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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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44. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 22. Oktober 2014

 

 


Stenographisches Protokoll

44. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode            Mittwoch, 22. Oktober 2014

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 22. Oktober 2014: 9.05 – 22.20 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicher­heitsbericht 2013)

2. Punkt: Bericht über den Antrag 612/A der Abgeordneten Angela Lueger, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Per­sonenstandsgesetz 2013 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden

3. Punkt: Bericht über die Petition (18/PET) betreffend „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstands­register“

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Un­ternehmensgesetzbuch zur Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geändert werden (GesbR-Reformgesetz – GesbR-RG)

5. Punkt: Bericht über den Antrag 607/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm geändert wird

6. Punkt: Bericht über den Antrag 669/A(E) der Abgeordneten Johann Höfinger, Han­nes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Schiefergas-Fracking in Österreich

7. Punkt: Bericht über den Antrag 587/A(E) der Abgeordneten Hannes Weninger, Jo­hann Höfinger, Werner Neubauer, Matthias Köchl, Michael Pock, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunft ohne Atomkraft – Den europaweiten AKW-Ausstieg voranbringen!

8. Punkt: Bericht über den Antrag 656/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens Hink­ley Point durch die EU-Kommission

9. Punkt: Bericht über den Antrag 60/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst überfällige Erhöhung der Nationalpark­förderung

10. Punkt: Bericht über den Antrag 666/A(E) der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bürokratie-Abbau jetzt“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 2

11. Punkt: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

12. Punkt: Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einer­seits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

13. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/11

14. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/10

15. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/7

16. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/4

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 16

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 42

Aktuelle Stunde (12.)

Thema: „Sicherheit statt Islamisierung und Asylchaos!“ ....................................... 16

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 16

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ......................................................... 19

Otto Pendl ..................................................................................................................... 21

Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 23

Mag. Gernot Darmann ................................................................................................. 24

Mag. Alev Korun ........................................................................................................... 26

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ..... 28

Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................... 29

Angela Lueger .............................................................................................................. 30

Nikolaus Prinz ............................................................................................................... 32

Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................. 33

Mag. Albert Steinhauser .............................................................................................. 35

Christoph Hagen .......................................................................................................... 37

Mag. Nikolaus Alm ....................................................................................................... 38

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 16

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 40

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bun­desministerin für Gesundheit betreffend „Echte Strukturreformen und völlige Transparenz für ein enkelfittes Gesundheitssystem“ (2773/J)   ............................................................................................................................. 120


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 3

Begründung: Mag. Gerald Loacker ............................................................................ 130

Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................... 134

Debatte:

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 143

Erwin Spindelberger .................................................................................................. 145

Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 147

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 149

Dr. Eva Mückstein ...................................................................................................... 152

Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 154

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 156

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 158

Dr. Karlheinz Töchterle .............................................................................................. 160

Dr. Andreas F. Karlsböck .......................................................................................... 161

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 163

Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 165

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 166

Michael Ehmann ......................................................................................................... 169

Angela Fichtinger ....................................................................................................... 170

Rupert Doppler ........................................................................................................... 171

Mag. Helene Jarmer ................................................................................................... 172

Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 173

Michael Pock ............................................................................................................... 175

Johann Hechtl ............................................................................................................. 176

Norbert Sieber ............................................................................................................ 178

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 179

Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 180

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungs­träger – Ablehnung ........  168, 182

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen – Ableh­nung ..................................  180, 182

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbe­richt 2013) (III-100/276 d.B.) ............ 42

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ......................................................................... 43

Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 44

Christoph Hagen .......................................................................................................... 46

Otto Pendl ..................................................................................................................... 49

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ......................................................... 50

Mag. Gernot Darmann ................................................................................................. 53

Dr. Peter Pilz ..........................................................................................................  55, 75

Martina Schenk ............................................................................................................. 58

Mag. Nikolaus Alm ....................................................................................................... 59

Barbara Rosenkranz .................................................................................................... 60

Mag. Michael Hammer ................................................................................................. 62

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................. 63

Mario Kunasek .............................................................................................................. 66

Nurten Yilmaz ............................................................................................................... 69


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 4

Mag. Albert Steinhauser .............................................................................................. 70

Rudolf Plessl ................................................................................................................. 71

Anton Heinzl ................................................................................................................. 72

Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................. 73

Johann Hell ................................................................................................................... 74

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“ – Ablehnung .................................................  48, 75

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen – Ablehnung ........................................  54, 75

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Sicherheitspakts zwischen dem BMI und dem Land Steiermark – Ablehnung  68, 76

Kenntnisnahme des Berichtes III-100 d.B. ..................................................................... 75

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 612/A der Abgeordneten Angela Lueger, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsge­setz 2013 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (274 d.B.)                                                                                                                                                                    76

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Petition (18/PET) betreffend „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister“, überreicht vom Abgeordneten Hermann Lipitsch (275 d.B.)                   76

Redner/Rednerinnen:

Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 76

Angela Lueger .............................................................................................................. 77

Mag. Gernot Darmann ................................................................................................. 78

Mag. Daniela Musiol ..................................................................................................... 79

Christoph Hagen .......................................................................................................... 80

Michael Pock ................................................................................................................. 81

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ......................................................... 82

Mag. Wolfgang Gerstl .................................................................................................. 83

Entschließungsantrag der Abgeordneten Angela Lueger, Werner Amon, MBA, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Daniela Musiol, Christoph Hagen, Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sternenkin­der“ – Annahme (E 43) .........................................  78, 84

Annahme des Gesetzentwurfes in 274 d.B. .................................................................. 83

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 275 d.B. ....................................................... 83

4. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (270 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Unter­nehmensgesetzbuch zur Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geändert werden (GesbR-Reformgesetz – GesbR-RG) (297 d.B.)               84

Redner/Rednerinnen:

Mag. Michaela Steinacker ........................................................................................... 84

Dr. Johannes Jarolim .................................................................................................. 85

Dr. Georg Vetter ........................................................................................................... 86

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .............................................................................. 87


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 5

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich .................................................................................. 88

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................. 89

Mag. Gisela Wurm ........................................................................................................ 90

Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 91

Mag. Elisabeth Grossmann ........................................................................................ 91

Dr. Harald Troch ........................................................................................................... 92

Annahme des Gesetzentwurfes in 297 d.B. .................................................................. 93

5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 607/A der Abgeord­neten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm geändert wird (298 d.B.) ................................................................................................. 93

Redner/Rednerinnen:

Mag. Philipp Schrangl ..........................................................................................  93, 98

Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................................................... 94

Dr. Johannes Jarolim .................................................................................................. 95

Mag. Albert Steinhauser .............................................................................................. 96

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................. 97

Mag. Friedrich Ofenauer ............................................................................................. 98

Annahme des Gesetzentwurfes in 298 d.B. .................................................................. 99

6. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 669/A(E) der Abge­ordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Verbot von Schiefergas-Fracking in Österreich (277 d.B.) ........................................................................................................................ 99

Redner/Rednerinnen:

Dr. Susanne Winter ...................................................................................................... 99

Johann Höfinger ......................................................................................................... 102

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 103

Harry Buchmayr ......................................................................................................... 106

Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 107

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 108

Michael Pock ............................................................................................................... 109

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ............................................................................... 110

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 111

Gerhard Schmid ......................................................................................................... 112

Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 113

Dr. Andreas F. Karlsböck .......................................................................................... 114

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fracking-Verbot in Österreich – Ablehnung ........................................................  101, 115

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Fracking in Österreich – Ablehnung .................  105, 115

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 277 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Verbot von Schiefergas-Fracking in Österreich (E 44) ........................................................... 115

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 587/A(E) der Abge­ordneten Hannes Weninger, Johann Höfinger, Werner Neubauer, Matthias Köchl, Michael Pock, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunft ohne Atomkraft – Den europaweiten AKW-Ausstieg voranbringen! (278 d.B.)         ............................................................................................................................. 115


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 6

8. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 656/A(E) der Abge­ordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbe­werbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens Hinkley Point durch die EU-Kommis­sion (279 d.B.) ...................................................................................................................... 116

Redner/Rednerinnen:

Johann Höfinger ......................................................................................................... 116

Hannes Weninger ....................................................................................................... 117

Werner Neubauer ....................................................................................................... 118

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 119

Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 182

Michael Pock ............................................................................................................... 183

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 184

Johann Rädler ............................................................................................................ 185

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 186

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 187

Dipl.-Ing. Georg Strasser ........................................................................................... 188

Matthias Köchl ............................................................................................................ 188

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 278 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Zukunft ohne Atomkraft – Den europaweiten AKW-Aus­stieg voranbringen! (E 45) ................. 190

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 279 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens Hinkley Point durch die EU-Kommission (E 46) .......................................................... 190

9. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 60/A(E) der Abge­ordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst überfällige Erhöhung der Nationalparkförderung (280 d.B.)         ............................................................................................................................. 190

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 190

Mag. Johannes Rauch ............................................................................................... 192

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 192

Erwin Preiner .............................................................................................................. 195

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 196

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 197

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 198

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausreichende Finanzierung von National­parks sowie Natura 2000, Naturschutz und Bio-Diversitätsmaßnahmen im Rah­men der ländlichen Entwicklung 2014–2020 – Ablehnung              194, 198

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 280 d.B. ..................................................... 198

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den An­trag 666/A(E) der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Bürokratie-Abbau jetzt“ (282 d.B.) ...................................................................................................................... 199

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (186 d.B.): Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (283 d.B.) ................................ 199


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 7

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (261 d.B.): Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitglied­staaten andererseits (284 d.B.) ................................ 199

Redner/Rednerinnen:

Peter Haubner ............................................................................................................. 199

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 200

Bernhard Themessl ................................................................................................... 201

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 202

Dr. Kathrin Nachbaur ............................................................................................. ... 203

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 205

Staatssekretär Dr. Harald Mahrer ............................................................................ 206

Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 207

Cornelia Ecker ............................................................................................................ 209

MMMag. Dr. Axel Kassegger .................................................................................... 209

Matthias Köchl ............................................................................................................ 211

Dr. Angelika Winzig .................................................................................................... 213

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 213

Elmar Podgorschek ................................................................................................... 214

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 215

Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 216

Ing. Thomas Schellenbacher .................................................................................... 216

Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 217

Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 218

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Wirtschaftskam­mern – Ablehnung  218, 220

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 282 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Bürokratie-Abbau jetzt“ (E 47) ..................................................................................... 220

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 283 und 284 d.B. .................................... 220

13. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/11 (III-93/281 d.B.) ...................................................................................... 220

Redner/Rednerinnen:

Erwin Preiner .............................................................................................................. 220

Johann Singer ............................................................................................................ 221

Rupert Doppler ........................................................................................................... 222

Georg Willi .................................................................................................................. 223

Martina Schenk ........................................................................................................... 225

Michael Pock ............................................................................................................... 225

Philip Kucher .............................................................................................................. 226

Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 227

Erwin Angerer ............................................................................................................ 228

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 230

Kenntnisnahme des Berichtes III-93 d.B. ..................................................................... 230

14. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/10 (III-91/306 d.B.) ...................................................................................... 231

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 231

Hermann Gahr ............................................................................................................ 232

Wendelin Mölzer ......................................................................................................... 233


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 8

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 234

Martina Schenk ........................................................................................................... 235

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 236

Johann Hell ................................................................................................................. 237

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 238

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 240

Elmar Mayer ................................................................................................................ 242

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 243

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend bestmögliche Pädagog_innenausbildung mit star­kem Praxisbezug auf Hochschulniveau und einheitlicher Ressortzuständigkeit für die Pädagog_innenausbildung – Ablehnung ...............  241, 244

Kenntnisnahme des Berichtes III-91 d.B. ..................................................................... 244

15. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/7 (III-20/307 d.B.) ........................................................................................ 244

Redner/Rednerinnen:

Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 245

Hermann Gahr ............................................................................................................ 245

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 246

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 247

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 248

Kenntnisnahme des Berichtes III-20 d.B. ..................................................................... 249

16. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/4 (III-55/308 d.B.) ........................................................................................ 249

Redner/Rednerinnen:

Elmar Mayer ................................................................................................................ 250

Andreas Ottenschläger ............................................................................................. 250

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 251

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 252

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 253

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 253

Kenntnisnahme des Berichtes III-55 d.B. ..................................................................... 255

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 41

Petition betreffend „Verantwortung für behinderte und pflegebedürftige Menschen in Österreich“ (Ordnungsnummer 27) (überreicht von der Abgeordneten Dr. Dag­mar Belakowitsch-Jenewein)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 40

299: Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Re­gierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel

310: Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems

317: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 9

Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jah-
re 2015
bis 2017

318: Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersu­chungsgesetz geändert werden

Berichte ......................................................................................................................... 42

III-117: Bericht betreffend den nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt; BM f. Bildung und Frauen

III-118: Bericht betreffend Übersicht über die österreichische Haushaltspla­nung 2015; BM f. Finanzen

Anträge der Abgeordneten

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung der Sta­tistik des GÖG/ÖBIG betreffend die Versorgung im Bereich psychische Erkrankungen (683/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Elternteilzeit parallel zur Karenz (684/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewegungstausender (685/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesrahmengesetz zur Ausbildung von Tageseltern (686/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend derzeit fehlende Anerkennung von inländischer Matura bzw. Studium als Deutschnachweis für Staatsbürgerschaft (687/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gehaltsoffenlegung bei öf­fentlichen Unternehmen (688/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelung der Durchfüh­rung von pflegerischen Tätigkeiten in der Behindertenbetreuung (689/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Beitrag zum Gelingen der UN-Klimakonferenzen in Lima 2014 und Paris 2015 – Einhaltung des Copenhagen Accords und Finanzierungszusagen für den Green Climate Fund (690/A)(E)

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend fehlender Konnex der Ärzte­ausbildung Neu zur Gesundheitsreform (691/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Beitrag zum Gelingen der UN-Klimakonferenzen in Lima 2014 und Paris 2015 – höhere und verbindliche Klimaziele verankern (692/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Aus­ländern geregelt wird (Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG), in der Fassung des BGBl. I 72/2013, geändert wird (693/A)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, idF des BGBl. 68/2014, abgeändert wird (694/A)

Carmen Gartelgruber, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Ver­fassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (695/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 10

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Mindestlohns von 1 600 Euro, jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für be­hinderte Menschen, Mindestpension von 1 200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex (Gerechtigkeitsoffensive) (696/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) geändert wird (697/A)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlep­perkriminalität“ (698/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung eines Atom­müll-Endlagers in Grenznähe“ (699/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Raumordnung (700/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend „sonnenklare“ Maßnahmen, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu stärken (701/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (702/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (703/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend einer sinnvollen Umset­zung der Studienplatzfinanzierung (704/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Einführung eines Mo­delles der nachgelagerten Studiengebühren (705/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend One Stop Shops (706/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Pflichtmit­gliedschaft in den Wirtschaftskammern (707/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Technologiemonitoring und Risi­kobewertung (708/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studie über mögliche Ef­fizienzsteigerungen in den Sozialversicherungen (709/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studie über mögliche Ef­fizienzsteigerungen in den Sozialversicherungen [(710/A)(E) und (Zu 710/A)(E)]

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Parteistel­lung von Betroffenen einer Umqualifizierung bei der Schlichtungsstelle im Hauptver­band der Sozialversicherungsträger (711/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Parteistel­lung von Betroffenen bei Schlussbesprechungen von Sozialversicherungsprüfungen (712/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines einheitli­chen Arbeitnehmer_innen-Rechts (713/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der 2. und 3. Säule im Pensionssystem (714/A)(E)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entlastung der Beschäf­tigten im Tourismus: Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder!“ (715/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 11

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Vorbeu­gung von sexuellen Übergriffen auf minderjährige, wehrlose sowie psychisch beein­trächtigte Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen und ‑organi­sationen durch Personen, die in der Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung sowie sonstigen intensiven Kontakten mit Minderjährigen oder wehrlosen beziehungsweise psychisch beeinträchtigten Personen tätig sind (716/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umset­zung des Rechts auf bilingualen Unterricht (717/A)(E)

Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verfassungsge­richtshofgesetz 1953, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die National­rats-Wahlordnung 1992, das Bundesbezügegesetz und das Mediengesetz geändert werden (718/A)

Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (719/A)

Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird und ein Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (Informationsordnungsgesetz – InfOG) erlassen wird (720/A)

Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (721/A)

Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beherbergungsstatistik im Zusammenhang mit der Novellierung der §§ 5, 10 des Mel­degesetzes 1991 (722/A)(E)

Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereröffnung der Poli­zeidienststelle Gaspoltshofen aufgrund der neuen Bundesbetreuungsstelle in Galls­pach [(667/A)(E)] [(Zu 667/A)(E)]

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Qualitätssicherung bei der Betreuung von Asylwerbern durch private Unter­nehmen (2766/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Situation im Asylwerber-Quartier Wien-Erdberg (2767/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Rücklagen, Beitragsrückstände, Kon­kursanträge und Sozialversicherungsträger“ (2768/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Anzahl der Ausgleichszulagenbezieher“ (2769/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 12

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Europäische Arbeitslosenversicherung“ (2770/J)

Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Häuslicher Unterricht“ (2771/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rechnungshofes betreffend „Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofs aus der Sicht des Rechnungshofes“ (2772/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit betreffend „Echte Strukturreformen und völlige Transparenz für ein enkelfittes Gesundheitssystem“ (2773/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend unvollständiges Lobbyingregister (2774/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Standortstrategie Leitbetriebe“ (2775/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend soziale Abfederungsmaßnahmen des BMASK infolge der Schließung der Pontlatz-Kaserne in Landeck (2776/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend soziale Abfederungsmaßnahmen des BMASK infolge der Schließung der Frundsberg-Kaserne in Vomp (2777/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend soziale Abfederungsmaßnahmen des BMASK infolge der Schließung der Radetzky-Kaserne in Horn (2778/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend soziale Abfederungsmaßnahmen des BMASK infolge der Schließung der Hadik-Kaserne in Fehring (2779/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend soziale Abfederungsmaßnahmen des BMASK infolge der Schließung der Strucker-Kaserne in Tamsweg (2780/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in­folge der Schließung der Hadik-Kaserne in Fehring (2781/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in­folge der Schließung der Frundsberg-Kaserne in Vomp (2782/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in­folge der Schließung der Strucker-Kaserne in Tamsweg (2783/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in­folge der Schließung der Radetzky-Kaserne in Horn (2784/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in­folge der Schließung der Pontlatz-Kaserne in Landeck (2785/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 13

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend minderjährige Asylwerber (2786/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend der Finanzierung des mittel- und langfristigen Schulbetriebs (2787/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Streichung von AMS-Fördergeldern in Tirol für das Jahr 2015 (2788/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend die automatische Inflationsanpassung von Familienleistungen (2789/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Berechnungen zu einer sogenannten Millionärsabgabe im Bundesministeri­um für Finanzen (2790/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Sommer-Touristikbilanz (2791/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Auswirkungen der Russland-Ukraine-Krise auf den Tourismus (2792/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erfahrungen mit der Einführung der „Rettungs­gasse“ (2793/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zugriffsrechte bei Navigations-Apps (2794/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Väterkarenz (2795/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Väterkarenz (2796/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erkenntnisse aus einem Gutachten des Sachverständigen Dr. Fritz Kleiner zur Hypo Alpe Adria (2797/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsmarkt Tourismus – Arbeitslosigkeit in der Wachstumsbranche (2798/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Lehrlinge im Tourismus (2799/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Jugendarbeitslosigkeit (2800/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Errichtung „Aspern Sports Area“ (2801/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft betreffend der geplanten Umsiedlung der Sport-Universität Wien (2802/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für In­neres betreffend „Warum werden Teile der Asyl-Statistik geheim gehalten?“ (2803/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 14

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend bedarfsorientierte Mindestsicherung in Tirol (2804/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Pendlerpauschale bei Firmenautos“ (2805/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Haf­tungsansprüche bei nicht gerechtfertigten Natura-2000-Ausweisungen (2806/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beendigung des Überlassungsvertrags „N.N.“ zwischen JTI/Austria Tabak und der Monopolverwaltung (2807/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beendigung des Überlassungsvertrags „N.N.“ zwischen JTI/Austria Tabak und der Monopolverwaltung (2808/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Alkoholkranke LehrerInnen“ (2809/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit be­treffend Einsparungen der Krankenkassen übererfüllt (2810/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Subventionen des König-Abdullah-Zentrums (2811/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Subventionen des König-Abdullah-Zentrums (2812/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Subventionen des König-Abdullah-Zentrums (2813/J)

Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend eines Artikels in der Zeitschrift „profil“ 43, 45. Jg. vom 20. Oktober 2014 mit dem Titel „Lansky’s Etappensieg“ (2814/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Wal­ser, Kolleginnen und Kollegen (2193/AB zu 2308/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (2194/AB zu 2306/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2195/AB zu 2305/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (2196/AB zu 2318/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (2197/AB zu 2331/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (2198/AB zu 2358/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Rie­mer, Kolleginnen und Kollegen (2199/AB zu 2352/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (2200/AB zu 2307/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 15

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (2201/AB zu 2449/J)

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der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (7/ABPR zu 7/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (8/ABPR zu 8/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (9/ABPR zu 9/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (10/ABPR zu 10/JPR)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 16

09.05.13Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die Sitzung ist eröffnet.

Das Amtliche Protokoll der 43. Sitzung vom 16. Oktober 2014 ist in der Parlaments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Präsident Ing. Hofer, Keck, Knes, Mag. Kuntzl, Mag. Aslan, Mag. Vavrik.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertre­tung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner wird durch den Staatssekretär im Bundesminis­terium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer,

der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch die Bundesministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 11.50 Uhr und von ORF III in vol­ler Länge live übertragen wird.

09.06.37Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Sicherheit statt Islamisierung und Asylchaos!“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. Ich erteile es ihm und ma­che ihn darauf aufmerksam, dass seine Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

 


9.06.51

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Sicherheit in Österreich steht es leider Gottes wahrlich nicht zum Besten. Wenn man die permanente Kaputt­sparerei, die aktuell im Sicherheitsbereich stattfindet, anspricht – nicht nur beim Bun­desheer, sondern leider Gottes auch bei der Exekutive –, dann kann man nicht erfreut sein.

Sicherheit ist ein hohes Gut, und viele in der österreichischen Bevölkerung haben heu­te aufgrund der Sparmaßnahmen, aufgrund der Reduktion im Sicherheitsbereich zu Recht Sorge um die Entwicklung Österreichs. Ich sage, es ist eine Schande, wenn Planstellen zusammengekürzt werden, Wachzimmer geschlossen werden, Exekutivbe­amte nicht einmal die nötige personenbezogene Ausrüstung erhalten. Bei all dem, was da an Defiziten vorhanden ist, kann man nur größten Respekt gegenüber den Exeku-


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tivbeamten dafür haben, was sie trotzdem leisten und tagtäglich zustande bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist natürlich in Zeiten umso schlimmer, in denen die Kriminalität permanent steigt und weiter wächst, der radikale Islamismus auch in Österreich frecher denn je sein hässliches Haupt erhebt – und wir hatten da leider Gottes Entwicklungen, die eigentlich allen die Augen öffnen sollten – und auch im Asylbereich durchaus chaotische Zustän­de herrschen.

Die Gefahr durch den Islamismus ist evidenter denn je – nicht nur aufgrund der Ent­wicklungen, die wir im Nahen Osten erleben müssen, da geht es um die radikal-isla­mistische Bewegung, die IS, sondern letztlich auch, wenn IS-Terroristen als Flüchtlinge getarnt nach Österreich geschleust werden. Da müssen wir Maßnahmen ergreifen! Wir haben in der Vergangenheit leider Gottes schon erleben müssen, dass Asylwerber und auch Personen, die Asylstatus in Österreich erhalten haben, dann – nämlich aktuell – zu Hunderten in diese Regionen, nach Syrien, den Irak, ausgereist sind, um dort als radikale Islamisten und Terroristen letztlich auch zu kämpfen. Das zeigt, dass da eini­ges schiefläuft. Bei den Asylverfahren muss es daher auch eine Überprüfung des Asyl­werbers auf radikal-islamistische Tendenzen geben, damit wir solche Entwicklungen hintanhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Beruhigungsparolen sind angesichts dieser akuten Bedrohung fehl am Platz. Nur weil eine Handvoll mutmaßlicher IS-Kämpfer in Österreich in U-Haft sitzen, werden sich an­dere nicht von der Einreise abschrecken lassen. Und die Innenministerin wird wohl nicht ernsthaft annehmen, dass die Aussicht, vielleicht in Haft zu kommen, wenn man als IS-Terrorist nach Österreich einzureisen versucht, „Gotteskrieger“ davon abhalten wird, hierher zu kommen und zu versuchen, sich in unsere Gesellschaft einzuschleusen.

Es reicht daher nicht, mutmaßliche Terrorkämpfer an der Ausreise zu hindern, sondern wir müssen alles tun, um diese Terroristen an der Einreise zu hindern und das zu ver­unmöglichen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Es kann daher nicht sein, dass solche IS-Terroristen sich vielleicht wieder das Asyl­recht erschleichen und unter diesem Deckmäntelchen letztlich auch wieder ihren terro­ristischen Geschäften hier bei uns nachgehen können. Und dass es Netzwerke des radikalen Islamismus in Österreich gibt, sagen ja auch die westlichen Geheimdienste. Diese haben auch festgehalten, dass in Europa neben Sarajevo Wien bereits der zwei­te Netzwerkumschlagplatz ist und auch einen der Hauptschwerpunkte dieser Struktu­ren darstellt.

Eines muss uns auch klar sein: Ein friedliches Zusammenleben in der großen euro­päischen Völkerfamilie ist natürlich notwendig, und dazu braucht es auch ein Min­destmaß an gegenseitigem Respekt, Achtung und Anerkennung und letztlich auch ein Mindestmaß der kulturellen Gemeinsamkeiten, die man bereit ist, zu akzeptieren – und eine Anbiederung an andere Kulturen, ganz gleich, ob aus falsch verstandener Tole­ranz oder Feigheit, lehnen wir ab. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Sie führt bei den Betroffenen erfahrungsgemäß nicht zu Dankbarkeit und Wertschät­zung, sondern im Gegenteil, oftmals zu größerer Verachtung einer als dekadent emp­fundenen westlichen Gesellschaft, die nicht einmal mehr zu ihren eigenen Werten steht.

Und wenn man da immer wieder dreiste Forderungen gewisser Kreise, auch Zuwan­dererkreise aus dem muslimischen Bereich, bewertet  diese werden von willfährigen Gutmenschen immer wieder auch entgegengenommen –, so gilt es, diese zu durchbre­chen. Es muss daher für uns ganz klar feststehen: Alles, was mit der Vereinigung des Islamischen Staates zu tun hat, gehört bei uns verboten, nicht nur die Symbole, son-


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dern auch alles, was mit der Struktur und natürlich auch mit der Unterdrückung von Frauen zu tun hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.) Das gehört untersagt, gehört verboten, und wir haben dem sehr, sehr wehrhaft auch entgegenzutreten.

Es gibt bereits 21 salafistische Kindergärten in Österreich, vorwiegend in Wien, die von den politischen Verantwortungsträgern teilweise sogar gefördert werden. Ich meine, dann kann man sich nur wundern, was für Verantwortungsträger hier am Werk sind, die solche Strukturen dann auch noch bei uns unterstützen, durch die solche Radikalen teilweise auch entstehen.

Oder nehmen wir die Asylpolitik her! – Dank der Politik dieser Regierung sind wir zwar in der Europäischen Union Schlusslicht bei der Bildungspolitik, dafür sind wir bei der Steuer- und Belastungspolitik ganz vorne, aber leider Gottes auch, wenn es darum geht, Spitzenreiter bei der Aufnahme von Asylwerbern zu sein, wenn es um die Quote geht. Da liegen wir hinter Malta und Schweden. Das wird dann immer wieder in der öf­fentlichen Debatte völlig anders dargestellt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Korun und Steinhauser.)

Wir haben in Österreich seit dem Jahre 1950 Großartiges geleistet, man muss da wirk­lich sagen: Respekt vor dieser Gesamtleistung! Seit 1950 wurden 1,3 Millionen Men­schen in Österreich aufgenommen, die als Asylwerber geflohen sind, die hier einen Aufenthalt gefunden haben – und das bei einer Gesamtbevölkerung, die durchaus, wenn man das vergleicht, wirklich eine unglaublich großartige Leistung erbracht hat. Alleine im letzten Jahr gab es 17 500 Asylneuanträge, das ist mehr als Eisenstadt in Spitzenzeiten Einwohner hat. Davor haben wir teilweise 25 000 Neuanträge pro Jahr gehabt, aktuell sind es 17 500. Und nachweislich liegt bei 80 Prozent der Asylwerber kein Asylgrund vor, das wird rechtskräftig auch von unabhängigen österreichischen Gerichten so festgestellt.

20 Prozent der Asylwerber tauchen jährlich überhaupt in die Illegalität ab und werden dann vielleicht da oder dort bei kriminellen Machenschaften wiederentdeckt. Wenn es dann um die Abschiebung solcher Personen, die kriminell geworden sind, geht, erleben wir oftmals, dass gerade von linker Gutmenschenseite dann auch die Vollzugsbeamten kriminalisiert werden. Ich sage, da verdienen unsere Beamten wirklich auch vollste Unterstützung (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dietrich), denn das kann und darf nicht sein, dass man, wenn es um solche, eigentlich logischen und rechtlichen Konse­quenzen geht, dann auch noch hergeht und versucht, die Beamten zu kriminalisieren. (Abg. Steinhauser: Was meinen Sie?)

Eines ist klar: Wir werden die internationalen Flüchtlingsströme in Europa nicht bewälti­gen können. Da braucht es internationale Abkommen. Wir werden Probleme in dieser Welt natürlich in der Regel nur in den Problemregionen vor Ort lösen können. Und es braucht internationale Abkommen, damit afrikanische Probleme auch auf dem afri­kanischen Kontinent gelöst werden und asiatische in Asien. Wir haben nicht genügend Platz für alle Problemfälle in dieser Welt. Und das muss auch einmal festgehalten wer­den! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden nicht alle in Europa oder in Österreich aufnehmen können. Es müssen endlich zum Beispiel in Afrika mit internationaler Hilfe auch internationale Flüchtlings­camps und humanitäre Betreuungseinrichtungen möglich gemacht werden. Dort wäre mit europäischer und amerikanischer Hilfe vieles möglich und einiges zu bewegen.

Da muss man schon einmal festhalten, dass auch die Amerikaner viel stärker in die Pflicht zu nehmen sind, denn wenn ich an die Bombardierungen in Afghanistan oder auch im Irak oder in anderen Regionen denke, dann vermisse ich das Wahrnehmen der Verantwortung, die die Amerikaner dort haben, und ich sehe auch nicht die Schiffe,


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die in die Region gereist wären, um Flüchtlinge herauszuholen, nachdem man dort Zer­störung hinterlassen hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber eines der großen Probleme ist, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Asylwer­bern leider untertaucht und oftmals später aufgegriffen wird, wenn es um kriminelle Karrieren geht, um Einbruch, andere Bereiche. Das wird leider Gottes auch immer sichtbarer. Jetzt, da Sie, Frau Innenministerin, bei den Aufnahmequoten die größere Verteilung vorgenommen haben, hat man oftmals den Eindruck, dass überall dort, wo Sie Polizeidienststellen geschlossen haben, jetzt offensichtlich Asylzentren entstehen. Das muss man schon auch einmal kritisch anmerken. Und natürlich ist die Bevölkerung in diesen Regionen ob dieser Entwicklung massiv beunruhigt. (Beifall bei der FPÖ.)

80 Prozent der Asylverfahren werden ja dank der gerichtlichen Optimierung innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. Da muss man sagen, dass in diesen acht Monaten zum Glück etwas weitergegangen ist. Es ist aber durchaus zumutbar, notfalls auch eine Kasernierung vorzunehmen beziehungsweise auch Kasernenstandorte zu ver­wenden, was ja ausgeschlossen wurde. – Was nämlich Grundwehrdienern durchaus zuzumuten ist, ist offenbar Asylwerbern nicht zuzumuten, wie wir ja in den letzten Wo­chen immer wieder erfahren mussten. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss auch endlich darüber reden, auch eine zumutbare Höchstgrenze festzule­gen, wie viele Asylanten Österreich überhaupt aufnehmen kann, und da sind wir na­türlich beschränkt aufgrund der Ressourcen und der Möglichkeiten. Wir sind ja nicht diejenigen, die die Krisen auf dieser Welt auslösen. Ich sage, da sind andere Nationen durchaus beim Namen zu nennen, die Bombenkontingente ausgeliefert haben und auch Megaprofite mit Waffenhandel machen, sich dann letztlich aus der humanitären Verantwortung aber oftmals herausstehlen.

Und wenn, dann sollen wir unserer Ansicht nach bevorzugt natürlich Frauen und Kin­der und letztlich auch verfolgte christliche Menschen bei uns aufnehmen, gerade in der aktuellen Krise in Syrien und im Irak. Auch das wird wieder nicht erfüllt!

Wir haben in diesem Hohen Haus eine Quote von 1 000 Personen festgelegt, und wie­der sind weit über 600 Personen Nicht-Christen darunter. Christen haben aber über­haupt keine Chance, in dieser Region Schutz und Zuflucht zu finden, außer in Europa, während die islamischen Staaten sehr wohl eine Verantwortung hätten, auch entspre­chend tätig zu werden.

Ich sage, da ist viel zu tun, da ist ein Umdenken notwendig, auch wenn da oder dort natürlich wieder ein Aufschrei kommt, weil wir die Probleme hier offen ansprechen. Aber es ist ein Umdenken notwendig. Und ich sage: Da wissen wir die Bevölkerung mehrheitlich auf unserer Seite! (Beifall bei der FPÖ.)

9.17


Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. Auch Ihre Redezeit, Frau Bundesminis­terin, soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


9.18.13

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Die Lage in Syrien ist dramatisch und bleibt dramatisch, und wir alle kennen die Bilder, die tagtäglich über die Medien, über die TV-Schirme zu uns kommen.

Es sind Bilder des Schreckens, Bilder des Terrors und der Verfolgung, und wir müssen uns auch bewusst sein, dass gerade diese Bedrohungen, die von den Terroristen aus­gehen, auch vor unseren Grenzen nicht haltmachen, dass ein Bedrohungspotenzial auf den Schultern ganz Europas lastet.


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Hinzu kommt, dass immer wieder Personen aus Europa, auch aus Österreich, in die Krisengebiete gehen, um sich dort dem Kampf anzuschließen. Gemäß den Einschät­zungen des EU-Antiterrorbeauftragten de Kerchove liegt eine Zahl von in etwa 3 000 Foreign Fighters vor, die aus Europa kommen.

Wir wissen, dass allein aus Österreich 150 Menschen in den Krieg gezogen sind, dass 30 bereits verstorben sind, zu Tode gekommen sind, und dass 60 Menschen bereits aus dem Kampf nach Österreich zurückgekehrt sind. Und diese 60 Personen stehen zu Recht im Fokus des Staatsschutzes, des Verfassungsschutzes, wobei es darum geht, sorgsam damit umzugehen und immer wieder darauf hinzuweisen, dass derartige Per­sonen auch eine tickende Zeitbombe darstellen können. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Allein aufgrund dieser Zahlen, Daten und Fakten, sowohl auf europäischer Ebene als auch Österreich betreffend, muss uns der Kampf gegen den Terrorismus ein ganz wichtiges und prioritäres Anliegen sein. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Weninger.)

Es kommt daher auch nicht von ungefähr, dass der Justizminister, der Außenminister und ich letzte Woche zu einem Gipfel gegen Hass und Hetze eingeladen haben, bei dem es uns darum gegangen ist – Politiker gemeinsam mit Expertinnen und Experten und vor allem auch mit Praktikern –, Überlegungen dahin gehend anzustellen, welche weiteren Maßnahmen wir setzen können, um dieser Radikalisierung entgegenzuwirken und dem Terror den Kampf anzusagen.

Wie wir wissen, braucht es da viele Maßnahmen. Es braucht repressive, präventive und auch legistische Maßnahmen. Ich glaube, wir sollten uns vor Augen führen, was wir in den letzten Jahren gemacht haben. Ich denke dabei an 2010, an den Terror­paragraphen, ich denke an die vielen operativen und gesetzlichen Maßnahmen, die wir uns vorgenommen haben, an Maßnahmen, wie die personelle Verstärkung des Staats­schutzes. Wir haben uns vorgenommen, den Staatsschutz um 20 Personen aufzusto­cken; 20 Personen, die natürlich ganz gezielt ausgewählt werden müssen, weil hier ganz besonderes Wissen notwendig ist, auch ein spezielles interkulturelles und inter­religiöses Verständnis, wobei vor allem auch Kompetenz im Bereich der Islamwissen­schaften gefordert ist.

Ich denke aber auch an unsere legistischen Maßnahmen, an denen wir in den letzten Monaten intensiv gearbeitet haben – Maßnahmen, die derzeit in Begutachtung sind und die demnächst hier im Parlament beschlossen werden sollen: das Terror-Symbole-Gesetz, die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes und die Novellierung des Grenz­kontrollgesetzes.

Das sind viele wichtige Maßnahmen, um eine Handhabe zu haben, junge Menschen davon abzuhalten, in den Dschihad zu ziehen, und um vor allem ganz klare Konse­quenzen aufzeigen zu können.

Ich glaube, dass es wirklich wichtig ist, eine ganz klare Trennlinie zwischen der Ter­rormiliz IS und dem Salafismus auf der einen Seite und dem Islam auf der anderen Seite zu ziehen, weil wir wissen, dass es den Terrorkämpfern in erster Linie nicht um die Religion geht, sondern sie damit nur eines wollen, nämlich Gewalt, Gewalt und wie­derum Gewalt.

Wenn wir dem IS-Terror den Kampf ansagen, braucht es nicht nur die Sicherheitsbe­hörden, braucht es nicht nur die Polizei, sondern es braucht einen gesamtgesellschaft­lichen Ansatz und ein gesamtgesellschaftliches Zusammenwirken.

Entscheidend in diesem Zusammenhang sind auch die Fragen: Warum ziehen viele junge Menschen in den Dschihad? Warum sind viele Menschen gewaltbereit, bereit, in den Kampf zu gehen und dort zu morden, zu vergewaltigen und viele andere Men­schen zu verfolgen? (Abg. Kickl: Wollen Sie uns vielleicht erklären, dass Österreich schuld ist? Wollen Sie uns das erklären?)


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Eines ist auch wichtig: Hier braucht es einfach Ausbildung, hier braucht es Perspekti­ven für die jungen Menschen, um sie von der Radikalisierung abhalten zu können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Kickl: Das heißt, Österreich ist schuld, oder was heißt das?)

Prävention ist sicherlich eine ganz wichtige Antwort, und Prävention muss im Kinder­garten, in der Schule und in der Erziehung beginnen. Sie muss damit beginnen, dass wir den jungen Menschen ein Verständnis dafür vermitteln, dass es unterschiedliche Religionen und verschiedene Nationen gibt, denn nur durch den Aufbau eines ge­genseitigen Verständnisses können wir der Gewalt den Nährboden entziehen. (Abg. Kickl: Vielleicht auch weniger Probleme importieren!)

Entscheidend ist für mich auch, dass wir vor allem die neuen Medien, die Online-Medien, dazu verwenden, um junge Menschen davon abzuhalten, sich radikalisieren zu lassen und in den Kampf zu gehen. Daran werden wir in den nächsten Wochen und Monaten hart weiterarbeiten.

Herr Klubobmann Strache hat es richtig gesagt, viele Menschen sind auf der Flucht, viele Menschen flüchten vor diesem Terror, flüchten vor der Gewalt. Hier haben wir eine Verantwortung, nämlich jenen Menschen, die vor dem Dschihadismus flüchten, Unterstützung und Zuflucht zu geben. Wir sehen es an den Zahlen, die Zahlen steigen. Durchschnittlich suchen in Österreich pro Woche 800 Kriegsflüchtlinge um Asyl an.

Ich gebe zu, dass das für uns alle eine ganz große Herausforderung darstellt – eine Herausforderung für Österreich, aber auch für ganz Europa, wobei es aber nicht sein kann, dass zehn EU-Mitgliedstaaten über 90 Prozent aller Asylanträge bewerkstelligen. Das ist eine Schieflage auf europäischer Ebene, eine Schieflage, die es zu beseitigen gilt. Hier gibt es nur eine Antwort, und zwar eine ganz klare Forderung: Es braucht eine verpflichtende Quote für alle Mitgliedstaaten, damit alle Mitgliedstaaten dieser Verant­wortung auch gerecht werden und damit alle Mitgliedstaaten somit zu gleichen Teilen Kriegsflüchtlinge aufnehmen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Daher werden wir an dieser Forderung weiter festhalten und, gerade in diesem Be­reich, die Verhandlungen auf europäischer Ebene weiterführen.

Ich möchte aber auch heute diesen Rahmen, diese Nationalratssitzung, dafür nutzen, ein Danke zu sagen – ein Danke den Ländern, den Gemeinden und auch dem Bund für dieses gemeinsame Zusammenwirken, wenn es darum geht, Quartiere für Kriegs­flüchtlinge zu schaffen. Das ist wichtig und notwendig, denn nur dann können wir diese gemeinsame Aufgabe auch bewerkstelligen.

Ich weiß, dass das eine große Kraftanstrengung ist. Ich bin aber auch froh darüber, dass immer mehr Gemeinden, immer mehr Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Türen öffnen, um Kriegsflüchtlingen Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

9.27


Präsidentin Doris Bures: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Nun gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. – Bitte.

 


9.27.31

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf den Ga­lerien und vor den Fernsehschirmen! Ich glaube, dass wir hier von einer gesamtstaat­lichen Aufgabe sprechen. Ich möchte aber eingangs eines feststellen, Herr Klubob-


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mann Strache: Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt, und Wien ist eine der sichersten Großstädte dieser Welt! Die Österreicherinnen und Österreicher verdie­nen es, dass wir diese gesamtstaatliche wichtige Frage sehr sachlich und unaufgeregt diskutieren und gar nicht erst ins Fahrwasser der Polemisierung kommen oder dass andere Ideen hinter diesen Diskussionen stecken.

Ich habe es sehr oft gesagt, und es ist immer wieder dasselbe, anscheinend muss man es sagen, es ist nachzulesen – ich erspare mir das aus zeitökonomischen Gründen –, wer den größten Aderlass bei der Exekutive mitzuverantworten hat. Das waren zwei Regierungsmitglieder, auch von der FPÖ. Die letzte Regierung hat, obwohl es sehr mühsam war in diesen ökonomisch schwierigen Zeiten, 1 000 Exekutivplanstellen zu­sätzlich bereitgestellt, 500 Verwaltungsplanstellen aus dem Telekombereich, aus dem Postbereich bereitgestellt, und die jetzige Bundesregierung hat sich wieder vorgenom­men, weitere 1 000 Planstellen für die Exekutive bereitzustellen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das bringt nur alles nichts!)

Wenn hier immer von Sicherheitsdefiziten gesprochen wird, dann muss man einmal in den Spiegel schauen und muss fragen: Wann ist was passiert? – Ich bedanke mich wirklich explizit bei allen Polizistinnen und Polizisten, die hervorragende Arbeit für die­se Republik und für unsere Bürgerinnen und Bürger leisten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Kickl.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich selbst komme aus einer Gemeinde, die 4 Kilometer neben der berühmten – man sagt heute – „Erstaufnahmestelle“ Traiskir­chen liegt. Ich könnte Ihnen als Zeitzeuge erzählen, wie es im Jahr 1956 war, aber das will ich gar nicht, ich will Ihnen nur erzählen, dass wir vor zehn Jahren, im Vergleich zu heute, doppelt so hohe Flüchtlingszahlen hatten.

War die Diskussion damals so emotionalisiert und unnötig in die Höhe gepusht wie heute? – Nein.

Wenn wir in Wirklichkeit zwischen 1 500 und 2 000 Leute auf Österreich aufzuteilen haben, dann erinnere ich, ganz ohne Emotionen – und ich bin immer für die gesamt­staatliche Lösung –, an Folgendes: Bei 2 300 Gemeinden dürften wir nicht einmal da­rüber diskutieren. Diese Zahl auf 2 300 Gemeinden solidarisch, human, menschlich aufzuteilen, das ist überhaupt kein Problem. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abge­ordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Lausch.)

Ich gehöre zu jenen, die auch immer das Wort ergriffen und gesagt haben, dass wir Wirtschaftsflüchtlinge leider nicht aufnehmen können. Das ist so! (Abg. Kickl:  Bür­germeisterallianz! Freiwillige vor!) Aber in der heutigen Zeit, wo uns über das Internet, über die Fernsehberichterstattung dieser grausame, unmenschliche Krieg in die Wohn­zimmer geliefert wird, wo wir hunderte Flüchtlinge aus diesem Raum bekommen, hier genauso zu argumentieren, meine Damen und Herren, das lehne ich aus Gründen der Menschlichkeit zutiefst ab. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Es war die Vorgängerregierung, die das ganze Asylwesen auf neue Beine gestellt hat, was den Apparat und die Behörden betrifft. Ich sage Ihnen, Sie können in ganz Europa nachsehen – in ganz Europa! –: Wir liegen im Asylerfahren bis zur Erstentscheidung bei drei Monaten. Das ist rechtsstaatlich korrekt.

Wir liegen unter zehn Monaten im Rechtsmittelverfahren. Und wenn der Fall zum Ver­waltungsgerichtshof geht, liegen wir bei ungefähr 15 Monaten. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) – Weltmeister in einem rechtsstaatlichen Verfahren in ganz Euro­pa, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch da kann man den Kolleginnen und


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Kollegen, die dort ihren Dienst versehen, nur aufrichtig danken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube, dass wir ganz einfach die Verpflichtung haben, im Sinne der Humanität zu helfen. Auch seinerzeit schon haben wir die Beschlüsse der UNO befolgt und haben immer einen Beitrag geleistet, dass wir jenen, die unsere Hilfe brauchen, diese auch geben. Jenen, die Hilfe brauchen; ich betone das noch einmal.

Bezüglich der Diskussion über den IS haben wir letztes Mal gefragt, Kollege Amon: Machen wir Initiativanträge oder schicken wir die notwendigen Anträge in Begutach­tung? Aus gesamtdemokratiepolitischen Überlegungen, aus rechtsstaatlichen Überle­gungen haben wir sie in Begutachtung geschickt, aber reagiert haben die Regierungs­fraktionen und die Bundesregierung sofort.

Ich lade Sie wirklich ein, diese so menschlich heikle Fragestellung gesamtstaatlich und unaufgeregt mit uns gemeinsam zu bearbeiten und zu diskutieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

9.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. Ich erteile es ihm.

 


9.33.27

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich kann nahtlos an meinen Kollegen Otto Pendl anschließen. Ich stelle mir die Frage, Herr Kollege Klubobmann Strache, was Sie mit Ihren Ausführungen bezwecken. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Welche Überraschung!) Im Grunde genommen ist das, was Sie versuchen, hier darzustellen, eine massive Verunsicherung der Bevölkerung. Sie schaffen Unsi­cherheit, Herr Kollege Strache, und das ist sehr schade. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie reden auch das Land schlecht. Es ist ganz gleich, welches Thema Sie ansprechen, es beginnt schon bei der Fragestellung: „Sicherheit statt Islamisierung“ (Abg. Kickl: Wäre Ihnen das Gegenteil lieber?), so als wäre irgendjemand der Meinung, wir wollen eine Islamisierung im Land, meine Damen und Herren. – Völlig falsch! (Abg. Strache: Ihre ehemalige Justizministerin  Saudi-Zentrum findet Köpfungen !)

Sie sagen, wir seien Schlusslicht in der Bildungspolitik. Offenbar ist Ihnen der Medail­lenregen bei den Berufswettbewerben vor wenigen Wochen entgangen. Da hat sich förmlich ein Medaillenregen über alle Jugendlichen, die in Österreich in der dualen Ausbildung sind, ausgebreitet. (Abg. Strache: Reden Sie vielleicht einmal mit Frau Bandion-Ortner!)

Kollege Pendl hat darauf verwiesen, dass Österreich als Land, dass Wien als Groß­stadt eine der sichersten Körperschaften überhaupt weltweit ist. (Ruf bei der FPÖ: Glauben Sie das wirklich? – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das glauben Sie?) – Ja, das glaube ich nicht nur, sondern die Zahlen belegen das. Das ist die Realität. Aber Sie wollen es nicht wahrhaben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Reden Sie mit den Kriminalitätsopfern!)

Die Freiheitlichen haben es offenbar zu ihrem Credo erhoben, dass alles schlecht sein muss. Wenn es wo einigermaßen gut läuft, dann können Sie das nicht ertragen. Das ist Ihr Problem. Sie sagen, alles, was mit Islamismus zu tun hat, alles, was mit dieser Ter­rororganisation „Islamischer Staat“ zu tun hat, das soll verboten werden.

Ja, das ist eine gute Forderung. Wunderbar! Nur: Sie kommen zu spät, Herr Kollege Strache. (Abg. Strache: Sie machen es ja nicht!) Die diesbezüglichen Gesetze sind längst in Begutachtung, und sie werden hier im Haus auch beschlossen werden. Ich


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bin gespannt, ob Sie zustimmen werden, Herr Kollege Strache. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kickl: Ich bin gespannt auf das Islamgesetz!)

Auch zum Asylwesen ein klares Wort, Herr Kollege Strache. Es gab viele Österreiche­rinnen und Österreicher, die zwischen 1938 und 1945 das Land verlassen haben und geflüchtet sind. (Abg. Neubauer: Auch zwischen 1934 und 1938!) – Auch da, Herr Kol­lege Neubauer, überhaupt kein Thema. Aber Gott sei Dank haben da die anderen Län­der nicht gefragt: Handelt es sich um Moslems? Handelt es sich um Juden? Handelt es sich um Christen? Sondern sie haben aus einem Gebot der Menschlichkeit heraus die Menschen aufgenommen. Und das ist auch das Gebot der Stunde, Herr Kollege Neubauer und Herr Kollege Strache. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Abg. Scherak.)

Sie sagen, Herr Kollege Strache: Asylwerber auf radikalislamische Tendenzen über­prüfen (Abg. Darmann: Natürlich!), aber Sie bleiben Vorschläge schuldig. Die Zielrich­tung ist ja in Ordnung, Herr Kollege Strache, aber was ist Ihr Vorschlag? Was ist Ihr Vorschlag dazu? Die Frau Bundesministerin hat Vorschläge dazu auf den Tisch gelegt. Wo sind Ihre Vorschläge dazu? (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie sagen, man solle diese tausend Flüchtlinge, die wir jetzt aus Syrien aufnehmen, quasi auseinanderklauben, da seien 600 Muslime dabei, der andere Teil seien Chris­ten. – Na ja, das hat eben auch mit der Quantität zu tun, denn die Hauptbetroffenen des Terrors des „Islamischen Staats“ sind im Augenblick Muslime.

Ob Sie das wahrhaben wollen oder nicht, das sind die Hauptbetroffenen dieses wahn­sinnigen Terrors. Und wenn Sie sich die Flüchtlingszahlen in absoluten Zahlen an­schauen, dann werden Sie feststellen, dass wir Rückgänge haben bei Flüchtlingen aus der Russischen Föderation um 43 Prozent, aus dem Kosovo um 25,5 Prozent, aus Ni­geria um 22 Prozent, aus Pakistan um 52 Prozent und aus dem Iran um 9 Prozent.

Aus diesen Ländern gehen die Flüchtlingszahlen zurück, sie gehen aber hinauf – ganz massiv – aus jenen Gebieten, wo eben Krieg herrscht, nämlich aus Syrien und aus Af­ghanistan. Von dort gehen die Zahlen massiv hinauf, Herr Kollege Strache.

Dass wir ein vom UNHCR gelobtes Verfahren als Best-Practice-Modell weltweit haben, ist dieser Innenministerin zu verdanken. Herr Kollege Strache, nicht schlechtreden, sondern bessere Vorschläge einbringen, so Sie welche haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Und diese Ministerin – damit komme ich zum Schluss – kämpft auch auf der euro­päischen Ebene um eine faire Verteilung. Herr Kollege Strache, Sie lehnen ja diese Europäische Union ab, in Wirklichkeit brauchen wir aber in dieser Frage, gerade in dieser Frage mehr Europa und nicht weniger Europa. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Gäbe es eine faire Verteilung der Quoten auf europäischer Ebene, hätten wir im letzten Jahr nur die Hälfte an Asylanträgen zu bearbeiten gehabt. Also: Mehr Europa, nicht weniger Europa! Diese Aktuelle Stunde, Herr Kollege Strache, ist leider ins Leere ge­gangen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dar­mann. Ich erteile es ihm.

 


9.39.22

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und auch zu Hause vor den Bildschirmen, die Sie – und das ist kein Schlechtreden des Staates, sondern die Realität, werte Kolleginnen und Kollegen – bei diesem Asylchaos in Österreich tagtäglich quasi über Nacht damit rechnen müssen – Sie alle zu Hause –,


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am nächsten Tag in der Früh von dieser Bundesministerin oder vom jeweiligen Lan­desflüchtlingsreferenten ein Asylantenheim vor die Tür gestellt bekommen zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist die Wahrheit, geschätzte Damen und Herren, an der nicht zu rütteln ist! Und das ist eine Problemstellung (Abg. Strache: Ohne Einbindung der Gemeinde!), mit der man sich als Politiker, als verantwortungsvoller Politiker zu 100 Prozent auseinander­zusetzen hat. Was hilft es denn, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, hier heraußen zu stehen – gerade aus den Reihen der Regierungsfraktionen, auch die Frau Bundes­ministerin (Zwischenrufe der Abgeordneten Höfinger und Steinhauser) – und Reali­tätsverweigerung zu leben, mangelnde Sensibilität gegenüber den Sorgen der Bevöl­kerung zu zeigen und eine Schönfärberei der aktuellen Situation in Österreich zu be­treiben? (Zwischenruf des Abg. Höfinger. – Ruf bei den Grünen:  Vorschlag!) Was kann man damit verbessern? – Nichts, sage ich Ihnen, geschätzte Damen und Herren, denn es ist unsere Verantwortung, Probleme zu erkennen, aufzuzeigen und im besten Fall sofort einer Lösung zuzuführen! (Zwischenruf des Abg. Katzian sowie weitere Zwi­schenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Wenn dann die Innenministerin in den letzten Tagen und Wochen bereits mehrfach mit dem Sprecher der Landeshauptleutekonferenz, dem Landeshauptmann von Kärnten Dr. Peter Kaiser zusammengekommen ist und gedacht hat, es der Bevölkerung als einen Erfolg verkaufen zu müssen (Abg. Steinhauser: Was ist Ihre Lösung?), dass die Republik Österreich die Idee abgewendet hat, mit Quoten die Gemeinden zu beglü­cken, dann frage ich Sie: Was nützt es dem einzelnen Bürger, jung geblieben, allein­stehend oder in Familienbeziehung, wenn eine Innenministerin auf ihrem Schreibtisch am Abend in einem privatwirtschaftlichen Vertrag festlegen kann – ohne die jeweilige Gemeinde zu informieren, ohne die Bürger zu befragen –, dass dort am nächsten Tag ein Asylwerberheim aufgemacht wird? (Beifall bei der FPÖ.)

Was nützt es dem Bürger quer durch Österreich, landauf, landab, wenn nicht nur die Innenministerin so vorgeht, sondern auch die einzelnen Landesflüchtlingsreferenten? Umso verwerflicher ist es, und das gehört ja auch gesagt, dass Landeshauptmann Pe­ter Kaiser in seiner Funktion als Obmann der Landeshauptleutekonferenz Ihnen auch noch ausgerichtet hat, Sie sollen das nicht machen. Er selbst macht das nämlich re­gelmäßig. Er „vergewaltigt“ in Kärnten landauf, landab die Bevölkerung damit, dass er ohne die Einbindung der Bevölkerung, ohne die Meinung der Bevölkerung vor Ort zu hören, Asylwerberstellen aufmacht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das, geschätzte Damen und Herren, ist nicht ein verantwortungsvoller Zugang der Politik, wie wir Freiheitliche ihn uns vorstellen. Vielmehr wird es in Zukunft notwendig sein – und das ist schon ein Lösungsansatz, werte Kolleginnen und Kollegen, insbe­sondere von SPÖ und ÖVP, weil das von uns gefordert wurde –, konsequent mit Asyl­missbrauch aufzuräumen (Beifall bei der FPÖ), die Scheinasylanten aus Österreich hinauszubringen, ehestmöglich abzuschieben, die ganzen Wirtschaftsflüchtlinge – und bekanntlich sind das 75 bis 80 Prozent aller Asylwerber, die hier nur herkommen – (Zwischenruf des Abg. Katzian) – Herr Kollege, das ist wieder bezeichnend, dass Sie diese Probleme nicht erkennen (Abg. Strache:  Richter! – Zwischenruf des Abg. Neubauer), obwohl die Statistiken belegen und die Gerichte das auch entsprechend entscheiden, dass 80 Prozent der Asylwerber Wirtschaftsflüchtlinge sind –, die nur her­kommen, um sich rechtmäßig, aber auch unrechtmäßig an unserem Sozialstaat zu be­reichern. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Katzian.)

Das hat die österreichische Bevölkerung nicht verdient, die gegenüber den anderen Asylwerbern (Beifall bei der FPÖ – Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig), die nach der Genfer Flüchtlingskonvention tatsächlich ein Anrecht darauf haben, Schutz auf Zeit zu bekommen, sehr wohl ein offenes Herz hat und auch die Bereitschaft, diese


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tatsächlich verfolgten Flüchtlinge aufzunehmen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) Da­für ist es aber auch notwendig, der Bevölkerung aufzuzeigen, dass man einen Miss­brauch nicht zulässt.

Sie haben da – und Sie haben die Verantwortung seit Jahrzehnten, aber insbesondere in den letzten Jahren – maßlos versagt. Sie hätten tagtäglich die Möglichkeit, Hunder­te, ja Tausende dieser unseren Sozialstaat missbrauchenden Wirtschaftsflüchtlinge vor die Türen Österreichs zu setzen und keine weiteren hereinzulassen. (Beifall bei der FPÖ.) Es gibt auch ein Dubliner Übereinkommen (Zwischenruf des Abg. Strache), in­ternationale Vereinbarungen, die es uns ermöglichen, auf unsere österreichischen Rechte zu pochen und beispielsweise der Republik Italien zu sagen, alle Flüchtlinge, die über Italien die Europäische Union betreten (Zwischenruf des Abg. Krist), haben zuallererst von Italien ein Asylverfahren zu bekommen und nicht von der Republik Ös­terreich. Die österreichischen Bürger haben nicht die Verantwortung dafür zu tragen, was Italien, die Europäische Union und leider auch die Republik – durch Nichterledigen der Hausaufgaben – verursacht haben. (Abg. Heinzl: Zum Erbrechen!)

Das, geschätzte Damen und Herren, ist die Wahrheit, auch wenn sie wehtut!

Zum Abschluss sage ich Ihnen: An den Worten und Taten sollt ihr sie messen! – Die Worte haben wir gehört, die Schönrederei. (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Abg. Kickl.) Die Taten hat die Bevölkerung gesehen (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig), denn alles, was Sie selbst nicht bereit sind, mit Mut und mit Kraft für die Re­publik Österreich zu machen, wird als Problem auf die Bevölkerung abgewälzt, und diese soll das tragen. Das kann es nicht sein! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

9.45


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Mindestsicherung für Asylwerber! – Gegenruf bei der SPÖ: Traurig, traurig!)

 


9.45.17

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie und vor den Bildschirmen! (Abg. Kickl: In Gewerkschaftsheimen wäre auch noch Platz!) Wir alle kennen die grausamen Bilder der letzten Wochen und Monate, verzweifelte flüchtende Menschen – Frauen, Kinder, Männer, alte Menschen, Zivilisten, die vor den IS-Terroristen flüchten. Und man kann nicht anders, als es als wahnwitzig und infam zu bezeichnen, sehr geehrte Damen und Herren, genau diese Opfer des IS-Terrors, diese Schutzsuchenden mit den IS-Terroristen gleichzusetzen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das kann man nur als ein schäbiges Spiel auf dem Rücken der Ärmsten, die genau vor diesem Terror flüchten, ablehnen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

Ja, unser Land hat eine gute, große Tradition darin, jenen Menschen, die Schutz brau­chen, diesen Schutz zu gewähren. Bei der aktuellen Krise in Syrien und im Irak muss man sich die konkreten Zahlen vor Augen führen. Der Libanon, der nicht gerade ein großes und vor allem kein politisch stabiles Land ist, hat 1,5 Millionen syrische Flücht­linge aufgenommen, Jordanien mehr als eine halbe Million, die Türkei inzwischen rund zwei Millionen Flüchtlinge. Das sind die konkreten Zahlen. Die wahren Tragödien von Schutzsuchenden spielen sich woanders ab, sehr geehrte Damen und Herren, auch das gilt es festzuhalten. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte nicht weiter auf das übliche In-einen-Topf-Schmeißen der FPÖ eingehen. Da wird alles – Islam, IS, Terror, Asyl, Schutz und Zuwanderung und so weiter – durch­einandergemischt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Pilz.)


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Das ist die übliche Politik, die wir von der FPÖ kennen. Wenn wir aber über erschre­ckende Zustände und über negative Entwicklungen reden, dann müssen wir uns auch einem aktuellen Thema widmen, dem sogenannten König Abdullah Dialogzentrum, das mit tatkräftigster Unterstützung unserer Regierungsparteien und den Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen hier im Haus zustande kam.

Ich habe hier einen Vortrag an den Ministerrat vom 17. November 2010 vom damaligen Außenminister Spindelegger vor mir liegen, in dem es heißt:

„Die Idee zur Errichtung eines Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog geht auf eine Initiative des saudischen Königs Abdullah zurück“.

Das ist jener monarchistische Herrscher, in dessen Land gerade heuer 60 Menschen durch Köpfen getötet wurden. Das ist jenes Land, in dem Frauen nicht einmal Auto fahren dürfen. Das ist jenes Land, in dem selbst islamische Minderheiten verfolgt wer­den, beispielsweise die Schiiten. Das ist jenes Land, in das israelische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen nicht einreisen dürfen. Und das ist jenes Land, in dem auf den Tatbestand Abfall vom Glauben die Todesstrafe steht. (Abg. Kickl: Sehen Sie, und beide Parteien sind ihre Koalitionspartner!)

Und genau dieses Land hat unsere Bundesregierung zum Dialogpartner auserkoren, seit 2010 ist das im Gange. Im Vortrag an den Ministerrat ist auch vermerkt, dass die­se – ich sage: sogenannte – Dialoginitiative sich – ich zitiere – „in ihren Statuten auch den universellen Menschenrechten und Grundfreiheiten verpflichtet sieht“.

Sehr geehrte Damen und Herren, einen größeren Hohn gibt es wohl nicht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.) „Besser“ – unter Anführungszeichen – kann man den Bock nicht zum Gärtner machen. Genau das haben Sie getan, sehr ge­ehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP. Auch hier möchte ich die FPÖ nicht aus der Pflicht entlassen, die diesen Plänen monatelang – im Außenpolitischen Ausschuss, im Menschenrechtsausschuss, auch hier im Plenum – die Mauer gemacht hat. (Zwi­schenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein. – Abg. Strache:  dagegen gestimmt! Das ist unwahr!)

Ich habe ein konkretes Zitat vom außenpolitischen Sprecher der FPÖ, Herrn Abgeord­neten Hübner, vom 19. Juni 2012, Herr Klubobmann Strache:

Warum soll man sich nicht freuen, wenn ein Land, das Geld im Übermaß hat, sich da­für entscheidet, sein Geld hier anzulegen. – Zitatende. (Zwischenrufe der Abgeordne­ten Belakowitsch-Jenewein und Neubauer.)

Bei der letzten Abstimmung sind die Freiheitlichen aufgewacht, haben bemerkt, dass das doch keine sehr gute Idee ist, und dagegen gestimmt. Bis zu dieser Abstimmung im Plenum war die FPÖ für dieses sogenannte Dialogzentrum. (Abg. Neubauer:  Frage des sinnerfassenden Lesens!)

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist noch nicht zu spät, auch wenn dieses Dialog­zentrum gegen vehementen Widerstand der Grünen etabliert wurde; man kann aus diesen Verträgen auch aussteigen. Und ich behaupte, das sind wir den 60 Menschen schuldig, die allein heuer in Saudi-Arabien geköpft wurden. Wir sind es auch den sau­dischen Frauen schuldig, wir sind es den saudischen religiösen und sonstigen Minder­heiten schuldig, wir sind es den Menschenrechten schuldig, den universellen Men­schenrechten.

Sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, machen Sie kehrt, fangen Sie endlich an, aus diesem beschämenden Vertrag mit Saudi-Arabien auszusteigen! – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

9.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Klubvorsitzende Dr. Nach­baur. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 28

9.51.22

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Sehr geehrte Steuerzahler! Wie Sie vielleicht wissen, habe ich viele Jahre in Toronto gelebt. Toronto gilt als die multikulturellste Stadt der Welt. Da leben Menschen aus über 100 Nationen friedlich und produktiv – mit- und nebeneinander – zusammen, und ich habe das als eine unglaublich große Bereicherung empfunden.

Österreich, auf der anderen Seite, hat aber leider eine völlig verfehlte Einwande­rungspolitik betrieben. Leider vertreiben wir unsere besten Köpfe, anstatt sie anzulo­cken – und laden oftmals die falschen Leute in unser Land ein. Wir haben auch eine viel zu lasche Asylpolitik in Österreich, es scheint so zu sein, als könnte bei uns jeder machen, was er will. – Man denke an das Fußballspiel Serbien gegen Albanien und schaue, was in Wien passiert, diese unglaublich gewalttätigen Ausschreitungen, oder man denke an Bregenz, an diese Ausschreitungen und Messerattacken durch radikale Islamisten – so etwas habe ich in zwölf Jahren im multikulturellen Toronto nie gesehen.

Es darf nicht sein, dass Menschen aus anderen Kulturen ihre kriegerischen Auseinan­dersetzungen nach Österreich bringen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.) Solche Leute gehören sofort des Landes verwiesen. Sie werfen ein schlechtes Licht auf alle Asylanten und eigentlich auf alle Fremden in unserem Land, die oft die Ärmsten der Armen sind und unseren Schutz verdient haben, aber nicht verdient haben, mit solch gewalttätigen Menschen in einen Topf geworfen zu werden. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Unser Land ist klein und hat auch beschränkte Ressourcen. Wir sind die Nummer drei in der EU, wenn es darauf ankommt, wie viele Flüchtlinge in Europa aufgenommen werden, und natürlich wollen wir doch alle aus dem Gebot der Menschlichkeit heraus die ganze Welt retten, aber das geht nun einmal nicht. Wir fordern daher eine fixe Ver­teilung innerhalb Europas nach Bevölkerungszahl und nach Wirtschaftskraft, damit man die Betroffenen optimal unterstützen kann, aber gleichzeitig das eigene Land nicht aus der Balance bringt. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich heiße jeden Menschen jeder Kultur in Österreich herzlich willkommen und sehe das als Chance für eine unglaubliche Bereicherung, sofern diese Leute in friedlicher Ab­sicht kommen und in der Absicht, hier einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Dass unsere Verfassung und die hier geltenden Gesetze akzeptiert und res­pektiert werden ist dabei sowieso die Grundvoraussetzung. Wir wünschen uns von den Asylwerbern auch, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen positiven Beitrag zum Allgemeinwohl leisten.

Völlig unverständlich ist mir in diesem Zusammenhang die Forderung der Gewerk­schaft, in Zeiten der Rekordarbeitslosigkeit den Asylanten jetzt auch noch eine Arbeits­erlaubnis zu gewähren. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Gewerkschaft sollte sich lieber dafür einsetzen, dass die Mitarbeiter ein Recht be­kommen, am Gewinn des Unternehmens, bei dem sie arbeiten, beteiligt zu sein – aber das will sie wahrscheinlich nicht, denn wenn aus den Mitarbeitern Mitunternehmer wer­den, wäre die Gewerkschaft wahrscheinlich überflüssig. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Katzian.)

Wir müssen auch ein ganz besonderes Augenmerk auf den wachsenden Antisemitis­mus in Österreich legen. Es gibt schon jetzt in Österreich ein extrem gewaltbereites is­lamofaschistisches Milieu, und unsere Polizei bewacht die Einrichtungen der Israeli­tischen Kultusgemeinde schon lange nicht mehr vor irgendwelchen gewalttätigen Ös­terreichern. Die führenden Politiker und Entscheidungsträger dieses Landes sind so sehr damit beschäftigt, tolerant zu sein, dass sie anscheinend wirklich oft schon ver-


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gessen haben, wofür wir in Österreich überhaupt stehen. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Österreich ist ein wunderschönes Land, mit vielen tüchtigen und fleißigen Menschen, die hier friedlich zusammenleben, und das soll auch so bleiben. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

9.56


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sche­rak. – Bitte.

 


9.56.29

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Klubobmann Strache! Herr Kollege Darmann! Was Sie hier heute ge­macht haben, ist keinesfalls neu, das sind wir von Ihnen gewöhnt, aber es ist wirklich jedes Mal aufs Neue wieder beschämend und beklemmend. (Beifall bei den NEOS so­wie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen. – Rufe bei der FPÖ: Ja, ja!)

Es ist wirklich beschämend und beklemmend, wie Sie hier Begriffe, die nichts mitein­ander zu tun haben, in einen Topf werfen, wenn Sie Asylwerber, Menschen, die flüch­ten, gleichsetzen mit Terroristen, mit Menschen, die radikale Islamisten sind (Abg. Kickl: Das tut doch niemand!), das alles in einen Topf werfen und darüber eine Diskussion anzetteln. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Genauso beschämend und beklemmend ist es, Herr Kollege Darmann, wenn Sie da­von reden, dass die Kärntner Bevölkerung „vergewaltigt“ wird, wenn Sie wissen, dass Menschen flüchten, dass Frauen flüchten, weil sie vergewaltigt werden, wenn Sie solche Begriffe hier einfach verwenden. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Strache.) – Es geht darum, dass Sie alles in einen Topf werfen, Herr Klubobmann Strache. (Abg. Strache:  sinnerfas­send offenbar nicht nachvollziehen! – Abg. Darmann: Unfassbar! – Weitere Zwischen­rufe bei FPÖ und SPÖ.)

Schauen Sie, für uns ist klar, dass wir mit Solidarität und Menschlichkeit auf die Men­schen reagieren müssen, die von zu Hause fliehen, die verfolgt werden, die vor Krieg, vor Verfolgung fliehen und hier bei uns Schutz suchen. Da müssen wir mit Solidarität und Menschlichkeit agieren und nicht mit der Angstmache und Panikmache, die Sie hier heute wieder aufgeführt haben. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Selbstverständlich, wir alle hier in Österreich! Dementsprechend ist es natür­lich auch begrüßenswert, dass die Länder jetzt endlich gesagt haben (Zwischenruf des Abg. Kickl), sie werden ihre Quoten erfüllen. Das ist ein wesentlicher Punkt, dass die Länder anfangen  – Herr Kollege Kickl  (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Jarolim: Kollege, lassen Sie sich nicht von !) – Nein, eh nicht, ich lasse sie dazwi­schenreden, es bringt ja nicht viel.

Es ist wichtig, dass die Länder gesagt haben, sie werden die Quoten endlich erfüllen, und es ist genauso wichtig – Frau Innenministerin, da haben Sie vollkommen recht –, dass wir diese Diskussion auf europäischer Ebene führen und endlich gemeinsam mit Quoten agieren, gemeinsam Solidarität zeigen und denen, die Schutz suchen, auch ge­meinsam diesen Schutz bieten. (Abg. Kickl: Sie sagen „wir“ und meinen die Bevölke­rung, die sich nicht wehren kann!)

Sie müssen sich nur das Dubliner Übereinkommen anschauen: Es bringt überhaupt nichts, ist vollkommen sinnlos, sinnlose Bürokratie. Wir schicken Menschen in andere europäische Länder (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz), und andere europäi­sche Länder schicken die Menschen wieder zu uns. Das ist alles in allem ein sinnloses Nullsummenspiel, deswegen brauchen wir diese Aufteilung auf europäischer Ebene, um den Menschen auch den entsprechenden Schutz zu bieten.


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Was bei dieser ganzen Diskussion und bei diesem Streit generell spannend ist, ist das ständige Hin- und Herschieben von Verantwortung, das ständige Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten. Das ist im Endeffekt nichts anderes als eine Farce, und da wird nur politisches Kleingeld gewechselt, genauso wie es die FPÖ heute gemacht hat. Der eine Landeshauptmann aus dem Westen meint, es sei einfach, zu sagen, die Quote müsse erfüllt werden, wenn man in Wien hinter einem Schreibtisch sitzt. Der andere Landeshauptmann, eher aus dem Osten, sagt, die Wiener seien ja wohl nicht die Dep­pen der Nation.

Das Gleiche gilt auch im Zusammenhang mit der Öffnung des Arbeitsmarktes. Der So­zialminister meint, er wolle die Asylbewerber nicht sekkieren. – Das ist aber genau das, was er macht, wenn er ihnen ausrichtet, Saisonarbeit stehe ihnen offen, aber normale Arbeitsplätze nicht.

Das vordergründige Problem ist, dass Asylwerber aus der Grundversorgung heraus­fallen, weil sie einen Job angenommen haben, und danach nicht mehr reinkommen. Das wollen wir jetzt endlich österreichweit regeln, das halte ich für sehr wichtig, und es ist gut, dass wir das jetzt gemeinsam angehen.

Am unverständlichsten an der Situation ist mir, dass die FPÖ nicht nur nichts anderes zu tun hat, als wieder Ängste zu schüren und Panikmache zu betreiben, sondern dass Ihnen einfach nicht bewusst ist, das es dabei nicht nur um eine menschliche, sondern auch um eine rechtliche Verantwortung und Verpflichtung geht. (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Was Sie nicht verstehen, ist, dass es europarechtliche und völkerrechtliche Verpflichtungen gibt, die wir eingegangen sind, und dass Sie diese nicht einfach igno­rieren können! Sie müssen akzeptieren, dass es diese Verpflichtungen gibt, und Sie sollten anfangen, anstatt Ängste zu schüren, die Menschen, die diese Ängste haben, gemeinsam mit uns zu unterstützen und entsprechend aufzuklären. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)

Ich weiß nicht, ob Sie die gesamten rechtlichen Verpflichtungen kennen! Da gibt es so etwas wie die Genfer Flüchtlingskonvention, es gibt auf europäischer Ebene die Asyl­aufnahmerichtlinie, und Sie ignorieren diese einfach konsequent. Was Sie nicht begrei­fen, ist, dass es hier nicht um politischen Willen geht. Relevant ist nicht, ob Sie es gut finden, dass Asylwerber zu uns kommen und ob wir sie aufnehmen oder auch nicht, sondern es geht um rechtliche Verpflichtungen. Das ist das, was Sie nicht begreifen! (Abg. Kickl: Und diese rechtlichen Verpflichtungen sind auf Steintafeln vom Himmel gefallen, oder woher kommen sie? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es geht darum, dass Sie nicht verstehen, dass völkerrechtliche Verpflichtungen einge­gangen wurden, und es geht nicht darum, ob Sie diese gut oder schlecht finden, son­dern dass wir sie einhalten müssen, und zwar unabhängig davon, ob Ihnen das passt oder nicht! (Beifall bei den NEOS.)

10.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. Ich erteile es ihr.

 


10.01.21

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde „Sicherheit statt Islamisierung und Asylchaos!“ ist nichts Neues, Herr Strache. Das, was Sie heute hier abgeliefert haben, ist eine Fortsetzung dessen, was Sie seit 2007 regelmäßig tun.

In einer Rede 2007 forderten Sie einen Situationsbericht und wollten, dass über den Stand der Islamisierung in Österreich berichtet wird. Sie wollten einen Bericht darüber,


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wie die Scharia praktiziert wird. Sie wollten, dass das Gewaltpotenzial der Islamisten in Österreich, die Zwangsehe und der Ehrenmord hinterfragt werden.

2008 gingen Sie in Antwerpen eine europäische Städteallianz gegen Islamisierung ein, in deren Rahmen Sie wiederum Forderungen aufstellten wie etwa einen verpflichten­den Vermerk betreffend die Religion im Reisepass und Fingerprintdateien für Personen mit islamischem Hintergrund.

2013 ging es um Asylmissbrauch: Sie haben selbst gesagt: Die Asylindustrie ist ein Geschäft. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Strache: Sie liegen richtig, das ist ja beachtlich!) Sie haben damals gesagt, die Asylindustrie sei ein Geschäftsmodell selbsternannter Gutmenschen; Zuwanderung sei eine massive Be­drohung für den Sozialstaat und keine Sanierung. (Abg. Strache: Das ist einmal eine gute Rede!)

Das Ganze fand seine Fortsetzung in Ihrer gestrigen Rede, in der sie auch von Zuwan­derung und islamischer Weltherrschaft gesprochen haben. – Aber mit den Zahlen hal­ten Sie es nie so genau und auch Ihre Kollegen nicht, denn wenn wir uns noch einmal die Zahlen betreffend die Entwicklung der Asylwerber in Österreich anschauen, dann können wir feststellen: 2002 hatten wir 40 000 Asylwerber, und die Zahl von 17 503 Asyl­werbern, die Sie heute zitiert haben, war die Zahl vom vorigen Jahr. In Anbetracht des­sen möchte ich betonen, dass 17 503 Asylwerber doch ein bisschen weniger sind als 40 000! Und wenn Wien seine Aufnahmequote überfüllt, dann finde ich das positiv, weil das zu einer Lösung beiträgt. Das, was Sie tun, ist hetzen, und das, was wir zu tun ver­suchen, ist, eine Lösung herbeizuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

Für mich sehr spannend ist das, was ich gestern in einer Aussendung von Frau Kitz­müller gelesen habe: Sie äußert sich zur Deradikalisierungshotline, auf die ich später noch zu sprechen komme, sie sagt, dass es in Wien und Österreich Dschihad-Kinder­gärten gibt, und behauptet wörtlich – ich zitiere –: „Wenn selbst Kindergärten zu halben Terrorcamps werden, dann ist die Entwicklung schon sehr weit fortgeschritten.“ – Ja um Gottes, Himmels Willen! Sie reden hier von Kindern zwischen null und sechs Jah­ren! Das kann es doch nicht sein! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Diese Kinder werden von Anfang an indoktriniert, und zwar durch Ihre Unterstützung!)

Ich bin überzeugt davon, dass sich Österreich mit den Themen Religiosität, Islamopho­bie, Extremismus und Radikalisierung sicherlich stark auseinandersetzen muss. Außer­dem müssen wir in die Prävention gehen. Diesbezüglich sind die ersten Schritte bereits getan. (Abg. Kickl: Die Fundamentalisten lachen Sie aus, auch wenn Sie es nicht glau­ben!)

Ich möchte das am Beispiel Wiens zeigen: Was tut Wien? – Wien hat eine Deradi­kalisierungshotline eingerichtet. Wien hat ein Netzwerk zur Deradikalisierung einge­richtet, innerhalb dessen sich wirklich Menschen, die MA 17, Integration, das Amt für Jugend und Familie, die MA 11, die Jugendabteilung, der Stadtschulrat und die Kinder- und Jugendanwaltschaft zusammenschließen und eine Kompetenzstelle bilden, um den betroffenen Eltern und den betroffenen Kindern ganz einfach zu helfen. (Abg. Kickl: Sagen Sie bitte auch noch etwas zum Abdullah-Zentrum, das mit Ihren Stimmen beschlossen wurde!) Dann hat sich auch Oberösterreich angeschlossen und baut eben­falls eine solche Deradikalisierungshotline auf.

Frau Ministerin, Sie haben auch bereits im Innenausschuss zugesagt, dass es zwar nicht bei Ihnen im Innenministerium, aber im Familienministerium zur Einrichtung einer Deradikalisierungshotline vielleicht schon ab Mitte Dezember kommen soll. – Ich bin sehr froh darüber, dass die Entscheidung gefallen ist, dass diese im Familienministe­rium und nicht im Innenministerium angesiedelt sein soll. Ich habe aber noch gewisse Bedenken und würde Sie bitten, wirklich ein Auge darauf zu legen, dass diese Hotline


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 32

auch finanziell gut ausgestattet ist, damit sie ihre Arbeit dort gut erledigen kann. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. Ich erteile es ihm.

 


10.06.06

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Meine Damen und Herren! Der Krieg in Syrien und im Nordirak ist sicherlich die größte humanitäre Katastrophe der Gegenwart: Dieser Krieg macht mehrere Mil­lionen Menschen zu Verfolgten und Flüchtlingen.

Wir haben in Österreich eine reiche humanitäre Tradition, für die wir auch im Ausland durchaus des Öfteren Beachtung finden. Hunderttausende Menschen wurden von Ös­terreich in den letzten Jahrzehnten aufgenommen und so vor Verfolgung in ihren Hei­matländern geschützt. Und gerade weil wir vorbildlich unterwegs sind, ist die Forde­rung vonseiten Österreichs, dass die Ströme der Kriegsflüchtlinge in Europa innerhalb der Mitgliedstaaten fair verteilt werden müssen, glaubwürdig und wird zu Recht erho­ben.

Der Krieg in Syrien ist der Hauptgrund dafür, dass die Zahl der Asylansuchen in Ös­terreich steigt. Die Folgen des Terrors der islamistischen Terrormiliz Islamischer Staat verursachen im Nahostbereich wirklich eine dramatische Situation. Fast ein Drittel der Asylsuchenden sind Kriegsflüchtlinge aus Syrien. Aber auch der Konflikt in der Ukraine findet seinen Niederschlag in der Asylstatistik. – Den Kriegsflüchtlingen muss daher eine adäquate Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesländer haben an­gekündigt, ihre Asylquote bis 31. Jänner 2015 zu 100 Prozent zu erfüllen. – Das stimmt mich insofern positiv, als dann diese unwürdige Herbergssuche für Kriegsflüchtlinge endlich ein Ende findet. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, Asyl zu gewähren ist eine menschliche und völkerrechtliche Verpflichtung, die für uns alle gilt, unabhängig welcher Partei wir angehören. Die Ge­meinden und Länder sind sich der verschärften Problematik, bedingt durch die vielen Kriegsflüchtlinge, durchaus bewusst und kommen auch ihrer Verantwortung nach. Ein Beispiel: Die Diözese Linz hat zum Bespiel das ehemalige Stift Gleink dem Sozialre­ferat der oberösterreichischen Landesregierung als Quartier für Flüchtlinge angeboten. Das leerstehende Stift Gleink ist ein ehemaliges Kinderheim, und ich denke, dieses würde sich für diesen Zweck durchaus gut eignen.

Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die zuständige Referentin der oberösterreichi­schen Landesregierung dieses Quartier ablehnt. Oder ist es unzumutbar, dass in der 38 000-Einwohner-Stadt Steyr zu den derzeit 100 Flüchtlingen noch 100 bis 200 Kriegs­flüchtlinge dazukommen? – Ich glaube, das wäre zumutbar und hätte einen Sinn! (Bei­fall bei der ÖVP.)

Noch weniger nachvollziehen kann ich allerdings so manche zynische Aussage der FPÖ im Zusammenhang mit Kriegsflüchtlingen. Diese haben nämlich letztlich in Wirk­lichkeit nichts mehr außer ihr Leben, und daher sind solche Aussagen wirklich das Letzte! Herr Klubobmann Strache, Sie sind perfekt im Schüren von Ängsten: Hochach­tung! Das hat aber in Wirklichkeit noch keinen einzigen Betreuungsplatz für einen Kriegsflüchtling gebracht. Das hat keinen Sinn. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Strache.)

Wir alle wissen, dass Kollege Strache mit Worten perfekt polarisiert, aber Hetze ist das Letzte, was wir hier brauchen können. (Abg. Kickl: Das ist Ihr neues Lieblingswort!) Und ich sage bewusst dazu: Neben dieser Hetze von Rechts bringt uns auch so man-


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ches Geschwätz von Grün oder Links in Wirklichkeit nicht weiter! (Abg. Strache: Wenn man die Wahrheit anspricht, reden Sie von „Hetze“! Dabei sind Sie die größten Hetzer!)

Ich glaube, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und die beiden Bundesminister Kurz und Brandstetter haben mit ihrem Expertendialog gegen Hass und Extremismus den richtigen Weg eingeschlagen, und diesen Weg gilt es auch in Zukunft konsequent fort­zusetzen.

Wir Österreicher fordern zu Recht von all jenen, die zu uns kommen und hier bleiben wollen, drei Punkte ganz klar ein: Das Erste ist das Erlernen unserer Sprache, das Zweite ist die Bereitschaft, arbeiten zu wollen, und das Dritte ist, unsere Lebensord­nung und unsere Werte auch anzuerkennen und zu respektieren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Dabei sind Sie aber dramatisch gescheitert!)

Meine Damen und Herren, in meiner Heimatgemeinde haben wir seit Jahrzehnten Er­fahrung mit der Aufnahme von Flüchtlingen, von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlin­gen. Dies erfordert unterm Strich letztlich den guten Willen auf beiden Seiten, aufein­ander zuzugehen, und genau diesen Dialog und dieses Miteinander brauchen wir.

Eine Vorgangsweise, wie sie Herr Strache wählt, hilft uns hingegen in diesem Zusam­menhang nicht weiter! – Es wäre besser, wenn auch Sie das endlich erkennen und anstelle von Polemisierung die Flüchtlingsproblematik wirklich als das sehen würden, was sie ist, nämlich ein Handlungsauftrag für uns alle. (Abg. Strache: Sie sollten den Missbrauch endlich abstellen! Aber dazu sind Sie nicht bereit!)

Abschließend noch ein Gedanke zur Volksbefragung auf der Krim heuer am 16. März: In diesem Zusammenhang haben die Kollegen Hübner und Gudenus von der FPÖ ge­sagt: Bei dieser Volksbefragung ist eigentlich alles legal abgelaufen! – Man hat aller­dings gesehen, dass die Wahlurnen durchsichtig sind und die Stimmzettel nicht in ein Kuvert gesteckt, sondern einfach hineingeschmissen werden. – Das bezeichnen Sie als „ordentlich gelaufen“? Das ist letztklassig! (Abg. Strache: Laut Vorschrift der OSZE gibt es auch in Frankreich durchsichtige Wahlurnen! Wissen Sie das nicht?)

Letztlich müssen wir gemeinsam unserer Aufgabe nachkommen, Kriegsflüchtlingen in Österreich Aufnahme zu gewähren! (Beifall bei der ÖVP.)

10.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte. (Abg. Rosenkranz begibt sich zum Rednerpult und versucht, dessen Höhe zu verstellen.)

 


10.11.28

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Offensichtlich ist es der ÖVP bereits gelungen, das Rednerpult jetzt irgendwie außer Kraft zu setzen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Zur Frage der Wahlbeobachter, Herr Kollege: Vielleicht wären solche bei der Gemeinderatswahl in Niederösterreich am 25. Jänner notwendig. Da wäre, glaube ich, die OSZE ein bisschen besser angesetzt, wenn ge­schaut wird, welcher Farbe die Bürgermeister waren, die wegen Amtsmissbrauchs bei der Wahl bereits verurteilt wurden. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber jetzt zur Frage dieser Aktuellen Stunde. Was haben wir denn hier heute von den Rednern der anderen Parteien schon alles gehört? – Wir wissen bereits: Es gibt in Österreich sehr viel Uniformierte bei den Justizwachen, in den Polizeiabteilungen, auch beim Bundesheer, wo eine Zeit lang Assistenzeinsatz an der Grenze gemacht wurde. Aber es haben sehr viele Uninformierte seitens der anderen Fraktionen hier in diesem Haus das Wort ergriffen.


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Frau Lueger, einerseits danke ich Ihnen natürlich sehr herzlich, dass Sie FPÖ-Anträge während der Fernsehzeit hier vorlesen! Das wollen wir in Zukunft auch so haben!

Aber Sie haben auch eine Zahl aus dem Jahr 2002 gebracht, nämlich die Zahl von 40 000 Asylwerbern, und wenn Sie jetzt von einem Zahlenspiel sprechen, dann sage ich Ihnen, dass wir hinsichtlich der genannten Zahl und ähnlicher Zahlen immer wieder im Innenministerium nachgefragt haben, wie die Entscheidungsquoten dabei sind. Da­her wissen wir, dass 75 bis 80 Prozent davon Wirtschaftsflüchtlinge sind. (Abg. Dar­mann: So ist es!) Das heißt: Wie verhält es sich denn mit diesen 75 bis 80 Prozent von den 40 000 des Jahres 2002? – Diese haben Sie bereits mit Ihrem humanitären Blei­berecht trotz illegaler Zuwanderung zu uns hereingebracht! (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt kann man sagen: Das ist das Ziel der Grünen, die wollen das. Allerdings werden interessanterweise die Länderquoten gerade dort nicht erfüllt, wo die Grünen in der Landesregierung sind. Es ist ja auch immer bemerkenswert, dass, sobald Grüne in Landesregierungsverantwortung sind, alle Grundsätze, die sie vorher immer predigen, weg sind. Das hat man erst unlängst in Vorarlberg erlebt. Vom Thema Bildung, Kollege Walser, wurde schon wieder alles entfernt, und das Thema Verkehr ist gar nicht mehr im Paket enthalten. – Das sieht man, wie grüne Politik gemacht wird!

Das Bekenntnis der NEOS, Kollege Scherak, haben wir auch schon gehört: Sie wollen aktiv etwas für Wirtschaftsflüchtlinge tun. Wir haben bereits gehört, dass das NEOS-Li­nie ist. Das ist Ihre politische Linie. Suchen Sie sich damit die Wähler und die Inter­essen für Österreich! Wir suchen sie anderswo. – Ich komme aus Niederösterreich, und ich glaube, Kollege Scherak ist auch für Niederösterreich verantwortlich. Er dürfte von Traiskirchen vielleicht im Geographieunterricht gehört haben und kennt diesen Ort quasi mit dem Finger auf der Landkarte, aber sonst hat er offenbar keine Ahnung, was sich dort abspielt! Darüber berichten uns täglich Bürger!

Schauen wir uns jetzt einmal an, von wem Verunsicherung, Angst, Hetze, et cetera kommen. Ich denke da an einige Zwischenrufer, die einen Stil haben, den man in der Fachsprache „restringierten Code“ nennt. Sie können nicht viele Wörter sagen und sa­gen zum Beispiel nur „Hetze“. Das ist das Einzige, was sie immer wieder papageien­haft sagen können. Zu sonstigen Auseinandersetzungen sind sie nicht bereit. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber da haben wir ja die Beschwerden und Anregungen der Bürger. (Abg. Rädler: Het­ze!) – Ja, der Oberpapagei hat, glaube ich, gerade da oben gerufen!

Ich nenne jetzt die hygienischen Zuständen auf den Bahnhöfen, dass im Kindergarten Kinder fotografiert werden oder dass junge Männer dort herumstreichen: Die Leute ha­ben Angst. Dazu trägt aber nicht die FPÖ bei, sondern diese verfehlte Regierungs­politik, gemäß welcher seit Jahrzehnten zugeschaut wird, dass unter dem Titel „Asyl“ nicht Verfolgte durch Krieg oder aus politischen Gründen, sondern Wirtschaftsflüchtlin­ge bei uns Fuß gefasst haben. Um nichts anderes geht es!

Ganz besonders schaffen Sie eine hervorragende Begriffsvertauschung und ‑verwir­rung. – Wir treten für die ein, die Asyl tatsächlich brauchen. Das hat auch Otto Pendl gesagt. Aber wir wollen nicht nur wegschauen, so wie Sie es gemacht haben und wie du, lieber Otto Pendl, es mit deiner Fraktion gemacht hast. Das wollen wir nicht! Viel­mehr wollen wir tatsächlich Möglichkeiten haben, den Menschen, die Schutz und Hilfe brauchen, zu helfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Durch die unkontrollierte illegale Zuwanderung unter dem Deckmäntelchen „Asyl“ ha­ben Sie jedoch die Voraussetzungen der Jetztzeit verbaut und verbockt. Darum geht es!

Kollege Amon, wenn Sie sagen, dass das Verbot des IS in Begutachtung ist, so stimmt das einfach nicht. Es sind nur die Abzeichen des IS in Begutachtung, also ob jemand


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mit irgendeinem Button herumläuft oder nicht. Aber dabei geht es nicht um ein Verbot des IS-Staates wie jenes in der Bundesrepublik Deutschland. Dort hat man schnell ge­handelt und brauchte keine lange Begutachtung oder sonst irgendetwas. (Beifall bei der FPÖ.)

Vielleicht begutachten Sie etwas anderes, hinsichtlich des Verbots des IS-Staates war­ten Sie aber offensichtlich erst darauf, dass diese Gruppierung bei uns im Vereinsre­gister eingetragen ist, bis Sie aktiv werden! (Abg. Rädler: Hetze!) – Da hat sich schon wieder der Oberpapagei kurz gemeldet! Ich bin gespannt, was bei Ihnen in einer Ge­meinderatssitzung in einem solchen Fall gesagt wird, wahrscheinlich auch gar nichts!

Jetzt kommen wir zum nächsten und letzten Punkt: Hören Sie endlich auf, wegzu­schauen! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Die Asylproblematik ist zu ernst, als dass man sie irgendwelchen Interessen der Wirtschaftsflüchtlinge opfern dürf­te! (Beifall bei der FPÖ.)

10.16


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich mache Sie nur darauf aufmerksam, dass es an sich im Haus die Vereinbarung gibt, dass Tiervergleiche nicht der Würde des Hauses entsprechen. Ich wollte Ihnen das nur sagen.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinhauser. – Bitte.

 


10.17.02

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Meine Damen und Herren! Die FPÖ hat heute eine Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung gesetzt, weil angeblich die Asyl­zahlen steigen. – Ich meine, man muss sich aber erst einmal ein bisschen die Zahlen anschauen.

Bis zum August dieses Jahres waren es 12 878. Tatsächlich wird es bis Ende des Jah­res einen Anstieg geben, aber der ist vergleichsweise gering gemessen am Jahr 2002, als 39 000 Flüchtlinge in Österreich um Asyl angesucht haben. Damals gab es eine blau-schwarze Regierung, daran möchte ich Sie erinnern. Es geht nämlich – und das ist der entscheidende Punkt – um etwas anderes, als Sie behaupten. Es geht nicht um Wirtschaftsflüchtlinge, sondern der Anstieg hat ausschließlich andere Gründe. Und wenn man ein bisschen über den Tellerrand hinausschaut, kann man auch sehen, dass wir in Syrien eine geopolitische Krise astronomischen Ausmaßes haben.

Wenn wir über die Fluchtgründe in Syrien reden, dann reden wir – nennen wir es beim Namen – über Mord, Vergewaltigung, Vertreibung, Menschenhandel, Zwangsheirat. Mei­ne Damen und Herren, ich kann mich noch gut an einen Fernsehbeitrag erinnern, in dem ein weinender Vater gesagt hat: Sie haben mir meine beiden Töchter genom­men. – Und wir alle wissen, was mit diesen Töchtern passiert ist. Wenn Sie sich also jetzt hierher stellen und so tun, als seien alle, die jetzt kommen, Wirtschaftsflüchtlinge, dann ist das infam! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren von der FPÖ, ich sage Ihnen: Sie vertreten nicht die Mehr­heit, denn ich bin überzeugt, die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher will helfen, und das ist gut so! Daher gilt mein Dank den karitativen Flüchtlingsorgani­sationen, die in Syrien und in der Türkei auch vom Arbeitseinsatz her Unmenschliches leisten müssen und entsprechend helfen. Weiters danke ich den Bürgerinnen und Bürgern für die Spenden und vor allem auch für die Sachspenden. Dafür muss man sich einmal bedanken! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Natürlich ist klar, dass auch die Integration von Flüchtlingen, vor allem in kleinen Ge­meinden, gelingen können muss. Es ist ganz klar, dass das schwierig ist, wenn es sich um kleine Gemeinden handelt. Große Städte haben es diesbezüglich einfacher, das ist


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auch zu berücksichtigen. Wenn dann aber der Wiener Bürgermeister 600 Flüchtlinge in einer Millionenstadt aufnimmt und die FPÖ das ebenfalls kritisiert, dann drängt sich mir schon der Verdacht auf, dass es Ihnen nicht darum geht, dass in kleinen Gemeinden die Integration von Flüchtlingen wahrscheinlich schwieriger ist, sondern dass es Ihnen ganz grundsätzlich um die Stimmungsmache geht. Sie wollen keine Flüchtlinge, son­dern Sie wollen politisches Kleingeld mit dieser Flüchtlingsdebatte wechseln. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist das, was ich eigentlich als wirkliches Problem sehe: Hier zu sitzen in einem warmen Parlamentspolstersessel, das Glück zu haben, in Österreich in einem stabilen Land zu leben, in dem wir – zumindest momentan – alle die Gewissheit haben können, dass wir in Sicherheit leben. Hoffen wir, dass das so bleibt (Abg. Walter Rosenkranz: Außer es fliegen Steine bei einer Demonstration!), dass Sie nie flüchten müssen, dass ich nie flüchten muss, dass wir alle nie flüchten müssen. Das kann nämlich schneller gehen, als man denkt, wenn man sich etwa den Jugoslawienkonflikt oder den Konflikt in der Ukraine anschaut. Hoffen wir, dass das in diesem Land immer so bleibt! (Abg. Kickl: Da ist es ja „ideal“, dass gerade das Bundesheer ruiniert wird!)

Aber auf die Zuckerseite des Lebens zu fallen und dann über jene 3 Millionen Menschen herzuziehen, die jetzt aus Syrien flüchten – ich sage noch einmal: Mord, Vergewalti­gung, Vertreibung –, das halte ich für unverschämt, meine Damen und Herren von der FPÖ! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. Abg. Strache: Der Meister der Unwahrheit, der Herr Steinhauser!)

Keine Frage: islamistischer Fundamentalismus ist abzulehnen. Das gilt genauso – wir sind ja konsequente Kritiker des Rechtsextremismus – für rechtsextreme Tendenzen wie für islamistisch-fundamentalistische Tendenzen. (Abg. Strache: Wie für linksextre­mistische Tendenzen!) Intoleranz, Gewalt, Diskriminierung von Frauen und Homose­xuellen, Antisemitismus – egal, welcher Weltanschauung oder welcher Religion – ha­ben keinen Platz und finden unsere Ablehnung. (Abg. Kickl: Dass Sie das Wort „Links­extremismus“ ... herausbringen! Können Sie das Wort „Linksextremismus“ ausspre­chen?)

Aber es ist auch notwendig, zu differenzieren. Sie zeichnen das Bild, dass der gesamte Islam fundamentalistisch geprägt ist. (Nein-Rufe bei Abgeordneten der FPÖ.) Ja, es gibt starke Strömungen im Islam, die einen Weg eingeschlagen haben, der zu kritisie­ren ist (Abg. Höbart: Abzulehnen, nicht „zu kritisieren“!), aber – und das ist wichtig – die Mehrheit der Muslime lehnt Fundamentalismus und alle diese aufgezählten fal­schen Wertvorstellungen ab, und diese Differenzierung ist wichtig (Abg. Kickl: Das Problem ist, dass Sie den anderen auf den Leim gehen!), und zwar aus folgenden Gründen – Kollege Amon hat es schon angesprochen –:

Die Opfer dieses islamistischen Fundamentalismus sind in erster Linie Muslime, näm­lich zweifach: dort vor Ort in Syrien und hier in Österreich, weil natürlich dieses Miss­trauen, das ihnen entgegenschlägt, dieser Generalverdacht auch für die Betroffenen extrem unangenehm ist.

Differenzierung ist auch deswegen wichtig, weil alles andere den Salafisten und Fun­damentalisten in die Hände spielt. Das Bild der Fundamentalisten und Salafisten schaut ja so aus: Egal, was ihr sagt, was ihr tut, es geht immer gegen den Islam, der Islam sei schlecht, und auf dieses Vorurteil bauen sie dann ihre Rekrutierung auf. Sie sagen, ihr könnt eh tun, was ihr wollt, der Islam wird abgelehnt. Und das ist dann der Nährboden, auf den die Fundamentalisten und Islamisten ... (Abg. Kickl: Schon wieder sind wir schuld! Schon wieder liegt das Problem in Europa! Wie naiv kann man sein? Das ist doch unglaublich! Das ist typisch diese 68er ...!) Sie sind, wenn Sie nicht dif­ferenzieren, mit schuld. Ja, Sie sind, wenn Sie sich nicht damit beschäftigen, mit schuld.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 37

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schlusssatz: Die FPÖ sollte sich daher mä­ßigen, denn dieser Zugang wird uns nicht weiterhelfen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. Ruf bei der FPÖ: Der übriggebliebene Adorno-Schüler ...!)

10.22


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. Ich erteile es ihm.

 


10.22.36

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­ter! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Man muss sich die Frage stellen, warum wir ein Asylwerberproblem haben. Ich glaube, das wäre die richtige Fragestellung gewesen, und ich werde es Ihnen jetzt erklären. Das geht schon ein wenig in die Geschichte zu­rück. Gehen wir in das Jahr 2007 zurück, zu den Anträgen von tschetschenischen Asylwerbern und deren Anerkennungen. Dazu habe ich mir ein paar Zahlen herausge­schrieben.

Meine Damen und Herren, 2007: Slowenien – tschetschenische Asylanträge zu 8,9 Pro­zent positiv anerkannt; Slowakei: zu 0,0 Prozent positiv anerkannt; Tschechien: zu 2,3 Prozent positiv anerkannt; Polen: zu 5,8 Prozent positiv anerkannt; und Öster­reich – 71 Prozent positiv anerkannt.

Meine Damen und Herren, wenn jetzt Kollege Scherak von den NEOS hergeht und die Genfer Flüchtlingskonvention anspricht, muss man sich schon die Frage stellen, ob Österreich anders entscheidet als andere Staaten. Es ist ein Europa! Wir berufen uns immer auf ein vereintes Europa, auf die EU, und da frage ich mich schon, warum wir solche Zahlen haben. Ich kann es Ihnen sagen: Weil diese rot-schwarze Bundesre­gierung, deren Vertreter hinter mir auf der Regierungsbank sitzen, versagt hat, meine Damen und Herren! Das sind die Fakten. (Beifall beim Team Stronach und bei Abge­ordneten der FPÖ. – He-Ruf des Abg. Pendl.)

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie viele Menschen in Bulgarien oder Rumänien um Asyl ansuchen? Warum alle in Österreich oder in Deutschland oder in vergleich­baren Staaten ansuchen? – Meine Damen und Herren, das ist ganz klar: Weil sie glauben, hier ist das gelobte Land, hier fließen Milch und Honig. (Rufe bei der FPÖ: Richtig!) Und Sie fördern mit dieser Asylpolitik die Schleppertätigkeit. Wenn man sich anschaut, was da abgeht und wie viele Menschen um ihr Geld betrogen werden, weil ihnen ein Land versprochen wird, in dem Milch und Honig fließen, und dann werden sie über das Mittelmeer verschifft und dort versenkt, dann muss man sagen: Da trägt diese Bundesregierung, die hier tatenlos zuschaut, Mitverantwortung. Sie haben still und ni­ckend diesen Asylmissbrauch zugelassen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Jetzt möchte ich auf ein paar Beispiele kommen. Wir haben natürlich das Problem, dass jetzt unsere Asylquartiere voll sind und wir dann für die wirklichen Flüchtlinge aus Syrien keinen Platz mehr haben. Und das sind wirklich sehr anständige Menschen. (Abg. Walter Rosenkranz: Richtig! So ist es!) Ich habe in meiner Heimatgemeinde in meiner Nachbarschaft ein Asylwerberheim mit ein paar syrischen Familien, die sind ruhig, die sind anständig, die sind zuvorkommend, da kann ich wirklich nichts sagen. Aber dann stellt es mir schon die Ohren oder die Schuhe auf (Abg. Krist: Na was jetzt? Die Haare!), wenn ich nachdenke, wie die Quotenverteilung ist, meine Damen und Her­ren!

In Italien kommen auf 1 000 Einwohner 0,2 Asylwerber. Jetzt raten Sie einmal an, wie das in Österreich ausschaut: Auf 1 000 Einwohner kommen in Österreich 2,3 Asylwer­ber! Meine Damen und Herren, das sind Zahlen, die man nachlesen kann. Also irgend­etwas läuft in diesem Land schief.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 38

Wenn ich dann höre, dass Asylwerber, die aus dem Syrienkrieg zurückkommen, die dort gebrandmarkt, gemordet, geschändet, vergewaltigt haben, hier frei herumlaufen, dann frage ich mich: Was geschieht hier in diesem Staat? Ist hier wirklich Tür und Tor offen für alle, die das Gesetz mit Füßen treten, meine Damen und Herren? Hier muss man ganz klar sagen: sofort ab in deren Heimatland! Da gibt es kein Pardon und kein Zurück! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ. Abg. Rädler in Richtung FPÖ : Er ist halt doch einer von euch!)

Ich frage mich auch, wie diese Menschen zu Reisepässen kommen oder woher sie das Geld haben. Was mich dann ärgert, meine Damen und Herren, ist Folgendes: Wenn man sich in der letzten Zeit die Schlagzeilen in den Medien angeschaut hat, dann hat man von einem Mord in Linz durch einen Tschetschenen gelesen. Und womit ist er geflüchtet? – Mit dem Audi A6 seines Vaters! Jetzt erklären Sie mir einmal, dass ein Erntehelfer so viel verdient, dass er sich einen Audi A6 leisten kann, meine Damen und Herren! Woher kommt dieses Geld?

Der nächste Punkt: Messerstecherei bei der Demo in Bregenz, auch ein Tschetschene, der dann auch noch in Verdacht steht, dass er in der Schule mit einer Softgun herum­gefuchtelt und Schüler bedroht hat. Meine Damen und Herren, das war derselbe!

Schießerei in Wien, vier Schwerverletzte, Fehde zwischen Tschetschenen, acht Perso­nen festgenommen. (Abg. Strache: Lauter verfolgte ...!) Meine Damen und Herren, da fragt man sich doch, was hier abgeht in diesem Staat! Diese Regierung hat in der Asyl­politik versagt, das kann man ganz klar sagen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Wir vom Team Stronach verlangen deshalb einen Solidardienst für Asylwerber. Die Frau Klubobmann hat das vorhin schon angesprochen. Es soll dahin gehen, dass die Asylwerber auch eine Gegenleistung bringen. Wenn wir diese Menschen hier schon aufnehmen und ihnen Verpflegung geben, ihnen Wohnmöglichkeiten geben und so weiter, dann kann man sich auch etwas erwarten. Und da ärgert es mich schon, Herr Kollege Scherak, wenn ich dann im Fernsehen einen Asylwerber sehe, der sich präpotent hinstellt und sagt: Bei uns ist die Putzfrau nicht gekommen, das Häusel ist nicht geputzt!

Ich als Nationalratsabgeordneter putze meine Wohnung und mein Häusel auch selber. Das ist von denen auch zu verlangen, und die können auch in gewissen Arbeitsdiens­ten eingeteilt werden, dass sie einmal mithelfen, den Wald wieder aufzuforsten, einen Lawinenschutz zu machen oder Wege zu pflegen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.  Abg. Matznetter: In seiner Wohnung ist das aber nicht ...!) Da gibt es genug Tätigkeiten. Da können sie sich solidarisch einbringen, dann haben wir auch ein offenes Ohr für diese Menschen. Meine Damen und Herren, das wäre die richtige Asyl­politik! Ich glaube, dass wir dann nicht mehr so viele Asylwerber hätten, die das Asyl­system missbrauchen, wie das jetzt der Fall ist. – Danke. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

10.28


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm. Ich erteile es ihm.

 


10.28.20

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Was Kollege Hagen da sagt, ist unfassbar. Herr Kollege Rädler hat es ohnehin in einem Zwischenruf ge­sagt: Sie gehören eigentlich doch zu den Freiheitlichen. Das ist jetzt überdeutlich ge­worden. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen. Ruf bei den NEOS: Er war eh schon überall!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 39

Die Forderung nach einem „Solidardienst“, der in Wirklichkeit nichts anderes als Zwangs­arbeit ist, ist ungeheuerlich. Da muss ich auch Herrn Kollegen Pendl recht geben: Wir müssen diese Debatte wirklich sachlich führen und auch einen Fokus auf das Wording und auf einzelne Worte und deren Verwendung legen.

Der FPÖ kann man ja wirklich nicht vorwerfen, dass sie nicht bewusst mit Worten um­geht. Klubobmann Strache definiert in der aktuellen Ausgabe des Monatsmagazins „DATUM“ den Islamismus als Missbrauch einer Religion dadurch, dass es nicht mehr die Trennung zwischen Religion und Staat gibt, sondern ein Verschwimmen zwischen Religion, Politik, Recht und Gesellschaftssystem stattfindet. Im selben Interview sagen Sie dann: Wir hatten immer eine sehr klare andere Position, wir haben in unserem Pro­gramm das wehrhafte Christentum verankert. – Zitatende.

Bei der FPÖ steckt der Nipster nicht im Detail, bei der FPÖ ist der Nipster Programm. (Heiterkeit der Abg. Korun.) Manchmal klingt das Gesagte oberflächlich vernünftig. (Abg. Kickl: Dass Ihnen das Christentum nicht gefällt, das wissen wir! Das ist be­kannt!) Sie verkleiden sich als Kämpfer für Aufklärung und Laizität, und zwei Sätze später landen Sie bei dem typischen differenzialistischen Weltbild, das die soziale Hei­matpartei gerne bemüht.

„Wehrhaftes Christentum“ heißt ja nichts anderes als: Die autochthone Bevölkerung, wie Sie es immer nennen, die autochthone christliche Bevölkerung muss sich gegen die Zuwanderer aus dem Osten wehren. (Abg. Strache: Das wehrhafte Nudelsieb!)

Und dazu passt auch das neue Wording der FPÖ, das auch im Titel dieser Veranstal­tung, Ihrer Veranstaltung, eingewebt ist, nämlich die „Islamisierung“. Sie vollziehen den Schwenk von der Religion hin zu den Personen, die angeblich unsere Kultur unterwan­dern, nämlich auch jene, die hier leben. Empirisch lässt sich das übrigens überhaupt nicht belegen. Es gibt keine genauen Zahlen, wie viele Muslime überhaupt in Öster­reich leben. Da werden noch immer Werte aus der letzten Volkszählung von 2001 als Basis herangezogen und mit der Zuwanderung aus mehrheitlich islamischen Ländern hochgerechnet.

Es dürften zirka 600 000 Muslime in unserem Land sein. Davon wiederum sind gerade einmal 10 bis 20 Prozent überhaupt in Religionsgesellschaften und Vereinen registriert und organisiert. (Abg. Kickl: Sie brauchen nur einmal mit offenen Augen durch das Land gehen!) Die anderen sind eher das Äquivalent zu den Taufscheinkatholiken – vielleicht formal Muslime, aber nicht besonders religiös. Wir reden im Kern also von 1 bis 2 Prozent der Bevölkerung, die Ihrer Ansicht nach, der Ansicht der FPÖ nach, Österreich religiös unterwandern. Hier von Islamisierung zu sprechen, ist genau der Missbrauch von Religion, den die FPÖ mit ihrem „wehrhaften Christentum“ selbst be­treibt. Das ist keine kritische Auseinandersetzung mit Religion, sondern eine Instru­mentalisierung von Religion gegen eine Bevölkerungsgruppe. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Persönlich fände ich eine Debatte über die Rolle von Religion im Verhältnis zu Staat und Politik natürlich begrüßenswert. Wogegen ich mich aber wehre ist, dass diese De­batte auf Menschen übertragen wird. Und daran ist nicht nur die FPÖ beteiligt. Daran sind auch die Regierungsparteien, daran ist auch die Regierung beteiligt. Das neue Is­lamgesetz geht ausgerechnet jetzt in Begutachtung, wo der „Islamische Staat“ die Berichterstattung dominiert. Da wird ein Gesetzentwurf auch zur politischen Kommu­nikation gegen Muslime instrumentalisiert. Die Problemstellungen, die der politische Islam aufwirft, werden in diesem Entwurf gegen die Religionsfreiheit mit undemokra­tischen und verfassungsrechtlich bedenklichen Bestimmungen adressiert. Islamische Religionsgemeinschaften werden im Entwurf mehrfach zur Einhaltung der Gesetze angehalten. Das kann als unhöfliche Signalwirkung gelesen werden. Die Muslime wer-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 40

den unter Generalverdacht gestellt, in besonderem Ausmaß zum Rechtsbruch zu nei­gen. Ich würde Sie bitten, und ich würde Sie wirklich bitten, das zu überdenken.

Die Frau Innenministerin will die individuelle Auslegung der Religion auch unter das Kuratel anerkannter Religionsgesellschaften stellen. Es könne nicht so sein, dass je­der, der wolle, seine Interpretation der islamischen Glaubenslehre verbreiten dürfe. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Na doch, natürlich! Genau das nennt man Religionsfrei­heit!

Die Forderung nach einer verbindlichen Koranübersetzung geht außerdem am Ziel vor­bei. Ein Text, der den Inhalt in deutscher Sprache wiedergibt, holt für den Islam nicht den Prozess der Aufklärung nach. Und ja, das ist ein Problem. Die Todesstrafe wird in vielen islamischen Staaten immer noch bei Nicht-Delikten wie Homosexualität oder Atheismus angewendet. Jede Wochen werden in Saudi-Arabien im Schnitt zwei Men­schen enthauptet. Sie erinnern sich vielleicht noch an die Rede meines Kollegen Chris­toph Vavrik, der das selbst miterlebt hat.

Die Menschenrechtsverletzungen geschehen nicht, obwohl diese Länder islamisch sind, obwohl Saudi-Arabien islamisch ist, sondern weil sie es sind, weil die Gesetze, die zu diesen Menschenrechtsverletzungen führen, dem konsequenten Islam entsprin­gen, weil in diesen Ländern die Scharia vollständig gilt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Scharia mehrmals als inkom­patibel mit den fundamentalen Prinzipien der Demokratie bezeichnet. Die Begeisterung der Regierung für Saudi-Arabien ist deswegen in meinen Augen schwer nachvollzieh­bar. Ein paar Häuser weiter gibt es das sogenannte Dialogzentrum, das von Österreich mitfinanziert wurde, das auch von Kollegin Korun thematisiert wurde. Welcher Dialog wird in diesem Dialogzentrum geführt? Bei Menschenrechtsverletzungen gibt es nicht viel zu besprechen. Dieses Dialogzentrum sollte deswegen konsequenterweise ge­schlossen werden.

Es gibt viel zu kritisieren an Religion, vor allem wenn sie sich in die Gesetzgebung ein­mischt, aber nicht am Islam alleine, und ganz sicher nicht so, wie das die FPÖ hier betreibt, indem sie gegen Muslime selbst mobilisiert. (Beifall bei den NEOS und bei Ab­geordneten der Grünen. Abg. Kickl: Seien Sie ein bisserl toleranter!)

10.34


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.34.17Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 2766/J bis 2772/J

2. Anfragebeantwortungen: 2193/AB bis 2201/AB

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates):

7/ABPR bis 10/ABPR

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsge­setz geändert werden (318 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 41

4. Anträge:

Zurückziehung: 667/A(E)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 27 betreffend „Verantwortung für behinderte und pflegebedürftige Men­schen in Österreich“, überreicht von der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jene­wein

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 678/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch sogenannte Billigstbieter aus dem Ausland

Antrag 681/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Eine einzige Sozialversicherung für Österreich“

Außenpolitischer Ausschuss:

Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems (310 d.B.)

Finanzausschuss:

Antrag 680/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Berücksichtigung des Tierschutzes im angekündigten Gesetz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements“

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:

Antrag 677/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Rahmenbedingungen für soziale Innovationen

Kulturausschuss:

Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel (299 d.B.)

Ausschuss für Sportangelegenheiten:

Antrag 679/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements im Bereich Sport“

Unterrichtsausschuss:

Antrag 675/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Abschaffung der Sonderschulen - Inklusiver Unterricht für alle

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungs­maßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 (317 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Antrag 682/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Beendigung der Benachteiligung Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vig­nettenpflicht“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 42

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (273 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend Übersicht über die österreichi­sche Haushaltsplanung 2015 (III-118 d.B.)

Gleichbehandlungsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend den nationalen Ak­tionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt (III-117 d.B.)

*****

10.34.30Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Doris Bures: Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 2773/J der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Echte Strukturreformen und völlige Transparenz für ein enkelfittes Gesundheitssystem“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 7 und 8 sowie 10 bis 12 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 95, FPÖ 88, Grüne 74 sowie STRONACH und NEOS je 39 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.36.301. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Bericht der Bun­desregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2013) (III-100/276 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 43

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


10.36.44

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bun­desminister! Herr Bundesminister! Zunächst möchte ich die Gäste aus Oberösterreich, aus Grieskirchen, die auf der Galerie Platz genommen haben, ganz herzlich hier bei uns im Hohen Haus begrüßen. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zum Sicherheitsbericht, Frau Bundesminister! Der Sicherheitsbericht ist das Werk, das eigentlich das Versagen der Bundesregierung und der Innenministerin in Zahlen gegossen aufzeigt. Wenn man sich diesen Sicherheitsbericht durchliest, dann wird ei­nem eigentlich schwummerig vor Augen.

Ich fasse ein paar Punkte heraus: die Eigentumskriminalität, die vor allem in der Hand der Tätergruppen aus dem Balkan liegt; die türkischen kriminellen Organisationen, die in Österreich seit Jahren aktiv sind, vor allem im Bereich Suchtmittelhandel, Waffen­handel, Schlepperei, Schutzgelderpressung, Wirtschaftsdelikte; Tätergruppen aus Ge­orgien, Moldau und der Russischen Föderation, hier insbesondere Tschetschenen, wo­bei den weitaus größten Anteil der eurasischen Tätergruppen mittlerweile die Tsche­tschenen einnehmen – nicht laut FPÖ, sondern das steht hier in Ihrem Bericht –, und zwar in den Bereichen Raubüberfälle, Einbrüche, Kfz-Verschiebungen, Suchtgifthan­del, Schlepperei und so weiter. Man könnte das jetzt endlos weiter fortsetzen.

Wenn man sich anschaut, dass allein im Bereich Einbruch in Wohnungen und in Wohn­häuser im Jahr 2013 ein Anstieg von 7,1 Prozent zu verzeichnen ist –16 548 Anzei­gen – und dass zur Aufklärung nicht einmal 10 Prozent gelangt sind, dann ist das das wahre Versagen, Frau Bundesminister, das Sie uns heute hier darlegen. (Abg. Stra­che: Man kann doch die Realität nicht wegdiskutieren! Das ist ja unglaublich!) Sie ha­ben nicht einmal einen Ansatz. Sie schreiben dann auch noch in den Bericht, das Pro­blem bei den Einbrüchen ist, man hat keine Anhaltspunkte. Ja aber das wäre doch Ihre Aufgabe, hier endlich Anhaltspunkte und Ideen zu bringen, wie man denn genau diese Kriminalität endlich einmal runterdrücken könnte! (Beifall bei der FPÖ.)

Suchtgiftkriminalität – beispielsweise in Wien ein Anstieg um 10 Prozent! Da geht es vor allem in Wien um die zentralafrikanischen Tätergruppen, während es in den westli­chen Bundesländern die Tätergruppen aus Nordafrika sind. Frau Bundesminister, das sind alles Dinge, die längst bekannt sind. Das ist seit Jahrzehnten so. Wir warnen seit Jahrzehnten.

Das geht jetzt auch ein bisschen in die Richtung der Grünen: Wie viele dieser Täter sind denn über die Asylschiene nach Österreich gekommen? Das weisen Sie hier lei­der nicht aus. Aber da sage ich Ihnen schon ganz ehrlich, das ist Asylmissbrauch vom Feinsten: Wir holen uns Leute ins Land, die dann nichts anderes zu tun haben, als ein­brechen zu gehen, stehlen zu gehen oder Suchtmittel zu vertreiben! (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, in den letzten Wochen hat sich gerade in Wien die Suchtgiftpro­blematik ganz massiv verstärkt. Es gibt ganz große Widerstände in der Bevölkerung. Aber von der Innenministerin hat man dazu nichts gehört. Jeden Tag sind alle Zei­tungen – Sie können sie aufschlagen: heute in „Heute“, heute in der „Kronen Zeitung“ – voll mit der Suchtgiftproblematik. Nur die Innenministerin hat keine Meinung dazu, die sagt nichts dazu.

Einbrüche, Steigerung der Kriminalität in manchen Wiener Bezirken um bis zu 90 Pro­zent! Frau Bundesminister, jetzt erklären Sie uns einmal, wie es denn sein kann, dass


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 44

es im 19. Wiener Gemeindebezirk beispielsweise 80 Prozent Steigerung bei den Ver­brechen gegen Leib und Leben gibt! Wie kann denn so etwas passieren, innerhalb ei­nes Jahres 80 Prozent? Dafür muss es doch Gründe geben. Da muss es Ursachen­forschung geben. (Ruf bei der SPÖ: Niedrige Ausgangsbasis!) Niedriger Ausgangs­punkt?

Kollege Amon hat heute hier von diesem Rednerpult aus auch gesagt, Wien ist eine der sichersten Städte oder die sicherste Stadt in Europa. (Abg. Kickl: Er ist Steirer!) Dazu muss ich sagen, ich weiß nicht, warum Sie nicht mit Ihren Kollegen in Wien spre­chen. (Zwischenruf des Abg. Strache.) Sprechen Sie doch mit den Bezirksvorstehern, die Sie noch haben, zum Beispiel mit Herrn Tiller, der in den Medien laut aufschreit und sagt, er hält das nicht mehr aus, er weiß nicht, wie der Bezirk gegensteuern kann. – Das ist Aufgabe der Bundesbehörde! Es ist Aufgabe der Polizei, hier für Sicherheit zu sorgen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wien ist eine der unsichersten Städte geworden, und jährlich explodiert die Kriminalität auf ein weiteres Maximum. Und es wird nichts getan, Frau Bundesminister! Von Ihnen kommen immer nur lapidare Sätze wie: Na ja, jetzt kommt dann mehr Polizei!, oder: Wir sperren die Polizeiwachzimmer, denn dann wird die Sicherheit erhöht, dann ist das Sicherheitsgefühl für die Menschen besser! – Na bravo. Das hat nicht funktioniert, ist aber Ihre einzige Antwort darauf gewesen.

Sie lassen die Menschen nicht nur in Wien, sondern in ganz Österreich im Stich und legen uns diesen Kriminalitäts- und Sicherheitsbericht (die Rednerin hält diesen in die Höhe) vor. Wenn Sie ihn durchblättern, sehen Sie, was alles sehr stark angestiegen ist, nämlich alles, was rot ist, zeigt eine Steigerung von mehr als 30 Prozent. Das legen Sie vor, und das ist das in Zahlen gegossene Unvermögen und zeugt von der Unwillig­keit dieser Bundesregierung und vor allem auch Ihres Ressorts. (Beifall bei der FPÖ.)

10.41


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Amon. 4 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Kickl – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Amon –: Ein Steirer in Wien, der kennt sich nicht aus! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Amon – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wenn da ein Kärntner zwischenruft, bin ich beruhigt!)

 


10.41.56

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal: Heu­te ist ein bisschen der Verunsicherungstag durch die FPÖ (Abg. Strache: Man zitiert aus dem Sicherheitsbericht und verunsichert!), denn alles ist katastrophal, alles ist fürchterlich – Wien, Österreich, alles ist unsicher, alles ist fürchterlich.

Ja, Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein, mit Statistiken kann man halt schon manchmal, wie man weiß, die Dinge darstellen, wie man gerne möchte. (Abg. Belakowitsch-Je­newein: Das sind schon Ihre Statistiken!) Denn wenn Sie etwa sagen, der Anstieg bei den Drogendelikten beträgt 10 Prozent, dann zeigt das sehr deutlich, wie aktiv die Polizei in diesem Bereich ist, denn wenn die Polizei intensiver in Themen hineingeht, dann haben Sie natürlich im Sicherheitsbericht einen höheren Prozentsatz. Das ist der Grund dafür, Frau Belakowitsch-Jenewein (Rufe bei der FPÖ: Ach so!), und nicht, weil die Polizei hier nicht aktiv ist! Das ist falsch. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

Sie können all das ins Lächerliche ziehen. (Abg. Strache: Das machen schon Sie selbst! – Abg. Kickl: Herr Amon, dann brauchen wir 100 Prozent Steigerung bei den Drogendelikten!) Dass Wien eine der sichersten Städte der Welt ist, ergibt sich ja auch aus dem subjektiven Empfinden der Menschen. (Abg. Deimek: Erzählen Sie das den Bürgern!) In der Frage der Lebensqualität matcht sich Wien ständig mit Zürich um den


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ersten Platz weltweit, und das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen. Das heißt natürlich nicht, dass man individuell das, was an Kriminalität passiert, gering schätzt, ganz im Gegenteil.

Schauen wir uns die Zahlen an: Im Jahr 2013 wurden 546 396 Delikte insgesamt in Österreich angezeigt, das ist eine Senkung um 0,3 Prozent, die Aufklärungsquote lag bei 43,1 Prozent. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Also alles besser geworden!)

Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang viele Zahlen vorlesen. Die Gesamtkriminali­tät – damit man auch einen Vergleich zum heurigen Jahr hat, was ja viel spannender ist, als sich allein an der Vergangenheit zu orientieren – weist von Jänner bis Juni 2014 einen Rückgang um 1,74 Prozent im Vergleich zum Jänner bis Juni 2013 auf. Die Ent­wicklung ist also auch da positiv, nämlich ein Rückgang an Kriminalität, Frau Dr. Bela­kowitsch-Jenewein. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das merken die Menschen vor al­lem!)

Ich erinnere mich sehr gut daran, dass, als die SOKO Ost eingeführt wurde, als die SOKO KFZ eingeführt wurde (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dass die Kriminalität in Wien weiter explodiert ist!), Sie all das ins Lächerliche gezogen haben. Fest steht je­doch, dass gerade durch diese Maßnahmen seit dem Jahr 2010 die Delikte in diesem Bereich sukzessive zurückgegangen sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wo denn? In Wien ist alles angestiegen!) Also richtige Maßnahmen, die die Frau Bundesminis­terin und ihre Vorgänger hier gesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ha­ben Sie den Bericht nicht gelesen?)

Ich habe den Bericht im Gegensatz zu anderen sehr genau gelesen (Abg. Belako­witsch-Jenewein: Offensichtlich haben Sie ihn nicht gelesen!), Herr Klubobmann Stra­che.

Und weil Sie sich heute schon darüber beschwert haben, wie die Polizei von Kürzun­gen betroffen ist: Ein bisschen schwingen da bei Ihnen offensichtlich die Personalver­tretungswahlen herein. Es ist aber objektiv nicht richtig. Das, was Sie hier sagen, hält nicht stand.

Die österreichische Polizei ist modern ausgerüstet. Abgesehen von der personenbezo­genen Ausstattung sind in den Beständen des Innenministeriums vorrätig – weil Sie das auch öffentlich kritisiert haben –: 1 900 Taschenlampen, 5 000 Einsatzgurte, 3 000 neue ballistische Schutzwesten, bis 2017 werden weitere 3 000 angeschafft. Man verfügt über mobile Bankomatkassen. Es gibt eine ausreichende Zahl von Mundstücken für Al­komaten und Vortestgeräte.

Im April 2014 wurden insgesamt 2 200 Stück Einsatzanzüge für die Spezialeinsätze ausgeliefert. Die österreichische Polizei verfügt über einen der europaweit modernsten Fuhrparks, 5 300 Dienstkraftfahrzeuge, 51 Motorboote. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie haben gesagt, beim Personal wurde eingespart: Auch da halten Ihre Vorwürfe nicht stand. Von 2009 bis einschließlich 2013 erfolgten 4 699 Neuaufnahmen (Abg. Strache: Der natürliche Abgang wird nicht einmal gedeckt! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was erzählen Sie denn da?), dem stehen 3 683 natürliche Abgänge, Pensionierungen, gegenüber. Das sind netto 1 000 Polizistinnen und Polizisten mehr. 1 000 mehr, Herr Kollege Strache, und nicht weniger! Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Strache.)

Der Frau Bundesministerin ist es darüber hinaus gelungen, bis 2018 noch einmal 1 000 Planstellen zusätzlich für die Polizei zu erreichen. Herzlichen Glückwunsch, Frau Bundesministerin, dazu, dass Ihnen das gelungen ist!

Eine moderne Polizei braucht auch moderne Strukturen. Sie, Frau Minister, haben ein Immobilienkonzept vorgelegt, von dem Sie, Kollege Strache, der Meinung waren, dass


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durch die Zusammenlegung von Polizeiinspektionen mehr Unsicherheit geschaffen wird. Aber Sie wissen, dass München weniger Polizeiinspektionen hat als Wien und ein paar Einwohner mehr, die Hälfte nämlich, im Übrigen bei etwa gleicher Aufklärungs­quote. (Abg. Strache: Aber mehr Planstellen als wir!)

Und gerade diese Zusammenlegung, die mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausverhandelt worden ist, hat nicht zum Abbau einer einzigen Planstelle geführt, Herr Kollege Strache. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber zur Explosion der Kriminalität!) Es bringt also nicht weniger Sicherheit, sondern mehr Sicherheit.

Diese Bundesministerin ist die richtige und setzt auf die Sicherheit unserer Bevölke­rung und nicht auf Verunsicherung, wie Sie das als FPÖ permanent tun. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.47


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. Ich stelle die Uhr auf 5 Minuten. – Bitte.

 


10.48.00

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­ter! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Den Sicherheitsbericht 2013 kann man mit ge­mischten Gefühlen sehen, auf der einen Seite haben wir einen rückläufigen Trend der Anzeigen (Abg. Pendl: Hört! Hört!) – 2004 waren es noch 643 648 Fälle, und jetzt ha­ben wir 546 396 Fälle (Abg. Strache: Weil es eh keinen Sinn macht!); den Rückgang kann man positiv sehen, in Wien jedoch gibt es eine Steigerung von 4,7 Prozent (Abg. Strache: Hört! Hört! Steigerung!), österreichweit einen Rückgang von 0,3 Prozent –, aber man muss natürlich – und jetzt komme ich dazu –, wie Kollege Amon vorhin rich­tig gesagt hat, eine Statistik genau ansehen, denn eine Statistik nimmt sehr viel an.

Kollege Amon, wenn es den Leuten schon zu dumm wird, Anzeigen zu erstatten, wenn sie nämlich sagen, dass das ohnehin keinen Wert hat, weil nichts mehr aufgeklärt wird, und daher keine Anzeige erstatten, dann kann man dadurch die Anzeigenzahl auch hi­nunterdrücken. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Meine Damen und Herren, das muss man auch einmal andenken.

Bei den Kfz-Diebstählen gibt es eine leichte Steigerung. Auffallend ist, dass hier aus­ländische Tätergruppen, vor allem aus Polen, tätig sind. Da bekommt die Redewen­dung: Machen Sie Urlaub in Polen, Ihr Auto ist schon dort!, eine ganz andere Bedeu­tung. Aber ich möchte das nicht ins Lächerliche ziehen.

Man muss sich natürlich hier schon fragen, warum es diesen Tätern so leicht gemacht wird, die Fahrzeuge von Österreich außer Landes zu bringen, und da, muss man sa­gen, fehlen uns schon in vielen Bereichen die Grenzkontrollen und die verstärkten Spe­zialeinheiten, die SOKO Ost und so weiter, die aufgrund der budgetären Lage nicht die nötigen Mittel zur Verfügung haben.

Meine Damen und Herren! Es fehlen Überstunden, die die Beamten leisten können, und es fehlt an Personal, auch wenn hier immer diese 1 000 Beamten angeführt wer­den. Diese zusätzlichen 1 000 Beamten muss man nämlich auch wieder relativ sehen, denn wir haben sehr viele weibliche Beamtinnen, aber auch Männer, die in Karenz gehen, die dann nur teilweise da sind, und dann schaut das Ganze schon wieder ganz anders aus, und es fehlt wirklich auf den Dienststellen das Personal. (Zwischenruf des Abg. Pendl.)

Meine Damen und Herren, ich möchte einen Fall anschneiden, der mir vor ein paar Ta­gen zugetragen worden ist und der mich sehr geärgert hat.

Einem tschetschenischen Asylwerber wird von einer Suchtgiftgruppe nachgewiesen, dass er 60 000 € nach Tschetschenien überwiesen hat. Und jetzt kommt´s, Herr Bun-


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desminister – und wir müssten schon einmal darüber nachdenken, ob da nicht das Ge­setz geändert werden sollte –: Die Kollegen haben diesem Asylwerber das nachweisen können, aber – und jetzt kommt der Punkt – er hat dann behauptet, er hätte das von ei­nem Türken bekommen, dessen Namen er jetzt nicht sagen kann – muss er auch nicht –, und er hätte das Geld für einen Spitalbau in Tschetschenien dorthin gebracht. Er ist dorthin gefahren und hat das Geld hingebracht. Das ist natürlich schon interes­sant.

Das Problem ist: Da muss nicht der tschetschenische Asylwerber beweisen, woher er die 60 000 € hat, sondern die Polizei muss ihm beweisen, dass er sie zu Unrecht er­halten beziehungsweise aus dem Drogenhandel finanziert hat.

Das ist ein großes Problem, Herr Bundesminister, weshalb ich Sie hier auffordern möchte, darüber nachzudenken und die gesetzlichen Möglichkeiten für die ermitteln­den Beamten zu verbessern, sodass man da besser rankommt. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine Damen und Herren, wir haben vor Kurzem in einem Medienbericht von einem FSG-Personalvertreter gelesen, der sich geärgert hat, dass die Beamten zu wenig Ta­schenlampen haben. Das ist richtig, die neuen Taschenlampen werden nur an die jun­gen Beamten ausgegeben, nicht aber an die älteren Beamten – wie meine Altersklas­se; ich brauche sie jetzt zwar nicht, weil ich im Innendienst bin, aber bei Schieß­übungen fällt mir halt auf, dass man mit der großen Stablampe ein Gebäude nicht durchsuchen kann (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz), da sie dann zu schwer wird. Das ist schon ein Problem, da fehlt es an der Ausrüstung.

Aber, meine Damen und Herren, anstatt über Taschenlampen nachzudenken, sollten wir besser darüber nachdenken, ob wir ein eigenes Exekutivdienstgesetz schaffen, denn die Exekutivbeamten hängen immer an den Lehrern. Und wenn es darum geht, in der Mittagspause durchzuarbeiten, dann werden die Exekutivbeamten hervorgehoben, aber dann, wenn es wirklich um die Belange der Exekutive geht, hat man das wieder vergessen. (Beifall des Abg. Strache.) Ich habe einen entsprechenden Antrag einge­bracht, wir werden ihn im nächsten Monat im Verfassungsausschuss behandeln.

Ich habe einen weiteren Antrag eingebracht, Frau Bundesminister, es geht um 50plus. Sie haben immer gesagt, die letzten Jahre immer, dass die Beamten 50plus eine Bes­serstellung erhalten sollen. Ich habe Ihnen hier den Antrag mitgebracht, für den Fall, dass Sie ihn noch nicht gesehen haben. Dieser Antrag hat etwas für sich. Bitte unter­stützen Sie uns, überzeugen Sie Ihre Kollegen hier im Parlament, sodass sie diesem Antrag zustimmen.

Ich bringe nun noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, in welcher ei­ne finanzielle und personelle Mittelerhöhung für die beiden Sonderkommissionen vor­gesehen ist.“

*****

Meine Damen und Herren, bitte unterstützen Sie diesen Antrag.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 48

Und zum Schluss, weil es so schön ist: Wir brauchen dringend ein eigenes Exekutiv­dienstgesetz. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strache.)

10.53


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 „Bericht des Ausschusses für innere An­gelegenheiten über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Ös­terreich (Sicherheitsbericht 2013) (III-100/276 d.B.)“

„Sicherheitspolitische und wirtschaftliche Entwicklungen haben weltweit Auswirkungen auf Migrationsströme. So ist im Lichte des andauernden innerstaatlichen Konflikts in Syrien ein anhaltender Migrationsstrom Richtung Europa zu erwarten. Der „Arabische Frühling“ in Teilen Nordafrikas hat neben einer sicherheitspolitischen Destabilisierung auch wirtschaftliche Folgen, wie Arbeits- und Perspektivlosigkeit. Die Zahl der Flücht­linge aus Nordafrika ist im Jahr 2013 stark gestiegen. Für das Jahr 2014 konnte ein stetig anhaltender Zustrom (derzeit schon mehr Flüchtlinge als im gesamten Jahr 2013) aus Nordafrika registriert werden. Der Migrationsstrom aus der russischen Teilrepublik Tschetschenien aus sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Gründen ist weiterhin auf einem hohen Niveau. Die meisten festgestellten Grenzübertritte erfolgten aus Ita­lien (44%) und Ungarn (33%).“

Mit Jänner 2013 wurden die Sonderkommission Schlepperei Nord in der Landespolizei­direktion Niederösterreich (Sitz in Traiskirchen) und die Sonderkommission Schlep­perei Süd in der Landespolizeidirektion Burgenland (Sitz in Eisenstadt) eingerichtet. Ziel ist es, international agierende Schleppernetzwerke durch gemeinsame, internatio­nale strategische und operative Steuerung von großen Ermittlungsverfahren nachhaltig auszuschalten und eine deutliche Reduzierung der Schlepperaktivitäten nach und durch Österreich zu bewirken.

Die Sonderkommission Schlepperei Nord (Traiskirchen) ist schwerpunktmäßig verant­wortlich für die Bekämpfung der Schleppernetzwerke betreffend russische Staatsange­hörige/Tschetschenen, Kaukasus, Nord- und Ostrouten und dergleichen sowie für die Schlepperrouten über den Flughafen Wien-Schwechat.

Die Sonderkommission Schlepperei Süd (Eisenstadt) ist schwerpunktmäßig verant­wortlich für die Bekämpfung der Schleppernetzwerke in der Balkanregion, in Südost­europa, Kleinasien, Pakistan, Afghanistan, Syrien und dergleichen. Laut einem Bericht in „Polizei aktuell“ bestehen die SOKO-Schlepperei SÜD und die SOKO-Schlepperei NORD lediglich aus jeweils 12 Exekutivbediensteten (SUMME: 24).

Im Jahr 2013 wurden insgesamt 27.486 Personen aufgegriffen. Das bedeutet im Ver­gleich gegenüber 2012 (24.375 Personen) eine Steigerung von 13%. Die Zahl der Schlepper stieg von 235 (2012) auf 352 (2013) und die Zahl der rechtswidrig Eingereis­ten/Aufhältigen von 11.714 (2012) auf 14.811 (2013). Bei der Zahl der geschleppten Personen gab es einen geringfügigen Rückgang von 12.426 (2012) auf 12.323 (2013).

In diesem Bericht sind die Dunkelziffern naturgemäß nicht berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Zahlen weit höher ausfallen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 49

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, in welcher ei­ne finanzielle und personelle Mittelerhöhung für die beiden Sonderkommissionen vor­gesehen ist.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. 4 Minuten Re­dezeit. – Bitte.

 


10.53.54

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Kollege Darmann, ich habe dich ja als Sachpolitiker in vielen Sparten in Verhandlungen und Diskussionen wirklich schätzen gelernt, wir haben auch immer gut miteinander „können“, aber in der heutigen Aktuellen Stunde hast du dich hier an das Rednerpult gestellt und gesagt, dass Lan­deshauptmann Kaiser Kärnten wegen der Asylfrage ins Chaos stürzt. (Abg. Belako­witsch-Jenewein: Wir sind schon beim Sicherheitsbericht!) Dazu muss ich dir sagen: Wenn jemand Kärnten ins Chaos gestürzt hat, dann waren das deine Freunde, aber das habt ihr anscheinend vergessen. Ob es „FPÖ“ oder „BZÖ“ geheißen hat, lassen wir heute dahingestellt, denn es bringt uns ja in einer Sachdiskussion nicht weiter, wenn ständig ein anderes Jankerl angezogen wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

So wie das Asylwesen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, hat der Bund, die Republik jetzt leider Gottes die Aufgabe, im Rahmen einer Gewaltanstrengung die Fehler, die ihr gemacht habt, auszumerzen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir sind jetzt beim Si­cherheitsbericht!), und das kostet viel Geld, jeden Steuerzahler.

Aber bleiben wir beim Sicherheitsbericht, schauen wir ihn uns an – man könnte aus je­dem einzelnen Bereich einen Punkt herausnehmen –: Generell gehen die Verbrechen zurück. Wir haben die zweithöchste Aufklärungsquote seit zehn Jahren. Das ist das Verdienst unserer Polizistinnen und Polizisten, und diesen müssen wir Dankeschön sagen und den Rücken stärken. Wir müssen versuchen, nicht nur planstellenmäßig – wie das die Regierung macht; das wird schon zwei Legislaturperioden hindurch ge­macht –, sondern auch im Ausrüstungsbereich zu helfen, das ist überhaupt keine Frage.

Ich sage, jede einzelne Straftat ist eine zu viel, aber wir sollten uns auch immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass im Sicherheitsbereich die beste Investition im Bereich der Prävention eine gute Sozialpolitik und eine gute Bildungspolitik sind, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, ebenso eine ordentliche Arbeitsmarktpolitik. Das ist das Fundament, die Grundlage des gesamten Sicherheitsbereiches.

Da es ständig um Wien geht – der Wahlkampf wird erst in einiger Zeit beginnen, aber diese Diskussion werden wir wahrscheinlich bis zum Gemeinderatswahlkampf, bis zu den Wahlen in Wien haben, das wissen wir –, muss ich sagen: Man sollte ehrlich sein und sagen, wie die Zahlen wirklich ausschauen.

Schaut euch die Planstellen genau an! Schaut euch die Profile der einzelnen Kriminal­bereiche genau an! Das Allerwichtigste, darin waren wir uns immer einig, ist, dass die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 50

Verbrechen, die das Problem sind, rückläufig sind. Gleichzeitig sind in diesen Berei­chen die Aufklärungsquoten hoch.

Wir können über alle Hühnerdiebe-Geschichten diskutieren – die will ich auch nicht –, aber das Wesentliche ist – und dafür bedanke ich mich wirklich bei der gesamten Re­gierung, denn das war nicht leicht in den Regierungsverhandlungen, nicht nur die 1 000 Planstellen –, dass wir 1 200 Polizistinnen und Polizisten in Spezialbereichen schulen und ausbilden, da wir leider immer mehr Professionalität auch bei jenen vor­finden, die das ausnutzen und Verbrechen begehen. Das ist ein Problem, daher müs­sen wir uns auch entsprechend rüsten.

Ich weiß, dass wir alle, von den Berichterstattungen angetrieben, viel kritisieren, aber das, was in diesem Bereich geleistet wird, kann sich sehen lassen. Und ich bin über­zeugt davon, wir haben schon, bevor noch irgendjemand da wegen der IS-Geschichte gezündelt hat, ein neues BVT-Gesetz vorbereitet.

Wir sind in Wirklichkeit in allen Bereichen vor all diesen Entwicklungen, nur braucht man, wenn man das rechtsstaatlich und demokratiepolitisch sauber regeln möchte, ge­wisse Zeit dazu. Wir arbeiten daran, und ich bin überzeugt davon, dass wir, wenn wir die Entwicklung der letzten Jahre beibehalten können, was unsere Sicherheitsbereiche betrifft, entsprechende Erfolge haben werden; Erfolge, indem wir die Verbrechen und Vergehen weiter zurückdrängen und verhindern. Und dazu sollten wir alle einen Bei­trag leisten.

Herr Bundesminister, es bleibt dir ja wirklich nichts erspart. Es ist nicht lustig, mit dem Strafvollzug ständig in den Schlagzeilen zu stehen. Das hat zwar mit dem Sicherheits­bericht nichts zu tun, aber man wird darüber nachdenken müssen, wo man ansetzt, da­mit man, nicht nur, was die Sicherheit betrifft, sondern auch, was den Gesamtvollzug betrifft, mit dem Maßnahmenvollzug, zu einer Lösung kommt, damit wir nicht ununter­brochen über die Medien die Diskussion haben, was überall passiert.

Ich lade Sie ein, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Interesse der Österrei­cherinnen und Österreicher mit uns konstruktiv gute Lösungen zu verhandeln und nicht ununterbrochen tagespolitisch zu diskutieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

10.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesmi­nisterin Mikl-Leitner. Ich erteile ihr das Wort.

 


10.59.01

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Geschätzte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Wenn in der heutigen Parlamentssit­zung das Thema Sicherheit im Mittelpunkt steht, können wir wahrlich stolz sein: stolz auf die Arbeit unserer Polizei, stolz sein auch darauf, dass Österreich eines der si­chersten Länder auf der ganzen Welt ist und dass gerade wir seitens der Polizei in vie­len Bereichen im internationalen Vergleich ganz vorne liegen und in vielen Bereichen auch Vorbild sind. Egal ob im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, im Bereich des Asyls, im Bereich der Terrorbekämpfung, in vielen Bereichen sind wir Vorbild.

Dass wir gut unterwegs sind, zeigt nicht nur der Vergleich der letzten Jahre, sondern das zeigt auch der Sicherheitsbericht für das Jahr 2013, der uns im Gesamten ein gu­tes Zeugnis ausstellt, wenn man auch zweifelsohne die eine oder andere Zahl heraus­greifen und da und dort Kritik üben kann. Aber wenn es in den letzten Jahren gelungen ist, im Bereich der Kfz-Diebstähle eine Halbierung zustande zu bringen, und jetzt even­tuell ein Anstieg zu verzeichnen ist, dann ist das nichtsdestotrotz auch ein Erfolg, weil


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 51

man derartige Vergleichszahlen immer im long run sehen und den Langzeitvergleich anstellen muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich darf diesen Langzeitvergleich nur anhand einer Zahl anstellen, nämlich generell der Kriminalität, den Delikten. So waren es im Jahr 2013 in etwa 540 000 Delikte, 540 000 Anzeigen, während es im Jahr 2004 um die 640 000 Anzeigen gab, das heißt im Vergleich von 10 Jahren eine Reduktion von 100 000 Delikten. Eine Erfolgsge­schichte, wo die Polizei wirklich Großartiges zustande gebracht hat, wo ich auch heute unseren Polizistinnen und Polizisten ein ganz großes und herzliches Danke sagen möchte für ihre hervorragende Arbeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber nicht nur diese Zahl zeigt, dass wir gut unterwegs sind, sondern vor allem auch der Rückgang im Jahr 2013. Hier können wir allein im Jahr 2013 1 631 Anzeigen weni­ger und ein Plus im Bereich der Aufklärungsquote verzeichnen. Diese Aufklärungs­quote lag im Jahr 2013 bei mehr als 43 Prozent. (Präsident Kopf übernimmt den Vor­sitz.)

Diese Statistik ließe sich in den einzelnen Kriminalitätsfeldern auf alle Fälle erfolgreich fortsetzen, aber neben der Repression ist uns selbstverständlich auch der gesamte Be­reich der Prävention, in den wir auch permanent investieren, ganz, ganz wichtig.

Auch hier eine positive Bilanz: Allein im Jahr 2013 ist es gelungen, mehr als 385 000 Personen im Wege unserer Kriminalpräventionsmaßnahmen zu informieren, ist es gelungen, mehr als 385 000 Personen zu erreichen. Das ist ein Plus von mehr als 74 900 Beratungen, die gemacht worden sind, entweder in unseren Beratungszen­tren oder direkt vor Ort.

Die SOKO-Ost. – Auch der Sicherheitsbericht 2013 zeigt den Nutzen der SOKO-Ost auf. So finden Sie in diesem Sicherheitsbericht, dass allein im Jahr 2013 442 000 Fahn­dungsanfragen gestellt worden sind, dass aufgrund dessen 129 Straftäter festgenom­men werden konnten, 504 verwaltungspolizeiliche Festnahmen erfolgen konnten und es zu 248 Sicherstellungen gekommen ist. Das heißt im wahrsten Sinne des Wortes: eine Erfolgsgeschichte der SOKO-Ost, und deswegen werden wir die SOKO-Ost auch weiterführen. Wir haben vor einigen Wochen mit unserer Langfristaktion begonnen, nämlich überraschende Schwerpunktaktionen in unseren Grenzräumen durchzuführen, damit wir auch weiterhin sowohl Kriminellen als auch Schleppern den Kampf ansagen und zeigen, dass wir hier null Toleranz walten lassen.

Wir wissen selbstverständlich, dass sich all die verschiedenen Kriminalitätsformen per­manent ändern und neue Kriminalitätsformen hinzukommen. Neue Kriminalitätsformen, da denke ich vor allem an den gesamten Bereich der Cyberkriminalität, und wir setzen auch in diesem Bereich nicht nur auf Repression, sondern vor allem auch auf Prä­vention.

Auch hier eine Erfolgszahl, allein wenn ich den Vergleich erstes Halbjahr 2014 zum ersten Halbjahr 2013 hernehme: Die Anzeigen sind in diesem Zeitraum um 14,8 Pro­zent zurückgegangen, und auch hier konnte die Aufklärungsrate gesteigert werden, gibt es doch einen Anstieg der Aufklärungsquote, die mittlerweile bei mehr als 45 Pro­zent liegt, im Ausmaß von 4,7 Prozent. Das heißt, auch in diesem neuen Bereich zeigt sich der Erfolg, zeigen unsere Maßnahmen letztendlich auch Wirkung.

Auch dem gesamten Bereich Cyberkriminalität, Cybersicherheit haben wir ein eigenes Kapitel im Regierungsübereinkommen gewidmet, wo ich auch dem Koalitionspartner ein herzliches Danke für diese Schwerpunktsetzung sage. Wir haben gemeinsam ver­einbart, dass wir in dieser Regierungsperiode auch ein Cyber-Sicherheitszentrum im Innenressort installieren werden. Ein Projekt, das mit 31. Dezember 2017 voll abge­schlossen sein soll.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 52

Was wollen wir damit? – Wir wollen damit in Zukunft aussagekräftige Lagebilder skiz­zieren können, wir wollen damit vor allem auch Informationsaustauschprozesse und Eskalationsprozesse festlegen. Dazu braucht es natürlich alle Stakeholder, das Bun­desministerium für Inneres, das Verteidigungs- und andere Ressorts, auch die Wirt­schaft und die Industrie, die wir mit hereinnehmen müssen, um diese Prozesse festzu­schreiben, um im Worst Case auch erfolgreich sein zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Thema, das heute schon angesprochen wurde, ist das gesamte Feld Asyl- und Fremdenrecht. Ja, hier stehen wir vor ganz großen Herausforderungen. Hatten wir im Jahr 2013 einen Anstieg an Asylanträgen von 0,5 Prozent, verzeichnen wir mit Ende September 2014 bereits einen Anstieg von 27,5 Prozent. Warum und wieso das so ist, haben wir heute schon analysiert: zahl­reiche Krisenherde, wo Tausende, ja Millionen von Menschen vor Terror und Gewalt flüchten müssen.

Da bitte ich auch vor allem die FPÖ zur Kenntnis zu nehmen, dass es der Koalition ganz wichtig ist, hier ganz klar zu differenzieren zwischen legaler Migration und ille­galer Migration, und dass wir uns dagegen verwehren, dass Sie seitens der FPÖ per­manent versuchen, Asylwerber zu kriminalisieren. Das lehnen wir aufs Entschiedenste ab! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

Auch im Bereich des Staatsschutzes stehen wir, wie Otto Pendl angesprochen hat, vor ganz großen Herausforderungen – nicht nur, weil wir wissen, dass gerade im Bereich des Rechtsextremismus die Zahlen aus dem Jahr 2013 alarmierend sind: Auch hier gibt es Steigerungen, nämlich im Ausmaß von 10,6 Prozent, aber Gott sei Dank auch einen Anstieg unserer Aufklärungsquote, die mittlerweile bei mehr als 58 Prozent liegt. Auch der Kampf gegen den Terrorismus fällt in diesen Bereich, so wie andere He­rausforderungen, wie der Kampf gegen Cyberkriminalität, der Schutz kritischer Infra­struktur, um hier nur einige zu nennen, die dazu führen, dass wir uns auch im Bereich des Staatsschutzes neu aufstellen müssen, den Staatsschutz neu diskutieren und re­formieren müssen.

Gerade wenn wir von „neu Aufstellen des Staatsschutzes“ reden, geht es darum: Wie können wir weiterhin für die Republik, wie können wir den Österreicherinnen und Ös­terreichern Sicherheit garantieren, wie können wir sie weiterhin schützen? Was braucht es dazu? Wie muss der Staatsschutz aufgestellt werden? Und da braucht es eine ganz breite und umfassende Diskussion, da braucht es vor allem auch Transparenz.

Wir haben die Diskussion vor dem Sommer eingeleitet, wo wir alle Parlamentsparteien eingeladen haben, sich an diesem Diskussionsprozess zu beteiligen. Es geht uns aber darum, nicht nur die Parlamentsparteien zu beteiligen, sondern auch die Zivilgesell­schaft, die NGOs, um zu einer gemeinsamen tragfähigen Lösung bis zum Sommer nächsten Jahres zu kommen. Ich bin fest davon überzeugt, wenn wir in dieser Qualität und mit dem Tempo weiterarbeiten, wird uns das auch gelingen, und ich stehe auch nicht an, ein ganz herzliches Danke zu sagen für den Start dieser Diskussion, dieses Diskussionsprozesses.

Ich möchte aber heute auch die Gelegenheit nutzen, mich beim Herrn Justizminister herzlich zu bedanken für die wirklich ausgesprochen gute Zusammenarbeit zwischen dem Justizressort und dem Innenressort, und noch einmal allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl seitens der Justiz als auch der Polizei ein herzliches Danke sagen für ihre Arbeit, für ihren zentralen Beitrag für die Sicherheit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.09


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Frau Bundesministerin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 53

11.10.01

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Werter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu Beginn meines Redebei­trags zum Sicherheitsbericht 2013 möchte ich sagen, dass es hier sowohl der richtige Ort als auch die richtige Zeit ist, um den heute Nacht quer durch Österreich im Einsatz befindlichen Tausenden und Abertausenden aktiven Feuerwehrleuten dafür Danke zu sagen, dass sie sich für die Sicherheit unserer Bürger eingesetzt und Sturmschäden beseitigt haben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Auch wenn die Redezeit kurz ist, muss ich doch auf zwei, drei Wortmeldungen, die vor mir abgegeben wurden, eingehen – zu Anfang gleich auf jene der Frau Bundesminis­terin, die, offensichtlich uns Freiheitlichen auch in der Asyldebatte im Rahmen der Ak­tuellen Stunde nicht zuhörend, uns vorgeworfen hat, die Freiheitlichen würden nicht zwischen nach der Genfer Flüchtlingskonvention berechtigten Asylwerbern, Wirtschafts­flüchtlingen und Asylkriminellen unterscheiden.

Geschätzte Damen und Herren! In der Tat ist es doch so – und da sollte man einmal in sich gehen, auch in dieser Bundesregierung, Frau Bundesministerin –, dass es diese Bundesregierung ist, die keinen Unterschied zwischen den Asylwerbern, die tatsächlich auf der Flucht sind und ihr Leib und Leben retten wollen, den Wirtschaftsflüchtlingen und denen, die Asyl missbrauchen, macht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Geschätzte Damen und Herren! Diese Bundesregierung lässt nämlich dem Asylmiss­brauch keine Konsequenzen folgen, und das ist der Punkt, wo wir Freiheitliche sagen: Das hätte sich schon längst ändern müssen im Sinne der Bevölkerung und im Sinne der Zukunft unseres Landes, da es ja nicht sein kann, dass genau jenen, die unser Asylsystem, unseren Sozialstaat missbrauchen, missbrauchen wollen, hier Schutz ge­währt wird zulasten jener, die diesen Schutz tatsächlich temporär benötigen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schönegger: Das glaubst du aber selber nicht!) 

Diese Problematik führt mich zur Rede des Kollegen Otto Pendl. Du kritisierst, dass ich dem Landeshauptmann von Kärnten als Vorsitzendem der Landeshauptleutekonferenz vorgeworfen hätte, er würde die Probleme nicht erkennen, die mit dem Asylchaos in Österreich einhergehen. Ich sage: Allein die Zahlen, die aus Italien bekannt sind, be­sagen, dass von vor zwei Wochen bis zum Jahresende 160 000 weitere Flüchtlinge aus Afrika, ich betone: aus Afrika – in Klammern: nach den jetzigen Statistiken über­wiegend Wirtschaftsflüchtlinge –, in Italien stranden werden, wenn sie es über das Mit­telmeer schaffen, und dann von Italien, wie bekannt, in den Rest von Europa weiter­transferiert werden und ihnen so praktisch der Persilschein für Europa gegeben wird. – Ja, was ist denn das anderes als Realitätsverweigerung auch der Landeshauptleute­konferenz, wenn gesagt wird: Damit werden wir schon zurechtkommen!? Das Bundes­land, wo sie die Grenze zu Österreich überschreiten, soll zuerst diese Flüchtlinge auf­nehmen!

Ja, wenn nur ein Bruchteil dieser 150 000 Flüchtlinge über den Süden nach Österreich kommt, was werden denn diese Bundesländer machen mit dem Großteil an Wirt­schaftsflüchtlingen, die normalerweise nach dem Dublin-II-Abkommen hier gar nichts verloren haben, generell die Flüchtlinge, die aus Italien kommen, hier nichts verloren haben, denn diese sind – ich habe das heute schon ausgeführt – nach internationalen Vereinbarungen in Italien zu behalten und dort mit entsprechenden Asylverfahren zu behandeln. Darum geht es uns!

Es gibt hier entsprechende Rechte der Republik Österreich – in Klammern: der Bürger der Republik Österreich –, und deren Wahrung fordern wir Freiheitliche ein, indem eben diese Vereinbarungen entsprechend mit Leben erfüllt gehören und wir so nicht je­des Problem an uns ziehen. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang, werte Damen und Herren, stellen wir folgenden Antrag:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 54

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, Klubobmann Strache, Dr. Walter Rosenkranz, Ku­nasek und weiterer Abgeordneter betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert auf Grund der unkontrollierten Mi­gration von Flüchtlingen, der steigenden Schleppertätigkeit und dem Kriminaltourismus schnellst möglich temporäre Grenzkontrollen durchzuführen.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.14


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Darmann soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, KO Strache, Dr. W. Rosenkranz, Kunasek und wei­terer Abgeordneter betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen

eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Ausschus­ses für innere Angelegenheiten über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2013) (III-100/276 d.B.), in der 44. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 22. Oktober 2014.

Dem Sicherheitsbericht ist im Kapitel 19.5. zu entnehmen:

„Im Jahr 2013 stellten insgesamt 17.503 Fremde einen Antrag auf Gewährung von Asyl, im Jahr 2012 17.413. Dies bedeutet eine Steigerung von 0,5 %.“

Auf Grund der großen Flüchtlingsströme und der steigenden Schleppertätigkeit, wo­durch es zu einem massiven Anstieg bei Asylwerbern in Österreich gekommen ist und die Bundesländer im Zuge der Flüchtlingsbetreuung, Grundversorgung, für die Unter­bringung der Flüchtlinge zu sorgen haben, sprachen sich in den letzten Wochen acht von neun Landeshauptmännern für die Wiedereinführung temporärer Grenzkontrollen aus:

„Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hat sich am Freitag für die Ein­führung temporärer Grenzkontrollen ausgesprochen. ()“

Die Presse online, 12.09.2014

„In der Debatte über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen wegen der Zunahme an Asylwerbern kann sich der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) „punk­tuelle Kontrollen da oder dort“ vorstellen. ()“

ORF Tirol, 17.09.2014

„Auch Landeshauptmann Pühringer für Grenzkontrollen ()“

SN online, 17.09.2014

„Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) schließt sich in der Frage der Grenzkontrollen seinen Kollegen Josef Pühringer und Günther Platter an. ()“

SN online, 18.09.2014


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 55

"Ich glaube, dass es an der Zeit ist, ein Konzept zu erarbeiten, mit dem man Grenz­kontrollen wieder einführt und zwar im Bedarfsfall von einem Tag auf den anderen": Mit diesen Worten schlug gestern Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll so wie zuvor sein burgenländischer Amtskollege Niessl Sicherheitsalarm.

Krone, 16.09.2014

„Peter Kaiser, immerhin Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, ließ dem KU­RIER durch seinen Sprecher ausrichten, er könne sich Grenzkontrollen grundsätzlich vorstellen ()“

Kurier online 17.09.2014

„Landeshauptmann-Stellvertreter Siegfried Schrittwieser. „Sollte die Union weiter nur zögerlich agieren, bin ich ebenfalls für zeitlich befristete Grenzkontrollen." ()“

Kurier online 17.09.2014

„Grenzkontrollen: Wallner dafür, wenn Sicherheitslage es erfordert ()“

Vorarlberg online, 18.9.2014

Nicht nur wegen der unkontrollierten Migration von Wirtschaftsflüchtlingen sind Grenz­kontrollen notwendig geworden, sondern auch wegen des immer stärker werdenden Kriminaltourismus. Derzeit könnten die vorwiegend osteuropäischen Einbrecherbanden völlig ungehindert ein- und mit dem erbeuteten Diebesgut auch wieder ausreisen, ohne irgendwelche Kontrollen befürchten zu müssen.

Nur mit Grenzkontrollen kann Österreich dieser unkontrollierten Ein- und Durchreise von Wirtschaftsflüchtlingen und auch Kriminellen Einhalt gebieten.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert auf Grund der unkontrollierten Mi­gration von Flüchtlingen, der steigenden Schleppertätigkeit und dem Kriminaltourismus schnellst möglich temporäre Grenzkontrollen durchzuführen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte. (Abg. Pendl: Was erzählst du uns? – Abg. Pilz – auf dem Weg zum Rednerpult –: Die Wahrheit!)

 


11.15.00

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs ein­mal einen einzigen Satz zu dem, was die Freiheitliche Partei hier ständig seit heute Früh vorbringt. Ich persönlich und, ich glaube, viele in dieser Republik mit mir sind auf leidvolle Art und Weise davon überzeugt worden, dass 10 000 Wirtschaftsflüchtlinge in Österreich einen geringeren Schaden anrichten als die Freiheitliche Partei Kärnten. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.) Und diese Dimension sollten wir immer im Auge behalten. (Abg. Rädler: Da hat er recht!)

Natürlich müssen wir auch vor Asylmissbrauch schützen, weil es da einfach auch um Steuergelder geht (Abg. Hübner: Ach so?) und um einen Umgang mit dem Asylrecht, der das Asylrecht selbst beschädigen kann. Na selbstverständlich! Aber wir müssen die Menschen auch vor regierenden Freiheitlichen schützen. (Abg. Hübner: Ja natür-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 56

lich! Vor dem Pilz auch!) Und da geht es zumindest finanziell um viel, viel mehr. (Bei­fall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Hauptschaden in dieser Republik ist nicht von Türken, Tschetschenen, Nordafrika­nern verursacht worden, sondern von kreuzbraven, heimatverbundenen freiheitlichen Politikern. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Eher von Peter Pilz!) Denen verdanken wir Hypo Alpe-Adria, Eurofighter, Telekom, und, und, und. Milliarden gehen auf ihr Konto! (Beifall bei den Grünen.)

Mich wundert es, dass sie über Wirtschaftsflüchtlinge reden, wo die Freiheitlichen selbst heute Wirtschaftsverantwortungsflüchtlinge sind. Und diese Wirtschaftsverant­wortungsflüchtlinge müssen wir auch zum Thema der Sicherheitspolitik machen. (Bei­fall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Darmann: Ein peinlicher Auftritt vom Kollegen Pilz!)

Frau Bundesministerin – und auch Herr Bundesminister –, wenn wir uns den Sicher­heitsbericht anschauen, dann fällt mir persönlich eines auf: Es hat sich zum letzten Si­cherheitsbericht fast nichts geändert. Das kann man positiv sehen und sagen, es ist nicht schlechter geworden. Das kann man aber auch kritisch sehen und sagen: Ja, was hat sich verbessert in diesem Jahr? Wo ist die Aufklärungsquote gestiegen? Wo ist die Verbrechensbekämpfung effizienter geworden? Wo gibt es ein höheres Maß an Sicher­heit? – Davon ist bedauerlicherweise in diesem Sicherheitsbericht nichts zu finden.

Wenn das eine Erfolgsbilanz der Bundesregierung, vom Justizministerium bis zum In­nenministerium, ist – und das soll es wohl sein –, dann steht in dieser Erfolgsbilanz: Es ist nichts besser, aber zum Glück im Großen und Ganzen auch nichts schlechter ge­worden.

So, und jetzt komme ich noch einmal zum großen und laut Freiheitlicher Partei zum al­les dominierenden Problem der Asylwerber und Aslywerberinnen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Dann können wir auch über Kriminalität reden!)

Da geht es um die Fähigkeit, zweistellige Zahlen lesen zu können. Wenn Sie sich die Statistiken im Sicherheitsbericht anschauen, dann haben Sie bei der Ausländerkrimi­nalität bei Rumänen einen Anteil an den Tätern von 11,56 Prozent; bei den Serben von 11,33 Prozent; bei den Deutschen von 10,83 Prozent und bei den gesamten Tätern und Täterinnen aus der Russischen Föderation – also nicht nur Tschetschenen, son­dern auch Russen anderer Nationalitäten – einen Anteil von 3,37 Prozent. Und diese 3,37 Prozent sind laut Freiheitlicher Partei die größte Tätergruppe.

Sagen Sie, können Sie nicht einmal rechnen?! Sind 3 Prozent die größte Zahl, die in der Sicherheitsstatistik vorkommt? (Abg. Walter Rosenkranz: Bei der Rede sollte man eher von Promille sprechen!) Sagen Sie, können Sie nicht bis über zehn zählen? Das dürfte in der Sicherheitspolitik eines der großen Probleme der Freiheitlichen Partei sein. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich möchte auf die Tschetschenen-Frage aus ganz bestimmten Gründen, die auch mit der FPÖ zu tun haben, jetzt nicht weiter eingehen.

Und jetzt sage ich Ihnen, was mich persönlich aufregt in der Sicherheitspolitik. Mich regt auf, wie täglich Beamtinnen und Beamte, insbesondere bei der Polizei, im Stich gelassen werden. Mich regen insbesondere in Wien die unzumutbaren Dienstzeiten auf.

Mich regt auf, wie sorglos, schlampig und verantwortungslos mit einer sogenannten Reform der Kriminalpolizei bewährte Strukturen in der Verbrechensbekämpfung in mehr als den letzten zehn Jahren zerstört und nie wieder hergestellt worden sind.

Mich regt auf, dass es kaum Beamte und Beamtinnen gibt, die in der Lage sind, den Menschenhandel, insbesondere den Handel mit Frauen, in dieser Republik wirkungs­voll zu bekämpfen. Wo ist der Schwerpunkt Menschenhandel?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 57

Das sind die wirklichen Probleme, meine Damen und Herren nicht nur von der Frei­heitlichen Partei, für die wir mehr und qualifiziertere Polizei bräuchten. (Beifall bei den Grünen.)

Mich regt ein Justizminister auf, der das illegale Glücksspiel aus dem Strafgesetzbuch streichen will, nachdem es bereits zu einer Umkehr gekommen ist, und dann, wenn Verwaltungsstrafrecht und Strafrecht kollidieren, nur das Verwaltungsstrafrecht beim Glücksspiel – und das ist eine Ausnahmeregelung – zur Anwendung kommt. Warum, Herr Justizminister, präsentieren Sie demnächst auch diesem Haus ein Vorhaben, das der Exekutive die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels in Zukunft unmöglich machen wird? Wissen Sie nicht, dass von den Abhängigen und Süchtigen in Wien die größte Tätergruppe bereits nicht mehr die Drogensüchtigen, sondern die Spielsüchtigen sind? Wissen Sie nicht, dass Parteien in diesem Haus – und das ist nicht nur eine Partei – durch finanzielle Zuwendungen eines Spielautomatenkonzerns wie Novomatic politisch gefügig gemacht worden sind? (Abg. Hübner: Welche Partei?) Warum spielt das Jus­tizministerium da mit?

Das sind die Fragen, die mich aufregen. (Rufe bei der FPÖ: Welche Partei ist das?) – Schauen Sie einmal nach in der SPÖ, schauen Sie einmal nach in der ÖVP und schau­en Sie einmal nach in der Freiheitlichen Partei, die ihren Kurs in Bezug auf Novomatic und Glücksspiel vollkommen geändert hat! (Abg. Walter Rosenkranz: Na, na, na, na!)

Wissen Sie, was mich auch aufregt? – Eine sogenannte Personalvertretung namens AUF, bei der führende Funktionäre im Strafvollzug sexueller Übergriffe an Kolleginnen und Kollegen dringend verdächtig sind. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das regt Sie nicht auf, wenn Ihre Gesinnungsgenossen im Justizvollzug Beamtinnen belästigen?! Manche von ihnen werden für derartiges Verhalten noch mit Mandaten und Funktionen belohnt?! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Jetzt reicht es aber lang­sam!) Das regt mich auf, und das hat nichts verloren in der öffentlichen Sicherheit! (Beifall bei den Grünen.) Freiheitliche Personalvertreter, die heute großen Einfluss ha­ben, sind für mich ein Zeichen für allergrößte Besorgnis. (Abg. Stefan: Das ist so un­seriös!) Ich möchte nicht zuschauen, wie in der Sicherheitsexekutive der politische Bo­densatz oben schwimmt. Das möchte ich nicht. (Abg. Stefan: Unglaublich unseriös!)

Das sind die wirklichen Probleme der Sicherheitsexekutive, und Sie können durch das Aufhetzen von Inländern und Ausländern gegeneinander nicht darüber hinwegtäu­schen, dass wir alle gemeinsam in der Sicherheitspolitik ganz, ganz andere Probleme haben.

Ja, die österreichische Polizei braucht viel mehr Unterstützung, viel mehr Ressourcen, sie braucht Gesetze, zum Teil bessere Gesetze, die sie auch exekutieren, die sie um­setzen kann, aber eines braucht sie mit Sicherheit nicht: Scharfmacher, Scharfmacher in den eigenen Reihen, Scharfmacher in diesem Parlament, die Menschen gegenein­ander aufhetzen, die wichtige Probleme der Sicherheit missbrauchen, um Menschen aufzuhetzen und daraus Kapital zu schlagen. Das braucht Österreich nicht! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Österreich braucht keine freiheitliche Unsicherheitspolitik, sondern eine mit Exekutive und Justiz gemeinsam gestaltete, verantwortungsbewusste Sicherheitspolitik! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.23


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. (Abg. Neubauer – in Richtung des auf seinen Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Pilz –: Legen Sie endlich einmal Beweise vor! Seit zehn Jahren tun Sie das nicht!)

Meine Damen und Herren, auch Frau Abgeordnete Schenk hat es verdient, vor einem zuhörenden Auditorium zu sprechen. Ich bitte, ihr Gelegenheit dazu zu geben. (Beifall


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 58

bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neubauer: Sie hätten eingreifen können, Herr Prä­sident!)

Bitte, Frau Abgeordnete Schenk.

 


11.24.03

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann den Sicherheitsbe­richt, wenn man ihn so durchliest, so und so bewerten, und meine Vorredner haben das auch gemacht. Ich für mich kann im Zusammenhang damit schon von einer ver­fehlten Sicherheitspolitik der Ministerin, dieser Regierung sprechen. Wenn die Anzahl der Anzeigen um 0,3 Prozent zurückgeht, so heißt das ja nicht, dass es weniger Ver­brechen gibt. Das heißt, dass viele schon aufgegeben haben (Abg. Belakowitsch-Je­newein: Richtig!), resigniert haben (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Richtig!) und keine Anzeigen mehr machen, und das auch deshalb, weil die Polizeiinspektionen zuhauf ge­schlossen worden sind. (Beifall beim Team Stronach.)

Frau Ministerin, ich muss Sie jetzt mit einigen Fragen konfrontieren, die mir unter den Nägeln brennen, denn schön langsam glaube ich nicht mehr, dass Sie auf der Seite der Polizistinnen und Polizisten stehen, wenn man sich vor Augen hält, dass Polizeiins­pektionen geschlossen wurden, wenn man sich vor Augen hält, dass kein Geld für die Ausrüstung zur Verfügung steht. Wir haben es in der heutigen Debatte schon gehört, es gibt für die Alkomat-Röhrchen kein Geld mehr, es gibt für die Taschenlampen kein Geld mehr  (Bundesministerin Mikl-Leitner: 1,6 Millionen! Das ist ja unglaublich! – Zwischenruf bei der ÖVP.) – Herr Kollege, Sie können sich dann gerne zu Wort mel­den, Frau Ministerin, Sie können sich dann gerne auch noch einmal zu Wort melden, aber jetzt darf ich meine Ausführungen zu Ende bringen!

Weiters wurde die DOK aufgelöst, die Disziplinaroberkommission im Bundeskanzler­amt. Mich würde interessieren, warum das gemacht wurde, denn die Disziplinarober­kommission hat mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl agiert. Sie war wahrscheinlich zu beamtenfreundlich, denn seit 1. Jänner 2014 hat die Agenden der Disziplinarober­kommission der Bundesverwaltungsgerichtshof übernommen. Meine Frage daher: War sie zu beamtenfreundlich? Warum wurde die DOK aufgelöst?

Die Behördenwillkür in Bezug auf die Ausstellung von Waffenpässen möchte ich auch noch ansprechen. Es gibt eine aktuelle Petition, die wir im nächsten Innenausschuss auch behandeln werden, denn es geht auch darum, dass Exekutivbeamte außer Dienst nicht einmal mehr den Rechtsanspruch auf einen Waffenpass haben. Wenn ein Exe­kutivbeamter verlässlich genug ist, im Dienst eine Waffe zu tragen, dann soll er das auch danach machen dürfen. (Beifall beim Team Stronach.)

Die Asylproblematik haben wir heute schon in der Aktuellen Stunde diskutiert und the­matisiert, und ich möchte dazu auch noch ein paar Worte sagen, nämlich dass die Kosten für die Grundversorgung in diesem Jahr rund 200 Millionen € für Bund und Län­der betragen werden und dass das rund 30 bis 40 Millionen € mehr sind als im letzten Jahr. Also auf der einen Seite wird in diesen Bereich sehr viel Geld investiert, auf der anderen Seite fehlt das Geld bei der Exekutive.

Auf europäischer Ebene ist das Problem der Quotenzuteilung, was die Asylanten be­trifft, auch noch nicht geklärt, Frau Minister, das haben Sie heute angesprochen. Kön­nen Sie uns aber vielleicht doch sagen, bis wann ein Schritt dahin gehend gesetzt werden wird, dass die Quotenaufteilung auf alle 28 EU-Länder gleich erfolgt und nicht die kleineren Länder und da im Speziellen auch Österreich einen großen Brocken zu tragen haben? (Beifall beim Team Stronach.)

Die Zeitungsberichte der letzten Tage etwa – 100 Wohnungseinbrüche pro Woche! – strafen diesen Bericht auch Lügen. Darin ist zu lesen, was wirklich abgeht, was wirklich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 59

passiert, und im Bericht sind geschönte Zahlen über weniger Anzeigen ausgewiesen, wie ich vorhin schon ausgeführt habe.

Ansprechen möchte ich auch noch die Causa Bakary J., weil in diesem Fall zwei Poli­zisten, die verurteilt wurden, einen Wiederaufnahmeantrag gestellt haben und dabei sehr interessante Aussagen zutage getreten sind, nämlich: dass die Polizisten damals zu ihrer Aussage genötigt wurden, dass sie zugeben sollten, etwas gemacht zu haben, das sie nach jetzigem Stand nicht gemacht haben. Wenn man in diesem Fall von schwerer Nötigung spricht, Frau Ministerin, dann muss das in Ihrem Ressort auch auf­geklärt werden, dann müssen Sie hier auch Stellung beziehen. Es kann nicht sein, dass man Polizisten nötigt, eine Aussage zu machen, die deren Existenz zerstört, und sie dann im Regen stehen lässt und nicht hinter ihnen steht.

In diesem Zusammenhang, Frau Ministerin, ist großer Aufklärungsbedarf gegeben, und ich würde Sie wirklich bitten, zu zeigen, dass Sie hinter den Polizistinnen und Polizisten stehen, und nicht nur davon zu reden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Bun­desministerin Mikl-Leitner: Nur zur Information: Das macht die Justiz! – Abg. Schenk – in Richtung Bundesministerin Mikl-Leitner –: Sie wissen aber schon, was ei­ne Polizei ist und wie da oft mit Beamten umgegangen wird?! Informieren Sie sich ein­mal! – Bundesministerin Mikl-Leitner: Frau Kollegin, ich glaube, Sie vergreifen sich im Ton!)

11.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


11.28.56

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Sehr geehrter Herr Minister! Den Sicherheitsbericht kann man auch ein bisschen zwischen den Zeilen lesen, bei der Lektüre ist nämlich auch interessant, was nicht drinsteht. Es fehlen unter anderem die großen Erfolge der Vorratsdatenspeicherung – ich wollte eigentlich nicht mehr darüber reden, aber Sie haben mich dazu motiviert –, und der Grund dafür ist einfach: Es gibt diese Erfolge nicht!

Wir erinnern uns: Die Vorratsdatenspeicherung wurde eingeführt, um wirklich schwere Verbrechen wie Terrorismus aufzuklären oder sogar zu verhindern. Bis jetzt gibt es durch die Vorratsdatenspeicherung aber keine messbaren Erfolge für solche Delikte, die – sei Dank – in Österreich auch eher selten sein dürften. Trotzdem haben die Be­hörden und das Innenministerium dieses mächtige Werkzeug lieb gewonnen, und des­wegen hat die Frau Bundesministerin zuletzt im Innenausschuss auch erklärt, dass ei­ne Nachfolgeregelung gesucht wird, und auch der Herr Minister ist an einer Neuauflage dieses Instruments interessiert.

Doch das kann nicht funktionieren und das wird auch nicht funktionieren. Der EuGH hat unmissverständlich festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung einen schwer­wiegenden Eingriff in die Grundrechte darstellt, der in keinem Verhältnis zum tatsächli­chen Nutzen steht. Der EuGH – beziehungsweise dann auch der VfGH – hat auch kei­ne Reparaturfrist festgelegt oder irgendeine Möglichkeit eingeräumt, eine Fortführung der Vorratsdatenspeicherung anzustrengen. Ganz im Gegenteil: Der VfGH hat zur un­widerruflichen Löschung der Daten angehalten; wobei uns natürlich auch interessieren würde, wie weit diese unwiderrufliche, diese unwiederbringliche Löschung fortgeschrit­ten ist.

Die Nachfolgeregelung der Vorratsdatenspeicherung ist undenkbar, weil die Vorratsda­tenspeicherung an sich irreparabel ist. Aus einem ganz einfachen Grund: Ohne Anlass ist es weder möglich, den Personenkreis einzuschränken, noch möglich, auf die Schwere des Verbrechens abzustellen. Man kann im Vorhinein einfach nicht wissen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 60

wer welches Verbrechen begeht, man muss in jedem Fall alle Daten speichern. Sobald ein Anlass vorliegt, wird nicht mehr auf Vorrat gespeichert, sondern eben anlassbezo­gen, und damit greifen schon andere sicherheitspolizeiliche Instrumente. Abgesehen davon können Behörden ohnehin auf eine Datenhaltung von zirka drei Monaten zu­rückgreifen.

Es gibt aber auch zwischen der Vorratsdatenspeicherung und den bereits verfügbaren Daten einen Bereich, der die Arbeit der Behörden erleichtern könnte, und das ist das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, das einen umfassenderen und schnelleren Zu­griff auf Daten ermöglichen würde. Natürlich ist auch diese Methode geeignet, miss­braucht zu werden, vor allem dann, wenn sie exzessiv eingesetzt wird.

Wir sind der Meinung, dass es sehr wohl auch neue Wege für die Ermittlungsarbeit ge­ben muss. In diesen Punkten muss ich Ihnen und der Frau Ministerin auch recht ge­ben, dass wir uns auf die Suche begeben müssen, um das Instrumentarium zu moder­nisieren. Das Ganze hat aber grundrechtskonform zu erfolgen. Einen entsprechenden Antrag zur Evaluierung haben wir ja bereits eingebracht. (Beifall bei den NEOS.)

11.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


11.32.21

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Was Herr Abgeordneter Pilz, der die Sicherheits­debatte gar nicht bis zum Ende verfolgen will, hier vorgetragen hat, war von geradezu grotesker Arroganz – das halten wir aber auch aus (Beifall bei der FPÖ) –, aber es war – und das ist das Bedauerliche – von einem nicht überbietbaren Zynismus.

Ich hätte ihn zum Beispiel gerne gefragt, ob er weiß – ich beziehe mich ausdrücklich auf den „Standard“ vom Juni 2012 –, dass die Gefängnisse zum Bersten voll sind. Das wissen wir alle. Aber warum?! – Weil – und das wissen Sie, Herr Abgeordneter Pendl, ganz besonders gut – 48 Prozent der Insassen in den heimischen Gefängnissen nicht gebürtige Österreicher sind. Wer kann hier nicht rechnen?! Wer kann hier nicht lesen?! Und vor allem: Wer will hier der Realität nicht ins Auge schauen beziehungsweise sie sogar verschleiern?! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Frau Ministerin, Sie haben gesagt – indem Sie uns ermahnt haben, nicht zu hetzen; das kennen wir schon lange –, dass Sie sehr wohl zwischen erwünschter Einwande­rung beziehungsweise Migration und illegaler Migration unterscheiden. – Schön wäre es. Sie tun es aber nicht! Wie könnte es sonst sein, dass aus Ihren Reihen der Ruf nach einer Politik kommt, der genau diesem Prinzip widerspricht, denn Asylwerber, die als asylberechtigt anerkannt sind, sind – da sind wir uns alle einig, dass das auch so sein soll – dem Staatsbürger gleichgestellt und haben auch einen Zugang zum Arbeits­markt. (Zwischenruf der Abg. Lueger.)

Der Ruf danach – es ist der Ruf der Wirtschaft; einer sehr kurzsichtigen Wirtschaft muss man in diesem Zusammenhang sagen –, dass Asylwerber, deren Asylberechti­gung noch überhaupt nicht feststeht, einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben sollen, ist ein massiver Anschlag auf jene bei uns, die sich jetzt schon kaum auf ihrem Arbeits­platz halten können. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Ministerin, wenn Sie diese so wichtige Unterscheidung, um die es genau geht, nämlich Schutz vor Verfolgung und Asyl oder Einwanderung auf der anderen Seite, wirklich machen, warum beschäftigen Sie sich dann ausschließlich mit der Verteilung von Flüchtlingen und nicht damit, dass endlich rasch entschieden wird, ob es Asyl­gründe gibt – dann ist es in Ordnung, dann bleibt jemand da – oder nicht? – Dann muss konsequent gehandelt werden, und dann muss es auch zu Abschiebungen kom­men. Das wäre Ihre Aufgabe! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 61

Herr Abgeordneter Pendl, Sie haben an Ungarn erinnert, und ich erinnere mich an eine Veranstaltung in Traiskirchen – das ist schon Jahre her –, wo eine damals schon alte Dame, die das Jahr 1956 schon als erwachsener Mensch erlebt hat, gesagt hat, man habe immer geholfen, Ungarn, Tschechien, Polen, auch jetzt noch, damals in den frü­hen neunziger Jahren, die Krise am Balkan, aber das, was jetzt kommen wird, sei et­was ganz anderes. (Abg. Walter Rosenkranz: Richtig!)

Und genau das ist der Punkt: Das, was jetzt als Asylproblematik verkauft wird, ist etwas ganz anderes, und darum genau geht es auch! Es müssen endlich die Begriffe richtiggestellt werden, denn wenn die Begriffe nicht richtig sind, dann stimmen die Worte nicht, und stimmen die Worte nicht, dann kommen die Werke nicht zustande. Das hat – ich schütze mich mit hoher Autorität – Konfuzius gesagt, der immerhin lange Zeit seines Lebens ein praktischer Politiker war.

Wie schauen die Zahlen aus? – Nur ein Viertel der Asylwerber in diesem Jahr sind Sy­rer. Die Zahl der Asylwerber aus Afghanistan hat sich nahezu verdoppelt, aber im­merhin ist dort die NATO auf dem Rückzug, weil: Mission erledigt. Im Kosovo steht die KFOR – es sind Österreicher im Dienst –, und wir haben dennoch 532 Flüchtlinge von dort.

Indien ist unbestritten – man würde die Inder beleidigen, würde man es anders sehen – die größte Demokratie der Welt und ein vielfältiger Staat mit vielen innerstaatlichen Fluchtalternativen, selbst wenn es irgendwo zwischen Muslimen und Hindus ein Pro­blem gibt – es gibt rein muslimische Staaten, es gibt rein hinduistische Staaten in In­dien –, trotzdem kommen aus Indien 299 Asylwerber.

Serbien: 2009 Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt, 2012 haben wir das auch aner­kannt. Serbien ist ein Kandidatenland, und trotzdem kommen 230 Asylwerber aus Ser­bien zu uns.

Da stimmt doch etwas nicht. Es ist vielmehr so, dass der Leiter von Traiskirchen Schabhüttl recht hat, wenn er sagt, dass die internationalen Krisen nicht so sehr der Auslöser von Fluchtbewegungen sind, sondern dass vielmehr die internationalen Schleppersyndikate bestimmen, wer kommt. Keiner schafft den weiten Weg ohne Schlepper. Manchmal wird auch mit Gewalt dafür gesorgt, dass diese Menschen Haus und Vieh verkaufen und auf die Reise gehen, denn die illegalen Reisebüros wollen Auslastung.

Eines der Werbeargumente war bis zuletzt das Taschengeld von 40 €, das Flüchtlinge in Traiskirchen für Artikel des täglichen Bedarfs bekamen. Viele schickten das Geld nach Hause. 40 € monatlich sind in den Herkunftsländern viel Geld und Grund genug für die Nachbarfamilien, auch ihre Söhne loszuschicken. Da lüftet sich ein bisschen das Geheimnis und klärt sich das Rätsel auf, warum drei Viertel aller Asylwerber Män­ner sind und nicht, wie man meinen würde, Flüchtlinge seien vor allem Frauen und Kinder. Es ist ja nicht so, dass die Männer Frauen und Kinder zuhause zurücklassen können, wenn sie wirklich flüchten. Ich rede nicht von denen, die das System ausnüt­zen, ich rede von denen, die dieses System ermöglichen. Und das sind Sie! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin! Noch ein Zitat: Sie haben vor zwei Jahren eine Sonderkommission gegen die Schlepperei eingerichtet, und damals hat der hervorragende Beamte Gerald Tatzgern, der an der Spitze stand, auch offene Worte sprechen können. Er sagte, organisierte Schlepperei sei eine der gewinnbrin­gendsten Kriminalitätszweige. Eine Schleppung von Griechenland nach Österreich koste beispielsweise 3 000 bis 4 000 €, von Syrien, Pakistan und Afghanistan 10 000 bis 15 000 €. Schlepper würden damit einen hohen Profit erwirtschaften.

Und somit sind wir auch schon wieder – da schließt sich der Kreis – beim Sicherheits­bericht. Diese Summen bringen die Geschleppten in aller Regel nicht auf, denn hätten


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sie dieses Geld, dann würden sie daheim bleiben und wären dort wohlbestallter Mit­telstand. 15 000 € sind in Pakistan die Grundlage für einen kleinen Betrieb.

Sie verpflichten sich also, das Geld hier abzuarbeiten, und bleiben auch hier im Land – und das ist wirklich ein großes Problem für unsere innere Sicherheit! – am Band der organisierten Kriminalität. Welche schrecklichen Dinge es da gibt! – sei es die illegale Prostitution, sei es, dass jemand auch für ein Verbrechen oder zumindest für Schwarz­arbeit am Bau verwendbar ist.

Wer dem nicht ins Auge sieht, wer vertuscht oder wer sich mit Witzen drüberretten und ablenken will, der ist ein Rädchen in dieser hoch kriminellen, inhumanen Struktur. Wol­len Sie das sein oder wollen Sie nicht doch lieber umdenken? (Beifall bei der FPÖ.)

11.39


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, Sie wissen, dass Sie sich sehr hart an der Grenze eines Ordnungsrufes bewegt haben. Regierungsmitglieder in die Nähe die­ser Organisationen zu rücken, geht meines Erachtens fast zu weit.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


11.40.09

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf vorweg ganz herzlich bei uns im Parlament die Seniorenortsgrup­pe aus Arnreit im Mühlviertel, die heute das Parlament besucht, begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Sicherheit ist ein besonders wichtiges Bedürfnis der Bevölkerung. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis, und wir müssen alles tun und vor allem die Sicherheitspolitik muss alles tun, um den Menschen dieses Sicherheitsgefühl zu geben.

Das, was die FPÖ heute aufführt, zuletzt jetzt repräsentiert durch die Kollegin Rosen­kranz, hat nur ein Ziel: Fakten zu verdrehen, zu negieren, negative Hetze und Stim­mung zu machen und damit das Sicherheitsgefühl der Menschen zu beeinträchtigen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Deimek: Redest du mit deinen Bürgermeistern?)

Man hätte ja meinen können, dass die FPÖ eine Partei ist, die sich am Rande ernsthaft mit Sicherheitspolitik auseinandersetzt. Aber die einzige Sicherheit, die es bei Ihnen von der FPÖ gibt, ist die Sicherheit, dass Sie alles in diesem Land schlechtreden. Das ist Ihre Sicherheit! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dei­mek: Was sagen Ihre Bürgermeister im Mühlviertel?)

Der Sicherheitsbericht und die Statistiken zeigen ganz eindeutig auf, dass Österreich ein sehr sicheres Land ist. Wir sind eines der sichersten Länder der Welt, in dem auch – das merkt man auch, wenn man die Bevölkerung fragt – grundsätzlich das sub­jektive Sicherheitsgefühl sehr, sehr hoch ist. Die Gesamtkriminalität in Österreich ist weiter stabil im Sinken begriffen. Das ist erfreulich. Das kommt aber nicht von unge­fähr, sondern wird dadurch erreicht, dass die Polizei permanent bestmöglich aufgestellt und ausgestattet wird und dass auch immer wieder darauf geschaut wird, dass die Strukturen entsprechend gestaltet werden.

Auch hier ein Verweis auf das, was die Freiheitlichen auch im Zusammenhang mit der Personalvertretungswahl – ein bisschen flankiert auch vom Team Stronach – hier auf­führen, indem sie nämlich behaupten, dass zu wenige Taschenlampen zur Verfügung stehen oder – das Allerblödeste! – sogar zu wenige Mundstücke bei den Alkomat-Test­geräten. Das ist einfach Blödsinn und lässt sich widerlegen. Mein Kollege Amon hat heute ganz eindeutig aufgezeigt, was in die Polizei investiert wird und wie die Ausstat­tung der Polizei ist. Und die Polizei ist sehr gut ausgestattet.


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Ziel ist es – und das muss es auch sein –, die Kriminalität noch weiter zu senken, und vor allem muss man auch immer wieder auf regionale Gegebenheiten entsprechend reagieren und natürlich auch – und das macht die Sicherheitspolitik – auf neue Ent­wicklungen, wie Radikalisierung, den Dschihadismus oder auch Terrorismus. Hier set­zen aber die Innenministerin und die Bundesregierung ganz konkrete und entschlos­sene Schritte.

Ich darf auf eine Entwicklung hinweisen – sie wurde auch schon angesprochen –, die betrifft die Kriminalitätsrate im Internet. Diese ist grundsätzlich auf einem sehr hohen Niveau, aber man merkt an den Zahlen, die im Sicherheitsbericht ausgewiesen sind, dass hier ganz konsequent gegengesteuert wird und wirksame Maßnahmen umgesetzt werden und dass diese Maßnahmen auch bereits greifen. Ich möchte da etwa die Cyber-Sicherheitsstrategie erwähnen, die umgesetzt wird, und auch die Einrichtung des Cyber Crime Competence Centers. Diese Maßnahmen wirken, und damit wird die Bevölkerung vor Kriminalität im Internet geschützt.

In Summe zeigt der Sicherheitsbericht ganz eindeutig auf, dass Österreich gut unter­wegs ist, ein sicheres Land ist. Er zeigt natürlich auch auf, wo noch konsequent weiter­gearbeitet werden muss. Das ist auch das Ziel der Bundesregierung. Es besteht aber keinesfalls ein Anlass, hier der Bevölkerung Unsicherheit zu vermitteln, wie es die Frei­heitlichen tun. Unterlassen Sie das! Es bringt nichts. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Ab­geordneten der SPÖ.)

11.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.43.32

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss, bevor ich jetzt zum eigentlichen Thema, dem Justizteil des Sicherheitsberichtes, komme, nur ganz kurz auf eine Äuße­rung des Abgeordneten Pilz eingehen, die zwar mit dem Justizteil des Sicherheitsbe­richts und damit dem eigentlichen Thema gar nichts zu tun hatte, aber ich glaube, es dient der Aufklärung, wenn ich hier zwei Dinge klarstelle.

Das, was Herr Abgeordneter Pilz als Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels zu orten vermeint, kann man so sicherlich nicht sehen. Rein formal bezieht er sich auf ei­nen Expertenvorschlag der Expertengruppe StGB 2015. Es ist also keine Empfehlung oder kein Vorschlag – oder noch kein Vorschlag – des Justizministeriums, keines­wegs. Es ist eine Expertengruppe, die hier viele Vorschläge erarbeitet hat, unter ande­rem auch den, den gerichtlich strafbaren Tatbestand des verbotenen Glücksspiels zu­gunsten einer stärkeren und effektiveren Bekämpfung dieses illegalen Glücksspiels im Verwaltungsstrafrecht zu streichen. Den Vorschlag gibt es; wir haben das im Justiz­ausschuss auch entsprechend übermittelt, so wie alle anderen Vorschläge auch, und werden es dort in Ruhe diskutieren.

Wie gesagt, formal ist es falsch, dass das ein Vorschlag des Ministeriums wäre. Es stimmt einfach nicht. Das ist leicht nachzuprüfen. Man braucht nur die Protokolle des letzten Justizausschusses zu lesen, dann findet man das. Inhaltlich ist es auch falsch, denn in Wahrheit geht es um die Frage – und die ist legitim –: Wo, in welchem Bereich, mit welchem Sanktionsmechanismus kann man bestimmte Delikte effektiver bekämp­fen: Verwaltungsstrafrecht oder gerichtliches Strafrecht?

Wir haben das in anderen Bereichen auch, und die Experten in diesem Bereich wissen, wovon ich rede. Man muss da schon überlegen! Nicht zuletzt auch in Anbetracht des­sen, dass wir die verwaltungsrechtliche Sanktionsschiene sehr stark ausgebaut und absolut EMRK-fit durch die Gerichte dort gemacht haben, ist es durchaus angebracht, überlegen: Wo ist eine effektivere Bekämpfung bestimmter unerwünschter Verhaltens-


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weisen besser möglich? Braucht es wirklich immer das gerichtliche Strafrecht, oder ist nicht da oder dort das Verwaltungsstrafrecht effektiver? – Diese Frage ist offen, sie ist noch nicht entschieden, aber darum geht es inhaltlich. Wie gesagt, wir werden darüber im Justizausschuss in aller Ruhe diskutieren.

Das hat, wie gesagt, mit dem Sicherheitsbericht nichts zu tun. Aber eines würde ich mir wünschen, Herr Abgeordneter Pilz – ich kann mir hier als Regierungsmitglied ja nur et­was wünschen, aber wünschen darf ich mir etwas –: Ich würde mir nur wünschen, dass Sie vielleicht, wenn das möglich ist, bevor Sie sich zu Justizthemen zu Wort melden, Rücksprache halten mit Ihrem Justizsprecher. Er ist einer der aktivsten und einer der scharfsinnigsten im Justizausschuss, und ich glaube, wenn Sie mit ihm vorher Rück­sprache halten würden, dann wäre das ein Beitrag zur Steigerung der Qualität der De­batte im Nationalrat und damit in unser aller Interesse.

Aber jetzt zum eigentlichen Thema. (Abg. Pilz: Darf ich mir auch etwas wünschen?) – Das muss der Herr Präsident entscheiden, ob Sie sich etwas wünschen dürfen. Ich darf mir hier nur etwas wünschen. (Abg. Rädler: Pilz! Wie in der Schule: Setzen! – Prä­sident Kopf – in Richtung des Abg. Pilz –: Sie dürfen sich nachher zu Wort melden! – Abg. Pilz: Ich wünsch mir eine wirkliche Bekämpfung des illegalen Glücksspiels!)

Sie werden sehen: Daran wird es nicht fehlen! Es geht um die Frage: Wie kann man das am effektivsten gestalten?, und nicht um Entkriminalisierung. Sie vermuten Entkri­minalisierung, wo keine geplant ist. Aber, wie gesagt, es gibt ja nicht einmal einen Vor­schlag des Justizministeriums. Also ich weiß nicht, wovon Sie eigentlich reden. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pilz.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Kollege Pilz, Sie wissen, dass wir in diesem Haus das Instrument der Zweierdebatte nicht kennen, aber Sie können sich selbstverständlich je­derzeit gerne wieder zu Wort melden. (Ruf bei den Grünen: Zwischenruf!?) Aber selbstverständlich, ein Zwischenruf dieser Art ist natürlich durchaus opportun.

Herr Bundesminister, Sie sind wieder am Wort.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter (fortsetzend): Ich stehe für ei­nen aufklärenden Dialog in der Sache jederzeit zur Verfügung, aber wenn Sie erlau­ben, würde ich jetzt gerne zum eigentlichen Thema kommen.

Der Justizteil des Sicherheitsberichts widmet sich ja ausführlich der Arbeit der Straf­justiz und bietet nicht nur einen Überblick über die Verfahren und Verurteilungen im letzten Jahr, sondern informiert unter anderem auch über den Strafvollzug – ein ganz wichtiger Bereich, wie wir heute schon gehört haben –, die gesetzgeberische Tätigkeit im Bereich des Kriminalrechts, die Reform des Strafprozesses, die Hilfeleistung für Verbrechensopfer – wir leisten hier schon sehr, sehr viel, sind international führend, muss man sagen – und auch über die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen.

Nun, meine Damen und Herren, Statistikzahlen und Vergleiche zu den Vorjahren sind natürlich, jedenfalls für uns, kein Selbstzweck, auch wenn man darüber da oder dort im Detail trefflich streiten kann. Darum geht es nicht, sondern diese Statistiken sind für uns wesentlich für eine wissenschaftliche Wirkungsforschung, und sie geben Anlass für sachlich fundierte Reformbemühungen. Sie zeigen aber auch in ihrer Gesamtheit, dass wir insgesamt mit dem Stand der Strafrechtspflege durchaus einigermaßen zufrieden sein dürfen.

Man darf einfach einige Zahlen nicht außer Acht lassen: Wir hatten 2013 insgesamt 250 000 erledigte Verfahren. Die Einstellungen überwiegen –, das ist ganz normal –, die Diversionen und Verurteilungen halten sich ungefähr die Waage. Es gab rund 52 000 Verurteilungen.

Schon hier für mich erfreulich – und deshalb erwähne ich es gleich vorweg –: der Rückgang der Verurteilungen von Jugendlichen, immerhin 12,3 Prozent. Das ist schön.


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Im Wesentlichen – um es jetzt wirklich kurz zu machen – ist der Justizteil des Sicher­heitsberichts, wie schon gesagt wurde, inhaltlich im Bereich des Normalen, des Erwart­baren. Er ist nicht spektakulär, aber es gibt doch zwei Punkte, auf die ich hinweisen möchte. Der eine Punkt, der auffällt, ist positiv, und der andere ist negativ – das muss man auch ganz offen sagen.

Ich beginne mit dem positiven Umstand, der auffällt. Das ist die Tatsache, dass im Be­richtsjahr 2013 insgesamt 9,3 Millionen € durch vermögensrechtliche Anordnung und Einziehung eingenommen wurden, was einen Anstieg von 15,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Das zeigt, dass wir in diesem Bereich, nämlich im Bereich der Abschöpfung von durch deliktisches Verhalten erlangten Vermögenswerten, auf dem richtigen Weg sind. Dahinter stecken auch wichtige praktische Maßnahmen, konkret: die spezielle Schulung von einzelnen Staatsanwälten, die sich diesem Thema auch speziell widmen können, wie auch ein Leitfaden, der von uns entwickelt wurde. Wir haben hier einiges gemacht, um diese erfreuliche Entwicklung zu ermöglichen. Und das ist einmal etwas.

Der negative Punkt, der auffällt – das ist klar, es ist schon erwähnt worden –: Die wirk­lich großen Probleme, die wir im Strafvollzug haben, sind gewaltig. Sie kennen ja unse­re permanenten Bemühungen auf diesem Gebiet. Es ist eine sehr große Baustelle. Aber vielleicht zur Erläuterung: Seit Beginn der Achtzigerjahre variiert die Zahl der in österreichischen Justizanstalten angehaltenen Personen zwischen 5 946 im Jahr 1989 und 8 957 im Jahr 2007. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied. Während die Zahl der Gefangenen in der Zeit von 1982 bis 1989 deutlich zurückgegangen war und sich um rund ein Drittel vermindert hatte, stieg sie zu Beginn der Neunzigerjahre zunächst wieder leicht an, um in den Folgejahren bis 2001 relativ konstant auf niedrigem Niveau zu bleiben. Ab dem Jahr 2001 begann jedoch ein neuerlicher, steilerer Anstieg, der zu einer deutlichen Belagszunahme und zu einer Überbelegung der Justizanstalten bis zum Jahr 2007 führte. Und dieser Überbelag 2007 mit 8 957 Häftlingen hat dann zum Haftentlastungspaket 2007 geführt, und daraufhin ging die Zahl der Gefangenen vo­rübergehend um 8 Prozent auf 8 214 Personen zurück, stieg aber dann neuerlich, und jetzt stehen wir, 2013, laut dem Sicherheitsbericht bei einer Zahl von 8 950 Personen. Das heißt, wir haben eigentlich schon wieder den Höchststand des Jahres 2007 er­reicht. Damals hat das zu entsprechenden Maßnahmen geführt – zum Haftentlastungs­paket.

Wir werden so etwas wieder benötigen. Wir werden alles an Maßnahmen überlegen müssen, auch auf legistischer Ebene, um eine gewisse Entlastung der Justizanstalten zu erreichen.

Mit dem Haftentlastungspaket 2007 ist immerhin eines erreicht worden: Es ist mit Wirk­samkeit 1. September 2010 der elektronisch überwachte Hausarrest als neue Vollzugs­form eingeführt worden. Der hat sich grundsätzlich durchaus bewährt, und ich sehe hier, wenn diese Art des Vollzugs vernünftig gehandhabt wird, durchaus auch noch Entwicklungspotenzial, insbesondere zur Vermeidung der Untersuchungshaft.

Nun gibt es im Bereich des Strafvollzugs aber auch etwas Erfreuliches zu berichten: Die Zahl der Jugendlichen im Gefängnis ist erneut zurückgegangen, und diese Ent­wicklung ist wohl auch zurückzuführen auf die Bemühungen zur Vermeidung der Unter­suchungshaft durch andere, alternative Formen der Beaufsichtigung und Überwa­chung. Und das ist, glaube ich, auch etwas, wo wir sagen können: Da sind wir auf dem richtigen Weg.

Herr Abgeordneter Pendl hat es schon angesprochen: Ein spezielles Problem ist der Maßnahmenvollzug. Auch hier, bitte, muss man sich die Zahlen schon vergegenwärti­gen. Im Maßnahmenvollzug für die zurechnungsunfähigen, geistig abnormen Täter hat­ten wir mit 1. Jänner 2014 403 Untergebrachte. Nur zum Vergleich: 2000 waren es nur


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218; das ist eine Steigerung um 85 Prozent. Auch im Maßnahmenvollzug für die nicht zurechnungsunfähigen, aber geistig beeinträchtigten Personen haben wir einen enor­men Anstieg zu verzeichnen.

Wir haben jetzt im Vergleich zum Jahr 2000, als wir 207 hatten, viel mehr, nämlich 434. Das ist, meine Damen und Herren, ein wirklich großes Problem. Aber es ist ein inter­disziplinäres Problem, und daher braucht es hier auch interdisziplinäre Ansätze. Wa­rum interdisziplinär? – Das ist nicht nur ein Problem der Justiz, es ist auch ein Problem der Medizin. Ich bin daher auch froh darüber, dass in der Expertengruppe, die wir hier ja schon vor Monaten eingesetzt haben, damit hier alternative Formen der Anhaltung beziehungsweise auch Lösungsmodelle entwickelt werden können, auch das Gesund­heitsministerium vertreten ist. Es führen uns hier nur interdisziplinäre Ansätze auch wirklich weiter.

Insgesamt gibt es – auch das darf man nicht vergessen – im Bereich der Justiz knapp über 11 000 Bedienstete. Und lassen Sie mich zum Abschluss schon noch meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, dass die allerallermeisten der Bediensteten im Be­reich der Justiz wirklich einen sehr guten Job machen. Umso ärgerlicher und bedauer­licher ist es, dass es halt immer wieder unentschuldbare und inakzeptable Vorkomm­nisse in Einzelfällen gibt, die dann letztlich das gesamte System und die wirklich gute Arbeit der allermeisten in diesem Bereich Tätigen in Misskredit bringen. Sie können si­cher sein, dass wir in diesen Fällen auch weiterhin konsequent vorgehen werden.

Lassen Sie mich daher zusammenfassend festhalten: Der Justizteil des Sicherheitsbe­richts birgt keine Überraschungen, keine großen Fakten, wo man sagen müsste, das ist jetzt etwas ganz Neues, damit hat niemand gerechnet. Das ist es nicht. Er beinhaltet Licht und Schatten. Er beinhaltet vieles an positiven Entwicklungen, er beinhaltet aber natürlich auch eine entsprechende Darstellung der Schwächen und Problembereiche, denen wir uns widmen müssen. Und das tun wir auch. Wir packen es an. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.56


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundesminister.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kunasek. – Bitte.

 


11.56.28

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrte Frau Bun­desminister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn man diese Sicherheitsdebatte seit in der Früh verfolgt, dann wird einem eigentlich klar und dann wird auch klar er­kennbar, dass hier in diesem Bereich (in Richtung Grüne weisend) die Vertreter und die Anwälte der kriminellen Ausländer sitzen und hier in diesem Bereich (in Richtung FPÖ weisend) die Anwälte und Vertreter der Österreicherinnen und Österreicher. (Bei­fall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.)

Ich glaube, es ist gut so, dass man das hier im Hohen Haus sieht und dass das auch die Menschen vor den Fernsehschirmen so sehen. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wenn Ihnen die Argumente ausgehen, dann !)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt haben wir heute wieder erlebt, mit welcher Realitätsverweigerung hier auch seitens der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP an das Thema Sicherheit beziehungsweise an das Thema innere Sicherheit he­rangegangen wird. Und, Herr Kollege Amon oder Herr Kollege Scherak, aber auch Herr Kollege Hammer, wenn Sie hier herunterkommen und alles schönreden, dann würde ich Sie bitten, machen Sie diese Sonntagsreden oder dieses Schönreden einmal in Graz, zum Beispiel im Bezirk Gries, wo sich am 30. August 40 Asylwerber mit Ma­cheten und Schlagstöcken gegenseitig bekämpft haben, wo man natürlich als Öster­reicher kein gutes Gefühl mehr hat, wenn man dort wohnt und sitzt.


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Oder, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere Amon, Hammer und Scherak: Am 24. September haben wir in der Steiermark einen Drogendealer-Ring ausgehoben, wobei 71 Drogendealer festgenommen worden sind, davon 54 Afghanen und 16 westafrikanische Asylwerber. Auch das zeigt: Nein, es ist nicht alles in Ordnung in Österreich, und man kann nicht so ohne Weiteres zur Tagesordnung übergehen! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Auch der vorliegende Bericht, den wir heute hier diskutieren, zeigt deutlich auf, dass nicht alles in Ordnung ist und sich einiges auch in Schieflage befindet. Und wenn wir noch einmal auf die Steiermark blicken, in Bezug auf welche wir eben in diesem Bericht erfahren, dass es in einigen Bezirken einen Anstieg der Kriminalität und der Verbrechen von bis zu 30 Prozent gibt, nämlich in den Bezirken Deutschlandsberg, Leibnitz, Murau, Liezen und anderen, ja dann können wir uns nicht hier herstellen und sagen, es sei alles in Ordnung, Herr Pendl, und die FPÖ, das seien die großen Aufhetzer. Das ist nicht so! Faktum ist – auch in diesem Bericht klar ablesbar –, dass es ein Sicherheitsdefizit gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Thema Sicherheitsdefizit, ÖVP, ÖVP-In­nenministerin: Es hat einmal eine ÖVP-Innenministerin gegeben, nämlich die Vorgän­gerin der jetzigen, die Innenministerin Fekter, die erkannt hat, dass wir in der Steier­mark ein Sicherheitsproblem haben, und die deshalb einen Sicherheitspakt zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Land Steiermark geschlossen hat, und zwar im Jahre 2010.

Jetzt weiß ich schon, dass sich die ÖVP von diesem Papier verabschiedet hat. Ich ha­be gestern versucht, es im Internet zu finden. Es gibt eine Ortsgruppe der ÖVP, näm­lich die ÖVP Werndorf in der Steiermark, wo man Gott sei Dank noch diesen Sicher­heitspakt findet, sonst wurde er natürlich von allen ÖVP-nahen Seiten gelöscht. (Ui-Rufe bei der FPÖ.) Dieser Pakt sieht auch eine Aufstockung der Exekutive in der Stei­ermark vor.

Ich möchte deshalb folgenden Antrag stellen, meine sehr geehrten Damen und Herren:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Zanger, MMMag. Dr. Kassegger, Walter Rauch, Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Sicherheitspakts zwischen dem BMI und dem Land Steiermark

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, den mit der Steiermark geschlos­senen Sicherheitspakt einzuhalten.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können heute beweisen, dass das nicht nur ein Wahlkampfgag im Jahr 2010 war, sondern dass Sie es mit der Sicherheit der Steiermark auch ernst nehmen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend zum Thema Sicherheit in der Steiermark: Ein heißes, brandaktuelles Thema ist die Situation in Spital am Semmering – wir haben schon einmal hier in die­sem Hohen Haus, vor einigen Tagen, dieses Thema diskutiert –, wo in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von Ihnen, Frau Bundesminister, der Bürgermeister am Dienstag in­formiert wurde und am Donnerstag dann bereits der erste Bus mit Asylwerbern ange­kommen ist.


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Dabei wissen wir heute, dass am 1. Mai dieses Jahres die Polizeiinspektion in Spital am Semmering geschlossen wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da versteht man die Welt nicht mehr! Und da muss man auch ganz klar sagen, dass da einiges nicht in Ordnung ist. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Abgeordneter Scherak – er ist jetzt leider nicht hier –, auch im Bereich Spital am Semmering gibt es bereits Schwierigkeiten. Ich habe heute am Vormittag mit einem Polizeibeamten aus dem Bezirk gesprochen: Es ist bereits zu Übergriffen untereinander gekommen, zu Ladendiebstählen gekommen, zur Belästigung von Anrainern und erst vor wenigen Tagen zu einer Belästigung einer drei­zehnjährigen Schülerin durch Asylwerber. Das sind Fakten und Realitäten, wo wir auch hier im Hohen Haus nicht wegschauen dürfen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Walter Ro­senkranz: Genau! Bravo!)

12.00


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Kunasek soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Zanger, MMMag. Dr. Kassegger, W. Rauch, Riemer und weiterer Abgeordneter betreffend Einhaltung des Sicherheitspakts zwischen dem BMI und dem Land Steiermark

eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Ausschus­ses für innere Angelegenheiten über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2013) (III-100/276 d.B.), in der 44. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 22. Oktober 2014.

Im Wahlkampf zur steirischen Landtagswahl wurde am 05. August 2010 zwischen Lan­deshauptmann-Stv. Hermann Schützenhöfer und der Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Fekter medienwirksam ein sogenannter Sicherheitspakt geschlossen. Dieser Sicherheitspakt lautet auszugsweise:

"Personalverstärkungen 300 Polizistlnnen mehr für die Steiermark

Demographische Entwicklungen im und um den urbanen Bereich als auch die Sicher­stellung der polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen (AGM) nach dem Entfall der Grenz­kontrollen, insbesondere zur Bekämpfung grenzüberschreiteder Deliktsformen in den Grenzräumen und auf den Transitrouten, veränderten die Belastungssituation der un­mittelbar tangierten Sicherheitsdienststellen. Um diesen längerfristigen Belastungsver­schiebungen Rechnung zu tragen, werden neben den im Bereich des Landespolizei­kommandos Steiermark vorzunehmenden internen Personalressourcenanpassungen bis 2013 dem Bundesland Steiermark 300 Polizistlnnen durch Neuaufnahmen und Ver­setzungen zusätzlich zugeführt werden."

Aus dieser Formulierung geht klar hervor, dass es sich um eine echte Personalauf­stockung handeln soll, und nicht bloß um den Ersatz von Beamten, die in Pension ge­hen.

Am 15.04.2011 titelte die Kleine Zeitung: "Zu wenige Polizisten, um Planposten zu be­setzen – Akuter Personalmangel bei der steirischen Polizei: von den 300 zusätzlich versprochenen Polizisten ist bisher noch nichts zu sehen."

Graz hat von der Evaluierung der Grenzpolizei profitiert und 50 neue Planstellen be­kommen, die jedoch nicht besetzt werden können. Mit den versprochenen drei Kursen,


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die jährlich in der Steiermark ausgemustert werden sollen, können gerade noch die Pensionsabgänge abgedeckt werden.

(http://www.kleinezeitung.at/steiermark/2722065/zu-wenige-polizisten-umplanposten-zu-besetzen.story, 27.04.2011)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, den mit der Steiermark geschlos­senen Sicherheitspakt einzuhalten.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


12.00.59

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren ZuhörerInnen auf der Ga­lerie! Fakt ist, die Welt ist nicht überall so gut, wie sie sein sollte. Es gibt Krieg im Na­hen Osten, in der Ukraine, in Afrika. Es gibt Menschen, die aufgrund ihrer Meinung, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, aufgrund ihres Geschlechtes in ihren Heimatlän­dern verfolgt werden, und Österreich hat sich verpflichtet, diesen Menschen Schutz zu geben. – So weit, so klar.

Wenn jetzt die FPÖ meint, diejenigen, die bei uns Schutz suchen, seien gar keine ech­ten Asylwerber und außerdem gäbe es zu viele von ihnen, dann, so finde ich, sollte die FPÖ auch den Mumm haben, herauszukommen und klipp und klar zu sagen: Wir tre­ten aus! Wir treten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aus (Abg. Walter Rosenkranz: Nein, nein, nein! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein), für uns gilt die Flüchtlingskonvention nicht mehr, die wir bereits 1951 unterschrieben ha­ben (Abg. Walter Rosenkranz: Kennen Sie den Begriff „Wirtschaftsflüchtling“? Ist der in Ihrem Wortschatz? „Illegale Einwanderung“, kennen Sie das? Sagt Ihnen das et­was? – Abg. Belakowitsch-Jenewein: ... Dublin II!), denn de facto will das die FPÖ.

Jede ihrer Initiativen geht in die Richtung Grenzzäune aufziehen, Asylwerber internie­ren, Verunsicherung verbreiten und Hetze betreiben. (Abg. Walter Rosenkranz: Ken­nen Sie den Begriff „illegale Einwanderung“?)

Würde man das wirklich glauben, was Strache und Co hier im Zuge dieser Sicherheits­debatte von sich geben, müsste man glauben, Österreich sei am Rande des Unter­gangs, geknechtet von anders aussehenden Menschen aus aller Welt. Nun, das ist die Paranoiasicht der FPÖ. (Abg. Walter Rosenkranz: Was?! – Abg. Belakowitsch-Jene­wein: Wer hat denn das geschrieben?) Es gibt ja auch Menschen, die glauben, dass Kondensstreifen der Flugzeuge uns permanent vergiften.

Sehr geehrte Damen und Herren, jedem seine Paranoia, aber das Land darf nicht von Paranoia regiert werden! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber von der SPÖ auch nicht mehr!) „Sicherheit statt Islamisierung und Asylchaos!“ war das Thema der FPÖ für die Aktuelle Stunde. Das ist zwar völlig sinnlos, aber typisch FPÖ. (Abg. Belako­witsch-Jenewein: Haben Sie auch etwas Inhaltliches zu sagen?) Das nächste Mal werde ich als Thema vorschlagen: Gerechtigkeit statt Ebola. – Das wäre genauso lo­gisch.

Sehr geehrte Damen und Herren! Angst ist ein schlechter Berater, und Paranoia ist ein noch schlechterer, aber am schlechtesten ist es, wenn Angst und Paranoia bewusst als Mittel eingesetzt werden, um die Menschen im Land zu verunsichern.


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Ich möchte gar nicht einschätzen, was die FPÖ hier antreibt – wahrscheinlich eine Mi­schung aus allem –, ich möchte nur an die Zeit erinnern, als sie in der Regierung war: Das war Chaos und Unsicherheit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belako­witsch-Jenewein: Das war eine schlechte Rede! – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

12.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte.

 


12.04.11

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Justizminister ist jetzt leider nicht hier, ich wollte ihn auf die Auseinanderset­zung zwischen meinem Abgeordnetenkollegen Peter Pilz und ihm ansprechen. Natür­lich wird betreffend das Strafrecht immer diskutiert, ob das Strafrecht die geeignete Sanktionsmöglichkeit ist. Offensichtlich steht man auf dem Standpunkt, ein Vergehen gegen die Gewerbeordnung bekämpft man nicht mit dem Strafrecht, daher muss man das auch nicht beim Glücksspiel machen.

Was übersehen wird, ist, dass die Voraussetzungen beim Glücksspiel ganz andere sind, dass dahinter nämlich eine enorme kriminelle Energie steckt und dass die Folge­kriminalität von Spielsucht enorm ist. Wenn man sich die Raubüberfälle anschaut, stellt man fest, dass der Großteil aus Spielsucht begangen wird, und daher müssen wir ei­nes vermeiden: dass diese Reform dazu führt, dass im illegalen Glücksspiel über Ver­waltungsstrafen dann einfach diese Strafen eingepreist werden – und das war es. Das wäre die Folge, wenn man dieses illegale Glücksspiel ins Verwaltungsstrafrecht verla­gert, daher glauben wir natürlich, dass das Strafrecht, da sind Peter Pilz und ich einer Meinung, die adäquate Antwort ist. (Beifall der Abgeordneten Schatz und Pilz.)

Ich wollte aber zu einem anderen Aspekt im Sicherheitsbericht ausführlicher reden, zum Anstieg der rechtsextremen Straftaten, den dieser Sicherheitsbericht zeigt. Man braucht sich ja nur den täglichen Wahnsinn in den Zeitungen durchzulesen – heute (der Redner hält die entsprechende Seite der Zeitung „Österreich“ in die Höhe): „Mit Hakenkreuz entstellt – Nazi-Mord an schöner Kellnerin“.

Wenn man weiterblättert: Da geht es um einen Prozess um antisemitische Verhetzung auf der Internetseite von Bundesminister Kurz. Weiters wird berichtet, dass es einen weiteren Prozess wegen Verhetzung gegeben hat: Da hat jemand Bettler nach Maut­hausen gewünscht. Das zeigt schon, dass dieser statistische Anstieg auch spürbar und sichtbar ist.

Oder schauen wir uns beispielsweise die Gruppe „Objekt 21“ an! Das ist eine Rocker­gruppe – „Blood & Honour“ –, die sich mit der organisierten Kriminalität vermischt hat, und das ist eine neue Qualität im Rechtsextremismus. Die sind eingestiegen in die Ge­schäfte Drogenhandel, Anschläge im Rotlichtmilieu und Erpressung. All das zeigt, dass da extrem viel im negativen Sinn im Zusammenhang mit rechtsextremen Straftaten in Bewegung ist, und das zeigen auch die Zahlen ganz klar.

Den ersten Anstieg hat es von 2006 auf 2007 gegeben. Dann hat es ein bisschen eine Stagnation gegeben, dann den nächsten Sprung 2010. Jetzt gibt es wieder einen mas­siven Sprung in allen Kategorien: plus 11 Prozent bei den rechtsextrem, rassistisch und antisemitisch motivierten Tathandlungen, plus 13,5 Prozent beim Verbotsgesetz, plus 83 Prozent bei der Verhetzung, plus 19 Prozent bei den Angezeigten im Bereich des Rechtsextremismus. Den größten Zuwachs gibt es bei der Internetmeldestelle, wo rechtsextreme Seiten im Internet gemeldet werden können. Da hat es einen Anstieg um 102 Prozent gegeben.

Ich glaube, das zeigt schon, dass da eine Reaktion notwendig ist und dass wir, Frau Bundesminister, eigentlich einen ausführlichen Rechtsextremismusbericht bräuchten,


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denn wir haben mit diesen Zahlen ja nur die Fieberkurve, aber was wir nicht wissen, ist, warum das so ist. Es gibt eine Vermutung. Ich glaube, dass man das Problem jah­relang unterschätzt hat. Jetzt, habe ich den Eindruck, ist mit dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Herrn Kogler, jemand da, der das ernst nimmt.

Es könnte sein, dass die Sensibilität gestiegen ist. Es könnte sein, dass rechtsextreme Tathandlungen jetzt besser erkannt werden. Wir müssten uns aber genau anschauen, warum die Zahlen gestiegen sind. Wir müssten genauer analysieren, was die Rekrutie­rungs- und Betätigungsfelder der rechtsextremen Szene sind – da gibt es den Rechts­rock, die Fußballplatzszene, Facebook; man braucht ja nur auf diversen Facebook-Sei­ten und -foren der FPÖ-Politiker zu schauen, wie es dort zugeht. Und der dritte Punkt ist, dass wir eine Präventionsstrategie entwickeln müssen.

Für all das bräuchten wir einen Rechtsextremismusbericht, und ich sehe eigentlich nicht ein, warum es nach wie vor die Weigerung gibt, diesen Rechtsextremismusbe­richt zu erstellen, wenn ich diese Zahlen kenne.

Daher mein Appell: Ich gestehe Ihnen zu, dass sich da etwas bewegt hat, es wird das Problem ernst genommen, aber es braucht eine tiefere Analyse und Auseinanderset­zung mit diesem Tsunami an rechtsextremen Straftaten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Plessl zu Wort. – Bitte.

 


12.08.47

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Innen­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuschauergalerien und vor den Fernsehschirmen! Sehr geehrte Kollegen! Österreich ist eines der sichersten Länder, auch wenn das einigen Kollegen hier nicht gefällt. Wir haben heute schon in der Ak­tuellen Stunde, aber auch bei der Diskussion über den Sicherheitsbericht einige Details gehört, und ich möchte einige Zahlen richtigstellen und relativieren.

Zunächst einmal zur Schließung von Wachzimmern: Ab 2008 sind Polizeiinspektionen zusammengelegt worden, aber nicht so, dass damit weniger Personal vorhanden ist, sondern der Personalstand ist gleich geblieben. Zum Vergleich: Von 2000 bis 2006 sind über 100 Wachzimmer geschlossen worden und dabei sind 3 000 Polizistinnen und Polizisten wegrationalisiert worden. Das war nicht in Ordnung, das muss aufge­zeigt werden!

Herr Kollege Darmann, Sie haben einiges darüber gesagt. Man muss hier auch dazu stehen, wenn man damals die Meinung vertreten hat, dass man einer Reduzierung zu­stimmt. (Abg. Darmann: Ich war damals noch gar nicht in der Politik, Herr Kollege!)

Zum Sicherheitsbericht 2013, zu dem einige Anmerkungen gemacht wurden: Der Be­richt teilt sich in zwei große Bereiche. Auf der einen Seite werden Informationen vom Innenressort zur Verfügung gestellt, auf der anderen Seite vom Justizressort. Seit 2008, als ich in den Nationalrat gekommen bin, haben wir es geschafft, die Zeitspanne zwischen behandeltem Zeitraum und Vorlage des Sicherheitsberichts zu verkürzen. Haben wir damals noch Jahre später über die Sicherheitslage eines Zeitraumes ge­sprochen, können wir jetzt schon wenige Monate später darüber diskutieren. Ich möch­te mich recht herzlich bei allen Mitwirkenden dafür bedanken, dass diese Zeitspanne verkürzt worden ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Heute ist auch schon der Asylbereich angesprochen worden. Wenn Zahlen nicht dem entsprechen, was man gerne hören möchte, dann werden sie einfach totgeschwiegen, wird nichts gesagt. Ich habe heute von Kollegen Darmann, aber auch von Kollegen Ro-


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senkranz gehört, dass 80 Prozent der Asylanten hier Wirtschaftsflüchtlinge sind. Ich glaube, Kollege Amon hat hier sehr klar berichtet, dass es bei ganz vielen Herkunfts­ländern eine Reduktion der Zahl der Asylansuchen gegeben hat. Nur bei Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan hat es eine Erhöhung gegeben. Das ist aber auch nach­vollziehbar, denn von dort kommen Kriegsflüchtlinge nach Österreich.

Wir brauchen nicht weniger Europa, sondern mehr! Denn wenn wir hören, dass 10 Pro­zent der Staaten 90 Prozent der Asylverfahren durchführen, dann brauchen wir eine gerechtere Aufteilung.

Ich möchte aber auch den Punkt der Außerlandesbringung ansprechen, weil das an­gesprochen wurde, laut Frau Kollegin Rosenkranz brächten wir weniger Personen au­ßer Landes: 2013 ist die Zahl der Außerlandesbringungen, also Rückführungen, im Vergleich zu 2012 um insgesamt 32 Prozent gestiegen. (Die Abgeordneten Darmann und Walter Rosenkranz: In Zahlen!) Die Zahl der Abschiebungen ist um zirka 3 Pro­zent angestiegen, jene der Zurückschiebungen um zirka 150 Prozent, der freiwilligen Rückkehr um zirka 10 Prozent und der Dublin-Überstellungen um zirka 15 Prozent. (Rufe bei der FPÖ: In Zahlen!) Dabei wurden mit 9 633 Personen um insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, 2 343 mehr Fremde außer Landes gebracht als 2012. (Abg. Darmann: Wie viele hätten es sein müssen?) Das muss hier auch gesagt werden, auch wenn einige diese Zahlen leugnen beziehungsweise verschweigen.

Zum Schluss kommend noch eines: Kollege Hagen, Sie haben einen Entschließungs­antrag eingebracht und auch begründet. Aber in dem Antrag, den Sie eingebracht ha­ben, ist leider nur davon die Rede, dass eine „personelle Mittelerhöhung für die beiden Sonderkommissionen vorgesehen“ werden soll. Sie müssten auch anführen, welche Kommissionen gemeint sind, da es mehrere gibt. Diese sind im Entschließungsantrag klar anzuführen.

Abschließend: Natürlich brauchen wir mehr Geld für die Polizei, damit diese auch die zukünftigen Aufgaben bewältigen kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.12


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort gemel­det. – Bitte. (Abg. Walter Rosenkranz: Vielleicht hat der Zahlen!)

 


12.12.54

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sicherheitsbericht 2013 ist eine gründ­liche, umfangreiche und detaillierte Aufstellung zur sicherheitspolitischen Lage in Ös­terreich. Als Vorsitzender des Bundes Sozialdemokratischer Freiheitskämpfer/innen, Opfer des Faschismus und aktiver Antifaschist/inn/en von Niederösterreich ist für mich das Thema der rechtsextremistischen Straftaten wirklich von besonderem Interesse. Deshalb ist es für mich erschreckend, dass 2013 bei der Zahl der rechtsextremisti­schen Straftaten ein Anstieg von 10,6 Prozent verzeichnet werden musste, also in ab­soluten Zahlen ein Anstieg von 519 auf 574 angezeigte Straftaten. Dass die Aufklä­rungsquote gestiegen ist, kann sicher als positiv bewertet werden.

Ich möchte auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des österreichischen und deut­schen Verfassungsschutzes gratulieren, denen erst vor wenigen Tagen ein gemeinsa­mer Schlag gegen die Betreiber eines bekannten Neonazi-Forums gelungen ist. Auch die Urteile im Prozess um das „Objekt 21“, einem bekannten Neonazi-Treff in Öster­reich, die vor wenigen Tagen gefällt worden sind, sind als sehr positiv anzumerken.

Sehr geehrte Damen und Herren! Jedem muss klar sein, dass neonazistische Umtrie­be vonseiten der Republik Österreich und ihren Organen nicht toleriert werden. Oder, wie unsere leider viel zu früh verstorbene Präsidentin Prammer immer betont hat – ich zitiere –:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 73

„Ein Leugnen oder Verharmlosen der Gräueltaten im Dritten Reich darf einfach nicht salonfähig gemacht werden.“

Angesichts des wachsenden Rassismus und Antisemitismus darf auch nicht über eine Herabsetzung des Strafmaßes wegen NS-Wiederbetätigung diskutiert werden. Diese Politik der Nulltoleranz, die ich unterstütze, muss in einer Demokratie aber auch – und ich betone das – für alle radikalen und antidemokratischen Gesinnungen gelten. Öster­reich muss eine wehrhafte Demokratie sein, eine Demokratie, die nie müde wird, An­griffe gegen unser höchstes Gut, die Freiheit, erfolgreich abzuwehren.

Dazu müssen wir auch in der Lage sein, uns den neuen Herausforderungen zu stellen, aktuell vor allem dem Islamischen Staat und seinen weltweiten Umtrieben und Verbre­chen. Wir müssen uns die Frage stellen, wie wir mit den jungen Menschen umgehen, die bereit sind, mit der Waffe in der Hand gegen unsere westlichen Demokratien zu kämpfen.

Da heute jeder eine Bauanleitung für eine Bombe aus dem Internet herunterladen kann, gibt es aus meiner Sicht nur eine Möglichkeit: die Prävention. Neben der Über­wachung der einschlägigen Verdächtigen brauchen wir auch konkrete Hilfsangebote für Familien und Freunde, die befürchten, dass ein für sie kostbarer Mensch in ein ex­tremistisches Milieu abgleitet. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Einrichtung der Deradikalisierungshotline im Familienministerium. Es ist mir ganz wichtig, das zu sa­gen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, zusammenfassend: Der Sicherheitsbericht 2013 zeigt insgesamt einen weiteren Rückgang der Verbrechen in Österreich. Damit ist und bleibt Österreich eines der sichersten Länder der Welt, und das ist unverrückbar. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.16


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.16.47

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte noch ganz kurz aus dieser Debatte etwas zusammenfassen.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass zum Beispiel bei Frau Kollegin Yilmaz die Worte „ille­gale Zuwanderung“, „Wirtschaftsflüchtling“ und „Asylmissbrauch“ reine Fremdworte sind. Das ist genau der falsche Zugang zur Materie, wenn man einfach Tatsachen ne­giert, wegschaut, weghört. So wird man keine konstruktive Politik machen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Yilmaz.)

Wir haben jetzt auch gehört, wie wichtig es ist, den Rechtsextremismus in Österreich erfolgreich zu bekämpfen. Wir haben die Anzeigenzahlen hier vorliegen, die entspre­chenden Verurteilungszahlen liegen leider nicht vor. An dieser Stelle möchte ich aber gerade den Freunden der grünen Fraktion und dem Kollegen Pilz, der heute in einer unnachahmlichen Weise hier wieder mit Unflat ohne jeglichen sachlichen Beweis um sich geworfen hat, eines sagen: Setzen Sie sich bei Ihren Freunden ein, dass ihre linksextremistischen Umtriebe, ich denke da an Ballveranstaltungen in Wien und so weiter, endlich auch einmal aufhören. Lassen Sie einfach eines zu: Demokratie und Meinungsfreiheit. Das ist etwas, was Sie sich als lupenreiner Demokrat, als der Sie sich selbst bezeichnen, auch einmal ins Stammbuch schreiben sollten. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Pilz, Ihre Partei muss wirklich gut danach trachten, dass Sie möglichst lange diesem Haus mit der Immunität erhalten bleiben, denn das, was Sie sich hier geleistet haben, wird ein Nachspiel haben, wenn Ihre Immunität endlich aufgehoben wird. Sie sind hier nichts anderes als ein Immunitätsflüchtling. (Ruf: Nicht nur hier!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 74

Wenn von Frau Kollegin Yilmaz in ihrer Rede behauptet wurde, dass die FPÖ „Para­noia“ hat – das ist also im Bereich einer Geisteskrankheit –, und das keinen Ordnungs­ruf zur Folge hat, nehmen wir das zur Kenntnis. Dann darf ich aber sagen: Kollege Pilz und andere, leben Sie Ihre Komplexe woanders aus! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gahr. – Abg. Pilz: Das ist keinen Ordnungsruf wert!)

12.19


Präsident Karlheinz Kopf: Da haben Sie recht, aber ich werde mir das mit der Para­noia trotzdem im Stenographischen Protokoll anschauen. (Abg. Belakowitsch-Jene­wein: Das ist aber ein paar Mal vorgekommen, Herr Präsident!)

Nächste Wortmeldung: Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


12.19.25

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Bemühungen, Österreich trotz der neuen Heraus­forderungen in der Sicherheitspolitik zu einem der sichersten Länder zu machen, ist für mich unbestritten, und deswegen sage ich ein herzliches Dankeschön für die Initiative, Frau Bundesminister, die Sie in diesem Bereich setzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es sind aber nicht nur die großen Maßnahmen, die vonseiten des BMI gesetzt werden, sondern auch viele kleine Aktivitäten, die von engagierten Polizeimitarbeiterinnen und -mitarbeitern gesetzt werden, durch die ein wesentlicher Beitrag geleistet wird.

Ein Punkt in diesem Bericht beschäftigt sich mit der Kriminalprävention und der Opfer­hilfe selbst. Die Vorbeugung vor Straftaten ist neben der Verfolgung von Straftaten eine wesentliche Aufgabe zur Kriminalitätsbekämpfung durch unsere Polizei.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, wurden 2013 von den Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern in den verschiedensten Abteilungen im Bereich der Kriminalprävention über 38 000 Beratungen durchgeführt, es wurden damit rund 385 000 Personen direkt ange­sprochen. Es gibt in sehr vielen Gemeinden sehr intensive Beratungsaktivitäten. Ich möchte hier stellvertretend meine Gemeinde erwähnen, wo gemeinsam mit den Nach­bargemeinden vonseiten des Polizeiinspektionskommandanten mit seinen Mitarbeitern sehr intensive Beratungstätigkeiten und Aktivitäten in Richtung Informationen gesetzt werden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, es wurde hier bereits einiges zum Thema Aufklärungsquote gesagt. Ich möchte die Prozentsätze nicht überbewerten, denn sie sind doch sehr unterschiedlich. Sie liegen laut diesem Bericht zwischen 35 Prozent und 57 Prozent. Es sind in diesem Bereich oft die Strukturen, wie ländlicher Raum, städti­scher Raum, mitverantwortlich, und das spiegelt sich auch in diesem Bericht wider.

In der Kleingemeinde beziehungsweise Kleinsiedlung, in der ich wohne, fanden in den letzten Jahren drei Wohnungseinbrüche beziehungsweise Häusereinbrüche statt. Ein Einbruch bedeutet für viele Menschen einen Schock, er verletzt die Privatsphäre, und das gestörte Sicherheitsgefühl wiegt daher oft wesentlich schwerer als der materielle Schaden. Daher ist es wichtig, dass wir dieses Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger wieder heben, und ich begrüße infolgedessen alle Aktivitäten, die in Richtung Personalaufstockung bei der Polizei stattfinden, und möchte mich hier dafür recht herz­lich bedanken.

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 finden sich wichtige Vorhaben und Maßnahmen, die der wirksamen Bekämpfung der Kriminalität in den verschiedensten Bereichen dienen sollen. An deren gemeinsamen Umsetzung gilt es zu arbeiten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.22



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 75

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte. (Rufe bei der FPÖ: Oje!)

 


12.22.49

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich sage nichts mehr zur Freiheitlichen Partei, es zahlt sich nicht aus. Es geht mir um den Justizminister, um eine Antwort von ihm. Der Justizminister fehlt seit mehr als ei­ner halben Stunde unentschuldigt, von ihm ist noch die Tasche da, also wende ich mich – mir bleibt nichts anderes übrig – an die Justizminister-Tasche.

Sehr geehrte Justizminister-Tasche (Zwischenrufe bei der ÖVP), der Justizminister hat eine Erklärung zum illegalen Glücksspiel abgegeben, die für mich unzureichend und nicht zufriedenstellend ist. Er hat versucht, einen Keil zwischen unseren Justizsprecher Steinhauser und mich zu treiben. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Das ist sinnlos, das wird nicht gehen, weil das illegale Glücksspiel eine der gefähr­lichsten Formen der organisierten Kriminalität in dieser Republik ist, das bereits mehr als 100 000 Opfer gefordert hat und Zehntausende Familien betroffen hat und das in Hinblick auf die Sucht gefährlicher ist als die Rauschgiftkriminalität in Wien. (Abg. Räd­ler: Das werden Sie nicht ändern!) Ich fordere den Justizminister auf, sich nicht mehr hinter Weisenräten, Expertengruppen und Sektionschefs zu verstecken, sondern zu sa­gen, was er selbst vorhat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Will er illegales Glücksspiel und Konzerne wie NOVOMATIC behandeln wie Parksün­der im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts und es möglich machen, dass sich Glücks­spielkonzerne mit ihren Milliardengewinnen aus der organisierten Kriminalität freikau­fen, oder ist er bereit, über das Strafgesetzbuch diese besonders gefährliche Form der organisierten Kriminalität zu bekämpfen? (Abg. Rädler: Setzen!)

Genau darum geht es! Genau darauf hätte der Justizminister antworten sollen! Das hat er nicht getan. Aber spätestens im Justizausschuss wird er diese Frage beantwor­ten müssen.

Ich gehe davon aus, dass die Kollegen und Kolleginnen aller Fraktionen in diesem Haus darauf achten werden, dass die Menschen in Österreich durch das Strafrecht vor der organisierten Glücksspielkriminalität geschützt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Das war nicht überzeugend! – Abg. Eßl: Das war eine ziemlich schwache Rede!)

12.24

12.24.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Ange­legenheiten, den vorliegenden Bericht III-100 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Kampf gegen Schlepperkriminalität“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 76

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Darmann, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kunasek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Einhaltung des Sicherheitspakts zwischen dem BMI und dem Land Steiermark.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

12.26.232. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 612/A der Abgeordneten Angela Lueger, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsgesetz 2013 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (274 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Petition (18/PET) betreffend „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister“, überreicht vom Abgeord­neten Hermann Lipitsch (275 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


12.27.38

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Meine Damen und Herren! Da es sich hierbei um eine Konsensmaterie handelt, kann ich mich etwas kürzer fassen. Worum geht es? – Es geht um das Zentrale Personenstandsregister beziehungsweise das Zentrale Staatsbürgerschafts­register, das wir einführen. Damit soll künftig sichergestellt werden, dass Informationen über Geburt, Ehe und Tod in ein zentrales Register kommen. Bisher haben die Stan­desämter entweder handschriftlich oder im Wege eigener EDV-Systeme solche Eintra­gungen vorgenommen. In Hinkunft wird durch ein zentrales Register das Ganze bür­gerfreundlicher gestaltet, vor allem aber bürgernäher gestaltet, weil künftig jedes Mel­de- respektive Standesamt imstande sein wird, entsprechende Urkunden auszufolgen.

Man hat in der Vorbereitung darauf sehr eng mit jenen zusammengearbeitet, die das in der Praxis auch tatsächlich tun, um eben eine entsprechende Vorgangsweise wählen zu können. Natürlich besteht bei einem derart großen Projekt die Gefahr, dass bei der Einführung da oder dort Probleme auftreten, dass es zu Ausfällen kommt, die im elek­tronischen, im technischen Bereich liegen. Um sicherzustellen, dass durch solche kurz­fristigen Ausfälle bei der Einführung dieses Zentralen Personenstandsregisters bezie­hungsweise Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters nicht das ganze Werkel zum Still­stand kommt, wollen wir über einen Initiativantrag die Möglichkeit schaffen, auf Basis einer rechtlichen Grundlage dennoch entsprechende Eintragungen vornehmen zu kön­nen.

Darum geht es im Wesentlichen bei diesem gemeinsamen Initiativantrag, der schon im Ausschuss sehr breite Zustimmung gefunden hat, um die ich auch jetzt ersuchen darf.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 77

Zum zweiten Punkt, den wir hier unter einem debattieren, zu den sogenannten Ster­nenkindern, wird mein Kollege Mag. Gerstl Stellung nehmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

12.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lue­ger. – Bitte.

 


12.30.38

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Kollege Amon hat von unserem gemeinsamen Antrag betreffend Installierung ei­nes Zentralen Personenstandsregisters gesprochen. Dieses sollte ja ursprünglich schon im April 2013 beginnen, ist ein bisschen geholpert, wurde auf November 2013 verscho­ben und soll jetzt endgültig mit November 2014 in Kraft treten. Freitag vor einer Woche war ein sogenannter Stresstest, wo dieses Programm online gegangen ist.

Es ist nach einer Viertelstunde ausgefallen und hat nicht ganz funktioniert. Vorige Wo­che hat auch noch eine Bundesarbeitstagung der Standesbeamten in St. Pölten statt­gefunden, bei der noch einmal Kolleginnen und Kollegen des Innenministeriums anwe­send waren, um sämtliche Problematiken aufzunehmen.

Es gibt in diesem System leider noch viele, viele Kinderkrankheiten. Daher ist dieser Antrag sehr wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger keinen Nachteil durch einen Ausfall haben, weil sie dann keine Urkunden bekommen würden. Es gibt derzeit eine hohe Qualität, wenn Urkunden ausgestellt werden. Die werden auch in sehr kurzer Zeit, sprich am selben Tag, ausgestellt, und daran sollten wir weiter festhalten.

Zu unserem zweiten Thema, zu den Sternenkindern, möchte ich einen Entschließungs­antrag einbringen. Es ist mir eine wirkliche Freude, dass dieser Antrag, in dem es um fehlgeborene Kinder geht, ein Allparteienantrag geworden ist. Fehlgeborene Kinder sind in Österreich bis dato nicht ins Personenstandsregister eingetragen worden. Jetzt soll am Beispiel Deutschland eine Möglichkeit dazu geschaffen werden. Deutschland hat bereits im Mai des vorigen Jahres die Regelung getroffen, dass auf Wunsch der El­tern diese Kinder, die sie mit dem sehr, sehr schönen Begriff „Sternenkinder“ bezeich­net haben, eingetragen werden können.

Ich bringe daher nun den oben erwähnten Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lueger, Lipitsch, Amon, Gahr, Gerstl, Belakowitsch-Jenewein, Mu­siol, Hagen, Alm, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine Gesetzesinitiative zu erarbeiten und dem Na­tionalrat als Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher der rechtliche Rahmen geschaf­fen wird, dass auf Wunsch der Eltern auch im österreichischen Recht fehlgeborene Kin­der beurkundet werden können.“

*****

(Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese gesetzliche Regelung kann zwar den Schmerz der Eltern nicht lindern, aber das soll sie darüber hinwegtrösten, dass sie den Verlust eines Kindes zu erleiden haben. Sie sollen eine Möglichkeit haben, von ihrem Kind würdig Abschied zu nehmen. Diese Änderung im Personenstandsgesetz ist daher für Väter und Mütter dieser Sternenkinder nicht nur rechtlich und familienpolitisch her-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 78

vorragend und notwendig, sondern meines Erachtens eine Frage der Menschlichkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

12.33


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Lueger eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Angela Lueger, Hermann Lipitsch, Werner Amon, Hermann Gahr, Wolfgang Gerstl, Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Daniela Musiol, Christoph Hagen, Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sternenkinder“

eingebracht im Zuge der Debatte über die Petition Nr. 18 betreffend "Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Perso­nenstandsregister" (275 d.B.) (TOP 3)

In Österreich werden fehlgeborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht (Fehlge­burten) nicht an die Personenstandsbehörden gemeldet und daher im Personenstands­register nicht eingetragen. Dies bedeutet, dass diese Kinder nicht als Menschen aner­kannt und geführt werden, unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft und der Größe der Leibesfrucht. Zudem kommt es durch die 500-Gramm-Grenze zu einer Un­gleichbehandlung, denn eine Schwangerschaft kann zwar weit fortgeschritten, das Kind jedoch aufgrund einer vorliegenden Mehrlingsschwangerschaft, oder gesundheitli­chen Problemen im Wachstum retardiert und somit in Bezug auf die Gewichtgrenze benachteiligt sein. Dies führt bei betroffenen Eltern zu einer belastenden Situation, wel­che für die Verarbeitung dieses traumatischen und tragischen Ereignisses nicht hilf­reich ist.

In Deutschland wurde am 15. Mai 2013 das Personenstandsgesetz dahingehend ver­ändert, dass Eltern ihre fehlgeborenen Kinder auf eigenen Wunsch beurkunden lassen können, wenn sie das möchten. Dies ist auch rückwirkend zeitlich unbegrenzt möglich.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine Gesetzesinitiative zu erarbeiten und dem Na­tionalrat als Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher der rechtliche Rahmen geschaf­fen wird, dass auf Wunsch der Eltern auch im österreichischen Recht fehlgeborene Kinder beurkundet werden können.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Darmann. –Bitte.

 


12.33.58

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Bundesmi­nister! Hohes Haus! Wenn wir uns in der jetzigen Debatte über die EDV-Problemstel­lungen beim Zentralen Personenstandsregister beziehungsweise beim Zentralen Staats­bürgerschaftsregister, das neu geschaffen wurde, unterhalten, dann diskutieren wir hier etwas, was mittlerweile eine „never ending story“ ist, denn wie vorhin erwähnt soll das Ganze nicht abschließend mit 1. November 2014 in Kraft treten, sondern die Program­me, die EDV-Einrichtung sollte mit diesem Tag funktionieren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 79

Dieses EDV-System, das die Personenstandsbücher und die Staatsbürgerschaftsevi­denz abgelöst hat, hätte eigentlich schon am 1. April 2013 und später dann am 1. No­vember 2013 funktionieren sollen. Deswegen war der vorliegende Antrag seitens SPÖ und ÖVP für uns Freiheitliche nicht überraschend. Dieser ist vielmehr eine absolute Notwendigkeit, wenn wir dem Bestreben und auch der unserer Meinung nach berechtig­ten Resolution des Fachverbandes der österreichischen Standesbeamtinnen und Stan­desbeamten nachkommen wollen.

Diese Damen und Herren sind es, die mit dieser EDV-Lösung in Hinkunft im Sinne der Bevölkerung rasch, zweckmäßig, aber auch abschließend eine Bearbeitung deren An­liegen durchzuführen haben. Und nach wie vor – und ich möchte das hier auch mit Nachdruck feststellen, weil mir diese Information erneut nach dem letztwöchigen Tref­fen der Standesbeamtinnen und Standesbeamten zugetragen wurde – gibt es in die­sem System nicht nur „Kinderkrankheiten“, sondern darüber hinaus auch eine entspre­chend schlechte Datenqualität, eine nicht vorhandene Datenstabilität und eine nicht ge­gebene Datensicherheit bei der Bearbeitung der Bürgeranliegen, geschätzte Kollegin­nen und Kollegen.

Daher ist es im Sinne der Bevölkerung und einer raschen Abwicklung ihrer Anliegen absolut notwendig, den heute hier vorliegenden Antrag umzusetzen, damit wir auch rechtlich gewährleisten können, dass die Personenstandsbehörden rechtlich korrekt auf die bisher verwendeten Staatsbürgerschaftsevidenzen und Personenstandsbücher zugreifen können, wenn die EDV versagt.

Da wir Freiheitlichen bereits bei der Beschlussfassung der rechtlichen Normen zur Ein­führung dieser EDV-Systeme unsere Unterstützung gegeben haben, ist es für uns na­türlich nur redlich, auch dieser Verbesserung im Sinne einer zukünftigen, schnellen und raschen Abwicklung der Bürgeranliegen zuzustimmen und dies zu unterstützen. – Dan­ke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.36


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


12.37.08

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich mit den Sternenkindern, mit der Petition und dem Antrag beschäftigen. Frau Kollegin Lueger hat es schon erwähnt, bislang war es so, dass bei fehlgeborenen Kindern, die unter 500 Gramm Geburtsgewicht hatten, eine Eintragung ins Personenregister nicht möglich war. Das hat sich de facto für die Eltern so ange­fühlt, als hätte dieses Kind rechtlich nie existiert, obwohl es natürlich für die Eltern, für die Familie und die Freunde existiert hat. Von betroffenen Eltern wurde eine Petition an das Parlament herangetragen, das einer Änderung zuzuführen.

Ich finde es aus zwei Perspektiven sehr erfreulich, dass wir hier jetzt einen gemein­samen Antrag geschafft haben. Die eine Perspektive ist die trauerpolitische, die andere ist die demokratiepolitische. Jetzt werden Sie sich fragen: Trauerpolitik, was soll das sein, habe ich noch nie gehört? – Ja, das ist ein Begriff, den wir in dieser Form noch nicht benutzen. Ich meine damit nicht die Trauer über Politik, das wäre eher in der De­mokratiepolitik anzusiedeln, sondern ich meine damit Politik, Rahmenbedingungen, die sich mit dem Thema Trauer beschäftigen. Trauer ist etwas, das Sie alle entweder schon einmal erlebt haben oder ganz sicher erleben werden.

Es gibt keinen Menschen, der davor gefeit ist, irgendwann einmal Trauer erleben zu müssen – sei es durch den Tod von nahen Angehörigen, Freunden oder, wie es der gegenständliche Antrag zum Inhalt hat, von Kindern, ob von frühgeborenen Kindern oder von Kindern, die an plötzlichem Kindstod gestorben sind. Der Tod gehört zum


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 80

Leben dazu und daher gehört auch die Trauer zum Leben dazu. Trauer wird natürlich unterschiedlich verarbeitet, es gibt da sehr individuelle Prozesse. Ich beschäftige mich nicht nur als Politikerin damit, sondern auch als Beraterin, und ich merke, dass die Poli­tik da noch nicht ausreichend Rahmenbedingungen geschaffen hat, die die Menschen brauchen.

Wir haben zum Beispiel das folgende Problem: Wenn KindergeldbezieherInnen ein Kind haben, das an plötzlichem Kindstod verstirbt, endet schon am nächsten Tag der Kindergeldbezug und auch die entsprechenden anderen rechtlichen Regelungen. Dadurch müssten die KindergeldbezieherInnen eigentlich von einem Tag auf den an­deren wieder arbeiten gehen – aus Anlass dieser sehr tragischen Situation, die sie er­leben, unter Schock, in Trauer.

Wir haben die Situation, dass Menschen einen nahen Angehörigen verlieren, ein Kind verlieren, einen Partner verlieren. Das gesamte Leben wird sozusagen auf den Kopf gestellt. Sie wissen nicht, wie es am nächsten Tag weitergehen soll.

Alles, was wir momentan gesetzlich zur Verfügung stellen, sind ein paar Tage dafür, um die Begräbnissituation klären zu können, die formalen Situationen klären zu kön­nen. Wenn jemand aber länger braucht, um diesen Trauerprozess zu durchleben, dann muss er entweder in den Krankenstand gehen, das heißt, wir sagen damit, Trauer ist gleich Krankheit – ich sage, nein, das ist es nicht, denn das gehört einfach zum Le­ben –, oder er muss Urlaub nehmen. Trauer, glauben Sie mir und das wissen Sie alle, ist alles andere als ein Erholungsurlaub. Hier ist sehr viel zu tun.

Wir werden uns durchaus, weil ich hier die Kollegin Aubauer sehe, auch in der Enquete „Würde am Ende des Lebens“ mit diesem Thema beschäftigen müssen. Es geht auch um die Frage, wie wir mit dem Sterben umgehen, wie wir mit den Sterbenden umge­hen. Aber wir müssen uns, glaube ich, auch mit der Frage beschäftigen, wie wir Politi­kerinnen und Politiker hier die Rahmenbedingungen schaffen können, damit Trauer ei­nen guten Platz bekommt, den sie eben auch braucht.

Die demokratiepolitische Freude in diesem Zusammenhang ist, dass Anstoß für diese Änderung eigentlich eine Petition war. Jetzt wissen Sie alle, wie viele Petitionen und Initiativen uns erreichen. Das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass hier Betroffene auf ein Problem aufmerksam machen und dass es, und das ist leider nicht immer so, endlich einmal gelungen ist, dass hier alle Parteien – auch über mögliche ideologische Schranken und sonstige Zwänge, denen wir unterworfen sind, hinweg – sagen, ja, da gibt es ein Problem, es ist eigentlich nach unserem Dafürhalten nicht einzusehen, dass das so bleiben soll, und sich dazu durchgerungen haben, diesen Antrag zu stellen. Dies freut mich somit auch aus demokratiepolitischen Gründen.

Auch mit der Demokratiepolitik werden wir uns im nächsten halben Jahr in einer En­quete beschäftigen. Und es würde uns, wie ich meine, guttun, wenn wir uns regelmä­ßig auch Initiativen, die von außen kommen, genau in dieser Ernsthaftigkeit vornehmen und dann auch zu einem positiven Ende bringen. – Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


12.42.09

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Was Tagesordnungspunkt 2, der sich mit dem Zentralen Personenstands­register und Staatsbürgerschaftsregister beschäftigt, betrifft, habe ich ein kleines Déjà-vu. Ich bin im Zivilberuf Polizeibeamter, früher Gendarmeriebeamter. Ich erinnere mich noch an das Führerscheingesetz. Obwohl es schon rechtliche Kraft hatte, musste es mehrere Male reformiert werden, damit es überhaupt vollziehbar ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 81

So ähnlich kommt es mir da jetzt auch vor, auch wenn da zumindest eine Lösung ge­funden wurde, dass nicht die Menschen ohne irgendetwas dastehen. Aber es wird ein Gesetz eingeführt und dann muss es noch reformiert werden beziehungsweise eine Notgesetzgebung gemacht werden, damit nicht irgendetwas Gröberes passieren kann. In einem Beamtenstaat, sage ich jetzt einmal, wie Österreich einer ist – und wir haben sehr viele Beamte, auch gute Beamte –, sollte das eigentlich nicht passieren.

Nichtsdestotrotz werden wir von meiner Fraktion diesem Gesetz zustimmen, da es notwendig ist. Ich will da jetzt gar nicht mehr weiter darauf eingehen. Es wurde von meinen Vorrednern dazu ohnehin schon alles gesagt.

Tagesordnungspunkt 3 befasst sich mit den Sternenkindern. Da freut es mich ganz besonders, dass wir hier einen gemeinsamen Antrag finden konnten. Ich habe schon einen Antrag vorbereitet gehabt und bin dann kontaktiert worden, ob wir dazu einen ge­meinsamen Antrag machen werden. Da bin ich natürlich sofort dabei gewesen und habe meinen Antrag fallenlassen. Ich finde, das ist eine Notwendigkeit. Es ist von mei­nen Vorrednerinnen und Vorrednern auch schon angesprochen worden, dass es für die Eltern eines solchen Kindes sehr, sehr wichtig ist, Trauerarbeit zu leisten und die­sem Frühchen, das nicht überlebt hat, eine Identität zu geben. Ich glaube, dass das auch für die Geschwister, die es davor oder danach gibt, sehr, sehr wichtig ist.

Das ist, wie ich meine, eine Notwendigkeit, eine gute Sache. Deswegen werden wir auch diesen Antrag natürlich sehr stark unterstützen. Die Petition, die hier vorgetragen wurde, hat ihre ganz klare Berechtigung. Wir werden das gerne machen. – Danke. (Bei­fall der Abg. Königsberger-Ludwig.)

12.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


12.45.00

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich in meinem Redebeitrag auf das Thema Sternenkinder eingehe, möchte ich der Kollegin Musiol ausdrücklich dafür danken, auch das Thema Trauer­politik eingebracht zu haben. Ich halte es für einen wichtigen Diskurs, den wir auch in Zukunft führen sollten.

In einem Punkt möchte ich Ihnen widersprechen. Wenn tatsächlich der tragische Fall des Verlustes eines Kindes eintritt, dann ist es nicht üblich, dass danach die Mutter oder der Vater gleich wieder zu arbeiten beginnt, sondern es besteht die Möglichkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit weiter zu Hause zu bleiben.

Jedenfalls möchte ich auf das Thema der Petition eingehen. Man hat anhand dieses wichtigen Themas gesehen, dass es sowohl dem Petitionsausschuss als auch dem Fachausschuss möglich war, tatsächlich überparteilich einen Konsens zu finden, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren und diesen hier ins Plenum zu bringen.

Was ist hier die große Hoffnung? – Einerseits natürlich, dass wir die richtige Lösung für die betroffenen Mütter und Väter finden, aber andererseits auch aus dieser Vorgehens­weise zu lernen und Menschen zu ermuntern, sich weiter direkt an das Parlament zu wenden, denn wir können ihre Themen diskutieren und gemeinsam umsetzen. Also weiterhin bitte viel Mut, und nutzen Sie direkte Demokratie! – Danke schön. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

12.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 82

12.46.37

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Präsident! Geschätz­te Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Mit 1. November wird das Zentrale Personenstandsregister in Betrieb gehen – ein Projekt, an dem wir sehr lange gear­beitet haben, ein Projekt, mit dem wir auch einen ganz großen Meilenstein in Richtung bürgernahe Verwaltung und vor allem mehr Service für unsere Bevölkerung setzen.

Sie wissen, wie es bisher funktioniert hat. Die zentralen Informationen über Personen von der Geburt über die Ehe beziehungsweise eingetragene Partnerschaft bis hin zum Tod wurden lokal von den Standesämtern verwaltet und in sogenannte Personen­standsbücher eingetragen, somit waren diese Informationen auf 1 400 Behörden ver­streut. Ähnlich die Situation bei den Staatsbürgerschaften. Gerade mit der Inbetrieb­nahme des Zentralen Personenstandsregisters am 1. November wird all das der Ver­gangenheit angehören, und alle Personenstandsfälle werden auch zentral gespeichert und verwaltet.

Im Fokus all dieser Arbeit, all dieser Entwicklung stand natürlich das Service für die Bürgerinnen und Bürger, der Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger.

Was heißt das jetzt für die Bevölkerung? – Das heißt, alle Urkunden, geht es um die Eheschließung, geht es um Geburt und Partnerschaft, können an jedem Standesamt ausgestellt werden, und die Bürgerinnen und Bürger sparen sich sehr viele Wege und vor allem sehr viel Zeit.

Datenschutz war natürlich auch bei der Entwicklung dieses Projektes ein ganz zentra­les Thema, wobei wir viele Datensicherungsmaßnahmen vorgenommen haben und nur jene Personen Zugriff haben, die auch kraft des Gesetzes die Berechtigung dazu ha­ben beziehungsweise die diese Daten kraft des Gesetzes auch brauchen.

Es wurde schon von meinen Vorrednern angesprochen, dass natürlich sehr viele Auf­gaben und Herausforderungen zu bewerkstelligen waren, nicht nur technischer Natur, sondern auch was die Anwendung und die Bedienung in Zukunft betrifft. Jeder von uns weiß, dass Neues natürlich immer eine Herausforderung und eine gewisse Irritation darstellt. Aber es ist uns im gemeinsamen Miteinander zwischen dem BMI, den Län­dern und den Gemeinden gelungen, all diese Daten zusammenzuführen. 1 300 Ge­meinden haben ihre Daten mit unterschiedlichster Qualität und unterschiedlichstem Umfang hier eingemeldet – ja, eine große Herausforderung, aber wir haben sie inso­fern bewerkstelligt, als wir mit dem 1. November starten und jetzt vor allem auch noch mit dieser Schleife, die notfalls auch eingezogen werden kann, wofür ich mich herzlich bedanke.

Wichtig war uns vor allem auch die Schulung, damit auch die Anwendung gewährleis­tet werden kann. Auch das, gebe ich zu, wird sicherlich eine Herausforderung seitens der Anwender, aber ich bin fest davon überzeugt, nach einigen Monaten der Praxis werden die notwendige Qualität beziehungsweise auch die Routine vorhanden sein.

Neben dem Personenstandsregister betrifft das auch das Zentrale Staatsbürgerschafts­register, wo sich der Bürger ebenfalls Zeit und vor allem viele Wege erspart.

Sie sehen also, das ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Verwaltungsvereinfachung und vor allem mehr Bürgerservice für unsere Bevölkerung – ein Paradebeispiel dafür, wie moderne Verwaltung funktioniert. Wir sind gerade in diesem Bereich, was die Tech­nik betrifft, im 21. Jahrhundert angekommen.

Ich sage ein herzliches Danke für all das Bemühen. Es war im wahrsten Sinne des Wortes ein riesiges Projekt, ein Monsterprojekt, aber vor allem auch ein Meilenstein. Danke noch einmal auch allen meinen Expertinnen und Experten im Haus, die sehr viel Kompetenz und auch Geduld eingebracht haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 83

Betreffend die Petition zu den Sternenkindern bin ich guter Hoffnung, dass wir eine gemeinsame Lösung zwischen dem Gesundheitsressort und dem Innenressort zustan­de bringen werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.51


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner zu dieser Debatte: Herr Abgeord­neter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


12.51.50

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich möchte gerne an Ihren letzten Satz anknüpfen, nämlich an die Problemlage be­treffend Sternenkinder. Ich glaube, da ist uns etwas ganz Großartiges gelungen, oder besser gesagt, es wird uns etwas Großartiges gelingen, nämlich dass eine Petition, die von Hunderten und jetzt schon Tausenden Menschen unterschrieben worden ist, im Parlament auch Gehör findet. Dafür bedanke ich mich auch bei allen Parteien, die jetzt diesen Entschließungsantrag mit unterstützen, und vor allem beim Kollegen Lipitsch, der diesen eingebracht hat.

Worum geht es? – Ich glaube, es ist wohl eine der tragischsten Situationen, vor der werdende Eltern stehen können, wenn ihr Kind frühzeitig verstirbt und es dann, alleine weil es eine Grenze von 500 Gramm gibt, nicht in den Büchern aufscheinen darf. Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass es den Menschen ein Anliegen ist, wenn man ein Kind verliert, auch von ihm Abschied nehmen zu können, und dass man dem Kind einen Namen geben und das Kind beerdigen möchte und dass man das vielleicht zu den Ultraschallbildern, die man gehabt hat, dazugeben und sagen kann: Das war unser Kind. Das ist wichtig für die Geschwister, für die Nachfahren und für die eigene Trau­erarbeit, die man leisten kann. Daher verdient diese Petition rasch Gehör.

Ich bedanke mich bei der Innenministerin ganz besonders dafür, dass sie im letzten Ausschuss ganz spontan gesagt hat: Ja, dieses Problem der Sternenkinder, die heute nicht registriert werden, wollen wir lösen, und die Beamten des Innenministeriums und des Gesundheitsministeriums werden sich zusammensetzen und eine Lösung finden, weil es nicht sein darf, dass wir alleine aufgrund internationaler Statistikregeln die Kin­der nicht erfassen können. Geben wir den Sternenkindern ihre Würde, die sie verdie­nen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

12.54

12.54.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Ein Schlusswort wird von der Berichterstatterin nicht gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsgesetz 2013 und das Staatsbürger­schaftsgesetz 1985 geändert werden, samt Titel und Eingang in 274 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Ausschusses für innere Ange­legenheiten, seinen Bericht 275 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 84

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lueger, Amon, Dr. Be­lakowitsch-Jenewein, Mag. Musiol, Hagen, Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Sternenkinder“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür sind, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen. (E 43.)

12.55.504. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (270 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Unternehmens­gesetzbuch zur Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geändert werden (GesbR-Reformgesetz – GesbR-RG) (297 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


12.56.17

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbür­ger, vor allem die vielen, die heute auf der Galerie sind! Henry Ford hat einmal gesagt: Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ein Fortschritt, zusammenarbei­ten ein Erfolg. Das gilt meiner Meinung nach vor allem für die Wirtschaft, aber auch im Sport und in der Politik.

Wirtschaftlich etwas alleine zu erreichen ist kaum möglich. Wir brauchen Personen, de­nen wir vertrauen, mit denen wir uns täglich abstimmen können. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit brauchen wir gesetzliche Regelungen in einem Rahmen, also die rechtlich organisierte Gesellschaft. Aus diesem Grund sind Gesellschaften entwickelt worden: einerseits die Personengesellschaften, wie zum Beispiel die Offene Gesell­schaft oder die Kommanditgesellschaft oder Kapitalgesellschaften, Sie kennen sie alle: die GesmbH oder die Aktiengesellschaft.

Die Urform aller Gesellschaften ist die sogenannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Zwei oder mehrere Personen bringen gemeinsam Arbeitskraft oder Vermögen ein, um eine GesbR, wie sie kurz heißt, zu gründen. Wichtig ist, dass das gemeinsame Mitein­ander, das gemeinsame Ziel im Mittelpunkt steht. Die Gesellschaft an und für sich ist nur das Mittel zum Zweck, die Gesellschafter als Personen stehen weiterhin im Vorder­grund. Sie ist daher keine Rechtsperson, das genau umgekehrte Beispiel einer Aktien­gesellschaft.

Eine GesbR kann per se als Gesellschaft nicht besitzen und auch nicht verkaufen, son­dern nur die Gesellschafter selbst. Es bleiben die Personen im Mittelpunkt. Sie ist die einfachste aller Gesellschaftsformen und für viele Anwendungsbereiche gut geeignet. Kleinunternehmer schließen sich zusammen, Freiberufler, im land- und forstwirtschaftli­chen Bereich erleben wir sie sehr oft. Und das, meine Damen und Herren, was Sie si­cher alle kennen, sind die Baustellentafeln, wo „ARGE“ draufsteht, Arbeitsgemeinschaft für Bauvorhaben. Das sind Formen von Gesellschaften nach bürgerlichem Recht.

Die Regelungen über die GesbR sind 200 Jahre alt. Ich habe Respekt vor Regelungen, die so lange Gültigkeit haben und für unser Rechtssystem wirksam sind. Aber sie sind


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nicht mehr zeitgemäß. Sie haben dazu geführt, dass die GesbR in den letzten Jahren nicht mehr so attraktiv war, und daher besteht hier Bedarf an Modernisierung, somit also Handlungsbedarf.

Vorgesehen ist die gänzliche Neufassung im Rahmen des Projektes, das Herr Bun­desminister Dr. Wolfgang Brandstetter eingeleitet hat, das Projekt „ABGB 200plus“. Es stellt Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wieder für alle her, moderne und klare Rege­lungen. Die Gesellschaft soll wieder beliebter Bestandteil unseres Zusammenarbeitens werden.

Die wesentlichen Vorteile darf ich kurz zusammenfassen. Es bleibt eine Gesellschaft, die äußerst flexibel ist. Die Privatautonomie der Parteien bleibt weitgehend gewahrt, und sie kann für jeden erlaubten Zweck gegründet werden.

Zweitens: Die Gesellschaft erwirtschaftet natürlich Erträge. Hoffentlich! Wenn sie mehr als 700 000 € im Jahr Umsatz erwirtschaftet, dann muss sie im Firmenbuch eingetra­gen werden und in eine Offene Gesellschaft umgewandelt werden. Die Umsatzgrenze von 700 000 € ist gleichzeitig die Grenze für die Buchführung.

In der Gesellschaft gibt es nunmehr – das ist der dritte Punkt – die neue Möglichkeit, dass die Geschäftsführung durch einen Mitgesellschafter in Vertretung für alle ausge­übt wird. Nur bei außergewöhnlichen Tätigkeiten der Gesellschaft muss vorher die Zu­stimmung von den anderen Gesellschaftern eingeholt werden.

Wir haben als vierten großen Punkt: Neuregelungen bezüglich der Gesellschafter und der Gesamtrechtsnachfolge. Diese wird nunmehr ausdrücklich geregelt und den Auf­lösungs- und Liquidationsbestimmungen der Offenen Gesellschaft angepasst.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Justizausschuss haben wir wieder einmal bewie­sen, wie konstruktiv unsere Diskussion und unsere Zusammenarbeit sind. Wir haben einstimmig diese Gesetzesvorlage beschlossen. Darauf bin ich wirklich sehr stolz, denn sie ermöglicht uns, dass die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht das ein­fachste Modell für ein erfolgreiches wirtschaftliches Zusammenarbeiten in der Zukunft nach Beschluss der Neuerungen ist.

Und: Dies bringt für Sie, geschätzte Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit, ein über­sichtliches, modernes, klares, zusammengefasstes Gesetz zu lesen. Das bringt für Sie dann in der Anwendung auch jede Menge Nutzen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Ja­rolim. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.01.16

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist im Lichte der heutigen Diskussion nicht so spektakulär, was wir hier diskutieren und letzt­lich beschließen. Aber es ist nichtsdestoweniger eine ganz, ganz wichtige Materie, weil es im Zusammenleben zwischen Menschen, im gesellschaftlichen Zusammenleben einfach eine wesentliche rechtliche Struktur gibt, die eine Art Auffangtatbestand für Zusammenarbeit ist: Das ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die etwa auch in Le­bensgemeinschaften abgeschlossen werden kann. (Präsidentin Bures übernimmt wie­der den Vorsitz.)

Sie kann auch konkludent zustande kommen. Das heißt, man schließt keinen förmli­chen Vertrag, verhält sich nach außen aber so, dass für jeden Außenstehenden zwei­felsfrei ist, dass es sich hierbei um eine Form einer Zusammenarbeit handelt. Es ist


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von meiner Vorrednerin schon angesprochen worden, wo das hauptsächlich vorkommt: In Lebensgemeinschaften gibt es das, aber auch in den großen Arbeitsgemeinschaf­ten. Die ARGE ist ja so ein Zusammenschluss großer Unternehmungen zur Erreichung eines definierten Zieles.

Wir haben in der Vergangenheit schon öfters darüber diskutiert, wann offene Fragen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche die Wissenschaft schon weiterentwickelt hat, endlich kodifiziert werden. – Hier hat eine Arbeitsgruppe getagt, und es ist nun möglich, dass wir mit einer neuen Regelung im ABGB die Gesellschaft bürgerlichen Rechts neu strukturieren.

Kollege Katzian hat mich vorhin darauf hingewiesen, dass etwa auch bei „Neustart“ eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts existiert. Wir sind uns also dessen gar nicht be­wusst, wo überall diese Gesellschaftsform wirkt.

Es ist so, dass dies jener Bereich ist, wo man noch keine Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft gründet, die im Firmenbuch eingetragen wird, sondern wo die Gesellschaft schon außerhalb, also ohne Eintragung in das Firmenbuch, zustande kommt. Sie soll im Wesentlichen sehr dispositiv sein, das heißt, es soll den jeweiligen Gesellschaftern obliegen, ein Spezialdesign nach ihren eigenen Wünschen und Be­dürfnissen anzulegen und zu gestalten. Das macht sie natürlich insofern auch sehr attraktiv, weil für alles, was man gemeinsam durchführen möchte – nunmehr mit einer etwas präziseren Formulierung im Gesetz –, die rechtliche Möglichkeit präzisiert ange­boten wird.

Herr Minister, ich danke Ihnen und vor allem auch dem Ministerium insgesamt für die sehr wertvollen Vorarbeiten und auch der Gruppe um Professor Krejci, die sich hier doch sehr massiv eingebracht hat, sodass wir das heute endlich fertig haben, abschlie­ßen können und ein kleines Stück im Gesellschaftsrecht damit weiterentwickeln. – Dan­ke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Vetter. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.04.34

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Grüß Gott, Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir beschließen heute diese Neurege­lung eines Teils des ABGB – das, wie gesagt, schon über 200 Jahre in Kraft ist –, je­nes Teils, der die GesbR betrifft. § 1175 definiert wie folgt: Schließen sich zwei oder mehrere Personen durch einen Vertrag zusammen, um durch eine bestimmte Tätigkeit einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, so bilden sie eine Gesellschaft.

Diese Gesellschaft entsteht nicht dadurch, dass sie im Firmenbuch eingetragen wird. Sie besteht nicht deshalb, weil der Staat eine Konzession erteilt, sondern sie besteht deshalb, weil sich zwei oder mehrere Leute zusammentun. Der Kollege von der SPÖ hat gesagt, das ist nicht so spektakulär. – Das ist etwas Spektakuläres! Das ist näm­lich ein Teil unserer Freiheit, dass wir nicht den Staat brauchen, um uns zu vergesell­schaften, sondern dass allein wir diese Entscheidung treffen durch unser Zusammen­wirken. Staaten, die keine freiheitliche Wirtschaftsordnung haben, regulieren, geben Konzessionen und halten die Hand drauf. In dieser, der einfachsten Assoziationsform des Gesellschaftsrechts ist dies nicht notwendig.

Wir brauchen ein gutes rechtliches Rahmenwerk, das nicht übers Ziel schießt. Damit dürfen wir uns auch daran erinnern, dass es einen Zusammenhang zwischen Freiheit und Recht gibt, der hier, ja, ich würde sagen, schon in idealtypischer Weise gelöst worden ist. Es gibt einen österreichischen Wirtschaftsnobelpreisträger, der einmal ein


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Buch geschrieben hat: Recht, Gesetzgebung und Freiheit. Dieses Zusammenwirken von Recht, Gesetzgebung und Freiheit bringt uns weiter, und genau das ist heute mit diesem Gesetz angestrebt. Wir erhöhen unsere Freiheitsgrade, indem wir Rechtssi­cherheit im Bereich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts schaffen.

Es ist auch eine Gesellschaft, die über Vermögen verfügt; auch diese Regelungen sind getroffen. Ich formuliere gerne spitz und sage: Zum Kapitalismus gehört eben auch Ka­pital! Auch das ist in diesem Gesetz, wo wir in Wirklichkeit die Marktwirtschaft weiter­entwickeln, beinhaltet. Es ist ja auch schon gesagt worden, dass wir von der einfachs­ten Praxisgemeinschaft eines Berufes bis hin zu einem Konsortium, einem Kreditkon­sortium oder einer Arbeitsgemeinschaft am Bau diese Gesellschaftsform anwenden können. Es ist also in Wirklichkeit eine Weiterentwicklung der Marktwirtschaft.

Ich möchte diese Reform aber auch zum Anlass nehmen, weiterzudenken. Es ist ja hier nicht nur die GesbR betroffen, es ist auch in ganz wenigen Bereichen die OG und die KG betroffen. Aber nehmen wir das vielleicht zum Anlass, darüber nachzudenken, dass wir auch in anderen Bereichen des Gesellschaftsrechts Änderungsbedarf haben!

Ich denke hier gerne an das Aktienrecht, wo es in letzter Zeit viele Novellen gegeben hat, die immer vom Hinweis begleitet worden sind, dass die Rechte der Aktionäre ge­stärkt worden sind. Ich sehe das nicht ganz so, ich sehe da noch viel Änderungsbedarf. Ich glaube, dass man da noch viel machen kann, um die Rechte der Aktionäre zu stärken und damit staatliche Aufsicht, wie von manchen angedacht, unnotwendig zu ma­chen. Vielleicht ist das der eine Aspekt, den wir mitnehmen können.

Etwas anderes ist es auch, was den Wirtschaftsstandort – neben den rechtlichen Rah­menbedingungen – attraktiv macht: Es sind natürlich auch die steuerlichen und die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die man immer im Auge haben muss. Ich sage das deshalb, weil wir in den letzten Tagen lesen mussten, dass ein Teil der CA Immo von einem ausländischen Konzern übernommen worden ist, dass ein Teil des Flughafens von einem ausländischen Fonds übernommen worden ist, und uns allen auch noch im Magen liegt, dass die Telekom teilweise übernommen worden ist.

Wir müssen darauf schauen, dass es auch die entsprechenden wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Österreich gibt. Ich sage dazu auch, dass es Kapital in Öster­reich geben muss, damit die österreichischen Gesellschaften nicht von außen ausge­kauft werden. Bitte bedenken Sie auch diesen Zusammenhang, wenn Sie über die nächste Steuerreform nachdenken!

Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass der Rechtsanwaltstarif angepasst und die Sach­verständigenregelung neu geregelt gehört. – Danke schön. (Beifall beim Team Stro­nach.)

13.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.09.52

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! 1 Minute ist nicht lang. Es ist ja so, dass die Zeit für die kleinste Oppositionspartei an solchen langen Tagen immer sehr rasch vorbeigeht, und es liegt dann eben in der Natur, dass man sich konzentrieren möchte auf die Punkte, wo man im Widerspruch zur Regierung ist. (Abg. Darmann: Komm zur Sache! – Weitere Zwi­schenrufe.)

Als ich das daher gesehen habe, habe ich mir gedacht, da melde ich mich gar nicht ein, aber genau das haben wir ja eigentlich nicht versprochen. Daher, kurz gesagt: Wir stimmen dieser Reform zu. Wir gratulieren auch zu diesem Entwurf. Ich halte ihn für


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sehr ausgewogen. Ich halte es für gut, dass hier in vielen Bereichen Rechtssicherheit geschaffen wurde. Es ist auch legistisch sehr gut umgesetzt worden.

Besonders gut finden wir von den NEOS, dass es die Privatautonomie auch weiterhin geben wird. Insofern wären wir skeptisch gewesen, wenn man hier auch den Bereich der Lebensgemeinschaften umfassend regelt. Ich muss auch sagen, durch die lange Begutachtungsfrist und die Einarbeitung vieler Stellungnahmen zeigt sich das als Best-Practice-Beispiel dafür, wie man Gesetze in Österreich machen soll. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.11


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlako­vich. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.11.05

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GesbR ist ein sehr erfolgreiches Modell. Es ist immerhin die älteste heute noch in Geltung ste­hende Gesellschaftsform in Österreich. Das ist schon ein Beweis dafür, dass sie sehr erfolgreich ist.

Aber trotzdem ist es das Ziel dieser Reform, dass es einfacher wird, dass es über­sichtlicher und klarer wird, denn in der Praxis gibt es nach wie vor Herausforderungen, zum einen Unsicherheiten im Geschäftsverkehr, aber auch zusätzliche Rechtsbera­tungskosten. Das soll der Vergangenheit angehören, wobei die Reform bedeutet, dass die Wesensmerkmale der GesbR nach wie vor erhalten werden sollen.

Es gibt aktuell mehrere tausend GesbRs; Sie haben es gehört. Gerade für kleinere Un­ternehmen ist es interessant, für die Land- und Forstwirtschaft, für Arbeitsgemeinschaf­ten, auch für Freiberufler. Es ist ein sehr breiter Bogen.

Was man nicht vergessen darf, ist, dass bei dieser Gesellschaftsform die Gesellschaf­ter haften: persönlich, mit ihrem gesamten Betriebsvermögen, mit ihrem gesamten Pri­vatvermögen, dass sie unbeschränkt haften, dass sie aber auch subsidiär haften. Es ist also schon eine besondere Gesellschaftsform. Daher ist es gut, dass unser Augenmerk darauf gerichtet wird.

Wichtig ist, dass es den Partnern freisteht, den Gesellschaftsvertrag zu organisieren – das ist denen überlassen –, und dass hier auch Arbeitsgemeinschaften tätig werden können. Das ist gerade für wirtschaftliche Impulse wichtig.

Worum geht es dabei, wenn wir die GesbR zukunftsfit machen? – Wichtig ist, dass wir die Wirtschaft stärken, Investitionen anregen und damit auch Arbeitsplätze sichern und schaffen. Es hat vor Kurzem eine IMAS-Umfrage gegeben, die erhebt, dass zwei Drittel der Unternehmen sagen, dass der Arbeitsdruck insgesamt enorm gestiegen ist, und ei­ner der entscheidenden Faktoren ist dabei die Bürokratie. Sie belastet den Mittelstand enorm!

Das geht dann auch an unsere Adresse, nämlich: teure Gesetze, aber auch langwie­rige Verfahren, Berichtspflichten ohne Ende und sehr rigide Kontrollen. Das kostet viel Zeit und Nerven und Geld. Daher muss es ein Ziel sein, dass wir den Mittelstand, GesbRs, KMUs, auch den Agrarsektor von Bürokratie entlasten, denn das ist der größ­te Arbeitgeber Österreichs mit 2 Millionen Menschen. Diese Betriebe sichern in Wirk­lichkeit das Sozialsystem, sie sind auch dafür verantwortlich, dass wir eine geringe Ju­gendarbeitslosigkeit haben und dass sehr viele Lehrlinge ausgebildet werden.

Im Regierungsprogramm gibt es aktuell 40 Punkte zur Reduktion von Bürokratie, eine sogenannte „Fastenzeit der Bürokratie“ soll ausgerufen werden. Ich halte das für ein ernsthaftes Gebot der Stunde, denn in Österreich stöhnen alle unter bürokratischen


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Herausforderungen, unter enormen Berichtspflichten! Man fragt sich schön langsam, ob alle diese Dokumentationen notwendig sind. Hier brauchen wir wieder mehr Augen­maß.

Auch die Europäische Union hat sich dieser Sache angenommen, und abschließend darf ich, weil es gerade für den wirtschaftlichen Impuls wichtig ist, als Regionalsprecher erwähnen: Vor Kurzem wurde die Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Europäi­schen Union und der Republik Österreich von Kommissar „Gio“ Hahn übergeben, in der für die nächste Periode bis 2020 das Programm der einzelnen Fonds präsentiert wird: Regionalfonds, Sozialfonds, Landwirtschaftsfonds. Für den ländlichen Raum ste­hen in dieser Periode insgesamt 5 Milliarden € zur Verfügung für Impulse in die mittel­ständische Wirtschaft, in den Agrarsektor, insgesamt in den ländlichen Raum, um Ar­beitsplätze zu schaffen und zu sichern. Geeignete Gesellschaftsformen sind die rechtli­che Voraussetzung dafür. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.14


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Brand­stetter. Ich erteile es ihm.

 


13.14.54

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! In aller Kürze: Sie wissen, das StGB aus dem Jahr 1975 ist, kann man sagen, in der Midlife-Crisis, und das ABGB ist weit darü­ber hinaus. Wir haben seit 2011 den Plan gefasst, dass wir das ABGB, das ja jetzt schon mehr als 200 Jahre alt ist, schrittweise erneuern. Ein Teil dieses Erneuerungs­projekts ist die jetzt vorliegende komplette Neugestaltung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Regelungen sich ja im ABGB finden.

Diese Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist trotz ihres hohen Alters nach wie vor eine grundsätzlich attraktive Rechtsform. Das liegt an ihrer außerordentlichen Flexibilität. Die meisten Bestimmungen sind dispositiver Natur, und das werden sie auch in Zu­kunft bleiben. Insofern hat Kollege Vetter völlig recht, wenn er sagt: Das ist auch ein Ausfluss der Freiheit, dass es so eine Gesellschaftsform weiterhin gibt, die eben nicht von der Rechtsnatur her geändert werden soll. Sie wird auch weiterhin keine eigene Rechtsfähigkeit haben.

Ihre Umwandlung in eine Offene Gesellschaft, eine OG, wird aber nun ausdrücklich im Sinn einer Gesamtrechtsnachfolge geregelt und dadurch erleichtert. Auch das macht Sinn.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ja sehr oft nicht unternehmerisch tätig. Wir haben nun auch ausdrücklich festgeschrieben, dass sie zu jedem gesetzlich erlaubten Zweck gegründet werden kann. Auch wieder: Ausfluss der Freiheit! Das ist schon rich­tig so.

Sie kann wie bisher eine reine Innengesellschaft sein und im Rechtsverkehr auch gar nicht in Erscheinung treten. Wenn sie aber als Außengesellschaft auftritt, dann soll sie einen Namen führen, der auf das Bestehen einer solchen Gesellschaft hinweist – im Sinne des Rechtsschutzes nach außen, für die Teilnehmer am Rechtsverkehr. Das dis­positive und daher letztlich frei gestaltbare Innenleben der Gesellschaft wurde den be­kannten und bewährten Regelungen der OG angeglichen, wodurch auch eine spätere Umwandlung erleichtert wird. Die Geschäftsführungsbefugnis soll sich grundsätzlich mit der Vertretungsbefugnis nach außen decken, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Wie schon bisher von der Judikatur angenommen, haften nach dieser Regelung die Gesellschafter solidarisch. Die Forderungen der Gesellschaft sollen Gesamthandforde­rungen sein. Auch die Fragen der Nachfolge in die Gesellschafterstellung wurden im Interesse des Weiterbestands der Gesellschaft jetzt konkreter geregelt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 90

Das überaus positive Ergebnis des Begutachtungsverfahrens hat uns darin bestärkt, dass es Zeit war, diese weiterhin in vielfältiger Verwendung stehende Rechtsform der modernen Dogmatik entsprechend neu zu regeln. Wir haben uns dabei bemüht, die Vorteile der GesbR zu erhalten und eine sinnvolle, angemessene Rechtsgrundlage für die Fälle zu schaffen, in denen die Gesellschafter eben nichts Spezielles vereinbart ha­ben. Das ist auch gelungen.

Es ist ein sehr gelungenes Gesetzesvorhaben, und ich freue mich auch darüber, dass es jetzt so weit ist, dass wir es verabschieden können, möchte aber die Gelegenheit nicht vorbeigehen lassen, auch an dieser Stelle – sozusagen, lieber Kollege Vetter, als mein ceterum censeo – darauf hinzuweisen, dass diese sehr konstruktive Vorgangs­weise letztlich auch dem Justizausschuss und dem dort herrschenden Klima geschul­det ist. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei der Vorsitzenden des Justizaus­schusses und allen Justizsprecherinnen und Justizsprechern der im Parlament vertre­tenen Parteien wirklich dafür bedanken, denn das ist der Weg, wie man zu so schönen Ergebnissen kommen kann. Ich danke Ihnen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

13.18


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.18.47

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir beschließen hier in einigen Minuten die Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die älteste Gesellschaftsform, die unser Rechtssystem kennt. Viele Bestimmungen über diese Gesellschaft beruhen immer noch – wir haben es heute schon einige Male gehört – auf dem ABGB, das ja aus dem Jahr 1811 stammt, also jetzt 203 Jahre alt ist. Daher ist die Reform nach 200 Jahren schon höchst an der Zeit.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ihrer Definition nach ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, wobei diese Personen gemeinsame Ziele verfolgen. Der Zweck dieses Zusammenschlusses ist ein gemeinschaftlicher Nutzen. Es wird kei­ne juristische Person gebildet. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann im Rechts­verkehr nicht auftreten, kann keine Verträge abschließen, keine Prozesse führen und auch als solche, als Gesellschaft, nicht geklagt werden.

Trotzdem hat die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Praxis eine nicht zu unter­schätzende Bedeutung. Deshalb ist es sehr positiv, dass durch die heute zu beschlie­ßende Reform eine Modernisierung dieser Gesellschaftsform herbeigeführt wird.

Es wurde vom Kollegen Jarolim und auch von anderen RednerInnen schon erwähnt, dass diese Gesellschaft immer dann benutzt wird, wenn nicht gewünscht ist, dass Dau­erhaftigkeit oder viel Öffentlichkeit besteht, sondern wenn ein bestimmter Zweck ver­folgt wird. Dafür wurde als Beispiel schon die ARGE genannt, bei der sich Unterneh­men zusammenschließen, die zum Beispiel eine gemeinsame Baustelle betreiben. Auch bei den schon erwähnten Lebensgemeinschaften wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gerne als Gesellschaftsform genommen.

Grundsätzlich kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts also zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden. Sie ist keine juristische Person und kann nicht ins Firmen­buch eingetragen werden. Zur Errichtung eines Gesellschaftsvertrages bedarf es kei­nerlei Form – das ist auch wichtig, weil sie sehr formlos gegründet werden kann.

Es wurde heute schon ein paar Mal auf die Freiheit der Bürger und Bürgerinnen hin­gewiesen. Die Freiheit steigt mit der Zahl der Möglichkeiten – das habe ich damals beim Jus-Studium in Innsbruck relativ schnell gelernt –, und hier wird mehr Freiheit für die Rechtsunterworfenen geschaffen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 91

Zusammenfassend: Es ist eine gute Weiterentwicklung und es ist den Legisten und Le­gistinnen im Haus zu danken. In diesem Sinne freue ich mich schon auf weitere Refor­men, die Sie (in Richtung Bundesminister Dr. Brandstetter) angekündigt haben, damit wir diese ehrwürdige ältere elegante Dame im ABGB weiterentwickeln. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.21


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. Ich stelle Ihnen 2 Minuten ein. – Bitte.

 


13.22.05

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet in sehr vielen Fällen ein sehr breites Spektrum an Anwen­dungen. Meine Kolleginnen und Kollegen haben hier durchaus schon Praxisbeispiele genannt, von Kleingewerbetreibenden über die Praxisgemeinschaft bis zu Anwalts­kanzleien et cetera. Das zeigt für mich natürlich, dass eine solche Gesellschaftsform gelebt wird und dass wir mit dem heutigen Beschluss auch diese Gesellschaftsform ins 21. Jahrhundert überführen.

Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben durchaus auch schon über die Neue­rungen – oder besser gesagt: über die Modernisierung – der GesbR gesprochen. Ich möchte vielleicht noch ganz kurz den Hintergrund beleuchten.

Diese GesbR-Reform gliedert sich ein in eine Reihe anderer Reformen, deren überge­ordnetes Ziel die abschnittsweise Überarbeitung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetz­buches ist – ein Prozess, der bereits 2011 von Beatrix Karl als damaliger Justizminis­terin gestartet worden ist und heute unter dem Schlagwort „ABGB 200+“ unter Justiz­minister Brandstetter weitergeführt wird.

Damit soll das grundlegende Gesetz für das Zivilrecht in Österreich insgesamt moder­nisiert und an die geänderten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Be­dingungen angepasst werden, wobei berücksichtigt wird, dass sowohl der grundlegen­de Aufbau als auch der Stellenwert, den das ABGB als Rechtsquelle allerersten Ran­ges innehat, beibehalten werden. Dieser Prozess wird, wie gesagt, von Justizminister Brandstetter heute mit der Vorlage des GesbR weitergeführt.

Um vielleicht auch schon einen Ausblick darauf zu bieten, was hier in weiterer Zukunft noch kommen wird: Im nächsten Schritt soll es um die Weiterentwicklung des Erb­rechts gehen. Auch dabei soll es die Zielsetzung sein, das Erbrecht zu modernisieren, sprachliche Anpassungen zu treffen, auch Präzisierungen, und insgesamt das Erbrecht an gesellschaftliche Ansprüche anzugleichen.

Abschließend freue ich mich, dass es insgesamt eine große Zustimmung zu diesem Vorhaben gibt. Ich freue mich auf breite Diskussionen bei allen weiteren Schritten und darf mich ganz herzlich bei Justizministerin a. D. Beatrix Karl bedanken, die diesen Schritt und diesen Prozess in Angriff genommen hat. Ein Danke auch an Justizminister Brandstetter, der dieses Projekt weiterführt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jarolim.)

13.24


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. Ich stelle Ihnen 3 Minuten ein. – Bitte.

 


13.24.53

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur gute Gesetze werden alt. – Das kann man in Abwandlung eines anderen Sprichwortes jedenfalls für das ABGB sagen. Aus dem Jahre 1811 stammend sind die Grundgerüste der Regelungsinhalte auch noch


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in der heutigen Gesellschaft, die sich ja in der Zwischenzeit stark gewandelt hat, an­wendbar. Aber auch hier gilt selbstverständlich: Wer Gutes bewahren will, muss man­ches verändern.

Das gilt auch für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die von ihrer Rechtsnatur her wohl die dehnbarste, flexibelste, individuellste Gesellschaftsform ist, mit den geringsten Formvorschriften. Genau das hat sie auch zum Auffangnetz für alle möglichen Formen von Zusammenschlüssen von Menschen gemacht, oft gar nicht explizit abgeschlossen, sondern schlüssig durch bestimmte Umsetzungshandlungen zustande gekommen, zum Beispiel – das ist einem oft gar nicht so bewusst – bei Veranstaltungen, Organisa­tion von Reisen, also bei gemeinschaftlichen Unternehmungen, bei denen verschie­denartige Beiträge geleistet werden.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist dadurch auch zu einer Andockstelle für die richterliche Rechtsfortbildung geworden, besonders intensiv genutzt im familienrechtli­chen Kontext, um etwa bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, gerade wenn es um die Aufteilung von Vermögen, von Verbindlichkeiten geht, auch noch einigermaßen ge­rechte Kriterien aufzustellen, wie das alles aufgeteilt werden soll.

Ich habe mich auch versichert, ob es irgendwelche Auswirkungen auf genau diese fa­milienrechtlichen Konstellationen gibt. Das wurde verneint. – Ich möchte jedoch trotz­dem noch betonen, dass es hier auch spezielle familienrechtliche Konstruktionen bräuchte, aber das ist eine andere Geschichte.

Lassen Sie mich zusammenfassend sagen, dass mit dieser Reform etwas Gutes ge­lungen ist, dass mehr Rechtssicherheit, mehr Rechtsklarheit geschaffen wird und dass damit die Gesellschaft bürgerlichen Rechts weiterhin lebendig bleibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.27


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Troch. Ich stelle Ihnen 3 Minuten ein. – Bitte.

 


13.27.31

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Vorgeschichte dieser Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die, dass schon im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP für die letzte Gesetzgebungsperiode vorgesehen war, das AGBG zu seinem 200-jährigen Bestand zu erneuern und abschnittsweise – wie wir schon gehört haben – zu überarbeiten.

In Bezug auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts konnte festgestellt werden, dass diese noch weitgehend in der Stammfassung von vor 200 Jahren in Kraft stand. Das belegt einerseits die große Bestandskraft des AGBG, andererseits waren aber manche Bestimmungen nicht mehr zeitgemäß, wie jene zur Geschäftsführung oder zur Haftung der Gesellschafter. In diesem Sinne hatte das Justizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Herausgekommen ist nach reiflicher Beratung und sachlicher Diskussion eine Fassung hoher Qualität.

Die GesbR wird also an das heutige Leben angepasst und modernisiert, behält aber ih­re Grundstruktur bei. Dazu gehört auch weiterhin der Vorrang der Privatautonomie. „Vorrang der Privatautonomie“ heißt, dass die Gestaltung des Gesellschaftsverhältnis­ses wie bisher grundsätzlich den Parteien des Gesellschaftsvertrages obliegt. Daraus folgt, dass die gesetzlichen Regelungen weitgehend dispositiv sind. Die wichtigen Ord­nungsfragen der Gesellschaft sollen sich aber aus den Gesetzen beantworten lassen, und dies ist auch der Fall.

Es soll die GesbR in ihren Wesensmerkmalen unverändert bleiben. Das heißt, es wird ihr keine eigene Rechtspersönlichkeit zugebilligt, sie kann also keine juristische Person


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werden. Dies wäre auch nicht sinnvoll, denn der Gesetzgeber wäre schlecht beraten, wenn er einen eigenen Rechtsträger ohne Eintragung in ein öffentliches Register schaf­fen würde.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist auch nicht ins Firmenbuch einzutragen. Wenn die GesbR allerdings ein Unternehmen betreibt, dessen Jahresumsatz einen bestimm­ten Wert überschreitet, ist sie nach den Bestimmungen des UGB in eine Offene Ge­sellschaft oder in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln und sehr wohl ins Firmen­buch einzutragen.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts hatte von Anfang an eine gewisse Auffangfunk­tion. Man gründet sie auch dann, wenn man die hohen Publizitäts- und Formerforder­nisse der Offenen Gesellschaft oder der Kommanditgesellschaft nicht für dienlich er­achtet. In der Praxis ist das häufig bei Arbeitsgemeinschaften – kurz ARGE genannt – der Fall, beispielsweise zur Abwicklung großer Bauprojekte. Es ist kein Stammkapital erforderlich, kein Bargeld bei der Gründung aufzubringen. Unter Umständen genügt es, dass die Gesellschafter überhaupt kein Geld einbringen, sondern nur ihre Arbeitskraft, und das entspricht auch der wirtschaftlichen Praxis.

Auch im Privaten, bei Lebensgemeinschaften, soll es weiterhin möglich sein, sich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts praktisch zu bedienen.

Für die Lebenspraxis zahlreicher Österreicherinnen und Österreicher ist die Gesell­schaft bürgerlichen Rechts von Bedeutung. Somit ist es ein Fortschritt, dass wir mit dieser Reform eine Modernisierung, eine höhere Rechtssicherheit schaffen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.30

13.30.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 270 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Ein­stimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13.31.495. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 607/A der Abgeordneten Mag. Mi­chaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm geändert wird (298 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. Ich erteile es ihm und stelle 3 Mi­nuten ein. – Bitte.

 


13.32.28

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Bürgergruppe aus Bad Gleichenberg, herz-


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lich willkommen im Parlament! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf von der Galerie.) – Ich habe es leider nicht verstanden. (Abg. Jarolim: Das war an Sie gerichtet, Herr Kollege! Das müssen Sie beantworten!) – Ach so, was hat er gesagt? (Abg. Haider: Jarolim kann es selber nicht wiederholen!)

Es geht um den Antrag, der zur Verhandlung steht. Mit dem 2. Stabilitätsgesetz wurde damals die Anhebung der Wertgrenzen beschlossen. Und heute soll wieder beschlos­sen werden, dass wir sie nicht weiter anheben. Es soll bei den 15 000 € bleiben, bei denen die Wertgrenze derzeit liegt. Nur leider ist uns damals bei der Anhebung weder gesagt worden, wie hoch die Auslastung der Bezirksgerichte ist, noch finden sich in diesem Antrag Hinweise darauf, wie hoch die Auslastung jetzt ist und warum die Gren­ze nicht weiter angehoben werden muss.

Ich weiß nicht, ob die Antragsteller von den Regierungsfraktionen es selbst wissen. Es wäre aber toll gewesen, wenn das der Opposition mitgeteilt worden wäre, denn dann könnten wir nämlich auch alle auf Basis eines gleichen Informationstandes mitstimmen. Frau Mag. Steinacker, meine Frau Kollegin aus dem Justizausschuss, hat zuvor schon gesagt, dass im Justizausschuss ein konstruktives Klima herrscht. – Ja, das stimmt. Noch konstruktiver wäre es aber, wenn Sie uns an den Informationen, die Sie haben, teilhaben lassen. Dann kann man nämlich auch konstruktiv mitarbeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Intention des damaligen Gesetzes war die – ich zitiere – „Stärkung der bezirksge­richtlichen Strukturen“. Und jetzt frage ich mich, ob die Intention dieses Gesetzes jetzt ist, die nächste Schließungswelle von Bezirksgerichten vorzubereiten.

Apropos Schließungswelle. Morgen steht ja die Verfassungsänderung betreffend das „Schneideverbot“ in Verhandlung, und da frage ich mich schon, ob das intelligent ist und ob man es nicht intelligenter machen könnte: Nicht Bezirksgrenzen sollen darüber entscheiden, sondern wie der Bürger Zugang zu Gerichten und zum Recht hat. (Abg. Steinhauser: Das ist das Ziel!) – Das ist das Ziel. Genau, das kann man auch viel­leicht ab und zu einmal besser machen.

Ich wünsche mir auf jeden Fall als erster Kontraredner von meiner Nachrednerin, der ehemaligen Justizministerin Karl, Aufklärung, und zwar Aufklärung, ob wir dieses Ein­frieren der Wertgrenzen brauchen, weil die Bezirksgerichte genügend ausgelastet sind.

Ich wünsche mir auch Aufklärung darüber, ob die damals versprochenen Einsparungen mit der Zusammenlegung von Bezirksgerichten realisiert worden sind oder ob das alles nur Wunschdenken war.

Außerdem interessiert mich – und auch darüber wünsche ich mir Aufklärung –, wie die Oppositionsparteien dann ihre Zustimmung zu diesem Antrag begründen.

Bitte machen Sie das! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.36


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. Ich erteile Ihnen das Wort und stelle 4 Minuten Redezeit ein.

 


13.36.17

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerin­nen und Zuhörer (in Richtung Galerie, von der eine Gruppe der Rednerin zuwinkt) da oben! Vor allem liebe Gleichenbergerinnen und Gleichenberger! Als Gleichenbergerin freue ich mich natürlich ganz besonders, dass Sie heute zuhören. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abgrenzung der Zuständigkeit der Be­zirksgerichte und der Landesgerichte geschieht auf zweierlei Arten. Zum einen gibt es


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die sogenannte Eigenzuständigkeit. Hier handelt es sich um Angelegenheiten, die un­abhängig von der Höhe des Streitwertes einem der beiden Gerichtstypen zugewiesen sind.

Dann gibt es daneben auch noch die Wertzuständigkeit. Hier kommt es entscheidend auf die Höhe des Streitwertes an, ob das Bezirksgericht oder das Landesgericht zu­ständig ist. Es liegt natürlich auf der Hand, dass eine solche Wertgrenze immer wieder auch angehoben, angepasst werden muss. Die letzte Anhebung der Wertgrenze ist mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 geschehen. Damit wurde eine dreistufige Anhebung der Wertgrenze vorgesehen. Die erste Stufe ist mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten. Es er­folgte damit eine Anhebung von 10 000 € auf 15 000 €. Die nächsten Stufen waren für den 1. Jänner 2015 und den 1. Jänner 2016 vorgesehen.

Das war deshalb notwendig, weil die letzte substanzielle Anhebung der Wertgrenze doch schon einige Zeit zurücklag, nämlich rund 14 Jahre. Damals wurde die Wertgren­ze von 100 000 Schilling auf 130 000 Schilling angehoben. Es ist natürlich vollkommen klar, dass zwischenzeitlich auch eine Geldentwertung stattgefunden hat, und diese Geld­entwertung musste ausgeglichen werden. (Abg. Kickl: Ja, tatsächlich?!) Das erforderte eine Anhebung von mehr als 30 Prozent.

Das war der eine Grund für die Anhebung im Jahr 2012. Der zweite Grund war die be­reits angesprochene Auslastung der Bezirksgerichte und der Landesgerichte. Es wird vom Justizministerium permanent beobachtet, wie die Gerichte ausgelastet sind. Und es hat sich gezeigt, dass die Landesgerichte stärker ausgelastet sind als die Bezirks­gerichte. Hier sollte auch ein Ausgleich geschaffen werden.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Warum haben wir dieses Dreischrittverfahren ge­wählt? Man hätte ja die Anhebung gleich auch in einem Schritt vornehmen können.

Wir haben uns deshalb für die drei Schritte entschieden, weil wir auch wollten, dass es nach dem ersten Schritt eine Phase der Evaluierung geben kann, dass man also nach dem ersten Schritt beobachten kann, welche Auswirkungen die Anhebung hat. Nicht nur die Auswirkungen im Hinblick auf die Zielerreichung, sondern etwa auch die Aus­wirkungen auf den Rechtsmittelbereich bei den Oberlandesgerichten und den Landes­gerichten, aber natürlich auch die Auswirkungen auf den Kanzleibereich bei den Lan­desgerichten.

Wenn nun diese Evaluierung, diese Beobachtung, diese Überprüfung gezeigt hat, dass die genannten Ziele auch wirklich erreicht wurden, dann ist es auch nicht mehr notwen­dig, die weiteren Schritte vorzunehmen. Und ich vertraue dem Ministerium, dass es hier sehr gut beobachtet, sehr gut evaluiert hat, ob die weiteren Schritte notwendig sind oder nicht. Denn wenn die Ziele bereits erreicht wurden, dann macht dieser vorliegen­de Entwurf tatsächlich Sinn. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.39


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.40.01

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Mein Damen und Herren! Man kann der sehr ausführlichen Darlegung der Kollegin Karl eigentlich nur mehr sehr wenig hinzufügen.

Seinerzeit wurde eben eine Staffelung, eine stufenweise Anpassung der Wertgrenzen vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der anfallenden Fälle zwischen Be­zirksgerichten und Landesgerichten austariert wird. Wir haben nach einer eingehenden Befragung der betroffenen Personen durch den Herrn Bundesminister festgestellt, dass nunmehr eine Situation erreicht wurde, in der ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen


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den jeweils anfallenden Fällen sicherstellt ist. Daher ist es wichtig und auch mutig, eine vorgesehene Novellierung, die ja damals schon relativ umstritten war – das muss man ja auch einmal dazusagen –, schlicht und einfach nicht vorzunehmen.

Dass Kollege Schrangl da von einem Informationsfluss ausgeschlossen war, tut mir ein bisschen leid, wobei ich sagen muss, dass wir gerade im Justizausschuss auch immer entsprechende Vorbesprechungen haben, fraktionelle und Fünf- und Sechs-Parteien-Besprechungen. (Abg. Schrangl: Wissen Sie es? Dann sagen Sie es mir!) Würden Sie also zum Beispiel Kollegen Darmann fragen, dann könnte er Ihnen, wenn er dort ge­wesen wäre bei der Besprechung, umfassend Information geben, warum wir das heute machen, was eigentlich alle schlicht und einfach positiv sehen. Die Besprechungen ha­ben immer einen hohen Informationsgehalt. (Abg. Darmann: Da müsste ich eingela­den sein! – Abg. Kickl: Sind das Ausschusssitzungen oder private Runden?)

Der Herr Bundesminister hat uns seinerzeit nämlich auch schon den Besuch der Grup­pe aus Bad Gleichenberg angekündigt, die ich auch herzlich begrüße, und auch das ist eingetreten. Man kann also einfach davon ausgehen, dass man von diesen institutio­nellen Vorbereitungen Gebrauch machen soll, dann ist es gut.

Meine Damen und Herren! Wir haben damit etwas erreicht, das für die Justiz gut ist, nämlich eine gute Auslastung. Ich bin froh, dass das gemeinsam gelingt, und ich hoffe, dass die FPÖ da doch auch mitmachen wird. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.41


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 3 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.42.06

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Motivation, warum es zu dieser Novellierung der Novelle – so muss man das ja nennen – kommt, ist schon einiges gesagt worden. Es geht um das Austarieren der Auslastung von Bezirksgerichten und Landesgerichten. Das hat nicht unmittelbar mit Bezirksgerichtsschließungen zu tun, weil die Frage der Wertgrenze ja nichts mit der Organisation der Bezirksgerichtsbarkeit zu tun hat. (Abg. Jarolim: Das steht morgen auf der Tagesordnung!) Das steht morgen auf der Tagesordnung, wie Kollege Jarolim richtig sagt.

Es geht darum, dass die Auslastung so ist, dass sie sowohl für die Bezirksgerichte als auch für die Landesgerichte bewältigbar ist. Der Wunsch, diese Wertgrenzen nicht wei­ter anzupassen, kam ja aus der Justiz. Das ist ein Wunsch der Richterschaft, die fest­gestellt hat, dass die Wertgrenze von 15 000 € sicherstellt, dass die Arbeitsbelastung zwischen den Landesgerichten und den Bezirksgerichten austariert ist.

Herr Justizminister, die Auslastung der Justiz ist ein gutes Thema. Sie wissen, dass die Europaratsstudie über die Effizienz der Justiz letzte Woche veröffentlicht worden ist. Sie haben sich auch in einer Presseaussendung sehr gefreut über diese Studie, Sie haben aber ein paar Aspekte nicht erwähnt, die mit der Auslastung der Gerichtsbarkeit zu tun haben, die man schon erwähnen muss.

Diese Studie vergleicht die unterschiedlichen Justizsysteme in Europa und kommt, was die Auslastung der Gerichtsbarkeit in Österreich betrifft, doch zu einem sehr auffallen­den Schluss: Wenn man sich anschaut, wie viele Richter es pro Hunderttausend Ein­wohnerinnen und Einwohnern in Österreich gibt, so sind es etwas mehr als 18, im eu­ropäischen Schnitt jedoch 21. Wir haben seit 2006 10 Prozent aller RichterInnen ver­loren. Wenn man sich anschaut, wie viele StaatsanwältInnen es pro Hunderttausend EinwohnerInnen gibt, dann zeigt sich ein noch extremeres Missverhältnis: in Österreich


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etwas mehr als vier, europaweit im Schnitt elf. Das ist ein Unterschied, der markant ist. Jeder Staatsanwalt in Österreich hat 1 500 neue Fälle pro Jahr, europaweit sind es im Schnitt nur 400.

Das sind Daten, die uns schon interessieren müssen. – Ich weiß, was jetzt kommen wird: Die österreichische Justiz ist trotzdem in der Verfahrenserledigung schnell. Das ist zwar richtig, aber man muss sich schon fragen, wie lange ein System funktioniert, das derart am Limit arbeitet. Kurzfristig mag es gelingen, längerfristig, und darüber werden wir in zwei, drei, vier, fünf Jahren diskutieren, bin ich mir absolut sicher, dass dieses Verhältnis EinwohnerInnen zu RichterInnen nicht funktionieren und die Verfah­rensdauer natürlich steigen wird. Eine Zeit lang ist es immer möglich, das abzufangen. Die Verfahren werden jedoch komplexer, sie werden schwieriger. Wir beschließen ein Gesetz nach dem anderen – das ist möglicherweise okay –, vielleicht kommt die eine oder andere Entlastung aus dem Strafgesetzbuch – ich glaube es nicht –, und die RichterInnen werden weniger. Das kann nicht funktionieren! Das kann nicht funktio­nieren, und daher müssen wir auch über diesen Aspekt der Justiz reden, der Ihnen we­niger gefallen hat. Deswegen war er auch nicht in Ihrer OTS-Aussendung drinnen.

Eine funktionierende Justiz, rasche Verfahren, eine sinnvolle und notwendige Ausstat­tung der Justiz sichern die Qualität des Rechtsstaats, und die ist unser Anliegen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.45


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte.

 


13.45.26

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Das passt jetzt sehr gut zum heutigen Beschlusspunkt: der Rücknahme einer weiteren ursprüng­lich geplanten Anpassung der Wertgrenzen.

Herr Kollege Schrangl, Sie wissen, die Daten und Fakten, um die es hier geht, sind kein Geheimnis. Sie hätten sie auch jederzeit bekommen können, auch im Justizaus­schuss. Das ist überhaupt kein Thema.

Worum geht es? – Es geht um Daten und Fakten aufgrund eines aktuellen Control­lings, das wir natürlich haben. Wir schauen uns die Gerichtsauslastung immer ganz ge­nau an, und das ist auch gut so. Aufgrund dieses Controllings konnten wir feststellen, dass das Ziel, nämlich eine sinnvolle Auslastung sowohl der Bezirksgerichte als auch der Gerichtshöfe erster Instanz zu erreichen, mit der ersten Etappe dieser Wertgren­zen-Novellierungen bereits erreicht werden konnte. Alles Weitere ist weder notwendig noch sinnvoll. Im Gegenteil, es wäre sogar kontraproduktiv. Das ist der einzige Grund, weshalb wir das jetzt eben nicht weiterführen wollen.

Herr Kollege Schrangl, eigentlich haben Sie in Ihrer Argumentation einen Denkfehler drinnen, denn in Wahrheit ist doch das, was wir jetzt tun, genau das Gegenteil von dem, was Sie befürchten. Wir wollen eben auch weiterhin die Auslastung der Be­zirksgerichte auf einem sinnvollen Niveau sicherstellen. Das hat überhaupt nichts zu tun mit einer allfällig drohenden weiteren Welle von Schließungen von Gerichten, wie Sie das jetzt in den Raum gestellt haben. Das ist völlig verfehlt, hat nichts damit zu tun. In Wahrheit gilt genau das Gegenteil. Wir wollen die Auslastung sicherstellen. Wir wol­len sicherstellen, dass bei ohnehin knappen Personalressourcen, wie bereits ange­sprochen, wirklich bestmöglich gearbeitet werden kann. Daher ist das, was Sie gesagt haben, in sich eigentlich nicht schlüssig. Ich kann Ihnen versichern: Das, was heute hier Sache ist, worum es heute hier geht, hat absolut nichts zu tun mit irgendwelchen Planungen weiterer Schließungen. Das ist einfach nicht so, wäre auch unlogisch!


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Zum Zweiten bin ich natürlich sehr dankbar für das, was Herr Kollege Steinhauser an­gesprochen hat. Ja, diese Europaratsstudie ist insofern erfreulich, als sie der österrei­chischen Justiz insgesamt ein gutes Zeugnis ausstellt, keine Frage, aber – ich schließe jetzt an das an, was ich heute schon von dieser Stelle aus gesagt habe –: Wir haben mehr als 11 000 Bedienstete, und die allermeisten machen einen tollen Job, nicht zu­letzt, wenn man berücksichtigt, wie die Personalressourcen aussehen im internationa­len Vergleich. Ja, es ist richtig, wir werden auf lange Sicht mehr Ressourcen benötigen.

Es ist völlig richtig, was Sie sagen, aber umso berechtigter ist es auch zu sagen, dass das, was jetzt geleistet wird, wirklich auch international herzeigbar ist. Das ist das Posi­tive daran; aber langfristig, und da gebe ich Ihnen, Herr Kollege Steinhauser, absolut recht, wird man natürlich darüber reden müssen, wie man einerseits die Strukturen op­timieren kann, aber andererseits müssen wir natürlich auch dafür sorgen, dass die Justiz dort, wo es für ihr optimales Funktionieren einfach notwendig ist, die entspre­chenden Personalressourcen bekommt. Keine Frage! – Danke für Ihre Aufmerksam­keit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.48


Präsidentin Doris Bures: Zum zweiten Mal zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.48.29

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Herr Kollege Jarolim! Da Sie mich in Ihrer Rede extra angesprochen haben, sage ich Ihnen jetzt auch etwas: Der Weg der Gesetzgebung ist im Ausschuss und in diesem Haus und nicht bei irgendwelchen Vorbesprechungen, und weder die ehemalige Justizministerin noch Sie haben mir kon­krete Zahlen nennen können.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich glaube Ihnen schon, dass Sie diese Zahlen haben, Sie haben sie uns jedoch nicht vorgelegt. Ich werde sie aber jetzt dann bei Ih­nen einfordern. Entweder bekomme ich sie so oder eben mit einer parlamentarischen Anfrage.

Was mich in diesem Zusammenhang noch interessiert ist: Wenn wir die Schließungs­welle 2013 nicht gehabt hätten, wären dann die Bezirksgerichte so ausgelastet gewe­sen, dass wir auf 25 000 € hätten erhöhen können? (Abg. Lausch: Das ist der Punkt!) – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.49


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. 3 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.49.40

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht zur Erklärung vorweg, vor allem für die Zusehe­rinnen und Zuseher: Die Jurisdiktionsnorm ist das Gesetz, mit dem die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeiten der Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen ge­regelt werden. Und ein Mittel zur Regelung dieser Zuständigkeiten ist eben zum Bei­spiel auch die Festlegung von Wertgrenzen, ab deren Überschreitung nicht mehr die Bezirksgerichte, sondern die Landesgerichte zuständig sind.

Kollege Schrangl, durch die Festlegung der Zuständigkeit gemäß dem Streitwert in der Schillingfassung kam es zu einer um 15 Prozent höheren Auslastung der Landesge­richte. Um dies auszugleichen, sollten diese Wertgrenzen angehoben werden.

Diese um 13 Prozent bis 15 Prozent höhere Auslastung der Landesgerichte geht zum Beispiel auch aus dem Bericht des Justizausschusses hervor, der Ihnen doch hoffent-


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lich vorliegen müsste. Eben um diese ungleiche Auslastung auszugleichen, wurde die bereits angesprochene Anpassung der Wertgrenzen mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 beschlossen. Die wurden bewusst so festgelegt, um damit eine entsprechende Ent­wicklung der Auslastung besser steuern und kontrollieren zu können.

Es hat sich herausgestellt, dass bereits mit der ersten Anpassung der Geldentwertung Rechnung getragen werden konnte und die Anhebung der Wertgrenze 2013 auf 15 000 € auch insofern bereits Früchte getragen hat, als die österreichischen Zivilge­richte jetzt schon gleichmäßiger ausgelastet sind. Das bedeutet einerseits eine Entlas­tung der davor überstrapazierten Kapazitäten der Landesgerichte, andererseits aber natürlich auch eine Stärkung der bezirksgerichtlichen Strukturen, denn durch die grö­ßere Anzahl an Fällen steigen natürlich auch die Erfahrung und Expertise, wodurch fachlich fundierte Entscheidungen gefällt werden können.

Nicht zuletzt stand die Justiz gelegentlich in der Kritik, was die lange Dauer der Ver­fahren betrifft. Die Novelle bringt eine optimale Auslastung der Zivilgerichte auf allen Ebenen. Ich bin mir sehr sicher, dass die Wertgrenzennovelle, die gemacht wurde, ein Schritt in die richtige Richtung war, um die Effizienz und Qualität der Gerichtsbarkeit weiter zu verbessern. Ich bin auch der Meinung, dass das Ausfallenlassen einer wei­teren Anhebung ein ebenso richtiger Schritt in diese Richtung ist. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

13.52

13.52.01

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 298 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13.52.106. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 669/A(E) der Abgeordneten Jo­hann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Schiefergas-Fracking in Österreich (277 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Winter. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.53.38

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kol­legen und Kolleginnen! Der zur Debatte vorgelegte Antrag beschäftigt sich mit der Ma­terie Fracking. Ich darf einmal ganz grundsätzlich zur Haltung der FPÖ zu diesem The­ma sagen: Wir sind gegen Fracking, und wir sind auch gegen diesen Antrag. Gegen diesen Antrag sind wir deswegen, weil wir meinen, es handelt sich um eine Mogelpa-


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ckung. Wenn man den Terminus technicus „Gefahr für Trinkwasser“ heranzieht, muss man sagen: In jedem UVP-Verfahren wird auf das Wasserrechtsgesetz Bezug genom­men, und damit müsste eine Gefährdung des Trinkwassers eigentlich ohnehin bereits ausgeschlossen sein. Näheres und mehr zu diesem Thema führt dann mein Kollege noch aus.

Was ich nicht verstehen kann, ist, warum die Grünen mit ihrem pseudopolitischen oder pseudoideologischen Verhalten diesem halbherzigen Antrag zumindest im Ausschuss immer noch zugestimmt haben. Springen Sie einfach über Ihren ideologischen Schat­ten, und stimmen Sie in diesem Fall unserem Antrag zu!

Warum wir gegen Fracking sind und in welcher Hinsicht, dazu gibt es drei Punkte: Erstens aus ökologischen Bedenken, denn bei Fracking werden Unmengen von Was­ser mit hochgiftiger Chemie vermischt und unter hohem Druck, der natürlich enorme Wärme erzeugt, in den Boden versetzt, damit das Gas aus dem Gestein, aus dem Schiefergestein herausgesprengt wird. Das kontaminierte Wasser bleibt aber zum Großteil im Boden, und es gibt leider keinerlei Langzeitstudien – es kann sie auch noch nicht geben –, wie diese Chemie sich auf den Menschen, auf die Umwelt auswirkt und wie diese Chemie womöglich in die Nahrungskette gelangt. Darüber gibt es keine Stu­dien, und deshalb ist das abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Außerdem: Die chemische Zusammensetzung ist nicht bekannt. Sie ist nur ungefähr bekannt, denn Amerika hält das geheim. Sie sagen, es handelt sich dabei um ein Pro­duktionsmittel und ihre Wettbewerbsfähigkeit wäre bei Bekanntgabe der genauen Zu­sammensetzung unter Umständen gestört.

Ein weiterer Punkt ist ein ökonomischer. Ökonomisch heißt sparsam, das heißt, ein möglichst großer Nutzen soll mit möglichst wenig Energie und möglichst wenig Einsatz erbracht werden. Das ist aber ganz einfach nicht der Fall. Wir wissen sehr wohl, dass Amerika Fracking hochfährt und nach allen Richtungen hin ausbreiten will, ganz ein­fach deshalb, weil Amerika Energieunabhängigkeit insbesondere von den Saudis, Afri­ka und dem Nahen Osten erreichen will. So weit wäre das ja noch verständlich, aber es ist ganz einfach keine Energieform, die nachhaltig ist.

Der dritte Punkt ist für uns sehr wichtig; dieser ist nicht zu unterschätzen. Fracking ist ein geostrategischer Schachzug der USA, damit es ja zu keiner Einigung zwischen Russland und Europa kommen kann. Dazu möchte ich die Online-Plattform der Zeitung „Die Welt“ zitieren, in der am 9. Juni dieses Jahres geschrieben stand: „Nur Fracking hilft Europa gegen Putins Gasmonopol“. – Das ist klar und eindeutig!

Sie fragen: Was hat „Die Welt“ mit Deutschland und den USA zu tun? – Wir wissen, dass die Merkel-Administration der Adlatus der Obama-Administration ist, und damit ist der Zusammenhang gegeben.

Nach wie vor ist unbestritten, dass eine Erdölabhängigkeit abzulehnen ist, aber dieses Fracking ist langfristig keine energiepolitisch wertvolle Alternative.

Ich möchte noch etwas zitieren: Vor einigen Tagen ist der Chef des Energieriesen To­tal verstorben, verunglückt, zu Tode gekommen, zu Tode gekommen worden – man weiß es nicht. In einem seiner letzten Interviews hat er auf die Frage: Können wir in Europa ohne russisches Erdgas leben?, geantwortet: Nein. Es gibt auch keinen Grund dafür, und es gibt auch keinen Grund, Öl in Dollar zu bezahlen. – Manch einer, der die­sen Gedanken verbreitet hat, hatte kein allzu langes Leben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, folgendem Antrag von uns zuzustimmen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Winter, Schmid, Themessl, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 101

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein generelles nationales Verbot der Schiefergasgewinnung durch Fracking vorzulegen.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.58


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abge­ordneten Winter, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Winter, Schmid, Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fracking-Verbot in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 669/A(E) der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Schiefergas-Fracking in Österreich (277 d.B.), TOP 6, in der 44. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 22.10.2014

Das sogenannte Hydraulic Fracturing, kurz „Fracking“ genannt, ist die gängige Förder­methode von Schiefergas. Dabei wird das Gas, welches im Gestein gebunden ist, un­ter hohem Druck mit einem Gemisch aus Unmengen von Wasser, Sand und hochgif­tigen Chemikalien durch das Sprengen des Gesteins freigesetzt. Ein Teil dieser kon­taminierten Flüssigkeit bleibt im Boden, während das Lagerstättenwasser, das sowohl radioaktive Substanzen sowie Schwermetalle und Benzol enthalten kann, an die Ober­fläche gespült wird. Durch die Methode des Frackings können die kanzerogenen und mutagenen Chemikalien in das Grundwasser gelangen. Bei Unfällen und Zwischen­fällen im Bereich der Förderung gelangt dieses hochgiftige flüssige Gemisch auf die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen einerseits, aber auch in das Grundwasser und in benachbarte Gewässer. Damit stellt die unkonventionelle Gasgewinnung eine hohe Gefahr für Mensch und Umwelt mit unabsehbaren Folgen dar. Nicht ohne Grund läuft in den USA, wo die Technologie bereits zur Anwendung kommt, gerade ein Pro­zess wegen der dadurch heraufbeschworenen Umweltschäden an, der vermutete ille­gale Abwasserentsorgung und die damit verbundene Grundwasserverschmutzung zum Inhalt hat.

Die Europäische Kommission schließt ein EU-weites Fracking-Verbot aus. Sie weist zwar auf die Risiken bei dieser Art der Gasförderung hin, allerdings ist die Forderung des Umweltkommissars nach „der besten verfügbaren Technik für Fracking“ ein Alarm­signal.

Das Festhalten an der Förderung fossiler Energieformen bedeutet einen Rückschritt in der Energiepolitik. Es muss daher das unbedingte Ziel sein, die Unabhängigkeit von diesen zu Ende gehenden Ressourcen zu erreichen und das Augenmerk auf den Aus­bau und in Investitionen in erneuerbare Energieformen zu setzen, um mittelfristig ener­gieautark zu werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 102

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein generelles nationales Verbot der Schiefergasgewinnung durch Fracking vorzulegen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.59.00

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Schiefergas-Fracking ist zweifels­frei ein teilweise sehr emotional diskutiertes Thema, vor allem dann, wenn es darum geht, dass in Österreich oder in der Nähe unseres Staatsgebietes diese Technologie angewandt wird. Dazu muss man sagen: Diese Technologie und deren Anwendung sind in Österreich sehr streng gesetzlich geregelt, weitaus strenger, als es das gelten­de EU-Recht vorgibt. Dennoch wird es, wie gesagt, immer wieder stark emotional dis­kutiert.

Festzuhalten ist: Es gab bisher keine bewilligte Schiefergasgewinnung auf diese Art und Weise in Österreich, und es gibt auch aktuell keine Bestrebungen, diese Techno­logie anzuwenden, und es ist uns auch nicht bekannt, dass dies in Zukunft jemand ge­plant oder beabsichtigt hätte.

Denn die Ausgangssituation beziehungsweise die Verhältnisse sind bei uns völlig anders als die von meiner Vorrednerin skizzierten amerikanischen Verhältnisse. Bei uns wäre die Schiefergasbohrung um mindestens das Acht- bis Zehnfache tiefer anzuwenden, als das in Amerika momentan passiert. Daher haben Rohstoffgewinner momentan kaum wirtschaftliches Interesse, Schiefergas-Fracking in Österreich durchzuführen. (Abg. Neu­bauer: Sagt dabei, dass ihr es wollt!)

Am Forschungssektor allerdings haben wir die Montanuniversität Leoben, die sich in­tensiv mit diesem Thema befasst, die auch in Bergbau-Fragen in vielerlei Hinsicht welt­weit führend ist und auf dem Weg ist, ein Öko-Fracking momentan im Feldversuch um­zusetzen. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Das ist eine sehr spannende Aktion, die durchgesetzt wird, bei der – und das möchte ich auch kurz erwähnen – im Gegensatz zu dem, was meine Vorrednerin gesagt hat, keine Chemikalien, sondern natürliche Rohstoffe eingesetzt werden.

Das ist, wie gesagt, momentan in Entstehung. Wir wissen noch nicht, was das wirklich im Feldversuch draußen bedeutet. Auf jeden Fall ist es interessant zu wissen, dass es auch das in Österreich gibt.

Wie gesagt, wir haben strenge Gesetze im Anwenderverfahren, vor allem was den Wasserschutz betrifft. Wir haben ein strenges Wasserrechtsgesetz, das hier zur An­wendung kommt, um eben das Grundwasser als elementaren Grundwert in Österreich zu schützen und zu erhalten.

Wir haben auch ein sehr strenges UVP-Gesetz. Seit dem Jahr 2012, als es diese No­velle im UVP-Verfahren gegeben hat, ist es ein expliziter UVP-Tatbestand, dass bei unkonventionellen Erdöl- oder Erdgasvorkommen und, auch das ist explizit im Anhang festgehalten, auch bei allen Probe- oder Erkundungsbohrungen eine UVP angewendet werden muss. Das heißt, alles, was im Zusammenhang mit Fracking steht, muss in Ös­terreich einem strengen UVP-Verfahren unterworfen werden.

Zusammenfassend gesagt: Wir haben bereits Gott sei Dank sehr strenge Sicherheits­normen und sehr strenge Gesetze, was das Schiefergas-Fracking betrifft. Es gibt keine aktuellen Vorhaben oder solche, die in Aussicht gestellt sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 103

Aber um nochmals auf Nummer sicher zu gehen – denn an oberster Stelle steht der Schutz der Menschen, der Natur, der Umwelt, des Wassers –, haben wir vonseiten der ÖVP und der SPÖ einen Antrag eingebracht und formuliert, in dem wir den Herrn Wirt­schaftsminister und den Herrn Umweltminister auffordern, nochmals zu prüfen, ob es notwendig ist, da strengere gesetzliche Regelungen einzusetzen, um zum einen den Menschen in Österreich diese absolute Sicherheit zu geben.

Auf der anderen Seite haben wir uns auch vorgenommen: Sollte dies notwendig sein, könnten wir auch über ein temporäres Verbot diskutieren und es umsetzen. Gleichzei­tig wollen wir aber der Montanuniversität in Leoben die Grundlage nicht entziehen, in umweltfreundlicher und ökologisch verträglicher Form weiter Versuche in diese Rich­tung anzustellen.

In diesem Sinne würde ich Sie bitten, unseren Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.03


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 5 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.03.13

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Umweltminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zusehe­rinnen und Zuseher! Ich sage es gleich vorweg: Wir haben im Ausschuss dem Antrag der Regierungsfraktionen nicht zugestimmt und werden dies auch heute hier nicht tun, nämlich aus zwei Gründen: Erstens weil er inhaltlich Wischiwaschi ist, es ist eine Scheinaktion. Wir tun so, als ob wir etwas tun würden, tun dabei aber ganz sicher nichts.

Zweitens halte ich es für einen eigenartigen Zugang eines Parlaments, einen Antrag an den Minister oder an die Regierung zu stellen, in dem wir die Regierung auffordern, dass sie uns sagen soll, ob wir als Parlament Handlungsbedarf haben. Ich finde, das zeugt von keinem besonders ausgeprägten Selbstbewusstsein. Ich denke, wir als Par­lament sind der Gesetzgeber. Das sind wir. Die Regierung ist die Exekutive und hat auszuführen, was wir hier beschließen. Das sollten wir uns, glaube ich, öfters bewusst machen. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Inhaltlich wäre ganz klar, was zu tun ist. Da muss man, glaube ich, nicht mehr lange herumprüfen. Es gibt Möglichkeiten, Schiefergas auszuschließen, und man kann disku­tieren über Öko-Fracking oder nicht. Kollege Höfinger, vielleicht könnten Sie uns erklä­ren, was Öko-Fracking ist. Gibt es keinen CO2-Ausstoß, wenn dieses Gas dann ver­brannt wird? Kommen da lauter Blumen raus? (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grü­nen.)

Also ich weiß nicht, welche Auswirkungen Sie da ausschließen wollten. Ich glaube, die Auswirkungen von Schiefergasbohrungen sind ausreichend bekannt. Da kann man, glaube ich, klare politische Entscheidungen treffen.

Was wir in Österreich haben, was hier beschlossen wurde, ist der rechtliche Rahmen für Schiefergasbohrungen – UVP wurde angesprochen; aber dass auch Schiefergas­bohrungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen müssen, so wie Windräder zum Beispiel, ist wohl das Selbstverständlichste. Was fehlt, ist ein klares politisches Signal: Hat Schiefergas etwas in der österreichischen Klimapolitik, in der österreichi­schen Energiepolitik verloren, ja oder nein? Und vor diesem Signal drücken Sie sich einfach.

Ich gebe Ihnen heute hier nochmals die Möglichkeit. Ich denke, gerade heute, einen Tag vor dem Treffen des Europäischen Rates, in dem die EU-Energie- und -Klimaziele


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 104

für 2030 beschlossen werden – wobei in diesem Kontext auch immer wieder Risiko­technologien auftauchen, wie eben Schiefergas oder auch die Atomenergie, darauf werden wir beim nächsten Tagesordnungspunkt zu sprechen kommen –, gerade einen Tag vor dem Treffen dieses Rates wäre es ein wichtiges Signal des österreichischen Parlaments, zu sagen: Für uns hier in Österreich ist Schiefergas in Zukunft ausge­schlossen. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie der Abg. Ing. Dietrich.)

Wir wollen einen klimafreundlichen Weg gehen, und da hat Schiefergas nichts verlo­ren. Es gibt Hunderttausende Argumente gegen Schiefergas. Für mich sticht schon das erste, nämlich: Bei aller Technologie, die noch entwickelt werden könnte – das ist eine fossile Ressource; und alle fossilen Ressourcen, die jetzt noch im Boden sind, ha­ben aus Klimaschutzgründen im Boden zu bleiben.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brunner, Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Fra­cking in Österreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf für ein Verbot der kommerziellen Schiefergasförderung und ein Verbot der Exploration zum Zwecke der kommerziellen Schiefergasförderung in Österreich vorzulegen.“

*****

Das ist eine klare und eindeutige politische Weichenstellung, auf die wir Sie einen
Tag vor den wichtigen EU-Entscheidungen aufmerksam machen wollen und wo wir
uns Unterstützung erwarten. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pock
und Weigerstorfer.)

Zum bevorstehenden Treffen des Europäischen Rates: Wie gesagt, wir werden im nächsten Tagesordnungspunkt auch noch die Gelegenheit haben, die Rolle Öster­reichs in diesem Zusammenhang ein bisschen näher zu diskutieren. Ich möchte an Sie, Herr Umweltminister, auch noch einmal appellieren, auf den Bundeskanzler, der Österreich morgen dort vertreten wird, dahin gehend einzuwirken, dass Österreich eine klimafreundliche, aus klimawissenschaftlicher Sicht geforderte Position vertritt, um so die EU auch in Richtung der nächsten Klimakonferenzen vorzubereiten.

Aus wissenschaftlicher Sicht würde das bedeuten: Notwendige CO2-Einsparung bis 2030 um 55 Prozent, Energieeffizienz: 45 Prozent-Ziel und Ausbau der erneuerbaren Ener­gien um 40 Prozent. Österreich hat sich bisher zu keinem dieser ausreichenden Ziele bekannt. Auch zu dem Kommissionsvorschlag hat Österreich, vorsichtig ausgedrückt, sehr, sehr differenzierte, schwammige, wenn nicht sogar kontraproduktive Positionen. Unser Antrag gestern im EU-Hauptausschuss wurde nicht angenommen.

Ich appelliere heute noch einmal an Sie: Unterstützen Sie wenigstens die deutsche Position, wenigstens die Position der EU-Kommission, nämlich auf 40 Prozent CO2-Verringerung, 30 Prozent erneuerbare Energien und 30 Prozent Energieeffizienz hinzu­wirken. Das ist zwar zu wenig, aber machen Sie wenigstens das! Bringen Sie sich we­nigstens noch für diese Mindestpositionen ein! Das wäre dringend notwendig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 105

Und im Hinblick auf die Entwicklungen der letzten Tage und Wochen bin ich weiter zu­tiefst der Überzeugung: Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagier­tes Umweltministerium! (Beifall bei den Grünen.)

14.08


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abge­ordneten Brunner, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Michael Pock, Freundinnen und Freunde betref­fend Verbot von Fracking in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Umweltausschusses über den An­trag 669/A(E) der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Schiefergas-Fracking in Österreich

Begründung

Die OMV entdeckte im Weinviertel Schiefergasvorkommen und plante 2011 zwei Pro­bebohrungen. Nachdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit der UVP-G-Novelle vom Juli 2012 auf Initiative der Grünen auch für Schiefergasexplorationsaktivitäten ver­pflichtend wurde, legte der Konzern die Pläne vorerst auf Eis.

Am 22. Januar hat die Europäische Kommission im Rahmen der Präsentation ihres Kli­ma- und Energiepaktes 2030 eine grundsätzliche Empfehlung zur Förderung von Schie­fergas mittels Fracking vorgelegt. (Communication from the Commission to the Council and the European Parliament on the exploration and production of hydrocarbons (such as shale gas) using high volume hydraulic fracturing in the EU)

Es ist zu befürchten, dass Pläne zur Förderung von Schiefergas in Österreich im Zuge steigender Gaspreise und einer unterstützenden Haltung der Europäischen Kommis­sion wieder aufgenommen werden.

Schiefergas muss aus erheblichen Tiefen unter Einsatz von gefährlichen Chemikalien aus dem Gestein gelöst werden muss („Fracking“). Die Umweltauswirkungen der Schiefergasförderung sind erheblich. So können die Chemikalien, die dem Wasser zu­gesetzt werden in das Grundwasser gelangen. Ein weiteres Problem der Schiefergas­förderung ist dessen großer Wasserverbrauch sowie die Anreicherung des Trinkwas­sers mit Gas. Schließlich ist Schiefergas während seines gesamten Lebenszyklus ein sehr CO2-intensiver Brennstoff, da im Zuge der Förderung 4-8 % des Methangases un­genutzt in die Atmosphäre entweichen. Schiefergas hat daher eine ähnlich schlechte CO2-Bilanz wie Kohle.

Abgesehen von den unabsehbaren Risiken für Mensch und Natur behindert die Er­schließung von Schiefergaslagerstätten den notwendigen Umstieg von fossilen auf er­neuerbare Energien. Die Förderung von Schiefergas ist keine „neue“ zukunftsfähige Energiequelle, sondern der verzweifelte Versuch die letzten Reste fossiler Rohstoffe aus der Erde zu pumpen.

Die Schiefergasförderung wird von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung und der Politik abgelehnt. Angesichts der längst vorliegenden Erkenntnisse zu den Umwelt- und Gesundheitsrisiken, der Klimaintensität und des wachsenden Widerstands in der Bevölkerung sollte Fracking in Österreich grundsätzlich verboten werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 106

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf für ein Verbot der kommerziellen Schiefergasförderung und ein Verbot der Exploration zum Zwecke der kommerziellen Schiefergasförderung in Österreich vorzulegen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.08.43

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Thema Fracking ist im Umweltausschuss sehr kontroversiell diskutiert worden – wahrscheinlich nicht in der Tiefe, wie es von einigen Abgeordneten immer wieder gefordert wurde.

Grundsätzlich besteht Konsens darüber, dass das Verfahren hinterfragenswert ist. Es ist aber etwas unerwähnt geblieben, das in der Diskussion durchaus eine Rolle spielt: Schiefergas wird in Amerika in einer Tiefe von wenigen Hundert Metern abgebaut – mit allen negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Dort wird das Wasser, und es sind ja große Wassermengen notwendig, irgendwie entsorgt und verwüstet ganze Landstriche.

Bei uns in Österreich oder in Europa schaut das durchaus unterschiedlich aus, in Ös­terreich wären Schiefergasvorkommen in einer Tiefe von 5 000 bis 6 000 Metern auch nicht wirtschaftlich abbaubar; in Deutschland sind sie 1 000 bis 4 000 Meter tief. Dort wird allerdings auch die Energiediskussion anders geführt.

Es soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass es ein Verfahren gibt, das bei uns in der Montanuniversität in Leoben entwickelt wurde, bei dem mit sogenannten Additiven im Wasser gearbeitet wird, die deutlich umweltfreundlicher wären. Das ganze Verfahren muss noch fertiggetestet werden, ist noch nicht einsatzbereit, nicht zum wirklichen Ver­wendungszweck anwendbar.

Ich möchte aber auch hinzufügen, dass Fracking beziehungsweise die Gas- und Ölge­winnung mittels Fracking in Österreich von allen Parteien negativ beurteilt wird. Wir ha­ben eine sehr starke Umweltverträglichkeitsprüfung, dadurch gesetzlich mehr Handha­be und eine stärkere Beeinflussung des Themas als in anderen europäischen Ländern.

Der Antrag von SPÖ und ÖVP zielt darauf hin, zusätzlich noch eine gesetzliche Bar­riere einzuziehen, um derzeit Fracking nicht zur Anwendung zu bringen. Diese Beden­ken bezüglich Umweltbeeinträchtigung haben zu diesem Antrag auf Fassung einer Ent­schließung an die Bundesregierung im Hinblick auf eine noch weitere gesetzliche Ein­schränkung von Fracking geführt. Ich glaube, dass dadurch zumindest für längere Zeit das Thema weg ist von der politischen und auch polemischen Debatte.

Bezüglich der Energiesituation in Österreich, aber auch in Europa würde ich mir von den Grünen wünschen, nicht nur gegen alles zu sein. Das mag beim Thema Fracking durchaus Sinn machen (Abg. Brunner: Wir sind für etwas, Sie sind gegen etwas!) –


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 107

Sie müssen zuhören –, aber bei den Themen notwendiger Leitungsausbau und Weiter­entwicklung der Wasserkraftwerke würde ich mir einen positiveren Zugang erwarten. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.12.27

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich muss gleich vorweg sagen: Nachdem es leider die EU nicht geschafft hat, ein EU-weites Fracking-Verbot durchzusetzen und umzusetzen, ist es jetzt auf nationaler Ebene so weit, dass wir darüber entscheiden müssen. Wir haben gesehen, dass es, sobald die Dinge sehr komplex werden, emotional wird. Das haben wir bei den Vorrednern gemerkt.

Ich werde jetzt versuchen, auf verständliche Einzelteile dieses Themas einzugehen. Wir haben gehört, Fracking ist nicht gut für den Boden und für das Wasser. Das stimmt natürlich. Es werden Tausende Liter Chemikalien zugefügt: Quecksilber, Arsen, Benzol und sehr, sehr viele Salze, die fünffache Menge der Vorkommnisse in Meeren.

Wir haben immer gehört, es wird Wasser hineingepresst. Das ist nicht irgendein Was­ser, sondern das ist eine unglaubliche Summe. Es sind Millionen Liter Wasser, die es hier gilt, in die Erde zu pressen. Und die erzeugten Risse werden dann noch mit Millio­nen Litern von Sand wieder gefüllt, damit man eben weiter noch Schiefergas fördern kann. Sie sehen also, dass sich da einiges tut.

Wir haben jetzt sehr viel vom Wasser und vom Boden gehört. Wir wissen, dass diese Chemikalien teilweise sehr gesundheitsschädlich, krebserregend und erbgutschädlich sind. Was ich bis jetzt ein bisschen vermisst habe, ist: Wir haben immer wieder vom umweltfreundlichen, dem sogenannten Green Fracking gehört – das ist nicht möglich. Selbst wenn wir die Chemikalien auslassen würden – wir haben keine Studien darüber, wie es bei diesen Millionen Litern an Sand und Wasser zu den Veränderungen der Grundwasserströme kommt.

Sie müssen sich vorstellen: Diese unglaubliche Menge an Wasser, die man da hinein­pumpt, bewirkt natürlich etwas. Das heißt, da ist mit ganz, ganz enormen Folgen zu rechnen. Es gibt auch bereits eine Studie in Richtung Erdbeben, denn dieser Druck hat natürlich auch Auswirkungen. In den USA, in Oklahoma, hat man herausgefunden, dass in den Gebieten, wo Fracking passiert, die Erdbeben nicht verdoppelt wurden, sondern vervierzigfacht wurden. Sie sehen also, da gibt es einige Dinge, die man zu­sätzlich miteinrechnen muss. Darum kommt für mich „umweltfreundliches“ Fracking nicht in Frage. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abg. Glawischnig-Piesczek.)

Wir haben bereits gehört, dass Fracking natürlich eine unheimliche Klimabelastung ist, vom CO2-Ausstoß her, aber was wir bislang nicht mitbedacht haben, ist: Wie kommen diese ganzen Wassermassen, der Sand, die Chemikalien, zu den Bohrlöchern? Nach derzeitigen Erfahrungen und Hochrechnungen braucht es bis zu 1 500 Lkws, die pro Bohrung eben Wasser, Sand und Chemikalien an- und wieder abtransportieren. Auch da hat man also eine unglaubliche Klimabeeinträchtigung.

Ein weiterer Punkt, den die Österreicherinnen und Österreicher sicher nicht haben wol­len, ist der zusätzliche Landverschleiß. Wir haben nämlich beim Fracking ungefähr zehn- bis hundertmal so viele Bohrungen wie bei konventionellen Erdgasvorkommen. Das ist in den USA vielleicht weniger ein Problem, weil die natürlich mehr Land zur Verfügung haben, aber in Europa wären ungefähr 70 000 Fracking-Bohrungen nötig, um an die Schiefergasvorkommnisse unseres Kontinents zu kommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 108

Wir haben es gehört: Der Vergleich mit den USA hinkt ohnedies ein bisschen, denn
in den USA liegen die Vorkommnisse 200 bis 300 Meter tief, in Österreich hingegen 5 000 bis 6 000 Meter tief. Das heißt, die Rechnung mit ungefähr 9 Millionen € pro Bohrloch geht dann natürlich auch nicht auf.

Was bislang überhaupt noch nicht angesprochen wurde, ist die Entsorgung dieser Wasser-Sand-Chemikalien-Gemische. Ähnlich wie bei den radioaktiven Abfällen gibt es auch hier noch kein Konzept. Der allerwichtigste Punkt aber, der eigentlich vorne­weg stehen sollte, ist, dass das Fracking die Energiewende völlig untergräbt.

Mit der Förderung von Schiefergas wird ein zusätzliches Potenzial an fossilen Res­sourcen erschlossen. Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird damit verlängert und der Umstieg auf erneuerbare Energien wird damit torpediert. Das ist für Österreich weder energiepolitisch noch volkswirtschaftlich sinnvoll.

Das heißt: Pressen wir nicht die letzten Reserven aus unserer Erde heraus, sondern: Volle Kraft voraus in die Ressourcen, die wir viel leichter haben, nämlich erneuerbare Energien! Eine vernünftige Energiepolitik kommt ohne Schiefergas aus. – Danke schön. (Beifall bei Team Stronach, Grünen und NEOS.)

14.17


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.18.01

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Umweltminister! Hohes Haus! Wir sehen jetzt in der laufenden Debatte, dass es weitgehend Einigkeit darüber gibt, dass Fracking mit den derzeit angewandten Methoden für die Sicherung der Energieversorgung in Österreich keine Alternative ist.

Schiefergasabbau ist in Österreich derzeit weder eine wirtschaftlich sinnvolle noch eine umweltpolitisch vertretbare Option. Da treffen wir uns weitgehend. Wir unterscheiden uns aber insofern, als wir von der Regierungsseite nicht wollen, dass mit einem gene­rellen Verbot die technologische Entwicklung zum Stillstand gebracht oder jedenfalls erschwert wird. Und, dazu bekenne ich mich auch, wir wollen uns für die Zukunft auch nicht die Chance nehmen lassen, die Energieversorgung weiter zu diversifizieren.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch erwähnen – es wurde schon erwähnt –, dass österreichische Institutionen, allen voran die Montanuniversität Leoben, bei der Ent­wicklung von Fördermethoden fossiler Energieträger äußerst erfolgreich waren und sind. So wurde in Leoben unter Leitung von Professor Hofstätter eine Methode entwi­ckelt, bei der statt den nunmehr schon mehrmals genannten schädlichen Chemikalien ausschließlich Naturstoffe in das Gestein gepumpt werden.

Diese Vorreiterrolle, meine Damen und Herren, ist meiner Ansicht nach weiter auszu­bauen. Es sind ökologisch ersetzbare und gleichzeitig leistbare Verfahren ohne techno­logische Einschränkungen zu Beginn der Forschungskette zu entwickeln, auch um in Hinkunft eine breite Palette an Instrumentarien zur Diversifikation der Energieversor­gung zur Verfügung zu haben. Auch wenn diese Technologien letztlich in Österreich vielleicht gar nicht zur Anwendung kommen sollten, so ist doch eine breite Forschungs­perspektive anzustreben; im Sinne unseres Wissenschafts- und Technologiestandortes wäre das jedenfalls wünschenswert.

Meine Damen und Herren, Sie wissen auch, dass sich die Bundesregierung, allen vo­ran unser Umweltminister, auf europäischer Ebene für strengere Regelungen, ähnlich jener in Österreich, einsetzt.

Sie wissen zudem, dass Österreich mit seiner Energiepolitik auf dem richtigen Weg ist. So sind wir beim Ausbau erneuerbarer Energie nicht nur im Vormarsch, sondern Vor-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 109

reiter – auch wenn es manchen zu langsam gehen mag, wie auch mir, vor allem be­treffend den Ausbau der Wasserkraft. Zudem beteiligt sich Österreich am Ausbau der europäischen Energieinfrastruktur und erhöht damit die Versorgungssicherheit. Öster­reich ist da auf einem sehr guten Weg, und ich lade Sie ein, arbeiten Sie daran mit! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger. Zwischenruf bei der FPÖ.)

14.20


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pock. Redezeitbe­schränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.20.51

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuse­her! Ich möchte vielleicht vorab auch auf das Öko-Fracking eingehen, das vom Kolle­gen Höfinger von der ÖVP genannt wurde. Öko-Fracking, Bio-Fracking, Bobo-Fracking, Sie können es nennen, wie Sie wollen, es ist nicht wirklich eine Errungenschaft, wenn wir statt der Chemikalien bedeutende Mengen von Maisstärke nehmen. Pro Probeboh­rung sind es in etwa 50 Fußballfelder.

Das heißt, wir verdrängen eine Diskussion, nämlich die über die Chemikalien, und ha­ben die nächste Diskussion. Wie wir mit unseren Grundnahrungsstoffen umgehen, ist zumindest sehr bedenklich. Worum es der Opposition geht – und so weit habe ich es jetzt verstanden –, ist Folgendes: Es geht jetzt nicht um eine tatsächliche Aufarbeitung im Bereich des Wasserschutzes alleine, sondern es geht uns um ein gemeinsames politisches Commitment, dass wir diese Technologie in der heutigen Form keinesfalls in Österreich wünschen. Dafür brauchen wir keine weitere Prüfung, dafür brauchen wir nur den Mut, zu sechst diesen Beschluss zu fassen.

Ich möchte noch auf zwei Themen eingehen: Es wird natürlich sehr stark der Umwelt­schutz herangezogen, wenn man argumentiert, warum Fracking keine sinnvolle Varian­te ist. Aus unserer Sicht ist es aber auch aus wirtschaftspolitischer Sicht wenig sinnvoll.

Zwei Punkte werden da immer ins Feld geführt. Der erste ist die Erfolgsgeschichte in den Vereinigten Staaten. Da möchte ich jetzt ins Detail gehen: Durch die immer stär­kere Förderung ist der Preis für Öl der amerikanischen Sorte WTI stark gefallen. Ak­tuell kostet ein Barrel rund 92,8 Dollar. Noch im Sommer vergangenen Jahres waren es um 20 Dollar mehr. Mit einer aktuellen Preisdifferenz zwischen der Nordseesorte Brent und WTI von knapp 13 Dollar ist dieser Spread auf einem so hohen Niveau wie lange nicht mehr.

Das Öl kann aus dem Mittleren Westen nicht zu den Häfen transportiert werden. Die Folge: Im Inneren des Landes gibt es ein Überangebot, der Preis sinkt, damit werden neue Investitionen unrentabler, es kommt zu weniger Beteiligung und damit auch zu weniger Projekten. Konkret wurden im vergangenen Jahr nur 3,4 Milliarden Dollar in Beteiligungen an Fracking-Gebieten gesteckt. 2012 waren es noch knapp 7 Milliar­den Dollar, 2011 waren es sogar noch 35 Milliarden Dollar. Das bedeutet einen immen­sen Rückgang, auch bei den Investitionen.

Aber es kommt für die Fracking-Industrie noch härter. Eine Studie von S&P Capital IQ kommt zu dem Schluss, dass die 80 größten Energieunternehmen seit 2004 sogar mehr investieren, als wieder in die Kassen gespült wird – ein Minusgeschäft also.

Im vergangenen Jahr war daher für viele Unternehmen eine Reihe an Abschreibungen fällig, verursacht durch die sinkenden Energiepreise und die enttäuschenden Förder­raten, wie die Finanzagentur Bloomberg feststellt. Das heißt, wir haben in den USA nicht nur ein Thema bei den Investitionen, sondern auch die Förderraten liegen deut­lich unter den Prognosen, die immer kommuniziert werden. Selbst die Internationale


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Energieagentur, die viele Prognosen der Unternehmen und des Staates ungeprüft übernommen hat, kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Es findet sich bereits ein Rück­gang der Ölförderung in Fracking-Feldern. Der Boom von Schiefergas und Ölsanden werde nicht über die 2020er Jahre anhalten, heißt es dort auch. Dass die Fracking-Technologie also in bereits zehn Jahren wieder an Bedeutung verliert, ist fast unbe­stritten.

Vielfach wird davon gesprochen, dass die USA momentan den Überschuss an LNG, also Flüssiggas, mit Schiffen nach Europa transportieren und damit die Abhängigkeit vom russischen Erdgas reduzieren könnten. – Auch das ist mehr als unwahrscheinlich. Der Bau entsprechender Verflüssigungs- und Hafenanlagen würde noch Jahre dauern und wäre angesichts der absehbaren Reduktion der Schiefergasmenge wohl kaum profitabel. Das bedeutet, das Argument der Erfolgsgeschichte in den Vereinigten Staa­ten ist weder übertragbar, noch gibt es wirklich eine Erfolgsgeschichte in den Vereinig­ten Staaten. Das muss man relativ klar auch so formulieren.

Zuletzt noch zum Beispiel Voest und dem Industriestandort Österreich: Es wird immer argumentiert, dass die Energiekosten bei uns zu hoch wären und dadurch Betriebe tatsächlich abwandern.

Beispiel Voest, neues Werk in Corpus Christi: Rund 550 Millionen € will die voestalpine in den kommenden Jahren in das neue Werk in Texas investieren. Dabei handelt es sich um eine Direktreduktionsanlage zur Gewinnung von Roheisen aus Eisenerz. Das ist eine sehr frühe Stufe im Produktionsprozess, und tatsächlich ist der Gasverbrauch sehr hoch. Neben den Energiekosten dürften bei der Standortentscheidung aber wohl auch die geringen CO2-Kosten, über die die Kollegin Brunner auch schon in anderer Hinsicht gesprochen hat, individuelle Steuererleichterungen, der Hochseezugang und der kurze Seeweg zu reichhaltigen brasilianischen Erzen eine gewichtige Rolle gespielt haben.

Die Erfordernisse, die ich hier genannt habe, sind für ein Binnenland wie Österreich nicht in der gleichen Form umsetzbar. Energie ist demnach nicht der einzige Standort­vorteil, und wir können uns hier sehr stark um die Steuerpolitik kümmern und gegen­steuern und brauchen nicht ausschließlich über die Energiepolitik zu argumentieren. – Ich bedanke mich. Schönen Tag! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

14.25


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.25.59

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Argumente, die hier hauptsächlich wider das Fracking vorgebracht wurden, sind ja aus der monatelangen Diskussion im Um­weltausschuss, die wir zu einzelnen Anträgen der Opposition, deren Behandlung bis jetzt immer vertagt wurde, geführt haben, schon hinlänglich bekannt.

Der vorliegende Entschließungsantrag ist ja auch ein Ausfluss dieser monatelangen Diskussion im Umweltausschuss und führt uns zu einem Ergebnis – wenn dieses auch, wie wir bereits vernommen haben, von der Opposition nicht gewünscht wird. Aber zu­mindest führt die Diskussion zur Möglichkeit des temporären Verbots des Frackings, und ich gehe davon aus, dass hier ein relativ breiter Konsens herrscht, dass diese Technologie nicht im großen Ausmaß in Österreich zur Anwendung gelangen soll. (Abg. Brunner: Dann beschließen Sie nicht so ein Wischiwaschi ! – Zwischenruf des Abg. Kickl.)


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Die Gewinnung von Schiefergas ist in Österreich derzeit ohnehin klar gesetzlich gere­gelt, und im Zuge der Regelung – die ohnehin, wie der Abgeordnete Höfinger schon ausgeführt hat, weit strenger ist als das EU-Recht das vorsieht – ist eine derartige Projektierung nach dem UVP-Gesetz einer umfassenden Prüfung und Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt zu unterziehen.

Auf EU-Ebene setzt sich Österreich ohnehin dafür ein, dass diese geltenden Standards und die rechtlich klaren Rahmenbedingungen auch in europäisches Recht übernom­men werden. Für die Erhöhung von Versorgungssicherheit, die Stärkung der Wettbe­werbsfähigkeit und den Schutz der Umwelt ist der klare Fokus ohnehin auf erneuerbare Energieeffizienz und den Ausbau der europaweiten Energieinfrastruktur zu legen, was der weit sinnvollere Weg ist; das gestehen wir ohne Weiteres zu.

Wirtschaftlich sinnvoll und umweltpolitisch vertretbar – das wurde auch schon ausge­führt – ist der Abbau von Schiefergas in Österreich, auch durch die geologische Situa­tion bedingt, derzeit ohnehin nicht. Darüber hinaus lehnt, glaube ich, auch eine breite Mehrheit der österreichischen Bevölkerung derzeit den Schiefergasabbau durch das Hochvolumen-Hydrofracking mit umweltgefährlichen Chemikalien ab, was sich nicht zu­letzt darin gezeigt hat, dass in Vorarlberg zu Beginn des Jahres über 60 000 Menschen eine Petition gegen eine beabsichtigte Förderung in Baden-Württemberg unterschrie­ben haben.

Aber: Im vorliegenden Entschließungsantrag wird die Bundesregierung, insbesondere der Herr Wirtschaftsminister, aufgefordert, die Notwendigkeit weiterer gesetzlicher Än­derungen zu prüfen, das heißt, über das bestehende UVP-Gesetz hinausgehender und noch strengerer Regelungen (Zwischenruf der Abg. Brunner), um das österreichische Trinkwasser vor möglichen negativen Auswirkungen des Hochvolumen-Hydrofrackings zu schützen. Wir erachten, wie bereits gesagt, auch ein temporäres Verbot der kom­merziellen Nutzung der Schiefergasförderung in Österreich als einen gangbaren Weg und ersuchen daher um eine breite Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.29


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupp­rechter. – Bitte.

 


14.29.23

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Betreffend den Gegenstand der Debatte haben wir wiederholt eine sehr ausführliche, umfassende Diskussion, zu­letzt auch am 7. Oktober, im Umweltausschuss geführt, die eigentlich auch sehr einver­nehmlich war, soweit ich es in Erinnerung habe.

Hier im Hohen Haus wurde mit der Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsge­setz 2012 ja auch schon ein sehr strenger Tatbestand – Sie kennen das sehr gut – für den unkonventionellen Erdöl- und Erdgasförderungssachverhalt festgelegt. Im An­hang 1 Ziffer 28 sind alle Aktivitäten in diesem Zusammenhang formuliert und festge­schrieben. Es ist nicht so, dass wir hier keinen Regelungsbestand haben.

Ein Verbot – das wissen Sie auch – kann nur vom Wirtschaftsminister im Rahmen sei­ner Zuständigkeit für das Bergwesen im Mineralrohstoffgesetz erlassen werden. Mir ist es auch wichtig – und das ist schon, wie in der Debatte im Umweltausschuss klar zum Ausdruck gekommen ist, mit überwiegender Mehrheit die Einschätzung –, dass man die Forschung in diesem Bereich nicht einschränken soll, sondern im Gegenteil. Das wurde auch von Vertretern der Oppositionsparteien eindeutig gesagt, dass man in Richtung ökologischer Nutzung selbstverständlich Forschungen anstellen soll, um auch die Technologie zu verbessern.


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Ich kann Ihnen auch berichten, dass ich während meines Aufenthaltes in New York im Rahmen des von Ban-Ki-moon initiierten UN-Klimagipfels eine Gruppe von Nichtregie­rungsorganisationen der Anti-Fracking-Fraktion begrüßt habe und dass dabei ein sehr intensiver Erfahrungsaustausch stattgefunden hat. Ich teile die Bedenken gegen dieser Technologie wegen und aufgrund der erheblichen Umweltauswirkungen. Die Gefahren für die Umwelt, die Gefahren für den Boden, für das Wasser und die Gesundheit der Bevölkerung sind evident. Dieser Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Umweltorga­nisationen in einem Land, in dem Fracking tatsächlich stattfindet, hat meine diesbe­züglichen Bedenken eigentlich noch verstärkt und bestätigt.

Ich habe daher auch den Auftrag erteilt – ganz im Sinne des Entschließungsantrages der Regierungsparteien – zu prüfen, inwiefern die Bestimmungen des Wasserrechtsge­setzes noch weiter verschärft oder die Möglichkeiten noch weiter ausgebaut werden sollen.

In diesem Sinne erfülle ich beziehungsweise habe bereits im Voraus die Forderung des Antrages oder den Inhalt des Entschließungsantrages der Regierungsfraktionen erfüllt.

Was Ihre Ausführungen, Frau Abgeordnete Brunner, betreffend die Klimaziele und die Klimaschutzstrategie Österreichs im Rahmen der Europäischen Klima- und Energie­strategie anbelangt, hat gestern im EU-Hauptausschuss in Vorbereitung des Europäi­schen Rates eine ausführliche Debatte stattgefunden, und wir haben auch im Umwelt­ausschuss darüber sehr ausführlich debattiert. Ich möchte hier nur noch einmal unter­streichen, dass wir selbstverständlich für eine ambitionierte Klima- und Energiestrate­gie 2030 eintreten.

Ich bin auch zuversichtlich, dass der Herr Bundeskanzler im Rahmen des Europäi­schen Rates diese Position entsprechend einbringen wird (Abg. Brunner: Welche Po­sition?) und es ebenso gelingen wird, eine ambitionierte Strategie auf der Grundlage des Vorschlages von Ratspräsident Van Rompuy festzulegen. Ich bin ebenso zuver­sichtlich, dass es gelingen wird, gerade unsere Position für eine Energiewende, für eine Mobilitätswende in diesem Zusammenhang einzubringen. (Abg. Brunner: Welche Position ist das?)

Genau das brauchen wir nämlich: eine Energiewende hin zur Stärkung der erneuer­baren Energieträger, eine Mobilitätswende hin zu alternativen Antriebssystemen.

Und schauen wir uns einmal an: Wer steht da eigentlich auf der Bremse, wenn es darum geht, die Wasserkraft auszubauen, wenn es darum geht, im städtischen Be­reich, zum Beispiel in Wien, die Mobilitätswende hin zu den E-Mobilen auszubauen? – Es sind die Grünen. Es ist Ihre Fraktion, die da immer wieder auf der Bremse steht. Ich appelliere an Sie: Verlassen Sie die Fundamentalopposition und unterstützen Sie die Bundesregierung im Rahmen der Energiewende und im Rahmen der Mobilitätswen­de! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger. – Zwischenruf des Abg. Brosz.)

14.34


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmid. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.34.17

Abgeordneter Gerhard Schmid (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Schiefergas-Fracking in Österreich: Techniken, die für Amerika recht und billig sind, sind von Österreich nicht grundsätzlich zu übernehmen. Öster­reich verfügt über Umweltgesetze, welche grundsätzlich einzuhalten und umzusetzen sind. Ich glaube, wenn wir das durchführen, sind wir gut bedient.

Schiefergasgewinnung erfordert Unmengen an Wasser. Es handelt sich hierbei nach meinen Erkenntnissen um reines Wasser, Chemie und Sand. Der Ertrag ist den ent-


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stehenden Kosten gegenüberzustellen und mit hoher Wahrscheinlichkeit als unwirt­schaftlich zu bezeichnen. Fracking ist in Österreich gegenüber Amerika vergleichswei­se bis zu zehnmal so teuer. Die OMV, welche sich mit der Schiefergasgewinnung um­fassend auseinandergesetzt hat, hat sich von dem Vorhaben bekanntlich zurückgezo­gen, und das Gleiche gilt damit für den Antrag auf Bewilligung. Es besteht somit derzeit kein Antrag auf Genehmigung nach dem UVP-Gesetz.

Es gilt als erwiesen, dass die Schiefergasgewinnung mit dem Stand der derzeitigen Technik zu Folgeschäden führt. Anzusprechen ist da die Verschmutzung von Grund­wasser sowie landwirtschaftlicher Nutzflächen.

Es kann nicht akzeptiert werden, dass Umweltschäden, welche durch Fracking entste­hen, bewusst in Kauf genommen werden. Wir, Familie Österreicher – also auch deren Politik –, sind zum Schutz unseres Wassers aufgefordert. Kein Verständnis besteht da­für, dass die in Österreich geltenden Rahmenbedingungen zugunsten einer amerikani­sierten EU verwässert werden. Österreich hat in zahlreichen Positionen gegenüber der EU eine strengere Gesetzgebung zum Wohle der Bevölkerung, sodass die Schiefer­gasgewinnung dem Grunde nach zu verbieten ist. Weiters ist dafür Sorge zu tragen, dass die Freigabe einer Schiefergasgewinnung für Studienzwecke als Hintertüre nicht geöffnet werden kann.

Als Techniker im Zivilberuf unterstütze ich daher den Antrag der Freiheitlichen, welcher ein generelles Fracking-Verbot zur Folge hat, und ersuche um dessen Annahme. – Dan­ke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Groiß zu Wort ge­meldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.37.02

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! In Österreich – das haben wir heute schon mehr­mals gehört – gibt es keine wirtschaftspolitisch sinnvolle Anwendung von Fracking, und auch umweltpolitisch sind wir einer Meinung, dass wir Fracking in der derzeitigen Form nicht wollen. Daher frage ich mich: Warum wollen wir ein Verbot von etwas, das wir eigentlich weder in der Wirtschaft noch in der Politik noch sonst irgendwo wollen? (Abg. Kickl: Vorsichtshalber!)

Ich glaube, wir schaffen wieder ein Gesetz mehr, das wir zu den Akten legen können, damit wir sagen können: Der Nationalrat war fleißig, wir haben ein Verbot beschlossen, das keinen interessiert, das man in die Schublade legen kann! Daher stellt sich die Fra­ge, ob wir das brauchen.

Der gegenständliche Antrag geht aber weiter. Es wird versucht, den Bogen zu spannen und zu sagen: Welche Mittel brauchen wir zusätzlich, um diese chemischen Probleme nicht entstehen zu lassen? Und da diese derzeit im Raum stehen, spricht man auch von einem temporären Verbot der kommerziellen Nutzung. Ich glaube, das ist auch der richtige Sinn und der Grund, weshalb wir diesem Antrag zustimmen sollten, denn viel­leicht ist es in einigen Jahren anders, vielleicht haben die Leobener so weit geforscht, dass wir diese Technik verwenden wollen, und ein Verbot wieder aufzuheben, ist etwas sehr Schwieriges.

Dementsprechend können wir uns mit einem temporären Verbot anfreunden, mit einem generellen Verbot, wie es die Opposition fordert, eher nicht. Ich appelliere auch an die liberalen Kräfte bei den Oppositionsparteien, die sonst eigentlich immer gegen eine derartige Gesetzesflut sind, hier einmal auch zu dieser liberalen Gesinnung zu stehen


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und nicht alles zu verbieten, was gar nicht zur Diskussion steht! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Sehr gut!)

14.38


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck ist nun zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.39.03

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist viel über Technik gesprochen worden – Fracking. Und es ist auch viel darüber gesprochen worden, dass wir eigentlich kein Gesetz be­nötigen. Ich möchte eigentlich zum Ursprung zurückkommen, weil überhaupt nicht ge­sagt wurde, warum das besprochen wird und warum diese große Aufregung in Öster­reich besteht.

Wir sprechen jetzt nicht über irgendeinen Landstrich in Amerika oder Südamerika, wo weit und breit keine menschlichen Siedlungen sind, sondern wir sprechen über die Kul­turnation Österreich, über die Kulturgegend Österreich, über die Weingegend Öster­reich. Es haben, soweit mir bekannt ist, die einzigen oder zumindest sehr vielverspre­chenden lukrativen Probebohrungen nicht in einer Steppe oder in einer unbewohnten Gegend Österreichs, sondern im Weinviertel stattgefunden. Gerade bei dieser Region ist es doch ein Wahnsinn, überhaupt nur darüber nachzudenken, dort derartige Techni­ken einzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich ist es so, meine sehr geschätzten Damen und Herren, dass die Russland-Uk­raine-Krise nicht gerade dazu beiträgt, den Gastransport nach Europa zu beschleuni­gen und zu fördern. Im Gegenteil: Wir werden Engpässen und dergleichen gegenüber­stehen. Aber das darf nicht dazu führen, sich darüber den Kopf zu zerbrechen, diese Techniken in einer solchen Kulturregion anzuwenden.

Zur Chronologie: Als bekannt geworden ist  und das war damals noch sehr geheim –, dass im schönen Poysdorf, im Weinviertel in Niederösterreich, Probebohrungen zu ei­ner eventuellen Gewinnung von Schiefergas durch Fracking anstehen, hat sich sehr schnell Misstrauen bei der Bevölkerung eingestellt. Obwohl damals schon alle Betei­ligten, vom Landeshauptmann abwärts bis zum Landesrat, zugesichert haben: Da kommt eh nichts, wir schauen nur einmal nach!, hat sich dort ein Volksaufstand gebil­det. Die Ausmaße dieses Protestes sind wirklich schon bedrohlich gewesen, sodass – und das ist auch nicht gesagt worden – der Landeshauptmann, als er dort zu Besuch war, ausgepfiffen worden ist. Man muss sich das vorstellen: Im Kernland der ÖVP, in Niederösterreich, in einer Region, wo die ÖVP auch heute noch 70 Prozent plus hat, hat sich in diesem einen Punkt ein Volksaufstand abgespielt!

Dieser Volksaufstand hat dann so weit geführt, dass vor den Landtagswahlen alle nur erdenklich möglichen Zusicherungen der Landes-, aber auch der Bundespolitik ge­macht worden sind, dass für alle Zeiten gilt, dass dort Fracking nicht mehr zum Einsatz kommen wird.

Aber was hören wir heute von euch, liebe Freunde von der ÖVP?! Es wird hier, auf Wienerisch gesagt, wirklich herumgeeiert: Schauen wir doch! Warum brauchen wir ein Gesetz? Wir haben doch eh gesagt, es kommt nicht! Wir sollen forschen. Forschen muss erlaubt sein. – Natürlich muss Forschen erlaubt sein. Die Montanuniversität in Leoben hat schon Methoden entwickelt und wird hier sicherlich noch weitere entwi­ckeln, die deutlich energieschonender sind, als die bereits jetzt vorhandenen. Trotz­dem: Hier geht es nicht um die Forschung, hier geht es nicht um die Technologie, hier geht es auch nicht um eine Ressource, nicht darum, die Industrie, die Energie benötigt, voranzubringen, sondern es geht um den Schutz einer Kulturlandschaft.


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Die Region um Poysdorf leidet heute ja bereits darunter, dass die Landes-, aber auch die Bundespolitik beim Ausbau der Autobahn herumeiert. Jeden Tag gibt es Staus von mehreren Kilometern in einer Region, in der das vor zehn bis15 Jahren in keiner Weise vorauszusehen war. Das ist eine Umweltbelastung sondergleichen.

Wir haben heute auch schon gehört, wie viele Lkw Wasser für das Fracking notwendig wären. Unabhängig vom technischen Aufwand, der im Boden betrieben werden müss­te, und allein die Infrastruktur betreffend, ist es schon ein Wahnsinn, dass hier in ir­gendeiner Form auch nur angedacht wird, Fracking voranzutreiben.

Poysdorf ist durch sanften Tourismus wirklich zu einer aufstrebenden Kultur- und auch Tourismusregion geworden. Es hat sich diesen Ruf einer Kultur- und Tourismusregion über Jahre und Jahrzehnte hinweg hart erarbeitet. Es hat funktioniert, dieses Konzept ist heute aufgegangen. Auch im Weinbau ist dort Unglaubliches passiert. Es gibt dort mehrere junge Winzer, die mit ihren Produkten Rekordpreise erzielen, und daher kann allein schon der Ansatz, in dieser Region mit derartigen Methoden vorzugehen, einiges an Schaden hervorrufen.

Deswegen, meine Freunde von der ÖVP, nicht herumeiern, sondern ein klares Be­kenntnis!

Wir von der FPÖ stehen auf Bundesebene, auf Landes- und Regionalebene für ein klares Nein zum Fracking, vor allem im Weinviertel. (Beifall bei der FPÖ.)

14.43

14.43.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 277 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Verbot von Schiefergas-Fracking in Öster­reich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 44.)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Winter, Schmid, Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend Fracking-Verbot in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Christiane Brunner, Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Fracking in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

14.45.027. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 587/A(E) der Abgeordneten Hannes Weninger, Johann Höfinger, Werner Neubauer, Matthias Köchl, Michael Pock, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zukunft ohne Atomkraft – Den europaweiten AKW-Ausstieg voranbringen! (278 d.B.)


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8. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 656/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbewerbsrechtli­chen Prüfung des Vorhabens Hinkley Point durch die EU-Kommission (279 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Höfinger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.46.12

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist schon wieder dreiein­halb Jahre her, dass im März 2011 eine unsagbare Katastrophe über Fukushima he­reingebrochen ist. Wenn auch die Medienberichte mittlerweile immer mehr verstummt sind und man momentan nicht mehr viel hört, so muss man doch wissen, dass ein riesiger Landstrich auf unbestimmte Zeit unbewohnbar geworden ist, dass viele Men­schen immensen Schaden erlitten haben und auch Millionen Tonnen an radioaktiv ver­seuchtem Wasser ins Meer geflossen sind. Der nachhaltige Schaden, der dadurch ent­standen ist, ist noch gar nicht abzuschätzen.

Auf dem europäischen Kontinent ist die Atomkatastrophe von Tschernobyl aus dem Jahre 1986 unvergessen, und auch diese negativen Auswirkungen sind noch lange, lange nicht vorüber.

Sehr geehrte Damen und Herren, Österreich war und ist ein Vorreiter, um gegen Atom­kraft in dieser Form aufzutreten. Wir stellen immer wieder fest, dass, wenn auch Ka­tastrophen, GAUs oder Super-GAUs kurzfristig zu einem Umdenken anregen, vor al­lem bei vielen Verantwortlichen auch in politischen Dimensionen, nach kurzer Zeit die­ser sichtbare Wille immer wieder schwindet, da man sich sehr oft auch wieder der Atomlobby unterwirft.

Aktuell ist dies – das wurde bereits erwähnt – in Großbritannien der Fall, wo es um die Errichtung und die Förderung des Atommeilers Hinkley Point C geht. Dieser Vorstoß ist, sowohl aus energiepolitischer Sicht als auch von seinem Förderansatz her, der völ­lig falsche Weg, um die Zukunft bewältigen zu können. Kernkraft ist weder umwelt­freundlich noch nachhaltig, und sie ist auch für eine breite Masse an arbeitenden Men­schen nicht wertschöpfend.

Der Weg für die Zukunft – und wir diskutieren das sehr oft in Österreich – kann nur lau­ten, unsere durch die vielfältigen, erneuerbaren und nachwachsenden Energieträger getragenen umweltschonenden Technologien weiter auszubauen. Es ist ein Mix aus Sonne, Wind, Wasser und nachwachsenden Rohstoffen, der uns in Österreich in her­vorragender Art und Weise zur Verfügung steht. Nur mit diesem Mix schaffen wir es, in Zukunft unsere Abhängigkeit von einer gewissen Energieversorgung abzubauen, die Wertschöpfung in unserem Land zu lassen, die Arbeitsplätze zu sichern, die Umwelt und die Natur zu schonen und auch aktiven Klimaschutz zu betreiben.

Dies schafft man mit Kernkraftwerken nicht. Die vermeintlich umweltfreundliche Tech­nologie wird spätestens bei einem Störfall oder ab dem Zeitpunkt, ab dem radioaktive Abfälle zwischen- oder endgelagert werden müssen, als nicht umweltfreundlich ent­larvt.

Ich bedanke mich ganz herzlich für und begrüße auch diese Sechs-Parteien-Initiativen, die wir gemeinsam im Ausschuss beraten und beschlossen haben. Es ist hier gelun­gen, Allianzen zu schmieden, um noch vehementer und erfolgreicher gegen Atomkraft-


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werke aufzutreten, sowohl gegenüber unseren Nachbarländern als auch verstärkt in der Europäischen Union. Ich denke, hiezu sind wir uns, unseren Kindern und auch den nächsten Generationen verpflichtet.

Ich kann Sie daher nur bitten, allen diesen Anträgen zuzustimmen, und bedanke mich für diese konstruktive Zusammenarbeit bei diesem Thema. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Köchl und Neubauer.)

14.49


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Weninger. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.49.41

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minis­ter! Tschernobyl ist in Vergessenheit geraten und Fukushima droht, in Vergessenheit zu geraten, deshalb ist konsequente Anti-AKW-Politik aktueller als je zuvor.

Dieser Antrag ist ein deutliches Signal nicht nur an die österreichische Bundesregie­rung und die Europäische Union, sondern auch an Zigtausende Bürgerinnen und Bür­ger in dieser Republik, die sich seit Jahrzehnten in Österreich gegen die Nutzung von Atomkraft engagieren. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neubauer.)

Ich möchte mich sehr herzlich – ich mache das auch namentlich – beim Kollegen Neu­bauer bedanken, der auf mich zugekommen ist und gesagt hat, es wäre eine gute Idee, den Fünf-Parteien-Antrag der vergangenen Legislaturperiode inhaltlich zu adap­tieren, zu erneuern, auf den neuesten Stand zu bringen, neu zu verhandeln und auch ein Signal zu setzen, dass all die Aktivistinnen und Aktivisten sehen, dass der Anti-AKW-Konsens in der österreichischen Innenpolitik nicht nur ein Blatt Papier ist, son­dern auch gelebte Politik.

Ich bedanke mich bei allen, die sich in vielen Einzelgesprächen bereit erklärt haben, an Formulierungen mitzuwirken, die es möglich gemacht haben, diesen doch fünf Seiten langen, sehr umfangreichen Antrag zu formulieren.

Ich glaube auch, dass die Aktualität, die Handlungsanleitung der Bundesregierung, aber auch unser eigenes Handeln aus diesem Antrag ableitbar ist.

Ich komme gleich zum aktuellen Punkt: Hinkley Point. Ich habe in den letzten Tagen schon gehört, dass bezweifelt wird, ob die österreichische Bundesregierung wirklich ei­ne Klage einbringen wird, ob das alles zeitgerecht und fristgerecht geschieht und ob wir uns da auch durchsetzen können. – Der Antrag ist ein klares Signal des Parla­ments. Die österreichische Bundesregierung hat in einem Brief an die Kommission noch vor der Kommissionsentscheidung darauf hingewiesen, dass sie einer positiven Entscheidung für eine Subventionierung von Hinkley Point C nicht zustimmen wird und eine Klage androht.

Es ist alles auf die Reihe gebracht, wir warten jetzt auf die Ausfertigung des Kommis­sionsbescheides, auf die Formulierung des Wirtschaftsministeriums, und dann wird sei­tens der Republik Österreich über das Bundeskanzleramt die Klage eingereicht.

Ich appelliere, auch im Sinne dieses Antrags, dass wir nicht nur hier in diesem Haus, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene, überall dort, wo wir auf Ba­sis unserer Funktionen in Schwesterparteien und Gremien die Möglichkeit haben, über die nationalen Grenzen hinaus aktiv zu werden, um Verständnis werben, dass der Kampf gegen Atomkraftwerke auf europäischer Ebene, aber auch weltweit zu führen ist. Wir brauchen Unterstützung in anderen nationalen Parlamenten, im Europäischen Parlament und bei vielen Umwelttagungen. Jeder von uns Abgeordneten hat mit dem heutigen Beschluss die Verpflichtung, sich auf internationaler Ebene für eine Welt ohne Kernkraftwerde einzusetzen.


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Nochmals herzlichen Dank für die Gestaltung dieses Antrags und für die breite Zu­stimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.53


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.53.23

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Die letzte Gesetzgebungsperiode ist in der Frage der Anti­atom-Bewegung hier im Parlament sehr positiv verlaufen. Wir haben es nicht nur da­mals geschafft – ebenso wie bei der heutigen Beschlussfassung –, einen Allparteien­antrag zu formulieren, der den Standpunkt Österreichs seit der Volksabstimmung über Zwentendorf unterstrichen hat, sondern wir haben darüber hinaus auch ein Signal für eine entsprechende Position in Europa gesetzt, wo wir ganz deutlich zum Ausdruck gebracht haben, was wir von der Atomkraft als Energieform halten. Dass das eine ganz gefährliche Sache ist, haben die Ereignisse der letzten Jahrzehnte leider tragisch vor Augen geführt.

Wir haben aber leider das Problem, dass wir mit dem Auslaufen der Gesetzgebungs­periode natürlich einen neuerlichen Beschluss brauchen, um diesen eingeschlagenen Weg Österreichs auch in Zukunft positiv und erfolgreich weitergehen zu können.

Es freut mich deshalb ganz besonders, dass es uns gelungen ist, auch dieses Mal ei­nen Antrag zustande zu bringen, hinter dem alle Parteien inhaltlich stehen und der uns die Möglichkeit gibt, auch in Zukunft nicht nur in Österreich den wirklich engagierten Antiatom-Organisationen ein Signal von diesem Haus aus zu senden, sondern auch in ganz Europa die Position Österreichs zur Atomenergie dezidiert vor Augen zu führen. Dazu ist die ganze Kraft dieses Hauses gefordert. Und diese haben wir mit der heu­tigen Beschlussfassung auch erreicht.

Wenn es darum geht, dass wir in dieser Frage einig sind, dann müssen wir uns auch tatsächlich in den Details einig werden, denn es kann in Zukunft nicht sein, dass wir nur gegen die bestehenden Atomkraftwerke sind, wir Sanierungs- und Sicherheitsmaß­nahmen einfordern, sondern wir müssen natürlich auch neuen Versuchen, die Atom­kraft wieder zu beleben, entschieden entgegentreten.

Es kann auch nicht sein, dass wir hier eine Gleichstellung von Atomkraft und Alterna­tivenergien tolerieren, und schon gar nicht, dass wir eine Bevorrangung der Atomkraft gegenüber Alternativenergien, wie das gerade am Beispiel von Hinkley Point leider ge­schehen ist, zulassen.

Ich erwarte mir deshalb auch, nicht zuletzt aufgrund dieses Antrags, der heute be­schlossen werden soll, dass unsere Bundesregierung aktiv für diese Sache eintreten wird, sich diese Punkte, die in diesem Beschluss tatsächlich enthalten sind, zu Herzen nimmt, sodass sie in den nächsten Wochen dem Parlament Auskunft darüber geben möge, wie der Stand der eingereichten Klage gegen Hinkley Point ist. Ich denke, die Menschen in Österreich erwarten sich das.

Darüber hinaus muss man sich in Zukunft aber auch die Frage stellen, was der Ur­sprung all dessen überhaupt ist. Der Ursprung dessen, was uns derzeit in der Atom­politik vor massive Herausforderungen stellt, ist der EURATOM-Vertrag. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch darüber sollte sich dieses Haus einmal Gedanken machen, denn der EURATOM-Vertrag war die Grundlage der Entscheidung für Hinkley Point, auch wenn Kollegin Glawischnig den Kopf schüttelt. (Abg. Glawischnig-Pies­czek: Es geht um die Zeit!) Die Entscheidungsgrundlage basierte dezidiert auf dem EURATOM-Vertrag.


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Wir müssen uns als Hohes Haus tatsächlich Gedanken darüber machen, ob wir bei diesem EURATOM-Vertrag in Zukunft als Mitglied dabei sein wollen oder ob wir nicht einen Austritt aus EURATOM zumindest ins Auge fassen. Ich möchte betonen, das muss nicht gleichbedeutend mit einem Austritt aus der Europäischen Union sein.

Herr Bundesminister! Ich hoffe, dass Sie uns dabei unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.58


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek. 2 Minuten Redezeit, bevor ich die Sitzung zur Behandlung der Dringlichen Anfrage unterbreche. – Bitte.

 


14.58.13

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Frau Bundesministerin! Angesichts der Kürze der Zeit zu Hinkley Point drei Gedanken: Das, was sich die Europäische Kommission in dieser Interregnums-Phase noch geleistet hat, nämlich diese Beihilfenentscheidung positiv zu bewerten, diese durchzuwinken, ist ein beispielloser Skandal! Da geht es nicht nur um umwelt- und atomrechtliche Fragen, sondern es geht darum, dass der gesamte Wettbewerb im Strombereich de facto außer Kraft gesetzt wird. (Beifall bei den Grünen und bei Ab­geordneten der FPÖ.)

Wenn man sich vor Augen führt, dass Einspeisetarife 35 Jahre lang gelten sollen! Wir diskutieren mit den erneuerbaren Energiekonzernen über Einspeisetarife von 13 Jah­ren, und das noch dazu inflationsbereinigt. Ich kann nur sagen: Das ist nach den Ban­kenpaketen ein echtes Atomrettungspaket in einer Dimension, die die Plünderung von ganzen Volkswirtschaften darstellt! Wenn das Schule macht, heißt das, dass die Stromkundinnen und Stromkunden in ganz Europa in Zukunft den Ausbau der Atom­energie de facto subventionieren. Das muss mit allen Kräften verhindert werden.

Es ist schon bedauerlich, dass es überhaupt so weit gekommen ist, dass sich die To­ries im britischen Unterhaus dahin gehend durchgesetzt haben, dass das tatsächlich ein gemeinsames Anliegen mit den französischen und chinesischen Anlagenbauern geworden ist. Aber dass die alte Kommission das jetzt noch beschlossen hat, ist ein beispielloser Skandal!

Ich erwarte mir und hoffe, dass die Klage wirklich ordentlich vorbereitet ist, fristgerecht eingebracht wird und mit aller juristischen Spitzfindigkeit, derer es jetzt bedarf, hoch­gerüstet ist, um die Beihilfe zu verhindern. Das darf nicht Schule machen. Wir reden in Großbritannien nicht nur von einem AKW, sondern da geht es um zwölf bis vierzehn Atomkraftwerke. In Tschechien ist es so, dass die Stromkundinnen und Stromkunden neue AKW finanzieren, vielleicht auch in Polen. Wir brauchen da wirklich alle juristi­schen Geschütze, um diese Beihilfenregelung zu kippen.

Dass einer konservativen Partei so etwas überhaupt einfällt, ist das Ende jeglicher Marktwirtschaft. Und dass die alte Kommission das vollkommen ausgeblendet hat – al­so wenn wir uns da nicht auf die Hinterbeine stellen, dann weiß ich nicht, was ge­schieht.

Ich hoffe, das ist sich jetzt bis 15 Uhr schön ausgegangen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)


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15.00


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, es ist sich genau ausgegangen, dass wir mit der Behandlung der Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr beginnen können.

15.00.35Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bun­desministerin für Gesundheit betreffend „Echte Strukturreformen und völlige Trans­parenz für ein enkelfittes Gesundheitssystem“ (2773/J)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2773/J. Ich begrüße Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser.

Da die Anfrage inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Ver­lesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Mit 1. September 2014 übernahm die vormalige Gesundheits- und Sozialsprecherin der SPÖ, Dr. Sabine Oberhauser, mit dem Amt der Bundesministerin für Gesundheit ein Ressort, das angesichts des demographischen Wandels, der angespannten bud­getären Situation sowie gesundheitspolitischer Versäumnisse der letzten Jahrzehnte mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Eine umfassende und allen Pro­blembereichen gerecht werdende Strukturreform scheint jedoch auch die neue Ge­sundheitsministerin - trotz Beteuerungen, das solidarische System der Gesundheitsver­sorgung erhalten und im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterentwickeln zu wollen - nicht voranzutreiben. Anstelle einer ganzheitlichen Betrachtung, insbesondere der zersplitterten Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Hauptverband der So­zialversicherungsträger, herrscht nach wie vor das Prinzip der Symptombekämpfung vor.

Zwar wurde mit dem von Bundesminister Alois Stöger initiierten Zielsteuerungssystem Gesundheit, also dem Abschluss privatrechtlicher Leistungsvereinbarungen zwischen Bund, Ländern und Hauptverband, der Grundstein für eine weitere Gesundheitsreform gelegt, die dringend gebotene Umsetzung der inhaltlich großteils zu begrüßender Vor­gaben schreitet jedoch nur sehr schleppend voran:

Das Vorhaben, neue Versorgungsformen im niedergelassenen Bereich zu etablieren, ist bislang nicht über das Stadium eines Konzepts hinaus gelangt. Die zu errichtenden Primärversorgungszentren, in denen verschiedene medizinische Berufsgruppen in ei­ner Teamstruktur eine wohnortnahe und niederschwellige Versorgung von Patientinnen und Patienten und somit eine Entlastung der Spitalsambulanzen sicherstellen sollen, sind - anders als in anderen Staaten, wo sie bereits eine gute Kultur entwickeln konn­ten (z.B. Dänemark, Schweiz, Schweden) in Österreich längst nicht außer Streit ge­stellt. Die Ziele, die hinsichtlich der Versorgungswirksamkeit gesteckt werden, sind dementsprechend niedrig und geben wenig Vertrauen, dass eine bundesweite Aus­rollung in absehbarer Zeit erfolgen wird: Gemäß Vereinbarung soll bis Ende 2016 nur mindestens 1 % der Bevölkerung pro Bundesland - das entspricht österreichweit rund 80.000 Personen - in den Genuss neuer Versorgungsmodelle kommen. Angesichts dieses nicht gerade ambitionierten Ziels und der allgemeinen Entwicklung des nieder­gelassenen Bereichs (Österreich teilt sich mit Ungarn, Griechenland, der Türkei, Irland, Luxemburg und Island das Prädikat "System mit geringer Primärversorgungsorien­tierung" (siehe http://www.nivel.nl/en/dossier/Total-primary-care-strength)) ist nicht da­von auszugehen, dass der ineffektive und teure Zustrom zu Spitalsambulanzen (insbe­sondere an Wochenenden sowie zu Tagesrandzeiten) bald der Vergangenheit angehö­ren wird. Auch das Argument, man müsse vor Umsetzung des Modells erst das Kom­petenzprofil der verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitsbereich schärfen (siehe Anfragebeantwortung 1806/AB vom 28.08.2014), kann derartige Verzögerungen unse­res Erachtens nicht begründen.


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Darüber, wo der "Best Point of Service" - also der Ort, an dem eine Gesundheitsleis­tung am medizinisch besten und für das System kostengünstigsten erbracht werden kann - zu verorten ist, werden bislang nur theoretische Debatten mit geringem prakti­schem Wert geführt: In der bereits erwähnten Anfragebeantwortung heißt es dement­sprechend kryptisch, dass sich "je nach regionalen Gegebenheiten und dem Versor­gungsbedarf unterschiedliche "Best Points of Services" ergeben, die sich inhaltlich und organisatorisch voneinander unterscheiden" und die "österreichweit flächendeckende Identifikation von "Best Point of Service" (...) aus einer mittelfristigen Perspektive ge­sehen werden" muss. Da das neue Primärversorgungsmodell auf diesen Begriff ab­stellt, sollte eine Grundsatzentscheidung, an welcher Stelle, welche Gesundheitsleis­tung am besten erbracht werden kann, jedoch ehestmöglich erfolgen. Andernfalls bleibt es bei leeren Stichworten ohne Konsequenz für Patient_innen, medizinische Berufs­gruppen und das Gesamtsystem.

Bundeseinheitliche und transparente Qualitätsstandards und eine für die Bevölkerung nachvollziehbare, veröffentlichte Qualitätsmessung sind - trotz erneuter Ankündigun­gen - nach wie vor nicht umfassend vorhanden. In der Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Hauptverband der Sozialversicherungsträger heißt es zwar: "Um die Qua­lität der Behandlung in ganz Österreich sicherzustellen, werden einheitliche Kriterien für Qualitätsmanagementsysteme sowohl für den stationären als auch für den ambu­lanten Bereich vereinbart. Darüber hinaus wird die bereits etablierte Ergebnisqualitäts­messung im stationären Bereich bis 2014 durch eine vergleichbare Systematik für den ambulanten Bereich ergänzt. Eine regelmäßige, sektorenübergreifende Berichterstat­tung zur Ergebnisqualität stellt dann eine wesentliche Orientierungshilfe für die Pa­tientinnen und Patienten dar". Im Gegensatz zum Nachbarland Deutschland (siehe: http://www.qualitaetskliniken.de, http://www.weisse-liste.de) lässt eine für Bürger_innen transparente, userfreundliche und vollständige Qualitätsinformation für das Spitalwe­sen und den niedergelassenen Bereich aber nach wie vor auf sich warten. Derzeit lau­fen in Österreich lediglich einige Pilotprojekte zur Ergebnisqualität einzelner Opera­tionen. Eine flächendeckende Umsetzung hält Gesundheitsministerin Oberhauser selbst bis 2016 für nicht wahrscheinlich - dabei reicht das Bekenntnis zu einem ge­samtösterreichischen Qualitätssystem bis ins Jahr 2001 (siehe: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Kranken­anstaltenfinanzierung 2001-2004, Artikel 6) zurück.

Auch hinsichtlich der Implementierung des telefon- und webbasierten Erstberatungs­services (kurz: TEWEB), das eine bessere Orientierung der Patientinnen und Patienten bei der Wahl des jeweils passendsten Versorgungsangebots sicherstellen soll, gibt sich die neue Gesundheitsministerin zaghaft: Die erforderliche Software werde angekauft, man befinde sich im Ausschreibungsverfahren, hieß es am 11. Oktober 2014 im Rah­men des Ö1-Mittagsjournals. Dass man nächstes Jahr in den Betrieb gehen könne, sei bei sehr optimistischer Betrachtung nur in den drei Pilotländern wahrscheinlich.

Eine Verzögerung des Zeitplans wurde überdies auch für den Start der Elektronischen Gesundheitsakte verkündet. Mit Ende 2015 startet ELGA in den öffentlichen Kranken­anstalten mit einem Jahr Verzögerung. Hinsichtlich der konkreten nächsten Schritte, der Haltbarkeit des weiteren Zeitplans und der Verbesserungen, die am System vorge­nommen werden sollen, herrscht nach wie vor Unklarheit, die Bürger_innen und Ge­sundheitsdienstleister gleichermaßen verunsichert. Als problematisch dürfte sich hier auch erweisen, dass eine einheitliche Diagnose- und Leistungsdokumentation in Spitä­lern, aber auch im niedergelassenen Bereich noch nicht Realität geworden ist.

Kritisch ist auch die Kostenentwicklung, die im Rahmen der Gesundheitsreform bis 2016 an die prognostizierte Entwicklung des nominellen Wirtschaftswachstums (ange­nommen mit 3,6 %) herangeführt werden soll, aber weiterhin nach oben zeigt. Damit


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soll sich die Grenze der öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege!) von 21,87 Mrd. € (2012) in Richtung 25,56 Mrd. € (2016) verschieben.

Angesichts dieser Entwicklung attestiert der Rechnungshof in seinem Bundesrech­nungsabschluss 2013 dem Gesundheitswesen "Verbesserungspotenzial für die Nach­haltigkeit der öffentlichen Finanzen Österreichs" (S.10): "Im Bereich des österreichi­schen Gesundheitssystems besteht dringender Handlungsbedarf. Dieser betrifft insbe­sondere die komplexe bzw. fragmentierte verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung und intransparente Finanzierungsstruktur, die zersplitterte Organisationsstruktur im Krankenanstaltenbereich, das unzureichende Personal- und Dienstrecht und Struktur­probleme im Sozialversicherungsbereich." (S.41), so das wenig erfreuliche Fazit.

Kritik kommt auch vom Fiskalrat, der in seinem Bericht über die öffentlichen Finan-
zen 2013 eindringlich dazu auffordert: "Reformen in den Bereichen Pensionen, Ge­sundheit, Bildung und Steuerstruktur weiter voranzutreiben" (S. 22). Hier heißt es über­dies, dass die "Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens und der Pflege weiter zu verbessern" (S.23) sind. Dass mit den Beschlüssen betreffend Ge­sundheitsreform ein Grundstein in Richtung Strukturreformen gelegt wurde, wird zwar anerkannt, "Allerdings bedarf es der Konkretisierung und Umsetzung jener Maßnah­men, die insbesondere die vereinbarte Begrenzung der Dynamik der Gesundheitsaus­gaben mit dem nominellen BIP-Wachstum bis 2016 sicherstellen sollen." (S.24). Kritik übt der Fiskalrat dabei auch an der Referenzwachstumsrate und der Berechnungsme­thode der kostendämpfenden Effekte: "Die Verwendung eines langjährigen Durch­schnitts der Wachstumsraten als Referenzwachstum ohne Intervention unterschätzt die kostendämpfenden Effekte der bereits erfolgten Reformen im öffentlichen Gesund­heitssystem der letzten zwei Jahrzehnte (z. B. Leistungskonzentrationen, Koopera­tionen, neue Technologien, Generika, Mehrwertsteuersenkung auf Medikamente etc.). Lag der Durchschnitt des jährlichen Wachstums der öffentlichen Gesundheitsausgaben für die Jahre 1990 bis 2000 noch bei 5,7%, so reduzierte sich dieser Wert für den Zeitraum 2000 bis 2012 auf 3,8%. Die Verwendung der durchschnittlichen Wachstums­rate der Jahre 1990 bis 2012 in der Höhe von 5,2% als Referenzwachstum der Ausga­ben bis 2015 überschätzt daher den Ausgabendämpfungseffekt der Reform deutlich." (S.61)

Trotz der dynamischen Ausgabenentwicklung schneidet das österreichische Gesund­heitssystem im Vergleich der OECD-Staaten beim Indikator "in Gesundheit verbrachte Lebensjahre" unterdurchschnittlich ab.

Die sich abzeichnenden Kostensteigerungen machen es überdies erforderlich, die Be­reiche Pflege und Gesundheit, die auf Bundesebene nach wie vor in getrennten Res­sorts behandelt werden, ganzheitlich und als zusammengehörig zu betrachten: Die demografische Entwicklung und die daraus resultierende Zunahme von Multimorbidität sowie Anstiege bei chronischen, Alzheimer- und Demenzerkrankungen machen eine Gesamtsteuerung, die beide Säulen (auch und insbesondere in Hinblick auf die Finan­zierung) miteinander verknüpft und aufeinander abstimmt, unabdingbar.

Trotz der Dringlichkeit des Anliegens reagiert die Bundesregierung auf gesundheits­politische Herausforderungen vorwiegend punktuell, kurzfristig und angesichts der schwierigen Kompetenzlage außerhalb eines abgestimmten Gesamtkonzepts. Das il­lustrieren auch die jüngsten Entwicklungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege:

Am 9.10. passiert die Novelle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Sozialausschuss. Auf ein Begutachtungs­verfahren wird durch die Wahl der Form eines Initiativantrags verzichtet - der Antrag auf Ausschussbegutachtung, den NEOS, Grüne und Team Stronach einbringen, wird ebenfalls mit Regierungsmehrheit abgelehnt. Begründet wird dieses Vorgehen mit der Notwendigkeit, die Strafzahlungen, die Österreich im Falle eines EU-Vertragsverlet-


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zungsverfahrens drohen, abzuwenden - schließlich resultiert das Erfordernis, die Ar­beitszeit der Spitalsärzt_innen neu zu regeln aus den Vorgaben einer EU-Richtlinie, die aus dem Jahr 2004 datiert. Angesichts der schwierigen budgetären Situation des Bun­des und der Länder und der zunehmend angespannteren Personalsituation in den Krankenanstalten wählt die nationale Umsetzung den Weg des Opt-Out - d.h. den freiwilligen Verzicht der Ärztinnen und Ärzte auf eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Wochenstunden und eine Begrenzung von verlängerten Diensten auf 25 Stunden ab 1.1.2015 im Abtausch für eine allmähliche Reduktion der derzeitigen Arbeitszeit (von 72 Wochenstunden und mehr sowie von verlängerten Diensten von bis zu 49 Stunden) auf das EU-rechtlich vorgegebene Niveau. Mit der etappenweisen Umset­zung soll die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden für in Krankenan­stalten tätige Ärzt_innen jedoch erst mit 31.6.2021 jedenfalls Realität werden. Ist die­ses Niveau erreicht, kann jedoch der Durchrechnungszeitraum von 17 auf 52 Wochen ausgedehnt werden. Gemäß § 8 KA-AZG besteht aber auch ab diesem Zeitpunkt wei­terhin die Möglichkeit, die durchschnittliche Höchstarbeitszeit in "außergewöhnlichen Fällen" zumindest zeitweise zu überschreiten.

In Ermangelung von Gehaltsreformen in allen Bundesländern (die den Ausgabendämp­fungspfad der Gesundheitsreform mitunter ins Wanken bringen können, wie das Bei­spiel Vorarlberg belegt) wird es für viele - insbesondere junge - Ärztinnen und Ärzte dennoch nicht möglich sein, das Opt-Out (zu dem laut Gesetz kein_e Dienstnehmer_in ex- oder implizit verpflichtet werden darf) abzulehnen. Die Attraktivität der Tätigkeit in österreichischen Spitälern, die angesichts von Abwanderungstendenzen von Ärzt_in­nen ins benachbarte Ausland schon heute mitunter Schwierigkeit bei der Nachbeset­zung von Stellen haben, wird angesichts dieser Entwicklung nicht zunehmen. Dass offizielle Zahlen in Hinblick auf die Inanspruchnahme der Opt-Out-Regelung durch die im Spitalssektor Beschäftigten fehlen, verunsichert nicht nur die für die Diensteinteilung Zuständigen, sondern mitunter auch Patientinnen und Patienten.

Am 14.10. verkündet Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser die Sanierung der Ge­bietskrankenkassen: Die von der Politik vorgegebenen Finanzziele hätten die Kassen in den vergangenen vier Jahren um rund 1,275 Mrd. € übererfüllt, ohne Leistungsein­schnitte vorzunehmen, heißt es. Die Entwicklung der Kassenarzt-Stellen spricht jedoch eine andere Sprache: Während in den vergangenen zwanzig Jahren die Zahl der Ärz­tinnen und Ärzte mit Kassenvertrag nur geringfügig angestiegen ist, konnte im gleichen Zeitraum fast eine Verdreifachung der Zahl der Wahlärzt_innen festgestellt werden. Diese Entwicklung bedingt eine Verschiebung der Leistungserbringung in den Privat­sektor, die die Krankenkassen entlastet, von den Regierungsfraktionen aber vehement negiert wird. Erfahrungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit den Honorar­ordnungen geben ebenso beredtes Beispiel für verdeckte Leistungsbeschneidung. Ein transparenter und ehrlicher Diskurs über Fairness und Leistungsfähigkeit des Kassen­systems wird nicht geführt.

Am 15.10. passiert den Gesundheitsausschuss eine Reform des Ärztegesetzes, die ei­ne Neuregelung der ärztlichen Ausbildung umfasst. Zwar beinhaltet die Novelle einige gute Ansätze (aufbauende Ausbildungsinhalte, Neuordnung der Ausbildungswege zum Allgemeinmediziner und zum Facharzt, Fokus auf Qualitätssicherung der Ausbildungs­stätten), dennoch bleibt ein wesentlicher Punkt vom Gesetzesentwurf bewusst ausge­spart: die Finanzierung der für Allgemeinmediziner_innen zukünftig im Umfang von mind. 6 Monaten verpflichtende Lehrpraxis. In den Erläuternden Bemerkungen heißt es dazu lediglich: "Zur Finanzierung der Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen oder Lehrambulatorien im Fachgebiet Allgemeinmedizin im Rahmen der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin soll der Hauptverband eingebunden werden, was zu entsprechenden Änderungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, führt (Artikel 2)" - Der Gesetzesentwurf wurde dem Aus-


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schuss also vor endgültiger Klärung entscheidender Finanzierungsfragen zur Beschluss­fassung vorgelegt.

Am 17.10. schickt Sozialminister Rudolf Hundstorfer einen Novelle des Pflegegeldge­setzes in Begutachtung. Auch diese Novelle betrifft letzten Endes den Gesundheits­bereich massiv. Die Themen Pflege und Gesundheit sind untrennbar miteinander ver­bunden. Einsparungen und Strukturschwächen im Bereich Pflege haben direkte Aus­wirkungen auf Gesundheitseinrichtungen. Der vielzitierte "Drehtür-Effekt" bei geriatri­schen Patient_innen stellt Krankenhäuser, insbesondere die internistischen und chirur­gischen Stationen vor große Herausforderungen. Die Schnittstellen zwischen Akutver­sorgung im Krankenhaus und dem Wohnraum der Patient_innen müssen interdiszi­plinär auf- und ausgebaut werden, damit eine lückenlose Versorgung gewährleistet werden kann, die langfristig die Sicherheit der betroffenen Menschen erhöht und den stationären Bereich entlastet. Die Diskussion der stationären oder mobilen Betreuung betrifft auch die noch offenen Fragen betreffend Pflegeberufe. In einer Anfragebeant­wortung vom 26. August dieses Jahres verweist der vormalige Gesundheitsminister Alois Stöger auf ein Konzept für eine geplante Novelle des Gesundheits- und Kran­kenpflegegesetzes, welches in Folge mit Vertreter_innen der Bundesländer und den betroffenen beruflichen Interessensvertretungen vorgestellt und diskutiert werden sollte.

Um den großen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte gerecht zu werden und sicherzustellen, dass das Gesundheitswesen enkelfit werden kann, braucht es aber eine umfassende Reform auf Basis eines abgestimmten Gesamtkonzepts. Dieses hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:

Zusammenführung der (Finanzierungs-)Verantwortung für die Bereiche Pflege und Ge­sundheit

Bereinigung der zersplitterten Kompetenzlage und Ermöglichung der Finanzierung aus einer Hand

Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und Etablierung eines bundeseinheit­lichen Leistungskatalogs

Umsetzung der Vorhaben der Gesundheitsreform (insbesondere Ausbau des niederge­lassenen Bereichs und Implementierung sogenannter Primärversorgungszentren) mit ambitioniertem Zeitplan, wobei die Finanzierungsströme die Neuausrichtung des Sys­tems unterstützen und begleiten müssen

Flexibilisierung von Arbeitsmodellen im Gesundheitsbereich (z.B. durch Ermöglichung der Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen im niedergelassenen Bereich, ohne im Krankenanstaltenrecht der Länder zu landen), nachhaltige Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in österreichischen Krankenanstalten (für Ärzt_innen und Pflegepersonal)

Transparenz aller gesundheitspolitischen Entscheidungen und Grundlagen (insbeson­dere allgemeiner Zugang zu versorgungswissenschaftlich relevanten Daten und Analy­sen)

Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Neuausrichtung des Systems (z.B. mit­tels Bürgerkonventen und Info-Kampagnen)

Denn Modernisierung von Strukturen, Förderung von Selbstbestimmung sowie Trans­parenz im Gesundheitswesen dürfen nicht länger Schlagworte bleiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit nachstehende


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Dringliche Anfrage:

Ad Gesundheitsreform:

Allgemeine Entwicklung

1. Welche in Ihrem Verantwortungsbereich liegenden gesundheitspolitischen Vorhaben sollen bis zum Ende Ihrer Amtszeit umgesetzt sein?

2. Wie beurteilen Sie den Status Quo der Gesundheitsreform im Allgemeinen?

Reform der Primärversorgung & Multidisziplinarität

3. Wie zufrieden sind Sie mit dem Primärversorgungskonzept, in dem nicht mehr - wie ursprünglich - von einer Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe auf Augen­höhe, sondern nur mehr vom "Team um den Hausarzt" die Rede ist?

4. Sie haben in einem Interview am 11. Oktober 2014 angekündigt, bis Ende dieses Jahres einen Gesetzesentwurf betreffend die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die neuen Primärversorgungsmodelle in Begutachtung schicken zu wollen: Welche Eck­punkte wird dieser Entwurf inhaltlich umfassen?

5. Sie haben im Zuge der Ankündigung dieses Begutachtungsentwurfs auch ange­merkt, Ihr Ressort führe dazu gerade Stakeholder-Gespräche: Mit welchen Institutio­nen wurden bzw. werden Gespräche betreffend die Ausgestaltung des Gesetzesent­wurfs geführt (bitte um konkrete Nennung der jeweiligen Institutionen und Vertreter_in­nen)?

6. Wird in diesem Entwurf auch eine Neuordnung der Kompetenzen der einzelnen Ge­sundheitsberufe enthalten sein?

7. Wenn ja: Planen Sie auch den sogenannten mitverantwortlichen Bereich gemäß § 15 GuKG zu modifizieren/anzupassen?

8. Wenn ja: In welcher Form gedenken Sie in die Festlegung des mitverantwortlichen Bereich einzugreifen?

9. Können Sie garantieren, dass der Zeitplan für die Umsetzung der geplanten Pilot­projekte im Bereich Primärversorgung durch die späte Beschlussfassung der gesetzli­chen Rahmenbedingungen nicht beeinträchtigt wird und die ohnehin niedrig angesetzte Versorgungswirksamkeit von 1 % der Bevölkerung bis Ende 2016 nicht weiter ge­schmälert wird?

10. Bis wann ist mit einer flächendeckenden Umsetzung der neuen Versorgungsfor­men im niedergelassenen Bereich zu rechnen?

11. Wie viele und welche Pilotprojekte zu diesen neuen Versorgungsformen befinden sich derzeit in Planung bzw. Umsetzung (bitte um Aufgliederung nach Bundesland, Standort, Planungs- bzw. Umsetzungsstand, fachlicher Schwerpunktsetzung und Zeit­punkt der voraussichtlichen Inbetriebnahme)?

12. Inwiefern soll es im Rahmen neuer Versorgungsformen auch die Möglichkeit der Anstellung von Ärzt_innen bei Ärzt_innen geben, ohne dass die Rechtsfolge des Auf­stiegs zum Ambulatorium eintritt?

13. Wie, in welcher Form und wann gedenken Sie die Patientinnen und Patienten über Funktion und Nutzen der neuen Versorgungsformen im niedergelassenen Bereich zu informieren?

14. Ihr Vorgänger Bundesminister Alois Stöger hat im Rahmen seiner Abschiedsrede davon gesprochen, dass der "Best Point of Service", also der Ort, an dem eine Ge­sundheitsdienstleistung am besten und effizientesten erbraucht werden kann, bis 2025


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definiert sein wird: Schließen Sie sich in der Frage des Zeithorizonts der Einschätzung Ihres Vorgängers an?

15. Ist es Ihres Erachtens überhaupt möglich, die Ziele der Gesundheitsreform zu errei­chen, ohne die Frage, wo welche Gesundheitsleistung grundsätzlich am effizientesten und für die Patient_innen optimalsten erbracht werden kann, schon vorab zu beant­worten?

Kompetenzlage

16. Das Zielsteuerungssystem der Gesundheitsreform stellt darauf ab, die Kompetenz­zersplitterung im Gesundheitswesen durch privatrechtliche Verträge zwischen Bund, Ländern und Hauptverband der Sozialversicherungsträger zumindest teilweise zu über­winden: Halten Sie es für sinnvoll, dieses System auch nach 2018 beizubehalten ohne eine Bereinigung der Kompetenzlage vorzunehmen?

17. Wenn nein: Welche Kompetenzänderungen würden Sie für notwendig erachten?

Finanzierung

18. Sektionschef Dr. Clemens Martin Auer hat im Rahmen der Bundesgesundheits­konferenz am 31.3.2014 davon gesprochen, dass das Finanzausgleichsgesetz und der Kassenstrukturfonds die wesentlichen Finanzierungsinstrumente im Gesundheitsbe­reich darstellen: Wie beurteilen Sie den finanziellen Spielraum der Gesundheitsreform nachdem der Kassenstrukturfonds mit 2015 ausläuft und die bislang für den Fonds vor­gesehenen Mittel in die Finanzierung der sogenannten Gratis-Zahnspange fließen?

19. Stichwort Gratis-Zahnspange: Liegt Ihrem Ressort bereits eine konkrete Bedarfser­hebung vor und wenn ja: Wie wurde der Bedarf konkret erhoben und werden die ver­anschlagten Mittel (80 Mio. €/Jahr) ausreichen, um diesen Bedarf zu decken?

20. Können Sie ausschließen, dass der Wegfall des Kassenstrukturfonds negative Auswirkungen auf die Gebarung der Gebietskrankenkassen zeitigt?

21. Inwiefern und wie wird die Gesundheitsreform im Rahmen der Verhandlungen über den Finanzausgleich 2016 Niederschlag finden?

22. Wird es im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen zu Änderungen in Hin­blick auf die Finanzierungsanteile des Bundes und der Sozialversicherung an der Spi­talsfinanzierung kommen?

23. Wurde seitens der Europäischen Kommission bereits die Zusage für die Auszah­lung der Mittel für den Ausbau der Primärversorgung in ruralen Gebieten aus dem EU-Förderungsprogramm ländliche Entwicklung (ELER) erteilt?

Qualitätsmessung

24. Stichwort transparente Qualitätsmessung im Spitalsbereich: Warum halten Sie es für ausgeschlossen, bis 2016 ein nachvollziehbares, veröffentlichtes Qualitätsmes­sungssystem zu etablieren, obwohl diese Forderung seit mehr als 10 Jahren im Raum steht und bereits Gegenstand verschiedener gesundheitspolitischer Vereinbarungen war?

Telefon- und webbasiertes Erstberatungsservice (TEWEB)

25. Wie sieht der aktuelle Umsetzungsstand des telefon- und webbasierten Erstbe­ratungsservices (TEWEB) aus?

26. Bis wann ist mit dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens zu TEWEB zu rechnen?

27. Welche Erwägungen stehen der Möglichkeit eines bundesweiten (Test-)Betriebs per 2015 entgegen?


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Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)

28. Wie sieht der aktuelle Umsetzungsstand der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) aus?

29. Ist abgesehen von der Verzögerung der Inbetriebnahme von ELGA in öffentlichen Spitälern auch von einer Verschiebung des Zeitplans für den weiteren Roll-Out auszu­gehen?

30. Wenn ja: Mit welchen Verzögerungen wird seitens Ihres Ressorts gerechnet und welche Konsequenzen ergeben sich für die betroffenen Gesundheitsdienstleister (ins­besondere die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte) und Patient_innen daraus?

31. Mittels welcher Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass die Usability von ELGA den Anforderungen der Praxis gerecht wird?

32. In wie vielen der österreichischen Spitäler ist die für den Betrieb von ELGA essen­tielle einheitliche Diagnose- und Leistungsdokumentation bereits umgesetzt?

33. In wie vielen österreichischen Spitälern befindet sie sich derzeit zumindest schon in Umsetzung?

34. Wie weit ist die Schnittstellenprogrammierung zu den verschiedenen Softwarepro­dukten, die in Arztpraxen verwendet werden, Ihres Wissens bereits gediehen?

35. Wie weit ist die Schnittstellenoptimierung zu den Softwareprodukten, die in Spitä­lern zum Einsatz kommen, bereits gediehen?

36. Ist es vorgesehen, dass ganzen Einheiten (etwa Spitälern) oder auch Abteilungen durch eine einzige zentrale Schlüsselkarte (O-Karte) Zugang zum ELGA-System ge­währt wird?

37. Warum wurde bei der Teilanwendung e-Medikation im Rahmen von ELGA die zentrale Datenspeicherung vorgezogen, während bei den anderen ELGA-Anwendun­gen dezentrale Speicherorte vorgesehen wurden?

38. Ist für die Patient_innenombudsstellen ein Generalzugriff auf alle Bereiche von ELGA vorgesehen?

39. Wenn ja: Wie wird die Identität des Zugreifenden protokolliert, um gegebenenfalls auch missbräuchliche Verwendung zu ahnden?

40. Auf welchem Wege erfolgt der Identitätsnachweis für Patient_innen, wenn sie der Ombudsstelle die Möglichkeit eines Zugriffs einräumen?

41. Auf welche Daten können die Patient_innenombudsstellen in welchem Umfang (Le­se- oder Bearbeitungsmöglichkeit) zugreifen, wenn Patient_innen die Zugriffsberechti­gung erteilen?

Transparenz der Gesundheitsreform

42. Gedenken Sie die im Parlament vertretenen Fraktionen in Hinkunft intensiver in den Status der einzelnen Projekte der Gesundheitsreform einzubeziehen?

43. Wenn ja: Wie soll diese Intensivierung des Austausches und der Informationen aussehen?

44. Wenn nein: Inwiefern halten Sie den derzeit bestehenden Austausch (Übermittlung nur einiger weniger Dokumente, beschränkte Auskunftsmöglichkeit im Rahmen Aktuel­ler Aussprachen im halbjährlichen Abstand) für ausreichend?

45. Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie sicherstellen, dass die im Rahmen der Gesundheitsreform geplanten Vorhaben von den Bürgerinnen und Bürgern ange­nommen werden?


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46. Planen Sie Projekte zur Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in den Umset­zungsprozess (etwa der neuen Primärversorgungsmodelle)?

47. Wenn ja: Wann werden diese Projekte starten und auf welche Themen werden die­se gerichtet sein?

48. Wenn nein: Warum wollen Sie in zentralen Fragen der Gesundheitsreform völlig auf die Einbindung der interessierten Öffentlichkeit verzichten?

Ad Finanzierung und Kompetenzlage:

49. Wie werden Sie auf die Kritik des Fiskalrats, die Konkretisierung und Umsetzung der Maßnahmen, die auf die vereinbarte Begrenzung der Dynamik der Gesundheits­ausgaben mit dem nominellen BIP-Wachstum sicherstellen sollen, lasse zu wünschen übrig, reagieren?

50. Können Sie sich mittel- oder längerfristig eine Integration des beim BMASK veror­teten Bereichs der häuslichen Pflege ins Gesundheitsressort inkl. Finanzierung aus ei­ner Hand vorstellen?

51. Wenn nein: Welche fachlichen Gründe sprechen gegen eine Zusammenführung dieser Kompetenzbereiche?

Ad Ärztearbeitszeit und Umsetzung europäischer Vorgaben:

52. Im letzten Sozialausschuss hat Bundesminister Rudolf Hundstorfer festgehalten, man habe die Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie in nationales Recht schlichtweg zu lange "vor sich her geschoben": Warum erfolgte die Umsetzung der Richtlinie erst nach Androhung der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich?

53. Können Sie ausschließen, dass bei früherer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht kürzere Übergangsfristen und eine optimalere Lösung erzielbar gewesen wären?

54. Wie stehen Sie dazu, bei Gesetzesvorhaben dieser Tragweite auf ein öffentliches Begutachtungsverfahren zu verzichten?

55. Wie soll das Krankenhaus angesichts einer weiteren Übergangsfrist von sieben Jahren bis zur vollständigen Umsetzung der Arbeitszeitbestimmungen der EU als Ar­beitsplatz an Attraktivität gewinnen?

56. Wie viele Standorte werden Ihres Wissens Betriebsvereinbarungen als Grundlage für die Opt-Out-Regelung schließen?

57. Warum sollten die Personalvertreterinnen und Personalvertreter Ihres Erachtens für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen votieren?

58. Liegen Ihrem Ressort Erhebungen bzw. Schätzungen vor, wie viele Ärztinnen und Ärzte auf das Opt-Out verzichten und damit bereits ab kommendem Jahr in den Ge­nuss einer niedrigeren durchschnittlichen Wochenarbeitszeit kommen werden?

59. Wenn ja: Zu welchem Ergebnis gelangen diese Erhebungen/Schätzungen?

60. Wenn nein: Warum wurde auf eine solche Erhebung bislang verzichtet, zumal die Versorgungsplanung und -sicherheit gewährleistet bleiben sollen?

61. Liegen Ihrem Ressort Erhebungen vor, wie viele Absolvent_innen des Medizinstu­diums jährlich ins Ausland abwandern?

62. Wenn ja: Zu welchem Ergebnis gelangen diese Erhebungen?

63. Wenn nein: Plant Ihr Ressort eine solche Erhebung?

64. Apropos EU-Vorgaben: Welche weiteren EU-Richtlinien, die den Gesundheitsbe­reich berühren, stehen in dieser Gesetzgebungsperiode noch zur Umsetzung an (bitte um Aufschlüsselung nach Inhalt und Umsetzungsfrist)?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 129

65. Welche derzeit auf EU-Ebene in Verhandlung befindlichen Legislativvorhaben (Richtlinien und Verordnungen) werden Auswirkungen auf die nationale Gesundheits­politik zeitigen?

66. Wie positioniert sich Österreich zu diesen Legislativvorhaben?

Ad Krankenkassen:

67. Welchen konkreten Entwicklungen ist die letzte Woche verkündete Übererfüllung des Ausgabendämpfungspfades der Krankenkassen geschuldet (bitte um konkretes Ausweisen der Anteile an der Ausgabendämpfung)?

68. Wie hat sich die Zahl der Kassenverträge in den letzten zehn Jahren konkret ent­wickelt?

69. Können Sie ausschließen, dass eine verstärkte Verlagerung der Leistungserbrin­gung in den Privatsektor erfolgt (ist)?

70. Wenn ja: Worauf stützen Sie diese Position?

71. Wenn nein: Worauf stützen Sie diese Position?

72. Aus welchen konkreten Budgetposten werden Leistungserweiterungen wie die Aus­weitung des Impfprogramms und die Aufnahme der Hebammen-Beratung in den Mut­ter-Kind-Pass finanziert (bitte um Bekanntgabe der jeweiligen Detailbudgets und Kon­tennummern)?

73. Wie hoch sind die Rücklagen, über die die Krankenkassen derzeit verfügen (bitte um Aufschlüsselung nach Kasse und Höhe der Rücklagen)?

74. Die BVA plant dem Vernehmen nach mit einem Teil ihrer Rücklagen Rehabilita­tionsprojekte umzusetzen: Welche Rehabilitationsprojekte befinden sich durch die BVA gemäß Ihres Kenntnisstandes gerade in Planung bzw. Umsetzung (bitte um Aufschlüs­selung nach Bundesland und Schwerpunkt der Rehabilitationseinrichtung)?

75. Wie beurteilen Sie das Vorhaben, Rücklagen der BVA für ebendiese Rehabilita­tionsprojekte aufzuwenden und inwiefern sind diese Pläne mit dem Österreichischen Rehabilitationsplan abgestimmt?

76. Stichwort Kinder-Rehabilitation: Wie sieht der Planungs- und Umsetzungsstand die­ses im Regierungsprogramm verankerten Vorhabens aus?

77. Welche Faktoren bedingen die Verzögerung der Umsetzung dieses langjährigen Vorhabens?

Ad Reform der Ärzt_innenausbildung:

78. Am 15.10. wurde die Reform der Ärzt_innenausbildung ohne entsprechendes Fi­nanzierungsmodell für die Neuerung der verpflichtenden Lehrpraxis-Ausbildung vom Gesundheitsausschuss angenommen: Bis wann soll ein endgültiges Finanzierungsmo­dell für die Lehrpraxen stehen?

79. Mit welchem Finanzierungsvolumen rechnen Sie für die Bereitstellung der erforder­lichen Lehrpraxen?

80. Welche Institutionen und Personen sind derzeit in die Verhandlung der Finanzie­rung für die Lehrpraxen eingebunden?

Ad neue Gesundheitsberufe:

81. Wie sieht der aktuelle Diskussions- und Bearbeitungsstand betreffend Regelungen für die neuen Gesundheitsberufe (wie bspw. Pflegeassistenz und Advanced Practice Nurse) aus?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 130

82. Wann kann mit der Veröffentlichung konkreter Vorstellungen und Gesetzesent­würfe betreffend diese Berufsgruppen gerechnet werden?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gem. § 93 Abs. 1 NR-GOG ver­langt.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Mag. Loacker als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsord­nung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

 


15.01.02

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Diese Dringliche Anfrage, die wir heute eingebracht haben, ist die erste in Ihrer noch sehr kurzen Amtszeit, Frau Bun­desministerin, und dennoch halten wir es für notwendig, Sie jetzt, nach Ihrer zweimo­natigen Amtszeit, hier zu strapazieren, und das mit einer zugegebenermaßen großen Menge an Fragen: zum einen, weil bei den Materien, um die es hier geht – Stichwort Ärztearbeitszeitgesetz, Ärzteausbildungen –, sehr viele wichtige Punkte noch sehr offen oder einigermaßen vage formuliert sind und manche bisher überhaupt nicht dis­kutiert worden sind; und zum anderen, weil wir der Überzeugung sind, dass dem The­ma Gesundheitsreform viel mehr Raum eingeräumt werden muss.

Da geht es bei einigen zentralen Elementen der Gesundheitsreform sehr schleppend voran, und wir NEOS haben nicht den Eindruck, dass da angepackt wird und dass et­was weitergeht.

In der Vorbereitung dieser Dringlichen Anfrage haben wir auch die Stellungnahmen und Interviews durchforstet, die Sie, Frau Bundesministerin, in den letzten Wochen ge­tätigt haben. Dabei sind wir insbesondere im Hinblick auf die Vorhaben der Gesund­heitsreform immer wieder auf relativierende und zögerliche Aussagen gestoßen, wenn es um konkrete Umsetzungsschritte gegangen ist. Egal, ob wir von ELGA sprechen, ob wir von der neuen telefon- und webbasierten Erstberatung sprechen, von bundesein­heitlichen Qualitätsstandards oder von den neuen Formen der Primärversorgung, im­mer heißt es in der einen oder anderen Tonlage: Bitte warten.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Es ist natürlich gut, wenn man mit Vorbedacht an die Dinge herangeht. Man muss überlegen, man muss gut durchdenken, was man macht, aber wenn diese Haltung – und so erscheint es für uns – sich in eine Mikado-Taktik umwandelt, wo man Angst hat, zu verlieren, weil man sich bewegt – das zwar nicht zu Unrecht, denn viele Gesundheitsminister, die sich bewegt haben, haben nach­her verloren –, dann wird es problematisch.

Wir glauben, dass Bewegung das richtige Attribut für die Gesundheitsreform wäre. Wir glauben, dass es diese Bewegung braucht, und wir dürfen beim Tempo der notwendi­gen Strukturreformen nicht zurückschrauben. Da schneidet Österreich insbesondere im Gesundheits- und im Pflegebereich international unterdurchschnittlich ab. Wenn Sie die Gelegenheit gehabt haben, bei den Alpbacher Gesundheitsgesprächen Olivia Wig­zell – ihres Zeichens die Ressortleiterin im schwedischen Gesundheitsministerium – zuzuhören, dann wissen Sie, welchen Zeitrahmen sich die Schweden geben, wenn sie eine große Reform umsetzen. Die Schweden nehmen sich fünf bis sieben Jahre Zeit. Fünf bis sieben Jahre brauchen Sie in Österreich, bis Sie einmal mit sämtlichen Stake­holdern gesprochen haben, bis Sie einmal mit den Bundesländern und den Kammern und den Kassen ins Gespräch gekommen sind und alle, die von vornherein total blo­ckieren, überhaupt zu Gesprächen bereit sind.


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Jetzt könnten Sie sich fragen: Warum interessiert es überhaupt die NEOS, dass die Gesundheitsreform im politischen Tagesgeschäft und in der gelebten Praxis noch so wenig Niederschlag gefunden hat? – Es irritiert uns, weil wir möchten, dass diese Re­form Erfolg hat. Das überrascht Sie als Regierungsmitglied vielleicht, wenn ein Opposi­tionspolitiker sagt: Wir möchten, dass Ihre Reform Erfolg hat.

Wir sind der festen Überzeugung, dass es auch zu den Aufgaben von Oppositionspar­teien gehört, Regierungsprojekte, die gut und im Sinne des Gemeinwesens sind, vo­ranzutreiben. Eine Strukturreform im Gesundheitsbereich in Österreich ist so ein gro­ßes Projekt, das jede Unterstützung braucht, um weitergebracht zu werden. Wir sollten daher zusammen aufs Gaspedal steigen, etwas weiterbringen und etwas zum Besse­ren verändern.

Wohin es führt, wenn Strukturreformen verschleppt und verzögert werden, wenn struk­turelle Missstände nicht abgeschafft werden, das kann man an einem sehr schmerzli­chen Beispiel sehen: am Beispiel Griechenland. Dort ziehen sich die Medikamenten­großhändler darauf zurück, die Spitäler nur noch zu beliefern, wenn sie bar bezahlt be­kommen, nur noch die großen Spitäler werden beliefert, und rund drei Millionen Men­schen sind in der Sozialversicherung nicht mehr abgesichert.

Das scheint jetzt weit weg zu sein, und es mag Ihnen auch weit hergeholt erscheinen, aber Entwicklungen wie diesen müssen wir früh genug entgegenwirken, damit wir gar nicht erst in Gefahr kommen, dass diese Situation vor der Tür steht, und zwar indem wir das System, das Sie – die Damen und Herren von den Mehrheitsfraktionen – oft vorschnell als das beste Gesundheitssystem der Welt bezeichnen, auf die wesentli­chen Themenstellungen vorbereiten.

Wenn in diesen Tagen zum Beispiel die Sanierung der Krankenkassen wortreich gelobt wird, dann muss man sich schon auch ansehen, wie diese zustande gekommen ist. Dass sich in den letzten 20 Jahren die Zahl der Kassenärzte marginal erhöht hat, wäh­rend sich die Zahl der Wahlärzte verdreifacht hat, das zeigt doch, dass da – und ich behaupte, aus finanziellen Gründen – Aufwände in den privaten Sektor verschoben worden sind, weil sie im öffentlichen nicht mehr bezahlbar waren. Wenn ein fünfjähriger Kostenfreeze im Bereich der Arzneimittelkosten gelungen ist, ja okay, dann sind die Kosten nicht explodiert, aber man darf nicht meinen, dass das ohne Konsequenz für die Verfügbarkeit von Arzneimittelinnovationen in Österreich bleibt.

Für die Herausforderungen, vor denen wir stehen – dass die Bevölkerung altert, dass der Anteil chronischer Erkrankungen im Steigen begriffen ist und dass wir in Zeiten en­ger Budgets mit diesen Herausforderungen umgehen müssen –, finden immer mehr Staaten eine ähnliche Lösung, nämlich den Ausbau des niedergelassenen Bereichs, in der Fachsprache: Primary Health Care. Österreich hat diese Entwicklung schon er­kannt. Wenn man die Unterlagen zur Gesundheitsreform liest, kann man dies dort auch wortreich erklärt nachvollziehen.

In der Praxis hat sich aber noch nichts verändert. Immer noch ist Österreich einer der wenigen roten Flecken auf der europäischen Landkarte, in Gesellschaft nicht nur von Irland, Island und Luxemburg, sondern auch von Ungarn, Griechenland und der Türkei, die das Netherlands institute for health services research, kurz NIVEL, als Länder mit wenig ausgebauten Primärversorgungsstrukturen ausweist. In Österreich verschiebt sich die Leistungserbringung genau deswegen immer mehr in den Spitalsbereich, be­sonders zu Tagesrandzeiten, am Wochenende, in der Nacht, und diese Problematik ist seit Jahren bekannt. Das überfordert das medizinische Personal in den Spitälern, das überfordert die Spitäler organisatorisch, das überfordert aber auch das Gesamtsystem finanziell, weil diese Leistungen im niedergelassenen Bereich viel günstiger erbracht werden könnten. Verändert hat sich trotzdem wenig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 132

Bundesminister Hundstorfer sagt immer (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der sitzt schon hinter Ihnen!): Na ja, Herr Abgeordneter, da müssen Sie halt eine Verfassungs­reform und eine Föderalismusreform machen! – Na gut, dann brauchen wir halt eine Föderalismusreform. Das kann gut sein, und dann müssen wir diese auf Schiene brin­gen. Wir müssen auch eine neue Leistungsabgeltung umsetzen und die Abstimmung des niedergelassenen Bereichs mit dem Spitalsbereich verbessern. Das ist nicht ein­fach, weil die Landeshauptleute gerne weiterhin autonom darüber entscheiden möch­ten, wo sie ihre Spitäler bauen, weil die Kirchturmpolitik in Österreich besonders tief verankert ist. Das wird nicht leicht! Eine echte Reform ist nie leicht, aber sie deswegen von vornherein gleich sein zu lassen, das halte ich für fahrlässig.

Wo steht jetzt der Ausbau der neuen Primärversorgungsformen? – Meines Erachtens nach wie vor ganz am Anfang. Abgesehen von einem Konzept – und das ist durch die intensive Interessenvertretung der Ärztekammer nicht besser geworden, behaupte ich – sehen wir noch nichts. Dazu brauche es erst die rechtlichen Rahmenbedingun­gen, sagen Sie, Frau Bundesministerin, wenn Sie interviewt werden.

Wir würden gerne wissen, welche Rahmenbedingungen das sind, bis wann wir hier im Parlament mit einer Beschlussfassung rechnen können und warum wir gemäß Ihren Aussagen vorerst zufrieden sein müssen, wenn bis Ende 2016 1 Prozent der Bevölke­rung die Gesundheitsreform zu spüren bekommt.

Im Zielsteuerungsvertrag heißt es noch: in jedem Bundesland 1 Prozent der Bevölke­rung; jetzt heißt es schon: bis Ende 2016 insgesamt 1 Prozent der Bevölkerung. Wir brauchen mehr als zwei Jahre, um 1 Prozent der Bevölkerung zu erreichen. Daraus könnte man schließen, Sie nehmen sich 200 Jahre Zeit, um die Gesundheitsreform zur Umsetzung zu bringen. Ich wünsche es Ihnen, dass Sie so alt werden – mir persönlich wünsche ich das nicht.

Im Rahmen der Gesundheitsreform sind noch andere, grundsätzlich begrüßenswerte Veränderungen geplant, etwa die Umsetzung eines telefon- und webbasierten Erstbe­ratungsservices, damit die Patienten und Patientinnen in jeder Lage einen verlässli­chen Ansprechpartner vorfinden, der dabei unterstützt, sich in einem komplexen Ge­sundheitssystem zurechtzufinden, und der vielleicht auch dazu beiträgt, dass die Spi­talsambulanzen entlastet werden, wenn eine Umleitung der Patientinnen und Patienten auf alternative Kanäle erfolgen kann. Betreffend die Frage, wann man damit in den Betrieb gehen kann, haben Sie im Ö1-Interview gesagt, Frau Bundesministerin Ober­hauser, wenn Sie optimistisch sind, werden Sie in drei Pilotbundesländern bis Ende kommenden Jahres so weit sein.

Wenn man Sie erlebt, eine so energiegeladene Frau, rhetorisch ein Feuerwerk – und dann sind Sie so wenig ambitioniert bei dem, was Sie umsetzen wollen?! Ich habe echt Mühe damit und ich frage mich, wie Sie in Ihrer Persönlichkeit diese zwei Egos unter einen Hut bringen. (Abg. Strolz: Das ist eine Wort-Bild-Schere!) Das kann Sie doch selbst nicht in Ruhe lassen, sich so viel Zeit zu geben. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Da brauchen Sie sich nicht zu viele Sorgen machen, um die Frauen in der Regierung! Die machen das schon!) – Ja, das wünsche ich mir, Frau Klubobfrau! (Abg. Glawisch­nig-Piesczek: Na wirklich!)

Ich wünsche mir, dass die Frau Bundesministerin ihre Ziele umsetzt – aber mit mehr Ambition und mit einem kürzeren Zeithorizont. Sie hat meine volle Unterstützung, wenn sie das angeht, was auf den Papieren steht. Es ist dringlich, weil mir scheint, dass da nichts geschieht, Herr Abgeordneter Katzian, weil da Termine im Jahre Schnee gesetzt werden – und diese sind ungewiss (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, nein! 2016!) – und wir uns zum Ziel setzen, dass wir irgendwann 1 Prozent der Bevölkerung erreicht haben.


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Stichwort ELGA: offene Fragen, Verschiebungen, Unklarheiten. Die Ärztekammer be­klagt sich, dass sie nicht genau weiß, wie der Stand der Dinge ist. Die Apotheker be­klagen sich, dass sie nicht wissen, wie der Stand der Dinge ist.

Weiteres Stichwort: bundeseinheitliche, transparente Qualitätsstandards und für die Bevölkerung nachvollziehbare, veröffentlichte Qualitätsmessung. – Auch da erscheint eine Umsetzung bis Ende 2016 nicht wahrscheinlich, dabei ist sich der Bund seit 2001 mit den Ländern einig, dass es ein gesamtösterreichisches Qualitätssystem braucht. Also auch da vergehen Jahre und Jahrzehnte, und das lässt uns kritisch hinterfragen, ob diese Gesundheitsreform die Wirkung entfalten kann, die wir uns wünschen und die sie auch erzielen sollte, wenn sie ordentlich auf Schiene gebracht wird.

Die interessierte Öffentlichkeit – und das heißt natürlich vorrangig: Bürgerinnen und Bürger – muss mit auf die Reise genommen werden, damit uns keine kommunikativen Fehler passieren, die in anderen Bereichen, wo auch gute Konzepte zugrunde lagen – Brustkrebs-Screening –, eben passiert sind. Eine gute Reform nützt nichts, wenn man die Bürger nicht mit auf die Reise nimmt. Und da frage ich mich: Wo ist die Pri­märversorgung? Sind die neuen Konzepte bei den Bürgern angekommen? Wer weiß heute da schon, was auf ihn zukommt? Wie viele wissen, in welche Richtung sich un­ser Gesundheitssystem bewegt und in den nächsten Jahren bewegen wird? Darauf wird Kollege Pock noch näher eingehen.

Auch wie die Fraktionen im Parlament in die Gesundheitsreform eingebunden sind, wenn sie keine Regierungsfraktionen sind, ist eine Frage, die Bücher füllt.

Arbeiten wir doch zusammen! Arbeiten wir zügig, stets mit einem gewissenhaften Blick auf das große Ganze! Letzteres war in den letzten Wochen oft nicht der Fall, wenn we­sentliche gesundheitspolitische Weichenstellungen vorgenommen werden sollten. So hat am 9. Oktober eine Novelle des Ärztearbeitszeitgesetzes den Sozialausschuss passiert und wird morgen im Plenum debattiert werden. Seit 2003 haben alle gewusst, dass bei der Ärztearbeitszeit etwas passieren muss – und jetzt, wo ab Jänner 2015 Strafen von EU-Seite drohen, wird in letzter Minute noch einmal am Gesetz herumge­schraubt. Wir haben es seit 2003 gewusst, auch da hat man sich also über Jahre Zeit gelassen, und dann hat man noch die Begutachtung ausfallen lassen, und auch eine Nachbegutachtung, eine Ausschussbegutachtung, wie wir sie beantragt haben, wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Das hätte das Verfahren um kei­nen Tag verzögert.

Es gibt ja Stellungnahmen von verschiedenen Institutionen zu diesem Ärztearbeitszeit­gesetz, diese sind nicht an die ParlamentarierInnen weitergeleitet worden. Dass es welche gab, wissen wir, weil die Arbeiterkammer Wien uns ihre Stellungnahme, datiert vom Juni dieses Jahres, hat zukommen lassen. Das Vorhaben betrifft also die Ärztin­nen und Ärzte, die in unseren Spitälern tätig sind, und eine Änderung der Arbeitszeit sollte unseres Erachtens nicht ohne Einbindung der Öffentlichkeit und nicht ohne voll­ständige Information der Parlamentsfraktionen erfolgen. Diskussionswürdig sind die langen Übergangsfristen – auch hier wieder bis 2021 – nämlich sehr wohl.

Ich wiederhole noch einmal: Seit 2003 – seit damals wissen wir, dass wir etwas tun müssen – bis jetzt – jetzt führen wir das mit Übergangsfristen bis 2021 ein –: 18 Jahre, um etwas umzusetzen, das ist doch keine Geschwindigkeit!

Und all das machen wir isoliert von einer Gehaltsreform. Wir regeln also die Arbeits­zeiten der Ärzte und wissen natürlich, dass die Ärzte weniger verdienen, wenn sie we­niger Überstunden machen. Das Ergebnis wird sein, dass diese Opt-out-Lösung, die Teil des Gesetzes ist, von vielen Ärztinnen und Ärzten genützt werden wird, weil sie sie einkommensmäßig einfach nutzen müssen. Sie müssen aus dieser Arbeitszeitregelung herausoptieren, damit sie ihr Gehaltsniveau halten können.


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Das zweite Gesetz, das hier im Haus zur Beschlussfassung ansteht und den Gesund­heitsbereich essenziell berührt, ist jenes, das die Ärzte- und Ärztinnenausbildung neu regelt. Daran – ich habe Ihnen das im Ausschuss schon gesagt – halten wir einiges für sehr positiv. Bei der Ärzteausbildung muss dringend eine Reform vorgenommen wer­den, nur liegt ein ganz wesentlicher Punkt noch nicht auf dem Tisch, nämlich die Klä­rung der Finanzierung der Lehrpraxis. Das hat man wieder dem Hauptverband hinüber­geschubst, der das jetzt mit der Ärztekammer regeln soll – und wir schauen dann ein­mal, was herauskommt, und hoffen, dass sich die zwei Seiten einig werden. Wenn Sie ein Gesetz auf Schiene bringen, bei dem die Finanzierung nicht geklärt ist, haben Sie unseres Erachtens einen ganz, ganz wesentlichen Punkt nicht geklärt.

Beide Gesetze zusammengenommen entfalten wiederum große Wirkungen auf den Spitalsbereich insgesamt, und der Spitalsbereich wiederum ist ein mit dem niederge­lassenen Bereich kommunizierendes Gefäß.

Was im Gesundheitsbereich immer wieder passiert, sehen wir hier: Wir schrauben ein bisschen da, schrauben ein bisschen dort, und das große Ganze, das Gesundheitswe­sen insgesamt, schauen wir nicht an. Es wird immer nur ein bisschen herumgedoktert, ein bisschen links, ein bisschen rechts. Da wünschen wir uns ein Gesamtkonzept, das nicht nur den Gesundheitsbereich umfasst, sondern Gesundheit und Pflege unter ein Dach bringt. Da ist auch die Trennung in Gesundheits- und Sozialministerium nicht ge­scheit; den Föderalismus habe ich bereits angesprochen.

Also weg von dieser Fülle von Einzelmaßnahmen, hin zu einem Gesamtkonzept und mehr Transparenz! Transparenz werden wir mit Ihren Antworten hoffentlich auch be­kommen, Frau Bundesministerin, sie gehört auch in das Geschehen, und damit könn­ten wir heute beginnen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

15.18


Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Frau Bundesminis­terin für Gesundheit Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. Frau Bundesministerin, auch Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.18.56

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Frau Präsidentin! Herr Kollege! Werte Damen und Herren! Zuerst einmal möchte ich mich bei den NEOS dafür bedanken, dass sie mir die Möglichkeit geben, nach sieben Wochen Amtszeit hier nicht nur eine Tour d’Horizon durch die letzten zehn Jahre Gesundheitspolitik, son­dern auch gleich für die nächsten vier Jahre meiner geplanten Politik, über drei Minis­terien, über die Sozialversicherung, zu machen. Ich danke für das Vertrauen und ich hoffe, dass ich das auch rechtfertigen kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Moser.)

Herr Abgeordneter Loacker, ich freue mich wirklich sehr über Ihr detailliertes Interesse am österreichischen Gesundheitssystem, vor allem über die Detailliertheit der Fragen und vor allem auch über die Frage, die sich mehr oder weniger immer wieder in die Frage der Kompetenzen aufsplittert, das heißt, die Kompetenzzersplitterung einerseits zwischen den Ministerien, andererseits aber auch im Rahmen des Föderalismus.

Sie, Herr Abgeordneter Loacker, kommen ja aus Vorarlberg, und wir wissen, je weiter man sich von Wien in Richtung Westen wegbewegt, desto höher sind die Ansprüche an ein zentralistisches System, das meistens aus Wien gesteuert wird. (Heiterkeit der Abg. Schatz.) Wir wissen, dass wir in Ihnen wahrscheinlich einen Vorkämpfer gegen den Föderalismus haben. Ich begrüße Sie herzlich auf der österreichischen Reform­bühne und freue mich sehr, dass wir gemeinsam die Vorarlbergerinnen und Vorarlber­ger, aber wahrscheinlich auch die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher – und wahrscheinlich auch die Wienerinnen und Wiener – davon überzeugen müssen, dass


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der Föderalismus aufgelöst gehört und ein zentralistisch gesteuertes System Platz greifen soll. Also herzlich willkommen, das werden wir gemeinsam versuchen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben ja die einzelnen Fragen in Ihrer Dringlichen Anfrage Gott sei Dank in ver­schiedene Themenbereiche aufgeteilt, sodass ich versuchen kann, mich zumindest in meinem einleitenden Statement an den Überschriften zu orientieren, bevor ich dann an die Beantwortung Ihrer 82 Fragen gehe.

Sie sprechen über die Gesundheitsreform und über die Frage der Gestaltung der Ge­sundheitsreform. Wir wissen, dass die Österreicherinnen und Österreicher sehr zufrie­den mit diesem Gesundheitssystem sind. Nichtsdestotrotz wissen wir aber auch, dass es Nachholbedarf gibt, vor allem zum Beispiel in der Frage, wie viele Lebensjahre je­mand in Gesundheit verbringt. Da wissen wir, dass wir in Österreich bei aller guten Versorgung hinten nachhinken. Das heißt, es ist sicher an der Zeit, da an gewissen Schrauben zu drehen.

Deswegen war in den Jahren 2012 und 2013 die Frage des partnerschaftlichen Ziel­steuerungsvertrages aktuell, den Bund, Länder und Sozialversicherungen abgeschlos­sen haben. Die Gesundheitsreform ist etwas, das erstmalig ein Überschreiten der Grenzen zwischen dem niedergelassenen und dem Spitalsbereich und auch der So­zialversicherungen gewährleistet hat. Es wurden mehrjährige detaillierte Zielverträge abgeschlossen, die man einsehen kann, das heißt, wo man auch weiß, wo es hinge­hen soll.

Sie stellen mir jetzt die Frage, wie wir im Gesundheitssystem weiterkommen. Einer der Punkte, die Sie kritisieren, ist die Frage des „Best Point of Service“. Dieser heißt in dem einen Paket PHC, also Primary Health Care, in der zweiten Ausprägung ist es der Hausarzt und sein Team, was Sie auch kritisieren, wobei die Frage der Bezeichnung etwas anderes ist als die Frage der Ausgestaltung. In der Frage der Ausgestaltung wis­sen wir sehr wohl, wo es hingehen soll, nämlich in ein multiprofessionelles, gemeinsa­mes Team.

Sie kritisieren auch, dass das in den Regionen unterschiedlich ausgeprägt sein soll. – Da kann ich nur antworten: Na Gott sei Dank soll das so sein, denn wenn ich mir ein Primärversorgungszentrum – wie auch immer man es nennen will – in Götzis und eines in Wien vorstelle, so werden die wahrscheinlich unterschiedlich ausschauen, und Gott sei Dank werden wahrscheinlich die regionalen Gesetzgeber plus Sozialversicherung plus Kammern auch die Möglichkeit haben, das so zu strukturieren, dass es für den jeweiligen Bereich geeignet ist, und nicht überall ein Zentrum einrichten, das so aus­sieht wie jenes, das sich für Wien eignen würde.

Wir haben uns vorgenommen, den tagesklinischen Bereich zu verbessern. Ich glaube, das ist ein großer Schritt. Wir alle waren selber entweder einmal krank oder kennen Menschen, die krank waren und Spitalsbedarf hatten, und wir wissen daher, dass es heutzutage anders ist als früher, dass manche Menschen einfach viel früher nach Hause gehen wollen. Sie wollen operiert werden und dann möglicherweise gleich wie­der nach Hause gehen. Das heißt, da ist eindeutig ein Bedarf vorhanden und ein deutli­ches Verbesserungspotenzial gegeben. Das ist auch etwas, das wir in dem Gesund­heitsreformkonzept als prioritär vorsehen, also als etwas, das auch angegangen wird.

Sie sprechen in Ihrer Anfrage die Frage der Qualitätssicherung an und fragen, warum wir es im Gegensatz zu Deutschland nicht schaffen, im Bereich der Spitalsvergleich­barkeit gleichzuziehen.

Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal auf der Homepage www.spitalskompass.at wa­ren. Das ist eine Homepage, die vom Gesundheitsministerium und von der GÖG be­trieben wird. Da finden Sie im Prinzip fast genau das Gleiche, was Sie in den deut­schen Seiten finden: die Spitäler, die Leistungen und die Fallzahlen. Das heißt, wir sind


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bereits so weit. Es stimmt, man muss es unter den Menschen einfach noch mehr publik machen, aber wir haben einiges bereits festgemacht. Wir haben A-IQI am Laufen, ein Projekt, das weit mehr ist als etwas, wo man einzelne Operationen vergleicht, sondern ein Projekt, das läuft, innerhalb dessen Spitäler Daten liefern und externe Peer-Re­viewer dann draufschauen und mit ihnen besprechen, ob diese Daten, die sie haben, verifizierbar sind oder nicht. Das läuft bereits. Der erste A-IQI-Bericht ist bereits veröf­fentlicht, und am zweiten arbeiten wir. Der wird wahrscheinlich bereits im November nach der Bundes-Zielsteuerungskommission veröffentlicht werden.

Ein zweiter Themenbereich, den Sie ansprechen, ist ELGA. Sie wissen genau, dass bei ELGA nicht der Bund alleine derjenige ist, der das umsetzen kann. Wir hängen an den Systempartnern – das sind die Länder, das sind die Sozialversicherungen und nicht zuletzt auch weitere Gesundheitsorganisationen, nämlich Spitäler, Ärztinnen und Ärzte und Apotheken.

Sie wissen, dass ich ELGA betreffend zwei Prämissen formuliert habe: Ich hätte Da­tensicherheit und Usability gern gesichert, und wenn das so weit ist, dann, denke ich, werden wir auch weiter voranschreiten. Sie sagen, dass die nicht klare Aussage, wann wir jetzt weiterkommen, zu einer Verunsicherung der Patientinnen und Patienten führt. Viel mehr Verunsicherung der Patientinnen und Patienten hatten wir im Zuge der Kam­pagne, die es gegeben hat, ob bei ELGA Datensicherheit gegeben ist oder nicht.

Sie fragen dann noch sehr viel zum Thema Kassensanierung, zum Thema Kranken­kassen und zum Thema Zusammenlegung der Krankenkassen. Ich kann Ihnen nur sa­gen, dass die vorvorige Regierung die Gebietskrankenkassen in eine prekäre Situation gebracht hat, die die letzten Regierungen versucht haben, wieder auszugleichen.

Das heißt, wir sind jetzt in einer relativ stabilen Lage, was die Krankenkassen – näm­lich die Gebietskrankenkassen – betrifft. Wir haben rund 1,2 Milliarden € an Bundesmit­teln zugeschossen, nichtsdestotrotz haben die Krankenkassen eine sehr große Eigen­leistung erbracht, nämlich mit fast 3 Milliarden das vorgeschlagene beziehungsweise das vorgegebene Budget an Kostendämpfungen von 1,7 Milliarden um 76 Prozent über­schritten. Das heißt, auch da wurde gut weitergemacht.

Sie haben dann noch die Ärztearbeitszeit angesprochen. Rudi Hundstorfer ist heute ebenfalls anwesend. Das fällt nicht in mein Ressort. Nichtsdestotrotz glaube ich Ihnen, dass Sie sich hinsichtlich der Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte Sorgen machen, dass Sie offensichtlich auch mit den Ärztekämmerern gute Kontakte haben, denn sehr viele der Fragen, die Sie hier heute an mich gestellt haben, finden wir detailliert in den Anfrageprotokollen, die die Ärztekammer uns zu den diversen Themen stellt, wie zum Beispiel zu ELGA.

Ich sage Ihnen aber, dass Sie in der Frage, wie Ärztinnen und Ärzte honoriert werden, durchaus auf Kammern und Gewerkschaften vertrauen können. Es gibt bereits einen Abschluss in der Steiermark, und es werden auch in mehreren anderen Bundesländern Ärzte-Abschlüsse geplant. Es geht um die Frage, wie man damit umgeht, dass sich die Arbeitszeit reduziert und dass man ausgehend von einem zugegeben sehr niedrigen Grundgehalt, das Ärztinnen und Ärzte haben, ein anderes Gehaltsschema und andere Arbeitszeiten basteln muss. Das heißt, Sie können voll Vertrauen sein, dass wir und vor allem die Gewerkschaften mit den zusätzlichen Vertretern dort gute Lohnabschlüs­se aushandeln.

Damit ich die 20 Minuten Redezeit bei der Fülle an Fragen nicht überschreite, darf ich mich jetzt an die Beantwortung Ihrer Fragen machen.

Zur Frage 1:

Bis Ende 2016 sollen umgesetzt sein: die im Bundes-Zielsteuerungsvertrag vereinbar­ten Ziele und Maßnahmen – das sind insbesondere multiprofessionelle und interdis-


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ziplinäre Primärversorgungsstrukturen; die Forcierung der tagesklinischen Leistungser­bringung; die Weiterentwicklung der Kompetenzprofile für Berufsgruppen; eine erwei­terte Ergebnisqualitätsmessung; Gesundheitsförderungsstrategie, Stärkung der Ge­sundheitskompetenz; Umsetzung von ELGA und Umsetzung eines telefon- und web­basierten Erstkontakt- und Beratungsservice –, die Stärkung der Versorgung im ländli­chen Bereich, die Weiterentwicklung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie anderer nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe und ein Rauchverbot in der Gastronomie.

Zur Frage 2:

Die Ergebnisse des Monitorings zeigen uns, dass wir sehr gut unterwegs sind, sowohl bei den Finanzzielen als auch bei den vereinbarten Maßnahmen.

Zur Frage 3:

Der Titel heißt insgesamt „Das Team rund um den Hausarzt – Konzept zur multiprofes­sionellen und interdisziplinären Primärversorgung in Österreich“. Das Konzept befasst sich inhaltlich umfassend mit dem Thema Primärversorgung und allen damit einbezo­genen Berufsgruppen und nicht nur mit dem Hausarzt.

Zur Frage 4:

Die Eckpunkte sind durch das Konzept determiniert und werden bis Ende des Jahres in die entsprechenden Gesetzentwürfe integriert.

Zur Frage 5:

Es wurden bereits Gespräche mit vielen Stakeholdern geführt, die nicht, wie Sie sagen, fünf Jahre dauern, sondern wir sind bereits beim Abschluss. Die Stakeholder waren die Österreichische Ärztekammer, die Wirtschaftskammer, der Österreichische Gesund­heits- und Krankenpflegeverband sowie weitere VertreterInnen von Gesundheitsberu­fen auf höchster Ebene. Ebenso gibt es laufende Gespräche mit Ländern und Sozial­versicherung.

Zu den Fragen 6, 7 und 8:

Nein, die Neuordnung der Kompetenzen der einzelnen Gesundheitsberufe wird in den entsprechenden Berufsrechten erfolgen.

Zur Frage 9:

Es ist davon auszugehen, dass diese Umsetzung realisiert werden kann. Parallel zu den rechtlichen Maßnahmen werden auf Länderebene bereits entsprechende Konzep­tionierungen vorgenommen und abgestimmt.

Zur Frage 10:

Es kann nicht terminisiert werden, da es neben den neuen Rechtsbedingungen auch die Bereitschaft der Gesundheitsberufe braucht, sich in Primärversorgungsstrukturen zu organisieren.

Die weiteren Umsetzungsschritte zu einer flächendeckenden Umsetzung dieser neuen Versorgungsformen sind Gegenstand der weiteren Bundes- und Landes-Zielsteue­rungsverträge ab 2017.

Zur Frage 11:

Das ist Gegenstand der derzeit laufenden Arbeiten auf Länderebene entsprechend den Landes-Zielsteuerungsverträgen, und Pilotprojekte können daher noch nicht aufgelistet werden.

Zur Frage 12:

Das ist Gegenstand der Arbeiten und Verhandlungen zur gesetzlichen Umsetzung des Primärversorgungsgesetzes.


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Zur Frage 13:

Im Rahmen der Konzeptionierung sind Patientenvertreter und Selbsthilfegruppen ein­gebunden. Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir dann natürlich auch die Öffentlichkeit informieren.

Zur Frage 14:

Die Festlegung des „Best Point of Service“ kann nur unter Berücksichtigung der regio­nalen Gegebenheiten und daher nur auf regionaler Ebene erfolgen und wird einen mehrjährigen Zeitraum erfordern.

Zur Frage 15: Ja.

Zu den Fragen 16 und 17: Ja.

Zur Frage 18:

Aus derzeitiger Sicht gibt es keinen Anlass für Bedenken, dass der finanzielle Spiel­raum ab 2016 nicht mehr ausreichen könnte. Der Finanzausgleich ist und bleibt die zentrale Möglichkeit, eine Reallokation von Finanzmitteln in dieser Republik vorzuneh­men.

Die Position der Ausgaben für die „Gratis-Zahnspange“, die Sie abgefragt haben, wird im Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz im Ausgabendämpfungspfad berücksichtigt.

Zur Frage 19 verweise ich Sie auf die Wirkungsfolgenabschätzung im Zusammenhang mit der Regierungsvorlage.

Zur Frage 20:

Nein. Dennoch sind die Kassen derzeit auf einem guten Weg. Der Kassensanierungs­fonds war zweifellos ein wichtiges Instrument der Kassensanierung. Die Kassen haben aber darüber hinaus viel zur Kostendämpfung beigetragen. Vor allem im Bereich Ver­tragsärzte, Institute, Vertrags- und Wahlphysiotherapeuten, Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel und Transportkosten konnten Kostendämpfungen erreicht werden.

Ergänzend möchte ich noch zu Ihrer Frage der Verlagerung in den privaten Bereich bei den Wahlärztinnen und Wahlärzten sagen: Sie wissen schon, dass man, wenn man einen Wahlarzt aufsucht, bei der Kassa um eine Kassenrückerstattung ansuchen kann, die 80 Prozent des Tarifes beträgt. Die Tarife sind vielleicht für Sie zu niedrig, aber Menschen können das durchaus rückfordern, und es ist keine Rückforderung aus dem völlig privaten Bereich.

Zur Frage 21:

Die Umsetzung von Aspekten der Gesundheitsreform ist immer ein zentraler Verhand­lungspunkt in jedem Finanzausgleich, und das wird auch 2016 zweifellos so sein.

Zur Frage 22:

Dazu kann derzeit keine Aussage getroffen werden.

Zur Frage 23:

Eine Zustimmung der Europäischen Kommission zum Programm und damit die Freiga­be der EU-Fördermittel werden bis Ende des Jahres 2014 erwartet.

Zur Frage 24:

Eine umfassende Qualitätsmessung braucht viele Bausteine und ist ein langfristiges Projekt. Wir dürfen Menschen nicht mit unvollständigen Informationen verunsichern. Mit dem A-IQI haben wir ein System der Ergebnisqualitätsmessung im Spitalsbereich bereits etabliert und einen Bericht über die Einführungsphase veröffentlicht. Das Sys-


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tem beruht auf der Ergebnismessung von Krankheitsbildern und vergleicht Behand­lung, Prozesse und Strukturen. Verbesserungsmaßnahmen werden mit den jährlich stattfindenden Peer-Reviews erreicht, und Ende 2014 wird ein neuer A-IQI-Bericht vor­gelegt.

Zur Frage 25:

Anfang Oktober wurde von der Bundes-Zielsteuerungskommission die Etablierung ei­nes österreichweit einheitlichen protokollgestützten Expertensystems als Grundlage für TEWEB beschlossen und weitere Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Nut­zung dieses Expertensystems festgelegt.

Zur Frage 26:

Entsprechend den Anforderungen und den dafür geltenden vergaberechtlichen Vorga­ben ist für das Beschaffungsverfahren mit einer Durchlaufzeit von zirka einem halben Jahr zu rechnen.

Zur Frage 27:

Im Rahmen der Pilotierung sollen und müssen erste Erfahrungen im Operativen ge­sammelt und evaluiert werden, und ein diese Erkenntnisse nicht berücksichtigender bundesweiter Testbetrieb wäre daher mit kaum abschätzbaren Risiken und potenziell vermeidbaren Kosten verbunden.

Zur Frage 28:

Für ELGA ist nicht allein der Bund zuständig, sondern vor allem die ELGA-Systempart­ner Bund, Länder und Sozialversicherung, und es bedarf der Zusammenarbeit weiterer Gesundheitsorganisationen.

Das Kernstück, das ELGA-Berechtigungssystem, wird derzeit intern getestet. Die um­fangreichen Tests mit den großen österreichischen Spitalsverbünden werden im De­zember beginnen und weit in das Jahr 2015 hineinreichen. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass erste Spitäler Ende 2015 mit ELGA starten, bis Mitte 2016 sollen alle öffent­lich finanzierten Krankenanstalten folgen.

Zu den Fragen 29 und 30:

Entsprechend meinem heutigen Informationsstand besteht kein Anlass, den Zeitplan für ein weiteres Rollout infrage zu stellen.

Zur Frage 31:

Die Usability von ELGA ist mir als Ärztin, wie ich schon oft gesagt habe, ein großes An­liegen. Für die Integration von ELGA in die Arbeitsplatzsoftware von Ärzten und Apo­theken werden Empfehlungen für eine nutzerfreundliche Implementierung ausgespro­chen, die gemeinsam mit Vertretern der österreichischen Ärzte- und Apothekerkam­mer, den Ordinationsassistenzen, Vertretern von Krankenhausverbünden und Software-
Herstellern ausgearbeitet werden.

Zu den Fragen 32 und 33:

Die Leistungsdokumentation KAL in ihrer jüngst weiterentwickelten Fassung befindet sich in Umsetzung. Diese Dokumentationen werden für ELGA verwendet. Darüber hi­naus werden für ELGA weitere Standards wie zum Beispiel für Labor oder Röntgen festgelegt.

Die Terminologien werden seit Anfang 2014 auf dem vom Bundesministerium für Ge­sundheit eingerichteten Terminologie-Server bereitgestellt. Damit wird die elektroni­sche Verarbeitung beziehungsweise Aktualisierung bundeseinheitlicher Terminologien und Klassifizierungssysteme nicht nur für ELGA, sondern auch für andere eHealth-An-


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wendungen ermöglicht. In Wien und der Steiermark sind die vollen Codiermengen be­reits gewährleistet, in den anderen Trägern wird daran gearbeitet.

Zu den Fragen 33 und 34:

Die Schnittstelle für das Registrieren und Abrufen von Befunden für die Krankenhaus-Software liegt bereits vor und wird im Laborumfeld getestet. In der Folge finden weitere Tests mit den ELGA-Bereichen der Krankenanstaltenverbünde statt.

Die Anbindung der Arztsoftware an ELGA wird sich an den Releases der e-card-In­frastruktur orientieren. Die Entwicklung dieser Schnittstellen ist in Arbeit. Sie werden im Laufe des Jahre 2015 verfügbar gemacht.

Zur Frage 36:

Nein. Die Regelung des personalisierten Zugriffs innerhalb des Krankenhauses wird durch die interne Berechtigungssteuerung gewährleistet werden. Die alleinige Identifi­zierung „Krankenhaus“ oder „Abteilung“ ohne Personalisierung reicht nicht.

Zur Frage 37:

Grundsätzlich ist aus Datensicherheitsgründen die dezentrale Speicherung vorgese­hen. Bei der e-Medikation haben wir uns aus Gründen der technischen Performance für eine zentrale Speicherung entschieden.

Zur Frage 38:

Ja, sofern ein entsprechender Auftrag der/des Betroffenen vorliegt sowie die Einhal­tung weiterer Anforderungen, die im § 10 der ELGA-Verordnung genannt sind, gewähr­leistet ist.

Zur Frage 39:

In ELGA werden ausnahmslos alle Zugriffe auf ELGA-Gesundheitsdaten protokolliert.

Zur Frage 40:

E-card und Ausweis.

Zur Frage 41:

Auf alle verfügbaren Daten, jedoch nur mit einer Leseberechtigung.

Zu den Fragen 42 bis 44:

Entsprechend der Entschließung des Nationalrates ist eine laufende Information des Parlaments über Ergebnisse der Zielsteuerung Gesundheit vorzusehen. Diesem Ersu­chen werde ich natürlich nachkommen, und da in nächster Zeit weitere Maßnahmen abgeschlossen werden und Ergebnisse vorliegen, wird ganz sicher vermehrt ein Aus­tausch mit dem Parlament erfolgen.

Zu den Fragen 45 bis 48:

Durch eine entsprechend frühzeitige Einbindung der PatientInnenvertretungen inklusi­ve Selbsthilfegruppen bei der Konzeptionierung, durch Schaffung attraktiver Angebote und entsprechende Informationsarbeit betreffend vorliegende Ergebnisse. Wir haben das zum Beispiel bei der Erarbeitung des Primärversorgungskonzeptes so gehalten. Die Umsetzung auf Länderebene und die Einbindung entsprechender Vertreter ist die Sache der Partner auf den Länderebenen.

Zur Frage 49:

Die Kritik des Fiskalrates ist in dieser Form nur schwer nachvollziehbar. Wie das Moni­toring zur Finanzzielsteuerung deutlich aufzeigt, werden die gesetzten Finanzziele er­reicht beziehungsweise sogar unterschritten.


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Zu den Fragen 50 und 51:

Die Ressortzuständigkeiten bestimmen sich nach dem jeweiligen Bundesministerien­gesetz und seiner Anlage, die genau die jeweiligen Kompetenzen der einzelnen Minis­terien für diese Legislaturperiode festlegen.

Zur Frage 52:

Davor war keine politische Einigung mit den Bundesländern möglich.

Zur Frage 53:

Ja, da die Verhandlungspartner erst durch den durch die EU aufgebauten Zeitdruck be­reit waren, von noch größeren Gegenforderungen abzugehen, nämlich vom unbefriste­ten Opt-out und von der Übernahme der Kosten seitens des Bundes.

Zur Frage 54:

Es gab keine Geheimverhandlungen. Im Gegenteil, es waren alle politisch Verantwort­lichen – die Länder, die zuständigen Ministerien –, alle Sozialpartner, Träger der priva­ten und konfessionellen Krankenanstalten und die Ärztekammern zu diesen Verhand­lungen beigezogen. Ich selbst war damals noch als Vertreterin des ÖGB bei diesen Verhandlungen an einem riesigen runden Tisch beigezogen. Also es waren alles, nur keine Geheimverhandlungen.

Zur Frage 55:

Es gibt tatsächlich keine Übergangsfrist. Das Gesetz sieht als Grundsatz die 48-Stun­den-Woche bereits ab dem 1. Jänner 2015 vor. Für jene Spitäler, die es nicht schaffen, diesen Grundsatz einzuhalten, gibt es die Möglichkeiten, Ausnahmen in Anspruch zu nehmen, diese sind jedoch begrenzt.

Zur Frage 56:

Diese Frage ist an die Krankenanstaltenträger zu richten.

Zur Frage 57:

In Betriebsvereinbarungen werden noch andere Themen als das Opt-out behandelt. Eine Betriebsvereinbarung ist jedoch Voraussetzung für eine mögliche individuelle Zu­stimmung der Ärzte und deswegen ganz wichtig, denn es schützt den einzelnen Arzt davor, dass er im Prinzip alleine etwas unterschreiben muss, ohne dass der Betriebs­rat, die Personalvertretung zustimmt.

Zu den Fragen 58 bis 60:

Auch diese Fragen sind an die Krankenanstaltenträger zu richten.

Zu den Fragen 61 bis 63:

Meinem Ressort liegen keine Zahlen über AbsolventInnen des Medizinstudiums und damit auch keine Zahlen von Abwanderungen ins Ausland vor, da es sich um den Zu­ständigkeitsbereich des BMWFW handelt und andererseits die Differenz zwischen der Zahl der StudienabsolventInnen und der Zahl der jungen TurnusärztInnen nicht exakt auf die Abwanderung ins Ausland schließen lässt.

Das BMWFW beauftragt jährlich im Rahmen des EU-Monitoringberichts zur Mediziner­quote eine Befragung von Medizinstudierenden im letzten Studienjahr. Für 2014 war darüber hinaus erstmals eine eingeschränkte Folgebefragung von AbsolventInnen vor­gesehen, und die Ergebnisse werden derzeit im BMWFW aufbereitet.

Zu den Fragen 64 bis 66:

Die Antwort auf diese Fragen finden Sie in dem vom BMG an den Nationalrat über­mittelten Vorhabensbericht, in dem ausführlich auf die österreichische Positionierung ein­gegangen wird.


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Zur Frage 67:

Insgesamt gab es eine Kostendämpfung von rund 3 Milliarden €. Die Kostendämpfung gliedert sich wie folgt: Vertragsärzte 480 Millionen €, Institute 121 Millionen €, Vertrags- und Wahlphysiotherapeuten 28 Millionen €, Medikamente 2,1 Milliarden €, Heilbehelfe 219 Millionen €.

Zur Frage 68:

Die Frage der Ordinationen: Ordinationen, unabhängig davon, ob Einzel- oder Grup­penpraxis, im Jahr 2000: 6 941 und im Jahr 2013: 6 994. Gruppenpraxen gibt es erst seit dem Jahr 2005.

Zu den Fragen 69 bis 71:

Ja. Die Statistik lässt uns erkennen, dass der Anteil der öffentlichen Ausgaben für das Gesundheitssystem seit 2004 bis 2012, das sind die letzten verfügbaren Zahlen, sogar noch leicht angestiegen ist, nämlich von 73,9 Prozent – Anteil der öffentlichen Ausga­ben im Jahr 2004 – auf 75 Prozent im Jahr 2012. Als Quelle: Statistik Austria, das OECD-Konzept.

Zur Frage 72:

In der Untergliederung 24 finden Sie im Detailbudget 3 die dafür notwendigen Ansätze, wie Sie den Unterlagen aus dem Budgetausschuss entnehmen können.

Zur Frage 73:

Rund 2,4 Milliarden € Reinvermögen. Die Aufschlüsselung nach Kassen entnehmen Sie bitte den Links auf der Homepage des Hauptverbandes der österreichischen So­zialversicherungsträger.

Zur Frage 74:

Oberösterreich: Bad Hall – Errichtung eines Rehabilitationszentrums für Psychiatrische und Burn-out-Rehabilitation, Inbetriebnahme im Jahr 2015.

Niederösterreich: Waidhofen an der Ybbs – Gesamtbettenanzahl gleichbleibend, aber Umwandlung der bestehenden Genesungsbetten in die Indikationsbereiche Stoffwech­sel und Neurologie/Multiple Sklerose. Dieses Projekt ist in Umsetzung.

Burgenland: Ausweitung von Bad Tatzmannsdorf, Gesamtbettenanzahl gleichbleibend, aber Ausweitung der onkologischen Rehabilitation. Dieses Projekt ist in Umsetzung.

Zur Frage 75:

Sämtliche Projekte, die die BVA in diesem Sinne plant, sind mit dem österreichischen Rehabilitationsplan abgestimmt.

Zur Frage 76:

Konkret sollen in vier Versorgungszonen 343 Betten entstehen. Die Finanzierung in der Höhe von 33 Millionen € pro Jahr im Vollausbau erfolgt gemeinsam von Sozialversi­cherung und Ländern, wobei die Länder eine Pauschalsumme von 8,5 Millionen € jähr­lich übernehmen.

In den kommenden Monaten werden zwischen der Sozialversicherung und den Län­dern der Aufbau und die Invertragnahme entsprechender Leistungsangebote in den vier Versorgungszonen abgestimmt.

Zur Frage 77:

Im Rahmen des neuen Governance-Systems, Zielsteuerung Gesundheit, konnte diese Thematik nun rasch zwischen den Zielsteuerungspartnern gelöst werden.


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Zur Frage 78:

In der morgen zur Beschlussfassung kommenden Vorlage des Ärztegesetzes ist eine Änderung des ASVG enthalten, die eine Finanzierung der Lehrpraxis über die Errich­tung beispielsweise eines Fonds durch den Hauptverband vorsieht, an dem sich aber auch Träger von Krankenanstalten, Ärztekammern, Bund und Länder beteiligen kön­nen.

In diesem Sinne wurde bereits ein Finanzierungsmodell in Vorarlberg etabliert. Bis zur Erlassung der Ärzteausbildungsordnung werden die Stakeholder aber auch die Finan­zierung geklärt haben.

Zur Frage 79:

Das Finanzierungsvolumen für Lehrpraxen hängt von der Anzahl der auszubildenden ÄrztInnen, von der Höhe des auszubezahlenden Gehaltes, geregelt durch den Kollek­tivvertrag, den die ÖÄK zwischen den Kurien abgeschlossen hat, ab.

Zur Frage 80:

Die Frage der Finanzierung ist zwischen Bund, Ländern, Sozialversicherung und Ärzte­kammern zu lösen.

Zu den Fragen 81 und 82:

An einer Reform der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe wird derzeit intensiv gear­beitet. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird ein entsprechender Gesetzesvorschlag vorgestellt.

Ich hoffe, ich habe die Fragen umfassend beantwortet. Wir haben uns dafür entschie­den, nicht zu sagen: Das fällt nicht in meinen Bereich! – Sehr viele der Fragen fallen nicht in meinen Bereich. Sie sehen, wie gut diese Bundesregierung zusammenarbeitet, dass wir sogar bei der Beantwortung Ihrer Fragen so zusammenarbeiten, dass Sie hier die Antworten bekommen und ich nicht nur sage: Das fällt nicht in meinem Bereich! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abgeordneten Pirklhuber und Meinl-Reisinger.)

15.42


Präsidentin Doris Bures: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Strolz. Ich stelle die Uhr auf 7 Mi­nuten ein. – Bitte.

 


15.43.30

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mit­glieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf den Galerien und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich begrüße vor­neweg im Namen meiner Kollegin Beate Meinl-Reisinger die Klasse 6d des Gymnasi­ums aus dem 22. Bezirk, Theodor Kramer-Straße. – Wo sitzt sie? – Dort. Wir freuen uns, dass ihr hier seid! (Allgemeiner Beifall.)

Politik ist der Ort – so definieren es zumindest wir NEOS –, wo wir uns ausmachen, wie wir miteinander leben. Das ist Aufgabe der Politik, und wir Politikerinnen und Politiker werden dafür bezahlt, hier diese Arbeit voranzutreiben.

Wir verhandeln hier die Frage: Wie organisieren wir in Zukunft den Gesundheitsbe­reich? Das ist eine besonders wichtige Aufgabe, weil jeder und jede von uns betroffen ist und weil wir natürlich wissen, dass wir älter werden – Gott sei Dank, das ist er-


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freulich – und dass medizinisch immer mehr möglich ist. Die Frage, die damit einher­geht, lautet: Wie finanzieren wir das? Und da laufen wir Gefahr, in eine Zwei-Klassen-Medizin zu kommen.

Unsere These ist: Wir werden dieses große Ziel, das wir hoffentlich gemeinsam verfol­gen, Frau Bundesministerin, nämlich beste Versorgung bei hoher Qualität für alle si­cherzustellen, nur dann erreichen können, wenn wir gewisse Schwachstellen im Sys­tem optimieren, wenn wir gewisse, ich möchte fast sagen, strukturelle Blödsinnigkeiten abstellen.

Um das auf eine technische Ebene zu bringen, möchte ich hier den Rechnungshof zi­tieren, denn – und Ihre Beantwortung zeigt das; danke für die vielen Antworten, Frau Ministerin; ich sehe, Sie sind da schon gut eingearbeitet, das ist erfreulich – es geht mir in der Bundesregierung der Mut zu einer ganz entschlossenen Erneuerung im Ge­sundheitssystem ab, der fehlt. Und das geht einher mit der Frage des Föderalismus, und da kann ich keine Änderung erkennen.

Ich möchte Sie ermutigen – das ist die Kernfrage für die Zukunft –: Wenn wir Ge­sundheit für alle auf hohem Niveau sicherstellen wollen, dann brauchen wir entschie­dene Erneuerung, und zwar auf Basis des Föderalismus.

Ich habe gelesen, Sie, Frau Minister, gehen jeden Tag in der Früh mit Ihrem Hund spa­zieren. Und wenn Sie jeden Tag Mut fassen, Frau Ministerin, für Erneuerung, und zwar für grundsätzliche Erneuerung, dann wird Ihnen das gelingen, aber das kostet Mut. Der Bundesrechnungshof liefert Ihnen die Argumentationslinie dazu.

Sie finden im Bundesrechnungsabschluss 2013 zur Frage, ob wir das Gesundheitssys­tem in Zukunft nachhaltig finanzieren können, folgende Feststellung:

„Im Bereich des österreichischen Gesundheitssystems besteht dringender Handlungs­bedarf. Dieser betrifft insbesondere die komplexe bzw. fragmentierte verfassungsrecht­liche Kompetenzverteilung und intransparente Finanzierungsstruktur, die zersplitterte Organisationsstruktur im Krankenanstaltenbereich, das unzureichende Personal- und Dienstrecht und Strukturprobleme im Sozialversicherungsbereich.“

Also übersetzt heißt das: Die Landschaft im Gesundheitsbereich ist völlig zersplittert, und der Föderalismus ist ein Hund. Und ich bin ein Föderalist, ich bin ein Vorarlberger, das haben wir in der Muttermilch, da kannst du gar nicht anders, aber Föderalismus in Österreich bedeutet organisierte Verantwortungslosigkeit. Das ist das Problem!

Wir sehen das natürlich auch und gerade im Gesundheitsbereich. Wenn wir eine be­sonders eklatante Statistik hernehmen, dann hat das mit Föderalismus zu tun, nämlich die Spitalsbetten. Zahl der Spitalsbetten pro 1 000 Einwohner in Österreich: 7,6. Der europäische Durchschnitt liegt bei 4,5. Jetzt werden manche sagen: Seien wir doch froh, dass wir so viele Spitalsbetten haben, das zeugt ja von Qualität!, aber das glaube ich wiederum nicht. Das zeugt von Föderalismus!

Wenn wir die Spitzenreiter der europäischen Gesundheitssysteme in Hinblick auf Ver­sorgung und Patientenzufriedenheit hernehmen – das sind die Niederlande, Belgien, Dänemark –, dann sehen wir, die haben nur die Hälfte an Spitalsbetten. Die haben aber wesentlich größere Fortschritte gemacht oder sind viel weiter vorne in der Frage der niederschwelligen Versorgung und auch in der Frage, wie der niedergelassene Be­reich organisiert ist.

Ich weiß, Sie haben sich diesbezüglich einiges vorgenommen, Frau Minister, aber wir kommen nicht wirklich in die Gänge, weil uns da natürlich auch der Föderalismus einen Strich durch die Rechnung macht. Die Landeskaiser bauen sich Denkmäler in Form von Krankenhäusern ohne Rücksicht auf die Kosten und ohne die Frage zu beachten:


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Ist das wirklich im Sinne des Gemeinwohls das Richtige? Und gleichzeitig wird die nie­derschwellige Versorgung im niedergelassenen Bereich vernachlässigt.

Ihre große Chance, Frau Ministerin, kommt nächstes Jahr beim Finanzausgleich – der wird nächstes Jahr, 2015, verhandelt. Sagen Sie sich daher jeden Morgen bei Ihrem Spaziergang mit dem Hund: Finanzausgleich – meine Chance! Und darum bitte ich jeden Minister/jede Ministerin, denn da geht es um die Kompetenzverteilung. Das ist der Dreh- und Angelpunkt!

Eines darf Ihnen nicht mehr passieren: Sie haben beim letzten Mal den Finanzminister hineingeschickt, Willi Molterer, ich erinnere mich daran, er ist hineingegangen wie Popeye, er hatte einen Oberarm wie Popeye, und nach 15 Minuten ist er herausge­kommen, und die Finanzausgleichsverhandlungen waren erledigt. Kreidebleich ist er aus diesem Verhandlungsraum rausgeschritten. Die neun Bundesländer haben der Re­publik die Hosen ausgezogen. Und das ist das Problem dieser beiden Parteien, SPÖ und ÖVP – ich hoffe, dass die Grünen nicht auch in diesen Bereich kommen –, denn die können sich Österreich gar nicht mehr anders vorstellen!

Es fehlt Ihnen die Fantasie und damit auch der Mut, dass wir den Föderalismus anders organisieren können, nämlich verantwortungsvoll, und dazu möchte ich Sie ermutigen. Ein anderer Föderalismus ist möglich, schauen Sie über die Grenze in die Schweiz, dort wird er gelebt. Alles Gute dafür! (Beifall bei den NEOS.)

15.49


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


15.50.16

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Strolz, ich meine, dass die Frau Bundesministerin bei der Frage des Föderalismus die falsche Ansprechpartnerin ist, aber ich versuche jetzt einmal, meine Sichtweise darzulegen, nämlich wie ich Ihre An­frage sehe.

In dieser Dringlichen Anfrage reden Sie von fehlendem Mut, davon, dass gewisse Pro­bleme nicht angegangen werden, und wollen alles komplett auf den Kopf stellen. Denn wenn ich mir Ihre einzelnen Fragen durchlese, erkenne ich deutlich, was Sie wollen: ein System, das über Jahre und Jahrzehnte gewachsen ist, ein Gesundheits- und So­zialsystem, auf das wir alle wirklich stolz sein können, um das wir auch weltweit be­neidet werden, von heute auf morgen so umzukrempeln, dass kein Stein mehr auf dem anderen bleibt.

Bei dieser Vorgangsweise sage ich: Finger weg von diesem Vorhaben!, denn wir alle wissen, dass Gesundheit das wichtigste Gut des Menschen ist. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Strolz. – Abg. Strolz: Das ist meine Rede! Das ist meine Unterlage!)

Wir haben mit unseren Strukturen, die hier in Österreich vorzufinden sind, nicht das beste, aber ich sage, zumindest eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Und bei uns sind die Menschen mehr als zufrieden mit dem Leistungsangebot, das es gibt, genauso wie mit der Qualität, die angeboten wird. (Abg. Strolz: Aber die Zunahme der Wahlärzte ist bedenklich!)

Aber auch – und da gebe ich Ihnen ja vollkommen recht – wenn wir eines der besten Gesundheitssysteme haben, erzielen wir mit den eingesetzten Mitteln – und da geht es insgesamt, im gesamten Gesundheits- und Pflegebereich, um 35 Milliarden € – nicht gerade das Effizienteste. Aber sich jetzt hierher zu stellen und die Bundesministerin und ihren Vorgänger zu kritisieren, die darangehen, mehr Effizienz in das System zu bringen, verstehe ich nicht. (Abg. Strolz: Ermutigung! Rücken stärken!) Denn unsere


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Vorhaben, die auch wir hier beschlossen haben, gehen in die Richtung, die Steige­rungsraten von 5 Prozent und mehr künftig in den Griff zu bekommen.

Aber das geht sicherlich nicht so, wie Sie sich das vorstellen, denn Sie propagieren massive Leistungskürzungen und Sie propagieren in Ihrem Programm – ich habe Ih­nen das schon einmal vorgeworfen –, dass es künftig seitens der Krankenkassen nur mehr eine Grundversorgung geben soll, und alle, die vermehrt das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen, sollten dann künftig tief in die eigene Tasche greifen. (Abg. Strolz: Bei den Kuren!) Das werden wir als SPÖ zu verhindern wissen, das sage ich Ihnen ganz klar! (Beifall bei der SPÖ.) Denn: Wir gehen einen ganz anderen Weg, um das bewährte System, um das uns wirklich viele Länder beneiden, auch für die künfti­gen Herausforderungen fit zu machen.

Bundesminister Stöger – ich muss ihn zitieren – hat in den letzten Jahren nicht nur die Kassen saniert, sondern auch die Gesundheitsreform auf Schiene gebracht, die es nun mit Leben zu erfüllen gilt. Es war nicht leicht, das wissen wir alle, Bund, Länder und Sozialversicherungen an einen Tisch zu bekommen und ein gemeinsames Konstrukt zu erarbeiten, egal, ob es dabei um die Rahmengesundheitsziele, um den Kinderge­sundheitsdialog, um ELGA oder auch um die Primärversorgung geht. Das war sicher­lich nicht einfach.

Jetzt, Herr Loacker, der Bundesministerin vorzuwerfen, sie sei zu wenig ambitioniert, das gehe alles zu schleppend, ist nicht richtig. Ich denke, sie ist eine Politikerin – und das hat sie uns in den letzten Jahren schon gezeigt –, die mit beiden Beinen im Leben steht, sie ist eine Realpolitikerin.

Wir wissen, wir müssen lösungsorientiert an die Sache herangehen, und dazu braucht man alle Beteiligten des Gesundheitswesens an einem Tisch. (Abg. Strolz: Aber auch Mut!) Das ist wichtig, denn ich glaube, dass wir nur dann etwas umsetzen können, dass nur dann etwas weitergeht, wenn wir die Sichtweisen aller Beteiligten im Ge­sundheitswesen kennenlernen. Das ist nämlich auch in der Vergangenheit das Ent­scheidende gewesen. Aber so, wie Sie es fordern, nämlich alles total umzukrempeln, kann das nie und nimmer funktionieren.

Was wir im Unterschied zu Ihnen wollen, ist nicht die Zerschlagung des bestehenden guten Systems – auf dieses bin ich wirklich stolz – sondern eine Herbeiführung – das brauchen wir – eines Paradigmenwechsels, nämlich von der Krankheitsorientierung hin zur Gesundheitsorientierung. Das heißt, dass sich die künftigen Strukturen und die me­dizinische und medikamentöse Versorgung – das hat Herr Loacker mit keinem Wort erwähnt – nach den Bedürfnissen der Bevölkerung, der Patientinnen und Patienten, der Versicherten zu richten haben. (Abg. Strolz: Niedergelassener Bereich ganz wich­tig!) Das heißt, wir brauchen künftig ein qualitativ hochstehendes Gesundheitssystem. Das bedingt, dass wir auch im ländlichen Raum die medizinische Versorgung und die medikamentöse Versorgung zu verbessern haben.

Das Modell, das in Ihrer Anfrage steht – wir brauchen Gesundheitszentren, und die müssen in Vorarlberg gleich sein wie im Burgenland –, ist von vornherein zum Schei­tern verurteilt, weil wir dann auf die regionalen Bedürfnisse überhaupt keine Rücksicht mehr nehmen können.

Bei allen Auffassungsunterschieden zwischen uns beiden eint uns sicherlich eines: dass wir die Steigerungsraten von 5 Prozent und mehr, so wie ich es eingangs schon gesagt habe, künftig in den Griff bekommen müssen, aber nicht durch Leistungskür­zungen, sondern durch mehr Effizienz. Und das kann nur gelingen, wenn wir künftig eine verbesserte Abstimmung aller Partner, aller Akteure im Gesundheitswesen haben, denn Doppelverschreibungen, Mehrfachuntersuchungen müssen einfach – das ist uns, glaube ich, allen bewusst – der Vergangenheit angehören.


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Wichtig ist auch – das hat auch die Ministerin in ihrer Anfragebeantwortung gesagt –, dass multiprofessionelle Angebote durch neue vernetzte Strukturen ergänzt werden sollen; dazu gehören aber auch geänderte Öffnungszeiten der Ärzte und der Apothe­ken. Das ist das Gebot der Stunde! Und für all diese neuen Strukturen brauchen wir auch bestens ausgebildetes Personal.

Diesbezüglich sind ja schon längst die Weichen gestellt worden. Wir haben ja im Vorjahr die Ausbildung für die medizinischen Assistenzberufe hier beschlossen. Jetzt steht die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung auf dem Programm. Morgen wer­den wir die neue Ausbildung für die Ärzte beschließen, bis hin zum Thema Arbeitszeit der Ärzte in den Spitälern, was natürlich auch zu einer Verbesserung führen soll, denn ich möchte mich auch nicht von einem Arzt operieren lassen, der bereits 70 Stunden im Dienst ist.

Das heißt, wir haben immer eines vor Augen: verbesserte Strukturen für die Bevölke­rung und eine Erhöhung der Attraktivität der Gesundheitsberufe. Und deswegen bitte auch ich eindringlich: Reden wir nicht immer das solidarisch finanzierte Sozialversiche­rungssystem, unser Gesundheitssystem auf Basis der Selbstverwaltung schlecht. Wir haben ein gutes System, und dieses gilt es auch in Zukunft weiter auszubauen. (Abg. Strolz: Rechnungshof!) Und ich denke, da sind wir alle hier gefordert, die entspre­chenden Schritte zu setzen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.57


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 7 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


15.57.30

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich weiß nicht, was ich mein ganzes Leben lang angestellt habe, dass ich das heute erdulden muss. (Heiter­keit.)

Ich habe mich mit dem Wahlprogramm der NEOS befasst und habe mir gedacht, we­nigstens ein Jahr lang wird ein Wahlprogramm halten, aber es ist heute praktisch nicht mehr existent. Ich habe mich darauf vorbereitet und mir gedacht: Na gut, die werden zumindest ihre Wahlslogans trommeln!, aber nichts!

Da war die Rede von einem Kassensystem, kostenneutralem Datenmanagement, man trennt die Vorsorge in private und öffentliche – ich habe immer gedacht, der Mensch ist eins –, man schafft eine zentrale Organisation. Jetzt höre ich wieder, es ist der Föde­ralismus. Spitalseinweisung darf nur über den Facharzt oder die Rettung kommen; also wehe, wenn ein Patient selbst kommt und vor dem Portier zusammenfällt! (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Leute, bringen wir es auf den Punkt: Das, was ihr da treibt, ist gesundheitspolitische Geisterfahrerei, sind Nebelgranaten! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich bin 20 Jahre in diesem Haus und habe noch nie solch eine Dringliche Anfrage er­lebt; ich möchte das Wort „dringlich“ da bitte weglassen. Das ist ein Mittelschulaufsatz, der hier geliefert wurde, ein Sammelsurium von Gemeinplätzen. (Ruf bei der ÖVP: Ge­nau!) Man zitiert aus irgendwelchen Sachen, aber es fehlt die Linie.

Also wenn man jetzt sagt: Okay, euer Programm gilt nicht länger als zehn Monate!, was ist dann das neue Programm der NEOS, was da herauskommt? Ich weiß es nicht, ich bin wahrscheinlich nur mittelmäßig begabt, aber ich bilde mir ein, dass ich 30 Jahre im Gesundheitswesen zumindest versucht habe, eine Linie zu halten.


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Die NEOS wollen ja in der Nähe des Menschen sein, daher die Frage: Was bewegt ei­nen Menschen im Gesundheitswesen? Ich kann es Ihnen sagen, es ist ganz einfach: Wenn Sie krank sind, wollen Sie rasch kompetente Hilfe. Sie wollen, dass Ihnen einer zuhört, und Sie wollen, dass der Arzt – oder egal wer –, der mit Ihnen zusammenarbei­tet, keinen Blödsinn macht. Das ist übrigens weltweit gleich. Das ist auch in Vorarlberg gleich wie in Wien.

Es sollte uns aber sehr wohl bewegen, dass die Lebenserwartung im 20. Bezirk um vier Jahre niedriger ist als im 19. Da ist gesundheitspolitisch ein einziges Hindernis: der Donaukanal. Ich habe gar nicht gewusst, dass der Donaukanal ein Gesundheitsrisiko birgt. Das heißt, es gibt Faktoren in der Gesundheitspolitik, die man sehr wohl betrach­ten sollte. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Es sollte uns auch ein bisschen bewegen, dass die Lebenserwartung in Städten nied­riger ist als auf dem Land, trotz anderer Ärztedichte. Es sollte uns zum Beispiel auch bewegen, dass Depressionen, Angststörungen und Schizophrenie in Städten häufiger sind. Das ist angewandte Gesundheitspolitik.

Was ist die Antwort der Gesundheitspolitik? Das sollten wir uns auch einmal ein biss­chen durch den Kopf gehen lassen. Das Erste ist einmal: gar nicht krank werden, also Prävention. Das, was ich da von der OECD lese – die kann sich gleich mit Ihnen ins Bett legen –, das ist erbärmlich! Wenn eine Studie sagt, die gesunden Jahre in Öster­reich sind schlechter als in Rumänien und Bulgarien, dann würde ich mich am liebsten hinlegen und weinen, denn das ergibt sich durch die Fragestellung.

Wenn Sie einen Wiener bei mir in der Ordination fragen: Wie geht’s?, sagt er Ihnen immer: Schlecht! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sonst würde er ja nicht in die Ordi­nation kommen!) Das hat schon beim „Herrn Karl“ angefangen, und das geht auch heute weiter. Wenn sie zum Beispiel einen Vorarlberger fragen: Wie geht’s?, dann kommen Sie schon zu einem ganz anderen Ergebnis. Wenn Sie das einen Griechen fragen, wo das Gesundheitswesen wirklich darniederliegt, dann kommen Sie auch zu einem anderen Ergebnis, ebenso wenn Sie einen Rumänen fragen. Glauben Sie mir, es kommen Patienten aus Rumänien zu mir, die sagen: Bitte, bitte, machen Sie irgend­etwas! Bei uns gibt es gar nichts!

Wenn die OECD sagt, es reicht eine Befragung der Patienten, wo es darum geht, ob die Menschen glücklich sind, dann ist das okay, aber das ist wirklich keine Frage der Versorgung. Das müssen wir einmal klar sehen.

Das Zweite ist die Frage: Was ist teuer im Gesundheitswesen? – Die teuerste Form der Versorgung ist eine Spitalsversorgung. Es ist aber nicht gesagt, dass weniger Bet­ten eine tolle Versorgung sind. Es gibt da eine sehr schöne Studie, die besagt, dass weniger Betten gar nicht so optimal sind. Das heißt, die ideale Zahl der Betten ist, glaube ich, niedriger als die in Österreich, aber wahrscheinlich höher als jene in Hol­land. Und wenn der Herr Abgeordnete Strolz, der neue Gesundheitsexperte – jetzt ist er überhaupt hinausgegangen –, der sonst immer vor Duracell-Aktivität strotzt, mir jetzt sagt, wir brauchen das holländische oder belgische System, dann möchte ich ihm sa­gen: Ich möchte wirklich nicht krank sein in Holland, da ist das österreichische Spitals­system sehr wohl besser. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Ich habe da prinzipiell ein Problem. Das österreichische Gesundheitswesen, bei allen politischen Unterschieden, die wir da haben, ist eines der weltbesten. Ich habe immer gesagt: eins bis drei, einigen wir uns auf: eins bis fünf. Ich wüsste gar nicht, wenn ich krank bin, wo ich hingehe. Notfälle will ich überhaupt nur in Österreich haben, weil wir wenigstens Notarzthubschrauber haben. Das „tolle“ finnische System hat nämlich nicht einmal einen Notarzthubschrauber.


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Wo ist der Herr Abgeordnete Strolz, der das holländische System so propagiert? Er ist noch immer nicht da. – Haben Sie gewusst, dort können Sie gar nicht frei zum Fach­arzt gehen, nur zum Hausarzt? Ich bin ein toller Hausarzt, würde ich sagen (Heiter­keit), aber nur Hausarzt wäre mir ein bisschen zu wenig. Best Point of Service ist das nicht. Aber haben Sie gewusst, dass Holland ein einziges Unfallzentrum auf höchstem Level für 10 Millionen Menschen hat? Ich sage Ihnen, was das heißt: Wenn Sie in Hol­land zusammenfallen oder ein Traktor über Sie drüberfahrt, dann wünsche ich Ihnen, dass Ihnen das in Groningen passiert, woanders nicht. – In Wien haben wir allein drei oder vier mit highest Level. Bitte vergleichen wir nicht Äpfel mit Birnen!

Und ich sage Ihnen noch etwas: Der Minister Seehofer hat schon gesagt, nach der Re­form ist vor der Reform. Wesentlich in der Gesundheitspolitik sind Zeit haben für den Patienten und Können. Und wir müssen uns wirklich bemühen, dass wir Faktoren, die Zeit rauben, wie Bürokratie oder wie Absicherungsmedizin, reduzieren.

Ich glaube schon, dass das österreichische Gesundheitswesen sich einmal auch ein bisschen ein Lob verdient hat. Wenn Sie es in 82 Fragen nicht einmal schaffen, das Wort „Arzt“ zu erwähnen, sondern nur negativ erwähnen und sagen, es heißt leider nur mehr das „Team um den Hausarzt“, dann zeigt mir das, dass Sie Vorarlberg nicht ver­standen haben. In Vorarlberg waren gerade die Hausärzte und die Vorsorgemedizin Vorreiter. Es tut mir wirklich weh, dass ich Ihnen als kleiner Wiener, der in derselben Straße gewohnt hat wie der Herr Strolz, sagen muss, dass Vorarlberg ein Vorreiterland ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

16.05


Präsident Karlheinz Kopf: Ohne mich in die Debatte einmischen zu wollen, Herr Dr. Rasinger, freue ich mich natürlich über dieses Lob für Vorarlberg. (Heiterkeit.)

Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ist die nächste Rednerin. – Bitte.

 


16.05.11

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Mi­nister! Herr Bundesminister! Es ist jetzt ein bisschen schwierig, auf diese Dringliche Anfrage wirklich einzugehen, weil das eine Anfrage ist, die irgendwo allumfassend ist. Es sind Fragen aus dem Gesundheitsbereich, es sind Fragen aus dem Sozialbereich und es sind Fragen aus dem Wissenschaftsbereich darin enthalten. Der Kollege Strolz hat dann auch noch eine Verwaltungsreform, eine Föderalismusreform angeregt, Anre­gungen dem Finanzminister gegeben. Es ist irgendwie eine „Kraut und Rüben“-An­frage. Ich werde jetzt versuchen, ein bisschen einen Faden für mich selbst hineinzu­bringen, aber ich muss jetzt ehrlicherweise sagen, es ist schwierig.

Die Frau Bundesminister ist jetzt seit wenigen Wochen im Amt. Das heißt, das, was es an Baustellen im Gesundheitsbereich gibt, hat sie noch nicht wirklich ganz zu verant­worten. Man kann natürlich schon sagen, sie war vorher als Abgeordnete dabei, ja, das stimmt, aber in Wahrheit ist sie jetzt die Baustellenkoordinatorin und hat das von ihrem Vorgänger übernommen.

Ich beginne einmal mit der Gesundheitsreform, denn die geistert ja hier immer herum. Mein Vorredner, Kollege Rasinger, hat ja gesagt, nach der Reform ist vor der Reform. Frau Bundesminister, Sie haben in einem Radiointerview vor einer Woche gesagt, Sie rechnen damit, dass im Jahr 2016 1 Prozent der Bevölkerung etwas von der Gesund­heitsreform spüren wird. Ich mache Ihnen das jetzt nicht ganz zum Vorwurf, aber sehr ambitioniert klingt das nicht, denn wenn es in diesem Tempo weitergeht, brauchen wir noch weitere 100 Jahre, bis die Gesundheitsreform umgesetzt wird. Ich glaube, das kann auch nicht ganz der richtige Weg sein.


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Das liegt aber vielleicht auch daran, dass es in Wahrheit keine großartige Reform gibt, so wie sich das die Menschen erwartet haben, eine wirkliche Strukturreform, wo man beispielsweise auch Finanzströme bündelt. Diese Chance ist leider Gottes vertan worden. Da hat, muss man schon sagen, die Gesundheitspolitik der letzten Jahre ein bisschen einen Bluff geliefert. Herr Kollege Loacker, auch wenn Sie ungläubig schau­en, aber die Frau Kollegin Oberhauser ist erst seit wenigen Wochen im Amt, sie hat das nicht allein zu verantworten. Wie gesagt einschränkend: Sie war natürlich als Ab­geordnete dabei.

Oder auch ELGA. ELGA ist natürlich eine Baustelle. ELGA wurde ja verschoben. Wir Freiheitlichen haben das auch immer abgelehnt. Ich stehe auch dazu, es ist etwas, was ich heute auch wieder ablehnen würde. Tatsache ist, es hat die Mehrheit dieses Hauses beschlossen, und zwar eine sehr große Mehrheit, das muss man auch sagen. Unsere Warnungen, dass die Datensicherheit nicht gegeben ist, haben sich bestätigt. Das ist auch der Grund, warum ELGA um ein Jahr verschoben werden musste. Wir werden schauen, ob es 2016 überhaupt in Kraft treten kann, denn auch das ist noch nicht sicher. Auch das war ein Pfusch, der hier abgeliefert worden ist, aber auch das war unter einem anderen Gesundheitsminister.

Oder das SPÖ-Wahlkampfprojekt: die Gratis-Zahnspange. Diese ist zwar hier herinnen beschlossen worden, aber die Finanzierung steht bis heute nicht. Es gab jetzt einmal Verhandlungsrunden, aber von einem Endergebnis, von einer Finanzierung ist man weit, weit weg. Auch das ist jetzt nicht die Schuld der jetzigen Gesundheitsministerin, das war auch eine populistische Ansage ihres Vorgängers, die er dann irgendwie um­zusetzen versucht hat. Er hat es damals aber nicht geschafft, die Finanzierung vor der Beschlussfassung hier zu regeln. Daher ist uns auch diese Baustelle geblieben.

Oder: das Brustkrebsscreening-Programm. Das wurde im Übrigen auch nicht von der Frau Bundesminister Oberhauser eingeführt, sondern auch von ihrem Vorgänger. Ich gebe zu, das wurde repariert; ich habe es auch im Ausschuss gesagt. Wir hatten ja erst kürzlich eine Ausschusssitzung, wo wir all diese Themen hätten besprechen kön­nen. Und wir haben morgen eine große Gesundheitsdebatte hier herinnen. Wie gesagt, wir haben schon im Ausschuss sehr vieles besprochen. Es gibt bei diesem Brust­krebsscreening-Programm, das, wie bereits zugegeben, repariert wurde, aber immer noch Dinge, die wir kritisieren. Das ist, wie gesagt, aber nicht von der Frau Bundes­minister Oberhauser gemacht worden. Sie selbst hat es auch kritisiert, schon lange vor der Reparatur hat sie gesagt, die Startschwierigkeiten seien enorm. Das hat sie noch in ihrer Funktion als Abgeordnete damals gesagt und hat sie jetzt als Ministerin wieder­holt. Es ist also schwierig, ihr das vorzuhalten.

Zum Ärztemangel. – Der Ärztemangel ist sicherlich ein wichtiges Thema. Frau Bundes­minister, Sie haben gesagt, Sie haben auch alle Fragen andere Ressorts betreffend beantwortet. Das stimmt, mit Ausnahme einer einzigen: Sie wissen nicht, wie viele Me­dizinabsolventen es gibt. Ich glaube, das ist schon ein wesentliches Thema, gerade in Zukunft, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass wir morgen das neue Ärzteausbil­dungsgesetz beschließen werden, das ja darauf abzielen soll, mehr Jungmediziner im Land zu halten und die Abwanderung nach Deutschland hintanzuhalten.

In diesem Zusammenhang wäre die Zahl natürlich schon interessant gewesen, und es ist auch nicht ganz nachvollziehbar, dass Sie nicht wissen, wie viele Absolventen wir ungefähr haben. Tatsache ist: Wir bilden auch nicht genügend aus.

Sie wissen, wir haben diesem Gesetzentwurf beziehungsweise dieser Materie im Aus­schuss nicht zugestimmt. Wir werden ihm auch morgen hier herinnen nicht zustimmen, weil wir nicht glauben, dass es effizient genug ist, und vor allem auch deshalb, weil die Finanzierung der Lehrpraxis nicht gegeben ist. Ich möchte nicht der Diskussion von


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morgen vorgreifen, aber da könnten Sie sich vielleicht noch ein bisschen kundig ma­chen und uns morgen die Zahlen vielleicht noch geben.

Das einzige Thema, von dem die Frau Bundesminister Oberhauser wirklich betroffen wäre, weil es in ihre Ägide gefallen ist, wäre die Sache Ebola gewesen. Das hätten Sie zu einem Thema machen können, das wäre vielleicht auch ein interessantes Thema gewesen, möglicherweise auch nicht ganz so technisch wie Ihre Dringliche Anfrage. Ich habe nämlich bei den Fragen und auch bei der Beantwortung, die dementspre­chend technisch gegeben worden ist, das Gefühl gehabt, dass die Leute zu Hause den Fernseher abschalten, weil sie nichts mehr verstehen, weil da einfach nur mit irgend­welchen Begriffen herumgeschmissen wird. Ich finde das schade. Man hätte hier si­cherlich eine ordentliche Dringliche Anfrage an die Frau Gesundheitsminister stellen können, sie dann allerdings auch Dinge fragen können, für die sie zuständig ist.

Sie haben beispielsweise Fragen zu den Krankenkassen gestellt. Da besteht natürlich eine Kompetenzproblematik, aber ein Teil liegt nun einmal im Sozialbereich und ein Teil liegt im Gesundheitsbereich. Und Sie selbst schreiben bei manchen Fragen: Im Sozialausschuss wurde ... Also Sie wissen ja selbst, dass Sie Fragen gestellt haben, die hier nicht hergehören.

Was mir nicht ganz klar ist: Wir haben morgen nicht nur die Gesundheitsdebatte, wir haben morgen auch die Sozialdebatte. Und Sie stellen eine Anfrage, die in Wirklichkeit diesen Debatten vorgreifen könnte, alles aber nur halb, weil wir die Gesetzesmaterien, die zu beschließen sind, gar nicht hier haben. Es ist eigentlich eine Halbdebatte, eine seichte Debatte, die nicht in die Tiefe geht, wo Sie versuchen, irgendetwas herauszu­bekommen, wobei ich persönlich Ihre Intention nicht verstanden habe, was Sie mit die­ser Dringlichen Anfrage denn eigentlich wissen möchten. Also das ist mir persönlich nicht ganz klar geworden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte jetzt aber schon noch sagen, weil mir das wirklich ein Anliegen ist: Ich glaube, dass wir, wenn wir schon die Frau Gesundheitsminister hier haben, auch über das Problem Ebola reden sollten. Es tut mir wahnsinnig leid, dass Sie das nicht ange­sprochen haben. Die Frau Bundesminister war ja in den Medien sehr präsent, weil es auch ein Thema ist, das die Menschen bewegt, nämlich weit mehr bewegt als die Fra­ge, welchen Nutzen die Patienten von Best Point of Service haben. Das sind Dinge, mit denen die Leute gar nichts anfangen können. Die wollen eine gute Versorgung haben, die wollen, dass die Versorgung effizient und richtig ist.

Eine Ergänzung zu den Ausführungen des Kollegen Rasinger möchte ich auch noch machen: In Österreich kann innerhalb von zwei Stunden jeder Patient zu einem Fach­arzt kommen, egal, welche Krankheit er hat. (Bundesministerin Oberhauser: Stimmt!) Und das gibt es in keinem anderen Land der Welt! Das ist etwas, das sollten Sie ein­mal hochhalten!

Das muss ich Ihnen schon sagen, bei aller Kritik, die man an einzelnen Dingen im Gesundheitswesen üben kann. Und da gibt es vieles, was wir auch immer wieder kritisieren, aber insgesamt sind die Tendenz und die Richtung unseres Gesundheits­wesens nicht schlecht. Darauf sollten wir gemeinsam stolz sein, würde ich meinen. Aber in manchen Bereichen müssen wir es auch verbessern, das ist völlig richtig.

Aber jetzt ganz kurz zu Ebola. – Frau Bundesminister, es hat mich eigentlich fast über­rascht, dass Sie heute dazu nichts gesagt haben. Sie haben es für morgen angekün­digt. Es hätte vielleicht diese Debatte auch etwas interessanter gemacht. Ich glaube, bei Ebola ist sehr viel schiefgelaufen. Was uns ein bisschen irritiert – und ich hoffe, Sie erzählen uns das morgen genau –, das war ja auch das Treffen der Gesundheitsminis­ter der EU, das teilweise auch sehr, sehr kritisch beäugt worden ist. So spricht bei­spielsweise eine britische Expertin davon, dass Fiebermessungen auf den Zielflughä-


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fen nur eine plumpe Methode sind, um die Menschen zu beruhigen, und in Wirklichkeit gar nichts bringen. Das sind nur vorgeschobene Maßnahmen, um ein Sicherheitsgefühl zu gewährleisten.

In der „Zeit“ wird von der Aussage einer Expertengruppe rund um Kamran Khan be­richtet, der zufolge das nur ein Gefühl der Sicherheit gibt, aber tatsächlich die Wirk­samkeit marginal ist. Sicherer wäre die Kontrolle an der Quelle der Epidemie. Das heißt, man müsste die Flughäfen in den drei betroffenen Ländern sperren. Das wäre eben in Guinea, Liberia und Sierra Leone.

Da würde mich interessieren – vielleicht könnten Sie das für morgen noch ein bisschen vorbereiten –: Gibt es von der EU Bestrebungen, mit den betroffenen Staaten Kontakt dahin gehend aufzunehmen, ob es vielleicht die Möglichkeit gibt, dass man die Seuche an ihrer Quelle sozusagen abfängt, dass man die Menschen dort bereits überprüft und nicht erst am Zielort, nachdem sie schon mit dem Flugzeug unterwegs gewesen sind. Ich glaube, das wäre etwas, was sicherlich interessant wäre. – So viel zu dieser Dring­lichen Anfrage. Mehr habe ich dazu, ehrlich gesagt, nicht zu sagen, weil sie eben kom­pliziert angelegt ist.

Danke für Ihre Ausführungen, Frau Bundesminister, danke für Ihre genauen Antworten. Vielleicht können wir morgen noch erfahren, wie viele Absolventen es jährlich beim Me­dizinstudium gibt. (Beifall bei der FPÖ.)

16.15


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


16.15.50

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich habe mich auch ein bisschen mit dieser Anfrage schwer­getan, die so viele verschiedene Fragen stellt und zugleich auch sehr viel Komplexität aufwirft, die es im Gesundheitssystem natürlich gibt. Was ich mir jetzt gemerkt habe, ist, dass die Frau Bundesministerin meditative Spaziergänge mit ihrem Hund machen soll, um zu erkennen, dass der Föderalismus ein Hund ist. – Okay. Also es ist sehr viel­schichtig. Ich möchte deshalb noch einmal darauf zurückkommen, was mir grundsätz­lich an dieser Gesundheitsdebatte und auch an der Reformdebatte sehr wichtig ist.

Ich glaube, wir haben ein zentrales Thema, nämlich: Sollen wir beim Solidarprinzip und bei der solidarischen Finanzierung bleiben, also bei der bestmöglichen Gesundheits­versorgung für alle, oder gehen wir immer mehr in Richtung Ökonomisierung und wol­len wir das Gesundheitssystem nach marktwirtschaftlichen Kriterien organisieren?

Ich glaube auch, dass das eigentlich der Kernpunkt ist, warum es bei der Gesund­heitsreform immer wieder so stockt: Es gibt gute Ansätze, wir haben gute Konzepte, wir wissen in etwa, was die PatientInnen brauchen, aber all diese Konzepte – solange ich jetzt dabei bin – sind immer dann steckengeblieben, wenn es darum ging, die Fi­nanzierungsfrage zu lösen. Wir waren uns nie ganz klar: Sollen wir bei der solidari­schen Finanzierung bleiben und zum Beispiel auch über Gesamtverträge finanzieren, oder sollen wir mehr in Richtung Kontingentierung, Rationierung, Privatisierung ge­hen? – Wir haben das zuletzt bei den Primärversorgungszentren erlebt, wo es darum gegangen ist, den ersten Vorschlag, Finanzierung über Budgets und Pauschalen, sprich: Rationierung, wieder wegzubringen und zu einer Finanzierungsform zu kom­men, die bis jetzt noch nicht klar ist. Deswegen stehen die Primärversorgungskonzep­te so an, und deshalb ist es bis jetzt noch nicht umgesetzt. (Beifall bei den Grünen.)

Die Gesundheitsreform darf aus meiner Sicht nicht zur Mogelpackung für Einsparungs­programme werden. Ich habe nichts gegen Sparen, und ich glaube, wir können auch


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über Sparen reden. Aber Sparen soll nicht versteckt stattfinden. Ich nenne jetzt ein paar Beispiele – das hat mich gerade auch im Kreise meiner Verwandten getroffen –: Was haben wir nach wie vor, und was belastet PatientInnen im Gesundheitssystem wirklich sehr? – Überfüllte Spitalsambulanzen. Wenn man ein MRT braucht – das habe ich wirklich kaum fassen können –, hat man zwei Monate Wartezeit, um ein MRT auf Kassenkosten zu bekommen, auch wenn es um einen wirklich schweren Fall geht, der sehr schnell und gut abgeklärt werden sollte und wo es gefährlich werden kann, wenn er nicht ohne Aufschub abgeklärt wird. Was macht dieser Patient? – Er nimmt 300 € in die Hand und besucht ein privates Institut, wo er innerhalb von zwei Tagen einen Un­tersuchungstermin bekommt.

Wir haben jetzt Statistiken von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse zur Psychotherapie bekommen und haben gesehen, dass Hunderte von Psychotherapie­patientInnen, die in der Einzelpsychotherapie sein sollten, in Gruppenpsychotherapien geschickt werden, aus Einsparungsgründen. Das ist fachlich so etwas von daneben! Darüber könnte man zwei Stunden fachlich diskutieren, aber jeder Fachmann, jede Fachfrau wird Ihnen sagen, dass das schlicht und einfach ein Unding ist.

Es wird über Personalmangel in den Spitälern geklagt. Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal schrammen am Rande des Burn-out dahin.

Wir haben neue Kontingentierungen im Bereich der Physiotherapie.

Wir haben einen enormen Zulauf zu den WahlärztInnen, was ich trotz Kostenerstattung nicht unerheblich finde. Was bedeutet das? – Dass diejenigen, die es sich richten kön­nen, die finanzkräftig genug sind, die sozial kompetent sind, sich die beste Gesund­heitsleistung organisieren und diejenigen, die das nicht können oder besonders schwer krank sind, nehmen, was ihnen angeboten wird, unter anderem eben auch sehr lange Wartezeiten.

Sparen darf nicht beim Patienten ankommen, Sparen darf auch nicht so passieren, dass wir uns nicht darüber einigen, wie eigentlich gespart werden soll, wenn es unbe­dingt notwendig ist. Bevor wir anfangen, beim Patienten zu sparen, bin auch ich der Meinung, es gäbe einiges zu tun, um die notwendigen Strukturreformen voranzutrei­ben. Auch für mich ist es nicht verständlich, warum der Ausbau von Tageskliniken und eben von Primärversorgungszentren nicht schneller vorangeht. Wir wissen, das sind die Kernelemente der Strukturreform in Bezug auf die teuren Spitalsambulanzen, wo so viel unnötige Gesundheitsleistungen angeboten werden, wo Ärzte und Ärztinnen ex­trem überfordert sind, diesen Wust an PatientInnen überhaupt abzuarbeiten. Das sind die Kernelemente, und da geht jetzt eigentlich nicht so viel weiter. Auch mich hat die Aussage erschreckt, dass bis zum Jahr 2016 nur 1 Prozent der Bevölkerung in den neuen Primärversorgungszentren versorgt werden soll.

Die Föderalismusdebatte hatten wir schon, ebenso die Vereinheitlichung der Kranken­kassen. Uns geht es dabei nicht so sehr um das Einsparungspotenzial, sondern um die Leistungsgerechtigkeit, darum, dass alle die gleichen Leistungen bekommen und dass das nicht davon abhängt, wo man wohnt, in Oberösterreich oder in Salzburg. (Beifall bei den Grünen.)

Ich persönlich bin der Meinung, dass man eine gute Gesundheitsreform oder über­haupt eine Reform, die die Menschen zutiefst betrifft, nur dann gut aufstellen kann, wenn man transparent kommuniziert, worum es einem eigentlich geht. Das heißt, die Bevölkerung, die Versichertengemeinschaft, sollte wesentlich mehr in die wichtigen ge­sundheitspolitischen Entscheidungen miteingebunden werden, unter anderem eben auch durch eine grundlegende Demokratisierung des Versicherungssystems. Ich bin der Meinung, wir sollten über Sozialwahlen reden und wir sollten versuchen, die Bür­gerinnen und Bürger immer mehr miteinzubeziehen und auf diese Weise insgesamt


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beste Versorgung so zu sichern, dass wir auch noch in zehn Jahren ganz stolz sagen können: Wir haben das beste Gesundheitssystem in Europa! (Beifall bei den Grünen.)

16.23


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


16.23.21

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Meine Damen und Herren, das (der Redner stellt das Rednerpult höher) ruckelt wie die Gesundheitsreform.

Wertes Präsidium! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Minister! Ich glaube, der erste Schritt zu einer konsistenten und hoffentlich guten Gesundheitsreform ist getan. Wir haben nämlich eine Ärztin als Gesundheitsministerin. Dazu möchte ich noch einmal herzlich gratulieren und meine Freude darüber zum Ausdruck bringen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt (Beifall beim Team Stronach), der uns in Zukunft viele Dinge einfacher besprechen und diese Dinge dann auch einfacher in die Mühen der Ebene bringen lässt, der uns diese Dinge einfacher verwirklichen lässt.

Wir wissen ja, dass die wahren Brocken und die wahren Schwierigkeiten erst in Zu­kunft auf uns zukommen. Das, was wir jetzt erleben, die demographischen Fragen, die strukturellen Fragen, die europäischen Fragen, sind ja nur Vorboten von wahrschein­lich höchst unangenehmen und sehr schwierig zu lösenden Szenarien im Zusammen­hang mit Demographie, Nationalitäten, EU et cetera. Ich möchte mich jetzt aber nicht in Details verlieren, das würde zu weit führen.

Ich glaube, ganz wichtig bei Gesundheitsreformen ist es, zuerst diejenigen anzuspre­chen, die diese verantwortlich tragen müssen. Das sind alle Bediensteten, alle Akteure im Gesundheitswesen. Diesen Menschen muss man mit Wertschätzung gegenüber­treten, sonst muss jede Gesundheitsreform automatisch scheitern. Das geht gar nicht anders. Wenn wir die Leute, die im Gesundheitssystem tätig und aktiv sind, nicht wert­schätzen, dann schätzen wir auch die Patienten nicht, und das schlägt durch.

Ja, wir haben derzeit noch ein sehr gutes Gesundheitssystem. Die Oberfläche dessen, was beim Patienten ankommt, was der Patient spürt, was die PatientInnen in den Spi­tälern erleben, ist nach wie vor gut, aber fast alle beschäftigen sich mit: Was wird sein? Was kommt auf uns zu? Was ist in zehn Jahren unser wirkliches Problem? Das heißt, unter dieser noch guten Oberfläche schwelen Ängste, die vielgestaltig sind und eine wirklich multifaktorielle Entstehungsgeschichte haben. Das hat sehr viel zu tun mit der Finanzierung der Systeme, das hat sehr viel zu tun mit einigen Problemen, die heute schon angesprochen wurden, mit der Vielfalt unserer Systeme, die von vielen zu Recht gepriesen wird, die aber auf der anderen Seite wiederum auch sehr viele Probleme schafft.

Der Föderalismus, die verschiedenen Kassen, diese Pseudokonkurrenzsituation, die Bundesländerzugehörigkeit, der Geburtsort, der Berufsort et cetera, et cetera, all diese Dinge, die die Menschen eigentlich untereinander diskriminieren und einen einheitli­chen Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung erschweren, werden uns in Zu­kunft noch deutlicher und intensiver beschäftigen müssen, anderenfalls werden wir die­ses gute Gesundheitssystem, das wir jetzt noch haben und worauf wir stolz sind, so nicht in die Zukunft tragen können. Aus meiner Sicht ist es ganz wichtig, dass wir diese Dutzenden Systeme, die wir haben, sukzessive zusammenführen.

Heute wurde angesprochen, dass die NEOS das Gesundheitssystem angeblich revolu­tionär von heute auf morgen in Richtung eines Einheitssystems verändern wollen. Das sehe ich nicht so, bin allerdings auch ein Freund eines zukünftig zu gestaltenden Ein-


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heitssystems, weil ich das als einzige Möglichkeit sehe, dass man langfristig wirklich ei­nen gerechten, fairen Zugang für alle Österreicher und Österreicherinnen haben kann. (Beifall beim Team Stronach.)

Dieses vielfältige Kassensystem, das wir jetzt haben, resultiert aus der Bismarck’schen Zeit, wie wir wissen, um 1870 eingeführt. Damals waren ganz andere demographische Voraussetzungen gegeben, das kann man mit heute nicht vergleichen. So toll diese Systeme waren und noch immer sind, so schlecht werden sie in einiger Zeit werden. Das heißt, wir müssen uns mit den wirklich zentralen Fragen der Strukturierung, der Umstrukturierung und der Evolution des Systems auseinandersetzen. Das wird uns nicht erspart bleiben, das wird eine der Hauptaufgaben der Frau Minister in den nächs­ten Jahren sein.

Angesprochen wurde heute auch die Qualität und die Patientenzufriedenheit im Ge­sundheitssystem, die ja gut ist. Auch die Qualität ist gut, uns fehlen nur die Messindi­katoren und die vergleichbaren Werte, die wir aus dem System herausfiltern könnten und die auch schon einmal wirklich in sehr beachtenswerter Weise vom Gesundheits­ministerium durchgeführt wurden. Im Jahr 2011 wurden über 50 österreichische Kran­kenanstalten miteinander verglichen; eine sowohl in der Methodik als auch im Ergebnis sehr valide und gut gemachte Studie, die von der GÖG im Auftrag des damaligen Ge­sundheitsministers vorangetrieben wurde. Was allerdings mit dieser Studie passiert ist, ist ein typisch österreichisches Schicksal: Sie wurde schubladisiert und liegt seitdem in irgendeiner Lade im Gesundheitsministerium.

Es stecken Tausende Datensätze mit Tausenden Informationen über mehr als 50 ös­terreichische Spitäler in dieser Studie. Ich ersuche die Frau Minister, diese Daten end­lich frei zugänglich zu machen. Die Studie wurde im Jahr 2011 vom damaligen Minister Stöger ganz kurz im Hochsommer präsentiert und dann wieder ad acta gelegt. Die Gründe dafür, dass das so ist? – Ich überlasse Ihnen die Interpretation, ich vermute, weil die öffentlichen Krankenhäuser nicht so toll abgeschnitten haben. Aber es steckt ein Potenzial von Wissen darin, von Input, von wirklich vielen Daten, aus denen man herauslesen kann, wo einer der Hunde im Gesundheitssystem begraben ist. Daher noch einmal meine Bitte an die Frau Minister: Gib die Daten frei! Ich glaube, das wird uns allen sehr helfen.

Ein weiterer Punkt, der angesprochen wurde, war das t-web, diese telefonische Hot­line, wo sich die Patienten informieren können, wenn sie ein Wehwehchen oder viel­leicht auch etwas Ärgeres haben, man weiß ja nicht, was man hat, wenn einem irgend­wo im Körper etwas wehtut. Ich halte es für überflüssig und für einen „Pflanz“, denn wenn der Patient online geht, dann schaut er sowieso bei „Dr. Google“ nach, das ist wesentlich günstiger, aussagekräftiger und man erhält mehr Informationen.

Ich halte es für keine gute Entwicklung, wenn man das jetzt seitens der Sozialversiche­rungsträger anpreist, dass das so toll sei und uns so sehr helfen werde, eine effi­zientere Medizin zu betreiben. – Ich glaube das nicht, ich glaube, das Gegenteil wird der Fall sein, denn es wird zu Verzögerungen, zu Irritationen und zu einem erst recht vermehrten Zustrom zu den ohnehin überfüllten Ambulanzen kommen. (Beifall beim Team Stronach.)

Stichwort ELGA. – Aus meiner Sicht ein Crashprojekt, das sehr viele Hürden nicht nehmen wird und schon sehr viele Hürden nicht genommen hat. Man braucht nur nach England zu schauen. Die Engländer haben ein sehr ähnliches Projekt mittlerweile ad acta gelegt – es hat über 1 Milliarde Pfund, nahezu 1,5 Milliarden € gekostet – und das Ganze neu gestartet.

Aus meiner Sicht wäre es klüger gewesen, noch abzuwarten, denn weitere Entwicklun­gen in der Informationstechnologie, gerade im Gesundheitswesen, sind im Gange; da


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wird in Zukunft noch viel, viel mehr möglich sein, als man sich jetzt noch träumen lässt. Apple zum Beispiel ist da ganz vorne mit dabei.

Niemand braucht Angst zu haben, dass das in eine gesundheitsüberwachungsstaatli­che Monstergeschichte ausartet. Überhaupt nicht! Ich glaube, das wird im Sinne des Patienten sein. Ich selbst kann aus der Praxis berichten: Ein Patient, der über eine Handyortung gefunden wurde, hat aufgrund dieser, die über einen Chip sehr schnell funktioniert hat, überlebt; sonst wäre er gestorben. Also: In medizinischen Chips und in Informationstechnologie, die wesentlich weiter fortgeschritten sind, als ELGA uns das bieten kann, steckt Überleben drin. Das sollten wir bedenken und diesen Entwicklun­gen gegenüber offen sein. (Beifall beim Team Stronach.)

Auch der Föderalismus wurde vom Kollegen Loacker angesprochen. Ich bin zum Teil seiner Meinung, ich glaube, dass wir einen Föderalismus leben und haben sollten – das wollen wir auch alle –, aber ich glaube auch, dass wir, wie Kollege Strolz gesagt hat, über die Grenzen in die Schweiz blicken und uns mehr am Kantönligeist – das meine ich jetzt gar nicht abfällig, sondern positiv – orientieren sollten.

Das schließt auch mit ein, dass Bundesländer Steuerhoheiten haben. Wenn das der Fall wäre, dass ein Bundesland wie zum Beispiel Niederösterreich diese Steuerhoheit hätte, käme es nie zu solch unsinnigen Entwicklungen wie den Krankenhauserrichtun­gen in Baden und Mödling zehn Kilometer voneinander entfernt. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Die sind aus meiner Sicht völlig unnütz, bringen gesundheitsökonomisch nichts und erschweren dem Patienten eigentlich nur die Wahl. Er hat zwei Krankenhäu­ser, wo er hingehen kann, weiß nicht wirklich, wo er hingehört und wird zwischen die­sen zwei Institutionen hin- und hergeschickt. Das passiert in Wirklichkeit jeden Tag. Andere heften sich das auf ihre Fahnen und meinen, das sei so toll. (Abg. Rädler: Sie sind polemisch!)

Die Sanierung der Krankenkassen wurde ebenfalls angesprochen. Ich glaube, dass wir da einem Märchen aufgesessen sind. Vor dem Sommer hat es noch geheißen, dass sich die Kassen aus eigener Kraft saniert hätten, heute war im „Standard“ die große Schlagzeile, dass dafür 1,2 Milliarden € Steuergelder verwendet wurden. Wir wissen aus diesen Daten, dass die Umlagesysteme, so, wie sie jetzt sind und wie sie gerade noch funktionieren, langfristig nicht mehr funktionieren werden. Umlagesysteme haben das Problem der lohnabhängigen Beitragsfinanzierung. Diesbezüglich, meine Damen und Herren, müssen wir uns etwas überlegen. Wir müssen mehr in die Steuerfinanzie­rung und mehr in gesamtheitliche Grundstrukturen gehen.

Letzter Punkt. Wir müssen uns noch eingehender um die Formen der ärztlichen Ver­sorgung kümmern. Ich denke, dass es notwendig ist, den Markt zu liberalisieren. Es darf und soll machbar sein, dass Ärzte Ärzte anstellen, dass Ärzte GesmbHs gründen und dass Ärzte auch Zentren auf dem Land errichten können, wo sie dahin gehend frei sind, wie sie diese gestalten. Sonst erleben wir Zustände wie vor 15 Jahren in Sach­sen. Sachsen war nach der Wende völlig von Ärzten befreit. Sachsen hat jedem Arzt, der im Jahr 1999 dorthin gegangen ist, für einen Fünfjahresvertrag 100 000 € Hand­geld bezahlt, weil einfach niemand mehr dort war. Die haben dann verstehen müssen, dass man eine andere Politik betreiben muss, weil sonst das System zugrunde geht. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

16.33


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


16.33.01

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Bürger und Bürgerinnen auf der Galerie und vor den Bildschirmen!


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Ich möchte zu Beginn noch auf die Ausführungen des Kollegen Spindelberger repli­zieren. Ich sehe ihn jetzt nicht mehr; er ist offensichtlich hinausgegangen. (Abg. Spin­delberger: Nein! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ach so, nein, dort sitzt er, umso besser; danke schön.

Wir NEOS haben heute zwei grundsätzliche Dinge gesagt. Erstens: Die Gesundheits­reform ist ein Schritt in die richtige Richtung (Abg. Rädler: Zweitens?), aber zweitens haben wir gesagt, es geht viel zu langsam. Zweitens haben wir gesagt  (Abg. Räd­ler: Erstens, zweitens?!)

Zweitens haben wir gesagt, die grundsätzliche Lösung des Problems ist es, die orga­nisierte Verantwortungslosigkeit zu beenden und einen echten Föderalismus aufzustel­len. Wie haben Sie geantwortet? – Sie haben mit Unwahrheiten geantwortet. Sie ha­ben sich hier herausgestellt und einfach unwahre Behauptungen hinausposaunt. Das wissen Sie auch, dass das unwahr ist, ich brauche das nicht zu wiederholen.

Das, was Sie damit bezwecken, ist, dass Sie bei den Bürgerinnen und Bürgern Angst vor notwendigen Reformen, die dieses Land und auch unser Gesundheitssystem drin­gend brauchen, verbreiten. Aber Sie haben es selbst ein gewachsenes System ge­nannt. Ein gewachsenes System – das ist offenbar das Totschlagargument in diesem Land dafür, dass sich überhaupt nichts ändern kann. Vielleicht versteht man Ihre Argu­mentation besser, wenn man weiß, wo Sie beruflich herkommen: Sie kommen aus die­sem System, Sie kommen aus der Kammer und waren selbst bei der Gebietskranken­kasse tätig. (Zwischenruf des Abg. Spindelberger.)

Ich habe mich schon immer gefragt, was Kammerfunktionäre dazu befähigt, Sozialver­sicherungen zu managen. Aber bitte, Ihre Argumentation ist vor diesem Hintergrund verständlich. Es geht nicht um die Patienten, sondern es geht um die eigenen Pfrün­de, die Sie bei einer echten Reform verlieren würden. Darum geht es Ihnen. (Beifall bei den NEOS.)

Auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Rasinger möchte ich auch kurz replizieren. Ich habe wirklich ernsthaft versucht, sachpolitische Argumente herauszuhören (Abg. Schopf: Vorschläge!), ich habe allerdings außer Zynismus nichts gefunden. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Amon und Eßl.)

Das ist natürlich auch ganz lustig, aber Sie sollten sich schon fragen, was Ihr Selbst­verständnis als Politiker und Abgeordneter ist: Wollen Sie hier Wortspenden abgeben, die eigentlich besser auf eine Kabarettbühne passen, oder nehmen Sie Ihre Arbeit als Abgeordneter ernst? (Abg. Prinz: Sie haben die Rede nicht verstanden!) Diese Frage sollten Sie sich stellen! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Was ich bei Herrn Kollegen Rasinger verstanden habe, war, dass wir Linie halten müs­sen. Wir müssen die Linie halten! Was Sie damit sagen, ist, dass wir einfach den Kurs beibehalten und in diesem Land nichts tun müssen. Das ist – nach Ihrem Selbstver­ständnis – Aufgabe der Politik. Und das ist zu wenig. (Zwischenruf des Abg. Hammer.)

Wenn dieser Kurs weiter gehalten wird, dann fahren wir direkt auf die Wand zu. Das muss jedem klar sein. Warum? – Weil der österreichische Staat schon eine Verschul­dungsquote von 87 Prozent hat. Wir wissen, dass vieles versteckt ist und das auch nur die halbe Wahrheit ist. 87 Prozent samt Hypo Alpe-Adria, das kann so nicht weiter­gehen. Linie halten, Herr Kollege Rasinger, ist die falsche Antwort!

Aber wenn Sie uns nicht glauben, dann können Sie es vielleicht dem Rechnungshof glauben. Der Rechnungshof und andere Experten schlagen in dieselbe Kerbe. Der Rechnungshof hat in seiner Stellungnahme vom 13. März 2013 darauf verwiesen, dass die Probleme, die bremsenden Faktoren für diese Gesundheitsreform ganz klar folgen­de sind: die Zersplitterung der Kompetenzen, nämlich dass sie unverändert bleiben,


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dass Ausgaben, Aufgaben und Finanzierungsverantwortung weiter auseinanderfallen und dass kein gemeinsamer Finanzierungstopf erreicht wird.

Das klingt alles ein bisschen technisch – lassen Sie mich jetzt versuchen, das zu über­setzen: Jeder Österreicher/jede Österreicherin muss im eigenen Haushalt darauf schauen, dass die Aufgaben der Haushaltsführung einerseits durch Einnahmen aus dem eigenen Job gedeckt sind und dass man damit sorgfältig haushält, nämlich in demselben Haushalt auf die Ausgaben schaut. Wie ist das österreichische Gesund­heitssystem aufgestellt? – Man hat die Aufgabe der Haushaltsführung, aber der Nach­bar links sagt, wo das Geld herkommen soll, und der Nachbar rechts sagt, wie es aus­gegeben werden soll. Das kann so nicht funktionieren. Das zieht sich durch das ganze österreichische System.

Als abschließende Bemerkung noch: Man muss, gerade was Föderalismus betrifft – ich möchte das Wort „Föderalismus“ nicht wirklich in den Mund nehmen, weil wir ja keinen echten Föderalismus haben –, wenn man einen Verantwortungsföderalismus, einen echten Föderalismus meint, das auch angehen. Ja, diese Gesundheitsreform ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie ist besser als nichts, aber sie geht am Kern der Sache noch vorbei. Man muss endlich Verantwortung zuteilen. Sollen es die Länder oder soll es der Bund sein?, das ist letztlich nicht entscheidend, sondern es muss ein­deutig zugeschriebene Verantwortung geben. An privatrechtlichen Verträgen herumzu­bauen ist besser als nichts, aber es löst das Problem nicht langfristig. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königs­berger-Ludwig. – Bitte.

 


16.39.25

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hable, ich habe die heutige Diskussion eigentlich sehr gut empfunden, ich habe die heutige Diskussion auch sehr sachlich empfunden, ich finde es daher wirklich schade, dass Sie in Ihrer Rede von „organisierter Verantwortungslosigkeit“ sprechen. Ich denke, dass man an­derer Meinung sein kann. Man kann der Meinung sein, dass man Strukturreformen braucht. Ich denke – und das ist heute bei fast allen Reden unumstritten zum Ausdruck gekommen –, dass es notwendig ist, die Strukturen auch ein wenig zu reformieren, aber „organisierte Verantwortungslosigkeit“ im Gesundheitssystem in Österreich weise ich doch entschieden zurück! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte es auch begründen, warum, Herr Kollege Hable und auch die Kollegen von den NEOS überhaupt.

Es ist heute ein paarmal angesprochen worden, dass es in Österreich eines der besten Gesundheitssysteme gibt, und ich möchte es auch begründen, warum: Wenn man sich vor Augen führt, dass wir 98 Prozent aller Menschen im System erfasst haben, dann kann man, glaube ich, tatsächlich sagen, dass wir damit Weltmeister sind. Wir haben ein System, das eben dadurch gewährleistet, dass alle Menschen, egal, wo sie woh­nen, eine Gesundheitsversorgung haben können. Ich denke, das ist wichtig und rich­tig – und keine organisierte Verantwortungslosigkeit.

Wir haben ein System, in dem auch Menschen mitversichert werden – auch das ist ei­ne ganz wichtige Sozialleistung –, und wir haben, und das ist uns aufseiten der Sozial­demokratie ganz besonders wichtig – das ist auch an Sie gerichtet, Frau Kollegin Mückstein –, eine solidarische Finanzierung im Gesundheitssystem. Das wollen wir auch in Zukunft so haben. Wir möchten nicht, dass Gesundheit Privatsache wird. Wir möchten, dass Gesundheit auch in Zukunft solidarisch finanziert wird, weil wir in unse-


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rer Gesundheitspolitik – und ich denke, auch mit Gesundheitsministerin Oberhauser wird das ganz sicher weitergeführt werden – den Patienten, die Patientin in den Mittel­punkt stellen.

Ich habe da so ein schönes Zitat gefunden: „Gemeinsam im Sinne der Patientinnen und Patienten planen ...“ – Das muss Gesundheitspolitik sein: mit den Ärztinnen und Ärzten, mit den Ländern, mit dem Bund, mit den Krankenversicherungsanstalten und im Sinne der Patientinnen und Patienten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie de­monstrativer Beifall des Abg. Strolz.)

Genau deshalb haben wir ja auch die Gesundheitsreform auf den Weg geschickt, Herr Kollege Strolz. (Abg. Strolz: Der Rechnungshof ist nicht zufrieden damit!) – Das weiß ich, aber wir haben die Gesundheitsreform auf den Weg geschickt, und Sie beziehen sich in Ihrem Antrag ja auch darauf, dass Sie das auf der einen Seite durchaus positiv sehen, bemängeln aber auf der anderen Seite dann sofort, dass die Frau Bundesminis­terin die Strukturreform nicht vorantreibt.

Da möchte ich schon, mit aller Wertschätzung den Kollegen der NEOS gegenüber, noch einmal in Erinnerung rufen: Frau Bundesministerin Oberhauser ist seit 52 Ta­gen – ich glaube, das stimmt jetzt – im Amt, und selbst wenn sie Tag und Nacht arbei­tet und auch während sie mit dem Hund spazieren geht noch über die Gesundheits­politik in Österreich nachdenkt, ist es nicht möglich, in dieser kurzen Zeit alles umzu­setzen, was notwendig ist. Nicht einmal Frau Bundesministerin Sabine Oberhauser schafft das, Herr Kollege Strolz. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Ich habe mir einige Kritikpunkte Ihrer Dringlichen Anfrage angeschaut und möchte nur auf ein paar eingehen.

Sie haben als einen Kritikpunkt geschrieben, dass es nur ein Konzept ist, die neue Ver­sorgungsform im niedergelassenen Bereich zu etablieren, und dass längst nicht außer Streit gestellt ist, dass das alle wollen.

Ich sehe das völlig anders. Ich denke, mit der Zielsteuerung, die ja auch Teil der Ge­sundheitsreform ist, gibt es erstmals auch eine Abstimmung zwischen Krankenanstal­ten und niedergelassenem Bereich. Das wird den Patientinnen und Patienten hundert­prozentig nützen, und das ist auf den Weg geschickt. Man muss dem einfach ein biss­chen Zeit geben. Und wie, Herr Kollege Strolz, soll es denn sonst gehen als dadurch, dass man alle Partner an einen Tisch holt, wie es Bundesminister Stöger gemacht hat? Das ist 2014 auf die Reise geschickt worden, und jetzt muss man dem einfach auch ein bisschen Zeit geben. – Das ist ein Punkt.

Sie wissen auch, dass mit der Artikel-15a-Vereinbarung – davon bin ich auch über­zeugt – begonnen worden ist, auch in die Strukturen einzugreifen und die Strukturen ein wenig zu verändern. Ein Auflösen des Föderalismus sicher nicht, aber dass man sich die Strukturen anschaut und schaut, wo es am besten angesiedelt werden kann, das ist ganz sicher auch mit dieser Gesundheitsreform auf den Weg geschickt worden.

Sie bemängeln weiters – das hat die Frau Bundesministerin heute schon angespro­chen –, dass es bei den Best Points of Service je nach regionaler Gegebenheit unter­schiedliche Best Points of Service geben soll.

Dazu möchte ich auch nur sagen, Herr Kollege Strolz und Herr Kollege Loacker: Da­rüber bin ich sehr froh. Ich denke, es ist verantwortungsvolle Politik, zu schauen: Was braucht man in der Region? Es kann ja nicht sein, dass man zentralistisch sagt, überall braucht man das Gleiche. Es ist ja auch Teil dieser Zielsteuerung, dass man mit den Partnern vor Ort spricht, wo denn die Best Points eingerichtet werden. Ich glaube, auch da ist es in Ordnung, dass man dieser Strukturreform ein wenig Zeit gibt.

Und ich muss da schon eine Frage stellen: Sie schreiben – und Sie kritisieren das –, dass es keine Grundsatzentscheidung gibt, wo diese Best Points of Service angeboten


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werden. In Ihrem Forderungskatalog schreiben Sie aber, dass es eine Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in der Neuausrichtung des Systems geben soll.

Also: Alle BürgerInnen soll man einbinden, aber die Partner, die dafür verantwortlich sind, soll man nicht einbinden und sich dafür die entsprechende Zeit geben?! – Das ist für mich ein Widerspruch. Wir können ja noch einmal darüber diskutieren, wie Sie das wirklich gemeint haben.

Damit ich nicht zu lang werde: Ich hätte noch zusammengeschrieben, was das part­nerschaftliche Zielsteuerungssystem eigentlich bedeutet, nämlich dass man sich wirk­lich Ziele und Maßnahmenkataloge angeschaut hat, dass man sich strategische Ziel­setzungen gemeinsam überlegt hat, operative Maßnahmen, natürlich auch ein Moni­toring, das so wichtig ist – wenn man ein neues System auf die Reise schickt, muss man es auch kontrollieren. Und auch das ist angesprochen worden, das gibt es ja: Alle zentralen Dokumente werden auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht, wo man sich als Bürgerin, als Bürger, aber auch als Leistungserbringer und Leistungserbringerin immer informieren kann und genau weiß, wo denn die Sys­temreform genau steht.

Ich bin überzeugt davon, mit Bundesministerin Oberhauser werden wir diese Gesund­heitsreform gut ins Ziel bringen. Davon bin ich wirklich überzeugt!

Es ist unser Ziel, ein solidarisches, inklusives Gesundheitssystem auch in Zukunft auf­rechtzuerhalten. Aber ich bitte alle darum, dass man der Reform und auch der Mi­nisterin ein wenig Zeit lässt. Das ist schon auch in der Politik, wo man immer schon Antworten braucht, wenn noch gar keine Fragen gestellt sind, wichtig.

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir gemeinsam an einem guten Gesundheitssystem weiterarbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

16.46


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Univ.-Prof. Dr. Töchterle. – Bitte.

 


16.46.30

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministra! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dringliche Anfrage hat zumindest ein Gutes: Sie zeigt in ihrer Inhomogenität und Disparatheit, dass die Gesundheits­politik wirklich ein multidimensionales Feld ist, das viele Disziplinen betrifft, und dass es nahezu unmöglich ist, den hier geäußerten Wunsch zu erfüllen, nämlich nach einer Re­form aus einem Guss und einem Zusammenführen aller Stränge. Das ist also ein un­erfüllbarer Wunsch.

Die Dringliche Anfrage insinuiert allerdings viele Schwächen, die es im österreichi­schen Gesundheitssystem in dieser Dichte überhaupt nicht gibt. Es ist – da stimme ich mit vielen Vorrednern überein – eines der besten der Welt, und zwar in vielen Berei­chen:

Wir haben eine exzellente medizinische Forschung. Unsere Medizinischen Universitä­ten liefern Forschungsergebnisse, die international hoch beachtet sind und in der gan­zen Welt rezipiert werden.

Diese Spitzenforschung schlägt sich auch in einer Spitzenbehandlung nieder, und zwar – und das ist etwas Besonderes in Österreich – für jeden Menschen. Auch ein Obdachloser hat bei uns Anspruch darauf und kann damit rechnen, lege artis behan­delt zu werden. Das ist wirklich einmalig in Österreich.

Die drohenden Knappheiten, die da immer an die Wand gemalt werden, kann ich jetzt mit Zahlen widerlegen. Da erspare ich Ihnen, Frau Ministra, auch ein bisschen Arbeit.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 161

Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein wollte Zahlen wissen – ich habe Zahlen. Man kann sie auch nachlesen. Es gibt das Statistische Taschenbuch des Wissenschaftsministe­riums – ich habe das von 2013 hier, das habe noch ich selber herausgegeben. Ich habe aber die neuesten Zahlen der Medizinstudium-Abschlüsse von 2012/2013 – von 2013/2014 liegen sie noch nicht vor –:

Da hat die MedUni Wien 748 Abschlüsse, die Uni Graz 452, die Uni Innsbruck 341. Das sind insgesamt 1 541 Abschlüsse. Im Jahr davor waren es ein bisschen mehr. Zu diesen Abschlüssen kommen noch einige aus der Paracelsus Medizinische Privatuni­versität in Salzburg, die jedes Jahr 50 Studienanfänger aufnimmt. Und künftig werden noch die Abschlüsse aus Linz dazukommen, wo wir auf 300 Anfängerplätze ausbauen.

Wir haben insgesamt in Österreich 19,9 Abschlüsse pro hunderttausend Einwohner. Das ist Europaspitze! Das nächstbeste Land, weit hinter uns, ist Dänemark mit 16,8 Abschlüssen auf hunderttausend Einwohner.

Wir haben aber nicht nur die weitaus größte Zahl an Abschlüssen (Abg. Strolz: Aber es gehen viele ins Ausland! Das wissen Sie!) – dazu komme ich gleich –, wir haben auch die weitaus größte Zahl an Ärzten auf tausend Einwohner, nämlich 4,8. Das nächstbeste Land, wo man die Zahlen genau sagen kann, ist Norwegen mit, glaube ich, 4,1. Und dann kommen Deutschland, Schweiz, Schweden – die sind schon unter 4. Also wir haben hier exzellente Zahlen, und ein Mangel ist nicht zu befürchten. Er ist nur dann zu befürchten – und jetzt komme ich auf den Einwand zu sprechen –, wenn es uns nicht gelingt, a) diese Absolventen im Lande zu halten und b) sie so zu ver­teilen, dass alle Bevölkerungsschichten und auch alle Siedlungsräume in den Genuss dieser Ärztedichte kommen.

Das ist unser Problem, und da habe ich ein ganz konkretes Anliegen, Frau Ministra: Sie wissen, da gibt es viel zu tun, und Sie wissen auch, was es zu tun gibt. Etwas, was es ganz dringend zu tun gibt, ist, dass wir endlich die Frage der Hausapotheken für niedergelassene Ärzte liberalisieren. Es ist unzumutbar, dass Ärzte solche Hausapo­theken nicht mehr führen können, wenn in gewisser Nähe eine andere Apotheke ist. Im ländlichen Raum müssen die Menschen, die ein Medikament verschrieben bekommen haben, vielleicht übers Wochenende warten, bis die Apotheke wieder öffnet, oder ein öffentliches Verkehrsmittel benützen und eine lange Fahrt auf sich nehmen, um zu einem Medikament zu kommen. Diese Regelung gehört liberalisiert. (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Es muss jeder Arzt die Möglichkeit haben, eine solche Hausapotheke zu führen, dort, wo es einfach sinnvoll ist. Ich bitte Sie ganz dringend, in diese Richtung Druck zu ma­chen, auch bei den Verhandlungen zwischen den Kammern, die diesbezüglich laufen. Da ist die Politik gefordert. Das dürfen wir nicht den Kammern alleine überlassen.

Ansonsten, denke ich, ist das österreichische Gesundheitssystem gut. Seine Stärken müssen wir bewahren und seine Schwächen müssen wir reformieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.51


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karls­böck. – Bitte.

 


16.51.21

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist ein wichtiges – und Sie hatten ja in der letzten Zeit, in dieser Legislaturperiode schon ein paarmal die Möglichkeit, hier da­rüber zu diskutieren –, deshalb bin ich auch dem Kollegen Loacker dankbar für diese Anfrage, denn man kann ein so komplexes Thema nicht in den üblichen kurzen Rede-


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beiträgen von zwei, drei Minuten abhandeln. Man kann es auch nicht in zehn Minuten abhandeln, oder wie Sie in 20 Minuten, aber man kann doch ein paar Schwerpunkte herausnehmen.

Ich bin auch froh über eine sachliche Diskussion, die heute geführt wird. Sachliche Dis­kussion heißt aber nicht, dass wir nicht auch Kritik üben möchten an gewissen Pas­sagen. Das Thema, wie gesagt, ist wichtig. Wir sehen auch in jedem Ranking, dass die Menschen meinen, dass Gesundheit für sie das Wichtigste ist, ebenso wie alles, was damit zusammenhängt. Die Tradition unseres Systems, der freie Zugang zu Ärzten, das Kassensystem, der Zugang zu den Krankenhäusern und alle diese Dinge sind den Patienten unglaublich wichtig und teuer. Wir müssen daher alle gemeinsam danach trachten, das aufrechtzuerhalten.

Aber wir wissen auch, sehr geehrte Frau Minister, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir einige Dinge hier sehr kontrovers sehen. Wir haben unlängst im Nationalrat eine Gesundheitsreform – eine sogenannte Gesundheitsreform – beschlossen, und wir haben auch von Ihnen jetzt in der Anfragebeantwortung ein paar Zahlen gehört – und ich hoffe, ich habe diese jetzt richtig mitgeschrieben –: Hinsichtlich des Kostendämp­fungspfades heißt es, es waren ungefähr 3 Milliarden Euro, die die Krankenkassen ein­gespart haben. Und als Detail haben Sie genannt: 480 Millionen € bei den Ärzten, bei den Instituten 121 Millionen, bei Heilmitteln 219 Millionen und bei Medikamenten unge­fähr 2 Milliarden. Das ist doch ein ordentlicher Brocken.

Jetzt fragt man sich: Wir alle wissen doch, und die Patienten wissen es schon lange, dass wir in Form langer Wartezeiten, in Form langer Anfahrtswege, durch Leistungs­kürzungen – und ja, die haben wir, diese Leistungskürzungen, selbst wenn es dabei nur darum geht, dass die Wartezeiten in unserem System lang sind – einen Mangel ha­ben, und wir wissen auch, dass wir einen Ärztemangel haben. Ich komme dann noch darauf zurück.

Die Krankenkassen sind kein Sparverein, Frau Minister und sehr geehrte Damen und Herren! Wenn die Krankenkassen tatsächlich so viel eingespart haben und über das Ziel geschossen haben, dann muss man das begrüßen – Sparsamkeit ist zu begrü­ßen –, aber wir lehnen doch ab, dass bei den Leistungsangeboten gekürzt wird, son­dern wir wollen das eher in den Strukturen sehen.

Und wir wollen endlich, dass die Krankenkassen zusammengelegt werden! Das ge­nannte Ergebnis kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir durch eine Zusammen­legung eine Hebung des Potenzials in erheblichem Maße bewirken könnten.

Wir brauchen auch mehr niedergelassene Ärzte, vor allem in der Peripherie. Alle diese Dinge brauchen wir. Das heißt, wir brauchen auch mehr Kassenplanstellen.

In der Zahnmedizin sieht die Situation so aus, dass wir immer noch erhebliche Selbst­behalte haben und einen Leistungskatalog. Das ist ein Katalog, der jene Leistungen aufzählt, die der Patient auf Krankenkassenkosten bekommt, und mit dem wir Zahn­ärzte – ich bin selber Zahnarzt – arbeiten dürfen. Da sind wir in der medizinischen, in der zahnmedizinischen Steinzeit der fünfziger Jahre, denn aus diesen stammt dieser Vertrag.

Herr Kollege Spindelberger, Sie haben gesagt, Sie sind nicht für Leistungskürzungen, sondern für Effizienz. – Da sind wir durchaus einer Meinung; vollkommen klar. Es hat nur gerade – das ist ganz aktuell, und ich darf das erwähnen – Frau Kollegin Belako­witsch ein E-Mail bekommen von einem Herrn E., der da mitgeschrieben hat und ge­meint hat, dass die Facharztwartezeit von zwei Stunden in Österreich ein Blödsinn sei. – Ja, das ist eine falsche Interpretation. Gemeint war natürlich: Facharzt im Kran­kenhaus, wenn er eingeliefert wird. – Die Realitäten hat er aufgeschrieben: Er selber


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hat bei einem Facharzt neun Wochen auf einen neurologischen Termin gewartet, auf eine MRT acht Wochen, auf einen orthopädischen Termin zwölf Wochen.

Das sind doch Alarmzeichen, meine Damen und Herren, und da müssen wir schlicht­weg den Dingen auf den Grund gehen. Wir alle wissen ja, wo die Gründe dafür liegen: Wir haben in diesem System leider einen eklatanten Ärztemangel. Und es ist über­haupt nicht einzusehen, dass es in Österreich zwar begehrt ist, Medizin zu studieren, aber nicht begehrt ist, hier als Arzt zu arbeiten. Es ist absurd, meine Damen und Herren, dass wir die jungen Leute davon abhalten, hier zu arbeiten. (Zwischenruf des Abg. Spindelberger.)

Restriktive Zugangsbeschränkungen müssen wir überdenken – das ist jetzt auch nicht Ihre Baustelle. Es muss Schluss sein mit Kommissionen und mit Arbeitsgruppen. Dis­kussionen, die alles zerreden, haben wir genug gehabt. Wir müssen den Problemen ein Ende setzen. Aussitzen ist auch kein Lösungsansatz. Die Schwachstellen sind klar benannt, Lösungsmodelle sehen wir ebenfalls.

Und weil wir heute auch über Ebola gesprochen haben, möchte ich Sie, auch für mor­gen, in aller Kürze an etwas erinnern und etwas fragen: Wir haben in Österreich keine L4-Labors und auch keine L4-Stationen, die für die Behandlung dieser Hochrisikopa­tienten unumgänglich wären. Für zwei bis drei Patienten haben wir natürlich die Res­sourcen, und da muss sich auch keiner Sorgen machen, aber wenn es dann darüber hinausgeht, haben wir die nötige Infrastruktur, die international für solche Krisensitua­tionen vorgeschrieben worden ist, nicht. Da würde ich von Ihnen morgen, wenn Sie dann auch über Ebola sprechen wollen, doch gerne die eine oder andere Antwort be­kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.56


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


16.56.53

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Viel­leicht anschließend an den Kollegen und seine Ausführungen betreffend die langen Wartezeiten – und das wollte ich auch in Richtung von Kollegin Königsberger-Ludwig sagen –: Bei bestimmten Untersuchungen, MRT-Untersuchungen zum Beispiel, wenn man einen Erstbefund hat, der irritierend ist, wo man Angst hat, wo man wartet, ist es mittlerweile ja so, dass es oft zu so langen Wartezeiten kommt, dass es einfach nicht mehr einzusehen ist, weil es dabei auch um eine psychische Belastung geht und weil das dringend abgeklärt gehört.

Und wenn wir darüber reden, dass wir ein Solidarsystem haben und dieses auch bei­behalten wollen, dann müssen wir aber auch alles daransetzen. Mittlerweile ist es nämlich so, dass es gerade bei solchen Untersuchungen, wie ich sie jetzt genannt ha­be, auseinandergeht zwischen denen, die es sich leisten können, zwischen jenen, die gute Kontakte und Beziehungen haben und schneller zu einer Untersuchung kommen, und denen, die einfach außen vor sind. Insofern müssen wir alle alles daransetzen, dass wir – und es wurde jetzt viel gesprochen über Strukturen, über das System, über alles, was reformiert gehört – dort ansetzen, wo es nicht direkt um die Leistungen am Menschen geht. Das ist das Wesentliche, und darauf wollte auch meine Kollegin Eva Mückstein hinweisen.

Ich wollte eigentlich über einen anderen Punkt in der Dringlichen Anfrage sprechen, nämlich über den, wo es um die Schnittstelle zwischen Pflege und Gesundheit geht. Es ist schade, dass der Herr Minister – und insofern war es ja vorhin ein schönes Bild: der für Pflege zuständige Minister neben der für Gesundheit zuständigen Ministerin – jetzt


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nicht mehr da ist, denn wäre er anwesend, hätten wir diese Schnittstelle schneller aus­machen können. Und diese sollten wir auch öfter ausmachen, weil sie sehr relevant ist.

Ich möchte das nur anhand eines Beispiels aus meiner privaten Umgebung vor Augen führen, nämlich des Beispiels meiner Großmutter, die schwer dement war, die so de­ment war, dass es darum ging, sie medikamentös einzustellen. Das ist dann im Rah­men eines Aufenthalts in der Geriatrie erfolgt, und aus dieser Geriatrie ist meine Groß­mutter leider nicht mehr herausgekommen, weil sie nach dem Aufenthalt dermaßen hospitalisiert war und aufgrund der Ortsveränderung einen solchen Schock gehabt hat, dass sie irgendwann dann direkt von dort ins Pflegeheim gekommen ist.

Worauf möchte ich damit hinaus? – Nämlich darauf – und es gibt viele Berichte, nicht nur den Demenzbericht, die darauf hinweisen, und auch der Rechnungshof und viele Expertinnen und Experten weisen darauf hin –, dass es genau diese Schnittstellen zwi­schen intra- und extramuraler, wie es in der Fachsprache heißt, Pflege und Gesund­heitsversorgung nicht gibt, also zwischen dem, was in den eigenen vier Wänden pas­siert, und dem, was dann im Spital, im Pflegeheim oder sonst wo geschieht.

Es gibt keine ambulante Einstellung von Medikamenten – in dem Fall für meine Groß­mutter. Es gibt keine Beratung – für meine Eltern, die hätten wissen müssen, was man in dem Fall vielleicht besser hätte tun können. Es gibt dieses – man nennt es in der Fachsprache so – Case- und Care-Management nicht, aber wir wissen, dass das drin­gend notwendig wäre.

Es wäre schön, wenn wir uns gemeinsam über diesen Bereich und über diese Schnitt­stellen, über diese Übergänge zwischen Pflege und Gesundheit, wie das auch in der Anfrage anklingt, viel mehr Gedanken machen, nämlich im Sinne von dem, dass Men­schen länger gesund bleiben, auch länger zu Hause bleiben können und dort besser versorgt sind. Es gibt immer wieder die Idee, dass es so etwas gibt wie ein Family-Nursing-System, also Schwestern, die vor Ort sind, oder Pfleger, die vor Ort sind und sich die PatientInnen oder pflegebedürftigen Menschen anschauen und nachschauen, was diese brauchen.

Der Demenzbericht, aber auch der Rechnungshof hat festgestellt, dass es keine ent­sprechenden Behandlungspfade gibt, dass es in dem Zusammenhang keine Therapie­leitlinie gibt. Ich glaube, gerade dieser Bereich ist extrem wichtig, und der fehlt mir vollkommen in der Diskussion, weil es offensichtlich zwischen Sozialministerium und Gesundheitsministerium – insofern war das Bild vorhin so schön – einen „gap“ gibt, al­so einen Spalt, den wir schließen und auf den wir hinschauen sollten.

Ein Wort noch – das kommt auch in der Anfrage vor – zu den Pflegeberufen: Auch da halte ich eine hochwertige Ausbildung für notwendig, und da warte ich auf eine Antwort aus dem Gesundheitsministerium, denn da sind Sie die zuständige Ministerin: Wie sieht es aus mit einer qualitativ hochwertigen Pflegeausbildung? – Wir haben zwar ein System von verschiedensten Pflegearten und PflegerInnen, von der Heimpflege über die Fachhochschulausbildung bis zur Pflegewissenschaft, aber es gibt dazwischen, im gehobenen Bereich in der Pflege, viel zu wenig, und da brauchen wir eine entspre­chende Ausbildung.

Wir brauchen aber auch eine Wertschätzung der Pflegerinnen und Pfleger in diesem Land, denn der Pflegeberuf ist, wie wir alle wissen, extrem anstrengend, psychisch wie physisch, und er gehört unterstützt, und zwar nicht nur in der Ausbildung, sondern dann auch in der Bezahlung. – Danke. (Beifall bei den Grünen)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 165

17.02


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Klubobfrau Dr. Nachbaur zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


17.02.22

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Wir haben zweifellos ein gutes, aber ein viel zu teures Gesundheitssystem, für das wir ungefähr 11 Prozent des BIP ausgeben. Andere Staaten in Europa, die man mit Österreich vergleichen kann, geben ungefähr 9 Prozent des BIP aus – und jedes Prozent mehr heißt 3 Milliarden € mehr an Kosten.

Österreich ist Spitalseuropameister, was die Betten anlangt, und daher sagen wir ganz klar, wir müssen dieses wuchernde Spitalswesen zugunsten der niedergelassenen Ärz­te ganz klar einschränken. Es wird ständig von Bettenabbau gesprochen, dabei werden laut jüngsten Studien – im Gegenteil – weitere Betten aufgebaut. Stationäre Medizin ist sehr teuer und eigentlich überhaupt nicht dafür ausgelegt, die Patienten dort ständig in den Ambulanzen zu versorgen, die doch viel besser bei einem niedergelassenen Arzt aufgehoben wären. Die Ambulanzen verschlingen Unmengen von Geld und tragen zur Landflucht bei. Die Menschen am Land brauchen aber eine ordentliche Infrastruktur, und das heißt auch: den Arzt am Land. (Beifall des Abg. Strolz.)

Die Gesundheit muss Bundeskompetenz sein, und, wie der Rechnungshof richtigerwei­se gesagt hat, Einnahmen und Ausgaben müssen aus einer Hand kommen. Das gilt grundsätzlich für unsere ausgabefreudigen Länder – nicht nur im Gesundheitswesen –, denn die Länder greifen immer in die Taschen des Bundes, die sich von magischer Hand zu füllen scheinen. Diese Magie, sehr geehrte Steuerzahler, heißt aber nichts an­deres, als dass die Steuerzahler wie immer zur Kasse gebeten werden. Deshalb sagen wir, diese eigenartige Mischung von einem Einnahmenzentralismus und Ausgabenfö­deralismus muss endlich bereinigt werden! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Hable.)

Die Einnahmen und die Ausgaben und die damit zusammenhängende Verantwortung, das darf nicht völlig voneinander entkoppelt sein. Die Länder müssen gewisse Steuern selbst einnehmen können – und dann schauen wir einmal, in welchen Kilometerabstän­den sie dann ihre Krankenhäuser nebeneinander hinbauen. (Beifall beim Team Stro­nach sowie des Abg. Hable.)

Um die niedergelassenen Ärzte zu stärken, müssen wir – so wie im Übrigen überall in Österreich – Bürokratie abbauen und das freie Unternehmertum stärken: in diesem Fall das freie Unternehmertum erlauben, denn nur so kann man zukünftig die Versorgung am Land sicherstellen.

Für Ärzte muss es erlaubt sein, dass sie für ihre Praxen die beste Rechtsform aus­wählen – möglicherweise wollen sie die Form eine GmbH wählen –, jeder Arzt muss sich seine Mitarbeiter auch selbst aussuchen können, genauso wie es möglich sein muss, dass er sich einen Geschäftsführer einstellt, der dann für ihn die Abrechnungen macht. Und es müssen auch Ärzte bei Ärzten angestellt werden können.

Ich habe mich sehr gewundert, als ich bei den Recherchen gemerkt habe, dass Ärzte beispielsweise nicht die Rechtsform einer GmbH für ihre Praxis wählen können. Der Grund, sehr geehrte Damen und Herren, ist ganz einfach – nämlich typisch österrei­chisch –: Wenn sie die Rechtsform der GmbH wählen, sind Sie automatisch Mitglied in der Wirtschaftskammer, sonst sind sie in der Ärztekammer. Das heißt, dieses starre Kammersystem bedeutet eigentlich (Abg. Obernosterer: Das ist aber ein gutes Sys­tem!), dass zum Nachteil der Patienten und zum Nachteil der Bevölkerung gehandelt wird (Abg. Obernosterer: Das ist aber ein gutes System!) – und das ist kein gutes System. (Beifall beim Team Stronach.)

Man erwartet, dass Ärzte Leben retten, Herr Obernosterer, aber die Politik traut Ihnen nicht zu, dass sie für ihre Praxis die richtige Rechtsform wählen. Das finde ich einiger­maßen absurd.


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Nur ein hoher Grad an unternehmerischer Freiheit und ein deutlich reduzierter Verwal­tungsaufwand garantieren individuelle Therapie und gute Medizin, denn nur in der Frei­heit gibt es Wettbewerb – und fairer Wettbewerb heißt immer Qualitätssteigerung.

Der niedergelassene Arzt muss endlich als vollverantwortlicher Mediziner anerkannt werden. Er kennt seine Patienten und soll sich nicht vom Chefarzt in der Gebietskran­kenkasse vorschreiben lassen müssen, wie er seine Patienten zu behandeln hat, zu­mal dieser Chefarzt einen Patienten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nie gesehen hat – und auch nie zu Gesicht bekommen wird. Die Krankenkassen machen oft ganz unterschiedliche Vorgaben. Man könnte da fast Willkür vermuten.

Wir müssen dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem langfristig finanzierbar bleibt, dass für die Menschen die optimale Versorgung sichergestellt werden kann – und zwar auch und insbesondere am Land. Das System muss viel effizienter werden, wir müs­sen kostengünstiger arbeiten und wir müssen schauen, dass die Menschen länger ge­sund leben. (Ruf bei der FPÖ: Ja, genau!) Das geht nur durch weniger Bürokratie, durch mehr Freiheit und durch mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Men­schen. Das gilt im Übrigen nicht nur für unser Gesundheitssystem, sondern für das ganze Land. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

17.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.08.14

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich völlig un­bestritten, dass man ein Gesundheitssystem nicht von heute auf morgen umkrempeln kann. Das wollen auch wir NEOS nicht. Es ist ja völlig wahnwitzig zu glauben, dass wir so weit von Realpolitik entfernt sind. (Abg. Schönegger: Na ja, na ja!)

Ja, es sind viele Schritte auf den Weg gebracht worden, aber über ein Thema, Herr Kollege, wurde bis jetzt nicht gesprochen beziehungsweise wurde darüber gesprochen, aber man hat sich nicht drübergetraut – mit Ausnahme von Christoph Leitl, der das vor dem Sommer wieder angesprochen hat –, und das ist die Frage der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger.

Es ist durchaus eine aktuelle Diskussion, weil wie der Kollege ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Jetzt müssen wir das wieder diskutieren. Ja, genau dieser Meinung sind wir: Genau das müssen wir wieder diskutieren, und deswegen machen wir die Anfrage. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Kollege Franz hat darauf hingewiesen, dass ja heute auch im „Standard“ anlässlich der Neuübernahme durch Peter MacDonald als Chef des Hauptverbandes vorgerechnet wurde, dieser übernimmt sanierte Kassen. Der „Standard“ rechnet vor: 1,25 Milliarden €, diese Sanierung ist durch Steuergeld geschehen – durch Steuergeld bitte! Das heißt, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben letztlich die Kassen saniert. Das Pro­blem ist aber, diese Steuerzahler sind ausgequetscht, und deshalb müssen wir sehr wohl hier weitere Schritte setzten. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Nachbaur.)

Die Prognosen sind nicht rosig. Der Kassenstrukturfonds läuft aus, die Mehrwertsteuer auf Medikamente wird nur im tatsächlichen Ausmaß rückvergütet. 2016, schreibt der „Standard“, droht wieder ein Finanzloch von 161 Millionen €, und gleichzeitig gibt es neue Belastungen, wie zum Beispiel jetzt durch die Gratis-Zahnspange, das muss man einfach erwähnen.

Gleichzeitig schlummern, wie Sie heute in der Antwort erwähnt haben, Rücklagen im Wert von 2,4 Milliarden € – zwar nicht in allen Kassen, aber in einigen Kassen. Da stel-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 167

le ich mir schon die Frage, warum wir nicht über die Struktur der Sozialversicherungs­träger in Österreich reden. Man kann natürlich an kleinen Rädchen drehen, aber unser Ansatz ist, dass dieses Land größere Strukturreformen braucht, und dies betrifft selbst­verständlich auch den Bereich der Sozialversicherungsträger.

Ich erzähle Ihnen etwas: Ich war im Sommer sehr viel in Wien auf der Straße unter­wegs und habe dabei eine Dänin getroffen, mit der ich geplaudert habe. Sie hat mir gesagt, dass sie nicht versteht, wieso es in Österreich so viele verschiedene Sozialver­sicherungsträger gibt. In Dänemark war das früher auch der Fall. Die genaue Zahl konnte sie mir nicht sagen – ich werde am Schluss dazu kommen. Heute gibt es in Dä­nemark selbstverständlich nur noch eine öffentliche Kasse. Diese Utopie existiert also in anderen Ländern, die gar nicht so weit entfernt sind – worauf übrigens auch Matthias Strolz im Bildungsbereich immer hinweist.

Das Problem ist, dass das System unfair ist, denn die Kriterien für die Einzahlung in die verschiedenen Sozialversicherungsträger sind zwar für alle gleich, aber die Leistungen sind nicht die gleichen. Es kann doch, bitte, nicht sein, dass Berufsstand und Bundes­land darüber entscheiden, welche Leistungen ich tatsächlich bekomme. Sie wissen, wie unterschiedlich die Leistungskataloge der Krankenkassen sind, und dann sagen Sie mir, das ist fair?! (Abg. Strolz: Das ist ungerecht!)

Es wurde erwähnt, man müsse auf regionale Bedingungen und Besonderheiten Rück­sicht nehmen. – Ja, sicher, aber es kann doch nicht sein, dass die regionale Besonder­heit darin liegt, dass beispielsweise Blutabnahmen bei Ärzten in Vorarlberg anders ab­gegolten werden als in Wien. Das kann es wirklich nicht sein und das ist auch falsch verstandener Föderalismus. (Beifall bei NEOS und Team Stronach.)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Mag. Gerald Loacker und Kollegen be­treffend Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der die mittelfristige Zusammenlegung der aktuell 22 Sozial­versicherungsträger zu jeweils nur einem Träger der Krankenversicherung, Pensions­versicherung und Unfallversicherung normiert und dabei auch die Krankenfürsorgean­stalten berücksichtigt.“

*****

Noch einmal: Hier geht es nicht um eine Reform von heute auf morgen, das ist uns vollkommen klar, sondern es geht darum, dass wir uns eine Strategie wünschen und überhaupt einmal das Bekenntnis: In diese Richtung wollen wir gehen.

Ich sage ich Ihnen etwas zu Dänemark – wir haben das recherchiert –: Wissen Sie, wie viele Kassen es gab?! – Um 1900 herum gab es über 1 300 Kassen. 1960 gab es 18, und jetzt gibt es nur noch eine. Es ist also möglich. – Danke. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Ehmann: Und Private? – Abg. Meinl-Reisinger – auf dem Weg zu ihrem Sitz­platz –: Eine öffentliche!)

17.13


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Meinl-Reisinger einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 168

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Mag. Gerald Loacker und Kollegen be­treffend Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend "Echte Strukturreformen und völlige Transparenz für ein enkelfittes Gesundheitssystem"

Die Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger auf Grundlage berufsständi­scher Merkmale entstammt einer Zeit, in der eine solche strikte Trennung der Berufs­gruppen noch sinnvoll erschien. Die gegenwärtige Wirtschaftsstrukturen und damit ver­bundenen Arbeitswelten stehen aber in einem krassen Widerspruch zu dieser Organi­sationslogik. Eine Individualisierung der Erwerbstätigkeitsformen führt immer weiter zu einem Verwischen der Grenzen zwischen klar selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeiten. Auch flexibel nebeneinander ausgeübte Erwerbstätigkeiten sowohl selbst­ständiger als auch unselbstständiger Art führen zu Mehrfachversicherungen. Wie aus der Anfragebeantwortung 1730/AB vom 25.8.2014 hervorgeht, gibt es in Österreich be­reits 110.414 sowohl selbstständig als auch unselbstständig beschäftigte Versicherte oder auch Pensionsbezieher_innen, die mehrfachversichert sind, was eine Steigerung von rund 12% gegenüber 2009 bedeutet. Der Anstieg ist besonders hoch bei Pen­sionsbezieher_innen, die auch noch als Erwerbstätige versichert sind (+34,4% gegen­über 2009).

Der bürokratische Aufwand, der hinter solchen Mehrfachversicherungen steckt, ist nicht nur für das Sozialversicherungssystem, sondern insbesondere für die Mehr-fach­versicherten und betroffenen Unternehmen enorm und kann zu zusätzlichen - auch fi­nanziellen - Belastungen aufgrund von Nachzahlungen durch GPLA-Prüfungen und da­mit verbundenen Umqualifizierungen führen, wenn für einen bereits versicherten Zeit­raum nachträglich Beiträge an einen anderen Versicherungsträger bezahlt werden müssen. Auch in den verschiedenen Sozialversicherungsträgern fallen durch Beitrags­rückzahlungen und Koordinationsbedarf mit anderen Sozialversicherungsträgern hohe Kosten an, etwa bei der mehrfachen Auszahlung von Transferleistungen an Versicherte.

Ein weiterer Gesichtspunkt, der aufzeigt, dass die bestehende Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger nicht mehr zeit- und sachgemäß ist, ist jener der unter­schiedlichen Leistungserstattung der Sozialversicherungsträger an ihre Versicherten. Es ist nicht verständlich, weshalb verschiedene Berufsgruppen für dieselbe medizini­sche Behandlung unterschiedliche Beiträge und Selbstbehalte bezahlen und darüber hinaus dieselbe Leistung des behandelnden Arztes unterschiedlich vergütet wird. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es weiters nicht erklärlich, weshalb eine Angleichung der Leistungen für alle Versicherten nicht auch ein Ziel der Sozialversicherungsträger dar­stellt. Durch diese unterschiedlichen Leistungskataloge ergeben sich nicht nur Unge­rechtigkeiten, sondern auch indirekte Kosten durch mehrfache Verhandlungsstrukturen in den Sozialversicherungen.

Dass ein einheitlicher Leistungskatalog z.B. auch im Zuge einer Zusammenlegung ver­schiedener Sozialversicherungsträger möglich ist, hat die Fusion der Pensions-versi­cherungsanstalten von Angestellten und Arbeitern gezeigt. Was bei dieser Fusion lei­der nicht in ausreichendem Maße geschah, waren entsprechende Anpassungen in der Organisationsstruktur, sodass in adäquatem Maße Personalstellen (und -kosten) ein­gespart worden wären. Die Gründe für die nicht erreichten Einsparungsmöglichkeiten sind aus dem Rechnungshof-Bericht (Reihe Bund 2007/8) ersichtlich: "Das angeführte Einsparungsziel in Höhe von 10% des Verwaltungs- und Verrechnungsaufwandes war


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betragsmäßig und hinsichtlich des Zeitrahmens ungenau definiert. Der aus dem kurzen Übergangszeitraum von einem Jahr resultierende Zeitdruck führte zu einer Reihe von Planungs- und Durchführungsmängeln." Die Erfahrungen aus der Fusion dieser Pen­sionsversicherungsanstalten könnten für weitere Zusammenlegungen genutzt werden. Insbesondere auf längere Übergangsfristen und eine entsprechend flexiblere und am­bitionierte Personalplanung wäre hierbei Augenmerk zu legen. Insbesondere dort, wo das Leistungsrecht bereits harmonisiert ist, ergibt ein Nebeneinander von mehreren SV-Trägern in der Pensionsversicherung keinen Sinn mehr.

Die bereits genannten Gründe zeigen deutlich auf, dass die bestehende Organisations­struktur mit 22 Sozialversicherungsträgern und 17 Krankenfürsorgeanstalten gemes­sen an der Größe der Republik Österreich vollkommen aufgebläht ist und bei entspre­chender Planung enorme finanzielle Einsparungen möglich wären. Auch im Sinne einer Verwaltungsreform und des Bürokratieabbaus sind Gedanken an eine Zusammenle­gung nicht mehr von der Hand zu weisen. Bestehende Ungerechtigkeiten, sonstige an­fallende Probleme der Organisationsstruktur und damit verbundene Koordination zwi­schen Sozialversicherungsträgern sowie mit Versicherten, können wesentlich reduziert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die mittelfristige Zusammenlegung der aktuell 22 So­zialversicherungsträger zu jeweils nur einem Träger der Krankenversicherung, Pen­sionsversicherung und Unfallversicherung normiert und dabei auch die Krankenfürsor­geanstalten berücksichtigt.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


17.13.22

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte KollegInnen! Hohes Haus! Was Kollegin Beate Meinl-Reisinger dazuzusagen vergessen hat, ist die Ergänzung, wie viele private Träger es in einem solchen Land dann gibt. (Abg. Meinl-Reisinger: Wie viele gibt es? Wissen Sie es?) – Ich weiß es von Dänemark nicht, aber in Bayern gibt es 101 Krankenversicherungsträger (Abg. Meinl-Reisinger: Aber es gibt auch einen öffentlichen!) – und einen gesetzlichen, danke.

Eine Forderung der NEOS, ein leidiges Thema, ist ja immer wieder, wie Sie unschwer bemerken konnten, die Zusammenlegung der österreichischen Sozialversicherungsträ­ger. (Abg. Walter Rosenkranz: Nicht nur der NEOS! Da gibt es mehrere!)

Grundsätzlich haben wir, wie schon öfter und zu Recht gehört, eines der besten Ge­sundheitssysteme der Welt, in dem die Sozialversicherungsträger eine entscheidende Rolle spielen. Was also steckt hinter der permanenten geschlossenen Forderung der Oppositionsparteien – und damit meine ich alle (Abg. Strolz: Achtung! Der Finanzmi­nister fordert das auch!) – nach der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger unter dem Deckmantel der Kosteneffizienz? – Zu der komme ich aber noch.

Sie brauchen nicht zu glauben, dass regional Versicherte in Österreich besser betreut würden, wenn es einen einzigen Sozialversicherungsträger gäbe. Das kann ja nicht Ihr


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 170

Ernst sein! (Abg. Meinl-Reisinger: Aber Sie brauchen auch nicht zu glauben, dass sie schlechter betreut werden!)

Nun zur Kosteneffizienz: Der Verwaltungsaufwand der Sozialversicherungsträger in Österreich beträgt durchschnittlich – über alle Träger in Österreich – 2,8 Prozent, stel­lenweise sogar unter 2 Prozent. So viel zu Ihrem vermeintlich aufgeblähten System. (Abg. Walter Rosenkranz: 22 Präsidien mit Limousinen, Direktoren – Sie wissen, wie es ...!)

Würden wir dieses gute System in private Hände legen, wie es oft Ihre hintergründige Vorgehensweise zu sein scheint, würde der Verwaltungsaufwand mindestens 10 Pro­zent, aber bis zu 16 Prozent bedeuten. (Abg. Walter Rosenkranz: Sie schaffen wieder ganz neue zusätzliche Jobs, die es vorher gar nicht gegeben hat!) Das bedeutet kon­kret: Im jetzigen System erhält ein Versicherter bei 100 € Beitragsleistung über 97 Pro­zent an Leistung zurück. Im Privatsystem würde derselbe Versicherte im besten Fall 90 € an Leistung zurückbekommen.

Ich habe den Eindruck, dass die NEOS – heute vielleicht ein bisschen besser ver­steckt, aber jetzt auch wieder öffentlicher – bei ihrer Forderung eher wirtschaftliche In­teressen verfolgen (Zwischenrufe bei den NEOS), denn eine damit verbundene Leis­tungskürzung zulasten der Versicherten kann ja niemand wollen, zumindest keiner in der Sozialdemokratie, das kann ich Ihnen sagen. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Einer heute von den NEOS erwähnten APA-Meldung zufolge steht ja auch der Vorwurf im Raum, wie wir das schon gehört haben, dass zusätzliche Steuermittel für die Kas­sensanierung aufgewendet wurden. Nun zur Richtigstellung: In der Vergangenheit, was Sie jedoch vielleicht nicht wissen, weil Sie damals noch nicht im Parlament waren (Zwi­schenruf des Abg. Strolz), hat es von der Sozialversicherung gesetzlich verordnete Zu­satzleistungen gegeben, die jedoch budgetär nicht ausreichend bedeckt waren – das ist eine Tatsache –, und damit eigentlich das Defizit verursacht haben.

Der schon angesprochene dafür eingerichtete Kassenstrukturfonds hat diese Schief­lage lediglich unter strengen Auflagen für die Inanspruchnahme durch die betroffenen Sozialversicherungsträger korrigiert (Abg. Meinl-Reisinger: Mit Steuermitteln!), und das sollten Sie wissen! Damit ihrerseits politisches Kleingeld zu wechseln, ist mehr als vernachlässigbar. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Beobachtung ist, dass hier wieder einmal Sozialversicherungs-Bashing betrie­ben wird und somit wirtschaftliche Interessen gegen ein frei zugängliches, solidari­sches Gesundheitssystem gestellt werden. Es tut mir leid für die rund 25 000 Beschäf­tigten in der Sozialversicherung, die permanent – und vor allem nicht gerechtfertigt – immer wieder unter Beschuss kommen.

Daher sei Ihnen als NEOS, aber auch anderen Oppositionsparteien, ins Stammbuch geschrieben: Lieber Selbstverwaltung durch Versicherte wie bisher als hochbezahlte private Manager! (Zwischenrufe bei FPÖ und NEOS.)

Auch weiterhin sollte die e-card statt der Credit Card unseren gemeinsamen Zugang zum Gesundheitssystem sichern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Walter Rosen­kranz: Wo hat denn der schon seinen Versorgungsjob in der Tasche? – Zwischenrufe der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Strolz.)

17.17


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Fichtinger. – Bitte.

 


17.17.33

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf ein paar SchülerInnen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 171

aus dem Gymnasium Wasagasse ganz herzlich begrüßen. Herzlich willkommen! Schön, dass ihr euch für die Themen im Parlament interessiert. (Allgemeiner Beifall.)

Ich vermisse in der Dringlichen Anfrage des Kollegen Loacker ebenfalls die wirkliche Dringlichkeit. Der Abgeordnete Rasinger hat schon gesagt, dass Äpfel mit Birnen ver­mischt werden, und ich habe das Gefühl, dass auch Weintrauben dazugenommen wer­den. Sie haben zwar sicher das Regierungsprogramm genau gelesen, aber sich viel­leicht mit dem einen oder anderen Punkt nicht so gut auseinandergesetzt. Eine schrift­liche Anfrage wäre vielleicht auch ausreichend gewesen.

Ich möchte auf einige Punkte eingehen: Es wird immer wieder vom Ärztemangel ge­sprochen. In Österreich werden sicherlich genug Ärzte ausgebildet, wir haben immer­hin die zweithöchste Ärztedichte in Europa. Was wir wirklich brauchen und was ein Problem ist, das ist die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum, und ich weiß als Bür­germeisterin, wovon ich spreche.

Vor Kurzem habe ich mit einem Arzt gesprochen. Der hat mir selber gesagt, dass zwar alles gut und schön ist, sich aber auch die Ärzte eine gewisse Lebensqualität erwarten. Sie wünschen sich beispielsweise, wenn sie dort leben, alle Schulformen für ihre Kin­der, ein gutes Kulturangebot und eine gute Infrastruktur. Sie wünschen sich auch eine geregelte Arbeitszeit und natürlich einen Kassenvertrag sowie schließlich auch ein ordentliches Gehalt. Leider ist es sehr oft der Fall, dass sich Ärzte gerade aus diesen Gründen entscheiden, nach Deutschland oder in die Schweiz zu gehen, denn dort verdienen sie zumindest etwas mehr.

Eine positive Entwicklung, das möchte ich vielleicht auch anmerken, ist sicher, dass es immer mehr Frauen zu einer Ärztinnenausbildung zieht. Schwierig ist immer noch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Da ist sicherlich noch einiges zu tun, darüber brauchen wir gar nicht zu sprechen, aber Gott sei Dank gibt es da mittlerweile schon viele Möglichkeiten.

Ein Wort auch zum Thema Gesundheitsvorsorge. Die Qualität der Gesundheitsvor­sorge betrifft auch das Lebensende. Der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ist ein großes Anliegen der ÖVP. Kollegin Aubauer und Kollege Franz-Joseph Huainigg setzen sich in der neu eingerichteten Enquete-Kommission „Würde am Ende des Le­bens“ dafür ein. Meine Unterstützung ist ihnen sicher. Danke auf jeden Fall für den Ein­satz! (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend möchte ich noch sagen: Unser Gesundheitssystem ist tatsächlich ein sehr komplexes System und oft auch eine schwierige Angelegenheit. Teilweise ist es immer noch mit viel Bürokratie verbunden. Es ist sicher eine große Aufgabe und He­rausforderung, dieses System zu verbessern und Bürokratie abzubauen. Aber es ist ein gutes System, und viele Länder wären froh, wenn sie eine solche Versorgung, wie es sie in Österreich gibt, auch in ihren Ländern hätten.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir freuen uns und hoffen auch in Zukunft auf gute Dis­kussionen und eine gute Zusammenarbeit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)

17.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


17.21.28

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Zu­erst, Frau Minister, darf ich mich noch einmal für die sehr konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken. Wir sind sehr froh darüber, dass wir wieder eine Ärztin als zuständige Gesundheitsministerin haben. Ich glaube, das ist eine sehr wichtige Sache.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 172

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Dringliche Anfrage mag zwar berech­tigt sein, aber – und das haben einige Vorredner genauso gemeint – mir kommt sie so vor wie ein gemischter Salat ohne Essig. Dass das Thema wichtig ist, steht außer Fra­ge, aber in dieser Anfrage kann ich einfach nicht den Punkt, auf den es ankommt, fest­stellen. (Abg. Strolz: Das ist das Problem!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was diese Bundesregierung der Bevölke­rung verschweigt, ist folgender Umstand: Es gibt immer weniger Geld für die Behand­lung kranker und verletzter Menschen. Und vor allem im Bereich der Vorsorge gibt es eine schlechte Entwicklung. Es drohen Leistungskürzungen und noch mehr Bürokratie. Was diese Bundesregierung aber auch den Ärztinnen und Ärzten verschweigt, das sind noch mehr Bürokratie in den Ordinationen und Spitälern, noch weniger Zeit der Ärztinnen und Ärzte für die Patientinnen und Patienten und eine staatliche Bevormun­dung.

Die geplante Gesundheitsreform entpuppte sich als größtes Sparpaket des österreichi­schen Gesundheitswesens, das dieses je erlebt hat, und das geht zulasten der Patien­ten. In nur vier Jahren sollen bei den öffentlichen Gesundheitsausgaben 3,4 Milliar­den € eingespart werden. Unserem Gesundheitssystem droht eine massive Leistungs­kürzung – zulasten der Patienten, zulasten der Beschäftigten und zulasten der Ärztin­nen und Ärzte, der PflegerInnen und der Schwestern in den Spitälern!

Im Gegenzug, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden Bürokratie und Ver­waltung aufgebläht und die Verwaltungsgebäude immer größer. Auf der anderen Seite wird die Zahl der Spitalsbetten reduziert und werden Stationen gesperrt.

Das haben unser Land und unsere Menschen nicht verdient. Solche Entwicklungen lehnen wir entschieden ab! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.24


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Jar­mer. – Bitte.

 


17.24.30

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebes Publikum! Ich möchte zu­nächst einmal Ihnen, Frau Gesundheitsministerin, für die Übernahme Ihrer neuen Funktion gratulieren. Das freut mich. Vielen Dank.

Im Zusammenhang mit der Dringlichen Anfrage der NEOS möchte ich jetzt ein paar Ausführungen zu den Veränderungsstrukturen im Gesundheitsbereich machen.

Ein wichtiger Punkt ist die Gesundheitsversorgung. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf die Gesundheitsversorgung – egal, ob dick, dünn, klein, behindert oder nicht behindert. Diese Menschen dürfen wir nicht vergessen. Insbesondere sind Menschen im akuten Bereich von Barrieren betroffen. Ich möchte dafür einige Beispiele hier nennen.

Ein Beispiel betrifft die Notrufmöglichkeiten. Und zwar: Meinem Vater, der krank war, der ein Pflegefall war, ist es einmal passiert, dass er aus dem Bett gefallen ist. Das war mitten in der Nacht, um ein oder zwei Uhr in der Nacht. Ich konnte, weil ich gehörlos bin, nicht telefonieren. Ich hatte auch keine Möglichkeit, einen Nachbarn aufzuwecken, denn es war mitten in der Nacht. Ich habe auch keine Freundin und keinen Freund er­reichen können, musste bis sechs Uhr in der Früh warten, bis ich endlich einen Freund erreicht habe und dieser endlich die Rettung holen konnte.

Oder eine andere Situation: Meine Mutter ist herzkrank. Es gibt im Innenministerium die Möglichkeit, ein Fax zu schicken, falls es zu einem Notfall kommen sollte, damit in weiterer Folge die Rettung kommt. Ich habe wirklich zwei Stunden warten müssen, bis


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jemand gekommen ist. Das war eine akute Situation, mit der viele Leute zu kämpfen haben. Ich muss sagen: Sehr, sehr oft kommt es vor, dass Leute, dass Menschen überhaupt unversorgt sind und keine Informationen bekommen.

Im Ministerium gibt es eine Möglichkeit des Notrufes. Man kann eine SMS oder ein Fax schicken. Wissen Sie, wer dafür zuständig ist? – Das ist die Funkstelle der Polizei! Da denke ich mir, das ist doch eine unmögliche Situation. Wenn Menschen in Not sind, sollte man doch direkt Ärzte erreichen können oder direkt zum Beispiel die Feuerwehr erreichen können, denn wenn das nicht möglich ist, dann verliert man wirklich ganz wertvolle Zeit.

Ein Notruf – das ist doch wirklich eine Situation, wo ganz schnell eine Lösung hermuss! Wie Sie sich sicher noch erinnern können, haben wir einen gemeinsamen Antrag be­züglich der Barrierefreiheit gestellt. Ich denke mir, da könnten wir zusammen mit dem Verkehrsministerium, dem Sozialministerium und dem Gesundheitsministerium eine Lösung herbeiführen. Das wäre unbedingt notwendig. – Das ist das eine.

Das andere betrifft die Situation, wenn jemand in der Notaufnahme aufgenommen wird und der Arzt keine Möglichkeit hat, mit dem Patienten/der Patientin zu sprechen, weil in der Nacht kein Dolmetscher da ist. Welche Möglichkeiten gäbe es da? – Insbesondere gehörlose Menschen oder schwerhörige Menschen oder Menschen mit Migrationshin­tergrund und Menschen aus dem Ausland müssen auch die Möglichkeit bekommen, zu kommunizieren. Eine Zentrale, die 24 Stunden besetzt ist, wäre die Lösung. Man könn­te die Zentrale anrufen, und dort würde ein Dolmetscher sitzen, und der würde die Gespräche zwischen dem Patienten und dem Arzt simultan übersetzen. Das heißt, die Dolmetscherin würde nicht so sitzen wie jetzt meine hier, sondern würde in einer Zentrale sitzen. Ein solche Lösung wäre unbedingt notwendig, um den gleichberechtig­ten Zugang zur medizinischen Versorgung sicherzustellen.

Noch ein Beispiel, und darauf dürfen wir nicht vergessen: Bauten haben verschiedene Barrieren, und es erschwert die Wahl des Arztes, wenn der Arzt in einem Gebäude ist, wo keine bauliche Barrierefreiheit herrscht. Im Nationalen Aktionsplan steht unter Maß­nahme Nr. 209: Ausarbeitung eines Etappenplanes zum barrierefreien Gesundheitswe­sen. Damit gemeint sind alle Spitäler, alle Gebäude. Das klingt ja wunderbar, aber da steht auch, dass der Plan bis zum Jahr 2013 fertig sein sollte. Ich habe aber nichts da­von gehört. Haben Sie, Frau Gesundheitsministerin, vielleicht etwas davon gehört? Ich leider nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich freuen, wenn Sie mich unterstützen würden – im Sinne aller Patientinnen und Patienten – bei der Verwirklichung von Bar­rierefreiheit. Meiner Meinung nach sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass jeder Mensch ein Anrecht auf ein barrierefreies Gesundheitswesen hat. – Vielen Dank. (Bei­fall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ing. Diet­rich. – Bitte.

 


17.30.43

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Gesundheit und Pfle­ge, das sind zwei Bereiche, die man nicht trennen kann. Wir haben eine alternde Ge­sellschaft. Auch die ÖROK-Studie, die sicher jeder kennt, besagt, dass sich bis 2030 die Zahl der über 85-Jährigen, der Hochbetagten, in manchen Regionen verdoppeln, in anderen sogar verdreifachen wird. Eine derart alternde Gesellschaft hat andere Anfor­derungen an das Gesundheitssystem als eine junge Gesellschaft.


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Meine geschätzten Damen und Herren! Was wir brauchen, ist eine ganz enge Ver­flechtung zwischen Gesundheitssystem und Pflegebereich. (Beifall beim Team Stro­nach sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Wir haben eine riesige Sorge, was den ländlichen Raum betrifft. Wir haben die Sorge, dass es in Zukunft nicht mehr genügend Hausärzte geben wird. Wir haben die Sorge, dass es im Fachärztebereich schon jetzt einen Riesenmangel gibt. Die Zahlen, die ich heute gehört habe, kann ich nicht bestätigen, denn ich weiß konkret von einem Fall, wo jemand ein Jahr auf einen Augenarzttermin warten musste.

Meine geschätzten Damen und Herren! Das sind genau elf Monate zu viel. Hier haben wir Handlungsbedarf! Wir müssen schauen, dass es im ländlichen Bereich mehr Fach­ärzte gibt, und wir müssen schauen, dass die Landärzte erhalten bleiben. (Beifall beim Team Stronach.)

Das Problem des Föderalismus wurde heute schon sehr oft angesprochen. Wir können uns diesen Föderalismus nicht mehr leisten. Nicht nur, dass wir ihn uns nicht leisten können, er macht auch keinen Sinn! Oder gibt es irgendjemanden hier im Raum, der mir erklären kann, warum im Pflegebereich zum Beispiel ein Wiener nur 14 Quadrat­meter Fläche braucht, ein Kärntner 18 Quadratmeter? Das sind doch Unsinnigkeiten, das ist nicht mehr zeitgemäß, wir müssen das System ändern! (Beifall beim Team Stro­nach.)

Das System ist nicht nur nicht mehr finanzierbar, es ist auch widersinnig. Nehmen wir beispielsweise den Sozialhilfebereich her! Das eine Land hat Objektförderung – so wie Salzburg bei den Pflegeheimen –, die Steiermark hat Subjektförderung, und dann gibt es noch vermengte Systeme. Da ist keine klare Struktur erkennbar! Wir müssen da­rüber nachdenken, wie wir ein transparentes, einfaches, klar finanziertes System auf die Beine stellen können. Wenn uns das nämlich nicht gelingt, dann haben wir das Problem, dass sich die Gesellschaft entsolidarisieren wird. Das heißt, die Jungen wer­den nicht mehr bereit sein, dieses alte, überteuerte System zu finanzieren, und werden irgendwann einmal die Solidarität kündigen.

Deshalb ist es das Anliegen unserer Partei, eine Pflegeversicherung einzuführen. Wir wollen, dass die Pflege ganz klar, einfach und transparent finanziert wird und dass die Jungen nicht in etlichen Jahren sagen: Na ja, die nehmen so viel aus dem Steuertopf, wir sind nicht bereit, das Ganze zu bezahlen!

Meine geschätzten Damen und Herren, es gibt Handlungsbedarf! Wir können nicht so tun, als wäre da nichts zu machen.

Dabei müssen wir uns auch den Pflegebereich genauer anschauen. Es gibt viele Be­rufe im Pflegebereich, aber im Schnitt bleiben alle darin Beschäftigten nur 17,5 Jahre lang dabei. Das heißt, der Leistungsdruck ist so hoch und den Menschen wird so viel abverlangt, dass sie diesen Job nicht länger als 17,5 Jahre ausüben können.

An dieser Stelle: All jenen, die Pflege ausüben, von unserer Fraktion ein herzliches Dankeschön! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der NEOS.) Sie leisten Großartiges! Was wäre unsere Gesellschaft ohne jene Menschen, die bereit sind, anderen Menschen zu helfen, und zwar gerade in einer Situation zu helfen, in der es den Pflegebedürftigen schlecht geht? Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Was die Pflege betrifft, wissen wir, dass wir alles daransetzen müssen, die Selb­ständigkeit der alten Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Wir brauchen viele neue Konzepte, wir brauchen Ideen, wir brauchen neue Einrichtungen. Wir haben zum Glück teilstationäre Einrichtungen wie Tageszentren, wie betreutes Wohnen, betreuba­res Wohnen, Kurzzeitpflege, Wohngemeinschaften. Es gibt in diesem Bereich bereits


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vieles, aber wir müssen zusätzlich neue Konzepte andenken, da eine Teilbetreuung im Vergleich zu einer vollstationären Betreuung wesentlich günstiger ist.

In diesem Sinne: Wir alle haben sehr, sehr viel zu tun, dass die Gesellschaft soli­darisiert bleibt, und wir haben höchsten Handlungsbedarf. Packen wir es an! Refor­mieren wir den Staat! Überlegen wir den Föderalismus noch einmal genau! Und überle­gen wir vor allem, in welchen Bereichen er sinnvoll ist und in welchen Bereichen wir ihn so rasch wie möglich abschaffen sollten! – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

17.36


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


17.36.51

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zu­seher! Bevor ich in die Debatte einsteige – ich werde vor allem die Bürgerbeteiligung im Gesundheitssystem thematisieren –, möchte ich auf die Ausführungen von zwei Vor­rednern beziehungsweise Vorrednerinnen eingehen.

Geschätzter Kollege Rasinger! Sie haben bewiesen, dass Sie unser Programm nicht verstanden haben, denn unser Programm hat sich seit der Wahl nicht verändert. Wir haben es zwar weiterentwickelt und das eine oder das andere dazugegeben, aber im Besonderen hat sich da nichts verändert. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jene­wein.) Bisher sind Sie durch besondere Vorschläge bezüglich der Berufsbekleidung von Nationalratsabgeordneten aufgefallen. Ich würde mir mehr inhaltlichen Input wün­schen und nicht reines NEOS-Bashing.

In Richtung der Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Ja, es mag sein, dass unsere Anfrage wirkt, als wäre sie Kraut und Rüben. Das ist aber nicht unsere Intention (Zwi­schenruf des Abg. Doppler), vielmehr ist unser System so aufgestellt. Wir vertreten einen gesamtheitlichen Ansatz, wir sagen, Gesundheit und Pflege gehören unter ein Dach. Und wenn wir alle Aspekte beleuchten wollen, dann ist es eine sehr umfangrei­che Anfrage und betrifft mehrere Ressorts. Dieses System in seiner Komplexität haben wir nicht erfunden. Hier bitte sich direkt an die Bundesregierung zu wenden.

Ich möchte jetzt auf die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung im Gesundheitssystem ein­gehen. Partizipation bedeutet den Prozess der Einbeziehung von Betroffenen, also von denjenigen, die tatsächlich von unseren Entscheidungen betroffen sind – und das wä­ren demnach alle Menschen, die in Österreich leben. Partizipation hat besonders im Gesundheitsbereich unglaubliche Vorteile. Wir haben heute schon viel über das Prinzip „Primary Health Care“ gehört, eine multiprofessionelle Primärversorgung, die als Zu­sammenspiel verschiedener Gesundheitsprofessionen besonders im ländlichen Raum teure Krankenhausinfrastrukturen entlasten könnte und auch kann. In anderen Ländern ist das durchaus üblich.

Ich möchte Ihnen hier kurz ein Beispiel aus Kanada erzählen, wo die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern vorbildhaft funktioniert und direkt aus den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung Gesundheitszentren entstanden sind, die immer noch als absolute Erfolgsstory in diesem Bereich gelten. 2009 wurden, ausgehend von Patientenberich­ten, Bereiche identifiziert, die in einer kanadischen Provinz mit knapp 1 Million Einwoh­nern am allerdringendsten Verbesserungen benötigten. Mittlerweile vergeht kein Tag, an dem nicht Tausende Menschen von diesem erfolgreichen gemeinsamen Weg profi­tieren. Sie gehen zum Arzt in ihrem Gesundheitszentrum, das sie selbst mitentwickelt haben. Sie rufen bei einer Gesundheitshotline an, die sie selbst mitgedacht haben, und sie konsultieren eine Gemeindeschwester – mitunter, nehme ich an, auch einen Ge­meindebruder –, wobei auch dieses Konzept von der Bevölkerung mitentwickelt wurde.


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Es geht also um Gesundheitsberatung, präventive Betreuung und natürlich auch um Behandlung, wenn es zu Problemen kommt.

Alle Gesundheitsleistungen wurden eben gemeinsam entwickelt und Schritt für Schritt auch gemeinsam umgesetzt. Das bedeutet, nicht im Nachhinein einen Umfragebogen auszufüllen, wie zufrieden man mit der Betreuung war, sondern im Vorfeld zu be­schreiben, welche Probleme bestehen, wo es besondere Anliegen gibt, und das be­deutet, dies Schritt für Schritt gemeinsam umzusetzen, zum Beispiel durch Kongresse, durch Konvente, in kleineren Städten. Ich rede jetzt nicht von Metropolen, sondern ich rede von Gemeinden, die in unserer Größenordnung Bezirkshauptstädte, Marktge­meinden wären, wo ich die Menschen zusammenfasse, einlade und das gemeinsam ausdiskutiere. Das funktioniert sehr gut.

Beteiligung der Bürger in diesem Prozess bringt aber noch viel mehr als zufriedene Endnutzer in diesem System, sie stärkt das Vertrauen der Menschen und die Bezie­hung zu diesen Einrichtungen. Und das sind wesentliche Voraussetzungen für das Ge­lingen der Vorsorge- und Gesundheitsprogramme.

Durch diesen Prozess der Bürgerbeteiligung wird das Gesundheitssystem anders wahrgenommen. Es mag vielleicht am Schluss das Gleiche herauskommen, aber es wird nicht mehr als das Gesundheitssystem wahrgenommen, das von der Regierung, das von der Politik, das vom Staat gestellt wird, sondern es wird als Gesundheitssys­tem der Menschen wahrgenommen. Es wird die Gesundheitseinrichtung in der Region als die eigene Gesundheitseinrichtung wahrgenommen, und das ist schlicht und ein­fach auch die Wahrheit. Es sind nicht wir, die über das Gesundheitssystem alleine be­stimmen, sondern unsere Kunden und die Menschen, die es finanzieren, sind all jene, die in Österreich Steuern entrichten.

Jetzt gibt es ein sehr interessantes Papier von Gesundheit Österreich GmbH. Also nun zurück von Kanada nach Österreich. Hier finden Sie wichtige Inputs für Bürgerbeteili­gungsverfahren. Sie geben klar Auskunft, warum solche Verfahren wichtig und richtig sind. Auf jeden Fall brauchen wir hier viel mehr Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntma­chung dieser Projekte, damit einerseits viele Menschen teilhaben können, aber ande­rerseits auch viele PolitikerInnen den Mut haben, solche Prozesse anzuregen.

Zum Schluss: Wie stellen wir uns das vor? – Es kann natürlich hier jetzt auch in einer Modellregion begonnen werden. Passend wäre, wenn keine Freiwilligen vorangehen, natürlich die einzige Metropole in Österreich, Wien. Da wäre es möglich, Bürger- und Bürgerinnenkonvente in allen Bezirken abzuhalten, einmal die Inputs einzusammeln: Was sind die Anliegen? Was sind die Vorstellungen? Wie kann man das am leichtes­ten umsetzen?, und hier die Menschen Schritt für Schritt mitzunehmen. Das bedeutet dann natürlich auch eine entsprechende Auswertung und Umsetzung.

Auch wenn dieser partizipative Prozess personelle Kraft und natürlich auch finanzielle Ressourcen bindet, gemeinsame Lösungen, getragen von den BürgerInnen gemein­sam mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern, sind die beste Investition in eine Zukunft, die stabile soziale Netze für alle bietet: Das bedeutet Enkelfitness. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

17.42


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


17.42.35

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Diese Dringliche Anfrage ist ja die erste Dringliche Anfrage an unsere neue Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser – und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 177

sie hat gezeigt, dass sie kompetent ist und dass sie ihr Fachwissen hier als politische Vertreterin des Gesundheitswesens voll einbringt und einbringen kann. Wenn jemand in 20 Minuten diese Dringliche Anfrage so beantwortet, wie sie das gemacht hat, dann, so meine ich, verdient dies größten Respekt und ein herzliches Kompliment. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte auf ein paar Punkte der Dringlichen An­frage eingehen, zunächst auf jene, wo die Arbeitszeitregelung kritisiert wird, und zwar im Konkreten die nach § 8 des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes, wo ja die Mög­lichkeit eingeräumt wurde, in Ausnahmefällen, die es in der Medizin immer geben kann und immer geben wird, ab 2021 nach wie vor die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stun­den zu überschreiten.

Meine Frage geht dahin: Wie stellen sich die NEOS das vor, weil sie das ja kritisieren? Wir haben bis jetzt die Regelung im § 4 des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes im Durchrechnungszeitraum von 60 beziehungsweise 72 Stunden. Wie stellen sich die NEOS das vor, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, ein Massenunfall, wo im Spital sehr viele Ärzte benötigt werden, oder eine Operation länger dauert als geplant? Muss dann der Arzt aufhören zu operieren, operiert ein anderer Arzt weiter, oder was macht man mit dem Patienten?

Ich glaube, diese Arbeitszeitregelung ist flexibel und bringt Vorteile für die Patientinnen und Patienten, bringt aber auch sehr viele Vorteile für die behandelnden Ärzte, weil ab dem Jahre 2021 prinzipiell 48 Stunden festgelegt sind, die im Generellen auch einge­halten werden sollten, wobei ab 1. Jänner 2015 verbindlich festgelegt ist, dass im Falle von Mehrarbeitsleistung im Anschluss daran Ersatzruhezeiten gewährt werden müssen.

Ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt. Da zeigt sich, dass von der Regierung auf die Ärztinnen und Ärzte Bedacht genommen wird, dass mit dieser Regelung die Attrak­tivität des Ärzteberufes gehoben wird und dass damit natürlich auch, ein wesentlicher Punkt, die Patienten und Patientinnen eine wesentlich größere Sicherheit haben, dass der sie behandelnde Arzt ausgeruht die Behandlung vornimmt. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch wird das Opting-out-Modell oder die Möglichkeit von Opting-out kritisiert, wo die Ärzte unter gewissen Voraussetzungen selbst bestimmen können, ob sie die verlänger­ten Dienste machen oder nicht. Ich sehe das als einen wesentlichen Schritt in Richtung mehr Mitbestimmung auch der betroffenen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.

Ich möchte auch kurz auf die Maßnahmen der Ärzteausbildung im Ärztegesetz einge­hen. Das ist, wie ich meine, ein Meilenstein in Richtung einer modernen, zukunftswei­senden Ärzteausbildung. Die Punkte werden wir morgen im Gesundheitsausschuss be­handeln.

Zum Schluss: Frau Bundesministerin, Sie sind kurz – genau gerechnet 52 Tage – im Amt. Dürfte ich einen medizinischen Ausdruck für Ihre Leistung bis jetzt verwenden, dann würde ich sagen: Die Behandlung ist sehr gut verlaufen, die Operation ist ge­lungen, der Patient ist wohlauf. In diesem Sinne herzliche Gratulation, Frau Bundesmi­nisterin, weiterhin viel Erfolg! (Beifall bei der SPÖ.)

Kurz noch zu den Ausführungen, die sich mit einem Antrag beschäftigen, in dem es um die Anstellung von Ärzten bei Ärzten geht. Ich glaube, das ist ein sehr komplexes The­ma. Da bedarf es gerade bei der anstehenden Gesundheitsreform neuer Gespräche, alle Partner müssen da zusammenwirken. Es geht um die Finanzierung, den Föderalis­mus. Ich glaube, das ist nicht so einfach. Dass wir jetzt nicht zustimmen werden, ist, wie ich meine, jedem klar. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 178

17.47.08

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Dringliche Anfrage der NEOS ist durchaus bemerkenswert. Zum einen natürlich von ihrem Umfang her, der zeigt, dass sich die NEOS wirklich intensiv mit dem Regierungsprogramm zum Thema Ge­sundheit auseinandergesetzt haben. Zum anderen zeigen ihre 82 Fragen aber auch deutlich, dass sie vieles davon noch nicht verstanden haben. Dazu kommt, dass ei­gentlich keine der gestellten Fragen wirklich dringlich ist und somit die gesamte Anfra­ge nicht wirklich dringlich ist.

Kollege Loacker, Sie sind auch in Ihrer Argumentation nicht immer ganz konsequent, denn auf der einen Seite bemängeln Sie zu Recht, dass vieles im System zu teuer ist. Auf der anderen Seite werden aber Forderungen aufgestellt, die immense Mittel binden würden. Ich glaube, dass hier die Konsequenz etwas hintangestellt wird. Es scheint mir, dass noch recht viel an Diskussionsbedarf besteht, doch wäre für dieses Thema der Gesundheitsausschuss sicher der richtige Ort gewesen.

Manche Ihrer Forderungen sind ja auch schon überholt, denn in Wirklichkeit diskutieren wir morgen das Ärztegesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wie ich meine. Das entspricht auch manchen Ihrer For­derungen.

Ihrer Forderung nach Zusammenführung der Verantwortung für die Bereiche Pflege und Gesundheit kann man entgegenhalten, dass mit dem Pflegegeldreformgesetz und dem Pflegefondsgesetz die Zahl der über 300 entscheidenden und auszahlenden Stel­len bereits auf sieben Stellen reduziert und somit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt wurde.

Ich persönlich bin auch zutiefst überzeugt davon, dass wir der Zielsteuerungsgruppe, in der die Vertreter der Länder, des Bundes und der Sozialversicherungsträger zusam­menarbeiten, jetzt auch etwas Zeit geben sollten, um zu einem Ergebnis zu kommen. Der Vorarlberger Landesrat Bernhard, der für diesen Bereich zuständig ist, hat mir ver­sichert, dass man in dieser Diskussion sehr, sehr weit ist und einiges zu erwarten ist.

Auch Ihre Forderung nach einer Finanzierung aus einer Hand ist in Wirklichkeit eine Uraltforderung der Länder, insbesondere des Landes Vorarlberg. Hier soll die Finanzie­rung von niedergelassenem Arzt und Spitalsbereich geregelt werden. Die Frage dreht sich noch um die Finanzierung, also die Beiträge des Sozialversicherungsträgers. Dass aber diese Regelung in der Hand der Länder sein muss, erscheint mir persönlich als logisch. Denn wer, wenn nicht die Länder, wissen am besten, wie diese Mittel am effi­zientesten eingesetzt werden können.

Eigentlich ist es schade, dass Ihre Dringliche nicht für ein wirklich dringliches Thema benutzt worden ist, nämlich für das Thema Ebola. (Abg. Strolz: Gesundheit!) Bei die­sem Thema werden die Menschen derzeit etwas einseitig von den Medien informiert. Und ich glaube, dass wir im Land durchaus gute Maßnahmen bereits getroffen haben, um auf diese Krise vorbereitet zu sein. Ich denke nur an die Notfallpläne, die ausgear­beitet sind, daran, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spitälern, in den Spitalsambulanzen intensiv geschult werden. Auf breiter Basis werden Ärzte und ärzt­liches Personal informiert. Auch die notwendigen Isoliergerätschaften und Einrichtun­gen stehen bereit. Das wären Botschaften gewesen, die wir den Menschen von dieser Stelle aus durchaus mit auf den Weg geben könnten und die ihnen etwas von ihrer Be­sorgnis, die sie natürlich aufgrund der Berichterstattung in den Medien haben, hätten nehmen können. (Abg. Strolz: Finanzausgleich, das ist dringlich!)

Wir, Frau Ministerin, vertrauen auf Sie als Ärztin, als Expertin in diesem Bereich und auch auf die Expertise Ihres Hauses, darauf, dass Sie zeitgerecht die richtigen Maß-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 179

nahmen für die Sicherheit der Bevölkerung in Österreich setzen.  Danke. (Beifall ÖVP und SPÖ.)

17.51


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


17.51.19

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Vielen Dank, Frau Ministerin, für die umfangreiche Beant­wortung unserer Fragen. Das ist durchaus beachtlich, dass Sie sich da auch nicht ir­gendwie durch Hinweis auf Ihre Kompetenzen davongeschlängelt haben. Das respek­tiere ich sehr.

Bei ein paar anderen Reden, Kollege Spindelberger, Kollege Dr. Rasinger, da ist mir der frühere Wirtschaftsminister Bobby Graf eingefallen, dem ein Oppositionspolitiker entgegengerufen hat: Ich verstehe das nicht! – Und der Bobby Graf hat zu ihm gesagt: Jetzt denken Sie einmal nach, warum Sie das nicht verstehen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Komplexität des Systems ist die Ursache für die Komplexität des Fragenkatalogs, und deswegen sind auch verschiedene ressortübergreifende Fragen Teil der Geschich­te gewesen. Bei der Frage des Best Point of Service hat die Frau Bundesministerin mit einer rhetorischen Volte, und rhetorisch ist sie ja ein Wiesel, versucht, mich zum Zen­tralisten zu stempeln. Es geht nicht darum, ob der Best Point of Service immer gleich ist, sondern es geht uns um Folgendes: Es gibt überhaupt keine Definition des Best Point of Service, weder für ländliche Regionen noch für die städtischen Gebiete. Wenn da konstruiert wird, wir wollten die Sozialversicherung abschaffen, dann, so meine ich, haben sich die Kollegen von der SPÖ teilweise, Kollegin Königsberger-Ludwig sehr wohl, nicht die Zeit genommen, vor ihrer Rede unsere Anfrage durchzulesen und mei­ne Rede anzuhören.

Da wir uns strukturelle Änderungen wünschen, möchte ich noch einen Entschließungs­antrag einbringen. Wir müssen mehr Dynamik in die Frage des Gesundheitssystems hineinbringen. Da geht es um strukturelle Fragen. Heute ändern sich die Berufswelten. Wir brauchen die Möglichkeit, dass ÄrztInnen Ärztinnen und Ärzte anstellen können.

Deshalb folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Anstellung von Ärzt_in­nen durch Ärzt_innen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle des B-VG sowie des Ärztegesetzes zuzuleiten, mit der die Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen im niedergelassenen Bereich ermöglicht wird, ohne die Rechtsfolge des Aufstiegs zum Ambulatorium auszulösen.“

*****

Das Projekt Gesundheitsreform ist aus dem Bahnhof geschickt, sollte aber schnell in den Zielbahnhof kommen. Und dafür wünschen wir Ihnen, Frau Bundesministerin, alles Gute und viel Erfolg. (Beifall bei den NEOS.)

17.53



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 180

Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Loacker eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ge­rald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend „Echte Strukturreformen und völlige Trans­parenz für ein enkelfittes Gesundheitssystem“

Im Rahmen der Gesundheitsreform wird derzeit über eine Flexibilisierung medizini­scher Versorgungsformen im niedergelassenen Bereich diskutiert. Dabei bleibt jedoch eine Möglichkeit, die Tätigkeit im niedergelassenen Bereich offener zu gestalten, weit­gehend unbeachtet: die Option der Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen. Diese ist zwar grundsätzlich möglich – jedoch nur im Rahmen eines selbständigen Ambula­toriums, das allen Auflagen des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz des Bun­des bzw. der Krankenanstaltengesetzgebung der Länder (inkl. Bedarfsprüfung und Ge­nehmigung des Betriebs durch das jeweilige Bundesland) unterliegt.

Für niedergelassene praktische Ärzt_innen sowie Fachärzt_innen ist in Österreich je­doch grundsätzlich die freiberufliche (weisungsfreie) Tätigkeitsausübung vorgesehen. Ein Zusammenschluss kann allenfalls durch die Einrichtung einer Gruppenpraxis (in der Rechtsform der OG oder GmbH) erfolgen, wobei nur zur selbständigen Berufsaus­übung berechtigte Ärzt_innen als Gesellschafter fungieren dürfen. Argumentiert wird die Sinnhaftigkeit dieses Status Quo mit dem Wunsch, in die Freiberuflichkeit von Ärzt_innen, die außerhalb von Krankenanstalten tätig sind, nicht eingreifen und flache Hierarchien gewährleisten zu wollen. Dabei würde die Ermöglichung von Angestell­tenverhältnissen im niedergelassenen Bereich die Wahlfreiheit für Ärzt_innen nicht ein­schränken, sondern sogar vergrößern, da den Optionen der Anstellung in einer Kran­kenanstalt und der Selbständigkeit in eigener Praxis eine weitere Variante hinzukäme, die für Personen, die nur Teilzeit arbeiten möchten bzw. keine eigene Praxisgründung anstreben, attraktiv wäre.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle des B-VG sowie des Ärztegesetzes zuzuleiten, mit der die Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen im niedergelassenen Bereich ermöglicht wird, ohne die Rechtsfolge des Aufstiegs zum Ambulatorium auszulösen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzte Wortmeldung dazu: Herr Abgeordneter Ing. Hofinger. – Bitte.

 


17.53.52

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die von den NEOS ein-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 181

gebrachte Dringliche Anfrage eröffnet ja einige Möglichkeiten und gibt natürlich unserer neuen Ministerin die Gelegenheit, dass sie sich einmal vorstellt, um die Eckpunkte ihrer Gesundheitsreform darzulegen und natürlich auch über das wichtige Thema Gesund­heit zu diskutieren. Ob dies in Form einer Dringlichen notwendig ist, sei dahingestellt.

Aber wir vertrauen natürlich auf Sie, Frau Bundesministerin. Sie sind eine Ärztin, eine Praktikerin, ein Profi, und es ist in diesem Fall natürlich ganz wichtig, dass wir Sie ha­ben und auf Sie vertrauen können.

Aber im Gesundheitsbereich gibt es natürlich viele Baustellen, die angegangen gehö­ren. Manches ist liegen geblieben. Das ist natürlich so. Aber wenn wir gerade an letzte Woche denken, da möchte ich Ihnen gratulieren, Frau Ministerin. Bezüglich Ebola haben Sie mit Ihrer Informationsoffensive und mit dem konkreten Vorsorgeplan die Feuertaufe, glaube ich, ganz gut bestanden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber natürlich auch dem neuen Chef des Hauptverbandes, Peter McDo­nald, in seiner neuen Funktion alles Gute wünschen, der in seiner früheren Funktion als Chef der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft mit seinem Vorsorgemo­dell ein Zukunftsmodell geschaffen hat. Ich glaube, er wird auch seine Aufgabe als Hauptverbandschef sehr gut machen. (Zwischenruf des Abg. Katzian.)

Gratulieren möchte ich natürlich auch unserem Bundesminister Hans Jörg Schelling, der die Krankenkassensanierung auf Schiene gebracht hat. Ich glaube, das war eine große Aufgabe, und dafür gehört ihm Respekt gezollt.

Morgen werden wir im Hohen Haus eine Neugestaltung der Ärzteausbildung beschlie­ßen. Gemeinsam mit der Ärztekammer ist auch hier ein Meilenstein gelungen, denn das neue Ärztegesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz werden wesentliche Verbesserungen bringen und auch in Zukunft eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Österreich garantieren. Leider sind hier die NEOS nicht dabei, was ich nicht ganz verstehen kann. Es geht den NEOS, wie ich meine, nicht um inhaltliche Ver­besserungen, sondern um eine vage Kritik an den Übergangsfristen der Dienstzeiten der Ärzte.

Aber generell kann man sagen, und da, glaube ich, spreche ich für alle, dass wir mit dem Ärztegesetz einen ersten wichtige Schritt setzen, um den Ärztenachwuchs im nie­dergelassenen Bereich abzusichern. Denn bei mir schrillen die Alarmglocken. In vielen Gemeinden ist nämlich die Nachbesetzung von Hausärzten ein großes Problem. Diese Landarztstellen werden oft ausgeschrieben, sogar mehrfach ausgeschrieben und ös­terreichweit ausgeschrieben, weil man keine Nachfolger mehr findet. Daher ist es umso wichtiger, dass wir ein praktikables Hausarztmodell entwickeln, das es für junge Medi­zinerinnen und Mediziner attraktiv macht, aufs Land zu ziehen.

Eine umfassende ärztliche Versorgung am Land hat auch sehr viel mit der Problematik, und da bin ich bei meinem Vorredner Töchterle, der Anzahl der Apotheken zu tun: die der Hausapotheken sinkt und die der Normalapotheken steigt. Das ist ein Widerspruch. Oft ist es natürlich auch so, dass gerade die Hausapotheken für die Ärzte ein Grund dafür sind, dass sie sich niederlassen. Wenn wir diese Frage nicht lösen können, dann ist das ein Problem. Es kann nicht sein, dass manche Ärzte aufgrund der Bestimmung, dass 6 Kilometer zur nächsten Apotheke einzuhalten sind, an den Ortsrand ziehen, wo­durch es für die Menschen umso schwieriger wird, zu ihnen zu kommen.

Die ärztliche Versorgung am Land braucht vor allem praktikable Lösungen. Als Vorbild möchte ich hier das Pilotprojekt von Perg und Schärding erwähnen, das notärztliche Betreuung der Menschen in den Regionen rund um die Uhr gewährleistet. Der Notarzt ist gemeinsam mit einem Sanitäter 24 Stunden am Tag erreichbar und im Rahmen der Hausbesuche unterwegs. Damit sichern wir die ärztliche Versorgung vor allem auch in Nacht- und Wochenenddiensten, und die Bereitschaft ist gegeben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 182

Es gibt im Gesundheitsbereich noch viel zu erledigen. Aber Jammern und Nörgeln wer­den uns nicht weiterbringen. Es gilt, die Vorschläge, die schon auf dem Tisch sind, um­zusetzen. Packen wir es gemeinsam an! (Beifall bei der ÖVP.)

17.58

17.58.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe diese Debatte.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der So­zialversicherungsträger.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Anstellung von Ärzt_innen durch Ärzt_innen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist ebenfalls abgelehnt.

17.59.26Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


18.00.01

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Von den Gesundheitsthemen wieder zur ursprünglichen Debatte zurück: Wir waren bei Atom­kraft und den Vorgängen der letzten Tage.

Zunächst möchte ich einmal allgemein sagen, dass ich es sehr, sehr begrüße und es für sehr vorbildlich halte, dass das Hohe Haus hier geschlossen gegen Atomkraft auf­tritt und mit der Klage gegen Hinkley Point vor dem Europäischen Gerichtshof auch Ta­ten folgen lässt. Das, finde ich, ist ein sehr, sehr schönes Zeichen, das auch im Sinne aller Österreicherinnen und Österreicher ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Hier haben wir also einmal eine klare österreichische Linie. Bei der EU sehe ich diese Linie nicht ganz so klar. Im März äußerte sich bei einer Stellungnahme zu den briti­schen Atomkraftwerksplänen die EU kritisch in Bezug auf Wettbewerbsverzerrung und Beeinträchtigung des Handels. Der Noch-Energiekommissar Öttinger bezeichnete den Garantievertrag – nämlich den für 35 Jahre garantierten Abnahmepreis von 111 € je Megawattstunde, und das Ganze auch noch inflationsgesichert – sogar als sowjetisch.

Das war die Meinung im März, und wie Sie wissen, hat der scheidende EU-Wettbe­werbskommissar letztendlich das Projekt Hinkley Point dennoch empfohlen. Seiner Empfehlung wurde, wenn auch knapp, Folge geleistet. Das ist eine Entscheidung, die meines Erachtens ganz katastrophal ist, ein ganz schlechtes, negatives Zeichen, näm­lich im Hinblick auf weitere Energiemaßnahmen, im Hinblick auf die Energiewende.

Ein bisschen ein Fragezeichen habe ich auch, was das Verhalten unseres österreichi­schen Kommissars Hahn betrifft, der zwar dagegen gestimmt, aber dennoch die Chan­ce ausgelassen hat, einen Antrag auf Verschiebung zu stellen, denn damit wäre dieses Projekt in die Zuständigkeit der neuen Kommission gefallen. Ich denke, dass die neue dänische Wettbewerbskommissarin in diesem Fall wesentlich kritischer gewesen wäre. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Richtig!) Hier muss ich mich also schon fragen, warum man vor allem im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher und auch dieser ein-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 183

heitlichen Meinung, die wir hier haben, nicht anders agiert hat. (Beifall bei Team Stro­nach und Grünen.)

Allgemein gesehen geht es bei Hinkley Point nicht nur um ein Kraftwerk, sondern es ist dies für mich eigentlich auch ein klarer Präzedenzfall, der eine entscheidende Wei­chenstellung in der Energiepolitik der EU aufzeigt. Aufgrund dessen ist es inzwischen so weit gekommen, dass auch Tschechien plötzlich wieder damit liebäugelt, den Aus­bau von Temelín doch noch umzusetzen. Ursprünglich ist dies ja wegen Unwirtschaft­lichkeit ad acta gelegt worden.

Während wir hier über den Ausbau und eventuellen Neubau von Atomkraftwerken dis­kutieren, wird leider ein grundlegendes Problem weiterhin gänzlich übersehen. Da ha­ben wir wieder die Brücke zur vorherigen Debatte, nämlich zur Frage nach dem End­lager für Atommüll. Letzten Meldungen zufolge werden in Tschechien gerade mögliche Lagerstätten unweit der österreichischen Grenze geprüft. Ein Blick auf die vor allem im Rahmen des Melker Prozesses noch immer ungelöste Sicherheitsfrage mahnt hier zur Vorsicht.

Die EU-Entscheidung zu Hinkley Point ist – das kann ich nur noch einmal erwähnen – für mich ein absolutes Armutszeugnis für unsere Energiewende! (Beifall bei Team Stro­nach und Grünen.)

18.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


18.03.56

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, es werden hier zwei Tagesordnungspunkte unter einem diskutiert. In aller Kürze zum gemeinsamen, alle Fraktionen umfassenden Anti-AKW-Antrag: Den unterstützen natürlich auch wir NEOS. Wir halten viel vom Selbstbestimmungsrecht der National­staaten und wollen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nichts vorschreiben, allerdings positiv auf sie einwirken, dass sie sich der Energiewende tatsächlich auch anschließen.

Wesentlicher in der tagespolitischen Diskussion ist aus meiner Sicht Hinkley Point C. Wie wir schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gehört haben, handelt es sich hierbei um die klare Subventionierung eines neu gebauten AKW in Großbritan­nien, ausgelegt auf 35 Jahre: 11 Cent pro Kilowattstunde. Ich halte es tatsächlich für kritisch, wenn wir uns auf der einen Seite hier im Nationalrat dafür einsetzen, dass wir die erneuerbaren Energieträger marktreif machen, sprich, dass sie auf dem Markt ohne Subventionen bestehen können, während andere Mitgliedstaaten wieder direkt in die starke Subventionierung einsteigen.

Jetzt gibt es natürlich Argumente dafür, dass man sagt: Der britische Markt hat wenig Auswirkung auf Österreich, das ist schließlich eine Insel. Aber dies kann natürlich auch als Vorbild für den tschechischen Markt, für den polnischen Markt dienen, wie das die Klubobfrau der Grünen schon angesprochen hat. Es ist äußerst notwendig, dass wir uns als Österreich gegenüber der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass es grundsätzlich zu keinen neuen Subventionen kommt, da jegliche Subvention auf die­sem Markt eine Wettbewerbsverzerrung darstellt. Wir müssen vielmehr danach trach­ten, bestehende Subventionen in einem angemessenen Zeitrahmen abzubauen.

Im Zuge der Diskussion um die Nukleartechnologie, aber auch zum vorigen Tagesord­nungspunkt, nämlich Fracking, haben wir ein weiteres Anliegen, nämlich den Bereich des jährlichen Reportings, sprich des Technologie-Monitorings und der Risikobewer-


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tung. Im Deutschen Bundestag gibt es das Büro für Technologiefolgen-Abschätzung. Wir haben hier in Österreich eine klare Tendenz, und dieser schließen wir NEOS uns auch zumeist an, dass wir Technologien aus dem Markt nehmen, dass wir den politi­schen Willen bekunden, indem wir sagen: Bestimmte Technologien – nein, danke!

Es ist aus unserer Sicht aber notwendig, dass an den Nationalrat jährlich berichtet wird, wie sich diese Technologien weiterentwickeln, nicht nur weil wir sie zu einem spä­teren Zeitpunkt einsetzen wollen, sondern vor allem auch weil Nachbarländer diese Technologien durchaus einsetzen und hier der Nationalrat in Zukunft deutlich mehr evidenzbasierte Politik machen sollte. – In diesem Sinne herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

18.06


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.07.00

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben ja im Umweltausschuss eine sehr umfassende Debatte zur Anti-Atompolitik geführt. Ich bin sehr froh darüber, dass es wiederum gelungen ist, eine Allparteieneinigung auch zu diesem Entschließungsantrag zu finden, wodurch die Anti-Atompolitik der Bundesregie­rung durch das gesamte Hohe Haus nachdrücklich unterstützt wird. Das gibt uns auch die Möglichkeit, hier wirklich mit einer klaren, eindeutigen Stimme zu sprechen.

Ich selbst habe mich schon wiederholt zu meiner Einstellung zur Frage der Atomtech­nologie als Energiereserve geäußert. Das ist ein Hochrisiko-Energiesystem, das letzt­lich nicht verantwortbar ist! Selbst der Kommissar der derzeitigen Kommission, Öttin­ger, hat dieses Energiesystem als Hochrisiko-Energiesystem bezeichnet. Fukushima und schon früher Tschernobyl haben dies leider in schrecklicher Weise manifestiert.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir bereits im März dieses Jahres eine Studie des Um­weltbundesamtes und von GLOBAL 2000 zum Thema „Ausstieg aus der Kernenergie – Von der Vision zur Wirklichkeit“ präsentieren konnten, die deutlich unterstreicht, dass der Ausstieg aus der Kernenergie europaweit bis 2030 machbar ist, wenn man die Energiesysteme entschieden hin zu erneuerbaren, regenerativen Energiesystemen ausrichtet. Österreich ist hier, gerade wenn man die Stromversorgung anschaut, mit ei­nem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energiequellen europaweit wirklich ein Vor­reiter.

Ich habe sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, auch in der Debatte im Umweltaus­schuss, dass Österreich leider das einzige Mitgliedsland der Union war, das bereits im Beihilfeverfahren eine deutlich negative Stellungnahme abgegeben hat, untermauert durch eine Analyse einer Rechtsanwaltskanzlei, die wir sehr früh in Auftrag gegeben haben. Ich habe auch kurz vor der Entscheidung der Europäischen Kommission am Rande der Klimakonferenz in New York Konsultationen mit einer Reihe von Umweltmi­nistern der Mitgliedstaaten geführt und versucht, die Beihilfeentscheidung der Kommis­sion noch hintanzuhalten, und auch mit Kommissarin Hedegaard gemeinsam die mög­lichen Strategien betreffend Verschiebung dieser Entscheidung erörtert.

Leider ist es letztlich – das muss ich heute sagen – zur Entscheidung der Europäi­schen Kommission gekommen, diese Beihilfe zu genehmigen. Das ist aus meiner Sicht – ich habe es auch schon sehr deutlich so qualifiziert – die eklatanteste Fehlent­scheidung der Barroso-Kommission. Wir haben in der österreichischen Bundesregie­rung sehr rasch die Entscheidung getroffen, dass es zu einer Nichtigkeitsklage kom­men wird, die derzeit im Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst vorbereitet wird und die­se Entscheidung entsprechend beeinspruchen wird.


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Ich bin auch dabei – und ich hoffe, auch morgen in einem Gespräch mit meiner deut­schen Kollegin in Berlin –, die deutsche Bundesregierung zu der Überzeugung zu brin­gen, dass sie sich ebenfalls dieser Nichtigkeitsklage anschließt. Barbara Hendricks hat auch bereits öffentlich zum Ausdruck gebracht, dass sie beabsichtigt, das Kabinett auf diese Linie einzuschwören. Auch die luxemburgische Amtskollegin hat sich in diese Richtung geäußert. Wir sind also als Mitgliedsland in dieser Frage nicht mehr allein. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Lassen Sie mich zum Abschluss meine Einschätzung zum Ausdruck bringen, dass es aus meiner Sicht wichtig ist, dass auch das Europäische Parlament hier klar Flagge zeigt. Wir sollten alle in unseren Fraktionen darauf hinwirken, dass auch das Europäi­sche Parlament nicht zur Kenntnis nehmen kann, dass sozusagen die alte Kommission ein Präjudiz für die wichtige Frage der Schaffung einer Energieunion setzt, die eine der Hauptaufgaben der künftigen Legislative und Exekutive auf europäischer Ebene sein muss. Eine solche Entscheidung darf durch diese eklatante Fehlentscheidung nicht quasi vorweggenommen werden. Daher muss aus meiner Sicht auch das Europäische Parlament in Form eines Initiativantrags eine klare Entscheidung gegen diese Beihilfe treffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Team Stro­nach.)

18.12


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Räd­ler. – Bitte.

 


18.12.38

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich danke zunächst einmal für die deutlichen Worte betreffend Hinkley Point, diese südwestengli­sche Initiative, zwei Atomkraftwerke zusätzlich zu den zwei bestehenden zu errichten. Hier können uns eigentlich nur noch das Europäische Parlament oder die Gerichte helfen. Wenn man von Beginn an, oft auch gegen die Linie der eigenen Partei, gegen Atomkraft war, dann muss man das als schweren Rückschlag betrachten. Es ist nicht nur ein Rückschlag für die Initiative gegen Atomkraft, sondern auch für den europäi­schen Gedanken generell, denn das wird natürlich wieder sehr viele Kritiker Europas auf den Plan rufen, und da wird das eine mit dem anderen vermischt werden.

Zum heutigen Thema: Wir haben eine Initiative laufen, nämlich „Ausstieg jetzt“, mit rund 70 000 Unterschriften. Das untermauert das Begehren unseres Landes, im Rei­gen der europäischen Nationen für diesen Ausstieg einzutreten.

Österreich war und ist noch immer in einer Vorreiterrolle mit dem Aktionsplan für er­neuerbare Energie, mit dem Energieeffizienzgesetz und hat vorgezeigt, dass es auch ohne Atomstrom geht. Wir wissen aber, wie verwoben die Netze in jenen Ländern sind, ich denke da nur an Frankreich, die diese Abhängigkeit von Atomstrom ja gar nicht auf­geben wollen.

Umso mehr müssen wir darauf dringen, dass wir die Sicherheitssysteme verstärken, auch die Sicherheitssysteme bei der Entsorgung. Heute früh haben wir in den Nach­richten über die Bohrversuche entlang der österreichischen Grenze gehört, die die Tschechen vorhaben und wo es schon wieder Beschwichtigungsversuche derart gibt: Das wird ohnehin erst 2025 zum Tragen kommen, und bis dahin sind die Umweltver­träglichkeitsprüfung und der Umweltverträglichkeitsbescheid abgeschlossen! – Das ist also wieder ein Bedrohungsszenario, wo wir auf den Plan treten müssen.

Er ist möglich, der Atomausstieg bis 2030! Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Mer­kel hat sehr mutig die Vorreiterrolle auch beim Ausstieg in der Bundesrepublik, was für andere Länder und europäische Nationen sicher Vorbildwirkung hat, eingenommen.


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Österreich hat den Weg in die erneuerbare Energie gewagt – das wurde bereits ge­nannt – und auch schon sehr erfolgreich umgesetzt; wir sind auf halbem Weg. 32 Pro­zent unseres Energieaufkommens kommen bereits aus erneuerbarer Energie, beim Strom sind es ungefähr 65 Prozent. Da müssen wir weitermachen.

Wenn jetzt gerade eine Wirtschaftsdelegation in China unterwegs ist und auch dort mit diesen Green Jobs und diesem Potenzial, das Österreich in der Forschung und Ent­wicklung bei den erneuerbaren Energien hat, Anklang findet, dann ist das, glaube ich, ein guter Beweis dafür, dass wir die Vorreiterrolle „Raus aus dem Atomstrom und hi­nein in die neuen Gedanken zur erneuerbaren Energie“ vollzogen haben. Wir sind auf einem guten Weg. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.15


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


18.16.00

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorweg ein Dankeschön an den Frak­tionssprecher der SPÖ im Umweltausschuss Hannes Weninger richten, der die Initia­tive zu diesem alle Parteien umfassenden Antrag ergriffen und das auch zu einem gu­ten Ende gebracht hat. Und ich möchte mich bei allen hier anwesenden und vertre­tenen Fraktionen ganz herzlich dafür bedanken, dass sie so geschlossen hinter diesem Thema stehen.

Diese Geschlossenheit des österreichischen Nationalrates ist ein entscheidendes Sig­nal. Warum ist das so wichtig? – Das ist deshalb so wichtig, weil es auch innerhalb von Europa noch zahlreiche Staaten gibt, die Atomenergie als probate Energieform sehen, um den Treibhauseffekt zu senken. Sie erachten Atomkraft als kostengünstig und als Zukunftsstrategie. Genau das Gegenteil ist der Fall!

Österreich fährt einen klaren Anti-Atom-Kurs. Österreich geht aus der Tradition heraus auch Allianzen ein und versucht wirklich, andere AKW-kritische Staaten ins Boot zu ho­len, um gemeinsam vehement und offensiv für ein atomfreies Europa einzutreten.

Da ich gerade von Allianzen spreche, darf ich von dem gestrigen Treffen mit zahl­reichen Botschaftern aus lateinamerikanischen Staaten berichten. Viele dieser Bot­schafter haben gestern offensiv und vehement ihr Interesse bekundet, gemeinsam mit Österreich Initiativen gegen Atomkraft zu setzen. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass Österreich wirklich ein gern gesehener Partner auch in dieser Sache ist.

Dass Allianzen wichtig sind, zeigt sich anhand der aktuellen Diskussion über Hinkley Point, wofür sich Großbritannien um milliardenschwere Staatsanleihen bei der EU-Kommission bemüht hat. Diese hat doch tatsächlich grünes Licht dafür gegeben!

Was sagt Österreich dazu? – Sofort nach Vorliegen der Entscheidung hat Österreich diese Entscheidung als völlig inakzeptabel bewertet und wird auch Klage beim Euro­päischen Gerichtshof einbringen. Energie ist zu subventionieren, ja, sofern es sich um erneuerbare Energien handelt! Aber Subventionen für Atomkraft sind striktest abzuleh­nen, zumal dies Subventionen wären für ein Risiko, das unkalkulierbar, unbeherrsch­bar und vor allem unzumutbar ist für Mensch, Tier und Umwelt. (Demonstrativer Beifall beim Team Stronach. – Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Viele haben offensichtlich nichts gelernt aus Tscher­nobyl, aus Fukushima. Aber wir alle wissen es: Wir wollen keine strahlende Zukunft, weder in Österreich noch in Europa, noch weltweit! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Team Stronach.)

18.19



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 187

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


18.19.14

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Umweltminis­ter! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich freue mich darüber, dass, glaube ich, erstmals ein Antrag der Opposition oder zumindest von uns Grünen direkt im Um­weltausschuss Zustimmung erfahren hat, nicht auf dem Umweg über Allparteienver­handlungen. Der Antrag meiner Klubobfrau Eva Glawischnig und meines Kollegen Anti-Atomsprecher Matthias Köchl zu den Klagen im Fall von Hinkley Point hat direkt Zu­stimmung erfahren. Ich denke, das ist auch mehr als gerechtfertigt. (Beifall bei den Grünen.)

Als Energiesprecherin der Grünen kann ich ja diesen ganzen Versuchen der Atomlob­by, Subventionen zu bekommen, auch etwas Positives abgewinnen. Man sieht daran, wie wettbewerbsfähig die erneuerbaren Energieträger mittlerweile geworden sind. (Bei­fall der Abg. Dietrich.)

Ich glaube, keine einzige Anlage im Bereich der Erneuerbaren hat je so viele Subven­tionen gebraucht, wie die Atomkraft nach Jahrzehnten von Forschung und Unterstüt­zung immer noch beantragt und offensichtlich benötigt. Ich finde, das ist eigentlich ein Riesenerfolg für die Erneuerbaren. Dennoch ist es unfassbar, dass heutzutage so et­was noch diskutiert wird, dass immer, wenn es um Kostenbelastung für EnergiekundIn­nen geht, die Erneuerbaren herhalten müssen – übrigens auch bei uns hier in Öster­reich. Und ich wünsche mir hier einfach eine ehrliche und sachliche Debatte.

Ich finde es positiv, dass die Regierung diese Klage einreichen wird, angehen wird, hoffentlich auch ernsthaft verfolgen wird. Aber ich muss schon auch kritisch festhalten: Das ist jetzt ein Einzelfall, der natürlich auch beispielgebend ist, aber Entscheidungen über wichtige Rahmenbedingungen werden morgen und übermorgen in Brüssel fallen. Und wenn Österreich dort bei den Klima- und Energiezielen eine Position vertritt, die Tür und Tor für die Atomkraft öffnet, nützt uns eine Klage alleine relativ wenig.

Wie gesagt: Das Parlament weiß nicht, was die offizielle Position Österreichs für die Verhandlungen über die Klima- und Energieziele der EU bis 2030 sein wird, die Bun­deskanzler Faymann morgen und übermorgen im Rat führen wird. Ich halte es für einen demokratiepolitischen Skandal, dass das Parlament trotz Nachfrage nicht darü­ber informiert wird, was die Regierung dort vertreten wird. Über Umwege wissen wir es jetzt. Und ich kann verstehen, warum Sie das geheim halten wollen, denn das ist in Ös­terreich sicherlich nicht darzustellen.

Ich habe schon erwähnt, wir Grüne fordern 55 Prozent Reduktion an CO2-Emissionen, 45 Prozent Energieeffizienz, 40 Prozent Anteil der erneuerbaren Energie. – Davon sind die Verhandlungen leider weit entfernt. Es geht jetzt um den Vorschlag der Kommis­sion, der lautet: 40 CO2-Reduktion, 30 Prozent Energieeffizienz und 27 Prozent Anteil an Erneuerbaren, der auf 30 Prozent erhöht werden könnte. Und Österreich unterstützt maximal diese 27 Prozent und nicht mehr. Deutschland zum Beispiel setzt sich für 30 Prozent ein, was immer noch zu wenig ist. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Warum eigentlich?!)

Für Sie auch zur Erörterung: Was bedeutet dieser Unterschied zwischen 27 Prozent oder 30 Prozent? – Das bedeutet bis 2030 genau 20 AKW-Blöcke Hinkley Point.

Ich kann es Ihnen auch vorrechnen. Der Unterschied, ob wir einen Anteil von 27 Pro­zent oder 30 Prozent an erneuerbarer Energie haben, bedeutet 248 Terawattstunden an Energiemenge, wenn man das mit einem durchschnittlichen AKW-Block gleichsetzt, 1 600 Megawatt Hinkley Point, über das Jahr werden dort 12,8 Terawattstunden produ­ziert, dann sind das 20 AKW-Blöcke Hinkley Point.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 188

Und das vertritt Österreich morgen und übermorgen in der Europäischen Union. Ich halte das für den absoluten Tiefpunkt österreichischer Umweltpolitik. (Beifall bei den Grünen.)

Bundeskanzler Faymann wird morgen hinfahren. Herr Minister, ich fordere Sie auf, noch das Letztmögliche zu tun, um diese Position Österreichs zu verändern, um zu­mindest für das Ziel 30 Prozent an Erneuerbaren einzutreten. Wir brauchen jetzt für das Gelingen der Klimakonferenz, für einen globalen Klimavertrag im nächsten Jahr ei­ne Entscheidung der Europäischen Union, eine ambitionierte Entscheidung. Das forde­re ich von Ihnen ein. Aber wir brauchen dafür eben auch ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Glawischnig-Pies­czek: Warum eigentlich nicht 30 Prozent? Eine gute Frage!)

18.23


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Stras­ser. – Bitte.

 


18.23.52

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Kolleginnen, Kollegen! Meine Damen und Herren! Am 5. Novem­ber 1978 sagt das österreichische Volk Nein zum AKW Zwentendorf. (Abg. Glawisch­nig-Piesczek: Warum nicht 30 Prozent?) 2011 beschließt die österreichische Bundes­regierung einen Aktionsplan für ein internationales Umdenken von der Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz.

Und heute? – Heute beschließt der österreichische Nationalrat in Form eines Sechs­parteienantrags detaillierte Punkte, die zur Umsetzung dieser Strategie dienen. Grund dafür ist, dass die britische Regierung für das AKW Hinkley Point Staatshilfen gewäh­ren will, die von der EU-Kommission als zulässig erklärt wurden.

Der heutige Beschluss ist somit folgerichtig und unterstreicht die bisher gefassten Ent­scheidungen. Wir wollen keine AKWs in Österreich. Wir wollen keine AKWs in Europa. Und wir wollen keine AKWs weltweit. Und das ist gut so!

Die Ziele dieses Aktionsplans werden uns alle noch fordern, auf der einen Seite bei den Verhandlungen auf internationaler Ebene, auf der anderen Seite in Österreich, wenn es um die Steigerung der Energieeffizienz geht, wenn es um die erneuerbaren Energien geht, wenn es neue Technologien braucht, wenn gegebene Technologien weiterentwickelt werden müssen und auch wenn wir neue Projekte umsetzen wollen.

Viele Fragen sind hier noch offen. Ich kann Ihnen versichern, wir werden uns gemein­sam diesen Herausforderungen stellen. Und, Frau Brunner, wir werden gemeinsam er­folgreich sein.

Auf diesem Weg wünsche ich uns alles, alles Gute. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.25


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abge­ordneter Köchl. – Bitte.

 


18.25.58

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Ge­schätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Tribüne und vor den Fernsehapparaten! Ich möchte einmal mit einem Zitat beginnen: „Wer sich dem Markt widersetzt, wird vom Markt bestraft.“

Das hat die „Eiserne Lady“ Maggie Thatcher gesagt, und das passt ganz gut zur ak­tuellen Debatte. Ich kann mir gut vorstellen, dass sie sich im Grab umdrehen würde,


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wenn sie wüsste, wie derzeit die Atomkraft in Großbritannien mit fixen Tarifen auf 35 Jahre gefördert wird. Das hat mit Marktwirtschaft überhaupt nichts mehr zu tun, wenn Atomkraft mit dem dreifachen Marktpreis per garantierten Einspeisetarifen geför­dert wird. Hierüber sind wir uns einig.

Und wir können heute stolz darauf sein, dass wir bei beiden Anträgen einen großen Konsens im Hause haben, dass sich alle sechs Parteien weitgehend einig sind. Das ist nicht selbstverständlich, muss man ehrlich sagen, wenn man sich in Europa umblickt und schaut, was in anderen Ländern stattfindet. Wenn man sieht, dass in Finnland Atomreaktoren gebaut werden und das Projekt bereits massiv mit Kostenüberschrei­tungen in Debatte steht, wenn man schaut, was in Ungarn geplant ist, wo mit Milliar­denkrediten aus Moskau ein Atomreaktor ausgebaut wird, wenn man schaut, was rundherum passiert – auch in Weißrussland gerade kürzlich ein 10 Milliarden Dollar-Kredit, um die Atomkraft in Weißrussland auszubauen –, dann weiß man, dass Öster­reich bei diesem Thema ziemlich alleine dasteht und wir uns wirklich bemühen müs­sen, den Atomausstieg europaweit voranzutreiben.

Umso entscheidender ist es heute, diesen einstimmigen Konsens zu haben, und umso mehr freut es mich auch als grünen Anti-Atomsprecher. (Beifall bei den Grünen.)

Worum geht es bei der Atomkraft? – Bei der Atomkraft haben wir letztendlich eine De­batte – das haben viele noch nicht ganz verstanden – zwischen zentral und dezentral, nämlich auch eine Debatte zwischen einem zentralen Versorger, Monopolen, auch Marktmacht und dezentralen Lösungen, bei denen man sich um das gleiche Geld, um das in Weißrussland ein Reaktor gebaut wird, 2 Millionen Photovoltaikanlagen aufs Dach schrauben lassen kann. Das ist eigentlich die Auseinandersetzung.

Und es ist auch die Auseinandersetzung zwischen dezentralen Lösungen der Bürgerin­nen und Bürger und der Staatsmacht. Wenn man nach Deutschland schaut, wo man für alle Castor-Transporte die Polizei benötigt, dann hat das auch etwas damit zu tun. Wir setzen uns eher für Lösungen ein, bei denen die Bürgerinnen und Bürger die Ener­gie selbst erzeugen und nicht die Staatsmacht mit Polizeiapparat die Energieversor­gung schützen muss.

Wir haben nicht erst seit Tschernobyl die Probleme mit der Atomkraft gesehen und dann auch bei Fukushima. Fukushima ist ja insofern sehr brisant, als durch die Bevöl­kerungsdichte in Japan etwa 40 Mal mehr Menschen leiden, um 40 Mal mehr Betroffe­ne vorhanden sind, weil Japan dichter besiedelt ist. Und wenn man sieht, dass eine High-Tech-Nation wie Japan ein Riesenproblem damit hat und wer letztendlich dort den Dreck aufräumt, dann wird man sehr nachdenklich.

Vielen ist vielleicht noch nicht so bekannt, wer letztendlich in Japan derzeit den Dreck wegräumt. Es sind nämlich vielfach Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, die von der ja­panischen Mafia – da sie teilweise wirklich im wahrsten Sinn des Wortes Obdachlose sind – unmittelbar bei den Parkbänken angesprochen und von dort nach Fukushima gebracht werden. Sie leben in Massenquartieren mit bis zu 2 000 Menschen, räumen den strahlenden Müll weg, mit Masken – das hat auf dem Foto ganz gut ausgesehen –, die in der Realität dann Grippeschutzmasken sind, und in Schutzanzügen, wo es oft stundenlang nicht möglich ist, trotz der Hitzeprobleme – denn man arbeitet ja schließ­lich im reaktornahen Bereich – auch nur ein Glas Wasser zu sich zu nehmen.

Das sind also menschenunwürdigste Bedingungen. Da gibt es jetzt neue Begriffe wie etwa „nuclear gypsy“ – Wegwerfarbeiter. So etwas Zynisches muss man sich einmal vorstellen. Es werden Menschen wirklich ausgebeutet, für 88 € am Tag. Diese Men­schen bekommen 12 000 Yen bezahlt, um den strahlenden Müll wegzuräumen – 88 € am Tag für diese Drecksarbeit!


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Man weiß aber mittlerweile, dass die gleichen oder ähnliche Zustände auch in Frank­reich oder Deutschland vorhanden sind. Mittlerweile gibt es nämlich ein ganzes Heer von Menschen, die als Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter von Atomkraftwerk zu Atom­kraftwerk ziehen, für Hungerlöhne, in Frankreich teilweise für 1 000 € im Monat putzen, teilweise wirklich mit Putzlappen und in strahlenden Bereichen, und die ein Eigeninter­esse haben, das Strahlenmessgerät abzulegen, da sie, wenn sie die maximale Jahres­dosis überschritten haben, nämlich arbeitslos werden.

So ist das System dieser korrupten, mafiösen Atomwirtschaft. Deshalb dürfen wir als Parlament umso stolzer darauf sein, dass wir heute diese Sechs-Parteien-Einigkeit zu­stande bekommen haben.

Danke noch einmal auch von dieser Stelle an die Tausenden Menschen, die derzeit weltweit den atomaren Müll wegräumen, die Schlimmeres verhindern und dabei die Gefährdung ihrer Gesundheit in Kauf nehmen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

18.30

18.30.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatterin verzichtet auf ein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, zunächst über Tagesordnungspunkt 7, die dem Aus­schussbericht 278 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Zukunft ohne Atomkraft – Den europaweiten AKW-Ausstieg voranbringen!

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstim­mig angenommen. (E 45.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8, die dem Ausschussbericht 279 der Beila­gen angeschlossene Entschließung betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens Hink­ley Point durch die EU-Kommission.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür sind, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. (E 46.)

18.31.559. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 60/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst überfällige Erhöhung der Nationalparkförderung (280 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.

 


18.32.21

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Themenwechsel: von der Atomkraft zur Naturkraft. Ich hatte die Möglichkeit, im letzten Umweltausschuss ein kurzes Gastspiel bei einem Thema zu geben, das auf meine Initiative hin diskutiert und behandelt wurde.

Dabei geht es darum, dass die Förderung für die Nationalparks oder im konkreten Fall für den Nationalpark Hohe Tauern erhöht werden soll, da nämlich diese Förderung sei­tens des Bundes seit dem Jahr 1992 – das sind jetzt immerhin 22 Jahre – gleich hoch geblieben ist. 22 Jahre keine Inflationsanpassung bedeutet nominell, dass dies einen realen Verlust von zumindest 50 Prozent der Fördersumme darstellt. Und das ist natür-


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lich eine Summe, die in den betroffenen Regionen nicht so ohne weiteres wettgemacht werden kann.

Man darf auch Folgendes nicht vergessen: Die Nationalparks unserer Prägung – also nicht nur der Nationalpark Hohe Tauern, sondern generell die Nationalparks in Öster­reich – sind auch Lebensraum und Wirtschaftsraum für die betroffene Bevölkerung, wo die Bevölkerung auch lebt, Einkommen erzielen muss und natürlich auch mit diesen Voraussetzungen zurande kommen muss.

Ein Nationalpark ist grundsätzlich eine äußerst positive Einrichtung, die auch von größ­ten Teilen der Bevölkerung wertgeschätzt wird. Aber, noch einmal, man darf nicht ver­gessen, es ist der Lebensraum der dort betroffenen Bevölkerung, der auch mit be­stimmten Nutzungsverzichten verbunden ist. Das ist einfach einmal festzustellen. Die­se Nutzungsverzichte für bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen sind in der Vergan­genheit auch entsprechend abgegolten worden.

Es wird ja auch österreichweit mit tollen Bildern – ich erinnere zum Beispiel an die Adler im Nationalpark Hohe Tauern – immer Tourismuswerbung für Österreich im Aus­land und im Inland gemacht. So gesehen stellen natürlich die Nationalparks auch ge­nerell eine wunderbare landschaftliche Kulisse für die Tourismuswerbung dar.

Wo liegt jetzt das Problem? – Wir haben, denke ich, im Ausschuss weitestgehend Ei­nigkeit darüber erzielt, dass der Nationalpark eine positive Einrichtung ist, dass er nutz­bringend sein kann. Damit hört sich aber die Gemeinsamkeit auf. Ich konnte nämlich nicht erreichen, dass die Nationalparkfördermittel anzupassen sind – noch einmal, seit dem Jahr 1992 keine Wertanpassung, keine Valorisierung. Ich bin aber guter Hoffnung, dass eine gemeinsame Initiative, für sämtliche Nationalparks in Österreich die Förder­mittel anzuheben, zukünftig durchaus auf fruchtbaren Boden fällt.

Unter dem Strich ist es mir, ist es uns egal, woher das Geld kommt. Wichtig ist, dass für die betroffene Bevölkerung in den Nationalparks zukünftig auch das notwendige Geld zur Verfügung steht, damit man im Lebensraum, im Wirtschaftsraum Nationalpark auch entsprechend wirtschaften kann.

Ich halte also noch einmal fest: Das Aufgabenumfeld der Nationalparks ist ja mittler­weile ein beträchtliches. Es ist, angefangen vom naturschonenden Tourismus, über die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft, über den Bildungsbereich – der immer wich­tiger wird –, den Kulturbereich, Wissenschaft und Forschung, den Schutz der Natur bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit ein riesengroßer Bereich, der heute über die Nationalpark­verwaltungen abzudecken ist. Dafür braucht es die notwendigen finanziellen Dotierun­gen.

Abschließend ist noch einmal festzuhalten: Leider Gottes wurde die Förderung seit dem Jahre 1992 nicht valorisiert. Der Nationalpark Hohe Tauern hat mit den nominell gleichen Geldern seit dem Jahr 1992 auszukommen, die das Land Tirol, der Bund und die Europäische Union über bestimmte Projektfinanzierungen aufbringen, wobei es ge­lungen ist, letztes Jahr vom Land Tirol zumindest 100 000 € mehr zu erhalten. – Für die Nationalparks gesehen, ist das Land Tirol mit einem positiven Beispiel vorange­gangen.

Ich hoffe abschließend – Herr Minister, wir hatten heute durchaus ein konstruktives Ge­spräch –, dass es uns gelingt, zukünftig für sämtliche Nationalparks in Österreich eine Erhöhung der finanziellen Mittel zu erreichen, damit in den Nationalparks weiterhin Ein­kommen auch für die betroffene Bevölkerung erwirtschaftet werden kann. (Beifall bei der FPÖ.)

18.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.

 



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18.37.24

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Mi­nister! Vor allem, liebe Vertreter der Gemeinde Bad Traunstein auf der Galerie, herzlich willkommen im Parlament! (Beifall bei der ÖVP. – BesucherInnen auf der Galerien win­ken dem Redner zu.)

Der Antrag des Kollegen Hauser, der eine Erhöhung der Förderung für den National­park Hohe Tauern betrifft, ist aus seiner Sicht – er lebt in dieser Region, er ist Bürger­meister in dieser Region – durchaus legitim. Es ist meiner Meinung auch positiv, dass er sich für diesen Bereich einsetzt.

Man muss eines allerdings schon dazu sagen: Es ist in den letzten Jahren gerade im Bereich der Nationalparks viel passiert. Da ich gerade Niki Berlakovich sehe, möchte ich schon drei oder vier Punkte erwähnen. Man hat eine Nachhaltigkeitsstrategie zwi­schen Bund und Ländern erarbeitet, die eigentlich nichts anderes als eine verstärkte Zusammenarbeit vor allem in den drei Bereichen Bildung, Forschung und Innovation bedeutet. Man hat über alle Nationalparks eine Dachmarke geschaffen, die National­parks Austria heißt. Da geht es vor allem um einen gemeinsamen Auftritt und um den effizienten Mitteleinsatz dieser Nationalparks. Man hat als dritten Punkt – nur noch exemplarisch erwähnt – auch die Nationalpark-Ranger-Ausbildung vereinheitlicht und optimiert. Das heißt, Gäste und Touristen im Nationalpark werden von einheitlich aus­gebildeten Mitarbeitern dieser Nationalparks optimal betreut.

Ich wiederhole noch einmal mein komplettes Verständnis für Gerald Hauser, der die­sen Antrag eingebracht hat, aber es geht halt auch immer um finanzielle Rahmenbe­dingungen. Ja, es stimmt, die Förderungen wurden in den letzten Jahren nie erhöht. Man kann es aber auch umdrehen: Die Förderungen für die Nationalparks wurden in den letzten Jahren von Bundesseite auch nie gekürzt. Und ich kann mir durchaus vor­stellen, dass, hat man mit dem Land Tirol Kontakt gehabt, das Budget 2015/16 zumin­dest auf Tiroler Seite für den Nationalpark Hohe Tauern vielleicht doch etwas ange­passt – erhöht – wird.

Die Förderungen der Haushaltsperiode der Europäischen Union – das hat Minister Rupp­rechter im Ausschuss bestätigt – sind zugunsten der Nationalparks erhöht worden, wenn es um die Haushaltsperiode 2014 bis 2020 geht.

Außerdem macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, sich den Nationalpark Hohe Tauern herauszupicken und diesem dann als einzigem eine Förderung zu geben. Wenn, dann müsste man das insgesamt für die sieben Nationalparks in Österreich machen. Wir alle kennen allerdings auch die budgetären Rahmenbedingungen, die budgetäre Situation, die uns derzeit beschäftigt, und deshalb werden wir diesem Antrag nicht beitreten und diesen Antrag ablehnen. Noch einmal: Der Antrag selbst ist durchaus legitim. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.40


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhu­ber. – Bitte.

 


18.40.31

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Kollege Rauch hat vollkommen recht, wenn er sagt: Das gilt nicht nur für den Nationalpark Hohe Tauern, Kollege Hauser, sondern für alle Nationalparke. Wir haben heute einen entsprechenden Antrag eingebracht, ei­nen unselbständigen Entschließungsantrag, den wir zur Debatte stellen; dieser wird auch noch verteilt, soweit ich weiß.

Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es geht eben darum, dass die Na­tionalparke auch durch die österreichische Umweltbewegung, die Zivilgesellschaft, die


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Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger vor über 20, 25, jetzt bald 30 Jahren initiiert, umgesetzt worden und auch eine Erfolgsgeschichte geworden sind. Ich denke da zum Beispiel an den Nationalpark Donau-March-Thaya-Auen, an Hainburg, den Wi­derstand dort, an die Kalkalpen in Oberösterreich, an die Hohen Tauern. Das alles sind Erfolgsprojekte, die, wie das die Kollegen schon gesagt haben, auch wirtschaftliche Bedeutung haben. Manche Produkte werben sogar damit, aus einer Nationalparkre­gion zu sein. Das ist auch im Bereich der Tourismuswirtschaft ganz wesentlich.

Herr Bundesminister! Was ist jetzt mit dem neuen Programm für die ländliche Ent­wicklung? – Ja, da wären auch Nationalparke förderbar und sind auch Fördernehmer in diesem Programm.

Herr Bundesminister, ich glaube, dass man sich das schon anschauen muss, was die Kritik der Europäischen Union ist. Es gibt 176 ganz kritische Fragen der Kommission, und bis heute sind den Abgeordneten Ihre Antworten dazu noch nicht zugegangen. Zum Beispiel sagt die Kommission ganz klipp und klar zu Natura 2000 und den Maß­nahmen dazu: Da gibt es keine Flächenziele und auch keine Budgetierung in Ihrem in Brüssel eingereichten Programm. – Das ist derzeit in Verhandlung. Im Augenblick er­folgen da die letzten Verhandlungsschritte. Heute haben wir schon einmal gehört: Es geht um 1,1 Milliarden € jährlich, und da sind auch Mittel für den Naturschutz, für die Nationalparke vorgesehen, auch für Natura 2000. Unser umfangreicher Antrag will ge­nau in diesem Programmbereich noch Verbesserungen erzielen, Herr Bundesminister. Sind Sie bereit dazu?

Der Verlust der Biodiversität ist nicht nur in Österreich ein Problem, sondern ist welt­weit ein ganz entscheidendes großes Thema, dem wir uns aktiv widmen müssen, wenn ich davon ausgehe, was die Möglichkeiten dieses Programms sind, nämlich die För­derung der Aktivitäten der Nationalparke, auch der Natura 2000-Gebiete, auch von Na­turschutzmaßnahmen, zum Beispiel aber auch die Förderung des biologischen Land­baus.

Herr Bundesminister Rupprechter, dazu sind Sie bis heute nicht bereit gewesen, tat­sächlich Auskunft zu geben, nämlich Auskunft zu geben darüber, ob Sie bereit sind, den Biolandbau auszuweiten. Die Europäische Kommission hat in den 176 Fragen ganz kritische Anmerkungen dazu gemacht, und es ist Zeit, dass Sie die ernst nehmen. Herr Umweltminister! Es geht um effiziente Maßnahmen, und es geht um unbürokrati­sche Maßnahmen. Wir fordern daher: ausreichende Dotierung und Valorisierung der Mittel für die Nationalparke, 200 Millionen € mehr für Umwelt- und Klimaschutzmaß­nahmen in der ländlichen Entwicklung – ja, das ist möglich durch Umschichtung von den Investitionsförderungen her –, klare Flächenziele für den biologischen Landbau. 750 000 Hektar in Österreich – das wäre eine echte Alternative, eine aktive Politik zum Schutz der Biodiversität.

Wir wollen konkrete Vereinfachungen von überzogen komplexen Maßnahmen, die Sie oder die Landwirtschaftskammern oder wer auch immer im Ministerium zu verantwor­ten haben. Das hat die Kommission auch massiv kritisiert. Nach dem Almendesaster droht das nächste Desaster, nämlich das Einzelbaumdigitalisierungsdesaster und das Chaos mit der Einzelelementdigitalisierung. (Zwischenruf der Abg. Fekter.)

Frau Kollegin Fekter, es geht wirklich darum, einen einzelnen Baum zu digitalisieren, also digital zu erfassen. Das ist einfach völlig überzogen. Auch das wollen wir verän­dern. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister, handeln Sie! Erklären Sie heute dem Haus, wie weit die Ver­handlungen sind, und geben Sie endlich den Abgeordneten bekannt, was Sie der EU-Kommission auf diese 176 Fragen geantwortet haben! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.45



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Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Pirklhuber eingebrachte und in seinen Grundzügen erläuterte Entschließungsantrag, der inzwischen auch ver­teilt worden ist, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausreichende Finanzierung von Nationalparks, sowie Natura 2000, Naturschutz und Bio-Diversitätsmaßnahmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung 2014-2020

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 60/A (E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die längst überfällige Erhöhung der Nationalparkförderung (280 d.B.)

Begründung

Im österreichischen Programmentwurf für die ländliche Entwicklung 2014-2020 heißt es zu Schwerpunktbereich 4A:

"Die Maßnahme soll dazu beitragen, einen bedeutenden Teil der Ziele der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie, der österreichischen Biodiversitätsstrategie und der EU-Bio­diversitätsstrategie 2020, der Naturschutzgesetze der Bundesländer, der Nationalpark­gesetze und Art. 15a B-VG-Vereinbarungen sowie der österreichischen Nationalpark­strategie zu erreichen. Extensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Waldflächen beherbergen wichtige Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensraumty­pen. Diese Lebensraumtypen und Arten sollen in günstigem Erhaltungszustand verblei­ben oder es soll ein solcher wieder hergestellt werden."

Am 5. August 2014 hat die EU-Kommission in einer Stellungnahme zum geplanten Programm für die ländliche Entwicklung 2014-2020 176 Fragen an den Umweltminister gestellt. Unter den 176 Fragen befanden sich auch mehrere, die sich konkret auf die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen z.B. im Rahmen von Natura 2000 und in Nationalparken bezogen.

Zum Beispiel Frage 18 zum Naturschutz (Zitat):

"In Österreich müssen weitere Natura-2000-Gebiete mit naturnahem Grünland ausge­wiesen werden. Im Rahmen eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens erhielt die GD ENV eine Verpflichtungszusage, dass Österreich diese Gebiete bis spätestens 2015 vorschlagen wird. Das Programm kann dazu beitragen, dieser Verpflichtung nachzukommen. Um bewerten zu können, in welchem Umfang das Programm einen Beitrag leisten wird, sollte deutlicher beschrieben werden, wie die Bedürfnisse hinsicht­lich der Finanzmittel zur Erfüllung der Natura-2000-Verpflichtungen und das tatsächli­che Budget zueinander in Beziehung stehen."

Der Programmentwurf wurde bis zum heutigen Tag von der EU-Kommission noch nicht genehmigt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 195

1) mit dem Bundesminister für Finanzen in Verhandlungen zu treten, um eine ausrei­chende Valorisierung der Bundesförderungen für die österreichischen Nationalparks si­cherzustellen,

2) die Flächenziele für Natura-2000 Gebiete und die Budgetierung für die Maßnahmen­pläne im aktuellen Programmentwurf für die ländliche Entwicklung zu ergänzen,

3) die Flächenziele für den Biolandbau im Sinne des Boden-, Wasser- und Biodiversi­tätsschutzes auf 750 000 Hektar zu erhöhen,

4) eine stärkere Dotierung der Klima- und Umweltschutzmaßnahmen im Programm für die ländliche Entwicklung im Ausmaß von 200 Millionen Euro für die Periode 2014-2020 durch Umschichtung der Mittel von den Investitionsförderungen vorzunehmen,

5) die komplizierte Maßnahme Umweltgerechte und Biodiversitätsfördernde Bewirt­schaftung (UBB) wesentlich zu vereinfachen und die geplante dreiteilige Abstufung der Förderhöhe nach RGVE (Rinder-Großvieheinheiten) praxisgerecht und ökologisch-ziel­orientiert abzuändern,

6) im Rahmen der Maßnahme UBB bei den Fruchtfolgeauflagen der Anbau von Legu­minosen (Ackerbohne, Erbse, Soja, Lupine, u.a.) > 5 % der Ackerfläche im Hinblick auf die Verbesserung der Humuswirtschaft besonders zu fördern,

7) bei den Begrünungsvarianten durch Zwischenfrüchte dafür zu sorgen, dass auch Kleegras und Wechselwiesen, die im nächsten Jahr dann als Hauptkultur am Acker verbleiben (alte Maßnahme H) auch weiterhin als förderfähig anerkannt werden,

8) im Rahmen der Erhaltung der Landschaftselemente statt der geplanten Einzelbaum-Digitalisierung eine vereinfachte Bio-Diversitätsmaßnahme "Förderung von Streuobst" einzuführen,

9) die Pflanzenschutzmittel-Einschränkungen, die für die Maßnahme vorbeugender Ge­wässerschutz auf Ackerflächen für Oberösterreich vorgesehen sind, nämlich das Verbot des Einsatzes der Wirkstoffe S-Metolachlor, Chloridazon, Terbuthylazin, Meta­zachlor und Bentazon, im gesamten Bundesgebiet einzuführen,

10) die Fördermaßnahmen für Investitionen an landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der ländlichen Entwicklung nur an jene Betriebe zu vergeben, die am Agrar-Umweltpro­gramm ÖPUL 2015-2020 teilnehmen,

11) ökologische und tierschutz-relevante Investitionen besonders zu fördern: Dazu zählen auch Maßnahmen zur Pestizid-Reduktion mit Geräten für die mechanische und thermische Unkrautregulierung,

12) die Selektionskriterien für sämtliche projektbezogenen Investitions-Maßnahmen so zu gestalten, dass der jeweilige Beitrag des Projektes zu Klima- und Wasserschutz so­wie Biodiversität ausreichend berücksichtigt wird.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


18.45.27

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Vertreter der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den Entschließungsantrag betreffend Mitteldotierung für den Nationalpark Hohe Tauern.

Erhaltung und Schutz von Natur und Umwelt haben in Österreich seit jeher große Tra­dition und Bedeutung. Wir haben in Österreich, und das ist bekannt, sechs National­parks, davon sind zwei grenzüberschreitend, einer davon der Nationalpark Neusiedler


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 196

See – Seewinkel. 16 Prozent der gesamten Staatsfläche stehen unter Schutz, als Na­turpark, unterliegen einer allgemeinen Nationalparkschutzfunktion beziehungsweise sind auch Europaschutzgebiet. Alle Aktivitäten in den Nationalparks sind durch das Na­tionalparkgesetz geregelt. Es gibt keine Gemeinde, keinen Grundeigentümer, auch kein Land, das bei der Einrichtung eines Nationalparks nicht entsprechende Mitsprache hat. Es existieren auch für alle Nationalparks entsprechende Managementpläne.

Ich darf erwähnen, dass das Nationalparkgesetz und auch die Managementpläne eva­luiert werden. Ich spreche mich auch dafür aus, dass die finanzielle Dotierung für die Nationalparks – für alle, nicht nur für einen, sondern für alle – einer Evaluierung unter­zogen wird, dass man darangeht, zumindest eine Inflationsanpassung vorzunehmen.

Ich darf erwähnen, dass im Budget 2014, das wir im Mai hier im Hohen Haus be­schlossen haben, für die Nationalparks und für Aktivitäten zur biologischen Vielfalt 12,5 Millionen € auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen. Des Weiteren, was das neue Programm für die ländliche Entwicklung für die neue Förderperiode 2015 bis 2020 betrifft, zusätzlich zirka 15 Millionen € zur Verfügung stehen. Hier haben auch die Nationalparks die Möglichkeit, entsprechende Projekte über das Programm LEADER bei den lokalen Aktionsgruppen einzureichen.

Eigeninitiative ist daher gefordert. Die Nationalparks schaffen auch Arbeitsplätze, si­chern Arbeitsplätze. Das ist vor allem für strukturschwächere ländliche Regionen we­sentlich. Wertschöpfung gerade für diese Regionen wird gesichert.

Geschätzte Damen und Herren! In Österreich, und das hat schon jahrzehntelange Tra­dition, wird von allen Gebietskörperschaften, ob das der Bund, die Länder oder die Ge­meinden sind, sehr viel zur Erhaltung der Natur und einer intakten Umwelt getan. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Das kommt der Bevölkerung und unseren Touristen, die sehr zahlreich ins Land kom­men, zugute. Das wird auch in Zukunft so bleiben und ist eine Herausforderung für uns, auch weiterhin für eine intakte Umwelt, für eine naturnahe Bewirtschaftung in den Nationalparks zu sorgen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.48


Präsident Karlheinz Kopf: Nunmehr hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupp­rechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.48.40

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben ja den Antrag des Herrn Abgeordneten Hauser sehr eingehend im Umweltausschuss dis­kutiert. Ich denke, das eine oder andere Missverständnis konnten wir dabei schon aus­räumen, auch in dem Gespräch, das wir heute geführt haben. Das ist sehr einvernehm­lich verlaufen.

Ich möchte sozusagen nur der Vollständigkeit halber festhalten, dass es mir trotz eines sehr restriktiven Budgets in allen Bereichen meines Ressorts sowie eines sehr engen budgetären Korsetts auch für die kommenden Jahre wichtig war und es mir ein großes Anliegen ist, in den Budgets für die Nationalparks keine aktiven Einsparungsmaßnah­men oder Budgetkürzungen zu setzen.

Der Tiroler Nationalparkfonds Hohe Tauern konnte seit Beginn der laufenden Förder­periode des österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums, seit 2007 bis 2013, zusätzliche EU-Mittel in Form von Projektförderungen in Höhe von ins­gesamt 900 000 € ausschließlich durch von meinem Vorgänger vergebene Bundesgel­der meines Ressorts lukrieren und auslösen. Weiters wurden ebenfalls aus dem ländli­chen Entwicklungsprogramm rund 370 000 € für länderübergreifende Artenschutzpro-


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jekte ausschließlich durch Bundesgelder ausgelöst, zum Beispiel für die Erhaltung des Gypaetus barbatus, des Bartgeiers.

Die länderübergreifende Zusammenarbeit der drei Anteile des Nationalparks Hohe Tauern wird mit jährlich rund 220 000 € von meinem Ressort gefördert, wovon Tirol mit rund einem Drittel profitiert. In der kommenden Planungsperiode für das Programm Ländliche Entwicklung 2014-2020 konnte ich, so wie das der Abgeordnete Preiner soeben recht ausführlich dargestellt hat, eine deutliche Erhöhung der EU-Mittel zur Förderung der österreichischen Nationalparke erreichen und werde diese für qualitativ hochwertige Projekte zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel die Koexistenz mit den großen Karnivoren oder den großen Beutegreifern, Prädatoren, die übrigens auch ei­nen sehr maßgeblichen Beitrag zur Biodiversität leisten. Ich hatte gerade in Peking, vorgestern am Abend, eine sehr ausführliche Debatte mit dem Präsidenten der Weltna­turschutzunion, IUCN. Sie kennen diese sehr gut, Herr Abgeordneter Pirklhuber.

Zum Vorwurf des Herrn Abgeordneten Pirklhuber, dass er die Antworten zu den 176 Fra­gen der Europäischen Kommission zu unserem Programm Ländliche Entwicklung nicht kennt, darf ich Folgendes festhalten: Wir haben sowohl Ende Juli als auch Anfang Sep­tember eine Besprechung mit den Agrarsprechern der Parlamentsfraktionen abgehal­ten, in denen ich sehr ausführlich über die Fragen und auch die Fragenbeantwortungen informiert habe, und Sie wissen sehr wohl, Herr Abgeordneter Pirklhuber, der einzige Fraktionssprecher, der nicht dabei war, das war jener von den Grünen, das waren Sie. (Rufe bei der ÖVP: Oje! Das schaut nicht gut aus!)

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass wir im Landwirtschaftsausschuss eine sehr ausführliche Debatte geführt haben. Daher weise ich Ihre Feststellung, dass das Hohe Haus, dass die Abgeordneten unsere Antworten auf die 176 Fragen nicht kennen, auf das Entschiedenste zurück, weil sie jeglicher Grundlage entbehrt. (Abg. Pirklhuber: Sind Sie Umweltminister oder nicht? Sind Sie dafür zuständig oder nicht?)

Ich appelliere an Sie: Weichen Sie ab von diesem Weg der grundsätzlichen Funda­mentalopposition, den offensichtlich Ihre Fraktion im Hohen Haus eingeschlagen hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Auer: Pirklhuber, das schaut nicht gut aus für dich!)

18.52


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


18.52.42

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! (Ruf bei der ÖVP: Brille aufsetzen!) – Nein, die lasse ich oben hinaufgesteckt.

Was den Entschließungsantrag der Grünen betrifft, so haben wir damit zwei Probleme. Ich darf dem Herrn Minister aber schon auch sagen: Ich war im Ausschuss, ich habe aber keine 176 Antworten bekommen. Vielleicht war ich in einem anderen Ausschuss, er hat jedenfalls Landwirtschafts- und Umweltausschuss geheißen.

Das Problem ist das, worüber wir schon den ganzen Tag diskutieren, dass wir hier näm­lich in den Chor der Zahnlosen einstimmen, wenn Natura 2000 Ländersache bleibt. So können wir auch wenig beitragen, auch wenn wir hier Ihrem Antrag zustimmen würden, und das geht im Moment nicht. Ja, in dem Moment sind wir eben. Die NEOS, und das wissen Sie, haben viele gleiche Stellungnahmen in dieser Hinsicht. Wir treten ein für eine zukunftsorientierte und umweltgerechte Landwirtschaft, und in dieser Hinsicht sind wir auch ganz gut gemeinsam unterwegs.

In Ihrem Antrag werden sehr viele Fragen angeschnitten, sind sehr viele Einzelanträge drinnen – das ähnelt einem Haufen Kraut und Rüben. Das ist heute nicht in einer


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 198

Horuck-Aktion zu lösen, und wir können daher jetzt nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Auer.)

18.54


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


18.54.18

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatsse­kretär! Drei kurze Bemerkungen zum Antrag des Kollegen Hauser. Zur Gemeinsam­keit, zum Tourismus und zum Landesrechnungshof Tirol möchte ich kurz etwas sagen. Mich hat doch überrascht, dass die Förderung nur für den Tiroler Teil in diesem Antrag verlangt wird. Es ist immer sehr schwierig, länder- und auch staatsübergreifende Ein­heiten zu etablieren. Es ist nie einfach, das zu machen. Und jetzt plötzlich die Förde­rung nur für einen Teil. Wenn man weiß, dass die Idee für den gemeinsamen Natio­nalpark 1971 entstanden ist, dann 1981 und 1984 zwei Bundesländer beigetreten sind und Tirol erst 1992, dann sieht man schon, wie schwierig das war. Der Republik sind die Nationalparks sicherlich ein sehr großes Anliegen. Einer meiner Vorredner hat ja schon auf das gemeinsamen Dach Nationalparks Austria hingewiesen, darauf, dass eine Gemeinsamkeit da sehr wichtig ist.

Der zweite Aspekt ist, dass im Antrag auch gesagt wird, dass der Tourismus davon profitieren könnte. Das ist in der Praxis natürlich mitunter sehr schwierig, weil da auch unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen. Bei der Jahresversammlung der Natio­nalparks Austria wurde das auch diskutiert. Es gibt natürlich einen Interessenkonflikt zwischen den Schutzzielen der Landschaftserhaltung, dem Ausbau von Wasser- und Windkraft und auch der Entwicklung des Tourismus.

In der Öffentlichkeitsarbeit des Projekts Nationalparks Austria wird der schonende Tou­rismus gefördert, etwa auch im Reiseführer, der aufgelegt worden ist. Man soll der Na­tur, den Schätzen der Natur schonend begegnen.

Als Letztes: Ich finde den Bericht des Landesrechnungshofs Tirol sehr interessant. In seinen Empfehlungen stellt der Bericht fest, dass einnahmenseitig beim Nationalpark in Tirol noch sehr viel Luft nach oben offen wäre. Der Bericht stellt außerdem fest, dass der Nationalparkfonds zwischenzeitlich über mehrere Einrichtungen verfügt und ein be­trächtliches außerbücherliches Anlagevermögen zu seinem Eigentum zählt.

Aus den genannten Gründen können wir diesem Antrag nicht beitreten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.57

18.57.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Be­richt 280 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ausreichende Finanzierung von Nationalparks sowie Natura 2000, Naturschutz und Bio-Diversitätsmaßnahmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung 2014–2020.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit und somit abgelehnt.


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18.58.0210. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 666/A(E) der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Bürokratie-Abbau jetzt“ (282 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (186 d.B.): Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaa­ten andererseits (283 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (261 d.B.): Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ande­rerseits (284 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 10 bis 12 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


18.59.11

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Bürokratieabbau ist unser Thema, Bürokratieabbau ist etwas, was wir alle wollen. Ich danke allen aus allen Frak­tionen, dass sie unseren Antrag unterstützen. Wir haben alle gemeinsam das gleiche Ziel, und wir brauchen hiebei mit Nachdruck einen gewissen Erfolg, damit wir unsere Forderungen entsprechend unterstützen können, denn die Unternehmer stöhnen unter Vorschriften, unter Verboten und unter Hemmnissen. Gerade als Gesetzgeber sind wir gefordert, auch Erleichterungen zu präsentieren.

Ich sage auch durchaus kritisch: Wenn wir jeden Tag neue Gesetze beschließen, dann meinen wir sicher immer etwas Gutes damit, weil dadurch doch etwas bewegt werden soll. Aber wenn man sich die Praxis anschaut, kommt man drauf, dass das Gutgemein­te nicht immer den gewünschten Erfolg bringt. Deshalb haben wir diese Initiative ge­setzt, dass wir die Bundesregierung in ihrem Programm des Bürokratieabbaus unter­stützen und dass wir vonseiten des Parlaments einen entsprechenden Antrag einge­bracht haben. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Umfragen zeigen, dass dieser Bürokratiedschungel das ist, was die Unternehmen am meisten plagt – natürlich neben zu hohen Steuern und Abgaben, aber das ist eine an­dere Sache. Ich glaube, gerade beim Bürokratieabbau können wir gemeinsam auch et­was bewegen. Deshalb unser Antrag.

Es gibt ja viele Beispiele in diesem Bereich. Ich brauche sie für die, die in der Wirt­schaft sind, nicht alle aufzuzählen. Da wäre zum Beispiel der Transporteur, der mit ei­ner Fuhre Schotter durch die Gegend fährt und den Schotter genau auf die Achsen verteilen muss. Wenn das beim Fahren durcheinanderkommt, er eine Achslastüberprü­fung hat und dann festgestellt wird, dass es da Probleme gibt, dann muss er dafür


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gleich Strafe zahlen. Ich denke, das ist ein bisschen überzogen. Aus diesem Grunde müssen wir in den einzelnen Bereichen Abhilfe schaffen.

Es gibt natürlich auch gerade bei den verspäteten Anmeldungen von Dienstnehmern bei der Gebietskrankenkasse Strafen. Es gibt bei der monatlichen Arbeitsplatzevaluie­rung das Problem, dass diese permanent durchgeführt wird.

Ich glaube, wir haben einfach viele Beispiele für Bereiche, wo wir etwas bewegen kön­nen, indem wir diese Vorschriftenflut eindämmen. Wir haben uns das zum Programm gemacht. Ich finde es gut, dass, glaube ich, alle Parteien unsere Initiative unterstützen. Wenn wir beim Bürokratieabbau gemeinsam etwas zusammenbringen, dann hilft das auch den Unternehmern und damit auch den Arbeitnehmern. Denn das Beste, was die Unternehmen können, ist wirtschaften und eben etwas unternehmen, und wir sollten sie nicht zu stark einschränken.

Es ist auch erfreulich, dass die Regierung gestern im Ministerrat Erleichterungen bei den Arbeitszeit- und Pausenaufzeichnungen beschlossen hat. Ich denke, das ist der richtige Weg. Unser Ziel ist es, den Unternehmen mehr Zeit zu lassen für das, was sie am besten können, nämlich Arbeitsplätze schaffen, Wachstum generieren und den Wohlstand in unserem Land erhalten.

Deshalb: Weniger Bürokratie bringt mehr Freiheit. In dieser Hinsicht ein Danke für die Unterstützung unseres Antrages. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.03.02

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Es ist klar, dass es in einem zivilisierten Land immer eine Fülle von Vorschriften geben muss. Das Problem ist nur: Der überwiegende Teil all unserer Un­ternehmungen, die wir heute im Lande haben, sind Klein- und Kleinstunternehmungen.

Oft genug sind unsere Regelungen so, dass man etwas einführt, das gut gemeint ist. Für einen großen Betrieb, der darauf eingestellt ist, ist es dann kein Problem, aber in der Mehrzahl der Betriebe muss das dann irgendwann in der Nacht erfüllt werden, wo­möglich von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber. Und in Wahrheit ist es dann eine Bürokratieanforderung, die nicht in Relation steht zu dem, was der Betrieb in Wahrheit anrichten könnte, wenn er das nicht erfüllen würde.

Viele unserer Klein- und Kleinstbetriebe krachen wie die Kaisersemmeln unter dem bü­rokratischen Aufwand. Wirklich! (Zustimmendes Nicken des Abg. Peter Wurm.) Ich ha­be zwei Jahrzehnte als Steuerberater gut verdient, indem ich den Klientinnen und Klienten viele dieser Dinge abgenommen habe. Und ich sage Ihnen auch: Wenn man dann die Honorarnote ausstellt, lässt man in Wirklichkeit noch etwas nach, weil man nicht weiß, ob der sich das überhaupt leisten kann.

Vieles davon ist aus Sicht des Betriebsinhabers beziehungsweise der -inhaberin nutz- und sinnlos. Ich glaube daher, dass so eine Maßnahme – was ja in vielen Kleinberei­chen schon passiert ist in den letzten Jahren – die richtige ist, nämlich Reduktion die­ses bürokratischen Aufwands unter Nutzung der EDV-Möglichkeiten. Ich darf einmal über die Fortschritte der letzten Jahre berichten. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Nein, ich bin ja Zeitzeuge dafür. Als ich mit 26 Jahren Steuerberater geworden bin, ist alles noch mit Handformularen erfolgt. Da musste ja jede einzelne Meldung woanders abgegeben werden. Heute haben wir durch FinanzOnline eine Fülle von Möglichkeiten geschaffen, um das deutlich zu reduzieren. Da ist viel passiert. (Abg. Stefan: Geh,


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geh, geh!) – Sagt der Herr Notar, der selber durch elektronischen Rechtsverkehr eine deutliche Reduktion der bürokratischen Lasten bekommen hat.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, freue ich mich, dass Sie mitgehen. (Zwi­schenruf des Abg. Brosz.) Wir tun wirklich etwas Gutes für die Unternehmen dabei. Es ist kein einfaches Vorhaben, und wir werden mit einer Fülle von Gesetzesänderungen alles tun, um auf diesem Weg weiter zu gehen. Ich freue mich in diesem Zusammen­hang auf die Zusammenarbeit zwischen den Regierungsparteien. Das waren die un­strittigen Punkte, die wir hatten. Ich glaube, dass wir, dass Österreich da noch einen weiten Weg vor sich hat, der vieles bringen wird. (Beifall der Abg. Yilmaz.)

Ganz kurz zu den zwei anderen Punkten: Ich bin froh darüber, dass wir uns in der CARIFORUM-Staaten-Vereinbarung zu diesem wesentlichen Grundsatz bekannt ha­ben, dass gemischte Abkommen bei uns im Parlament zu ratifizieren sind.

Auch im Lichte unserer Diskussion über vor allem TTIP, wobei es in der Kommission möglicherweise die Auffassung gibt, es wäre ein reines Handelsabkommen, sagen wir: Gemischte Abkommen gehören hierher. Und wir werden unsere Position, die wir im ge­meinsamen Entschließungsantrag haben, wieder schärfen.

Wenn es ein Freihandelsabkommen mit den USA geben soll, dann muss es hier im Parlament ratifiziert werden, so wie auch dieses Abkommen mit den karibischen Staa­ten. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.06


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Themessl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.06.40

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Wir werden dem Antrag zustimmen, weil wir jedem Bürokratieabbau zustimmen. Jede Initiative, die dazu führt, dass Unter­nehmer weniger belastet werden, findet unsere Zustimmung. Im Gegenteil, wir haben in den letzten sechs Jahren – und eklatant geworden ist es ja mit Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise – immer wieder eigene Anträge eingebracht, die allerdings ein bisschen präziser formuliert waren als die von Ihnen.

Herr Kollege Haubner und Herr Kollege Matznetter, wenn ich so Ihren Antragstext durchlese, muss ich Sie fragen: Haben Sie zur eigenen Regierung absolut kein Ver­trauen? (Abg. Haubner: Volles, volles!)

Wenn Sie die Regierung auffordern, den Bürokratieabbau zügig voranzutreiben, dann klingt das wie ein leichter Witz, denn im Regierungsprogramm dieser Bundesregierung stehen viel, viel mehr Punkte zum Bürokratieabbau, als Sie hier in Ihrem Antrag anfüh­ren. Und wenn Sie jetzt von der Regierung verlangen, dass sie das zügig vorantreibt, dann heißt das: Sie haben jetzt während des ersten Jahres dieser Regierung, in dem sie im Amt ist, relativ wenig Vertrauen zu dieser Regierung gehabt, weil sie offensicht­lich Ihrem Ansinnen bezüglich Bürokratieabbau nicht zustimmt. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Wir haben zu vielen Dingen in den letzten Jahren immer wieder Anträge eingebracht und wir wissen, dass vieles in diesem Bereich einer Baustelle gleicht. Herr Kollege Matznetter, dass die österreichische Wirtschaft vorwiegend aus Kleinst- und Klein­betrieben besteht, wissen wir nicht erst seit gestern. Das wissen wir seit Jahrzehn-
ten, weil das in Österreich eigentlich so gewachsen ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des
Abg. Loacker.)

Dass sich das im Lauf der letzten Jahre nicht verbessert, sondern eher verschlechtert hat, ist auch ganz klar. Fragen Sie einmal einen Klein- oder Kleinstunternehmer, mit


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welchen Problemen er zu kämpfen hat. Sie werden sich wundern, was Sie da alles als Antwort bekommen.

Wir haben immer darauf hingewiesen, dass bei den Betriebsübergaben nichts gemacht wurde in den letzten Jahren. Betriebsanlagengenehmigungen wurden nicht angepasst. Die Gewerbeordnung ist nach wie vor eine Baustelle, da wird nichts gemacht. Die Zahl der Beauftragten in den Firmen, auch wenn jetzt der Versuch unternommen wurde, diese teilweise abzubauen, ist immer noch viel zu hoch.

Wir wissen, dass die Ansätze, die Sie hatten, die ja gut gemeint waren, wie zum Bei­spiel der Handwerkerbonus, genau das Gegenteil von dem bewirkt haben, was Sie mit Ihrem heutigen Antrag erreichen wollen. Der Handwerkerbonus sorgte nämlich nicht für Bürokratieabbau, sondern hat für eine Förderung von 600 € zusätzliche Bürokratie ver­anlasst.

Das hat dazu geführt, dass der Handwerkerbonus jetzt schon ein Rohrkrepierer ist, weil nur 40 Prozent der Mittel bis dato ausgenützt wurden; weil sich eben niemand für eine Förderung von 600 € diesen bürokratischen Aufwand antun will. Dann kann er es gleich „schwarz“ machen wie bisher. Da hat er das gleiche Einsparungspotenzial und hat keinen Aufwand. (Beifall des Abg. Loacker.) Das klingt so einfach, und genau so, das sage ich Ihnen auch, wird das in der Praxis gehandhabt – leider.

Mit der Lohnsteuersenkung haben Sie einen guten Schritt gemacht, da haben Sie näm­lich die Lohnnebenkosten um 0,2 Prozent gesenkt. Wissen Sie, was dazu Ihr Vorsit­zender in der Wirtschaftskammer Vorarlberg, der Vertreter der Industrie, Herr Dipl.-Ing. Christoph Hinteregger – das ist übrigens der Chef der Firma Doppelmayr – gesagt hat? Um nachhaltig zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, benötigt es eine Lohnneben­kostensenkung von 5 bis 10 Prozent.

Das heißt also, die Bundesregierung hatte in ihrem Regierungsvorschlag beziehungs­weise in ihrem Regierungsprogramm bis zum Jahr 2018 etliche sehr gute Ansätze, nur an der Umsetzung hapert es. Seit sechs Jahren hören wir immer das Gleiche. Es wis­sen anscheinend die Vertreter der Regierungsparteien sehr wohl, wo es hapert oder wo es fehlt, nur hapert es eben auch an der Umsetzung, und die Umsetzung kommt nicht. Ich bin gespannt, wann sie jetzt kommt.

Unsere Stimme haben Sie immer, wenn es um Bürokratieabbau geht, wenn es um Er­leichterungen für Klein- und Kleinstunternehmer geht, die es schon seit Jahrzehnten gibt und nicht erst seit gestern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.10


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.10.59

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Kollegen Haubner und Matznetter heute zugehört hat, könnte man meinen, sie beide wären Vertreter von Par­teien, die seit Jahren und Jahrzehnten in der Opposition sitzen, und nicht welche, die sozusagen an den Regierungshebeln gesessen sind. (Zwischenruf des Abg. Haubner.)

Insofern hat der heutige Antrag wirklich Seltenheitswert, weil da eine Initiative von Ab­geordneten der Regierungsparteien ausgeht, die Regierung aufzufordern, endlich aktiv zu werden. Aber vom Prinzip her ist es ein kluger Antrag, daher werden wir ihn unter­stützen.

Selbstverständlich ist es notwendig, den Bürokratieabbau voranzutreiben, die Gewer­beordnung zu entrümpeln, und dazu gibt es viele, viele Beispiele. So wird etwa im „Ku-


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rier“ vom 5. Juni 2014 zum Thema Bürokratieabbau zitiert, dass die Bürokratie die Wie­ner Unternehmungen an die 1,2 Milliarden € kostet.

Der „Standard“ vom 20. Mai 2013 bringt das Beispiel einer Jungunternehmerin, die mit dem Kammerstaat in Österreich kämpft und zitiert wird: „Mir geht bald der Atem aus“. – Diese Unternehmerin führt ein Kuchengeschäft.

Und weiter: „Das Handwerk Bäcker ist nämlich eines von mehr als 80 reglementierten Gewerben in Österreich. Sprich: Ohne ausgebildeten Konditor gibt es Probleme.“

Das sind Absurditäten, hier muss man Abhilfe schaffen und die entsprechenden Schrit­te setzen. Denn selbstverständlich gilt es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass nicht verhindert und behindert, sondern ermöglicht und bestärkt wird, und genau das ist längst überfällig. Die Bürokratie und die Gewerbeordnung sind derzeit ein Mühl­stein bei den Unternehmen, bei den kleinen und mittelständischen Unternehmungen, bei den EPUs und bei den Start-ups, insofern ist das längst an der Zeit.

Wir sehen das auch bei den Rankings. Beispielsweise beim Doing Business Report liegt Österreich an 138. Stelle bei der Frage, wie lange es dauert, bis jemand den Weg in die Selbständigkeit schafft; das heißt, bis alles erledigt ist, von der Gewerbeanmel­dung, der Eintragung ins Handelsregister bis hin zu den Steuerangelegenheiten. Das ist weit über dem Europa-Durchschnitt. Auch das sind Beispiele, die klar vor Augen führen, wie groß der Handlungsbedarf ist. (Zwischenruf der Abg. Winzig.)

Trotzdem möchte ich jetzt in diesem Zusammenhang auch ein positives Beispiel an­führen. Auf Initiative der Frau Präsidentin haben wir in der Säulenhalle eine Ausstel­lung mit dem Titel: „Digitales Österreich im Parlament 2014“. Und eines der Beispiele des Finanzministeriums ist die e-Rechnung, die immer besser etabliert ist und bei­spielsweise bereits jetzt dem Bund eine Einsparung von 4,5 Millionen € gebracht hat.

Ich kenne viele Unternehmungen, die das sehr begrüßen. Was sie nicht begrüßen, ist die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand, die das in der Regel sehr verschleppt. Auch da gibt es Handlungsbedarf.

Meine Damen und Herren! Wir helfen der ÖVP und der SPÖ in dieser Frage gerne auf die Sprünge und werden selbstverständlich den Antrag zum Abbau von Bürokratie, zur Entrümpelung der Gewerbeordnung heute in dieser Form unterstützen und werden ein genaues und scharfes Auge darauf haben, wie schnell und zügig das tatsächlich umge­setzt wird. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Haubner und Themessl.)

19.14


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Klubobfrau Dr. Nachbaur zu Wort gemeldet. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.14.54

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Wie wir wissen, haben wir in Österreich leider eine traurige Rekordarbeitslosigkeit. Es sind so viele Menschen ohne Arbeit wie noch nie. Gute Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft sind das Allerwichtigste im Land. Der Staat kann nicht für alle sorgen und alle auf Steu­erzahlerkosten beschäftigen. Der Staat muss Rahmenbedingungen schaffen, damit es das Unternehmertum gibt. (Beifall beim Team Stronach.)

Unsere Regierung und insbesondere auch die EU machen aber fast immer genau das Gegenteil, und ich nenne Ihnen gerne drei Beispiele: Das erste ist die überbordende Bürokratie, das zweite sind die fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten für Unterneh­men, und das dritte ist die leistungsfeindliche Politik, die jetzt noch mit CO2-Zertifikaten die letzten Industriellen aus Europa vertreiben möchte. (Abg. Lichtenecker: Aber geh, Frau Kollegin!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 204

Jetzt gibt es erfreulicherweise ein Bürokratieabbaupaket. Es könnte ambitionierter sein, aber in der Not frisst der Teufel Fliegen, und wir werden das selbstverständlich unter­stützen. Es geht eben noch lange nicht weit genug. Man denke an die Gewerbeord­nung, an die Lohnverrechnung, an den Kammer-Zwangsmitglied-Staat. Man denke, das ist besonders aktuell, auch an unsere Gastwirte, denen die EU-Kochtopf-Inspekto­ren jetzt gemeinsam mit der österreichischen Bundesregierung die Suppe ordentlich versalzen. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Peter Wurm.)

Einer Studie zufolge sind 80 Prozent der österreichischen Führungskräfte der Meinung, dass sich die bürokratischen Rahmenbedingungen in den letzten fünf Jahren ver­schlechtert haben. Das heißt, sehr geehrte Regierung, dass da noch viel Arbeit vor Ih­nen ist, auch wenn Sie jetzt dieses Paket verabschieden.

Zweites Thema, Finanzierung für Unternehmer: 92 Prozent der befragten Führungs­kräfte in derselben Studie geben an, dass Investitionen eher verhindert oder verzögert oder verteuert wurden in den letzten fünf Jahren. Das liegt in erster Linie daran, dass die EU Basel III verabschiedet hat und Österreich wie immer jeden Unsinn kritiklos hin­nimmt und selbstverständlich musterschülerhaft auch in Österreich umsetzt.

Die USA haben nicht einmal Basel II umgesetzt. Die sind ja nicht so dumm, dass sie ihre eigenen Firmen umbringen. Das können offenbar die Europäer besonders gut. Ba­sel III bedeutet nämlich eine gewaltige Bürokratie und Unkosten für unsere Banken, die durch die neuen Vorschriften kaum noch, und wenn, dann besonders teuer, Kredite vergeben dürfen.

Wer wirklich glaubt, dass es die Banken sind, die die Bankensteuer zahlen, glaubt wahr­scheinlich auch, dass die Versicherungen die Versicherungssteuer und Brauereien die Alkoholsteuer zahlen. Nein, sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen, dass letzt­endlich alles selbstverständlich der Steuerzahler zahlt. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der NEOS.)

Aber wie könnte man jetzt schauen, dass man an Kapital für Unternehmer, insbeson­dere für Jungunternehmer, herankommt? Österreich ist ein Land mit einer der höchs­ten Sparquoten weltweit. Die Sparer, und das sind ja in erster Linie Pensionisten, erlei­den aber ständig einen realen Kaufwertverlust, und auf diesen Verlust müssen sie auch noch Kapitalertragsteuer zahlen – eigentlich ziemlich absurd. Und der Zweck der Übung ist, dass die Staatsschulden schrumpfen, die diese rot-schwarze Regierung über Jahre kontinuierlich aufgebaut hat.

Dieses brachliegende, ständig an Kaufkraft verlierende Kapital auf den Sparbüchern, das sollte besser genützt werden. Da sollte es eine Alternative geben. Deshalb sagen wir: Es muss begünstigt werden, wenn es in nicht börsennotierte Unternehmen inves­tiert wird. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Loacker.)

Das hilft den Anlegern, das hilft den Unternehmern, insbesondere den Jungunterneh­mern, die schwer an Geld herankommen, weil österreichische Unternehmen notorisch unterkapitalisiert sind. Österreichische Unternehmen sind typischerweise eigenkapital­schwach. Und warum sind sie eigenkapitalschwach? Nicht, weil sie schlecht wirtschaf­ten, sondern weil der gefräßige Staat ihnen eigentlich alles wegknabbert. Und wenn man zu wenig Eigenkapital hat, dann kommt man auch sehr schwer an Kredite heran. Das heißt, es ist ein teuflischer Zyklus, in dem hier viele Unternehmer stecken.

Bei der Finanzierung von Unternehmen sieht man, wie absurd unsere Regierung hier eigentlich denkt, denn Schuldenmacherei wird steuerlich belohnt. Das heißt, wenn man Kapital aufnimmt, Schulden macht, dann kann man das von der Steuer selbstverständ­lich absetzen, während der Aufbau von Eigenkapital steuerlich bestraft wird. Daher un­sere Forderung: Wir brauchen einen funktionierenden Eigenkapitalmarkt in Österreich! (Beifall beim Team Stronach.)


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Mein letzter Punkt: die Umwelt, die uns allen sehr, sehr wichtig ist. Wir alle atmen dieselbe Luft und trinken dasselbe Wasser. Aber zuerst muss einmal die Wirtschaft funktionieren, und dann kann man auch gut die Umwelt schützen. (Zwischenruf der Abg. Brunner.)

Europa und natürlich auch Österreich scheinen auf eine neue Rezession zuzusteuern. Alle Konjunkturdaten zeigen nach unten, und genau in diesem Klima gibt es jetzt einen Klimaschutzgipfel in Brüssel.

Ein Wirtschaftsgipfel zum EU-Bürokratieabbau oder zur Bekämpfung der Rekordar­beitslosigkeit wäre meiner Meinung nach treffender und gescheiter gewesen, als jetzt unsere Unternehmer und Industriellen mit weiteren CO2-Zertifikaten zu bedrohen. (Abg. Brunner: Kaufen Sie auch den ! – Abg. Lichtenecker: Geld kann man nicht atmen und trinken!)

Umweltschutz ist sehr wichtig, aber jetzt, wo wir die größte Weltwirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg haben und diese auch noch lange nicht vorbei ist, ist es meiner Meinung nach der völlig falsche Weg, die Industrie in zusätzliche Ketten zu legen. (Abg. Brosz: Wir frieren das mit der Klimaerwärmung ein, zwischenzeitlich!)

Am umweltfreundlichsten wäre es wahrscheinlich, wenn man überhaupt die ganze EU zusperrt (Abg. Lichtenecker: Aber geh!), den Betrieb der gesamten Industrie einstellt, den Verkehr abschafft, dann wären die aus der EU kommenden 10 Prozent an welt­weiten CO2-Emissionen wahrscheinlich weg. (Abg. Lichtenecker: Wir haben da mo­dernere Ideen!) Aber wenn unsere Firmen dann anderswo produzieren, weil sie müs­sen, würde damit in Summe mehr CO2-Ausstoß in die Welt gepufft werden, und das ist wenig zielführend. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe der Abge­ordneten Pirklhuber, Brunner und Matznetter.)

19.21


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort. Freiwil­lige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.21.43

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Liebe Kollegen! Der Peter Haubner ist, glaube ich, geflüchtet. (Abg. Lichten­ecker: Nein, nein! Der ist eh da!) – Ach so, er sitzt schon da. Das letzte Mal ist der Herr Kollege Matznetter aus dem Ausschuss geflüchtet.

Nach den belehrenden Worten des Herrn Rasinger, wie die NEOS sich nach einem Jahr geben, muss ich sagen: Respekt insofern, als ich zu diesem frischen Antrag gra­tuliere, den Sie gemacht haben! (Abg. Amon: ! Er kann sich nicht wehren!) Wir wer­den dem zustimmen. Er ist auch jung und frisch, so wie Ihre Partei in der Regierung sitzt.

Ich habe ja geglaubt, Sie haben mit dem Kasperl gefrühstückt, als ich den Antrag ge­lesen habe. Was hindert Sie daran, ÖVP und SPÖ, eine Bürokratiereform zu machen? Was hindert Sie daran? Was haben Sie bis jetzt nicht gemacht? (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Seit 10 100 Tagen sitzen Sie in der Regierung, seit 2007 sitzen Sie in der Regierung und haben nichts weitergebracht und schon gar nichts angebracht, Sie haben nur ein paar Anträge eingebracht, und das finde ich erbärmlich. Ich glaube, dass Sie die Bür­ger und die Unternehmer in diesem Land veräppeln. Es hindert Sie niemand daran, zu reformieren, und es regt mich als Unternehmer auf, was Sie hier aufführen.

Woran liegt es? Kann mir irgendjemand erklären, warum Sie keine Bürokratiereform einschleifen? Warum machen Sie das nicht? (Zwischenruf des Abg. Amon.) Aus diesen Gründen muss ich ganz ehrlich sagen: Ich glaube sogar, dass das ein Hilferuf


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des Wirtschaftsbundes und ein Hilferuf des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverban­des ist, weil Sie in Ihren Fraktionen nicht mehr durchkommen, weil der Stillstand in die­sem Land so weit ist, dass Sie selbst – die, die die Unternehmer in ihren Fraktionen vertreten sollen – gar nicht mehr durchkommen und jetzt als Regierungspartei Rot und Schwarz diesen Antrag stellen. Das finde ich beschämend.

Und ich finde es beschämend, es regt mich als Unternehmer auf, dass Sie vor der Sommersaison einen Antrag zur Gewerbereform einbringen. Wir haben genügend Bei­spiele gehört. Wir machen Ihnen jetzt einen Vorschlag: Fragen Sie die Frau Präsiden­tin, die sitzt da hinten, und fragen Sie den Herrn Rechnungshofpräsidenten Moser, fra­gen Sie den ehemaligen Rechnungshofpräsidenten Fiedler, die sitzen alle gern in ei­nem Konvent drinnen, in einem Ausschuss, in einer Kommission. Fragen Sie die: Wie kann ich aus neun Gesetzen eines machen? Warum brauche ich neun Jugendschutz­gesetze? Warum brauche ich neun Tourismusgesetze? Das ist der Tod in diesem Land, das ist der Stillstand, den Sie immer wieder fördern, weil Sie Ihre Landeskaiser und Ihre Landesfürsten haben wollen. Warum brauchen wir neun Raumordnungsge­setze? – Nicht, damit wir eine Bürokratiereform herbeiführen. Sie brauchen das, mit Ih­ren Landeshaberern. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Amon.)

Als besondere Chuzpe empfinde ich es, wenn der Präsident Leitl sagt, das Bürokratie­monster müsse hinausgetrieben werden. – Der soll einmal bei den Wirtschaftskammer­wahlen anfangen, dass er dieses Monster austreibt und da Transparenz hineinbringt: Wie funktionieren Wahlen! Wie mache ich was! Der kann in seinem eigenen Stall aus­misten. Das ist immer das Gescheiteste: Bei den anderen anfangen, aber ja nicht bei sich selbst! (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Frau Präsidentin Jank ist leider nicht hier herinnen, trotzdem eine Frage, die noch im­mer unbeantwortet ist: Was ist aus den Wirtschaftskammer-Pensionsspekulationen ge­worden? Wo erfahren wir etwas? Wo ist hier Transparenz? – Darum ist es wichtig, dass Sie eine Kommission einsetzen, und darum ist es wichtig, dass wir diesen Antrag un­terstützen; aber wir werden Ihnen auf die Finger klopfen. – Danke vielmals. (Beifall bei NEOS und FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Amon.)

19.25


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Mahrer. – Bitte.

 


19.25.25

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist ausgezeichnet, dass ich zu diesem Thema sprechen kann. Ich möchte einleitend ein paar sachpoliti­sche Worte zu verantwortungsvoller Politik sagen. Ich leite vielleicht mit ein paar grundsätzlichen Positionen ein, nachdem zuvor ein paar spannende Dinge angespro­chen worden sind.

Ordnungspolitik verlangt von der Politik, wenn sie richtig gemacht wird, dass sie auch reguliert. Einen regulationsfreien Raum kann es auch in der Wirtschaft nicht geben. Vernünftige Ordnungspolitik ist eine Politik, die einerseits möglichst viel unternehmeri­sche Freiheit generiert, andererseits ein Augenmerk auf möglichst viel soziale Verant­wortung hat und, im Sinne einer ökosozialen Marktwirtschaft, auch eine nachhaltige ökologische Orientierung aufweist.

Das Kunststück ist es, in schwierigen Zeiten wie diesen die richtige Balance zu finden, da das Pendel immer in die eine oder in die andere Richtung ausschlägt. Darum ist die Bundesregierung im Zusammenspiel mit allen anderen Gebietskörperschaften gefor­dert, immer wieder über Folgendes nachzudenken: Sind die Regelungen, die es heute gibt, die richtigen? Sind sie noch zeitgemäß? Sind sie qualitätsvoll? – Denn es ist nicht


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eine Frage der Quantität der Regelungen, sondern der Qualität der Regelungen. Sind die Regulierungen smart, sind sie richtig, sind sie zeitgemäß?

Lassen Sie mich noch aufgrund meines Eindrucks aus dem letzten Rat zur Wettbe­werbsfähigkeit eines sagen: Wir stehen alle – und damit meine ich ganz Europa und nicht nur Österreichs Wirtschaft – vor großen Herausforderungen, wenn wir an die Ent­wicklungen im Bereich Industrie 4.0 denken. Das sind Entwicklungen, die alle Wert­schöpfungsketten in allen Wirtschaftsbereichen total über den Haufen werfen können.

Das Zusammenwachsen von den digitalen Telekommunikationsnetzen, den Energie­steuerungsnetzen, den Logistiknetzen wird uns allen – damit meine ich die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Politik – eine ganze Menge abverlangen. Wir haben das im Wirtschaftsausschuss schon ein bisschen gemeinsam debattiert. Es ist notwendig, die Unternehmerinnen und Unternehmer – und, es ist schon angesprochen worden, egal ob das die ganz kleinen sind oder die ganz großen – in diesem Transformationspro­zess dahingehend zu begleiten und ihnen auf der regulativen Seite Erleichterungen zu verschaffen.

Sie wissen, dass wir seit dem 20. Mai 2014 die Aufgabenreform- und Deregulierungs­kommission in Arbeit haben, deren erster Bericht im September vorgelegt wurde. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Regierungsklausur ein 30-Punkte-Paket verab­schiedet, das „Maßnahmenpaket Bürgernaher Staat“. Ich könnte ein paar der Maßnah­men nennen, aber Sie wissen, sie reichen von A wie „Antragslose Familienbeihilfe“ bis Z wie Zivildienstverfahren vereinfachen.

Das ist nur ein erster Schritt, der notwendig ist. Wir werden in dieser Legislaturperiode immer und immer wieder kleinere Pakete vorstellen. Wir müssen aber zuerst evaluie­ren. Bestimmte Fraktionen sind ja wie ich immer für evidenzbasierte Politik. Das heißt, wir müssen die Fakten sprechen lassen und sagen, was heute richtig und sinnvoll ist und was nicht mehr. Und wenn wir das evaluiert haben, werden wir Schritt für Schritt diese Pakete vorstellen und gemeinsam in der Bundesregierung, so wie gestern, Maß­nahmen setzen und sagen: Das ist jetzt zu tun! Da kann man für die Unternehmerinnen und Unternehmer Erleichterungen schaffen!

Das jetzt vorgestellte Paket umfasst in Summe ungefähr eine jährliche Vereinfachung von 36 Millionen €. Sie können sagen: Na ja, bei der Gesamtwirtschaftsleistung ist das vielleicht nicht viel! Aber irgendwo muss man einmal anfangen. Da geht es vor allem um den Bereich Aufzeichnungspflichten von Ruhepausen reduzieren oder Vereinfa­chung der Saldenaufzeichnungen. Das betrifft immerhin 70 000 Arbeitsverhältnisse. Bei fixen Arbeitszeiten kann die Aufzeichnung gänzlich entfallen – das betrifft immerhin 1,38 Millionen Fälle. Das ist übrigens der größte Brocken mit einer Entlastung von rund 22 Millionen € – und, und, und.

Daher, ganz im Sinne des Antrages: Die Bundesregierung nimmt das sehr ernst! Die Bundesregierung handelt verantwortungsvoll, und die Bundesregierung empfindet es auch als Verpflichtung, das regelmäßig auch weiterhin zu tun. Wir bitten das Hohe Haus, uns an unseren Taten zu messen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.29


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.29.48

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben in einer Zeit, in der die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen steht, und trotzdem


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schaffen wir es, Qualitätsprodukte für die ganze Welt zu produzieren. Sie werden in der ganzen Welt geschätzt, und sie kommen aus Österreich.

Wir würden gerne mehr dazu sagen. Nach der europäischen Verordnung über die Her­kunftsangaben könnten wir gerne sagen: geschützte geographische Angabe, geschütz­ter geographischer Ursprung, wie zum Beispiel beim Parmaschinken oder möglicher­weise beim holländischen Gouda. Da gäbe es in Österreich viele Produkte, wo das auch gehen würde. (Abg. Krainer: Waldviertler Kartoffeln! – Abg. Schieder: Weinviert­ler Kraut!) Wir haben aber ganz wunderbare Bestimmungen, die uns das Leben schwer machen. Deshalb: Was meinen wir?

Wenn wir diese europäische Verordnung nutzen wollen, weil wir den Leuten sagen: Schau drauf, wo’s herkommt!, dann soll es auch stimmen. Und das machen wir in Ös­terreich sehr, sehr genau. Wenn das jemand wirklich für sich in Anspruch nehmen will, dann muss er wo hingehen und das anmelden. Wahrscheinlich ist der Ansucher eine Vereinigung. Wo geht man hin? – Nicht zum „Salzamt“, nein, zum Patentamt. Die sind wahrscheinlich für Lebensmittel zuständig. Das würde das Erste sein, woran man denkt, und tatsächlich ist es richtig. Im Bundesministerium für Gesundheit ist man auch für Lebensmittel zuständig: Dort prüft man, ob das, was beantragt wird, auch halbwegs seriös und in Ordnung ist und ob es nicht zusätzliche Vorgaben geben müsste.

Gut, die brauchen das nämlich im Patentamt, denn selber verstehen sie nichts davon. Sie müssen aber einen Kontrollplan erarbeiten, nach dem das Ganze kontrolliert wer­den soll. Dieser Kontrollplan ist notwendig, denn später muss es ja dann eine akkredi­tierte Kontrollstelle geben, die sich damit beschäftigt.

Damit man weiß, ob das alles gescheit und richtig ist, holt man natürlich bei anderen Ministerien ebenfalls Stellungnahmen ein. Wer könnte noch für Lebensmittel zuständig sein? – Zum Beispiel das Landwirtschaftsministerium. Richtig, dort wird nachgefragt. Und wenn man dann endlich so weit ist, ist schon viel geschehen, das hat viel Zeit und Geld gekostet. Dann kommt jemand auf die Idee und sagt: Na, wo ist jetzt die Kontroll­stelle? – Ja, die muss erst akkreditiert werden. Wer macht das? – Das macht das Bun­desministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

Wenn das dann tatsächlich geschehen wäre, könnte das funktionieren. Aber weil das noch nicht geschehen ist, weil eine gesetzliche Grundlage noch fehlt, gibt es nur eine befristete Zulassung für zwei Jahre. Jetzt ist das aber alles schon länger her als zwei Jahre. Jetzt hat man das aufgehoben, jetzt gibt es halt eine befristete Zulassung ohne Beschränkung. Und: Wir brauchen noch immer eine Akkreditierung dieser Kontrollstel­le. Das gibt es noch immer nicht. – So.

Das Problem ist, wenn jetzt ein Neuer auf die Idee kommt, dass er zum Beispiel etwas schützen lassen will, dann müsste er zu Beginn gleich seine Kontrollstelle namhaft ma­chen, damit sich die im Patentamt leichter tun. Das gibt es aber nicht, und das geht nicht. Und deswegen haben wir in Österreich mit der geschützten geographischen An­gabe und dem geschützten geographischen Ursprung nur wenige heldenmutige Unter­nehmer, die das geschafft haben, und deswegen nur 14 Produkte, wo es das gibt.

Zum Vergleich: In Frankreich gibt es 219, in Italien 266 und sogar in Slowenien haben sie 20 Produkte. Wir haben 14. In einer Zeit, wo wir stolz darauf sind, dass wir Qualität für die ganze Welt haben, halten wir uns selber mit derartigen absurden Rechtsauftei­lungen auf. (Ruf bei den Grünen:  AMA-Gütesiegel! – Abg. Themessl: Wer könnte das ändern?)

Deswegen, meine Damen und Herren, brauchen wir einen intelligenten Bürokratieab­bau – und wir wissen, wie es geht. (Ruf bei den Grünen: Sind Sie die Opposition?) Ei­ne gute geschützte geographische Ursprungsangabe ist der Grüne Veltliner, Weinvier-


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tel DAC; das funktioniert. Und wissen Sie, wie das funktioniert? – Ein Ministerium, eine Kontrollstelle, Lebensmittelinspektor brauchen wir nicht, denn es gibt die Kellereiins­pektion – und die Sache ist erledigt. (Abg. Themessl: Wieso ändern Sie das nicht?)

Deswegen, meine Damen und Herren, bin ich voller Hoffnung, dass wir das für andere Bereiche auch zusammenbringen, weil wir schon wissen, wie es geht. Deswegen sa-
ge ich Ihnen: Weinviertel DAC, prost, wir schaffen es! (Beifall bei der ÖVP sowie des
Abg. Matznetter.)

19.34


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.34.18

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als Unternehmerin habe ich eine ganz persönliche Perspektive betreffend Bürokratieabbau. Als Unternehmerin habe ich fast jeden Tag persönlich damit zu tun. Und als Unternehmerin weiß ich auch, dass Bürokratie ein enorm wichtiger Wettbewerbsfaktor ist. Dies gilt ganz besonders für kleinere und mitt­lere Unternehmungen, denn zu viel Bürokratie verursacht einen hohen Zeitaufwand für Unternehmer und auch Kosten – ganz besonders dann, wenn man vor lauter Paragra­phen die Bestimmungen nicht mehr sieht. Da betrifft es eben, wie schon meine Vorred­ner meinten, vor allem die kleineren Unternehmungen.

Zusammengefasst: Bürokratie ist Salz in der Suppe, notwendig, aber in Maßen einzu­setzen! Mich freut es ganz besonders, dass wir heute parteiübergreifend hier einen Konsens finden wollen, der uns die Bürokratie abbauen lässt.

Auch ist der Bürokratieabbau Teil des Regierungsprogrammes, wie wir alle wissen, da nämlich für Unternehmen die bürokratischen Barrieren einen enormen Verwaltungsauf­wand darstellen, den es zu reduzieren gilt, damit wirtschaftlich, effizient und erfolgreich gearbeitet werden kann. Als Sozialdemokratin ist es mir ein ganz besonders großes Anliegen, dass die Wirtschaft effizient, wirtschaftlich und erfolgreich arbeiten kann.

Zusammengefasst bedeutet dies im Klartext: Deregulierung und Abbau bürokratischer Barrieren! Ganz wichtig sind eine österreichische Normenstrategie, vor allem für die KMUs, die Fortführung von Projekten zur Senkung der Verwaltungskosten, eine ge­meinsame Ausbildung und einheitliche Prüfstandards und last but not least die Forcie­rung des Prinzips Beratung statt Bestrafung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.36


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kasseg­ger. Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.36.16

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich versuche etwas unaufgeregter vorzutragen als Kollege Schellhorn, wobei ich gleichzeitig feststellen möchte, dass ich inhaltlich mit ihm vollkommen übereinstimme. Ich stimme auch mit Kollegen Matznetter überein, wenn er feststellt, dass vieles von den Regelungen, die wir derzeit haben, nutz- und sinnlos ist und die klein- und mittelständischen Unternehmen unter der Büro­kratie stöhnen. Da frage ich mich allerdings schon: Wer hat denn die Gesetze und Re­geln gemacht, die dafür zuständig sind oder die das verursachen, dass die KMUs stöh­nen? (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Wir haben hier sozusagen einen Selbstaufforderungsantrag vorliegen, die Bürokratie abzubauen, welchem wir selbstverständlich zustimmen werden. Welcher vernünftige


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Mensch stimmt einem Antrag, der vorsieht, Bürokratie abzubauen, nicht zu? Der impli­ziert aber immerhin die Feststellung, dass es zu viel Bürokratie in Österreich gibt, also ein Faktum. Ich möchte jetzt ein bisschen weiter ausholen und einige andere Fakten aufzählen, bevor ich dann noch auf das Procedere, die Dramaturgie dieses Antrages komme und den Zustand der politischen Rahmenbedingungen, für die Sie als Regie­rung ja seit Jahren verantwortlich sind, für den Wirtschaftsstandort Österreich ein biss­chen darlege.

Die Fakten: Seit 2006/2007 sind wir Österreicher international im Sturzflug, und zwar im Sturzflug in vielen Bereichen: im Sturzflug, was die internationale Wettbewerbs­fähigkeit betrifft  (Abg. Amon: Freier Sturzflug oder was?) – Freier, ja, annähernd freier Sturzflug. Im Sturzflug sind wir auch, was die Produktivität betrifft, im Sturzflug, was die Innovationsdynamik betrifft, die entsprechenden Indizes belegen das deutlich. Wir sind, was die Forschungs- und Entwicklungsquote betrifft, nicht im Sturzflug, da können wir nämlich nicht mehr hinunterfliegen, sondern wir grundeln auf permanent beschämendem Niveau, auf niedrigem Niveau herum.

Auf der anderen Seite sind wir in Bereichen, wo man nicht unbedingt gerne Welt- oder Europameister ist, Welt- und Europameister, nämlich bei der Abgabenquote. Welt- und Europameister oder zumindest im Spitzenfeld sind wir bei der Staatsausgabenquote. Wir haben ein extrem niedriges faktisches Pensionsantrittsalter. Wir haben eine ganz schlechte Quote, was die Erwerbstätigen zwischen 55 und 65 Jahren betrifft, was sich natürlich in einem explodierenden Pensionssystem äußert. Wir wissen, dass wir bereits jetzt 18 Milliarden € jährlich in Summe dazuzahlen, also ein Hypodesaster im Maximal­ausmaß jährlich. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Wir haben das überhaupt nicht im Griff. Wir haben explodierende Staatsschulden, und wir sind auch Weltmeister, was die Kosten für Bürokratie betrifft. Die Schweiz wirtschaftet um ein Drittel günstiger. (Abg. Amon: Die haben aber niedrigere Pensionen!)

Ich frage mich jetzt: Was machen Sie konkret diese Punkte betreffend und speziell auch die Bürokratie betreffend? – Sie philosophieren hin und wieder über Vermögen­steuern, und Sie fordern sich selbst auf, etwas tun zu wollen. An Taten sehen wir seit Jahren nichts. Es fängt mit dem Regierungsprogramm 2013 an, wo Sie umfangreich ankündigen, Bürokratiereformen zu machen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Amon und Schönegger.)

Man liest da, wenn man sich das genau anschaut, sehr oft folgende Formulierungen: Wir wollen eine Kommission einsetzen, wir führen einen Prozess ein, wir setzen eine Expertengruppe ein, et cetera.

Das geht weiter mit einem Antrag im Wirtschaftsparlament vom Juni 2013, den Sie sicher kennen, der blumig klingt: „Weniger Bürokratie, mehr Freiheit“. Auch hier fordert bereits der Wirtschaftsbund die Bundesregierung zu Bürokratieabbau auf, unterfertigt selbstverständlich von den ÖVP-Wirtschaftsbundkollegen, dem Kollegen Haubner und der Kollegin Jank.

Etwas verwunderlich ist es dann allerdings, wenn es darum geht, Ernsthaftigkeit an den Tag zu legen, wenn Sie den nahezu wortidenten Antrag, den die Freiheitliche Par­tei im April eingebracht hat, ablehnen. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.) Das ver­stehe ich nicht, das müssen Sie mir erklären. (Abg. Amon: Macht nichts!) Für mich nicht mehr erklärbar ist, wenn Sie sich jetzt im Oktober selbst auffordern, Bürokratie abzubauen. Noch dazu sind die Punkte wesentlich weniger konkret als die Punkte, die Sie ohnehin in Ihren Ankündigungen im Regierungsprogramm schon vorgesehen ha­ben. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Also was tun Sie? – Sie kündigen an, Sie fordern sich selbst auf, Sie stimmen gegen eigene Aufforderungen ab. Es passiert einfach nichts. Das ist nur ein Konglomerat von


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leeren Worten, Ankündigungen und sogenannten Nebelgranaten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schönegger – in Richtung des Abg. Kickl –: Die Rede haben aber nicht Sie geschrieben?!)

Die Wirtschaft ist bereits so verzweifelt, dass sie Hilferufe aussendet, das ist Ihnen of­fensichtlich alles egal. Das sind Leute von der Wirtschaftskammer, von der Jun­gen Wirtschaft und von der Industriellenvereinigung, also durchaus keine Leute, die jetzt unbedingt FPÖ-nahe sind. Präsident Leitl spricht vom Bürokratiemonster, die Jun­ge Wirtschaft Wien rechnet vor, dass Jungunternehmer im Schnitt mehr als einen Tag pro Woche für Bürokratie und Verwaltungsarbeiten aufwenden müssen. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Die Industriellenvereinigung titelt in ihrem Oktoberheft: „Weiter Geld­verbrennen? Staatsverwaltung als Fass ohne Boden.“

Am Wochenende hat der „Kurier“ eine Umfrage gemacht – diese ist von Kollegin Nach­baur auch schon zitiert worden – mit dem Ergebnis, dass 80 Prozent der befragten Manager sagen, der Zustand die Bürokratie betreffend sei schlechter als vor fünf Jah­ren. (Abg. Amon:  alles Manager aus der Verstaatlichten!)

Dabei wäre es so einfach. Seit Jahren gibt es konkrete Vorschläge der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, das ist nämlich jene Kammer der Steuerberater, die – so meine ich doch – tagtäglich etwas näher an den klein- und mittelständischen Unternehmen ist, mehr als so manche andere. Die fordern eine Vereinheitlichung der Bemessungs­grundlage der Sozialversicherung und der Lohnsteuer, die fordern eine Zentralisierung, eine Einhebung nur mehr durch eine Behörde, die schlagen das Betriebsstättenfinanz­amt vor, die fordern eine Reduktion der Beitragsgruppen in der Sozialversicherung von 360 auf drei, die fordern eine Zusammenlegung – das ist heute auch schon Thema ge­wesen – der Gebietskrankenkassen auf eine bis maximal drei Institutionen (Abg. Schönegger: Gute Idee!), die fordern eine Totalreform des Gebührenrechts.

Das wird nicht von einer FPÖ-nahen Institution gefordert, sondern von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, die, wie gesagt, nahe an den klein- und mittelständischen Unternehmen ist und die sehr wohl weiß, wo der Schuh drückt. Was tun Sie? – Sie tun einfach nichts, Sie kündigen an, Sie fordern sich selbst auf. Es tut mir leid, mehr ist da nicht, und das ist zu wenig. (Beifall bei FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

Seitens der Freiheitlichen kann ich ankündigen, nachdem wir im September bereits mit unserem Kollegen DDr. Fuchs unser Steuersenkungsmodell vorgestellt haben, dass wir auch im wirtschaftlichen Bereich unser Programm weiter verfeinern werden und ein noch klareres, ein deutlicheres Signal für die Wirtschaft und die Leistungsträger unse­rer Gesellschaft geben werden. Das wird am Beginn des nächsten Jahres der Fall sein, weil die Wirtschaft und die Leistungsträger von den Regierungsparteien mittlerweile im Stich gelassen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

19.44


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Köchl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.44.35

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Ge­schätzte Zuseherinnen und Zuseher und Menschen vor den Fernsehapparaten! Ge­schätzte Bürokraten! Geschätzte Bürokratinnen! Es ist irgendwie schon bezeichnend, dass sich diejenigen, die die Bürokratie in Österreich in den letzten Jahrzehnten aufge­baut haben, jetzt selbst auffordern, diese Bürokratie zu beseitigen. (Beifall bei Grünen, NEOS und Team Stronach.) Ich glaube, Sie haben das Wort „Selbstverwaltung“ falsch verstanden, das Wort „Selbstverwaltung“ bedeutet eigentlich etwas anderes.

Ich habe mich vor wenigen Minuten mit Frau Windsteig unterhalten, die ich hiermit auch ganz offiziell über den Fernsehapparat grüßen möchte. Sie ist eine Kleinunter-


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nehmerin, die in Friesach in Kärnten eine kleine Gärtnerei, einen kleinen Laden be­treibt und gegenüber dem Krankenhaus Blumen verkauft. Frau Windsteig braucht dafür vier Gewerbescheine. Sie braucht logischerweise einen Gewerbeschein für die Gärt­nerei und Floristik, sie verkauft nebenbei Getränke und Zigaretten, also braucht sie ei­nen für die Trafik (Zwischenrufe bei der ÖVP) und, weil sie Blumendünger verkauft, auch einen für den Handel mit Drogeriewaren. Das schreibt die Wirtschaftskammer so vor.

Und um der ganzen Bürokratie und dem, was die Wirtschaftskammer vorgibt, auch ein bisschen das i-Tüpferl aufzusetzen, muss sie für einige Monate im Jahr den Gewerbe­schein für die Friedhofsgärtnerei lösen, weil der andere Gewerbeschein ihr zwar Blu­men zu verkaufen und zu setzen erlaubt, nicht aber sie sozusagen auch zu gießen. Das heißt, Frau Windsteig braucht zusätzlich, damit sie die Blumen auch gießen darf, einen weiteren, einen vierten Gewerbeschein. – ÖVP-Wirtschaftskammerstruktur sa­ge ich nur dazu. Viel mehr möchte ich gar nicht ausführen. (Beifall bei Grünen, NEOS und Team Stronach.)

Ein weiteres Beispiel – dem werden wir uns sicher auch noch annehmen, da werde ich jetzt ganz praktisch – ist die Lohnverrechnung. Eine Lohnverrechnung korrekt durchzu­führen kostet, ich habe mich erkundigt, 18 bis 25 €. (Zwischenruf des Abg. Schön­egger.) Was machen wir jetzt, wenn zum Beispiel bei einem kleinen Laden in Villach – und es gibt Tausende solcher Läden österreichweit – eine Frau allein im Geschäft steht und manchmal den Bedarf einer Vertretung hat, weil sie etwa die Oma im Krankenhaus besuchen möchte, oder die Kinder vom Kindergarten abholen muss, und gerne die Freundin bitten möchte, sich für eine Stunde ins Geschäft zu stellen? – Das geht nicht, sie ist ja nicht angemeldet, das gibt nur Probleme. Das heißt, derzeit gibt es keine rechtliche Lösung, um vielleicht für eine Stunde irgendwie im Freundeskreis eine Ver­tretung zu organisieren. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Man kann sich natürlich bei der Lohnverrechnung anmelden, das kostet 25 €.

Da möchte ich anregen, dass man sich etwas einfallen lässt, vielleicht so etwas Ähn­liches wie den leicht vermurksten Dienstleistungsscheck. Hier muss man sich etwas einfallen lassen. (Anhaltende Zwischenrufe der Abgeordneten Amon und Schöneg­ger.) – Bitte nicht immer dazwischen hineinreden! Wir sind nicht im ÖVP-Klub, darauf habe ich Sie schon einmal aufmerksam gemacht, geschätzte ÖVP! (Beifall bei Grünen, NEOS und Team Stronach.)

Wichtig sind mir jetzt Lohnverrechnung, Finanzierung und auch diese Wirtschaftskam­mer-Bürokratie. Weil die NEOS ja heute auch einen Antrag einbringen, der mehr oder weniger in die Richtung geht, die Wirtschaftskammer abzuschaffen: Dem werden wir aus einem ganz einfachen und banalen Grund leider nicht zustimmen können, und das möchte ich auch erklären. Sie haben noch keinen besseren Vorschlag gebracht, wer die Selbständigen vertreten soll wenn nicht die Wirtschaftskammer, und man muss auch zu Ihrer Forderung, dass die Ein-Personen-Unternehmen aus der Wirtschafts­kammer sollen austreten können, sagen, genau das möchte die Wirtschaftskammer ja. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Die Ein-Personen-Unternehmen zahlen relativ wenig von den Wirtschaftskammerbeiträgen, das zahlen die Großen, aber wenn sie einmal zur Wahl gingen, dann hätten sie die große Mehrheit in der Wirtschaftskammer, also wären die Ein-Personen-Unternehmen in Wirklichkeit eine riesige Macht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strolz.)

Und wenn Sie von den NEOS die Wirtschaftskammer jetzt abschaffen wollen, dann frage ich Sie schon, was kommt als Nächstes dran: Kommt dann die Arbeiterkammer, kommt dann die HochschülerInnenschaft dran? – Also der Antrag gehört noch besser durchdacht. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

19.48



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 213

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig zu Wort. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.48.33

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mich wundert jetzt ein bisschen die Rede des Kollegen Köchl, da die Grünen ja Weltmeister im Golden Pla­ting sind und gerade, was den Verbraucherschutz betrifft, immer den Verbraucher als unmündigen Bürger sehen, der vor den Unternehmern geschützt werden muss. (Abg. Lichtenecker: Überhaupt nicht, Frau Kollegin! Von wem reden Sie da?)

Das Thema Wirtschaftskammer betreffend hat Kollege Köchl vielleicht auch noch nicht ganz verstanden, dass wir Unternehmer eine Minderheit sind und wir daher eine starke Interessenvertretung brauchen, eine Stimme und keine Zwei-, Drei- oder Vierklassen­gesellschaft. Die Wirtschaftskammer ist eine Solidargemeinschaft, bei der kleine Unter­nehmen die gleichen Leistungen erhalten wie große Unternehmen. Die kleinen Unter­nehmen könnten sich die Leistungen oft nicht einmal leisten, die sie aber brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber getreu dem Motto „Weniger ist mehr“ können wir Unternehmerinnen und Unter­nehmer sicherlich mehr Zeit und Energie in Innovation, Forschung und Entwicklung in­vestieren, somit auch mehr Arbeitsplätze schaffen und auch unsere Produktivität stei­gern, wenn wir bürokratische Hürden abbauen. Mit diesem Antrag unterstützen wir un­sere Regierung, unseren Staatssekretär und unseren Wirtschaftsminister, die ja gerade zur spürbaren Entlastung der Bürger und der Unternehmen ein Maßnahmenpaket von 33 Einzelmaßnahmen ausgearbeitet haben. Dieses Paket umfasst nicht nur Maßnah­men, die bereits im Ministerrat beschlossen wurden, sondern da geht es auch um Ver­einfachungen im Anlageverfahren, die Erweiterung der Genehmigungsfreistellung, die Erleichterung bei der Gewerbeanmeldung, aber auch um die Reduktion von Veröffent­lichungspflichten. Das ist ein erstes Paket, es müssen noch weitere folgen.

Herr Kollege Haubner hat es schon angeschnitten, wichtig sind auch die Umsetzung der Transparenzdatenbank, der Wirkungsbereich von Arbeitsinspektoren sowie die Über­prüfung von Normen und Verordnungen auf KMU-Tauglichkeit.

Herr Wirtschaftsminister Mitterlehner hat auch zugesagt, die Entbürokratisierungs-Plattform wieder online zu stellen, denn nur so können praxisnah Entbürokratisierungs­pakete gestaltet werden.

Nur wenn es uns gelingt, durch Bürokratieabbau ein unternehmerfreundliches Klima zu schaffen, können und wollen Unternehmen investieren und sind auch junge Menschen bereit, den Weg in die Selbständigkeit zu gehen. Daher ist das Motto des Herrn Staats­sekretärs und unseres Herrn Wirtschaftsministers „Hausverstand statt Amtsverstand“. Und das unterstützen wir voll und ganz. (Beifall bei der ÖVP.)

19.51


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.51.19

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Mei­ne Damen und Herren! Hohes Haus! Bürokratieabbau beschäftigt uns alle, das ist ein sehr notwendiges und dringendes Thema. Es wäre sehr klug gewesen, dieses Thema alleine zur Diskussion zu stellen. Das ist nicht der Fall. Herr Staatssekretär Mahrer, ich würde Sie bitten, das nächste Mal die Themen eben zu trennen.

Wir verhandeln hier drei Tagesordnungspunkte unter einem, neben Bürokratieabbau auch die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Österreich beziehungsweise der EU und den Karibikstaaten sowie mit dem westafrikanischen Land Elfenbeinküste.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 214

Dazu möchte ich einen kurzen Redebeitrag leisten, weil dieses Thema sehr wichtig ist. Zum einen, wie schon vom Kollegen Matznetter erwähnt wurde, wird über diese Ab­kommen in den europäischen Parlamenten abgestimmt. Das ist demokratiepolitisch sehr wichtig.

Zum anderen möchte ich auch darauf hinweisen, dass man, wenn wir an die Karibik oder an Westafrika denken, wenn wir die Bilder von den Kindern dort sehen, die Le­bensfreude, die sie versprühen, die ganz natürliche Lebensfreude, sich auch die Fra­gen stellt: Wie wird es diesen Kindern gehen, wenn sie einmal erwachsen sind? Wel­che Ausbildung erhalten sie in ihrem Land? Welches Gesundheitssystem gibt es in die­sen Ländern?

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist deswegen notwendig, weil das bisherige ausläuft. Es bringt Verbesserungen, es beinhaltet die Bekämpfung der Armut, es be­inhaltet auch Umweltstandards und Sozialstandards. Auch das sind wichtige Punkte. Betreffend Elfenbeinküste gilt es zu erwähnen, dass das Nachbarland Liberia mit der tödlichen Krankheit Ebola kämpft. Mehr als 4 000 Menschen sind schon an dieser Krankheit verstorben. Und seit Jahrzehnten besteht die Abhängigkeit von einem ein­zigen Wirtschaftsfaktor, nämlich dem Markt von Kakao und Kaffee. Das Land ist in die­sem Bereich abhängig. Das sind also Themen, die Europa auch interessieren müssen.

Der Grund dafür, wieso im Ausschuss alle Parteien mitgestimmt haben, ist jener, dass diese Abkommen immer wieder evaluiert werden, immer Verbesserungen gesucht wer­den und natürlich auch darauf geschaut wird, dass die Ziele Armutsbekämpfung, Um­weltstandards und arbeitsrechtliche Standards eingehalten beziehungsweise verbes­sert werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.54.21

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Mein Vorredner hat ja schon die Tagesordnungspunkte 11 und 12 ange­schnitten. Da geht es um Wirtschaftsabkommen mit den sogenannten CARIFORUM-Staaten in der Karibik und um ein Wirtschaftsabkommen mit Côte d’Ivoire, der Elfen­beinküste.

Grundsätzlich, kann ich nur sagen, sind wir für diese Abkommen, denn jeder Abbau von Handelshemmnissen ist natürlich zu befürworten. Es ist mir bei der Behandlung dieser Tagesordnungspunkte jedoch aufgefallen, vor allem beim Wirtschaftsabkommen mit den CARIFORUM-Staaten, dass dieses bereits am 31. Dezember 2007 finalisiert wurde. In Kraft ist dieses Abkommen seit dem 29. Dezember 2008. Das heißt, sechs Jahre lang – ich weiß nicht warum, aber sechs Jahre lang – haben wir hier im Par­lament Zeit gehabt, dieses Abkommen zu ratifizieren. Das heißt wiederum, sechs Jah­re lang war das irgendwo in einem rechtsfreien Raum.

Nach einer Frage im Ausschuss habe ich die Antwort bekommen, dass bisher 16 von 28 Staaten dieses Abkommen ratifiziert haben; darunter zum Beispiel nicht die Bun­desrepublik Deutschland – das ist doch irgendwo bezeichnend – als der große Wirt­schaftsmotor der EU. Das könnte den Schluss zulassen, dass den nationalen Par­lamenten dieses Abkommen völlig egal ist, sie machen ohnehin alles, was ihnen passt.

Wenn man so einfache Abkommen nicht zeitgerecht ratifiziert: Wie ist es dann erst, wenn man wichtigere Abkommen hat? – Ich denke jetzt zum Beispiel an die ESM-Ver­träge, wo wir morgen auch eine Änderung zu diskutieren haben. Oder: Ich erinnere an den Vertrag von Lissabon. Er war noch nicht einmal von allen nationalen Parlamenten ratifiziert, hat man die No-Bailout-Klausel schon wieder außer Kraft gesetzt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 215

Ich glaube, das sind durchaus Beispiele dafür, dass sowohl die EU-Bürokratie, aber auch teilweise die Regierung der Europäischen Union eine derartige Abgehobenheit an den Tag legen, dass man sich nicht wundern darf, wenn es niedrige Wahlbeteiligungen gibt, wenn die Leute auf ihr Stimmrecht verzichten und wenn es in den Foren diverse Wutbürger gibt.

Daher glaube ich, dass es auch durchaus vonnöten ist, da Klarheit zu finden, weil letz­ten Endes Klarheit in der Vorgangsweise ein Weg zu einem dringend nötigen Bürokra­tieabbau wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

19.57


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter El Habbassi. Ich stelle Ihnen 2 Minuten ein. – Bitte.

 


19.57.22

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratie geht uns alle an. Zu viel Bürokratie verhindert Arbeitsplätze. Wenn man sich diese Leitsätze und die Diskussion der letzten Minuten vor Augen führt, dann kann man sich nur immer wieder wundern.

Es ist nämlich nicht nur die Aufgabe der Regierung, dafür zu sorgen, dass der Büro­kratiewildwuchs nicht ausartet, sondern es ist die Aufgabe von jedem von uns hier he­rinnen, auch der Beamtinnen und Beamten, aber vor allem von uns Abgeordneten hier, jeden Tag wieder aufs Neue darauf zu achten, dass wir eben nicht neue bürokratische Hürden aufbauen, nicht mehr Verwaltungsaufwand für unsere Unternehmen und Unter­nehmer und damit auch weniger Arbeitsplätze verursachen.

Das ist unser aller Aufgabe. Wir können hier trefflich diskutieren, schöne Reden schwingen, aber die Arbeitnehmer und die Unternehmer, die jede Woche einen Ar­beitstag, 8,5 Stunden im Schnitt, damit verbringen, irgendwelche bürokratischen Hür­den oder Verwaltungsaufgaben zu handeln, interessiert das relativ wenig.

Es kommt nicht selten vor, dass hier auch von der Opposition immer wieder Wünsche geäußert werden, die am Ende des Tages dazu führen würden, dass wir noch mehr Bürokratie schaffen. Wir werden immer wieder damit konfrontiert werden, dass wir die­se Dinge abwehren müssen.

Es geht nicht nur darum, wie viel Bürokratie man geschaffen hat, sondern auch darum, wie viel man davon verhindern konnte. Ich glaube, die Bundesregierung hat in der Ver­gangenheit sehr viel dazu beigetragen, dass sehr viele bürokratische Hürden nicht eingeführt worden sind, die sich viele hier im Haus gewünscht hätten. (Abg. Kickl: Zum Beispiel?)

Das Beispiel kann ich Ihnen nachher bringen. Meine Redezeit ist leider begrenzt, ich brächte viel lieber ein Beispiel für Jungunternehmer, die etwa, weil sie 16 Quadratzen­timeter zu wenig Platz im Büro haben, einen neuen Mitarbeiter nicht einstellen konnten.

Oder: Es gibt eine Touristikerin, die den Betrieb ihrer Eltern übernahm, nicht den Na­men änderte, nicht die Rechtsform änderte, aber 40 000 € alleine für irgendwelche bü­rokratischen Umbenennungen und andere Dinge aufwenden musste. Das verhindert Innovation, das verhindert auch die Schaffung von Arbeitsplätzen.

In diesem Sinne schadet es uns wohl nicht, wenn wir uns immer wieder daran erinnern, dass es besser ist, bürokratische Hürden abzubauen, als neue aufzubauen. Das soll­ten wir auch als Motto für dieses Haus in unserer täglichen Arbeit immer wieder um­setzen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.59


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Katzian gelangt als Nächster zu Wort. Ich stelle 2 Minuten ein. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 216

20.00.01

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich habe jetzt sehr interessiert der Debatte über den Bürokratieabbau gelauscht. Ich glau­be, wir sind uns ja alle einig, dass da etwas geschehen soll, aber bei einigen sind ein bisschen die Pferde durchgegangen. Wenn ich mir so angehört habe, was bei man­chen Beispielen und Themen, die aufgegriffen wurden, unter dem Begriff des „Bürokra­tieabbaus“ subsumiert wurde, dann bin ich in meiner Meinung gestärkt worden, dass man bei der Umsetzung all dieser Dinge schon sehr, sehr genau hinschauen muss, da­mit man nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet.

Ich greife nur das Beispiel von Kollegen Köchl auf: Ja, suchen wir einen Weg, wie man der Dame in ihrem Geschäft für diese eine Stunde helfen kann. Es kann aber nicht so sein, dass man da etwas aufmacht, ohne dass es dafür wieder eine Spielregel gibt, denn zu Beginn ist es eine Stunde, weil man ins Spital fährt und jemanden besucht, eine Woche später sind es zwei Stunden; am Anfang ist es die Nachbarin oder die Cousine, zwei Wochen später sind es irgendwelche anderen Leute. – Das geht nicht.

Wir brauchen schon klare Spielregeln und auch eine Einbettung von Ausnahmesitua­tionen in soziale Strukturen. Wenn man das nämlich nicht macht, dann haben wir – wie man in Wien sagt – dem Dreck eine Watsche gegeben und in Wirklichkeit gar nichts er­reicht, außer neue Probleme, die es dann wieder abzubauen gilt. Das kann nicht sein, und darum kündige ich schon an: Ja, wir werden das alles machen, aber wir schauen natürlich sehr, sehr genau hin, weil Bürokratieabbau nicht Sozialabbau heißen kann. Ich sage das nur, damit das auch einmal ausgesprochen wurde. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist ja schon einiges gesagt worden. Ich glau­be, die Zustimmung hier im Haus zeigt auch deutlich, dass niemand gegen internatio­nale Handelsabkommen ist, dass es aber auch da darum geht, Spielregeln zu schaf­fen – Spielregeln, wie wir sie vor wenigen Wochen mit unserem gemeinsamen Antrag, der eine sehr hohe Zustimmung bekommen hat, etwa zu TTIP, gemeinsam beschlos­sen haben. Da gibt es eine klare Linie, und diese gilt es jetzt umzusetzen, insbeson­dere seit auch klar ist, dass es das Parlament ist, das das letztlich ratifizieren muss, und nicht irgendjemand anderer. Darüber freue ich mich sehr, und das sollten wir auch gemeinsam tun. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Schellenbacher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.02.37

Abgeordneter Ing. Thomas Schellenbacher (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Es wurde sehr vieles gesagt, es herrscht breites Einvernehmen darüber, dass der Abbau von Bürokratie ein wesentli­ches Merkmal einer zukünftigen positiven Entwicklung der KMUs darstellt. Ich glaube aber, eine zumindest ebenso wichtige oder noch wichtigere Tatsache ist, dass es eine Finanzierungskrise gibt und dass es zukünftig für KMUs, um das Arbeiten im Tages­geschäft zu erleichtern, eine wesentliche Verbesserung geben muss.

Es gibt eine Statistik der Wirtschaftskammer und der AWS, in der ausgewiesen ist, dass Unternehmen, die zwischen 2011 und 2014 gegründet wurden, nur zu 17,7 Pro­zent kreditfinanziert werden. Das Problem dabei ist, wenn sie dann das Tagesgeschäft erledigen wollen, braucht es eingebrachtes Eigenkapital. Das eingebrachte Eigenkapi­tal beträgt laut dieser Studie 37,2 Prozent. Das eingebrachte Eigenkapital wird von den Unternehmern aus erspartem, bereits versteuertem Geld in die Unternehmen einge­bracht, das heißt, dass sie sich einer Schuldenfalle aussetzen, das heißt, dass sie zu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 217

künftig diese Reserven nicht haben und bei der ersten Schwierigkeit im Unternehmen sozusagen in eine Schieflage kommen, die das Unternehmen und sie als Person sozial und wirtschaftlich belastet oder sogar ruiniert.

Daher mein Ersuchen an die Bundesregierung: Man möge alles daransetzen, dass sich diese prekäre Situation verbessert. Die Banken sollen das tun, was sie auch für die Unternehmen tun sollten, nämlich sie finanzieren und damit den Schwerpunkt der KMUs sicherstellen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Hanger. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.05.07

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich möchte meinen Debattenbeitrag zum Thema Bürokratieabbau mit einem Praxisbericht begin­nen, um nicht nur zu theoretisieren. Ich komme aus einer Region, in der fünf Gemein­den einen interkommunalen Wirtschaftspark gegründet haben. Das heißt, sie haben ei­ne GesmbH gründen müssen, haben eine Gewerbeanmeldung gemacht, haben ein Grundstück gekauft, haben Aufschließungsstraßen gemacht, haben für die Wasserver- und ‑entsorgung sorgen müssen, haben sogar ein Hochwasserschutzprojekt machen müssen. Das heißt, es waren umfangreichste Behördenverfahren notwendig, und all diese Behördenverfahren sind sehr, sehr rasch und zügig über die Bühne gegangen.

Die Erfolgsgeschichte geht weiter: In diesem Wirtschaftspark haben sich innerhalb kür­zester Zeit drei Betriebe angesiedelt. Dazu waren natürlich ein Bauverfahren, ein Be­triebsanlagengenehmigungsverfahren und viele andere Verfahren mehr notwendig. Mittlerweile haben dort innerhalb von drei Jahren 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Arbeitsplatz gefunden, und alle Verfahren wurden wirklich zügigst abgewickelt. Und das ist nicht irgendwo passiert, sondern das ist in Österreich passiert. Das freut mich sehr, weil es auch diese Positivbeispiele gibt – neben der berechtigten Kritik an der Bürokratie, die wir auch alle ändern wollen.

Ein großes Anliegen ist es mir daher, einmal bei den Behörden Danke zu sagen, und das ist eine gute Gelegenheit, denn da wurden wir von den Behörden wirklich ausge­zeichnet begleitet; das sind in erster Linie die zuständigen Abteilungen in den Bezirks­hauptmannschaften oder natürlich auch in den Gemeinden.

Die Ansatzpunkte, wie wir diese zu starke Bürokratie in Österreich reduzieren können, hat Herr Staatssekretär Mahrer, wie ich glaube, schon sehr gut skizziert. Das ist ein Prozess, der starten muss, er wird in kleinen Schritten erfolgen. Das wird ein nachhalti­ger Prozess sein, nur dann kommen wir zu einem nachhaltigen Ergebnis.

Ein weiteres Thema, und das wurde heute noch nicht angeschnitten, ist sicher das Thema E-Government: 24 Stunden, 7 Tage in der Woche Behördenwege erledigen zu können. Da sind wir sicher noch nicht am Plafond angelangt. Das hat auch viel Poten­zial, um Bürokratieabbau in der Realität umzusetzen.

Wenn wir E-Government aber flächendeckend einführen wollen – und damit komme ich zu einem Thema, das hier im Hohen Haus auch schon öfters diskutiert worden ist –, dann braucht es natürlich auch einen flächendeckenden Breitbandausbau. Es freut mich sehr, dass jetzt in dieses Thema Bewegung reingekommen ist. Ich möchte auch ein Plädoyer dafür halten, dass diese Netze, sprich die Passiv-Infrastruktur und die Glasfasernetze, im öffentlichen Eigentum bleiben. Das erachte ich für sehr wichtig, denn – und das ist das Allerwichtigste – wenn wir schon die technischen Möglichkeiten für das Internet haben, dann braucht es auch die richtigen Preise dafür. Das heißt, wir


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 218

brauchen auch leistbares Internet, und das wird es nur dann geben, wenn auch ent­sprechender Wettbewerb über die Netze stattfinden kann.

Leistbares Internet für alle! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.07


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

 


20.07.49

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Lieber Matthias Köchl, keine Sorge, wir wollen dir die Wirtschaftskam­mer nicht wegnehmen! Wir wollen nur, dass die Wirtschaftskammer im Sinne der Un­ternehmer auch unternehmerisch agiert und nicht einfach nur Beiträge verwaltet.

Es gibt in Österreich über eine Viertelmillion EPUs, darunter viele Start-ups; wir haben eine kleine, florierende Start-up-Szene. Wie werden diese von der Wirtschaftskammer begrüßt? – Mit einem Erlagschein für die Kammerumlage. Und da fänden wir es nur fair, wenn es ein Opt-out gäbe, wenn diese Leistungen der Wirtschaftskammer nicht wirklich abgerufen werden – zuerst für EPUs und in weiterer Folge für alle Unterneh­men.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schellhorn, Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Wirtschaftskammern

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzu­legen, in der folgende Punkte enthalten sind:

ein Wirtschaftskammer-Opting-Out für EPUs bis 2019 und

die Streichung der Kammerumlage II bis 31.12.2014.

*****

(Beifall bei den NEOS.)

20.08


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Mag. Nikolaus Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Wirtschaftskammern

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 10 - Bericht des Ausschusses für Wirt­schaft und Industrie über den Antrag 666/A(E) der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Bürokratie-Abbau jetzt" (282 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 219

In Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es unmissverständ­lich: „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“ Dieses grund­legende Prinzip sollte auch hierzulande umgesetzt werden.

Die Wirtschaftskammer hat als gesetzliche Vertretung der Wirtschaft zweifellos aner­kennenswerte historische Verdienste um den sozialen Ausgleich in Österreich erreicht. Aufgrund ihrer tief verankerten Denkmuster und des einengenden Parteizugriffs war der Sprung ins 21. Jahrhundert für die Kammer aber nicht schaffbar. Währenddessen hat sich die wirtschaftliche Landkarte grundlegend verändert. Heute gibt es mehr als 266.000 dynamische EPUs und eine florierende Start-Up-Szene, die kaum von der Kammer und ihren politischen Funktionär_innen vertreten werden. Europaweit gibt es nur noch wenige Staaten, in denen das System der Zwangsmitgliedschaft sowohl für Unternehmer_innen als auch für Arbeitnehmer_innen gesetzlich verankert ist. Die Wirtschaft braucht weniger Bürokratie, weniger Parteieneinfluss, mehr unternehmeri­sche Freiheit und ein echtes Sprachrohr für Unternehmertum. Es braucht eine mo­derne, effiziente, effektive Interessenvertretung und Serviceorganisation - eine Wirt­schaftskammer 2.0, die keine Pflichtmitgliedschaft mehr braucht. Bei jedem Euro an Mehrinvestitionen und bei jedem zusätzlichen Mitarbeiter kassiert die Wirtschaftskam­mer mehr Beiträge. Dies ist nicht nur ein finanzieller Mehraufwand für die Unterneh­men, sondern auch wettbewerbsschädlich.

Das Budget der Wirtschaftskammer muss endlich transparent offengelegt werden! Alle Organisationen der Kammern verfügen insgesamt über ein jährliches Budget von circa einer Milliarde Euro.

Eine starke Wirtschaftskammer braucht keinen Zwang – sie überzeugt durch ihre Leis­tung. Daher fordern wir die schrittweise Abschaffung der Kammerpflichtmitgliedschaft. Als ersten Schritt fordern wir bis 2019 ein Opting-Out für EPUs und in weitere Folge ein Opting-Out für alle Betriebe. Wirtschaftsbund-Vertreter_innen fordern stets eine Entlas­tung der Unternehmen. In ihrem eignen Wirkungsbereich, oder anders formuliert, in der Vorfeldorganisation der ÖVP, der Wirtschaftskammer, könnten Sie durch Senkung der Abgaben oder durch die Abschaffung der Kammerumlage II ebendies erreichen. Daher fordern wir, dass die Kammerumlage II umgehend gestrichen wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzu­legen, in der folgende Punkte enthalten sind:

ein Wirtschaftskammer-Opting-Out für EPUs bis 2019 und

die Streichung der Kammerumlage II bis 31.12.2014."

*****

20.08.30

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 220

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10, die dem Ausschuss­bericht 282 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Bürokratie-Ab­bau jetzt“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 47.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Pflichtmit­gliedschaft in den Wirtschaftskammern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit (Ruf bei der ÖVP: A wen’g z’weng!) und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Aus­schusses für Wirtschaft und Industrie, dem Abschluss des Staatsvertrages: Wirt­schaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, in 186 der Bei­lagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu er­teilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig und damit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Aus­schusses für Wirtschaft und Industrie, dem Abschluss des Staatsvertrages: Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Euro­päischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, in 261 der Beilagen ge­mäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig und damit angenommen.

20.11.4213. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2014/11 (III-93/281 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 13. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser.

Als erster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Preiner. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.12.18

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof hat den öffentlichen Personennahverkehr in den Bundesländern Kärnten und Salzburg im Berichtszeitraum 2008 bis 2012 untersucht. Ich bedanke mich sehr herzlich bei den Beamten des Rechnungshofes für den de­taillierten Bericht.

Ich darf erwähnen, dass meiner Meinung nach der Bericht für das Land Salzburg, was die Bewirtschaftung des öffentlichen Verkehrs betrifft, positiver ausfällt als für Kärnten (Zwischenruf des Abg. Doppler), wohlgemerkt im Berichtszeitraum 2008 bis 2012. In beiden Bundesländern wurden um über 20 Prozent mehr öffentliche Finanzmittel für die Aufrechterhaltung und den Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes eingesetzt. Was


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 221

Salzburg betrifft, stiegen sowohl das Verkehrsaufkommen als auch die Zahl der Fahr­gäste. In Kärnten war es genau umgekehrt. Dort sanken die Fahrgastzahlen um 9 Pro­zent, das Verkehrsaufkommen sank um 6 Prozent. Eine Kuriosität betrifft die Stadtwer­ke Klagenfurt. Dort gab es Probleme betreffend die Verbundintegration der Stadtwerke mit dem umliegenden Verkehrsverbund Kärnten aufgrund der fehlenden gegenseitigen Anerkennung der ausgegebenen Fahrkarten.

Erreichbarkeit, Dichte des öffentlichen Verkehrsnetzes, Anzahl der beförderten Perso­nen und Fahrkartenpreise sind wichtige Kriterien, damit der öffentliche Verkehr funktio­niert, und nicht nur das, sondern auch dafür, dass er von den Menschen in den Re­gionen auch entsprechend angenommen wird.

Ich darf erwähnen, dass für viele Menschen – für Schüler, Studenten, aber auch für Menschen, die keinen Führerschein besitzen – der öffentliche Verkehr oftmals die ein­zige Mobilitätsmöglichkeit in den ländlichen Regionen darstellt. Sehr positiv sehe ich die Ankündigung von Verkehrsminister Stöger, die er im Ausschuss getätigt hat, eine Arbeitsgruppe im Verkehrsministerium zur Erstellung von Mindeststandards im öffentli­chen Verkehrsbereich einzurichten. Meiner Meinung nach ist es aber auch darüber hi­nausgehend wesentlich und notwendig, eine Gesamtübersicht aller öffentlichen Fi­nanzmittel zu haben, eine Gesamtübersicht, welche Mittel von Bund, Ländern, Ge­meinden, aber auch privaten Unternehmen in den öffentlichen Verkehr investiert wer­den. Dieser ist letzten Endes auch maßgebend dafür, dass die ländlichen Regionen weiterhin attraktiv bleiben, dass Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.

Als positives Beispiel für einen funktionierenden öffentlichen Verkehr nenne ich den Verkehrsverbund Ost-Region in den Ländern Wien, Niederösterreich und Burgenland. Dort wird viel investiert. Ich erwähne hier nur die Investitionszahlen des Landes Bur­genland: im Jahr 2000 knapp über 5 Millionen €, heuer, im Jahr 2014, sind es über 17 Millionen €, das ist eine Steigerung von über 300 Prozent. – Das war kein freud­scher Versprecher: sage und schreibe über 300 Prozent. (Abg. Königsberger-Lud­wig: Zeit!) Daran sieht man, wie wichtig diesem östlichst gelegenen Bundesland in Ös­terreich der öffentliche Verkehr ist. Noch dazu sind Investitionen in den öffentlichen Verkehr auch Investitionen in den Klimaschutz und tragen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

20.15


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. Freiwillige Re­dezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


20.15.51

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Alle Busse, alle Bahnen, eine Karte“, so lautet der Slogan des Salzburger Verkehrsverbundes. Und wenn es nach dem Bericht des Rechnungs­hofes geht, hatte dieses Konzept wesentlich mehr Erfolg als das Pendant in Kärnten, nämlich die Verkehrsverbund Kärnten GesmbH. Die Daten und Fakten bestätigen die­se Aussage, auch die Ausführungen des Kollegen Preiner, der die Daten und Fakten schon angeführt hat.

Kurz zur Wiederholung: Verkehrsaufkommen – eine Steigerung in Salzburg, ein Minus in Kärnten; beförderte Fahrgäste – 39,6 Millionen in Kärnten, 68 Millionen in Salzburg, eine Steigerung in Salzburg, ein Minus in Kärnten. Wenn man bedenkt, dass beide Bundesländer rund 550 000 Einwohner haben, dann ist die Differenz schon sehr be­achtlich. Beachtlich ist auch, dass in Salzburg die öffentlichen Verkehrsmittel wesent­lich öfter fahren als in Kärnten; die durchschnittlichen Fahrtmöglichkeiten je Fahrtrich­tung bei einer beliebigen Haltestelle lagen zum Beispiel in Salzburg bei 13 täglich, in Kärnten bei fünf. (Zwischenruf des Abg. Darmann.) Es gibt also einen enormen Un­terschied. Aus diesen Vergleichen kann man unschwer erkennen, dass Salzburg mit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 222

einem geringeren Aufwand an öffentlichen Mitteln pro Fahrgast ein wesentlich besse­res Angebot bietet. (Ruf bei der FPÖ:  zwischen Kärnten und Salzburg!)

Unverständlich ist für mich, dass es in Kärnten – wie auch der Rechnungshof aufge­zeigt hat – kein Beschwerdemanagement gibt. Egal, wie es aufgesetzt ist, ein Be­schwerdemanagement gehört zur Kundenfreundlichkeit dazu und bildet auch die Grundlage dafür, auf Versäumnisse zu reagieren und den Verkehrsverbund kunden­freundlich weiterzuentwickeln. Unverständlich ist für mich auch, dass es in Kärnten we­der eine Qualitätsprüfung gab noch das vereinbarte Pönalsystem angewendet wurde; in Salzburg war das schon der Fall. Qualitätsprüfungen sind notwendig, um die wirt­schaftliche und wirksame Verwendung der öffentlichen Mittel zu unterstützen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auf ein vor allem künftiges Problem möchte ich noch aufmerksam machen: Wenn man sich die Kundengruppen bei den gesamten Fahrten ansieht, zeigt sich, dass in Salzburg 50 Prozent der Fahrgäste Schüler und Lehrlinge waren, in Kärnten sogar 68 Prozent. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist der Anteil der Schüler und Lehrlinge bereits in den letzten Jahren zurückgegangen, und er wird weiter zurückgehen; der Rechnungshof hat in seinem Bericht insbesondere darauf hingewiesen. Das ist meiner Meinung nach eine besondere Herausforderung für die künftige Finanzierung der Verkehrsverbünde.

Sehr geehrte Damen und Herren! Noch ein Wort zum Nutzen solcher Verkehrsver­bünde für die Bevölkerung: Solche Verkehrsverbünde sind meines Erachtens eine ganz, ganz wichtige Einrichtung. Ich darf Folgendes anführen: Es gibt nur eine Karte für alle Verkehrsverbundlinien, einen Tarif für alle Verkehrsunternehmen innerhalb ei­nes Verkehrsverbundes, einen freien Wechsel von Verkehrsunternehmen entlang einer gewählten Strecke oder auch die getakteten Fahrpläne, um nur einige Positionen zu nennen.

Ja, Verkehrsverbünde sind ganz bestimmt ein wichtiger Faktor für einen attraktiven öf­fentlichen Personennahverkehr und erfüllen damit meiner Meinung nach eine wichtige Aufgabe hinsichtlich der Mobilität unserer Bevölkerung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.19


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.20.02

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Herr Präsi­dent Moser, Sie sind wahrscheinlich schon ganz rot vor lauter Lob, aber ich glaube, es ist schon richtig und angebracht, dem Rechnungshof Lob auszusprechen, weil er seine Kontrollfunktion gut wahrnimmt, wofür wir sehr dankbar sind. – Herzlichen Dank. (Bei­fall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sprechen jetzt über den Bericht des Rechnungshofes zum Thema Verkehrsverbünde: Vergleich der Leistungen und der Finanzierung in Kärnten und Salzburg.

Die öffentlichen Mittel hiefür betrugen 2012 in Kärnten 107 Millionen €, in Salzburg rund 122 Millionen €. In Salzburg trugen die Fahrgäste zu zirka 33 Prozent zu den 180 Millionen € Gesamtkosten bei. Herr Kollege Singer, auffallend ist auch, dass die Fahrgäste in Kärnten weniger zahlen als in Salzburg. Es hat also doch einmal eine sehr gute Politik gegeben, wenn die Leute für die Fahrscheine laut diesem Rechnungs­hofbericht weniger zahlen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bemerkenswert ist aber auch, dass das Salzburger Landesmobilitätskonzept keine konkreten Umsetzungsfristen und keine konkreten Rahmenbedingungen beinhaltet.


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Was uns von der FPÖ ganz besonders wichtig ist, ist natürlich auch der öffentliche Nahverkehr im ländlichen Raum und in den Regionen. Der öffentliche Verkehr ist ein Teil der Infrastruktur. Der ländliche Raum darf nicht weiter ausgedünnt und ausgehöhlt werden.

Arbeitsplätze zu sichern und weiter auszubauen, vor allem auch im ländlichen Raum, muss für die Politik ein Grundsatz sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, und der Nah- und Regionalverkehr muss ein unverzichtbarer Bestandteil dieses Grundsat­zes sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

20.21


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. Ich erteile es ihm. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.22.03

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu meinem eigentlichen Redebeitrag komme, muss ich etwas loswerden. Ich erlebe fast bei jeder Sitzung, dass hier eine neue Sportart praktiziert wird – primär von den NEOS und vom Team Stronach –, und die heißt „Hinhauen auf die Bundesländer“.

Ich finde, das geht so nicht weiter (demonstrativer Beifall bei der ÖVP), und zwar des­halb, weil Sie so tun, als wären bundesweite Lösungen immer besser und billiger und Länderlösungen immer schlechter und teurer. (Abg. Strolz: Sie haben aber nicht zu­gehört! Ich bin ein Föderalist! Ich bin verantwortungsvoll!)

Die Wahrheit liegt woanders: Es gibt Bereiche, in denen es Sinn macht, bundesweit einheitliche Lösungen zu machen, aber ich finde auch den Wettbewerb zwischen den Bundesländern spannend. (Abg. Strolz: Einverstanden!)

Ich gebe Ihnen drei Beispiele, die ich selber erlebt habe.

Erstens zum Thema Tierschutz: Gut, dass der bundeseinheitlich geregelt ist, aber wir hatten in Tirol ein Tierschutzgesetz, das besser und tierfreundlicher war als das heuti­ge bundesweite.

Das zweite Beispiel, das ich erlebt habe: Brustkrebsvorsorge für Frauen. Wir hatten in Tirol ein Programm, das war super. Dann kam die bundeseinheitliche Regelung, und die fällt hinter die Länderregelung in Tirol zurück. Heute sind in Tirol weniger Frauen in der Brustkrebsvorsorge als vorher. (Abg. Strolz: Ja, wir wollen Benchmarks ...!)

Ein letztes Beispiel, und damit leite ich zum Thema Verkehr über: das 365-€-Ticket. Das gibt es jetzt zum Glück in zwei Bundesländern – Wien und Vorarlberg – dank der Arbeit der Grünen. Würden wir da auf eine österreichweite Regelung warten, müssten wir noch lange warten, weil das teuer ist.

Seien wir also froh, dass manchmal Bundesländer vorangehen und sich etwas trauen oder auch leisten können, wo die anderen dann nach und nach mitziehen. – Das zur Einleitung. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)

So, und jetzt zum Bericht selber.

Herr Präsident Dr. Moser, richten Sie bitte Ihren Leuten aus, dass dieser Bericht mei­ner Meinung nach so etwas wie eine Habilitation ist! Er hat eine Tiefenschärfe, die, glaube ich, noch lange beispielgebend sein wird, weil wahrscheinlich noch nie Ver­kehrsverbünde so genau untersucht wurden wie dieses Mal.

Untersucht wurde der Zeitraum 2008 bis 2012. In Kärnten und in Salzburg wurden die Verkehrsverbünde verglichen. Das Match der beiden Bundesländer ist klar ausgegan­gen: 1 : 0 für Salzburg. Jetzt kann man zwar darüber spekulieren, ob das mit der da-


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maligen orangen beziehungsweise blauen Regierungsbeteiligung in Kärnten zu tun hat; das will ich jetzt aber nicht tun. Ich stelle aber, was Kärnten betrifft, positiv fest, dass die jetzt beginnen aufzuholen – ich könnte auch sagen, dank der neuen Regie­rungskonstellation. Kompliment an Kärnten: Im Bahnverkehr holen die wirklich auf, dank des „Kärnten Taktes“. Da tut sich am meisten bei den Fahrgastzuwächsen im Bahnverkehr.

Ansonsten weist der Bericht aber nach, dass es sowohl bei den Fahrplankilometern als auch bei den Fahrgästen im untersuchten Zeitraum in Kärnten ein Minus zwischen 6 Prozent und 9 Prozent gab, während Salzburg ein Plus von 5 Prozent bis 7 Prozent verzeichnen konnte. Und obwohl Kärnten für den öffentlichen Verkehr mehr öffentli­ches Geld bekommen hat, hat es an Fahrgästen und Fahrplankilometern gegenüber Salzburg verloren, denn die haben zugelegt.

Wissen Sie, weshalb Salzburg so gut war? – Weil die natürlich bessere geographische Voraussetzungen für die Organisation von öffentlichem Verkehr haben – das muss man anerkennen –, aber auch, weil sie vor allem an einer Schraube gedreht haben, und zwar an den Rahmenbedingungen. Die haben gesagt: Wir wollen den öffentlichen Verkehr schneller machen, durch Busspuren, durch Ampelregelungen. Wir wollen den öffentlichen Verkehr in den Städten durch restriktivere Parkmöglichkeiten für Autos stärken. Und sie haben gute Kooperationen zwischen Veranstaltern, die große Events organisiert haben, und den Betreibern der öffentlichen Verkehrsmittel zustande ge­bracht. Das heißt, wenn man die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr be­günstigt, dann springt der öffentliche Verkehr an, dann gibt es mehr Leute, die öffent­liche Verkehrsmittel benutzen.

Schaut man sich jetzt die Personengruppe an, die öffentlich fährt, so sind es primär die Jungen – die Schüler und Lehrlinge –: zwischen 50 Prozent in Salzburg und 68 Pro­zent in Kärnten. Das heißt, die große Gruppe der Öffi-FahrerInnen sind die Jungen. Das ist eine riesengroße Chance: Bieten wir denen einen guten öffentlichen Verkehr an, dann springen sie uns nicht ab, sobald sie Auto fahren dürfen, sondern dann blei­ben sie beim öffentlichen Verkehr.

Die Quintessenz aus diesem Bericht ist: Das Angebot muss passen, die Rahmenbe­dingungen müssen stimmen, und wir brauchen attraktive öffentliche Tickets, vor allem Jahrestickets.

Ich möchte Ihnen abschließend noch ein Bild aus dem Rechnungshofbericht zeigen (der Redner stellt eine Tafel mit dem Titel „Abbildung 7: Zahlungsströme bei der Fi­nanzierung des ÖPNRV im Verbundraum Kärnten“ vor sich auf das Rednerpult): Das ist die Finanzierungsstruktur des öffentlichen Verkehrs in Kärnten. Sie ist jener in Salzburg ganz ähnlich. Bundeskanzler Sinowatz hätte gesagt: Das ist alles sehr kom­pliziert!

Als genauso kompliziert erleben die Kundinnen und Kunden der öffentlichen Verkehrs­mittel oft das Angebot von Bahn und Bus. Sie kennen sich nicht aus. – Das müssen wir ändern. Wir müssen den Fahrgästen einfache Rahmenbedingungen bieten: ein leicht abrufbares, klares, gutes Angebot, gute Rahmenbedingungen und einfache Tickets.

Wenn wir den Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln einfach und gut gestalten, dann, glaube ich, bringen wir ganz viele Menschen hin zum öffentlichen, zum umwelt­freundlichen Verkehr. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 225

20.27


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.27.50

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshof­präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurden schon viele The­men angesprochen. Ich möchte auch etwas zum Vergleich der Leistungen und der Fi­nanzierung der Verkehrsbünde in Kärnten und Salzburg sagen.

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht einmal mehr festgehalten und dokumentiert, dass weder die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften noch der Bund einen Überblick über die eingesetzten öffentlichen Mittel hatten. Wesentliche Daten des öf­fentlichen Personen- und Regionalverkehrs wie der Einsatz der öffentlichen Mittel, die Beiträge der Fahrgäste, das Verkehrsangebot oder die Fahrgastentwicklung wurden nicht erfasst. Es gab kein Monitoring, also keine wirkungsorientierte Steuerung des Mitteleinsatzes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei geht es hier nicht um Kleinbeträge, sondern um Milliarden Euro. Wenn man so viel Geld aufwendet, dann sollte man auch wissen, dass das Geld dort ankommt, wo es ankommen soll, und sinn­voll verwendet wird.

Aber wie soll festgestellt werden, ob die finanziellen Mittel zielgerecht eingesetzt wer­den, wenn es dafür keine Wirkungsziele mit messbaren Indikatoren und Fristen für das Erreichen dieser Ziele gibt? Beide Landesbudgets – sowohl Kärnten als auch Salz­burg – hatten diese Ziele nicht, so der Rechnungshof.

Wie es im Verkehrsverbund Ostregion aussieht, wird der Rechnungshof im kommen­den Jahr noch prüfen. Es wäre auch wünschenswert, dass andere Bundesländer ge­prüft würden, aber das kann der Rechnungshof nicht, weil die notwendigen Ressour­cen dafür nicht vorhanden sind.

Ich habe an dieser Stelle im Zusammenhang mit den Rechnungshofberichten schon öf­ter auf die prekäre finanzielle Situation hingewiesen und auch die Abgeordneten der Regierungsparteien mittels Antrag ersucht, die Mittel aufzustocken. Die Oppositions­parteien haben alle mitgestimmt, die Regierungsparteien leider nicht. Wir sehen jetzt, dass es schon zu Einschränkungen der Prüftätigkeit des Rechnungshofes kommt. Das zeigt sich auch in den folgenden Kapiteln, die wir heute noch behandeln werden.

Eine Kritik des Rechnungshofes beziehungsweise die daraus resultierende Empfeh­lung wäre allerdings sofort umzusetzen. Wir haben im Ausschuss auch mit dem Herrn Verkehrsminister darüber gesprochen: Es geht um die Empfehlung, die die Prüfer dem Verkehrsminister betreffend Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen des öffentli­chen Personennah- und Regionalverkehrs mit dem EU-Recht gegeben haben.

Diesbezüglich hat der Herr Minister Zusagen für eine fällige Novellierung gemacht, und wir hoffen, dass er diese auch rasch umsetzt und nicht noch länger zuwartet. Ich hoffe, dass wir hier anlässlich eines Prüfberichts des Rechnungshofes bald auch über andere Bundesländer diskutieren können und dass wir schlussendlich auch zu einer Lösung kommen, was die Mittel des Rechnungshofes betrifft. Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Willi.)

20.30


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. Redezeit: 4 Mi­nuten. – Bitte.

 


20.30.57

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zu­seher! Ich möchte direkt an das anschließen, was die Kollegin vom Team Stronach ge­sagt hat, möchte aber davor noch sagen: Natürlich bekennen wir als NEOS uns zum deutlichen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Gerade in den ländlichen Regionen,


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aber auch in den urbanen Zentren – das haben wir auch schon häufiger diskutiert – ist dringender Nachholbedarf gegeben.

Meiner Meinung nach ist das aber nicht das Kernthema des Rechnungshofberichtes. Wir fordern beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ja immer eine koordinierte Vor­gehensweise von Bund und Ländern, eine gesamtheitliche Strategie, sprich einen Ver­kehrsplan, der sogar über das Jahr 2030 hinausgeht. Wenn wir uns einen solchen Plan wünschen, brauchen wir natürlich auch eine gesamtheitliche Betrachtung der Finanzie­rung, unabhängig davon, ob jetzt Bund oder Länder oder, so wie in manchen wenigen Ausnahmen, Gemeinden dafür zuständig sind. Es braucht den gleichen Blick auf die Finanzierung, und das ist meiner Meinung nach einer der schärfsten Kritikpunkte. Es gibt diese gesamtheitliche Betrachtung der Finanzierung nämlich nicht. Es gibt keine einheitliche Übersicht. Das verunmöglicht wiederum, dass wir tatsächlich Benchmar­king betreiben, sprich Vergleiche zwischen Bundesländern anstellen. Nur solche Ver­gleiche ermöglichen es jedoch, sowohl für den Bund als auch für die Länder, zu er­kennen, wo es Schwachstellen gibt und wo Steuergeld nicht ausreichend effizient ein­gesetzt wird.

Dies ist jedoch eine notwendige Voraussetzung, um tatsächlich im öffentlichen Nahver­kehr erfolgreicher werden zu können und nicht mitunter auch Projekte umsetzen zu müssen, die einzelne Landesregierungen als Prestigeprojekte bezeichnen.

Ich möchte hier jetzt auch noch auf Folgendes eingehen: Es gab im Jahr 2007/2008 seitens des BMVIT die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Monitorings. Das wurde auch entsprechend um­gesetzt, also das Monitoring wurde durchgeführt. Interessant ist dabei allerdings, dass die Ergebnisse des Monitorings nicht umgesetzt wurden – weder in Kärnten, noch in Salzburg.

Das bedeutet, wir beauftragen zuerst externe Experten von unserem Steuergeld, be­kommen danach eine entsprechende Expertise geliefert, die wir wiederum nicht um­setzen, wodurch weiteres Steuergeld unnötigerweise ausgeben wird. Das muss aufhö­ren, das muss geändert werden!

Ich möchte hier noch zwei Punkte einbringen, die aus unserer Sicht wiederum mit dem Benchmarking zusammenhängen. Wenn wir über einen kosteneffizienten Ausbau von öffentlichen Verkehrsmitteln sprechen, dann sind folgende zwei Dinge erforderlich:

Es muss die Direktvergabe – in erster Linie an die ÖBB – beendet werden. Dazu gibt es auch schon einen Antrag von unserer Seite im Verkehrsausschuss. Es muss eine klare Ausschreibung geben, das steht auch im Einklang mit der Richtlinie der Europäi­schen Kommission.

Der zweite Punkt ist: Es muss eine entsprechende Reform der Raumordnung geben – in erster Linie bei Infrastrukturprojekten und in zweiter Linie natürlich österreichweit. Wir brauchen Planungssicherheit; und das funktioniert nur mit einer entsprechenden Reform. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grü­nen.)

20.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kucher. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.34.11

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht ganz leicht, als Kärntner zu die­sem Rechnungshofbericht zu sprechen. Es ist sehr deutlich geprüft worden, es gibt sehr kritische Anmerkungen, und das Duell, das Match geht in diesen Punkten ganz


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klar zugunsten Salzburgs aus. Ich glaube aber, dass sich in Kärnten in der Zwischen­zeit sehr, sehr viel geändert hat und dass es auch einige positive Aspekte gibt.

Am heutigen Tag müssen wir leider feststellen, dass wir einen Wunsch nicht erfüllen werden können: Sollte dem ehemaligen Verkehrsreferenten Gerhard Dörfler jemals in den Sinn gekommen sein, dass er irgendwann zum Supertalent der österreichischen Verkehrspolitik gewählt wird, so wird sich diese Hoffnung nach dem heutigen Bericht eher nicht mehr erfüllen. Dazu waren die Anmerkungen zu kritisch.

Ich möchte einige Zahlen aus diesem Bericht herausgreifen: Wenn wir uns die Anzahl der beförderten Fahrgäste von 2008 bis 2012 anschauen, dann sehen wir: In Salzburg ist sie um 6,8 Prozent gestiegen, in Kärnten ist sie um 8,8 Prozent gesunken. Wenn wir uns das Verkehrsaufkommen anschauen: in Salzburg plus 5 Prozent, in Kärnten minus 6 Prozent. Wenn wir uns die durchschnittlichen Fahrtmöglichkeiten pro Haltestelle in je­de Richtung anschauen: in Salzburg täglich 13, in Kärnten 5,5.

Ich möchte noch einige Punkte ansprechen, etwa dass die Streckenführung natürlich nicht ganz vergleichbar ist. Es gibt in Kärnten deutlich mehr Bahnkilometer. Wir haben ein sehr disperses Streckennetz, wir haben viele Täler, viele entlegene Regionen, die natürlich auch gut versorgt werden müssen.

In Kärnten haben wir jetzt jedenfalls auch begonnen, gegenzusteuern. Kollege Willi hat es bereits angesprochen: Wir haben jährlich zweistellige Zuwachsraten im öffentlichen Personennahverkehr, plus 10 Prozent und darüber hinaus. Da tut sich einiges. Was natürlich schwierig ist, sind abnehmende Schülerzahlen. Wir haben in Kärnten Rekord­zahlen in diesem Bereich gehabt, daher trifft uns das besonders hart, aber es tut sich auch einiges. Was positiv ist und was auch zeigt, dass Kontrolle wirkt: Die Empfeh­lungen des Rechnungshofes werden jetzt selbstverständlich auch bei der Planung ganz genau angesehen und in kommende Planungen miteinbezogen.

Persönlich darf ich noch sagen: Ganz egal, ob jemand am Land lebt oder in der Stadt, es ist Aufgabe der Politik, für alle Menschen faire Teilhabechancen am öffentlichen Le­ben zur Verfügung zu stellen, gerade in der Verkehrspolitik. Ein gut ausgebauter öf­fentlicher Personennahverkehr ist dafür eine ganz wichtige Grundlage. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

20.36


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hofinger. 3 Minuten Re­dezeit. – Bitte.

 


20.36.38

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshofbericht zeigt uns, dass attraktiver Nahverkehr wohl anders ausschaut: wenige Passagiere, ein reduziertes Verkehrsangebot, ein Anstieg des Mitteleinsatzes, und das trotz eines Ein­satzes von 90 Prozent an öffentlichen Geldern.

Der Kärntner Regionalverkehrsplan zeigt weder einheitliche Qualität, noch eine ge­samtheitliche Versorgung im ländlichen Raum. Im Gegensatz dazu hat das Salzburger Mobilitätskonzept Zielvorgaben, und zwar konkrete Mindeststandards, eingeführt, im Rahmen derer genau das angesprochen wird, was wichtig ist, und zwar die Frequenz der Verbindungen von einem Ort zum anderen.

Man muss sagen, 14 Prozent der Gemeinden in Salzburg haben das nicht eingehalten, aber immerhin 42 Prozent der Gemeinden haben das überdurchschnittlich erfüllt, und zwar zielgerichtet und bedarfsorientiert.

In Kärnten ist der Mitteleinsatz proportional zu jenem in Salzburg gestiegen, aber die Fahrgastzahlen sind gesunken. Trotzdem ist es auch interessant, dass gerade in Salz­burg die Fahrgäste mit 33 Prozent wesentlich höher an den Fahrtkosten beteiligt sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 228

Ich glaube, Kärnten hat sich einfach zu sehr auf die Finanzierung durch die Lehrlings- und Schülerfreifahrten verlassen und hat zu wenig bedarfsorientierte Verkehrskonzepte vorgewiesen – im Gegensatz zu Salzburg. Das ist sicher mitunter auch ein Grund da­für, wieso die Zahlen der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Studentinnen und Studenten in Kärnten da proportional höher sind als in Salzburg.

Grundsätzlich ist es aber so, dass natürlich der Personennah- und Regionalverkehr etwas ganz Wichtiges in den ländlichen Regionen ist. Wenn dieser nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist, dann ist natürlich der Abwanderung aus dem ländlichen Raum Tür und Tor geöffnet.

Daher ist dieses Thema umso wichtiger, und ich stimme Georg Willi zu, der den Vor­schlag eingebracht hat, das System zu vereinfachen. Ich glaube, darin liegt ein ganz wesentlicher Punkt: Wir in Oberösterreich haben für die Lehrlinge und Studenten auch ein 60-Euro-Ticket, mit dem sie in Oberösterreich überall mit den öffentlichen Verkehrs­mitteln fahren können. Das ist unkompliziert und hilft jedem. Genau solche Angebote muss man schaffen.

Wie gesagt, im ländlichen Raum sind diese öffentlichen Verkehrsmittel für Schüler und Studenten ganz, ganz wichtig, aber natürlich auch für ältere Personen, die zu Kranken­häusern fahren müssen, in die Stadt fahren müssen, einkaufen müssen. Genau diesen Bedürfnissen muss man natürlich Rechnung tragen, und da müssen wir uns etwas ein­fallen lassen.

Ich arbeite persönlich auch am regionalen Verkehrskonzept in meinem Bezirk mit und weiß daher, wovon ich spreche. Es ist sehr, sehr schwer, Verkehrskonzepte zu entwi­ckeln. Es mangelt meistens an Geld, das ist häufig das Problem dabei, aber ich glau­be, wir müssen unbedingt darum kämpfen, dass wir die ländlichen Regionen in dieser Hinsicht gut versorgen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grü­nen.)

20.39


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Angerer ist der nächste Redner. Freiwil­liges Redezeitlimit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.40.17

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätztes Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man den Rechnungshofbericht – ich möchte mich für die wirklich gute Ausarbeitung bedan­ken – ehrlich betrachtet und nicht oberflächlich, wie das offensichtlich einige gemacht haben, dann kann man sagen, der Rechnungshof bescheidet beiden Bundesländern ein gutes Zeugnis und macht natürlich strukturelle Vorschläge und gibt Empfehlungen ab, wie man es verbessern kann. Aber offensichtlich ist es zurzeit modern, auf Kärnten hinzuhauen. Ich kann Ihnen daher nur sagen: Lassen Sie das, denn Sie beleidigen da­mit 540 000 Kärntnerinnen und Kärntner! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte jetzt versuchen, anhand einiger Beispiele, die jetzt gebracht worden sind, etwas differenzierter zu erklären, was die Ursachen dafür sind, dass in Kärnten teil­weise auch die Zahl der Fahrten zurückgeht.

Wir haben in Kärnten bei der Zahl der beförderten Gäste einen Rückgang von 8,8 Pro­zent, das ist richtig, und in Salzburg ein Plus von 6,8 Prozent, obwohl die Tickets, das ist auch schon erwähnt worden, in Kärnten günstiger sind als in Salzburg, aber in Salzburg gibt es ein wesentlich besseres Angebot. Das heißt, das Angebot muss stim­men, dann wird es auch angenommen.

Das zweite Beispiel sind – da muss man sich die Zahlen halt auch ein bisschen ge­nauer anschauen – die Schülerzahlen. Die Schülerzahlen sind dramatisch gesunken,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 229

Schüler und Lehrlinge in Kärnten minus 9,9 Prozent und in Salzburg minus 2,8 Pro­zent. Jetzt gehe ich davon aus, dass Schüler und Lehrlinge aber nicht einfach auf ihr Auto umgestiegen sind, denn die haben noch keines, sondern dass das einen anderen Grund hat.

Kärnten hat 68 Prozent Schüler und Salzburg hat 50 Prozent Schüler, das heißt, das ist schon einmal eine ganz andere Masse, und das zeigt die dramatische demogra­phische Entwicklung, die wir speziell im ländlichen Raum haben, auf.

Es ist heute schon gesagt worden, Kärnten hat eine völlig andere Struktur als Salz­burg. Salzburg ist ganz anders aufgestellt. Kärnten hat Talschlüsse, lange Täler. Allein das Mölltal, aus dem ich komme, hat eine Länge von 84 Kilometern und einen Tal­schluss.

Die demographische Entwicklung, die wir haben, ist dramatisch, und da sollten wir nicht immer leere Floskeln hören, sondern es sollten entsprechende Maßnahmen ge­setzt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen wir uns das an: Wir haben heute schon Gemeinden mit bis zu 20 Prozent Abwanderung, Mallnitz ist eine dieser Gemeinden. Die Zukunft schaut düster aus, das wird bis 30 Prozent gehen. Das ist eine Landflucht, die Leute gehen in die Stadt. Und mit dieser Landflucht wird volkswirtschaftliches Vermögen vernichtet, weil wir in den ländlichen Gebieten heute Infrastruktur haben, Straßen, Wege, Kanal, Wohnungen, die in Zukunft leer stehen werden, auf der anderen Seite aber in den Städten die Infra­struktur weiter ausgebaut werden muss. Zusätzlich wird das Leben noch teurer, weil in den Städten die Mieten nach oben gehen.

Also da braucht es unbedingt eine Änderung. Es ist die zentralistische Politik, die leider von dieser Bundesregierung und auch von unserer Landesregierung unterstützt wird und die in die völlig falsche Richtung geht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Jarolim: Das ist ein ziemlicher Irrtum! – Abg. Kickl – in Richtung des Abg. Jarolim –: Der war nicht ein­mal herinnen! – Abg. Darmann – in Richtung des Abg. Jarolim –: Erzähl du nichts ei­nem Bürgermeister! – Abg. Kickl: Kein Wort gehört, aber gescheit hineinquatschen!)

Deshalb müsste man das Ganze auch gesamtwirtschaftlich betrachten und einmal an­schauen, wie man heute den öffentlichen Verkehr besser einsetzt. Es ist angesprochen worden, wie wir den öffentlichen Verkehr besser einbinden sollten, vor allem im ländli­chen Raum, und ich möchte zum Schluss einen konstruktiven Vorschlag machen, wie wir das tun sollten.

Es ist heute schon erwähnt worden – das war in der Zeit unseres Herrn Landeshaupt­mannes Dörfler, der das mit seiner Regierung erfunden hat –: der Kärnten-Takt. Wir haben heute auf den Hauptverkehrsstrecken – und auf diesen ist dieser Kärnten-Takt umgesetzt worden – von Graz über Klagenfurt und Villach nach Osttirol einen Zuwachs von 5 000 Fahrgästen pro Tag. Das ist nicht unter der jetzigen Regierung entstanden, sondern unter der so schlechten blauen Regierung in Kärnten. (Beifall bei der FPÖ.)

Und trotzdem, und das ist das Problem, haben wir an Wochenenden, an Sonn- und Feiertagen 56 Gemeinden, die nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel erreicht wer­den können. Das ist unser Problem, weil wir diese Gemeinden mit den heutigen Struk­turen nicht versorgen können. Und diese Strukturen haben wir auch von Ihnen geerbt, meine geschätzten Damen und Herren, ÖBB-Beamte und Postbeamte. Von diesen Un­ternehmen wird heute der Linienverkehr zur Verfügung gestellt, mit denen müssen wir das heute dort abwickeln. Wir können nicht private und kleinere Lösungen einsetzen, sondern müssen das mit dieser Vorgabe bewerkstelligen. Deshalb braucht es für andere Lösungen, für die Anbindung dieses ländlichen Raumes andere Gesetze, eine Änderung des Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, damit man nämlich Gelegenheitsverkehrsdienste, Rufbusse, Anruftaxis, Kleinfahrzeuglösungen einbinden kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 230

Heute ist es nämlich so, dass beispielsweise in einem Kleinbus, der den Schülertrans­port durchführt, niemand anderer mitfahren darf. Daher muss dieses Gesetz entspre­chend geändert werden. Wir werden einen Antrag einbringen, damit man da entspre­chende Lösungen umsetzen kann, und ich hoffe, dass Sie dann diesem Antrag auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.45


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.45.31

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne über die Familie & Beruf Management GmbH sprechen, auch diese ist ja vom Rechnungshof geprüft worden, und es gibt insgesamt kein sehr gutes Zeugnis.

Diese Familie & Beruf Management GmbH ist 2006 gegründet worden und ist eigent­lich ein Erbe der schwarz-orangen Regierung. Es war das sicherlich eine gute Idee, nämlich Familienfreundlichkeit, familienfreundliche Maßnahmen in Unternehmen und auch in Gemeinden hineinzutragen. Diesbezüglich bietet diese GmbH auch Audits an, sowohl für Gemeinden als auch für Unternehmen. Letztlich haben aber auch die Dis­kussion rund um die ehemalige Geschäftsführerin und Prokuristin und darauf folgende Gerichtsverfahren gezeigt, dass das möglicherweise doch hauptsächlich ein Versor­gungsapparat war.

Die Liste der Kritikpunkte des Rechnungshofes ist lang, beginnend beim Fehlen eines Unternehmenskonzepts. Weiters wird kritisiert, dass der Beirat dort erst sehr spät zu­sammengetreten ist, dass Verträge an der Familie & Beruf Management GmbH nahe­stehende Personen vergeben wurden und auch, was öfters passiert und was wir öfters sehen, ein reger Austausch zwischen Ministerium und dieser Familie & Beruf Manage­ment GmbH in personeller Hinsicht, vor allem aus dem Kabinett, stattfindet.

Summa summarum fordert der Rechnungshof eigentlich das Ministerium auf, zu prü­fen, ob man diese ausgegliederte GmbH nicht wieder eingliedern sollte, ob die Maß­nahmen, die diese Familie & Beruf Management GmbH setzt, nicht auch vom Minis­terium selbst durchgeführt werden könnten. – Ich denke ja.

Wir haben jetzt gerade auch eine Anfrage an das Ministerium dazu laufen. Ich denke, eine Ausgliederung hat nur dann einen Sinn, wenn effizienter, mit geringeren Kosten Maßnahmen gesetzt werden können, die gut sind. Diese Audits sind natürlich gut, keine Frage, das ist ein wesentlicher Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Familienfreundlichkeit in Österreich, aber wenn ich im Rechnungshofbericht dann lese, dass die Verwaltungskosten sukzessive zugenommen haben und diese GmbH auch Zusatzmittel bekommen hat für Dinge, die ganz ursprünglich als ihre Auf­gabe definiert wurden, dann stellt sich hier tatsächlich die Frage nach der Sinnhaf­tigkeit. Und im Hinblick auf die Effizienz würde ich doch meinen und plädiere ich weiter­hin dafür, dass man das doch wieder ins Ministerium eingliedert. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

20.48

20.48.26

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-93 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 231

20.48.5714. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2014/10 (III-91/306 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hakel. Ich stelle 3 Minuten Redezeit ein und erteile Ihnen das Wort.

 


20.50.01

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Rech­nungshofpräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen herzlichen Dank für den umfangreichen Rechnungshofbericht zur Bundestheater-Holding. Im Aus­schuss hatten wir ausführlich Zeit, vor allem auch den Sektionschef des Ministeriums zu befragen, denn der Rechnungshofbericht macht ja schon deutlich, dass die Kommu­nikation vor allem zwischen Holding und Ministerium offensichtlich nicht – wie soll ich sagen? –, ja eigentlich gar nicht funktioniert hat. Laut Rechnungshofbericht hat es in der Vergangenheit auch einen deutlichen Mangel an Steuerung vonseiten des Kultur­ministeriums gegeben.

Zwar haben das Kulturministerium und eben auch der Sektionschef regelmäßig die Dreijahrespläne der Bühnengesellschaften bekommen, aber offensichtlich wurden die­se Pläne weder inhaltlich vom Sektionschef bearbeitet, kommentiert, noch wurden auch nur im Entferntesten konkrete Anweisungen an die Holding weitergegeben.

Ganz klar wurde vom Sektionschef auch berichtet, dass es in den Jahren 2007 bis Ende 2013 anscheinend an die 160 Besprechungen zwischen Ministerium und Holding gegeben hat. Was in diesen Besprechungen aber besprochen worden ist, hat er uns nicht erzählt. Dass dabei über alternative Lösungsmöglichkeiten für die eklatant großen Finanzierungsprobleme gesprochen worden ist, das war ganz offensichtlich nicht der Fall, denn dann würden wir hier heute nicht stehen.

Es ist eigentlich so gewesen, dass der Sektionschef auf alle Fragen, die ihm gestellt worden sind, geantwortet hat, dass er ja nur Arbeitsbefehle, Arbeitsaufträge, die von ganz oben gekommen sind, ausgeführt beziehungsweise erfüllt hat. Und da stellt sich mir schon die Frage: Ist für Auftragserfüllung von ganz oben ein Sektionschef notwen­dig, oder könnten das MitarbeiterInnen auf niedrigerer Ebene auch erledigen?

Was ist eigentlich die Aufgabe eines Sektionschefs? – Was ganz sicher nicht seine Aufgabe ist, kam auch ganz deutlich bei der Beantwortung heraus, denn offensichtlich wurde in den mehr als 160 Besprechungen zwischen Holding und Ministerium, also dem Sektionschef, alles nur mündlich vereinbart. Keine einzige Zeile einer Vereinba­rung, einer Information, eines Berichtes wurde schriftlich festgehalten.

Das zeigt sich auch ganz deutlich bei der berühmten Effizienzanalyse des Bundes­theater-Konzerns. Diese hat doch die beachtliche Summe von über einer halben Million Euro gekostet. Allein 175 000 € davon wurden für die Begleitung, die Koordinierung so­wie die Beurteilung der Ergebnisse der Effizienzanalyse durch den Wirtschaftsprüfer und den Steuerberater ausgegeben, und das alles wurde nur – und jetzt kommt es – mündlich berichtet.

Warum das so war, konnte mir der Sektionschef im Übrigen auch nicht beantworten, was mich wieder zu der Frage bringt: Was ist eigentlich die Aufgabe eines Sektions­chefs? Sollte ein Sektionschef nicht die Ministerin bis ins Detail informieren, ihr Lö­sungsvorschläge bringen, ihr eine Beurteilung der laufenden Arbeiten, zum Beispiel in der Bundestheater-Holding, liefern – ja, um sie durchaus auch zu schützen –, und das alles schriftlich?! – Schon allein deshalb, um zu zeigen, dass er selbst zumindest ver-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 232

sucht hat, Lösungen zu finden, und um uns heute hier nicht fragen zu müssen: Was ist eigentlich die Aufgabe eines Sektionschefs? (Beifall bei der SPÖ.)

20.53


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gahr. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.53.10

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der äußerst kritische und leider uner­freuliche Rechnungshofbericht zur Bundestheater-Holding zeigt klar auf, dass es ab­soluten Handlungsbedarf gibt und Gefahr in Verzug ist, was die wirtschaftliche Situa­tion und die Organisationsstrukturen der Bundestheater-Holding betrifft. Es ist ein kla­rer Auftrag, dass hier rasch Ordnung geschaffen wird und dass die Mängel, die der Rechnungshof in einer Vielzahl aufgezeigt hat, rasch behoben werden.

Ich glaube, es ist zu wenig, nur einem Sektionschef hier die Schuld zuzuschieben, son­dern ich glaube, es waren schon eine Reihe an unglücklichen Entscheidungen in der Geschäftsführung, aber auch ein Kontrollversagen, was die Aufsichtsorgane betrifft, welche zu dieser Situation geführt haben.

Es gibt eine einzige erfreuliche Mitteilung in diesem Rechnungshofbericht, und das ist die, dass die Volksoper auch in der Vergangenheit ordentlich geführt wurde, als eines der wenigen Theater.

Der Rechnungshof hat aufgezeigt, dass sich zwischen 2009/2010 und 2011/2012 das Eigenkapital um 18 Prozent verringert hat, dass die Rücklagen um 88 Prozent abge­nommen haben und dass in der kurzen Zeit die Reserven aufgebraucht wurden. Das Vier-Augen-Prinzip wurde nicht angewendet beim Anlegen und Ändern von Personen­konten und bei Zeichnungsberechtigungen. Es gab kein standardisiertes Genehmi­gungsverfahren für Vorteilszuwendungen. Hier wurde, salopp gesagt, äußerst locker und lässig vorgegangen. Es gab keine öffentlichen Ausschreibungen des Geschäfts­führerpostens seit 1999. Bei der neuen Geschäftsführung jetzt hat es sehr wohl – das hat der Herr Bundesminister klar festgestellt – ein ordentliches Ausschreibungsverfah­ren gegeben.

Es gab Beanstandungen bei den Honoraren. Und das verwundert mich, dass gerade bei einem solchen Betrieb 9 Millionen € an Honoraren und Gagen bar ausgezahlt wur­den. Es gab keine Grundlagen für Verhaltensweisen, was den allgemeinen Umgang im Unternehmen betrifft. – Und so ließe sich die Vielzahl an Mängeln weiter fortführen.

Ich glaube, wichtig ist eines – diese Forderung wurde nach diesem auch im Ausschuss sehr kritisch diskutierten Bericht ganz klar erhoben –: Es braucht zukünftig ein funktio­nierendes Controlling, welches explizit gesetzlich festgeschrieben werden muss.

Auch gab es im Kulturressort einige Kritikpunkte, die der Rechnungshof aufgezeigt hat. Das Kulturressort reagierte nicht auf Ausführungen der Bundestheater-Holding betref­fend Finanzierungs- und Strategiekonzepte. Das Kulturressort hat es unterlassen, zu Qualitätsberichten und Beteiligungscontrolling Stellung zu nehmen.

Also insgesamt zeigt dieser Rechnungshofbericht drei grobe Mängelbereiche auf. Es hat in vielen Bereichen ein Kontrollversagen gegeben. Es wurden kaufmännische Grundsätze nicht eingehalten, oder sie wurden einfach oberflächlich angewandt bezie­hungsweise ignoriert. Und es gab eine äußerst mangelhafte Compliance-Kultur, was den Umgang miteinander betrifft.

Es bleibt eines zu hoffen: dass nach diesem unerfreulichen, äußerst negativen und kri­tischen Bericht die notwendigen und richtigen Schritte gesetzt werden, um diese Bun­destheater-Holding in eine bessere Zukunft zu führen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.56



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 233

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mölzer, Sie sind der nächste Redner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.56.58

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofs! Hohes Haus! Dieser Rechnungshofbericht, den wir dankenswerterweise vorliegen haben, zeichnet traurigerweise ein Sittenbild in der Bundestheater-Holding, das wir seit dem Bekanntwerden des Burgtheater-Skandals schon geahnt haben und das uns hier bestätigt wird.

Wir waren uns letzte Woche im Ausschuss interessanterweise einmal alle einig. Ich glaube, die Fakten liegen so klar auf dem Tisch, dass sich alle Fraktionen einig sein mussten darüber, dass hier sehr, sehr vieles schiefgelaufen ist, dass es hier katastro­phale Zustände gegeben hat und dass hier irgendwo ein größerer Hund begraben liegt.

Es sind drei, vier Punkte, die da übrig bleiben. Das eine ist, wie heute schon erwähnt, die strategische Führungsrolle, die seitens der Holding nicht wahrgenommen wurde. Mangelhafte Planung und mangelhaftes Controlling waren die Folge davon. Ein weite­rer Punkt, auch schon erwähnt heute, ist die rechtliche Evaluierung, die 2009 von Frau Minister Schmied in Auftrag gegeben wurde und eine halbe Million Euro gekostet hat. Abgesehen davon, dass die Beamten sich noch einmal etwas zugekauft haben, was sie eigentlich selber hätten machen müssen, sagt der Rechnungshof, dass das von der Evaluierung aufgezeigte Einsparungspotenzial von 12 Millionen € zwar theoretisch vor­handen war, aber in Wahrheit nur 5 000 €, glaube ich, davon übrig geblieben sind, was natürlich schon sehr schildbürgerhaft klingt, wenn man eine halbe Million Euro ausgibt und am Schluss nur 5 000 € tatsächliches Einsparungspotenzial bleiben.

Ein weiterer Punkt, auch schon erwähnt, ist das Kontrollversagen im Kulturressort mit den besagten 160 Gesprächen, wo man offensichtlich darauf hinauswollte, weniger in der Verwaltung und in der Art und Weise, wie man verwaltet, zu sparen oder daran zu verändern, vielmehr wollte man im kulturellen Bereich sparen und die Politik offensicht­lich erpressen, dass es eine höhere Basisabgeltung gibt. Sicher nicht die feine engli­sche Art.

Und ein weiterer Punkt ist die Frage der Vertragsverlängerungen, die auch schon an­gesprochen wurde, angefangen vom ehemaligen Herrn Geschäftsführer Springer über die Fragen bei den einzelnen Häusern, Hartmann und Co, bis hin zum Sektionschef, dessen Vertrag verlängert wurde. Da wird man klären müssen, warum das ohne Aus­schreibung passiert ist und unter welcher Verantwortung das passiert ist.

Genau zu diesen Themenbereichen werden wir gemeinsam mit den Grünen – wir ha­ben das letzte Woche im Rechnungshofausschuss schon angekündigt – einen Unter­ausschuss des Rechnungshofausschusses verlangen und hoffentlich dann auch erfolg­reich durchführen, um nämlich die politische Verantwortung zu klären und natürlich auch um noch mehr Licht in das Dunkel zu bringen.

Die politische Verantwortung ist insofern zu klären, als eine Ministerin aus dem Amt ge­schieden ist, die diese Verantwortung über mehrere Jahre lang getragen hat. Da ist es, glaube ich, definitiv zu wenig, dann zu sagen, das waren ein Sektionschef und ein Geschäftsführer, die sind vom Himmel gefallen und haben da irgendwelche bösen Sachen gemacht. Da steht schon eine politische Partei, in dem Fall die Sozialdemo­kratie, dahinter, die seit 2006 die Ressortverantwortlichkeit gehabt hat und da zuge­schaut hat.

In diesem Sinne ist auch noch zu sagen: Vergangene Woche wurde uns ja eine Be­fragung der ehemaligen Ministerin Schmied im Ausschuss seitens der Regierungspar­teien verwehrt. Für mich bedeutet das im Moment einmal, dass auf jeden Fall Minister


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 234

Ostermayer die politische Verantwortung zu übernehmen und für dieses System gera­dezustehen hat. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.00


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.00.24

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe dem Kollegen Mölzer schon recht: Es ist sehr be­dauerlich, dass die SPÖ, gemeinsam mit der ÖVP, verhindert hat, dass die ehemalige Ministerin Schmied im Rechnungshofausschuss – im Kulturausschuss auch!, also im Rechnungshofausschuss und im Kulturausschuss – zu dem Debakel, für das sie letzt­endlich verantwortlich ist, aussagen kann. Wir hätten sie sehr gerne einiges gefragt. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Wir hätten sie zum Beispiel gerne gefragt, warum sie den Vertrag von Matthias Hart­mann, dem Direktor des Burgtheaters, gleich ein Jahr nach seinem Amtsantritt um eine weitere Periode – also nicht nur für die erste, sondern gleich auch für die zweite – ver­längert hat und ihn dann auch noch mit feudalen Privilegien ausgestattet hat.

Wir hätten sie gerne gefragt, warum sie Georg Springer, den Holding-Chef, ohne Not verlängert hat, wohl wissend, dass er mit dem ganzen Schlamassel in den Bundes­theatern nicht fertiggeworden ist und eine äußerst miserable Figur in dem ganzen Pro­zess gemacht hat. Wir hätten sie gerne gefragt, warum dieser Prämienzahlungen er­halten hat, die ihm nicht zugestanden sind. Und wir hätten sie gerne gefragt, wie sie sich das mit der Effizienzanalyse vorgestellt hat, die eigentlich Sparpotenziale hätte aufdecken sollen, aber dann selbst eine halbe Million Euro gekostet hat.

Ich glaube nicht, dass die Analysten von Ernst & Young in dieser Effizienzanalyse tat­sächlich das geschrieben haben, was sie schreiben hätten können. Da gibt es einige Hinweise darauf.

Der Erste ist, sie haben eigentlich gar nicht das fertiggestellt, was sie ursprünglich schreiben wollten, sondern sie wurden vom Ministerium gebeten, eine zweite Fassung zu schreiben, was eigentlich nicht üblich ist.

Das Zweite: Bis heute ist diese Effizienzanalyse nicht öffentlich, weder die erste Fas­sung noch die zweite.

Der dritte Punkt: Ich kann mich noch erinnern, im Jahr 2012, ich glaube, es war Mit­te 2012, ist im Kulturausschuss diese Effizienzanalyse in einer Zusammenfassung vor­gestellt worden. Was heißt Zusammenfassung? Da wurden Kalendersprüche geklopft wie: Alle Verbesserungspotenziale werden weiterverfolgt. – Also davon hatten wir nicht viel. Aber ich habe damals diese Analysten von Ernst & Young gefragt, ob sie tat­sächlich alle Sparpotenziale in dem Endbericht aufgelistet haben. Als Antwort habe ich kein Ja bekommen, auch kein „Nein, aber “, sondern gar keine Antwort. Es war Schweigen, es war ruhig im Saal, und es war äußerst peinlich. Dieses betretene Schweigen hat selbst die Abgeordneten von ÖVP und SPÖ, uns alle im Ausschuss er­kennen lassen, dass hier ganz eigenartig etwas vorgespielt wird, dass vorgespielt wird, dass es ein Sparpotenzial von 12,4 Millionen € geben könnte. Dass dieses nur auf dem Papier existiert, wenn es dazu keine geeigneten Maßnahmen gibt, war uns auch klar.

Letztendlich hat der Rechnungshofbericht genau das aufgezeigt: Statt 12,4 Millionen € waren es 5 000 €. Eine Studie, die 500 000 € kostet und 5 000 € bringt, ist keine ef­fiziente Effizienzanalyse. Herr Präsident, Sie werden mir recht geben, auch das Minis­terium hat neben den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch den Grundsatz der Effizienz zu befolgen. Das ist da nicht passiert.


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Der Bericht des Rechnungshofes hat in aller Deutlichkeit drei Punkte klargelegt:

Erstens: Die Holding hat jahrelang sehenden Auges ohne irgendwelche Gegensteue­rungsmaßnahmen in die Katastrophe richtiggehend hineingearbeitet.

Zweitens: Das Ministerium hat von Anfang an alles gewusst und auch nichts, nämlich gar nichts, dagegen unternommen.

Drittens: Sowohl die Holding als auch das Ministerium waren stets bemüht, zu verde­cken, zu vertuschen und die Öffentlichkeit wider besseres Wissen zu täuschen.

Ich glaube, dass diese Art der Intransparenz keine Zukunft hat. Wir sehen es, zumin­dest im Kulturbereich, immer wieder, dass es ja doch gelingt, alles aufzudecken, aber dann ist es meistens schon zu spät. Ich glaube, dass die Fortsetzung dieser Verzö­gerungs- und Verdeckungsstrategien mehr behindert als hilft. Und weil das nicht an­ders gegangen ist, müssen wir jetzt einen Unterausschuss des Rechnungshofaus­schusses einrichten, und die ehemalige Ministerin Schmied wird ja dann hoffentlich in diesen kommen. Jedenfalls gibt es dann keinen Grund mehr für sie, nicht zu kom­men. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

21.05


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


21.05.21

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshofprä­sident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich widme mich in meinem Re­debeitrag dem Prüfbericht zu den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen. Der Rech­nungshof kritisiert in seinem Bericht Doppelgleisigkeiten, Parallelstrukturen und Mehr­kosten. Konkret sind zwei Ministerien für die Ausbildung an Pädagogischen Hoch­schulen verantwortlich, nämlich das Bildungsministerium und das Wissenschaftsminis­terium.

Die Zahlen des Rechnungshofes deuten darauf hin, dass die Ausbildung an den grö­ßeren Institutionen kostengünstiger ist. Das belegt der Rechnungshof, wie gesagt, sehr schön im Zahlenvergleich. Die beträchtlichen Unterschiede bei den Ausgaben je Stu­dierenden würden Konzentrationen und Kooperationen im Rahmen der Neuorgani­sation der Lehrerausbildung erforderlich machen. Diese Empfehlung des Rechnungs­hofes können wir unterstützen, wir stehen ihr positiv gegenüber.

Der Rechnungshof kritisiert auch die geringe Anzahl an männlichen Lehramtsstuden­ten an den Pädagogischen Hochschulen und empfiehlt hier Maßnahmen, um die At­traktivität des Lehramtsstudiums für den Pflichtschulbereich für Männer zu steigern. Diese Forderung, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir natürlich nur sehr bekräftigen und unterstützen, denn seit Jahren bringe ich hier Anträge ein, um den Anteil von Männern in pädagogischen Berufen zu erhöhen. Nur leider ist bis dato nichts passiert.

Ich darf an dieser Stelle auch daran erinnern, dass wir im Jahre 2010 hier im Hohen Haus eine Fünf-Parteien-Entschließung gefasst haben, in der es eben darum ging, den Anteil der Männer in pädagogischen Berufen zu erhöhen. Nur passiert ist bis dato lei­der nichts.

Die Frau Bildungsministerin argumentiert, dass die PädagogInnenbildung NEU und auch das neue Lehrerdienstrecht für eine Attraktivierung des Berufes auch für Männer sorgen sollen. Diese Maßnahmen treten aber erst viel später in Kraft. Es wurde das schon im Regierungsübereinkommen des Jahres 2008 festgeschrieben, aber evaluie­ren kann man ja nur dann, wenn es in Kraft getreten ist und schon eine Zeit lang in


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Kraft ist. Jetzt heißt das aber, das, was im letzten Regierungsprogramm zur Erhöhung des Männeranteils in pädagogischen Berufen festgeschrieben und verankert war, kann frühestens 2019 evaluiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein viel zu langer Zeitraum! Hier muss rascher etwas passieren, zumal wir ja auch hier eine Fünf-Parteien-Entschließung be­schlossen haben. Wir sollten uns schon an unsere eigenen Beschlüsse halten und die­se auch umsetzen – das vor allem an die Abgeordneten der Regierungsparteien ge­richtet. (Beifall beim Team Stronach.)

Beim Rechnungshof und bei seinen Mitarbeitern möchte ich mich zum Abschluss na­türlich für die ausführlichen Berichte herzlich bedanken. – Meine Redezeit ist leider schon zu Ende.

Ich hoffe, dass das nächste Mal die Rechnungshofberichte wie beim letzten Mal wieder früher auf der Tagesordnung sind, denn dann hat der Rechnungshof mehr davon, wir könnten die Berichte ausführlich diskutieren, und es wäre auch gut für meine Redezeit, denn ich habe jetzt keine mehr und kann mich zu den nächsten zwei Tagesordnungs­punkten nicht mehr zu Wort melden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

21.09


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


21.09.07

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Herr Rech­nungshofpräsident! Ich springe wieder zurück zum Thema Bundestheater.

Dieser Bericht ist, wie wir heute schon gehört haben – wir haben es auch sehr aus­führlich im Rechnungshofausschuss diskutiert, leider nicht so ausführlich, wie wir woll­ten, nämlich mit Claudia Schmied –, dieser Bericht ist vernichtend, was die Bundes­theater-Holding angeht, was ihre strategische Führungsrolle angeht, insbesondere aber auch, meines Erachtens, was die kaufmännischen Fähigkeiten des Geschäftsfüh­rers der Bundestheater-Holding angeht, aber auch was das Ministerium angeht.

Jetzt möchte ich kurz zurückzoomen zu unserer Dringlichen Anfrage, die wir im Feb­ruar 2014 zum Thema Burgtheater gestellt haben.

Ich habe damals gesagt, dass es in dieser Bundestheater-Holding strukturelle Proble­me gibt und dass es ganz offensichtlich Führungsschwäche vonseiten der Holding gibt. Weder Controlling noch interne Revision dürften gegriffen haben. – Das habe ich nicht gesagt, weil ich den Rechnungshofbericht kannte, sondern weil ich einfach in die Jah­resberichte geschaut habe. Die Liquiditätssituation, die angespannte Liquiditätssitua­tion – und in diesem Zusammenhang ist „angespannt“ noch ein Euphemismus – war bekannt. Das hat man aus den Büchern erkennen können; ebenso den Schuldenstand.

Damals habe ich so gut wie keine Antwort auf meine Fragen bekommen. Es wurde vonseiten Minister Ostermayer immer wieder auf das forensische Gutachten verwie­sen. Zu diesem Zeitpunkt lag der Rechnungshofrohbericht zumindest schon einen Mo­nat lang im Ministerium. Passiert ist nichts, gar nichts! Im Gutachten weist Anwalt Angermair darauf hin, hinsichtlich einer möglichen Verantwortung von Bundestheater-Holding-Chef Springer, dass man hier möglicherweise auch gar nichts mehr machen kann, weil der Bericht schon länger auf dem Tisch lag und man nichts getan hat. Das heißt, der Geschäftsführer ist davon ausgegangen, dass man sein Verhalten billigt, dass das Ministerium einfach zuschaut und nichts tut. Dass daraus der Republik even­tuell ein Schaden entstanden ist – ich gehe davon aus –, das werden hoffentlich auch die Gerichtsprozesse zeigen.


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Das zeigt aber auch eines: eine unerträgliche Salamitaktik in der politischen Aufarbei­tung dieser Causa. Wir haben die Dringliche Anfrage gestellt. Was ist passiert? – Os­termayer hat Nägel mit Köpfen gemacht nach dem Gutachten von Angermair und hat Hartmann entlassen. Okay. Dann ist die Schlinge enger geworden rund um Bundes­theater-Chef Georg Springer. Es ist aber nicht die Konsequenz gezogen worden, ihn abzuberufen, weil es auch gar nicht mehr gegangen ist. Weil man nichts gemacht hat, ist er halt in Pension gegangen. Und jetzt, was erlebe ich heute? Was habe ich schon im Ausschuss erlebt? – Jetzt ist Sektionschef Franz zum Abschuss freigegeben. Gut, denn ich möchte ihn nicht schützen, ich finde auch, dass es wirklich sehr bedenklich war, was er in einer durchaus langen Ausführung im Rechnungshofausschuss alles nicht gesagt hat.

Diese Taktik ist doch durchschaubar. Es wird immer dann etwas gemacht, wenn man keine andere Möglichkeit mehr hat. Ich wette, wir werden demnächst Bericht erstattet bekommen, dass das Ministerium umstrukturiert wird und dass man so eine Lösung finden wird.

Das grundsätzliche Problem dieser Holdingkonstruktion und damit auch des Burgthea­ters war, dass weder die Holding noch das Ministerium eigentlich daran interessiert war, tatsächlich den Sinn einer Ausgliederung zu verfolgen, nämlich genau darauf zu schauen, dass eine bestimmte Geldsumme X für einen kulturpolitischen Auftrag zur Verfügung gestellt wird, aber man nicht ständig immer wieder die Verhandlungen im Budget führen muss, sondern nach Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und auch Effizienz vorgeht.

Was wir durch den Rechnungshofbericht mehr als deutlich sehen, ist, dass man so wie in vielen anderen kulturpolitischen Bereichen letztlich darauf vertraut hat – und zwar seitens der Holding, seitens der Bühnengesellschaften, aber auch seitens des Ministe­riums, und das finde ich besonders bedenklich –, dass der Bankomat wieder anspringt. Der Bankomat soll wieder anspringen, nur ja keine Wellen. Ich glaube, dass das auch deutlich zur Sprache kommt, wenn man sich den Evaluierungsbericht der Bundesthea­ter anschaut. Ich gehe davon aus beziehungsweise ich weiß, dass es eine Vorversion gegeben hat, die natürlich deutlich mehr Effizienzpotenziale aufgezeigt hätte, aber dann hätte man ja tatsächlich etwas tun und unter Umständen harte Maßnahmen set­zen müssen.

Klar ist eines: Grundlegend kann man nur etwas über die Personalflanke tun, und das ist eine harte Entscheidung, das will man nicht. Das verstehe ich, das ist hart. Gerade im künstlerischen Bereich wird man das nicht verkaufen können als Kulturpolitiker oder Kulturmanager, dass man vielleicht Schauspielerinnen und Schauspieler kündigt. Man hat nichts gemacht und wollte auch nichts machen. Man hat hier sehenden Auges zugelassen, dass die Bundestheater an die Wand fahren, und hat auch noch wirklich satte Boni ausgezahlt. Das ist überhaupt die Oberchuzpe in der ganzen Geschichte. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

21.14


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


21.14.22

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungsho­fes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen, unsere Fraktion unterstützt die Vorgaben des Herrn Bun­desministers Josef Ostermayer, die er bereits im Juni des heurigen Jahres angekündigt hat, dass die Strukturreform der Bundestheater-Holding zügig voranzutreiben, eine lü­ckenlose und transparente Aufklärung der Vergangenheit durchzuführen ist und dass


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die Bundestheater in eine sichere Zukunft geführt werden müssen. Der vorliegende Rechnungshofbericht und auch die Diskussion im letzten Ausschuss haben dargelegt, dass rasche Maßnahmen zu setzen sind und diese auch notwendig sind.

Da wir uns heute hier mit dem Bericht des Rechnungshofes zum Thema Bundes­theater-Holding auseinandersetzen, kurz für die Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehschirmen: Was ist eigentlich die Bundestheater-Holding? – Die Bundestheater-Holding befindet sich im Eigentum der Republik Österreich, verwaltet ein jährliches Budget von rund 240 Millionen € und beschäftigt insgesamt rund 2 500 Mitarbeiter. Sie ist Alleineigentümerin von drei Tochtergesellschaften, dem Burgtheater, der Wiener Staatsoper und der Volksoper, und ist Mehrheitseigentümerin der ART for ART Thea­terservice GmbH; also eine nicht unbedeutende Organisation in der Republik Öster­reich.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, von meinen Vorrednern wurden bereits sehr viele Kritikpunkte, die der Rechnungshof in seinem Bericht aufgelistet hat, ange­sprochen, und auch von meiner Seite her noch einmal einige Anmerkungen dazu.

Der Rechnungshofbericht nimmt darauf Bezug, dass die Geschäftstätigkeit des Bun­destheaterkonzerns in den Geschäftsjahren 2009 bis 2012 stets negativ gewesen ist und dass dieser in dem Betrachtungszeitraum sein Ergebnis der gewöhnlichen Ge­schäftstätigkeit um rund 68 Prozent auf minus 9,10 Millionen € verringert hat.

Der Rechnungshof weist weiters darauf hin, dass die Holding ihrer strategischen Füh­rungsrolle nicht nachgekommen ist, dass es keine mehrjährigen Finanzierungskonzep­te im Konzern selbst gegeben hat und dass das Kulturressort relativ spät oder über­haupt nicht auf die budgetäre Entwicklung reagiert hat.

Für alle, die im Ausschuss waren und den Bericht gelesen haben, war natürlich unver­ständlich, wie es dazu kommen konnte, dass im Berichtszeitraum 8,9 Millionen € an Gagen, Honoraren und Reisekosten bar ausbezahlt wurden. Der Herr Bundesminister hat bereits darauf hingewiesen, dass das inzwischen eingestellt worden ist.

Ich glaube, die Bundestheater-Holding soll sich wieder auf ihre Hauptaufgaben konzen­trieren. Dazu zählen die strategische Führung der Tochtergesellschaften, das konzern­weite Controlling, die konzernweite interne Revision und die finanzielle Absicherung der Bühnengesellschaften als Voraussetzung für die Erfüllung eines kulturpolitischen Auftrages. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.18


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zan­ger. – Bitte.

 


21.18.09

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofs! Das Theater ums Theater wird uns ja demnächst noch ein bisserl im Un­terausschuss des Rechnungshofausschusses beschäftigen. Das ist auch gut so. Da haben wir Zeit, uns diesem Kapitel ausgiebig zu widmen, hoffentlich dann auch mit je­nen Auskunftspersonen, die wir uns vorstellen.

Herr Präsident Dr. Moser, ich denke aber, wenn ich mir da ein anderes Kapitel an­schaue, dass die Prüfer des Rechnungshofs in einem beschaulichen Örtchen in der Steiermark, nämlich in Fohnsdorf, schon bald Rabatt bei Zimmerbuchungen bekom­men. So quasi im Abstand von zwei Jahren schaut der Rechnungshof dort einmal vor­bei, weil es immer wieder etwas Neues gibt. Diesmal ist es nicht die Gemeinde, die war vor vier Jahren dran, jetzt ist es das Schulungszentrum Fohnsdorf, ein Verein, der an und für sich einen sehr sinnvollen Zweck verfolgt, nämlich Berufsförderungsmaßnah­men setzt, Schulungen abhält, ob das jetzt für arbeitslose Erwachsene oder Jugend­liche ist, denen mangels Lehrstellen dort ein Lehrabschluss vermittelt wird. – Alles et-


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was an und für sich sehr Vernünftiges und Unterstützenswertes. Leider hat das Ganze einen Knackpunkt. Es ist halt ein Selbstbedienungsladen, der wieder einmal eine Farbe hat, in diesem Fall die rote.

Vor zwei Jahren sind dort aufgrund eines anonymen Schreibens Skandale aufgetaucht, was diesen Selbstbedienungsladen einmal ordentlich durcheinandergewirbelt hat. Ich will jetzt gar nicht die ganze Geschichte erzählen, das würde zu lange dauern. Faktum ist, nach einigem Hin und Her ist der damalige Geschäftsführer gekündigt worden, na­türlich nicht, ohne dass man noch einen saftigen Schaden verursacht hat. Rund 120 000 € hat dieser ausgemacht. Ein Großteil davon waren Folgekosten, aber rund ein Drittel waren Kosten, die aufgrund zu Unrecht bezogener Geldleistungen entstan­den sind. Ich verstehe nur eines nicht: warum man diese zu Unrecht bezogenen Leis­tungen im Interesse der Steuerzahler niemals zurückfordert. Das wäre das Mindeste, was man tun müsste. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Rechnungshof hat auch das Bestellungsverfahren des aktuellen Geschäftsführers dort geprüft. Das ist schon interessant, wenn man sich das Ganze so auf der Zunge zergehen lässt oder hinterfragt. Erstens einmal hat es von Beraterfirmen, die diese Be­stellung begleiten sollten, nur mündliche Angebote gegeben. Es ist sofort entschieden worden, wer das machen soll. Es hat ein nicht nachvollziehbares Punktesystem gege­ben. Aufgrund dieses Punktesystems hat es persönliche Gespräche gegeben, wobei es offensichtlich wieder völlig egal war, wer wie viele Punkte erreicht hat. Es ist nicht darum gegangen: wer die meisten hat, die kommen dran, sondern das ist bunt durch­einandergegangen. Kriterien wurden nicht erfüllt. Acht Personen waren vorstellbar für diese Position, sollten zum Hearing eingeladen werden, sieben sind tatsächlich nur ein­geladen worden, einer mit fachlichen Defiziten wurde wieder dazu eingeladen. Also das ist schon ganz interessant.

Wer ist es zum Schluss geworden? – Ein gewisser Herr Edmund Müller, in der Stei­ermark bekannt als abgehalfterter SPÖ-Chef von Graz. Er war zuerst Leiter von Joan­neum Research, fachlich sehr gut damals, dann ist er Stadtrat geworden, Chef der SPÖ Graz, hat es nicht lange durchgehalten, ist nach sechs Monaten zurückgetreten, und nach einem weiteren Jahr ist er dann Chef des Schulungszentrums Fohnsdorf ge­worden.

Also wenn man sich das noch einmal auf der Zunge zergehen lässt: Wir haben einen roten Verein und ein intransparentes, völlig unzureichendes, undokumentiertes, nicht nachvollziehbares Besetzungsverfahren. Freundschaft!, kann ich da nur sagen – eigent­lich müsste man das ändern: Freund-erlwirt-schaft! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schie­der: Wie viele waren da jetzt zum Hearing eingeladen? Acht?)

Eigentlich sollten Sie schon wieder zum Schulungszentrum nach Fohnsdorf fahren, Herr Präsident Moser, denn da gibt es jetzt wieder ganz interessante Entwicklungen. Wie mir ein Trainingsteilnehmer geschrieben hat, bessern sich gewisse Trainer, die fast namentlich genannt sind, ihr Gehalt dadurch auf, dass sie Ausbildungsteilnehmer – ich zitiere – dazu auffordern, sich auf der Glücksspiel-Plattform Lopoca zu registrieren und um echtes Geld zu spielen, und auch mit Aufklebern et cetera werben. Sie werden dann dazu verleitet, auch echtes Geld einzusetzen, was ihnen dann wieder die Ab­schlüsse bei den Kursen sichert. Also das ist schon ein sehr interessanter Vorwurf.

Um Licht in diese Angelegenheit zu bringen, läuft eine Anfrage an den zuständigen Herrn Minister. Ich bin gespannt, was da herauskommt. Da werden wir auch drauf blei­ben.

Zum Letzten – weil wir wieder Fohnsdorf auf der Tagesordnung haben –: Es ist jetzt vier Jahre her, dass der Rechnungshof in seinem Bericht massive Vorwürfe gegen den Bürgermeister erhoben hat. Seitdem ermittelt die Justiz. Diese ist bis heute – das ist jetzt vier Jahre her – nicht zu einem Abschluss gekommen, und es ist nicht klar, ob An-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 240

klage erhoben wird oder nicht. Das ist unzumutbar dem Steuerzahler gegenüber. Aber letztendlich, das muss ich jetzt ehrlich sagen – man kann zum Bürgermeister stehen, wie man will, inhaltlich, politisch, wie immer –, ist das auch menschlich nicht in Ord­nung, dass einer vier Jahre warten muss und nicht weiß, ob er jetzt vor den Richter kommt oder nicht. Das ist nicht in Ordnung. Ich verstehe nicht, was da los ist.

Auch diesbezüglich läuft eine Anfrage an den Justizminister, und ich glaube, dieser Causa werden wir uns noch näher widmen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.24


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


21.24.14

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Geschätzte Herren Präsidenten! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir besprechen Rechnungshofberichte. In diesem Fall möchte ich mich zum Prüfbericht zu den Päda­gogischen Hochschulen äußern und die Kritik aufgreifen, die der Rechnungshof übt. Er berichtet nämlich von 28 unterschiedlichen Ausbildungsstätten, die wir nach der Zu­sammenlegung immer noch haben. Das ist tatsächlich eine zu weit ausgefranste Land­schaft an Ausbildungsstätten. Wir haben – auch das wurde vom Rechnungshof festge­halten, danke, Herr Präsident Moser, dass Sie hier den Finger in die Wunde legen – ei­ne Doppelzuständigkeit auch bei den Ministerien. Wir haben also Parallelstrukturen so­wohl bei der Ausbildung als auch bei der politischen Zuständigkeit.

Was wir NEOS fordern, ist eine stärkere Fokussierung, Bildung aus einer Hand. Wir fordern ein Ende der Dualismen in der Bildung, denn diese Dualismen sind unendlich plump und haben im Zweifelsfall irgendwelche ideologischen Auseinandersetzungen im Fokus, aber nie die Schülerin, den Schüler, nie die Auszubildende, den Auszubil­denden.

Ich darf Ihnen ein paar Dualismen aufzählen:

Dualismus Nummer 1: Rot und Schwarz. Rot und Schwarz halten fest an der Posten­besetzung in Landesschulräten in fünf Bundesländern. Erbittert wird dort weiterhin um Proporz gekämpft. – Bitte überwinden! Das versteht kein Mensch mehr, dass wir Verwaltungsposten parteipolitisch durchschalten. Das brauchen wir nicht, das versteht niemand, weg damit!

Dualismus Nummer 2: Wir sortieren unsere jungen Menschen mit neuneinhalb Jahren in zwei Töpfe: die einen dahin, die anderen dorthin. Wir brechen Flügel, wir brechen Talente, das ist ein Wahnsinn.

Dualismus Nummer 3: Wir haben Pädagogische Hochschulen und Universitäten. Die einen können, was die anderen können, die einen sind besonders gut in der fachwis­senschaftlichen Ausbildung, Fachdidaktik, nämlich die Universitäten, die anderen sind besonders gut in der Pädagogik. Was wir brauchen, ist ein „Best of“ von beiden. Das funktioniert jetzt in manchen Bereichen, aber nicht in allen Bundesländern mit dem Gesetz zur PädagogInnenbildung neu. Herr Minister, Sie haben das mit in die Welt ge­bracht; ich halte das Gesetz für gut, aber die Umsetzung schwächelt noch. Wir müssen aus diesem Dualismus herauskommen.

Deswegen folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bestmögli­che Pädagog_innenausbildung mit starkem Praxisbezug auf Hochschulniveau und ein­heitlicher Ressortzuständigkeit für die Pädagog_innenausbildung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 241

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen und der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass alle Bildungsagenden einem Ressort übertragen werden und alle Pädagoginnen und Pädagogen eine einheitliche, modulare fachwissenschaftli­che, fachdidaktische und pädagogische Ausbildung mit starkem Praxisbezug auf Hoch­schulniveau erhalten, wodurch Segregation und Benachteiligungen betreffend Einsatz­bereich und Besoldung hintangehalten werden können.“

*****

Das wäre ein Beitrag dazu, die Talente in den Fokus zu holen, die Auszubildenden in den Fokus zu holen, die Elementarpädagogik aufzuwerten, und auch ein Beitrag zum Gelingen der Miteinander-Ausgestaltung der LehrerInnenbildung neu.

Ich bitte um Ihre Unterstützung. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

21.28


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Klubobmann Strolz soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz und Kolleg_innen

betreffend bestmögliche Pädagog_innen-Ausbildung mit starkem Praxisbezug auf Hoch­schulniveau und einheitlicher Ressortzuständigkeit für die Pädagog_innenausbildung

Eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 14) Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/10 betreffend Öffentliche Pädagogische Hochschulen

Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht kritisch fest, dass die Lehrer_innenausbil­dung in Österreich parallel an bis zu 28 unterschiedlichen Ausbildungsstätten, 14 Pä­dagogische Hochschulen und 14 Universitäten stattfindet. Zudem wird die Problematik aufgezeigt, dass zumindest zwei Bundesministerien – nämlich BMBF und BMWFW – zuständig sind. Dies führt zu Doppelgleisigkeiten und Parallelstrukturen und in weiterer Konsequenz zu Mehrkosten. In diesem Zusammenhang hat der Rechnungshof bereits im Jahr 2009 in seinem Bericht „Lösungsvorschläge der Expertengruppe Schulverwal­tung“ eine einheitliche Ressortzuständigkeit für die institutionalisierte Aus- und Fortbil­dung der Lehrer_innen empfohlen.

Unsere Lehrer_innen brauchen eine zeitgemäße und optimale Ausbildung. Die Päda­gog_innenbildung NEU bringt hier neue Weichenstellungen, die wir größtenteils begrü­ßen (z.B. einheitliche Ausbildung für die Sekundarstufe 1). Die Umsetzung des neuen Gesetzes und die Zusammenarbeit der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen funktioniert aber noch nicht in allen Regionen gut genug. Dabei wäre es dringend not­wendig, in eine gelingende Gemeinsamkeit zu kommen. Denn der Schwerpunkt bei der Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen ist die pädagogische Ausbildung mit starkem Praxisbezug, der Schwerpunkt an den Universitäten ist die fachwissenschaftli­che und fachdidaktische Ausbildung. Zweifelsohne braucht es jedoch für einen gelin­genden Unterricht alle drei Säulen – Pädagogik, Fachdidaktik und Fachwissenschaft. Wir brauchen für die neue Pädagog_innenausbildung daher ein „Best of“ aus den bei­den Systemen Pädagogische Hochschulen und Universitäten. Die Zusammenarbeit, so


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 242

unsere Hypothese, wird auch dann besser gelingen, wenn die politische Ressortzu­ständigkeit endlich zusammengeführt wird. Mit Doppelgleisigkeiten, Parallelstrukturen und Segregation muss in der Bildung endlich Schluss sein.

Auch müssen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen (derzeit mit nur ei­nem Prozent leider unterrepräsentiert in österreichischen Kindergärten) gänzlich mit­einbezogen und dieser wichtige Bereich endlich entsprechend aufgewertet werden.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen und der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass alle Bildungsagenden einem Ressort übertragen werden und alle Pädagoginnen und Pädagogen eine einheitliche, modulare fachwissenschaftli­che, fachdidaktische und pädagogische Ausbildung mit starkem Praxisbezug auf Hoch­schulniveau erhalten, wodurch Segregation und Benachteiligungen betreffend Einsatz­bereich und Besoldung hintangehalten werden können.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


21.28.16

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde an und für sich mindestens dreimal drei Mi­nuten brauchen, um auf die einzelnen Bereiche eingehen zu können. Kollege Strolz hat sicherlich recht, wenn er sagt, dass das, was jetzt im Rahmen der PädagogInnenaus­bildung gemacht wurde, das ist, was möglich und optimal umsetzbar ist. Die beiden Mi­nister Schmied und Töchterle haben sich, wie ich meine, sehr kompetent zusammen­gerauft, um eine neue Ausbildungsschiene zu eröffnen, die gut ist und die sich entwi­ckeln wird. In zehn bis fünfzehn Jahren – Sie sind dann vielleicht noch da – wird es, wie ich meine, so weit sein, dass man den Antrag, den Sie jetzt einbringen, auch tat­sächlich wird umsetzen müssen, denn der Weg ist eindeutig der richtige. Das nur zum Inhaltlichen.

Das zweite Thema, das ich ansprechen möchte, ist Fohnsdorf. Da müssen wir die Dinge im Detail anschauen, auch über die Vorwürfe im Detail berichten, Herr Kollege Zanger. Es ist hier schon sehr vieles aus dem Zusammenhang gekommen. Ich würde mir auch bei Ihrem früheren Kollegen Grasser wünschen, denn auch der hat einen un­glaublichen Druck, dass er endlich weiß, ob er angeklagt wird oder nicht, ob es Steuer­hinterziehung gegeben hat oder nicht. Auch das wäre einmal ganz wichtig.

Aber nun zu jenem Bereich, der bisher im Mittelpunkt der Debatten stand, zur Burg­theater-Problematik. Es ist überhaupt keine Frage beziehungswiese niemand kann, wie ich meine, Zweifel daran haben, dass es da katastrophale Fehlentwicklungen gegeben hat.

Wenn selbst führende Wirtschaftsprüfer der Burgtheater GmbH nach ihrer Gebarungs­prüfung noch 2009 und 2010 auch für den Bereich Kassa bestätigen, dass Abläufe und Kontrollmaßnahmen ausreichend und wirksam seien und diese auch an das Ministe­rium weitergeleitet wurden, dann sieht man, wie tief das Ganze war.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 243

Ich meine, hier war das konkrete Gegenteil der Fall. Es sind noch kriminelle Handlun­gen, wie ich meine, dazugekommen; das haben auch die Gerichte zu klären. Das Er­gebnis – wir kennen es alle – war Chaos pur.

Daher mein Dank umso mehr für das wirklich akribische Arbeiten und das detaillierte Aufarbeiten in dieser Frage durch den Rechnungshof, der schon sehr viel Basismate­rial dazu hat – das kann man dazusagen – und der mit seinen 66 Empfehlungen tat­sächlich wichtige Hinweise und Hilfestellungen gegeben hat, die es dem jetzigen Kul­turminister wesentlich leichter machen, jetzt die richtigen Weichen zu stellen.

Was man sagen kann, ist: Der neue Kulturminister hat rasch gehandelt, hat personelle Konsequenzen gezogen und diese rasch gezogen. Er hat mit der Bestellung von Rhomberg und Bergmann für Kompetenz und Vertrauen gesorgt, was, glaube ich, ganz, ganz wichtig war. Er hat die Empfehlungen des Rechnungshofes ernst genom­men und wird sie ernst nehmen und hat sie auch im Rahmen der beauftragten Analyse berücksichtigt, und auch die Empfehlungen des Rechnungshofes bezüglich Holding werden umgesetzt. Ich meine, nachdem die Weichen nun richtig gestellt werden, hof­fen wir alle gemeinsam, dass die Züge dann auch in die richtige Richtung fahren.

Ein Satz noch zur Problematik bezüglich der Berufung von ehemaligen Ministern in den Rechnungshofausschuss:

Wir haben sehr intensiv, auch intern, diskutiert: Soll man, soll man nicht? Ich kann da­zu sagen, unsere Kultursprecherin hat das gewünscht, und auch der neue Minister hat gesagt: Ja, warum eigentlich nicht?

Wir haben das wirklich auf die Waage gelegt: Sollen wir nach der Arbeit, die wir bis jetzt geleistet haben aufgrund der wirklich guten Berichte des Rechnungshofes, der gu­ten Arbeit im Ausschuss – ich möchte verschiedene Fraktionsführer ganz besonders loben dafür, dass bei der Abarbeitung der Rechnungshofberichte wirklich gut und sach­lich gearbeitet wird –, jetzt, wo es auch die Möglichkeit gibt, dass eine parlamentari­sche Minderheit den Untersuchungsausschuss einsetzen kann, tatsächlich auch den Rechnungshofausschuss quasi zu einem Untersuchungsausschuss machen?

Wenn es tatsächlich Vorwürfe gibt, die strafrechtlich zu verfolgen sind, die politisch zu verfolgen sind, dann haben jetzt die Oppositionsparteien die Möglichkeit, einen solchen Ausschuss einzuberufen. Das sollen sie auch tun. Sie haben auch die Möglichkeit, den Unterausschuss einzuberufen. Auch das wird ja heute geschehen, wie ich gehört habe. Soll so sein. Das ist ihr gutes Recht, und das sollen sie auch tun, hätten sie eigentlich schon längst tun müssen. Dort können wir die Dinge weiter behandeln. Aber wir wollen weiter nicht, dass der Rechnungshofausschuss dazu degradiert wird, irgendwelche parteipolitischen Rechnungen aufzuarbeiten. Das ist nicht Aufgabe des Ausschusses. Da kämpfen wir für die Sachlichkeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

21.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. – Bitte.

 


21.33.24

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Ich möchte kurz zu den Pädagogischen Hochschulen ein paar Anmerkun­gen machen und grundsätzlich Folgendes sagen: Hier wurde ja die Struktur vom Rech­nungshof geprüft, und es ist durch die Reform, durch die Gründung der Pädagogischen Hochschulen ja zu einer Zusammenführung von 51 öffentlichen und privaten Institutio­nen zu 14 PHs gekommen. Geprüft wurden Tirol und Wien. Grundsätzlich hat sich das durchaus auch positiv dargestellt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 244

Die Qualität, die Österreich da im Ausbildungssektor bietet, hat natürlich auch ihren Preis. Gegenüber den Kosten von 101 Millionen € im Jahr 2008 ergab sich bis 2012 ei­ne Steigerung um 35 Prozent auf 135 Millionen €. Je Studierenden wurden im Jahr 2012 im Österreichdurchschnitt 14 400 € ausgegeben. Die PH Tirol lag um rund 2 100 Euro höher als der Schnitt, und in Wien waren es 4 000 € weniger als im Österreichdurch­schnitt. – Diese Zahlen sind doch ein Hinweis auf die Kosteneffizienz, die durch Ver­dichtung erzielt werden kann, wie es in Wien gelöst und gelungen ist.

Eine Bemerkung zu den Verwaltungsposten: Die PH Wien hatte um 30 Verwaltungs­posten weniger als ihre Vorgängerorganisation, bei gleichzeitig 160 Studierenden mehr. Da wäre es doch auch wünschenswert, dass dieselbe Situation im Verwaltungs­bereich auch bei der Pädagogischen Hochschule in Tirol gegeben wäre.

Das Gesetz zur Ausbildung bei den Pädagoginnen und Pädagogen ist in Umsetzung, wird erst 2019 fertig sein. Weitere Strukturvereinfachungen werden erwartet, was na­türlich zu einer Erleichterung für die Studierenden führen soll. Derzeit gibt es – das wurde schon angesprochen – viele Ausbildungssituationen und zwei zuständige Minis­terien. Da ist die Empfehlung des Rechnungshofes sehr wichtig, dass vor der Umset­zung weiterer Reformschritte innerhalb der Ministerien eine Spezialisierung erfolgt und die Ministerien durch weniger Ansprechpartner eine effizientere Schnittstelle für die Pä­dagogischen Hochschulen bieten.

Positiv bewertet wurden die Aus- und Weiterbildungsangebote und die Online-Doku für die Studierenden.

Insgesamt, glaube ich, ist dieser Übergang sehr gut gelungen, und die Pädagogischen Hochschulen befinden sich grundsätzlich auf einem sehr guten Weg. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.36

21.36.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-91 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bestmögliche Pädagog_innenausbildung mit starkem Praxis­bezug auf Hochschulniveau und einheitlicher Ressortzuständigkeit für die Pädagog_in­nenausbildung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Der Antrag ist abgelehnt.

21.37.1915. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2013/7 (III-20/307 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 245

21.37.45

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rech­nungshofpräsident! Hohes Haus! Bei der Steuerung ausgegliederter Einheiten und Be­teiligungen gab es sowohl auf Bundesebene als auch auf Länder- und Gemeindeebene ein Verbesserungspotenzial. Für seine Überprüfung beziehungsweise seine Quer­schnittsprüfung wählte der Rechnungshof nach dem Zufallsprinzip Gesellschaften aus. An der Zahl waren es 30. Davon betroffen waren das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, die Länder Burgenland und Salzburg, die Stadt Kufstein sowie die Marktgemeinde Rankweil.

Ein Bereich davon umfasste die Frauenquote in den Aufsichtsgremien, und der Rech­nungshofpräsident hat ja auch schon im Ausschuss erwähnt, dass die Frauenquote eines der Kernthemen in diesem Rechnungshofbericht war. Der Rechnungshof gab die Empfehlung ab, weitere Anstrengungen zur Hebung der Frauenquote in Aufsichtsorga­nen zu unternehmen. Das ist meiner Meinung nach wichtig und richtig, denn auf diese Thematik muss doch immer wieder auch aufmerksam gemacht werden.

Die Frauenquote in den Aufsichtsorganen der Beteiligungen war generell relativ nied­rig, wobei das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Schnitt den höchsten Anteil aufweist und laut Bundesminister Ostermayer auch er immer wieder quotenkonform gehandelt hat.

Hierzu möchte ich aber auch noch anmerken, dass der Frauenanteil in den Aufsichts­gremien staatsnaher Unternehmen auf 36 Prozent gestiegen ist. Das heißt wiederum, dass die Selbstverpflichtung des Bundes greift und auch in die richtige Richtung geht.

Das Bewusstsein für mehr Frauen in Aufsichtsgremien muss selbstverständlich ge­schärft werden. Wenn es gelänge, Frauen stärker einzubinden, den Frauenanteil zu er­höhen, dann würden nicht nur Frauen profitieren, sondern vor allem auch die Unter­nehmen und die Wirtschaft. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


21.40.20

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat ausgegliederte und ausgelagerte Einheiten und Beteiligungen auf Bundes-, Länder- und Gemeinde­ebene geprüft, und dabei wurden auf Bundesebene das Bundesministerium für Unter­richt, Kunst und Kultur geprüft, auf Länderebene Burgenland und Salzburg und auf Ge­meindeebene die Stadtgemeinde Kufstein und die Marktgemeinde Rankweil.

Dieser Rechnungshofbericht zeigt klar auf, dass es Optimierungs- und Handlungsbe­darf bei Ausgliederungen gibt und dass es gerade bei Beteiligungen keine Garantie darstellt, wenn es Ausgliederungen gibt. Der Präsident hat im Ausschuss klar Stellung bezogen und hat gemeint, dass durch Auslagerungen der effiziente Mitteleinsatz nicht verloren gehen darf.

Der Rechnungshof empfiehlt indes, dass durch laufende Evaluierungen geprüft werden soll, dass den Kriterien von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ent­sprochen wird. Es muss ein verbindliches Effizienz-, Beteiligungs-, Risiko- und Zielcon­trolling zur Anwendung kommen. Der Rechnungshof empfiehlt zum Beispiel gerade im Bereich des Kulturministeriums, dass verschiedene Einrichtungen des Beteiligungsma­nagements in eine einzige Beteiligungsverwaltung zusammengeführt werden sollten.

Insgesamt sah der Rechnungshofbericht – die Vorrednerin hat es schon betont – die Frauenquote kritisch und forderte eine Verbesserung bei der Mandatsbetreuung in den


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 246

Organen, eine klare Trennung zwischen operativer Geschäftsführung und Kontrolle und dass die Richtlinien für eine objektive und nachvollziehbare Auswahl bei der Be­setzung von Aufsichtsorganen vorgegeben werden. Weiters wird vom Rechnungshof eine einheitliche und systematische Vertragsgestaltung gefordert und dass einheitliche Musterverträge und Mustergeschäftsordnungen für alle Bereiche zur Anwendung kom­men.

Insgesamt ist dieser Rechnungshofbericht ein klarer Auftrag, dass bei allen Auslage­rungen und Beteiligungen kontinuierlich geprüft wird, ob beim Mitteleinsatz die Grund­sätze der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit eingehalten werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


21.42.50

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Werte Präsidenten des Nationalrates und des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Darf ich Ihnen kurz einen Einblick geben in die grafische Arbeit des Rechnungshofes (die Rednerin zeigt eine Graphik), denn uns Abgeordneten wird ja immer die Arbeit erleichtert, wenn die Ergebnisse der Arbeit des Rechnungshofes übersichtlich präsentiert werden.

Herr Präsident Dr. Moser, Ausgliederungen und ausgegliederte Einheiten und Beteili­gungen sind ja geradezu prädestiniert dazu, grafisch festgehalten zu werden, weil da­durch gezeigt werden kann, wie verflochten die Wirkungsbereiche einzelner Ministerien oder, wie es dieser Rechnungshofbericht zeigt, auch die Wirkungsbereiche einzelner Länder sind. Land Burgenland, Land Salzburg – da fächert sich sozusagen die Verant­wortlichkeit durch Ausgliederungen in mannigfacher Form auf.

Mit in der Diskussion, mit in der Prüfung ist damit natürlich erstens die Aufgabener­füllung – und da hat ja der Rechnungshof deutliche Kritik geübt. Es ist oft nicht klar: Was ist das Ziel der Ausgliederung? Was ist die Aufgabe des ausgegliederten Be­triebs? Ebenso sind die Richtlinien für die Aufgaben auch oft nicht geklärt. Dann wird berichtet über die Erfüllung dieser Aufgaben – oft auch nicht, oft fehlen Berichte. Auch ist die Zweckmäßigkeit der Rechtsform oft nicht gegeben – eine weitere Kritik des Rechnungshofes. Und wenn wir uns die Bestellung des Managements anschauen, so sind häufigste Verstöße gegen die Schablonenverordnung, auch gegen die Ausschrei­bungspflicht festzustellen. Es wird also nicht ausgeschrieben – die Burgtheater Holding ist ja das beste Beispiel, das beste Negativbeispiel dafür.

Oder: Die Managergehälter, deren Höhe, die variablen Teile der Bezüge sind oft nicht ordentlich definiert, nicht mit Zielerreichungsquoten irgendwie fixiert. Sie werden quasi Pi mal Daumen festgelegt, und das oft auch im Kulturbereich, wo wir jeden Cent drin­gend für die kulturellen Angebote brauchen und nicht Geld für schlechte Verwaltung, für mangelhaftes Management missbrauchen sollen. Der Rechnungshof hat Fallbei­spiele aufgelistet.

Oder zum Schluss noch die Richtlinien für die objektive Auswahl von Aufsichtsorganen: Auch da herrscht die reinste entweder Willkür oder Freunderlwirtschaft. Da bin ich da­her jedes Mal dem Rechnungshof dankbar, wenn er seinen Finger in diese Wunden legt, wenn er uns immer wieder mahnt, hier als öffentliche Hand, auch als kontrollie­rendes Parlament die Missstände abzustellen.

Das Abstellen der Missstände ist auch Inhalt der Diskussion im Rechnungshofaus­schuss. Deshalb, Herr Kollege Mayer, ist es ja so wichtig, dass im Rechnungshofaus­schuss auch Auskunftspersonen zur Verfügung stehen, die uns Einblick geben, damit klar wird, wieso es so weit gekommen ist, damit wir diese Missstände dann auch durch Maßnahmen, durch Vorkehrungen in Zukunft verhindern können. Wenn Sie uns ver-


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weigern, bestimmte Auskunftspersonen zu laden, dann prolongieren Sie die Missstän­de und dann lassen Sie uns nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen. (Beifall bei den Grünen.)

Das Fallbeispiel Schmied, Bundestheater-Holding ist wirklich in vielerlei Hinsicht gera­dezu ein Paradebeispiel. Uns hat ja die Diskussion im Ausschuss – den Sie ja immer als sehr, sehr seriös und in seiner Diskussion sehr sachlich charakterisieren, wofür ich Ihnen auch danke –, die Aufarbeitung im Ausschuss gezeigt, dass Herr Sektionschef Franz immer wieder sagt: Ja, das waren die politischen Rahmenbedingungen, dass wir die Holding nicht genau kontrolliert haben, dass wir daher auch den Vertrag verlängert haben, dass die Finanzen so gelaufen sind, weil wir gehofft haben, dass ja zukünftig mehr Budget zur Verfügung steht, dass keine Effizienzmaßnahmen getroffen worden sind! Das lag laut Sektionschef Franz alles an den politischen Rahmenbedingungen. Und dann verweigern Sie uns, die personifizierte politische Rahmenbedingung, näm­lich die ehemalige Ministerin Schmied, vor den Ausschuss zu laden! Ja meine Güte, was ist denn das anderes als wieder Kontrollverweigerung?! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Pirklhuber: Richtig!)

Ministerinnen und Minister, die in Amt und Würden sind, dürfen kommen, die sollen kommen, und die kommen auch jedes Mal. Mir wäre es am liebsten, wenn sie auch im Plenum noch anwesend wären, wenn wir die Berichte öffentlich diskutieren, nicht nur, wenn wir geheim im Kammerl darüber reden. Aber ehemalige Ministerinnen jetzt unter einen speziellen Schutz zu stellen und mit einer außerordentliche Ministerimmunität auszustatten, das ist völlig kontraproduktiv, denn wir wissen uns zu wehren. Und Sie haben ja gar kein Argument genannt. Sie haben uns nur Ihr „justament“ immer wieder vor Augen geführt. Kein Argument, sondern justament – das ist die Politik der Regie­rungsfraktionen, wenn es um die Ladung von Ex-Ministern und Ex-Ministerinnen geht. (Beifall bei den Grünen.)

Es wird uns ja auch noch das Kapitel Kommunalkredit beschäftigen. Da heißt es schon wieder: Kein Ex-Minister Pröll! Nein, Tuchent drüber, Teppich drüber und – ich weiß nicht, was noch – Vorhang drüber oder Vorhang zu! Das ist Ihre Methode: ohne Argu­ment, wirklich nur aus einem Justament-Standpunkt heraus die Kontrolle im regulären Kontrollorgan des Parlaments, im Rechnungshofausschuss zu verhindern oder zu er­schweren.

Und der Hinweis, dass wir ja einen Untersuchungsausschuss machen können – ich meine, das ist ja geradezu lächerlich! Wir wollen den Untersuchungsausschuss als wichtigstes aller Kontrollorgane nicht inflationieren. Wir wollen ihn auch nicht missbrau­chen. Wir wollen auch nicht die permanente normale Rechnungshofausschuss-Kon­trollarbeit jetzt in einen Untersuchungsausschuss, der extra dafür eingesetzt wird, ver­lagern, sondern es gilt in einem Parallelverfahren einerseits Rechnungshofausschuss­kontrolle, andererseits bei schweren Missständen und politischer Verantwortungsklä­rung Untersuchungsausschusskontrolle zügig gemeinsam zu betreiben (Abg. Kogler: Genau! Richtig! – Abg. Pirklhuber: So ist es!), in Ergänzung zueinander und nicht in Konkurrenz, und schon gar nicht mit dem Untersuchungsausschuss als Abstellkammerl des Rechnungshofausschusses. Das geht nicht.

Herr Kollege, ich hoffe, dass sich da noch etwas an Vernunft durchsetzen wird! – Dan­ke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

21.49


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


21.49.29

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Hohes Haus! Geschätzte Bürger und Bürgerinnen! Wir diskutieren heute


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 248

den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/7, aber offenbar gibt es da einen Lieblingsbericht, wie die Diskussion zeigt, nämlich jenen zu den ausgegliederten Ein­heiten und Beteiligungen. Das ist auch nicht ganz unverständlich, weil dieser eine ge­wisse Brisanz in sich birgt.

Da sind geprüft worden das damalige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kul­tur, zwei Bundesländer – das Burgenland und Salzburg – und auch zwei Gemeinden – Kufstein und Rankweil.

Beim Bundesministerium ist festgestellt worden, dass es keine Richtlinien für die Wahr­nehmung des Beteiligungsmanagements gegeben hat, es haben Evaluierungen nicht stattgefunden. Man war offenbar auch nicht immer der Meinung, dass die Zielsetzung sinnvoll ist, dass die Aufgabenerfüllung evaluiert wird – zum Beispiel, ob man eine ge­eignete Rechtsform gewählt hat. Es haben Risikocontrolling-Berichte gefehlt oder diese sind schlichtweg nicht umgesetzt worden. Es lagen keine einheitlichen Muster für Ma­nagerverträge vor, keine Geschäftsordnungen für Aufsichtsorgane und für Manager, und, wie wir schon gehört haben, entspricht der vorgelegte Mustervertrag oft nicht der Bundes-Vertragsschablonenverordnung.

Und vor allem in Personalangelegenheiten, bei der Besetzung von Posten, gibt es im­mer wieder Merkwürdigkeiten, zum Beispiel Wiederbestellungen, die ohne Ausschrei­bung erfolgt sind, oder Verträge, die einfach verlängert worden sind, und zwar vor Ab­lauf der Funktionsperiode. Dadurch ist die gesamte Verlängerung an die Periode dran­gehängt worden mit der Folge, dass die Maximallaufzeit von 5 Jahren deutlich über­schritten wurde. Das zieht sich wie ein roter Faden durch.

Es betrifft uns hier im Hohen Haus zwar nicht, was in den Ländern und auch in den Ge­meinden dann im Rahmen der Prüfung entdeckt worden ist, aber man merkt schon, dass sich da ein roter Faden durchzieht und dass sehr ähnliche Themen auch bei den Prüfungen der Länder und Gemeinden immer wieder aufgetaucht sind, nämlich in der Frage der Zielsetzung, nämlich in der Frage der Evaluierung, in der Frage des Control­lings und natürlich immer wieder bei den Personalbesetzungen – oder nennen wir es Freunderlwirtschaft.

Und was ich schon immer lustig finde – und damit bin ich schon am Schluss –, ist, dass auch die Kollegen und Kolleginnen von SPÖ und ÖVP die Rechnungshofberichte im­mer loben und laut beklatschen, aber die Umsetzung fehlt, meine sehr geehrten Da­men und Herren!

Ich frage mich – Sie sind doch die Regierungsparteien, Sie haben doch die Mehrheit in diesem Haus, Sie haben doch die Möglichkeit, all dies umzusetzen –: Warum immer nur Worte und Lob, und in der Umsetzung hapert es?

Wir NEOS werden auf jeden Fall auf die Umsetzung schauen! Wir werden uns diese Missstände sicherlich anschauen, nicht nur im konkret geprüften Ministerium, sondern auch in allen anderen, und dafür sorgen, dass da ein bisschen mehr Tageslicht hinein­kommt und dass wir mehr Transparenz bei den Beteiligungen sehen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

21.53


Präsident Karlheinz Kopf: Die vorläufig letzte Wortmeldung zu diesem Tagesord­nungspunkt kommt von Frau Abgeordneter Mag. Greiner. – Bitte.

 


21.53.33

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was ist der Inhalt dieses Berich­tes? – Wir haben das Ergebnis einer Querschnittsprüfung zur Systematik der Steue­rung ausgegliederter Einheiten und Beteiligungen vorliegen. Was wurde beurteilt? – Es


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 249

wurden die Beteiligungspolitik, die Beteiligungsverwaltung, das Beteiligungscontrolling und die Mandatsbetreuung beurteilt.

Meine VorrednerInnen haben es teilweise schon erwähnt: Es wurde Verbesserungs­potenzial auf wirklich allen Ebenen – sprich: auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene – geortet. Es fehlten zum Beispiel Richtlinien für einheitliche, transparente und effiziente Aufgabenwahrnehmungen durch das Beteiligungsmanagement.

Was ist zum Beispiel damit gemeint? – Es gab auf Bundesebene Controllingrichtlinien, diese wurden aber in den Ländern nicht als Best-Practice genutzt. Es gab auf Länder- und Gemeindeebene durchaus Verbesserungspotenzial im Berichtswesen, und es fehl­ten einheitliche Musterverträge für die Einstellung von Managern, aber auch für die Be­stellung von Aufsichtsorganen.

Einen Punkt – er wurde schon kurz angeschnitten – hat der Rechnungshof besonders bekrittelt, nämlich den geringen Frauenanteil in Aufsichtsorganen. Vielleicht ist genau diese Empfehlung des Rechnungshofes ein guter Anlass dafür, gerade in Unterneh­men mit Beteiligungen des Bundes oder der Länder die Quote der Frauen in den Auf­sichtsräten nach oben hin anzupassen. Oder vielleicht kann man sich auch ein Beispiel aus der Privatwirtschaft vor Augen führen, zum Beispiel aus der Autobranche, die ja an und für sich männerdominiert ist? – Ich spreche von Daimler-Benz.

Dort hat man die Leitung der Kommunikationsabteilung 15 Jahre lang einer Frau über­tragen – mit Erfolg. Sie hat dann auch die Gesamtverantwortung für das Produkt Smart bekommen. Warum? – Weil sie nicht nur finanz- und wirtschaftlichen Hintergrund hatte, sondern man traute ihr vor allem auch zu, das Wirgefühl im Unternehmen zu stärken. Und darum geht es eigentlich auch!

Zurück zum vorliegenden Bericht: Welche Empfehlungen wurden bereits umgesetzt? – Erfreulicherweise fanden die Empfehlungen auf Bundesebene mittlerweile bereits ihre Umsetzung. Herr Kollege Hable, weil Sie bemängelt haben, es gebe keinerlei Umset­zung: Auf Bundesebene gibt es diese sehr wohl!

Wo wir noch nicht genau wissen, ob Empfehlungen des Rechnungshofes aufgegriffen wurden, ist die Länder- und auch die Gemeindeebene. Da befindet sich der Rech­nungshof derzeit in Nachfrageverfahren, das heißt, wir werden die Ergebnisse dazu dann im Tätigkeitsbericht sehen können.

Ich bin zuversichtlich, dass die Empfehlungen, die bereits auf Bundesebene verfolgt werden, in naher Zukunft auch auf Länder- und Gemeindeebene umgesetzt werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.56

21.56.01

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-20 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

21.56.4716. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2014/4 (III-55/308 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 250

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster hat sich Herr Abgeordneter Mayer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.57.14

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof hat auch die Förderung der Bildungs­einrichtungen der politischen Parteien zwischen den Jahren 2007 und 2011 überprüft.

Ich glaube, es ist wert festzustellen, dass die Parteiakademien zu den am besten ge­prüften Einheiten zählen. Sie werden jährlich über die Wirtschaftsprüfer geprüft und al­le fünf Jahre in regelmäßigen Abständen durch den Rechnungshof, der auch diesmal wieder 15 Empfehlungen abgegeben hat, die alle Hand und Fuß haben, die man auch umsetzen will.

Es ist erfreulich, dass man eigentlich sagen kann, dass die verschiedenen politischen Akademien im Allgemeinen gute Arbeit verrichten. Ich darf hier betreffend unsere poli­tische Akademie, das Karl-Renner-Institut, sagen, dass man dort auch besonders gute Arbeit leistet. (Abg. Neubauer: Weil der Cap dort ist!) Auch der Kritikpunkt, der am meisten hervorsticht, nämlich dass die Geschäftsordnung gefehlt hat, wurde im Juli dieses Jahres behoben, da eine Geschäftsordnung beschlossen wurde, sodass diese Dinge im Sinne des Rechnungshofes auf entsprechende Bahnen gestellt wurden.

Es gab auch offene Fragen. Eine, bei der der neue Bundesminister nicht der Meinung des Rechnungshofes war, ist die Frage, ob das Bundeskanzleramt als Förderungsge­ber auch inhaltlich prüfen können soll. – Das ist ein Vorschlag des Rechnungshofes, den Josef Ostermayer als Kulturminister ablehnt – wir hatten diese Debatte im Aus­schuss –, weil er sagt, es hat einen bestimmten fahlen Beigeschmack, wenn ein Ver­treter einer politischen Partei, der in dem Fall da drin ist, dann auch gleichzeitig in die Belege anderer Einsicht nimmt. (Abg. Kickl: Klingt vernünftig!)

Da sind wir, wie ich meine, gefordert, den Beirat aufzuwerten und auch zu sagen, dass es da eine entsprechende Bringschuld gibt. Die Frage ist also: Wie kann der Beirat die­se Aufgabe, die zu Recht in den Mittelpunkt gestellt wird, wahrnehmen, ohne dieses „Spitzelwesen“ – das es in gewissem Sinne wäre – einführen zu müssen. Natürlich ha­ben Sie in der Sache sicherlich recht, Herr Präsident Moser, ich meine aber trotzdem, dass die Argumentation des Herrn Bundesministers ihre Begründung hat.

Der zweite Bereich ist, dass sicherlich richtig ist, dass wir das Publizistikförderungsge­setz in mehreren Bereichen zu ändern haben. Zunächst einmal betreffend die Frage, was passiert, wenn eine politische Gruppierung nicht mehr da ist und Vermögenswerte geschaffen wurden, wem diese zugutekommen, dann das diskutierte Thema mit den Darlehen – darf man Darlehen geben, und wenn ja, in welcher Form und an wen; auch das gehört gesetzlich geregelt, das ist überhaupt keine Frage –, und schließlich betref­fend die Frage, was mit Förderungsgeldern passiert, die nicht oder nicht gleich ausge­geben werden, also eine Frage betreffend Rücklagen.

Ich glaube, es ist wert, dass wir uns einmal im Rahmen der Rechnungshof-Fraktions­sprecher zusammensetzen, uns entsprechende Gedanken machen und dann diese Dinge auch auf eine gesetzliche Basis stellen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Das war eine gute Rede!)

21.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Ottenschläger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.00.29

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum Kollegen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 251

Hable möchte ich nur kurz sagen, weil er sozusagen moniert hat, dass keine Umset­zung der Empfehlungen des Rechnungshofes stattfindet, dass das zum Großteil nicht stimmt: Es werden viele Anregungen, die der Rechnungshof liefert, umgesetzt. Abge­sehen davon verdient er sich auch Lob von uns Abgeordneten, weil seine Berichte für uns eine gute Grundlage sind, um unserer Funktion im Parlament nachzukommen. Al­so ich kann dieses Lob nur noch einmal aussprechen. Vielen Dank für Ihre Arbeit!

Zum vorliegenden Bericht: Es geht um den Rechnungshofbericht über die „Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in den Bildungseinrichtungen der politischen Par­teien“. Ich denke – ich möchte hier auch ein Bekenntnis zu diesem System ablegen –, staatsbürgerliche Bildung ist eine entscheidende Frage für eine gut funktionierende Demokratie, und letztendlich geht es auch darum, die Qualität unserer politischen Ar­beit zu steigern. Natürlich haben diese Akademien auch die Kernaufgabe, sozusagen einen Beitrag für politische Bildung, Aus- und Weiterbildung zu leisten. Zusammenge­fasst kann man sagen, dass dieser Aufgabe durchaus sehr positiv nachgekommen wird.

Eine Zahl möchte ich nennen, damit man weiß, um welche Höhe an finanziellen Mitteln es hier geht: Im Prüfungszeitraum zwischen 2007 und 2011 wurden etwas über 56,5 Millionen € an diese Institute ausgeschüttet; nicht immer in gleicher Höhe, zwi­schen 10 und 12 Millionen € pro Jahr. Die Fördermittel sind in den letzten Jahren zwei­mal herabgestuft worden. Dadurch – und damit komme ich zu den Kritikpunkten sei­tens des Rechnungshofes, die man ernst nehmen soll – ist es teilweise auch dazu ge­kommen, dass der Anteil der Personalkosten im Verhältnis zur Ausbildung etwas zu hoch ist, wobei die meisten Akademien diesbezüglich durchaus auf einem sehr posi­tiven Weg sind.

Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass es eben ein paar offene Punkte gibt. Es gibt Verbesserungsvorschläge, die wir ernst nehmen wollen, die wir beraten wollen, um dieses gute System für die Aus- und Weiterbildung auf eine noch bessere Basis zu stellen, um den Gedanken des Rechnungshofes sozusagen auch Rechnung zu tragen und hier die Verbesserungen umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Stra­che: Bei der guten Arbeit müssen wir ja um eine Verlängerung der Periode ...!)

22.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


22.03.18

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren hier und zu Hause! Darf ich Ihnen vielleicht zunächst einmal drei, vier Fragen zur Ausrichtung von Bildungsarbeit stellen?

Ist es Aufgabe der Bildungsarbeit, dafür zu sorgen, dass politische Parteien günstige Darlehen zu 1 Prozent Zinsen bekommen?

Frage zwei: Ist es Aufgabe ... (Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Ja wir machen jetzt schon den Anschluss für morgen, für die Fragestunde. – Frage zwei: Ist es Aufgabe ei­ner Bildungsinstitution, prominente Parteiführer persönlich zu coachen?

Frage Nummer drei: Ist es Aufgabe einer Bildungsinstitution, für einen EU-Wahlkampf ein Comic-Heftchen zu produzieren und dieses auf Kosten dieser Parteiakademie auch zu zahlen?

Frage Nummer vier: Ist es Aufgabe einer Partei-Bildungseinrichtung, für gewisse Trainings von Parteifunktionären den gesamten Preis zu zahlen? (Zwischenruf des Abg. Strache.)

Ich glaube, fast alle sind meiner Meinung, dass das nicht Aufgabe einer Bildungsinsti­tution einer politischen Partei ist, sondern dass die Aufgabenstellung genuin in dem


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Bereich liegt, Fortbildung anzubieten, die dazu dient, die demokratische Grundlage und die politische Handwerksausbildung von Mitarbeitern und von Interessenten dieses Parteikreises zu fördern. – Das ist, glaube ich, Kern der Bildungsaufgabe.

Der Bericht des Rechnungshofes, wofür ich Letzterem wieder ein herzliches Danke ausspreche, hat missbräuchliche Verwendungen, die leider vorgekommen sind, ange­führt, und zwar missbräuchliche Verwendungen, die eindeutig – ich nenne sie jetzt beim Namen – bei der Freiheitlichen Partei liegen. Die Beispiele stammen alle aus diesem Bericht.

Der Rechnungshof hat zwar sehr wohl auch an allen anderen Parteiakademien Kritik unterschiedlicher Nuancierung geübt, aber beileibe nicht in dem Umfang und in dem Ausmaß wie leider bei Ihnen, muss ich sagen. (Abg. Kickl: Dass Sie immer alles für al­le regeln wollen, das wissen wir eh!)

Dass wir Abhilfe schaffen wollen, haben auch Sie gesagt, dafür bedanke ich mich. Dass mein Vorschlag generell von allen sechs Parteien in diesem Parlament positiv gesehen wird, sozusagen die finanzielle Abwicklung der Bildungsarbeit und auch die Kontrolle der politischen Bildungsarbeit gemeinsam auf neue gesetzliche Beine zu stellen, ist auch sehr anerkennenswert. Ich bedanke mich bei Ihnen auch für die Zu­sage, dass wir das Publizistikgesetz ändern und präzisieren werden – in welche Rich­tung, hat dankenswerterweise Herr Kollege Mayer schon ausgeführt – und dass wir zweitens auch die Richtlinien für den Beirat verbessern werden, denn groteskerweise hat ja dieser Beirat, der auch über die Verwendung der Mittel berät, beim Comic-Heft ein Gutachten in Auftrag gegeben, das er noch dazu aus eigenen Mitteln hat bezahlen müssen, und es gab dann Gegengutachten und der Beirat hat aber keinen Beschluss gefasst. Es ist sozusagen keine Entscheidung getroffen worden betreffend dieses Co­mic-Heft, und das ist wirklich mehr als eigenartig.

Deswegen brauchen wir diesen mittlerweile Sechs-Parteien-Konsens in Richtung Re­form des ganzen Systems, denn das sind wir nicht nur den SteuerzahlerInnen schuldig, das sind wir auch den WählerInnen schuldig. – Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Strache: Ich freue mich schon auf das nächste Comic ...!)

22.06


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordne­tem Mag. Lettenbichler. – Bitte.

 


22.07.03

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Meine sehr geehrte Herren Präsi­denten! Hohes Haus! Ich darf ebenso, wie meine Vorredner es schon gemacht haben, vorab betonen, dass die Bildungseinrichtungen aller Parteien eine, wie ich meine, sehr wertvolle und wichtige Aufgabe erledigen. Sie sind verantwortlich für politische Bildung und vertiefende Wissensvermittlung, aber auch für den Aufbau internationaler Bil­dungsarbeit. Der Rechnungshof stellt ja nicht diese Arbeit per se infrage, sondern die teilweise missbräuchliche Verwendung von Mitteln.

Wenn man den Bericht aufmerksam durchliest, so stellt man sogleich eine ganze Rei­he von zumindest hinterfragenswürdigen Praktiken und Abläufen fest. Ich will auf diese jetzt nicht explizit eingehen, jedoch ist eines schon auffallend: Wenn man sich die An­zahl der Schlussbemerkungen und Empfehlungen des Rechnungshofes anschaut, merkt man sehr schnell, welche Parteien oder welche Einrichtungen sich eher an die Gesetze und die Vorgaben gehalten haben und welche damit einen eher lockeren Um­gang gepflegt haben.

Bei der Politischen Akademie – ich darf jetzt zu den Zahlen kommen – gab es diesbe­züglich 12 Empfehlungen beziehungsweise Schlussbemerkungen, beim Karl-Renner-Institut der SPÖ waren es 14, bei der Grünen Bildungswerkstatt 16 – dann geht es


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schon hinauf –, bei der Zukunftsakademie Österreich des BZÖ immerhin schon 25 und beim freiheitlichen Bildungsinstitut gibt es die stattliche Anzahl von 33. Zählt man da die vier Empfehlungen betreffend die Freiheitliche Akademie noch dazu, sind wir bei stolzen 37 Empfehlungen und Schlussbemerkungen, das sind immerhin dreimal so vie­le wie bei der ÖVP. Wie gesagt, die Zahlen alleine haben schon eine gewisse Aussa­gekraft, und es möge sich jeder seinen Reim darauf machen.

Es wurde auch schon angesprochen, dass kritisiert wurde, dass bei manchen Bil­dungseinrichtungen Darlehen in beträchtlicher Höhe an die Stammparteien vergeben wurden. Diese wurden zwar wieder zurückgezahlt, aber ich glaube nicht, dass dies im Sinne des Publizistikförderungsgesetzes ist. Hier, da schließe ich mich auch meiner Vorrednerin an, braucht es klarere Vorgaben. Da sind wir gefordert.

Gefordert sind wir aber auch bei der Frage – auch das wurde angesprochen –, was passiert, wenn die Förderungswürdigkeit nicht mehr gegeben ist. – Wir hatten diesbe­züglich ja in den vergangenen Jahren zwei Fälle: einmal beim BZÖ, weil es nicht mehr hier vertreten ist, und auch bei der Freiheitlichen Partei, weil die Freiheitliche Akademie nicht übergeführt, sondern ein freiheitliches Bildungsinstitut neu gegründet wurde. Da ist die Frage, was mit nicht verbrauchten Mitteln passiert: Können die zurückgefordert werden, und was passiert mit den Rücklagen? (Abg. Strache: Für Bildung ausgeben!)

Das gehört geklärt. Da sollten wir uns wirklich zusammensetzen, denn da braucht es klare Bestimmungen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

22.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


22.10.11

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Rechnungs­hofpräsident! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Moser, da Sie sich als an und für sich sonst immer sehr vernünftige Dame jetzt hier herstellen und den Moralapostel spielen (Zwischenruf der Abg. Moser), sei Ihnen ganz kurz schon eines gesagt, auch aus meiner Sicht: Wir haben uns mit einem Kapitel beschäftigt, das auch die Personal­situation in den Akademien beleuchtet hat, und da ist man draufgekommen, dass es einzig und allein die Freiheitliche Akademie ist, wo sehr wenig Personalaufwand be­steht. Warum das so ist, daraus kann ich nur meine eigenen Schlussfolgerungen zie­hen, nämlich: Vermutlich sind diese Einrichtungen bei den anderen Parteien Versor­gungseinrichtungen. Offensichtlich gibt es nicht mehr so viele Menschen, denen sie ih­re Inhalte transportieren können. Da sind wir Gott sei Dank in einer besseren und intel­ligenteren und vernünftigeren Lage. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zum Thema des innovativen Elements Comic: Gerade angesichts einer immer breiter werdenden Politikverdrossenheit bin ich froh und stolz darauf, dass es meine Akademie geschafft hat, dadurch wieder Interesse an der Politik in Österreich zu we­cken. Das gefällt mir, das ist eigentlich etwas wert. Das ist etwas, das Nachahmung verdient. Sie können gerne selbst einen Comic machen, Figuren hätten Sie ja genug dazu in Ihren Reihen. (Beifall bei der FPÖ.)

22.11


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Mo­ser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.11.41

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Haus! Auf der heutigen Tagesordnung stehen insgesamt 16 Berichte des Rech­nungshofes. Das zeigt, dass der Rechnungshof sehr aktiv ist und sich mit allen Berei­chen befasst, von der Kultur über die Bildung, über die Gesundheit, über die Förde-


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rungen, über den Verkehr bis hin zur Sicherheit und IT. Diese Arbeit ist – so wie es heute auch zum Ausdruck gebracht worden ist – auf sehr dankbaren Boden gefallen und wird immer wieder gewürdigt. Ich gebe diesen Dank sehr gerne an die Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes weiter. Es war hier sogar die Rede da­von, dass beispielsweise der Bericht zum Verkehr beziehungsweise zu den Verkehrs­verbünden nahezu die Qualität einer Habilitation hat, wie das zum Beispiel Abgeord­neter Willi gesagt hat. Das motiviert und zeigt auch, dass die Qualität von Ihnen dem­entsprechend gewürdigt wird.

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang aber auch herzlichst dafür bedanken, dass im Rechnungshofausschuss äußerst inhaltsreich und gleichzeitig auch sehr sachlich die Berichte des Rechnungshofes diskutiert worden sind. Und heute sind im Rahmen dieser Debatte von den 16 Berichten sieben Berichte in mehreren Stunden eindeutig und auch sehr klar diskutiert worden. Herzlichen Dank dafür!

Gleichzeitig möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass der Rechnungshof Wirkung entfaltet. Aus den drei Follow-up-Überprüfungen, die heute auf der Tagesordnung ste­hen, ist ableitbar, dass von 33 Empfehlungen, die der Rechnungshof im Hinblick auf deren Umsetzung überprüft hat, 29 umgesetzt worden sind beziehungsweise sich in Umsetzung befinden. Leider ist es immer wieder so, dass gerade in jenen Bereichen, in welchen das Zusammenwirken von mehreren Gebietskörperschaften erforderlich ist und gleichzeitig Systemumstellungen notwendig sind, der Umsetzungswille enden wol­lend ist.

Betrachtet man die Prüfungen, die heute auf der Tagesordnung stehen, so sieht man, wo im Hinblick auf einen effizienteren Mitteleinsatz und im Hinblick auf eine effizientere Steuerung Reformbedarf besteht. Das zeigen etwa Berichte in Zusammenhang mit der Kultur, insbesondere jener zur Bundestheater-Holding.

Betrachtet man Berichte im Zusammenhang mit Bildung, so sieht man immer wieder, dass auch da Reformbedarf besteht. So sind allein für die Pädagogischen Hochschu­len 42 Abteilungen und 6 Sektionen im Bildungsressort zuständig. Es ist sehr schwer möglich, da tatsächlich zielgerichtet vorzugehen.

Es gibt auch Handlungsbedarf bei der Verteilung der Mittel zwischen den Gebietskör­perschaften, dies kann man besser wahrnehmen. Das zeigt etwa der Bericht zu den Verkehrsverbünden und auch der Bericht zum Bereich Gesundheit.

Da der Bericht betreffend die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich des Gesundheitswesens am Beispiel des AKH Wien nicht im Ausschuss diskutiert worden ist und auch heute nicht angesprochen wurde, möchte ich darauf hinweisen, dass ge­rade dieser Bericht zeigt, dass Ineffizienzen und Doppelgleisigkeiten im Gesundheits­system zu massiven Beeinträchtigungen bei der Aufgabenwahrnehmung führen.

Das AKH ist – das ist, glaube ich, allgemein bekannt – die kostenintensivste Kranken­anstalt Österreichs. Pro Jahr sind mehr als 1 Milliarde € allein für die laufenden Kosten aufzuwenden. Das AKH ist zuständig für die Zentralversorgung im Osten Österreichs und für die Vervielfachung der Forschungsleistungen einer Medizinuniversität. Dessen ungeachtet kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten, zu Meinungsverschiedenhei­ten, zu Auseinandersetzungen, weil auf der einen Seite die Gemeinde Wien zuständig ist und auf der anderen Seite der Bund.

Man stellt sich die Frage: Warum entstehen immer wieder Probleme? Gleichzeitig lei­det darunter in letzter Konsequenz auch die Versorgung. Der Grund ist, dass zum ei­nen die Entscheidungs- und die Finanzierungsverantwortung getrennt sind, aber zum anderen die Bereiche der Aufgabenwahrnehmung miteinander verwoben sind. Trotz 25-jähriger Bemühung ist es nicht gelungen, eine gemeinsame Betriebsführung ins Le­ben zu rufen. Es gibt unterschiedliche Zuständigkeiten. Die Aufgabenwahrnehmung ist


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unklar: zum einen, was die medizinische Versorgung betrifft, zum anderen, was den wissenschaftlichen Bereich betrifft. Es gibt in diesem Zusammenhang keinen gemein­samen Leistungsauftrag, es gibt keine gemeinsam abgestimmte Gesamtfinanzierung, keine gemeinsame Personalplanung, keine gemeinsame Führungsstruktur, keine rechts­trägerübergreifende Budgetierung, keine mittelfristige Planung, kein gemeinsames Be­richtswesen, und die Mittelaufbringung ist gleichzeitig komplex.

Wir haben im AKH eine kollegiale Führung, das sind der medizinische Direktor und der Verwaltungsdirektor und gleichzeitig auch der Pflegedirektor. Die sind zuständig für die Bediensteten der Gemeinde Wien. Auf der anderen Seite haben wir einen Rektor, der zuständig ist für die Bundesbediensteten, nämlich für alle Ärzte. Das heißt, dass der medizinische Direktor nicht die Möglichkeit hat, die ihm zufallenden gesetzlichen Auf­sichtspflichten wahrzunehmen.

Die Ärzte leisten, da es keine gemeinsame Planung gibt, in der Nacht Journaldienst, das heißt, sie operieren, wenn Notfälle auftreten. Die OP-Schwestern wiederum sind gleichzeitig Bedienstete der Gemeinde Wien, sie haben in der Nacht regulären Dienst. Das führt dazu, dass ihre Auslastung zwischen 17 Prozent und 54 Prozent liegt.

Eine Delegation von Aufgaben an das Pflegepersonal findet nicht statt, weil bei einer Verlagerung der Aufgabenwahrnehmung von den Ärzten hin zum Pflegepersonal die Stadt Wien für die Kosten aufkommen müsste. Gleichzeitig würde der Bund davon pro­fitieren.

Das heißt, eine ökonomisch gebotene Vorgangsweise erfordert eine Gesamtbetrach­tung. Diese fehlt aber genau in diesem Bereich. Wozu das führt, zeigen die Bettensper­ren, die es in den letzten sechs Jahren gegeben hat. Diese haben zu Mehrkosten von mehr als 320 Millionen € geführt. 40 Prozent der Bettensperren wurden durch fehlende Pflegedienstposten beziehungsweise durch hohe Fehlzeiten verursacht.

Das heißt, will man die anerkannte Stellung des AKH auch in Zukunft im Sinne der Pa­tientinnen und Patienten sichern, wäre es notwendig, eine Regelung der künftigen Fi­nanzierung des AKH auf eine möglichst hohe Übereinstimmung der Aufgaben-, Ausga­ben- und Finanzierungsverantwortung hinzuführen. Der Rechnungshof begrüßt daher, dass Maßnahmen in diese Richtung gesetzt worden sind.

Ich wollte mit diesen Ausführungen darlegen, dass wir gerade im Gesundheitsbereich Potenziale haben, um die Aufgabenerfüllung im Sinne der Patientinnen und Patienten zielgerichteter und gleichzeitig auch günstiger durchzuführen. Ich wollte das darlegen, damit Ihnen nochmals vor Augen geführt wird, was der Rechnungshof mit Strukturre­formen meint und wo tatsächlich die Potenziale im System selbst derzeit liegen.

Abschließend möchte ich mich nochmals bei Ihnen für die sehr konstruktive Zusam­menarbeit herzlich bedanken.

Danken möchte ich auch dafür, dass, wie beispielsweise Abgeordneter Mayer ange­kündigt hat, im Zusammenhang mit dem Prüfungsergebnis, wo es um die zweckent­sprechende Verwendung der Förderungsmittel im Bildungsbereich geht, die Empfeh­lungen des Rechnungshofes umgesetzt werden sollen. Nochmals herzlichen Dank. (All­gemeiner Beifall.)

22.18

22.18.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-55 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 256

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

22.19.03Einlauf

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 683/A(E) bis 722/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 2773/J bis 2814/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.20 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.19.40Schluss der Sitzung: 22.20 Uhr

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