Stenographisches Protokoll
41. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 24. September 2014
41. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 24. September 2014
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 24. September 2014: 9.06 – 22.11 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/1
2. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/2
3. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/3
4. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 1 und 2, 11 bis 13 und 15 bis 19 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 17, 21, 44 und 45, 47, 49 und 50
5. Punkt: Bericht über den Gemeinwirtschaftlichen Leistungsbericht 2013, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
6. Punkt: Bericht über den Antrag 583/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sexuelle Gewalt gegen Frauen
7. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (498/A)
8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert werden (526/A)
9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (547/A)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 22
Geschäftsbehandlung
Verkürztes Verfahren gemäß § 28a der Geschäftsordnung (Verzicht auf Vorberatung der Regierungsvorlage 262 d.B.) ......................................................................................................................... 69
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1606/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 69
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung 200
Redner/Rednerinnen:
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 200
Bundesministerin MMag. Dr. Sophie Karmasin .................................................... 202
Daniela Holzinger, BA ................................................................................................ 204
Dipl.-Ing. Georg Strasser ........................................................................................... 205
Anneliese Kitzmüller .................................................................................................. 207
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 208
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 209
Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 210
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 69
Antrag des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz im Sinne des § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Anwesenheit der Bundesministerin für Inneres – Ablehnung ................................. 90, 91
Wortmeldungen in diesem Zusammenhang:
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 90
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 90
Aktuelle Stunde (10.)
Thema: „Keine Chance dem Dschihadismus – Maßnahmen Österreichs gegen die terroristische Bedrohung“ .................................................................................................................. 22
Redner/Rednerinnen:
Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 22
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................. 24
Dr. Johannes Jarolim .................................................................................................. 26
Mag. Michaela Steinacker ........................................................................................... 28
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 29
Mag. Albert Steinhauser .............................................................................................. 31
Dr. Georg Vetter ........................................................................................................... 33
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .............................................................................. 34
Otto Pendl ..................................................................................................................... 36
Asdin El Habbassi, BA ................................................................................................ 37
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ......................................................................... 38
Mag. Alev Korun ........................................................................................................... 40
Dr. Jessi Lintl ................................................................................................................ 42
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................... 43
Aktuelle Stunde – Aktuelle Europastunde (11.)
Thema: „Neutralität statt EU-Sanktionen, Herr Bundeskanzler“ ......................... 45
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 45
Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................... 49
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 51
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 52
Dr. Johannes Hübner ................................................................................................... 54
Dr. Peter Pilz ................................................................................................................. 55
Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................... 57
Mag. Christoph Vavrik ................................................................................................. 58
Mag. Christine Muttonen ............................................................................................. 60
Dr. Angelika Winzig ...................................................................................................... 61
Mag. Harald Stefan ....................................................................................................... 62
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 63
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 65
Josef Schellhorn .......................................................................................................... 67
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 22
Ausschüsse
Zuweisungen ................................................................................. 67, 211, 256, 258, 263
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend: Fairer Handel statt Konzernjustiz – Regierungsspitze mit Doppelspiel (2442/J) ......................................................................................................................... 127
Begründung: Mag. Werner Kogler ............................................................................. 137
Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ..................................................................... 142
Debatte:
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 150
Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 152
Peter Haubner ............................................................................................................. 155
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 157
Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 159
Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 162
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 163
Cornelia Ecker ............................................................................................................ 167
Jakob Auer .................................................................................................................. 168
Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 170
Rouven Ertlschweiger, MSc ..................................................................................... 172
Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 173
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 175
Hannes Weninger ....................................................................................................... 179
August Wöginger ....................................................................................................... 180
MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................... 182
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 184
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 186
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 187
Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 191
Dr. Reinhard Eugen Bösch ....................................................................................... 192
Michael Pock ............................................................................................................... 194
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 196
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 197
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 198
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend fairen und vernünftigen Handel statt Konzernjustiz – Ablehnung .................................. 166, 200
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend CETA-TTIP – keine Sonderklagsrechte für Konzerne – Ablehnung .............................. 178, 200
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anforderungen an Freihandelsabkommen der EU – Annahme (E 40) 190, 200
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/1 (III-34/207 d.B.) .......................................................................................... 70
Redner/Rednerinnen:
Mag. Ruth Becher ........................................................................................................ 70
Mag. Josef Lettenbichler ............................................................................................. 71
MMMag. Dr. Axel Kassegger ...................................................................................... 72
Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 74
Martina Schenk ............................................................................................................. 75
Erwin Preiner ................................................................................................................ 78
Andreas Ottenschläger ............................................................................................... 78
Entschließungsantrag der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „erforderliche Mittel für den Rechnungshof“ – Ablehnung 77, 79
Kenntnisnahme des Berichtes III-34 d.B. ....................................................................... 79
2. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/2 (III-15/230 d.B.) .......................................................................................... 79
Redner/Rednerinnen:
Elmar Mayer .................................................................................................................. 79
Hermann Gahr .............................................................................................................. 80
Christian Hafenecker ................................................................................................... 81
Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 84
Martina Schenk ............................................................................................................. 86
Johann Hell ................................................................................................................... 87
Mag. Andreas Hanger .................................................................................................. 87
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................... 88
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuordnung der Lufträume – Ablehnung ................................................................ 83, 89
Kenntnisnahme des Berichtes III-15 d.B. ....................................................................... 89
3. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/3 (III-16/231 d.B.) .......................................................................................... 89
Redner/Rednerinnen:
Mag. Karin Greiner ....................................................................................................... 91
Claudia Durchschlag ................................................................................................... 92
Mario Kunasek .............................................................................................................. 93
Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................... 96
Martina Schenk ............................................................................................................. 97
Dr. Rainer Hable ........................................................................................................... 99
Philip Kucher .............................................................................................................. 101
Dr. Walter Rosenkranz ...................................................................................... 102, 105
Rupert Doppler ........................................................................................................... 104
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 107
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereröffnung der Polizeidienststelle Spital am Semmering – Ablehnung ...... 95, 110
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Österreich öko-LOGISCH steuern – Ablehnung ................................................................... 100, 110
Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen – Ablehnung .................................... 106, 110
Kenntnisnahme des Berichtes III-16 d.B. ..................................................................... 110
4. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1 und 2, 11 bis 13 und 15 bis 19 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 17, 21, 44 und 45, 47, 49 und 50 (265 d.B.) ............................................................................................................................. 110
Redner/Rednerinnen:
Ing. Christian Höbart .................................................................................................. 110
Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 111
Martina Schenk ........................................................................................................... 113
Hermann Gahr ............................................................................................................ 118
Peter Wurm ................................................................................................................. 119
Georg Willi (tatsächliche Berichtigung) ...................................................................... 120
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 121
Mario Kunasek ................................................................................................... 122, 218
Michael Pock ............................................................................................................... 123
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (tatsächliche Berichtigung) .................................... 125
Petra Bayr, MA ........................................................................................................... 125
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 126
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 212
Dietmar Keck .............................................................................................................. 217
Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 219
Johann Hechtl ............................................................................................................. 219
Mag. Johannes Rauch ............................................................................................... 220
Nurten Yilmaz ............................................................................................................. 221
Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................... 221
Entschließungsantrag der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz“ – Ablehnung 114, 222
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bürger_innenbeteiligung und -information im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen – Ablehnung 214, 223
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebietsgemeinden – Ablehnung ......................................................................... 215, 223
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzverfassung neu – Ablehnung .................................................................... 216, 223
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rahmenbedingungen für Gemeindekooperationen – Ablehnung ....................... 217, 223
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 265 d.B. ..................................................... 222
5. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Gemeinwirtschaftlichen Leistungsbericht 2013, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-98/266 d.B.) 223
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 223
Anton Heinzl ............................................................................................................... 225
Andreas Ottenschläger ............................................................................................. 226
Georg Willi .................................................................................................................. 227
Christoph Hagen ........................................................................................................ 228
Michael Pock ............................................................................................................... 230
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................... 231
Johann Hell ................................................................................................................. 232
Johann Singer ............................................................................................................ 233
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 234
Harry Buchmayr ......................................................................................................... 235
Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 236
Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 236
Johann Rädler ............................................................................................................ 237
Kenntnisnahme des Berichtes III-98 d.B. ..................................................................... 238
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 583/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sexuelle Gewalt gegen Frauen (267 d.B.) 238
Redner/Rednerinnen:
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 239
Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 240
Carmen Gartelgruber ................................................................................................ 241
Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 242
Christoph Hagen ........................................................................................................ 243
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 243
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................................................ 245
Nurten Yilmaz ............................................................................................................. 246
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 247
Mag. Aygül Berivan Aslan ......................................................................................... 249
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 250
Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 250
Harry Buchmayr ......................................................................................................... 251
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gegen sexuelle Gewalt“ – Annahme (E 42) ....................................................... 248, 252
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 267 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend sexuelle Gewalt gegen Frauen (E 41) ........................................................................................ 252
7. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (498/A) 252
Redner/Rednerinnen:
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 252
Mag. Elisabeth Grossmann ...................................................................................... 253
Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................... 254
Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................... 254
Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 255
Zuweisung des Antrages 498/A an den Justizausschuss ........................................... 256
8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert werden (526/A) .................................... 256
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 256
Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 257
Johann Höfinger ......................................................................................................... 257
Rupert Doppler ........................................................................................................... 258
Zuweisung des Antrages 526/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............... 258
9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (547/A) ............................................................................................................................. 259
Redner/Rednerinnen:
Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 259
Hannes Weninger ....................................................................................................... 260
Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 260
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 261
Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 262
Zuweisung des Antrages 547/A an den Geschäftsordnungsausschuss ..................... 263
Eingebracht wurden
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 67
262: Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA
268: Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden
269: Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird
270: Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Unternehmensgesetzbuch zur Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geändert werden (GesbR-Reformgesetz – GesbR-RG)
Anträge der Abgeordneten
Angela Lueger, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsgesetz 2013 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (612/A)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Neugestaltung der Gewerbeordnung (613/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, StF: BGBl. Nr. 267/1957 (WV), geändert wird (614/A)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Scheckmodells für Dienstleistungen im Bereich der elementaren Bildung (615/A)(E)
Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 - UG, StF: BGBl. I Nr. 120/2002 (UG), geändert wird (616/A)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Neuregelung der Gesellschaftssteuer (617/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Unternehmensgesetzbuch (618/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend einer Opt-Out Option für die Rundfunkgebühren (619/A)(E)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und –bildungseinrichtungen (620/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine endgültige Pensionsharmonisierung (621/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gemeindekooperationen (622/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erarbeitung eines tragfähigen Rechtsrahmens zur Erleichterung von Crowdfunding (623/A)(E)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Unternehmensförderungen (624/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebietsgemeinden (625/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung (626/A)(E)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Etappenplan zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr (627/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzverfassung neu (628/A)(E)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Änderung der Kompetenzlage im Bereich des Hort- und Kindergartenwesens und ehestmögliche Verabschiedung eines Bundesrahmengesetzes für elementarpädagogische Einrichtungen (629/A)(E)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbildungsreform für Elementarpädagog_innen und Assistenzkräfte in elementarpädagogischen Einrichtungen (630/A)(E)
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbildungs-reform für Elementarpädagog_innen und Assistenzkräfte in elementarpädagogischen Einrichtungen (631/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzausgleichsforum (632/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gaspreisgarantie für die Österreicherinnen und Österreicher (633/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp dem Sexismus beim SPÖ-Donauinselfest (634/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp dem Sexismus beim SPÖ-Donauinselfest (635/A)(E)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung" (636/A)(E)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Polizistinnen und Polizisten über 50" (637/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Halbjährliche verpflichtende Reanimationsschulung durch freiwillige Einrichtungen an allen Schulen für junge Menschen ab 12 Jahren" (638/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Reduktion der GIS Gebühren für sehbeeinträchtigen Menschen" (639/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Patientenvertreter in unabhängiger Heilmittelkommission" (640/A)(E)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz" (641/A)(E)
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Kastrationspflicht für Katzen und Kater - Klarstellung der Textpassage in der 2. Tierhaltungsverordnung zum Tierschutzgesetz" (642/A)(E)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Vervollständigung der Transparenzdatenbank" [(643/A)(E) und (Zu 643/A)(E)]
Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Anrechnung von Freiwilligenarbeit auf den Erwerb von Pensionszeiten" (644/A)(E)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Qualitätsgütesiegel-Gesetz" (645/A)(E)
Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weniger Bürokratie, mehr Freiheit! (646/A)(E)
Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erneuern statt Besteuern! (647/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (648/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kassasturz in der Arbeitslosenversicherung und beim AMS-Budget (649/A)(E)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechtigkeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes für Nebenerwerbslandwirte (650/A)(E)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Schulsprengel für öffentliche Pflichtschulen (651/A)(E)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierungssystem hinsichtlich der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der allgemein bildenden Pflichtschulen (652/A)(E)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Kostenersatzes für alternative Heilmethoden (653/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwarzarbeit auf dem Donauinselfest 2014 (654/A)(E)
Elisabeth Hakel, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofes zur Bundestheater-Holding im Reformprozess (655/A)(E)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens Hinkley Point durch die EU-Kommission (656/A)(E)
Dr. Harald Walser, Christoph Hagen, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Fracking in Österreich (657/A)(E)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Vervollständigung der Transparenzdatenbank" (658/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gezielte Personalentwicklung am Schulstandort durch ein Maßnahmenpaket zur beruflichen Fortbildung für Lehrkräfte (659/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines modernen, leistungsorientierten Rahmenkollektivvertrages für alle Mitarbeiter_innen an autonomen Schulen (660/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entscheidungsfreiheit über den Einsatz zusätzlicher Ressourcen an den Neuen Mittelschulen (661/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätssteigerung des Schulwesens durch objektive Auswahlverfahren für Schulleiter_innen sowie Förderung der Schulleiter_innenausbildung (662/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung der "Mittleren Reife" (663/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Prüfung des Quick-Freeze-Modells (664/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Deckelung der Bank-Überziehungszinsen (665/A)(E)
Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Bürokratie-Abbau jetzt" (666/A)(E)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereröffnung der Polizeidienststelle Gaspoltshofen aufgrund der neuen Bundesbetreuungsstelle in Gallspach (667/A)(E)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung des Hochwasserschutzdammbaus im Tiroler Unterland (Wörgl/Kundl) (668/A)(E)
Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Schiefergas-Fracking in Österreich (669/A)(E)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen (670/A)(E)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereröffnung der Polizeidienststelle Spital am Semmering (671/A)(E)
Elisabeth Hakel, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird (672/A)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Reparatur im Bereich des Grundbuchrechts, mit der die derzeit unbefriedigende Rechtslage hinsichtlich der Zubehöre zu Wohnungseigentumseinheiten beseitigt wird (673/A)(E)
Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (674/A)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Fairer Handel statt Konzernjustiz – Regierungsspitze mit Doppelspiel (2442/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gemeindekooperationen (2443/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wartung und Instandhaltung der ÖBB-Postbus-Flotte (2444/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen (2445/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend offene Fragen zur Ärzteausbildung im Zusammenhang mit der geplanten Novelle des Ärztegesetzes (2446/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Millionenschaden in der Landwirtschaft in Leibnitz, der Südoststeiermark und Murtal (2447/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend nachträgliche Besteuerung deutscher Renten (2448/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nachträgliche Besteuerung deutscher Renten (2449/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kein Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte (2450/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Planstellenabbau trotz Polizeipostenschließung (2451/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Verschreibung von Drogenersatzstoffen und psychotropen Stoffen durch Ärzte (2452/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizeieinsatz in Bischofshofen (2453/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die OECD Statistik zu Arbeitsbedingungen im Tourismus (2454/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Angelobung des Stadtschulratsvizepräsidenten (2455/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Abbau der Lärmschutzwand auf der A2 zwischen Gleisdorf und Laßnitzhöhe (2456/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schleppertourismus aus Italien (2457/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bienenseuche im Lungau (2458/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Opfer muss Verfahrenskosten tragen (2459/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Tierquälerei durch Kinder-Bande (2460/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Millionenschaden durch Überflutungen in der Steiermark (2461/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Online Rechner zur Einstufung für das Pflegegeld (2462/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Schreiben von Regierungsmitgliedern an den Südtiroler Landeshauptmann (2463/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (2464/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (2465/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (2466/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundesministerium für Familie und Jugend (2467/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundesministerium für Finanzen (2468/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (2469/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundeskanzleramt (2470/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundesministerium für Gesundheit (2471/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundesministerium für Justiz (2472/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (2473/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (2474/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundesministerium für Inneres (2475/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend verdeckte Förderung parteinaher Gaststättenbetriebe durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen (2476/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einhebung von Gepäckgebühren (2477/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Russland-Sanktionen und deren Auswirkungen auf die Konsumenten am Lebensmittelmarkt (2478/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Ärztemangel in Österreich und Reduzierung der Arbeitsstunden von Ärzten (2479/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend ROCO Modelleisenbahnen - jahrelanges Verfahren ohne Ende - undurchsichtige Rolle Raiffeisenverband Salzburg - Verhalten der Justiz (2480/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS unter Spardruck (2481/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend offene Fragen zur Ärzteausbildung im Zusammenhang mit der geplanten Novelle des Ärztegesetzes (2482/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend neue Kinderreha-Zentren (2483/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Personalmangel in der Pathologie (2484/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die mögliche Schließung des Flughafens Klagenfurt (2485/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend sinkende Wettbewerbsfähigkeit Österreichs (2486/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den VCÖ und die Forderung nach der Abschaffung der Steuerbegünstigung für Firmenwagen (2487/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Vorwarnzeit (2488/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Massenschlägerei im Grazer Stadtteil Gries am 30.08.2014 (2489/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Altersarmut in Österreich (2490/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend das Bildungsmodell "Lehre mit Reifeprüfung" (2491/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Jugendgarantie in Europa und Österreich (2492/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Leiharbeit in Österreich (2493/J)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend "Anträge auf Stiefkindadoption" (2494/J)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend "SEYLA-Studie" (2495/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend "Doppelbesteuerung von Pensionen" (2496/J)
Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend "Strafen für Verwaltungsübertretungen im Bereich der Güterbeförderung" (2497/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft (2498/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Katholischen Kirche in Österreich (2499/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Neuapostolischen Kirche in Österreich (2500/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Koptisch-orthodoxen Kirche in Österreich (2501/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich (2502/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Jehovas Zeugen in Österreich (2503/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Israelitischen Religionsgesellschaft (2504/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (2505/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Islamisch-Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI) (2506/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Griechisch-orientalischen (= Orthodoxen) Kirche (2507/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Freikirchen in Österreich (2508/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Evangelisch-methodistischen Kirche in Österreich (EmK) (2509/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Evangelischen Kirche A.B. und H.B. (2510/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Altkatholischen Kirche Österreichs (2511/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Syrisch-orthodoxen Kirche in Österreich (2512/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Teilnahme am Religionsunterricht der Armenisch-apostolischen Kirche in Österreich (2513/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Sponsorings für den Schulplaner der Sozialistischen Jugend (2514/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Sponsorings für den Schulplaner der Sozialistischen Jugend (2515/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sponsorings für den Schulplaner der Sozialistischen Jugend (2516/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sponsorings für den Schulplaner der Sozialistischen Jugend (2517/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der TGKK aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2518/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der SGKK aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2519/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der VGKK aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2520/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der VAEB aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2521/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der SVB aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2522/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der SVA aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2523/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der PVA aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2524/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der BVA aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2525/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der BKK aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2526/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der AUVA aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2527/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der KGKK aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2528/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der WGKK aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2529/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der OÖGKK aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2530/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der NÖGKK aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2531/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einnahmen der BGKK aus Immobilien und Liegenschaften 2 (2532/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Vergabe von Mikrokrediten (2533/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend der Höhe von Stornospesen bei "IBAN-Verschreibern" (2534/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Vergabe von Mikrokrediten (2535/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend merkwürdiger Fall von Bilokalität eines Lehrers der HTL Eisenstadt (2536/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend zahlreiche widersprüchliche Aussagen in den Anfragebeantwortungen von 13149/J, 14707/J (XXV.GP), 206/J, 608/J, 609/J (XXV.GP) uva - Vorbereitungskurs zur Physikolympiade an der HTL Eisenstadt (2537/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Aussetzung der Rechtsdurchsetzung wegen Rechtsbruch durch den Verurteilten oder die Verurteilte (2538/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Rundfunkgebühren-Föderalismus in Österreich (2539/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sicherstellung der Gasversorgung für Konsumentenhaushalte (2540/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Beratung des Radiosender Hitradio Ö3 durch die BCI und den Ö3 Vizechef Albert Malli (2541/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend geheim gehaltene Pensionskassenregelungen in den einzelnen Bundesministerien (2542/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nach EZB-Zinssenkung auch die Überziehungszinsen senken (2543/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Chemieeinsatz bei Naturchristbäumen (2544/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kein Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte (2545/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Engpass bei Kinder-Gratisimpfungen (2546/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend 36 ungeklärte Fragen zum Thema Goldreserven (2547/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Neuordnung der Lufträume in der Süd-West-Steiermark (2548/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend opt-out-Regelung für Spitalsärzte (2549/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend opt-out-Regelung für Spitalsärzte (2550/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend "Fahrservice Uber" (2551/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mystery Shopping der Österreichischen Lotterien (2552/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend angebliche Pannen und Ermittlungsfehler im Fall "Fledermaus/Salzburg" (2553/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend neue Werbung auf Heeresfahrzeugen (2554/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Kriminalitätsentwicklung im Bezirk Völkermarkt 2013 (2555/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Schwarzarbeit auf dem Donauinselfest 2014 (2556/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Schwarzarbeit auf dem Donauinselfest 2014 (2557/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend der lokalen Versorgung mit Postämtern bzw. Postpartnern (2558/J)
Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend "Kriminalität und Spielsucht (Glücksspiel & Wetten) - Zahlen 2013" (2559/J)
Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend "StPO-Novelle: Strafprozess und Privatbeteiligung - Entwicklung 2013 (2560/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Telekom Austria AG / Syndikatsvertrag ÖIAG & America Movil (2561/J)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend LLL:2020 (2562/J)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend LLL:2020 (2563/J)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend LLL:2020 (2564/J)
Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend "Werbekampagnen zur Erhöhung des Männeranteils bei den KindergartenpädagogInnen" (2565/J)
Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Neuordnung der technischen Berufe (2566/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rechnungshofes betreffend "Minister Sparefroh" (2567/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend "Minister Sparefroh" (2568/J)
Nurten Yilmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die weitere Vorgangsweise beim umstrittenen § 274 StGB (Landfriedensbruch) (2569/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Liste sozialer Brennpunktschulen des BMBF (2570/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend der Cannabis-Werbung der Jungen Grünen (2571/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylquartier am Semmering (2572/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Fahrzeugbrand auf der A2 (2573/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fahrzeugbrand auf der A2 (2574/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Singapur-Aufenthalt von Henrietta Egerth-Stadlhuber und Kosten für die FFG (2575/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend eventuelle Geldflüsse zwischen dem VCÖ und der Prove Unternehmensberatung GmbH (2576/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend der möglichen Nutzung des Turnsaals des Stadtpolizeikommandos Villach und des ehemaligen Schulgebäudes in Villach-Oberwollanig als Unterkunft für Asylwerber (2577/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Tarantelinvasion im Burgenland (2578/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Freihandelsabkommen der EU mit Kanada bzw. den USA (2579/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kriminalität im Grazer Volksgarten (2580/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den fragwürdigen Status der Gemeinnützigkeit des VCÖ (2581/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Übernahme maroder ÖBB-Strecken durch das Land Oberösterreich (2582/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Neuordnung des Luftraumes in Oberösterreich (2583/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Neuordnung des Luftraumes in Oberösterreich (2584/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend zusätzliche Leistungen für Aufsichtsratsmitglieder der Hypo Alpe Adria (2585/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend 15- bis 20%-ige Umverteilung im Schulbudget zugunsten sog. "sozialer Brennpunktschulen" (2586/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend BMBF-Definition sog. "sozialer Brennpunktschulen" (2587/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Umgehung des Exportverbots von landwirtschaftlichen Produkten nach Russland (2588/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Grün- bzw. Wildkorridore (2589/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Zuwendungen an ARGE Rind (2590/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umgehung des Exportverbots von landwirtschaftlichen Produkten nach Russland (2591/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Österreich nur im Mittelfeld der europäischen F&E-Quote (2592/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Diskriminierung durch Einführung neuer akademischer Grade (2593/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Verwendung von Mitteln des Europäischen Stabilitätsmechanismus zur Konjunkturbelebung (2594/J)
Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen nach der Förderrichtlinie § 19c BAG (2595/J)
Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend der aktuellen Entwicklung bei den Lehrabschlussprüfungen (2596/J)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Überprüfung der Löschung der Vorratsdaten (2597/J)
Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Leasingpersonal (2598/J)
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Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend "Ersatzweise Unterschriftsleistung für Abgeordnete bei Spesenabrechnungen" (7/JPR)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend "Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft bei parlamentarischen Mitarbeitern" (8/JPR)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend "Kostenersatz für Printmedien" (9/JPR)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend "Hauptausschuss XXV.GP.-52/HA" (10/JPR)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2129/AB zu 2256/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2130/AB zu 2259/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (2131/AB zu 2253/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2132/AB zu 2265/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (2133/AB zu 2246/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2134/AB zu 2250/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (2135/AB zu 2254/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2136/AB zu 2260/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2137/AB zu 2261/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2138/AB zu 2258/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2139/AB zu 2268/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (2140/AB zu 2245/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (2141/AB zu 2247/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (2142/AB zu 2248/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2143/AB zu 2249/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2144/AB zu 2262/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2145/AB zu 2252/J)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf.
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, schönen guten Morgen!
Die Sitzung ist eröffnet.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Weigerstorfer, Maurer, Dr. Mückstein, Mag. Musiol, Mag. Schatz, Windbüchler-Souschill sowie Präsident Hofer.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter wird durch die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter vertreten.
*****
Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass die Aktuelle Stunde und die Aktuelle Europastunde auf ORF 2 live übertragen werden. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge live übertragen.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Keine Chance dem Dschihadismus – Maßnahmen Österreichs gegen die terroristische Bedrohung“
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. Ich erteile ihm dieses und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Abgeordneter.
9.07
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben als Volkspartei das Thema „Keine Chance dem Dschihadismus – Maßnahmen Österreichs gegen die terroristische Bedrohung“ gewählt. (Abg. Kickl: Scheint die Innenministerin nicht zu betreffen! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die interessiert das nicht!)
In der Tat ist das Thema eines, das neben vielen volkswirtschaftlichen Fragen, die uns derzeit sehr massiv beschäftigen, in manchen Bereichen an die Fragen aller Grund- und Freiheitsrechte heranreicht. Es ist ein Thema, das uns, glaube ich, mehr beschäftigen sollte, als es uns derzeit beschäftigt, und ein Thema, das nicht zuletzt durch die Maßnahmen, die eine breite Allianz von Staaten gestern gesetzt hat, letztlich auch gar
nicht aktueller sein könnte. Daher ist es, glaube ich, auch sehr wichtig und richtigerweise gewählt worden.
Die Welt sieht sich durch diese Terrororganisation „Islamischer Staat“ konfrontiert mit einer neuen Form von Gewalt und Terror, weil sie sich nicht nur in der Form darstellt, dass es zu punktuellen Anschlägen auf unschuldige Menschen kommt, weil sich diese Gewalt nicht nur so darstellt, dass es zu punktuellen Zerstörungen kommt, weil sich diese Form der Gewalt nicht nur so darstellt, dass es zur Verbreitung von Angst und Schrecken als grundsätzliches Ziel kommt, sondern weil es – und das ist um vieles dramatischer als alles, was wir in den letzten Jahren und, ich möchte sagen, Jahrzehnten erlebt haben – vonseiten dieser Terrororganisation einen territorialen Anspruch gibt, weil es in Wahrheit so etwas wie einen imperialistischen Anspruch gibt, der auf Raumgewinn abzielt, der abzielt auf – so absurd das klingt – die Erreichung einer Weltherrschaft.
Zunehmend festzustellen ist, dass es in den, wenn man so sagen will, eroberten Gebieten im Irak oder auch in Syrien schon zu so etwas wie einer – natürlich nicht im völkerrechtlichen Sinn, aber in der Organisationform – Etablierung eines Staatsgebildes kommt. Das, meine Damen und Herren, ist eine völlig neue Qualität, ist eine massive Bedrohung unserer westlichen und europäischen Kultur, der wir mit allen gebotenen Mitteln und ganz entschieden entgegentreten müssen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
Es geht auch nicht darum, hier einen Krieg der Kulturen, wie es Huntington einmal beschrieben hat, zu erleben. Ganz im Gegenteil: Es ist kein Kampf, kein Krieg, keine Auseinandersetzung, die sich entlang einer religiösen Grenze zieht, denn wenn Sie sich die Opfer ansehen, so sind die Opfer momentan in erster Linie Muslime. Muslime selbst sind die Opfer dieser terroristischen Organisation „Islamischer Staat“, und auch viele andere sind die Opfer dieser Terrororganisation. (Ruf: Frauen!) Daher braucht es hier wirklich eine breite Allianz derer, die die Menschenrechte hochhalten wollen, die die Friedens- und Freiheitsrechte europäischen Zuschnitts hochhalten wollen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Und wir müssen bei allen Maßnahmen, die wir setzen, den liberalen Rechtsstaat, die offene Gesellschaft, die wir wollen und die es zu verteidigen gilt, im Auge haben!
Es bedarf aber auch, meine Damen und Herren, einer wohlüberlegten, wohlausbalancierten, aber raschen Setzung von Maßnahmen, um dieser Gefahr entgegenzutreten. Es sind natürlich die Innenministerin und der Herr Justizminister, deren Ressorts diese Aufgabe betrifft. Zuallererst betrifft es natürlich das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, also das Innenressort, aber in weiterer Folge natürlich betreffend Rechtsprechung et cetera das Justizressort.
Wir haben daher ein paar Vorschläge vorgelegt, die zu begutachten sind, und wo ich Sie alle, meine Damen und Herren, auch Sie von der Opposition, einladen möchte, sich an dieser Diskussion, auch mit Ideen, zu beteiligen. Ich glaube, es hat noch niemand wirklich den Stein der Weisen gefunden, wie dieser neuen Bedrohung entgegenzutreten ist. Aber ich glaube, dass wir in dieser Frage nicht nur einen europäischen, weltweiten, sondern jedenfalls auch nationalen Schulterschluss brauchen, um gegen diese Bedrohung entschieden vorzugehen.
Die Frau Bundesministerin für Inneres hat Vorschläge unterbreitet. Um sicherzustellen, dass sich Minderjährige nicht an derartigen terroristischen Handlungen beteiligen, hat man Grenzkontrollen insofern überlegt, zu verschärfen, als Jugendliche nicht ohne Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten in entsprechende außerhalb Europas liegende Gebiete ausreisen können sollen. In der Frage des Staatsbürgerschaftsrechtes soll es zu einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft dann kommen, wenn sich Personen
an derartigen kriegerischen Handlungen beteiligen, sofern sie dadurch nicht staatenlos werden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die werden ja nicht staatenlos!) Auch geht es um die Frage, wie man mit jenen Symbolen und Sympathiekundgebungen umgeht, auf die sich diese Terrororganisation „Islamischer Staat“ bezieht.
Das alles beinhaltet ein Paket, das nun in Begutachtung geht, wo ich aber ausdrücklich betonen möchte, dass wir Sie von der Opposition einladen möchten, sich hier auch mit Vorschlägen zu beteiligen, damit man gute Maßnahmen setzen kann, die dem Rechnung tragen, was wir wollen.
Es gibt ein Zitat, das Benjamin Franklin nachgesagt wird, das ihm zugeschrieben wird, das aber sehr oft folgendermaßen wiedergeben wird:
„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren!“
Ein Zitat, das nicht meine ungeteilte Zustimmung findet. Ich habe dann ein bisschen recherchiert und bin beim Originaltext draufgekommen, dass es sich um eine falsche Übersetzung handelt. Das Originalzitat in der richtigen Übersetzung lautet nämlich: „Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit!“
Und dieses Zitat, meine Damen und Herren, trifft es auf den Punkt. Wir müssen Maßnahmen setzen, um dieser Gefahr entgegenzutreten, immer in der richtigen, ausgewogenen Balance, nicht Grund- und Freiheitsrechte über Gebühr zu beschneiden, um eine terroristische Gefahr zu bekämpfen. Wir müssen solche Maßnahmen setzen, die unseren Behörden, unserer Exekutive jene Mittel in die Hand geben, mit denen sie auch für unsere Sicherheit, für unser Freiheits-, Kultur- und Lebensmodell eintreten können und damit ein gedeihliches Fortkommen unserer Gesellschaft sicherstellen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
9.16
Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. Herr Bundesminister, auch Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte. (Ruf: Nicht unterschreiten!)
9.17
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Wir alle hier stehen unter dem Eindruck dieser furchtbaren Gräueltaten, die begangen werden an ethnischen und religiösen Minderheiten. Wir alle haben das Bedürfnis, auch unseren Beitrag dazu zu leisten, dass diese Tendenzen möglichst mit geeigneten Mitteln bekämpft werden, und das tun wir auch. Es ist wirklich furchtbar, mit anzusehen, wie da letztlich auch eine Religion missbraucht wird, denn wenn man sich näher damit beschäftigt, stellt man immer wieder fest, dass etwa der angesehenste islamische Führer in Kairo Großmufti Shawki Allam nicht müde wird, nahezu täglich darauf hinzuweisen, dass es absolut nicht zulässig wäre, terroristische Akte auf religiöse Motive zu stützen und dass das dem Islam, richtig verstanden, völlig fremd wäre.
Da sieht man aber auch, welches Maß an Verirrung und an Fehlleitung hier letztlich zum Ausdruck kommt. Und das ist auch genau der Punkt, wo wir betroffen sind, auch im Inland, speziell in Bezug auf Jugendliche, die sich irreleiten, verführen und fehlleiten lassen.
Ich kann mich im Wesentlichen insofern auch kurz fassen, als Herr Abgeordneter Amon ja schon vieles vorweggenommen hat. Ja, es ist richtig, wenn jeder Minister in seinem Kompetenzbereich alles tut, was man hier tun kann, um diesen Gefahren entgegenzu-
wirken. Es ist richtig, wenn die Frau Innenministerin in ihrem Kompetenzbereich ein Grenzkontrollgesetz nachschärfen möchte – letztlich zum Schutz dieser Jugendlichen, die wirklich irregeleitet durch Hassprediger, die sie radikalisieren, glauben, in einen heiligen Krieg ziehen zu müssen. Es ist auch richtig, dort, wo das möglich ist – es werden nicht viele Fälle sein –, sich auch die Rechtsgrundlage von Doppelstaatsbürgerschaften näher anzusehen.
All diese Maßnahmen im legistischen Bereich, soweit sie jetzt das Innenressort betreffen, sind oder werden jedenfalls sehr bald in Begutachtung sein; und das ist gut so.
Ich möchte jetzt nur speziell meinen Kompetenzbereich betreffend zwei Dinge festhalten. Zum einen: Wir haben seit einigen Jahren ein wirklich ausreichend strenges Gesetz gegen terroristische Aktivitäten. Jede Form der Unterstützung einer terroristischen Organisation ist, egal, wie sie heißt, unabhängig davon, ob diese Aktivitäten im Inland oder im Ausland gesetzt werden, in Österreich strafbar, und zwar letztlich mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren bedroht.
Das heißt, wir haben hier keinerlei Bedarf, nachzuschärfen, das ist nicht notwendig! (Beifall bei ÖVP, Grünen und Abgeordneten der SPÖ.) Ja, ist so! Wir haben hier vor einigen Jahren schon unsere Hausaufgaben gemacht, und das hilft uns jetzt, weil es schon Sinn macht, letztlich auf dieser sehr strengen Rechtsgrundlage, die wir schon haben, gegensteuern zu können, frühzeitig gegensteuern zu können, und das hat sich auch bewährt.
Einen Punkt gibt es, in dem ich persönlich dafür bin, dass man diesen Tatbestand, um den es hier geht, etwas treffsicherer gestaltet. Ich möchte gar nicht so sehr sagen „nachschärft“. Das hat aber jetzt nicht unmittelbar mit den furchtbaren Phänomenen, die unter dem Begriff „Dschihadismus“ diskutiert werden, zu tun, sondern das haben wir schon länger in Diskussion: Das betrifft den Tatbestand der Verhetzung. Ich glaube, dass man diesen Tatbestand treffsicherer gestalten sollte gegen Radikalismen und gegen radikale Tendenzen in jeder Richtung.
Wir haben konkret aus Anlass des Platzsturms in Bischofshofen vor einigen Monaten – Sie werden sich erinnern – ins Auge gefasst, dass wir hier das Erfordernis der Strafbarkeit von der Wahrnehmbarkeit durch zirka 150 Personen herabsetzen auf eine geringere Zahl von Menschen, das würde bedeuten zehn. Warum? – Das ist, glaube ich, wirklich gerade an diesem Beispiel sehr sinnvoll zu erläutern. Das war halt ein Trainingsspiel, da gab es offenbar nicht mehr als 150 Zuseher. Aber es kann doch von der Gefährlichkeit der Handlungsweise her betrachtet keinen Unterschied machen, ob ich jetzt bei so was 30, 50, 100 oder 200 Zuschauer habe. Nein, das ist gefährlich! Es ist einfach so, dass man mit dem Tatbestand der Verhetzung sinnvoll und möglichst treffsicher diesen Tendenzen zur Radikalisierung und diesen wirklich rassistischen Äußerungen und Tätlichkeiten entgegenwirken soll. Das betrifft, wie gesagt, nicht nur den Dschihadismus, das haben wir uns schon vorher überlegt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Ich muss mich da jetzt kurz fassen, aber es geht vor allem um den ersten Absatz des Verhetzungstatbestandes, der soll treffsicherer gestaltet werden. Es geht nicht um den Absatz 2, der – und auch das sehe ich – die Gefahr in sich birgt, dass man diesen Tatbestand vielleicht zu weit aufmacht und dann auch Dinge darunter fallen, die, jedenfalls wenn man von Treffsicherheit spricht, nicht darunter fallen sollen.
Das ist das, was in unserem Bereich geschehen soll. Aber was mir sehr gut gefallen hat an dem, was der Abgeordnete Amon gesagt hat: Amon hat zu Recht gesagt, wir brauchen so was wie einen nationalen Schulterschluss, denn das Wichtigste ist doch, dass wir hier im Bereich der Prävention alles tun, um zu verhindern, dass Jugendliche, wie zuletzt geschehen, in ein Land ziehen, von dem sie glauben, sie müssten sich dort
aktiv beteiligen an irgendwelchen Aktivitäten oder gar Kämpfen, in der irrigen Meinung, sie würden hier einem höheren Ziel dienen.
Das ist das wirklich Furchtbare. Und es sind ja auch schon genug Jugendliche aus Österreich dort umgekommen, so, wie die das glauben, ist es ja nicht. Daher macht es auch Sinn, sich hier zu überlegen: Was kann man tun, um diese Jugendlichen wirklich zu immunisieren gegen diese Verführung durch Hassprediger und radikale Menschen, die sie in Wahrheit ja instrumentalisieren? Was kann man hier wirklich tun? Und da bedarf es wirklich vieler Maßnahmen auf allen Ebenen.
Da kann ich nur sagen, ich weiß selber auch nicht, was man hier noch alles tun kann oder sollte, aber wir haben ja den „Gipfel gegen Hass und Hetze“ am 14. Oktober gemeinsam auch deshalb ins Auge gefasst und organisiert, Kollegin Mikl-Leitner, Kollege Kurz und ich, weil wir eben auch mit Experten darüber sprechen wollen, was man hier alles tun kann. Und natürlich – und das ist das Stichwort: nationaler Schulterschluss – muss man hier auch andere Ressorts unbedingt mit einbinden. Natürlich auch das Unterrichtsressort; ich habe erst gestern mit der Frau Kollegin Heinisch-Hosek darüber gesprochen. Natürlich auch das Familienministerium, letztlich auch das Kunstministerium. Gerade kritische junge Leute verstehen oft die Sprache der Kunst besser als die Sprache des Gesetzes.
Es ist wichtig, dass man an die Jugendlichen herankommt, dass man aber auch sieht, dass man diesen Jugendlichen insofern auch helfen muss, als sie ihren Platz in der Gesellschaft finden müssen. Sie müssen eine entsprechende Beschäftigung haben, sie müssen sozial eine Stellung erringen können, die dazu führt, dass sie etwas zu verlieren haben. Das macht sie weitgehend immun gegen diese Radikalisierungstendenzen, und das ist genau das, was wir schaffen müssen, damit wir auf breiter Front auch mit Präventivmaßnahmen dagegen ankämpfen, dass es in unserem Land zu Radikalisierung und letztlich zu Gewalttaten kommt.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch Folgendes sagen: Die Radikalisierung in Form von Taten muss man bekämpfen, auch mit strafrechtlichen Maßnahmen. Aber es beginnt früher, die Radikalisierung beginnt mit Worten, denen dann leider oft auch Taten folgen. Und auch hier glaube ich doch sagen zu dürfen, dass es schon auch wichtig ist, sich die Sensibilität dafür zu bewahren, dass auch die Radikalisierung in Worten ein Problem darstellt und als solches gesehen werden sollte. Wenn wir alle zusammen hier entsprechend sensibel agieren und reagieren, dann, glaube ich, wird es uns auch gelingen, das, was an Maßnahmen möglich ist, zu setzen, gemeinsam und jeder in seinem Bereich, was letztlich auch erforderlich ist, um gerade im Interesse unserer Jugend alles zu tun, damit es eben nicht so viel Radikalisierung gibt, weder in Worten und schon gar nicht in Taten.
Wir haben zu viel Radikalisierung in diesem Land, wir haben auch zu viel Gewalt auf der Straße. Für mich hängt das zusammen, und wir müssen wirklich auf breiter Front alles tun, um dem entgegenzuwirken. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und Team Stronach.)
9.26
Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Bundesminister.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht überschreiten darf.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Ich erteile es ihm.
9.26
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich kann das nur unter-
streichen, was der Herr Justizminister hier gesagt hat, und ich glaube auch, dass es ganz, ganz wesentlich ist, sich bewusst zu machen, dass das genaue Beobachten der weiteren Entwicklungen, der weiteren Vorgänge, das Setzen von weiteren Maßnahmen, um den Rechtsstaat nach außen hin wehrfähig zu halten und gleichzeitig die Einhaltung der Grundrechte zu bewahren und durchzusetzen, nicht die Aufgabe einzelner Minister sein kann, wie du richtig sagst, sondern dass das die Aufgabe von uns allen ist. Die Federführung liegt natürlich bei der Bundesregierung. Insofern ist es natürlich auch sehr, sehr klug und wichtig, dass man den Bereich Ausbildung/Bildung miteinbezieht, weil es natürlich in erster Linie Jugendliche, pubertierende Jugendliche sind, die von unterschiedlichen Seiten angeworben werden für diese absolut wahnsinnigen Gräueltaten, die vorgeblich religiöse Gruppen begehen, über das Internet und andere Wirkungsstätten.
Es ist in der Tat so, dass wir mit – Kollege Amon hat das schon vorhin gesagt – derartigen Gräuelmorden und Wahnsinnstaten seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr konfrontiert waren. Das Hinrichten von Menschen, das Umbringen von Menschen, das Köpfen von Menschen und Schwachen vor der medialen Öffentlichkeit haben eigentlich bis dato noch nicht stattgefunden. Das zeigt uns aber auch, dass man diese Öffentlichkeit einsetzen möchte als Mittel zur Vertreibung weiterer Personen. Und dagegen muss man auftreten.
Der Umstand, mit dem wir hier konfrontiert sind, ist, dass diese selbsternannten Kriegerinnen und Krieger, die im Grunde genommen eigentlich missbrauchte, irregeleitete Komplexler sind, angeworben werden für diese Gräueltaten, und das zeigt uns, dass wir uns auf diesen Ebenen über neue Maßnahmen den Kopf zerbrechen müssen.
Ich glaube, es ist völlig richtig, was der Herr Bundesminister sagt, nämlich dass die entsprechenden Strafgesetze vorhanden sind, wir keine neuen Tatbestände brauchen, unsere Terrorismusbestimmungen ausreichend sind. Es gilt sie anzuwenden, und es gilt sie richtig anzuwenden. Wir wollen nicht wieder so etwas erleben wie den Tierschützerprozess, wo eine völlig irregeleitete Meinung dazu führt, dass gegen Personen dann solche Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang nie angedacht waren, gesetzt werden.
Dieses Augenmaß hier zu behalten ist ganz wichtig, und daher ist die offene Diskussion unter Einbeziehung aller Parteien, aber natürlich auch der Zivilgesellschaft sehr, sehr wesentlich. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) – Danke auch dem Kollegen Schieder für den Hinweis. (Abg. Schieder: Ich dachte, ein Zwischenapplaus ist besser als ein Zwischenruf!) Ja, das ist eigentlich ungewohnt aus der Rolle heraus, das ist schon richtig. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ja, natürlich, vom Rednerpult aus kann man relativ schwer einen Zwischenruf machen, da haben Sie völlig recht, Herr Kollege. (Heiterkeit.)
Gut, aber im Großen und Ganzen ist die Situation extrem ernst, und ich meine, dass wir hier gefordert sind.
Mir persönlich erscheint das eine oder andere Vorgehen im internationalen Kontext nicht ganz nachvollziehbar, denn wir erleben jetzt eigentlich seit Juni dieses Morden, und jetzt erst beginnen schön langsam die Gegenaktionen. Wenn man sich anschaut, wer wirklich hier vor Ort kämpft, nämlich die kurdischen Stämme, die unter Einsatz ihres Lebens – es wird ja hier eigentlich ihre Lebensgrundlage bedroht – hier kämpfen, dann gilt denen natürlich alle Unterstützung, die möglich ist, und es muss international alles getan werden, dass jene Kräfte, die in der Lage sind, hier zu unterstützen – ob das jetzt moralisch, militärisch oder durch Sachleistungen ist –, auch entsprechend wirken können.
In Österreich ist es wesentlich und wichtig, die Jugend in den Schulen, wo auch immer es möglich ist, dagegen zu immunisieren, aber gleichzeitig gegen jene vorzugehen, die
hier ihr unheilvolles Spiel treiben, nämlich die Anwerbetätigkeiten durchführen. Daher ist es auch wichtig, zu schauen: Wo kommt das her? Wer macht das? Und: Wie kann man dagegen antreten? Ich glaube, dass man in diesen Zusammenhang auch die eine oder andere Maßnahme, wie man im Internet effektiver dagegen vorgehen kann, überlegen muss. Wir müssen aber gleichzeitig sicherstellen, dass der Rechtsschutz besser wird, dass die Aufsicht besser wird, dass möglicherweise auch die Anwender eine kleinere Gruppe werden und letztlich hier im Parlament auch eine entsprechende begleitende Kontrolle stattfindet.
Ich glaube, es ist auch wichtig, zu zeigen, was ein Rechtsstaat wirklich bedeutet. Es wird ja von diesen Kreisen immer wieder symbolisiert und so dargestellt, dass der demokratische Rechtsstaat europäischer Prägung ein schwacher Staat ist, wo man sich eigentlich alles leisten kann, wo man Gewalt ohne Weiteres ins Land bringen kann. Dem ist nicht so! Ein demokratischer Rechtsstaat ist wehrhaft, und das werden wir zeigen, und zwar unter Berücksichtigung der Grundrechte und unter Berücksichtigung der Transparenz. Hier ist dieses Haus gefordert, und ich bin mir sicher, dass wir angesichts dieser unglaublichen Vorgänge und der absoluten Notwendigkeit, hier wirklich alles dagegenzusetzen, was möglich ist, eine gute Lösung finden werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
9.32
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. Ich erteile es ihr.
9.32
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger!
„Demokratie kann man keiner Gesellschaft aufzwingen, sie ist auch kein Geschenk, das man ein für allemal bekommen hat. Sie muss täglich erkämpft und verteidigt werden.“
Dieses Zitat stammt von Heinz Galinski, dem ersten und langjährigen Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland.
Galinski spricht damit das Prinzip der streitbaren Demokratie an. Was ist eine streitbare Demokratie? Was versteht er darunter? – Die Demokratie ermöglicht, eben aufgrund ihrer Toleranz, Gruppen, die dagegen arbeiten, dass sie gegen Toleranz und Demokratie vorgehen. Und das müssen wir mit aller Kraft stoppen! Die Linie unserer Regierung und unserer Republik muss sein: Null Toleranz gegenüber den Dschihadisten! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die einzige und damit denkbare Konsequenz aus den alarmierenden Ereignissen der letzten Wochen und Monate: Wir müssen alles tun, dass die Unterwanderung von Dschihadisten in Österreich keine Chance hat. Das ist die Verantwortung aller, der Politik, der ganzen Gesellschaft, aber auch der Familien in unserem Land. Hass darf keine Chance in unserem Land haben! Denn: Anders Denkende oder anders Lebende zu Feindbildern zu stilisieren, das widerspricht jeder demokratischen Gesinnung in unserem Land und widerspricht dem Wert des Lebens und dem Recht auf Leben, das jeder Mensch grundsätzlich hat. Solche extremen Feindbilder, die aufgebaut werden, rechtfertigen in deren Sinn am Ende des Tages Mord und Völkermord.
In meiner Religion – und dazu bekenne ich mich auch – sagt das 5. Gebot: Du sollst nicht töten! Und das gilt für jede andere Weltreligion auch: Du sollst nicht töten! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Für uns war es bisher undenkbar, dass mitten in Österreich junge Menschen, oft sogar Minderjährige, die im Rahmen unserer demokratischen Gesellschaft aufgewachsen
sind, unsere Werte so stark ablehnen, dass sie alle Schranken ablegen und Feinde erkennen und sich selbst generieren, die es so nicht gibt. Das schockiert, und das darf einfach nicht passieren.
Ich bin unserem Vizekanzler und den Bundesministern Brandstetter, Kurz und Mikl-Leitner sehr dankbar für die guten Vorschläge, die sie zur richtigen Zeit machen, und für das umfassende Paket, das sie vorgelegt haben, um diesen Gefahren zu begegnen. Die Medien haben in den letzten Tagen unsere Minister als Sicherheitsminister bezeichnet. Ich bezeichne sie zudem als Rechtsstaatsminister und als Demokratieminister.
Terrorismus und Hass sind ein Angriff auf die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit. Sie vergiften unser demokratisches Klima. In der Geschichte haben wir das schon schmerzhaft erleben müssen. Und wir können daraus ja wohl klüger werden. Verhetzung und Anwerbung von Terrorgruppen erfolgen heute nicht mehr auf den Straßen, sondern über die sozialen Medien im kleinen Bereich. Deswegen sind die vorgeschlagenen Änderungen, die der Justizminister vorhin gerade präsentiert hat, glaube ich, ein ganz wichtiger Ansatzpunkt.
Wehret den Anfängen! Der Extremismus darf in Österreich keine Chance haben. Es darf kein Klima von Angst und Intoleranz verbreitet werden.
Meine Damen und Herren! Ich denke, niemand glaubt, dass das Strafrecht alleine reicht, damit extremistische Ideen unser demokratisches Klima nicht vergiften, wiewohl wir natürlich diese vorgeschlagenen Änderungen umsetzen wollen. Prävention ist das Gebot der Stunde. Die Regierung hat die Aufgabe, den Schutz aller Menschen bestmöglich zu gewährleisten, und sie erfüllt diese Aufgabe jetzt und in Zukunft. Aber wir alle sind gefordert, hinzuschauen, Zivilcourage zu zeigen, mutig zu sein und Position zu beziehen und vor allem demokratische und rechtsstaatliche Werte den jungen Menschen vorzuleben.
Jeder junge Mensch, der in unserem Land aufwächst, muss die unbedingte Achtung vor der Würde und dem Leben des Menschen haben, und er muss es auch vermittelt bekommen. Und jeder junge Mensch muss Perspektiven haben in unserer demokratischen Gesellschaft, denn das macht ihn immun gegen Extremismus und Terrorismus. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
9.37
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Strache. Ich erteile es ihm.
9.37
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Justizminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Keine Chance dem Dschihadismus“ und effiziente Maßnahmen gegen diese Entwicklung sind besonders notwendig. So gesehen ist die Aktuelle Stunde besonders wichtig, denn die Lage ist ernst, und die Problematik ist in unserem Land auch vorhanden. Das sagt nicht der Oppositionschef HC Strache, sondern das sagen Geheimdienste, die seit Jahren davor warnen, bis hin zum eigenen Verfassungsschutz, dass dieses Problem nicht neu ist, sondern seit über zehn Jahren auch vom österreichischen Verfassungsschutz erkannt wird, auch ständig die Regierungsmitglieder über diese Entwicklungen informiert worden sind, nämlich das Faktum, dass Österreich, auch laut amerikanischem Geheimdienst, seit über einem Jahrzehnt Rekrutierungs- und Aufmarschzentrum radikaler Islamisten ist.
Was jetzt sichtbar wird, ist leider eine Untätigkeit in den letzten Jahren, ist, dass diese Warnungen nicht ernst genommen worden sind und jene, die davor gewarnt haben,
oftmals ins falsche Eck gestellt worden sind, nämlich in dem Fall wir Freiheitliche. (Beifall bei der FPÖ.)
So gesehen ist es besonders wichtig, diese Problematik nicht zu verleugnen, sondern endlich ernsthaft und ehrlich damit umzugehen. Natürlich müssen wir gegen diese Entwicklungen, die sich hier in Österreich abspielen, entschieden vorgehen und müssen diese im Kontext mit der dramatischen Entwicklung in Bezug auf die Gräueltaten sehen, über die wir regelmäßig lesen, die wir zum Teil auch sehen müssen. Über YouTube kann man ja leider Gottes grausamste Videos sehen, wo Menschen bestialisch ermordet werden, wo es zu Massentötungen von Andersdenkenden, Andersgläubigen kommt. Man kann sich diese Grausamkeit gar nicht vorstellen. Man kann es gar nicht anschauen, so grausig ist das.
Da müssen wir natürlich alle gebotenen Maßnahmen setzen. Und da frage ich mich schon, Herr Justizminister: Warum wird hier nicht mit der vollen Härte eines Verbotsgesetzes gegen diese islamistische Organisation vorgegangen? (Beifall bei der FPÖ.)
Da muss man klar und deutlich sagen: Da kann es keinen Millimeter Toleranz geben und da muss man selbstverständlich alle rechtsstaatlichen Mittel und Möglichkeiten ausschöpfen.
Wir haben in Österreich die Problematik, dass wir vieles in den letzten Jahren verschlafen haben. Einerseits hat es die Debatte um das König-Abdullah-Zentrum in Wien gegeben, wo man schon auch festhalten muss, dass damals eine sehr kritische Debatte geführt wurde, auch die Grünen sehr kritisch zu diesem Zentrum gestanden sind. Ein Dialogzentrum ist grundsätzlich einmal zu begrüßen, aber man sollte das schon auch sehr kritisch hinterfragen.
Mit Saudi-Arabien etwa pflegen die Vereinigten Staaten freundschaftlichste Kontakte, auch wir, freundschaftlichste Kontakte, man sollte aber schon einmal die rechtsstaatliche Struktur dieses Staates hinterfragen. Was passiert dort eigentlich? – Dort werden Menschen, die eine Bibel besitzen, mit dem Handabhacken bedroht, und das wird auch rechtsstaatlich umgesetzt. Menschen, die ein Kreuz tragen, werden eingesperrt und dürfen gar nicht einreisen. Menschen, die homosexuell sind, werden mit der Todesstrafe bedroht. Es gibt auch noch andere Unglaublichkeiten. Dort, sage ich, wäre ein Dialogzentrum wichtig, vor Ort, dort, wo solche – das sage ich ganz bewusst – Missstände vorherrschen. (Beifall bei der FPÖ.)
Man müsste auch einmal auf offizieller Ebene einen anderen Umgang damit pflegen und in Diskussion treten, denn dort beginnt es. Dort beginnt es, und darauf beziehen sich auch viele Extremisten, dass dort so eine rechtsstaatliche Struktur gegeben ist.
Wir haben diese Problematik selbst in Österreich. Es gab zur Zeit des ehemaligen Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft Schakfeh ein Buch, „Erlaubtes und Verbotenes im Islam“ – Schakfeh hat den Autor Yusuf al-Qaradawi damals als einen ganz großen Gelehrten bezeichnet –, und dieses Buch wurde an österreichischen Schulen im Religionsunterricht verwendet. Danach wurde auch unterrichtet, bis zum Jahr 2006, bis wir Freiheitliche das aufgezeigt haben, weil es uns zum Glück zugespielt wurde und wir das mit dem Aufdecken des Skandals abstellen konnten.
Da stand, bitte, Folgendes drin (Zwischenruf des Abg. Walser) – da sollten Sie jetzt aufpassen! –, da stand: Man darf Frauen schlagen, das ist erlaubt. Der Weltherrschaftsanspruch ist proklamiert worden. Die Unzucht und der Abfall vom Islam haben mit der Todesstrafe bestraft zu werden. Homosexualität hat mit der Todesstrafe bestraft zu werden.
Das ist an österreichischen Schulen unterrichtet worden! 21 salafistische Kindergärten haben wir in Wien, und das wurde unterrichtet! Wer weiß, was heute noch da oder dort
in Hinterhöfen und anderen Gebetsräumlichkeiten unterrichtet wird! Der Verfassungsschutz warnt seit Jahren davor. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Rädler.)
Das heißt, bitte nicht so zu tun, als wäre das ein neues Problem, Herr Amon! Das ist ein eklatantes Problem, das wir seit längerer Zeit haben. Und man hat nicht nur weggeschaut, sondern solche Vereinsstrukturen teilweise sogar subventioniert. Auch das muss man einmal betonen. Ich erinnere nur an Herrn Al-Rawi in Wien, der in solchen Strukturen drinsteckt und sich auch mit Terroristen hier in Wien getroffen hat. Das muss man schon einmal auch kritisch beleuchten, aufzeigen, dass wir da etwas ändern müssen.
Wenn derartige Dinge aus dem finsteren Mittelalter in Österreich, an Schulen, gegenüber Kindern, gepredigt werden, dann dürfen wir uns nicht wundern, dass das in diese Richtung geht, wenn vermittelt wird, man darf, man soll solche Menschen töten, Andersgläubige sind zu töten. Es beginnt beim Wort. Wenn man sich auf Worte und Sätze bezieht, wonach Andersgläubige und Ungläubige zu töten sind – was leider Gottes passiert –, wenn zum Heiligen Krieg aufgerufen wird, in Gebetshäusern, in Hinterhöfen, auch in Österreich, dann müssen wir das sehr, sehr ernst nehmen, aber dann müssen wir auch mit der vollen Härte des Rechtsstaates dagegen vorgehen.
Das, Herr Justizminister, bitte ich, sicherzustellen, dann haben Sie unsere vollste Unterstützung! Wir dürfen nicht mehr wegschauen und auch nicht mehr in den Winterschlaf versinken, sondern wir müssen ganz aktiv sein, sonst verschlafen wir es – und das ist eine wirkliche Bedrohung unseres Staates, unseres Rechtsstaates, unserer demokratischen Gesellschaft und unserer Wertestruktur. (Beifall bei der FPÖ.)
9.43
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. Ich erteile es ihm.
9.43
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Keine Frage: Es gehört jenen das Handwerk gelegt, die junge Männer, junge Burschen, junge Frauen unter falschen Versprechungen anwerben und verhetzen. Es ist rigoros gegen die Hintermänner des Dschihadismus vorzugehen. Und die Frage, warum wir kein Verbotsgesetz haben, beantwortet sich damit, dass wir jetzt schon eine Reihe von Strafbestimmungen haben, mit denen wir effizient vorgehen können: Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist strafbar, Terrorismusfinanzierung ist strafbar, Ausbildung für terroristische Zwecke ist strafbar, das Gutheißen terroristischer Straftaten ist strafbar, Verhetzung ist strafbar. Wir haben Möglichkeiten, gegen die Hintermänner des Dschihadismus vorzugehen und diese Paragraphen anzuwenden, wenn sie gewissenlos junge Menschen und deren Familien ins Verderben schicken. Egal, ob das Rechtsextremismus oder islamistischer Fundamentalismus ist – diese totalitären Anschauungen haben keinen Platz in unserer Gesellschaft, und das müssen die Betroffenen auch spüren! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren, der IS-Terror verfolgt allerdings zwei Ziele. Ein Ziel ist Mord, Vergewaltigung und Vertreibung im Irak und in Syrien, und das zweite Ziel ist Angst und Einschränkung der Grundrechte in unserer Demokratie. Ja, wir müssen den Terror strafrechtlich ins Visier nehmen, wir dürfen aber nicht die Grund- und Freiheitsrechte ins Visier nehmen. Das ist eine wesentliche Lehre aus 15 Jahren Krieg gegen den Terrorismus, der ja bereits geführt wird, wir beginnen ja nicht bei null.
Meine Damen und Herren! Wenn es dem Terror gelingt, in Österreich und in Europa ein Klima der Angst und des Schreckens zu verbreiten, dann war er erfolgreich. Wenn
es dem Terror gelingt, dass wir unsere Grund- und Freiheitsrechte einschränken, dann war er erfolgreich. Wenn es dem Terror gelingt, die Politik in Europa, in Amerika und in Österreich in Alarmbereitschaft zu versetzen und vor sich herzutreiben, dann war er erfolgreich. Das macht den Terrorismus für viele attraktiv: dass er diese Macht ausübt, dass er in gefestigten Demokratien die Politik in Alarmbereitschaft versetzt und vor sich hertreibt. Und dieser Angst dürfen wir nicht nachgeben. Wir müssen auch im Inland dem Terrorismus entschieden entgegentreten, indem wir genau in diesen Punkten nicht nachgeben und unsere rechtsstaatlichen Errungenschaften nicht opfern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Herr Minister, ich sage ganz ehrlich, aufgrund Ihres heutigen Auftritts gibt es, glaube ich, viel Konsens, Sie haben aber aus irgendeinem Grund – vielleicht haben Sie sich auch sozusagen in Ihrer Position weiterentwickelt (Abg. Rädler: Hallo?!) – ein Thema aus dem Paket nicht angesprochen. – Inhaltliche Weiterentwicklung ist nicht falsch, das war positiv gemeint.
Herr Minister, Sie haben in allen Paketen immer wieder die Vorratsdatenspeicherung ins Spiel gebracht. Die Vorratsdatenspeicherung – für unsere Zuschauer – ist die Speicherung unserer Handy- und Internetdaten, wer war wann wo, wer hat wen wann angerufen, wer hat wem wann eine SMS geschickt. Das war eine Maßnahme des Terrorpakets, die unser Justizminister immer wieder ins Spiel gebracht hat und die er heute bewusst weggelassen hat. Möglicherweise ist das auch eine Weiterentwicklung Ihrer Position. Das würde ich sehr begrüßen, weil genau jene überwachungsstaatlichen Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung direkt ins Herz der Grund- und Freiheitsrechte zielen. Sie wissen, dass auch der Verfassungsgerichtshof und der Europäische Gerichtshof diese Vorratsdatenspeicherung aufgehoben haben.
Wenn Sie jetzt sozusagen wieder über die Hintertür versuchen, sie in die Debatte einzubringen, dann ist das nichts Neues, denn die Vorratsdatenspeicherung ist schon einmal unter dem Gesichtspunkt Kampf gegen den Terrorismus – damals war es nicht IS, sondern Al-Qaida – in Österreich eingeführt worden. Auch damals hat man uns erklärt, wir nehmen auf die Grund- und Freiheitsrechte Rücksicht, das ist alles verfassungskonform. – Hat nicht gehalten. Wir hatten zwei Jahre die Vorratsdatenspeicherung in Österreich, keine einzige terroristische Straftat wurde im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt. Was geblieben ist, ist der Eingriff in unsere Grund- und Freiheitsrechte ohne nachweisbare Notwendigkeit.
Ich sehe es positiv, dass Sie es heute nicht formuliert haben. Vielleicht haben Sie sich in diesem Punkt weiterentwickelt – es würde mich freuen – und wir schauen wirklich, wo Lücken sind. In den Strafgesetzen, bei der Verhetzung, man kann durchaus diskutieren, ob es hier noch Nachbesserungsbedarf gibt, oder, wie Sie auch vollkommen richtig ansprechen, bei der Prävention. Das wichtigste Ziel muss es sein, zu erreichen, dass die Menschen, die Jugendlichen, gar nicht erst in die Dschihadisten-Szene hineinrutschen. Wenn wir bei den Strafgesetzen ansetzen, dann ist das in der Regel schon zu spät, dann ist es ja schon passiert. Unser Ziel muss es sein, zu verhindern, dass die Dschihadisten, die Hintermänner des Terrors bei den Jungen erfolgreich sind, und daher ist die Prävention – das haben Sie durchaus angesprochen – der richtige Punkt. Wir müssen Anlaufstellen schaffen, wo Eltern, Lehrer, Freunde anrufen können, wenn es erste Hinweise gibt, dass Jugendliche mit den Dschihadisten, mit den Terroristen in Berührung kommen. Wenn man diese Biographien liest, erkennt man, die Veränderung hat sehr langsam stattgefunden. Da müssen wir beginnen, damit sie nicht hineinrutschen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) – Letzter Satz.
Folgendes, meine Damen und Herren, muss uns aber zu denken geben: Warum tauschen junge Menschen ihr Leben in Österreich gegen den Krieg in Syrien ein, warum gibt es in Österreich offensichtlich für manche so wenig Perspektive, dass ihnen der
grausliche Kriegsalltag in Syrien attraktiver zu sein scheint? – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
9.49
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Vetter. Ich erteile es ihm.
9.49
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Der Terrorismus ist immer wieder ein Phänomen, das überrascht. Gerade in einem Land, das lange in Frieden gelebt hat, ist man ein bisschen aus dem Häuschen, wenn man dann sieht, man ist selbst auch irgendwie betroffen. Wenn man, wie in den letzten Tagen, hört, dass diese terroristische Organisation selbst in Australien Leute auf offener Straße enthaupten möchte, dann ist man schon geschockt und weiß umso mehr, das könnte eigentlich auch hier passieren.
Auch hier passiert einiges. Es werden Leute rekrutiert, und die Demokratie muss wehrhaft sein und Maßnahmen ergreifen. Vollkommen richtig ist es natürlich in erster Linie, dass das Aufgabe der Verwaltung ist, die die entsprechenden Instrumente in der Hand hat. Ich bin auch froh, wenn diese neue Art des Terrorismus nicht zu einer Anlassgesetzgebung führt und man sagt, jetzt muss man alles ändern, denn wir haben in Wirklichkeit ein gutes Instrumentarium.
Ich muss allerdings sagen, es geht nicht nur um die Hintermänner des Terrorismus, es geht natürlich auch um die Vordermänner des Terrorismus, und ich halte es für falsch, zu sagen, es sei nur die Gesellschaft schuld daran, die armen Jugendlichen seien verführt worden. Wir haben ein Schuldstrafrecht, das besagt, dass der Einzelne schuld ist, der Einzelne Verantwortung trägt. Auch wenn jemand erst 15 oder 16 Jahre alt ist, meine Damen und Herren, ist er selbst dafür verantwortlich, wenn er in den Krieg geht. Es ist nicht die Gesellschaft, die zu wenig Deeskalierungs-Hotlines eingerichtet, zu wenig Burger und zu wenig Coca-Cola zur Verfügung gestellt hat, sondern es sind die einzelnen Leute, die in den Krieg gehen. Diese Individualverantwortung ist etwas ganz Wichtiges im Strafrecht, das sollten wir nicht kleinreden, meine Damen und Herren! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Zu zwei Punkten möchte ich, auch weil der Herr Justizminister da ist, Stellung nehmen. Ein Punkt ist schon angesprochen worden, nämlich der Verhetzungsparagraf. Der Verhetzungsparagraf gliedert sich in zwei Teile. In Absatz 1 wird durch den Hass zur Gewalt aufgerufen. Ich halte das durchaus für diskussionswürdig, ob man den Strafrahmen nicht erhöht, wenn es nur um zwei Jahre geht. Problematisch sind auch die Gruppen, die in diesem Absatz 1 des Verhetzungsparagrafen genannt werden. Da wird auf Rasse – interessanterweise –, auf die Hautfarbe und Ähnliches abgestellt. Ich frage mich, ob es sachlich gerechtfertigt ist, wenn die „Rothäutigen“ eine Schutzgruppe sind, die „Rothaarigen“ allerdings nicht. Was in diesem Paragrafen für Differenzen gemacht werden, darüber sollte man wirklich einmal nachdenken.
Auf der anderen Seite geht es in Absatz 2 – und auch das hat der Minister schon angesprochen – eigentlich in eine ganz andere Richtung. Es wird versucht, das Verächtlichmachen als solches zu bestrafen. Da ist wirklich kritisch zu hinterfragen, ob das nicht ein problematisches Delikt ist, insofern als das auch politisch missbraucht werden kann. Ich überlege zum Beispiel, dass vor nicht wenigen Monaten erst eine große Demonstration in Wien stattgefunden hat und in halb Wien plakatiert worden ist: „Unseren Hass könnt ihr haben“. Es ist zu überdenken, ob nicht auch diese Dinge unter den Verhetzungsparagrafen fallen würden.
Es gibt auch andere Beispiele: „Wer Hass sät “ – Wie schnell ist Hass gesät? Wenn ein Mann eine Frau betrügt oder umgekehrt, sich treffen, zu zehnt, sich besprechen –
der Hass ist bald da. Die Frage ist, ob man den Hass als solchen bestrafen kann, meine Damen und Herren! Erst wenn er mit Gewalt verbunden ist, wenn er wirklich mit Gewalt verbunden ist, zu Gewalt aufruft, dann sind wir alle aufgerufen, mit aller Härte zu bestrafen. – Das ist der eine Punkt, den ich ansprechen wollte. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Der andere ist der in den Medien auch immer wieder diskutierte Punkt des Landfriedensbruchs, meine Damen und Herren! Gerade jetzt, wenn wir über Terrorismus sprechen, sollten wir uns auch andere Möglichkeiten, die wir vielleicht bisher nicht vor Augen gehabt haben, vor Augen führen. Wenn wir eine mutmaßlich friedlich angemeldete islamische Demonstration hätten, die dann dschihadistisch gewaltsam ausartet, eine demokratische Institution angreift, ein jüdisches Zentrum angreift oder Ähnliches, dann weiß ich nicht, meine Damen und Herren, ob wir nicht sehr froh wären, wenn wir den Landfriedensbruchparagrafen hätten. Ich rufe also all jene, die dem kritisch gegenüberstehen, auf, ihre Kritik an diesem Paragrafen zu überdenken, ob es nicht auch Konstellationen gibt – wie eben aufgezeigt –, in denen auch sie sagen würden: Ja, die Demokratie muss wehrhaft sein, und dieser Paragraf hilft uns, auch terroristische Gewalttaten zu bekämpfen und so zu bestrafen, wie wir es wirklich wollen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
9.54
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. Ich erteile es ihr.
9.54
Abgeordnete
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS):
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und
Kollegen! In der Puls 4-Sendung
„Pro/
Contra“ am Montag haben Sie, Herr Minister, Ihren Grundsatz im Umgang mit
dem Phänomen des Dschihadismus bekanntgegeben. Sie haben gesagt,
Prävention ist besser als Repression. Sie haben wörtlich gesagt und
heute auch wiederholt – das begrüße ich auch
sehr –, dass es genügend Straftatbestände gibt. Ich
begrüße diesen Grundsatz, bin nur verwundert darüber, dass das
Maßnahmenpaket, das Sie gemeinsam mit Frau Kollegin Mikl-Leitner vorgestellt
haben, sehr wohl auch Repressionsmaßnahmen beinhaltet. Also aus
unserer Sicht wäre die Betonung der Prävention wesentlich
wichtiger.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, es ist tatsächlich eine schwierige Frage, wie Österreich und Europa mit diesem Phänomen des Dschihadismus umgehen. Die Radikalität und Brutalität des Terrornetzwerks Islamischer Staat, die mittels sozialer Medien eigentlich in jedes Wohnzimmer übertragen werden und denen man auch mit Mitteln wie Netzsperren oder Videos vom Netz nehmen einfach nicht Herr werden kann, sind erschreckend, und die Anziehungskraft auf junge muslimische Europäerinnen und Europäer ist eine ernste Bedrohung. Aber worin besteht diese Bedrohung? – Es ist ja schon angesprochen worden: Im Kern ist unsere gesamte Gesellschaft, das gesamte Gesellschaftsmodell Europas bedroht. Es geht um das Gesellschafts- und das Staatsmodell, und das fußt auf nichts anderem als auf der Aufklärung, auf den Prinzipien eines säkularen Staates, auf den Prinzipien der Grund- und Freiheitsrechte, auf den universellen Menschenrechten, wonach das Individuum gleich und frei an Würde geboren ist. Darin liegen nämlich auch die ganz wesentlichen Unterschiede gegenüber diesem Terrornetzwerk, das weder die Würde des Einzelnen betrachtet noch die Freiheit noch die Gleichheit, das ein Gottesgesetz über ein weltliches und damit die Macht Gottes über die Macht des Volkes stellt.
Ich teile nicht ganz die Auffassung des Kollegen Amon, der gesagt hat, man kann das nicht rein aus dem religiösen Blickwinkel betrachten. Ich glaube auch, man kann es nicht rein aus dem religiösen Blickwinkel betrachten, es sind sehr viele soziale Fragen,
die eine Rolle spielen, Perspektivenlosigkeit, Bildungsmisere, auch in Europa, geopolitischer Spielball, aber ich glaube, dass man es sehr wohl auch aus einem religiösen Kontext heraus diskutieren muss, und möchte, ohne es als Hetze verstanden zu wissen, einen Dialog auf europäischer Ebene über die Frage eines europäischen Islam anregen. Ich glaube, dass das durchaus wichtig ist.
Ich möchte an dieser Stelle Abdel-Samad zitieren, der in der aktuellen Ausgabe der „Zeit“ schreibt, dass der Islamismus sehr wohl mit dem Islam zu tun hat. Die Frage: Müssen wir den Islam fürchten?, beantwortet er so: „Ja. Gerade wenn wir Muslime sind.“
Das heißt, wir brauchen den Dialog mit den muslimischen Glaubensgemeinschaften und müssen diesen Dialog führen, da hilft keine Einheitskoranübersetzung.
Was wir NEOS ablehnen – das war jetzt eine lange Einleitung –, ist, dass eine Bedrohung, die unzweifelhaft besteht, eigentlich dazu genutzt wird, bestehende Grund- und Freiheitsrechte einzuschränken. Wir verwahren uns gegen Anlassgesetzgebung, und ich begrüße es sehr, Herr Minister, dass das – zumindest habe ich heute diesen Eindruck gewonnen – auch nicht Ihr Ansinnen ist, denn die Forderung nach einer Anlassgesetzgebung zeigt meiner Meinung nach nichts anderes als eine gewisse Hilflosigkeit der Politik. (Abg. Amon: Jedes Gesetz hat einen Anlass!) – Na ja, man möchte schon ein geschlossenes Vorgehen verdeutlichen. Das ist, wie gesagt, meiner Meinung nach schon ein gewisser Ausdruck von Hilflosigkeit.
Die Frage ist die Wirksamkeit der Maßnahmen, weshalb ich jetzt ganz kurz zu den Maßnahmen im Detail kommen möchte.
Verhetzungstatbestand – ja okay, reden wir darüber! Auch wir glauben, dass der Öffentlichkeitsbegriff mit „zehn“ ein bisschen zu gering gefasst ist, aber wir sind diskussionsbereit.
Sollen wir die Symbole des Islamischen Staats verbieten? – Wir haben schon ein Verbotsgesetz; Kollege Strache ist jetzt aber nicht da. Ich glaube, dass es einen durchaus berechtigten historischen Kontext gibt, aus dem wir das haben.
Ich möchte aber vor allem auch darauf eingehen, was Sie nicht gesagt haben, Herr Minister! Sie – und Frau Kollegin Mikl-Leitner hat das auch gesagt – haben die Vorratsdatenspeicherung wieder ins Spiel gebracht. Ich muss Sie daran erinnern, dass Bürgerinnen und Bürger, Zivilgesellschaften, NGOs, Parteien europaweit dafür gekämpft haben, dass diese Vorratsdatenspeicherung gekippt wird. Der Europäische Gerichtshof und auch der Verfassungsgerichtshof haben ausdrücklich gesagt, dass sie in diesem Maße, wie sie bestanden hat, kein ausgewogenes Verhältnis hatte. Die pauschale Speicherung aller Daten, nicht anlassbezogen, nicht nur im Verdachtsfall, ist völlig überzogen. Ihre Äußerungen am Montag in der Puls 4-Diskussion: Sie haben gesagt, Sie können sich vorstellen, dass man den Zugriff auf die Fragen des Terror einschränkt. – Verzeihen Sie, aber das macht die Abwägung nicht besser.
Wenn man pauschal alle Bürgerinnen und Bürger sozusagen unter Generalverdacht stellt und dann den Zugriff auf Verdachtsfälle, was Terrorismus angeht, einschränkt, wird es meiner Meinung nach nicht verhältnismäßiger. Wir würden da gern in eine Diskussion eintreten, vor allem über Quick Freeze als Alternative. Ich würde anregen, das tatsächlich zu prüfen, und möchte von Ihnen heute abschließend noch gerne wissen, wofür jetzt die ÖVP im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung steht. Staatssekretär Mahrer hat sich in einem Interview in der „Presse“ dagegen ausgesprochen und gesagt, im Zweifel für die Bürger. – So sehen wir das auch. Wie sehen Sie das? (Beifall bei den NEOS.)
10.00
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. Ich erteile es ihm.
10.00
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, ich glaube, das Wort „Anlassgesetzgebung“ ist hier wirklich fehl am Platz. Wir erleben gerade eine Entwicklung, die sämtliche Zivilgesellschaften dieser Welt zutiefst erschüttert. Ich glaube, dass wir hier eine große Verantwortung tragen – gegenüber unseren Staaten, unseren Gesellschaften, unseren Kulturen, wenn Sie so wollen gegenüber der Demokratie, aber auch, das sage ich in aller Klarheit, gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern.
Wenn uns über das Fernsehen, über das Internet, aber auch über die Tageszeitungen Berichte über diese abzulehnenden, für uns nicht einmal rational nachvollziehbaren Massenmorde ins Haus geliefert werden, dann müssen wir das gesellschaftlich beurteilen, analysieren und die richtigen Schlüsse daraus ziehen. – Das ist überhaupt keine Frage.
Ich glaube, dass es hier ein vielschichtiges Problem gibt. Es ist überhaupt keine Frage, dass wir uns ansehen müssen, wie es das geben kann – das ist von einigen Vorrednern angesprochen worden –, dass junge Menschen in unseren Staaten auf einmal einen Hang zu solchen Dingen entwickeln und sich davon angesprochen fühlen oder gar begeistert davon sind und sich für so etwas zur Verfügung stellen, was, ich sage es nochmals in aller Deutlichkeit, abzulehnen ist.
Dass hier der Gesamtstaat, die gesamte Zivilgesellschaft gefordert ist, das ist überhaupt keine Frage. Aber ich glaube auch, meine Damen und Herren, dass wir ein kurzfristiges, ein mittelfristiges und ein langfristiges Problem haben. Bei allem Bekenntnis dazu, dass eine gute Sozialpolitik und eine ausgezeichnete Bildungspolitik die Grundlagen dafür sind, dass so etwas jungen Leuten in Österreich nicht geschieht, können wir uns, glaube ich, nicht davor verschließen, dass wir uns, was die jetzige Situation betrifft, im Interesse der Demokratie, aber vor allem unserer Österreicherinnen und Österreicher und weiter darüber hinaus der westlichen Welt, überlegen müssen, wo da anzusetzen ist und was unser Beitrag ist.
Da diese Diskussionen immer wieder dazu herhalten müssen, gewisse gesetzliche Bestimmungen in ein bestimmtes Licht zu rücken, möchte ich zu den Ausführungen meiner Vorrednerin sagen: Wir müssen uns überlegen, was wir alles tun können, um Sie und alle Damen und Herren, alle Österreicherinnen und Österreicher bestmöglich zu schützen.
Ich lehne es ab, immer von der anderen Seite her zu diskutieren, welche Rechte schon wieder der Justiz gegeben werden oder welche Rechte um Gottes Willen die Polizei bekommt. Das ist meiner Ansicht nach der verkehrte Ansatz. Die brauchen überhaupt keine Rechte, sondern es muss der bestmögliche Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleistet sein. – Das ist es in Wirklichkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Frau Kollegin, wenn wir das punktgenau analysieren, dann tun wir uns, glaube ich, in all diesen Diskussionen wesentlich leichter. Ich glaube, mehr als das, was wir bei vielen heiklen politischen Themen immer wieder zum Ausdruck gebracht und auch umgesetzt haben, geht kaum noch. Es gibt keinen einzigen heiklen Bereich in dieser unserer Republik, bei dem man nicht sagen könnte, dass von den Rechtsschutzbeauftragten bis hin zur rechtlichen Absicherung und Begleitung der Tätigkeiten alles einwandfrei ist. Das ist eindeutig. Es ist das Wesen einer Demokratie, dass überall, wo Staatsgewalt im Spiel ist, alles rechtsstaatlich entsprechend funktioniert und abgesichert ist.
In dieser traurigen Zeit – wir haben ja geglaubt, das ist alles längst vorbei; es ist ja für viele nicht vorstellbar gewesen, dass man einmal über das Fernsehen oder über das
Internet anschauen würde, wie Menschen enthauptet werden, das ist ja in Wirklichkeit unmöglich! – sollten wir aber nicht von Anlassgesetzgebung reden – und das verweigere ich auch eindeutig, Frau Kollegin! –, denn es hat niemand geglaubt, dass so etwas überhaupt denkbar ist.
Ich bin froh darüber, dass wir diese Frage im Sinne der Demokratie, im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger in den Griff kriegen, und ich denke weit über die beiden genannten Ministerien hinaus, denn es wird die gesamte Bundesregierung, es werden die Länder, die Kommunen, es wird die Zivilgesellschaft mitarbeiten müssen! Ich bitte Sie wirklich hinsichtlich der kommenden Diskussionen, diese nicht ununterbrochen von der verkehrten Seite her zu führen, sondern führen wir die Diskussionen ausschließlich über Fragen wie: Was für Instrumente brauchen wir, damit unsere Bürgerinnen und Bürger am besten geschützt sind? – Zu dieser Diskussion lade ich Sie sehr herzlich ein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.06
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.
10.06
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Geschätzte Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ich möchte heute mit einem Zitat von David Cameron zu dieser Thematik beginnen:
„Sie töten und schlachten Tausende Menschen ... sie prahlen mit ihrer Brutalität ... sie behaupten, dies im Namen des Islam zu tun, das ist aber Unsinn, der Islam ist eine Religion des Friedens. Sie sind keine Muslime, sie sind Monster.“ (Ruf bei der FPÖ: Terroristen!)
Ich glaube, das beschreibt sehr schön die Emotionen und die Dinge, von denen es wichtig ist, sie hier zu betonen. Wir leben Gott sei Dank in Österreich, wo es ein Bekenntnis zur freien Ausübung von Religion gibt, wo es ein Bekenntnis zu einer Gesellschaft gibt, in der Toleranz und Frieden herrschen, in der man ein friedliches Miteinander in den Vordergrund stellt und in der jeder nach seinem Denken handeln und leben darf. Ich glaube, dies zu haben ist ein hohes Gut der Demokratie, und es ist ein hohes Gut der Menschenrechte, unserer Bundesverfassung und unserer Staatsgesetze, dass wir das gewährleisten.
Angesichts dieser Gräueltaten, von denen wir tagtäglich in den Medien erfahren, durch Bilder, Berichte und auch Videos von Enthauptungen, Vergewaltigungen und Ähnlichem, das sich kein Mensch hier vorstellen kann und auch nicht will, muss aber auch klar sein, dass wir als Politik Grenzen aufziehen müssen. Es muss klar sein, dass wir ein Zeichen gegen ein Auseinanderdividieren der Kulturen setzen müssen und dass es für Dschihadisten eine Null-Toleranz-Politik gibt.
Herr Justizminister, Sie haben gesagt, wer in Österreich Hass und Gewalt sät, wird Gefängnis ernten, und ich glaube, das ist die einzig richtige Antwort für all jene, die mit irgendwelchen Terrororganisationen sympathisieren. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Julian Schmid.)
Wir dürfen aber bei all dieser Emotion auch nicht vergessen, dass allein dieser Name „Islamischer Staat“ natürlich einen Konnex zu einer Religion herstellt, die in Österreich immerhin 500 000 Mitglieder hat. Mir ist es schon auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass 500 000 Muslime diese Gräueltaten genauso verabscheuen wie alle anderen in der österreichischen Gesellschaft und dass viele, die hier leben, friedlich sind. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Abg. Kickl: Das sollte einmal laut gesagt werden!)
Da bin ich ganz bei Ihnen, das soll laut gesagt werden. (Abg. Kickl: Das sollte einmal laut gesagt werden von den Verbänden und Vereinigungen!) Ich sage es hier laut, es
sagt die Islamische Glaubensgemeinschaft, und ich glaube, es ist jeder in diesem Land aufgerufen, es ihnen gleichzutun und sich klar zu äußern und dazu zu bekennen, dass wir in Österreich null Toleranz für Hass, für Gewalt und für das Sympathisieren mit Terrorismus haben. (Allgemeiner Beifall.)
Es ist ohnehin kurz das Thema angesprochen worden: Welche Maßnahmen setzen wir? Was tun wir dagegen? Und ich glaube, da ist es ganz wichtig, dass wir nicht eine Kultur der Angst, des kritischen Beäugens und des Auseinanderdividierens verfolgen, sondern dass wir uns darum kümmern, dass die Menschen, die in Österreich aufwachsen, die bestmögliche Bildung bekommen, dass in unserem Religionsunterricht in der Schule dafür gesorgt wird, dass es ein Verständnis für Kulturen gibt, dass es ein Miteinander gibt, dass es Toleranz gibt, dass man miteinander spricht, sich über Dinge austauscht, die vielleicht unterschiedlich sind, die uns in Österreich aber wichtig sind, und das ist Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Ich glaube, die Antwort muss sein, dass wir uns darum kümmern, dass Menschen nicht Situationen vorfinden – Arbeitslosigkeit, Ausgrenzung aus der Gesellschaft –, die ihnen dann vielleicht den Weg zu einer Terrorgruppe attraktiv erscheinen lassen.
In diesem Sinne bitte ich darum, dass wir es uns alle zusammen hier zur Aufgabe machen, ein Klima der Toleranz, des Friedens und des Miteinander zu fördern und all jenen eine klare Absage zu erteilen, die das stören wollen, die andere dabei unterstützen wollen und die diese Ruhe in Österreich gefährden wollen. – Besten Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Julian Schmid.)
10.10
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Ich erteile es ihr.
10.10
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben heute schon sehr viel von Toleranz gehört und davon, dass wir jetzt alle den nationalen Schulterschluss machen müssen. – Ja, natürlich müssen wir das. Aber wissen Sie, meine Damen und Herren, wenn man heute hier so zuhört, dann könnte man meinen, das hätte uns jetzt alles wie der Blitz getroffen. Dem ist aber nicht so.
Seit mindestens zehn Jahren weisen wir von der Freiheitlichen Partei darauf hin, dass diese Tendenzen in Österreich spürbar sind, dass es das gibt. (Ruf bei der FPÖ: Genau!) Wir fordern seit mindestens zehn Jahren, dass die Imame in den Moscheen Deutsch zu sprechen haben, damit auch unsere Behörden hören können, was dort gepredigt wird, ob es dort zu Verhetzungen kommt. Aber da sind wir immer als die „Panikmacher“ dargestellt worden, als diejenigen, die „übertreiben“ und „verunsichern“. – Nein, mitnichten! (Abg. Podgorschek: „Hetzer!“ „Hetzer“, die FPÖ!)
Ich erinnere daran – Sie können das in zahllosen APA-Meldungen, aber auch in Zeitungsartikeln nachlesen –: Immer wieder gab es Auffälligkeiten, gerade in den Moscheen. Da gab es im Jahre 2007 in Wien einen Imam, nämlich den Imam Adnan Ibrahim, der damals zum bewaffneten Aufruhr gegen staatliche Institutionen aufgerufen und die Hamas-Terroristen als Helden bezeichnet hat. Und genau dieser Herr Imam hat im August 2014, wieder mitten aus Wien, erneut zum Gaza-Dschihad und zum wahren Dschihad aufgerufen. (Die Abgeordneten Kickl und Karlsböck: Unglaublich!) Mitten aus Wien, meine Damen und Herren! Und das ist doch das wahre Problem, das wir haben, das aber Sie seit Jahren verleugnen! (Beifall bei der FPÖ.)
Da komme ich jetzt schon einmal ein bisschen auf Wien zu sprechen, und zwar auf die SPÖ Wien. Bundesparteiobmann Strache hat ja heute hier schon angedeutet: Sie haben in Ihren SP-Landtagsreihen einen Abgeordneten, nämlich den Herrn Omar Al-Ra-
wi, der ja ganz gern gegen Israel demonstriert. Da wird dann geschrien: Israel – Terrorist! Das geschieht gemeinsam mit der IHH Insani Yardim Vakfi. Und diese IHH wiederum finanziert den Terror gegen Israel.
Also die SPÖ Wien macht da schon eine Art Mauer. Da wären klare Worte gefordert.
Der Herr Justizminister hat heute gesagt, es beginne schon bei den Worten. Ja, natürlich, das stimmt. Die SPÖ Wien gibt solchen Leuten aber ein Podium! Und dafür gibt es viele andere Beispiele: So hat zum Beispiel im Wiener Landtagswahlkampf die SPÖ Wien einen gewissen Herrn Nazar das Wahlkampflied singen lassen. Dieser Herr Nazar, der auch in einem anderen Rap gesungen hat:
„es tut mir leid, maman,
doch ich werd mich nicht ändern
ich bleibe Straße, feier weiterhin den 11. September “
Sprich also, Nazar feiert weiterhin den Terror! (Abg. Walter Rosenkranz: Unfassbar!)
Das sind Leute, die von Ihnen in dieser Stadt gefeiert werden! Aber da schaut meines Erachtens auch die Innenministerin weg, und zwar seit Jahren, und da schaut auch der Justizminister seit Jahren weg.
Da fängt es an; da müssen wir beginnen, vorsichtig zu sein, aufmerksam zu sein, solchen Menschen eben kein Podium zu geben und sie eben nicht auf ein solches zu stellen. (Beifall bei der FPÖ.)
In diesem Zusammenhang gäbe es ja noch zig Beispiele. Es gibt zum Beispiel die islamistische Partei Hizb ut-Tahrir, die ihren Hauptsitz in Wien hat. Diese Partei ist in der Bundesrepublik Deutschland bereits verboten. In Österreich, in Wien aber kann sie weiterhin agieren. Da darf es einen wirklich nicht wundern, wenn dann in den Zeitungen steht, dass Wien die Drehscheibe derer ist, die für den Heiligen Krieg angeworben werden. Das darf nicht wundern, weil diese Nester seit Jahren bei uns sind, Sie aber nichts dagegen machen! Sie legen da lediglich Scheuklappen an und machen auch noch die Augen zu. Und wenn die FPÖ warnt, dann ist die FPÖ die Böse, die verunsichere und irgendwelche Monster herbeirede. – Mitnichten ist das so! (Beifall bei der FPÖ.)
Noch ein Wort zu den Ausführungen meines Vorredners El Habbassi. Ich glaube Ihnen natürlich, dass von den 500 000 Muslimen ein Gutteil das ablehnt, aber es hätte mich schon ein bisschen gefreut, wenn beispielsweise die muslimische Glaubensgemeinschaft in Österreich dazu klare Worte gefunden hätte. Man muss ehrlicherweise sagen, diese nimmt nur Sunniten auf, und diese repräsentieren nur einen ganz geringen Teil der Muslime. Aber da beginnt ja schon das eigentliche Problem: dass Muslime gegenüber anderen Muslimen nicht tolerant sind.
Aber wenn es hier auch einmal ein Bekenntnis gäbe, wenn man hier einmal laut aufschreien würde und auch in den eigenen Reihen, in den eigenen Communities davon sprechen würde, dass dieser Heilige Krieg abzulehnen ist! Das wäre auch Aufgabe der Muslime selbst, auf ihre eigenen Leute einzuwirken.
Ein Wort schon auch noch zum Kollegen Steinhauser von den Grünen, wenn er so quasi sagt, die Gesellschaft sei schuld und das müsse uns schon zu denken geben. – Ich sage Ihnen, Herr Steinhauser, ganz so ist es nicht. Österreich hat ein toll funktionierendes Sozialsystem. Das funktioniert sogar so toll, dass Kriegskämpfer hier Sozialmissbrauch betrieben haben. Sie kennen die Zeitungsartikel darüber. Diese „Heiligen Krieger“ haben mehrmals und illegalerweise Sozialhilfe beantragt – und haben das Geld dann für den „Heiligen Krieg“ verwendet.
Also ganz so ist es nicht, Herr Kollege Steinhauser, dass nur die Gesellschaft schuld ist und Österreich diesen Menschen keine Perspektiven gebe. Und ich würde mir gera-
de von Ihnen, Herr Kollege Steinhauser, ein bisschen sanftere Worte dazu erwarten, wenn gerade Sie sich hier hinstellen und von Terroristen und von Rechtsextremisten reden, die die Ablehnung spüren müssen. (Abg. Steinhauser: Das stört Sie offensichtlich!)
Erklären Sie mir, wie Sie das mit dem Spüren gemeint haben: Haben Sie damit das Steinewerfen gemeint? (Abg. Steinhauser: ... dass Sie das stört!) Haben Sie damit den Terror gemeint, als Sie und Freunde Ihrer Fraktion mitmarschiert sind, als der Terror nach Wien gekommen ist?! Haben Sie das gemeint? – Das ist ebenso abzulehnen, weil das der erste Schritt in Richtung Terrorismus ist. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Dazu sage ich Ihnen schon Folgendes: Österreich hat eine funktionierende Demokratie. Gut, dass es so ist. Aber Leute wie Sie, die so unvorsichtig mit ihren Worten sind, sind auch eine Gefahr. (Abg. Schieder: Da redet die Richtige! – Abg. Strache – in Richtung des Abg. Schieder –: Also wir werfen keine Steine, Herr Klubobmann! – Zwischenruf des Abg. Steinhauser.) Und Sie, Herr Kollege Steinhauser, sollten sich auch einmal ein bisschen an der Nase nehmen, ob das, was im Jänner mitten in Wien passiert ist, ein Schaden von 1 Millionen €, wo unschuldige Menschen zum Opfer geworden sind, nicht auch abzulehnen wäre, anstatt jetzt zu winken und das für gut zu befinden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Steinhauser macht eine Geste in Richtung der Rednerin.)
Ich weiß schon, Sie sind gerne dabei, das glaube ich Ihnen. Sie können jetzt nur mehr Bewegungen machen, dass Sie mich hier vom Rednerpult weghaben wollen – und das ist Ihre Gesinnung. Aber das ist keine tolerante Gesinnung, Herr Steinhauser! Sie sind eine Gefahr für die Demokratie! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Glawischnig-Piesczek: Das waren jetzt drei Ordnungsrufe! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
10.16
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. Ich erteile es ihr.
10.16
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Dass die Freiheitlichen es nicht aushalten, wenn Kritik am Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus geübt wird, das kennen wir ja zur Genüge (Zwischenrufe bei der FPÖ), aber ich würde jetzt gerne auf das eigentliche Thema, nämlich auf das Thema Bekämpfung des Terrorismus und des Extremismus zurückkommen. (Abg. Kickl: Aber nur, weil Linksradikalismus bei Ihnen nicht vorkommt! Diesen Begriff kennen Sie nicht! – Abg. Neubauer: Sie sind mehr beim „Schwarzen Block“ zu Hause!)
Bis vor Kurzem war diese Debatte hier im Hohen Haus eigentlich sehr niveauvoll, was mich sehr gefreut hat, auch, dass über Fraktionsgrenzen hinweg die meisten Abgeordneten versucht haben, in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Ich begrüße ausdrücklich die Ausführungen sowohl des Herrn Justizministers als auch der Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, die sozusagen zu einem Nachdenken eingeladen haben, damit wir gemeinsam effektive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus sowie der Anwerbung in Richtung Terrorismus finden. Das finde ich sehr begrüßenswert. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.) Ich hoffe, dass das auch der Beginn einer besseren Diskussionskultur und gemeinsamer Anstrengungen sein wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind alle schockiert angesichts der Bilder, die uns in den letzten Wochen erreicht haben, wobei diese Bilder, wie wir inzwischen wissen,
Teil einer bewussten PR-Strategie der Terrororganisation sind, um eben nicht nur in der Region um Syrien und den Irak, sondern auch in anderen Teilen der Welt, auch in Europa, Angst und Schrecken zu verbreiten.
Diese Terroristen von der IS würde nichts mehr freuen, als wenn wir anfangen, unsere rechtsstaatlichen Standards, Grundrechte und Menschenrechte abzubauen, wenn hier im Land oder anderswo in Europa Menschen aneinandergeraten, wenn Muslime unter Pauschalverdacht gestellt werden, wenn Bevölkerungsgruppen einander bekämpfen, weil der eine einer Religionsgruppe zugehört und der andere einer anderen. Daher: Einen solchen Gefallen sollten wir diesen Terroristen nicht tun!
Es war hier mehrfach von einem Schulterschluss die Rede. Wenn mit diesem Schulterschluss gemeint ist, dass alle in unserer Gesellschaft – über Glaubensbekenntnisse hinweg, über Abstammung, über Muttersprachen hinweg – gemeinsam sowohl gegen Extremismus und Terrorismus als auch gegen Rassismus und Diskriminierung Schulter an Schulter ankämpfen, dann bin ich sehr wohl für einen solchen Schulterschluss und begrüße diesen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Es kann nämlich nicht sein – und leider haben wir vermehrt solche Fälle –, dass unschuldige Menschen, nur weil sie zum Beispiel ein Kopftuch tragen, auf der Straße angespuckt werden, tätlich attackiert werden, beschimpft werden, nur weil durch das Kopftuch ihr Glaubensbekenntnis sichtbar ist. Das kann es selbstverständlich nicht sein. Und es kann nicht sein, dass Jugendliche aus dieser Gesellschaft radikalisiert werden gegen diese Gesellschaft, gegen demokratische Grundregeln und gegen einen demokratischen Staat.
Ich begrüße es auch ausdrücklich, dass mehrere Redner und Rednerinnen hier betont haben, dass nicht nur strafrechtliche Verfolgung die Lösung sein kann, sondern dass wir mindestens genauso sehr präventive Maßnahmen brauchen. Die Vorschläge und die Aufforderungen von Regierungsfraktionen ernst nehmend, hier zusammenzuarbeiten und Vorschläge zu machen, möchte ich auch noch einmal unterstreichen, dass wir ganz, ganz dringend eine Anlaufstelle und eine Beratungsstelle brauchen für Angehörige von Radikalisierten oder von Menschen, die sich potenziell radikalisieren können, wo Angehörige Zeichen dafür feststellen, damit weitere Radikalisierung verhindert wird. Wenn uns das nämlich nicht gelingt, dann haben wir die Situation, dass wir die bereits Radikalisierten mit dem Strafrecht verfolgen, und währenddessen radikalisieren sich weitere Menschen.
Hier ist unser Vorschlag klar, aber ich unterstreiche ihn noch einmal: So eine Anlaufstelle, so eine Beratungsstelle, so eine Hotline sollte möglichst nicht bei der Polizei angesiedelt sein, denn sie sollte möglichst niederschwellig sein, um die Angehörigen, die Bekannten auch ansprechen zu können, abholen zu können, damit Beratung stattfinden kann, damit gegen Radikalisierung vorgegangen werden kann.
Und ein Letztes, weil das auch sehr, sehr wichtig ist: Herr Minister, Sie haben auch angesprochen, dass es möglich ist, Menschen Perspektiven aufzuzeigen. Das unterstreiche ich sehr, das unterstütze ich sehr, und es liegt nun an der Regierung, es nicht nur bei schönen Reden bewenden zu lassen, sondern wirklich für Chancengleichheit im Bildungssystem aufzutreten. Wir haben noch immer den Vorschlag der Regierung auf dem Tisch liegen, eigene Migrantenklassen, Parallelklassen zu schaffen. Das ist genau das Gegenteil von Inklusion und von Abholen und Zugehörigkeitsgefühl.
Lassen wir nicht zu, dass Kinder in Parallelklassen abgeschoben werden! Lassen wir nicht zu, dass Migrantenkinder in Sonderschulen abgeschoben werden! Sorgen wir für Chancengleichheit und Gerechtigkeit auch auf dem Arbeitsmarkt, denn mit diesen Maßnahmen signalisieren wir Jugendlichen: Ja, ihr gehört hierher, das ist eure Gesellschaft! Wir lassen nicht zu, dass ihr an den Rand der Gesellschaft gedrängt werdet! –
Das wäre ein ganz effektiver und wirksamer Weg, den Rattenfängern, den Terroristen und den Anwerbern des Terrorismus den Boden zu entziehen.
Ich appelliere noch einmal an die Bundesregierung: Werden Sie hier aktiv! Ergreifen Sie echte Maßnahmen für Prävention und für Chancengleichheit! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
10.23
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.
10.23
Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (STRONACH): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir wollen Muslime nicht unter Generalverdacht stellen, denn viele gläubige Muslime sind selbst erschüttert, dass Terrorgruppen den Islam als Rechtfertigung für ihre Gräueltaten missbrauchen.
Wenn wir hier in der Aktuellen Stunde die Frage stellen, was wir in Österreich gegen die Dschihadisten tun können, muss man einmal grundsätzlich dazu feststellen, dass ein zentrales Problem die Nichtfassbarkeit des Islam ist. Ein Beispiel dazu: Als Christ ist man getauft und ist ein verbrieftes Mitglied der Kirche. Auch das Konvertieren zum Judentum ist extrem aufwendig und kompliziert, aber dann ist man offiziell dabei. Im Islam gibt es keine offizielle Mitgliedschaft. Es reicht, ein formales mündliches Bekenntnis vor anderen Muslimen auszusprechen. Dieses kann gar nicht abgelehnt werden. Es gibt keinen Zwang zur Registrierung, kein Aufnahmedokument der islamischen Gemeinde, nichts Derartiges. Daher kann die Islamische Glaubensgemeinschaft auch keine Angaben über deren Zahlenstärke geben, ist also in diesem Sinne nicht greifbar. Deshalb ist eine Novellierung des Islamgesetzes auch problematisch, weil eben diese verschiedenen Glaubensrichtungen des Islam zahlenmäßig gar nicht erfassbar sind. Religionsfreiheit gilt bei uns in Österreich sowieso.
Wir fordern daher auch die Islamische Glaubensgemeinschaft auf, Verantwortung für extreme islamische Gruppierungen zu übernehmen, denn sie hat das Insiderwissen, sie kennt ihre Leute und sie muss mit allen Mitteln versuchen, eine Radikalisierung junger Muslime in Österreich zu verhindern. Imame und muslimische Religionslehrer sind am nächsten an den Jugendlichen dran und haben dort die Möglichkeit, präventiv zu wirken.
Es verwundert schon, dass der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, Dr. Fuat Sanaç, in einem „profil“-Interview Folgendes sagt – das war am 30. August 2014, also erst kürzlich –:
„Uns stehen 250 Moscheen nahe, 35 Fachvereine, 150 Kindergärten, wir haben 575 islamische Religionslehrer und 66 000 Schülerinnen und Schüler.“
Aber auf die Frage, ob man in radikalisierten Kreisen auf ihn hört, sagt er:
„Wir sind für sie Ungläubige. Sie reden nicht mit uns, sie grüßen uns nicht einmal, sie laden uns auch nicht ein, und wenn wir sie einladen, kommen sie nicht.“
Und deshalb: Keine Novellierung des Islamgesetzes, keine weiteren Zugeständnisse an eine Glaubensgemeinschaft, die ihre eigenen Bekenner nicht im Griff hat! (Beifall beim Team Stronach.)
Der Dschihadismus ist eine globale Bedrohung, ein sogenannter Game Changer. Es braucht daher international eine enge Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung – mit UNO, Frontex, Europol, Interpol.
Österreich ist ein Teil der internationalen Allianz gegen die Terrormiliz ISIS. Bei uns Österreichern handelt es sich dabei aber um politische und humanitäre Unterstützung,
keine militärische Beteiligung, die ja schon aufgrund der immerwährenden Neutralität nicht möglich ist.
Hier in Österreich muss man den Islamismus unter strenger Beobachtung halten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung muss islamische Hassprediger in Österreich unter Kontrolle halten und notfalls einschreiten können. Und da appelliere ich direkt an Sie, Herr Minister: Dafür braucht es dringend die Unterstützung der Staatsanwaltschaft.
Und zur Rückkehr der ausgebildeten Kämpfer ist klar zu sagen: Wenn jemand unter Verdacht steht, dass er sich einer Terrorgruppe angeschlossen hat, muss dies Grund genug sein dafür, dass man ihm die Staatsbürgerschaft entzieht und dass ein Verbot für die Wiedereinreise ausgesprochen wird. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Allein der Verdacht muss schon ausreichend sein, denn es kann nicht Aufgabe der österreichischen Behörden sein, ein im Ausland begangenes Verbrechen erst nachweisen zu müssen. Ein demokratischer Rechtsstaat darf nicht hinnehmen, dass auf seinem Gebiet Terrorakte vorbereitet und begangen werden.
Daher zusammenfassend: Die Islamische Glaubensgemeinschaft müssen wir zur Verantwortung rufen. Wir müssen unsere Kinder und Jugendlichen so sorgfältig erziehen und sie mit einem humanistischen Wertekanon versorgen, dass sie nicht anfällig für radikale Strömungen sind. Wir müssen international intensiv mit Antiterrororganisationen zusammenarbeiten und das bestehende rechtliche Instrumentarium voll ausschöpfen und, wenn nötig, Rechtsgrundlagen überprüfen und verschärfen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
10.29
Präsidentin Doris Bures: Als vorerst Letzter dazu zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
10.29
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Ganz kurz, Frau Kollegin Lintl: Wenn Sie meinen, dass der Verdacht dafür ausreichen soll, dass man jemandem die Staatsbürgerschaft entzieht, dann ist das mit dem Rechtsstaatsgedanken, den wir in Österreich haben, nicht wirklich vereinbar. Wenn, dann muss schon eine Straftat vorliegen, aber dass man auf bloßen Verdacht hin jemandem etwas entzieht, das geht wirklich gar nicht. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Ich glaube, es gibt zwei wesentliche Dinge, die im Zusammenhang mit Dschihadismus für uns in Österreich relevant sind. Das eine ist die Frage nach der Radikalisierung und den Menschen, die sich radikalisieren, und das andere ist die Frage, was das für Konsequenzen für uns in Österreich hat. Ich glaube, eine der wesentlichen Konsequenzen, die der Dschihadismus und die Radikalisierung auch für uns haben, ist die Frage, wie wir mit den Menschen, die vor dem Dschihadismus in ihren Heimatländern flüchten, umgehen, wie wir also mit diesen Flüchtlingen, die ja immer mehr werden, weil es zu Hause ethnische Säuberungen, Kriegswirren und so weiter gibt, umgehen. Ich glaube, darauf kann es nur eine Antwort geben, und das ist Solidarität und Menschlichkeit. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Ich bin auch überzeugt davon, dass die Innenministerin in diesem Sommer sehr viele gute Vorschläge in dem Zusammenhang gemacht hat. Woran es nur leider in vielen Bereichen scheitert, ist der doch sehr falsch verstandene Föderalismus in Österreich. Sie versucht Dinge, und die Länder schaffen es nicht, die Quoten, die eigentlich in einer Artikel-15a-Vereinbarung ausgemacht waren, einzuhalten. Das ist problematisch. Das ist insofern problematisch, weil auch überhaupt keine Sanktionen in diesem Zusammenhang vorgesehen sind. Deswegen finde ich es auch richtig, dass die Innenmi-
nisterin gesagt hat, sie will hier bundeseinheitliche Regelungen, damit wir es endlich schaffen, entsprechend den Quoten die Länder auch in die Pflicht zu nehmen, damit Menschen, die aus ihrem Heimatland aufgrund von Verfolgung geflüchtet sind und die Schutz suchend nach Europa gekommen sind, auch entsprechend versorgt werden.
Was in diesem Zusammenhang meiner Ansicht nach auch etwas absurd ist und was ich nicht ganz verstanden habe, ist die Diskussion über die Unterbringung in Kasernen. Die Innenministerin ruft um Hilfe, bringt in einem Appell zum Ausdruck, dass sie hier Hilfe braucht. Ich glaube, es ist grundsätzlich nicht der richtige Weg, Schutzsuchende in Kasernen unterzubringen, aber die erste Reaktion darauf ist dann, dass der Verteidigungsminister ausgerechnet die Martinek-Kaserne in Baden vorschlägt, die sich in unmittelbarer Nähe zu Traiskirchen befindet. Jetzt glaube ich, dass das trotzdem möglich wäre, aber es ist ein gewisses politisches Spiel darin zu erkennen, dass der erste Vorschlag einer ist, bei dem man genau weiß, dass die lokale Bevölkerung sich damit ein wenig schwertun würde.
Genauso spannend war aus meiner Sicht, dass der Linzer Bürgermeister gesagt hat: Na ja, das mit Kasernen ist ein bisschen schwierig, das ist verfassungsrechtlich ein Problem. – Da hat er recht, da muss ich ihm recht geben, aber bei anderen verfassungsrechtlichen Problemen schert sich irgendwie keiner. Wenn Landeshauptleute nach einem Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Grenze schreien, interessiert es offensichtlich kaum jemanden, dass das verfassungsrechtlich äußerst problematisch ist. Auch wenn nach temporären Grenzkontrollen gerufen wird, ist das einmal in erster Linie pure Angstmache, und auch da schert sich keiner darum, was denn jetzt wirklich die rechtlichen Grundlagen sind, wie man diese temporären Grenzkontrollen eventuell einführen könnte.
Jetzt kurz zum Maßnahmenpaket gegen den Dschihadismus, Herr Minister. Da gibt es einiges Sinnvolles dabei, wie – es ist schon angesprochen worden – umfassende Bildung, umfassende Aufklärung. Es gibt aber auch einige Dinge, die wirklich konkret zu hinterfragen sind. Eines haben Sie aus meiner Sicht heute schon klargestellt, nämlich im Zusammenhang mit der Diskussion um den Verhetzungsparagraphen, dass Sie hinsichtlich der Verächtlichmachung hier keine Verschärfung vornehmen wollen. Das halte ich für ganz wichtig, weil wir sonst wieder eine anlassbezogene Einschränkung der Meinungsfreiheit hätten, die ich für absolut falsch halte. Ich hoffe, dass wir das alles richtig verstanden haben und die Verächtlichmachung hier nicht beinhaltet sein soll.
Was Sie aber nicht erwähnt haben und was jetzt schon viele Vorredner angesprochen haben, ist die Frage der Vorratsdatenspeicherung, die ja gerade von den Höchstgerichten aufgehoben wurde. Es ist schon klar, Sie werden mir jetzt erklären, Sie werden es jetzt verhältnismäßiger machen, Sie werden es anders einführen, Sie werden schauen, dass es nur im Zusammenhang mit schwerster Kriminalität zu Abfragen kommt. Das ändert aber nichts daran, dass die Vorratsdatenspeicherung ein permanenter Eingriff in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern ist, weil Sie anlasslos Daten speichern und die gesamten Bürgerinnen und Bürger in Österreich unter Generalverdacht stellen.
Herr Justizminister, das ist weder mit der Unschuldsvermutung noch mit dem Recht auf Privatleben in Einklang zu bringen – und das sind bekanntlich Grundrechte –, denn selbst wenn Sie die Daten nicht abfragen, ändert das nichts an der Tatsache, dass die Daten irgendwo gespeichert werden; und auch wenn es nur Verbindungsdaten sind, die gespeichert werden sollen, so sagen diese doch massiv viel über mein Privatleben aus. Und, Herr Minister, es tut mir leid, aber mein Privatleben geht Sie schlichtweg nichts an. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Darüber hinaus hat die Vorratsdatenspeicherung bis jetzt keinen Beitrag – das haben wir vorher auch schon gehört – zur Aufklärung von schwerster Kriminalität geleistet und
wird das auch in der Zukunft nicht tun. 2013 wurde in Österreich vonseiten der Justiz insgesamt 354 Mal auf Vorratsdaten zugegriffen, und dabei kam es nur in einem Fünftel der Fälle beziehungsweise einem Viertel der Fälle überhaupt zu Verurteilungen.
Das Problem war: Die EU-Richtlinie ist damals gemacht worden im Zusammenhang mit Terrorismus und um schwere Kriminalität zu bekämpfen. Kollege Steinhauser hat dann eine Anfrage gestellt, was das denn für Delikte waren, bei denen die Vorratsdatenspeicherung verwendet wurde. Es war 113 Mal im Zusammenhang mit Diebstählen, 59 Mal im Zusammenhang mit Suchtmitteln, 52 Mal im Zusammenhang mit Raub und so weiter und so fort, aber was nicht dabei war, waren eben diese schwerste Kriminalität und der Terrorismus, zu deren Bekämpfung die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde.
Ein weiterer meiner Meinung nach wesentlicher Punkt ist, dass Sie die Hintermänner, die Sie erwischen wollen, nicht erwischen werden, denn wenn jemand einen Terrorakt begehen will, dann wird er sich möglicherweise ein Wertkartenhandy zulegen oder irgendetwas dergleichen.
Ein letzter Satz noch, weil Kollege Amon hier Benjamin Franklin zitiert hat und ihn vor allem richtig zitiert hat. Sie haben gesagt, das Wesentliche an diesem Zitat ist: „Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe Sicherheit zu erwerben, “ – Ich glaube, selbst wenn man Benjamin Franklin komplett richtig zitiert, trifft seine Aussage in diesem Zusammenhang, insbesondere mit der Vorratsdatenspeicherung, auch zu, denn was tun wir damit? – Wir geben wesentliche Freiheiten auf, um eine geringfügige Sicherheit zu bekommen. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie des Abg. Franz.)
10.35
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:
„Neutralität statt EU-Sanktionen, Herr Bundeskanzler“
Ich begrüße den Herrn Bundeskanzler und die weiteren Mitglieder der Bundesregierung.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. – Ich erteile Ihnen das Wort und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt.
10.35
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ja, Herr Bundeskanzler Faymann, Österreich ist neutral, und diese Neutralität ist nach wie vor auch im Verfassungsrang verankert. Das ist die immerwährende Neutralität, die auch nicht überholt ist und auch nicht veraltet sein kann, wie Herr Ostermayer das einmal in einem Interview angedeutet hat. Nein, diese Neutralität, die ist aufrecht, die haben wir nie aufgegeben, und auch mit dem Beitritt zur Europäischen Union ist sie weiter verankert geblieben. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, auf den man aufmerksam machen muss, weil ich seit Monaten einfordern muss – was heißt seit Monaten, seit Jahren! –, dass diese Neutralität endlich wieder mit Leben zu erfüllen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundeskanzler! Sie haben leider diese Neutralität nicht in der Form gelebt, wie sie bei uns auch im Verfassungsrang verankert ist und wie man Neutralität leben sollte.
Sie haben beim aktuellen Konflikt in der Ukraine leider Gottes unseren Pfad der Neutralität verlassen, und Sie haben Partei ergriffen. Sie haben Partei ergriffen und die Neutralität verlassen, indem Sie die ersten Sanktionen gegen Russland, aber auch die verschärften weiteren Sanktionen gegen Russland mitgetragen und mit unterstützt haben – und das, bitte, ohne das Parlament einzubinden, ohne die Abgeordneten in diesem Hohen Haus einzubinden in einen Diskussionsprozess. Sie haben hier eine einsame Entscheidung getroffen, die letztlich unserer Neutralität entgegensteht. Ich sage, Sie haben das widerspruchslos mitgetragen – als Vorgabe der Kommission der Europäischen Union und vor allen Dingen auch als Vorgabe der Vereinigten Staaten von Amerika.
Ich sage, das ist eine neutralitätspolitische und wirtschaftspolitische Geisterfahrt, die Sie da beschritten haben. Sie haben da einen Wirtschaftskrieg mit unterstützt – anders kann man das nicht bezeichnen. Und ich sage, dafür tragen Sie die Verantwortung, und dafür haben die Österreicherinnen und Österreicher, nämlich viele in diesem Land, überhaupt kein Verständnis, und wir auch nicht, Herr Bundeskanzler! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage daher: Umso pikanter ist es – wenn man den Pfad der Neutralität verlassen hat, wie Sie und Ihre Regierung, und sich an einem Wirtschaftskrieg gegen Russland beteiligt –, dass man dann gleichzeitig den Eindruck vermittelt, eine ernst gemeinte Friedensmission zu starten.
Grundsätzlich ist jede Friedensmission zu unterstützten. Ich hätte mir aber von Beginn an gewünscht, dass Sie den Pfad der Neutralität bewahren und auch entsprechend korrekt gegangen wären – was Sie nicht getan haben. Dann wäre nämlich die Friedensmission auch glaubwürdig gewesen, und dann hätten Sie auch als glaubwürdiger Vermittler eines neutralen Landes und Staates, der sich auch herausgehalten hat aus dem Konflikt, sicherlich eine völlig andere und positivere Rolle gehabt, wenn Sie mit Putin in Verhandlungen treten. So, muss man ehrlich sagen, kann das ja nicht wirklich ernst gemeint sein. Und es ist in Wahrheit lächerlich, wenn man zuerst die parteiliche Position beschreitet und dann den Eindruck vermittelt, als neutraler Vermittler auftreten zu wollen. Da werden Sie meiner Meinung nach auch nicht den entsprechenden Respekt der Gegenseite erfahren. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber, Herr Bundeskanzler, diesen Widerspruch müssen Sie lösen. Er ist auf alle Fälle nicht gut für Österreich. Und ich sage, Tatsache ist, dass unsere Regierung mit den sinnlosen EU-Sanktionen gegen Russland unserer Ansicht nach klar und deutlich Verfassungsbruch begangen hat. Deshalb haben wir auch gestern eine Ministeranklage gegen Sie eingebracht, weil wir das nicht hinnehmen. Wir nehmen nicht hin, dass seit Jahren permanent die Neutralität sukzessive ausgehöhlt wird und dass Sie das munter und lustig fortsetzen. Das ist zum Schaden Österreichs – und wir wollen keinen weiteren Schaden für Österreich hinnehmen. Diese Neutralität ist unsere Schutzfunktion! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben diese Schutzfunktion beizubehalten! Wir haben uns aus allen Konflikten herauszuhalten, für niemanden Partei zu ergreifen, überparteilich zu sein, mit allen Seiten zu reden, den Dialog zu suchen, den diplomatischen Weg zu beschreiten. Das sollte unsere Aufgabe sein.
Die Ausweitung der Strafsanktionen gegen Russland führt natürlich nicht zu einer Deeskalation. Das ist eine weitere Eskalationsstrategie, die den Konflikt nicht entschärfen, sondern eher zuspitzen wird, und das verbaut natürlich den diplomatischen Weg, den wir beschreiten sollten.
Auf Sanktionen folgen in der Regel Gegensanktionen, und da steuert die Europäische Union mit Unterstützung der USA auf einen weiteren offenen Konflikt mit Russland zu, aus welchen Interessenlagen auch immer. Sie sagen, es geht darum, die Freiheit der
Ukraine zu schützen. – Ja, aber in erster Linie haben Sie die Freiheit, Unabhängigkeit und Neutralität Österreichs zu schützen und diesen Weg nicht zu verlassen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Nachbaur und Lintl. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Ich sage, diese undiplomatische Haltung, die da eingeschlagen wurde, ist nicht gut für das Land. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Rädler und Podgorschek.) Als Vertreter Österreichs haben Sie unsere neutrale Position zu leben und sich darauf zu besinnen, und Wirtschaftssanktionen und ein Wirtschaftskrieg gegen Russland sind natürlich mit Interessenlagen verbunden.
Wir haben es ja gestern kurz diskutiert: Die Amerikaner wollen seit Jahren das Freihandelsabkommen mit Europa. Die hatten kein Interesse daran, dass Kontinentaleuropa enger mit Russland zusammenrückt. Das wäre aber für einen nachhaltigen Friedensprozess Europas besonders wichtig: dass wir einen Wirtschaftsraum mit Russland engmaschiger gestalten, dass wir enger aneinanderrücken, damit eine nachhaltige Friedensentwicklung in Europa gesichert werden kann. – Aber nein, das war natürlich nicht im wirtschaftspolitischen und geostrategischen Interesse Amerikas. Dort hat man in den letzten Jahren immer das klare strategische Ziel verfolgt, Russland geostrategisch von Europa wegzudrängen, abzukappen von Europa.
Und es ist auch nicht Russland der Aggressor, der Richtung NATO-Grenzen vorrückt, nein! Ich habe eher den umgekehrten Eindruck: Die NATO rückt an die russische Grenze vor. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.) Das ist doch heute der reale Gehalt, über den wir diskutieren wollen, und das sind die Interessenlagen, die im Raum stehen. Wenn der Herr Biden junior rein zufällig bei einem Gaskonzern heute bereits im Vorstand sitzt, na ja, dann ist es wahrscheinlich auch die demokratiebringende Funktion, die ihn dorthin geführt hat. – Nein, da sind natürlich Interessenlagen vorhanden.
So gesehen ist es wichtig, diese Interessenlagen auch offen anzusprechen, sichtbar zu machen und klar und deutlich zu sagen: Wenn man von vornherein den diplomatischen Weg beschritten hätte, dann hätten wir als neutrales Land klar und deutlich gefordert, dass die NATO nicht in die Ukraine sozusagen einkehrt, sondern die Ukraine eine neutrale Position einnimmt, dass man darüber hinaus für die russische Mehrheitsbevölkerung in der Ost- und Südostukraine einen Autonomiestatus und auch Minderheitenrechte sicherstellt und dass man die Ukraine eben nicht zu einem Spielball militärischer und wirtschaftspolitischer Interessenlagen macht. Das wäre notwendig gewesen, wenn man in der Region eine Eskalation nachhaltig hätte verhindern wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist leider nicht passiert. Man hat weiter eskaliert und man hat militarisiert, und man liefert ja auch schon fleißig Waffen. Das Waffengeschäft blüht ja auch in dieser Region, nicht nur im Nahen Osten: Die Amerikaner und andere verkaufen fleißig in die Region, und es wird ja permanent auch weiteres Waffenmaterial in diese Region geliefert. Das macht große Sorge! Das macht vielleicht Ihnen keine Sorgen, aber dieser regionale Brandherd kann ein Brandherd werden, der über die Region hinausgeht, und genau das wollen wir nicht. Wir wollen nie wieder in irgendwelche kriegerischen Handlungen hineingezogen werden. Wir haben alles zu tun, damit in Europa kein Krieg mehr stattfindet – und genau diese Verantwortung mahne ich ein. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn dann Politiker in der Europäischen Union offen philosophieren in Richtung einer Berliner Mauer, die zum Glück gefallen ist – eine dramatische Entwicklung, die eine Trennlinie mitten durch Europa gezogen hat, die wir aber zum Glück überwunden haben –, wenn dann also europäische Politiker in der heutigen Zeit auf die Idee kommen, eine neue Mauer an der ukrainischen-russischen Grenze errichten zu wollen, dann kann man sich ja nur mehr wundern über so viel unseliges Gedankengut und politisch so unverantwortliche Herrschaften, die solche Wahnsinnigkeiten betreiben.
Neben dem Schaden in Bezug auf unsere Neutralität aufgrund der falschen Position erleben wir einen massiven wirtschaftlichen Schaden in Bezug auf die österreichische Bevölkerung. Tausende österreichische Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel, ob im Bereich der Industrie, des Tourismus, des Handels oder auch der Landwirtschaft: über 50 000 Arbeitsplätze – 55 000 Arbeitsplätze sind es insgesamt –, die auch mit russischen Exporten und Importen in Verbindung stehen. 775 Millionen € kostet uns der Wahnsinn jetzt schon nach einer vorsichtigen Schätzung; manche Experten gehen davon aus, dass wir über eine Milliarde Schaden pro Jahr haben werden. Wir können es uns ja offensichtlich leisten bei den Staatsschulden, die wir haben, dass wir uns selbst eine weitere Milliarde pro Jahr an Schaden zufügen (Abg. Rädler: ... dann egal, oder?), und das sind vorsichtige Analysen.
Russland stand im Jahre 2013 an zehnter Stelle der wichtigsten Handelspartner Österreichs, bitte, mit 1 200 österreichischen Unternehmen, die nach Russland exportieren. – Jetzt sind viele betroffen: Die Landwirtschaft ist betroffen, der Fleischexport, der Obstexport, ja, in vielen Bereichen haben wir bereits jetzt einen Schaden von über 100 Millionen €, und da spricht dann die Regierung von Ausgleichszahlungen. – Na ja, wer zahlt denn die wieder? Eh der österreichisches Steuerzahler! (Abg. Lopatka: Kollege Strache! Kollege Strache!) Also der Schaden, indem man sich ins eigene Fleisch schneidet, ist ja wirklich der größte Unsinn, der hier angerichtet wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Sogar Wirtschaftskammerpräsident Leitl erkennt das zum Glück, und er hat deutliche Worte gefunden, indem er nämlich Folgendes sagt:
„Teilweise ist jetzt schon von Ausfällen in zweistelliger Millionenhöhe in einzelnen Firmen die Rede, die für einen mittelständischen Betrieb nur sehr schwer zu verkraften sind.“
Und Leitl sagt, es „ist ein
größeres Ausmaß an Schäden zu befürchten“,
wenn wir
uns weiter in Sanktionen und Drohungen hineinsteigern. Das wird aber Herrn
Putin nicht beeindrucken, und es wird eher das Gegenteil davon auslösen. (Zwischenruf
des
Abg. Wöginger.)
Ja, da hat der Herr Leitl recht, und in Deutschland sagen das die Wirtschaftsverantwortlichen ja auch. (Abg. Lopatka: Putin darf alles! Putin darf alles!) – Nein, Putin darf nicht alles! Vieles, was in der Region passiert, ist falsch, aber wir hängen weder an der Brust Putins noch an der Obamas. Sie hängen an der Brust Obamas und von Vertretern anderer Interessenlagen. Das ist das Verlassen der Neutralität, das ich anmahne. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage Ihnen, wir haben hier unsere Neutralität zu leben, unsere Interessenlagen der eigenen Bevölkerung voranzustellen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Und ich warne – das als Schlusssatz –: Auch die Raiffeisenbank wird in diesen Wahnsinn mit den Sanktionen verstrickt, wo unsere Banken in Russland 36 Milliarden an Investitionen haben und Ausfälle der Fall sind. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Also ich warne davor, diese Entwicklung weiter so fatal voranzutreiben und Österreich massiv zu schaden.
Das wird Ihnen die Bevölkerung nicht danken, und da gehört auch einmal entsprechend gegengesteuert. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Kickl und Lopatka. – Abg. Wöginger: Das nächste Mal wird er einen Antrag einbringen, dass der Putin reden darf! – Ruf bei der ÖVP: Kriegstreiber!)
10.47
Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. – Herr Bundeskanzler, auch Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. Ich erteile Ihnen das Wort.
10.47
Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Mitglieder der Regierung! Sehr verehrte Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Strache, Sie haben vergessen, uns ein bisschen etwas über die Aussagen des Herrn Gudenus zu erzählen. Es hätte uns auch interessiert, wie das gemeint war. (Beifall bei der SPÖ.) Ich würde mich auch genieren und nicht darüber reden, ich sage es Ihnen ehrlich, aber ich wundere mich, dass auch Sie schon so weit sind, dass Sie das absichtlich beiseitelassen. (Abg. Strache: Dem hört der Putin zu, im Unterschied zu Ihnen!)
Über die Wirtschaftsbeziehungen und die Auswirkungen auf Österreich hat das WIFO tatsächlich eine Aussage getätigt, aber nicht die, die Sie verwenden, und daher möchte ich über diese Auswirkungen gleich einiges sagen.
Das WIFO hat gesagt, dass sie, ohne die Sanktionsliste zu prüfen und nach einer einfachen Rechnung – es gab also auch keine Studie, es ist nur eine Aussage gewesen – folgende einfach nachvollziehbare Aussage treffen können: Wenn der Export um 20 Prozent zurückgeht, dann gefährdet das rund 11 000 Arbeitsplätze. – Das ist eine leichte Rechnung, jeder weiß die Höhe unserer Exporte. Die Arbeitsplätze sind natürlich nicht nur beim eigentlichen Produkt, das exportiert wird, gefährdet, sondern in dem Betrieb, dadurch kommt man auf diese 11 000 Arbeitsplätze.
Wenn man sich aber die Mühe macht, herauszufinden, welche wirtschaftlichen Auswirkungen welche Maßnahme genau hat, ist es zwar nicht immer einfach, das auseinanderzuhalten, aber eines wird dadurch eindeutig: Die Waren, die nach langen Diskussionen auf der Sanktionsliste gemeinsam vereinbart wurden, sind zu 4 Prozent jene Güter, die wir mit Russland handeln. Also nicht 20, sondern 4 Prozent. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und was heißt das jetzt?)
Warum ich Ihnen das erzähle, ist, weil die Wirtschaft nicht betroffen ist (Abg. Kickl: Jetzt erklären Sie, dass die Sanktionen überflüssig sind? – Zwischenruf des Abg. Strache) – nein, nein, im Gegenteil! –, weil die Wirtschaft nicht betroffen ist von den in der WIFO-Studie beschriebenen Effekten, sondern von der Tatsache, dass in der Ukraine Krieg herrscht – davon ist die Wirtschaft betroffen! (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kickl) – und von der Tatsache, dass die Europäische Union nicht einfach sagen kann: Das geht uns nichts an!, sondern zu Recht die Souveränität und Integrität eines Landes – in dem Fall der Ukraine – hervorzuheben hat. (Abg. Strache: ... über den Souveränitätsbegriff! – Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Alles andere würde die Europäische Union schuldig werden lassen, nicht das ernst zu nehmen, was sie vertritt, nämlich die Unabhängigkeit und Souveränität eines Landes. Wenn Sie sich schuldig machen, die Souveränität kleinzureden, ist das Ihre Angelegenheit; ich bin froh, dass die Europäische Union mehr Moral und Gewissen hat als Sie. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Sie sind der größte Souveränitäts...! Neutralitätsagnostiker! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Tatsächlich verursachen nicht die einzelnen Waren auf einer Liste, sondern verursachen der Krieg und die damit einhergehenden Auswirkungen, nämlich erstens menschlich verheerendes Leid – 3 000 Tote, mehr als 500 000 Menschen auf der Flucht, also verheerendes menschliches Leid –, und wenn es nicht gelingt, diesen Friedensprozess voranzutreiben und dort wieder ein friedliches Zusammenleben, auch ein den Minderheiten gegenüber respektvolles Zusammenleben zustande zu bringen, nachhaltig große wirtschaftliche Sorgen in der Europäischen Union und damit auch in Österreich.
Deshalb muss es unser Ziel sein, einen Friedensprozess in Gang zu setzen, der nicht bewirkt, dass sich ein Land ein anderes einfach holt, sondern dass ein Friedensplan unter Wahrung der Souveränitätsrechte, aber auch der Minderheitenrechte in der Ukraine eingehalten wird. (Abg. Kickl: Wenn Sie das einmal in Richtung Washington
auch sagen würden! Wenn Sie das einmal auch in die andere Richtung sagen würden!) Das ist das Einzige, das wir gemeinsam voranzutreiben haben, wenn wir auch der Wirtschaft und den Menschen, die dort leben, nutzen wollen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Sagen Sie das einmal auch in die andere Richtung! – Ruf bei der SPÖ: Kickl, sei ruhig!)
Nun sei es einigen – egal welcher Partei – unbenommen, für den Herrn Putin und seine Firmen zu arbeiten, wir als Politikerinnen und Politiker haben aber eine Verantwortung, die über die Frage eines Arbeit- oder Auftragnehmers hinausgeht, nämlich die Aufgabe, unabhängig von der NATO und unabhängig vom Herrn Putin unsere Politik zu bestimmen, und das werden wir auch weiterhin tun. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Die NATO-Interessenlage vertreten Sie!)
Es gibt eine Reihe von Verantwortlichen aus der Wirtschaft, die uns sagen, sie wollen Unterstützung bei der sogenannten Internationalisierungsoffensive. Die Wirtschaftskammer hat eine Reihe von richtigen Vorschlägen gemacht. Die Sozialpartner haben sich sehr ausführlich mit der Frage beschäftigt: Wie kann man in einer Krisensituation, die sich niemand gewünscht hat und die nur durch einen dauerhaften Frieden wieder zu beenden ist (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz), durch eine Internationalisierungsoffensive zwei Dinge erreichen: einerseits, dass Österreich auch auf anderen Märkten gerade in dieser Phase, wo der Raum Ukraine und Russland natürlich nicht als sichere Perspektive für wirtschaftliche Handelsbeziehungen gilt – ganz unabhängig von irgendwelchen Listen, sondern einfach durch den Krieg –, wie kann man also in einer Zeit, in der dort Unsicherheit herrscht und es daher auch nicht das Potenzial für Hoffnung auf das Erarbeiten von Produkten durch Forschung und Entwicklung und Handelsbeziehungen in diesem Bereich gibt, wie kann Österreich also in einer so schwierigen Zeit verstärkt in andere Bereiche der Welt exportieren, und das, was wir im Krisengebiet verlieren, auf der einen Seite in anderen Bereichen kompensieren, beziehungsweise dort, wo man nicht kompensieren kann, etwa im Bereich der Landwirtschaft, bei den nachweisbaren Schäden auch Direkthilfen leisten?
Es gibt eine Reihe von Vorschlägen der Sozialpartner, die ich genauso ernst nehme wie jene Vorschläge, die unser Sozialministerium erarbeitet. Rudi Hundstorfer hat klargemacht, dass alle Instrumente im Bereich der Kurzarbeit und anderer Überbrückungshilfen vorbereitet sind – auch hinsichtlich der nötigen finanziellen Ausstattung – und weiter vorbereitet werden, um in dieser Phase auch die Forderungen der Sozialpartner zu erfüllen. Wir werden im Rahmen unserer Regierungsklausur auch mit den Sozialpartnern direkt Gespräche führen, wie wir in diesen beiden Gruppen von Vorschlägen, nämlich Internationalisierungsoffensive und Möglichkeiten der Direkthilfe, als Bundesregierung auch unsere Verantwortung wahrnehmen.
Ich bin daher überzeugt davon, dass diese Region nur durch eine friedliche Lösung unter Wahrung der Menschenrechte, der Rechte der Demokratie, der Souveränität ganz langfristig, auch für unsere Kinder und Enkelkinder, ein garantierter Raum für funktionierende Wirtschaftsbeziehungen werden kann, ein gemeinsamer Lebensraum für alle, die hier leben, mit einer prosperierenden wirtschaftlichen Entwicklung.
Jeder, der auf dieser Seite steht, hat recht, wenn er sagt, Russland ist ein sehr ernst zu nehmender Partner, aber nicht zu den Bedingungen des Herrn Putin, sondern auf Basis der Wertehaltungen, die wir gemeinsam vertreten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
In diesem Sinne bedanke ich mich bei allen, die in diesen Stunden diese Wertehaltung auch ernst nehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.55
Präsidentin Doris Bures: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Aktuellen Europastunde laut § 74b Abs. 2
in Verbindung mit § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Mag. Schieder. Ich erteile es ihm.
10.56
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen im Saal und auf der Regierungsbank! Der Konflikt in der Ukraine ist eine sehr ernste Angelegenheit und hat leider, das haben solch schwerwiegende Konflikte an sich, viele problematische Dimensionen. Es gibt Probleme innerhalb der Ukraine, es gibt Probleme mit den Separatisten, es gibt Probleme an der Grenze, es gibt ökonomische Probleme, es gibt Probleme, die die Zivilgesellschaft dort hat, was Menschenrechte, Pressefreiheit und Demokratie betrifft, und es gibt die Verletzungen des Völkerrechts und der territorialen Unversehrtheit und der Integrität des Staates der Ukraine.
Es ist, glaube ich, aus österreichischer und auch aus demokratiepolitischer Sicht notwendig und richtig, alle Tendenzen in der Ukraine rund um Frau Timoschenko, aber auch die vielen Fehler und Versäumnisse, die Herr Poroschenko macht, zu kritisieren. Es ist genauso notwendig, Kritik daran zu üben, dass die NATO mit frühzeitigem Säbelrasseln natürlich auch nicht deeskalierend gewirkt, sondern damit unnötig Öl ins Feuer gießend agiert hat. Man muss aber in dem Zusammenhang dann eben auch zu dem Punkt kommen, wo die Kritik an Russland, das Soldaten in die Ukraine schickt, die die territoriale Unversehrtheit verletzen, hier anzubringen ist. Das ist die gesamte Bandbreite der Diskussion, die man führen muss.
Ich finde es auch gut, dass hier im Parlament zwar unterschiedliche Aspekte betont werden, aber eigentlich fünf der sechs Parteien eines relativ klar formulieren und eines wollen, nämlich dass wieder Stabilität, Frieden, Sicherheit und Ruhe in diese Region einkehren. Und die einzige Chance, wie wir das erreichen können, und das ist auch das Einzige, was uns vor den wirtschaftlichen Schäden, die wir jetzt so befürchten, bewahrt – denn der Schaden entsteht ja nicht so sehr durch die Sanktion selbst, sondern schon davor durch die Unsicherheit und die drohende Kriegssituation –, ist, den Weg zum Verhandlungstisch offen zu halten, Diskussions- und Informationskanäle offen zu halten, und zwar in alle Richtungen, so wie wir es auch als Parlament getan haben, indem hier am Sonntag und Montag eine Konferenz der Parlamentarischen Versammlung des Europarates stattgefunden hat, wo auch russische, ukrainische und europäische Vertreter diese Problematik besprochen haben.
Die Rolle Österreichs als neutrales Land ist genau dieser Weg, und den haben wir schon in vielen Diskussionen hier auch dargestellt, nämlich dass Österreich der Vermittler ist, jene Kraft innerhalb der europäischen Gemeinschaft, die sich auch dafür einsetzt, dass vor allem einmal eines passiert: dass Ruhe und Frieden in die Region einkehren und alle Probleme, die bestehen, am Verhandlungstisch gelöst werden. Das ist Neutralitätspolitik, wie wir sie definiert haben, und es ist auch Neutralitätspolitik, wie sie der Bundeskanzler, der Außenminister, der Bundespräsident und viele andere, nämlich jene Leute, die in der OSZE sind, jene Leute, die im Europarat sind, leben, und das ist der Weg, für den wir stehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Etwas erfüllt mich auch abseits der Ukraine mit großer Sorge – das muss ich Ihnen leider ganz offen sagen, Herr Strache –, nämlich das Verhalten der FPÖ in diesem Zusammenhang: Alle Parteien hier im Haus formulieren die Politik so, dass wir genau zwischen allen Blöcken und auf der Seite des Völkerrechts und des Friedens stehen. (Abg. Strache: Genau das tun Sie nicht! Sie stehen auf der Seite der NATO! Das ist ja der Irrsinn! Sie treten unsere Neutralität mit Füßen!)
Nur die FPÖ entwickelt sich zum großrussischen Arm hier im Parlament, und das will ich nicht. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Ich will als neutraler Österreicher nicht, dass
durch Sie großrussische Interessen hier am Rednerpult des Parlaments vertreten werden! Das ist nicht okay. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Schicken Sie doch wen heraus, der uns
erklärt, was Herr Gudenus dort dauernd tut! Es wird nicht der Wodka sein! (Abg. Strache:
Reden! Mit diplomatischen Mitteln agie-
ren!) Es wird auch nicht die Diplomatie sein! Im Februar 2012 fährt er
zu Kadyrow, im
März 2014 zu einem rechtsextremen großrussischen Treffen in
Russland, im Juni 2014 ist Gudenus in Moskau, im September 2014 ist Gudenus in
Moskau und dann noch einmal im September 2014. Was ist denn da
los? – Da geht es nicht um Vermittlung, da geht es nicht um Wodka,
und da geht es auch nicht um russische Literatur! (Präsident Kopf
übernimmt den Vorsitz.)
Kommen Sie heraus und erklären Sie uns: Was hat Ihre Partei davon, dass Sie andauernd nach Moskau fahren und hier am Rednerpult auf einmal Putins Interessen vertreten? (Abg. Strache: Da herrscht ein Gleichgewicht! 20 Mal in Washington und 20 Mal in Moskau! Bitte zählen Sie alle Reisen auf!)
Daher sage ich in Richtung FPÖ: Hände weg von der österreichischen Außenpolitik! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
11.01
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Lopatka. – Bitte.
11.01
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann direkt bei Klubobmann Schieder anschließen. Herr Klubobmann Strache, Ihr Neutralitätsverständnis ist aus meiner Sicht ein äußerst skurriles. Aus der Sicht der Experten fallen die Formulierungen und die Beurteilungen viel, viel härter aus. Da ist von „völligem Unsinn“ die Rede, von „juristisch völlig daneben“. (Abg. Walter Rosenkranz: Wer sagt das?) Hans Winkler, der Direktor der Diplomatischen Akademie, spricht von „völligem Unsinn“, wenn Sie die Unterstützung der EU-Sanktionen als etwas darstellen, womit unsere Neutralität verletzt worden wäre.
Universitätsprofessor Bernd Christian Funk spricht von „juristisch völlig daneben“. (Zwischenruf des Abg. Strache.) Christian Funk hat mit uns absolut nichts zu tun, das sage ich Ihnen. Wenn Sie seine Gutachten lesen, können Sie feststellen, dass diese nicht ÖVP-freundlich sind. Er spricht im Hinblick auf Ihr Verhalten von „juristisch völlig daneben“. Und Professor Obwexer sagt, dass das, was Sie hier vertreten, überhaupt keine Chance hat, juristisch irgendwie ernst genommen zu werden. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Daher sage ich Ihnen: Wir haben keine wertfreie Neutralität, wie Sie sie darstellen. Unsere Neutralität ist eine militärische Neutralität. Aber wir sind Grundwerten verpflichtet, die Sie mit Füßen treten, nämlich Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. – Das ist es, was unsere Neutralität auszeichnet, wofür wir stehen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kickl: Gilt das auch in Richtung Westen?)
Daher sage ich Ihnen: Wir dürfen vor einem Völkerrechtsbruch nicht die Augen verschließen, wie Sie es getan haben! Putin darf nicht alles tun, was ihm in den Sinn kommt. Dabei dürfen wir nicht zusehen und noch applaudieren, wie Sie es tun, das sage ich Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Für die Sanktionen schämen wir uns!)
Herr Klubobmann Strache, sagen Sie es ganz offen, wenn Sie unser europäisches Lebensmodell nicht als Ihr Lebensmodell goutieren! Wenn Sie ein Lebensmodell der Oligarchen und Nationalbolschewiken haben wollen, dann kommen Sie heraus und sagen Sie es uns!
Was wird dort vertreten? – Militant-aggressiv wird dort agiert, gegen die Freiheit, gegen Andersdenkende und gegen Andersaussehende wird dort vorgegangen. – Ich sage Ihnen: Das wollen wir nicht! Wir treten für die genannten europäischen Werte ein, und wir schämen uns in Moskau nicht wie Ihr Bundesparteiobmann-Stellvertreter, der Wiener Klubobmann Gudenus, der gesagt hat, dass er sich für die Werte schämt, für die Europa steht. – Da schäme ich mich für die Aussagen, die er dort getroffen hat, das sage ich Ihnen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Bei diesem Geheimtreffen im Mai, bei dem Sie ja dabei waren, bei dem der Stargast ein gewisser Herr Dugin war, hat dieser davon gesprochen, dass er sich ein Europa wünscht, das eine Art russisches Protektorat ist und wo die russischen Werte vertreten werden. (Abg. Strache: Das ist ein absoluter Blödsinn!) Sie sagen, das ist Blödsinn! Sie waren dabei, ich war nicht dabei, aber ich kenne seine Interviews, und daraus geht genau das hervor, was ich vorher gesagt habe.
In Grosny waren Sie nicht dabei, aber Kollege Hübner, der noch reden wird, war in Grosny mit dabei, und er hat gemeint, dass dort Ruhe und Frieden herrschen. – Ihr Freund Kadyrow hat dort ein System, durch das bewirkt wird, dass wir es mit Tausenden Flüchtlingen hier in Österreich zu tun haben. Die Ursache dafür ist dieses System, das Sie verteidigen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Daher nehmen die Deutschen keine tschetschenischen Asylwerber mehr auf!)
Wir haben das hier auszubaden für ein System ... (Abg. Strache: 50 000 Tschetschenen sind in Österreich!) – Ja, genau! Durch Ihren Freund Kadyrow bekommen wir diese Probleme exportiert! (Abg. Strache: Diese Tschetschenen melden sich dann als Kämpfer in Syrien! Das ist Ihre Verantwortung!)
Sie finden das in Ordnung, wie (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.)
Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren! Herr Klubobmann Strache! Herr Klubobmann Lopatka! Zur parlamentarischen Debatte gehört selbstverständlich auch das Instrument des Zwischenrufs. Aber ein Zwischenruf, der zu einer Zwischenrede von fast einer Minute gegenüber dem Redner wird, ist in unserem Verständnis kein Zwischenruf mehr, und daher würde ich schon bitten, aus Respekt vor dem jeweiligen Redner diesen ausreden zu lassen!
Wie gesagt: Zwischenrufe sind durchaus das Salz in der Suppe parlamentarischer Debatten, diese sollen aber bitte nicht zur Dauergegenrede werden! – Vielen Dank.
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (fortsetzend): Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir die Situation in Grosny nicht so einschätzen wie Ihr Abgeordneter Kollege Hübner oder wie Ihr Parteiobmann-Stellvertreter Gudenus, der meint, dass dort Ruhe und Frieden herrschen. Das Gegenteil ist der Fall!
Und auch als Sie auf der Krim als Wahlbeobachter unterwegs waren, hat es bei dieser ganz skurrilen Angelegenheit unter der Führung des Rechtsextremisten Luc Michel von Ihrer Seite geheißen, dass alles bestens und fair verlaufen sei. – Ich sage Ihnen: Sie verletzen hier eigentlich immer die neutrale Position, die Österreich einnehmen sollte! Sie goutieren es, wenn hier das Völkerrecht verletzt wird, denn das, was auf der Krim geschehen ist, war natürlich eindeutig eine Völkerrechtsverletzung.
Daher sage ich Ihnen: Es würde uns allen gut anstehen, wenn sich auch die FPÖ hier in diesen nationalen Konsens einordnen und die Friedensinitiativen unterstützen würde, die der Außenminister gesetzt hat und die auch vom Bundeskanzler durch sein Telefonat mit Putin unterstützt worden sind. – Überdenken Sie daher wirklich Ihre Position, denn wenn hier die Neutralität verletzt wird, dann ist es ständig die FPÖ mit ihrer privaten, skurrilen Außenpolitik! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
11.07
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte. (Abg. Lopatka: Der Diplomat Hübner!)
11.07
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Ja, ja, ja. – Danke fürs Wort! (Weiterer Zwischenruf des Abg. Lopatka.) – Herr Kollege Lopatka, da helfen auch noch so viele Kadyrow-Zwischenrufe nichts! Wir sind jetzt bei einer Diskussion über die österreichische Neutralität. Es wird Ihnen vielleicht nicht aufgefallen sein, aber mir ist aufgefallen, dass der Herr Bundeskanzler bei einer Debatte über die Neutralität in insgesamt zehn bis elf Minuten das Wort Neutralität nicht einmal in den Mund genommen hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie und Kollege Schieder haben das Wort Neutralität verwendet. Ich habe mitgezählt: Sie haben es dreimal und Kollege Schieder hat es zweimal verwendet. Er hat es aber eigentlich nur verwendet, um uns zu sagen, warum wir die Neutralität nicht einhalten. Das ist ja in Ordnung! Man kann ja, so wie Sie und Kollege Schieder, Gründe suchen, warum man nicht neutral ist. (Abg. Lopatka: Das ist völlig falsch!) Er kann sagen: Wir kämpfen für die Demokratie und für die Menschenrechte, deswegen sind wir nicht neutral, deswegen müssen wir Putin bekämpfen, solidarisch mit den Europäern und mit den Amerikanern. – Das haben Sie gesagt. (Abg. Schieder: Nein!) Nicht wortwörtlich, ich habe es zusammengefasst, weil ich nicht fünf Minuten Schieder wiederhole! (Beifall bei der FPÖ.)
Das haben Sie gesagt. (Abg. Schieder: Ich habe gesagt: auf Basis von Völkerrecht und Neutralität! Verdrehen Sie mir nicht das Wort! Jetzt verstehe ich, warum Sie sich mit Putin so gut verstehen, wenn Sie nie zuhören!)
All das, was wir heute gehört haben, sind Versuche, den Neutralitätsbruch zu rechtfertigen. Und dann kommen Sie auf die Idee, dass da die Menschenrechte nicht beachtet werden, man nicht tolerant und transparent ist, Flüchtlinge erzeugt und so weiter und so weiter.
Besonders interessant ist auch, Kollege Schieder, wenn Kollege Lopatka sagt, er würde sich wünschen, dass die FPÖ den nationalen Grundkonsens verteidigt. – Das tun wir! Der nationale Grundkonsens ist verfassungsmäßig allerdings nach wie vor die immerwährende Neutralität. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Verteidigung des nationalen Grundkonsenses ist jedoch leider nicht identisch mit der Verteidigung des Konsenses der österreichischen Bundesregierung, weil dieser vom nationalen Grundkonsens grundlegend abweicht. – Jetzt können Sie natürlich sagen: Nein, nein, wir sind hier auf einer Seite, wir kämpfen für das Recht gegen Putin, aber wir sind neutral! – Das wird aber nicht zusammenpassen! Wir sagen: Wir sind neutral, da sind wir zwischen den Blöcken, da sind wir zwischen den Konfliktparteien, zwischen der Ukraine und Russland.
Wenn Sie aber sagen, Sie verteidigen die Werte, dann sind Sie somit eben nicht neutral. Dann seien Sie aber bitte wenigstens so ehrlich, das auch zuzugeben, denn dann können wir besser diskutieren. Sagen Sie: Wir sind nicht neutral, wir halten uns nicht an die Neutralität, wir ergreifen klar die Position der Ukraine, weil das Völkerrecht verletzt ist, klar die Seite der Amerikaner, weil diese die Völkerrechtsverletzung bekämpfen, und klar die Seite der EU!
Das Nächste: Sie sprechen nicht von einer Neutralitätsverletzung. – Wir sehen das so, da kann irgendein Professor sagen, was er will! Wir sind der Meinung, dass „neutral“ bedeutet, dass man zwischen den Streitparteien steht und nicht auf einer Seite. Also Sie haben (Abg. Schieder: Na eben! Zwischen den streitenden Parteien stehen! Das tut die Regierung!)
Was heißt da „na eben“? – Ich habe nicht ein Wort gehört, dass jemand zwischen den Streitparteien steht! Es sind alle massiv gegen Putin. – Okay! Damit befinden Sie sich durchaus in medialer Gesellschaft. Es gibt da Titelbilder, auf denen man ihn als Vampir, als neuen Hitler und so weiter sieht. Das ist ja alles in Ordnung, wenn Sie so weit und so ehrlich wären, zu sagen: Wir kämpfen gegen Russland und Putin!, dann können wir weiter reden.
Dann können wir fragen: Ist das im Interesse Österreichs? Hat es etwas gebracht? Dann können wir sagen: Verlassen wir den Pfad der Neutralität gemeinsam! Das darf aber nicht durch Regierungsbeschlüsse irgendwo im Vorzimmer des Europäischen Rates oder Beschlüsse des Bundeskanzlers oder des Außenministers geschehen, sondern das müssen wir gemeinsam tun. Dann müssen wir das aber bitte hier im Parlament diskutieren. Wenn wir so fundamental unseren Grundkonsens ändern, wenn wir jetzt im europäisch-russischen oder amerikanisch-russischen Streit eine Seite einnehmen und an einem Wirtschaftskrieg teilnehmen, dann gehört das hier diskutiert! (Beifall bei der FPÖ.)
Dazu haben wir diese Aktuelle Stunde einberufen. Aber einen entsprechend Beitrag habe ich bisher von Ihnen nicht gehört. Das Einzige ist, dass Sie sagen: Ha! Die FPÖ verletzt die Neutralität! Wer sich für die Neutralität einsetzt, verletzt die Neutralität! – Sie glauben, weil Sie der Meinung sind, neutral zu sein bedeutet, auf der Seite der Ukraine gegen die Russen zu sein, dass jemand die Neutralität verletzt, der nicht diesen Gedankengängen folgt.
Aber es gibt den Begriff Neutralität, und es gibt diese Verfassungsbestimmung, ob es einem passt oder nicht. Und es ist etwas ganz anderes, wenn man so tut, als ob dieser Begriff nicht existiert, wenn man das Wort „Neutralität“ nicht verwendet wie der Herr Bundeskanzler oder zu irgendwelchen allgemeinen Menschenrechtsfragen abschweift.
Wenn wir die Menschenrechte verteidigen und Wirtschaftssanktionen gegen alle verhängen wollen, die das nicht tun, dann müssen wir aber mindestens gegen 70 bis 90 Staaten so vorgehen! Es gibt nämlich nach allen Berichten, Human Rights Watch und so weiter, 70 bis 90 Staaten in der Welt, die die Menschenrechte mit Füßen treten. (Beifall bei der FPÖ.)
Ändern wir die Politik! Treffen wir Wirtschaftssanktionen gegen alle, die nicht den europäischen demokratischen Grundkonsens befolgen. Tun wir das! Aber dann sagen Sie das offen! Suchen Sie aber nicht einen Staat aufgrund von Interessenslagen heraus, die überhaupt nichts mit der österreichischen Position zu tun haben, sondern die transatlantisch sind und die die Europäische Union leider übernimmt, um diesen einen Staat mit Sanktionen zu belegen und dann zu sagen: Wir kämpfen für die Menschenrechte!
Herr Lopatka! Herr Kollege Schieder! Herr Bundeskanzler! Wir sind über die bisherige Debattenführung seitens der Regierung schlichtweg entsetzt. Das kann ich so sagen. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)
Wir haben uns nämlich zumindest erwartet, dass Sie in einer solchen Debatte zur Demokratie sprechen, anstatt wild um sich zu schlagen, untergriffigste Anschuldigungen zu erheben und zu sagen: Was tut Herr Gudenus in Moskau? – Wird die Neutralitätsfrage verletzt, wenn man nach Russland fährt und mit den Leuten redet? Ist das eine Neutralitätsverletzung? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
11.13
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.
11.13
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann gleich anknüpfen: Österreich ist neutral, und Österreich bleibt neutral. Aber es gibt et-
was, was noch viel wichtiger ist als die Neutralität, nämlich der Rechtsstaat, die Demokratie und die Menschenrechte. Und wer das nicht versteht, der versteht auch nicht, was nicht nur die Aufgaben eines neutralen Staates sind.
Jetzt beginne ich ganz bewusst mit den USA und der NATO: Ich halte die Politik der USA in der Ukraine für verantwortungslos und gefährlich! Ich halte die Politik der NATO gegenüber Russland für verantwortungslos und gefährlich! Das Versprechen, das 1989 gegeben worden ist, nämlich keine NATO-Osterweiterung bis an die russischen Grenzen, damit sich Russland sicher fühlen kann, ist ganz offensichtlich gebrochen worden. Und der schwerwiegendste Bruch dieses Versprechens findet seit Längerem in der Ukraine statt. Das ist die eine Seite. Das ist verantwortungslos und gefährlich.
Aber es gibt etwas anderes, was weit darüber hinausgeht, und das ist eine blanke militärische Aggression. Das ist ein Überfall, und zwar ein militärischer Überfall auf einen europäischen Staat. Und darüber müssen wir reden. Präsident Putin sagt noch nicht offen, was er nach der Krim als Nächstes vorhat. Aber die Kreise um ihn reden längst nicht nur in Moskau, sondern auch in Wien bei ihren Treffen ganz offen.
Da gibt es einen Alexander Dugin, der längst nicht mehr von der Ostukraine spricht, sondern der auch in Wien – in Ihrer Gegenwart, Herr Klubobmann Strache! – über „Noworossija“ gesprochen hat. „Neurussland“ heißt das bei Dugin, dem Putin-Berater, und bei Maxim Schewtschenko, einem weiteren Rechtsextremisten und Kopf des sogenannten Anti-Orange Committee. (Abg. Strache: Das ist ein Unsinn!) Sie sprechen von „Noworossija“, und „Neurussland“ ist nach Meinung dieser engen Putin-Verbündeten längst ein künftiger legitimer Teil Russlands, wo Russland das Recht hat, wie auf der Krim das Militär einzusetzen, um „Noworossija“ sozusagen nach Russland heimzuholen. – Das ist das großrussische Projekt.
Ich frage die Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen Partei gerade in Anbetracht ihrer Parteigeschichte: Können Sie es wirklich verantworten, ein großrussisches Projekt mitten in Europa politisch zu unterstützen? – Ich halte das für vollkommen verantwortungslos! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die letzte österreichische Partei, die einen russischen Überfall auf einen unabhängigen europäischen Staat gerechtfertigt hat, war die Kommunistische Partei Österreichs. (Abg. Strache: Sie sind schon schlimmer als der Verschwörungstheoretiker Stadler!) Diese war aus guten Gründen schon lang nicht mehr im österreichischen Nationalrat. Die Freiheitliche Partei ist die erste österreichische Parlamentspartei, an die ich mich erinnern kann, die den militärischen Überfall auf einen souveränen Staat politisch rechtfertigt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Diese Politik, solche Aussagen und solche Ansichten haben in keinem Parlament der Europäischen Union auch nur irgendetwas verloren! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Herr Klubobmann Strache, ich frage Sie persönlich etwas. Wenn in Wien alles schlecht ist, und wenn in Moskau alles gut ist: Warum gehen Sie nicht nach Moskau? (Beifall und Heiterkeit bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Warum gehen Sie nicht nach Moskau? Warum gehen Sie nicht zu Dugin? Warum gehen Sie nicht zu Schewtschenko? (Abg. Strache: Warum gehen Sie nicht nach Kuba?) Warum gehen Sie nicht zu Putin? Dort wäre die Freiheitliche Partei bedauerlicherweise mehrheitsfähig. In diesem Nationalrat ist großrussische und freiheitliche Politik zum Glück nicht mehrheitsfähig. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Wir sind neutral. Wir werden die österreichische Neutralität gegenüber gefährlicher amerikanischer und NATO-Politik verteidigen, aber wir werden sie vor allem gegenüber aggressiver großrussischer Politik verteidigen. Es ist wichtig, dass Neutrale Vorschläge machen, wie Frieden in der Ukraine und auch ein Verständnis für die legitimen Sicherheitsinteressen Russlands aussehen und wie europäische
Lösungen unabhängig von verantwortungsloser amerikanischer und NATO-Politik aussehen können. Es wäre Aufgabe der österreichischen Bundesregierung, des Bundeskanzlers und des Außenministers, diesbezügliche Vorschläge zu machen und in Europa dafür zu überzeugen.
Aber jetzt geht es einmal um ein klares Signal gegenüber großrussischer und bedauerlicherweise auch freiheitlicher Politik vonseiten einer großen Mehrheit dieses Nationalrats. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.19
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Dr. Nachbaur. – Bitte.
11.19
Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Vertreter auf der Regierungsbank! Geschätzte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie und sehr geehrte Steuerzahler! Immer wenn Politiker sagen: Wir müssen dann auch die Folgen tragen!, dann heißt das nichts anderes, als dass die Arbeitnehmer und die Unternehmer die Folgen tragen müssen, denn diese sind die Steuerzahler.
Die Sanktionen sind ganz klar der falsche Weg, sie kosten unzählige Arbeitsplätze und gefährden unsere Bauern. Die Sanktionen werden außerdem – auch so, wie „Foreign Affairs“ argumentiert – Russland weiter in die Militarisierung treiben, denn Russlands Wirtschaft gerät sehr stark unter Druck. Jetzt liefert man Putin den perfekten Vorwand, weitere Arrondierungen in den ehemaligen, vor allem rohstoffreichen Staaten des Verbundes der damaligen UdSSR vorzunehmen.
Mit den Sanktionen werden außerdem die autoritären Tendenzen, die es in Russland zweifelsohne gibt und die man stark kritisieren muss, noch verschärft. Im Quasi-Kriegsrecht werden immer die Bürgerrechte ausgehebelt, dessen müssen wir uns bewusst sein.
Außerdem treffen die Sanktionen ja auch nicht Putin und seine Kreml-Eliten, sondern in erster Linie die ganz normalen, einfachen russischen Bürger, genauso wie unsere Bürger, unsere Arbeitnehmer. Und die Sanktionsverfechter greifen damit nicht nur in das Leben und in die Arbeitsplätze unserer Bürger ein, sondern auch in die Rechte der Bürger eines unabhängigen, souveränen Staates, und ich frage mich schon: Mit welchem Recht?
Die langfristige Zerstörung des friedlichen Zusammenlebens in Europa ist auch eine traurige Folge dieser Wirtschaftssanktionen. Die Annäherung zwischen Russland und Europa war die größte Errungenschaft in Europa seit dem Fall der Mauer. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Ein vertrauensvolles Verhältnis wieder aufzubauen wird sehr viele Mühen kosten, und wir wissen doch, wirtschaftliche Beziehungen und Handel sind das beste Mittel gegen Unfrieden und Krieg.
Die direkten Kosten der Sanktionen müssen wir auch noch betrachten. Allein die Landwirtschaft muss jetzt in der EU aufgrund der Umsatzausfälle durch die russischen Gegensanktionen mit 180 Millionen € gestützt werden, denn Sanktionen führen immer zu Gegensanktionen. Dieses Geld muss erst einmal von den österreichischen und anderen Steuerzahlern verdient werden! Die EU plant, auch mit europäischen Steuergeldern die Gazprom-Rechnungen zu bezahlen; Geld, das die korrupte ukrainische Führung den Russen schuldet. Wie kommen unsere Steuerzahler dazu, diese Rechnungen zu übernehmen? (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Außerdem: Die Ukraine ist quasi pleite. Bis zur Krise war das Putins Problem, jetzt ist es das Problem der EU. Es war von der EU von Anfang an unklug, die Ukraine anzulocken, ohne auf die Russen Rücksicht zu nehmen. Die Ukraine ist mit der russischen Wirtschaft sehr eng verflochten, 78 Prozent aller Wirtschaftsaktivitäten hängen an Russland, und jetzt lockt die EU. – Was kann denn die EU bieten? Die EU hat selbst kein Geld. Wir kämpfen genug mit Griechenland, Portugal und anderen Problemstaaten, die Schuldnerunion Europa kann die Ukraine nicht auffangen.
Natürlich führen die Sanktionen auch dazu, dass es neue Bankenrettungen wird geben müssen. Sie haben vielleicht gestern den Aktienkurs der Raiffeisen gesehen, als sie die Verluste aufgrund der Ukraine-Situation bekannt geben mussten. Sollten weitere Bankenrettungen oder Bankenunterstützungen notwendig werden, wer wird das dann, glauben Sie, zahlen? – Wieder die österreichischen Steuerzahler. Und das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Was die Neutralität anlangt: In Artikel 43 Absatz 1 des Vertrages über die EU steht ganz klar, dass die Union für die vorgesehenen Missionen auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann. Da geht es sowohl um allgemeine Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben als auch Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedenschaffender Maßnahmen.
Die Begriffe Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung und Bekämpfung des Terrorismus sind ein Freibrief, denn diese werden mittlerweile extensiv ausgelegt. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.) – Mein Schlusssatz kommt gleich. (Heiterkeit.)
Die österreichische Regierung sollte den Mut haben, den Österreichern die Wahrheit zu sagen: Seit dem EU-Beitritt existiert die Neutralität nicht einmal mehr auf dem Papier! (Ruf bei der SPÖ: War er das?) Das ist traurig, denn Österreich ist mit seiner Neutralität gut gefahren, und es wäre schön, wenn sie wirklich gelebt würde. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ. – Abg. Strache: Es sind zwei Parteien, Herr Schieder, nicht eine! Da haben Sie sich wieder verzählt! – Abg. Krainer: Ist das jetzt der neue Standard für den Schlusssatz? – Weitere Zwischenrufe.)
11.25
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.
11.25
Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Liebe Hypo-Zahler und Hypo-Zahlerinnen! Die Sanktionen sind ein notwendiges Übel, auf das die EU und Österreich widerwillig, zögerlich und in sehr bescheidenem Ausmaß zurückgegriffen haben, in der Hoffnung, einen viel größeren Schaden abzuwenden.
Die Sanktionen sind angesichts der Bereitschaft Russlands, seine revisionistische völkische Expansionspolitik auch mit Waffengewalt durchzusetzen, das einzige Mittel, die diplomatischen Bemühungen auch mit Taten zu untermauern, sie damit zu stärken, ohne selbst auf militärische Mittel zurückgreifen zu müssen. Es sind nicht die bis vor Kurzem weitgehend nur symbolischen Sanktionen, die eskalierend wirken. Die Eskalation kam Schritt für Schritt von Russland aus.
Die Frage bleibt freilich, ob Sanktionen etwas bewirken werden. Die Erfahrungen mit dem Apartheid-Regime in Südafrika oder den Mullahs im Iran beweisen, dass nach einiger Zeit, wenn die Kosten der Sanktionen spürbar werden, auch undemokratische Regime, von denen man glauben würde, dass sie dem Druck der Öffentlichkeit nicht ausgesetzt sind, doch unter Zugzwang kommen.
Es erwartet niemand, dass Putin aufgrund einiger halbherziger Sanktionen plötzlich seine Interventionspolitik aufgeben wird, aber die Zeichen mehren sich, dass die Sank-
tionen zu greifen beginnen und dass die russischen Wirtschaftstreibenden das gar nicht goutieren, wie sie das auch vor Kurzem anlässlich eines Wirtschaftsforums in Sotschi Premierminister Medwedew ganz klar zu spüren, zu verstehen gegeben haben. Und die ersten Demonstrationen in Moskau gegen den Krieg deuten darauf hin, dass zumindest ein Teil der russischen Bevölkerung nicht bereit ist, jeden Preis zu zahlen, um die imperialen Gelüste eines Ex-KGB-Offiziers zu befriedigen.
Die österreichische Regierung hat übrigens stetig bremsend auf den Einsatz von Sanktionen gewirkt, auch im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft. Außenpolitik kann sich jedoch nicht auf Wirtschaftspolitik reduzieren.
Österreich ist Teil einer Wertegemeinschaft, und diese Werte gilt es, zu verteidigen. Es geht nicht darum, dass wir Putins System von außen aushebeln wollen, nur deshalb, weil er sich von den Prinzipien unserer liberalen, pluralistischen politischen Ordnung abkehrt, weil er sich abwendet von Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gewaltentrennung.
Es geht darum, dass dieses Regime, ausgestattet mit Atomwaffen, ausgestattet mit einem Vetorecht im Sicherheitsrat, die Grenzen innerhalb Europas mit Waffengewalt neu zieht. Es geht darum, dass dieses Regime das Völkerrecht auf das Gröbste verletzt und die europäische Friedensordnung gefährdet; eine Friedensordnung, von der auch die Sicherheit Österreichs abhängt, denn die Sicherheit Österreichs ist mit der Sicherheit Europas untrennbar verbunden. Und gerade deshalb, weil Österreich keinem militärischen Bündnis angehört, gerade deshalb, weil Österreich als kleines Land nicht die Mittel hat, selbst die militärische Sicherheit zu gewährleisten, darf Österreich nicht zulassen, dass im Europa des 21. Jahrhunderts vermeintliche geopolitische Interessen mit Waffengewalt durchgesetzt werden.
Speziell Österreich darf nicht tatenlos zusehen, wie das Recht des Stärkeren zum bestimmenden Faktor bei der Lösung innereuropäischer Konflikte wird!
Zur Neutralität: Die Beteiligung Österreichs an den Sanktionen ist durch Artikel 23j B-VG und seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon 2009 voll gedeckt. Das wissen Sie, Herr Kollege Hübner, Herr Kollege Strache, Frau Kollegin Nachbaur, oder Sie sollten es wissen.
Es ist daher scheinheilig, die österreichische Neutralität vorzuschieben, um in Wirklichkeit handfeste wirtschaftliche Interessen zu schützen, Frau Kollegin Nachbaur. (Zwischenruf der Abg. Nachbaur.) Und es ist zynisch, Herr Kollege Strache, auf die Neutralität zu pochen, um ein nach innen autoritäres, nach außen aggressives Regime in Schutz zu nehmen, weil man in Wirklichkeit im geopolitischen Wettbewerb dieses Regimes mit den USA den eigenen unreflektierten Anti-Amerikanismus wiederzufinden glaubt (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP) oder weil man in einem autoritären homophoben Gehabe seiner Führer die eigenen Instinkte geweckt sieht. (Ruf bei der FPÖ: Ein Unsinn!)
Die Neutralität darf nicht als Feigenblatt missbraucht werden, um ein komfortables Abseitsstehen zu rechtfertigen. Die Neutralität ist und war nicht Neutralismus, sie verpflichtet nicht zur Äquidistanz zwischen Unrecht und Recht (Zwischenruf des Abg. Darmann), sie verbietet nicht die Parteinahme für Letzteres. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)
Wir werden nicht zulassen, dass instrumentalisiert wird, um moralisch und rechtlich fragwürdige Positionen zu rechtfertigen oder um Österreich unbequeme, aber notwendige Entscheidungen zu ersparen.
In diesem Sinne möchten wir auch ausdrücklich der österreichischen Regierung zu ihrem Einsatz in der Koalition gegen den IS gratulieren. Und in diesem Sinne haben wir
auch gestern den gemeinsamen Antrag der SPÖ- und ÖVP-Kollegen in Sachen Ukraine unterstützt. – Danke. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Glawischnig-Piesczek.)
11.31
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.
11.31
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Ich habe kurz aufgeatmet, als ich irgendwo gelesen habe, die Freiheitlichen sind der Neutralität verpflichtet. Na endlich, habe ich mir gedacht, die Freiheitlichen beginnen doch noch, schön langsam ihre außenpolitische Position zu korrigieren, denn keine Partei in diesem Haus hat in den letzten Monaten so einseitig Partei ergriffen wie die FPÖ. Und es wäre sicherlich nicht zum Schaden Österreichs, wenn die FPÖ in Zukunft außenpolitisch etwas ausgewogener auftreten würde. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Die Anschuldigungen der Freiheitlichen gegenüber der Regierung sind grotesk, denn die Bundesregierung verfolgt in der Ukraine-Krise die einzig vernünftige Politik. Jedenfalls nicht, indem wir uns vordergründig ständig auf die Neutralität berufen, in Wirklichkeit aber den Kopf in den Sand stecken und „nichts hören, nichts sehen, nichts sprechen“ spielen. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Das Sprechen wiederum stimmt nicht ganz, denn es wäre sinnvoller gewesen, wenn Herr Gudenus in Moskau nicht so laut gesprochen hätte. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)
Wir setzen auf Vermittlung. Wir setzen auf die internationalen Organisationen, allen voran die OSZE, um mit deren Hilfe letztendlich eine friedliche Lösung des Konflikts zu finden.
Wir suchen auch das inklusive Gespräch, also das Gespräch mit allen entscheidenden Akteuren. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Ich erinnere an die Gespräche, die Bundeskanzler Faymann mit der zukünftigen Außenbeauftragten der EU Federica Mogherini geführt hat, aber auch mit Präsident Putin, und demnächst folgt, glaube ich, ein Gespräch mit dem Präsidenten der Ukraine.
Wir sprechen uns eindeutig gegen militärische Optionen aus, gegen das Androhen militärischer Gewalt, gegen martialisches Säbelrasseln durch Militärübungen, sei es durch die NATO oder sei es durch Russland.
Meine Damen und Herren! Martialische Muskelspiele, Ultimaten, groteske und menschenverachtende Überlegungen wie der Bau einer Mauer, das Verbieten einer Sprache: All das hat in unserem Jahrtausend nichts zu suchen! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Zu unserem Bemühen um eine friedliche Zukunft der Ukraine gehört auch unsere Expertise zur Neutralität, und ich bin sicher, dass die Neutralität auch für die Ukraine eine gute Lösung sein könnte – militärisch neutral mit der Freiheit, sowohl mit der EU als auch mit Russland wirtschaftlich eng zusammenzuarbeiten, und mit umfassenden Regelungen zum Schutz der Minderheiten, ihrer Sprache und ihrer Kultur.
Der österreichische Kurs in der Ukraine-Krise ist also friedensorientiert und daher richtig. Es ist schlicht falsch die Behauptung, mit den Sanktionen verstoße Österreich gegen das Neutralitätsgesetz. Das Gesetz untersagt uns, Teil einer militärischen Allianz zu werden und fremde Truppen bei uns zu stationieren. Es schreibt uns nicht vor, dass wir tatenlos zuschauen müssen, wenn offensichtlich Völkerrecht gebrochen wird und die ukrainische Souveränität verletzt wird, viel mehr sagt es darüber aus, welchen Wert
die FPÖ dem Völkerrecht, dem Frieden und der Freiheit zuerkennt, nämlich offensichtlich einen sehr geringen. (Abg. Walter Rosenkranz: Nein! Nein!)
Für die Menschen in Österreich und auch für Österreichs Wirtschaft, weil Sie das auch sehr oft ansprechen, ist es das Wichtigste, dass es gelingt, Frieden, Stabilität und Sicherheit in Europa zu erhalten. Und dazu ist es wichtig, dass der Waffenstillstand, der jetzt ausgehandelt worden ist, auch tatsächlich von allen eingehalten wird.
Aus meiner Sicht bleiben Sanktionen grundsätzlich ein sehr zwiespältiges Mittel, um Bewegung in eine festgefahrene Position zu bringen, sie sind aber in diesem Fall ein Symbol, ein starkes Zeichen der EU gegen die Verletzung der Souveränität eines Staates – und offensichtlich ohne Alternative.
Dennoch: Meine Damen und Herren, unumgänglich, wenn auch mühsam und zeitintensiv, um nachhaltige Veränderungen herbeizuführen, ist letztendlich die Diplomatie, ist der Dialog, ist das miteinander Reden. Und darauf setzt der Bundeskanzler und darauf setzt die Bundesregierung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.36
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.
11.36
Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Kolleginnen und Kollegen! Wie unser Klubobmann Dr. Lopatka in seinen Ausführungen bereits dargelegt hat, ist unsere Neutralität ein grundlegendes Element der österreichischen Außenpolitik, was aber nicht heißt, dass wir Völkerrechtsverletzungen hinnehmen müssen.
Österreich ist seit jeher eine Drehscheibe der internationalen Diplomatie und nimmt seine Vermittlerrolle auch sehr ernst.
Wir sind in vielerlei Hinsicht ein Aushängeschild in der Europäischen Union und auch im internationalen Kontext. So unterstützen zum Beispiel jetzt unser Justizminister Brandstetter und unser Außenminister Kurz Albanien beim Aufbau eines stabilen und sicheren Rechtssystems. Natürlich steht auch der Dialog mit der Ukraine und Russland im Vordergrund der Bemühungen unserer Bundesregierung. Trotzdem sind Sanktionen als Warnzeichen, dass es der europäischen Staatengemeinschaft ernst ist, gegen diesen russischen Imperialismus vorzugehen, wahrscheinlich alternativlos.
Es war davon auszugehen, dass Sanktionen Gegensanktionen auslösen, was ich für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer sehr bedauere; immerhin haben wir 1 200 Betriebe, die nach Russland und in die Ukraine liefern. Russland ist, wie wir schon gehört haben, der zehntgrößte Handelspartner, wobei ich sagen möchte, dass bereits lange vor der Ukraine-Krise aufgrund des Rückgangs des Wirtschaftswachstums in Russland auch unsere Exporte um 12 Prozent gesunken sind.
Wie in der gestrigen Debatte bereits ausgeführt, haben die Sozialpartner in Abstimmung mit der Bundesregierung für die 500 Betriebe, die von diesem Lebensmittelembargo betroffen sind, eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen ins Leben gerufen, einerseits die Erweiterung der Garantieinstrumente um 100 Millionen, eine Exportoffensive in der Höhe von 2,5 Millionen für die Fernmarktförderung sowie die Kurzarbeit und Arbeitsstiftungen.
Weiters unterstützt unsere Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich mit immerhin 117 Niederlassungen in 71 Ländern unsere Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Erschließung neuer Märkte, aber auch hinsichtlich eines Drittmarktzuganges nach Russland.
Trotz all dieser Maßnahmen ist es aber wichtig für alle exportierenden Unternehmerinnen und Unternehmer und vor allem auch für unsere Tourismuswirtschaft, so rasch wie möglich zu einer friedlichen Lösung zu finden, die eine Beendigung der Sanktionen mit sich bringt und somit auch zu einer Erholung der beiden Märkte beiträgt. Daher ersuche ich auch die politischen Vertreter der FPÖ, mit ihren Auftritten in Russland nicht noch mehr Öl ins Feuer zu gießen, sondern die Regierung und unseren Nachbarschaftskommissar bei den Bemühungen zur Konfliktlösung zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Neutralität gegen Freiheit war einst unser Deal mit den Sowjets, und ich wünsche der Ukraine, dass sie so schnell wie möglich zu einer ähnlichen Lösung findet. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: Wir werden einen Antrag stellen bei der ÖVP, ob wir ins Ausland fahren dürfen! – Abg. Lopatka: Südtirol ist ausgenommen!)
11.39
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
11.40
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wort „Neutralität“ ist teilweise verwendet worden, aber es ist auf jeden Fall festzustellen, dass sich die Regierungsparteien hier darum herumdrücken, der Bevölkerung die Wahrheit zu sagen. (Beifall bei der FPÖ.)
Entweder die Neutralität existiert, so wie wir sie 1955 beschlossen haben und weshalb wir auch jedes Jahr am 26. Oktober den Staatsfeiertag feiern, die für diesen Staat wichtig ist und auch wichtig in seiner Entstehung war, und auch, weil sie ein Teil des Bewusstseins der Österreicher ist. Oder die Neutralität wurde, wie das heute schon mehrfach erwähnt wurde, durch den Beitritt zur Europäischen Union, durch den Lissabonner Vertrag, durch die Petersberger Beschlüsse in Wirklichkeit obsolet und aufgelöst. Wenn das der Fall ist, dann reden Sie Klartext! Sagen Sie das der Bevölkerung! Schaffen wir den 26. Oktober als Staatsfeiertag ab! Aber in Wirklichkeit müssten Sie die österreichische Bevölkerung mit einer Volksabstimmung darüber abstimmen lassen, weil ein Abrücken von der Neutralität eine grundlegende Änderung der Verfassung wäre. (Beifall bei der FPÖ.)
Solange Sie das nicht tun, halten Sie sich daran, wie man sich in so einem Falle als neutraler Staat verhält. Betrachten wir doch, wie diese ganze Situation in der Ukraine entstanden ist! Das ist doch niemals einseitig zu betrachten. Zu behaupten, wir Freiheitliche würden hier einseitig Partei ergreifen, ist ein Vorwurf, der absolut nicht richtig ist. (Ironische Heiterkeit der Abg. Glawischnig-Piesczek.) Im Gegenteil! Man muss schlicht und einfach feststellen, wie das Ganze entstanden ist. Der ehemalige Abgeordnete Voggenhuber zum Beispiel steht ja dazu interessanterweise ganz auf derselben Linie wie die FPÖ, wenn man sein Interview in der „Wiener Zeitung“ anschaut. (Abg. Neubauer: Ist das ein Grüner?) Dass es eben nicht einseitig war, dass sehr wohl die Europäische Union und auch die NATO gezündelt haben und am Anfang dieses Konfliktes stehen, das muss man einfach miteinbeziehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Und damit entschuldigt man überhaupt nicht irgendwelche Menschenrechtsverletzungen oder Aggressionen Russlands oder sonst irgendetwas, sondern man muss schlicht und einfach einmal feststellen, wie der Konflikt entstanden ist, wie diese Sanktionen zustande gekommen sind.
Ein wesentlicher Punkt war der Abschuss dieses Passagierflugzeugs. Es gibt bis heute keine Klärung, es gibt nur Mutmaßungen. Für mich ist es offen gesagt unverständlich, dass wir bei einer derartigen Überwachung (Abg. Kogler: Ja, hinaufgeschossen!),
die wir dank der USA haben, die ja dank NSA und so weiter alles abfangen (Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek), keine Feststellungen darüber haben, wer ein derartiges Raketensystem abgeschossen hat, das ja sein Ziel mit Radar erfasst. Derartige Radarerfassungen werden ja wiederum registriert. Ich verstehe es schlicht und einfach nicht.
Offenbar ist es eben nicht so eindeutig. Aber es war immerhin Grund genug, dass hier Sanktionen verhängt wurden. Was bringen jetzt diese Sanktionen? – Entweder Putin ist völlig irrational, so wie er immer wieder dargestellt wird – keine Ahnung, was wir heute für Schimpfworte gehört haben; da sind Sie ja relativ locker, muss ich sagen, interessanterweise, wo man hier angeblich differenziert diskutiert –, dann bringen Sanktionen gar nichts. Dann können diese ihn höchstens aufstacheln oder reizen. Oder er ist vernünftig, rational. Dann muss man mit ihm verhandeln, und nicht einen Wirtschaftskrieg durch Sanktionen führen, in den wir hineingezogen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich halte diese Sanktionen tatsächlich für sinnlos. Dazu kommt noch, dass sie zusätzlich einen massiven Schaden in Österreich anrichten. Und Österreich hat auch das Recht, auf seine Interessen zu achten; das haben wir sehr wohl. Wir achten die Menschenrechte, wir versuchen, Völkerrechtsverletzungen, soweit es geht, zu unterbinden, aber wir schaffen es nicht, in alle Staaten der Erde hineinzuregieren. Gott sei Dank schaffen wir das nicht, das muss man auch sagen. Wie schon richtig dargestellt wurde, müssten wir mit 70 bis 90 Staaten der Erde alle Kontakte abbrechen und dort Protestnoten oder sonst etwas einlegen. Das heißt, wir haben auch Interessen, das darf man nicht vergessen.
Diese Interessen werden hin und wieder hier im Parlament von Regierungsvertretern angesprochen: Ja, wir wollen da neutral auftreten, vermittelnd und vernünftig und so weiter. Wenn es aber dann im Europäischen Rat darum geht, den Wirtschaftskrieg zu befeuern, dann sind Sie dabei, weil im Europäischen Rat diesbezüglich alles einstimmig beschlossen wird. Und da braucht sich hier niemand zu verstecken und so zu tun, als würde er vernünftig oder vielleicht kalmierend darauf einwirken.
Das heißt also, Österreich hat das Recht, in seinem Interesse zu agieren. Und das Interesse Österreichs ist es nach wie vor, seine Neutralität zu wahren. Außer wir führen die Diskussion darüber, dann soll es aber jemand sagen, dass er die Neutralität nicht mehr wahren will, und dann entscheiden wir selbst, ob wir an Sanktionen teilnehmen wollen oder nicht. (Abg. Strache: Volksabstimmung!) Das ist schlicht und einfach unser Recht, und darüber diskutieren wir auch. Da erwarten wir uns auch eine ehrliche Vorgangsweise, und eben nicht diese heuchlerische Art hier herinnen: Neutralität, ja, die gibt es noch immer! Wir sind die großen Vermittler dieser Erde! – Aber dann in Wirklichkeit, ganz einseitig auf einer Seite Partei ergreifend, den Wirtschaftskrieg mitbetreiben. (Beifall bei der FPÖ.)
11.45
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. – Bitte.
11.45
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es wäre schon spannend gewesen, jetzt noch ein bisschen von der FPÖ zu hören, was sie eigentlich damit meint, wenn sie von diplomatischem Weg und Diplomatie spricht. Also für mich ist es mit Sicherheit das Gegenteil von Diplomatie, wenn man bei den Wahlen auf der Krim, gemeinsam mit einem rechtspolitischen Politiker aus Polen und einem rechtspopulistischen Politiker vom Vlaams Blok (Abg. Strache:
Linkspartei aus Deutschland!), die Wahlen als vorbildlich und wunderbar abgelaufen bezeichnet. Solche Details, wie, dass es keine Kuverts gegeben hat oder keine Wahlkabinen, sind offensichtlich landesüblich. Das hat Sie nicht gestört. (Abg. Strache: Wahlkabinen hat es gegeben, und die OSZE verlangt die durchsichtigen ...!) Aber der große politische Kontext, dass das nur dazu gedient hat, die Annexion im Nachhinein zu rechtfertigen, ist das Gegenteil von Diplomatie, sondern das ist ausschließlich Schmeichelei am Regime Russlands gewesen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Podgorschek.)
Was ich auch nicht als Diplomatie bezeichnen kann, ist – und ich glaube, das kann niemand –, wenn man den Wahlen in St. Petersburg ein Lob ausspricht. Wenn man sagt: In Bezug auf Transparenz und Offenheit hebt sich das positiv zu den Wahlen zum Europäischen Parlament ab. Die Einzige, die sich dort als ernsthafte Oppositionspolitikerin der Wahl stellen wollte, die jedoch daran gehindert wurde, und die sich danach über illegale Machenschaften beklagt hat, die haben Sie komplett ausgeblendet. Es ist schon interessant, wie Sie Diplomatie und den diplomatischen Weg beschreiben.
Und was mit Sicherheit keine Diplomatie ist, sondern Hetze, ist, wenn Ihr Klubobmann aus Wien Sätze sagt wie: Ich warne vor der mächtigen Homosexuellenlobby, die Europa bedroht. (Ruf bei der FPÖ: Seit wann ist das Hetze?) – Was soll das sein? Ich meine: Warnen sie vor den Fans von Conchita Wurst? Oder was meinen Sie damit? (Abg. Strache: Familienlobbyisten sind wir, Frau Glawischnig!)
Das ist das Gegenteil von Diplomatie. Das ist sich andienen, sich bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit bei einem Regime einschmeicheln. Wladimir Putin hat offen in einem „Spiegel“-Interview (Zwischenrufe bei der FPÖ) – hören Sie mir noch kurz zu! – zugegeben, dass er Parteien in Europa auch mit dem Ziel zu destabilisieren, finanziert, und er hat als Namen Marine Le Pen genannt. Das ist die Kollegin, mit der Sie jetzt im Europaparlament gemeinsame Sache machen. Können Sie das ausschließen, dass er solche Überlegungen auch für Österreich hat? (Abg. Strache: Ganz sicher!) Dazu hätte ich gerne etwas von Ihnen gehört. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Im Übrigen, als österreichischer Politiker im Jahr 2014 gegen Schwule und Lesben zu hetzen, bitte entschuldigen Sie sich dafür. (Abg. Strache: Es hetzt niemand! Sie hetzen!) Wir warten bis heute noch auf eine Entschuldigung. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Abg. Strache: Wir sind Familienlobbyisten!) – Na sicher! Warnen vor der Gefahr, ich weiß nicht!
Hier geht es um Menschenrechte, um Grundrechte, um die Freiheit der sexuellen Orientierung, dass das nur einmal klar ist. Das ist einer der Grundwerte auch unserer österreichischen Gesellschaft und Menschenrechtsordnung. (Abg. Neubauer: Meinungsfreiheit gibt es auch! – Abg. Strache: Ich frage Sie: Wann gibt es Sanktionen gegen Saudi-Arabien, wo Homosexuelle mit Todesstrafe bedroht werden?)
Eigentlich wollten wir ja auch noch über ein besorgniserregendes Thema, über die Sanktionen diskutieren. Sie haben sehr viel über Neutralität (Abg. Strache: Der Voggenhuber hat eine andere Sicht!) – Sie haben ja eh schon zwei Mal geredet, bitte darf ich jetzt? Wir können jetzt gerne über Sanktionen und Russland noch einmal ernsthaft diskutieren.
Worum geht es eigentlich? – Begonnen hat es mit Sanktionen gegen bestimmte Personen und ihre Bankverbindungen, die nachweislich etwas Negatives mit dem Konflikt zu tun hatten. Es geht auch um Waffen, es geht um Elektronik für Waffen, es geht um Software für Waffen. Wollen Sie das abschaffen? Ich bin sehr dafür, dass ein europaweites Waffenembargo gegen Russland aufrechtbleibt. Über andere Dinge kann man diskutieren. (Abg. Kickl: Software kann man so oder so verwenden!)
Aber ich finde, die Grundvoraussetzung ist, dass sich Russland auch aktiv an dem Friedensprozess beteiligt. Wir kennen nicht alle Informationen. Aber im Moment ist es noch nicht so, dass man sagen kann, es bewegt sich jetzt zu hundert Prozent in eine richtige Richtung. Und solange das nicht der Fall ist, muss man gezielte Sanktionen auch mit einer Strategie aufrechterhalten. Und bei Waffen sage ich dezidiert: Nein! Im Übrigen hat es viel zu lange gedauert, dass die Europäische Union, vor allem Frankreich, nach wie vor mit diesem Thema nicht Schluss machen wollte, sich abhängig zu machen von einem Land durch Kriegsgerätlieferungen. Und das ist lange diskutiert worden.
Was ist eine Lösung? Was kann eine Lösung sein? – Ich habe es gestern schon einmal gesagt: Wichtig für Österreich ist Prävention und humanitäre Hilfe. Als neutrales Land sollte das auch unser Fokus in der Außenpolitik sein. Auch eine eigenständige europäische Außenpolitik, losgelöst von NATO-Interessen, selbstverständlich aber auch eine Verfassungsreform vor Ort, und nach wie vor die Idee der Bündnisfreiheit, der Neutralität, auch verfassungsrechtlich verankert, der Ukraine, und selbstverständlich ein Sonderstatus auch dieser Provinzen der Ostukraine, aber keine weitere Annexion.
Wenn Sie so gute Kontakte haben und so viel Diplomatie gepflegt haben, dann würde mich interessieren: Was wissen Sie denn über die weiteren Pläne von Wladimir Putin? Könnten Sie uns ein bisschen etwas erzählen? – Es wäre interessant gewesen, heute etwas darüber zu hören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Gerne in einem Privatissimum!)
11.50
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.
11.50
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben heute sehr viel gehört. Da ich heute auch gehört habe, dass es da ein großrussisches Projekt gibt, wo ein Nachbarstaat einfach überfallen wurde und wir deshalb diese Sanktionen brauchen, möchte ich doch etwas in der Geschichte zurückgehen und einmal herausfinden, wer überhaupt an dieser Ukraine-Krise schuld ist. Wer ist schuld daran, dass wir dort einen Bürgerkrieg erleben und dass die gesamte Region destabilisiert wurde und wir jetzt mit einem Handels- und Wirtschaftskrieg zu tun haben, der uns wirtschaftlich nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa belasten wird?
Wenn man diesen Schuldigen sucht, dann gibt es – und da sind sich fast alle Experten einig, die nicht auf einem Auge blind sind – nur einen Schuldigen: Das ist die EU. Die Europäische Union ist schuld an der Ukraine-Krise, und zwar deshalb, weil sie der Ukraine dieses Assoziierungsabkommen aufgezwungen hat, so nach dem Motto: Man hat dem damaligen Präsidenten, der auch demokratisch gewählt wurde, das Messer angesetzt und gesagt: Willst du deinen rechten oder deinen linken Arm verlieren?
Genau unter diesem Vorzeichen stand dieses Assoziierungsabkommen, denn die Ukraine hätte auf ihren wichtigsten Handelspartner verzichten müssen, auf Russland nämlich. Das wollte die Ukraine aber nicht, auch Janukowitsch wollte das nicht. Man kann von ihm halten, was man will, aber er wollte sein Land nicht ruinieren. Er wollte sein Land nicht von Russland abschneiden, es wirtschaftlich auf Jahrzehnte ruinieren, nur um jenen einen Gefallen zu tun, die immer noch im Kalten Krieg stecken (Abg. Strache: Bilaterale Gespräche sind abgelehnt worden zwischen EU und Ukraine!), jenen, die wollen, dass die Europäische Union, die NATO und natürlich auch die USA näher an Russland rücken und Russland sozusagen einkreisen, um letztlich das zu tun, was im Kalten Krieg eben nicht gelungen ist, nämlich Russland zu schwächen.
Und die Frage ist: Wollen wir da mitspielen? Ich sage: Nein! Ich glaube nicht, dass wir da mitspielen sollten.
Wenn man sich noch einmal genau anschaut, was dann passiert ist, so war es so: Zuerst kommt die EU, setzt Janukowitsch das Messer an und sagt: Verzichte auf Russland oder verzichte auf uns! Da er nicht verzichten wollte, hat man den Maidan, die Maidan-Bewegung unterstützt, die ja eine faschistische Bewegung war. Man hat sie unterstützt, hat Janukowitsch letztlich weggeputscht und hat im Nachhinein diesen Putsch – und das war ein Putsch, denn Janukowitsch, man kann von ihm halten, was man will, war demokratisch gewählt –, viele EU-Politiker haben im Nachhinein diesen Putsch auch noch gutgeheißen. (Beifall beim Team Stronach.)
Als ich das zum ersten Mal gehört habe, habe ich gedacht: Wo lebe ich, bitte? Die EU hat immer die Demokratie, die Menschenrechte ganz nach oben gestellt. Wenn man aber alles über Bord wirft, nur weil es einem nützt: Der Maidan war eine faschistische Bewegung und der Maidan war eine undemokratische Bewegung (Abg. Brosz: Der Sturz war undemokratisch!) und der Sturz Janukowitsch‘ war auch undemokratisch. Wenn die EU ihre Werte über Bord wirft und das gutheißt, dann frage ich mich, mit welcher Berechtigung die EU hintennach jetzt Sanktionen gegen ein Land verhängt, das nichts anderes tut als das, was die USA ja auch tun. Die USA vertreten ihre Interessen – und wenn es sein muss auch mit Gewalt. Das machen die USA, das machen ganz viele Länder auf dieser Welt. Und hören wir etwas davon? Haben wir schon Kritik gehört?
Weil ich gestern die USA kritisiert habe, „unsere guten Freunde“, die auch in Wien wieder eine Abhörstation haben und uns abhören, „unsere guten Freunde“, hat man mich kritisiert und mir vorgeworfen, ich sei angeblich USA-feindlich.
Ich bin nicht USA-feindlich! Es gibt viele Dinge, die mir an den USA gefallen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brosz.) Aber: Wenn etwas passiert, das zu kritisieren ist, dann ist das gefälligst zu kritisieren! Auch das ist Neutralität. (Beifall beim Team Stronach.) Neutralität heißt nicht, dass man sich auf die Seite jener schlägt, die einem gerade passen, sondern Neutralität heißt, dass man zwischen den Partnern vermittelt. Und genau das Gleiche hätten wir bei Russland und der Ukraine tun sollen, denn die Ukraine war immer eine Brücke zwischen der EU und Russland. Das hat gut funktioniert.
Und was ist jetzt? Was haben wir jetzt? – Durch das Ansinnen der EU haben wir jetzt einen Krieg in der Region, der nicht nur ein Wirtschaftskrieg ist, sondern auch ein Heißer Krieg, der auch nicht zu gewinnen sein wird. Nur weil die EU dort jetzt einen freundlichen Präsidenten installiert hat, der auch diese Assoziierung akzeptiert hat – was Janukowitsch ja nicht getan hat –, deshalb wird es dort nicht besser. Es gibt noch genug Russen vor Ort, die das nicht einfach so schlucken wollen. Dafür habe ich auch Verständnis. Ich habe aber nicht Verständnis dafür, dass sie das mit Waffengewalt tun.
Genau da könnte Österreich mit seiner neutralen Rolle einschreiten und die sieben Punkte, die Putin aufgestellt hat, die gar nicht so unvernünftig sind, verfolgen und als Vermittler hier in Wien tätig werden. Das könnten wir tun.
Und was tun Sie? – Sie schlagen sich auf die Seite jener, die Unrecht getan haben, und Sie unterstützen Wirtschaftssanktionen, die letztlich allen schaden werden. Das ist nicht im Interesse Österreichs! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
11.55
Präsident Karlheinz Kopf: Letzte Wortmeldung in dieser Debatte: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
11.55
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Wir haben heute viel über Neutralität und die Sanktionen gesprochen – viel darüber gesprochen, was das für Auswirkungen auf den europäischen Prozess beziehungsweise auf den Prozess in Österreich hat. Aber ich möchte eines schon klar festhalten – vielleicht ist es auch gut so, dass ich die letzte Stimme in dieser Debatte bin –: dass die Sanktionen für das russische Volk schmerzhaft sind. Aber sie sind auch genau so schmerzhaft für die österreichische Wirtschaft. Und wenn es für die österreichische Wirtschaft schmerzhafte Sanktionen sind, dann sollten wir auch daran denken, dass es in der letzten Konsequenz auch für die Bürger zu schmerzhaften Einschnitten kommen wird.
Als Weltbürger muss ich aber sagen, dass (Abg. Rädler: „Weltbürger“!?) – wir sind Weltbürger, Sie auch (Abg. Kickl: Universumsbürger!) – wir diese Sanktionen zu unterstützen haben und ich auch voll dahinterstehe, obwohl sie mich als Unternehmer betreffen, obwohl sie mich als Unternehmer auch schwächen. (Abg. Strache: Universell und spirituell!)
Gerade in dieser Hinsicht darf ich fragen: Welche Strategie hat die Regierung, sobald die Sanktionen wieder vorbei sind? Es wird einen nachhaltigen Prozess brauchen, durch den wir die Wirtschaft wieder unterstützen. Es wird eine nachhaltige Strategie brauchen, wie wir die Exporte, vor allem nach Russland, wieder ankurbeln werden. Und es wird eine aktuelle Strategie brauchen, wie wir das kompensieren, vor allem im Tourismus, vor allem auch für die Landwirtschaft.
Ein Apfel am Tag wird alleine nicht genügen – und die Unternehmer müssen in den sauren Apfel beißen und das kompensieren. Das ist eigentlich abzulehnen beziehungsweise die Frage zu stellen: Was macht die Regierung in der Zwischenzeit? – Sie verteilt Dinge, die sie vorher den Bürgern und den Steuerzahlern weggenommen hat. Das ist die falsche Strategie. Die richtige Strategie sollte jetzt und sofort lauten: Helfen Sie sofort mit einer Entlastung!
Sprechen Sie nicht nur über Reformen, sondern bringen Sie die Reformen wirklich auf die Beine! Bringen Sie diese Reformen auf den Weg, damit die Menschen das in diesem Land spüren! Und nehmen Sie ihnen nicht am Ende des Monats 50 Prozent ihres Gehalts weg! Das trifft diese Menschen. Obwohl die Diskussionen über die Neutralität und die Sanktionen wichtig sind, aber das Unternehmertum muss gestützt werden, damit wir auch nachhaltig ein Überleben sicherstellen können, auch als neutrales Land. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
11.58
Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Anfragebeantwortungen: 2129/AB bis 2145/A
B
2. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (268 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird (269 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Unternehmensgesetzbuch zur Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geändert werden (GesbR-Reformgesetz – GesbR-RG) (270 d.B.)
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Antrag 604/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz abgeändert wird
Antrag 606/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt geändert mit BGBl. 68/2014, abgeändert wird
Antrag 608/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird
Antrag 610/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Verluste für ehemalige KinderbetreuungsgeldbezieherInnen im Arbeitslosenversicherungsrecht
Justizausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (263 d.B.)
*****
(red. Anmerkung: mündliche Korrektur S. 211: Zuweisung an den Verfassungsausschuss)
*****
Antrag 607/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm geändert wird
Ausschuss für Konsumentenschutz:
Antrag 603/A der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) geändert wird
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Antrag 611/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechtigkeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes für Nebenerwerbslandwirte
Umweltausschuss:
Antrag 602/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der Stickstoffoxid-Grenzwerte
Verfassungsausschuss:
Antrag 601/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider den Bundeskanzler Werner Faymann
Antrag 609/A der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz geändert wird
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Antrag 605/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Wohnungseigentumsbegründung im Bereich von Baulichkeiten gemeinnütziger Bauvereinigungen
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Weiters ist folgende Vorlage eingelangt:
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (262 d.B.).
Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanzausschuss abzusehen und ihn auf eine der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu stellen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann gehen wir so vor.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Karlheinz Kopf: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass der Grüne Klub gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt hat, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 2442/J der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Fairer Handel statt Konzernjustiz – Regierungsspitze mit Doppelspiel“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1606/AB
Präsident Karlheinz Kopf: Weiters teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 1606/AB der Anfrage 1710/J der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Elementarpädagogik durch die Frau Bundesministerin für Familien und Jugend abzuhalten.
Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese durchgeführt.
*****
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit
von 5,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 74 Minuten, FPÖ 69, Grüne 58 sowie STRONACH und NEOS je 30 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag folgen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/1 (III-34/207 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.02
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Rechnungshofbericht behandelt die Liegenschaftsverkäufe ausgewählter Versicherungsträger und die Anmietung der Roßauer Lände 3 durch die Universität Wien. Ich möchte dazu einige mir wesentliche Aspekte ansprechen.
Wenn staatliche Ausgaben als wirtschaftsbelebender Faktor sehr große Bedeutung haben, so verdient natürlich auch die Einnahmenseite besondere Aufmerksamkeit, und genau darum geht es bei den heute zu diskutierenden Veräußerungen der Flächen.
Der Rechnungshof bemängelt in seinem Bericht das Bewertungssystem und die Beurteilungen. Dazu ist grundsätzlich zu sagen – das haben wir auch im Ausschuss diskutiert –, dass das in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen erfolgt und dass das natürlich auch eine Momentaufnahme in einem sehr bewegten wirtschaftlichen Umfeld ist. Seitens des Ministeriums ist jedoch geplant, die Liste der Sachverständigen zu evaluieren.
Nun zum Liegenschaftsverkauf durch die PVA, Roßauer Lände 3, und zur Anmietung des Objekts durch die Uni Wien. Das ist im Kontext der damaligen Strategie der Uni Wien zu sehen, denn seit 2004 beabsichtigte die Uni Wien, ihre Standortpolitik auf die Innenstadtuniversität auszurichten, und deshalb ist die Nutzung oder der Kauf der Liegenschaft Roßauer Lände 3 nicht wirklich diskutiert worden, was aus heutiger Sicht sehr schade ist. Die Lösung, das Gebäude anzumieten, ist in den Empfehlungen des Rechnungshofes so beschrieben, dass ein Kostenvergleich zwischen Miete und Kauf des Objekts unter Berücksichtigung aller Nebenkosten anzustellen ist.
Es sind also alle Maßnahmen im Zusammenhang mit einer zentralisierten Universitätsstruktur erfolgt. Diese Strategie wurde vom Rechnungshof auch nicht hinterfragt, aber meiner Meinung nach gehört genau das auch auf den Prüfstand. Zu bedenken ist nämlich dabei, dass im September 2006 bereits eine Verlängerung der U2 Richtung Aspern in Angriff genommen wurde, und damit ist der Bezirk über der Donau, der 22. Bezirk, direkt an die Innenstadt angeschlossen, was ein enormes Entwicklungspotential für Infrastruktur, Forschung und Bildung bedeutet.
Ein Preisvorteil ist natürlich auch gegeben, weil die Infrastruktur, nämlich die U-Bahn, zur Hälfte vom Bund bezahlt wird, und da hätten sich für das große Stadtteilprojekt Aspern ein enormes Entwicklungspotenzial und die Voraussetzungen für einen Universitätscluster ergeben.
Untermauern kann ich diese Durchführbarkeit für die Uni Wien auch an drei Beispielen. Und zwar: Es ist vor 14 Tagen das Studierendenheim Donaubase eröffnet worden, also genau zwischen Hauptuni und der Seestadt Aspern. Des Weiteren gibt es den neuen Campus der Wirtschaftsuni, der ein Erfolgsprojekt darstellt, und das unterstreicht auch die Bedeutung der U2 als Universitäts-Bahnlinie. Und auch der Gebäudekomplex der Veterinäruni liegt infrastrukturell sehr gut zwischen zwei großen U-Bahn-Linien.
Ich würde mich freuen, wenn der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, aber auch der Rechnungshof diesen Aspekt bei künftigen Planungen und Beurteilungen auch berücksichtigen würden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.06
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lettenbichler. – Bitte.
12.06
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Geschätzte anwesende Bürgerinnen und Bürger! Einleitend möchte ich sagen: Es freut mich, Herr Präsident, dass wir uns zu so früher Tageszeit, zu mittäglicher Zeit, hier einfinden beziehungsweise zusammenkommen, um die Berichte des Rechnungshofes zu besprechen. Meinerseits und auch im Namen meiner Fraktion begrüße ich diese zeitlich frühere Behandlung der Rechnungshofthemen und hoffe, dass dies keine einmalige Aktion bleibt, denn wir haben ja immer wieder wichtige Themen zu besprechen. Ich hoffe, dass wir das wiederholen können, statt erst am Ende der Plenarsitzungen diese Debatten zu führen.
Nun zum Rechnungshofbericht selber. Wir haben zwei Kapitel davon auch im Ausschuss debattiert. Ich möchte mich auf jenen Bereich konzentrieren, der sich mit Steuernummern beziehungsweise Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beschäftigt.
Ausgangslage war eine Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2009, die ein hohes Ausfallsrisiko bei der Umsatzsteuer feststellte. Auch für Österreich wies diese Studie eine erhebliche Summe aus, nämlich eine Mehrwertsteuerlücke von mehr als 3 Milliarden €.
Ziel dieser Rechnungshofüberprüfung vom Oktober 2012 bis zum Februar 2013 war die Erhebung der wichtigsten Rechtsgrundlagen bei der Neuaufnahme, Vergabe und Löschung von Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Aber auch die Einhaltung, die Erhebung und Beurteilung maßgeblicher Kenndaten sowie die Beurteilung der Abläufe und Kontrollsysteme waren Gegenstand der Untersuchung.
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Bericht dem Finanzministerium grundsätzlich ein positives Zeugnis ausstellt. EU-Vorgaben hinsichtlich der Vergabe und Begrenzung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern wurden eingehalten. Lediglich die Vorgehensweise der einzelnen Finanzämter bei Überprüfungen stellte sich unterschiedlich dar. Auch was die Antrittsbesuche der vier überprüften Finanzämter bei Neuunternehmen betrifft, zeigte sich, dass die Wahrscheinlichkeit, einen Antrittsbesuch zu erhalten, unterschiedlich war.
Um die Problematik der ausstehenden Mehrwertsteuer zu beheben, empfiehlt der Rechnungshof unter anderem, aufrechte Steuernummern im Anlassfall, etwa bei Betriebsaufgaben oder Ableben von Unternehmern, zeitnah zu begrenzen. Dafür fehlen in
Österreich jedoch bislang klare und einheitliche Vorgaben für Unternehmen und Finanzbehörden. Darüber hinaus erschweren die unterschiedlichen Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume eine wirksame Risikoanalyse zur Bekämpfung von Steuerbetrug.
Wie immer macht der Rechnungshof in seinem Bericht eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen. Wie uns der damalige Finanzstaatssekretär Danninger im Ausschuss im Juni berichtet hat, sind bereits ein Drittel dieser Empfehlungen umgesetzt worden und weitere zwölf in Umsetzung beziehungsweise geplant.
Ich meine, dass dieser Bericht des Rechnungshofes und der Großteil seiner Vorschläge wesentlich dazu beitragen können, dass die Mehrwertsteuerschuld in Österreich schrumpfen wird. Herzlichen Dank dem Rechnungshof! Und herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
12.10
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.
12.10
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Es ist durchaus richtig, dass es eine Würdigung des Rechnungshofes darstellt, dass seine Berichte zu so früher Tageszeit hier im Plenum behandelt werden. Aus unserer Sicht eine echte, wahrhaftige Würdigung des Rechnungshofes wäre es jedoch, wenn zum einem seine Vorschläge umfassend umgesetzt würden (Beifall bei der FPÖ) und zum anderen der Rechnungshof mit den Mitteln ausgestattet würde, die er zu seiner Aufgabenerfüllung braucht. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) Dass dem nicht so ist, haben wir im Rahmen der Budgetverhandlungen schon festgestellt.
Ich komme nun zum Bericht des Rechnungshofes zur Prüfung von Liegenschaftsverkäufen der Sozialversicherungsträger, der Gegenstand der Ausschussverhandlungen vom 26. Juni war.
Zwischen 2007 und 2011 wurden von 14 der insgesamt 22 Sozialversicherungsträger in Summe 70 Liegenschaften verkauft und damit rund 102 Millionen € eingenommen. Der Rechnungshof stellt dazu in seinem Bericht kritisch Folgendes fest – und darauf möchte ich etwas näher eingehen –: Für 40 der 70 Verkäufe bestand lediglich eine Anzeigepflicht gegenüber dem zuständigen Ministerium. Das waren jene Verkäufe, die unter einem Verkaufspreis von 400 000 € lagen.
Das mag ja aus Effizienzgründen noch gutgeheißen werden, also damit hätten wir grundsätzlich kein Problem, aber was sicher nicht in Ordnung ist – und das bemängelt der Rechnungshof auch –, ist die Tatsache, dass selbst diese Anzeigepflicht von den Sozialversicherungsträgern nur mangelhaft wahrgenommen wurde.
Ebenfalls nicht in Ordnung ist laut Rechnungshof, dass in manchen Fällen nicht nachvollziehbar war, ob es ein Bieterverfahren gegeben hat oder nicht. Ebenfalls nicht in Ordnung ist laut Rechnungshof, dass bei 13 Verfahren auf Basis veralteter Gutachten verkauft wurde. Und ebenfalls nicht in Ordnung ist laut Rechnungshof, dass bei vier Verkäufen eine Genehmigung durch das Ministerium erfolgte, obwohl die Verkaufspreise die Verkehrswerte um mindestens 16 Prozent unterschritten haben.
Näher beschäftigt hat sich der Rechnungshof mit dem Verkaufsvorgang des im Eigentum der PVA stehenden Objektes Roßauer Lände 3. Dort kam es doch zu einigen zumindest ungewöhnlichen Besonderheiten im Laufe des Verkaufsprozesses. Es möge sich jeder selbst ein Bild davon machen.
Im Jahre 2005 wurde die Liegenschaft von einem Gutachter, den das Sozialministerium beauftragt hat, mit 28,3 Millionen € bewertet. Der Rechnungshof stellt dazu fest,
dass der Verkehrswert, wenn man alle werterhöhenden Faktoren berücksichtigt hätte, zumindest 33 bis 35 Millionen € hätte betragen müssen.
Seit August 2006 fanden Verhandlungen der PVA mit einem Hotelbetreiber statt. Im Oktober 2006 nahm plötzlich die PVA jedoch – ich zitiere – „ein nachträglich geändertes Angebot eines Unternehmens, das im mittelbaren Eigentum einer Genossenschaftsbank für Niederösterreich und Wien () stand, an.“
Es folgte dann eine sehr kurzfristig angesetzte Versteigerung mit einer Angebotsfrist von nur 9 Tagen, zu der nur dieses Unternehmen der Bank und der Hotelbetreiber eingeladen wurden, nicht jedoch die fünf ursprünglichen Bieter. Den Zuschlag erhielt dann die Genossenschaftsbank.
Was ist nun mit dem Objekt Roßauer Lände 3 gemacht worden? – Sie alle wissen es. Das Objekt wurde renoviert, adaptiert und 2013 an die Universität Wien vermietet. Dazu stellt der Rechnungshof Folgendes fest:
„Die Universität Wien schloss mit dem Unternehmen der Bank einen wirtschaftlich nachteiligen Mietvertrag. So verzichtete sie für einen unangemessen langen Zeitraum von 40 Jahren auf ihr Kündigungsrecht.“
Des Weiteren heißt es im Bericht des Rechnungshofes:
„Bei der vom Unternehmen der Bank bis 2013 durchzuführenden Gebäudeadaptierung verzichtete die Universität Wien auf ihre vertraglich eingeräumten Kontrollrechte.“
Es gibt auch im Vertrag eine Kaufoption. Und dazu heißt es im Bericht:
„Sollte die Universität Wien ihre Kaufoption ziehen, würde sie damit die von einer dem Sektor Staat zugehörigen Einheit (PVA) an ein privates Unternehmen () bereits verkaufte Liegenschaft teilweise wieder zurückkaufen.“
Nun zu den Mietkosten.
Wir haben in einer Anfrage an Wissenschaftsminister Mitterlehner die jährlichen Mietkosten für die Universität Wien abgefragt und erhielten folgende Antwort: Die Mietkosten betrugen im Jahr 2013 über 81 Millionen €.
Nur so nebenbei: Bei einem Gesamtbudget von 414 Millionen € fast 20 Prozent des Budgets für Miete auszugeben sollte man durchaus hinterfragen.
Der Nettomietpreis pro Quadratmeter für die gesamte Uni betrug 12,59 €, und für das Objekt Roßauer Lände ergibt sich ein Nettomietpreis von 15,73 € pro Quadratmeter, also um fast 25 Prozent mehr. – Wer macht da jetzt ein gutes Geschäft?
Wie wir vorhin schon gehört haben, richtet die Universität Wien seit 2004 ihre Standortpolitik auf eine Innenstadt-Universität aus. Dazu stellt der Rechnungshof fest:
So „() hätte sich bereits während des oben dargestellten Liegenschaftsverkaufs der Roßauer Lände 3 durch die PVA eine potenzielle Nachnutzung der Liegenschaft innerhalb des Sektors Staat angeboten, die jedoch nicht zustande kam.“
Die Feststellung von Kollegin Becher, dass das sehr schade sei, ist jetzt in diesem Zusammenhang nur wenig hilfreich.
Ich fasse zusammen:
Statt das Objekt direkt innerhalb des Sektors Staat nachzunutzen, indem man es von der PVA direkt an die Universität Wien, in welcher Form auch immer, übertragen hätte, hat man das Objekt an eine private Genossenschaftsbank verkauft. Diese private Genossenschaftsbank schloss dann mit der Universität einen für diese nachteiligen Mietvertrag ab, was zu hohen Mietausgaben für die Universität Wien führte. Darüber hinaus gibt es eine Kaufoption für die Universität Wien, was bei einer Ziehung ebendieser Op-
tion dazu führen würde, dass man das Objekt einmal über den Umweg einer privaten Institution im Kreis geschickt hätte.
Wir wissen alle, private Institutionen können eines sehr gut: rechnen. Es möge sich jeder selbst ein Bild davon machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.16
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
12.16
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Werter Herr Präsident des Nationalrates! Werter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Dankenswerterweise hat mein Vorredner schon die Details diverser Liegenschaftsveräußerungen von Körperschaften der Sozialversicherung dargelegt, die wirklich, wenn man es wirtschaftlich betrachtet, ein totales Verlustgeschäft waren. Ich betone: ein totales Verlustgeschäft!
Allein das letzte Geschäft, das Sie, Herr Kollege, geschildert haben, nämlich der Verkauf der Liegenschaft Roßauer Lände 3, die jetzt ein Standort der Universität Wien ist, ist geradezu himmelschreiend. 30 Millionen € zahlte die Genossenschaftsbank für Niederösterreich und Wien, und die nächsten 40 Jahre zahlt die Republik 400 Millionen €. Also: Ist das ein Geschäft für die Bank oder nicht? Ich wäre gerne diese Bank, nur: Ich verzichte darauf aus redlichen und ethischen Gründen!
Das ist aber nur ein Beispiel in einer Serie von Fehlverkäufen, von Verwirtschaftung österreichischen öffentlichen Immobilienvermögens. Das ist ja kein Einzelfall, sondern in diesem Bericht sind auch noch andere Beispiele aufgezählt, etwa der Verkauf der Liegenschaft Schiffamtsgasse 15. Dann gibt es noch zwei andere Objekte, auf die ich auch eingehen möchte.
Der Rechnungshof hat dankenswerterweise auch noch andere Immobilienverkäufe und Immobilienumwandlungen kritisiert. Ich erinnere nur an die Serie von ÖBB-Immobilienverkäufen, wo die ÖBB, ein zu hundert Prozent im Eigentum der Republik stehendes Unternehmen, durch die Finger sah.
Immer wieder stellen wir dieselben Fehler fest: Es gibt kein Bieterverfahren. Es gibt keinen Wettbewerb, um den besten Käufer zu finden. Wird aber doch ausgeschrieben, dann macht man es so, dass man nicht den Bestbieter nimmt, sondern denjenigen, der einem mehr zu Gesicht steht, sage ich jetzt einmal volkstümlich. Ich kann das gut am Beispiel der Sozialversicherung der Bauern, an diesem Klinikum deutlich machen. Das ist auch Gegenstand dieses Berichts: dass eigentlich der Zweitbieter der Bestbieter war, wenn man nämlich bedenkt, dass die Einkünfte durch den Verkauf im Vergleich zu der Gewinnsumme, die der Käufer dadurch erzielt, dass es eine Belagsgarantie gibt, gering waren
Die Sozialversicherung hat das Klinikum verkauft und hat gleichzeitig dem Käufer die Garantie gegeben, über Jahre hinweg PatientInnen oder KlientInnen dorthin zu überweisen, und zwar mit einem vergleichsweise hohen Tagsatz. Also es wird ein hoher Tagsatz garantiert, sodass der Käufer die Kaufsumme spielend wieder hereinwirtschaften kann, und zwar unter der Hand.
Ich verstehe wirklich nicht, wie man so unwirtschaftlich wie teilweise jetzt die Sozialversicherungsträger oder wie teilweise damals zum Beispiel die ÖBB agieren kann. Dafür gibt es nur eine Erklärung: Es ist halt ein Geschäft unter Freunden! Und: Geschäfte unter Freunden kennen wir auch aus dem Untersuchungsausschuss: Nordbergstraße und so weiter. Oft sind diese Geschäfte unter Freunden auch Gegenstand der Ermittlungen der Justiz, der Staatsanwaltschaft, oft enden sie aber, weil doch nicht hundertprozentig nachgewiesen werden kann, dass Untreue im Spiel ist – und das ist oft das Problem. Das ist auch das Problem, vor dem der Rechnungshof steht.
Der Rechnungshof deckt auf, der Rechnungshof untersucht, der Rechnungshof gibt Empfehlungen, auf die ich noch eingehen werde, aber der Rechnungshof kann nicht vorbeugend agieren, und der Rechnungshof kann auch nicht strafend agieren; das ist Sache der Justiz. Da muss ich wieder einmal eine ehemalige Justizministerin zitieren: Nicht jede Schweinerei ist strafrechtlich ein Delikt. – Umso wichtiger ist die politische Aufarbeitung, und umso wichtiger ist die genaue Kontrolle im Parlament und auch durch das Organ des Parlaments, den Rechnungshof, und umso wichtiger ist die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes!
Der Rechnungshof empfiehlt: erstens, es soll ausgeschrieben werden; zweitens, wenn Gutachten, dann wirklich Gutachten am Verkehrswert; und drittens, die Vergabeverfahren müssen transparent erfolgen, und bei diesen Vergabeverfahren muss es auch Dokumentation geben.
Ich habe mich dann in einer Anfrage an den Herrn Sozialminister, der sozusagen Aufsichtsbehörde der Sozialversicherung ist, gewendet und ihn gefragt, inwieweit er jetzt diese Empfehlungen umsetzen wird. Ich habe folgende Antwort erhalten: Ja, wir bemühen uns, diese Empfehlungen umzusetzen, aber wir können die Organe, die Sozialversicherungsanstalten, nicht zwingen.
Da bin ich wieder bei einem großen Problem der Republik, das einerseits darin liegt, dass wir Ausgliederungen haben, und andererseits darin liegt, dass wir Organisationen und Gesellschaften haben, die zwar der öffentlichen Hand gehören, die im Prinzip Eigentum der Beitragszahler sind – die Sozialversicherungen: Sie zahlen, ich zahle, jeder zahlt – und an sich verpflichtet wären, ordentlich zu wirtschaften, auch im Immobilien-Bereich, dass die öffentliche Hand, das Ministerium aber gar nicht die Möglichkeit hat, sie dazu zu zwingen. – Das ist doch wirklich die Höhe!
Dazu kommt noch Folgendes: Die Republik besitzt ein professionell organisiertes Immobilienunternehmen, das sehr wohl in der Lage ist, zu verkaufen, zu kaufen, zu beraten, diese ganzen Abwicklungen höchst professionell nach den Empfehlungen des Rechnungshofes durchzuführen. Wenn man dann bei dieser Bundesimmobiliengesellschaft nachfragt, dann erfährt man – das ist ja wirklich nicht zu fassen, ich erzähle es Ihnen deshalb! –: Wir können nicht, weil wir nicht dürfen, das sind eigenständige Gesellschaften, und – jetzt kommt es! – wir wollen auch gar nicht, weil wir uns da in eine Situation bringen würden, wo wir zusätzliche Geschäftsfelder haben, und das ist nicht unbedingt unsere Kernaufgabe.
Also ich empfehle Ihnen – und das ist sozusagen mein parlamentarisches Halblebenswerk, so nenne ich es jetzt locker –, wirklich zu schauen, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes – und sei es über öffentlichen Druck; es bleibt uns ja nichts anderes – über politischen Druck und über öffentlichen Druck endlich umgesetzt werden, damit diese permanente Misswirtschaft bei den Immobilienverkäufen von republikeigenen Institutionen oder öffentlichen Organisationen einmal aufhört. Das ist mein Plädoyer.
Helfen Sie alle mit, damit wir öffentlich Druck machen gegen diese Misswirtschaft, die der Kollege im Detail aufgezeigt hat. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Team Stronach und NEOS.)
12.23
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
12.23
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Bericht zeigt einmal mehr – man kann es so zusammenfassen –, wo im Staat Geld liegen gelassen wird. Ich beziehe mich konkret auf die Liegenschaftsverkäufe ausgewählter Sozialversiche-
rungsträger und die Anmietung der Liegenschaft Roßauer Lände 3 durch die Universität Wien.
Einige meiner Vorredner haben es schon angesprochen, ich möchte die Hauptmissstände und Kritikpunkte des Rechnungshofes noch einmal zusammenfassen, nämlich fehlende oder nicht nachvollziehbare Bieterverfahren, veraltete oder unzureichende Gutachten, die dazu führten, dass die Verkaufspreise der Liegenschaften niedriger als die Verkehrswerte waren, Doppelgleisigkeiten ohne Nutzen durch holprige Genehmigungsverfahren, um nur einige, aber die wichtigsten zu nennen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir haben im Ausschuss dieses Kapitel sehr gut, genau und konkret behandelt, und wir haben auch von Minister Hundstorfer gehört, dass er die Empfehlungen des Rechnungshofes natürlich so weit möglich umsetzen möchte und diese auch sehr ernst nimmt. Leider kann der Rechnungshof, wie wir wissen, nicht alle Versprechen der ressortverantwortlichen Minister nachprüfen. Das geht sich zeitlich und auch budgetär nicht aus, denn das würde die Ressourcen des Rechnungshofes sprengen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wissen, dass der Rechnungshof in den letzten Jahren eine Reihe von Aufgaben dazubekommen hat, Stichwort Medientransparenzgesetz, Parteiengesetz, neue Verantwortungen auf europäischer Ebene infolge der Haushaltsrechtsreform, die Prüfungen der Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern, wobei wir der Meinung sind, dass auch Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern vom Rechnungshof geprüft werden sollen. Wir wissen ja, wie die Gemeinden finanziell dastehen und dass der Rechnungshof ein guter Berater ist; er sollte meines Erachtens auch die Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern prüfen. (Beifall beim Team Stronach.)
Schließlich geht es da um Steuergeld, es geht um das Geld der Österreicherinnen und Österreicher, auf das der Rechnungshof schaut. Ich sage immer, der Rechnungshof ist so quasi der Robin Hood der Steuerzahler und schaut eben, dass das Geld zweckmäßig, sparsam und effizient eingesetzt wird.
Wir haben beziehungsweise der Rechnungshof hat aber das Problem, dass gleichzeitig mit den Mehraufgaben eine Mittelkürzung erfolgte. Wir haben hier schon einige Male darüber diskutiert, in den Budgetausschüssen darüber diskutiert, im Rechnungshofausschuss darüber diskutiert, allein es ist nichts geschehen. Einige Vorredner haben es bereits angesprochen: Der Rechnungshof wird finanziell ausgehungert, er hat nicht mehr genügend Geld, um die verfassungsrechtlichen Aufgaben, die ihm zukommen, zu erfüllen. Im Jahr 2013 hat es bereits weniger Follow-up-Prüfungen gegeben, weil eben die notwendigen budgetären Mittel für den Rechnungshof nicht zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, bringe ich an dieser Stelle folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „erforderliche Mittel für den Rechnungshof“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die budgetäre Situation des Rechnungshofes so zu gestalten, dass die Wahrung der verfassungsrechtlichen Aufgaben langfristig gewährt bleibt und umfangreiche Mehraufgaben finanziell abgegolten werden.“
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie um Zustimmung zu diesem Antrag bitten, denn wir alle wissen, wie wichtig der Rechnungshof ist, welch gute und richtige Arbeit er macht. Die Redner werden auch nicht müde, ihn immer zu loben und auf den Rechnungshof zu verweisen, aber wenn es dann wirklich ans Eingemachte geht, wenn es um die finanziellen Mittel geht, dann passiert nichts. Das ist meines Erachtens zu wenig, bitte stimmen Sie diesem Antrag zu! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
12.27
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schenk eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „erforderliche Mittel für den Rechnungshof“
eingebracht in der 41. Sitzung des Nationalrats am 24. September 2014 im Zuge der Debatte zu TOP 1 – Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/1 (III-34/207 d.B.)
In seinen Berichten dokumentiert der Rechnungshof mangelnde Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Gerade in der aktuellen Situation, geprägt durch explodierende Staatsschulden und einer alarmierenden wirtschaftlichen Situation ist die beratende Funktion des Rechnungshofs erforderlich.
Der Rechnungshof wurde in den letzten Jahren allerdings mit Mehraufgaben und Kompetenzerweiterungen betraut, bei gleichzeitig sinkendem Budget.
Steigende Fixkosten durch Mehraufgaben, Gehaltssteigerungen, Struktureffekte und Preissteigerungen haben seit 2012 zu einer Reduzierung des operativen Rechnungshofbudgets geführt. Durch einen eisernen Sparkurs in Form von eingeschränkten Dienstreisen, reduzierten EDV-Diensten, Verzögerungen bei der Nachbesetzung von Stellen und der Auflösung zweier Abteilungen konnten in den letzten Jahren Rücklagen von 7,2 Millionen Euro aufgebaut werden. Mit diesen Rücklagenentnahmen sichert der Rechnungshof vorläufig die finanzielle Grundlage für die Wahrung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben in vollem Umfang und in gewohnter Qualität. Ab 2017 fehlen dem Rechnungshof aber 3,682 Millionen Euro.
Um die Unabhängigkeit des Rechnungshofes und die Ausübung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben weiterhin sicherzustellen, ist es dringend erforderlich, die dafür nötigen Budgetmittel bereitzustellen.
In diesem Sinne richten die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die budgetäre Situation des Rechnungshofes so zu gestalten, dass die Wahrung der verfassungsrechtlichen Aufgaben langfristig gewährt bleibt und umfangreiche Mehraufgaben finanziell abgegolten werden.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
12.27
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzte Herren Präsidenten! Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme Bezug auf den Rechnungshofbericht in III-34 der Beilagen über die Neuaufnahmen, Vergabe und Löschung von Steuernummern und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Mit der Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nehmen UnternehmerInnen am innergemeinschaftlichen Umsatzsteuersystem im EU-Binnenmarkt teil. Für das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, insbesondere für die Vergabe und Begrenzung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, gibt es, wie wir wissen, auch EU-weite Vorgaben.
Eine Studie der Europäischen Kommission für das Jahr 2009 zur Mehrwertsteuerlücke in der EU hat die Ausfallsrisiken bei der Umsatzsteuer untersucht. Das Risiko betrug in den 24 untersuchten Mitgliedstaaten allein für das Jahr 2006 106,7 Milliarden €. Für Österreich wies die Studie eine Mehrwertsteuerlücke von 3,1 Milliarden € auf, das entsprach einem Anteil von 14 Prozent an der theoretischen Umsatzsteuerschuld.
Die UID-Nummer ist die Eintrittskarte in den gemeinsamen europäischen Markt, eine effiziente Kontrolle ist daher besonders wichtig, um Betrugsabsichten zum Schaden der Volkswirtschaft rasch ausfindig machen und entsprechend gegensteuern zu können. Wir wissen, dass die österreichische Wirtschaft sehr stark exportorientiert ist, daher ist der Umgang mit diesen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern auch von entscheidender Bedeutung.
Des Weiteren hat der Rechnungshof vor allem zwei Vorgehensweisen bei den Finanzämtern kritisiert: zum einen den Umgang der Finanzämter mit der Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die nicht einheitlich ist. Deshalb war für neue Unternehmer die Wahrscheinlichkeit, überprüft zu werden, von Finanzamt zu Finanzamt sehr unterschiedlich. Kritisch sah der Rechnungshof auch die sehr unterschiedlichen Erledigungszahlen je Vollzeitbeschäftigungsäquivalent. Diese schwanken zum Beispiel von 416 bis 1 006, ohne dass dafür ersichtliche Gründe vorliegen.
Diese beiden Punkte haben sich bis dato aber stark verbessert. Ich danke daher dem Rechnungshof, den Bediensteten sehr herzlich für ihre Kontrolltätigkeit und Kontrollarbeit im Sinne einer nachhaltigen positiven Aktivität der Bundesbehörden, möchte aber auch erwähnen, dass Kontrolle und Transparenz im Umgang mit Steuerbetrug, mit Steuerbekämpfung sehr wichtig sind. Ich hoffe, dass da in Zukunft sehr effektiv Hand angelegt wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
12.30
Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.
12.30
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Es wurde hier schon einiges über die Liegenschaftsverkäufe seitens der Sozialversicherungsträger dargelegt – ich kann mich vielen dieser Ausführungen durchaus anschließen, es gibt zum Großteil auch berechtigte Kritik. Ich möchte aber für unsere Zuseherinnen und Zuseher kurz zusammenfassen, worum es geht: Sozialversicherungsträger müssen oder wollen dann und wann diverse Liegenschaften verkaufen, und darüber hinaus gibt es sozusagen die Aufsichtspflicht des Sozial- beziehungsweise Gesundheitsministeriums.
Sämtliche Stakeholder in diesem Zusammenhang sind keine professionellen Immobilienabwickler, das heißt, es ist durchaus so, dass uns entsprechendes Know-how – möglicherweise im Ministerium und auch in den Sozialversicherungen – fehlt. (Abg. Moser: Dazu gibt es eh die !) – Frau Kollegin, hören Sie mir zu, dann sage ich es Ihnen gleich! Ich habe es im Ausschuss bereits gesagt, und ich habe im Ausschuss auch
schon einen konkreten Vorschlag gemacht: Man könnte ja überlegen, Transaktionen ab einer bestimmten Größenordnung zum Beispiel durch die Bundesimmobiliengesellschaft abwickeln zu lassen, um da Professionalität hineinzubringen, transparente Verfahren aufzusetzen und so den größtmöglichen Erlös, der im Interesse der Sozialversicherungsträger beziehungsweise eigentlich der Versicherten liegt, zu erwirken. (Zwischenruf der Abg. Moser.)
Ich denke, das ist ein Vorschlag, über den man nachdenken kann, der jetzt auf dem Tisch liegt; dadurch kann man für die zukünftigen Transaktionen vielleicht höhere Erlöse erwirken. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche noch viel Erfolg. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.33
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter – sehe ich – wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-34 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „erforderliche Mittel für den Rechnungshof“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/2 (III-15/230 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
12.34
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs zwei Vorbemerkungen machen: Zum Ersten möchte ich mich bei der Vorsitzenden des Rechnungshofausschusses und bei den Rechnungshofsprechern der anderen Fraktionen dafür bedanken, dass es gelingt, die Vielzahl von Rechnungshofberichten, die wir haben, möglichst zügig abzuarbeiten.
Wir sind da in einem engagierten Programm, haben regelmäßig – mindestens im Monatsrhythmus, im Oktober sogar zwei – Rechnungshofausschusssitzungen, damit wir tatsächlich aktuell werden können. Ziel ist, die Rechnungshofberichte hier nach Möglichkeit besprechen zu können, wenn sie noch „warm“ beziehungsweise „heiß“ sind, nicht dann – wie bei dem, den wir heute besprechen und den ich auch noch kurz referieren werde –, wenn eigentlich schon viel vorbei ist, nachzujassen, wie man in Vorarlberg sagt. Man soll das aktuell behandeln können. Ich glaube, das Bemühen aller ist gegeben, und das möchte ich hervorstreichen.
Zum Zweiten, zum Antrag, bei dem wir nicht mitgehen konnten: Wir haben das im Rahmen der Budgetberatungen bereits ausführlich hier diskutiert, warum das nicht möglich
ist. Ich möchte nur sagen, das Ziel, das hier im Antrag formuliert ist – ich darf es noch einmal kurz wiederholen –, dass die budgetäre Situation des Rechnungshofes so gestaltet sein soll, dass er den verfassungsrechtlichen Aufgaben langfristig nachkommen kann und auch die umfangreichen Mehrarbeiten abgegolten werden, zu dem stehen wir. Das wird angesichts der Budgetknappheit ein jährlicher Kampf sein, das wissen wir, aber niemand – niemand! – denkt daran, durch irgendwelche Hintertürchen den Rechnungshof so zu schwächen, dass er seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann, denn dafür ist er zu wichtig. Er ist nicht nur für die Opposition ein wichtiges Kontrollinstrument, sondern auch für die Regierung.
Wir sehen gerade in dem Bericht, den wir jetzt beraten, wie wichtig es ist – parallel dazu hat ein Untersuchungsausschuss gearbeitet –, dass man auch die fachliche Situation aufarbeitet, was der Rechnungshof tut. Bei den Missständen, die da passiert sind, handelt es sich wirklich um eines der finstersten Kapitel in der Geschichte des Bundesministeriums für Inneres, was das Vergabewesen betrifft. Es wurde diesbezüglich in vielen Bereichen bereits Abhilfe geschaffen. Von den 27 Vorschlägen, die der Rechnungshof, glaube ich, gemacht hat, sind einige schon umgesetzt, andere sind im Werden. Ich weiß, dass man engagiert daran arbeitet, und das ist auch eine Folge dieser Tätigkeit.
Für mich nicht minder wichtig war, dass es zu dieser Frage einen eigenen Korruptionsuntersuchungsausschuss gegeben hat, der auch Unwahrscheinliches ans Tageslicht gebracht hat, Dinge, die wir alle, wie ich glaube, nicht für möglich gehalten haben. In diesem Sinne bin ich also froh und unterstütze das auch, dass es im Parlament endlich das Recht gibt, auch als Minderheit Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig, denn neben dem, was der Rechnungshof als rein fachliche Organisation, wenn man so will, pragmatisch überprüft – er schaut, wo Fehler sind, wo Fehlentwicklungen sind –, ist das Ganze auch betreffend politische Verantwortung zu bewerten. Ich glaube, das hat der Fall Strasser eindeutig gezeigt.
Ich kann diesen Fall jetzt nicht im Detail abarbeiten, auch nicht die 199 Seiten, die der Rechnungshof hier im Detail aufbereitet hat, aber ich denke, genau der Fall im Vergabewesen des BMI zeigt, wie wichtig es ist, dass wir einen funktionierenden Rechnungshof haben, der den Dingen tatsächlich objektiv nachgehen kann, und wie wichtig es ist, dass im Rahmen der politischen Verantwortung in Zukunft mit Minderheitsrecht ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Moser. – Abg. Jarolim: Soll der Rechnungshofpräsident eigentlich Mitglied dieses Untersuchungsausschusses werden?)
12.38
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
12.38
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Damen und Herren! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Der Rechnungshof als Kontrollorgan des Parlaments zeigt Schwächen und Mängel im staatsnahen Bereich auf. Es geht um Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Effizienz und viele, viele andere kaufmännische Anliegen.
Im vorliegenden Bericht nimmt der Rechnungshof den digitalen Behördenfunk unter die Lupe. Der Rechnungshof hat aufgezeigt, dass gerade bei der Erstausschreibung durchaus Fehler und Mängel aufgetreten sind. Im Bericht, der zwischen September 2011 und Dezember 2011 erstellt wurde, wird festgestellt, dass es keinen verlässlichen und vollständigen Überblick über die Dienstleistungsaufträge gegeben hat. Auch bei der Kontrolle wurden Verbesserungen vorgeschlagen.
Insgesamt zeigt uns dieser Rechnungshofbericht aber, wie ich meine – Auftraggeber dieser Gebarungsprüfung war Frau Bundesminister Mikl-Leitner –, dass es nach umfangreichen und umfassenden Verhandlungen und Verfahren einen Vergleich mit master-talk beim Projekt Adonis gegeben hat sowie eine neuerliche Ausschreibung zum Projekt Digitalfunk BOS Austria und letztlich die Vergabe.
Ende Februar 2013 wurde dieser Bericht vorgelegt. Man kann da durchaus, wie ich meine, einige Dinge positiv hervorheben. Von den 27 Empfehlungen – das hat mein Vorredner schon gesagt – wurden 22 zur Gänze umgesetzt. Längerfristige Maßnahmen befinden sich noch in Umsetzung.
Im Ausschuss bezeichnete Bundesministerin Mikl-Leitner die Umsetzung des Digitalfunks als, sage ich, etwas steinigen Weg, wo viel Lehrgeld gezahlt wurde. Dem kann ich nur beipflichten.
Fakt ist aber auch, dass dieser Behördenfunk auf Schiene ist. Es ist gelungen, die Bundesländer größtenteils zu gewinnen sowie die ÖBB und die ASFINAG ins Boot zu holen. Derzeit sind 86 Prozent der Fläche Österreichs und 89 Prozent der Bürgerinnen und Bürger vom digitalen Behördenfunk erfasst. Es fehlen noch die Bundesländer Vorarlberg und Kärnten, wo es durchaus Bereitschaft gibt, da mitzumachen. Dort sind derzeit noch analoge Funksysteme im Einsatz.
Es sollte möglich sein, das Projekt Behördenfunk bis Ende 2018, Anfang 2019 abzuschließen. Es zeigt sich, dass sich dieses Projekt in der Praxis bei Rettungseinsätzen, Naturkatastrophen und Sportgroßveranstaltungen bewährt.
Rechnungshofpräsident Moser lobte im Ausschuss, dass es gelungen ist, die vorgeschlagenen Verbesserungs- und Optimierungsmaßnahmen größtenteils umzusetzen. Er stellte aber auch klar, dass es jetzt darum geht, das Projekt zeitgerecht abzuschließen und Mehrkosten, die im Vorfeld entstanden sind, in Zukunft zu vermeiden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Österreich steht mit seinem digitalen Behördenfunk im internationalen Vergleich super da, und wir sind da Vorreiter und Pioniere und Vorbild für andere Länder. Auch bei den Kosten liegen wir im Vergleich mit anderen Staaten sehr günstig.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Nach einer schwierigen Startphase ist das Projekt digitaler Behördenfunk gut und sicher gelandet. Es geht jetzt darum, dass die an dieses Projekt gestellten Erwartungen und Ansprüche erfüllt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.42
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
12.42
Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf den Follow-up-Bericht zur Luftraumüberwachung, im Speziellen auf das Thema Eurofighter.
Bei der Durchsicht dieses Berichtes habe ich gesehen, dass in etwa die Hälfte der Empfehlungen bereits umgesetzt wurden, aber selbstverständlich in diesem Zusammenhang nach oben hin noch immer Luft besteht. Und wir haben vorher schon gehört, wo überall Einsparungen möglich sind. Auch hier könnte man noch entsprechend handeln.
Ein Punkt ist mir in dieser Angelegenheit besonders aufgefallen, und der hat mich eigentlich ein bisschen alarmiert. Das Bundesministerium für Landesverteidigung sieht die volle Einsatzbefähigung von Eurofighter-Piloten bei 110 Flugstunden pro Jahr. Dem
Bericht des Rechnungshofes kann man aber entnehmen, dass im Jahr 2010 durchschnittlich 74 Stunden geflogen wurden und 2011 nur 70 Stunden. Das heißt, sogar da fehlt die Tendenz noch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eigentlich alarmierend, wenn man sieht, wie die Luftraumüberwachung in Österreich aufgestellt ist. Dieser Zustand ist definitiv gefährlich.
Ein weiterer Punkt ist hier ins Treffen zu führen. Es gibt nämlich auch einen Widerspruch im Hinblick auf die geplante Änderung des Luftraumes. Nur zur Information: Man will den anmeldepflichtigen Luftraum in Österreich entsprechend ausweiten. Das heißt, die Luftraumüberwachung wäre auch für diese Bereiche zuständig. Und in weiterer Folge müssten auch die Eurofighter gerade im Anflug auf Zeltweg tiefer fliegen. Grund dafür ist eine drohende Vereisung. Und jetzt stelle ich die Frage in den Raum, ob es gescheit ist, dass tatsächlich nur 70 Stunden geflogen werden, obwohl es heißt, die Befähigung der Piloten, ordentlich und sicher mit dem Flugzeug umzugehen, setzt 110 Flugstunden voraus. Das heißt, hier gefährde ich auch massiv die Bevölkerung. Es geht in diesem Fall zum einen um die Sicherheit und zum anderen auch um den Lärm, dem die Bevölkerung dort ausgesetzt sein wird.
Ich halte diese Änderung des Luftraumes in Österreich tatsächlich für einen Schnellschuss. Proteste, die es bereits im Vorfeld dazu gegeben hat, bestätigen das auch. Es hat Hunderte Mails von Flugsportlern gegeben. Und die Hauptkritikpunkte, die ich auch, da ich selbst auch Flieger bin, nachvollziehen kann, sind zum Beispiel, dass der anmeldepflichtige Luftraum für Hänge-, Paragleiter und Drachenflieger in Wirklichkeit ein völliges Aus bedeuten würde, weil man dann einfach Transponder mitführen müsste, was bei diesen Sportarten nicht möglich ist, weil man Funkgeräte mitführen müsste und so weiter. Das wäre also für diesen Sportzweig eine echte Katastrophe.
Weiters würde das eine absolute Überlastung für die Austro Control und für die Fluglotsen bedeuten. Also wenn ich hier einen anmeldepflichtigen Luftraum habe, der zirka um ein Drittel erhöht wird, dann möchte ich nicht wissen, was in der Austro Control stattfindet, wenn da alle Flüge angemeldet werden müssen. In diesem Fall ist klar, dass man mehr Personal benötigt und höhere Kosten entstehen. Die Frage ist: Wer soll das bezahlen? Ich denke, auch da wird es wiederum einmal über Umwege die Bürger treffen. (Beifall bei der FPÖ.)
Weiters, und das ist ein wesentlicher Punkt, ist es einfach ein enormes Sicherheitsrisiko, das man da eingeht. Es gibt eine stärkere Frequentierung des anmeldepflichtigen Luftraumes, das heißt, es sind mehr Flugzeuge in diesem Bereich unterwegs, niedrigere, riskantere Anflüge sind notwendig, und in weiterer Folge stellt dies gerade für Segelflieger, die oft auch mit Landungen am Außenrand arbeiten müssen, ein echtes Risiko dar, nicht richtige Landeplätze zu finden und somit Unfälle zu verursachen.
Die flachen Anflüge, wie sie da notwendig werden, könnten gerade im Bereich Graz zu echten Katastrophen führen. Wenn man zum Beispiel über den Schöckl nach Graz flacher anfliegen muss und einen Vogelschlag hat, dann wäre das Aufschlaggebiet der Flugzeuge mitten im Stadtgebiet. Ich glaube, da hat man nicht wirklich nachgedacht und es ist dringend erforderlich, entsprechend nachzujustieren.
Auch vonseiten des Tourismus – ich habe es schon angeführt – gibt es massive Beschwerden. In den Bereichen Gerlitzen, Schöckl, Radstadt, Salzkammergut, Hochschwabgebiet, Innsbruck und Umgebung wäre der Flugsport entsprechend gehemmt. Die Tourismusbetriebe würden darunter leiden. Also auch da eine Katastrophe.
Von der erhöhten Lärmbelästigung habe ich bereits gesprochen. Davon sind die Gebiete Nockberge, Klagenfurt, Graz, Wien, Salzburg und Linz betroffen.
Wir fordern daher, dass das Inkrafttreten der Ministerweisung am 13. November verhindert wird. Diese ist unausgegoren, gefährlich und unnötig. Wir bitten darum, noch einmal in entsprechende Verhandlungen darüber einzutreten.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Hafenecker, DI Gerhard Deimek, Walter Rauch und weiterer Abgeordneter betreffend Neuordnung der Lufträume
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht mit Mitte November 2014 zu einem Inkrafttreten der derzeit geplanten Novelle der Verordnung zur Neuordnung des Luftraumes kommt. In Folge sollten seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Verhandlungen über eine Novelle unter Einbeziehung der Interessensvertretungen, des BMLVS bzw. der Verbände des österreichischen Flugsports zur Gänze von Neuem begonnen werden.“
*****
Mein Appell daher: Bitte unterstützen Sie diesen Antrag! In Österreich ist der Luftraum groß genug für alle. Berücksichtigen wir Sicherheit, Lebensqualität und wirtschaftliche Interessen! Starten wir eine neue und faire Diskussion! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.48
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Hafenecker eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Hafenecker, DI Gerhard Deimek, Walter Rauch und weiterer Abgeordneter betreffend Neuordnung der Lufträume
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/2 (III-15/230 d.B.) in der 41. Sitzung des Nationalrates am 24. September 2014
Mit 13. November 2014 soll Novelle einer Verordnung über die Neustrukturierung des Luftraumes in Kraft treten. Bereits jetzt stößt diese Novelle auf heftige Kritik aus den Reihen der österreichischen Flugsportler und deren Verbände. Besonders durch die Ausweitung des freigabepflichtigen Luftraums werden zu Recht massive Einschränkungen und schwerste Schäden für den gesamten Flugsport befürchtet. In vielen Regionen würden Hänge- und Paragleiter sowie Drachenflieger vor dem völligen Aus stehen, da es diesen technisch nicht möglich ist, Funkgeräte bzw. Transponder mitzuführen. Des Weiteren wird die Reduzierung des freien Luftraums zu einer enormen Erhöhung von Freigabeanfragen führen, was eine Überlastung der Fluglotsen zur Folge haben wird.
Neben diesen technischen Aspekten darf auch die Sicherheit der Flugsportler nicht außer Acht gelassen werden. Die Verkleinerung des frei verfügbaren Raumes wird als
logische Konsequenz eine stärkere Frequentierung desselben nach sich ziehen, wodurch sich die Gefahr von Außenlandungen in unwegsamem Gelände erhöhen und das Unfallrisiko für Flugsportler im Generellen steigen wird.
In all diese Überlegungen muss aber auch die Tatsache einbezogen werden, dass der Tourismus für Österreich ein Wirtschaftszweig von enormer Wichtigkeit ist. Zahllose Gäste gehen in ihrem Urlaub dem Flugsport nach und genießen dabei die malerischen Landschaften unseres Landes. Die Umsetzung der Neustrukturierung des Luftraumes in geplanter Form würde diese Art des Tourismus schwer schädigen, wodurch auch Arbeitsplätze gefährdet würden.
Betroffen von einer Neuordnung des Luftraumes sind auch die Luftraumüberwachungsflugzeuge sowohl hinsichtlich der Überwachung des Luftraumes als auch hinsichtlich der Flugrouten und -höhen der Luftraumüberwachungsflugzeuge selbst. Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht mit Mitte November 2014 zu einem Inkrafttreten der derzeit geplanten Novelle der Verordnung zur Neuordnung des Luftraumes kommt. In Folge sollten seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Verhandlungen über eine Novelle unter Einbeziehung der Interessensvertretungen, des BMLVS bzw. der Verbände des österreichischen Flugsports zur Gänze von Neuem begonnen werden.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
12.48
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Wir haben uns ja im Untersuchungsausschuss ausführlichst mit der Vergabepraxis des Bundesministeriums für Inneres beim Behördenfunk beschäftigt. Und es sind ja nach wie vor strafrechtliche Untersuchungen im Gang. Das Verfahren ist noch immer nicht abgeschlossen. Es besteht der begründete Verdacht, dass es Schmiergeldzahlungen gegeben hat – Motorola, Alcatel. Es hat ja einen Anbieterwechsel gegeben, zuerst ADONIS, dann Tetron. Dieser Wechsel ist höchst dubios vor sich gegangen. Und wie gesagt: Die Ermittlungen sind noch immer im Gange, obwohl die Vorfälle jetzt schon mehr als zehn Jahre, nämlich elf Jahre, wie ich meine, zurückliegen.
Sie sehen, die Kontrollarbeit im Parlament ist äußerst mühsam. Die Kontrollarbeit durch den Rechnungshof ist relativ zeitgerecht mit einem ersten Bericht über ADONIS erfolgt, wo die zentralen Kritikpunkte, die der zweite Rechnungshofbericht, der heute Gegenstand der Debatte ist, noch einmal aufzeigt, bereits geäußert worden sind.
Die zentralen Kritikpunkte liegen ja darin, dass sich ein Ministerium, in diesem Fall das Innenministerium, entschließt, für die Polizei, für die Rettungseinheiten eine neue Funkmöglichkeit zu schaffen, da das Handy nicht so sicher ist und bei Katastrophenfällen vielleicht nicht funktioniert, außerdem leichter abgehört werden kann und so weiter.
Das ist ja durchaus ein hehrer Vorsatz. Allerdings sind die verschiedenen Rettungsorganisationen, die verschiedenen Polizeidienststellen größtenteils in den Bundeslän-
dern. An sich wäre es notwendig, gleich mit den Bundesländern Kontakt aufzunehmen und einmal zu fragen: Wie stellt ihr euch das vor? Seid ihr interessiert daran? Nehmt ihr an diesem Projekt Behördenfunk teil? Wie schaut es mit den Kosten aus? Da ja größtenteils die Bundesländerorganisationen betroffen sind, wäre im Sinne eines gesunden Hausverstandes diese Frage am Anfang gleich naheliegend. – Alles nicht geschehen! Holladrio, im Ministerium fällt im Kabinett der Beschluss Behördenfunk neu, ganz egal, ob die Bundesländer mittun oder nicht.
Nach diesen mindestens elf, zwölf Jahren sind wir nun soweit, dass sich fast alle Bundesländer beteiligen. Meiner Erinnerung nach fehlen noch zwei, der Herr Präsident wird mich vielleicht korrigieren. Aber die Kosten machen nun ein Vielfaches von dem aus, was man ursprünglich bei Beginn des Projektes angenommen hat. Darin liegt ja der Hauptproblemkreis, dass sich ein Ministerium für ein neues System entschließt, ohne sich im Klaren darüber zu sein und ohne genau nachzufragen, wie viel der ganze Projektumfang eigentlich finanziell ausmacht. Dann wird knapp im Ministerium budgetiert, und real sind die technischen Aufwendungen, sind die organisatorischen Notwendigkeiten aber in einem Finanzumfang, der ein Vielfaches von dem ausmacht, womit man ursprünglich gerechnet hat. Dazu kommt dann noch der Wechsel des Anbieters, weg von ADONIS hin zu Tetron, weg von einem Konsortium, wo Siemens beteiligt war, hin zu einem Konsortium, wo Motorola und Alcatel wesentlich sind, auch die Telekom. Und das alles kostet und kostet und kostet!
Die jetzige Innenministerin – es ist, glaube ich, schon die vierte Innenministerin, die mit diesem Projekt betraut ist; Frau Ministerin Fekter, Sie waren ja auch einmal sozusagen Amtsträgerin des ADONIS- oder Tetron-Projektes, Sie können da vielleicht eine spezielle Leidensgeschichte erzählen – hat dann auch gesagt, es sind Mängel aufgetreten, man bemüht sich jetzt im Ministerium.
Das ist allerdings am Ende des Projekts, statt dass man das gleich am Anfang ordentlich aufgesetzt hätte, wie es fachsprachlich heißt. Anfangs war ja das Kabinett unter Herrn Minister Strasser am Werk, und da ging vieles in die falsche Richtung, was wir jetzt mit Millionen an Steuergeldern ausgleichen müssen.
Ich bin dem Rechnungshof dankbar dafür, dass er sehr schnell kontrollierte. Ich bin dankbar für den zweiten Bericht. Wir haben allerdings beide ein Problem, Herr Präsident: Wenn wir hier am Werk sind, ist die Milch ja schon vergossen.
Die Frage ist, wie schaffe ich es, bei sehr, sehr wichtigen Projekten eine begleitende Kontrolle zu etablieren – ich bin ja dafür, dass es einen Behördenfunk gibt, der funktioniert und Leben rettet –, wie schaffe ich es, von vornherein durch begleitende Kontrolle dafür zu sorgen, dass sich das nicht wiederholt, dass Projekte von vornherein ordentlich budgetiert werden, ordentlich technisch durchdacht werden, ordentlich organisatorisch, föderalistisch mit den Bundesländern abgesprochen werden. Und da sage ich wieder, das ist Aufgabe von uns Abgeordneten. Woanders sind die begleitende Kontrolle und die rechtzeitige Diskussion nicht möglich.
Wir Grüne haben uns bereits am Anfang mit kontrollierenden Fragen eingeschaltet, wie es mit dem Behördenfunk ausschaut. Wir sind allerdings nicht ernst genommen worden, das ist ja das Problem.
Deswegen zum Schluss noch mein Appell: Sie haben ja verschiedene andere Projekte vor. Meine Herren Mehrheitsabgeordneten, reden Sie rechtzeitig mit der Opposition beziehungsweise binden Sie uns ein, denn wir haben Informationen darüber, was falsch läuft! Wir haben Informationen, wo bereits vielleicht irgendetwas Freunderlwirtschaftsmäßiges in Gang ist. Aber meistens schlagen Sie unsere Warnungen in den Wind, drehen praktisch unsere Hilfe-, SOS-Rufe ab und ignorieren das. Bitte, steigen Sie herab vom hohen Ross der Regierungsparteien, begeben Sie sich in die normale Abgeordnetenkontrollarbeit! Dann wird sich so etwas wie Tetron nicht wiederholen. Das ist wieder
einmal ein Appell, und ich werde nicht müde. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)
12.54
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
12.55
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Wort zu den Ausführungen meines Vorredners, des Rechnungshofsprechers und Kollegen Elmar Mayer, der meinte, er stehe zu dem, was in der Entschließung stehe. – Das ist sehr schön, dass Sie dazu stehen. Es wäre aber besser gewesen, Sie wären aufgestanden, denn dann hätte es dem Rechnungshof auch etwas gebracht.
Die endlose Geschichte des Digitalfunks kommt heute durch diesen Rechnungshofbericht wieder ins Hohe Haus. Hier hat es ja schon viele Initiativen gegeben, von Dringlichen Anfragen über den Untersuchungsausschuss bis zu diversen anderen Ausschüssen wurde dieses Thema breit behandelt. Es ist auch – Kollegin Moser hat es vorhin erwähnt – nach Strasser, Platter und Fekter bereits die vierte Ministerin mit dieser Materie befasst.
Ein Paradebeispiel oder ein typisches Beispiel ist dieser Digitalfunk meines Erachtens dafür, wie Geld verschwendet wird, wie Geld vernichtet wird, das dem Ministerium auf der anderen Seite fehlt. Wir brauchen uns nur die Schließungen der Polizeiinspektionen vor Augen zu führen, die vor einigen Monaten angestanden sind und die nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Sicherheit bringen. Wir sehen ja die aktuelle Problematik jetzt auch im Bereich der Asylwerber und der Flüchtlinge, vor allem auch in Spital am Semmering. Das war ja auch medial jetzt sehr präsent und wird auch beim nächsten Tagesordnungspunkt noch extra besprochen werden. Also da zuzusperren, da zu sparen und zu argumentieren, dass durch die Schließung von Polizeiinspektionen mehr Sicherheit gegeben ist, das ist sicherlich der falsche Weg, und dem können wir sicherlich nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach.)
Wo ich dem Kollegen Mayer aber recht gebe und mit ihm einer Meinung bin, ist, dass unser Ausschuss sehr gut arbeitet. Wir sind ein sehr fleißiger Ausschuss. Ich glaube, der Rechnungshofausschuss tagt am öftesten, auch mit den Rechnungshofsprechern gibt es gutes Einvernehmen und das Bemühen vor allem auch vonseiten der ÖVP und der SPÖ, dass auch die Minister immer zu den Sitzungen geladen werden, denn wir brauchen die Minister ja, um die Rechnungshofberichte abzuarbeiten. Es gelingt nicht immer, aber ich möchte mich auch bei Ihnen bedanken, dass hier auch die Bereitschaft und das Bemühen der Minister besteht, in den Ausschuss auch zu kommen.
Wir haben gestern auch im Zuge einer kurzen Runde besprochen, wie wir die Berichte vielleicht auch schneller abarbeiten oder alte Berichte eher beiseiteschieben könnten, um eben die Aktualität der Berichte auch zu wahren. Der Rechnungshof macht ja sehr viele Berichte (Zwischenruf des Abg. Zanger) – genau, Kollege Zanger hat das auch vorgeschlagen –, aber es ist halt leider dann nicht mehr die Aktualität gegeben, wenn wir sie hier im Hohen Haus behandeln, wie zum Beispiel hier auch bei diesem Bericht, der fast zehn Jahre bis zum Beginn der Ereignisse zurückgeht. Also das sind alles Punkte, die wir noch erledigen, die wir angehen müssen.
Wir arbeiten sehr gut mit dem Rechnungshofpräsidenten zusammen und der Rechnungshof mit dem Parlament. Ich glaube, das ist jetzt genug Lob. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Zanger.)
12.58
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.
12.58
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Umsetzung des Projektes eines digitalen Behördenfunks bezeichnete die Frau Innenminister im letzten Rechnungshofausschuss als steinigen Weg, und diesen steinigen Weg kann man auch nachvollziehen, wenn man die 204 Seiten des Rechnungshofberichtes liest, der heute hier zur Diskussion steht.
In einem Untersuchungsausschuss – Frau Abgeordnete Moser und Herr Abgeordneter Mayer haben bereits darauf hingewiesen – hat man bereits versucht, das Geflecht der Beraterverträge, der Lobbyisten und Konzerne und vor allem das Vorgehen des damaligen Innenministers Ernst Strasser im Innenministerium zu entwirren.
Der Rechnungshof hat bereits 2003 über Antrag mehrerer Abgeordneter eine Gebarungsprüfung hinsichtlich der Vorgaben bei der Ausschreibung, der Vergabe und Abwicklung des Behördenfunks initiiert. Es gab bereits damals massive Kritikpunkte des Rechnungshofes.
Viele Versäumnisse, nicht nachvollziehbare Entscheidungen und Vergaben wurden von Vorrednerinnen und Vorrednern bereits angesprochen. Ich möchte hier aus dem Rechnungshofbericht jenen Bereich herausnehmen, bei dem es um die Einbindung der Länder und sonstiger Bedarfsträger geht.
Gemäß der Bundesländervereinbarung tragen die Länder die Errichtungskosten der Standorte für den Digitalfunk und in der Folge die laufenden Betriebskosten. Es gelang dem BMI aber nicht, vor Vertragsabschluss bindende Vereinbarungen mit den Ländern, außer dem Bundesland Tirol, zu treffen.
Der Rechnungshof hat in seinem Vorbericht bereits empfohlen, dass solche Verträge im Vorhinein abzuwickeln sind. Leider wurde diese Empfehlung nicht umgesetzt. Daher haben wir eine Situation, die ich Ihnen anhand des Bundeslandes Niederösterreich hier darstellen möchte.
Mit dem Bundesland Niederösterreich wurde 2005 eine Vereinbarung abgeschlossen, also nachdem das Projekt bereits gestartet war. Angestrebt wurde, dass bis Ende 2008 das Funknetz für das Land und das BMI nutzbar gemacht werden sollte. Sendestandorte wurden nicht vereinbart. Im Zuge der detaillierten Netzplanung und Standortfestlegung stellte sich heraus, dass die Anzahl der erforderlichen Standorte in Niederösterreich deutlich überstiegen wird und die Durchschnittskosten pro Standort sich verdoppelten. Das hat zur Folge gehabt, dass das Land Niederösterreich einen Baustopp aussprach und zusätzlich Geld vonseiten des BMI Richtung Niederösterreich überwiesen werden musste, um die weitere Ausrichtung des Behördenfunks zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, ich bin der Überzeugung, dass der Digitalfunk eine wichtige und notwendige Einrichtung im Hinblick auf Sicherheit und Zusammenarbeit der Blaulichtorganisationen darstellt. Die Abwicklung dieses Projektes zeigt aber schlechte Projektabwicklung und fehlendes Kontrollmanagement. (Beifall bei der SPÖ.)
13.01
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hanger zu Wort. – Bitte. (Abg. Moser: Auch aus Niederösterreich!)
13.01
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Auch ich beschäftige mich in meinen Ausführungen mit dem Rechnungshofbericht zur Vergabepraxis im Bundesministerium für Inneres mit dem Schwerpunk Digitalfunk.
Meine Vorredner haben fast ausschließlich vom Thema Digitalfunk gesprochen. Im Rechnungshofbericht ist es ja um eine Gebarungsprüfung gegangen, wo Beschaffungsvorgänge insgesamt beurteilt worden sind. Grundlage für die Debatte ist ein umfangreicher Rechnungshofbericht, aber natürlich auch die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres. Aus dieser Stellungnahme geht, wie heute schon gesagt wurde, hervor, dass ein Großteil dieser Empfehlungen bereits umgesetzt worden ist.
Gleichzeitig sei aber auch gesagt, dass das Bundesministerium natürlich in manchen Dingen eine andere Sichtweise haben kann und dass naturgemäß nicht alle Empfehlungen des Rechnungshofes auch die richtigen Empfehlungen sind. Es sind sehr viele Empfehlungen umgesetzt worden, aber, wie gesagt, es gibt auch andere Sichtweisen (Zwischenruf des Abg. Zanger): zum Beispiel in der Einschätzung, dass öffentliche Sicherheitsinteressen beim Bundesministerium für Inneres zu berücksichtigen sind, dass eine relativ kleine Stichprobe gezogen worden ist, was für eine repräsentative Aussage problematisch sein kann.
Ich möchte mich in meinen Ausführungen noch einmal mit dem Behördenfunk beschäftigen. Wenn man das Thema diskutiert, ist es sehr wichtig zu betonen, dass – und das ist auch bei meinen Vorrednern schon angeklungen – mit der Installierung dieser Behördenfunkanlage ein Meilenstein in der Republik Österreich geschaffen worden ist. Da geht es um die Kommunikation zwischen den Blaulichtorganisationen. Erstmals, und in vielen Bundesländern schon umgesetzt, können bei Naturkatastrophen, bei Großschadensereignissen die Blaulichtorganisationen Rotes Kreuz, Feuerwehr und Polizei mit den Behörden auf einer Frequenz kommunizieren. Das ist enorm wichtig.
Zum Zweiten – und das möchte ich genauer ausführen –: Wir schaffen auch dort, wo es eingeführt ist, eine hohe Netzverfügbarkeit. Frau Kollegin Moser, der Handyempfang hilft manchmal auch nichts. Ich kenne ländliche Regionen, wo das Handy nicht funktioniert. Und da, bei den Behördenfunkanlagen, haben wir ausgesprochen hohe Netzverfügbarkeit. Denn auch wenn man auf einen Berg geht oder in der Natur ist, ist es ja wichtig, 122, 133 oder 144 erreichen zu können. Da schafft man eine hohe Netzverfügbarkeit, was auch ein bisschen ein Vorbild für die Mobilfunkversorgung, für die Breitbandoffensive ist, denn diese Dienstleistungen wollen wir natürlich auch in den ländlichen Regionen haben.
Zum Dritten haben wir, und das bestätigen die Einsatzkräfte immer wieder, eine sehr einfache Bedienbarkeit dieser neuen Geräte, dieser Digitalfunkanlagen. Auch das ist, glaube ich, ein Mehrwert, den man anführen kann.
Abschließend noch einmal der Appell auch von meiner Seite: Ich glaube, das Ziel haben wir dann erreicht, wenn wir in Österreich eine hundertprozentige Netzabdeckung haben. Es ist noch nicht so weit, da sind der Bund und die Länder noch gefordert, aber ich glaube, dieses Ziel sollten wir immer vor Augen haben. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
13.04
Präsident Karlheinz Kopf: Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt kommt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl zu Wort. – Bitte.
13.04
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Ich habe diese Diskussion sehr genau verfolgt und fasse als Letztrednerin zu diesem Tagesordnungspunkt zusammen: Die Prüfung des Rechnungshofes erfolgte im Zeitraum zwischen September und Dezember 2011. Einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben das Wort bezüglich Vergabevorgänge im Innenministerium ergriffen.
Meiner Auffassung nach ist aber auch wichtig, dass der Rechnungshofbericht aus zwei Teilen besteht: Da geht es einerseits um die Vergabepraxis, andererseits um den Digitalfunk – der besonders wichtig ist, damit die Einsatzkräfte schnell am Einsatzort sind, um den Menschen auch helfen zu können, um den Menschen in unserer Heimat die notwendige Sicherheit zu geben.
Der Digitalfunk hat beispielsweise in der Steiermark gezeigt, was er kann. Ich spreche da vor allem die Hochwasserkatastrophen an sowie die Lawinenabgänge und die Sportgroßveranstaltungen in Schladming und in Spielberg, also in dem Wahlkreis, aus dem ich komme.
Heute ist schon des Öfteren der Name Strasser gefallen, und gerade zwischen 2000 und 2006, also auch in der Ära Strasser, hat es beim Blaulichtfunk eine Kostenexplosion gegeben, die mit Sicherheit einzigartig war.
Ich spreche aber auch das Beschaffungsvolumen an. In diesem Zusammenhang hat der Rechnungshof scharf kritisiert, dass das BMI keinen vollständigen und verlässlichen Überblick über sein Beschaffungsvolumen hatte. In mehr als der Hälfte der vom Rechnungshof ausgewählten und überprüften Beschaffungsfälle zeigten sich Mängel im Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben, insbesondere fehlende Vergleichsangebote und Preisangemessenheitsprüfungen sowie eine unzureichende Dokumentation.
Da ich sehe, dass das Lamperl schon blinkt und die zwei Minuten meiner Redezeit gleich vorbei sind, möchte ich noch positiv hervorheben, dass das BMI doch von sich aus eine umfassende Prüfung verlangt hat, die jetzige Ministerin Mikl-Leitner einen Schlussstrich gezogen hat und sowohl den Vertrag mit der Beraterfirma als auch jenen mit der Werbeagentur gekündigt hat.
Die Kritik des Rechnungshofes wurde ernst genommen, die nötigen Konsequenzen daraus gezogen, und wir müssen es gemeinsam schaffen, dass so etwas in Zukunft nicht noch einmal vorkommt, nämlich im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher, im Interesse unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Durchschlag.)
13.07
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe diese Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-15 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuordnung der Lufträume.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/3 (III-16/231 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
*****
Zunächst erteile ich Herrn Abgeordnetem Dr. Rosenkranz für eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung das Wort. – Bitte.
13.09
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Zur Geschäftsbehandlung: Ich beantrage gemäß § 18 Absatz 3 der Geschäftsordnung die Anwesenheit der Frau Bundesministerin für Inneres. Es geht in diesem Bericht um Fragen der Asylverwaltung, insbesondere in drei Bundesländern, und was seit 2004 schiefgelaufen ist.
Die Frage, was man momentan mit Asylwerbern in Österreich macht, ist tagespolitisch von höchstem Interesse. Da gibt es zahlreiche Dinge. Die Frau Bundesministerin verhandelt. Sie sagt uns permanent auch über die Medien einiges darüber, was da passieren soll. Gerade bei diesem Tagesordnungspunkt, bei dem sich auch Freiheitliche zu Wort melden werden, ist es eigentlich dringend geboten, dass die Frau Bundesministerin zu diesen Themen mit uns berät. (Beifall bei der FPÖ.)
13.09
Präsident Karlheinz Kopf: Weiters zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.
13.09
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin davon ausgegangen, dass es auch der freiheitlichen Fraktion bekannt ist, dass genau in dieser Frage heute eine entscheidende Sitzung in Kärnten ist, die nicht von der Frau Bundesministerin anberaumt worden ist, sondern vom Kärntner Landeshauptmann Kaiser. Das war heute allen Medien zu entnehmen. Die Lösung der Sachfrage ist, glaube ich, im Interesse der österreichischen Bevölkerung. Dass es da offene Fragen gibt, haben Sie ja in den letzten Tagen den Medien entnehmen können. Da braucht man kein akribisches Vorgehen, das ist alles bekannt.
Daher würde ich Sie bitten, von diesem Antrag noch einmal Abstand zu nehmen, denn es ist eine ganz entscheidende Frage, wie in den nächsten Monaten – und Sie kennen den Ansturm der Flüchtlinge, der momentan gegeben ist – diese Unterbringung gewährleistet werden kann. Das geht nur im Einvernehmen mit den Bundesländern. Ich darf Sie daher noch einmal ersuchen, von diesem Antrag Abstand zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)
13.10
Präsident Karlheinz Kopf: Eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.
13.11
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich möchte mich erstens der sachlichen Begründung des Kollegen Lopatka anschließen, nämlich dass die Frau Innenministerin in einer der derzeitigen Kernfragen, in einer Frage, die auch hier diskutiert worden ist, verhandlungstechnisch unterwegs ist, und es, glaube ich, in unser aller Sinne ist, dass diese Verhandlungen zu einem vernünftigen Ende geführt und nicht unterbrochen werden, nämlich durch so eine „Herbeischaffung“.
Zweitens möchte ich auch auf die Usancen der parlamentarischen Behandlung verweisen. Wir sind mitten in den Beratungen bezüglich der Berichte des Rechnungshofs, und da ist es eigentlich die parlamentarische Planung, dass der Herr Rechnungshofpräsident uns zur Diskussion zur Verfügung steht – was er ja auch tut und was uns auch freut. Ich würde bei diesem Weg bleiben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.11
Präsident Karlheinz Kopf: Ich sehe niemanden mehr, der eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung abgeben möchte.
Herr Abgeordneter Rosenkranz hat einen Antrag gestellt. Gemäß Geschäftsordnung ist über diesen Antrag, wenn er nicht zurückgezogen wird, was ich nicht erkennen kann, sogleich abzustimmen.
Daher lasse über diesen Antrag auf Teilnahme der Frau Bundesministerin für Inneres an dieser Sitzung abstimmen.
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.
*****
Wir setzen fort und gehen in die Debatte zu Tagesordnungspunkt 3 ein.
Als Erste ist Frau Abgeordnete Mag. Greiner zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.12
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Dieser Bericht ist dem Parlament im Oktober des Vorjahres vorgelegt worden.
Ein Kapitel daraus beschäftigt sich mit der Flüchtlingsbetreuung in drei Bundesländern. Als dieser Bericht wieder vorgelegt wurde, war es unvorstellbar, unvorhersehbar, wie dramatisch und wie drastisch sich die Situation in Syrien zuspitzen wird, was uns heute vor erhebliche Probleme stellt. Allein für den Monat September werden hierzulande bis zu 3 000 Schutzsuchende erwartet.
Wie stellt sich die Situation in der Ukraine dar? Passiert dort eine neue Eskalation? Droht eine ähnliche Flüchtlingswelle? Nachbarländer wie Polen etwa haben ihre Aufnahmekapazität bereits erschöpft. Die Asylanträge auch aus diesem Gebiet, der Ukraine, werden sich heuer im Vergleich zum vorigen Jahr um 50 Prozent erhöhen.
Aber nun zu dem Bericht, der hier vorliegt. Ich möchte drei Punkte herausgreifen, die der Rechnungshof betrachtet hat. Der Rechnungshof hat kritisiert, dass die Kostensätze in der Flüchtlingsbetreuung jahrelang nicht angepasst, nicht erhöht wurden. Diese Adaptierung ist mittlerweile erfolgt.
In der Flüchtlingsbetreuung bedienen sich die Bundesländer mitunter verschiedener Organisationen, die mit den Aufgaben betraut werden. Genau das war der Kritikpunkt des Rechnungshofes: Eine Betrauung allein ist eigentlich zu wenig, es bedürfte einer konkreten Leistungsvereinbarung, in der die Ziele und die konkreten Leistungen der jeweiligen Organisationen beschrieben wären. Erstens wären sie dann nachvollziehbar, zweitens wäre es dann auch nachvollziehbar, wie die öffentlichen Gelder zugeordnet und verwendet werden.
Kritik geübt wurde auch an der Unterbringung der Flüchtlinge vorwiegend in organisierten, großen Einrichtungen, die kostenintensiver sind als kleinere, individuelle Betreuungseinrichtungen.
Was kann man da besser machen? Vielleicht wäre es in der jetzt sehr hitzig geführten Debatte um die Unterbringung von Flüchtlingen in großen Institutionen ein zentraler Lösungsansatz, diese Empfehlung des Rechnungshofes aufzugreifen, sprich mehr Flüchtlinge in individuellen Einrichtungen unterzubringen (Abg. Zanger: Geschäftemacherei!), weil diese günstiger und überschaubarer sind, anstatt in großen Institutionen.
Nicht nur von der Kostenseite her wäre das interessant, sondern möglicherweise könnte man dadurch auch eine erhöhte Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen. Man hat
eher Verständnis, wenn in einem Ort kleinere Gruppen betreut werden, als wenn Hundertschaften von Flüchtlingen in einen Ort kommen (Abg. Zanger: Verständlich!) und dort zu betreuen sind, was naturgemäß diffuse Ängste schüren kann.
Sehr geehrte Damen und Herren! In internationalen Krisen, wie sie jetzt stattfinden, hat Österreich humanitäre Verpflichtungen und hat Aufgaben zu erfüllen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Zanger.) Es steht die kalte Jahreszeit bevor, und wir haben die Verpflichtung, jenen Flüchtlingsfamilien, die zu uns kommen, menschenwürdige Unterbringungen zu gewähren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.16
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.16
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines vorweg: Für uns als ÖVP ist es eine humanitäre Pflicht, den Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen, Sicherheit und Schutz zu bieten. Dazu gehört auf der einen Seite, die entsprechenden Unterkünfte bereitzustellen, aber natürlich auch die Menschen dann während und nach dem Asylverfahren bestmöglich zu integrieren.
Wie bei vielen Themen sind aber auch da die Dinge oft in der Theorie leichter als in der Umsetzung, in der Praxis. Das hat mit vielen Aspekten zu tun, zum Beispiel mit tief verhafteten und leider auch oft bedienten Vorurteilen, mit unterschiedlichen Verwaltungszuständigkeiten, mit mangelnder Kommunikation. Und natürlich hat es auch mit nicht oder nicht in diesem Ausmaß vorhersehbaren Entwicklungen zu tun.
Wer hätte im Jahr 2004, als die aktuelle Grundversorgungsvereinbarung beschlossen wurde, an bewaffnete Konflikte in Syrien und der Ukraine in diesem Ausmaß, mit riesigen Flüchtlingsströmen gedacht? Allein aus Syrien – mit einer Gesamtflüchtlingszahl von 2,5 Millionen Menschen – sind im heurigen Jahr fast 3 500 Menschen nach Österreich geflohen, und bis September sind heuer bereits zirka 1 500 Menschen mehr nach Österreich gekommen als im Jahr davor. Das stellt das Asylwesen natürlich vor nicht unbeträchtliche Herausforderungen.
Bevor sich jetzt aber vielleicht manche denken: Aha, es sind ja schon so viele, wir machen die Grenzen dicht!, sollte man vielleicht eine Relation herstellen: Das UNHCR weist für Ende 2013 insgesamt 51,2 Millionen Flüchtlinge aus. Neun von zehn Flüchtlingen leben in Entwicklungsländern, 50 Prozent der Flüchtlinge sind Kinder. Der größere Teil der Menschen auf der Flucht sind Binnenflüchtlinge. Das heißt, sie verbleiben im Herkunftsland und sind daher nicht durch internationale Verträge geschützt.
Was will ich damit sagen? Bei allen Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten, mit denen die Flüchtlingsbetreuung in Österreich zu kämpfen hat, sind es doch sicher bewältigbare Probleme, und es liegen ja auch bereit einige Lösungsansätze und ‑vorschläge auf dem Tisch.
Der Rechnungshof hat die Flüchtlingsbetreuung in den Ländern Wien, Steiermark und Salzburg in der Zeit vom Herbst 2011 bis Jänner 2012 überprüft und – ich würde sagen: erwartungsgemäß – einiges an Verbesserungsvorschlägen und -möglichkeiten gefunden.
Die Empfehlungen, die an den Bund gerichtet waren, wie zum Beispiel – das ist schon erwähnt worden – die Erhöhung der Kostensätze für die individuelle Unterbringung, die Einrichtung eines Schiedsgerichtes oder zum Beispiel die Festsetzung von Mindeststandards für die Kontrollen jener Organisationen, die mit der Beratung beauftragt sind,
diese Empfehlungen sind bereits umgesetzt. Es wurden auch einige oder viele Empfehlungen, die an die Länder gegangen sind, umgesetzt.
Das Problem, das nach wie vor besteht, das ist auch schon des Öfteren gesagt worden, ist die Aufteilung und Unterbringung der Flüchtlinge. Auch wenn Österreich im internationalen Vergleich nicht schlecht dasteht – wir gehören zu den aufnahmestärksten Ländern in Europa –: Von der Zusage der Länder, die vereinbarten Quoten zu erfüllen bis zur tatsächlichen Realisierung ist es ein steiniger und in vielen Fällen erfolgloser Weg. Das hängt unter anderem mit diesen oben erwähnten Gründen, beispielsweise den Vorurteilen oder auch den unterschiedlichen Kompetenzen, zusammen.
Die Innenministerin sitzt ja – und das haben jetzt alle gehört – heute mit den Flüchtlingsreferenten der Länder in Klagenfurt zusammen. Darum passt auch die Behandlung dieses Rechnungshofberichtes besonders gut, um die Situation zu besprechen, um konkrete Lösungen zu erarbeiten und um auch die Grundversorgung neu zu regeln.
Da kritisiert der Rechnungshof in seinem Bericht ja auch, dass die institutionelle Betreuung wesentlich stärker in Anspruch genommen wird als private Quartiergeber, was auch von der Kostenseite her nicht vernünftig ist. Das heißt, bei der Lösung, die jetzt erarbeitet wird, muss es um einen machbaren, um einen reellen Schlüssel gehen, in dem auch verstärkt darauf geschaut wird, vermehrt private Quartiergeber zu finden. Ich kann mir zum Beispiel durchaus vorstellen, dass kirchliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Pfarrhöfe oder Klöster, die oft entsprechende Raumflächen zur Verfügung haben, ihrem christlichen Auftrag entsprechend mehr Platz zur Verfügung stellen.
Ich denke, unsere Innenministerin wird mit der ihr eigenen Hartnäckigkeit mit den Ländern gemeinsam – und ich denke, das ist wichtig: wirklich Länder, Gemeinden und Bund gemeinsam – an einer Lösung arbeiten. Denn unser Ziel muss es auf jeden Fall sein, diese zum Teil wirklich schwersttraumatisierten Menschen schnellst- und bestmöglich unterzubringen. Alles andere wäre unwürdig und entspricht auch nicht dem humanistischen Anspruch, der für uns von der ÖVP entscheidend ist. (Beifall bei der ÖVP.)
13.21
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kunasek. – Bitte.
13.21
Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage auch Danke für den ausführlichen Bericht! Ich möchte mich in meinem Redebeitrag ebenfalls mit dem Asyl- und Flüchtlingswesen befassen, weil dieser Bericht insgesamt schon auch ein bezeichnendes Bild von der Flüchtlingsbetreuung in Österreich, ganz besonders in Salzburg, der Steiermark und Wien, entwirft. Vieles, was in diesem Bericht festgehalten wird, wurde ja auch von uns Freiheitlichen seit Jahren immer wieder transportiert, und wir haben auch vor einer Situation gewarnt, wie sie heute von meinen Vorrednern schon angesprochen worden ist.
Frau Abgeordnete Durchschlag! Wenn Sie sich heute hier herausstellen und sagen, die Aufteilung könnte besser sein, oder wenn sich Klubobmann Lopatka herausstellt und sagt, man muss das Einvernehmen mit den Ländern herstellen, dann frage ich mich schon, wo dieses Einvernehmen hergestellt wurde zum Beispiel in Spital am Semmering, wo wirklich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion Folgendes passiert ist: Am Montag wurde die Gemeinde informiert, dass am Donnerstag 250 Flüchtlinge im Ortsteil Steinhaus eintreffen werden.
Übrigens, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat der Ortsteil Steinhaus im Moment 198 Einwohner. Es werden aber täglich weniger, weil jetzt natürlich viele diesen Ortsteil verlassen. Hier frage ich mich schon, meine sehr geehrten Damen und Herren
von SPÖ und ÖVP, die heute hier quasi in einer Sonntagsrede von besserer Aufteilung und von Einvernehmen sprechen, wo das Einvernehmen in diesem Fall geblieben ist! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles, was heute schon angesprochen worden ist, und vieles, was in dem sehr ausführlichen und guten Bericht des Rechnungshofes aufgezeigt worden ist, wurde auch von uns schon gesagt. Aber ich glaube, man muss schon auch insgesamt eine Situation sehen, wo wir heute leider erkennen müssen – und es ist ja nicht das erste Mal, dass wir in diesem Hohen Haus über das Thema Asyl sprechen –, dass vieles, was von uns mitverabschiedet und auch von uns mitgetragen wurde, nämlich beispielsweise das Dublin-II-Abkommen, in vielen Bereichen nicht umgesetzt wird.
Wenn man sich auch Anfragebeantwortungen der Frau Bundesminister, die heute leider nicht hier ist, aus dem Jahr 2012 anschaut, wonach wir in Österreich insgesamt 17 413 Asylanträge, aber nur 1 030 „Dublin“-Überführungen/-Rückstellungen gehabt haben, dann fragt man sich als verantwortungsvoller Politiker schon, wo hier auch die Einhaltung dieser Übereinkommen stattfindet. (Beifall bei der FPÖ.) Ich sage es ganz offen: Wir können es in vielen Bereichen nicht erkennen.
Befassen wir uns noch ganz kurz, in ein paar Sätzen, mit der Steiermark; die Steiermark wurde ja auch in diesem Bericht explizit behandelt. Da scheint einiges in diesem System schiefzulaufen. Man hat oftmals das Gefühl – ich sage das hier ganz offen –, dass es eine Asylindustrie ist, dass der Bereich Asyl durchaus auch ein einträglicher Geschäftszweig geworden ist. Wenn in der Steiermark für Beratungskosten von diversen Organisationen, NGOs, im Schnitt um 50 bis 90 Prozent mehr bezahlt wird als in Wien und in Salzburg, dann fragt man sich schon, was dort schiefläuft. Es ist natürlich die Landesregierung, aber es sind, bitte schön, auch wir hier, nämlich vor allen Dingen die steirischen Abgeordneten im Hohen Haus, gefordert, an Lösungen mitzuarbeiten, die dieses Problem insgesamt lösen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines noch zu Spital am Semmering – es ist ja wirklich schon bezeichnend –: Wir haben hier erst in den letzten Monaten eine Diskussion über die Schließung von Polizeidienststellen geführt. Da sind ja auch in schöner Drüberfahrermanier von der Innenministerin Posten geschlossen worden. Aber das i-Tüpfelchen an der ganzen Spital-am-Semmering-Diskussion ist ja wohl, dass im Mai dort die Polizeidienststelle geschlossen wird, und jetzt, im September, 300 Flüchtlinge dort Platz finden sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kunasek, Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Wiedereröffnung der Polizeidienststelle Spital am Semmering
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert auf Grund der Einrichtung eines Flüchtlingsgroßquartiers in Spital am Semmering die geschlossene Polizeidienststelle in Spital am Semmering sofort wieder zu öffnen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier auch eine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung zu leben. Eines darf ich von diesem Rednerpult aus auch kundtun: Wir stehen zu 100 Prozent hinter der Bevölkerung von Spital am Semmering, zu 100 Prozent aber auch hinter dem Gemeinderat, nämlich hinter den Vertretern aller Couleurs, hinter allen Gemeinderäten, dem SPÖ-Bürgermeister, dem ÖVP-Vizebürgermeister und auch den freiheitlichen Gemeinderäten, die diese Vorgangsweise, die hier an den Tag gelegt worden ist, sicherlich nicht unterstützen können.
Volle Unterstützung seitens der FPÖ! (Beifall bei der FPÖ.)
13.25
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Kunasek eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kunasek, Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Wiedereröffnung der Polizeidienststelle Spital am Semmering
eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkt 3, Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/3, III-16/231 d.B., in der 41. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. September 2014.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 8. September 2014 in Spital am Semmering informierte ein Beamter des Innenministeriums, dass in der 1.580 Einwohnergemeinde ein Flüchtlingsquartier des Bundes für mindestens 200 Asylwerber eingerichtet werden soll. Ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Bundesministerium für Inneres sowie einem Hotelbetreiber im Ortsteil Steinhaus zur Unterbringung von Flüchtlingen über einen Zeitraum von 15 Jahren war bereits in den Tagen bzw. Wochen davor unterzeichnet worden. Die Gemeinde und das Land Steiermark wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.
Der APA138 vom 10. September 2014 war dazu zu entnehmen:
„Asyl: Aufschrei bei Land und Gemeinde gegen Großquartier am Semmering
Utl.: Erste Flüchtlinge sollen laut Bürgermeister bereits eingetroffen sein – Ministerium sprach von 200 zugelassenen Plätzen
Ein neues Asylquartier im obersteirischen Spital am Semmering sorgt für Aufruhr bei Bevölkerung und Landespolitik. Erst Montagnachmittag teilte das Innenministerium der Gemeinde mit, dass ein Quartier für vorerst 150 Flüchtlinge im Hotel Haus Semmering eingerichtet wird. Dienstagabend sollen bereits die ersten Bewohner eingetrudelt sein, sagte der erzürnte Bürgermeister Reinhard Reisinger (SPÖ) am Mittwoch.()“
Die Einrichtung eines Flüchtlingsgroßquartiers in Spital am Semmering, verwundert insofern, da die ansässige Polizeidienststelle in Spital am Semmering auf Grund von Sparmaßnahmen am 1. Mai 2014 geschlossen wurde. Die Unterbringung von dieser großen Anzahl von Asylwerbern macht jedoch, so wie aus Gemeinden mit ähnlichen Einrichtungen bekannt, eine Polizeidienststelle vor Ort notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert auf Grund der Einrichtung eines Flüchtlingsgroßquartiers in Spital am Semmering die geschlossene Polizeidienststelle in Spital am Semmering sofort wieder zu öffnen.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
13.26
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Themenwechsel: Dieser Rechnungshofbericht enthält auch einen Bericht über die Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht. Auch das ist angesichts der Steuerreformdebatte ein hochaktuelles Thema, gleichzeitig aber auch eine Pflichtlektüre für alle – und das zeigt dieser Bericht mit aller Deutlichkeit –, die an Vereinfachungen und Bürokratieabbau im Steuerrecht Interesse haben, namentlich im Einkommensteuerrecht, denn nur auf dieses bezieht sich dieser Bericht.
Es wird aufgezeigt, dass es 558 steuerliche Begünstigungen im Steuerrecht gibt, dass diese einen Einnahmenausfall von etwa 9 Milliarden € verursachen und dass dem ein Vollzugsaufwand von jährlich etwa 73 Millionen € gegenübersteht. Rechnet man das um auf Bedienstete in Vollzeitbeschäftigung, bedeutet das etwa 1 846 Vollzeitbedienstete; das entspricht etwa 30 Prozent des Gesamtaufwandes der betroffenen Bediensteten im Bundesministerium für Finanzen und in den Finanzämtern. Das muss man sich einmal vorstellen! Das sind Bedienstete, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wir viel dringender dort brauchen können, wo es um steuerliche Prüfungen geht und wo, wie die Praxis der steuerlichen Prüfungen immer wieder zeigt, ja erhebliche Steuereintreibungen möglich sind.
Aber lassen Sie mich Ihnen einige der Highlights dieses Berichts, einige der Kritikpunkte ein wenig näherbringen.
Die wesentliche Quelle für die steuerlichen Begünstigungen ist der Förderungsbericht. Aber der Förderungsbericht ist – und das wissen wir ja seit Langem – eigentlich ein sehr unvollständiger Bericht, was das anlangt, weil eben die Quelle eine sehr unvollständige ist; zum einen, weil die Angaben, die dort gemacht werden, nur Schätzungen und Hochrechnungen sind, und weil es an einer einheitlichen Definition dessen fehlt, was wir überhaupt unter einer steuerlichen Begünstigung verstehen wollen. Da fehlen ja ganz wesentliche Dinge: Denken wir etwa an umweltschädliche steuerliche Begünstigungen wie die Begünstigung von Firmen-Pkws! Aber man fragt sich natürlich auch, warum der Kinderfreibetrag gemäß § 106a Einkommensteuerrecht nicht enthalten ist, und dergleichen mehr.
Wenn also diese 9 Milliarden € eine Untergrenze darstellen, dann ist das nicht die Schuld des Rechnungshofes, dann liegt das daran, dass wir hier im Wesentlichen fehlende Transparenz haben! Das ist die erste wichtige Botschaft dieses Berichtes.
Das Zweite: Es fehlen aber auch, was diese steuerlichen Begünstigungen anlangt, konkrete Zielformulierungen und messbare Kriterien, was dazu führt, dass es keine Maßstäbe dafür gibt, ob wir mit diesen zahlreichen Förderungen – 558, noch einmal – überhaupt die Ziele erreichen, die wir uns stecken. Wenn man sich diese Zielformulierungen anschaut, wird man zum überwiegenden Teil feststellen können: Sie fehlen oder sind so allgemein gehalten, dass man Evaluierungen auf dieser Basis überhaupt nicht durchführen kann.
Ganz abgesehen davon gibt es diese Evaluierungen überhaupt nicht, weil offensichtlich das Finanzministerium oder alle, die immer Verwaltungsreform predigen, überhaupt kein Interesse daran haben, solche Evaluierungen durchzuführen. Es fehlt aber auch die Wirkungsorientierung, es fehlen Wirkungsanalysen; das heißt: Erreicht man überhaupt das, was man mit diesen steuerlichen Begünstigungen erreichen will? Oder wird hier einfach Geld in den Wind gesetzt, in den Rauchfang geschrieben?
Angesprochen im Rechnungshofbericht wird auch ein aus meiner Sicht weiterer wichti-ger Punkt, nämlich die Einkommensabhängigkeit vieler steuerlicher Begünstigungen. Denn es ist für viele Begünstigungen nicht egal, ob man Steuer zahlt, ob man überhaupt Lohn- und Einkommensteuer zahlt, oder wie hoch die Lohn- und Einkommensteuerzahlungen sind. Das gilt beispielsweise für Freibeträge und vieles andere mehr, unter anderem aber auch für die steuerliche Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts. Da wäre es unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung auch notwendig gewesen, in diesem Bericht ein wenig näher darauf einzugehen.
Der Rechnungshof ermittelt aber auch sogenannte Kostentreiber, insbesondere vor dem Hintergrund nicht eindeutig anwendbarer Rechtsvorschriften. Zwei Beispiele möchte ich hervorheben: einerseits die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen und andererseits den Kinderfreibetrag. Mit beiden setzt sich der Rechnungshof sehr ausführlich auseinander, und er geißelt dort den komplizierten Vollzug, den hohen Verwaltungsaufwand und die Verunsicherung der Rechtsanwender. Man muss sich vorstellen, dass hinsichtlich der Anzahl der Überprüfungen allein beim Kinderfreibetrag wegen fehlender Angaben in den Anträgen, nämlich betreffend die Sozialversicherungsnummer, allein im Jahr 2009 96 000 Überprüfungen durchgeführt werden mussten! 2010 waren es 55 000 Überprüfungen. Na, da fragt man sich schon nach dem Sinn solcher Rechtsnormen!
Vor diesem Hintergrund – und warum erwähne ich diese zwei Beispiele? – möchte ich doch ein wenig eingehen auf das Konzept des ÖAAB zur Steuerreform, denn der ÖAAB will genau dort anknüpfen, wo der Rechnungshof kritisiert. Er will nämlich (Abg. Tamandl: Deswegen muss man die Sache kritisieren ...!) den Steuerfreibetrag auf 7 000 € pro Kind ausweiten. Von Ihnen ist ja dieses Konzept maßgeblich gekommen, Frau Kollegin Tamandl! (Abg. Tamandl: Deswegen wollen wir es vereinfachen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie wollen aber auch die Ausweitung der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungseinrichtungen haben. (Abg. Tamandl: Ja, deswegen wollen wir es vereinfachen!) Sie wollen zusätzlich die Absetzbarkeit von Kosten für Musikschule, Sprachferien, Ferienlager haben. (Abg. Tamandl: Danke, dass Sie das bekannt geben! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Das heißt, Sie wollen diese komplizierten Steuerbefreiungen prolongieren, reden aber auf der anderen Seite, wenn es um die Gegenfinanzierung geht, von Verwaltungsvereinfachungen! Da sieht man, dass Verwaltungsvereinfachungen in Ihren Augen nicht mehr als Lippenbekenntnisse sind, dass Sie überhaupt kein Interesse daran haben, diese komplexen Verwaltungsvorschriften in Form der Steuerbegünstigungen zu verändern. (Abg. Tamandl: Das stimmt nicht! Man kann das nämlich vereinfachen, Herr Kollege!) – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Tamandl: Danke für die Darstellung ...!)
13.32
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
13.33
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Rechnungshofbericht
zur Flüchtlingsproblematik zeigt, dass die Faktenlage sich anders darstellt, als kommuniziert wird. Wenn ich mir die Aussage von Frau Bundesministerin Mikl-Leitner vom letzten Ausschuss in Erinnerung rufe, wo sie sagte, Österreich sei Vorbild in Europa, was die Flüchtlingsbetreuung betrifft, dann muss ich das doch stark bezweifeln.
Die Asylunterbringung in Österreich steht aktuell an den Kapazitätsgrenzen. Der Blick auf die Krisengebiete und Kriegsgebiete der Welt zeigt aber auch, dass dieser Flüchtlingsstrom nicht abreißen wird. Man spricht von rund 50 Millionen Menschen weltweit.
2013 gab es in Österreich 17 500 Asylanträge. 2014 wird mit 26 000 Asylanträgen gerechnet, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Problem ist die Unterbringung, die wir ja vorhin schon diskutiert haben (Zwischenruf des Abg. Rädler) und die wir in den letzten Wochen auch diskutiert haben, vor allem auch das Problem der Nicht-Kommunikation der Frau Bundesminister. Diesen Vorwurf muss sie sich gefallen lassen, denn man kann nicht über Nacht einen Mietvertrag mit einem Hotel abschließen und dann Asylanten dort unterbringen, ohne mit dem Bürgermeister zu sprechen, ohne mit der Bevölkerung zu sprechen, ohne hier Aufklärungsarbeit zu leisten, und einfach über die Menschen drüberfahren. (Beifall beim Team Stronach.)
Das hat sie ja schon im Zuge der Schließungen der Polizeiinspektionen gezeigt. Da wurden weder die Inspektionskommandanten noch die Bürgermeister informiert. Man hat einfach geschlossen, und man ist drübergefahren. Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist und dass das die richtige Politik ist, und ich glaube auch nicht, dass es einer Innenministerin würdig ist, dass man in Bezug auf die Flüchtlinge so umgeht mit den Flüchtlingen und mit den Einwohnern, die dort wohnen!
Ich möchte noch einmal den Ortsteil Steinhaus in Spital am Semmering ansprechen. Dort gibt es fast schon mehr Flüchtlinge als Einwohner! Ich meine, das kann es ja auch nicht sein. Da kann man durchaus von einer verfehlten Sicherheitspolitik sprechen.
Heute findet ja ein Treffen der Flüchtlingsbeauftragten der Länder statt. Der Herr Rechnungshofpräsident respektive der Rechnungshof hat in dem Bericht auch dazu angeregt, dass es öfter zu diesen Treffen kommen soll, dass regelmäßigere Treffen der Flüchtlingsbeauftragten stattfinden sollen, um eben diese Probleme anzugehen und zu lösen. Man darf gespannt sein und warten und schauen, was heute hier herauskommen wird.
Ein weiterer Punkt, der ebenfalls wichtig und wo die Ministerin natürlich auch gefordert ist, ist, sich auf EU-Ebene einzusetzen, wenn es um die Aufteilung der Flüchtlinge und um die Flüchtlingsquoten geht. Wenn man sich vor Augen führt, dass nur zehn von den 28 EU-Ländern 90 Prozent der Asylanträge abzuwickeln haben, dann ist das auch keine Relation. Im Vergleich zum Nachbarland Italien: Dort kommen auf 1 000 Einwohner 0,2 Asylanten, in Österreich kommen auf 1 000 Einwohner 2 Asylanten! Hier passt also die Relation auch nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim Team Stronach.)
Abschließend: Jedenfalls darf und soll es nicht zu solchen Zeitungsmeldungen kommen, wonach eine Mieterin hätte gekündigt werden sollen, weil eben nicht ausreichend Quartiere zur Verfügung gestanden sind. (Die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe.) Es gibt dazu einen Artikel, Sie können es auch nachlesen. Die Wohnbaugenossenschaft hat dann aus Kulanzgründen eingelenkt und den Vertrag dieser Pensionistin auf weitere drei Jahre verlängert.
Das kann es nicht sein! Hier liegt eine verfehlte Sicherheitspolitik vor, und hier muss die Ministerin wirklich etwas tun. Diesen Appell darf ich auch an Sie von den Regierungsparteien, vor allem auf der Seite der ÖVP, richten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
13.37
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.
13.37
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Geschätzte Bürger und Bürgerinnen! Zurück zum Einkommensteuerrecht, zum Bericht des Rechnungshofes zum Einkommensteuerwesen: Herzlichen Dank, Herr Rechnungshofpräsident, Ihnen und Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für diesen sehr erhellenden Bericht!
Ich sage auch gleich dazu: Wir wünschen uns mehr davon. Wir wünschen uns mehr von diesen steuerpolitischen Analysen. Warum? – Weil sie im Gegensatz zum Förderungsbericht, der doch ein etwas anderes Bild gezeichnet hat, sehr schonungslos aufzeigen, welches Wirrwarr und welches Chaos wir unter anderem im Einkommensteuerrecht haben: 558 Begünstigungen, Ausnahmebestimmungen allein im Einkommensteuerrecht, in Form von Gesetzen, in Form von Verordnungen – und das Schlimme dabei ist: offenbar ohne jede Systematik!
Es gibt keine konkret formulierten Ziele, es gibt keine Kriterien, an denen man sich orientieren könnte. Es gibt demzufolge keine Evaluierung. Die weitere Folge ist: Die Wirkungen dieser Ausnahmebestimmungen sind unbekannt, wir wissen es nicht. Daher: keine Transparenz vorhanden!
Das führt natürlich auch zu einem bürokratischen Irrsinn, zu einem bürokratischen Wahnsinn. Das Ergebnis sieht man hier – ich habe Ihnen das mitgebracht (der Redner hält ein dickes Buch mit gelbem Umschlag in die Höhe) –: Das ist der aktuelle KODEX Steuerrecht, das ist sozusagen das gesammelte Steuerrecht in Österreich. (Abg. Walter Rosenkranz: Aber sehr klein gedruckt!) Hier sind mittlerweile 1 475 Seiten reingepackt, und das passt nur deswegen rein, weil es wirklich minimalste Schrift und das Papier unglaublich dünn ist.
1 475 Seiten! – Da frage ich: Wer soll sich da noch auskennen? Sollen sich Bürger und Bürgerinnen da noch auskennen? Sollen sie noch verstehen, warum und wieso sie nach welchen Kriterien, nach welchen Maßstäben Steuern zahlen? – Es geht nicht, das ist unmöglich! (Abg. Brosz: Weil sich nicht einmal der Grasser auskennt!) Daher brauchen wir ein einfaches, transparentes Steuersystem, ein System, das die Menschen, die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen auch verstehen. Das heißt, wir wollen nicht mehr solche fetten Schwarten, wir wollen ein schlankes Steuerbuch. Wir brauchen aber nicht nur ein schlankes Steuerbuch, sondern auch viel schlankere Steuersätze. Da orientieren wir NEOS uns an Deutschland. Hätten wir bei uns in Österreich die deutsche Steuerbelastung, würde das jährlich pro Haushalt 4 000 € weniger bedeuten. Das ist nicht unmöglich; wenn es Deutschland schafft, schaffen wir das auch.
Was dieses Steuergesetzbuch neben einer Verschlankung und schlankeren Steuersätzen auch noch braucht, ist mehr Nachhaltigkeit, mehr Ökologisierung. Das möchten wir auch nicht auslassen. Schweden hat es wieder einmal vorgezeigt. Seit 1990 wurde dort graduell umgestellt, die Belastung des Faktors Arbeit reduziert und im Gegenzug Ressourcenverbrauch, Energieverbrauch höher besteuert. Die Folge davon ist, dass Schweden in Europa mittlerweile das Land mit dem geringsten CO2-Verbrauch ist. Das schafft eine sogenannte doppelte Dividende. Das schafft nicht nur mehr Umweltschutz, das schafft auch höheres Wirtschaftswachstum mit mehr Arbeitsplätzen in diesen neuen Technologien.
Das sind wir unserer Umwelt schuldig, und das sind wir auch unseren Kindern schuldig.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Hable, Kollegin und Kollegen betreffend: Österreich öko-LOGISCH steuern
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen - in Abstimmung mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - möge im Rahmen der geplanten Steuerreform die vorhandenen Potentiale einer Ökologisierung der Steuerstruktur ausschöpfen, wobei die mögliche ‚doppelte Dividende‘ zu maximieren ist, und etwaige Verteilungseffekte zum Nachteil unterer Einkommensschichten sozial verträglich abzufedern sind.“
*****
Eine sinnvolle Steuerreform beruht auf diesen drei Pfeilern: erstens Entlastung, zweitens Ökologisierung und drittens Vereinfachung, Entbürokratisierung und mehr Transparenz in diesem aktuellen Dickicht – und vor allem beim letzten Punkt, bei der Entbürokratisierung mehr Transparenz.
Herr Rechnungshofpräsident, wir hoffen weiter auf Ihre Unterstützung und weiterhin auf so gute Berichte! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
13.43
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Hable eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kollegin und Kollegen
betreffend Österreich öko-LOGISCH steuern
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/3 (III-16/231 d.B.)
In den vergangenen Jahren wurde immer wieder - mehr oder weniger intensiv und ambitioniert - über die Ökologisierung des Steuersystems diskutiert. Andere EU-Mitgliedstaaten wie Dänemark oder Schweden haben derartige Schritte schon vor Langem gesetzt und bewiesen, dass eine ökologische Steuerstrukturreform die doppelte „Dividende“ erreichen kann: nämlich sowohl eine Reduktion der CO2-Emissionen als auch eine Ankurbelung von Wirtschaft und Beschäftigung. Auch der vor Kurzem veröffentlichte Bericht der Globalen Wirtschafts- und Klimakommission beweist: Wirtschaftswachstum und Klimaschutz ("doppelte Dividende") sind vereinbar. Insbesondere ermöglichen technologischer Wandel und Innovation die Etablierung neuer Wirtschaftszweige, die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze sowie eine nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft.
Schweden begann bereits 1990 mit einer Umschichtung der Steuerlast vom Faktor Arbeit hin zu Umweltsteuern. Dies erfolgte in mehreren Stufen, wonach der Faktor Arbeit signifikant entlastet wurde, das Bruttoinlandsprodukt um 48% anwuchs (1990 bis 2007) und die CO2-Emissionen im gleichen Zeitraum um 9% zurückgingen. All dies konnte bei sehr niedrigen administrativen Kosten in Höhe von nur 0,01% des Steueraufkommens erreicht werden.
Die energieintensive Industrie erhielt im Zuge der Einführung in Schweden einen reduzierten Steuersatz um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und dennoch durch den graduellen Anstieg der CO2-Steuer einen klaren, planbaren Anreiz zur Realisierung von Effizienzpotentialen zu haben. Die volle Steuer wurde schrittweise auf die Verwendung fossiler Brennstoffe, für das Heizen sowie den Verkehr angewandt.
Angesichts der alarmierenden Berichte des Internationalen Klimarats ist eine ökologische Steuerreform aktueller denn je. Erst im Juli 2014 veröffentlichte der Internationale Währungsfonds (IMF) ein Buch zum Thema “Getting energy prices right“ (Juli 2014). Eine der zentrale Aussage darin lautet: „Viele Länder erheben zu hohe Steuern auf Arbeit und Kapitalbildung und zu geringe Steuern auf den Energieverbrauch.“
Das gilt auch für Österreich. Die dringend erforderliche Steuerreform bietet die Chance, die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit (Senkung der Lohnsteuer und der Arbeitskosten) teilweise durch die Anpassung einer verursachergerechten Ressourcenbesteuerung zu finanzieren, wobei insgesamt eine deutliche Steuerentlastung der Bürger_innen erfolgen muss.
Aus Sicht von NEOS wäre es ein enormes Versäumnis, eine Steuerreform ohne Miteinbeziehung ökologischer Komponenten durchzuführen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen - in Abstimmung mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - möge im Rahmen der geplanten Steuerreform die vorhandenen Potentiale einer Ökologisierung der Steuerstruktur ausschöpfen, wobei die mögliche "doppelte Dividende" zu maximieren ist, und etwaige Verteilungseffekte zum Nachteil unterer Einkommensschichten sozial verträglich abzufedern sind."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.
13.43
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich die Bilder und Berichte über die aktuelle Flüchtlingskatastrophe in der Türkei ansieht, die dramatischen Szenen in Erinnerung ruft, die sich jetzt am Mittelmeer abspielen, wenn man weiß, dass es Menschen gibt, die auf der Flucht gestorben sind, und auch an die laufende Debatte in Österreich denkt, dann merkt man, wie aktuell dieser vorliegende Rechnungshofbericht ist. Diese Frage ist hochpolitisch und beschäftigt ja auch gerade jetzt, in diesen Stunden und Tagen die Landesflüchtlingsreferentinnen und ‑referenten.
Was wir aber bei all den Zahlen und Anmerkungen, die auch in diesem Rechnungshofbericht vorkommen, nicht vergessen sollten, ist, dass es hier um Menschen und um menschliche Schicksale geht. Es ist Kollegen Kunasek unbenommen, dass er darauf nicht eingegangen ist, aber ich darf nur um eine Sache bitten: Sie haben davon gesprochen, dass es eine Asylindustrie in der Steiermark gibt. – Ich bin gebürtiger Kärnt-
ner und nicht ganz so vertraut mit der Steiermark wie Sie, mir ist aber nicht bekannt, dass die Steiermark eine Asylindustrie aufgebaut hat. Ihr könnt in der Steiermark auf einen tollen Automobil-Cluster, auf tolle Leitbetriebe stolz sein. Vielleicht waren Sie schon seit Längerem nicht mehr in der Steiermark! Ich glaube jedenfalls, Verschwörungstheorien helfen niemandem weiter, lösen weder die Flüchtlingsproblematik noch die Frage der Arbeitsplätze in der Steiermark. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kunasek: Fahren wir nach Spital am Semmering!)
Vielleicht haben Sie ja auch konkrete Ideen dazu, wie man Arbeitsplätze in der Steiermark schaffen kann. Ich weiß nicht, ob die Asylindustrie in der Steiermark ein Zukunftsweg ist, das müssen Sie beurteilen. Am besten ist es aber, dass Sie auch einmal vor Ort mit den Menschen sprechen, wieder einmal nach Hause fahren, mit Vertretern der Betriebe sprechen und mir zeigen, welche Asylindustrieunternehmen es in der Steiermark gibt. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf noch kurz zu den zentralen Prüfungsthemen kommen, die im Rechnungshofbericht angeführt sind. Was hat sich der Rechnungshof genau angesehen? – Es geht um die Organisation der Grundversorgung in den Ländern und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, es geht um die Erfüllung der vereinbarten Quoten, die genau untersucht wurden, es geht um Kontrollmechanismen. Wir haben es heute bereits öfter gehört: Zahlreiche Anregungen wurden bereits umgesetzt, einiges wird ja auch gerade in diesen Stunden diskutiert und, ja, einiges liegt noch vor uns und ist in Zukunft zu tun.
Ein Punkt, den ich jetzt aufgrund der laufenden Debatten aus dem Rechnungshofbericht herausgreifen möchte, ist die Frage der Unterbringung. Der Rechnungshof hat sich sehr genau angesehen, was aus seiner Sicht sozusagen besser, kosteneffizienter ist, nämlich größere organisierte Massenquartiere oder kleinere Einheiten. Und der Rechnungshof kommt da zu einer sehr spannenden Erkenntnis:
„Die organisierte Unterbringungsform war auf Grundlage der Kostensätze der Grundversorgungsvereinbarung, je nach Familiengröße und -zusammensetzung, deutlich, und zwar zwischen rd. 100 % und 400 % teurer als die individuelle Unterbringung“.
Das heißt, auch der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass kleine Strukturen auf Österreich verteilt nicht nur humaner, menschlicher und zielgerichteter sind, sondern auch kosteneffizienter. Ich glaube, das ist auch eine wichtige Erkenntnis, der wir Rechnung tragen sollten.
Es liegt jetzt an uns, diese Fragen nicht nur europaweit zu lösen, sondern auch österreichweit gemeinsam zu diskutieren. Gemeinsam mit den Bundesländern, gemeinsam mit den Gemeinden werden wir eine solidarische Lösung schaffen. Das sind wir den Menschen, den Flüchtlingen und natürlich auch der Republik Österreich schuldig. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Höbart.)
13.46
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
13.46
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Asyldebatte: Worunter wir in der derzeitigen Situation leiden, ist, dass sehr viele Menschen krisenbedingt, kriegsbedingt aufgrund von Verfolgung aus ihren Heimatländern flüchten und wir sie nicht unterbringen können.
Was ist das? – Das ist das Versäumnis der letzten Jahrzehnte. Warum? – Weil Sie von SPÖ und ÖVP – und eigentlich sogar unter Jubel der Grünen – zugelassen haben, dass unter dem Titel Asyl unkontrollierte illegale Zuwanderung stattfindet. (Beifall bei
der FPÖ.) Und jetzt ist für diejenigen, die das Asyl tatsächlich brauchen würden, einfach kein Platz da. Vor diesem Dilemma stehen wir. Auch die Situation, dass man sagt, humanitär zu sein, ist unsere große Tradition – man denkt dabei natürlich an Ungarn und an die Tschechoslowakei – (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) – Frau Kollegin, Frau Vizebürgermeisterin aus Amstetten, bitte? Ich habe nicht gesehen, dass Sie auf der Rednerliste stehen. Der Zwischenruf schon wieder entfallen – gut, danke!
Eine Frage kommt nämlich noch dazu: Warum sind bei der Ungarn- und Tschechoslowakei-Krise so viele zu uns gekommen und wurden natürlich von uns aufgenommen? – Weil sie direkt an unserer Grenze waren. Das ist nämlich auch ein entscheidender Unterschied zu den humanitären Katastrophen, die sich derzeit weltweit abspielen. Wir haben unseren Teil in früheren Jahrzehnten geleistet, als Österreich noch eine Schengen-Außengrenze hatte. Das ist seit Langem nicht mehr so.
Es wurde vorhin die Zahl der Kopfquote in Italien genannt. Wir wissen ganz genau, wie viele aus Afrika in Italien landen. Sie werden aber dort nicht aufgenommen, sondern einfach stillschweigend, unter Bruch europäischer Regelungen nach Österreich durchgewunken. – Wir wollen nicht, dass solche Missstände auf europäischer Ebene existieren, wir haben schwer genug an unserem eigenen Ranzen zu tragen und viel zu leisten, für die, die in der Vergangenheit zu uns gekommen sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Derzeit spielen sich kriegerische Auseinandersetzungen in Syrien, im Irak ab. Die Türkei ist ein islamisches Land, der Iran ist ein islamisches Land, in einem leben mehr Sunniten, im anderen Schiiten. An sich könnten alle, die dem Islam angehören, direkt in der Region, von zum Teil sogar sehr reichen Staaten aufgenommen werden. Warum müssen sie über so viele sichere Drittländer zu uns kommen? Warum muss es so sein? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Steinhauser.) Das ist einmal eine ganz bescheidene Frage. Wir können nämlich auch eines machen, wir können unseren humanitären Beitrag auch in Form von Geld leisten, es zum Beispiel direkt dort unten, wo die Flüchtlingsströme sind, einsetzen. Das wäre vielleicht auch sinnvoll.
Da Herr Kollege Stein – „Steinwerfer“ wäre ich schon fast versucht gewesen, zu sagen (Beifall bei der FPÖ) – einen Zwischenruf gemacht hat: Bei der Frage der Unterbringungen gibt es noch verschiedenste Dinge, die zu beachten sind. Wir haben gesagt, wir wollen Christen aus diesen Regionen aufnehmen, weil diese nämlich von allen Seiten nicht besonders gut behandelt werden. Da hat es geheißen, 1 000 Christen kommen nach Österreich. Wir schaffen es aber nicht einmal, 500 hierher- und unterzubringen. Da sieht man: So schaut die Humanität der ÖVP aus.
Ich habe einen ganz anderen persönlichen Zugang dazu, verglichen etwa mit dem Beispiel, das Herr Kollege Kunasek aus der Steiermark zitiert hat, wo es diese überproportionale Unterbringung gibt. Mich wundert aber dann letztlich bei dieser Debatte die muntere Haltung der Grünen, die uns eigentlich das Asylunwesen immer schmackhaft machen wollen. Von ihnen ist auf einmal nichts zu hören. Zum Beispiel sagt die grüne Landesrätin in Salzburg, sie sei von der Innenministerin überrumpelt worden und es kämen eigentlich viel zu viele Asylwerber dorthin. – Da hört man von den Grünen auf einmal nichts, statt dass zum Beispiel Bezirksvorsteher Blimlinger aus Wien VII sagt: In meiner Verantwortung, dort wo Grüne sind, herbei mit ihnen! – Davon höre ich überhaupt nichts.
Ich persönlich würde mir als Innenministerin einmal die Landkarte und die Wahlergebnisse anschauen, wo besonders viele Grünwähler, zum Teil kommunistische Wähler sind, die alle „Ja, nur herbei!“ sagen, und wo sie eben nicht sind. Das würde zu einer Win-win-Situation führen, bei der alle, die für den Asylmissbrauch sind, so wie die Grünen, die Menschen dort haben, die sie uns immer unterjubeln wollen, und in den anderen Gemeinden, die das nicht wollen, dann eben keine sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist eine sogenannte klassische Win-win-Situation. (Abg. Königsberger-Ludwig: So tief, unmöglich!)
Es ist im Prinzip auch bezeichnend dafür, dass diese Asyldebatte von Ihnen in Wirklichkeit – jetzt würde ich fast ein Wort gebrauchen, das ordnungsrufverdächtig wäre – (Abg. Schwentner: Sie haben schon genug Ordnungsrufe provoziert!)
Diese Worte müssen Sie sich auch noch anhören, meine Damen und Herren: Sie selbst sind diejenigen, die bei den Forderungen, wenn es um ihr Eigenes geht, überhaupt nicht zustimmen. Das sehen Sie allein anhand der Rednerliste zum Thema Asyl: Es sind nur mehr Kollege Doppler und der Herr Präsident des Rechnungshofes gemeldet. Wenn es um die Frage von überbordenden Ausgaben, um Verschwendung im Asylbereich durch nicht geregelte Sachen geht, dann sind Sie hier im Gegensatz zu allen anderen Rechnungshof-Wortmeldungen sehr kleinlaut und trauen sich nicht einmal, sich zu Wort zu melden. (Beifall bei der FPÖ.)
13.52
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Rosenkranz! Sie wissen, dass die Verunglimpfung oder Verunstaltung von Namen hier anwesender Abgeordneter verpönt ist. Ich verzichte zwar auf einen Ordnungsruf, aber ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie das nicht mehr tun sollen. (Abg. Walter Rosenkranz: Danke, ich werde es in Form von Namen nicht mehr machen!) – Ich nehme das als entsprechende Klarstellung von Ihnen zur Kenntnis.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
13.53
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich nehme Stellung zum Rechnungshofbericht „Flüchtlingsbetreuung der Länder“, und hier vor allem dazu, was das Bundesland Salzburg betrifft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kucher, komm einfach heraus, sage, was dir nicht passt – aber nicht so! Die Freiheitliche Partei hat sich dieses Themas sehr genau angenommen, das kannst du mir glauben! (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn ich auf Salzburg zu sprechen komme, ist es schon recht eigenartig – nicht vom Rechnungshof – von der dortigen Landesregierung, dass die Kosten nicht genau feststellbar sind, liebe Freunde. Im Jahr 2011 betrugen die Kosten für die Grundversorgung im Bundesland Salzburg zirka 7,7 Millionen €. Die Akontozahlungen des Landes an die Organisationen, die mit der Auszahlung der Grundversorgungsleistungen betraut waren, waren zu hoch. Die Anzahl der betreuten Personen, die auf die Betreuer entfielen, war beim Land Salzburg am Höchsten. – So steht es in diesem Bericht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Rosenkranz hat es angesprochen: Die Vorgangsweise der zuständigen grünen Landesrätin Berthold lehnen ich, die ÖVP und der Großteil der Bevölkerung ab. (Beifall bei der FPÖ.) Menschen, die Hilfe brauchen, muss geholfen werden, das steht außer Frage, aber eines kann es nicht geben: dass die Bevölkerung, die Bürgermeister einfach überrumpelt werden und auf sich allein gestellt sind. Das ist nicht in Ordnung.
Das jüngste Beispiel dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die zuständige Landesrätin Berthold in ihrem Bereich massiv überfordert ist: In Bad Gastein waren bereits 60 Asylwerber untergebracht, jetzt sind es noch einmal 40 mehr geworden. – Das ist unverantwortlich gegenüber der heimischen Bevölkerung. Bad Gastein ist das jüngste Beispiel; Neumarkt, Eben, Hüttau und Unken sind weitere Beispiele.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Schleppern gehört das Handwerk gelegt, und da müssen alle EU-Länder mithelfen, nicht nur einige. Dazu – das wurde von Kollegen Rosenkranz angesprochen – gehören die Grenzkontrollen wieder her. Das fordern nicht nur wir Freiheitliche, sondern auch einige Landeshauptleute, obwohl Landtagswahlen anstehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Damit auch andere EU-Länder – das hat Kollegin Schenk bereits angesprochen – wachgerüttelt werden: Österreich, unsere Bundesländer und die Bevölkerung kann das nicht alleine tragen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.56
Präsident Karlheinz Kopf: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
13.56
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! So wie es aussieht, ist es mir nicht geglückt – nach Einsicht in die Rednerliste –, die Grünen in irgendeiner Form zu einer Wortmeldung zur Frage des Asylwesens zu bringen. Jetzt habe ich dafür auch eine Aufgabe für die Regierungsparteien.
Kollege Doppler hat es bereits angesprochen: Es geht darum, dass Österreich keine Schengen-Außengrenze mehr hat, daher sollten eigentlich Flüchtlinge nicht mehr zu uns kommen. Es gibt zahlreiche Probleme, auch im Bereich der Kriminalität, die sich in Österreich abspielen.
Im Niederösterreichischen Landtag ist insgesamt 14 Mal der Antrag gestellt worden, dass man temporär stichprobenartig Grenzkontrollen einführt – das ist abgelehnt worden. Hier im Nationalrat habe auch ich bereits entsprechende Anträge gestellt, die zuständigen Innenministerinnen – damals noch Fekter und jetzt Mikl-Leitner – haben immer gesagt, das Rechtsgut der Reisefreiheit sei absolut ein höherwertiges im Rahmen der Europäischen Union, daher: keine Grenzkontrollen. Jetzt höre ich: Niessl, Platter, Pühringer, Haslauer, Pröll, Kaiser, Schrittwieser, Wallner, alle können es sich auf einmal vorstellen, dass so etwas stattfindet. Und wir wollen das natürlich unterstützen.
Wir wollen das insbesondere unterstützen, indem nämlich die Abgeordneten aus den Bundesländern – Kollege Rädler zum Beispiel als treuer Vasall seines Landeshauptmannes Pröll – aufgefordert werden, ihren Landeshauptleuten hier die Unterstützung zu gewähren; ich bringe jetzt einen Antrag von Abgeordneten aus allen neun Bundesländern ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert auf Grund der unkontrollierten Migration von Flüchtlingen, der steigenden Schleppertätigkeit und dem Kriminaltourismus schnellst möglich temporäre Grenzkontrollen durchzuführen.“
*****
Das ist wirklich das, was aus den Bundesländern kommt, was wir unterstützen wollen, wo wir uns betreffend Unterstützung einig sind (Beifall bei der FPÖ.)
Die einzige Stimme, die ich letztens gehört habe, war aus der ÖVP, vom Herrn Karas, der gesagt hat: Nein, Grenzkontrollen kommen nicht in Frage, das darf überhaupt nicht
sein. – Hier kommt jetzt die Nagelprobe für die ÖVP: Sind Sie den Interessen der österreichischen Bürger und der Bundesländer verpflichtet oder eher irgendetwas anderem Übergeordneten? (Beifall bei der FPÖ.)
13.58
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Rosenkranz eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Strache, Präsident Ing. Hofer, Dr. W. Rosenkranz, Mag. Darmann, Kunasek, Gartelgruber, Podgorschek, Doppler, Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen
eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkt 3, Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/3, III-16/231 d.B., in der 41. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. September 2014.
Auf Grund der großen Flüchtlingsströme und der steigenden Schleppertätigkeit, wodurch es zu einem massiven Anstieg bei Asylwerbern in Österreich gekommen ist und die Bundesländer im Zuge der Flüchtlingsbetreuung, Grundversorgung, für die Unterbringung der Flüchtlinge zu sorgen haben, sprachen sich in den letzten Wochen acht von neun Landeshauptmännern für die Wiedereinführung temporärer Grenzkontrollen aus:
„Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hat sich am Freitag für die Einführung temporärer Grenzkontrollen ausgesprochen. ()“
Die Presse online, 12.09.2014
„In der Debatte über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen wegen der Zunahme an Asylwerbern kann sich der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) „punktuelle Kontrollen da oder dort“ vorstellen. ()“
ORF Tirol, 17.09.2014
„Auch Landeshauptmann Pühringer für Grenzkontrollen ()“
SN online, 17.09.2014
„Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) schließt sich in der Frage der Grenzkontrollen seinen Kollegen Josef Pühringer und Günther Platter an. ()“
SN online, 18.09.2014
"Ich glaube, dass es an der Zeit ist, ein Konzept zu erarbeiten, mit dem man Grenzkontrollen wieder einführt und zwar im Bedarfsfall von einem Tag auf den anderen": Mit diesen Worten schlug gestern Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll so wie zuvor sein burgenländischer Amtskollege Niessl Sicherheitsalarm.
Krone, 16.09.2014
„Peter Kaiser, immerhin Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, ließ dem KURIER durch seinen Sprecher ausrichten, er könne sich Grenzkontrollen grundsätzlich vorstellen ()“
Kurier online 17.09.2014
„Landeshauptmann-Stellvertreter Siegfried Schrittwieser. „Sollte die Union weiter nur zögerlich agieren, bin ich ebenfalls für zeitlich befristete Grenzkontrollen." ()“
Kurier online 17.09.2014
„Grenzkontrollen: Wallner dafür, wenn Sicherheitslage es erfordert ()“
Vorarlberg online, 18.9.2014
Nicht nur wegen der unkontrollierten Migration von Wirtschaftsflüchtlingen sind Grenzkontrollen notwendig geworden, sondern auch wegen des immer stärker werdenden Kriminaltourismus. Derzeit könnten die vorwiegend osteuropäischen Einbrecherbanden völlig ungehindert ein- und mit dem erbeuteten Diebesgut auch wieder ausreisen, ohne irgendwelche Kontrollen befürchten zu müssen.
Nur mit Grenzkontrollen kann Österreich diesem unkontrollierten Ein-und Durchreise von Wirtschaftsflüchtlingen und auch Kriminellen Einhalt gebieten und so auf europäischer Ebene ein Umdenken und endlich ein tätig werden bewirken.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert auf Grund der unkontrollierten Migration von Flüchtlingen, der steigenden Schleppertätigkeit und dem Kriminaltourismus schnellst möglich temporäre Grenzkontrollen durchzuführen.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Rechnungshofpräsident Moser. – Bitte.
13.58
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich einleitend sehr herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie es zustande gebracht haben, dass die Rechnungshofberichte auf der heutigen Tagesordnung unter Punkt 1 bis 3 behandelt werden. Ich möchte mich auch für die sehr intensiven Beratungen im Rechnungshofausschuss genau zu diesen Rechnungshofberichten bedanken und auch für den Dank, den Sie in Ihren Redebeiträgen zum Ausdruck gebracht haben. Diesen Dank werde ich natürlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes weitergeben.
Ich möchte mich auch bei Ihnen bedanken, weil Sie ja immer mehr Ihre Kontrollrechte wahrnehmen, um mitzuhelfen, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes auch verstärkt umgesetzt werden.
Gerade die auf der heutigen Tagesordnung stehenden Berichte und Bereiche wie beispielsweise Finanzverwaltung, Gesundheit, Sicherheit, Asyl, Kultur, Immobilien, Infrastruktur und Außenpolitik zeigen, dass wir im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung sehr viel Potenzial haben, um das Geld effizienter und wirtschaftlicher einzusetzen; es einzusetzen, um den Qualitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, und insbesondere es auch einzusetzen, damit mehr Transparenz besteht und die Steuergerechtigkeit mehr an Bedeutung gewinnt. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)
Dass es notwendig ist, gerade in diesem Bereich Maßnahmen zu setzen, das zeigen die budgetären Entwicklungen, wo vom Jahr 2009 bis zum Jahr 2013 die Ausgaben beziehungsweise Gesamtschulden um 42 Milliarden € angestiegen sind und wo allein vom Jahr 2012 bis zum Jahr 2013 die Verschuldung um 4,81 Milliarden € zugenommen hat. Betrachtet man dabei noch die Budgets der Folgejahre, beispielsweise 2015
beziehungsweise die Mittelfristplanung bis zum Jahr 2018, so zeigt sich dabei, dass Risiken vorhanden sind, um das Ziel, nämlich einen strukturell ausgeglichenen Haushalt, tatsächlich erreichen zu können.
Das heißt, es muss etwas getan werden, noch dazu, wenn man das Regierungsprogramm näher beleuchtet, wo auf der einen Seite Offensivmaßnahmen von 3,5 Milliarden €, eben Ausgaben erhöhend, vorgesehen sind, wo weitere Ausgaben erhöhende Maßnahmen von 1 Milliarde € vorgesehen sind, wo weitere einzahlungsmindernde Maßnahmen von einer weiteren Milliarde vorgesehen sind. Da kommt einem auf der anderen Seite natürlich in den Sinn, dass man, wenn man einen strukturell ausgeglichenen Haushalt erreichen will, dann auch auf der Ausgabenseite die längst fälligen Strukturreformen angehen muss und gleichzeitig dafür sorgen muss, dass den reduzierten Einnahmen auch reduzierte Ausgaben gegenüberstehen.
Dass es Potenziale dafür gibt, das wurde heute von zwei Rednern, von den Abgeordneten Rossmann und Hable, bereits angesprochen: im Zusammenhang mit Transparenz bei den Begünstigungen im Einkommensteuerrecht. Diese Prüfung ist signifikant dafür, weil es nicht nur beim Einkommensteuerrecht Probleme gibt, gleichzeitig gibt es sie auch im Körperschaftsteuerrecht, aber auch bei den Förderungen. Als Beispiel bei der Einkommensteuer ist herauszustreichen, dass 558 fast ausschließlich unbefristete Begünstigungen zu einem Einnahmenverlust von 9 Milliarden € führen beziehungsweise das 35 Prozent der tatsächlichen Einnahmen ausmacht.
Gleichzeitig fehlte in dem Bereich ein umfassendes und gleichzeitig systematisches Konzept mit konkret formulierten Zielen und messbaren Kriterien. Es war nicht bekannt, ob diese Steuerbegünstigungen die gebundenen finanziellen Mittel im bestmöglichen Ausmaß auch tatsächlich einsetzen. Evaluierungen fanden nicht statt, es gab auch keine systematische Beobachtung, Messung und Analyse der Wirkungen dieser Begünstigungen – und das bei einem Verwaltungsaufwand von 73 Millionen € pro Jahr. Dazu kommt noch, dass zahlreiche und zum Teil komplizierte Bestimmungen über Begünstigungen sich nachteilig auf den Vollzug auswirken, dass sinkende Personalressourcen und die Zunahme des Rechtsbestandes gleichzeitig auch eine Verringerung der Kontrolldichte nach sich gezogen haben. In dem Fall wurde das Risiko in Kauf genommen, dass zu niedrige Steuerfestsetzungen in weiterer Folge auch zu ungünstigen beziehungsweise ungewollten Steuerausfällen führen.
Das heißt, es wären in dem Bereich Maßnahmen zu setzen, insbesondere in die Richtung, dass, wenn ich eine Begünstigung gebe, gleichzeitig die Wirkung damit kontrolliert wird beziehungsweise gegenübergestellt wird, ob der Input dem Output entspricht und ob die Wirkung größer als allenfalls der Input ist – nur dann sollte sie bestehen bleiben. In diesem Falle wäre es also zweckmäßig, die bestehenden Begünstigungen kritisch zu hinterfragen und eine deutliche Verringerung anzustreben. Und es wären qualitative und quantitative Zielvorgaben mit messbaren Indikatoren festzulegen und gleichzeitig auch die Zielerreichung zu messen. Darüber hinaus – es wurde angesprochen, dass der Förderungsbericht derzeit nicht die Qualität hat, um tatsächlich als Steuerungsinstrument dienen zu können – wäre es notwendig, dass die Wirkung jeder Begünstigung im Förderungsbericht nach einheitlicher und konsistenter Systematik dargestellt wird, um eben tatsächlich daraus abgeleitet dementsprechend zielgerichtet steuern zu können.
Es ist nicht nur der Bereich der Steuern, der Potenzial bietet, um handeln zu können. Die Prüfung des Rechnungshofes zeigt in diesem Zusammenhang auch, dass im Gesundheitsbereich Handlungsbedarf besteht, Handlungsbedarf besteht in Blickrichtung Qualität für die Patienten. In diese Richtung geht auch der Schwerpunkt des Rechnungshofes mit seinen Prüfungen zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenbehandlung.
Der Schwerpunkt wurde gewählt mit der Frage: Haben wir ein einheitliches Verfahren für die Qualitätsmessung im Interesse der Patienten und für transparente Vergleiche zwischen den Krankenanstalten? – Das soll an und für sich gegeben sein und ist auch notwendig und steht außer Streit. Die Prüfung hat aber gezeigt, dass in diesem Bereich massiver Handlungsbedarf gegeben ist.
Ungeachtet eines klaren gesetzlichen Auftrages im Gesundheitsqualitätsgesetz 2005 fehlen nach wie vor in weiten Bereichen verbindliche Qualitätsvorgaben für die Erbringung von Gesundheitsleistungen. Weder der Bund noch – in diesem Fall – das Land Salzburg, das geprüft worden ist, hatten die erforderlichen Maßnahmen gesetzt. Das Land Salzburg hat sogar eine Verordnungskompetenz in dem Bereich in der Form ausgeübt, dass es die Verordnungskompetenz gestrichen hat, obwohl es seit dem Jahr 1996 verpflichtet gewesen wäre, interne Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorzusehen und die Voraussetzung mittels Verordnung zu schaffen.
Wir haben daher in dem Bereich lediglich im Strukturplan Gesundheit bundesweit einheitliche fach- und leistungsbezogene Qualitätskriterien. Diese fehlen aber im Bereich der Prozess- und gleichzeitig auch der Ergebnisqualität in den Krankenanstalten. Das heißt, es wird die Frage nicht beantwortet, wie gut das erzielte Verhandlungsergebnis im Vergleich zum erzielbaren Verhandlungsergebnis ist – eine Frage, die immer gestellt werden sollte.
Die fünf vom Rechnungshof geprüften Krankenanstalten erfassten im eigenen Interesse Qualitätsparameter, Komplikationen bei Operationen; einheitliche Vorgaben gab es dazu nicht. Die erfassten Qualitätsdaten waren daher nicht vergleichbar und gleichzeitig auch nicht als Grundlage für Steuerungen heranzuziehen.
In bestimmten Fachbereichen wiesen die Krankenanstalten – mit einer einzigen Ausnahme, nämlich die Barmherzigen Brüder in Salzburg – die erforderliche Fallzahl, das heißt die Anzahl der Operationen, die ein Arzt durchführen muss, um eine gewisse Qualität garantieren zu können, nicht auf. Das heißt, die Mindestfrequenzen des österreichischen Strukturplans Gesundheit wurden nicht erfüllt.
Bedenklich in diesem Zusammenhang ist Zell am See, wo mit einer einzigen Ausnahme, nämlich bei Entbindungen, bei allen Operationen die Mindestfrequenzen nicht erreicht worden sind. In Mittersill wurden nur zwei Schilddrüsenoperationen durchgeführt, in Tamsweg 41 Prozent der vorgegebenen Mindest-OPs im Bereich der Knieoperationen, im Krankenhaus Oberndorf wurde das Mindestziel nur zu 14 Prozent erreicht beziehungsweise bei Pankreas-Operationen nur zu 37 Prozent.
Das heißt also, in diesem Bereich ist es notwendig, dass wir auch in den Krankenanstalten, wo mehr als 50 Prozent der Mittel eingesetzt werden, dafür Sorge tragen, dass dem auch eine gewisse Qualität gegenübersteht.
Angesprochen wurde heute auch der Bereich der Flüchtlingsbetreuung. Da hat der Rechnungshof gerade aufgezeigt, wo es Probleme gibt, wo strittige Fragen über Jahre hindurch nicht beantwortet beziehungsweise nicht gelöst worden sind, wie beispielsweise Anpassung der Kostenersätze, Umfang des Begünstigtenkreises, gleichzeitig mangelnde Verfügbarkeit von Quartieren.
Es wäre in diesem Bereich notwendig, dass eine Schiedsinstanz eingeführt wird, die in Zukunft sicherstellt, dass Entscheidungen, die im Bund-, Länder- und Gemeindebereich fallen, dementsprechend zielgerichtet gefällt werden, damit es nicht dazu kommt, dass durch die Kompetenzzersplitterung die armen Betroffenen auf der einen und die Bürger auf der anderen Seite zu kurz kommen.
Eine Maßnahme sollte in die Richtung gehen, dass die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung zusammengeführt werden, da wir nicht nur ein Problem auf
der Ausgabenseite, sondern in gewissen Bereichen auch ein Qualitätsproblem haben. Das Geld, das wir einsetzen, wird nicht mit der Qualität verwendet, mit der es verwendet werden könnte, wenn wir in Zukunft eben nicht entsprechend besser steuern. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
14.08
Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Rechnungshofpräsident.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-16 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereröffnung der Polizeidienststelle Spital am Semmering.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Hable, Kollegin und Kollegen betreffend: Österreich öko-LOGISCH steuern.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1 und 2, 11 bis 13 und 15 bis 19 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 17, 21, 44 und 45, 47, 49 und 50 (265 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 4. Tagesordnungspunkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Höbart. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.10
Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Hohes Haus! Wir können jetzt im Plenum mit Petitionen so umgehen, wie man letztendlich im Petitionsausschuss damit umgeht. Und da komme ich jetzt zu einem aus unserer Sicht sehr strittigen Thema, nämlich wie man letztendlich mit Bürgerinitiativen, mit Petitionen, sprich mit Themen, die die Bevölkerung beschäftigen und die diese parlamentarisch einbringt, umgeht. Und da stellten wir Freiheitlichen in den letzten Jahren fest, dass man letztendlich Bürgerinitiativen oftmals schlichtweg vom Tisch wischt.
Kurz zur gängigen Praxis: Was passiert im Petitionsausschuss? – Da wird schnell drübergeflogen; gerade bei hochgradig sinnvollen Petitionen gibt es den sogenannten Sam-
melbericht, über den man dann wenige Minuten lang im Plenum diskutiert. Das ist absurd, das lehnen wir ab!
Wir Freiheitlichen fordern ganz konkret, gerade wenn es um Bürgerinitiativen geht, und das möchte ich nochmals betonen – auch wenn viele Abgeordnete der Meinung sind und es tatsächlich so ist, dass wir uns in einer repräsentativen Demokratie bewegen –: Wenn sich Bürger Gedanken machen, wenn es Themen gibt, die Bürger bewegen, dann wollen wir Freiheitliche, dass diese Anträge oftmals den Fachausschüssen zugewiesen werden, einen ordentlichen parlamentarischen Prozess durchlaufen – mit Expertenhearings und all diesen Dingen –, damit einmal Bürgerinitiativen tatsächlich ernst genommen werden. Das muss man an dieser Stelle sagen. (Beifall bei der FPÖ.)
Mittels dieses Instrumentariums der Sammelberichte einfach über Petitionen und Bürgerinitiativen hinwegzufegen, das lehnen wir ab.
Ganz kurz noch, denn ich kann diese Petitionen im wahrsten Sinne des Wortes ja nur streifen: Wir haben zum Beispiel im Sammelbericht „Gegen Raucherabzocke und Trafikanten-Sterben“, „Gegen ein Flüchtlingsheim in Gries am Brenner“ – übrigens eingebracht von einem ÖVP-Abgeordneten –, wir haben auch eine eigentlich ganz wichtige Petition zu behandeln, nämlich „Rettet das Bundesheer“ – eingebracht von unserem Abgeordneten und Obmann des Landesverteidigungsausschusses Mario Kunasek –, in der es ja tatsächlich darum geht, das Bundesheer zu retten. Das Bundesheer befindet sich in einem dermaßen erbärmlichen Zustand, hergerichtet von Rot und Schwarz, dass es zum Schämen ist. Und was passiert hier? – Es landet einfach im Sammelbericht, und man fegt über diesen Sammelbericht sozusagen hinweg. Wir hätten in Wahrheit diese Petition im Verteidigungsausschuss mit Experten aus dem Ministerium diskutieren müssen; und es wird nicht getan.
Hier muss ein Umdenkprozess stattfinden, um den parlamentarischen Ablauf gerade für Bürgerinitiativen zu verbessern, denn so kann man mit Bürgerinitiativen und Petitionen nicht umgehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
14.13
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lipitsch. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.14
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Kollege Höbart, ich möchte ganz kurz auf deine Wortmeldung replizieren. Wir haben im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, glaube ich, nicht die Fachkompetenz, über jeden einzelnen Antrag zu diskutieren. Wir entscheiden mehrheitlich, wo wir das hingeben.
Wenn du den Sammelbericht anschaust, siehst du, da gibt es keine Kenntnisnahme, wo nicht auch eine der Oppositionsparteien zugestimmt hat. Das ist kein Alleingang der Regierungsparteien, sondern wir entscheiden dort, wo das hinkommt.
Und ich glaube, dass das ganz, ganz wichtig ist, denn wir entscheiden auch, wenn bereits solche Bürgeranliegen in einer Pipeline sind, wo es eine Enquete gibt, wo es bereits Gesetzesvorlagen in Begutachtung gibt, dass wir diese dementsprechend vertagen und warten, was da kommt.
Wir haben aber bei der letzten Sitzung sehr, sehr viele Anliegen der Bürger an die Fachausschüsse zugewiesen. Du kannst dir das im Sammelbericht anschauen. Dort, in diesen Ausschüssen, wird das entsprechend beraten, dort sitzen die Fachexperten, dort soll auch diskutiert werden.
Deswegen möchte ich auch speziell auf eine Petition eingehen. Das ist die Petition 18, die die Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und die freiwillige Ein-
tragung dieser Kinder in das Personenstandsregister bearbeitet. Denn wir haben ja hier die Möglichkeit, auch einzelne Themen zu thematisieren.
Zu diesem Thema: In Österreich werden fehlgeborene Kinder nicht ins Personenstandsregister eingetragen, auch dann nicht, wenn es der Wunsch der Eltern ist. Sie können nicht eingetragen werden, wenn sie ein Gewicht von unter 500 Gramm haben. Das führt bei den Eltern meistens zu extremen Belastungen, denn sie verlieren etwas ganz Besonderes in ihrem Leben.
Und man muss jetzt auch einmal sagen, dass heute die Technik, die Medizin schon so weit ist, dass Eltern bereits in einem ganz frühen Stadium Bilder von ihrem Kind bekommen, das heißt durch Ultraschall. Und dieses Kind verlieren sie.
Ich denke, es ist ganz, ganz wichtig, dass wir uns damit befassen. Diese Eltern sind auch damit konfrontiert, dass, wenn dieses Ereignis eintritt, es rechtlich nicht existent ist. Es gibt keine Möglichkeit, sich von dem Kind zu verabschieden oder irgendwo auf einem Grab eine Kerze anzuzünden oder eine Blume hinzulegen.
Das müssen wir ändern. Denn in Österreich werden diese Kinder in einer Sammelbeisetzung auf einem nahegelegenen Friedhof beigesetzt. Etwas besser noch als in Deutschland vor 2013. Denn in Deutschland vor 2013 waren das Klinikabfälle und wurden mit diesen entsorgt. Deswegen hat Deutschland 2013 ein Gesetz geschaffen, dass den Eltern ermöglicht, diese Kinder ins Personenstandsregister einzutragen, wenn es ihr Wunsch ist.
Die Petition hat natürlich große Resonanz ausgelöst, und wir haben diese Petition an den Innenausschuss, der für das Personenstandsregister zuständig ist, zugewiesen. Ich hoffe und ich bitte, dass im Innenausschuss den betroffenen Eltern diese Eintragung ermöglicht wird, auf freiwilliger Basis, um auch die Möglichkeit zu schaffen, dass sich diese Eltern würdevoll verabschieden können.
Auf der anderen Seite haben wir aber auch Bürgerinitiativen. Und ich möchte die Bürgerinitiative 51 betreffend eine Verbesserung im Bereich der Lehrlingsausbildung herausgreifen, bei der es darum geht, eine optimale Ausbildung jenen Lehrlingen zu ermöglichen, die im Bereich der Gastronomie tätig sind. (Abg. Pirklhuber: Da waren wir sehr dafür! – Abg. Obernosterer: Hast du sie dir durchgelesen?) – Ja, ich habe sie durchgelesen.
Gerade weil diese Bürgerinitiative Lehrlinge selbst eingebracht haben, die aus diesem Bereich der Berufsschule Villach kommen, ist sie mir ein besonderes Anliegen. Ich weiß schon, dass es ein Problem ist, wenn man eine Schulzeit, eine Berufsschulzeit verändern will, aber es soll unsere Zielrichtung sein, dass wir den Lehrlingen die bestmögliche Ausbildung zugutekommen lassen. Denn das sind die Werbeträger für den Tourismus. Die arbeiten dann an den Menschen draußen und sind die Werbeträger, und das nützt im Endeffekt auch der Wirtschaft.
Ich glaube, dass wir in diesem Bereich natürlich über solche Anliegen entsprechend diskutieren müssen und auch schauen müssen, wie wir den Betroffenen helfen oder wie wir das System besser aufstellen können.
Natürlich ist es eine große Palette, Kollege Höbart, die wir hier zu bearbeiten haben. Gestern hat es geheißen, es ist eine Kraut-und-Rüben-Diskussion. Wir bekommen alles, das heißt – und ich habe bewusst die Fehlgeburten und die Lehrlinge hineingenommen –, all diese Anträge landen bei uns. Wir sollten die Möglichkeit schaffen, dass wir das den entsprechenden Ausschüssen zuweisen.
Ich möchte mich zum Abschluss ganz, ganz herzlich bei jenen bedanken, die diese Bürgerinitiativen und Petitionen initiieren. Denn sie nehmen viel Arbeit auf sich, um
neue Ideen, neue Vorschläge einzubringen. – Ein recht herzliches Dankeschön! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.19
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Schenk. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
14.19
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf die Petition „Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz“.
Eingangs möchte ich erwähnen, dass wir diesem Sammelbericht nicht zustimmen werden, weil wir mit der Vorgehensweise nicht einverstanden sind, dass diese Petition nicht dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen, sondern lediglich zur Kenntnis genommen wurde.
Mobbing ist ein großes Problem, und es kommt immer häufiger vor. Die Betroffenen fallen oft in eine Isolation, haben wirtschaftliche und gesundheitliche Probleme. Es ist ein großer Schaden für die Volkswirtschaft. Dazu hat es Studien der Arbeiterkammer Niederösterreich gegeben, wo der Schaden als beträchtlich angenommen wurde, aber es gibt keine konkreten Zahlen.
Wir bringen heute einen Antrag ein, damit dieses Anti-Mobbing-Gesetz auch besprochen und behandelt wird und im besten Falle umgesetzt wird. Mobbing ist jetzt in verschiedenen Bereichen geregelt, einerseits im Arbeitsrecht, andererseits im Gleichbehandlungsgesetz. Es ist zu zersplittert und der betroffene Bürger, der Gemobbte kennt sich nicht aus und hat hier auch quasi keine Rechtssicherheit.
Im Ausschuss wurde argumentiert, dass das nicht notwendig sei, dass Präventionsmaßnahmen besser wären als ein eigenes Anti-Mobbing-Gesetz. So stand es auch in der Stellungnahme des Ministeriums. Das ist aber zu wenig. Es braucht hier ein Anti-Mobbing-Gesetz, in dem alle Bereiche zusammengeführt werden und klipp und klar auf einigen Seiten alles zusammengefasst ist, damit sich der Betroffene hier alleine zurechtfinden kann und nicht die Hilfe eines Anwaltes braucht, um zu sehen, wie er sich als Gemobbter wehren kann.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch daran erinnern, dass wir im April dieses Jahres ein neues Gesetz im Hohen Haus beschlossen haben betreffend Fern- und Auswärtsgeschäfte, das FAGG. Dieses Gesetz wurde aus dem Konsumentenschutzgesetz herausgelöst, weil es dort eben auch nicht optimal war, weil es dort auch zu zersplittert war. Hier kann man das analog auch beim Anti-Mobbing-Gesetz in Betracht ziehen, diesen Weg auch zu gehen und ein eigenes Anti-Mobbing-Gesetz zu beschließen.
Wir haben hier im Hohen Haus am 9. Juli 2010 ja schon darüber gesprochen. Die Regierungsfraktionen waren auch damals der Ansicht, dass Österreich kein Anti-Mobbing-Gesetz braucht, aber wenn man sich die wenigen Zahlen ansieht, die vorhanden sind, bezweifle ich das. Ich habe im Zuge dieser Petition mit vielen Betroffenen gesprochen, auch mit einer Selbsthilfegruppe in Graz, der ursprüngliche Initiator dieser Petition kam aus Salzburg, auch der hat mir seine Probleme geschildert, und eine Ärztin aus Niederösterreich war bei mir. Also da ist wirklich sehr viel menschliches Leid damit verbunden, und dagegen muss Abhilfe geschafft werden.
Ich möchte jetzt einen Entschließungsantrag einbringen, den ich eingangs erwähnt habe. Dieser umfasst zwei Punkte: einerseits dass eine umfassende Mobbing-Studie in Auftrag gegeben wird, wo eben Zahlen erhoben werden, wo auch andere Bereiche, die zum Mobbing gehören, wie Bossing und Staffing, mitbehandelt werden, andererseits
dass es hier zu einem Anti-Mobbing-Gesetz kommt und die Regierung hiefür eine entsprechende Vorlage liefert.
Ich bringe nun den Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, im Speziellen der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, eine umfangreiche Mobbing-Studie mit all ihren Ausgestaltungsformen in Auftrag zu geben, in welcher erhoben wird, wie viele Mobbing-Betroffene es in Österreich gibt und welcher Schaden nicht nur für die österreichische Volkswirtschaft, sondern auch für die Betroffenen entsteht.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, ehestmöglich dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, welcher die derzeitige Zersplitterung der Schutznormen in einem ,Anti-Mobbing-Gesetz‘ zusammenfasst und somit für die Betroffenen einen einheitlichen Rechtsschutzkatalog darstellt.“
*****
Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
14.24
Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Schenk, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4 - Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1 und 2, 11 bis 13 und 15 bis 19 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 17, 21, 44 und 45, 47, 49 und 50 (265 d.B.)
Wenn man in Google das Wort "Mobbing" eingibt so erhält man nach 0,16 Sekunden 12.400.000 Seiten. Der Großteil der Fachliteratur, Laienliteratur, Diplomarbeiten, Studien, Untersuchungsergebnisse etc. sind sich einig, dass Mobbing ein weitrechendes sozialpolitisches, medizinisch-therapeutisches, gesellschaftliches, rechtliches und wirtschaftliches Problem darstellt. Für den einzelnen Mobbing- Betroffenen führt die seelische Gewalterfahrung oft in den gesundheitlichen (zB. Berufsunfähigkeitspension) oder wirtschaftlichen Ruin sowie zur sozialen Isolation.
Mobbing bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe am Arbeitsplatz von gleichgestellten, vorgesetzten oder untergebenen Mitarbeitenden schikaniert, belästigt, beleidigt, ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird.
Die gemobbten Personen geraten durch die Gruppendynamik (oder durch das Machtgefälle) in eine unterlegene Position, aus der sie alleine nicht mehr herausfinden kön-
nen. Sie werden durch das System in dieser Rolle fixiert, was zu entsprechenden Opfer-Gefühlen und Opfer-Haltungen führt.
Bei allgemeiner Unzufriedenheit der Mitarbeitenden, wenn Konflikte nicht gelöst werden, bei Fusionen und Umstrukturierungen und immer dann, wenn am Arbeitsplatz der Druck zunimmt, tritt Mobbing häufiger auf. Mobbing existiert jedoch nicht nur in der Arbeitswelt, sondern geschieht auch im Bildungsbereich, in Freizeit-Institutionen (z. B. Vereinen), in der Nachbarschaft oder als Cyber-Mobbing, was nicht selten zum Freitod der Gemobbten führt. Die Folgen sind mitunter schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Depressionen, Alkohol, Drogen- oder Medikamentensucht bis hin zum Selbstmord.
Faktum ist, dass die zunehmend tolerierte Methode der seelischen Gewalt im Sinne massiver Menschenrechtsverletzungen als Spiegelbild der Verrohung unserer Gesellschaft mit einem bedenklichen Werteverfall einhergeht.
Der Zeitfaktor spielt insofern eine Rolle, als man per Definition nur dann von Mobbing spricht, wenn Mobbinghandlungen systematisch, häufig und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Der wirtschaftliche Schaden ist schwer abzuschätzen, kann aber in enormer Höhe angenommen werden. Die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung ist daher sowohl aus menschlichen als auch ökonomischen Gründen geboten.
Uneinigkeit herrscht bei den mobbinginvolvierten Berufsgruppen, wie mit diesem Phänomen der massenhaft auftretenden Menschenrechtsverletzungen in unserem Rechtsstaat begegnet werden soll.
Eine Möglichkeit einer rechtspolitischen Gesellschaft wäre, Mobbinghandlungen als Tatbestand in das Strafrecht aufzunehmen und damit allen MobberInnen ein klares deutliches "Stopp dem Mobbing - Stopp der Menschenrechtsverletzungen" zu vermitteln.
Viele europäischen Staaten, namentlich, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, Niederlande, Frankreich, Schweiz und auch Serbien haben sich für die Implementierung eines Anti-Mobbing-Gesetzes entschieden und damit ein klares politisches Zeichen gesetzt.
Es erscheint angesichts der vielen alarmierenden Fakten zum Thema Mobbing unerklärlich und unverständlich, dass die österreichische Regierung die Bürgerinitiative von Herrn Walter Plutsch "Anti-Mobbing-Gesetz" "untergehen" ließ.
Laut Aussage der Bundesregierung (Parlamentskorrespondenz Nr. 766 vom 04.08.2011) bestehe derzeit kein Bedarf an einem eigenständigen "Anti-Mobbing- Gesetz" in Österreich. Aus Sicht des BMASK ergibt sich aus der bestehenden Rechtslage bereits ein breites Spektrum an Anknüpfungspunkten. Damit besteht derzeit kein Bedarf an zusätzlichen, das Mobbing betreffenden Regelungen, insbesondere auch nicht an einem eigenständigen sogenannten "Anti-Mobbing-Gesetz" (Stellungnahme des BMASK zur gleichlautenden Petition 1/SPET XXV. GP vom 31.03.2014).
Die Aussagen des BMASK in der Stellungnahme vom 31.03.2014 (1/SPET XXV. GP) - "Damit besteht derzeit kein Bedarf an zusätzlichen, das Mobbing betreffenden Regelungen, insbesondere auch nicht an einem eigenständigen sogenannten Anti-Mobbing-Gesetz" (siehe oben) sind im Lichte anderer Normierungen nicht nachvollziehbar.
Der Nationalrat hat Ende April 2014 ein neues Gesetz (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG) beschlossen, welches aus dem Konsumentenschutzgesetz herausgelöst wurde. Der Gesetzgeber hat wegen der Vereinfachung den Weg zu einem eigenen Gesetz gewählt.
Diesbezüglich wird in den Erläuterungen zum FAGG folgendes ausgeführt:
wäre es nicht zweckmäßig, das zusammengefasste neue Regime in das ohnehin bereits komprimierte Konsumentenschutzgesetz einzufügen. Die legistisch elegantere Lösung liegt darin, für dieses vereinheitlichte und umfangreichere Regime ein eigenes Gesetz zu schaffen.. (Erläuterungen zu 89. der Beilagen XXV. GP)
Als Problem stellt sich daher für die Rechtsanwender die Zersplitterung der einzelnen Schutznormen dar, weil Mobbing eine Querschnittsmaterie darstellt, welche rechtsunkundige Betroffene vor massive Probleme stellt.
Die Arbeiterkammer schreibt in diesem Zusammenhang: Im Jahr 2011 bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass durch Mobbing hervorgerufene gesundheitliche Beeinträchtigungen als Körperverletzung zu werten sind.
Einige Zahlen im Vergleich:
Nach den Ergebnissen des European Working Condition Survey (EWCS) von 2010 liegt die Mobbingrate in Österreich (7,2 %) drastisch über jener der EU-27 (4,1 %) und jener der EU-15 (4,7 %). Während sowohl in den EU-27 als auch in den EU-15 Mobbing zwischen 2005 und 2010 um rund 1 % rückläufig war, stieg Mobbing in Österreich von 5 % (2005) auf 7,2 % (2010) an.
Am stärksten zugenommen hat das Mobbinggeschehen in der Altersgruppe "50 Plus": von 3,8 % (2005) auf 8,6 % (2010).
Bezogen auf die Geschlechterverteilung lässt sich feststellen, dass bei den Frauen zwischen 2005 und 2010 Mobbing weit stärker angestiegen ist (von 5,1 % auf 7,9 %) als bei den Männern (von 4,9 % auf 6,6 %).
Diese Zahlen zeigen einerseits, dass Mobbing kein österreichspezifisches, sondern ein europaweites Phänomen ist, andererseits aber auch, dass die Zahl der von Mobbing Betroffenen in Österreich über dem EU-Durchschnitt liegt und kontinuierlich steigt.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger schreibt diesbezüglich - Auszug:
"Jeder kann Opfer von Mobbing und Diskriminierung werden. Für die Unternehmen, das Gesundheitswesen sind damit schwere finanzielle Nachteile verbunden. Der wirtschaftliche Schaden ist schwer abzuschätzen, kann aber in enormer Höhe angenommen werden. Die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung ist daher sowohl aus menschlichen als auch ökonomischen Gründen geboten.
Das Problem und die hohen volkswirtschaftlichen Kosten von Mobbing und Diskriminierung werden zunehmend erkannt. Laut Statistik Austria fühlen sich rund 93.000 Personen, das sind 2,4 % der Erwerbstätigen, von Mobbing betroffen.
In den Frauenförderungsplänen des Bundes werden mittlerweile Bestimmungen normiert, die die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung bezwecken. So hat z.B. das Bundesministerium für Finanzen im Frauenförderungsplan unter dem Titel "Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz" festgeschrieben: Wenngleich noch nicht alle Frauenförderungspläne solche Bestimmungen enthalten, ist doch eine Weiterentwicklung zur Abwehr von Mobbing und Diskriminierung zu erkennen.
In Österreich formieren sich bereits Selbsthilfegruppen, die sich für Betroffene einsetzen. Eine Bürgerinitiative zur Schaffung eines Anti-Mobbing-Gesetzes hat am 18. Juni 2009 einen Antrag für ein solches Gesetz an NR-Präsidentin Barbara Prammer übergeben, der von 1.520 Unterzeichnern, darunter auch Politiker, unterstützt wurde. Nach den Unterzeichnern sollen u.a. Beweiserleichterungen für Opfer, hohe, von der Intensität des Mobbings abhängige, Strafrahmen für Täter und eine Mindestverjährungsfrist von fünf Jahren verankert werden. Ebenso werden Entschädigungen für Mobbing-
Betroffene, der Widerruf ehrverletzender Äußerungen und Handlungen sowie verstärkte Präventionsmaßnahmen gefordert.
Politiker zeigen zudem Interesse an einer Verbesserung der gegenwärtigen Situation für Behinderte. So wurde im Parlament eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft angeregt und dieser Antrag von allen Parteien im Dezember 2009 befürwortet. Am 26. Februar 2010 wurde eine Anfrage betreffend Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung an alle Minister und an den Präsidenten des Rechnungshofes gerichtet.
Die aufgezeigten Rechtsschutzmöglichkeiten sind nicht als "Bedienungsanleitung" für den Einzelfall zu sehen. Die gesetzlichen Regelungen sind hinsichtlich der jeweiligen Ansprüche, Rechtsfolgen, Fristen sowie Zuständigkeitsregeln für das Verfahren so unterschiedlich, dass diese je nach Sachlage gesondert zu ermitteln sind. Nach Meinung des Autors wären die bestehenden Gesetze allenfalls in Zusammenhang mit den Beratungen über ein Anti-Mobbing-Gesetz dringend zu vereinfachen.
Das Aufzeigen und Bekanntmachen von Rechtsschutzmöglichkeiten bei Mobbing und Diskriminierung soll Betroffenen die Wahl zwischen der Ursachenbekämpfung mit Hilfe von sachkundigen Beratern bzw. Juristen oder der Symptombekämpfung mit Hilfe von Psychologen, Psychiatern und anderen Ärzten erleichtern. Die Wirksamkeit des Rechtsschutzes bei Mobbing ist derzeit auch wegen des abschreckenden Prozessrisikos für die Betroffenen als gering anzusehen. Der Rechtsschutz gegen Diskriminierung ist nach Ansicht des Autors besser ausgestaltet und wird einen zunehmenden Grad der Wirksamkeit erreichen, wenn mehr Betroffene diesen Rechtsschutz in Anspruch nehmen und Arbeitgeber sowie Mobber und Diskriminierer mit ernsthaften Sanktionen rechnen müssen. Nur wenn diese die Erfahrung machen, dass jede ihrer feindseligen Handlungen bzw. Unterlassungen für sie selbst höchst unangenehme Konsequenzen hat, werden sie ihr Verhalten ändern. Die Kosten in Höhe von weit über einer Milliarde Euro jährlich im Gesundheits- und Sozialbereich, aber auch bei (Früh-)Pensionen und in Unternehmen usw. rechtfertigen nach Ansicht des Autors Überlegungen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Rechtschutzes, mit dem Ziel von volkwirtschaftlichen Kosteneinsparungen im Milliardenbereich."
Es scheint daher mehr als zwingend notwendig, ein einheitliches "Anti-Mobbing-Gesetz" zu erarbeiten, um den Betroffenen Abhilfe zukommen zu lassen. Derzeit sind Schutznormen über den gesamten Rechtsbereich verstreut, sodass nicht nur den Betroffenen keine Hilfen in Aussicht gestellt werden, sondern auch dem Staat und den Unternehmungen sowie auch den Betroffenen selbst hohe Kosten entstehen. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden wurde oben schon beleuchtet.
Jedes Opfer, welches sich aufgrund von Mobbing für den Freitod entscheidet, ist ein Opfer zu viel.
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, im Speziellen der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, eine umfangreiche Mobbing-Studie mit all ihren Ausgestaltungsformen in Auftrag zu geben, in welcher erhoben wird, wie viele Mobbing-Betroffene es in Österreich gibt und welcher Schaden nicht nur für die österreichische Volkswirtschaft, sondern auch für die Betroffenen entsteht.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, ehestmöglich dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, welcher die derzeitige Zersplitterung der Schutznormen in
einem "Anti-Mobbing-Gesetz" zusammenfasst und somit für die Betroffenen einen einheitlichen Rechtsschutzkatalog darstellt.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
14.25
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der vorliegende Sammelbericht zeigt ein breites Spektrum an Bürgeranliegen auf, von Umwelt und Gesundheit angefangen, über Medien, Armut, Familie, bis hin zu Sicherheit und Soziales. Kollege Höbart, ich glaube, alle Petitionen und Bürgerinitiativen werden ernst genommen und dem Bedarf und den Möglichkeiten entsprechend auch bearbeitet.
Ich darf kurz zu zwei Petitionen und einer Bürgerinitiative Stellung nehmen. Von dir wurde bereits die Petition der Gemeinde Gries am Brenner gegen das Flüchtlingsheim erwähnt. Ja, diese wurde mir vom Bürgermeister übergeben und wurde am 17. April eingebracht. Daraufhin, glaube ich, haben wir gemeinsam mit der Region versucht, diese Bürgerinitiative ernst zu nehmen und zu bearbeiten.
Das Endergebnis ist, dass es für diese Gemeinde eine Lösung gibt: Statt 50 bis 70 Asylwerber wurden 30 untergebracht, und 20 bis 30 werden in der Region untergebracht. Also hier hat eine Region bestehend aus 13 Gemeinden gemeinsam daran gearbeitet. Im Sinne dieser schwierigen Debatte haben wir, glaube ich, eine vernünftige Lösung gefunden. Ich glaube, das hat auch das Land eingesehen. Das wurde einfach aufgezwungen, und das ist nicht der Weg und das Ziel. Das geht nur gemeinsam, mit einem Dialog zwischen Gemeinde und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und der Region. Ich glaube, wir werden in dieser Frage, so zeigt es auch die heutige Diskussion, noch länger beschäftigt sein.
Ich sage dem Kollegen Lipitsch ein Dankeschön für die Petition betreffend Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten. Das ist ein Thema, das uns alle bewegt hat. Ich habe da viele Zusendungen bekommen. Ich darf kurz zitieren: Schaffen Sie diese 500-Gramm-Grenze ab und sorgen Sie dafür, dass jeder Mensch auch als Mensch anerkannt wird! Ich glaube, das hat uns auch dazu bewogen, dass wir dieses Thema annehmen und ernst nehmen. Als Familienpartei, glaube ich, sind wir sehr daran interessiert, dass es da zu einer Regelung kommt. Deutschland kann durchaus Vorbild sein. Wir haben die Zuweisung an den Innenausschuss geregelt, und somit ist die Möglichkeit gegeben, dieses Gesetz zu ändern und die Eintragung ins Personenstandsregister möglich zu machen.
Wir brauchen natürlich auch noch den Gesundheitsbereich, um das Hebammengesetz zu ändern, aber ich glaube, man sieht, wie schnell es gehen kann, eine menschliche und menschenwürdige Anerkennung von Kindern herbeizuführen. (Beifall bei der ÖVP.)
Eine Bürgerinitiative, die mir übergeben wurde, betrifft die Erhaltung der Lizum im Wattental. Da ist es um einen Truppenübungsplatz gegangen, der öffentlich und international genutzt wird. Hier haben sich über 1 000 Bürgerinnen und Bürger eingebracht. Es hat durchaus Nutzungskonflikte gegeben mit den Wanderern, den Touristen, aber auch den Almbauern, als man im Sommer eine Waffenübung durchgeführt hat. Das war vertraglich nicht vereinbart, und die Bürger sind auf die Barrikaden gestiegen und haben eine Bürgerinitiative gestartet, die noch immer läuft. Es wurde in der Zwischenzeit ein Verein gegründet, um diese Problematik weiter aufzuzeigen.
In der Stellungnahme des Verteidigungsministeriums, welche ja aufbauend auf einen Nutzungsvertrag von 1955 erstellt wurde, geht klar hervor, dass diese Mehrfachnutzun-
gen der Wattener Lizum durchaus rechtens sind und hier die Rechte bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei den Bäuerinnen und Bauern liegen, die diese Alm bewirtschaften, aber auch bei den Weitwanderern. Damit, glaube ich, wird man in Zukunft versuchen, im Einvernehmen mit dem Truppenübungsplatz hier wieder Klarheit zu schaffen, dass man ungehindert diesen Truppenübungsplatz auch touristisch und landwirtschaftlich nutzen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Dieser Sammelbericht zeigt auf, dass es in unserem Land möglich ist, Bürgeranliegen unbürokratisch und möglichst bürgernah zu behandeln. Ich glaube – Kollege Lipitsch hat das schon betont –, Petitionen und Bürgerinitiativen sind ein wertvoller und vor allem sinnvoller Weg, Anliegen und Probleme aufzuzeigen und zu lösen. Sie sind ein positives Beispiel direkter Demokratie. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.28
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.29
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Ich möchte Ihnen heute eine kurze Geschichte erzählen, die für mich symptomatisch ist für den Zustand der Republik und wie diese Republik mit Bürgerbeteiligung, direkter Demokratie umgeht. Man sieht es auch ein bisschen auf der Regierungsbank. Es ist niemand da, das heißt, hier sieht man auch den Stellenwert, den dieser Ausschuss hat, und das ist meiner Ansicht nach beschämend. (Beifall bei der FPÖ.)
Kurz zur Geschichte: Die Geschichte beginnt im Frühjahr 2014, Hermann Gahr wird es wissen. Die grüne Landesrätin Baur in Tirol verkündet plötzlich, in Gries am Brenner ein Asylwerberheim für 50 Asylwerber errichten zu wollen. Gries am Brenner ist eine kleine Gemeinde mit knapp über 1 000 Einwohnern. Gries am Brenner ist die Grenzgemeinde an der größten Schlepperroute Europas, nämlich von Italien rauf über den Brenner nach Zentraleuropa. Dazu kommt noch, dass in Gries am Brenner die Polizeistation, die seit Jahrzehnten existiert und genau diese Aufgabe hat oder gehabt hat, nämlich diese Schlepper zu kontrollieren, mit Ende des Jahres geschlossen wird.
So, was ist passiert? – Natürlich gab es einen Sturm der Entrüstung der Bevölkerung im gesamten Wipptal, und auch der Bürgermeister, wie in Tirol so üblich ein ÖVP-Bürgermeister, war verzweifelt und bittet ausgerechnet den blauen Nationalratsabgeordneten Peter Wurm um Hilfe, weil er sich von der eigenen Partei in Tirol im Stich gelassen fühlt und weil ihm da keiner hilft. (Beifall bei der FPÖ.)
Übrigens ein Originalzitat des Bürgermeisters – ich gebe es hier gern wieder – in dem Telefonat, wo er mich angerufen hat: Ja, er hat mit dem Landeshauptmann Platter gesprochen und der hat ihm gesagt, er kann da nichts machen wegen der Koalition mit den Grünen.
Wie geht die Geschichte dann weiter? – Ich rate dem Bürgermeister: Das Gescheiteste ist, du machst bei dir in der Gemeinde eine Volksbefragung. Das kann zwar das Asylwerberheim nicht verhindern, aber zumindest wird die Bevölkerung vor Ort eingebunden und gefragt. – So weit, so gut.
Dann kommt plötzlich Bewegung in die Geschichte – ich nehme an, bei der ÖVP hat es einiges an Turbulenzen gegeben – und plötzlich taucht eben die Petition Nummer 12/2014 vom Kollegen Hermann Gahr im Petitionsausschuss auf mit dem Inhalt, den eigentlich ich geschrieben haben könnte. Inhaltlich fordert er genau das Gleiche. (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Er fordert, dieses Asylwerberheim nicht zu errichten, argumentiert es auch
sehr fundiert. Ich war also ganz glücklich – wobei das natürlich eine reine Feigenblattaktion des Nationalratsabgeordneten Hermann Gahr war, weil er natürlich sachkundig genug ist, um zu wissen, dass das ja keine Geschichte ist, die den Bund betrifft, sondern dass das Länderkompetenz ist. Das heißt, diese Petition hat hier an sich nichts verloren, weil die Kompetenz in dieser Angelegenheit eindeutig beim Land liegt.
Was passiert? – Eine Gruppe von besorgten Bürgern in Gries am Brenner macht dann eine Unterschriftenaktion, fordert eben diese Volksbefragung. Kurz zur Erklärung: Gesetzlich muss ein Sechstel der Wahlberechtigten so etwas unterstützen, das sind knapp 17 Prozent. Was ist in Gries am Brenner passiert? – 30 Prozent der Bevölkerung haben diese Unterschriftenaktion unterstützt und wollten nicht mehr oder weniger als eine Volksbefragung in Gries am Brenner. So weit, so gut. Es wäre ja alles klar gewesen. Die Unterschriften werden übergeben und dann passiert Folgendes: Der Bürgermeister hat offensichtlich einen Maulkorb von ganz oben bekommen und ist verschollen, auch für die Presse nicht mehr erreichbar, und vertritt den Standpunkt, er führt diese Volksbefragung einfach nicht durch. Punkt, aus, Schluss, amen.
Was macht der Bürgermeister stattdessen? – Bitte, wir sind in Österreich und nicht in Nordkorea, aber selbst in Nordkorea hätten die Leute jetzt gelacht: Der Bürgermeister macht auf eigene Kosten mit dem Gemeindewappen eine Umfrage. Das heißt, alle Bürger in Gries am Brenner bekommen einen Brief mit einem Wahlzettel und einem Rückantwortkuvert. Also das ist Nordkorea live in Tirol. Was passiert? – Der Bürgermeister bekommt die Rückantwortkuverts mit den Stimmzetteln, zählt sie zu Hause selbst aus (Abg. Gahr: Das stimmt nicht!) und veröffentlicht bei einer Pressekonferenz das Endergebnis, wo plötzlich die gesamte Grieser Bevölkerung für das Asylwerberheim ist. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Die Rücklaufquote – und das ist schon ein Vorwurf – von 99 Prozent macht nicht einmal die Presse in Tirol stutzig. Also das ist Nordkorea live, mir fehlen die Worte.
Was ist die Moral von der Geschichte? – Bitte, es kann im Jahre 2014 nicht sein, dass ein Bürgermeister die gesetzliche Möglichkeit hat, eine legitime Volksbefragung einfach nicht durchzuführen. Hier sind wir gefordert, im Parlament und auch im Ausschuss, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit so etwas nicht mehr passieren kann, damit der Bürger zu seinem Recht kommt, unabhängig vom Thema, um das es an sich geht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.34
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Willi zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.34
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu den Ausführungen des Kollegen Peter Wurm zu Wort gemeldet, und ich berichtige tatsächlich:
Die Gemeinde Gries am Brenner ist nicht „Nordkorea live“. Sie können sich vor Ort davon überzeugen. – Das war der erste Punkt.
Zweiter Punkt: Herr Abgeordneter Wurm hat gesagt, die Polizeistation in Gries am Brenner habe nur die Aufgabe, die Schlepperroute nach Norden zu kontrollieren. (Abg. Peter Wurm: Hauptsächlich!) – Das stimmt nicht! Diese Polizeistation hat genau die Aufgaben wie jede andere Polizeistation in Österreich auch.
Dritter Punkt: Zur Volksbefragung kam es deshalb nicht, weil die Tiroler Gemeindeordnung vorsieht, dass Volksbefragungen in einem Ort nur zu Angelegenheiten durchzuführen sind, die die Gemeinde betreffen und wo die Gemeinde die Kompetenz hat. (Abg. Peter Wurm: Da gibt es ein Rechtsgutachten!)
Für Flüchtlingsfragen sind, wie wir wissen, die Länder zuständig, und daher war laut TGO diese Befragung zu untersagen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.36
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. Ich stelle Ihnen 5 Minuten Redezeit ein. – Bitte.
14.36
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Das Thema Bürgerinitiativen und Petitionen ist ein ganz wesentlicher Bereich der parlamentarischen Arbeit. Wir haben im letzten Jahr gezeigt, dass wir mit Hilfe eines bisher eher unscheinbaren Ausschusses auch Öffentlichkeitsarbeit machen konnten und auch gemacht haben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an so wichtige Petitionen und Bürgerinitiativen wie das Verbot der Neonicotinoide zum Schutz der Bienen, die ganz prominent hier im Ausschuss verhandelt wurde, oder auch die Petitionen und Bürgerinitiativen bezüglich des Untersuchungsausschusses und rechtliche Fragen des Untersuchungsausschusses, wozu jetzt gerade die entsprechenden Vorlagen dem Haus vorliegen. Also da gab und gibt es wirklich breite Unterstützung der Bevölkerung, und das ist ganz wichtig.
Alle, die hier sind, und auch jene, die zu Hause sitzen und zusehen, fordere ich gern auf, sich hier einzubringen und die Parlamentshomepage zu besuchen, um Bürgerinitiativen und Petitionen zu unterstützen. Das ist online möglich. Sie können auch Ihre Stimme noch abgeben, wenn diese Petitionen und Bürgerinitiativen noch in Verhandlung sind. Das ist, glaube ich, ein riesiger erster Schritt gewesen, meine Damen und Herren, um die Bevölkerung näher an das Parlament heranzuführen.
Jetzt zum aktuellen Sammelbericht: Wir werden dem Bericht zustimmen. Warum? – Nach den Querelen der letzten – ich sage einmal – Monate und den Diskussionen zwischen den Fraktionen wollen wir auch ein positives Zeichen setzen, Kollege Lipitsch, dass wir bereit sind für eine gemeinsame Zusammenarbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Aber ich finde es wichtig, die Kritikpunkte, die heute schon zum Teil gekommen sind, weiter ernsthaft zu verfolgen, zu hinterfragen, besonders was unsere Arbeitsweise betrifft.
Ich erwähne jetzt die vorliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen. Wir haben 17 hier zu behandeln. Von den 17 Bürgerinitiativen und Petitionen haben wir sieben den Ausschüssen zugewiesen. Also sieben Anliegen von Bürgerinnen- und Bürgerinitiativen sind tatsächlich dort gelandet, wo sie hingehören, nämlich in den Fachausschüssen, wie etwa die Frage, wie das Urheberrecht geregelt sein soll. Da gibt es zum Beispiel die Bürgerinitiative „Nein zu Handy- und Computersteuer! Ja zu einem modernen Urheberrecht!“ und gleichzeitig gibt es auch eine Bürgerinitiative „Festplattenabgabe jetzt!“. Hier ist die Frage des Urheberrechts und auch die Finanzierung im künstlerischen Bereich zu klären. Das ist dem Ausschuss zugewiesen worden und das muss dort auch fachlich behandelt werden. Oder es gibt eben auch eine Petition der Filmfernsehfreunde, 20 Prozent der Gebühreneinnahmen des ORF für die Vergabe von Produktionen in Österreich zu verwenden. Das ist also eine Fragestellung, die dem Kulturausschuss zugewiesen wurde, und ich glaube, es ist sinnvoll, dass dort im Ausschuss über solch eine Fragestellung diskutiert wird.
Jetzt sind wir bei einigen Problemfragen, nämlich: Warum haben wir andere Initiativen, Kollege Lipitsch – ich werde sie gleich erwähnen –, nicht dem Ausschuss zugewiesen? Ich greife eine der meiner Meinung nach interessantesten heraus, die Bürgerinitiative Nummer 50. Sie fordert „Arbeitszeit FAIRkürzen, Arbeit FAIRteilen: Für 7-Stunden-Arbeitstag und Überstundenabbau.“
Meine Damen und Herren, es gibt Rekordarbeitslosigkeit nicht nur in Europa, sondern auch in Österreich, und wir haben trotzdem 270 Millionen Überstunden im Jahr – 270 Millionen Überstunden! Wir wissen, dass es auch Probleme gibt, was die Gesundheitssituation am Arbeitsplatz betrifft. Kollegin Schenk hat ja auch eine Antimobbinginitiative eingebracht. Wir wissen, wie viele Krankenstände es durch entsprechende nicht optimale Bedingungen am Arbeitsplatz gibt. Und genau die Fragestellung, wie wir Arbeit in Zukunft auch weiterentwickeln können, auch fair verteilen können, auch sinnvoll für Beschäftigung sorgen können im Sinne des Solidarprinzips, ist Thema. Aus unserer Sicht hätte diese weitreichende Initiative, diese Bürgerinitiative, die von mehr als 2 000 Bürgerinnen und Bürgern online unterstützt wurde, auch dem Ausschuss zugewiesen werden müssen.
Sie ist nicht tagesaktuell, Kollege Lipitsch, das würde ich auch sagen. Aber sie ist ein wichtiger Teil einer sozialen Debatte darüber, wohin die Arbeitswelt in den nächsten fünf, zehn, fünfzehn Jahren in Österreich und auch in Europa geht.
Also das würde ich mir wünschen, dass wir hier Verbesserungen auch noch im Ausschuss zustande bringen. Warum? – Wegen der – und jetzt komme ich noch zu einer der prominentesten Bürgerinitiativen, die derzeit im Ausschuss zur Behandlung liegt – Bürgerinitiative über das transatlantische Investitions- und Freihandelsabkommen TTIP. Diese Bürgerinitiative hat bereits 25 000 Unterstützungserklärungen auf der Plattform, aber es fehlt immer noch die Stellungnahme des Außenministeriums zu dieser Bürgerinitiative. Alle anderen Ministerien, auch das Bundeskanzleramt, haben bereits eine Stellungnahme abgegeben. Wir mussten diese Bürgerinitiative vertagen. Das Außenministerium hat keine Antwort zur Verfügung gestellt.
Da sehen Sie, dass wir Änderungen in der Geschäftsordnung brauchen, dass auch Ministerien verpflichtet sind, innerhalb einer bestimmten Zeit von zum Beispiel acht Wochen die Antwort zu liefern. An dieser Änderung werden wir gemeinsam, hoffe ich, noch arbeiten. Und darüber hinaus möchte ich auch noch dem Kollegen Pock für seine Bemühungen als Vorsitzender an dieser Stelle danken, der sich wirklich bemüht, dass etwas weitergeht, dass wir ein konstruktives Klima haben und dass wir auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger hier etwas weiterbringen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.42
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kunasek. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.42
Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, jetzt haben wir schon sehr viel über Bürgerbeteiligung, direkte Demokratie und dergleichen gesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, ich glaube, spätestens seit der Drüberfahrpolitik von SPÖ und ÖVP in der Steiermark wissen wir, dass die SPÖ und die ÖVP, die beiden Regierungsparteien, ein kleines Problem mit direkter Demokratie haben. Obwohl Bürgerbefragungen in Gemeinden mit 70 Prozent, 80 Prozent, 90 Prozent klare Entscheidungen für das Bleiben der Eigenständigkeit der Gemeinde gebracht haben, wurde drübergefahren. Auf der anderen Seite haben rote und schwarze Bürgermeister unsere Anträge nicht einmal zugelassen, weil man anscheinend vor der Bevölkerung Angst hat und bei solchen Entscheidungen, die unmittelbar auch auf das Leben des Einzelnen Auswirkungen haben, den Bürger nicht mitreden lassen will.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da können wir heute über Petitionen reden, über Bürgerbeteiligung reden, aber wir müssen es auch leben. Und leben müssen wir es vor allen Dingen dort, wo wirklich auch gelebt wird, nämlich in unseren Gemeinden. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte meinen Redebeitrag eigentlich dem Thema Bundesheer widmen, auch wenn ich zugeben muss, dass das irgendwie jetzt schön langsam eine Übung ist, die zu einer traurigen Gewohnheit wird, denn seit 2008 bin ich jetzt im Parlament, seit 2008 melde ich mich immer wieder zu Wort, so wie auch viele andere Kolleginnen und Kollegen, die wissen, wie es um das Bundesheer bestellt ist. Ich habe deshalb auch die Petition „Rettet das Bundesheer“ gestartet, und Tausende Menschen haben sie auch unterstützt, nämlich Menschen, die letztes Jahr ein klares Votum für die Beibehaltung der Wehrpflicht abgegeben haben und damit natürlich auch für eine Reform des Wehrdienstes, auch mit einer finanziellen Ausstattung, die es ermöglicht, die verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesheeres weiterhin sicherzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute wissen wir, dass von all dem wenig bis gar nichts übrig geblieben ist. Im Gegenteil, es wird seit Monaten hier im Parlament, aber vor allen Dingen auch medial immer wieder eine Diskussion geführt, wo sich die Regierungsparteien oder die zuständigen Minister, nämlich auf der einen Seite der Verteidigungsminister als ressortverantwortlicher Minister und auf der anderen Seite der Finanzminister, der natürlich auch entsprechende Mittel freimachen muss, gegenseitig den Schwarzen oder Roten Peter zuschieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von dem hat aber das Bundesheer nichts, von dem hat auch die Bevölkerung nichts. Es ist Zeit, auch zu handeln. Deshalb ist es, glaube ich, wichtig, mit dieser Petition die von über 2 000 Menschen unterstützt und unterschrieben wurde, ein klares Signal zu setzen. Und ich fordere vor allen Dingen auch die Wehrsprecher der anderen Fraktionen auf, jetzt im Herbst dann wirklich diesen immer wieder viel zitierten Schulterschluss zu leben, von dem man immer wieder hört und liest, auch in Presseaussendungen, in öffentlichen Kommentaren, aber von dem leider bis dato im Verteidigungsausschuss, aber auch hier im Plenum nichts zu sehen war. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich mich wirklich bei den Offizieren, Unteroffizieren, Grundwehrdienern, Chargen im Bundesheer bedanken, die in den letzten Jahren trotz widriger Umstände ihre Aufträge im In- und Ausland tadellos erfüllt haben. Ich sage an dieser Stelle danke, und vor allen Dingen hoffe ich, dass wir hier dieses Polittrauerspiel irgendwann beenden und für eine finanzielle Ausstattung des Bundesheeres sorgen, die das Bundesheer auch verdient hat. (Beifall bei der FPÖ.)
14.45
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Pock. 5 Minuten freiwilliges Zeitlimit. – Bitte.
14.45
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich auf den Petitionsausschuss eingehe, möchte ich doch zwei Punkte richtigstellen, die von den Freiheitlichen hier im Plenum genannt wurden. Der erste Punk war, dass wir tatsächlich keine politischen Diskussionen im Ausschuss führen und alles zur Kenntnis nehmen würden. – Dem ist nicht so. Ich habe im ersten Jahr durchaus sehr hitzige Debatten erlebt. Ich glaube, die Hypo-Petition ist uns allen noch gut in Erinnerung. Das war sicherlich eine politische Diskussion. Wir haben auch zuletzt, daran müssen sich auch die Freiheitlichen erinnern, sehr intensiv über die Bundeshymne diskutiert. Das heißt, es ist ein politischer Ausschuss und es wird sehr genau durchdacht, wie wir mit den Petitionen umgehen.
Der zweite Punkt scheint auf Unwissenheit zurückzuführen zu sein. Wenn der Petitionsausschuss einen Sammelbericht hat, sitzt deswegen keine Ministerin und kein Mi-
nister hinter mir auf der Regierungsbank, weil die Verantwortlichkeit tatsächlich bei der Nationalratspräsidentin liegt. Das ist der wesentliche Punkt.
Nun aber zu den Inhalten: Ich war zu Beginn der Woche bei der Tagung der deutschen Petitionsausschüsse, wo unter anderem Österreich, Südtirol, Luxemburg und die Slowakei vertreten waren. Ich habe dort sehr viele Eindrücke mitgenommen, die ich hier mit Ihnen teilen möchte.
Zur Frage: Wo stehen wir, wo stehen andere Petitionsausschüsse? – Ich denke, wir können da viel lernen, gerade was das Beteiligungsmodell, aber auch was die Kompetenz betrifft.
Es ist das Selbstverständnis des Petitionsausschusses, ein Instrument der Bürgerinnen und Bürger zu sein. Da sind wir auf Augenhöhe, und wir haben in zahlreichen Diskussionen bereits bewiesen, dass wir intensiv daran arbeiten.
Weiters ist die Zusammenarbeit in den Petitionsausschüssen durchgehend von hoher gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Auch da können wir noch mit. Der Rest der Liste ist dann aber nicht mehr ganz so glorreich.
Der Ausschussdienst im Deutschen Bundestag, vergleichbar mit der österreichischen Parlamentsdirektion, ist finanziell und personell gut aufgestellt und mit direkten sachbezogenen Kompetenzen ausgestattet, wie zum Beispiel der Möglichkeit des Einholens von Stellungnahmen oder der direkten Klärung mit zwei Abgeordneten, einem Regierungs- und einem Oppositionsabgeordneten, um zu einer raschen Lösung einer Anfrage, einer raschen Lösung einer Petition beziehungsweise Bürgerinitiative zu kommen.
Gut ausgestattet bedeutet, wir haben nicht ein Siebentel, sondern knapp ein Hundertstel dessen, was der Deutsche Bundestag hat, und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten hier in der Parlamentsdirektion sehr intensiv.
Die Kompetenzen des Petitionsausschusses gehen über das bloße Kenntnisnehmen oder Zuweisen an Fachausschüsse hinaus. Anliegen, die direkt und unkompliziert gelöst werden können, werden in einem Vier-Augen-Prinzip gelöst. – Ich glaube, wir könnten unsere Kompetenz deutlich erweitern, wenn wir das Berichterstattersystem ändern würden. Es ist so, dass die Abgeordneten im Petitionsausschuss ja weitere Kompetenzen haben und nicht nur in diesem Ausschuss arbeiten. Das bedeutet, Themen wie Bildung oder Asyl, Sicherheit, Kultur und all die anderen Themen, die uns betreffen, wären in einer ersten Instanz durchaus rasch lösbar.
Die Petition ist kein parteipolitisches Instrument. Das bedeutet, eine Petition kann natürlich von einem Abgeordneten eingebracht werden, allerdings ausschließlich als Bürger oder Bürgerin und nicht in seiner Mandatsfunktion. Auch da gibt es einen großen Unterschied, und die Gleichstellung wäre hier ratsam.
Es gibt eine hohe Zahl von Ausschusssitzungen pro Jahr. Das Land Brandenburg ist anscheinend Deutschlandmeister. Wir tagen, und wir haben uns gerade auch verbessert, ich nehme an zwischen fünf und sieben Mal pro Jahr. Im Land Brandenburg tagt der Petitionsausschuss 48 Mal pro Jahr. Es ist ein Arbeitsausschuss, der beinahe jede Woche tagt. Er ist kürzer, aber durch eine raschere Lösungskompetenz ist garantiert, dass innerhalb von ein, zwei, drei, vier Wochen den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich eine Antwort gegeben wird. Nicht bei jeder komplexen Materie, aber bei einfacheren Anliegen, die sofort lösbar sind, ist es tatsächlich machbar.
Weiters gibt es laufende Diskussionen über die Möglichkeit, den Petitionsausschuss auch bei einer länger andauernden Regierungsbildung nach einer Neuwahl weiter tagen zu lassen, damit es zu keiner Wartezeit bei Petitionen und Bürgerinitiativen kommt. Auch das wäre ein Thema, das wir diskutieren können und wo wir noch nicht so weit sind.
Auch gibt es eine Diskussionskultur, wo derzeit bei allen Petitionsausschüssen Online-Plattformen hinterlegt sind. Das bedeutet, zu jeder Petition, zu jeder Bürgerinitiative, die tatsächlich eingebracht und auch online gestellt wird, ist eine öffentliche Diskussion möglich, wo Abgeordnete natürlich mitdiskutieren können, aber grundsätzlich ist es eine Diskussion in der Gesellschaft.
Es gibt hierzu bereits Studien, aus denen hervorgeht, dass 92 Prozent aller Kommentare dort positiv und inhaltsgetrieben sind. Das heißt, eine große Angst vor einer Eskalation ist unbegründet. Auch hiefür bräuchten wir im Parlament mehr Ressourcen.
Eine weiterer Punkt ist die gute Vernetzung aller Petitionsausschussmitglieder, Bürgerbeauftragten und Ombudsleute. – Ich habe den Ombudsmann des österreichischen Petitionsausschusses des Bundesrates in Deutschland kennen gelernt, er wurde mir davor nicht vorgestellt. Auch die Zuständigen in den Bundesländern kennen wir noch nicht. Es ist tatsächlich so, dass wir auch abseits der Geschäftsordnung vernetzen können, dass wir innerhalb der Parlamentsdirektion investieren können, bürgernäher sein können.
All das bringt mich zu folgender Frage: Wir haben im Artikel 11 unseres Staatsgrundgesetzes – ähnlich wie in Deutschland übrigens – aus 1867 festgehalten: „Das Petitionsrecht steht Jedermann zu.“ Statt „Jedermann“ würde man natürlich heute auch „Jederfrau“ sagen. Die Frage für uns Abgeordnete ist: Wie gehen wir mit diesem Auftrag um? Welche Werkzeuge haben wir?
Das ist keine Frage der Ideologie, ob links, rechts oder ganz rechts. Es ist tatsächlich eine Frage, die wir uns als Abgeordnete stellen müssen: Welche Zukunft hat der Petitionsausschuss, wenn wir es tatsächlich nicht schaffen, die Bürgerinnen und Bürger öfter einzuladen, mehr Kompetenz zu erreichen und eine zeitnahe Lösung auch zu finden? Ich bitte um eine gemeinsame Arbeit in dieser Sache! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
14.51
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.51
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Frau Präsident! Der Herr Abgeordnete Pirklhuber hat behauptet, dass die Stellungnahme des Bundesministers für Äußeres Kurz zu TTIP noch aussteht. – Das ist falsch!
Am 18. September ist diese Stellungnahme dem Parlament zugeleitet worden, und damit sind alle Stellungnahmen zu TTIP und zu dieser Petition auch hier im Parlament eingelangt. (Abg. Pirklhuber: Wann war der Ausschusstermin? – Zwischenruf des Abg. Brosz.) Das zu berichtigen ist notwendig, da anschließend ja die Dringliche ist, und da wollen wir nicht von falschen Voraussetzungen ausgehen. (Beifall bei der ÖVP.)
14.52
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Bayr. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
14.52
Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf internationaler Ebene diskutieren wir gerade über die künftige Entwicklungsagenda, die für die Welt ab dem Jahr 2015 gelten soll, sie wird dann die Millennium Development Goals ablösen. In dieser Diskussion, in diesem Prozess fordern die Vertreterinnen von Frauenorganisationen, aber auch die Vertreter und Vertreterinnen von Menschen mit Behinderung, von indigenen Völkern, von Kindern immer wieder, dass es Daten gibt, die so weit heruntergebrochen sind, dass sie selber als Gruppen auch
wahrgenommen werden; nach dem Motto: What gets measured gets done! – Also nur für das, was wirklich auch gezählt wird, was gemessen wird, hat man auch politische Grundlagen, etwas zu tun.
Was tun sie damit, was wollen sie damit, warum tun sie das? – Sie fordern Sichtbarkeit ein. Sie fordern ein, dass sie wahrgenommen werden.
Ganz ähnlich ist es auch in der Debatte in Österreich, was das Wahrnehmen von Frauen in ganz unterschiedlichen Rollen betrifft, sei es am Präsidium des Nationalrates, sei es als Vorsitzende von Aufsichtsräten, sei es als Sportlerinnen in technischen Sportarten. (Zwischenruf des Abg. Auer.) Frauen haben diverse Aufgaben in der Gesellschaft, und diesen kommen sie auch nach, sie haben da wichtige Rollen.
Es geht darum, dies zum Beispiel auch in der Bundeshymne darzustellen. Ich freue mich sehr, dass gesellschaftlicher Fortschritt im Sinne von Gleichbehandlung der Geschlechter immer wieder auch – wenn auch manchmal sehr langsam – in der Gesetzgebung ankommt, so auch im Falle der Bundeshymne, im Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich in ihrer Fassung vom 1. Jänner 2012, wo jetzt die Töchter und die Söhne besungen werden. Das ist richtig und gut so, denn auch das macht Frauen und ihre Rolle, ihre Anwesenheit, ihre Präsenz sichtbar.
Es ist natürlich jedem unbenommen und – mein Vorredner hat es gesagt – es ist jedermanns und „jederfraus“ Recht, Bürgerinitiativen, Petitionen einzubringen. Das gilt auch für die Petition betreffend die Bundeshymne und für deren EinbringerInnen. Ich denke allerdings, dass das zeigt, dass wir doch noch einiges zu tun haben. Die Frage, wie wir denn in der Gesellschaft beide Geschlechter gleich behandeln und gleich sichtbar machen, ist offensichtlich eine, wo auch wir PolitikerInnen noch einiges zu tun haben und wo auch wir PolitikerInnen noch darauf zu schauen haben, dass wirklich bei allen Bevölkerungsgruppen ankommt, dass es wichtig ist, Frauen und Männer gleichermaßen sichtbar zu machen, zu bedenken, zu besingen und auch sonst in allen Lebensmöglichkeiten, die man sich vorstellen kann, auch wirklich vorkommen zu lassen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Köchl.)
14.55
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ich um 15 Uhr die Sitzung unterbrechen werde. Sie haben 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.55
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich als Kultursprecherin der ÖVP zu der Bürgerinitiative Nummer 17, diese fordert eine sofortige Umsetzung der Festplattenabgabe, und der Bürgerinitiative Nummer 21, die „Nein zur Handy- und Computersteuer!“ sagt, äußern. Das heißt, das sind zwei diametral entgegengesetzte Bürgerinitiativen. Das, was aber beide Bürgerinitiativen gemeinsam haben, ist, dass sie ein modernes Urheberrecht fordern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein modernes Urheberrecht, das sollten wir mit vier konkreten Schwerpunkten erarbeiten. Es geht um Rechtssicherheit sowohl für Konsumenten als auch für Künstler, um ein transparentes und faires Urhebervertragsrecht, damit die Marktmacht die kleinen Künstler nicht unter die Räder geraten lässt, und dann brauchen wir auch Reformansätze bei Verwertungsgesellschaften. Da würde ich mir wünschen, dass sich wieder ein Regulator anschaut, ob die Verträge nicht Missverhältnisse aufweisen. Und als vierten Punkt brauchen wir bei einem modernen Urheberrecht die klare Regelung bezüglich der Vergütungsansprüche.
Das wird mit Sicherheit ein sehr schwieriges Unterfangen, was man an diesen beiden Bürgerinitiativen sieht. Die eine will sofort die Festplattenabgabe, die andere sagt: Um
Himmels willen nein, keine Computersteuer! Da wird es an uns hier im Hohen Haus liegen, gemeinsam zu einer Lösung zu kommen, die das alles beinhaltet.
Ich bedanke mich jedenfalls für die Zusammenarbeit, auch fraktionsübergreifend, und ich hoffe, dass die Freiheitliche Partei sich auch dieser Initiative im Parlament anschließt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg Zinggl. – Abg. Neubauer: Von dem reden wir seit fünf Jahren! Ich habe bereits eine Enquete beantragt!)
14.58
Präsidentin Doris Bures: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt 4, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend: Fairer Handel statt Konzernjustiz – Regierungsspitze mit Doppelspiel (2442/J)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2442/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Begründung
Morgen und übermorgen findet der Gipfel zwischen der EU und Kanada statt. Aus diesem Grund ist diese vorliegende dringliche Anfrage an den Wirtschaftsminister von höchster Relevanz und Dringlichkeit. Von den vielen drohenden Verwerfungen aus solchen Handelsabkommen mit Konzernklagsrechten soll an dieser Stelle vorerst nur auf folgende Probleme und allfällige Lösungen fokussiert werden:
1. Intransparenz der Verhandlungen
1.1) Öffentlichkeit von Verhandlungen ausgeschlossen
1.2) Privilegierter Zugang für Unternehmenslobbys
1.3) Bemühungen um mehr Transparenz bisher fruchtlos
1.3.1) For your eyes only - USA blockieren Mindesttransparenz
1.3.2) USA: Verhandlungen "hinreichend transparent"
1.3.3) USA "Verhandlungen nicht gewöhnt"
1.3.4) "EU ist nicht Panama"
2. Sonderklagsrechte: Auf dem Weg zur Konzernjustiz
2.1) Europäische Union und Kanada haben hochentwickelte Rechtssysteme
2.2) Problematische Klauseln in den Verträgen
2.2.1) Weiter Spielraum bei "fair and equitable"-Klauseln
2.2.2) Keine unabhängigen Richter bei den Schiedsgerichten
3. Regierungsspitze mit doppeltem Spiel
3.1) Bundeskanzler Faymann: "Keine Konzerngerichte"
3.2) Wirtschaftsminister Mitterlehner: "Österreich hat Investitionsschutzkapital von Anfang an befürwortet."
3.3) Kanzler von EU-Botschafter desavouiert
3.4) Bindender Beschluss des Bundesrats gegen Sonderklagsrechte
4. CETA, TTIP und TISA: Abkommen mit weitreichenden Gefahren
5. Österreichs Parlament muss zuständig werden
Derzeit verhandelt die Europäische Union
drei "Freihandelsabkommen" mit weitreichenden Auswirkungen auch
auf Österreich. 1) Das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)
zwischen der EU und Kanada, 2) die Transatlantic Trade and Investment
Partnership (TTIP), das geplante "Freihandelsabkommen" zwischen der
EU und den USA, sowie 3) das Trade in Services Agreement (TiSA), ein geplantes
Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen zwischen der EU, den USA und 20 weiteren
Staaten. "It is clear that this is one of
the most ambitious agreements we
have concluded so far", so EU-Handelskommissar Karel de Gucht über
CETA. (1)
[1]
034529/EU XXV. GP, Zusammenfassung des INTA-Meetings am 22. Juli 2014,
S.7.
Bei den geplanten "Freihandelsabkommen" CETA und TTIP geht es vor allem um die gegenseitige Anerkennung von Standards. Produkte, die in den USA oder in der EU verkauft werden dürfen, sollen auch im jeweils anderen Wirtschaftsraum ohne weitere Verfahren oder Prüfungen in Verkehr gebracht werden können. Zentral ist in diesem Zusammenhang also die geplante Beseitigung von "nicht-tarifären Handelshemmnissen".
Darunter verstehen die Verhandler offensichtlich hohe Standards im Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie im Lebensmittel-, Landwirtschafts- und Sozialbereich. Mit der Umsetzung von CETA bzw. TTIP droht demnach ein Standortwettkampf um niedrigere Verbraucher-, Gesundheitsschutz- und Umweltstandards. Wo die Regeln am löchrigsten sind und die Kontrolle am schwächsten ist, werden internationale Konzerne ihre Macht und ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Gewinninteressen einsetzen. Schon dadurch würde es zu einer zunehmenden Aufweichung der bestehenden Sicherheitsregeln kommen.
Aufgrund von unterschiedlichen Standards und dem völligen Fehlen von Kostenwahrheit vor allem im transatlantischen Warenverkehr ergibt sich in Summe ein automatischer Trend nach unten. En Wettlauf, dem sich in der Folge selbst gutwillige Regierungen und Parlamente nur schwer entziehen können.
Gerade im Wirtschaftsverkehr mit den USA ist dies problematisch. Während in der EU in vielen Bereichen, die Zulassung von neuen Produkten erst den Nachweis ihrer Sicherheit voraussetzt (Vorsorgeprinzip), ist in den Vereinigten Staaten ein anderer Ansatz bestimmend: erst wenn Schäden wie etwa Unfälle, Erkrankungen oder gar Todesfälle aufgetreten sind, können im Nachhinein gefährliche Produkte untersagt werden.
Neben Sicherheitsstandards für Produkte besteht auch die Befürchtung, dass auf diesem Weg sozial- und arbeitsrechtliche Standards und sogar Datenschutzbestimmungen unterlaufen werden können.
Über Details der wechselseitigen Anerkennung soll in Zukunft eine demokratisch nicht legitimierte Kommission entscheiden.
Schließlich sollen Streitfälle zwischen Investoren und Staaten mit massiven Vorteilen für den Investorenschutz vor Sonderschiedsgerichten verhandelt werden. Die Souveränität der Staaten, erforderliche regulatorische Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls und zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer BürgerInnen zu ergreifen, wird dadurch eingeschränkt, wenn internationale Großkonzerne derartige Gesetze durch kostspielige Verfahren behindern oder Schadenersatz in Milliardenhöhe verlangen können.
Angesichts dieser möglichen dramatischen Auswirkungen ist es umso unbegreiflicher, dass die Verhandlungen seitens der EU Kommission vor der Öffentlichkeit weitgehend geheim gehalten werden sollen und von der Mandatserteilung durch die Mitgliedsstaaten bis zu den fertigen Vertragsentwürfen alles ohne tiefgehenden demokratischen Willensbildungsprozess durchgeschwindelt werden soll.
1. Intransparenz der Verhandlungen
1.1) Öffentlichkeit von Verhandlungen ausgeschlossen
Während die Verhandlungen zu CETA abgeschlossen sind und der Vertragsentwurf Anfang August 2014 sowohl dem Europäischen Parlament als auch den nationalen Parlamenten übermittelt wurde, finden sowohl bei TTIP als auch TiSA weiterhin regelmäßige Verhandlungsrunden statt - und zwar wieder weitgehend intransparent. Österreich hat den - bis dato unter Verschluss gehaltenen - Verhandlungsmandaten, die der Europäischen Kommission erteilt wurden, zu allen drei Abkommen zugestimmt.
Da die jeweiligen Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden und Verhandlungspapiere als "nicht öffentlich" eingestuft werden, weiß die Bevölkerung nicht, was in ihrem Namen verhandelt wird. Auch die Abgeordneten sowohl auf EU- als auch nationaler Ebene sind nicht in die Verhandlungen involviert und daher auf Berichte der Europäischen Kommission angewiesen.
1.2) Privilegierter Zugang für Unternehmenslobbys
Während gewählte VolksvertreterInnen in die Verhandlungen nicht eingebunden sind, genießen hingegen Unternehmens-Lobbyisten privilegierten Zugang zu den Informationen. Dies zeigen u.a. mehrere Berichte der NGOs Friends of the Earth Europe und Corporate Europe Observatory (CEO) , zuletzt vom Juli 2014. Dem CEO-Bericht "Who lobbies the most on TTIP?" zufolge haben bisher zu TTIP 560 Lobbyisten-Treffen der EU-Generaldirektion Handel stattgefunden. Von diesen waren 520 (92%) mit UnternehmensvertreterInnen, während lediglich 20 Treffen (4%) mit nicht kommerziell orientierten Interessensgruppen stattfanden. Jedem Treffen mit einer ArbeitnehmerInnenvertretung oder einer Konsumentenschutzgruppe stehen damit mehr als 20 mit UnternehmensvertreterInnen und Firmenlobbyisten gegenüber.
1.3) Bemühungen um mehr Transparenz bisher fruchtlos
Bundeskanzler Werner Faymann betonte wiederholt, dass es für Österreich ein Anliegen sei, dass die Gespräche zu den TTIP-Verhandlungen stärker an die Öffentlichkeit kämen und die Betroffenen, also die Bevölkerung, in den Prozess miteinbezogen werden sollten. Auch Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner tritt nach Eigenaussage für Transparenz ein, relativiert dieses Anliegen dann aber auch wieder: "Wir bemühen uns um Transparenz, sie kann aber nicht von uns dekretiert werden."
1.3.1) For your eyes only – USA blockieren Mindesttransparenz
Von umfassender Transparenz kann keine Rede sein. Der Gipfel der Geheimniskrämerei ist nun, dass gewählte ParlamentarierInnen, die ja jedenfalls entscheiden und abstimmen sollen, nur in geschützten Leseräumen in Brüssel Einsicht in paktierte Verhandlungstexte nehmen dürfen. Den ParlamentarierInnen ist es nicht gestattet, sich Notizen oder Abschriften von den Inhalten der Texte zu machen. Zwar räumt die Europäische Kommission ein, dass "der Leseraum keine optimale Lösung", ist, aber dass diese Regelung bereits ein Fortschritt wäre, "da die USA hier trotz Intervention auf höchster Ebene kein Entgegenkommen zeigten."
1.3.2) USA: Verhandlungen "hinreichend transparent"
Die USA zeigen sich von den Forderungen nach Transparenz weitgehend verständnislos, unbeeindruckt und damit nachgeradezu überheblich. Noch im September 2014 erklärt der US-Botschafter bei der EU gegenüber dem EU-Handelsausschuss, dass die "TTIP-Verhandlungen hinreichend transparent" seien.
1.3.3) USA "Verhandlungen nicht gewöhnt"
Generell scheint die Verhandlungsflexibiltät der USA enden wollend zu sein. Die Vertretung der Europäischen Kommission wird noch im Juli 2014 im Ratsausschuss Handelspolitik zum Thema TTIP folgendermaßen zitiert: "Die USA sind es nicht gewöhnt, zu verhandeln."
1.3.4) "EU ist nicht Panama"
"Die EU sei aber nicht Panama, das die US-Texte einfach unterschreibe."
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das legitime öffentliche, demokratische Interesse nach transparenten Verhandlungen nicht von vornherein Priorität hat. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, was in ihrem Namen verhandelt wird und ob sie die Richtung der Verhandlungen für unterstützenswert empfindet. Daher ist es ein Gebot der Stunde, umgehend sowohl den vorliegenden CETA-Vertragsentwurf als auch die Verhandlungstexte und -beilagen zu TTIP und TiSA zu veröffentlichen.
2. Sonderklagsrechte: Auf dem Weg zur Konzernjustiz
Sowohl bei CETA als auch in TTIP ist vorgesehen, mittels Investorenschutzbestimmungen über die sogenannten ISDS- Verfahren (Investor-State-Dispute-Settlement) Investoren Sonderklagsrechte gegen Staaten einzuräumen. Damit erhalten Unternehmen die Möglichkeit, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie der Meinung sind, dass Änderungen der Umwelt-, Verbraucher-, Arbeitsschutzstandards etc. ihre erwarteten Gewinne oder ihre investiven Anlagen schmälern.
Hintergrund derartiger Vertragsklauseln waren ursprünglich Freihandelsabkommen von Industrienationen mit Schwellenländern, in denen das Gerichtswesen noch nicht ausreichend entwickelt war, so dass internationale Investoren fürchten mussten, bei lokalen Prozessen durch Korruption oder illegale Beeinflussung der Richter geschädigt und wirtschaftlich enteignet zu werden.
2.1) Europäische Union und Kanada haben hochentwickelte Rechtssysteme
Von unterentwickelten Rechts- und Gerichtswesen kann weder in der Europäischen Union noch in den USA oder Kanada die Rede sein. Vielmehr soll nunmehr offenbar im Interesse internationaler Großkonzerne jenes System von Schiedsgerichten genützt werden, das sich in den letzten Jahrzehnten aufgrund einer langen Reihe internationaler Vereinbarungen gebildet hat. Und diese strotzen vor Intransparenz und sind geeignet, europäische und österreichische Rechts- und Gerichtsstandards zu unterlaufen.
In der Praxis haben sich hier einige Fälle empörender Klagen und Schiedsverfahren ereignet. So klagte etwa der Konzern Vattenfall Deutschland wegen der Entscheidung zum Ausstieg aus der Atomkraft auf 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz, und die Provinz Quebec in Kanada wurde auf 250 Millionen Dollar Schadenersatz wegen eines Moratoriums zur umweltgefährdenden Ölförderung durch "Fracking" verklagt. Bekannt wurde auch eine Klage mit Höchstsummen von Tabakkonzernen gegen Australien und kürzlich gegen Uruguay wegen gesetzlicher Beschränkungen der Tabakwerbung.
2.2) Problematische Klauseln in den Verträgen
Dabei erwiesen sich in der Regel bestimmte Vertragsklauseln als besonders gefährlich:
2.2.1) Weiter Spielraum bei "fair and equitable"-Klauseln
Mit sogenannten "fair and equitable" Klauseln wurde Schiedsrichtern ein sehr weiter Spielraum für die Beurteilung des Verhaltens von Staaten gegenüber Investoren eingeräumt.
Eine Unterform dieser Fälle ist die Entschädigung für "enttäuschte Erwartungen" der Investoren.
Unter "Schutz vor Enteignung" wurden schließlich auch häufig Fälle sogenannter "indirekter Enteignungen" eingereiht, bei denen durch gesetzgeberische Maßnahmen die Gewinnerwartungen von Konzernen getrübt wurden.
Alle diese Formen besonders gefährlicher Klauseln finden sich auch im CETA Verhandlungsergebnis.
Bei der "fair and equitable" Klausel wurde zwar versucht, dies näher zu definieren, durch die Verwendung bestimmter Gesetzesbegriffe wie etwa "manifester Willkür" bleibt jedoch nach wie vor ein sehr großer Ermessensspielraum für Schiedsrichter bestehen, der eine Vorhersagbarkeit des Prozessausganges und damit Rechtssicherheit bei der Erlassung gesetzgeberischer Maßnahmen verhindert.
Die "enttäuschten Erwartungen" werden in CETA sogar ausdrücklich als Unterfall und Ansatzpunkt für Klagen erwähnt, soweit der Staat diese durch bestimmte Darstellungen gegenüber dem Investor erweckt habe. So könnten zB vollmundige Versprechungen von LokalpolitikerInnen zwecks Erreichung von Ansiedlungen in weiterer Folge zu hohen Zahlungspflichten Österreichs führen, selbst wenn sie nie rechtlich in einem Vertrag oder Bescheid je zugesichert wurden.
Auch die Entschädigung für "indirekte Enteignungen" durch Gesetze ist in CETA ausdrücklich vorgesehen. Sie wird zwar durch eine Erläuterung beschränkt, wonach dies nicht für Maßnahmen gilt, die im "legitimen Interesse" des Allgemeinwohls, etwa der Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt stünden, doch auch diese Ausnahme steht unter einer auf unbestimmte Gesetzesbegriffe gestützten Gegenausnahme. So ist nicht nur unklar, was denn ein "legitimes Interesse" sein könne, sondern die Maßnahmen dürfen auch nicht "exzessiv" oder "diskriminierend" sein. Was aber gilt, wenn ein bestimmtes Produkt von einheimischen Unternehmen nicht angeboten wird? Ist dann ein Verbot bereits diskriminierend?
Zugegeben: Als Reaktion auf die
öffentliche Kritik soll in CETA nun scheinbar - anders als bei bisherigen
Schiedsgerichtsverfahren - einigen Kritikpunkten Rechnung getragen werden, wie
aus einem Antwortbrief von Wirtschaftsminister Mitterlehner vom 26.8.
2014 an die Fraktion der Grünen hervor geht. Diese Argumente
überzeugen jedoch nicht ausreichend:
Die behauptete "explizite Sicherstellung des "right to regulate" durch eine detaillierte Formulierung, die der im Jahr 2008 von der Bundesregierung beschlossenen österreichischen BIT-Mustertext entspricht - das gilt auch für Maßnahmen im Bereich Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz" beschränkt sich bei näherer Durchsicht des Textes auf zwei vage Absichtserklärungen, dass die Vertragsparteien sich um höhere Umwelt- oder Arbeitnehmerschutzstandards bemühen wollen. Die Möglichkeit für Schadenersatzklagen wird dadurch nicht zwingend beschränkt.
Eindeutige Einschränkung von ISDS auf Investitionsschutz (und nicht auf Marktzugang): Das ist zwar zutreffend, löst aber die aufgezeigten Probleme im Bereich der "fair and equitable" -Behandlung und der Entschädigung für "indirekte Enteignungen" nicht.
Einschränkung des Interpretationsspielraums von Schiedsgerichten durch präzise Definition wesentlicher Begriffe wie "fair and equitable treatment": Wie dargestellt handelt es sich dabei nur um eine scheinbare Lösung, da auch diese präzise Definition naturgemäß nicht ohne unbestimmte Gesetzesbegriffe auskommt und Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für die Staaten bei regulatorischen Maßnahmen daher nicht gegeben sind.
Möglichkeit der Einführung eines Berufungsmechanismus: auch damit ändert sich nichts an der grundlegenden Problematik.
2.2.2) Keine unabhängigen Richter bei den Schiedsgerichten
Die private Schiedsstelle setzt sich im Fall von CETA aus drei privaten Mitgliedern zusammen, je einem Nominierten der beiden Streitparteien und einem dritten Vorsitzenden. Dieser entstammt einer vorab erstellten Liste des "Committee on Services and Investment", einem Komitee aus Vertretern Kanadas und der EU. Bei diesen Personen handelt es sich nicht um unabhängige RichterInnen sondern um RechtsanwältInnen, die in verschiedenen Verfahren einmal Schiedsrichter sind und ein andermal eine der Streitparteien vertreten. Das würde demokratischen und rechtsstaatlichen Standards von unabhängigen Justizsystemen zuwiderlaufen. Eine Klage soll wegen mangelndem Investitionsschutz oder ungleicher Behandlung eingereicht werden können.
Selbst wenn alle diese Erfordernisse, einschließlich der tatsächlichen Verankerung eines Berufungsmechanismus, umgesetzt würden, so ändert sich an der grundsätzlichen Problematik von Sonderklagsrechten nichts: Investoren aus Kanada oder den USA werden Sonderrechte gegenüber heimischen Investoren eingeräumt, Klagen gehen an den staatlich zuständigen gerichtlichen Stellen vorbei.
Einem Investitionsschutzkapitel in CETA würde Präjudizwirkung für weitere Abkommen zukommen. Das sieht man u.a. auch in der Bundesrepublik Deutschland so. Dazu der Bericht aus dem EU-Ratsausschuss Handelspolitik (TPC) "Dienstleistungen und Investitionen" von der Sitzung am 15. April 2013: "DE erinnert, dass einem Investitionsschutzkapitel in CETA Präjudizwirkung zukommt. Ein erstes EU Investitionsabkommen soll hohe Standards vereinbaren. Investitionen, die einmal genehmigt wurden, dürften nicht mehr diskriminiert werden bzw. eine Diskriminierung wäre mit einer Entschädigungspflicht verbunden."
Sollten die Sonderklagsrechte in CETA verankert werden, so sind diese logischer- und beabsichtigterweise eine Blaupause für TTIP. Dazu Handelskommissar de Gucht: "Das Investor-Staat-Streit-Kapitel (ISDS) sei eine solide Benchmark und Modell für die ISDS-Konsultationen zu TTIP".
Da sowohl die Europäische Union als auch Kanada und die USA über hochentwickelte Justizsysteme verfügen, besteht keine Notwendigkeit für eine Sonderschiedsgerichtsbarkeit.
3. Regierungsspitze mit doppeltem Spiel
Hinsichtlich der Notwendigkeit von Sonderklagsrechten besteht innerhalb der Bundesregierung offenbar keine einheitliche Position. Während sich Bundeskanzler Faymann
wiederholt ausdrücklich und in breiter Öffentlichkeit gegen Sonderklagsrechte ausgesprochen hat, befürwortet das Wirtschaftsministerium die in CETA und TTIP vorgesehene Sonderschiedsgerichtsbarkeit.
3.1) Bundeskanzler Faymann: "Keine Konzerngerichte"
Am 27.3.2014 wird Bundeskanzler Faymann in der Kronen Zeitung unter dem Titel "Kanzler klar gegen US-Konzerngerichte" im Zusammenhang mit TTIP folgendermaßen zitiert: "Spezielle Investitionsschutzvorschriften sind nicht erforderlich. Die EU und die USA haben einen sehr guten Rechtsschutz. Schiedsgerichte sind nicht dazu da, um über die Hintertür soziale und umweltpolitische Standards auszuhöhlen."
Rund einen Monat später, am 23.4.2014, wiederholt der Bundeskanzler seine Position gegenüber der Austria Presseagentur (APA). Im Zusammenhang mit den umstrittenen Sonderklagsrechten bei TTIP wird Bundeskanzler Faymann in der APA-Aussendung zitiert, er sehe "derzeit keine Notwendigkeit für eine solche Schlichtungsstelle, weil sowohl die Vereinigten Staaten als auch Europa haben ein sehr starkes Rechtssystem".
Ähnlich lautend die Faymann-Presseaussendung vom 15.5.2014: "Die Vorgangsweise des Energiekonzerns Vattenfall in Deutschland hat aufgezeigt, wie politische Zielsetzungen wie ein Atomausstieg durch einzelne Großkonzerne in Gefahr geraten könnten. Die Möglichkeit, dass Konzerne im Rahmen eines Investitionsschutzabkommens einen Staat klagen können, ist anhand solcher Beispiele alarmierend. Denn es darf nicht sein, dass positive Entwicklungen wie ein Umstieg auf erneuerbare Energien dadurch blockiert werden."
3.2) Wirtschaftsminister Mitterlehner: "Österreich hat Investitionsschutzkapitel von Anfang an befürwortet."
Demgegenüber und in Widerspruch zu den
Aussagen des Bundeskanzlers hält Wirtschaftsminister Mitterlehner in
einer Anfragebeantwortung an die Grünen vom 15.4.
2014 unmissverständlich fest: "Österreich hat von Beginn weg die
Aufnahme eines Investitionsschutzkapitels in den TTIP-Verhandlungen
befürwortet." In diesem Sinne agiert auch der österreichische
EU-Botschafter, der sich bei der Tagung des EU-Handelsministerrates am 8.
Mai 2014 beim Thema CETA laut Protokoll wie folgt zu Wort gemeldet hat:
"Ö hatte die Verhandlungen von Anfang an unterstützt,
einschließlich der Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen, erachte
das vorläufige Verhandlungsergebnis, soweit bekannt, als adäquat
und sei grundsätzlich an einem raschen Abschluss interessiert. Ö
teile die Bedenken, dass ein Abschluss der CETA-Verhandlungen vor Ende der
öffentlichen Konsultationen zu Investitionsschutz im Rahmen der
TTIP-Verhandlungen die Glaubwürdigkeit des Konsultationsprozesses
unterlaufe."
Kritik des EU-Botschafters zum geplanten Investitionsschutz, der von mehreren Mitgliedsstaaten in der gleichen Sitzung massiv kritisiert wird, findet sich im Protokoll keine. Die Aussagen des Botschafters zielen lediglich darauf ab, wie die Öffentlichkeit reagieren könnte und wie diese eingelullt werden könnte.
3.3) Kanzler von EU-Botschafter desavouiert
Offenbar hat Österreichs EU-Botschafter keine Anweisung bekommen, sich wie die Regierungsspitze ablehnend zum Investorenschutz zu äußern, sondern im Gegenteil, Sonderklagsrechte zu unterstützen. Denn wie sollte es anders erklärbar sein, dass der Botschafter noch mehr als ein Monat nach anderslautenden öffentlichen Forderungen des Bundeskanzlers den Investorenschutz bei CETA gutheißt? Von wem also werden die österreichischen Vertreter beauftragt? Wie kann es sein, dass die österreichische Regierungsspitze von den eigenen Verhandlern desavouiert wird?
3.4) Bindender Beschluss des Bundesrats gegen Sonderklagsrechte
Mittlerweile gibt es auch einen bindenden Beschluss des EU-Ausschusses des Bundesrats vom 8. Juli 2014 an den zuständigen Bundesminister, in dem sich der Bun-
desrat gegen Sonderklagsrechte in TTIP ausspricht: "Der Mehrwert von ISDS-Klauseln sei nicht erkennbar, solange nicht sichergestellt sei, dass Investoren keinen höheren Schutz dadurch bekommen als ihnen vor nationalen Rechtsordnungen zustehen würde." Dieser Beschluss bindet den Minister, in den EU-Gremien entsprechend zu agieren.
4. CETA, TTIP und TiSA: Abkommen mit weitreichenden Gefahren
Die bei den Verhandlungen zu diesen Abkommen herrschenden Intransparenzen und beabsichtigten Konzern-Klagsrechte bedrohen also ökologische Standards, KMUs und Wirtschaftsstandort und Sozialstaat - also wesentliche Lebensbereiche der Bevölkerung. Dies umso mehr als die verhandelten Angelegenheiten unmittelbar mindestens folgende Bereiche betreffen:
Klima- und Umweltschutz
Nachhaltige Energiewirtschaft
Ölsande und Schiefergas
Gesunde Ernährung
Bäuerliche Landwirtschaft
Soziale Dienstleistungen
Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichen Interesse
Öffentliches Beschaffungswesen
Faire Arbeitsnormen
5) Österreichs Parlament muss zuständig werden
In der Frage, ob es sich bei den "Freihandelsverträgen" um sogenannte "gemischte Abkommen" handelt, dem die nationalen Parlamente und damit auch der österreichische Nationalrat zustimmen müssen, herrschen zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission massive Divergenzen. Bei der Ratssitzung am 8. Mai 2014 gab es schwere Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedsstaaten und Kommissar de Gucht über die Frage, ob es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handle. Mehr oder weniger alle Mitgliedsstaaten waren der Meinung, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handle.
Erfreulich ist also, dass sich gewichtige Mitgliedstaaten, zuletzt aber auch das österreichische Wirtschaftsministerium (im öffentlichen EU-Unterausschuss des Hauptausschusses), für die Notwendigkeit der Abstimmung in den nationalen Parlamenten ausgesprochen haben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Dringliche Anfrage:
Zu CETA
1. Wer hat Österreich bei der Erteilung des Verhandlungsmandats an die Europäische Kommission vertreten?
a) Hat es für den österreichischen Vertreter eine allfällige Weisung gegeben?
2.. Von wem wurde die österreichische Positionierung vorgegeben?
3. Wo und wie wurde die österreichische Position abgestimmt?
4. Welche Rolle spielten der Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt?
5. Welche Rolle spielten das Außenministerium und der Außenminister?
6. Welche Rolle spielten das Wirtschaftsministerium und Sie als Wirtschaftsminister?
7. Handelt es sich bei der Aufzählung von Maßnahmen in Artikel X.9.2 des Kapitels über Investitionsschutzklauseln im (dem österreichischen Parlament übermittelten) CETA-Vertragsentwurf, die nicht "fair and equitable" seien, um eine abschließende oder um eine bloß beispielhafte Auflistung?
8. Welche Qualität müssen Äußerungen staatlicher Organe gegenüber Investoren aufweisen, um als "specific representations" Art X.9.3. des Kapitels über Investitionsschutzklauseln im CETA-Verhandlungsergebnis bestimmte Erwartungen wecken zu können, deren Verletzung zu Schadenersatzansprüchen führen würde?
9. Nachdem Ihr Ministerium einen "interministeriellen Koordinierungsprozess" eingeleitet hat, dessen Ergebnisse nach Ihren eigenen Angaben Mitte September vorliegen sollten: wie weit sind diese Prüfungen gediehen und welche (Zwischen-) Ergebnisse liegen mit heutigem Tag vor?
10. Sind die Sozialpartner ebenfalls zu einer Bewertung des Vertragsentwurfs von Anfang August eingebunden?
11. In welcher Form sind die Sozialpartner in den Prozess eingebunden?
12. Wie viele und welche Sozialpartner sind in diesen Prozess eingebunden?
13. Sind sonstige Organisationen, insbesondere Nichtregierungsorganisationen in diesen Prozess eingebunden worden?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht und wie rechtfertigen Sie gegebenenfalls die Einbindung der Sozialpartner bei gleichzeitigem Ausschluss von Nichtregierungs- und zivilgesellschaftlichen Organisationen?
14. Durch welche Gesetze ist die Einbindung der Sozialpartner - bei gleichzeitiger Geheimhaltung des zu bewertenden Vertragsentwurfs gegenüber der Öffentlichkeit – gedeckt?
15. Was ist die Haltung des Bundeskanzleramts zu den Fragen 9-14?
Zu CETA-Sonderklagsrechte und ISDS-Klauseln
16. Wer hat Österreich bei der Erteilung des Verhandlungsmandats zu den Sonderklagsrechten und ISDS-Klauseln an die Europäische Kommission vertreten?
a) Hat es für den österreichischen Vertreter eine allfällige Weisung gegeben?
17. Von wem wurde die österreichische Positionierung vorgegeben?
18. Wo und wie wurde die österreichische Position abgestimmt?
19. Warum sollen in CETA Sonderklagsrechte und Investitionsschutzbestimmungen über Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren aufgenommen werden?
20. Welche Rolle spielten der Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt?
21. Welche Rolle spielten das Außenministerium und der Außenminister?
22. Welche Rolle spielten das Wirtschaftsministerium und Sie als Wirtschaftsminister?
Zu TTIP inklusive Sonderklagsrechten und ISDS-Klauseln
23. Wann wurde das Verhandlungsmandat von Österreich für das TTIP-Abkommen inkl. Sonderklagsrechten erteilt?
24. Wer hat Österreich bei der Erteilung des Verhandlungsmandats an die Europäische Kommission vertreten?
a) Hat es für den österreichischen Vertreter eine allfällige Weisung gegeben?
25. Von wem wurde die österreichische Positionierung vorgegeben?
26. Wo und wie wurde die österreichische Position abgestimmt?
27. Warum sollen in TTIP Sonderklagsrechte und Investitionsschutzbestimmungen über Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren aufgenommen werden?
28. Welche Rolle spielten der Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt?
29. Welche Rolle spielten das Außenministerium und der Außenminister?
30. Welche Rolle spielten das Wirtschaftsministerium und Sie als Wirtschaftsminister?
31. Ist es zutreffend, dass seitens der USA - wie aus Protokollen hervorgeht - der Standpunkt vertreten wird, dass ohne Sonderklagsrechte und Investitionsschutzbestimmungen kein Interesse der USA an TTIP bestehe, und welche Schlüsse ziehen Sie gegebenfalls aus diesem Umstand?
Zu TISA
32. Sollen auch im TISA-Abkommen Sonderklagsrechte und Investitionsschutzbestimmungen über Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren aufgenommen werden?
Zur Beseitigung von Intransparenzen
33. Was wird seitens des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes unternommen, um die Verhandlungen und die Bewertung von Verhandlungsergebnissen zu CETA, TTIP und TISA transparent zu führen und Verhandlungsunterlagen, -ergebnisse und etwaige Zwischenstände so weit als möglich zu veröffentlichen?
34. Sind Sie und das Wirtschaftsministerium für eine Veröffentlichung des fertig verhandelten CETA-Vertragsentwurfes sowie der derzeit vorliegenden Entwürfe von TTIP-Vertragstexten?
a) Haben Sie diese Position mit dem Bundeskanzler und dem Bundeskanzleramt abgestimmt?
35. Was werden Sie als Wirtschaftsminister und das Wirtschaftsministerium unternehmen, damit die Verhandlungen und die Bewertung von Verhandlungsergebnissen zu CETA, TTIP und TISA transparent geführt und Verhandlungsunterlagen, -ergebnisse und etwaige Zwischenstände so weit wie möglich veröffentlicht werden?
Zur Zuständigkeit der nationalen Parlamente
36. Handelt es sich bei CETA, TTIP und TiSA nach Meinung des Wirtschaftsministeriums jeweils um gemischte Abkommen?
a) Haben Sie diese Position mit dem Bundeskanzleramt abgestimmt?
37. Sind Ihnen die beiden vom deutschen Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zur Frage der Zuständigkeit des deutschen Bundestages von Dr. Stephan Schill und Prof. Dr. Franz Mayer bekannt?
38. Hat die österreichische Bundesregierung oder das Wirtschaftsministerium ein ähnliches Gutachten in Auftrag gegeben?
39. Was wird die österreichische Bundesregierung auf europäischer Ebene unternehmen, um eine Zuständigkeit des österreichischen Parlaments sicherzustellen?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 2 GOG verlangt.
*****
Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße den Herrn Vizekanzler und erteile Herrn Abgeordnetem Mag. Kogler als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Kogler begibt sich zum Rednerpult und platziert dort einen Ordner sowie weitere schriftliche Unterlagen.)
15.00
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Morgen (Ruf bei der ÖVP: Guten Morgen!) und übermorgen ist (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.) In Erwartung Ihrer kompetenten Zwischenrufe habe ich mir ein paar Unterlagen mitgenommen, damit Sie dann Einschau nehmen können, damit Sie einmal wissen, wovon Sie zwischenrufen! (Beifall der Abgeordneten Schellhorn und Loacker.) Das jetzt aber nur zur Klärung unseres Verhältnisses.
Herr Bundesminister, morgen und übermorgen ist in Kanada, in Toronto und in Ottawa, der sogenannte Canada-European Union Summit, wo ursprünglich ein sogenanntes Freihandelsabkommen, jedenfalls das CETA-Abkommen, jenes zwischen Europäischer Union und Kanada, eigentlich schon hätte unterzeichnet werden sollen. Jetzt wird es gerade einmal dazu reichen, so zu tun als ob, was immer noch schlimm genug ist. Darauf werden wir eingehen. Warum? Ich unterstelle jetzt, dass Sie davon schon etwas mitbekommen haben, weil das tatsächlich, auch wenn es immer wieder anders dargestellt wird, die sogenannte Blaupause für das TTIP-Abkommen sein soll, jenes zwischen der Europäischen Union und den USA.
Deshalb ist diese Anfrage hier und heute tatsächlich dringlich und gewichtig, und die Punkte, die wir hier durchbesprechen werden, werden meines Erachtens dazu führen, dass wir erstens einmal zu klären haben, wer hier überhaupt was vertritt, auch im Haus, aber vor allem in der Regierung, was eigentlich die Sachlage ist, vor allem und insbesondere hinsichtlich der Konzernklagsrechte, denn dort hört sich der Spaß dann wirklich auf, wenn wir durch diese Abkommen über die Hintertür eine Konzernjustiz gegen jeden europäischen Standard im Rechts- und Justizwesen bekommen.
Es wird aber auch die Frage sein, wie transparent es eigentlich ist, denn das, was ich hier habe, sind teilweise Protokolle oder Dokumente, die man gar nicht ohne Weiteres veröffentlichen dürfte, gleichwohl in Brüssel bei der Europäischen Kommission am Verhandlungstisch die Unternehmenslobbyisten sitzen. Wir Abgeordneten dürfen uns bei TTIP und bei CETA, das in Österreich schon fertig verhandelt ist, den fertigen Entwurf anschauen, sollen damit aber eigentlich nicht nach außen arbeiten, während hingegen, wie mir in einer Beantwortung eines Schreibens von mir der Herr Wirtschaftsminister und Vizekanzler mitgeteilt hat, die österreichischen Sozialpartner schon in den Rückmelde- und Bewertungsprozess eingebunden werden. – Das müssen Sie uns dann einmal erklären. Darauf werden wir näher eingehen.
Die Nichtregierungsorganisationen, die zivilgesellschaftlichen Organisationen, können sich hinten anstellen. Denen zeigen die Bundesregierung und die Europäische Kommission die lange Nase, aber mit Ihren Haberern in der Wirtschaftskammer und in der Industriellenvereinigung (He-Rufe bei der ÖVP) sitzen Sie zusammen, um diese Sache zu bewerten. Das wird sich nicht ausgehen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lopatka:
Du warst zu lange in Palermo!) Ja, ja, wir werden schon noch auf die Sache eingehen. Ich bin ja froh, wenn Sie sich da beteiligen. – Also so viel zur Transparenzfrage.
Letztendlich möchten wir wissen – und das ist eigentlich der Hauptanlass unserer Dringlichen, weil es morgen und übermorgen um sehr viel geht –: Was ist eigentlich die Position der österreichischen Bundesregierung? Seit die „Kronen Zeitung“ – und das ist schon eine Zeit lang her, und ich begrüße das im Wesentlichen – eine sogenannte Kampagne fährt, das ist unleugbar, hat der Herr Bundeskanzler zu den richtigen Worten gefunden und erklärt, warum diese Konzernjustiz auf alle Fälle zu verhindern ist. (Abg. Darabos: Umgekehrt! Umgekehrt! – Abg. Brosz – in Richtung des Abg. Darabos –: Das wäre aber das erste Mal!)
Wir werden dann aber, Herr Wirtschaftsminister und jetzt auch Vizekanzler, darüber reden müssen, was Ihre Position ist und wie das mit jener des Herrn Bundeskanzlers zusammengeht und was unsere österreichischen Vertreter in den Verhandlungen am europäischen Tisch in Brüssel tun. Die desavouieren nämlich nachweislich den Bundeskanzler: Während der hier im Haus und überall links blinkt, biegen Sie mit Ihren Vertretern in den Verhandlungen rechts ab. Das ist unwürdig! Und das werden wir zu thematisieren haben. (Beifall bei den Grünen.)
Letztendlich wird es auch darum gehen, wer in diesem Land dann überhaupt etwas zu sagen hat, und ich hoffe – aber ich weiß, dass Sie da sehr stark in diese Richtung argumentieren und denken, und ich hoffe auch, dass Sie das notwendige Argumentarium mit unterstützen und vorlegen –, dass letztendlich, sollte es im nächsten oder übernächsten Jahr – die Dinge kommen ja ins Stocken, Gott sei Dank, auch aufgrund unserer Initiativen – dennoch so weit kommen, das österreichische Parlament, der Nationalrat zuständig ist, so wie die anderen Parlamente in Europa auch.
Da gibt es nämlich auch einen ganz großen Disput darüber, es ist wieder einmal die Kommission, die nicht immer, aber hier leider auf der falschen Seite sitzt. (Abg. Lopatka: Das ist schon längst entschieden!) Da sehen Sie, dass Sie da auch ein bissel Einschau halten sollten. Ihnen sind die Dokumente ja auch zugänglich, Herr Klubobmann. Da würden Sie nämlich wissen, dass die Europäische Kommission beharrlich eine andere Linie verfolgt. (Abg. Lopatka: Nicht mehr!)
Richtig ist allerdings, dass die Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, nicht Österreich, Deutschland (Abg. Lopatka: Auch Österreich! Auch Österreich!), ausgestattet mit Gutachten – darauf werden wir noch kommen – die Meinung vertreten, die aus meiner Sicht auch sehr plausibel ist, dass es sich um sogenannte gemischte Abkommen handelt, was dazu führt, dass die nationalen Parlamente, also Sie hier, wir hier gemeinsam, zuständig sind. Auch deshalb rentiert sich eine Auseinandersetzung in der Sache. (Abg. Lopatka: Da gibt es ein Gutachten der Kommission!) Heute werden wir nur kurz darauf eingehen, weil zunächst einmal die grundsätzlichen Linien zu klären sind und welche Position Österreich überhaupt vertritt. (Abg. Lopatka: Künstlich Probleme erzeugen!)
Da haben wir noch bis morgen und übermorgen Zeit, dass nämlich Österreich – ich habe mir das auch schon wieder angeschaut, die alleraktuellsten Statements – gleich wie Deutschland über die Kommission oder direkt bei den Vertretern der kanadischen Regierung anmeldet, dass bei uns, wie man so schön sagt, das noch lange nicht gegessen ist. Deutschland und andere Länder haben das schon gemacht. Österreich fehlt wieder in der Aufzählung.
Aber lassen Sie uns jetzt einmal von vorne beginnen. Ich möchte vorausschicken, dass wir in dieser Sache, bei aller Unterschiedlichkeit in den Meinungen, ein ausgezeichnetes Verhältnis im Austausch von Argumenten und Schreiben, auch was Termine betrifft, aber auch teilweise in den Ausschüssen hier mit dem Herrn Wirtschaftsminister haben. (Abg. Lopatka: Warum dann die künstliche Erregung? – Gegenruf der Abg.
Glawischnig-Piesczek.) Das ist keine künstliche Erregung. Lassen wir einmal den Herrn Lopatka zu Wort kommen, und dann wenden wir uns wieder dem Herrn Vizekanzler zu. Der Herr Lopatka meint, die Grünen würden sich hier künstlich erregen.
Die Geschichte ist einfach die – ich sage es Ihnen gerne noch einmal –: Österreich ist nicht in der Reihe jener, die in den wirklichen Verhandlungen so auftreten, wie hier öffentlich getan wird. Und genau das ist das Dilemma! Schauen Sie, Herr Lopatka, daher reden wir ja hier. Im Übrigen ist das ja ein massiver Beitrag dazu, dass die Politikverdrossenheit wieder zunimmt. Sie wollten wieder einmal einen Neustart der Regierung ausrufen, und was haben wir jetzt für eine Situation? – Der Herr Kanzler erklärt über wichtige Medien des Landes mehr als der halben Republik, dass Österreich da marschiert, und die Verhandlungsvertreter des Herrn Bundesministers oder wer die auch immer sind – das wird mit dieser Dringlichen Anfrage zu klären sein –, verhandeln offiziell für die Republik Österreich in die andere Richtung. Na, da dürfen wir uns aber schon aufregen, und zwar im Namen des Volkes, das auch Sie vertreten sollten, und werden nicht bei dieser Vertuschung mitmachen. (Beifall bei den Grünen.)
Aber eigentlich waren wir ja beim Herrn Wirtschaftsminister und Vizekanzler. In der Sache selber kann man ja wirklich unterschiedlicher Meinung sein, unabhängig von den Konzernklagsrechten. Ich sage das dazu, denn das verschärft ja das Problem. Möglicherweise ist das sogar überflüssig, was im Übrigen der Herr Bundeskanzler immer behauptet, dass man das in entwickelten Rechtsstaaten hüben wie drüben des Atlantiks gar nicht brauchen würde. Aber es ist drinnen, die Gefahren sind immanent, das ist ein Brandbeschleuniger für alles das, was hier ohnehin gefährlich ist, was Sie nicht so dramatisch sehen, wir aber anders, und darauf wird jetzt einzugehen sein.
Freihandel: Ich wäre dafür, dass man das Wort „frei“ da streicht, denn das hat mit Freiheit wenig zu tun. Freiheit für wen? Wir haben einen Haufen von Studien, wie immer, von allen möglichen Ökonomen, meistens Männern, präsentiert bekommen, was das nicht alles bringen soll. Auch da waren die österreichischen Vertreter zunächst eifrig im Nachbeten. Das wird einmal zu hinterfragen sein. Das ist ja – wir hatten es eh schon einmal diskutiert – eine uralte Lehrbuchweisheit, schon in der Zwischenkriegszeit und auch danach – die guten alten Neoklassiker; heute wären die politischen Vertreter eher die Neoliberalen, wer immer sich hier angesprochen fühlen mag –, dass das automatisch zu Wohlstandsvermehrung führen würde, auch zu Wachstum, wie man es so gerne haben wollte, und zu Arbeitsplätzen und so weiter.
Na ja! Ja, eh, aber unter welchen Bedingungen? Und ist das nicht problematisch? Das würde funktionieren, wenn überall die Standards gleich sind, denn dann gibt es den Wettlauf nach unten nicht, aber vor allem denn, wenn überall Kostenwahrheit herrschen würde, was ja bekanntlich nicht der Fall ist. Aufgrund der unterschiedlichen Standards kann es das schon nicht geben, weil zu unterschiedlichen Kosten produziert wird, meistens die Umwelt ruiniert wird, vielleicht jetzt weniger in den USA, aber ich fürchte schon, und in vielen anderen Ländern auch noch die Menschenrechte missachtet werden, die Menschen drangsaliert werden und überhaupt soziale Standards herrschen, die auch nicht vergleichbar sind.
Das führt zu Kostenverzerrungen, und die politische Frage ist: Auf welchen Standards wollen wir uns bewegen? Das wäre übrigens sogar eine Chance, diese internationalen Verhandlungen zu nutzen. Ich verfolge die Debatte in der Bundesrepublik Deutschland, dort wird ja auch unter den Kritikern die Debatte geführt: Ja, können wir das nicht nutzen, um globale Blaupause zu sein für bessere Standards? Ich halte das eigentlich für einen richtigen Ansatz, nur: Dann müsste es auch so komme
n.
Aber zurück zum nackten Lehrbuch. – Ja, alles super, alles super, samt ökonomischen Epigonen, die da sind, weil nämlich so getan wird, als ob überall die gleichen Bedingungen herrschen würden. Unter diesen Bedingungen und sonstigen Annahmen auch noch ist im normalen ökonomischen Denken schon klar, dass das zu mehr Output führt. Ja, logisch. Aber wissen Sie, was das ist? Die Welt ist eine ganz andere. Das ist eine Wochenend- und Sonnenscheinökonomie. Das kann man immer haben. Wenn jedes Wochenende die Sonne scheint, es 30 bis 35 Grad hat, wir alle Badehose, Badeanzug, Bikini anhaben und am Strand sitzen, dann ist es super. Ich weiß nicht, ob Sie seit Ihrer Kindheit jedes Wochenende so erlebt haben. Mit dieser Weekend Economics werden Sie in diesem Kontext nicht weit kommen.
Ich werde Ihnen jetzt einmal hier ein paar Papiere zitieren, woraus hervorgeht, dass auch die Mittelstandsvertreter – so nennen die sich selbst in Deutschland; da gibt es eine Stellungnahme des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft – vor allem im Zusammenhang mit den Sonderklagsrechten für Konzerne, worauf wir ja fokussieren, die Sache ganz anders sehen. Ich habe eine Kopie mit für Sie und Ihnen die Stelle extra angestrichen. (Der Redner übergibt Bundesminister Mitterlehner ein Papier.) Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob bei Ihnen wirklich immer das alles angekommen ist. Da heißt es eindeutig:
„Der Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus“ – das sind diese berühmten ISDS-Klauseln – „ist in dem geplanten TTIP-Abkommen“ – aber das ist immer deckungsgleich mit dem CETA-Abkommen – „zwischen der Europäischen Union und den USA überflüssig und strikt abzulehnen. Die geplanten Regelungen benachteiligen die mittelständische Wirtschaft, hebeln die Rechtsstaatlichkeit aus und gehen zu Lasten der Mitgliedstaaten der EU.“
Dann wird noch lange ausgeführt, wie sich das auf die mittelständische Wirtschaft auswirkt. Die argumentieren nämlich weiter: „Aufgrund der hohen durchschnittlichen Verfahrenskosten“ für diese an sich überflüssigen Vorgänge – aber sie sind nicht überflüssig, weil bestimmte große Konzerne ein Interesse damit verbinden, deshalb ist es ja auch drinnen; seid doch nicht naiv! – „können mittelständische Unternehmen den ISDS-Mechanismus in der Praxis nicht nutzen. Der ISDS-Mechanismus begünstigt Großkonzerne, die so geltendes nationales Recht und die staatliche Gerichtsbarkeit umgehen können. Sollte ein entsprechender Mechanismus in der derzeit zur Diskussion stehenden Form in das TTIP-Abkommen integriert werden, würde dies massive negative Folgen für Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für die mittelständische Wirtschaft nach sich ziehen.“ – Genau, wie ich vorher argumentiert habe.
Was ist denn in Österreich? Was macht denn der Herr Leitl wieder? – Der ist hier tatsächlich auf der anderen Seite. Ich weiß nicht, ob ich sagen kann, auf Ihrer. Das ist überhaupt eine interessante Position. Bei der Putin-Frage ist er ja, wie wir wissen, beim Ausrollen des roten Teppichs gewesen. Da wird in diese Richtung argumentiert, immer mit den Euros in den Augen offensichtlich. Bei den USA mit diesem Abkommen geht man wieder in diese Richtung. Wie es halt gerade passt. Das ist keine Haltung! Das ist noch nicht einmal eine Wirtschaftspolitik. So ist in Österreich auf die Dauer nicht (Abg. Jarolim: Das ist schon ein bisschen hart gesagt, glaube ich!) Nein, das ist genau richtig!
Wir haben ja alle Statements da. Ich kann Ihnen sagen, was der Herr Leitl da alles dazu gesagt hat, aber es ist vielleicht auch nicht so wichtig, wenn wir uns der nächsten Studie zuwenden, nämlich jener des österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitutes, das wird Ihnen vielleicht vertrauter sein, 36 Seiten, kurze Zusammenfassung: „TTIP und ihre Auswirkungen auf Österreich. Ein kritischer Literaturüberblick.“ Das Ergebnis: „TTIP ist daher zur Überwindung der gegenwärtigen Krise nicht geeignet.“ – So das österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut.
Da können Sie nicht – davon wurde, bevor die „Kronen Zeitung“ da aufgesprungen ist, auch der Herr Kanzler angesteckt – uns erklären, was da nicht alles für Segnungen auf uns herabkommen würden.
Die Grundgeschichte bleibt immer die gleiche: Wenn wir, um das Argument dann zu Ende zu führen, die Kostenwahrheit, im besten Sinne des Begriffes, nicht annähernd haben, allein schon deshalb, weil der ganze transatlantische Warenverkehr mit seinen vielen Tonnen nicht annähernd das zahlt, was er an Kosten verursacht, wird das automatisch zu diesen Schräglagen führen. Das sind dann keine Wohlstandsgewinne, sondern das sind Wohlstandsverluste, die nur auf andere ausgelagert werden: auf die Umwelt, auf die zukünftigen Generationen und auch auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vielen dieser Länder, hüben wie drüben. Das sind die Kosten, die anfallen.
Die Nutzen allerdings sind zweifelhaft, wie wir hier gelesen haben, und deshalb geht das von vornherein in die falsche Richtung. Das sind Voodoo-Ökonomen, die hier mit Hausnummernökonomie hausieren gehen, und das sollte Ihnen ein bisschen kritischer bewusst werden. Man kann über alles streiten, ich respektiere da auch andere Meinungen, und man kann sich da einlassen. Ich werde Ihnen gleich ein Beispiel bringen, wo das positiv ist, zunächst aber noch eines, wo der Wahnsinn begründet liegt: im Lebensmittel- und Agrarbereich. Das ist ein wunderbares Beispiel, aber dramatisch schlimm.
Was soll das bringen, wenn wir immer noch mehr unter ebendieser Kostenunwahrheit Lebensmittel von einer in die andere Richtung am Globus hin und her schieben? Das ist doch ein Wahnsinn! (Abg. Pirklhuber: Richtig!) Wie ist denn überhaupt die Aufstellung in diesem Bereich? In Südamerika, in Südostasien werden die letzten großen Regenwälder abgeholzt, damit dort Futtermittel produziert werden können, die für jene Tiere verwendet werden, die wir hier in Europa essen. Das ist absurd!
Alle diese Abkommen, die Sie dann noch euphemistischerweise Freihandelsabkommen nennen, sind eine Freiheit in diese Sackgasse, die Sie in Ihrer komischen Wachstumseuphorie nur nicht sehen wollen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Auch eine regionale Ökonomie, die vor diesen Auswüchsen schützt, ist eine vernünftige Ökonomie, und deshalb geht es nicht um diesen perversen Freihandel. Also handelt ein perverser Handel gegenüber einem fairen und vernünftigen Handel. Das ist die grundsätzliche Aufstellung! (Beifall bei den Grünen.)
Dazu trägt das nichts bei, vorläufig jedenfalls, sondern geht in die falsche Richtung, gerade in diesem Lebensmittelbereich. Was hat denn das für einen Sinn, wenn wir Tonnen und Abertonnen von Fleisch stündlich über den Atlantik hin und her schicken? Was soll das sein, bitte? Außer Vernichtung von Ressourcen, außer Klimaschädlichkeit bis zum Gehtnichtmehr. Der ganze Agrarsektor am Globus trägt mittlerweile mehr zur Klimaschädlichkeit bei als der ganze Verkehrssektor, weil die Produktion durch diese Großkonzernwirtschaft derartig pervertiert ist. (Abg. Lopatka: Wer hat das berechnet? Die Berechnung möchte ich sehen! – Abg. Wöginger: Kogler-Studie!)
Das ist heute hier gar nicht das Hauptthema. Ich sage nur: Die implementierten Konzernklagsrechte verschlimmern und perpetuieren und beschleunigen das Problem, das diesen Dingen grundsätzlich innewohnt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lopatka: Voodoo-Ökonom Kogler!)
Aber es könnte natürlich auch Positives geben, wo der Handel in Bereichen, wo dies alles nicht so eine Rolle spielt, natürlich von Nutzen sein kann. Das ist zum Beispiel in der Hightech-Industrie, das ist in der Warenindustrie. Dort kann das vernünftig sein, wenn etwa ganz simple Dinge wie Autobestandteile auf einer einfacheren Art und Weise ausgetauscht werden können. Das traue ich mir durchaus zu sagen. Das ist halt die Autoindustrie. Da kann das aus der Logik heraus einen Sinn machen, aber das ist ja nicht das Einzige. Wieso sollen wir das alles in Kauf nehmen?
Jetzt kommen wir zu dieser Frage der Transparenz, die fehlt, die lassen Sie missen. Die USA tanzen uns hier auf der Nase herum. Ich sage nur, was die europäischen Ver-
handler alles sagen. Die USA erklären uns, dass das alles „hinreichend transparent“ ist. Die USA seien Verhandlungen nicht gewöhnt, und wir sollten uns gefälligst nicht aufregen und daran halten. – So wird das nicht gehen! Immerhin hat es einen Europäer gegeben, der gesagt hat: Die EU ist ja nicht Panama, denn das ist ja offensichtlich die Sorge der USA, denn nur dann würden wir auch diese Konzernklagsrechte eventuell brauchen. Brauchen wir aber nicht, wie wir gehört haben! Das sagt auch der Kanzler.
Wir haben da „Kronen Zeitung“-Artikel noch und nöcher. (Der Redner hält einen Stapel Zeitungsausschnitte in die Höhe.) Das ist eine Liste. Das ist schon die halbe Bundesregierung. Mittlerweile sind ja alle Minister bis auf Sie und den Herrn Kurz dabei, die sich in der „Kronen Zeitung“ haben ablichten lassen. Wir werden, weil sich das jetzt nicht ausgeht, diese dann einfach ins Internet stellen. Das alles sind „Kronen Zeitung“-Artikel, die von SPÖ-Ministern sowieso, von den Ministern Ihrer Fraktion (in Richtung ÖVP) mittlerweile auch, von der Hälfte der Landesregierungsmitglieder und Landeshauptleute bestückt sind.
Wie ist das jetzt? Warum kann der österreichische Botschafter am 8. Mai in Brüssel noch sagen, Österreich ist für diese Investitionsschutzklauseln? Und dann taktiert er noch herum mit anderen, wie man die Bevölkerung einlullen kann. Das ist dann das wahre Gesicht der österreichischen Diplomatie und Politik.
Jetzt frage ich Sie, das ist eh drinnen in den Fragen: Wer desavouiert den Bundeskanzler? Sind das irgendwelche wildgewordenen Verhandler, die nicht mehr in Ihrer Macht stehen, oder stehen Sie selber dahinter? Wer desavouiert da den Kanzler, der seit Beginn dieses Jahres die Konzernklagsrechte infrage stellt, dagegen auftritt und sagt, das wird nicht kommen? Gestern sagte er hier noch, dem müssen wir entgegentreten, er werde es tun. Und wenn wir die Position vom Herrn Vizekanzler wissen wollen, dann sollen wir ihn selbst fragen. Tun wir heute auch! So, und Sie werden jetzt die Antwort geben, genau aus diesem Grund: Wie kann das sein, dass dieses Linksblinken- und Rechtsabbiegenspiel von der Regierungsspitze ausgeht?
Dieses Spiel ist unwürdig. Gut, dass das Parlament zuständig wird. Wir werden für die richtige Richtung sorgen. (Rufe bei der ÖVP: Zuständig?) Sicher, wir wissen ja, dass es zuständig sein wird. (Abg. Lopatka: Das ist noch die Frage, eine große Frage!) Ja, weil sich die richtige Seite durchsetzen wird, genau so wie wir uns schon durchgesetzt haben, dass CETA morgen nicht unterschrieben wird.
Seien Sie, wie man so schön sagt, Manns genug, Herr Minister, dass morgen und übermorgen klar wird, was Österreich für eine Position vertritt. Zuerst erklären Sie es dem Haus, und wenn sich Vizekanzler und Kanzler widersprechen, so wird das auch interessant sein, wenn wir es hier erfahren. Dann sollten Sie sich aber bis morgen einigen. (Beifall bei den Grünen.)
15.20
Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. Herr Vizekanzler, auch Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. Ich erteile Ihnen das Wort.
15.20
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuhörer auf der Galerie, wir haben uns ja gerade vorhin getroffen! Liebe Leserinnen und Leser der „Kronen Zeitung“, aber auch anderer Zeitungen, die als Zeugen für den Herrn Kogler antreten müssen! Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt etwas sagen zu zwei Fragen, die generell über diesem Thema stehen.
Erstens zur Dringlichkeit – und wenn ich die Dringlichkeit bedenke, stellt sich die zweite Frage, die Frage der Dramatik. Bei der Dringlichkeit, Herr Kogler, haben Sie sich irgendwo selbst widersprochen. Sie leiten Ihre Dringlichen Anfrage folgendermaßen ein:
„Morgen und übermorgen findet der Gipfel zwischen der EU und Kanada statt. Aus diesem Grund ist diese vorliegende dringliche Anfrage an den Wirtschaftsminister von höchster Relevanz und Dringlichkeit.“ Und so weiter.
Jetzt gerade haben Sie selbst gemeint, eigentlich stimmt das nicht ganz, weil morgen oder am 25. eigentlich nichts ist. Da gibt es zwar ein Treffen zwischen Kanada und der Europäischen Union (Abg. Pirklhuber: Na also!), da werden die Texte noch einmal öffentlich ausgetauscht, aber nichts paraphiert, gar nichts paraphiert. (Abg. Lopatka: Nichts, gar nichts passiert da!) Der gesamte Prozess (Abg. Kogler: Sie sollen die österreichische Position klarmachen!) – Hören Sie mir einfach zu, seien Sie so nett!
Der gesamte Prozess der Unterzeichnung und Umsetzung wird zirka ein Jahr dauern, mit allen Einwendungen, mit allem Drumherum. Es geht zuerst um die entsprechende Darstellung in Österreich, das verhandeln wir seit August, es geht um eine Position in Österreich, dann geht es um den Rat der Wirtschaftsminister, also in diesem Fall Handelsminister, dann geht es in das Europäische Parlament und vom Europäischen Parlament dann retour zur Ratifizierung in den einzelnen Nationalstaaten. (Abg. Brosz: Dann ist es zu spät!)
Herr Kogler, ich halte daher als Erstes fest: Die Dringlichkeit, die Sie im Zusammenhang mit dieser Anfrage erzeugen wollen, sehe ich absolut nicht gegeben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Zum Zweiten – das gilt jetzt für die Zuhörerinnen und Zuhörer –: Sie versuchen, eine bestimmte Dramatik entstehen zu lassen, indem Sie jetzt Fragen stellen, die einer dringenden Beantwortung harren. Im Endeffekt haben Sie all diese Fragen erst vor einer Woche gestellt; all diese Fragen, auch die Frage, was den Bundeskanzler betrifft, alles. Es wurde alles aufgeklärt, Sie tun aber jetzt so, als wäre das vollkommen neu, als gäbe es diese acht parlamentarischen Anfragen, die Treffen mit den NGOs und anderen Parteien beim Bundeskanzler mit uns nicht, auch nicht die anderen Veranstaltungen, auch keine Transparenz. Sie tun so, als wäre der Status immer noch: Geheimabkommen oder sonst etwas. (Abg. Kogler: Da ist überhaupt nichts in den parlamentarischen Materialien drin!)
Ich halte fest: Diese Panikmache, die Sie da betreiben wollen, dient nicht der Aufklärung. Ich glaube, Sie wollen irgendwo irgendwie politisches Kleingeld aus dem Ganzen schlagen, und das finde ich nicht aufklärungswürdig. Das ist eigentlich keine besonders positive Einstellung in Bezug auf diese ganze Angelegenheit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich sage Ihnen auch, wenn ich da Worte höre wie „perverser Freihandel“, „Wahnsinn“ (Abg. Pirklhuber: Ja natürlich!) – Entschuldigen Sie, aber das werden auch Sie mitverfolgt haben. Ich bin jetzt sechs Jahre Wirtschaftsminister, wir haben sechs Jahre lang immer wieder Freihandelsabkommen besprochen, mit Staaten, mit denen wir asymmetrisch verhandelt haben, weil das keine Industriestaaten waren. Es war immer die gleiche Frage: Brauchen wir eigentlich Investitionsschutzabkommen?, immer wieder die Frage: Wie wird das gelebt? – und es erfolgte immer wieder eine relativ unspannende Erledigung, weil es gelebt wird.
Sie brauchen eigentlich nur überlegen: Ein Land, das vom Export profitiert, ein Land, das von Rahmenbedingungen, von Regelungen abhängig ist, die entsprechend gestaltet sind, wird insgesamt bei Vorliegen und Weiterentwicklung solcher Rahmenbedingungen entweder profitieren oder nicht. (Abg. Kogler: Ja, aber in welchen Bereichen?) Wie, glauben Sie, wird Österreich in den letzten Jahren abgeschnitten haben? – Ich
glaube, die Unternehmen in Österreich haben profitiert, aber nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Arbeitnehmer in den Unternehmen. Das sollten Sie einmal ein Mal übergeordnet anerkennen.
In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen eines konstatieren: Die Verhandlungen über solche Abkommen laufen nicht immer optimal. Ich muss sagen, insbesondere was das TTIP anlangt, das heute nicht im Hauptfokus steht, gebe ich Ihnen recht. Darüber haben wir auch schon öfter diskutiert, es waren drei Punkte – die Transparenz finde ich wirklich bemerkenswert schlecht. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Gott sei Dank gibt es Anfragen der Grünen, da kann man Transparenz herstellen!) Das kommt auch nicht von der EU, sondern von den amerikanischen Partnern, und wir bemühen uns, das auch zu verstärken und zu verbessern.
Zweiter Punkt – was Sie immer ansprechen –: Herabsenkung der Standards. Diese Argumentation finde ich entwürdigend. Selbst das mit der Chlordusche hält einem entsprechenden Vergleich mit Österreich nicht wirklich stand, wenn Sie sich anschauen, wie bei uns die Hendln vorbereitet werden. (Abg. Kogler: Davon habe ich gar nicht geredet!) Aber wenn Sie wollen, wir haben auch schon über Reblaus-Schokolade und anderes diskutiert, gut, in Ordnung, diskutieren wir das weiter! (Abg. Kogler: Tun wir ja gar nicht!) Ich finde, diese Geschichte mit den Standards, dass diese abgesenkt werden, ist einfach beeindruckend tragisch.
Auf der anderen Seite muss ich Ihnen sagen, wir reden jetzt noch über einen dritten Punkt, und zwar über Investitionsschutz. Sie nennen das Beispiel Kanada und sagen, ein Wahnsinn, wie dort die Standards gefährdet und abgesenkt werden. – Ich weiß nicht ob Vertreter der kanadischen Botschaft da sind, aber Kanada ist ein Industriestaat mit Standards, die in fast allen Bereichen mindestens so gut sind wie in Europa, in vielen Bereichen, was Nachhaltigkeit und auch anderes anlangt, besser sind. (Abg. Brosz: Wozu braucht man das dann?) Das heißt also, es gibt dort Freihandel auf hohem Niveau.
Ich pflichte Ihnen schon bei, wir müssen aufpassen, dass es bei Lebensmitteln nicht zu einem Austausch kommt, der einfach den globalen Erfordernissen entgegensteht, vor allem den CO2-Zielen. Sie haben es aber selbst angesprochen: Wenn man beispielsweise bei Autobestandteilen, bei Bestandteilen im Metallwarenbereich durch ein Freihandelsabkommen 11 Prozent günstigere Konditionen erhält, dann ist das eine gute Sache. (Abg. Kogler: Ja, richtig! Sage ich ja!) Das heißt, es werden beide, Europa und Kanada, auf höherem Niveau entsprechend agieren können.
Jetzt sage ich Ihnen auch etwas zu dem Themenbereich ISDS-Systeme und Investitionsschutz. Wir haben weltweit 2 800 derartige bilaterale Abkommen. 2 800! Österreich hat allein, ich weiß nicht wie viele, aber ich glaube 60 (Abg. Kogler: Aber doch nicht mit Nordamerika!), und wir haben selbst schon fünf oder sechs Unternehmen gehabt, die geklagt haben. Jetzt muss ich Ihnen etwas sagen: Momentan kommt man schon auf die Idee und überlegt: Wenn wir selbst nicht geklagt werden und auf der anderen Seite auch nur in wenigen Fällen klagen, brauchen wir das überhaupt?
Ich erinnere mich, das habe ich als Studentenvertreter beim damaligen Professor Kulhavy erfahren, im Rechtsbereich, als es um eine Geschäftsordnung für die Fakultät in Linz gegangen ist. Wir haben eine Geschäftsordnung ausgearbeitet, und dann hat er gesagt: Wenn wir die Geschäftsordnung wirklich brauchen, dann ist es eigentlich schon zu spät, aber weil wir eine Geschäftsordnung haben, werden wir sie nicht brauchen. Das ist genau der gleiche Hintergrund wie beim Investitionsschutzabkommen! Wenn man Spielregeln hat, wird man sie in den meisten Fällen nicht brauchen. Daher muss man die Vorgangsweise wählen – und da bin ich jetzt bei Ihnen –, das Ausmaß festzulegen, wobei man das „right to regulate“ hat, um bestimmte Standards auch nachher noch umsetzen zu können. Wenn man sie haben möchte, muss man wirklich prüfen,
ob man sie in dem Umfang braucht. Deswegen haben wir einen Konsultationsmechanismus auf EU-Ebene, was den Investitionsschutz anlangt. Da bin ich genau der gleichen Meinung wie der Herr Bundeskanzler. Wir haben eine offizielle Position – ich komme gleich zu den Fragen –, und das ist natürlich die Verhandlungslinie von Österreich gewesen, auch mit dem Bundeskanzleramt abgestimmt. Aber so wie Herr Sigmar Gabriel, so wie der Herr Bundeskanzler bin auch ich der Meinung: Aufgrund der bisherigen Verhandlungen hat sich ergeben, dass man die eine oder andere Position vom Streitbeilegungsmechanismus von der Ausformung her diskutieren muss.
Jetzt komme ich auf den österreichischen EU-Botschafter zu sprechen, den Sie in Ihrer Anfrage zitieren und uns unterstellen, wir würden Sie hintergehen. Da ist nämlich schon eine entsprechende Passage enthalten, und das ist für mich interessant: Er sagt, wir haben die Verhandlungen unterstützt, auch den Investitionsschutz unterstützt, aber am Schluss meint er:
„Österreich teile die Bedenken, dass ein Abschluss der CETA-Verhandlungen vor Ende der öffentlichen Konsultationen zum Investitionsschutz im Rahmen der TTIP-Verhandlungen die Glaubwürdigkeit des Konsultationsprozesses unterlaufe.“
Eine ganz klare Festlegung: Wenn man euch schon einlädt in Europa, dann wartet das auch ab! Das gilt für mich auch für CETA. Im Endeffekt werden wir CETA nicht beschließen können, wenn wir diesen anderen Prozess nicht abwarten.
Zusammenfassend: Trennen Sie! Schauen Sie sich den Aspekt das Freihandelsabkommen betreffend an und geben Sie zu, das ist eigentlich etwas Gescheites!
Zweitens muss man einerseits für möglichst große Transparenz und andererseits für einen Investitionsschutz sorgen, der dem entspricht, was man in den Staaten eigentlich haben sollte. Das kann man relativ entspannt, ohne Agitation, feststellen, aber dazu kommen wir noch, und irgendwie werden wir wahrscheinlich zu vernünftigen Regelungen finden. Aber wenn man es als Thema braucht, um die Leute ein wenig zu verunsichern, Chlorhendl und so weiter – okay, dann führen wir die Diskussion. Ich brauche das nicht, nicht auf dem Niveau. Ich wundere mich, dass Sie auf dieses Niveau einsteigen, das finde ich eigentlich beachtlich negativ. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)
Damit komme ich zu den einzelnen Fragestellungen.
Ich möchte zusammenfassend schon noch einmal darauf hinweisen, wenn das einigermaßen knapp (Abg. Kogler: Sie apostrophieren da dauernd Hühner, von denen ich noch nicht einmal geredet habe hier herinnen! – Rufe bei der ÖVP: Sie haben es sogar plakatiert!) – Entschuldigung, das habt ihr sogar plakatiert gehabt. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von Grünen und ÖVP.) Entschuldigung, aber eure Zeit soll nicht überstrapaziert werden. Herr Kogler, wären Sie dann so nett, mir zuzuhören, denn Sie werden mich dann wieder fragen: Ist alles beantwortet?
Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass die meisten Fragen schon in Anfragebeantwortungen, im EU-Unterausschuss und auch sonst noch beantwortet worden sind, aber ich werde versuchen, das noch einmal zusammenzufassend zu tun.
Zu den Fragen 1 und 16:
Das CETA-Verhandlungsmandat, das Grundmandat, wurde im Rat am 27. April 2009, und zwar im Rat Allgemeine Angelegenheiten, einstimmig und als A-Punkt beschlossen; das Ergänzungsmandat zum Investitionsschutz ebenso, und zwar am 12. September 2011. Österreich war bei beiden Ratstagungen durch Vizekanzler Dr. Spindelegger vertreten.
Allgemein halte ich fest, damit da kein Missverständnis entsteht – wir werden ja gerne missverstanden (Abg. Glawischnig-Piesczek: Besonders bei der Bevölkerung bei
Wahlen!) – Ja, da helfen Sie mit. Nur weil Sie einmal ein bisschen etwas gewonnen haben. Warten Sie ab, es kommen auch noch andere Wahlen. (Beifall bei der ÖVP.)
Allgemein möchte ich feststellen (Abg. Glawischnig-Piesczek: Sie haben nichts dazugelernt!) ... – Wenn Sie mich schon provozieren wollen, dann müssen Sie sich das auch anhören. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Sie haben wirklich nichts dazugelernt!) Frau Oberlehrer, danke schön. Ehrlich, das „dazugelernt“ und so weiter kann ich auch schon nicht mehr hören. (Abg. Lopatka: Frau Professor Glawischnig!) Frau Professor, ja, wie immer. Aber ich möchte mich wieder auf den Ernst der Anfrage konzentrieren. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.)
Entschuldigung, Frau Glawischnig, aber wenn Sie derartige Zwischenrufe machen, die einfach ganz etwas anderes beinhalten als die Anfragebeantwortung, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn ich darauf repliziere, was Sie hier dazwischenrufen, oder Sie hören auf damit. Okay. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf fortfahren – obwohl, mir ist es wurscht, mir ist es egal, ich wollte die Zeit einhalten, aber wenn Sie wollen, rede ich halt länger. (Abg. Brosz: Aber die Zeit können Sie nur einhalten, wenn Sie die Fragen beantworten!) Ja, wenn Sie sich wieder beruhigen. Darf ich fortsetzen? (Abg. Pirklhuber: Sie können schon weiterreden! – Weitere Zwischenrufe bei Grünen, SPÖ und ÖVP.) Ich weiß, ich habe auch schon öfter zitiert: Gesagt ist nicht gehört, gehört ist nicht verstanden, verstanden ist nicht einverstanden. Das ist von Konrad Lorenz, aber macht nichts, der war auch nicht schlecht. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich möchte festhalten, was Weisungen anlangt, dass das die koordinierte, allgemeine österreichische Position ist, und in die Erstellung der Weisungen sind die Ministerien, die betroffen sind, aber auch das Bundeskanzleramt immer eingebunden. Ein A-Punkt ist ein Annahmepunkt, und ein Annahmepunkt ist kein Diskussionspunkt, weshalb es keine Debatte in der Folge dazu, sondern lediglich die Empfehlung zur Zustimmung gegeben hat.
Zu den Fragen 2 bis 6, 17 und 18, 20, 22, 24, 26, 28 und 30 – es sind immer dieselben Fragen, nur wurde jedes Abkommen betreffend einzeln gefragt; es schaut daher in der Form etwas verkürzt aus, ist aber immer die gleiche Frage –:
Die österreichische Position zu CETA und allen anderen Themen im Bereich der EU-Handelspolitik wird laufend in einem bei uns – wenn wir zuständig sind – im BMWFW angesiedelten innerösterreichischen Koordinierungsprozess erarbeitet, an dem sämtliche betroffenen Ministerien sowie die Sozialpartner eingebunden sind. Das sind insbesondere BKA, BMEIA, BMF, BMASK, BMLFUW, BMVIT, BMJ, BMI und so weiter; seitens der Sozialpartner, auf die ich dann noch zu sprechen komme: WKÖ, Bundesarbeitskammer, ÖGB, Landwirtschaftskammer, Vereinigung österreichischer Industrieller. (Abg. Krainer: Das ist kein Sozialpartner!) Bitte? (Abg. Krainer: Die Industriellenvereinigung ist kein Sozialpartner!) – Darauf komme ich gleich zu sprechen.
Zur Frage 7:
Die Auflistung ist abschließend.
Zur Frage 8:
Der Verhandlungstext stellt in Artikel X 9.4. – nicht 9.3. – klar, dass enttäuschte Erwartungen von Investoren nur insofern relevant sein können, als sie auf konkreten Äußerungen, also Specific Representations, von Vertretern des Gaststaates beruhen, auf die sich der Investor legitimerweise verlassen konnte, die wesentlich für die Investitionsentscheidung waren und die vom Gaststaat in der Folge zunichtegemacht wurden.
Das ist im Prinzip die Geschichte mit Vattenfall und anderen, dass in Wahlversprechen etwas gesagt worden ist, was dann durch die Gesetze konterkariert worden ist.
Zu den Fragen 9 bis 12 sowie 15:
Das CETA-Verhandlungsergebnis wurde im Rahmen des innerösterreichischen Koordinierungsprozesses den daran beteiligten Stellen zur Prüfung übermittelt. Stellungnahmen langten seitens des BKA, des BMEIA, des BMF, des BMFLUW, der WKÖ sowie von BAK und ÖGB gemeinsam – nicht in einem Postpaket – bei uns ein. Die jeweils koordinierte österreichische Position wurde in weiterer Folge im Rahmen der bisher stattgefundenen Tagungen des EU-Ratsausschusses für Handelspolitik jeweils vertreten, zuletzt am 12. September 2014. Der diesbezügliche Sitzungsbericht ist dem Parlament bereits gemäß § 3 Z 10 des EU-Informationsgesetzes übermittelt worden.
Dass dann nicht die Frage kommt, weil da auch vom Zwischenergebnis die Rede ist: Was ist der Stand? – Wer es nicht gelesen hat, dem darf ich sagen: Der allgemeine Teil wird eher positiv bewertet, das Investitionsschutzabkommen wird von allen ziemlich kritisch bewertet, und das dürfte auch dem entsprechen, was hier erwartet wird.
Was die Fragen 13 und 14 anlangt:
Nichtregierungsorganisationen sind in den formellen Koordinierungsprozess nicht eingebunden, das BMWFW organisiert jedoch laufende Informationsveranstaltungen (Zwischenrufe bei den Grünen) – Die Industriellenvereinigung wird als Sozialpartner gesehen über, ich glaube, schon dreißig Jahre hinweg. (Abg. Brosz: gehört ja auch zur Regierung!) Schauen Sie, die Praxis haben wir schon etwas länger, aber wir können gerne bei anderer Gelegenheit auch über diese Vorgangsweise diskutieren.
Das BMWFW organisiert jedoch laufend Informationsveranstaltungen, zu denen auch Nichtregierungsorganisationen eingeladen sind. Wir haben selbst im Ausschuss darüber diskutiert beziehungsweise festgestellt, dass Greenpeace und andere unsere Informationspolitik als vorbildlich erachten. Wir haben also, auch was TTIP anlangt, eine weitere Verhandlungsrunde und Informationsrunde angesetzt, zu der unter anderem der EU-Chefverhandler für TTIP, Herr Ignacio Garcia Bercero, am 8. Oktober 2014 in Wien eintreffen und darüber diskutieren und informieren wird.
Die Einbindung bestimmter Sozialpartner über EU-Vorhaben ist in Österreich auf Gesetzesebene geregelt: Wirtschaftskammergesetz, Arbeiterkammergesetz, für ÖGB und LKÖ Bundesgesetz über Stellungnahmen im Rahmen der Rechtssetzung der EU.
Zur Frage 19:
Das haben wir eigentlich schon diskutiert: Investitionsschutzbestimmungen und Investor-Staat-Streitbeilegung, ISDS, zwischen Industrieländern mit hoch entwickeltem Rechtssystem. Es ist die Frage, ob man das im Endeffekt braucht, wenn man sich anschaut – ich habe die Unterlagen mit –, gegen wen ein derartiges Verfahren schon eingeleitet worden ist. Es gibt eine entsprechende Darstellung von der UNCTAD aus dem Jahr 2012: Argentinien 52 Verfahren, Venezuela 34, Ecuador 23 und dann an sechster Stelle Kanada 19. (Abg. Zinggl: Na ja, 19 sind ja nicht nichts!) Also ich möchte denen nicht nahetreten, aber offensichtlich dürfte in diesem Fall ein entsprechender Streitbeilegungsmechanismus einen bestimmten Sinn gehabt haben. Wenn Sie weiterlesen, was ich jetzt nicht getan habe, dann werden Sie feststellen, dass Deutschland oder Österreich so gut wie nicht erwähnt werden. Das heißt – in Deutschland zählt man, glaube ich, drei Fälle –, wir machen das im Wesentlichen sehr, sehr seriös, es hat keine Klagen gegeben.
Natürlich gibt es Argumente, die dagegen sprechen, ich habe sie schon erwähnt, und somit sind wir beim sachlichen Teil der Auseinandersetzung. Man kann immer das Ausmaß, den Mechanismus diskutieren. Eine Frage, die schon öfter angeklungen ist, ist beispielsweise: Kann man nicht mit bestehenden Gerichten agieren? Dazu ist uns gesagt worden: In Amerika, in den Vereinigten Staaten, aber auch in Kanada gibt es
ein Jury-System, also mit Geschworenen, selbst für Zivilgerichtsprozesse. Das sind ganz andere Probleme, auch was die Kosten und so weiter anlangt, die halt in solch einem Verfahren anders und besser geregelt würden. Deshalb heißt es, darüber wird noch diskutiert. (Abg. Pilz: Aber warum sollen wir denn unser Rechtssystem ändern, wenn die Amerikaner ein schlechtes System haben?)
Wir ändern ja unser Rechtssystem nicht. Es gelten ja alle Gesetze! Wir haben nur ein spezielles Schiedsgerichtsverfahren für besondere Tatbestände. (Abg. Kogler: Aber es wird ja angegriffen dadurch!) Und auch da wird man überlegen können – das ist ja gerade Gegenstand des Konsultationsmechanismus –, ob man dort auch ein neues System aufbaut oder ob man eventuell mit bestehenden Gerichten das Auslangen findet.
Weil aber immer wieder angesprochen wird – Herr Gabriel hat das auch in der Medienöffentlichkeit gesagt –, die deutsche Position sei aber eine andere: Ja, es ist im Endeffekt die, die eben bei den Verhandlungen herausgekommen ist. Das werden Sie im Wesentlichen ja auch nachvollzogen haben.
Zu Frage 27 ergibt sich dasselbe, was bei Frage 19 betreffend CETA bereits angeführt wurde.
Zur Frage 31:
Sowohl die USA als auch Kanada haben klargemacht, wenn ISDS nicht Bestandteil von TTIP oder CETA wäre, dann hätte das Auswirkungen auf den Gesamtvertrag. Ich würde das jetzt auch nicht weiter ausformulieren. Das wird dann Ergebnis der weiteren Gespräche und Verhandlungen sein, wenn unsere Position dazu klar ist. Die Kommission befürchtet, dass dadurch die Verhandlungen insgesamt in Frage gestellt werden könnten. Mich würde das besorgt stimmen – Sie stimmt es weniger besorgt. Aber da schauen wir uns dann am Ende an, wer wirklich profitiert und wer nicht.
Es ist natürlich das Gesamtinteresse auch einer der Gründe, warum die deutsche Bundesregierung – mit allen, also auch dem Wirtschaftsminister und anderen – festgestellt hat, dass ISDS eben unter den Umständen, die jetzt noch geprüft werden, im Sinne des europäischen Gesamtinteresses am insgesamt vorliegenden Abkommen notwendig sein könnte.
Zur Frage 32:
Nein, in das TISA-Abkommen sollen keine Sonderklagsrechte und Investitionsschutzbestimmungen über Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren aufgenommen werden.
Zu den Fragen 33 und 35:
Ich kann nur für mein Ressort sprechen und nicht für den Bundeskanzler. Soweit vom Bundeskanzleramt Stellungnahmen abgegeben werden, sind sie eingearbeitet und auch entsprechend, was die Information anbelangt, transparent. Wir setzen auf Transparenz – ich habe es schon vorher mehrfach angesprochen, und es wird uns auch attestiert. Die Grenzen unserer Veröffentlichungsmöglichkeiten ergeben sich aufgrund der Gesetzeslage und aufgrund der EU-Rechtsvorschriften. Dass man das weiterentwickeln sollte, ist auch keine Frage.
Das BMWFW setzt sich aber darüber (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Bitte? (Abg. Brosz schüttelt den Kopf, ohne seinen Zwischenruf zu wiederholen.) Nein, ich beantworte gerne auch Zwischenrufe, aber (Abg. Brosz: Die Transparenz der Bundesregierung bei Beantwortung ist generell „sehr hoch“!)
Also, ehrlich gesagt, uns da eine nicht gegebene Transparenz zu unterstellen, das sehe ich schon als ziemlich übertrieben an. Ich meine, wir haben wirklich alles vorgelegt – und im Endeffekt, Sie wissen es genau, eigentlich gegen das Gesetz. Aber wenn
Sie in der „Süddeutschen“ nachschauen, was es dort für Möglichkeiten gibt, dann können Sie es dort herunterladen. Das ist gesetzwidrig, aber jeder, der das will und der daran interessiert ist, hat es bereits.
Ich habe übrigens festgestellt: Einige reden darüber und sind gar nicht interessiert gewesen, haben bestimmte Teile gar nicht gelesen. Das ist der umgekehrte Vorgang. Aber das möchte ich hier nicht unterstellen. Das habe ich auch klar geäußert – die Auseinandersetzung im EU-Ausschuss war etwas besser. Aber seis drum.
In diesem Sinne: Wir verbessern auch unser Web- und sonstiges Angebot im Internet.
Zur Frage 34 möchte ich ergänzend noch feststellen, dass das CETA-Abkommen jedenfalls anlässlich der Ratifikation für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird.
Und jetzt kommen entscheidende Fragen, die Fragen 36 bis 39:
Die Fragestellung ist: Ist das ein gemischtes Abkommen oder kein gemischtes Abkommen? Warum? – Ein gemischtes Abkommen ist es nur dann, wenn in dem Abkommen andere Rechtsmaterien auch behandelt worden sind. Wenn es ein ausschließliches Handelsabkommen wäre, dann wäre die Gesamtkompetenz bei der EU und dann bestünde infolgedessen keine Ratifizierungsmöglichkeit aufseiten der nationalen Mitgliedstaaten.
Daher ist Kommissar De Gucht unserer Meinung nach einem Irrtum aufgesessen, wenn er meinte, er müsste in einer Abklärung beim EuGH feststellen lassen, dass das keiner Ratifizierung bedarf. Das wird für CETA nicht gelten, weil da entsprechend andere Teile betroffen sind – Teile von Steuerrecht, aber auch entsprechende Anerkennungsrichtlinien, was Berufe anlangt. Daher ist es aus unserer Sicht ein gemischtes Abkommen, und zwar nicht nur aus unserer Sicht – das ist nicht entscheidend –, sondern auch aus der Sicht der anderen Mitgliedstaaten.
Die neue Kommissarin Malmström wird wahrscheinlich diese Position teilen. Sie wird sich ja jetzt einem Hearing im Parlament stellen, und Sie können sicher sein, dass diese Frage dort an sie gerichtet werden wird.
Ähnlich ist es bei den beiden anderen Abkommen, wobei natürlich klar ist: Solange TTIP und auch das andere Abkommen nicht fertig sind, so lange ist es natürlich müßig, jetzt eine endgültige Beurteilung abgeben zu wollen. Darüber sind wir uns, glaube ich, auch einig. Wenn das im Jahr 2018 fertig sein wird, dann wird sich diese Frage auch entsprechend stellen. Wir gehen einmal davon aus, dass mit größter Wahrscheinlichkeit auch dieses Abkommen ein gemischtes Abkommen sein wird.
So, damit sind, glaube ich, im Wesentlichen die Fragen beantwortet. Wir geben gerne auch noch schriftliches Material, wenn es notwendig ist, weiter. Ich möchte überhaupt darauf hinweisen: Wir haben eine Menge an Informationsmaterial! Das ganze Abkommen hat 1 500 Seiten. Das ist natürlich etwas umfangreicher.
Ich glaube aber schon, dass auch dargestellt worden ist, auch im Sinne des Publikums und der Wählerinnen und Wähler: Von einem Freihandelsabkommen, wenn es ordentlich gemacht wird, hat Österreich als Exportstaat immer profitiert – immer! –, und wir haben noch nie ein negatives Problem gehabt. (Abg. Kogler: Das sind andere Weltregionen gewesen!)
Und auf der anderen Seite geht es darum, dass wir in all den Verhandlungen, die jetzt anstehen, eventuelle Probleme, was Investitionsschutz anbelangt, möglichst minimieren. Auch Ihnen ist sogar aufgefallen, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens bestimmte Investitionsschutzbestimmungen schon weiterentwickelt hat, wie auch Österreich im Rahmen seiner eigenen Vorstellungen 2008 dieses „right to regulate“ schon entsprechend formuliert hat, was eine klare Verbesserung der Situation bedeutet.
In diesem Sinne hoffe ich, dass dieser kleine Disput die Gesamtentwicklung oder -bewertung nicht nachträglich stören wird. Aber im Endeffekt brauchen wir, glaube ich, auch diese seriöse Auseinandersetzung, denn der Bürger verdient eine klare, eine objektive Information und nicht irgendetwas Aufgebauschtes oder Sonstiges, weder von der einen noch von der anderen Seite. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.46
Präsidentin Doris Bures: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.
Zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. 8 Minuten freiwilliges Redezeitlimit. – Bitte.
15.47
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass wir bei weitreichenden Entscheidungen, ob das jetzt auf der europäischen Ebene ist oder auf der österreichischen Ebene, tiefgreifende demokratische Willensbildung nicht nur notwendig haben, sondern dass sie auch ein Teil unserer demokratischen Kultur sein sollte.
Das ist in diesem Fall nicht verwirklicht. Ich zitiere De Gucht, der zu dem CETA-Abkommen sagt:
„It is clear that this is one of the most ambitious agreements we have concluded so far.”
Also wir haben hier auf der einen Seite ein Abkommen bereits fertig verhandelt, hinsichtlich dessen vom zuständigen Kommissar ganz deutlich ausgesprochen wurde, dass das ein sehr großes Werk ist. Auf der anderen Seite hat es – und das lässt sich nicht leugnen – dazu keinerlei demokratische Willensbildung, keinerlei demokratische Diskussion und keinerlei Entscheidung in diesem Haus oder außerhalb dieses Hauses im Rahmen einer Beteiligung der Zivilgesellschaft gegeben. Umso bedauerlicher ist es, dass über der Transparenz der österreichischen Position nach dieser Beantwortung der Dringlichen Anfrage aus meiner Sicht ein riesiges Fragezeichen steht.
Wir haben gestern hier den Bundeskanzler gehört, der zu hundert Prozent die Position vertreten hat: Sonderklagsrechte lehne ich ab! Wir brauchen das nicht! – Er hat das bis ins Detail ausargumentiert. Und das war nicht das erste Mal, sondern er hat in diversen Medien in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder diese Position vertreten.
Herr Vizekanzler, korrigieren Sie mich, aber: Welchen Eindruck haben eine Österreicherin und ein Österreicher, wenn der Bundeskanzler etwas sagt? – Ich nehme an, sie wollen sich darauf in irgendeiner Form verlassen können. Und damit bin ich bei dem Punkt, wo ich das Gefühl habe, dass diese Bundesregierung nach wie vor etwas noch nicht dazugelernt hat, nämlich dass man möglichst offen und ehrlich mit der Bevölkerung umgehen sollte und den Menschen nicht ein Grün für ein Rot oder ein Blau für ein Grün oder irgendetwas vormachen soll, was mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat. (Beifall bei den Grünen.)
Ich verweise auf die 133 Millionen €, die die Hypo vor der Wahl gekostet hat, auf die sogenannte Entfesselung der Wirtschaft, auf die versprochene Steuerreform, die sofort kommen wird, und so weiter und so fort, und ich hätte mir zumindest in diesem Fall jetzt gewünscht – es sind sehr heikle und sehr schwierige Fragen, die da auf dem Tisch liegen –, dass man ein bisschen mehr, sagen wir einmal, auch Wertschätzung
und Respekt gegenüber der Bevölkerung zeigt, die sich in diesem Punkt wirklich an der Nase – Ich will es nicht so ausdrücken, wie ich es auf Kärntnerisch sagen würde. Das sage ich Ihnen auch ehrlich.
Also dieser Widerspruch: gestern der Bundeskanzler, heute Sie, der Sie sagen, die Position war immer abgestimmt mit dem Bundeskanzler – selbstverständlich! –, mit dem Bundeskanzleramt. Immer und immer wieder sagen Sie: Wir vertreten hier ein und dieselbe Meinung! Ich sage Ihnen, warum die Anfrage heute dringlich und wichtig war: Die deutsche Bundesregierung geht nicht so wie diese Regierung in diesen Kanada-Europa-Gipfel und sagt: Wir sind im Grunde einverstanden!, sondern die deutsche Bundesregierung sagt: Wir sind mit dem Inhalt nicht einverstanden, wir sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden und wir sind auch mit der Vorgangsweise nicht einverstanden! (Vizekanzler Mitterlehner: Das stimmt ja nicht!)
Ja, selbstverständlich! Die Sonderklagsrechte sind in Deutschland sehr viel intensiver und sehr viel kritischer diskutiert worden, als Sie das heute auch nur in Ansätzen gezeigt hätten. (Beifall bei den Grünen.)
Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen: Also man kann sich jetzt – ich sage es jetzt auch ein bisschen so – arrogant hinstellen und sagen, Wirtschaft und Freihandel sind immer super. Aber wenn es um wirklich präzisere Fragen geht – wie: Was bedeutet eine Verschiebung von Handelsvolumen, das in Kanada und in den USA vielleicht wächst, aber innereuropäisch vielleicht verlorengeht vor dem Hintergrund, dass wir in der Eurozone, in Deutschland, in Frankreich und in Italien alles andere als gute Wirtschaftsdaten haben? –, da hätte ich mir von Ihnen eine etwas qualifiziertere Debatte vorgestellt oder vorstellen können, dass man also sagt: Was bedeutet das in der Verschiebung? Denn so banal ist es nicht, dass das einfach nur in den Himmel wächst. Auch die Studien, die auf dem Tisch liegen, besagen das glatte Gegenteil. Diese sagen, wenn überhaupt Vorteile messbar sind, dann nur sehr, sehr langwierig, und sie reden auch über die Verschiebungen, zu denen es auf dem europäischen Binnenmarkt kommt.
Reden wir doch darüber, was im europäischen Binnenmarkt passiert, wenn Sie gern eine wirtschaftliche Diskussion führen wollen! Aber das habe ich heute schmerzlich vermisst, dass man hier ein bisschen seriöser und ein bisschen fundierter hinschaut. (Beifall bei den Grünen.)
Ich denke, es ist, wenn über Monate hinweg mit dieser Geheimhaltungspolitik gearbeitet wird, nicht nur das Recht, sondern auch die Verpflichtung einer Oppositionspartei im österreichischen Nationalrat, auf allen Ebenen auch immer wieder nachzufragen. Und es sollte auch in Ihrem Interesse sein, dass wir uns bemühen und durch Anfragen – schriftliche, mündliche und auch hier heute – versuchen, die Bevölkerung für dieses Thema zu sensibilisieren und hier auch Aufklärung zu betreiben und Transparenz zu schaffen.
Es verwundert mich sehr, dass Sie es kritisch sehen, dass eine Oppositionspartei versucht, Licht ins Dunkel zu bringen, dass wir Anfragen stellen – anstatt dass Sie dafür dankbar wären und es begrüßen würden, dass wir gemeinsam einen Beitrag dazu leisten können, diese Geheimhaltungspolitik, die von der europäischen Ebene und von den USA dominiert wird, eine Spur abzuschwächen.
Es gibt im wirtschaftlichen Bereich Verhandlungen, die überhaupt nicht geheim ablaufen. Im Klimaschutzbereich ist es zum Beispiel gang und gäbe, dass jedes Verhandlungsdokument bei internationalen Klimakonferenzen öffentlich ist. Auch im Rahmen der WTO-Organisation werden alle Dokumente in der Regel öffentlich diskutiert. Es gibt für mich auch nach wie vor kein einziges Argument, warum Sie sich nicht mit Händen und Füßen gegen diese Geheimhaltungspolitik gewehrt haben und warum Sie es auch heute nicht getan haben.
Sie sagen, es ist nicht erfreulich. Aber es gibt ja auch noch etwas anderes, als zu sagen, es ist nicht erfreulich. Man kann auch sagen: Wir wollen das nicht mehr! So wird auch ein Freihandelsabkommen gegenüber der europäischen Bevölkerung nie im Leben durchsetzbar sein! (Beifall bei den Grünen.)
Ich weiß nicht, wenn Sie in anderen politischen Bereichen in der Regierung auch so arbeiten, dass das, was der Bundeskanzler sagt, mit der realen österreichischen Position nicht im Geringsten irgendetwas zu tun hat, dann muss ich mich schon irgendwie wundern. Und ich würde wirklich bitten, dass es hier zumindest entweder eine Aufklärung von Ihnen beiden gemeinsam gibt, oder aber wir müssen das in der Öffentlichkeit so darstellen, dass der Bundeskanzler hier die Meinung einer Privatperson vertritt, die überhaupt keine Relevanz hat (Abg. Kogler: Genau!), die Meinung der Privatperson Werner Faymann (Abg. Kogler: Frühstücksdirektor! – Ruf bei der ÖVP: Wer? – Abg. Kogler: Der Kanzler!), und dass das, was Sie heute gesagt haben, die österreichische Position ist – und das heißt, dass Österreich offiziell diese Sonderklagsrechte unterstützt und damit überhaupt kein Problem hat.
Und ich sage Ihnen noch einmal, fachlich, wenn Sie sagen, das habe überhaupt keine Auswirkung: Das österreichische Rechtssystem, das österreichische Zivilrechtssystem, das österreichische Handelsgerichtssystem ist absolut vorbildlich! Da braucht kein einziges Unternehmen, sei es ein kanadisches oder ein US-amerikanisches, die Sorge zu haben, dass irgendwelche getätigten Investitionen hier zwangsenteignet, willkürlich politisch vernichtet oder sonst was werden. Wir haben ein hervorragendes Rechtssystem in Europa und in Österreich! Es ist nicht notwendig, hier Sonderkommissionen hinter verschlossenen Türen (Abg. Wöginger: Das hat er ja eh ! – Abg. Kogler: Aber drinnen steht es! Lest eure Materialien! – Das ist ja unglaublich!), Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ohne übergeordnete Instanz vorzusehen, ohne Rechtsschutz durch ein Zivilobergericht oder irgendeine sonstige Rechtsinstanz. Das ist ein Aushöhlen unseres Rechtsschutzsystems, und dazu kann man nur eine negative Position einnehmen! (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte auch noch eines sagen zum Thema Chlorhuhn (Ruf bei der ÖVP: Panikmache!): Ich finde die Debatte auch von Ihnen sehr populistisch und verkürzt geführt, weil Sie sich überhaupt nicht auseinandersetzen wollen mit Fragen, die bestimmte Produktionsweisen in den USA im Lebensmittelsektor betreffen, welche Brutalität das mittlerweile aufweist, welchen Grad an Industrialisierung das erreicht hat. Das sind Städte! – Das ist eine Entwicklung, die niemand in Österreich will und die auch in Europa viele Menschen ganz massiv ablehnen. (Abg. Haubner: Das wollen eh wir auch nicht! – Abg. Lopatka: Wer will das?) Wir wollen eine kleinstrukturierte Landwirtschaft. Wir wollen keine Schlachthöfe, wo in der Woche – in der Woche! – 360 Millionen Hühner geschlachtet werden. (Abg. Lopatka: Wer will das? – Abg. Kogler: Sie arbeiten ja darauf hin!) Und nur weil die hygienischen Bedingungen so schlecht werden, werden die dann in ein Chlorbad getaucht.
Es geht nicht um das Chlorhendl an sich, sondern es geht um die kulturelle Frage: Wie erzeugen wir unsere Lebensmittel, und wie gehen wir mit Tieren um? Haben Sie da irgendeinen Funken von Respekt, dass man das auch einmal kritisch sehen kann? – Also ich habe heute wirklich nur sehr arrogantes Drüberreden gehört und wenig echte, fundierte Auseinandersetzung in der Sache. (Beifall bei den Grünen.)
15.55
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. Ich stelle ein freiwilliges Redezeitlimit von 7 Minuten ein. – Bitte.
15.55
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Also ich muss ehrlich sagen, ich habe ein Problem mit Ihrer Rede gehabt, Frau Klubobfrau Glawischnig (Ruf bei den Grünen: Wenn
ihr in der Regierung seid, ist das nachvollziehbar!), denn Sie hatten hier doch nicht gerade einen Minister sitzen, der auf frischer Tat ertappt worden ist, wie er heimlich unter Umgehung aller rechtlichen Vorschriften etwas unterzeichnet hat, das jetzt Beschlusslage und bindend für Österreich ist, womit wir jetzt das Streitbeilegungsverfahren und all das auf dem Tisch liegen haben. Das stimmt doch alles nicht! (Abg. Kogler: Was denn? – Abg. Glawischnig-Piesczek: Es ist fertig!) Aber das rechtfertigt nicht diese Art der Rhetorik, weil diese uns auch nicht weiterhilft. Das ist meine Kritik an dem, wie Sie das hier gebracht haben. (Abg. Kogler: Sagen Sie einmal was zu den Fragen!)
Schauen Sie, das Problem ist ganz anders. Sie brauchen sich nur in der „Presse“ einen Kommentar von Wolfgang Böhm anzuschauen, der das am 13. September folgendermaßen beschrieben hat:
„Die Ablehnung einer europaweiten Bürgerinitiative zum Stopp der Verhandlungen ist der bisherige Höhepunkt des Desasters. Die rechtliche Begründung kann vielleicht spitzfindige Juristen, sicher aber nicht den zweifelnden Teil der Bevölkerung überzeugen. Ganz im Gegenteil. Jetzt wird es heißen, die EU-Kommission hört nur auf Lobbyisten großer Konzerne, nicht aber auf Bürger.“
Damit wird dieses Vorhaben „politisch vernichtet.“
Das ist der Punkt, wo man ansetzen muss: dass es hier in der Tat Versuche gegeben hat, Umgehungsstrategien zu entwickeln (Abg. Hübner: Was heißt „gegeben hat“?) – einmal, die nationalen Parlamente nicht einzubeziehen, dann wieder das Europäische Parlament, dann möglichst zu schauen, dass es gar nicht in die Regierung hineingeht. Am liebsten hätte er gehabt, der Kommissar De Gucht: Geht hin, unterzeichnet, und es gilt! – Das war die Überlegung. Und da muss, glaube ich, die Kritik ansetzen. Sich jetzt herzustellen und zu sagen, Teile der Regierung oder alle in der Regierung sind eigentlich Kumpane dieser Pläne, das ist ungerecht. (Abg. Kogler: Der Kanzler spricht anders!)
Wissen Sie, ich sympathisiere mit vielen Analysen in Ihrer Dringlichen, in dem Prosatext. Ich habe mir das sehr genau angeschaut, und im Gegensatz zur gestrigen Dringlichen, muss ich ehrlicherweise sagen, sind darin irrsinnig viele Punkte enthalten, die einfach stimmen, die richtig sind, zum Beispiel auch die Debatte über die Standards.
Ich kann mich natürlich herstellen und kann sagen, das ist eine gute Gelegenheit, jetzt diskutieren wir gleich über die europäischen Standards – im Verbraucherschutz, im Sozialbereich –, dann können wir gleich einmal schauen: Brauchen wir das oder gehen wir damit ein bisschen hinunter? Das verbessert unsere Konkurrenzbedingungen.
Jetzt sage ich gleich dazu: Ein Freihandelsabkommen an sich ist noch nichts Schlechtes. Die Frage ist: Was will es? (Abg. Kogler: Wie wirkt es?) Und – um jetzt Beispiele zu nennen – dass man mit Ländern der Dritten Welt, wo Korruption herrscht, Enteignung herrscht und keine Sicherheit für Investitionen, solche Mittel anwendet und solche Verträge abschließt, das verstehe ich total. Was ich nicht verstehe, ist die Gleichsetzung der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit sogenannten Bananenrepubliken und dass man dann sagt, jetzt brauche ich aber eigentlich diese Schlichtungsstelle und dieses ISDS, denn wenn es sich dort bewährt hat, bewährt es sich hier auch.
Diese Gleichstellung kann ich einfach nicht akzeptieren, und das ist die Kritik, die wir dabei haben. Ein gewisser Investitionsschutz – ja! Aber umgekehrt sage ich gleich dazu, die internationalen Konzerne, die hierher kommen und investieren, die sind ja kein Wohltäterverein! Die kommen her, schauen sich die Situation an und wollen eben einfach einen Gewinn machen. Und was ist die Aufgabe der Politik? – Das zu regeln! (Abg. Kogler: Richtig!) Gewinn ist an sich nichts Unanständiges – aber nicht auf Kosten von Standards, die wir mühsam in diesem Haus erkämpft, beschlossen, erreicht
haben für die österreichische Bevölkerung! Das ist doch die entscheidende Frage! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Schauen Sie, das ist doch so ein klassisches Beispiel: Ist es ein gemischter Vertrag oder ist es keiner? – Na, die haben in Brüssel darüber nachgedacht, und was sie gesagt haben, ist: Es ist doch kein gemischter; da ersparen wir uns die nationalen Parlamente, die sind eh so unberechenbar.
Natürlich ist es ein gemischter Vertrag, und der Herr Vizekanzler hat es ja vorhin auch gesagt: Es geht um Kompetenzbereiche, die nicht nur ISDS, sondern auch den Verkehr und andere Bereiche betreffen, wie Arbeitsschutz, Berufsqualifikation und so weiter. Das können Sie heute nachlesen in der „Tagesschau“.
Das ist also erwiesen, darüber brauchen wir gar nicht mehr zu diskutieren. Endlich gibt es dort eine neue Kommissarin, und die soll sich demnächst im Europaparlament gleich einmal eindeutig deklarieren, und dann werden wir weitersehen. Aber das ist eine Vorgangsweise, die auch dem Volumen entspricht.
Und was mich selbst auch stört, ist, wenn ein Großkonzern die Deutschen jetzt wegen des Stopps oder des Moratoriums bei den Atomkraftwerken um 3,5 Milliarden klagt. – Na, „super“!
Sie beschreiben das in Ihrer Dringlichen Anfrage ohnehin so treffend: Da hat man eine Liste von Rechtsanwälten, daraus werden dann welche ausgesucht, die setzen sich in unterschiedlichen Rollen zusammen und bestimmen dann, ob man 5, 10, 15 Milliarden oder wie viel auch immer zu „brennen“ hat, weil man sich an gewissen Gesetzesinitiativen beteiligt hat, die die Investitionen beziehungsweise die Gewinnerwartung geschmälert haben, oder ob gar eine „indirekte Enteignung“ vorliegt – das ist überhaupt eine süße Formulierung! (Abg. Pirklhuber: So schaut’s aus! So geht das! „Super“ Geschäft! – Abg. Kogler: ... Eigentum schon über der Allgemeinheit!)
Das kann man nicht wollen, denn das heißt dann nichts anderes, als dass die sagen: Es gibt zwei Arten von Freihandelsabkommen, jene mit den Ländern der Dritten Welt, berechtigt, und dann gibt es die mit der „komischen“ EU, die dort Lebensstandards, Sozialstandards, Verbraucherschutzstandards haben, die uns einfach zu hoch sind, weil wir dann nicht wirklich unsere Geschäfte machen, unsere Produkte verkaufen und unsere Investitionen tätigen können. – Und da müssen wir Nein sagen!
Da sollte man eigentlich nicht hier ans Rednerpult treten und Misstrauen säen, sondern einen nationalen Schulterschluss machen, denn das betrifft alle in Österreich. (Abg. Kogler: Ja! Haben wir schon angefangen!) Alle sind davon betroffen, und da sollte man eigentlich zusammenhalten, und jetzt nicht so charmant, aber doch ein bisschen, sagen wir einmal, überheblich lächeln, wie Sie, Frau Klubobfrau Glawischnig-Piesczek, das gerade gemacht haben, wenn ich mir diese leise, kleine Kritik hier vom Rednerpult aus erlauben darf.
Daher sollte man versuchen, die Argumentation in diese Richtung zu bringen. Ich könnte Ihnen noch weitere Dinge zitieren. Auch diese Frage nach dem Vorsorgeprinzip – völlig richtig! Erst wenn ich Bauchweh habe oder wenn es mir ganz schlecht geht und ich dann klagen gehe, wird dieses Produkt vom Markt genommen?! Ich will gefälligst eine Klärung haben, bevor das Produkt auf meinem Tisch landet oder ich in irgendeiner Weise Zugang zu diesem Produkt habe. Darüber brauchen wir nicht zu reden, das ist doch völlig klar. (Abg. Steinbichler: Wo informieren Sie sich?) Das sind die Basics, und das muss in Wirklichkeit auch vertreten und durchgesetzt werden.
Was heißt das? Das heißt ganz einfach, dass wir dafür eintreten müssen, dass es, sollte es überhaupt zu einem Ergebnis kommen, den ganz normalen, transparenten Weg zu gehen hat. Bis jetzt ist es mit der Transparenz danebengegangen, wurde Miss-
trauen gesät, die Presse hat das ohnehin schön kritisiert, und die Frage war immer berechtigt: Warum haben Sie das so geheimnisvoll gemacht? Wenn man etwas so geheimnisvoll macht, gibt es meistens einen Plan, dass man nicht will, dass die Öffentlichkeit etwas weiß. – Damit haben wir alle miteinander nichts zu tun! Das ist ganz entscheidend. Wir wollen im Gegenteil, dass das alles möglichst transparent ist, auch weiterhin, und sollte es wirklich immer näher und näher kommen, muss es immer transparenter werden und möglichst große Offenheit herrschen. Und das ISDS können sich die in Wirklichkeit „g’halten“, um das auf gut Wienerisch zu sagen. (Abg. Kogler: In die Haar’ schmier’n, wie man so sagt!)
Der Herr Bundeskanzler hat gestern in aller Deutlichkeit und in allen Details erklärt, warum er vor allem gegen diese Einrichtung ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Wo hat er das erklärt?) Es ist in Wirklichkeit die Umgehung unseres Rechtssystems! (Abg. Kogler: Der redet ja schärfer als ich! – Abg. Barbara Rosenkranz: Wo? Wo denn?) – Der Herr Bundeskanzler hat das hier eindeutig erklärt – für die Bundesregierung. (Abg. Kogler: Und dann sagt es niemand in Kanada! Im Nachhinein war wieder „kana da“!)
Wenn wir überhaupt einmal so weit sind, dass es Ergebnisse gibt, muss es einen Beschluss der Bundesregierung geben, dann kommt das hier ins Haus, und ich nehme nicht an, dass es vorher irgendwo eine Unterschrift gibt, mit einer Anordnung an einen Kommissar, dass er etwas unterschreibt, denn dafür müsste man sich ja hier auch verantworten. So etwas, ohne Transparenz und ohne Zustimmung, kann ich mir fast nicht vorstellen.
Und noch einmal: Wir sollten einfach zusammenarbeiten, auch und vor allem, wenn wir da so viele Berührungspunkte haben, nicht Misstrauen säen, sondern wirklich versuchen, kooperativ zu sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kogler: Misstrauen säen die österreichischen Verhandler in Brüssel!)
16.03
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Haubner. Ich stelle 6 Minuten freiwilliges Redezeitlimit ein. – Bitte.
16.03
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Minister hat heute in seiner Beantwortung der Dringlichen Anfrage sehr seriös und sehr kompetent viele dieser offenen Fragen beantwortet. (Abg. Kogler: Sagen Sie etwas zum deutschen Mittelstand!) Es handelt sich ja um keinen Prozess, der erst heute gestartet worden ist, sondern es hat viele Befragungen gegeben, es hat auch eine Diskussion im EU-Unterausschuss gegeben, also ich muss in Richtung grüne Fraktion schon sagen: Dramatisieren Sie das nicht immer so panikartig und behaupten Sie nicht, es sei jetzt so dringlich und es sei nie über solche Sachen geredet worden! (Ruf bei den Grünen: Wo?)
Tatsache ist, dass man sich intensiv mit diesem Abkommen auseinandersetzt, gerade was den Wirtschaftsminister und Vizekanzler betrifft, und er hat dazu heute auch ganz klare Antworten gegeben. Es ist nichts paraphiert, es wird auch morgen nichts paraphiert, sondern das kommt eben in einer gewissen Zeit auf uns zu. Es geht um eine Umsetzung innerhalb dieses einen Jahres, und in diesem Zeitrahmen werden wir uns noch intensiv mit diesem Abkommen auseinandersetzen.
Irgendwie fühle ich mich ein bisschen in das Jahr 1994 zurückversetzt. Da waren die Grünen massiv gegen die Europäische Union, haben aufgezählt, was alles auf uns zukommen werde, und haben schlicht und ergreifend ein Nein gefordert. (Abg. Glawischnig-Piesczek: ... und Sie waren gegen die Donauinsel!) Und heute sind Sie auch glühende EU-Befürworter. Der Weg gibt uns auch recht, denn wir sehen, dass wir
die Exportquote in den letzten 20 Jahren von 34,8 auf 57,4 Prozent erhöht haben. Das heißt, die Exportwirtschaft ist ganz wichtig für Österreich und auch für die Europäische Union. Deshalb, glaube ich, spielt Österreich im internationalen Konzert eine ausgezeichnete Rolle.
Österreich ist nun einmal, und ich habe das gestern schon gesagt, ein Exportland. Wir verdienen 6 von 10 € im Ausland und mit dem Ausland. Es sind 47 000 österreichische Unternehmen im Export tätig, das ist nun einmal so. Wir haben schon 62 bilaterale Abkommen mit anderen Ländern, und diese sind einfach die Basis für unser erfolgreiches Wirtschaften, meine Damen und Herren. Jetzt sollen eben zwei Handelsabkommen dazukommen, und zwar eines mit Kanada und eines mit den USA. Unser Zugang ist der, dass Wirtschaftsabkommen dazu da sind, beiden Seiten Vorteile zu bringen. Im Mittelpunkt stehen Erleichterungen für den Handel, für Investitionen und so weiter.
Wirtschaftsabkommen sollen aber auch Rechtssicherheit geben. Das ist auch ein ganz wesentlicher Punkt. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen, bevor es zu einem Abschluss kommt: Die Abkommen dürfen keine Deregulierungsagenda sein. Das dürfen sie einfach nicht sein, eine Aufweichung der europäischen Schutzstandards darf es nicht geben, aber das hat der Herr Minister auch schon ausgeführt.
Fakt ist aber auch, und das müssen wir auch festhalten: Die USA sind nach Deutschland und Italien Österreichs drittwichtigster Handelspartner. Wenn wir diese Beziehungen weiter ausbauen wollen, dann sind natürlich die Erleichterungen, die dieses Handelsabkommen bringen soll, sicher wünschenswert. Gerade Österreich könnte natürlich von diesem Freihandelsabkommen überproportional stark profitieren. Man muss aber, und das ist natürlich auch unser Zugang, die Sorgen der Bürger ernst nehmen. Wenn es da Probleme gibt, dann kann ich nur noch einmal betonen: Eine Preisgabe dieser europäischen Schutzstandards darf es natürlich nicht geben, und die Abkommen müssen diese europäischen Standards auch respektieren.
Zweitens: Auch Kanada ist ein wichtiger Handelspartner für Österreich. Gerade im letzten Jahr sind die österreichischen Exporte nach Kanada um über 5,4 Prozent gestiegen. Das heißt, wir haben ein Handelswarenvolumen von 1,3 Milliarden €. Was das wieder für die österreichische Wirtschaft und für die Unternehmen und damit verbunden natürlich auch für die Arbeitsplätze heißt, brauche ich hier nicht zu erläutern, denn das wissen Sie.
Aus unserer Sicht überwiegen einfach die Vorteile dieses geplanten Abkommens, und es müssen eben noch die Bedenken ausgeräumt und wegverhandelt werden. Die Chancen, dass von diesem Abkommen nicht nur die Großen, sondern natürlich im Verbund auch viele kleine und mittlere Unternehmen profitieren, ist auf jeden Fall vorhanden.
Wenn wir es richtig machen, dann sind solche Handelsabkommen einfach auch der Hebel zu einer Gestaltung des wirtschaftlichen Miteinanders und im Sinne der Schaffung von neuen und der Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen sehr, sehr wichtig.
Ob wir dem Abkommen so zustimmen, ist eine offene Frage. Das hat auch der Herr Minister ganz ausführlich festgehalten. Hier gilt am Ende das Verhandlungsergebnis; und jeder EU-Staat entscheidet für sich.
Ich glaube, es ist heute ganz deutlich herausgekommen, dass wir uns im österreichischen Parlament noch einmal damit beschäftigen werden. Wenn die Verträge nicht gut sind, werden wir sie nicht unterschreiben. Wenn sie okay sind, dann bieten sie neue Chancen, und das sind auf jeden Fall Chancen, die wir in Österreich und in Europa dringend brauchen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.08
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. Ich erteile es ihr.
16.09
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Vizekanzler! Meine sehr verehrten Damen und Herren Regierungsmitglieder! Sehr verehrte Abgeordnete! Herr Vizekanzler, Sie haben hier jetzt vorgeführt, was Sie auch schon im Ausschuss so gut gekonnt haben: Sie haben, wie Sie es damals genannt haben, die Sache entspannt betrachtet. – Ich darf aber sagen, in Wirklichkeit haben Sie heute Nebelgranaten geworfen.
Wenn nämlich ohnehin alles so klar ist, wenn ohnehin alles offenliegt, wenn jeder, wie Sie gesagt haben, auch gegen das Gesetz jede Information haben kann, warum reden wir denn dann eigentlich so darum herum? – In Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall, das Gegenteil von dem, was Sie hier vermitteln wollten.
Erstens einmal: Warum liegen die Informationen „gegen das Gesetz“ und nicht im Sinne des Gesetzes offen?
Und zweitens: Ohne die intensive Anstrengung von Umweltorganisationen und von Vereinen wäre es überhaupt nicht so weit gekommen, dass das, was Sie, Herr Abgeordneter Cap, Umgehungsstrategie genannt haben und was man auch tatsächlich Umgehungsstrategie nennen kann, jetzt einmal nicht erfolgreich war.
Es war sehr wohl wichtig, dass sich diese Organisationen darum gekümmert haben, da Sie mit der Strategie, an die Sie heute ja so perfekt angeschlossen haben, nämlich alles unter der Decke zu halten, nicht vorangekommen sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Natürlich, und dazu lesen Sie bitte die Meldungen der Presseagenturen von vor 14 Tagen, hätte das Abkommen morgen oder übermorgen abgeschlossen werden sollen, das ist ja überhaupt keine Frage, und natürlich hat nur das entschiedene Eingreifen und auch der Protest, der sich dann durchgesetzt hat, bewirkt, dass jetzt einmal nicht paraphiert wird, sondern dass noch gesprochen wird. Sie haben das ja ganz anders dargestellt. Sie haben gesagt: Was regen Sie sich auf? Und überhaupt ist die Dringlichkeit in Frage zu stellen, weil wir ja noch reden! – Diese Dringlichkeit ist absolut gegeben, weil ohne diese Dringlichkeit morgen oder übermorgen abgeschlossen worden wäre!
Jetzt vielleicht weg vom Politischen, das Sie hier weit vor das Sachliche stellen, obwohl Sie von sich behaupten, Sie seien sachlich, und anderen den Vorwurf machen, sie würden agitieren und polemisieren. Kommen wir zum Sachlichen: Natürlich ist dieses CETA-Abkommen enorm wichtig. Es wird immer gesagt, das sei so eine Art Blaupause. Das ist es nicht deswegen, weil sich jemand vornimmt, dass es ein gutes Abkommen sein könnte und dass man das andere dann auch so macht, sondern es ist eine Blaupause mit innerer Logik, denn dadurch wird eine neue Tatsachengrundlage geschaffen.
Die Standards sind dann, würde ich einmal behaupten, gesenkt, und jedes weitere Freihandelsabkommen nimmt dann nur mehr auf die durch das CETA-Abkommen bereits gesenkten Standards Bezug. Man kann es also gar nicht genau genug nehmen, denn TTIP und das TiSA-Abkommen werden ganz wesentlich so gestaltet sein, wie wir das jetzt bei CETA zusammenbringen.
Zum Zweiten: Was will dieses Abkommen vor allem? Es will, so steht es als Überschrift überall, die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse, also jener Hemmnisse, die nicht im Zollbereich liegen. – Wir müssen das ja auch den Bürgern und Demokraten verständlich machen. Das haben Sie übrigens in Ihrer Anfragebeantwortung überhaupt nicht probiert. Ich möchte wissen, wer von den Zuhörern irgendwie verstanden hat, was Sie sagen wollten.
Das heißt also, dass nicht nur die Zölle beseitigt werden sollen, sondern auch all jene Standards, die bis jetzt verhindert haben, dass ein Austausch der Waren erfolgen konnte. Was also in dem einen Land auf den Markt gebracht werden kann, muss auch ohne weitere Verfahren und Ansuchen in dem anderen Land auf den Markt gebracht werden können. – Ganz klar, vermutlich Einführungsvorlesung Ökonomie: Natürlich zieht das gleiche Standards nach sich.
Das kann man natürlich wollen. Wir haben jedoch schon schwere Zweifel, denn die angelsächsische Variante der freien Marktwirtschaft und die kontinentale Variante der sozialen Marktwirtschaft unterscheiden sich, das weiß man spätestens seit Röpke, in einigen Punkten, zum Beispiel hinsichtlich des Vorsorgeprinzips. Die Angelsachsen sagen, wenn man Pech gehabt hat und zum Beispiel ein gesundheitlicher Schaden aufgetreten ist, dann gibt es ein Verfahren, einen Prozess, die Anwälte verdienen ausgezeichnet, und dann wird man schauen, ob man das Produkt vom Markt nimmt.
Wir in Europa sind der Meinung, wir prüfen Produkte, bevor sie gesundheitliche Schäden anrichten können. Allein das ist eine Sache, die einen enormen wirtschaftskulturellen Unterschied ausmacht. Warum müssen eigentlich immer wir uns anpassen, wie es in einem Zwischenruf gesagt wurde? Es könnte ja auch sein, dass die europäische Variante der sozialen Marktwirtschaft Vorteile hat, die wir den Angelsachsen empfehlen können! (Beifall bei der FPÖ.)
Drittens aber jetzt zu dem, was gar nicht geht. Was gar nicht geht, ist erstens dieses Vorgehen. Natürlich war es intransparent. Und noch einmal sage ich es: Wenn Sie nicht gezwungen worden wären – Sie und jene, die hinter diesem Abkommen stehen –, dann hätten Sie das gar nicht aufgedeckt. Natürlich war es intransparent! Und was die Leute auch besonders verdrossen macht, ist natürlich, dass Sie – und das muss auch herausgehoben werden – mit gespaltener Zunge reden. Sie haben erwähnt, dass der Kanzler gestern diesbezüglich etwas gesagt hat. – Ich habe drei Mal gefragt, wo. Vermutlich in der „Kronen Zeitung“. In Brüssel hätte er es sagen müssen! Sie reden mit gespaltener Zunge! Hier in Österreich erzählen Sie das eine, von dem Sie glauben, dass die Leute es hören wollen, und in Brüssel machen Sie dann das andere. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie dürfen sich nicht wundern, wenn die Menschen keine Lust mehr an der Politik haben, denn eigentlich ist es ja unsere Pflicht, so wie wir alle hier sitzen, Aufklärung zu leisten – nicht die Leute müssen hinter der Information nachhecheln! Wir wollen Demokraten, und die Demokratie braucht Bürger. Das ist alles ganz richtig. Die Demokratie braucht aber vor allem Politiker, die ihr Handeln nicht verschleiern, sondern es offen und klar darlegen. Dann geht es nämlich so wie in der Schweiz auch mit direkter Demokratie gut. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber jetzt zum Allerletzten, zum Investitionsschutz. Ich darf kurz anmerken: Das war ein Verfahren, das dazu gedient hat, Handelsverträge von rechtsstaatlich gut ausgebauten Staaten mit Staaten, die rechtsstaatlich nicht so gut ausgebaut waren, also mit Entwicklungsländern, mit Schwellenländern, zu machen, um die Investitionen in diesen Staaten zu schützen. Es ist reinweg unerklärlich, und wir sollten es weit von uns weisen, dass in unserem entwickelten Rechtssystem so etwas überhaupt notwendig ist.
Jetzt sehen Sie das natürlich selber schon auch so, weil im angelsächsischen Jury-System, das hier zum Zuge kommen soll – es sind übrigens keine Richter, sondern Rechtsanwälte, die vorgeschlagen sind, jeder von einer Partei, der Dritte von der Weltbank –, sind es natürlich Rechtsanwälte, die ein Interesse daran haben, ihren Kunden so gut wie möglich zu bedienen, um einen weiteren Auftrag zu kriegen. Da geht es nicht um objektive Rechtsfindung, da geht es um Wettbewerb, vor allem auch um einen Wettbewerb der einzelnen Rechtsauffassungen.
Warum wollen wir uns auf dieses System einlassen, wenn Sie doch sagen, es kommt eh höchstens zwei, drei Mal zur Anwendung? – Ja dann soll es doch weg! Man kann doch nicht ein System mit der Begründung einführen, eigentlich brauchen wir es nicht und es wird ja nicht zur Anwendung kommen. Das ist höchst gefährlich.
Ohne dieses ISDS-Abkommen, heißt es, werden die USA und Kanada diesem Abkommen nicht zustimmen. Na sei’s drum, dann eben nicht! Man muss sich ja auch fragen, warum unsere potenziellen Vertragspartner genau auf diesen Punkt besonders großen Wert legen, wenn er angeblich so unwichtig ist, wenn er überhaupt nicht zur Anwendung kommen wird.
Zum Schluss noch ein paar Worte zum Thema gemischtes Verfahren. Sie haben uns gesagt, gemischtes Verfahren heißt, dass wir hier noch einmal darüber entscheiden können, dass also nicht nur die Zustimmung des Europäischen Rats ausschlaggebend ist, sondern dass noch einmal das österreichische Parlament befasst wird. Sie, Herr Minister Mitterlehner, sagen, Sie sind der Meinung, es ist eine Angelegenheit, die man als gemischtes Verfahren bezeichnen kann. Herr Klubobmann Lopatka hat, zumindest ist es mir so vorgekommen, ständig etwas anderes dazwischengerufen. Ich möchte hier von Ihnen hören: Ist es ein gemischtes Verfahren? Werden Sie diese Rechtsansicht in Brüssel durchsetzen? Und wird es hier im Parlament eine Abstimmung geben? (Beifall bei der FPÖ.)
16.17
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Dr. Nachbaur. Ich erteile es ihr.
16.17
Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Vertreter auf der Regierungsbank! Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Steuerzahler! Morgen oder übermorgen sollte ja CETA, dieses Freihandelsabkommen mit Kanada, beschlossen werden. Wie wir wissen, ist das mittlerweile auf Eis gelegt worden. Der Inhalt dieses Abkommens ist uns auch erst vor Kurzem bekannt geworden, denn natürlich haben auch diese Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Laut Medienberichten liegt der Inhalt den EU-Parlamentariern derzeit ausschließlich in 1 500 Seiten Juristenenglisch vor, und ich unterstelle jetzt einmal, dass die meisten Abgeordneten den Inhalt nicht wirklich verstehen werden. Da wird es ihnen nicht anders gehen als den Abgeordneten in diesem Hohen Haus, als sie seinerzeit den ESM verabschiedet haben. Da haben ja, wie wir wissen, Rot, Schwarz und Grün im Eilzugstempo die Vorgabe aus Brüssel erfüllt und mitgestimmt und in Wirklichkeit die österreichischen Steuerzahler den Schulden Griechenlands und anderer Länder sowie diverser Großbanken ausgeliefert, und das war eine fatale Entscheidung. (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn das CETA-Abkommen in Kraft tritt, dann erübrigt sich eigentlich die Diskussion um TTIP weitgehend, da so gut wie alle amerikanischen Konzerne Tochtergesellschaften in Kanada haben, die dann selbstverständlich über diesen Umweg Zugang zum europäischen Markt bekommen, während es umgekehrt nicht so ist, dass den europäischen Firmen dadurch Zugang zum US-Markt gewährt wird. Das ist also meiner Meinung nach sehr unklug verhandelt worden. Europa und vor allem Österreich lassen sich hier wahrlich übervorteilen.
Aber noch ist ja nicht aller Tage Abend. Das Abkommen wird jetzt noch nicht abgeschlossen. Die EU hat nämlich noch nicht paraphiert, denn es ist unklar, ob die 28 einzelnen Parlamente hier zustimmen müssen oder nicht. Meiner Meinung nach ist es aber kein Lichtblick, wenn hier argumentiert wird, TTIP sei ein gemischtes Abkommen
und daher zustimmungspflichtig, denn das heißt noch lange nicht, dass die nationalen Parlamente auch nur irgendetwas mitzureden haben. Die nationalen Parlamente können nur ratifizieren, das heißt, eine Diskussion oder ein Aufschnüren ist nicht möglich. Diese ganze Diskussion ist ein reiner Etikettenschwindel, um den Bürgern vorzugaukeln, dass es hier irgendeine Art der Mitbestimmung gäbe.
Ich gehe außerdem davon aus, dass unsere Regierungspolitiker sowieso wie immer das tun, was von ihnen in Brüssel erwartet wird, dass sie also das Freihandelsabkommen abnicken, ohne vorher das Verhandlungsergebnis für die Unternehmer, insbesondere die kleineren und mittleren, für die Arbeitnehmer, für die Bauern und für uns alle als Konsumenten optimiert zu haben. (Beifall beim Team Stronach.)
Herr Bundeskanzler und Herr Vizekanzler, ich bitte Sie, bringen Sie sich aktiv im Europäischen Rat in die Verhandlungen ein! Sie können nicht akzeptieren, dass über die Vermögenswerte der Österreicher in dunklen Räumen verhandelt wird. Ich sage deshalb „in dunklen Räumen“, weil die EU ja laut Eigendefinition des Herrn Juncker so funktioniert. Er sagte wortwörtlich vor einiger Zeit Folgendes:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert (...). Wenn es kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter.“
Das darf nicht die Art und Weise sein, wie unser Land jetzt verpflichtet wird! (Beifall beim Team Stronach.)
Eines ist nämlich klar: Die nationalen Parlamente bleiben jedenfalls außen vor. Es gibt zwar jetzt ein Scheingefecht mit der EU-Kommission, insbesondere in Deutschland, aber die Rechtslage ist eindeutig. CETA wurde geheim verhandelt und kann nicht mehr aufgeschnürt werden, und TTIP wird ebenfalls geheim verhandelt. Es wird da dasselbe Prozedere geben.
Was jetzt den Inhalt anlangt: Mindestens so interessant wie der Investitionsschutz, von dem jetzt alle sprechen, sind die Änderungen der Arbeitnehmerrechte. Wichtig wäre die verbindliche Vereinbarung zumindest der bekannten Kernarbeitsnormen der ILO, also der Internationalen Arbeitsorganisation. CETA sieht diese Garantie nicht vor, vielmehr wird hier offenbar akzeptiert, dass Kanada nicht alle Kernarbeitsnormen ratifiziert hat und damit andere Standards hat. Das betrifft insbesondere Teilzeitregelung, Mindestalter, Mutterschutz und Mitbestimmung durch Kollektivverträge. Ich habe allerdings in Kanada Verständnis dafür, denn Kanada muss schließlich mit den USA und mit Mexiko konkurrieren, sonst wandern die ganzen Industriearbeitsplätze, die es vor allem in Ontario beispielsweise durch die Autoindustrie gibt, in den Süden ab.
Aber das ist auch für uns relevant, denn wir müssen dann wiederum mit Kanada konkurrieren können, daher fordern wir Folgendes, um überhaupt hier mitverhandeln zu können: Wir müssen selbstverständlich informiert werden. Wir müssen klare Verhandlungspositionen entwickeln, die gut sind für unsere Unternehmer, gut sind für unsere Arbeitnehmer, gut sind für unsere Bauern und gut sind für uns alle als Konsumenten. (Beifall beim Team Stronach.)
Das Team Stronach ist eine wirtschaftsliberale und eine soziale Partei. Wir wissen, dass die Rahmenbedingungen im Staat so sein müssen, dass es möglichst viele private Arbeitgeber und damit private Arbeitnehmer gibt. Nur so können wir gute Arbeitsplätze schaffen und sichern, und Arbeitsplätze sind das Allerwichtigste in einer Gesellschaft, damit sozialer Friede herrscht. Insofern sind wir natürlich für internationale Wirtschaftsbeziehungen, Österreich ist schließlich ein Exportland. Wir sind für freien Handel mit fairem Wettbewerb – und das ist schon das Schlüsselwort: Wir sind für fairen Wettbewerb, denn nur so kann die Wirtschaft gut funktionieren und nur so kann man Wohlstand schaffen.
Wir dürfen uns hier keinesfalls übervorteilen lassen! Wir wollen weder unsere Arbeits- noch unsere Lebensmittel- oder Umweltstandards untergraben lassen. Das heißt, wir sagen: Freihandel ist gut, aber zu fairen Bedingungen. (Beifall beim Team Stronach.)
TTIP umfasst drei Bereiche, die ich gerne gesondert voneinander betrachten möchte, und vielleicht sollte man das auch gesondert voneinander verhandeln und verabschieden.
Das eine ist das Thema der Zölle: Die Zollsätze für Industriegüter liegen bei 3 bis 4 Prozent zwischen der EU und den USA. Die Zollsätze für den Import von Agrargütern in die EU liegen bei 14 Prozent, in die USA bei 5 Prozent, dafür besteuern die USA Textilien aus Europa mit 42 Prozent.
Klassische Freihandelspolitik hieße, man schafft alle diese Zölle ab, aber ich schlage vor, als Schritt eins sollte es einmal in Österreich eine offizielle Meinungsbildung geben: Wollen wir das für alle Bereiche? Wollen wir vielleicht den Agrarsektor ausnehmen wegen unserer hohen Lebensmittelstandards und zum Schutz unserer Bauern? – Es ist jedenfalls wichtig, dass es Chancengleichheit gibt, deshalb muss man auch die Subventionen in den jeweiligen Ländern im Auge behalten. Es ist natürlich schwer, zu konkurrieren mit einer völlig subventionierten Industrie.
Das Zweite ist das Thema Standards. TTIP ist ja nicht nur ein Zollabkommen, sondern hat auch das Ziel, Produktstandards anzugleichen und Zulassungsverfahren zu vereinheitlichen. Da ist die Frage, welche Verbraucherstandards gelten sollen. Wollen wir Chlorhühner? – Wir haben übrigens Chlorsalat in der EU; ich weiß nicht, ob das den Menschen bewusst ist. Darüber hat sich noch niemand aufgeregt.
Ich möchte auch sagen, dass es am Ende doch dem Verbraucher überlassen sein soll, was er konsumiert. TTIP bewirkt ja keinen Kaufzwang, aber das Um und Auf ist dabei eine gute Kennzeichnung, damit das für den Konsumenten klar ersichtlich ist. Dazu wird mein Kollege Leo Steinbichler noch ausführlich Stellung beziehen.
Am kompliziertesten ist aber sicher der Teil des Abkommens, der den Investitionsschutz beinhaltet. Österreich ist ein Land mit einem guten Rechtssystem, also hier braucht, glaube ich, kein Investor Angst zu haben, dass er enteignet wird – zumindest nicht plötzlich. Wenn sich die SPÖ durchsetzt, dann vielleicht langsam durch Vermögenssteuern, aber jedenfalls nicht im Rahmen eines Investments in Österreich.
Andererseits staunte sicher auch Kanada nicht schlecht, als ein US-Öl- und –Gasunternehmen ein Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen von NAFTA einleitete, weil Quebec nämlich ein Fracking-Verbot erlassen hatte. Eigentlich war das ja gedacht für Mexiko, das kein so stabiles Rechtssystem wie die USA und Kanada hat, aber in diesem Fall kam auch Kanada dran.
Als Jurist kann ich Ihnen sagen, ein Verfahren vor einem Schiedsgericht hat relativ wenig mit den üblichen rechtsstaatlichen Standards zu tun. Das ist ein ad hoc besetztes Gremium, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt, keine Berufung zulässt und über Milliarden entscheiden kann, die dann die Steuerzahler berappen müssen. Ich sehe in diesem Instrument eine klare Aushebelung unserer Souveränität und Rechtsstaatlichkeit und sage daher Nein zum Investitionsschutzabkommen für Österreich. (Beifall beim Team Stronach.)
Es wäre schön, wenn diesbezüglich auch die österreichische Regierung Stellung bezieht, denn es hat den Anschein, als ob der eine bei Ihnen Ja sagt und der andere Nein. Aber das ist sowieso typisch: In Österreich schimpfen und in Brüssel abnicken. Das ist aber den Bürgern gegenüber nicht korrekt. Wir sagen ganz klar, es gibt hier viele offene Fragen, und wir fordern Transparenz. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme schon zum Schluss.
Tatsächlich informieren die Regierungen nämlich die Konzerne, die schließlich auch mitverhandeln, aber lassen die Parlamente außen vor. Das ist eine völlige Umkehr des Prinzips der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Steuerzahler. CETA und TTIP sind große Schritte in Richtung einer Lobbyistengesellschaft, dabei sind wir Politiker und alle Abkommen, die wir beschließen, doch eigentlich ausschließlich für die Bürger da. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Hübner.)
16.29
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort gemeldet. Ich stelle Ihnen 5 Minuten freiwilliges Redezeitlimit ein und erteile Ihnen das Wort.
16.29
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Bevölkerung auf den Galerien und vor den Bildschirmen! Es ist natürlich schwierig, ein Thema zu verhandeln, von dem wir keine klare Information am Tisch haben. Ich kann den Redebeiträgen sämtlicher Parteien etwas abgewinnen. Ich sehe, dass auf der einen Seite die Regierung hier im Parlament mit einer anderen Zunge spricht als in den Medien – da wünsche ich mir von der Regierung natürlich eine klarere Haltung. Das ist eine Frage des aufrechten Ganges auch gegenüber Boulevardmedien. Der fällt nicht einfach, das ist mir klar, aber das ist eben eine Auffassungsfrage der Politik.
Umgekehrt habe ich bei den Grünen schon das Gefühl, dass sie ab und zu – und immer öfter – in Versuchung geraten, in eine Art politisches Cocooning zu verfallen, und diese Themen, mit denen man sicherlich Wahlen gewinnen kann, wenn man sie sehr populistisch aufbereitet, auch politisch missbrauchen. Da wünsche ich mir mehr Differenzierung von den Grünen bei diesen Themen. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) – Na zum Beispiel war das Chlorhuhn ein schönes Beispiel. Wenn Sie sich differenziert mit dem Chlorhuhn beschäftigen, wissen Sie, dass es ein populistischer Medienschlager ist, aber mit der Debatte in der Sache nicht viel zu tun hat. (Abg. Kogler: Davon habe ich überhaupt nicht gesprochen!)
Das hat Sie aber nicht interessiert, denn Sie haben in den letzten zwei, drei Jahren auf einen Mainstream-Wahlkampf umgeschaltet, und Sie wissen, was bei den Menschen ankommt. Aber ich halte das nicht für redliche Politik. (Abg. Kogler: Ich habe in 20 Minuten vom Chlorhuhn gar nichts gesagt!) – Ich halte das nicht für redliche Politik. Ich komme nachher noch dazu, wenn ich erkläre, wo ich sehe, dass die Grünen durchaus einen Punkt haben, den ich unterstützen möchte.
Ich beginne gleich mit dem Thema Transparenz, das wurde von vielen genannt: dem Team Stronach, den Grünen. – Den Punkt teile ich voll und ganz. Wir haben dieses TTIP hier am Tisch, und das ist natürlich ein Musterbeispiel für Intransparenz. So wird es nicht gehen! Da erwarte ich von der Bundesregierung, vom Vizekanzler, vom Kanzler, dass sie auf den Tisch hauen und sagen: So geht es nicht! Diese Form der Verhandlung akzeptieren wir nicht.
Man muss auch ganz realistisch sagen, das wird so auch zu keiner Akzeptanz in der Bevölkerung führen. So ein Papier wird nicht das Papier wert sein, auf dem es gedruckt ist, denn wenn es in dieser Form in einer breiten Kampagnisierung in ein Eck gestellt wird wie derzeit, wird es nicht in die Umsetzung kommen.
Was ich mir wünschen würde, ist Folgendes. Ich springe ein wenig hin und her, deswegen ist es anspruchsvoll, dem zu folgen. (Ruf: Es geht!) – Das glaube ich, dass es bei Ihnen geht, aber es gibt noch andere, die sind nur peripher dabei. Ich wünsche mir zum Beispiel von den Grünen, dass es auch in diesem Haus ein Bekenntnis gibt – und ich glaube, das müssten alle sechs Parteien schaffen –, dass wir unseren Wohlstand grund-
sätzlich einem fairen freien Handel (Abg. Kogler: Wo gibt es den?) und internationaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit zu verdanken haben. (Zwischenruf der Abg. Brunner.)
Dieses Bekenntnis gibt es nicht, weil immer subtil mitschwingt, der Markt ist böse. (Abg. Lichtenecker: Das stimmt überhaupt nicht!) – Das schwingt bei den Grünen mit: Der Markt ist böse, und ab und zu ist auch der Unternehmer/die Unternehmerin böse. – Diesbezüglich möchte ich ein Bekenntnis!
Wenn Sie das vorausschicken würden, dann funktionierte Ihre Populismuskeule natürlich nicht mehr so gut, und deswegen schicken Sie es nicht voraus – und nicht einmal hinterher. Deswegen unterschlagen Sie es. Sie arbeiten auch hier mit einem Ressentiment. Das finde ich nicht okay. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Jetzt kommt wieder eine Sequenz für die Grünen zum Klatschen – bitte aufpassen! Werner, aufpassen, eine Sequenz für die Grünen zum Klatschen. Wir als NEOS fordern: Reset TTIP! – Wir müssen hier den Reset-Knopf drücken, und zwar aus guten Gründen. Wir sind als NEOS hier in dieses Hohe Haus als eine Bürger- und Bürgerinnenbewegung gekommen, auf Basis des Prinzips der Transparenz und der Partizipation, und das wollen wir hochhalten, auch in dieser Sachfrage.
Ich hoffe, dass die neue Kommissarin, die liberale Schwedin Cecilia Malmström, da auch einen Neustart schafft. Die Skandinavier haben ein ganz anderes Verhältnis zum Thema Transparenz, das ist eine Chance. (Abg. Kogler: Das ist wahr!)
Was wir hier fordern, ist ein modernes Verhandlungsverfahren: Erstens muss das Verhandlungsmandat öffentlich gemacht werden, zweitens sind Anhörungsprozesse für alle Kapitel des potenziellen Abkommens öffentlich abzuhalten. Lobbyisten müssten im Sinne eines legal footprints öffentlich akkreditiert sein; das Verhandlungsergebnis soll von Unis, Thinktanks, NGOs evaluiert werden. Zwischen dem Verhandlungsabschluss und der Abstimmung im Europäischen Parlament muss eine Begutachtungsphase von mindestens sechs Monaten eingehalten werden, damit ein reger öffentlicher Diskurs möglich ist. Und wir fordern schlussendlich, dass die Kulturförderung, die Urheberrechte und die Datenschutzbestimmungen sowie die Landwirtschaft und die Lebensmittelproduktion aus dem Verhandlungsmandat ausgenommen werden, denn das sind Bereiche, wo die Ansichten und Standards so diametral entgegengesetzt sind, dass wir glauben, dass wir – auch im Sinne eines pragmatischen Zuganges – diese Kapitel inklusive Landwirtschaft ausnehmen sollten. Wir haben den Bereich des Audiovisuellen ausgenommen, dann können wir auch andere Bereiche ausnehmen. Und schauen wir, dass wir in den anderen Bereichen gut vorankommen!
So, und jetzt sind die Grünen wieder dran zum Klatschen. – Ich warte. (Beifall bei den NEOS.)
16.35
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort gemeldet. Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 6 Minuten. – Bitte.
16.35
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Herr Klubobmann Strolz, ich stimme Ihnen nicht zu, dass wir unseren Wohlstand dem Handel zu verdanken haben. Wir haben einen großen Wohlstand in Österreich, wir sind eines der wohlhabendsten Länder überhaupt, ich finde aber, wir haben ihn sehr, sehr vielen Unternehmen in Österreich zu verdanken, vielen, die sich engagieren, die Ideen haben, die sich einbringen (Abg. Strolz: Und der Wohlstand kommt aus dem Bankomat, oder wie?), aber nicht unbedingt dem Handel alleine.
Und man muss auch anerkennen, dass wir in Österreich, gerade was Ressourcen und den Verbrauch von Ressourcen angeht, über unsere Verhältnisse leben und unseren Wohlstand daher auch auf Kosten vieler anderer Länder dieser Erde haben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strolz: Aber ein Bekenntnis zur ökosozialen Marktwirtschaft!) – Deswegen stehen wir vor großen ... (Abg. Strolz: Einmal ein Bekenntnis!) – Hören Sie mir zu? (Abg. Strolz: Markt ist böse!) Deswegen stehen wir vor großen Herausforderungen in diesem Jahrhundert, für die wir zuständig sind. Wir stehen vor einem Umbau der Gesellschaft, und vor diesem Hintergrund laufen jetzt unterschiedlichste Verhandlungen.
Es laufen zum Beispiel die Klimaverhandlungen, wo ich nicht wahrgenommen habe, dass sich viele Mitglieder der Bundesregierung besonders engagieren, und die auch sehr schleppend verlaufen. Da geht es aber um unsere wichtigsten Lebensgrundlagen!
Es laufen die Verhandlungen rund um diverse Handelsabkommen, wo es darum geht, dem Handel „freiere“ Möglichkeiten – unter Anführungszeichen – zu geben. Es geht darum, Standards gegenseitig anzuerkennen: Wenn ein Produkt in einem Land zugelassen ist, dann soll es auch in anderen auf den Markt kommen. Das ist insofern problematisch, weil zum Beispiel in der EU in vielen Bereichen das Vorsorgeprinzip gilt, also geprüft werden muss, ob bestimmte Produkte gefährliche Wirkungen haben oder nicht, was aber zum Beispiel in den USA nicht der Fall ist. Da muss man erst beweisen, dass es schädliche Wirkungen gibt.
Wenn der Herr Minister sagt, österreichische Unternehmen beziehungsweise Österreich hat durchaus immer wieder von Handelsabkommen profitiert, sage ich: Sicher wird jemand profitiert haben, aber es gibt ganz sicher auch Bereiche, die nicht profitieren: eben jene Bereiche, die am Markt unterrepräsentiert und nicht gleichwertig vertreten sind. Das ist das Klima, das ist die Umwelt, das ist die Landwirtschaft, das sind ArbeitnehmerInnen, die von uns auch einen gewissen Schutz erwarten dürfen. (Beifall bei den Grünen.)
Für mich stellt sich hier die Frage: Wer macht die Regeln? Wer wird zukünftig die Regeln für unsere Systeme machen? Sind das die Konzerne, oder sind es die Politik, die Regierungen und das Parlament? – Ich bin der Überzeugung, wir als gewählte VolksvertreterInnen sind die Einzigen, die einen Anspruch haben, diese Regeln zu machen. Wir haben nicht nur einen Anspruch, sondern auch eine Verantwortung. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hübner.)
Wir erleben es ja jetzt schon gerade in der Klima- und Umweltpolitik, wie sehr von Industrievertretungen oder Wirtschaftslobbys immer wieder hineinreglementiert wird, hineinlobbyiert wird und wie schwierig es ist, Klimaschutzstandards, Umweltstandards aufrechtzuerhalten, geschweige denn auf das notwendige Maß zu erhöhen.
In Österreich haben wir zum Beispiel ein Klimaschutzgesetz, das von der Industriellenvereinigung geschrieben wurde und auch dementsprechend ausschaut: Österreich ist Klimaschutz-Schlusslicht in der Europäischen Union.
Durch diese Handelsabkommen wird das jetzt nicht nur erleichtert, sondern es wird für die Unternehmen ein Recht geschaffen, hier einzugreifen: Klagemöglichkeiten, Schadenersatzansprüche. Die Beispiele des Atomausstiegs in Deutschland beziehungsweise der Schiefergasförderung in Kanada wurden bereits von Vorrednern und Vorrednerinnen genannt.
Ich finde das problematisch, weil wir da Verantwortung aus der Hand geben, weil wir uns erpressen lassen, wenn wir das durchgehen lassen, und ich finde es auch insofern problematisch, weil Bürgerinnen und Bürger diese Möglichkeiten nicht haben. Derzeit gibt es nämlich internationale Beschlüsse, dass auch Bürgerinnen und Bürger das Recht haben müssen, Klagemöglichkeiten haben müssen, Umweltrecht durchzusetzen,
Österreich hat sie aber bisher nicht umgesetzt. Wenn diese Handelsabkommen jetzt so durchgehen, ist das eine doppelte Ungerechtigkeit, weil Unternehmen Umweltstandards drücken können, Bürgerinnen und Bürger im Gegenzug aber keine Möglichkeit hätten, die bestehenden Umweltstandards – das, was wir hier bereits beschlossen haben – einzuklagen.
Die nächste Frage, die sich für mich stellt: Wer wird in diesen ganzen Prozess involviert? Das haben wir in unserer Anfrage gefragt. – Der Herr Minister hat auf die Frage 11, welche Sozialpartner involviert wurden, geantwortet: die IV – meines Wissens ist die Industriellenvereinigung kein Sozialpartner –, und auf die Frage 13, welche Nichtregierungsorganisationen eingebunden wurden: keine.
Also in den Klimaverhandlungen war, erinnere ich mich, bei den beteiligten Nichtregierungsorganisationen immer die IV dabei. Herr Staatssekretär, vielleicht können Sie das aufklären: Wer oder was ist die IV? Können wir uns darauf einigen, dass die IV auch eine Nichtregierungsorganisation ist? (Abg. Kogler: Wer sind die überhaupt?)
Also müsste die korrekte Antwort hier heißen: Eine Nichtregierungsorganisation wurde eingebunden. Und bei der Frage: Welche?, müsste es heißen: die IV. Dann geht nämlich klar daraus hervor, dass die Industriellenvereinigung hier wieder einmal eingebunden ist (Abg. Kogler: Wo ist die gesetzliche Grundlage?), während Umweltschutzorganisationen außen vor sind.
Kollege Cap hat einen nationalen Schulterschluss gefordert. Ich gebe Ihnen allen die Möglichkeit, hier auch eine Initiative aus Niederösterreich zu unterstützen, es sind ja auch VertreterInnen von ÖVP und SPÖ dabei, deswegen können wir, denke ich, diesen nationalen Schulterschluss auch zustande bringen.
Ich bringe daher den Antrag ein, der alle wesentlichen sensiblen Punkte dieser Freihandelsabkommen umfasst:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Christiane Brunner, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend fairen und vernünftigen Handel statt Konzernjustiz
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass folgende Punkte bei den Verhandlungen zu den Abkommen TTIP, TISA und CETA umgesetzt werden:
1. Die BürgerInnen der EU-Mitgliedstaaten sind umfassend über den Stand und Inhalt der Verhandlungen zu informieren.
2. Die europäischen und nationalen Konsumentenschutzbestimmungen und Umweltstandards dürfen nicht zu Gunsten von Konzerninteressen ausgehebelt werden.
3. Der Schutz der europäischen und nationalen Arbeitnehmerrechte, sowie die hohen nationalen Ausbildungsstandards müssen gewahrt bleiben.
4. Investor-Staat-Klagen (Investor-to-state dispute settlement) vor einem Schiedsgericht bestehend aus Wirtschaftsanwälten dürfen aufgrund von funktionierenden Rechtsstaaten nicht Bestandteil der Freihandelsabkommen werden.“
*****
Ich erwarte mir von der österreichischen Bundesregierung, dass sie die Öffentlichkeit umfassend informiert, dass hier auch eine klare Position eingenommen wird, über die dann auch ehrlich informiert wird.
Ich erwarte mir von der österreichischen Bundesregierung aber auch, dass sie sich in den nächsten Wochen und Monaten insbesondere einsetzt und engagiert, um eine aktive und ambitionierte Klimaschutzpolitik zu machen und in erster Linie die Klimaverhandlungen voranzubringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.42
Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Christiane Brunner, Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend fairer und vernünftiger Handel statt Konzernjustiz
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage „Fairer Handel statt Konzernjustiz – Regierungsspitze mit Doppelspiel“
Begründung
Morgen und übermorgen findet der Gipfel zwischen der EU und Kanada statt. Von den vielen drohenden Verwerfungen aus solchen Handelsabkommen mit Konzernklagsrechten soll an dieser Stelle vorerst nur auf folgende Probleme fokussiert werden, wie sie zu Recht in Musteranträgen etwa in niederösterreichischen Gemeinderäten benannt werden:
Absenkung von EU-Standards
Datenschutz
Regulierung der Finanzmärkte
ArbeitnehmerInnenrechte
Spiel mit öffentlicher Auftragsvergabe
Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Investoren und dem Staat
Unterlaufen eines demokratischen Justizwesens
Transparenz der Verhandlungen
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass folgende Punkte bei den Verhandlungen zu den Abkommen TTIP, TISA und CETA umgesetzt werden:
1. Die BürgerInnen der EU-Mitgliedstaaten sind umfassend über den Stand und Inhalt der Verhandlungen zu informieren.
2. Die europäischen und nationalen Konsumentenschutzbestimmungen und Umweltstandards dürfen nicht zu Gunsten von Konzerninteressen ausgehebelt werden.
3. Der Schutz der europäischen und nationalen Arbeitnehmerrechte, sowie die hohen nationalen Ausbildungsstandards müssen gewahrt bleiben.
4. Investor-Staat-Klagen (Investor-to-state dispute settlement) vor einem Schiedsgericht bestehend aus Wirtschaftsanwälten dürfen aufgrund von funktionierenden Rechtsstaaten nicht Bestandteil der Freihandelsabkommen werden.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ecker. Ich stelle 5 Minuten freiwilliges Redezeitlimit ein. – Bitte.
16.42
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Als Wirtschaftssprecherin für Ein-Personen-Unternehmen und Klein- und Mittelbetriebe betrachte ich das Abkommen TTIP aus der unternehmerischen Perspektive.
In kleinen und mittleren Betrieben in Österreich finden wir 90 Prozent der Beschäftigten. Hier arbeitet der Wirtschaftsmotor Österreichs. Hier entspringt jene Innovationskraft, die Österreichs Wettbewerbsvorteil Nummer eins darstellt.
Nützt hier TTIP?, einmal ganz bodenständig gefragt. Welche Vorteile bringt denn TTIP nun wirklich, und wie schauen die aus?
Es wird an mich herangetragen, dass es viele verschiedene Normungen, Zertifikate, Einfuhrbestimmungen gibt. Gerade Bürokratieabbau und Vereinfachung würden natürlich auch einem Unternehmen helfen, das wird mir hier jeder Unternehmer bestätigen. Nur: Wie viele mittelständische Betriebe, wie viele Kleinunternehmer profitieren von dieser Marktöffnung? Welche Unternehmen arbeiten denn heute in anderen europäischen Ländern? Würde TTIP wirklich den kleinen Unternehmen helfen? Ich frage mich, ob von einem Abkommen nicht eher die großen Betriebe profitieren, die sich über solche Märkte auch umfassend informieren können. Von den Autohändlern ums Eck wird kaum einer die Chancen, die in Kansas schlummern, nützen, einem Betrieb wie BMW ist das leichter möglich.
Für uns SozialdemokratInnen steht immer der Mensch im Mittelpunkt. Wir wissen, wie lange es gedauert hat, eine soziale Absicherung in Österreich zu schaffen. Wir wissen, wie lange es gedauert hat, ein soziales Netz zu knüpfen, das Menschen in Notsituationen auffängt. Wir SozialdemokratInnen wissen, wie wichtig es ist, dass es in Österreich ein Gesundheitssystem gibt, das allen zugutekommt, egal, ob reich oder arm. Dies nennt man Verantwortung, und hier findet sich Gerechtigkeit; Verantwortung, die wir auch unserer Umwelt gegenüber haben.
In all diesen Punkten müssen die Standards eingehalten werden. Und da möchte ich Werner Faymann zitieren, der klar versprochen und klar deklariert hat: Einem Freihandelsabkommen, das die österreichischen Standards runterdrückt, werden wir ganz klar nicht zustimmen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kogler: Ja, das müssen wir nur mehr dem Herrn Wirtschaftsminister und dem Herrn Staatssekretär sagen!)
Ziehen wir hier beispielsweise die Lebensmittel heran. Ich arbeite in diesem Bereich, und ich werde ganz oft darauf angesprochen, wie wichtig die hohen Standards unserer österreichischen Lebensmittel sind. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Es gibt sehr, sehr viele Leute, die in diesem Bereich verunsichert worden sind (Abg. Pirklhuber: Zu Recht!), und ich als Sozialdemokratin setze mich vermehrt dafür ein, dass diese Standards eingehalten werden. Es ist mir äußerst wichtig, dass diese Errungenschaften auch nicht geopfert werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
Das Leitmotto der Europäischen Union lautet „In Vielfalt geeint“. Hier steht nichts von „Unsere Vielfalt verkaufen“. Gehen wir deshalb zu Größerem und sprechen wir von Europa, von einem Europa, das seine eigenen Stärken erkennen und ausspielen muss, denn, meine Damen und Herren, Europa ist der größte Markt der Welt! (Abg. Kogler: Wau!) Und wir sollten die Vorgaben machen und nicht umgekehrt. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Hübner und Kogler. – Abg. Kogler: Yes!)
Aber Europa ist nur so stark, wie wir alle zusammenstehen. (Abg. Kogler: Genau! Und deshalb: Kanzler und Vizekanzler, wie tun die?) Europa gilt vielen Menschen noch immer als Hort der Demokratie, als Ort, wo weitgehend Frieden herrscht. Mein unverrückbarer Standpunkt ist, dass wir auf diese Werte und dieses Fundament aufpassen müssen und dass dieses Fundament keinesfalls unterspült werden darf. (Abg. Höbart: Das ist schon längst unterspült!) Unsere Standards müssen eingehalten werden, darüber gibt es keine Verhandlungen!
Wenn sich diese zwei größten Märkte vereinen sollen, die USA und Europa, dann können wir aber auch einmal von den möglichen Vorteilen sprechen. Es könnten Maßstäbe gesetzt werden, denn diese Vereinigung hätte enorme globale Auswirkungen. Da müssten Grundsatzfragen erläutert werden und auch, wie wir mit unserer Umwelt und Welt in den nächsten Jahren umgehen.
Wir haben jetzt vielleicht eine der letzten Ausfahrten hin zu einer ökologischen, nachhaltigen Wirtschaft. Wir haben die Chance, die Europäische Union transparenter zu machen. Und wenn wir heute von einem Demokratiepaket für Österreich sprechen, dann möchte ich auch ein Demokratiepaket für TTIP.
Abschließend und in diesem Zusammenhang noch ein Wort an die Opposition, allen voran an Klubobfrau Glawischnig: Bitte hören Sie auf, die Menschen hier so sehr zu verunsichern! (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wodurch?) Es wäre wichtiger, die Regierung zu unterstützen, sodass österreichische Interessen bestmöglich vertreten werden. (Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Kogler: Ja, aber das ist ja absurd, die österreichischen Vertreter arbeiten gegen den Bundeskanzler!) Nur Ängste zu schüren läuft auf Populismus und Marktschreiereien hinaus. – Danke, Herr Kogler, ich habe Sie verstanden. (Abg. Kogler: Offensichtlich nicht!)
Also wünsche ich mir ein „Handelsabkommen“ hier für die österreichische Politik (Abg. Kogler: Am 24. Dezember können Sie weitersprechen!), auch hier könnte man Standards einführen, verantwortungsvolles Handeln zum Beispiel. Ich unterstütze daher unseren Kanzler Werner Faymann, der dafür Sorge trägt, dass Österreich und die Interessen der heimischen Bevölkerung nicht ausverkauft werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.48
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. Ich stelle 4 Minuten Redezeitlimit ein. – Bitte. (Abg. Kogler: Noch einmal: Der österreichische Verhandler in Brüssel verhandelt gegen die Regierungsspitze!)
16.48
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich kann in vielen Bereichen meiner Vorrednerin recht geben (Zwischenrufe bei der FPÖ), in einem Punkt darf ich noch etwas verstärken: Sie hat erklärt, Sie unterstützt da den Herrn Bundeskanzler, ich unterstütze die gesamte Regierung bei diesem Abkommen! Damit das klargestellt ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schieder. – Abg. Kogler: Aber da tut ja jeder etwas anderes in der Regierung! Die Mitterlehner-Regierung oder die Faymann-Regierung? Welche Regierung?)
Meine Damen und Herren! Nachdem auch die Frage gestellt wurde: Was bringt denn ein derartiges Abkommen den österreichischen Klein- und Mittelbetrieben?, Folgendes:
Ich habe in meiner Gemeinde vier solche kleine Betriebe. Es handelt sich um Betriebe mit 40, 27, 32 und 21 Mitarbeitern. Und ich habe sie gefragt, wie viel sie von ihrer Produktion exportieren? – Zwischen 75 und 94 Prozent ihrer Produkte! (Abg. Pirklhuber: Ja, aber wohin, Jakob? – Abg. Wöginger: Auch nach Amerika! Was glaubst du denn?) Meine Damen und Herren, daher ist es auch für solche Betriebe wichtig, die Chancen auf dem Weltmarkt wahrnehmen zu können, die Chancen auf diesen internationalen Märkten zu haben (Abg. Kogler: Die haben wir so auch schon gehabt!), ob es Ihnen gefällt oder nicht.
Besonders gefallen hat mir ja eine Ausführung der Klubobfrau Dr. Nachbaur – sie ist immer so charmant, freundlich lächelnd. Frau Nachbaur hat zu Recht gefordert, dass diese Verhandlungen nicht im stillen Kämmerlein geführt werden dürfen, nicht von Konzernen allein zu gestalten sind, sondern dass alle mitreden müssen. Ja, das unterschreibe ich, aber ich muss auch dazusagen: Da hätte sie durchaus auch in ihrer eigenen Fraktion einiges an Arbeit, denn ich kann mich nicht daran erinnern, dass Frank Stronach alle Mitarbeiter seines Klubs gefragt hat oder dass der Konzern Magna alle Abteilungsleiter der Firma gefragt hat, was sie von verschiedenen Maßnahmen halten. Und ich erinnere mich daran, dass einige Mandatare gewisse Schwierigkeiten bekommen haben, weil sie etwas, was Frank Stronach haben wollte, nicht gemacht haben. Diesbezüglich könnte man durchaus auch einmal im eigenen Stall nachschauen und vielleicht versuchen, auch dort Verbesserungen herbeizuführen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)
Kollege Pirklhuber hat heute durchaus ganz geschickt in seinem Redebeitrag gemeint, ja, in diesem Petitionsausschuss sei ein ganz wichtiges Abkommen (Abg. Pirklhuber: Ja!), nämlich dieses (Abg. Pirklhuber: TTIP!) TTIP. (Abg. Pirklhuber: Bürgerinitiative!) Ja, dieses Handelsabkommen. (Abg. Pirklhuber: Über 20 000 Unterschriften!) Und dazu hätte der Herr Bundesminister für Äußeres noch keine Stellungnahme abgegeben, das sei allerhand und so weiter. Ich habe mir jetzt den Redebeitrag des Kollegen Pirklhuber, den er heute Nachmittag gehalten hat, ausgehoben. In diesem hat er nicht davon gesprochen, wann dieser Ausschuss war, sondern er wollte hier den Eindruck erwecken, als wäre bis heute noch keine Stellungnahme abgegeben worden, was falsch ist.
Ich habe durchaus bemerkt, dass er auf die Berichtigung durch Frau Kollegin Fekter eine Erwiderung machen wollte (Abg. Pirklhuber: Stimmt, ja!), wurde jedoch von den eigenen Klubkollegen zurückgepfiffen, weil sie ihn darauf aufmerksam machen mussten, dass dies auf den Beitrag von Maria Fekter nicht möglich war, da sie ihn nicht namentlich erwähnt hatte. Da müssen Sie noch die Geschäftsordnung lernen, Kollege Pirklhuber, aber da haben Sie noch Zeit dazu! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich gebe all jenen recht, die darauf hinweisen, dass der Handel wichtig ist. (Abg. Kogler: Das passt ja zu der gestrigen Kraut- und Wiesen-Dringlichen!) Fairer Handel ist wichtig! Es gibt einen alten Spruch, der ganz einfach lautet: Ein Geschäft ist dann ein Geschäft, wenn es für alle ein Geschäft ist. Und damit man einen derartigen Handel und ein derartiges Geschäft machen kann, muss es gleiche Bedingungen geben. (Abg. Kogler: Richtig! Na bitte!) Es kann nicht sein, das unterschreibe ich, dass von Konzernen einseitige Bedingungen diktiert werden. So kann Liberalismus oder Freihandel nicht verstanden werden! Unbestritten! Unbestritten! (Abg. Kogler – Beifall spendend –: Bravo! Der hat es verstanden!)
Aber ich habe auch festgehalten – und man konnte es deutlich vernehmen –, dass der Herr Vizekanzler ausgeführt hat, dass zwischen dem, was der Herr Bundeskanzler gesagt hat, und seinen Aussagen kein Blatt Papier Platz hat, sondern dass man einer Meinung ist. (Abg. Kogler: Ah so!) Meine Damen und Herren, daher sollte man nicht etwas hineingeheimnissen.
Es ist ja spannend. Wenn man schon ein bisschen länger hier im Parlament ist, hat man viele Dringliche Anfragen erlebt. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Sie waren sehr oft spannend, prickelnd, herausfordernd (Abg. Rädler: Aber nie dringlich! – Zwischenruf des Abg. Kogler) – das war einmal, Herr Kollege Kogler –, die heutige war sozusagen wie eine abgeschossene Flugente, die ist abgestürzt, da war nichts Besonderes dahinter.
Tatsache ist: Ja, wir sollten uns von den Amerikanern nicht immer alles diktieren lassen, das ist gar keine Frage, sondern das österreichische Parlament, der österreichische Staat und vor allem auch Europa haben das Recht und die Pflicht, hier gemeinsam vorzugehen, damit diese Bedingungen nicht einseitig und zu Lasten der Konsumenten, unserer Firmen und vor allem auch der Landwirtschaft festgelegt werden, denn Tatsache ist, fairer Handel ist es dann, wenn für alle gleiche Bedingungen bestehen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger. – Abg. Kogler: Ja, eben!)
16.53
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. Ich stelle 5 Minuten freiwilliges Redezeitlimit ein. – Bitte. (Abg. Kogler – in Richtung des Abg. Auer –: Da sind wir uns ja einig! Das müssen wir dem Herrn Mitterlehner erklären, der hat es noch nicht verstanden!)
16.53
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Bei Ihnen kann ich mich nicht bedanken, Kollege Auer. (Abg. Auer: Das wäre zu viel!) Aber gleich eine Anmerkung: Ich glaube, Kollege Cap hat uns heute gut vorgeführt, wie man in der Sache eine höchst problematische Agenda wie das TTIP und das CETA kritisieren kann, ohne die Regierungssolidarität zu verletzen. Das hätten auch Sie machen können. (Zwischenruf des Abg. Auer.) Man kann durchaus die Klubdisziplin wahren, den Klubzwang wahren und sagen, es ist alles gut und das, was wir sagen, ist alles blöd. (Abg. Auer: Probieren Sie es einmal!) Aber man muss nicht in der Sache sagen, es ist alles super, der Welthandel ist super, alles ist bestens, und die Konzerne müssen verhindert werden (Ruf bei der ÖVP: Hat er nicht gesagt!) – und das geschieht ohnehin nicht. (Abg. Auer: Hat niemand gesagt!) Plus/minus hat er das gesagt.
Was mich wundert, ist: Es haben hier mittlerweile alle Fraktionen außer Ihrer die kritischen Punkte beleuchtet. (Abg. Auer: brauchen offensichtlich ein Hörgerät!) Sogar der Klubobmann der Weltbürgerpartei NEOS, Herr Kollege Strolz, hat gemeint, das Agrarkapitel gehöre jedenfalls aus dem TTIP ausgeschlossen. Das wundert mich.
Ich habe noch von keinem Landwirt außer von ein paar Funktionären vom Bauerbund gehört, dass sie es eine klasse Idee finden, in einem offenen Markt mit dem amerikanischen industriellen Landbau zu konkurrieren. Das habe ich von fast niemandem gehört – von Ihnen habe ich es so auch nicht gehört, das trauen Sie sich nicht zu sagen. Vielleicht sagen es ein paar Funktionäre, aber sonst sagt jeder: Ein Wahnsinn!
Wir wissen, dass schon das jetzige Preisniveau für die Landwirtschaft tödlich ist. Die Bauern könnten nicht existieren – abgesehen von ein paar Spezialisten wie den Weinbauern –, wenn nicht alles subventioniert würde, aus den verschiedensten Gründen und verbunden mit den verschiedensten bürokratischen Wahnsinnsformularen, die da verwendet werden. Und da wollen Sie jetzt den Markt noch öffnen?
Ich hätte mir zumindest erwartet, dass Sie sagen: Ja, Handel ist gut, aber was macht die Landwirtschaft in Konkurrenz mit der Landwirtschaft in Wyoming oder Kansas? Ist es unser Ziel, dass die Biobauern aus dem Tullnerfeld oder aus dem Innviertel – egal, wen Sie da nehmen wollen – nach Wyoming, Kansas und Kalifornien exportieren und wir von dort landwirtschaftliche Güter importieren? Ist das wirklich ein Ziel von Ihnen? Das kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen. (Abg. Auer: Wissen Sie, wie viel Kä-
se wir exportieren?) – Na wie viel? Wie viel nach Amerika? (Abg. Auer: Was schätzen Sie?) – Sie werden es mir sagen. (Abg. Auer: Von der Produktion!) – Wie viel wird das sein? (Abg. Auer: 40 Prozent der Produktion!) Bitte, 40 Prozent der Produktion! Wozu ist es notwendig, wenn wir 40 Prozent der Produktion angeblich nach Amerika exportieren, wozu wollen Sie dann alle Schranken niederreißen (Abg. Auer: Niemand will das! Das will ja niemand!) und ein Abkommen machen, das unseren Markt vollkommen öffnet? (Abg. Auer: Wer will das?) – Sie, weil das TTIP das vorsieht! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Auer: Fairer Handel!)
Fairer Handel – was ist da ein fairer Handel, wenn die österreichische Landwirtschaft in ein offenes Konkurrenzverhältnis zur amerikanischen gebracht wird? Das ist kein fairer Handel! Das hat die englische Wirtschaft im 19. Jahrhundert gemacht, das stimmt. England hat den Agrarmarkt für die Kolonien geöffnet, was dazu geführt hat, dass die englische Landwirtschaft um das Jahr 1900 fast nicht mehr vorhanden war. England hat seine Landwirtschaft erst 1940/41 unter den Kriegsproblematiken wieder aktiviert. Das war durch den offenen Handel weg, natürlich, weil die englische Landwirtschaft mit der australischen, kanadischen, teilweise indischen und ostafrikanischen nicht konkurrieren konnte. Wenn wir das wollen, ja.
Aber kommen wir zu einem anderen Kapitel, und da muss ich auch auf die SPÖ zu sprechen kommen, weil es immer heißt, dass das kein Grund für Alarm ist, dass das nur Panikmache und Geschrei sind, da unsere Regierung all das verhindern wird und Österreich das zur gegebenen Zeit nicht unterfertigen wird. Entschuldigen Sie, Kollege Cap, aber das glaube nicht nur ich nicht, sondern das glauben, glaube ich, auch Sie nicht wirklich, nämlich dass die österreichische Bundesregierung, wenn das TTIP oder das CETA ausverhandelt ist, dann, wenn die Kommission gesagt hat, das machen wir, und vielleicht eine Mehrzahl der europäischen Länder sagt, das machen wir, aufstehen und sagen wird, wir unterschreiben das nicht, wir bringen das zu Fall. (Abg. Kogler: Wir sind umzingelt von Mutigen!) Das glaubt doch niemand!
Ich habe mir, weil Sie zum Beispiel immer den Bundeskanzler zitieren, seine Haltung zur letzten Sanktionsrunde betreffend Russland ein bisschen angeschaut – mediale Ber