, und was sind die wichtigen Punkte?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Mir ist es sehr, sehr wichtig, dass ich als Kunstministerin hier einbezogen bin beziehungsweise mein Ressort mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Wir haben im Dezember auch noch eine wichtige interministerielle Koordinierungssitzung, um die einzelnen Aspekte zu berücksichtigen, aber auch mit den Verwertungsgesellschaften, mit der Arbeiterkammer, mit der Wirtschaftskammer, mit den Künstlervertretungen, da – das weiß ich von Ministerin Karl – an einer konsensorientierten Lösung gearbeitet wird. Natürlich müssen wir auch mit den Sprechern der im Parlament vertretenen Parteien intensiv zusammenarbeiten, das wird uns in den nächsten Wochen sehr beschäftigen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vielen Dank! Vielen Dank auch an die Frau Bundesministerin (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP), die durch das lange Ausharren und Stehen am Redner-/Rednerinnen-Pult auch die morgendliche Sportstunde absolviert hat.
Es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt, und ich erkläre damit die Fragestunde für beendet.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Anfragebeantwortungen: 12506/AB bis 12521/AB;
2. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundessstraßengesetz 1971 geändert wird (2108 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO-Novelle) (2109 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (2110 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmensgesetzbuch, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Zahlungsverzugsgesetz – ZVG) (2111 d.B.).
B. Zuweisungen:
Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Antrag 2158/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuererleichterung für Bezieher deutscher Sozialversicherungspension;
Außenpolitischer Ausschuss:
Antrag 2150/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Friedensbemühungen im Berg-Karabach-Konflikt;
Bautenausschuss:
Antrag 2159/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweckbindung der Wohnbauförderung;
Finanzausschuss:
Antrag 2154/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Zahlungsverkehr des Bundes,
Antrag 2156/A(E) der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsatzsteuerbefreiung von Gemeinden bei Leistungserbringung für andere Gemeinden im Rahmen der Gemeindekooperation,
Antrag 2157/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuererleichterung für Bezieher deutscher Sozialversicherungspension;
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Antrag 2149/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsextremismusdatei;
Kulturausschuss:
Antrag 2151/A der Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird;
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Antrag 2152/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrar Markt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat;
Ausschuss für Sportangelegenheiten:
Antrag 2155/A(E) der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine existenzbedrohende Reduktion der Grundförderung des ÖBSV;
Umweltausschuss:
Antrag 2146/A(E) der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Grenzmur,
Antrag 2147/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Arktis;
Unterrichtsausschuss:
Antrag 2148/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen „Bewegungstausender“ für jede Schule;
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Antrag 2145/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen betreffend Imagekampagnen für wenig nachgefragte Lehrberufe,
Antrag 2153/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenübernahme bei Lehrabschluss- und Meisterprüfung;
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Justizausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen in den Jahren 2010 und 2011 (III-373 d.B.).
*****
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 und 4, 5 bis 9, 14 bis 18, 19 bis 23, 24 bis 26, 27 und 28, 29 bis 31, 33 und 34 sowie 35 bis 37 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart. Entsprechend der vorläufigen Neuverteilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“ ergeben sich für 8 „Wiener Stunden“ folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 112, FPÖ 100, Grüne 88, BZÖ 76 sowie STRONACH 64 Minuten.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten. Wer damit einverstanden ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1988 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird (2020 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen somit zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
10.44
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Das BIFIE ist das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens. Wenn man sich den letzten Rechnungshofbericht ansieht, dann müsste man eher meinen, es handle sich nicht um ein Bundesinstitut, sondern um eine Baustelle, um eine Großbaustelle, und dem soll jetzt mit einem Gesetz entgegengewirkt beziehungsweise sollen Korrekturen vorgenommen werden.
Nur zur Einstimmung: Was meint der Rechnungshof dazu? – Ich zitiere nur ganz kurz aus dem Vorspann: „mangelhafte Zielvorgaben“; die Zuwendungen des BMUKK an das BIFIE wuchsen „auf mehr als das Doppelte an“. „Gleichzeitig verfügte das BIFIE Ende 2010 über Bankguthaben von 8,49 Mill.“ – das heißt, Subventionen fließen dort
hin, aber sie werden gar nicht verbraucht, und es gelingt, da ein Millionen-Sparguthaben anzuhäufen.
Bezüglich der Kernaufgaben ist zu lesen: „Der Wissenschaftliche Beirat des BIFIE übte Kritik an der Konzeption der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung“ – einer der Kernbereiche dieses Instituts. „Das Projektcontrolling des BIFIE genügte nicht der bildungspolitischen Bedeutung und dem finanziellen Ausmaß der Projekte.“ Und: „Die Gebarungssicherheit im BIFIE war wegen gravierender Kontrolllücken nicht gewährleistet.“
Zur Personalsituation selbst – denn es ist ja ausgegliedert worden –: Was bedingt die Ausgliederung? – Dass dort ganz stillschweigend der ursprünglich prognostizierte Personalaufwand von 60 bis 70 Mitarbeitern innerhalb von zwei Jahren auf 112,7 im Rahmen von Vollzeitäquivalenten anwächst. Worin wirkt sich das aus? – Dass die Personalkosten, die Dienststellen nicht mehr entsprechend in das Bundesfinanzgesetz hinein müssen, sondern man bringt sie elegant als Sachaufwand ins Budget. Und was sagt der Rechnungshof? – „Dies stand im Konflikt mit dem Grundsatz der Budgetwahrheit.“
Weiter heißt es: „Das vom Direktorium erstellte Unternehmenskonzept enthielt keine konkreten Zielvorgaben. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung war es entgegen der gesetzlichen Anforderung weder vom Aufsichtsrat noch vom BMUKK genehmigt.“
Und dann geht es im Detail weiter.
Man darf einen bestimmten Begriff, der mit einem Stall und einem Tier zusammenhängt, hier ja nicht verwenden, das würde hier nicht passen. Ich verwende einmal den Begriff „Augiasstall“, den man da ausmisten würde und da entsprechend 48 Anregungen des Rechnungshofes einfließen lassen müsste.
Es gibt sogar Details wie etwa jenes, dass beide Direktoren des BIFIE durch vier Jahre hindurch keinen Dienstvertrag hatten, obwohl sie ein Sektionschefgehalt beziehungsweise mehr und auch Einmalprämien und Ähnliches bezogen haben – ohne jede Regelung. Übrigens: Aufsichtsratsvorsitzender ist der nicht ganz unbekannte Herr Lacina, ehemaliger Finanzminister.
Es gibt auch Details, wo man sagt: Augiasstall. In Feststellung 19 heißt es, familiäre und wirtschaftliche Naheverhältnisse seien ad personam auszuschließen. – Das heißt, es gibt hier Nepotismus und Freunderlwirtschaft erster Ordnung.
Was kommt raus? – Es werden vier Paragraphen des BIFIE-Gesetzes geändert, die sich in erster Linie mit dem Aufsichtsrat beschäftigen, dass der Aufsichtsrat jetzt vier Mal im Jahr tagen soll. Es gibt 48 Anregungen, und vier Gesetzesstellen werden geändert – das ist nicht das, was wir uns bei dieser Baustelle BIFIE erwarten würden. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
10.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mayer gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.47
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon richtig, man darf die Vorwürfe, Kritikpunkte, Anregungen des Rechnungshofes nicht zur Seite legen; das soll auch nicht geschehen. Einzelne Bereiche sind – wie es Herr Dr. Rosenkranz bereits richtig zitiert hat – schon eingearbeitet, damit in Zukunft bestimmte Entwicklungen nicht mehr eintreten können. Ich meine, das ist richtig und gut so. Die Ministerin hat – und Sie wissen das – auch personell sofort Konsequenzen gezogen, um verschiedene Dinge
auszuschließen, und das Ministerium war bei der Erarbeitung des Rechnungshofberichtes mit eingebunden und hat dort die entsprechenden Weichen gestellt.
Das gehört behandelt, wird behandelt; Sie haben das jetzt bereits zum zweiten Mal zitiert, und das wird dann im Rechnungshofausschuss et cetera dann noch weiter diskutiert werden. Das soll so sein und ist auch richtig.
Man muss aber auf der anderen Seite auch die große Bedeutung des BIFIE beleuchten, und da möchte ich vor allem aus der Praxis heraus sprechen. Die Bedeutung, die das BIFIE hat, und vor allem die Aufgaben, die ihm übertragen wurden, liegen – es wurde bereits erwähnt – im Bereich der neuen standardisierten Zentralmatura beziehungsweise Matura mit Teilaspekten einer Zentralmatura. Diese ist ganz, ganz wichtig für die zukünftige Entwicklung, nicht nur der Schule selber, sondern auch für den Unterbau der Universitäten, egal, welchen Beruf die jungen Menschen einschlagen werden.
Das BIFIE hat aber ganz besonders auch Aufgaben hinsichtlich der Bildungsstandards in der vierten und achten Schulstufe, denn die Schule entwickelt sich dorthin, dass nicht so sehr die einzelne Schularbeit entscheidend sein wird oder entscheidend sein soll, sondern dass projektmäßig gearbeitet wird, dass schwerpunktmäßig gearbeitet wird, dass in Richtung Kompetenzen gearbeitet wird. Man weiß dann, junge Menschen haben, wenn sie die vierte beziehungsweise die achte Schulstufe abgeschlossen oder die Matura gemacht haben, bestimmte Kompetenzen.
Das heißt, die Kinder selber, aber auch Eltern und Lehrer, die die Schüler übernehmen, oder Lehrherren – egal, wer die Kinder übernimmt – wissen: Diese Kompetenzen haben sie erreicht. Das ist, glaube ich, der Haupt- und Zentralpunkt des neuen Unterrichtens: dass man weiß, es geht in Richtung kompetenzorientiertes Arbeiten, dass man weiß, was die Kinder können. Und die Maßnahmen greifen, ich merke das bei meinen Besuchen beziehungsweise bei meinem Unterrichten an den Schulen und wenn ich mit den Kollegen diskutiere. Das greift! Es wird auch der Unterricht in diese Richtung umgestellt. Man weiß, in der Grundschule, in der Volkschule sind Lesen, Schreiben, freie Rede, Rechnen die zentralen Herausforderungen, man weiß, das müssen die Schüler können, wenn sie die Volksschule verlassen. Ebenso wird es mit der achten Schulstufe und dann auch mit der Matura sein.
Es ist ganz, ganz wichtig, dass wir trotz der Kritikpunkte, die da erwähnt wurden, das Große nicht aus den Augen verlieren, nämlich dass wir auf diesem Weg weitergehen. Wir wollen eine qualitätsvolle Schule, eine Schule, die uns garantiert, dass wir die beste Ausbildung für unsere Kinder haben. Meiner Meinung nach leistet das BIFIE dazu einen wichtigen Beitrag. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Walser gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.50
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Das BIFIE leistet einen Beitrag, das ist unbestritten, und ich glaube, es gibt viele Ergebnisse und viele Diskussionen, die wir nur auf Basis dessen führen können, was das BIFIE erforscht hat; daher möchte ich das prinzipiell gar nicht in Abrede stellen.
Dieser Bericht, Frau Ministerin, hat es aber in sich (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), und wenn man diesen Bericht liest, dann fragt man sich, wo da die Kontrolle geblieben ist, wer denn beispielsweise darauf geschaut hat – auf etliche krasse Fälle ist ja der Kollege schon eingegangen –, dass hier ordnungsgemäß gewirtschaftet wird.
Ich möchte dazu sagen, dass wir zur Ausgliederung stehen. Ich glaube auch, wir müssen uns diese Empfehlung des Rechnungshofes gründlich überlegen, ob wir das wieder ins Ministerium zurückführen sollen; das hat Vor- und Nachteile. Was mir fehlt, Frau Ministerin, ist eine offene Diskussion über die Ziele. Uns wird hier ein Gesetz hingeknallt, über das wir kaum diskutieren konnten, in dessen Entstehung wir jedenfalls nicht eingebunden waren, obwohl da wirklich sehr, sehr großer Handlungsbedarf gewesen wäre.
Ein Strukturproblem möchte ich beispielsweise ansprechen: die verschiedenen Standorte. Hunderte Dienstfahrten, Salzburg–Wien und retour, mehr als eine Dienstfahrt pro Tag – das kann mit einer ordnungsgemäßen Struktur nicht zusammenhängen, da mangelt es ganz offenkundig. Dann gibt es auch noch Graz und Klagenfurt – gut, da scheint sich jetzt Besserung abzuzeichnen; aber in der Vergangenheit hat sich hier ein System fernab jeder Kontrolle entwickelt, das völlig inakzeptabel ist.
Die Standards, die neue Reifeprüfung, die verschoben werden musste – ich würde da die Schuld allerdings nicht dem BIFIE anlasten, sondern ich meine, da hat es schon an der Politik gehapert, am Willen, sich gegen die beharrenden Kräfte im österreichischen Schulsystem zu stellen und diesen beharrenden Kräften, die ja leider von einem Regierungspartner unterstützt werden, einmal zu sagen, ein Gesetz, das beschlossen wurde, für dessen Umsetzung es genügend Zeit gibt, so ein Gesetz wird auch umgesetzt.
Was ist zu tun, warum stimmen wir nicht mit? Frau Ministerin, in Zeiten wie diesen sind Ausdrücke wie „Rücklagenbildung“ und die Tatsache, dass wir im BIFIE nahezu 9 Millionen € – zwischen 8,5 und 9 Millionen € – an Rücklagen haben und trotzdem die Basisförderung von 13 Millionen € weiterführen, für uns nicht akzeptabel. Was geschieht mit diesen Rücklagen? Warum braucht das BIFIE eine gleichbleibende Basisförderung? – Das ist für mich nicht klar. Der Rechnungshof spricht von einer Überliquidität; also da sollten wir uns schon einige Sorgen machen.
Diese Diskussion, die wir hier zu führen haben, muss endlich einmal auch in eine prinzipielle Richtung gehen. Das BIFIE ist wie so viele andere Einrichtungen in Österreich entsprechend dem parteipolitischen Proporz althergebrachter Zeiten besetzt: ein Roter, ein Schwarzer – hin und wieder einmal gegendert, selten. – Das darf so nicht weitergehen! (Abg. Amon: Wer ist der Schwarze?) – Ja, jetzt ist er nicht mehr Ihr Vertreter, jetzt ist er nicht mehr drinnen (Abg. Amon: Aber der Dr. Haider war !); Sie wissen, warum er nicht mehr drinnen ist, Herr Kollege Amon.
Also: Diese Proporzstruktur muss beseitigt werden! Wir müssen die jetzige Krise dazu nutzen, dass wir Fachleute installieren, dass wir nach einem offenen Hearing die Besten aussuchen, denn die Beträge, die im BIFIE verdient werden können, liegen deutlich über dem Verdienst eines Sektionschefs; mit den Zulagen, die es dann noch dazu gibt, der Erfolgsprämie, wo man sich hin und wieder schon fragt, welche Erfolge da alle vorzuweisen hatten, geht das in Summe so in Richtung 150 000 € pro Jahr. Ich glaube, für einen derartigen Job würden sich sehr, sehr viele Fachleute zur Verfügung stellen.
Uns geht es um einen sorgfältigen Umgang mit Steuergeld, das muss Priorität haben. Wir sehen uns daher leider nicht in der Lage, diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.
10.56
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Walser, Ihre Kritik ist zum Teil natürlich berechtigt; man muss das, was der Rechnungshof moniert und kritisiert, ernst nehmen, das ist keine Frage. Es gab Vorgänge, die nicht in Ordnung waren. Die Frau Bundesministerin hat ja auch darauf reagiert und einen Geschäftsführer aus der BIFIE-Geschäftsführung „entfernt“ – unter Anführungszeichen –, das war notwendig. Möglicherweise – das wird sich ja noch zeigen – hätte man noch einen Schritt weiter gehen können, aber die Vorgangsweise war zweifelsohne in Ordnung, so wie sie gewählt wurde.
Zu dieser Proporzdiskussion – ich habe mir erlaubt, in einem Zwischenruf darauf hinzuweisen –: Es ist bemerkenswert, dass gerade der zweite Geschäftsführer Dr. Günter Haider einmal bei der Jungen ÖVP war. Sie haben ihn über all die Jahre immer so gelobt, welch tolle Arbeit er nicht leiste (Abg. Dr. Walser: Gute Leute !); aber ich glaube, es war nicht er, den Sie mit „ein Schwarzer“ gemeint haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Walser.) Also ganz so stimmt es mit dem Proporz dann offenbar doch wieder nicht. Ich glaube auch nicht, dass das die Entscheidungsgrundlage für die künftigen Direktoren oder Direktorinnen sein soll; ausgeschrieben ist es.
Das BIFIE ist eine Einrichtung, zu der wir uns nun einmal bekannt haben. Sie selbst haben ja gemeint, dass das BIFIE durchaus eine sinnvolle Einrichtung sei. Man kann über die Struktur immer diskutieren. Es wurde ja ursprünglich als Teil des Ministeriums konzipiert, dann hat man den Weg gewählt, zu sagen, gliedern wir es doch besser aus. Diesen Weg kann man gehen, aber das führt natürlich auch zu mehr Aufgaben; eine solche Ausgliederung führt zu erhöhter Finanzverantwortung, das führt zu einer erhöhten Personalverantwortung, und ich denke, das rechtfertigt durchaus – gerade bei dem Personalstand, den man dort hat; etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter –, dass es eine Doppelgeschäftsführung gibt. Das gilt gerade auch im Hinblick auf ein Vier-Augen-Prinzip, das man, glaube ich, in Hinkunft stärker wird betonen müssen, um auch sicherzustellen, dass es nicht wieder zu Unzukömmlichkeiten kommt. Entscheidend ist die Qualifikation der Personen, die am Werken sind, und ich bin eigentlich zuversichtlich, dass man da künftig eine Auswahl treffen wird, die dem gerecht wird.
Die Aufgaben sind wichtig – Bildungsstandards, die zentrale kompetenzorientierte Reifeprüfung –, und darum, denke ich, sollte man nicht den gleichen Fehler machen, wie wir ihn manchmal beim Bildungssystem insgesamt machen, es nämlich mit aller Gewalt schlechtzureden; das sollte man beim BIFIE auch nicht machen. Es gab gewisse Fehler, die hat der Rechnungshof aufgedeckt, die wollen wir auch mit den gesetzlichen Maßnahmen bereinigen, und dann hoffen wir, dass wir das BIFIE in eine gute Zukunft bringen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
10.59
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf, der heute vorliegt, soll für das nationale Bildungsinstitut BIFIE die Basiszuwendung für 2015 mit jährlich 13 Millionen € sichergestellt werden. Weiters soll die Transparenz verbessert werden, vor allem in Bezug auf die Aufgabenerfüllung, in Bezug auf den effizienten Mitteleinsatz.
Für das BZÖ gilt eigentlich genau das heute noch, was ich schon 2009 gesagt habe. Wir haben damals auch nicht zugestimmt. Ich habe damals gesagt, dass die Basiszuwendung einfach eine zu umfangreiche und zu hohe ist. Ich habe das auch mit ähnlichen Instituten verglichen. Bayern ist von der Größe des Landes und auch von der Anzahl der Schüler her vergleichbar. Dort kommt man mit einer Basisförderung von 7 Millionen aus. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Wie recht wir schon 2009 hatten, zeigt jetzt der Rechnungshofbericht in seiner Kritik. Er sagt, dass das BIFIE eine zu hohe Mittelausstattung hat, dass Bankguthaben fast in der Höhe von 9 Millionen € angehäuft wurden – das wurde von meinen Vorrednern von der Opposition ja auch schon festgestellt. Die größten Aufwandspositionen sind vor allem für Werkverträge, die vergeben werden, und für Personal zu verzeichnen. Überhaupt ist der Personalstand, die Zahl der Mitarbeiter um das Doppelte angestiegen, und das findet natürlich auch in den finanziellen Mitteln Ausdruck.
Frau Ministerin Schmied, wenn Sie jetzt die Reißleine ziehen, dann ist das, glaube ich, höchst an der Zeit. Wir müssen einmal ehrlich sagen, dass die Rechnungshofkritik wirklich vernichtend ist. Es gibt auch Kritik, was die mangelnde Kontrolle anbelangt: Es hat bis jetzt kein inneres ausreichendes Kontrollsystem gegeben. Das Vier-Augen-Prinzip wurde nicht beachtet. Es hat auch keine Deckelung gegeben, bis wohin der Aufsichtsrat sich mit Vergaben beschäftigen muss. Das alles sind Dinge, die eigentlich grundlegende Faktoren wären, mit denen man sich in einer ausgelagerten Gesellschaft befassen müsste. Das alles ist nicht geschehen.
Der Rechnungshof räumt in seinem Bericht ein, dass es natürlich Anlaufschwierigkeiten gibt. Das gestehe ich auch zu, wenn ein Institut erst kurz besteht. Aber es ist absolut Handlungsbedarf gegeben, und die 48 Empfehlungen, die ausgesprochen werden, sprechen ja eine sehr klare Sprache.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir werden diesem nationalen Bildungsinstitut weiter kritisch gegenüberstehen, aber nicht so sehr, was die inhaltliche Arbeit anbelangt, denn es wird zum Großteil sehr gut gearbeitet, sondern vor allem, was die aufgeblähten Strukturen, die Mehrgleisigkeiten, parteipolitische Besetzungen – Kollege Walser hat es ja schon gesagt – und die umfangreiche finanzielle Ausstattung betrifft.
Auch die Frage, die der Rechnungshof zu Recht stellt, ob nicht viele Aufgaben trotzdem im Unterrichtsministerium erledigt werden können, sollte man sich in Zukunft stellen.
Wir werden daher dieser Verlängerung der finanziellen Mittel für das BIFIE heute nicht zustimmen, denn wir wollen ganz einfach und klar das Geld für die Schülerinnen und Schüler, für die Schulen haben. Wir wollen, dass das Geld, das für die Bildung sowieso auch knapp ist, dort ankommt, wo es gebraucht wird, und nicht für extrem hohe Gehälter, für überbordendes Personal und für aufgeblähte Strukturen aufgewendet wird. Wir wollen das Geld direkt in den Schulen haben, gerade der Ausbau der Ganztagesbetreuung erfordert viel Geld für räumlich passende Ausstattung. Wir wollen das Geld für die Qualität des Unterrichts haben, wir wollen das Geld für die beste Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, Pädagoginnen und Pädagogen. Wir wollen einfach, dass das Geld in den Klassenzimmern ankommt und nicht in einem Institut versickert. (Beifall beim BZÖ.)
11.04
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.
11.04
Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Tatsache ist, dass trotz der Rechnungshofkritik, die ja schon ausführlich besprochen wurde, das BIFIE wesentlich zur Umsetzung der Schulreform beiträgt. Es ist seit 2008 an der Modernisierung und Reformierung unseres Schulsystems sehr wesentlich beteiligt. Zur Umsetzung großer Reformen bedarf es transparenter und natürlich auch effizienter Strukturen. Mit dieser vorliegenden BIFIE-Gesetzesnovelle wird dazu auch ein wichtiger Schritt gesetzt. Dazu gehört eine bedarfsgerechte Finanzierung für weitere drei Jahre und die Ausweitung der Beratungs- und Auskunftsfunktion des wissenschaftlichen Beirats und seiner Mitglieder.
Das BIFIE hat neben den Bildungsvergleichsstudien auch die Bildungsstandards und die Zentralmatura zum Schwerpunkt, die vom Institut vorbereitet und begleitend für und mit den Schulen umgesetzt werden. Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung soll ja ein österreichweit vergleichbares Bildungsniveau schaffen, das jedem Kind ein gutes Fundament aus Schul- und Persönlichkeitsbildung vermittelt. Das Überprüfen, Auswerten und die Rückmeldung durch die Bildungsstandards gewährleisten die Entwicklung bei der Verbesserung der Unterrichtsqualität an den einzelnen Schulstandorten und unterstützen die Schulen auch dabei, dass Lehr- und Lernergebnisse entsprechende Erfolge zeitigen.
Beim Vergleich der verschiedenen Schulsysteme wird deutlich, dass über kurz oder lang die gemeinsame und ganztägige Schule fixer Bestandteil unseres Bildungssystems werden muss. In Ländern, wo diese Schulformen bereits realisiert sind, schneiden die Schülerinnen und Schüler auf verschiedenen Ebenen besser ab. Ohne diese Selektion ab zehn Jahren haben die Kinder auch eine reale Chance auf eine wirklich umfassende Bildung.
Ich meine, wir brauchen eine Schule, die eine höhere Anzahl an Pflichtschulabschlüssen und höheren Schulabschlüssen bringt, die Zahl von Schulabbrecherinnen und Schulabbrechern erheblich senkt, die Integration fördert, zu weniger Jugendarbeitslosigkeit führt und insgesamt mehr Zukunftschancen für alle Kinder eröffnet. Die Bildungsoffensive mit sehr vielen Maßnahmen von Bundesministerin Claudia Schmied zeigt bereits ganz viele positive Ergebnisse, und wir werden mit vielen engagierten Lehrern und Lehrerinnen den Reform- und Innovationsgeist fortsetzen, denn schließlich wird der Wohlstand unseres Landes in den Klassenzimmern entschieden. (Beifall bei der SPÖ.)
11.07
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
11.07
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, wir brauchen kein Bildungsforschungsinstitut. Wir brauchen kein BIFIE, denn es gibt da nicht viel zu erforschen. Wir wissen ja, wo die Probleme liegen. Es geht überhaupt nicht darum, einmal herauszufinden, wo es im Bildungsbereich hapert. Das wissen wir. Das Problem ist nicht, dass wir nicht wissen, wo wir ansetzen können. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Wir brauchen nur dorthin zu schauen, wo es funktioniert. Wir brauchen nur in jene Länder zu schauen, in denen das Bildungssystem funktioniert, dann wissen wir, wo wir ansetzen müssen.
Das Problem, das wir haben, ist ganz woanders zu finden. Das Problem ist die Politik, weil die Politik dort schläft, wo sie aktiv sein sollte, nämlich bei der Schaffung von Rahmenbedingungen, und sich dort einmischt, wo sie nichts verloren hat (Abg. Amon: Wieso hat MAGNA nicht ?) – und zwar in den Schulen, wo die Politik sich bei der
Direktorenanstellung einmischt, wo die Politik sich in die Lehrpläne einmischt, wo die Politik sich in die Bildungsaufträge einmischt, wo die Politik aus ideologischen Gründen wegschaut und nicht hinschaut, wo sie hinschauen sollte. Wir wissen, woran es liegt, wir wissen, woran es hapert.
Es gibt ja auch ein Bildungsvolksbegehren, ich weiß nicht, wer sich das schon einmal durchgelesen hat. Da stehen ganz vernünftige Dinge drinnen. (Abg. Steibl: Also das sind solche Unterstellungen!) Das Problem ist, dass es nicht umgesetzt wird. Es wird nicht umgesetzt, und zwar aus ideologischen Gründen. (Zwischenruf des Abg. Elmar Mayer.) Es wird aus ideologischen Gründen nicht umgesetzt, weil die Politiker anscheinend glauben, dass sie alles besser wissen. Das tun sie aber nicht, sie wissen nicht alles besser. (Abg. Steibl: Sie glauben auch, Sie wissen alles besser!)
Die Politiker sollten die Rahmenbedingungen schaffen, dass sich die Schulen entwickeln können. (Zwischenruf des Abg. Elmar Mayer.) Da brauchen wir Direktoren, die nicht von Rot und Schwarz besetzt werden. Wir brauchen Direktoren, die dementsprechende Managementfähigkeiten haben und das tun, was sie tun sollen. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Steibl: Das ist ja eine Schande! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Was sollen sie tun? Was ist die Aufgabe eines Direktors neben den ganzen kaufmännischen Geschichten, wenn sie eine Autonomie haben? Was ist die Aufgabe eines Direktors? (Abg. Elmar Mayer: Nachhilfe für den Klubobmann!) – Die Aufgabe eines Direktors ist es sicherlich nicht, Rot und Schwarz einen Gefallen zu tun und dementsprechend einzugreifen, auch was die Anstellung der Lehrer und die Inhalte betrifft. Das ist nicht die Aufgabe eines Direktors. (Zwischenruf der Abg. Steibl.)
Die Aufgabe eines Direktors wäre es, zu schauen, dass jeder mitkommt. Das heißt, dass jeder Schüler die Kulturtechniken lernt und dass wir nicht in einer Situation sind, dass 20 Prozent der Pflichtschulabgänger nach sage und schreibe neun Jahren nicht ausreichend lesen und schreiben können. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das muss schon der Lehrer machen! Der Direktor steht nicht in jeder Klasse!) Das muss man sich einmal vorstellen: Nach neun Jahren Pflichtschule können 20 Prozent nicht ausreichend lesen und schreiben! (Abg. Steibl: Wie ist das beim Stronach? Der kann auch nicht richtig Deutsch! Der sollte auch die Volksschule noch einmal machen!)
Wer versagt denn da: Ist das die Schuld der Kinder? Ist das die Schuld der Lehrer? Das ist die nächste Frage. Das ist es nämlich nicht. Es ist die Schuld der Führung. Die Führung in der Schule ist der Direktor, und wenn der Direktor als Manager bestellt wird und nicht als politischer Günstling, dann hat er auch die Möglichkeit einzugreifen. (Ruf bei der SPÖ: Willst das jetzt auch privatisieren? Gleich alle Schulen privatisieren!)
Letztlich geht es darum: Es darf niemand zurückgelassen werden, und wir müssen besondere Begabungen fördern. Darum geht es letztlich. Wir sollten jedem Schuldirektor die Autonomie geben, dass er erstens einstellen kann, wen er will, das heißt, selbst entscheiden kann, welchen Lehrer er einstellt, und zweitens die Möglichkeit hat, individuell auf jeden Bedarfsfall einzugehen. Darum geht es ja.
Es gibt in Österreich leider keine Chancengleichheit. Es ist in Österreich nämlich nicht egal, wo Sie zur Schule gehen. Wenn Sie in Wien in manchen Bezirken zur Schule gehen, haben Sie viel schlechtere Startchancen als zum Beispiel am Land oder in Perchtoldsdorf oder solchen Gemeinden. Das heißt, es ist überhaupt nicht egal, wo Sie zur Schule gehen. Deshalb gibt es in Österreich keine Chancengleichheit.
Wir müssen deshalb die Schulen autonom machen, den Lehrern und vor allem den Direktoren die Möglichkeit geben, individuell auf die Schwächen der Schüler einzugehen. (Zwischenruf der Abg. Steibl.) Da muss man schon in der Volksschule an-
setzen. Ich sehe das bei meinem Sohn, er ist jetzt in der zweiten Klasse, er ist jetzt acht Jahre alt. Da gibt es Kinder, die können sehr gut lesen, und es gibt Kinder, die können sehr schlecht lesen. Glauben Sie, dass darauf eingegangen wird? – Eben nicht. Das ist das Problem. Es wird eben nicht darauf eingegangen.
Das heißt, wir brauchen ein flexibles Modell, wodurch von außen kontrolliert wird, wie die Fähigkeiten der jeweiligen Schüler sind. Dann gehören Förderprogramme in der Schule implementiert, wobei der Direktor die Möglichkeit hat, auch spezielle Förderprogramme zu machen. (Abg. Amon: Genau das macht das BIFIE!) – Nein, eben nicht! Das BIFIE macht nichts anderes als eine Selbstbefriedigung auf Steuerzahlerkosten. Das ist es, was das BIFIE macht.
Wir haben ja die ganzen Vorschläge hier liegen. Wir wissen ja, was wir tun sollten. Wir brauchen ja nur in die Länder zu schauen, wo es funktioniert. Aber die Politik will sich hier nicht heraushalten, und darum geht es. (Abg. Steibl: Was heißt „die Politik“?)
Wenn Sie es nicht verstehen wollen, bringe ich Ihnen ein Beispiel: Wenn Sie in einem Betrieb eine Sekretärin oder einen Sekretär haben, der ein wichtiges Programm nicht versteht und damit nicht gut arbeiten kann, was machen Sie dann? Schleppen Sie ihn über Jahre mit und hoffen, dass er es irgendwann lernen wird? Oder geben Sie ihm eine Ausbildung, die meistens dann auch der Betrieb bezahlt, weil es Sinn macht?
Aber das machen wir im Schulbereich nicht. Wenn jemand mit sieben, acht Jahren schlecht lesen kann, was machen wir dann? – Wir machen eben nichts, das ist das Problem! Was geschieht, wenn jemand schlecht lesen kann? – Dann geschieht genau das, was immer geschieht: Er versucht, das Lesen zu vermeiden, und er wird nie gerne lesen. Und wenn jemand nicht gerne liest, was geschieht? – Er hat später im Erwerbsleben schlechtere Chancen, nur weil man es nicht geschafft hat, schon in der Volksschule spezielle Förderprogramme anzusetzen, um jeden über diese Hürde drüberzubringen.
Es wäre ja gar nicht so schwierig, man müsste nur diesen Managementansatz auch in der Schule implementieren: Politik raus, Hausverstand rein. Das wäre die richtige Methode, aber da müsste die Politik über ihren eigenen Schatten springen und beschließen, dass die Politik eben nicht alles regeln kann und regeln soll. (Abg. Steibl: Aber das Management kann es?) Es gibt Bereiche, wo die Politik wichtig ist, das ist keine Frage, zum Beispiel was die Rahmenbedingungen betrifft. Aber in der Schule hat die Politik nichts verloren.
Da geht es um ganz einfache Dinge, nämlich: Werden die notwendigen Fähigkeiten erlernt oder werden sie nicht erlernt? – Im Moment werden sie das nicht. Sehen Sie das nicht? Schauen Sie sich das an! Wir fallen jedes Jahr zurück in unseren Ergebnissen. Wir schaffen es nicht mit dem System, so wie es im Moment ist. Das heißt, wir müssen Individualförderung machen, wir müssen den Direktoren die Möglichkeit geben, einzugreifen. Wir müssen den Direktoren auch Autonomie geben, damit wir auch darauf reagieren können, dass es eine Schule im 10. Bezirk schwerer hat als in Perchtoldsdorf oder in anderen Gemeinden. Das ist einfach so. Das ist gar nicht ideologisch, da geht es nicht um irgendwelche Ausländerthemen oder Sonstiges. Da geht es einfach darum, dass es eine Tatsache ist, dass es in Österreich nicht egal ist, in welche Schule Sie gehen. Deshalb brauchen wir ein flexibles Modell, damit man jenen Schulen helfen kann, dass sie ihren Schülern, die in manchen Bereichen besonderen Bedarf haben – das ist ja evident –, eine spezielle Förderung zukommen lassen können.
Ich würde überhaupt sagen, dass das Bildungsvolksbegehren eine gute Sache ist. Was ist von diesem Bildungsvolksbegehren angedacht worden? Ich rede ja gar nicht von umgesetzt. – Praktisch ist es eins zu eins in der Schublade gelandet. (Abg. Elmar
Mayer: 80 Prozent sind erfüllt in der Zwischenzeit! Ich bin gerne bereit, Sie aufzuklären!) All diese Best-Practice-Modelle, die hier drinnen stehen, sind ja keine Erfindungen von irgendwelchen Think Tanks, sondern das sind Best-Practice-Modelle, an denen man sieht, wo es funktioniert und wo es nicht funktioniert. Und bei uns funktioniert es eben nicht! Das liegt an Leuten wie Ihnen, die glauben, dass die Politik überall hineinregieren muss. Das muss sie aber nicht. Die Politik muss diese Freiheit geben.
Letztlich ist es ein Verbrechen an diesen 20 Prozent, die dann aus der Schule kommen und weit unter ihren Möglichkeiten im Erwerbsleben stehen, einen gesellschaftlichen Status weit unter ihren Möglichkeiten erreichen. Letztlich hat das Ihr Schulsystem verbrochen. Deshalb sollten wir da rasch etwas ändern. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Elmar Mayer: ein bisschen Nachhilfe und Förderunterricht!)
11.16
Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesminister Dr. Schmied zu Wort. – Bitte.
11.16
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bevor ich auf die Novelle zum BIFIE-Gesetz eingehe, möchte ich schon ein paar Sätze zum letzten Redebeitrag sagen, zu Ihnen, Herr Abgeordneter Lugar. Ich habe den Eindruck, wenn Sie von Politik sprechen, dann sprechen Sie von etwas, was irgendwie außerhalb von uns ist. Ich denke, wir sollten unterscheiden zwischen Politik, politischem Handeln und parteipolitischen Maßnahmen. Diese Unterscheidung wäre einmal wesentlich.
Sie haben das Bildungsvolksbegehren angesprochen. Ich lade Sie gerne ein. Es sind etwa 80 Prozent der Forderungen des Bildungsvolksbegehrens umgesetzt worden. Sie sagen, es ist bisher nichts geschehen. Es gibt 54 Regierungsvorlagen, Ministerratsbeschlüsse, Gesetzesbeschlüsse vom verpflichtenden Kindergartenjahr bis zur neuen Matura, von den kleineren Klassen bis zu Bildungsstandards, dem kostenlosen Nachholen von Bildungsabschlüssen, Nachholen von Basisbildung – also eine ganze Reihe von bildungspolitischen Maßnahmen, die gesetzt wurden. Ich tausche mich gerne mit Ihnen aus, denn wir sollten schon bei der Realität bleiben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Es gibt trotzdem Handlungsbedarf, und wir können jetzt nicht sagen: Regierungsvorlage, Gesetzesbeschluss sind da, wir lehnen uns zurück. Da bin ich ganz bei Ihnen. Wir müssen die Probleme anpacken, wo sie sind. Ich bin auch hundertprozentig mit Ihnen in Übereinstimmung, dass wir uns besonders Bezirke und Schwerpunktschulen anschauen müssen. Ich bin auch bei Ihnen – und das wollen wir auch im neuen Dienst- und Besoldungsrecht verankern –, wenn es darum geht, dass Direktoren und Direktorinnen mehr Verantwortung bekommen, auch Personalverantwortung. Ich bin auch für eine gezielte Managementausbildung angehender Direktoren und Direktorinnen, denn der beste Lehrer, die beste Lehrerin muss nicht unbedingt auch gleich der beste Direktor, die beste Direktorin sein. Also viele Punkte sind dabei.
Mit der Generalabrechnung mit dem Politischen habe ich ein bisschen ein Problem. Da würde ich Sie bitten, zu differenzieren zwischen parteipolitischen Überlegungen und der Politik. Die res publica sollte gerade uns hier im Parlament ein hoher Wert und ein großes Anliegen sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eine Novelle des BIFIE-Gesetzes vorgelegt, lieber Herr Abgeordneter Walser. Also ich „knalle“ doch nichts hin. (Abg. Dr. Walser: Okay! – Heiterkeit bei den Grünen.)
Diese Novelle des BIFIE-Gesetzes hat im Wesentlichen drei Hauptpunkte. Der eine Punkt ist, dass es notwendig ist, die Basiszuwendung des BIFIE für den Zeitraum 2013 bis 2015 abzusichern. Es ist mir wichtig, Transparenz, Nachvollziehbarkeit der Aufgabenerfüllung, Drei-Jahres-Planung, Personalplan, Quartalsberichterstattung entsprechend zu verankern. Und es ist mir auch wichtig – dritter Punkt –, die Kontrollfunktion des Aufsichtsrates entsprechend zu erhöhen.
Wir haben im Unterrichtsausschuss ein bisschen eingehender darüber diskutiert, werden im Rechnungshofausschuss noch mehr im Detail darauf eingehen. Ich nehme den Rechnungshofbericht sehr ernst. Ich war ja natürlich auch schon in die Rechnungshofprüfung, in den Rohbericht eingebunden. Wir haben auch die Finanzprokuratur eingeschaltet. Ich möchte jetzt über laufende Verfahren hier nicht sprechen, aber es waren entsprechende personelle Konsequenzen notwendig geworden. Und es ist auch die Geschäftsführung des BIFIE jetzt neu ausgeschrieben worden.
Aber doch zu ein paar Punkten, die Sie, Herr Abgeordneter Rosenkranz, angesprochen haben. Die Überliquidität ist abgebaut worden, basierte auf einer Rechnungsabgrenzung, die zurückgenommen wurde, die korrigiert werden musste. Wir stellen um auf eine bedarfsgerechte Finanzierung des BIFIE, sodass das in Zukunft nicht mehr passieren kann.
Generell möchte ich sagen, dass das BIFIE wichtige Aufgaben für uns wahrnimmt, und für mich ist das BIFIE nicht verzichtbar. Ich bin eine absolute Verfechterin des öffentlichen Dienstes. Ich habe es im Unterrichtsausschuss auch betont: Ich schätze mein Ressort, ich arbeite dort sehr gerne, ich schätze die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Aber unter den derzeitigen Rahmenbedingungen, unter denen der öffentliche Dienst im engeren Sinn arbeitet, wären Innovationsprojekte in dieser Dimension nicht durchführbar. Also da ist wirklich eine ausgegliederte Einheit notwendig.
Die Kernaufgaben sind ja definiert: Bildungsforschung, Bildungsmonitoring, Qualitätsentwicklung, nationale Bildungsberichterstattung. Und dass wir nächste Woche zum allerersten Mal in der Geschichte des österreichischen Schulwesens uns auf Basis einer Vollerhebung bei 80 000 Schülern und Schülerinnen der 8. Schulstufe über Kompetenzen unterhalten können – das ist der Rechenschaftsteil der Bildungsstandards – und daraus abgeleitet Schulentwicklungsprojekte stattfinden, denn dort passiert ja – da bin ich bei Ihnen, Frau Abgeordnete Haubner – die Qualität, dort passiert die Leistung, dort passieren Wertschätzung, Respekt und Anerkennung, das stoßen wir durch die Tätigkeit des BIFIE an, und daher ist es für mich unverzichtbar.
Ich sage aber gleichzeitig und betone noch einmal, Rechnungshofbericht, Finanzprokuratur, all das ist ernst zu nehmen, und die Konsequenzen wurden gesetzt und werden gesetzt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.23
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
11.23
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Kollege Lugar, es soll zukünftig wohl so sein, dass Ihr Chef Frank Stronach die Direktoren bestellt und nicht die Frau Bundesminister. Wir hoffen alle, dass es dazu nicht kommen wird, Herr Kollege! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Dr. Walser.)
Frau Bundesminister Dr. Schmied hat das ja gerade dargestellt: Der Rechnungshof hat uns 48 Empfehlungen mitgegeben, das Institut BIFIE zu optimieren und zu verbessern. Es gibt beim Budget Probleme, beim Personal, in der Kontrolle und in der Effizienz.
Und daher, glaube ich, ist es wichtig, dass wir die Kritik des Rechnungshofs ernst nehmen und dass wir die teils unbefriedigende Situation verbessern und optimieren.
Angesichts der Projekte, der dringenden Projekte Zentralmatura, Evaluierung Neue Mittelschule, Evaluierung Bildungsstandards, glaube ich, ist es wichtig, dass wir diese Gesetzesnovelle heute hier beschließen. Es ist eine neue Chance für das BIFIE, und es gibt einen klaren Auftrag für mehr Transparenz und Effizienz. Zukünftig werden die Mittel wie geplant eingesetzt: 2013 21,6 Millionen €, und wir stellen die Finanzierung bis 2015 sicher. Wichtig ist, dass wir zukünftig auch die Kontrolle optimieren und auch dem Vieraugenprinzip Aufmerksamkeit schenken.
Frau Bundesminister! Wir haben den Rechnungshofbericht, er sollte der Auftrag dazu sein, die Empfehlungen weiter umzusetzen und damit dem Projekt BIFIE Schwung und neue Chancen zu geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.24
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.
11.24
Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Gahr! Wenn das jetzt dein einziges Statement war, wie man Bildung verbessern kann, dann tut es mir leid. Wenn es darum geht, das BIFIE zu kritisieren, weil 8 Millionen € Rücklagen hier stehen und trotzdem 13 Millionen € im Jahr dazugezahlt werden, und draußen die Menschen sich das Heizen nicht mehr leisten können, dann stellst du dich da raus und verhöhnst uns und das Parlament?! (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) Aber das kannst du draußen den Menschen erklären, den jungen Müttern, die sich keine Geschenke mehr leisten können, das Heizen nicht mehr leisten können, denen das Geld hinten und vorne ausgeht! (Zwischenruf des Abg. Gahr.) Und du stellst dich da raus und verteidigst das noch, wenn da 13 Millionen € jährlich reingezahlt werden, angesichts der vielen anderen Probleme in diesem Land?! Viel Spaß!, sage ich da nur. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Frau Ministerin, zur eigentlichen Sache. Sie müssen doch wirklich gestehen, dass man hier etwas unterstützt, was sehr viel Geld kostet. So, wie ich Sie kenne, werden Sie der Sache jetzt hundertprozentig auf den Grund gehen, was das BIFIE betrifft. Es geht darum, jetzt endlich einmal all diese Sachen ans Tageslicht zu bringen: Warum fordert ein Institut, das so viel Geld auf der Seite hat, noch mehr Geld?
Das, was wir brauchen, ist die beste Ausbildung für unsere Jugendlichen und für unsere Kinder. Wir brauchen hier zukunftsorientiertes Handeln. Wir brauchen hier eine Schule für die Jugendlichen für die Zukunft. Und das, was ich mir für die Zukunft wünsche, ist, dass die Zentralmatura wirklich funktioniert. Wir haben es ja schon in den letzten Monaten besprochen. Ich habe es nicht verstanden, warum man die Zentralmatura verschoben hat. In gewissen Fächern hat es ja funktioniert; Kollege, du wirst mir recht geben. Wir hätten das sicher in diesen Fächern, wo es funktioniert hat, weiter ausprobieren können. Und bei den Fächern, wo es nicht funktioniert: Zurück an den Start, neu verhandeln, besser machen!
Ich glaube, da könntest du mir wirklich zustimmen. Wir haben auch, glaube ich, immer intensiv diskutiert. In uns findest du da absolut einen Partner. Wenn es um die Sache geht, wenn es um unsere Kinder geht, wenn es um die Zukunft des Landes geht, wollen wir wirklich Sachpolitik machen, und wir hoffen, dass das in Zukunft auch besser funktioniert.
Frau Ministerin, ich bin gespannt auf den Bericht, ob wir nächstes Jahr hier stehen werden und Sie sagen: Das BIFIE braucht nicht mehr 13 Millionen € jährlich zusätzlich,
sondern hier kann man wirklich effizient einsparen. Wenn es 5 Millionen € sind, ist es auch gut, dann haben alle etwas davon. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
11.27
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte.
11.27
Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Einleitend möchte ich sagen: Unser Ziel ist es, die Kosten für die Nachhilfe zu senken. Aber angesichts der Wortmeldung des STRONACH-Klubobmannes kann ich nur festhalten, bei diesen Ansichten helfen auch die Stronach-Millionen nichts. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Zwischenrufe beim Team Stronach.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion um das BIFIE ist auch eine Diskussion um die Bildungsreform. Das BIFIE leistet einen wichtigen Beitrag zur Reform des österreichischen Schulwesens. Und ich habe manchmal bei gewissen Rednern das Gefühl, dass man angesichts berechtigter Kritik, die der Rechnungshof übt und der jetzt mit dieser Gesetzesnovelle Rechnung getragen wird, die gesamte Bildungsreform hier schlechtreden möchte. Daher möchte ich hier ein bisschen – vielleicht nicht so akademisch wie die Frau Bundesminister – Nachhilfe geben: Was ist denn in dieser Bildungsreform alles schon geschehen? Was ignorieren Sie die ganze Zeit, sehr geehrte Damen und Herren?
Das BIFIE hat seine Kernaufgaben ausgezeichnet gelöst, inhaltlich gut gelöst. Und mit diesem Gesetz wird die finanzielle Basis für die nächsten Jahre fixiert und werden organisatorische und strukturelle Verbesserungen gesetzt, nicht zuletzt auch aufgrund dieser Rechnungshofkritik. Das BIFIE hat bei der neuen standardisierten Reifeprüfung gute Arbeit geleistet. Das BIFIE hat bei der Umsetzung der Bildungsstandards großartige Arbeit geleistet – und die führen zur Qualitätssicherung, zur Verbesserung des österreichischen Schulwesens, Herr Kollege Lugar und andere.
In der gesamten Bildungsreform stehen uns noch große Aufgaben bevor. Zum Beispiel greife ich hier das Stichwort LehrerInnenbildung-Neu heraus. Diese LehrerInnenbildung-Neu ist dringend notwendig und wichtig. Mit einer zukunftsorientierten PädagogInnenausbildung schaffen wir wirklich ein Schulwesen auf höchstem Niveau.
Ein Beispiel: Die Stärkung der Pädagogischen Hochschulen hat dazu geführt, dass wir so viele Studierende im ersten Semester haben wie noch nie, so viele insgesamt Studierende und so viele AbsolventInnen wie noch nie. Und wir brauchen diesen Lehrerzuwachs, weil durch einen wichtigen Schritt der Bildungsreform, die Reduzierung der Klassenschülerzahlen, Tausende, genau 6 000 Lehrerarbeitsplätze mehr geschaffen worden sind.
Wir haben die Sprachförderung, den Kleingruppenunterricht. Wir haben um 20 Prozent mehr Unterstützungspersonal, mehr Schulsozialarbeiter. Ignorieren Sie das nicht, wenn Sie hier alles schlechtreden!
Noch eine Zahl, die mir sehr wichtig ist: Die Zahl der Schulabbrecher ist 2011 mit 8,3 Prozent deutlich unter dem EU-Richtwert. Das sind Erfolge! Und ein ganz großer Erfolg dieser Regierung ist die Neue Mittelschule, die gemeinsame Mittelschule.
Ich appelliere also, sehr geehrte Damen und Herren, das anzuerkennen. Österreich ist zum Beispiel auch führend in der Berufsausbildung. Nicht zuletzt haben wir diesem Umstand die geringste Jugendarbeitslosigkeit in Europa zu verdanken.
Wenn man all diese positiven Fakten immer wieder ignoriert, dann muss man schon ein wirklich destruktiver Oppositionspolitiker sein. Verleugnen Sie nicht die Erfolge,
sehr geehrte Damen und Herren, arbeiten Sie konstruktiv mit an der Reform des österreichischen Bildungswesens! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.30
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu? – Bitte, Herr Klubobmann Lugar.
11.31
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, Herr Sacher, mit Ihrer Wortmeldung haben Sie mich herausgefordert. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Man sagt ja, wenn jemand ein Problem hat und es weiß, ist es nicht so schlimm, da kann man Lösungen anbieten. Wenn jemand aber ein Problem hat und es nicht weiß – so wie Sie anscheinend –, dann gibt es wirklich ein Problem. Und genau das ist das Problem, das wir hier haben: Sie haben ein Problem im Schulbereich und wissen es anscheinend gar nicht.
Ich glaube, dass die Frau Ministerin es schon erkannt hat, denn ich habe an ihren Aussagen gesehen, dass sie sieht, dass es hier Probleme gibt, und sie diese Probleme auch angehen will. Das Problem ist nur, und das habe ich auch angesprochen, dass die Parteipolitik hier einiges in den Weg legt und man eben glaubt, dass die Politik überall immer die besseren Lösungen anzubieten hat – was aber nicht der Fall ist.
Das heißt, wir brauchen Autonomie, und nichts anderes habe ich gesagt. Es geht ja nicht darum, dass wir hier die Demokratie abschaffen. Es geht darum, dass wir dort jene Experten arbeiten lassen, die wissen, was sie tun. Und das sollten normalerweise die Direktoren sein. Nichts anderes habe ich gesagt.
Letztlich geht es darum – und das haben Sie anscheinend nicht verstanden –, dass wir es schaffen, dass jeder, der aus der Schule rauskommt, ausreichend lesen und schreiben kann. Das ist aus meiner Sicht nach neun Jahren Schule nicht zu viel verlangt. (Beifall beim Team Stronach.) Und im Moment sieht es so aus, dass das eben nicht der Fall ist, und deshalb müssen wir ganz, ganz schnell gute Lösungen finden, dass wir das bewerkstelligen können.
Ich gehe davon aus, dass die Frau Ministerin da ganz intensiv bei der Sache ist, und ich hoffe auch, dass man hier über alle Parteigrenzen und über alle ideologischen Schranken hinweg bereit ist, an guten Lösungen zu arbeiten. Wir sind es auf jeden Fall. (Beifall beim Team Stronach.)
11.32
Präsident Fritz Neugebauer: Liegen dazu noch weitere Wortmeldungen vor? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe daher die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1988 der Beilagen.
Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
2. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1989 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Prüfungstaxengesetz Schulen – Pädagogische Hochschulen und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (2021 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte, Frau Kollegin.
11.33
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Bevor ich nun zu meiner Rede komme, darf ich noch den Pensionistenverband aus meiner Heimatstadt Trofaiach herzlich begrüßen. Es freut mich, dass ihr hier seid! (Allgemeiner Beifall.)
In dieser Regierungsvorlage werden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Diese Änderungen sind mit Sicherheit positiv zu bewerten, wir sind damit auf einem guten Weg unterwegs, einem Weg in die richtige Richtung.
Besonders erfreulich für mich ist, dass es weiterhin eine sonderpädagogische Förderung durch Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer gibt. Diese können bis zum Schuljahr 2014/2015 auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zur 9. Schulstufe an Bundesschulen unterrichten. Vorrangiges Ziel soll ja sein, den benachteiligten Schülerinnen und Schülern den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
In dieser Regierungsvorlage ist auch die Nennung der Neuen Mittelschule als Regelschule im Landesvertragslehrpersonengesetz vorgesehen. Erstmals seit 50 Jahren wird mit der Neuen Mittelschule ein neuer Schultyp flächendeckend ins Regelschulwesen übernommen. Der vollständige Ausbau wird im Schuljahr 2018/2019 erreicht.
Beim Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz soll des Weiteren auch noch eine verstärkte Einbeziehung der Leiterinnen und Leiter bei der Auswahl von Lehrkräften für ihre Schule vorgesehen werden – eine Anpassung, die mit Sicherheit für jeden Schulleiter wichtig ist.
Im Unterrichtspraktikumsgesetz muss der Begriff „Kinderzulage“ durch den Begriff „Kinderzuschuss“ ersetzt werden.
Alles in allem, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine gute Novelle, und es würde mich freuen, wenn es heute wieder einen einstimmigen Beschluss, so wie bereits im Ausschuss, gibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.
11.36
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf auch junge Leute hier begrüßen, und zwar 15 MaturantInnen und Frau Mag. Dr. Susanne Miedler von der Höheren Bundeslehranstalt für Mode und wirtschaftliche Berufe in Krems. (Allgemeiner Beifall.)
Wie schon gehört, in der vorliegenden Gesetzesvorlage gibt es eine Reihe von notwendigen Anpassungen. Bekanntlich ist die Neue Mittelschule seit 1. September im Regelschulwesen, deshalb wird sie im Gesetzestext dieser Novelle auch genannt.
Die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten an den Pädagogischen Hochschulen wird letztmalig verlängert. Bekanntlich gibt es dort ein neues Dienst- und Besoldungsrecht, somit werden die Prüfungsprämien und auch die Betreuung von Bachelor-Arbeiten in diesem Gesetz geregelt.
Darüber hinaus soll jene Regelung verlängert werden, wonach Berufsschullehrer auch an Bundesschulen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zur 9. Schulstufe unterrichten können. Damit soll die Eingliederung ins Berufsleben von benachteiligten Menschen mit Vermittlungshindernissen erleichtert werden. Gleichzeitig wird diese Maßnahme auch evaluiert.
Ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Schulautonomie, aber auch mehr Qualität an den Schulen ist die neue Regelung über die Mitwirkungsrechte von Leiterinnen und Leitern an Pflichtschulen. Diese sollen künftig bei der Personalauswahl, aber auch bei der Entwicklung von Personalplänen mit einbezogen werden. Mit mehr Eigenverantwortung der Direktionen wird es möglich sein, ein eigenes Profil zu entwickeln und dadurch auch die Qualität zu heben. Damit wird gleichzeitig ein Teil der Regierungsvereinbarung erfüllt, wonach mehr Verantwortung an die Schulleitungen zu übertragen ist. (Beifall bei der ÖVP.)
11.38
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
11.38
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Danke, Herr Präsident! – Es ist mir natürlich ein außerordentliches Bedürfnis, alle zu begrüßen. Es freut uns, dass das Interesse an Bildungsmaterien im Haus doch relativ groß ist, wie ich feststellen kann, wenn ich auf die Besuchergalerie blicke. Es ist ja auch ein zentrales Zukunftsthema, und von daher sind wir gut beraten, uns hier intensiv damit auseinanderzusetzen.
Und, Frau Ministerin, die gute Botschaft vorneweg: Die Opposition ist wie immer konstruktiv mit bei der Sache, und diesem Gesetz können wir zustimmen. Sie werden nicht sehr überrascht sein, wenn ich Ihnen sage, dass für uns einige Wermutstropfen mit drinnen sind, die ich Ihnen jetzt kurz erkläre.
Der eine Wermutstropfen ist die Befristung. Für uns ist es nicht ganz nachvollziehbar, warum auch hier wieder eine Befristung auf drei Jahre gegeben ist. Ich weiß schon, Sie argumentieren hier mit der notwendigen Evaluierung, aber diese Evaluierung hätte auch bereits in der Vergangenheit erfolgen können. Da sollten wir uns doch etwas mutiger in Richtung Schule der Zukunft bewegen, wiewohl – und das ist ein zweiter Punkt – dieses Gesetz natürlich jetzt nicht unbedingt dieser große Schritt ist. Das ist ein kleines Trippelschrittchen in die Zukunft, und ein bisschen habe ich den Verdacht – es geht ja auch um das neue LehrerInnendienst- und Besoldungsrecht –, dass es auch ein Eingeständnis ist, dass dieser große Wurf in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommt und man deshalb jetzt einmal mit kleinen Maßnahmen versucht, das Notwendigste zu überbrücken.
Wir alle wissen, wie notwendig dieses neue Dienst- und Besoldungsrecht wäre, um einen Schritt in Richtung moderne Schule zu machen. Daher würde ich schon dringend darum ersuchen, dass wir hier endlich einmal erfahren, was denn da eigentlich die Position der Regierung ist und, wenn es geht, die gemeinsame Position vom Kollegen Amon und Ihnen, denn die Botschaften, die wir von Rot und Schwarz hören, driften hier schon sehr weit auseinander. Ich glaube, die Menschen in Österreich haben ein Recht darauf, zu erfahren, was die Regierung will, was die Kernpunkte des neuen Dienst- und
Besoldungsrechts sind, und dann kann man in Verhandlungen mit der Gewerkschaft treten.
Auch in einem anderen, weiteren Punkt möchte ich eine kurze Stellungnahme abgeben. Es ist zu begrüßen, dass Sie, wenn es um die Anstellung künftiger Lehrkräfte an den Schulen geht, ganz vorsichtig die Schulleiterinnen und Schulleiter miteinbeziehen. Aber das, was hier drinnen steht, ist nun wirklich nur ein Zentimeter in die richtige Richtung. Es ist kein großer, sondern wirklich nur ein ganz, ganz kleiner Schritt. Denn Sie haben vor, nur die Schulleiterinnen und Schulleiter dazu einzuladen, eine Stellungnahme abzugeben. – Das ist nun wohl das Mindeste. Ich kann Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung als Schuldirektor versichern, dass es im Landesschulrat Vorarlberg zumindest schon üblich war, dass man gefragt wurde, wenn es um die Zuteilung von Lehrkräften ging. Ein anderes Problem wären die Religionslehrerinnen und Religionslehrer, wo so etwas bislang leider nicht erfolgt.
Klar ist auch hier, wohin die bildungspolitische Reise zu gehen hätte. Das ist leider nur im Konjunktiv auszudrücken, und der Konjunktiv II wird ja häufig als Konjunktiv Irrealis, als Konjunktiv der Nichtwirklichkeit bezeichnet.
Die Reise muss in Richtung mehr Schulautonomie gehen. Und das, Frau Ministerin, wäre wirklich mit einem Demokratisierungsschub zu verbinden, der an unseren Schulen kommen sollte. Ich habe noch in den siebziger Jahren studiert, als das neue Universitäts-Organisationsgesetz eingeführt worden ist, ich habe damals diese Aufbruchsstimmung an den Universitäten miterlebt. Etwas Ähnliches brauchen wir auch an unseren Schulen, nämlich die Einbeziehung aller Schulpartner in zentrale strategische Fragen und strategische Entwicklungen. Ich glaube, dann haben wir ein System, wo wir keine Querschüsse haben, wo es nicht Machtapparaten in der Gewerkschaft gelingen kann, notwendige Reformschritte zu verhindern.
Wenn Sie bereit sind, solche Schritte zu gehen, dann haben Sie uns Grüne an Ihrer Seite. Diesem kleinen Schritt, sozusagen ein erstes Entgegenkommen, Frau Ministerin, können wir zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.44
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
11.44
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuhörerInnen und ZuschauerInnen auf der Galerie! Auch wir vom BZÖ werden diesen Anpassungen unsere Zustimmung geben. Ich möchte sie jetzt nicht wieder im Einzelnen anführen, das haben meine Vorredner schon getan, ich möchte nur auf einen Punkt hinweisen:
Es geht hier um eine Anpassung im Rahmen der Neuen Mittelschule, die mit 1. September in das Regelschulsystem übergegangen ist, mit der der Begriff „Landeslehrer“ durch „Lehrpersonen“ ersetzt wird. Das mag eher unbedeutend klingen, ist aber etwas ganz Wesentliches und zeigt im Grunde das Dilemma auf, das wir in der Schulverwaltung haben. Es zeigt das Dilemma auf, dass wir in der Schulverwaltung nach wie vor unterschiedliche Zuständigkeiten und verschiedene Mehrgleisigkeiten haben – unterschiedliche Zuständigkeiten von der Gemeinde bis hinauf zum Bund –, dass wir immer wieder Gesetze anpassen müssen, reparieren müssen, Löcher stopfen müssen, letztendlich aber ein Flickwerk herauskommt, weil der große Wurf in der Reform der Schulverwaltung fehlt. Diesen möchte ich hier auch im Namen des BZÖ noch einmal vehement einfordern, da bei den vielen Reformen, die Sie, Frau Bundesministerin, gemacht und zu denen Sie von uns auch immer wieder die Zustimmung bekommen haben, die großen Reformen fehlen.
Zum Beispiel, dass der Bund zuständig ist. Der Bund ist für die Schule in Gesetzgebung und Vollziehung zuständig, das ist eine Voraussetzung, der wir uns nicht mehr verschließen können. Wir brauchen ein einheitliches Lehrerdienst- und Besoldungsrecht, das ist total notwendig. (Beifall beim BZÖ.)
Frau Bundesministerin! Ich habe das Gefühl, dass dies auf Ihrer Agenda nicht mehr ganz oben steht, sondern bis in das nächste Jahr einfach noch mitgezogen wird, und vielleicht bringen Sie etwas zusammen. Wir unterstützen Sie hier, Sie können mit unserer Unterstützung rechnen, denn gerade ein einheitliches Lehrerdienstrecht ist so notwendig, vor allem wenn wir uns anschauen, wie es in der Praxis aussieht, auch bei der Ganztages-, bei der Nachmittagsbetreuung.
Vielleicht haben einige Kolleginnen und Kollegen gelesen, was der Gemeindebundpräsident gestern oder vorgestern darüber in einer Zeitung gesagt hat, wie kompliziert es ist, wenn in einer Gemeinde in einer Schule Nachmittagsbetreuung angeboten wird:
„Selbst wenn sich Lehrer für die Nachmittagsbetreuung freiwillig melden, ist die Verwaltungssituation ,absurd‘. () ,Im Regelunterricht ist ein Lehrer Bediensteter des Landes, der vom Bund bezahlt wird. In der Nachmittagsbetreuung ist derselbe Lehrer an derselben Schule Gemeindebediensteter mit eigener Sozialversicherung und Steuererklärungspflicht für die Pauschalvergütung. Der Schuldirektor kann dem Lehrer am Nachmittag nichts anschaffen, denn am Nachmittag ist der Chef die Gemeinde.‘“
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wollen wir das weiterführen? Das ist ein Wahnsinn, und daran wird es letztendlich scheitern, dass wir gute Ganztages- und Nachmittagsbetreuungen haben. Daher bitte ich Sie wirklich, hier Druck zu machen, damit wir ein einheitliches Lehrerdienstrecht bekommen und solche Dinge in Zukunft nicht mehr passieren können. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Das stimmt ja nicht! Das mit der Gemeinde stimmt nicht!)
11.48
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.
11.48
Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir werden dieser Novelle auch zustimmen.
Was durchaus positiv zu betrachten ist, ist, dass benachteiligte Schülerinnen und Schüler auch eine Möglichkeit haben, am Berufsleben teilzunehmen. Wenn man die dramatischen Zahlen anschaut, wie viele Jugendliche keinen Schulabschluss haben – und da sprechen wir von mehr als 10 000 –, dann muss man hier wirklich den Hebel ansetzen, denn das sind die Langzeitarbeitslosen von morgen. Frau Ministerin, das ist etwas, von dem wir schon seit Jahren sprechen, hier muss man wirklich etwas tun. Daher sind wir auch dafür, dass wir die Lehrer mehr fordern und mehr fördern, dass es hier ein neues Besoldungsrecht gibt, dass die Junglehrer einfach mehr Gehalt beim Einstieg bekommen, damit das Ganze besser verteilt wird. Diese Alterspyramide ist einfach mehr als überholt.
Ich würde mir auch wünschen – wir haben es gerade von der Frau Kollegin Haubner gehört –, dass man auch die Direktoren als Manager sieht und sich ein Schulleiter – was er auch ist, das kann man ganz emotionslos betrachten – wirklich sein eigenes Personal aussucht. Wenn die Leistung und die Entlohnung passen, dann werden wir auch wieder gute Lehrerinnen und gute Lehrer finden, die unsere Kinder ausbilden. Ich denke, es muss für uns das Wichtigste sein, dass wir nur die Besten der Besten als Lehrer an unsere Kinder heranlassen. Ich glaube, da finden Sie in uns einen Partner,
Frau Ministerin, der Sie wirklich unterstützt, damit wir dieses Programm, das jetzt angegangen wurde, in der Zukunft auch effizient umsetzen.
Ich weiß, es ist noch ein langer Weg, bis wir wirklich alle sagen können, okay, wir haben hier etwas geschaffen, was nachhaltig bei einer Schule, bei den Kindern und Jugendlichen richtig ankommt. Das dauert ja meistens Jahrzehnte. Frau Ministerin, ich würde mir wirklich wünschen, dass wir, wenn wir hier das nächste Mal zusammenstehen, sagen können, es gibt ein neues Besoldungsrecht, der Schuldirektor ist ein Manager, der seine eigenen Lehrer, seine Mitarbeiter aussuchen kann, und dass nur die Besten der Besten unsere Kinder ausbilden. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
11.50
Präsident Fritz Neugebauer: Nun darf ich Frau Bundesministerin Dr. Schmied das Wort erteilen. – Bitte.
11.50
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Walser, zunächst freue ich mich natürlich sehr über die Aussage, dass die Richtung stimmt. Das ist eine große Freude. (Abg. Scheibner: Ihr versteht euch gut, glaube ich!) Heute ist ja da ein besonderer Tag. (Abg. Amon: Das ist überhaupt zum ersten Mal!)
Die drei Hauptpunkte aus meiner Sicht bei diesem Gesetzespaket wurden schon erwähnt, ich möchte sie nur noch einmal unterstreichen: Vor allem die Einbeziehung der Schulleiter/der Schulleiterinnen in die Frage der Personalauswahl halte ich für wichtig. Das ist ein Schritt in Richtung mehr Verantwortung am Schulstandort. Da müssen wir hinkommen, das müssen wir auch in der „PädagogInnenbildung NEU“ verankern – Stichwort „Managementausbildung“ für angehende Direktoren/Direktorinnen: nicht nachher, sondern vorher, wenn man sich für einen Leitungsposten bewirbt.
Die Regelung für Berufsschullehrer erfolgt zwar – Sie haben es erwähnt – mit einer Befristung, aber trotzdem, es ist gesetzlich gesichert. Das ist ein wichtiger Schritt.
Auf den dritten Punkt „Prüfungstaxengesetz Schulen – Pädagogische Hochschulen“ möchte ich nur kurz zu sprechen kommen. Das war, meine sehr geehrten Damen und Herren, letztmalig notwendig, weil nämlich – und da möchte ich mich bei den Sozialpartnern ganz besonders bedanken – mit 1. Oktober 2013 für alle Bediensteten an den Pädagogischen Hochschulen, für alle Lehrenden das neue Dienst- und Besoldungsrecht in Kraft tritt. Das zeigt – und das ist für mich auch ein bisschen Antrieb –: Ja, wenn man abschlussorientiert in Verhandlungen hineingeht, lässt sich ein neues Dienst- und Besoldungsrecht vereinbaren; in diesem Fall sogar für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht nur für die neu eintretenden.
Und da darf ich abschließend der Frau Abgeordneten Haubner sagen: Das Dienst- und Besoldungsrecht für die Lehrerinnen und Lehrer ist und bleibt ganz oben auf meiner Agenda. Wir brauchen das neue Dienst- und Besoldungsrecht – Betonung auf „Dienst- und Besoldungsrecht“ – für die gute Umsetzung all unserer Bildungsreformen, denn von der Verantwortung der Direktoren bis hin zur Bezahlung nach Funktion wird alles im Dienst- und Besoldungsrecht geregelt werden.
Aber eines sage ich auch sehr klar: Dieses neue Dienst- und Besoldungsrecht werden wir als Regierung zusammenbringen, auf sozialpartnerschaftlicher Basis verhandelt, oder nicht. Für eine Situation, wie ich sie 2009 erlebt habe, bin ich nicht zu haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amon.)
11.53
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Ich schließe daher die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1989 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wenn Sie auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Auch das ist einstimmig beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1877/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen betreffend die Behandlung der Lawinen-Gefahr im Schulunterricht (2022 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1878/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Festschreibung der Pflichtgegenstände „Technisches Werken“ und „Textiles Werken“ im gleichen Ausmaß im Lehrplan der NMS wie im Lehrplan der Hauptschule (2023 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
11.54
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zwei Anträge der Freiheitlichen.
Eingangs vielleicht nur an den Herrn Klubobmann Lugar von seinem Team: Schuldirektoren können mit und ohne Parteibuch gute Schuldirektoren sein. Sie werden mir als Freiheitlichem sicherlich nicht unterstellen, dass ich gerade im Bildungsbereich Parteibuchwirtschaft in irgendeiner Form unterstützen würde, nur ist es bei dem, was Sie vorschlagen, eine Gratwanderung. Gibt es dann ein politisches Denk- oder Betätigungsverbot für Schuldirektoren? Daher frage ich: Wie wollen Sie es ausschließen, dass jemand, der qualifiziert ist, ein Parteibuch hat? – Der Bestellungsmodus wird das Interessante werden.
Zur Frage Lawinenschutz: Wir haben uns gedacht, dieser kleine Antrag wird der Sicherheit von Jugendlichen dienen, aber natürlich auch im Erwachsenenalter, wenn man über solche tragischen Vorkommnisse liest. Die Ablehnungsgründe waren sehr mannigfaltig. Zum einen hat Frau Kollegin Ablinger gesagt, sie unterrichte das im Geographieunterricht. – Ich bin hingegen der Meinung oder der Überzeugung, dass vielleicht nicht alle Schüler Österreichs bei der Frau Kollegin Ablinger in den Unterricht gehen.
Das andere Argument war, dass dies ja in den alpinen Regionen ohnehin behandelt würde, weil dort das Skifahren dazugehöre. – Was aber nun etwa in Wien oder in Teilen Niederösterreichs mit dem Skifahren vor der Haustüre passiert, ist unbeachtet geblieben und das ist mir auch nicht erklärt worden.
Wir haben lediglich vorgeschlagen, dass das Ministerium eine Richtlinie ausgibt. Es gibt insbesondere sehr gute Informationsfilme, die das spannend und einfach gestalten, daher sollte man das einführen. Es wird allerdings abgelehnt. Ich weiß nicht, was bei so einem sachlichen Antrag das Problem sein soll. (Demonstrativer Beifall des Abg. Hörl.)
Ernster wird es auf jeden Fall bei der Frage, bei der es um den Bildungsstandort und auch um die Arbeitsplätze in Österreich geht. Ursprünglich waren in der Hauptschule das Technische und das Textile Werken ein gleichwertiger Pflichtgegenstand, weil man lernen sollte, wie man mit manueller Tätigkeit umgeht. Das ist genau das, wo wir in die Richtung der Facharbeit kommen. Jetzt wird das, als Einsparung, reduziert. Dafür gibt es den Schnuppertag bei irgendeiner Firma, wo man dann halt einmal bei irgendeinem Apparat irgendwo draufdrücken oder sonst etwas tun darf. – Das entspricht nicht dem, wie wir unsere Facharbeiter und die Interessen und Neigungen in der Schule in Österreich sehen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir glauben daher, dass das gerade im Lichte unserer Beschäftigungspolitik das Notwendige wäre, denn natürlich müssen auch die Hauptschule und die Neue Mittelschule den Weg zur Matura freimachen. Das ist bis jetzt auch immer Gesetzeslage gewesen, und das ist auch begrüßenswert. Wir wollen eines nicht haben: 20 000 Publizisten, damit wir die Akademikerquote erfüllen, aber dafür nur Facharbeiter aus dem Ausland. (Beifall bei der FPÖ.)
11.57
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte.
11.57
Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Kollege Rosenkranz, da haben Sie mir nicht genau zugehört. Ich habe im Ausschuss nicht gesagt, dass ich das unterrichte. Sie hätten recht, die Tatsache, dass ich etwas unterrichte, wäre nicht ausreichend. Was ich im Ausschuss gesagt habe – und darauf bezieht sich auch unsere Ablehnung –, ist, dass das logischerweise extrem tragische Vorfälle sind und die Schule auch entsprechend reagieren muss. Und das tut sie, weil das Teil des Lehrplanes ist.
Schon in der ersten Klasse ist Lawinenkunde, sind Naturkatastrophen Teile des Lehrplanes. Das wird nicht nur von mir unterrichtet – abgesehen davon eben nicht von mir, ich bin keine Geographielehrerin –, sondern von GeographielehrerInnen in allen Schulen, weil es Teil des Lehrplanes der ersten Klasse ist und dort auch in den Schulbüchern vorkommt. Da können Sie gerne nachschauen. Das heißt, das, was Sie fordern, ist schon Realität. Es wird unterrichtet, und darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Angeboten. Sie brauchen sich das nur anzuschauen, zum Beispiel, was Schulfilme betrifft, die auch Teil dieses Antrages waren. Es gibt viele Angebote für Schulfilme – wie Lawinen entstehen oder wie man sich entsprechend verhalten muss –, damit gesichert ist, dass die Schüler das im Laufe ihrer Schullaufbahn auch hören und vorbereitet sind.
Darüber hinaus noch ein weiterer Punkt: Wenn Kinder auf Schulskikurse fahren, ist das auch Teil der Vorbereitung. Also, so tragisch das ist – da gebe ich Ihnen völlig recht, Sie haben die Zahlen im Antrag ja auch genannt –, das, was Schule dazu tun kann, das tut sie bereits. Insofern begründet sich unsere Ablehnung dadurch, weil die Behandlung der Lawinengefahr, der Ursachen von Lawinen bereits Teil des Lehrplanes sind.
Zum zweiten Punkt: „Werken“. Da wird die Wiedereinführung von zwei getrennten Wahlpflichtfächern, Textilem und Technischem Werken, gefordert. Was geschehen ist
und was wir vor einigen Wochen oder Monaten diskutiert haben, ist, dass sie im Rahmen der Reform zur Neuen Mittelschule nur insofern zusammengeführt worden sind, als sie nun alternativ angeboten werden.
Das heißt, es wird weder das Technische noch das Textile Werken abgeschafft, sondern es geht darum, das sicherzustellen, was die ursprüngliche Idee schon in den achtziger Jahren war, nämlich geschlechtsspezifische Unterschiede in den Lehrplänen auszumerzen. So gesehen handelt es sich dabei also nicht um ein Wahlpflichtfach, bei dem man sich für das eine oder für das andere entscheidet, sondern es geht darum, dass Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, beides alternativ angeboten zu bekommen und beides auch kennenlernen zu können. Sie müssen sich nicht nur für das eine oder für das andere entscheiden, wie das ursprünglich der Fall war, als die Burschen sich für GZ entscheiden mussten und die Mädchen für Kochen.
Das war die Idee, und ich glaube, es ist nach wie vor wichtig und sinnvoll, dass die Mädchen und Burschen beides kennenlernen können und für beides Interesse und Fähigkeiten entwickeln können, darum haben wir diesen Antrag abgelehnt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.00
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
12.00
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zu diesen zwei Anträgen haben wir als BZÖ ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten. Das heißt, wir stimmen einmal zu, und zwar dem Antrag betreffend das Technische und das Textile Werken – aus besagten Gründen, die auch von den Antragstellern schon angeführt wurden, weil also auch wir glauben, dass handwerkliche Fertigkeiten, handwerkliche Fähigkeiten einfach auch zu einer guten Allgemeinbildung dazugehören und dass gerade die Tendenz, praktische Fächer vom Stundenausmaß her zu minimieren, in vielen Lehrplänen sichtbar ist.
Was ich bedauere, ist, dass dieser Antrag erst jetzt zur Abstimmung kommt, denn wir haben vonseiten des BZÖ im Rahmen der Diskussion, als es um die Unterrichtsstundenverteilung beim Lehrplan der Neuen Mittelschule gegangen ist, am 1. März einen fast identischen Antrag eingebracht, der damals leider von den Koalitionsparteien abgelehnt wurde – aber auch von der FPÖ abgelehnt wurde, die dann eine Woche später diesen Antrag eingebracht hat. Aber nichtsdestotrotz, wir stimmen dem heute zu, weil wir überzeugt sind, dass das der richtige Weg gewesen wäre.
Jetzt haben wir eine andere Situation, dieses alternierende Angebot. Man wird sehen, wie sich das bewährt. Es bedeutet natürlich eine Reduzierung der Stunden. Es wird heute auch noch von den Grünen ein Antrag eingebracht, dem wir auch zustimmen werden, weil wir glauben, dass das auch eine gute Entwicklung auf dem derzeitigen Stand ist.
Zum zweiten Antrag, was die Lawinengefahr betrifft: Dass Lawinengefahr ein großes Problem ist und dass man gerade junge Menschen über die Gefahren auf allen möglichen Ebenen informieren muss und sie auch darauf hinweisen muss, ist ganz klar. Nur teile ich auch hier die Meinung meiner Vorrednerin, die gesagt hat, dass Teil des Lehrplanes unter anderem Lawinenkunde ist. Und ein verantwortungsvoller Lehrer wird das auch entsprechend unterrichten. Und das Zweite ist, dass eine sehr intensive Vorbereitung erfolgt, wenn auf Schulsportwochen gefahren wird, wenn auf einen Skikurs gefahren wird und so weiter. Auch wir glauben, dass dieser Antrag eigentlich etwas, das ohnedies vorhanden ist, nur noch unterstreicht, und daher werden wir diesem Antrag heute nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)
12.03
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.
12.03
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wie Kollegin Ablinger schon angeführt hat, zielt der Antrag der FPÖ auf etwas ab, das ja schon längst Realität ist. Im Ausschuss wurde darüber gesprochen, dass, wie auch die Kollegin Haubner gesagt hat, die Kinder auch im Zusammenhang mit den Schulskikursen entsprechend auf diese Gefahren vorbereitet werden sollen. Beim Antrag der FPÖ wird ja auf eine Unfallstatistik des Jahres 2009/2010 verwiesen, wo, glaube ich, ein bisschen etwas durcheinander gebracht wird. Es wird hier angeführt, dass 44 Personen im organisierten Skiraum umkommen und 37 Personen bei Lawinenunfällen getötet werden.
Und um jetzt auf die Schulskikurse zurückzukommen: Da ist es doch so, dass diese Kinder oder Jugendlichen ja nicht alleine fahren, sondern stets in Begleitung einer Lehrperson beziehungsweise eines Skilehrers unterwegs sind, und dies nur im gesicherten Skiraum, wo in der Regel nur in absoluten Ausnahmefällen Lawinenabgänge stattfinden und alle paar Jahre einmal vielleicht dadurch auch Leute zu Schaden kommen. Aber in der Regel bewegen sich junge Leute in Begleitung ihrer Lehrer oder Skilehrer im absolut sicheren Skiraum und kommen daher gar nicht in die Gefahr möglicher Lawinenabgänge.
Beim zweiten Antrag, betreffend Technisches Werken und Textiles Werken, ist hinzuzufügen, dass wir in der derzeitigen Zusammenführung eigentlich eine Chance für die jungen Leute sehen – denn das haben Sie nicht gesagt, Herr Rosenkranz: Es hat sich hierbei bislang um ein Wahlpflichtfach gehandelt, und man hat sich als Bub oder Mädel für das Technische Werken oder für das Textile Werken entschieden, hat also vom jeweils anderen nichts mitbekommen.
Die jetzige Lösung ist daher, glaube ich, schon ein Fortschritt, denn in der Regel ist es früher ja so gewesen, dass sich die Mädels eher für das Textile Werken und die Buben eher für das Technische Werken entschieden haben. Und so gesehen bietet diese Zusammenführung, wie ich glaube, eine große Chance: Die jungen Leute gewinnen neue Inhalte. Buben werden in Grundtechniken des Handwerkens, des Strickens, Häkelns und von Ähnlichem mit einbezogen, was, glaube ich, auch kein Schaden ist, aber vor allem bei den jungen Mädchen sehe ich die Chance, dass sie dadurch mit Technik, auch mit Naturwissenschaft in Kontakt kommen und vielleicht in weiterer Folge auch das Berufsbild, das sie im Hinterkopf gehabt haben, ganz überdenken und erkennen, dass das etwas ist, das für sie vielleicht interessant wäre.
Es ist auch die Wirtschaft, die Industrie sehr, sehr stark dahinter, dass wir vor allem junge Frauen mehr für Technik, mehr für Naturwissenschaften begeistern können. (Demonstrativer Beifall der Abg. Mag. Wurm.) Auch aufgrund der demographischen Entwicklung ist ja nicht Not am Mann, sondern mehr Not an der Frau, und wir brauchen mehr gut ausgebildete Frauen in Naturwissenschaften und Technik (Beifall des Abg. Hörl), und dies nicht nur im Fachkräftebereich, sondern auch im tertiären Bereich. Ich sehe in dieser gleichwertigen Schulausbildung – denn das wird natürlich auch geprüft, dass zu gleichen Teilen das Technische und das Textile Werken ausgeführt wird, auch unterrichtet wird (Abg. Dr. Rosenkranz: Mit weniger Zeit!) – daher eine große Chance.
Was mir aber sehr, sehr wichtig ist – und hier ein dickes Lob und Gratulation an die Frau Unterrichtsministerin –: Im Zuge der Neuen Mittelschule haben wir erstmals das Fach Berufsorientierung selbständig als Fach eingeführt, und das ist eigentlich ein Meilenstein, weil da natürlich aufgrund der Neigungen und der eigenen Fähigkeiten Talente entdeckt werden und dann in späterer Folge auch Schul- und Berufswahl
erfolgen. So etwas wäre natürlich dann auch wünschenswert für AHS, nicht nur in der Oberstufe, sondern auch in der Unterstufe. (Ironische Heiterkeit des Abg. Elmar Mayer.) Aber damit, dass wir das Fach Berufsorientierung jetzt einmal in der Neuen Mittelschule haben, ist ein großer Schritt gelungen, und dazu herzliche Gratulation unserer Unterrichtsministerin! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Lettenbichler reicht Bundesministerin Dr. Schmied die Hand.)
12.07
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
12.07
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Auch wir sind, wie Kollege Lettenbichler es ausgeführt hat, überzeugt davon, dass wir in Sachen Werkunterricht wieder in die richtige Richtung gegangen sind, Frau Ministerin. Es ist absolut notwendig, dass sowohl die Buben als auch die Mädchen in beiden Fächern unterrichtet werden. Ich darf Ihnen versichern, an meiner Schule war es sogar so, dass früher schon die Eltern und die Kinder gekommen sind, weil sie gesagt haben, wir wollen uns nicht entscheiden: Textiles Werken oder Technisches Werken?, sondern wir wollen beides haben. Das war damals nicht möglich. Jetzt ist es nicht nur möglich, sondern sogar verpflichtend. Das ist absolut richtig.
Das Problem, das an den Schulen aufgetaucht ist, hängt zusammen mit den Gruppengrößen. Derzeit ist es so, dass natürlich die Gruppengrößen ausgeweitet wurden – nicht de jure, sondern de facto –, weil wir größere Einheiten haben. Und daher bringen wir im Interesse unserer Kinder an den Schulen einen Entschließungsantrag ein, der diese Gruppengröße beschränken soll. Das ist der Entschließungsantrag 1878/A(E) der Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde, ... – Entschuldigen Sie, ich habe den falschen zitiert, Herr Präsident. Ich hätte jetzt fast einen freiheitlichen Entschließungsantrag eingebracht. (Heiterkeit.) Ich ersuche also wirklich um Entschuldigung.
Mein Antrag lautet wie folgt:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, die Teilungszahlenverordnung dahin gehend zu ändern, dass die Gruppengröße im Pflichtfach „Technisches und textiles Werken“ auf 15 SchülerInnen begrenzt wird.
*****
(Beifall bei den Grünen.)
Ein Wort auch noch zu den Schulskikursen: Auch hier darf ich sagen, dass in der Realität die Betreuung der Kinder und die Aufklärung der Kinder zum Glück sehr intensiv stattfindet. An meiner Schule sind es jedes Jahr 13 Klassen, die auf Schulskikurs gehen, also jede Klasse geht in ihrer Schullaufbahn insgesamt drei Mal auf Skikurs. Jedes Mal wird sie im Vorhinein über die Gefahren aufgeklärt. Es gibt Filme dazu, und auch in den Skiwochen selber findet eine entsprechende Aufklärung an einem der Abende statt. Also hier gibt es sehr, sehr viel an Aufklärung, abgesehen davon – was die Kollegin Ablinger zu Recht gesagt hat –, dass diese Thematik natürlich auch im Geographieunterricht Bestandteil des Gegenstandes ist.
Also hier haben wir Aufklärung in ausreichendem Maße. Das mag in den Untiefen der niederösterreichischen Provinz vielleicht nicht immer zur Kenntnis genommen werden, aber im übrigen Österreich, das kann ich Ihnen versichern, ist es so. Und die Aufklärungsarbeit des Kollegen Rosenkranz wird sicher dazu führen, dass das auch in Niederösterreich gang und gäbe ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
12.11
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde betreffend Beschränkung der Gruppengröße im Werkunterricht
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP4, Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1878/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Festschreibung der Pflichtgegenstände "Technisches Werken" und "Textiles Werken" im gleichen Ausmaß im Lehrplan der NMS wie im Lehrplan der Hauptschule (2023 d.B.)
Begründung
Die Zusammenlegung der beiden Unterrichtsfächer Technisches und Textiles Werken ist als genderpädagogisch sinnvolle Initiative zu begrüßen. So können alle SchülerInnen beide handwerklich-technischen Bereiche im Unterricht erfahren. Im Werkunterricht haben die SchülerInnen die Möglichkeit den Umgang mit Werkzeug und Maschinen zu erlernen. Es bedarf der intensiven Zuwendung der LehrerInnen zu den SchülerInnen um einen sicheren Umgang mit den Werkzeugen und Maschinen zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen die Inhalte der beiden Unterrichtsgegenstände in kürzerer Zeit erarbeitet werden, was allein schon auf Grund der räumlichen und technischen Kapazitäten nur in kleinen Gruppen gelingen kann. Damit der Unterricht auch in Zukunft für die SchülerInnen erfolgreich und sicher abgehalten werden kann, muss die Gruppengröße auf maximal 15 SchülerInnen beschränkt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, die Teilungszahlenverordnung dahingehend zu ändern, dass die Gruppengröße im Pflichtfach „Technisches und textiles Werken“ auf 15 SchülerInnen begrenzt wird.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.
12.11
Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Walser, prinzipiell finden wir Ihren Entschließungsantrag gut. Aber was die Deckelung mit den 15 Personen betrifft, so frage ich mich – erklären
Sie mir, bitte, wie das ausschauen soll –: Wenn jetzt eine Klasse zum Beispiel 22 SchülerInnen hat, heißt das dann, wir teilen das auf auf zwei Klassen und wir brauchen dann zwei Lehrer? Oder wie würden Sie das machen? (Zwischenruf des Abg. Dr. Walser.)
Es gibt mehr Klassen, und Sie wollen das Ganze dann aufteilen, dass quasi der Lehrplan dann so geändert wird, wenn wir dann so und so viele Klassen haben, dass man sie auf maximal 15 reduziert.
Also ich stelle mir das einfach schwierig vor, obwohl das prinzipiell eine gute Idee wäre, weil da natürlich intensiv unterrichtet werden kann. Aber die Umsetzung und die Kostenfrage müssen wir uns noch genau anschauen, deswegen werden wir das jetzt prinzipiell ablehnen.
Den Antrag des Kollegen Rosenkranz betreffend Textiles Werken werden wir unterstützen, denn wenn das zusammengelegt wird, habe ich den Verdacht oder die Befürchtung, dass dann die Stunden reduziert werden. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das ist so!) – Genau. Auch wenn es jetzt noch nicht der Fall ist, aber es wird sicher so kommen. Und da denke ich mir, das wäre dann sehr schade, denn wir müssen unsere Kinder einfach fördern, was textiles Werken und technisches Werken betrifft, und ich würde mir wünschen, dass die Stunden dann nicht wieder dort gestrichen werden, so wie es in der Vergangenheit auch bei den Turnstunden der Fall war. Deswegen werden wir den Antrag des Kollegen Rosenkranz unterstützen.
Was den zweiten Antrag des Kollegen Rosenkranz betrifft, betreffend Lawinengefahr, so werden wir diesen ebenfalls unterstützen. Denn: Das eine stimmt, wenn die Schülerinnen und Schüler auf Skikurswoche fahren, werden sie gut vorbereitet, nur haben wir in der Vergangenheit auch gesehen, dass eben viele Klassen nicht mehr fahren, aus Kostengründen und weil der Lehrer oder die Lehrerin einfach sagt, ich möchte die Verantwortung für die Gruppe nicht übernehmen. (Abg. Amon: Da ist die Lawinengefahr dann auch nicht so groß, wenn sie nicht fahren!)
Schau, das ist eben der Unterschied und der Grund, warum ich mit dem Kollegen Auer anscheinend besser zusammenarbeite als mit Kollegem Amon. (Abg. Amon: Geh?) – Nein, das sage ich jetzt schon einmal: Diese unterschwelligen Aussagen, permanent! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Amon.) – Nein, eh nicht, ich weiß. Aber man muss die Sache doch ernst nehmen, oder? Wir versuchen hier eine ernste, sachliche Debatte zu führen, Kollege Amon. (Abg. Amon: Ja!) Und wenn es hier um Lawinenopfer geht und wenn es hier um Jugendliche geht, die sterben – das sind 44, nachweislich –, dann kann man nicht sagen (Abg. Amon: Schauen Sie einmal in die Lehrpläne! Sie fordern hier etwas, was längst in den Lehrplänen steht!): Naja, diejenigen, die nicht auf Schulskikurswoche fahren, die sterben dann auch nicht. – Das ist doch unglaublich. Das ist eine unglaubliche Aussage, Herr Kollege Amon, und ich hoffe, Sie ziehen sie auch zurück. (Abg. Amon: Nein, nein, überhaupt nicht!) – Sie ziehen sie nicht zurück? (Abg. Amon: Natürlich nicht!) – Okay, passt. (Abg. Amon: Sie haben keine Ahnung !) Nein, ist absolut okay.
Also wir werden uns dafür einsetzen, dass die Jugendlichen auch wieder auf Schulskikurse fahren, dass sie top ausgebildet werden, dass sie gut vorbereitet werden. Und auch diesbezüglich sehen wir das so, dass das der richtige Weg ist, und deswegen unterstützen wir auch den Antrag des Kollegen Rosenkranz. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
12.14
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. – Bitte.
12.14
Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Aufgrund der Zeitknappheit – ich habe nur drei Minuten – werde ich nur zum Thema Lawine sprechen.
Lawinengefahr, Herr Dr. Rosenkranz, muss man natürlich ernst nehmen, so wie alle Gefahren. Aber den Film, den Sie da in Ihrem Antrag angeben, „Check your RISK“, habe ich mir angeschaut, und das ist aber bei Weitem kein Lawinenfilm, sondern das ist ein Werbefilm für Freeriding. – Wenn man einen Western anschaut, wo viele Pferde vorkommen, dann sagt man ja auch nicht, das ist ein Pferdefilm.
Es gibt da zum Beispiel einen Hauptsponsor, eine Firma – ich nenne sie hier nicht –, die hochwertige Ausrüstung und Funktionsbekleidung herstellt und deren direktes Interesse es ist, dass dieses Freeriding gemacht wird. Ein Interviewter hat zum Beispiel gesagt: Wenn man sich aber mit der Materie auseinandersetzt und einen Kurs besucht, dann wird das Ganze zu einem sicheren Erlebnis, dann kann ich mit meinen Jungs rausgehen und Spaß haben.
Schauen Sie sich bitte alle einmal diesen Film an, wo über sehr, sehr hohe Felsklippen gesprungen wird. Einer ist gerade noch der Lawine entgangen. Und das wollen Sie als Lehrbeispiel hinstellen? – Das ist ja traurig, wirklich wahr.
Ein anderer hat gesagt: Ein zweistündiger Vortrag in der Schule, und dann geht man ins Gelände. – Das stimmt schon, es braucht die Theorie und es braucht die Praxis. Aber was wollen Sie denn in Wien machen? Wollen Sie rausgehen in den Prater und Lawine trainieren?
Eines wird auf alle Fälle klar: Eine reale Verbesserung der Situation bringt Ihr Antrag jedenfalls nicht.
Ein Lösungsansatz, Herr Dr. Rosenkranz, wäre, eine Schule für alle Kinder, eine echte gemeinsame Schule bis zum 14. oder 15. Lebensjahr anzubieten, mit einer umfassenden Bildung, wo also Sport, Bewegung und so weiter angeboten werden – das schließt natürlich auch Lawinenkunde ein –, und am besten noch im Heimatort – ja, das sage ich Ihnen auch –, weil man dann nämlich auch die örtlichen Vereine einbinden könnte, ganz abgesehen von den vielen, vielen sonstigen Vorteilen.
Wenn Sie grundsätzlich an einer Verbesserung interessiert wären, würden Sie solche Anträge nicht bringen.
Und zur ÖVP gewandt muss ich sagen: Gestern hat Herr Abgeordneter Klikovits übrigens in der Wehpflichtdebatte eine tolle Argumentation gebracht, nämlich für die gemeinsame, echte gemeinsame Schule der 14- bis 15-Jährigen, ohne es aber zu wollen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Kollege Auer, was der Bauch nicht will, lässt der Kopf nicht zu!) Er hat nämlich gesagt, die Notwendigkeit der Wehrpflicht ist darin begründet, dass da alle jungen Männer aus allen Bevölkerungsschichten dabei sind. – Mein Appell an die ÖVP: Nehmen Sie solche Argumente bitte für solche Dinge, wo sie hingehören, nämlich für die Grundschule, sprich Pflichtschulen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Insgesamt ist es bezeichnend für Sie, Herr Dr. Rosenkranz, und leider Gottes auch für andere, dass dieser Lawinen-Antrag eine Lawine von Argumenten hervorbringt, die Ihre Schulpolitik natürlich bekritteln, und das mit Recht.
Danke, Frau Minister, dass Sie so gut arbeiten! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.17
Präsident Fritz Neugebauer: Es spricht nun Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte. (Abg. Amon – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mayer –: Elmar,
kannst du bitte richtigstellen, dass ihr die Gesamtschule nicht wegen der Lawinen wollt!)
12.17
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte ursprünglich zum Thema Werkerziehung einige Worte verlieren, aber da selbst von der Opposition hier großes Lob kommt, dass ohnehin die Maßnahmen, die gesetzt wurden, in die richtige Richtung gehen, und wir alle einer Meinung sind – über die Klassengrößen muss man sicherlich noch diskutieren, das ist keine Frage –, erübrigen sich weitere Ausführungen meinerseits dazu. Aber ich glaube, es sind entscheidende, wichtige Schritte, die wir diesbezüglich gesetzt haben.
Was das Thema Lawinengefahr betrifft, möchte ich schon darauf hinweisen – und das betrifft jetzt nicht die Sache selbst und heißt nicht, dass ich die Lawinenkunde nicht hochhalten möchte, Herr Kollege Rosenkranz, und darum finde ich es auch wichtig, dass wir ein klares Bekenntnis dazu abgeben –, dass man sozusagen bei jedem Thema, das irgendwo auftritt, sagt, die Schule soll es machen.
Ich weiß schon, wir alle gehen von dem Leitsatz aus: Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir!, und wir haben heute schon hinsichtlich der Sexualerziehung diskutiert: Wer soll das machen? – Das soll die Schule machen. Ebenso: Verkehrserziehung, Schulwegsicherung, Fahrradprüfung. Jetzt ist schon vorgeschlagen: Führerschein-, Moped-Prüfung und so weiter und so fort; Schulgesundheit, Schularzt, Zahnpflege (Abg. Amon: Erste Hilfe!), Erste Hilfe.
Also – es ist schon richtig – alles soll die Schule machen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Also, was jetzt? Was jetzt?) Und dann kommt der Vorschlag: ein eigenes Fach für Wirtschaft. Sport und Bewegung – das haben wir auch beschlossen –, alles soll man miteinbauen. Ich bin auch dafür, dass man verstärkt den Alltag, Erziehungsteile in die Schule miteinbringt. Aber dann muss man auch einsehen: Wir müssen die Schule neu strukturieren und das auch anders gewichten.
Und da sind wir auch bei dem Beispiel Lawinenkunde. Es haben ja genügend Vorredner bereits gesagt, sie wissen es – und ich weiß nicht, aus welchem Grund sie trotzdem auf diesem Antrag beharren –, dass die Lehrer, die in den Skikurs gehen, ohnehin eine eigene Ausbildung bekommen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Aber die Lawinenopfer sind ja nicht bei Schulskikursen!) – Nein, das stimmt schon. Das stimmt schon, dass vielleicht, wenn man das früher gemacht hätte, das mit Prinz Friso nicht passiert wäre. Man weiß ja, was alles möglich wäre. Das stimmt.
Aber, Herr Kollege Rosenkranz, wenn wir bei jedem Problem, bei jedem Unglück, das passiert, sagen, die Schule soll das jetzt regeln und richten, dann können wir einpacken. Und daher bin ich der Meinung: Lassen wir es dort, wo es ist! Es wird bei den Schulskikursen ohnehin an einem Abend extra behandelt. Es wäre auch im Rahmenlehrplan des Geographieunterrichtes mit drinnen. Die, die es betrifft, und die, die dort wirklich Kontakt haben, machen das ohnehin, das weiß ich.
Der dritte Bereich ist, dass man auch bei der eigenen Ausbildung, die die Lehrer bekommen, einen speziellen Schwerpunkt darauf legt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz: Also Lawinenkunde an der Pädagogischen Hochschule?) Ich würde wirklich bitten, dass wir uns in der zukünftigen Debatte, wenn wir uns im Haus mit Bildungspolitik auseinandersetzen, nicht mit Themen wie Lawinenkunde auseinandersetzen müssen, sondern über eine gemeinsam Schule reden und darüber, was wir wirklich für unsere Kinder optimieren können. Das sollte unser Ziel sein. – Danke schön.
(Beifall und Bravorufe bei der SPÖ und Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Rosenkranz: Wenn die Lawinenkunde an der Pädagogischen Hochschule ...!)
12.20
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht mehr vor. Ich schließe daher die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung, die wir über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 2022 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 2023 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschränkung der Gruppengröße im Werkunterricht.
Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist somit abgelehnt.
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2011 der Bundesregierung (III-343/2071 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (2017 d.B.): Ernährungshilfe-Übereinkommen (2074 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1900/A(E) der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Judith Schwentner, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit (2075 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1118/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen modernen Landraub („Land Grabbing“) in Entwicklungsländern (2076 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 782/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterzeichnung des Berichts des Weltagrarrates (2077 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 5 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.
12.22
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Zuerst darf ich die große Abteilung aus dem politischen Bezirk Ried im Innkreis, die sich hier auf der obersten Galerie niedergelassen hat, ganz herzlich begrüßen. Ihr seid besonders herzlich willkommen, da ihr ja relativ junge österreichische Staatsbürger seid. Ried im Innkreis ist im späten 18. Jahrhundert zu uns gekommen – nicht ganz freiwillig übrigens (Abg. Mag. Wurm: Waren Sie dabei, oder?), aber ich glaube, jetzt ist jeder freiwillig und gerne in Oberösterreich. Es war ein großer Erfolg der österreichischen Diplomatie, dass damals bei den Verhandlungen in Teschen und beim Wiener Kongress erreicht wurde, dass unter anderem der Bezirk Ried jetzt zu uns gehört (Zwischenruf des Abg. Kirchgatterer) und Sie nun unseren Vorträgen hier lauschen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Liebe Gäste! Liebe Kollegen! Kommen wir zum Thema, nämlich zum Außen- und Europapolitischen Bericht 2011. Der sieht so aus, ist ein schönes dickes Buch und ein Almanach, inhaltlich gekonnt und enzyklopädisch bearbeitet. Er ist sehr informativ, ich kann ihn jedem empfehlen, obwohl er nicht von uns stammt, aber es sind auch anderen politischen Lagern zugehörige Ministerien in der Lage, gute Dinge zu machen.
Man kann über einiges streiten, zum Beispiel darüber, ob der Abdruck von 50 Seiten Reden des „Großen“ und „Kleinen Vorsitzenden“ sinnvoll ist – der „Große Vorsitzende“ sitzt hinter mir, das ist Herr Außenminister Spindelegger, der „Kleine Vorsitzende“ war im Jahr 2011 Staatssekretär Waldner. Da gibt es manche, die sagen: Das könnten wir einsparen – 50 Seiten Papier in Zeiten des Sparzwangs! Andere sagen: Na ja, man kann es lesen und erspart sich, zu den Konferenzen, bei denen Waldner und Spindelegger diese Reden gehalten haben, zu fahren. – Wir wollen da nicht zu kleinlich sein. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dr. Spindelegger.)
Wir lehnen diesen Bericht aber trotzdem ab – ich habe noch nicht die Spendierhosen an, wie Sie gleich hören werden –, weil wir inhaltlich damit nicht ganz einverstanden sind. Wir sind der Meinung, so ein Bericht, der informativ und vollständig sein muss, muss Licht und Schatten und alle Entwicklungen und Fehlentwicklungen beleuchten.
Nehmen wir das Thema Europa, weil das ja in erster Linie ein europapolitischer Bericht ist. Hier wird sehr ausführlich und unter Übernahme des Standpunktes der europäischen Institutionen erklärt, wie sich Europa, seine Institutionen und seine Hilfsfonds – angefangen beim ESM, dem Hilfsfonds für die von Pleite bedrohten Länder, über den Gerichtshof bis zur Menschenrechtssituation und dergleichen – entwickelt haben. Es findet sich aber kein Wort über die Fehlentwicklungen, die passiert sind, kein Wort zur Vertragsverletzung, kein Wort darüber, was die EZB im Jahr 2011 getan hat, wie sie gegen ihre eigenen Statuten verstoßen hat, indem sie die Anleihen von schwachen Ländern aufgekauft und damit den Euro inflationiert hat, und darüber, wie sie die Geldmenge ausgeweitet hat. Das findet sich alles nicht in diesem Bericht.
Es findet sich auch kein Wort über das Scheitern vieler Hilfsmaßnahmen für Griechenland, weder über Maßnahme eins, bei der es hieß: 20 Milliarden, 30 Milliarden €, noch über Maßnahme zwei, bei der es hieß: 70 Milliarden, 80 Milliarden €, noch über Maßnahme drei, bei der es hieß: 150 Milliarden – jetzt sind wir schon bei höheren Zahlen.
Es findet sich kein Wort über das Ausmaß der österreichischen Haftungen in diesen Fonds. Das wäre informativ und wichtig.
Es findet sich aber auch kein Wort über Dinge, bei denen die österreichische Außenpolitik meiner Ansicht nach klar versagt hat. Und da ist Ungarn ein sehr gutes Beispiel. Wir haben das schon in mehreren Ausschüssen besprochen. Das ist eigentlich ein Beispiel, bei dem man sich als Österreicher fast schämen muss.
Nur zur Wiederholung: Ungarn hat nach der Wahl 2010, bei der eine nicht gewünschte konservative Mehrheit herausgekommen ist, von Anfang an eine Welle der Feindseligkeit seitens der europäischen Institutionen über sich ergehen lassen müssen. Da hat es zuerst einmal schon im Jahr 2011 drei Vertragsverletzungsverfahren gegeben, die bis heute im Sand verlaufen sind. Da das alles nichts genützt hat und die Regierung ihre Verfassung beibehalten hat und weiterhin von der ungarischen Nation und von Gott und so weiter redet, hat der von Österreich entsandte beziehungsweise vorgeschlagene Kommissar Johannes Hahn im Jänner 2012 – also heuer – Sanktionen verhängt, die klar vertragswidrig sind. Unter dem Vorwand, dass Ungarn die Defizitziele nicht einhalten würde, obwohl es laut Prognosen unter der 3-Prozent-Defizitgrenze bleibt und 2,9 Prozent ansteuert, hat man dem Land 500 Millionen € an ihm zustehenden Mitteln aus dem Regional- und Kohäsionsfonds gestrichen.
Wir haben das im Ausschuss diskutiert. Der Herr Außenminister hat damals gesagt: Na ja, Ungarn ist vielleicht nicht gerade ein Musterschüler, und außerdem gibt es ja noch den ECOFIN – das ist eine Fachtagung im Europäischen Rat –, da muss das erst genehmigt werden. Vor diesem ECOFIN, der, glaube ich, Anfang Juni 2012 getagt hat, hat die Frau Finanzministerin Fekter, die uns dort vertritt, der Presse noch vollmundig gesagt: Wir verlangen Gleichbehandlung aller Staaten. Es kann nicht sein, dass Ungarn jetzt herausgezogen und bestraft wird, während andere Defizitsünder noch Geld nachgeschmissen bekommen. – So ungefähr hat sie das gesagt. Sieben Stunden später hat man den Medien entnommen, im ECOFIN-Rat wurden die Sanktionen gegen Ungarn einstimmig – auch mit der Stimme Österreichs – bestätigt.
Diese Sanktionen sind bis heute aufrecht. Wenn man Regierungsstellen darauf anspricht, dann heißt es: Na ja, die sind ja nicht lieb, die behandeln die Erste Bank schlecht und die haben die STRABAG bei einer Ausschreibung nicht berücksichtigt, und außerdem gibt es Sondersteuern, die bauMax und Billa treffen, und solche Sachen. – Das mag sein, ist aber kein Grund, vertragswidrigerweise Sanktionen zu verhängen. (Beifall bei der FPÖ.)
Gerade ein Land wie Österreich, gerade ein Land, das im Jahr 2000 unter rechtswidrigen und vertragswidrigen Sanktionen gelitten hat – ich brauche nicht mehr zu erzählen, was damals los war, als es den Regierungswechsel gegeben hat, der genauso politisch ungewollt war wie der Regierungswechsel 2010 in Ungarn –, gerade so ein Land sollte Haltung zeigen, sollte sein Profil beweisen und sollte sagen: Wir sind für die Einhaltung von Verträgen, wir sind für das Völkerrecht (Beifall bei der FPÖ), wir sind für eine Gleichbehandlung von Staaten und wir stehen hinter Freunden und Nachbarn, auch wenn die Mehrheit sie – aus welchen Gründen auch immer – auf die Hörner genommen hat. (Abg. Dr. Bartenstein: Genau das haben wir getan!)
Der Nachbarschaftspolitik, der Donauraumstrategie ist ein großes Kapitel in diesem Bericht gewidmet. Wo beginnt der Donauraum? – Östlich von uns in Ungarn. Wir sind im Kern des Donauraumes, aber gerade in diesem Bereich, wenn es darum geht, Unrecht, Sanktionen und wirtschaftliche Strangulierung von einem zentralen Land abzuwenden, schweigen wir.
Diese Maßnahmen sind nicht unwesentlich. 500 Millionen € werden in Österreich bald bagatellisiert, stellen aber in Ungarn ungefähr 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes oder mehr als 3 Prozent der jährlichen Ausgaben dar. Das ist ein riesiger Betrag, und
das in einem Land, das um das wirtschaftliche Überleben kämpft, das ein schweres Erbe sozialistischer Korruption und Misswirtschaft zu verwalten hat.
Das ist eine Außenpolitik, wie wir sie nicht wollen, und deswegen können wir auch diesem Bericht, der all das unerwähnt lässt, nicht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.30
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.
12.30
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hübner, es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Ihnen sage, dass die Außenpolitik, die Vizekanzler Spindelegger macht, eine Außenpolitik ist, wie wir sie wollen. Das ist ganz einfach. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)
Es ist schon bemerkenswert, dass Sie hier herauskommen – wir diskutieren den außenpolitischen Bericht, zu dem Ihnen, Herr Bundesminister, wie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal mehr außerordentlich zu gratulieren ist; es ist ein großartiger Bericht, detailliert, gut aufbereitet, und er spiegelt das beschriebene Jahr in exzellenter Weise wider (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan) –, es ist also bemerkenswert, Herr Kollege Hübner, dass Sie auf der einen Seite meinen, man könnte den Bericht überhaupt einsparen, man bräuchte ihn eigentlich gar nicht (Abg. Mag. Stefan: Die Reden! Die Reden! – neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ), auf der anderen Seite kritisieren Sie dann aber, was alles nicht im Bericht steht. – Ja, die Reden!
Aber, Herr Kollege Stefan, es gab schon im Ausschuss überhaupt eine wirklich leidige Debatte über die Frage, ob es Sinn macht, dass entscheidende Reden, die der Herr Bundesminister im Namen der Republik zur Außenpolitik hält, in einem außenpolitischen Bericht abgedruckt sein sollen. – Na selbstverständlich sollen sie das (Zwischenruf des Abg. Dr. Fichtenbauer), damit man die Dinge nachlesen kann, damit man nachschlagen kann! (Abg. Mag. Stefan: Na dann muss man aber die negativen Seiten auch beleuchten!)
Sie haben das Prinzip des Almanachs angesprochen, Herr Kollege Hübner. – Gerade deshalb ist es auch sinnvoll, bedeutende Reden in einem solchen Bericht abzudrucken, na selbstverständlich! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte weniger über das sprechen, was nicht im Bericht steht, sondern ich möchte mich eigentlich damit auseinandersetzen, was im Bericht steht. Und wenn man sich das Jahr anschaut, dann sieht man, es hat mit der Nuklearkatastrophe in Japan begonnen. Der Bericht nimmt darauf Bezug, aber auch auf die aktive Rolle Österreichs, etwa auf europäischer Ebene im Hinblick auf die Stresstests, die wir verlangt haben und die letztlich auch durchgesetzt werden konnten.
Er nimmt in relativ umfassender Weise auf die Entwicklungen im arabischen Raum – „Arabischer Frühling“ und seine Entwicklungen – Bezug, weist aber auch ausdrücklich darauf hin, dass es gerade die bilateralen Besuche des Herrn Vizekanzlers in Ägypten und Libyen waren, wo etwa massiv darauf hingewiesen wurde, dass man gerade im Zusammenhang mit den Entwicklungen im arabischen Raum auch achtgeben muss, dass nicht religiöse Gruppen, insbesondere die Christen, dort Verfolgungen ausgesetzt sind. (Abg. Grosz: Und wo steht das in diesem Bericht?) – Danke, Herr Bundesminister, dass Sie sich für die Christen auf der Welt in dieser Art und Weise einsetzen. (Abg. Grosz: Aber wo steht das in diesem Bericht? – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der ÖVP und Abg. Grosz.)
Natürlich hat uns außenpolitisch, gerade auf europäischer Ebene, die Wirtschafts- und Finanzkrise nicht losgelassen, und ich möchte auch auf – weil Sie auch das kritisch angemerkt haben – die Donauraumstrategie verweisen, eine für Österreich höchst richtige, höchst wichtige Strategie, die in kultureller, in ökonomischer Hinsicht, glaube ich, eine absolut richtige Vorgangsweise ist.
Es wird im Bericht auf die Dialogforen verwiesen, die der Herr Bundesminister eingerichtet hat, die in den Gemeinden stattfinden, die so bedeutend dafür sind, dass wir die Menschen auf dieser europäischen Entwicklung mitnehmen, in die europäische Integration mitnehmen. Es geht nicht darum, ihnen Angst vor Problemen zu machen, die wir zu lösen haben und die wir zunehmend nur mehr auf europäischer Ebene lösen können und die nicht nationalstaatlich lösbar sind. Deswegen ist es natürlich wichtig, dass wir die Menschen mitnehmen.
Die Arbeit im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen etwa wird erwähnt, dass es gelang, den Amtssitz des Internationalen König-Abdullah-Zentrums in Wien einzurichten, eines interreligiöses Zentrums, das das Miteinander der Religionen ins Zentrum stellt (Abg. Huber: ... versorgt ist!) und das wir als Chance begreifen.
Ich möchte abschließend auch Folgendes betonen – denn Sie sagen, das sei eine Außenpolitik, die Sie nicht wollen –: Das mag sein. Ich glaube, dass die Außenpolitik eine ist, die auch politische Schwerpunkte setzt, wie zuletzt etwa sichtbar in der klaren Haltung Österreichs in der Frage der Palästinenser vor den Vereinten Nationen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Ich beglückwünsche Sie, Herr Außenminister, dass es gelungen ist, diesbezüglich eine einheitliche Haltung der österreichischen Bundesregierung und des Herrn Bundespräsidenten sicherzustellen.
Und dass die Positionierung letztlich richtig war, zeigt, denke ich, auch das Abstimmungsergebnis in den Vereinten Nationen: 138 der 193 Mitgliedstaaten haben sich dort für die Anerkennung der Palästinenser als beobachtender Staat ausgesprochen. Und das ist deshalb wichtig, weil das den Dialog fördern muss, weil es den direkten Dialog zwischen den Palästinensern und Israel ermöglichen soll, hin zu einer Zwei-Staaten-Lösung.
Da war Österreich – weil uns das jetzt manchmal in Briefen, die uns geschrieben werden, mitgeteilt wird –, da war also Österreich niemals neutral, sondern hat immer eine politisch richtige Position eingenommen – denken Sie an die Politik Kreiskys, denken Sie an die Politik Waldheims! Daher ist auch diese Positionierung, die hier vorgenommen wurde, eine richtige Positionierung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.
12.36
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie wahrscheinlich nicht besonders irritieren, wenn ich beim Außen- und Europapolitischen Bericht einem Kapitel mein Augenmerk schenke, das Südtirol gewidmet ist. Als Südtirol-Sprecher der Freiheitlichen Partei (Zwischenruf der Abg. Dr. Gabriela Moser) muss ich sagen, dass uns Südtirol ein besonderes Anliegen, eine Herzensangelegenheit ist. Wir fühlen uns mit den Menschen südlich des Brenner eng verbunden und ihnen natürlich auch verpflichtet. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Gabriela Moser: Wir auch!) Darum kann es auch nicht oft genug der Fall sein, dass man Südtirol hier im Hohen Haus anspricht.
Ich habe diesbezüglich eine geringfügige, aber doch bestehende Kritik. Der Südtirol-Bericht ist besser geworden, Herr Bundesminister, ja, Sie haben manche Kritikpunkte
von mir auch in den Bericht aufgenommen. Was der Bericht aber immer noch nicht widerspiegelt, und das ist meine Kritik, das ist die entsprechende Entwicklung, die es in den letzten Jahren in Südtirol gegeben hat. Diese spiegelt dieser Bericht einfach noch immer nicht in vollem Ausmaß wider.
Es geht beispielsweise um die Tatsache, dass in den letzten Jahren in diesem Land eine Entwicklung stattgefunden hat, wie man es sich vor fünf Jahren noch nicht hätte träumen lassen. Da sind Fragen betreffend eine Vollautonomie aufgetaucht, da sind Fragen zum Thema des Selbstbestimmungsrechts aufgetaucht, da sind Fragen in die Richtung aufgetaucht, wie man ein „Los von Rom!“ gestalten kann, vielleicht auch mit dem Modell des Freistaates. All diese Fragen sind in diesem Bericht nicht enthalten und werden auch nicht erläutert. Man geht da in der Außenpolitik offenbar den Weg des geringsten Widerstandes, um diesen Fragen tunlichst aus dem Weg zu gehen.
Nur hat es aber plötzlich eine Situation gegeben, in der Monti mit einer Randbemerkung – die Schutzfunktion sei für Österreich eigentlich nicht mehr maßgeblich, das sei eine inneritalienische Angelegenheit – plötzlich die Außenpolitik, die Diplomatie zum Handeln aufgerufen hat. Ich aber sage Ihnen, Herr Bundesminister, diese Fragen sind wichtig, und sie stellen für diese Autonomie eine wirkliche, echte Gefahr dar.
Das Gutachten von Herrn Universitätsprofessor Dr. Matscher, das ich Ihnen im Südtirol-Unterausschuss zitiert habe, hat ganz eindeutig gezeigt, dass wir im Klageweg kaum eine Chance haben, vor dem Internationalen Gerichtshof die Autonomiefragen einzuklagen, sondern nur jene Fragen, die sich tatsächlich auf das Pariser Abkommen rückbeziehen lassen, und das ist eine tatsächliche Gefahr.
Italien hat das erkannt, hat in seiner Verfassung im Jahre 2004 unter Artikel 4 genau zu diesem Punkt Stellung bezogen und hat diese Bestimmungen aufgenommen. Damit hat man eine Verfassungserklärung geschaffen, die wir akzeptiert haben, womit eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Zukunft massiv erschwert wird.
Das heißt, Italien hat jetzt schon in 13 Fällen versucht, die Südtirol-Autonomie auszuhöhlen. 13 Klagen sind beim Verfassungsgerichtshof anhängig; und wir wissen nicht, wie das ausgehen wird.
Das heißt: Seien wir in Zukunft wachsamer! Seien wir in Zukunft wirklich eine Schutzfunktion Österreich, die Wert darauf legt, für die Südtiroler tatsächlich da zu sein! (Beifall bei der FPÖ.) Sie wollen eben die Autonomie bewahren, das ist ihr gutes Recht. Wir wollen sie weiterentwickeln! Wir wollen eine Zukunft schaffen für die Südtiroler, für eine Landeseinheit, die es für uns natürlich auch in Zukunft geben soll.
Herr Außenminister Dr. Spindelegger! Gestern hat es eine Aussage im Rahmen einer Presseaussendung von Kreisen der Südtiroler Volkspartei gegeben. Ich würde Sie wirklich dringend ersuchen, darauf einzuwirken, dass nur, weil jetzt in Südtirol Wahlkampf kommt, diese Dinge nicht passieren dürfen. Da sagt Herr Professor Dr. Christoph Pan: Sezession, im Sinne eines Freistaates gemeint, bedeutet mit 60- bis 70-prozentiger Wahrscheinlichkeit Gewaltanwendung, die zu Blutvergießen mit Toten und Verletzten führt.
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie dringend, dieser Aussage wirklich entschieden entgegenzutreten. Das ist ein Skandal, wie er in den letzten Jahren noch nie dagewesen ist! (Beifall bei der FPÖ.) Nur weil der Südtiroler Volkspartei das Wasser bis zum Hals steht, weil sie es gewohnt war, 60 Prozent und mehr im Südtiroler Landtag zu haben, und derzeit in Umfragen bei 35 Prozent rangiert, während Freiheitliche schon bei 25 Prozent sind – Gott sei Dank, muss ich sagen –, kann es nicht sein, dass man solche Aussagen macht und damit das friedliche Zusammenleben
in Südtirol gefährdet. Ich ersuche Sie dringend, diesen Aussagen entgegenzutreten und dafür zu sorgen, dass so etwas nicht mehr vorkommt! (Beifall bei der FPÖ.)
12.41
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.
12.41
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Wir hatten ja schon eine Diskussion im Außenpolitischen Ausschuss zu dem Bericht. Ich möchte auch hier wiederholen, dass wir diesem Bericht zustimmen werden, dass das Ministerium zu den Ministerien gehört, die mit höchstqualifizierten Beamten und Beamtinnen ausgestattet sind und natürlich auch einen sehr, sehr umfassenden, sehr interessanten Bericht entsprechend zusammengestellt haben. Man kann über die eine oder andere politische Interpretation durchaus verschiedener Meinung sein, aber es zeigt sich doch, dass es hier ein sehr interessantes Spektrum an Aktivitäten gibt, die durchaus im Interesse Österreichs interpretierbar sind.
Ich möchte mich jetzt aber aufgrund der Tatsache, dass wir nicht sehr viel Redezeit haben, und weil wir schon so manche Diskussion durchgeführt haben, auf einen aktuellen Punkt konzentrieren, nämlich auf das Abstimmungsverhalten Österreichs bei der UNO, weil es eine Position der Regierung war, weil hier auch der Herr Außenminister einen sehr positiven Standpunkt eingenommen hat und Österreich letztlich zugestimmt hat, was die Aufwertung Palästinas in der UNO selbst betrifft.
Ich möchte gleich sagen, es ist schade, dass nicht alle Fraktionen dieser Meinung waren. Ich habe es bedauert, dass die Freiheitlichen hier eine andere Auffassung vertreten haben mit Zitaten wie dem, dass ein Scheich von Hebron oder sonst irgendwer da irgendwie differierende Auffassungen hat. Das mag in der Diskussion vielleicht ganz positiv sein, weil es ja interessant ist, alle Scheichs kennenzulernen, aber ich glaube, in dieser Frage ist es jedenfalls notwendig, diesen Primat und auch die Tradition Österreichs fortzusetzen, dass wir erkennen, dass der Nahe Osten ein Brandherd sein kann und dass das eine Gegend ist, wo man alles unternehmen muss, um auch friedenspolitisch aktiv zu sein, dafür zu sorgen, dass es ein friedliches Zusammenleben gibt, und letztlich der gesamte Mittelmeerraum für die Europäische Union und für Österreich, in welcher Assoziierung auch immer, in welcher Kooperation auch immer, von höchster Bedeutung ist.
Ich verweise auf die Reaktionen, die es dann gegeben hat aufgrund des, glaube ich, eindeutigen Abstimmungsvotums für diese Aufwertung Palästinas bei der UNO, letztlich auch mit dem Ziel, dass die gemäßigten Kräfte in Palästina eine Unterstützung finden und dass hier auch der Weg in Richtung einer Zwei-Staaten-Lösung weiter beschritten werden kann. Ich verweise also auf die Reaktionen, die es dann gegeben hat auf die Maßnahmen, die Israel gesetzt hat, gleich den Bau von 3 000 oder noch mehr Siedlungseinheiten im palästinensischen Westjordanland und Ost-Jerusalem zu beschließen und letztlich Steuer- und Zolleinnahmen und deren Überweisung der israelischen Regierung für die Autonomiebehörde zu stoppen. Da ist eigentlich weltweit Kritik gekommen, ob das beispielsweise Catherine Ashton war, die sich seitens der EU dazu geäußert und gemeint hat, jeglicher Siedlungsbau ist illegal und ein Hindernis für den Frieden in diesen Regionen. Frankreich, Großbritannien, Spanien, Schweden haben die israelischen Botschafter zu sich beordert, der Generalsekretär der UNO hat von einem tödlichen Schlag für den Friedensprozess gesprochen. Die ehemalige israelische Außenministerin Livni sagte sogar, dass diese Entscheidung Israel gefährdet und das Land in die Isolation führt, während Hillary Clinton von einem Rückschritt für den Friedensprozess gesprochen hat.
Als jemand, der selbstverständlich die Existenzberechtigung Israels bejaht und meint, dass dieser Staat eine Existenzberechtigung hat – die Resolutionen gehen dahin, dass in den Grenzen von 1967 Israel friedlich zusammenleben soll mit einem eigenen palästinensischen Staat in dieser Region –, glaube ich, dass diese Regierung mit dieser Regierungspolitik Israel nicht nur in die Isolation führt, sondern schweren Schaden für die existenzielle Perspektive Israels anrichtet!
Wir wissen, in Israel gibt es da verschiedene Strömungen. Es gibt auch eine Opposition, es gibt auch eine soziale Protestbewegung. Es gibt viele, die sagen: Da wird mit Außenfeindprojektionen irrsinnig viel Geld in diese Siedlungsgebiete investiert, in die Aufrüstung investiert, während die Lebenssituation der arbeitenden Menschen, der studierenden Menschen, der Pensionisten in Israel immer schlechter und schlechter wird. Das ist eine Politik, die meiner Meinung nach auch die Existenz Israels gefährden kann. Daher kann man da auch nicht genug Kritik an dieser Politik der israelischen Regierung äußern.
Ich glaube, dass das eine sehr, sehr gute Entscheidung war. Es ist ja der Frieden in dieser Region eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir auch als Österreich beginnen können, in diesen Gebieten des Arabischen Frühlings, im gesamten arabischen Raum wirtschaftlich aktiv zu sein, unsere jahrzehntelang gewachsene Reputation weiter auszubauen und zu stärken.
Gerade jetzt, unter diesen sehr schwierigen Entwicklungen – Stichwort Ägypten, aber auch andere Länder in dieser Region –, müssen wir daran interessiert sein, dass es im Mittelmeerraum zu einer engeren Kooperation kommt und dass Österreich die Rolle, die es immer mit größter Glaubwürdigkeit erfüllt hat, auch in Zukunft erfüllen kann. Da waren dieser Beschluss der Bundesregierung und die Politik des Herrn Außenministers im Speziellen in dieser Frage den österreichischen Interessen äußerst förderlich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.47
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.
12.47
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Der Außenpolitische Bericht ist, technisch gesehen, handwerklich gesehen, durchaus in Ordnung. Das haben wir heute schon gesagt. Ich möchte mich aber aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit doch auf das beschränken, was leider nicht drinsteht. Das ist ja auch unsere Aufgabe als Opposition.
Heute sagen in Sonntagsreden alle, dass sie mehr Europa wollen, mehr Europa in allen Bereichen. Ich sehe dabei zwei Probleme, ein technisches und ein Werteproblem. Das technische Problem besteht darin – um es nur kurz anzuschneiden –: Die Auswirkungen der Finanzkrise und die Reaktion darauf, die Rettungspolitik, machen aus Freunden, machen aus Nachbarn Schuldner. Das spaltet Europa, das bringt die Gesellschaften, die Bevölkerungsgruppen gegeneinander auf. Das ist gefährlich für Europa, das ist gefährlich für die Demokratie.
Das zweite Problem ist das Problem der Wertediskussion. Wir haben in Europa ein Fundament, wir haben eine Identität. Mehr Europa mit weniger Identität wird nicht gehen!
Ich erläutere das: Wir haben heute eine unerträgliche Diskussion in Bezug auf den sogenannten Kulturrelativismus. Wir diskutieren Wertigkeiten, wir geben einzelnen Gruppen in unserer Gesellschaft ethische Rabatte. Wir gewähren Sonderregelungen für bestimmte Gruppen in den europäischen Gesellschaften. Minderheiten bestimmen
teilweise Wertediskussionen. Eine Minderheit darf jedoch – und das ist eine Selbstverständlichkeit – niemals der Mehrheit ihre Lebensumstände aufzwingen! Die Betonung liegt auf „zwingen“.
Die Diskussion des Kulturrelativismus führt heutzutage zu einer Hierarchie von Volkszugehörigkeiten in Europa. Dies führt zu einer Hierarchie von ethischen Grundhaltungen. Es führt zu einer Hierarchie von Lebenskonzepten, die nicht in Relation zu unseren europäischen Wurzeln stehen. Eigentlich könnte man es ganz einfach sagen: Es gibt kein richtiges Leben im falschen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das sagt Adorno! – Abg. Mag. Steinhauser: Kein Mensch weiß, was Sie uns sagen wollen! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich sage es Ihnen ganz genau. Der europäische Kontinent hat eine lange und faszinierende Geschichte. (Abg. Dr. Pirklhuber: Theodor Wiesengrund Adorno!) Obwohl wir heutzutage in einer säkularen Gesellschaft leben, hat unser Kontinent tiefe und unwiderlegbare Wurzeln, gemeinhin Christentum genannt.
Mit der Französischen Revolution wurde die Macht der Kirche beendet. Aber es wurde nicht der Inhalt der Botschaft beendet! Das ist weiterhin unser Fundament, auf dem wir heute hier in unseren europäischen Gesellschaften leben. (Abg. Mag. Schickhofer: Die Nächstenliebe!) Ohne das gibt es kein Europa, sage ich Ihnen, meine Damen und Herren, und es würde auch dieses Europa nicht geben, wenn wir nicht diese zweitausendjährige Geschichte hinter uns gebracht hätten.
Das heißt, diese Identität, gemeinhin bekannt als christliches Abendland, prägt unsere Identität, ob man das will oder nicht. Deshalb geht ein Mehr an Europa nicht mit einer geringeren Identität! Ein Mehr an Europa geht nicht mit geringeren Werten und mit geringeren Wurzeln. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Deshalb erwarte ich mir eigentlich in einem Außenpolitischen Bericht – um wieder bei der Sache als solcher zu sein – mehr an Stellungnahme zu diesem Thema.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die europäische Außenpolitik. Weil hier der Palästinenser-Antrag in den Vereinten Nationen angesprochen worden ist: Da hat Europa ein erbärmliches Bild abgegeben, meine Damen und Herren! Es war nicht imstande, hier eine gemeinsame Definition zu erwirken. Ganz egal, wo man steht – dafür, dagegen, Neutralität –, es war keine einzige ... (Abg. Dr. Bartenstein: Welcher Meinung sind Sie?) Nein, nein, ich will nicht, dass wir ... (Abg. Dr. Bartenstein: Haben Sie eine Meinung?)
Wir haben eine Meinung, die sage ich Ihnen auch. Unsere Meinung ist – das haben wir auch im Ausschuss gesagt –, wir sind prinzipiell für eine Zwei-Staaten-Lösung. Wir sind für einen Palästinenserstaat und wir sind natürlich für das Selbstbestimmungsrecht der Israelis. Von hier aus, von diesem Standpunkt aus Fernratschläge zu geben an ein Land der Welt, wie es seine Sicherheitspolitik zu handhaben hat, ist falsch!
Die gemeinsamen Außenvertretungen der Europäischen Union bieten heutzutage ebenfalls ein erbärmliches Bild – de facto bieten sie eigentlich gar kein Bild, weil es sie nicht gibt. Wir fordern deswegen, dass Sie, Herr Minister, dafür Sorge tragen, dass die österreichischen Vertretungen aufgewertet werden! Wir sollten nicht zu viel Augenmerk auf die gemeinsamen Vertretungen legen, denn diese sind eine schöne Schimäre. Die gibt es nicht.
Ganz zum Schluss: Menschenrechte, das große Kapitel Menschenrechte. Ich würde an Sie appellieren, Herr Minister, auch festzuschreiben, welchen Schwerpunkt wir im Bereich Menschenrechte legen wollen. Allgemeine Beschreibungen kennen wir alle auch aus Sonntagsreden, aber wir können nicht die ganze Welt observieren. Wir
können auch nicht die ganze Welt in einer gewissen Form beglücken und befrieden beziehungsweise uns darum kümmern.
Deswegen würde es Österreich gut anstehen, einen Schwerpunkt zu setzen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schickhofer.) Dieser Schwerpunkt sollte – wie Sie es auch gesagt haben – der sein, ein Augenmerk auf christliche Minderheiten zu legen, vor allem im Mittelmeerraum. Diese Minderheiten sind heute schwer unter Druck, schwer unter Beschuss. Da würde es Österreich gut anstehen, hier eine eindeutige Festlegung zu treffen, die man auch niederschreibt! Genau dessen bedarf es, dies nicht nur in Sonntagsreden zu bekunden, sondern es auch in einen außenpolitischen Bericht als Schwerpunktsetzung dezidiert hineinzuschreiben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
12.53
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.
12.53
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Zuerst möchte ich mich in meinem Namen und im Namen der Grünen für den umfassenden Außen- und Europapolitischen Bericht bedanken. Wir haben auch im Außenpolitischen Ausschuss umfassend über diesen Bericht diskutiert. Dass es sehr viel Arbeit war, sieht man nicht nur an der Dicke, sondern auch an den Inhalten. Sie werden nachvollziehen können, dass wir bei den Inhalten nicht immer konform gehen, nicht immer einer Meinung sind. Auch das war Thema der Debatte im Außenpolitischen Ausschuss.
Unser Hauptanliegen, was die österreichische Außenpolitik betrifft, ist eine aktive und eine engagierte Außenpolitik. Das ist unserer Meinung nach eine Außenpolitik, die sich nicht nur und nicht ausschließlich an wirtschaftspolitischen Interessen orientiert, die nicht nur nach dem Augenmerk ausgerichtet ist: wo könnten österreichische Firmen die meisten wirtschaftlichen Aufträge bekommen?, und dorthin versucht man dann, außenpolitisch gute Beziehungen aufzubauen, sondern eine engagierte, aktive Außenpolitik würde bedeuten, dass man menschliche Entwicklung, globale Entwicklung, Umweltpolitik, auch Wirtschaftspolitik, aber genauso auch Menschenrechte zusammen denkt, dass man vernetzt denkt und dass man versucht, alle diese Bereiche in seiner aktiven Außenpolitik zu berücksichtigen und gleichberechtigt zu behandeln. (Beifall bei den Grünen.)
Das setzt natürlich voraus, dass man Standpunkte hat, dass man eigene Standpunkte hat, dass man sich weder hinter der EU noch hinter einzelnen Mitgliedstaaten versteckt – größeren Mitgliedstaaten wie beispielsweise Deutschland –, dass man seine Standpunkte explizit vertritt und dass man sich auch Bündnispartner und Bündnispartnerinnen sucht, primär in der EU, aber nicht nur in der EU.
Ich komme zu einem Punkt, der von manchem Vorredner von mir schon angesprochen wurde, zum Beispiel vom Kollegen Karlsböck, mit dem mich ja inhaltlich bekanntlich nicht sehr, sehr viel verbindet, und ich würde wahrscheinlich auch andere Worte wählen und nicht von einem „erbärmlichen“ Bild sprechen. Aber wo ich einer Meinung bin, wo wir einer Meinung sind, ist, dass europäische Außenpolitik zurzeit leider sehr, sehr viel zu wünschen übrig lässt!
Das ist auf europäischer Ebene offensichtlich. Das kann man mit freiem Auge beobachten – dazu braucht man nicht besonders große Sachkenntnis –, dass es der EU aus mehreren Gründen leider nicht und nicht gelingt, gemeinsame Positionen zu
entwickeln, gemeinsame Standpunkte zu vertreten und gemeinsam für eine gute Umsetzung dieser Standpunkte weltweit zu sorgen.
Viel eher ist es derzeit so, dass Partikularinteressen von einzelnen EU-Ländern vertreten werden, teilweise 27 unterschiedliche Interessen von 27 unterschiedlichen EU-Ländern. Das führt dazu – und das wird mittel- und langfristig ein großes Problem in Europa, aber auch weltpolitisch für uns werden –, dass wir nicht die Möglichkeiten, nicht die Schlagkraft im positiven Sinn haben, gemeinsame Standpunkte umzusetzen und für die Umsetzung gemeinsamer Standpunkte zu kämpfen.
Es wurde bereits der sogenannte Arabische Frühling angesprochen. Das ist zum Beispiel ein Bereich, wo es nicht und nicht gelingt, gemeinsame europäische Standpunkte zu entwickeln. Einzelne Nationalstaaten in der EU preschen einfach vor mit ihren wirtschaftlichen Interessen, reisen in bestimmte Länder und versuchen dort, Wirtschaftsinteressen voranzubringen ohne Rücksicht auf Verluste, was dazu führt, dass eine gemeinsame europäische Außenpolitik trotz einer Hohen Repräsentantin nicht gelingt.
Ägypten wurde vorhin angesprochen. In Ägypten sehen wir derzeit, was für eine Richtung Entwicklungen nehmen können, die wir auch im Außenpolitischen Ausschuss mehrmals gemeinsam besprochen haben. Da gibt es unterschiedliche Einschätzungen. (Abg. Grosz: Da haben auch viele geglaubt ...!) Wir waren nicht der Meinung, dass das eindeutig in diese Richtung gehen wird. Wie man auch sieht, gibt es in Ägypten einen Kampf von unterschiedlichen Positionen. (Abg. Grosz: Jetzt plötzlich!)
Nein, nicht jetzt plötzlich, Herr Kollege, sondern Demokratie ist Auseinandersetzung. (Abg. Grosz: Ihr habt den Arabischen Frühling ...!) Demokratie bedeutet auch, dass man mit Menschen, mit denen wir nicht derselben Meinung sind, redet. Was in Ägypten passiert, was die Gewalt betrifft, ist völlig inakzeptabel! Da sind wir alle hoffentlich einer Meinung, dass es nicht sein kann, dass man – egal, ob das jetzt sozusagen die Pro-Kräfte des Präsidenten sind oder nicht – einfach mit Gewalt, mit einer Prügelpolitik versucht, demokratische Organisation und demokratischen Widerstand zu brechen, bis dazu, dass es Todesfälle und sehr viele Verletzte gibt.
Aber auch da ist es so: Wenn wir realistisch sind, geht es darum, dass wir gemeinsam als EU agieren und nicht nur reagieren. Dass wir als relativ kleines Land in der EU nicht die Möglichkeiten haben, die vielleicht andere Länder haben, Dinge zu forcieren, liegt auf der Hand. Umso mehr ist es notwendig, uns Verbündete zu suchen, klare Standpunkte zu vertreten und Verbündete zu suchen.
Es ist auch unser Wunsch, was die österreichische Außenpolitik betrifft, dass stärker denn je in diese Richtung gearbeitet wird, dass man sich weder hinter anderen Standpunkten versteckt noch zu seinem Standpunkt nicht stehen kann, sondern es geht darum, gemeinsame Außenpolitik zu machen. Wir sind Teil der EU, und das ist durchaus auch ein Vorteil. Diesen Vorteil sollten wir auch bei einer engagierten, aktiven und vernetzten Außenpolitik nützen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
12.59
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.
12.59
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr ÖVP-Obmann Außenminister Vizekanzler Spindelegger! Ganz kurz ein paar Worte zu Südtirol; ich hoffe, das ist mir als aufrichtigem Tiroler gestattet.
Wir haben ja am 27. November, nachdem ich sozusagen mit Gewalt einen Unterausschuss Südtirol erzwingen musste (Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger), von Herrn
Universitätsprofessor Obwexer sehr wohl bestätigt bekommen (Abg. Mag. Schönegger: Danke!), dass das Autonomiestatut von 1972 ausgehöhlt wurde, dass das Mailänder Abkommen als Teil des Pariser Vertrages verletzt wurde und dass die Selbstbestimmung mit Füßen getreten wird vom derzeitigen zentralistischen Rom.
Herr Minister, es ist schon so: Wenn man einen Ausschuss erzwingen muss, wenn dann Experten so etwas bestätigen, wenn dann ein Tiroler Abgeordneter wie der Herr Hörl hergeht und mich im Ausschuss als Kriegsrhetoriker bezeichnet (Zwischenruf des Abg. Hörl), dann macht mich das schon stolz; stolz insofern, als ein Landesvater wie Eduard Wallnöfer (Zwischenruf des Abg. Neubauer), den ich nicht zitiert habe – ich habe im ganzen Ausschuss die Landeseinheit nie in den Mund genommen –, sich für dich, Kollege Hörl, schämen würde und sich im Grab umdrehen würde. (Abg. Hörl: Ich weiß es eh!)
Herr Bundesminister! In Anbetracht dessen, dass die Südtiroler Volkspartei tagtäglich von einem Skandal in den nächsten rutscht, ist es wirklich höchste Eisenbahn, dass wir unsere Schutzfunktion wahrnehmen. Jeder Tiroler könnte die anrufen. Herr Bundesminister! Setzen Sie endlich diplomatische Schritte! Auch Herr Universitätsprofessor Obwexer hat gesagt, dass sofortige diplomatische Schritte durchaus angebracht sind. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Aber nun ganz kurz zum Außen- und Europapolitischen Bericht des Herrn Bundesministers: Sie schreiben ja ganz groß hinein, es hat zwei einschneidende Ereignisse gegeben. Das war einmal die Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima, und das Zweite war der sogenannte Arabische Frühling. Sie loben sich da selber. Sie sagen, das Team Außenministerium hat bestes Krisenmanagement an den Tag gelegt. Herr Bundesminister! Mich würde konkret interessieren: Nennen Sie mir ein Beispiel, wo Ihr Krisenmanagement, wo Sie sich persönlich eingesetzt haben, irgendein Resultat gebracht hat! (Zwischenruf des Abg. Hörl.)
In diesem Bericht beschreiben Sie ja ganz groß, dass es aufgrund von Fukushima und der österreichischen Interventionen eben zu diesen Stresstests gekommen ist. Die Österreicherinnen und die Österreicher, Herr Bundesminister, würde interessieren, wenn Sie sich da so loben und abfeiern: Erklären Sie uns einmal, bitte, in welchem Land welches Ergebnis aufgrund der Stresstests wie umgesetzt wurde! Das interessiert die Bevölkerung.
Das Nächste ist: Es geht ja nicht nur um den Bericht. Es geht auch darum, dass die Ernährungsorganisation FAO festgestellt und gesagt hat, wir müssen bis 2050 mindestens 70 Prozent mehr an Lebensmitteln erzeugen, damit wir die zu erwartenden 9 bis 10 Milliarden Menschen ernähren können. Und wie man heute sieht, lösen bereits kurzfristige Ernteausfälle Hungersnöte, Katastrophen aus. Herr Bundesminister! Ich glaube, dass wir aufgrund jahrzehntelanger ÖVP-Agrarpolitik heute in Österreich nicht einmal mehr autark sind. Wir Österreicher produzieren laut Grünem Bericht nur mehr 88 Prozent des Getreides, das wir verbrauchen. Wir müssen Hunderttausende Rinder importieren, wir müssen Millionen Schlachtschweine importieren, um unsere eigene Bevölkerung zu ernähren.
Herr Bundesminister! Es wäre da ganz wichtig, dass Sie als Vizekanzler, als Außenminister endlich einmal auftreten, auch in Brüssel, und sagen: Wir zahlen nicht massiv Gelder, damit die europäischen Agrarfabriken gefördert werden, sondern wir sparen ein, damit wir Reserven haben, um die nationale Landwirtschaft zu fördern, damit wir sicherstellen können, dass wir vermehrt gesunde Produkte produzieren können.
Die gesamte Gentechniklüge muss sofort beendet werden, und auch die Politik eines Herrn Ministers Berlakovich. Er schickt heute eine Aussendung hinaus, wo er schreibt: „Österreich ist Vorreiter bei gentechnikfreien Lebensmitteln.“ – Das ist eine absolute
Lüge! Nach wie vor importieren wir 600 000 Tonnen gentechnisch verseuchte Futtermittel, die wir über die Tiere veredeln, und der Konsument bekommt das 1 : 1 auf den Teller. Das verschweigt Herr Minister Berlakovich.
Herr Bundesminister, ergreifen Sie da endlich die Initiative und haben Sie in Brüssel einmal den Mut, Politik für Österreich zu machen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Neugebauer: Macht er ja täglich!)
13.05
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.05
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Außenminister! Hohes Haus! Dieser Außen- und Europapolitische Bericht 2011 ist sehr übersichtlich gestaltet und etwas zu freundlich geschrieben. Wir werden diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und dann auch zustimmen.
Ob es wirklich an Ihnen, Herr Minister, gelegen ist, dass die Nachbarstaaten nach der Atomkatastrophe in Fukushima diese Stresstests auf EU-Ebene eingeführt haben und manche Nachbarstaaten auch aus dem Atomprogramm aussteigen oder dies angedeutet haben, dass Sie da wirklich die maßgebliche Stimme waren, das wage ich von hier aus schon etwas zu bezweifeln. Ich glaube, das war eher die Angst, die nach Fukushima umgegangen ist, und die Folgen, als man gesehen hat, wie schlimm die Atomenergie sein kann. (Beifall beim Team Stronach.)
Die Kooperation der Donauanrainerstaaten zur besseren Nutzung der Wasserstraße auf der Donau zur Güterbeförderung finde ich sehr positiv. Das ist sehr zu begrüßen. Sie wissen, ich habe das auch im Verkehrsausschuss immer schon kundgetan, dass ich ein totaler Befürworter bin, dass diese Wasserstraße, die sinnvoll ist, auch für die Umwelt sinnvoll ist, vermehrt ausgebaut wird und hier mehr Güter auf dem Wasserweg transportiert werden. Also auch das ist sehr positiv.
Etwas beschämend finde ich – und das ist hier vom Kollegen Hübner schon angesprochen worden – Ihre Haltung oder die österreichische Haltung in der EU-Hatz gegen Ungarn. Erinnern wir uns zurück an das Jahr 2000, als diese ungerechtfertigten Sanktionen gegen Österreich durch die EU heraufbeschworen wurden, und wie es damals zugegangen ist! Wir wissen, dass das alles sehr an den Haaren herbeigezogen war, absolut ungerechtfertigt war.
Wenn man daran denkt, dass Ungarn damals als einziges Land zu Österreich gestanden ist und diese Hatz nicht mitgemacht hat, dann finde ich es schon beschämend, dass hier Österreich jetzt nicht Ungarn, unserem Nachbarstaat, unserem ehemaligen, sagen wir einmal, geschichtlich verbundenen Staat, beisteht und dass hier durch Österreich nicht eine klare Haltung gegen diese Hatz gegen Ungarn eingenommen wurde.
Im Gegenteil – wir haben es vom Kollegen Hübner gehört –, Sie haben sich sogar hinreißen lassen, Sanktionen gegen Ungarn gutzuheißen und mitzubestimmen. Ich finde, das ist der falsche Weg. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dr. Spindelegger.) – Das ist kein Blödsinn, Herr Minister. Ich glaube, der Blödsinn ist schon von der Regierung gemacht worden.
Wir vom Team Stronach haben hier im Gegensatz zu Teilen der ÖVP nicht vergessen, wie Ungarn zu uns gestanden ist. Vergessen Sie auch nicht die starke wirtschaftliche Verbindung Österreichs mit Ungarn! Wir haben mit Ungarn eine sehr starke Kooperation auf wirtschaftlicher Ebene, und das sollten wir nicht vergessen. Diese Betriebe haben Sie nämlich mit Ihrem Verhalten auch geschädigt.
Ich möchte noch auf einen bestimmten Punkt eingehen, nämlich den Nahen Osten und dieses Herumeiern von Österreich in dieser Sache. Es wurde im Bericht zwar so geschrieben, dass man hier eine klare Haltung eingenommen hat, aber ich habe diese klare Haltung vermisst. Herr Minister! Ich glaube, es wäre ein klares Zeichen von Europa zu diesem sogenannten Arabischen Frühling wichtig gewesen. Das, was jetzt dort vorgeht, ist das Ergebnis eines Herumgeeieres, einer undeutlichen und unklaren Haltung der EU. Ich glaube, da wären Sie schon angehalten gewesen, hier auf EU-Ebene Druck zu machen. Vergessen wir nicht, dass Österreich im arabischen Raum immer einen sehr hohen Stellenwert gehabt hat aufgrund dessen, dass man immer klare Worte gefunden hat! Das habe ich in dieser Sache vermisst.
Abschließend möchte ich noch auf ein ganz aktuelles Thema eingehen, nämlich die Verfolgung der koptischen Christen in Ägypten. Auch hier fehlt mir eine klare Aussage beziehungsweise eine klare Stellungnahme von Österreich dazu, dass dieses Vorgehen dort unten wirklich Völkermord ist. In diese Richtung geht es. Es ist der Dschihad ausgerufen worden. Beziehen Sie hier klar Stellung, damit diese Zustände dort unten aufhören! Ich glaube, hier sollten wir als christlicher österreichischer Staat unseren christlichen Brüdern beistehen. Das wäre die richtige Haltung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Dr. Hübner und Neubauer.)
13.09
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Vizekanzler Dr. Spindelegger. – Bitte.
13.10
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf zunächst einmal zum Außenpolitischen und Europapolitischen Bericht kurz Stellung nehmen und dann auch auf die Fragen eingehen, die heute in der Debatte geäußert wurden.
Ich möchte aus meiner Sicht einmal festhalten, dass das immer der Anlass dafür ist, nicht nur auf die Politik meines Hauses Bezug zu nehmen, sondern vor allem auch auf die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Mag. Korun.)
400 000 Konsularfälle gab es im Jahr 2011, meine Damen und Herren. Und ich darf Ihnen noch einige Zahlen nennen: 1 046 Rechtsschutzfälle; 517 Hilfeleistungen in Unfallfällen; 744 Todesfälle von Österreichern im Ausland, wo man sich um die Angehörigen gekümmert hat und die Rückführung organisiert hat. – Das sind die tagtäglichen Arbeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das hervorragend und auch in einer menschlich einwandfreien Qualität sicherstellen. Dafür möchte ich mich als Ressortchef bei meinen Mitarbeitern bedanken. (Allgemeiner Beifall.)
Ja, wenn ich auf die Kritikpunkte eingehe, möchte ich Ihnen schon etwas als Grundsatz sagen: Ich kann Ihnen nicht ersparen, den Bericht zu lesen, und ich kann Ihnen auch nicht ersparen, das Rundherum zu verfolgen, das Sie nicht im Bericht finden, weil es vielleicht erst im Jahr 2012 zu Ende geführt wurde.
Da beginne ich gleich beim Abgeordneten Hübner, der hier den Eindruck erweckt hat, dass Österreich im ECOFIN-Rat gegen Ungarn gestimmt hätte. Lieber Herr Kollege, erkundigen Sie sich einmal genau! (Abg. Hübner: Wir haben uns erkundigt!) – Ja, dann haben Sie sich eben so erkundigt, dass Sie das nicht ganz mitbekommen haben, was der Fall war. Sie haben zwar richtigerweise von einem einstimmigen Beschluss gesprochen, aber dabei vergessen zu erwähnen, dass Ungarn selber mitgestimmt hat; nämlich auf ausdrücklichen Wunsch Ungarns haben auch wir dafür gestimmt. Und es
wurden keine Mittel gestrichen, lieber Herr Kollege Hübner, sondern es wurde angedroht, wenn die drei Voraussetzungen nicht erbracht werden, werden die Mittel gestrichen. Und was ist passiert? – Es wurden drei Voraussetzungen erfüllt, und es wurden die Mittel daher nicht gestrichen. Sie haben vergessen zu erwähnen, dass dieser Beschluss dann wieder einstimmig aufgehoben wurde, lieber Herr Kollege Hübner. – Das zur Richtigkeit der Sache. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Das Zweite, was ich kurz erwähnen möchte, Herr Abgeordneter Neubauer: Klar ist, dass die Schutzfunktion Österreichs für Südtirol nicht zur Disposition steht. Da kann sich irgendjemand sonst da oder dort dagegen äußern – das tun wir nicht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.)
Aber klar ist schon auch, dieser Wettbewerb zwischen Ihnen und dem Herrn Kollegen Huber – wer schreit lauter für Südtirol – ist für eine österreichische Position nicht der Maßstab. (Abg. Huber: Das hören die Tiroler!) Das darf ich klar und eindeutig festhalten. Ich werde einem Abgeordneten weder im Inland noch im Ausland verbieten, eine Presseaussendung zu machen. Das steht mir nicht zu. Und ich glaube, das findet wohl auch die Zustimmung des Hohen Hauses. Das wäre ja ungeheuerlich, wenn ein Regierungsmitglied einem Abgeordneten vorschreibt, er darf eine Aussendung nicht in dieser Richtung machen. Das werde ich sicher nicht tun.
Und zum anderen: Herr Abgeordneter Huber! Sie sagen hier, Sie haben einen Ausschuss erzwungen. Ja was ist denn das für ein Verständnis eines Parlamentariers, dass er einen Ausschuss erzwingt? (Abg. Huber: Ja, es muss ja was gemacht werden!) Ja ich hoffe, auch in diesem Haus gilt der Grundsatz, dass den der Vorsitzende einberuft, weil sich die Fraktionen darauf einigen. (Abg. Huber: Der weigert sich jahrelang!) Ich hoffe, das bleibt auch so in Zukunft. Das ist ja unglaublich, was Sie hier für Äußerungen von sich geben! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich darf Ihnen auch noch Folgendes sagen: Wenn Sie behaupten, das Krisenmanagement des Außenministeriums hätte im Arabischen Frühling nicht funktioniert, dann weise ich das als Ungeheuerlichkeit zurück. Was Sie hier tun, ist, unsere Mitarbeiter verunglimpfen. (Abg. Huber: Ich habe gesagt, dass Sie sich loben! Hören Sie zu?!) 5 000 Österreicher wurden in diesem Zusammenhang zurückgeflogen, gerettet. Man hat sich um sie gesorgt, und das haben unsere Leute in Österreich und dort, im Nahen Osten, bewerkstelligt. Wenn Sie das in Abrede stellen, dann sind Sie völlig uninformiert. Ich weise das auf das Schärfste zurück! Das ist ungeheuerlich, was Sie hier behaupten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Herr Abgeordneter Karlsböck sagt, wir sollen uns auch um die Verfolgung der Christen kümmern. – Selbstverständlich tue ich das auch. Das ist auch meine Politik. Sie werden im nächstjährigen Außenpolitischen Bericht finden, was wir in Brüssel erreicht haben. Mittlerweile ist das auch Politik der Europäischen Union. Catherine Ashton und der Europäische Auswärtige Dienst haben sich darauf verständigt, dass das in jeden Bericht aufgenommen wird, dass man diese Fragen auch vor Ort verfolgen wird, nämlich seitens des Europäischen Auswärtigen Dienstes – und das ist unser Verdienst. Darauf haben wir uns geeinigt auf österreichische Initiative mit einigen anderen Kollegen der Europäischen Union, und ich werde selbstverständlich in dieser Richtung weiter aktiv bleiben.
Herr Abgeordneter Hagen, Sie reden – und da muss ich auch meiner Verwunderung Ausdruck verleihen – von Christenverfolgung in Ägypten und bezeichnen das als „Völkermord“. Auch das ist aus meiner Sicht ungeheuerlich, was Sie hier sagen. Ja, diese Probleme gibt es. Es gibt Verfolgungen wegen religiöser Einstellung, zum Teil auch mit Todesopfern. Das werden wir auch verurteilen, aber das hat mit Völkermord nichts zu tun. Das möchte ich auch in diesem Hause noch einmal klarstellen. Also
vergreifen Sie sich bitte hier nicht im Ausdruck, das würde uns insgesamt nicht guttun. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber lassen Sie mich auf drei konkrete aktuelle Fragen in dieser Debatte auch noch einmal eingehen.
Vergangenen Donnerstag gab es einen Angriff auf österreichische UNO-Soldaten in Syrien. Das haben wir nicht nur zurückgewiesen, das ist völlig inakzeptabel. Das dürfen wir auch vonseiten Österreichs und der Vereinten Nationen nicht zulassen, dass UNO-Soldaten aus einem Hinterhalt heraus beschossen werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Mag. Korun.)
Wir haben daraufhin in Syrien bei der Regierung Protest eingelegt. Wir haben den syrischen Botschafter ins Außenamt zitiert. Wir haben im Zuge unseres UNO-Botschafters erreicht, dass auch die UNO entsprechende Schritte gegenüber Syrien setzt. Und das werden wir fortsetzen. Es ist völlig inakzeptabel, dass UNO-Soldaten, die für den Frieden in einer Region unterwegs sind, aus dem Hinterhalt beschossen werden.
Der zweite Punkt betrifft die Anerkennung Palästinas mit dem neuen Status vor der UNO. Ja, das war auch ein Zeichen einer aktiven Außenpolitik. Wir haben hier im Vorfeld gesagt, wie wir stimmen werden. Es haben sich einige Staaten nach uns orientiert. Letztlich haben aus der Europäischen Union 14 Länder für den neuen Status gestimmt; eine Gegenstimme gab es, der Rest hat sich enthalten. Damit war die Mehrheit auch für das, was Österreich wollte. Ich glaube, das war ein gutes Zeichen, nämlich dass wir für die Zwei-Staaten-Lösung auch in Zukunft eintreten. Das ist meiner Ansicht nach der entscheidende Punkt.
Präsident Abbas hat gesagt, wenn das in der UNO in Richtung einer Aufwertung des Status mit einem Beschluss untermauert wird, gibt es für ihn keine Vorbedingung für Verhandlungen. Da nehmen wir ihn jetzt beim Wort. Es darf keine Vorbedingungen für Verhandlungen mehr geben. Aber es darf auch in Israel jetzt nicht eine neue Siedlungspolitik dazu führen, dass man de facto aus zwei Teilen Palästinas drei Teile macht. Auch das sei klar gesagt. Wir werden auch den israelischen Botschafter zu einem Gespräch ins Außenamt einladen, weil das für uns nicht akzeptabel ist. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Abg. Dr. Hübner.)
Lassen Sie mich mit einer dritten Bemerkung schließen, die Ägypten betrifft. Wir beobachten diese Entwicklung nicht nur, wir verfolgen sie genau. Es wird auch Ägypten vor dieser Wahl stehen, ein demokratisches Land zu sein, freie Wahlen abzuhalten und eine Gewaltenteilung sicherzustellen zwischen einem Präsidenten, einer Regierung und dem Parlament, das gewählt werden muss. Und ich hoffe sehr, dass die Ausschreitungen, die es jetzt gibt, die Kämpfe, die wieder auf der Straße beginnen, ein Ende haben, wenn es ein Referendum über eine neue Verfassung gibt. Auch bei dieser neuen Verfassung werden wir genau beobachten, ob die Scharia diese Bedeutung hat, die manche hineininterpretieren wollen. Das wäre für uns nicht akzeptabel.
Das wird auch – das ist übrigens gemeinsame EU-Politik – unser Standpunkt aus Brüssel gegenüber Ägypten sein: Es kann kein Geld für einen Staat geben, der keine Verfassung hat, der keine Gewaltenteilung hat, wo Demokratie nicht gelebt wird. Auch das ist ein klares Zeichen. Da sind wir völlig einer Meinung mit unseren Kollegen in der Europäischen Union.
Ich habe jetzt einige aktuelle Fragen noch angeschlossen, weil sie mir wichtig erscheinen. Ich bedanke mich insgesamt für die Unterstützung, gerade auch in der Palästina-Frage, seitens des Außenpolitischen Ausschusses. Schade, dass gerade die freiheitliche Fraktion das nicht mitträgt, aber das muss ich zur Kenntnis nehmen. Sonst
sehe ich, dass unsere Außenpolitik generell auch von der großen Mehrheit des Hauses getragen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
13.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.18
Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler und insbesondere heute Außenminister! Hohes Haus! Auch ich finde es namens meiner Fraktion schade und bedauerlich, dass die Außenpolitik eines kleinen Landes nicht, wie so oft in der Geschichte, von einem breiten, allumfassenden Konsens getragen wird, sondern dass die Freiheitlichen angekündigt haben, diesen Bericht nicht zur Kenntnis zu nehmen. – Wie gesagt: Schade darum.
Minister Spindelegger hat klar Stellung bezogen zu einigen Kritikpunkten, die von der Opposition teilweise völlig unpassend – Stichwort: Christenverfolgung und „Völkermord“ in Ägypten – hier angesprochen wurden.
Ich möchte jetzt kurz zum Thema Ungarn Stellung nehmen. „Beschämend“ hat das Herr Hagen genannt; auch Herr Dr. Hübner hat sich dazu geäußert. Ich sage Ihnen, wir fahren unsere Nachbarschafts- und Außenpolitik in Richtung unseres Freundes Ungarn auf der Basis einer jahrzehnte- und jahrhundertelangen Freundschaft, einer guten Nachbarschaft, aber auch mit der notwendigen Differenziertheit.
Das heißt, dort Kritik, wo es notwendig ist. Gerade in wirtschaftlichen Belangen sind Unternehmungen, auch Banken aus Österreich durchaus zu Schaden gekommen durch eine ungarische Politik, die im Prinzip nicht wirklich den heutigen Standards entspricht. Getragen wird das jedoch von Freundschaft und Solidarität mit Ungarn, auch in Erinnerung daran, was uns im Jahr 2000 an Unrecht und politischer Widersinnigkeit durch die sogenannten Sanktionen widerfahren und zugekommen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zum Thema Europa, weil das natürlich wichtiger Bestandteil jeder österreichischen Außenpolitik sein muss, kurz drei Schwerpunkte, die uns in Europa in diesen Monaten interessieren und interessieren müssen, wie zum Beispiel die Euro-Krise. Freuen wir uns, dass es schon wochen- und monatelang, Herr Minister Spindelegger, keinen Krisengipfel mehr geben musste. Die Dinge scheinen sich zu beruhigen. Wir sind noch nicht über den Berg, aber auf gutem Wege. Und wenn sich die Italiener heute mit 4,5 Prozent und die Spanier mit 5,5 Prozent refinanzieren können, so ist das weniger als zu früheren Lira- und Peseta-Zeiten und zeigt deutlich, dass die Maßnahmen, die durchaus umstritten sind und die Neuland sind, zu greifen beginnen.
Ein Problem, das uns nicht von heute auf morgen loslassen wird, ist das mangelnde Wirtschaftswachstum in Europa. Österreich und Deutschland sind vergleichsweise noch etwas besser unterwegs, aber das Rezessionsgespenst geistert herum. Es gibt eine völlig inakzeptable, absurd hohe Jugendarbeitslosigkeit in vielen anderen Ländern. Seien wir froh, dass es einen Konsens in diesem Land gibt, über alle Fraktionen, über alle Sozialpartner hinweg, dass jeder junge Mensch de facto eine Beschäftigungs- und Ausbildungsgarantie bekommt.
Dann gibt es natürlich noch die Budgetfrage, in der es noch zu keiner Einigung gekommen ist. Österreich und der Außenminister Österreichs nehmen eine klare Position dazu ein, die auch getragen wird von europäischer Solidarität, die aber gleichzeitig österreichische Interessen wahrt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir werden auch in den nächsten Monaten und Jahren diese Gratwanderung zu gehen haben zwischen Sparen – es gibt zur Entschuldung der öffentlichen Haushalte keine Alternative, das gilt für Österreich, aber erst recht für andere – und dem notwendigen Gasgeben, um die Konjunktur nicht nur am Laufen zu halten, sondern sie vor allem voranzubringen.
Ein letzter Satz, weil das auch ganz wesentliche Bestandteile der Politik Österreichs sind, zu unserer Politik in Richtung der Staaten des Westbalkans: Wir müssen uns langfristig für die europäische Integration dieser Staaten ins Zeug werfen und werden das weiterhin tun. Kroatien steht vor der Aufnahme, Serbien hat jedenfalls Kandidaten-Status, und es wird erst dann eine Ruh’ sein in dieser Region, wie man so schön sagt, wenn alle Nachfolgestaaten Jugoslawiens und Albanien die europäische Integration geschafft haben. Das ist politisch und wirtschaftlich für uns von großem Interesse. Sowohl politisch als auch wirtschaftlich ist es von Interesse für uns, die Donau-Achse bis hin zum Schwarzen Meer zu leben. Der Fluss ist per se Bestandteil des TEN, des transeuropäischen Netzes, dies auch anerkannt von der Europäischen Union, die interessanterweise die Donau nicht im Schwarzwald, sondern in Straßburg entspringen lässt, weil sie das Ganze sich von Straßburg bis Constanza erstrecken lässt. Man muss in Brüssel ja nicht alles wissen. Sei’s drum!
Das sind wichtige Bestandteile der Außenpolitik, die dann, wenn es in Ägypten hoch hergeht, wenn in Syrien und bei den Palästinensern Häuser brennen und Siedlungen gebaut werden, tagespolitisch ein wenig in den Hintergrund rücken, aber richtigerweise in Wirklichkeit doch zum Tagesgeschäft der österreichischen Außenpolitik unseres Michael Spindelegger gehören. (Beifall bei der ÖVP.)
13.23
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.23
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte ausdrücklich die Zustimmung Österreichs zu Palästinas Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen begrüßen. Die Aufwertung Palästinas entspringt sicherlich einem eindeutigen Bekenntnis der Staatengemeinschaft zu einer friedlichen Zweistaatenlösung, und, sehr geehrte Damen und Herren, sie macht den Menschen in Palästina hoffentlich auch klar, dass mit Diplomatie mehr zu erreichen ist als mit Gewalt, die in jedem Fall abzulehnen ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Die israelische Reaktion, den völkerrechtswidrigen Siedlungsbau im Westjordanland zu forcieren, ist alles andere als ein Weg in Richtung Frieden. Sie verschärft die Krise nur unnotwendigerweise und ist daher auch auf das Schärfste abzulehnen. Ich hoffe sehr, dass die Regierung in Israel ihre Entscheidung noch einmal überdenkt, denn beide Seiten müssen sich jetzt ihrer Verantwortung für den Frieden im Nahen Osten stellen und an den Verhandlungstisch zurückkehren.
Da wir heute den Außen- und Europapolitischen Bericht debattieren, möchte auch ich den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Außenministerium meinen Dank aussprechen. Der Bericht 2011 ist wieder ein sehr übersichtlicher und gelungener Überblick über die außenpolitischen und europapolitischen Geschehnisse. Ich möchte allerdings, wie ich das bereits im Ausschuss getan habe, anregen, im nächsten Bericht die Beschreibung der gesellschaftspolitischen Umbrüche im arabischen Raum um die frauenpolitische Dimension zu ergänzen. Warum? – Frauen haben beim Sturz der autoritären Regierungen in Nordafrika eine ganz wichtige Rolle gespielt, und frauenpolitische Themen sind nach wie vor wesentliche Konflikt- und Reibungspunkte. Die Beurteilung, die Bewertung der Entwicklung in diesen Ländern hängt maßgeblich auch davon ab,
welche Rechte und Freiheiten den Frauen in den neuen Verfassungen zuerkannt werden. Daher ist das ein wichtiger Punkt, den man eventuell aufnehmen sollte. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Herr Vizekanzler, Sie haben Ägypten angesprochen. In Ägypten ist die Situation im Moment äußerst kritisch zu bewerten, nicht nur für die Frauen, sondern für den Rechtsstaat und für die Demokratie insgesamt. Ein Präsident, der die Gewaltenteilung aufhebt, eine Verfassung, die nicht auf einem breiten Konsens ruht, eine Verfassung, welche keine Gleichheit der Geschlechter garantiert, verstoßen einfach gegen grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien. Ich begrüße sehr, was Sie schon angedeutet haben, Herr Außenminister, dass die EU Ägypten klarmacht, dass ein undemokratisches Ägypten keine Hilfen von der EU beziehen kann.
Besonders besorgniserregend und auch beängstigend bleibt die Situation in Syrien, vor allem nach den neuesten Informationen, dass chemische Waffen zum Einsatz vorbereitet werden sollen. Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Einsatz chemischer Waffen ist durch nichts legitimierbar, und er wäre wohl der endgültige Bruch des Regimes mit der Staatengemeinschaft. Dem Regime muss klar vermittelt werden, dass das nicht möglich ist, dass das nicht gemacht werden darf. Insbesondere der Sicherheitsrat der UNO hat diesbezüglich entsprechende Schritte zu setzen.
Selbst wenn chemische Waffen jetzt nicht zum Einsatz kommen sollten, stellen sie immer eine grauenhafte und permanente Gefahr für die Menschen in dieser Region dar. Welche Regierung auch immer diesem Regime folgen wird, es muss auf die vollständige Vernichtung dieser Waffen hingewirkt werden. Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn das Angebot von Minister Darabos, auf Anfrage österreichische Spezialeinheiten zur Vernichtung von chemischen Waffen zur Verfügung zu stellen, aufrecht bleibt und das auch weiter verfolgt wird. So könnte Österreich einen wichtigen Beitrag leisten. (Beifall bei der SPÖ.)
Zum Schluss möchte ich noch kurz auf die EZA-Anträge zu sprechen kommen, die jetzt zur Abstimmung stehen. Die Anträge zum Weltagrarbericht, zum Landraub und zur besseren Berücksichtigung der Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in der EZA fordern wichtige und notwendige Ergänzungen zur bisherigen Entwicklungszusammenarbeit. Sämtliche Anträge wurden im Ausschuss mit den Stimmen aller Parteien angenommen, und ich hoffe sehr, dass das hier im Plenum auch erfolgen wird. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.29
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Zu den Ausführungen der Kollegin Muttonen, also zu den Entwicklungszusammenarbeits-Ansätzen und -Beiträgen, die wir heute beschließen werden: Da sind zwei Anträge dabei, die von mir eingebracht und im entwicklungspolitischen Unterausschuss sehr gut und intensiv diskutiert wurden. Ich möchte mich auch herzlich bedanken für die Bereitschaft auch von Regierungsseite, diese Anliegen ernst zu nehmen. Es geht um ganz zentrale Probleme der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, nämlich um die Frage, wie die Landnutzung zum Beispiel in Afrika in den nächsten Jahrzehnten gestaltet werden wird. Da haben wir das Phänomen des Land Grabbing, dass also internationale Konzerne, ja Staaten Ländereien aufkaufen. Wir haben internationale Organisationen, die versuchen, neue Leitlinien zu gestalten.
Im gemeinsamen Antrag, den wir verhandelt haben, gehen wir weit über die Position der internationalen Organisationen hinaus, Herr Außenminister, und es ist ganz wichtig, dass Sie diese wirklich strikte Haltung des österreichischen Nationalrates auch nach außen tragen. Es reicht nämlich nicht aus, Leitlinien zu entwickeln, damit Land Grabbing nicht ganz so arg wird, sondern wir lehnen es ab. Der österreichische Nationalrat lehnt Land Grabbing ab! Was passiert auf diesen Flächen? – 66 Prozent dieser Flächen in Afrika werden mit Agrotreibstoffen bepflanzt. Die bäuerlichen Kleinerzeuger werden vom Land vertrieben. Das ist die Herausforderung! Wenn man Hunger bekämpfen will, wenn man die Millennium Development Goals erreichen oder zumindest ernsthaft anstreben will, dann muss man eine andere Politik machen. (Beifall bei den Grünen.)
Zum zweiten Antrag: Warum sind wir uns so sicher, dass das die richtige Strategie ist? – Weil ein internationaler Bericht, der Weltagrarbericht aus dem Jahr 2008, der von 400 Wissenschaftlern weltweit erarbeitet wurde, dies auch mit Unterstützung der Weltbank übrigens – sehr interessant – klar sagt: Business as usual is not an option. So weiter wie bisher geht nicht, liebe Freundinnen und Freunde, sagt der Bericht, von der Forschungsseite, von der Umsetzung und von der agrarpolitischen Seite her.
Herr Bundesminister! Das ist jetzt eine Chance. Mit diesem Antrag sind wir nicht ganz durchgekommen, nämlich dass Österreich den Weltagrarbericht noch im Nachhinein unterzeichnet hätte. Wir haben teilweise mitgewirkt, aber wir haben nicht unterzeichnet. Wir haben es zumindest jetzt mit dem Antrag geschafft, dass Österreich bei den Folgeprojekten diese Strategie aktiv unterstützen wird, dass wir die Chancen der ländlichen Räume, der Regionalpolitik in unserer Entwicklungszusammenarbeit stärken werden. Das ist mir ganz wichtig. Ich freue mich, dass in diesem Punkt heute eine gemeinsame Beschlussfassung möglich ist.
Abschließend ein Satz zur Frage Palästina. Selbstverständlich begrüßen wir, Herr Außenminister, dass jetzt der Beobachterstatus endlich gewährleistet ist. Das ist ein kleiner Lichtblick, der zeigt, dass auch in dieser Region in Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling und den großen Herausforderungen vielleicht ein Weg in Richtung mehr Frieden, mehr Sicherheit eine Chance hat. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.32
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.32
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler und Außenminister! Das Jahr 2012 endet außenpolitisch genauso traurig, wie das Jahr 2011 begonnen hat. Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal an die Silvesternacht 2010/2011 mit blutigen Anschlägen auf koptische Christen in Ägypten, mit vielen Toten aufgrund der Terroranschläge dieser Silvesternacht. Ich erinnere Sie an den Mai 2011 mit Straßenschlachten in Kairo, die dazu geführt haben, dass zwölf tote Christen zu beklagen waren und mehr als 230 Verletzte.
Ich erinnere Sie, Herr Vizekanzler – weil ich ja versucht habe, so lange an Ihrem Außenpolitischen Bericht zu rütteln, bis es sozusagen unten herauskommt –, vielleicht auch daran, dass Christen in Marokko nach wie vor ausgewiesen werden. Vielleicht war es vom Kollegen Hagen vom Team Stronach übertrieben, von Völkermord zu sprechen, weil das tatsächlich nicht stimmt, aber es ist eine neue Christenverfolgung. Österreich sieht mehr oder weniger tatenlos zu. Außer schönen Worten in Ihrem Vorwort und einigen Schutzformeln für ethnische und religiöse Minderheiten finde ich in diesem Außen- und Europapolitischen Bericht keinerlei Akzente, dass Sie im Namen
Österreichs gegen diese Staaten sanktionierend, bestrafend, intervenierend tätig geworden wären. (Beifall beim BZÖ.)
Da können Sie noch so oft irgendwelche Botschafter einzitieren, es wird nichts bringen. Auch der syrische Botschafter wird sich vor Ihnen nicht schrecken. Wer innenpolitisch keine Rolle spielt, der wird auch außenpolitisch wenig Rolle spielen, sehr geehrter Herr Vizekanzler.
Österreich schweigt angesichts der Christenverfolgung im Nahen Osten, und dies auch in diesem Außenpolitischen Bericht. Österreich schweigt angesichts der Christenverfolgung in Afrika. Österreich schweigt auch angesichts der Christenverfolgung in Asien, und das ist schändlich. Man kann nicht in Sonntagsreden vorgeben, christlich-sozial zu sein, und meinen, mit dem Sonntagskirchgang sei die christliche Wehrhaftigkeit schon gegeben, Herr Vizekanzler! Das ist es nicht. Sie haben es selbst in der Hand, Österreich als Schutzmacht verfolgter Minderheiten, religiöser Minderheiten zu positionieren. Da kann man, wie Kollege Amon das getan hat, noch so oft Kreisky oder Waldheim zitieren. – Jawohl, diese machten noch Außenpolitik, diese beschränkten sich nicht darauf, Reden abzuschreiben und Länderinformationen abzudrucken, die man in jedem besseren Wikipedia und Google-Zugang findet, sondern die machten Außenpolitik und hatten daher auch ein Standing im Nahen Osten.
Nach wie vor gibt es am Golan UNO-Häuschen, Wächterhäuschen, in denen zwei Fotos drinnen hängen, ein Foto von Kurt Waldheim und ein Foto von Bruno Kreisky – vergilbt, aber respektvoll behandelt und in Ehren gehalten, weil das Persönlichkeiten waren, die über den kleinen österreichischen Tellerrand hinaus verstanden haben, Außenpolitik zu machen.
Auch die Zuseherinnen und Zuseher werden das vermissen, darunter auch eine Gruppe von Freuden aus Wien, die ich herzlich hier begrüßen darf. (Beifall beim BZÖ.)
Sehr geehrter Herr Vizekanzler! In Ihrem Bericht finde ich nicht einmal außenpolitische Akzente, die wenigstens knapp über den Tellerrand hinausschweifen. Wo steht denn etwas zur Außenpolitik in Bezug auf Krško, das eine atomare Gefahr für Österreich darstellt?
Wo bleiben denn die Initiativen im Jahr 2011, wenn es darum geht, sich außenpolitisch gegen Atomkraft und gegen die Gefahr für uns Österreicherinnen und Österreicher einzusetzen?
Wo finde ich denn im Außenpolitischen Bericht intervenierende Aktivitäten zu den Beneš-Dekreten? Die Beneš-Dekrete sind überhaupt von der politischen Bildfläche verschwunden. Die Rechte der deutschsprachigen Minderheiten – egal, ob in Tschechien oder in Slowenien – finden in der Außenpolitik, volkstümlich gesagt, Nüsse statt. Das sind die Dinge, die wir selbst in der Hand hätten, weil wir ja nicht nur für Südtirol als Schutzmacht fungieren sollten, sondern für alle deutschsprachigen Minderheiten – egal, ob in Tschechien oder Slowenien. Das findet man in Ihrem Außenpolitischen Bericht nicht. (Beifall beim BZÖ.)
Das ist eigentlich sehr schade, denn, Herr Vizekanzler, Sie würden vielleicht Ihr Profil schärfen, wenn Sie in diesen Bereichen endlich Aktivitäten auf österreichischer Seite entfalteten. Es sind dies unerledigte Probleme über die Jahre und Jahrzehnte, die geflissentlich vermieden werden. Dafür druckt man Länderinformationen ab, Organigramme, die man in jedem besseren österreichischen Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ findet.
Das Organigramm des Außenministeriums aus dem Jahr 2011 findet man. Da kann man noch nachlesen, unter was für einer Telefonnummer Herr Staatssekretär Waldner erreichbar ist, wenn die Verbindung nicht gerade in die Kärntner Landesregierung
geschalten wird. Das findet man dort alles drinnen! Dass Lee Hsien Loong Regierungschef in Singapur ist, das finde ich auch in der Länderinformation. Toll! Seiten gefüllt mit Länderinformationen und abgeschriebenen Reden, aber nichts dazu, wo die wirklichen Problemfelder einer österreichischen Außenpolitik liegen, und das finde ich sehr schade. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Jakob Auer: Alte Freundschaft!)
13.38
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.38
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler und Außenminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Grosz! Es wäre wahrscheinlich vernünftiger gewesen, Sie hätten Ihr Profil in Graz geschärft, statt hier in der Außenpolitik Profil schaffen zu wollen. (Abg. Jakob Auer: Ja, genau! – Abg. Grosz: Spindelegger hat in Graz gar nicht auftreten dürfen! Auftrittsverbot hat er gehabt!)
Herr Kollege Grosz, wer in der Innenpolitik eine derart „große“ Rolle spielt, der sollte sich nicht erst an der Außenpolitik, an einer guten Außenpolitik versuchen. (Beifall bei der ÖVP.)
Nun aber zu den zwei EZA-Themen, die ebenfalls auf der Tagesordnung stehen: Das ist zum einen Land Grabbing. Es ist eine Tatsache, dass das fruchtbare Land immer weniger wird, sei es durch Verbauung, sei es durch Verödung, die von uns selbst herbeigeführt wird, sei es durch den Anstieg des Meeresspiegels. Angesichts knapper werdender Ressourcen an Grund und Boden wird dieser gesucht, denn es gibt ihn ja noch, extensiv bewirtschafteten Grund und Boden in Afrika oder auch in Lateinamerika. Darauf stürzen sich multinationale Konzerne beziehungsweise auch Staaten und versuchen, Zigtausende oder Hunderttausende Hektar Grund zu kaufen, und vertreiben dort dann die ansässigen Bauern, Subsistenzbauern und stürzen diese oft in Armut und Elend. Deshalb begrüße ich es, dass wir in diesem Punkt zu einem gemeinsamen Vorgehen gekommen sind und dass wir internationale Standards bei Kauf oder Pacht von Grund fordern.
Zum Weltagrarbericht. Kollege Pirklhuber hat es schon gesagt, es ist ein Antrag von ihm, und letztlich sind wir in der Diskussion darin übereingekommen, dass wir diesen Bericht zwar nicht unterzeichnen werden, aber dass wir die Grundsätze verfolgen und dass es wichtig ist, dass wir eine sozial gerechte und eine ökologisch nachhaltige Landwirtschaft betreiben. Ich glaube, dass gerade die österreichische Landwirtschaft diesen Prinzipien immer gefolgt ist und auch folgen wird.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch noch einen dritten Punkt erwähnen, das Ernährungshilfe-Übereinkommen – eine Regierungsvorlage, mit der sichergestellt werden soll, dass ein gewisser Mindestbeitrag von Österreich zur Nahrungsmittelhilfe zur Verfügung gestellt wird; es soll dies in Zukunft flexibler und nachhaltiger passieren.
Abschließend noch ein Punkt: Es geht in Zukunft nicht nur um die Sicherung der Ernährung, sondern es ist auch die Energiefrage eine wichtige für die Zukunft und das Überleben unserer Erde. Denken wir an den Gipfel in Doha, der zurzeit tagt, denken wir daran, dass, wenn es uns nicht gelingt, fossile Energieträger entsprechend zu begrenzen, die Welt sich in den nächsten Jahrzehnten um vier bis fünf Grad erwärmen wird.
Ich möchte in diesem Zusammenhang all jenen, die sich in den letzten Monaten nicht genug ereifern konnten, gegen Beimischung von Biosprit einzutreten, ein Buch des
grünen Energiesprechers im Deutschen Bundestag empfehlen, von Hans-Josef Fell: „Global Cooling“ – Kühlen wir die Erde ab.
Hans-Josef Fell spricht davon, dass es nicht genügen wird, E5 oder E10 zu haben, sondern dass wir in Zukunft von E100 reden werden müssen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Das würde ich den Kritikern von E10 gerne zum Lesen empfehlen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.41
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort gemeldet. Wunschgemäß sind 2 Minuten Redezeit eingestellt. – Bitte.
13.41
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Außenminister! Hohes Haus! Ich habe im Sommer in London bei den Paralympics Henry Wanyoike getroffen, ein blinder Mann, der im Jahr 2000 Weltmeister im Schnelllauf geworden ist. Er ist berühmt geworden, weil er so schnell gelaufen ist, dass er seinen Führer, mit dem er durch eine Schnur verbunden war, über die Ziellinie hinweggezogen hat, damit er Weltmeister werden konnte. Das war eine tolle Leistung.
Wanyoike hat mir erzählt, dass er nur durch die Förderung von Hilfsorganisationen, von „LICHT FÜR DIE WELT“, der Armutsfalle entkommen ist. Heute macht Wanyoike auch Hilfsprojekte; in Tansania beispielsweise baut er eine Schule.
Solche Projekte müssen wir fördern und im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Geld und Kompetenz, Know-how zur Verfügung stellen.
Es gibt weltweit 1 Milliarde behinderter Menschen, davon leben 80 Prozent in Entwicklungsländern. Armut und Behinderung hängen sehr stark zusammen; da sind wir gefordert. Wir haben die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2008 ratifiziert, andere Länder auch, und wir werden dem jetzt Rechnung tragen.
Mit diesem Entschließungsantrag wird festgelegt, dass das EZA-Gesetz durchforstet werden soll auf die Inklusion, auf den Inklusionsgedanken, die gleichberechtigte Teilhabe in anderen Ländern, dass solche Projekte mehr gefördert werden – einerseits spezielle Projekte für behinderte Menschen, andererseits aber auch, dass bei „normalen“ Projekten – unter Anführungszeichen – auch der Inklusionsgedanke mitgetragen wird, etwa wenn ein Brunnen gebaut wird, dass dieser auch für Rollstuhlfahrer zugänglich ist, oder auch bei Arbeitsleistungen.
Ich danke Herrn Außenminister Spindelegger für sein Engagement in dieser Sache. Ich bin auch sicher, dass er sich für die Umsetzung sehr stark einsetzen wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.)
13.45
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, den Außen- und Europapolitischen Bericht 2011 der Bundesregierung, III-343 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Ernährungshilfe-Übereinkommen, in 2017 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: die dem Ausschussbericht 2075 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 279.)
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: die dem Ausschussbericht 2076 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Maßnahmen gegen modernen Landraub („Land Grabbing“) in Entwicklungsländern.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 280.)
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: die dem Ausschussbericht 2077 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Erkenntnisse des Weltagrarberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Einstimmig angenommen. (E 281.)
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1996 d.B.): Internationales Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden (2072 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich niemand. Die Debatte ist geschlossen.
Das notwendige Quorum ist vorhanden.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1996 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
11. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1997 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation betreffend die Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich (2073 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager.
Ich mache darauf aufmerksam, dass nur wenige Redner zu Wort gemeldet sind und wir bald wieder zur Abstimmung kommen.
Bitte, Frau Kollegin.
13.50
Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Uns liegt heute ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Russischen Föderation betreffend die Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich vor. Dieses Abkommen wurde über viele, in Summe fast 15 Jahre verhandelt, und ich möchte daher meinen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Außenministeriums aussprechen und dir, Herr Bundesminister Dr. Spindelegger, ganz herzlich gratulieren und danken für diesen politischen Erfolg.
Dieses Abkommen ist deswegen so wichtig, weil es sich um eine wichtige Büchersammlung handelt. Sie beinhaltet Bücher, die bis ins 16. Jahrhundert zurückgehen. Diese Bestände beinhalten wertvolle Ausgaben, unter anderem auch die Schriften Martin Luthers, und gehören ganz sicher zu den bedeutendsten Büchersammlungen Österreichs.
Wie ist dieses Abkommen gelungen? – Es ist gelungen mit der Hilfe unserer Auslandskulturforen, mit dem außenpolitischen Schwerpunkt des Dialogs der Kulturen und Zivilisationen, mit dem, dass unsere Auslandskulturarbeit sehr flexible Strukturen hat, sehr eigenverantwortliche Strukturen hat und sich selbst auch die Schwerpunkte setzen kann und hier mit entsprechend großer Beharrlichkeit einen weiteren Beitrag des Kulturdialogs leisten konnte.
Diese hohe Autonomie beinhaltet in den letzten Jahren verstärkt den Bereich der Förderung des wissenschaftlichen Austausches, Kultur zu ergänzen und zu erweitern, um unseren Austausch in Fragen der Bildung, der Wissenschaft, der wissenschaftlichen Kooperation zu vertiefen.
Herr Außenminister, du hast heute schon hingewiesen auf die Bedeutung der friedenspolitischen Bemühungen Ägyptens beispielsweise, oder Palästinas oder Israels.
Gerade in den letzten Tagen, aufgrund unserer außenpolitischen Schwerpunkte in diesen Bereichen, kamen verschiedene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei Veranstaltungen auf mich zu und haben sehr wertvolle Anregungen eingebracht, wie man diesen Dialog seitens der Wissenschaft, seitens der Universitäten, unserer Hochschulen stärken könnte.
Beispielsweise kamen auch Vorschläge, wie ein Dialog zwischen Palästina und Israel, zwischen den Wissenschaftlern und Kulturschaffenden mit österreichischer Hilfe stärker unterstützt werden könnte. Darauf setzen auch unsere diplomatischen Vertretungen jetzt einen verstärkten Akzent, aufgrund deiner politischen Ziele, die du den
diplomatischen Vertretungen gegeben hast, neben der Kultur auch die Wissenschaft und die Bildung stärker zu integrieren. Das wird sehr, sehr ernst genommen.
Wir sehen, dass Österreich mit seiner Exzellenzforschung, aber auch mit seiner Fähigkeit und seiner internationalen Rolle ein wichtiger Brückenbauer sein kann, sein möchte und als solcher auch wahrgenommen wird.
Die 55 Österreich-Bibliotheken, die neun Sprachinstitute sind zusätzliche Einrichtungen, die Wertvolles leisten, aber auch die Kooperationsbüros in Lemberg, Sarajewo und Washington.
Verstärkt haben auch die Generalkonsulate diesen Kulturdialog, den Dialog der Religionen, den Dialog der Wissenschaft und der Bildung in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen gerückt. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. Gerade diese Bereiche schaffen oft als Erste die Brücke. Dann kommt oft auch die Wirtschaft, die Kooperationen ermöglicht, und letztendlich auch unsere Werthaltung, dass diese Länder demokratiepolitischen Bemühungen gegenüber stärker aufgeschlossen sind. So mancher dieser Dialoge hat auf einer Universität begonnen.
Herzlichen Dank dafür an dieser Stelle! Ich hoffe, dass wir mit derselben Unterstützung auch weiter rechnen können, dass das Außenministerium und dass du an der Spitze weiter für uns diese Kooperationen und den Dialog der Kulturen und Religionen als friedenspolitischen Beitrag forcieren wirst. (Beifall bei der ÖVP.)
13.54
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.54
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion, mein Klub freut sich sehr, dass sehr bald 977 Bücher die Reise aus der Russischen Föderation nach Österreich, genauer gesagt nach Eisenstadt antreten werden. Es ist deshalb sehr erfreulich, meine Vorrednerin sagte es bereits, denn es handelt sich dabei um sehr wertvolle Bücher, die aus dem 19. Jahrhundert stammen, und auch um Schriften, die von Martin Luther sind.
Diese Bibliothek wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von der russischen Roten Armee in ihre Heimat mitgenommen. Es gab auch einen Teil der Sammlung, der nach Ungarn gegangen ist. Dieser Teil wurde bereits nach Österreich refundiert. Nach sehr langen und mühsamen Verhandlungen, die sowohl auf diplomatischer als auch auf wissenschaftlicher Ebene stattgefunden haben, ist es jetzt gelungen, diese so wichtige Büchersammlung nach Österreich zurückzubekommen.
Auch ich möchte mich in meinem Namen und im Namen meiner Fraktion sehr herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen, bei allen Damen und Herren für die mühevollen Verhandlungen bedanken. Auch der österreichischen Seite herzlichen Dank. Aber mein Dank gilt natürlich auch den Verhandlern, die aufseiten der Russischen Föderation mitgeholfen haben, dass diese Sammlung zurückkommt.
Diese Sammlung wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Damit ist wieder ein wichtiges kulturelles Gut in Eisenstadt, und es wird sicherlich auch ein Besuchsmagnet sein.
Abschließend darf ich festhalten, dass ich glaube, dass es auch ein großes Zeichen für das Verständnis und die Freundschaft zwischen Moskau und Wien ist, dass dieser „Deal“, wenn ich es so bezeichnen darf, zustande gekommen ist.
Herzlichen Dank und auch herzlichen Dank an Sie, Herr Bundesminister. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.56
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Auch bei uns gibt es vorbehaltlose Zustimmung zu diesem Abkommen. Das Abkommen ist sicher beispielhaft, und es ist auch ein geschichtlich sehr erfreuliches Ereignis, dass mehr als 70 Jahre nach dem Raub dieser Bibliothek der Gegenakt gesetzt werden konnte und sie nach Österreich zurückgeholt werden kann.
Es ist auch der Russischen Föderation insgesamt zu danken – nicht nur in diesem Fall –, dass sie das Unrecht, das in der kommunistischen oder bolschewistischen Zeit passiert ist, den massenhaften Raub in den eroberten und besetzten Gebieten der Roten Armee, teilweise rückgängig macht. Sie hat ja auch an Deutschland bereits große Kunstschätze zurückgestellt. Das kann man nicht hoch genug einschätzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Vielleicht eine Bemerkung noch zum vorigen Punkt, zu den Ungarn-Sanktionen, weil der Herr Außenminister das in Zweifel gezogen hat: Diese Sanktionen sind mit Unterstützung Österreichs verhängt worden, und es sind nicht bedingte Sanktionen verhängt worden, sondern es sind am 13. März 2012 vom ECOFIN-Rat Sanktionen bestätigt worden. Allerdings hat man drei Bedingungen gesetzt, unter denen sie wieder aufgehoben werden können.
Ungarn hat dort nicht zugestimmt, sondern Ungarn wurde gezwungen, diese Lösung zu akzeptieren, mit der sonstigen Drohung, dass dann die Sanktionen ohne Möglichkeit der Aufhebung verhängt werden.
Das sind die Information, die wir von der ungarischen Seite bekommen haben. Wie immer Sie das jetzt darstellen oder wie immer Sie von Ihren Teilnehmern informiert worden sind, ist eine andere Sache. Das sind die ungarischen Informationen, die ungarische Sicht. Ob der Zwang, zuzustimmen, unter einer sonstigen Drohung unbedingt ein freiwilliges Zustimmen ist, darüber kann man diskutieren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Markowitz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.58
Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch wir begrüßen es, dass die gestohlenen Werke wieder nach Österreich zurückkommen. Es handelt sich laut der letzten Katalogisierung um 70 000 Exemplare. Es ist eine tolle Sammlung, umfasst Werke vom 15. bis zum 18. Jahrhundert. Die Bedingung dafür, dass sie zurückgegeben wird, war, dass das Ganze digitalisiert wird. Das ist jetzt im Laufen, wie man von der Botschaft in Moskau hört.
Wir freuen uns sehr, dass diese tollen Werke Österreich wieder zukommen, für die Öffentlichkeit zugänglich sind, dass sie in das Eigentum der Stiftung der Esterházy-Familie übergehen und sie dann quasi Besucher auch sehen können.
Wir begrüßen und unterstützen dieses Abkommen natürlich. – Danke.
13.59
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1997 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2008 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Organisation des Bundes-verwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz) erlassen wird (2057 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung erteile ich dem Berichterstatter, Herrn Abgeordnetem Singer, das Wort.
Berichterstatter Johann Singer: Danke, Herr Präsident! Zur angesprochenen Regierungsvorlage darf ich folgende Druckfehlerberichtigung vorbringen:
Erstens: Im § 2 Abs. 3 ist die Wortfolge „einem Hearing“ durch die Wortfolge „einer Anhörung“ zu ersetzen.
Zweitens: Im § 12 Abs. 5 Z 1 ist vor dem Wort „Laienrichters“ das Wort „fachkundigen“ zu ergänzen. – Danke.
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.01
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass dies ein weiterer Schritt in der Umsetzung unserer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, und ich glaube, dass die Vorgangsweise, die wir hier gewählt haben, zunächst einmal die Grundsatzgesetzgebung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Verfassungsebene herzustellen und dann sukzessive die nachfolgenden Gesetze entsprechend des Zeitplanes, den wir uns im Verfassungsausschuss gegeben haben, abzuarbeiten, eine vernünftige und durchaus angebrachte Vorgangsweise ist.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch bei allen, die sich in diesen Prozess wirklich sehr aktiv einbringen, bedanken, weil wir ein sehr konstruktives und äußerst sachliches Klima bei der Umsetzung dieser doch sehr umfangreichen Materie haben.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit aber auch bei allen Mitarbeitern, die hier wirklich eine tragende Rolle spielen, bedanken, insbesondere natürlich bei meinem Mitarbeiter, Dr. Pointner, der mich besonders unterstützt. Alle leisten hervorragende Arbeit, alle Klubs haben hier wirklich absolute Fachleute am Werken, die sehr lösungsorientiert zusammenarbeiten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Musiol.)
Wir machen jetzt den nächsten Schritt, nämlich das Organisationsrecht des Bundesverwaltungsgerichtes, und setzen dabei auf eine Organisationsstruktur auf, die es schon gibt, nämlich auf die Organisationsstruktur des Asylrechtes. Wir bieten nur die Möglichkeit, das etwas zu erweitern. Wir übernehmen jenes Kammersystem, das sich
der Asylgerichtshof bereits gegeben hat, wollen das aber nicht länderspezifisch, so wie es im Asylgerichtshof organisiert ist, sondern materienspezifisch erweitern.
Es wird die Möglichkeit eingeräumt, das in Einzelrichterentscheidungen und Senatsentscheidungen – in Dreiersenaten oder Fünfersenaten – durchzuführen, und ich glaube, dieses System ist ein System, das in der Lage ist, jenen Anfall, den man sich erwartet, nämlich bis zu 33 000 Verfahren, auch zu bewältigen.
Darüber hinaus glaube ich, dass der Präsident des Asylgerichtshofes ein Garant dafür ist, dass er neue Gerichte managen und etablieren kann, und organisationsmäßig in der Lage ist, eine derartige Aufgabe zu bewältigen. Ich bin sicher, dass es ihm auch gelingen wird, dieses Großvorhaben der Republik entsprechend umzusetzen.
Diese Struktur, die wir hier dem Bundesverwaltungsgericht mitgeben, ist eine sehr flexible Struktur, eine Struktur, die in der Organisation durch verschiedene Ausschüsse sich die Geschäftsordnung selbst geben kann, aber auch die mögliche Flexibilität hat, die Kammern entsprechend herzustellen und zu organisieren, je nachdem, wie der Anfall ist. Man wird das natürlich erst im Zuge der praxisnahen Umsetzung dann wirklich entscheiden können.
Wir haben dort eine ISO-zertifizierte Managementstruktur, sodass sich die Richter darauf verlassen können, dass in der zweiten Ebene die Akte so behandelt werden, wie es einem korrekten Ablauf des Verwaltungsverfahrens entsprechend sein muss, und sich selbst freispielen können für ausschließlich judizielle Tätigkeit.
Der Erfolg oder der Misserfolg dieses Gerichtes wird aber ausschließlich davon abhängen, wie die Qualität der dort beschäftigten Richter sein wird. Ich bin da eines Sinnes mit eigentlich allen meinen Mitstreitern im Verfassungsausschuss, dass dort die Qualität, eben richterähnlich sein muss. Daher wird es wirklich eine besondere Aufgaben sein, schon bei der Anwerbung des neuen Richterstabes darauf zu schauen, dass man die entsprechende Qualifikation der Leute auch überprüft.
Ich bin aber der festen Überzeugung, dass dieser nächste Schritt ein positiver Schritt ist und ein notwendiger Schritt auf unserem Weg zur Umsetzung. Wir haben morgen bereits die nächste Sitzung zum Verfahrensrecht, und wenn wir diesen ambitionierten Zeitplan einhalten, dann, glaube ich, besteht auch genügend Zeit, die über hundert Materiengesetze noch bis zum Jahr 2014 anzupassen, um dann einen reibungslosen Übergang in ein Bundesverwaltungsgericht zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)
14.06
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.06
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte da nahtlos an meinen Vorredner anschließen. Ich bedanke mich auch bei allen, die für die Vorbereitung der Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes zuständig waren, und dafür, dass wir auch hier wieder einen einstimmigen Beschluss fassen können. Ich denke, es ist ein wesentlicher weiterer Schritt zu dem, was wir im Mai für die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen haben, weil wir damit einen klaren Verfahrensschritt, besser gesagt, einen klaren Organisationsschritt gesetzt haben, der für mich auch die Latte ist für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Bundesländern.
Da möchte ich auf einen Punkt konkret zu sprechen kommen, weil mir bekannt geworden ist, dass in Wien ein solches Verwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz unmittelbar bevorsteht und dort offensichtlich noch nicht die Ansprüche verwirklicht werden, die wir an diese Gerichtsbarkeit stellen. Ich möchte da ganz ausdrücklich betonen, dass es
uns vonseiten des Bundes sehr, sehr wichtig ist – es haben ja auch alle Parteien hier im Nationalrat entsprechende Entschließungen dazu beschlossen –, dass wir von einem sehr, sehr hohen rechtsstaatlichen Standard ausgehen. Das wollen wir nicht nur bei den Bundesverwaltungsgerichten, sondern auch bei den Landesverwaltungsgerichten.
Wir wollen, dass die rechtsstaatlichen Standards in ganz Österreich gehoben werden, deshalb wäre es mir sehr, sehr recht, wenn auch Wien diesen Ansprüchen gerecht werden könnte. Im Moment ist es so – und das möchte ich gerade für die Regierungsparteien in Wien zum Ausdruck bringen –, dass sie sich vielleicht noch darum kümmern können, denn dort soll, wenn ich richtig informiert bin, beim nächsten Landtag in der nächsten Woche dieses Gesetz doch beschlossen werden. Dort ist es insbesondere so, dass der Geschäftsverteilungssenat unserer Ansicht nach aller Wahrscheinlichkeit nach eben nicht verfassungskonform zusammengesetzt ist. Dort soll es, bei vier Mitgliedern, ein Dirimierungsrecht des Vorsitzenden geben, was eindeutig den politischen Einfluss sichern würde. Und das entspricht nicht dem, wozu wir uns auf Bundesebene verpflichtet haben. Daher ersuche ich die Regierungsparteien in der Wiener Landesregierung, insbesondere vor der kommenden Landtagssitzung diesen Entwurf noch entsprechend abzuändern, um auch eine unabhängige Gerichtsbarkeit in Wien sicherzustellen.
Wir müssen genauso danach trachten, dass die Ausbildungs- und Prüfungsstandards der ordentlichen Gerichtsbarkeit eben auch auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgedehnt werden. Daher ist es einerseits wichtig, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Verwaltung eine Richterlaufbahn einschlagen wollen, dies auch zu ermöglichen und andererseits die Qualität von Gerichten auch auf die Qualität der Verwaltungsgerichte umzulegen.
Ich glaube, dass das ein sukzessiver Prozess ist, um den wir uns hier ganz besonders kümmern müssen. Wir haben einen Zeitrahmen von zehn Jahren definiert. Ich würde mich freuen, wenn wir diesen Zeitrahmen verkürzen könnten. Je schneller und intensiver wir eine Angleichung der Richterausbildung und der richterlichen Standards in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammenbringen, desto besser wäre es. Das wäre, glaube ich, ein ganz, ganz wesentlicher Punkt.
Jedenfalls darf ich sagen: Wir beschließen heute einen sehr wichtigen Schritt, der einer von vielen ist. Weitere werden noch folgen. Und wie mein Vorredner freue auch ich mich auf die weiteren Verhandlungen zum Verfahrensrecht, die morgen beginnen und mit einer Beschlussfassung im Jänner enden sollen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.10
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.10
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch ich kann eigentlich nahtlos da anschließen, da die Entstehungsgeschichte und die Methode der Rechtserzeugung dieses sehr großen Reformwerkes tatsächlich – ich würde mir erlauben, zu sagen – ein Beispiel der legistischen Exzellenz darstellt und auch die Parteien des Hauses – Kollege Peter Wittmann hat es freundlicherweise schon erwähnt – sich eigentlich als Team fühlen.
Da geht es nicht um Regierung und Opposition, sondern um die Ordnung eines wesentlichen Staatseinrichtungsmodells auf dem Gebiet der Verwaltungsgerichtsbar-
keit Neu. Das ist etwas, das die nächsten hundert Jahre jedenfalls determiniert, wenn nicht mehr. Wenn wir die Entstehungsgeschichte der Verwaltungsverfahrensgesetze seit 1924 bis heute ungefähr im Auge haben, die damals sogar als eine Art „Provisorium“ gedacht waren, kann man die zeitliche Dimension erkennen.
Ich schließe daran an, was Vorredner, Kollege Wittmann und Gerstl, schon gesagt haben: Wir müssen mit besonderer Nachdrücklichkeit und Achtsamkeit darauf schauen, dass unter dem Grundsatz, dass, wenn es Gericht heißt, auch Gericht drinnen sein muss, die Qualitätsebene der Personen, die jetzt noch Verwaltungsbeamte sind und morgen Verwaltungsrichter sein sollen, sichergestellt werden muss. Da hilft es auch nicht, dass man sich über die Realität hinwegschwindelt. Und – ich sage es unverhohlen – das Personal, das derzeit bei den UVS tätig ist, entspricht im Prinzip nicht dem Qualitätsprofil, das bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorhanden ist. Es sind auch teilweise Personen, die Richter werden wollten, als Richteramtsanwärter nicht aufgenommen worden sind und da eine Nische gefunden haben. Man kann dieses Projekt auch kaputtmachen – was niemand will –, wenn man auf dem Gebiet einäugig ist oder großzügig darüber hinwegschaut.
Wir haben also – Kollege Gerstl hat es erwähnt – durch Fünf-Parteien-Entschließung eine zehnjährige Übergangsfrist festgesetzt, und die muss vom ersten Tag an genutzt werden. Natürlich können wir die jetzt tätigen Leute nicht irgendwie arbeitslos machen, aber die blinde Querverschiebung aus der UVS-Ebene in die Verwaltungsgerichtsebene, die darf es nicht geben. Wir haben darüber in den Beratungen ausdrücklich gesprochen. Es gibt Assessment-Center, die nicht als Durchwinkstationen verstanden werden dürfen, sondern die Qualitätskriterien der zu übernehmenden Verwaltungsrichter Neu müssen sichergestellt werden.
In diesem Sinn geht – das wurde schon angedeutet – die Arbeitsintensität weiter. Wir werden morgen das Verfahrensrecht beraten. Auch von meiner Seite kann ich sagen, dass die Atmosphäre und die Qualitätsanforderung in den Beratungen mit sehr, sehr positiven Begleitumständen vorhanden ist und akzeptiert wird und dass das Sachergebnis weit über allen anderen Intentionen steht – ein Beispiel, wie man sachorientiert, ergebnisorientiert arbeiten kann. Wäre es nur in allen Angelegenheiten der Republik ähnlich! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
14.14
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.14
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Fichtenbauer, da wir schon „Hearing“ in „Anhörung“ umbenennen, könnten wir vielleicht auch „Assessment“ in „Bewertungskommission“ oder so umbenennen; vielleicht bei der nächsten redaktionellen Änderung. So viel zum Insight. (Beifall bei der FPÖ.)
Kollege Gerstl, ich finde es schon spannend, wie Sie sozusagen als Vertreter der Regierungspartei es hier gleichzeitig schaffen, eine Wien-oppositionelle Rede zu halten. Ich kann Sie beruhigen. Mein Kenntnisstand über den Stand der Verhandlungen in Wien ist der, dass Wien auf einem verfassungskonformen Weg ist, und mein Vertrauen in die rot-grüne Stadtregierung ist dergestalt, dass sie natürlich auch an einer qualitativ wertvollen und vor allem verfassungskonformen Verwaltungsgerichtsbarkeit interessiert ist und das auch so umsetzen wird. (Beifall bei den Grünen.)
Aber natürlich ist es so, dass wir als Bundesverfassungsgesetzgeber hier einen Rahmen vorgegeben haben und es jetzt darauf angekommen wird, ob nicht nur bei den
Verfassungen, sondern vor allem auch beim Organisations- und Verfahrensrecht in den Ländern ein gemeinsamer Standard eingehalten werden kann. Wir haben in mehreren Entschließungsanträgen – auch was das Organisationsgesetz, das wir heute beschließen, aber auch was das Verfahrensrecht, das wir dann morgen im Verfassungsausschuss in Behandlung nehmen, betrifft – unter anderem vorgesehen, dass hier auf Einheitlichkeit hinzuwirken ist. Dazu ist auch ein Bericht vorgesehen, der im Mai 2013 vorliegen soll und worin uns einmal der Stand der Einheitlichkeit zur Kenntnis gebracht wird, sodass man dann auch weiter beraten kann, was denn so die nächsten notwendigen Schritte sein werden.
Apropos Qualität: Ein Schritt ist natürlich die Frage: Gibt es hier ein einheitliches Dienstrecht? Gibt es ausreichend Anreize für Personen, die an den Verwaltungsgerichten – ob jetzt Bundesverwaltungsgericht oder Landesverwaltungsgericht – arbeiten wollen, sich auch tatsächlich zu bewerben? Da ist natürlich ein Punkt – den werden wir heute auch bei der Dienstrechts-Novelle zu diskutieren haben –: Wo sind denn die neuen Richter des Bundesverwaltungsgerichtshofes eingestuft?
Wir alle waren einer Meinung, dass es sich hier um Gerichte handeln soll. Das heißt, dass es keinen Unterschied zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, was die Bewertung betrifft, geben soll. Umso unverständlicher ist es, dass jetzt in dieser Dienstrechts-Novelle die Einstufung der Verwaltungsrichter eine niedrigere ist als jener Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die meinem Verständnis nach auf derselben Stufe wären, nämlich der OLG-Richter. Damit produziert man natürlich schon vorweg eine Schieflage, die wir eigentlich nicht wollten. Das wird auch weiter zu diskutieren sein.
Aber es ist viel gelungen in den Verhandlungen rund um dieses Organisationsgesetz. Ich möchte mich auch dem Dank meiner Vorredner an alle, die da mitgewirkt haben, anschließen. Ich möchte vor allem auch die MitarbeiterInnen des Verfassungsdienstes einschließen, auch die MitarbeiterInnen aller Fraktionen und allen voran natürlich meine eigene Mitarbeiterin, Dr. Meyer, die ja, wie Sie alle aus den Verhandlungsrunden wissen, sehr beharrlich und sehr konsequent unsere Punkte vertreten hat. So ist es eben unter anderem gelungen, durchzusetzen, dass die Bestellung der künftigen Präsidenten und Vizepräsidenten – also nicht nur die Erstbestellung, sondern die Bestellung der künftigen – durch eine Kommission stattfinden wird. Das steht jetzt im Gesetz.
Die Frage der Amtssachverständigen, der RechtspflegerInnen, der LaienrichterInnen, um nur einige Punkte zu nennen, haben wir in Entschließungen ganz klar formuliert, und es sollte selbstverständlich sein, dass sich Ministerien an Entschließungen, vor allem an Entschließungen, die von allen Parteien des Nationalrates beschlossen wurden, dann auch tatsächlich gebunden fühlen. Wir mussten in diesen Verhandlungen daran erinnern, dass diese Entschließungen existieren, aber es ist jetzt gelungen, dass diese Punkte drinnen sind.
Wir werden das beim Verfahrensrecht weiter diskutieren müssen – da haben wir noch einen weiten Weg vor uns; morgen werden wir dem nicht zustimmen können, das habe ich auch schon gesagt –, und wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass vieles in den Materiengesetzen zu behandeln sein wird. Und auch dort wird es eben nicht nur Aufgabe des Verfassungsausschusses, sondern fast aller Ausschüsse sein, sich auch wirklich an unseren gemeinsamen Willen – nämlich aller, die diese Entschließungen mitgetragen haben, und das waren alle – zu halten und dann auch entsprechend eine gute zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit einzurichten.
Wir sind schon einige Schritte vorangekommen, aber wir haben noch weite Wege vor uns, und in diesem Sinn auch ein Appell an alle KollegInnen, die nicht im Verfas-
sungsausschuss sind, hier auch tatsächlich mitzuarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.20
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das hier in einem Teilbereich zur Verhandlung steht, ist etwas ganz Wesentliches. Grundsätzlich kann man dazu sagen: Es handelt sich um einen Systemwechsel. Das BZÖ als Erneuerungs- und Reformpartei ist ja gerne dabei, allerdings darf ich jetzt auch etwas kritisch anmerken: Es gibt ja hier Entschließungsanträge, nämlich Fünf-Parteien-Entschließungsanträge – damals waren wir noch fünf und nicht sechs, wie jetzt –, da haben wir einige Forderungen gehabt, die jetzt zumindest noch nicht zur Gänze umgesetzt sind.
Ich darf etwa die Aufsplittung von Dienst- und Organisationsrechten ansprechen. Dieses einheitliche Richterbild, das natürlich auch die besoldungsrechtliche Einstufung beinhaltet, ist jetzt noch nicht so, wie wir uns das vorstellen, um es als optimal bezeichnen zu können; aber ich glaube, wir sind auf einem sehr, sehr guten Weg. Daher werden wir diese Gesetzesinitiative auch voll unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)
14.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.21
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! – Jetzt hätte ich fast „Frau Minister“ gesagt. Dieses Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes bekommt auch unsere Zustimmung. Wir sehen das im Sinne einer Verwaltungsreform. Alles, was da dienlich ist, werden wir auch unterstützen. Wir sind für eine Verwaltungsvereinfachung, und das geht hier in diesem Punkt in die richtige Richtung.
Dieses Gesetz enthält die Bestimmungen über die Zusammensetzung der Organe, Gang und Führung der Geschäfte, elektronischen Rechtsverkehr, Controlling und Berichtswesen. Im ersten Moment ist mir ein bisschen die Kostensituation mit 4 Millionen € aufgestoßen. Allerdings ist das ein Einmalbetrag, der natürlich zur Erstellung eines derartigen Konvoluts notwendig ist, deswegen ist er unserer Ansicht nach auch gerechtfertigt.
Allerdings sehen wir eines ein bisschen kritisch, und zwar: Natürlich werden mit so einem Amt wieder neue Posten geschaffen – wir haben ja schon gehört von Präsidenten, Vizepräsidenten und anderen Positionen –, wobei ehemalige einfache Verwaltungsbeamte jetzt eben in gehobene Positionen befördert werden, die auch finanziell gut dotiert sind. Da wird eine Erhöhung der Lohnkosten vermutlich nicht ganz auszuschließen sein, was dann wieder ein bisschen mit Wehmut zu sehen ist.
Alles in allem ist es aber, wie gesagt, eine Verwaltungsreform, und wir vom Team Stronach sind für Verwaltungsreformen. Das ist in unserem Sinne, deswegen werden wir auch gerne zustimmen. (Beifall der Abg. Kaufmann-Bruckberger.)
14.23
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.23
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir nach dem einstimmigen Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes zur Errichtung eines Bundesverwaltungsgerichtes auch beim nächsten großen Schritt, nämlich bei der Beschlussfassung des Organisationsrechtes diese Einhelligkeit haben.
Herr Abgeordneter Fichtenbauer hat von legistischer Exzellenz gesprochen – das hört man natürlich sehr gerne. Ich glaube auch, dass wir heute und dann morgen im Verfassungsausschuss zwei ganz wesentliche, ganz große Schritte zur Realisierung dieses Bundesverwaltungsgerichtes schaffen.
Unser Ziel, nämlich Inkrafttreten und Wirksamwerden mit 1. Jänner 2014, ist ein sehr ambitioniertes. Wir haben uns einstimmig darauf verständigt, daher ist es auch notwendig, dass wir die entsprechenden Einzelschritte zügig voranbringen. Der erste große Schritt war die Bestellung von Präsident und Vizepräsident. Wir haben uns ja einhellig auf eine Vorgangsweise geeinigt, nämlich mit dieser Auswahlkommission. Das ist auch zügig über die Bühne gegangen. Jetzt haben wir einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Der Präsident ist gleichzeitig der jetzige Präsident des Asylgerichtshofes; und unser Konzept war, dass wir auf diese bewährte Struktur, die der Asylgerichtshof in seiner Tätigkeit bewiesen hat, aufsetzen.
Im Asylgerichtshof hat Präsident Perl mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet, die all die notwendigen Schritte, die bis zum 1. Jänner 2014 noch gesetzt werden müssen, abarbeiten werden. Dazu gehört die Auflistung und sozusagen das Monitoring der Umsetzung der Materiengesetze – da reden wir über eine Größenordnung von 100 Gesetzen –, die Raumbeschaffung, die Personalakquirierung und all diese Schritte, die notwendig sind, damit das Bundesverwaltungsgericht dann tatsächlich mit Anfang 2014 funktionsfähig, und zwar sofort funktionsfähig, tätig werden kann.
Man muss bedenken, wir reden vom wohl größten Gericht Österreichs, das dann seine Arbeit aufnehmen soll. Wir schätzen, dass etwa 33 000 Fälle pro Jahr zu bearbeiten sein werden, und es werden dort 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein – nämlich einerseits in einer sehr großen Zentrale in Wien und andererseits in drei Außenstellen, die natürlich kleiner sind und analog zu den OLG-Sprengeln eingerichtet werden.
Die Arbeitsgruppen sind also tätig. Ich war zuletzt vor einem Monat dort und habe mit ihnen darüber gesprochen. Die Arbeiten gehen tatsächlich zügig voran, aber es ist, wie schon gesagt wurde, noch sehr viel zu tun.
Heute beschließen Sie das Organisationsrecht. Wir haben uns, wie gesagt, an den bewährten und bestehenden gerichtlichen Strukturen des Asylgerichtshofes angelehnt, weil das funktioniert und weil es sozusagen auch als Best-Practice-Model herangezogen werden konnte. Es wird im Vergleich zum Asylgerichtshof einige Änderungen geben, nämlich hinsichtlich der Größe der Senatszusammensetzung, nicht Zweiersenate, sondern Einzelrichter oder Dreiersenate, und einiger anderer Dinge, die dort jetzt funktionieren und dann in Zukunft genauso funktionieren sollen.
Was sind die nächsten Schritte? – Das Nächste ist morgen der Verfassungsausschuss mit dem Verfahrensgesetz – ein sehr kompliziertes, sehr umfangreiches Werk, das da jetzt parallel zum Organisationsrecht geschaffen wurde. Dann geht es um die Übernahme der Mitarbeiter, die sozusagen einen Rechtsanspruch haben, übernommen zu werden, auch entsprechend dem Bundes-Verfassungsgesetz.
Ab Jänner: Ausschreibung der Planstellen; Beschlussfassung des Verfahrensrechtes hoffentlich im Plenum Ende Jänner – das wäre eine sehr wesentliche Voraussetzung
dafür, dass wir den Zeitplan einhalten können –; dann Erarbeitung, Begutachtung der Materiengesetze und hoffentlich dann auch die rechtzeitige Beschlussfassung hier im Hause.
Danach folgen die Aufnahme des nichtrichterlichen Personals, die Budgeterstellung für die nächsten Bundesfinanzrahmen und dann – schätzungsweise im Oktober oder November – der Bezug des neuen Hauses. Wir haben ein neues Objekt gesucht. Der Asylgerichtshof ist heute schon auf zwei Stellen aufgespalten. Wir wollen natürlich, dass es ein einheitliches Gebäude gibt, damit alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem Gebäude sind. Der letzte Schritt ist dann die Aufnahme der operativen Tätigkeit mit 1. Jänner 2014.
Ich möchte diese Gelegenheit jetzt auch dazu nutzen, allen, die sehr, sehr viel Zeit, viel Know-how, viel Hirnschmalz hineingesteckt haben, damit wir so weit sind, wie wir jetzt sind, ganz herzlich zu danken. Dazu gehört auch die wirklich hervorragende, konstruktive Zusammenarbeit mit den Verfassungssprechern, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Klubs. Natürlich möchte ich auch dem Verfassungsdienst danken, der die ganze legistische Arbeit macht, aber natürlich auch die Gespräche mit den Ländern, mit den Verfassungssprechern, mit den Experten, mit dem Verwaltungsgerichtshofpräsidenten und so weiter führt, an der Spitze Sektionschef Dr. Hesse.
Ich möchte auch Herrn Dr. Klingenbrunner und Herrn Dr. Segalla aus dem Büro des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers ganz herzlich danken, und nicht zuletzt dem Herrn Präsidenten des Asylgerichtshofes und kommenden Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes Herrn Dr. Perl und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
14.29
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.29
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Es wird immer wieder davon gesprochen, dass wir Reformen brauchen und welchen Reformstau wir nicht in Österreich hätten. Hier haben wir ein Beispiel für eine wirklich große Verwaltungsreform, die, Herr Kollege Hagen, nicht immer kostengünstig ist; insbesondere dann nicht, wenn der Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger ausgebaut wird.
Man muss dazu sagen: Mit dem Bundesverwaltungsgericht wird der Rechtsschutz für den einzelnen Bürger, für die einzelne Bürgerin ausgebaut. Der Rechtsschutz wird auf eine andere Stufe gehoben, auf einen europäischen Standard. Meine Vorredner und meine Vorrednerin haben es schon kurz angesprochen, und auch ich möchte mich namens meiner Fraktion dem Dank anschließen, insbesondere möchte ich den Oppositionsparteien für die konstruktive Zusammenarbeit und auch für den offenen Diskurs danken.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform wird in zwei Teile geteilt. Heute beschließen wir den organisatorischen Teil. Es sind in diesem Zusammenhang sehr, sehr viele Materiengesetze zu regeln, aber auch andere Dinge wie die Ausschreibung von Richter- und Richterinnstellen oder die Assessment-Center. In diesem Zusammenhang darf man auch nicht vergessen, dass es erstmals an einem Gericht eine solch breite Palette von Rechtsmaterien gibt, sei es das Vergaberecht oder das UVP-Verfahren.
Ganz allgemein gesprochen, muss es unser Ziel sein, dass wir von einem einheitlichen RichterInnenbild sprechen, dass es in Hinkunft die Möglichkeit gibt, zwischen den
ordentlichen Gerichten zu wechseln. Was in diesem Zusammenhang eine große Herausforderung darstellt: Österreich ist föderalistisch aufgebaut. Wir werden neun Landesverwaltungsgerichtshöfe und ein Bundesverwaltungsgericht haben. Da werden wir auch daran gemessen werden, ob wir einen einheitlichen Rahmen schaffen können. Ich glaube, dass da die Koordinierung vom Bund erfolgen muss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bringe hiermit den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen zum Ausschussbericht (2057 der Beilagen): Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz – BVwGG), ein.
Im Kernpunkt geht es bei diesem umfangreichen Abänderungsantrag um den elektronischen Rechtsverkehr. Es geht darum, wie Schriftsätze auch im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs wirksam eingebracht werden könnten. Ich habe den Antrag nun im Kern erläutert und bitte, diesen mit zu verhandeln.
Insgesamt glaube ich, dass wir uns auf einem guten Weg befinden. Es ist dies, wie schon gesagt, ein großes Reformprojekt mit noch größeren Herausforderungen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.33
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert und wird gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz an die Abgeordneten verteilt. Er ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen zum Ausschussbericht (2057 der Beilagen): Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz – BVwGG)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Ausschussbericht (2057 der Beilagen) eines Bundesgesetzes über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz – BVwGG) wird wie folgt geändert:
1. In § 14 wird das Zitat „Art. 131 Abs. 2 erster Satz“ durch das Zitat „Art. 131 Abs. 2 erster Satz und Abs. 4 Z 2“ ersetzt.
2. § 21 lautet:
„§ 21. (1) Die Schriftsätze können auch im Wege des nach diesem Abschnitt eingerichteten elektronischen Rechtsverkehrs wirksam eingebracht werden. Anstelle schriftlicher Ausfertigungen der Erledigungen sowie anstelle von Gleichschriften von Eingaben, die elektronisch eingebracht worden sind, kann das Bundesverwaltungsgericht die darin enthaltenen Daten an Einschreiter, die Eingaben im elektronischen Rechtsverkehr nach diesem Abschnitt einbringen, im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs übermitteln.
(2) Ist die Zustellung im elektronischen Rechtsverkehr nach den folgenden Bestimmungen nicht möglich, kann sie auch über elektronische Zustelldienste nach den
Bestimmungen des 3. Abschnittes des Zustellgesetzes – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, erfolgen.
(3) Der Bundeskanzler hat nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Möglichkeiten sowie unter Bedachtnahme auf eine einfache und sparsame Verwaltung und eine Sicherung vor Missbrauch die nähere Vorgangsweise bei der elektronischen Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Bundesverwaltungsgerichtes durch Verordnung zu regeln. Dazu gehören insbesondere die zulässigen elektronischen Formate und Signaturen, die Regelungen für die Ausgestaltung der automationsunterstützt hergestellten Ausfertigungen einschließlich der technischen Vorgaben für die Amtssignatur und deren Überprüfung sowie Bestimmungen über den Anschriftcode. In der Verordnung kann vorgeschrieben werden, dass sich der Einbringer einer Übermittlungsstelle zu bedienen hat. Diese Verordnung hat nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Möglichkeiten den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem Schriftsätze und Ausfertigungen von Erledigungen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht bzw. übermittelt werden können.
(4) Soweit dies in der Verordnung gemäß Abs. 3 angeordnet ist,
1. sind die Schriftsätze mit einer geeigneten elektronischen Signatur zu unterschreiben;
2. kann auch ein anderes sicheres Verfahren, das die Authentizität und die Integrität des übermittelten elektronischen Dokuments sicherstellt, angewandt werden;
3. sind Beilagen zu elektronisch eingebrachten Schriftsätzen in Form von elektronischen Urkunden (Urschriften oder elektronischen Abschriften von Papierurkunden) anzuschließen.
(5) Die Ausfertigungen von Erledigungen des Bundesverwaltungsgerichtes, die im elektronischen Rechtsverkehr übermittelt werden sollen, sind mit der Amtssignatur des Bundesverwaltungsgerichtes (§§ 19 und 20 des E-Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004), zu versehen, soweit dies in der Verordnung nach Abs. 3 vorgesehen ist. Die Bestimmungen des Signaturgesetzes – SigG, BGBl. I Nr. 190/1999, sind sinngemäß anzuwenden.
(6) Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sind Rechtsanwälte sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird wie ein Formmangel behandelt, der zu verbessern ist.
(7) Schriftsätze, die im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht werden, gelten als bei einer Bundesbehörde oder beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht, wenn ihre Daten zur Gänze bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingelangt sind. Ist vorgesehen, dass die Schriftsätze über eine Übermittlungsstelle zu leiten sind (Abs. 3), und sind sie auf diesem Weg bei der Bundesrechenzentrum GmbH tatsächlich zur Gänze eingelangt, so gelten sie als bei der Bundesbehörde oder beim Bundesverwaltungsgericht mit demjenigen Zeitpunkt eingebracht, an dem die Übermittlungsstelle dem Einbringer rückgemeldet hat, dass sie die Daten des Schriftsatzes zur Weiterleitung an die Bundesrechenzentrum GmbH übernommen hat.
(8) Als Zustellungszeitpunkt elektronisch übermittelter Ausfertigungen von Erledigungen des Bundesverwaltungsgerichtes und Eingaben (Abs. 1) gilt jeweils der auf das Einlangen in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers folgende Werktag, wobei Samstage nicht als Werktage gelten.
(9) Im Übrigen sind die §§ 89a bis 89g des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, sinngemäß anzuwenden.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Hammer zu Wort gemeldet.
Ich mache darauf aufmerksam, dass wir die Abstimmung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben müssen, weil dieser Antrag ja verteilt werden muss und wir ihn erst kurzfristig erhalten haben.
Herr Kollege Hammer, bitte beginnen Sie mit Ihren Ausführungen.
14.33
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz beschließen wir heute einen weiteren wichtigen Schritt unserer großen Verwaltungsreform, des Bundesverwaltungsgerichtes. Wenn man sich die einzelnen Schritte anschaut – der Herr Staatssekretär hat sie auch noch einmal verdeutlicht –, sieht man, wie groß dieses Reformpaket ist und wie ambitioniert es ist hinsichtlich der Umsetzung bis zum Jahr 2014, wobei der Fortschritt sehr, sehr gut ist und das durch gemeinsame Arbeit zügig vorangeht.
Wir haben heute die organisationsrechtlichen Belange zu beschließen und morgen im Verfassungsausschuss schon einen weiteren wichtigen Schritt im Zusammenhang mit dem Verfahrensrechtlichen. Ich begrüße ausdrücklich die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes mit dem Sitz in Wien, aber auch den Regionalstellen in Linz, Innsbruck und Graz. Ich glaube, es ist wichtig, dass das auch regional organisiert ist.
Das Bundesverwaltungsgericht wird sicherlich schnellere und bessere Entscheidungen bringen und die Rechtsstaatlichkeit stärken. Wir alle hier sind uns darin einig, dass das an der Qualität des entsprechenden Personals liegen wird. Ich glaube, wir legen gesetzlich die Grundlagen dafür, dass wir hochqualitatives Personal haben. Es liegt jetzt an uns, in der Auswahl und in der Bestellung auf diese Qualität zu achten.
Ich möchte an dieser Stelle noch einen Punkt anführen und auf die Ausführungen von Frau Kollegin Musiol Bezug nehmen. Was Wien beziehungsweise die Zusammensetzung des Geschäftsverteilungssenates betrifft, ist es so, dass das, was in der Landesregierung in Wien vor einigen Tagen beschlossen worden ist, nicht dem entspricht, was wir hier unter Rechtsstaatlichkeit verstehen. Und wenn ich „wir“ sage, dann ist eine Fünf-Parteien-Entschließung zu diesem Thema gemeint. Das sollte man sich bei den Beratungen im Landtag noch einmal genau anschauen.
Zusammengefasst: Die Reform ist gut auf Schiene. Es wird auch in den Ländern bei den UVS viel Vorbereitungsarbeit geleistet, und wir können zuversichtlich sein, mit 2014 hier eine hochqualitative neue Einrichtung zu haben. Wir sind gut auf Schiene. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.35
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Ich gebe bekannt, dass die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nach TOP 18 vorgenommen wird.
13. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2130/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz und das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert werden (2063 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.37
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Novelle wird der Allgemeine Entschädigungsfonds mit Antragskomitee und Schiedsinstanz zügig und sparsam beendet. Es sind natürlich intensive Gespräche mit dem Bundeskanzleramt, dem Finanzministerium, dem Außenministerium, dem Nationalrat und dem Fonds vorausgegangen. Mit dem Betriebsrat des Nationalfonds wurde ein Personalplan zum Abbau der Mitarbeiter erarbeitet.
Es liegt uns daher ein ausgewogener, auf breitem Konsens basierender Initiativantrag vor, der die finalen Schritte des Allgemeinen Entschädigungsfonds sowie den sukzessiven Personalabbau inkludiert.
Aufgabe des Fonds ist die Gewährung von Leistungen an Personen, die Verluste oder Schäden als Folge von oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet des heutigen Österreichs in der Zeit des Nationalsozialismus erlitten haben. Zu diesem Zweck wurde der Fonds mit 210 Millionen US-Dollar ausgestattet.
Es sind 20 702 Anträge auf Entschädigung beim Antragskomitee eingelangt. Davon werden zirka 1 990 Anträge noch bearbeitet. Bei mehr als 1 000 Anträgen geht es darum, ErbInnen von AntragstellerInnen zu finden, nämlich weltweit, da diese Menschen in über 60 Ländern leben. 40 Millionen Dollar stehen zur Verteilung beziehungsweise zur Auszahlung noch zur Verfügung.
Die Schiedsinstanz, die für Naturalrestitutionen zuständig ist, hat von insgesamt 2 251 eingegangenen Anträgen noch 750 in Bearbeitung.
Mit der vorliegenden Novelle soll die Arbeit des Allgemeinen Entschädigungsfonds mit 31. Dezember 2018 beendet werden. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen das Antragskomitee und auch die Schiedsinstanz dem Hauptausschuss jeweils einen Schlussbericht vorlegen, das Antragskomitee bis 1. September 2015 und die Schiedsinstanz bis 1. September 2018. Mit der Kenntnisnahme durch den Hauptausschuss gelten dann die beiden Komitees als aufgelöst.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Novelle ist die Verkürzung der Verjährungsfrist von 30 auf fünf Jahre. Für bereits entstandene Forderungen beginnt die Verjährungsfrist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung. Somit ist insgesamt gewährleistet, dass möglichst früh allfällige Restmittel für Programme zugunsten der Opfer des Nationalsozialismus zur Verfügung stehen.
Ich freue mich, dass dieser Initiativantrag im Verfassungsausschuss die Unterstützung aller Fraktionen bekommen hat, und bin überzeugt davon, dass mit dieser Novelle sowohl die Arbeit des Allgemeinen Entschädigungsfonds zu einem geordneten Ende gebracht wird als auch verbleibende Mittel zeitgerecht für Programme verwendet
werden können, die sich insbesondere um sozial bedürftige Überlebende des Holocaust kümmern.
Der Nationalfonds bleibt ja weiter bestehen, und ich möchte mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit und für ihren Einsatz ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)
14.40
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Präsident Neugebauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.41
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Geldleistungen aus dem Entschädigungsfonds sind eine Geste: eine Geste, die erlittenes Unrecht nicht wiedergutmachen kann, die aber für die Republik ein symbolhafter Ausdruck der Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des nationalsozialistischen Regimes ist.
Am 17. Jänner 2001 hat die damalige Bundesregierung Schüssel I in Verhandlungen mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika – Verhandlungspartner war Stuart Eizenstat, den wir ja zehn Jahre später auch hier im Hohen Haus begrüßt haben – diese Übereinkunft getroffen. Stuart Eizenstat hat damals bei uns hier zu Protokoll gegeben, dass er dieses Washingtoner Abkommen als eine „Wasserscheide in der neueren österreichischen Geschichte“ ansieht.
Ich zitiere: „Es habe dem österreichischen Volk ein besseres Verständnis seiner eigenen, komplizierten Geschichte während des Zweiten Weltkriegs gegeben und Österreich zu einem weltweiten Führer in der Suche nach Gerechtigkeit für die Opfer der Shoa und anderer Nazi-Opfer gemacht. Kein Land sei in dieser Frage schneller und weiter gegangen, seine moralische Verantwortung zu übernehmen und Schlüsse daraus zu ziehen.“
Und in einem „Standard“-Interview führt Stuart Eizenstat weiter aus: „Die österreichischen Verhandlungen waren unglaublich engagiert, es gab weniger Konflikte als mit Deutschland oder der Schweiz.“
Ich denke, dass wir sehr selbstbewusst sagen können, dass Historiker eines Tages durchaus feststellen werden, dass Österreich in dieser Frage viel getan hat.
Wenn nun am 25. Juni dieses Jahres der letzte Antrag aufgearbeitet wurde, ist es sinnvoll, dass die restlichen Mittel entsprechend der ursprünglichen Vereinbarung zweckdienlich verwendet werden, dem Nationalfonds zugeführt werden, wo wir ganz im Sinne des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus etwa Sozialprojekte, die Sanierung jüdischer Friedhöfe, die Neugestaltung des Österreich-Pavillons der Gedenkstätte Auschwitz, aber auch – was mir auch wichtig ist – Projekte von Schülerinnen und Schülern zu dieser Zeit unterstützen werden.
Da ich von einer einstimmigen Beschlussfassung ausgehe, bedanke ich mich dafür sehr herzlich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Neubauer.)
14.43
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.43
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich kann den Ausführungen des Herrn Präsidenten zustimmen. Der Begriff „Wasserscheide“ ist ein sehr schönes Bild, das vielleicht für die Zeit davor eher passt, denn die Einrichtung
der diversen Fonds, insbesondere natürlich des Entschädigungsfonds, war ja eigentlich eine Folge dieses Umdenkens, das auch in unserem Land stattgefunden hat und das in Österreich überfällig war.
Österreich hat besondere Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus, und es hat wahrlich lange genug gedauert, bis unser Land diese Verantwortung auch wahrgenommen hat. Es hat nicht zuletzt auch nicht unbeträchtlichen Druckes aus dem In- und Ausland bedurft (Zwischenruf des Abg. Rädler), damit wir diese Verantwortung wahrnehmen und, glaube ich, in den letzten Jahren sehr sorgsam mit den Opfern des Nationalsozialismus umgegangen sind.
Aus unserer Sicht ist es nun an der Zeit, dass wir hier diesen Entschädigungsfonds endabwickeln, wie das so schön heißt im Juristenjargon. Es ist allerdings – und da darf die Opposition auch ein paar kritische Bemerkungen anbringen – die Frage, ob bestimmte Dinge nicht ein bisschen schneller gehen könnten. Ich denke dabei insbesondere an die Schlussberichte.
Aus unserer Sicht ist auch problematisch, dass wir mit Verjährung zu tun haben, und die Erfahrungen mit anderen Fonds ja keine sehr guten waren, was Verjährungsregelungen anlangt. Insbesondere die Schlussberichte zur Schiedsinstanz und zum Antragskomitee könnten aus unserer Sicht – da haben wir Fristen bis 2018, 2015 – durchaus schneller erfolgen.
Ich darf aber zentrale Forderungen anbringen, auf die wir in den kommenden Jahren sehr, sehr genau schauen werden. Ich glaube, bei Geldern, die für Opfer vorgesehen waren, müssen wir auch in Zukunft dafür sorgen, dass diese auch Opfern zugutekommen. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist und muss nicht unbedingt gewährleistet sein – so jedenfalls unsere Interpretation des vorliegenden Gesetzes.
Die Forschung, das Gedenken an den Nationalsozialismus, an die Verbrechen, an die Ursachen des Nationalsozialismus und der damals begangenen Verbrechen ist das eine, die Gestenzahlungen an die Opfer sind das andere. Da, glaube ich, sind sehr viele Menschen heute in Altersheimen und sonst wo, denen dieses Geld unbedingt zugutekommen muss. Ich denke da insbesondere an die sogenannten 2b-Mittel, eine dritte Tranche wird sich da ja beim besten Willen nicht ausgehen. Ich glaube, die Berechnungen liegen bei unter 100 € pro Opfer. Das wäre eher eine Provokation.
Aber man sollte sehr genau überlegen, wie man mit diesen Geldern umgeht und ob es nicht beispielsweise eine Zusammenlegung mit anderen Fonds geben sollte, etwa dem Härteausgleichsfonds – Fonds, die ja heute sehr gering dotiert sind – oder auch dem Kunst-Restitutionsfonds, wo nicht mehr sehr viel Geld vorhanden ist.
Zentral ist für uns – und ich glaube, diese Diskussion sollten wir offen und intensiv führen –, wie es mit diesen diversen Fonds, man verliert da ja wirklich langsam den Überblick, weitergehen soll. Wir alle kennen die Mechanismen von Verwaltungseinrichtungen, und das ist hier nicht anders. Wir sollten daher der Gefahr entkommen, dass wir mit diesen Geldern die Bürokratie füttern, denn es liegt natürlich in der Natur der Sache, dass es Selbstbehauptungsaktivitäten gibt, Beharrungskräfte gibt, die versuchen, bestehende Strukturen in die Zukunft zu retten. Das kann nicht unser Ziel sein.
Ich glaube, es wäre vernünftig, auch an eine ganz große Reform zu denken und die Zusammenführung der großen österreichischen Fonds – Nationalfonds 1995 beispielsweise und Zukunftsfonds 2014 –, die unter bestimmten politischen Gegebenheiten entstanden sind, voranzutreiben. (Beifall bei Grünen.)
Führen wir diese Diskussion, schauen wir, dass wir sorgsam damit umgehen, und schauen wir vor allem, dass keine Parallelstrukturen in diesem Zusammenhang entstehen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.49
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Windholz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.50
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Republik Österreich ist sich der moralischen Verantwortung bewusst, hat diese moralische Verantwortung auch wahrgenommen. Wenn mein Vorredner gesagt hat, mitunter zu spät oder viel zu spät: zu spät ist noch immer besser als gar nicht.
Diese moralische Verantwortung führte zum Entschädigungsfondsgesetz, heute findet dessen Novellierung statt. Meine Vorredner haben schon sehr intensiv den gesamten Rechtsbestand dargelegt.
Ich darf meine Redezeit auch dazu verwenden, darauf hinzuweisen, dass Bedienstete da einen ausgesprochen guten Job gemacht haben – in einem oft sehr, sehr schwierigen Umfeld, nämlich immer den Einzelfall vor Augen. Personen aus über 70 verschiedenen Staaten haben mitunter ihren Wohnsitz gewechselt, der musste eruiert werden, manche waren vielleicht schon verstorben, die Erben mussten eruiert werden – da ist jeder einzelne Fall eine ganz besondere Leistung. Ich darf von dieser Stelle aus ein herzliches Dankeschön zu jenen Bediensteten sagen, die das alles gemacht haben und darf ihnen dazu namens des BZÖ herzlich gratulieren. (Beifall beim BZÖ sowie der Abgeordneten Marek und Pendl.)
Mein Vorredner hat auch noch einen wesentlichen Bereich angesprochen, nämlich dass Regeln mit der Auflösung zu treffen sind. Es wird natürlich immer eine Verpflichtung bleiben, jene Akzente zu setzen, die notwendig sind, um weiterhin unsere moralische Verantwortung wahrzunehmen. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Dr. Lichtenecker.)
14.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt gelangt Frau Abgeordnete Marek zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.51
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir können wirklich – und wir sollten uns das auch nicht schlechtreden lassen – sehr stolz darauf sein, wie positiv und vorbildhaft – Präsident Neugebauer hat ja auch Stuart Eizenstat zitiert, der das gesagt hat – die Republik Österreich sich ihrer Verantwortung bewusst ist und seit bald 18 Jahren diese Verantwortung auch wahrnimmt. Zuerst mit der Einrichtung des Nationalfonds 1995, aber dann auch mit dem Allgemeinen Entschädigungsfonds, dem Versöhnungsfonds, dem Kunstrückgabegesetz und auch der Sanierung jüdischer Friedhöfe wurde sehr viel beachtete und erfolgreiche Arbeit geleistet.
Auch ich möchte mich meinem Vorredner anschließen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, denn die Suche nach den Erbinnen und Erben – denn natürlich ist ein großer Teil der Überlebenden, der Betroffenen bereits verstorben – ist eine ganz akribische, schwierige Suche. Teilweise geht es schon um die Erben der Erben, die da gesucht werden, und teilweise ist es ein Zufallstreffer, dass die überhaupt von dieser Suche erfahren.
Meine Damen und Herren! Ich denke, wir setzen mit dem heutigen einstimmigen Beschluss einen weiteren wichtigen Schritt, mit dieser Beendigung des Entschädigungsfonds und mit der Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit des Nationalfonds. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.53
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich nun auch Frau Präsidentin Mag. Prammer gemeldet. – Bitte.
14.53
Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Hohes Haus! Ich möchte auch noch ein paar Bemerkungen zu dieser heutigen Novelle machen. Einerseits ergeht natürlich auch von meiner Seite der Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fonds. Gemeinsam mit mir sind ja – jetzt muss man sagen: der Großteil – alle Fraktionen im Kuratorium vertreten, wo wir nicht nur die Agenden des Entschädigungsfonds, sondern natürlich auch die des Nationalfonds, in der Zwischenzeit auch des Friedhoffonds bearbeiten. Ich bin äußerst froh darüber, dass wir dem Entschädigungsfonds jetzt tatsächlich ein seriöses, kompaktes Ende ermöglichen.
Durch die Fristsetzungen wird es eben möglich sein, dass die 210 Millionen Dollar endgültig bis Ende 2015 ausgezahlt sein werden.
Da Herr Abgeordneter Walser gesagt hat, das könnte auch schneller gehen: Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, wie viele Gespräche ich als Vorsitzende des Kuratoriums mit dem Vorsitzenden und allen Mitgliedern – es sind ja nur drei – des Antragskomitees, mit Sir Franklin und den anderen gehabt habe, die mir sehr, sehr oft sehr ausführlich geschildert haben, was es bedeutet, gerade die letzten Fälle, also diese 2 000 offenen Fälle – entschieden sind sie, aber trotzdem offen – noch zu einem Ende zu bringen.
Sie können mir glauben – und alle Mitglieder des Kuratoriums wissen das auch –, dass die letzten zehn Jahre nichts anderes getan wurde, als Druck zu erzeugen, um schnell zu sein, weil wir alle wussten, wenn wir nicht schnell sind, werden wir die Überlebenden unter Umständen nicht mehr erreichen, sondern nur mehr deren Erbinnen und Erben – und das wollte niemand. Daher können Sie versichert sein, dass da niemand etwas in die Länge zieht, sondern dass das äußerst komplexe Fälle sind, sehr verschachtelte Fälle, verstreut auf der ganzen Welt; wir zahlen in 60 Staaten aus. Daher wird diese Zeit wohl auch noch nötig sein.
Darüber hinaus wissen Sie ja auch, dass das Antragskomitee weisungsfrei handelt – so haben wir das ja im Gesetz festgelegt – und das Antragskomitee sich ausbedungen hat, einen umfassenden Endbericht zu erstellen, bevor wir dann im Hauptausschuss die Entscheidung treffen können, dass der Entschädigungsfonds, dieser Teil des Entschädigungsfonds, auch wirklich zu einem Ende gebracht wird.
Da auch die Härteausgleichsfondsmittel angesprochen wurden: 50 000 € sind noch da. Das ist kaum mehr der Rede wert, und auch die werden jedes Mal, wenn wir eine Sitzung haben, zielgerichtet eingesetzt.
Ich bin auch sehr froh darüber, dass wir den 2b-Mitteln aus dem Nationalfonds eine Verjährungsfristverkürzung geben, weil wir es damit ermöglichen – und das steht ja auch in den Unterlagen, in den Erläuternden Bemerkungen –, insgesamt 1,3 Millionen € auf einmal locker zu machen, die wir unmittelbar, und so ist es ja auch im Gesetz vorgesehen, den Programmen für die Überlebenden zukommen lassen und diese ihnen somit zugutekommen.
Was heißt „Programm“? – „Programm“ heißt, dass das die großen Einrichtungen sind, die sich um die psychische Betreuung, um die körperliche Betreuung der Menschen
kümmern – Esra, Amcha, die großen Einrichtungen in Israel. Ich denke, das ist jetzt alles gewährleistet und alles gesichert, und wir machen mit dem heutigen Beschluss einen sehr, sehr großen Schritt nach vorne.
Ich bin sehr froh darüber, dass dieses Kapitel Entschädigungsfonds in dieser Genauigkeit und Seriosität abgehandelt werden konnte. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
14.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2063 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2136/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (2058 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1962/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Neuregelung der sogenannten Altpolitiker-Pensionen (2059 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1748/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und Pensionen der obersten Organe des Bundes und sonstiger Funktionäre (Bezügegesetz), zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 76/2010, geändert wird (2060 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1838/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzlichen Konsolidierungsbedarf im Bereich der Politikerpensionen alt (2061 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2109/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden (2062 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Neubauer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.00
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen eingangs meiner Ausführungen eine ganz einfach Frage stelle: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, gibt es hier in diesem Saal jemanden, der glaubt, zu wenig zu verdienen? (Abg. Prähauser: Was bitte? Nicht gehört!) – Es gibt offenbar niemanden, der hier herinnen seine Tätigkeit ausübt und meint, dass er derzeit zu wenig verdient. (Abg. Kickl: Der Pilz ist nicht da!)
Das heißt aber umgekehrt, dass man entweder den heutigen Antrag von der Tagesordnung absetzen könnte oder dass der heutige Antrag, der jetzt zur Beschlussfassung steht – und davon gehe ich aus –, keine Mehrheit finden wird, da alle der Meinung sind, dass sie ohnehin nicht zu wenig verdienen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Kaufmann-Bruckberger.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung sollen Politikergehälter ab 1. Jänner 2013 um 1,8 Prozent erhöht werden. Begründet wird das damit, dass man sagt: Es ist uns fast ein bisschen peinlich, aber wir bekommen ja nicht mehr als die Pensionisten! Wir haben uns da mit 1,8 Prozent ein bisschen eingependelt! – Aber während ein Pensionist mit einer Pension in der Höhe von 1 000 € damit in Zukunft 18 € mehr bekommen wird, werden die Herren Nationalratsabgeordneten bis hinauf zum Herrn Bundespräsidenten eine Erhöhung von satten 150 € bis 411 € erhalten! (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Das alles in einem Land, wo Herr Bundespräsident Fischer ein Bruttojahreseinkommen von 328 000 € hat und somit um 50 000 € mehr verdient als Barack Obama in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Da bekommt ein Herr Bundeskanzler Faymann 285 600 €, während der britische Premierminister Cameron 268 000 € bekommt, also weniger als der österreichische Bundeskanzler. (Zwischenruf der Abg. Dr. Oberhauser.)
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel bekommt 240 000 €, also insgesamt um 45 000 € weniger als der österreichische Bundeskanzler.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist wirklich ein Skandal, wenn man sich angesichts solcher Zahlen dann auch noch eine Gehaltserhöhung genehmigt! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wenn Herrschaften, die heute von einer Politikerpension gut leben, weil sie nach der alten Regelung immer noch gut dotiert werden, wie ein Herr Dr. Khol, wie ein Herr Blecha, die Pensionen in Höhe von 10 000 € aufwärts genießen, die Vertragsverhandlungen für die Pensionisten führen, dann ist das ein ausgemachter Skandal, wenn nicht mehr als 1,8 Prozent herauskommen (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Ursula
Haubner), die dann auch die Politiker einstreifen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
In Zeiten einer Krise, in der 350 000 Menschen in Österreich arbeitslos sind und viele sich das Heizen nicht mehr leisten können, gewähren sich die Politiker eine Gehaltserhöhung in dieser Höhe. Das ist schäbig, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Freiheitliche Partei wird solch eine Politik nicht mittragen, weil das in dieser Zeit die falschen Signale sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bringe daher im Namen der freiheitlichen Fraktion folgenden Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag ein:
Zusatz- bzw. Abänderungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (2136/A) in der Fassung des Ausschussberichtes (2058 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel 1 wird der § 11 Absatz 20 wird wie folgt geändert
„(20) Die in § 3 vorgesehene Anpassung entfällt bis 1. September 2013“
2. Im Artikel 2 wird der § 21 Abs. 12 wie folgt geändert:
„(12) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2013.“
*****
Ich ersuche alle Anwesenden, die hier am Beginn meiner Rede bekundet haben, dass sie nicht zu wenig verdienen, um ihre Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)
15.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Zusatz- bzw. Abänderungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2136/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (2058 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (2136/A) in der Fassung des Ausschussberichtes (2058 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel 1 wird der § 11 Absatz 20 wird wie folgt geändert
„(20) Die in § 3 vorgesehene Anpassung entfällt bis 1. September 2013“
2. Im Artikel 2 wird der § 21 Abs. 12 wie folgt geändert:
„(12) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2013.“
Begründung
Üppige Politiker-Pensionen ließ die große Koalition beim Sparpaket unangetastet. Von den jetzt geltenden Regelungen könnten nämlich dereinst auch heute amtierende Spitzenpolitiker profitieren. Und das nicht zu knapp.
Als im Sommer 1997 die Regierung – auch damals eine rot-schwarze Koalition – die Privilegien bei Politikerpensionen abschaffte, wurde die Umsetzung Willi Molterer zuliebe um einen Monat nach hinten verschoben (Dieses „Gerücht“ hält sich hartnäckig). Denn mit dem Stichtag 31. Juni erreichte der damalige ÖVP-Umweltminister fast punktgenau die nötigen Mindestanrechnungszeiten für eine Ministerpension nach alter Fasson. Wenn Molterer 2020 regulär mit 65 in Pension gehen wird, stehen ihm dann mindestens rund 12.300 Euro brutto zu. Andernfalls hätte Molterer einst nur wenig mehr als die Hälfte bezogen.
7.500 Euro Rente nach vier Jahren. Aus Sicht der aktuellen Renten(spar)debatte wirken die damaligen Begünstigungen fast obszön: Nach vier Jahren im Ministeramt standen 50 Prozent des Einkommens als Pension zu, nach neun Jahren die Maximalpension von 80 Prozent des Letzbezugs, also 12.300 Euro (abzüglich Pensionssicherungsbeitrag). Für Abgeordnete des Nationalrats gab es ähnliche Vorteile, die Geldleistungen fielen geringer aus. So konnten Nationalräte nach zehn Jahren im Amt mit 60 Prozent der Bemessungsgrundlage in Pension gehen, nach 30 Jahren stand der volle Anspruch von 6.500 Euro zu.
Vier Jahre im Ministeramt, zehn Jahre Abgeordnetentätigkeit: Das waren die Grundvoraussetzungen, die mit dem Stichtag 31. Juli 1997 gegeben sein mussten, um im alten System zu bleiben. Allerdings konnte die Zeit im Nationalrat dem Regierungsamt zugeschlagen werden, wenn Verdienstjahre fehlten. Und auch Doppelbezüge aus Abgeordneten-und Ministertätigkeit waren möglich. Der Deckel dafür lag und liegt bei etwa 15.000 Euro.
Rund 26 Millionen Euro flossen 2010 in Altpolitiker-Pensionen und sogenannte Versorgungsbezüge an Witwen und Waisen.
Doch es sind nicht nur „Altgranden“ wie Wolfgang Schüssel, Karl Blecha und Elisabeth Gehrer, Peter Pilz und Ewald Stadler, denen die Höchstpension zusteht. Wer die Zugangsvoraussetzungen zum Stichtag erfüllte, nimmt die Privilegien als Rucksack mit und kann sich auch Amtszeiten nach 1997 für die spätere Rente anrechnen lassen.
So könnte Kanzler Werner Faymann als Ex-Stadtrat und Abgeordneter des Wiener Gemeinderats mit 12.500 Euro Ruhebezug rechnen. Finanzministerin Maria Fekter kommt als Ex-Staatssekretärin auf zumindest 12.300 Euro. Werden ihr auch die Abgeordnetenjahre gutgeschrieben, erreicht ihr Anspruch die Deckelungsgrenze von 15.000 Euro. Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat als ehemaliger Vorsitzender des Wiener Gemeinderats Anspruch auf rund 6.000 Euro Rente.
Laut Gesetz haben die erwähnten Minister keine Möglichkeit, auf ihre kommenden Pensionsprivilegien zu verzichten.
Dazu wurde von der FPÖ ein Antrag eingebracht, der es für solche privilegierte Politiker möglich machen soll, in das neue System zu optieren. Wie nicht anders zu erwarten, wurde dieser Antrag von den Regierungsparteien abgelehnt.
Jetzt rühmen sich die Regierung sowie auch Blecha und Kohl, dass sie für die Pensionisten eine Pensionserhöhung um 1,8 % ausverhandelt haben.
2,8% betrug die Inflation zwischen August 2011 und Juli 2012. Nachdem das heuer beschlossene Sparpaket aber auch die Pensionen in die Pflicht nimmt, wird dieser Prozentsatz um 1% reduziert – die Pensionserhöhung 2013 beträgt demnach eben 1,8 Prozent.
Einzig die knapp über 400.000 Bezieher von Mindestpensionen (Ausgleichszulage) erhalten die vollen 2,8% Pensionserhöhung – reich werden sie damit aber wohl trotz nicht. Für die rund 2,2 Mio. restlichen Pensionisten decken die 1,8% wohl auch im nächsten Jahr nicht einmal die Inflation.
Die Regierungsfraktionen und die Grünen haben im Verfassungsausschuss am 27.11.2012 beschlossen, dass die Pensionen und Gehälter der Politiker jedoch um 1,018% erhöht werden. Der Unterschied zu den (Mindest-)Pensionisten liegt jedoch darin, dass eine Erhöhung bei den Politikern im alten sowie auch im neuen System um etliches mehr ausmacht als bei den meisten Pensionisten.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.
15.05
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Neubauer, ich geniere mich nicht, das zu nehmen, was die Politik für mein Amt an Entschädigung vorgesehen hat. Ich denke auch, dass niemand in diesem Raum ein schlechtes Gewissen haben muss, dass er für das, was er leistet, entschädigt wird, zumal ich davon ausgehe, dass jeder von uns seine Arbeit ernst nimmt, gewissenhaft macht – unterschiedlich, geprägt durch die Auffassung, durch die Philosophie, überhaupt keine Frage – und versucht, das Beste aus seiner Verantwortung zu machen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren, es ist nicht richtig, wenn wir uns hier gegenseitig herunterlizitieren. Vor allem sollte das nicht der Wortführer einer Partei machen, die vor nicht allzu langer Zeit behauptet hat, dass es bei ihr niemanden gibt, der über 50 000 S verdient; das sind, zu Ihrer Information, 3 645 €. Und dann hat sich herausgestellt, dass eigentlich nur wenige das nicht gehabt haben. Das Gegenteil war der Fall.
Wir haben auch eine Vorsitzende dieser Partei erlebt, die mit einer Kreditkarte der Partei Privateinkäufe gemacht hat. Mit 50 000 S hätte sie das nie machen können!
Was mir bei dieser Sache ein bisschen aufstößt, Herr Kollege Neubauer – noch ein kleines Beispiel aus Salzburg –: In Salzburg war auch die Freiheitliche Partei in der Landesregierung. Wir haben jährlich gemeinsam verhandelt: Parteienförderung hinauf/hinunter, nein/ja, Entschädigung und so weiter. Die Freiheitliche Partei hat nie mitgestimmt, aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu mir gesagt: Stefan, danke, dass ihr euch wieder so auf die Schienen gehaut habt, ohne dieses Geld könnten wir nicht existieren (Abg. Neubauer: Nein!) – und dann wörtlich! –, aber ihr versteht schon, dass wir in der Öffentlichkeit auf euch hinhauen müssen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Mit dieser Art von Politik (Abg. Neubauer: Billig!) wollen wir Vertrauen in der Bevölkerung schaffen, wenn wir nicht einmal in der Lage sind, unsere Arbeit entsprechend zu bewerten und dafür geradezustehen, was Sie dann aber bereit sind zu nehmen? (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Österreich entschädigt seine Politiker nach den Leistungen. Gesundheit, Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum – trotz aller Krisen nimmt Österreich europa-, ja weltweit in diesen Bereichen eine hervorragende Stellung ein. Und da sollte sich die Politik, die dafür verantwortlich ist, schämen?
Herr Neubauer, wir tun das nicht! Wir unterstützen das! 1,8 Prozent, da müssen wir eine Gesetzesänderung, eine Verfassungsänderung machen, dass wir das, was vorgesehen war, nämlich 2,8 Prozent, nicht an uns auszahlen müssen. Da lachen ja die Hühner! (Abg. Neubauer: Das ist eine Form von Gerechtigkeit!)
Bestehen wir darauf, dass Gesetze, die wir schaffen, eingehalten werden, mit allen Vor- und Nachteilen! Es ist nicht richtig, zu versuchen, daraus politisches Kleingeld zu schlagen. Die Bevölkerung durchschaut das. Die Bevölkerung ist nicht auf die Gehälter der Politiker neidisch, sie will nur selbst für ihre Leistungen ordentlich entschädigt werden. Und das ist unsere gemeinsame Aufgabe und liegt auch, meine Damen und Herren, in unserer gemeinsamen Verantwortung – bei allen unterschiedlichen Auffassungen.
Der Bevölkerung ein X für ein U vorzumachen, da sind wir nicht dabei. Stehen wir zu unseren Leistungen und schämen wir uns nicht, wenn wir nach vier Jahren einmal eine Evaluierung von 1,8 Prozent vornehmen! (Abg. Neubauer: Sie eignen sich als Nachfolger von Blecha!) Wir dürfen nicht vergessen, Herr Kollege: Bis vor vier Jahren hat es auch eine längere Durststrecke gegeben. Aufgrund des Hochwassers haben wir auch auf eine Erhöhung verzichtet. Wir haben immer wieder verzichtet, und wenn jemand ständig auf etwas verzichtet, entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz): Aha, jetzt kommen sie schön langsam drauf, dass sie für etwas bezahlt werden, was ihnen nicht zusteht! – Dafür stehe ich nicht!
Für das, was wir bekommen, erbringen wir unsere Leistung. Ich möchte jetzt nicht die Stunden aufzählen, in denen wir in der Privatzeit unterwegs sind, wenn andere zu Hause sind. Das ist unsere persönliche Auffassung von Arbeit. Niemand ist gezwungen, ein politisches Amt auszuüben, aber wenn man es innehat, dann soll man dazu stehen (Zwischenrufe bei der FPÖ) und nicht auf den Nachbarn mit dem Finger zeigen und sagen: Der böse Mensch ist schuld daran, dass es dir schlecht geht, und von mir bekommst du jetzt 1,8 Prozent, dann hast du es schöner!
Meine Damen und Herren! Hören wir auf, einander nach unten zu lizitieren! Stehen wir gemeinsam dazu, machen wir eine vernünftige Politik, dann wird die Bevölkerung auch hinter uns stehen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Kogler –: Das ist auch so eine Umfallertruppe! – Abg. Dr. Rosenkranz: Der Zwei-Drittel-Werner!)
15.09
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Eine tatsächliche oder auch nur angebliche große Errungenschaft Ende der neunziger Jahre war hier in diesem Haus, dass der Bundesverfassungsgesetzgeber die besondere Bezügepyramide geschaffen hat, um genau eines zu erreichen oder zu verhindern, wie Sie wollen: dass diese Situation eintritt, die
jetzt erstens regelmäßig eingetreten ist, sich wiederholend, und die man heute hier wieder, weil es jetzt konfliktorientiert ist, beobachten kann, dass nämlich ein Lizitieren nach unten beginnt. Das war aus meiner Sicht tatsächlich eine Errungenschaft.
Ich sage etwas Persönliches ganz am Anfang: Mit mir und mit vielen von uns können Sie gerne über die wirklich richtige – toi, toi, toi, welche auch immer das sein soll – Höhe von Politikerinnen- und Politikergehältern diskutieren, wenn Sie wollen, auch neue Höhen festlegen. Aber es geht nicht – und das sollten wir tunlichst bleiben lassen –, dass wir jedes Jahr dieses Schauspiel wiederholen: Dürfen die Gehälter jetzt um 1 Prozent wachsen? (Abg. Neubauer: Aber bei den Pensionisten darf man jedes Jahr dieses Schauspiel machen, nicht?) Müssen sie vielleicht um 1 Prozent sinken? Muss es eine Nulllohnrunde sein, et cetera?
Die große Errungenschaft war, dass genau das nicht eintreten sollte. Dazu bekennen wir uns auch ausdrücklich. Damals war ja auch eine große Mehrheit im Haus dafür. Aber ich erzähle Ihnen dann die Geschichte ohnehin noch weiter, bevor Sie von den Freiheitlichen sich zu sehr aufregen.
Man muss jetzt auch sagen, dass schon mehrere dieser Nulllohnrunden stattgefunden haben – einstimmig. Wir haben uns ja auch dazu bekannt aufgrund des besonderen Einschnitts, der Krise. Aber ich glaube, es wird sehr schwierig sein, eine Bevölkerungsgruppe zu finden, die vier Mal eine Nulllohnrunde gehabt hat und in der Summe inklusive dieser Erhöhung von 1,8 Prozent in den letzten Jahren ein Minus von 10 Prozent zu verzeichnen hatte.
Ich möchte überhaupt nicht jammern, das ist gar nicht mein Thema, ich sage es Ihnen ja, aber das kommt überhaupt nicht rüber. Das, was rüberkommt, ist die Erhöhung von 1,8 Prozent. Aber wenn wir die letzten Jahre betrachten, ist es ein Minus von 10 Prozent. Und da braucht auch keiner zu jammern, diese Entscheidungen waren einhellig, darum geht es gar nicht. Nur: Man muss halt alles sehen.
In diesem Zusammenhang ein anderes Hauptargument, aus meiner Sicht das zweite: Würden wir oder eine der anderen Oppositionsparteien nicht so verantwortungsvoll handeln wie die Grünen am Anfang, hätte es diese Bewegung gar nicht gegeben. Das muss man jetzt einmal in Erinnerung rufen. (Abg. Neubauer: Danke!) Eigentlich wäre eine Erhöhung von 2,8 Prozent gekommen – aber dazu komme ich noch.
Es gibt nun wieder einen Sonderfall. In Wirklichkeit passiert das, was ich vorher hinterfragt habe, nur halt in abgemilderter Form: nämlich dass wir wieder davon abweichen – das aber mit gutem Grund. Es sollen nicht 2,8 Prozent sein, auch dieses Jahr nicht, sondern 1,8 Prozent, weil das die Erhöhung der Pensionen realiter für das nächste Jahr ist. (Abg. Dr. Rosenkranz: Genau, weil so viele Pensionisten so viel verdienen wie Nationalräte!)
Die dritte Grundregel, die jetzt hier festgehalten werden muss, ist – und das sollten Sie nicht verschweigen –, dass die Anpassungsfaktoren für PolitikerInnengehälter zu den niedrigsten gehören, die es gibt, und das auch schon seit Jahren. Warum? – Weil aus dem niedrigeren zwischen Inflationsindex und Pensionenanpassung zu wählen ist! Der niedrigere Faktor.
Jetzt erinnere ich Sie von der Freiheitlichen Partei daran, dass es noch gar nicht so lange her ist, dass wir das hier beschlossen haben, und zwar auch mit Ihren Stimmen! Da ist ja schon darauf eingegangen worden, dass wir, wenn wir schon von bestimmten fixen Höhen fortschreiben, ohnehin immer die niedrigere Variante nehmen, in diesem Fall, wie gesagt, aus den beiden Kriterien, die ich soeben erwähnt habe. Früher war es ja eine Spur höher.
Das heißt, seit Beginn dieser Pyramide haben wir zusätzlich ohnehin auch immer wieder etwas zurückgenommen, aber das Hauptargument bleibt – ich glaube, wir sollten das für die Zukunft so halten –, dass wir alle 10, 20 Jahre festlegen, was eine brauchbare, vernünftige und auch wirklich nachvollziehbare Höhe für PolitikerInnengehälter ist, und dann einen Index festlegen. Wir sollten dann aber nicht wieder 10, 20 Jahre lang immer wieder darüber diskutieren, sondern es genau dort lassen, denn das ist ja auch der Sinn der Übung.
Von mir aus können wir das gleich nächstes Jahr machen. Legen wir die Gehälter neu fest, aber ersparen wir uns das, was hier immer wieder veranstaltet wird, und bekennen wir uns dazu, dass auch die Arbeit, die wir hier verrichten – Sie und Sie und Sie –, ganz normal indiziert wird wie jede andere. Und wenn jemand der Meinung ist, dass die Politikergehälter zu hoch sind, dann soll er einen Antrag stellen, auf Halbierung, 30 Prozent, 70 Prozent, dann diskutieren wir darüber und legen sie neu fest. Aber dieses Theater bitte nicht jedes Jahr! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
15.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)
15.14
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich danke meinen Vorrednern, Vorredner Kogler und Vorredner Prähauser, für die wohltuenden und rational argumentierten Worte. Leider ist ja nachvollziehbar und relativ durchsichtig, wie die Opposition hier agiert und billig politisches Kleingeld lukrieren möchte. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Die Freiheitlichen wollen jetzt neben den Ausländern, neben Minderheiten die Politiker als „Neidgruppe“ sehen, wo man Kleingeld schlagen kann. Aber das sei ihnen unbenommen. (Abg. Neubauer: Da geht es um die großen Scheine, nicht um die kleinen!)
Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass wir die Arbeit hier im Hohen Haus ernst nehmen sollten und auch uns selbst ernst nehmen sollten. Der Parlamentarismus gehört gestärkt. Dazu brauchen wir motivierte, einsatzfreudige, entsprechend belastbare und adäquat entlohnte Politiker und Politikerinnen. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Wenn die Rahmenbedingungen immer schlechter werden, werden wir auch nicht gute Leute finden. (Abg. Lausch: so redet wie Sie jetzt!) Wir wollen hier im Parlament, und darin sind wir uns wohl einig, einen Querschnitt der Bevölkerung haben. Hier braucht es auch gute Leute.
Ich vertrete wie meine Fraktion die Ansicht, dass politische Arbeit einen Wert hat und auch dementsprechend abgegolten werden soll. Ich vertrete auch die Ansicht, dass unsere Arbeit einen Wert hat und dass Ihre Arbeit, wenn Sie von BZÖ und FPÖ meinen, dass diese Arbeit keinen Wert hat (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ihre wenig!), wohl wertlos ist. Das können Sie für sich selbst entscheiden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Sie arbeiten eh nichts!)
Reden wir über den Wert. Was hätten Sie jetzt gerne? Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein, was würden Sie sich selbst geben? – 6 000, 5 000, 3 000? Geht es ein bisschen billiger? Sie waren ja auch schon einmal bei 60 000 S (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ich war überhaupt nie bei 60 000 S! Ich weiß gar nicht genau, was Sie da reden, aber ich war nie bei 60 000 S!), als die Herren und Damen dieser Fraktionen, BZÖ, FPÖ, vor Jahren gesagt haben: 60 000 S sind genug! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Hintenherum wurde dann, Herr Kollege Prähauser hat es schon gesagt, mit Kreditkarten, mit Spesenabrechnungen die Bevölkerung am Schmäh gehalten. Sie haben sich dann auch vor Gericht getroffen; all das ist dokumentiert. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Was reden Sie da eigentlich?) Halten Sie die Leute hier nicht am Schmäh! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich darf noch auf einen Brief zu sprechen kommen, den Ihr Parteiführer, Herr Strache, geschrieben hat, wo er auf die Situation in Tirol eingeht, wo der Landtag auch eine Nulllohnrunde für das kommende Jahr beschließen wird.
Zur Vorgeschichte: Im Tiroler Landtag wurde beschlossen, in den Jahren 2009, 2010 und 2011 eine Nulllohnrunde zu machen. Im Jahre 2011 ist dann für das Jahr 2012 auf Ansinnen und auf Begehren auch der Opposition der Antrag gekommen, und man hat sich darauf geeinigt, einen Anpassungsfaktor von 3,2 Prozent zu beschließen. Und am 15. Dezember – jetzt zitiere ich Herrn Neubauer, der gesagt hat, die Freiheitliche Partei wird solch eine Politik nicht mittragen – hat der Landtag einstimmig beschlossen – einstimmig, die Regierungsparteien, die Freiheitliche Partei, die Grünen, die Liste Fritz und der BürgerKlub-Tirol –, diese Anpassung von 3,2 Prozent vorzunehmen.
Also: Was in Tirol gilt, gilt heute hier wieder nicht! (Abg. Lausch: Was wollen Sie uns jetzt sagen?) Das, was Sie hier sagen, gilt in Tirol nicht. (Abg. Neubauer: Ist das die Rechtfertigung dafür, dass Sie 180 € bekommen?)
Sie sind doppelzüngig, Sie sind unmoralisch, schämen Sie sich dafür! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klubobmann Bucher. – Bitte.
15.18
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den letzten Satz meines Vorredners aufgreifen, der gemeint hat, es wäre unmoralisch, die Politikergehälter jetzt nicht anzuheben.
Wir haben heute hier Worte gehört wie Nestbeschmutzer – was weiß ich; alles Mögliche, was man uns da vorwirft. (Ruf bei der SPÖ: „Was weiß ich“! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, ja.
Ich sage Ihnen Folgendes: Ich habe von den Rednern der SPÖ und ÖVP von hier heraußen schon mehrmals das Wort „Solidarität“ vernommen. Immer wieder wird das von der SPÖ und von der ÖVP strapaziert. Jetzt frage ich Sie: Wo ist Ihre Solidarität gegenüber der österreichischen Bevölkerung? Wo ist da Ihre Solidarität? (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Da hört sich nämlich Ihre sprichwörtliche Solidarität auf, die Sie ständig wie eine Monstranz vor sich hertragen. Das ist eine verlogene Solidarität, meine lieben Genossinnen und Genossen! Das ist die Wahrheit! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Sie bereichern sich da! Sie bereichern sich hier herinnen! (Anhaltende Zwischenrufe.) Sie greifen in unverschämter Art und Weise in die Taschen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! (Beifall beim BZÖ.)
Das ist die Realität, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und das vor Weihnachten, wo wir hier immer wieder hören, dass 300 000 Menschen nicht wissen, wie sie heizen sollen, dass 350 000 Menschen in Österreich keinen Job haben. (Ruf bei der SPÖ: Lei Lei!)
Was sagen Sie diesen Menschen, meine sehr geehrten Damen und Herren? Sagen Sie: Wir Politiker gönnen uns plus 1,8 Prozent monatlich!? (Abg. Krainer: Leiser!)
Die meisten Menschen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissen ja gar nicht, dass der Großteil der Nationalräte, die hier herinnen sitzen, ein Zweiteinkommen bezieht. Die meisten Schwarzen und Roten sind entweder bei der Arbeiterkammer, bei der Wirtschaftskammer, beim ÖGB, beim ÖAAB oder sonstwo und verdienen dort noch einmal Geld. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die wenigsten Abgeordneten, die hier herinnen sitzen, bekommen „nur“ – unter Anführungszeichen – das Nationalratsgehalt in der Höhe von 8 000 €. Ich gönne ja jedem das Geld. Aber sollten wir nicht in Anbetracht der Situation, dass in Österreich das Geld rar wird, die Arbeit ausgeht, die Menschen nicht wissen, wie es weitergeht, auch ein wenig solidarisch sein gegenüber jenen, die nicht wissen, wie sie ihr Einkommen bestreiten und ihren Lebensunterhalt finanzieren sollen?
Das ist für mich die moralische Einstellung und die moralische Verpflichtung, von der ich spreche, meine lieben Freunde von Rot und Schwarz! Und das ist eine Lektion, die ihr irgendwann einmal lernen müsst. (Beifall beim BZÖ.)
Es kann doch nicht sein, dass ihr den Pensionisten nicht einmal das zurückgebt, was die Teuerung ausmacht, dass ihr bei der Familienbeihilfe streicht und nicht evaluiert, was heißt, dass die Familien immer weniger zur Verfügung haben und auch die Pensionisten, und dass ihr die Steuer- und Abgabenquote erhöht.
Die Erhöhung der Steuer- und Abgabenquote haben Sie, meine Damen und Herren, hier herinnen beschlossen – genauso wie Sie heute die Erhöhung der Politikergehälter beschließen werden und die Erhöhung für die Politpensionisten, die in Zukunft mehr bekommen können!
Mit dem BZÖ niemals! (Beifall beim BZÖ.)
15.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Bucher, für den Ausdruck beziehungsweise den Vorwurf „verlogene Solidarität“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Riepl: Ja, das ist gerecht!)
*****
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.
15.22
Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Meine geschätzten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Kogler hat es im Endeffekt richtig gesagt: Jedes Jahr fast das gleiche Theater hier herinnen!
Seien wir doch ehrlich: Die Bezügeregelung wird nie passen! Der Zeitpunkt wird nie der richtige sein! Es wird die Erhöhung immer zu hoch sein!
Über die Höhe können wir diskutieren, über die Bezüge können wir diskutieren, Faktum ist aber auf jeden Fall – das muss man erkennen, und das haben auch der Kollege Kogler und der Kollege Prähauser gesagt –, dass es nicht nur um die Bezüge hier im Hohen Haus geht, sondern dass noch andere Entscheidungen daran hängen.
Faktum ist aber auch, dass es diese Vergleiche mit anderen Ländern nicht braucht, weil die nicht stimmen und nicht richtig sind, weil einfach die Taxation eine ganz andere ist.
Für die Opposition wird es immer das Falsche sein. Christian Ortner hat das in der „Wiener Zeitung“ eigentlich sehr schön beschrieben, indem er Folgendes meinte:
„Dass die Politiker überbezahlt sind, gilt völlig unabhängig von der politischen Präferenz der Wähler als ebenso unumstößliche Wahrheit wie der Kugelcharakter der Erde.“
So ist es immer, so wird es immer sein. Ersparen wir uns das mit einer vernünftigen Lösung!
In Zukunft bin ich ganz beim Werner Kogler: Im Endeffekt ist es auch ein Signal für die Menschen, die sich politisch engagieren wollen, die politisch etwas bewegen wollen, dass wir auch eine gewisse Wertschätzung gegenüber uns selbst haben. Deshalb sollten wir diese Debatte sachlich und vernünftig abführen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
15.23
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich gebe dem Kollegen Pack recht, wenn er meint, dass wir selbst eine gewisse Wertschätzung für unsere Arbeit haben sollten; das muss sich aber nicht in Geld ausdrücken. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ob wir 180 € brutto mehr oder weniger im Monat haben – ich glaube, das verkraften wir wirklich, meine Damen und Herren!
Kollege Prähauser hat hier ganz klar erklärt, dass die Politiker nach Leistung bezahlt werden sollen. Ich gebe gerne zu: Hier sind viele Politiker, deren Leistung sehr hoch ist. Aber wie schaut diese Leistung in den Augen der Bevölkerung aus, wenn sich hier die Parteien vor einigen Monaten ein gewaltiges Zubrot an Parteienförderung auf Kosten der Steuerzahler gegönnt haben? Und jetzt werden ihre Gehälter noch erhöht.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist der falsche Weg: Sie erhöhen hier die Parteienförderung, und den Pensionisten setzen Sie ein Minus vor!
Gehen wir weiter in dieser Auflistung: Die Beamten machen heuer wieder eine Nulllohnrunde durch. Das trifft nicht nur die Ministerialbeamten und die Sektionschefs mit einem sehr guten Gehalt, sondern das trifft auch die kleinen Verwaltungsbeamten, die kleinen Vertragsbediensteten, die ein sehr geringes Gehalt bekommen, auch die müssen verzichten. Ich glaube, in Zeiten, in denen man sparen muss, muss man auch ein positives Zeichen setzen: Wenn wir schon vier Nulllohnrunden gehabt haben, kommt es auf eine weitere auch nicht mehr an! (Abg. Kößl: Das glaube ich! Wie viel bekommen Sie vom Stronach?)
Meine Damen und Herren von der FPÖ! Ich gebe Ihnen recht in Ihrer Argumentation, nur sollten Sie auch vor der eigenen Türe kehren. Schauen Sie einmal nach Vorarlberg! In Vorarlberg wurden die Gehälter der Politiker im Landtag jedes Jahr erhöht, weil die FPÖ mit anderen Oppositionsparteien einen Beschluss zu einer Nulllohnrunde verhindert hat. Auch das ist Doppelzüngigkeit von Ihnen.
Jetzt noch etwas: Ich glaube nicht – und das ist hier herinnen schon gesagt worden –, dass man mit 8 160 € brutto nicht sehr gut leben kann in diesem Staate. Und deshalb: Zeigen Sie Haltung, seien Sie einmal ehrlich! Schauen Sie, wir können auf diese 180 €
im Monat doch verzichten. Geben wir dieses Geld lieber denen, die es brauchen! (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Dr. Bartenstein: 2 Millionen € vom Stronach!)
15.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann gelangt nun zu Wort. – Bitte.
15.26
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner, der Abgeordnete Hagen, ist eigentlich ein Beispiel dafür, wie verlogen diese Diskussion geführt wird.
Erstens einmal wäre es ihm immer freigestanden, die Gelder aus jeder Erhöhung sofort zu spenden. Aber das hat keiner gemacht, auch nicht die Freiheitlichen und auch nicht der Herr Bucher. Niemand hat sich davon freigemacht, dass er dieses Geld sehr gerne genommen hat!
Aber bleiben wir einmal bei der Sache! Die grundsätzliche Frage ist doch die: Wollen wir die Unabhängigkeit der Politik gewährleistet haben, oder wollen wir wie die fünf Leute, die sich von Stronach haben kaufen lassen, einen Lobbyingklub bilden? (Abg. Hagen: Legen Sie einen Beweis vor!)
Wollen wir, dass wieder Leute von einer anderen Seite gekauft werden, von woanders bezahlt werden, weil Milliardäre sie bezahlen können, weil das Kapital sich einen anderen Klub leistet, weil das Kapital, die Öllobby oder die Energielobby oder wer anderer sich Abgeordnete leistet, die dann aber nur mehr deren Interessen vertreten dürfen? Oder wollen wir eine allgemeine Interessenvertretung und nicht einen gekauften Klub, der dann hergeht und den anderen erklärt, dass sie kein Geld ausgeben dürfen? – Das ist der falsche Weg! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Reden wir auch einmal über die Beträge! Was kosten Sie den Staat? – 2 Millionen für den neuen Klub! (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Wissen Sie, was die Gehaltserhöhung kostet? – 26 000 € im Monat! Sie kosten im Jahr 2 Millionen € – die Gehaltserhöhung kostet 375 000 €! (Neuerlicher Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Sie sind eigentlich die Steuerverschwender. Und das ist ein Ableger vom BZÖ. Das heißt, Sie brauchen sich nicht aufzuregen. Diese Leute haben sich von Ihnen getrennt, weil Sie es mit Ihrer Politik nicht mehr ausgehalten haben.
Diese Leute kosten jetzt den Staat 2 Millionen €! Im Vergleich dazu: 28 000 €. – Das ist eine verlogene Diskussion! (Beifall bei der SPÖ.)
Führen wir diese Diskussion, wie es gehört, nämlich ob man sich Lobbyisten ausliefert, Gruppen ausliefert oder ob man eine Partei ist, die alle Interessen zu vertreten hat. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei der ÖVP.)
15.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Wittmann! Sie sind jetzt der Zweite, der von einer „verlogenen Diskussion“ spricht. Der Erste war Herr Abgeordneter Neubauer, und Sie sind der Zweite! (Abg. Neubauer: Das stimmt doch nicht! – Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Nein? – Ich werde mir das Stenographische Protokoll kommen lassen.
„Verlogene Diskussion“ – ich verwarne Sie, Herr Abgeordneter Wittmann, in dieser Frage! Es ist das hier kein unmittelbarer Vorwurf gewesen, aber ich ersuche dringend, derartige Ausdrücke zu unterlassen. (Abg. Ing. Westenthaler: Gibt es in der Geschäftsordnung eine Verwarnung? Ist das eine „Gelbe Karte“?)
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.
15.29
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich die Dinge anschaut und wenn man sie richtig einordnen will, dann muss man das Ganze betrachten. Tun wir doch nicht so, als ob es um den einmaligen Ausreißer einer mickrigen – aus Ihrer Sicht mickrigen – Erhöhung von Politikergehältern, nämlich hier für diesen Zuständigkeitsbereich, ginge! Da kommen ja noch ganz andere Komponenten dazu, die ein grausliches Gesamtbild abrunden.
Denken wir darüber nach! Vor dem Sommer, was haben Sie denn da gemacht? – Dieselbe ÖVP mit derselben SPÖ und mit denselben Grünen, die inzwischen unter einer Art „Räuberleiter-Syndrom“ leiden, wenn es darum geht, die eigene Bevölkerung auszunehmen, haben sich die Parteienfinanzierung in diesem Land um ein Drittel erhöht, meine Damen und Herren! – Das ist der erste Teil dieser Grauslichkeiten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kößl: Was haben Sie in Kärnten gemacht? Was hat die FPÖ in Kärnten gemacht?)
Die Grünen waren da mit dabei! Und seit dem 1. Juli dieses Jahres kassieren Sie anteilsmäßig die Wahlkampfkostenrückerstattung, die alle Parteien in diesem Haus für die Phase 2008 bis 2013 schon bekommen haben, noch einmal. Doppelt kassieren, eingetütet von SPÖ und ÖVP, Räuberleiter der Grünen: Das ist der erste Teil einer Tragödie.
Der zweite Teil sind jetzt diese Politikergehälter, meine Damen und Herren, die Sie sich hier genehmigen, wo Sie herumjammern, sodass man glaubt, Sie seien alle an der Grenze der Armutsgefährdung unterwegs. Ich habe schon Angst, dass sich der Bundespräsident in diesem Land das Heizen nicht mehr leisten kann.
Tun Sie doch nicht so, als ob dieser Vergleich mit den Pensionisten auch nur in irgendeiner Art und Weise angebracht wäre! (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.) Was für einen Pensionisten ein paar Euro sind, die für ihn über Sein oder Nicht-Sein entscheiden können, das darf doch für Sie keine Rolle spielen in der Bewertung. Das ist doch ein lächerliches Argument!
Ich halte es für geradezu zynisch, meine Damen und Herren, wenn man den Wert der politischen Leistung und die besondere moralische Qualität dadurch herausstreicht, dass man in der tollen Situation ist, für sich selbst eine Gehaltserhöhung hier herinnen durchdrücken zu können, wie Sie (in Richtung SPÖ) und Sie (in Richtung ÖVP) es mit Hilfe der Räuberleiter der Grünen wieder machen.
Eine moralische Qualität liegt doch darin, einzusehen, dass wir eigentlich alle sehr, sehr gut ausgestattet sind, dass es uns allen sehr, sehr gut geht als Politiker und dass wir genau aus diesem Grund diese Erhöhung nicht brauchen, meine Damen und Herren! Das ist doch der richtige Ansatz! (Beifall bei der FPÖ.)
Und da fällt mir Kollege Kogler ein mit seinem berühmten Zitat – damit hat er überhaupt den Vogel abgeschossen –, wo es sinngemäß heißt: Wenn man dauernd Nulllohnrunden verordnet, dann darf man sich nicht wundern, dass dann am Ende lauter politische Nullen herauskommen oder dass man nur mehr lauter politische Nullen bekommt.
Man muss manchmal nur ein bisschen sein Gedächtnis strapazieren. Da fällt mir eine Veranstaltung ein, die vor wenigen Tagen abgehalten wurde, ich glaube, das war ein Bundeskongress der Grünen, meine Damen und Herren. Und worum ist es bei diesem Bundeskongress der Grünen gegangen? – Da ist es um die Plätze hier herinnen gegangen, meine Damen und Herren. Das war vielleicht ein Gerangel vor den Augen der Öffentlichkeit, wo sich alle beworben haben, damit sie hier als grüne Abgeordnete
in diesen Nationalrat hereinkommen (Zwischenrufe bei den Grünen), nämlich hereinkommen in ein Parlament, wo es seit 2008 lauter Nulllohnrunden gibt. Und jetzt wende ich die Logik des Herrn Kogler an: Ja was bedeutet denn das für die grüne Mannschaft, die hier hereinkommt? Was bedeutet denn das? – Das heißt, dass lauter grüne Nuller in Zukunft hier in diesem Nationalrat sitzen werden. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)
So viel Ehrlichkeit hätte ich mir von Ihnen gar nicht erwartet. Das ist doch eine tolle Wahlempfehlung, meine Damen und Herren!
Wahrscheinlich war es einfach der Druck des Kollegen Peter Pilz. Ich weiß schon, der Peter Pilz ist derjenige, der wahrscheinlich im Hintergrund die Fäden gezogen hat. Das ist ja so etwas Ähnliches wie der Alphawolf in Sachen Privilegien im Sektor der Grünen, getarnt mit Rollkragenpulli und Schnürlsamthose, aber in Wahrheit ein Privilegienritter, meine Damen und Herren. Er hat ja schon vor Jahren gejammert, dass das Gehalt hier herinnen zu niedrig ist und dass er eigentlich mehr haben will. Ist ja kein Wunder bei der Selbstinterpretation, dass er politisches Benchmarking sozusagen im Bereich des Vernaderns und Anschüttens macht. 100 Prozent Behauptungen, maximal 1 Prozent Wahrheitsgehalt – das muss einmal irgendjemand international machen! Da kann man dann schon Ansprüche stellen.
Da es letztes Jahr nichts geworden ist, muss es eben heuer etwas werden. Herr Kollege Pilz, ich verstehe das ja: Die Gemeindewohnung, in der Sie hausen, ist teurer geworden. Und damit man seinen Diplomatenpass auch international spazieren führen kann, muss man auch ein bisschen Geld einsetzen. Und auf die Politikerpension, die Ihnen, glaube ich, nach dem alten System noch zusteht, Herr Kollege Pilz (Aha-Rufe bei der ÖVP), müssen Sie halt noch ein bisschen warten.
Da verstehe ich schon, dass man dann auf die Idee kommen kann, eine ganze Fraktion gegen ihren eigentlichen sozialpolitischen Zugang – ich möchte jetzt nicht sagen: ins Unglück zu stürzen – eigentlich auf einen falschen Weg zu bringen. Mir ist das verständlich, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Da ich gerade von den Altpolitikerpensionen geredet habe: Ich frage dazu jetzt den Kollegen Cap etwas. Er ist auch so ein Fall, der einen Anspruch auf eine Altpolitikerpension, eine Pension nach dem alten System hat. Da gibt es besonders kurze Zeiten der Einzahlung, besonders wenig Deckung durch die Beiträge, die hereinkommen. Auszahlung für besonderes politisches Versagen, Schuldenanhäufen et cetera – ich könnte jetzt viele Dinge nennen –, dafür besonders fette Pension. Das ist so dieses Modell der Altpolitikerluxuspension. Und Sie sind da ja auch noch ein Anspruchsberechtigter, Herr Kollege Cap. Fällt jetzt zum Beispiel dieser Pensionsanspruch in Ihr Modell der Vermögenssteuer oder der Reichensteuer hinein, Herr Kollege Cap?
Es wäre interessant, von Ihnen einmal eine Antwort darauf zu bekommen. Wie ist das mit diesen angehäuften Ansprüchen an Pensionserwartung? Wenn man eine normale Lebenserwartung hat, da kommt doch einiges zusammen. Ist das jetzt ein Teil des Vermögens, den man da hineinrechnen muss? Wird das auch besteuert in Ihrem Modell, meine Damen und Herren? Das zu erfahren wäre doch interessant.
Es wäre doch nur konsequent, diese Anwartschaften hier mit hineinzunehmen. Und aus diesem Grund sagen wir, dass auch dieses Modell der Altpolitikerluxuspension weg muss. Was ist denn das für viel zu viele? – Das ist doch eine Anerkennungsprämie für politisches Versagen für manche, die jetzt in der Pension sitzen, die sich dann geschlichen haben, als es wirklich ernst geworden ist. Und es ist für mich völlig unverständlich, dass auch heute hier noch welche sitzen, die diesen Anspruch haben, und dass es nicht einmal rechtlich eine Möglichkeit gibt, da herauszukommen.
Schaffen wir diese rechtliche Möglichkeit, da noch einmal hinaus zu optieren! Machen wir das! (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)
Die Freiheitliche Partei sagt: Weg mit diesen Politikerprivilegien-Pensionen! Das war seinerzeit schon falsch. Es ist unerträglich, dass es das immer noch gibt, vor allem in Anbetracht dessen, dass jedes Jahr die ASVG-Pensionisten um ein paar mickrige Euros raufen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)
15.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich möchte ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen. Es ist mir vollkommen klar, dass es in Debatten wie diesen heiß zugeht und dass die Argumente aufeinanderprallen. Was aber in diesem Saal meines Erachtens – und ich hoffe, auch Ihres Erachtens – keinen Platz haben soll, sind persönliche Diffamierung und eine menschenunwürdige Debatte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Man kann in aller Schärfe und in aller Deutlichkeit argumentieren, ohne andere zu verletzen. Das ist ein Appell an Sie alle in dieser Diskussion und in ähnlichen Debatten.
Herr Abgeordneter Mag. Kogler hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.
15.36
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Der Abgeordnete Kickl hat vorhin hier behauptet, die Grünen hätten einer Erhöhung der Parteienfinanzierung in diesem Jahr zugestimmt.
Richtig ist vielmehr, dass die Grünen, und zwar die grüne Fraktion insgesamt, den einschlägigen Bestimmungen des Parteiengesetzes im Juni dieses Jahres nicht zugestimmt, also die Erhöhung der Parteienfinanzierung abgelehnt haben.
Teil zwei Ihrer Behauptung war, dass hier daran mitgewirkt werde, dass die Politikergehälter steigen.
Ich sage noch einmal – das wäre aufgrund der Kenntnis von Verfassung und Geschäftsordnung nicht notwendig, aber offensichtlich muss man auch das tatsächlich berichtigen –, dass nur durch das Erreichen einer Zweidrittelmehrheit hier und durch das Verhalten der grünen Fraktion eine Senkung von 2,8 Prozent auf 1,8 Prozent möglich ist. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
15.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
15.37
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, es ist höchst an der Zeit, dass wir die künstlichen Erregungszustände etwas einbremsen. Was wir hier herinnen derzeit erleben, ist ein Show-Wettbewerb der rechtspopulistischen Flagellanten, die sich genüsslich aufs Haupt oder auf sonstige Glieder hauen, gemeinsam mit einigen Boulevardmedien, und sagen: Schlag die Politik, das tut gut! Ah, super! (Abg. Ing. Höbart: Ist das eine Abschiedsrede?)
Das ist das, was Sie an Schauspiel bieten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Höbart: Ist das eine Abschiedsrede für das Parlament?)
Wir waren 1997 – und ich kann mich noch erinnern; das sollte man nicht vergessen – für die Neuordnung der Bezüge. Wir haben andere Vorschläge gehabt, wie man ein transparentes Bezügesystem aufbauen könnte, aber es hat sich dann ein Konsens gebildet zwischen den Parteien und mit den Experten, wo diese Bezügepyramide festgelegt wurde.
Die Freiheitlichen waren damals gegen diese Neuordnung der Bezügepyramide, und damals ist noch nicht unterschieden worden zwischen FPÖ, BZÖ und Team Stronach, das war alles noch eine Truppe, sage ich jetzt einmal. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Ich kann mich aber auch noch erinnern, dass im Jahr 1997 die Grünen diejenigen waren, die gesagt haben: Raus aus dem Altpolitikerpensionssystem, das muss anders funktionieren! Das wird so nicht möglich sein, wie ihr, die Regierungsparteien, das machen wollt, wir schlagen etwas anderes vor!
Und wieder war eine Partei gegen das Raus – und das waren die Freiheitlichen! Die haben nicht mitgestimmt mit uns gegen den Ausstieg aus dem Altpolitikerpensionssystem.
Jetzt sage ich Ihnen eines: Mittlerweile sind 15 Jahre vergangen. Es gab eine Neuordnung der Bezügepyramide. Im Prinzip war das ein großes Unterfangen, weil damit zahlreiche sogenannte Nebengeräusche, die es bis zu diesem Zeitpunkt gegeben hat, aus dem Politikereinkommen eliminiert worden sind.
Mittlerweile sind 15 Jahre vergangen, in denen Bundesländer sehr unterschiedliche Anpassungen vorgenommen haben. Mittlerweile sind es 15 Jahre, in denen es Zurufe aus den Ländern derart gibt: Wir müssen etwas bei den Bürgermeistern machen, auch bei den Gemeinderäten, wir finden zu wenig! Und es ist auch etwas gemacht worden.
Inzwischen ist das Bezügesystem in den Ländern nach unten, nach oben gegangen, also durchaus verrutscht. Man kann also darüber diskutieren, ob man sich dieses System nicht insgesamt neu anschauen muss, denn es gibt diesbezüglich berechtigte und vielleicht auch unberechtigte Forderungen. Es ist gut, sich das neu anzusehen, wie es auch Kollege Kogler vorgeschlagen hat.
Nur, diesem Wettlauf, diesem scheinbaren Wettlauf, den Sie jetzt inszenieren, dem traue ich sicher nicht. Sie von der Freiheitlichen Partei waren bei der letzten Novellierung des Bezügegesetzes mit dabei, als wir genau diese Regelung festgelegt haben, die Sie jetzt nicht mehr haben wollen. Diese ist aber erst ein paar Jahre alt und hat eine Verfassungsmehrheit gebraucht, und Sie waren damals dabei. Sie haben gesagt: Wir wollen das! Und jetzt sagen Sie: Nein, das wollen wir auch nicht mehr! So schaut es aus.
Also wenn, dann müssen Sie sich schon zu etwas bekennen und nicht im Flagellanten-Wettbewerb gegenseitig schauen, wer sich die meisten Striemen publikumswirksam zufügt, damit man sie herzeigen und sagen kann (Abg. Kickl: Sie schauen nicht, was außen passiert!): Wir hätten uns ja gerne gegeißelt. Leider ist uns die Mehrheit nicht gefolgt, ah, tut das gut, dass es eine Mehrheit gibt, die etwas anderes beschließt. – So schaut es aus! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Das ist scheinheilig, Sie sind Trittbrettfahrer in einem System. Hätte ich jetzt 50 Minuten Redezeit (Abg. Kickl: Hat am Parteitag auch nichts genutzt!), dann könnte ich Ihnen die einzelnen Fälle von freiheitlichen Funktionären aufzeigen, welche sich an diesem System immer bereichert und gleichzeitig öffentlich kritisiert haben, dass es ein derartiges System gibt. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Wenn es um Ihre eigene Pension oder um Ihr eigenes Zweit- oder Dritteinkommen gegangen ist, dann haben Sie immer die Hand aufgehalten. (Abg. Kickl: Nennen Sie
einen konkreten Fall! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Vielleicht haben Sie es auch nicht notwendig, dass Sie jetzt 1,8 Prozent beschließen, da ja einzelne Parteien unter Ihnen ohnehin von Schmiergeldzahlungen oder von politischen Zuwendungen leben, von denen Parteien wie wir nicht einmal träumen wollen, weil das Albträume wären. So schaut es aus, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei FPÖ und Team Stronach.)
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas zu den Altpolitikerpensionen. Wir können es gerne auch bei den Gehältern so machen, wie es der Kollege Kickl in seiner Neuordnung der Altpolitikerpensionen vorschlägt. Das ist ein Gustostückerl. Er sagt nämlich: In Zukunft sollen die jeweiligen Parteien, wenn Politiker aus ihren Reihen in Pension gehen, die Mehrkosten übernehmen.
Ich kann mir gut vorstellen, wie das bei den Freiheitlichen aussehen würde. Da würden wahrscheinlich alle, die einen Anspruch auf eine höhere Politikerpension haben – und tun Sie nicht so, als ob niemand von Ihnen betroffen wäre! –, nach ihrem Aktivbezug aus der Freiheitlichen Partei ausscheiden, und dann braucht die Freiheitliche Partei die Mehrkosten nicht zu übernehmen. Wunderbar, damit wäre die Sache für die Freiheitliche Partei erledigt.
Machen wir es doch bei den Aktiveinkommen auch so. Wir stellen Ihnen gerne frei, ob Sie sich mit 30 Prozent des derzeitigen Bezuges einordnen wollen oder mit 50 Prozent. Da gäbe es einen wunderbaren Wettbewerb zwischen dem BZÖ, dem Team Stronach und der FPÖ: Wir ordnen uns bei null Prozent ein! Wir verlangen überhaupt nichts oder wir zahlen sogar noch etwas dafür (Abg. Mag. Kogler: Stronach!) – Herr Stronach beispielsweise –, dass einige von uns Politiker sein dürfen. Das können Sie gerne haben. Vielleicht gelingt uns eine Änderung bis zum nächsten Mal, wo Sie sich bei den Politikerbezügen selbst einschätzen dürfen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
15.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Öllinger, für die Vorwürfe „scheinheilig“ und „Schmiergeldempfänger“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ.)
*****
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.
15.44
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ein Thema, bei dem es nur mehr Ordnungsrufe hagelt, da werde ich mich sehr bemühen, keinen auszufassen.
Es geht um Politikerbezüge, und jetzt hat man wieder gesehen, es gibt eine Dreierallianz: Grün spricht, Rot-Schwarz applaudiert, alles richtig. Was haben wir uns sagen lassen müssen? – Jedes Jahr wieder dasselbe Theater!
Meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot und Schwarz! Was haben wir die letzten Jahre gehabt? – Soweit ich mich erinnern kann, Nulllohnrunden. Jedes Jahr wieder dasselbe Theater. Na dann sind Sie selbst jahrelang Hauptdarsteller in diesem Theater gewesen. Ich verwende Ihre Diktion, ich selbst würde es nicht so bezeichnen. Also jahrelang Nulllohnrunden.
Gehen wir noch ein bisschen weiter. Ich hatte eine Fernsehkonfrontation mit Vertretern von SPÖ und ÖVP, den Abgeordneten Krainer und Stummvoll. Und da kam von den beiden Regierungsparteien das Thema: Der Nationalrat muss verkleinert werden, der Bundesrat muss verkleinert werden.
Sofort kam einmal die Behauptung: Na schuld wird dann natürlich die Opposition sein, denn dafür brauchen wir eine Verfassungsmehrheit.
Man muss schon sagen, dass die Grünen da strikt dagegen waren – sehe ich mir den letzten Bundeskongress an –, die sind vielleicht sogar schon dafür, dass man ihn ein bisschen aufstockt, damit man da den einen oder anderen noch zusätzlich unterbringen kann.
So, was ist aus dieser Forderung geworden? Ich habe gesagt: Wir stimmen zu. Ich habe dazu aber gleich gesagt: Am liebsten wäre es uns, würde der Bundesrat abgeschafft, und wir wollen auch eine Ausweitung auf die Landesregierung, die Landtage und vor allem auch auf die Gemeinden. (Abg. Dr. Stummvoll: Ihr werdet allein weniger!) Herr Kollege Stummvoll, Herr Kollege Krainer, was ist daraus geworden? Da haben Sie mir noch gesagt: Sehr verantwortlich, da sind wir froh, dass wir einen Partner haben.
Von dem haben wir natürlich nichts mehr gehört. Eine Pille zur Beruhigung. Ich konnte damals schon das Argument nachvollziehen. In schwierigen Situationen sollte die Politik immer bereit sein, einen Solidarbeitrag zu leisten. Einen solchen Solidarbeitrag hat Klubobmann Josef Bucher hier vorgeschlagen und eingefordert, sein gutes Recht. Dass man dann so auf ihn losgeht und sagt, er ist der Theatermann Nummer eins und er führt da eine Inszenierung auf, verstehe ich nicht. Hier würde ich schon einmahnen, dass man anerkennt, dass in diesem Fall auch ein Solidarbeitrag vorgeschlagen werden kann.
Haben sich die Rahmenbedingungen geändert? Da darf ich insgesamt sagen: Es gibt so viele vernünftige Dinge. Da sagen die Regierungsvertreter immer: Leider nicht finanzierbar, budgetärer Engpass. Wie oft haben wir das schon gehört! Hat sich die Situation geändert? – Ich sage, nein.
Sind die Staatsschulden geringer geworden? – Klare Antwort: nein. Sie steigen laufend. Man verspricht uns, irgendwann, in einigen Jahren, sollten die Staatsschulden nicht mehr ansteigen. Es ist keine Rede davon, sie abzubauen.
Wie sieht es mit den Arbeitslosenzahlen aus? Sind sie im Steigen begriffen: ja, nein? – Ich sage: ja.
Und die Kurzarbeit, ich denke jetzt nur an die Autozuliefererbranche und daran, welch dunkle Wolken sich da zusammenbrauen. – Nun, die Kurzarbeit wird vermehrt kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Schluss, den ich daraus ziehe, ist: Die Rahmenbedingungen werden nicht besser, sie werden schlechter, und die Politik würde gut daran tun, einen Solidarbeitrag zu leisten. Josef Bucher und sein Team wären dazu bereit. (Beifall beim BZÖ.)
15.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
15.48
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Ich kann das, was Herr Kollege Wittmann von der SPÖ hier gesagt hat, nicht so stehen lassen.
Herr Kollege Wittmann, Sie wissen genau, dass wir bei den 2 Millionen € Budget, die unser Klub erhält, alles tutti quanti, nicht mitgestimmt haben, weil wir ganz klar gesagt haben (Zwischenrufe bei der SPÖ) – jetzt hören Sie mir einmal genau zu! –, legen wir die Klubförderung in allen Klubs neu zusammen, berechnen wir alles neu, und dann muss man keinen Euro mehr in die Hand nehmen, jeder bekommt etwas weniger und alle können gut leben. Wir sind nach wie vor 183 Abgeordnete, und da könnten wir es neu aufteilen. Das wäre ein Spargedanke. Das hätten Sie machen können. Hätten Sie unseren Vorschlag aufgenommen, dann hätten Sie hier nicht von Verlogenheit und was weiß ich was reden müssen, denn diese Verlogenheit legen Sie selbst an den Tag.
Eines muss ich Ihnen auch noch sagen, meine Damen und Herren, Sie haben mir vorgeworfen, dass die Kollegen des Team Stronach gekaufte Abgeordnete sind. Legen Sie einen Beweis vor! Hier unter dem Schutz der Immunität trauen Sie sich, das zu sagen. Sie können keine Beweise vorlegen. Machen Sie das zuerst, dann können Sie das behaupten. Das, was Sie machen, ist unredlich, das ist beschämend und Abschaum. (Zwischenruf des Abg. Dr. Wittmann.)
Und noch etwas: Wenn hier jemand Lobbying betreibt, Herr Kollege Wittmann, dann ist das nicht Herr Stronach, sondern die Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer, Raiffeisen, ÖGB, AK, ÖAAB, Bauernbund und so weiter. Das ist die Wahrheit. Und der Herr Androsch gehört noch dazu. (Beifall beim Team Stronach.)
15.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für den Vorwurf der Verlogenheit erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf, Herr Abgeordneter Hagen.
*****
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. – Bitte. (Abg. Strache begibt sich unter dem Beifall von Abgeordneten der FPÖ zum Rednerpult.)
15.50
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Dame und sehr geehrter Herr auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Öllinger, ich verstehe, dass Sie frustriert sind. Jetzt war der Parteitag der Grünen. Dort sind Sie durchgefallen und sind nicht mehr in der Erwartungshaltung, in Zukunft hier im Hohen Haus zu sitzen, und müssen sich dann in der Privatwirtschaft umschauen. Ich verstehe schon, dass jemand, der eigentlich wahrscheinlich in der Praxis nie einen Beruf ausgeübt hat (Abg. Öllinger: Schon länger als Sie!), außer hier im Parlament zu sitzen, natürlich da eine große Nervosität an den Tag legt. Keine Frage. Ich verstehe auch Ihren Frust.
Aber wenn es um Sauberkeit und Selbstbeschränkung geht, dann sind Sie von Rot, Schwarz und Grün heute wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, dass Sie dort, wo Sie die Gelegenheit hätten, nicht bei sich selbst zu beginnen. (Beifall bei der FPÖ.) Und das ist genau der entscheidende Punkt.
Sie von Rot, Schwarz und Grün reden von Sauberkeit und Selbstbeschränkung, aber Sie sind die Ersten, die hergehen und auf dem Rücken und auf Kosten der eigenen Bevölkerung über 20 Milliarden € an österreichischen Steuergeldern für die Bankspekulanten im Bereich einer ESM-Schuldenhaftungsübernahme bereitstellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie von Rot, Schwarz und Grün vertreten die Interessen der Bankspekulanten auf dem Rücken der eigenen Bevölkerung, die belastet wird. Es waren auch Sie von Rot, Schwarz und Grün – auch die Grünen wieder –, die Sie gegen die eigene Bevölkerung gerichtet bei der Erhöhung der Parteienförderung der Regierung die Mauer gemacht haben. Wer war denn da dabei? – Die Grünen! Wie ein Soletti immer dabei.
Aber dann stellen Sie sich heraus und versuchen hier, völlig andere Bilder zu zeichnen. Ich meine, da kann doch jeder Österreicher, der da zuschaut und die Realität kennt, wahrnehmen, wie falsch und unehrlich Sie in dieser Frage agieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Da geht es um eine Erhöhung der Politikergehälter, wo ein Nationalratsabgeordneter heute über 8 300 € brutto Monatsgage kassiert, ein Klubobmann noch wesentlich mehr, bis hin zum Bundeskanzler, dessen Gage in Richtung 20 000 € pro Monat geht. Das bedeutet, dass dann ein Bundeskanzler aufgrund der Erhöhung, die Sie heute beschließen, im Monat um 367 € mehr verdient und ein Herr Bundespräsident um 411 € mehr pro Monat hat. Davon müssen manche Mindestpensionisten leben, das kann ja kein Mensch nachvollziehen.
Wo ist denn da die Solidarität mit der eigenen Bevölkerung (Beifall bei der FPÖ) in einer Zeit der Wirtschaftskrise, in einer Zeit, in der immer mehr arme Menschen ihr Leben fristen und sich die Lebenshaltungskosten nicht mehr leisten können, in der Lebensmittelpreise steigen, Strom-, Gaspreise durch Sie in Wien mit erhöht werden und die Kosten für die Bürger immer höher werden? Das ist Ihre Solidarität? Gehen Sie einmal mit gutem Beispiel voran und stimmen Sie heute gegen die Erhöhung! Das ist die Selbstbeschränkung und die Solidarität mit der eigenen Bevölkerung, um die es geht und woran Sie gemessen werden (Beifall bei der FPÖ), und nicht irgendwelche theoretischen Geschichten, gerne bei den anderen, aber nicht bei uns selbst. Bei uns selbst haben wir anzufangen!
Wenn wir von Solidarität reden, dann haben Sie in Zeiten, in denen Sie gerade gegen die Stimmen der Freiheitlichen die eigene Bevölkerung mit zig Milliarden Euro Schulden und Haftungen belasten, überhaupt nicht so unverschämt vorzugehen und Ihre Gage um 1,8 Prozent zu erhöhen. Das ist wirklich nicht anständig. Und das sehen die Menschen im Land auch so. (Beifall bei der FPÖ.)
Da können Sie herumreden, wie Sie wollen: Das ist das, was überbleibt, das ist das, was die Pensionisten sehen, die ihr Leben fristen müssen und nur eine Erhöhung von 1,8 Prozent bekommen. Darunter sind Pensionisten, die wirklich nicht mehr wissen, wie sie Monat für Monat ihre Kosten decken können. Das können wir uns alle da im Hohen Haus gar nicht vorstellen, die wir eine wirklich hohe Gage bekommen, von der man gut leben kann, und überhaupt keinen Vergleich mit den Einkommen der Pensionisten haben. Das ist nicht sozial redlich und auch nicht anständig. Und deshalb werden wir hier nicht zustimmen.
Wer es mit Solidarität ernst meint, der sollte heute auch dem Beispiel der zwei Oppositionsparteien, die dagegen stimmen, folgen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Was haben Sie bekommen? – Weitere Zwischenrufe.)
15.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.
15.54
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Rechtspopulistische Rhetorik – die habe ich einfach satt, und ich kann Ihnen auch sagen, warum. Wir konnten uns jahrelang hier im
Haus anhören, wie Jörg Haider an der Spitze der Freiheitlichen Partei die gleichen Reden gehalten hat, die wir uns jetzt hier fast schon stundenlang anhören müssen.
Und was war, als dann die Regierungsbeteiligung war? – Ein Selbstbedienungsladen war das, Gegenstand von Justiz, Landeshypo, Karl-Heinz Grasser, als er damals noch bei den Freiheitlichen war, Bereicherung. Die Freiheitliche Partei hat damals alles, was sie im Anti-Privilegien-Kampf hier an dieser Stelle immer wieder von sich gegeben hat, gebrochen. Jedes dieser Argumente ist in sich zusammengebrochen. Und das muss man einmal feststellen. (Oh-Rufe bei der FPÖ.)
Daher glaubt Ihnen, Klubobmann Strache, niemand, was Sie jetzt sagen. Kein Mensch glaubt Ihnen das mehr, weil schon einmal einer Ihrer Vorgänger hier gestanden ist, das Gleiche gesagt hat, an der Macht war, an den Töpfen war, sich bereichert hat und alles gebrochen hat. Das war die Geschichte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Wissen Sie, was ich auch nicht verstehe? – Das ist diese Selbstzerstörungsrhetorik. Sie sagen eigentlich in Wahrheit: Ich brauche keine Infrastruktur, ich brauche keine Parteienförderung, ich brauche keine Gehälter mehr für die Abgeordneten! – Hören Sie, das ist Ihre Arbeitsbasis! Sie haben sonst nichts anderes.
Somit unterscheiden Sie sich in einem gewissen Sinn vom Team Stronach. Wenn vom Team Stronach da heute jemand herauskommt, eine Rede hält und sagt, ich brauche das alles nicht, dann verstehe ich es, denn es ist fast immer wie eine Botschaft in den Medien: Und wieder ist eine Million aus Kanada eingetroffen. Jede Woche eine Million.
Wollen wir so ein Parlament haben, wo dann jeder in den Postkasten hineinschauen muss, ob irgendein Privatier, ein Milliardär, ein Geldsack das Geld hier anweist und dann die Abgeordneten in ihrer Rede zehnmal sagen müssen, Frank meint, Frank sagt, Frank will? Alles ist ver-frank-t da herinnen. Das kann ja wohl nicht das Ziel sein! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: Ihr wart gegen das Spendenverbot!)
Der Hotelier Bucher lacht. Ist eh klar. Wenn ich ein Hotelier bin, was soll‘s? Dann komme ich heraus; wenn es schief rennt, dann haue ich mich ins Hotel und die Geschichte ist erledigt. Nein, reden wir einmal so offen. Wenn wir hier schon persönlich reden, dann tun wir das auch wirklich!
Wenn Abgeordneter Kickl hier herauskommt – was war denn die erste Presseaussendung von Ihnen? Wenn wir heute persönlich reden, dann tun wir es eben. Geschwächelt haben Sie da. Vielleicht die 1,8 Prozent an die Pensionisten. – Werden wir schauen. Werden wir sehen. Da muss irgendwer das Pfeiferl im Klub in die Hand genommen haben und muss Sie dann zurückgepfiffen haben. – Das ist die Wahrheit. Sie haben es sich nämlich vorstellen können, heute zuzustimmen. Dann reden wir ganz offen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
In unzähligen Gesprächen zwischen den Fraktionen da herinnen machen wir Vergleiche mit dem Deutschen Bundestag. Verglichen mit dem Bundestag sind wir ein Provinzparlament, von der Ausstattung, von der Infrastruktur, von den Räumlichkeiten, von den Mitarbeitern, von allem her. Wie sollen wir da professionell die Interessen der Menschen vertreten, wenn wir hier so ausgestattet sind? (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Wenn Sie sich dann herstellen, jeder in seiner Franziskanerkutte – und das ist eine Beleidigung für die Franziskaner –, und diese Nummer abziehen, dann muss ich sagen, das ist ungeheuerlich. Und ich finde, das kann man auch nicht mehr durchgehen lassen. Es muss dieser Opportunismus auch teilweise von uns aufhören. Man muss dagegenhalten. Man kann sich das nicht mehr gefallen lassen. Und man
muss sagen, jawohl, da wird gearbeitet. Seit wir in der EU sind, haben wir mehr zu arbeiten. Seit das ein Arbeitsparlament ist, haben wir mehr zu tun. In den sogenannten Urlaubstagen haben wir mehr zu arbeiten. Es wird hier mehr gearbeitet. Dann stellt man sich gefälligst aber heraus und sagt das! Und es sollte sich nicht jeder mit einem schuldbewussten Blick entschuldigen, dass er Abgeordneter ist. Das ist doch lächerlich. (Lebhafter Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
15.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte. (Rufe bei der SPÖ in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Ing. Lugar.)
15.59
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsident! Hohes Haus! (Weitere Zwischenrufe. – Abg. Dr. Bartenstein: Wann kommt die dritte Million? Sagen Sie uns das!) – Ich habe Zeit. Ich würde mich wirklich dafür interessieren, Herr Cap, was Sie jetzt genau Frank Stronach vorwerfen.
Werfen Sie Frank Stronach vor, dass er sein eigenes Geld nimmt – sein eigenes Geld –, um hier in Österreich Politik zu machen, wo Sie doch seit Jahrzehnten das Geld des Steuerzahlers verwenden, um Politik zu machen? (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich frage mich: Ist das schlecht, wenn jemand kommt und sein eigenes Geld nimmt, um etwas zu bewegen? Ist das schlecht? – Wenn es schlecht ist, dann kann ich Ihnen nur eines sagen: Ich würde mir viele Frank Stronachs in Österreich wünschen, denn dann könnten wir einmal den Steuerzahler von all den Zuwendungen, die Sie sich hier selbst verordnen, entlasten. (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn Sie, Herr Cap, hier eine flammende Rede dafür halten, dass Abgeordnete ordentlich bezahlt werden sollen, dann sage ich: Ja, selbstverständlich müssen Abgeordnete ordentlich bezahlt werden, ordentlich bezahlt entsprechend der Leistung, die sie in diesem Hohen Haus erbringen.
Und noch etwas sage ich Ihnen, Herr Cap, wenn Sie hier eine flammende Rede zum Thema bessere Bezahlung für sich selbst und Ihre Kollegen halten: Ich frage mich wirklich, warum Sie diese flammende Rede nicht auch dafür halten, dass in diesem Haus endlich einmal etwas weitergeht, wenn wir uns die Probleme anschauen, die wir seit Jahrzehnten in diesem Haus vor uns herschieben. Ob das die Bildung ist, die Verwaltung, ob das die Pensionen sind, das sind Probleme, die wir seit Jahrzehnten vor uns herschieben.
Wenn wir schon von leistungsgerechter Bezahlung sprechen, dann sollten Sie, ehe Sie eine flammende Rede für eine Gehaltserhöhung halten, einmal über Leistung sprechen. Die Leistung in diesem Hohen Haus ist mangelhaft. Sie ist mangelhaft, und genau das ist der Punkt. Ich wäre überhaupt der Meinung, dass man alle unsere Gehälter so lange einfriert und auf ein Treuhandkonto überweist, bis die Damen und Herren in diesem Haus endlich dahin gehend übereinkommen, dass wir die Probleme dieses Landes lösen. Darum geht es nämlich letztendlich, es geht um die Probleme dieses Landes.
Herr Cap, ich verstehe Sie schon, Sie haben noch nie in der Privatwirtschaft gearbeitet. In der Privatwirtschaft ist es nämlich so, dass die erste Frage im Zusammenhang mit einer Gehaltserhöhung immer die ist: Was haben Sie denn geleistet, um diese Gehaltserhöhung zu verdienen? Die Antwort darauf fällt hier im Parlament leider negativ aus. Das Parlament leistet viel zu wenig, und deshalb ist aus meiner Sicht eine Gehaltserhöhung nicht in Ordnung.
Ich weiß, Sie von der ÖVP schütteln den Kopf (Abg. Dr. Bartenstein: Über Sie!), aber ich kann Ihnen eines sagen: Die Menschen sind unzufrieden mit unserer Leistung (Abg. Mag. Kogler: Was leisten Sie denn? Ihr komischer Klub ist noch nicht einmal gewählt worden – und Sie reden von Leistung?!) – ich nehme mich da selbst gar nicht aus –, die Menschen sind unzufrieden mit unserer Leistung, und ich nehme mich und die Opposition nicht aus. Wir müssen endlich alle zusammen an den Problemen dieses Landes arbeiten, Herr Cap! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich weiß, das ist witzig, was ich hier sage, aber genau das ist der Punkt. Ich weiß, dass Sie das als witzig empfinden, Herr Cap, wahnsinnig lustig, aber ich kann Ihnen eines versprechen: Wenn wir es schaffen, in den nächsten Jahren die wirklichen Probleme dieses Landes zu lösen, dann wird es auch kein Problem sein, unser Gehalt zu erhöhen, dann wird niemand etwas dagegen haben. (Abg. Mag. Gaßner: Welche Ihrer Leistungen war 1 Million wert?)
Sie haben auch den Unterschied zu Deutschland angesprochen. Die deutschen Abgeordneten verdienen mehr als wir, das ist keine Frage. Sie haben auch eine bessere Infrastruktur und alles Mögliche mehr, aber die Zufriedenheit dort ist um einiges höher als bei uns – um einiges höher. Schauen Sie sich eine Diskussion im Deutschen Bundestag an, dann wissen Sie, warum! Dort gibt es eine Gesprächskultur, die hier leider fehlt.
Wenn Sie eine Gehaltserhöhung wollen, dann nehmen Sie sich an der Nase und hören Sie damit auf, eine neue Bewegung sofort zu verunglimpfen! Wir werden den Leistungsbeweis ohnehin antreten müssen. Letzten Endes wird dann der Bürger entscheiden, ob er das gut findet oder nicht.
Eines ist ganz sicher: Wir sind die Letzten, die jetzt hier in diesem Haus eine Gehaltserhöhung akzeptieren werden, denn zuerst muss eine Leistung erbracht werden, und dann gibt es Geld, und nicht umgekehrt! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
16.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Strache hat sich ein weiteres Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.04
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Staatssekretär auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Oberprivilegienritter dieses Hauses, Herr Klubobmann Cap, stellt sich hierher ans Rednerpult als Altpensionsbezieher, als jemand, der sich für das alte Pensionsmodell entschieden hat und monatlich satte 10 000 € Pensionsgage kassieren wird (Abg. Krainer: Falsch!), der sich mit seinen Parteigenossen wie Blecha und Androsch natürlich auf einer Ebene befindet, keine Frage. Das sind genau die sauberen SPÖ-Vertreter, die ehemalig vorbestraften, die heute noch in führenden Ebenen für die SPÖ Politik betreiben und Parteiprogramme formulieren und großartig Ratschläge geben. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist Ihre Sauberkeit und Ihre Abgrenzung zum Privilegientum, Herr Klubobmann Cap – und dann stellen Sie sich hierher und verbreiten Unwahrheiten! Wer hat denn einen Antrag für ein generelles Verbot von Spenden gegenüber Parteien eingebracht? – Wir Freiheitlichen! Und wer hat ihn abgelehnt? – Ihre Partei, Herr Klubobmann Cap, Ihre Partei! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie hätten die Chance gehabt – und das wäre gescheit gewesen –, ein generelles Spendenverbot für Parteien einzufordern, damit nicht wieder Hintertüren gebaut werden, damit man sich’s richten kann. Das wissen wir ja, wie das über die SPÖ-Vor-
feldorganisationen und parteinahen Firmen in Wien seit Jahrzehnten sehr gerne gespielt wird und läuft.
Aber Sie gehen her und sagen: Die Freiheitliche Partei, pfui Teufel, was ist denn das für eine Partei!, und was weiß ich, was da immer wieder in den Raum gestellt wird. Also wir haben im Jahr 2005 einen Schnitt gemacht, wir haben eine Reinigung in der eigenen Partei herbeigeführt, eine saubere FPÖ aufgebaut. (Beifall bei der FPÖ.)
Kein einziger Mandatar, kein einziger Spitzenrepräsentant der FPÖ steht unter irgendeinem Korruptionsverdacht. Diese sind nämlich ganz woanders, sitzen in einer anderen Partei, weil sie alle – zum Glück – im Jahr 2005 von uns gegangen sind und wir einen Schnitt gemacht haben, der Ihnen noch bevorsteht, Herr Klubobmann Cap! (Abg. Dr. Wittmann: Wie schaut es mit der Abgeordneten Winter aus?) Sie sollten einmal in der SPÖ an diesem Schnitt arbeiten, aber nein, Sie trennen sich nicht einmal von ehemaligen Vorbestraften, die werden bis heute für Ihr Parteiprogramm und andere Bereiche herangezogen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Nur so viel dazu.
Herr Klubobmann Cap, Ihre Ausführungen vorhin waren sehr emotional. Das habe ich vermisst, diese Emotion hätte ich gerne erlebt, als diese Regierung die Reduktion der Familienbeihilfe, des Kindergeldes, des Pflegegeldes gegen die Stimmen von uns Freiheitlichen beschlossen hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Damals hätte ich gerne Emotionen Ihrerseits gesehen, dass Sie sich dagegenstemmen und sagen, das kann man doch den Ärmsten der Armen in unserer Gesellschaft nicht zumuten. Aber wenn es um Ihr eigenes Gehalt geht, um das eigene Selbstwertgefühl, darum, dass ein Klubobmann, der 14 000 € im Monat verdient, noch einmal um 1,8 Prozent mehr bekommen soll, dann zeigen Sie Emotion. – Na gute Nacht!
Diese Politik, die Sie betreiben, hat sozialpolitisch längst abgedankt. Das ist das, was die Menschen zutiefst ablehnen und das nächste Mal auch abwählen werden, Herr Klubobmann Cap, da werden Sie schön schauen. (Beifall bei der FPÖ.)
Diejenigen, die sich jetzt hier herstellen und ihre eigenen Gagen erhöhen, sind die gleichen, die bei der Bevölkerung sparen, jede Aufklärung verhindern, indem sie Anträge von der Opposition für Untersuchungsausschüsse zur Klärung der Eurofighter-Gegengeschäfte oder im Zusammenhang mit der Hypo Alpe-Adria ablehnen. Diejenigen, die sich jetzt die Gage erhöhen, sind die gleichen, die diese Aufklärung verhindern und Untersuchungsausschüsse abdrehen. Das ist das Sittenbild Rot-Schwarz, aber auch grüner Helfer in diesem Spiel, das die Menschen klar und deutlich durchschauen. Da gehören diese drei schon zusammen – wir unterscheiden uns zum Glück deutlich von diesen drei Parteien! (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)
16.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Kopf hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.07
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Dass es den Menschen in Österreich größtenteils gut geht, hat mehrere Ursachen. Das ist zunächst einmal das Verdienst der Leistung jedes und jeder Einzelnen in diesem Land, das ist aber auch das Ergebnis von Rahmenbedingungen, die in Österreich anerkannterweise besser sind als in den meisten anderen europäischen Ländern. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Zu diesen positiven Rahmenbedingungen gehören viele Dinge, für die wir hier herinnen – mit unterschiedlichen Mehrheiten, aus unterschiedlichen Richtungen initiiert – mitverantwortlich sind, nicht allein, aber mitverantwortlich. Wir haben einen Teil davon durch unsere Entscheidungen selbst geschaffen.
Dazu gehören Dinge wie die öffentliche Verwaltung. Glauben Sie mir, es gibt viele Firmen, die nicht bereit sind, in Ländern zu investieren, in denen man sich auf die Leistung der öffentlichen Verwaltung nicht verlassen kann, in denen man keine Rechtssicherheit hat und vieles andere mehr, in denen man sich auf politische Entscheidungen, auf Kontinuität politischer Entscheidungen nicht verlassen kann. Dort wird ungern investiert, und somit kann in solchen Ländern auch nicht jener Wohlstand entstehen, den wir uns, Gott sei Dank, geschaffen haben.
Meine Damen und Herren! Die Entscheidungen hier herinnen treffen wir – ob Oppositions- oder Regierungsparteien sei dahingestellt –, die wir von den Menschen draußen gewählt worden sind; wie gesagt, ob für die ÖVP, für die SPÖ, für die anderen Parteien, das sei dahingestellt. Wir, jeder und jede von uns, sind von Menschen draußen gewählt worden, um für eine bestimmte Zeit Entscheidungen zu treffen, um diese Rahmenbedingungen so zu gestalten, wie sie in Österreich nun einmal sind. Und wir tun das, meine Damen und Herren, nach bestem Wissen und Gewissen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Und so, wie kein Beamter es notwendig hat, so, wie kein Industriearbeiter, kein Manager es notwendig hat, beflegelt zu werden oder für die Abgeltung ihrer Leistungen für nicht wert befunden zu werden (Abg. Kickl: Es gibt sicher welche, die es verdienen!), so haben es auch wir nicht nötig, uns beschimpfen zu lassen oder uns wechselseitig zu beschimpfen – das ist ja noch schlimmer – oder in Zweifel ziehen zu lassen, dass nicht jeder und jede von uns für das Geld, das wir dafür bekommen, auch den vollen Einsatz leistet, sich wirklich voll reinkniet, in der Regel sieben Tage in der Woche, und das alles noch unter Beobachtung der Öffentlichkeit. Das lassen wir nicht zu, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich weiß nicht, was Sie reitet, meine Damen und Herren von FPÖ, BZÖ und dem Team Stronach. (Abg. Kickl: Was hat Sie geritten letztes Jahr?) Ich weiß nicht, was Sie reitet, sich so selbstzerstörerisch diesem Haus gegenüber, auch der Würde dieses Hauses gegenüber und der Aufgabe, die wir zu erledigen haben, gegenüber, sich so schäbig und so billig und so populistisch und opportunistisch irgendeiner Stammtischmeinung gegenüber zu verhalten. (Abg. Kickl: Wie war denn das bei Ihnen in den letzten Jahren?) Sie schaden sich damit letzten Endes auch selbst. Merken Sie denn das nicht? (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich habe nach vier Jahren Verzicht auf jede Erhöhung der Bezüge der Politiker überhaupt kein Problem damit, mich vor meine Wählerinnen und Wähler zu stellen und ihnen zu erklären: Wir haben jetzt vier Jahre lang auf eine Erhöhung verzichtet, das war ein Solidaritätsakt, weil es wirklich schwierige Jahre waren, aber so kann es nicht weitergehen!
Die Pensionisten leisten ihren Beitrag, die Beamten leisten ihren Beitrag, ja – aber, meine Damen und Herren, wir müssen uns letztendlich – und so viel Selbstvertrauen müssen wir haben – auch hinstellen und sagen: Jawohl, wir leisten etwas für dieses Geld! Deshalb habe ich überhaupt kein Problem damit, diese 1,8-prozentige Erhöhung, die 1 Prozent unter der Inflationsrate liegt, jederzeit zu rechtfertigen. (Beifall bei der ÖVP.)
Unsere Arbeit ist genauso wertvoll wie die vieler anderer Menschen, die in anderen Berufen arbeiten. Wir leisten sie letzten Endes, gewählt auf fünf Jahre, für die Menschen in diesem Land. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Ing. Lugar tritt ans Rednerpult in der Absicht, einen neuerlichen Debattenbeitrag zu leisten.)
Herr Klubobmann, gewisse Spielregeln sollten eingehalten werden. (Abg. Strache: Das war aber jetzt beim Klubobmann Kopf genauso!) – Ja, aber ich bitte, sich rechtzeitig zu Wort zu melden, noch bevor ich „Die Debatte ist geschlossen“ gesagt habe. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie können ja noch einmal eine Ermahnung aussprechen!)
Herr Klubobmann Lugar, Sie sind am Wort.
16.13
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich werde es kurz machen.
Herr Kollege Kopf, Sie haben einen Eindruck hinterlassen, den ich zurechtrücken will. Es geht überhaupt nicht darum, dass ich die Arbeit eines Abgeordneten in irgendeiner Form geringschätze oder politisches Kleingeld wechseln will. Es geht um einen einzigen Punkt, den Sie anscheinend nicht so verstanden haben, wie ich ihn gesagt habe. Es geht darum: Wenn jemand zu mir kommt wegen einer Gehaltserhöhung, ist die erste Frage: Wie war die Leistung? Das ist die erste Frage. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Staatsverschuldung steigt – super Leistung!)
Schauen wir uns die letzten vier Jahre an, schauen wir uns vor allem an, mit welchen Versprechungen Sie in diese Legislaturperiode gegangen sind, auch Sie von der SPÖ, was alles auf der Reformagenda gestanden ist! Es hat eine lange Liste gegeben. Herr Lopatka, damals noch als Staatssekretär im Bundeskanzleramt in Amt und Würden, hat eine ganz lange Liste an Reformen gehabt, die wir in den vergangenen vier Jahren umsetzen wollten. Wenn man es jetzt ganz nüchtern betrachtet, muss man sagen, es ist praktisch nichts von dem umgesetzt worden. (Ruf bei der ÖVP: Du weißt ja nicht, wovon du redest!)
Das heißt, die Leistungen sind mangelhaft, und deshalb gibt es keine Gehaltserhöhung! Punkt. So sieht es aus. – Vielen Dank. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
16.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.
16.14
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Klubobmann Lugar, ich darf die Debatte mit einer Frage an Sie beenden: Können Sie uns vielleicht erklären, welche Leistung Sie erbracht haben dafür, dass Sie jetzt 70 Prozent mehr Gehalt bekommen, seit Sie als Klubobmann des Klubs Stronach hier angetreten sind? (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)
16.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist (Abg. Ing. Lugar verlässt seinen Sitzplatz und begibt sich neuerlich in Richtung Rednerpult.) – Herr Klubobmann Lugar, ich empfehle Ihnen, die Geschäftsordnung genau zu studieren, denn mehr als zwei Wortmeldungen pro Debatte sind für keinen Redner möglich, und Sie haben bereits zweimal das Wort ergriffen. (Abg. Mag. Kogler: Er könnte ja eine tatsächliche Bestätigung machen!)
Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.
Wir kommen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von
Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden, in 2058 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag eine Verfassungsbestimmung enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der Änderungen in Artikel 1 und 2 zum Inhalt hat.
Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2059 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2060 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2061 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2062 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommen wir zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes erlassen wird, in 2057 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ferner liegt eine vom Berichterstatter vorgebrachte Druckfehlerberichtigung vor.
Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der Druckfehlerberichtigung abstimmen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend §§ 14 und 21.
Wer diesen Abänderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2003 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden und das Karenzurlaubsgeldgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2012) (2052 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1909/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Transparenz sowie Stärkung der Rechte der Beschwerdeführer bei Disziplinarverhandlungen (2053 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1872/A der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (2054 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1705/A der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird (2055 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 930/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streikverbot für den öffentlichen Dienst (2056 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.
16.22
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich beschäftige mich ausschließlich mit dem anlässlich der Dienstrechts-Novelle im Ausschuss beschlossenen § 312a des Strafgesetzbuches und darf die kritischen, aus meiner Betrachtung und Überlegung nicht hinreichend analysierten Konsequenzen dieser Bestimmung aufzeigen.
Es handelt sich dabei sozusagen um eine dem Dienstrecht praktischerweise angehängte Novelle des Strafgesetzbuches, wobei vorweg die kritische Haltung einzunehmen ist, dass von der sachlichen Konsistenz der Justizausschuss die richtige Stelle gewesen wäre – aber bitte.
Die Geschichte dieses neuen Paragraphen besteht in einem vermuteten Umsetzungszwang aus der UN-Folterrechtskonvention, die – wie ich im Ausschuss auch schon gesagt habe – aus der rechtsbegründenden und rechtskulturbegründenden Ebene des angloamerikanischen Rechtskreises stammt und die mit den kontinentaleuropäischen und zumal auch österreichischen Entstehungsgeschichten und Vorstellungen überhaupt nicht zusammenpasst. Ich werde aus der Sicht eines Rechtsanwaltes und gelegentlichen Strafverteidigers der Wirklichkeit der Bestimmung mit einem gewissen Vergnügen entgegensehen.
Wer ist nämlich künftig das Objekt, welches als Täter in Frage kommt, unter anderem also ein Amtsträger? – „Wer () einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große () Schmerzen () zufügt“ – Das kürze ich ab.
Den zweiten Satz könnte man ja ohne Problem hinnehmen, aber ich weise darauf hin, dass ab morgen ein Amtsleiter – sei es bei einer Verwaltungsbehörde oder bei Gericht –, der einem mutmaßlichen Täter aufzeigt, dass bei mangelndem Geständnis eine höhere Strafe zu erwarten sei, jedenfalls objektiv den Tatbestand verwirklicht und offenkundig auch die subjektive Tatseite damit einhergeht, daher die Erfüllung des Tatbildes und des Tatbestandes nach § 312a StGB zu erwarten ist.
Ich habe im Ausschuss auch aufgezeigt, dass es inhaltlich und sachlich damit zusammenhängend betrachtet werden muss, ob man nicht im Strafrecht den Milderungsgrund – den wichtigsten Milderungsgrund – des sogenannten reumütigen Geständnisses als Gebot der Selbstbezichtigung abzuschaffen hätte. Dass das eine sehr massive Verwürfelung des österreichischen Rechtssystems nach sich zieht, sei am Rande erwähnt.
Abgesehen von den Argumenten, die Kollege Herbert noch vorbringen wird, wird das eine äußerst massive Verunsicherung des gesamten Dienstpersonals der Polizei nach sich ziehen (Beifall bei der FPÖ), das sich ab morgen täglich fürchten muss, eine Einvernahme durchzuführen, weil jeder halbwegs „gewitzte Delinquent“ – das sage ich jetzt natürlich unter Anführungszeichen – diesen Paragraph schnell auswendig können wird und die vorformulierten Blätter auf Strafanzeige gegen einen Polizisten, der ihn einzuschüchtern versucht hat (Abg. Mayerhofer: Kreuzerl-Anzeige!), weil er ihn zu einem Geständnis einer mutmaßlich geführten Tat verleiten wollte, parat haben wird.
Also diese Bestimmung, die offenkundig eine Übersetzung der inhaltlichen Ausformung der UNO-Folterrechtskonvention darstellt, ohne sie in passender Form auf die österreichischen Rechtsgegebenheiten zu transformieren – und das noch dazu als hohes Gut einer menschenrechtlichen Erneuerung zu zelebrieren –, ist ein fundamental falscher Weg. Ich prophezeie ein erhebliches Maß an Atrozitäten, das aus der Verwirklichung dieser Bestimmung entsprießen wird. Viel Vergnügen allen Amtsträgern! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
16.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. – Bitte.
16.28
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie sich eine Gesellschaft entfalten kann, wie sie leben kann, wo Standortsicherheit für die Wirtschaft ist, das ist in Wirklichkeit alles eine Frage dessen, wie der öffentliche Dienst ausgestattet ist und welche Qualität er erbringt.
Ich glaube, dass es gute Usance und lange Tradition ist, dass man sich bei einer Dienstrechts-Novelle bei unseren öffentlich Bediensteten ganz einfach auch bedankt. (Beifall der Abgeordneten Neugebauer und Franz.) Stellvertretend für alle bedanke ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion, aber natürlich auch bei der zuständigen Sektion im Bundeskanzleramt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie seit Jahrzehnten gibt es hier also auch eine Einigung der Sozialpartner. Wir haben über diese BDG-Novelle oder Dienstrechts-Novelle, wie wir immer zu sagen pflegen, ja auch im Ausschuss diskutiert. Ich möchte aber aus zeitökonomischen Gründen, damit ich keine Zeitprobleme bekomme, gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer zur Dienstrechts-Novelle einbringen.
Ich darf diesen Abänderungsantrag in seinen wichtigsten, wesentlichsten Punkten erläutern. Es geht dabei um die Ausdehnung des Anspruchs auf Pflegeurlaub für eigene Kinder auch bei getrennten Haushalten, um die Erweiterung beziehungsweise Klarstellung des Anspruches auf Pflegefreistellung zur Begleitung von Kindern in Krankenhäuser bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sowie um die Klarstellung, dass diese Ansprüche auch für eingetragene PartnerInnen gelten und um diverse redaktionelle Änderungen.
Frau Präsidentin, das sind die wesentlichen Punkte. Ich gehe davon aus beziehungsweise ich weiß, dass der Abänderungsantrag auch verteilt wird, darum kann ich mich auf die wesentlichen Punkte beschränken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lade Sie ein – weil im Vorfeld dieser BDG-Novelle immer wieder die Frage der Außerdienststellung oder Suspendierung aufgetaucht ist –: Bleiben wir bei einer korrekten Diskussion und einer korrekten Feststellung!
Das kann jetzt jederzeit die Dienstbehörde entscheiden – altes Recht, geltendes Recht –, daher ist die ganze Aufregung in Wirklichkeit eine künstliche. Wir haben auch versucht, das immer wieder klarzustellen. Ich glaube, es war aber auch richtig, dass im Ausschuss alle Fraktionen gesagt haben, bei jenen Punkten, die die Missbrauchspunkte sind, sind wir uns ja immer einig gewesen. Das waren – wie ich zu sagen pflege, unter Anführungszeichen gesprochen – diese etwas „haarigen“, kritischen Punkte, aber ich denke, wir brauchen nicht nur für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch für die Bevölkerung Klarheit darüber, was wir gemeinsam – sowohl die Politik als auch der Dienstgeber und die Interessenvertretung – als noch vertretbar oder nicht mehr vertretbar ansehen. Daher war es zeitgemäß und richtig, dass wir diese Materie, auch wenn sie heikel ist, klar regeln.
Ich meine, das Wichtigste neben dem Procedere ist, dass auch klargestellt ist, was noch duldbar ist, was nicht duldbar ist – ich rede gar nicht davon, was strafbar ist –, dass wir Klarheit in diesen Bereichen haben, denn es tut dem öffentlichen Dienst als Ganzem gut, wenn wir für alle erkennbar klare Spielregeln haben.
Das ist wirklich die einzige heikle Materie, die positiven Punkte werden sicher alle anderen noch ansprechen, aber es war mir wichtig, Folgendes festzuhalten: Ob man das jetzt im geltenden Recht anlassbezogen macht oder nach einer rechtskräftigen Anklage automatisch, das ist kein Unterschied, das ist so. Daher lade ich Sie ein, dass wir diese wichtige Frage gemeinsam so sehen, gemeinsam vertreten, und ich lade Sie zur Beschlussfassung sehr herzlich ein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer wurde in seinen Kernelementen erläutert, ist ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung und wird zur Verteilung gebracht.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses (2052 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage (2003 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Auslandszulagen- und –hilfeleistungsgesetz, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Bundes- Bedienstetenschutzgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden und das Karenzurlaubsgeldgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2012)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 werden nach Z 15 folgende Z 15a bis 15c eingefügt:
„15a. In § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 und Abs. 4 Z 2 wird die Wortfolge „in Lebensgemeinschaft lebt“ jeweils durch die Wortfolge „in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt“ ersetzt.
15b. In § 76 Abs. 1 wird am Ende der Z 2 der Punkt durch das Wort „oder“ ersetzt und folgende Z 3 angefügt:
„3. wegen der Begleitung seines erkrankten Kindes, Wahl- oder Pflegekindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der er in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt, bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, sofern das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“
15c. § 76 Abs. 10 lautet:
„(10) Im Fall der notwendigen Pflege ihres oder seines erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) hat auch jene Beamtin oder jener Beamte Anspruch auf Pflegefreistellung nach Abs. 1 Z 1, Abs. 4 und 8, die oder der nicht mit ihrem oder seinem erkrankten Kind (Wahl- oder Pflegekind) im gemeinsamen Haushalt lebt.““
2. In Art. 1 Z 56 lautet § 135a samt Überschrift:
„Senatsentscheidungen
§ 135a. (1) In Angelegenheiten des § 15a, des § 20 Abs. 1 Z 2, des § 38, des § 40 und des § 41 Abs. 2 hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch einen Senat zu erfolgen.
(2) In Angelegenheiten des § 14 hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch einen Senat zu erfolgen, wenn die Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen erfolgt ist.
(3) Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat weiters durch einen Senat zu erfolgen, wenn
1. gegen ein Erkenntnis, mit dem die Disziplinarstrafe der Entlassung oder der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche verhängt wurde, Beschwerde erhoben wurde oder
2. die Disziplinaranwältin oder der Disziplinaranwalt gegen ein Erkenntnis Beschwerde erhoben hat.“
3. In Art. 3 werden nach Z 15 folgende Z 15a bis 15c eingefügt:
„15a. In § 29f Abs. 1 Z 1 und 2 und Abs. 4 Z 2 wird die Wortfolge „in Lebensgemeinschaft lebt“ jeweils durch die Wortfolge „in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt“ ersetzt.
15b. In § 29f Abs. 1 wird am Ende der Z 2 der Punkt durch das Wort „oder“ ersetzt und folgende Z 3 angefügt:
„3. wegen der Begleitung seines erkrankten Kindes, Wahl- oder Pflegekindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der er in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt, bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, sofern das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“
15c. § 29f Abs. 9 lautet:
„(9) Im Fall der notwendigen Pflege ihres oder seines erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) hat auch jene Vertragsbedienstete oder jener Vertragsbediensteter Anspruch auf Pflegefreistellung nach Abs. 1 Z 1, Abs. 4 und 7, die oder der nicht mit ihrem oder seinem erkrankten Kind (Wahl- oder Pflegekind) im gemeinsamen Haushalt lebt.““
4. In Art. 4 werden nach Z 6 folgende Z 6a bis 6c eingefügt:
„6a. In § 75c Abs. 1 Z 1 und 2 und Abs. 4 Z 2 wird die Wortfolge „in Lebensgemeinschaft lebt“ jeweils durch die Wortfolge „in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt“ ersetzt.
6b. In § 75c Abs. 1 wird am Ende der Z 2 der Punkt durch das Wort „oder“ ersetzt und folgende Z 3 angefügt:
„3. wegen der Begleitung seines erkrankten Kindes, Wahl- oder Pflegekindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der er in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt, bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, sofern das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“
6c. § 75c Abs. 7 lautet:
„(7) Im Fall der notwendigen Pflege ihres oder seines erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) hat auch jene Richterin oder jener Richter Anspruch auf Pflegefreistellung nach Abs. 1 Z 1, Abs. 4 und 5, die oder der nicht mit ihrem oder seinem erkrankten Kind (Wahl- oder Pflegekind) im gemeinsamen Haushalt lebt.““
5. In Art. 5 werden nach Z 10 folgende Z 10a bis 10c eingefügt:
„10a. In § 59 Abs. 1 Z 1 und 2 und Abs. 4 Z 2 wird die Wortfolge „in Lebensgemeinschaft lebt“ jeweils durch die Wortfolge „in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt“ ersetzt.
10b. In § 59 Abs. 1 wird am Ende der Z 2 der Punkt durch das Wort „oder“ ersetzt und folgende Z 3 angefügt:
„3. wegen der Begleitung seines erkrankten Kindes, Wahl- oder Pflegekindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der er in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt, bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, sofern das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“
10c. In § 59 enthält der zweite Abs. 10 die Bezeichnung (11) und lautet:
„(11) Im Fall der notwendigen Pflege ihres oder seines erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) hat auch jene Landeslehrerin oder jener Landeslehrer Anspruch auf Pflegefreistellung nach Abs. 1 Z 1 und Abs. 4, die oder der nicht mit ihrem oder seinem erkrankten Kind (Wahl- oder Pflegekind) im gemeinsamen Haushalt lebt.““
6. In Art. 6 werden nach Z 10 folgende Z 10a bis 10c eingefügt:
„10a. In § 66 Abs. 1 Z 1 und 2 und Abs. 4 Z 2 wird die Wortfolge „in Lebensgemeinschaft lebt“ jeweils durch die Wortfolge „in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt“ ersetzt.
10b. In § 66 Abs. 1 wird am Ende der Z 2 der Punkt durch das Wort „oder“ ersetzt und folgende Z 3 angefügt:
„3. wegen der Begleitung seines erkrankten Kindes, Wahl- oder Pflegekindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der er in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt, bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, sofern das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“
10c. § 66 Abs. 5 lautet:
„(5) Im Fall der notwendigen Pflege ihres oder seines erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) hat auch jene Lehrerin oder jener Lehrer Anspruch auf Pflegefreistellung nach Abs. 1 Z 1 und Abs. 4, die oder der nicht mit ihrem oder seinem erkrankten Kind (Wahl- oder Pflegekind) im gemeinsamen Haushalt lebt.““
Begründung
Zu Art. 1 (Änderung des BDG 1979):
Zu Z 1 (§ 76 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 4 Z 2 und Abs. 10):
Für Kinder der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners bestand bisher nur ein Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn kein Elternteil zur Verfügung stand. Nunmehr soll diese Voraussetzung entfallen und damit den verschiedenen Familienformen besser Rechnung getragen werden. Dem Wohl des Kindes entsprechend - und auch der Verpflichtung der Eltern sich um das Kind zu kümmern -, soll ein Anspruch auf Pflegefreistellung für das Kind (oder das Wahl- oder Pflegekind) bestehen, selbst wenn kein gemeinsamer Haushalt vorliegt.
Nach einer strengen Wortlautinterpretation haben Eltern bei einem Krankenhausaufenthalt ihres Kindes keinen Anspruch auf Pflegefreistellung. Es kann aber durchaus sein, dass die psychische Betreuung des Kindes durch die Eltern erforderlich ist und damit sehr wohl wiederum ein Anspruch auf Pflegefreistellung besteht. Aus Gründen
der Rechtssicherheit und aus sozialpolitischen Gründen wird daher ein ausdrücklicher Anspruch auf Pflegefreistellung normiert.
Zu Z 2 (§ 135a):
In Disziplinarverfahren wurden schon bisher die Entscheidungen durch Senate getroffen. Dies soll weiterhin für alle Beschwerdeverfahren gelten, in denen die Disziplinarstrafe der Entlassung oder des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche verhängt werden kann.
Zu Art. 3, 4, 5 und 6 (Änderung des VBG, RStDG, LDG 1984 und LLDG 1985):
Siehe die Begründung zu Art. 1 Z 1.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.
16.33
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Wir werden dieser Dienstrechts-Novelle nicht zustimmen, obwohl sie einige Punkte enthält, die auch wir für gut befinden. Ich nenne nur das Beispiel „Papa-Monat“ oder – wie es im Gesetzestext heißt – Frühkarenzurlaub, also die Möglichkeit für Väter, nach der Geburt eines Kindes einen Monat zu Hause zu bleiben.
Bisher gab es das Kriterium, dass das nur möglich ist, wenn dem dienstliche Hindernisse nicht entgegenstehen. Wir haben auch öfter darüber diskutiert, dass wir – wahrscheinlich nicht nur ich, sondern auch Sie und andere – zahlreiche Zuschriften bekommen haben, dass dann eben von Vorgesetzten oft diese dienstlichen Hindernisse ins Treffen geführt wurden und die Väter nicht in den „Papa-Monat“ gehen konnten. Das entfällt jetzt, wiewohl der „Papa-Monat“ noch immer nicht so ist, wie wir es uns vorstellen, nämlich bei vollen Bezügen. Das bedeutet, dass es sich nicht alle leisten können, diesen „Papa-Monat“ zu nehmen, weil es für manche Familien – vor allem Jungfamilien, bei Familiengründung – einfach nicht leistbar ist, für einen Monat auf ein Einkommen zu verzichten.
Des Weiteren hat es bezüglich der Frage, die wir im Ausschuss diskutiert haben, nämlich dass es in dieser Dienstrechts-Novelle nach wie vor einige diskriminierende Punkte gibt, was die eingetragenen Partnerschaften betrifft, jetzt mit dem Abänderungsantrag natürlich eine Abmilderung gegeben, aber es gibt noch immer offene Punkte, und auch das ist aus unserer Sicht ein Punkt, der nicht zufriedenstellend ist.
Was mich persönlich aber am meisten stört – und ich habe das heute auch schon im Rahmen der Diskussion zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gesagt –, betrifft die Richter, nämlich die Frage, wie denn die Verwaltungsrichter, die künftig am Bundesverwaltungsgericht arbeiten werden, eingestuft werden.
Wir hatten vor und haben das mit allen fünf Parteien ganz klar im Konsens so ausdiskutiert, dass diese Verwaltungsgerichte die gleiche Wertigkeit haben müssen wie die ordentliche Gerichtsbarkeit, daher auch die Voraussetzungen für die Personen, die dort arbeiten, ähnlich sein müssen, dass es auch ein gemeinsames Dienstrecht über die Länder hinweg gibt. Da ist man dran, das haben wir auch in einer Entschließung niedergelegt.
Dass die Verwaltungsrichter dann aber niedriger eingestuft werden als die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die unseres Erachtens von den Instanzen her die gleiche Stufe haben, nämlich die OLG-Richter, das ist eben kein Signal Richtung Gleich-
berechtigung oder Richtung Gleichwertigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das ist für uns ein gravierender Punkt, dessentwegen wir unter anderem dieser Dienstrechts-Novelle nicht zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen.)
16.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
16.36
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist schon angesprochen worden, diese neue Dienstrechts-Novelle umfasst viele Punkte, umfasst für mich auch sehr viele positive Punkte, und auf einige darf ich eingehen.
Frau Kollegin Musiol hat den „Papa-Monat“ schon entsprechend erläutert. Ich begrüße diesen einfacheren Zugang, der mit dieser Novelle geschaffen wurde, auch dass es mit diesem Abänderungsantrag zu einer Ausweitung der Pflegefreistellung kommt. Im Sinne der Verwaltungseffizienz sind die organisatorischen Erleichterungen, die in diesem Gesetz drinnen sind, sehr positiv zu sehen, und mich freut es auch, dass es eine Verbesserung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle gibt.
Ein Thema, das auch in dieser Novelle entsprechend verankert ist und das uns in Zukunft ja verstärkt treffen wird, sind Maßnahmen, die aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle entstehen.
Ein meiner Meinung nach wichtiger Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist die Ex-lege-Auflösung des Dienstverhältnisses bei besonders schwerwiegenden Delikten. Das heißt also, wer rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung oder einer anderen vorsätzlichen Sexualstraftat verurteilt wird, muss künftig den Bundesdienst verlassen. Die gleiche Konsequenz hat auch eine Verurteilung wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger und wehrloser Personen oder eines Gefangenen sowie wegen Folter.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Beamter, und ich sehe selbstverständlich die besondere Verantwortung auch im Hinblick auf die angesprochenen Delikte und die Folgen daraus. Ich sage aber auch ganz klar, dass es zu keinen ungerechtfertigten Benachteiligungen kommen darf.
Sehr geehrte Damen und Herren! Öffentlich Bedienstete leisten in vielen Bereichen eine wesentliche und sehr, sehr gute Arbeit in unserem Staat. Ich danke dafür sehr herzlich. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)
16.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.
16.38
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die BDG-Novelle ist für uns natürlich immer Anlass, darauf hinzuweisen, dass wir schon seit Jahren für eine Totalreform des öffentlichen Dienstes, eine schlanke Verwaltung und einen Modernisierungsschub eintreten. Diese BDG-Novelle lässt uns erneut den Schluss ziehen, dass das nicht gewollt und nicht gewünscht ist.
Ich darf gleich zu Beginn auf die Perspektiven des öffentlichen Dienstes eingehen – Frau Bundesministerin, von Ihnen wurde das in Form eines Beiratsberichts gemacht. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Er sagt, eine gute Unterlage. Herr Kollege, wenn diese
gute Unterlage sogar von euch kommt, dann müsste man sagen, das sollte man auch umsetzen. (Zwischenruf des Abg. Pendl.)
Ich zitiere jetzt zwei Dinge daraus: „Bei gleichbleibendem Lebenseinkommen höhere Einstiegsgehälter bei flacheren Gehaltsanstiegen“. – Na bravo, das haben wir gefordert – der Präsident nickt auch –, aber ihr macht es nicht! Ihr bringt nichts zusammen! Gut Ding braucht Weile – das ist der Standardsatz seit Jahrzehnten.
Oder: „Eine einheitliche Rechtsform im Dienstrecht erleichtert die Personaladministration für die ‚Bundes-, Landes- und Gemeindeangestellten‘.“ – Frau Bundesministerin, vielleicht erzählen Sie uns von Ihren Erfahrungswerten, wie es Ihnen mit Ihren sieben Thesen in den Bundesländern ergangen ist. Allzu ruhmreich war das nicht, was ich höre.
Klare Konsequenz daraus: Es gibt Dinge, die wären höchst erfreulich, würde man sie umsetzen – diese Bundesregierung von Rot und Schwarz schafft es nicht.
Immer wieder zitiere ich natürlich auch gerne den Präsidenten – Doppelpräsidenten, muss man sagen: Präsident der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Präsident in diesem Haus – Fritz Neugebauer. Er ist eigentlich Garant dafür, dass sich nur ja nichts ändert. Er wird uns dann wieder erzählen, was sich hier alles so super ändern wird. Ich sage Ihnen gleich: Die Suspendierung, die man da jetzt groß abgefeiert hat, die Entlassungsgründe bei bestimmten Strafrechtsdelikten, das ist Show, das ist das, was Sie uns beim vorigen Tagesordnungspunkt vorgeworfen haben, in Wirklichkeit ist das totes Recht. Ich werde Ihnen sagen, warum.
Bei einer rechtskräftigen Anklage kommt es zu einer automatischen Suspendierung. Aber, Herr Kollege, das Einzelorgan, der Disziplinarsenat entscheidet schon längst, bevor es noch zu einer Anklage kommt. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Noch besser!) – Noch besser?! Na bravo! Jetzt muss man sich fragen: Warum bringen Sie so etwas ein? Weil es einen Einzelfall gab! Das soll auch einmal vorkommen, dass sich jemand über Gebühr Zeit lässt. Und das wollen Sie jetzt groß abfeiern. (Abg. Mag. Wurm: Was heißt „abfeiern“?) Das ist totes Recht, sage ich Ihnen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Pendl: Das musst du auch den anderen sagen, die sagen, das ist eine Verschärfung!)
Herr Kollege, bitte wiederhole das noch einmal! Du musst es den anderen sagen! Also pass auf, ihr seid in der Regierung: Sagt es ihnen selber! Wenn du zu Dienststellen kommst, wirst du gar niemanden finden, dem du das noch erklären kannst unter dem Begriff „Modernisierung/Verwaltungsvereinfachung“, denn es wird immer nur noch komplizierter.
Nun zur Entlassung. Die gibt es schon jetzt bei sechs Monaten unbedingt, und in Zukunft gibt es bestimme Strafrechtsfälle, die auch zur Entlassung führen. Ich habe überhaupt keine Sekunde Mitleid mit jemandem, wenn man ihn entlässt, weil er solche Straftaten, die jetzt in Diskussion stehen, begangen hat, allerdings, sage ich, man muss sich schon immer auch die Schwere dessen vorstellen, was das Delikt hergibt, und das führt natürlich im Urteil zu einer bestimmen Strafhöhe. Aber da bin ich strikt dagegen, dass das Gericht solche Dinge ausspricht, das sollte der Dienstgeber tun. (Demonstrativer Beifall des Abg. Mayerhofer.)
Wir haben da jetzt eine Vermischung, immer wieder werden Dinge auch vom Gericht ausgesetzt, und das ist von der Praxis her etwas, wo ich sage, der Dienstgeber hat zu entscheiden und er soll auch entscheiden. (Beifall beim BZÖ.)
Also, großer Wurf ist da keiner zu sehen, viel Show dabei, Fritz Neugebauer hat sich wieder voll durchgesetzt: Nur ja alles so belassen, wie es halt ist! Damit ist man bis jetzt gut gefahren, insbesondere in der ÖVP.
Jetzt komme ich zu weiteren Anträgen. Der Antrag betreffend Streikverbot wurde von uns eingebracht, dazu ein klares Wort: Ich verstehe überhaupt nicht, dass man dem dermaßen ablehnend gegenübersteht, denn wir haben ja mit unserem Präsidenten schon die Wunderwaffe parat: Sollte dieses Streikverbot beschlossen werden, dann ruft Präsident Neugebauer aus: Dienst nach Vorschrift!
Ich darf gleich in Richtung Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sagen, ich halte das wirklich für einen sehr, sehr schlechten Zugang, denn daraus leitet der Bürger üblicherweise ab, dass es sonst keinen Dienst nach Vorschrift gibt. „Dienst nach Vorschrift“ ist eine schlechte Diktion und sollte man, wenn geht, ersetzen oder am besten gar nicht anwenden. Warum man sich so massiv gegen das Streikverbot wehrt, wird er uns aber dann selbst erklären.
Es gibt auch noch andere Anträge wie jenen betreffend Stärkung der Rechte von Beschwerdeführern bei Disziplinarverfahren oder betreffend Ermahnungen, mit denen, sage ich Ihnen, aus parteipolitischen Motiven, aus persönlichen Motiven oft auch Schindluder getrieben wird. Und was den Pensionssicherungsbeitrag betrifft: Dieser wurde ja eingeführt, um ein bestimmtes System zu rechtfertigen, mit einem Solidarbeitrag. Wir haben aber jetzt schon die Umstellung, das System wurde geändert – der Pensionssicherungsbeitrag wurde beibehalten. Das ist, glaube ich, auch eine Diskussion wert.
Und zu guter Letzt zu den Ermahnungen. Otto Pendl, ich bin immer sehr, sehr vorsichtig bei deinen Ankündigungen. Du hast von diesem Rednerpult schon einmal in der ersten Lesung gesagt, ja, das erscheint dir gar nicht so unschlüssig, das sollte man sich anschauen, das könnte man miteinbringen. Ich darf dringend anraten, die Opposition hier auch als Partner zu sehen und nicht in einem Reflex immer alles und jedes von vornherein abzulehnen. Wenn ihr modernisieren wollt, wenn ihr einem neuen Dienstrecht zum Durchbruch verhelfen wollt, werdet ihr gut daran tun, die Opposition miteinzubinden. Ich darf für das BZÖ sagen, für gescheite und kluge Ideen sind wir immer zu haben. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Pendl: Ich hätte gerne eines und nicht 40! – Abg. Windholz – das Rednerpult verlassend –: Was? – Abg. Pendl: Dienstrecht! – Abg. Windholz: Da sind wir gleich dabei, aber da brauchen wir Spezialgesetze und ‑regelungen für einzelne Gruppen!)
16.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
16.45
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Windholz, im Abgang haben Sie gesagt, da brauchen wir aber wieder Spezialregelungen für Einzelne. Zuerst sind wir uns einig, dass wir nicht 40 verschiedene Dienstrechte wollen, auch Sie wollen eines, und jetzt sagen Sie gleich wieder beim Weggehen, da brauchen wir dann aber wieder Regelungen für Einzelne. Also was wollen Sie jetzt wirklich? (Abg. Lausch: Das eine schließt das andere nicht aus!) Das wird nicht funktionieren. Sie sagen immer, es ist alles so kompliziert und man kann das nicht machen, aber fordern ständig irgendetwas Neues. (Abg. Windholz: Das sehen Sie so, das ist allerdings falsch!)
Ich weiß nicht, warum man sich vor diesem Ausdruck „Dienst nach Vorschrift“ so fürchtet, denn was sagt das eigentlich aus? Wenn ein Beamter sagt, er macht Dienst nach Vorschrift, weiß ich, dass er viel mehr engagiert ist und dass er eigentlich viel, viel mehr leistet, und deshalb ist da so viel Angst dahinter, wenn er sagt, ich mache meinen Dienst nach Vorschrift.
Aber ich komme jetzt zur BDG-Novelle. Ich stehe zu den im Gesetz angeführten strafrechtlichen Bestimmungen, denn diese strafrechtlichen Bestimmungen, die hier zitiert sind, betreffen jede rechtskräftige Verurteilung, bei der es um ein Vergehen gegen die sexuelle Integrität und gegen die Selbstbestimmung geht. Wir hatten gerade in der letzten Zeit bedauerlicherweise vermehrt Fälle, wo es um Sexualdelikte gegen Jugendliche gegangen ist, und ich finde es richtig, dass man diese Kollegen oder Kolleginnen aus dem Dienst entlässt, ganz einfach auch zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Ich bin auch überzeugt davon, dass es richtig war, dass man den Folterbegriff in die Dienstrechts-Novelle hineingenommen hat. Es gibt hier keine Strafuntergrenzen, und es führt jegliche Verurteilung in diesem Bereich, egal, ob das eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe ist, zu einem automatischen Amtsverlust, sodass in diesen Fällen kein langes Disziplinarverfahren, das bis dato üblich war, mehr notwendig ist.
Ich bin sehr stolz auf den „Papa-Monat“, und da gratuliere ich Ihnen wirklich, Frau Ministerin. Ich weiß, dass es nicht das ist, was wir uns letztendlich wünschen, denn wir wünschen uns natürlich auch den bezahlten „Papa-Monat“, aber es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und dafür ein recht herzliches Dankeschön.
Die Pflegefreistellung ist für mich wirklich ein Meilenstein, denn das ist eine Sache, über die wir jetzt schon seit fast 40 Jahren reden, dass sie ins Gesetz hineinkommt, und deshalb bin ich wirklich glücklich, dass das geschehen ist. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Dass es im Zuge dessen, dass die Verwaltungsreform hier auch durchschlägt, viele neue Änderungen gibt, ist für mich okay. Das sind ganz einfach technische Details, die möchte ich hier jetzt nicht zitieren.
Eine sehr positive Sache ist auch noch, dass man die Möglichkeit, die Rechtsgrundlage dafür geschaffen hat, in die Sexualstraftäterdatei einzusehen, bevor man Bedienstete engagiert und für den Dienst verpflichtet.
Und ich schließe mich natürlich dem Dank an alle Kolleginnen und Kollegen an, die im öffentlichen Dienst sehr, sehr gute Arbeit leisten.
Zähneknirschend haben die öffentlich Bediensteten die Nulllohnrunde zur Kenntnis genommen. Nichtsdestotrotz hätte ich mich sehr, sehr gefreut, wenn es seitens der Frau Finanzministerin die Möglichkeit gegeben hätte, den öffentlich Bediensteten zumindest die Teuerung abzugelten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
16.48
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte mich auf die Tagesordnungspunkte 20, 21 und 22 beziehen.
TOP 20: der Antrag des Abgeordneten Lausch betreffend Beschwerdeführer bei Disziplinarverfahren. Es geht darum, dass diese verstärkt eingebunden werden und bessere Möglichkeiten erhalten. Ich finde das sinnvoll. Aus Gründen der Transparenz ist es wichtig, dass auch der Beschwerdeführer weiß, wie das Verfahren läuft, und, auch wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, Informationen erhält und den Stand der Dinge erfahren kann. Ich glaube, das ist notwendig und ist eine richtige Entscheidung. Dem werden wir natürlich gerne unsere Zustimmung geben.
Dann möchte ich auf TOP 21 zu sprechen kommen, den Antrag des Abgeordneten Grosz. Dieser ist, finde ich, ein Blödsinn, das muss ich ganz ehrlich sagen. Er stellt hier einen Zusammenhang mit der Stadt Wien und ihren Frühpensionierungen mit 52 Jahren und darunter her. Das betrifft ein Landesgesetz. Das ist ein Landesgesetz und nicht ein Bundesgesetz. Deswegen ist das hier an der falschen Stelle. So etwas müsste im Land Wien eingebracht werden, dort ist das zu regeln. (Abg. Dr. Jarolim: Von wem ist das?) – Vom Grosz.
Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass Sie in diesem Antrag wünschen, die Hacklerregelung abzuschaffen. Ich finde, die Hacklerregelung war eine Errungenschaft, war wichtig. Speziell für die Exekutive wurde diese damals angedacht. Vielleicht haben Sie das vergessen. Grosz war damals Kofferträger beim Minister Haupt. Wahrscheinlich hat er das nicht gewusst. (Abg. Dr. Jarolim: Ich glaube, man kann sich nicht zu viel erwarten!)
Fakt ist, dass diese Hacklerregelung vernünftig ist, und da die Exekutive noch kein Exekutivdienstgesetz nach bayerischem Muster hat, wie ich es beantragt habe, kann man natürlich nicht erwarten, dass Exekutivbeamte bis 65 im Außendienst hinter den 18-Jährigen herrennen.
Frau Ministerin, ich habe dazu einen Antrag eingebracht, ich habe das gestern auch schon angesprochen. Dieser Antrag sollte im Verfassungsausschuss eingebracht werden. Wir können das leider nicht tun, weil wir keinen Sitz im Verfassungsausschuss haben. Deswegen ersuche ich noch einmal die FPÖ oder wer auch immer sich dafür zur Verfügung stellt, diesen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Das wäre vernünftig. Dann können wir über diesen Antrag diskutieren. Aber erst dann, meine Damen und Herren!
Zu TOP 22, das ist auch ein Antrag des Kollegen Lausch, und zwar geht es da um den § 109 Abs. 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 über die Vorgangsweise bei Belehrungen und Ermahnungen. Dieser Antrag hat seine Berechtigung aus dem Grund, weil gegen diese Belehrungen und Ermahnungen keine Rechtsmittel möglich sind. Das heißt, man kann so wirklich einem Kollegen boshafterweise, wenn man das will – ich will es niemandem unterstellen, aber diese Möglichkeit besteht –, die Karriere vermiesen, die Vorrückung vermiesen und irgendwelche Ansuchen blockieren. Das ist eine Ungleichbehandlung, das ist nicht in Ordnung, und deswegen wären wir auch für diesen Antrag und würden diesen unterstützen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Lausch.)
16.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Zweiter Präsident Neugebauer zu Wort. – Bitte.
16.52
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt eine Dienstrechts-Novelle. Sie ist ein Sammelgesetz, das die große Bandbreite des öffentlichen Dienstes oder eigentlich der öffentlichen Dienste in Österreich widerspiegelt – der öffentlichen Dienste, die gemeinwohlorientiert, gesetzestreu, objektiv und damit Rechtssicherheit vermittelnd ihre Arbeit verrichten, oft unter schwierigen Bedingungen, was leider in der mediatisierten Öffentlichkeit nicht immer im entsprechenden Maße gewürdigt wird.
Wenn Kollege Windholz meint, es wäre meine Aufgabe, etwas zu verhindern, empfehle ich dir neben der Lektüre der Initiativen, die die Frau Bundesministerin erst gesetzt hat, einmal die Novelle zu lesen. Ich weiß, es ist schwierig, ein bisschen technisch, es gibt
viele Verweise, Paragraphen. Das, Kollege Windholz, ist das Ergebnis wochenlanger ernsthafter sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen für alle diese vielen Bereiche. Das kann man jetzt kritisieren, man kann dafür oder dagegen sein, aber es ist das sozialpartnerschaftliche Bemühen, dass eine gewerkschaftliche Standesvertretung im wohlmeinenden sozialen Dialog letztendlich zu Ergebnissen kommt.
Kollege Windholz, wenn du die verschiedenen Positionen, die ich jetzt gar nicht aufzählen will, anschaust, die Punkte im Abänderungsantrag, den Kollege Pendl eingebracht hat, alles, was den Pflegeurlaub betrifft, so siehst du, dass das der Nachvollzug dessen ist, was wir gestern für alle anderen Bereiche beschlossen haben. (Abg. Pendl: So fair sind wir, was?) So schnell sind wir, Kollege Pendl.
Oder Frühkarenz für die Väter, liebevoll „Papa-Monat“ genannt: Warum soll das nicht auch für den öffentlichen Dienst gelten?
Oder etwa die Opting-Out-Regelung: Das ist eine nicht unwesentliche Frage, eine sehr technische, für junge Führungskräfte, die einen pauschalierten Bezug haben und dann plötzlich draufkommen, dass eigentlich eine Überstundenverrechnung eine wesentlich günstigere Regelung für sie wäre. Der Dienstgeber hat dem zugestimmt.
Die Kolleginnen und Kollegen der Exekutive – eine der schwierigsten Herausforderungen im öffentlichen Dienst insgesamt – haben eine Behördenreform im Innenministerium vor kurzem über die Bühne gebracht, wo es natürlich nicht lauter Gewinner gibt. Da gäbe es auch Verlierer. Wir haben durchgesetzt, dass im § 113h des Gehaltsgesetzes die Wahrungsbestimmung für die Beamten des Exekutivdienstes deutlich verlängert wird, sodass ihre Besoldung quasi nicht absinken kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben auch in anderen Bereichen Erfolge erzielt, etwa mit dem Generalkollektivvertrag für die Bundespensionskasse. Wir haben im Pensionsgesetz für alle den Fall der Ruhestandsversetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit, die Berücksichtigung von Schwerarbeitszeiten nunmehr schlagend gemacht. Ich könnte viele Beispiele, auch was das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz betrifft, hier anführen.
Kollege Windholz, wenn du dir die Mühe machst, dieses ganze Kompendium, das Dienstrechts-Novelle 2012 heißt, durchzusehen, dann wirst du sehen, dass wir in vielen Fragen mit der Regierung nicht einig geworden sind, aber hier ein Paket vorliegt, das sich außerordentlich sehen lassen kann.
Ich möchte noch zwei, drei andere Punkte ansprechen. Es wurde von einigen Kolleginnen und Kollegen, auch im Ausschuss, die Frage „Hacklerregelung“ angesprochen. Ich wehre mich dagegen, dass man ein Rechtsinstitut völlig falsch benennt und damit irreführend so darstellt, als wäre das eigentlich eine Regelung für Schwerstarbeiter, denn bekanntlich ist ein Hackler, zumindest nach der Diktion in Ostösterreich, jemand, der üblicherweise mit Schaufel und Krampen in der Künett’n steht. – Das ist es nicht! Das ist es nicht! (Ruf: Nicht immer!) – Nicht immer, gut! Auch bei den Kollegen der Schiene gibt es so etwas. Okay.
Ich wehre mich dagegen und möchte ein paar Minuten nützen, zu erklären, warum ich eigentlich immer für diese Regelung eingetreten bin, nämlich völlig unabhängig von den einzelnen Berufsgruppen. (Abg. Mag. Stefan: „Eigentlich“ ist immer schlecht!) – Warum ist das schlecht? (Abg. Mag. Stefan: „Eigentlich“ ist immer schlecht!) Gut, streiche ich halt dieses Wort weg. Sie überhören es künftig, wenn ich es verwende. – Es ist aber eigentlich richtig. (Heiterkeit.)
Unsere Sozialsysteme leben davon, dass möglichst viele Menschen möglichst lange Zeit ihre Beiträge einzahlen. Ist das richtig? – Okay. Nichts anderes ist die Langzeitversichertenregelung, die andere diffamieren als „Hacklerregelung“.
Daher habe ich immer dafür gekämpft, dass wir diese Regelung für jene, die lange arbeiten, lange einzahlen, möglichst lang erhalten, weil sie dadurch die Sozialsysteme sichern. Manche sehen das als eine Privilegierung. Ich sehe es nicht so. Ich sehe es übergeordnet als einen wichtigen Beitrag, diese Sozialsysteme auch in Zukunft finanzierbar zu machen.
Streikverbot, Dienst nach Vorschrift. Ich weiß schon, dass es zum Beispiel im deutschen Grundgesetz den Beamten verboten ist, zu streiken. Okay, das ist deren Kultur. Aber wir lassen uns das Demonstrationsrecht in Österreich, auch aus einer historischen Entwicklung, bis hin zur Arbeitsniederlegung in besonders begründeten Fällen natürlich nicht streitig machen. Das führt natürlich schon auch dazu, wenn das in Anspruch genommen werden kann, dass der Zwang zum Konsens, der Zwang dazu, dass man eine Regelung findet, eher gegeben ist. Dass in einer guten sozialpartnerschaftlichen Kultur in Österreich unsere Streiks in Sekunden zu messen sind – ich glaube, im Vorjahr hat es überhaupt keinen gegeben –, weist aus, dass man in einer Demokratie von unterschiedlichen Standpunkten aus letztendlich immer zu einem Konsens kommen sollte.
Jetzt bin ich bei dem Punkt, der Aufregung verursacht hat – leider ist Freund Dr. Peter Fichtenbauer jetzt nicht da, dessen juristischen Ausführungen ich immer gerne folge –, der Aufregung verursacht bei manchen Kollegen der Opposition, das gehört in der Demokratie dazu, und auch an einigen Dienststellen. Ich sehe das nicht so dramatisch, wenn wir uns die Rechtslage vergegenwärtigen.
Wir haben in unserer Gewerkschaft einen exquisiten Rechtsschutz mit tollen Juristen, mit hervorragenden Anwälten, und wir bekommen jetzt schon Woche für Woche insbesondere aus dem KollegInnenkreis der Exekutive Unterstützungsansuchen, weil natürlich gerade die Kolleginnen und Kollegen eines Berufsstandes, der im Vollzug des Gewaltmonopols des Staates für Sicherheit und Ordnung immer an der Kante unterwegs ist, diffamiert zu werden, da besonders in der Auslage stehen. Und denen helfen wir auch.
Ich glaube, dass wir in einem Jahr abrechnen können. Die Zahl der Suspendierungen, die jetzt schon ausgesprochen werden, wird nicht steigen, und auch jetzt schon ist ein öffentlich Bediensteter, wenn er eine unbedingte Verurteilung mit sechs Monaten hat, draußen aus dem Dienst. Also da ändert sich im Wesentlichen nichts; ich würde nicht sagen: totes Recht.
Der Anlass war ein bedauerlicher Einzelfall. Ich bin sicher, es wird in den nächsten Jahren auch keinen weiteren Fall geben. Aber es ist wichtig, deutlich zu machen, dass es im öffentlichen Dienst, dort, wo es verwerfliche Vorsatzdelikte gibt – da rede ich jetzt nicht von Fahrlässigkeit –, wie Sexualmissbrauch oder Gewaltanwendung bis hin zur Folter – Peter (in Richtung des Abg. Dr. Fichtenbauer) hat dazu seine Fragezeichen bei der Definition gemacht –, jedenfalls bei einer rechtskräftigen Verurteilung sofort zu einer Entlassung kommen muss.
Weil dieses Thema, mit Recht oder nicht, dauernd angesprochen wird, fragen mich manche, ob unsere Lehrerkollegen, die ständig mit den jungen Leuten in Kontakt sind, vielleicht für Sexualdelikte anfälliger seien oder ob die Kollegen der Exekutive ungebührlich Gewalt anwenden. – Mit Sicherheit nicht! Aber ich denke, dass wir das gut über die Bühne bringen werden. Wenn jemand mit Vorsatz Kinderpornographie, Verführung Minderjähriger oder ungebührliche Gewaltanwendung ausübt, dann hat er im öffentlichen Dienst nichts verloren, schon als Schutz für die 99,9 Prozent anderen, die saubere Arbeit leisten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich bedanke mich herzlich für die gemeinsame Arbeit, Frau Bundesministerin. Wir haben noch einiges vor uns. Das neue Dienstrecht insgesamt können wir nicht mehr
lange hinausschieben. Wir haben ... (Abg. Windholz – heiter –: Jetzt hast es eh schon zehn Jahre rausgeschoben!) – Wer hat es rausgeschoben? (Abg. Windholz: Na du!) – Ah, ich! Lieber Freund, du verkennst Ursache und Wirkung. Das ist bei einer Oppositionspartei so, aber als Bürgermeister dürftest du das nicht machen, dass du Ursache und Wirkung verwechselst. (Heiterkeit beim BZÖ.)
Nichtsdestotrotz, wir haben weiterhin viel Arbeit vor uns. Liebe Frau Bundesministerin, mit deiner jugendlichen Frische und unserer Erfahrung werden wir das auch hinbringen. – Herzlichen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.
17.02
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Geschätzter Herr Präsident Neugebauer, der von dir angesprochene § 312a birgt schon seine Tücken, wenngleich ich das nicht so aufnehmen möchte, wie du es dargestellt hast, sondern mich eher an die Ausführungen meines Kollegen Dr. Peter Fichtenbauer halte. Ich denke, dass gerade dieser neue Paragraph in seiner schwammigen und undefinierten Formulierung das Beschwerde- und Denunziantentum gerade im öffentlichen Dienst verstärkt; gerade in den Sparten, wo die Hoheitsverwaltung, wo Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt wird. Es wurde die Exekutive angesprochen, aber es trifft auch die Justiz, es trifft die Richter, es trifft die Staatsanwälte, es trifft die vielen Kleinstbereiche von öffentlich Bediensteten, wo eben Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt wird, wo hoheitsstaatliche Verwaltungsakte gesetzt werden. Dies stellt im geradezu schlimmen Zusammenspiel mit dieser zwangsweisen Suspendierung eine vorverurteilende und jedenfalls abzulehnende Verschärfung des Disziplinarrechts dar. Schon allein aus diesem einen Grund können wir dieser Dienstrechts-Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Pendl.) – Aufpassen, Kollege Pendl, aufpassen!
Ich bin der Meinung – und da gehe ich konform mit den Vertretern der Regierungsparteien –, dass unsere Beamten in der Hoheitsverwaltung, aber auch im gesamten öffentlichen Dienst hervorragende Arbeit leisten und dass man – und da bin ich auch bei Ihnen, Herr Präsident – diese 99,9 Prozent an hervorragenden und gut ihren Dienst versehenden Beamten jedenfalls schützen muss vor einer Minderheit, die diese gesellschaftlichen Grenznormen nicht kennt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kößl: Und mehr ist es nicht!)
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal feststellen, dass wir von der Freiheitlichen Partei Sexualstraftäter, Gewalttäter oder sonstige exzessive Gewalthandlungen von öffentlich Bediensteten striktest ablehnen. Dafür sollte kein Platz sein. (Abg. Kößl: Mehr ist diese Gesetzesänderung nicht!) Aber bitte erst nach einer Verurteilung, nach dem Abschluss eines Verfahrens und nicht, wie es hier in dieser Novelle vorgesehen ist, mit einer vorverurteilenden Suspendierung, wenn ein Verdacht erhoben wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Das kann es nicht geben! Immerhin leben wir in einem Rechtsstaat, und da haben unsere öffentlich Bediensteten einen Anspruch darauf, dass sie sich auf diesen Rechtsstaat auch verlassen können.
Da von Frau Kollegin Lueger angesprochen wurde, dass hier die einzelnen Dienstrechte quasi noch immer nicht umgesetzt wurden: Ja, da bin ich auch bei Ihnen! Es ist eine jahrelange Forderung der freiheitlichen Personalvertreter, der Freiheitlichen Gewerkschaft, dass wir hier ein eigenständiges Dienstrecht für die einzelnen Berufs-
sparten im öffentlichen Dienst, jeweils in sich abgeschlossen, mit den eigenen Gehalts-, Pensions- und dienstrechtlichen Gesamtrahmenbedingungen bekommen. Das ist eine Urforderung, die wir schon seit Langem an dieser Stelle – ich speziell in meiner Person als Bereichssprecher für den öffentlichen Dienst – erheben.
Einmal mehr ist diese Dienstrechts-Novelle in dieser Frage säumig gewesen. (Beifall bei der FPÖ.) Frau Bundesminister, Sie haben es nicht einmal bei den Lehrern zustande gebracht, das in dieser Einzeldetailfrage, in dieser Dienstrechts-Novelle festzumachen, obwohl Sie schon in einer Euphorie geschwelgt sind, dass es in dieser Frage in absehbarer Zeit einen Abschluss geben könnte.
Alles in allem ist diese Dienstrechts-Novelle in dieser Form inakzeptabel. Es gibt vielleicht einige wenige Punkte – der Herr Präsident hat es angesprochen –, die durchaus akzeptabel erscheinen. (Zwischenruf der Abg. Lueger.) Im Gesamten bilden diese positiven Punkte allerdings eine Minderheit, es überwiegt das negative, das überzogene, unangemessene Disziplinarrecht mit den überschießenden und unverhältnismäßigen negativen Auswirkungen für die öffentlich Bediensteten, insbesondere für jene in der Hoheitsverwaltung. Daher ist dieses Dienstrecht jedenfalls von uns abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
17.07
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann über das Disziplinarrecht unterschiedlicher Meinung sein. Was ich aber nicht verstehe, ist, dass das österreichische Parlament sich nicht einstimmig dazu durchringen kann, den Anti-Folter-Paragraphen zu verabschieden.
Das österreichische Parlament hat 1987 das UN-Übereinkommen gegen Folter ratifiziert, wir haben uns zweimal, 1999 und 2005, vom UN-Anti-Folter-Ausschuss dafür kritisieren lassen müssen, dass wir das nicht umsetzen. (Abg. Neugebauer: Das kritisiert auch der Europarat!) Da frage ich mich: Haben wir das notwendig?
An sich ist Österreich ein Land mit hohen menschenrechtlichen Standards, und es gilt, diese Qualität auch im Strafrecht sicherzustellen und im Strafrecht den notwendigen Tatbestand umzusetzen. Ich verstehe nicht, dass es für die FPÖ nicht möglich ist, sich diesem Grundkonsens anzuschließen, dass man Folter verurteilt und im Strafrecht ächtet.
Nicht den Kopf schütteln, Kollege Fichtenbauer! Sie sind findig und Sie versuchen jetzt, einzelne Wortinterpretationen vorzunehmen. Aber es geht um ganz etwas anderes. Sie haben schon 2010 im Menschenrechtsausschuss, wo es gar nicht um inhaltliche Details gegangen ist, keinen Konsens gefunden. Im Jahr 2010 hat der Menschenrechtsausschuss des Parlaments grundsätzlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen einen Entschließungsantrag verabschiedet, dass ein Anti-Folter-Straftatbestand geschaffen werden soll. Da ging es noch nicht um die Wortinterpretationen vom Dr. Fichtenbauer, die er gerne hier abfeiert. Das haben wir im Ausschuss schon alles diskutiert, diese Beispiele sind alle in sich zusammengebrochen. – Nein, Sie haben damals schon der Grundsatzentscheidung für einen Anti-Folter-Tatbestand nicht zugestimmt.
Die menschenrechtlichen Standards gehören in Österreich tagtäglich verteidigt. Es geht nicht darum, dass in Österreich jeder foltert, sondern es geht darum, jene auszusieben, die die schwarzen Schafe sind. Die gibt es, und da braucht es klare Strafbestimmungen.
Ein Beispiel: Ein hoher Polizeibeamter in Wien, der Polizeibeamte Mahrer, hat sich ganz ungeniert dafür eingesetzt, dass verurteilte Folterpolizisten in einen Führungskräfte-Schulungskurs kommen. Ich bin froh, dass das Frau Innenministerin Mikl-Leitner gestoppt hat. Aber es zeigt, dass es hier selbst bei hohen Polizeibeamten eine Sensibilisierung braucht. (Beifall bei den Grünen.)
Zweiter Punkt, wir haben im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert: Es ist immer die Frage, wie man die Sanktionierung bei Straftaten einhängt, ob man bei der Verurteilung eine grundsätzliche Grenze einschiebt oder einzelne Delikte aufzählt. Ich plädiere dafür, grundsätzlich die Frage des Amtsverlustes an die Verurteilungshöhe zu knüpfen, sonst schafft das Ungleichheiten. Die Strafe ist ja nichts anderes als ein Ausdruck über die Schwere der Tat.
Einzelne Strafdelikte werden aufgezählt; nicht aufgezählt wird aber beispielsweise: Wenn jemand privat seine Familie prügelt, dann darf er weiter Lehrer sein. Da kommt es zu keinem automatischen Amtsverlust. Es wundert mich, dass Sie das nicht stört. Das ist genauso unvereinbar mit dem Dienst in der Schule wie andere Straftaten. Das schafft Ungleichheiten. Daher ist eine Grenze, die sich an der Strafhöhe des Urteils orientiert, sinnvoll, weil dies die Schwere zum Ausdruck bringt.
Wir können ja über die Strafhöhe diskutieren. Wir können diese Grenze von mir aus im Strafgesetzbuch ändern, dass der Amtsverlust früher eintritt, wenn Sie das wollen. Ich glaube aber, dass grundsätzlich nicht einzelne Deliktsgruppen herausgegriffen werden sollten, sondern dass man ganz grundsätzlich sagen sollte, ab einer bestimmten Strafhöhe ist die Schwere verwirklicht und soll der Amtsverlust eintreten.
Klar ist, dass jemand, der wegen Kinderpornographie verurteilt wird, nichts in der Schule zu suchen hat. Es ist aber auch kein Prügelvater oder keine Prügelmutter als Lehrer oder Lehrerin in der Schule vertretbar, wenn er oder sie zu Hause prügelt. (Beifall bei den Grünen.) Das ist genauso inakzeptabel. Da muss dann das Disziplinarrecht greifen, wenn aus irgendeinem Grund die Strafen zu niedrig ausfallen.
Ja, in diesem Sinne – wir haben es im Ausschuss schon detailliert debattiert –: Wir werden eine getrennte Abstimmung vornehmen lassen. Wir werden dem Anti-Folter-Tatbestand zustimmen und werden aufgrund einzelner Einwände dem neuen Disziplinarrecht nicht zustimmen, wiewohl nicht alles schlecht ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
17.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
17.11
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde schon von meinen Vorrednern der Freiheitlichen Partei alles dazu gesagt, warum wir diese Dienstrechts-Novelle ablehnen müssen. Ich kann mich somit noch einmal meinem Antrag 1705/A widmen.
Sehr viel hat ja schon Herr Kollege Hagen dazu ausgeführt, worum es hier eigentlich geht. Ich versuche es noch einmal zu erklären. Die Frau Bundesministerin hat im Ausschuss ein bisschen flapsig gesagt, „anpatzen“ versteht sie als Niederösterreicherin nicht und das glaubt sie alles nicht. Aber ich kann schon sagen, man braucht sich das in den Dienststellen nur anzuschauen. Die letzten Jahre hat die Zahl der sogenannten Belehrungen oder Ermahnungen in schriftlicher oder mündlicher Form stark zugenommen. Es wird da schon ein Erziehungsmittel für den nicht so einfachen Beamten immer wieder vom Dienstvorgesetzten angewandt. Und warum wird das gemacht, Frau Bundesminister, was glauben Sie? – Weil es recht einfach geht.
In der ersten Lesung hat es ja schon einen bisschen breiteren Konsens gegeben. Da war die SPÖ mit Otto Pendl absolut gesprächsbereit. Sogar Karl Öllinger von den Grünen hat hier Abstriche gemacht, aber dann hat sich die ÖVP natürlich total durchgesetzt, und man hat das abgelehnt. Es gibt hier Probleme.
Wenn man sich den § 109 Abs. 2 anschaut, dann sieht man ganz eindeutig, dass sich der Beamte zwar dazu äußern kann, das kommt aber erst hinterher. Sonst hat er kein Rechtsmittel. Das ist mit unserer Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar. Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht ist das eine klare Sache, dass hier eine gewisse Willkür an der Tagesordnung ist.
Frau Bundesminister, sehen Sie das ein! Reden Sie, wenn Sie es schon uns nicht glauben, mit Ihren roten Personalvertretern in den Dienststellen, die sich, weil Sie schon eine gewisse abgehobene Art an den Tag legen und hier Parlamentarier, die draußen erfolgreiche Personalvertreter sind, so von oben herab behandeln, das dann bei den nächsten Wahlen ausmachen müssen. Und schauen Sie sich die Wahlergebnisse der letzten Bundeswahlen Ihrer Personalvertreter an! Das ist dann das Ergebnis, natürlich teilweise Ihres Verhaltens, hier so von oben herab zu sagen: Das verstehe ich nicht, ich habe mir da drei Fragezeichen machen müssen, und so weiter.
Das ist sicherlich nicht eine Art, die man sich erwartet, wie hier mit den Sorgen der Leute umgegangen wird. Schauen Sie sich einmal an, wie viele Beamte oder Bundesbedienstete sich wenig haben zuschulden kommen lassen, und sie haben in ihrem Personalakt das drinnen liegen, und das wird nicht nach drei Jahren herausgenommen – weil man sich immer wieder darauf hinausredet, dass das nummeriert ist, dass man so ein Inhaltsverzeichnis nicht nachträglich manipulieren kann.
Im Prinzip ist der Beamte – jetzt sage ich es noch einmal – sein ganzes dienstliches Leben lang angepatzt, oder er hat das zumindest – wenn Sie „angepatzt“ absolut nicht haben oder verstehen wollen – sein ganzes dienstliches Leben sozusagen am Hals. Und das ist so nicht in Ordnung, Frau Bundesminister! Das sollte man schon einmal einsehen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Schenk und Hagen.)
Kollege Steinhauser, Sie messen mit zweierlei Maß, Sie sagen, es ist uns wurscht, das erwähnen wir gar nicht, aber die bösen, bösen Prügelpolizisten. – Und das ist es nicht. Das ist es weiß Gott nicht! Das sind Ausnahmefälle. Da hat das Disziplinarrecht bis jetzt immer ausgereicht. Es hat immer Suspendierungen gegeben. (Beifall bei der FPÖ.) Da braucht man das Rad nicht neu zu erfinden, dass es runder läuft. Das ist einfach ein Unsinn. Auch wir sind gegen Folter, auch wir sind gegen Misshandlungen. Nur: Das liegt dann an einzelnen Staatsanwälten, und der Grat ist ein ganz schmaler, dass man da vielleicht die Existenz eines Beamten zerstört, dass man sagt, er hat gefoltert, er hat geprügelt, und im Prinzip war das nur schlicht und einfach eine Verleumdung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Schenk und Hagen.)
17.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer, ein weiteres Mal. – Bitte.
17.15
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Insbesondere wende ich mich gegen die sehr eigentümlichen Interpretationen, die Kollege Steinhauser hier zum Besten gegeben hat.
Ich darf Ihnen sagen: Juristerei ist im Prinzip eine nüchterne Wissenschaft. Sie hat einen wissenschaftlichen Anspruch und Inhalt, den man beherrschen muss. Insofern ich in aller Nüchternheit den Tatbestand (Abg. Mag. Steinhauser: Sie haben schon
im Ausschuss !) – Eine Frechheit ist das, mir zu unterstellen, dass wir für Folter sind oder uns nicht gegen Folter stellen würden! (Beifall bei der FPÖ.)
Lesen Sie den ganzen Text! Wenn Sie es nicht interpretieren können, dann seien Sie wenigstens ruhig!
Artikel 4 des Anti-Folter-Übereinkommens enthält die Kriminalisierungsverpflichtung. Österreich hat offiziell im Wege seiner Staatsorgane im Zusammenhang betreffend UNO-Anti-Folterkomitee in der Vergangenheit, zuletzt im 3. Staatenbericht 2005, die Haltung eingenommen, dass innerstaatlich insoweit kein Umsetzungsbedarf bestehe, weil sämtliche als Folter beschriebenen Handlungen nach österreichischem Recht schon vor der Ratifizierung des Übereinkommens strafbar gewesen sind.
Als Ergebnis der Behandlung des 3. Staatenberichtes sprach das UNO-Anti-Folterkomitee, ohne die Einlassung Österreichs inhaltlich anzuzweifeln – das sollten Sie sich bitte zu Gemüte führen! –, in seinen Concluding Observations im November 2005 eine Empfehlung aus, eine eigene Formulierung zu finden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.)
Sie können jetzt die wüstesten Kapriolen schlagen, und ich feiere gar nichts ab. Der Tatbestand, den ich aufgezählt habe, wird ja heute beschlossen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Stimmen Sie zu!) Und der Tatbildvorgang wird im Einzelfall gegebenenfalls verwirklicht oder nicht verwirklicht. Dieser kann nach meinem Dafürhalten, Kollege Neugebauer, nicht einmal fahrlässig verwirklicht werden, denn entweder sagt der Behördenleiter, ich schrecke dich hiemit, weil du das und das tust – er braucht ja das Wort gar nicht zu verwenden –, und dann wird der Tatbestand verwirklicht.
Also hören Sie auf, mit juristischen Märchen herumzufuhrwerken! Man kann dazu eine Haltung einnehmen: ja oder nein. Ich sage nur, was die objektiv erkennbaren Folgerungen aus diesem Paragraphen sind. Und Ihre Propaganda können Sie sich sparen! (Beifall bei der FPÖ.)
17.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.18
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die fast ruhige Debatte zum Dienstrecht. Es ist eine Verwaltungsreform. Mit der Novelle passiert jedes Jahr ein Stück mehr Verwaltungsreform. Auf der einen Seite ist eine Dienstrechts-Novelle dazu da, die Bedürfnisse, die Wünsche aus den verschiedenen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes in Vertretung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst aufzunehmen und als Dienstgeber eventuelle aktuelle Anlässe oder andere Veränderungswünsche einzubauen.
Es ist wieder einmal gelungen, heute eine sehr breit angelegte, sehr durchdifferenzierte, zum Teil auch sehr komplizierte, in technischen Fragen orientierte Dienstrechts-Novelle vorzulegen – mit einem sehr erfreulichen Abänderungsantrag zur Pflegefreistellung, wo wir im öffentlichen Dienst schon in den letzten Jahren, darf ich sagen, Vorreiterrolle hatten, weil wir im Pflegefreistellungsbereich schon vieles mehr angeboten haben als die Privatwirtschaft. Wir werden jetzt aber aufgrund dessen, dass die Pflegefreistellung in der Privatwirtschaft auch „nahe Angehörige“ noch weiter definiert, hier sehr gerne auch nachziehen. Ich freue mich dann schon auf die Beschlussfassung.
Prinzipiell möchte ich sagen, dass wir in Österreich eine sehr schlanke Verwaltung haben, und wir haben ja alle gemeinsam Ausnahmen definiert, die auch Sie mitbe-
schlossen haben: Wir wollen nicht sparen bei der Sicherheit, wir wollen nicht sparen bei unseren Kindern, in der Bildung. Und daher möchte ich sagen, dass in der allgemeinen Verwaltung ein sehr, sehr großer Beitrag geleistet wurde. Nicht nur dieses Jahr, mit dem Aufnahmestopp bis 2014, der schon durchschlägt, sondern bereits auch in den vergangenen zwölf Jahren, in denen Tausende Planstellen abgebaut wurden, wobei wir uns natürlich innerhalb des öffentlichen Dienstes so umorientieren, dass wir den Gegebenheiten auch Rechnung tragen können.
Daher ist es nur allzu recht und nicht billig, wenn ich allen öffentlich Bediensteten an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön sage für den Einsatz. Wir werden im öffentlichen Bereich nicht mehr, sondern in der allgemeinen Verwaltung, die die Hauptlast trägt, weniger, und trotzdem haben wir Serviceorientierung an den Bürgerinnen und Bürgern in höchstem Ausmaß zu leisten, und das war nicht nur in der Vergangenheit so, sondern das wird auch in der Zukunft sichergestellt sein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Letztendlich geht es auch um die Reputation, um den guten Ruf des öffentlichen Dienstes. Und daher war es wichtig, den Anlass wahrzunehmen, um Verschärfungen, was den automatischen Amtsverlust bei Sexualdelikten und bei Folter anlangt, vorzunehmen. Es ist nicht richtig, dass hier dem Disziplinarrecht oft sehr schnell zum Durchbruch verholfen wird. Die Verfahren, die Anlass für uns waren, gemeinsam mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst hier jetzt Veränderungen vorzunehmen, waren Verfahren, die sich über Jahre gezogen haben, bis zu sechs Jahre, wenn ich die Foltergeschichte als Beispiel nennen darf.
Wir wollen ganz einfach den guten Ruf schützen, dieser berühmten 99,9 Prozent, die heute schon erwähnt wurden. – Und ja, Herr Kollege Steinhauser, wir haben uns auf eine Gruppe und auf eine zweite Sache geeinigt: den Anti-Folterparagraphen, der im internationalen Kontext gesehen wird, der von der Justiz ausgearbeitet wurde, wo wir uns darauf verlassen, dass das nicht in juristische Streitereien ausartet, sondern dass das auch hält, was hier formuliert wurde, was hier übersetzt wurde, was es schon lange gibt. Für diese beiden Gruppen soll im öffentlichen Dienst nicht länger Platz sein. Daher war es wichtig, dass wir diese Amtsverlustsache vorlegen können. Natürlich gilt das erst nach rechtskräftiger Verurteilung; das wurde heute auch schon ein paar Mal sehr missverständlich gebracht. Und selbstverständlich greift auch die Suspendierung erst nach einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft und nicht vorher.
Ich möchte zum Abschluss, was auch alle anderen Bereiche betrifft, noch sagen: Mich freut es total, dass man den Papa-Monat in Zukunft eine Woche vorher und nicht zwei Monate vorher, wie bis jetzt, beantragen kann und dass dieser Monat in jedem Fall gewährt werden muss. Es ist wichtig, dass diese erste Zeit daheim bei der Familie, zur Unterstützung der Mutter und des Kindes, verbracht werden kann. Mittlerweile haben über 460 Papas diesen Papa-Monat im öffentlichen Dienst in Anspruch genommen, obwohl wir die Gehaltszahlungen in diesem Monat aussetzen.
Ich meine daher, dass es in jeder Hinsicht wert ist, sich dieser Dienstrechts-Novelle positiv zu nähern und sie auch positiv zur Kenntnis zu nehmen. Jetzt und auch in Zukunft – und das möchte ich zum Abschluss sagen – wird es im öffentlichen Dienst so sein, dass wir ständig an Verbesserungen arbeiten wollen. Wir werden selbstverständlich daran arbeiten, dass es zu einem einheitlichen Dienstrecht kommt. Es gibt nicht nur eine nette Broschüre, die vorgelegt wurde, wo 55 Empfehlungen drinnen stehen, sondern die öffentlich Bediensteten haben auf entsprechende Befragung hin selbst gemeint, wir wollen noch mobiler werden, wir wollen uns weiterbilden, wir wollen die Jobbörse des öffentlichen Dienstes noch besser nutzen.
Und so werden wir beginnen, Schritt für Schritt auch diese Wünsche und Forderungen abzuarbeiten und darüber in Verhandlungen zu treten, wie ein einheitliches Dienstrecht, wie eine neue Besoldung mit höheren Einstiegsgehältern ausschauen kann. Nur – Sie wissen es genauso gut wie ich –: Der Finanzrahmen bis 2016 lässt jetzt nicht zu, dass wir die 200 bis 300 Millionen € aufbringen, und das für einige Jahre aufbringen, und wir diese Besoldung gleich durchführen könnten.
Bei der größten Gruppe, den Lehrerinnen und Lehrern, sind wir mitten in den Verhandlungen. (Abg. Windholz: Schon wieder!) Und auch da ist es nicht so einfach, dass wir sagen könnten, es gibt „die Lehrer und Lehrerinnen“, sondern es sind auch verschiedene Sparten, die wir hier vereinen müssen, die unterschiedlichste Interessen haben, so wie sich im Allgemeinen alle Berufsgruppen im öffentlichen Dienst bei jeder Novelle wiederfinden sollen.
Daher bin ich dankbar, dass diese Novelle so aussieht, wie sie aussieht, dass sie Verschärfungen beinhaltet, technische Veränderungen, Klarstellungen, Zusammenführungen, Erleichterungen, und sage ein herzliches Dankeschön allen, die daran beteiligt waren – hier stehen einige –, und allen Bediensteten, die im öffentlichen Dienst tätig sind. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Entwurf betreffend Dienstrechts-Novelle 2012 in 2052 der Beilagen.
Hierzu haben die Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1, 3, 4, 5 und 6.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über die Artikel 20 und 21 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesen Teilen ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, „Ja“-Stimmzettel, jene, die nicht ihre Zustimmung geben, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Bitte achten Sie sorgfältig darauf, dass Sie nur einen Stimmzettel verwenden.
Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin Mag. Lohfeyer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Später wird sie Herr Abgeordneter Auer ablösen. – Bitte.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Mag. Lohfeyer und den Schriftführer Jakob Auer werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der SchriftführerInnen die Stimmenzählung vornehmen.
Aus diesem Grund unterbreche ich die Sitzung.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.32 Uhr unterbrochen und um 17.37 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Abgegebene Stimmen: 159; davon „Ja“-Stimmen: 100, „Nein“-Stimmen: 59.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;
Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Buchmayr;
Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;
Donabauer, Durchschlag;
Einwallner, Eßl;
Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;
Gahr, Gaßner, Gerstl, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch;
Haberzettl, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;
Jarolim;
Kaipel, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Krist, Kuntzl, Kuzdas;
Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;
Maier Johann, Marek, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Muchitsch, Muttonen;
Neugebauer Fritz;
Oberhauser, Obernosterer;
Pack, Pendl, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner;
Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;
Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Silhavy, Singer, Spindelberger, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;
Tamandl;
Windisch, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter;
Deimek, Dolinschek, Doppler;
Fichtenbauer;
Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grünewald;
Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard;
Jannach, Jury;
Karlsböck, Kaufmann-Bruckberger, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Korun, Kunasek;
Lausch, Lichtenecker, Linder, Lugar Robert;
Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;
Neubauer Werner;
Öllinger;
Pirklhuber;
Riemer, Rosenkranz, Rossmann;
Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stefan, Steinhauser, Strache;
Themessl;
Unterreiner;
Venier, Vilimsky, Vock;
Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Winter;
Zinggl.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, wir haben den Abstimmungsvorgang noch nicht beendet, und daher darf ich bitten, dass Sie Ihre Plätze einnehmen, um feststellen zu können, wer sich hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens wie verhält.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2053 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2054 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2055 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2056 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1991/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren im Bundesdienst zur Herstellung von Chancengleichheit (2038 d.B.)
25. Punkt
Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 2098/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Kostenreduktion und Implementierung der HPV-Impfung für Mädchen und Jungen im Sozialversicherungssystem (2039 d.B.)