Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

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112. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 6. Juli 2011

 

 


Stenographisches Protokoll

112. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode                        Mittwoch, 6. Juli 2011

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 6. Juli 2011: 9.06 – 22.34 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird

2. Punkt: Jahresbericht 2010 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz

3. Punkt: Bericht über den Antrag 1517/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Un­terreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung von Volksmusik und volks­tümlicher Musik

4. Punkt: Bericht über den Gesetzesantrag des Bundesrates (1213 d.B.): Bundesver­fassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bundes-Ver­fassungsgesetz geändert wird

5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1574/A(E) der Abge­ordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwaltungsreform in Österreich, Teil 1: Gemeindeebene

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (24. StVO-Novelle), und über die Petition (65/PET) betreffend „Einführung der Ret­tungsgasse auf Autobahnen“

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (14. FSG-No­velle)

8. Punkt: Bericht über den Antrag 1110/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Kosten bei der Verlängerung be­fristeter Lenkberechtigungen

9. Punkt: Bericht über den Antrag 517/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend bürgerfreundlichere Neuregelung der Kosten bei Führerschein-Befristungen

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird, Bericht über den

Antrag 1442/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz (BStG 1971) geän­dert und das Infrastruktur-Evaluierungsergebnis von 2010 hinsichtlich Streichung einer geplanten Teilstrecke der S 31 Burgenland Schnellstraße umgesetzt wird, und über den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 2

Antrag 1423/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz 1971 – BStG 1971)

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG) und ein Bundesgesetz über Privat­universitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) erlassen werden sowie das Fachhoch­schul-Studiengesetz (FHStG), das Bildungsdokumentationsgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz und das MTD-Gesetz geändert wer­den (Qualitätssicherungsrahmengesetz – QSRG)

12. Punkt: Bericht über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 – Chancen und Herausforderungen für Österreich“

13. Punkt: Bericht über die Anträge 1460/A(E) der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Spekulationen mit Agrarroh­stoffen und

1306/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Maßnahmen gegen Spekulationen mit Agrarrohstoffen

14. Punkt: Bericht über den Antrag 1413/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung einer ökologischen Pflanzenzucht

15. Punkt: Bericht über den Antrag 1411/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Saatgutsouveränität

16. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Kirgisischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentli­cher Urkunden von der Beglaubigung

17. Punkt: Bericht über den Antrag 1603/A(E) der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnah­men zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer

18. Punkt: Bericht über den Antrag 1387/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend aktive Mitwirkung Öster­reichs bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe

19. Punkt: Bericht über den Antrag 1261/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfolgung von religiösen Minderheiten in Afgha­nistan und notwendigen Einsatz der EU für Minderheitenschutz

20. Punkt: Bericht über den Antrag 1437/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten und den notwendigen Einsatz der EU für Menschenrechts- und Minderheitenschutz

21. Punkt: Bericht über den Antrag 1404/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Sanktionierung der Terroranschläge auf koptisch-or­thodoxe Christen in Ägypten

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/10

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/9

*****


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 3

Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer .................................... 30

Angelobung der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat .................................................. 30

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 30

Ordnungsruf ................................................................................................................. 257

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 8096/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 53

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung         140

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 140

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 143

Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 144

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ....................................................... 146

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 147

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 149

Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 150

Antrag des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz auf Nichtkenntnisnahme der Anfragebeantwortung 8096/AB – Ablehnung .......................................................  149, 152

Antrag des Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, alle Ausschüsse des National­rates gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung zu beauftragen, ihre Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen, sowie auf Durchführung einer Debatte darüber gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung – Antrag wird nicht zugelassen ..............................................................................................................  53, 54

Wortmeldung des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer im Zusammenhang mit dem von Abgeordnetem Mag. Ewald Stadler gestellten Antrag auf Permanent­erklärung der Ausschüsse ......... 55

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 55

Verlangen der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek auf Erteilung ei­nes Ordnungsrufes         ............................................................................................................................. 107

Ersuchen des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, „respektvolles Verhalten“ zum Thema in der nächsten Präsidialkonferenz zu machen ..................................................................................... 107

Wortmeldungen betreffend die Abgabe von Stellungnahmen von Regierungsmit­gliedern in kurzen Debatten über Anfragebeantwortungen:

Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 144

Ing. Norbert Hofer ...................................................................................................... 144

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 258


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 4

Aktuelle Stunde (30.)

Thema: „Modern, serviceorientiert, sparsam – Perspektiven für den öffentli­chen Dienst“         ............................................................................................................................... 30

Redner/Rednerinnen:

Dr. Günther Kräuter ..................................................................................................... 31

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................ 33

Angela Lueger .............................................................................................................. 36

Dorothea Schittenhelm ............................................................................................... 37

Werner Herbert ............................................................................................................. 39

Mag. Daniela Musiol ..................................................................................................... 40

Ernest Windholz ........................................................................................................... 41

Otto Pendl ..................................................................................................................... 43

Johann Singer .............................................................................................................. 45

Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................. 46

Dr. Harald Walser ......................................................................................................... 47

Christoph Hagen .......................................................................................................... 49

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 51

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Achter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ........................................................ 53

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1220 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (1312 d.B.) .............................................. 55

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Wittmann ...................................................................................................... 56

Dr. Ursula Plassnik ...................................................................................................... 58

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 60

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 63

Josef Bucher ................................................................................................................. 65

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................... 67

Mag. Christine Muttonen ............................................................................................. 69

Dr. Wolfgang Schüssel ................................................................................................ 70

Dr. Martin Strutz ........................................................................................................... 72

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ........................................................................................... 74

Stefan Petzner .............................................................................................................. 76

Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ....................................................................... 91

Peter Stauber ................................................................................................................ 92

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 94

Maximilian Linder ......................................................................................................... 95

Mag. Christiane Brunner ............................................................................................. 97

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................... 98

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ........................................................................ 99

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 101

Oswald Klikovits ........................................................................................................ 102

Dr. Peter Fichtenbauer .............................................................................................. 103

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 104

Gerald Grosz ............................................................................................................... 104

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 107

Josef Jury .................................................................................................................... 108


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 5

Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erfüllung des Staatsvertrages von Wien – Ablehnung .......................................................  106, 110

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 109

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Jahresbericht 2010 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-249/1311 d.B.)                                                       110

3. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1517/A(E) der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend För­derung von Volksmusik und volkstümlicher Musik (1379 d.B.) .................................................................................................................... 110

Redner/Rednerinnen:

Harald Vilimsky .......................................................................................................... 111

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 112

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................... 114

Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 115

Josef A. Riemer .......................................................................................................... 116

Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 118

Stefan Petzner ............................................................................................................ 120

Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 121

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 122

Stefan Markowitz ........................................................................................................ 122

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ...................................................................... 123

Angela Lueger ............................................................................................................ 124

Anna Höllerer .............................................................................................................. 125

Sonja Ablinger ............................................................................................................ 126

Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 127

Stefan Prähauser ........................................................................................................ 128

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 129

Kenntnisnahme des Berichtes III-249 d.B. ................................................................... 130

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1379 d.B. ................................................... 130

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Gesetzesantrag des Bundesrates (1213 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1313 d.B.) ............................................................ 130

5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1574/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwaltungsre­form in Österreich, Teil 1: Gemeindeebene (1314 d.B.)      ............................................................................................................................. 130

Redner/Rednerinnen:

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 130

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 133

Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 133

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 135

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 136

Maximilian Linder ....................................................................................................... 137

Otto Pendl ................................................................................................................... 139

Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 140

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 152

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher .................................................................................. 153

Johann Singer ............................................................................................................ 154


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 6

Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 155

Gerald Grosz ............................................................................................................... 156

Annahme des Gesetzentwurfes in 1313 d. B. ............................................................. 157

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1314 d.B. ................................................... 157

6. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorla-
ge (1205 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 ge­ändert wird (24. StVO-Novelle), und über die Petition (65/PET) betreffend „Ein­führung der Rettungsgasse auf Autobahnen“, überreicht vom Abgeordneten Jo­hann Rädler (1303 d.B.) .................................................................... 157

Redner/Rednerinnen:

Anton Heinzl ............................................................................................................... 158

Johann Rädler ............................................................................................................ 158

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 159

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 160

Christoph Hagen ........................................................................................................ 160

Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 161

Wilhelm Haberzettl ..................................................................................................... 162

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................... 163

Christian Lausch ........................................................................................................ 163

Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 164

Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 164

Johann Singer ............................................................................................................ 165

Erich Tadler ................................................................................................................. 165

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 166

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorla-
ge (1203 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (14. FSG-Novelle) (1304 d.B.) ....................................................................................................................................... 166

8. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1110/A(E) der Ab­geordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Kosten bei der Verlängerung befristeter Lenkberechtigungen (1305 d.B.) .................................................................................................................... 166

9. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 517/A(E) der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend bürgerfreund­lichere Neuregelung der Kosten bei Führerschein-Befristungen (1306 d.B.) .............................................................................................. 166

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 167

Anton Heinzl ............................................................................................................... 168

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 169

Hermann Gahr ............................................................................................................ 170

Christoph Hagen ........................................................................................................ 171

Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 172

Mag. Josef Auer ......................................................................................................... 173

Bernhard Vock ............................................................................................................ 174

Annahme des Gesetzentwurfes in 1304 d.B. .............................................................. 175

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1305 und 1306 d.B. .......................... 175

10. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorla-
ge (1204 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird, über den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 7

Antrag 1442/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz (BStG 1971) geändert und das Infrastruktur-Evaluierungsergebnis von 2010 hinsichtlich Strei­chung einer geplanten Teilstrecke der S 31 Burgenland Schnellstraße umgesetzt wird, und über den

Antrag 1423/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßenge­setz 1971 – BStG 1971) (1307 d.B.)                   175

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 175

Anton Heinzl ............................................................................................................... 176

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 176

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................... 177

Christoph Hagen ........................................................................................................ 178

Peter Stauber .............................................................................................................. 179

Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 179

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 181

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 182

11. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1222 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die externe Qualitätssiche­rung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditie­rung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG) und ein Bundes­gesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) erlassen wer­den sowie das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG), das Bildungsdokumenta­tionsgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (Qualitätssicherungsrahmengesetz – QSRG) (1318 d.B.) ......................................... 182

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Martin Graf .................................................................................................. 183

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager ........................................................................ 185

Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 186

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 188

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 189

Bundesminister Dr. Karlheinz Töchterle ................................................................. 190

Anna Franz .................................................................................................................. 191

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 192

Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 193

Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 196

Mag. Silvia Fuhrmann ................................................................................................ 197

Elmar Mayer ................................................................................................................ 197

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 198

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete (III-239 d.B.) zum Thema „Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 – Chancen und Herausforderungen für Österreich“ (1282 d.B.) ........................................................... 198

Redner/Rednerinnen:

Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 199

Rosemarie Schönpass .............................................................................................. 200

Rupert Doppler ........................................................................................................... 201

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 201

Gerhard Huber ............................................................................................................ 203


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 8

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 204

Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 206

Walter Schopf ............................................................................................................. 207

Maximilian Linder ....................................................................................................... 209

Franz Eßl ..................................................................................................................... 209

Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 210

Peter Mayer ................................................................................................................. 211

Harald Jannach ........................................................................................................... 212

Kenntnisnahme des Stenographischen Protokolls III-239 d.B. ................................ ... 213

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Anträge 1460/A(E) der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Spekulationen mit Agrarrohstoffen und

1306/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Spekulationen mit Agrarrohstoffen (1283 d.B.) ............................ 214

Redner/Rednerinnen:

Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 214

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 215

Harald Jannach ........................................................................................................... 216

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 217

Gerhard Huber ............................................................................................................ 218

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 219

Franz Eßl ..................................................................................................................... 220

Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 221

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1283 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Maßnahmen gegen Spekulationen mit Agrarrohstoffen (E 177) .................................. 222

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1413/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung einer ökologischen Pflanzenzucht (1284 d.B.) ................. 222

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1411/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Saatgutsouveränität (1285 d.B.) ....................................................................................................................................... 222

Redner/Rednerinnen:

Rupert Doppler ........................................................................................................... 223

Peter Mayer ................................................................................................................. 223

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 224

Gerhard Huber ............................................................................................................ 226

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 227

Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 228

Josef A. Riemer .......................................................................................................... 228

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-ge­beiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme ge­gen das Bienensterben – Ablehnung .............  225, 229

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1284 und 1285 d.B. .......................... 229


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 9

16. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (1210 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Kirgisischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung auslän­discher öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (1346 d.B.)                    229

Redner/Rednerinnen:

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager ........................................................................ 229

Mag. Gisela Wurm ...................................................................................................... 230

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 231

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 231

Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 232

17. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den An­trag 1603/A(E) der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (1347 d.B.) .............................................. 232

Redner/Rednerinnen:

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll .................................................................................... 232

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................... 233

Staatssekretär Dr. Wolfgang Waldner ..................................................................... 234

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 235

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 236

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 237

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die nationale Einhebung einer europäischen Finanz­transaktionssteuer – Ablehnung  236, 238

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1347 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Maßnahmen zur Einführung einer Finanztransaktions­steuer (E 178) ......................... 238

18. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 1387/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kol­leginnen und Kollegen betreffend aktive Mitwirkung Österreichs bei der weltwei­ten Abschaffung der Todesstrafe (1261 d.B.) .................................................. 238

Redner/Rednerinnen:

Gerald Grosz ............................................................................................................... 239

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 240

Staatssekretär Dr. Wolfgang Waldner ..................................................................... 241

Erwin Hornek .............................................................................................................. 241

Christian Lausch ........................................................................................................ 242

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 242

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1261 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend aktive Mitwirkung Österreichs bei der weltweiten Ab­schaffung der Todesstrafe (E 179) ...... 243

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 1261/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Verfolgung von religiösen Minderheiten in Afghanistan und notwendigen Einsatz der EU für Minderheitenschutz (1262 d.B.) ........................ 243

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 1437/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen be­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 10

treffend die Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten und den notwendigen Einsatz der EU für Menschenrechts- und Minderheiten­schutz (1263 d.B.) .................................................................................................................... 243

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 1404/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Sanktionierung der Terroranschläge auf koptisch-orthodoxe Christen in Ägypten (1264 d.B.) .................................................................. 243

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Vock ............................................................................................................ 244

Harry Rudolf Buchmayr ............................................................................................ 244

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 245

Staatssekretär Dr. Wolfgang Waldner ..................................................................... 247

Franz Glaser ................................................................................................................ 248

Gerald Grosz ............................................................................................................... 249

Ewald Sacher .............................................................................................................. 251

Josef A. Riemer .......................................................................................................... 252

Petra Bayr ................................................................................................................... 253

Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 253

Maria Rauch-Kallat ..................................................................................................... 255

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Wolfgang Schüssel, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend die humanitäre Situation in Syrien, die Lage der syrischen Flüchtlinge und den Schutz von Mitgliedern religiöser Minderheiten – Annahme (E 181)    246, 256

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1262 und 1264 d.B. .......................... 256

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1263 d.B. hinsichtlich des Entschlie­ßungsantrages 1437/A(E)          ............................................................................................................................. 256

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1263 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten und den notwendigen Einsatz der EU für Menschenrechts- und Minderheitenschutz (E 180) ..................................................... 256

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/10 (III-175/1315 d.B.) .................................................................................. 257

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/9 (III-172/1316 d.B.) .................................................................................... 257

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 257

Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 260

Alois Gradauer ........................................................................................................... 261

Hermann Gahr ............................................................................................................ 263

Ing. Heinz-Peter Hackl ................................................................................................ 264

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 266

Martina Schenk ........................................................................................................... 267

Mag. Michael Schickhofer ......................................................................................... 268

Johann Singer ............................................................................................................ 269

Rosemarie Schönpass .............................................................................................. 269

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 270

Stefan Prähauser ........................................................................................................ 271

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 271


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 11

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes – Ab­lehnung ......................................  259, 273

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweckmäßigkeit einer effizienten Fachaufsicht durch den Leiter der Ständigen Vertretung in Brüssel – Ablehnung ............................................................................................................  262, 273

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion des Personalstandes der österreichischen Militär­vertretung in Brüssel – Ablehnung  265, 273

Kenntnisnahme der beiden Berichte III-175 und III-172 d.B. ........................................ 272

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 51

Petition betreffend „Petition der Marktgemeinde Altenberg bei Linz zum Thema ,Petition zum weltweiten Atomausstieg‘“(Ordnungsnummer 101) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Petition der Marktgemeinde Strengberg betreffend ,Atommüll­endlager in Grenznähe zu Österreich‘“(Ordnungsnummer 102) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Lebensraum der Zwergohreule“ (Ordnungsnummer 103) (über­reicht von der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner)

Petition betreffend „Verbot von Kastenständen in der Schweinehaltung“ (Ord­nungsnummer 104) (überreicht von der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner)

Petition betreffend „Petition der Gemeinde Weiden an der March betreffend ,Re­solution zum weltweiten Atomausstieg‘“(Ordnungsnummer 105) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Petition der Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee betref­fend ,Resolution zum weltweiten Atomausstieg‘“(Ordnungsnummer 106) (über­reicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Petition der Stadtgemeinde Ebreichsdorf betreffend ,Resolu­tion zum weltweiten Atomausstieg‘“(Ordnungsnummer 107) (überreicht vom Ab­geordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Petition der Stadtgemeinde Mödling betreffend ,Resolution zum weltweiten Atomausstieg‘“(Ordnungsnummer 108) (überreicht vom Abgeord­neten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Petition der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram zum weltweiten Atomausstieg“ (Ordnungsnummer 109) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Petition der Marktgemeinde Karlstein an der Thaya zum welt­weiten Atomausstieg“ (Ordnungsnummer 110) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Petition betreffend „Petition der Marktgemeinde Gaweinstal zum weltweiten Atomausstieg“ (Ordnungsnummer 111) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 12

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 52

Bürgerinitiative betreffend „Aufrechterhaltung und Aufwertung von Betrieb und In­frastruktur der Bahnlinie Oberwart–Friedberg als wichtige Eisenbahnverbindung des Südburgenlands nach Wien“ (Ordnungsnummer 31)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 51

1275: Bundesgesetz, mit dem das Punzierungsgesetz 2000 geändert wird

1276: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Transpa­renz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förde­rungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden

1331: Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Abänderung des zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik am 26. März 1993 in Wien unterzeichneten Ab­kommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen

1332: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über die Förderung und den Schutz von Investi­tionen

1333: Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Inves­titionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kasachstan

1334: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschi­kistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Berichte ......................................................................................................................... 51

Vorlage 69 BA: Monatserfolg Mai 2011; BM f. Finanzen

III-250: Außen- und Europapolitischer Bericht 2010; Bundesregierung

III-251: Bericht betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Be­richtszeitraum 2009–2010; Bundesregierung

III-252: Lebensmittelsicherheitsbericht 2010; BM f. Gesundheit

III-253: Bericht über den Bestand an Regelungen gegen Mobbing aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 9. Juli 2010, E 119-NR/XXIV. GP; Bundes­regierung

III-254: Kunstbericht 2010; Bundesregierung

III-255: Kulturbericht 2010; BM f. Unterricht, Kunst und Kultur

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 53

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Internationalen Organisation für Wanderung über die Errichtung von Büros in Wien


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 13

Anträge der Abgeordneten

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall der Veröffentli­chungspflichten in der „Wiener Zeitung“ (1615/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschärfung der Zwangs­strafen beim Firmenbuchgericht (1616/A)(E)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzen der Stilllegungs­prämie/Brachlandförderung (1617/A)(E)

Otto Pendl, Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Peter Fichtenbauer, Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geän­dert wird (1618/A)

Otto Pendl, Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Peter Fichtenbauer, Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bun­des-Verfassungsgesetz geändert wird (1619/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung Barrierefreiheit und Behindertenbetreuung bei den ÖBB (1620/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme von Verhand­lungen mit den Sozialpartnern hinsichtlich der Verbesserung der Einkommenssituation von Frauen (1621/A)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwaltungsreform (1622/A)(E)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (1623/A)

Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über In­formation in EU-Angelegenheiten erlassen wird („EU-Informationsgesetz“, „EU-InfoG“) (1624/A)

Anfragen der Abgeordneten

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Regie­rungsklausur am Semmering (8839/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öf­fentlichen Dienst betreffend Regierungsklausur am Semmering (8840/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Regierungsklausur am Semmering (8841/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Regierungsklausur am Semmering (8842/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen be­treffend Regierungsklausur am Semmering (8843/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Regierungsklausur am Semmering (8844/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Regierungsklausur am Semmering (8845/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 14

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Regierungsklausur am Semmering (8846/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Regierungsklausur am Semmering (8847/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Regierungsklausur am Semmering (8848/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Regierungsklausur am Semmering (8849/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Regierungsklausur am Semmering (8850/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Regierungsklausur am Semmering (8851/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Regierungsklausur am Semmering (8852/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Lobbyisten in Österreich 2 (8853/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Lobbyisten in Österreich 2 (8854/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Lobbyisten in Österreich 2 (8855/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Lobbyisten in Österreich 2 (8856/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Lobbyisten in Österreich 2 (8857/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Lobbyisten in Österreich 2 (8858/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Lobbyisten in Österreich 2 (8859/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Lobbyisten in Österreich 2 (8860/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lobbyisten in Österreich 2 (8861/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Lobbyisten in Österreich 2 (8862/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Lobbyisten in Österreich 2 (8863/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Lobbyisten in Österreich 2 (8864/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Lobbyisten in Österreich 2 (8865/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 15

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnikmate­rialien) für 2010“ (8866/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Strafverfahren – Sozialbetrug im Jahr 2010“ (8867/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Schulmilchaktion in Öster­reich – Entwicklung/Nachfrage 2010“ (8868/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Italienreise des Herrn Bundespräsiden­ten und bei dieser Gelegenheit getätigte Aussagen zum Thema Südtirol (8869/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Be­gnadigung der Südtiroler Freiheitskämpfer Peter Kienesberger und Dr. Erhard Hartung (8870/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ausgaben und Einnahmen des Insolvenz-Entgelt-Fonds (8871/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Beweismittelvernichtung durch Führungskräfte der Polizei im Fall Kam­pusch“ (8872/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Exekutivplanstellen und Sparmaßnahmen (8873/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Klonfleisch (8874/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend vermisste Personen (8875/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Entzug der Obsorge (8876/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Dividenden aus Partizipationskapital (8877/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Rückzahlungen von Partizipationskapital (8878/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend ISpoofcard (8879/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Erzberg-Eurofighter (8880/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Nichtauffinden eines U-Häftlings trotz Vermisstenanzeige (8881/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einreiseverbot für den Hassprediger V. (8882/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Airpower – Verschwendung, Lärmterror und Anschlag auf den Tierschutz (8883/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 16

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Befragung eines verdächtigen Bundesheeroffiziers in der Causa „Kam­pusch“ (8884/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Befragung eines verdächtigen Bundesheeroffiziers in der Causa „Kam­pusch“ (8885/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshand-
lung und Missbrauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Tag 121 Woche 18
(8886/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offen­sive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Tag 121 Woche 18 (8887/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln im Jahr 2010“ (8888/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Security-Personal (beziehungsweise Ordner und Türsteher) – ein Sicher­heitsproblem 2010“ (8889/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung Sortenschutzge­setz in den Jahren 2008–2010“ (8890/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend „Regressforderungen nach dem ASVG (So­zialversicherungsträger) für das Jahr 2010“ (8891/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Invasive Arten (Neobiota) in Österreich“ – öffentliche Aufklärung, Beobachtung und Bekämpfung (8892/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Regressforderungen nach dem ASVG (Krankenversicherungsträger) für das Jahr 2010“ (8893/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend den Tod der 17-jährigen Barbara Y. im künstlichen Tiefschlaf (8894/J)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Euroabwertung und Finanzierungsrisiko des Bundes (8895/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Vorsorge-Koloskopie (8896/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizeiinspektion Standort Antiesenhofen (8897/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offen­sive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Tag 128 Woche 19 (8898/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fami­lie und Jugend betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Tag 128 Woche 19 (8899/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 17

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen be­treffend Probleme bei der Rückzahlung der Bankenhilfe (8900/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Praxis der Erstellung medizinischer Gutachten (8901/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Ausverkauf im Leopold Museum (8902/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Bundeszuschuss Kinderbetreuung (8903/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Umsetzung Kindergartenpflicht (8904/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betref­fend: Genug gezahlt – Steuern senken jetzt! (8905/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Missbrauch von Notzeichen (8906/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend vermisste Kinder zwischen 2000 und 2011 (8907/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend strafrechtlich relevante Stellen im 6. Jugendbe­richt (8908/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Konsequenzen des BMUKK aus strafrechtlich rele­vanten Äußerungen eines Lehrers (8909/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend eigenartigen Umgang mit Bürgern (8910/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Zwei-Euro-Gedenkmünze zum 100. Geburtstag von Franc Rozman alias „Stane“ (8911/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gesundheitsrisiken durch das Unkraut­vernichtungsmittel Roundup des Saatgutproduzenten Monsanto (8912/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend die prekäre Situation an Österreichs Universitäten (8913/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Umsätze von Tourismusbetrieben (8914/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend fehlende Basisausbildung (8915/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderungen des BMUKK für „vajtundbrajt“ (8916/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bei ge­ringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (8917/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 18

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Werbekosten der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) (8918/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Wissenschaft und Forschung betreffend Univ.-Prof. Dieter Segert (8919/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Verdacht gegen Ernst H. in dem Entführungsfall Kampusch (8920/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend ISpoofcard (8921/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Steueraufkommen von Banken und Kreditinstituten (8922/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend fehlenden Plan des Staatssekretärs für Integration (8923/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kostenüberwälzung für „Vertrauensper­sonen“ der Botschaft auf AntragstellerInnen (8924/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fi­nanzen betreffend den möglichen Abrechnungsmissbrauch bei der steuerlichen Ab­setzbarkeit von Events (8925/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Abschaltung der Kommunikationsnetz­werke (8926/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Treibjagden: Verletzte und tote Jäger“ (8927/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Wilderer in Österreich – Polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlun­gen 2010“ (8928/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Wilderer in Österreich – Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie Ge­richtsverfahren nach §§ 137-141 StGB“ (8929/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen be­treffend weitere Inseratenkampagne über die Pflegefinanzierung (8930/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Postbus-Mitarbeiter nach Wien zum Arzt (8931/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen be­treffend bevorschusste Umsatzsteuer von Sachverständigenbüros (8932/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Service-Pauschale bei A1, UPC und Tele2 (8933/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bilder­bergertreffen 2011 (8934/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Ausbildung für terroristische Zwecke (8935/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 19

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Überprüfung der Verwahrung von Schusswaffen der Kategorien C und D (8936/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Dopingpillen im Alltag (8937/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Finanzen betreffend Arbeitsstrich in der Herbststraße (8938/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend mangelnde Zusammenarbeit mit der tschechischen Exekutive (8939/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend hohe Botschafterdichte in Brüs­sel (8940/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend vorläufiges Absehen vom Strafvollzug wegen Aufenthaltsverbotes (8941/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend mysteriösen Tod einer 17-Jährigen (8942/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Gesundheitsprävention in Österreich (8943/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend universitäre Forschungsaufträge & Plagiate (8944/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend § 133a StVG (8945/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend mangelnden Willen zur Ratifizierung des Feuerwaffenprotokolls (8946/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulbücher für den Islam-Unterricht (8947/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend flächendeckende NMS-Einführung an Hauptschulen und Zukunft der NMS-Versuche im AHS-Bereich (8948/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend TIWAG-Betriebsausflug mit zwei Black Hawks des Bundes­heeres (8949/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „EHEC: Schaden in Europa und Österreich – Entschädigungsregelung“ (8950/J)

Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betref­fend Anwendung der Sharia in Österreich (8951/J)

Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Anwendung der Sharia in Österreich (8952/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Vorteilscard für Busse in Verkehrsverbünden (8953/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 20

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend zigtausend Euro Steuergeld für Imagekampagnen BM Mikl-Leitner und StS Kurz (8954/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Ermittlungen in den Fällen der Schmieraktionen in der KZ-Gedenkstätte Maut­hausen (8955/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Aufhebung des Denkmalschutzes bei der Villa Seewald (8956/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den allgemein beeideten Sachverständigen für das Gebiet der Psychiatrie Prof. H. (8957/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Gewerbeausübung des Bewachungsgewerbes durch ausländische Firmen (8958/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schulbuchmanagement in Österreich (8959/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Anerkennung der Wirtschaftstrainerinnen
und -trainer als eigenen Beruf (8960/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Mehrklassen-Gesundheitssystem (8961/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offen­sive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Tag 135 Woche 20 (8962/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend untergetauchte Asylwerber (8963/J)

Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend Gefährdung der ärztlichen Nahversorgung im ländlichen Raum durch die Schlie­ßung von Hausapotheken (8964/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Tag 135 Woche 20 (8965/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Justizanstalt Stockerau (8966/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Bestandsgarantie für Tabakwarenautomaten (8967/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für In­neres betreffend antisemitische Ausfälle auf der Regenbogenparade (8968/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend islamische Hetze in österreichischen Schulbüchern (8969/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 21

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Tierqual Kosmetik (8970/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Tierqual Kosmetik (8971/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hausarzt des Entführers Wolfgang Priklopil (8972/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Service-Pauschale bei A1, UPC und Tele2 (8973/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Bedeutung und Auslegung der §§ 14 und 18 WaffG (8974/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fi­nanzen betreffend die Schädigung der Anleger durch die Untätigkeit der Bundes-Wert­papieraufsicht im Fall Auer-Welsbach (8975/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend wehrpolitischen Status der Offiziersgesellschaft (8976/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Attacken auf Zugbegleiter und Zugbegleiterinnen (8977/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend neue Telefonanlage der Polizei (8978/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Schließung von Polizeiinspektionen im ländlichen Raum (8979/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (8189/AB zu 8309/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (8190/AB zu 8300/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (8191/AB zu 8310/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (8192/AB zu 8311/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8193/AB zu 8303/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8194/AB zu 8304/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Wind­büchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (8195/AB zu 8307/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8196/AB zu 8342/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (8197/AB zu 8379/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 22

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kol­leginnen und Kollegen (8198/AB zu 8301/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8199/AB zu 8305/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (8200/AB zu 8308/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (8201/AB zu 8312/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (8202/AB zu 8313/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (8203/AB zu 8314/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8204/AB zu 8401/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kuna­sek, Kolleginnen und Kollegen (8205/AB zu 8398/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (8206/AB zu 8319/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (8207/AB zu 8325/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8208/AB zu 8395/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (8209/AB zu 8412/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (8210/AB zu 8353/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8211/AB zu 8402/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8212/AB zu 8573/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8213/AB zu 8575/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (8214/AB zu 8387/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8215/AB zu 8576/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (8216/AB zu 8649/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8217/AB zu 8317/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 23

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (8218/AB zu 8357/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (8219/AB zu 8385/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8220/AB zu 8404/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8221/AB zu 8315/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8222/AB zu 8341/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8223/AB zu 8352/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (8224/AB zu 8358/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (8225/AB zu 8380/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8226/AB zu 8656/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8227/AB zu 8343/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8228/AB zu 8347/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8229/AB zu 8348/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8230/AB zu 8349/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (8231/AB zu 8384/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8232/AB zu 8493/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (8233/AB zu 8496/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8234/AB zu 8316/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (8235/AB zu 8322/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen (8236/AB zu 8329/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (8237/AB zu 8332/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 24

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (8238/AB zu 8333/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (8239/AB zu 8334/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (8240/AB zu 8336/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (8241/AB zu 8338/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (8242/AB zu 8339/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (8243/AB zu 8350/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (8244/AB zu 8360/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (8245/AB zu 8323/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (8246/AB zu 8327/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8247/AB zu 8344/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8248/AB zu 8392/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (8249/AB zu 8448/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (8250/AB zu 8326/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (8251/AB zu 8361/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (8252/AB zu 8369/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (8253/AB zu 8371/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8254/AB zu 8389/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Ho­fer, Kolleginnen und Kollegen (8255/AB zu 8346/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (8256/AB zu 8351/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 25

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (8257/AB zu 8356/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8258/AB zu 8321/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8259/AB zu 8324/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (8260/AB zu 8330/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (8261/AB zu 8340/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8262/AB zu 8345/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kol­leginnen und Kollegen (8263/AB zu 8318/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Schopf, Kol­leginnen und Kollegen (8264/AB zu 8320/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (8265/AB zu 8328/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (8266/AB zu 8331/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (8267/AB zu 8335/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (8268/AB zu 8337/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (8269/AB zu 8355/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (8270/AB zu 8370/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8271/AB zu 8403/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8272/AB zu 8367/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8273/AB zu 8374/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8274/AB zu 8376/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (8275/AB zu 8378/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Wal­ser, Kolleginnen und Kollegen (8276/AB zu 8383/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 26

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kol­leginnen und Kollegen (8277/AB zu 8386/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8278/AB zu 8399/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (8279/AB zu 8410/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8280/AB zu 8366/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (8281/AB zu 8381/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8282/AB zu 8405/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (8283/AB zu 8407/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (8284/AB zu 8359/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8285/AB zu 8397/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (8286/AB zu 8409/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8287/AB zu 8368/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8288/AB zu 8375/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8289/AB zu 8377/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (8290/AB zu 8382/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8291/AB zu 8391/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8292/AB zu 8362/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (8293/AB zu 8363/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zan­ger, Kolleginnen und Kollegen (8294/AB zu 8364/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zan­ger, Kolleginnen und Kollegen (8295/AB zu 8365/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Kö­nigshofer, Kolleginnen und Kollegen (8296/AB zu 8372/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 27

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Kö­nigshofer, Kolleginnen und Kollegen (8297/AB zu 8373/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8298/AB zu 8388/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8299/AB zu 8393//J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (8300/AB zu 8394/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8301/AB zu 8400/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (8302/AB zu 8406/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (8303/AB zu 8408/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8304/AB zu 8457/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (8305/AB zu 8416/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (8306/AB zu 8431/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (8307/AB zu 8435/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8308/AB zu 8439/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8309/AB zu 8441/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (8310/AB zu 8534/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (8311/AB zu 8582/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (8312/AB zu 8650/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kol­leginnen und Kollegen (8313/AB zu 8411/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (8314/AB zu 8413/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräu­ter, Kolleginnen und Kollegen (8315/AB zu 8414/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kol­leginnen und Kollegen (8316/AB zu 8415/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 28

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kol­leginnen und Kollegen (8317/AB zu 8417/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (8318/AB zu 8422/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (8319/AB zu 8432/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (8320/AB zu 8433/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (8321/AB zu 8434/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (8322/AB zu 8428/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (8323/AB zu 8516/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (8324/AB zu 8628/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (8325/AB zu 8418/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (8326/AB zu 8420/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüch­ler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (8327/AB zu 8423/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (8328/AB zu 8426/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (8329/AB zu 8446/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (8330/AB zu 8452/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (8331/AB zu 8638/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (8332/AB zu 8430/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (8333/AB zu 8419/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (8334/AB zu 8421/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (8335/AB zu 8424/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 29

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (8336/AB zu 8425/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (8337/AB zu 8427/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (8338/AB zu 8429/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (8339/AB zu 8468/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (8340/AB zu 8436/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (8341/AB zu 8438/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kol­leginnen und Kollegen (8342/AB zu 8437/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (8343/AB zu 8442/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (8344/AB zu 8479/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (8345/AB zu 8536/J)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 30

09.05.39Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Die Amtlichen Protokolle der 109. Sitzung vom 15. Juni 2011 sowie der 110. und 111. Sitzung vom 16. Juni 2011 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbe­anstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Gessl-Ranftl, Mag. Johann Maier, Do­nabauer, Großruck und Mag. Jarmer.

09.06.13Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer auf sein Mandat verzich­tet hat und an seiner Stelle Frau Maria Rauch-Kallat in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt – meine Damen und Herren, könnte ich um etwas mehr Ruhe bitten! – und die Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich ihre Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführerin wird die neue Mandatarin ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche nun Frau Abgeordnete Franz um die Verlesung der Gelöbnisformel.

 


9.06.53

Schriftführerin Anna Franz: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

(Abg. Rauch-Kallat leistet die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich darf Sie sehr herzlich in unserer Mitte be­grüßen. (Allgemeiner Beifall.)

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von TW1 bis zum Sit­zungsschluss live übertragen wird.

09.07.29Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Modern, serviceorientiert, sparsam – Perspektiven für den öffentlichen Dienst“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 31

9.07.50

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Meine Damen und Herren hier im Plenarsaal, auf der Galerie und auch zu Hause an den Fernsehschirmen! Unsere Bundesministerin Heinisch-Hosek wird heute im Rahmen dieser Aktuellen Stunde ein sehr modernes, innovatives und zu­kunftsorientiertes Konzept für die öffentliche Verwaltung vorstellen. Das ist eine Rie­senchance für den öffentlichen Dienst. Sie werden sich gleich davon überzeugen kön­nen.

Ich dagegen, meine Damen und Herren, möchte mit dem Stillstandsgeleier und dem Stillstandsgerede aufräumen, das hier in Österreich da und dort verbreitet wird. Ich habe überhaupt den Verdacht, das soll so ein bisschen der Versuch einer Gegen­kampagne gegen das Verteilungsgerechtigkeitsthema sein. Ich werde gleich einen fünffachen Gegenbeweis antreten.

Erstens: Stillstand bei der Krisenbekämpfung. – Die Bundesregierung hat rasch, kom­petent und erfolgreich reagiert, was die Krisenbekämpfung betrifft, Konjunkturpakete geschaffen, den Konsum stimuliert, den Arbeitsmarkt gestützt.

Meine Damen und Herren, ist es Stillstand, wenn man sich zur Nummer eins in Europa durchkämpft, was die Arbeitslosigkeit betrifft? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP.) Oder ist es Stillstand, wenn man ein dynamisches Wirtschaftswachstum hat, wenn Österreich hinsichtlich seiner Wettbewerbsfähigkeit an zweiter Stelle hinter Deutschland liegt?

Es ist übrigens recht interessant. Kommissionspräsident Barroso hat dieser Tage – es war im Rat am 23. und 24. Juni – eine sehr interessante Statistik vorgelegt. Die Einbrü­che im Vergleich zu Deutschland hat es just in der schwarz-blauen Zeit gegeben. Und ich kann Ihnen sagen, Barroso ist ja bei Gott kein sozialdemokratischer Funktionär.

Auch das Triple-A wird nach wie vor aufrechterhalten. Das heißt, bei der Steuerung der Wirtschaftspolitik, der Konjunkturpolitik, da ist die Bundesregierung hellwach, meine Damen und Herren, agiert vorbildlich, und von Stillstand kann überhaupt keine Rede sein.

Ein zweiter Gegenbeweis gegen den angeblichen Stillstand: Na werfen wir einen Blick in die Bundesländer. Ist das Stillstand oder Reform, wenn man in die Steiermark schaut? Beispielsweise Franz Voves und Hermann Schützenhöfer mit ihrer Reform-Agenda – ein bahnbrechendes Konzept (ironische Heiterkeit des Abg. Grosz), das sowohl Politik als auch Verwaltung bis hin in die Gemeindestrukturen umfasst. (Zwi­schenrufe.) Eine Reduzierung in der Politik, in der Regierung, eine Reduzierung im Landtag, aber auch sehr viele Reformen in der Landesverwaltung bis hin zu den Be­zirksverwaltungsbehörden und Gemeinden. Das kann sich wirklich sehen lassen. (Abg. Grosz: Halbieren wir endlich den Nationalrat! – Weitere Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ.)

Oder wer gestern die Landeshauptfrau Burgstaller in der Sendung „Report“ im ORF ge­sehen und gehört hat, die ja jetzt die Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz ist, hat gesehen, da weht jetzt  nach dem Vorsitz von Niederösterreich und Oberöster­reich – wirklich ein frischer Wind. Und sie ist auch bereit, auf Landesebene auf Kompe­tenzen zu verzichten, beispielsweise im technischen Bereich oder was den Jungend­schutz betrifft. Ich füge hinzu, wir haben neun Fischereigesetze in Österreich. Gabi Burgstaller hat auch sehr gute Vorschläge gemacht, was die Verteilungsgerechtigkeit in unserem Land betrifft und wie man die Gemeinden in ihrer misslichen Finanzlage unterstützen kann.

Was allerdings auffällt, ist, dass in erster Linie SPÖ-Landeshauptleute das Reform­tempo vorgeben. Ich bin aber fair genug, meine Damen und Herren, die Leistung von


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 32

Landeshauptmann Dörfler durchaus anzuerkennen. Da haben wir ja einen jahrzehnte­langen Stillstand beendet. Bundeskanzler Werner Faymann hat das Zeitfenster richtig erkannt, Staatssekretär Josef Ostermayer mit der Umsetzung beauftragt, der hat das grandios gemacht. Ich möchte aber hinzufügen, dass auch Landeshauptmann-Stellver­treter Peter Kaiser da seine Verdienste hat, der im Hintergrund sehr viel zu dieser Lö­sung beigetragen hat, die wir heute beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn ich zur ÖVP schaue, meine Damen und Herren, auch Landeshauptmann Saus­gruber, das muss man durchaus erwähnen (Zwischenruf des Abg. Grosz), hat zumin­dest die Blockade aufgegeben, was den Pflegefonds betrifft. Also da ist sicher noch Luft nach oben vorhanden, was das Reformanimo betrifft. Aber immerhin, auch das ist anzuerkennen.

Ein dritter Gegenbeweis gegen den Stillstand: Ja, meine Damen und Herren, auch wir hier in der Bundespolitik haben spektakuläre Erfolge zu verzeichnen. Wenn man bei­spielsweise im Pflegebereich von 303 Pflegegeld auszahlenden Stellen auf 8 reduziert, dann ist das ja eine bemerkenswerte Reform. Oder die Gemeindekooperation, die in Zukunft möglich sein wird. Da war der Bundesrat Impulsgeber, und in Zukunft wird man in Gemeinden selbst bundesländerübergreifend zusammenarbeiten können, nicht nur in der Privatwirtschaftsverwaltung, sondern auch in der sogenannten Hoheitsverwal­tung.

Nicht zu vergessen die Krankenkassen: Da konnten die Schulden halbiert werden, und wir erwarten auch in diesem Bereich im Jahr 2011 ein positives Ergebnis.

Ist es Stillstand, wenn die OECD Österreich attestiert, dass es unter allen Industrie­ländern am besten abgeschnitten hat, was die Effizienz in der öffentlichen Verwaltung betrifft? Meine Damen und Herren, wörtlich: Kein anderes Industrieland hat es so gut wie Österreich geschafft, den öffentlichen Dienst zu reduzieren.

Weil ja dann die Stillstandsprediger von BZÖ und FPÖ auch hier herauskommen werden: Naja, wie ist denn die Bilanz aus dieser Regierungszeit? – Zerschlagung! Ver­schleuderung! Spekulation! Hohe Arbeitslosigkeit trotz bester Konjunktur! ÖBB, BUWOG, Austria Tabak und Hypo! – Die Aufzählung ist lang.

Meine Damen und Herren von der FPÖ, ich denke da an Ihren erbärmlichen Parteitag in Graz. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie wollen zurück zum Schilling. Das ist eine be­sondere Chuzpe, denn beim Hypo-Desaster, das Sie ja mit verursacht haben, hätte das bedeutet, dass die Republik Österreich für 300 Milliarden Schilling gehaftet hätte. Seien Sie mir nicht böse, das hätte den Bankrott für Österreich bedeutet. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn der Herr Strache da immer wieder von einem EU-Austritt philosophiert, dann ist das ja einfältig! Ist dem Herrn Strache nicht klar, dass sich mehr als 70 Prozent des Han­delsvolumens Österreichs mit der EU abspielen? Es ist ja unglaublich! (Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Oder das personelle Angebot: Der Herr Scheuch soll nicht auf die Regierungsbank, der sitzt ja heute auf der Gerichtsbank. Oder wenn Sie Frau Rosenkranz mit ihren Proble­men mit dem Verbotsgesetz als Ministerin vorschlagen oder den Herrn Stefan: Immer wenn Deutschland beim Fußball gewinnt, freut er sich, dass die Deutschnationalen gewonnen haben. Also bitte, nicht bös’ sein, bleiben Sie uns inhaltlich und personell mit Ihren Vorstellungen vom Leib! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ein vierter Gegenbeweis gegen den Stillstand ist die Offen­sive der Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek, die ganz klare Ziele und auch die Me­thode vorgibt, sieben Thesen für eine wirkliche Revolution im öffentlichen Bereich und ein Dialogkonzept, wie das umzusetzen ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 33

Ich nehme nur das Beispiel von der Pragmatisierung heraus, meine Damen und Her­ren. Ein für alle Mal wird zu klären sein: Pragmatisierungen bei der Exekutive, bei Fi­nanzprüfern, Richtern und Staatsanwälten – und das war’s dann! (Abg. Neugebauer: Und Ministerchauffeuren! Geheimnisträger!) – Und damit wird der öffentliche Dienst na­türlich sprunghaft flexibler, moderner, sparsamer und wirtschaftlicher.

Es geschieht aber auch einiges im Technologiebereich. Wie Sie sehen, werden wirk­same Methoden wissenschaftlich begleitet, von der Forschung unterstützt, was das Verwaltungsmanagement betrifft – letztendlich auch eine Riesenchance, um das Image der öffentlichen Verwaltung erheblich zu verbessern. Alle werden eingebunden wer­den, die Bundesländer, die Gebietskörperschaften, die Parteien, die Personalvertre­tungen, Wissenschaft, Forschung. Die Medien werden diesen Prozess hoffentlich konstruktiv begleiten. Viele Stillstandsprediger werden vielleicht auch einmal zu Re­formjüngern und können sich gerne konstruktiv einbringen.

Meine Damen und Herren, ein fünfter Gegenbeweis gegen den Stillstand ist gesell­schaftspolitisch festzustellen. Wir diskutieren sehr intensiv Verteilungsgerechtigkeit in Österreich, und ich bin sehr froh, dass unser Herr Bundespräsident in der „Presse­stunde“ einen Wettbewerb der Ideen ausgerufen hat. Wie macht man Österreich ge­rechter? Wie kann man die soziale Balance verbessern? Unbestritten ist – natürlich auch vonseiten der ÖVP –, dass die Schere zwischen Arm und Reich in unserem Land auseinandergeht. Es gibt in Österreich rund 37 000 Millionäre und 300 Leute, die mehr als 100 Millionen Dollar ihr Eigentum nennen. Die kann man doch stärker besteuern, um den Mittelstand auf der anderen Seite zu entlasten, die Häuselbauer, die Leis­tungsträger, die tagtäglich ihre Leistung bringen. Die, die mit dem Laptop in der Karibik sitzen, die Börsenkurse beobachten und dann auf Enter drücken, um irgendwo abzu­räumen, das sind nicht die Leistungsträger, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage daher: Schluss mit dem Stillstandsgerede und Stillstandsgetue! Alle, die das in Zukunft noch proklamieren, werden wir fragen: Was ist eigentlich deine Leistung? Alle sind eingeladen und alle sollen dazu beitragen, dass unser Österreich ein Stück gerechter und ein Stück moderner wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Mi­nuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


9.17.55

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Vergleich mit 33 OECD-Staaten als sehr gut, als sehr sparsam bewertet zu werden, was die öffentliche Verwaltung anlangt, das tut gut, das ist auch wichtig, aber das soll nicht bedeuten, dass wir den öffentlichen Dienst nicht weiterentwickeln wollen.

Die Frage, die sich stellt, ist: Wer sind denn die Menschen dahinter, die im öffentlichen Dienst, im Bund, in den neun Bundesländern, in den 2 357 Gemeinden und anderen Gebietskörperschaften tätig sind? – Das sind hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter, die tagtäglich den Dienst an der Bürgerin/am Bürger leisten.

Aber wir wollen weiterdenken, wir wollen einen öffentlichen Dienst für die Zukunft prä­sentieren, der modern, serviceorientiert und sparsam agiert. Und ich glaube, es ist ganz wichtig, zu betonen, dass viele Expertinnen und Experten, aber auch Sie, sehr geehrte Damen und Herren, eingeladen sind, diesen Dialog gemeinsam mit mir zu füh­


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ren. Es geht hier um fast 350 000 Menschen, die für die österreichische Bevölkerung tätig sind und deren Arbeitsplätze einfach weiterentwickelt und weitergedacht werden müssen, damit wir als öffentlicher Dienst jetzt und in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleiben und in der Konkurrenz zur Privatwirtschaft bei einer Verengung des Arbeits­marktes, die auf uns durchaus zukommen wird, bestehen können.

Und wenn jetzt gerade die Wirtschaftskrise angesprochen wurde, so hat, glaube ich, niemand – kein Bürger/keine Bürgerin – je unseren gut funktionierenden Sozialstaat in­frage gestellt, unseren Sozialstaat mit dem staatlichen Bildungssystem, mit dem staat­lichen Gesundheitswesen und mit der staatlichen Infrastruktur, der für die Bürgerinnen und Bürger da ist.

Dahinter stehen Menschen, die für die innere und äußere Sicherheit zuständig sind, die für die Bildung, für die Kinder verantwortlich sind oder für Menschen, die ins Kranken­haus kommen.

Aber der öffentliche Dienst muss sich weiterentwickeln. Wir wollen unsere Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter genau dort einsetzen, wo sie gebraucht werden. Wir wollen und müssen ihnen aber die Möglichkeit geben, innerhalb des öffentlichen Dienstes auch sehr flexibel wechseln zu können, vielleicht auch einmal in die Privatwirtschaft oder wieder zurück in den öffentlichen Dienst. Genau diese Parameter, genau diese Vor­schläge, genau diese Empfehlungen liegen Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile vor. Heute ist die erste gute Möglichkeit  herzlichen Dank dafür –, diesen Dialog sehr konstruktiv zu beginnen.

Vielleicht ein kurzes Beispiel dafür, wie der öffentliche Dienst funktioniert, wie modern wir heute schon sind und was wir weiterentwickeln wollen. Nehmen wir als Beispiel eine Computerfachfrau, die im öffentlichen Dienst eine Lehre machen möchte. Sie kann sich von zu Hause aus täglich einfach und bequem ansehen, welche Lehrstellen im öffentlichen Dienst frei sind, und entscheiden, was sie interessiert.

Sie wird dann zu einem Gespräch eingeladen, und falls sie aufgenommen wird, so ist das Aufnahmeverfahren ebenfalls elektronisch unterstützt. Das heißt, auch für jene Menschen im öffentlichen Dienst, die mit dem Einstellen von Personal zu tun haben, gibt es viele Erleichterungen.

Die Computerfachfrau aus unserem Beispiel arbeitet dann bei uns und kann selbstver­ständlich Lehre mit Matura machen. Der öffentliche Dienst war hier Vorreiter, und mitt­lerweile ist es so, dass Tausende junge Menschen, die eine Lehre machen, begleitend auch die Matura machen können.

Nach einigen Jahren wird diese junge Frau schwanger. Auch beim Wiedereinstieg ins Berufsleben ist der öffentliche Dienst durchaus so flexibel, dass wir qualifizierte Teilzeit so lange wie nötig anbieten können, dass wir Teleworking sehr groß schreiben, dass wir sehr flexible Arbeitszeitmodelle anbieten und damit einfach unsere Attraktivität als Dienstgeber gewährleistet bleibt.

Selbstverständlich, sehr geehrte Damen und Herren, können sich unsere Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter ständig weiterbilden – etwa in der Verwaltungsakademie des Bundes, aber auch andere Möglichkeiten stehen offen. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir als öffentlicher Dienst darauf achten, dass nicht Frühpension die einzige Lö­sung ist, sondern dass wir unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unsere Kol­leginnen und Kollegen auch im Alter noch unterstützen können. Das heißt, ein Ressort­wechsel muss möglich sein, und es muss, wenn eine Tätigkeit zu mühsam und zu be­schwerlich geworden ist, möglich sein, eine andere Tätigkeit auszuüben und nicht in den Ruhestand versetzt zu werden.

Die umgekehrte Frage, die sich stellt, ist: Was haben die Bürgerinnen und Bürger da­von, dass wir serviceorientiert, schnell, modern und auch sparsam agieren? Ich darf


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nur ein Beispiel erwähnen, das mich immer wieder aufs Neue beeindruckt: Auf der In­formationsplattform „help.gv.at“ gibt es 31 Millionen Zugriffe pro Jahr. Würde man das umrechnen – das ist das Beeindruckende –, dann würde das, umgelegt auf ein Amt, heißen: 200 Schalter, die 24 Stunden am Tag ein Jahr lang offen haben.

Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger bekommen schnell Informationen, aber auf der anderen Seite ersparen sie sich auch Amtswege. Das ist, glaube ich, etwas, das be­sonders hervorzuheben ist. Sich Amtswege zu ersparen, bedeutet für die Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler natürlich auch Einsparungen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein anderes Beispiel: In vielen Gerichten ist es schon möglich, vom Grundbuchauszug über Beglaubigungen bis hin zu festgesetzten Terminen mit Richterinnen und Richtern ganz einfach alles an einem Tag in den Service-Centern, die in unseren Gerichten in­stalliert sind, in Anspruch zu nehmen.

Das Lob, das ich jetzt ausspreche, heißt aber nicht, dass es so, wie wir jetzt schon ar­beiten, genug ist. Ich glaube, dass es wichtig ist, weiterzudenken, in die Zukunft zu denken. Daher ist dieser Bericht, von sechs namhaften Expertinnen und Experten erstellt, mit sieben Thesen und 50 Empfehlungen, gerade zur rechten Zeit gekommen, denn wir möchten den öffentlichen Dienst für das 21. Jahrhundert fit machen. Die Technik schreitet oft schneller voran, als wir das manches Mal wollen, und ich meine, wir als größter Dienstleister in diesem Land müssen da auch Schritt halten.

Noch einmal auf die Computerfachfrau zurückkommend: Was wäre denn neu, wenn sie in einiger Zeit beim Bund beginnen würde? – Selbstverständlich, sehr geehrte Kol­leginnen und Kollegen, kann ich auch die Empfehlung des Beirats teilen, dass wir un­seren jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern höhere Einstiegsgehälter zahlen sollen. Das ist keine Frage. Bei den Lehrerinnen und Lehrern beginnen wir, aber die logische Folge ist natürlich, dass bei allen öffentlich Bediensteten die Gehaltskurve am Beginn steiler werden und dann abflachen sollte, bei der gleichen Lebensverdienstsumme – es ist schon wichtig, das auch dazuzusagen –, denn zu Beginn des Berufslebens, bei der Wohnungssuche, bei der Familiengründung ist es klar, dass mehr Geld gebraucht wird.

Wir wollen aber in das Berufsumfeld dieser IT-Technikerin der Zukunft durch eine Ana­lyse ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten, eine Potenzialanalyse, all das, was sie sonst noch an Begabungen und Fertigkeiten mitbringt, mit einfließen lassen. Das heißt, wenn sie Sprachen spricht, wenn sie sich Zusatzqualifikationen erworben hat, dann soll das auch in ihr Gesamtbild einfließen, und wir können genau diese Mitarbeiterin dann viel­leicht auch an anderen Stellen einsetzen, wo sie gebraucht wird.

Das soll in Zukunft eine sogenannte Personalagentur abhandeln, sodass man – wir ha­ben ja mit der Jobbörse schon begonnen – ganz einfach auf Knopfdruck über alle Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter am internen Arbeitsmarkt und deren Fähigkeiten und Fer­tigkeiten gut Bescheid weiß, um sie dort einzusetzen, wo sie auch gebraucht werden.

Selbstverständlich sollen die Menschen auch, wie ich schon gesagt habe, durch alters­gerechte Arbeitsplätze länger im Arbeitsprozess bleiben, statt vorzeitig in den Ruhe­stand einzutreten. Auch da gibt es viele gute Vorschläge dieser Experten- und Exper­tinnenkommission.

Natürlich wollen wir auch mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, noch besser in direkten Kontakt treten. Wir müssen sehr gut auf den Datenschutz achtgeben, das ist klar, aber wir wollen die Kommunikation moder­nisieren und die Bürgerinnen und Bürger noch mehr ermächtigen, ihre digitale Selbst­bestimmung dem öffentlichen Dienst, der öffentlichen Verwaltung gegenüber geltend zu machen und einzufordern, ihre Bürger-/Bürgerinnenrechte wahrzunehmen und Trans­parenz zu erfahren.


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Wir starten diesen Reformdialog also im Herbst, sehr geehrte Damen und Herren, und wir starten ihn heute gemeinsam mit Ihnen. Ich möchte alle dazu einladen, sich daran zu beteiligen, damit wir als öffentlicher Dienst fit für das 21. Jahrhundert sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Re­dezeit aller weiteren Rednerinnen und Redner in der Aktuellen Stunde laut § 97 Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


9.28.58

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Gäste auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Werte Kolleginnen und Kollegen im Ple­num! Die Diskussion über den öffentlichen Dienst wird oft sehr verkürzt geführt. Da geht es sofort um Privilegien, um zu gute Bezahlung, und das ist eine Diskussion, die wir in der Form sicherlich nicht so führen.

Der öffentliche Dienst beschäftigt derzeit – die Frau Ministerin hat es schon gesagt – 350 000 Menschen. Nimmt man alle staatsnahen Organisationen noch dazu, dann sind es 500 000 Menschen. Das heißt, der öffentliche Dienst ist sicher der größte Dienstge­ber hier in Österreich.

Auch die OECD-Studie, die jetzt im Juni 2011 herausgekommen ist, hat bestätigt, dass es Österreich geschafft hat, wie kein anderes Industrieland eine Reduktion des Perso­nals um 2,1 Prozentpunkte auf 11,4 Prozent vorzunehmen, wobei der OECD-Schnitt 15 Prozent beträgt. Es geschieht also etwas, und es ist nicht so, dass Stillstand herrscht, wie immer behauptet wird.

Diese Studie besagt weiters, dass unsere Bediensteten wesentlich mehr arbeiten. Die Bezahlung liegt leicht unter dem Schnitt der OECD 33, aber die Gehaltsstruktur gehört auch verbessert und angepasst, was in diesem Zusammenhang auch heißt, dass die neuen Studien – Bachelor- und Masterstudien, die jetzt im Bologna-Prozess ganz ein­fach auch möglich sind – in die Gehaltsstruktur mit eingebaut werden. Das ist ein Wei­terentwickeln, dass man immer am Puls der Zeit ist, und ich denke, dass da auch leis­tungsabhängige Gehaltsbestandteile, die es bereits gibt, zum Teil natürlich weiter aus­zubauen sind.

Natürlich brauchen wir auch eine Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes, und das ist sicherlich ein zentrales Anliegen der Frau Ministerin, denn wir haben mit dem öffentlichen Dienst wichtige Zukunftsbereiche abzudecken. Da sind Bildung und Kinderbetreuung wichtige Aspekte, wobei wir bei der Kinderbetreuung ja der Meinung sind, dass es die erste außerhäusliche Schulbetreuung ist, da ist die Sicherheit ein großer Aspekt und natürlich auch die Pflege.

Der öffentliche Dienst ist sicherlich in drei Aspekten ein wesentlicher Vorreiter gegen­über der Privatwirtschaft. Einerseits bei der Lehrlingsbeschäftigung: Es gibt im öffentli­chen Dienst sehr viele Lehrstellen für Lehrlinge, und es ist auch möglich – die Frau Mi­nisterin hat es bereits bestätigt –, vom Lehrling bis zum Abteilungsleiter aufzusteigen; eine solche Durchlässigkeit ist erreichbar, und man hat auch die Chance, sich weiter­zubilden.

Das ist natürlich auch ein wichtiger Prozess, um der Jugendarbeitslosigkeit entgegen­zuwirken. Wenn man qualifizierte Ausbildner für die Lehrlinge hat und eine qualifizierte Ausbildung anbietet, dann hat man die besten Voraussetzungen, dass auch junge Menschen sich zum öffentlichen Dienst bekennen. Wenn wir auch noch die Einstiegs­gehälter erhöhen, damit es für die Menschen bei einer Familiengründung oder bei der


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Anschaffung einer Wohnung leichter wird und sie sich nicht von Haus aus in der Schul­denfalle wiederfinden, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Frauenförderung im öffentlichen Dienst ist sicherlich ein sehr positiver Bereich, den man herausheben muss, denn da gibt es keine unterschiedlichen Gehälter, wie das in anderen Bereich durchaus üblich ist. Im öffentlichen Dienst ist das nicht der Fall, da gibt es hinsichtlich des Gehaltes keine Unterscheidung, ob jemand Mann oder Frau ist. In den Bereichen, in denen die Frauen unterrepräsentiert sind, gibt es Frauenförder­pläne, die herangezogen werden, um Maßnahmen zu setzen, damit man einen ad­äquaten Frauenanteil herstellen kann.

Der öffentliche Dienst übernimmt auch eine große Verantwortung in der Beschäftigung von behinderten Menschen. Wir nehmen viele behinderte Menschen im öffentlichen Dienst auf und geben ihnen ganz einfach die Chance, ein eigenständiges Leben zu führen. Es verändert sich der Arbeitsmarkt, und es arbeitet der öffentliche Dienst auch ständig an dieser Veränderung mit. Sonst würden wir heute noch mit Blaupapier ar­beiten, sonst gäbe es kein E-Government, sonst gäbe es keine Anreize, damit wir die Aufgaben auch im Sinne der Bevölkerung erfüllen können.

Die Gesellschaft wird immer komplexer, daher muss auch das Handeln immer viel­fältiger sein. Ich kann also nur unterstreichen, was auch die Frau Ministerin gesagt hat: Es geht darum, den öffentlichen Dienst fit zu halten, und wie Sie selber wissen, kann man das nicht mit einer Maßnahme erreichen, die man einmal setzt, und dann kommt nie wieder etwas, sondern das ist ein beständiger Prozess. Dieser beständige Prozess ist am Laufen, basiert jetzt auf den neuen Daten und Fakten, die die Frau Ministerin durch den Beirat erhalten hat, wird weitergeführt, und ich bin überzeugt davon und stehe auch zu hundert Prozent dahinter, dass die Kolleginnen und Kollegen des öffent­lichen Dienstes ausgezeichnete Arbeit leisten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

9.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schit­tenhelm. – Bitte.

 


9.34.44

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ganz kurz zu den Ausführungen des Kollegen Kräuter: Ja, auch wir stehen zu den Reformen in der Steiermark und unter­stützen natürlich die Maßnahmen in diesem Bundesland. Aber man muss schon auch dazusagen, warum es Reformen gibt.

Es gibt zwei Zugänge: Der eine ist – und das sage ich auch als aktive Bürgermeiste­rin –, dass man Politik mit Weitsicht und mit Nachhaltigkeit betreibt und schon weiß, wie viel man ausgeben kann und welche Einnahmen man hat; entsprechend ist auch zu budgetieren. Der zweite Zugang ist der, dass man einfach ausgibt und dann fest­stellt – so wie in der Steiermark –, dass man 5 Milliarden € Schulden angehäuft hat und allein im normalen Jahresabschluss 1 Milliarde Defizit hat. (Abg. Zanger: Und die ÖVP? Da hat die ÖVP nichts zu tun damit?)

Dennoch sind diese Maßnahmen zu treffen. Ich warne nur: Zerschlagen sind Struk­turen sehr rasch, aber das Aufbauen kann Jahrzehnte dauern! (Beifall bei der ÖVP. Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Ich möchte auch gleich das Bundesland Wien ansprechen, das, glaube ich, das letzte Bundesland ist, das keine Harmonisierung im Pensionsbereich durchgeführt hat – wir kennen das aus den Rechnungshofberichten –, zumindest nicht in der Form, wie vom Rechnungshof vorgeschlagen. In Wien entstehen allein durch nicht angepasste Pen­


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sionen Mehrkosten von 350 Millionen €. Bis zum Jahr 2016 sind das nahezu 700 Mil­lionen € – auch das muss einmal gesagt werden! Es hilft alles nichts, wenn wir zwar Berichte haben und Lösungsansätze durch den Rechnungshof bekommen, wenn die Bundesländer diese nicht umsetzen. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Pendl: Das stimmt!)

Meine Damen und Herren, zu den Perspektiven des öffentlichen Dienstes. Die Frau Bundesministerin hat die sieben Thesen und 50 Empfehlungen angesprochen. Das Er­freuliche an diesem Bericht ist, dass die Vorschläge inhaltlich mit den Anregungen der Kolleginnen und Kollegen der GÖD, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, gleichzu­setzen sind. Der Vorsitzende Präsident Neugebauer hat in den letzten Jahren nicht nur einmal darauf hingewiesen, welche Maßnahmen zu setzen sind, welche Vereinba­rungen zu treffen sind. Jetzt hat dies eine externe Arbeitsgruppe, haben das unabhän­gige Expertinnen und Experten getan. Seien wir froh, sehr geehrte Frau Bundes­ministerin, denn jetzt heißt es, es geht los, und jetzt können wir tatsächlich auch so­zusagen ans Eingemachte gehen!

Es wurde heute auch schon gesagt, dass der OECD-Bericht, der ebenfalls aufliegt, auch ganz klar aufzeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst Österreichs hervorragend arbeiten, wesentlich mehr arbeiten als die Kollegin­nen und Kollegen in den anderen 33 OECD-Ländern, bei dieser Arbeit aber unter dem Schnitt des Verdienstes ihrer Kolleginnen und Kollegen in anderen OECD-Ländern lie­gen.

Meine Damen und Herren, jawohl, wir brauchen eine Verwaltungsreform! Wenn wir heute von der Verwaltungsreform sprechen, dann jammern wir nahezu ausschließlich darüber. Bevor wir dieses Jammern so wie in den letzten Wochen und Monaten fort­setzen und sehr viele gescheite Leute sich hineinknien und von Milliarden an Ein­sparungen reden, sollten wir auch uns als Hohes Haus, uns als Abgeordnete und Ge­setzgeber in diesem Haus grundsätzlich folgende Fragen stellen: Welche Leistungen wollen und können wir den Bürgerinnen und Bürgern anbieten, und vor allem in wel­cher Qualität? Und es ist die Grundfrage zu stellen: Was erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns? Was erwarten sie von der Republik, von ihrem Staat?

Wir hier im Hohen Haus legen ja mit der Gesetzwerdung eigentlich die Grundlage für das Verwaltungshandeln, und wir sind es, die einen aufgeblähten Verwaltungsapparat in allen Bereichen erzeugen. Es sind unsere Gesetze, die oft nicht praxisnah sind, die oft im Vollzug nicht einfach sind, sondern ganz im Gegenteil.

Wir brauchen Treffsicherheit in der Auswirkung und vor allem verständliche und pra­xistaugliche Gesetzesgrundlagen für jene Frauen und Männer, die diese Gesetze draußen umzusetzen haben und die auf Grundlage dieser Gesetze auch zu arbeiten haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Moser: Aber die meisten beschließen ja Sie selber!)

Meine Damen und Herren, wenn ich mir anschaue, was in den letzten Wochen und Monaten aufgeführt wurde, etwa mit den Pädagoginnen und Pädagogen, mit der Exe­kutive, mit den Justizbeamten – „unfähig“ und „faul“, hat es geheißen. Wir als Dienstge­ber haben sie nicht in Schutz genommen! Ja, was erwarten wir denn eigentlich? Wir müssen es auch sein, die nicht nur dafür sorgen, dass die Frauen und Männer im öf­fentlichen Dienst die bestmögliche Ausbildung haben, dass sie auch Karrieremöglich­keiten und Aufstiegschancen haben, sondern die ihnen auch Mut machen und Motiva­tion geben und die ihnen vor allem ihre tagtägliche nicht einfache Arbeit nicht er­schweren, sondern erleichtern. Ich sage ihnen heute von dieser Stelle aus allen ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Neubauer.)

9.39



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 39

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Her­bert zu Wort. – Bitte.

 


9.40.01

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kräuter, der von Ihnen so schmählich ab­gehandelte freiheitliche Landesparteitag in Graz war ein grandioser Zukunftsparteitag der FPÖ (Beifall bei der FPÖ) und hat einmal mehr gezeigt, dass es nur eine Zu­kunftshoffnung für dieses Land gibt, und die heißt HC Strache. – Merken Sie sich das! (Ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Kräuter.)

Auch die von Ihnen, aber auch von Kollegin Schittenhelm angeführten Reformbemü­hungen in der Steiermark sind ja bestenfalls eine Angleichung an die politischen Stan­dards, wie sie schon in den Nachbarbundesländern vorherrschen, beispielsweise in Oberösterreich.

Ich glaube, dass dieser Reformweg, der hier so großartig beschrieben wird, einmal mehr zulasten der Steirerinnen und Steirer gehen wird, nämlich mit finanziellen Mehr­belastungen. Aber das ist eine andere Geschichte und steht hier heute auch nicht zur Diskussion.

Nun zum Thema. Jawohl, unsere Beamten und Vertragsbediensteten leisten hervorra­gende Arbeit, gemessen an den bescheidenen und oft auch unzumutbaren Rahmenbe­dingungen, die ihnen diese Bundesregierung vorgibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir hier vom öffentlichen Dienst sprechen, dann sprechen wir ja nicht nur von „klassischen“ Verwaltungsbeamten. Der öffentliche Dienst ist ja in eine Vielzahl von einzelnen berufsspezifischen Zweigen gegliedert. Ich greife beispielsweise unsere Poli­zistinnen und Polizisten heraus, aber auch die Heeresangehörigen, die Richter und Staatsanwälte, die Lehrerinnen und Lehrer, um nur einige zu nennen. Es ist daher völ­lig unverständlich, dass all diese verschiedenen Berufsgruppen noch immer unter ei­nem einheitlichen und allgemeinen Dienstrecht zusammengefasst sind. Da bedarf es berufsspezifischer, separater, auf die jeweiligen Aufgabenstellungen abgestimmter Re­gelungen, die diesen Beamten und Verwaltungsbediensteten den rechtlichen Rahmen geben, ihre Rechte und Befugnisse, aber auch ihre Pflichten genau wahrnehmen zu können, wobei diese genau definiert sein müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt genügend Beispiele: Die Exekutive fordert schon seit Langem ein eigenes Exe­kutiv-Dienstrecht, aber auch die Heeresangehörigen stehen bei Ihnen, Frau Bun­desminister, schon seit Jahren betreffend die Schaffung eines eigenen Militärdienst­rechtes in der Schlange, und da haben Sie eindeutig Handlungsbedarf.

Wenn wir schon bei der Kritik sind, dann darf ich da gleich ansetzen. Es gilt auch, die Rahmenbedingungen zu kritisieren, die den Beamten und Verwaltungsbediensteten für die Vollziehung ihrer Aufgaben in dieser Form oft nicht gerecht werden. Wenn ich mir da die vielen Dienststellen und Verwaltungsbüros im öffentlichen Dienst anschaue, dann muss ich sagen, diese sind oftmals abgedient, sanierungsbedürftig, und ich den­ke, ein Arbeitsinspektorat, das da eine Prüfung vornehmen würde, würde manche die­ser Dienststellen in der Sekunde schließen. Sie haben nur das Glück, Frau Bundes­minister, dass das Arbeitsinspektorat auf diese Bundesdienststellen nicht zugreifen kann. Daher verharrt die Sanierung in einer Starre, obwohl sie dringend notwendig wäre, um diesen Beamten arbeitswürdige und leistungsorientierte Rahmenbedingun­gen zu schaffen.

Auch hinsichtlich der Dienstbehelfe und Ausrüstungsgegenstände ist es vielfach so. Wenn man sich in einer Dienststelle beispielsweise einen Toner für einen Drucker or­ganisieren will, dann artet das oft zu einem Spießrutenlauf aus. Ich könnte Ihnen da


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Beispiele aus der Praxis nennen, die würden Sie mir wahrscheinlich nicht glauben! Von der Beschaffung einzelner Geräte will ich gar nicht erst reden, weil das oft zu einem noch größeren Problem wird. Da heißt es immer, es ist kein Geld vorhanden. Wo es aber Geld gibt, das ist in den Chefetagen, in den Kabinetts und in den Ministerbüros. Ich darf nur als Beispiel anführen: Die ehemalige Innenministerin Fekter hat für eine einzige vierstündige Veranstaltung in Linz unter dem Titel „INNEN.SICHER“ einen Be­trag von 617 000 € – 617 000 € für vier Stunden Selbstdarstellung und Selbstbeweih­räucherung! – ausgegeben.

Ich darf Sie daher auffordern: Setzen Sie endlich Maßnahmen, denn ich nehme zur Kenntnis, dass Sie offensichtlich unseren Beamten und Verwaltungsbediensteten nicht die erforderliche Wertschätzung entgegenbringen! Ich denke, da haben Sie dringenden Handlungsbedarf. Glauben Sie mir, auch diese kleinen Beamten und Verwaltungsbe­diensteten, die Sie da im Stich lassen, sind Wähler. Wenn Sie so weitermachen, dann garantiere ich Ihnen: Sie werden am Ende des Tages, spätestens am nächsten Wahl­tag, Ihr blaues Wunder – im wahrsten Sinne des Wortes erleben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

9.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort. – Bitte.

 


9.45.25

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Sie haben zum Reformdialog über den öffentlichen Dienst eingeladen. Ich würde einmal meinen, es ist wahrscheinlich nicht der Beginn, sondern den Dialog gibt es ja schon länger, und es gibt schon länger Menschen, die sich mit den Problem­feldern des öffentlichen Dienstes beschäftigen und die auch darauf hinweisen, dass es Bereiche gibt, in denen es nicht nur problematisch ist, sondern in denen Alarm an der Tagesordnung ist.

Ich möchte daher meinen Fokus auf eine Berufsgruppe richten, an die man nicht in erster Linie denkt, wenn man an den öffentlichen Dienst denkt – sie ist heute schon erwähnt worden, zumindest der Arbeitsbereich –, nämlich die KindergartenpädagogIn­nen, also jene Personen, die in der ersten Bildungseinrichtung tätig sind und dafür ver­antwortlich sind, dass Kinder von Beginn an gute Bildungschancen erhalten und dass alle Kinder von Beginn an individuell gefördert werden. – Das wäre zumindest der Auf­trag an die KindergartenpädagogInnen, die zum Großteil vor allem in den Bundeslän­dern, aber auch hier in der Hauptstadt Wien in öffentlichen Einrichtungen, aber zum Teil natürlich auch in privaten Einrichtungen tätig sind.

Der Auftrag ist individuelle Förderung, Bildung von Kindern ab dem Zeitpunkt, ab dem sie in den Kindergarten, in die Krippe gehen. Das kann mit ein paar Wochen sein, in der Regel sind es aber Kinder zwischen einem und sechs Jahren. Tatsache ist aber, dass die Rahmenbedingungen, die diese PädagogInnen vorfinden, alles andere als er­möglichen, Bildung oder individuelle Betreuung und Förderung durchzuführen.

Da liegt auch schon das Problem, hinsichtlich dessen Sie als Beamtenministerin durch­aus auch gefordert sind, denn das liegt unter anderem daran, dass es keine einheitli­chen Standards in Österreich gibt, dass es keine einheitlichen Regelungen dafür gibt, wie viele Kinder in einer Gruppe sein sollen, wie viele PädagogInnen pro bestimmter Anzahl an Kindern in einer Gruppe stehen sollen oder wie Fortbildung und Supervision geregelt sind – in einem Beruf, in dem man körperlich, emotional, psychisch und sozial sehr stark gefordert wird und in dem es natürlich auch dazu kommen kann, dass man in der einen oder anderen Situation Unterstützung von außen braucht.


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Was auch nicht einheitlich geregelt ist, ist die Frage der Entlohnung, nämlich die Frage: Wie kann eine Kindergartenpädagogin ihre Existenz sichern? Wie kann sie denn über­haupt von dem Geld leben, das sie für 30 oder 40 Wochenstunden erhält?

Vor Kurzem ist in den Medien wieder einmal veröffentlicht worden, wie sich die Ge­haltsunterschiede innerhalb der öffentlichen Einrichtungen darstellen, für die die Ge­meinden zuständig sind. Da kommen wir zu dem Schluss, dass es nur zwei Bundes­länder gibt, die den Mindestlohntarif, der für Privatkindergärten gilt, zahlen. Alle ande­ren Bundesländer liegen darunter. Jetzt muss man aber wissen, dass dieser Min­destlohntarif nicht ein Tarif ist, von dem man sich ein luxuriöses Leben leisten, ge­schweige denn ein gutes Auskommen finden kann, vor allem wenn man dann noch selbst eine Familie zu erhalten hat. Der Mindestlohntarif beträgt 1 822 € brutto, und Sie alle können sich ausrechnen, was man mit diesem Einkommen machen kann.

Dieser Mindestlohntarif wird aber nicht einmal bezahlt. Es gibt zahlreiche Gemeinden beziehungsweise Bundesländer, in denen KindergartenpädagogInnen nicht einmal die­se 1 822 € erreichen, sondern weit darunter liegen.

In diesem Medienbericht sind dann Sie zitiert, Frau Beamtenministerin, und Sie sagen: Dafür sind die Länder zuständig – eine Antwort, die wir in diesem Bereich von Bundes­regierungsmitgliedern leider sehr oft bekommen. Ich sage Ihnen: Es kann nicht sein, dass es in Österreich von der Postleitzahl abhängt, von der Gemeinde, in der man als Kindergartenpädagogin arbeitet, ob man 1 500 € oder 2 300 € bei gleicher Arbeit ver­dient. Es kann auch nicht sein, dass es von der Postleitzahl abhängt, ob man eine Gruppe mit 25 Kindern vorfindet oder eine Gruppe mit 15 Kindern. Da braucht es ein­heitliche Qualitätsstandards für die MitarbeiterInnen, aber auch für die Kinder.

Vor diesem Hintergrund ist es bedeutsam und sehr wichtig, im Rahmen dieses Re­formdialogs auch darüber zu sprechen, dass eine der wichtigen Maßnahmen auch jene ist – und das ist unsere klare Haltung! –, die Zuständigkeit für die PädagogInnen auf Bundesebene zu heben. Nur dadurch werden wir zu einheitlichen Standards kommen, nur dadurch werden wir wirklich zu einer gerechten Entlohnung und zu gerechten Rah­menbedingungen kommen. (Beifall bei den Grünen.)

9.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wind­holz zu Wort. – Bitte.

 


9.50.31

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Von der Ministerin eingeladen zum Dialog bringe ich gleich meine Verwunderung zum Ausdruck: Sie von der SPÖ sind seit 2006 ununterbrochen in der Regierung und stellen den Kanzler. Sie haben jetzt fünf Jahre lang gebraucht, um zum Dialog aufzurufen. Wir fordern das schon viele Jahre, denn im öffentlichen Dienst sieht man nichts von einer neuen Entwicklung, sondern dieser befindet sich in einem Zustand wie noch nie in der Zweiten Republik.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, besuchen Sie einmal die Bundesdienststellen! Dort sind innerliche Kündigung und Burn-out weit ver­breitet. Sie werden das nirgendwo so häufig antreffen wie im Bereich der Bundes­dienststellen.

Worin liegt da die Ursache? Worin liegt der Grund? – Da möchte ich zuerst auf die schon dokumentierten Rahmenbedingungen eingehen, denn da beginnt es nämlich.

Nehmen wir einmal die Polizei her! – Dort gibt es massenhaft Überstunden, und es handelt sich da um ein schweres Aufgabengebiet. Und was macht die Bundesregie­


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rung? – Sie verspricht 1 000 neue Polizeibeamte. Doch bis heute sind noch keine ge­sichtet worden. (Beifall beim BZÖ.)

Was macht die Bundesregierung noch? – Sie kündigt an und nennt das die neue in­novative Idee, und zwar: Die Postler werden jetzt mit einer Prämie in das Innenressort gelockt! Nun, der Erfolg, den sie dabei hatte, verdient nicht einmal das Wort „beschei­den“. Das war nämlich ein Flop!

Sehen wir uns nun das Bundesheer an! – Als unverdächtigen Zeugen ziehe ich da die Volksanwaltschaft heran, wo Herr Kostelka, ein SPÖler, zuständig ist. In Anbetracht dessen, was man da über den Zustand der Kasernen hört, darf es einen nicht wun­dern, wenn man kein Vertrauen mehr zum Dienstgeber hat. Denn: Das Bundesheer ist in einem so schlechten Zustand wie noch nie in der Zweiten Republik. (Beifall beim BZÖ sowie der Abgeordneten Neubauer und Mag. Stefan.)

Wir haben in Österreich derzeit einen Verteidigungsminister, der im Negativen nicht mehr zu überbieten ist. Ja er ist und wird auch der schlechteste Verteidigungsminister der Zweiten Republik bleiben! (Neuerlicher Beifall beim BZÖ.)

Nehmen wir uns jetzt einmal den Schulbereich vor! – Eine mutige Ministerin, die es wagt, zu sagen: Zwei Stunden mehr für die Lehrer! Es war keine Rede mehr davon, worum es geht, nämlich um die Jüngsten in unserer Gesellschaft, darum, dass sie die bestmögliche Ausbildung bekommen – Stichwort: PISA-Test –, sondern es ging nur noch um die Frage: Soll ein Lehrer zwei Stunden länger in der Schule sein?

Der Schulbereich bietet folgendes Bild: ein total veraltetes System, Strukturen, die kaum noch nachvollziehbar sind, Bundeszuständigkeit, Landeszuständigkeit. Es gab eine große Debatte, und da muss man auch die Rolle der Gewerkschaft erwähnen. Präsident Neugebauer hat es als Bewahrer dieses Systems auf den Punkt gebracht: Veränderung: Njet! So etwas gibt es nicht! Nachdem sich alle in der Frage: Soll es jetzt einheitlich eine Bundeszuständigkeit geben oder einheitlich eine Landeszuständigkeit?, zerstritten haben, hat Präsident Neugebauer als einzigen Vorschlag gebracht: Lassen wir alles so, wie es ist! (Abg. Neugebauer: Weil es sich bewährt hat! Du hast leider keine Ahnung von dem Ganzen!)

Es hat sich bewährt, und zwar hat es sich für einzelne ÖVP-Funktionäre bewährt. Das ist euch wichtig! Euch ist es wichtig, Direktorenposten zu besetzen und Schulen ein­deutig zuordnen zu können. Das ist aber nicht das Wichtige im Schulbereich! Dort kommt es darauf an, dass die Jüngsten die bestmögliche Ausbildung bekommen.

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, was, sagen wir, wäre klug, wohin soll der Zug gehen? – Wir sagen: Entbürokratisierung, schlanke Verwaltung und damit mehr Flexibilität! Daran führt kein Weg vorbei! (Beifall beim BZÖ.)

Die Ministerin kündigt an: Machen wir! Von 2006 bis 2011 wurde überlegt, und jetzt kündigt sie an: Das machen wir! Unter dieser Ankündigungspolitik leidet auch das Image im öffentlichen Dienst. Dafür zuständig ist aber ausschließlich der Gesetzgeber. Eines steht fest: Wir brauchen ein neues Dienstrecht, das Bund, Länder und Gemein­den miteinschließt. (Zwischenbemerkung der Bundesministerin Heinisch-Hosek.) Das steht auch drinnen! Frau Bundesministerin, legen Sie es vor! Sie wollen in einen Dialog treten – da haben Sie uns als Partner! Ein neues Dienstrecht ist überfällig! Dieses muss auch auf Besonderheiten einzelner Dienstzweige Rücksicht nehmen.

Wir haben aber auch das Besoldungsrecht zu ändern. Jetzt werde ich gleich wieder von der Frau Ministerin hören: Ja, ja, das werden wir auch machen! – Wir fordern im­mer wieder ein, dort für Gerechtigkeit zu sorgen: gleiche Lebensverdienstsumme, hö­heres Einstiegsgehalt und flache Kurve! Ich habe Ihnen das, Frau Ministerin, schon mehrmals gesagt. Die Standardantwort darauf lautet: Dafür haben wir kein Geld! Da


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fällt mir das Stichwort „Griechenland-Hilfe“ ein. Da spielen Milliarden offensichtlich kei­ne Rolle. Für die Besoldungsreform haben wir aber kein Geld.

Im Schulbereich haben wir zurzeit eine Fülle von Pensionierungen. Jetzt wäre daher der ideale Zeitpunkt, dort etwas zu ändern. Frau Bundesministerin, her mit dem Re­formpaket! Da haben Sie uns jedenfalls als Partner. Aber auch da haben wir jahrelang Ankündigungen gehört. Uns fehlt daher der Glaube, dass Sie es zuwege bringen wer­den, das in einem eigenen Gesetzesvorschlag hier vorzulegen. (Beifall beim BZÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Nächster Punkt: Gleiches Pensionsrecht für alle. – Damit auch die Leistungsträger nicht zu kurz kommen, sollten da Anreize geschaffen werden.

Abschließend komme ich noch zu den Ministersekretären, damit Sie sehen, wie da ge­arbeitet wird. Wir haben ja  (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glocken­zeichen.)

Ich komme schon zum Schlusssatz. – Wir haben derzeit 150 politische Sekretäre. Die nehmen die Verwaltung in den Würgegriff. Da handelt es sich um keine offiziellen Weisungen. (Rufe bei der SPÖ: Die Redezeit ist abgelaufen!) Sie werden ausgegeben als Empfehlungen des Ministers oder der Ministerin, die immer dazukommen und ...

9.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen jetzt wirklich fast eine Minute geschenkt, ich muss jetzt sozusagen den Schlussstrich machen.

(Beifall beim BZÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Windholz.)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. – Bitte.

 


9.56.42

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Ga­lerie und vor den Fernsehschirmen! Ich glaube, dass dieses Thema ein wichtiges ist. Ich möchte daher einladen, sich dieses Themas etwas ernsthafter anzunehmen, denn ich muss feststellen: Die Aussagen und die Redebeiträge von einigen Oppositionsred­nern werden weder richtiger noch besser.

Nur ganz kurz repliziert: In Anbetracht dessen, dass ihr 3 000 Polizistinnen und Poli­zisten planstellenmäßig eingespart habt, finde ich es sinnlos, dass ihr jetzt bei jeder Gelegenheit hergeht und sagt: Wir brauchen mehr Leute! Diese Bundesregierung war es, die tausend zusätzliche Planstellen allein für die Exekutive geschaffen hat. (Abg. Scheibner: Wo sind die? – Abg. Petzner: Wo?) Die muss man ja aufnehmen und aus­bilden, das wisst ihr ganz genau! Eines steht fest: Nach dieser Legislaturperiode wer­den trotz Pensionsnachbesetzungen tausend Kolleginnen und Kollegen mehr da sein. Das ist eine richtige Maßnahme, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Op­position, und die wurde von dieser Bundesregierung gesetzt! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Petzner: Gesehen haben wir noch nichts davon!)

Kollege Herbert, wir wissen doch alle, wie das Geschäft läuft. (Heiterkeit.) Probleme aus einem anderen Fachministerium der Ministerin für den öffentlichen Dienst vorzu­halten, also das können wir uns ersparen! Ich meine, wir sollten hier wirklich bei der Sache bleiben.

Meine geschätzten Damen und Herren, ich habe über ein Jahrzehnt hier immer wieder gesagt: Machen wir aus dem öffentlichen Dienst nicht ausschließlich einen Kostenfak­tor! Das haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – rund 480 000 auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften – nicht verdient! (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ.) Sie leisten hervorragende Arbeit, und wir sollten ihnen gemein­


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sam dafür danken, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht ununterbrochen nur kritisieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Lassen Sie mich nun auf einige spezielle Fragen eingehen! – Ich habe den Eindruck, dass ihr euch das entweder nicht anschaut oder dass ihr das ganz einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollt, denn der eine will lauter differenzierte Dienstrechte, der andere alle zusammenführen. Wenn ich hier jetzt fragen würde, wie viele Dienstrechte wir in Österreich haben, dann würde ich wahrscheinlich ganz verschiedene Antworten be­kommen.

Nur zur Information: Im öffentlichen Dienst haben wir, alle Ebenen zusammengerech­net, 40 Dienstrechte. Jetzt, 2011, lautet die Perspektive: Wir müssen zu einer zukunfts­orientierten – ein guter Weg, Frau Bundesministerin, da gratuliere ich dazu! – und zu einer modernen Verwaltung kommen, und zwar auf allen Ebenen, und sollen nicht so­zusagen in Schrebergarten-Mentalität für jeden Bereich eigene Rechte einfordern, denn das ist nicht im Interesse der Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss einen Dialog mit allen Gebietskör­perschaften geben, um zu definieren, was an Dienstleistungen man haben will. Der nächste Schritt heißt dann: Wie setzte ich diese Dienstleistungen um? Aber vergessen wir dabei eines nicht – und sehen Sie es sich in allen Ländern dieser Welt an! –: Der öffentliche Dienst ist ein wichtiger Garant für die Rechtssicherheit und für die Sicherung des Wirtschaftsstandorts! Alle, die heute in der Exportwirtschaft tätig sind, wissen, wie wichtig die Rechtssicherheit ist. Und diese wird gewährleistet durch eine geordnete, eine gute, eine erstklassige Verwaltung.

Das muss uns bei unseren Diskussionen immer bewusst sein, das muss bei unseren Überlegungen immer eine Rolle spielen.

Es ist zu einfach, ununterbrochen noch mehr zu fordern, während der andere dann sagt: Das kostet zu viel! So, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Oppo­sition, werden wir dieses Thema keiner erfolgreichen Lösung zuführen!

Es ist überhaupt keine Frage – und ich würde mich freuen, wenn es da einen Konsens aller Parteien gäbe –, dass man da endlich zu einer modernen Lösung kommen muss, wo junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein zeitgemäßes Einkommen haben. Aber wenn wir unsere Besoldungsschemata sozusagen kippen – und das ist überhaupt keine Frage! –, dann wissen wir, dass das ebenfalls Kosten verursacht, denn die Mitarbeiter, die bereits der älteren Altersgruppe angehören, müssen weiter entlohnt werden, und für die Jungen, die jetzt mehr kriegen, brauchen wir ebenfalls mehr. Ich meine: Wir müssen uns nur dazu bekennen. Wenn wir uns dazu bekennen, dann werden – und dessen bin ich mir sicher – in alter sozialpartnerschaftlicher Tradition die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit den zuständigen Regierungsmitgliedern eine gute Lösung herbeiführen.

Aber bei all diesen Verhandlungen, bei all diesen Überlegungen muss unser Ziel heißen: eine moderne, zeitgemäße öffentliche Verwaltung für die Menschen, und zwar auch in Zukunft, denn sie ist der Garant der Dienstleistungen für die Österreicherinnen und Österreicher. Ich meine, das ist ein wichtiges Unterfangen, und ich lade Sie alle sehr herzlich ein, da mitzutun. Wir könnten eigentlich sofort damit anfangen: Setzen wir es schnell um!

Frau Bundesminister, ich darf Ihnen zu Ihren Aktivitäten sehr herzlich gratulieren. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Pendl reicht Bundesministerin Heinisch-Hosek die Hand.)

10.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Singer zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 45

10.02.17

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal, im Plenum und vor den Bildschirmen zu Hause! „Modern, serviceorientiert, sparsam“, so heißt es im Titel der Aktuellen Stunde – Attribute, die meiner Meinung nach für den gesamten Dienstleistungsbereich gelten und selbstverständlich auch für den öffentlichen Dienst.

Über 350 000 Menschen sind in Österreich im öffentlichen Dienst beschäftigt, und ih­nen wird international ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Das haben auch die Exper­ten, die diesen Bericht, der schon mehrmals angesprochen wurde, verfasst haben, zum Ausdruck gebracht.

Wir haben in Österreich eine Verwaltung auf hohem Niveau. Wir meistern große He­rausforderungen. Konkret angesprochen wurde die Entwicklung im Bereich des E-Gov­ernment. Die OECD sagt, dass es so wie Österreich kein anderes Industrieland ge­schafft hat, im öffentlichen Dienst Reduktionen vorzunehmen. Da gibt es Vergleiche zu anderen Ländern: Wir haben 11,4 Prozent öffentlich Bedienstete im Vergleich zu den Gesamtbeschäftigten, während es in Skandinavien – in Norwegen zum Beispiel – 29,3 Prozent sind. Das heißt, unsere öffentliche Verwaltung ist schlank aufgestellt. (Beifall des Abg. Dr. Bartenstein.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Unser öffentlicher Dienst wird, wie gesagt, inter­national hervorragend eingestuft. Ich möchte an dieser Stelle allen Mitarbeitern im öf­fentlichen Dienst, den 350 000 Beschäftigten, herzlich Danke sagen für ihre hervorra­gende Arbeit, die sie leisten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

Die Zeit hat natürlich neue Herausforderungen gebracht, und sie werden auch in Zu­kunft nicht unbeträchtlich sein. Viele dieser Herausforderungen wurden im Beiratsbe­richt angesprochen, aber unter der Kernaussage der Notwendigkeit eines leistungs­starken öffentlichen Dienstes.

Es wurde auch der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften angesprochen. Da ist selbst­verständlich gegenzusteuern. Die Frage der Attraktivität des öffentlichen Dienstes ist zu behandeln, es sind Antworten darauf zu finden. Ich möchte in diesem Zusammen­hang, wie heute von anderen bereits getan, die Frage der Anerkennung des Bachelor-Abschlusses oder das Dienst- und Besoldungsrecht ansprechen. Die Kommission rät zu marktgerechten Entlohnungen. Wir brauchen bei gleichbleibendem Lebenseinkom­men höhere Einstiegsgehälter und einen flacheren Gehaltsanstieg. Das sind wichtige Forderungen, die meiner Meinung nach den öffentlichen Dienst auch für junge Men­schen attraktiv gestalten.

Aber ich denke da auch an die demographische Entwicklung. Auch wir im öffentlichen Dienst werden in Zukunft weniger junge und mehr ältere DienstnehmerInnen haben – eine wichtige Herausforderung!

Meiner Meinung nach ist ein besonderes Augenmerk auch auf die Gesundheitsvorsor­ge zu lenken. Es ist wichtig, Wert auf altersgerechte Arbeitsplätze zu legen. Wichtig ist es auch, Modelle für einen gleitenden Übergang in die Pension zu entwickeln. Das al­les sind Punkte, die nicht nur den öffentlichen Dienst betreffen, sondern den gesamten Bereich unserer Wirtschaft.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man sich den Bericht durchliest, dann kommt man drauf, dass manches darin Enthaltene gar nicht so neu ist. So finden sich in Kern­bereichen Forderungen der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes, die teilweise schon sehr lange erhoben werden. Zum anderen sieht man, dass Aus- und Weiterbil­dung angesprochen wird, dass man vom lebenslangen Lernen spricht, oder auch, dass man vom Wissensmanagement spricht – alles meiner Auffassung nach unverzichtbare Wegbegleiter in die Zukunft. Man darf aber nicht übersehen, dass es bereits ein breites


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Bildungsangebot gibt. Ich denke da beispielsweise an die Polizeischulen, an die vielen Akademien; man bräuchte das nur entsprechend aufzuwerten.

Und – für mich persönlich interessant –: Es werden MitarbeiterInnengespräche, Fortbil­dungspläne und Führungskräfte-Entwicklungsprogramme gefordert. Das ist für mich deshalb interessant, weil sie im oberösterreichischen Landesdienst bereits umgesetzt wurden – übrigens auch die Besoldungsreform.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen selbstverständlich mehr Flexibilität, mehr Modernität und mehr Mobilität im öffentlichen Dienst – keine Frage! Aber wir brauchen, Kollege Windholz, auch mehr Durchlässigkeit; die ist auch im Bericht ange­sprochen. Wir müssen flexibler werden beim Dienst an unseren Bürgerinnen und Bür­gern. Wir müssen daher für attraktive Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst sorgen. (Prä­sidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich sage aber auch ganz offen: Wir bekennen uns auch ganz besonders zum öffent­lich-rechtlichen Dienst.

Zusammenfassend: Ich bin zuversichtlich, dass vieles von dem, was die Experten an­geregt haben, umgesetzt werden kann. Die Expertinnen und Experten unterstützen auch die Positionen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Ich darf auch daran erin­nern, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dass die Gewerkschaft meint: Was hindert uns an der Umsetzung? (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzei­chen.) Sie fordert Sie auf, in die Verhandlungen einzutreten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Meiner Meinung nach steht einer sozialpartner­schaftlichen Lösung nichts im Wege. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. – Bitte.

 


10.08.06

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Hohes Haus! Herr Kollege Pendl hat zuvor gemeint und damit die Opposition ge­scholten, dass sie sich mit dem Thema, das hier zur Debatte steht, nicht auseinan­dersetzt. Nun, wenn ich die Worte von Herrn Zentralsekretär Kräuter hier hernehme, dann muss ich sagen: Er hat hier eine glatte Themenverfehlung gemacht, denn mit dem Thema der heutigen Aktuellen Stunde: „Modern, serviceorientiert, sparsam – Per­spektiven für den öffentlichen Dienst“ hat er sich überhaupt nicht auseinandergesetzt. Er hat hier also eine glatte Themenverfehlung begangen – eine Themenverfehlung, die mit den inhaltlichen Mängeln ein glattes „Nicht genügend“ ergeben hätte. Aber mit einem „Nicht genügend“ kann man ja bei der SPÖ ganz locker aufsteigen. Er braucht nur ein Modul beim Renner-Institut, und dann wird es schon wieder für die nächste Pe­riode gehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Modern, serviceorientiert, sparsam – das wäre glatt das, was er hätte sagen müssen, wenn er sich tatsächlich informiert hätte darüber, was am freiheitlichen Bundespartei­tag in Graz stattgefunden hat. Dann hätten Sie nämlich gewusst, dass diese Worte, nämlich „modern“, „serviceorientiert“, „sparsam“, nicht nur eine Perspektive für den öf­fentlichen Dienst sein müssen, sondern für ganz Österreich – und das mit der FPÖ und H.C. Strache. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn er sich darüber aufregt, dass die Regierung von der Opposition, von den ach so bösen Medien gescholten wird mit der Kritik, dass diese Regierung Stillstand produ­ziert, dann muss ich sagen: Ja, bei dieser Regierung gibt es nicht nur Stillstand, im Ge­genteil, Sie sprintet manchmal, und zwar dann, wenn es darum geht, hörig nach Brüs­sel zu laufen – da entwickeln Sie ein Rekordtempo –, oder wenn es darum geht, Mil­


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liarden zur Rettung von deutschen, englischen und französischen Pleitebanken und Spekulanten nach Griechenland zu schaffen. Da entwickeln Sie ein Rekordtempo, da ist von Stillstand mit Sicherheit nicht die Rede! (Beifall bei der FPÖ.)

Vielleicht hat der Herr Kräuter auch subjektiv kein Stillstandsempfinden. Es gibt ja auch Wesen, die sich den ganzen Tag bewegen – ich denke da, um einen Vergleich zu zie­hen, an einen Hamster im Rad, bei dem gibt es auch keinen Stillstand, nur: er bringt nichts weiter. Sie von dieser Koalition müssen aber daran denken, das ist wie bei ei­nem Fahrzeug: Wenn der eine den Vorwärtsgang und der andere den Retourgang ein­gelegt hat, dann wird das auf Dauer das Getriebe nicht aushalten. Das kann ich Ihnen sagen.

Und wenn Sie uns sagen, was da alles im öffentlichen Dienst weitergeht: Lehrer-Dienstrecht – was geht dort weiter? Dabei wäre das so derartig notwendig, dass hier etwas weitergeht! Frau Bundesministerin Schmied hat gesagt, sie hat sich von den großen Reformen verabschiedet, es geht jetzt nur mehr in kleinen Schritten weiter. Was sich hier tut, das sind keine kleinen Schritte, sondern das sind eingeschlafene Fü­ße. Dabei müssten Sie gerade in dieser Frage des Lehrerdienstrechtes, wo es um eine Attraktivierung des Berufes, um höhere Einstiegsgehälter geht, Tag und Nacht verhan­deln, denn es werden uns in Zukunft durch Pensionierungen sehr viele Lehrer abhan­den kommen, und diese Posten müssen nachbesetzt werden. Aber was soll man jun­gen Menschen, die heute ihre Berufswahl treffen wollen, dann anbieten, wenn wir ih­nen sagen: Lehrerdienstrecht, Lehrerausbildung, alles in der Warteschleife, wir können euch keine Sicherheit geben? – Genau das wäre aber notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Frau Kollegin Schittenhelm gesagt hat, wir haben Lehrer, Polizisten, Justizwa­chebeamte nicht in Schutz genommen, dann muss ich Ihnen sagen: Wir Freiheitliche schon! Ich weiß nicht, woran es gelegen ist, dass Sie nicht diese Initiative ergriffen haben und sich jetzt hier selbst Asche aufs Haupt gestreut haben. Wir verteidigen diesen öffentlichen Dienst, weil wir glauben, dass er wichtig ist, denn Bürokratie spielt in der Demokratie eine wichtige Rolle und schützt – es wurde bereits betont – die Rechte und die Freiheiten des Einzelnen.

Wie sagt es die Verfassungsrechtlerin Kucsko-Stadlmayer? Ich zitiere: „Gefährlich ist es, wenn dies aus dem Blick gerät: wenn die Vorschriften und der Apparat für ihre Voll­ziehung zum Selbstzweck werden und nur mehr ein politisches System bedienen, das sich selbst genug ist.“

Das ist das Problem! Und ich habe noch von keinem aus den Regierungsparteien ge­hört, dass sie irgendwann einmal im öffentlichen Dienst das Problem des Proporzes und des Parteibuches angreifen wollten. Das ist doch in Wirklichkeit ein Übel, aber von dem hört man nichts – egal, um welche Einladungen zu irgendwelchen Dialogen es sich handelt –, dass man an der Beseitigung des Proporzes arbeiten würde.

Zum Lehrerbereich möchte ich Ihnen abschließend ein Zitat von dem Philosophen Karl Jaspers bringen, und das soll eine Mahnung für Sie sein: „Es ist das Schicksal eines Volkes, welche Lehrer es hervorbringt und wie es seine Lehrer achtet.“

Das wäre das Wichtige – und bitte tun Sie etwas! (Beifall bei der FPÖ.)

10.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Walser gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.12.47

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Themenverfehlung ist, glaube ich, ganz klar das Motto, das über dieser Aktuel­len Stunde liegt, wenn ich hier lese: „Modern, serviceorientiert, sparsam“. Vorschläge,


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wie wir den öffentlichen Dienst reformieren können, haben wir gleich null gehört. Ich finde, es ist auch sehr typisch für die „Ernsthaftigkeit“, mit der die Kolleginnen und Kol­legen der Regierungsparteien hier diskutieren, wenn sich der Präsident der Gewerk­schaft Öffentlicher Dienst nicht einmal zu Wort meldet in dieser Angelegenheit. Das scheint mir schon einigermaßen erstaunlich zu sein und spricht aus meiner Sicht Bände für die Ernsthaftigkeit, mit der Sie sich damit auseinandersetzen. (Beifall bei den Grünen.)

Übrigens: ein Aspekt, der mir auch aufgefallen ist: Sie bedanken sich hier jeweils bei den Beamtinnen und Beamten, bei den öffentlich Bediensteten. Davon können sich diese aber nichts abschneiden. Sie versuchen hier, politisches Kleingeld daraus zu schlagen, vereinnahmen hier arbeitende Menschen, die sich dagegen leider nicht weh­ren können, tun aber gar nichts in Richtung Strukturreform.

Ich möchte es an einem konkreten Beispiel festmachen. Vor einem Jahr herrschte hier im Unterausschuss zur Verwaltungsreform eine Art Aufbruchsstimmung. Die Regierung präsentierte uns ein Papier zur Verwaltungsreform im Schulbereich. Sämtliche drei Op­positionsparteien haben umgehend zugestimmt, weil da sehr sinnvolle Ansätze drinnen waren. Und was passiert jetzt, ein Jahr später? Vor zwei Monaten gibt die Ministerin auf, in der Mitte der Legislaturperiode sagt sie: Nein, gegen den Widerstand der Länder ist das nicht durchführbar, da bin ich realistisch.

Ja, bitte, so können wir Reformen nicht angehen. Wir alle wissen, was für ein Wirrwarr im Schulbereich herrscht, und da geht es nicht an, dass wir einen Kniefall vor Landes­fürsten machen. Das ist Selbstaufgabe der Politik. Das ist Feigheit vor den Parteifreun­den, wie auch immer wir das betiteln wollen.

Das bedeutet: keine Strukturreform, weiterhin das Nebeneinander, oft Gegeneinander von Bezirksschulräten, von Landesschulräten, weiterhin unklare Kompetenzverteilung, weiterhin verschiedene Ebenen der Verwaltung, des Gegeneinanders.

Wenn ich von meiner Schule, einer Bundesschule, aus dem Fenster schaue, sehe ich eine Berufsschule, in Landesobliegenheit. 300 Meter entfernt ist eine Hauptschule. Drei Mal verschiedene Schulträger: das Land, die Gemeinde, der Bund, drei Mal verschie­dene Dienstrechte, drei Mal aber Pädagoginnen und Pädagogen. Man kann da nicht einmal kooperieren! Und da sagt die Ministerin: Ich bin realistisch, ich gebe da auf, eine große Reform kommt nicht in Frage! – So werden wir diesen Staat nicht nach vor­ne bringen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

Mit einer modernen Verwaltung, das tut mir leid, hat das also absolut nichts zu tun.

Serviceorientiert. – Fragen Sie einmal die Eltern, die jetzt Kinder mit „Nicht genügend“ haben, wie serviceorientiert hier unser System reagiert, was das bedeutet für Eltern, die über das Jahr, laut Schätzung der Arbeiterkammer, etwa 150 Millionen in private Nachhilfe investiert haben!

Was tut die Schulverwaltung in diesem Zusammenhang? Was für Möglichkeiten geben Sie den Direktorinnen und Direktoren an unseren Schulen, diesen Kindern zu helfen? Ist das Serviceorientierung? Ich glaube, die Menschen sehen das deutlich anders.

Und dass das sparsam sein soll, das können Sie wohl auch niemandem mehr er­zählen. Wir haben in Österreich das teuerste, eines der teuersten Schulsysteme der Welt. – Die Ergebnisse kennen wir. Und da machen Sie allen Ernstes eine Aktuelle Stunde unter dem Titel dieser drei Begriffe: „modern“, „serviceorientiert“, „sparsam“?!

Meine Damen und Herren! Sämtliche Spezialisten, sämtliche Fachleute, Ihre eigenen Leute sagen Ihnen, was zu tun ist. Es ist ein offenes Geheimnis: Im Bildungsbereich, im Schulbereich müssen wir die Verwaltung radikal vereinfachen. Ich darf die Ministerin selber zitieren: Schulstandort, regionale Schulbehörde, Ministerium, das sind drei Ebe­


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nen, die genügen. – Ja, setzen Sie’s um! Geben Sie nicht auf mitten in der Legisla­turperiode, sondern tun Sie das!

„Modern, serviceorientiert, sparsam“ – meine Damen und Herren, ich kann nur sagen, das ist ein Hohn für die Bediensteten im öffentlichen Dienst, das ist aber der noch grö­ßere Hohn für diejenigen, die sich von diesem öffentlichen Dienst jene Serviceleistung erwarten, die sie sich zu Recht erhoffen, weil sie sie ja schlussendlich bezahlen. (Bei­fall bei den Grünen.)

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


10.18.24

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Hohes Haus! Die Frau Bundesminister hat ja in den letzten Tagen erklärt, den öffentlichen Dienst strukturieren zu wollen. Die Prag­matisierung will sie hinterfragen, und bei der Polizei und den Schulen sollen mehr Per­sonen mit Migrationshintergrund beschäftigt werden.

Also ich kann dazu nur sagen: nichts als leere Worte ohne Umsetzungswillen. Armse­lig, wofür Sie sich da feiern lassen, Frau Minister, und dieser Zinnober, der hier heute im Parlament von Ihrer Fraktion aufgeführt wird. Man sieht deutlich, dass hier Theo­retiker am Werk sind, welche von der Praxis keinerlei Ahnung haben.

Frau Minister, erklären Sie mir, wie Sie mehr Migranten zur Polizei bringen wollen, wenn schon viele Menschen ohne Migrationshintergrund die Deutschprüfung nicht be­stehen! Das ist übrigens meines Wissens der Hauptgrund bei den Personen mit Mi­grationshintergrund, weshalb sie bei der Aufnahmeprüfung für die Polizei scheitern.

Wollen Sie jetzt eine Zwei-Klassen-Prüfung für Migranten einführen, welche nicht Deutsch können müssen, Frau Minister?

Erklären Sie mir, wie Sie sich ein gerechtes Beamtenpensionssystem vorstellen, wenn Eisenbahner – egal, ob Innen- oder Außendienst, egal, ob Nachtdienst oder Bürotätig­keit – aufgrund einer Klausel, wonach die geleisteten Überstunden auf das Arbeitsle­ben angerechnet werden, schon frühzeitig in Pension gehen können!

Frau Minister, genug gezahlt für Rot-Schwarz! (Beifall beim BZÖ.)

Schaffen Sie ein einheitliches Pensionssystem für Beamte und ASVG-Bedienstete, und zwar mit einem Lebensarbeitsmodell, in dem besondere Erschwernisse und geleistete Überstunden berücksichtigt werden!

Leistung muss sich lohnen – und es darf nicht vordergründig zählen, wer bei welchem staatsnahen Betrieb tätig war beziehungsweise das richtige politische Parteibuch hatte. Frau Minister, Fairness ist da gefragt!

Vergangene Woche wurde in einer Sitzung des Innenausschusses beklagt, dass sehr viele Exekutivbeamte krankheitshalber – wegen Burn-out und anderer Berufskrank­heiten – in Pension gehen müssen, da sie dem aufreibenden Dienst im Alter nicht mehr standhalten würden. Extreme Pensionsabzüge, mit denen sich diese Exekutivbeamten abfinden müssen, sind nicht tragbar.

Frau Bundesminister, finden Sie in dieser Angelegenheit eine Lösung, denn Bediens­tete sozusagen in ein anderes Ministerium zu schieben und sie dort zwischenzuparken, das ist doch keine Lösung!

Bei Ihrer rot-schwarzen Privilegienpolitik geht es doch nur darum, zu schauen, wo Rot und Schwarz drinnen ist – und da gibt es dann Privilegien. Das ist Privilegienrittertum, Frau Minister! Und das ist zu unterlassen! Sie sind aber keine Beamtenministerin,


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sondern eine „Privilegienschutz-Ministerin“, so möchte ich Sie einmal bezeichnen. Ei­nerseits predigen Sie Privilegienabbau – und im selben Augenblick beschließen Ihre Regierungsschergen (Zwischenrufe bei der SPÖ) diese Woche hier im Nationalrat eine Klausel: Bürgermeister – natürlich geht es da zu 99 Prozent um rote und schwarze –, welche ehemalige Beamte waren, können neben der Frühpension 100 Prozent des Bürgermeistergehalts beziehen, und das wollen Sie jetzt auch für ASVG-Bürgermeister durchsetzen, die wiederum Ihrer Couleur sind. Das ist Privilegienrittertum, Frau Minis­ter – und nicht Privilegienabbau! (Beifall beim BZÖ.)

„Normale“ ASVG-Frühpensionisten dürfen lediglich 374 € dazuverdienen, und da frage ich: Wo bleibt da Gerechtigkeit? – Sie schaffen damit wieder zusätzliche Privilegien für Ihre Parteibasis. Da können wir nur sagen: Schaffen Sie Privilegien tatsächlich ab, Frau Minister!

Entscheiden Sie sich für das vom BZÖ entwickelte transparente, leistungsorientierte Pensionskonto, das ist für alle gleich und gerecht! Denn: Leistung muss sich lohnen, meine Damen und Herren!

Legen Sie die 21 Sozialversicherungsanstalten zusammen, was bedeuten würde: nur mehr einen Präsidentenjob statt 21, weiters: weniger Dienstfahrzeuge für Bonzen, we­niger Verwaltung in diesem Bereich – und das bedeutet auch: weniger Steuergeld für diesen Apparat und somit niedrigere Beiträge für die Beitragszahler. Da, Frau Minister, können und sollen Sie Reformen machen!

In diesem Zusammenhang ein Zitat aus den „Salzburger Nachrichten“ vom 21. Juni 2011. Unter der Überschrift „Die Herrschaft der Ministersekretäre“ heißt es da:

„Die Parteipolitik nimmt auf die heimische Verwaltung einen immer größeren Einfluss. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Politsekretären in den Ministerkabinetten zu. Sie werden immer mehr. Und sie drücken der Verwaltung den Willen ihres Ministers und ihrer Partei auf.“

Ich zitiere weiter: „Bei den meisten Interventionen von Ministersekretären geht es da­rum, Personalentscheidungen oder die Vergabe von Geldmitteln (etwa für Inserate) im parteipolitisch gewünschten Sinn zu beeinflussen. In der Regel werden diese Interven­tionen als ,Wünsche des Ministers‘ formuliert – allerdings nur mündlich.“

Da, Frau Minister, hätten Sie Aufräumbedarf! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glo­ckenzeichen.)

Zum Schlusssatz kommend: Die österreichischen Steuerzahler haben schon genug ge­zahlt für Ihre rot-schwarze Privilegienpolitik. Daher: Machen Sie dem ein Ende! (Beifall beim BZÖ.)

10.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.23.50Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 8839/J bis 8957/J;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 51

2. Anfragebeantwortungen: 8189/AB bis 8345/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Punzierungsgesetz 2000 geändert wird (1275 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Me­dienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Me­dienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden (1276 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Mai 2011, vorgelegt von der Bundesministerin für Finanzen (Vorla­ge 69 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 101 betreffend „Petition der Marktgemeinde Altenberg bei Linz zum Thema ,Petition zum weltweiten Atomausstieg‘“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber,

Petition Nr. 102 betreffend „Petition der Marktgemeinde Strengberg betreffend ,Atommüll­endlager in Grenznähe zu Österreich‘“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber,

Petition Nr. 103 betreffend „Lebensraum der Zwergohreule“, überreicht von der Abge­ordneten Mag. Christiane Brunner,

Petition Nr. 104 betreffend „Verbot von Kastenständen in der Schweinehaltung“, über­reicht von der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner,

Petition Nr. 105 betreffend „Petition der Gemeinde Weiden an der March betreffend ,Resolution zum weltweiten Atomausstieg‘“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 106 betreffend „Petition der Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee be­treffend ,Resolution zum weltweiten Atomausstieg‘“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 107 betreffend „Petition der Stadtgemeinde Ebreichsdorf betreffend ,Reso­lution zum weltweiten Atomausstieg‘“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber,

Petition Nr. 108 betreffend „Petition der Stadtgemeinde Mödling betreffend ,Resolution zum weltweiten Atomausstieg‘“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 109 betreffend „Petition der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram zum weltwei­ten Atomausstieg“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Petition Nr. 110 betreffend „Petition der Marktgemeinde Karlstein an der Thaya zum weltweiten Atomausstieg“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirkl­huber,

Petition Nr. 111 betreffend „Petition der Marktgemeinde Gaweinstal zum weltweiten Atomausstieg“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 52

Bürgerinitiative Nr. 31 betreffend „Aufrechterhaltung und Aufwertung von Betrieb und Infrastruktur der Bahnlinie Oberwart–Friedberg als wichtige Eisenbahnverbindung des Südburgenlands nach Wien“;

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiati­ven an andere Ausschüsse:

Außenpolitischer Ausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 28 betreffend „Österreichische Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler“;

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:

Petition Nr. 70 betreffend „Vergabe der Digitalen Dividende zur besseren Versorgung des Ländlichen Raumes mit Breitband-Internet“, überreicht von den Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Hermann Gahr, Mag. Josef Lettenbichler und Franz Hörl;

Gesundheitsausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 29 betreffend „Erhaltung der Hausapotheke der Landarztstelle in der Marktgemeinde Grafenegg zur Sicherung der ärztlichen Nahversorgung“;

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Petition Nr. 54 betreffend „Bundesforste: Verkauf und Zukauf von Liegenschaften – Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Abänderung des zwischen der Republik Österreich und der Französi­schen Republik am 26. März 1993 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1331 d.B.),

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1332 d.B.),

Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kasach­stan (1333 d.B.),

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1334 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Außenpolitischer Ausschuss:

Außen- und Europapolitischer Bericht 2010 der Bundesregierung (III-250 d.B.);

Gesundheitsausschuss:

Lebensmittelsicherheitsbericht 2010 des Bundesministers für Gesundheit (III-252 d.B.);

Gleichbehandlungsausschuss:

Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2009–2010 (III-251 d.B.);


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 53

Justizausschuss:

Bericht der Bundesregierung über den Bestand an Regelungen gegen Mobbing auf­grund der Entschließung des Nationalrates vom 9. Juli 2010, E 119-NR/XXIV. GP
(III-253 d.B.);

Kulturausschuss:

Kunstbericht 2010 der Bundesregierung (III-254 d.B.),

Kulturbericht 2010 der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur (III-255 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Wanderung über die Errichtung von Büros in Wien.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass der Achte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

10.24.09Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 8096/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 8096/AB der Anfrage 8181/J der Abgeordneten Dr. Ja­rolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vergabe von Aufträgen durch das BMI un­ter Bundesminister Dr. Strasser“ durch die Frau Bundesministerin für Inneres abzu­halten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedenfalls spätestens um 15 Uhr statt.

10.24.53Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 und 5, 7 bis 9, 14 und 15, 19 bis 21 sowie 22 und 23 der Tagesord­nung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Ich sehe eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Stadler.

*****

 


10.25.25

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsiden­tin! Der Nationalrat wird am Ende dieser dreitägigen Sitzungsfolge beschließen, zwi­schen dem 11. Juli und dem 6. September eine sessionsfreie, eine arbeitsfreie Zeit für die Abgeordneten zu gewährleisten. Das bedeutet zwei Monate keinerlei parlamenta­rische Tätigkeit, zwischen den einzelnen Sitzungsterminen sind sogar 74 Tage, an de­nen keine Sitzung stattfindet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 54

Diese Regelung ist antiquiert. Sie stammt aus einer Zeit, als es noch andere Transport­möglichkeiten in die damalige Reichshaupt- und Residenzstadt Wien gab, in einem Großreich, das wesentlich größer war als das heutige kleine Österreich, wo man zwei­felsohne rascher in Wien sein kann.

Diese Regelung ist also antiquiert und erregt zu Recht Empörung bei der Bevölke­rung – zumal die Bezüge der Abgeordneten weiterbezahlt werden. Das war übrigens damals auch nicht der Fall.

Daher stelle ich den Antrag, und zwar gemäß § 46 Abs. 4 in Verbindung mit § 59 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz, zur Geschäftsbehandlung, dass alle Ausschüsse des Nationalrates, die nicht ohnehin laut Geschäftsordnungsgesetz in der tagungs­freien Zeit zusammentreten können, zu beauftragen sind, ihre Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen. Und ich beantrage nach § 59 Abs. 3 Geschäftsord­nungsgesetz eine Debatte über diesen Antrag.

Frau Präsidentin, wenn Sie wünschen, trage ich auch die Ausschüsse im Einzelnen vor.

Ferner kündige ich an, dass meine Fraktion einen Antrag zur Änderung der Geschäfts­ordnung einbringen wird, weil in dieser tagungsfreien Zeit nicht einmal parlamentari­sche Anfragen schriftlich an die Minister gestellt werden können. Das bedeutet, dass jene Abgeordneten, die arbeiten wollen, nicht einmal ihrem Interpellations- und Kon­trollrecht nachkommen können.

Frau Präsidentin, Sie wissen, dass dieser Antrag auch zu einem früheren Zeitpunkt ge­stellt werden kann als dem Freitag, wo dieser Beschluss auf der Tagesordnung sein wird, den ich schon kritisiert habe.

Der Zögernitz-Kommentar sieht in einem solchen Fall vor, dass dieser Antrag dann zu­rückzustellen ist.

Sollten Sie, Frau Präsidentin, heute diesen Antrag nicht zur Abstimmung bringen und nicht zur Debatte zulassen, werde ich ihn am Freitag noch einmal stellen. Ich berufe mich dabei – nochmals – auf den Zögernitz-Kommentar. Es gibt dazu auch einen Prä­zedenzfall.

Frau Präsidentin, ich werde akzeptieren, wenn Sie das heute nicht machen, aber ich kündige an, dass wir das dann am Freitag neuerlich beantragen werden. (Beifall beim BZÖ.)

10.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben bereits vorweg­genommen, was meine Entscheidung sein wird. Entsprechend § 46 in Verbindung mit § 59 GOG lasse ich diesen Antrag jetzt nicht zu, weil er erst zu stellen wäre im Zusam­menhang mit dem Beschluss auf Beendigung der Tagung. (Abg. Ing. Westenthaler: Da schauen Sie aber nicht gut aus dabei, dass Sie das nicht zulassen! Wollen Sie auch zwei Monate auf Urlaub gehen? – Abg. Kopf: Sie hält sich an die Geschäftsord­nung!)

Es steht Ihnen frei, diesen Antrag dann zu diesem Zeitpunkt noch einmal einzubringen.

Weiters stelle ich fest, dass der Zögernitz-Kommentar da am Thema vorbeigeht bezie­hungsweise fast ein wenig oberflächlich formuliert ist; das sage ich ganz offen. Daher meine diesbezügliche Entscheidung. (Abg. Ing. Westenthaler: Was haben Sie gegen den Herrn Zögernitz?)

Wünschen Sie noch das Wort zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Hofer? – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 55

10.28.40

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsiden­tin! Meine Damen und Herren! Inhaltlich kann man natürlich diesem Antrag nähertre­ten, weil gerade in schwierigen Zeiten die Politik ganz besonders gefordert ist, auch im parlamentarischen Prozess aktiv zu sein, aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass in der letzten Präsidialkonferenz der Klubobmann des BZÖ keinen Einwand hatte, als es dort um das Tagungsende ging. Der BZÖ-Klubobmann hat dem Tagungs­ende zugestimmt. (Oh-Rufe bei der FPÖ.)

Ich finde es unerhört, dass Herr Abgeordneter Stadler seinem Klubobmann Bucher so brutal in den Rücken fällt! (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

10.29

*****

10.29.20Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In die Tagesordnung sind wir bereits einge­gangen.

Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ ver­einbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113, Grüne 99 sowie BZÖ 95 Minuten.

Für die Zeit bis 13 Uhr wurde für den Tagesordnungspunkt 1 folgende Redeordnung vereinbart: eine Redner-/Rednerinnenrunde mit 9 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ mit 9 Minuten, eine weitere Runde mit 7 Minuten, ein Regierungsmitglied der ÖVP mit 7 Minuten, dann eine Runde mit jeweils 5 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ mit 5 Minuten und eine weitere Runde mit 4 Minuten; die Rednerreihenfolge nach Fraktionsgröße.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung aufge­rufen.

Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Rednerrunde die verblei­bende Zeit in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.31.011. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1220 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (1312 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen damit zum 1. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 56

Bevor ich dem ersten Redner das Wort erteile, darf ich auf dem Balkon den Herrn Bot­schafter der Republik Slowenien seine Exzellenz Aleksander Gerzina sehr herzlich be­grüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich begrüße sehr herzlich den Landeshauptmann von Kärnten Gerhard Dörfler. (Abg. Mag. Stadler: Wo ist denn der Scheuch? – Abg. Grosz: Und wo ist der Scheuch?)

Ich begrüße sehr herzlich Landesrat Dr. Martinz.

Ich begrüße ganz besonders herzlich, darf ich sagen, die Vertreterinnen und Vertreter der Kärntner Sloweninnen und Slowenen Sturm und Sadovnik. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) – Ich hoffe, ich habe jetzt bei der Begrüßung niemanden ver­gessen.

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. 9 Minuten Rede­zeit. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

 


10.32.17

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! (Abg. Mag. Gaßner: Es sind nur Herren!) Hohes Haus! Wenn man nach 56 Jahren eine Regelung trifft, die den Staatsvertrag betrifft, dann kann man dies, so glaube ich, durchaus als historischen Moment bezeichnen. Und ich hoffe auch, dass wir heute eine einstimmige Lösung für dieses Problem finden, weil ich glaube, dass es notwendig ist, hier eine dauerhafte und stabile Lösung zu beschließen, um auf dieser aufbauend mit den Volksgruppen auch weiterhin in einem Dialog bleiben zu können.

Was sind die Grundlagen? – Die Grundlage Nummer eins ist Artikel 7 des Staatsver­trags von 1955, in dem die Rechte der Minderheiten geregelt sind. Man hat aufbauend auf diesem Staatsvertrag versucht, 1971 eine Regelung zu treffen, die im Wesentlichen eine Regelung mit 20 Prozent umfasst hat. Man hat versucht, die Ortstafeln diesem Beschluss entsprechend aufzustellen – und wir alle kennen die sehr unangenehmen Bilder, die daraus entstanden sind, weil ein Teil der Bevölkerung damit nicht einver­standen war, was wahrscheinlich aus einem unterschiedlichen Gerichts- – pardon, Geschichtsverständnis! – entstanden ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Das hat aber trotzdem gezeigt, dass man ein derartiges Problem gegen einen Teil der Be­völkerung nur schwer lösen kann.

Es kam dann zum Volksgruppengesetz 1976, das die Basis unserer jetzigen Regelung darstellt. Dieses wurde zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt Nummer 52 aus dem Jahr 2009. In diesem Volksgruppengesetz gibt es eine Verordnungsermächtigung und eine Bestimmung, dass mit einem 25-prozentigen gemischtsprachigen Anteil die Topographieverordnung und die Amtssprache gelöst werden sollen.

Diese 25-prozentige Feststellung im Volksgruppengesetz ist eine einfachgesetzliche Bestimmung, und 1977 wurde dann die in diesem Gesetz bestimmte Verordnung erlas­sen. Diese Verordnung umfasst natürlich nur jene Gemeinden, die diese Vorausset­zung eines gemischtsprachigen Anteils der Bevölkerung von 25 Prozent erfüllen.

Im Jahr 2001 kam es dann zu einem Verfassungsgerichtshoferkenntnis, das eigentlich diese gesamte Lösung aus dem Jahre 1976 aufgehoben hat, indem der Verfassungs­gerichtshof für sich abgeleitet hat, dass er seinen Erkenntnissen eine 10-prozentige Größenordnung beim Anteil der gemischtsprachigen Bevölkerung zugrunde legen wird. Dazu ist aber festzuhalten, dass im internationalen Bereich der Anteil der gemischt­sprachigen Bevölkerung je nach Nationalität von 5 Prozent bis 25 Prozent unterschied­lich gehandelt wird. Selbst Dr. Korinek, der ehemalige Präsident des Verfassungsge­richtshofes, hält in seinem gemeinsam mit Dr. Holoubek herausgegebenen Werk „Ös­


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terreichisches Bundesverfassungsrecht“ aus dem Jahr 2005 in einer Randzeile fest, dass ein eindeutiger Prozentsatz weder aus dem Staatsvertrag von 1955 noch aus dem Völkerrecht auf erkenntnismäßigem Weg abgeleitet werden kann.

Daher wird der Verfassungsgerichtshof zwar seine Gründe gehabt haben, aber auch mit der heutigen Lösung bewegen wir uns durchaus in diesem völkerrechtlichen Rah­men, und ich glaube, dass dieser breite Konsens, der hier erzielt werden kann, es auch rechtfertigt, das Problem in dieser Form, wie wir es heute machen, zu lösen.

Es hat dann seit dem Jahr 2001 25 Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes in Ein­zelfällen der betreffenden Orte gegeben, und letztendlich wurde dann 2006 die Topo­graphieverordnung von 1977 nochmals beschlossen und letztlich um zwei Orte erwei­tert. Diese Regelung aus dem Jahr 2006 war bisher gültiger Rechtsstand.

Es hat dann 2006 unter der Regierung Schüssel einen Lösungsversuch gegeben. (Abg. Petzner: Ihr habt es verhindert! Ihr habt es verhindert!) Ich will schon auf Argu­mente, die meine Nachredner bringen werden, eingehen. Ich glaube, dass es müßig ist, sich wechselseitig vorzuwerfen, wer wann irgendetwas verhindert hätte (Abg. Petz­ner: Die SPÖ war dagegen!), welche Gruppe wann irgendwo dagegen gestimmt hat. (Abg. Bucher: Ja, aber bei der Wahrheit muss man schon bleiben!) Es hat mehrmals Versuche gegeben, das zu lösen. 2007 hat es auch einen Versuch Gusenbauer gege­ben. Wollen wir in die Zukunft blicken und sagen, dass es diesmal eine Konsenslösung gibt und von dieser Konsenslösung aus ein Neubeginn gestartet werden kann.

Warum sind wir unter Druck, dass wir diese Lösung treffen? Am 25. Feber 2011 hat es ein neuerliches Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gegeben, in dem diese Ver­ordnung aus dem Jahr 2006 aufgehoben und vom Verfassungsgerichtshof mit Frist 30. September 2011 eine Ersatzregelung gefordert wurde.

Das war jetzt eine wahrscheinlich sehr trockene Auflistung der gesetzlichen Grundla­gen dieses Beschlusses und der Gründe dafür, wieso es zu diesem Beschluss kom­men wird. Ich glaube aber, dass der Handlungsbedarf daraus sehr leicht ablesbar ist und damit natürlich auch die Schwierigkeiten, die zu bewältigen waren.

Beispielsweise hat man sehr große rechtliche und faktische Probleme bei der Dar­stellung der letzten Daten gehabt. Die letzte Volkszählung war 2001. Man hat in der letzten Volkszählung 2001 die letzten aktuellen Daten über den gemischtsprachigen Anteil! Aber auch da waren die Samples relativ klein und die Berechnungen haben sehr große Ungenauigkeit gezeigt. Durch die Registerzählung, die im Jahr 2006 einge­führt wurde, gibt es keine weitere Erhebung der Umgangssprache mehr. Daher sind diese statistischen Werte, die wir hier zugrunde legen, alle mit sehr großen Problemen behaftet. – Und man könnte schon das nächste Problem daraus ableiten: Schon der Umzug einiger weniger Personen würde bedeuten, dass die Personenzahl unter- oder überschritten wird.

Am 26. April 2011 ist es zu einem Memorandum gekommen, in dem 164 Ortschaften taxativ aufgezählt wurden, eine verfassungsrechtliche Regelung vereinbart wurde und letztendlich noch andere Maßnahmen als begleitende Maßnahmen für die Volksgrup­pen festgehalten wurden. Man hat diese 164 Ortschaften aus der bestehenden Topo­graphieverordnung abgeleitet, aus den bestehenden Entscheidungen des Verfas­sungsgerichtshofs und aus einem Anteil der gemischtsprachigen Bevölkerung von 17,5 Prozent.

Dass diese Verhandlungen nicht einfach waren, kann man sich vorstellen. Man hat mit allen Bürgermeistern, mit allen Heimatverbänden, mit allen politischen Parteien spre­chen müssen. Ich gratuliere den beiden Verhandlern, die politisch dafür verantwortlich waren, nämlich dem Staatssekretär Ostermayer und dem Landeshauptmann von Kärn­ten Dörfler recht herzlich zu dieser Leistung (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ), die da


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erbracht wurde, weil es eine historische Tatsache ist, dass sie sich um diese Lösung sehr verdient gemacht haben. Ich darf auch festhalten, dass Landeshauptmann-Stell­vertreter Dr. Peter Kaiser bei den Verhandlungen mit den Bürgermeistern eine nicht unwesentliche Rolle gespielt hat. Es waren somit alle Parteien vertreten und mit ein­gebunden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Ich halte diese Lösung für richtungsweisend. Sie muss im Verfassungsrang verankert sein, damit sie auch eine stabile und richtungsweisende Lösung für die Zukunft ist, damit man sie nicht über Verkehrsschilder aushebeln kann. Letztendlich haben auch alle Volksgruppen diesem Kompromiss zugestimmt. Leider ist eine dieser Volks­gruppen wieder abgesprungen, aber letztendlich gibt es eine sehr, sehr breite Basis für diese Lösung. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich möchte aber sagen, dass diese Lösung nicht eine Letztfassung dieses Problems darstellt, sondern dass auch an einem Volksgruppengesetz gearbeitet wird, das im Herbst mit den verschiedensten Arbeitsgruppen abgeschlossen werden und auch hier als eine neue Lösung ins Parlament kommen soll, die über die jetzige Situation hinaus­geht. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Jetzt haben wir einmal die Topographieverordnung und die Amtssprachenlösung gere­gelt, und das im Verfassungsrang, und das wird eine dauerhafte Lösung sein, die sich sehen lassen kann. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

10.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich darf nun auch Landeshauptmann-Stellver­treter Dr. Peter Kaiser herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Grosz: Und was ist mit Herrn Scheuch, Frau Präsidentin? Grüßen wir den heute auch noch?)

Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Dr. Plassnik zu Wort. – Bitte.

 


10.42.21

Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! „Wo man mit Blut die Grenze schrieb“, diese Worte aus dem Kärntner Heimatlied waren mir schon als Kärntner Schulkind unheimlich, obwohl ich sie mit derselben Inbrunst gesun­gen habe wie alle anderen auch. Sie stammen übrigens aus dem Jahr 1928, nicht wie der Großteil des Textes von Johann Nepomuk Thaurer von Gallenstein aus dem Jahr 1822. Diese Worte wurden nach einem Wettbewerb der Kärntner Landsmann­schaft 1930 zum 10-Jahres-Jubiläum der Kärntner Volksabstimmung sozusagen als vierte Strophe hinzugefügt. Sie sind also nicht wie der übrige Text des Kärntner Hei­matliedes ein Text der poetischen Lobpreisung einer wunderbaren Landschaft, son­dern sie sind eine ganz bewusste politische Botschaft.

Ich, meine Damen und Herren, bin dankbar dafür, in einem Jahrhundert leben zu dür­fen, in dem weder in meinem Land noch in einem anderen Land unseres Kontinents die Grenzen mit Blut geschrieben werden. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Abg. Grosz: Jugoslawien ist erst 20 Jahre her! Das sollten Sie als ehemalige Außen­ministerin wissen!) Für uns alle sind die Zeiten, in denen Grenzen mit Gewalt verändert werden konnten, für immer vorbei. Das ist für mich der tiefste Gehalt der europäischen Einigung.

Heute haben wir auf beiden Seiten der Karawanken dieselbe Währung, wir leben im selben Raum gemeinsamen Wirtschaftens, Arbeitens und Lebens. Europa wächst zu­sammen. Und dieses behutsam gestaltete Zusammenwachsen gibt uns die Sicherheit, dass Grenzen das scharf Trennende, das Bedrohliche, das Abgrenzende endgültig verloren haben. Niemand, meine Damen und Herren, braucht in Kärnten von heute mehr Angst um unsere Grenzen zu haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)


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Ich sehe die heute hier vom österreichischen Verfassungsgesetzgeber bekräftigte Kärntner Ortstafelregelung als Ausdruck eines neu erlangten Kärntner Selbstbewusst­seins, eines modernen, eines europäischen Selbstbewusstseins, das slowenischspra­chige und deutschsprachige Kärntner gleichermaßen umfasst. Die Familie meines Va­ters stammt aus Windisch Bleiberg, dort gibt es seit 2005 eine zweisprachige Orts­tafel – ein kleiner Zwischenschritt. Ich habe meine Großmutter mit ihren neun Ge­schwistern nie etwas anderes sprechen gehört als Windisch. Alle in meiner Familie wa­ren und sind glühende Kärntner.

Jetzt wird es 164 zweisprachige Ortstafeln geben – nicht als großzügiges Zugeständnis einer Mehrheit an eine Minderheit, sondern als Ausdruck uralter Gemeinsamkeit. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

Für mich ist Kärnten schlicht nicht denkbar ohne seine beiden Sprachen, und für mich wird heute nicht ein Schlussstrich gezogen, sondern eine neue Seite aufgeschlagen. Und es gibt berechtigten Anlass zur Hoffnung: Mehr als jeder dritte Volksschüler be­sucht heute den Slowenischunterricht, das sind vor allem Kinder aus rein deutsch­sprachigen Familien. Der Anreiz? – Kleinere Schülerklassen, bessere Lernbetreuung, Einstieg in eine weitere Sprache und Kultur, so Professor Stefan Karner, einer der un­ermüdlichen Mitgestalter der Ortstafellösung. So, meine Damen und Herren, entsteht ein Klima des Vertrauens und der Aufgeschlossenheit.

2011 ist das Jahr 56 nach dem Staatsvertrag, dessen Artikel 7 uns verpflichtet, die Rechte der slowenischsprachigen Kärntner umzusetzen; es ist aber auch das Jahr 20 nach der Erlangung der Eigenstaatlichkeit unseres südlichen Nachbarn Slowenien, 17 Jahre nach der Volksabstimmung über den österreichischen EU-Beitritt, sechs Jah­re nach dem EU-Beitritt Sloweniens. An diese Zeit haben wir alle persönliche Erin­nerungen: Es ist unsere Zeit, wir haben sie zu verantworten. Und wir sind uns auch dessen bewusst, dass wir sehr lange – ja zu lange! – gebraucht haben, um eine taug­liche Ortstafelregelung zu finden.

Meine Hoffnung ist, dass wir alle dazugelernt haben während dieser langen und oft frustrierenden Jahre, nämlich dass tragfähige Lösungen nicht durch noch so wohl­meinende Einzelpersonen angeschafft werden können, dass sie aber auch nicht durch noch so engstirnige Einzelpersonen dauerhaft verhindert werden können, dass Ver­trauen wie Selbstvertrauen wachsen müssen und dafür offenbar viel mehr Zeit erfor­derlich ist, als viele erwartet haben, dass unverzichtbare Impulse auch in Kärnten nun­mehr aus der Zivilgesellschaft kommen – Stichwort Konsensgruppe –, von Menschen, die den Mut und die Kraft hatten, überholte Meinungen abzulegen und aufeinander zuzugehen. (Beifall bei der ÖVP.) Und vielleicht ist auch das eine Lektion: dass in Kärnten mittlerweile auch diejenigen zu Wort kommen und gehört werden, deren Wun­den noch nicht verheilt sind, und dass wir unsere inneren Ohren offen halten für ihre Sicht der Dinge.

Kärnten kann mehr, meine Damen und Herren! Ich wünsche meiner Heimat, dass sie mit der heutigen Regelung aus dem negativen Imageschatten der letzten Jahre he­raustritt. Kärnten hat neben der Mehrsprachigkeit gewichtige Standortvorteile: Die Aus­gaben für Forschung und Entwicklung sind im österreichischen Spitzenfeld, Kärnten hat den höchsten Anteil erneuerbarer Energien, in Kärnten hat sich eine Reihe euro­päischer Leitbetriebe und Weltmarktführer etabliert. Eine bessere Verständigung zwi­schen den Volksgruppen wird neue Chancen für die Zukunft und Perspektiven für die Jugend schaffen. Sie wird dazu beitragen, das menschliche und wirtschaftliche Poten­zial Kärntens noch viel besser zu nützen, und sie wird auch der Abwanderung vieler gut ausgebildeter, motivierter junger Menschen entgegenwirken.

Übrigens, meine Damen und Herren: Wer hindert uns – uns oder unsere Kinder – eigentlich daran, dem Kärntner Heimatlied eine zeitgemäßere, selbstbewusstere fünfte


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Strophe hinzuzufügen, inspiriert vielleicht von Ingeborg Bachmann, einer großen Kärnt­nerin, die es so gesagt hat – ich zitiere –:

„Wir aber wollen über Grenzen sprechen

und gehn auch Grenzen noch durch jedes Wort:

wir werden sie vor Heimweh überschreiten

und dann im Einklang stehn mit jedem Ort.“ – So weit Ingeborg Bachmann.

Und wenn ich schon beim Wünschen bin: Ich verabschiede mich heute aus dem Ho­hen Haus in Dankbarkeit von den Kollegen und Kolleginnen, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und vor allem von den Menschen, die hier zu vertreten ich in den letzten Jahren die Ehre hatte. Den Volksvertretern in diesem Land wünsche ich mehr Leidenschaft für die Notwendigkeit des Denkens und Erklärens in größeren Zusam­menhängen. Wir können uns ganz einfach die Illusion eines Rückzugs in ein nationales Schneckenhaus nicht leisten.

Wir sind Teil dieses neuen, dieses faszinierenden Europas mit all seinen Schwierigkei­ten und all seinen Chancen. Widerstehen wir also der Verlockung der Selbstprovinziali­sierung, nehmen wir unsere Gestaltungsspielräume mit Zuversicht und Elan wahr! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Meine Damen und Herren, treten wir nicht nur den schrecklichen Vereinfachern, son­dern auch den schrecklichen Verunsicherern mit Nachdruck entgegen! Führen wir die Diskussion auch über die Zukunft der parlamentarischen Diskussion in diesem Haus und von diesem Haus ausgehend! Das schulden wir unserer Heimat Österreich. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von BZÖ und Grü­nen. – Die Abgeordneten der ÖVP erheben sich von ihren Plätzen und spenden der bereits auf ihren Sitzplatz zurückgekehrten Abg. Dr. Plassnik Beifall.)

10.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Plassnik! Ich darf Ihnen auch von meinem Platz aus und im Namen der Abgeordneten alles Gute für Ihre weitere berufliche Zukunft mit auf den Weg geben und Ihnen alles erdenklich Gute wünschen im Dienste der Republik Österreich, so wie Sie es auch gesagt haben. Alles Gute! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von BZÖ und Grünen.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. – Bitte. (Abg. Rädler: Ein „Verunsicherer“!)

 


10.52.01

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass heute auch der Herr Landeshauptmann von Kärnten Gerhard Dörfler hier ist, denn er ist ja auch der entscheidende Vater dieser wichtigen historischen Lö­sung. Ja, es handelt sich um einen historischen Tag. Ja, es ist richtig, Kärnten ist ein wundervolles Land mit wundervollen Menschen und Kärnten verdient es sich auch, dass man eine Liebeserklärung ausspricht an dieses wunderschöne Land, an seine tollen Menschen und an das, was dieses Bundesland in diesen Jahrzehnten geleistet hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Nach 56 Jahren kommt endlich eine gerechte, dauerhafte und tragfähige Lösung zu­stande! Da kann man sich nur freuen, dass das nach so langer Zeit gelingt, denn jahr­zehntelang sind ja maßgebliche Politiker dieses Landes, auch unterschiedlicher Par­teien, an einer tragfähigen und endgültigen Lösung im Interesse aller Beteiligten ge­scheitert. Auch deswegen erfüllt es mich mit Stolz, dass diese Lösung unter einer frei­heitlichen Kärntner Landesregierung und unter einem freiheitlichen Landeshauptmann zustande gekommen ist. Wir haben es während unserer freiheitlichen Regierungsver­


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antwortung in Kärnten nach Jahrzehnten geschafft, diese Problematik eben einer Lö­sung zuzuführen, die für alle zufriedenstellend ist und die vor allen Dingen auch von der Kärntner Bevölkerung mitgetragen wird. Das ist ein ganz wichtiges Prinzip und ein wichtiger Grundsatz. (Beifall bei der FPÖ.)

Dafür gebührt mehreren Personen Dank, unter anderem natürlich dem Landeshaupt­mann Gerhard Dörfler, aber auch den Landesräten Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Christian Ragger gebührt unser Dank, die daran mitgewirkt haben, bis hin natürlich auch zu Herrn Staatssekretär Ostermayer, der sich sehr entscheidend und positiv in die Verhandlungen eingebracht hat und letztlich auch gezeigt hat, wie vernünftig es ist, die Freiheitliche Partei nicht auszugrenzen (Beifall bei der FPÖ) und auch in Verhand­lungen zu treten und dadurch wichtige, nachhaltige Lösungen und Entscheidungen in Österreich möglich zu machen, die seit Jahrzehnten nicht gelungen sind.

Ja, das ist ein guter Ansatz, und da kann man nur froh sein, dass es einen Staatsse­kretär Ostermayer gibt, der diese Ausgrenzung, die durch seinen Parteichef ja festge­setzt wurde, da durchbrochen hat.

Bei dieser Ortstafellösung wurde zudem nicht von oben herab über die Köpfe der Be­völkerung hinweg entschieden, sondern die Bevölkerung wurde in Form einer Volks­befragung mit eingebunden. Und das war gut, richtig und wichtig. Über 140 000 Rück­meldungen sind erfolgt, über 30 Prozent der Kärntner haben sich beteiligt, und fast 70 Prozent haben hier eine deutliche Zustimmung signalisiert. Das zeigt, dass man in Kärnten nicht abgehoben handelt, dass man auch die Kärntner Bevölkerung mitgenom­men hat, aufgeklärt hat, eingebunden hat, was ein ganz wichtiger Prozess ist, denn wir wollen eine nachhaltige Lösung, wo für Radikalinsikis, auf welcher Seite auch immer, kein Platz sein soll. Und das ist hier gelungen! (Beifall bei der FPÖ.)

Was diese Volksbefragung angeht, wurde ja immer wieder von allen anderen Parteien in diesem Haus kritisiert, dass diese so etwas von unnötig war, weil sie – richtigerwei­se – rechtlich nicht verbindlich ist. Aber glauben Sie mir, Herr Klubobmann Cap, für uns Freiheitliche gibt es eine moralische Verbindlichkeit, die auch ein Gewicht hat in der Politik. Und genau das haben wir hier auch zum Ausdruck gebracht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist natürlich auch ein demokratiepolitischer Erfolg, der gelungen ist und wo man nur 200 000 € aufgewendet hat für eine direkt-demokratische Befragung (Ruf bei der SPÖ: „Nur“?!) – im Vergleich zu Wien, wo Ihr Herr Bürgermeister Häupl vor der Wiener Wahl eine No-na-Volksbefragung um 8 Millionen € an Steuergeldern inszeniert hat, wo er dann die Hundstrümmerl-Frage bemüht hat und die wirklich entscheidenden und wichtigen Fragen der Wiener Bevölkerung völlig ausgeklammert hat. Ich denke, der Vergleich macht uns auch hier sicher.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal die wesentlichen Punkte nennen. In Summe mit den bereits bestehenden wird es ja für 164 Orte in Unterkärnten zweispra­chige Ortstafeln beziehungsweise Ortsbezeichnungstafeln geben. Die 164 Orte umfas­sen alle Ortschaften aus der derzeit schon geltenden Topographieverordnung, alle in Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes vorgeschriebenen Ortschaften und alle Orte mit über 17,5 Prozent Anteil an slowenischsprachiger Bevölkerung. Somit gibt es eine sehr klare, nachvollziehbare und gerechte Lösung.

Basis für die 17,5 Prozent-Regelung sind die Zahlen der Volkszählung 2001, die ja heute auch schon erwähnt wurde. Es gibt also keine Zugeständnisse für Ortschaften, die nicht auf der Liste stehen.

Diese Lösung steht in Zukunft im Verfassungsrang, was wichtig ist, weil damit auch sichergestellt wird, dass es sich um eine endgültige Lösung auch ohne Öffnungsklau­sel handelt. Es ist wichtig, endlich ein so wichtiges, nachhaltiges Thema auch abge­


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schlossen zu haben und es nicht immer wieder durch rasende Bürger eventuell zu tor­pedieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Endgültigkeit ist immens wichtig, denn nur so ist auch ein friedliches und auf gegenseitigem Vertrauen basierendes Miteinander der Volksgruppen möglich. Die Kärntnerinnen und Kärntner wollen hier kein Provisorium, kein provisorisches Konstrukt mit Ablaufdatum. Sie wollen, dass dieser jahrzehntelange Streit endlich aufhört und beide Volksgruppen in Frieden miteinander leben, weil beide Volksgruppen auch glü­hende und bekennende Österreicher sind und zu ihrem Heimatland stehen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Prozess, den man auch einmal betonen muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf hier auch die Volksgruppenvertreter der Slowenen recht herzlich begrüßen, denn sie haben dieses Memorandum auch mitgetragen und sind zu ihrem Wort ge­standen, was ich auch als sehr positiv hier erwähnen möchte.

Man muss allen Personen, die diesen Prozess unterstützt haben, wirklich aufrichtigen Dank aussprechen, aber man muss natürlich auch jenen, die versuchen, diese Ortsta­fellösung zu torpedieren, klar machen, dass das ein fruchtloses Unterfangen ist. Und es mutet auch ausgesprochen eigenartig an, wenn in diesem Zusammenhang Herr Va­lentin Inzko, der ja dieses Memorandum sehr wohl am 26. April 2011 mit dem freiheit­lichen Landeshauptmann Gerhard Dörfler, mit Herrn Staatssekretär Ostermayer und auch den anderen Volksgruppenvertretern der Öffentlichkeit präsentiert hat, auch mit verhandelt hat, mit unterzeichnet hat mit dem Volksgruppenvertreter Marjan Sturm und mit Bernard Sadovnik und es der Öffentlichkeit vorgestellt hat, in der Folge plötzlich begonnen hat, sich hier zurückzuziehen und auch in den letzten Wochen leider Gottes Sturm gelaufen ist gegen diese von ihm mit beschlossene und unterzeichnete Lösung und sein Memorandum. Dieses Verhalten ist nicht seriös! Das muss man leider als unseriös und verantwortungslos bezeichnen. Hier wird gezündelt, und da muss man auch klar und deutlich sagen, das wollen wir nicht!

Ich hoffe aber auch, dass er letztlich zur Vernunft kommen wird, denn die große Mehr­heit der Slowenen in Kärnten trägt diese Lösung mit und lässt sich auch von verein­zelten Scharfmachern nicht beirren. Und ich kann Ihnen versprechen, umgekehrt wird das auch nicht der Fall sein. Wir wollen in dieser Frage keine Scharfmacherei, sondern eine endgültige verfassungsrechtlich einwandfreie, demokratische Lösung. (Beifall bei der FPÖ.)

Hier wurde ein sehr guter und für beide Seiten annehmbarer Kompromiss erzielt, ge­meinsam mit der Kärntner Bevölkerung eine endgültige, positive und nachhaltige Lö­sung gefunden, die heute auch umgesetzt werden kann. Und ich sage, durch diesen Erfolg werden nun natürlich auch all jene arbeitslos, die in den letzten Jahrzehnten immer wieder versucht haben, von diesem Streitthema zu leben.

Kärnten braucht eine positive Energie für die Zukunft – auch was Kooperationen mit den Nachbarländern betrifft, die ja gelebt werden durch diese Landesregierung. Aber ich ersuche sehr wohl auch unsere österreichische Bundesregierung, Verhandlungen mit der slowenischen Regierung dahin gehend aufzunehmen, dass endlich auch die deutschsprachige Minderheit in Slowenien Anerkennung erfährt, denn das ist auch et­was, was im Sinne einer guten Nachbarschaft endgültig zu einem Abschluss gebracht werden sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem heutigen Beschluss wird ein wei­terer wichtiger und nachhaltiger Beweis geliefert, dass mit uns Freiheitlichen schwieri­ge Fragen unserer Gesellschaft und Zeit in großer Verantwortung für Österreich gelöst werden können. Das zeigt auch die freiheitliche Verantwortung, die wir leben und wo wir uns einbringen – und das ist gut so für Österreich. Es ist gut für Österreich, dass in


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Zukunft keine rasenden Bürger durch Kärntner Ortschaften fahren können, um diesen wichtigen Lösungsweg, den wir sichergestellt haben, zu kompromittieren oder vielleicht gar außer Kraft zu setzen.

Ich danke daher nochmals allen Beteiligten, denn das ist eine gute Lösung für Öster­reich, für unsere Heimat. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Klubobfrau Dr. Glawisch­nig-Piesczek zu Wort. – Bitte.

 


11.01.38

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ge­schätzte Gäste! Herr Kollege Strache, als gebürtige Kärntnerin darf ich mein Demokra­tieverständnis an den Anfang meiner Ausführungen stellen. Ich sehe in der Demokratie zwei Eckpfeiler, die man niemals getrennt voneinander betrachten darf: Das Recht geht vom Volk aus, im Sinne der Mitwirkung des Volkes über ein gewähltes Parlament, und hier gilt das Mehrheitsprinzip. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Die zweite Säule, die in diesem Zusammenhang aber auch sehr wichtig ist, ist die Ga­rantie der Freiheits-, der Grundrechte und der Minderheitenrechte. Sie sichern jedem Einzelnen/jeder Einzelnen seine/ihre Freiheit. Und es ist eine der wichtigsten Aufgaben für Demokratinnen und Demokraten, diese Grund- und Minderheitenrechte zu vertei­digen. (Beifall bei den Grünen.)

Minderheitenschutz, der von einem Mehrheitswillen abhängig gemacht wird, führt sich doch ad absurdum. Mehrheitsentscheidungen über Grundrechte, über Minderheiten­rechte sind der erste Schritt zu einem autoritären Staatsverständnis, und deswegen ist diese Volksbefragung, so wie Sie es formuliert haben, schädlich gewesen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Freuen Sie sich doch, dass die Mehrheit der Kärntner Bevölkerung das mitträgt!)

Die Qualität einer Demokratie liegt im Umgang mit ihren Minderheiten. (Abg. Kickl: Und wie ist es auf europäischer Ebene mit den Minderheiten? Wie ist es dort?) 56 Jah­re nach dem Staatsvertrag, nach zehn Jahre langen Aufforderungen durch den Verfas­sungsgerichtshof gibt es nun endlich eine Lösung. Es ist eine späte Lösung für ein sehr, sehr langes Versäumnis. Und ich meine daher, Jubelstimmung ist da überhaupt nicht angebracht. Im Gegenteil! Und auch von einer „Sternstunde“ kann man da meiner Auffassung nach nicht sprechen.

Und namens der Grünen sage ich in aller Offenheit: Wir hätten uns da vom Bundes­präsidenten einen nüchternen Blick auf die Situation gewünscht, auf diese Wunde, in die jahrelang politisches Salz gestreut wurde und wo jetzt sozusagen ein Verband aufgelegt wird. Selbst wenn diese Wunde heilt: Es wird eine Narbe zurückbleiben, denn schließlich war die Ortstafelfrage jahrelang ein Spielfeld, wo auch politisches Kleingeld gewechselt wurde. Gerade in der Zeit, in der die Republik Slowenien der Europäischen Union beigetreten ist, ist die Situation immer wieder durch Provokationen aufgeschaukelt worden. Und vor dieser Kulisse von Provokation und Aufschaukelung der Bevölkerung wurde im Land Kärnten keine gute Politik gemacht, und zwar sowohl was die wirtschaftliche Situation als auch was die Finanzsituation anlangt. Politische Korruption hat in dieser Zeit überhandgenommen. Und da darf man auch nicht aus­blenden, wie diese Frage auf dem Rücken der Volksgruppe missbraucht wurde. (Beifall bei den Grünen.)

Dazu gibt es großes Unverständnis, und zwar auch in anderen Teilen Österreichs, wa­rum die Frage topographischer Bezeichnungen, wie sie in der gesamten zivilisierten


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Welt eigentlich üblich ist, zu einem jahrelangen, ja jahrzehntelangen Konflikt geführt hat.

Ich kann nur für die Grünen sagen, dass wir uns in all diesen Jahren immer wieder da­rum bemüht haben – ich nenne in diesem Zusammenhang Terezija Stoisits oder auch Wolfgang Zinggl –, auf diese Versäumnisse im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag hinzuweisen, und dass wir immer wieder versucht haben, Druck zu machen, damit es da möglichst bald zu einer Lösung kommt.

Wir haben nun einen politischen Kompromiss vor uns liegen, der in Verfassungsrecht gegossen werden soll. Das ist sicher nicht die sauberste rechtsstaatliche Form, aber es ist die Lösung für eine Frage, die ohne einen solchen politischen Kompromiss wahr­scheinlich nicht einmal bis zum hundertjährigen Jubiläum der Kärntner Volksabstim­mung, also im Jahre 2020, zu beenden gewesen wäre.

Ich bekenne, dass wir Respekt haben vor dieser Lösung und dass wir dieser mehrheit­lich zustimmen werden. Allerdings ist das eine längst überfällige Lösung, eine Lösung, die nicht mit Großmut und nicht mit Selbstverständnis getroffen wurde, sondern aus ei­nem Charakter der Kleingeistigkeit heraus. Und als Protest gegen diese Kleingeis­tigkeit wird es von den Grünen auch drei Gegenstimmen geben, um auf das noch ein­mal hinzuweisen. (Abg. Kickl: Das ist kleingeistig!) Kleingeistigkeit und Feilscherei können niemals die Basis für den Umgang mit unseren Minderheiten in Österreich sein.

Betonen möchte ich auch, dass dieser Diskurs – selbst bis zum letzten Tag – von Ge­hässigkeiten geprägt war. Ich weiß nicht, ob es wirklich notwendig ist, den Namen eines Slowenenvertreters zum „Unwort des Jahres“ zu machen. Ich finde das in dieser Situation nicht angebracht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Das hat er sich sel­ber zuzuschreiben!)

Gehässigkeit, die diesen Diskurs viele Jahre lang geprägt hat, war nicht nur Symptom dieses Konfliktes, sondern vor allem auch dessen Ursache. Wir erwarten uns da einen sehr viel respektvolleren Umgang miteinander, und wir haben auch eine gewisse Hoff­nung, dass dieser politische Kompromiss vielleicht der Wendepunkt sein wird in Rich­tung eines neuen, eines respektvolleren Umgangs mit dieser Volksgruppe in Kärnten.

Dieser Kompromiss beinhaltet allerdings auch einige Kritikpunkte; das möchte ich nicht verhehlen. Kritikpunkte gibt es viele, und manchmal müsste man sich die Frage stellen, warum es die eigentlich gibt. Warum ist es so, dass da willkürlich Ortschaften heraus­genommen werden? Ich verweise auf eine Ortschaft, wo die ganze Gemeinde mit zweisprachigen Ortstafeln versehen wird, aber nur ein Ortsteil eben nicht, weil sich das ein FPK-Bürgermeister gerade wünscht. Ich kann das nicht nachvollziehen, und ich fin­de, solch willkürliche Schlaglöcher im Verfassungsrecht sind bei einer solchen Lösung nicht angebracht. (Beifall bei den Grünen.)

Unverständlich ist auch, warum unsere anderen Minderheiten, die kroatische und un­garische Minderheit im Burgenland oder die slowenische Minderheit in der Steiermark, da nicht auch mit einbezogen werden. Das ist direktes Verfassungsrecht, das sie in ih­rer Situation direkt trifft. Und das geht ohne Begutachtung?! Da stellt sich schon die Frage: Warum ist das der Fall?

Saubere Rechtsstaatlichkeit – da kann man lange diskutieren, und da haben manche völlig recht – sieht anders aus, wenn nämlich der Verfassungsgerichtshof über Jahre hinweg Judikate ausspricht, und dann wird trotzdem gefeilscht und trotzdem eine Pro­zentklausel jenseits dieser Erkenntnisse festgelegt. (Abg. Strache: Der Verfassungs­gerichtshof ist kein Gesetzgeber, das ist das Hohe Haus! Der Verfassungsgerichtshof ist kein Gesetzgeber!) – Hören Sie mir vielleicht noch ganz kurz zu, Herr Kollege Stra­che!


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Modernes Pluralitätsverständnis sieht auch anders aus. Vielfalt ist die Stärke einer mo­dernen Gesellschaft und keine Bedrohung. Vielfalt ist auch die Stärke der Kärntner Ge­sellschaft. (Beifall bei den Grünen.)

Der Respekt vor Vielfalt beginnt vor allem einmal bei der Wertschätzung der Mutter­sprache. Die Muttersprache ist etwas ganz Besonderes. Das sind die ersten Worte, die wir als Kind hören, die ersten Worte, die wir sprechen, die Sprache, in der wir getröstet werden, als Kind aufgefangen werden, die Sprache, in der wir denken, die Sprache, in der wir träumen, die Sprache, in die wir zurückfallen, wenn wir fluchen, wenn wir schimpfen, wenn man sehr emotional wird. Und das ist wahrscheinlich die Sprache, die aufkommt, bevor man stirbt.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf zwei wunderbare Kommentare von Sibylle Hamann und Doris Knecht verweisen, die diese Wertschätzung der Mutterspra­che, die in Österreich in vielen Fragen fehlt – nicht nur in der Kärntner Diskussion –, in den Mittelpunkt gerückt haben.

Zitieren möchte ich jetzt aus einem Buch von einem Kollegen aus Seeboden; ich bin eine Seebodnerin; dort gibt es nur ganz wenige Kärntner Sloweninnen und Slowenen. Dieses Buch ist von Mirko Bogataj; er ist der Vater eines Schulkollegen von mir. Her­bert Kickl wird sich vielleicht noch daran erinnern. Da geht es um den Brief seiner Tochter an ihn, an den Vater. Die Tochter von Mirko Bogataj war von der Universität Rennes eingeladen, einen Vortrag über die Kärntner Slowenen zu halten. Sie hat das getan, hatte viele Zuhörerinnen und Zuhörer. Anschließend wurde noch viel diskutiert, und da kam die Frage:

„Du sprichst also Slowenisch mit Deinen Eltern?“ Und die Tochter von Mirko Bogataj musste zugeben:

„Nein, meine Mutter kann nicht Slowenisch – und mein Vater hat es mir nicht beige­bracht. In der Gegend Kärntens, wo wir wohnen, gibt es keine Slowenen und auch kei­ne Schulen, wo man die Sprache erlernen hätte können. Ich weiß nicht, ob sich mein Vater jemals für seine Sprache schämte.“

Und sie schließt ab mit: „Wie reich könnten wir sein?!“

Und damit möchte ich auch abschließen: Wie reich hätten wir sein können? Und: Wie reich könnten wir sein?! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.10.01

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man über den Ortstafelstreit in Kärnten privat oder öffentlich gesprochen oder diskutiert hat, dann hat man oft Unverständnis und Kopfschütteln geerntet, und man hat das oft mit Nationalismus gleichgesetzt. Ich sage dazu, dass sehr oft außerhalb des Landes Kärnten aus Unkenntnis Vorverurteilungen und vorgefasste Meinungen zustande ge­kommen sind, ohne sich mit der Geschichte des Landes eingehender auseinanderzu­setzen. (Beifall beim BZÖ.)

Eines, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist auch völlig klar: Kaum ein anderes Bundesland Österreichs hatte eine solch leidvolle Geschichte zu ertragen wie unser Land Kärnten. Und kaum ein anderes Land hat so viel Patriotismus, so viel Treue und so viel Glauben an Österreich bewiesen wie das Land Kärnten! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Die Geschichte unseres Landes Kärnten ist daher eine ganz besondere: Sie ist geprägt von den Vorkommnissen der letzten Jahrzehnte. Sie ist geprägt von den Menschen,


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von den Kulturen, auch von den Unterschiedlichkeiten der Kulturen und der Traditio­nen. Sie ist aber vor allem geprägt von Heimatliebe und Heimatstolz, von Stolz darauf, was die Menschen in diesem Land geleistet haben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Diese Attribute, Heimatstolz und Heimatliebe, dürfen und können nichts Schlechtes sein. Sie finden sich im Mosaik jedes einzelnen Menschen, in jeder einzelnen Alltags­geschichte und jedem einzelnen Alltagsprozess unseres Landes. Daher möchte ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, alles von uns weisen, was uns in das Eck des Nationalismus stellen könnte, nur weil wir in Kärnten eine besondere Heimatliebe und einen besonders stark ausgeprägten Heimatstolz haben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Diese Treue zu einem besonders schönen Bundesland wurde oft falsch verstanden, falsch interpretiert (Zwischenruf des Abg. Rädler), wurde oft auch missbraucht für par­teipolitischen Diskurs und Auseinandersetzungen – und das, meine sehr geehrten Da­men und Herren, auf dem Rücken der tüchtigen und fleißigen Kärntnerinnen und Kärnt­ner, die sich das wirklich nicht verdient haben. (Beifall beim BZÖ.)

Außerhalb Kärntens wird oft versucht, den Eindruck zu erwecken, als gäbe es bei uns wilde Auseinandersetzungen im Rahmen des Ortstafelstreits. Und jeder, der sich ein­mal die Mühe gemacht hat, nach Kärnten zu fahren, dieses wunderschöne Land zu be­reisen, was Gott sei Dank sehr viele im Urlaub auch machen, wird festgestellt haben, dass der Ortstafelstreit bei uns im Alltagsleben nicht vorkommt, sondern dass wir uns sehr bemühen, dieses tolle Land Kärnten, dieses Urlaubsland, den Wirtschaftsraum Kärnten weiterzuentwickeln, und dass auch in den Medien und in den veröffentlichten Meinungen oft ein völlig falsches Bild von Kärnten dargestellt wird. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist auch die Aufgabe der Politik, dieses falsche Bild zurechtzurücken und dafür zu sorgen, dass Einverständnis und Klarheit darüber herrschen, dass in Kärnten die zwei unterschiedlich sprechenden Bevölkerungsgruppen längst miteinander und nicht ne­beneinander leben, dass sie längst zusammengefunden haben und der Ortstafelstreit nur ein Stellvertreterstreit über viele Jahre war für einige wenige, die sich auf dem Rü­cken vieler in Kärnten profilieren wollten. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Feststellung mündet darin, dass mü­hevolle, lange und wichtige Gespräche seit dem Jahr 2002 dafür gesorgt haben, dass man einander mit Respekt und auch Vertrauen begegnet hat und begegnet, was dazu geführt hat, dass Heimatverbände, Politik und die slowenischen Volksgruppen in einem mühevollen Prozess zueinander gefunden haben, aufeinander zugegangen sind – so wie im Jahr 2006 auch schon einmal.

Und um die Geschichte zurechtzurücken: Im Jahr 2006 war man einer Lösung schon sehr nahe, aber aus parteipolitischen Überlegungen hat die SPÖ damals nicht den Mut gehabt, der Lösung, die damals gefunden wurde, die Zustimmung zu geben, sonst hätten wir schon seit vier Jahren eine Ortstafellösung und müssten nicht heute darüber befinden, hätten wir damals in der gemeinsamen Lösung Ruhe gefunden. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Was lange währt, wird endlich gut. – Kärnten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist schon längst im 21. Jahrhundert angekommen. Kärnten ist heute ein modernes, ein vielfältiges Land, auf das man stolz sein kann; auch ein Land, in dem Tradition gepflegt wird. Jawohl, Tradition und Brauchtum sind wichtige Bestandteile in diesem Bundes­land, auf das man stolz sein kann.

Was soll daran schlecht sein, wenn Menschen das Land lieben und die Tradition und das Brauchtum pflegen, meine sehr geehrten Damen und Herren? Das darf nicht in den Bereich der Kleingeistigkeit gerückt werden, Frau Kollegin. Das ist kein Kleingeist,


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sondern das sind Heimatstolz und Heimatliebe, auf die wir in unserem Land sehr stolz sind. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Kärnten zeichnet sich heute durch eine zukunftsweisende Wirtschaft aus (Ruf bei der ÖVP: Hypo!), durch Zukunftstechnologie, die in diesem Land stattfindet, ist ein tolles Urlaubsland, das sich den Menschen präsentiert – und das dank der tüchtigen Unter­nehmerinnen und Unternehmer, dank der fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer in unserem Land.

Daher ist es auch in unserem Interesse, im Interesse des BZÖ, das Bild Kärntens zu­rechtzurücken – im Interesse des Landes und im Interesse der Kärntnerinnen und Kärntner. Daher sind wir auch für diese Lösung, für diesen Kompromiss, der da aus­verhandelt wurde. Aus staatspolitischer Verantwortung sind wir dafür.

Wir wollen kein parteipolitisches Kleingeld daraus schlagen und jetzt irgendwelche Ab­weichungen davon haben. (Beifall beim BZÖ.)

Die Menschen in unserem Land haben sich Ruhe verdient, sie haben sich auch mehr Zuwendung zu den wirklichen Herausforderungen des Landes verdient, denn es gibt in Kärnten eine Reihe von Fehlentwicklungen, viele Problemfelder, die es zu lösen gilt. Es gibt viele Herausforderungen, denen sich die Kärntner Politik zu widmen hat, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Lassen Sie mich abschließend noch Herrn Staatssekretär Ostermayer danken. Wir ha­ben auch unsere Vorschläge bei ihm deponiert, wir haben auch unsere Überlegungen gesagt. Er hat das dankbar aufgenommen und auch in diesen Kompromiss mit ein­fließen lassen. Herr Staatssekretär Ostermayer verdient auch unsere Anerkennung für seine Tätigkeit und für das Zustandekommen dieses Kompromisses. (Beifall bei BZÖ, SPÖ und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines darf ich auch anmerken, weil es zum Unverständnis vieler in der österreichischen Bevölkerung, aber vor allem in Kärnten geführt hat: das unwürdige Verhalten des Herrn Inzko!

Das ist kein würdevolles Verhalten, insbesondere nicht im Zusammenhang mit seinem Berufsstand als Diplomat. Denn von einem Diplomaten, der sich im Staatsdienst befindet, erwarte ich mir vor allem Verantwortung (Zwischenrufe der Abgeordneten Grosz und Strache), aber auch Treue zu dem, was er ausverhandelt hat, ich erwarte mir, dass er zu dem, was er paktiert hat, steht!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gilt, sich in Zukunft auf das Wesentliche zu konzentrieren, auf die Weiterentwicklung unseres südlichsten Bundeslandes, was das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und vor allem den Wohlstand der Men­schen betrifft. – Danke schön. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

11.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort. – Bitte.

 


11.18.27

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Vizekanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr verehrte Abgeordnete! Verehrte Vertreter aus Kärnten, der Slowenenverbände! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Geschichte Kärntens spiegelt eine wichtige Entwicklung in Europa wider. Die Karawanken waren in zwei Weltkriegen umkämpfte Grenze Kärntens und Österreichs, später eine Grenze zwischen kommunistischen Diktaturen und westlichen Demo­kratien, dann eine Schengen-Außengrenze und sind nunmehr die Grenze zwischen zwei Mitgliedsländern der Europäischen Union. Das zeigt die Entwicklung zu einem Friedensprojekt, das zeigt die Entwicklung zu einem friedlichen Miteinander in Europa,


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das zeigt aber auch eine richtige Entwicklung, für die wir heute einzustehen haben, die aber auch der Grundstein für die Zukunft dieses Friedensprojekts sein soll, das uns un­terscheidet von Entwicklungen, durch die wir in der Geschichte Kärntens, in der Ge­schichte Österreichs und in der Geschichte Europas allzu oft geteilt wurden, in gegen­seitigen Hass, ja in Gewaltauseinandersetzungen verwickelt wurden.

Kärnten ist aber auch eine Region, wo der germanische, slawische und romanische Sprachkreis zusammentreffen. Es wird von vielen Kärntnerinnen und Kärntnern als Chance begriffen und gesehen, auch in eine Chance verwandelt, dieses wunderschö­ne Bundesland mit seinen hervorragenden Menschen noch mehr zu dem zu machen, was es für die Österreicherinnen und Österreicher ohnehin schon ist: ein besonders schönes Bundesland. Es ist ein Bundesland, das diese Chancen ergreift, indem es auf das Miteinander und nicht auf die Gegensätzlichkeit setzt.

Das ist umso erfreulicher, als es der erkennbare Wunsch eines Großteils der Bevöl­kerung ist, diese unendliche Geschichte der Ortstafeln und der Ortstafelbezeichnungen zu beenden. Nicht nur der Wunsch der politischen Vertreter, denen ebenfalls beson­ders zu danken ist, sondern auch eines Großteils der Bevölkerung, diesbezüglich zu einem Ergebnis zu kommen, war und ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Lösung in Kärnten.

Ich bin überzeugt davon, dass die Voraussetzungen für die Verhandlungen richtig ge­wählt waren. Ich habe auch von Beginn an klargestellt: Es kann kein Diktat aus Wien gegen Kärnten geben! Es war von vornherein klar, dass wir uns nicht mit gegenseitigen Fristsetzungen einer konstruktiven Lösung selbst im Wege stehen. Ich bin sehr stolz darauf, dass der, der die Verhandlungen für uns im Bundeskanzleramt geführt hat, un­ser Staatssekretär Josef Ostermayer, diese Verhandlungen mit so viel Respekt, so viel Geduld und so viel Weitblick geführt hat.

Ich bin auch dankbar dafür, dass er Partner hatte, mit denen das möglich war – Ver­treter Kärntens, den Landeshauptmann von Kärnten, die Parteiobleute aus Kärnten, die Stellvertreter, die Vertreter der Slowenen-Organisationen. Erst dadurch, dass die Vertreter der Slowenen und die Vertreter der Heimatverbände, die Vertreter jener, die auch die Interessengemeinschaft in diesen Verhandlungen darstellen, zu unzähligen Gesprächen mit Dr. Ostermayer und den Vertretern des Landes zusammengekommen sind, war ein Verhandlungsergebnis in Aussicht und erst möglich.

Das Paket, das zweisprachige Tafeln für 164 Kärntner Ortschaften vorsieht, sieht in der Folge auch die Amtssprache sowie die Förderung von zweisprachigen Privat- und Ge­meindekindergärten, Musikschulen und Kulturprojekten vor. Es geht also um die För­derung und um die Chancen der Vielfalt und des Zusammenlebens.

Als dauerhafte Lösung war nur eine verfassungsrechtliche Lösung möglich. Nur eine verfassungsrechtliche Lösung bietet die Möglichkeit einer dauerhaften Lösung.

Es ist dies ein guter Kompromiss, ein gemeinsamer Weg, an dem viele Menschen mit­gewirkt haben. Diese Thematik hat uns viele Jahre, ja Jahrzehnte beschäftigt und kann heute, wenn Sie dafür stimmen – ich hoffe, auf möglichst breiter Basis, indem alle Par­teien zustimmen –, zu einem Ergebnis gebracht werden.

Am 7. Juni 2011 hat die Regierung das Paket beschlossen – mit 164 Ortschaften in Kärnten, die zweisprachige Ortstafeln erhalten sollen. Ich bedanke mich als österrei­chischer Bundeskanzler, der sehr stolz darauf ist, dass einmal mehr das Gemeinsame vor das Trennende gestellt wurde, dass durch den gemeinsamen Weg des Mitein­anders Kleinkariertheit, gegenseitiger Hass und auch gegenseitige Feindschaft nicht aufkommen konnten, denn die Gesinnung derer, die verhandelt haben, war stärker, diese wollten zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen, im Gegensatz zu jenen, die keine Freude an gemeinsamen Lösungen haben.


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Die Gemeinsamkeit hat sich ja auch in der Art und Weise der Verhandlungen gezeigt. Das Gemeinsame hat in Österreich gewonnen. Die Überzeugung, dass auch in Kärn­ten Gemeinsamkeit und Vielfalt gleichzeitig existieren können, kommt in der zweiten Strophe der Landeshymne zum Ausdruck, wo es heißt: „mein freundlich Heimatland“. – Es ist dies daher ein wichtiger Tag für Kärnten, ein wichtiger Tag für Österreich! (Beifall bei SPÖ und ÖVP, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

11.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


11.25.03

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Herren auf der Regierungsbank! Werte Mitglieder der Kärntner Landesregie­rung! Sehr verehrte Gäste auf der Galerie! Mich als Kärntnerin begleitet diese unge­löste Frage rund um die Ortstafeln, solange ich mich erinnern kann. Sie war immer prä­sent, sei es in Diskussionen mit Freunden, in der Diskussion mit Schülern, auf politi­scher Ebene oder einfach, wenn man durch das Land gefahren ist. Der Streit, ob zwei­sprachige Ortstafeln oder nicht, war so emotionalisiert, dass ein Herangehen an dieses Thema mit einem kühlen Kopf kaum mehr machbar erschien.

Und doch hat sich in den letzten Jahren in Kärnten einiges verändert. So wurden Platt­formen gegründet, die sich mit dem Miteinander beschäftigt haben; zum Beispiel die Plattform „Pro Kärnten/Za Koroško“ mit dem Slogan: „Weil wir die Zukunft in der Zu­kunft suchen“ oder die sogenannte Konsensgruppe – Vertreter sind hier anwesend –, bestehend aus ehemaligen Kontrahenten. Diese Gruppe hat zur Verblüffung vieler be­gonnen, die Vergangenheit mit all den Wunden auf beiden Seiten aufzuarbeiten. Sie hat für ihre gute Arbeit große Anerkennung bekommen, nicht nur von der Bevölkerung, sondern auch auf lokaler und internationaler Ebene. So hat sie den Kulturpreis der Stadt Villach erhalten und auch den vom Europaparlament vergebenen Europäischen Bürgerpreis.

Immer mehr Kinder werden für den zweisprachigen Volksschulunterricht angemeldet, da der Wert einer zweiten Landessprache mittlerweile erkannt wird. Die Vorzüge von Zweisprachigkeit liegen ja auf der Hand, man kann sich in einer anderen Kultur frei be­wegen, hat also einen größeren Wirkungskreis, und letztendlich kann Mehrsprachigkeit sowohl beruflich als auch wirtschaftlich Vorteile mit sich bringen.

Zum Erlernen einer Sprache gehört aber auch die Auseinandersetzung mit dem an­deren, dem scheinbar Fremden.

Meine Damen und Herren! In Wirklichkeit findet in Kärnten diese Auseinandersetzung ja schon längst statt, und dabei spielen Kunst und Kultur eine große Rolle. Das geht von gemeinsamen Festen wie dem Rosentaler Pohaca Fest – das ist eine köstliche Süßspeise – über das slowenische Kärntnerlied bis hin zu großartigen Schriftstellern und Schriftstellerinnen, Malern und Malerinnen, TheatermacherInnen, MusikerInnen, GaleristInnen der slowenischen Volksgruppe, die mit ihrem künstlerischen Beitrag Wesentliches für das Verständnis und das Sichtbarmachen der Volksgruppe geleistet haben, sehr oft im Dialog mit deutschsprachigen Künstlerinnen und Künstlern, aber im­mer vor zweisprachigem Publikum.

Durch sie haben wir auch gelernt, dass die Präsenz einer zweiten Volksgruppe eigent­lich der Ausdruck eines Privilegs ist, denn die kulturelle Vielfalt ist dadurch einfach grö­ßer und bunter.

Still und leise und mit Selbstverständlichkeit hat die interkulturelle Kompetenz der Be­völkerung die der Politik langsam überholt. – Und dann, meine Damen und Herren, die­


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ser quälende Ortstafelstreit, immer wieder politisch missbraucht, immer wieder von po­litischer Seite neu entfacht. Politisch missbraucht, Herr Bucher, übrigens auch 2006, damals hätte es übrigens weniger zweisprachige Ortstafeln gegeben als heute. (Abg. Strache: Mehr sogar! – Abg. Bucher: Es gab eine Einigung, das ist das Entschei­dende!) Dabei hat eine Studie im Rahmen einer Diplomarbeit mit dem Titel „Konflikt, Dialogbereitschaft, Stagnation“ von Martin Mittersteiner ergeben, dass die Bevölkerung als zu minderheitenfeindlich eingeschätzt wird, obwohl der größte Teil der Bevölke­rung – und das ergibt sich aus dieser Studie, es sind 71 Prozent – eine neutrale bis po­sitive Einstellung zu zweisprachigen Ortstafeln hat.

Aus meiner Sicht wenig überraschend ist die durchwegs positive bis neutrale Haltung der jüngeren Menschen. Sie sehen keinen Sinn darin, den Streit weiterzutragen, der schon 56 Jahre dauert. Sie leben in einer EU ohne Grenzen. Sie wollen den Alpen-Ad­ria-Raum stärken und an der höchst notwendigen Weiterentwicklung und der Zukunft Kärntens arbeiten.

Die jungen Menschen wissen auch um das ausbaufähige und große Potenzial, das in diesem Land liegt. Sie schätzen die landschaftliche Schönheit, seine kulturelle Vielfalt, sichtbar gemacht auch durch die Ortstafeln.

Meine Damen und Herren! Natürlich hätte es eine großzügigere Lösung geben können mit einer höheren Anzahl von zweisprachigen Ortstafeln, und ein Teil der Bevölkerung hätte das auch befürwortet. Aber an einem Kompromiss sind eben alle beteiligt, und alle müssen Abstriche machen.

Um so einen Kompromiss auszuverhandeln, braucht es Zähigkeit und die feste Über­zeugung, dass eine Lösung möglich ist. Das geht nicht in großen Sprüngen, sondern in vielen kleinen Schritten, und das ist manchmal mühsam, manchmal leicht, und manch­mal muss man eine Extraschleife drehen. Für diese tiefe innere Begeisterung und Be­harrlichkeit für die Sache möchte ich vor allem Staatssekretär Ostermayer und auch der Bundesregierung danken. Staatssekretär Ostermayer hat es geschafft, gegensätz­liche Haltungen zusammenzubringen, um so den notwendigen Gesetzestext formulie­ren zu können.

Die wichtigen Partner in Kärnten waren neben den betroffenen Bürgermeistern Lan­deshauptmann Dörfler und Landeshauptmann-Stellvertreter Peter Kaiser. Auch ihr Ver­handlungsgeschick ist ein großer Teil des Erfolges. Ich möchte ihnen dafür danken.

Sehr geehrte Damen und Herren! So kann heute aus dem Ortstafelstreit endlich eine Ortstafellösung werden, und ich hoffe auf große Zustimmung hier im Plenum. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.31


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Schüssel. – Bitte.

 


11.31.36

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Manchmal fragt man sich ja und hat Schwierigkeiten, den eigentlichen Sinn, den tieferen Sinn der europäischen Einigung zu erklären – aber das ist ein absolut po­sitives Beispiel, das wir heute hier darstellen können. Gerade das Zusammenleben von Österreich und Slowenien, diese Nachbarschaft, die sich erst entwickeln konnte, als Slowenien Teil dieser größeren Europäischen Union geworden ist, ist ein signifikantes Beispiel dafür, was diese europäische Einigungsidee alles bewirken kann.

Das Gleiche gilt übrigens für Österreich und Italien. Das sind ja blutige Konflikte gewe­sen vor 50 Jahren, die Bombennächte entlang der österreichisch-italienischen Grenze.


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Oder die kriegerischen und kämpferischen Auseinandersetzungen rund um Kärnten. Da ging es ja wirklich um Krieg und Frieden und um vitale Dinge. Im Ersten Weltkrieg etwa: Das Ringen um Kärnten nach dem Ersten Weltkrieg hat 400 Tote, 270 davon auf Kärntner Seite, gefordert, und 800 Verwundete. Dann die Selbstbestimmung, wo es hin und her gegangen ist und unter Druck der Amerikaner dann zu der Volksabstimmung geführt hat, die mit fast 60 Prozent das Ja zu Kärnten und das Ja zu Österreich er­geben hat – übrigens mit wesentlicher Beteiligung der Kärntner Slowenen; dafür muss man heute noch dankbar sein und sollte es nicht vergessen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Strache.)

Dann, im Zweiten Weltkrieg – man sollte auch diese Urängste nicht vergessen –, 1941, die Pläne, Zehntausende Kärntner Slowenen einfach umzusiedeln. Der Plan ist Gott sei Dank großteils nicht umgesetzt worden, aber über 1 000 Kärntner Slowenen sind umgesiedelt worden und sind dann durch andere Vertriebene aus dem Kanaltal oder aus Südtirol ersetzt worden. Da sind unglaubliche Dinge geschehen in dieser Zeit. 2 500 Kärntner sind Opfer der Naziverfolgung geworden, und der Widerstand gegen das Hitler-Regime hat gerade in diesem Teil eine große Ausprägung erfahren.

Und dann 1945 der Gegenschlag: Terror, Vertreibung, Ermordung. Heute noch werden auf slowenischer Seite Massengräber entdeckt, die Gott sei Dank heute, in dieser Zeit aufgearbeitet werden können – und aufgearbeitet werden müssen, denn nur wer sich der Geschichte stellt und sie zu verstehen beginnt, ist in der Lage, auch Gegenwart und Zukunft zu meistern. Und dafür sollten wir gemeinsam dankbar sein.

Ich freue mich sehr, dass diese Lösung heute möglich wird. Ich habe selber auch jahrelang daran mitgearbeitet, dass wir eine solche Lösung haben. Der Staatsver-
trag 1955 – Wittmann hat ja darauf hingewiesen – ist ja nur eine sehr allgemeine For­mulierung, da wird ja nur von gemischtsprachiger Bevölkerung geredet. Und erst als der Verfassungsgerichtshof mit einer neuen Judikatur im Jahr 2001 – das war eine völ­lig neue Judikatur! – ermöglicht hat, neue, zusätzliche Ortstafeln aufzustellen, war gro­ßer Handlungsbedarf gegeben.

Und wir haben uns dem gestellt: Wir haben sofort die Konsensgruppe eingerichtet. Und ich bin heute noch sehr, sehr dankbar, dass wir da eine lebendige Zivil- und Bürgerge­sellschaft erlebt haben. Ich möchte auch den Menschen danken, die hier – zum Teil unbedankt von mancher Seite – immer wieder gekämpft haben. Das waren Professor Stefan Karner, der leider heute krankheitsbedingt nicht anwesend sein kann – ich wün­sche ihm wirklich baldige Genesung; er wäre sonst sicherlich hier –, Marjan Sturm, Bernard Sadovnik – sie sind im Saal anwesend –, Professor Hofrat Josef Feldner sei erwähnt, und viele andere, die hier mitgewirkt haben. (Beifall bei der ÖVP, bei Abge­ordneten der SPÖ sowie des Abg. Strache.)

Und natürlich auch die Kärntner Politiker. Entgegen dem, was behauptet wird, waren ja die Kärntner Politiker – mit manchem Auf und Ab – immer sehr konstruktiv. Ich möchte hier auch Landeshauptmann Zernatto nennen, auch Landeshauptmann Haider und Landeshauptmann Dörfler seien erwähnt, Josef Martinz, Ambrozy, Gaby Schaunig. Die haben alle mitgewirkt. Wir hatten sehr lange einstimmige Beschlüsse in der Landesre­gierung für eine solche Konsenslösung.

Und ich freue mich heute, dass manche ihre Meinung geändert haben – dieses leise Schmunzeln kann ich nicht verbergen –, denn heute haben wir die Verfassungsrege­lung, derentwegen ja Grüne und SPÖ vor einigen Jahren nicht zugestimmt haben, weil sie gemeint haben: Nein, einfachgesetzlich genügt es auch. – Okay, heute freue ich mich sehr, dass sie mit an Bord sind. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Es wäre auch schön gewesen, ganz ehrlich gesagt, wenn wir eine moderate Öffnungs­klausel, wie wir sie damals – mit Kärntner Zustimmung, bitte! – verhandelt hatten, in ir­


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gendeiner Weise mit eingebaut hätten, sei es mit einem Entschließungsantrag, sei es mit einer einfachen Regelung, was immer. Es wäre jedenfalls nicht schlecht gewesen. Und wichtig ist die Ausschussfeststellung, dass es im Rahmen der Gemeindeauto­nomie möglich sein wird, auch in Zukunft zusätzliche zweisprachige Ortstafeln aufzu­stellen, wenn das die Gemeinde so will. Das finde ich ganz, ganz wichtig, und das soll­te von uns hier auch bekräftigt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun, meine Damen und Herren, ich habe die Hoffnung, dass hier wirklich nicht ein Schlussstrich gezogen wird, sondern ein neues Kapitel aufgeschlagen wird. Damit ich nicht nur über die Ortstafeln rede: Da geht es um Schulen, um Erziehung – über 40 Prozent der Kärntner Volksschüler lernen heute Slowenisch, weil sie wissen, das ist eine Relaissprache, eine Schlüsselsprache, um sich die gesamte slawische Welt zu erschließen; es ist ja eine faszinierende Geschichte, ein „Öster-Reichtum“, der hier sichtbar wird –, da geht es um Kultur, da geht es um Radio, um Fernsehen, um die Förderung der diversen Einrichtungen, die die Volksgruppen haben.

Es geht auch um die Wirtschaft. Slowenien ist – was wenige Leute wissen – für uns Österreicher ein größerer und wichtigerer Handelspartner als Russland oder Indien. Das sei einmal hier erwähnt.

Nachbarschaft, gute Nachbarschaft bedeutet eigentlich sehr, sehr viel, und die sollten wir pflegen und nützen. Das könnte sogar ein Beispiel für andere sein! Das Zusam­menleben der Tiroler mit der italienischsprachigen Bevölkerung oder der Deutsch und Slowenisch sprechenden Kärntner könnte ein Beispiel sein für den Kosovo, für Bos­nien, für Mazedonien. Das ist möglich mit dieser Bereitschaft.

Ein letztes Wort – ich verdanke das Zitat Stefan Karner, der das in einem Moskauer Ar­chiv gefunden hat –: Der Oberrabbiner für Kärnten und Steiermark, David Herzog, der von den Nazis 1938 mit dem Tod durch Ertränken in der Mur bedroht wurde, hat einige spektakuläre und großartige Predigten gehalten, deren stenographische Mitschrift sich in einem Moskauer Archiv befindet, und er hat den Satz geprägt: Nur der hat das Le­ben wirklich verstanden, der Bäume setzt, unter deren Schatten er niemals sitzen wird.

Meine Damen und Herren! Wir setzen und pflanzen heute einen solchen Baum. Möge die Jugend, möge die Zukunft davon profitieren! – Danke vielmals. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


11.38.59

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler mit den Vertretern der Bundesregierung! Herr Landeshauptmann mit der Ver­tretung der Kärntner Landesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist heute im Vorfeld in den Medien und auch hier im Parlament der Begriff „historischer Tag“ verwendet worden. Auch die Anwesenheit der Diplomaten, der Kärntner Landes­regierung zeigt, dass es ein besonderer Tag ist. Ob aber der heutige Tag tatsächlich diese Dimension bekommt, das wird erst die Zukunft zeigen. Das wird ganz wesentlich davon abhängen, wie wir in Kärnten mit diesem Gesetz – ich sage: mit dem Geist die­ses Gesetzes – umgehen werden.

Denn: Es hängt nicht so sehr von der plakativen Ortstafel ab, die an der Einfahrt und am Ende eines Ortes aufgestellt wird, sondern es geht um ein Miteinander der Kärnt­ner Bevölkerung mit der slowenischen Minderheit im täglichen Umgang. Es geht da­rum, wie wir zwischen Minderheit und Mehrheitsbevölkerung das tägliche Leben ge­stalten. Und deshalb ist es auch richtig und wichtig, dass die Amtssprachenregelung mit der Frage der Ortstafeln behandelt und ein für alle Mal beschlossen wurde.


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Auf uns alle kommt eine sehr große Verantwortung zu. Als Kärntner muss ich vor allem die Verantwortung der katholischen Kirche und der Kirche in Kärnten einfordern, denn sie hat in der Vergangenheit durch das Abhalten von slowenischen Gottesdiens­ten bei Begräbnissen der Kärntner Bevölkerung und Ähnliches sehr zum Missfallen in diesem Zusammenhang beigetragen. (Ironische Heiterkeit und Zwischenruf der Abg. Dr. Moser. – Abg. Strache – in Richtung der Abg. Dr. Moser –: Die haben deutsch­sprachige Familien ... in Kärnten gekriegt! Das war ja das Ungeheuerliche!)

Hohes Parlament! Wir schließen heute gemeinsam 56 Jahre nach dem Staatsvertrag ein Kapitel der Geschichte, das geprägt war von tragischen Schicksalen auf beiden Seiten – der Kärntner Bevölkerung und der slowenischen Minderheit –, das geprägt war von Misstrauen, von Provokationen – denn schlussendlich war es auch eine Pro­vokation, dass ein Slowenen-Vertreter mit erhöhter Geschwindigkeit durch eine Ort­schaft gerast ist und der Verfassungsgerichtshof das zum Anlass für die Aufhebung des Gesetzes genommen hat.

Es war aber auch geprägt von dem ehrlichen Bemühen zahlreicher Personen des öf­fentlichen Lebens, eine für beide Seiten akzeptable und dauerhafte Lösung des Kon­fliktes zu finden. Ich nenne hier Bundeskanzler Bruno Kreisky, der bereits im Jah­re 1967 hier im Parlament festgestellt hat, dass der Artikel 7 des Staatsvertrages erfüllt ist und dass darüber hinaus notwendige Leistungen an die Minderheit nicht notwendig waren.

Ich nenne Landeshauptmann Dr. Jörg Haider, der gemeinsam mit dem damaligen Bun­deskanzler Schüssel schon sehr weit war in einer Einigung, aber aufgrund des Wider­standes der SPÖ gescheitert ist.

Und ich nenne vor allem Landeshauptmann Gerhard Dörfler, dem es gelungen ist, ge­meinsam mit Staatssekretär Ostermayer das heute zu beschließende Volksgruppen­gesetz auszuverhandeln und dem Parlament vorzulegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Danke sehr, Herr Landeshauptmann! Danke sehr, Herr Staatssekretär! Sie haben ge­meinsam sehr großes Geschick, aber vor allem Gespür für die Kärntner Seele bewie­sen.

Herr Staatssekretär, in Kärnten ist es Tradition, dass wir zu historischen oder für uns wichtigen Anlässen ein sogenanntes Kärnten-Sträußerl tragen. Ich habe es heute hier angesteckt, meine Kollegen von der Freiheitlichen Partei aus Kärnten ebenfalls. Wir tragen das bei Hochzeiten, wir tragen das beim Villacher Kirchtag, wir tragen das anlässlich des 10. Oktober. Ich sage Ihnen symbolisch dafür, dass Sie die Kärntner Seele verstanden haben, mit einem Kärnten-Sträußerl Dankeschön. – Den Kärntner Anzug werden Sie sicher vom Landeshauptmann überreicht bekommen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Der Redner überreicht Staatssekretär Dr. Ostermayer das erwähnte Kärnten-Sträußerl.)

Es ist eine politische Lösung, bei der sich alle konstruktiven Kräfte auf ein Miteinander und einen gemeinsamen Weg zubewegt haben. Es sind viele, sowohl Vertreter der Minderheit, aber auch der politischen Parteien, über ihren Schatten gesprungen. Umso bedauerlicher ist es, dass – der historische Tag war eigentlich jener der Unterzeich­nung des sogenannten Memorandums – nach dieser Unterzeichnung, wo alle Vertreter der slowenischen Volksgruppen, wo alle politischen Parteien ihre Unterschrift geleistet haben, eine Gruppe, der Rat der Kärntner Slowenen, noch dazu unter der Führung ei­nes Diplomaten, Valentin Inzko, wieder ausgeschieden ist.

Es ist heute aber tatsächlich ein historischer Tag, weil damit, vor allem durch den Be­schluss im Verfassungsrang und durch die Zustimmung von allen politischen Parteien, ein für alle Mal klargestellt ist, dass der Artikel 7 des Staatsvertrages in Bezug auf die Topographieverordnung, in Bezug auf die Amtssprache ein für alle Mal erfüllt ist und


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keine weiteren Forderungen vonseiten der Slowenen und vonseiten der Minderheit mehr gestellt oder eingeklagt werden können.

Hohes Haus! Um die Kärntner zu verstehen, muss man die Geschichte des Landes kennen. Das historische Bewusstsein Kärntens ist geprägt von unzähligen Aggres­sionsakten der Südslawen mit Unterstützung der Kärntner Nationalslowenen, wie etwa die militärische Besetzung und die Forderung der Abtretung großer Teile unseres Lan­des im Jahre 1918 nach dem Zusammenbruch der Monarchie, die Verschleppungen sowie die Massenmorde an der heimattreuen Bevölkerung des Grenzlandes nach En­de des Krieges 1945.

Abwehrkampf und Volksabstimmung formten einen der wohl bedeutendsten Abschnitte der mehr als tausendjährigen Geschichte des Landes, weil sich die Kärntner Bevölke­rung zweimal aus eigener Kraft – einmal im Weg des militärischen Abwehrkampfes, einmal im Rahmen des demokratischen Aktes der Volksabstimmung – zu Kärnten und damit zur Republik Österreich bekannt hat und einen wesentlichen Beitrag zur Repu­blikwerdung geleistet hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Die damalige Bundesregierung hat in einem Telegramm geschrieben: „Das werden wir Euch nie vergessen“! – Diese Tradition, dieses Erlebte sind tragende Säule und stolze Würde unserer Geschichte. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Ich möchte, Herr Präsident, abschließend noch feststellen, dass Kärnten und Öster­reich, die Republik Österreich, eine vorbildhafte Minderheitenpolitik gemacht haben und ständig dabei sind, sie auszubauen. Das sage nicht ich, das hat im Zuge der Sank­tionen eine Kommission des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte unter der Führung von Martti Ahtisaari, Jochen Frowein und Marcelino Oreja festgestellt. (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Sie haben gesagt, Öster­reich hat Vorbildwirkung in Bezug auf die Unterstützung der Minderheiten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich komme zum Schluss. – Die gleiche Aufmerksamkeit, die gleichen Rechte, aber auch die gleiche Unterstützung wünschen wir und fordere ich von Slowenien ein für die deutschsprachige Minderheit in unserem Nachbarstaat. (Beifall bei der FPÖ.)

11.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl.

(Abg. Dr. Strutz setzt ohne Mikrophon am Rednerpult fort: Ich glaube, dass dieser Tag die Zukunft frei macht für ...!) – Herr Kollege, Ihre Redezeit ist weit überschritten! Bitte halten Sie sich an die vereinbarte Redezeit!

(Beifall bei der FPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Dr. Strutz.)

 


11.47.27

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Es mag schon sein, dass das Thema Ortstafeln in Österreich sehr vielen auf die Nerven geht. Ich kann das durchaus verstehen. Aber wir wissen alle natürlich auch, dass es nicht wirklich und nicht allein um diese Ortstafeln geht. In Wahrheit geht es darum, dass seit 56 Jahren, also seit dem Staatsvertrag, eben dieser Staatsvertrag in einem wesentlichen Punkt nicht erfüllt wird, nämlich bei den Rechten der Minderheiten.

In Österreich müssen die Minderheiten Tag für Tag um jedes einzelne dieser Rechte kämpfen, das ihnen eigentlich ganz locker zugestanden werden hätte können. Und das ist in Wahrheit das Problem, das wir haben, und nicht die Ortstafeln, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden heute ein Verfassungsgesetz beschließen, das diese Rechte klarer formu­liert – das ist schon gut so – und das damit auch den Staatsvertrag interpretiert. Aber


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wir müssen auch bedenken, dass vor der Gesetzwerdung ein Verhandlungsprozess gestanden ist und dass daher diese Interpretation des Staatsvertrages eine politische ist und keine rechtliche. Rechtlich wurde der Staatsvertrag nämlich auch interpretiert: mit zahllosen Verfassungsgerichtshof-Erkenntnissen, die leider zu einem Großteil bis heute nicht umgesetzt worden sind. Und das ist schon sehr traurig, dass oberste Ge­richte so wenig Anerkennung finden. Das müssen wir auch dazusagen. (Beifall bei den Grünen.)

Der heute vorliegende Kompromiss musste in Wahrheit zustande kommen, weil die Verfassung in Kärnten nicht beachtet wurde und weil der Staat nicht in der Lage war, diese Verfassung abzusichern, meine Damen und Herren. Er hat zugesehen, wie ei­gentlich fast zynisch die Minderheitenrechte in Kärnten immer wieder mit Füßen getre­ten wurden.

Ich kann nur daran erinnern, dass Ortstäfelchen an die Ortstafeln montiert wurden, auf denen dann auf Slowenisch gestanden ist, wie die Orte zu bezeichnen waren, oder auch an die Verrückung. Das hat vielleicht Spaß und Freude jenen bereitet, die das wollten, aber es ist keine Achtung der Minderheiten.

Zugegeben, Herr Staatssekretär, in diesem Klima war es äußerst schwierig, einen Kompromiss zu finden, alle an einen Verhandlungstisch zu bringen und tatsächlich eine Lösung vorzuschlagen, die halbwegs akzeptabel ist, aber es ist Ihnen gelungen. Wir wollen uns auch überhaupt nicht zurückhalten mit dem entsprechenden Lob, aber dass uns nicht mehr einfällt, meine Damen und Herren, als die Verfassung zu ändern, nur weil sie nicht befolgt worden ist, das ist kein Grund zur Euphorie. Ich glaube nicht, dass man diesbezüglich von einem Ruhmesblatt der Geschichte sprechen kann. Es ist, werter Herr Bundespräsident, sollten Sie an irgendeinem Fernsehschirm zuschauen, auch keine Sternstunde! Das muss schon gesagt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Auch jetzt wird den Volksgruppen wiederum nur das Allernotwendigste zugestanden. Das ist keine generöse Lösung, wie das auch der Verfassungsgerichtshof erbeten hat, sondern es ist das Mindeste – und nicht einmal das. Wenn man bedenkt, dass eine Ortschaft wie Dobein mit einem slowenischsprachigen Bevölkerungsanteil von 20 bis 25 Prozent nicht in die Liste der zweisprachigen Ortstafeln aufgenommen wurde, nur weil der freiheitliche Bürgermeister dort es herausverhandelt hat, und das jetzt Verfas­sungsrang erhält, dann stimmt doch da irgendetwas nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist auch verwunderlich, Herr Staatssekretär – bei aller Sympathie und Hochach­tung –, dass Sie in die Öffentlichkeit gehen und sagen, mit dem neuen Gesetz wurde alles, was der Verfassungsgerichtshof gefordert hat, umgesetzt, wohl wissend, dass im Jahr 2000 der Verfassungsgerichtshof erkannt hat, dass die Amtssprachen auf die Ge­meinden abzustellen sind. Was bedeutet das? – Dass in einer Gemeinde, wenn Slo­wenisch als Amtssprache verwendet wird, das im gesamten Gemeindegebiet zu gelten hat. Wie sieht die Situation aus? – In St. Kanzian und in Eberndorf gibt es Ausnahmen, und das entspricht nicht dem, was Sie in der Öffentlichkeit gesagt haben.

Es sind diese Schlaglöcher – Kollegin Eva Glawischnig hat das schon erwähnt –, diese Unebenheiten, die das Ganze so unrund machen und weshalb wir große Probleme haben, zuzustimmen. Ich bringe daher neuerlich einen Abänderungsantrag ein. Er wird verteilt werden und hoffentlich mit in Verhandlung stehen, weil er genau das be­rücksichtigt, was ich jetzt erwähnt habe.

Alles in allem sind wir der Ansicht, dass dieses Gesetz in die richtige Richtung weist. Es gibt einen ganz zentralen und wichtigen Grund dafür, dass die meisten von uns doch zustimmen werden: Es muss jetzt die Diskussion zu den Blechtafeln, zu den Ortstafeln als Blechtafeln beendet werden, damit die eigentlichen Probleme hervorge­kehrt werden können und damit eine Unterstützung der slowenischen Sprache, der


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slowenischen Kultur und Bildung als Eigenständigkeit in Kärnten erfolgen kann, damit eben diese Dinge mehr in Diskussion kommen. Zusammenleben nicht trotz, sondern wegen der Unterschiede ist die Devise. Ich hoffe, dass das jetzt eine Art Durchstarten ist. Möge diese Übung gelingen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


11.54.02

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! (In Richtung Galerie:) Herr Landeshauptmann! Meine Damen und Her­ren! Ich darf schon auch als Kärntner sagen, dass ich folgender Überzeugung bin: Ich glaube nicht, dass die Menschen mehr zweisprachige Ortstafeln in Kärnten wollen, vor allem in dem betroffenen Gebiet in Südkärnten, aber ich glaube, dass die Menschen Frieden wollen, Frieden zwischen den Volksgruppen, Frieden in Südkärnten. Das ist auch der entscheidende Grund dafür, dass wir vom BZÖ diese Lösung mittragen, mei­ne Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Natürlich hätten gerade wir, die wir in Kärnten einen politischen Schwerpunkt haben, aus parteitaktischen Gründen – wie das die SPÖ im Jahr 2006 gemacht hat – auch sagen können, dass wir nicht zustimmen. Aber wir stellen uns unserer staatspolitischen Verantwortung, wir stellen uns unserer Verantwortung für Kärnten und stimmen dieser Lösung deshalb zu, weil auch zentrale Punkte, die uns wichtig waren, in dieses Ortsta­felgesetz Eingang gefunden haben; zwei davon darf ich im Folgenden exemplarisch nennen.

Erster Punkt: Das ist eine endgültige Lösung per Verfassungsgesetz. Das heißt, der Frieden zwischen den Volksgruppen, den wir wollen, ist damit sichergestellt.

Zweiter Punkt: Der Frieden ist deswegen sichergestellt, weil keine Öffnungsklausel ver­ankert ist. Das ist ein ganz zentraler Punkt, denn das bedeutet, dass dieser Streit nicht endlos fortgesetzt werden kann (Beifall beim BZÖ), sondern dieser Frieden, von dem ich gesprochen habe, gesichert ist.

Eines darf ich den Österreicherinnen und Österreichern, die in den letzten Jahren oft­mals auch mit Unverständnis diesem Streit begegnet sind, zur Erklärung dafür, dass uns so ein heikles, so ein schwieriges Thema über 50 Jahre lang beschäftigt hat, sa­gen: Es geht bei der Ortstafelfrage nicht um Blechtafeln, meine Damen und Herren! Wer die Ortstafelfrage auf Blechtafeln reduziert, der hat die Ortstafelfrage nicht ver­standen. Es geht bei der Ortstafelfrage nämlich um Geschichte und auch um Leid. Es geht um Konflikt, und es geht um den Kampf für die Freiheit, den die Kärntnerinnen und Kärntner in einem Abwehrkampf 1918 bis 1920 geführt und damit ihre Heimat und auch Österreich verteidigt haben, meine Damen und Herren! Diese großartige Leistung für die Republik Österreich dürfen wir nicht vergessen, und wir wollen heute an dieser Stelle dieser Generation für ihren Einsatz damals für ihre Kärntner Heimat danke sa­gen, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte betonen, dass für mich heute nicht der entscheidende Tag ist. Manche ha­ben hier von einem „Feiertag“, von einem „historischen Moment“ gesprochen. Das ist für mich heute nicht der Fall. Es ist ja sehr einfach, in Wien ein Gesetz zu beschließen, das andere und Entscheidende, meine Damen und Herren, ist, dass die Menschen vor Ort, in den betroffenen zweisprachigen Gemeinden, mit dieser Lösung leben müssen. Das Entscheidende ist, der große Erfolg wird davon abhängen, ob die Menschen vor Ort, im zweisprachigen Gebiet, diese Lösung mittragen. Erst dann ist uns eine histo­rische Leistung gelungen, erst dann können wir sagen, dass die Ortstafelfrage gelöst ist, meine Damen und Herren! Die Menschen stehen im Mittelpunkt – und nicht irgend­welche Gesetzesparagraphen.


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Die Menschen sind es auch, die von diesem Volksgruppenkonflikt jahrzehntelang be­troffen waren. Kärnten – und das möchte ich schon auch sagen – ist ja nicht eine Art politisches Kuriosum in Europa, wie das immer wieder dargestellt wurde, „die da unten in Kärnten mit ihrem Ortstafelstreit“, sondern schauen wir nach Europa, schauen wir uns die Volksgruppenkonflikte an. In Belgien führt der Konflikt zwischen den Flamen und den Wallonen bis zu einer Staatsspaltung. In Spanien gibt es den Baskenkonflikt. Auch in Südtirol hat es erst wieder Taferlstreit gegeben. In Frankreich hat es mit den Korsen jahrzehntelang Konflikte gegeben. Oder auch in Slowenien haben bis heute die Altösterreicher um ihre Rechte kämpfen müssen, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Kärnten ist kein Kuriosum, sondern überall, wo verschiedene Volksgruppen miteinan­der leben müssen, innerhalb staatlicher Grenzen zusammengefasst sind, gibt es Kon­flikte. Diese Konflikte zu lösen wird die zentrale Zukunftsaufgabe sein. Die Blechtafeln aufzustellen ist erst der erste Teil. Der entscheidende Teil ist, dass im täglichen Zu­sammenleben der Menschen dieser Frieden zwischen den Volksgruppen gesichert ist, dass die sukzessive Bevorteilung einer Volksgruppe und die Benachteiligung der öster­reichischen Volksgruppe im Bereich des Förderwesens, des Vereinswesens und vieler anderer Dinge beendet wird. Das ist das, was die Menschen vor Ort in Südkärnten be­schäftigt, und das ist auch der Grund dafür, dass viele Menschen in Südkärnten heute wahrscheinlich doch mit einer gewissen Zuversicht, aber auch mit Sorge diese Be­schlussfassung beobachten. Sie erwarten sich zu Recht, dass dieses Gesetz im täg­lichen Zusammenleben der Menschen breiter und umfassender gesehen wird.

Das heißt, ich glaube, wir haben auch noch eine Reihe von Aufgaben vor uns, das Zu­sammenleben zwischen den beiden Volksgruppen besser zu gestalten und sicherzu­stellen. In diesem Zusammenhang ist vor allem auch der Landeshauptmann gefordert, der das, wie ich glaube, auch versteht. Erst dann, meine Damen und Herren, haben wir diesen Ortstafelkonflikt endgültig gelöst.

Eines möchte ich schon auch in Erinnerung rufen, weil hier – und das möchte ich zum Schluss sagen – auch politische Verwerfungen der letzten Jahre immer wieder disku­tiert wurden. Der erste Landeshauptmann – und das darf auch heute nicht vergessen werden –, der erste Landeshauptmann, der das Ortstafelgesetz aus dem Jahr 1977 im Jahr 2005 erfüllt hat, war Landeshauptmann Dr. Jörg Haider. Auch das muss heute anerkannt und gewürdigt werden. (Beifall beim BZÖ.)

Kein roter, kein schwarzer Landeshauptmann vor Jörg Haider hat ein bestehendes Ge­setz aus dem Jahr 1977 umgesetzt, meine Damen und Herren! Es war Landeshaupt­mann Jörg Haider, der der Volksgruppe zu ihren Rechten verholfen hat.

Weil wir glauben – damit komme ich zum Schluss und zu unserem Abänderungsan­trag –, dass das eine sehr sensible Frage ist, vor allem für die betroffenen Menschen vor Ort, dass das Gesetz das eine ist, aber die praktische Umsetzung das andere, mei­nen wir, dass eine Umsetzung per Stufenplan im Vergleich zu einer sofortigen Aufstel­lung – wie das auch Kreisky im Jahr 1972 falsch gemacht hat – klüger wäre. Ein der­artiger Stufenplan ist auch schon damals von der Konsensgruppe unter Schüssel/Kar­ner entwickelt worden.

Diesen Stufenplan wollen wir mit folgendem Antrag, den ich nun einbringen darf, vor­schlagen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stefan Petzner, Josef Bucher, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Verfassungsausschusses über


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die Regierungsvorlage (1220 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (1312 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Die Regierungsvorlage (1220 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

(Verfassungsbestimmung) In Ziffer 6 lautet § 12 Abs. 3 wie folgt:

„(3) (Verfassungsbestimmung) Die zuständigen Organe sind verpflichtet, die Bezeich­nungen und Aufschriften topographischer Natur gemäß Abs. 1 und 2 nach Anhörung der jeweils betroffenen Bürgermeister bis 31. Dezember 2015 anzubringen.“

*****

(Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Stimmen Sie diesem Stufenplan im Interesse des friedlichen Zusammenlebens beider Volksgruppen in Südkärnten zu! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Dieser Abänderungsantrag steht genauso wie jener vom Kollegen Zinggl vorhin eingebrachte Abänderungsantrag, der gerade verteilt wird, mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stefan Petzner, Josef Bucher, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1220 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (1312 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Die Regierungsvorlage (1220 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird, wie folgt geändert:

(Verfassungsbestimmung) In Ziffer 6 lautet § 12 Abs. 3 wie folgt:

„(3) (Verfassungsbestimmung) Die zuständigen Organe sind verpflichtet, die Bezeich­nungen und Aufschriften topographischer Natur gemäß Abs. 1 und 2 nach Anhörung der jeweils betroffenen Bürgermeister bis 31. Dezember 2015 anzubringen.“

Begründung

Die Kärntner Ortstafelfrage ist eine schwierige, belastete Frage, die die betroffenen Kärntnerinnen und Kärntner sehr bewegt und beschäftigt. Es geht nicht um die Blech­tafeln an sich, sondern es geht um das, was dahinter steckt. Es geht um die schwere Geschichte, die die Menschen Südkärntens geprägt hat. Und es geht darum, dass vie­le Befürchtungen haben, dass es mit zweisprachigen Ortstafeln nicht getan sein wird, sondern immer neue Wünsche und Forderungen seitens der Volksgruppe auftauchen, wie etwa zweisprachige Bezeichnungen auch für Amtsgebäude oder Hinweisschilder.

Daher muss es auch eine endgültige Lösung der Ortstafelfrage und ein Ende des Orts­tafelstreites geben. Das will die betroffene Kärntner Bevölkerung und das wollen auch wir vom BZÖ.


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Für das BZÖ gilt, dass eine Lösung der Ortstafelfrage nur im Rahmen eines Stufenpla­nes nach dem Muster des „Schüssel-Karner-Planes“ von April 2005 gefunden werden kann. Dieser Plan hatte eine schrittweise Umsetzung der Aufstellung zweisprachiger topografischer Aufschriften in Kärnten vorgesehen.

In Anlehnung an den Operationskalender dieses Plans soll den zuständigen Organen durch den vorliegenden Abänderungsantrag die Möglichkeit eröffnet werden, die Be­zeichnungen und Aufschriften topographischer Natur nicht unverzüglich, sondern nach Anhörung der jeweils betroffenen Bürgermeister bis 31. Dezember 2015 anzubringen.

*****

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde, zum Bericht des Verfassungs­ausschusses über das Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Volksgruppengesetz geän­dert wird, in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses (1220/1312 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 6 lautet:

„(Verfassungsbestimmung) § 12 Abs. 1 bis 3 lautet:

„(1) (Verfassungsbestimmung) Im Bereich der in der Anlage 1b bezeichneten Gebiets­teile sind Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur, die von Gebietskör­perschaften oder von sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts angebracht werden, unter Verwendung der in der Anlage 1b festgelegten Namen in deutscher Sprache und in der Sprache der in Betracht kommenden Volksgruppen zu verfassen.

(2) (Verfassungsbestimmung) Die Verpflichtung gemäß Abs. 1 gilt für die Hinweis­zeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“, aber auch für sonstige Hinweisschilder im Bereich der in der Anlage 1b bezeichneten Gebietsteile, mit denen auf von der Anlage 1b er­fasste Gebietsteile hingewiesen wird. Im Bereich der in der Anlage 1b bezeichneten Gebietsteile, in denen keine Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ anzubringen sind, sind von den Bürgermeistern jedenfalls Ortsbezeichnungstafeln anzubringen. Die Bezeichnungen in der Sprache der Volksgruppen sind in der gleichen Form und Größe anzubringen wie die Bezeichnungen in deutscher Sprache.

(3) (Verfassungsbestimmung) Die zuständigen Organe sind verpflichtet, die Bezeich­nungen und Aufschriften topographischer Natur gemäß Abs. 1 und 2 ohne unnötigen Aufschub anzubringen.“

2. Ziffer 8 lautet:

„(Verfassungsbestimmung) § 13 Abs. 1 lautet:

„(1) (Verfassungsbestimmung) Die Träger der in der Anlage 2b bezeichneten Behörden und Dienststellen haben sicherzustellen, dass im Verkehr mit der jeweiligen Behörde und Dienststelle die kroatische, slowenische oder ungarische Sprache nach Maßgabe


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der Bestimmungen dieses Abschnitts zusätzlich zur deutschen Sprache als Amts­sprache verwendet werden kann."

3. Ziffer 12 lautet:

„(Verfassungsbestimmung) Nach der Überschrift zu Abschnitt VI wird folgender § 22a eingefügt:

„§ 22a. (Verfassungsbestimmung) Sofern es zu Gebietsänderungen der in den Anla­gen 1b und 2b bezeichneten Gebietsteile, insbesondere durch die Trennung oder Zu­sammenlegung von Gemeinden, kommt, können diese Bezeichnungen in den Anla­gen 1b und 2b nach Anhörung der Landesregierung durch Verordnung der Bundesre­gierung den Änderungen angepasst werden.“

4. Ziffer 13 lautet:

„Dem § 24 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Der Titel, § 2, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2, § 12 Abs. 4 (neu), § 13 Abs. 3,
§ 15 Abs. 1, § 17 Abs. 3 und Anlage 1a und 2a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2011 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleich­zeitig treten außer Kraft:

1. die Topographieverordnung-Burgenland, BGBl. II Nr. 170/2000,

2. die Topographieverordnung-Kärnten, BGBl. II Nr. 245/2006,

3. die Topographieverordnung-Kärnten, BGBl. II Nr. 263/2006, soweit sie in Kraft getre­ten ist,

4. die Amtssprachenverordnung-Ungarisch, BGBl. II Nr. 229/2000, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 335/2000,

5. die Verordnung der Bundesregierung über die Bestimmung der Gerichte, Verwal­tungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die kroatische Sprache zusätz­lich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird, BGBl. Nr. 231/1990, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 6/1991, sowie

6. die Verordnung der Bundesregierung über die Bestimmung der Gerichte, Verwal­tungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die slowenische Sprache zu­sätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird, BGBl. Nr. 307/1977, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 428/2000.“

5. Ziffer 14 lautet:

„(Verfassungsbestimmung) Dem § 24 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) (Verfassungsbestimmung) Die §§ 12 Abs. 1 bis 3, 13 Abs. 1 und § 22a sowie die Anlagen 1b und 2b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2011 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

6. Ziffer 16 lautet:

„Dem § 24 wird folgender Absatz 9 angefügt:

„(9) Für Anlage 1a und 2a gelten die Bestimmungen des §12 Abs. 1-3, § 13 Abs. 1 und § 22a sinngemäß.“

7. Ziffer 17 lautet:

„Nach §25 werden folgende Anlagen angefügt:

(Siehe unter Anlagen)“

„Anlage 1a


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 81

I. Burgenland

A. Deutsche und kroatische Sprache

1. Politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung

Gemeinden

Hornstein ..............................................................................................................  Vorištan

Klingenbach ..........................................................................................................  Klimpuh

Oslip .........................................................................................................................  Uzlop

Siegendorf ..............................................................................................................  Cindrof

Steinbrunn ..........................................................................................................  Štikapron

Trausdorf an der Wulka ........................................................................................  Trajštof

Wulkaprodersdorf ......................................................................................  Vulkaprodrštof

Zagersdorf ...........................................................................................................  Cogrštof

Zillingtal .................................................................................................................  Celindof

2. Politischer Bezirk Güssing

Gemeinden

Güttenbach .........................................................................................................  Pinkovac

Neuberg im Burgenland ..................................................................................  Nova Gora

Stinatz ....................................................................................................................  Stinjaki

3. Politischer Bezirk Mattersburg

Gemeinden

Antau .......................................................................................................................  Otava

Baumgarten ...........................................................................................................  Pajngrt

Drassburg ..........................................................................................................  Rasporak

4. Politischer Bezirk Neusiedl am See

Gemeinden

Neudorf .............................................................................................................  Novo Selo

Pama ................................................................................................................  Bijelo Selo

Parndorf ................................................................................................................  Pandrof

5. Politischer Bezirk Oberpullendorf

a) Gemeinde Frankenau-Unterpullendorf

Ortsteile

Frankenau ........................................................................................................  Frakanava

Großmutschen ..................................................................................................  Mucindrof

Kleinmutschen .....................................................................................................  Pervane

Unterpullendorf ...............................................................................................  Dolnja Pulja

b) Gemeinde Großwarasdorf

Ortsteile

Großwarasdorf ............................................................................................  Veliki Borištof

Kleinwarasdorf ...............................................................................................  Mali Borištof

Langental ..............................................................................................................  Longitolj

Nebersdorf ............................................................................................................  Šuševo

c) Gemeinde Kaisersdorf .....................................................................................  Kalištrof

d) Gemeinde Nikitsch

Ortsteile

Kroatisch Geresdorf .............................................................................................  Gerištof


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 82

Kroatisch Minihof .................................................................................................  Mjenovo

Nikitsch ......................................................................................................................  Filež

e) Gemeinde Weingraben ..................................................................................  Bajngrob

6. Politischer Bezirk Oberwart

a) Gemeinde Markt Neuhodis

Ortsteil

Althodis ...........................................................................................................  Stari Hodas

b) Gemeinde Rotenturm an der Pinka

Ortsteil

Spitzzicken ................................................................................................  Hrvatski Cikljin

c) Gemeinde Schachendorf

Ortsteile

Dürnbach im Burgenland .......................................................................................  Vincjet

Schachendorf ............................................................................................................  cajta

d) Gemeinde Schandorf ........................................................................................  cemba

e) Gemeinde Weiden bei Rechnitz

Ortsteile

Allersdorf im Burgenland .................................................................................  Kljucarevci

Allersgraben .........................................................................................................  Širokani

Mönchmeierhof ........................................................................................................  Marof

Oberpodgoria ......................................................................................................  Podgorje

Parapatitschberg ....................................................................................  Parapatićev Brig

Podler ....................................................................................................................  Poljanci

Rauhriegel ............................................................................................................  Rorigljin

Rumpersdorf ........................................................................................................  Rupišće

Unterpodgoria ...........................................................................................  Bošnjakov Brig

Weiden bei Rechnitz ..............................................................................................  Bandol

Zuberbach ..............................................................................................................  Sabara

B. Deutsche und ungarische Sprache

1. Politischer Bezirk Oberpullendorf

Gemeinde Oberpullendorf ...............................................................................  Felsőpulya

2. Politischer Bezirk Oberwart

a) Gemeinde Oberwart

Ortsteil

Oberwart ................................................................................................................  Felsőőr

b) Gemeinde Rotenturm an der Pinka

Ortsteil

Siget in der Wart .................................................................................................  őrisziget

c) Gemeinde Unterwart

Ortsteil

Unterwart .................................................................................................................  Alsóőr

„Anlage 1b

(Verfassungsbestimmung)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 83

I. Kärnten

Deutsche und slowenische Sprache

1. Politischer Bezirk Hermagor

Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See

Ortschaften

Dellach .......................................................................................................................  Dole

Potschach ..............................................................................................................  Potoce

2. Politischer Bezirk Klagenfurt-Land

a) Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten

Ortschaften

Kossiach ...................................................................................................................  Kozje

Kreuth ........................................................................................................................  Rute

Lipizach ....................................................................................................................  Lipica

Radsberg ...............................................................................................................  Radiše

Schwarz .................................................................................................................  Dvorec

Tutzach ......................................................................................................................  Tuce

Werouzach ..........................................................................................................  Verovce

b) Marktgemeinde Feistritz im Rosental

Ortschaften

Hundsdorf .....................................................................................................  Podsinja vas

St. Johann im Rosental ..........................................................................  Šentjanž v Rožu

c) Stadtgemeinde Ferlach

Ortschaften

Bodental ..................................................................................................................  Poden

Loibltal .......................................................................................................................  Brodi

Strugarjach .........................................................................................................  Strugarje

Tratten .......................................................................................................................  Trata

Waidisch ................................................................................................................  Bajdiše

Windisch Bleiberg ..................................................................................  Slovenji Plajberk

d) Gemeinde Keutschach

Ortschaften

Dobein ..................................................................................................................  Dobajna

e) Gemeinde Köttmannsdorf

Ortschaften

Neusaß .................................................................................................................  Vesava

Plöschenberg ......................................................................................................  Plešivec

f) Gemeinde Ludmannsdorf

Ortschaften

Bach .........................................................................................................................  Potok

Edling ....................................................................................................................  Kajzaze

Fellersdorf .............................................................................................................  Bilnjovs

Franzendorf .....................................................................................................  Branca vas

Großkleinberg ...................................................................................................  Mala gora

Ludmannsdorf .......................................................................................................  Bilcovs

Lukowitz ..................................................................................................................  Kovice

Moschenitzen ..................................................................................................  Mošcenica

Muschkau ..........................................................................................................  Muškava

Niederdörfl .................................................................................................  Spodnja vesca


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 84

Oberdörfl ....................................................................................................  Zgornja vesca

Pugrad .................................................................................................................  Podgrad

Rupertiberg ...........................................................................................................  Na Gori

Selkach ...................................................................................................................  Želuce

Strein ......................................................................................................................  Stranje

Wellersdorf ......................................................................................................  Velinja vas

Zedras ..............................................................................................................  Sodražava

g) Marktgemeinde Schiefling

Ortschaften

Techelweg .............................................................................................................  Holbice

h) Gemeinde St. Margareten im Rosental

Ortschaften

Trieblach .................................................................................................................. Treblje

i) Gemeinde Zell

Ortschaften

Zell-Freibach .............................................................................................  Sele-Borovnica

Zell-Homölisch ..........................................................................................  Sele-Homeliše

Zell-Koschuta ................................................................................................  Sele-Košuta

Zell-Mitterwinkel .......................................................................................  Sele-Srednji Kot

Zell-Oberwinkel ........................................................................................  Sele-Zvrhnji Kot

Zell-Pfarre .....................................................................................................  Sele-Cerkev

Zell-Schaida .....................................................................................................  Sele-Šajda

3. Politischer Bezirk Villach-Land

a) Marktgemeinde Arnoldstein

Ortschaften

Hart ..........................................................................................................................  Locilo

b) Marktgemeinde Finkenstein am Faakersee

Ortschaften

Goritschach .........................................................................................................  Zagorice

Oberferlach .............................................................................................  Zgornje Borovlje

Petschnitzen .........................................................................................................  Pecnica

Sigmontitsch ........................................................................................................  Zmotice

Susalitsch .............................................................................................................  Žužalce

Unterferlach ...........................................................................................  Spodnje Borovlje

Untergreuth ..................................................................................................  Spodnje Rute

c) Gemeinde Hohenthurn

Ortschaften

Achomitz ............................................................................................................  Zahomec

d) Marktgemeinde Rosegg

Ortschaften

Frög ............................................................................................................................  Breg

Raun .......................................................................................................................  Ravne

e) Marktgemeinde St. Jakob im Rosental

Ortschaften

Frießnitz ...............................................................................................................  Breznica

Greuth ........................................................................................................................  Rute

Kanin ....................................................................................................................  Hodnina

Lessach .....................................................................................................................  Leše

Maria Elend .........................................................................................................  Podgorje


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 85

Mühlbach ..................................................................................................................  Reka

St. Jakob im Rosental ..........................................................................  Šentjakob v Rožu

St. Peter .............................................................................................................  Šentpeter

Srajach ......................................................................................................................  Sreje

Tösching ................................................................................................................  Tešinja

f) Marktgemeinde Velden am Wörthersee

Ortschaften

Pulpitsch ...............................................................................................................  Pulpace

Treffen ..................................................................................................................  Trebinja

4. Politischer Bezirk Völkermarkt

a) Stadtgemeinde Bleiburg

Ortschaften

Aich .............................................................................................................................  Dob

Bleiburg ..................................................................................................................  Pliberk

Dobrowa ...............................................................................................................  Dobrova

Draurain ...................................................................................................................  Brege

Ebersdorf ........................................................................................................  Drveša vas

Einersdorf ........................................................................................................  Nonca vas

Kömmel ..................................................................................................................  Komelj

Kömmelgupf ................................................................................................................  Vrh

Loibach ...................................................................................................................  Libuce

Moos .........................................................................................................................  Blato

Replach ...................................................................................................................  Replje

Rinkenberg ............................................................................................................  Vogrce

Rinkolach ..............................................................................................................  Rinkole

Ruttach ......................................................................................................................  Rute

St. Georgen ............................................................................................................  Šentjur

St. Margarethen ..................................................................................................  Šmarjeta

Schilterndorf ........................................................................................................  cirkovce

Wiederndorf .......................................................................................................  Vidra vas

Woroujach .............................................................................................................  Borovje

b) Marktgemeinde Eberndorf

Ortschaften

Buchbrunn ............................................................................................................  Bukovje

Eberndorf .........................................................................................................  Dobrla vas

Edling .....................................................................................................................  Kazaze

Gablern ................................................................................................................  Lovanke

Gösselsdorf ..................................................................................................  Goselna vas

Hof .............................................................................................................................  Dvor

Mökriach ................................................................................................................  Mokrije

c) Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach

Ortschaften

Bad Eisenkappel ........................................................................................  Železna Kapla

Blasnitzen ............................................................................................................  Plaznica

Ebriach .................................................................................................................  Obirsko

Koprein Petzen ..................................................................................................  Pod Peco

Koprein Sonnseite ...............................................................................................  Koprivna

Leppen ...................................................................................................................  Lepena

Lobnig .....................................................................................................................  Lobnik

Rechberg .............................................................................................................  Reberca

Remschenig .....................................................................................................  Remšenik


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 86

Trögern .....................................................................................................................  Korte

Unterort .................................................................................................................  Podkraj

Vellach ........................................................................................................................  Bela

Weißenbach ...............................................................................................................  Bela

Zauchen ....................................................................................................................  Suha

d) Marktgemeinde Feistritz ob Bleiburg

Ortschaften

Dolintschitschach ...............................................................................................  Dolincice

Feistritz ob Bleiburg ......................................................................  Bistrica nad Pliberkom

Gonowetz ..........................................................................................................  Konovece

Hinterlibitsch .............................................................................................................  Suha

Hof .............................................................................................................................  Dvor

Lettenstätten ............................................................................................................  Letina

Penk .....................................................................................................................  Ponikva

Pirkdorf ...........................................................................................................  Breška vas

Ruttach-Schmelz .......................................................................................................  Rute

St. Michael ob Bleiburg ..................................................................  Šmihel nad Pliberkom

Tscherberg .........................................................................................................  crgovice

Unterlibitsch ............................................................................................................  Podlibi

Unterort .................................................................................................................  Podkraj

Winkel ..........................................................................................................................  Kot

e) Gemeinde Gallizien

Ortschaften

Drabunaschach ...............................................................................................  Drabunaže

Enzelsdorf .....................................................................................................  Encelna vas

Freibach ............................................................................................................  Borovnica

f) Gemeinde Globasnitz

Ortschaften

Globasnitz .......................................................................................................  Globasnica

Jaunstein ..............................................................................................................  Podjuna

Kleindorf ..............................................................................................................  Mala vas

Podrain ..................................................................................................................  Podroje

Slovenjach ...........................................................................................................  Slovenje

St. Stefan ...............................................................................................................  Šteben

Traundorf .........................................................................................................  Strpna vas

Tschepitschach .....................................................................................................  cepice

Unterbergen .........................................................................................................  Podgora

Wackendorf .....................................................................................................  Vecna vas

g) Gemeinde Neuhaus

Ortschaften

Graditschach ........................................................................................................  Gradice

Hart ............................................................................................................................  Breg

Heiligenstadt .................................................................................................  Sveto mesto

Kogelnigberg .............................................................................................  Kogelska Gora

Oberdorf ..........................................................................................................  Gornja vas

Schwabegg ............................................................................................................  Žvabek

Unterdorf ..........................................................................................................  Dolnja vas

h) Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See

Ortschaften

Grabelsdorf ...................................................................................................  Grabalja vas


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 87

Horzach I ...............................................................................................................  Horce I

Horzach II .............................................................................................................  Horce II

Lauchenholz .......................................................................................................  Gluhi Les

Mökriach ................................................................................................................  Mokrije

Nageltschach .......................................................................................................  Nagelce

Obersammelsdorf ...............................................................................................  Žamanje

St. Primus .......................................................................................................  Šentprimož

St. Veit im Jauntal .................................................................................  Šentvid v Podjuni

Unternarrach .............................................................................................  Spodnje Vinare

Vesielach ................................................................................................................  Vesele

i) Gemeinde Sittersdorf

Ortschaften

Goritschach ............................................................................................................  Gorice

Kleinzapfen ..........................................................................................................  Malcape

Kristendorf ........................................................................................................  Kršna vas

Müllnern ..................................................................................................................  Mlince

Obernarrach ..............................................................................................  Zgornje Vinare

Pogerschitzen ......................................................................................................  Pogerce

Rückersdorf ....................................................................................................  Rikarja vas

Sagerberg ..............................................................................................................  Zagorje

Sittersdorf ..........................................................................................................  Žitara vas

Sonnegg ..................................................................................................................  Ženek

Tichoja ....................................................................................................................  Tihoja“

„Anlage 2a

I. Kroatisch

A. Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen sowie Polizeiinspektionen,deren örtlicher Wirkungsbereich sich ganz oder teilweiseauf das Gebiet folgender Gemeinden erstreckt

1. im politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebung:

Hornstein, Klingenbach, Oslip, Siegendorf, Steinbrunn, Trausdorf an der Wulka, Wulkaprodersdorf, Zagersdorf und Zillingtal;

2. im politischen Bezirk Güssing:

Güttenbach, Neuberg im Burgenland und Stinatz;

3. im politischen Bezirk Mattersburg:

Antau, Baumgarten und Drassburg;

4. im politischen Bezirk Neusiedl am See:

Neudorf, Pama und Parndorf;

5. im politischen Bezirk Oberpullendorf:

Frankenau-Unterpullendorf, Großwarasdorf, Kaisersdorf, Nikitsch und Weingraben;

6. im politischen Bezirk Oberwart:

Rotenturm an der Pinka, Schachendorf, Schandorf und Weiden bei Rechnitz.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 88

B. Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften

1. Bezirksgerichte:

Eisenstadt, Güssing, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart;

2. Bezirkshauptmannschaften:

Eisenstadt-Umgebung, Güssing, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart.

C. Andere Behörden und Dienststellen des Bundes oder Landes mit Sitz im Burgenland

1. deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, wenn

a) im Fall der sachlichen Zuständigkeit einer unter B. genannten Behörde in der be­treffenden Sache die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amts­sprache zugelassen wäre oder

b) die Behörde als Rechtsmittelinstanz in einem Verfahren zuständig ist, das in erster Instanz vor einer Behörde geführt wurde, vor der die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen ist

und in dieser Anlage nichts anderes bestimmt ist;

2. das Militärkommando Burgenland und, wenn sich dieses der Stellungskommission Wien oder der Stellungskommission Steiermark bedient, auch diese, in Angelegenhei­ten des militärischen Ergänzungswesens.

D. Verwaltungsbehörden des Bundes

1. mit Sitz in Wien, deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Spren­gel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, aber nicht das gesamte Bundes­gebiet umfasst;

2. das Eichamt Graz, wenn das Eichamt im Sprengel der Bezirkshauptmannschaft Güssing tätig wird.

II. Ungarisch

A. Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen sowie Polizeiinspektionen,deren örtlicher Wirkungsbereich sich ganz oder teilweise auf das Gebiet folgender Gemeinden erstreckt

1. im politischen Bezirk Oberpullendorf:

Oberpullendorf;

2. im politischen Bezirk Oberwart:

Oberwart, Rotenturm an der Pinka und Unterwart.

B. Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften

1. Bezirksgerichte:

Oberpullendorf und Oberwart;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 89

2. Bezirkshauptmannschaften:

Oberpullendorf und Oberwart.

C. Andere Behörden und Dienststellen des Bundes oder Landes mit Sitz im Burgenland

1. deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, wenn

a) im Fall der sachlichen Zuständigkeit einer unter B. genannten Behörde in der betref­fenden Sache die ungarische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtsspra­che zugelassen wäre oder

b) die Behörde als Rechtsmittelinstanz in einem Verfahren zuständig ist, das in erster Instanz vor einer Behörde geführt wurde, vor der die ungarische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen ist

und in dieser Anlage nichts anderes bestimmt ist;

2. das Militärkommando Burgenland und, wenn sich dieses der Stellungskommission Wien oder der Stellungskommission Steiermark bedient, auch diese, in Angelegenhei­ten des militärischen Ergänzungswesens.

D. Verwaltungsbehörden des Bundes mit Sitz in Wien

deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. ge­nannten Behörde zusammenfällt, aber nicht das gesamte Bundesgebiet umfasst.“

„Anlage 2b

(Verfassungsbestimmung)

I. Slowenisch

A. Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen sowie Polizeiinspektionen, deren örtlicher Wirkungsbereich sich auf das Gebiet folgender Gemeinden erstreckt

1. im politischen Bezirk Klagenfurt-Land:

Ebenthal in Kärnten, Feistritz im Rosental, Ferlach, Ludmannsdorf, St. Margareten im Rosental und Zell;

2. im politischen Bezirk Villach Land:

Rosegg und St. Jakob im Rosental;

3. im politischen Bezirk Völkermarkt:

Bleiburg, Eberndorf, Eisenkappel-Vellach, Feistritz ob Bleiburg, Globasnitz, Neuhaus und Sittersdorf, St. Kanzian

B. Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften

1. Bezirksgerichte:

Ferlach, Eisenkappel und Bleiburg;

2. Bezirkshauptmannschaften:

Villach Land, Klagenfurt Land und Völkermarkt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 90

C. Andere Behörden und Dienststellen des Bundes oder Landes mit Sitz in Kärnten

1. deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, wenn

a) im Fall der sachlichen Zuständigkeit einer unter B. genannten Behörde in der betref­fenden Sache die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amts­sprache zugelassen wäre oder

b) die Behörde als Rechtsmittelinstanz in einem Verfahren zuständig ist, das in erster Instanz vor einer Behörde geführt wurde, vor der die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen ist und in dieser Anlage nichts an­deres bestimmt ist;

2. das Militärkommando Klagenfurt in Angelegenheiten des militärischen Ergänzungs­wesens.

D. Verwaltungsbehörden des Bundes mit Sitz in Wien

deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. ge­nannten Behörde zusammenfällt, aber nicht das gesamte Bundesgebiet umfasst.“

Begründung

Laut den erläuternden Bemerkungen lag dem Memorandum und somit auch der Regie­rungsvorlage die Annahme zugrunde, dass Ortschaften, die einen slowenisch-sprachi­gen Bevölkerungsanteil von 17,5% erreichen, in die Ortstafelliste (Anlage 1) aufgenom­men werden. In der Regierungsvorlage wurde Dobein als Ortschaft, die mit der letzten Volkszählung zwischen 20-25% slowenisch-sprachige EinwohnerInnen vorweist und damit weit über dem festgelegten Kriterium liegt, nicht in die Ortstafelliste aufgenom­men. Eine Auslassung dieser Ortschaft aus der Anlage 1 ist somit willkürlich, sie wi­derspricht den Eckpfeilern des Memorandums und den Erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage, welche explizit das 17,5%-Kriterium als grundlegendes Element der Ortstafelliste nennen. So heißt es in den Erläuternden Bemerkungen: „Die Liste der in Anlage 1 angeführten Ortschaften setzt sich im Wesentlichen aus drei Elementen zusammen: 1. den Ortschaften der geltenden Topographieverordnung-Kärnten BGBl. II Nr. 245/2006; 2. sämtlichen Ortschaften, die den Gegenstand von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes bildeten; 3. Ortschaften, in denen der Anteil der gemischt­sprachigen Bevölkerung mindestens 17,5% beträgt [].“

Die vorgesehene Auslassung von Ortschaften aus dem Anwendungsbereich der slo­wenischen Amtssprache, obwohl diese in zweisprachigen Gemeinden liegen in denen Slowenisch als zweite Amtssprache vorgesehen ist, wäre sachlich nicht begründbar. Der Verfassungsgerichtshof ging stets davon aus, dass alle Bewohner von Gemeinden mit 10% slowenisch-sprachiger Bevölkerung Zugang zu Slowenisch als zweiter Amts­sprache haben sollten. Das Verweigern der Amtssprache für einige Ortschaften in sol­chen Gemeinde wäre willkürlich und widerspräche dem Gleichheitssatz, einem Grund­prinzip der österreichischen Verfassung. In manchen Orten (z.B. Eberndorf) stellt es zudem eine Verschlechterung des Status Quo dar, da Volksgruppenangehörige in die­sen Orten die slowenische Amtssprache verwenden.

Die bloß einfachgesetzliche Ortstafelregelung für das Burgenland beruht auf der Nichteinbindung der kroatischen und ungarischen Volksgruppe bei der Entstehung der Regierungsvorlage, was ein grobes demokratiepolitisches und bundestaatliches Defizit darstellt. Auch gab es keine Begutachtungsfrist und somit keine Möglichkeit dieser Volksgruppen zu einer Stellungnahme bezüglich der sie betreffenden Regelungen. Das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 91

Memorandum, als die Grundlage der Regierungsvorlage, wurde ausschließlich mit den Kärntner Slowenen verhandelt und darf nicht ohne Rücksprache mit den anderen Volksgruppen automatisch auch für diese gelten, da die Kärntner Slowenenverbände für die anderen Volksgruppen keinerlei Vertretungsanspruch geltend machen können.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Vizekanzler Dr. Spindelegger. – Bitte.

 


12.02.07

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Kollegen auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Geschätzte Besucher! Man kann es drehen und wenden, wie man will – das ist heute ein Be­schluss, der ein Ende für einen Prozess darstellt, der vom Mai 1955 bis zum Juli 2011 gedauert hat. Das ist schon bemerkenswert, dass wir heute einen solchen Beschluss im Hohen Haus fassen können. Viele Etappen hat es in der Vergangenheit dazu gege­ben, diese Lösung heute im Hohen Haus mit einer entsprechenden Mehrheit wirklich verabschieden zu können.

Ich möchte, durchaus anerkennend, für die Vergangenheit allen danken, die dazu bei­getragen haben. Das war nach einem Ortstafelsturm eine Lösung 2006, als damals un­ter Führung von Bundeskanzler Schüssel ein Vorschlag auf den Tisch gelegt wurde, der Bewegung in die Sache gebracht hat. Das war ein Vorschlag von Bundeskanzler Gusenbauer, der einige Jahre später noch einmal mit Abänderungen versucht hat, Be­wegung in diese Sache zu bringen. Und das ist jetzt ein Beschluss, der sich wirklich sehen lassen kann. Ich sehe darin die Möglichkeit für einen Neuanfang für Kärnten in der Nachbarschaft, frei von einer belastenden Frage, die über Jahre durchaus einen Schatten auf das Verhältnis zum Nachbarland geworfen hat, und ich begrüße das au­ßerordentlich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Zweiten auch Folgendes klarstellen: Die Minderheitenrechte, wie sie im Staatsvertrag festgelegt sind, gelten natürlich fort. Gera­de was die Frage der Ausübung der eigenen Sprache, der eigenen Kultur anlangt, sind das Rechte, die von den Betroffenen nach wie vor zu respektieren sind, die wir als Staat auch diesen Personengruppen gerne für die Zukunft garantieren. Für mich ist auch klar – und das möchte ich heute festhalten –, dass durch diese Lösung der Orts­tafelfrage in Kärnten die Rechte der anderen Volksgruppen nicht beeinträchtigt werden. Ich darf das noch einmal gesondert festhalten, da darf gar kein Zweifel aufkommen. Die Volksgruppenrechte, die wir für die Slowenen, für die Kroaten, für die Ungarn, aber auch für die Tschechen und Slowaken und die Roma haben, bleiben aufrecht. Für uns ist es wichtig, das zu garantieren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte mich zum Dritten, meine Damen und Herren, ganz herzlich bedanken bei jenen, die hauptverantwortlich dafür sind, dass dieser Prozess jetzt zu einem Ab­schluss geführt werden konnte. Vonseiten der Bundesregierung war es Herr Staats­sekretär Josef Ostermayer, der diese Drehscheibe der Kommunikation dargestellt hat. Ich möchte dir, lieber Josef, auch eine besondere Anerkennung dafür aussprechen, denn „Drehscheibe“ klingt einfach, in Wahrheit waren es Tausende Steine, die aus dem Weg gerollt werden mussten, Hunderte Besuche, Gespräche mit vielen Beteilig­ten, die dazu geführt haben, dass man letztlich eine Lösung auf den Tisch bekommt. Daher: große Anerkennung für deine Arbeit, die im Interesse dieser Bundesregierung und dieses Landes durchaus gewürdigt werden muss! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 92

Ich möchte aber auch den Kärntner Verhandlern, insbesondere Herrn Landeshaupt­mann Gerhard Dörfler, mit dem ich selbst einige Male in dieser Frage konferiert habe, meinen Respekt aussprechen. Vom Anfang bis zum Ende den Willen, eine Lösung zu finden, zu verfolgen, war nicht einfach. Ich möchte das durchaus heute bei dieser De­batte noch einmal würdigen. Ich glaube, es war ein ganz wesentlicher Impuls, dass ganz Kärnten, dass der Landeshauptmann, dass alle politischen Parteien in Kärnten an einem Strang gezogen haben. Auch dafür meine große Anerkennung! Auch das muss gewürdigt werden – von allen hier in diesem Hause. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich auch herzlich bei den Slowenenverbänden bedanken; zwei sind heute hier, einer fehlt. Ins Zentrum stellen möchte ich diesen Wil­len, nach so vielen Jahren zu einer Lösung zu kommen und dann im Finale auch dazu zu stehen, ich darf aber auch eines festhalten: Valentin Inzko hat in diesem Prozess eine sehr positive Rolle gespielt. Man darf ihm jetzt keinen Vorwurf machen, dass er die Interessen seines Verbandes vertreten hat. Das verdient er sich nicht, das möchte ich hier klarstellen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Letztlich, meine Damen und Herren, darf ich auch als Außenminister dieser Republik sagen, ich habe in den zweieinhalb Jahren, seit ich dieses Amt innehabe, Dutzende Gespräche nicht nur mit meinem Amtskollegen Samuel Žbogar aus Slowenien geführt, sondern auch mit dem Staatspräsidenten von Slowenien, mit dem Ministerpräsidenten. Es gab viele Begegnungen in dieser Frage, und ich bin sehr froh, dass wir heute die­ses Kapitel, diese durchaus immer wieder kontroversielle Diskussion enden lassen können. Ich habe heute Morgen noch einmal mit dem Außenminister von Slowenien telefoniert und ihn darüber informiert, was heute hier im Parlament zur Beschluss­fassung vorliegt. Auch er hat heute im slowenischen Parlament, im Außenpolitischen Ausschuss, dazu eine Aussprache. Ich habe ihn über die Lage in Kenntnis gesetzt, ihm aber auch Folgendes mit auf den Weg gegeben:

Wenn wir das heute beschließen, ist das ein wichtiges Zeichen, den Staatsvertrag zu erfüllen und im bilateralen Verhältnis auch Hürden zu überwinden, die es in der Ver­gangenheit gegeben hat. Wir erwarten uns aber auch von Slowenien – das möchte ich bei dieser Debatte eindeutig klarstellen –, dass in der Frage der altösterreichischen Minderheiten, der Gottscheer, der Südsteirer, in Zukunft auch von der slowenischen Regierung eine Unterstützung gewährt wird. Auch die wollen ihre Sprache und Kultur erhalten. Das ist legitim, dass wir das von Slowenien verlangen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Zum Abschluss darf ich noch einmal das ins Zentrum rü­cken, was diese Lösung tatsächlich ausmacht: ein Ende eines Prozesses, der lange gedauert hat; eine klare Regelung im Sinne des Staatsvertrages; aber auch ein Neu­anfang mit dem Nachbarland Slowenien. Wir brauchen in Zukunft die Kooperation. Ich glaube, wir sollten von heute an insgesamt in die Zukunft einer guten bilateralen Bezie­hung sehen, im regionalen Verband, im Verband der Republik Österreich mit der Repu­blik Slowenien. Ich glaube, wir haben jetzt ein Stück geschafft, auf das wir durchaus stolz sein können. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

12.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. – Bitte.

 


12.08.43

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundes­kanzler! Werte Mitglieder der Regierung! (In Richtung Galerie:) Geschätzter Herr Lan­deshauptmann! Geschätzte Mitglieder der Kärntner Landesregierung! Herr Botschafter! Geschätzte Slowenenvertreter! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Aber auch liebe Kärntnerinnen und Kärntner zu Hause an den Fern­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 93

sehschirmen! Wir schreiben heute hier Geschichte – sowohl für Österreich als auch insbesondere für unser Kärntner Heimatland. Nach 56 Jahren, wie schon einige Male erwähnt, kam es am Abend des 26. April 2011 zu einem für uns Kärntnerinnen und Kärntner historischen Ereignis im sogenannten Ortstafelkonflikt, einem Konflikt, der von einem Großteil der Österreicherinnen und Österreicher vor allem außerhalb unseres Bundeslandes und auch im Ausland mit großem Unverständnis betrachtet wurde.

Nach vielen, vielen Verhandlungen und nach einem endgültigen achtstündigen Ver­handlungsmarathon zwischen Chefverhandler Staatssekretär Dr. Ostermayer, unserem Herrn Landeshauptmann Gerhard Dörfler und den drei Slowenenorganisationen kam eine Paketlösung zustande, bei der zwar alle Teilnehmer Abstriche von ihren ursprüng­lichen Forderungen machen mussten, bei dem aber letztendlich alle das gemeinsame Ziel vor Augen hatten: einen Kompromiss in dieser Frage zu erreichen.

Diese Kompromissfähigkeit war dann auch der Schlüssel zur Einigung. Somit wurde dieses große Ziel, das Gemeinsame, das Einigende vor das Trennende zu stellen, von allen Teilnehmern mitgetragen. Der historische Kompromiss von 164 zweisprachigen Ortstafeln sowie eine Kompromissformel für das Slowenische als Amtssprache wurden erreicht.

Entscheidend bei der Lösung dieser Ortstafelfrage ist aber, dass es keine Verlierer und Besiegten gibt, sondern nur einen Sieger: unser Heimatland Kärnten und die Men­schen, die dort leben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Niemand, weder die deutschsprachige Kärntner Bevölkerung noch die slowenischspra­chige Kärntner Bevölkerung, muss durch die heutige Beschlussfassung jetzt oder in Zukunft Angst davor haben, seine Identität in der gemeinsamen Kärntner Heimat zu verlieren. Daher waren die jüngsten negativen Stimmen, die diese Lösung noch einmal verhindern wollten und den heutigen Beschluss torpediert haben, unverständlich für uns alle, denn nach dem historischen Handschlag und der Unterschrift unter diesen Vertrag hat auch Herr Botschafter Inzko festgestellt, dass mit der Lösung der Ortsta­felfrage ein Kapitel der Kärntner Geschichte geschlossen wurde und ein neues Kapitel beginnen kann und soll. Ich hoffe, dass er auch heute noch zu dieser Aussage steht.

Ich möchte aber ganz besonders unserem Herrn Bundespräsidenten, unserem Herrn Bundeskanzler, vor allem Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer, unserem Herrn Lan­deshauptmann Dörfler sowie den beiden Slowenenvertretern, Herrn Marjan Sturm und Herrn Bernard Sadovnik, herzlich dazu gratulieren und dafür danken, dass sie zu die­sem Kompromiss gestanden sind, dass sie trotz der Zwischenrufe nicht nachgegeben haben und nach wie vor zu diesem Beschluss stehen. – Danke schön für diese auf­rechte Haltung! (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Verbale Entgleisungen und nach wie vor das Schüren von Unfrieden und Hass, das Verharren in starren und veralteten Denkmustern, all das ist auf das Schärfste zu ver­urteilen und zurückzuweisen, egal, von welcher Seite es auch immer kommen mag. Das hat sich die Kärntner Bevölkerung nicht verdient! Die Menschen in unserem Bun­desland haben nämlich die Nase voll von diesen Quertreibern, Hetzern und profes­sionellen Unruhestiftern. Unsere Bevölkerung will in Ruhe und Frieden und vor allem in gegenseitigem Respekt zusammenleben und die Herausforderungen der Zukunft ge­meinsam bewältigen.

Es hat einen großen Konsens zwischen allen im Kärntner Landtag vertretenen Par­teien, den Slowenenorganisationen und allen maßgeblichen Vertretern des öffentlichen Lebens in Kärnten gegeben, um diesen Kompromiss zu erreichen.

Daher, sehr geehrter Herr Klubobmann Strache, finde ich es auch nicht in Ordnung, dass Sie sich heute hier für sich und für Ihre ÖVP (Abg. Strache: Da sind Sie bei der falschen Partei!) – FPÖ! – sozusagen das blaue Federl an den Hut stecken wollen und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 94

so tun, als ob die FPÖ alleine diesen Kompromiss in Kärnten zustande gebracht hätte. (Abg. Strache: Ich habe gesagt, der Landeshauptmann und Herr Ostermayer!)

Anerkennung trotzdem für unseren Herrn Landeshauptmann, der es auch nicht leicht hatte, denn er musste sich auch in seinen eigenen Reihen durchsetzen (Abg. Dr. Strutz: Woher weißt du das?), um diesen Kompromiss ausverhandeln zu können. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Herr Kollege Strutz unserem Herrn Staatssekretär für seine Verdienste ein Kärntner Sträußerl überreicht hat, möchte ich namens der Kärntner SPÖ, die einen wesentlichen Beitrag zu diesem Beschluss ge­leistet hat, beantragen, dass die Kärntner Landesregierung unserem Herrn Staatsse­kretär Ostermayer einen hohen Landesorden für seine Verdienste zukommen lässt. Lieber Josef Ostermayer, ich hoffe, man wird mir da recht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Fritz Neugebauer (neuerlich das Glockenzeichen gebend): Den Schluss­satz, bitte!

 


Abgeordneter Peter Stauber (fortsetzend): „Kärnten frei und ungeteilt“ hat es nach dem 10. Oktober 1920 durch das Kärntner Land gehallt. Heute können wir sagen: „Kärnten ist frei vom Ortstafelkonflikt“, wie es unser Herr Staatssekretär Ostermayer gesagt hat. – Danke schön im Namen der Kärntner Bevölkerung! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. – Bitte.

 


12.14.50

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war beinahe auf den Tag genau vor elf Jahren, am 7. Juli 2000, als der Nationalrat hier einstimmig eine Vorlage der Regierung Schüssel beschlossen hat, mit der die Bundesverfassung um eine Staatszielbestimmung erweitert worden ist und der Nationalrat beschlossen hat, dass sich die Republik dazu bekennt, die gewachsene sprachliche und kulturelle, von den autochthonen Volksgruppen getragene Vielfalt in der Verfassung festzuschreiben. „Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.“

Nun, elf Jahre später, mit der heutigen Beschlussfassung kann man durchaus davon sprechen, dass es in Kärnten möglich wird, diese Staatszielbestimmung auszuschil­dern, 164 Mal auszuschildern. Es ist gut, es ist sehr gut, dass dieser Beschluss heute, elf Jahre später, hier – auch wieder – von allen Fraktionen mitgetragen wird.

Aber eines ist schon zu sagen: Wir hätten das natürlich auch schon viel früher haben können. Am 12. Juli 2006 hat die Chefin der Kärntner SPÖ über ihren Pressedienst an ihre Parteifreunde in Wien appelliert: „Fordere die Bundes SPÖ auf, Vorschlag Schüs­sels zuzustimmen“. (Abg. Mag. Gaßner: Wo steht das?)

Hier steht es (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), in der Aussendung von Ga­by Schaunig. Ich werde es Ihnen gerne nachher überreichen. Ich nehme an, dass das stimmt, was im SPÖ-Pressedienst steht. Und dieser Aufforderung ist damals die Bun­des-SPÖ nicht nachgekommen.

Ich freue mich – manche Dinge brauchen eben eine gewisse Zeit –, dass es heute hier möglich ist, diese Verfassungsmehrheit auch tatsächlich zustande zu bringen, denn das Ergebnis von heute ist ja nicht so weit von dem entfernt, was damals die Konsens­gruppe unter Universitätsprofessor Stefan Karner vorgeschlagen hat. Das war getra­gen von den Slowenenverbänden, von Bernd Sadovnik, der heute hier auch anwesend


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ist, bis hin zum Chef des Kärntner Heimatdienstes. Das, was damals von Professor Stefan Karner vorgesehen war, war eine Lösung mit 158 Ortstafeln. Jetzt haben wir 164.

Also die Grundlage ist damals schon geschaffen worden. Dazu muss man Folgendes sagen: Natürlich kann so eine Lösung immer nur ein Kompromiss sein. Ich habe schon Verständnis für Minderheitenvertreter, die natürlich über Jahrzehnte um eine hundert­prozentige Lösung gekämpft haben, wenn es dann für sie schwierig ist, eine solche Lö­sung mitzutragen. Aber ich habe wenig Verständnis dafür, wenn man hier einen inter­national geachteten Diplomaten sofort niederprügelt, seinen Namen zum Unwort des Jahres macht, weil er nicht immer so agiert hat, wie man sich das vorgestellt hat. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Strache: Wortbrüchig!)

Herr Klubobmann Strache, neben all den Verdiensten, die ich dem Kärntner Landes­hauptmann Gerhard Dörfler überhaupt nicht absprechen möchte, möchte ich schon eines festhalten: Einen Diplomaten mit einem solchen Diktum zu versehen, ob das ein Beitrag ist, in Zukunft zu einem guten Miteinander zu kommen? (Abg. Strache: Wenn man wortbrüchig ist, ist das nie ein guter Beitrag! Wenn man das Memorandum un­terschreibt und sich dann zurückzieht, ist das nicht seriös!) Das darf man, so glaube ich, hier schon anmerken, denn Europa, Herr Klubobmann Strache, muss ja weiter in seiner Vielfalt zusammenwachsen, und da kann den Minderheiten eine besondere Brü­ckenfunktion zukommen.

Wir sollten das auch als Chance für Österreich sehen, wenn ich hier an die ungarische Minderheit denke, an die kroatische Minderheit im Burgenland und auch an die slo­wenische Minderheit; das ist ja durchaus ein Reichtum für die Republik Österreich. Und als Steirer sage ich Ihnen: Es gibt nicht nur die Kärntner Slowenen, sondern es gibt auch, wenn auch zahlenmäßig sehr klein, eine slowenische Minderheit in der Steier­mark.

Da muss man dann schon eines sehen: In der Europäischen Union haben Räume, die kurzzeitig getrennt waren, wieder die Chance dort zusammenzuwachsen, wo es viel Gemeinsames über Jahrhunderte, teilweise über Jahrtausende gibt. Und natürlich hat es immer ein Deutsch sprechendes Bürgertum in heutigen slowenischen Stadtgemein­den gegeben, ob in Pettau oder in Marburg. Andererseits hat es an der jetzt steirisch-slowenischen Grenze ... (Abg. Strache: Hoffentlich werden die einmal anerkannt!) – Genau, das möchte ich ja gerade sagen. – Natürlich hat es an der Grenze auf unserer Seite auch in der Steiermark Slowenisch sprechende Bauern gegeben. Es gibt Briefe von Pfarrern – noch aus den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts –, in denen sich diese darüber beschweren, dass es in ihren Pfarren nur wenige gibt, die auch Deutsch können. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Jetzt haben wir die Chance, aufeinander zuzugehen und dieses gemeinsame friedliche Europa aufzubauen. Den Minderheiten kann da eine besondere Rolle zukommen. Mich freut es, dass wir heute zu so einer breiten Zustimmung zu dieser Lösung kommen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


12.20.17

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Lieber Herr Staatssekretär! Lieber Herr Landeshaupt­mann, liebe Vertreter der Kärntner Landesregierung! Liebe KärntnerInnen hier im Ple­num und vor allem zu Hause vor den Bildschirmen! Frau Abgeordnete Plassnik hat heute von ihrem Heimatland, von ihrer Heimat gesprochen und wollte auch das Kärnt­ner Heimatlied umdichten. Frau Kollegin, Sie wissen doch, wir haben uns vor Kurzem


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in der Industriellenvereinigung getroffen, wo Sie gesagt haben, Sie wohnen im Burgen­land, denn der Weg nach Kärnten sei Ihnen zu weit. (Abg. Dr. Plassnik: Habe ich nicht gesagt! Das ist eine Lüge!) – Frau Kollegin! Der Weg in die Heimat ist mir nie zu weit, weil ich das ehrlich meine. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es ist heute schon sehr viel von der Vergangenheit berichtet und aufgezählt worden: der Abwehrkampf, die Volksabstimmung, die Partisanen-Kämpfe. (Abg. Kopf: Setzen! Es reicht!) Wenn man das Revue passieren lässt, versteht man auch, warum die Kärnt­ner zu diesem Thema einen anderen Zugang haben und emotional wesentlich mehr Verbindung hatten, als es von außen her immer wieder gebracht wurde.

Es hat viele Versuche gegeben, das Thema Ortstafeln, das Thema Staatsvertrag zu lö­sen, rechtlich auf gute Beine zu stellen – alle Versuche sind fehlgeschlagen. Die sind so weit gegangen, dass es in den siebziger Jahren sogar den Ortstafelsturm gegeben hat, bis hin zu Bombenlegungen. Warum sind sie fehlgeschlagen? – Weil immer der­selbe Fehler gemacht wurde: Die Bevölkerung ist nicht miteingebunden worden, man hat die Kärntner Bevölkerung bei diesem Thema nicht mitentscheiden lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber: Alles hat seine Zeit. Ich glaube, das hat unser Landeshauptmann Gerhard Dörf­ler gemeinsam mit Staatssekretär Josef Ostermayer rechtzeitig erkannt, und beide ha­ben sich daran gemacht, dieses Thema zu lösen.

Dass der Landeshauptmann die Devise an die Kärntner Mehrheitsbevölkerung und die slowenische Minderheit ausgegeben hat, wir treffen uns in der Mitte, es darf keine Sieger und keine Verlieren geben, damit waren wir schon auf dem richtigen Weg. Die­se zwei Männer, der Herr Staatssekretär und der Herr Landeshauptmann, haben sich dann unaufgeregt, lösungsorientiert, mit gegenseitiger Achtung und gegenseitigem Vertrauen an die Sache herangemacht, und es ist ihnen gelungen, alle Beteiligten mit­einzubinden: die drei Slowenen-Verbände, die Kärntner Mehrheitsbevölkerung, die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden, aber auch die Freiheitliche Partei in Kärn­ten, die SPÖ und die ÖVP. Alle waren bereit, das Thema mitzutragen, und sind dahin­tergestanden.

Und dann kam für mich der wirklich wichtige Punkt in diesem ganzen Prozess: Das ausverhandelte Paket wurde, wenn auch gegen die Stimmen der übrigen Kärntner Par­teien, einzig auf unser Betreiben hin der Kärntner Bevölkerung vorgelegt und somit der Kärntner Bevölkerung die Möglichkeit geboten, mitzustimmen, mitzuentscheiden und das Thema mitzutragen.

Mich hat gerade vorhin ein Kollege von der ÖVP gefragt: Wie wird es jetzt in Kärnten werden? Wird es Streitereien beim Aufstellen der Ortstafeln geben? – Ich glaube das nicht, weil die Bevölkerung die Möglichkeit gehabt hat, mitzustimmen und mit dabei zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin auch davon überzeugt, dass wir mit dieser Zweidrittelzustimmung in Kärnten das Thema Ortstafeln und Topographieverordnung endgültig gelöst haben, wenn auch Kenner behaupten, dass mit dem Absprung des Rates der Kärntner Slowenen unter Valentin Inzko der Streit prolongiert ist, es wieder Streitereien geben wird. Ich hoffe, dass diese Kritiker, diese Pessimisten Unrecht haben, ich hoffe, dass wir dieses The­ma in Kärnten ein für allemal von der Tagesordnung haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Von meiner Seite ein herzliches Dankeschön all jenen, die zur Lösung dieses Pro­blems beigetragen haben: der Kärntner Bevölkerung, Minderheit wie Mehrheit, den Parteien, vor allem auch unserem Landesparteiobmann der Kärntner Freiheitlichen Uwe Scheuch, der im Hintergrund eine sehr wichtige und positive Rolle gespielt hat (Beifall bei der FPÖ – Rufe bei der ÖVP: Wo ist er?), Ihnen, lieber Herr Staatssekretär Ostermayer.


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Orden sind zwar wichtig, viel schöner wird aber eine gute Jause in Kärnten unten wer­den. Davon bin ich überzeugt. Und zu guter Letzt, dir, lieber Gerhard Dörfler, ein herz­liches Dankeschön. Ich glaube, wir können in Kärnten froh sein, dieses Thema erledigt zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)

12.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


12.25.31

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Gäste! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus und daheim! Von den VorrednerInnen meiner Fraktion ist schon angesprochen worden, dass wir diese Novelle durchaus als einen Schritt in die richtige Richtung sehen, als einen Schritt in Richtung eines respektvollen Zusammenle­bens mit der slowenischen Volksgruppe in Kärnten. – Das erkennen wir an. Es ist aber auch angesprochen worden, dass es immer noch genug Kritik an dieser Novelle gibt und wir als Klub deswegen auch keine einstimmige Zustimmung für diese Änderung geben werden. Es wird drei symbolische Gegenstimmen von den Grünen geben. Als Burgenländerin werde ich eine davon sein.

Dieses Gesetz betrifft nicht nur die slowenische Volksgruppe in Kärnten, sondern alle Volksgruppen, auch die Kroaten im Burgenland, die Ungarn im Burgenland und die Slowenen in der Steiermark. Die sind genauso direkt vom Staatsvertrag betroffen, die sind genauso von dieser Ortstafelregelung und von der Amtssprachenregelung betrof­fen. Sie wurden aber nicht in die Verhandlungen eingebunden. Sie wurden vor vollen­dete Tatsachen gestellt und konnten, weil es keine Begutachtung gegeben hat, nicht einmal Stellungnahmen zu diesem Gesetz abgeben.

Allein der Titel des Memorandums sagt schon, dass es hier um Maßnahmen für die Zu­sammenarbeit mit der slowenischen Volksgruppe geht. Weiter unten im Text heißt es dann, dass alle Volksgruppen eingebunden werden sollen. – Und das ist eben genau nicht passiert! Die Burgenland-Kroaten, die Ungarn, die Slowenen in der Steiermark hatten keine Möglichkeit dazu. Es ist über ihre Köpfe hinweg entschieden worden. Das finde ich demokratiepolitisch bedenklich. (Beifall bei den Grünen.)

Diese Nichteinbindung spiegelt sich auch im Gesetz wider. So ist zum Beispiel die Fra­ge fehlender zweisprachiger Ortstafeln im Burgenland in Reinersdorf, Hackerberg, Heugraben und Eisenhüttl nicht geregelt. Auch die Frage der Verwendung der zweiten Amtssprache in Gemeinden ist offen. Gemeinden können zweisprachige Anliegen an die Bezirkshauptmannschaften delegieren. Das hat sehr wohl Auswirkungen auf die Verwendung der Volksgruppensprache im Alltag, denn wenn ich einen Baubescheid von meiner Gemeinde haben will, diese das aber an die BH auslagern kann, dann glaube ich nicht, dass jemand extra auf die BH gehen wird, nur um einen Baubescheid in kroatischer Sprache zu bekommen. Das führt natürlich dazu, dass Volksgruppen­sprachen einfach weniger verwendet werden.

Wir wollen, dass die Rechte der Minderheiten gestärkt werden. Ich finde, Vielfalt ist eine Riesenstärke. Als Burgenländerin kann ich das sagen, obwohl ich selbst weder Kroatisch noch Ungarisch spreche, was mir sehr leid tut, aber ich finde, das ist ein gro­ßes Potenzial und eine große Chance. Gerade deswegen sollten wir das auch für die Zukunft stärken und sicherstellen, dass die VolksgruppenvertreterInnen eingebunden werden, die sich für diese Rechte einsetzen, sich dafür stark machen, dass diese Stär­ke auch erhalten bleibt. (Beifall bei den Grünen.)

Kollege Zinggl hat deswegen nochmals einen Abänderungsantrag eingebracht, der die­ses jetzige Versäumnis ausbügeln und dazu beitragen soll, dass die Burgenland-Kro­


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aten und die Ungarn im Burgenland auch eingebunden werden und dass die Frage der Ortstafelregelung und der Amtssprachenregelung auch noch einfachgesetzlich nachge­holt werden kann.

Wenn sich das ändert, dann werden wir zustimmen. Wenn es dazu keine Zustimmung gibt, dann wird es von uns auch keine einstimmige Zustimmung zu diesem Gesetz ge­ben, weil wir nicht dabei mitspielen, dass über die Köpfe der Betroffenen hinweg Ver­fassungsentscheidungen geändert werden. (Beifall bei den Grünen.)

12.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


12.29.23

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Als einer der Ab­geordneten in diesem Haus, der aus Kärnten, aus dem zweisprachigen Gebiet kommt, dort aufgewachsen ist und heute noch dort lebt, bin ich natürlich oft mit dieser Frage konfrontiert worden. Und es hat auch sehr oft Unverständnis darüber gegeben, wie wir mit der Lösung der Volksgruppenfrage in Kärnten umgehen.

Vorgeschoben war natürlich immer die Frage der Ortstafeln. Man hat gesagt: Was die Burgenländer können, könnt ihr in Kärnten doch auch, und so weiter. Wenn man es näher untersucht, zeigt sich, dass es historisch gewachsene Unterschiede gibt. Das Burgenland hat nie Übergriffe der Kroaten gehabt, die Besitzansprüche gestellt haben. In Kärnten war das ein bisschen anders, da gab es den Kärntner Abwehrkampf, in dem seinerzeit auch viele der Kärnten Slowenen auf der anderen Seite waren und nicht für Österreich kämpften. – Das ist das eine. (Abg. Öllinger: ... Ungarn!)

Dann hat es eine Volksabstimmung gegeben, die in der Zone A eindeutig für Öster­reich ausgegangen ist. Da haben auch die Wiener geschrieben: Das vergessen wir den Kärntnern nie! Nach dem Zweiten Weltkrieg hat es wieder Besitzansprüche der Tito-Partisanen gegeben. Das ist eben in den Köpfen der Bevölkerung verankert, das muss man in dieser Frage auch wissen.

Ich muss sagen, man braucht eben eine gewisse Zeit, bis man dann dort hinkommt. Das Zusammenleben in Kärnten zwischen Vertretern oder Mitgliedern der Volksgruppe und der Mehrheitsbevölkerung ist überhaupt kein Problem. Ich bin 57 Jahre alt und ha­be nie ein Problem innerhalb der Bevölkerung gesehen, sondern es war eher ein Pro­blem von gewissen Funktionären, sowohl von den Volksgruppenorganisationen als auch von den Heimatverbänden.

Man hat sich etwas angenähert, und ich muss auch sagen, ich habe viele Gespräche mit dem Obmann des Zentralverbandes und auch mit dem Obmann der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen geführt – sie sind ja heute beide hier –, und es waren gute Ge­spräche. Man sagt dann, alle gehen da aber nicht mit, und im Rat der Kärntner Slo­wenen sind es wahrscheinlich auch nicht alle, sondern Einzelne, die es in der Vergan­genheit immer wieder mit gewissen Störfeuern versucht haben, die jetzt auch noch ver­suchen, dieses Volksgruppengesetz zu torpedieren.

Genauso gilt das für gewisse Studentenorganisationen, die am 5. Juni hier im Hohen Haus protestiert und Flugzettel heruntergeworfen haben, die gesagt haben: Nein zu dieser Novellierung des Volksgruppengesetzes, für die vollständige Erfüllung des Arti­kel 7 des Staatsvertrages von Wien! Sie haben dagegen protestiert und zum Protest aufgerufen. Ich bin auch dafür, dass der Staatsvertrag voll und ganz erfüllt wird und der Artikel 7 ebenfalls, und die Mehrheit hier im Hohen Haus wahrscheinlich auch. Da sind wir alle dafür. (Beifall beim BZÖ.)


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Ich bin froh darüber, dass es ein Einlenken gegeben hat. Ich danke auch allen, die da­ran mitgewirkt haben, dass das zustande gekommen ist. Bis zum Schluss war es ja un­schlüssig: Gibt es noch verschiedene Änderungen oder nicht? Was fällt heraus, was nicht, was kommt dazu? – Auf jeden Fall werden diese 164 Orte in 24 Gemeinden mit dieser Lösung der Ortstafelfrage leben können. Aber das Volksgruppengesetz ist ja wesentlich mehr.

Die Bedenken und der Schwenk des Rates der Kärntner Slowenen wundern mich auf­grund der Aktivitäten und der Aktionen von einzelnen Funktionären in der Vergangen­heit eigentlich nicht. Da haben einige etwas dazu beigetragen. Es war der ehemalige Nationalratspräsident Khol, der im Katholischen Bildungswerk in Tainach den Rat an die Kärntner Slowenen gegeben hat: Fahrt einfach ein bisschen zu schnell in die Ort­schaften hinein, dann muss sich der Verfassungsgerichtshof darum kümmern, und dann könnt ihr das praktisch dort durchjudizieren! (Abg. Strache: Der rasende Vouk war das!) Das ist einmal ein grober Fehler gewesen, das sollte man auch nicht ver­gessen.

Was dann der Verfassungsgerichtshof in dieser Frage aufgeführt hat: Wenn jemand fünf, sechs Mal zu schnell in einen Ort hineinfährt und Selbstanzeige erstattet, dann gehört dem eigentlich der Führerschein weggenommen, denn die Ortstafel ist inter­national, das hat mit Sprachkenntnis nichts zu tun, sondern mit der Straßenverkehrs­ordnung! Außerdem können diese Personen besser Deutsch als sämtliche andere, das muss ich auch einmal dazu sagen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Strache: Da müsste der Führerschein entzogen werden! – Weitere Zwischenrufe.)

Geschätzte Damen und Herren, auf jeden Fall glaube ich, dass von dieser Seite, von gewissen Funktionären des Rates der Kärntner Slowenen, eine endgültige Lösung des Volksgruppengesetzes gar nicht angestrebt worden ist, sondern es geht lediglich da­rum, Möglichkeiten zu haben, neue Forderungen aufzustellen und eigene machtpoliti­sche Dinge in diesem Bereich umzusetzen. Das war, glaube ich, das Ziel des Rates der Kärntner Slowenen, wobei Forderungen wie die nach Aufschriften auf öffentlichen Gebäuden und auf Wegweisern, auch Flur- und Bergnamen gar nicht so im Vorder­grund stehen. Es geht nur um mehr Mittel! (Präsident Neugebauer gibt das Glocken­zeichen.) Das ist die Problematik dabei, geschätzte Damen und Herren.

Vor allem haben wir in Kärnten mit dem Schul- und Kindergartengesetz eine vorbildli­che Volksgruppenpolitik betrieben. Eine empirische Erhebung des Bundeskanzleram­tes hat ergeben, dass die Akademikerquote innerhalb der Volksgruppe bei 11 Prozent liegt, in der Gesamtbevölkerung bei 6,5 Prozent. Dort hat sich also einiges bewährt. Die Frage der Ortstafeln wird nur vorgeschoben. (Beifall beim BZÖ. – Präsident Neu­gebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Geschätzte Damen und Herren, ich wünsche mir vor allem eines: eine ähnliche Unter­stützung für die österreichischen Volksgruppen auch in Slowenien, wie wir sie den ös­terreichischen Slowenen in Österreich gewähren. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Strache: Da wird sich die Bundesregierung sicher durchsetzen!)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


12.35.13

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Freunde und Ver­handlungspartner auf der Galerie! Es ist jetzt viel über die Vergangenheit gesprochen worden – kein Wunder bei einem Thema, das so weit in die Geschichte zurückreicht. Ich konnte das bei den vielen Gesprächen, die ich dort geführt habe, hautnah miter­


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leben. Es waren viele Gesprächspartner, Verhandlungspartner dabei, die auch schwe­re persönliche Schicksale in ihren Familien, bei ihren Angehörigen hatten erleiden müssen, daher war es natürlich sozusagen auch ein Thema, wie man mit solchen Trau­matisierungen umgeht.

Ich glaube, dass wir nach dieser Zeit – vor ungefähr zwei Jahren hat mir der Herr Bun­deskanzler den Auftrag erteilt, mich um dieses Thema zu kümmern – eine Lösung ge­meinsam gefunden haben, die man als die beste Lösung in diesem Kontext bezeich­nen kann. Es geht nämlich nicht nur um die Frage, die Probleme der Vergangenheit zu lösen, also das Ortstafelthema, das große Symbol zu lösen, sondern es geht auch da­rum – das ist auch in dem Memorandum enthalten, das wir am 26. April unterzeichnet haben –: Was können wir für die Volksgruppe, für die Zweisprachigkeit in Kärnten – das war das Hauptverhandlungsthema, aber ich komme dann auch noch auf die Bur­genlandkroaten und -ungarn zu sprechen –, was können wir für die Zweisprachigkeit tun?

Heute reden wir über das Thema Ortstafeln, also technisch „topographische Aufschrif­ten“, wie sie im Staatsvertrag geheißen haben, und über die Amtssprache. Am Freitag geht es um die Frage der Förderung im Rahmen der sogenannten Abstimmungsspen­de, der zweisprachigen Musikschule, der zweisprachigen Kindergärten, Gemeindekin­dergärten, Privatkindergärten, Kulturinitiativen et cetera.

Zum heutigen Thema: Es waren bei all den Lösungen, die es in der Vergangenheit ge­geben hat und die dann keine parlamentarische Mehrheit gefunden haben, immer we­niger Ortstafeln vorgesehen. Die Lösung, die wir jetzt ausverhandelt haben, ist diejeni­ge mit den meisten Ortstafeln. 141, 158, 163 Ortstafeln waren Lösungsvorschläge der Vergangenheit, wir sind bei 164 gelandet – ich gebe zu, sogar mehr, als ich erwartet hatte. Im November letzten Jahres sagte ich noch, dass sich die Lösung zwischen 141 und 163 abspielen wird. Wir konnten in sehr, sehr langen, auch körperlich durchaus anstrengenden Verhandlungen erreichen, dass 164 herausgekommen sind. Es sind Ortschaften in 24 Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl, die größer ist als bei allen bisherigen Lösungen. Auch bei der Amtssprache haben wir eine Lösung gefunden, die großzügiger als alles Bisherige ist.

Dass es ein politischer Kompromiss ist, ist vollkommen klar. Unser Problem oder unser Thema war ja, eine Lösung zu finden ausgehend von bestimmten Grundsätzen, die der Verfassungsgerichtshof aufgestellt hatte, aber auch eine, die breit getragen wird und die auch hier eine verfassungsmäßige Mehrheit findet. Wir wollten es verfassungs­rechtlich lösen, weil wir zwei Probleme sehen. Verfassungsrechtlich heißt sozusagen Befriedung eines Uralt-Streites, eines Uralt-Konfliktes, heißt aber auch, Sicherheit zu schaffen, auch Sicherheit zu schaffen für die slowenische Minderheit, für die slowe­nische Volksgruppe in Kärnten, denn selbst dann, wenn die Bevölkerungsanzahl zu­rückginge, würden und werden dann trotzdem diese Tafeln, die jetzt festgelegt werden, bestehen bleiben.

Wir haben aber auch ein technisches Problem des Verwaltungsgerichtshofs gesehen. Es war ein Punkt, dass die slowenische Volksgruppe keine Minderheitenfeststellung haben wollte, aus verschiedensten Gründen, die man jetzt in der Kürze der Zeit nicht erörtern kann. Dies führt natürlich dazu, dass der Verfassungsgerichtshof eine immer schwächere Basis dafür hat, sachlich fundierte Entscheidungen zu treffen. Daher ist es auch aus dem Grund eine sehr kluge Entscheidung und meiner Ansicht nach eine wirklich wunderbare Lösung, die wir dann im Memorandum unterschrieben haben, die eben umfassender ist und die nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Zukunft betrifft.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, mich sozusagen bei den Mitstreitern, bei den Mitverhandlern, den Mit-Gesprächspartnern ausdrücklich zu bedanken. Ich be­


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ginne aber mit Bundeskanzler Faymann; wie gesagt, vor zwei Jahren hat er mich quasi beauftragt und mir das Vertrauen gegeben, mich dieses Themas anzunehmen. Er hat mehrere Vorschläge gemacht, ein Vorschlag war – es ist auch schon erwähnt worden (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen) –, sich Zeit zu geben. 2012 wurde als Ziel genannt; das ist am Beginn ein bisschen kritisiert worden.

Das Zweite war, nicht wieder Runde Tische, Konklaven oder was auch immer zu bil­den. Diese hatten zu keinem endgültigen Ergebnis geführt, daher gab es die Gesprä­che hintereinander. Vielen Dank dafür! Ich möchte mich auch beim Herrn Vizekanzler bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Präsident Neugebauer: Schlusssatz!) – Ich mache es ganz kurz; ich werde schon gerügt, dass ich zu lange spreche.

Der Herr Vizekanzler war mein Gesprächspartner in der Regierung. Jetzt mache ich es ganz schnell: Dank an Landeshauptmann Dörfler und Peter Kaiser! Der Herr Landes­hauptmann war ein wunderbarer Gesprächspartner und ist einen weiten Weg gegan­gen, Peter Kaiser hat mich bei den Bürgermeistern unterstützt. Ich möchte mich aus­drücklich auch bei allen Bürgermeistern bedanken, und natürlich bei Marjan Sturm und Bernhard Sadovnik, auch Mitgliedern der Konsensgruppe, die ebenfalls vieles und Gu­tes geleistet hat. Alle anderen Politiker, Gesprächspartner und so weiter kann ich jetzt in der Kürze nicht aufzählen.

Ich bitte Sie: Stimmen Sie diesem Gesetz zu! Fünf Parteien sind dabei, wie ich gehört habe.

Zu den Argumenten, die genannt wurden: Wir haben mit den Kroaten gesprochen. Wir haben mit den Ungarn gesprochen; ich habe am Montag mit den Ungarn gesprochen. Es gibt einen weiteren Prozess, um das Volksgruppengesetz bis Herbst oder Winter noch einmal zu modernisieren, dort sind alle eingebunden. Ich bitte Sie um Unterstüt­zung und danke herzlichst! – Danke, Herr Präsident. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Für die letzte Rednerrunde in der Fernsehzeit stehen 3,30 Minuten je Redebeitrag zur Verfügung; ich bitte, dies penibel einzuhalten.

Zu Wort gelangt Herr Kollege Kirchgatterer. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Alle applaudie­ren – außer den Grünen!)

 


12.42.12

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Mit­glieder der Bundesregierung! Der breite Applaus für den Herrn Staatssekretär zeigt, dass das neue Volksgruppengesetz der Republik Österreich gut tut, den Kärntner Slo­wenen gut tut, Kärnten gut tut und auch allen österreichischen Volksgruppen – sie wur­den schon namentlich erwähnt – gut tut. Es ist auf breiter Basis und in breiter Zusam­menarbeit ein Kompromiss gelungen, der nachhaltig wirkt und von historischer Bedeu­tung ist. Dieser Kompromiss entspricht dem Artikel 7 des Staatsvertrages von 1955.

Meine Damen und Herren! Dieser Beschluss macht auch den Blick frei für eine positive Zukunft, für weitere Entfaltungsmöglichkeiten. Die Volksgruppengespräche gehen wei­ter mit den Themen Wirtschaft, Bildung und Recht. Es ist mir ein persönliches Anlie­gen – und heute ist ein sehr guter, meiner Meinung nach der beste Anlass auch dafür –, den Bundesländern zu danken für ihre Unterstützung für die Volksgruppen, aber auch dem Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer für seine klare Haltung!

Meine Damen und Herren! Die erste Hälfte des vorigen Jahrhunderts war alles andere als eine Friedensperiode – auch nicht für Kärnten, auch nicht für die Kärntener Slowe­nen. 1938 verloren mit dem Einmarsch von Nazi-Deutschland die Kärntner Slowenen ihre Minderheitenrechte, gezielte Verfolgung und Aussiedlung folgten. Aller Verbrechen und aller Opfer gilt es zu gedenken!


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Nach dem Ersten Weltkrieg, 1920, stimmten 40 Prozent der Kärntner Slowenen für Ös­terreich. In der Abstimmungszone, in der der slowenischsprachige Bevölkerungsanteil bei 70 Prozent, also mehr als zwei Dritteln lag, stimmten 59 Prozent für den Verbleib bei Österreich. Dr. Karl Renner gratulierte beiden Volksgruppen.

Ein Sprung von 1920 zur Jetztzeit, zu 2011: Der zweisprachige Unterricht wird immer mehr angenommen. Auch Eltern deutscher Muttersprache entscheiden sich immer mehr dafür, ihre Kinder in Schulen mit deutschem und slowenischem Unterricht zu schicken. Das ist erfreulich und zeigt auch für Europa positive Seiten auf.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Ich danke allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt und es möglich gemacht haben: den Slowenenverbänden, den Hei­matverbänden, den Bürgermeistern, dem Herrn Landeshauptmann, der Bundesregie­rung, Bundeskanzler Werner Faymann, und natürlich für das Verhandlungsgeschick und die enorme Ausdauer ganz besonders Staatssekretär Josef Ostermayer! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.

 


12.45.36

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren von der Bun­desregierung! Geschätzte Damen und Herren! Poštovani gledatelji na galeriji i pred te­levizija. Pozdravljam vas kod sjednice nationalnog austrijanskog odbora. Najsrdacnije pozdravljan i moje prijatelje iz gradišća s kimi sam jur duga ljeta u jako dobrom kon­taktu! (Abg. Ing. Westenthaler: Nach der Geschäftsordnung ...!)

Bätschült tarschok a madjar neptschoportbol Austriaban ...

 


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege! Die Verhandlungssprache ist Deutsch. Gegen ein Grußwort in Kroatisch ist durchaus nichts einzuwenden. Aber wenn das jetzt eine längere Erklärung wird, sollte man wissen, worum es geht.

 


Abgeordneter Oswald Klikovits (fortsetzend): Ich übersetze es gleich. Ich wollte nur die Vertreter der Minderheiten und die Zuseherinnen und Zuseher an den Fernseh­schirmen in ihrer Sprache begrüßen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Geschätzte Damen und Herren! Als Volksgruppensprecher der Österreichischen Volks­partei freue ich mich natürlich ganz besonders darüber, dass wir mit diesem neuen Volksgruppengesetz einen weiteren Meilenstein in der Volksgruppenpolitik in Öster­reich setzen. Es ist nach vielen Jahrzehnten zweifelsfrei ein gelungenes Werk, und ich stehe nicht an, dem Herrn Staatssekretär und all jenen zu danken, die mitgewirkt ha­ben, dass dieses Gesetz jetzt zustande kommt und hoffentlich auch als Fünf-Parteien-Gesetz beschlossen wird und zur Umsetzung gelangt.

Aber das Gesetz ist das eine, und das Leben des Gesetzes ist das andere. Es gibt durchaus unterschiedliche Auffassungen zu dieser Form des Zusammenlebens, wie wir auch heute schon gehört haben.

Es gibt viele Väter für diesen Erfolg. Es ist die Ära Schüssel angesprochen worden, auch Gusenbauer als Bundeskanzler, und es ist jetzt letztendlich die heutige Bundes­regierung, die diesen Schritt setzt.

Geschätzte Damen und Herren! Es sind auch kritische Anmerkungen gesetzt worden, und zwar dazu, dass die Volksgruppen nicht in dem Ausmaß eingebunden waren, wie ich es mir auch gewünscht hätte. Es hat ja diesbezüglich viele Proteste gegeben. Ich darf bei aller Wertschätzung, geschätzter Herr Staatssekretär Ostermayer, ersuchen und bitten, dass der weitere Dialog, der ja noch zu führen ist, künftighin alle politischen Parteien und auch alle Volksgruppen einbindet, denn wir haben noch sehr viel für die


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österreichischen Volksgruppen und Minderheiten zu erledigen. Ich bin mir sicher, dass wir auch in den weiteren Schritten, die noch gesetzt werden müssen, zu guten Ergeb­nissen kommen werden.

Ich darf abschließend allen gratulieren, die mit dazu beigetragen haben, und bitte alle Abgeordneten, diesem Gesetzeswerk zuzustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. – Bitte.

 


12.48.49

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Natürlich ist das heute ein be­achtlicher Tag, eine Art Staatsfeiertag, und es sind natürlich in erster Linie die Kärntner Abgeordneten berufen gewesen, anlässlich des heutigen Tages hier das Wort zu er­greifen.

Aber es handelt sich um eine gesamtstaatliche Angelegenheit. Daher habe ich mir auch die Freiheit genommen, aus Überzeugung zu diesem heutigen Thema zu spre­chen, weil es nicht meiner Natur entspricht, mieselsüchtig herumzufitzeln, dass das und jenes noch fehlt, dass es nicht ganz gelungen ist, dass dieser und jener Paragraph noch fehlt. Nein, man sollte auch die Größe haben, an einem Tag wie diesem zusam­menzurücken, sodass die Parteien sich über die Grenzen hinweg gegenseitig die Gra­tulation dazu aussprechen, dass ein die Republik mindestens 56 Jahre lang extrem be­lastender Konfliktfall gelöst wird! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist zu begrüßen, und es ist den handelnden Personen, unserem Landeshaupt­mann Dörfler, dem Staatssekretär Dr. Ostermayer und anderen, den Slowenenver­tretern, den Heimatverbänden, den am Rand an diesem Friedensprojekt der Republik Beteiligten mit Nachdruck zu gratulieren und ihnen der Dank des Hauses auszuspre­chen, und zwar unzweideutig. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich darf daran erinnern, warum es ein gesamtstaatliches Anliegen ist. Die Entstehung der Republik Österreich nach dem Zusammenbruch 1918 war ein Werk der Bundes­länder. Die Bundesländer haben im Wesentlichen den Bestand der Erbländer der Mo­narchie dargestellt und die im Süden befindlichen Herzogtümer, Herzogtum Kärnten, Krain und die damit verbundenen Provinzen.

Warum kam es zu der großen Belastung anlässlich des sogenannten Ortstafelsturms im Jahr 1972? – Es ist äußerst wichtig, daran zu erinnern, dass es damals noch das kommunistische Jugoslawien gegeben hat. Im kommunistischen Jugoslawien gab es lebendige Gebietsansprüche gegenüber Österreich. Es wurden dort in den Schulen noch Landkarten als lebendiger Unterrichtsstoff verbreitet, die österreichisches Territo­rium bis zur Draugrenze als Forderungsbestand beinhaltet und so zum Gegenstand des öffentlichen Bewusstseins über die kommunistische Architektur des titojugosla­wischen Raumes gemacht haben. Es war daher nicht verwunderlich, dass bei der zwangsweisen Aufstellung der Ortstafeln 1972 diese als Anerkennung des Primats des territorialen Anspruchs des kommunistischen Jugoslawien verstanden worden sind. Und davon trennen uns heute natürlich Welten. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich kann man sich fragen, warum denn um bloße Blechtafeln so ein Gezerre ver­anstaltet worden ist. Diese Blechtafeln waren Ausdruck des expansionistischen terri­torialen Anspruchs des jugoslawischen Kommunismus. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Diese Zeiten haben wir Gott sei Dank hinter uns gelassen, und es haben sich viele da­ran beteiligt, die Angelegenheit zu einem glücklichen Ende zu bringen. Dass dies heute


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 104

gelingt, ist eine parlamentarische Feierstunde. Dafür danke ich persönlich. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


12.53.03

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns zu Hause zuschauen, und sehr geehrte Gäste auf der Ga­lerie!

Ich möchte in unserer Mitte auch sehr herzlich die Vertreter der slowenischen Minder­heit begrüßen. – Dober dan! Willkommen im Hohen Haus!

Es war in den Debatten bis jetzt sehr oft von Heimat die Rede, von Heimat, von behei­matet sein, von Heimat haben. Mir fällt auf, dass gerade jene Personen, die das Wort „Heimat“ so inflationär verwenden, leider oft so tun, als wäre das nur ihre Heimat. (Abg. Rädler: Die Heimatpartei!) Es sollte jedoch eine Selbstverständlichkeit sein, dass das Bundesland Kärnten natürlich sowohl für die slowenischsprachigen Kärntner und Kärntnerinnen als auch für die deutschsprachigen Kärntner und Kärntnerinnen Heimat ist. Es ist traurig genug, das hier leider noch einmal festhalten zu müssen, weil viele Beiträge in der Debatte wie auch hier im Parlament bis jetzt leider von einem anderen Heimatbegriff ausgegangen sind. (Abg. Kickl: Wie ist das in der Türkei mit den Kur­den?)

Tatsache ist, dass es einen jahrelangen Assimilationsdruck auf die Minderheitenange­hörigen in Kärnten gegeben hat. (Abg. Ing. Hofer: Schwachsinn!) Tatsache ist, dass die Verweigerung der Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln oder der Anwendung des Slowenischen als Amtssprache leider stattgefunden hat. Das sind alles Tatsachen, die man nicht negieren kann. (Abg. Petzner: Das ist ja ein Blödsinn! – Abg. Dr. Strutz: Waren Sie überhaupt schon einmal in Kärnten?)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man 59 Jahre nach Unterzeichnung des Staatsvertrags von einem großen Erfolg spricht (Abg. Petzner: Wie ist das denn mit den Minderheiten in der Türkei? Man sollte vor der eigenen Türe kehren!), wenn end­lich mehr Ortstafeln aufgestellt werden, wenn die slowenischsprachige Minderheit dort Rechte bekommt, die eigentlich seit 56 Jahren verbrieft sind, dann ist das leider keine Sternstunde und kein Grund für SPÖ, ÖVP, FPK und auch nicht für das BZÖ, sich auf die Schulter zu klopfen. (Beifall bei den Grünen.)

Weil das heute Vorliegende eine Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Zustand ist, werden die Grünen diesem Vorschlag mehrheitlich zustimmen. Es ist mir und uns aber auch ein Anliegen zu betonen, dass das für uns keinen Schlussstrich unter die Rechte der Minderheit und der Minderheiten, der Volksgruppen in Österreich bedeutet, sondern hoffentlich einen Neubeginn, nämlich einen Neubeginn für eine Begegnung auf Augenhöhe zwischen Mehrheit und Minderheiten, zwischen Kärntnern und Kärnt­nerinnen mit slowenischer Muttersprache und mit deutscher Muttersprache. In diesem Sinne danke schön und hvala lepa! (Beifall bei den Grünen.)

12.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


12.56.13

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Korun, es ist nicht der Mühe wert, auf Ihre Ausführungen zu antworten. Wer Heimat kri­tisiert, der hat keine Heimat, und wer keine Heimat hat, hat auch keine Identität. Sie


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 105

beweisen es auch durch Ihren Lebenslauf. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Das ist letztklassig!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich liebe die Heimat, und daher bin ich auch froh, dass heute dieses Kapitel geschlossen wird. Viele haben von einem historischen Mo­ment gesprochen, viele klopfen sich auf die Schulter, viele krönen sich mit dem Erfolg oder stecken den Erfolg ans eigene Revers. Ich sage Ihnen eines: Der Erfolg hat viele Väter, aber wenn wir alle ehrlich sind und diesen Beschluss nicht zu einer Folklo­reveranstaltung verkommen lassen wollen, dann müssen wir zwei Persönlichkeiten danken, die im Jahr 2006 genau diesen Beschluss bereits herbeigeführt haben, den wir heute endlich beschließen können, und das ist der leider verstorbene Kärntner Landes­hauptmann Jörg Haider gemeinsam mit dem Bundeskanzler außer Dienst Dr. Wolf­gang Schüssel, die vor fünf Jahren weit visionärer waren, als es heute die Sozialde­mokratie und ihr Staatssekretär Ostermayer sind. (Beifall beim BZÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Kickl.)

Ich verstehe schon, jeder steckt sich seine Blume auf den Hut oder ans Revers, aber wir sind hier im Parlament auch der Wahrheit verpflichtet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich und Kärnten haben somit den Artikel 7 des Staatsvertrages erfüllt. Das ist in der heutigen Debatte nur von Klubobmann Bu­cher und Abgeordneten Petzner betont worden.

Sehr geehrter Herr Botschafter von Slowenien, Eure Exzellenz! Österreich ist seiner Verantwortung nachgekommen und hat die Verträge eingehalten. Ich erwarte mir von Slowenien die Achtung, den Respekt vor und die Wiedergutmachung an der deutsch­sprachigen Minderheit. (Beifall beim BZÖ.)

Ich erwarte mir die schonungslose Aufklärung der Kriegsverbrechen an der deutsch­sprachigen Minderheit, die Aufklärung der Massengräber in Slowenien, und ich erwarte mir auch von der slowenischen Seite eine härtere Vorgangsweise bei Krško. Was nüt­zen uns doppelsprachige Ortstafeln, wenn uns ein Schrottreaktor in Slowenien um die Ohren fliegt? Dann gibt es nämlich keine Ortstafeln mehr für Menschen, die in diesen Gemeinden leben. Auch das ist heute zu sagen. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist die Botschaft, die wir auch international aussenden sollten. Ich bringe daher zur Erfüllung des Artikels 7 des Staatsvertrages den Antrag der Abgeordneten Scheibner, Petzner und Bucher ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, um den vier Signatarstaaten des Staatsvertrags von Wien nach Kund­machung der vorliegenden Novelle des Volksgruppengesetzes mitzuteilen, dass damit der letzte noch offene Punkt im Staatsvertrag von Wien erfüllt worden ist; sohin könne auch Artikel 7 dieses Staatsvertrages für obsolet erachtet werden.“

*****

Dann ist es tatsächlich ein großer Moment für Österreich und ein großer Moment für Kärnten. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

12.59


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ord­nungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 106

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Petzner, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erfüllung des Staatsvertrages von Wien

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 6. Juli 2011 im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1220 d.B.): Bun­desgesetz mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (1312 d.B.), TOP 1

Nach langwierigen Verhandlungen wurde am 26. April 2011 von Vertretern des Bun­des, des Landes Kärnten und der slowenischsprachigen Volksgruppe in Kärnten ein Memorandum betreffend „zweisprachige Aufschriften“, die Amtssprache sowie Maß­nahmen für die Zusammenarbeit mit der slowenischsprachigen Volksgruppe unter­zeichnet. „Die in diesem Memorandum formulierten Verhandlungsergebnisse regeln den endgültigen Status quo der in Artikel 7 Ziffer 2 und 3 des Österreichischen Staats­vertrages festgelegten Ansprüche der slowenischen Volksgruppe auf topographische Ortsbezeichnungen, die Amtssprache und die weitere Zusammenarbeit mit der slowe­nischen Volksgruppe“, teilte der Kärntner Landeshauptmann daraufhin in einer Aussen­dung mit. Man habe sich „in der Mitte der Brücke getroffen und diesen historischen Konflikt in Kärnten gelöst, um miteinander und gleichberechtigt ein neues Kapitel in der Kärntner Geschichte aufzuschlagen“.

Die legistische Umsetzung dieser politischen Einigung wurde dem Nationalrat mit der gegenständlichen Vorlage übermittelt. Als Alternativen werden genannt: „Beibehaltung des bisherigen Regelungssystems volksgruppenrechtlicher Topographie- und Amts­sprachenregelungen in Verordnungen auf Grund des Volksgruppengesetzes und Erlas­sung einer Ersatzregelung für die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene, mit 30. September 2011 außer Kraft tretende Topographieverordnung-Kärnten. Eine dau­erhafte Lösung erscheint auf diese Art jedoch kaum erreichbar. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität böte auch die unmittelbare Anwendbarkeit nur des Art. 7 des Staatsvertrages von Wien keine gleichwertige Lösung.“

Am 6. November 1990 hat die österreichische Bundesregierung an die vier Signatar­staaten des Staatsvertrags von Wien eine Mitteilung betreffend einige Bestimmungen des Staatsvertrages vom 15.5.1955 übermittelt, was dem Nationalrat in seiner 3. Sit­zung in der XVIII.GP, am 22. November 1990 in einer Erklärung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Thema: Staatsvertrag von Wien, Obsoleszenz einzelner Bestimmungen, dargelegt wurde. Einem Verlangen entsprechend wurde über diese Erklärung sogleich eine Debatte durchgeführt.

Ähnlich dieser Mitteilung sollte die österreichische Bundesregierung nunmehr, nach Kundmachung der vorliegenden Novelle des Volksgruppengesetzes, die Erfüllung des letzten noch offenen Punktes im Staatsvertrag von Wien den vier Signatarstaaten mit­teilen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, um den vier Signatarstaaten des Staatsvertrags von Wien nach Kund­machung der vorliegenden Novelle des Volksgruppengesetzes mitzuteilen, dass damit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 107

der letzte noch offene Punkt im Staatsvertrag von Wien erfüllt worden ist; sohin könne auch Artikel 7 dieses Staatsvertrages für obsolet erachtet werden.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.59.15

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Also ich muss jetzt ehrlich sagen, dass es mir jetzt irgendwann einmal reicht. Ich möchte etwas zum Ausdruck bringen, das mittlerweile viele in diesem Haus bewegt. Darf es sein, dass Abgeordnete dieser Fraktion (in Richtung BZÖ) einer Abge­ordneten dieses Hauses dauernd unterstellen, dass sie keine Heimat habe, nur weil sie vielleicht nicht in Österreich geboren ist, die jedoch als österreichische Parlamenta­rierin hier in Österreich Politik macht. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie müssen einen An­trag zur Geschäftsordnung stellen!) Ich verlange einen Ordnungsruf, insbesondere auch gegenüber Kollegen Petzner, der immer wieder sagt: Kehren Sie vor der eigenen Tür!

Bei dem Alltagsrassismus in diesem Haus muss wirklich einmal eine Grenze gezogen werden. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

12.59


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Kollegin, Sie wissen auch als ehemalige Präsiden­tin hier oben, dass das kein geschäftsordnungsmäßiger Beitrag war, und das Verlan­gen nach einem Ordnungsruf nehme ich wohl zur Kenntnis, aber die Entscheidung liegt bei mir. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Abgeblitzt!)

Eine weitere Wortmeldung? Mit einer Antragstellung? – Bitte.

 


13.00.18

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte Sie ersuchen und stelle den Antrag, dieses Thema in der nächsten Präsidiale zu behandeln. Natürlich ist es so, dass wir als Mandatare auch Respekt einbringen müssen, aber ich bitte Sie, Frau Kollegin Glawischnig, auch zu ver­stehen, dass man manchmal etwas emotionaler argumentiert (Rufe bei den Grünen: Rassistisch! Untergriffig!), vor allem dann, wenn völlig vergessen wird, dass beispiels­weise Frau Kollegin Korun, wenn es darum geht, für die Kurdenrechte in der Türkei einzutreten, noch keine Akzente gesetzt hat. (Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Öllin­ger: Das ist völlig aus der Luft gegriffen!)

13.00


Präsident Fritz Neugebauer: Es steht jeder Fraktion frei, in der Präsidiale Themen anzusprechen.

Herr Kollege, Sie wissen aber auch, dass das auch kein geschäftsordnungsmäßiger Beitrag gewesen ist. Auch darüber sollten wir uns in der nächsten Präsidiale unterhal­ten. (Beifall bei der ÖVP.)

*****

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


13.01.13

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Liebe Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 108

Kollegen aus Kärnten! Herr Landeshauptmann! Liebe Landesräte! Liebe Zuhörer auf der Galerie! Wieder zurück zum Tagesordnungspunkt Ortstafellösung. Wenn man heu­te hier in den letzten Wortmeldungen den breiten Konsens mitverfolgen hat können, kann ich nur sagen, dass es für uns Kärntner natürlich wunderschön ist, dass das die­sen breiten Konsens gefunden hat. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Wir hätten ihn ja in Kärnten unter Schüssel und Haider schon 2006 gehabt. Wie bereits gesagt, hat sich jedoch hier im Nationalrat keine Zweidrittelmehrheit dafür gefunden. Wichtige Dinge brauchen anscheinend auch ihre Zeit. Heute soll dieser historische Tag sein und diese Ortstafellösung in Kärnten endlich ihren Abschluss finden.

Hier herinnen scheinen alle zufrieden zu sein. Ich muss aber sagen, dass mir viel, viel wichtiger ist, dass die Mehrzahl – wirklich die große Mehrzahl – der Kärntnerinnen und Kärntner froh ist, dass dieses Thema endlich einmal vom Tisch ist und dass Kärnten sich schwerpunktmäßig Aufgaben widmen kann, die vordringlicher sind. Kärnten ist in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit ganz allgemein nicht gerade gesegnet, und alle politische Kraft wird für wichtige Dinge gebraucht. Das ist wichtig!

Heute wurde immer wieder von der Einbindung der Kärntner in dieses Verhandlungs­ergebnis gesprochen. Ich muss dazu sagen, dass das eigentlich schon seltsam gewe­sen ist, aber es braucht offenbar auch bei Dingen, die ziemlich einmütig ablaufen, im­mer wieder auch solche Nebenerscheinungen. Man bedenke, dass das Memorandum am 26. April 2011 von allen unterzeichnet wurde, am 10. Mai 2011 in die Landesregie­rung gekommen ist, in der Landesregierung einstimmig zur Kenntnis genommen und auch die Bundesregierung in diesem Memorandum aufgefordert wurde, noch jetzt im Sommer die nötige Verfassungsmehrheit herbeizuführen und das zu beschließen. Nachdem all das zur Kenntnis genommen wurde, hat man im nächsten Tagesord­nungspunkt vorgesehen, dass man die Kärntner Bevölkerung auch noch fragen muss. Die Frotzelei dieser Befragung, die viel Geld gekostet hat, hat sich in Kärnten selbst herausgestellt. Die Bevölkerung hat dafür kein Verständnis gehabt.

Am Schluss soll jedoch das Gute stehen. Ich muss hier dem Landeshauptmann von Kärnten, Herrn Dörfler, wirklich sagen: Du hast dich wirklich mit Herz eingebracht, zusammen mit all deinen Kollegen, den Slowenen-Vertretern und dem Herrn Staatsse­kretär vom Bund. Solche Dinge entstehen nicht von alleine. Es braucht dafür viel Kraft, Zeit und Herz. Es ist wirklich im Sinne von Österreich und ganz besonders im Sinne der Kärntner Bevölkerung jetzt einmal ein Schlussstrich gezogen worden. Dazu möchte ich euch allen und uns allen recht herzlich gratulieren. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Jury zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


13.04.41

Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Landeshauptmann! Herr Dr. Josef Martinz! Herr Dr. Kaiser! Meine sehr geehrten Slowenen-Vertreter! Herr Sturm vom Zentralverband und Herr Sadovnik von der Ge­meinschaft der Kärntner Slowenen! Das ist ein historischer Tag heute, und an diesem historischen Tag als Letzter hier an diesem Pult zu stehen, macht mich ein bisschen stolz. Bevor diese positive Beschlussfassung heute in diesem Haus stattfindet, möchte ich etwas jedoch nicht ganz unkommentiert stehen lassen.

Die zweite Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt war die Abgeordnete Plassnik. Sie hat gesagt, dass es so belastend ist, wenn es in der vierten Strophe des Kärntner Heimatliedes heißt: „Wo man mit Blut die Grenze schrieb“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 109

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn 1918 und 1920 heimattreue Kärntner nicht mit Leib und Leben um diese Grenze gekämpft hätten, würden wir heute dieses Volksgruppengesetz nicht beschließen, weil wir uns auf slowenischem Territorium be­finden würden. (Beifall bei der FPÖ.)

Das musste ich abschließend noch sagen.

Die positiven Kräfte haben über die negativen Kräfte die Oberhand behalten, und mit dem Zusammenleben unserer Volksgruppen in Kärnten wird es in Zukunft auch eine positive Entwicklung für Kärnten geben, nicht nur auf wirtschaftlichem Gebiet, sondern vor allem auch auf gesellschaftlichem, weil nicht mehr 2 oder 3 Prozent der Volks­gruppe immer wieder die Mehrheitsbevölkerung und damit ein ganzes Land in Geisel­haft nehmen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beschlussfassung heute ist eine positive Beschlussfassung. Es lebe unsere Heimat Kärnten! Es lebe die Republik Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)

13.07

13.07.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1312 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- be­ziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Ab­änderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht ab­gestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da sowohl der vorliegende Gesetzentwurf als auch die erwähnten Zusatz- beziehungs­weise Abänderungsanträge Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erfor­derliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen, der die Einführung einer neuen Ziffer 17 samt Anlagen zum Inhalt hat.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde demgemäß nicht erreicht. Der Zusatzantrag ist somit abgelehnt.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffer 6 § 12 Absätze 1 bis 3.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Minderheit. Der Abänderungsantrag ist somit abgelehnt.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffer 6 § 12 Abs. 3.

Ich bitte jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Minderheit. Der Abänderungsantrag ist somit abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 110

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichts.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffern 8, 12, 13, 14 und 16.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Abände­rungsantrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist mehr­heitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest. (Anhaltender Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erfüllung des Staatsvertra­ges von Wien.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich bedanke mich auch bei den Vertretern aus Kärnten – aller Sprachen –, die dieser Debatte und der Abstimmung beigewohnt haben, und wünsche ihnen ein gutes Nach­hausekommen!

13.13.012. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Jahresbericht 2010 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-249/1311 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1517/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung von Volksmusik und volkstümlicher Musik (1379 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 111

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Vilimsky. 4 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


13.13.56

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir heute noch über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk debattieren können, zumal im August eine sehr wichtige Wahl ansteht und es notwen­dig ist, dass wir uns all die Facetten der Politik des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich noch einmal vergegenwärtigen.

Es sind ja jüngst zwei Berichte zur Debatte gestanden: auf der einen Seite, sehr dick und ausführlich, der Jahresbericht 2010 im zuständigen Ausschuss, auf der anderen Seite, „Wert über Gebühr“, der Public Value Bericht des ORF selbst. Ich bevorzuge ja den Begriff des öffentlich-rechtlichen Mehrwertes, aber so weit, so gut. Darin werden die Politik des ORF und die öffentlich-rechtliche Ausrichtung gelobt.

Auf der anderen Seite reicht, ohne dass man es nachlesen muss, ein einfacher Blick in das heutige Fernsehprogramm, um etwas über diese öffentlich-rechtliche Ausrichtung in Erfahrung zu bringen. Heute Vormittag: „What’s Up, Dad?“, „Malcolm mittendrin“, noch einmal die Wiederholung von „Malcolm mittendrin“, „Mein cooler Onkel Charlie“, dann geht es weiter mit „What’s Up, Dad?“, die dritte Folge heute, dann geht es weiter mit „Malcolm mittendrin“ und „How I Met Your Mother“.

Wie immer Sie das vonseiten der Regierungspartei SPÖ – ich spreche Sie im Beson­deren an – auch bewerten wollen, für mich ist das nicht öffentlich-rechtlicher Charakter einer Sendeanstalt wie des ORF! Das ist nichts anderes als die RTLisierung, der Ver­such, den Privaten Konkurrenz zu machen, sich aber auf der anderen Seite auch der Gebühren zu erfreuen.

Ich sage: Da wäre es notwendig, eine allgemeine Medienförderung weiterzuentwickeln, die in die Richtung geht, sämtliche Sektoren unter einem Dach zusammenzubinden: den Printbereich, den TV-Bereich, den Radiobereich, aber auch den Onlinebereich, der immer wichtiger wird! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Klubobmann Cap, wo ist denn der öffentlich-rechtliche Mehrwert tatsächlich, wenn ich „CSI: Miami“, „Monk“ oder was auch immer im ORF mit Gebühren sehe, und auf der anderen Seite diese Serien auch auf RTL, ProSieben oder wo auch immer sehen kann?! Da ist doch eine völlige Schieflage eingetreten!

Schauen Sie sich den ORF im Vergleich mit anderen Rundfunkanstalten in Europa an: Der ORF schraubt seinen Informationsanteil immer mehr herunter, der liegt bei 20 Pro­zent. Andere wiederum, wie ARD und ZDF in der Bundesrepublik Deutschland, haben einen Informationsanteil von 40 Prozent und mehr. Es ist also genau umgekehrt: Der ORF schraubt den Unterhaltungsteil nach oben, fährt den Informationsanteil nach un­ten; und das ist genau der falsche Weg, einer, den ein öffentlich-rechtlicher Sender ei­gentlich nicht beschreiten sollte! (Beifall bei der FPÖ.)

Dann haben wir im Vorfeld dieser Wahl einen ganz wichtigen Bereich, nämlich jenen der Einflussnahme der Politik auf diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Jemand aus Ihren Reihen, aus Ihrem politischen Dunstkreis, nämlich der Herr Zeiler, der ebenfalls als erfolgreicher Medienmanager für kurze Zeit hier als möglicher Kandidat zur Wahl gestanden ist, hat einfach das Handtuch geworfen und gesagt, er sieht, dass in Öster­reich die Politiker doch nur einen Handlanger wollen. – Das ist der falsche Weg!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 112

Die Printlandschaft beschreibt das folgendermaßen – ich darf dazu etwa den „Kurier“ zitieren –: „Wenn nun im August der ORF-Chef“ – Wrabetz – „gewählt wird, ist man al­lerdings wirklich an einstige sozialistische Parteitage erinnert.“ – Genau das ist der Vor­wurf (Beifall bei der FPÖ), der auch von der schwarzen Reichshälfte immer wieder kommt.

Da möchte ich durchaus den Klubobmann Kopf ansprechen. Er hat recht, wenn er sagt, dass das Medienmanagement am Küniglberg ein falsches, ein fatales ist, dass Wrabetz 10 Prozent an Seheranteil verspielt hat, dass heute der historische Tiefststand an Sehern beim ORF der Fall ist und eine neue Option gesucht werden soll. Klubob­mann Kopf sagt auch richtigerweise, dass der Programmdirektor Lorenz ablösebereit ist, nachdem er in unflätiger Art und Weise den Privatsektor angegriffen hat.

Da liegt vieles im Argen, und mein Appell hier an dieses Hohe Haus ist – trotz all der nicht vorhandenen Einflüsse auf den Stiftungsrat, das weiß ich schon, aber –: Es gibt doch die Möglichkeit, da willensbildend tätig zu werden. Es gibt die Möglichkeit, die Person Wrabetz nicht einfach durchzuwinken; denn Wrabetz hat den ORF zu seiner historisch geringsten Seherquote geführt, die den Küniglberg aus unternehmerischer Sicht in permanente Schräglagen bringt. Dabei wird nicht nur von anderen möglichen Kandidaten, sondern auch quer durch die Zeitungslandschaft zum Ausdruck gebracht, dass da der Griff der Politik, der Parteisekretariate, insbesondere des roten Parteise­kretariates der bestimmende Faktor ist! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Was für Quoten erwartet man sich, wenn Frau Rudas ...?!)

Schauen Sie sich die Sündenfälle des ORF an! Herr Klubobmann Cap, Sie reden nach mir. Ich hätte gerne eine Antwort. Ist es in Ordnung, wenn ein Reporter des ORF zwei Skinheads nimmt, sie dafür bezahlt, sie hinbringt, sie ausstattet, um unserem Klubob­mann, der bei einer Veranstaltung ist, ein Bild unterzujubeln, das nicht der Realität ent­spricht?! Ist das in Ordnung?! Wrabetz und alle beim ORF stellen sich hinter diese Vor­gangsweise. Ich sage: Das ist nicht nur schäbig für ein Medium, sondern besonders schäbig, wenn es um ein öffentlich-rechtliches Medium geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Hier liegt vieles im Argen. Etwa wenn Raimund Löw in Straßburg vor internationalen Journalisten den Eindruck erweckt, als wäre Österreich ein Land, wo es unser, der stärksten Opposition, Ansinnen wäre, die Ehrenbürgerschaft von Adolf Hitler zu verlän­gern. – Das ist doch absurd! Wenn man dann im Curriculum des Herrn Löw nachliest und sieht, dass er bei einer Gruppe revolutionärer Marxisten aktiv gewesen ist, dann wird man eben erkennen müssen, dass er dieses Mäntelchen bis heute nicht wirklich abgelegt hat!

Hier läuft vieles falsch, hier gehört Ordnung gemacht. Der öffentlich-rechtliche Rund­funk in Österreich, der ORF, soll ein guter ORF werden, er soll öffentlich-rechtlich blei­ben. Ich will eine Medienförderung, von der alle profitieren können, die öffentlich-recht­liche Inhalte produzieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Parteisekretariate und einen Kandidaten Wrabetz, von dem die Zeitungen sagen, diese Wahl wird nichts anderes als ein sozialistischer Parteitag – das will ich nicht ha­ben! Und ich hoffe, dass die ÖVP ihrem Wort treu bleibt und auch entsprechend positiv willensbildend auf ihre Stiftungsräte wirkt! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ing. Westen­thaler: Das war das Ende des Regenbogens!)

13.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Cap zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.20.31

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Zahlen sind Fakten. Die Zahlen besagen, dass der ORF die Wende geschafft hat. Gratulation an die Geschäftsführung! Sie haben im


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 113

Jahr 2010 ein Plus von 25 Millionen €, sogar die ORF-Mutter ist im Positiven. Das hängt damit zusammen, dass sich diese Geschäftsführung gemeinsam mit dem Stif­tungsrat zusammengefunden, ein Strukturreformprogramm beschlossen und dieses auch umgesetzt hat.

Als Kollege Vilimsky vorhin gesprochen hat, habe ich mich die ganze Zeit gefragt: Über welches Medium spricht er da eigentlich? Denn die Zahlen und Fakten, die hier am Tisch liegen, sind eindeutig. (Abg. Vilimsky: Fernsehprogramm!) Im internationalen, vor allem europäischen Vergleich liegt der ORF beim Fernsehen mit der Quote nach wie vor an der Spitze, beim Radio überhaupt an der Spitze.

Zu Vergleichen mit früher, mit den sogenannten ehemaligen Generaldirektoren oder Generalintendanten, die jetzt immer so im Hintergrund wüssten, wie es ginge, möchte ich sagen: Diese Leute haben das Unternehmen in einer Zeit geführt, als es noch das Sendemonopol und das Empfangsmonopol gehabt hat, das war auch vor der Digitali­sierung.

Schauen Sie, wenn ich wollte, könnte ich mit einer „schielenden Antenne“ nur bei mir selbst 2 800 Kanäle abrufen, 2 800! Als die sogenannten Führungsgenies des ORF das Sagen hatten, konnte man nur einen Bruchteil davon empfangen. Wissen Sie, Kol­lege Vilimsky, wenn wir wirklich seriös debattieren wollen, dann müssen Sie das dazu­sagen, es hilft alles nichts.

Aber ich möchte noch hinzufügen: Es hat erfolgreichst die Umsetzung dieses ORF-Ge­setzes stattgefunden. Es wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen. (Abg. Grosz: 160 Millionen € vom Steuerzahler geklaut! Jawohl!)

Die Gelder für diese Teilrefundierung für entgangene Gebühreneinnahmen sind, wie beschlossen, eingegangen im Bereich der Eigenproduktionen, Programmschöpfung, Film-/Fernsehabkommen, in all diese Bereiche, das heißt im Dienste der Qualität des Programmes für diejenigen, die das Fernsehen und das Radio konsumieren. Es sollte so weitergehen.

Ich bin der Meinung, man sollte diese Refundierung der aus Zahlengründen entgan­genen Gebühreneinnahmen natürlich in Zukunft weiter refundieren (Abg. Ing. Westen­thaler: Verdoppeln?), weil das ja nur der Programmqualität dienen kann, und es sogar mit dieser Bestimmung verbinden. Ich hoffe, dass Sie seitens der Freiheitlichen dann ein geneigteres Ohr haben, um diese Perspektive auch wirklich zu unterstützen.

Es ist also ein absolut positives Ergebnis gegenüber 2009, ein Plus von 69,2 Mil­lionen €. (Abg. Grosz: Nur weil Sie 160 Millionen € Steuergeld eingepumpt haben!) Es hat auch diese Strukturveränderungen gegeben, die der Zentralbetriebsratsobmann Moser in einer Aussendung beschreibt, wobei man auch der Belegschaft, die oft unter widrigen Bedingungen arbeitet, größtes Lob aussprechen muss, wobei die Belegschaft in den vergangenen drei Jahren um 14 Prozent kleiner wurde – durch Pensionierung, Handshake-Modelle et cetera. (Abg. Ing. Westenthaler: Vor allem in der Direktion!)

Jetzt, nachdem es eine Nulllohnrunde 2010 gegeben hat und einen Gehaltsab­schluss 2011 unter der Inflationsrate, was die Nachhaltigkeit anbelangt, und die Anglei­chung verschiedener Vertragsdaten, wobei auch die ORF-Pensionskassenbeiträge ausgesetzt wurden – jetzt ist die Belegschaft, wenn sie wirklich Qualität liefern soll, am Limit angelangt! (Abg. Grosz: Da ist sehr viel eingespart worden!)

Zu Recht sagt der Zentralbetriebsratsobmann Moser, dass man bei dieser Gelegenheit neu über § 31 Abs. 13 reden wird müssen, den wir in dieses Gesetz hineingeschrieben haben, wonach unter anderem eine vorgeschriebene Senkung des Personalaufwands und der Personalkapazitäten, die in den letzten Jahren nachweislich erbracht worden sind, jetzt auch noch mit einer Pro-Kopf-Kostensenkung verbunden sein soll. Dazu sagt Moser zu Recht, das übersteigt seine Vorstellungskraft. Ehrlich gesagt, meine auch.


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Wenn wir wirklich wollen, dass diese Qualität garantiert ist, die die Gebührenzahlerin­nen und Gebührenzahler mit Recht einfordern, dann, glaube ich, gehört hier über die­sen § 31 Abs. 13 einmal ernsthaft gesprochen, nämlich ob dieser Paragraf überhaupt Sinn macht.

Der ORF als Einrichtung nationaler Kulturidentität Österreichs, mit der Vielfalt und der Berücksichtigung all der Kulturen und Minderheiten, die es gibt, ist ein ganz, ganz wichtiges Leitmedium. Aus einem Verantwortungsgefühl gegenüber dem ORF sollten wir alles dafür tun, dass er seine unabhängige, objektive Arbeit im Interesse der Öster­reicherinnen und Österreicher fortsetzen kann! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Wes­tenthaler: Au weh! Die Kombination „ORF“ und „unabhängig“, das tut weh!)

13.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.25.22

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie alle kennen sicher den Volksliedtext: „Kein schöner Land in dieser Zeit als hier das uns’re weit und breit“. Das drückt genau das aus, worüber ich heute sprechen möchte, was ich fühle und denke.

Ich bin viel herumgekommen in der weiten Welt, habe alle Kontinente besucht. Ich ach­te andere Kulturen, ich schätze andere Kulturen, aber die eigene liebe ich. Das gilt na­türlich auch für die eigene Musik – egal, ob es die klassische Musik ist oder die Volks­musik, die Übergänge sind fließend. Zum Beispiel das Schubert-Lied „Am Brunnen vor dem Tore“ ist ein Volkslied geworden, und umgekehrt haben sich unsere großen Klas­siker oft an Melodien aus dem Volk für ihre großen Werke inspirieren lassen. Das gilt auch für die fließenden Übergänge vom Volkslied, von der Volksmusik zur volkstüm­lichen Musik.

Heute möchte ich über die Volksmusik, die Urquelle der Musik, sprechen. Mir geht es um die Pflege der Volksmusik im ORF. Der ORF ist zwar verpflichtet, den im ORF-Ge­setz verankerten Kulturauftrag umzusetzen, aber was die eigene Volksmusik angeht, besteht eben Nachholbedarf.

Unsere Nachbarländer Schweiz und Bayern haben das längst erkannt: Da wird die Volksmusik nicht nur auf einige Stunden in der Woche und bloß in die Abendstunden verbannt, sondern da wird der Volksmusik ein ganz breiter Raum gewidmet.

Ich war bei den Beratungen im Ausschuss wegen des Unverständnisses und der Arro­ganz der Kultursprecher der anderen Parteien eigentlich sehr befremdet. Unser Antrag, sehr geehrte Damen und Herren, sieht vor, dass der ORF künftig einen angemessenen Anteil der Sendezeit seines Programms heimischem Musikschaffen und Musikproduk­tionen, im Speziellen der Volksmusik und der volkstümlichen Musik zur Verfügung stellt, um damit Volksmusik und volkstümliche Musik verstärkt zu fördern. (Beifall bei der FPÖ.)

Das wurde, wie ich gesagt habe, abgelehnt. Das wundert mich nicht so sehr bei vielen linken Abgeordneten. Dass allerdings die Kultursprecherin der ÖVP jegliche Beziehung zur Volksmusik vermissen lässt, zeigt, dass Teilen der ÖVP der Kontakt zum Volk ab­handen gekommen ist. (Abg. Kopf: Ach so?) – Na ja, Herr Klubobmann, es tut mir leid, aber es ist so. Sie hätten sie hören sollen. Sie hat nämlich gesagt: Ich bin mehr für zeit­genössische Kunst beziehungsweise Musik. Das wäre gerade so, als ob es die zeitge­nössische Volksmusik und das zeitgenössische Volkslied nicht gäbe.

Bei der ÖVP nur so zu tun, als ob sie volkstümlich wäre (Abg. Kopf: Volksmusik ist nicht gleich volkstümlich ...!), aber wenn es darauf ankommt, kein Bekenntnis abzuge­


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ben – das ist schon sehr schwach! Denn: Volksmusik ist zeitlos, Volksmusik lebt unge­brochen weiter, sie ist vital und voller Kraft. Es gibt Volkslieder, die für manche Öster­reicher sogar unsere Nationalhymne ersetzen, wobei beim Liebeslied an Österreich ... (Abg. Hörl: Ewiggestrige!)

Das habe ich auch im Ausschuss gehört, aber genau das ist es eben nicht! Zum Bei­spiel, wenn ich an das Lied von Rainhard Fendrich erinnere, mit den Worten „i bin dei Apfel, du mei Stamm“, das singen ja viele begeistert mit. Sie sind sicher alle schon ein­mal mit dem Flieger geflogen, das ist für viele ein Volkslied und ersetzt die National­hymne.

Oder wenn Sie zum Beispiel zu den Salzburger Festspielen gehen: Die jungen Leute tragen Tracht, sie lieben die Volksmusik, sie lieben das Volkslied. Auch bei den Hoch­zeiten trägt man Tracht. Also, sehr geehrte Damen und Herren, das ist die Zukunft, das ist eben nicht ewiggestrig, wie ich jetzt von der ÖVP gehört habe.

Die Chöre singen begeistert die eigenen Lieder, Volkstanzgruppen werden gestürmt, Schuhplatteln ist urig und lustig.

Wir Freiheitliche achten und lieben die Musik, die aus dem Volk kommt. Mögen die Re­gierungsparteien auch blind und taub sein, was unsere ureigenste Kunst angeht, mö­gen sie auch unseren Antrag ablehnen, wir Freiheitliche werden weiterhin alles tun, um unsere Volkskunst, unsere Volksmusik zu fördern, auf dass sie weiterhin blühe und ge­deihe! (Beifall bei der FPÖ.)

13.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Klubobmann Kopf zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.30.01

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja wohl unzweifelhaft, dass freie Medien für eine entwickelte Demokratie wichtig, weil eben so etwas wie die vierte Gewalt in der Demokratie sind, Kontrolle ausüben, Information vermitteln. Und der ORF ist zweifel­los, wenn er auch in letzter Zeit einige Dellen abbekommen oder sich selbst zugefügt hat, nach wie vor das Leitmedium der österreichischen Medienszene.

Ich bekenne mich auch und die ÖVP bekennt sich zum dualen Rundfunksystem, das heißt zum öffentlich-rechtlichen Element beim Rundfunk, weil einfach Information, Do­kumentationen, Kultur, aber natürlich auch Unterhaltung, keine Frage, wesentliche Ele­mente auch des öffentlich-rechtlichen Auftrages sind.

Aber etwas kommt schon da oder dort immer wieder zu kurz, nämlich die Unverwech­selbarkeit des Programms, auch was heimisches Programm anbelangt. Nur das ist es ja eigentlich, was das Gebührenprivileg des ORF mit über 500 Millionen €, die die Gebührenzahler jährlich an den ORF abliefern, rechtfertigt. Nur durch diesen öffentlich-rechtlichen Auftrag und durch so manche Einschränkungen, die zu Recht bestehen, ist dieses Gebührenprivileg zu rechtfertigen.

Aber ich verhehle auch nicht, meine Damen und Herren, dass ich mir um den ORF gro­ße Sorgen mache. Wirtschaftlich ist beileibe nicht alles so, wie es sein sollte. Er hat in den letzten Jahren die Hälfte seines Eigenkapitals verbraucht und ist in einer kritischen Eigenkapitalsituation. Erst die Finanzspritze des Bundes, die wir gemeinsam hier be­schlossen haben, und auch die gesetzlich von uns erzwungenen wirtschaftlichen Maß­nahmen, heißt Sparmaßnahmen im Unternehmen, haben dazu beigetragen, dass die­ses Unternehmen jetzt auf einem besseren wirtschaftlichen Kurs ist. Da ist auch dem kaufmännischen Direktor des Unternehmens, Mag. Richard Grasl, im Besonderen zu gratulieren. Er hält diesen Kurs im Unternehmen und schaut darauf, dass diese gesetz­lichen Bestimmungen auch umgesetzt werden. (Beifall bei der ÖVP.)


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Eher als humoristischen Beitrag des Generaldirektors würde ich seinen gestrigen Bei­trag in einer Diskussionsrunde einschätzen, wo er gemeint hat: „Wir produzieren Un­terhaltung mit Haltung, ...“ „Wir haben den wirtschaftlichen Turnaround aus eigener Kraft geschafft und sind finanziell unabhängig.“ – No na, bei 50 Millionen vom Bund kann das wohl nicht ganz stimmen. – Und: „Unsere redaktionelle Unabhängigkeit ist außer Streit ...“ – Also, wie gesagt, ich halte das für einen eher humoristisch gemeinten Beitrag. Ernst gemeint kann das wohl nicht sein.

Von dieser Stelle aus einen Appell an die Stiftungsräte in Richtung 9. August: Der Stif­tungsrat ist das Aufsichtsorgan des Unternehmens oder ein einem Aufsichtsrat nach­gebildetes Aufsichtsorgan des Unternehmens, und Aufsichtsräte haften für das, was sie dort tun und was sie dort entscheiden. Sie entscheiden am 9. August über eine neue Führung im ORF, und ich kann nur allen Stiftungsräten raten, sich bei dieser Ent­scheidung dieser Verantwortung und auch dieser Haftung, der sie unterliegen, sehr, sehr, sehr bewusst zu sein und sorgfältig eine Entscheidung zu treffen im Lichte des Fortbestandes des Unternehmens und im Lichte dessen, was dieses Unternehmen künftig für eine Führung braucht.

Ein letztes Wort noch zum § 31: Ja, der Zentralbetriebsrat hat sich dazu kürzlich ge­äußert, auch der kaufmännische Direktor hat uns einen Brief geschrieben und urgiert hier eine Änderung. Ich habe insofern ein gewisses Verständnis dafür, als wir auf der einen Seite dem Unternehmen aufgetragen haben, die Personalkosten per se zu sen­ken, als Ganzes, ihm auf der anderen Seite aber auch aufgetragen haben, die Pro-Kopf-Kosten beim Personalaufwand zu senken, aus einem guten Grund: weil sie im in­ternationalen Vergleich mit anderen Rundfunkunternehmen einfach zu hoch sind.

Diese Pro-Kopf-Aufwendungen sind nicht zu rechtfertigen, aber ich gebe schon zu, dass die Aufforderung, gleichzeitig die Gesamtkosten und die Pro-Kopf-Kosten zu sen­ken, in sich ein bisschen ein Widerspruch sein kann oder als Widerspruch wirken könn­te, nämlich dann, wenn man Maßnahmen setzen soll und eigentlich bei den Topverdie­nern durch dieses Handshake-Programm und so weiter die Möglichkeiten bei den teu­reren Leuten schon weitgehend ausgeschöpft hat und damit eigentlich, wenn man Per­sonal abbaut, wahrscheinlich eher unter dem Durchschnittsgehalt agieren wird, womit natürlich in Wahrheit das Gegenteil bewirkt wird.

Also unter ganz gewissen Voraussetzungen – dass der Sparweg nicht verlassen wird, dass der ORF in eine Richtung von Objektivität geht in seiner Berichterstattung und vielem anderen mehr, das es zu kritisieren gibt – kann man auch mit uns über diesen Paragraphen reden. Aber nur, das sage ich gleich dazu, unter ganz bestimmten Vo­raussetzungen. Da müssen sich ein paar andere Dinge in dem Unternehmen ändern, die heute zur Kritik Anlass geben. Aber gesprächsbereit wäre ich dazu durchaus. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Rie­mer zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.35.59

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Klubobmann, Sie haben es richtig gesagt: das duale System des ORF, also Rot-Schwarz. Ich finde das eine ganz tolle Geschichte! Heute haben wir in Bezug auf die Kärntner gehört, es gibt Minder­heitenrechte. Ich würde einmal dafür plädieren, dass man im ORF die Minderheiten­rechte stärkt – insbesondere jene der Opposition! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe auch gehört, dass die Geschichte ja so ist, dass sich die Frage stellt: Ist der ORF für das Volk und die österreichische Bevölkerung da oder das österreichische


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Volk, die österreichische Bevölkerung als Beitragszahler für den ORF? Diese Frage müssen wir uns ja auch grundsätzlich stellen.

Und da geht es natürlich auch um den kulturellen Beitrag. Österreich war eine blü­hende Kulturnation. Wir zehren noch immer vom Kaiser. Der letzte Kaiserenkel ist ja schon gestorben, jetzt wäre es Zeit, dass auch wir etwas tun. Es heißt immer, wo man singt, da lass dich ruhig nieder, aber in den Schulen wird schon zu wenig gesungen, es wird draußen zu wenig gesungen, und das, was wir heute alle hier geringschätzen, könnte morgen als bitterer Mangel empfunden werden.

Grundsätzlich: Die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Instrumentariums wie des ORF ist es, nicht nur für objektive Berichterstattung Verantwortung zu tragen, sondern er hat für die Republik als Kulturträger höchsten und allgemeinen Bildungsansprüchen zu ge­nügen, um einen wesentlichen Beitrag für die Identität Österreichs zu leisten. (Beifall bei der FPÖ.)

Das bedeutet, der ORF muss, kann und soll in Hörfunk und Fernsehen diesem Bil­dungs- und Unterhaltungsanspruch Genüge tun. Er hat heimisches Musikschaffen aus allen Bereichen, Text, Literatur und andere Künste gezielt zu fördern, somit für eine größere Auswahl begabter Komponisten, Dichter, Kunstschaffender zu sorgen. Ich re­de hier nicht nur von der gängigen und beliebigen volkstümlichen Musik, ich spreche von einem Reservoir für die Konservatorien, Spitzenorchester, ja, einem Reservoir für die Höchstbegabten.

Und wie verhält es sich mit der Förderung unzähliger Hausmusikgruppen, die mit ei­nem großen Repertoire aufwarten und in Ermangelung gezielter Förderung verkom­men? Im Fußball, im Alpinsport und so weiter, da ist es ja anders, und das wünsche ich mir auch für unsere Leute.

Unzählige Musikgruppen zeigen auch ein hohes Maß an Gemüt und Unterhaltung, und da wäre es vielleicht schon ganz geschickt, dass man an den Begriff des Volksliedes vielleicht wieder mit Demut herangeht. Greifen wir auf Herder zurück! Für ihn war das Volkslied ein Ausdruck von Kultur, Tradition, Denkungsart, aber auch ein Maß an Philo­sophie, ein Bildungsideal, das nicht nur die nationalen Elemente beinhaltet hat, son­dern auch – wir würden sagen – übernationale Begriffe. So sollte das Volkslied natür­lich auch die Seele und das Wesen eines Volkes ausdrücken und in Harmonie zur kul­turellen, allgemein-menschlichen Eigenheit stehen.

Ich glaube, da haben wir alle zu tun, gerade wo wir heute über Minderheiten oder die Mehrsprachigen gesprochen haben. Alle die haben ihr Volksliedgut, aber das ist alles aus der Vergangenheit. Denken wir daran, alle Lieder der Gemeinschaft, der Land­schaft, Fahrtenlieder, Küchenlieder, Lieder des bäuerlichen Lebens stammen aus einer Zeit, die weit zurückliegt. Wo sind wir heute? Es ist verstummt. Wir haben nur mehr die Vergangenheit. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Früher hatte jede Berufsgruppe, jeder Berufsstand seine Lieder. Ich vermisse moderne politische Volkslieder aus der Arbeit der Jetztzeit. Ich vermisse die Volkslieder aller Umweltbewegungen der Jetztzeit. Ich vermisse Volkslieder aus dem religiös-spirituel­len Teil.

Unterstützen Sie auf diesem Weg eine volksliedreiche Zukunft, Begabte und Künstler! Es wird sonst unsere Gegenwart nur über Konserven des Alten Wiedererkennungswert haben. Der ORF hat hier einen hohen, wichtigen öffentlichen Auftrag wahrzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Brosz. 6 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Pilz: Kollege Brosz, singst du jetzt?)

 



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13.40.39

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Für Gesangseinlagen ist jemand anderer zuständig. – Ich finde es schon interessant, die ökonomische Entwick­lung des ORF – Kollege Kopf ist jetzt, glaube ich, rausgegangen; ah, er geht gerade raus – so zuzuspitzen, dass offenbar der kaufmännische Direktor Grasl einen Kurs fährt, den er allein verantwortet, deswegen passt die ökonomische Entwicklung, aber Wrabetz, der Generaldirektor ist und vielleicht auch ein bisschen etwas damit zu tun hat, bekommt die Kritik ab. Man könnte die ökonomische Entwicklung doch auch ein bisschen objektiv anschauen.

Genauso wie in der Phase der Krise 2008/2009 der ORF nicht in dem Ausmaß dafür verantwortlich war, dass die Werbeeinnahmen eingebrochen sind, ist er jetzt nicht da­für verantwortlich, dass sie im hohen Ausmaß wieder zurückgekommen sind. Da gibt es auch andere Hintergründe, warum das besser oder schlechter läuft. Also von dem her kann man sich anschauen, was das Unternehmen machen kann, wo es gestalten kann und wo es auf der anderen Seite auch Dinge gibt, auf die die Unternehmungs­führung relativ wenig Einflussmöglichkeiten hat.

Da kommen wir zu dem Punkt, den Kollege Cap angesprochen hat – es wäre jetzt interessant, das auch mit Klubobmann Kopf zu diskutieren –, denn diese Frage der ab­surden Formulierung, dass man gleichzeitig einsparen muss und die Pro-Kopf-Kosten auch noch senken muss, haben wir bei der ORF-Gesetzgebung ausführlich diskutiert, und Kollege Kopf hat mit Nachdruck darauf bestanden, dass es genau so drinnen bleibt, wie es jetzt im Gesetz steht. Die, die zugestimmt haben, haben das, glaube ich, mit großem Bauchweh getan. Wir haben damals nicht zugestimmt, aber es war eine heftige Debatte.

Die Logik ist natürlich absurd. Ich meine, man kann schon sagen, man muss ein­sparen, aber abgesehen davon, dass das Unternehmen schon selbst feststellen sollte, wo es Sparpotenzial gibt, ist angesprochen worden, dass es hier auch um Auslage­rungen geht oder um Bereiche, die einfach nicht im Spitzenverdienst liegen. Also von dem her gibt es deutliche Notwendigkeiten, das Gesetz zu novellieren.

Es ist nun die Situation eingetreten, dass wir insbesondere im Bereich der Korrespon­denten, der Berichterstattung aus europäischen Ländern oder auch von Krisenherden in der Welt mittlerweile eine Personalsituation haben, die äußerst dramatisch ist. Wenn der ORF nicht die Möglichkeit hat, direkt vor Ort zu sein, dann nimmt das Einfluss auf die Qualität der Berichterstattung. Da geht es nicht darum, immer nur mit der Sparbrille zu kommen, sondern auch darum – was ja hier oft angesprochen wird –, die Qualität mitzutragen.

Insofern ist natürlich auch auf der einen Seite der Punkt Quote und auf der anderen Seite die Frage öffentlich-rechtlicher Auftrag und welche Sendungen gezeigt werden, ein Thema. Die FPÖ macht es sich relativ einfach: Auf der einen Seite wird gefordert, es soll möglichst viel qualitativen Anspruch geben, auf der anderen Seite kritisiert man, wenn die Quote sinkt. Das passt manchmal auch nicht ganz zusammen, weil hier einfach auch Sendungen gebracht werden, wo ein gewisses Publikum auch fordert, dass diese Dinge geschehen. Serien haben halt auch ein gewisses Publikum.

Die Frage ist ja nicht: Darf man das spielen oder nicht?, sondern: In welchem Ausmaß passiert das? Gibt es ein Gesamtbild, das stimmt? Da hat es in der Vergangenheit durchaus problematische Situationen gegeben, dass das Gesamtbild nicht gestimmt hat.

Insofern finde ich es positiv, dass ORF 3 kommt, ein Kultur- und Informationssender. Wenn die Mediensprecher bei der Präsentation am Montag gewesen wären, hätten sie auch sehen können, was dort an Programm gebracht wird. Das, was dort geplant ist,


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entspricht mit Sicherheit den Grundprinzipien des öffentlich-rechtlichen Auftrages. Das umfasst den Kulturbereich, Theatersendungen, Buchbesprechungen, es wird ein Infor­mationskanal geschaffen, also etwas, was Sie auch in das Gesetz geschrieben haben und was damit umgesetzt wird.

Der Punkt ist ja, dass die FPÖ da sehr zwiespältig agiert. Heute haben wir einen An­trag zu Volksmusik, mehr Singen im ORF und Ähnlichem vorliegen. Einerseits soll der ORF unabhängig sein, auf der anderen Seite kommt in jeder zweiten Plenarsitzung ein Antrag der FPÖ, in dem steht, welche Sendungen gebracht werden sollen, welche Be­reiche gebracht werden sollen, welche Journalisten gerade wieder nicht berichten dür­fen – siehe Raimund Löw aus Brüssel. Es herrscht große Aufregung, wenn die ORF-Reporter und -Journalisten ihre Arbeit machen, nämlich kritische Berichterstattung. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das, was Sie wollen, ist kein öffentlich-rechtliches Fernse­hen – was Sie wollen, ist blauer Staatsfunk. Und auf den können wir mit Sicherheit ver­zichten! (Beifall bei den Grünen.)

Jedes Mal, wenn – natürlich auch kritisch – die FPÖ betrachtet wird, wie im Übrigen auch die anderen Parteien, gibt es den großen Aufschrei. (Abg. Grosz: Reden Sie über den Pius Strobl! – Zwischenruf des Abg. Petzner.) Der Herr Kollege Kopf ist ent­schwunden, aber der Herr Moschitz hat für seine Dokumentation „Am rechten Rand“ in der Sendung „Am Schauplatz“ den Volksbildungspreis bekommen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.– Grosz, genau, richtig! Alles niedermähen, alles, was sich kritisch mit der FPÖ auseinandersetzt: Raus aus diesem Land! Das ist Ihre Position. Damit brau­chen Sie uns nicht zu kommen.

Herr Klubobmann Kopf hat den Herrn Moschitz auch massiv angegriffen, und ich hätte erwartet, dass Kopf nach der Einstellung des Verfahrens gegen Ed Moschitz wegen des absurden Vorwurfs der Wiederbetätigung, nämlich weil dort angeblich eine Auffor­derung zur Wiederbetätigung gekommen wäre, irgendwann einmal ein Wort der Ent­schuldigung findet. Es wäre angebracht, ein Wort der Entschuldigung, der Anerken­nung zu finden, wenn jemand einen Volksbildungspreis bekommt, aber das ist alles wurscht, das spielt keine Rolle. Wenn es politisch in den Kram passt, dann wird damit argumentiert. (Beifall bei den Grünen.)

Der humoristische Beitrag des Kollegen Kopf ist auch noch zu würdigen, in dem er die politische Unabhängigkeit beschrieben hat. Ich versuche da immer noch, das Bild re­lativ klar zu machen. Was war vor der Ära Wrabetz, und was ist jetzt? Interventionen im ORF wird es immer geben. Das ist bis zu einem gewissen Grad auch nachvollzieh­bar, dass sich Parteien gegebenenfalls über etwas aufregen. Die Frage ist ja nicht, ob es die Interventionen gibt, sondern die Frage ist, wie mit den Interventionen umge­gangen wird und auf welchen Boden sie fallen.

Da kann ich nur sagen, der Herr Mück ist an der Schaltstelle gesessen und hat so (der Redner zeigt mit dem Daumen nach oben) oder so (der Redner zeigt mit dem Daumen nach unten) gemacht. So oder so! Das war die „Ära Mück“ im ORF. (Abg. Petzner: Der Pius Strobl auch! Erzählen Sie endlich was über den Pius Strobl!) Und zwar in einer Form, wo einfach die Berichterstattung klar war: Wenn die ÖVP-Zentrale sagt: Kommt nicht!, dann kommt die Geschichte nicht.

Das hat sich verändert. Es gibt kritische Beiträge in Richtung aller Parteien, würde ich behaupten, und es geht darum, den ORF so zu stärken, dass die Journalisten ihre Ar­beit machen können und nach journalistischen Kriterien entscheiden, ob diese Beiträge gebracht werden oder nicht.

Aber auf der einen Seite mit den Personallisten der ÖVP in der Gegend herumzulaufen und zu sagen, was passieren muss, damit man den Wrabetz doch unterstützt und wählt, und auf der anderen Seite die politische Unabhängigkeit zu beschwören, das –


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das hätte ich ihm gerne persönlich gesagt – ist ein bisserl billig. Also entweder räumen Sie einmal die Personallisten von der ÖVP ein – vielleicht werden sie gerade neu ge­schrieben, weil der ÖVP-Klub gerade ziemlich dezimiert dasitzt – und lassen das, oder Sie bekennen sich dazu, dass Sie eigentlich die Umfärbung des ORF, wie sie damals unter Mück und Lindner gestaltet worden ist, wiederhaben wollen und dass das das Einzige ist, worum es Ihnen geht.

Also: Journalisten sollen ihre Arbeit machen, der ORF soll, soweit das in einem rechtli­chen Rahmen möglich ist, seine Berichterstattung ausüben und der politische Einfluss so weit wie möglich zurückgedrängt werden. Das wäre ein ORF-Bild für die Zukunft. (Beifall bei den Grünen.)

13.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Petzner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.47.17

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zweierlei. Einerseits: Wenn man den Bericht des Jahres 2010 liest, muss man natürlich sagen, dass die amtierende Geschäftsführung, besonders was die wirtschaftliche Aus­richtung – wir sind ja eine Wirtschaftspartei – des ORF betrifft, erfolgreich war. Erst­mals seit Jahren konnte wieder mit einem Plus von 24,9 Prozent abgeschlossen wer­den. Man hat ja auch zahlreiche Maßnahmen, unter anderem Personalreduktion, durchgesetzt. Das heißt, die wirtschaftliche Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich stimmt, die ist richtig.

Es ist auch im Bereich der neuen Techniken, etwa was das Internet betrifft, sehr viel geleistet worden. Ich erinnere an den großen Erfolg der TVthek – eine Maßnahme, die vor allem der Online-Direktor Thomas Prantner zu verantworten hat. Über 5 Millionen Abrufe im Jahr 2010 sprechen eine eindeutige Sprache. – Das ist der eine Bereich.

Der andere Bereich, der mich ein bisschen mit Sorge erfüllt, ist das Programm. Der ORF hat im Programm eine massive Schwachstelle, nicht nur personell mit dem un­säglichen Herrn Direktor Lorenz, der – Zitat Wrabetz – „das Unternehmen anbrunzt“ – Zitatende. Das heißt, man muss vor allem im Programm etwas tun, man muss das Vertrauen der Hörer und Seher in den ORF wieder stärken, denn der Quotensinkflug, meine Damen und Herren, hat in erster Linie damit zu tun, dass die Menschen nicht mehr auf die Unabhängigkeit und die Objektivität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vertrauen. Das ist das Problem und die zentrale Herausforderung, die wir haben. (Bei­fall beim BZÖ.)

Wenn vorhin Klubobmann Kopf lamentiert hat, was nicht alles beim ORF getan werden muss, und auch der Kollege Brosz, dann seien wir uns doch ehrlich: Gerade der ÖVP ist es immer nur darum gegangen: Wer wird in diesem Unternehmen was und wie sehr können wir intervenieren? Das „Moltophon“, bitte, ist mittlerweile berühmt-berüchtigt, und wir stehen dafür, dass das „Moltophon“ ausgeschaltet bleibt, meine Damen und Herren, und nicht mehr eingeschaltet wird, auch wenn es euch nicht passt. Darum geht es uns! (Beifall beim BZÖ.)

Ein Satz noch zu den Grünen. Ich meine, bei euch ist es das Gleiche: Bitte redet nicht von Unabhängigkeit! Der korrupteste, käuflichste, bestechlichste ORF-Mann ist euer Pius Strobl. Was der in diesem Unternehmen aufgeführt hat, das wäre auch strafrecht­lich einmal dringend aufklärungsbedürftig, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Die Einzigen – das kann ich hier mit Fug und Recht sagen –, von denen Sie keine ein­zige Personalforderung finden werden, jetzt auch in Richtung des 9. August, sind wir,


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denn dem BZÖ geht es als einziger Partei nicht um einen parteipolitisch gefärbten ORF, sondern um einen starken, wirtschaftlich gesunden, rot-weiß-roten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der für die Hörerinnen und Hörer und Seherinnen und Seher da ist und für keine politische Partei, ob es die Volkspartei ist oder ob es die Grünen sind. (Beifall beim BZÖ.)

13.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Ist Herr Dr. Wittmann im Saal? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Dr. Huainigg auf. Ich habe auf Wunsch 3 Minuten Redezeit für Sie eingestellt. Wenn Sie zu sprechen beginnen, be­ginnt die Zeitnahme zu laufen. – Bitte.

 


13.51.04

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Hohes Haus! Ich mache öfters Diskussionen mit Jugendlichen über die Themen Demokratie und Parlament, und da frage ich sie auch, wie der Bundeskanzler heißt. Was glauben Sie, was die Jugendlichen sagen? Gibt es Vorschläge? (Ruf bei den Grünen: Kreisky!) – Faymann sagen sie nicht, auch Spindelegger sagen sie nicht, aber sie sehen statt einem Bundeskanzler eine Bundeskanzlerin, nämlich Angela Merkel.

Und ich frage Sie: Warum glauben Jugendliche, dass wir eine Bundeskanzlerin haben, dass Angela Merkel unsere Bundeskanzlerin ist? Weil Bundeskanzler Faymann so sel­ten im ORF zu sehen ist? – Das glaube ich nicht, sondern sie sagen es deshalb, weil Jugendliche deutsche Sender ansehen und wegswitchen vom ORF, weil das Angebot für sie nicht interessant ist.

Ich glaube, es besteht großer Handlungsbedarf beim ORF, sein Publikum zu halten, denn aus dem Jahresbericht geht hervor, dass der durchschnittliche Seher von „Zeit im Bild“ 61 Jahre und der durchschnittliche Seher der ZIB um 13 Uhr gar 68 Jahre alt ist – wohlgemerkt, der durchschnittliche Seher. Also hier ist Sorge sehr wohl berechtigt, und der ORF muss gerade jugendliche Seher mehr an sein Programm heranführen.

Es gibt aber auch eine positive Nachricht, die im Jahresbericht nachzulesen ist, näm­lich die Barriere-Freiheit für behinderte Menschen ist stark angestiegen, von 24 Pro­zent im Jahr 2009 auf 45 Prozent im Jahr 2010, und für heuer sind 55 Prozent Unter­titelung vorgesehen. Das begrüße ich sehr, das freut mich sehr.

Dieser Erfolg hat zwei Ursachen: Die eine Ursache ist das ORF-Gesetz, in dem veran­kert ist, dass ORF-Programme barrierefrei gesendet werden müssen und dass die schrittweise Untertitelung erhöht werden muss. Ich erinnere an die schwierigen Diskus­sionen im Ausschuss zum ORF-Gesetz, bei denen immer wieder die Freiwilligkeit be­tont worden ist und dass der ORF das schon machen wird. Wir haben gesagt: Nein, es braucht eine gesetzliche Fixierung. – Und diese Fixierung ist gekommen, auch dank der Unterstützung und der Hartnäckigkeit unseres Klubobmannes Karl-Heinz Kopf, die auch gefruchtet hat. (Abg. Brosz: Das ist aber stark!)

Die zweite Ursache liegt an einer Person, nämlich Sissy Mayerhoffer, der Leiterin des Bereichs „Humanitarian Broadcasting“, die sich sehr für die Barrierefreiheit engagiert. Auch ihr ist dieser Erfolg zu danken.

Ich würde es richtig finden, wenn mehr behinderte Menschen als Moderatoren im ORF zu sehen sind. Ein erster Schritt wurde mit einer Rollstuhlfahrerin als Moderatorin ge­setzt, das finde ich sehr positiv. Nur man sollte heuer – das ist mein Weihnachts­wunsch – Peter Rapp als Ko-Moderator weglassen, denn er wird sich moralisch nicht mehr „derrappeln“. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.56



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 122

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Zinggl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.56.31

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Meine Damen und Herren! Ich ha­be im Ausschuss schon ganz kurz die merkwürdige, anachronistische Unterteilung im Jahresbericht des ORF zum Thema Musik kritisiert. Da wird im Zusammenhang mit Ö1 immer noch die Kategorisierung – die spätestens seit den achtziger Jahren anachronis­tisch ist – zwischen E und U betrieben, und in Ö3 haben wir Unterscheidungen zwi­schen Schlager, Evergreen und Unterhaltungsmusik. Da finde ich überhaupt keinen Unterschied. Ich glaube, da könnte man eher noch zwischen Dreiviertel- und Viervier­teltakt unterscheiden. Aber was soll’s? Es gibt Wichtigeres.

Zur Unterscheidung zwischen volkstümlicher Musik und Volksmusik, Frau Kollegin Unterreiner, möchte ich Ihnen schon ein bisschen etwas erklären: Die Differenzen zwi­schen diesen beiden Bereichen könnten nämlich gar nicht größer sein. Das einzig Ge­meinsame ist das Wort „Volk“, das in beiden Begriffen enthalten ist, aber sonst nichts. (Beifall bei den Grünen.)

Die Volksmusik wird bottom-up von sehr vielen Menschen in diesem Lande prakti­ziert – es ist so ähnlich wie beispielsweise beim Volkssport Fußball –, und aus der Quantität entsteht dann so etwas wie Qualität in der Musik – beim Fußball weiß ich es nicht, ich glaube weniger. Diese Qualität wird dann auch tatsächlich im ORF immer wieder gebracht. (Abg. Dr. Rosenkranz: Viel zu wenig!) Da gibt es gar nichts zu kriti­sieren.

Umgekehrt dazu gibt es die volkstümliche Musik. Die ist eigenartiger Weise sehr mit dem Punk verwandt: Immer gleiche Textpassagen werden von immer gleichen Akkor­den begleitet. Aber während die Punkmusik damit ganz absichtlich Widerstand gegen herrschende Verhältnisse zum Ausdruck bringen möchte und das teilweise auch mit entsprechender Agitation und Aggressivität bringt, klingt es bei der volkstümlichen Mu­sik eher sehnsüchtig, melancholisch, schicksalhaft.

Ich bringe Ihnen vielleicht ein Beispiel. Sie brauchen keine Angst zu haben, ich werde es jetzt nicht vorsingen, es ist nur ein Textbeispiel von Hansi Hinterseer:

„Komm doch mit mir nach Tahiti, dorthin, wo immer die Sonne lacht, wo jede Stunde des Lebens nur Freude macht! Komm doch mit mir nach Tahiti, komm, lass uns leben im Sonnenschein! Der Strand wird unser Zuhause für immer sein.“ – Zitatende. (Allge­meine Heiterkeit. – Abg. Dr. Jarolim: Aber das geht ans Herz!)

Jetzt könnte ich aufzählen, wie viele Serien der ORF im Zusammenhang mit volkstüm­licher Musik laufen hat, aber ich habe die Liste oben vergessen. Ich glaube, es sind 15 Serien. Wir ersparen uns das. Ich glaube, da wird genug gemacht, und abgesehen davon ist es nicht unsere Aufgabe, das zu beurteilen. Das machen der Publikumsbeirat und der Stiftungsrat. Wir, glaube ich, können Ihrem Antrag diesmal nicht zustimmen. Tut mir leid. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Ablinger.)

13.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.59.30

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Kollegin Unterreiner, zu Ihrem Antrag „Förderung von Volksmusik und volkstümlicher Musik“: Unsere Meinungen berühren sich zwar in einigen Punkten, aber wir finden, dass gerade im ORF schon sehr viel diesbezüglich getan wird. Ich erkläre Ihnen jetzt den Grund näher, warum wir den Antrag ablehnen werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 123

Sie haben schon erläutert, was Sie von Volksmusik halten und wie wichtig diese Ihrer Meinung nach ist. Auch wir finden, dass die österreichische Musik gefördert gehört, natürlich – und der Jugendsprecher der FPÖ hat sich ja vorhin auch dazu zu Wort ge­meldet – finden wir, dass das ORF-Programm insofern reformiert gehört, als gerade für die jungen Menschen mehr geboten werden soll, denn aus meiner Sicht als Jugend­sprecher passiert sehr viel für die Volksmusik. Wir haben es gerade gehört, es gibt den „Grand Prix der Volksmusik“, weiters gibt es den „Musikantenstadl“, aber auch das „Hansi Hinterseer Open Air“, dann gibt es „Carmen Nebel“, whatever.

Im Radio kann man ein West-Ost-Gefälle feststellen, und ich gebe Ihnen recht, dass es in Wien wenig bis gar nichts die Volksmusik betreffend gibt, dafür in Salzburg mit 7 Prozent Anteil wieder mehr, und im Radio Kärnten, im ORF Kärnten geschieht auch ziemlich viel. Wo ich Ihnen recht gebe, ist, dass man in Wien den Hebel ansetzen muss, damit mehr passiert. Deswegen geht es Ihnen wahrscheinlich so ab und des­wegen fehlt es Ihnen so, dass mehr im Radio diesbezüglich berichtet wird. Trotzdem muss ich als Jugendsprecher sagen, dass gerade beim ORF viel zu wenig für die Jugend gebracht wird. Es sind alle Sendungen der letzten Jahre eingestellt worden, das wissen Sie. (Zwischenruf der Abg. Mag. Unterreiner.)

Dies ist jetzt ein gutes Stichwort, und ich danke Ihnen sehr, weil Sie sagen: die Ju­gendlichen. Ich habe mir den ORF-Bericht natürlich angesehen, und jetzt schauen wir uns einmal an, wer im ORF-Bericht als Jugendlicher und als junge Zielgruppe be­zeichnet wird – das sind nämlich die 14- bis 49-Jährigen!

Da muss man den Hebel ansetzen, das gehört reformiert, da gehört etwas getan. Die Zielgruppen gehören neu definiert, denn es kann nicht sein, dass die 14- bis 49-Jäh­rigen in einen Topf geworfen werden und man dann sagt, man macht für die Jugendli­chen ohnehin etwas. Das kann es nicht sein. Wir finden, es muss einfach viel mehr für die jungen Menschen in Österreich geschehen.

Was die Volksmusik und die volkstümliche Musik betrifft, wird genug Sendezeit zur Verfügung gestellt. Das Wort „volkstümlich“ ist für mich längst schon überholt, das ha­ben wir auch schon diskutiert, das sollte man auch nicht mehr so verwenden, denn ge­rade einen Volksmusikanten, und da gibt es einige im Hohen Haus, beutelt es nur so ab – auf Kärntnerisch gesagt –, wenn man zu ihm sagt, er macht volkstümliche Musik. Ich glaube, dieser Begriff ist überholt, und da sollten wir etwas ändern. Aus diesen Gründen gibt es zum gegenständlichen Antrag keine Zustimmung seitens des BZÖ. (Beifall beim BZÖ.)

14.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.02.19

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich nütze die Gelegenheit, noch einmal für die überwältigende Zustimmung zur Volksgruppengesetz-Novelle, zur Ortstafel-Lösung meinen Dank auszusprechen.

Zum jetzigen Tagesordnungspunkt: Aufgrund des ORF-Gesetzes vom letzten Jahr, das wir sehr lange und intensiv verhandelt haben, ist erstmals dieser Bericht im Ausschuss diskutiert worden. Dort ist Ähnliches passiert wie jetzt, es ist relativ wenig über den Be­richt selbst gesprochen worden; ich werde das tun.

In dieser ORF-Gesetz-Novelle haben wir die sogenannte Gebührenrefundierung vorge­sehen und das mit bestimmten Auflagen hinsichtlich des Programms, hinsichtlich Un­tertitelungen et cetera gemacht. Wenn man sich das anschaut, dann sieht man, dass


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die Dinge Wirkung haben und zeigen, zum Teil schon in diesem Bericht, zum Teil wird es erst im nächsten Bericht sein.

„ORF 3“ ist schon als Stichwort gesagt worden, also ein völlig neuer Info- und Kultur­kanal, der zusätzlich geschaffen wird.

Die Untertitelung für Gehörlose oder stark hörbehinderte Menschen ist um 17 Prozent ausgeweitet worden. Das Angebot für blinde oder stark sehbehinderte Menschen ist um 300 Prozent ausgeweitet worden.

Es wird mehr in den österreichischen Film, in österreichische Produktionen, daher in die österreichische Filmwirtschaft investiert.

Das sind alles Punkte, die wir als Ziel definiert haben, als wir das ORF-Gesetz im letz­ten Jahr novelliert haben. Ausgangspunkt für die Diskussion war damals überhaupt, dass wir Ende 2008 ein großes Defizit im ORF hatten, einen Abgang von 80 Mil­lionen €, und wir alle der Meinung waren, dass wir bestimmte Schritte setzen müssen. Stefan Petzner, der auf den Bericht eingegangen ist, hat es schon erwähnt, nämlich dass der Jahresbericht zeigt, dass die Geschäftsführung des ORF erfolgreich gewirt­schaftet hat. Die Gefahr, die wir damals gesehen haben, wo manche diskutiert haben, ob der ORF ein Schicksal wie die AUA erleiden könnte, die ist weg, die ist gebannt. (Beifall des Abg. Petzner.)

Wenn jetzt über einzelne Programme, über einzelne Sendungen diskutiert wird – das Gleiche ist im Ausschuss passiert –, darf ich Herrn Abgeordneten Fichtenbauer zitie­ren, der im Ausschuss gesagt hat, wir alle sollten uns nicht anmaßen, Stiftungsrat des ORF zu spielen. Der ORF ist ein verfassungsrechtlich unabhängig gestelltes Unterneh­men, es gibt genaue Spielregeln, welche Aufgaben der Generaldirektor hat, welche Aufgaben die Direktoren haben, welche Aufgaben der Stiftungsrat hat und welche Auf­gaben der Publikumsrat hat. Ich glaube, diese Trennung sollten wir auch in Zukunft beibehalten. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

14.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Lueger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.05.24

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsse­kretär! Werte Kolleginnen des Hohen Hauses! Gemäß dem ORF-Gesetz ist der ORF verpflichtet, diesen Bericht vorzulegen, den wir erstmals so vorliegen haben; mit einer wissenschaftlichen Aufarbeitung, mit einem Bericht über das Ausmaß der aus der kom­merziellen Kommunikation erzielten Einnahmen, als auch über Art und Umfang der kommerziellen Tätigkeit, und über seine Tochterfirmen.

Es ist aber auch eine gute Darstellung im Bericht enthalten, wie die Anwendung und die Einhaltung des Qualitätssicherungssystems funktionieren soll, wie zum Beispiel die Kriterien, die im „ORF-Public-Value-Bericht“ eingefügt sind, wo mit fünf Qualitätsdimen­sionen und 18 Leistungskategorien der Kernauftrag noch einmal überprüft werden soll.

Ich bin überzeugt davon, dass wir mit der Novelle, die wir letztes Jahr im Oktober be­schlossen haben, EU-konforme Rahmenbedingungen sowohl im rechtlichen als auch im finanziellen Bereich beschlossen haben. Es hat sich dadurch ein ambitioniertes Strukturprogramm gebildet, und auf dessen Basis kam es zu den Erfolgen, die der Herr Staatssekretär zum Teil auch schon angeführt hat: 25 Millionen € plus im Jahr 2010, und die Mutterfirma das erste Mal im Plus seit dem Jahr 2005. Sowohl die Umsatzer­löse als auch die Teilrefundierung von Mitteln aus der Gebührenbefreiung und die Wer­beeinnahmen tragen ihr Gutes dazu bei, dass Geld in neu definierte Maßnahmen fließt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 125

Was sind diese Maßnahmen? – Zum Beispiel eine Erhöhung der Eigenproduktionen, Ko- und Auftragsproduktionen; und somit kam es zu Produktionen wie zum Beispiel den Filmen „Die Fälscher“ oder „Das weiße Band“. Es wurde das Film-/Fernsehabkom­men auf 8 Millionen aufgestockt, und es sind die Investitionen in die heimische Produk­tionswirtschaft auf 95 Millionen € erhöht worden. Das RSO bleibt erhalten, und was mich ganz besonders freut – Kollege Markowitz, der Jugendsprecher des BZÖ, hat es schon erwähnt –, es ist kein Thema mehr, wir diskutieren nicht mehr, ob es „Rat auf Draht“ geben soll oder nicht.

Ich freue mich sehr über die Zusage des Herrn Klubobmann Kopf, der gemeint hat, wir können durchaus in Diskussion über den § 31 treten, denn ich bin der Überzeugung, dass wir bei Einsparungen beim Personal am Ende der Fahnenstange angelangt sind.

Ich möchte nur noch einmal kritisch hinterfragen – Herr Klubobmann Kopf ist leider nicht da, aber vielleicht kann man das noch klären –, ich hoffe, ich habe seine Aussa
ge zuerst missverstanden, denn es kann nicht der Sinn sein, dass er gemeint hat, wenn der Betriebsrat richtig wählt, stellt er vielleicht nach Möglichkeit dem ORF auch neues Personal zur Verfügung. (Abg. Grillitsch: Das haben Sie richtig verstanden! – Abg. Petzner: Sie wollen schon wieder parteipolitische Geschäfte machen, die Schwar­zen!) – Wenn das so ist: Menschen sind kein Spielzeug, Sie wollen Qualität haben, da stehen wir hinter den Bediensteten des ORF, und daher werden wir diesem Bericht auch zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.08.45

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsse­kretär! Ich werde auch ganz kurz auf den Antrag bezüglich mehr Volksmusik und volks­tümliche Musik im ORF eingehen.

Volksmusik ist ein sehr wichtiger Kulturträger in unserem ländlichen Raum, viele Men­schen engagieren sich freiwillig im Bereich der Volksmusik. Ich weiß wovon ich spre­che, ich habe auch in einem Bäuerinnen-Chor gesungen, und wir haben das Volkslied aufleben lassen. (Abg. Petzner: Können Sie uns was vorsingen?) Da steckt natürlich sehr viel Heimat dahinter, Brauchtum dahinter, der regionale Bezug ist hergestellt; das ist ein ganz wichtiger Aspekt unserer regionalen Kultur. Das muss ich hier einmal an­merken.

Wir haben viele Volkskultur-Organisationen in den Bundesländern, die sehr intensiv die Volksmusik und das Volkslied forcieren und in guter Zusammenarbeit mit den Landes­studios des ORF Radiosendungen veranstalten, die sich um die Volksmusik drehen. Diese sind sehr erfolgreich und haben einen sehr hohen Beliebtheitsgrad in der Bevöl­kerung.

Ich möchte Sie aber bitten, Frau Unterreiner, verwechseln Sie nicht immer Volksmusik und volkstümliche Musik (Beifall bei Grünen und BZÖ), da ist ein gewaltiger Unter­schied; da gibt es keine verschwimmenden Grenzen.

Das Volkslied, die Volksmusik ist aus der Tradition erwachsen oder auch direkt aus dem Volk gekommen und hat meist einen regionalen Bezug, während die volkstümli­che Musik reine Schlagermusik ist, stark kommerziell vermarktet wird und der reinen Unterhaltung dient. Alles hat Platz, auch im ORF – keine Frage.

Im Übrigen wurden – auch auf Initiative der ÖVP – vom ORF mit der österreichischen Musikszene Verhandlungen mit einem sehr positiven Ergebnis geführt, wobei der ORF


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 126

sich selbst verpflichtet hat, 30 Prozent seines Musikprogramms mit österreichischen Musikerinnen und Musikern zu bestreiten. Das muss ich hier auch erwähnen.

Ich muss auch sagen, dass ich den Privatsendern Anerkennung zolle, die keinen öf­fentlich-rechtlichen Auftrag haben, die keinen Zugriff auf ORF-Gebühren haben, aber trotzdem der Volksmusik und der volkstümlichen Musik bedeutende Sendezeit widmen und vor allem auch die österreichischen Interpreten forcieren.

In diesem Sinne werden wir Ihrem Antrag mit Sicherheit nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: ... schreibt man „volks­tümlich“ mit weichem d!)

14.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Ablinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.11.23

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Da­men und Herren! Ich kann anschließen an das, was Frau Kollegin Höllerer gesagt hat. Ich beziehe mich auch auf den Antrag, den wir im Kulturausschuss besprochen haben, in dem Sie, Frau Kollegin, den ORF verpflichten möchten, der heimischen Musik und Musikproduktion eine gewisse Sendezeit zu widmen – beziehungsweise im Speziel­len – sagen Sie – „Volksmusik“ und „volkstümlicher Musik“.

Ich will mich in die Frage der Wertungen gar nicht einmischen, ob es jemandem gefällt oder nicht gefällt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.– Nein, das möchte ich gar nicht. Ich finde, es ist meiner Kollegin Fuhrmann auch völlig unbenommen, zu sagen, ihr gefalle zeitgenössische Musik mehr. Also das ist für mich gar nicht der entschei­dende Punkt. Der entscheidende Punkt sind die Fakten dazu. Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil die Fakten und die tatsächlichen Vereinbarungen dagegen sprechen.

Im Übrigen haben Sie ja auch von der Bedeutung des Dirndlkleids geredet. Ich nehme aber nicht an, dass Sie gedanklich – irgendwo im Hinterkopf – konstruieren, dass es auch eine Pflicht zum Tragen des Dirndlkleids gäbe. Sie haben vorhin erwähnt, dass das Dirndlkleid die Zukunft sei.

Zu den Fakten, Frau Kollegin Unterreiner. Die Zahlen aus dem ORF belegen, dass es übers Jahr gesehen im Schnitt jeden zweiten Samstag – manche finden das wirklich erstaunlich – Sendungen und Shows gibt, die sich dem Genre volkstümliche Musik und Volksmusik zur Gänze oder auch in Teilen widmen. Darüber hinaus macht der ORF eine ganze Reihe von Koproduktionen mit ARD und ZDF. Durch diese Koproduktionen haben österreichische InterpretInnen eine ganze Reihe von Möglichkeiten, im gesam­ten deutschsprachigen Raum bekannt zu werden. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Wir haben hier im Haus im Jahr 2008 eine Enquete zu den Herausfor­derungen und musikalischen Entwicklungsperspektiven in Österreich veranstaltet. Ein Ergebnis war die Musikcharta, eine Vereinbarung zwischen SOS-Musikland und ORF. Man einigte sich darauf, dass der Anteil der Musik aus Österreich beziehungsweise der Werke von in Österreich lebenden Musikschaffenden bis zum Jahr 2011 auf 30 Pro­zent erhöht werden. Zusätzlich wurde ein Dialoggremium eingerichtet.

Die erste Auswertung zeigt klar und deutlich, dass es einen Anstieg von 23 Prozent auf 27 Prozent im Juli 2010 gibt. Mittlerweile arbeitet man an der nächsten Auswertung für Juli 2011, die dann in diesem Dialoggremium verhandelt wird. Frau Kollegin Unter­reiner! In dieser Musikcharta – der Vereinbarung zwischen den Musikschaffenden und dem ORF – steht ganz klar drinnen, dass die im ORF-Gesetz verankerte Programm­hoheit unangetastet bleibt. Die primären Kriterien für den Einsatz sind Qualität und Pu­blikumsakzeptanz – auch die Musikschaffenden haben das in dieser Charta gemein­sam vereinbart.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 127

Insgesamt – das haben Sie ja vielleicht in der Öffentlichkeit auch gesehen – ist das Diskussionsklima in diesem Dialoggremium sehr, sehr gut. In den nächsten Wochen – ich glaube, im Herbst – wird es über die Verlängerung dieser Musikcharta verhandeln, denn es ist unbestritten, dass der ORF eine Bedeutung für die Verbreitung heimischer Musik oder der Musik von in Österreich lebenden Musikern und Musikerinnen hat. Ich finde, da hat der ORF gezeigt, dass er seine Anstrengungen intensiviert hat.

Ein kleiner Nebensatz noch zur Zusammensetzung dieses Dialoggremiums, da ist der ORF nämlich vorbildlich – was er sonst nicht ist, meistens ist er ja auch eine Männer­domäne –, was die Repräsentanz von Frauen betrifft. Im Dialoggremium sind nämlich zwei Männer und drei Frauen vonseiten des ORF, aber bei den Musikvertretern – raten Sie einmal! (Ruf bei der ÖVP: Null!) – sind von fünf Personen fünf Männer. Man könnte den Musikvertretern vielleicht ausrichten, auch Frauen machen Musik und könnten re­präsentiert sein. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.15.32

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Hubschrauberabsturz in Tirol: Ein Hubschrauber fällt in den Achensee, es gibt mehrere Tote. Die Bergung ist unglaublich schwierig, ein großes Areal rundum muss abgesperrt werden, damit man die Luft für die Taucher zuführen kann. Der ORF ist mit dem Landesstudio Tirol vor Ort und berichtet auf sehr seriöse Art und Weise – mit den Sicherheitskräften abgestimmt – wie auch anwesende Zeitungsjournalisten.

Nur ein Fernsehteam trampelt über die Absperrung, über die Luftzufuhrschläuche hin­weg. Es ist ein Team von „Thema“. Der ORF schickt aus Wien ein zweites Team und Stunden später ein drittes Team von der „Zeit im Bild“, die jeweils gar nichts vonein­ander wissen. Das Tiroler Landesstudio weiß nicht, dass noch zwei Fernsehteams aus Wien kommen, auch die zusätzlichen Kameras waren nicht vom Landesstudio Tirol an­gefordert worden. Sie benehmen sich, als stünden sie über dem Gesetz, koordinieren gar nichts und benehmen sich am Ort des Geschehens – auch im Unterschied zu den Privatsendern aus Deutschland – vergleichsweise wie Hooligans.

Das ist kein Einzelfall, und es wäre ja noch egal, weil zum Glück nichts passiert ist. Es liegt aber in unserer Verantwortung, über diese vielen, vielen Einzelfälle nachzuden­ken, in denen der ORF völlig unkoordiniert – und Koordinierung muss an der Spitze passieren – mehrere Fernsehteams an die gleichen Einsatzorte für die gleichen Ge­schichten schickt.

Ich bin nämlich der festen Überzeugung, dass das große Alleinstellungsmerkmal des ORF die Vielfalt in den Bundesländern ist. Wir haben ganz hervorragende Bundeslän­derstudios, und deren Kapazität wird nicht im Geringsten angezapft und ausgeschöpft. Sie machen – was Fernsehen betrifft – eine halbe Stunde Programm, sie würden ger­ne – das sind tolle junge Leute – auch ab und zu einen „Thema“-Bericht liefern.

Wenn ich dann nachfrage, ob das Tiroler, das Vorarlberger oder irgendein anderes Landesstudio nicht auch eine „Thema“-Geschichte machen kann, höre ich aus der Zentrale in einer wienerischen Abgehobenheit –: Nein, die Bundesländer können das nicht. – Dann fehlt es an der Ausbildung, auch wenn ich das ganz deutlich bezweifeln möchte.

Dann hört man aus Wien wieder, dass man die Sicht über das große Ganze braucht – in Klammern: Die haben nur die Wiener, die kann ein Tiroler keinesfalls haben, kein Kärntner und kein Steirer. In diesem Unternehmen liegen einfach Millionen begraben,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 128

weil man das Potenzial von vielen, vielen jungen Leuten in den Bundesländerstudios nicht ausschöpft, nicht anzapft, nicht auslotet, sie nichts werden lässt und in einer ab­gehobenen, zentralistischen Art vonseiten der Führung sagt, das müsse alles die Wie­ner Zentrale machen.

Da es dabei auch um große Kosteneffizienz geht, bitte ich inständig darum, dass sich diese Bedingungen für die Landesstudios und damit für den gesamten ORF ändern, der durch mehr Berichterstattung aus den Ländern, unterschiedliche Gesichtspunkte und unterschiedliche Länderblickwinkel unverwechselbarer würde und nicht den glei­chen Einheitsbrei böte wie RTL, SAT 1 und die anderen deutschen Privatsender. Ich glaube, zum Wohle des Unternehmens ist das überfällig, und ich hoffe, es wird einge­leitet. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Spadiut und Markowitz.)

14.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Prähauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.19.20

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der ORF-Bericht 2010 ist in der Tat ein sehr guter Bericht, eine erfolgreiche Rechtfertigung für das abgelaufene Geschäftsjahr. Er zeigt aber auch, dass das Par­lament gemeinsam mit der ORF-Führung die richtigen Entscheidungen fällt, wenn man – nach schlechten Berichten 2008 und 2009 – rechtzeitig Vorsorge trifft, und dass Erfolgswege eingeschlagen werden können.

Ich bin optimistisch, dass in Zukunft aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt und der Weg der finanziellen Sicherheit in der Zukunft des ORF gegeben sein wird. Ich ge­höre aber nicht zu jenen, die dem ORF vorschreiben möchten, welche Programme er zu gestalten hat. Es gibt einen gesetzlichen Auftrag, das ist keine Frage. Aber letzt­endlich liegt es in der Verantwortung der Betreiber, interessantes Programm anzubie­ten, damit sie eine entsprechende Hörerreichweite haben. Daran werden sie dann ge­messen werden.

Ich gehöre aber auch nicht zu jenen, die großen Beifall zollen, wenn jemand mit einem fixen Budget, das er sich selber gibt, auskommt. Dazu gehört etwas mehr als eine glückliche Hand, dazu gehört auch Verantwortungsbewusstsein.

Herr Staatssekretär! Bei dieser Gelegenheit darf ich hier auch anmerken, dass ich zu jenen gehöre, die den privaten Bereich des Rundfunks, des Fernsehens unterstützen. Die Bundesregierung, das Parlament hat mit einem Gesetz, mit der Unterstützung der Presseförderung für private Radiobetreiber gute Arbeit geleistet, die es ermöglicht, in diesem Bereich über den normalen Anspruch hinaus ein Programm anzubieten.

Wenn man ausschließlich von dem bezahlt wird, was man an Hörern erreicht – das heißt, ein Programm gestaltet, das zum Zuhören zwingt –, dann kann natürlich ein jun­ges Medium, das erst im Begriff ist, aufgebaut zu werden, im Wettbewerb sehr, sehr schwer bestehen, obgleich der regionale Bericht sehr wohl Eingang findet, besonders wichtig ist für kleinere Regionen und in der Zukunft auch ganz, ganz wichtig in der In­formationsschiene sein wird.

Ich meine, ein solches Medium hat noch mehr die Möglichkeit, in kleinere Bereiche hineinzugehen, als der ORF dazu in der Lage ist. Frau Kollegin Hakl, es ist nicht immer so, dass der ORF mit drei verschiedenen Teams anrückt. Es gibt manchmal auch ge­genseitige Ergänzungshelfer, die bei einer entsprechenden wirtschaftlichen Einstellung letztendlich ja geradezu erforderlich sind. Die gibt es auch schon. Manchmal kann das dazu beitragen, dass es so kommt wie in Ihrem Beispiel, aber ich glaube, in der Re­alität wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass man die Synergien nützt.


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Ich darf also noch einmal sagen: Wir haben nach dem letzten Bericht die richtigen Kon­sequenzen gezogen. Jetzt haben wir einen Bericht vor uns, der aus meiner Sicht zu­kunftsorientiert ist und uns Anlass zur Hoffnung gibt, dass der ORF in Zukunft ohne gröbere Unterstützung an Mitteln aus dem Säckel anderer das Auslangen finden wird. (Beifall bei der SPÖ.)

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.22.42

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist fast alles gesagt worden. Ich glaube, zusammenfas­send muss man denen, die hier versuchen, den ORF krankzujammern, noch einmal ins Stammbuch schreiben, dass wir gerade im Jahr 2010 ein hervorragendes wirtschaftli­ches Ergebnis erzielen konnten. Das ist der Geschäftsführung sicherlich hoch anzu­rechnen.

Wir haben auch eine entsprechende Änderung im Bereich des Personalstandes durch­geführt, die ja immer wieder verlangt worden ist, und gerade im Sendebereich Doku­mentationen eine Reihe von hervorragenden, qualitätsvollen Sendungen erlebt. Das ist der Punkt, glaube ich.

Der öffentliche Rundfunk muss natürlich in Konkurrenz zu BBC und anderen derartigen Sendern ein entsprechendes Angebot haben, und das ist hier sicherlich sehr gut ge­glückt. Die ORF TVthek ist etwas, das im Alltag für jene, die die jeweilige Sendung nicht unmittelbar sehen können, einen hohen Aktualitätswert in der Verfolgung des Programmes sicherstellt.

Ich glaube, bei den Landesstudios gibt es Informationen in unterschiedlicher Dichte. Ich würde sagen, in Niederösterreich liegt sie sicherlich in jenem Bereich, in dem man sich die Frage stellt, ob es nicht manchmal etwas zu dicht ist – ich gebe zu, auch in anderen Bundesländern. (Abg. Mag. Donnerbauer: Das sagt ein ...! Das sagt ein ...! – Heiterkeit des Abg. Mag. Donnerbauer. Gerade deshalb sage ich es, weil ich immer wieder bemerke, dass doch in einer großen Dominanz ein und dieselbe Person dar­gestellt wird. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Da stellt sich oft die Frage, ob das so un­geheuer sinnvoll ist, wie wir das mit dem Kollegen Kräuter jüngst besprochen haben.

Was ich noch ganz besonders herausstreichen möchte, ist, dass es auch wichtig ist, hier mit besonderem Mut zu agieren, und dass das dem ORF nicht abgesprochen werden kann, gerade wenn ich mir diese Story um Ed Moschitz anschaue. Dabei ist es gelungen, den absolut grundlosen Vorwurf, der von Herrn Strache in den Raum gestellt worden ist, es wäre etwas gefälscht worden, zu widerlegen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Na, na, na, na, na!)

Da muss ich sagen, ich gratuliere dem ORF dazu, dass er hier tatsächlich dagegen­gehalten hat. Es wurde widerlegt (Zwischenruf bei der FPÖ), die Bänder wurden unter­sucht. Im Strafverfahren wurde festgestellt, dass kein Hinweis stimmt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Im Endeffekt wurde der Journalist, der das durchgeführt hat, richtigerweise mit einem Preis ausgezeichnet.

Ich glaube, dass man hier mit Beharrlichkeit, Verbundenheit, Ehrlichkeit und auch Un­beeinflussbarkeit gezeigt hat, was ein öffentliches Medium uns tatsächlich schuldig ist. In diesem Sinne möchte ich mich bedanken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der Grünen.)

14.25

14.25.20

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 130

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2, Antrag des Ver­fassungsausschusses, den vorliegenden Jahresbericht 2010 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-249/1311 der Beilagen), zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3, Antrag des Kultur­ausschusses, seinen Bericht 1379 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

14.26.394. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Gesetzesantrag des Bundesrates (1213 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Ge­meinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1313 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1574/A(E) der Abgeordne­ten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwaltungsreform in Österreich, Teil 1: Gemeindeebene (1314 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.27.32

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Hohes Haus! Beim vorliegenden Gesetz handelt es sich um eine Initiative des Bundesrates – das geht ja aus dem Titel hervor – zur Stärkung der Rechte der Gemeinden. Vorgesehen ist, dass Bezirkshauptmann­schaften sprengelübergreifend zusammenarbeiten dürfen sollen, dass Gemeindever­bände, die es jetzt auch schon gibt, nicht nur einzelne Aufgaben bewerkstelligen kön­nen sollen, sondern alle und dass es auch länderübergreifende Gemeindeverbände geben soll.

Das ist ein guter Schritt, keine Frage, aber nicht unbedingt ein großer Schritt; das muss man auch dazusagen. Man könnte im Sinne einer sinnvollen Verwaltungsreform noch größere Schritte machen, denn natürlich geht es hier um folgende Frage: Wie geht man damit um, dass es zahlreiche kleine Gemeinden gibt, die alle ihre Aufgaben er­füllen, die aber wahrscheinlich – oder ziemlich sicher – effizienter vorgehen könnten, wenn sie manche dieser Aufgaben oder alle diese Aufgaben gemeinsam erfüllen, also sich zusammenschließen.

In diesem Zusammenhang könnte man aber auch darüber diskutieren, ob Zusammen­schlüsse nicht überhaupt ein sinnvoller Schritt wären. Andere Länder, Bundesländer in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 131

anderen Ländern haben das durchaus vorgemacht – Schleswig-Holstein in Deutsch­land zum Beispiel, Dänemark. Sie haben eine sehr konsequente Verwaltungsreform im Rahmen der Gemeinden mit verschiedenen Phasen eingeleitet.

In der ersten Phase haben sie finanzielle Anreize für die Zusammenarbeit, für die frei­willigen Zusammenschlüsse geschaffen, und in einer zweiten Phase sind diese Zusam­menschlüsse ab einer gewissen Größe in die Regel übergegangen. Auch darüber könnte man ja nachdenken.

Ich habe schon gesagt, es sind sinnvolle Schritte, aber der entscheidende Punkt – und das ist auch der Grund, warum wir hier nicht zustimmen können – ist doch, dass all diese verwaltungsreformerischen Vorhaben, alle Fragestellungen im Zusammenhang mit Effizienz, Umgestaltung unseres Staates, Umgestaltung der Aufgaben, Umgestal­tung auch von gesetzgebenden Körperschaften nur vor dem Hintergrund folgender Grundprinzipien stattfinden dürfen und sollen: Das sind zum einen BürgerInnennähe und Transparenz für BürgerInnen, wer denn für die Aufgabe, die zu erledigen ist, über­haupt zuständig ist.

Zum Zweiten: der Rechtsschutz. Es darf nicht sein, dass etwaige Veränderungen in un­serem Verwaltungssystem dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger vom Rechts­schutz, von ihrer Möglichkeit, gegen Entscheidungen Einspruch zu erheben und zu be­rufen, abgeschnitten sind.

Zum Dritten sind das demokratische Grundsätze. Da komme ich schon zu unserem auf dieses Vorhaben bezogenen Vorbehalt. Gemeindeverbände haben in der Regel eine Vollversammlung, welche aus Vertretern der Gemeinden besteht. In der Regel werden das die Bürgermeister, maximal noch wenige andere Vertreter der großen Fraktionen sein. Nicht vertreten werden in diesen Versammlungen jedoch die kleineren Fraktionen sein. Wenn wir unser Wahlrecht ernst nehmen und sagen, dass in den Körperschaften je nach Wahlrecht die vertreten sein sollen, die eine bestimmte Grenze, eine bestimm­te Prozenthürde überschritten haben, dann muss sich das auch in etwaigen Organisa­tionsformen, die darüber stehen, durchziehen. (Abg. Donabauer: Das ist ineffizient!)

Deshalb haben wir bereits im Ausschuss den Vorschlag gemacht – und ich werde die­sen Abänderungsantrag jetzt auch einbringen –, dass man den GemeinderätInnen, den politischen MandatarInnen zumindest in den Gemeinden die Möglichkeit gibt, Frage­rechte an diese Gemeindeverbände zu haben, um von ihren Kontrollrechten auch wirk­lich Gebrauch machen zu können.

Sie sagen, das ist ineffizient. Ich sage, das ist Demokratie, das ist konsequente Demo­kratie. (Abg. Donabauer: Das können Sie im Gemeinderat auch machen!)

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Kollegen und Kolleginnen, zum Bericht des Verfassungs­ausschusses (1313 d.B.) über den Gesetzesantrag des Bundesrates betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bun­des-Verfassungsgesetz geändert wird (1213 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„In Ziffer 5 wird dem Art. 116a Abs. 3 folgender Satz angefügt: Die Gemeinderäte aller beteiligten Gemeinden sind befugt, die Geschäftsführung des Gemeindeverbandes zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.“

*****


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 132

Das ist für uns ein wesentlicher Punkt. Wenn Sie diesem nicht zustimmen können, dann werden wir auch diesem Gesetz nicht zustimmen können – auch wenn es ein richtiges Signal ist. Dieses Gesetz enthält aber leider diese Einschränkung, die demo­kratiepolitisch sehr wichtig ist.

Zum Antrag des BZÖ, den wir auch im Ausschuss unterstützt haben: Was mir an die­sem Antrag besonders gut gefällt, ist das direktdemokratische Prinzip, das angespro­chen wurde. Dafür stehen auch wir Grüne und fordern das schon jahrelang.

Wenn es dazu kommt, dass Menschen in neue Organisationsstrukturen gelangen sol­len, ist es wichtig, darauf Rücksicht zu nehmen, dass – und das haben wir auch im Ausschuss diskutiert – sich viele Menschen mit dem Namen ihrer Gemeinde identi­fizieren und weiter MeidlingerIn, TelfserIn, MödlingerIn oder was auch immer bleiben wollen. Bei einer etwaigen Zusammenlegung, die, wie vorher schon ausgeführt, durch­aus effizient und sinnvoll wäre, soll man einen wichtigen partizipativen und direktde­mokratischen Teil einbehalten. Deswegen gefällt uns der Antrag gut (Abg. Donabauer: Uns nicht!), und wir haben diesem auch im Ausschuss zugestimmt. (Beifall bei den Grünen.)

14.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Kollegen und Kolleginnen, zum Bericht des Verfassungs­ausschusses (1313 dB) über den Gesetzesantrag des Bundesrates betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1213 dB)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Gesetzesantrag des Bundesrates betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bundes-Verfassungsgesetz geän­dert wird (1213 dB) idFd Berichtes des Verfassungsausschusses (1313 dB), wird geän­dert wie folgt:

In Z. 5 wird dem Art 116a Abs. 3 folgender Satz angefügt:

„Die Gemeinderäte aller beteiligten Gemeinden sind befugt, die Geschäftsführung des Gemeindeverbandes zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.“

Begründung:

Es hängt von der Größe der Verbandsversammlung ab, ob neben der den Bürger­meister/die Bürgermeisterin stellenden Fraktion auch andere Fraktionen in der Ver­bandsversammlung vertreten sind. Je kleiner eine Fraktion ist, desto unwahrschein­licher ist ihre Vertretung in der Verbandsversammlung. Werden also Aufgaben an Ge­meindeverbände ausgelagert, so wird das Organ Gemeinderat dadurch geschwächt. Dem soll ein Anfragerecht des Gemeinderats (und seiner Mitglieder) direkt an die Ge­schäftsführung des Gemeindeverbands entgegenwirken.

*****

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 133

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.33.17

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Grundsätzlich halte ich diesen Antrag des Bundesrates für eine sehr zielführende Möglichkeit, Verwaltungsreform zu betreiben. Wir ermöglichen nicht nur beschränkt auf einige einzelne Aufgaben die Zusammenwirkung der Gemein­den, sondern machen auch im Verwaltungsbereich die Türe auf, um Verbände zu bil­den. Darüber hinaus sind diese Verbände nicht nur innerhalb der Bezirke möglich, sondern auch über Bezirksgrenzen oder Landesgrenzen hinweg. Ich denke, dass diese Verwaltungsverbände die Zukunft sein werden und Einsparungen ohne Einschränkun­gen der eigenen Gemeindeautonomie ermöglichen.

Ich glaube, in diese Richtung muss es gehen, wenn wir wollen, dass der Bürger von der ersten Instanz, bei seiner Anlaufstation, korrekte Auskunft bekommt und dass bei unserem immer weiterzuentwickelnden Rechtssystem auch gemeinsame Juristen in ei­nen Verband eingebunden sind, ohne die Kosten ausufern zu lassen. Ich halte das für eine äußerst vernünftige Regelung.

Frau Kollegin, zum Abänderungsantrag: Es tut mir leid, aber das wäre etwas über­trieben. Wenn sich zehn Gemeinden, von denen jede 20 Gemeinderäte hat, zusam­menschließen, haben wir plötzlich ein Gremium von 200 Personen, von denen jede den Geschäftsführer befragen kann. Ich meine, das würde dann in die falsche Richtung gehen. (Abg. Donabauer: Völlig unrealistisch!) Das ist schon ein zu weit gehender de­mokratiepolitischer Ansatz.

Ich halte es für vernünftig, denn wir haben unserem eigenen Antrag des Bundesrates im Verfassungsausschuss noch Folgendes hinzugefügt: „Die Organe der Gemeinde­verbände, die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde besor­gen sollen, sind nach demokratischen Grundsätzen zu bilden.“

Das heißt, wir geben dem Landesgesetzgeber vor, dass die Wahl der Vertreter im Ver­band im Gemeinderat stattzufinden hat, damit die demokratiepolitische Legitimation gegeben ist. Aber auch der Bürgermeister, der die Gemeinde nach außen vertritt und im Verband sitzt, muss jederzeit Rede und Antwort zu Fragen und Auskünften bezüg­lich dieses Verbandes stehen.

Ich denke, die Regelung würde etwas über das Ziel hinausschießen, wenn 200 Ge­meindevertreter ... Wo macht man die Versammlung, wenn sie alle den Geschäfts­führer befragen sollen? (Abg. Donabauer: Wahnsinn!) Es ist eine rein praktische und keine politische Frage, warum man das nicht will. Ich glaube nicht, dass das organisier­bar wäre. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.36.18

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sollten nicht so tun, als ob der Bundesrat das Rad neu erfunden hätte. Kollege Otto Pendl hat im Ausschuss einen richtigen Ansatz gehabt. Man muss sich einmal anschauen, wie sich das jetzt in der Praxis auswirkt.

Meine Damen und Herren, nach der geltenden Verfassungslage hätten die Gemeinden jetzt schon die Möglichkeit, im eigenen Wirkungsbereich Verwaltungsgemeinschaften beziehungsweise Gemeindeverbände zu bilden – auch in hoheitlichen Angelegen­heiten, nicht nur in Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 134

Sie tun es nur nicht. Jeder möchte eben sein kleines Kaiserreich verwalten. Das heißt, ohne Druck – und das kann nur der Druck der leeren Kasse oder der gesetzgeberische Druck sein, und der ist nicht da drinnen – wird sich nichts bewegen

Der einzige qualitative Unterschied ist, dass jetzt auch Angelegenheiten der Hoheits­verwaltung des übertragenen Wirkungsbereiches mit einbezogen werden können, das heißt auf gut Deutsch das Meldewesen. Das ist der Hauptpunkt. Aber im eigenen Wir­kungsbereich, insbesondere im Raumordungs- und Baurecht, haben die Gemeinden bisher so gut wie überhaupt keine Zusammenarbeit gepflogen, obwohl es dort am meisten Sinn machen würde. (Abg. Donabauer: Stimmt ja nicht! – Abg. Dr. Kräuter: Das ist ja nur ein Impuls!) – Was heißt da Impuls? Was heißt, das stimmt ja nicht? – Natürlich ist das so! Genau das ist das größte Gängelungsinstrument für die Bürger­meister. Das ist der Grund, warum sie es nicht hergeben wollen. Deswegen findet das in der Praxis kaum statt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Donabauer: Sie haben ja keine Ah­nung!) – Ich habe schon eine Ahnung, Kommunalrecht ist eines meiner Spezialgebiete. (Abg. Grillitsch: Wo warst du denn Bürgermeister?! – Abg. Donabauer: Es findet in der Praxis ...!)

Das findet kaum statt. Herr Kollege! Es findet nur im Bereich des Abgabeneinhebungs­wesens statt. Da sind es in erster Linie die Müll- und die Kanalgebühren beziehungs­weise die Beseitigungsgebühren für Grünabfälle, aber nicht die Behördenverfahren im Baurecht. Nur dort, wo die Gemeinden absolut überfordert sind und sich kein eigenes Bauamt mehr leisten können, finden zaghaft derartige Dinge statt. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Donabauer.)

Daher ist das jetzt nicht der große Wurf. Das ist glatter Unsinn. Man wird erst sehen müssen, ob dieser sogenannte Impuls überhaupt ausreichen wird. Ein meiner Ansicht nach ausreichender Impuls wird erst dann gegeben sein, wenn die Kassen einmal leer sind.

Ich bringe Ihnen ein weiteres Beispiel, wo die entsprechenden Zusammenarbeitsebe­nen längst verfassungsrechtlich möglich wären. Im Jahre 1920 ist zwischen Rot und Schwarz intensiv das Modell der sogenannten Gebietsgemeinde diskutiert worden. Das, was der Bundesrat jetzt verlangt, ist nichts anderes als eine Art Gebietsgemeinde. Damals waren die Schwarzen vehement dagegen, weil sie das nicht wollten. Jetzt kommt über den Bundesrat auf einmal so ein Konzept wie die Gebietsgemeinde daher. Meine Damen und Herren! Artikel 120 würde das bis heute ermöglichen, seit 70, 80 Jahren wäre das bereits in der Verfassung grundgelegt. Lesen Sie den Artikel 120 unserer Bundesverfassung durch! Sie werden feststellen, dass wir dafür keinen Bun­desrat gebraucht haben.

Jetzt tut der Bundesrat so, als ob er endlich seine Daseinsberechtigung bewiesen hätte, indem man etwas erfindet, das längst in der Verfassung grundgelegt ist. Meine Damen und Herren! Auf so einen Bundesrat pfeife ich offiziell. Wenn das alles ist, was der Bundesrat zustande bringt, dann ist dieses Organ, wie schon oft bewiesen, über­flüssig wie ein Kropf. Diese zweite Kammer wäre der erste Bereich, an dem man zei­gen könnte, dass wir es als Politiker ernst damit meinen, die Dinge zu verschlanken, in­dem wir den Bundesrat abschaffen.

Meine Damen und Herren, wenn das der „große Wurf“ ist, dann hat der Bundesrat mit diesem Entwurf geradezu den Beweis dafür geliefert, dass er überflüssig ist. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Kollege Kräuter! Kollege Pendl! Kollege Wittmann – Sie betrifft das persönlich! Das Einzige, was wirklich Sinn macht, ist die Frage, inwiefern heute das Konzept der Stadt mit eigenem Statut noch berechtigt ist. Wir haben also Wiener Neustadt-Bezirk, Wiener Neustadt-Stadt, Krems-Land, Krems-Stadt. Meine Damen und Herren! Kein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 135

Mensch kann sich heute eine derartige Doppelstruktur leisten, bezogen auf eine so kleine Stadt wie Wiener Neustadt, die relativ größer als Krems ist, aber noch weniger für so kleine Städte wie Eisenstadt oder Krems.

Es ist doch zehnmal ehrlicher, wenn Sie die Städte mit eigenem Statut als Bezirksver­waltungseinrichtungen auflösen und sie schlicht und einfach den zuständigen Bezirks­hauptmannschaften, die zumeist sogar in der betreffenden Stadt ihren Sitz haben, zu­ordnen. Das ist einfacher, wäre zehnmal verwaltungsökonomischer und braucht auch keinen Bundesrat. (Beifall beim BZÖ.)

Ich meine, dass das Diktat der leeren Kasse über kurz oder lang mit diesen historisch überkommenen Einrichtungen aufräumen sollte. Wir müssen aus verwaltungsökono­mischen Gründen solche Lieblingsspielzeuge mancher Bürgermeister, wie etwa eine Stadt mit eigenem Statut als Bezirksverwaltungsbehörde, abschaffen. Wir können es uns einfach nicht mehr leisten. Diese Doppelapparate kommen zu teuer. Wenn jemand noch an seinem Kennzeichen hängt, dann soll das der Fall sein, aber das ist alles ge­nauso über eine Bezirkshauptmannschaft zu administrieren.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck mit der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Land zusammenarbeiten wird. Es geht vielmehr darum, ob die Bezirkshauptmannschaft Krems-Land mit der Stadt Krems mit eigenem Statut zusammenarbeiten wird. Das ist doch die Frage.

Da ist es doch zehnmal ehrlicher, zu sagen: Regelt das auf der Ebene, auf der die Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung geregelt werden, und schafft schlicht und einfach die Städte mit eigenem Statut als Bezirksverwaltungsbehörden ab. Das ist schneller und braucht kein langes, umständliches Verfahren, wie es der Bundesrat vor­gesehen hat. (Beifall beim BZÖ.)

14.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grosz: Als Regierungsmitglied hat Lopatka nie so viel geredet!)

 


14.42.05

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! In einem kann ich Abgeordnetem Stadler recht geben, näm­lich was die Frage der Städte mit eigenem Statut betrifft. Wir sollten wirklich darüber diskutieren, ob es heute noch zeitgemäß und tatsächlich notwendig ist, solche Struktu­ren aufrechtzuerhalten.

Ich widerspreche aber massiv, was dieses Heruntertun der Initiative des Bundesrates betrifft. Andererseits wird immer wieder beklagt, dass es einen Stillstand gibt. (Abg. Grosz: Ja! Den gibt es ja auch!) Der Bundesrat setzt etwas in Bewegung. Er setzt et­was um, das schon im Österreich-Konvent festgeschrieben worden ist. Der Opposition, in diesem Fall dem BZÖ, passt das auch wieder nicht. (Abg. Grosz: Dafür haben wir 60 Jahre gebraucht, dass der Bundesrat etwas tut!) Gratulation an Gottfried Kneifel, den Vorsitzenden des Bundesrates des ersten Halbjahres, und an alle, die ihn bei die­ser Initiative unterstützt haben! Sie geht hundertprozentig in die richtige Richtung.

Wir haben in diesem Bereich Einsparungspotenziale, weil bisher viel nebeneinander geschehen ist. Denken Sie nur: der Standesamtsverband, daneben der Staatsbürger­schaftsverband, der Sozialhilfeverband, der Krankenanstaltenverband, der Schulge­meindeverband, der Abfallwirtschaftsverband, Wegeerhaltungsverbände, und, und, und – alles nebeneinander. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Man kann natürlich viel zusammenführen. Kollege Stadler steht da wirklich im Wider­spruch zur Realität. Kommen Sie in die Steiermark! Ich lade Sie ein. Die Zusammen­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 136

arbeit ist dort mit Unterstützung des Landes schon sehr weit im Detail fortgeschritten. (Abg. Mag. Stadler: Das kenne ich alles schon!) Es werden aufgrund kleinregionaler Entwicklungskonzepte nur mehr Förderungen des Landes gegeben, wenn die Zusam­menarbeit geregelt funktioniert. (Abg. Donabauer: Das kennt er ja nicht! – Gegenruf des Abg. Mag. Stadler.) Das sage ich Ihnen nur. Da wird nicht mehr in jeder Gemein-
de alles gefördert, sondern die für die Kleinregion notwendigen Investitionen. (Abg. Mag. Stadler: Führt gleich die Gebietsgemeinden ein, das geht schneller!)

Dass Kleinstgemeinden und kleine Gemeinden zu dem Entschluss kommen, dass sie eigentlich über diese Zusammenarbeit hinaus den Schritt zu einer Gemeindefusion set­zen wollen, ist das, was jetzt in der Steiermark diskutiert wird. Es wird neben der Zu­sammenarbeit in Dutzenden von Gemeinden auch zu diesen Zusammenlegungen kommen, davon bin ich fest überzeugt. Das wird unter Berücksichtigung dieser klein­lokalen Identität geschehen – was von Abgeordneter Musiol angeschnitten worden ist –, indem man darüber nachdenkt, dass auch auf dieser örtlichen Ebene eine entspre­chende Gemeindevertretung gewählt wird. Wir haben in der Steiermark zum Beispiel das Instrument der Ortsvorsteher.

Das, was vom Bundesrat initiiert wurde, macht natürlich Sinn: zusammenfassen von Gemeindeverbänden und diese flexibel ausgestalten. Wenn man bemerkt, dass man noch Aufgaben dazugeben kann, hat man keine rechtlichen Hindernisse, um diese Ge­meindeverbände zu stärken. Ich sage Ihnen, wir können dem Bundesrat für diese Ini­tiative durchaus dankbar sein, und ich hoffe auch, dass es nicht die letzte Initiative ist, die vom Bundesrat ausgeht. (Abg. Mag. Stadler: Er verabschiedet sich nicht vom Kon­zept der Einheitsgemeinde, und das ist überholt!)

Da sind wir sicherlich nicht einer Meinung. Das sehe ich nicht so, denn die Gemeinden haben unabhängig von ihrer Größe dadurch, dass sie an ihrem Bestand schon mehr als hundert Jahre lang arbeiten, gerade auch in einem zusammenwachsenden Europa enorme Bedeutung. Wo sollen denn die Menschen Heimat finden? Wo soll denn die Ehrenamtlichkeit gestärkt werden? (Abg. Mag. Stadler: Das verfassungsrechtliche Konzept der Einheitsgemeinde! Das gab es nie!) – Okay, aber noch einmal: Das ist nicht der Punkt dieser Initiative.

Es geht darum – um es auf den Punkt zu bringen –, den Gemeinden die Zusam­menarbeit zu erleichtern, die Gemeinden zu stärken und auch den kleinen Gemeinden ihr Recht nicht abzusprechen, als eigenständige Gemeinden bestehen zu bleiben. Da­her ist das eine positive Initiative des Bundesrates, die durchaus die Unterstützung al­ler Fraktionen verdienen würde. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.46.45

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lopatka, wie schlecht muss es um den Bundesrat bestellt sein, wenn so ein Gesetzchen – das wir grundsätzlich unterstützen – schon als „epochale Leistung“ dieser Länderkammer hochgejubelt wird?! Mehr Beweis für die Kritikwürdigkeit, die auch Kollege Stadler angeführt hat, gibt es ja gar nicht. Wie viele Jahre hat der Bun­desrat gebraucht, um so einen Gesetzesantrag einzubringen? (Abg. Grosz: 60 Jahre!)

Es wurde auch der Verfassungskonvent angesprochen. Da haben wir 18 Monate lang einvernehmlich sehr viele positive Initiativen gesetzt. Wenn wir jetzt immer darauf warten müssen, dass der Bundesrat so kleine Scheibchen einbringt, sollte man den Bundesrat vielleicht ausweiten oder noch fünf andere Länderkammern einbringen. Sie werden das dann auch hochjubeln.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 137

Wenn wir die Verwaltung und die Gesetzgebung effizient gestalten wollen, dann wäre es sinnvoller, den Bundesrat als Länderkammer entweder abzuschaffen oder ihn zu­mindest zu verkleinern und durch Landtagsabgeordnete zu beschicken, die dann in ei­ner Doppelfunktion die Teilnahme der Länder an der Bundesgesetzgebung bewirken könnten. Das wäre eine sinnvolle Maßnahme zur Effizienzsteigerung und zur Kosten­einsparung. (Beifall beim BZÖ.)

Zur Materie: Herr Kollege Lopatka! Natürlich sind wir der Meinung, dass man die Ge­meinde an sich auch in ihrer Bedeutung stärken sollte. Dort ist die Verwaltung am Bür­ger. Da wird auch sehr positiv gearbeitet, oft leider  (Abg. Donabauer: Na schau!) – Na was heißt so ja? (Abg. Donabauer: Na schau habe ich gesagt!) – Na schau. Na hör ist noch besser. Zum Schauen gibt es jetzt nichts, aber zum Hören und auch viel zum Lesen, Herr Kollege!

Wir haben nämlich ein umfassendes Konzept für die Verwaltungsreform und die Auf­wertung der Gemeinden verabschiedet. Das kann ich Ihnen gerne zur Verfügung stel­len. Vielleicht können Sie mit Ihren Kollegen und auch mit den Kollegen aus dem Bun­desrat – vielleicht kommt von dort in den nächsten fünf oder zehn Jahren wieder ein­mal etwas Nettes – darüber sprechen, dass wir das einmal umsetzen, die Gemeinden wirklich stärken, aber die Ebenen darüber einmal ordentlich kappen, wo wirklich nur Verwaltung gemacht, Bürokratie gelebt und das theresianische Verwaltungsprinzip im 21. Jahrhundert fortgeführt wird. Das wären interessante Dinge. (Beifall beim BZÖ so­wie des Abg. Donabauer.)

Wir haben ja einen Antrag von Klubobmann Bucher, der auch heute zur Debatte steht, eingebracht. Den haben Sie leider abgelehnt. (Abg. Donabauer: Ich habe jetzt gerade applaudiert!) – Ja, wunderbar, ich bedanke mich. Lieber Kollege! Ich bedanke mich noch mehr, wenn du auch dann aufstehst, wenn es um unseren Antrag geht, und ihm zustimmst. Leider ist er im Ausschuss von eurer Fraktion abgelehnt worden. (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Das Ziel größerer Einheiten soll entsprechend verfolgt werden, Kleinstgemeinden sollen auf Verwaltungsebene möglichst zusammen­gefasst werden – die Ortstafeln können schon dort stehen, das ist ja nicht das Pro­blem.

Wir haben eine Richtgröße von 2 500 Bewohnern als Untergrenze vorgeschlagen. Na­türlich soll das aufgrund einer direktdemokratischen Entscheidung der Bevölkerung erfolgen und nicht gegen den Willen der Bevölkerung. Dort, wo die Bevölkerung will, dass Gemeinden zusammengelegt werden, dass ihre Strukturen zusammengelegt wer­den und die Verwaltung kostengünstig und effizient gestaltet wird, soll das ermöglicht werden. Ich lade Sie ein, Ihre Ablehnung, die Sie im Ausschuss gezeigt haben, zu überdenken und diesen wichtigen Schritt, der zumindest so groß und wichtig ist wie diese Initiative des Bundesrates (Abg. Rädler: Falsch! – Ruf beim BZÖ: Ihr habt ja keine Ahnung! – Abg. Grosz: Das sagt der „Erwinist“! Der Sektenführer ... !), gemein­sam mit uns heute umzusetzen und zu beschließen. (Beifall beim BZÖ.)

14.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Ab­geordneter Linder. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.50.38

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatsse­kretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag des Bundesrates ist sicherlich zu begrüßen. Ich glaube, es kann nicht sein, dass Gemeinden, die reformwillig sind, die bereit sind, das eine oder andere zu verändern, zusammenzuarbeiten, auch über Län­dergrenzen hinweg, durch Gesetze behindert werden.

Ein bisschen ironisch ist für mich dabei, dass der Bundesrat die Bundesregierung treibt. SPÖ und ÖVP bringen Anträge ein, dass die Bundesregierung endlich mit der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 138

Verwaltungsreform weitermachen soll. Ich glaube, wir haben heute Vormittag vom Kol­legen Kräuter einmal gehört: Der Stillstand ist ja gar nicht da. Wenn eine Partei im Bundesrat schon an der eigenen Bundesregierung zweifelt und Anträge einbringt, dann, glaube ich, ist das sehr bezeichnend.

Ich komme zum Thema Gemeindezusammenlegungen. Immer wieder wird diese Mär – auch jetzt wieder vom Kollegen Scheibner – vorgetragen: Gemeindezusammenlegun­gen sind wichtig, um effizient zu arbeiten, um Kosten zu sparen.

Ich bringe ein paar Zahlen dazu, damit Sie sich die einmal auf der Zunge zergehen las­sen können: In kleinen Gemeinden werden 299 € pro Einwohner für Personal ausge­geben. In Gemeinden mit 10 000 Einwohnern steigt dieser Wert auf 560 € und in Ge­meinden mit über 20 000 Einwohnern auf 765 € pro Bürger. Die Wirtschaftskraft, das zu investierende Geld, liegt in Gemeinden mit bis 2 500 Einwohnern bei 394 € pro Bür­ger, in Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern bei 341 € und mit über 20 000 Ein­wohnern bei 275 € pro Bürger. Ganz interessant dabei sind natürlich im Gegenzug dazu die Förderungen. Es bekommen Gemeinden mit bis zu 10 000 Einwohnern rund 645 € pro Kopf an Ertragsanteilen, und bei Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern sind es 934 €, womit auch erklärt wird, wo die Kosten in der Verwaltung liegen. Je grö­ßer die Gemeinde, je größer die Einheit, desto höher sind die Verwaltungskosten pro Bürger. Pro Bürger, bitte schön! Pro Bürger! (Abg. Grosz: Na logisch! Das ist ja klar!)

Deshalb sagen wir: Kleinere Einheiten sind günstiger. (Zwischenruf beim BZÖ.) – Ja, dann fordert bitte nicht die Zusammenlegung der Großgemeinden! Bitte schön! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Grosz: Graz mit 263 000 Einwohnern ist ja ein Riesenwirt­schaftsbetrieb!) Pro Bürger! Pro Kopf! Pro Kopf! Pro Kopf! (Abg. Grosz: Während kleine Gemeinden ... !)

Sehr interessant sind die Verwaltungskosten: Die Verwaltungskosten allein betragen in kleinen Gemeinden 266 € pro Bürger, in Gemeinden mit 20 000 bis 50 000 Einwohnern 433 € pro Bürger und in Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern 610 € pro Bürger.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land Kärnten hat 1973 eine Gemeindereform ge­macht. Es hat damals von rund 230 Gemeinden auf 120 Gemeinden reduziert. Eines ist dabei ganz klar herausgekommen: Die prognostizierten Einsparungen sind bei Wei­tem nicht eingetroffen. Wir haben es in unserer eigenen Gemeinde erlebt. Wir waren von 1973 bis 1991 mit der Nachbargemeinde fusioniert und haben uns 1991 wieder ge­trennt. Die Verwaltungskosten von beiden Gemeinden zusammengerechnet sind ge­sunken. (Ruf bei der ÖVP: Auseinandergerechnet?) – Auseinandergerechnet sind sie gesunken verglichen mit der Zeit, in der wir in der großen Gemeinde waren.

Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sollte uns langsam zu denken geben. In der kleinen Gemeinde ist die Verwaltung effizient, überschaubar, der Bürger ist noch bereit, sich freiwillig einzubringen, viele Dinge funktionieren noch auf freiwilliger Basis, zum Beispiel Feuerwehr, Nachbarschaftshilfe, Hilfe im Sozialbereich. Das sind alles Dinge, die in der großen Gemeinde bezahlt werden müssen und von bezahlten Orga­nisationen durchgeführt werden. Deshalb, glaube ich, sollte man endlich mit dieser Mär der Geld sparenden Großgemeinden aufhören.

Ich glaube, wir haben den Beweis, wir wissen, wie es ausschaut, wir haben es selbst in unserer Gemeinde erlebt. Deshalb meine ich, wir sollten da einfach auf dem Boden bleiben und akzeptieren, dass die kleinen Gemeinden wesentlich effizienter arbeiten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Rädler: Bravo, Max Linder!)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Pendl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 139

14.55.00

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! (Abg. Grosz: Danke!) – Bitte, Herr Kollege! Man darf ja noch freundlich sein, oder nicht? (Abg. Ing. Westenthaler: Eh, aber nicht so viel! – Abg. Scheibner: Aber nicht zu uns ... !) Wenn man sich die Diskussion an­hört, dann gibt es, so meine ich, sicherlich in jedem Redebeitrag ein Segment, von dem man sagen kann, das ist richtig. Aber ich bitte, einmal darüber nachzudenken. Niemand hat etwas dagegen, Kollege Scheibner, wenn wir das freiwillig gemeinsam im politischen Bereich, gemeinsam im wirtschaftlichen Bereich und gemeinsam im hoheit­lichen Bereich machen. Da wird jeder sagen: Das passt!

Aber wenn wir die Sorgen der österreichischen Gemeinden ernstnehmen wollen – Kol­lege Stadler, das habe ich schon im Ausschuss probiert, ihr braucht euch ja bitte alle nur die Zahlen anzusehen –, dann müssen wir ein Problem beachten. Wir haben das Problem, dass nicht in den eigenen Wirkungsbereich der Städte und Gemeinden die ganze Finanzkraft der Gemeinden hineinfließt, sondern wir wissen, sie kommen ge­meinsam für die Krankenhausfinanzierung und für den Sozialbereich auf. Das ist die Kernproblematik der österreichischen Städte und Gemeinden. Und jetzt können wir über alle anderen Bereiche legitim diskutieren. Aber wenn wir diesen wichtigen und größten Brocken ausblenden, dann werden wir das Problem nicht lösen. Ich glaube, wir sollten die Initiative des Bundesrates nicht lächerlich machen und auch nicht herun­terspielen, denn sie geht von der Tendenz her eindeutig in die richtige Richtung.

Daher sollten wir jeden Beitrag aufgreifen, und das ist wahrscheinlich ein mühsamer Prozess. Wir sind ein Bundesstaat, egal, wie ein jeder dazu steht. Wir wissen also, wie auf diesen drei Ebenen in unserer geliebten Republik jahrzehntelang Politik gemacht wird. Aber man sich muss eben hinsetzen, man muss auch werben, man muss einla­den und schauen, dass man zu einer Lösung kommt. Wenn wir Bürgernähe ernst neh­men, dann, so meine ich, ist die kommunale Ebene eindeutig am wichtigsten. Und wenn wir die Sorgen und Nöte ernst nehmen, dann müssen wir ganz einfach Lö­sungsansätze erarbeiten, damit die Kommunen auf alle Fälle eine geordnete, vor allem eine finanziell geordnete Zukunft haben.

Frau Kollegin Musiol ist leider nicht anwesend. Wenn man sich hier die unterschied­lichen Debattenbeiträge angehört hat, dann weiß man, es gibt verschiedene Meinun­gen: groß (Abg. Rädler: Grosz!), klein, jeder Einzelne soll mitreden. Kollege Wittmann ist darauf eingegangen. Also irgendwo soll ja auch ein Verband vorhanden sein. Ich sage jetzt einmal, wenn das sieben oder zehn Gemeinden sind – wir haben welche, da sind 30 Gemeinden dabei –, wenn man dort alle Gemeinderäte hineinsetzt und dann noch die Bürger dazu, dann brauchst du ihn gar nicht zu machen. Das wird nicht mehr zu handlen sein. Das ist nicht antidemokratisch – um Gottes willen (Abg. Rädler: Weltfremd!) –, aber demokratisch gewählte, legitimierte Organe werden dann dorthin entsandt und werden versuchen, das dann gemeinsam zu lösen. Also zu irgendeiner Lösung müssen wir uns schon auch bekennen.

Ich glaube, dass uns ja niemand aufhält. Wir könnten hier natürlich im Wege der Re­gierung, wir könnten auch als Abgeordnete genauso wie der Bundesrat Ideen in diese Richtung entwickeln. Wir sollten diese Fragen sehr sachlich diskutieren, weil nicht nur die Menschen in den österreichischen Gemeinden und Städten, sondern vor allem auch die 2 357 Gemeinden ein Recht darauf haben, dass wir dieses Thema ernsthaft diskutieren. Darum begrüße ich diese Initiative, unterstütze sie leidenschaftlich und la­de Sie alle ein, die Zustimmung dazu zu geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Donnerbauer. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass wir nur noch 2 Minuten bis zur Kurzdebatte haben. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 140

14.58.59

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Als Bürgermeister der kleinsten Stadt Österreichs, Har­degg, freut mich natürlich diese Initiative. Es wurde ja auch schon viel in dieser Debatte über die Vorteile, über die Möglichkeiten, die dieser Gesetzesantrag des Bundesrates in Zukunft geben wird, gesprochen.

Es hat niemand behauptet, das sei der größte Wurf, Herr Kollege Stadler oder Kollege Scheibner, oder wer immer das behauptet hat. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Es ist das ein Schritt, um mehr Flexibilisierung in der Kooperation, in der Zusammenar­beit der Gemeinden zu ermöglichen, und diese Möglichkeit wird auch genützt werden, so wie das auch jetzt, entgegen manchen Behauptungen, schon genützt wird.

Ich möchte noch einmal etwas entgegen den vielen Unterstellungen und Behauptun­gen, die auch in der medialen Berichterstattung immer wieder vorkommen, dazu sa­gen – Kollege Linder hat es ja richtigerweise gesagt –, eine aktuelle Untersuchung aus dem Vorjahr hat erst gezeigt – er hat die Zahlen zitiert –, die Verwaltungskosten pro Einwohner sind bei den größten Gemeinden fast dreimal so hoch wie bei den kleinsten Gemeinden. Aber nicht nur die Verwaltungskosten, auch die Gesamtausgaben sind bei den kleinen Gemeinden 2 194 € pro Einwohner, bei den großen über 3 500 € pro Ein­wohner. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Also in der Zusammenlegung liegt nicht unser Heil, sondern es geht darum, dass man Kooperationen fördert und unterstützt. Dazu sind die Gemeinden auch bereit. Und das, glaube ich, wird dieser Antrag auch bringen. Daher ersuche ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: „Heftiger“ Applaus bei der eigenen Partei!)

15.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den gegenständlichen Punkt der Tagesordnung.

15.00.39 Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 8096/AB

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur Kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Inneres mit der Ordnungszahl 8096/AB. Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung ei­ne Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesre­gierung oder zu Wort gemeldeter Staatssekretäre sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Dr. Hübner als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


15.01.36

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren Kollegen! Thema dieser Anfrage ist indirekt das Thema Pri­vatisierungen.

Privatisierungen sind im Prinzip etwas Günstiges. Sie führen in vielen Fällen dazu, dass Aufgaben schlanker, kosteneffizienter und politisch unabhängiger erledigt wer­den, aber sie müssen in einer sauberen Weise und mit einer Trennung von öffentli­chem und privatem Bereich erfolgen, und nicht à la Mubarak oder à la Ben Ali, wie wir


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das in anderen Staaten erlebt haben. (Ruf bei der SPÖ: Was sind denn das für Ver­gleiche?!) – Das sind Vergleiche, deren zutreffenden Charakter ich jetzt ein bisschen darstellen werde, bevor ich zur Anfragebeantwortung selbst komme. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es geht jetzt nicht darum, dass der Staatschef oder die Regierung ihren Familienan­gehörigen die Staatsbetriebe zuschanzt, aber es geht um einen Akt der Intransparenz und um einen Akt der Verflechtung von privaten und öffentlichen Interessen, der jeden­falls in der österreichischen Rechtsordnung ziemlich alleine dasteht. Gehen wir das einmal kurz durch.

Die Staatsdruckerei, früher monopolartig zuständig für die Erzeugung von Drucksa­chen im Bereich der Sicherheit der Republik Österreich, von Dokumenten, aber auch von Publikationen wie Bundesgesetzblättern, „Wiener Zeitung“ und dergleichen, wurde im Jahre 2000/2001 privatisiert. Es gibt eine Holding, die Österreichische Staatsdru­ckerei Holding AG, und unter anderem eine operative Tochter, das ist die Österreichi­sche Staatsdruckerei GmbH.

Die Privatisierung erfolgte vollständig, zu 100 Prozent. Heute steht diese Holding, also die Trägergesellschaft, im Eigentum von zwei Stiftungen, zwei Stiftungen, die wiede­rum Stiftungen gehören, Privatstiftungen von Einzelpersonen, das sind die Herren Strohmayer und Schächter. In diesen Privatstiftungen gibt es keine ersichtlichen Be­günstigten, sondern die Privatstiftungen, die die Stiftungen gestiftet haben, haben sich wechselseitig das Recht vorbehalten, den Stiftungsbegünstigten zu benennen. Damit ist die maximale Intransparenz und die maximale Verhinderung eines Durchblicks auf den wirtschaftlich Dahinterstehenden gegeben.

Zu den wirtschaftlich dahinterstehenden Personen und zu den Verflechtungen wird mein Kollege Rosenkranz, der auch auf der Rednerliste steht, in der Folge noch etwas sagen, sodass ich von der Struktur selbst nicht abweichen muss.

Jetzt wäre ja diese Privatisierung in Ordnung – wie in der Einleitung bereits gesagt –, wenn da nicht das weiter geltende Staatsdruckereigesetz aus dem Jahre 1996 wäre. Dieses Staatsdruckereigesetz sieht in § 2 Abs. 3 vor, dass die Bundesorgane prinzipiell verpflichtet sind, Druckprodukte für Bundesdienststellen, bei deren Herstellungspro­zess Geheimhaltung beziehungsweise die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ge­boten ist, in der Staatsdruckerei herstellen zu lassen – in einem privaten Unternehmen, das sich nach wie vor „Staatsdruckerei“ nennt. Es wäre natürlich auch zu hinterfragen, dass jemand, der voll privatisiert ist, im anonymen Stiftungseigentum steht, nach außen hin als „Staatsdruckerei“ – selbstverständlich mit dem Bundesadler – auftritt und auch im Ausland unter dem Namen „Staatsdruckerei“ akquiriert, etwa in Rumänien und Bulgarien. Aber lassen wir das einmal weg.

Jetzt gibt es da natürlich, weil das Gesetz vorgegeben hat, im Interesse des Steuer­zahlers zu handeln, zumindest die Ausnahme, dass diese Verpflichtung nicht besteht, wenn die Staatsdruckerei nicht in der Lage ist, zu marktwirtschaftlich angemessenen Preisen das Produkt herzustellen, oder wenn ein anderer mit den gleichen sonstigen Bedingungen und Sicherheitszusagen günstigere Preise anbietet. Na gut, damit kom­men wir also von einem Monopol zu einem Erstanbotsrecht, also die Staatsdruckerei hat einmal das erste Recht, und nur wenn ein anderer sie überbietet, kommt sie nicht zum Zug. Das ist bei einer privatisierten Unternehmung schon mehr als seltsam.

Ich habe noch nie gehört, dass jemand auf die Idee gekommen ist, eine Änderung des Staatsdruckereigesetzes, zumindest seines § 2 Abs. 3, zu verlangen.

Jetzt hat Kollege Jarolim – und jetzt kommen wir schon zum Bereich der eigentlichen Anfrage zurück – an die Frau Innenministerin eine Menge von Anfragen gestellt. Das ist die Anfrage, die der heutigen Kurzdebatte zugrunde liegt.


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Wir haben uns dieser Anfrage angeschlossen und haben auch – da er die Anfrage nur an das Innenministerium gestellt hat – bei anderen Ministerien angefragt, welche Auf­träge an die Staatsdruckerei vergeben wurden und welche Volumina von diesen Auf­trägen umfasst waren.

Wir haben auch von den beiden Ministerien, die Aufträge vergeben haben, problemlos exakte Informationen erhalten, sowohl vom Gesundheitsministerium als auch vom Ver­kehrsministerium. Beim Verkehrsministerium ging es zum Beispiel um Führerscheine, beim Gesundheitsministerium um e-cards – und das war alles in Ordnung. Und siehe da, vom Innenministerium, dem bei Weitem größten Auftraggeber der Staatsdrucke­rei – ich brauche nur an das Thema Reisepass zu erinnern – bekommen wir hier nichts zurück. Nicht wir, sondern der Kollege Jarolim bekommt nichts zurück. Die Frau Minis­terin – damals noch Ihre Vorgängerin – lässt mitteilen, dass sie hinsichtlich der Frage nach dem Umsatz, den die Staatsdruckerei mit innenministeriellen Aufträgen macht, auf ihre Anfragebeantwortung zu einer bereits gestellten Anfrage aus dem Jahr 2009 verweist.

Wenn man nun in der Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2009 nachliest, dann teilt die Innenministerin dabei mit, dass sie diese Antworten aus Gründen des Daten­schutzes und zum Schutz der Wettbewerbsstellung der Österreichischen Staatsdrucke­rei GmbH nicht erteilen kann. Sieh an! Also offenbar begehen die anderen Ministerien Amtsmissbrauch, brechen Datenschutz und verletzen die Geschäftsinteressen der Staatsdruckerei GmbH, nur das Innenministerium nicht – oder, das ist die zweite Mög­lichkeit, das Innenministerium hat hier etwas zu verbergen.

Zu dieser zweiten Analyse des Sachverhaltes tendiere ich, denn dass es eine Verlet­zung von Geschäftsgeheimnissen ist, wenn man bekannt gibt, in welchem Umfang man an die Staatsdruckerei Aufträge erteilt hat und was da für ein Umsatz erzielt wur­de, das kann ich mir zumindest mit meinen bescheidenen Rechtskenntnissen als An­walt nicht vorstellen.

Es gibt natürlich einige interessante Fragen in diesem Zusammenhang. Da wir keinen Hinweis haben, dass jemals andere Aufträge in diesem Bereich als solche an die Staatsdruckerei seit der Privatisierung, also seit 2000/2001, vergeben wurden, ist die Frage: Was ist hier dem Bürger beziehungsweise dem Steuerzahler für ein Schaden entstanden? Um wie viel hat man hier mehr gezahlt, als wenn es angemessene, kauf­männisch vertretbare Preise gegeben hätte, wie es das Staatsdruckereigesetz ver­langt?

Wir haben ein bisschen nachgeblättert, nachdem sich die Kosten für den Reisepass ja wiederum erhöht haben. Wir sind jetzt bereits bei, glaube ich, 71 € angelangt. Zu den Verordnungen gibt es ja erläuternde Bemerkungen, aus denen man ersehen kann, wel­chen Anteil die Fremdkosten haben, also welchen Anteil die zugekauften Leistungen – beim Reisepass der zugekaufte Pass und seine Datenbefütterung durch die Staats­druckerei GmbH – haben. Und da kommt man auf die nicht unerhebliche Summe von mehr als 28 €. Die Staatsdruckerei bekommt also mehr als 28 € für die Herstellung und datenmäßige Auffütterung – auch das macht sie – eines Reisepasses.

Wenn Sie sich jetzt das Volumen des Auftrages vor Augen halten – das kann man sehr leicht ermitteln, indem man nachsieht, wie viele Reisepässe in Österreich pro Jahr neu vergeben werden – es sind zirka eine halbe Million –, dann können Sie sich vorstellen, wie günstig für die Staatsdruckerei GmbH die Kalkulation da sein muss und welchen Deckungsbeitrag man mit 28 € erwirtschaftet.

Das wird wahrscheinlich auch der Grund für die erheblichen Preisunterschiede bezie­hungsweise – die Bezeichnung „Preis“ ist jetzt vielleicht falsch – Preis-/Gebührenun­terschiede sein, die der österreichische Bürger bei der Bezahlung seiner Dokumente in


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Kauf nehmen muss, verglichen mit anderen Ländern. Zum Beispiel zahlen wir für den Reisepass seit 1. Juli exakt 75,90 € – in Deutschland zahlt man bis 24 Jahre 37,50 € und dann 59 €.

Noch eklatanter ist es beim Personalausweis, ebenfalls ein Monopolprodukt der Staatsdruckerei. Da zahlt man in Österreich 61,50 €, in Deutschland 28,80 €, wobei der deutsche Personalausweis, der ja wie unserer im Scheckkartenform ist, sogar Sonder­funktionen hat, Onlineausweisfunktionen, also erheblich aufgerüstet ist im Vergleich zum österreichischen. Beim österreichischen Staatsdruckereiprodukt fehlen all diese Funktionen.

Jetzt gäbe es natürlich auch noch die Erklärung, dass das ohnehin alles wahnsinnig billig ist, was die Staatsdruckerei anliefert, und nur unsere Aufschläge enorm sind, dass wir uns enorme Körberlgelder von den Bürgern holen, indem wir hier gleich 300, 400 Prozent auf die Gestehungskosten aufschlagen.

Aufgrund der Intransparenz gibt es aber auch die Vermutung, dass wir hier vielleicht äußerst ungünstig einkaufen.

Deswegen ist es für einen unbefangenen Anfrager und Parlamentarier erstaunlich, dass das Innenministerium eine so einfache und selbstverständliche Antwort verwei­gert. Und wir haben uns entschlossen, zu dieser Frage und zu den Hintergründen der Verweigerung, zu den tatsächlichen Zahlen, zu der Auftragsvergabe, zu der Stellung der Staatsdruckerei im Rahmen der Auftragsvergabe des Innenministeriums und zur Frage, wieso andere Unternehmen nicht eingeladen wurden beziehungsweise nicht zum Zug kamen, eine kleine Debatte zu veranstalten, bei der uns die Frau Innenminis­terin sicherlich all diese Auskünfte geben wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort kommenden Abgeordneten beträgt jeweils 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


15.12.44

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich kann eigentlich diesen sehr ausführlichen Darstellungen zur Beantwortung meiner Anfrage, wenn ich auch gleichermaßen die Anfrage nicht an Sie, Herr Kollege, gerichtet habe, nicht wahnsinnig viel hinzufügen. Ich glaube, es wäre ver­nünftig, wenn man das eine oder andere in diesem Zusammenhang noch ausführen könnte, um zu sehen, ob die Zahlen stimmen. Ich habe es nicht so eingehend recher­chiert, muss ich dazusagen, wie Sie, Herr Kollege, aber es ist jedenfalls für mich etwas bedauerlich gewesen, dass die Beantwortung in einer, sagen wir, graduell weniger großen Dichte erfolgt ist als die Antworten, die die anderen Ministerien gegeben haben nach der Kopie dieser Anfrage und nach der Versendung. Ich glaube, mehr kann man aus meiner Sicht nicht dazu sagen.

Ich habe eigentlich auch keinen Anlass. Es ist die zweite Anfrage gewesen. Ich habe die zweite Anfrage deshalb gestellt, weil die erste Anfrage mit dem beantwortet ist, was heute hier auch dargestellt worden ist, und mich das gleichermaßen nicht sonderlich befriedigt hat. Die Diskussion, die sich nach dieser Anfrage das eine oder andere Mal gestellt hat, in unterschiedlichem Rahmen und mit unterschiedlichen Verquickungen, kennen Sie, glaube ich, ohnedies. Das hat dann zu sehr unerfreulichen, jedenfalls für mich, Beschäftigungen geführt, die aus meiner Sicht allerdings am Punkt vorbeigegan­gen sind. Insofern kann ich jetzt nur sagen, wenn das so im Raum steht, wie der Herr Kollege das ausgeführt hat, dann steht das halt so im Raum.

Dazu kann man natürlich das eine oder andere noch sagen. Vielleicht erfolgt das
noch. Ich kann selbst nicht mehr dazu sagen, weil ich der Fragesteller war. Das steht


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heute als Frage hier im Raum. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Hübner.)

15.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Brosz: Zur Geschäftsbehandlung!)

Herr Abgeordneter Donnerbauer, eine Sekunde! Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Brosz zu Wort gemeldet. – Bitte.

*****

 


15.14.57

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsiden­tin! Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass wir bei Anfragebesprechungen mehrfach das Thema hatten, dass es der Wunsch der Fraktionen ist, dass die Minis­terin/der Minister nach der Erstmeldung eine Replik gibt. Wir wissen, dass das nicht geschäftsordnungsmäßig erzwingbar ist, aber es war an sich, glaube ich, auch so weit Einverständnis da, dass der Sinn der Debatte erfüllt wird, wenn es hier eine Möglichkeit gibt, auch auf die Argumente der Minister einzugehen.

Ich würde Sie darum ersuchen, das jetzt zu machen, und gegebenenfalls auch die Klubobleute der Regierungsfraktionen ersuchen, die Minister noch einmal darauf auf­merksam zu machen, dass dies vor allem für die Oppositionsfraktionen die Debatte wesentlich verbessern und erleichtern würde. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

15.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Brosz, Sie haben schon da­rauf hingewiesen, geschäftsordnungsmäßig haben wir da keinen Spielraum.

Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Hofer. – Bitte.

 


15.15.49

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Natürlich ist es so, dass die Geschäftsordnung das nicht zwingend vorsieht, aber es gibt viele Dinge hier im Hohen Haus, die wir als offene Spielregeln so behandeln. Es ist für uns Mandatare sehr schwer, in die Debatte tiefer einzusteigen, wenn wir nicht wissen, wie Sie auf offene Fragen antworten. Daher auch unsere große Bitte, doch eine Stellungnahme abzugeben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Grosz: Die Frau Ministerin deutet, es ist ihr wurscht! Dies zur „Wertschätzung“ des Hohen Hauses! – Wir sind nicht im Niederösterreichischen Landtag!)

15.16

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.

 


15.16.34

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, es wurde alles dazu gesagt. Es steht dem Minister, der Ministerin offen, wann er beziehungsweise sie die entsprechenden Antworten gibt, und ich glaube, es ist für uns auch nicht so wichtig, wann wir Antworten bekommen, sondern dass wir sie be­kommen. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)

Ich kann diese Antworten natürlich auch nicht geben, aber ich möchte schon ganz all­gemein auch auf diese Sache eingehen. Ich glaube, es wurden in dieser Anfragebe­


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antwortung durchaus auch Antworten geliefert. Es ist ja nicht so, dass hier keine Ant­worten gegeben wurden. Es wurden sehr detailliert in der Antwort auf Frage 1 ver­schiedenste Aufträge vom Jahr 2001 bis zum Jahr 2010 genannt. Angefangen von den Komponenten für Zutrittskontrolle, Videosprechanlage, Überwachungsmonitoren, Logo und so weiter und so fort wurden ja wirklich auch konkrete Angaben gemacht.

Das heißt, es wurden diese konkreten Aufträge, die hier erfragt wurden, genannt, es wurden vielleicht keine Summen dazu genannt. Da gibt es natürlich schon auch Grün­de dafür, warum es einem Regierungsmitglied der Exekutive nicht gestattet ist, hier konkrete Angaben zu machen. Ob diese hier vorliegen, kann ich natürlich nicht beur­teilen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber Sie wissen alle, dass es auch im Vergabeverfahren Vertraulichkeitsbestimmungen gibt. Es geht ja hier auch um Ge­schäftsgeheimnisse, die zu wahren sind, sodass es sich möglicherweise um Antworten handelt, die eben so nicht gegeben werden können. Es ist eben Sache des jeweiligen Regierungsmitgliedes, zu beurteilen, was an Antworten möglich ist und was nicht.

Ich möchte aber ganz allgemein noch auf etwas anderes eingehen, weil das, was Kol­lege Hübner gesagt hat, vom Grundsatz her richtig ist. Das kann ich auch für meine Fraktion bestätigen. Wir sind immer dafür und waren auch immer dafür, dass der Staat wirtschaftlich einkauft, dass Vergaben effizient und wirtschaftlich funktionieren und dass das auch entsprechend kontrolliert wird, dass also die Bestimmungen eingehalten werden.

Es gibt zahlreiche rechtliche Regelungen für öffentliche Vergaben: Es gibt das Bundes­vergabegesetz. Es gibt EU-Recht, das einen freien und lauteren Wettbewerb garan­tiert. Es gibt ein Transparenzgebot, ein Diskriminierungsverbot von verschiedenen An­bietern. Es geht darum, dass die Vergabe eben auch an fachkundige und zuverlässige Unternehmen erfolgt. All das kann ja nicht nur das Parlament kontrollieren, sondern das sollen natürlich auch die Beamtenschaft und der zuständige Minister kontrollieren, und vor allem sind all diese Kriterien auch von Mitbietern kontrollierbar.

Da gibt es ja sehr klare, aber auch sehr effiziente und funktionierende Verfahren, wie auch Mitbieter, wenn sie der Meinung sind, dass Vergabebestimmungen nicht einge­halten wurden, darauf reagieren können. Das heißt, die Bestimmungen, die es gibt, wurden offensichtlich da auch eingehalten. Es gibt keinen einzigen Hinweis, dass das jemand in irgendeiner Weise in Frage stellen würde.

Dazu kommt, dass es im Bundesministerium für Inneres natürlich auch interne Be­stimmungen und Regelungen gibt, wie mit Vergaben umzugehen ist. Es ist ja nicht so, dass der Minister einfach eine Vergabe durchführt. Es gibt Abteilungen, es gibt interne Vorschriften, wie vorzugehen ist, wer welche Ausschreibung macht, bis zu welchem Auftragswert welche Regeln einzuhalten sind. All das ist in dieser Anfragebeantwor­tung ganz klar beantwortet worden, dass all diese Regeln auch voll und ganz auf Punkt und Beistrich eingehalten worden sind.

Das heißt, wenn hier Zweifel bleiben, dann wurde das heute artikuliert, dann soll das natürlich auch diskutiert und, wenn möglich, beantwortet werden. Aber ich glaube, diese Antwort gibt nicht unbedingt einen Anlass für diese Debatte. Es ist ein geschäfts­ordnungsmäßiges Recht, aber ich meine, dass eine Anfrage doch auf mehreren Seiten beantwortet wurde. Wenn es hier Ergänzungsbedarf gibt, dann wird diesem sicherlich noch entsprochen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

15.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. (Abg. Grosz: Geht ja, bravo! – Demonstrativer Beifall des Abg. Grosz.) Die Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 



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15.20.42

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Selbstverständlich gebe ich Ihnen heute ergänzende Antworten. (Ruf: Danke!) Die Antworten haben Sie aufgrund Ihrer Anfrage von unserem Ministerium, von mir rechtzeitig und umfassend erhalten. Überhaupt kein Thema, das ist für uns selbstverständlich und liegt in unserer Verantwortung.

Ich möchte aber auch die Chance nutzen, Ihnen hier einige grundsätzliche Informa­tionen zu geben. Ich darf ganz kurz auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Hübner eingehen, der hier Vorwürfe vorgebracht hat, Vorwürfe, die ich hier in diesem Haus mit aller Vehemenz zurückwerfen muss, beziehungsweise kann ich diese Vor­würfe nicht gelten lassen, und zwar deswegen, weil Ihnen bewusst ist, dass wir uns seitens des Bundesministeriums an die vergaberechtlichen, gesetzlichen Vorgaben auf Punkt und Beistrich halten. Das war so in der Vergangenheit, ist in der Gegenwart so und wird auch in der Zukunft so sein, sehr geehrter Herr Hübner! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage Ihnen, die Vorwürfe werden auch dann nicht richtiger beziehungsweise wer­den auch dann nicht zutreffender, wenn Sie diese Vorwürfe noch hundertmal wiederho­len. Diese Vorwürfe sind von der Hand zu weisen.

Aber vielleicht generell für Sie, und Herr Abgeordneter Donnerbauer hat es bereits kundgetan, dass es selbstverständlich ist, dass es da ganz klare Richtlinien, ganz klare Vorschriften gibt. Für uns als Bundesministerium für Inneres ist es eine Selbstverständ­lichkeit, dass wir uns an die europäischen Vorgaben halten, dass wir uns an die öster­reichische Gesetzgebung halten.

Ich darf Ihnen vielleicht darlegen, welche Grundsätze uns wichtig sind und nach wel­chen Grundsätzen wir ganz klar arbeiten. Erster Punkt: die Wettbewerbsregeln. Selbst­verständlich ist der Wettbewerb ein freier und lauterer, selbstverständlich halten wir uns an das Transparenzgebot, das heißt, Entscheidungen werden so getroffen, dass sie Schritt für Schritt nachvollziehbar sind. Da werden also ganz klar Kriterien von un­serer Seite eingehalten, wie es verlangt wird. Selbstverständlich wird von uns niemand diskriminiert, und selbstverständlich erfolgt die Vergabe an Firmen, wo wir wissen, dass sie leistungsfähig sind, dass sie fachlich kompetent sind und dass wir uns auf sie verlassen können. Das ist, wie ich meine, ein ganz wichtiger Punkt, weil es da einfach um wichtige Agenden des Innenministeriums geht.

Sie haben gefragt, warum so viele Aufträge an die Staatsdruckerei gehen: Es muss Ih­nen schon klar sein, dass wir bei Auftragsvergaben selbstverständlich dem Steuer­zahler verpflichtet sind, dass wir grundsätzlich alle Entscheidungen nach dem Prinzip des Billigstbieters oder des wirtschaftlich günstigsten Angebotes treffen und die Preis­angemessenheit prüfen. Ich glaube, das kann hier in der Vergangenheit auch nachvoll­zogen werden. Es ist selbstverständlich klar, Herr Abgeordneter, dass wir die Rechte jedes Bieters auch wirklich hochhalten, dass uns diese auch wichtig sind und dass wir gegen diese Rechte in keinster Weise verstoßen.

Wer mich kennt, der weiß, dass mir gerade die Rechtsstaatlichkeit nicht nur als Innen­ministerin wichtig ist, sondern auch als Privatperson. Darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren, das liegt zu hundert Prozent auf der Hand, dass wir verpflichtet sind, ent­sprechend den Gesetzen zu agieren und letztendlich auch zu handeln.

Wie Sie wissen, werden natürlich derartige Entscheidungen in einem Ministerium nicht von einer Ministerin vorbereitet. Das hat Ihnen meine Vorgängerin, Frau Ministerin Fek­ter, des Öfteren nahegebracht. Selbstverständlich bedarf es dazu eines äußerst kom­petenten Mitarbeiterstabes. Ich sage Ihnen hier ganz offen und ehrlich, ich lasse mir die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Innenministeriums, gerade die


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Arbeit unserer Expertinnen und Experten im Vergaberecht in keinster Weise schlecht­reden, weil sie eine gute Arbeit machen und weil sie alles nach bestem Wissen und Gewissen machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch wenn es Ihnen nicht recht ist, wir werden uns auch in Zukunft an die Expertise unserer Beamtinnen und Beamten, unserer Expertinnen und Experten, unserer Verga­berechtsexperten halten.

Ich darf noch einmal auf das eingehen, was Sie angesprochen haben, nämlich auf das Thema Staatsdruckerei: Ja, Sie wissen, dass die Staatsdruckerei privatisiert worden ist, dass die Staatsdruckerei ein sehr angesehenes Unternehmen ist, ein Unterneh­men, wo nicht nur das BMI Kunde ist, sondern wo vor allem aus vieler Herren Länder sehr viel an Know-how gekauft wird, das bei der Staatsdruckerei eben auch zu finden ist. Die Kompetenz wird von vielen Ländern geschätzt, und um diese Kompetenz be­neidet man uns. Man kommt auch aus vieler Herren Länder zu uns nach Wien, um sich die Staatsdruckerei genau anzuschauen, um hier vor allem die Produkte kennenzu­lernen und das Know-how in viele andere Länder zu transferieren. Ich sage Ihnen, das sollte uns letztendlich stolz machen, und da ist mir Neid hundertmal lieber als Mitleid. Ich glaube, wir können auf ein Unternehmen wie die Staatsdruckerei stolz sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Was die Aufträge seitens des BMI an die Staatsdruckerei angeht: Selbstverständlich geben wir Aufträge an die Staatsdruckerei, selbstverständlich werden da auch alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten, selbstverständlich wahren wir alle Vor­schriften, sei es das Bundesvergabegesetz, sei es die ÖNORM A 2050 oder sei es eben das Staatsdruckereigesetz. All diese gesetzlichen Vorgaben, all diese Vorschrif­ten halten wir hoch und werden selbstverständlich gewahrt.

Ich verstehe schon die Frage, die Sie gestellt haben: Ja warum muss es denn über­haupt Aufträge an die Staatsdruckerei geben? (Ruf bei der FPÖ: Das war nicht die Frage!) – Doch, das war eine Ihrer Fragen. Sie sollten sich Ihre Fragen aufschreiben! – Ich glaube, dass es einfach wichtig und notwendig ist, Sicherheitsdokumente bei der Staatsdruckerei anfertigen zu lassen, weil wir es als Innenministerium gerade mit dem Datenschutz sehr ernst nehmen.

Stellen Sie sich vor, ein Reisepasswerber hat einen Reisepass beantragt, der Reise­pass wird hier produziert. Ich sage Ihnen, mit diesen Daten heißt es verantwortungsvoll umzugehen. Da bedarf es auch einer intensiven, umfassenden, qualitätsvollen Kon­trolle. All das gewährleistet die Staatsdruckerei. Das ist aber auch bei anderen Sicher­heitsdokumenten so, wie zum Beispiel beim Führerschein und bei vielen, vielen ande­ren Dokumenten mehr. Ich glaube, hier muss uns einfach die Sicherheit im Sinne des Datenschutzes, die Sicherheit der Menschen wichtig sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Ro­senkranz zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.

 


15.28.56

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin, Sie haben angekündigt, dass Sie Antworten geben werden. Sie haben jetzt zwar relativ lang gesprochen, aber es war keine einzige Antwort dabei, die sich hier aus die­sen Fragen ergibt. (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Frau Bundesministerin, ich möchte die Hoffnung nicht aufgeben, dass Sie nicht in die­selben Fehler verfallen, die auch Ihre Vorgänger gemacht haben, die in einer Art groß­artigen Vertuschung hier im Parlament agiert haben. Ernst Strasser möge hier ein Sy­


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nonym sein, zu dem komme ich später. Sie haben nicht die Frage des Kollegen Hüb­ner beantwortet, warum zwei Bundesministerien die Anfrage beantworten können, wie hoch die Aufträge dort waren, und warum das Innenministerium aus datenschutzrecht­lichen und wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht sagen kann, ja, wir haben so und so viel Auftragsvolumen in Euro dort abgegeben. Sie haben nicht sagen können, warum das eine Ministerium da jetzt richtig oder falsch handelt oder umgekehrt. Haben Sie einfach nicht.

Das Problem  wenn Sie oder der Kollege Donnerbauer sagen, es geht alles rechts­konform zu und es kann alles kontrolliert werden – ist, dass eben nicht alles kontrolliert werden kann, weil Sie uns die entsprechenden Antworten nicht geben. Daran ist näm­lich auch dieses Gesetz schuld, weil da drinnen steht, dass vorrangig immer die Staatsdruckerei zum Zug kommen muss  mit ein paar Ausnahmebestimmungen. Wenn man dann im Ministerium draufkommt, dass diese Ausnahmebestimmungen nicht greifen, dann wird überhaupt nicht ausgeschrieben oder Ähnliches.

Sie müssen einfach erklären, warum ein komplett privates Unternehmen, Frau Bundes­ministerin, in irgendeiner Form vom Staat anders behandelt wird als andere. Wir kön­nen auch nicht hergehen und sagen, für dieses Buffet haben wir uns beim k. u. k. Hof­zuckerbäcker soundso die Sachen geholt, aber das ist ein Staats- und Geschäftsge­heimnis, sonst könnte zum Beispiel verraten werden, wie ein Rezept lautet oder Ähn­liches.

So spielt es sich nämlich ab, da wird tatsächlich unter dem Synonym der Staatsdru­ckerei mit dem Bundeswappen der Eindruck erweckt, es handelt sich um etwas Staatli­ches  was es in Wirklichkeit nicht mehr ist. Auch die Frage der Qualität, der Sicherheit und der Datensicherheit, die ja dahinter steht, ist bei keinem anderen privaten Unter­nehmen nicht auch so gewährleistet wie bei der „Staatsdruckerei“ – unter Anführungs­zeichen. Es ist eben nicht mehr die Druckerei des Staates, sondern eine private, noch dazu einer sehr undurchsichtigen Konstruktion.

Da sind wir gleich beim Punkt: Wer ist denn im ganzen Umfeld dieser Konstruktio­nen?  Ein Name taucht da durchgehend auf, sogar noch als Beirat: Ernst Strasser. Wir wissen ja, was seine Tätigkeiten, auch im Rahmen seiner Firmen, waren; er ist im­merhin ein Amtsvorgänger von Ihnen, und zwar in mehrfacher Hinsicht, auch insofern als er aus dem Land Niederösterreich beziehungsweise aus der ÖVP Niederösterreich kommt. Und nicht nur Ernst Strasser, sondern auch fast sein gesamtes Ex-Kabinett tummelt sich dort als Geschäftsführer, als Beiräte herum. Frau Bundesministerin, da müssen Sie, entgegen den bisherigen Gepflogenheiten, doch eine andere Transparenz walten lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Da müssen Sie die Auskunft geben, denn, wie Kollege Hübner schon angeführt hat, es muss für uns Parlamentarier nachvollziehbar sein, warum für den Bürger in der Bun­desrepublik Deutschland ein Reisepass um 20 € billiger ist als in Österreich. Was steckt dahinter? Wir wollen hier keine Verdächtigung aussprechen, denn es gibt nur zwei Möglichkeiten, aber wir wollen wissen, welche es ist. Sind die Gestehungskosten zu teuer, oder schlägt der Staat für den Bürger zu viel drauf? Das wollen wir Parla­mentarier wissen, und in anderen Bereichen ist es genauso. (Beifall bei der FPÖ.)

Welche datenschutzrechtlichen Geheimnisse hier preisgegeben werden, ist nicht das Thema, sondern wir wollen wissen, um wie viel Geld das Innenministerium Aufträge vergeben hat. Aber es ist schon jemand anderer draufgekommen: Die EU-Kommission, der zuständige Binnenkommissar, hat bereits gesagt, dass in dieser Frage ein Teilmo­nopol vorliegt und überprüft wird, ob es zu einer EU-rechtlichen Klage gegen Öster­reich kommen wird. Als das im Vorfeld bekannt wurde, die Zeitschrift „profil“ hat es berichtet, war natürlich als Erster – im Rahmen seiner politischen Funktion, bitte nicht


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missverstehen, keinesfalls als Lobbyist! – Ernst Strasser dort und hat gesagt, was Sa­che ist. Seither hört man nicht mehr viel dazu.

Frau Bundesministerin, die Anfragebeantwortung, die Sie von Ihrer Vorgängerin geerbt haben, ist unbefriedigend.

Ich stelle daher gemäß § 92 Abs. 3 GOG folgenden Antrag auf Nichtkenntnisnahme:

Antrag

Die Anfragebeantwortung 8096/AB durch die Bundesministerin für Inneres zu der schriftlichen Anfrage 8181/J des Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim und weiterer Ab­geordneter an die Bundesministerin für Inneres betreffend Vergabe von Aufträgen durch das BMI unter BM Dr. Ernst Strasser sowie unter seinen NachfolgerInnen an Un­ternehmen, mit denen Dr. Ernst Strasser nach Ablauf seiner Ministertätigkeit eine di­rekte oder indirekte Geschäftsverbindung einging, wird nicht zur Kenntnis genommen.

*****

Frau Bundesministerin Mikl-Leitner, Sie sind erst kurz im Amt, Sie haben die Chance, wirklich für Transparenz zu sorgen. Begehen Sie nicht die Fehler Ihrer Vorgänger! (Beifall bei der FPÖ.)

15.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Antrag auf Nicht­kenntnisnahme wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhand­lung.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort. – Bitte.

 


15.34.25

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Selbstver­ständlich werden wir diesem Antrag zustimmen, das ist ein vernünftiger Antrag und es ist ganz gut, dass es jetzt einige sachliche Einwände nach dem Märchenstunden-Ver­such der Innenministerin gegeben hat. (Ruf bei der FPÖ: Schulterschluss!)

Lassen Sie mich kurz auf die Sache eingehen: Wir sollten nicht unerwähnt und unbe­rücksichtigt lassen, dass es sich bei der derzeitigen Innenministerin um eine Strasser-Azubi, wie man in Deutschland sagen würde, handelt. Also um eine Auszubildende oder bereits Ausgebildete, die ihr politisches Handwerk bei Ernst Strasser gelernt hat. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Hakl und Hörl. Abg. Kößl macht die soge­nannte Scheibenwischerbewegung.)

Natürlich ist es persönlich bedrückend, wenn man, nicht nur durch parlamentarische Anfragen, verpflichtet wird, gegen seinen eigenen Lehrmeister und politischen Erzieher vorzugehen. Das ist persönlich unangenehm, aber einer Ministerin bleibt nichts ande­res übrig.

Und worum handelt es sich hier? – Um ein Ernst Strasser-Netzwerk, um ein ganz nor­males, eines von vielen Ernst Strasser-Netzwerken. Was ist passiert? (Abg. Rädler: Hirngespinst!)  Wissen Sie, das Hirngespinst, Herr Kollege von der ÖVP, setzt we­nigstens die Existenz eines Hirns voraus! Ich danke Ihnen für diesen Zwischenruf. (Heiterkeit und Beifall bei Grünen, BZÖ und FPÖ.)

Kommen wir zurück zum Strasser-Netzwerk: Im Jahr 2000 ist die Österreichische Staatsdruckerei – sagen wir es vorsichtig – wohlfeil privatisiert worden. Gleich danach sind vom Innenministerium langfristige Verträge mit der Staatsdruckerei über soge­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 150

nannte Integrator-Leistungen abgeschlossen worden – ohne Ausschreibung, ohne Vergabeverfahren. „Integrator-Leistungen“ hat geheißen, die neuen Reisepässe, die scheckformatgroßen neuen Dokumente wie Führerscheine und so weiter, herzustellen.

Das Problem war nur Folgendes: Entgegen den Aussagen der Frau Bundesministerin war die Staatsdruckerei rein technisch nicht imstande, das zu machen. Sie verfügt nicht über die technologischen Voraussetzungen. Also hat sie diese Aufträge – und das wusste man im Innenministerium – an dazu technisch befugte und versierte deut­sche Unternehmen weitergegeben. Das allerdings hat dazu geführt, dass diese Doku­mente zu Preisen produziert wurden, die exakt doppelt so hoch waren wie vergleich­bare Preise in irgendeinem Vergleichsstaat der Europäischen Union. (Ruf bei der FPÖ: Subunternehmen!) Das heißt, das Strasser-Modell – richtig, mit Subunternehmen – hat dazu geführt, dass die Produkte doppelt so teuer geworden sind und ein Teil der Wert­schöpfung ins Ausland gegangen ist. Das muss man im Rahmen der Europäischen Union nicht beklagen, aber es ist ein Faktum.

So, jetzt gibt es rundherum ein Netzwerk von Strasser-Firmen und Strasser-Günst­lingen. Der wichtigste ist ein gewisser Thomas Zach aus dem Strasser-Kabinett, der kurz in den „Beirat“ genannten Aufsichtsrat der Staatsdruckerei gewechselt ist – wo übrigens auch kurz Ernst Strasser gesessen ist, nachdem er nicht mehr Minister war –, und dann ist er Generaldirektor der Staatsdruckerei geworden, einer der klassischen Strasser-Günstlinge. Frau Bundesministerin, Sie persönlich müssen solche Karrieren am besten beurteilen können.

Das sind die Fakten, und jetzt stellt der Abgeordnete Jarolim eine Anfrage, wo er sagt: Wir wollen das einfach wissen. Sagen Sie uns bitte, wie viele Aufträge haben wann und zu welchem Zweck und mit welcher Auftragshöhe Firmen aus diesem Strasser-ÖVP-Niederösterreich-Geflecht vom Innenministerium bekommen. Das sind Dutzende, und das wissen wir. Sie haben diese Fragen nicht beantwortet.

Jetzt kann man streiten, ob bei unterschwelligen Vergaben die Höhe anzugeben ist, aber mit Sicherheit hat der Auftrag selbst dem Parlament genannt zu werden: Welche Firma hat was bekommen. Und Sie weigern sich, das zu beantworten. Sie decken als Innenministerin das Netzwerk von Ernst Strasser, nicht nur rund um die Österrei­chische Staatsdruckerei, sondern auch im Land Niederösterreich. (Abg. Schittenhelm: Das sind reine Unterstellungen!) Sie decken ein Netzwerk, wo wir möglicherweise Hin­weise auf persönliche Bereicherung und vielleicht auch Parteienfinanzierung finden, denn es muss einen Grund geben, warum dort doppelt so teuer, ohne öffentliche Aus­schreibung und unter Verletzung von Vergabeprinzipien produziert worden ist. (Anhal­tende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Abgeordneter Jarolim hat vollkommen recht gehabt, zu fragen. Wir haben heute zum ersten Mal den Hinweis bekommen, dass es Gründe gibt, warum Sie sich gegen das Interpellationsrecht, gegen die Bundesverfassung und gegen das Geschäftsordnungs­gesetz weigern, diese Fragen zu beantworten.

Wir werden nicht nur Wege finden, diese Informationen zu bekommen, sondern wir werden auch draufkommen, warum Sie Ernst Strasser decken und Ihre Informations­pflichten verletzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort. – Bitte.

 


15.39.51

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frau Präsidentin, was nützt eigentlich dieses ganze Gerede von der


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Transparenz, von einem Lobbyistengesetz, wenn wir es einer Ministerin hier einfach durchgehen lassen, dass sie einen der größten Lobbyisten, dessentwegen das Gesetz überhaupt diskutiert wird, deckt? Was soll das Ganze? Wen will man hier zum Narren halten?

Frau Präsidentin, können Sie uns das auch einmal erklären, dass hier eine Ministerin auftritt und den Lobbyisten, dessentwegen wir überhaupt über ein Lobbyistengesetz diskutieren müssen, deckt  mit einem Wortschwall, der zum Teil nicht einmal Deutsch war, aber das lassen wir einmal beiseite, und der nichts beinhaltet hat, der dieses Par­lament verhöhnt, meine Damen und Herren! Erklären Sie uns das einmal! (Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen. Zwischenrufe des Abg. Ing. Westenthaler.)

Dann wird uns in der Anfragebeantwortung mitgeteilt, dass es offensichtlich  das war überhaupt das Beste  der Entwicklung und Konzeption eines Folders mit dem Titel „Bleib sauber“ bedurfte. Frau Ministerin, haben Sie den Folder „Bleib sauber“ gele­sen?  Ja, deswegen haben wir einen eigenen Auftrag vergeben müssen. „Bleib sau­ber“, das hätten Sie bei Ihrem Mentor Strasser gleich anwenden können. Wenn also der Anfragesteller, Kollege Jarolim, Ihr eigener Regierungspartner, nach Umsätzen frägt, dann frägt er nach Ziffern – und nicht nach dem Wortschwall, den Sie uns ge­liefert haben –, Ziffern von Eins bis Neun in verschiedener Kombination mit der Ziffer Null. (Heiterkeit bei BZÖ und FPÖ.) Das nennt man Umsatzzahlen. Die wollen wir wis­sen.

Andere Minister können diese Ziffern nennen, Sie könnten es auch, Sie tun es nur nicht, weil Sie es nicht wollen. Und warum?  Weil das ein unglaublicher Sumpf der Abcasherei ist. (Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen. Abg. Ing. Westenthaler: Sehr gut, Jarolim!)

Frau Bundesministerin, erzählen Sie uns nichts; Sie haben es hier nicht mit dem Herrn Schwab aus dem Niederösterreichischen Landtag zu tun! Sie brauchen uns nicht zu er­zählen, dass Sie diese Staatsdruckerei wegen der Geheimhaltung beauftragen muss­ten – das können Sie auch den Bürgern da oben nicht erzählen –, eine Staatsdrucke­rei, die vor lauter Geheimhaltung die Aufträge ins Ausland vergeben musste, wo Sie sie selber hin vergeben hätten können  ohne Staatsdruckerei, Privat-GmbH Ihrer Freunde und der Strasser-Freunde, Ihres Mentors Geflechts, das da offensichtlich sei­ne Hände drinnen wäscht.

Das geht sogar aus dem Text der Anfrage hervor. Ich weiß nicht, haben Sie nicht ein­mal die Anfrage gelesen, bevor Sie hier ins Parlament gekommen sind?  Dann sind Sie allerdings ein Risiko, aber für die ÖVP, wenn Sie nicht einmal den Text dieser An­frage gelesen haben. Da steht es wortwörtlich, ich darf Ihnen auf die Sprünge helfen: „Rahmenvereinbarungen für die Produktion von Ausweisdokumenten wurden von der Staatsdruckerei unter anderem mit den beiden Deutschen Firmen Gieseke & Devi-
rent GmbH und Gemalto GmbH sowie mit der Schweizer Firma Trüb AG abgeschlos­sen.“ (Abg. Grosz: „Trüb AG“!) 
Trüb AG, ja, ja, auch eine interessante Firma.

Das ist Copyright Jarolim, Ihr eigener Regierungspartner Jarolim. Ja, das heißt, Sie ha­ben sich das offensichtlich nicht einmal durchgelesen – und dann erzählen Sie uns et­was von einem Geheimhaltungserfordernis. Das einzige Geheimhaltungserfordernis, das es gibt, ist, die Machenschaften des Herrn Ernst Strasser zu decken, meine Da­men und Herren! Das ist Ihr Geheimhaltungsinteresse – und nicht das, was Sie uns zu verkaufen versuchen! (Beifall bei BZÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das zieht sich ja fort. Glauben wir ja nicht, dass sich das jetzt geändert hat, seit die Frau Fekter dort weg ist. Nein, nein, das geht munter weiter. Vor einigen Wochen hat im Ministerium, mit hochrangigen Vertretern des Innenministeriums, aber auch einem hochrangigen Vertreter des Justizministeriums, eine Geheimbesprechung stattgefun­


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den, wie man die Aliyev-Leute verschwinden lässt, ohne dass Österreich Ermittlungen anstellen muss. (Abg. Ing. Westenthaler: Da schau her!)

Das sind genau jene Leute, wo nachweislich Zahlungen von Aliyev an eine schwarze Firma geflossen sind und dann der Herr Aliyev und seine Mittäter, die Mitverdächtigen, innerhalb von rekordverdächtigen zwei Tagen von der Bezirkshauptmannschaft Horn eine Daueraufenthaltsbewilligung bekommen haben, meine Damen und Herren.

Das ist das System, das Mikl-Leitner deckt: jemanden, der im Verdacht steht, Morde begangen zu haben, Leute gefoltert zu haben, seine Ex-Freundin in Beirut so schwer misshandeln zu lassen, dass sie gestorben ist. Das sind natürlich die noblen Leute; solange die Kassa stimmt, können die einen Aufenthalt bekommen, meine Damen und Herren. Konzept: Strasser, System: Strasser, Netzwerk: Strasser, gedeckt von der Frau Bundesministerin Mikl-Leitner. No na net, sie ist ja seine Schülerin, wie wir ja aus ihrer eigenen Biographie genau wissen.

Frau Bundesministerin Mikl-Leitner, wenn Sie sagen, Sie wollen Vorwürfe zurückwer­fen, dann fürchte ich mich regelrecht vor Ihnen als Schülerin des Herrn Bundesminis­ters Strasser, denn der hat bekanntermaßen sogar mit Laptops herumgeschmissen. Fragen Sie Ihren eigenen Generalsekretär Rauch, der hat davon eine Platzwunde am Kopf gehabt, meine Damen und Herren. So werden Sie mit diesem Parlament nicht umspringen können!

Wenn Sie glauben, dass Sie damit eine lange Zukunft haben, dann werde ich Ihnen sagen: Dieses Parlament wird sich gegen Minister wie Sie zu wehren wissen! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und FPÖ.)

15.44

15.44.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen. (Abg. IngWestenthaler: Wo ist der Kollege Jarolim?)

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für deren Nichtkenntnisnahme aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit. Der Antrag ist somit ab­gelehnt.

15.45.28Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punk­te 4 und 5 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


15.45.37

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Nach diesem Anschauungsbeispiel über das Sittenbild in Österreich (Ruf beim BZÖ: Der Österreichischen Volkspartei!) – der Öster­reichischen Volkspartei und offensichtlich ihrer speziellen Teile (Zwischenrufe bei der ÖVP) – ist ja wohl eindeutig, was sich da abspielt. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abge­ordneten des BZÖ.)

Es ist ja unglaublich, dass wir hier keine Auskünfte bekommen. Wir brauchen die De­batte nicht weiterzuführen, aber es liegt ja dermaßen auf der Hand, da braucht sich hier auch keiner zu beschweren. Das wissen Sie selbst ganz genau, und Sie haben selbst Ihre Probleme mit dem Kollegen Strasser, mit dem Ex-Kollegen Strasser. De­


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cken Sie ihn doch nicht, das zahlt sich doch gar nicht aus! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das wissen die meisten, die hier sitzen, genau, und daher brauchen wir nicht darüber zu diskutieren.

Der Bundesrat hat eine Verfassungsänderung vorgeschlagen, dass Gemeinden zu­sammenarbeiten können. Das ist zweifellos sinnvoll. Wir unterstützen das, weil es da eine flexiblere Lösung geben kann, und daher sind wir dafür. Es ist also kein großer Wurf, aber immerhin geht es in die richtige Richtung. Es soll auch eine Möglichkeit der Zusammenarbeit für Bezirkshauptmannschaften geben. Das sehen wir kritischer, denn wenn es da jetzt zu einer Kompetenzkonzentration kommt, sehen wir eher das Pro­blem, dass die Bevölkerung sich nicht mehr auskennt, wo sie sich in Wirklichkeit hin­wenden kann, da es ja nicht sofort ersichtlich ist, bei welcher Bezirkshauptmannschaft dann was zu holen ist. Wir sind der Meinung, wenn man eine Zusammenlegung macht, dann sollte man das gleich bei den Bezirkshauptmannschaften durchführen, dort, wo es Sinn macht, und nicht diesen Weg gehen.

Interessant ist, dass der Abänderungsantrag der Grünen, von der Frau Kollegin Musiol, im Ausschuss abgelehnt wurde und heute daher nicht zur Debatte steht. Darin wurde ausdrücklich verlangt, dass der Gemeinderat als solcher und die einzelnen Gemeinde­räte auch bei Gemeindeverbänden die Möglichkeit haben, Anfragen zu stellen und Auskunft zu bekommen. Dass das nicht gewünscht wird, ist eigenartig, weil es den Verdacht aufkommen lässt, dass man dort die Kontrolle nicht wünscht. Also das ver­stehe ich nicht, warum man diesen Schritt jetzt nicht auch geht. Wenn man die Ge­meinden zusammenarbeiten lassen möchte, sollte man auch das machen.

Zum Antrag des BZÖ, dem wir nicht zustimmen: Für uns ist die Regelung, für Gemein­den eine Einwohnerzahl von 2 500 festzulegen, zu technokratisch und einfach nicht zielführend, denn in Wirklichkeit sieht man ja, dass Gemeinden letztlich gewachsene Einheiten sind. (Ruf bei der SPÖ: Sie haben eh nicht mehr Geld!)

Wenn es Zusammenarbeit geben soll, dann ist das jetzt möglich. Aber einfach so einen Leisten darüber zu spannen und zu sagen, Gemeinden sollen 2 500 Einwohner haben, und das wird mehr oder weniger degradiert: Auch wenn die Bevölkerung mit eingebun­den werden soll, ist das doch ein Weg, der nicht sinnvoll ist. Es ist auch der ganze An­trag unseres Erachtens zu unausgegoren und nicht wirklich sinnvoll.

Ich kann abschließend nur feststellen: Wenn die Verwaltungsreform in diesem Schne­ckentempo weitergeht, dann ist der Vorwurf an die Regierung, dass es einen Stillstand gibt, mehr als begründet. (Beifall bei der FPÖ.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher zu Wort. – Bitte.

 


15.49.14

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Stärkung der Rech­te von Gemeinden ist ein – ich glaube, da sind wir uns alle einig – wichtiger und rich­tiger weiterer Reformschritt. Ich komme jetzt aber zum BZÖ-Antrag, der eine Zwangs­zusammenlegung bei gleichzeitiger autonomer Entscheidung der Bevölkerung enthält. (Abg. Scheibner: Können Sie lesen?)

Herr Kollege, man kann nicht alle Gemeinden über eine Kamm scheren und alle Ge­meinden mit einer Einwohner- und Einwohnerinnenzahl von 2 500 zusammenlegen, ohne auf die Bedürfnisse der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger oder auf to­pographische Verhältnisse einzugehen.

Die Reformierung der Gemeindestruktur ist ein sehr sensibles Thema, und zwar auch deswegen, weil die Bevölkerung gerade in der Gemeinde diese mit Heimat verbindet,


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diese mit einer tiefen Verwurzelung verbindet. Es geht, glaube ich, eher darum, dass wir unser Bestes geben zum Erhalt der ländlichen Regionen, aber auch darum, den ländlichen Regionen die Zusammenarbeit zu ermöglichen, und vor allem auch darum, den Wettbewerb innerhalb der Regionen zu stärken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Was die Zwangszusammenlegung von Gemeinden betrifft, gehen wir einen anderen Weg, nämlich: Wir versuchen, die Zusammenarbeit, die Kooperation auch länderüber­greifend zu ermöglichen. Und das ist kein Stillstand, sondern das ist Umsetzung.

Es lohnt sich bei diesem Thema auch ein Blick in die Steiermark. Die Steiermark hat schon vor Jahren, initiiert von Landeshauptmann Mag. Franz Voves, das Projekt „Re­gioNext“ ins Leben gerufen. Daraufhin kam „Steiermark der Regionen“. Ich glaube, dass da ein richtiger und wichtiger Schritt erfolgt. Selbstverständlich gibt es auch bei diesem Modell so manchen Bürgermeister, der Ressourcen, die in der Kleinregion vor­handen sind, ignoriert und selbst Ressourcen schaffen möchte. Aber es ist damit ein erster, wichtiger Schritt gelungen. Die Reformpartnerschaft in der Steiermark hat auch den nächsten Schritt gesetzt, indem sie ein weiteres Reformprogramm auf den Tisch gelegt hat.

Es liegt an uns, Verwaltungsstrukturen an die Zeit anzupassen, die Zeichen der Zeit zu erkennen, die Verwaltung effizient zu gestalten, aber das Allerwichtigste bei allem Ge­staltungs- und Effizienzwillen ist, dass wir den Lebensraum in den Regionen erhalten, in denen sich die Bevölkerung wohlfühlt, zu Hause ist und mit dem die Bevölkerung auch ihre Heimat verbindet. Das ist das Wichtigste! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Singer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.52.42

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich kann der Beurtei­lung des vorliegenden Gesetzesantrages des Bundesrates durch meine Vorredner nur zustimmen, und zwar deshalb, weil er den Gemeinden den Spielraum verschafft, viel­fältig – und ich betone: vielfältig! – in Kooperationen einzugehen, und weil es in Zukunft nicht für jede Aufgabenstellung einen eigenen Gemeindeverband braucht, sondern ein Verband mehrere Aufgaben übernehmen kann. Das erleichtert die Organisation, das spart Organe und ermöglicht eine effektivere und effizientere Verbandsführung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe in der Gemeindezusammenlegung nicht das Allheilmittel für die Lösung der finanziellen Probleme der Gemeinden. (Demonstra­tiver Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Kollege Pendl hat sowohl im Ausschuss als auch im Plenum schon betont, wir brau­chen eine Entlastung der Gemeinden bei der Finanzierung der Gesundheits- und So­zialaufgaben. In meiner Heimatgemeinde betragen die Ausgaben für diese Aufgaben fast 50 Prozent der Finanzkraft der Gemeinde. (Abg. Pendl: Bei mir 58 Prozent!) Kol­lege Pendl, bei dir sind es sogar 58 Prozent. – Das heißt, wir sind bei rund der Hälfte der Finanzkraft angelangt. Ich freue mich daher sehr, dass wir an diesen Plenartagen noch über die Schaffung eines Pflegefonds diskutieren werden, der meiner Meinung nach ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung sein wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den Gemeindezusammenlegungen, falls sie nicht auf freiwilliger Basis erfolgen, werden Strukturen zerschlagen, die weit über die Gemeindeorganisation hinausgehen. Es wird aus meiner Sicht den Bürgerinnen und Bürgern auch ein Stück Eigenverantwortung für die Gestaltung des Lebensraumes ent­


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zogen, und Kosten – Kollege Linder hat es bereits angeführt – werden auch nicht ein­gespart.

Mein Zugang, um Gemeinden für die Zukunft fit zu machen, sind Gemeindekoopera­tionen. In meinem Heimatbezirk arbeiten wir derzeit an der Umsetzung eines Konzep­tes, wo die Leistungen, die die Bürgerinnen und Bürger vor Ort brauchen, durch Bür­gerservicestellen erbracht werden. Alles andere schaffen gemeinsame Kompetenz­zentren. Das bringt meiner Auffassung nach die geforderte Qualität, das spart Kosten und stärkt auch den ländlichen Raum.

Ich bedanke mich beim Bundesrat, bei der oberösterreichischen Vorsitzführung bezie­hungsweise der Präsidentschaft unter Bundesrat Gottfried Kneifel sehr herzlich für die Initiative, einen Vorschlag des Österreich-Konvents aufzugreifen. Insgesamt sehe ich darin einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gemeindekooperationen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Kräuter gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.55.53

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich habe hier die „Re­formagenda Steiermark“, ein wirklich bemerkenswertes Projekt von Landeshauptmann Franz Voves und seinem Stellvertreter Hermann Schützenhöfer. Es hat zu Recht große Aufmerksamkeit und auch große Anerkennung gefunden.

Es geht da nicht nur um die Politik, die sich in der Steiermark sozusagen verkleinern wird, und zwar in der Landesregierung und im Landtag, sondern es wird da auch viele Reformschritte in der Landesverwaltung bis hin in die Bezirke geben. Außerdem gibt es auch ein Kapitel, das sich mit den Gemeindestrukturen beschäftigt. Hier geht es um einen völlig neuen Vorschlag für eine Struktur, wo sehr konzentriert berücksichtigt wird: Wie schaut es ökonomisch, topographisch, funktional und demographisch aus? Auch demokratiepolitische Gesichtspunkte werden da berücksichtigt. Es sollen dann regio­nale Gemeindezentren gebildet werden mit dem Ziel, leistungsfähiger und wirtschaftli­cher arbeiten zu können, eben professionellere Strukturen zu erreichen – alles im Inter­esse der Bevölkerung vor Ort! Eine deutliche Reduktion bei den derzeit 542 Gemein­den in der Steiermark wird die Folge dessen sein.

Das braucht natürlich Rahmenbedingungen und flankierende Maßnahmen. Und es ist auch folgerichtig, dass über den Bundesrat dieser Gesetzesbeschluss, den wir hier heute fassen werden, an das Parlament herangetragen wird. Dieser Verfassungsbe­schluss öffnet den Kooperationsspielraum und schafft für die Gemeindeverbände ent­sprechende Möglichkeiten, und zwar auch über Bundesländergrenzen hinweg. Und er schafft auch entsprechende Möglichkeiten für Bezirksverwaltungsbehörden.

Meine Damen und Herren, ich will das wirklich nicht kleinreden. Daher erstens einmal: Wir sollten hier über den Bundesrat nicht so negativ reden. Ich halte es wirklich für ei­nen entscheidenden Impuls, wenn er einmal eine wichtige Verbindung von den Län­dern herein in den Nationalrat zustande bringt. Dort, wo es rechtlich bereits geklärt ist, ist es eine wichtige Motivation im Gemeindebereich, und dort, wo die rechtlichen Be­dingungen noch fehlen, ist es eine unbedingte Voraussetzung für eine modernere, sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Kommunalpolitik. Das wird sich im Laufe der nächsten Jahre in Milliarden abbilden. Und wie ungeheuer wichtig das ist, wissen wir, weil die Gemeinden unter Finanznot leiden.

Und mittelfristig, meine Damen und Herren, ist es ein sehr wichtiger Beitrag dazu, dass wir die Bevölkerung im ländlichen Raum halten können und dort wieder Perspektiven


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 156

für die Zukunft vorhanden sind. Ich freue mich sehr über diesen Beschluss, denn er ist sehr wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


15.58.47

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeord­neter Kräuter, Sie waren heute vorhin das zweite Mal hier am Rednerpult und lobten die Reformpartnerschaft in der Steiermark, um nicht zuletzt nicht zu sagen, dass im Bund der absolute Stillstand herrscht. Als Zentralsekretär der Sozialdemokratie würde Ihnen so viel Selbstkritik durchaus gut anstehen.

Da Sie die Reformpartnerschaft in der Steiermark lobten und das sogenannte Einspa­rungspaket: Die Steiermärkische Landesregierung, bestehend aus SPÖ und ÖVP, schnürte am Beginn dieses Jahres das schärfste Sparpaket. Der Bund kürzte bei den Behinderten die Leistungen, der Bund erhöhte die Treibstoffpreise, es gab Änderungen bei den Pendlerbeihilfen und so weiter. Es wurde linear gekürzt. Und zum gleichen Zeitpunkt kürzte die Steiermark, Herr Abgeordneter Kräuter, um 25 Prozent und schritt dann heldenhaft sechs Monate später vor die Presse und verkündete ein Polit-Spar­paket in der Höhe von sage und schreibe 15 Prozent!

Der Steiermärkische Landtag wird von 56 Mandataren auf 48 gekürzt; das sind nach Adam Riese 15 Prozent. Die Steiermärkische Landesregierung wird von neun auf acht Regierungsmitglieder gekürzt. – Toll! Großartig! Also ein Regierungsmitglied wird ein­gespart; wahrscheinlich wird es den Landesrat Kurzmann treffen. Damit wurde auch der Proporz abgeschafft, damit die Freiheitlichen nicht mehr in der Landesregierung sit­zen. Epochal! Ein Riesensparpaket!

Der Grazer Gemeinderat beschließt – im Übrigen auf Initiative des BZÖ – die Kürzung der Zahl der Gemeinderatssitze und selbstverständlich auch die Kürzung der Zahl der Stadtsenatsplätze. Voves und Schützenhöfer kündigen das als Erfolg ihrer Reformpart­nerschaft an. (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.)

Ich weiß nicht, wovon Sie reden, Herr Kollege Kräuter. Jedenfalls: Das, was Sie hier als „Reformpartnerschaft“ zu verkaufen ersuchen, verdient weder im Bund noch in der Steiermark diesen Namen. Wenn Sie es wirklich ernst meinen würden, dann würden wir den Steiermärkischen Landtag nicht um 15 Prozent reduzieren, sondern zum Gau­dium der Menschen und der Steuerzahler die Anzahl der Mandatare endlich halbieren, denn das, was der Sukkus der Gesetzgebung aus dem Steiermärkischen Landtag ist, ist manchmal ohnehin zum Genieren, nämlich das, sehr geehrter Herr Kräuter, was SPÖ und ÖVP dort beschließen.

Das wollte ich als Richtigstellung zu Ihrer zweiten Wortmeldung, Herr Abgeordneter Dr. Kräuter, über die „epochale“ Reformpartnerschaft zweier Politiker, die laut Burgstal­ler, Landeshauptfrau in Salzburg, ohnedies nicht zur Wahl stehen werden, noch anbrin­gen. (Beifall beim BZÖ.)

16.01

16.02.00

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird vom Berichterstatter keines gewünscht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 157

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Gesetzentwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Ge­meinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, in 1213 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordne­ten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffer 5.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Gesetzesantrages des Bundesrates.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Gesetzesantra­ges des Bundesrates.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wieder stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheit­lich angenommen.

Wieder stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Verfas­sungsausschusses, seinen Bericht 1314 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

16.04.196. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1205 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (24. StVO-Novelle), und über die Petition (65/PET) betreffend „Einführung der Rettungs­gasse auf Autobahnen“, überreicht vom Abgeordneten Johann Rädler (1303 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 158

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


16.04.56

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wer schnell hilft, der hilft doppelt! – das gilt ganz besonders in der Notfallmedizin. Pro Minute, die die Rettungskräfte bei einem Unfall schneller vor Ort sind, steigt die Überlebenschance der Schwerverletzten um rund 10 Prozent.

Leider hat die Praxis gezeigt, dass die Rettungskräfte oft nicht rechtzeitig zum Unfallort gelangen können, weil sie selbst im Stau stehen, und dadurch vergeht wertvolle Zeit. Es freut mich daher aufrichtig, dass wir heute hier im Hohen Haus die Einführung der „Rettungsgasse auf Autobahnen“ beschließen. Das heißt, bei einem beginnenden Stau sollen oder müssen bei einem Unfall zukünftig die Autofahrer auf der linken Spur zum linken und die Autofahrer auf der rechten Spur zum rechten fahrbaren Rand hin aus­weichen. Damit bildet sich in der Mitte der Fahrbahn eine Rettungsgasse, durch die die Einsatzkräfte zum Unfallort gelangen können.

Ich darf Ihnen berichten, sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus, dass ich in Deutschland die Erfahrung gemacht habe, dass das Konzept der Rettungsgasse gut funktioniert. Durch die Rettungsgasse können die Einsatzkräfte im Schnitt bis zu 4 Mi­nuten früher am Unfallort sein.

Es ist uns sehr wohl bewusst, dass da eine Gesetzesänderung allein nicht genug
ist, sondern dass die Rettungsgasse auch im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden muss. Daher wird es ab Herbst eine große Informationskampagne von der Asfinag geben.

Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren, ist zu sagen: Die Rettungsgasse ist eine gute, wichtige Neuerung, die Menschenleben retten hilft. Ich möchte dir, sehr geehrte Frau Bundesministerin Bures, daher für die rasche Einrichtung der Rettungs­gasse auf Autobahnen danken. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Bartenstein.)

16.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Rädler zu Wort. – Bitte.

 


16.07.02

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Ganz kurz zum Herrn Pilz noch, zum The­ma „Hirngespinst“, wo er gemeint hat, da ist wenigstens ein Hirn vorhanden. Das habe ich nicht abgestritten! Er setzt es halt immer ein bisschen falsch ein. Er wühlt immer in der Vergangenheit herum und redet hier immer irgendwelche Konstruktionen herbei, und das tut, glaube ich, der Demokratie nicht gut. Man sollte sich mit der Zukunft be­schäftigen. Und das ist auch beim heutigen Antrag der Fall. (Abg. Dr. Moser: Mit der Zukunft der Rettungsgasse!) Ja, mit der Zukunft der Rettungsgasse, Frau Mitglied des Verkehrsausschusses.

Auch zum Herrn Grosz möchte ich etwas sagen. Er hat die Situation im Grazer Ge­meinderat angesprochen und von Stillstand gesprochen. Haben Sie nicht den „Report“ gestern gesehen und gemerkt, wo der wahre Stillstand herrscht? – Beim BZÖ! (Ho-ho-ho-Rufe bei den Abgeordneten Scheibner und Grosz.) Ist Ihnen das alles entgangen?


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Ist der Kollege Stadler auf vorverlegter Wahlreise? (Weitere Ho-ho-ho-Rufe bei den Abgeordneten Scheibner und Grosz.) Aber ich glaube, dass Sie sich schon damit be­schäftigt haben, denn Sie haben sich ja beruflich schon verändert mit der Eisenbahner-Uniform von Graz. Sie sind, glaube ich, jetzt bei der Straßenbahn engagiert. (Neuerli­che Ho-ho-ho-Rufe des Abg. Grosz.)

Es sollte auch Ihnen zu denken geben, wo der wirkliche Stillstand herrscht: nicht bei SPÖ und ÖVP! Das wissen Sie aus der Steiermark, aber auch von der Bundesebene, wo mit der Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen eine wichtige Maßnahme beschlossen wird. Darüber wurde vielfach diskutiert, und ab 1. Jänner 2012 wird diese Maßnahme auch umgesetzt werden. Sie wird sicherlich dazu beitragen, viele Men­schenleben zu retten.

Wenn wir uns im Verkehrsgeschehen die Unfallhäufigkeit anschauen, dann können wir feststellen, dass in den letzten 30 Jahren die Zahl der Verkehrstoten von 2 000 auf 700 zurückgegangen ist. Das ist ein Erfolg unserer Verkehrspolitik, aber das ist – das wis­sen wir – auch der Entwicklung in der Technik beziehungsweise beim Autobau zu ver­danken.

Jedes Menschenleben, das durch zusätzliche Maßnahmen gerettet werden kann, ver­dient unseren Einsatz. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Silhavy.) Wir haben heute vom Kollegen Heinzl schon gehört, um wie viele Minuten die Rettung aufgrund der Rettungsgasse schneller am Unfallort sein kann. Es gibt international gu­te Erfahrungen damit. Warum sollten wir das also nicht auch machen?

Wir haben dazu eine Petition an den Zweiten Nationalratspräsidenten eingebracht und dann im Verkehrsausschuss darüber diskutiert, wo Einstimmigkeit darüber erzielt wur­de. In einer Ausschussfeststellung wurde festgehalten, dass der Pannenstreifen auch für die Bildung einer Rettungsgasse für Einsatzkräfte freigegeben wird.

Was wir noch brauchen, Frau Bundesminister – das haben Sie auch bereits im Aus­schuss angekündigt –, ist eine umfassende Informationstätigkeit, eine Aufklärungstätig­keit. Das wird bei den Führerscheinneulingen im Rahmen der Fahrschulen geschehen, aber auch unsere älteren Verkehrsteilnehmer werden darüber entsprechend informiert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Herzlich möchte ich mich auch bei Ihnen, Frau Bundesminister, bedanken, und zwar für Ihren Einsatz in Bezug auf 100 km/h am Wechsel. Das kommt allen zugute, unse­ren Abgeordneten aus der Steiermark, aus Kärnten, allen Verkehrsteilnehmern, dass es nunmehr per 1. Juli dabei bleibt, dass auch weiterhin auf der Bergab-Strecke diese 100 km/h-Verordnung gilt.

Deshalb ein herzliches Dankeschön für die Zusammenarbeit in diesem Bereich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


16.10.31

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! „Der Rettende fasst an und klügelt nicht.“ – Frei nach Goethe müsste man sagen: Die Retter handeln und vergeuden keine Zeit. Und wir wollen die Retter dabei unterstützen, indem wir heute gemeinsam die Rettungsgasse beschließen und damit keine unnötige Zeit weiter verschwenden.

Wir haben gehört, etwa 200 Unfälle pro Jahr gibt es auf den Autobahnen und Schnell­straßen. Und was glauben Sie, was diese fünf Minuten, die die Rettungsorgane schnel­ler am Einsatzort sein können, bewirken, wenn man weiß, die ersten Minuten sind die,


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die über Leben und Tod oder über den Grad einer Verletzung entscheiden? Und wenn dadurch nur ein einziger Mensch gerettet werden kann, wenn dadurch nur ein einziger Mensch mehr am Leben bleibt, dann ist genau diese Entscheidung heute beachtlich.

Wir haben schon Vorbilder in Deutschland, in der Schweiz, in Tschechien und in Slo­wenien, und dort hat es sich bereits als eine gute Lösung herausgestellt. Wir ziehen heute nach.

Ich möchte aber abschließend noch eines hervorheben: Die Einbindung der Opposition bei dieser Gesetzwerdung in Diskussion und Entscheidung war hervorragend, und so konnten wir eine gute Lösung für die Republik finden. Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, gehen wir diesen Weg gemeinsam öfter! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. – Bitte.

 


16.12.12

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir sollten wirklich diesen Weg öfter gemeinsam gehen, vor allem, Frau Ministerin, wenn es um die Straßenverkehrsordnung geht, auch bei dem Kernanliegen, verkehrssicherheitsmäßige Verbesserungen für die Fahrradfahre­rinnen und Fahrradfahrer auf den Weg zu bringen. Da waren wir schon relativ weit. Ur­sprünglich sollte diese StVO-Novelle auch diesen Bereich umfassen. Übrig geblieben ist Ihre Helmpflicht.

Wir haben natürlich diese Initiative „Bildung einer Rettungsgasse“ voll unterstützt, und, Frau Ministerin, wir sind Ihnen auch dankbar, dass Sie klargestellt haben, dass auch in Zukunft der Pannenstreifen Pannenstreifen bleibt und nicht zur zusätzlichen Fahrspur im Falle eines Staus wird. Und so soll es wirklich bleiben. Auch in der Ausschussfest­stellung beharren wir auf dieser Regelung.

Jetzt aber noch zu den anderen Aspekten. Frau Ministerin, Sie haben vor, in Kürze ei­nen neuen Vorstoß zu machen, was Verkehrssicherheit anlangt, auch für die Radlerin­nen und Radler, und da, bitte, ist es nach unserer Erfahrung in den Beiräten, in den vorbereitenden Verhandlungen sehr notwendig, dass rechtzeitig die Sprecher der an­deren Fraktionen – zwangsweise, möchte ich schon fast sagen – eingebunden werden, denn freiwillig haben sie es bis jetzt nicht gemacht.

Abschließend: Natürlich ein Ja zur Rettungsgasse auch unsererseits – und die Hoff­nung auf einen gemeinsamen Weg auch in anderen Bereichen der Verkehrssicher­heit. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hagen gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.13.57

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Auch wir vom BZÖ werden zustimmen. Das ist eine Einheitsmaterie, das ist eine vernünftige Sache. Das System der Rettungsgassen wird in Deutschland und in anderen europäischen Ländern schon länger und sehr erfolgreich praktiziert, wobei es in diesen Staaten keine Pannenstreifen gibt. Da hat es im Ausschuss eine kleine Diskussion gegeben – von uns angeregt –, da im Gesetz diese Pannenstreifensituation nicht angesprochen war. Nachdem wir hier eine Ausschussfeststellung erreichen konn­ten, sodass die Pannenstreifen im Bedarfsfall befahren werden dürfen – so wie ein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 161

Fahrer, um einem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, auch in eine rote Kreuzung ein­fahren darf und straffrei bleibt –, haben wir uns entschlossen, diesen Antrag zu unter­stützen.

Die Einführung der Rettungsgasse wird vom BZÖ, wie gesagt, grundsätzlich begrüßt. Es müssen aber auch Möglichkeiten geschaffen werden, damit Einsatzkräfte bei Staus und Unfällen sehr schnell helfen können. Daher sind alle Maßnahmen zu unterstützen, die in diese Richtung gehen.

Wichtig ist ganz besonders die umfassende Information der Bevölkerung über diese Neuregelung, denn die Problematik wird sicher darin liegen, dass viele Autofahrer be­züglich dieser Pannenstreifenregelung nicht Bescheid wissen. Hier muss Information vonseiten des Ministeriums und der Medien kommen, dann wird das sicher eine sinn­volle Maßnahme. Wir vom BZÖ werden zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich erlaube mir, eine Gruppe am Balkon besonders herzlich zu begrüßen. Es sind dies die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Special Olympics, das Reiter- und Reiterinnen-Team. Ich habe mir sagen lassen, sie haben vier Mal Gold, sechs Mal Silber und vier Mal Bronze ge­wonnen. Herzliche Gratulation! (Allgemeiner Beifall.)

Nun darf ich die Frau Bundesministerin ersuchen, das Wort zu ergreifen.

 


16.16.15

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Von mir auch ein herzliches Willkommen! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wie Sie wissen, ist das Thema Verkehrssicherheit eines, das mir besonders am Herzen liegt. Es haben ja alle Maßnahmen, die das Hohe Haus in dem Zusammenhang schon beschlossen hat, gezeigt, dass es dieses gute und enge Zusammenspiel braucht. Es braucht gute Gesetze, die auch von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert werden. Es braucht die Kontrolle dieser Gesetze, aber wir brauchen im Bereich der Verkehrs­sicherheit auch eine Bewusstseinsänderung. Ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr ist das Allerwichtigste, denn das oberste Ziel ist es, Unfälle zu ver­meiden.

Wir haben viele dieser Diskussionen geführt und Pakete geschnürt. Wir haben die Hochrisikolenker definiert, ob das die Raser sind, ob das jene sind, die alkoholisiert ein Auto lenken, und haben strenge Gesetze gemacht, weil es kein Kavaliersdelikt ist, wenn man alkoholisiert Auto fährt, und wir haben die Kontrolle der Einhaltung dieser Gesetze auch verstärkt.

Wir haben uns in Folge dann auch jener angenommen, die die schwächsten Verkehrs­teilnehmer in unserem Land sind, ob das die Fußgängerinnen und Fußgänger sind, die Radfahrer sind oder die Kinder sind. Erst in den letzten Wochen haben wir gemeinsam beschlossen, dass wir unsere Kinder im Straßenverkehr beim Radfahren mit der Helm­pflicht und mit einem Rücksichtnahmegebot stärker schützen wollen.

Das waren alles Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass wir weniger menschli­ches Leid auf Österreichs Straßen haben. Und was wir heute beschließen, soll helfen, wenn trotzdem etwas passiert. Wenn ein Unfall passiert, dann geht es darum, dass die Einsatzkräfte so schnell wie möglich am Unfallort sind. Heute werden wir gemeinsam eine Regelung beschließen, die dafür sorgt, dass die Einsatzorganisationen den Men­schen, die Opfer eines Verkehrsunfalles sind, wirklich rascher helfen können.

Es wurde schon erwähnt, was das bedeutet, wenn man schnell am Unfallort ist. Unfall­chirurgen haben mir erzählt, wenn man eine Minute schneller am Unfallort ist, dann steigt die Überlebenschance um 10 Prozent. Eine Minute schneller am Unfallort zu sein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 162

ist ganz entscheidend in Bezug auf die Auswirkungen des Unfalls, die Unfallfolgeschä­den und die Zeit der Rehabilitation.

Ich glaube, wenn durch die Einführung der Rettungsgasse die Einsatzkräfte im Schnitt vier Minuten schneller am Unfallort sind, dann ist das allemal Grund genug, dass wir heute diesen Beschluss fassen.

Auch aufgrund der Wortmeldungen vorher möchte ich mich recht herzlich bedanken für die breite Zustimmung über alle Parteigrenzen hinweg. Wir werden einstimmig diesen Beschluss fassen, die Rettungsgassen in Österreich einzuführen, um damit den Ein­satzkräften, ob das die Rettung, die Feuerwehr, die Polizei ist, zu helfen, schneller am Unfallort zu sein und somit mehr Menschenleben retten zu können. Herzlichen Dank dafür, und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit der großen Überschrift: Mehr Verkehrssicherheit und weniger menschliches Leid auf Österreichs Straßen. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

16.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haber­zettl. – Bitte.

 


16.20.09

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Auf Autobahnen passiert es oft genug: Es gibt einen Stau, Einsatzkräfte müssen zur Quelle des Übels gelangen, können aber nicht, weil sie selbst im Stau stecken. Der Pannenstreifen, der als Lösung herangezogen werden sollte, ist selbst blockiert. Und so entsteht eine Situation, die niemand wirklich brauchen kann.

Hilfestellung bringt da eine Rettungsgasse. Unter einer Rettungsgasse versteht man, dass beidseitig zur Seite gefahren wird, wodurch zwar nicht eine volle Fahrspur, aber doch die volle Breite einer Fahrspur frei gemacht wird und so ein Weg für Rettung, Po­lizei, Feuerwehr nach vorne entsteht.

Diese Regelung wird bereits in Deutschland, in der Schweiz, in Tschechien und in Slo­wenien erfolgreich angewandt. Das bedeutet aber auch, dass man in Deutschland, wenn man die Regel nicht einhält, eine Strafe riskiert, weil dort eben diese Regelung schon in ein Gesetz gegossen ist.

Mit 1. Jänner 2012 tritt nun auch in Österreich eine derartige gesetzliche Regelung in Kraft. Es sollte aber nicht der gesetzliche Strafrahmen in der Höhe von 72 € bis 2 180 € der Grund für eine rasche Umsetzung der Rettungsgasse in der Praxis sein, sondern vielmehr das Wissen, dass Hilfeleistung im Straßenverkehr in Zukunft um einiges schneller erfolgen kann. Für die notwendige Bewusstseinsbildung muss natürlich auch gesorgt werden.

Verunsicherung erzeugt im Augenblick noch der Umgang, Frau Kollegin Moser, mit dem Pannenstreifen im Falle der Bildung einer Rettungsgasse. Der Ausschuss hat in seiner Feststellung klar zum Ausdruck gebracht, dass im Ausnahmefall der Pannen­streifen zum Ausweichen genutzt werden kann, wiewohl er den Charakter eines Pan­nenstreifens weiter behält. Aber wenn es eben notwendig ist, kann er in diesem Fall auch genutzt werden.

Wir beschließen also heute eine Lösung, die dann schon ein Erfolg ist, wenn nur ei­nem einzigen Menschen früher oder sogar lebensrettend geholfen werden kann, und dafür gebührt Ihnen, Frau Bundesminister, ein herzliches Dankeschön aller Verkehrs­teilnehmer. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bar­tenstein. – Bitte.

 



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16.22.49

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Ich kann es kurz machen, deutlich kürzer als mein Vorredner, und damit wieder etwas Zeit einsparen, wie sie Rettungskräfte in Zukunft auch einsparen werden können, weil sie eben die Rettungsgasse benützen können.

Es ist immer wieder beeindruckend zu sehen, wie professionell und effizient das Zu­sammenspiel von Einsatzkräften bei den leider doch immer wieder passierenden Un­fällen auf Autobahnen funktioniert. Das gehört natürlich weiter unterstützt. Und wenn von dieser Seite die Anregung zur gesetzlichen Fixierung einer derartigen Rettungs­gasse kommt, wenn das von unserem Hans Rädler mit der genannten Petition dann noch unterstützt wird, dann ist das eine gute Sache.

Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen: ein vielleicht kleiner, aber doch wieder wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Vergessen wir eines nicht: Wir sind zwar auf dem richtigen Wege, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, die Zahl der Verkehrstoten in Österreich zu reduzieren, aber wir sind immer noch besten­falls im Mittelfeld innerhalb der Europäischen Union. Also wir könnten hier noch deut­lich besser werden und Leid verhindern. Die Rettungsgasse möge dazu ein kleiner Bei­trag sein. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


16.24.11

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist schon richtig, Verkehrssicherheit ist wichtig, schnelle Hilfe ist noch viel wichtiger. Darum ist ja niemand der Parteien da­gegen, es ist ja hier eine Fünf-Parteien-Zustimmung gegeben.

An einen meiner Vorredner, Kollegen Haberzettl: Es ist schon richtig, Pannenstreifen sollten befahren werden können, sofern auf gewissen Schnellstraßen ein solcher über­haupt vorhanden ist. Das ist natürlich die große Frage, da ja speziell beim Bau von Schnellstraßen, bei Autobahnen nicht, in letzter Zeit am falschen Fleck gespart wurde, auch bei einigen im letzten Jahr, also unter Ihrer Verantwortung, Frau Bundesminis­terin.

Zum Beispiel bei der Weinviertler Schnellstraße, der S3, wurde auf den Pannenstreifen gänzlich verzichtet, wurden Brücken nicht verbreitert, Engstellen gebildet, und somit wird es dort keine Rettungsgasse geben. Diese Strecke ist für Blaulichtorganisatio­nen – die haben das natürlich auch kritisiert, mit Recht kritisiert, so wie auch ich – sehr, sehr gefährlich, wenn es darum geht, rechtzeitig zu helfen. Auf dieser Weinviertler Schnellstraße wird es in der jetzigen Situation keine Rettungsgasse geben. Das muss einem schon klar sein.

Darum meine Bitte an Sie, Frau Bundesministerin: Sie tragen Verantwortung, zeigen Sie daher, dass Ihnen schnelle Hilfe für die verunglückten Verkehrsteilnehmer wichtig ist, ein hohes Gut für Sie ist, und achten Sie in Zukunft bei Schnellstraßen, die errichtet werden, auf die Verkehrssicherheit! Es geht nicht darum, diese möglichst schnell zu errichten, nur um sie relativ rasch bemauten und die Bürger abzocken zu können, son­dern achten Sie darauf, dass ein Pannenstreifen vorhanden ist, achten Sie darauf, dass Brücken verbreitert werden, und sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle, nämlich bei der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger! Das haben sich diese nämlich nicht verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

16.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 164

16.26.26

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Einführung der Rettungsgasse ab Jänner 2012, die wir heute beschließen, setzen wir auch eine langjährige Forderung der Blaulichtorganisationen um. In den genannten Nachbarländern gibt es recht posi­tive Erfahrungen damit. Bei einem Unfall zählt jede Minute, und mit der Rettungsgasse sind die Überlebenschancen signifikant höher. Je schneller die Einsatzfahrzeuge unge­hindert zum Unfallort kommen, desto höher die Chance, die Tragweite eines Unfalls zu verringern und Menschenleben zu retten.

Schwer Verunfallte brauchen schnellstmögliche Hilfe, und die Rettungsgasse unter­stützt, dass die Einsatzkräfte durch das koordinierte Ausweichen der Autos bestmög­lich vorankommen. Für diese Maßnahme darf in Zukunft auch der Pannenstreifen be­fahren werden, damit die Mittelspur als Fahrstreifen für die Einsatzfahrzeuge freige­halten werden kann. Die Rettungsgasse ist vorsorglich bereits bei stockendem Verkehr zu bilden, und es gibt dafür eindeutige Anweisungen für das Verhalten der Autofahrer und Autofahrerinnen. Aus diesem Grund wurde auch die ASFINAG von der Ministerin beauftragt, gemeinsam mit den Autofahrerklubs und Fahrschulen eine umfassende In­formationskampagne zu starten, um die AutofahrerInnen vor dem 1. Jänner 2012 aus­reichend zu informieren. Und schon jetzt finden sich auf der Homepage der ASFINAG und des Roten Kreuzes umfassende Informationen dazu.

Meine Damen und Herren! Wir beschließen damit heute eine weitere wichtige Maßnah­me für mehr Verkehrssicherheit auf Autobahnen und Schnellstraßen, und es ist positiv, dass die Novellierung bei allen Fraktionen Zustimmung finden wird. (Beifall bei der SPÖ.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.28.27

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Heuer ist das Jahr der Freiwilligen, und da ist diese Novelle der Straßenverkehrsordnung ein wichtiges Signal. Es waren vor allem die Feuerwehren und das Rote Kreuz, die die Rettungsgasse vehement gefordert haben. Unsere Stra­ßen sind heute oft an der Obergrenze der Leistungskapazitäten angelangt, und die Un­fallhäufigkeit nimmt natürlich mit der Verdichtung des Straßenverkehrs zu.

Wichtig ist es, Opfer rasch bergen und damit retten zu können. Durch die Schaffung ei­ner Rettungsgasse, das Beiseitefahren der Fahrzeuge, um in der Mitte für die Ret­tungs- und Bergefahrzeuge Platz zu machen, wird geholfen, rasch retten zu können. Es ist wichtig, einerseits rasch zu retten, andererseits aber auch rasch die Unfallstelle zu räumen und so rasch wieder den Verkehr auf dem betreffenden Verkehrsabschnitt in Fahrt zu bekommen und die Fahrzeuge möglichst unfallfrei und gut vorbeiziehen zu lassen.

Individualverkehr kommt natürlich davon, dass wir alle uns als Individuen bewegen. Leider sind wir jedoch – und das ist wahrscheinlich jeder, der in einem Auto sitzt – sehr egoistisch im Straßenverkehr. Vielleicht schafft es aber gerade diese Regelung be­treffend die Rettungsgasse, ein bisschen auch das Bewusstsein zu schärfen, dass es ein Miteinander im Straßenverkehr geben muss, um sicher sein Ziel erreichen zu kön­nen.

Ich möchte mich beim Abgeordneten Johann Rädler bedanken, der mit seiner Petition auch sehr viel Gefühl für die Bürger bewiesen hat. (Beifall bei der ÖVP.) Und es zeigen ja auch die Autofahrerklubs und die ASFINAG, dass es sich dabei um eine absolut not­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 165

wendige Lösung handelt, deswegen werden heute Gott sei Dank alle Parteien zustim­men.

Ein Thema, wo wir aber noch keine Lösung haben, ist die Verkehrssicherheit auf den österreichischen Gemeindestraßen. Frau Minister, die österreichischen Gemeinden warten nun schon seit vielen Jahren auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung. Die Gemeinden müssen ermächtigt werden, Tempokontrollen auf den Straßen durchführen zu dürfen – es gibt bereits eine Einigung der Landeshauptleutekonferenz. Bitte, treiben Sie auch hier die Lösung vehement voran, damit wir in einer Zeit, wo viele – unnötiger­weise – über das Abschaffen von Gemeinden diskutieren, unseren Gemeinden den Rücken stärken! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Grosz.)

Der Erfolg bei der Rettungsgasse gibt uns Mut, dass es auch beim Thema der Tempo­kontrolle und der Verkehrssicherheit auf Gemeindestraßen bald eine Lösung geben wird. (Beifall bei der ÖVP.)

16.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


16.31.08

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben in Österreich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ein hervorragendes Rettungssystem aufgebaut. Wir organisie­ren die Hilfe über Land und auch aus der Luft und schauen, dass unsere Ärztinnen und Ärzte, dass unsere Einsatzkräfte so rasch wie möglich am Einsatzort ankommen, denn wir wissen alle, rasche Hilfe ist entscheidend.

Jeder, der selbst einmal einen Unfall hatte, und jeder, der selbst einmal Ersthelfer bei einem Unfall war, weiß, wie lange eine Minute dauern kann. Oftmals sind diese Minu­ten entscheidend über Leben und Tod – und sie sind auch entscheidend über die Le­bensqualität, darüber, wie ein Verunfallter sein weiteres Leben gestalten kann. Daher sind alle Maßnahmen, die zur Verkürzung des Eintreffens von Rettungsorganisationen beitragen, wichtig und entscheidend.

Deswegen freue ich mich, dass wir heute einen Beschluss über die Schaffung der Ret­tungsgasse fassen. Das ist für mich eine wichtige Maßnahme, denn die Rettungsgasse hat sich im Ausland bereits bestens bewährt.

Was für mich auch wichtig ist – das wurde bereits angesprochen –, ist eine entspre­chende Information der Bevölkerung und auch, wie man sich zu verhalten hat, um die Rettungsgasse zu bilden. Für mich ist das ein wichtiger Teil, damit diese Rettungs­gasse akzeptiert wird, und auch zur raschen praktischen Umsetzung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Als Funktionär des Roten Kreuzes freue ich mich ganz besonders, weil diese Rettungsgasse auch eine Forderung des Roten Kreuzes war. Ich gratuliere der Frau Ministerin zur Umsetzung und freue mich über die Initiative des Kollegen Hans Rädler. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Tadler zu Wort. – Bitte.

 


16.33.25

Abgeordneter Erich Tadler (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es geschehen ja noch Zeichen und Wunder, wenn Regierungsvorlagen von dieser Qualität umgesetzt werden. Normalerweise gibt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 166

es ja in diversen Ausschüssen, wie im letzten Umweltausschuss, Vertagungsorgien, permanentes Hinauszögern von Tagesordnungen und schlechte, äußerst mangelhafte Begründungen, nur um den Justament-Standpunkt der Regierungsparteien durchzu­setzen.

Die Forderung nach Umsetzung einer sogenannten Rettungsgasse wurde als Petition eingebracht und hat dann über den Verkehrsausschuss den Weg ins Plenum gefun­den. Der Zufall will es, dass wir zur selben Zeit, Frau Bundesminister – am 30. Juni – die zweite, so wichtige Tunnelröhre des Tauerntunnels eröffnen konnten. Vor allem im Bereich von Scheitelstrecken ist es eine Bereicherung, nun die Rettungsgasse endgül­tig verankert zu wissen.

Die jährlichen Sommerstaus in Salzburg sollen jetzt der Geschichte angehören. Vor al­lem im Bereich des Tauern- und Katschbergtunnels wird damit der richtige Schritt in Richtung Erstversorgung von Unfallopfern gegangen – wir erinnern uns ja noch an den schrecklichen Unfall im Tauerntunnel.

Abschließend bleibt nur noch zu hoffen, dass die Gäste auch kurz in Salzburg ver­weilen und nicht durch den schnelleren Verkehrsfluss Richtung Süden weiterziehen – vielleicht bleiben auch noch ein paar Freunde im benachbarten Kärnten stehen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.35

16.35.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1205 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

16.35.517. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1203 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (14. FSG-Novelle) (1304 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1110/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Kosten bei der Verlängerung befristeter Lenkberechtigungen (1305 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 517/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend bürgerfreundlichere Neuregelung der Kosten bei Führerschein-Befristungen (1306 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 167

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek zu Wort. – Bitte.

 


16.36.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die gegenständliche Vorlage hat einige positive Aspekte, es sind aber auch durchaus etliche negative Punkte darin zu bemerken. Wir werden daher in Summe diese Gesetzesvorlage ablehnen.

Warum das Ganze? Ein Beispiel – die Zweiräder, der Mopedführerschein –: Derzeit gibt es einen relativ preisgünstigen Mopedschein. Nach der neuen Regelung haben wir dann ab 16 den Führerschein, und der ist wesentlich teurer. Das heißt, wir bitten jetzt die, die wirklich Bedarf daran haben – beispielsweise Schüler, die in den Ferien keine Schülerermäßigung haben, oder Lehrlinge, die das Moped brauchen, um in der Früh zur Arbeit zu kommen und am Abend wieder retour zu fahren, beispielsweise in den ländlicheren Gegenden mit einem schlechteren Angebot beim öffentlichen Verkehr –, zur Kasse.

Und das noch als Zusatz: Auf der einen Seite schauen wir, dass wir mit allen mögli­chen Maßnahmen die Zahl der Verkehrsunfälle reduzieren, auf der anderen Seite er­lauben wir es dann den 16-Jährigen, eine 125-er Maschine zu fahren. Das heißt, wir heben dort künstlich wieder das Unfallrisiko. Das ist wirklich nicht das, was wir wollen. (Beifall der Abg. Dr. Moser.)

Warum beschließen wir heute diese Novelle? – Es ist die Umsetzung einer EU-Richt­linie. (Abg. Heinzl: Genau!) Gestatten Sie mir bei dieser Gelegenheit einen kleinen Ex­kurs in Richtung Ereignisse bei der EU und Kommission in den letzten Tagen. Die Kommission oder besonders ein Kommissionsmitglied hat nicht gut verhandelt – kon­kret ging es da um die Fluggastdaten. Dieses Kommissionsmitglied war dann zu feig, dieses Versagen einzugestehen, hat in der Folge das EU-Parlament belogen und musste das auch noch zugeben, was voll peinlich war. Zwei Länder drohen nun mit Veto.

Und das ist die Kommission, die uns wieder etwas vorschreiben möchte, die uns vor­schreiben möchte, dass wir einen Führerschein haben, der nach 15 Jahren – und das ist der maximal mögliche Rahmen – ungültig wird, sodass wir das Dokument tauschen müssen? Angeblich – oder sagen wir möglicherweise – findet das Ganze ja derzeit noch ohne Gesundheits- oder Tauglichkeitstest statt, das heißt, wir tauschen das Do­kument einfach nur so. Aber wenn man das vergisst, dann bekommt man eine kleine Verwaltungsstrafe, die auch noch zu zahlen ist. (Zwischenruf des Abg. Dr. Barten­stein.)

Warum, Herr Kollege Bartenstein, wechseln wir denn nicht wöchentlich Bankomatkar­ten? Warum wechseln wir nicht monatlich die e-card? Warum wechseln wir nicht jähr­lich zum Beispiel die Kreditkarte? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)

Denken wir daran: Es kommt angeblich auch zu mehr Verkehrssicherheit, weil die Ausbildung verbessert, strukturiert und standardisiert wird. Darüber kann man sicher sehr heftig diskutieren. Was sind denn die wirklichen Gefahrenquellen im Straßenver­kehr? – Das ist einmal der Alkohol, das sind die Drogen und das ist natürlich das Tele­fonieren.

Und jetzt will der Staat beziehungsweise die Regierung oder die EU-Kommission uns erklären, wie wir die Sicherheit erhöhen? – Wenn die Regierung das wirklich weiß, wa­


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rum haben wir denn dann nicht wirklich nachhaltig niedrigere Unfallzahlen? Warum ex­plodiert denn die Kriminalität? Warum haben wir denn laufend höhere Schulden? Wa­rum haben wir denn ein Bildungs- und Pflegeproblem? – Weil es eben kein Universal­rezept gibt und weil man partiell nicht weiß, wie es wirklich geht.

Ich will jetzt hier keine wissenschaftliche Debatte über eine Plastikkarte abführen. Des­wegen: Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, es wollen, dann machen Sie halt eine „Lex Plastikkarte“! Die Staatsdruckerei, die zwar nur mehr so heißt, aber keine mehr ist, oder eine andere Druckerei wird sich schon krumm und dämlich daran verdienen!

Das heißt, wir bekommen mehr Bürokratie, wir bekommen mehr Verwaltung. Bei dem – Herr Kollege Bartenstein, rechnen Sie vielleicht mit! –, was wir schon bisher an Bürokratie und Verwaltung bekommen haben, was das zusätzlich kostet und was das die Bürger noch an zusätzlichen Abgaben kostet, muss ich sagen, da ist der Ederer-Tausender schon lange weg. Da müssen wir uns noch eher darum kümmern, dass es nicht noch ein zusätzlicher Tausender wird. So schaut es nämlich wirklich aus! (Beifall bei der FPÖ.)

Wieder geben wir ein Stück Souveränität auf. Und ich frage mich langsam: Sind wir noch ein eigener Staat? Das Beispiel Ungarn mit der Bankensteuer zeigt wirklich, dass sie noch souverän agieren können. Zeigen wir einfach den Brüsselern, dass wir wirk­lich ein eigener Staat sind, zeigen wir, dass Verwaltung auch einfach sein kann, und zeigen wir, wer uns wirklich gewählt hat: die Österreicher, das österreichische Volk, und nicht ein von irgendwoher gekommener Kommissar! (Beifall bei der FPÖ.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


16.41.53

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Das Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, hat das Ziel – da haben Sie recht, Herr Dipl.-Ing. Deimek –, ein einheitliches, überschaubares Verkehrsrecht in Europa zu schaffen.

Neu ist, dass alle ab 2013 ausgestellten Führerscheine auf 15 Jahre beschränkt sein werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Führerscheinbesitzer auf aktuellen Fotos eindeutig erkannt werden können, und es soll auch der Missbrauch oder die Fäl­schung erschwert werden. Die alten rosa Führerscheine bleiben noch bis 19.1.2033 gültig. Die komplette Umstellung auf den EU-Scheckkartenführerschein wird somit bis 2033 erfolgen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wichtig ist, die Verlängerung des Führerscheins bringt keinen wie auch immer gearteten verpflichtenden Gesundheitscheck für Seni­orinnen und Senioren. Um den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern mehr Sicherheit zu geben, wird jedoch die Möglichkeit freiwilliger und anonymer Gesundheitschecks bestehen.

Eine weitere große Neuerung wird es ab 2013 für den Motorradführerschein geben – mein Vorredner hat das schon angesprochen. Ab 2013 wird der Zugang zum A-Schein, also zur Kategorie der leistungsstärksten Motorräder, nur noch stufenweise möglich sein; es ist ganz wichtig, dass man das auch erwähnt. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit, da junge Erwachsene nur mehr Schritt für Schritt zum Fahren immer stärkerer Motorräder berechtigt werden. Der sofortige unbeschränk­te Zugang zu schweren und leistungsstarken Maschinen wird ab 2013 erst mit 24 Jah­ren möglich sein statt wie bisher schon mit 21 Jahren. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 169

Aber es gibt nicht nur neue Pflichten für junge Erwachsene, sondern auch neue Rech­te. Der Führerschein für Motorräder bis zu 125 Kubikzentimetern kann dann bereits ab 16 Jahren gemacht werden. Und, sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus, in Deutschland gibt es bereits jetzt die Möglichkeit, mit 16 Jahren eine 125 Kubik-Ma­schine zu lenken; negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit konnten keine be­obachtet werden.

Als sehr positiv hervorheben möchte ich persönlich auch, dass Fahrer sogenannter Mopedautos ab 2013 einen Führerschein der neu geschaffenen Klasse AM besitzen müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Novelle des Führerscheingesetzes bringt zahlreiche, wie ich meine, wichtige und richtige Neuerungen und leistet durch Änderungen beim Motorradführerschein einen großen Beitrag zu mehr Verkehrssicher­heit. Und noch mehr Verkehrssicherheit zu erreichen ist das Ziel, dem wir uns hier im Parlament parteiübergreifend verpflichtet fühlen. – Ich danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Josef Auer: Jawohl!)

16.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. – Bitte.

 


16.45.15

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Kollege Heinzl! Mehr Verkehrssicherheit ist ein frommer Wunsch angesichts dessen (Abg. Mag. Josef Auer: Frömmigkeit schadet nicht!), dass jetzt schon Menschen mit 15, 16 Jahren 125-Kubikmeter-Maschinen bedienen und fah­ren dürfen. Die Unfallzahlen zeigen deutlich, jede zweite Person, die mit dem Moped verunfallt, ist erst 15 Jahre alt, jede dritte Person, die einen Mopedunfall hat, ist erst 16. Und jetzt sollen diese Menschen, die sowieso unfallmäßig an der Spitze liegen, diese Personen sollen jetzt auch noch den Zugang zu Kubikmeterklassen haben, die natür­lich schneller fahren? (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Wenn ich schneller unterwegs bin, dann ist natürlich auch die Unfallgefahr größer, vor allem auch für Ungeübte.

Bei den 125-ern steckt mehr Leistung dahinter, das können Sie nicht bestreiten. Und das Problem, das ich ... (Abg. Heinzl: Keine Kubikmeter, Kubikzentimeter!) – Ja, Ent­schuldigung, Kubikzentimeter! Ja, dann korrigiere ich das gleich und mache eine Rich­tigstellung, dann brauche ich das nicht noch einmal im Protokoll zu korrigieren. Ich ha­be ja normalerweise sonst immer mit großen Summen zu tun. Gut, bei den Mopeds sind es die Kubikzentimeter.

Nichtsdestotrotz, es hat sich ja auch in der Unfallstatistik zwischen 2002 und 2005 ge­zeigt: Wir haben eine Verfünffachung! Ursprünglich gab es vielleicht fünf Jugendliche, die verunglückt sind, jetzt sind es 33. Und durch diese Novelle des Führerscheinge­setzes schaffen Sie Rahmenbedingungen, die womöglich zu noch mehr Moped- und Motorradunfällen führen werden.

Die Verbesserung beim Zugang zu den „großen“ Maschinen stelle ich nicht in Abrede, nur ist das Ihrerseits Hand in Hand gegangen mit den Vorstößen der Wirtschaftskam­mer, mit den Vorstößen wahrscheinlich einer gewissen Fahrzeuglobby, dass der Zu­gang zu diesen Kubikzentimeterklassen erleichtert wurde. – Das ist der eine Grund, warum wir dagegen sind.

Der andere Grund ist auch ganz klar: Diese Regelung mit dem EU-weit gleichen Füh­rerschein, um den noch dazu dann immer neu angesucht werden muss und wo man dann, wenn man nicht neu darum ansucht, eine Strafe von 20 € zu zahlen hat, scheint uns nicht bürgerInnenfreundlich zu sein. Wir sind sowieso skeptisch, was diese, ja,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 170

Strafregelung anlangt, denn wenn ich keinen Führerschein habe, zahle ich, glaube ich, 25 € Strafe, also da ist die Differenz relativ gering. Unser Hauptkritikpunkt heißt aber, dass diese Verlängerung oder diese Wiederausstellung, dass dieses Ansuchen eine unnötige bürokratische Schikane ist, für die Sie persönlich natürlich nichts können – das ist EU-Reglement –, nur setzen wir es wieder eins zu eins um, statt etwas großzü­giger zu sein.

Und dann komme ich noch zu einem letzten Kritikpunkt, und zwar lehnen Sie eine sehr, sehr konstruktive und soziale Herangehensweise unsererseits ab, indem Sie die befristeten Führerscheine, die Menschen haben, die sich krankheitsbedingt sozusagen immer wieder einer Untersuchung unterziehen müssen, weiter gebührenpflichtig hal­ten. Lkw-Fahrer, die einen befristeten Führerschein haben, müssen keine Gebühren zahlen.

Die Volksanwaltschaft hat wiederholt kritisiert – ich glaube, das liest man schon fünf Jahre lang im Bericht der Volksanwaltschaft –, dass Menschen, die sowieso aus ge­sundheitlichen Gründen tiefer in die Tasche greifen müssen, höhere Lebenshaltungs­kosten haben, Rezeptgebühren, Medikamente et cetera bezahlen müssen, auch noch jedes Mal wieder die Gebühr bezahlen müssen – und das ist ein nicht unerheblicher Eurobetrag! –, wenn sie eine Verlängerung ihres Führerscheins anstreben, wenn sie praktisch eine neue Fristerstreckung haben wollen.

Frau Ministerin, das ist eine wirklich sehr, sehr kleinkarierte Herangehensweise. Ins­gesamt handelt es sich um einen minimalen Betrag, vielleicht 200 000 €, 300 000 €, die da dem Staat vielleicht an Gebühreneinnahmen fehlen. Das könnten Sie sich locker holen, wenn Sie gewisse Strafsätze im Geschwindigkeitsbereich erhöhen würden, das könnten Sie sich locker holen, wenn Sie mehr Verkehrskontrollen vor Ort machen wür­den, und das könnten Sie sich locker holen, wenn Sie Unfallopferzahlen durch weitere Offensivmaßnahmen senken und das Wort Verkehrssicherheit nicht nur in den Mund nehmen, sondern das Verkehrssicherheitsprogramm endlich auch legistisch umsetzen würden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. – Bitte.

 


16.50.01

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Deimek hat ja schon gesagt, dass wieder neue Belastungen auf uns zukommen. Wir setzen hiermit eine EU-Führerschein-Richt­linie um, die im Jahr 2013 in Kraft tritt. Es geht dabei darum, dass wir europaweit einen einheitlichen Führerschein bekommen. Da gibt es natürlich Kompromisse, aber ich stelle auch ganz klar fest, Kollege Deimek, man hat auch hier nationale Spielräume insgesamt genützt, gerade was die Befristung, die Schulung und die Weiterbildung et cetera betrifft.

Es gibt Übergangszeiten, es gibt Spielräume für uns, aber – ich glaube, da sind wir uns alle einig – was die Mopedklassen angeht, ist zu sagen: Früher hat es leichte und schwere Motorräder gegeben, während es heute viel mehr Klassen und Kategorien gibt und damit natürlich auch gesetzliche Vorgaben.

Die fünf maßgeblichen Eckpunkte sind einerseits das Mindestalter für die Klasse A1, das mit 16 Jahren festgelegt wurde, der stufenweise Zugang bei der Klasse A in die nächsthöhere Stufe – dabei hat es die Vorgabe gegeben, dass es eine praktische Fahrprüfung oder eine Schulung geben soll; Österreich überlässt die Wahlfreiheit dem Führerscheinwerber –, die Anhängerbestimmungen der Klasse B, auch da mit zwi­schen 3 500 und 4 250 Kilogramm, da gibt es eine Zusatzschulung statt einer prakti­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 171

schen Prüfung. Bei der Befristung, Kollege Deimek, gibt es ja einen Spielraum zwi­schen zehn und 15 Jahren. Da nützen wir den größten Spielraum aus, nämlich 15 Jahre.

Weiters gibt es eine verpflichtende Weiterbildung für Fahrprüfer und ein fünfjähriges Audit, wo das Ganze praktisch hinterfragt und geprüft wird.

Kollege Heinzl hat es schon gesagt: Die alten Führerscheine im Papierformat bleiben weiterhin gültig bis 2033. Die Scheckkarte wird dann praktisch verpflichtend. Es gibt die formale Verlängerung für 15 Jahre.

Folgendes ganz klar in Richtung FPÖ: Es wird hier kritisiert, dass es zu viele Auflagen gibt, aber Sie hätten einen verpflichtenden Gesundheitscheck oder einen pauschalen Gesundheitscheck für alle gefordert. Das lehnen wir ab, weil ältere Mitmenschen keine zusätzliche Risikogruppe darstellen. Es gibt andere Probleme im Verkehrsbereich, die Risiken darstellen.

Insgesamt ist es ein Paket in Richtung Vereinheitlichung auf europäischer Ebene, aber auch ein Paket für mehr Sicherheit und weniger Bürokratie. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.52.58

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Ich muss gleich einmal damit beginnen, einiges aufzuklären. Hier setzt sich das Regie­rungsprogramm der ÖVP/SPÖ-Regierung wieder einmal fort, nämlich das Regierungs­programm des Abkassierens. Es wird auf allen Längen abkassiert, es wird alles verteu­ert und den Bürgern Österreichs das Geld aus der Tasche gezogen. Wenn ich von meinem Kollegen Gahr höre, dass das eben so sei, weil man hier EU-Recht umsetzen müsse: Da muss man in der EU einmal entsprechend auf den Tisch klopfen und nicht zu allem Ja und Amen sagen, was dort vorgebetet wird, meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, da ist Änderungsbedarf gegeben. (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte kurz auf die Novelle des Führerscheingesetzes eingehen. Eine wesentliche Neuerung – wir haben es gehört – ist, dass der Führerschein jetzt nur noch 15 Jahre gilt; danach muss er neu beantragt werden. Damit sind natürlich wieder neue Kosten verbunden, die vom Bürger getragen werden müssen.

Wenn wir bedenken, dass die Klasse A und D neu geregelt werden, und dann kommt dieses AM für die Mopedfahrzeuge beziehungsweise DER Mopedausweis: Da sind die Erhöhungen horrend! Darauf werde ich noch zurückkommen. Aber was mich dort stört, ist: Wenn jetzt jemand ein Mopedauto besitzt und eine Prüfung macht, eine Lenkerbe­rechtigung für ein Motorfahrrad erwirbt, und er möchte das umschreiben lassen auf ein Mopedauto, dann ist diese Angelegenheit nicht erledigt mit einer Fahrprüfung für eben dieses Mopedauto, sondern er muss diese Prüfung zusätzlich neu machen. Und das ist schon etwas, wo ich der Meinung bin, da wird wieder Geld umgesetzt, da wird von den Fahrschulen wieder Geld kassiert. Ich bin überzeugt davon, die Steuerzahler haben mehr als genug gezahlt, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte nun die Gebühren etwas hervorheben. Bisher hat der Führerschein 45,60 € gekostet, ab 1. Juli kostet er 60,50 €. Das ist eine Verteuerung um 15 €! Der Preis für den Mopedausweis lag bei 25 €. Ich weiß nicht, wo er festgesetzt ist, das steht im Ge­setz nicht detailliert, aber wenn ich mit der gleichen Verteuerung kalkuliere, dann sind wir bei über 30 €.

Ein anderes Beispiel: Die Kosten für Fahrprüfungen der Gruppe 1 werden auch ange­hoben, und zwar auf 60 €. Das entspricht einer Erhöhung von 27,30 €. Die Fahrprüfung


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der Gruppe 2 soll 90 € kosten, was eine Erhöhung um 39,20 € bedeutet. Also: Abkas­sieren Länge mal Breite auf allen Ebenen! Dafür können wir nicht sein, das BZÖ wird hier sicher nicht zustimmen.

Zu den Punkten 8 und 9: Ich darf auch hier auf das eingehen, was Frau Kollegin Moser schon angeschnitten hat. Das eine ist der FPÖ-Antrag, bei dem es um eine Verlänge­rung der befristeten Lenkerberechtigung in der Klasse B geht, wo keine Gebühren für die Gruppen C, C1 und D eingehoben werden. Diese besteht bereits seit Längerem, aber die behinderten Menschen, die chronisch kranken Menschen, die immer die Len­kerberechtigung verlängern müssen, werden wieder voll abgezockt. Der Antrag wurde im Finanzausschuss schon im Jahre 2007 eingebracht, 2009 ebenfalls und ist bis heu­te dort liegen geblieben.

Meine Damen und Herren, so kann es nicht gehen! Die Menschen werden fortwährend abgezockt, und aus diesem Grund werden wir da nicht dabei sein. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.56.38

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist so: Wir haben eine EU-Richtlinie umzusetzen. Nein, es ist nicht so, dass nur unkluge Ideen aus Europa kom­men. Das möchte ich jetzt folgendermaßen begründen.

Punkt eins: Befristung eines Dokuments, nämlich des Führerscheins. Erstens – darauf haben viele Redner Bezug genommen – haben wir natürlich die längste Zeitdauer aus­genützt, und Österreich wird daher die Gültigkeit des Dokuments so lange wie mög­lich – das sind 15 Jahre – belassen. Es gibt unzählige Dokumente, deren Gültigkeit verlängert werden muss – jeder weiß das –: der Reisepass, der Personalausweis und so weiter. Der Führerschein ist natürlich ein Dokument, das auch die Arbeit der Exe­kutive erleichtern soll, und da geht es auch darum, dass wir in ganz Europa nicht so wie jetzt 110 verschiedene Führerscheindokumente haben, sondern dass wir die Exe­kutive, zum Beispiel wenn wir ausländische Raser in Österreich haben, auch was die Ausweisung mit dem Führerschein betrifft, was die Lenkerdaten betrifft, unterstützen und es ein einheitliches Dokument in ganz Europa gibt, und zwar in Scheckkarten­format.

Im Übrigen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wenn einige von Ihnen in Ihr Geldtascherl schauen, dann werden Sie sehen, dass sich, falls Sie noch den rosa Pa­pierschein haben und noch nicht die moderne Karte, auf diesem möglicherweise Fotos befinden, die Ihnen nicht mehr sehr ähnlich schauen. Nach 15 Jahren hat man sich wahrscheinlich verändert, und bei einem Dokument soll ja doch die Erkennbarkeit ge­geben sein. – Punkt eins.

Punkt zwei: Natürlich bedeutet das auch einen Aufwand. Die Kosten, die daraus ent­stehen, ergeben sich aus dem Gebührengesetz. Ich bin zwar dankbar, Frau Abgeord­nete Moser, für Hinweise, wo ich noch überall Geld holen könnte, denn für die Ver­kehrssicherheit können wir jeden Cent gut gebrauchen, aber hier geht es um das Ge­bührengesetz, und die Einnahmen aus Dokumentenverlängerungen finden sich leider nicht im Verkehrsministerium. Es wäre aber vielleicht ein guter Hinweis – nur die Fi­nanzministerin hätte keine große Freude damit.

Punkt drei: Zur Frage der Mopedfahrausbildung und auch zu dieser Diskussion, die ich sehr ernst nehme, nämlich über die neuen Möglichkeiten, Kleinmotorräder bis 125 Ku­bikzentimeter ab dem 16. Lebensjahr zu lenken. Im Übrigen ändert sich am Mopedfüh­


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rerschein nichts. Den haben wir 2009 aus guten Gründen wirklich verbessert, haben zwei Stunden im fließenden Verkehr dazugenommen, und auch das, diese bessere Ausbildung, war ein Instrument, das wirkt.

Es hat aufgrund der Richtlinie eine gute Entscheidung gegeben, um für mehr Verkehrs­sicherheit bei Zweirädern zu sorgen, nämlich: Wenn man die Klassen steigert, also wenn das Motorrad immer stärker wird, dann müssen zwischen den Klassen zwei Jah­re Fahrpraxis liegen. Und daher – das war die Entscheidung, die zu treffen war – ha­ben wir in Zukunft aufgrund dieser Regelung den Motorradführerschein erst mit 20, derzeit 18, oder eröffnen wir die Möglichkeit des Lenkens von Kleinmotorrädern bis 125 Kubikzentimeter mit 16 – was im Übrigen seit vielen Jahren sehr viele Länder, wie Deutschland, Italien, Frankreich, haben und in Bälde alle Länder rund um Österreich auch haben werden.

Ich habe das sehr ernsthaft mit allen Experten diskutiert, vor allem mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, das mir da immer ein wichtiger Berater ist, und die Antwort war eine klare: Wenn wir das mit einer wirklich guten Ausbildung verknüpfen, wenn wir
das damit verknüpfen, dass das eine hochwertige Führerscheinausbildung wird, dann haben wir sogar gute Chancen, für mehr Sicherheit für junge Leute auf Mopeds und Kleinmotorrädern zu sorgen.

Die gute Ausbildung sieht folgendermaßen aus: Derzeit haben wir beim Moped sechs Theoriestunden und beim Kleinmotorrad 34 Theoriestunden, derzeit haben wir beim Mopedführerschein zwei Stunden im fließenden Verkehr als Voraussetzung, beim Kleinmotorrad für 16-Jährige werden es in Zukunft zwölf Stunden, also sechsmal so viel sein, und es wird eine Stunde verpflichtende Risikoabschätzung in Form eines Ge­sprächs mit Verkehrspsychologen, mit Fahrlehrern geben.

Insgesamt ist meine Meinung – und diese teilen auch die Experten, auch das Kura­torium für Verkehrssicherheit –, dass wir damit auch einen Beitrag zu mehr Sicherheit leisten und dass es eine bessere Ausbildung, eine wirklich fundierte Ausbildung geben muss. Es ist daher eine EU-Richtlinie, die gut ist und die auch ein Beitrag dazu sein wird, wie beim nächsten Tagesordnungspunkt, dass wir im Bereich der Verkehrssicher­heit hoffentlich in die Spitzenränge in Europa kommen. Daher würde ich Sie einladen, die gleiche Harmonie wie beim Beschluss der Rettungsgasse walten zu lassen, sich einen Ruck zu geben und dem zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. – Bitte.

 


17.02.05

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Kollege Hagen, dass der erste Tagesordnungspunkt, der den Ver­kehrsbereich betroffen hat, einstimmig beschlossen wurde, freut uns natürlich sehr, das wird auch die Frau Minister sehr freuen. Dass es jetzt nicht mehr zu einstimmigen Beschlüssen kommen kann, ist verständlich, das wäre ja geradezu wider die Natur der Opposition.

Dass es aber inhaltlich nicht weit fehlt, das haben einige Ausführungen jetzt im Plenum gezeigt, das haben Äußerungen wie unter anderem Ihre auch im Ausschuss gezeigt. Sie haben gesagt, die Änderungen wären ja nicht so schlecht, aber ... – Ich kann das Aber jetzt aus Zeitgründen nicht weiter ausführen, da ich nur zwei Minuten Redezeit habe. Da haben Sie sich insofern widersprochen, als dieses Aber nur Dinge betroffen hat, die eigentlich in dieser Novelle gar nicht geändert werden. Das hat Ihnen die Frau Ministerin damals im Ausschuss auch erläutert.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 174

Herr Kollege Deimek hat heute auch einiges Positives gefunden. Absolut nicht nach­vollziehen kann ich Ihre Aussage, dass es angeblich zu mehr Verkehrssicherheit kom­men wird – no na! –, wenn wir die Ausbildung verbessern, und da gibt es einige Punk­te, die jetzt auch die Frau Ministerin wieder angezogen hat.

Wenn Sie die Statistik bemühen, Frau Dr. Moser, so dürfen Sie diese nicht nur von den Zahlen her sehen, sondern Sie müssen auch den Faktor berücksichtigen, dass es – no na! – so ist, dass immer die, die beginnen, natürlich zahlenmäßig diejenigen sind, die am meisten dazu beitragen, dass es eben zu mehr Unfällen kommt. Würden wir mit 16 beginnen, dann wären es die 16-Jährigen; das ist ja wohl klar.

Es kommt jedenfalls zu sehr vielen Verbesserungen, und unter dem Strich kann man es, glaube ich, getrost auf den Punkt bringen: Gute Ministerin, gute Novelle und letzten Endes gut für die Verkehrsrandbedingungen bei uns in Österreich. – Danke schön, Frau Minister. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Vock ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.04.16

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Einmal mehr erfüllen wir eine Änderung einer EU-Vorgabe. Wir sind halt wieder die braven EU-Schüler, die hier die EU-Vorgaben erfüllen, unabhängig von den Erfahrun­gen und Erkenntnissen, die wir in Österreich diesbezüglich bis jetzt haben, denn die Regelungen, die wir derzeit haben, sind aufgrund unserer Erfahrungswerte, aufgrund unserer Erkenntnisse getroffen worden. Aber die EU ist natürlich besser, sie hat viel mehr Erfahrung und Erkenntnisse.

Bezahlen muss diese Neuausstellung natürlich der betroffene Führerscheinbesitzer. Aber da zum Hauptantrag unser Kollege Deimek schon einiges gesagt hat, möchte ich nur zu den beiden Oppositionsanträgen sprechen.

Wie die Kollegin Moser und auch ein Kollege vorhin schon gesagt haben, gibt es die Begünstigung für die Klassen C, C1 und D für die Berufskraftfahrer. Dort unterliegt die regelmäßige Neuausstellung einer Vergünstigung. Die Volksanwaltschaft hat zu Recht kritisiert, dass chronisch Kranke und Behinderte immer wieder zu regelmäßigen Unter­suchungen kommen müssen und die Neuausstellung mit hohen Gebühren bezahlen müssen.

Daher unser Vorschlag, die Begünstigungen, die es für die Klassen C, C1 und D gibt, auch für die Führerscheinklasse B zu gewähren. Aber der Antrag, den wir gleichzeitig mit dem Hauptantrag beschließen, dass jetzt alle Österreicher alle 15 Jahre die Gültig­keit des Führerscheins verlängern lassen müssen, soll jetzt nicht mehr generell die Klasse B betreffen, denn dann würde es alle Österreicher betreffen. – Was mich auch nicht stören würde, wenn diese eine Begünstigung erhalten würden. Ich meine näm­lich, meine Damen und Herren, solange wir genug Geld haben, um die griechischen Rüstungsankäufe zu finanzieren, sollten wir auch den Führerscheinbesitzern der Klas­se B Vergünstigungen einräumen können, wenn sie ihren Führerschein zum zweiten, zum dritten oder zum vierten Mal verlängern lassen müssen.

Sanieren wir nicht unser Budget auf dem Rücken chronisch Kranker, behinderter Mit­menschen und anderer Führerscheinbesitzer! Leben wir doch mehr soziale Gerechtig­keit! (Beifall bei der FPÖ.)

17.06

17.07.00

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 175

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (14. FSG-Novelle) samt Titel und Eingang (1304 der Beilagen).

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetz zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ver­kehrsausschusses, seinen Bericht 1305 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Verkehrsaus­schusses, seinen Bericht 1306 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

17.07.51 10. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1204 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird, über den

Antrag 1442/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz
(BStG 1971) geändert und das Infrastruktur-Evaluierungsergebnis von 2010 hin­sichtlich Streichung einer geplanten Teilstrecke der S 31 Burgenland Schnell­straße umgesetzt wird, und über den

Antrag 1423/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßenge­setz 1971 – BStG 1971) (1307 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


17.09.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nister! Diese Novelle des Bundesstraßengesetzes ist wesentlich differenzierter, als das beim vorhergegangenen Tagesordnungspunkt der Fall war. Es sind wesentlich mehr Punkte, denen wir zustimmen können, aber es sind trotzdem wieder einige dabei, die wir ablehnen müssen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Sehr positiv und begrüßenswert finden wir die Erhöhung des Sicherheitsmanagements, angefangen von einer Folgenabschätzung, in Zeiten des Qualitätsmanagements natür­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 176

lich ein ordentliches Audit und die Analyse von Abschnitten mit vermehrten Unfällen. Das ist das, was modernes Straßenmanagement, was modernes Sicherheitsmanage­ment braucht.

Etwas differenzierter sehen wir schon das Verzeichnis der Bundesstraßen und deren Änderungen. Wir sehen die S 31 im Burgenland sehr positiv, wir sehen aber schon we­sentlich weniger positiv die Änderungen das Bundesland Wien und dessen Umgebung betreffend. Das ist auch der Grund dafür, dass wir heute bei diesem Tagesordnungs­punkt getrennte Abstimmung verlangen werden. Denn das Dritte, die Verordnungs­ermächtigung für neue Gebühren, ist das, was wir sehr heftig ablehnen, und das brin­gen wir damit auch zum Ausdruck. (Beifall bei der FPÖ.)

17.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


17.10.00

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Klug investieren, verantwortungsvoll sparen, das ist das Credo für den Infra­strukturausbau in Österreich.

Im Zuge des Rahmenplans für 2011 bis 2016 wurden seitens des BMVIT sämtliche Straßen- und Schienenprojekte einer genauen Prüfung unterzogen. Klar ist, Wachstum und Arbeitsplätze hängen direkt mit einer gut ausgebauten Infrastruktur zusammen, und der Wirtschaftsstandort Österreich braucht ein umweltfreundliches und leistungs­fähiges Straßennetz. Aber trotzdem gilt es, mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen.

Durch Verhandlungen zwischen dem BMVIT und den Bundesländern konnten die wirk­lich signifikanten Einsparungen von insgesamt 519,4 Millionen € erreicht werden. Ich wiederhole: 519,4 Millionen € an Einsparungen! (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Erreicht wurden diese Einsparungen einerseits durch die Herausnahme einiger Stra­ßen aus dem Bundesstraßengesetz, andererseits durch bedarfsgerechte Redimensio­nierungen. So wird zum Beispiel die S 31 als Landstraße statt als Schnellstraße er­richtet.

Dank der wirklich gelungenen Verhandlungen durch unsere Frau Bundesministerin Do­ris Bures können die Verkehrswege genau so ausgebaut werden, dass sie dem Bedarf der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Umwelt entsprechen, und gleichzeitig wird auch jeder Euro sparsam eingesetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Änderung im Bundesstraßengesetz wird dem von mir bereits genannten Motto gerecht, nämlich: klug investieren, verant­wortungsvoll sparen.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich möchte dir zum Ergebnis deiner Verhandlun­gen vor allem mit den Bundesländern, die ja, wie wir wissen, nicht leicht waren, wirklich gratulieren. Durch deinen Einsatz konnten, wie ich bereits gesagt habe, 519,4 Millio­nen € an Steuergeld eingespart werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


17.12.35

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich habe einen Vorschlag, wie wir über 1 Milliarde € einsparen können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 177

Frau Ministerin, Sie wissen ja ganz genau, dass Ihre Evaluierungskriterien bei der so­genannten Evaluierung des Bundesstraßengesetzes beziehungsweise der Projekte, die im Anhang dieses Bundesstraßengesetzes aufgelistet sind, gar nicht korrekt an­gewendet wurden. Normalerweise ist eine autobahnartige Ausbauvariante erst ab 22 000 Fahrzeugen pro Tag üblich. Und Sie haben ursprünglich auch vorgehabt, das anzuwenden, aber trotzdem: Jenseits dieser 22 000 Fahrzeuge pro Tag liegt die A 5 – die A 5 soll gebaut werden. Jenseits dieser 22 000 Fahrzeuge pro Tag liegt die S 7 – die S 7 wird gebaut. Jenseits dieser 22 000 Fahrzeuge pro Tag liegt die S 8 – soll ge­baut werden, ist Ihrerseits weiter im Katalog. Jenseits dieser 22 000 Fahrzeuge pro Tag liegen die S 34, S 36 und S 37. All das wären vorrangige Kandidatinnen und Kan­didaten für das Sparprogramm. Sie nehmen das nicht wahr!

Jetzt kommt das Überdrüber, das teuerste Autobahnstück, das Sie mit Zuzahlungen des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz verwirklichen: der sogenannte Restring des Westrings mit 100 Millionen € pro Kilometer – ist auch nicht Ihrem Evaluierungs­vorgang zum Opfer gefallen. Sie haben ihn entgegen Ihren Kriterien beibehalten. Sie haben das Projekt zwar um die Hälfte reduziert – nur: der Nordteil war ohnehin nie ernsthaft beabsichtigt –, und Sie konnten als kleinen Verhandlungserfolg diese 70 Mil­lionen € an Zuzahlungen verbuchen.

Eines ist aber auch interessant: Den Vertrag mit dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz gibt es bis heute nicht. Jetzt beschließen wir aber ein Bundesstraßengesetz, das immerhin einige Einsparungen bringt, das aber weit unter dem Niveau bleibt, das dringend notwendig wäre.

Ich bin froh darüber, dass die A 24 nicht in der vorgesehenen Form errichtet wird. Und ich bin auch froh darüber, dass die S 31 nun in Form einer etwas größer dimensio­nierten Bundesstraße, aber nicht mehr als Schnellstraße konzipiert ist. Aber, Frau Mi­nisterin, prinzipiell hätten Sie Ihre Kriterien wirklich ernst nehmen sollen, so, wie es auch im Regierungsprogramm steht. Denn im Regierungsprogramm ist genau definiert, was unter „hochrangiges Straßennetz“ fallen soll, was ausgebaut werden soll. Sie neh­men weder das eine ernst noch das andere, nämlich Ihre eigenen Kriterien. Das, was Sie ernst nehmen, ist einerseits der Zuruf der Baulobby und andererseits vor allem der Wunschkatalog der Bundesländer, allen voran jenen Niederösterreichs und teilweise auch noch jenen der Steiermark. Da wollen wir nicht mitgehen.

Unser Protest erfolgt vor allem deshalb, weil Sie auch EU-rechtswidrig agieren, denn bei all diesen Projekten, die Sie jetzt im Bundesstraßenverzeichnis anführen, müsste man, weil es dann ja neue Projekte sind, da es sich um ein neues Gesetz handelt, eine Strategische Prüfung Verkehr absolvieren. Diese Strategische Umweltprüfung – in Ös­terreich „Strategische Prüfung Verkehr“ genannt – wollen Sie verhindern beziehungs­weise umgehen, weil keines dieser Projekte, die ich aufgezählt habe, auch nur im An­satz irgendwie die Chance hätte, dieser Strategischen Prüfung Umwelt beziehungs­weise Verkehr standzuhalten. Also nicht nur eine Geldverschwendung, nein, auch ein Rechtsbruch! (Beifall bei den Grünen.)

17.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


17.16.21

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Frau Ministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Heinzl hat die Summe schon genannt, die mir nicht der Höhe nach, aber von der Tatsache her, dass wir sie mit einem Gesetzesbeschluss einsparen, einzig­artig erscheint. Das kann man gar nicht hoch genug einschätzen. 519,4 Millionen € an Steuermitteln werden eingespart! Das ist etwas, das, wie gesagt, öfter vorkommen


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sollte, was aber in diesem Hohen Haus bisher eher Seltenheitswert hat. (Abg. Dr. Mo­ser: 12 Milliarden Schulden!)

Frau Kollegin Moser, Sie wollen hier dann gleich – das ist das gute Recht der Oppo­sition – nachdoppeln und sagen, es könnte eine Milliarde sein und die A 5 brauchten wir auch nicht. Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Verkehrszählungen sind das eine, aber ich glaube, dass hinsichtlich der Partnerschaft mit den neuen EU-Mitgliedstaaten, hin­sichtlich unserer Interessen Autobahnverbindungen zwischen Wien und Brünn auf der einen Seite und Wien und Prag auf der anderen Seite schon Sinn machen – heute, morgen und übermorgen. Deswegen: alles mit Maß und Ziel! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Meinen Respekt für Frau Ministerin Bures, denn solche Projekte mit den Ländern im Konsens zu verhandeln, das ist nicht einfach. Das ist gelungen. 519,4 Millionen € einzusparen ist eine sehr gute Sache – aber eine Autobahn nach Brünn und eine nach Prag wollen wir schon haben. (Beifall bei der ÖVP.)

17.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


17.17.52

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Wir sehen das aus einem anderen Gesichtspunkt als unsere Kollegen im Vorfeld. Die Problematik besteht sicher darin, dass da der Generalverkehrsplan kom­plett ausgehöhlt worden ist. Man hat diesen Generalverkehrsplan auch mit dem Hin­tergedanken erstellt, eine gute Infrastruktur für die Wirtschaft und für die Verkehrs­teilnehmer zu schaffen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Dinge in den letzten paar Jahren so gravierend geändert haben, dass gewisse Straßen nicht mehr oder nicht mehr in geplanter Dimension benötigt werden, auch wenn jetzt hier immer wieder darauf hingewiesen wird, dass das Verkehrsaufkommen geringer geworden ist.

Herr Kollege Heinzl, wir sind auch sehr für das Sparen, unbeschränkt. (Abg. Dr. Bar­tenstein: Ihr tut es nur nie!) Wenn hier 500 Millionen eingespart werden und das ver­nünftig ist, okay, aber – und jetzt kommt der Punkt, das große Aber – es ist natürlich schon so, dass da auf Kosten der Infrastruktur gespart wird, auf Kosten der Firmen, die die Transporte durchführen. Und wenn man gleichzeitig bei den Bahnstrecken auch einspart und Bahnlinien stilllegt, dann kann doch irgendetwas nicht stimmen!

Erklären Sie mir bitte, wie das ist – ich nehme jetzt ein Beispiel aus Vorarlberg, die S 18, die seit über 20 Jahren sehr umstritten ist; das Projekt ist eingestellt worden auf­grund einer Vogelart, des Wachtelkönigs, der, glaube ich, in der Steiermark und im Burgenland auch noch irgendwo gehört worden ist. Dort wurde Geld „verbraten“, und die Bevölkerung wartet dort auf eine Entlastung. Da frage ich: Was hat den höheren Wert? – Ich bin der Meinung, man sollte finanzielle Mittel investieren, um Straßen zu bauen, um vernünftig zu bauen.

Schauen wir uns die Liste an: Die A 7 wird jetzt in die B 127 umgewandelt. Ich möchte an dieser Stelle nicht alle Änderungen auflisten, aber beispielsweise die S 31 wird in kleinen Schritten gekürzt. Zu einem unbestimmten späteren Zeitpunkt wird die Kon­sequenz folgen: Die Straßen werden aufgrund der Änderungen nicht für den Verkehr ausgelegt sein. Der Verkehr wird wieder durch die Ortschaften geleitet werden, und wir beginnen wieder von vorne, sind aber Jahre zurück, wie das auch in Vorarlberg der Fall ist.

Erwähnen darf ich abschließend noch das „Sparprojekt“ der ÖVP in Vorarlberg bezüg­lich der zweiten Pfänder-Tunnelröhre. Deren Bau war zehn Jahre lang verhindert wor­den, und jetzt erstickt die Bevölkerung geradezu im Verkehr, weil diese Tunnelröhre


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noch immer nicht fertiggestellt ist. Schon damals hat der für den Verkehr zuständige Landesrat gesagt: Zehn Jahre wird das zu spät gebaut! Die Blockiererpartei ÖVP hat das verursacht. Wenn man sieht, welches Chaos dadurch entstanden ist, kann man das wirklich nicht für gut befinden. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

17.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. – Bitte.

 


17.20.53

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Kollege Hagen, ganz kann ich deine Ar­gumentation nicht verstehen, denn auf der einen Seite fordert ihr immer wieder von der Regierung und von den Ministern, es solle eingespart werden, aber auf der anderen Seite habt ihr einen riesigen Wunschkatalog, den man als Ganzes erfüllen soll. Wie das funktionieren soll, kann ich nicht ganz verstehen.

Auch bei uns in den Gemeinden ist es oft so, dass die Zahl der Wünsche unendlich ist, aber wenn das Geld knapp ist, dann muss man halt Prioritäten setzen und dann etwas machen. (Abg. Hagen: Vernünftig sparen!) Und nichts anderes haben die Frau Minis­terin und das Ministerium getan, man hat eben gewisse Projekte evaluiert. Und wenn man draufkommt, dass man etwas in kleinerem Maße ausbauen kann, dann sollte man das so machen.

Es wurde nichts generell gestrichen, sondern es werden anstatt Autobahnen Landes­straßen gebaut, angepasst an den Verkehr, der in den nächsten Jahren dort rollen soll. Ich meine, das ist eine ganz vernünftige Maßnahme.

Dass ein Sicherheitsmanagement für TEN-Strecken eingeführt werden soll, ist sicher­lich als sehr positive Sache zu beurteilen. Frau Ministerin Bures, ja wir alle von der Sozialdemokratie sind ja ganz besonders auf die Sicherheit auf unseren Straßen für alle Verkehrsteilnehmer fokussiert. Und diese Maßnahme ist eben ein positiver Beitrag dazu.

Zum dritten Regelungsbereich, der eine Möglichkeit der Gebührenfestlegung für an­tragsgebundene Verwaltungsverfahren vorsieht, ist zu sagen: Auch das ist eine Maß­nahme, die sehr korrekt gewählt wurde, denn es entstehen eben enorm hohe Kosten im Ministerium im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Anträge – und es kommt halt zu wenig herein. Mit dieser Maßnahme sollen in etwa 860 000 € hereinge­bracht werden. Das ist, wie ich meine, eine sehr vernünftige Sache im Zuge all dieser Sparmaßnahmen.

Frau Ministerin, danke für diese drei Anträge. Sie sind alle als sehr positiv zu bezeich­nen. Und man sieht: In Ihrem Ministerium wird gearbeitet, es geht etwas weiter. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Bures zu Wort. – Bitte.

 


17.23.09

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter dem Eindruck der Finanz- und Wirtschaftskrise vor zwei Jahren habe ich in meinem Ressort sofort damit begon­nen, im Bereich der Infrastrukturinvestitionen eine Evaluierung durchzuführen. Wir ha­ben alle Projekte, die geplant waren und wo es auch Vereinbarungen gegeben hat, ei­ner verkehrspolitischen Überprüfung unterzogen, wir haben Verkehrsprognosen ange­stellt; ebenso haben wir alle Projekte einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen.


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Beim Erstellen des Planes ist es um die Kriterien Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gegangen; Kriterien, die auch dabei immer im Mittelpunkt gestanden sind. Ich bin der Auffassung, dass wir, wenn wir vor der großen Aufgabe einer Budget­konsolidierung stehen – zu der ich mich natürlich bekenne –, alles versuchen müssen, um in allen Bereichen die vorhandenen Mittel so effizient und sparsam wie nur möglich zum Einsatz zu bringen.

Bei Infrastrukturprojekten ist es natürlich auch immer eine besondere Aufgabe, sich an­zusehen, welche Auswirkungen das auf die Mobilität der Bevölkerung haben wird, ebenso, welche Auswirkungen das auf die Wirtschaft und die Umwelt haben wird. Das waren auch die entscheidenden Kriterien.

Was die Auswirkungen auf die Umwelt anlangt, sieht man, dass es im Bereich der In­frastrukturinvestitionen einen klaren Schwerpunkt bei den Investitionen in ein öffent­liches Verkehrsmittel gibt, in ein Verkehrsmittel, das umweltfreundlich ist, nämlich die Eisenbahn, wo wir doppelt so hohe Infrastrukturinvestitionen für die nächsten Jahre be­schlossen haben wie für den Bereich Straße.

Zu den Verhandlungen, die ich in diesem Zusammenhang mit den Ländern geführt ha­be: Das Ergebnis ist nicht nur die heutige Änderung des Bundesstraßengesetzes, son­dern wir haben nach einer Evaluierung der Straßenprojekte mit allen Bundesländern kostenminimierende Vereinbarungen getroffen – egal, ob das Redimensionierungen, Vorfinanzierungen oder andere Zeitschienen sind. Alle Möglichkeiten wurden genutzt, um dieses Ziel, nämlich 519 Millionen € weniger auszugeben, zu erreichen; heute hat das niemand hier in Schilling umgerechnet, denn da geht es auch nicht darum, dass et­was ausgegeben wird.

Heute wird hier von Ihnen ein Beschluss gefasst, dass in Bezug auf schon vorhandene Vereinbarungen 519 Millionen € weniger für Straßenprojekte ausgegeben werden, und zwar für Straßenprojekte, die in dieser Dimension nicht notwendig sind, wo wir aber trotzdem gute Verkehrslösungen erzielen werden, wo wir Ortskerne entlasten, wo wir der Bevölkerung und der Wirtschaft eine gute Infrastruktur zur Verfügung stellen. Es muss nicht jede Straße in unserem Land eine Autobahn sein. Daher bin ich froh, dass es gelingt, diese große Summe einzusparen.

Darüber hinaus werden heute noch zwei Projekte aus dem Bundesstraßengesetz ge­strichen: Das ist die A 24 in Wien, das wären allein noch einmal 490 Millionen € gewe­sen, und bei der A 26 Nord noch einmal allein 400 Millionen €. Das heißt, wir reden von einem Volumen von 1,4 Milliarden €, die wir nicht in die Straßeninfrastruktur investie­ren, aber wir können trotzdem – und das ist mir wichtig – eine gute Verkehrslösung für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Umwelt anbieten.

Was mir dabei auch noch wichtig ist, zu betonen: Wir haben keinen Investitionsstopp gemacht, denn wir brauchen eine gut ausgebaute Straßeninfrastruktur, und wir inves­tieren in den nächsten Jahren 1 Milliarde € in die Straßeninfrastruktur. Das ist so viel wie noch nie. Die Hälfte davon fließt in den Bereich Verkehrssicherheit.

Die drei Tagesordnungspunkte heute hier im Plenum, die mein Ressort betreffen, tra­gen die Überschrift „Sparsamkeit und mehr Verkehrssicherheit“. Das kann ich reinen Gewissens hier sagen, da die Hälfte dieser Mittel in Verkehrssicherheitsmaßnahmen fließt, zum Beispiel in zweite Tunnelröhren. Der Tauerntunnel-Brand im Jahre 1999 ist ja sicherlich vielen hier noch in Erinnerung.

Daher nochmals: Dabei geht es um richtige und gute Investitionen, um Investitionen, die nicht nur eine gute Infrastruktur, sondern auch mehr Sicherheit bringen.

Wenn gebaut wird, hat man ja oft so ganz automatisch im Hinterkopf: Das dauert si­cherlich alles viel länger, und alles wird sicherlich viel teurer werden! – Dem ist aber


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nicht so. Und um Ihnen ein ganz konkretes Beispiel zu bringen, was die zweite Tauern­tunnel-Röhre betrifft, wo vorige Woche die Verkehrsfreigabe erfolgt ist: Die zweite Tau­erntunnel-Röhre ist punktgenau fertig geworden, und zwar genau an dem Tag fertig geworden, von dem man beim Spatenstich gesagt hat, dass dieser Termin das Ziel ist.

Und was die Finanzierung dieser Tunnelröhre betrifft, waren wir nicht nur zeitlich punkt­genau, sondern haben sogar 31 Millionen € weniger ausgegeben, als ursprünglich in den Planungen vorgesehen war.

Das heißt, auch was den Bereich Infrastruktur anlangt, sind Profis am Werk, die pla­nen, die bauen, und sie werden jeden Euro fünf Mal umdrehen, um genau diese Effi­zienz zu erreichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher freue ich mich auch immer, wenn Zeugen, die, wie ich meine, unumstrittene Ex­perten sind, was Finanzierungen, was Einsatz von Mitteln anlangt, so etwa IHS-Chef Bernhard Felderer, der ja auch der Präsident des Staatsschuldenausschusses ist, sa­gen – wörtliches Zitat –:

„Wir haben beim Staatsschuldenausschuss den Rückzahlungsplan des Infrastruktur­ministeriums genau durchgerechnet. Er funktioniert.“ – Zitatende.

Abschließend: Es geht um Investitionen, die wir tätigen, und es ist gut investiertes Geld. Wir schauen auf jeden Euro. Wir brauchen gute Verkehrslösungen in Österreich, aber, wie gesagt, es muss nicht jede Straße eine Autobahn sein, sondern es geht eben darum, die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Umwelt mit einer guten Infrastruktur zu versorgen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


17.30.01

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Frau Verkehrsminis­terin! Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, wenn Sie jetzt sagen, Umweltkriterien waren Kriterien für die Änderung oder Prüfung des Bundesstraßengesetzes, dann fra­ge ich mich: Warum machen Sie dann keine Strategischen Umweltprüfungen, wenn Sie die Kriterien ohnehin bei der Hand haben?

Klimaschutz war definitiv kein Kriterium, denn Sie werden mir nicht erzählen, dass Projekte wie der Westring oder die S 7 und andere klimaverträglich sind.

Es sind in diesem Bundesstraßengesetz nach wie vor einige Projekte enthalten, bei de­nen die Verkehrsbelastung bei Weitem nicht so ist, dass man dafür eine Transitroute machen muss, im Gegenteil: Dort, in diesen Regionen, muss man entlasten und nicht weiter belasten. Und da gibt es eine Reihe, wo man, glaube ich, noch einmal ganz ge­nau prüfen muss: Sollen die drinnen sein oder nicht? – Im Übrigen würde ich mir ei­gentlich eine Prüfung, ob ein Verkehrsprojekt notwendig ist oder nicht, schon erwarten, bevor wir es in ein Gesetz aufnehmen und bevor es irgendwie so als gegeben angese­hen wird.

Ich freue mich aber, dass mit dieser Änderung des Bundesstraßengesetzes zumindest eine dieser unnötigen Transitrouten herauskommt, was ich ja auch beantragt habe, und zwar ist es die S 31 im Mittelburgenland. Das ist genau eine jener Routen, wo ei­gentlich der Verkehr rückläufig ist, wo wir nicht über die ganze Länge das notwendige Verkehrsaufkommen haben, das den Bau einer Autobahn rechtfertigen würde, was der regionalen Wirtschaft eigentlich widerspricht und ökologisch nicht verträglich ist.

Daher freue ich mich, dass es heute wieder einmal so weit ist, dass ein unnötiges Stra­ßenprojekt aus diesem Gesetz gestrichen wird. Ich hoffe, dass weitere folgen, und es


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müssen auch weitere folgen, wenn wir die desaströse österreichische Klimabilanz be­rücksichtigen und wenn wir vor allem auch die Entwicklung der Regionen berücksich­tigen.

Das heißt, ich sehe das heute als einen ersten erfreulichen Schritt und freue mich, wenn weitere folgen. Und im Übrigen bin ich wie immer der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

17.32

17.32.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt dazu keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1204 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Ing. Hofer sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Moser, Kollegin­nen und Kollegen vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs abstimmen lassen.

Zunächst getrennte Abstimmung über Ziffer 14 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 17 des Gesetzentwurfs in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Jene Damen und Herren, die diesem Teil ihre Zustimmung geben, bitte ich um ihr Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich komme nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte Sie um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung für diesen Entwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.33.3111. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1222 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die externe Qualitätssicherung im Hoch­schulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG) und ein Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) erlassen werden sowie das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG), das Bildungsdokumentationsgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz und das MTD-Ge­setz geändert werden (Qualitätssicherungsrahmengesetz – QSRG) (1318 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

 



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17.33.54

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Ich schicke gleich voraus: An sich wäre diese Gesetzesinitia­tive, die Sie vorgelegt haben, respektive auch von Ihrer Vorgängerin vorbereitet und ausgearbeitet worden ist, ein wichtiges Gesetz, und ich verleihe einmal unserer Enttäu­schung Ausdruck, dass wir beim Qualitätssicherungsgesetz nur zu einer derartigen Regierungsvorlage gekommen sind, die unseres Erachtens leider wesentliche Dinge nicht mit umfasst.

Wir hätten ja auch gerne mit Ihnen im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert, aber Sie haben sich dort als sehr wortkarg erwiesen, haben lediglich zu meiner Stellung­nahme hinsichtlich der Anglizismen eine Wortmeldung abgegeben sowie auch ins Tref­fen geführt, dass Sie erst kurz im Amt sind und versucht haben, in dieser Zeit bei den betroffenen Stellen allfällige Einwände auszuräumen, und dass dies da und dort auch gelungen ist. – Das war auch schon die gesamte Stellungnahme Ihrerseits, und daher nütze ich die Gelegenheit, auch hier im Plenum zu diesem Qualitätssicherungsgesetz für den tertiären Bildungsbereich kurz unsere Sichtweise der Dinge darzulegen.

Vorweg muss einmal gesagt werden: Es umfasst unseres Erachtens nicht alle Bil­dungseinrichtungen, die sich im tertiären Bildungssektor befinden. Es ist ja so, dass die pädagogischen Hochschulen nicht mit umfasst sind und andere Einrichtungen wissen­schaftlicher Natur auch nicht, weil diese im Bildungsministerium angesiedelt sind, und die hat man unangetastet gelassen.

Wir glauben schon, dass ein Qualitätsmaßstab unteilbar ist und letztlich über alle uni­versitären Einrichtungen drüberzulegen wäre und nicht nur Stückwerk bleiben sollte – wiewohl wir ja den Grund kennen: weil dieses Ressort von Ihrem Regierungspartner geführt wird und daher nicht mit einbezogen wurde. Das ist schade, weil damit genau das, was man immer machen möchte, nämlich Verwaltungsökonomie umsetzen, Ver­waltung einsparen, nicht Platz greift. Wir waren ja an sich Befürworter dessen, dass wir angesichts unserer Räte-Unkultur, die wir schon in den letzten Jahren und Jahrzehnten betrieben haben, hier eine Vereinheitlichung machen, obwohl wir es gerne anders or­ganisiert gehabt hätten.

Aber es gibt einige wesentliche Dinge, die anzumerken sind, auch inhaltlicher Natur.

Wir gehen einmal davon aus, dass, so wie viele Universitäten es auch sehen, Eingriffe in die Autonomie der Universität vorgenommen werden, die so im UG 2002 nicht ge­plant oder vorhergesehen waren.

Sie haben zwar für die Zukunft einen Rat geschaffen, eine Agentur in diesem Fall, aber mit sehr, sehr vielen Organen. Sie schreiben, es gibt ein Organ, einen Beirat, eine Be­schwerdekommission, ein Board, eine Generalversammlung, ein Kuratorium und vieles andere mehr.

Neu ist hingegen, dass Sie erstmalig – und das ist wirklich neu – vorpreschen, indem Sie eine Quote für die Beschickung dieser Räte festlegen. Auf der einen Seite zieht es sich wie ein roter Faden durch, dass natürlich die Sozialpartnerschaft bei der Entsen­dung stark begünstigt wird – was uns auch ein Dorn im Auge ist und auch sehr, sehr vielen Betroffenen –, auf der anderen Seite schreiben Sie eine 45-Prozent-Quote für Frauen fest.

Und dann gibt es witzigerweise Gremien, die aus fünf Personen bestehen. Jetzt haben wir nachgerechnet: Fünf Personen, mindestens 45 Prozent müssen davon Frauen sein. Das heißt, mindestens drei müssen Frauen sein. Da hätten Sie gleich hinein­schreiben können: 51 oder 55 Prozent müssen Frauen sein. – Es ist das erste Mal, dass mittels Quote absolute Mehrheiten festgeschrieben werden, was das Geschlecht betrifft. (Zwischenruf bei den Grünen.)


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Dann gibt es ein Gremium, das aus 14 Personen besteht – da sind 45 Prozent genau sieben, also 50 Prozent; darunter geht es nicht –, und ein Gremium mit 23 Personen – da ist es noch erlaubt, dass vielleicht auch ein Überhang von einem Mann in diesem Gremium sitzt.

Also wir sind da schon sehr enttäuscht, weil das ja keine Mindestquote mehr ist, son­dern das ist ja schon eine Mindestquote zur Sicherung der absoluten Mehrheiten aus einem Geschlecht kommend. (Abg. Dr. Rosenkranz: Ich glaube, die Wahlrechtsrefor­men zielen auch darauf hin!)

Das ist schade und zu kritisieren, so glauben wir, weil das unserer Meinung nach kein wissenschaftlicher Ansatz ist.

Dann befürchten wir natürlich erhebliche Mehraufwendungen in personeller, aber auch in finanzieller Hinsicht – ich werde mich dazu noch äußern – infolge einer Quasi-Mono­polisierung dieser Agentur in vielen Bereichen.

Was für uns aber das Signifikanteste ist, ist, dass Sie durchaus auch in das Gesetz hi­neinschreiben, dass auch die Forschung qualitätsgesichert, geprüft und auditiert wer­den kann. Das halten wir für bedenklich, denn wir vertreten die Meinung, dass gerade das zu den akademischen Prinzipien gehört, dass nur durch ausgewiesene Exzellenz letztlich auch Qualität im Forschungsbereich überprüft werden kann. Wir haben da bes­te Verfahrensweisen beim FWF oder bei der Akademie der Wissenschaften.

Und daran schließt sich schon das andere: Es ist für uns auch kein Kulturmaßstab, den Sie da vorlegen, wenn Sie dann auch noch auf der einen Seite die Beratung und auf der anderen Seite die Zertifizierung von ein und derselben Stelle vornehmen lassen wollen. Das entspricht auch nicht dem internationalen Standard einer Corporate Gov­ernance, wenn derartige Dinge zusammenfallen.

Was dann noch gemacht wurde, ist, dass eine Ombudsstelle für Studierende einge­richtet wird – es ist offensichtlich die massive Kritik an der Österreichischen Hochschü­lerschaft, der man damit Rechnung tragen will, oder aber auch der Studierendenan­waltschaft. Sehen wir es einmal positiv: Studenten haben eine zusätzliche Stelle, wo sie sich mit ihren Anliegen hinwenden können. Das, was wir befürchten und was wahr­scheinlich nicht ausgeschlossen werden kann, sind massive Doppel- und Mehrgleisig­keiten, und das hätte man eigentlich nicht in dieser Form machen sollen.

Was mich dann auch noch etwas verwundert, ist: Titel werden in Zukunft viele verge­ben. Das Board hat eine geschäftsführende Rolle, und da gibt es Kurioses, wenn man sich die Regierungsvorlage zur Qualitätssicherungsagentur anschaut: Das Gesetz ist fast länger als das Universitätsgesetz! Mit dem Privatuniversitätengesetz-Teil ist es wesentlich länger. Das ist meiner Meinung nach auch nicht gerade eine Verwaltungs­vereinfachung.

Aber was zum Beispiel das Board betrifft: Warum man das nicht „Geschäftsführung“ nennt, weiß ich nicht. Das ist eine Geschäftsführung sui generis. Man verwendet einen englischen Begriff, in dem Fall „Board“ – auf Deutsch heißt das Brett. Und wir entwi­ckeln dann die englische Sprache im Deutschen noch weiter, weil wir einen Genitiv bilden, den es im Englischen gar nicht gibt, denn Sie regeln dann zum Beispiel im § 7 die Bestellung „des Boards“ – mit einem „Siegfried“ am Schluss.

Herr Bundesminister, Sie sind ja klassischer Philologe. Und ich hätte mir schon ge­dacht, dass Sie ein Ästhet der Sprache sind und dass Ihnen so etwas nicht passieren wird und dass es Ihnen wehtut, wenn Sie so etwas hier sehen. Abgesehen davon, dass es auch grammatikalisch falsch ist, denn das Board – das „Brett“ – wird ja nicht be­stellt, sondern bestenfalls die Mitglieder des Board – bestenfalls die Mitglieder kann man bestellen! –, verwenden Sie dann auch noch englische Begriffe, wo Sie eine De­


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klinierung vornehmen, die es im Englischen gar nicht gibt. Das ist neu. Soll aber so sein.

Nun aber noch zu etwas, wo es dann ins Inhaltliche geht, und das will ich Ihnen vor­lesen. Sie schreiben im § 10, und das wird uns vorgesetzt: „Leitung der Agentur und Geschäftsstelle“. Und da sagen Sie im Abs. 1:

„Die Präsidentin oder der Präsident des Boards“ – also: „des Boards“ – „leitet das Board und die Geschäftsstelle ...“

So weit, so schlecht. Er oder sie leitet also die Sitzung des Aufsichtsrats selbst und zu­sätzlich noch die Geschäftsstelle.

Im Abs. 4 des gleichen Paragraphen steht dann:

„Die Geschäftsstelle wird durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer und deren oder dessen Stellvertretung geleitet. ...“

Also wir haben zwei Spitzen in der monokratischen Verwaltung: einerseits den Chef des „Boards“ – das ist ja wirklich witzig – und auf der anderen Seite dann noch einen Geschäftsstellenleiter.

Und dann werden aufsichtsrätliche Funktionen mit Geschäftsführungs- und operativen Tätigkeiten vermengt, und das Board, das ja Aufsicht über die Geschäftsführung aus­üben soll, ist aber selbst Leiter der Geschäftsstelle und vieles andere mehr. Das kann nur zu verschiedensten Konflikten führen, die wir kommen sehen.

Wir sehen daher aus vielen, vielen Gründen – legistischer Natur, grammatikalischer Natur, aufgrund der Verwendung der Sprache und letztlich auch aufgrund einer Unzahl von Gremien, die sozialpartnerschaftlich beschickt werden, wo gar keine oder weniger Qualifikation verlangt wird, als wir es bisher hatten, und vieles andere mehr – Mängel bei diesem Gesetz.

Wenn ich mir dann anschaue, was an Ihrer Universität in Innsbruck als Qualifikations­profil für das Studium der klassischen Philologie angeführt ist – ich zitiere nur einen Satz –:

„Durch das häufige Übersetzen aus dem Lateinischen ins Deutsche und die hierbei an­zustellenden sprachvergleichenden Erwägungen wird eine höhere Kompetenz im prak­tischen und theoretischen Umgang mit der eigenen Muttersprache erreicht.“

Vielleicht sind Sie zu kurz im Amt und konnten sich da noch nicht durchsetzen, aber ich hoffe, dass die nächsten Gesetze zumindest von der sprachlichen Qualität her besser sind, Herr Bundesminister. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.45


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. – Bitte.

 


17.45.13

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe dem Kollegen Graf sehr aufmerksam zugehört und festgestellt: Es hat sich sehr bewährt, dass wir so ei­nen intensiven Diskussionsprozess hatten, denn die Suppe ist sehr dünn – würde ich volkstümlich, in Ihrer Sprache, sagen –, denn wenn Ihnen nicht mehr an Kritik einfällt als das, was Sie vorgebracht haben, können Sie vielleicht doch noch diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun aber zum Qualitätssicherungsrahmengesetz. Es ist ein wichtiger Schritt zur Wei­terentwicklung unseres Hochschulbereiches, denn dies soll eine verlässliche und hohe


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Qualität für die Studierenden sichern – und dagegen kann niemand sein, Herr Dr. Graf. Wir alle müssen alle Anstrengungen unternehmen, damit die Angebote für unsere Stu­dierenden den europäischen Maßstäben entsprechen, die Qualität gesichert und die Gleichwertigkeit der Abschlüsse im europäischen Kontext verlässlich vorhanden ist. Mit diesem Gesetz möchten wir daher europäische Standards in Österreich im gemein­samen Hochschulraum sichern.

Es ist wichtig, dass wir die Autonomie ergänzen. Wir schaffen sie nicht ab, ganz im Gegenteil, wir ergänzen sie: Autonomie auf der einen Seite und externe Qualitätssiche­rung auf der anderen Seite – zwei wichtige Säulen zur Weiterentwicklung unseres leis­tungsfähigen österreichischen Hochschulbereichs.

Die interne Qualitätssicherung haben wir im UG 2002 bereits verankert. Jetzt wird sie um jene zweite Säule, nämlich die externe Qualitätssicherung, ergänzt. Das ist längst europäischer Standard. Wir stellen uns dieser Herausforderung.

Zweitens ist dieses Gesetz auch eine Verwaltungsvereinfachung. Es führt drei ver­schiedene Einrichtungen in einer Qualitätssicherungsagentur zusammen. Es sichert, dass die verschiedenen Aufgabenbereiche und Expertisen der drei Einrichtungen, die bisher separat gearbeitet haben – für die Qualitätssicherung im Universitätsbereich, für die Qualitätssicherung im Fachhochschulbereich und für die Akkreditierung der Privat­hochschulen –, nun zusammengeführt werden und diese Expertise gemeinsam allen Sektoren, nämlich den Fachhochschulen, den öffentlichen Universitäten und den priva­ten Universitäten, zur Verfügung steht.

Das Motto dieses Qualitätssicherungsgesetzes ist: Wo „Bachelor“, „Master“ und „PhD“ draufstehen, muss auch das entsprechende Studium enthalten sein. – Die externe Qualitätssicherungsagentur soll eben sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt wer­den.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Qualitätssicherungsgesetz haben wir allen euro­päischen Anforderungen Rechnung getragen, aber auch sichergestellt, dass die Stu­dierenden ein verlässliches Angebot erhalten.

Was brauchen wir noch? – Wir brauchen jetzt als nächsten Schritt die entsprechende Kapazitätsplanung, eine studienplatzbezogene Finanzierung und entsprechende Auf­nahmeverfahren, insbesondere in jenen Studienrichtungen, die überlaufen sind. Wir brauchen daher im nächsten Schritt eine Fortsetzung des Ausbaus an Qualität mit dem Hochschulplan – das ist ein ganz wichtiger Schritt –, und wir brauchen einen Ausbau der berufsbegleitenden Angebote, insbesondere in der Berufsbildung. Das heißt, dass mehrere kurze, aufeinander abgestimmte Curricula am Ende wieder mit den Hoch­schulen gemeinsam zu einem tertiären Abschluss führen.

Wir möchten daher für unsere Studierenden künftig das Angebot erweitern. Heute aber schließen wir die Qualitätssicherung der bestehenden Angebote ab.

Herr Bundesminister, Ihnen und dem Ressort ganz herzlichen Dank für diese gute Ar­beit, die Sie durch einen großartigen Diskussionsprozess geführt haben. Danke an Ihr Ressort für diese Arbeit! (Beifall bei der ÖVP.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


17.50.03

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Geschätzte Frau Kollegin Cortolezis-Schlager! Ich möchte jetzt keine Suppendiskussion führen, aber worauf ich schon Wert lege: Das Parlament ist


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ein Kontrollorgan, und wenn hier Wissenschaftssprecher reden, dann würde es mir gut gefallen, wenn diese Reden nicht so klingen würden wie die eines Pressesprechers des betreffenden Ressorts. Das ist nicht der Sinn des Parlaments.

Die Qualitätssicherung ist etwas Wichtiges, aber stellen Sie sich vor, es gibt seit Lan­gem Qualitätssicherungen an den Universitäten. Man kann darüber reden, wie gut sie sind, wo sie ausbaufähig sind, wo sie versagt haben oder wo letztendlich das Minis­terium aus Evaluierungen nicht die geringsten Schlüsse gezogen hat. Ein schlechter Output oder gewisse Mängel an den Universitäten sind nicht immer selbst verschuldet, sondern auch Sache der Allokation von Mitteln und Ressourcen und letztlich auch der Finanzierung und des Ressorts.

Wenn es schon Qualitätssicherungen und Evaluierungen gibt, dann würde ich mir von einem Qualitätssicherungsgesetz neu erwarten, dass es ganz klare und deutliche Ver­besserungen zeigt. Das heißt mehr Transparenz, es muss besser umsetzbar sein, es muss bürokratisch zu handlen sein. Es sollten profunde Vergleiche zwischen den ein­zelnen Fachrichtungen und Standorten ermöglicht werden, und es sollten daraus Handlungsanweisungen entstehen, die in Zukunft zu vermehrter Qualität führen könn­ten.

Wenn ich mir jetzt zum Beispiel die Ombudsstelle der Studierenden anschaue, dann frage ich mich, was da los ist. Früher hat das „Studierendenanwaltschaft“ geheißen. Unter „Anwalt“ verstehe ich einen Mann/eine Frau, der/die sich für die Anliegen der Studierenden einsetzt. In einem Ministerratsvortrag 2001 wurde diese Studierendenan­waltschaft auch dadurch charakterisiert, dass sie Beschwerden der Studierenden auf­nimmt. Jetzt ist nur mehr von einer „Servicestelle“ die Rede.

Ich meine, es ist Sache der Universität und Sache des Ministeriums, Studenten ein Service zu bieten. Ein gutes Studium zum Beispiel ist ein Service, gute Studienunter­lagen sind ein Service. Aber wo sollen die Leute hingehen, wenn sie Beschwerden ha­ben? Soll dieses Wort überhaupt nicht mehr im Text eines Gesetzes vorkommen? Glauben Sie, wenn das nicht mehr drinsteht, dann gibt es auch keine Beschwerden mehr, weil alles so super ist? – Ich glaube, nein. Ich finde das auch sehr ärgerlich, dass man darauf verzichtet. Es bräuchte so eine Studierendenanwaltschaft, auch Fi­lialen davon an jeder Universität, und die bräuchten auch Ressourcen. Da fehlt mir ei­niges.

Wenn man besser evaluiert, wenn man prüft, dann braucht man mehr Ressourcen. Es geht dabei um Atomphysik, Soziologie und Sprachwissenschaften bis hin zur Meister­klasse im Cellospielen. Das soll ein Board mit 14 Leuten machen? Die werden sich Know-how zukaufen müssen, und zwar teuer und nicht billig. Sie charakterisieren im Gesetz, die Personen müssen exzellente Kenntnisse des internationalen Hochschul­wesens, wissenschaftliche Erfahrung in Qualitätssicherung haben. – Das ist alles nett gesagt – ich habe viel Nettes gelesen in Forschungsstrategien des Bundes, überall steht Nettes drin –, aber wenn es dann darum geht, wie man das macht, wie man das finanziert, wie man das garantiert, dann findet man keine Zeile darüber.

Ich halte ganz elementar die Kritik aufrecht, dass der gesamte tertiäre Sektor dieser Qualitätssicherung unterliegen soll. Ich halte es für eine fade, langweilige und auch peinliche Ausrede, wenn man argumentiert, die Pädagogischen Hochschulen gehören in ein anderes Ressort, gehören zu einer anderen Partei, somit ist das nicht möglich. Eine Regierung, die über zwei Ressorts nicht eine gute Klammer schlagen kann, hat meiner Meinung nach nicht nur in der Verwaltungsreform, sondern auch in der Kreati­vität versagt.

Versäumt wurde auch, Privatuniversitäten besser zu definieren, was der Wunsch vieler Kritiker war. Man hätte zum Beispiel schon reinschreiben können, dass Privatuniversi­


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täten das widerspiegeln, was „Universitas“ irgendwie andeutet: eine Breite und Vielfalt des Angebotes und nicht, immer mehr von immer weniger zu wissen. Eine zahnärztli­che Privatuniversität, so „Universitas“, allein für Ober- und Unterkiefer reicht nicht.

Wesentlich zu sein scheint mir die Kritik des Akkreditierungsrates, die ich zitieren möchte: Der Anspruch, mit dem Gesetz ein sektorenübergreifendes System der Quali­tätssicherung zu schaffen, wird in wesentlichen Punkten nicht verwirklicht, da die An­wendung der Qualitätssicherungsverfahren und deren Rechtsfolgen für öffentliche Uni­versitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten nach wie vor ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlich gehandhabt werden. – Zitatende.

Ich frage mich weiters – man soll ja Lehre, Forschung und Verwaltung evaluieren, die hat ja auch etwas mit Qualität zu tun; diese Bereiche sollten sich nicht spießen –: Wie sorgen Sie dafür, dass die jeweils notwendige Expertise vorliegt? Nicht jeder, der be­rufsbezogen die Curricula begutachten kann, kann genauso gut die Qualität der For­schung begutachten. Das halte ich für unmöglich. Der Glaube an Wunderwuzzis sollte der Regierung vielleicht doch langsam abhandenkommen.

Was aber schon noch interessant ist, ist ein Artikel von Herrn Dr. Werner Hauser vom Joanneum Research, Hochschulrecht. Da steht: Über Akkreditierung entscheidet das Board und über Verlängerungen dieser entscheidet das Board. Jede Entscheidung be­darf aber der Zustimmung des Ministers, und dieses Ressort hat aber letztlich nicht den Status einer sachlich kompetenten Oberbehörde. – Zitatende.

Das sagt auch der Verfassungsdienst. Da spießt sich was.

Mein letzter Satz setzt sich kritisch mit der Frage der Unabhängigkeit auseinander: Ist eine Qualitätssicherungsagentur unabhängig, die teils vom Bund finanziert wird und teils durch ihre eigenen Einnahmen? Kann sie beeinflusst werden oder nicht? Wie kön­nen Sie diese Unabhängigkeit sicherstellen? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


17.56.36

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Hohes Haus! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt heute ein Gesetzentwurf vor, der viele Monate lang vorbereitet, verhandelt, unter Konsultation vieler Betroffener mehrfach überarbei­tet worden ist. Ich denke, jetzt liegt ein wirklich gutes Ergebnis vor. An diesem Geset­zesvorhaben haben drei Minister mitgewirkt; begonnen unter Minister Hahn, fortgeführt unter Ministerin Karl, jetzt zu Ende geführt unter Minister Töchterle.

Wir diskutieren heute eine gemeinsame Qualitätssicherungseinrichtung für unsere Hochschulen mit einheitlichem Verfahren, das europäischen Standards entspricht und für alle dem Wissenschaftsministerium unterstehenden Hochschulen Geltung hat, also für die Universitäten, die Fachhochschulen und die Privatuniversitäten. Dass im Be­reich der PädagogInnen-Ausbildung derzeit grundlegende Reformen in Gang sind, vor­bereitet werden, wird als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können, und in die­sem Zusammenhang liegt es auch auf der Hand, dass für diesen neu zu gestaltenden Bereich auch speziell abgestimmte Verfahren ausgearbeitet werden.

Was die Unabhängigkeit dieser Institutionen betrifft, so ist diese, denke ich, in hohem und notwendigem Ausmaß gegeben. Ich möchte – wir haben das im Ausschuss schon diskutiert – darauf hinweisen, dass ich bei allem Bekenntnis zur Autonomie und zur Unabhängigkeit derartiger Einrichtungen schon auch davor warnen möchte, dass sich die Politik immer mehr selbst entmündigt. Wir alle sollten Interesse daran haben, wich­tige bildungspolitische Entscheidungen letztlich auch politisch zu diskutieren und poli­tisch treffen zu können.


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Wir beschließen heute auch eine Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes, die aus unserer Sicht einige wichtige Verbesserungen enthält; so zum Beispiel die Ab­schaffung der sogenannten pauschalierten Materialkosten, die versteckte Studienge­bühren dargestellt haben und die es in Hinkunft nicht mehr geben wird. Wir ermögli­chen eine längere Studiendauer für berufsbegleitende Studiengänge, um mehr Flexibi­lität dort zu schaffen, wo sie gewünscht ist, um berufsbegleitend bessere Vereinbarkeit vorzufinden. Es werden künftig Gebühren für Aufnahmeverfahren verboten werden. Es werden erstmals Mindeststandards im Studienrecht geschaffen. Es wird ein Kollegium geschaffen, das erstmals die entsprechende Verankerung der Mitbestimmung der Stu­dierenden und der Lehrenden bringen wird.

Die Frauenquote gilt für alle Gremien, die heute beschlossen werden, und die Bestim­mungen für Frauenförderung in Fachhochschulen und Privatuniversitäten werden aus­geweitet; auch ein wichtiger Punkt aus unserer Sicht.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass das alles aus unserer Sicht natürlich wichtig ist zur Qualitätssicherung im österreichischen Hochschulbereich, dass aber, um die entsprechende Qualitätssicherung für unsere Hochschulen vorzunehmen, eine entsprechende finanzielle Absicherung der österreichischen Hochschulen beson­ders wichtig ist, um für alle jungen Menschen in unserem Land, die das wollen, eine entsprechende Ausbildung und Ausbildungschancen sicherzustellen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


18.00.46

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ziel des Qualitätssicherungsrahmengesetzes war es, bei der Qualitätssicherung und auch bei der Akkreditierung in Österreich etwas Ordnung zu schaffen und drei be­stehende Einrichtungen in einer zusammenzufassen, nämlich den Fachhochschulrat, den Österreichischen Akkreditierungsrat und die Österreichische Qualitätssicherungs­agentur in der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria. Das Problem dabei war, dass der Grundgedanke richtig und wichtig war, dass man ihn auch unter­stützen konnte, die Umsetzung aber wieder typisch österreichisch war. In Wirklichkeit ist es so, dass das Gesetz eine überbordende Bürokratie schaffen wird und vermutlich eine sauteure dazu. Ich bringe dazu auch einige Beispiele.

Die Besetzung der Organe. – Die Generalversammlung in etwa, die zwei Mal im Jahr tagen wird, hat 23 Mitglieder; sechs davon kommen aus der Sozialpartnerschaft, zwei aus den Ministerien; also ganz klassisch rot-schwarz besetzt.

Darüber hinaus hat das Board, der sogenannte Vorstand, 14 Mitglieder. – Ich frage mich einmal allgemein – die FPÖ hat Probleme mit der Frauenquote; ich habe keine –: Warum müssen im Board sechs von 14 Mitgliedern Ausländer sein? Ich frage Sie! Ich glaube, das ist einzigartig in der Gesetzgebung in Österreich, dass man Organe fast zu 50 Prozent mit Ausländern besetzen muss. Was hat das für einen Hintergrund? Nichts gegen die Beschickung durch Experten aus dem Ausland, aber sie festzuschreiben für ein Organ, das halte ich nicht für zielführend.

Die fachlichen Stellungnahmen vom Akkreditierungsrat und von der Qualitätssiche­rungsagentur, die auf dem Tisch liegen, wurden bereits zum Teil zitiert. Ich ergänze noch um eine Stellungnahme der Qualitätssicherungsagentur, die da lautet: Angesichts der geplanten Organisationsstruktur und einer interessenpolitisch gesteuerten Beset­zung der Organe ist zu befürchten, dass weder das Vertrauen der österreichischen


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Hochschulen noch die Anerkennung auf europäischer Ebene gegeben sein wird. Für Österreich als Hochschulstandort hätte dies dramatische Auswirkungen. – Zitatende.

ÖVP und SPÖ haben zwar noch einen Abänderungsantrag eingebracht, aber auf diese grundlegende Kritik nehmen sie darin keine Rücksicht. Das heißt, es ist letztlich ein Husch-Pfusch-Gesetz, das auch noch sauteuer ist. Das erkennt man in den Erläute­rungen. „Sitzungsgelder für alle Organe“ zum Beispiel: 231 000 €; „Personalkosten AQA“: 400 000 €. Das heißt, die Organe haben bereits fast 60 Prozent der Personal­kosten erreicht – eine gewaltige Summe! (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.)

„Catering Sitzungen“: 13 100 €. 13 100 €, Frau Kollegin Hakl, für zwei oder drei Sitzun­gen im Jahr. Das muss schon ein schönes Festmenü sein, das man dort serviert. „Mie­te“: 130 000 € – auch nicht gerade wenig.

Das sind Dinge, die zu hinterfragen sind.

Ich frage mich, Herr Minister – ich habe diese Frage schon im Ausschuss gestellt –: Wird es billiger? Wird es teurer? Wie ist das zu argumentieren? – Wir vom BZÖ sagen, mit diesem Gesetz zahlen wir genug. Wir haben genug gezahlt. Es verankert den Pro­porz, sachlich, fachlich wird es von den Experten abgelehnt, und es ist noch dazu sau­teuer. Daher kann man diesem Vorschlag letztlich nicht die Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

18.03


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Töchter­le. – Bitte.

 


18.03.51

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Erlauben Sie mir, dass ich, bevor ich auf das In­haltliche eingehe, kurz die Sprachkritik zurückweise, denn in Sachen Grammatik flickt mir niemand am Zeug. Das Deutsche erlaubt die Flexion von Fremdwörtern im deut­schen Deklinationssystem, deswegen kann ich „des Boards“ sagen. Ebenso kann ich, wenn ich das Wort „Kuratorium“ dekliniere, „des Kuratoriums“ sagen. Man sieht daran, die Sprache ist sehr integrationsfreudig. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Jetzt aber ad rem, zur Sache.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute das Qualitätssicherungsrahmengesetz hier im Plenum diskutieren und dass es mit 1. März 2012 in Kraft treten wird, denn mit diesem Gesetz vollziehen wir eine sehr wichtige Stufe im Bologna-Prozess, eine Stufe, über die inhaltlich in Europa seit Jahren intensiv diskutiert und zu der intensiv gearbeitet wird. Gerade weil wir die Hohen Schulen, die Universitäten, die Fachhochschulen, die Privatuniversitäten autonom gestalten wollen, brauchen wir Instrumente zur Qualitätssi­cherung, denn in diesen Institutionen wird sehr viel öffentliches Geld beziehungsweise auch Geld von Sponsoren verwendet und genützt, und die alle haben das Recht – vor allem die Öffentlichkeit –, ein Instrument zu haben, das die Qualität dieser Institutionen sichert, wobei es – und das zu betonen ist wichtig – bei dieser Qualitätssicherung nicht um die inhaltliche Qualität von Forschung und Lehre geht, sondern um die Prozess­qualität. Das ist ganz entscheidend.

In der inhaltlichen Qualität der Forschung ist immer noch die internationale For­schungsgemeinschaft, die – wie man heute sagt, weil man eben Englisches lieber ver­wendet – Scientific Community, das entscheidende Kriterium. Da gebe ich allen, die das betonen, auch den Kritikern des Gesetzes, recht. Das ist das entscheidende Kri­terium für die inhaltliche Qualität. In diesem Gesetz geht es um die Prozessqualität und deren Analyse. Das ist das, was dieses Gesetz regelt. Das ist ein schwieriges Thema, ein komplexes Thema; deswegen hat auch sein Zustandekommen lange gedauert.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 191

Aber es liegt jetzt ein, wie ich glaube, sehr guter Entwurf vor, der einen sehr zukunfts­fähigen Rahmen schafft für die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung unse­rer Hohen Schulen.

Es ist, wie wir wissen, seit 2009 in Diskussion, und es hat bis zuletzt intensive Diskus­sionsteilnahme aller Betroffenen stattgefunden. Wir haben bis zuletzt versucht, alle Betroffenen sozusagen zur Geltung zu bringen und alle Einwände im Rahmen eines Kompromisses zu berücksichtigen. Es hat sich gezeigt, dass die Diskussionen dieses gemeinsamen Rahmens von allen für wichtig empfunden und von allen begrüßt wur­den und dass letztlich jetzt eine Dachorganisation herauskommt, nämlich die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, die sich sehr eng an die europäi­schen Vorgaben hält und diese Vorgaben nachzeichnet, sodass wir ein europäisches, ein internationales Produkt vor uns haben, das man herzeigen kann und auf das wir stolz sein können. Ich bedanke mich bei allen, die sich da konstruktiv eingebracht ha­ben. Es war ein schwieriger, aber eben auch ein erfolgreicher Prozess.

Wir bündeln nun, wie schon erwähnt, drei Agenturen in eine. Das heißt natürlich auch, dass es keine ganz einfache Struktur der Gremien geben kann. Es ist schwierig, all diese Einzelgremien zu bündeln; gleichwohl, denke ich, bedeutet das eine wirkliche Verwaltungsreform, eine Verwaltungsvereinfachung, eine Bündelung von Kompeten­zen und Ressourcen.

Ich möchte mich namentlich auch bei meinen Vorgängern, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben, bedanken, nämlich bei Minister Hahn und bei Ministerin Karl. Ich habe die Ehre gehabt, dieses Gesetz zu finalisieren, und ich bedanke mich dafür, dass diese Finalisierung durch die konstruktive Mitarbeit vieler gelungen ist. Ich bin über­zeugt davon, dass wir nun auf eine ganz gute Basis aufbauen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


18.08.51

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Seit beinahe zwölf Jahren reden wir auf euro­päischer Ebene im Rahmen der Bologna-Reformen über die Qualitätssicherung im Hochschulraum. Es ist jetzt wirklich soweit, Gott sei Dank. Es war das ein langer und mühsamer Weg, aber er hat sich ausgezahlt.

Natürlich kann man Qualität schwer messen, allerdings kann man sie einfordern. Quali­tät entwickelt sich auch nicht von selbst, aber man kann durch intensive Informationen Voraussetzungen schaffen und gezielt Veränderungen in Gang setzen, um so beste­hende Dinge qualitativ zu verbessern. – Und das ist jetzt geschehen. Die Vorausset-zungen sind nun gegeben, eine entscheidende Qualitätssteigerung zu garantieren.

Auch einer Vereinfachung der Verwaltung wurde stattgegeben, denn aus drei Agen­turen wurde eine gemacht. Es kann mir jetzt niemand erzählen, dass das nun teurer werden würde.

Darüber hinaus wird sichergestellt, dass für alle Hochschultypen und für alle Lehrgän­ge mit universitärem Charakter die gleichen Standards gelten – außer natürlich für die Pädagogischen Hochschulen, die, wie schon gesagt wurde, im Unterrichtsressort an­gesiedelt sind.

Alleine der Umstand, dass 47 europäische Staaten in diesen Prozess involviert waren, hat zur Folge, dass die Mobilität gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler und internationaler Ebene gesichert wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 192

Qualität im Hochschulbereich ist nicht nur ein Schlagwort: Diese Qualität hat konkrete Formen angenommen. Nichts ist so wichtig wie eine fundierte qualitätsgesicherte, hochwertige Ausbildung.

Die „Qualitätssicherung neu“ ist das Ergebnis eines intensiven Prozesses und bringt ei­ne weitreichende Verbesserung für die Universitäten, für die Fachhochschulen und für die Privatuniversitäten. Und wir dürfen darauf ruhig stolz sein. (Beifall bei der ÖVP.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


18.11.14

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Graf, da wir uns mit Ihren Exkur­sen über die deutsche Sprache und die Frage, ob das Wort „Board“ zu deklinieren ist oder nicht, schon im Ausschuss sehr lange beschäftigt haben – und auch heute –, möchte ich Ihnen dazu ein paar Dinge sagen.

Erstens: Wenn man „board“ ins Englisch-Deutsche Wörterbuch eingibt – ganz normal am Handy, am Computer, wo auch immer –, dann kommen ganz viele Bedeutungen. Es bedarf – das gebe ich schon zu – eines gewissen Intellekts, die richtige herauszu­finden. Also wenn Sie „board“ eingeben, kommt als Erstes „Anschlagtafel“. Ich nehme nicht an, dass Sie geglaubt hätten, dass es das war. Aber gleich als Zweites kommt „Ausschuss“. (Abg. Dr. Graf: Dann nennen wir es „Ausschuss“!) Es kommt dann noch „Baugruppe“, „Behörde“ und „Bohle“ – es ist ein deutsches Wörterbuch –, also „Brett“.

Das heißt, es stimmt natürlich, es bedarf eines gewissen Intellekts, sich da das Rich­tige herauszusuchen, aber, lieber Herr Abgeordneter Graf, die FPÖ und die Frage der deutschen Sprache hat ja schon viele Menschen beschäftigt, unter anderem auch viele Redakteurinnen und Redakteure, die gerade betreffend FPÖ-Forderung nach Deutsch­kenntnissen recht ordentlich recherchiert haben.

Ganz aktuell vom Herrn Abgeordneten Neubauer: „Expertenhearing“ – hört, hört, eine FPÖ-Aussendung mit Expertenhearing! (Abg. Neubauer: Weil es der Ausdruck des Ausschusses war!) – „im Umweltausschuss trotz ÖVP-Wiederstand“. – Mit „ie“, ÖVP-Wiederstand mit „ie“. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Na?! Also da ist mir „Board“ noch lieber.

Dann gab es 2009 das Inserat: „Erst Deutsch, dann Schule“. Darin stand: „Schulische Vermittlung kulturellen Werten“. – Kulturellen Werten. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Na?! Also Deutschkenntnisse?

Asylbetrug, 2008: „Asylbetrug heisst Heimatflug“. – „Heisst“ mit zwei S.

„Board“ „heisst“? (Abg. Dr. Cap: Das wird ein Nicht Genügend!)

Dann hat die Frau Kultursprecherin Heidemarie Unterreiner dem Herrn Christoph Waltz zum Oscar gratuliert. Im Titel seht noch „Waltz“ mit „tz“ und „Oscar“ mit „c“. Dann hat sie wahrscheinlich Waltz eingedeutscht, denn sie hat das T weggenommen und hat nur mehr „Walz“ schreiben lassen. Und sie hat auch den „Oskar“ eingedeutscht, das C he­raus und das K hinein. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Also offensichtlich gibt es da schon Tendenzen, mit der deutschen Sprache oder auch mit Namen ein bisschen eigen umzugehen. (Abg. Dr. Graf: Wir halten es nicht in Ge­setzen fest!)

Wenn ich mir jetzt noch die FPÖ Favoriten anschaue, dann stellt zum Beispiel, obwohl uns von den zuständigen Damen und Herren immer etwas anderes berichtet wird, das Magistrat etwas anderes fest. (Heiterkeit.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 193

Also deutsch? „Board“ deklinieren? – Also einmal Basisarbeit.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen! Lieber Herr Abgeordneter Graf, beim nächsten Conventum der FPÖ sollten Sie sich vielleicht eine „fistula nicotiana“ anzünden und Ihren Kommilitonen die deutsche Sprache erklären. Und für die, die es nicht verstan­den haben: Er kann sich eine Zigarette anzünden und ihnen erklären, wie man „deutsch“ schreibt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

18.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


18.14.48

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Hohes Haus! Nach den äußerst amüsanten Deutschkursen habe ich jetzt die vergleichsweise undankbare Aufgabe, einen Abände­rungsantrag einzubringen und diesen zu verlesen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Qualitätssicherungsrahmengesetz – QSRG (1318 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 („Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz“) wird wie folgt geändert:

1. In § 14 Abs. 3 entfällt nach der Wortfolge „auf Antrag“ die Wortfolge „einer oder“.

2. In § 19 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „Im letzteren Fall“ durch „In diesen Fällen“ ersetzt.

3. In § 21 zweiter Satz wird vor dem Wort „Ergebnisbericht“ das Wort „einen“ durch „den“ ersetzt.

4. In § 23 Abs. 7 zweiter Satz entfällt nach der Wortfolge „akkreditierten Studien“ die Wortfolge „und hat unbefristete Wirkung“.

6. In § 26 Abs. 4 entfällt nach der Wortfolge „gemäß Abs. 3“ die Wortfolge „Z 1 und Z 2“.

7. In § 27 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „BGBl. I Nr. 30/2006“ die Wortfolge „sowie Lehrgänge zur Weiterbildung nach FHStG“ und nach der Wortfolge „aufgrund der Ak­kreditierung“ die Wortfolge „nach §§ 23 und 24“ ergänzt. In Abs. 2 Z 4 wird die Wortfol­ge „Studien und“ durch die Wortfolge „in Österreich angebotenen Studien und die ent­sprechenden“ ersetzt.

8. In § 37 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Die §§ 4 bis 13“ die Wortfolge „und § 36 Abs. 1“ eingefügt.

II. Artikel 2 („Privatuniversitätengesetz“) wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 entfällt nach der Klammer das Wort „auch“.

III. Artikel 3 („Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes“) wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 3 Z 6 lautet:

„6. Vorschläge für die Einstellung und Abberufung von Lehr- und Forschungspersonal an den Erhalter;“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 194

IV. Artikel 5 („Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes“) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift entfällt die Wortfolge „des Bildungsdokumentationsgesetzes“.

*****

(Abg. Dr. Rosenkranz: Fällt jetzt das „Board“ raus?)

Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich großteils um Redaktionsversehen, die hiemit korrigiert werden.

Eine Änderung war mir besonders wichtig: In Zukunft soll es den Kollegien auch an den Fachhochschulen möglich sein, bei der Bestellung und Abberufung von Lehrper­sonal mitzubestimmen und diesbezügliche Vorschläge vorzulegen, allerdings nicht al­lein. Die Erhalter werden auch in Zukunft angesichts des Umstandes, dass sie auch das Lehrpersonal zahlen müssen, hier grundsätzlich die Vertragshoheit behalten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Kollegin, bitte noch einmal zurück zum Pult! We­gen der frappanten Ähnlichkeit mit der Z 4 ist die Z 5 unterblieben. Ich bitte, diese zu referieren. Sie ist Bestandteil des Antrages.

 


Abgeordnete Mag. Karin Hakl (fortsetzend): Die Z 5 habe ich nicht. Römisch 5? (Heiterkeit.) Die Z 5 im I. Artikel, habe ich die vergessen? Aha, tut mir leid. Verzeihung! Ich danke, Herr Präsident.

Ich trage nach:

„I. (...)

5. In § 24 Abs. 8 zweiter Satz entfällt nach der Wortfolge „akkreditierten Studien“ die Wortfolge „und hat unbefristete Wirkung“.“

Danke vielmals, Herr Präsident! (Beifall bei der ÖVP.)

18.18


Präsident Fritz Neugebauer: Somit ist auch der Abänderungsantrag komplett und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Wissenschaftsaus­schusses über die Regierungsvorlage (1222 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG) und ein Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) erlassen werden sowie das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG), das Bil­dungsdokumentationsgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Heb­ammengesetz und das MTD-Gesetz geändert werden (Qualitätssicherungsrahmenge­setz – QSRG) (1318 d.B. (XXIV.GP))

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 („Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz“) wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 195

1. In § 14 Abs. 3 entfällt nach der Wortfolge „auf Antrag“ die Wortfolge „einer oder“.

2. In § 19 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „Im letzteren Fall“ durch „In diesen Fällen“ ersetzt.

3. In § 21 zweiter Satz wird vor dem Wort „Ergebnisbericht“ das Wort „einen“ durch „den“ ersetzt.

4. In § 23 Abs. 7 zweiter Satz entfällt nach der Wortfolge „akkreditierten Studien“ die Wortfolge „und hat unbefristete Wirkung“.

5. In § 24 Abs. 8 zweiter Satz entfällt nach der Wortfolge „akkreditierten Studien“ die Wortfolge „und hat unbefristete Wirkung“.

6. In § 26 Abs. 4 entfällt nach der Wortfolge „gemäß Abs. 3“ die Wortfolge „Z 1 und Z 2“.

7. In § 27 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „BGBl. I Nr. 30/2006“ die Wortfolge „sowie Lehrgänge zur Weiterbildung nach FHStG“ und nach der Wortfolge „aufgrund der Ak­kreditierung“ die Wortfolge „nach §§ 23 und 24“ ergänzt. In Abs. 2 Z 4 wird die Wort­folge „Studien und“ durch die Wortfolge „in Österreich angebotenen Studien und die entsprechenden“ ersetzt.

8. In § 37 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Die §§ 4 bis 13“die Wortfolge „und § 36 Abs. 1“ eingefügt.

II. Artikel 2 („Privatuniversitätengesetz“) wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 entfällt nach der Klammer das Wort „auch“.

III. Artikel 3 („Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes“) wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 3 Z 6 lautet:

„6. Vorschläge für die Einstellung und Abberufung von Lehr- und Forschungspersonal an den Erhalter;“

IV. Artikel 5 („Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes“) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift entfällt die Wortfolge „des Bildungsdokumentationsgesetzes“.

Begründung:

Zu Art. 1 Z 1 und 2 (§ 14 und 19):

Korrektur von Redaktionsversehen.

Zu Art. 1 Z 3 (§ 21):

Mit dieser Änderung wird klargestellt, dass der Ergebnisbericht der Qualitätssiche­rungsagentur zu veröffentlichen ist.

Zu Art. 1 Z 4 (§ 23):

Es wird klargestellt, dass sich die unbefristete Wirkung der Akkreditierung mit der Durchführung eines Audits nach ununterbrochener Akkreditierung von zwölf Jahren entfaltet.

Art. 1 Z 5 (§ 24):

Es wird klargestellt, dass die institutionelle Akkreditierung von Privatuniversitäten keine unbefristete Wirkung entfaltet, sondern auf sechs Jahre begrenzt ist.

Zu Art. 1 Z 6 (§ 26):

Korrektur eines redaktionellen Versehens.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 196

Zu Art. 1 Z 7 (§ 27):

Es wird klargestellt, dass auch Lehrgänge zur Weiterbildung im Fachhochschul-Bereich von der Registrierung erfasst sind und dass nur die Akkreditierung nach den Bestim­mungen dieses Bundesgesetzes mit einer Registrierung verbunden ist. Desweiteren wird sichergestellt, dass die angebotenen Studien und die entsprechenden akademi­schen Grade aufgrund der Bestimmungen des Herkunfts- bzw. Sitzstaates nicht nur im Herkunfts- bzw. Sitzstaat sondern auch in Österreich volle rechtliche Wirkung entfalten.

Zu Art. 1 Z 8 (§ 37):

Auch der § 36 Abs. 1 soll von den abweichenden Inkrafttretensregelungen erfasst wer­den.

Zu Art. 2 Z 1 (§ 3):

Es wird klargestellt, dass das Ehrendoktorat an Privatuniversitäten nur aufgrund be­sonderer wissenschaftlicher Leistungen verliehen werden kann.

Zu Art. 3 Z 1 (§ 10):

Mit dieser Änderung wird klargestellt, dass die Vertragshoheit für das gesamte Studien­angebot sowie für das gesamte Lehr- und Forschungspersonal wie bisher bei den Er­haltern ist.

Zu Art. 5 Z 1:

Die Korrektur der Überschrift des Artikels 5 berichtigt ein redaktionelles Versehen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


18.19.03

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben es heute schon ein paar Mal gehört: Im Rahmen dieses Qualitätssicherungsrah­mengesetzes wird für Studierende an Fachhochschulen erstmals ein Mindeststandard beim Studienrecht gesetzlich verankert. Das heißt, künftig wird an Fachhochschulen die Mitbestimmung der Studierenden und Lehrenden institutionell verankert sein.

Aber, sehr geehrter Minister, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen und ein paar Worte zum Universitätszentrum Rottenmann sagen. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge blicke ich auf die Lösung, die uns das Wissenschaftsministerium be­schert hat. Mit einem lachenden Auge, weil das Weiterbestehen des Universitätszen­trums Rottenmann vorerst gesichert ist und mit einem weinenden Auge, weil die bis­herigen Studienrichtungen – Betriebliches Informationsmanagement, Geoinformations­technologie und Geoinformationsmanagement – mit dem Jahr 2015 auslaufen und auch keine Neuinskription mehr möglich ist.

Vielmehr soll das Universitätszentrum Rottenmann zukünftig als Fernstudienzentrum mit starker berufsbegleitender Ausrichtung weiterarbeiten, schreibt der Minister in einer Presseaussendung.

Sehr geehrter Herr Minister! Die politischen VertreterInnen und auch die Bevölkerung des Bezirkes Liezen werden ganz genau darauf achten, dass das neue Konzept, wel­ches ja nicht nur auf dem Fernstudium beruht, sondern auch auf Forschung und einem berufsbegleitenden Masterstudium aufgebaut ist, auch voll umgesetzt wird.

Ja, es wurde ein Etappensieg erreicht, aber erst in den kommenden Monaten wird man sehen, ob das Konzept mit universitärem Leben erfüllt wird, denn davon hängt es letzt­


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endlich ab, ob der Uni-Standort Rottenmann dauerhaft etabliert werden wird können. (Beifall bei der SPÖ.)

18.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhr­mann. – Bitte.

 


18.21.05

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bin davon überzeugt, dass dieses Gesetz für Studierende in Österreich jedenfalls von Vorteil ist, nicht nur, weil es eine neue Ombudsstelle geben wird, an die man auch An­liegen oder Probleme herantragen kann, sondern vor allem deshalb, weil, wenn Stu­dienabschnitte oder Studienteile im Ausland absolviert werden, nun endlich die Mög­lichkeit besteht, transparent zu vergleichen, welche Möglichkeiten der Anrechnung es gibt, wie das Bildungsangebot an anderen Universitätsstandorten aussieht und vor al­lem – das ist immer letztendlich relevant – was in Österreich angerechnet wird. Ich glaube, dass ist der tatsächliche Nutzen, auch für Studierende – und deshalb ist es so wichtig, dieses Gesetz zu unterstützen.

Es wurde schon mehrfach gesagt, es geht auf der einen Seite um die bessere Ver­gleichbarkeit der Studien, es geht aber auch um die Transparentmachung von Qualität und von Leistung. Natürlich stehen die externen Qualitätsmerkmale im Vordergrund; Mitbestandteil des Gesetzes sind aber auch interne Qualitätsstandards. Diese sollen im Endeffekt dazu beitragen, dass sich unser Hochschulniveau verbessert.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass es im Wissenschaftsausschuss auch eine Ausschussfeststellung gab, nämlich was die Registrierung grenzüberschreitender Stu­dien betrifft. Voraussetzung für diese Registrierungen ist auf der einen Seite die Aner­kennung der postsekundären Bildungseinrichtungen im Ausland und auf der anderen Seite die Vergleichbarkeit dieser Studien mit österreichischen Studien. Der Ausschuss wollte auch ganz bewusst festhalten, dass es sich bei dieser Registrierung keinesfalls um die Prüfung der Studieninhalte handelt, sondern wir damit die Vergleichbarkeit der Zulassungsbedingungen, der Dauer der Studien, des Niveaus und der akademischen Wertigkeit sowie der Anerkennung im Herkunfts- und Sitzstaat gemeint haben.

Ich denke, dass auch die Einrichtung der Stelle, die für Qualitätssicherung und Akkredi­tierung zuständig ist, nicht nur die Verwaltung vereinfacht und billiger ist, sondern das auch ein wichtiger und guter Schritt sein kann, damit sich unsere Universitäten auch im europäischen und internationalen Vergleich weiter behaupten können. (Beifall bei der ÖVP.)

18.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


18.23.34

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zum Schluss noch einmal auf die wesentlichen Bereiche dieses Gesetzes zu sprechen kommen: zum einen die Zersplitterung in der bisherigen Qualitätssicherung – wir haben es zum Teil gehört –, jetzt die einheitliche externe Qualitätssicherung mit Festlegung von Qualitätssicherungsverfahren sprich: Evaluierung, Schaffung von kollegialen Strukturen bis hin zu den Fachhochschulräten sowie Schaffung und Weiterentwicklung der Akkreditierung von Privatuniversitäten.

Es ist richtig: Der einzig sachliche Kritikpunkt, den man von der Opposition gehört hat – neben den sprachlichen Bereichen, die im Detail ausdiskutiert wurden; sonst war nicht viel da, tut mir leid, aber vielleicht kommt noch etwas Inhaltliches (Abg. Dr. Graf: Viel haben wir gesagt!) –, betraf folgende Frage – und das muss man schon kritisch hinter­


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fragen –: Warum sind die Pädagogischen Hochschulen noch nicht mit umfasst? – Das wäre wünschenswert und sinnvoll gewesen.

Ich meine aber, wir allen wissen – Kollegin Kuntzl hat bereits darauf hingewiesen –, dass wir hier in einem echten Umbruch sind. Da sind die Weichen fast gestellt, wir wer­den bald darüber beschlussfähig sein, wie die neue LehrerInnenausbildung ausschau­en soll, in welchen Bereichen wer für was zuständig ist. Dann ist auch die Zeit, zu schauen: Wie kann man die neue LehrerInnenausbildung in diesen neuen Qualitäts­rahmen integrieren?

Das Zweite ist: Wir wissen auch – auch das wird zu erledigen sein –, dass die Pädago­gischen Hochschulen eine andere Form von Autonomie brauchen, als wir das von den Universitäten her kennen. Wir haben andere Voraussetzungen, die wir für die neue Lehrerschaft haben wollen, als das bei den Universitäten der Fall ist. Und daher ist das auch neu und eigens zu definieren.

Selbst wenn Wissenschafts- und Unterrichtsressort zusammen wären – ich lasse auch das Argument nicht gelten: nur deswegen, weil es ein anderes Ressort ist, ist das nicht dabei –, würde man das zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit einbinden sollen oder dies sinnvollerweise tun, weil es eine separate Diskussion ist, die in nächster Zeit ansteht.

Wir wollen die Qualität sichern. Und das heutige Gesetz ist dazu ein sehr wesentlicher und wichtiger Schritt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.25

18.25.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1222 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Cortolezis-Schlager, Mag. Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen vor, der Änderungen in den Artikeln 1, 2, 3, so­wie in der Überschrift zu Artikel 5 zum Inhalt hat.

Es liegt nur diese eine Antrag vor.

Daher stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des eben erwähnten Abänderungsan­trages der Abgeordneten Mag. Cortolezis-Schlager, Mag. Kuntzl, Kolleginnen und Kol­legen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für diesen Entwurf sind, bitte ich um eine Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenom­men und somit auch in dritter Lesung beschlossen.

18.26.57 12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über das Stenographi­sche Protokoll der parlamentarischen Enquete (III-239 d.B.) zum Thema „Gemein­same Agrarpolitik nach 2013 – Chancen und Herausforderungen für Österreich“ (1282 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 199

18.27.23

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bei der Enquete betreffend gemeinsame Agrarpolitik waren wir uns, so glau­be ich, alle parteiübergreifend einig, dass wir eine gemeinsame, starke europäische Agrarpolitik und keine Renationalisierung der Agrarpolitik brauchen. Die ökologische Bewirtschaftung der Landschaft ist wichtig, und Österreichs Bauern bewirtschaften die Landschaft wirklich ökologisch. 90 Prozent nehmen freiwillig an einem Umweltpro­gramm teil. Wir haben in Österreich den höchsten Biobauernanteil, das heißt, wir wirt­schaften wirklich nachhaltig und schonend mit den vorhandenen Ressourcen.

Es gibt ein klares politisches Bekenntnis zu einer nachhaltigen kleinstrukturierten Land­wirtschaft, die den Konsumenten in den letzten Jahrzehnten letztlich auch Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gegeben hat. Diese Verantwortung und diese Kompetenz wol­len die österreichischen Bäuerinnen und Bauern auch in Zukunft wahrnehmen, um sichere und gesunde Lebensmittel für die Konsumenten zu produzieren und auf den Markt zu bringen. Das, was die bäuerlichen Familienbetriebe aber brauchen, sind sta­bile politische Rahmenbedingungen – nicht ständig verunsichernde politische Diskus­sionen, wenn es um Agrargelder geht – und gerechte, faire Preise für ihre Produkte.

Vergangene Woche hat die EU-Kommission offiziell ihre Vorschläge für den Finanz­rahmen 2014 bis 2020 präsentiert, und im Agrarhaushalt sind Kürzungen von mehr als 6,5 Prozent vorgesehen. Meine Damen und Herren, wir stehen weiterhin für den Erhalt einer multifunktionalen, flächendeckenden bäuerlichen Landwirtschaftspolitik. Daher ist es nicht verständlich, warum die Agrarpolitik als einziger europäischer Politikbereich Budgetkürzungen hinnehmen muss. Das werden wir so auch nicht hinnehmen.

Ich bin froh – (in Richtung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich) Herr Bundesmi­nister, herzlich willkommen! –, dass du gerade in Europa viele Verbündete gefunden hast, die gemeinsam unseren Weg gehen, diesen ökosozialen Weg, dieses Lebensmo­dell Europa, dieses Lebensmodell, das aus Österreich gekommen ist, das wir versu­chen, in Zukunft auch in der EU umzusetzen.

In der künftigen europäischen Agrarpolitik geht es um Ernährungssouveränität, um vi­tale ländliche Räume, daher muss das auch in den Budgetplänen berücksichtigt wer­den. Wir können diese bäuerliche Landwirtschaft nicht einem Wettbewerb aussetzen, wo es eine industrialisierte Landwirtschaft gibt, während wir hier bei dieser bäuerlichen Landwirtschaft hohe Standards im Umweltbereich, im Tierschutzbereich, im sozialen Bereich haben. Daher können wir das nicht einer industrialisierten Landwirtschaft aus­setzen, wo es keine Standards gibt: wo es keine Produktionsstandards gibt, wo es kei­ne Umweltschutzstandards gibt, wo es keine Tierschutzstandards gibt und wo es letzt­lich auch Sklavenarbeit, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, in dieser industriali­sierten Landwirtschaft gibt. (Abg. Huber: Versklavung!)

Das wollen wir nicht, das lehnen wir ab, das ist der falsche Weg. 65 Prozent der EU-Bürger sprechen sich für die finanzielle Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern aus. Wir müssen Verbündete auf allen Ebenen finden, im Parlament, im Ministerrat, partei­übergreifend, Herr Kollege Pirklhuber, nicht ständig gegen die Bauern polemisierend, sondern parteiübergreifend.

Daher wird es wichtig sein, dass in den Verhandlungen auf europäischer Ebene nicht nur unser Landwirtschaftsminister entsprechend Druck für unseren Weg, für unsere In­teressen macht, sondern die gesamte Bundesregierung und insbesondere auch unser Bundeskanzler in den Letztverhandlungen auf Regierungsebene zumindest das glei­che Ergebnis zustande bringt wie seinerzeit Wolfgang Schüssel, meine Damen und Herren!

Es geht hier auch um einen Appell an jene, die uns das immer streitig machen, an je­ne, die immer sagen, die Bauern bekommen zu viel. Auch an die Arbeiterkammer ist


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das ein Appell. Es geht hier nicht nur um die Bäuerinnen und Bauern. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es geht hier um 170 000 bäuerliche Betriebe, ja, aber es geht auch um 500 000 Arbeitsplätze in Österreich, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht um 500 000 Arbeitsplätze in Österreich, daher habe ich wirklich eine Bitte: Schluss mit diesem Klassenkampf, eine starke gemeinsame Agrarpolitik, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Eine starke gemeinsame Ag­rarpolitik (Abg. Huber: Die Rede ist alt!) bedeutet Sicherheit für die Konsumenten, be­deutet Sicherheit für die Arbeitnehmer, und letztlich ist die Sicherheit für die Bauern da­für Voraussetzung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Wenn einer die alte Rede hält, gibt es eine Gehaltskürzung!)

18.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.

 


18.32.19

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Enquete zum Thema „Gemeinsame Ag­rarpolitik nach 2013 – Chancen und Herausforderungen für Österreich“ war sehr infor­mativ und gut. Positiv zu bemerken ist, dass es auch eine breite Unterstützung für mehr Verteilungsgerechtigkeit in der Landwirtschaft gab. Sowohl im Rahmen der allge­meinen Aussprache mit dem Herrn Minister als auch zur Behandlung des Protokolls der Enquete gab es zahlreiche Stellungnahmen, die den Landwirtschaftsminister auf­forderten, konkrete Aussagen hinsichtlich seiner Verhandlungen zu tätigen.

Die Debatte um die Zukunft des EU-Haushalts in der EU-Kommission befindet sich in der Endrunde. Der EU-Kommissionspräsident denkt an Kürzungen – und nicht unser Herr Bundeskanzler, Herr Grillitsch! (Abg. Grillitsch: Habe ich nicht gesagt!) –, er denkt an Kürzungen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. (Abg. Gril­litsch: Dann haben Sie es nicht verstanden!) – Ich habe es schon verstanden!

Hintergrund ist die Kofinanzierung der ländlichen Förderprogramme; EU-Mitgliedstaa­ten wie Griechenland und anderen verschuldeten Ländern können die Kosten für die Programme kaum zugemutet werden, heißt es aus Kreisen Barrosos. Andererseits würden die Kürzungen vor allem Agrarumweltprogramme und Investitionshilfen für Landwirte treffen.

Die SPÖ sieht in der Reform der GAP in der EU Chancen zur Erhaltung und Verbesse­rung des ländlichen Raums. In den letzten zehn Jahren haben rund 30 000 landwirt­schaftliche Betriebe zugesperrt, 14 Prozent der Arbeitsplätze sind verloren gegangen. Wir von der SPÖ fordern daher verstärkten Einsatz für mehr Arbeitsplätze und Bil­dungsentwicklung im ländlichen Raum. (Beifall bei der SPÖ.)

Es kann nicht sein, dass 20 Prozent der Betriebe 80 Prozent der Förderungen bekom­men! Österreichische Praktiken, wonach jemand beispielsweise Flächenprämien ohne Flächenbewirtschaftung oder Tierprämien ohne Tierhaltung kassiert, müssen beendet werden. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Das geht auch nicht, Flächenprämien ohne Flächenbewirtschaftung!)

In Zukunft ist auch der Arbeitseinsatz mit zu berücksichtigen, denn die bäuerlichen Fa­milien leisten an jedem Feiertag Arbeit. An 365 Tagen leisten sie sehr viel, deshalb ist es sinnvoll: Weg von der Hektarförderung, hin zu einer Förderung der Betriebe auf Ba­sis einer standardisierten, notwendigen Arbeitszeit! Die Berechnungen dafür gibt es, das wäre ein sinnvoller Weg für die Zukunft.

Die Bergbauernförderung abzusichern, ist ebenfalls eine Grundvoraussetzung. Ja, ag­rarische Ausgleichszahlungen sind Entgelte für erbrachte Leistungen, daher ist eine


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Umschichtung der Agrargelder wichtig. Geschätzte Damen und Herren, die Einführung von Obergrenzen und gerechtere Abgeltung von Arbeitserschwernis, Arbeitsintensität und Arbeitsaufwand bringen mehr Gerechtigkeit für unsere Bäuerinnen und Bauern. (Beifall bei der SPÖ.)

18.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


18.35.47

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! „Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013“– sind bei dieser En­quete neue Erkenntnisse zutage getreten? – Ich sage: Nein, nicht in einem sehr gro­ßen Ausmaß. Wie es für die Bäuerinnen und Bauern nach 2013 weitergeht, wie sie ihre Höfe bewirtschaften, ist der EU ziemlich egal. Weniger Ausgleichszahlungen, dafür mehr Vorschriften, die fast nicht mehr erfüllbar sind!

Wir alle sagen und fordern zu Recht, dass unsere Bäuerinnen und Bauern hervorra­gende Lebensmittel erzeugen, die Grundnahrungsmittel erzeugen. Dass das so bleibt, muss unser gemeinsames Ziel sein, meine sehr verehrten Damen und Herren! – Unse­res von der FPÖ ist es auf jeden Fall. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Grosz: Soziale Hei­matpartei!)

Das muss uns auch etwas wert sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Ausgleichszahlungen für unsere landwirtschaftlichen Höfe erfolgen, für die Bäuerin­nen und Bauern, ganz besonders für die fleißigen, engagierten Bergbäuerinnen und Bergbauern, die ihre Höfe in schwierigsten Lagen haben. (Abg. Grosz: Die freiheitli­chen Bergkühe!) – Grosz, bitte, sei du ruhig! Komm heraus und sprich dann weiter, lie­ber Freund. Du hast keine Ahnung, wie die Bewirtschaftung bei den Bergbauern vor sich geht, lieber Freund! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Bergbauern leisten enormen Einsatz. Wenn nicht, wird es in Zukunft eng, nicht nur um Herrn Kollegen Grosz, sondern auch um unsere Landschaft, um unsere schöne Landschaft. Ich glaube, das ist wichtig: Un­sere Landschaft ist die Lunge unserer Heimat! (Abg. Grosz: Da kommen dann immer die Spezis aus der letzten Reihe!) – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


18.37.38

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Die Enquete über die Agrarpolitik nach 2013 war, wie Kollegin Schönpass richtig angemerkt hat, an sich eine gute Veranstaltung. Ich glaube auch, das war im Wesentlichen ein guter Start in eine vertiefte österrei­chische Debatte. Trotzdem, was ist denn in dieser Diskussion sichtbar geworden? – Ich würde gern einige Knackpunkte herausgreifen, die Stichworte sind ja zum Teil auch jetzt schon gefallen.

Sicher wird es eine große Herausforderung sein, einen ausreichenden Budgettopf, die Budgetmittel für die Agrarpolitik nach 2013 sicherzustellen. Wir haben nach der Vorla­ge des Lewandowski-Budgetentwurfes öffentlich Stellung genommen. Ich glaube, das, was die Kommission vorgelegt hat, ist noch nicht akzeptabel. Wir müssen auch strate­gisch weiter darüber diskutieren, wo die Mittel fehlen und warum sie dort fehlen.

Aber gehen wir weiter. Die Gerechtigkeitsfrage ist ganz klar auf der Tagesordnung, nicht nur in Europa, sondern auch in Österreich. Ich glaube, dem kann und darf man sich nicht verweigern, wenn man eine gute Agrarpolitik im Sinne der gesamten Ge­


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sellschaft, im Sinne der Zukunft auch der bäuerlichen Landwirtschaft sichern will. Mehr Ökologie und eine grünere Landwirtschaftspolitik, das ist die Ansage der EU-Kom­mission. Ich habe das auch in der Enquete klar dargestellt und dazu eindeutig Stellung bezogen: Wir stellen uns in dieser Frage hinter Kommissar Ciolos. Das Vergrünen der gesamten Agrarpolitik und auch der ersten Säule ist eine richtige Entwicklung, ist ein richtiger Diskussionsansatz, um auch die Mittel für Agrarpolitik abzusichern.

Eines ist ein Anliegen von vielen und auch von uns, nämlich auch der grünen Bäuerin­nen und Bauern: Wir wollen weniger Bürokratie, wir wollen eine Umsetzung, die praxis­orientiert ist. Ich weiß, das ist vielleicht sogar eines der schwierigsten Themen, wenn man an ländliche Entwicklung, wenn man an Förderungen in ländlichen Räumen denkt. Zwar ist Kontrolle dort notwendig, keine Frage, so wie in der gesamten Union, aber Bü­rokratie und Aufwand auf dieser Ebene sind ein Riesenproblem.

Eines zu meiner Wahrnehmung der Diskussion zwischen SPÖ und ÖVP, auch schon während der Enquete, möchte ich hier noch kurz darlegen. Kollege Gaßner hat in der Enquete sehr klar und, glaube ich, sehr konsequent aus dem Regierungsprogramm zi­tiert. Das habe ich als sehr angenehm und positiv empfunden, weil es ja hoffentlich Konsens zwischen ÖVP und SPÖ ist. Das erwarte ich mir von SPÖ und ÖVP, dass, wenn es Konsens gibt, dieser Konsens auch irgendwie spürbar ist. Den konnte man nicht spüren!

Man muss aber andererseits auch sagen: Die Kritik an der Arbeiterkammer – das muss man auch offen aussprechen – in Bezug auf die Kalkulationen, die sie vorlegt, ist tat­sächlich notwendig! Das möchte ich noch einmal vertiefen. Da wäre es notwendig, dass man sich zusammensetzt und die Diskussion auch dort führt, wenn gesagt wird, dass die Bauern vermögend sind. Sie haben natürlich Grund und Boden als Voraus­setzung für die Produktion, und wenn ich den verkaufe, ja, dann habe ich schon ein Vermögen, keine Frage, zumindest dann, wenn ich in Gunstlagen zu Hause bin. Aber das ist ja die Basis ihrer Arbeit und ihrer Möglichkeit, Lebensmittel für die Gesellschaft zu produzieren!

Wenn wir also so an die Debatte herangehen, dann glaube ich, dass wir der Sache keinen guten Dienst erweisen und auch zu keinen Diskussionsbeiträgen kommen – auf beiden Seiten –, mit denen wir auch europäisch wahrgenommen und ernst genommen werden. Das scheint mir als Beobachtung ganz wichtig zu sein.

Wie gesagt, aus grüner Sicht gehört zu den Dingen, die unbedingt ein Teil der Dis­kussion sein müssten, die Gentechnikfreiheit in der Landwirtschaft in Europa. An dieser Stelle richte ich eine Bitte und ein Ersuchen an den Herrn Umweltminister; in der nächsten Woche haben wir ja den Umweltministerrat. Gestern hat das Europäische Parlament mit eindeutiger Klarheit unseren österreichischen Weg bestätigt, den wir von den gentechnikfreien Regionen in Oberösterreich, in allen Bundesländern gemeinsam mittragen, nämlich dass die Regionen das Selbstbestimmungsrecht auch in allen ande­ren Mitgliedstaaten bekommen sollen. Dieses Recht ist im Rahmen dieser gemein­samen Entschließung des Parlaments in der Annahme des Lepage-Berichts und der entsprechenden zusätzlichen Anträge erfolgt.

Da muss man sagen, das ist ein Schulterschluss österreichischer Politik, die auch im Europäischen Parlament erfolgreich ist. Hier sollten wir jetzt alle Energie und alle Mög­lichkeiten nutzen, damit diese Mehrheit auch im Umweltministerrat, auf Beamtenebene und im Rat zustande kommt. Herr Bundesminister, da ersuche ich Sie, alles zu tun, damit diese bisherige Entscheidung des Parlaments vertieft und verstärkt wird!

Ein weiteres Thema ist der Bio-Ausbau. Sie haben bei der Enquete selbst gesagt, Ös­terreich ist Bio-Weltmeister. Ich glaube, hier haben wir einen Anspruch, hier müssen wir aber auch etwas vorgeben. Das wäre eine Nagelprobe, wenn im Herbst, im Okto­


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ber die Vorgaben der Kommission, die Legislativvorschläge vorliegen. Dann ist dies, glaube ich, der letzte Moment, in dem wir einen offensiven Bio-Aktionsplan für die neue Periode einfordern müssen.

Eine letzte Anmerkung zum Budgetentwurf: Ich weiß nicht, wie Sie, Herr Bundesminis­ter, das wahrnehmen, aber dass es für das europäische Budget eine europäische Fi­nanztransaktionssteuer geben soll, das halte ich für einen wirklich unglaublich interes­santen Vorschlag. Wir österreichische Abgeordnete unterstützen ja grundsätzlich die Einführung einer solchen Finanztransaktionssteuer; ich würde meinen, so war es zu­mindest beim Großteil unserer Entschließungen hier im Haus. Dann wäre das jetzt die Möglichkeit, mit allem Nachdruck zu sagen: Ja, dieser Teil des Budgetvoranschlags ist wichtig, der wird auch vom gesamten österreichischen Parlament unterstützt, und da darf sich die Kommission nicht dem Druck des Rates oder einzelner Mitgliedstaaten beugen, weil das der Einstieg in die richtige Weiterentwicklung des europäischen Haus­halts ist. – Danke schön, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

18.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


18.43.58

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Hohes Haus! Viel Lob über diese Enquete ha­ben wir heute gehört, die Realität und die Tatsachen sind aber natürlich ganz andere. Heute wissen wir, dass das Agrarbudget um 10 Prozent gesenkt wird. Wir wissen, dass das für unsere österreichischen Bäuerinnen und Bauern eine Auswirkung von 40 Pro­zent hat!

Jetzt hat zwar Kollege Grillitsch gesagt, er wird noch kämpfen, aber bei diesem Minis­ter habe ich da, ehrlich gesagt, große Besorgnis und große Angst. Wir bräuchten end­lich einmal einen Minister, der sich vor die Bauern stellt, der für die Bauern kämpft. Nur im heimischen Budget den Partei-Vorfeldorganisationen viel, viel mehr Geld zur Verfü­gung zu stellen und auf der anderen Seite die Bäuerinnen und Bauern im Regen ste­hen zu lassen, Tausende Existenzen aufs Spiel zu setzen, das ist der falsche Weg! (Abg. Grillitsch: Wo ist das der Fall? Huber, erkläre: Wo ist das der Fall?)

Wir brauchen Rahmenbedingungen, dass der Landwirt, dass die österreichische Bäue­rin und der österreichische Bauer von ihren Produkten leben können. Wir brauchen ein Ökostromgesetz. Wir müssen den Deckel aufheben. Wir müssen schauen, dass aus dem Landwirt ein Energiewirt wird. Nur wenn die Landwirte massiv investieren können, kommt das Geld auch zurück ins Budget.

Der Minister verkündet groß, er wird die Genossenschaften, er wird weitere Vorfeldor­ganisationen stärken und stützen. Was ist das Resultat? – Das Resultat ist, der freie Handel wird gelähmt, die Bauern sind von den Genossenschaften versklavt. Wie Kol­lege Grillitsch richtig gesagt hat: Die Bauern werden versklavt! Der Minister unterstützt es, und wir haben keine Antwort darauf. (Abg. Höfinger: Du hast den Grillitsch noch immer nicht verstanden!) Da müssen wir handeln.

Wenn wir uns das anschauen: Das Milchkontingent wird aufgelöst, das Eigenkapital der Bauern wird ruiniert, in den gesamten touristischen Gebieten wird kein Landwirt mehr die Kühe hinauf auf die Alm treiben. Es wird dort oben keine Milchwirtschaft mehr geben. Es entstehen Milliardenschäden. Wer wird denn diese Milliarden zahlen? – Ich bin neugierig. Die ÖVP wahrscheinlich nicht, die ÖVP macht nur Politik für Raiffeisen, für Bayer, für Monsanto und für andere Konzerne. (Abg. Höfinger: Falsch! – Bundes­minister Dipl.-Ing. Berlakovich: Na, na!) Sie betreibt Lobbying und ruiniert die Existenz unserer Landwirte! (Beifall beim BZÖ.)

Wir müssen unsere Hausübung machen. Wir müssen in Österreich gentechnikfrei wer­den. Alles, was die Leute essen, ist gentechnisch verseucht. (Abg. Höfinger: Er hat


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keine Ahnung!) Egal, ob Fisch, ob Fleisch, ob Eier, ob Geflügel – alles ist gentechnisch verseucht, auch die gesamten Kosmetika. Und dann reden wir uns gegenseitig ein, wie toll und wie klass’ alles ist und dass wir kämpfen werden. Machen wir einmal unsere Hausaufgaben! Das ist gut für unsere Bauern, das ist gut für unsere Wirtschaft, und das ist gut für uns alle. (Beifall beim BZÖ.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


18.46.57

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Nach den apokalyptischen Ausführungen meines Vorredners möchte ich auf den Boden der Realität zurückkommen und zur Wahrheit zurückkehren. Wenn Menschen im Fernse­hen zusehen, wie Sie hier die Lebensmittel als gentechnisch verseucht bezeichnen und derartige Dinge sagen, dann muss ich sagen: Das stimmt ja nicht! (Abg. Huber: 600 000 Tonnen importiertes, gentechnisch verseuchtes Soja! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) Wenn ein Lebensmittel gentechnisch verändert ist, muss es ganz klar de­klariert werden. Wir sind in Österreich im Anbau gentechnikfrei! (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Huber.)

Das war auch der Grund meiner Initiative im Juni 2009 nach dem Selbstbestimmungs­recht in der Frage der Gentechnik. Ich will und wir wollen in Österreich selber be­stimmen, was auf unseren Feldern passiert. Wir wollen die Gentechnik nicht, und wir wollen auch in Zukunft absichern, dass wir so wie heute gentechnikfrei bleiben. (Abg. Huber: Wie viel importieren wir?) In diesem Sinne ist der Beschluss des Europäischen Parlaments eine wichtige Etappe, dass sich das Europäische Parlament klar deklariert und sagt: Ja, was Österreich will und was Österreich im Juni 2009 initiiert hat, soll sein, ein Selbstbestimmungsrecht in der Frage der Gentechnik! Jeder Staat soll darüber ent­scheiden, ob er Gentechnik haben will.

Wir wollen sie nicht, und das soll abgesichert sein. Der Erfolg war, dass die Kommis­sion unter Barroso das übernommen hat und gesagt hat, sie will dieses Selbstbestim­mungsrecht verankern. Es wird sehr wohl an der Kommission liegen, das auch in den EU-Rechtsbestand einfließen zu lassen. Ich unterstütze die Kommission dabei.

Nur, das ist noch nicht gewonnen! Da gibt es einige Mitgliedstaaten, die das nicht wol­len und die behaupten, das widerspricht der WTO. Wir sagen: Nein, das ist nicht so, denn es kann doch nicht der WTO widersprechen, dass ein Staat sagt, er will selber darüber bestimmen, was auf unseren Äckern und Feldern passiert! Aber hier sind wir dran, hier gelingt es uns, Europa zu gestalten. Das ist auch ein wichtiger Punkt, weil das die Menschen in Österreich wollen. Die Menschen in Österreich wollen keine gen­technisch veränderten Lebensmittel, und das soll auch in Zukunft so bleiben.

Agrarpolitik: Die Gemeinsame Agrarpolitik ist so wie die Regionalpolitik vergemein­schaftet. Das ist auch richtig und soll so bleiben, eine Renationalisierung hat keinen Sinn. Daher ist aber eine Reform der Agrarpolitik von zentralem Interesse für uns in Österreich. Von 2014 bis 2020 soll es eine neue Agrarpolitik geben, und wir wissen ganz klar, was wir wollen: Wir wollen weiter den erfolgreichen Weg der Landwirtschaft in Österreich gehen, ökologisch nachhaltig hochwertige Lebensmittel produzieren, die sich die Menschen auch leisten können, eine intakte Umwelt haben und damit die Le­bensqualität sichern, für die Bewohner hier, aber auch für die Gäste, für den Touris­mus. Wenn jetzt die Sommerzeit kommt, kommen viele Menschen gerne nach Öster­reich, weil die Landschaft einzigartig und vielfältig ist, in den Bergregionen, im flachen Land, und das soll auch in Zukunft abgesichert werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 205

Die Agrarpolitik war bisher erfolgreich: Wir sind Bio-Weltmeister, kein Land hat so viel biologische Landwirtschaft; keine Landwirtschaft in Europa ist so jung wie die österrei­chische; und wir können die vielfältige, kleinbäuerlich strukturierte Landwirtschaft wei­terhin haben.

Frau Kollegin, es ist schon richtig, dass etliche Betriebe in der Landwirtschaft aufhören. Wenn wir jedoch die Prämien, die Ökozahlungen nicht hätten, würden noch weit mehr Betriebe aufhören. Das hat vor Kurzem das WIFO in einer Studie bestätigt. Wenn wir die Agrarzahlungen nicht hätten, würden im Berggebiet 60 Prozent der Betriebe und in Restösterreich 50 Prozent der Agrarbetriebe aufhören – nur von den bäuerlichen Betrieben – und darüber hinaus noch Arbeitsplätze im ländlichen Raum verschwinden. Da würden noch einmal 23 000 Arbeitsplätze verloren gehen. Daher kämpfen wir auch so um diese Agrarzahlungen, weil sie für die Landwirtschaft wichtig, aber auch für den ländlichen Raum von zentraler Bedeutung sind.

Das, worauf wir gewartet haben, ist jetzt eingetreten. Die Europäische Kommission hat die finanzielle Vorschau präsentiert, sozusagen den Finanzrahmen für die Zeit von 2014 bis 2020. Und da ist es so, dass es erfreulich ist, dass es in vielen Bereichen ein Plus im EU-Budget gibt, für Forschung und Entwicklung zum Beispiel. Bedauerlich ist, dass es für den Agrarbereich als einzigem Sektor in Europa eine Kürzung gibt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Leider!)

Das können wir nicht akzeptieren. Erfreulich ist zwar, dass die Kürzungen nicht so ex­trem ausgefallen sind, wie im Raum gestanden ist. Der Haushaltskommissar Lewan­dowski hat mehrmals erklärt, dass er das Budget stark senken will, und es sind Kür­zungen von 25 bis 30 Prozent im Raum gestanden. Das kommt jetzt nicht. Kommis­sionspräsident Barroso hat erklärt, dass er insbesondere bei der ländlichen Entwick­lung kürzen will. Das ist ein Herzstück österreichischer Landwirtschaftspolitik, weil wir da das Umweltprogramm und die Bergbauernunterstützung drinnen haben. Auch das wird jetzt in diesem Ausmaß nicht kommen. Es gibt aber trotzdem Kürzungen, und die sind für uns nicht akzeptabel.

Wenn Europa eine Strategie bis 2020 hat, die nachhaltiges Wachstum forciert, dann darf es genau in jenem Sektor der Landwirtschaft, der nachhaltiges Wachstum auch darstellen kann, indem es im ländlichen Raum nicht nur auf den Bauernhöfen, sondern auch in der Wirtschaft rundherum inklusive des Tourismus Arbeitsplätze gibt, keine Kürzungen geben. Ein ökologisch derart nachhaltiger Weg in der Landwirtschaft kann nur gegangen werden, wenn es Ökoleistungen gibt.

Es wird immer wieder gesagt, dass das Agrarförderungen sind. Auch das ist falsch. (Abg. Dr. Pirklhuber: Was ist es dann? Es sind doch Zahlungen, die die Landwirte er­halten!) Es sind Leistungsprogramme, die die Landwirtschaft annimmt. Wer mehr für die Umwelt tut, bekommt auch mehr. Ein Biobauer, der mehr für die Umwelt leistet, be­kommt auch einen höheren Öko-Lohn. Und ein Bauer, der nichts für die Umwelt tut, bekommt gar nichts. Es ist also ein freiwilliges Programm und ein Leistungsprogramm. Das erwartet sich der Steuerzahler, denn der hat ein Recht darauf, zu wissen, was er dafür bekommt. Und es ist auch wichtig für die Bauern. Das Leistungsprinzip ist ein ur­bäuerliches Prinzip, und das wollen wir auch weiterhin so handhaben.

Insofern sind auch die AK-Berechnungen falsch und irreführend, denn die AK sagt, die Bauern sind vermögend, und dieses Vermögen ist dazuzuzählen. (Abg. Dr. Pirklhu­ber: Das ist ein Blödsinn!)

Sie argumentieren das damit, dass sie sagen, diese Agrarzahlungen sind Sozialgelder, und das sind sie aber nicht. Diese Agrarzahlungen werden fälschlicherweise als Sozial­zahlungen hingestellt, und das sind sie nicht. Es sind Leistungsgelder, für die ein Bauer Leistung erbringen muss. Daher darf man die Vermögenswerte nicht mit hineinrech­nen. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 206

Wie geht es weiter? – Wir haben in der Debatte um die gemeinsame Agrarpolitik seit zwei Jahren schon viele Hürden genommen. Es ist im Herbst in zähen Verhandlungen sichergestellt worden, dass es keine europaweit einheitliche Flächenprämie für die Bauern gibt. Das wäre sachlich falsch. Das konnten wir in den Verhandlungen sicher­stellen. Das war eine Hürde, die wir genommen haben.

Eine zweite Hürde: Es wurde im Vorjahr gesagt, dass die Bergbauernunterstützung in die erste Säule kommen soll. Das hätte bedeutet, dass die Bergbauern in Österreich massiv Geld verloren hätten. Auch das haben wir wegverhandeln können, haben also auch die nächste Hürde genommen.

Jetzt ist das Budget da. Es gibt eine geringere Kürzung. Das ist erfreulich. Jetzt geht es darum, die nächsten Hürden zu nehmen: keine weiteren Kürzungen und, das ist über­haupt offen, die Verteilung des Agrarbudgets unter den Mitgliedsländern. Sie wissen, dass die osteuropäischen Mitgliedsstaaten mehr Geld haben wollen. (Abg. Dr. Pirklhu­ber: Die bekommen das auch!)

Es wird dort mehr Geld geben. Es geht aber darum, wie die Verteilung ist. Gerade bei der ländlichen Entwicklung hat Österreich wie erwähnt derzeit einen sehr hohen Anteil, weil wir eben ein großartiges Bergbauern- und Umweltprogramm haben. Wenn es da zu einer extremen Neuverteilung kommt, dann verlieren wir. Das muss offen gesagt werden. Da muss reiner Wein eingeschenkt werden. Wir kämpfen also dafür, dass wir diese Mittel erhalten. Kommissionspräsident Barroso sagt, dass der ökologische und nachhaltige Weg, wie ihn die österreichische Landwirtschaft geht, ein Vorbild für Euro­pa ist. Daher kämpfen wir darum, weil das auch einen Sinn hat.

Abschließend: Zentral ist, dass wir im Ministerrat, in der österreichischen Bundesregie­rung eine gemeinsame Position für die Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP, erreicht haben. Wir wollen eine starke Agrarpolitik mit ausreichender Mittelaus­stattung. Der Verteilungsschlüssel soll so beibehalten werden, das heißt, Österreich soll die Finanzmittel bekommen, die es jetzt bekommt, um eben diesen Weg weiterge­hen zu können. Wir wollen sehr wohl eine Unterstützung für die Berglandwirtschaft be­kommen und in allen Teilen Österreichs der Landwirtschaft Chancen und Perspektiven bieten, im Berggebiet, aber auch im Flachland. Das ist wichtig im Sinne einer vielfälti­gen Landwirtschaft.

Ich will, dass die Bauern Sicherheit haben, planbare Rahmenbedingungen für die nächsten Jahre, dass aber auch die Konsumenten von der gemeinsamen Agrarpolitik profitieren, indem sie sichere und leistbare Lebensmittel bekommen. Ich will auch, dass die Bauern als Leistungsstand Leistung erbringen können, Öko-Leistungen, Lebensmit­telleistungen, um den Tisch der Menschen in Österreich zu decken.

In diesem Sinne haben wir einige Hürden genommen. Etliche Arbeit liegt noch vor uns. Ich danke Ihnen allen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schultes. – Bitte.

 


18.55.47

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Zuerst einmal: Ich bin froh darüber, dass wir mit unserem Bundesminister Berlakovich einen Landwirtschaftsminister haben, der Umwelt und Landwirtschaft wirklich argumentieren kann, der vor allem klare Worte spricht und den Menschen eine Ausrichtung gemäß den Zielen seiner Politik geben kann. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 207

Das ist für uns als Bauern wichtig, das ist für die Bäuerinnen, für die bäuerliche Jugend wichtig, und das ist für die Konsumenten wichtig. Über eines sind wir uns alle einig. Ich habe Sie alle immer wieder reden gehört. Alle sagen, die Landwirtschaft in Österreich leistet Großartiges. Wer ein wenig über die Grenzen schaut und den europäischen Ver­gleich anstellen kann, weiß, dass wir Überdurchschnittliches leisten, mit Familienbetrie­ben sehr gute Qualität liefern, Landschaft erhalten, Trinkwasser überall verfügbar hal­ten, Lawinen abhalten, den Wald pflegen, die Energie sicherstellen. Das alles können wir, das wissen wir, und darauf verlassen sich die Menschen in unserem Lande.

Die Lebensmittelqualität ist hoch. Das wissen wir auch. Die Biobauern haben wir. Das wird geschätzt. Das wissen wir auch. (Abg. Dr. Pirklhuber: Jetzt brauchen wir nur noch eine gute Agrarpolitik!)

Ja Leute, das alles ist kein Zufall, denn Politik machen sie woanders auch. Und ge­scheit reden tun sie in ganz Europa. Nur tatsächlich geschieht es eben bei uns in Ös­terreich. Und deswegen kann das, was bis jetzt geschehen ist, wohl nicht so falsch sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher würde ich Ihnen dringend raten, sich auf die Expertise jener Leute zu verlassen, die es können. (Abg. Huber: Der Bauernbund womöglich?) Das sind Leute wie unser Bundesminister Berlakovich, das sind Leute wie unsere Elisabeth Köstinger, die offen­sichtlich die Dinge im Europaparlament in die richtige Richtung gebracht hat, und das ist – danke für den Hinweis – der Österreichische Bauernbund, der ganz genau vor­arbeitet und die Bauern und Bäuerinnen dort abholt, wo sie stehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Sie selbst gehören offenbar nicht dazu, denn Sie haben sich selbst zu erwähnen vergessen!)

Meine Damen und Herren, eines ist ganz klar: Die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern konsumieren wir täglich: entweder auf unserem Teller oder dadurch, dass wir uns über ihre Leistungen in der Landschaft freuen. Der Punkt ist der: Wollen Sie das auch wei­terhin haben? Werden wir in Brüssel kämpfen müssen, wie das bisher immer war? Und die Latte, die Bundeskanzler Schüssel das letzte Mal gelegt hat, wird die Messlatte sein, damit wir weiter unseren Standard halten können. Deswegen geht es bis zur letz­ten Nacht darum, dass wir in Brüssel mit voller Kraft absichern, was wir können. (Abg. Dr. Pirklhuber: Wie tun wir weiter? Was sind Ihre Forderungen?)

Erst dann wird sich die Frage stellen, was Österreich 2020 wirklich haben will. Wir wer­den dann die Frage stellen, ob wir mit dem zufrieden sein wollen, was uns irgendje­mand in Brüssel vergönnt. Wenn wir das wollen, was wir selber wollen und wert­schätzen, dann werden wir eben selber definieren müssen, was es kostet und was es uns in Österreich wert ist. Weil wir wissen, was wir können, werden wir als Bauern das auch mit Stolz liefern.

Und noch etwas: Herzliche Gratulation unserem Bundesminister! Jetzt ist in Brüssel tatsächlich der Beschluss gefallen, dass die Gentechnikfreiheit nationales Recht wer­den soll. Das ist ein Beispiel dafür, dass es offensichtlich richtig ist, selber zu entschei­den, was man will. Das gilt in dem Bereich, und das wird für die Zukunft der Landwirt­schaft insgesamt auch gelten.

Deswegen, meine Damen und Herren: Fürchtet euch nicht, wir richten es schon. (Bei­fall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: Das klingt eher nach einer gefährlichen Dro­hung!)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


18.59.16

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine geschätz­ten Damen und Herren! Ebenfalls zur gemeinsamen Agrarpolitik nach dem Jahr 2013:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 208

Unsere Bundesregierung stellt ja im Regierungsprogramm 2008 klar, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass beim Erhalt von Direktzahlungen die Bewirt­schafter der land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu begünstigen sind. Ich denke, dass dieser Grundsatz wichtig ist. Das bedeutet aber letztendlich, dass es ganz sicher eine Umschichtung der Agrargelder geben muss, damit in Zukunft ein Mehr an Gerech­tigkeit bei der Verteilung von Fördergeldern existiert. Wir müssen für mehr Transparenz sorgen, wir müssen für mehr Informationen sorgen, dann wird die Förderpolitik ganz sicher gerechter werden.

Noch eine weitere Bemerkung: Es ist nicht uninteressant, dass bei der Förderverteilung die Arbeitserschwernis, der Arbeitsaufwand, der Arbeitseinsatz in Zukunft verstärkt zu berücksichtigen sind.

Meine Damen und Herren, es ist auch wichtig, bei den Fördergeldern finanzielle Ober­grenzen zu diskutieren und solche festzulegen. Es ist meiner Ansicht nach nicht in Ord­nung, wenn 80 Prozent der gesamten Förderungen in unserer Republik nur 20 Prozent der Betriebe erhalten. Ich denke da ist Reformbedarf gegeben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist richtig!)

Meine Damen und Herren! Die Situation der Landwirtschaft ist eigentlich gar nicht so rosig, wie manche immer wieder sie hier darzustellen versuchen. Allein in den letzten Jahren hat es ein Minus von 14 Prozent gegeben, sind um 14 Prozent weniger Kolle­ginnen und Kollegen in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt. 30 000 Bauern ha­ben in den letzten zehn Jahren den Hof geschlossen. Das sind täglich drei Betriebe. Daher denke ich, dass Reformen ganz, ganz wichtig sind, die nicht nur das Ziel haben, die Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen, sondern mit dem Ziel, den gesamten ländlichen Raum zu stärken – mit dem Ziel, mehr Arbeitsplätze in den ländlichen Raum zu bekommen, mit dem Ziel, den ländlichen Raum für die gesamte Bevölkerung attrak­tiver zu machen. (Abg. Eßl: Das ist Aufgabe der Regionalpolitik!)

Das bedeutet zum Beispiel bessere Betreuungseinrichtungen für Kinder. Das bedeutet letztendlich mehr Bildungseinrichtungen für alle. (Abg. Eßl: Das ist Aufgabe der Regio­nalpolitik!) Das bedeutet, dass sich Betriebe im ländlichen Raum ansiedeln.

Es ist gesagt worden, dass es – da sind wir uns einig – um ein intaktes Umfeld, um ei­ne gesunde Situation auch auf dem Land geht. Es geht aber auch darum, dass der öf­fentliche Verkehr im ländlichen Bereich ausgebaut wird. Klar, dass wir uns auch weiter­hin gemeinsam dafür einsetzen, dass die Lebensmittel gut sind, dass die Lebensmittel gentechnikfrei sind, dass die Lebensmittel höchste Qualität haben. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Diese Debatte hat ein Kollege mitverfolgt. Der hat mich vor wenigen Minuten angeru­fen. Es ist ein Kollege vom Bundesheer, der gesagt hat: Bitte, sage den Kolleginnen und Kollegen, dass es, wenn wir schon über gesunde Lebensmittel in Österreich disku­tieren, doch auch Aufgabe wäre, dafür zu sorgen, dass wir die Lebensmittel, die wir in Österreich beim Bundesheer benötigen, auch in Österreich kaufen. Die gesamte Milch für das Bundesheer in Oberösterreich, für sämtliche Kasernen und die gesamte Butter für alle oberösterreichischen Kasernen werden von der BBG, für die nicht der Verteidi­gungsminister zuständig ist, sondern der Wirtschaftsminister, nicht in Österreich ange­schafft, sondern sie werden in der Bundesrepublik Deutschland angekauft.

Herr Minister, ich denke, da wäre Handlungsbedarf gegeben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Abg. Dr. Pirklhuber: Das war sicher wieder so ein Ausschreibungs­trick!)

19.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Linder. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 209

19.03.16

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolle­ginnen! Liebe Kollegen! Die Enquete zum Thema Landwirtschaft war an und für sich eine sehr schöne Veranstaltung. Viele wirklich neue Aussagen haben wir da allerdings nicht gehört.

Es war sehr interessant, Herrn Prof. Borchardt zuzuhören, der sehr offen geredet hat. Weiters erinnere ich mich an die Aussagen der Kollegin Köstinger, EU-Abgeordnete, die schon sehr vorsichtig war, was das Agrarbudget der EU betrifft. Sie hat schon sehr vorsichtig formuliert: Wir werden versuchen, dass das Fördergeld gleich bleibt, und sonst müssen wir in Österreich ganz genau schauen, dass die Verteilung gerecht über die Bühne geht.

Bei der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses hat der Herr Minister so an­deutungsweise gesagt: Na ja, man hört von Kürzungen um 10 bis 15 Prozent, sodass das Agrarbudget nur mehr 30 Prozent des gesamten EU-Haushaltes ausmachen wird; es ist zwar noch nicht fix, aber die Gefahr besteht.

Und dadurch, lieber Fritz Grillitsch, entsteht Verunsicherung. Viele kleine Landwirte wissen nicht mehr, was nach 2013 kommen wird. Viele kleine Landwirte sagen heute schon: Ich höre auf!

Da kommt dann das zum Tragen – und mich freut es, dass die Kollegen von der SPÖ da auch immer mehr mit dabei sind –, dass wir entweder Förderobergrenzen brauchen oder aber die Förderungen wirklich ganz stark degressiv halten müssen, damit es möglich ist, wenigstens für die kleineren Bauern, für die unteren Einkommensschichten zu garantieren, dass die Förderung aufrecht bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Zweite, das ich immer wieder hervorhebe, ist die Bürokratie. Ich habe das letztes Mal schon im Ausschuss erzählt, dass allein in unserem Tal zwei Tierärzte als Fleisch­beschauer aufgehört haben, weil sie gesagt haben, dass sie diesen ganzen Bürokra­tismus nicht mehr mitmachen wollen; das ist nicht mehr sinnvoll. Der Herr Bundesmi­nister selbst hat gesagt, dass ein großer Teil dieser Bürokratie hausgemacht ist von uns in Österreich.

Wir wissen mittlerweile: Große Würfe gelingen nicht! Was kleine Schritte betrifft: Lieber Kollege Eßl, es wäre schön, wenn wir bei den Almen etwas weiterbringen würden, dass wir etwa nicht mehr die Weideflächen berechnen müssen, sondern ganz genau so, wie du es sagst, auf die GVE hin zählen. Damit kämen wir schon einen riesengro­ßen Schritt weiter.

In Summe meine ich aber, dass wir keine Angst um die Landwirtschaft zu haben brau­chen, denn Kollege Fritz Grillitsch hat gesagt: Wir lassen uns das von Brüssel nicht gefallen; wir werden dagegen protestieren!

Lieber Fritz Grillitsch, ich freue mich darüber, dass du in Brüssel auf den Tisch hauen wirst. Wir können beruhigt sein. Es wird nichts passieren. Du wirst draußen für uns kämpfen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Eßl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.06.00

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle­gen! Kollege Schopf hat eine ganze Palette an Aufgabenbereichen aufgezählt, die in Zukunft übernommen werden sollten. Mitglieder der SPÖ neigen immer dazu, das zu tun. Herr Kollege, all das, was Sie aufgezählt haben, fällt nicht in den Bereich der Ag­


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rarpolitik, sondern dafür haben wir in Europa die Regionalpolitik, dafür haben wir in Ös­terreich die Sozialpolitik und viele andere Politikbereiche, die das regeln.

Die Landwirtschaftspolitik, die Agrarpolitik soll für leistungsfähige, starke Betriebe sor­gen, damit wir die Befriedigung der Bedürfnisse, die die Bevölkerung hat, nämlich ge­sunde Lebensmittel in ausreichender Menge zu erhalten, für Versorgungssicherheit und für eine schöne Landschaft zu sorgen, bewerkstelligen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe von dieser Enquete mitgenommen, was Herr Borchardt von der EU-Kommis­sion gesagt hat. Damit ist eigentlich all das, was wir uns wünschen und vorstellen, durchaus umzusetzen möglich. Die zweite Sache ist natürlich die Finanzierung, und ein Finanzierungsvorschlag ist ja auch vorhanden.

Frau Kollegin Schönpass, niemand unterstellt dem Bundeskanzler, dass er von Haus aus kürzen will., aber: Geben wir ihm doch gemeinsam den Auftrag mit, mit gleich viel Geld nach Hause zu kommen wie in der letzten Periode. 3,9 Milliarden € für die kom­mende Periode! Wenn er damit kommt, dann sind wir zufrieden und dann können wir auch vernünftig wirtschaften.

Ich wünsche mir darüber hinaus auch noch ein paar andere Dinge, etwa, dass nicht zu viel verkompliziert wird. Kollege Linder hat es angesprochen: Vereinfachungen, was die Futterflächenfeststellung im alpinen Raum betrifft. Was das Greening betrifft, spre­che ich mich absolut gegen ein absolutes Umbruchsverbot bei den Grünlandbauern aus. Das kann so nicht sein und stellt überdies eine Wettbewerbsverzerrung dar. Da­rüber müssen wir reden. Dann brauchen wir eine einheitliche Betriebsprämie in ganz Österreich, ein starkes Umweltprogramm, die Möglichkeit, Investitionen zu fördern und die Bauern im alpinen Raum und in den benachteiligten Gebieten wirksam zu unter­stützen.

Wenn wir schon immer von Förderungen reden: Definieren wir gemeinsam die Leis­tungen, die wir von den Bauern erwarten, und sagen dann, was wir für diese Leistun­gen bezahlen! Und geben wir dann diesen Teil weg aus dem Ermessensbereich im Budget und hinein in die gesetzlich verpflichtenden Auflagen! (Beifall bei der ÖVP. – Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Bravo!)

19.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Prinz. – Bitte.

 


19.08.40

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Die europäische Landwirtschaft und damit auch die österreichische steht vor einer herausfordernden Zeit. Es geht um die Frage, wohin sich die Landwirt­schaft ab 2014 entwickeln soll. Die Gegensätze könnten eigentlich nicht größer sein. Auf der einen Seite industrialisierte Landbewirtschaftung mit Massentierhaltung und auf der anderen Seite eine ökologisch geprägte und mit bäuerlichen Familienbetrieben be­triebene Landwirtschaft, so wie wir sie auch in Österreich pflegen. Die Konsumentinnen und Konsumenten bevorzugen natürlich den österreichischen Weg: Qualitativ hochwer­tige Produkte in ausreichender Menge produziert und mit hohen Umwelt-, Hygiene- und Tierschutzstandards – und das zu einem leistbaren Preis.

Die gewünschten Leistungen spiegeln sich allerdings in den Erzeugerpreisen nicht wider. Und da greift die gemeinsame Agrarpolitik ein, nämlich mit der Abgeltung der Leistungen, die die Bauern für die Öffentlichkeit erbringen, und zwar sowohl in der ers­ten als auch in der zweiten Säule.


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Dass diese Programme wirken, zeigt auch eine Studie des WIFO, die genau belegt, dass der ländliche Raum durchaus mit dem städtischen Bereich Schritt halten kann. Das ist auch ein Ergebnis erfolgreicher Agrarpolitik.

Sehr skeptisch ist der erste Entwurf zum EU-Haushalt zu betrachten, der Kürzungen der Gelder in der gemeinsamen Agrarpolitik vorsieht. In Zeiten angespannter Budgets ist es schwierig, finanzielle Mittel zu halten. Dass diese aber im für Österreich wichti­gen Bereich der ländlichen Entwicklung relativ stark gekürzt werden sollen, bedarf noch einiger Verhandlungsrunden. Und die Agrargelder sind keine Sozialprogramme. Sozialprogramme sind in der Sozialpolitik gut aufgehoben.

Für die Zukunft wird es viele Herausforderungen für die Landwirtschaft geben – wenn man Studien von FAO und OECD glauben darf –, nämlich die Sicherung der Ernäh­rung für die größer werdende Weltbevölkerung. Die europäische Landwirtschaft ist sich dieser wichtigen Aufgabe und Herausforderung für die Zukunft durchaus bewusst. Was wir aber brauchen, ist auch in Zukunft eine gemeinsame Agrarpolitik, die mit den ent­sprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist.

Noch eine persönliche Bemerkung zur Rede von Gerhard Huber: Zu dem, was du hier zu diesem Themenbereich von dir gegeben hast, wäre meine Bitte an dich, dich einmal mit dem fachlichen Einmaleins der Landwirtschaft auseinanderzusetzen. Was du hier zum Besten gegeben hast, ist zum Teil massiv schädigend für die bäuerliche Bevöl­kerung draußen, nämlich vom Inhalt her. (Abg. Huber: Es ist die reinste Wahrheit!) Ich bitte dich wirklich, darüber nachzudenken. Keine Ahnung, wer das geschrieben hat, aber diese Aussagen sind sehr bedenklich. (Abg. Huber: Aber wahr!)

Manchmal, Gerhard Huber, habe ich den Eindruck, am gefährlichsten sind jene, die an der Landwirtschaft verdienen, aber nicht in der Landwirtschaft arbeiten und daraus ihr Einkommen entsprechend schöpfen müssen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeord­neten Schopf und Linder.) Und, Gerhard, ein kleines Sprichwort zum Abschluss: Ist der Handel noch so klein, soll er offensichtlich mehr als Arbeit eintragen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Schopf und Linder.)

19.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Mayer zu Wort. – Bitte.

 


19.11.41

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt möchte ich noch einmal resümieren und sagen: Die Enquete hat sehr gut zutage gebracht, wofür die Agrarpolitik nach 2013 in Europa stehen soll: für eine ren­table Lebensmittelproduktion, für eine nachhaltige Bewirtschaftung und für mehr Klima­schutz in der Agrarpolitik.

Die österreichischen Bauern haben da sicher eine Vorreiterrolle. Wir wissen, wir haben in der österreichischen Landwirtschaft wahrscheinlich eine der strengsten Tierschutz­auflagen im Vergleich zu den Nachbarländern. Die österreichischen Bauern sind Welt­meister, was den Bio-Anteil betrifft. Wir haben die GVO-Freiheit im Anbau erfolgreich durchgesetzt, dank unseres erfolgreichen Umwelt- und Landwirtschaftsministers Niki Berlakovich, der auf europäischer Ebene seinesgleichen sucht, was das Engagement in diesem Bereich betrifft. (Abg. Dr. Pirklhuber: ... vom Europäischen Parlament!) Und: Die österreichische Milchwirtschaft hat flächendeckend die GVO-freie Fütterung durch­gesetzt und erfolgreich durchgeführt.

Aber all diese Mehrleistungen, die unsere Bauern schon jetzt erfüllen, werden leider Gottes nicht immer vom Markt abgegolten. Darum brauchen wir die Ausgleichszah­lungen in diesem Bereich. Wenn man hier hört, dass das Budget für die gemeinsame


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Agrarpolitik gekürzt werden soll, so wird damit die Problematik eigentlich nur ver­schärft. Da kann ich nur sagen: Mehr Auflagen und weniger Einkommen für unsere Bauern, das – ich glaube, da sind wir uns alle einig – kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pirklhuber: Nicht der Schluss der Rede!)

Die österreichische Landwirtschaft hat den höchsten Anteil an jungen Bauern. Ich bin der lebende Beweis dafür. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist nicht zuletzt dem zu verdan­ken, dass wir eine Niederlassungsprämie haben, einen Meisterbonus, der die fachliche Ausbildung der jungen Bauern unterstützt. Aber auch in Zukunft brauchen wir Pla­nungssicherheit in diesem Bereich, die wir in der Vergangenheit gehabt haben, nämlich bei den Marktordnungsprämien, bei den Umweltprogrammen, aber auch im Tierschutz.

Im Schweinebereich haben wir diese leidselige Debatte über den Ferkelschutzkorb. Dabei merkt man: Der Bauernbund setzt sich massiv für die kleinstrukturierte Ferkel­produktion in Österreich ein. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.) Ich frage mich: Wo sind da die anderen? Wo ist hier ein Agrarsprecher Huber vom BZÖ? Wo sind die Grü­nen, wenn es um die Unterstützung der Schweinebauern geht? Wo ist die SPÖ, wo ist die FPÖ bei diesem Thema?

Das ist nicht nur schlimm, sondern sehr, sehr traurig. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich noch Herr Abgeordneter Jannach. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.14.29

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Da geht es um die Agrar-Enquete, die wirklich sehr, sehr lehrreich war – aller­dings nicht sehr ergiebig, was den Finanzbereich anlangt. Kollege Grillitsch ist he­rausgekommen und hat gesagt, dass Kürzungen von 6,5 Prozent zu erwarten sind. Auch andere Kollegen haben den Finanzbericht oder den Finanzvoranschlag gebracht.

Ich muss Ihnen mitteilen: Sie sind nicht am laufenden Stand, denn heute im „Kurier“ – das hat jeder bekommen – gibt EU-Kommissar Hahn zum Besten, dass es keine Kür­zungen bei den Bio- und Bergbauernförderungen gibt. (Der Redner hält die Ausgabe des „Kurier“ in die Höhe.) Also es wäre schon recht, sich da abzustimmen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn Hahn das macht, dann ist das kein Problem. Aber ich ersuche, darüber ehrlich zu reden und zu sagen, ob nun gekürzt wird oder nicht. Der EU-Kommissar sagt also, es gibt keine Kürzung. Was ihr da verbreitet, bedeutet Verunsicherung bei den Bauern; denn laut Kommissar wird nicht gekürzt (Beifall bei der FPÖ – neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP), und er wird es meiner Ansicht nach wohl wissen; er hat ja auch seine Doktorarbeit so erfolgreich geschrieben.

Worum es bei uns in der Agrar-Enquete geht, um es auf den Punkt zu bringen: Wir wollen Verteilungsgerechtigkeit. Von SPÖ-Seite und von allen Parteien ist das schon angesprochen worden, von ÖVP-Seite leider noch nicht. Das derzeitige System ist nicht gerecht! Die Großen bekommen viel und die Kleinen bekommen wenig bis gar nichts.

Des Weiteren wollen wir endlich die Einführung einer Förderobergrenze. Es kann nicht sein, dass manche, größere Betriebe Hunderttausende Euro an Förderungen be­kommen, sodass es dort eine klare Fixkostendegression gibt, und die kleinen Betriebe sozusagen mit einem Bettel abgespeist werden!

Zudem: Selbst wenn bei den Agrarbudgets gekürzt wird, sollte man meiner Meinung nach in Bereichen kürzen, die nicht die aktiven Bauern betreffen. Wir sollten kürzen bei


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den Kammern, bei der AMA, bei den Landesregierungen, denn die bekommen alle Gelder aus dem Agrarbudget. Ebenfalls kürzen sollten wir bei den Handels- und Indus­triebetrieben, die auch Gelder aus dem Agrarbudget bekommen! (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt noch eine kleine persönliche Anmerkung zur Agrar-Enquete: Diese war wirklich sehr interessant. Es waren mehr als 100 Fachleute und Experten da. Aus allen Ministe­rien waren Leute hier, auch von der Arbeiterkammer, vom Gewerkschaftsbund, aus den Landwirtschaftskammern und aus den Parteien. Was mich persönlich und auch viele, die daran teilgenommen haben, sehr enttäuscht hat, ist, dass der Minister es nicht der Mühe wert gefunden hat, hier zu bleiben und der Agrar-Enquete den ganzen Tag beizuwohnen.

Das betrachte ich besonders Herrn Professor Borchardt gegenüber, der extra von eurer Seite aus Brüssel eingeladen worden ist, als nicht besonders höflich. Ich habe mich gefragt, was denn so wichtig ist, dass der Landwirtschaftsminister gerade diese Sitzung, diese Agrar-Enquete, wo es doch um die Zukunft unserer Landwirte geht, schwänzt oder auslässt.

Meine Damen und Herren, Sie werden es nicht glauben: Es war dieses Mittel. (Der Redner hält eine Plastikflasche Geschirrspülmittel in die Höhe. – Abg. Haberzettl: Via­gra?) – Nein, das ist nicht Viagra. Das ist das Geschirrspülmittelkonzentrat Splendid nature von Spar. (Abg. Mag. Schickhofer: Schleichwerbung!) – Das ist keine Schleich­werbung, denn es ist vom Ministerium in einer Presseaussendung öffentlich bestätigt. Dieses Mittel hat den Bundesminister veranlasst, die Agrar-Enquete zu schwänzen, genauer gesagt eine Auszeichnung dieses Mittels der Firma Spar mit dem Umweltzei­chen!

Ich habe mich gefragt: Ist es das erste, was zu tun ist, so ein gesundes, gutes Produkt auszuzeichnen? Ist das so ein historischer Tag? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wissen Sie, wie viele Produkte dieses Gütezeichen haben? 1 520! Das ist das 1 521-ste Pro­dukt, das dieses Gütezeichen bekommt; und dafür, und für ein Bild in der Zeitung (der Redner hält eine Zeitung in die Höhe), schwänzt Minister Berlakovich die Agrar-En­quete! Das ist mehr als enttäuschend! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen noch etwas über die Firma Spar: Ich zeige Ihnen jetzt, womit diese Fir­ma Spar wirbt. (Der Redner hält eine Reproduktion eines Werbeplakates der genann­ten Supermarktkette in die Höhe.) Damit wirbt die Firma Spar – für Sonntagsarbeit: „Kauf ein, wenn Mutti in die Kirche geht.“

Herr Bundesminister Berlakovich, Sie sind Vertreter einer christlich-sozialen Partei, Sie können doch nicht Produkte von Firmen auszeichnen, die religiöse Gefühle derart ver­letzen, so frauendiskriminierend und für Sonntagsarbeit sind! Das ist eine wahre Ent­täuschung! (Beifall bei der FPÖ.)

19.19

19.19.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 – Chancen und Herausforderungen für Österreich“, III-239 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 214

19.19.5813. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Anträ­ge 1460/A(E) der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Harald Jan­nach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Maßnahmen gegen Spekulationen mit Agrarrohstoffen und

1306/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Spekulationen mit Agrarrohstoffen (1283 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort hat sich Herr Abgeordneter Grillitsch gemeldet. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.20.46

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine lie­ben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Jannach, ganz kurz replizierend: Mit Po­lemik alleine werden wir für die Bauern nichts erreichen. (Abg. Jannach: Eine schwa­che Aussage für einen Bauernvertreter!) Das zeigt auch den Unterschied zwischen der Art, wie du Politik machst, und jener, wie wir Politik für die Bäuerinnen und Bauern ma­chen – nämlich mit Verantwortung. (Abg. Jannach hält das zuvor genannte Plakat ei­ner Handelskette nochmals in die Höhe. – Abg. Grosz: Ihr macht es gar nicht!)

Ich kann euch ein Beispiel erzählen, Kollege Jannach. Im Jahre 1995, beim EU-Beitritt (Abg. Grosz: Da habt ihr die Bauern das erste Mal verraten!), hat die FPÖ den Bauern geraten, nicht an den Programmen teilzunehmen, weil es, so hieß es, ohnehin kein Geld gibt. Das ist FPÖ-Politik für die Bauern! Es hat tatsächlich einige Bauern in Kärn­ten gegeben, die nicht an den Programmen teilgenommen haben – mit dem Effekt, dass sie dann fünf Jahre ausgeschlossen waren, weil kein Einstieg mehr möglich war. Das ist FPÖ-Politik, das ist verantwortungslose Politik! Und das unterscheidet uns von euch, mein lieber Kollege! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Das war so, ihr könnt euch ganz genau erinnern. Es war euch fürchterlich peinlich, denn seit 1995, seit 16 Jahren, seit dem EU-Beitritt, ob man es haben will oder nicht, gibt es für die Bauern jährlich verlässliche, pünktliche Ausgleichszahlungen, die diese dringend brauchen! Das ist ÖVP-Politik, das ist Bauernbund-Politik! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, nun zum eigentlichen Thema. Mich freut es, dass wir im Landwirtschaftsausschuss einen Fünf-Parteien-Antrag zustande gebracht haben, der sich mit einem sehr wichtigen Thema auseinandersetzt, nämlich mit den Spekulationen mit Agrarrohstoffen. Wir wissen alle, es gibt ein Marktgesetz, das da lautet: Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Aber in den letzten Jahren hat es immer mehr Speku­lanten und Finanzinvestoren gegeben, für die Agrarrohstoffe immer attraktiver gewor­den sind. Daher ist es wichtig, dass wir nachdenken, wie wir Preisschwankungen für Nahrungsmittel durch solche Transaktionen verhindern können.

Solch exzessive Spekulationen führen zu massiven Preisschwankungen und schaden nicht nur österreichischen und europäischen Bäuerinnen und Bauern, sondern sie ver­teuern auch die Nahrungsmittel in den ärmeren Ländern; und gerade das tägliche Brot darf nicht dem Hunger der finanzgierigen Spekulanten zum Opfer fallen, sondern sollte wirklich für alle Menschen auch in ärmeren Ländern leistbar bleiben! (Abg. Grosz: ... Bankenlobby, ist der von der ÖVP? Raiffeisen! – Abg. Huber: Volksbank! – Abg. Grosz: Dann solltest du mit dem Konrad reden! ... Chefspekulant!)

Unkontrollierte Spekulationen, lieber Herr Kollege Grosz, sind auf kurzfristige Gewinne angelegt und nutzen weder dem Konsumenten noch einer nachhaltigen ökologischen


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Landwirtschaft. Daher ist unser Modell dieser ökologisch und sozial verträglichen Land­wirtschaft das richtige; das gibt Sicherheit. Um die unkontrollierten Spekulationen auf Nahrungsmittel einzudämmen, muss es einen ordnenden Rahmen geben, meine Da­men und Herren. Dieser Markt mit diesen Spekulationen braucht eben klare Spielre­geln.

Daher bin ich froh darüber, dass wir uns mit diesem Fünf-Parteien-Antrag darauf ver­ständigen können, diesen Spekulationen entgegenzuwirken, indem man die Verbesse­rung der Regulierung und der Transparenz der Finanz- und Warenmärkte entspre­chend regelt, sowie durch Einrichtung einer internationalen Regulierungsstelle oder ei­ner Besteuerung der Spekulation mit Agrarrohstoffen mit einer europäischen bezie­hungsweise internationalen Finanztransaktionssteuer.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns im Ausschuss bei dieser Frage einigen konnten und dass wir hier gemeinsam diesen Antrag einbringen konnten! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

19.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.24.42

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bin froh darüber, dass wir diesen Fünf-Parteien-Antrag zu diesem so wichtigen Thema, zu diesem Maßnahmenpaket gegen Spekulationen mit Agrarrohstoffen im Ausschuss beschlossen haben und auch heute beschließen werden. Ich bin auch überzeugt davon, dass diese Geschlossenheit den Herrn Minister stärken wird, auf europäischer Ebene verstärkt für Maßnahmen gegen Spekulationen einzutreten.

Ziel ist es, auf europäischer und internationaler Ebene Maßnahmen gegen diese Spe­kulationen umzusetzen, die, wie wir schon vom Kollegen Grillitsch gehört haben, einer­seits für die hohen Nahrungsmittelpreise mitverantwortlich sind, andererseits aber auch für Hungersnöte.

Damit man sich ein Bild machen kann, wovon wir sprechen, möchte ich Ihnen sagen, dass zum Beispiel im April 2011 die Weltmarktpreise für Nahrungsmittel ein Jahrhun­derthoch erzielt haben. Der Preisindex der Welternährungsorganisation FAO lag bei 236 Punkten. Das ist der höchste Wert seit dem Jahre 1990, seit dieser Preisindex erstmals berechnet wurde. Das ist auch ein höherer Wert als im Jahr 2008, aus dem wir alle noch die Bilder der Hungersnöte vor Augen haben.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Neben den Spekulationen sind für die hohen Preise natürlich auch Naturkatastrophen verantwortlich, aber auch die wachsende Nachfrage nach Lebensmitteln und Energiepflanzen sowie eine sogenannte Verwen­dungskonkurrenz beim Anbau von Getreide – nämlich erstens als Nahrungsmittel, zweitens als Futtermittel, drittens als Agrartreibstoff. (Abg. Huber: Und die Spekulan­ten!)

Natürlich, das stimmt, Herr Kollege, sind auch die Spekulationen dafür verantwortlich. Gerade in den letzten fünf Jahren ist es massiv aufgetreten, dass Finanzanleger ver­stärkt in die Märkte hineinspekulieren, permanent mit Nachfragen den Preis in die Hö­he treiben. So entstehen einerseits Preisblasen und Engpässe, andererseits sind dann die Nahrungsmittel für die Bevölkerung nicht mehr leistbar, vor allem für die Bevölke­rung in den Entwicklungsländern.

Auch dazu eine Zahl: Die FAO schätzt, dass in den Jahren 2007 bis 2009 der Preis um 15 Prozent höher gelegen ist, als er liegen müsste – und das sorgt natürlich für diese


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permanente Ungleichverteilung auf der Welt und für die Hungersnöte, die ich schon erwähnt habe. Das müsste nicht sein, wenn es Regulierungen gäbe. Das müsste nicht sein, wenn man Maßnahmen gegen Spekulationen verabschieden würde und vor al­lem, wenn die Anleger andere Ziele verfolgen würden.

Es ist aber leider so, dass im Mittelpunkt dieser Geschäfte – das muss man sich wirk­lich auf der Zunge zergehen lassen – einzig und alleine die Wette um die richtige Vor­hersage von Preisen steht! Das ist doch wirklich eine Ungeheuerlichkeit! Dafür werden Hunger, viel Not und Armut in Kauf genommen. Ich meine, dagegen müssen wir alle gemeinsam auftreten!

Geschätzte Damen und Herren, noch ein Gedanke, weil das doch sehr nachdenklich macht: Diese Hungersnöte, durch die Millionen von Menschen jährlich sterben, müss­ten nicht sein; denn es wird zurzeit mehr Nahrung produziert, als die Weltbevölkerung benötigt. Mit der momentanen Nahrungsmittelproduktion könnten weltweit rund 12 Mil­liarden Menschen ernährt werden. Trotzdem ist der Hunger in der Welt in den letzten zehn Jahren gestiegen. Alle fünf Sekunden stirbt ein Kind! 850 Millionen Menschen auf der Welt sind unterernährt!

Geschätzte Damen und Herren, es ist daher wirklich notwendig und erforderlich, dafür zu sorgen, dass Banken und Spekulanten alle Handlungen unterlassen, die das Men­schenrecht auf Nahrung verletzen. Wir alle sind gefordert, den Menschen vor den Profit zu stellen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Eßl und Dr. Pirklhuber.)

19.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Jannach zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.28.48

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir dis­kutieren den Antrag gegen die Spekulation mit Agrarrohstoffen. Das ist eine einstimmi­ge Materie. Wir sind bei diesem Antrag natürlich dabei. Ich denke aber, dass wir uns massiv dafür einsetzen müssen, dass dieser Spekulation entgegengewirkt wird.

Dieser Antrag alleine wird es nicht sein. Schöne Erklärungen hier im Nationalrat wer­den bei Weitem nicht ausreichen, um die Finanzunternehmen, die Fonds und die Spe­kulanten in diesem Bereich zum Einlenken zu bewegen. Ich glaube, es ist eine sehr, sehr komplizierte und schwierige Materie. Das sieht man auch schon bei der Finanz­transaktionssteuer.

Wir müssten zuerst einmal überhaupt die Finanzprodukte festlegen, die unter den Be­griff Spekulation von Agrarrohstoffen fallen. Dann müsste man die dazugehörenden Unternehmen ausfindig machen, das Management namhaft machen; und dann müsste man einen rechtlichen Rahmen schaffen, der solche Spekulationen, und zwar interna­tional und nicht nur in Europa oder schon gar nicht nur in Österreich, verhindert.

Am ehesten geht das wahrscheinlich mit einer europaweit einheitlichen Steuer auf Spekulationen mit Agrarrohstoffen und auf Spekulationen mit solchen Produkten. Es ist hoch an der Zeit, dass wir da etwas unternehmen, denn die Auswirkungen dieser Spe­kulationen sind tatsächlich fatal: Die Konsumenten müssen mehr für ihre Produkte zahlen, die Bauern bekommen weniger, und die Spanne dazwischen räumen immer mehr diese Agrarrohstoffspekulanten ab. Auf eine weitere besorgniserregende Ent­wicklung möchte ich auch noch hinweisen, auf die ich jetzt gestoßen bin. Es beginnt nämlich nicht nur verstärkt die Spekulation mit den Agrarrohstoffen, sondern auch die Spekulation mit Land. Es gibt da mehrere Firmen, zum Beispiel AgroEnergy – für jene, die sich das im Internet anschauen wollen –, die als Fonds 100 Millionen € in Land in Ostdeutschland investiert, oder die Firma Greenland Management GmbH, die 150 Mil­lionen € in Land in Bulgarien und Rumänien investiert. Die Auswirkungen von solchen


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Entwicklungen sind wirklich gravierend: Das fördert industrielle Landwirtschaft in ho­hem Maß und macht das Leben und die Ernährungssouveränität für die einzelnen Staaten ganz, ganz schwierig.

Man sollte diese Gefahren, auch jene der Landspekulation, nicht unterschätzen und schon jetzt wirksame Maßnahmen ergreifen, um solche Spekulationen hintanzuhalten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Grillitsch: Das war okay!)

19.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Pirklhuber. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.31.09

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren! Dieser gemeinsame Fünf-Parteien-Antrag ist aufgrund einer grünen Initiative zu­stande gekommen. Ich freue mich darüber, dass wir in einer guten Diskussion unseren Vorschlag in einigen Punkten noch wirklich verbessern konnten, nämlich in Bezug auf die Tragweite und Umsetzbarkeit.

Deshalb möchte ich ganz konkret mit den Maßnahmen anfangen, die in diesem ge­meinsamen Antrag festgehalten werden. Und zwar geht es einerseits darum, wirklich auch eine europäische beziehungsweise internationale Finanztransaktionssteuer ein­mal mehr einzufordern und einzumahnen, auch gegen die Spekulationen im agrari­schen Rohstoffbereich.

Ich finde, das haben wir jetzt bei den Budgetvorschlägen gesehen – das war unsere Diskussion noch davor –, da gab es eine Maßnahme im Rahmen der europäischen Agrarpolitik, wo wir sozusagen auch, so wie im Rahmen dieses Antrages, gemeinsam der Überzeugung sind, weiterzugehen.

Was auch wichtig ist aus meiner Sicht, war dieser Punkt Sicherstellung der Ernäh­rungssouveränität, nachhaltiger Lebensmittelversorgungssysteme und einer guten Le­bensmittelqualität.

Was bedeutet Ernährungssouveränität? – Das ist ein Begriff, der natürlich im Dis­kussionsprozess ist und sich weiterentwickelt im Diskurs. Aber er meint vor allem auch, dass die Menschen über ihre Ernährungsmöglichkeiten und Produktionsmöglichkeiten auch politisch, demokratisch mitgestalten und mitentscheiden können. Wenn das nur mehr auf Börsen bestimmt wird und wenn das nur mehr Spekulanten überlassen wird, was mit Lebensmitteln passiert, dann entwickelt sich das Weltagrarsystem eindeutig in die verkehrte Richtung.

Wir haben Millenniumsziele: bis 2015 die Halbierung des Hungers. Das ist weltweit ei­nes der zentralen Millenniumsziele, und das erreichen wir nur, wenn wir der Speku­lation entgegenarbeiten und wenn wir eine gute internationale Agrarpolitik machen, die eine kleinbäuerliche Landwirtschaft, wie sie der Weltagrarbericht auch vorstellt, unter­stützt.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie noch auf eines hinweisen: Der größte Anteil der Hungernden, dieser knapp einen Milliarde Menschen, ist in Asien beheimatet, und das in Indien. Indien als ein industrialisiertes Schwellenland, das muss man bedenken, hat eine ganz, ganz schlechte Agrarpolitik durchgezogen. Es hat seine Kleinbauern sozu­sagen in die Enge getrieben. Dort haben Tausende von Menschen, ja sogar Millionen von Menschen ihre Arbeit verloren, viele davon wurden durch falsche Strategien echt in den Abgrund getrieben – und gleichzeitig gehört Indien heute zu den Getreide expor­tierenden Ländern.

Das ist erreicht worden mit der sogenannten Grünen Revolution, die nur den Agrar­industrien, die nur der Düngemittelindustrie und der Pestizid-Lobby genützt hat, aber


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nicht der bäuerlichen Landwirtschaft, und die nichts zur Bekämpfung des Hungers in Indien beigetragen hat. Da sieht man, wie das zusammenhängt.

Und jetzt kommen die Hedgefonds, und was tun die? Warum kommen sie überhaupt? Das ist vielleicht die erste Frage. Sie kommen, weil die Immobilienblase geplatzt ist und man in Panik ist, wie dieses freie Kapital gesichert werden kann, wo es angelegt werden kann. Und die Analysten sagen: natürlich im Rohstoffsektor.

Wenn Sie heute in das Portfolio eines Rohstoff-Fonds hineinschauen und die Auftei­lung ansehen, werden Sie feststellen, dass 20 bis 30 Prozent dieser Rohstoff-Fonds mit Agrargütern ausgestattet sind.

Und da wären die bäuerlichen Banken, die Raiffeisenbanken, auch einmal gefordert. Wenn wir gemeinsam gegen Agrarrohstoffspekulationen vorgehen, sollten wir ganz ge­nau auch in diesem Bereich für Transparenz sorgen, solche Produkte ächten, vor sol­chen Produkten warnen und auch die Öffentlichkeit informieren. Das wäre, glaube ich, ein wichtiger Impuls, der aus der Wirtschaft und aus dem Bankensektor kommen könn­te, wenn wir gemeinsam so eine Initiative hier starten.

Mit einem englischen Hedgefonds beispielsweise wurde versucht, in das Tagesge­schäft einzugreifen, er hat 7 Prozent der Weltkakaoernte aufgekauft, was zusätzlich zu einem massiven Preisanstieg im Kakaobereich geführt hat. Jetzt kann man sagen, okay, Kakao ist ein Luxusprodukt, aber die Ergebnisse dieser Spekulationen sind, dass dann, wenn es durch diese spekulativen Finanzinstrumente und Derivate eine poten­zielle Verknappung am Markt gibt, die Preise massiv nach oben gehen, dann aber auch rasch massiv wieder nach unten geschleudert werden. Das tut weder den Bäue­rinnen und Bauern gut, geschweige denn den KonsumentInnen und vor allem nicht den Entwicklungsländern.

Realistisch ist: Agrarpreise werden anziehen, müssen auch anziehen, weil sie die re­alen Kosten widerspiegeln müssen. Das hängt mit dem Ölpreis, das hängt mit dem Energiepreis zusammen, aber das muss abgefedert sein durch gute Begleitmaßnah­men und vor allem durch mehr Regulierung der Finanzmärkte, wie das unser gemein­samer Antrag hier fordert. Ich glaube, dass wir auch das zu gegebener Stunde durch­aus in die agrarpolitische Debatte einbringen sollten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

19.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hu­ber zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.36.08

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn man die Wahrheit sagt hier im Hohen Haus, dann wird die ÖVP sehr, sehr nervös. Der Kollege Prinz fängt an, nervös zu werden, der Herr Bundesminister erzählt die Unwahrheit, er erzählt hier Märchen. (Abg. Grillitsch: Na, hallo!) Er erzählt, dass wir in Österreich gentechnikfrei seien, lobt unsere Landwirt­schaft.

Faktum ist, wir importieren jedes Jahr 600 000 Tonnen gentechnisch verseuchtes Soja nach Österreich. Das wird verfüttert an all unsere Nutztiere. Und was macht die ÖVP? – Die redet alles schön. Der Konsument wird total verunsichert, er wird belogen (Abg. Grosz: So ist es!) und weiß nicht, dass er gentechnisch verseuchte Nahrungs­mittel zu sich nimmt. Die ÖVP wird nervös, nur weil wir die Wahrheit sagen. (Beifall beim BZÖ.)

Aber bitte, die Wahrheit ist auch: Wir sind nicht mehr autark in Österreich. Wir impor­tieren 2 Millionen Schweine jährlich, wir importieren 100 000 Rinder jährlich. Das ist al­les ein Verdienst der ÖVP. (Abg. Grosz: Und Käse in großem Stil!)


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Aber nun zu dem Fünf-Parteien-Antrag. Dieser Fünf-Parteien-Antrag ist ein erster Schritt, aber eines ist schon klar: dass gerade die ÖVP ja die Spekulanten-Partei ist, denn ein Herr Konrad, ein Herr Treichl, die machen ja die Spekulationen.

Am 20. Juni 2011 hat die Österreichische Volksbank ein Produkt herausgegeben, die­ses Produkt heißt „Agrar Rohstoff Garant“. Die Volksbank garantiert, wenn man da in­vestiert, Gewinne von 160 Prozent! Garant ist übrigens ein Produkt der Raiffeisengrup­pe – damit man sieht, wie das zusammenspielt –, es hat eine Laufzeit von fünf Jahren, und es ist ein Gewinn von 160 Prozent garantiert. Ich gebe es Ihnen gerne zum Nach­lesen. Und da sieht man eigentlich, wie falsch die Politik ist. (Abg. Grosz: Das ist Raiff­eisenpolitik!)

Wir haben 30 Prozent unserer Agrarflächen brachliegen, und für diese Brachen zahlen wir Millionen an Förderung. Anstatt dass man Anreize schafft, damit die Leute wieder produzieren, damit der Marktpreis nach unten geht, zahlen wir Millionen an Förderun­gen und fördern so die Spekulation. Damit muss endlich aufgehört werden! (Beifall beim BZÖ.)

19.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.38.35

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Huber, Ihre Wortmeldungen sind ja bis zu einem gewissen Grade unterhalt­sam, und wenn Sie hier die Apokalypse zeichnen, ist das Ihre Sache. Aber dass Sie mir hier unterstellen, dass ich nicht die Wahrheit sage, das weise ich kategorisch zu­rück! Das ist nämlich nicht so! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Huber: Doch, das ist so!)

Sie können hier Ihre Theorien ausbreiten, aber unterstellen Sie mir da ja nichts! Das weise ich zurück, weil das nicht so ist.

Tatsache ist, dass Österreich im Anbau frei von Gentechnik ist, und das wollen wir auch bleiben. (Abg. Huber: Ja, im Anbau schon, aber wir importieren verseuchte Pro­dukte! – Abg. Grosz: Wir importieren, Herr Minister!) Und nichts anderes habe ich be­hauptet.

Aus diesem Grund habe ich im Juni 2009 auch die Initiative zum Selbstbestimmungs­recht gestartet (Abg. Huber: Österreich ist nicht gentechnikfrei!), das die Union jetzt übernimmt. Und um nichts anderes geht es. Die Österreicher wollen das nicht (Abg. Huber: Wie sollen die Konsumenten das verstehen?), daher machen wir das auch nicht und ziehen diesen Weg auch konsequent durch, egal, was Sie hier behaupten.

Zur Spekulation. Die Situation ist so, dass die agrarischen Rohstoffmärkte immer stär­ker mit den Energiemärkten verbunden sind. Das war in der Vergangenheit nicht so, wird aber jetzt immer intensiver. Das heißt, wenn die Preise auf den Energiemärkten steigen, werden in jüngster Zeit oft auch die Preise auf den Agrarrohstoffmärkten mit­gezogen. Das führt zu enormen Preissteigerungen, was aber nicht automatisch heißt, dass der Bauer mehr für sein Grundprodukt bekommt, denn es ist eine große Spanne dazwischen. Es verdienen die sogenannten Spekulanten oder auch Investoren dabei.

Der Punkt ist, dass wir differenzieren müssen in der Diskussion. Wir müssen sehen, dass Warentermingeschäfte und Futures durchaus ein wichtiger Beitrag sind, um ag­rarische Preise zu stabilisieren – nicht nur in Übersee, auch in Europa, auch in Öster­reich wenden das österreichische Bauern und Händler an, um Preise zu stabilisieren, um eben extreme Schwankungen zu vermeiden –, aber das, was man transparenter machen muss und kontrollieren muss, sind zum Beispiel die Geschäfte, die über das


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Internet laufen, sogenannte Over-the-Counter-Trades, die außerhalb der Börsen pas­sieren, wo die Kontrakte der Höhe nach nicht limitiert sind und wo die Kontrakte auch nicht transparent sind. Da kommt es dann teilweise zu Verwerfungen, die in niemandes Interesse sind, denn wenn auf den Weltmärkten die Agrarpreise steigen, bedeutet das, dass beispielsweise in den Entwicklungsländern die Menschen ein Ernährungsproblem haben. So sehr sich die Bauern bei uns vielleicht freuen, wenn die Preise steigen, so schlimm ist es, wenn sie dann ins Bodenlose absacken.

Daher ist es ein Ziel der Agrarpolitik, dass man Preisschwankungen, die es immer wie­der gibt, sei es durch unterschiedliche Ernten, sei es durch unterschiedliche Marktsi­tuationen, einigermaßen in einem Band eingrenzt. Daher ist es wichtig, dass wir diese Sache thematisieren. Ich habe das getan.

Als bei der OECD im Vorjahr erstmals nach zwölf Jahren wieder die Agrarminister zu­sammengekommen sind, haben wir dieses Problem der Spekulation und der volatilen Agrarpreise thematisiert. Damals haben interessanterweise sowohl die OECD als auch die FAO, die Welternährungsorganisation, gesagt, die Spekulation ist kein Problem. Mittlerweile sehen das viele anders, und es ist wichtig gewesen, dass Frankreich im Rahmen der G20 eine Initiative gestartet hat, damit sich die G20 mit diesem Thema der Volatilität der Agrarrohstoffe befassen, denn es ist für Europa ein wichtiges Pro­blem und insbesondere auch für die Entwicklungsländer, damit die Menschen dort eine ausgewogene Ernährungssituation haben.

Die Diskussion bei den G20 hat gezeigt, wie schwierig und kontroversiell das Thema ist, denn Frankreich hat sich dort nicht so durchsetzen können, wie wir wollten. Es ha­ben viele Staaten dort strengere Kontrollen der Spekulation verhindert, insbesondere im asiatischen Raum. Daher ist fürs Erste ein Aktionsplan herausgekommen, wo es da­rum geht, dass sich die G20 damit befassen, die landwirtschaftlichen Finanzmärkte stärker zu kontrollieren und auch zu beobachten.

Das ist ein erster wichtiger Schritt, aber wir sind da noch nicht am Ende der Reise. Hier brauchen wir mehr Kontrolle und mehr Transparenz im Interesse der Menschen, im In­teresse der Bauern in den Entwicklungsländern, aber auch hier in Europa.

Abschließend: In diesem Sinne ist die Einführung einer Finanztransaktionssteuer sehr wichtig. Sie ist im Übrigen auch ein Teil des EU-Finanzrahmens, wo die EU erstmals sagt, es soll auch Eigenmittel der Europäischen Union geben im Rahmen einer Finanz­transaktionssteuer- oder Mehrwertsteuereinnahmequelle. Das alles muss ausverhan­delt werden. Wir bekennen uns jedenfalls dazu, dass eine Finanztransaktionssteuer ei­nen Sinn gibt als zusätzliche Einnahmequelle der Europäischen Union, aber auch, damit sich Agrarrohstoffpreise und somit auch Lebensmittel in einem vernünftigen Preisband bewegen, damit sich die Menschen die Lebensmittel auch leisten können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.43.30

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Kollege Huber spekuliert mit seinen teilweise durcheinandergebrachten Aus­führungen auf Wählerstimmen, aber das, glaube ich, wird nicht ganz funktionieren. Ich glaube, du sollst dich bei deinem Kollegen Grosz informieren, der gibt nämlich die wah­re Wertigkeit des Bauernstandes innerhalb des BZÖ wieder, wenn er sagt, eigentlich würde es genügen, wenn sechs Abgeordnete insgesamt im Parlament sitzen, mehr dürften es nicht sein. Das ist die Wertigkeit, die das BZÖ dem Bauernstand zuerkennt!


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Aber bleiben wir bei den Spekulationen. In den letzten Jahren haben wir sehr viel er­lebt, was Spekulationen betrifft. Die Finanzmärkte haben schlimme wirtschaftliche Aus­wirkungen verursacht, und noch dramatischer könnten natürlich die Auswirkungen von unkontrollierten Spekulationsgeschäften im Lebensmittelbereich sein, denn die haben eine doppelte Wirkung. Auf der einen Seite schaden sie den Konsumenten: Sie gefähr­den die Versorgungssicherheit – was sich negativ auf die Konsumenten, aber auch auf die Erzeuger entsprechend schlecht auswirkt.

Diese starken Preisschwankungen, die damit ausgelöst werden, haben wir in der letz­ten Zeit gerade im Milchbereich erlebt: Im ersten Halbjahr 2008 gab es ein starkes Hoch, dann kam der dramatische Absturz. Auch da habe ich die Befürchtung, dass Fi­nanzinvestoren am Werke waren, die Märkte gesteuert haben mit Abschlüssen von Waren, die vielleicht gar nicht wirklich auf dem Markt waren. In dieser Situation ist, glaube ich, dieser Entschließungsantrag richtig, damit man nach Regeln sucht, wie man das unterbinden könnte.

Wir müssen auch sagen, dass diese extremen Preisschwankungen teilweise auch existenzgefährdende Auswirkungen auf bäuerliche Betriebe, auf bäuerliche Familien haben können. Und das dürfen wir nicht zulassen. Wir brauchen die Bäuerinnen und die Bauern. Wir brauchen ihre Leistungen, die mit der Lebensmittelversorgung und mit der Lebensraumgestaltung einen ganz gewichtigen Stellenwert in Österreich haben sollen.

Darum, glaube ich, ist es richtig und wichtig, dass wir diesem Entschließungsantrag auch entsprechend zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.46.01

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben die Bedeutung dieses An­trags bereits deutlich gemacht, und ich kann auch nur dankend sagen: So kann man gemeinsam Agrarpolitik machen, indem man sich zusammensetzt und einen guten An­trag, der schon vorgelegen ist, verbessert und dann gemeinsam beschließt.

Bei den Agrarrohstoffen gibt es allerdings mehrere Gründe, dass sie teurer werden, und das haben auch die letzten Jahre gezeigt. Das sind zum einen Ernteausfälle, das ist auf der anderen Seite die wachsende Weltbevölkerung, und – das hat der Herr Bun­desminister gesagt – auch die Energiemärkte mischen sich immer mehr ein.

Diese verstärkte Nutzung von Agrarflächen zur Produktion von Bioenergie und Bio­kraftstoffen ist natürlich eine Doppelmühle. Wenn nämlich Lebensmittel verheizt wer­den, Lebensmittel zu Kraftstoff umgewandelt werden, dann fehlt das auf der anderen Seite auf dem Lebensmittelmarkt. Dieses Problems sollten wir uns in der Zukunft ganz gezielt annehmen.

Wie die Spekulanten das jetzt ausschlachten, das ist schon ganz deutlich gesagt wor­den. Wenn eine deutsche Bank als einer der größten Zuckerhändler der Welt auftritt und natürlich nicht mit Zucker handelt, sondern mit Zuckerpapieren und diese so lange kauft, bis alle anderen auch kaufen, bis der Preis hoch ist, und dann das Ganze wieder abstößt, dann frage ich mich natürlich schon, wie denn ein Markt noch funktionieren soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schön zu hören, wenn der Herr Bun­desminister sagt, wir brauchen dringend die Finanztransaktionssteuer. Das war ja nicht immer so. Vor nicht allzu langer Zeit war dieser Begriff ja noch eher belächelt worden,


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und als unser Bundeskanzler sehr deutlich in Brüssel darauf hingewiesen hat, hat man dort auch noch gelächelt. Jetzt ist man draufgekommen, dass das ganz, ganz wichtig ist, und das ist gut so.

Wenn wir schon beim Herrn Bundeskanzler sind, ein Wort noch zum Herrn Grillitsch, zum Bauernbundpräsidenten, der da immer wieder meint, Faymann muss gut verhan­deln, damit den Bauern kein Geld fehlt. Ich habe den Verdacht, sehr geehrter Herr Gril­litsch und liebe Bauernbündler, ihr habt die Hoffnung schon aufgegeben, dass es gleich bleibt oder mehr wird, denn, meine Damen und Herren, früher umfasste die Eu­ropäische Union 15 Mitglieder, jetzt sind es 27 Mitglieder, und das Geld wird auch nicht mehr, sondern eher weniger.

Jetzt habe ich noch eine ganz spezielle Frage. Die Frau Finanzministerin sagt, sie will unter gar keinem Umstand mehr nach Brüssel zahlen. Gut, da hat sie recht, da bin ich auf ihrer Seite, nur: Wenn alle Länder sagen, sie zahlen nicht mehr, wie sollen dann die Agrarier in Österreich mehr Geld oder weiterhin gleich viel bekommen? Und dann ist es nicht die Schuld des Bundeskanzlers, der dort verhandelt, sondern dann sind die Umstände ganz andere. Aber ich denke mir, ihr habt die Hoffnung schon aufgegeben, dass es so bleibt.

Daher ist es notwendig, über gerechte Förderverteilung in Österreich nachzudenken, damit wir uns unsere kleinen Landwirte erhalten, damit wir die ländliche Struktur erhal­ten, die ländlichen Räume erhalten (Beifall bei der SPÖ und den Grünen), denn ich glaube, der Kommissar Gio Hahn hat das schon ganz richtig gesehen, wenn er heute im „Kurier“ sagt, für die Bergbauern und für die Biobauern gibt es gleich viel Geld.

Er ist nämlich für die Regionen zuständig, und wenn er sich dort einsetzt, dann bin ich guter Dinge, aber dass es insgesamt nicht ohne Kürzungen geht, das glaube ich schon. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hornek: Das werden wir uns gut merken! – Abg. Mag. Gaßner  auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Ja, ja, gern! Ich kann es dir auch schriftlich geben!)

19.49

19.50.01

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1283 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Maßnahmen gegen Spekulationen mit Ag­rarrohstoffen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 177.)

19.50.5014. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den An­trag 1413/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung einer öko­logischen Pflanzenzucht (1284 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den An­trag 1411/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Erhalt der Saatgutsouveränität (1285 d.B.)

 



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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 und 15 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem geführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Doppler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.51.42

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung. Wir von den Freiheitlichen leh­nen Gentechnik in der Landwirtschaft ab, ganz besonders die grüne Gentechnik. Gro­ße Konzerne bestimmen, welches Saatgut auf den Markt kommt – und das kann es nicht sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Zirka zehn Konzerne kontrollieren fast 70 Prozent des Saatgutmarktes, und ihre Profit­gier ist bei Weitem noch nicht am Ende.

Auch das Geschäft, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit den Pflanzenspritz­mitteln blüht mehr denn je; Umsatzgewinne in Rekordhöhe. Von der EU wurden weite­re Untersuchungen betreffend Schädlichkeit bis nach 2015 verschoben, obwohl be­kannt ist – das belegen verschiedene Studien –, dass es durch die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln zu Missbildungen bei Tieren kommen kann, vom Schaden an der Umwelt gar nicht zu sprechen. So nicht, meine sehr verehrten Damen und Her­ren! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mayer zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.52.59

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Zu den beiden Anträgen: Das Saatgutgesetz regelt eigentlich jetzt schon sehr genau, dass jeder Bauer selbstverständlich sein Saatgut wiederverwenden darf und mit seinen Nachbarn bis zu einer gewissen Menge sogar tauschen darf. Die EU-Biopa­tentrichtlinie stellt auch klar: Pflanzensorten und Tierrassen sind nicht patentierbar. Als Ausnahme gilt, wenn gentechnische Veränderungen vorgenommen worden sind. Für Österreich ist ganz klar, wir haben das immer abgelehnt, und das spielt bei uns in der landwirtschaftlichen Praxis eigentlich keine Rolle.

Die Biodiversität und Sortenvielfalt in Österreich betreffend gibt es großartige Aktionen seitens der AGES, und wo das gegeben ist, wird es vom Ministerium gefördert. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen und festhalten, dass wir gerade in Österreich über 150 genossenschaftlich organisierte Erzeugergemeinschaften in der Tierzucht und in der Saatgutbereitung haben, die Garant dafür sind, dass für unsere Bauern hochwerti­ges Saatgut und Tierzuchtmaterial in großer Vielfalt angeboten werden kann, die Pro­duktion auch leistbar und wirtschaftlich ist, keine Abhängigkeit von Großkonzernen ge­geben ist – da sind wir wirklich einzigartig unterwegs in Österreich – und die Wert­schöpfung – das ist ganz besonders wichtig – im Saatgutbereich und im Tierzuchtbe­reich auch bei den Bauern bleibt.

Ich darf Danke sagen an alle Akteure in diesen bäuerlichen Organisationen, die zu 100 Prozent in Bauernhand sind, und ich hoffe, dass das auch in Zukunft so bleibt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Warum braucht Pirklhuber 4 Minuten, wofür unser Mann 2 Minuten braucht?)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 224

19.54.52

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Das werde ich Ihnen gleich erläutern, Herr Kollege. Ich werde aus unserem Antrag vorlesen – es fand in Graz vom 25. bis 27. März 2010 eine europäische Initiative, nämlich ein 5. Europäi­sches Saatguttreffen statt, und die Grazer Erklärung „Freiheit für Vielfalt!“ hat Folgen­des gefordert:

„Jeder Mensch hat das Recht, frei von Hunger zu sein und sich angemessen zu ernäh­ren. Dieses Menschenrecht umfasst auch den Zugang zu produktiven Ressourcen, ins­besondere Saatgut. Ernährungssouveränität ist langfristig nur zu erreichen durch einen kulturell reichen ökologischen Anbau von Nahrungsmitteln basierend auf lokal ange­passten Sorten und der gemeinschaftlichen Pflege und Entwicklung dieser Vielfalt.“ – Zitatende.

Der Succus dieses Antrages dieser Grazer Erklärung lautet: Wir treten für die bäuerli­chen Rechte ein, Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, zu züchten und weiterzuge­ben.

Wenn Sie, Herr Kollege Mayer, behaupten, das wäre jetzt schon der Fall, dann muss ich Ihnen sagen, das ist etwas komplexer, ohne hier einen langen Diskurs über die Pflanzenzucht und die internationalen Regelungen des UPOV-Übereinkommens zu referieren. Aber ich will nur eines sagen: In Österreich ist es bisher so, dass wir, bäuer­lich gesehen, Saatgut im Nachbau weiterverwenden und zwischen Bäuerinnen und Bauern auch austauschen und handeln. In Deutschland gab es dazu massive Lizenz­prozesse, und in Österreich ist es auch nur möglich, weil wir noch eine starke bäuerli­che Saatzucht haben. Das ist richtig, das haben Sie richtig erwähnt.

Warum? – Weil das Genossenschaften sind, da sind die Bauern Mitglieder, und keine Aktiengesellschaften. Gott sei Dank!, sage ich, denn sonst landen wir bei „Monsanto“ und bei den Beteiligungen und beim Aufkauf sämtlicher Saatgut-Unternehmen durch die Chemieindustrie der globalen Märkte. Es ist heute so, dass „Shell“ einer der größ­ten Besitzer von Gerstensaatgut ist; dort sind wir hingekommen.

Diese kleinen Züchter – und das war die Problematik –, die untereinander tauschen, das sind Vereine wie „Arche Noah“ und andere, hatten die Sorge, dass mit den neuen europäischen Regelungen dieser Tausch zwischen den Bäuerinnen und Bauern nicht mehr möglich ist.

Da möchte ich dem Herrn Minister – vor allem seinem Ministerium – danken, dass sie auf diese Bedenken eingegangen sind und diese Fragestellung wirklich gelöst werden konnte. Sie ist gelöst worden, und darum verstehe ich auch nicht, warum Sie diesen Antrag ablehnen, KollegInnen von SPÖ und ÖVP. Das haben Sie nicht begründet. Herr Kollege Mayer, das verstehe ich nicht.

Jetzt zu einem Punkt, der mir sehr am Herzen liegt und der hoffentlich vielen von uns im Haus am Herzen liegt. Wenn man diese ökologische Pflanzenzucht weiterbetreiben will und die biologische Vielfalt erhalten will, brauchen wir die Bienen. Die Bienen sind jene Nutzinsekten, die für unsere Kulturlandschaft unentbehrlich sind und unentbehr­lich bleiben und daher besonders geschützt werden müssen, um diese biologische Vielfalt zu erhalten.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwen­dung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 225

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, ein Verbot für die Anwendung von bienenschädigenden Beizmitteln bei Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide umgehend in die Wege zu leiten und alternative Methoden zur Reduktion des Schädlingsdrucks, wie zum Beispiel Ein­haltung der Fruchtfolge beim Maisanbau, zu fördern und zu forcieren.

*****

Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist eine absolute Notwendigkeit, wenn wir es ernst meinen mit einer ökologischen Ausrichtung der Agrarpolitik, mit einer ökologi­schen Umsetzung von Zielen, die Sie gerade vorher beschworen haben: biologische Vielfalt, Weltmeister im Biolandbau, all diese Dinge. Wenn wir sie ernst nehmen, müs­sen wir auch diesem Antrag endlich zum Durchbruch verhelfen.

Dafür plädiere ich heute hier im Parlament, weil es auch unsere Nachbarstaaten be­reits logischerweise gemacht haben. Slowenien hat dieses Verbot ausgesprochen, Deutschland, Italien, ja sogar Frankreich. Und wenn diese Staaten das Verbot ausspre­chen und wir auch plausible Ergebnisse unseres Forschungsprojekts MELISSA haben, das, nur nebenbei gesagt, sogar durch die Chemieindustrie mitfinanziert wird, dann sollten wir endlich auch die Konsequenzen ziehen. Wenn Sie es, Herr Minister, nicht schaffen, dieses Verbot auszusprechen, dann sind wir hier im Haus stark genug, diese Entscheidung herbeizuführen.

Ich ersuche die Kolleginnen und Kollegen, vor allem jene von der SPÖ, die sich auch immer wieder ganz klar auf diese Seite gestellt haben, sich einen Ruck zu geben, um diesem Antrag eine Chance zu geben, damit wir endlich die notwendige Mehrheit im Parlament erreichen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend Verbot der Anwen­dung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben

eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag 1413/A(E) der Abgeordneten Dipl. Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung einer ökologischen Pflanzenzucht

Die Bedeutung der Bestäubung durch die Bienen ist für die landwirtschaftliche Produk­tion, für die Pflanzenzucht aber auch für die Erhaltung der Biodiversität und für die Nahrungsketten in Ökosystemen immens. Zum Schutz und zur Förderung einer ökolo­gischen Pflanzenzucht ist damit auch der Schutz der Bienen unabdingbar.

Schon seit Jahren beobachten ImkerInnen in Österreich in den agrarisch intensiv ge­nutzten Gebieten zur Zeit der Maisaussaat massive Bienenverluste. Viele Flugbienen kehren nicht heim und vor den Bienenkästen werden flugunfähige, verendete Tiere ge­funden. Zuletzt wurden im Juni 2010 dem Institut für Bienenkunde für den Zeitraum zwischen Auswinterung und Berichtsstichtag aus 64 Imkereien Vergiftungsverdachts­fälle gemeldet. Die betroffenen 80 Bienenstände verteilten sich auf 5 Bundesländer. Im


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 226

Jahr 2009 kam es zur Zeit der Maisaussaat bei 618 Bienenvölkern zu Schäden (er­höhter Bienentotenfall, akute Vergiftungssymptome, Flugunfähigkeit, Krabbler, Bienen­grüppchen im Gras vor den Fluglöchern, Zittern etc.).

Eine Studie der AGES mit der Bezeichnung „MELISSA“ hat das Auftreten von Bienen­verlusten in Mais-, Kürbis- und Rapsanbaugebieten und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Zwi­schenergebnisse zeigen, was Imker bereits seit langem beklagen: Bienen werden durch insektizide Beizmittel aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide geschädigt.

Während Deutschland, Slowenien, Frankreich und Italien mit einem Verbot der bienen­gefährdenden Beizmittel reagierten, werden in Österreich die Imkereien mit Maßnah­men hingehalten, die keinen ausreichenden Schutz bieten. Auch eine verpflichtende Einhaltung der Fruchtfolge, die beim Maisanbau eine massive Reduktion des Schäd­lingsdrucks bewirken würde, ist nicht vorgeschrieben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, ein Verbot für die Anwendung von bienenschädigenden Beizmitteln bei Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide umgehend in die Wege zu leiten und alternativen Methoden zur Reduktion des Schädlingsdrucks, wie z.B. Einhaltung der Fruchtfolge beim Maisanbau, zu fördern und zu forcieren.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


19.59.53

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahrtausenden – ja, seit Jahrtausenden! – züchten unsere Bauern das Saatgut. Sie be­wahren es auf, sie entwickeln es weiter. Aber durch die Industrie und durch die welt­weite Konzentration von Saatgut-Unternehmen, aus reiner Profitgier, droht den Bauern das jetzt abgenommen zu werden.

Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung. Der Landwirt kann nicht mehr züchten, er ist abhängig, die gesamte Bevölkerung ist abhängig, ganze Staaten werden abhän­gig. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Deswegen, glaube ich, ist es wichtig zu sagen: Fördern wir die Artenvielfalt, fördern wir die Sortenvielfalt und unterstützen wir vor allem die Erhalter und Erhalterinnen von Saatgut! Wir brauchen biologisches Saatgut, wir brauchen richtig samenfestes Saatgut, und wir brauchen keine Abhängigkeiten von irgendwelchen Konzernen!

Das ist ganz leicht nachvollziehbar, und ich denke, wir sollten ausnahmslos für ein Verbot von Patenten auf Saatgut eintreten und für ein Verbot von Patenten auf Tiere. Schaut man das Beispiel USA an, dann muss jedem schlecht werden.

Forcieren wir eine neue, eine moderne Agrarpolitik, die statt energieintensiver Großbe­triebe unsere kleine bäuerliche Struktur absichert, die vielseitiger und ökologisch wirt­schaftende Bauernhöfe fordert und fördert! Die Bauern müssen endlich befreit werden von dieser Politik, die von irgendeiner Seite kommt. Wir müssen die Bauern befreien und befördern! Denn es ist ein Menschenrecht, dass sich jeder Mensch frei ernähren


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 227

kann, dass jeder Mensch selbst aussuchen kann, woher und aus welchem Kulturgut das Saatgut kommt. Da dürfen wir nicht von internationalen Konzernen abhängig wer­den!

Heute haben internationale Konzerne auf der ganzen Welt bereits 70 Prozent Marktan­teile im Saatgut, das heißt, nur mehr 30 Prozent der Weltbevölkerung kann sich aussu­chen, was sie auf den Tisch bekommt. Das kann bitte nicht österreichische Agrarpolitik sein. Gebt euch da einen Ruck und gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung! (Beifall bei BZÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.02.30

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Klarer­weise ist es so, dass die Saatzucht, die Pflanzenzucht ein zentrales Standbein der ös­terreichischen Agrarpolitik ist. Wir haben weltweit Konzentrationsprozesse im Bereich der Saatzucht-Unternehmen, das wurde schon erwähnt, daher ist es ein Ziel, dass wir eine möglichst breite Sorten- und Artenvielfalt erhalten, auch gegen Konzentrationspro­zesse auf den Weltmärkten.

Eine österreichische Saatzucht, eine österreichische Pflanzenzucht ist ein vitales Inter­esse der österreichischen Agrarpolitik. Insofern hat es eine lange Tradition, dass wir selbiges fördern. Bei uns ist es so, dass die AGES die Zuständigkeit als zentrale Gen­bankverwaltung hat, damit wir genetische Ressourcen sichern, damit wir eben einen Verlust der Artenvielfalt hintanhalten.

Österreich ist auch ein Pionier bei der Züchtung von Biosorten. Seit dem Jahr 2005 sind solche in die österreichische Sortenliste eingetragen.

Es ist auch Teil unserer Agrarpolitik, dass wir den Schutz der alten Pflanzenarten und der Haustierrassen entsprechend fördern. Wenn Sie die Initiative der Genuss Re­gionEN kennen, wo es zum einen darum geht, nicht nur Hochleistungsrassen zu ha­ben, sondern alte Rassen zu fördern – denken Sie beispielsweise an das Pinzgauer Rind, an das Kärntner Blondvieh, an die Murbodenrasse, an das Kärntner Brillenschaf, und die Liste ließe sich fortsetzen –, dann wissen Sie, auch das ist Teil unserer Agrar­politik, indem wir im Rahmen des Umweltprogramms Bauern finanziell unterstützen, wenn sie alte Tierrassen verwenden oder Pflanzensorten anbauen, die nicht mehr so maximalen Ertrag garantieren, aber trotzdem ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt sind.

Genau das wollen wir in der zukünftigen gemeinsamen Agrarpolitik absichern, diese Vielfalt im biologischen Bereich. Worüber hier diskutiert wurde, war, ob Bauern, wenn sie in kleinen Mengen Saatgut produzieren, das weitergeben können. Österreich hat immer – so auch jetzt bei der Regelung – die EU-Regeln maximal ausgelegt, sodass wir sichergestellt haben, dass es rechtlich möglich ist, dass private Saatgut-Tausch­märkte funktionieren, um eben die biologische Vielfalt abzusichern.

Was aber umgekehrt auch sichergestellt sein muss, ist, dass der Käufer des Saatguts die Sicherheit hat, kontrolliertes, garantiertes Saatgut zu bekommen. Es würde sich jeder ärgern, wenn er irgendwo im Tauschgeschäft Saatgut bekommt und dieses dann nicht den gewünschten Effekt erzielt, den er sich im Ertrag oder beispielsweise in der Gestaltung seines Gartens oder seiner Agrarflächen erwartet.

Daher ist für beide Seiten Sicherheit wichtig, für die Saatgutproduzenten und für die, die Saatgut kaufen und Saatgut tauschen. Da brauchen wir klarerweise Spielregeln. In


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 228

diesem Sinne sind auch diese Regelungen zu verstehen, nämlich dass wir einerseits den Bauern Saatgut und Pflanzenmaterialien in ordentlicher und hoher Qualität garan­tieren wollen und andererseits den Menschen die biologische Artenvielfalt sichern wol­len.

20.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


20.05.45

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Pirklhuber, ich muss nochmals zu diesem „Bienen-Antrag“ etwas sagen. Wir sind na­türlich absolut davon überzeugt, dass dieses Gift verboten gehört. Nur, Sie haben heu­te beim ersten Punkt, beim ersten gemeinsamen Antrag gesehen, wie man so etwas macht. Man setzt sich in Parteiengesprächen zusammen und versucht, einen Antrag zu formulieren. Ihr wisst ganz genau, wir sind in Koalition, und wir bleiben in Koalition, und daher stimmen wir auch nicht gegen unseren Koalitionspartner.

Ich fordere Sie auf, gemeinsam einen Antrag zu formulieren, und dann werden wir schauen, wie es weitergeht. Außerdem könnte der Herr Bundesminister durchaus das Verbot aussprechen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bundesminister Dipl.-Ing. Berlako­vich: Wir haben ein Forschungsprojekt bis 2012!)

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Riemer zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.06.42

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Vorerst einmal Gratulation, Herr Bundesminister, ich habe mir Ihre Sachen aufmerksam durch­gelesen, und Ihre evolutionären Gedanken haben mich sehr beeindruckt. Ich hoffe, es geht Ihnen dann in Brüssel nicht so wie Jesus Christus, dass Sie ans Kreuz geschla­gen werden, und die Bauern sind dann die Märtyrer. Das wünsche ich nicht.

Ich schließe mich auch gleich – um das kurz zu machen – dem Abgeordneten Pirklhu­ber an: Ja, all das, was mit Saatgut geschieht, ist zu unterstreichen, auch die Bienen­geschichte, eine leidige Geschichte und oftmals diskutiert. Stellen wir eben so einen Antrag! Wenn ohnehin alle dafür sind, dann sollten wir das auch tun. Ich habe kein Pro­blem damit.

Ich wiederhole nur noch ganz schnell, weil die Zeit für meine Kollegen drängt, dass man heute einmal festhält und sagt: Ja, Saatgut selbst ziehen, weiterverkaufen, ge­winnen, und es bitte für ein regionales Ernährungskonzept verwenden. Wir wissen aus der Ernährungsphilosophie, dass das etwas ganz Wesentliches ist.

Abschließend drei südsteirische Themenbereiche, die auch wesentlich sind: Die Ame­rikanische Rebzikade brachte furchtbares Unheil. Kroatien und Slowenien haben ver­sucht – die Slowenen über die EU –, dass etwas dagegen getan wird. Es wurde nichts getan, und die Südsteirer sind die Blöden.

Zweitens, wir haben auch den Asiatischen Marienkäfer, der die Eigenart hat, dass er jetzt in die Weintrauben geht und die zerstören kann, auch dort, wo maschinell geerntet wird. Das heißt, keine Qualität mehr des Weins, man kann die Käfer – und das geht auch an den Kollegen Pirklhuber – nur mehr radikal vernichten; es gibt keine andere Möglichkeit.

Drittens, die Kupferthematik: Ein normaler Weinbauer braucht 2 kg Reinkupfer für ei­nen Hektar Wein und der Biobauer 4 kg – in der Südsteiermark schon aufgrund der Witterungsbedingungen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 229

Letztendlich sollte man auch folgendes Problem beleuchten: Das steirische Kürbis­kernöl ist durch unsere slowenischen Nachbarn, die wir heute ja gefördert und auch gelobt haben, in Gefahr. Die kupfern sich das wirklich im wahrsten Sinne des Wortes ab. Ich bitte für die Südsteiermark um Hilfe. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.09

20.09.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Aus­schusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 1284 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu Ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Aus­schusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 1285 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

20.10.3516. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1210 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Kirgisischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländi­scher öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (1346 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 2 Minuten Re­dezeit. – Bitte.

 


20.11.09

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Österreich plant, gegen den Beitritt der Kirgisischen Re­publik zum Haager Beglaubigungsübereinkommen Einspruch zu erheben. Das Über­einkommen hat die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden der Vertragsstaaten von der Beglaubigung zum Inhalt. Neben Österreich gibt es rund 100 weitere Vertrags­staaten, darunter auch alle EU-Staaten. Grundsätzlich können alle Staaten dem Be­glaubigungsübereinkommen jederzeit beitreten. Der Beitritt wird zwischen Österreich und dem beitretenden Staat aber nur dann wirksam, wenn Österreich nicht innerhalb von sechs Monaten Einspruch erhebt.

Im Fall der jungen Kirgisischen Republik ist zwar auf der einen Seite zu begrüßen, dass diese junge Republik im zentralasiatischen Raum diesen Schritt – auch im Ver­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 230

gleich zu den Nachbarstaaten – in Richtung Demokratisierung geht, ein Prozess, der immer wieder von Unruhen und Verfassungsänderungen begleitet ist; letztendlich ist dieser Prozess aber positiv zu sehen.

Auf der anderen Seite ist auch nach Einschätzung der österreichischen Botschaft in Astana die Republik Kirgisien derzeit noch nicht bereit, internationale Anforderungen hinsichtlich der Urkundensicherheit zu gewährleisten. Genau aus diesem Grund plant Österreich, dem Beitritt nicht zuzustimmen.

Auch Transparency International zeigt, dass die Kirgisische Republik auf Platz 164 von 178 Staaten liegt. Es zeigt sich, dass eine zu hohe Anzahl an falschen und verfälsch­ten Urkunden im Umlauf ist. Aus diesem Grund ist der jungen demokratischen Struktur zwar alles Gute zu wünschen, aber Österreich kann vor dem Hintergrund seiner Si­cherheitsbestimmungen derzeit einem Beitritt nicht zustimmen und möchte daher auch noch die weitere Sicherheitsentwicklung in diesem Raum abwarten. (Beifall bei der ÖVP.)

20.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Rich­tung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Wurm –: Bitte nicht zu laut!)

 


20.13.32

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Westenthaler, ich werde mich bemü­hen, dass ich Ihre Ohren nicht zu sehr strapaziere. (Abg. Scheibner: Wir hören Sie gerne!)

Zur Frage des Kirgisischen Übereinkommens in Bezug auf die Beglaubigung der Ur­kunden: Vorrednerin Cortolezis-Schlager hat schon ausgeführt (Ruf beim BZÖ: Wich­tig!), dass wir diesen Einspruch machen werden, weil wir der Überzeugung sind – und auch die Botschaft in Astana hat uns dahin gehend informiert –, dass die Rechtsunsi­cherheit noch zu groß ist. (Abg. Scheibner: ... eine Botschaft!)

Was ich aber betonen möchte, ist, dass der jungen Republik Kirgisien nicht nur viel Glück zu wünschen ist, sondern dass wir in Österreich schon viele sehr gute Dialoge mit Kirgisien geführt haben, dass es viele Projekte gibt, die in Kirgisien stattfinden – sei es nun die Hilfe, um die große Armut und den Hunger zu bekämpfen, seien es Studen­tenaustausch oder Auslandsstipendien, sei es die Hilfe, um mehr Sicherheit ins Land zu bringen.

Da gibt es vielfältige Projekte. Zum Beispiel wurden vom Justizministerium mehr als 1 000 Uniformen zur Verfügung gestellt. Es hat am Rande der UN-Generalversamm­lung einen Austausch mit dem Herrn Bundespräsidenten Fischer gegeben, und es hat Austausch mit der Parlamentspräsidentin gegeben. Meiner Meinung nach ist es auch ein gutes und wichtiges Merkmal für das Bemühen, die Demokratie in diesem Land in Zentralasien aufblühen zu lassen, dass – und das ist jetzt seit einem Jahr und zwei Ta­gen so – erstmals in einem zentralasiatischen Land eine Frau als Präsidentin angelobt wurde. Auch das freut mich, und auch das zeugt von Fortschritt.

So, wie sie es anlegt, so, wie sie es bisher angelegt hat, kann man sagen, dass es sehr friedlich und sehr fortschrittlich ist, was hier geschieht. Ich wünsche der jungen Republik Kirgisien viel Erfolg (Beifall der Abgeordneten Scheibner und Dr. Barten­stein), und wenn es so weit ist, werden wir diesen Einspruch sicher wieder zurückneh­men können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grosz: ... Kirgisien!)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 231

20.16.11

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Auch wir stimmen, wie schon im Ausschuss besprochen, diesem Einspruch zu, aber ich muss auch dem Zwischenruf vom Herrn Kollegen Scheibner recht geben, der gerade gemeint hat: Und gerade dort eröffnen wir jetzt eine neue Botschaft – nämlich aus wirtschaftspolitischen Interessen –, gerade in einem Land, mit dem wir einem Abkommen jetzt – berechtigter­weise – nicht zustimmen.

Auch ich wünsche der jungen Republik Kirgisien und auch der neuen Präsidentin viel Erfolg, aber darum geht es nicht. Inwieweit ist dieses Land – auch im Zusammenhang mit den Urkunden – vertrauenswürdig? Österreich erhebt ja erst zum dritten Mal bei ei­nem Land Einspruch. Beim ersten Mal war es die Dominikanische Republik, beim zwei­ten Mal die Mongolei – dann gab es seit Langem keinen Einspruch mehr.

Was in diesem Zusammenhang erstaunlich beziehungsweise interessant ist: Wo ist die außenpolitische Strategie bei Ablehnungen oder Nicht-Ablehnungen? (Beifall des Abg. Scheibner.) Ich kann Beispiele nennen wie Liberia, Venezuela oder zuletzt – im Jahr 2007 – Moldau, bei denen es jeweils einen Einspruch von Deutschland gegeben hat, aber von Österreich nicht. Also irgendwie ist keine Stringenz erkennbar, wann wir zustimmen und wann nicht.

Ich würde unbedingt dafür plädieren, dass es nachvollziehbare Kriterien – die ich im Moment insgesamt als Problem in der österreichischen Außenpolitik orte – dafür gibt, warum es zu solchen Entschlüssen kommt und warum nicht. Aber wir begrüßen es na­türlich, weil eben von Transparency International und auch insgesamt bekannt ist, dass die Urkundensicherheit nicht gegeben ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scheibner.)

20.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.18.03

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Wir unterstützen diesen An­trag. Ich gebe meiner Vorrednerin recht, dass wir eine klare Linie in der österreichi­schen Außenpolitik bräuchten, eine Definition, was das Ziel österreichischer Außenpoli­tik ist.

Ziel kann es nicht sein, abzuwarten, wofür die anderen sind oder nicht, und zu versu­chen, irgendwo mitzuschwimmen, sondern Ziel soll es sein, klar die österreichischen Interessen in der Außenpolitik zu verfolgen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) – Danke schön, aber Sie könnten das in der Regierung entsprechend durchsetzen, denn wir eröffnen Botschaften genau in dieser Region, wobei wir dann sehr kritisch mit dem erhobenen Zeigefinger agieren.

Die Frage ist auch, welche Interessen wir in dieser Region haben. In anderen Regio­nen wie etwa im Nahen Osten, wo wir als Stimme sehr gerne gehört werden, schließen wir Botschaften. Da wird man verunglimpft, dass man eigene Interessen hat. Meine Damen und Herren! Wir warten nur darauf, dass die österreichische Außenpolitik einmal klar ihre Interessen definiert, klar sagt, wie sie diese Interessen umsetzt, und dann aber auch konsequent handelt – und nicht einmal A sagt und einmal B, wartet, was die anderen machen, versucht, möglichst nicht aufzufallen und schon gar nicht – das ist ganz furchtbar – allein eine eigene Meinung zu haben, denn das darf überhaupt nicht sein.

Gefragt wäre, dass Österreich, das keine großartigen Großmacht- oder imperialen In­teressen hat, ganz einfach sagt: In dieser Region haben wir Interessen, dort versuchen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 232

wir auch, die Bevölkerung und den Aufbau von zivilen Strukturen, von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen – mit allen Konsequenzen.

Das wäre interessant: Sich zu fokussieren – und nicht so sehr darauf zu schauen, was die EU macht, was die großen anderen machen und möglichst wenig aufzufallen. Auf­fallen ist gut und richtig. Das wäre einmal ein Ziel für die österreichische Außenpolitik: die Interessen zu definieren und sie auch konsequent umzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)

20.19

20.19.50

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1210 der Beilagen ge­mäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

20.20.4617. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1603/A(E) der Abge­ordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (1347 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.21.17

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute die Finanztransak­tionssteuer diskutieren, so hat sie eigentlich im Parlament schon eine relativ lange Ge­schichte. Es ist nicht so, wie der von mir sehr geschätzte Kollege Gaßner vorhin am Rande der Agrardebatte gemeint hat, dass sie erst durch Bundeskanzler Faymann hier im Hohen Haus in Mode gekommen ist.

Ich darf daran erinnern, dass es im April 2006 einen einstimmigen Beschluss gab – das war der Antrag der Abgeordneten Stummvoll, Matznetter, Bucher und Kogler –, zu ei­nem Zeitpunkt, lieber Kollege Gaßner, als der jetzige Bundeskanzler noch Wiener Wohnbaustadtrat war. Also im Sinne der geschichtlichen Wahrheit: Das war am 27. April 2006. Bleiben wir also bei den Fakten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Wir haben dann im Dezember 2008 einen weiteren Antrag eingebracht. Die Bundesre­gierung hat im Herbst 2010 den europäischen Organen ein detailliertes Konzept zu­gesendet. Der Grund dafür, dass wir trotzdem noch nichts haben, ist ganz einfach: weil ein kleines Land allein das nicht sinnvoll einführen kann. Wir brauchen hier zumindest eine europäische oder mindestens eine Lösung im Rahmen der EU-Staaten.

Wenn Politik das Bohren harter Bretter ist, dann – so sage ich immer – ist EU-Politik das Bohren in Granitblöcke. Trotzdem gibt es hier Fortschritte. Allein die Tatsache, dass im Entwurf des neuen Finanzrahmenplans der Europäischen Union für die Jah­re 2014 bis 2020 diese Finanztransaktionssteuer als Vorschlag bereits enthalten ist, zeigt schon, dass hier ein gewisses Umdenken vorhanden ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 233

Wir werden allerdings in den nächsten eineinhalb Jahren noch beträchtliche Hinder­nisse überwinden müssen, weil Großbritannien, Schweden und Tschechien massiv da­gegen sind, obwohl die Zeit für diese Steuer aus zwei Gründen eigentlich wirklich reif sein muss – damit trifft man zwei Fliegen mit einem Schlag –:

Erstens ist sie eine Maßnahme gegen die Spekulation – und meine größte Sorge ist ja für die Zukunft, dass die Finanzwirtschaft sich völlig von der Realwirtschaft entkoppelt hat, dass täglich Milliarden und Billionen von Dollar völlig unabhängig von der Real­wirtschaft um die Weltkugel gejagt werden. Und zweitens ist es so, dass wir in fast al­len europäischen Staaten eine Staatsschuldenkrise haben und das daher die ein­fachste Art wäre, mehr Mittel zu bekommen, ohne dass der kleine Steuerzahler dafür zur Kasse gebeten wird. Die Zeit müsste an sich reif sein.

Ich habe mich daher sehr gefreut, dass ich mit Kollegin Muttonen diesen Antrag un­terzeichnen durfte, weil ich meinen Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion eigentlich zurufen möchte: Besteuern wir die Spekulation, und besteuern wir nicht das Eigentum! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Riepl: Beides ist wichtig! Beides ist wichtig!)

20.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Mutto­nen. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.23.52

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ja, es stimmt, es ist lange her, dass Österreich mit seiner Forderung nach einer Fi­nanztransaktionssteuer in der EU ganz allein dagestanden ist. Mittlerweile hat sich das Blatt aber gewendet, und ich finde, das ist nicht wirklich verwunderlich, denn die Fi­nanztransaktionssteuer sollte ja genau jene zur Kasse bitten, die die letzte Krise mit­verursacht haben. Es verwundert mich deswegen auch nicht, dass sie innerhalb der Bevölkerung der EU eine so große Unterstützung genießt, weil diese Finanztransak­tionssteuer dann letztendlich ein Schritt in die richtige Richtung, ein Schritt zu mehr Ge­rechtigkeit ist.

Gleichzeitig werden auch die Gegner und Gegnerinnen dieser Finanztransaktions­steuer immer weniger. Das Europäische Parlament hat bereits am 8. März dieses Jah­res mit einer deutlichen Mehrheit von 78 Prozent für die Einführung dieser Steuer ge­stimmt. Auch die Europäische Kommission hat dafür gestimmt. In ihren Vorschlägen zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen von letzter Woche spricht sie sich für die Ein­führung der Finanztransaktionssteuer aus – und zwar in allen EU-Ländern. Österreich hat diese Steuer als eines der ersten Länder thematisiert. Letztendlich haben Bundes­kanzler Faymann und die Bundesregierung sich unermüdlich dafür eingesetzt und das auf europäischer Ebene ständig thematisiert.

Diese neue Dynamik gilt es jetzt zu nutzen. Wir müssen die verbleibenden EU-Länder, die dieser Finanztransaktionssteuer noch skeptisch gegenüberstehen – vor allem Großbritannien und Schweden – jetzt davon überzeugen, wie notwendig die Einfüh­rung wäre, denn: Wir brauchen in Europa wirtschaftliche Stabilität und Gerechtigkeit. Wir brauchen Regeln, die dafür sorgen, dass die Lasten der Krise gerecht verteilt wer­den, und verhindern, dass eine Finanzkrise in dieser Größenordnung sich wiederholt.

Eine Finanztransaktionssteuer ist genau das richtige Mittel dafür, denn sie verhindert unsoziale und hochriskante Spekulationsgeschäfte. Mit diesem vorliegenden gemein­samen Entschließungsantrag wollen wir der Bundesregierung letztendlich fraktions­übergreifend den Rücken für weitere Verhandlungen stärken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.26



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 234

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Waldner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.26.39

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Wolfgang Waldner: Herr Präsident! Hohes Haus! Auch ich begrüße natürlich den vorliegenden Antrag betreffend eine Finanztransaktionssteuer ausdrück­lich, und auch Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger hat immer klarge­stellt, dass Österreich für eine solche Steuer auf europäischer und internationaler Ebe­ne eintritt, und das in Gesprächen im In- und Ausland bei seinen Amtskollegen depo­niert.

Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass es – bereits im Jahr 2005 – Wolfgang Schüssel als Bundeskanzler war, der diesen Vorschlag gemacht hat und auch vorge­schlagen hat, dass die Einnahmen dem EU-Budget zugutekommen sollen. (Abg. Petz­ner: Auf Druck des BZÖ vorgeschlagen! – Heiterkeit der Abgeordneten Mag. Donner­bauer und Hornek. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Im Regierungsprogramm steht ja, dass die Bundesregierung sich für die verbindliche Einführung der Finanztransaktionssteuer gegenüber den EU-Partnern, gegenüber den europäischen Institutionen und auch im Rahmen der Diskussionen und Verhandlungen zur Review und zur Neugestaltung des EU-Haushalts inhaltsgleich und mit Nachdruck einsetzen wird. Dieses Lobbying wurde auch gemacht und wird weiter betrieben – so­wohl vonseiten des Vizekanzlers und des Bundeskanzlers als auch von anderen Re­gierungsmitgliedern – und hat offensichtlich Früchte getragen.

Der Vorschlag der EU-Kommission, eine solche Steuer im Licht des Finanzrah­mens 2014 bis 2020 einzuführen, ist daher auch ein österreichischer Erfolg. Ich freue mich, dass dieses Regierungsanliegen von allen im Nationalrat vertretenen Parteien unterstützt wird – bereits im Jahr 2008 und auch mit diesem Antrag heute.

Bei der Einführung dieser Steuer gilt es aus unserer Sicht sicherzustellen, dass der Fi­nanzsektor zwar einen angemessenen Beitrag zur Bewältigung der Krisenkosten leis­tet, gleichzeitig aber nicht übermäßig belastet wird, um das Gesamtsystem nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Wir lehnen daher die Alternative einer Finanzaktivitäts­steuer strikt ab, die unabsehbare negative Folgen auf den Finanzplatz Europa hätte.

Die Europäische Kommission hat angekündigt, sehr rasch eine Studie zur Folgenab­schätzung dieser Transaktionssteuer vorzulegen. Damit sollte uns bald eine umfas­sende Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen vorliegen.

Das österreichische Eintreten für die Einführung einer solchen Steuer hat zwar einen ersten konkreten Erfolg durch das Aufgreifen dieser Idee durch die Kommission ge­bracht, aber wir sind noch weit davon entfernt, dass die Steuer tatsächlich eingeführt wird. Es wurde schon gesagt, dass einige Mitgliedstaaten schwerwiegende grundsätz­liche Bedenken haben, und auch betreffend die Verwendung der Mittel – ob für die na­tionalen Budgets, fürs EU-Budget oder für Zweckwidmungen – stehen uns noch man­che Diskussionen bevor.

Dieser Antrag ist für uns aber ein klarer Auftrag und ein Signal der Unterstützung, den eingeschlagenen Weg in Richtung einer möglichst baldigen Einführung fortzusetzen. Ich begrüße diesen Antrag daher und bedanke mich dafür. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 235

20.29.39

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir unterstützen die Finanztransaktionssteuer – daher: Zustimmung zu diesem Antrag; aber keine Zustimmung zum Antrag in der Form, in der er vorliegt, denn, Frau Kollegin Muttonen, die Finanztransaktionssteuer wird sicherlich eines brin­gen: Sie wird Einnahmen bringen, das ist klar, und wird daher Mitverursacher der Krise zur Kasse bitten. Das ist in dieser groben Form irgendwie richtig.

Es ist wahrscheinlich nicht richtig, dass Finanztransaktionssteuern Krisen, wie sie pas­siert sind, verhindern können, denn die Finanztransaktionen werden nicht zum Still­stand kommen und nicht krisenfrei und sicherer ablaufen. Sie werden nur einen Beitrag zum Staatsbudget oder zum EU-Budget leisten. Das ist, glaube ich, die Frage. (Abg. Mag. Muttonen: Aber sie sind regulativ!) – Bitte? (Abg. Mag. Muttonen: Regulativ!) – Sie werden auch nicht regulativ eingreifen, aber sie werden eingreifen. Sie werden die Transaktionen etwas verteuern und vielleicht die Transaktionsgeschwindigkeiten und das Volumen etwas herabsetzen. Aber mehr wird das nicht tun.

Das ist also eine Geldbeschaffungsaktion, und wir kommen zur Frage, wer das Geld bekommen soll. Kollege Schüssel hat im Ausschuss gesagt, dass diese Steuer nur kommen wird, wenn die EU sie bekommt, wenn es eine EU-Steuer wird, sonst wird sie gar nicht kommen. Auch heute sind die Töne in diese Richtung gegangen. Kollege Gaßner hat gesagt, die arme EU braucht ja mehr Geld. (Abg. Mag. Gaßner: Was habe ich gesagt?!) Minister Berlakovich hat gesagt, die EU muss mehr Geld haben, und wir brauchen die Finanztransaktionssteuer, damit die Menschen sich auch in Zukunft das Essen leisten können, und solche Sachen.

Klare Frage: Wollen wir das Geld im EU-Budget? – Klare Antwort von uns: Nein! Es ist ja bis jetzt nicht einmal angedacht, dass dieser allfällige Zufluss an Steuern ins EU-Budget zu einer Entlastung der Beitragszahler führen würde, dass also die 1-Prozent-Grenze stehen bleibt und wir sagen: 1 Prozent inklusive Finanztransaktionssteuer, und der Rest wird von den Mitgliedern weniger gezahlt. Damit könnten wir leben. Daran wird aber nicht gedacht, sondern man geht von einer Ausweitung des Budgets um ge­nau diese Steuer aus. Damit sind wir nicht einverstanden und meinen, dass Österreich als ein Land, das etwa 3 Milliarden einzahlt und 2 Milliarden zurückbekommt, am we­nigsten Interesse daran haben sollte, dieses Budget weiter aufzublasen, weil wir einer der großen Nettozahler sind.

Daher folgender Antrag von uns:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die nationale Ein­hebung einer europäischen Finanztransaktionssteuer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass im Falle einer Einführung einer Finanztransaktions­steuer, die auf internationaler Ebene, innerhalb der Europäischen Union oder innerhalb der Eurozone geregelt würde, die Einnahmen einer solchen Steuer national eingeho­ben werden, und nicht durch die Europäische Union.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.32



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 236

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend die nationale Ein­hebung einer europäischen Finanztransaktionsteuer

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 17 Bericht des Außenpolitischen Ausschus­ses über den Antrag 1603/A(E) der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Ein­führung einer Finanztransaktionssteuer (1347 d.B.) in 112. Nationalratssitzung der XXIV. GP am 6. Juli 2011

Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene gilt zu Recht als eine der logischen Konsequenzen der Malversationen auf den Finanzmärkten und den damit verbundenen Folgen.

Im Finanzrahmen 2014 - 2020 der EU-Kommission wird die Einführung einer Finanz­transaktionssteuer auch vorgesehen, und es wird an den Vertretern der EU-Mitglieds­staaten liegen, eine solche in weiterer Folge auch zu realisieren, zumal diese Steuer auch ein wichtiges Instrument zur Regulierung der Finanzmärkte darstellt.

Ebenso ist man sich weitgehend einig, dass eine solche Finanztransaktionssteuer nur europäisch, im besten Fall überhaupt weltweit geregelt sein müsste. Jedoch ist im Sin­ne der nationalen Eigenstaatlichkeit darauf zu achten, dass die Einnahmen aus einer solchen Finanztransaktionssteuer jeweils in die nationalen Budgets der EU-Mitglieds­staaten fließen müssen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass im Falle einer Einführung einer Finanztransaktion­steuer, die auf internationaler Ebene, innerhalb der Europäischen Union oder innerhalb der Eurozone geregelt würde, die Einnahmen einer solchen Steuer national einge­hoben werden, und nicht durch die Europäische Union.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwent­ner. 4 Minuten. – Bitte.

 


20.32.30

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hübner, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen werden, wird Sie nicht weiters verwundern. Dass das EU-Budget damit vergrößert werden könnte, sehen wir nicht als Gefahr, sondern wir würden es begrüßen, vor allem, weil es Bud­getsicherheit gäbe. Zum Zweiten ist es so, dass Sie offensichtlich den Sinn des ge­meinsamen Antrags und dieser gemeinsamen EU-weiten Finanztransaktionssteuer nicht verstanden haben. Es geht eben darum, dass es eine Übereinstimmung auf den Finanzmärkten gibt. Soweit habe es sogar ich verstanden, obwohl ich keine Finanz­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 237

politikerin bin. (Zwischenruf des Abg. Dr. Hübner.) Das heißt, nationale Steuern kann man anders auch einheben. Da muss es keine Finanztransaktionssteuer geben, zu­mindest in dem Sinn, wie sie von uns angedacht ist.

Herr Kollege Stummvoll, Sie haben recht: Es ist das eine lange Geschichte, auch im österreichischen Parlament. Ich habe mir das angesehen. Sie ist noch länger, als Sie sagen. Schon 2002 hat es den ersten Antrag von Kollegin Lunacek gegeben. Damals war es noch eine Devisentransaktionssteuer. Sie wurde in der Zeit, als das zum ersten Mal diskutiert wurde, noch ziemlich dafür belächelt, habe ich mir sagen lassen. (Abg. Dr. Stummvoll: Devisen sind etwas anderes!) – Aber nichts ganz anderes!

Der Sinn und der Anspruch, den wir jetzt immer noch haben, ist kein ganz anderer. Die Geschichte hat sich ja fortgezogen. 2005 hat es nämlich einen rot-grünen Antrag zu demselben Thema gegeben, 2006 und 2008 tatsächlich gemeinsam. Und insofern be­grüßen und unterstützen wir, dass es jetzt einen gemeinsamen Antrag dazu gibt. (Abg. Silhavy: Attac hat das früher gefordert!) – Entschuldigung? (Abg. Silhavy: Attac!) Attac hat das noch früher gefordert, das kann man bei Attac nachlesen. Tatsächlich ist es so, dass es wichtig und notwendig ist, dass das jetzt endlich eingeführt wird.

Das alleine wird wahrscheinlich nicht ausreichen, um Spekulationen und Ausartungen am Finanzmarkt irgendwie einzugrenzen und in den Griff zu bekommen. Dazu wird es noch andere Maßnahmen auf globaler Ebene brauchen. Herr Kollege Stummvoll, wie schon erwähnt ist das Ganze natürlich im Wackeln, sobald ein Land wie Großbritan­nien nicht dabei ist. Das ist eben auch eine große Gefahr in diesem Zusammenhang.

Trotzdem begrüßen wir es, dass die Kommission sich mittlerweile dazu entschlossen hat, sich dafür einzusetzen. Leider ist der Zeitrahmen, der jetzt im Raum steht, zu weit gefasst. Ich meine, es wäre sehr wichtig, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass die­se Steuer bis 2012 und nicht später durchgesetzt wird. Wir hinken den Notwendigkei­ten an Regulationen in diesem Bereich weit hinterher. Die nächste Krise kündigt sich an. Man muss nicht besonders schwarzmalen, um zu sehen, dass sich das irgendwie zusammenbraut.

Noch ein grünes Anliegen, das Kollegin Lunacek damals schon eingebracht hat, war, einen Ausgleich im Zusammenhang mit globaler Umverteilung zu schaffen, einen Nord-Süd-Ausgleich. Genauer gesagt sollten die Gelder, die sich aus einer solchen Steuer lukrieren lassen, nicht nur ins EU-Budget fließen, sondern auch zweckgewidmet werden, um globale Gerechtigkeit im Sinne der Milleniumsziele herzustellen, aber auch um entsprechende Klimaschutzmaßnahmen zu setzen – so viel zu unseren Bedenken, aber vor allem auch unsere Zustimmung zu dem gemeinsamen Antrag. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

20.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. – Bitte.

 


20.36.41

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Antrag zustimmen. Herr Staatssekretär, es ist interessant, dass Sie Ihre Partei als Erfinder dieser Finanztransaktionssteuer sehen. (Abg. Amon: Zu Recht!) Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie schwierig es damals in der Regierung in den Verhandlungen war, genau das als Forderung durchzusetzen.

Es ist sinnvoll und wichtig, dass man den Spekulanten signalisiert, dass Finanztrans­aktionen entsprechend besteuert werden. Das ist ja nur ein Punkt, um zu verhindern, dass die Börsen weiterhin zu Casinos verkommen und immer weniger Handelsplätze darstellen. Deshalb ist es auch wichtig, dass man diese Steuer nach Möglichkeit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 238

ausweitet. Der Euroraum wird sicherlich zu kurz gegriffen sein. Wir wissen, dass gerade London einer der Haupthandelsplätze dieser Finanztransaktionen ist. (Abg. Mag. Wurm: Die sind dagegen!) Großbritannien ist natürlich dagegen, aber da muss entsprechend Druck ausgeübt werden, um sie auch miteinzubeziehen.

Herr Staatssekretär, das wäre ja auch wieder einmal eine Chance, österreichisches Selbstbewusstsein zu zeigen – und damit knüpfe ich an meinen Redebeitrag der letzten Debatte an. Wir sind überall dabei, wenn es darum geht, die Probleme anderer Länder zu bewältigen und einen Beitrag dazu zu leisten. Gut, ist in Ordnung. Aber dann setzen wir auch einmal Maßnahmen, um unsere eigenen Interessen gegen all diese Spekulanten und Profiteure der Krisen durchzusetzen! Herr Staatssekretär! Wo ist das? Setzen wir einmal ein Junktim! Ich weiß, es ist ganz furchtbar, im Außenmi­nisterium einmal ein Junktim zu setzen, zu sagen: Ja, ihr wollt etwas? Wir wollen auch etwas. Wenn ihr das durchsetzten wollt, dann wollen wir auch unsere Forderung durch­setzen! Aber setzen wir ein Junktim für die nächsten Milliardenüberweisungen zur Sa­nierung eben des Desasters, das die Spekulanten angerichtet haben! Sagen wir: Ja, ist in Ordnung, wir machen das. Aber dafür muss es eine europaweite Finanztransaktions­steuer geben! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Staatssekretär, es wäre interessant, das zumindest einmal in Erwägung zu zie­hen.

Zum Antrag der FPÖ: Wir haben da eine andere Linie. Wir glauben nicht, dass es in­teressant ist, das national einzuheben. Das soll schon europaweit eingehoben werden, aber unter Reduzierung der EU-Beiträge. Das wäre einmal interessant, denn das wür­de zu mehr Gerechtigkeit führen, damit eben genau die, die weniger einzahlen, aber sehr von diesen Spekulationen profitieren, auch mehr in die gemeinsame Kassa einbe­zahlen. So wie wir der Meinung sind, dass diejenigen, die das Geld ausgeben, auch Verantwortung dafür tragen müssen, wie sie das Geld hereinholen – etwa bei den Län­dern –, sind wir auch der Meinung, dass diese Finanztransaktionssteuer europaweit eingehoben werden soll, das aber auch zu einer Reduzierung der Beiträge der Länder und damit auch Österreichs führen soll. Deshalb müssen wir Ihrem Antrag leider die Zustimmung verweigern. (Beifall beim BZÖ.)

20.39

20.39.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1347 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Maßnahmen zur Einführung einer Finanz­transaktionssteuer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 178.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die nationale Einhebung ei­ner europäischen Finanztransaktionssteuer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

20.40.5418. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1387/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kolle­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 239

gen betreffend aktive Mitwirkung Österreichs bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe (1261 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 18. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grosz. 2 Minuten Redezeit. (Staats­sekretär Dr. Waldner spricht mit der an der Regierungsbank stehenden Abg. Rauch-Kallat.) – Der Herr Staatssekretär wird sicher ganz aufmerksam zuhören. (Abg. Grosz  auf dem Weg zum Rednerpult : Die Neo-Abgeordnete bekommt eine Einschulung!)

 


20.41.33

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir diskutieren einen Entschließungsantrag der Regierung, um die Todesstrafe welt­weit abzuschaffen, der wie folgt formuliert ist: sich auf bilateraler Ebene dafür einzu­setzen, mit Nachdruck voranzutreiben, zu erinnern, vielleicht, heute, morgen, übermor­gen, freundlich das Händchen zu drücken, trotzdem Wirtschaft zu betreiben, aber die Todesstrafe irgendwann bei der Nachspeise bei einem Staatsbesuch anzusprechen, das in insgesamt sechs Punkten. – Das ist nicht einmal das Papier wert, auf dem es geschrieben worden ist! (Beifall beim BZÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben, vielleicht einmal bilaterale Gespräche mit China zu führen, erwähnen die USA mit der in einigen Bundesstaaten noch vorhan­denen Todesstrafe, aber Sie vergessen die Türkei – Steinigungen, Morde. Kollegin Ko­run! Sie vergessen die Frage der Kurden. Sie vergessen Saudi-Arabien. Sie vergessen den Sudan. Sie vergessen Nigeria. Sie sparen in Ihrem Antrag sämtliche islamischen Staaten aus, in denen die Todesstrafe gang und gäbe ist – wo geköpft wird, gesteinigt wird, Frauen unterdrückt werden, verletzt wird, eingesperrt wird, Diktatur herrscht. (Bei­fall beim BZÖ.)

Das ist Ihnen völlig egal. Hauptsache, Sie ergießen sich in einem Nullachtfünfzehn-An­trag, um etwas gegen die Todesstrafe getan zu haben, heldenhaft wie Asterix und Obelix, die Gallier gegen Rom. Sehr geehrte Damen und Herren, die Todesstrafe wird sicherlich nicht abgeschafft, wenn man nicht in der österreichischen Außenpolitik end­lich einmal Härte zeigt. (Beifall beim BZÖ.)

Spindelegger macht österreichische Außenpolitik mit dem Gartenschlauch, man sucht sich in Libyen jeden Tag die Gesprächspartner aus, in Ägypten und im gesamten Na­hen Osten hat man nicht mehr den Stand, den Österreich einmal hatte, weil man eben einmal mit diesen Demonstranten, dann wieder mit einem Militärregime Außenpolitik macht, und nicht weiß, was man will. Das ist dann auch in der Frage der Todesstrafe spürbar.

Sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, den Grünen und den Sozialdemo­kraten, die Republik Österreich weiß auch in diesem Punkt nicht, was sie will, und be­ruhigt vor dem Sommer ihr Gewissen mit dieser bedruckten Rolle Klopapier. (Beifall beim BZÖ.)

Was ich besonders eigenartig finde, ist, dass wir am gleichen Ausschusstag einen An­trag betreffend die Aufarbeitung der Verbrechen wider die Menschlichkeit in Slowenien behandelt haben, der von Ihnen vertagt worden ist. Das ist ein Antrag, der den Namen Antrag auch verdient. In diesem Antrag der Abgeordneten Grosz, Bucher, Dolinschek, Schenk und Spadiut wird gesagt: Wir wollen die Verbrechen in Slowenien, das Mas­sengrab, das in Laško gefunden worden ist, aufarbeiten.

Wir wollen Slowenien am heutigen Tage daran erinnern, dass wir Österreicher den Ar­tikel 7 erfüllt haben, aber Slowenien bis heute nicht bereit ist, diese Verbrechen gegen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 240

die Menschlichkeit aufzuarbeiten. Das vertagen Sie mit dem Hinweis darauf, dass eine Kommission das schon irgendwann einmal beraten wird. Sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, wenn Sie meinen, Menschenrechtspolitik in Zukunft so zu ma­chen, werden Sie auch international nicht mehr ernst genommen werden.

Daher werden wir diesem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen mangels Substanz nicht zustimmen, denn wir müssen das Alphabet nicht noch einmal neu be­schließen.

Wir vom BZÖ sind für eine effektive Bekämpfung der Todesstrafe und für die Einfüh­rung einer humanen Zivilisation des 21. Jahrhunderts. (Beifall beim BZÖ.)

20.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.45.17

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mein Vorredner hat eines vergessen: Er war selbst bei den Beratungen im Menschenrechtsausschuss nicht anwesend und hat an den Be­ratungen nicht teilgenommen. Wäre er dabei gewesen, hätte er Vorschläge machen können.

Der Antrag – ein wichtiger Antrag des Menschrechtsausschusses – wurde zur richtigen Zeit gestellt – zur richtigen Zeit deshalb, weil Österreich im Mai in den Menschrechts­ausschuss der UNO gewählt wurde, und das ist ein sehr gutes Gremium, um in diesem Bereich Schritte nach vorne zu setzen. (Abg. Scheibner: Großartig! – Abg. Grosz: Großartig! Toll! Epochal!)

Im Antrag sind vier Länder angeführt: China, Iran, Russland und USA. In der Begrün­dung wird zum Beispiel auf die Situation in den USA, auf die Gefährdung durch Fehl­urteile hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass an die hundert Menschen – vor allem aus ärmeren Schichten, weil sie sich keine guten Anwälte leisten können – zu Todesstrafen verurteilt werden und viele erst nach vielen Jahren in diesen Zellen frei­gelassen werden. (Abg. Dr. Rosenkranz: Jedes Fehlurteil ist schlecht, auch in Öster­reich, ohne die Todesstrafe!)

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass China erwähnt wird. Wir wissen aus dem Bericht von Amnesty International, dass geschätzt wird, dass dort 2009 an die 10 000 Menschen hingerichtet wurden. Der Bericht von Amnesty International geht da­von aus, dass in China mehr Menschen hingerichtet werden als im Rest der Welt. Auch der Iran wird erwähnt, wo die Todesstrafe in einer ganz mittelalterlichen Art und Weise vollzogen wird.

Meine Damen und Herren, ich denke, dass dieses Thema zu ernst ist, um zu polemi­sieren. Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben, gegen die Menschenwür­de. Das Hohe Haus ist aufgerufen, in breiter Zustimmung unserer Regierung und un­seren Verantwortlichen den Rücken zu stärken. Nicht nur die Regierung, sondern auch das Präsidium des Nationalrates sollte bei den vielen Kontakten auf die Bedeutung die­ses Themas hinweisen. Ich bin überzeugt davon, dass man Österreich hört, dass Ös­terreich wahrgenommen wird und dass das wichtige Themen für Österreich sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Wie eine Schlaftablette! Nur fürs Protokoll: Mehrere Abgeordnete kämpfen wegen der „mitreißenden“ Rede gegen ihre Müdigkeit an!)

20.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Waldner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 241

20.48.26

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Wolfgang Waldner: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte kurz ge­meinsam zu allen vier hier in Diskussion stehenden Vorlagen und Anträgen zu den Themenbereichen Todesstrafe und Schutz religiöser Minderheiten Stellung nehmen.

Zum Antrag der Abgeordneten Franz Kirchgatterer und Wolfgang Großruck zur Todes­strafe darf ich vorweg festhalten, dass sich Österreich bereits seit Langem gemeinsam mit seinen europäischen Partnern für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe enga­giert. Allein, wenn man die aktuellen Zahlen zur Todesstrafe betrachtet, sieht man, wel­che Relevanz das Thema weiterhin hat. In 58 Staaten ist die Todesstrafe gesetzlich verankert, 25 davon haben sie in den letzten Jahren auch angewendet. Gemäß Schät­zungen sollen bis zu 24 000 Menschen in einer Todeszelle auf ihre Hinrichtung warten. In China wurden letztes Jahr – es wurde ja schon angedeutet – rund 1 700 Menschen hingerichtet, fast 400 im Iran, 120 im Irak, 69 in Saudi-Arabien und 52 in den USA.

Die Europäische Union bringt regelmäßig in der UNO-Generalversammlung eine Reso­lution für ein weltweites Moratorium der Todesstrafe ein, zuletzt im Rahmen der 65. Generalversammlung im Oktober 2010. Österreich versucht durch systematisches Lobbying in Form von Demarchen und öffentlichen Erklärungen beziehungsweise durch aktives Ansprechen in EU-Menschrechtsdialogen sowie durch Intervention in konkreten Einzelfällen, die Nichtanwendung und die Aussetzung der Todesstrafe zu er­reichen.

Unser langfristiges Ziel ist es natürlich, weitere Staaten von der Abschaffung der To­desstrafe zu überzeugen.

Zu den Anträgen von Frau Abgeordneter Alev Korun und Herrn Abgeordneten Gerald Grosz möchte ich auf einen Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik, nämlich den Schutz von religiösen Minderheiten hinweisen. Diesem Schutz religiöser Minder­heiten wird sich Österreich im UN-Menschenrechtsrat ...

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Entschuldigen Sie, Herr Staatssekretär: Es ist an sich nicht üblich, dass man andere Tagesordnungspunkte, die noch kommen, schon in einem vorhergehenden Tagesordnungspunkt mitdiskutiert; sonst haben wir die Diskus­sion unter Umständen zweimal.

Ich darf Sie bitten, dass Sie zu diesem Antrag, der im nächsten Tagesordnungspunkt behandelt wird, beim nächsten Tagesordnungspunkt Stellung nehmen.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Wolfgang Waldner (fortsetzend): Ich melde mich wieder zu Wort. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Hornek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.50.54

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tagesord­nungspunkt ist einer, der einem unter die Haut geht. Viele in diesem Saal können sich vermutlich die Tragweite dieser Thematik gar nicht vorstellen.

Die Abgeordneten Großruck, Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen sprechen mit ih­rem Antrag den Österreicherinnen und Österreichern aus der Seele. Es wird in diesem Antrag eine aktive Mitwirkung Österreichs bei der Abschaffung der Todesstrafe gefor­dert, und dies mit Nachdruck, meine sehr geehrten Damen und Herren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 242

„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“, heißt es in Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Realität sieht bedauer­licherweise ganz anders aus. Im Jahr 2009 wurden in 56 Staaten mehr als 2 000 Per­sonen zum Tode verurteilt, und mindestens 700 Personen sind auch tatsächlich hinge­richtet worden. China ist in diesen Zahlen nicht inkludiert. Laut BBC wurden 1 500 Per­sonen hingerichtet. Die Dunkelziffer liegt allerdings bei bis zu 10 000 Personen, die ihr Leben auf eine ungerechtfertigte Art und Weise lassen mussten. In den Vereinigten Staaten vollstrecken noch immer 35 von 50 Bundesstaaten die Todesstrafe. Zu beden­ken ist, dass seit 1973 weit mehr als 100 Personen aus der Todeszelle entlassen wer­den mussten, weil es sich eindeutig um Fehlurteile, um nachträgliche Erkenntnisse ge­handelt hat, die diese Vorgangsweise einfach nicht akzeptabel machten.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist unser aller Aufgabe, uns in einer ruhigen und besonnenen Art und Weise als Österreicher, als Europäer weltweit dafür einzusetzen, dass es so rasch wie möglich dazu kommt, dass keine Todesstrafe mehr vollstreckt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

20.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.53.25

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle das gleich einmal klar: Wir Freiheitliche sind gegen die Todesstrafe und werden diesen Antrag somit unterstützen. Die Mitwir­kung Österreichs bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ist wichtig.

Kollege Hornek, unter die Haut geht einem da gar nichts bei dem Antrag, das muss ich schon sagen, denn dieser Antrag, da bin ich natürlich schon ein wenig beim Kollegen Grosz, ist ein bisschen halbherzig formuliert. (Abg. Hornek: Vorhin war das ganz an­ders!)

Ein bisschen halbherzig ist die Formulierung schon, wenn man lediglich sagt, China wird aufgefordert, die Todesstrafe sukzessive einzuschränken. – Also da kann man na­türlich nicht sagen, dass das unter die Haut geht! Prinzipiell ist es aber wichtig, dass Österreich ein Zeichen über die Parteigrenzen hinweg setzt und sich klar gegen die To­desstrafe ausspricht. Somit findet dieser Antrag unsere Unterstützung. Die Formu­lierung ist aber diskussionswürdig, das ist gar keine Frage, und natürlich bemerkt man, wenn man den Antrag genauer liest, dass da einige Länder – da muss ich dem Kol­legen Grosz ebenfalls recht geben – gänzlich fehlen. Der Iran wird lediglich aufgefor­dert, Minderjährige nicht mehr hinzurichten – das jetzt aus dem Entschließungsantrag herausgegriffen und verkürzt dargestellt.

Also, Kollege Hornek, ich weiß nicht, was Ihnen da unter die Haut geht. Mir geht da sehr wenig unter die Haut, weil ich sage: Dieser Antrag ist halbherzig. Aber von uns gibt es ein klares Nein zur Vollstreckung der Todesstrafe. Diese gehört weltweit abge­schafft, und darum unterstützen wir den Antrag. Aber, wie gesagt, der Wortlaut dieses Antrages ist natürlich absolut diskussionswürdig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.55.22

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Natürlich ist es nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, dass Österreich im weltweiten Kampf gegen die Todesstrafe für die flächendeckende Ab­schaffung der Todesstrafe eintritt und das sowohl innerhalb der EU beziehungsweise


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 243

auch mit anderen EU-Partnern gemeinsam als auch in bilateralen Gesprächen forciert. Deshalb werden wir diesen Antrag auch unterstützen.

Wir erwarten uns selbstverständlich, dass dieses Eintreten für die Abschaffung der To­desstrafe nicht leise, sondern sehr laut ist. Der einzige Punkt, wo ich mich den Ausfüh­rungen des Kollegen Grosz anschließe, ist, dass das sicher nicht beim Nachtisch, bei einem offiziellen Essen oder bei bilateralen Gesprächen stattfinden darf. Da möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir die bilateralen Beziehungen Österreichs mit China sehr genau beobachten und dass es selbstverständlich nicht sein kann, dass men­schenrechtliche Interessen Wirtschaftsinteressen und Exportinteressen der österreichi­schen Wirtschaft geopfert werden, dass man zuerst die Handelsverträge abschließt und dann kleinlaut beigibt und das Thema nur nebenbei erwähnt. (Beifall bei den Grü­nen.)

Es ist erfreulich, dass einige unserer Anregungen in den Entschließungsantrag aufge­nommen wurden, zum Beispiel dass auch auf jene Länder, die sich bei der letzten UNO-Resolution zum Moratorium bezüglich Abschaffung der Todesstrafe der Stimme enthalten haben, politisch Druck ausgeübt werden soll und dass auch sie angehalten werden sollen, die Todesstrafe abzuschaffen.

Der Antrag ist mehr als sinnvoll. Wir erwarten uns allerdings, wie gesagt, dass es nicht bei diesem Antrag und nicht beim Beschluss bleibt, sondern dass das auch tatsächlich gelebte Außenpolitik Österreichs wird – noch stärker als bisher. In diesem Sinne danke ich jetzt schon für Ihre Bemühungen, Herr Staatssekretär, diesen Antrag auch mit Le­ben zu erfüllen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.57

20.57.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1261 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend aktive Mitwirkung Österreichs bei der welt­weiten Abschaffung der Todesstrafe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 179.)

20.58.1919. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1261/A(E) der Ab­geordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfolgung von religiösen Minderheiten in Afghanistan und notwendigen Einsatz der EU für Minderheitenschutz (1262 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1437/A(E) der Ab­geordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verfol­gung von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten und den not­wendigen Einsatz der EU für Menschenrechts- und Minderheitenschutz (1263 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1404/A(E) der Ab­geordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sanktionierung der Terroranschläge auf koptisch-orthodoxe Christen in Ägypten (1264 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 244

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 bis 21 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vock. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.59.32

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Mein Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich darf kurz den Außen- und Europapolitischen Bericht 2010 zitieren. In diesem steht nämlich wortwörtlich:

„Der Einsatz Österreichs für das Recht auf Religionsfreiheit stellt einen Schwerpunkt der österreichischen Menschenrechtspolitik dar. Österreich hat sich an der Ausarbei­tung einer EU-Strategie betreffend den verstärkten Einsatz der EU für Religionsfreiheit beteiligt.“

Das heißt, dieser Bericht zeigt auf, dass die Anträge der Abgeordneten Großruck und Kirchgatterer sowie die beiden Anträge der Kollegin Korun bereits vom Außenministe­rium innerhalb der EU seit einem Jahr ausgeführt werden. Deshalb können wir zwar ei­nerseits diesen Anträgen mit ruhigem Gewissen zustimmen, aber die Aktualität dieser Anträge ist fraglich.

Ich gebe dem Kollegen Grosz ungern recht, aber eines muss man ihm schon bestäti­gen: Wir sollten uns künftig im Menschenrechtsausschuss mehr mit jenen Anträgen be­schäftigen, die noch nicht vom Außenministerium umgesetzt wurden. (Beifall bei der FPÖ.)

21.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.00.52

Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Umgang mit Men­schenrechten wird, wie die Debatte über die Todesstrafe und auch der Schutz von Min­derheiten, eng mit der Politik der europäischen Demokratien verknüpft. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Als direkte und dazu noch massive Herausforderung der Europäischen Union ist der Umgang mit den Roma hervorzuheben. Diese 10 bis 12 Millionen Menschen zählende Volksgruppe leidet in Europa noch unter stärksten gesellschaftlichen Nachteilen: höhe­re Arbeitslosigkeit, geringere Einkommen, eine schlechte Wohnsituation, geringere Bil­dungschancen, Ausgrenzungen, wohin man blickt.

Es ist nicht lange her, nämlich im Jahre 2008, dass die Regierung Berlusconi eine bio­metrische Datenbank von Roma erstellt hat, unter anderem auch von Minderjährigen. Eine ganze Volksgruppe wurde damit stigmatisiert. Weder entspricht das den Werten der Demokratie noch des europäischen Gedankens.

Ähnliches ist auch der Regierung Sarkozy in Frankreich vorzuwerfen, die im letzten Jahr Massenausweisungen von Roma durchführte.

Wenn man sich das Thema genauer anschaut, würde man sich wünschen, dass man auch von der österreichischen Außenpolitik eine klare Stimme hört.

Zur indirekten Verknüpfung mit den Menschenrechten: Wie heute in Zeitungen zu le­sen war, wird gerade im deutschen Bundestag debattiert, 200 hochmoderne Leopard-Panzer nach Saudi-Arabien zu exportieren; ein Regime, das nicht gerade für seine de­mokratiepolitische Einstellung bekannt ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 245

Weiters ist am 12. Juli ein Besuch des iranischen Außenministers hier in Österreich an­gesagt. Da würde ich mir wünschen von unserem Außenminister Dr. Spindelegger, das Thema Menschenrechtssituation präziser anzusprechen.

In der kurzen Zeit möchte ich nur noch sagen, dass ich mich bei den nichtstaatlichen Organisationen, bei den sogenannten NGOs, für ihre wertvolle Arbeit zum Thema Men­schenrechte bedanken möchte. (Beifall bei der SPÖ.)

21.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Korun gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.03.33

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Bei den drei vorliegenden Anträgen möchte ich mit TOP 19 beginnen und möchte noch einmal meinem Erstaunen Ausdruck verleihen, dass die Regierungsfraktionen diesen Antrag betreffend Schutz für religiöse Minderheiten in Af­ghanistan und den notwendigen Einsatz der EU für Minderheitenschutz schlichtweg abgelehnt haben. Das ist für uns weiterhin unfassbar angesichts der Gräueltaten und der Verfolgung der religiösen Minderheiten in Afghanistan. Afghanistan ist ja bekannt­lich ein Land, in dem die Verfolgung von unterschiedlichen religiösen Minderheiten, von Bahais, von Sikhs, von Christen in den letzten Jahren grauenhafte Ausmaße angenom­men hat.

Diese Ablehnung können wir absolut nicht nachvollziehen und mich würde auch in­teressieren, mir bitte zu erklären – wenn jemand von den Regierungsfraktionen dazu noch spricht –, was der Grund für die Ablehnung des Minderheitenschutzes in Afgha­nistan beziehungsweise für den Einsatz dafür ist.

Ich möchte zur humanitären Situation in Syrien kurz zu sprechen kommen, in der kur­zen Zeit, die mir zur Verfügung steht. Dass die Lage der syrischen Flüchtlinge katastro­phal ist, wissen wir alle. Da ist auch Schutz für Flüchtlinge und auch für Mitglieder reli­giöser Minderheiten notwendig.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Van der Bellen, Schüssel, Muttonen, Freundinnen und Freunde be­treffend die humanitäre Situation in Syrien

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die anhaltende Unterdrückung und die unannehm­bare und schockierende Gewalt, mit der das syrische Regime gegen seine eigenen Bürgerinnen und Bürger vorgeht, aufs Schärfste gegenüber der syrischen Regierung sowie auf internationaler Ebene zu verurteilen.

Der österreichische Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, all jene Länder, in de­nen sich Syrerinnen und Syrer vor der Niederschlagung der Proteste geflüchtet haben, zu unterstützen, humanitäre Hilfe zu leisten und dabei auch auf den Schutz von Mit­gliedern von religiösen und ethnischen Minderheiten zu achten.

Der Nationalrat unterstützt die Schlussfolgerungen des Allgemeinen Rates der EU vom 20. Juni 2011 zu Syrien, begrüßt die Verhängung weiterer Sanktionen und die diploma­tischen Bemühungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Zivilbevölkerung geschützt und weitere Menschenrechtsverletzungen verhindert werden können und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 246

fordert die Bundesregierung daher auf, die in den Schlussfolgerungen beschlossenen Sanktionen in Österreich so rasch wie möglich umzusetzen.“

*****

Abschließend möchte ich noch auf die letzten zwei Anträge zu TOP 20 und TOP 21 eingehen.

Der Antrag von mir, meinem Kollegen und meinen Kolleginnen betreffend Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten und den notwendigen Ein­satz der EU für Menschenrechts- und Minderheitenschutz wurde von den Regierungs­fraktionen mit einem §-27-Antrag leider verwässert. Darüber haben wir im Ausschuss auch länger gesprochen, dass das, was wir mit diesem Antrag gefordert haben, leider verwässert wurde. Wir haben diesem Abänderungsantrag im Ausschuss nicht zuge­stimmt, weil wir aber für den weltweiten Minderheitenschutz sind, werden wir ihm, wie er vorliegt, zustimmen, auch wenn es uns schwerfällt, denn was wir vorgeschlagen ha­ben, war viel weitergehender.

Und zum letzten Antrag, dem des Kollegen Grosz, möchte ich sagen, nachdem er in seiner Polemik pauschal alle Länder in einen Topf wirft, und nachdem er beispielswei­se betreffend Ägypten verlangt, die Entwicklungshilfegelder zu streichen ... (Abg. Grosz: ... drei Projekte!) – Genau, es freut mich, dass Sie das inzwischen erkannt ha­ben, Herr Kollege. Österreich hat keine entwicklungspolitischen Kooperationen mit Ägypten (Abg. Grosz: Aber das hat ja nichts mit dem Staat zu tun!), weshalb der An­trag in dieser Form leider relativ absurd ist.

Ja zu jedem Minderheitenschutz, auch natürlich und vor allem für religiöse, ethnische und sprachliche Minderheiten überall auf der Welt, aber in dieser Form macht dieser Antrag leider keinen Sinn. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Van der Bellen, Schüssel, Muttonen, Freundinnen und Freunde be­treffend die humanitäre Situation in Syrien, die Lage der syrischen Flüchtlinge und den Schutz von Mitgliedern religiöser Minderheiten

eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 1437 A/(E) Abgeordneten Korun, Freun­dinnen und Freunde betreffend die Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachli­chen Minderheiten und den notwendigen Einsatz der EU für Menschenrechts- und Min­derheitenschutz (1263 d.B.)

Die Proteste gegen das Regime von Präsident Assad dauern bereits seit Februar 2011 an. Die Informationslage ist schwierig, weil das Regime nur wenige ausländische Jour­nalistInnen ins Land lässt. Laut syrischen Menschenrechtsorganisationen sind inzwi­schen 1.300 Zivilisten und 340 Sicherheitskräfte während der Proteste umgekommen, 8.000 Menschen wurden verletzt. UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay spricht von „exzessiver Gewaltanwendung“ und von einer „katastrophalen Menschenrechtsla­ge“. Der UN-Menschenrechtsrat hat Ende April eine Überprüfung der Lage in Syrien beschlossen. Die syrischen Sicherheitskräfte gehen inzwischen nicht nur gegen De­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 247

monstrantInnen vor, sondern auch gegen deren Familien und NachbarInnen. Tausen­de Menschen sind vor den gewalttätigen Ausschreitungen geflüchtet.

In der Türkei harren derzeit 11.000 Menschen unter schwierigen Bedingungen aus. Die Armee hat die Grenze zur Türkei abgeriegelt und bestraft auch jene, die den Flüchten­den mit Nahrung und Unterkunft helfen. Auch Ärzte, die Verletzte behandelten, sollen verhaftet worden sein.

Das alevitische Regime von Präsident Assad stellt sich gerne als Schutzmacht von Minderheiten gegenüber der sunnitischen Bevölkerungsmehrheit dar. Die ethnische Minderheit der KurdInnen, die an ihrer Sprache und Kultur festhielten und sich damit dem propagierten arabischen Nationalismus entgegen stellten, wurden jedoch in der Vergangenheit brutal unterdrückt.

Befürchtungen von Vertretern religiöser Minderheiten nach irakischen Zuständen im Falle des Zusammenbruchs der Assad-Regimes dürfen nicht unterschätzt werden. Deshalb braucht es einen geregelten Reformprozess, bei dem die Interessen der eth­nischen und religiösen Minderheiten Berücksichtigung finden müssen.

Die Interessen der Minderheiten dürfen dem Regime jedoch nicht als Vorwand für die äußerst brutale Niederschlagung der gegenwärtigen Proteste dienen.

Indem das Regime den Weg der Unterdrückung gewählt hat, anstatt seine eigenen Versprechen bezüglich breit angelegter Reformen zu erfüllen, stellt es seine Legitimität in Frage.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die anhaltende Unterdrückung und die unan­nehmbare und schockierende Gewalt, mit der das syrische Regime gegen seine eige­nen Bürgerinnen und Bürger vorgeht, aufs Schärfste gegenüber der syrischen Regie­rung sowie auf internationaler Ebene zu verurteilen.

Der österreichische Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, all jene Länder, in de­nen sich SyrerInnen vor der Niederschlagung der Proteste geflüchtet haben, zu unter­stützen, humanitäre Hilfe zu leisten und dabei auch auf den Schutz von Mitgliedern von religiösen und ethnischen Minderheiten zu achten.

Der Nationalrat unterstützt die Schlussfolgerungen des Allgemeinen Rates der EU vom 20. Juni 2011 zu Syrien, begrüßt die Verhängung weiterer Sanktionen und die diploma­tischen Bemühungen, mit denen sichergestellt werden soll, , dass die Zivilbevölkerung geschützt und weitere Menschenrechtsverletzungen verhindert werden können , und fordert die Bundesregierung daher auf, die in den Schlussfolgerungen beschlossenen Sanktionen in Österreich so rasch wie möglich umzusetzen.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Dr. Wald­ner. – Bitte.

 


21.08.16

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Wolfgang Waldner: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte zu den beiden Anträgen, jenem der Frau Abgeordneten Korun beziehungsweise auch zu je­


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nem des Herrn Abgeordneten Grosz, betonen, dass der Schutz der religiösen Minder­heiten immer schon ein Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik war, und dass wir uns diesem Schutz von religiösen Minderheiten im UN-Menschenrechtsrat, in den wir ja bekanntlich jetzt gewählt wurden für drei Jahre, natürlich mit besonderem Nach­druck widmen werden.

Wir setzten uns aber schon bisher auf verschiedenen Ebenen für den Schutz religiöser Minderheiten ein. Auf der EU-Ebene zum Beispiel treten wir gemeinsam mit den ande­ren Partnern regelmäßig für die verstärkte Thematisierung der Religionsfreiheit ein, zum Beispiel durch jährliche Berichterstattung im EU-Ministerrat oder durch die Be­auftragung des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit der Datensammlung und mit der Erarbeitung von konkreten Vorschlägen für entsprechende Aktivitäten.

Wir haben weiters die Einrichtung einer EU-Task Force für Religionsfreiheit nicht nur initiiert, sondern arbeiten aktiv in dieser Task Force mit – und es wurde bereits ein kon­kreter EU-Handlungskatalog ausgearbeitet, wie bestehende Instrumente für die För­derung der Religionsfreiheit eingesetzt werden sollen.

Dazu kommt noch die Thematisierung in Menschenrechtsdialogen mit Drittstaaten bei diversen gemeinsamen EU-Demarchen und durch konkrete Erklärungen zur Lage zum Beispiel der Bahai im Iran, der Kopten in Ägypten oder der Christen im Irak.

Österreich spricht die Frage der Religionsfreiheit auch regelmäßig in bilateralen Treffen an. Vizekanzler Michael Spindelegger hat sich im Rahmen seiner Nahostreise im April besonders für Religionsfreiheit und den Schutz von religiösen Minderheiten eingesetzt und hat explizit in Ägypten auch den Papst der Kopten Schenuda III. und den Groß­scheich der Al-Azhar-Universität und ‑Moschee Ahmad Al-Tayyeb getroffen.

Auf UN-Ebene wird die Thematik, wie schon erwähnt, im Rahmen unserer Mitglied­schaft im Menschenrechtsrat natürlich ein Schwerpunkt sein. Zusätzlich unterstützen wir das Mandat des UNO-Sonderberichterstatters über Religionsfreiheit.

Ich darf Ihnen abschließend versichern, dass der Schutz von ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten – das ist auch Gegenstand eines zur Diskussion ste­henden Antrages – generell ein Schwerpunkt unserer Menschenrechtsarbeit ist, und zwar sowohl bilateral als auch auf EU-Ebene als auch auf UN-Ebene.

Schließlich wird das 2012 stattfindende 20-jährige Jubiläum der UNO-Deklaration zum Schutz von Minderheiten natürlich auch eine gute Gelegenheit bieten, international die Aufmerksamkeit zu erhöhen und den Schutz der Minderheiten weiter zu verbessern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Glaser zu Wort. – Bitte.

 


21.11.15

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Wahl Österreichs in den Menschen­rechtsrat der UNO hat sicherlich bewirkt, dass das Thema Menschenrechte auch in Österreich etwas mehr beachtet wird. Ich glaube, das hat man auch deutlich im letzten Ausschuss gespürt, wobei man schon auch sehr deutlich gesehen hat, dass die ein­zelnen Parteien natürlich einen speziellen Zugang zu diesem Thema haben und spe­zielle Länder und Ideologien vielleicht bevorzugen.

Was den Grünen zum Beispiel Afghanistan ist, ist dem BZÖ Ägypten. Ich glaube, das ist auch durchaus in Ordnung so, denn generell gehören alle Verletzungen von Men­schenrechten – egal, wo sie erfolgen, egal, ob aus sprachlichen, ethischen oder reli­giösen Motiven – entsprechend aufgezeigt. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 249

Letztlich, geschätzte Damen und Herren, geht es aber darum, dass man nicht bei ei­nem eingeengten Blickwinkel bleibt, sondern dass man wirklich alle Verletzungen von Menschenrechten, egal, wo sie passieren, entsprechend wahrnimmt. Wenn jetzt Abge­ordnete Korun zum Beispiel den Antrag betreffend Syrien eingebracht hat, dann muss ich sagen, natürlich ist das absolut unterstützenswert, gerade auch aus aktuellem An­lass, aber daneben gibt es viele andere Länder, wo derartige Verletzungen passieren, ob das jetzt der Iran, ob das Kolumbien, Guatemala oder Libyen ist. Man kann also zig Länder aufzählen, wo das ein Problem ist.

Geschätzte Kollegin Korun, wir lehnen Ihren Antrag so nicht ab, sondern er ist in dem Antrag, den wir gemeinsam eingebracht und beschlossen haben, aus meiner Sicht mit eingeschlossen. Es geht nicht darum, dass wir irgendeinen Antrag – egal, von wem er kommt – ablehnen, sondern es geht darum, dass man wirklich versucht, einen umfas­senden Antrag zu formulieren, zu beschließen, wie wir ihn beschlossen haben und jetzt hoffentlich auch beschließen werden, wo wirklich alle Länder und alle Probleme, die wir beim Schutz von Minderheiten haben, entsprechend berücksichtigt sind.

Noch kurz ein Wort zum Antrag des Abgeordneten Grosz. Er hat einen reichlich seltsa­men Antrag eingebracht, denn eine Verbindung von Terrorismus und Entwicklungszu­sammenarbeit herzustellen, das ist schon ein gewagtes Stück. Es gibt eine derartige Verbindung nirgendwo, denn ganz im Gegenteil: Entwicklungszusammenarbeit soll da­zu dienen, Terrorismus hintanzuhalten.

Ich möchte damit schließen, dass ich uns allen, vielleicht speziell dem Kollegen Grosz, den Artikel 1 der Menschenrechte vorlese:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Ver­nunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begeg­nen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Grosz.)

21.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


21.14.24

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Kollege von der ÖVP! Vernunft und Gewis­sen, da sollte man sich durchaus täuschen, wenn wir im Zuge dessen heute über einen Antrag von mir diskutieren, wo es darum geht, die Gewalt an koptischen Christen in Ägypten zu verurteilen.

Wir waren alle sehr schockiert, als in der Silvesternacht in Alexandrien christliche Min­derheiten dahingeschlachtet worden sind, als terroristische Akte in Ägypten, und zwar nicht erst seit dieser Silvesternacht, sondern schon Jahre zuvor, immer wieder gegen diese christlichen Minderheiten ausgeübt worden sind und das offizielle Österreich es einmal mehr von Jänner 2011 bis jetzt, Juli 2011, zustandebringt, zu schweigen, um es heute abzulehnen, diese Übergriffe auf christliche Minderheiten zu verurteilen.

Gewissen und Verstand, Kollege Glaser! Gewissen, Verstand, ein Zugang zum Schutz von Minderheiten, ein Zugang zum Schutz von religiösen Minderheiten, gerade im Na­hen Osten, das ist für eine christlich-soziale Partei kein Thema in diesem Haus! Das müssen Sie sich einmal vorstellen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Also wir haben mittlerweile die Situation, dass in vielen Ländern des Nahen Ostens ge­rade gegen die christlichen Religionsgemeinschaften mit Terror vorgegangen wird. Und die österreichische Außen- und Menschenrechtspolitik beschränkt sich darauf, sich in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 250

Ägypten im Wochenabstand neue Verhandlungspartner zu suchen, um im Notfall in ir­gendeinem Maulwurfhaufen zu verschwinden, nur um ja nichts zu sagen, sehr geehrte Damen und Herren!

Zweites Beispiel Libyen: Außenminister Spindelegger empfängt in Libyen eine soge­nannte Exilregierung und erkennt sie an. Sehr geehrte Damen und Herren, welche Li­byer vertritt denn diese Regierung: die aus Westlibyen, die aus Ostlibyen? Sind die, die Herr Außenminister Spindelegger aus dem Osten empfangen hat, auch tatsächlich jene, die im Westen Libyens leben, denen das Außenministerium jetzt den Vertretungs­anspruch zuerkennt, ohne dabei auf die Menschenrechtssituation in Libyen hinzuwei­sen?

Sehr geehrte Damen und Herren! In Syrien: Menschenrechtsübergriffe, zu denen die österreichische Bundesregierung jedoch schweigt! Iran, Irak, wo die österreichische Bundesregierung spätestens dann schweigt und auf Tauchstation geht, wenn es um Übergriffe gerade gegen christliche Minderheiten geht!

Ist das Ihre christlich-soziale Haltung, die Sie an den Tag legen, dass Sie sich offenbar dafür schämen, dass Sie den Christen weltweit auch ein wenig Schutz angedeihen las­sen, sehr geehrte Damen und Herren von der ehemals christlichen Partei ÖVP? (Bei­fall beim BZÖ.)

Frau Abgeordnete Korun, eine Grüne – die Farbe des Propheten ist auch grün, wie wir wissen, daher wahrscheinlich eine besondere Zuneigung zum Propheten und gegen die Christen –, geht hier heraus und behauptet – die Kopfbewegung der Abgeordneten Korun, die Scheibenwischerbewegung, die Sie gerade mir gegenüber getätigt hat, bitte besonders zu würdigen, Frau Präsidentin! –, dass ich in meinem Antrag Entwicklungs­zusammenarbeitsprojekte mit den Staaten, beispielsweise mit Ägypten, verboten wis­sen will, wenn es zu Übergriffen gegen christliche Minderheiten kommt. Nein, nicht mit, sondern in, sehr geehrte Frau Abgeordnete Korun. Es steht auch darin in Ländern, nicht mit Ländern.

Sollten Sie es nicht wissen, die österreichische Entwicklungszusammenarbeit finanziert Entwicklungsprojekte in Ägypten, und zwar nicht wenige. Das, was wir wollen, ist, dass österreichisches Steuergeld für jene Staaten und für jene Projekte in jenen Staaten nicht zur Verfügung steht, wo grausam gegen religiöse Minderheiten vorgegangen wird, wo dahingemordet wird. (Beifall beim BZÖ.) Dann ist das vielleicht irgendeinen Zeitungskommentar wert, aber die österreichische Außenpolitik schweigt.

Das, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Abgeordnete Korun, ist keine Außenpolitik, das ist keine Menschenrechtspolitik, sich im vorigen Tagesordnungspunkt darauf zu beschränken, einen Lapidarantrag der Regierungsparteien zu unterstützen und zu mei­nen, man hat sich durchgesetzt und den Antrag verändert, nur weil man das Binnen-I in einem Abänderungsantrag ausgewechselt hat.

Das ist nicht Menschenrechtspolitik, wenn wir die Staaten des Nahen Ostens anschau­en, wo es die Todesstrafe gibt, wo es Übergriffe gegen alle Andersdenkenden gibt. Ich bin stolz darauf, in Österreich zu leben, wo wir auch die Religionsfreiheit haben. Bei uns brennt keine Moschee, bei uns werden keine muslimischen Glaubensangehörigen dahingemordet, bei uns wird nicht gegen die Zeugen Jehovas vorgegangen, bei uns werden nicht die katholische oder die christlichen Kirchen diskriminiert. Aber wir haben es hier mit Ländern zu tun, die nichts, was die Mehrheitsreligion nicht betrifft, in ihren Ländern dulden – und das wollen wir nicht, denn die Menschenrechte beinhalten auch die Religionsfreiheit. Das schreiben Sie sich hinter die Ohren. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Zurück zum alten Regime!)

21.19



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 251

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte.

 


21.20.16

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatsse­kretär! Hohes Haus! Zu einigen Passagen der Rede meines Vorredners möchte ich feststellen: Kollegen Grosz gelingt es immer wieder, ein zutiefst menschliches Thema auch inhuman zu diskutieren. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich verwahre mich gegen diese Polemik gegen eine Kollegin dieses Hauses!

Wir diskutieren drei Anträge zum Thema Menschenrechte, die auch im zuständigen Ausschuss schon heftig diskutiert wurden. Alle drei Anträge resultieren in einem nega­tiven Ausschussbericht beziehungsweise in einem Entschließungsantrag der SPÖ und der ÖVP zum Thema Verfolgung von religiösen und sprachlichen Minderheiten.

Wir Sozialdemokraten werden selbstverständlich diesem Entschließungsantrag bezie­hungsweise der Kenntnisnahme der negativen Ausschussberichte und auch dem ein­gebrachten Entschließungsantrag der Abgeordneten Van der Bellen, Schüssel, Mut­tonen und weiterer Abgeordneter zustimmen.

Hohes Haus! Man kann über Anträge, über Zustimmung oder Ablehnung diskutieren, man kann aber nicht über die Menschenrechte diskutieren. Menschenrechte sind für uns Sozialdemokraten und für alle in diesem Haus hoffentlich nicht diskutierbar, sie sind eine Selbstverständlichkeit, sie sind unteilbar, sie gelten für alle Menschen, un­abhängig von ihrer Nationalität, religiösen Einstellung und politischen Gesinnung. Da­her sind für uns Menschenrechte kein Thema für Anlassgesetzgebung, sondern sie sind grundsätzlich sicherzustellen. Daher auch die Anträge, die wir diesbezüglich ein­gebracht haben.

Vielerorts auf dieser Welt werden die Menschenrechte mit Füßen getreten, ob das in Afghanistan ist, wie Sie es in Ihrem Antrag ansprechen, oder in Ägypten, in Syrien, in Libyen, in China oder im Iran, an vielen Brennpunkten der Welt werden die Menschen­reche missachtet und wird massivst gegen Menschenrechte verstoßen. Überall haben die Menschen Anspruch darauf, dass sich die freie Welt für sie einsetzt. Und gerade wir im demokratischen, wohlhabenden und sicheren Österreich sollten uns gemeinsam mit den anderen EU-Staaten Tag für Tag für die Menschenrechte einsetzen.

Daher noch einmal: Frau Kollegin Korun, wir tragen auch diesen Antrag mit, den Sie eingebracht haben. Wir, die Sozialdemokratie, halten die Menschenrechte hoch. Wir anerkennen auch alle Bemühungen und den Tenor Ihrer Anträge, nur meinen wir – noch einmal –, dass man nicht anlass- oder regionenbezogen auf einen speziellen Fall, wie Sie ihn ansprechen, Minderheitenverfolgung in Afghanistan, reagieren sollte, son­dern wir sollten uns grundsätzlich, wie wir das in unserem gemeinsamen Antrag zum Ausdruck bringen, für die Menschenrechte einsetzen.

Übrigens: Diesem Antrag hat sich auch die FPÖ im Ausschuss angeschlossen, was sehr bemerkenswert ist.

In diesem Antrag wird insbesondere zum Ausdruck gebracht, dass unsere Bundesre­gierung auf EU-Ebene grundsätzlich darauf hinwirken soll, gemeinsam mit anderen EU-Partnerstaaten weltweit die Einhaltung internationaler Standards bei den Men­schenrechten und beim Minderheitenschutz und insbesondere verstärkte Schutzmaß­nahmen gegen Diskriminierung und Gewalt einzufordern.

Um in dieser Richtung erfolgreich zu sein, sehr geehrte Damen und Herren, nützt es überhaupt nicht, wenn man hier einseitig argumentiert und unsachlich wie in dem BZÖ-Antrag mit dem Boykott von Entwicklungsförderungsmaßnahmen droht und sich zu po­


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lemischen, ja hetzerischen Aussagen versteigt, wie wir das soeben wieder miterlebt haben.

Abschließend: Sehr geehrte Damen und Herren, die Menschenrechte sind unteilbar, die Menschenrechte sind für alle Menschen gleich einzuhalten. Das sieht eine große Mehrheit in diesem Hause so, und das ist gut so.

In diesem Sinne: Menschenrechte sind kein Spielball für Demagogie, Polemik und Par­teipolitik. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Riemer zu Wort. – Bitte.

 


21.25.00

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Das war schon ein starkes Stück: FPÖ, freiheitlich – und nicht für Menschenrechte. Das habe ich überhaupt noch nie gehört und das weise ich wirklich zurück! Gerade in der FPÖ ist das sehr tief verwurzelt: die Freiheit des Einzelnen und seine Gesinnung – allerdings auch für die eigenen Menschen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Alle Men­schen!) – Alle Menschen. Da muss man halt Schiller ein bisschen mehr zitieren, der hat das auch anders gemeint.

Aber kommen wir gleich zum Thema, weil die Religion angesprochen worden ist – man hat das hier so zahnlos rübergebracht –: Gerald Grosz hat schon recht: 100 Millionen Christen werden zurzeit wegen ihres Glaubens verfolgt, gepeinigt, gefoltert, hingerich­tet, verschleppt und andere Grausamkeiten.

Laut Weltverfolgungsindex von Open Doors sind 50 Länder mit der stärksten Christen­verfolgung angeführt. Ich werde mir das nicht jetzt antun und Sie langweilen, aber ich sage nur, da sind ja nette Staaten dabei: Ägypten, Vietnam – das haben wir schon ge­habt –, Algerien, Nordkorea, Afghanistan, Saudi-Arabien, Tunesien, Syrien, Jordanien, Marokko, Arabische Emirate, also überall, wo man auch gut Geschäfte machen kann. Das ist es. Und erstaunlich ist, dass gerade diese vielen islamischen Staaten, die da­runter sind, zu jenen gehören, die der Westen im arabischen Frühling befreit hat. Das ist ja eine tolle Geschichte. Wir nehmen Verhandlungen auf, auf der anderen Seite wissen wir gar nicht, wie die mit religiösen Minderheiten umgehen, welche Standards die überhaupt haben.

Ich muss ganz offen sagen, da gehört noch eine Geschichte dazu, das ist die religiöse. Ich möchte es nicht weiter ausführen, das haben wir schon gehört. Ist es wirklich so in Ordnung, wenn, wie ich höre, in Libyen – ich zitiere, bitte – 4 000 Kampfeinsätze mit Präzision und hoher Genauigkeitsrate geflogen werden? Ich bin kein Gaddafi-Freund, den habe ich vorher nicht gekannt, ich werde ihn auch später nicht kennenlernen, aber eines ist schon klar: 4 000 Kampfeinsätze, also bitte, was wollen die da noch alles tun? Darüber soll man einmal nachdenken! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Flüchtlingsströme, die auf Europa zukommen, das nächste Problem. Die EU, die pleite ist, soll dann noch bezahlen. Dazu gehören natürlich auch – gehen wir nach Öster­reich – die archaischen Beschneidungen, das ist auch eine Menschenrechtsfrage, Zwangsverheiratungen und auch der Schutz des ungeborenen Lebens, auch das ge­hört noch einmal diskutiert, Minderheitenschutz, AVNOJ-Beschlüsse, heute ein tolles Thema, hat ja auch zum Tag gepasst, die Beneš-Dekrete. Ja, menschenrechtliche und religiöse Standards und eine aktive europäische Friedenspolitik für die Welt. Bitte aktiv, besser gestern als morgen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

21.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 253

21.28.10

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner hat über Erstaunliches gesprochen. Ich finde es wirklich erstaunlich, was Sie so von sich geben: Sie sagen, Menschenrechte seien in der FPÖ tief verwurzelt. Ich möchte Sie an eine Szene erinnern. Es war, wie ich meine, der vorletzte Finanzausschuss, wo wir unter anderem über bilaterale Investitions­schutzabkommen gesprochen haben und ich eingemahnt habe, dass die Wahrung der Menschenrechtsklausel, die in diesen Investitionsschutzabkommen steht, nicht nur Papier bleiben darf, sondern auch wirklich gelebt werden muss, dass auf die wirklich Wert gelegt werden muss. Und was war die Antwort der FPÖ darauf? – Na ja, man kann es schon auch übertreiben! Was haben Menschenrechte mit Finanzinvestitions­schutzabkommen zu tun?

Da schau her, ich glaube, Sie sind in Wirklichkeit menschenrechtliche Flachwurzler. Tief verwurzelt ist bei Ihnen das ganz sicher nicht, denn Menschenrechte sind allemal eine Querschnittsfrage, und Menschenrechte sind überall dort einzubinden und umzu­setzen, wo es die Möglichkeit dazu gibt. Und in jedem Fall sind das Möglichkeiten, die wir auf bilateraler wirtschaftlicher Ebene haben. Na wo sonst?

Zur Diskussion rund um den Schutz von koptischen Christen in einem Land, in dem es ein ganzes Bündel von Menschenrechtsverletzungen gibt. Es ist mehrfach gesagt wor­den: Menschenrechte sind in der Tat unteilbar. Und mir ist nicht erklärbar, warum man wo hergeht und einen Unterschied macht, ob jetzt Christen, Muslime, Agnostiker oder sonst irgendjemand verfolgt werden. Ich verstehe es nicht. Wie kann man da diffe­renzieren? Menschenrechtsverletzungen gegenüber allen Menschen – Kollege Glaser hat es schon gesagt –, die gleich sind, sind zu verurteilen. Wie kann ich da eine Grup­pe herausnehmen?

Ein dritter Gedanke zur Frage der Entwicklungszusammenarbeit: Mit Ländern, wo es staatlich legitimierte Menschenrechtsverletzungen gibt, gibt es keine Entwicklungszu­sammenarbeit auf staatlicher Ebene. Wenn das BZÖ fordert, dass in diesen Ländern generell und überhaupt keine Entwicklungszusammenarbeit stattfinden darf, dann fra­ge ich mich, wie denn unser Beitrag real ausschauen könnte, um dort Menschenrechts­verletzungen auszurotten  wenn wir nicht Zivilgesellschaft stärken, Medien- und Öf­fentlichkeitsarbeit stärken, freie Presse stärken, Empowerment von Frauen stärken, et cetera.

Wir arbeiten dort ja nicht mit irgendwelchen terroristischen Regimen zusammen, son­dern mit zivilgesellschaftlichen Strukturen, die genau gegen diese Menschenrechtsver­letzungen vorgehen. Die Alternative wäre, dazusitzen und zuzuschauen, und das ist aus meiner Sicht ganz sicherlich keine. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stad­ler. – Bitte.

 


21.30.59

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wissen Sie, mit diesem Schönsprech – Kollege Sacher –, mit ein paar netten Phrasen kommt man dem islamischen Mob, der Menschen umbringt, nicht bei. Das ist nicht die Sprache, die man dort versteht. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) Dieses ganze politisch korrekte Geplapper beeindruckt dort niemanden. (Abg. Rädler: Seid’s ihr rechts oder liberal?) – Da ist der Rechte am Wort. Und das dort sind die, die Christus selber gemeint hat, die lauen Brüder. (Ruf bei der FPÖ: Scheinheilig!)

Ihr seid nur dann Christen, wenn ihr glaubt, ihr könnt bei der Prozession ein paar Stim­men machen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. Zwischenrufe bei der ÖVP.) In dem Mo­


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ment, meine Damen und Herren – ja, der Scheibenwischer, das ist der Richtige da oben –, wo ein bisschen Profit bedroht sein könnte, in dem Moment ist nichts mehr da von eurem Christentum. (Abg. Klikovits: Ein bisschen ruhiger sein, Herr Kollege! Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Aber ja, selbstverständlich! Was habt ihr getan?! Aufstehen und sagen! Ihr könnt he­runterkommen und reden. Was habt ihr getan, dass die koptischen Christen in Ägypten geschützt sind? – Na sagt es, berichtet es! Nicht über den Antrag des Kollegen Grosz polemisch herziehen! Lassen wir den Antrag, kommt herunter ihr Gscheitlinge und sagt alle, was ihr getan habt! Was habt ihr getan?! (Beifall beim BZÖ. Abg. Kößl: Was hast du gemacht?!)

Ich kämpfe jeden Tag für die Rechte der Christen im Irak und in Ägypten, aber ich ha­be kein Außenministerium zur Verfügung. Ihr besetzt das Außenministerium, euer Vi­zekanzler ist es, euer Staatssekretär ist es, der da oben sitzt. Also, was tut ihr lauen Brüder?! Christus selber sagt: Ich speie sie aus! Na ihr seid gute Kandidaten fürs Aus­speien, meine Damen und Herren. Ihr seid die lauen Brüder, vor denen der Herr warnt! (Beifall beim BZÖ. Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ja, ihr großartigen Menschenrechtsschützer, geben wir dem Ganzen doch ein Gesicht. Jene 23 Christen, die in der Silvesternacht getötet wurden, werden im „Spiegel“ be­schrieben. Eine davon war eine 21-jährige Studentin, Mariam Fakri. Die Bombe, die is­lamische Terroristen dort deponiert haben, hat 23 Menschen getötet. Von dieser Fami­lie Fakri hat einzig der Vater überlebt. Er musste am nächsten Tag seine Familie identi­fizieren. Es ist ihm nicht leicht gefallen, weil einzelne seiner Familienmitglieder derma­ßen von den Schrauben, Kugellagerteilen und Muttern zerfetzt waren, dass er sie nicht wiedererkannt hat. Das sind Opfer, die haben ein Gesicht – „Spiegel“ vom 10. Jän­ner 2011.

In Pakistan, das wird im gleichen Artikel erwähnt, wurden andere Christen ermordet. (Abg. Dr. Hübner: Vorschläge?!) Ja, ich habe Vorschläge, ich rede jetzt weiter. Ich schildere nur den ganz „Tapferen“ von der ÖVP einmal, wer die Opfer sind, denn die haben ja keine Vorstellung. Vor 14 Tagen wurde der Bericht über die Ermordung meh­rerer Christen aus Nigeria aus dem Internet genommen, weil sie dermaßen grauenhaft war. Was haben Sie bisher in den bilateralen Beziehungen zu Nigeria, zu Ägypten, zum Irak, zu Somalia, zum Sudan getan?

Österreich hat dort überall Projekte laufen, überall finanzieren wir, überall stecken wir Geld hinein. Sie, Ihr Ministerium haben nicht ein einziges Mal – da schließe ich jede Wette ab – die Verbesserung der Zustände für Christen dort von weiteren Zahlungen abhängig gemacht. Wissen Sie, ich bin selten auf der Seite der Vereinigten Staaten von Amerika, aber in dem Punkt bin ich auf ihrer Seite. Die Vereinigten Staaten von Amerika machen sehr wohl, und zwar dann, wenn Christen in einem bestimmten Land verfolgt werden, weitere Unterstützungen davon abhängig, dass die Situation der Christen verbessert wird.

Etwa haben die USA darauf reagiert, als man in Pakistan vor einigen Monaten eine evangelikale Kirche niedergebrannt und die Kirchenbesucher da drin bei lebendigem Leibe umgebracht, verbrannt hat. Kein einziges Mal habe ich jemals gehört, dass die österreichische Bundesregierung irgendeine Zahlung an irgendein islamisches Land davon abhängig gemacht hat, dass man gegen den Mob – ich behaupte ja nicht, dass es immer der Staat ist – vorgeht, der diese Menschen umgebracht hat, und zwar grau­enhaftest umgebracht hat. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich weiß nicht, was Sie dabei erheitert, Herr Kollege. Soll ich Ihnen schildern, wie das war, wie die Frau aus dem Feuer herausgekrochen ist und vom Mob wieder zurück hi­neingestoßen wurde, halb verbrannt? Soll ich Ihnen schildern, wie ein Christ sich ans


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Kreuz geklammert hat, am Boden lag, seine unteren Extremitäten bereits verbrannt waren, er aber immer noch gelebt hat, weil er eine gute Konstitution hatte? Schauen Sie sich das einmal an, damit Sie wissen, wie es diesen Menschen geht, die von uns verlassen werden – von Ihnen und anderen lauen Brüdern.

Meine Damen und Herren, alleine im Irak sind 1,2 Millionen Christen geflüchtet. Die Si­tuation in den Ländern, wo sich jetzt sozusagen die große Demokratiebewegung ab­spielt, hat sich für Christen nicht verbessert. In allen Ländern dort haben sich die Be­dingungen für die Christen verschlechtert. Österreich finanziert dort angeblich Demo­kratiebewegungen, finanziert angeblich den Aufbruch. Wir finanzieren jede Menge Projekte, aber nicht ein einziges Mal haben wir das davon abhängig gemacht, dass ein Land gegen die Mörder vorgeht, die Christen umgebracht haben! Das ist die Schande, die Sie zu tragen haben! (Beifall beim BZÖ.)

Verstehen Sie, da kommt es nicht auf die Textierung oder auf den Duktus irgendeines Antrages an. Sie könnten herausgehen und sagen: Herr Grosz, Ihr Antrag hat sich er­übrigt, weil wir haben erstens, zweitens, drittens, viertens, fünftens. Wir haben in Ägyp­ten, wir haben in Pakistan, wir haben in Somalia, wir haben das und das gemacht. Sie haben nichts davon vorzuweisen. Nichts, gar nichts! Blödes Gelächter! (Zwischenrufe der Abg. Rauch-Kallat.)

Das ist nicht der Umgang, den Christen verdient hätten. Sie hätten die Aufgabe, Ihren christlichen Brüdern beizustehen! Sie hätten die Aufgabe, sich als Christen zu beken­nen, Sie hätten die Aufgabe, die Gelder der österreichischen Steuerzahler davon ab­hängig zu machen, dass die Christen in diesen Ländern geschützt werden, anstatt sich hier höhnisch über das Opfer dieser Menschen hinwegzusetzen! (Beifall beim BZÖ. Zwischenrufe des Abg. Kößl.) Das sind die Märtyrer des 20. und 21. Jahrhunderts, Menschen, die von Ihnen im Stich gelassen werden – von Ihnen und anderen lauen Brüdern. (Beifall beim BZÖ.)

21.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. – Bitte.

 


21.37.50

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Eigentlich wollte ich heute nicht reden, sondern mir das für den Freitag vorbehalten, aber Herr Kollege Stadler, wenn Sie meinen, Sie vom BZÖ seien die Einzigen, die das Recht ge­pachtet hätten (Abg. Mag. Stadler: Das habe ich nicht behauptet!), und meinen, Sie könnten hier mit Ihrer Polemik behaupten, dass Österreich nicht gesagt hat ... (Die Ab­geordneten Mag. Stadler, Grosz und Petzner: Ihr Gatte ist ein Waffenlobbyist! An­haltende Zwischenrufe beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordne­ter Stadler! Herr Abgeordneter Grosz! Herr Abgeordneter Petzner! Die Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus haben Ihnen bei Ihren Reden zuge­hört. Ich verlange das jetzt auch bei der Rede der Frau Abgeordneten Rauch-Kallat! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen.)

Bitte, Sie sind am Wort, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (fortsetzend): Meine Damen und Herren! Ange­sichts dieses Hasses, der einem hier entgegenschlägt, werde ich mich am kommenden Freitag gerne auch mit der politischen Kultur auseinandersetzen. (Anhaltende Zwi­schenrufe des Abg. Mag. Stadler. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Aber jetzt lassen Sie mich als Präsidentin der Gesellschaft Österreich-Ägypten und der Österreichisch-Tunesischen Gesellschaft etwas sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Einen Schmarr’n haben Sie getan!)


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Behaupten Sie nicht, dass dieses Land nichts getan hätte! Einige der Opfer, die Sie ge­nannt und sehr drastisch hier geschildert haben, wurden hier in österreichischen Kran­kenhäusern behandelt, und zwar um österreichisches Steuergeld sehr gut behandelt und rehabilitiert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Und was Sie offensichtlich auch nicht wissen, ist, dass der österreichische Staat seit ei­nigen Monaten ... (Abg. Petzner: Wer liefert denn die Waffen dabei?!) – Vielleicht hö­ren Sie in der Sache zu! Ich bin gerne bereit, mich mit Ihnen nachher über meinen Mann zu unterhalten, aber jetzt möchte ich mit Ihnen über diese Sache reden. (Neuerli­che Zwischenrufe des Abg. Mag. Stadler.)

Sie sollten einfach zuhören und erfahren, dass der österreichische Staat seit Monaten koptische Christen in Österreich aufnimmt und sehr behutsam und – aus Sicherheits­gründen für die betroffenen Menschen – nicht groß darüber spricht. (Abg. Mag. Stad­ler: Auf Steuerzahlerkosten!)

Ich würde meinen, dass all das, was Sie einfordern, nicht von Österreich allein ge­schafft werden kann, aber dass Österreich sehr wohl seine humanitäre Verpflichtung gegenüber den Christen in aller Welt wahrnimmt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. Abg. Mag. Stadler: Gar nichts tun Sie! Ruf bei der SPÖ – in Richtung des Abg. Mag. Stad­ler –: Benehmen Sie sich doch!)

21.40

21.40.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird keines gewünscht. (Abg. Mag. Stadler: Die Waffenlobbyistin spricht über ... ! Schämen Sie sich! Unruhe im Saal.  Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, seinen Bericht 1262 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 20, zunächst zum Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, seinen Bericht 1263 der Beilagen hin­sichtlich des Entschließungsantrages 1437/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1263 der Beila­gen angeschlossene Entschließung betreffend Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten und den notwendigen Einsatz der EU für Menschen­rechts- und Minderheitenschutz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 180.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Dr. Schüssel, Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen betreffend die humanitäre Situation in Syrien, die Lage der syrischen Flüchtlinge und den Schutz von Mitgliedern religiöser Minderheiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen.  Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 181.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 257

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, seinen Bericht 1264 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

21.43.2922. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2010/10 (III-175/1315 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2010/9 (III-172/1316 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Zanger zu Wort. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Sag was Gscheit’s, Zanger!)

 


21.44.09

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! „Wie ein Fass ohne Boden“, „wie eine Made im Speck“ oder „mit fremdem Geld lebt es sich leicht“ – das alles könnte man sagen und behaupten, wenn es um die Ständige Vertretung in Brüssel geht. (Abg. Rauch-Kallat begibt sich zu Abg. Mag. Stad­ler und tritt mit diesem in einen lautstarken Diskurs.)

21.44.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich erwarte mir jetzt wieder Ruhe! (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Mag. Stadler.)

Herr Abgeordneter Stadler, ich erteile Ihnen jetzt aufgrund Ihres Verhaltens einen Ord­nungsruf! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. Unruhe im Saal.)

Am Wort ist Herr Abgeordneter Zanger. (Abg. Grosz: Für was denn einen Ordnungs­ruf? Begründen Sie das, Frau Präsidentin! Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von BZÖ und SPÖ.)

Herr Abgeordneter, ich führe hier den Vorsitz und ich verlange von Ihnen, sich hier auch dementsprechend zu benehmen und den Anordnungen Folge zu leisten. (Abg. Grosz: Dann machen Sie die Räuberleiter für eine Waffenlobbyistin!) Und wenn der Herr Abgeordnete Zanger jetzt am Wort ist, dann ist er das, und wenn es noch weitere Zwiegespräche gibt, dann kann man die auch vor dem Saal durchführen.

Das ist ungehörig, wie hier die Debatte, gerade von Ihnen ausgehend, geführt wird, Herr Abgeordneter! Und wenn jetzt nicht Ruhe ist, werde ich die Sitzung unterbrechen, bis wieder Ruhe einkehrt. (Abg. Grosz: Dann unterbrechen wir! Anhaltende Unruhe im Saal.)

Ich unterbreche die Sitzung und ersuche die Klubvorsitzenden, zu mir zu kommen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 258

21.46.10(Die Sitzung wird um 21.46 Uhr unterbrochen und um 21.49 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Am Wort ist Herr Abgeordneter Zanger. Herr Abgeordneter, ich stelle Ihnen die Uhr neu. – Bitte.

 


21.49.20

Abgeordneter Wolfgang Zanger (fortsetzend): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ja, wenn es schon emotional ist, dann kann es im Prinzip gleich emotional weitergehen, denn das Thema, das wir hier zu besprechen haben, birgt nicht weniger Sprengstoff.

„Fass ohne Boden“, „Maden im Speck“, „mit fremdem Geld lebt es sich leicht“ – so kann man die Ständige Vertretung Österreichs in der EU bezeichnen! Das vor allem nach dem, was der Rechnungshof in seinem Bericht dargestellt hat. Ich danke dem Rechnungshof für diesen eindrucksvollen Beweis, wie mit Steuergeld in Brüssel umge­gangen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Warum kann man das sagen? – Ein paar Zahlen dazu aus diesem Bericht:

219 Mitarbeiter leistet sich Österreich in Brüssel. Das scheint in absoluten Zahlen nicht viel zu sein, aber wenn man weiß, dass sich die Bundesrepublik Deutschland, die zehn Mal so groß wie Österreich ist, die gleiche Anzahl hält, dann sieht man, in welch über­dimensionierter Form Österreichs Vertretung in Brüssel mit Personal ausgestattet ist.

25 Millionen € im Jahr kostet uns dieses Personal; das sind 115 000 € pro Person. Da­mit aber nicht genug! Es reicht nicht, in Brüssel Personal zu haben, nein, man braucht auch in Österreich Personal in den diversen Koordinationsstellen. Und das sind weitere 165 Personen, die 8 Millionen € kosten. Jetzt könnte man sagen: Alles schön und gut, es ist zwar ein bisschen viel, aber wenn dafür eine entsprechende Leistung heraus­kommt, dann könnten wir dem noch zustimmen und sagen: Okay!, aber das, was diese Personen in Brüssel für uns, für Österreich tun, ist nicht erkennbar. Das Einzige, was gemacht wird, ist, Lobbying zu betreiben und es sich selbst da draußen gut gehen zu lassen.

5 000 Sitzungen werden von Brüssel aus besucht, und weitere 3 000 pro Jahr müssen von Österreich aus beschickt werden. Ich frage mich, wie das sein kann, denn wenn man schon so eine stattliche Anzahl von Mitarbeitern hat, dann braucht man doch nicht noch Personal aus Österreich nach Brüssel zu schicken. Ich bin überzeugt, dass bei entsprechenden Vertretungsregelungen und Bündelung von Verantwortungsbereichen da eine entsprechende Reduktion erreichbar ist. Der Rechnungshof spricht von rund 40 Prozent bei den Referenten. Das ist sicher zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Missstände gibt es darüber hinaus aber auch bei den Interessenvertretungen, denn nicht nur der Staat leistet sich Personen, die draußen vor Ort arbeiten oder auch nicht, sondern auch all die Interessenvertretungen, die Kammern, die Landwirtschaftskam­mer, die Wirtschaftskammer, der Bauernbund, die Gewerkschaft. All das kostet den Steuerzahler zusätzlich bis zu 4 Millionen € pro Jahr.

Ich habe nichts dagegen, dass sich diese Interessenvertretungen in Brüssel aufhalten und dort was weiß ich machen (Zwischenruf des Abg. Riepl), aber der Steuerzahler hat das nicht zu bezahlen. Kollege Riepl, die Gewerkschaft kann sich das leisten. Wa­


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rum müssen wir das aus der Finanzkassa zahlen? Das frage ich Sie! (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Riepl.)

In diesem Zusammenhang, weil das nicht in Ordnung ist, bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Ing. Hackl, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert die Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes einzustellen und den diplomatischen Status der Mitarbeiter der Sozialpartner und Interessenvertre­tungen aufzuheben und diese aus der Österreichischen Vertretung in Brüssel auszu­gliedern.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich meine Rede mit einem Zitat beenden, das von einem großen amerikanischen Präsidenten, nämlich Thomas Jeffer­son, stammt. Er hat Folgendes gesagt:

„Wenn wir die Regierung abhalten können, unter dem Vorwand der Sorge für das Volk die Arbeit des Volkes zu vergeuden, dann wird das Volk glücklich sein.“

Mit „wir“ sind wir hier gemeint, wir, der Nationalrat. Wir haben die Regierung aufzuhal­ten! Ich weiß, Sie beide machen es nicht, aber wir werden dafür sorgen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Ing. Hackl, Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Einstellung der Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses be­treffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/9 (III-172/1316 d.B.), in der 112. Sitzung des Nationalrats, in der XXIV GP, am 06. Juli 2011 (TOP 23)

Laut dem Rechungshofbericht Reihe Bund 2010/9 lag Österreich mit 141 Beschäftigten (Vollbeschäftigungsäquivalente) in der Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel im Vergleich von 15 Staaten der EU an vierter Stelle. Weitere rd. 146 Mitarbeiter (Vollbe­schäftigungsäquivalente) waren in den Koordinationsabteilungen der Bundesministe­rien in Österreich tätig. Jährliche Tätigkeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichte fehlten.

Neben der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU bestanden in Brüssel drei wei­tere Vertretungen und acht eigenständige Büros der Bundesländer an insgesamt zwölf


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verschiedenen Standorten. Alle Vertretungen beschäftigten insgesamt rd. 219 Mitarbei­ter (Vollbeschäftigungsäquivalente); sie verursachten Ausgaben von mindestens rd. 25 Mill. EUR jährlich. Darüber hinaus bestand noch eine Vielzahl weiterer Repräsen­tanzen österreichischer Institutionen in Brüssel. Synergien bei den Standorten wurden unzureichend ausgeschöpft.

Weiters erhielten die Bundesarbeitskammer, die Landwirtschaftskammer Österreich und der Österreichische Gewerkschaftsbund für ihre integrationspolitischen Tätig-
keiten Förderungen zwischen 1,7 Mill. EUR und 3,8
 Mill. EUR pro Jahr, insgesamt 36,4 Mill. EUR im Zeitraum 1995 bis 2008.

Zusätzlich waren die fachlichen Mitarbeiter der Sozialpartner und Interessenvertretun­gen als Mitglieder der Ständigen Vertretung notifiziert und besaßen diplomatischen Status. Im Rechnungshofbericht steht weiters: „Die Integration von Sozialpartnern und Interessenvertretungen mit diplomatischem Status in die Ständige Vertretung stellte – im Vergleich zu den übrigen Mitgliedstaaten der EU – eine Besonderheit dar.“

Die Unterfertigten stellen daher den folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert die Förderung der Bundesarbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes einzustellen und den diplomatischen Status der Mitarbeiter der Sozialpartner und Interessenvertre­tungen aufzuheben und diese aus der Österreichischen Vertretung in Brüssel auszu­gliedern.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte. (Abg. Mag. Lapp begibt sich zum Rednerpult und stellt dort ein di­ckes Buch mit dem Titel: „250 Jahre. Der Rechnungshof“ auf.)

 


21.54.09

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrter Herr Kollege Zanger, das hat mich jetzt wirklich „sehr beeindruckt“ nach der vorherigen sehr emotionalen Diskus­sion. Man merkt, dass Sie sich mit Fragen der Europäischen Union noch nicht sehr in­tensiv beschäftigt haben, sonst würden Sie nicht zu diesen Ihren Darstellungen kom­men. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)

Im Rechnungshofbericht zur Ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel geht es da­rum, bei der Schnittstelle zwischen Österreich, österreichischen Interessen, den Inter­essen von Österreicherinnen und Österreichern und den europäischen Institutionen dort etwas weiterzubringen. Und die dort Tätigen sind nicht Lobbyisten, sondern Perso­nen, die tagtäglich für die Österreicherinnen und Österreicher unterwegs sind.

Es ist wichtig, dass diese Vertretung sehr gut funktioniert. Und wenn Sie die Sozial­partner oder die Bundesländer daran hindern wollen, dass sie in Brüssel tätig sind, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht!, denn die Dienstleistungsrichtlinie wäre ohne Ini­tiative der Sozialpartner in Europa nicht so umgesetzt worden, wie wir sie jetzt haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zanger: Die können tätig sein, aber auf eigene Kosten!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen hier ein dickes Buch. (Die Red­nerin zeigt auf das oben erwähnte Buch.) Der Rechnungshof feiert heuer 250 Jahre.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 261

Professor Pelinka schreibt dazu in seinem Beitrag, dass der Rechnungshof dazu dient, dass die Öffentlichkeit informiert wird, dass es einen öffentlichen Diskurs gibt und eine demokratische Auseinandersetzung über die Wirksamkeit der eingesetzten Steuergel­der. Diese Auseinandersetzung, dieser Diskurs ist sehr wichtig.

Der erste Chef der damaligen Hofrechenkammer war Ludwig Graf von Zinzendorf, der mit der Reform der Finanzverwaltung begonnen hat, der das Staatsinventar eingeführt hat. Das heißt, er hat den Überblick über verschiedene Kassen geschaffen und auch die Einführung der Kameralistik vorangetrieben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit infor­miert wird und in einen Diskurs tritt. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, mit Ihnen ist es manchmal sehr schwierig, in einen Diskurs zu treten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zanger: Das stimmt nicht!)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Gradauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.56.52

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Frau Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Frau Lapp, mit uns ist es überhaupt nicht schwierig! Wir schildern nur die Realität. Die stellt der Rechnungshof genauso fest. Und nichts anderes machen wir hier. Dass Ihnen das nicht passt, kann ich mir gut vorstellen. Wir haben nämlich wirk­lich kein Verständnis dafür, dass der Gewerkschaftsbund und alle anderen Kammern Subventionen vom Staat bekommen, damit sie in Brüssel ansässig sind. Also dafür ha­be ich wirklich kein Verständnis. (Beifall bei der FPÖ.)

Artikel 51a des Bundes-Verfassungsgesetzes spricht von Sparsamkeit, Wirtschaftlich­keit und Zweckmäßigkeit, und die Ständige Vertretung Österreichs bei der EU bringt das leider Gottes nicht. Herr Abgeordneter Zanger hat schon einige Beispiele dafür ge­nannt, ich möchte dem noch einige weitere anfügen.

Der Rechnungshof führt aus, dass hochgerechnet 62 Personen eingespart werden könnten, denn die deutsche Vertretung hat nur 175 Personen, wir hingegen 218.

Ein ganz besonderes Gustostückerl ist die Geschichte mit der karenzierten Beamtin. Die hat vom Herrn Kommissar – ich weiß nicht, welcher es war – 37 Monate lang 2 000 € monatlich als außerordentlichen Wohnungskostenzuschuss bekommen, und zwar einen freiwilligen. Das macht in Summe einen Schaden von 70 903 € aus. Ich frage Sie: Wer ist verantwortlich für diese Misswirtschaft? Wer? – Und da sage ich: Ei­gentlich müsste der Herr Kommissar, der darüber entschieden hat, das Geld zurück­zahlen, denn das ist gegen die Steuerzahler gerichtet. So kann man mit Steuergeld nicht umgehen!

Dass Brüssel ein teures Pflaster ist, wissen wir, das ist bekannt. Teilweise liegen die Mieten über 300 € pro Monat. Aber unsere Vertreter, die dort tätig sind oder auch nicht, sind fürstlich untergebracht, meine Damen und Herren. Das Verbindungsbüro Salzburg zum Beispiel verfügt heruntergerechnet auf eine Person über 161 Quadratmeter Büro­fläche. Da könnten mindestens zehn Leute drinnen arbeiten. Und durch Zusammenle­gung der Büros könnte da einiges eingespart werden.

Ein letztes Beispiel, wie Geld in Brüssel verschleudert wird: Der Leiter der Ständigen Residenz, die man umgebaut hat, hat von Juli 2004 bis Dezember 2005 in einem Hotel genächtigt und gelebt und hat dadurch 67 000 € an Kosten verursacht. Das Ganze kommt daher, weil es in Brüssel niemanden gibt, der kontrolliert, der koordiniert und der verantwortlich ist für das ganze Geschehen. – Aussage des Herrn Staatssekretärs.

Wir bringen deshalb folgenden weiteren Antrag ein:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 262

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Ing. Hackl, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweckmäßigkeit einer effizienten Fachaufsicht durch den Leiter der Ständigen Vertre­tung in Brüssel

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und interna­tionale Angelegenheiten, wird aufgefordert, dass der Leiter der Ständigen Vertretung in Brüssel mit der Kompetenz der Fachaufsicht über die einzelnen Mitarbeiter der ein­zelnen Ressorts ausgestattet wird und dass jährlich ein Leistungsnachweis sowie ein Tätigkeitsbericht erstellt werden.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

22.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht ebenfalls mit in Beratung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Ing. Hackl, Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Zweckmäßigkeit einer effizienten Fachaufsicht durch den Leiter der Ständigen Vertre­tung in Brüssel

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses be­treffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/9 (III-172/1316 d.B.), in der 112. Sitzung des Nationalrats, in der XXIV GP, am 06. Juli 2011 (TOP 23)

Laut dem Rechungshofbericht Reihe Bund 2010/9 lag Österreich mit 141 Beschäftigten (Vollbeschäftigungsäquivalente) in der Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel im Vergleich von 15 Staaten der EU an vierter Stelle. Weitere rd. 146 Mitarbeiter (Vollbe­schäftigungsäquivalente) waren in den Koordinationsabteilungen der Bundesministe­rien in Österreich tätig. Jährliche Tätigkeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichte fehlten.

Neben der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU bestanden in Brüssel drei wei­tere Vertretungen und acht eigenständige Büros der Bundesländer an insgesamt zwölf verschiedenen Standorten. Alle Vertretungen beschäftigten insgesamt rd. 219 Mitarbei­ter (Vollbeschäftigungsäquivalente); sie verursachten Ausgaben von mindestens rd. 25 Mill. EUR jährlich. Darüber hinaus bestand noch eine Vielzahl weiterer Repräsen­tanzen österreichischer Institutionen in Brüssel. Synergien bei den Standorten wurden unzureichend ausgeschöpft.

In der Sitzung des Rechnungshofausschusses am 29. Juni 2011 unterstrich der Rech­nungshofpräsident Moser die Kritikpunkte seines Hause und meinte, es wäre zweck­mäßig, wenn der Leiter der Ständigen Vertretung für die einheitliche Umsetzung der Vorgaben aus Wien Sorge tragen könnte, denn in diesem konkreten Fall stehe das Ressortprinzip einer effizienten Fachaufsicht entgegen. Um Synergien besser und effi­zienter nutzen zu können müsste es Änderung in diesem Bereich geben. Weiters be­tonte Präsident Moser die Notwendigkeit von Tätigkeitsberichten und Leistungsnach­weisen und betonte, dass auch bei der Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter auf die Wirtschaftlichkeit zu achten sei.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 263

Die Unterfertigten stellen daher den folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und interna­tionale Angelegenheiten, wird aufgefordert, dass der Leiter der Ständigen Vertretung in Brüssel mit der Kompetenz der Fachaufsicht über die einzelnen Mitarbeiter der ein­zelnen Ressorts ausgestattet wird und dass jährlich ein Leistungsnachweis sowie ein Tätigkeitsbericht erstellt werden“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


22.00.53

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Zanger, der Rechnungs­hofbericht zur Ständigen Vertretung in Brüssel wurde im Ausschuss präsentiert und diskutiert, und von 22 Empfehlungen des Rechnungshofes wurden 20 umgesetzt – das müssen Sie zur Kenntnis nehmen –, zwei befinden sich in Umsetzung. Daher brauchen wir darüber, glaube ich, nicht zu diskutieren.

Es wird eine Berichterstattung eingerichtet. Es werden Synergien genutzt. Es wurden Ausschreibungen gemacht. Es wurden die laufenden Kosten untersucht. (Abg. Zanger: Schauen wir weiter!) – Danke, Herr Kollege Zanger. (Abg. Zanger: Geld verschwen­den!)

Herr Präsident! Die besten Glückwünsche zum 250-jährigen Jubiläum des Rechnungs­hofes. Für die Zukunft wünschen wir dem Rechnungshof alles Gute.

Der Rechnungshof hat das größte Tiroler Infrastrukturprojekt überprüft, die Unterinntal­trasse, und zwar über die Jahre 2005 bis 2009, und hat diesbezüglich kritisch aufge­zeigt, dass es Kostenüberschreitungen in der Höhe von 13 Prozent gegeben hat. Für diese Kostenüberschreitungen gab es einerseits – ich sage es einmal so – Begrün­dungen, die beeinflussbar waren, andererseits gab es Herausforderungen, die nicht vorhersehbar waren, wenn es darum ging, die Sicherheitsvorschriften zu erhöhen und auszubauen; in den letzten Jahren hat es viele Tunnelunfälle gegeben. Somit haben sich die Ausrüstungskosten für die Sicherheit bei diesem großen Infrastrukturprojekt um 175 Millionen € erhöht.

Es wurde auch ein neues Funksystem vorgeschrieben. Was bisher mit Signalen funk­tioniert hat, muss künftig über Funk gesteuert werden.

Diese Unterinntaltrasse wurde im Jahre 2008 in die ÖBB Infrastruktur AG eingeglie­dert. Damit gibt es hier auch wieder ein zusätzliches Controlling über die SCHIG, über die ÖBB-Revision, aber natürlich auch über den österreichischen Rechnungshof und den europäischen Rechnungshof.

Also insgesamt ein Bericht, der durchaus Dinge aufzeigt, die wir an Erfahrungen sam­meln können und für zukünftige Infrastrukturprojekte mitnehmen können, wenn es da­rum geht, die Schiene in Österreich auszubauen.

Was zeigt das aktuelle Bild bei diesem Projekt? – Es gibt eine – ich glaube, auch auf­grund der Unterstützung durch den Rechnungshof – stabile Entwicklung der Kosten, in gewissen Bereichen zum Glück leicht rückläufig.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 264

Der Zeitplan hinsichtlich der Inbetriebnahme wird eingehalten. Der 9. Dezember 2012, wurde vom Geschäftsführer Herdina berichtet, kann eingehalten werden. Und ab die­sem Zeitpunkt kann dann der Schwerverkehr mit 220 km/h über die Schiene bewältigt werden.

In Vorbereitung ist auch planmäßig das Projekt „Brenner Basistunnel“, von der Erkun­dung bis zum Probestollen. Der Baustart ist für 2016 fixiert. In Vorbereitung sind auch die Zulaufstrecken in Italien und in Deutschland.

Insgesamt kann man sagen, dass dieser Rechnungshofbericht dazu beiträgt, dass ein europäisches, ein österreichisches, aber auch ein regionales Infrastrukturprojekt so umgesetzt wird, dass wir dem Steuerzahler durchaus Transparenz und Verlässlichkeit bieten können.

Vielen Dank an den Rechnungshof für das kritische Aufzeigen und dafür, dass wir vie­les aus diesem Bericht für zukünftige Projekte mitnehmen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Hackl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.04.35

Abgeordneter Ing. Heinz-Peter Hackl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Der Follow-up-Bericht für die Botschaften Madrid und Lissabon zeigt, dass es ganz schwierig ist, Empfehlungen des Rechnungshofes, die eigentlich völlig einfacher Natur sind, umzusetzen.

Der Rechnungshof hat empfohlen, sämtliche Botschaftsberichte in das elektronische Aktensystem ELAK umzusetzen – das kann ja normalerweise kein Problem sein –, und dazu hat es dann noch einen Erlass des Bundesministeriums gegeben, wo die Mitar­beiter aufgefordert wurden, dies zu tun.

Der Follow-up-Bericht zeigt jetzt, dass die Empfehlung nur teilweise umgesetzt wurde, noch dazu mit einem negativen Ausblick: Im Jahr 2008 waren 93 Prozent dieser Be­richte im System, im Jahr 2009 waren es nur mehr 80 Prozent. Auf meine Frage an den Staatssekretär im Ausschuss, was da zu tun sei, kam die Antwort: Es wird halb­jährlich auf diesen Erlass hingewiesen! – In der Privatwirtschaft würde da ein etwas an­derer Ton herrschen und eine andere Vorgangsweise praktiziert werden.

Der Bericht zur Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel wurde hier schon zweimal angesprochen; ich habe ihn auch durchgeschaut und war natürlich auch im Ausschuss. Dabei ist mir ein Punkt besonders aufgefallen, und zwar der Per­sonalstand der militärischen Vertretung Österreichs in Brüssel, und ich muss sagen: Dieser Personalstand ist gewaltig!

Im Jahr 2009 waren es 50 Personen. Das war damals eine der größten militärischen Vertretungen in Brüssel.

Da ich der Meinung bin, dass Österreich ein neutrales Land ist und keine militärische Großmacht, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Ing. Hackl, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion des Personalstandes der österreichischen Militärvertretung in Brüssel

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 265

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, wird aufgefordert, die militärische Vertretung in Brüssel auf den Personalstand von vergleichbaren Staaten wie Schweden zu reduzieren.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht ebenfalls mit in Beratung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Ing. Hackl, Gradauer und weiterer Abgeordneter betreffend Reduktion des Personalstandes der österreichischen Militärvertretung in Brüssel

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses be­treffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/9 (III-172/1316 d.B.), in der 112. Sitzung des Nationalrats, in der XXIV GP, am 06. Juli 2011 (TOP 23)

Laut dem Rechungshofbericht Reihe Bund 2010/9 lag Österreich mit 141 Beschäftigten (Vollbeschäftigungsäquivalente) in der Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel im Vergleich von 15 Staaten der EU an vierter Stelle. Weitere rd. 146 Mitarbeiter (Vollbe­schäftigungsäquivalente) waren in den Koordinationsabteilungen der Bundesministe­rien in Österreich tätig. Jährliche Tätigkeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichte fehlten.

Neben der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU bestanden in Brüssel drei wei­tere Vertretungen und acht eigenständige Büros der Bundesländer an insgesamt zwölf verschiedenen Standorten. Alle Vertretungen beschäftigten insgesamt rd. 219 Mitar­beiter (Vollbeschäftigungsäquivalente); sie verursachten Ausgaben von mindestens rd. 25 Mill. EUR jährlich. Darüber hinaus bestand noch eine Vielzahl weiterer Reprä­sentanzen österreichischer Institutionen in Brüssel. Synergien bei den Standorten wur­den unzureichend ausgeschöpft.

2008 waren von 218 Personen 52 Personen im Personalstand der militärischen Vertre­tung Österreichs in Brüssel.

Der Rechnungshof berichtete in seinem Bericht Reihe Bund 2011/4 die militärischen Vertretung im Ausland eine noch kritischer dar:

„Trotz Neuordnung des Attachewesens konnte die vom BMLVS angestrebte Perso­nalreduktion nicht erreicht werden. Der Personalstand verringerte sich von 2005 bis 2009 lediglich um 19 statt um die geplanten 35 Bediensteten; bezogen auf die Gesamt­ausgaben bedeutete dies jährliche Mehrausgaben von 2,3 Mill. EUR. Im Jahr 2009 wa­ren in 23 militärischen Vertretungen im Ausland und drei Vertretungen in Wien 116 Be­dienstete mit Gesamtausgaben von 16,8 Mill. EUR tätig. Eine systematische und nach­vollziehbare Gesamtanalyse der Leistungen fehlte.

Die Militärvertretung Brüssel stellte im Jahr 2009 mit insgesamt 50 Bediensteten die bei weitem größte militärische Auslandsvertretung dar. Laut Organisationsplan waren sogar 71 Arbeitsplätze vorgesehen. Von den 50 Bediensteten waren 24 in Brüssel tä­tig; 26 Bedienstete wurden in internationalen Funktionen verwendet. Im Vergleich dazu entsandte Schweden lediglich acht Bedienstete, also ein Drittel, nach Brüssel.“

Die Unterfertigten stellen daher den folgenden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 266

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, wird aufgefordert, die militärische Vertretung in Brüssel auf den Personalstand von vergleichbaren Staaten wie Schweden zu reduzieren“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. – Bitte.

 


22.07.49

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! 250 Jah­re Rechnungshof sind wirklich ein Anlass zur Gratulation, ein Anlass zur Anerkennung der Tätigkeit – nicht nur Ihrer persönlich, sondern aller Mitarbeiter im Rechnungshof.

Ich habe immer Kontakt zu Frau Mag. Berger gehalten, die ich jetzt namentlich erwäh­ne. Sie hat sich wirklich immer sehr bemüht um den Austausch mit dem Parlament be­ziehungsweise auch mit der Kontrolle vor Ort.

Dieses Jubiläum „250 Jahre Rechnungshof“ wird anlässlich einer Berichterstattung be­gangen, bei der wir nicht nur über doppelstellige Millionenbeträge diskutieren, wie zum Beispiel bei den Auslandsvertretungen in Brüssel, sondern wo wir sogar über dreistel­lige Millionenbeträge diskutieren, und das nicht nur einmal, sondern zweimal.

Punkt eins: Dreistellige Millionenbeträge bei der Kostenüberschreitung im Rahmen des Projektes Unterinntaltrasse. Nämlich: 423 Millionen €; wertangepasst berichtigt sind es 243 Millionen.

Ich meine, mir kommt das schon vor wie bei – wie heißt das? – „Täglich grüßt das Mur­meltier“, in Filmsprache. Bei den Infrastrukturprojekten ist es ja meistens so, dass sie niedrig angesetzt werden und teuer enden. Das Projekt „Unterinntaltrasse“ ist wieder ein Beweis dafür. Es ist Besserung versprochen worden. Ich war auch bei der SCHIG, habe dort auch mit der Controlling-Stelle gesprochen. Es heißt: In Zukunft soll alles realistischer werden! Ob es tatsächlich so sein wird, das werden Sie überprüfen, Herr Präsident. Ich bin neugierig!

Der Sinn der Unterinntaltrasse ist eine Extrageschichte. Okay, der Regionalverkehr muss bedient werden, auf der anderen Seite auch der Fernverkehr. Wesentlich ist nur, dass die Tiroler endlich ihre Zustimmung dazu geben, dass auch die Bemautung auf der Straße in vollem Umfang geltend wird, sodass wir endlich einen Verlagerungseffekt haben. Ich bin neugierig, ob es so weit kommen wird.

Das Unterinntal ist die eine Sache der Kostenüberschreitung, die andere Sache ist na­türlich auch die Kontrolle dessen, was der Bund an dreistelligen Millionenbeträgen – konkret, glaube ich, waren es 595 laut Rechnungshofbericht – für die Bestellung von Leistungen bei den ÖBB auf den Tisch legt, die sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Und da hat der Rechnungshof nicht das erste Mal – ich betone: nicht das erste Mal – kritisiert, dass es völlig EU-rechtswidrig ausgeschüttet wurde, weil Trans­parenz und Leistungsorientierung fehlten.

Es fehlt die Transparenz, es fehlt der Nachweis, für welche Leistungen konkret gezahlt wird, es fehlt die Qualitätskontrolle. Und jetzt ist endlich das, was der Rechnungshof kritisiert hat, was wir wiederholt in Anträgen platziert und verlangt haben, und das, was im Ausschuss, auch wiederholt im Verkehrsausschuss, immer wieder zur Debatte stand, jetzt ist das endlich umgesetzt worden, nämlich ein Vertrag – Frau Kollegin, Sie


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 267

gähnen, aber das betrifft viele Menschen – zwischen der SCHIG und den ÖBB statt dem BMVIT, dass endlich mehr Transparenz herrscht bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen, dass wir das bestellen können, was wir von den ÖBB wollen. Das ist ein großer Fortschritt, und da bin ich dankbar. Es geht um Leistungen, es sind keine Sub­ventionen, sondern es wird bestellt und bezahlt.

Mein Problem ist nur – und das, bitte, beachten Sie, Herr Präsident –: Wie wird in Zu­kunft kontrolliert, ob wirklich die Qualität geboten wird, für die gezahlt wird? Das ist die zukünftige Aufgabe des Rechnungshofes, und ich hoffe nicht, dass der Rechnungshof dann ein weiteres 250-Jahr-Jubiläum braucht, um diese Aufgabe zu erfüllen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


22.11.42

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Bericht betreffend die ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel hat es in sich. Das haben meine Vorredner ja schon angesprochen. 24 Empfehlungen hat der Rechnungshof hierzu ausgesprochen. – Das spricht schon Bände, würde ich sagen. Dieser Bericht zeigt einmal mehr auf, wohin das Steuergeld geht, wie mit Steuergeld gearbeitet wird und wie Steuergeld verprasst wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Österreich liegt im Europavergleich ganz weit vorne, wenn es um die Anzahl der Be­schäftigten in Brüssel geht. Kritisiert wurden vom Rechnungshof auch zu Recht die vie­len verschiedenen Standorte der Vertretungen und die unzureichend ausgeschöpften Synergien.

Es wurde schon angesprochen, die Vertretungen in Brüssel haben insgesamt 219 Mit­arbeiter. – Das macht jährlich 25 Millionen €, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.) Diese Zahl muss man sich wirklich zu Gemüte führen und auf der Zunge zergehen lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Die Sozialpartner und Interessenvertretungen wurden schon angesprochen. Österreich hatte hier quasi eine Sonderstellung, sodass sich diese auch in der ständigen EU-Ver­tretung wiederfinden. Der Rechnungshof hat eine Reihe von Empfehlungen ausge­sprochen. Eine Empfehlung möchte ich hervorheben, die mir sehr plausibel erscheint und die es auch gilt, umzusetzen, nämlich dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Mitarbeiter vor Ort in Brüssel eingesetzt werden sollten und dass nicht, wie es derzeit üblich ist, bei einem EU-Ministerrat bis zu 13 Mitarbeiter aus den Ministerbüros mitrei­sen. Es gibt keine Evaluierung, keine Aufzeichnung, nichts dazu, warum diese Mitar­beiter mitreisen, wie viele Mitarbeiter mitreisen und wie viel Geld das ausmacht.

Da wir gerade beim Thema Geld sind: Der Rechnungshof hat auch festgestellt, dass Ministerbüros 109 000 € von der EU zur Verfügung gestellte Mittel für den Kostener­satz von Auslandsdienstreisen einfach nicht abgeholt haben. Warum? Weil sie verges­sen haben, diesbezügliche Anträge zu stellen, meine sehr geehrten Damen und Her­ren! 109 000 € werden quasi einfach liegen gelassen. Es ist ja „nur“ Steuergeld. Das ist eine verantwortungslose Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das ak­zeptieren wir in keiner Weise. (Beifall beim BZÖ.)

Der Staatssekretär wusste im Ausschuss nicht einmal die Antwort darauf, um welche Ministerien es sich handle, die diese 109 000 € nicht eingefordert respektive die An­träge dazu nicht gestellt haben. Vielleicht lässt sich das ja noch eruieren.

Weiters hat der Staatssekretär auch angekündigt, die Empfehlungen ernst zu nehmen, diese umzusetzen, daran zu arbeiten. Er hat auch Bemühungen an den Tag gelegt. Ich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 268

glaube, es ist hier großer Reformbedarf, großer Handlungsbedarf gegeben, und wir werden sehen, was davon umgesetzt wird und wie es am Ende des Tages dann aus­sehen wird.

Abschließend möchte ich mich beim Rechnungshof, bei Ihnen, Herr Präsident, und Ih­rem Team seitens unserer Fraktion sehr herzlich für diesen ausführlichen, sehr guten Bericht bedanken und an dieser Stelle auch unsere Glückwünsche zum 250-Jahr-Ju­biläum des Rechnungshofes, das heuer stattfinden wird, übermitteln. Ich danke ge­nerell für die sehr gute Zusammenarbeit mit uns und mit dem Parlament. (Beifall beim BZÖ.)

22.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schickhofer. – Bitte.

 


22.15.31

Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer (SPÖ): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um die österreichischen Interessen stark vertreten zu können, braucht es ne­ben einer leistungsfähigen und starken Bundesregierung natürlich auch eine starke und leistungsfähige Ständige Vertretung in der EU wie auch in den großen Staaten Eu­ropas. (Abg. Zanger: Reformpartnerschaft!)

Der Rechnungshof zeigt richtig auf, dass wir immer darüber nachdenken müssen, wirt­schaftlicher, sparsamer und zweckmäßiger zu agieren, um unsere Interessen durchzu­setzen. Letztlich kann es da aber nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter ankommen, denn wenn man Interessen gegenüber einem großen Staat wie Deutschland durchsetzen muss, braucht es auch entsprechende Humanressourcen, um sich da einzusetzen. (Abg. Zanger: Ihr seid die Reformpartnerschaft!)

Nichtsdestoweniger stimmt es, wir müssen natürlich die Institutionen innerhalb Öster­reichs optimal aufeinander abstimmen, um stärker auftreten zu können. Letztlich sind es auch unsere Botschaften, die im Fall von Krisen wie jetzt im Nahen Osten oder bei Umweltkatastrophen unseren Österreicherinnen und Österreichern beistehen. Unsere Botschaften helfen den Österreichern. Sie sind Servicestellen für die Bürger. Insge­samt hat es 300 000 konsularische Amtshandlungen gegeben, und letztlich werden auch die Auslandsösterreicher – immerhin 500 000 – optimal von unseren Botschaften betreut.

20 der Empfehlungen, was die Ständige Vertretung betrifft, sind umgesetzt worden. Es braucht natürlich immer wieder die Nachkontrolle des Rechnungshofes, das sieht man anhand von Madrid und Lissabon. Da hat es zehn Empfehlungen gegeben, nur drei sind vollständig umgesetzt worden, fünf teilweise, zwei gar nicht. Da geht es vor allem darum, dass es klare politische Zielsetzungen gibt, dass das auch konsequent verfolgt wird. Da hat es Verbesserungen gegeben.

Was insgesamt ein Problem ist, ist die Immobilienverwaltung, ist die Verwertung etwa­iger Liegenschaften, aber auch da hat es Verbesserungen gegeben. Diese Probleme hat man jetzt aufgegriffen und ist sie angegangen.

Ich glaube, das ist der richtige Weg. Wir brauchen starke Vertretungen. Danke an den Rechnungshof, dass Sie uns dabei helfen, dass sie noch leistungsfähiger werden. (Beifall bei der SPÖ.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 269

22.17.49

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich beschäftige mich mit dem Bericht des Rech­nungshofes über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bundes. Für welche Leis­tungen zahlt der Bund? Er zahlt für preisgünstige Zeitkarten, er zahlt für Vorteilskarten. Wir kennen alle dieses Angebot. Der Bund zahlt für die Erbringung von Mindestfahr­leistungen der Bahn im Nah- und Regionalverkehr, und er bezahlt auch für Komfort­merkmale – zum Beispiel den ebenen Einstieg.

Es geht insgesamt um 591 Millionen € – die Zahl betrifft das Jahr 2009 –, 92 Prozent davon sind an die ÖBB geflossen, der Rest an Privatbahnen. 70 Prozent wurden für die Finanzierung preisgünstiger Fahrkarten verwendet, 20 Prozent für die Abgeltung der Zugkilometerleistungen.

Was kritisiert der Rechnungshof? – Der Rechnungshof stellt fest, dass der Bund die gesetzliche Aufgabe hat, ein Grundangebot der Bahn im Personennah- und -regional­ver­kehr sicherzustellen. Kritisiert wird, dass diese Frage, welche Verkehrsleistungen konkret das Grundangebot ausmachen, seitens des BMVIT nicht geklärt wurde.

Aufgeworfen wird auch der Umstand, dass sich das BMVIT über Jahre hinweg zu einer Begrenzung der Mittel für die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen bekannt hat, mit dem Ziel, den Druck für Rationalisierungsmaßnahmen bei der Bahn zu erhö­hen. Im Jahr 2008 wurde davon wieder abgegangen, sodass in Summe für die Jah­re 2000 bis 2009 die Mittel um insgesamt 19 Prozent erhöht wurden.

Es wurde auch kritisiert, dass das BMVIT über kein Monitoring, über kein Controlling verfügt, sodass keine detaillierten Aussagen über die Entwicklung des Angebotes und die Inanspruchnahme der bestellten Leistungen möglich war.

Kritisiert wurde auch, dass die ermäßigten Fahrkarten nicht nach der tatsächlichen Menge abgerechnet wurden.

In Summe gibt es noch viel Arbeit für das BMVIT.

Abschließend noch ein Punkt, der inzwischen erledigt wurde, nämlich: Der Gemeinwirt­schaftliche Leistungsvertrag mit der ÖBB wurde neu erstellt.

Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser, der Rechnungshof hat wieder einen fundierten Bericht erstellt. Ich danke dafür sehr herzlich. (Beifall bei der ÖVP.)

22.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schönpass gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.20.47

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Debattenbeitrag bezieht sich auf den Teilbericht „Projekt Unterinntaltrasse – Kostenprognosen“. Das vorliegende Projekt wurde bereits 2007 vom Rechnungshof einer Prüfung unterzogen. Der neue Bericht aus dem Jahr 2010 verweist nun auf eine Verdoppelung der Kosten. 80 Prozent der Strecke entfallen auf Tunnel, Galerien und Unterflurstrecken, die auch ein Zugeständnis an die umliegende Bevölkerung waren. Dies und die enorm gestiege­nen Rohstoffpreise, etwa für Stahl, sind Hauptursache für die Kostensteigerung.

Nach Aussage des Geschäftsführers der Brenner Eisenbahn Gesellschaft, Herrn Her­dina, der im Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stand, sind für die Kosten­steigerungen auch höhere Sicherheitsmaßnahmen und Vorgaben aufgrund einiger Tunnelunfälle in den letzten Jahren verantwortlich.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 270

Sehr geehrte Damen und Herren, diese Kostensteigerungen sind sicher nicht erfreu­lich. Positiv ist jedoch, dass die Unterinntaltrasse im Dezember 2012 in Betrieb gehen soll.

Sehr geehrter Herr Präsident Moser, ich gratuliere Ihnen zur gelungenen Dokumenta­tion „250 Jahre Rechnungshof. Unabhängig. Objektiv. Wirksam“. Alles Gute weiterhin unter dem Motto: „Kontrolle zahlt sich aus!“ (Beifall bei der SPÖ.)

22.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Let­tenbichler. – Bitte.

 


22.22.43

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Hohes Haus! Als Abgeordneter aus dem Tiroler Unterland melde ich mich natürlich zum Thema Unterinntaltrasse zu Wort. Es war eigentlich eine Überraschung – eine positive Überraschung –, dass die Unterinntaltrasse per se im Ausschuss partei­übergreifend außer Streit gestanden ist. Natürlich stand im Fokus der Kritik die Bau­kostenüberschreitung, die aber von Präsident Moser und dem zuständigen Bereichs­leiter Herdina schlüssig und plausibel erklärt wurde.

Leider wird allzu oft, auch von den Oppositionsparteien, vor allem in Tirol, wenn man in den Tiroler Landtag schaut, gerne vergessen, dass die Unterinntaltrasse, dieser erste Bauabschnitt, der ja zurzeit noch endfertiggestellt wird, Teil- und Zulaufstrecke für den Brenner Basistunnel ist. Und da ist es schon verwunderlich, dass vor allem die Grünen in Tirol, auch die Freiheitlichen – das BZÖ ist ja Gott sei Dank in Tirol nicht im Landtag vertreten, und so wird es auch bleiben (Zwischenruf des Abg. Huber) – dann wieder gegen den Brenner Basistunnel sind. Dazu muss man sagen, man kann sich nicht die Rosinen aus dem Kuchen picken und sagen, Unterinntaltrasse ist gut, Brenner Basis­tunnel ist schlecht.

Denn wo stehen wir jetzt? Wir sind kurz vor Planungsende des zweiten Bauabschnit­tes. Dies hat zur Folge – der Brenner Basistunnel soll ja 2025 fertiggestellt werden, zeitgleich der zweite Bauabschnitt im Unterland, in meiner Heimatregion, von Rad­feld/Kundl Richtung bayrische Grenze –, dass nun mit Beginn Dezember 2012 15 Jah­re ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf dieser Bahntrassenführung zu verzeichnen ist.

Die Bundesbahnen planen mit Dezember 2012, einerseits das Zugvolumen, die Anzahl der Züge, von 385 auf 430 Züge zu erhöhen – das bedeutet, dass in etwa alle drei, dreieinhalb Minuten ein Zug fährt – und die Geschwindigkeit von 200 auf 220 km/h zu erhöhen. Jetzt braucht es in diesem Bereich zwischen Kundl/Radfeld und der Grenze rasch wirksame Maßnahmen, vor allem im Bereich Breitenbach, wo es zu einem Lü­ckenschluss der bestehenden Lärmschutzwand kommen muss, und im Bereich des Gemeindegebietes Kundl, wo wir auch einen effizienten Lärmschutz brauchen; mit Lärmschutzfenstern ist es da nicht getan. Es wäre mein Appell an die zuständige, res­sortverantwortliche Ministerin, rasch und effektiv im Sinne der Bevölkerung zu handeln. Natürlich sind auch noch im Bereich Angath und Langkampfen, wo teilweise auch noch eine offene Trassenführung geplant ist, Nachjustierungen und Verbesserungen vorzu­nehmen.

Es ist dem Rechnungshof zu verdanken, der eben diese Fehlkalkulationen und Bau­kostenüberschreitungen angesprochen hat, dass dies im zweiten Abschnitt nicht mehr passiert, vor allem dann auch beim Brenner Basistunnel nicht mehr passiert, dass wir optimal vorgehen und die Bevölkerung, so wie es auch vorbildlich im ersten Abschnitt gelungen ist, mit an Bord nehmen, damit wir dieses große, so wichtige – für die Be­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 271

völkerung so wichtige! – Projekt Brenner Basistunnel und Unterinntaltrasse realisieren können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Prähauser gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 2 Minuten; Gesamtrestredezeit wäre 4 Minu­ten. – Bitte. (Abg. Prähauser auf dem Weg zum Rednerpult : Das ist wenig, Frau Präsidentin!)

 


22.26.16

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident Dr. Moser! Hohes Haus! Von der Hofrechencammer zum Rechnungshof sind 250 Jahre vergangen: 250 Jahre unab­hängig, objektiv und wirksam. „Unabhängig“, „objektiv“ – das wird aus der Sicht der je­weiligen Partei oder politischen Gruppierung, die die Verantwortung trägt, anders ge­sehen als aus der Sicht der Opposition. Und „wirksam“ kann man daran messen, wie zum Beispiel die darauf folgenden Berichte aussehen, ob wieder dieselben Beanstan­dungen kommen, ja oder nein.

Herr Präsident Dr. Moser, ich möchte zu dieser Festschrift zum 250-Jahr-Jubiläum gratulieren. Die Auflistung der führenden Persönlichkeiten der Vergangenheit war eine Wissenserweiterung für mich und auch, so glaube ich, für alle anderen, die das gele­sen haben.

Ich komme aber jetzt noch einmal auf die Wirksamkeit zu sprechen und möchte nur ein Beispiel herausnehmen, weil es so augenscheinlich und so einfach ist, und zwar die Nicht-Anmietung einer Wohnung oder eines Ersatzhauses, sondern die Einmietung in ein Hotel für 65 000 oder 67 000 €. Das mag auf den ersten Anblick günstig sein. Wenn man das durch 600 Tage dividiert und davon ausgeht, dass Samstage, Sonnta­ge und Feiertage dabei gewesen sind, dann wären das ungefähr 110 €. Wenn man al­lerdings dem gegenüberstellt, was man dort stattdessen hätte anmieten können – noch dazu hat die Republik in Brüssel ein leer stehendes Gebäude aus dem Bereich der Verteidigung gehabt –, dann hat man den Eindruck, dass da nicht sorgsam mit den Mit­teln umgegangen wird.

Was wir gemeinsam erreichen sollten, ist, dass in Zukunft Institutionen, die Gelder von Steuerzahlern verwalten, diese so verwalten, als ob es ihre eigenen Mittel wären. Man müsste den Botschafter fragen, ob er sich, wenn das sein Eigentum gewesen wäre, auch als Ersatz ein Hotel gesucht hätte oder einen anderen Weg gegangen wäre. Ich glaube aber auch, dass der Herr Botschafter sicher nicht ohne Wissen seines Ressorts gehandelt hat. Daher sollte man nicht Einzelne beschuldigen, sondern in Zukunft gemeinsam Unzulänglichkeiten wahrnehmen, aufarbeiten und verhindern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich der Herr Präsident des Rechnungs­hofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.28.38

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mich bei Ihnen für die positive Stimmung bedanken, die ge­rade der Kontrolle in Österreich entgegengebracht wird. Das zeigt sich auch darin, dass es heute in einer sehr intensiven Debatte zum Tagesordnungspunkt „Rechnungs­hof“ mittlerweile 13 Wortmeldungen gegeben hat und dass in diesen zum einen inhalt­lich auf die Empfehlungen des Rechnungshofes Bezug genommen wurde und sich die Redner zum anderen auch dafür ausgesprochen haben, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 272

„250 Jahre“ ist gleichzeitig ein Auftrag für den Rechnungshof nach dem Motto: Man kann die Zukunft nur dann positiv gestalten, wenn man die Vergangenheit beachtet und in der Gegenwart danach lebt.

Das macht der Rechnungshof. Dementsprechend wurde auch die Festschrift, die heute bereits von Frau Abgeordneter Lapp als Erste zitiert worden ist, unter das Motto ge­stellt: Gestern-Heute-Morgen. Und dass das auch gelungen ist – wie Frau Abgeordnete Schönpass das gesagt hat –, ist an den positiven Beiträgen zu erkennen, die sehr viele Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft geschrieben und die wir teil­weise auch in dieser Festschrift veröffentlicht haben.

Ein Zeichen dafür, dass der Rechnungshof nicht nur in Österreich von Bedeutung ist, sondern auch international, zeigen unter anderem auch die Grußworte des Generalse­kretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon, der sich auch beim österreichischen Rechnungshof für die Führung des Generalsekretariats sowie dafür bedankt hat, dass dieser dazu beiträgt, dass die Millennium Development Goals der Vereinten Nationen umgesetzt werden. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)

In diese Richtung geht auch eine Veranstaltung in der nächsten Woche im UNO-Ge­bäude in Wien – wiederum gemeinsam mit den Vereinten Nationen und der INTOSAI – mit Vertretern von mehr als 80 Rechnungshöfen und internationalen Organisationen. Bei der Veranstaltung wird es darum gehen, Kontrolle, die auch das Parlament betrifft, näher zum Bürger zu bringen.

Dass sich Kontrolle auszahlt, zeigt auch folgender Umstand: In den Berichten, die auf der heutigen Tagesordnung gestanden sind, gibt es auch einige Follow-up-Überprü­fungen: Dabei zeigt sich, dass von 29 Empfehlungen mit Ausnahme von fünf alle um­gesetzt worden sind beziehungsweise sich in Umsetzung befinden. Das ist auch ein Ausdruck dessen, dass die Kontrolle immer mehr Wirksamkeit entfaltet und auch ernst genommen wird.

Und das zeigen auch Ihre Beiträge im Zusammenhang mit dem Unterinntal, das zeigen Ihre Beiträge betreffend die Ständige Vertretung, wo einbekannt wurde, dass Maßnah­men gesetzt werden müssen. Das zeigt aber unter anderem auch die Empfehlung bei der Schulbuch-Aktion, wo der Rechnungshof angeregt hat, dass eine Million Erlag­scheine ausgegeben wurden, um bei der Schulbuch-Aktion Selbstbehalte von zirka 22 € einzuheben: Auch das war eine Empfehlung, die der Rechnungshof ausgespro­chen hat und die mittlerweile umgesetzt worden ist.

Ich möchte mich bedanken und hoffe, dass die nächsten 250 Jahre der Kontrolle in Ös­terreich auch auf so positiven, prosperierenden Boden fallen werden. Danke für die Zu­sammenarbeit!

Ich kann Ihnen versichern, das Motto des Rechnungshofes „Unabhängig.Objek­tiv.Wirksam“ ist unser Motto, und danach leben wir auch. Deshalb werden wir auch da­nach trachten, diesen Auftrag, den wir uns selbst gegeben haben, zu erfüllen. – Recht herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

22.31

22.31.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Es wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/10, III-175 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 273

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/9, III-172 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Förderung der Bundesar­beiterkammer, der Landwirtschaftskammer und des Österreichischen Gewerkschafts­bundes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweckmäßigkeit einer effizienten Fach­aufsicht durch den Leiter der Ständigen Vertretung in Brüssel.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion des Personalstandes der ös­terreichischen Militärvertretung in Brüssel.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.33.36Einlauf

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1615/A(E) bis 1624/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 8958/J bis 8979/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 7. Juli 2011, 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung ist der im Sitzungssaal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entneh­men.

Diese Sitzung ist geschlossen.

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien


22.34.10Schluss der Sitzung: 22.34 Uhr