Stenographisches Protokoll
91. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 23. September 2015
91. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 23. September 2015
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 23. September 2015: 9.06 – 23.20 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden
2. Punkt: Bericht über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird
3. Punkt: Bericht der parlamentarischen Enquete-Kommission betreffend Stärkung der Demokratie in Österreich
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (27. StVO-Novelle)
5. Punkt: Bericht über den Antrag 589/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Alpentransitbörse
6. Punkt: Bericht über den Antrag 578/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kfz-Kontrollen an Ostgrenzen
7. Punkt: Bericht über den Antrag 1103/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Kooperation bei Straßenbau und ‑erhaltung stärken
8. Punkt: Bericht über den Antrag 1105/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kommission für nachhaltige Infrastrukturfinanzierung
9. Punkt: Bericht über den Antrag 990/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Elternkarenz für Pflegeeltern
10. Punkt: Bericht über den Antrag 918/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Unterstützung für Familien mit Folgegeburten im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes
11. Punkt: Bericht über den Antrag 1194/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung einer zahnärztlichen Untersuchung im Mutter-Kind-Pass
12. Punkt: Bericht über den Antrag 894/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung des KrankenhausSelbstbehaltes für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren“
13. Punkt: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/13
14. Punkt: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/8
15. Punkt: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/7
16. Punkt: Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
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Inhalt
Nationalrat
Einberufung der ordentlichen Tagung 2015/2016 ........................................................ 47
Angelobung des Abgeordneten Hannes Fazekas ...................................................... 47
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 47
Ordnungsrufe ................................................................................................ 99, 107, 282
Geschäftsbehandlung
Verkürztes Verfahren gemäß § 28a der Geschäftsordnung (Verzicht auf Vorberatung der Regierungsvorlagen 783, 784 und 785 d.B.) ................................................................ 105
Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBI. Nr. 1/1930, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 11. Oktober 2015 zu setzen ......................................................................................... 106
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG ........................................................................................................ 106
Redner/Rednerinnen:
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 204
Dr. Harald Troch ......................................................................................................... 206
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 206
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ........................................................................ 207
Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 208
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 209
Christoph Hagen ........................................................................................................ 210
Ablehnung des Fristsetzungsantrages .......................................................................... 211
Antrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1224/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskos-
ten gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 13. Oktober 2015 zu setzen – Ablehnung ............................................................................................................ 106, 317
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung ........................................................................................................ 106
Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksabstimmung gemäß Artikel 43 B-VG in Verbindung mit § 84 GOG zum Antrag 1295/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (792 d.B.) – Ablehnung (namentliche Abstimmung) 122, 156
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ........................ 154, 156
Unterbrechung der Sitzung ....................................................................... 154, 156, 159
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidenten Karlheinz Kopf ...................................................................................... 317
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ................................ 319
Aktuelle Stunde (25.)
Thema: „Schulstart – Innovative Wege für mehr Chancengerechtigkeit“ ............ 48
Redner/Rednerinnen:
Mag. Elisabeth Grossmann ......................................................................................... 48
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................. 50
Elmar Mayer .................................................................................................................. 53
Brigitte Jank .................................................................................................................. 55
Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................ 56
Dr. Harald Walser ......................................................................................................... 58
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .............................................................................. 59
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 60
Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 62
Asdin El Habbassi, BA ................................................................................................ 63
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .......................................................................... 65
Sigrid Maurer ................................................................................................................ 67
Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 69
Martina Schenk ............................................................................................................. 70
Aktuelle Stunde – Aktuelle Europastunde (26.)
Thema: „Die europäische und internationale Dimension der Flüchtlingskrise“ 72
Redner/Rednerinnen:
Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 72
Bundesminister Sebastian Kurz ................................................................................ 74
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 76
MEP Mag. Othmar Karas, MBL-HSG .......................................................................... 78
MEP Harald Vilimsky .................................................................................................... 79
MEP Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................ 81
Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 82
Christoph Hagen .......................................................................................................... 84
MEP Mag. Evelyn Regner ............................................................................................ 86
Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 87
Dr. Johannes Hübner ................................................................................................... 89
Mag. Alev Korun ........................................................................................................... 90
MEP Mag. Dr. Angelika Mlinar, LL.M .......................................................................... 92
Ing. Waltraud Dietrich .................................................................................................. 93
Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 95
Claudia Durchschlag ................................................................................................... 96
Mag. Roman Haider ...................................................................................................... 98
Tanja Windbüchler-Souschill .................................................................................... 100
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 101
Dr. Jessi Lintl .............................................................................................................. 103
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 47
Verfassungsgerichtshof
16. Punkt: Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes ............................................................................................ 314
Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol auf Durchführung einer Debatte gemäß § 59 Abs. 3 GOG – Annahme ............................................................................................................. 314, 314
Debatte:
Dr. Peter Wittmann ..................................................................................................... 315
Mag. Bernd Schönegger ............................................................................................ 315
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 315
Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 316
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 316
Kandidatin für die Ernennung eines Ersatzmitgliedes: Dr. Angela Julcher ............... 317
Ausschüsse
Zuweisungen ....................................................................................... 103, 291, 297, 297
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Schattenkabinett und Anklagebank (6523/J) ............................................................... 159
Begründung: Dr. Peter Pilz ......................................................................................... 165
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ........................................................... 170
Debatte:
Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 175
Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................. 177
Mag. Michaela Steinacker .......................................................................................... 179
Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 181
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ................................................................... 183, 198
Christoph Hagen ........................................................................................................ 185
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 186
Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 187
August Wöginger ....................................................................................................... 189
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ........................................................................ 191
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 192
Petra Bayr, MA ............................................................................................................ 193
Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 195
Dr. Walter Rosenkranz (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 197
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (tatsächliche Berichtigung) ............................ 197
Elmar Podgorschek ................................................................................................... 197
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 199
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 201
Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 202
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (792 d.B.) ...................................................................................................................... 106
2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird (793 d.B.) .................................................. 107
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache ............................................................................................ 107
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................. 111
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 112
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 114
Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 119
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 122
Christoph Hagen ........................................................................................................ 124
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 126
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 127
Otto Pendl ................................................................................................................... 130
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 131
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ........................................................... 133
Mag. Michaela Steinacker .......................................................................................... 134
Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 136
Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 137
Dr. Jessi Lintl .............................................................................................................. 139
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 140
Rupert Doppler ........................................................................................................... 143
Marianne Gusenbauer-Jäger .................................................................................... 143
Gerhard Schmid ......................................................................................................... 145
Johann Singer ............................................................................................................ 145
Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 146
Dr. Peter Wittmann ..................................................................................................... 148
Rouven Ertlschweiger, MSc ...................................................................................... 149
Mag. Christine Muttonen ........................................................................................... 150
Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 151
Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................. 152
Entschließungsantrag der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Bestimmungen gegen Schlepperei – Annahme (E 109) 135, 159
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, mes, Kolleginnen und Kollegen betreffend private Unterbringung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren – Ablehnung 142, 158
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 792 und 793 d.B. (namentliche Abstimmung) (Korrektur siehe S. 183) ....................................................................................................................................... 153
3. Punkt: Bericht der parlamentarischen Enquete-Kommission betreffend Stärkung der Demokratie in Österreich (791 d.B.) .................................................................................................... 211
Redner/Rednerinnen:
Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 211
Dr. Peter Wittmann ..................................................................................................... 213
Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 214
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 243
Mag. Daniela Musiol (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 245
Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 245
Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 247
Christoph Hagen ........................................................................................................ 248
Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 249
Petra Steger ................................................................................................................ 250
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 252
Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 253
Mag. Michaela Steinacker .......................................................................................... 255
Dr. Harald Troch ......................................................................................................... 256
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ – Ablehnung ............................................................ 217, 257
Kenntnisnahme des Berichtes der parlamentarischen Enquete-Kommission samt Anlagen A bis F in 791 d.B. ....................................................................................................................................... 257
4. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (775 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (27. StVO-Novelle) (786 d.B.) ....... 257
Redner/Rednerinnen:
Anton Heinzl ............................................................................................................... 257
Andreas Ottenschläger ............................................................................................. 258
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 259
Georg Willi .................................................................................................................. 260
Michael Pock ............................................................................................................... 261
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................... 264
Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 264
Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 265
Ing. Thomas Schellenbacher .................................................................................... 266
Dietmar Keck .............................................................................................................. 266
Annahme des Gesetzentwurfes in 786 d.B. ................................................................. 267
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 589/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Alpentransitbörse (787 d.B.) ............................. 268
6. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 578/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kfz-Kontrollen an Ostgrenzen (788 d.B.) 268
Redner/Rednerinnen:
Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 268
Johann Hell ................................................................................................................. 269
Georg Willi .................................................................................................................. 270
Andreas Ottenschläger ............................................................................................. 271
Michael Pock ............................................................................................................... 272
Konrad Antoni ............................................................................................................ 273
Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 273
Rupert Doppler ........................................................................................................... 274
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 787 und 788 d.B. ............................... 275
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1103/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Kooperation bei Straßenbau und ‑erhaltung stärken (789 d.B.) ............................................................................................................................. 275
8. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1105/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kommission für nachhaltige Infrastrukturfinanzierung (790 d.B.) ............................................................................................................................. 275
Redner/Rednerinnen:
Georg Willi .................................................................................................................. 275
Harry Buchmayr ......................................................................................................... 278
Michael Pock ............................................................................................................... 278
Johann Singer ............................................................................................................ 279
Walter Rauch .............................................................................................................. 280
Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 281
Entschließungsantrag der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur 3. Piste am Flughafen Wien-Schwechat – Ablehnung 277, 282
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 789 und 790 d.B. ............................... 281
Gemeinsame Beratung über
9. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 990/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Elternkarenz für Pflegeeltern (704 d.B.) 282
10. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 918/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Unterstützung für Familien mit Folgegeburten im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes (705 d.B.) ............................................ 282
Redner/Rednerinnen:
Anneliese Kitzmüller .................................................................................................. 282
Dipl.-Ing. Georg Strasser .......................................................................................... 284
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 285
Angela Lueger ............................................................................................................ 286
Barbara Rosenkranz .................................................................................................. 286
Mag. Judith Schwentner ............................................................................................ 287
Rupert Doppler ........................................................................................................... 288
Cornelia Ecker ............................................................................................................ 288
Wolfgang Knes ........................................................................................................... 289
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 290
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 704 und 705 d.B. ............................... 291
Zuweisung des Antrages 990/A(E) an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ........... 291
Gemeinsame Beratung über
11. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1194/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung einer zahnärztlichen Untersuchung im Mutter-Kind-Pass (706 d.B.) 291
12. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 894/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung des KrankenhausSelbstbehaltes für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren“ (707 d.B.) ............................................................... 291
Redner/Rednerinnen:
Carmen Schimanek .................................................................................................... 291
Angela Fichtinger ....................................................................................................... 292
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ............................................................................ 292
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 293
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 294
Dr. Eva Mückstein ...................................................................................................... 295
Rupert Doppler ........................................................................................................... 295
Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 296
Gerhard Schmid ......................................................................................................... 296
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 706 und 707 d.B. ............................... 297
Zuweisung des Antrages 1194/A(E) an den Gesundheitsausschuss .......................... 297
Zuweisung des Antrages 894/A(E) an den Gesundheitsausschuss ............................ 297
13. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/13 (III-111/717 d.B.) ................................................................................... 297
Redner/Rednerinnen:
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 297
Hermann Gahr ............................................................................................................ 298
Erwin Angerer ............................................................................................................ 299
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 300
Martina Schenk ........................................................................................................... 301
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 302
Mag. Friedrich Ofenauer ............................................................................................ 303
Rupert Doppler ........................................................................................................... 303
Kenntnisnahme des Berichtes III-111 d.B. ................................................................... 304
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/8 (III-3/794 d.B.) ......................................................................................... 304
15. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/7 (III-171 und Zu III-171/795 d.B.) .............................................................. 304
Redner/Rednerinnen:
Elmar Mayer ................................................................................................................ 304
Hermann Gahr ............................................................................................................ 306
Erwin Angerer (tatsächliche Berichtigung) ................................................................ 306
Mag. Bruno Rossmann .............................................................................................. 306
Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 308
Martina Schenk ........................................................................................................... 309
Dorothea Schittenhelm .............................................................................................. 310
Marianne Gusenbauer-Jäger .................................................................................... 311
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 311
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 312
Kenntnisnahme der beiden Berichte III-3 sowie III-171 und Zu III-171 d.B. ................ 314
Eingebracht wurden
Petitionen .................................................................................................................... 104
Petition betreffend „Rettung des regionsgeschützten Uhudlers (AG zur Rettung des Uhudlers im Südburgenland)“ (Ordnungsnummer 55) (überreicht von der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner)
Petition betreffend „Schutz der Ziesel-Population in ihrem angestammten Lebensraum (IGL-Marchfeldkanal)“ (Ordnungsnummer 56) (überreicht vom Abgeordneten Michael Pock)
Petition betreffend „Rettung des Waffenpasses für Jäger“ (Ordnungsnummer 57) (überreicht vom Abgeordneten Mag. Gernot Darmann)
Bürgerinitiativen ......................................................................................................... 104
Bürgerinitiative betreffend „Menschenwürdige Aufnahme von AsylwerberInnen (Refugees Welcome to Austria)“ (Ordnungsnummer 86)
Bürgerinitiative betreffend „Flucht beginnt mit Krieg. Für humanitäre Hilfe und menschliches Vorgehen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten“ (Ordnungsnummer 87)
Regierungsvorlagen .................................................................................................. 104
782: Bundesgesetz betreffend Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Anhebungsverzicht
783: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
784: Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
785: Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
796: Bundesgesetz aus Anlass des Generalvergleichs mit dem Freistaat Bayern, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das ABBAG-Gesetz geändert werden
797: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden
798: Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur Investitionsbank
800: Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz und das Emissionszertifikategesetz 2011 geändert werden
Berichte ....................................................................................................................... 104
III-202: Bericht betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2013–2014; Bundesregierung
III-203: Bericht, Reihe Bund 2015/13; Rechnungshof
III-205: Tätigkeitsbericht 2014 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
III-206: Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2014; Bundesregierung
III-207: Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen; BM f. Familien und Jugend
III-208: Bericht gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
III-209: Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das Jahr 2014; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG .............................................................. 105
Aufnahme der Verhandlungen über ein Archivabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit
Aufnahme der Verhandlungen über die Vereinbarung über die Durchführung von Artikel 13 und Kapitel VI des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
Anträge der Abgeordneten
Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die bundesweite Ermöglichung von Mutter-Kind-Kuren für Mehrlingsfamilien (1307/A)(E)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung der Sammlung Alter Musikinstrumente (SAM) (1308/A)(E)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird (1309/A)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe für den Normverbrauch von Kraftfahrzeugen eingeführt wird (Normverbrauchsabgabegesetz – NoVAG 1991), geändert wird (1310/A)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) geändert wird (1311/A)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung landwirtschaftlicher Bundesanstalten [(1312/A)(E) und (Zu 1312/A)(E)]
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend private Unterbringung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren (1313/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konkretisierung der Weisung für die Rechnungslegung und Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband (1314/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konkretisierung der Weisung für die Rechnungslegung und Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband (1315/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gemeinsame Prüfung Lohnabhängiger Abgaben durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (1316/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Treffsicherheit der Bildungskarenz (1317/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Angleichung der Regelungen von Ruhestandsversetzungen aufgrund von Dienstunfähigkeit an ASVG-Invaliditätspensionsregelungen (1318/A)(E)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bürokratieabbau (1319/A)(E)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parteistellung für Anrainer_innen im UVP-Feststellungsverfahren (1320/A)(E)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsequenzen aus dem Kärntner HCB-Skandal (1321/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätsbudget für Flüchtlingskinder an Schulen (1322/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umgestaltung der „politischen Doppelspitze“ der Landesschulräte und der schrittweisen Umgestaltung der Landesschulbehörden in ein Bildungsservice (1323/A)(E)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schule für Flüchtlinge ab dem ersten Tag (1324/A)(E)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modulare Oberstufe (1325/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absetzbarkeit von Spenden (1326/A)(E)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend dreistufige Volksgesetzgebung (1327/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens zur Beantragung von Asyl (1328/A)(E)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung der multilateralen und bilateralen Entwicklungszusammenarbeit angesichts der derzeitigen Flüchtlings- und Solidaritätskrise (1329/A)(E)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Meldung und Veröffentlichung von nosokomialen Infektionen (1330/A)(E)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend KonsumentInnenschutz bei Pfandleihverträgen (1331/A)(E)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderungsverlängerung für Alleinerziehende (1332/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Kurs auf Paris, Kurs auf Klimaschutz setzen (1333/A)(E)
Mag. Daniela Musiol, Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ (1334/A)(E)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (ALVG) geändert wird (1335/A)
Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Mittel für Grundlagenforschung (1336/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung wasserökologischer Sanierungsmaßnahmen (1337/A)(E)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dotierung des Vereins für Konsumentenschutzpolitik (1338/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz- und Informationspflichten nach dem Tuberkulosegesetz und dem Epidemiegesetz (1339/A)(E)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation (1340/A)(E)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mengenregulierung zur Stabilisierung des Milchmarktes in Österreich und Europa (1341/A)(E)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Sportstätten-Koordinierungsstelle (1342/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung der EuGH-Entscheidung zu Hartz IV im Zusammenhang mit der österreichischen Regelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (1343/A)(E)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinbarkeit zwischen Sport, Beruf und Wirtschaft (1344/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überarbeitung der Definition von „Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand“ bei den Sozialversicherungsträgern und im Hauptverband (1345/A)(E)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider den Bundeskanzler Werner Faymann (1346/A)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider die Bundesministerin für Inneres Mag. Mikl-Leitner (1347/A)
Anfragen der Abgeordneten
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Anstiftung zur Schlepperei auf www.fluchthelfer.in (6375/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Anstiftung zur Schlepperei auf www.fluchthelfer.in (6376/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend NATO- und US-Militärkonvois auf österreichischem Staatsgebiet (6377/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend NATO- und US-Militärkonvois auf österreichischem Staatsgebiet (6378/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beschwerden über Umzugsfirmen (6379/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verzögerungen bei Wachzimmer am Hauptbahnhof Innsbruck (6380/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend die tatsächliche Mitgliederzahl der Muslimischen Jugend Österreich (6381/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Österreichs Kinder und islamische Zwangsehen (6382/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Anzahl der Festnahmen in Kärnten“ (6383/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Anzahl der Festnahmen in Salzburg“ (6384/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Anzahl der Festnahmen in der Steiermark“ (6385/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Anzahl der Festnahmen im Burgenland“ (6386/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Anzahl der Festnahmen in Niederösterreich“ (6387/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Anzahl der Festnahmen in Tirol“ (6388/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Anzahl der Festnahmen in Wien“ (6389/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Anzahl der Festnahmen in Vorarlberg“ (6390/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Anzahl der Festnahmen in Oberösterreich“ (6391/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Diskriminierung von jüngeren Frauen am Arbeitsmarkt (6392/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend dauerhaften Erhalt des Uhudlers im Südburgenland (6393/J)
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Kosten der Selbstverwaltungskörper der Sozialversicherung im Jahr 2014“ (6394/J)
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Kosten der 19 österreichischen Krankenversicherungsträger im Jahr 2014“ (6395/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend SVA und ausländische Unternehmer aus dem Kreis der Subsidiär Schutzberechtigten (6396/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Statistischen Blindflug des Gesundheitsministeriums beim Vollzug der Lebensmittelinformationsverordnung (6397/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Datenlage bei der Mindestsicherung Teil 2 (6398/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anmeldung bei der SVA als Mitversicherte (6399/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend SVA und ausländische Unternehmer aus dem Kreis der Asylwerber (6400/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Obdachlosigkeit in Österreich (6401/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Öffnungs- und Ferienzeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen (6402/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Beratungsstelle Extremismus“ – Inserat des BMFJ in „Heute“ am 20. Juli 2015 (6403/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Minister kauft Bild für Ute Bock“ (6404/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Erhaltung und Erweiterung des Kinder-Reha-Zentrums Ederhof (6405/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister (6406/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und e-card (6407/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Hundebisse in Österreich 2014 (6408/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Hundebisse in Österreich 2013 (6409/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Asylanten-Ansiedlung in „schwachen Regionen“ (6410/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und e-card (6411/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Schicksal von 1 100 BauMax-Mitarbeitern (6412/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sperre der TRAs „Gerlitzen“ und „Feldkirchen“ für den Flugsport (6413/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend fehlendes Personal bei ÖBB (6414/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Sparkurs: Tank der Polizei blieb leer (6415/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Beschwerden über Umzugsfirmen (6416/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zweiklassenmedizin im roten Wien (6417/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Verfahrenshilfe im Straf- und Zivilrecht (6418/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kartellstrafe gegen ÖBB (6419/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Ergebnisse auf Grundlage des Entschließungsantrags Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ (6420/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Anfragebeantwortung 4882/AB zu 5042/J (6421/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Lehrlinge und Arbeitslosigkeit (6422/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Geschäftsbericht 2014 – Vergütungen Landesgeschäftsführer (6423/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Geschäftsbericht 2014 – Vergütungen Vorstand (6424/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anmeldung von 80 Compress-Angestellten beim AMS (6425/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anzeigepflicht (§ 45a AMFG) (6426/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Irreführung von Konsumenten durch Werbung Teil 2 (6427/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosenzahlen in Tirol (6428/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Bilanz von Rehabilitations-, Kur- beziehungsweise Erholungsaufenthalten (6429/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Umstrukturierung der Fördermittel zur AIDS-Prävention und ‑Beratung (6430/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Verbesserung Polytechnischer Schulen: Schulversuch PTS 2020“ (6431/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Fachbezogenes Praktikum im Lehramtsstudium“ (6432/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Verwendung von technischen Geräten bei Zentralmatura in AHS“ (6433/J)
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Elektrokrampftherapie“ (6434/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „CMNI“ (6435/J)
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Tierversuche in Österreich“ (6436/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Binnenschifffahrtsstandort Österreich“ (6437/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gender Budgeting im BMF (6438/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gender Budgeting im Sozialministerium (6439/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Gender Budgeting BMEIA (6440/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Gender Budgeting BMJ (6441/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gender Budgeting BMLFUW (6442/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Gender Budgeting BMVIT (6443/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Gender Budgeting BMLVS (6444/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Gender Budgeting BMWFW (6445/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Gender Budgeting BMFJ (6446/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Gender Budgeting BMG (6447/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gender Budgeting BMI (6448/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Gender Budgeting (6449/J)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ASFINAG Lkw-Parkplatz Seeboden (6450/J)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „freundliche Unterstützung“ des Luftfahrt Symposiums 2015 durch die Aufsichtsbehörde Austro Control (6451/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Profiteure der Völkerwanderung – Asylchaos auf Kosten der Steuerzahler im Bundesland Tirol (6452/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Profiteure der Völkerwanderung – Asylchaos auf Kosten der Steuerzahler in Wien (6453/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Profiteure der Völkerwanderung – Asylchaos auf Kosten der Steuerzahler in Vorarlberg (6454/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Profiteure der Völkerwanderung – Asylchaos auf Kosten der Steuerzahler im Bundesland Salzburg (6455/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Profiteure der Völkerwanderung – Asylchaos auf Kosten der Steuerzahler im Bundesland Oberösterreich (6456/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Profiteure der Völkerwanderung – Asylchaos auf Kosten der Steuerzahler im Bundesland Niederösterreich (6457/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Profiteure der Völkerwanderung – Asylchaos auf Kosten der Steuerzahler im Bundesland Kärnten (6458/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Profiteure der Völkerwanderung – Asylchaos auf Kosten der Steuerzahler in der Steiermark (6459/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Profiteure der Völkerwanderung – Asylchaos auf Kosten der Steuerzahler im Burgenland (6460/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in Oberösterreich trotz besonderer Inanspruchnahme der Exekutive durch Flüchtlinge (6461/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend den Bundesrechnungsabschluss 2013 in Bezug auf den Sportstättenmasterplan (6462/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Unisport in Österreich (6463/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Unisport in Österreich (6464/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: Zahl der Verkehrstoten um 50 Prozent gestiegen (6465/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend: Zahl der Verkehrstoten um 50 Prozent gestiegen (6466/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend überbordende Kriminalität durch Flüchtlinge in St. Georgen im Attergau (6467/J)
Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Sicherheitsprobleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen in der Kaserne Hörsching (6468/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Förderungen an politische Vorfeldorganisationen durch das Bundesministerium für Familie und Jugend (6469/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen an politische Vorfeldorganisationen durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (6470/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen an politische Vorfeldorganisationen durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (6471/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen an politische Vorfeldorganisationen durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen (6472/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Studie über die Auswirkungen des effektiven Arbeitsmarktzuganges für Asylwerber_innen (6473/J)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die budgetäre Schieflage im Bildungsressort (6474/J)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Bildungsreformkommission (6475/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Strafrechtlich relevante Vorwürfe auf der Webpräsenz ,http://die-frau.at‘ gegen zahlreiche Personen aus Wirtschaft, (Rechts)Wissenschaft, Politik und Verwaltung“ (6476/J)
Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Einsatz des Bundesheeres zur Bewältigung der Flüchtlingsströme (6477/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Sanierungsoffensive (6478/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Erste ,Europäische Woche des Sports‘“ – Inserat des BMLVS in „Heute“ am 8. September 2015 (6479/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Achtung am Schulweg“ – Inserat des BMVIT im „Kurier“ am 9. September 2015 (6480/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend das Wohnbaupaket der Bundesregierung (6481/J)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ausmaß der Nichtgewährung der Familienbeihilfe aufgrund des fehlenden Nachweises der Studienleistungen (6482/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend fragwürdige Reisefreiheit (6483/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend fragwürdige Reisefreiheit (6484/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erneuerung der Spinde im Asylverteilzentrum Fehring (6485/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Erneuerung der Spinde im Asylverteilzentrum Fehring (6486/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Übergriffe von Asylsuchenden auf ÖBB-Personal (6487/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend illegale Einwanderung, Asylwerber und den grenzüberschreitenden Personenverkehr (6488/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Pflegekarenz und Pflegeteilzeit (6489/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend das Schulveranstaltungsabrechnungsdilemma (6490/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Gender Budgeting BKA (6491/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Frauen in der Filmbranche (6492/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Unterstützung des in Saudi-Arabien gefolterten und inhaftierten Bloggers Raif Badawi (6493/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend US-Soldaten in Schwechat (6494/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend US-Soldaten in Schwechat (6495/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend US Soldaten in Schwechat (6496/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Folgeanfrage Ersatzfreiheitsstrafen für Verwaltungsstrafen (6497/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ersatzfreiheitsstrafen für Verwaltungsstrafen (6498/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Übergriffe auf Asylunterkünfte (6499/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend erhöhte Polizeipräsenz in der näheren Umgebung von Asyl-Massenquartieren (6500/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend psychische und physische Strapazen für Polizeibeamte (6501/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend easystaff human & resources GmbH (6502/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend lange Wartezeiten bei der Ausstellung eines Behindertenpasses (6503/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kosten von Asylwerbern für das Sozialsystem (6504/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zigarettenkauf und Rauchverbot in Asylantenunterkünften (6505/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Primary Health Care“-Gesetz (6506/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AUVA-Rechnungsabschluss 2014 (6507/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend gemeinnützige Hilfstätigkeit von Asylwerbern (6508/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden im Lichte des Epidemiegesetzes (6509/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend gesundheitsrelevante Gesetze und Informationsverpflichtungen der Öffentlichkeit (6510/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gender- und Diversitäts-Zertifikat bei Jugend am Werk (6511/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Verzinsung der Schulden ausländischer Krankenkassen (6512/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Datenschutz und AMS (6513/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Regierungs-Beauftragter Christian Konrad (6514/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Regierungs-Beauftragter Christian Konrad (6515/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsplatzverlust bei der Bank Austria (6516/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylwerber und Religionszugehörigkeit (6517/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend gemeldete Fälle nach dem Epidemiegesetz (6518/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Erste Europäische Woche des Sports“ – Inserat des BMLVS in „Heute“ am 10. September 2015 (6519/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Gemeinsam gesund bewegen“ – Inserat des BMLVS in „Heute“ am 15. September 2015 (6520/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Gemeinsam gesund bewegen“ – Inserat des BKA in „Heute“ am 15. September 2015 (6521/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Ausgestaltung der neuen Gesundheitshotline (6522/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Schattenkabinett und Anklagebank (6523/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auswirkungen der Niedrigzinsphase und Folgen eines potenziellen Zinsanstiegs (6524/J)
Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte bei dieselbetriebenen Kraftfahrzeugen (6525/J)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Maßnahmen und Evaluierung im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention (6526/J)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Hepatitis B- und Hepatitis C-Erkrankung und ‑Therapie (6527/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend mögliche verbotene Intervention, die auf eine strafrechtliche Verfolgung gegen den Abgeordneten Herbert Kickl hinwirken soll (6528/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Rekordarbeitslosigkeit durch Untätigkeit: Fehlende Maßnahmen, mögliche Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber und das Märchen vom Arbeitsmarktgipfel“ (6529/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6530/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6531/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6532/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6533/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6534/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6535/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6536/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6537/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6538/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6539/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6540/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6541/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6542/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Papierverbrauch und Altpapierentsorgung in den Ministerien“ (6543/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: Schweinefleisch aus Supermarkt erheblich belastet (6544/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Menschen ohne Krankenversicherung (6545/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sonderurlaub für Flüchtlingshelfer im Sozialministeriumsservice (ehemaligem Bundessozialamt) (6546/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sonderurlaub für Flüchtlingshelfer im BMASK (6547/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sonderurlaub für Flüchtlingshelfer im Arbeitsmarktservice (AMS) (6548/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Einreisende und durchreisende Flüchtlinge (6549/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Drogenverkauf an Kinder (6550/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Herabstufung von Pflegestufe 3 auf Pflegestufe 1 (6551/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend: 7 Millionen € Förderung für Bauern nicht ausreichend (6552/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vernichtung von Arbeitsplätzen durch das rote Wien (6553/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend: jeder zweite Schüler Opfer von Mobbing (6554/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Verdoppelung der Grenzwerte für Quecksilber bei Raubfischen (6555/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: ungesunde Ernährung kostet Milliarden (6556/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Übergewicht als Risikofaktor für Hirntumor (6557/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterbringung von Asylwerbern in kirchlichen beziehungsweise religiösen Einrichtungen (6558/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Temelín nach den Stresstest-Ergebnissen (6559/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend geplante Laufzeitverlängerung des AKW Krško (6560/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Frustration über den Wirtschaftsstandort Österreich (6561/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Lohnsteigerung (6562/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend das kaum vorhandene Wirtschaftswachstum (6563/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Unipolitik (6564/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend persönliche Schutzmaßnahmen gegen Seuchengefahr (6565/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vernichtung von Arbeitsplätzen durch das rote Wien (6566/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Änderungen bei Elternteilzeit (6567/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Taxifahrten nach Traiskirchen (6568/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Verlagerung des Flüchtlingsstroms nach Südösterreich (6569/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Verlagerung des Flüchtlingsstroms nach Südösterreich (6570/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Gesund oder schädlich – Becel pro.activ“ (6571/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend: 517 Kinder bei Unfällen am Schulweg verletzt (6572/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sonderabfertigung für Ex-PVA-Managerin Eichhorn (6573/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend: Lebensmittel in Wien um ein Fünftel teurer als in Berlin (6574/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Doping in E-Gaming Branche (6575/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Invasion der Borkenkäfer (6576/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend das AKW Krško (6577/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend 150 Mill. Dürreschäden (6578/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Umbau des Polizeigefangenenhauses Klagenfurt zur Aufnahme von Asylwerbern (6579/J)
Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Hubschrauberstützpunkt in Vomp (6580/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen (5602/AB zu 5796/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5603/AB zu 5774/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5604/AB zu 5783/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (5605/AB zu 5787/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5606/AB zu 5777/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5607/AB zu 5776/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5608/AB zu 5793/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5609/AB zu 5779/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5610/AB zu 5775/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (5611/AB zu 5785/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5612/AB zu 5773/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (5613/AB zu 5788/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5614/AB zu 5782/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5615/AB zu 5790/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5616/AB zu 5792/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5617/AB zu 5784/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5618/AB zu 5791/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5619/AB zu 5781/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (5620/AB zu 5798/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5621/AB zu 5789/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5622/AB zu 5771/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (5623/AB zu 5794/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (5624/AB zu 5797/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (5625/AB zu 5799/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5626/AB zu 5808/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (5627/AB zu 5921/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (5628/AB zu 5809/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (5629/AB zu 5803/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (5630/AB zu 5807/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (5631/AB zu 5834/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (5632/AB zu 5835/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5633/AB zu 5856/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5634/AB zu 5806/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (5635/AB zu 5871/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (5636/AB zu 5872/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (5637/AB zu 5836/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (5638/AB zu 5832/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (5639/AB zu 5833/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (5640/AB zu 5804/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (5641/AB zu 5805/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (5642/AB zu 5810/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (5643/AB zu 5801/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5644/AB zu 5820/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5645/AB zu 5817/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5646/AB zu 5838/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5647/AB zu 5850/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5648/AB zu 5841/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5649/AB zu 5874/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5650/AB zu 5875/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (5651/AB zu 5800/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (5652/AB zu 5802/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5653/AB zu 6030/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5654/AB zu 5840/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5655/AB zu 5818/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5656/AB zu 5855/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (5657/AB zu 5879/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5658/AB zu 5924/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5659/AB zu 5815/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5660/AB zu 5842/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5661/AB zu 5853/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5662/AB zu 5870/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (5663/AB zu 6031/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5664/AB zu 5821/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5665/AB zu 5831/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5666/AB zu 5813/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5667/AB zu 5843/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5668/AB zu 5864/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5669/AB zu 5863/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5670/AB zu 6028/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5671/AB zu 5824/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5672/AB zu 5854/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5673/AB zu 6020/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5674/AB zu 5828/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (5675/AB zu 5837/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5676/AB zu 5952/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (5677/AB zu 5936/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5678/AB zu 5846/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (5679/AB zu 5974/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5680/AB zu 5858/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5681/AB zu 5957/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (5682/AB zu 5976/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (5683/AB zu 5939/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5684/AB zu 5913/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (5685/AB zu 5920/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (5686/AB zu 5977/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (5687/AB zu 6005/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5688/AB zu 5823/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5689/AB zu 5860/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5690/AB zu 6018/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5691/AB zu 5829/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5692/AB zu 5847/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5693/AB zu 5866/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5694/AB zu 5865/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5695/AB zu 5825/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5696/AB zu 5819/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5697/AB zu 5830/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5698/AB zu 5848/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5699/AB zu 5862/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5700/AB zu 5868/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (5701/AB zu 5876/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5702/AB zu 5826/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5703/AB zu 5849/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5704/AB zu 5861/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5705/AB zu 5867/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5706/AB zu 6238/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (5707/AB zu 5873/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (5708/AB zu 5878/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5709/AB zu 6021/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5710/AB zu 5816/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5711/AB zu 5857/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5712/AB zu 5851/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5713/AB zu 5975/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5714/AB zu 5907/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (5715/AB zu 5811/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen (5716/AB zu 5812/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5717/AB zu 5839/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5718/AB zu 5827/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5719/AB zu 5844/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5720/AB zu 5845/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5721/AB zu 5869/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (5722/AB zu 5852/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5723/AB zu 5822/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5724/AB zu 5880/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5725/AB zu 5884/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5726/AB zu 5890/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5727/AB zu 5908/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5728/AB zu 5929/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (5729/AB zu 5940/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5730/AB zu 6034/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5731/AB zu 5912/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (5732/AB zu 5935/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (5733/AB zu 6016/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5734/AB zu 5932/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5735/AB zu 5933/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5736/AB zu 6035/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (5737/AB zu 6015/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5738/AB zu 6019/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5739/AB zu 5953/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5740/AB zu 5951/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5741/AB zu 6040/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (5742/AB zu 6032/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5743/AB zu 6029/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5744/AB zu 5910/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5745/AB zu 5956/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5746/AB zu 6024/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (5747/AB zu 6061/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (5748/AB zu 6017/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5749/AB zu 6048/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5750/AB zu 6027/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (5751/AB zu 6106/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (5752/AB zu 6037/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (5753/AB zu 6119/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5754/AB zu 6128/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (5755/AB zu 6136/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5756/AB zu 5918/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5757/AB zu 5934/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5758/AB zu 5882/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5759/AB zu 5943/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5760/AB zu 5944/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (5761/AB zu 5972/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5762/AB zu 5887/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5763/AB zu 5894/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5764/AB zu 5945/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (5765/AB zu 6071/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5766/AB zu 5946/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (5767/AB zu 6104/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5768/AB zu 5915/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5769/AB zu 5927/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5770/AB zu 5993/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5771/AB zu 5959/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5772/AB zu 5994/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5773/AB zu 5995/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5774/AB zu 6047/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5775/AB zu 5996/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5776/AB zu 6151/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5777/AB zu 5931/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5778/AB zu 5947/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5779/AB zu 5997/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5780/AB zu 5998/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5781/AB zu 5948/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5782/AB zu 5883/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5783/AB zu 5949/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5784/AB zu 5999/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5785/AB zu 5886/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5786/AB zu 6000/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5787/AB zu 5889/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5788/AB zu 5919/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5789/AB zu 6001/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5790/AB zu 5950/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5791/AB zu 5958/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (5792/AB zu 5926/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5793/AB zu 6002/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5794/AB zu 5962/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5795/AB zu 5923/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5796/AB zu 6026/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5797/AB zu 5979/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5798/AB zu 6003/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5799/AB zu 5955/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5800/AB zu 6144/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5801/AB zu 5892/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5802/AB zu 6033/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5803/AB zu 5978/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5804/AB zu 5942/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5805/AB zu 6006/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5806/AB zu 5925/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5807/AB zu 6008/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5808/AB zu 5992/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5809/AB zu 6009/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5810/AB zu 6010/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (5811/AB zu 6036/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5812/AB zu 6012/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5813/AB zu 6013/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5814/AB zu 6014/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5815/AB zu 6007/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5816/AB zu 6011/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (5817/AB zu 6023/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5818/AB zu 5911/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (5819/AB zu 5938/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5820/AB zu 5917/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5821/AB zu 5961/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (5822/AB zu 6041/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5823/AB zu 5964/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5824/AB zu 5914/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5825/AB zu 5965/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5826/AB zu 6039/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5827/AB zu 5966/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5828/AB zu 5967/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5829/AB zu 5968/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (5830/AB zu 5969/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (5831/AB zu 6059/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5832/AB zu 6191/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (5833/AB zu 6192/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5834/AB zu 5930/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (5835/AB zu 6193/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (5836/AB zu 6156/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5837/AB zu 5893/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5838/AB zu 5941/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (5839/AB zu 6038/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5840/AB zu 5885/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5841/AB zu 6025/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5842/AB zu 6022/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen (5843/AB zu 6004/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (5844/AB zu 5973/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5845/AB zu 5954/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5846/AB zu 5928/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5847/AB zu 5922/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (5848/AB zu 6042/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5849/AB zu 5909/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5850/AB zu 5906/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5851/AB zu 5905/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5852/AB zu 5904/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5853/AB zu 5903/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5854/AB zu 5902/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5855/AB zu 5901/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5856/AB zu 5900/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5857/AB zu 5899/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5858/AB zu 5898/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5859/AB zu 5897/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5860/AB zu 5896/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5861/AB zu 5891/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5862/AB zu 5895/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5863/AB zu 5888/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5864/AB zu 5881/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (5865/AB zu 6121/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5866/AB zu 6132/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (5867/AB zu 6105/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (5868/AB zu 6152/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5869/AB zu 6050/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5870/AB zu 6140/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (5871/AB zu 6159/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5872/AB zu 6053/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5873/AB zu 6145/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen (5874/AB zu 6089/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5875/AB zu 6127/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (5876/AB zu 6067/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (5877/AB zu 6081/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5878/AB zu 6055/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (5879/AB zu 6118/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5880/AB zu 6052/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (5881/AB zu 6065/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5882/AB zu 6114/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5883/AB zu 6051/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5884/AB zu 6125/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (5885/AB zu 6109/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5886/AB zu 6147/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5887/AB zu 6150/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (5888/AB zu 6102/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (5889/AB zu 6063/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (5890/AB zu 6066/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (5891/AB zu 6064/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5892/AB zu 6130/J)
der Bundesministerin
für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten
Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen
(5893/AB zu 6068/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5894/AB zu 6142/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5895/AB zu 6123/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (5896/AB zu 6062/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (5897/AB zu 6115/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5898/AB zu 6058/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5899/AB zu 6133/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5900/AB zu 6139/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (5901/AB zu 6091/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (5902/AB zu 6161/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5903/AB zu 6134/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5904/AB zu 6138/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (5905/AB zu 6166/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (5906/AB zu 6165/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (5907/AB zu 6188/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (5908/AB zu 6085/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5909/AB zu 6135/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (5910/AB zu 6110/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (5911/AB zu 6090/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5912/AB zu 6149/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (5913/AB zu 6158/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (5914/AB zu 6108/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (5915/AB zu 6082/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5916/AB zu 6073/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5917/AB zu 6057/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5918/AB zu 6120/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (5919/AB zu 6084/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5920/AB zu 6080/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5921/AB zu 6116/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5922/AB zu 6122/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5923/AB zu 6074/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5924/AB zu 6072/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5925/AB zu 6146/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5926/AB zu 6075/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (5927/AB zu 6182/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5928/AB zu 6076/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5929/AB zu 6077/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5930/AB zu 6079/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5931/AB zu 6078/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5932/AB zu 6126/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5933/AB zu 6112/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5934/AB zu 6117/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (5935/AB zu 6086/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5936/AB zu 6049/J)
der Bundesministerin
für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen
(5937/AB zu 6087/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (5938/AB zu 6070/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5939/AB zu 6056/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (5940/AB zu 6083/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5941/AB zu 6093/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5942/AB zu 6094/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5943/AB zu 6095/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5944/AB zu 6096/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (5945/AB zu 6045/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5946/AB zu 6097/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (5947/AB zu 6088/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (5948/AB zu 6060/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (5949/AB zu 6107/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (5950/AB zu 6092/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5951/AB zu 6098/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5952/AB zu 6129/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5953/AB zu 6143/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5954/AB zu 6099/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5955/AB zu 6100/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5956/AB zu 6101/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5957/AB zu 6111/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5958/AB zu 6113/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (5959/AB zu 6103/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen (5960/AB zu 6153/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (5961/AB zu 6137/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5962/AB zu 6046/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (5963/AB zu 6069/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (5964/AB zu 6148/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5965/AB zu 6124/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (5966/AB zu 6163/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (5967/AB zu 6170/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (5968/AB zu 6171/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (5969/AB zu 6177/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (5970/AB zu 6164/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (5971/AB zu 6169/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5972/AB zu 6175/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (5973/AB zu 6176/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (5974/AB zu 6184/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5975/AB zu 6155/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen (5976/AB zu 6186/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen (5977/AB zu 6187/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (5978/AB zu 6154/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (5979/AB zu 6167/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (5980/AB zu 6160/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (5981/AB zu 6162/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (5982/AB zu 6172/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (5983/AB zu 6173/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (5984/AB zu 6190/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (5985/AB zu 6178/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5986/AB zu 6174/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (5987/AB zu 6180/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (5988/AB zu 6185/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (5989/AB zu 6183/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (5990/AB zu 6181/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (5991/AB zu 6179/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (5992/AB zu 6199/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (5993/AB zu 6195/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (5994/AB zu 6196/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (5995/AB zu 6202/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (5996/AB zu 6283/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen (5997/AB zu 6332/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (5998/AB zu 6197/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (5999/AB zu 6229/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (6000/AB zu 6203/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (6001/AB zu 6225/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6002/AB zu 6215/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6003/AB zu 6228/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6004/AB zu 6206/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6005/AB zu 6208/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (6006/AB zu 6230/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6007/AB zu 6218/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6008/AB zu 6214/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen (6009/AB zu 6204/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6010/AB zu 6205/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6011/AB zu 6227/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6012/AB zu 6212/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6013/AB zu 6209/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6014/AB zu 6220/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (6015/AB zu 6231/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6016/AB zu 6221/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6017/AB zu 6207/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (6018/AB zu 6223/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6019/AB zu 6217/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (6020/AB zu 6224/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6021/AB zu 6216/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (6022/AB zu 6226/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6023/AB zu 6219/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6024/AB zu 6211/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Kolleginnen und Kollegen (6025/AB zu 6222/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (6026/AB zu 6232/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (6027/AB zu 6210/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6028/AB zu 6233/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (6029/AB zu 6235/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (5601/AB zu 5770/J) (Zu 5601/AB zu 5770/J)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Doris Bures:
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mei-
ne sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen einen
schönen guten Morgen und eröffne die 91. Sitzung des
Nationalrates.
Einberufung der ordentlichen Tagung 2015/2016
Präsidentin Doris Bures: Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 1. September 2015 gemäß Artikel 28 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes den Nationalrat für den 8. September 2015 zur ordentlichen Tagung 2015/2016 der XXV. Gesetzgebungsperiode einberufen.
*****
Das Amtliche Protokoll der 89. Sitzung sowie die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 90. Sitzung vom 1. September 2015 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Huainigg, Schmuckenschlager, Mag. Schrangl, Dr. Winter und Dr. Lichtenecker.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter wird durch die Bundesministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin vertreten.
Präsidentin Doris Bures: Wie bereits in der 89. Sitzung bekannt gegeben, ist von der Bundeswahlbehörde die Mitteilung eingelangt, dass Herr Mag. Hubert Kuzdas auf sein Mandat verzichtet hat.
Herr Hannes Fazekas wurde an seiner Stelle in den Nationalrat berufen.
Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.
Nach der Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird der neue Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.
Ich ersuche nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, um die Verlesung der Gelöbnisformel.
Schriftführer Wolfgang Zanger: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich begrüße Sie recht herzlich in unserer Mitte!
*****
Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir – nach einer umfassenden Begrüßung des neuen Abgeordneten – nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Schulstart – Innovative Wege für mehr Chancengerechtigkeit“
Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.
9.09
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt im September beginnt für rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler ein neues Schuljahr. Für 81 000 ist es überhaupt das erste Schuljahr. Demgegenüber stehen 115 200 Lehrerinnen und Lehrer; 1 600 Junglehrerinnen und Junglehrer überkompensieren die rund 1 000 Lehrerinnen und Lehrer, die heuer in Pension gegangen sind.
Daraus ersehen Sie, dass die Verhältniszahl Lehrer/Lehrerin zu Schüler/Schülerin in Österreich hervorragend ist – und das auch im internationalen Vergleich. Das ist auch überaus wichtig, denn das Unterrichten ist anspruchsvoller denn je. Heute wird dem System Schule unglaublich viel abverlangt. Heute ist die Schule nicht nur für Wissensvermittlung zuständig. Nein! Es geht vielmehr auch ganz besonders um Persönlichkeitsentwicklung, um Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, Problemlösungskompetenz und sozialem Lernen. Vor allem auch die Regeln eines friedlichen Miteinanders werden von unseren Lehrerinnen und Lehrern ganz hervorragend vermittelt. Dafür möchte ich gleich zu Beginn einen ganz großen Dank an unsere engagierten Pädagoginnen und Pädagogen aussprechen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)
Mehr Kinder verbringen immer mehr Zeit in der Schule. Das ist auch gut so, damit sie am Nachmittag nicht dem Fernseher, der PlayStation oder sich selbst überlassen sind. Die Lebensformen der Menschen haben sich verändert. Die Berufstätigkeit beider Elternteile ist zur Norm geworden. Dem muss selbstverständlich auch das System Schule Rechnung tragen. Auch dieser Anspruch wird heuer noch besser erfüllt, indem das Angebot ganztägiger Schulformen weiter ausgebaut wird. Mithilfe der Gemeinden und der Länder gelingt es uns, eine wesentlich größere Anzahl an Ganztagsschulplätzen zur Verfügung zu stellen. Hier war die Überzeugungsarbeit natürlich sehr schwierig. Aber es ist uns gelungen, Überzeugungsarbeit zu leisten, wenn wir auch das Ziel einer echten ganztägigen Schule in verschränkter Form nicht aus den Augen verlieren dürfen – zumindest für jene, die das wollen.
In einer ganztägigen Schulform gelingt es nun auch, die tägliche Bewegungseinheit Realität werden zu lassen, indem beispielsweise auch Vereine und qualifizierte Trainerinnen
und Trainer direkt in der Schule tätig werden können und es damit nicht vom Wohnort oder vom Geldbörsel der Eltern abhängt, ob ein Kind eine Sportart erlernen kann oder nicht. Und auch die Schule ohne Schultasche wird in dieser Schulform immer mehr Realität, da ja die Hausaufgaben in der Schule erledigt werden können.
Die Neue Mittelschule, 2007 auf den Weg gebracht, findet nun eine flächendeckende Umsetzung. Damit gelingt es immer besser, die Kinder vor allem individuell zu unterstützen – und das eben im Teamteaching, wobei die Lehrerinnen und Lehrer, die zusätzlich vom Bund ab dem heurigen Schuljahr zur Verfügung gestellt werden, auch standortspezifisch nach den schulautonomen Bedürfnissen eingesetzt werden können, sodass hier eine noch größere Bedarfsgerechtigkeit erreicht wird.
Eines darf nicht unerwähnt bleiben: Wir dürfen unsere behinderten Kinder nicht vergessen, die ebenso ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und bestmögliche Förderung haben. Dafür werden in den Inklusiven Modellregionen in den Bundesländern Steiermark, Kärnten und Tirol mit diesem Modell der Inklusiven Pädagogik die idealen Bedingungen geschaffen, um auch beispielgebend für ganz Österreich zu wirken. Ich ersuche darum, die Stimmung entsprechend aufzubereiten, damit wir auch diesbezüglich die Flächendeckung erreichen. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Folgendes muss ganz klar gesagt werden: Die Schule ist ein Ort, wo Leistung verlangt wird und auch verlangt werden muss. (Beifall des Abg. Muchitsch sowie bei Abgeordneten der ÖVP.) – Da kommt der Applaus von dieser Seite. Aber ich hoffe, alle stehen hinter diesem Leistungsgrundsatz. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Offensichtlich nicht!)
Es liegt an unserer Jugend, künftig im internationalen Wettbewerb bestehen und selbstverständlich auch unsere Volkswirtschaft und Gesellschaft tragen zu können. Daher wird auf die Erfüllung von vergleichbaren Leistungsstandards noch größerer Wert gelegt, auch wenn das manchen unbequem und lästig erscheint, aber es ist unglaublich wichtig. Die standardisierte Reifeprüfung, sprich Zentralmatura, kommt nun flächendeckend, nämlich auch in den berufsbildenden höheren Schulen. Es werden umfassende Testverfahren im Bereich der Deutschkenntnisse durchgeführt. Generell geben uns die Bildungsstandards wertvolle Rückschlüsse über die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrerinnen und Lehrer und selbstverständlich auch über das gesamte System, damit wir gegebenenfalls nachjustieren können.
Aber es darf keinesfalls unter den Tisch gekehrt werden, dass sich das System Bildung in den letzten Jahren wirklich umfassend in Richtung Chancengerechtigkeit weiterentwickelt hat, wenn man nur an das verpflichtende Kindergartenjahr denkt, wobei hier selbstverständlich die Stadt Wien als Vorbild mit dem umfassenden Gratiskindergarten gilt. Der engagierte Ausbau von Kindergärten, quantitativ und qualitativ, aber auch Lehre mit Matura, Sprachförderung, die neue PädagogInnen-Ausbildung, das kostenfreie Nachholen von Bildungsabschlüssen, das sind ganz wichtige Schritte in Richtung Chancengerechtigkeit, die auch künftig so engagiert gesetzt werden müssen, auch wenn die Budgetlage noch so herausfordernd ist. Auf diese wichtigen Elemente darf in unserem Bildungssystem nicht verzichtet werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine große Herausforderung, die aber hervorragend bewältigt wird – und da gilt es allen Beteiligten Danke zu sagen –, ist die schulische Versorgung und Integration von rund 5 800 neuen Flüchtlingskindern, die jetzt dazugekommen sind. Das entspricht ungefähr 0,74 Prozent aller schulpflichtigen Kinder. Für diese Kinder gelten selbstverständlich die Schulpflicht und auch das Schulrecht, damit sie sich, je nach ihrer Aufenthaltsberechtigung, künftig auch in der Gesellschaft zurechtfinden und die Gesellschaft konstruktiv mitgestalten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wichtig ist mir aber auch, hier zum Ausdruck zu bringen, dass Familien mit Kindern aus den Massenquartieren herauskommen müs-
sen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Kinder gehören nicht in Massenquartiere. Kinder gehören in familiäre Einheiten, denn dort gelingt Integration wohl am besten.
An dieser Stelle möchte ich allen ehrenamtlich Tätigen in Österreich ganz herzlich für ihre Leistungen für die Flüchtlinge, aber natürlich auch für bedürftige Österreicherinnen und Österreicher danken. Das ist es, was mich als Österreicherin besonders stolz macht. – Vielen herzlichen Dank und alles Gute für das kommende Jahr, das wir gemeinsam erfolgreich verbringen werden! (Beifall bei der SPÖ.)
9.18
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich für eine einleitende Stellungnahme Frau Bundesministerin für Bildung und Frauen Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
9.19
Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon gesagt: Der Schulbeginn ist gut vorbeigegangen. Jetzt, um 9.15 Uhr, ist wahrscheinlich die erste Stunde schon vorbei. Vielleicht haben manche Schulen auch gar nicht mehr die Schulglocke, die läutet, sondern sie arbeiten in einem Projekt, in einer Gruppe oder alleine. Vielleicht sind manche im Schulgarten. Vielleicht beschäftigen sich einige mit dem Herbstbeginn. Vielleicht lernen einige mit dem Smartphone Geschichte, so wie ich es in einer Neuen Mittelschule unlängst bei einem Besuch erlebt habe, oder sitzen am Computer. Ich glaube sagen zu können, wenn wir uns an unsere eigene Schulzeit erinnern und nun an die Schulsituation unserer Kinder, vielleicht auch Enkelkinder denken, dann hat sich in Österreich doch vieles verändert.
Etliches wurde von meiner Kollegin Sissi Grossmann schon angedeutet und besprochen, etwa die Neuerungen von heuer. Der Schulstart 2015/16 ist für manche Kinder sehr unterschiedlich ausgefallen. Denken wir daran, dass der erste Schultag etwas ganz Besonderes – vor allem für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger – ist. Da waren sicher Kinder dabei mit riesengroßen Schultüten, da waren Kinder dabei mit kleineren Schultüten, und es waren auch Kinder dabei, die vielleicht nur das Gewand, die Kleidung am Leib getragen haben, die sie haben, und die gar keine Süßigkeiten, keine Schultüten mitgehabt haben.
So konstruktiv-kritisch Sie im Anschluss wahrscheinlich auch noch sein werden – und das begrüße ich auch, denn auch ich sehe im österreichischen Schulsystem noch Optimierungsbedarf; wenn alles in Ordnung wäre, bräuchten wir uns nicht mit Verbesserungsvorschlägen auseinanderzusetzen, das wäre dann das Optimum, das ist klar –, aber eines ist sicher: Alle Kinder sind im österreichischen Schulsystem herzlich willkommen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Alle Kinder sind herzlich willkommen, denn ich glaube, dass wir uns nicht vorstellen können, welche Überraschung es für manches Kind bedeutet, nach monatelanger Flucht zum ersten Mal wieder ein Willkommensgefühl in einer Klasse zu empfinden, sich in einem Verband von Gleichaltrigen wiederzufinden und dort zum ersten Mal Sicherheit, einen guten Ordnungsrahmen und Geborgenheit zu erleben. Und genau in dieser Willkommenskultur ist es wichtig, dass wir das, was wir zusätzlich im österreichischen Bildungssystem jetzt – und gerade jetzt aufgrund der Zahlen – benötigen, auch sicherstellen können.
Ich möchte auch an dieser Stelle den herausragenden Job, die Arbeit, das Engagement aller Lehrerinnen und Lehrer noch einmal positiv hervorheben, denn dieser Schulbeginn, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist für alle ruhig, geordnet und sicher verlaufen, und dazu tragen natürlich die Pädagoginnen und Pädagogen einen Großteil bei. Aber es geht nicht alles ohne Vorbereitungsarbeiten und automatisch, und daher haben wir natürlich schon vor dem Sommer begonnen, uns mit allen neun Bundeslän-
dern, mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesschulräte und des Stadtschulrates auf die Situation jetzt im Herbst vorzubereiten, sodass alle Kinder willkommen sind und jedes Kind auch das bekommt, was es benötigt.
Wir haben mit den Organen der Schulaufsicht natürlich Konferenzen darüber abgehalten, was es jetzt besonders braucht, daher ist dieser Schulstart so ruhig und gut über die Bühne gegangen. Und wenn wir die knapp 6 000 Kinder, die zusätzlich im System sind – etliche sind schon im vorigen Schuljahr dazugekommen, einige kommen jetzt neu dazu –, betrachten und das umlegen, so ist das genau ein Kind pro Schule, symbolisch gerechnet. Es sind nicht einmal um 1 Prozent mehr Kinder in unseren Schulen, und dass das verkraftbar ist, das stellt ja wohl niemand von Ihnen und auch sonst niemand außer Zweifel.
Und doch ist es, so glaube ich, wichtig zu sagen, was es jetzt an Unterstützung für die PädagogInnen braucht. Lassen Sie mich diesbezüglich sagen, dass ich sehr froh bin, dass die Bundesregierung einen Integrationstopf, also frisches Geld, zur Verfügung stellt, damit die Unterstützung an den Schulen gewährleistet ist, damit auch neue Wege beschritten werden können. Ich möchte Ihnen zwei Projekte, die von meinem Ressort kommen werden, ganz kurz erläutern.
Zum einen ist es so, dass wir mobile interkulturelle Teams in den Bundesländern benötigen, die sehr flexibel agieren. Diesbezüglich gibt es schon viele Anfragen von SchulpsychologInnen oder freien PsychologInnen, von SchulsozialarbeiterInnen, freien SozialarbeiterInnen, von Menschen, die einschlägige Erfahrungen und Ausbildungen haben, die da mitarbeiten wollen. Und genau in dieser Flexibilität – was braucht welche Region?, denn in einer Schule kommen vielleicht 35 Flüchtlingskinder auf einmal, in einer anderen nur drei, und da wird es unterschiedliche Antworten brauchen – liegt die Stärke. Genau dieses Projekt ist jetzt fertig konzipiert, in einer guten Zusammenarbeit mit der österreichischen Schulpsychologie, wodurch sehr mobil und sehr flexibel agiert werden kann und diese mobilen Unterstützungsteams jetzt auch entsprechend eingesetzt werden können.
Da geht es nicht nur um die Unterstützung in der Schule selber, da geht es auch um Sprachbarrieren, die überwunden werden müssen, in Richtung der Eltern. Da geht es auch darum, wie man einen Elternabend vorbereitet, sodass sich auch die Eltern der Kinder, die unsere Sprache noch nicht beherrschen, trauen, dorthin zu kommen, dass diese auch die Sicherheit haben, dass sie erstens verstanden werden und dass es zweitens zu keinen Kommunikationsproblemen kommt, denn der Großteil an Missgeschicken in der Interaktion zwischen Menschen passiert oft, weil man nicht verstanden wird. Genau dem sollen diese Teams entgegenwirken. Vielleicht gehen diese Teams sogar in die Familien hinein, dorthin, wo die Menschen, die hierhergeflohen sind, wohnen.
Ich bin darüber hinaus der Auffassung, dass unsere Erstaufnahmezentren eine Brückenfunktion haben sollen, was die Beschulung der Kinder betrifft, aber keinesfalls eine Dauerlösung sein dürfen, denn ich glaube, dass es wichtig ist, dass Kinder einen ständigen Aufenthaltsort haben, dass sie eine geborgene Umgebung benötigen, und das kann es nicht geben, wenn man zu lange in einem Erstaufnahmezentrum ist. Dort kann man maximal Spracherwerb anbieten, aber keine Schule installieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher finde ich es wirklich bemerkenswert, welche Wege insgesamt in den einzelnen Bundesländern beschritten werden. Ich nehme ein Beispiel heraus, nämlich die „Neu-in-Wien-Kurse“. Jedes Kind hat eine Klasse, hat eine Umgebung, hat eine Gruppe an Gleichaltrigen, wo es sich daheim fühlt, aber trotzdem ist es wichtig, dass man Kinder herausnimmt und dass man ihnen das, was wir an Kulturtechniken haben, das, was wir generell zwischen Männern und Frauen leben, wie wir miteinander umgehen, Burschen
und Mädchen, auch welche verschiedenen Religionen es gibt, dass man genau diesen Kindern diese Unterschiede auch zusätzlich zur Sprache näherbringt.
Kinder saugen ja wie Schwämme alles auf, denn Kinder wollen lernen. Kinder lernen in einer Geschwindigkeit, die wir Erwachsene uns gar nicht vorstellen können. Beispielsweise werden in diesen Willkommenskursen in Wien, und das ist ein sehr positives Beispiel, die Kinder bis zu elf Stunden oder, wenn nötig, sogar länger aus der Klasse herausgenommen. Darüber hinaus werden aber auch gemeinsame Zeiten gelebt. Warum soll man nicht miteinander turnen, warum soll man nicht miteinander Bildnerische Erziehung machen, gemeinsam werken? Denn natürlich sind die besten Sprachförderer die eigenen Mitschülerinnen und Mitschüler, denn Kinder lernen durch Abschauen, durch Vorbildwirkung und nicht, wenn sie zu lange sozusagen abgesondert in einer Gruppe sind. Daher ist diese Mischform, die jetzt in allen Bundesländern auch schon installiert und gelebt wird, die beste Variante.
Genauso haben wir uns Gedanken über jenen Abschnitt zu machen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn die Kinder nicht mehr schulpflichtig sind, 15 Jahre plus. Dieser ist genauso wichtig, wenn Jugendliche womöglich ihren Lebensmittelpunkt hier in Österreich begründen wollen, weil sie Österreich als Zielland angegeben haben, weil sie hier leben wollen, weil sie sich hier eine Existenz aufbauen wollen. Wir können uns nicht vorstellen, was diese unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, Burschen wie auch Mädchen, allerdings mehr Burschen als Mädchen, hinter sich gebracht haben, bis sie hierhergekommen, bis sie hier gelandet sind. Genau dieser Gruppe müssen wir auch besondere Zuwendung zuteilwerden lassen. (Zwischenruf des Abg. Hübner.)
Da können wir durch die Initiative Erwachsenenbildung Sprachförderkurse anbieten, da gibt es aber auch gute Ideen, wie zum Beispiel das Wien-Kolleg, wo Berufsschulen mit dem AMS zusammenarbeiten, um genau diesen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Grund- und Kulturtechniken beizubringen, damit sie hier den nächsten Schritt setzen können und keine Zeit verlorengeht.
Ich glaube, nichts ist schlimmer, als (Abg. Hübner: Die Augen vor der Realität zu verschließen!) auch nur eine Minute, eine Sekunde zu versäumen, wo wir diesen Kindern und jungen Menschen auch unsere Sprache und unsere Kultur zuteilwerden lassen, und daher sind diese Beispiele vorbildhaft und beispielgebend für alle anderen, die ähnliche Wege beschreiten und wo wir sehr stolz sein können, dass in unserem Bildungssystem diese Bereiche gut bewältigt sind.
Aber nicht nur das, sehr geehrte Damen und Herren, ist wichtig. Ich glaube, dass es darüber hinaus wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass wir inhaltlich ganz neue Wege beschritten haben – wenngleich keine neuen Wege im Vergleich zu anderen europäischen Ländern oder zu OECD-Ländern auf der ganzen Welt –: Es ist so, dass sich heuer zum ersten Mal alle, wirklich alle 45 000 Maturantinnen und Maturanten einer standardisierten, vergleichbaren Prüfung – einer ganz wichtigen Prüfung, nämlich der Matura – unterziehen, und zwar in einer neuen Dreiteiligkeit, die natürlich für die Schülerinnen und Schüler Entlastung bringen soll.
Man präsentiert sich in einer vorwissenschaftlichen Arbeit, mündlich und schriftlich, oder in einer Diplomarbeit, und man legt eine schriftliche Klausur ab, die für alle in Österreich gleich ist. Warum ist das so wichtig? – Einerseits für das Studium später, damit die Universitäten, die Fachhochschulen beziehungsweise die Hochschulen allgemein in den Leistungen vergleichbare junge Menschen bekommen, und zum anderen ist es wichtig, wenn unsere jungen Leute, und das war zu unserer Jugendzeit wahrscheinlich auch noch nicht gang und gäbe, Auslandssemester machen oder im Ausland Berufserfahrung sammeln. Auch da ist es wichtig, vergleichbar zu sein.
Der dritte Teil der Matura ist die mündliche Prüfung, wo man sich seinen Schwerpunkt aussuchen und sich dort noch einmal präsentieren kann.
Für 45 000 junge Menschen ist das ein neuer Weg, von dem ich glaube, dass er Entlastung und nicht Belastung bringt, ohne auf Leistung zu verzichten, das ist ganz wichtig.
Das, was viele schon machen, haben wir in Österreich eingeführt, und ich glaube, dass nach vielen Unkenrufen der Vergangenheit erstens der Probedurchgang bei der neuen Matura, der gar keiner mehr war, gut funktioniert hat und diese Matura jetzt für alle jungen Menschen auch gut vorbereitet ist.
Ich möchte zum Abschluss auch noch auf die Gruppe der 10- bis 14-Jährigen zu sprechen kommen, und ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich gerne hätte, dass alle 10- bis 14-Jährigen gemeinsam gut nach innen nach Begabungen und Schwächen differenziert unterschiedlich gefördert und gefordert werden. Das ist vielleicht ein Weg, den wir noch zu beschreiten haben, der noch nicht Wirklichkeit ist, trotzdem werden da auch neue, gute Konzepte mit den Kindern für die Kinder beschritten. Die Neue Mittelschule ist eine Schule, die jedes Kind mitnimmt, kein Kind ausgrenzt und mit neuen Möglichkeiten und Wegen versucht, die Kinder fit zu machen – entweder für die Lehre oder für eine Oberstufe, für ihren persönlichen, individuellen Weg.
Und lassen wir bitte die Kirche im Dorf! So konstruktiv-kritisch das von den Oppositionsparteien jetzt auch werden wird – das ist auch gut so, wir wollen ja eine Schulreform machen, die weniger Verwaltung mit sich bringt und mehr Inhalte; da bin ich für jede Kritik, die konstruktiv ist, sehr dankbar und werde sie mir auch mitnehmen –, aber ich bitte Sie, machen wir gerade heute nicht Politik auf dem Rücken der Kinder, denn für alle Kinder in diesem Land wollen wir nur das Beste! (Beifall bei der SPÖ.)
9.32
Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Bundesministerin.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
9.32
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, man merkt, das Schuljahr hat mit dem Schulstart wieder begonnen, erfreulicherweise auch die bildungspolitischen Debatten über die Zukunft unserer Schule, auch hier im Hohen Haus. Ich meine, dass sowohl die Frau Ministerin wie auch unsere Bildungssprecherin sehr kompetent und auch sehr detailliert auf die neuen Herausforderungen, auch wenn ich an die Themen Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und Asylanten, die zu uns kommen, denke, eingegangen sind. Und egal, welche Maßnahmen wir setzen, es gilt auch für diese neuen Herausforderungen: Das Kind muss im Mittelpunkt stehen!
Ich möchte meine heutige Wortmeldung dazu nützen, eine der Hauptursachen anzusprechen, die die Ministerin auch angedeutet hat und von der ich weiß, dass sie auch bei den derzeit stattfindenden Gesprächen die zentrale Herausforderung ist, nämlich die Frage: Wie können wir den Schulstart, wie können wir den Schulbeginn, wie können wir die Frühförderung verbessern? – Denn wir können es drehen und wenden, wie wir wollen, die Hauptherausforderung ist die pädagogische Frühförderung.
Wir haben darüber gesprochen, wie unterschiedlich Kinder starten. Ich kann das aus meiner eigenen Praxis als Lehrer, aber auch als Schulleiter an einer Volksschule sagen, in der Zwischenzeit auch als Mensch mit Enkelkindern, bei denen ich miterleben durfte oder miterleben kann, wie sich das so entwickelt, und auch über meine Gattin,
die selber Schulleiterin ist, die die Schuleingangsphase jetzt gleichfalls hinter sich hat: Es ist frappierend und zunehmend erschreckend, wie stark der Entwicklungsunterschied zunimmt, und zwar nicht nur bei den ganz Begabten, also den Kindern, die gut entwickelt, gut gefördert und gut vorbereitet sind, sondern auch bei denen, die das eben nicht haben, die große Defizite haben. Und das ist dieser Rucksack, wie ich das immer beschreibe, den die Kinder aus unterschiedlichen Bereichen mitnehmen, den unser Schulsystem bisher nicht in der Lage war in den Pflichtschuljahren abzubauen.
Diese drei Jahre Entwicklungsunterschied im Bereich Konzentration, im Bereich Sprache/Sprechen, im Bereich Motorik, kognitive Denkweise kann man am besten zeigen – darum zeige ich dieses Bild immer sehr gerne her –, am besten wird es für alle sichtbar, die täglich mit dem Problem zu tun haben, am besten also zeigt es sich an Zeichnungen, aber das gilt auch bei der Sprache, das gilt bei der Konzentration und auch sonst überall.
Wenn Sie bei der Schuleinschreibung Kinder mit Schulreife, also Kinder, die zum Besuch der Schule vorgesehen sind, die das Schulalter haben, vor sich haben, dann ist das (der Redner hält eine vergrößerte Kopie einer Kinderzeichnung in die Höhe) eine durchschnittlich gute Zeichnung, wenn man einem Kind sagt, es soll einen Mann oder eine Frau zeichnen und das verzieren. Das ist das, was man erwarten kann – wie gesagt, das ist nur ein bildlicher Ausdruck für viele andere Entwicklungsbereiche.
Und ein gleich altes Kind, es ist sogar einen Monat älter, zeichnet dieses Bild (der Redner hält neuerlich eine vergrößerte Kopie einer Kinderzeichnung in die Höhe) – mit derselben Themenstellung, von ihm selbst gezeichnet, zirka drei Jahre –: einen Kopffüßler. Diese Entwicklungsunterschiede sind in allen Bereichen gegeben, wenn die Kinder zu uns in die Schule kommen, und daher ist es ganz wichtig – und darüber freue ich mich –, dass einer der Hauptpunkte auch im Regierungsprogramm die Frage ist, wie man diese Schuleingangsphase, wie man die Frühförderung verbessern kann.
Ich weiß um die Kompetenzprobleme, dass die Frühförderung Sache der Länder ist und dass wir alles tun müssen und Gott sei Dank auch schon erste Schritte im Bereich der PädagogInnenausbildung gesetzt haben, dass man da erste entsprechende Lehrstühle hat, sodass man diesbezüglich auch entsprechend voranschreiten kann und dass mittel- und langfristig auch Frühpädagogen vorgesehen sind, die dort ansetzen können, wo die Entwicklungsdefizite sind. Es ist nämlich nachgewiesen, und zwar nicht erst durch die Hirnforschung, dass man da durch – unter Anführungszeichen – „spielerische“ Übungen – nicht durch Verschulung, sondern durch spielerische Übungen! – Entwicklungsrückstände fast problemlos abbauen kann. Während ich mit zehn, elf Jahren ein paar Jahre Logopädie brauche, bis ich Sprach- und Sprechfehler wegbekomme, kann ich das da problemlos machen. Es ist aus unserer Sicht ganz, ganz wichtig und zentral, dass wir alles tun, um die Möglichkeiten zu verbessern, dass die Kinder einen möglichst optimalen Schulstart haben, und wenn sie den nicht haben, dann auch möglichst optimal gefördert werden.
Unser Ziel ist Folgendes – das möchte ich zum Schluss noch einmal herausstreichen –, und das ist auch das Ziel bei allen Maßnahmen, die wir jetzt von meinen Vorrednerinnen gehört haben und die wir auch gemäß unseren Programmen umsetzen wollen: Es gilt, Schwächere zu fördern und Stärkere zu fordern. Wir wollen alles tun, damit kein Kind auf der Strecke bleibt und dass es jedem Kind möglich ist, nach seinen individuellen Begabungen und seinem Leistungsvermögen seinen Lebensweg, wie er für ihn oder sie angepasst ist, zu gehen.
Wie heißt es so schön? – Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
9.38
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Jank zu Wort gemeldet. – Bitte.
9.38
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, ich unterstreiche alles, was Sie gesagt haben, trotzdem denke ich, dass man zu Schulbeginn vielleicht auch einen grundsätzlichen Blick auf das System werfen darf.
Für mich ist klar, dass es für uns in einer hoch entwickelten Demokratie, wo Aus- und Weiterbildung eine zentrale Grundlage von politischer und gesellschaftlicher Verantwortung ist, selbstverständlich sein muss, dass alle, die hier leben, auch jene, die zurzeit als Flüchtlinge und Asylwerber zu uns kommen, das richtige Angebot erhalten müssen und auch erhalten werden.
In unserem Ausbildungssystem ist vieles gut, das heißt aber nicht, dass nicht vieles noch besser werden kann. Wir können sicher nicht akzeptieren, dass 20 Prozent der 15-Jährigen nicht sinnerfassend lesen können, von der Lösung einfacher Rechenaufgaben, wie wir sie aus vielen Beispielen von Firmen-Aufnahmetests kennen, ganz zu schweigen. Wir können auch nicht akzeptieren, dass rund 4 Prozent aller Jugendlichen zwischen 15 und 24 keinen Pflichtschulabschluss haben, und wir können auch nicht wegschauen, wenn viele Jugendliche keine Lehrstelle erhalten, weil sie nicht ausbildungsfähig sind.
Dass diese Zahlen steigen könnten, wenn es uns nicht gelingt, Kindern von Asylwerbern – und nicht nur diesen – von Beginn an und bedingungslos Deutsch beizubringen – und zwar Deutsch in Sprache und Schrift; viele kommen ja aus einer Kultur mit nicht lateinischer Schrift –, das liegt auf der Hand, daher: besser frühzeitig investieren als später teuer reparieren! Das funktioniert aber sicherlich nicht nach dem – und diesen Eindruck habe ich halt manchmal – Motto: one fits all. Um Chancengerechtigkeit zu haben, braucht es ein vielfältiges Angebot, es braucht einen Wettbewerb nach oben und nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner. Kinder müssen gefördert werden, keine Frage, aber Kinder wollen auch gefordert werden.
Im Regierungsprogramm und mit der Einsetzung der Bildungsreformkommission hat sich die Regierung zur Weiterentwicklung unseres Schulsystems bekannt und – wie ich meine – verpflichtet; ich erwarte mir daher auch mutige Ergebnisse. Ein zentraler Punkt in dieser Bildungsreformkommission und bei der Schulreform muss aus meiner Sicht der Ausbau der schulischen Autonomie sein – Autonomie in personeller, pädagogischer, organisatorischer und budgetärer Hinsicht. Dass uns das gelingen wird, ist sicherlich eine große Herausforderung, aber wenn wir es gar nicht versuchen, werden wir es auch nicht schaffen können.
Aus internationalen Vergleichen wissen wir, dass überall dort eine qualitativ hochstehende Bildung gelingt, wo kompetente Pädagoginnen und Pädagogen eigenverantwortlich – eigenverantwortlich! – an der Umsetzung vorgegebener Bildungsziele arbeiten. Die Schulleitung muss autonom entscheiden können, welche LehrerInnen in einem Team sein sollen, sie muss die Kompetenz über Personaleinstellung und Personalentwicklung haben.
Die Schulleitung muss durchaus in Übereinstimmung mit den Schulpartnern entscheiden können, welchen Schwerpunktsetzungen sich eine Schule verschreibt, welche anderen Bildungseinrichtungen sie vielleicht in die Schule hineinholt, wie sie mit Unternehmungen, Institutionen, Kultureinrichtungen kooperiert, wie sich eine Schule letztendlich auch in einem Wettbewerb zwischen Schulen, also Schulen untereinander, positionieren möchte. Das bedeutet natürlich mehr Flexibilität bei der Bildung von Klassen und Lerngruppen, das bedeutet aber auch mehr Gestaltungsspielräume im Bereich der Lehrpläne.
In derselben Logik müssen wir uns auch um die elementaren Bereiche kümmern; der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung, auch das ist heute schon gesagt worden. Der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und die Einführung eines verpflichtenden Kindergartenjahres waren daher ein entscheidender Schritt. Die verpflichtende Sprachstandsfeststellung für alle Vierjährigen wird sicherstellen, dass Eltern frühzeitig wissen, ob ihr Kind Bedarf an einer sprachlichen Frühförderung hat – und dann muss auch darauf reagiert werden, und danach müssen sich eben die Förderungsmaßnahmen richten.
Deutlich mehr Engagement braucht es auch in den Volksschulen. Unterschiede in den Schülerleistungen sind bereits in der Volksschule stark ausgeprägt – mein Vorredner hat es gerade gesagt –, wir müssen daher auch überlegen, ob der Mitteleinsatz, der finanzielle Einsatz nicht mehr in die Volksschule hineinverlegt werden soll, um dort die Grundkompetenzen wirklich zu verfestigen, sodass alles an Lernen, was nachher noch kommen soll, gut aufgearbeitet werden kann.
Wir müssen natürlich auch überlegen, was uns die neue digitale Welt bringt, wie wir zu neuen Lehr- und Lernformen kommen können, wie wir das alles in unser schulisches Ausbildungswesen einbauen können, sowohl bei der Ausbildung selbst als natürlich auch in der Vorbereitung für die zukünftige berufliche Tätigkeit jener Kinder und jungen Menschen, die uns im Schulwesen überantwortet sind, damit für sie die bestmögliche Lebensgestaltung gewährleistet ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
9.43
Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
9.44
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Schulbeginn – und wir haben jetzt eine kleine Bildungsdebatte. Nachdem wir drei Vertreter der Sozialdemokratie gehört haben, die uns ihre Träume, Utopien und Wünsche aus der Löwelstraße unter Einsatz des Elfenbeinturms Minoritenplatz geschildert haben, die in Wirklichkeit von dem, was sich in Österreichs Schulen abspielt, keine Ahnung mehr haben (Beifall bei der FPÖ), dürfen wir nach diesen Lobeshymnen manche Dinge zurechtrücken.
Eines zu Beginn: Es wurde die Situation der – wie hat Frau Kollegin Grossmann gesagt? – rund 5 800 neuen Asylwerberkinder in Österreich angesprochen, und es wurde auch von allen Vorrednern hier gesagt, um diese müsse man sich kümmern – und das muss man auch entsprechend beklatschen. Kolleginnen und Kollegen! Wenn schulpflichtige Kinder in Österreich sind, gibt es ein Gesetz dafür, dass sie in die Schule gehen müssen. Ich habe mir nicht gedacht, dass wir hier im Nationalrat sogar darüber sprechen müssen, dass Gesetze einzuhalten sind – um nichts anderes geht es. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben das Gesetz der Schulpflicht, und daher sind selbstverständlich alle Kinder, die hier sind (Abg. Amon: … Schulpflicht!), zu beschulen. Es müssen daher auch die entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden – aber nicht so wie in den Beispielen, die ich dann bringen darf.
Es wurde gesagt, wir haben jetzt eine Bildungsreformkommission und diese werde vielleicht auch mutige Entscheidungen fällen. – Na ja, wenn ich sehe, was diese Regierung in Richtung Gesundheitspolitik, in Richtung Landesverteidigung, in Richtung Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsstandort macht – ich denke da gerade an die Gräuelpakete für den Tourismus, für den Fremdenverkehr, die Gastwirte und so weiter (Beifall bei der FPÖ – Abg. Lopatka: Entschuldigung! Rekordergebnisse!) –, dann werde ich nicht glau-
ben, dass es mit der Bildung besser wird. (Abg. Lopatka: Kollege Rosenkranz, wir haben Rekordergebnisse …! … Rekordergebnisse im Tourismus!) – Sie dürfen dann später reden.
Im Titel dieser Aktuellen Stunde steht „Chancengerechtigkeit“: Ja, ich weiß, der Herr Bundeskanzler hat uns gesagt, dass für den Herrn Doğudan von DO & CO alles kein Problem sein wird; aber es gibt andere Gastronomen in Niederösterreich, wo dank Ihrer Wirtschaftspolitik jede Woche zwei Wirtshäuser zusperren. (Beifall bei der FPÖ.) Das können Sie sich einmal hinter die Ohren schreiben! (Zwischenruf des Abg. Walser.)
„Chancengerechtigkeit“ wurde gesagt. Eines hat noch gefehlt, und zwar die ererbten Bildungschancen, diese sind noch nicht angesprochen worden. Ich sage Ihnen eines: Dieses Bildungssystem, das Sie vorhaben, wird in Zukunft die soziale Kluft noch mehr öffnen zwischen jenen, die sich eine teure Privatschule für ihre Kinder leisten können, und denjenigen, die gezwungen sind, ins öffentliche Schulsystem zu gehen.
Was haben wir nicht gehört: Ganztagsbetreuung – natürlich, die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt sind so, dass man ganztägige Schulformen brauchen wird, nur ist es eine Illusion, zu glauben, es werde dort so funktionieren wie die Schule ohne Schultasche: nicht mehr zu Hause lernen müssen, das Kind wird fertig sein. Die Ganztagsschule dauert von 8 Uhr bis 16.30 Uhr; wenn wir jetzt vielleicht auch noch den Schulstart später ansetzen, um 9 Uhr, dann bleiben 7,5 Stunden oder 6,5 Stunden pro Tag übrig für: fünf oder sechs Stunden Unterricht, den es bis jetzt gegeben hat, für die tägliche Bewegungseinheit, für das Mittagessen, für Spiel und Spaß. – Das geht sich nach den Grundrechnungsarten ohne eine Verkürzung der Unterrichtszeit nicht aus. (Beifall bei der FPÖ.)
Es wurde von der Anstrengung und von der Leistung gesprochen, von einem wurde aber noch nicht gesprochen: von der Disziplin. Wenn mir Lehrerinnen und Lehrer sagen, 70 Prozent der Unterrichtszeit gehe dafür drauf, Disziplin in der Klasse herzustellen, bevor man überhaupt zu einem Lehrinhalt komme, dann weiß ich, dass in unserem Bildungssystem einiges falsch läuft. (Beifall bei der FPÖ.)
Es wurden viele Dinge angesprochen, ich sage nur eines: Was stattfindet – und das ist in weiten Politikfeldern so –, ist die absolute Realitätsverweigerung. Wenn es heißt, es sei für die Schulen alles da, bringe ich ein aktuelles Beispiel betreffend die Chancengerechtigkeit. Bundesgymnasium Albertgasse in Wien: Den Eltern wird zu Beginn des Schuljahres gesagt, es werden aus Kostengründen die vier Vorbereitungsstunden für die Matura gestrichen, man brauche andererseits Geld für Arabisch-Lehrer und unter Umständen werde es im kommenden Winter so sein wie im letzten Winter, dass nur sporadisch die Heizung aufgedreht wird, sodass die Schüler mit den Jacken im Unterricht sitzen müssen. Das ist Bildungsrealität, Schulrealität!
Ich komme zur Chancengerechtigkeit. Ein kleines Beispiel, wie das die SPÖ zum Beispiel in Amstetten sieht: Wenn dort ein junger Mann ein FPÖ-Leiberl trägt, dann sagt man ihm: Nein, dein Vertrag bei der Stadt wird nicht verlängert werden! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Es geschieht auch so, und wenn er daraufhin seine Kollegin anspricht und fragt: Warum darfst du in der Freizeit ein SPÖ-Leiberl tragen?, dann wird er nach einem Wortgefecht sogar noch von sozialistischen Parteigängern verprügelt, krankenhausreif geschlagen und der Arm wird ihm gebrochen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ist bereits strafrechtlich anhängig, und die werden wir finden, Frau Kollegin Königsberger-Ludwig! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mayer. – Abg. Walter Rosenkranz: Chancengerechtigkeit … gebrochener Arm! Das ist SPÖ-Chancengerechtigkeit! Schämt euch!)
9.49
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
9.49
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ja, Frau Ministerin, Sie wollten konstruktiv-kritische Beiträge der Opposition – das können Sie haben! (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Was wir gehört haben, beschreibt in der Tat eine heile Bildungswelt, die mit der Realität, mit der Schülerinnen und Schüler, die Eltern, vor allem aber auch die Lehrerinnen und Lehrer konfrontiert sind, leider nicht übereinstimmt.
Wir haben hier gehört, was alles besser geworden ist, und ich spreche Ihnen das Bemühen, in bestimmten Bereichen positive Reformen zuwege zu bringen, nicht ab. Das Wesentliche aber – und daran wird diese Regierung gemessen werden – werden wir am 17. November hören; dann werden die Ergebnisse der Bildungsreformkommission präsentiert. (Ruf bei der FPÖ: Mutige Ergebnisse!)
Das, was da so durchsickert, ist nicht das, was wir uns erhofft haben und was zu großer Hoffnung Anlass gibt, Frau Ministerin, vor allem auch, wenn wir die heile Bildungswelt mit dem konfrontieren, was sich tagtäglich abspielt. Gestern und heute habe ich Nachrichten von empörten Lehrerinnen und Lehrern bekommen – in diesem Fall vor allem aus Oberösterreich und aus Tirol –, dass an technischen Schulen Werteinheiten gestrichen werden. Für diejenigen, die nicht wissen, was das ist: Jede Stunde wird bewertet, also das Streichen von Werteinheiten bedeutet das Streichen von Stunden, und – auch das wird eine Aufgabe der Regierung sein, und auch daran werden Sie gemessen werden – auch da brauchen wir nicht weniger, da brauchen wir mehr Geld. Da ist nicht nur die Frau Unterrichtsministerin gefordert, sondern da ist die gesamte Regierung gefordert, insbesondere auch der Herr Finanzminister. Wir müssen diese Bildungsreform anpacken, und wir müssen uns auch dazu bekennen, dass das Geld braucht.
Jetzt höre ich, Kindergärten sind Bildungseinrichtungen, jetzt höre ich, wir müssen diese Übergänge machen. – Frau Ministerin, wir haben vor einem Jahr unseren Vorschlag der flexiblen Schuleingangsphase vorgebracht. Er wurde im Unterrichtsausschuss leider nicht mehrheitlich begrüßt, hat aber immerhin Eingang in das Programm der SPÖ am Themenparteitag gefunden – dazu gratuliere ich. Wir sind froh, wenn konstruktive grüne Vorschläge von der Sozialdemokratie aufgenommen werden. Es ginge aber darum, das auch umzusetzen. Wir müssen Kindern in dieser Phase mehr Zeit lassen.
Was Kollege Mayer aufgezeigt hat, ist natürlich richtig. Klar, Kinder kommen mit sehr, sehr unterschiedlichen Voraussetzungen an die Volksschulen. Wir müssen ihnen für diese Entwicklung Zeit lassen und dürfen nicht Modelle entwickeln, nach denen wir sie gar noch aussondern; Kollege Rosenkranz würde ja am liebsten schon den Einstieg in die Volksschule irgendwie durch Prüfungen und so weiter regeln. (Abg. Walter Rosenkranz: Sind Sie verrückt …?) – Nein, nein, nein; verrückt wird man, wenn man Ihre Vorschläge anhört und das, was Ihre Leute sagen. (Abg. Walter Rosenkranz: Woher nehmen Sie das? Woher nehmen Sie diese Frechheit? Woher nehmen Sie diese Unterstellung? Zeigen Sie mir ein Zitat dazu! Das ist unfassbar!) Sie wissen ja, dass die Volksschule eine Gesamtschule ist, Herr Kollege. (Zwischenrufe der Abg. Königsberger-Ludwig und bei der FPÖ.) – Nicht so aufgeregt, es nützt jetzt nichts, wenn Sie hier schreien! Ihre Sprecher haben ja anschließend die Möglichkeit, die Dinge so klarzustellen, wie Sie das wollen.
Frau Ministerin, ein anderer Vorschlag: das Modell FörMig, das Hamburger Modell zur Sprachförderung; auch das haben wir im Unterrichtsausschuss eingebracht. Sie waren in Hamburg, Sie haben sich das angeschaut, Sie haben das für gut befunden. Es wäre übrigens nicht notwendig gewesen, nach Hamburg zu fahren, denn eine der wesentlichen Protagonistinnen dieses Modells ist in Wien, Professor İnci Dirim. Sie steht für entsprechende Auskünfte zur Verfügung, und sie steht zur Verfügung, um dieses Modell der Sprachförderung hier bei uns auch wirklich umzusetzen.
Das sind die Dinge, die wir konkret angehen müssen, das sind aber auch die Dinge, die budgetär vorgesehen sein müssen. Die Artikel-15a-Vereinbarungen, also die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern betreffend Sprachförderung werden jetzt verlängert. Es mag gut sein, dass dieses Geld erhalten bleibt, aber, Frau Ministerin, wo bleibt die Evaluierung? Wir müssen doch auch schauen, ob das Geld, das wir einsetzen, auch etwas nutzt, etwas bewirkt. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Bis 2009 hat das in Ihrem Ministerium funktioniert, dann wurde das ausgelagert, und seit das vom Herrn Außenminister, Integrationsminister gemacht wird, sehe ich nichts mehr an Evaluierung und entsprechender Überprüfung.
Gemessen wird die Regierung an dem, was sie am 17. November präsentieren wird. Der Mut, den die ÖVP einfordert, sollte vor allem auch bei ihren Verhandlungspartnern da sein. So wie bisher darf und kann es nicht weitergehen! – Danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)
9.55
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.
9.55
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte daran anschließen, was Harald Walser am Schluss gesagt hat: Wir werden es am 17. November sehen.
Frau Ministerin! Was konstruktive Kritik betrifft: Matthias Strolz hat schon mehrfach angeboten, aber es auch eingefordert, dass die Opposition eingebunden wird. Wir sind voller konstruktiver Kritik und konstruktiver Vorschläge, sie werden nur nicht gehört. Ich habe ein bisschen das Gefühl, Sie wollen hier gerne hinter verschlossenen Türen diskutieren, weil es – und das muss ich Ihnen schon auch zum Vorwurf machen – um machtpolitische Spielchen geht. Sie haben gesagt: Machen wir nicht Politik auf dem Rücken der Kinder! – Ja, das sehe ich auch so, aber dann lösen wir uns bitte von machtpolitischen Diskussionen hinter verschlossenen Türen und schaffen wir wirklich einen offenen, transparenten, ehrlichen Raum, in dem auch die Vorschläge der Opposition mitgenommen werden! (Beifall bei den NEOS.)
So sehr ich die Forderung nach Chancengerechtigkeit durch Bildung teile – und das ist uns tatsächlich ein großes Anliegen; natürlich ist es so, dass Kinder von den Familien her mit unterschiedlichen Voraussetzungen an den Start gehen, keine Frage, aber es ist meiner Meinung nach auch die Aufgabe der Schule, dafür zu sorgen, dass Chancengerechtigkeit hergestellt wird –, finde ich es allerdings schon ein wenig mutig, dass die SPÖ das heute zum Thema macht, denn wenn man die Bildungspolitik der SPÖ anschaut, ist sozusagen im rotesten aller Bundesländer, in Wien, keine Rede von Chancengerechtigkeit in der Bildung. Im Gegenteil – und auch diese Kritik müssen Sie sich gefallen lassen –: In Wien zählt wie in kaum einem anderen Bundesland oder einer anderen Stadt der Satz: Sag mir, woher du kommst, und ich sag dir, wie weit du’s bringst!
Ich weiß schon – jetzt ohne jegliche Polemik –, urbane Räume haben besondere Herausforderungen, aber – und das halte ich Ihnen schon vor – Sie haben es nicht geschafft, diesen Herausforderungen zu begegnen, außer mit kleinen PR-Pflästerchen.
Schauen wir uns bitte die Zahlen an – ich bin sehr froh, dass wir hier nüchterne Zahlen haben; es wurde auch schon angesprochen –: Ein Fünftel der Kinder verlässt die Pflichtschule in Wien und kann nicht sinnerfassend lesen. Ein Drittel der Kinder sind nach der Volksschule Risikoschüler im Bereich Mathematik. Das sind dramatische Zahlen. Das ist eine wirkliche Tragödie für diese jungen Menschen. Das ist meiner Meinung nach eine Schande für die Stadtpolitik, und es ist mit Abstand das Blödsinnigste, was wir für
den Standort tun können, denn die Zukunft dieser Stadt liegt ausschließlich in der Bildung und Ausbildung unserer Kinder.
Wir haben hier mehrere Vorschläge eingebracht, was wir tun könnten. Ein wesentlicher Punkt ist dabei – und da komme ich wieder zu dem eingangs angesprochenen Thema der parteipolitischen oder machtpolitischen Spielchen –: Parteipolitik, Parteibücher haben in den Schulen nichts verloren. Ich bin sehr dankbar dafür, dass der Rechnungshof vor ein paar Tagen aufgezeigt hat, dass die Landesschulräte, dass auch der Stadtschulrat völlig aufgeblähte, parteipolitische Apparate sind, die teuer sind, die ineffizient sind und die letztlich eines bewirken, nämlich den machtpolitischen, den parteipolitischen Einfluss in jede Schule hinein – und das hat in einer Schule nichts verloren! (Beifall bei den NEOS.)
Ich habe bei der Erarbeitung unserer bildungspolitischen Pläne für Wien mit einer Volksschuldirektorin gesprochen, die sich da sehr intensiv eingebracht hat. Sie ist Direktorin an einer Schule, die man klassisch als Brennpunktschule bezeichnet, würde ich einmal sagen – also ein hoher Index der sozialen Benachteiligung, wie das in der Literatur heißt, tatsächlich prekäre Verhältnisse zu Hause, viele Kinder mit nicht deutscher Muttersprache –, und sie sagt, es sei sehr schwierig, tatsächlich das zu leisten, was sie leisten wolle, nämlich jedes Kind mitzunehmen. Ich habe sie gefragt, was sie denn bräuchte, um jedes Kind mitzunehmen, und sie hat zwei Dinge genannt.
Das Erste ist: Ich will selber am Schulstandort entscheiden, wie ich die Mittel einsetze. Ich weiß am besten, was ich zu tun habe. Ich will zum Beispiel das Budget haben, eine Schauspielerin an die Schule zu holen – das hat sie nämlich eine Zeit lang gemacht –, weil über diesen sprachlich-textlichen Zugang der Spracherwerb sehr gut funktioniert. Ich brauche dringend einen Schulsozialarbeiter an der Schule. Das System der Beratungslehrer ist einfach zu wenig, und es ist nicht der Job der Lehrerinnen und Lehrer, in diesem Bereich ... (Zwischenrufe der Abgeordneten Gusenbauer-Jäger und Yilmaz.) – Nein, es gibt keine fixen Schulsozialarbeiter an der Schule.
Das Zweite, was sie gesagt hat, ist: Ich brauche mehr Geld. – Wir NEOS haben einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, wie wir 120 Millionen € im Jahr einsparen können – bei der Politik, ohne irgendeine Leistung für eine Wienerin oder einen Wiener zu kürzen –, um dieses Geld in die Bildung zu investieren. Mittlerweile haben das entsprechende Volksbegehren 20 000 Wienerinnen und Wiener unterschrieben. Ich danke allen, die das getan haben. Ich hoffe, es werden noch viel mehr, sodass wir Druck machen können. Mit diesem Geld – das sind 1 000 € pro Pflichtschüler/Pflichtschülerin – ginge es sich aus, mehr LehrerInnen sowie einen Schulsozialarbeiter an jeder Schule einzustellen und auch die Digitalisierung voranzutreiben. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
10.01
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klubobmann Lugar. – Bitte.
10.01
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, Frau Minister, nachdem wir jetzt seit Jahren – seit Monaten intensiv – über Autonomie sprechen, ist das Einzige, was Ihnen dazu einfällt, dass die Schulglocken wahrscheinlich gar nicht mehr läuten?! Schaut man sich an, was Sie in Sachen Autonomie bis jetzt weitergebracht haben, dann sieht man das an folgendem Beispiel sehr gut. (Zwischenruf des Abg. Feichtinger.)
Wir haben im Moment die Situation, dass 5 000 Flüchtlingskinder auf Schulen verteilt werden. Sie werden dann in Klassen sitzen und weder dem Unterricht folgen können noch irgendein Wort von dem verstehen, was da gesprochen wird. Wenn Sie der Schule Autonomie gegeben hätten, dann wäre kein Direktor, kein Lehrer auf diese ver-
rückte Idee gekommen, Flüchtlingskinder, die kein Wort Deutsch sprechen, einfach in irgendwelche Klassen zu setzen. Auf diese Wahnsinnsidee wäre niemand gekommen, sondern man hätte speziell für Flüchtlingskinder, die eben kein Wort Deutsch können, eigene Klassen gemacht, um ihnen die Möglichkeit zu geben, intensiv die Sprache zu lernen und dann irgendwann, nach einem halben, dreiviertel Jahr, vielleicht nach einem Jahr am Regelunterricht teilzunehmen. So macht man das nämlich. (Zwischenrufe sowie ironische Heiterkeit der Abg. Gusenbauer-Jäger.)
Sie würden es ja auch nicht anders machen. Wenn Sie auf die Idee kämen, in die Türkei zu fliegen und dort zu studieren, würden Sie auch zuerst die Sprache lernen und sich nicht einfach dort hineinsetzen und hoffen, dass Sie da irgendwie etwas mitbekommen, denn das ist sinnlos. (Zwischenruf des Abg. Weninger.)
Was wir brauchen würden, wären also eigene Flüchtlingsklassen, um dort einmal die deutsche Sprache zu lehren, wobei das ja erst der zweite Schritt ist. Der erste Schritt wäre, einmal abzuklären, ob diese Flüchtlinge überhaupt bleiben dürfen. Das macht ja niemand! (Beifall beim Team Stronach.)
Es klärt ja niemand ab, ob all jene, die jetzt in den Klassen sitzen, mit ihren Eltern überhaupt bleiben dürfen, ob die überhaupt einen Asylanspruch haben. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das ist ja völlig wurscht! ... lernen dürfen!) Diese Prüfung fehlt ja noch, aber wenn diese Prüfung einmal stattgefunden hat, dann bin ich selbstverständlich dafür, dass wir diese Kinder auch fördern, denn wenn sie bei uns bleiben, müssen sie die deutsche Sprache lernen. Aber man darf sie nicht, weil Sie das ideologisch so wollen, einfach dazusetzen – und dann rufen mich die Lehrer und Lehrerinnen an und fragen: Was machen wir mit diesen Kindern?! Ich habe da jetzt vier, fünf Kinder drin sitzen und habe keine Ahnung, was ich mit denen machen soll, denn sie verstehen kein Wort Deutsch.
Glauben Sie, dass diese Kinder sich dann so wohlfühlen in diesen Klassen, wenn sie kein Wort Deutsch verstehen? Sie haben heute gesagt, die seien dann nach dieser langen Flucht endlich in einer Atmosphäre, in der sie sich wohlfühlen. – Na, glauben Sie, dass die sich wohlfühlen, wenn sie sich in der Klasse als Fremdkörper fühlen, wenn sie kein Wort mitreden können, kein Wort verstehen?! Glauben Sie, dass das sinnvoll ist? – Aber das ist genau das Problem: Ihre Ideologie verhindert, dass man das Richtige tut. Würden Sie den Schulen Autonomie geben, dann würden die Schulen das selbst entscheiden. Die Schulen würden das selbst entscheiden, denn jeder Lehrer weiß, so geht das nicht – nur Sie wissen es nicht! Sie fahren auch bei der Neuen Mittelschule drüber, geben unglaublich viel Geld aus und wollen nicht, dass man da eine innere Differenzierung macht.
Sie sprechen zwar von einer inneren Differenzierung, aber Sie tun es nicht! (Abg. Gusenbauer-Jäger: Wer sagt das?) Sie wollen es nicht! Sie wollen nicht, dass man jene, die Förderbedarf haben, aus dem Klassenverband rausnimmt und in eigenen Klassen unterbringt. Das wollen Sie nicht, weil Ihre Ideologie dagegensteht.
Noch etwas zum Thema Ideologie: Wir haben heute kein Wort von Ihnen zum Rechnungshof gehört. Der Rechnungshof hat Ihnen ja ausgerichtet, dass wir genau diese Autonomie brauchen – Politik raus aus der Schule! –, denn wir geben Unsummen für Strukturen aus, die kein Mensch braucht.
Der Rechnungshof hat vorgerechnet, dass wir Landesschulratspräsidenten-Stellvertreter haben, die bis zu 8 000 € im Monat verdienen, ohne etwas zu tun. (Abg. Neubauer: Richtig!) Die tun nichts! Die haben keine Aufgabe! Die machen gar nichts! (Abg. Neubauer: Aber zwei Sekretäre haben sie!) Es gibt Präsidenten, die 20 000 € an Spesen abrechnen, und der Rechnungshof sagt, kein Mensch weiß, wofür.
In anderen Bundesländern werden Spesen einfach pauschal abgerechnet, ohne dass überhaupt jemand einen Beleg vorlegt, und all das ist in Ihrem System möglich. Und auf der anderen Seite, das haben wir heute auch schon gehört, haben Sie nicht einmal mehr Geld, um die Klassen zu heizen. (Abg. Gusenbauer-Jäger: Aber geh!) Und Sie haben auch nicht das Geld, um das zu tun, was notwendig ist, nämlich die Kinder tatsächlich zu fördern, und das alles nur deshalb, weil Sie Ihr „Spielzeug“ Schule nicht aus der Hand geben wollen. (Beifall beim Team Stronach.)
Der Grund, warum Sie die Schule nicht aus der Hand geben wollen, ist nicht, weil Sie glauben, dass Sie es besser können als die Direktoren vor Ort, als die Lehrer vor Ort. – Das können ja nicht einmal Sie glauben. Das ist nicht der Grund. Der Grund ist, dass die Schule ein politisches Machtinstrument ist, und das will man nicht aufgeben. Das ist der Grund, warum Sie, wenn wir von Autonomie sprechen, von der Möglichkeit sprechen, die Glocke läuten zu lassen oder nicht.
Das ist genau der Punkt: Wenn Sie von Autonomie sprechen, sprechen Sie von der Autonomie, zu entscheiden, ob die Glocke läutet oder nicht. Wenn wir von Autonomie sprechen, sprechen wir davon, dass wir den Direktoren und den Lehrern die Möglichkeit geben, vor Ort selbst zu entscheiden, was zu tun ist. Wissen Sie, warum? Weil sie es besser wissen als die Politiker. Und wissen Sie, warum sie es besser wissen? Weil sie vor Ort sind. Sie kennen ihre Schüler, sie kennen die Probleme, sie kennen die Probleme des Standortes, und deshalb wissen sie es besser. Deshalb: Politik raus aus der Schule! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)
10.06
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. – Bitte.
10.06
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Lugar, Sie unterliegen in Ihren Darstellungen einem wesentlichen Irrtum. Sie meinen nämlich, die Dinge sind so, wie Sie es sich vorstellen. Das ist aber nicht zwangsläufig der Fall. (Beifall bei der SPÖ.)
Vielleicht können wir uns das am Beispiel der Flüchtlingskinder noch einmal vor Augen führen: Ich glaube, niemand von uns bleibt angesichts der Bilder, die wir in den letzten Tagen und Wochen sehen, unberührt, und natürlich beobachten wir das alle mit Sorge und fragen uns, wie wir mit diesen Flüchtlingsströmen umgehen werden, und natürlich ist es wichtig, dass außenpolitisch auch einmal entsprechende Schritte gesetzt werden, damit Familien mit Kindern nicht gezwungen sind, wochenlang auf der Flucht zu sein und unter unwürdigen Bedingungen in Flüchtlingslagern zu leben, von wo aus sie sich dann natürlich auf die Reise machen. Aber wenn diese Familien mit ihren Kindern bei uns sind, dann haben wir uns gerade um die Kinder zu kümmern. Das ist ja keine Frage, und auch Kollege Rosenkranz hat diesen Punkt außer Streit gestellt.
Die Frage ist, wie wir uns um die Flüchtlingskinder kümmern. Da hat die Frau Bundesministerin heute schon sehr eindeutig Position bezogen. Wenn wir an dieses Phänomen mit der Einstellung herangehen, wir schaffen das, und wir haben die ausreichenden Mittel, und wo sie nicht da sind, dort stellen wir sie zur Verfügung und bauen sie aus, dann werden wir das bewältigen. Das ist keine Frage. Wir haben schon gröbere Probleme bewältigt, wir werden auch das miteinander schaffen.
Damit wir uns das einmal von den Dimensionen her richtig vor Augen führen, wenn wir uns zum Beispiel die Wiener Situation anschauen: An den Wiener Schulen haben jetzt zu Schulbeginn 350 Flüchtlingskinder begonnen – 350 Flüchtlingskinder an 700 Wiener Schulen, nur damit wir die Größenordnungen einmal richtig vor Augen haben. 350 Flüchtlingskinder von 220 000 Wiener Kindern, die in die Schule gehen, sind 0,15 Prozent.
Das ist eine Größenordnung, die wir in unseren Schulen bewältigen können. Das ist natürlich eine Herausforderung, bei der es entsprechende Unterstützung braucht, diese ist aber auch gegeben.
Flüchtlingskinder gehören in eigene Flüchtlingsklassen, haben wir gerade gehört. Das ist pädagogisch gesehen ganz genau der falsche Weg. Das weiß jeder, der sich nur ein bisschen mit dieser Frage beschäftigt. (Abg. Lugar: Es geht um Spracherwerb!) – Ja, dass die Kinder die Sprache erwerben, das ist natürlich eine ganz wesentliche Grundlage – für diese Kinder selber auch. (Abg. Lugar: Das funktioniert aber nicht im Klassenverband!)
Die Frage ist, wie wir da am besten helfen, und da ist es für Flüchtlingskinder, wie auch für andere Kinder, wichtig, dass sie in einer ganz normalen Klasse sind, dass sie endlich in der Normalität ankommen – und unsere Schulen können diese Normalität auch den Flüchtlingskindern bieten. Die Flüchtlingskinder kommen in einen ganz normalen Klassenverband. Das ist wichtig, damit die Kinder, aber auch die Eltern normale Kontakte in diesem Land haben, Normalität erleben und mit der Integration beginnen können, denn die Leute wollen das ja. Die besten Lehrer und Lehrerinnen für Kinder, die nicht Deutsch können und natürlich die Sprache lernen sollen, sind andere Kinder. Die erleben sie in den Klassen, und deshalb ist es wichtig, dass sie diesen Verband haben.
Spezielle Unterstützung ist wichtig. In den Schulen wird geschaut, welches Kind wie viel Unterstützung braucht, und dann wird flexibel mit Unterstützungsmaßnahmen, -programmen, -angeboten angesetzt. Die Kinder – die Frau Ministerin hat zum Beispiel schon das Programm „Neu in Wien“ erwähnt – werden dann entsprechend einen Tag, zwei Tage, bis zu fünf Tagen, je nachdem, wie es das einzelne Kind braucht, aus der Klasse herausgenommen, speziell gefördert und unterstützt und kommen aber wieder in die Klasse zu den anderen Kindern zurück, wo sie eben integriert sind und spielerisch mit den anderen Kindern die Sprache am besten erlernen.
Was es auch braucht, ist, dass dort, wo spezielle Situationen auftauchen, das System Schule entsprechend unterstützt wird. Das hat die Frau Ministerin auch betont. Und wenn wir uns den Schulstart – ich bin jetzt leider aufgrund meiner begrenzten Redezeit nicht weiter dazugekommen, dieses Thema auszuführen – vor Augen halten, die ersten Schultage, die Neugierde, die wachen Augen, die Kinder, die sich auf die neue Lebensphase freuen, darauf, was sie dort lernen, so unterstütze ich alles, was dahin gehend gesagt wurde, dass wir die Kinder von Anbeginn an fördern müssen, mit dem Ziel, dass den Kindern dieser Spaß und diese Neugierde erhalten bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)
10.11
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.
10.11
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich bin ja sehr überrascht über manche Begriffe, die heute gefallen sind – positiv überrascht, möchte ich hinzufügen. Dass jetzt auch unser Koalitionspartner Wörter wie „Leistung“, „fördern“ und „fordern“ in den Mund nimmt, das ist etwas Positives (Abg. Krainer: Das haben wir schon gemacht, da warst du noch gar nicht auf der Welt! – Heiterkeit bei der SPÖ) und, wie ich glaube, genau der richtige Ansatz, auf die Probleme, die wir jetzt haben, zu antworten und diesen Herausforderungen, die wir jetzt im Bildungs- und im Schulsystem noch viel stärker haben, zu begegnen.
Ich möchte ein paar Worte zu Ihnen, Herr Klubobmann Lugar, verlieren. Ich war zuerst überrascht – nicht nur positiv –, dass man ganz klar festhält, dass für alle Kinder, die in
Österreich sind, die Schulpflicht gilt, weil es ja ein Gesetz ist – Kollege Rosenkranz hat es deutlich ausgeführt –, aber genau bei Ihren Ausführungen erkennt man, warum es offensichtlich notwendig ist, auch immer wieder auf Gesetze, die in diesem Land gelten, hinzuweisen. Und es ergibt keinen Sinn, Kinder, die hier sind – auch wenn ihre Eltern noch keinen gültigen Asylbescheid oder Ähnliches haben –, von Bildung fernzuhalten, weil genau so eine Vorgangsweise dann dazu führt, dass Kinder die Sprache nicht ordentlich können, unsere Werte und unsere Kultur nicht kennen, nicht in die Gesellschaft eingebettet sind, und das hat viele, viele Probleme wie Bildungsabbruch, Leseschwächen oder Schwierigkeiten mit Mathematik zur Folge, auf die die Kolleginnen und Kollegen vorher schon hingewiesen haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lugar: Sie müssen ein bisschen zuhören, bevor Sie replizieren! Zuhören!)
Darum wünsche ich mir, dass alle in diesem Hohen Haus diese Gesetze, die bei uns gelten – und zu Recht gelten –, hochhalten.
Vielleicht nur ein Beispiel, um Ihnen auch aus meinen Erfahrungen zu berichten, die ich – nachdem ich auf die Welt gekommen bin – im österreichischen Schulsystem gemacht habe. Als ich damals in der Volksschule war, waren sehr viele Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien bei uns in der Schule. Was hat man da gemacht? – Man hat die Kinder nicht in eigene einzelne Ghettoklassen separiert, man hat sie nicht nicht gefördert, sondern man hat sie in die Klassen integriert, die Kinder haben ganz normal Freundschaften mit Kindern aus Österreich schließen können, haben dort in den Pausen auch die Sprache sprechen müssen, sich mit den anderen Kolleginnen und Kollegen auseinandersetzen müssen. Und was haben sie danach gehabt? – Zusätzlichen Förderunterricht in Deutsch!
Genau das ist der Ansatz, den wir von der ÖVP auch immer wieder verfolgen: Wir brauchen Deutsch vor dem Schuleintritt, und wir brauchen Deutsch-Schulstart- und Sprachstartkurse – während des Unterrichts als zusätzliche Unterstützung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Krainer: Die eigene Fraktion applaudiert nicht! – Abg. Lugar: Ah, Spracherwerb vor dem Schuleintritt? Habe ich das nicht gesagt, Deutsch vor dem Schuleintritt?! Das ist ja etwas „ganz anderes“ als das, was ich gesagt habe!) Deutsch vor dem Schuleintritt und Deutsch während der Schule – das ist das, was wir für die jungen Menschen brauchen, die nach Österreich gekommen sind, weil sie mit ihren Eltern vor dem Krieg geflüchtet sind, und ich glaube, niemand von uns möchte mit den Kindern tauschen und das erleben, was diese erleben mussten.
Eine Sache ist meiner Meinung nach heute aber zu kurz gekommen: Wenn man sich mit Lehrerinnen und Lehrern auseinandersetzt, dann hört man, dass es immer schwieriger wird, Disziplin in der Schule, in der Klasse zu haben, dass es Lehrerinnen oft schwer haben, von jungen Migrantinnen und Migranten anerkannt zu werden, weil diese offensichtlich ein Problem damit haben, von einer Frau unterrichtet zu werden. Wir müssen eines ganz klar sagen: Wenn wir den sozialen Frieden und die Sicherheit in Österreich gewährleisten wollen, dann werden wir nicht darum herumkommen, uns zusätzlich zum Spracherwerb auch ganz, ganz klar damit auseinanderzusetzen, welche Werte in Österreich hochgehalten werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: ... der Grünen!)
Ich glaube, das sollte ein ganz wesentlicher Teil unserer Bestrebungen sein, dass wir allen sagen: Wer in Österreich Schutz sucht, der bekommt Schutz. Aber: Die Regeln des Zusammenlebens, die in Österreich gelten, müssen akzeptiert werden. Ob das die Rechtstaatlichkeit ist, ob das die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist, ob das die Meinungsfreiheit ist und ob das auch Disziplin und Respekt vor Lehrpersonen, Pädagoginnen und Pädagogen ist, die einen großen Beitrag dazu leisten, dass Integration überhaupt funktionieren kann.
Ich möchte schließen und vielleicht noch ein paar Dinge wiederholen: Es werden erfreulicherweise Angebote gemacht – Ausbau der ganztägigen Schulformen, Sprachcrash-
kurse, das Verlassen des Dogmas des reinen Team Teachings, das die Neue Mittelschule bisher ausgemacht hat, hin dazu, dass man sagt, okay, man kann die Werteinheiten anders einsetzen, um wirklich die Probleme zu lösen, die Einbeziehung der standortbezogenen Bedürfnisse, diese 70 Millionen, die zur Verfügung gestellt werden, um Projekte des Spracherwerbs, der Kultur- und Wertvermittlung zu unterstützen. (Abg. Mayer: Das gibt es alles schon!) Das ist, glaube ich, eine positive Sache, die diese Regierung macht, um die Probleme, die wir vor Augen haben, zu lösen.
Ich möchte mit einer Bitte enden, die ich schon öfters hier angebracht habe: Es geht ja um innovative Lösungen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Es gibt zum Beispiel sehr viele Anbieter von Software, die Sprachsoftware entwickelt haben, die auf die neuen Anforderungen mit den vielen Flüchtlingen eingehen.
Präsidentin Doris Bures: Bitte um den Schlusssatz!
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (fortsetzend): Es gibt viele Leute, die ihre Sprachkompetenzen einbringen wollen, die vielleicht als Begleiter in Flüchtlingsheimen den Eltern zur Verfügung stehen, bei Sprechtagen ... (Abg. Lugar: Jetzt ist aber genug!)
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, formulieren Sie den Schlusssatz!
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (fortsetzend): Dieses Potenzial sollte man für Integration in Österreich nützen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.17
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
10.17
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) : Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man manchen Rednern hier zuhört, müsste man ja meinen, die Schule in Österreich stehe kurz vor dem Implodieren, so graue, schreckliche Bilder werden da gezeichnet und so dringende Reformen in Richtung Gesamtschule seien notwendig. – Mitnichten! Wenn Sie die Menschen in diesem Land fragen: Die ganz, ganz große Masse der Menschen in Österreich ist mit diesem Schulsystem zufrieden, und ich würde auch sagen, wir haben gute Schulen in Österreich.
Aber ja, es gibt Probleme – natürlich gibt es die –, und diese Probleme betreffen vor allem die Ballungsräume. Da haben wir natürlich das Problem, dass wir sehr viele Kinder mit nicht deutscher Muttersprache haben. Ich weiß, das wollen Sie jetzt nicht hören, aber genau da liegen die Probleme. Wir haben ja heute schon ein paar Mal gehört: Deutsch vor dem Schuleintritt, Deutsch während des Schuleintritts. – Ja, genau das ist das Notwendige! Da muss es aber auch Konsequenzen für Eltern geben, die sich weigern, ihre Kinder rechtzeitig in deutschsprachige Kindergärten zu schicken, damit den Kindern Deutsch beigebracht wird.
Wenn man sich – was heute noch gar nicht erwähnt worden ist – die PISA-Studien anschaut – das ist ja für Sie immer so ein: Oje, oje, da sind wir ja so furchtbar schlecht! –, dann sollte man einmal überlegen, Kinder mit nicht deutscher Muttersprache herauszurechnen. Dann sind wir nämlich nicht schlecht. Das heißt, natürlich ist es ein Sprachdefizit, das ein Problem in sich birgt. Wenn Kinder nicht rechnen können und ein Drittel aller Kinder in Wien nach der Volksschule ein Problem in Rechnen hat, dann steht dahinter ja auch oft eine Leseschwäche, weil die Kinder einfach die Aufgabenstellung nicht verstehen, und genau da liegen die Probleme. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn wir bei der PISA-Studie einmal unterscheiden, wie es denn bei Zehnjährigen und wie es bei Vierzehnjährigen ausschaut, dann ist es schon so, dass wir vor allem im Be-
reich der Zehnjährigen große Probleme haben, dass die Probleme vor allem in der Volksschule – und da gibt es ja den gemeinsamen Unterricht – bestehen, die sich in weiterer Folge bei den Vierzehnjährigen oftmals schon verbessert haben oder sogar ausgemerzt sind.
Und noch etwas, weil Sie ja immer glauben, das Allheilmittel sei die Gesamtschule: Das ist ein ideologischer Weg, der in Wirklichkeit ein Irrweg ist. Das haben auch die DDR und alle anderen Systeme gezeigt, wo es eben gescheitert ist. Aber wenn Sie das als das große Allheilmittel sehen, meine Damen und Herren, vor allem in der linken Reichshälfte, dann muss ich Ihnen schon sagen: Wo sind denn die wirtschaftlich stärksten Regionen? – In Süddeutschland, in Österreich, in der Schweiz; genau überall dort, wo es ein differenziertes Schulsystem gibt. (Abg. Mayer: … Herkulesbestimmungen!)
Es ist doch nicht das Allheilmittel – ganz im Gegenteil, denn wenn ich alle auf das gleiche Niveau bringe, dann heißt das: entweder überfordere ich einen Teil der Kinder oder ich unterfordere einen Teil. Es sind nun einmal nicht alle Kinder gleich und nicht alle Kinder gleich leistungsfähig, und das weiß jeder, der selbst Kinder hat.
Daher ist das ein ganz, ganz gefährlicher Weg, den Sie hier beschreiten möchten mit Ihrer ideologischen Brille – wo Sie genau wissen, das bringt überhaupt nichts, denn jene Kinder, die dann unterfordert sind, werden irgendwann abschalten, weil ihnen langweilig wird, und die werden wir nie wieder zu Leistung motivieren können. Wenn ich die anderen aber überfordere, werden sie auch irgendwann abschalten, weil sie nicht mehr mitkönnen.
Daher ist dieses differenzierte Schulsystem ein gutes System, ein wichtiges System, das über Jahrzehnte gewachsen ist und in den letzten Jahren durch verschiedenste Schulversuche und verschiedenstes Herumdoktern in Wirklichkeit in Gefahr ist, kaputt gemacht zu werden. – Das ist die Gefahr für dieses Schulsystem, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Schauen Sie sich beispielsweise an, wie das in England ist! Da gibt es die sogenannten Gesamtschulen. Was machen Eltern dann? – Eltern ziehen oftmals weg in teurere Wohngegenden, oder sie schicken die Kinder auf teure Privatschulen. Das ist in Wirklichkeit nur ein Benefit für Privatschulen beziehungsweise ein Anschlag auf den Mittelstand. Das können Sie doch nicht wollen, vor allem Sie von der ÖVP! Sie können doch nicht wollen, dass alle Kinder über einen Kamm geschoren werden!
Wenn man sich anschaut, dass in Österreich von all jenen Kindern – oder dann bereits Jugendlichen –, die die Matura machen, die Hälfte ursprünglich eine Hauptschule besucht hat, dann zeigt das ja, dass es trotz allem eine Chancengleichheit gibt, denn gerade im ländlichen Raum gibt es die Gesamtschule. Da geht ja der ganz große Anteil der Kinder ohnehin in die Hauptschulen und dann jene weiter, die es möchten, die es können oder die eben das Gefühl haben, dass sie das möchten. Daher brauchen wir hier nicht alles kaputtzureden.
Aber wissen Sie, gerade in Wien, in den Ballungsräumen gibt es schon Probleme. Da gibt es nämlich sogenannte Ghettoschulen. Das ist dann der Bereich, wo jene Kinder mit nicht deutscher Muttersprache, mit Migrationshintergrund, mit sozialen Problemen daheim sind. Das sind die Schulen, wo es wirkliche Probleme gibt. Dazu gibt es einen Artikel im „Falter“, der gerade das Wiener Schulsystem ganz gut beschreibt und auf den Punkt bringt, dass es nämlich in Wien beispielsweise die Volksschule Herbststraße in Ottakring gibt, wo es drei Klassen gibt: die C-Klassen im Dachgeschoß, das sind die Kinder, die schon Englisch sprechen, die eine englische Nanny hatten, Englisch als Muttersprache haben oder zur Englisch-Nachhilfe gebracht worden sind. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Dann gibt es einen Stock tiefer die B-Klassen, da gibt es als Zweitsprache Spanisch. Da sagt die Direktorin, dass das Erlernen einer weiteren Sprache, ohne in Deutsch sattelfest zu sein, Kinder nur verwirren würde. Das heißt, da kommen nur Kinder hin, die super gut Deutsch können. Und dann gibt es die Klassen ganz unten, und das sind die Kinder, die keine Chancen haben.
Wenn Sie den „Falter“-Artikel lesen, dann wissen Sie: In diesen Schulen, das sind die Eliteschulen, die rot-grünen Eliteschulen, …
Präsidentin Doris Bures: Ihren Schlusssatz bitte, Frau Abgeordnete!
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (fortsetzend): wo Ihre rot-grünen Politiker hier herinnen Wasser predigen und Wein trinken und ihre Kinder hinschicken – beispielsweise jene Stadträtin aus Wien, die aus dem letzten roten Trillerpfeiferl pfeift. Das ist …
10.23
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete! Ihre Redezeit ist beendet. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist eine verlogene Politik! – Beifall bei der FPÖ für die das Rednerpult verlassende Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.
10.23
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte MinisterInnen! Sehr geehrtes Publikum! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn schon noch auf diese absurde Annahme eingehen, die der Herr Lugar einbringt, wie denn Kinder seiner Meinung nach Sprache erwerben: nämlich dadurch, dass sie isoliert werden.
Wir wissen ganz genau, darüber gibt es genügend wissenschaftliche Studien und genügend live erlebte Beispiele – Fragen Sie einmal in Ihrem Bekanntenkreis! Gut, das wollen Sie natürlich nicht, denn Sie wollen ja nicht verwirrt werden in Ihrer falschen Meinung; das ist natürlich verständlich –, Kinder lernen Sprache spielerisch. Sie lernen sie so spielerisch, dass wir inzwischen viele Beispiele haben, dass dort, wo Flüchtlingskinder in die Regelklassen integriert wurden, auch die österreichischen Kinder plötzlich eine zusätzliche Sprache lernen und spielerisch plötzlich auch mehrere Sätze auf Arabisch sprechen können. – So funktioniert Spracherwerb, er funktioniert ganz spielerisch. Und natürlich müssen die Flüchtlingskinder sofort in Regelklassen kommen! (Abg. Lugar: Sie haben mir nicht zugehört! … keiner in Abrede! Sie müssen ein bisschen zuhören!)
Die Idee, dass Sie sich hier allen Ernstes herstellen und sagen, es soll womöglich noch zuerst, bevor die Kinder beschult werden, überprüft werden, ob sie überhaupt hier bleiben dürfen, die ist absolut zynisch. (Abg. Lugar: Warum?) Sie wissen erstens genau, wie lange das dauert, und zweitens hat jedes Kind – jedes Kind! – ein Recht, beschult zu werden, in eine Klasse zu kommen, Unterricht zu bekommen, in die Schule gehen zu dürfen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Scherak.) – Gut, so viel dazu.
Der Titel dieser Aktuellen Stunde ist ja „Innovative Wege für mehr Chancengerechtigkeit“. Ich muss ehrlich sagen: Mir mutet dieser Titel etwas tragisch-komisch an, denn Innovation wird als Begriff eigentlich für bahnbrechende neue Technologien, für Lösungsvorschläge, die sich stark von bisher Dagewesenem unterscheiden, die mit geltenden Normen brechen, die völlig neu sind, verwendet. Das Problem, das unser Bildungssystem hat – natürlich sind innovative Lösungen gut –, bedarf einer Lösung, die vor allem in unserem Bildungssystem wichtig wäre, die überhaupt nicht so innovativ ist.
Frau Ministerin, Sie selbst haben vor Kurzem gesagt: Wir sind 30 Jahre hinten, wenn man uns mit Finnland vergleicht! Wir wissen seit sehr, sehr vielen Jahrzehnten, was es
bräuchte, damit der Weg zu Chancengerechtigkeit im österreichischen Bildungssystem tatsächlich beschritten werden kann.
Die soziale Selektion im Bildungssystem in Österreich beginnt schon in der Elementarpädagogik mit folgenden Fragen: Bekomme ich einen Kindergartenplatz? Wie viel kostet der? Kann ich mir den leisten? Kann ich mir den nicht leisten? – Da fängt es schon an. Es geht weiter in der Volksschule, wo Elmar Mayer die großen Entwicklungsunterschiede dankenswerterweise angesprochen hat. Es geht weiter mit der absolut absurden Trennung der Zehnjährigen in Hauptschule, inzwischen Neue Mittelschule, und Gymnasium. Und diese Entscheidung setzt sich den ganzen restlichen Bildungsweg fort. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, es fängt in der Volksschule an!)
Zu Kindern, die in der Hauptschule waren, kann ich mein eigenes Beispiel bringen. Ich komme aus dem Stubaital. Das ist jetzt nicht gerade eine Metropole. Dort gibt es zwei Hauptschulen. Ich war in der Hauptschule. Aus meiner Klasse haben noch drei weitere die Matura gemacht, alle anderen haben eine Lehre oder vielleicht noch eine weiterbildende Schule gemacht. Und es ist nicht daran gelegen, dass die in irgendeiner Weise dümmer oder weniger interessiert waren, sondern einzig und allein an ihrem sozialen Status. Der soziale Status definiert in Österreich nach wie vor, ob jemand Zugang zu Bildung bekommt oder nicht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: Blödsinn!)
Es gilt nach wie vor: Sag mir, wer deine Eltern sind, und ich sage dir, wie weit du kommen kannst! Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand aus einer AHS-Unterstufe später ein Studium beginnt, ist dreimal höher als bei einer Hauptschule. Und es wird sich bei der Neuen Mittelschule ähnlich abspielen, denn die Neue Mittelschule hält diese Trennung weiterhin aufrecht, und sie wird keine großen Änderungen bringen – auch wenn die SPÖ versucht, uns das zu verkaufen.
Es zieht sich weiter: Also ich habe eben Hauptschule gemacht, dann die HBLA – typisch, denn ich musste ja einen Beruf erlernen oder eine berufsbildende Ausbildung machen, damit ich so schnell wie möglich Geld verdienen kann. Eigentlich, wenn man sich die Statistiken anschaut, wäre der weitere Weg, sollte ich noch weiter kommen, die Fachhochschule gewesen, denn die Uni ist auch in erster Linie eher den AHS-AbsolventInnen vorbehalten.
Wir müssen mit dieser sozialen Vorschreibung im Bildungssystem endlich brechen! Wir können auch gerne sagen, es ist eine innovative Lösung. Es ist etwas, was uns andere Länder seit vielen, vielen Jahren vormachen. Es ist etwas, was funktioniert. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das funktioniert überhaupt nicht!) Es kann nicht sein, dass die Möglichkeiten den Bildungsweg betreffend davon abhängen, welchen Bildungsabschluss die Eltern haben, wie viel Geld sie zur Verfügung haben und woher sie kommen. Damit müssen wir endlich brechen! Es gibt die Antworten. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Über genau das … Sie in Ihrer Gesamtschule!)
Die ÖVP plakatiert in Wien das sichere Gymnasium. – Ich frage mich, was das ist. Steht da ein Wachmann davor und sichert ab, dass da niemand Fremder hineinkommt, der ungewollt ist? (Abg. Neubauer: Ist das alles dämlich! Das ist ja nicht zum Anhören!) Die Betoniererei, die die ÖVP da seit vielen, vielen Jahren betreibt und jetzt auch wieder verstärkt, auch die muss gebrochen werden!
Es wäre ja ein total innovativer Schritt, wenn wir endlich mit der sozialen Selektion in Österreich brechen würden. Das würde mir schon einmal als erster Schritt reichen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.29
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte. (Abg. Rasinger: Jetzt kommen die Flügerl!)
10.29
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Jetzt kommen die Flügel! Ist korrekt! – Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Liebe Eltern! Lieber Schülerinnen und Schüler, die heute auch da sind! Wir haben hier eine Morgendebatte zum Thema „Innovative Wege für mehr Chancengerechtigkeit“ im österreichischen Schulsystem. Danke für diese Themensetzung, ich glaube, diese ist zentral.
Wir brauchen mehr Chancengerechtigkeit in Österreich, weil es im internationalen Vergleich in der OECD wenige Länder gibt, in denen Bildung so stark vererbt ist wie in Österreich.
Das heißt, wie sich die Bildungswege und die Berufsbiographien für junge Menschen entwickeln, entscheidet sich nicht entlang der Frage, welche Talente in diesen jungen Menschen schlummern, welche Leidenschaften sich entfalten wollen, sondern entlang der Frage: Was machen deine Eltern? – Das ist falsch. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Das ist ein Verbiegen von Zehntausenden jungen Lebensläufen jedes Jahr. Das können ganz, ganz viele Länder auf diesem Planeten besser als Österreich, und wir können natürlich von diesen Ländern lernen. Wir wissen an und für sich auch, was zu tun ist.
Ich wundere mich – ich bin jetzt knapp zwei Jahre in diesem Hohen Haus – immer wieder, dass wir hier herinnen Dinge mit Mehrheiten verabschieden, von denen ich überzeugt bin, auf Basis von Gesprächen unter vier Augen, dass sie keine Mehrheit haben. Ich wundere mich immer wieder, dass wir Dinge nicht verabschieden, von denen wir wissen, dass sie zu tun sind, von denen ich weiß, sie haben eine Mehrheit, aber sie werden hier nicht verabschiedet. (Abg. Hübner: Was? Was … zu tun?) – Sie fragen mich: Was zum Beispiel?
Wenn die Bildungssprecherin der ÖVP, Brigitte Jank, die ich in ihrem Engagement schätze, hier immer wieder sagt, wir brauchen eine Autonomie, wir brauchen personelle Autonomie, wir brauchen finanzielle Autonomie, pädagogische Autonomie, dann kann ich Ihnen garantieren, dass diese Bundesregierung unter Beteiligung der ÖVP am 17. November dieses Jahres, wenn sie das Schulreformpaket liefern wird, das sie versprochen hat unter dem Titel „Schulautonomie“, genau das nicht macht, von dem sie weiß, dass es richtig ist im Sinne der Kinder und Jugendlichen. (Abg. Hübner: Was hat das mit Chancengerechtigkeit zu tun?)
Sie werden keine personelle Autonomie präsentieren, weil Sie das nicht schaffen, weil personelle Autonomie natürlich heißt, dass die Lehrerinnen und Lehrer an der Schule angestellt sind, dass wir uns auch von den 5 Prozent trennen können, wie in jedem Beruf, die in diesem Beruf falsch sind. Die verbiegen junge Menschen, die machen das Image des Berufsstandes kaputt oder beschädigen es. Die frustrieren ihre Lehrerkolleginnen, Lehrerkollegen, die ganz, ganz vielen, in der Überzahl, die engagiert bei der Arbeit sind.
Das wird nicht passieren. Das werden Leute in Ihren Parteien verhindern. Sie werden keine finanzielle Autonomie bringen, weil Sie das offensichtlich falsch oder böse finden, vor allem weil Sie unter Kontrollverlustängsten leiden – so, wie der Herr Landeshauptmann Pröll und der Herr Landeshauptmann Niessl, die aufgestanden sind aus dieser Reformgruppe und sich nicht zu … – na, das darf ich jetzt, glaube ich, nicht sagen –, die waren sich nicht zu schade, so formulieren wir es, zuzugeben, dass sie deswegen aufstehen, weil sie nicht die Kontrolle über die Bundeslehrer bekommen. Schulpolitik ist eben für diese zwei Regierungsparteien – und ich schließe ganz viele Einzelpersonen aus, die hier guten Willen haben –, aber strukturell ist Schulpolitik für ÖVP und SPÖ Machtpolitik, Kontrolle, Durchsetzen ihrer Interessen – und das ist zu wenig. (Beifall bei den NEOS.)
Frau Ministerin, wenn Sie da nach Innovation greifen, gibt es ganz viele Beispiele. Ich war viel unterwegs in Schulen. Es gibt in Kaisersdorf im Burgenland das Storchennest. Ich war in Leibnitz in der Südsteiermark im Sonnenhaus. Ich war unlängst in Perchtoldsdorf in der Montessori International School. Ich war in der unter grüner Mitwirkung – oder zumindest von grünen Kandidaten – ins Leben gerufenen „w@lz“, ich war im Bildungscampus West in Wien. – Dort findet Innovation statt. Dort sind engagierte Pädagoginnen und Pädagogen, oft schlechter bezahlt als im öffentlichen Schulwesen. Dort sind engagierte Schulleitungen. Dort sind engagierte Eltern. Dort kommen die Kinder mit einem Grinsen hinein und mit einem Grinsen gehen sie hinaus.
Was macht die Republik? – Die Republik sagt: Dann zahlt euch das selbst! Sie vernichten Innovation ganz verlässlich und strukturiert im österreichischen Schulsystem seit Jahrzehnten. Sie wollen das nicht.
Deswegen sage ich: Wenn Sie Innovation wollen, dann müssen Sie auch Chancengerechtigkeit für Schulen herstellen, die sich eben im privaten Bereich in die Innovation wagen. Dann sage ich: Die sollen öffentliches Geld bekommen!, und zwar nicht 80 Prozent Finanzierung, wenn sie konfessionell sind, und 10 Prozent, wenn sie nicht konfessionell sind. – Gleiche Chancen für alle! Das können wir schaffen.
Das sind mündige Schulen, und es gibt natürlich auch im öffentlichen Bereich großartige Schulen, wo Großartiges passiert. Ich kenne solche, zum Beispiel die Volksschule Bendagasse in meiner direkten Nachbarschaft. Aber viele der innovativen Dinge dort sind Schulversuche, Frau Ministerin. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Frau Präsidentin, ich komme zum Ende: Wir haben 6 000 Schulstandorte, an 3 000 Schulstandorten haben wir Schulversuche. Wir haben es nicht geschafft, das ins Regelschulwesen überzuführen. Das ist Innovation, die sich eben nie ins Regelschulwesen übersetzt hat. Da müssen wir ansetzen. (Beifall bei den NEOS.)
10.35
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
10.35
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben heute in Ihrem Eingangsstatement viel gesagt, aber Sie haben meines Erachtens viel mehr nicht gesagt. Ein Zitat von Ihnen oder der SPÖ, das Motto der SPÖ-Bildungspolitik lautet: „Wir warten nicht auf bessere Zeiten, wir machen sie.“ – Aber so, wie es aussieht, warten Sie leider, warten wir, und das tut dem österreichischen Schulsystem sicher nicht gut.
Meine Vorredner haben schon einige Bereiche angesprochen. Ich möchte aber hauptsächlich die Bereiche ansprechen, die ich eingangs erwähnt habe und die sie nicht angesprochen haben, respektive auf die sie nicht eingegangen sind. Ich spreche hier den viel umstrittenen Sexualerlass zur Sexualerziehung der Kinder an, der neu gemacht werden soll. Da gibt es massive Widerstände, massive Probleme von besorgten Eltern, die ihre Kinder nicht schon in der Schule experimentieren lassen wollen. Da sind Sie Antworten schuldig geblieben.
Sie sind auch Antworten schuldig geblieben, was die Integration betrifft. Es gibt da große Probleme, vor allem mit der Integration muslimischer Kinder, auf die ich dann später noch eingehen werde und wozu ich auch noch einige Zitate bringen werde.
Manche Vorredner, vor allem von der grünen Fraktion, verschließen die Augen vor der Realität, und bei manchen hapert es dann auch mit dem Zuhören. Da darf ich den Kollegen von der ÖVP ansprechen, der hier unseren Klubobmann Robert Lugar kritisiert hat, weil er meinte, er habe hier etwas ganz Falsches und Wirres und Blödes gesagt.
Und dann sagt er, dass er sich für Deutsch vor Schuleintritt ausspreche. – Lieber Kollege! Wenn Sie unserem Herrn Klubobmann zugehört hätten, dann hätten Sie mitbekommen, dass er genau das auch gefordert hat. Ich freue mich aber, dass die ÖVP da einer Meinung mit uns ist. (Beifall beim Team Stronach.)
Das österreichische Schulsystem gehört zu den teuersten und auch zu den ineffizientesten. Das haben wir schon öfter gehört. Der Rechnungshof hat es in seiner Kritik einige Male festgestellt. Da bin ich auch schon beim nächsten Punkt. Frau Ministerin, Sie sind auch nicht auf die Kritik des Rechnungshofs eingegangen, auf den jüngsten Bericht betreffend Schulautonomie, wo die Landesschulräte massiv kritisiert und Einsparungen angeregt wurden. Das sind Sie uns leider auch schuldig geblieben, ebenso wie ein Statement zur Neuen Mittelschule. Diese haben Sie als Erfolgsmodell präsentiert. Aber wenn wir uns die Berichte des Rechnungshofs ansehen, ist auch da viel im Argen, und von einem Erfolgsmodell Neue Mittelschule kann keine Rede sein.
Ich habe vorhin angesprochen, dass ich Ihnen ein paar Zitate zur Kenntnis bringen möchte, was die fehlende Integration betrifft. Ich beziehe mich auf einen „Kurier“-Artikel vom Anfang dieses Jahres, wo eine Bezirksschulrätin die Probleme dargestellt hat, die aber anonym bleiben möchte. Hieraus möchte ich ein paar wichtige Passagen zitieren.
„Die Religion mische sich bei Buben oft mit rambohaftem Verhalten, berichtet eine Bezirksschulrätin …“ Es gibt „Schüler, die keinen Respekt vor Lehrerinnen haben und das auch artikulieren: ‚Von einer Frau lass’ ich mir doch nix sagen.‘ Buben, die sich weigern, einen Holzmast für ein Schiff zu bauen, weil dieser ein christliches Kreuz darstelle. Eltern, die ihr Kind vom Musikunterricht abmelden wollen, weil es im Singbuch christliche Lieder gibt.“ (Zwischenruf des Abg. Höbart.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das sind gute plakative Beispiele, Beispiele, wie es nicht gehen soll. Das zeigt auch auf, dass es da noch sehr viel Handlungsbedarf gibt. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich bin auch verwundert, dass keine oder keiner der Rednerinnen oder Redner der Gutmenschen-Partei der Grünen auf dieses Problem eingegangen ist, wenn Sie doch immer so für Frauenrechte sind und sich immer so für Frauen einsetzen. – Na wo bleibt denn hier der Aufschrei, wenn sich Kinder von einer Frau nichts sagen lassen wollen?
Weiter gibt es in diesem Artikel noch ein Interview mit dem Kinderanwalt Nik Nafs, der eben sagt, dass einige Söhne so erzogen werden, als ob sie etwas Besonderes wären, als müssten sie nichts tun.
Da ist das Rollenbild der Familie zu hinterfragen, da hapert es natürlich auch.
Weiter heißt es hier: „Für Pädagogen sei es da oft eine Herkulesaufgabe, einfache Fertigkeiten zu vermitteln. ,Das große Erwachen kommt für Schüler und Eltern meist am Ende der vierten Klasse. Sie kommen dann mit der Vorstellung zu uns, dass ihr Sohn auf eine HTL wechseln soll, was natürlich völlig unrealistisch ist.‘ Der Bub spüre, dass er kein Held sei, sondern käme sich wie ein Versager vor. ,Dann fühlt er sich leicht zu Gruppen hingezogen, die ihm ein Gefühl der Stärke geben.‘“
Und wo das hinführt, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir bei den jüngsten Ereignissen in Paris leidvoll gesehen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
10.40
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:
„Die europäische und internationale Dimension der Flüchtlingskrise“
Entsprechend der neuen Bestimmung der Geschäftsordnung kann jeder Klub ein in Österreich gewähltes Mitglied des Europäischen Parlaments namhaft machen, das an den Verhandlungen auch teilnimmt.
Folgende Nominierungen sind eingelangt:
für den SPÖ-Klub: Mag. Evelyn Regner; für den ÖVP-Klub: Mag. Othmar Karas; für den FPÖ-Klub: Harald Vilimsky; für den Grünen Klub: Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Mag. Ulrike Lunacek; für den Klub der NEOS: Dr. Angelika Mlinar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten des Europäischen Parlaments, ich begrüße Sie sehr herzlich im österreichischen Parlament! Wir werden heute dieses neue Instrument des Rederechtes für Europaparlamentarier im österreichischen Nationalrat mit Leben erfüllen.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass vereinbart ist, dass sich jedes Mitglied des Europäischen Parlaments einmal mit einer Redezeit von maximal 5 Minuten in der Debatte zu Wort melden kann.
Für die heutige Aktuelle Europastunde wurden für die Mitglieder des Europäischen Parlaments als Sitzplätze die Plätze links und rechts des Präsidiums festgelegt.
Damit steigen wir in die Debatte ein.
Die erste Wortmeldung, die vorliegt, ist von Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.
10.42
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen zum Nationalrat! Erstmals: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen zum Europäischen Parlament! „Die EU in der schwersten Krise ihrer Geschichte“ hat diese Woche das „profil“ getitelt (Ruf bei der FPÖ: Und weiter unten stehen die Umfrageergebnisse!), und viele fragen sich: Schafft es die EU, wieder aus dieser Krise herauszukommen? – Ich sage es zu Beginn: Wir alle müssen nicht nur hoffen, sondern müssen auch alles tun, dass es die Europäische Union schafft. Denn diese grenzenlose menschenverachtende Vorgangsweise der Islamisten, Kriege ohne Aussicht auf ein rasches Ende haben eine Folge, die uns unmittelbar trifft: Abertausende verzweifelte Flüchtlinge haben sich auf den Weg gemacht. (Abg. Steinbichler: Kriegsflüchtlinge oder Wirtschaftsflüchtlinge?) Ja, die EU ist dabei in einer schwierigen Lage. Die Krisen an der Peripherie treffen uns unmittelbar.
Was erwarten sich hier die Menschen von uns? – Sie erwarten sich natürlich möglichst rasch klare und, wenn möglich, endgültige Antworten, und sie bekommen von der Politik diese Antworten. (Abg. Hübner: Ah so? Da bin ich jetzt gespannt!) Die einfachen Antworten, Kollege Hübner, sind nicht immer die richtigen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.) Und die richtigen Antworten sind nicht immer einfach. (Abg. Höbart: Ihr Dauerschlaf macht es auch nicht besser!) Und das macht es Ihnen, Kollege Hübner, in Vorwahlzeiten leicht, hier schamlos die Sorgen der Menschen für politisches Kleingeld auszunützen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Wir werden das in Ihrer Rede hören. Wir erleben das tagtäglich. (Abg. Hübner: Das sind Ihre Antworten! – Ruf bei der FPÖ: Das ist ja absurd!)
Wir sehen es als Aufgabe der Politik – und das ist nicht absurd, Herr Kollege! –, den Menschen in dieser Situation zu ihren Sorgen nicht noch weitere zu bereiten. Wir wollen ihnen ehrliche Antworten geben. Angesichts des momentanen Stroms an Flüchtlingen, den es gibt, in einer Dimension, die es seit 1945 nicht gegeben hat (Abg. Höbart: Ein halbes Jahr verschlafen!), ist die Europäische Union in einer Situation, in der das Regelwerk, in der die Normen wie die Dublin-Regelungen tatsächlich momentan nicht so greifen, wie wir es gerne hätten.
Bis gestern ist es der Staatengemeinschaft der 28 EU-Mitgliedstaaten auch nicht gelungen, Perspektiven zu entwickeln. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Doch keine Antwort!) Ein erster Schritt, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist gestern aber von den Innenministern einmal gesetzt worden, es ist entschieden worden. Ja, sie haben recht, wenn es um diese Quoten geht, aber in Wirklichkeit steht das erst am Ende der Kette. Das Wichtigste ist, dass die Europäische Union alle Bestrebungen unterstützt, um den Krieg vor Ort einzudämmen (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ), um alles zu tun, dass sich Menschen nicht genötigt sehen, ihrer Heimat den Rücken zu kehren. – Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Es müssen die EU-Außengrenzen wieder als Grenzen wahrgenommen werden. Hier muss tatsächlich wieder kontrolliert werden. Und da ist es so, dass Griechenland da – auch Italien, aber vor allem Griechenland – in der letzten Zeit heillos überfordert war. Das muss man so sehen.
Dritter Punkt: Es müssen alle illegal eingereisten Asylwerber in Zukunft wissen, dass sie in diese Erstaufnahmezentren, die errichtet werden müssen, auch wieder rücktransferiert werden. Das heißt, wir müssen in diesem Bereich tatsächlich zu einer Neuordnung kommen, denn das, was wir momentan haben, ist eine Ausnahmesituation, wo die Politik natürlich versucht, alles zu tun, aber wenn nicht europaweit gemeinsam die richtigen Schritte gesetzt werden, wenn nicht diese Außengrenze effizient geschützt wird, um so die innere Ordnung in der Europäischen Union aufrechtzuerhalten – Schengen hat ja vorgesehen, dass die Innengrenzen offen sind –, dann habe ich Verständnis dafür, dass in dieser Situation von den Nationalstaaten Schritte gesetzt werden, die keine Schritte nach vorne sind, die aber notwendig sind.
Was meine ich damit? – Ich halte es für richtig, dass auch Österreich kurzfristig Schengen außer Kraft gesetzt hat, dass wir an der Grenze kontrollieren. Aber wir müssen auch wissen, dass das Dichtmachen von Grenzen innerhalb von Europa kein Fortschritt ist – das ist eine der größten Freiheiten der Europäischen Union –, diese Reisefreiheit damit temporär leider ein Ende hat. Griechenland und Italien brauchen natürlich unsere Unterstützung, damit der Schutz der Außengrenzen wieder gewährleistet werden kann.
Die, die an diesen Außengrenzen ankommen, müssen auch klar wissen, dass nur jene Schutz und Hilfe bekommen können, die tatsächlich ihr Leben retten müssen, weil sie aus dem Kriegsgebiet fliehen, und nur jene Schutz bekommen können, die politisch verfolgt sind. Das ist unsere humanitäre Verantwortung. Das sind wir unseren Grundsätzen schuldig. Das müssen jene wissen, die an diesen Grenzen ankommen.
Aber es müssen auch jene, die sich wirtschaftlich verbessern wollen, wissen, dass sie hier an eine Grenze stoßen, dass nicht jeder, der sich wirtschaftlich verbessern will, zu uns kommen kann. Jenen, die sich wirtschaftlich verbessern wollen, müssen wir gleichzeitig sagen, sie haben keinen Anspruch auf Asyl. Diese klare Grenzziehung müssen wir machen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Darmann: Ihr müsst einmal die Einladungspolitik der Wirtschaftsmigranten beenden! Das ist ja unfassbar! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum macht ihr das nicht?)
Ich weiß, dass Ihnen diese Gabe der Differenzierung fremd ist, das ist mir bewusst (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie machen nichts, das ist das Problem! Sie fordern immer nur und tun nichts! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), aber uns ist es ganz wichtig, das heute hier zu sagen.
Wir unterstützen auch den Vorschlag der Innenministerin, den unsere Regierungsmitglieder – der Vizekanzler, der Außenminister, der Justizminister und die Innenministerin – am Montag präsentiert haben: Asyl auf Zeit. (Abg. Darmann: Asyl ist ein Recht auf Zeit! Das ist der weiße Schimmel!) Das heißt, dass nach drei Jahren generell über-
prüft wird, ob jemand noch einen Asylanspruch hat. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist geltendes Recht! Das ist nichts Neues!) – Na selbstverständlich ist das etwas Neues, die generelle Überprüfung! (Abg. Neubauer: Das ist ein alter Hut! – Abg. Wöginger: Genau wie du!) – Für Sie vielleicht! – Und nach fünf Jahren wird jeder Einzelfall neuerlich überprüft.
Meine Damen und Herren! Wir sagen ganz klar – der Vizekanzler hat es am Montag wiederholt –, was seinerzeit der weltweit anerkannte deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker gemeint hat: „Das Asylrecht gilt für jene, die uns brauchen“ – Kriegsflüchtlinge, politisch Verfolgte, – „und das Zuwanderungsrecht für jene, die wir brauchen.“ (Abg. Darmann: Alles geltendes Recht!) Und genau diesem Grundsatz, meine Damen und Herren, folgen wir bei unserem 8-Punkte-Programm (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Seit wann?), das wir hier aufgestellt haben. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „ÖVP-Aktionsplan Asyl“ und Piktogrammen vor sich auf das Rednerpult. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie folgen dem nicht, das ist das Problem!)
Solidarität mit den Notleidenden, ein klares Nein zum Asylmissbrauch, kein Asyl à la carte! (Die Abgeordneten der ÖVP halten Tafeln in die Höhe, auf denen unter anderem zu lesen ist: „Kampf gegen Schlepper“, „Asyl auf Zeit“, „Kein Asyl à la carte“.)
Zweiter Punkt: Bekämpfung der Schlepper mit aller Härte, Konfliktlösung vor Ort, Aufbau von Schutzzonen, verstärkter Schutz der EU-Außengrenzen, die EU-Außengrenzen sind zu sichern, und eine faire Verteilung innerhalb von Europa, aber auch eine faire Verteilung … (Anhaltende Zwischenrufe.)
Präsidentin Doris Bures: Entschuldigung, Herr Klubobmann! Ich glaube, wir haben es jetzt alle wahrgenommen. Herzlichen Dank. Ich würde bitten, die Schilder jetzt wieder herunterzunehmen.
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (fortsetzend): Meine Damen und Herren! Heute werden erstmals Europaabgeordnete hier das Wort ergreifen! (Abg. Darmann: Gar nichts setzt ihr um! – Gegenrufe bei der ÖVP.) – Kollege Darmann, Sie sind bald am Wort. Noch bin ich am Wort, wenn Sie es zulassen. (Abg. Riemer: Ja, das müssen Sie Ihrer eigenen Fraktion sagen!) – Gut, danke.
Gerade die jetzige Situation, meine Damen und Herren, zeigt sehr deutlich, dass Europapolitik und Innenpolitik (neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ) – ich weiß nicht, was Sie so aufregt – nicht zu trennen sind. Und es ist richtig, dass wir diesen Schritt gesetzt haben, dass Europaabgeordnete hier an der Debatte teilnehmen dürfen, und es freut mich, dass einer, der besonders dafür gekämpft hat, als erster Europaabgeordneter dann das Wort ergreifen wird, unser Abgeordneter Othmar Karas, den ich stellvertretend für alle Europaabgeordneten herzlich hier begrüßen darf. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, eine nachhaltige Lösung dieser ganz, ganz schwierigen Frage kann es nur europaweit geben, es kann nur eine europäische Lösung geben. Selbst Deutschland, ein so starker Staat, schafft es nicht allein. Die EU ist extrem gefordert, sie ist aber nicht überfordert. (Beifall bei der ÖVP.)
10.53
Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Kurz zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Sie sind am Wort.
10.53
Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ganz besonders darf ich aber die Abgeordneten zum Europäischen Parlament begrüßen. Ich freue
mich sehr, dass wir heute hier im Parlament zum ersten Mal eine Europastunde gemeinsam mit Europaabgeordneten abhalten, denn ich glaube, dass der Austausch mit unseren Abgeordneten im Europäischen Parlament ganz entscheidend ist.
Ich darf gleich dazusagen, dass ich mich ganz besonders freue, dass unter den Abgeordneten auch solche sind, die sich nicht nur jetzt für das europäische Projekt einsetzen, nicht nur gefordert haben, dass es für sie ein Rederecht im Parlament gibt, sondern das auch von der ersten Stunde an aktiv betrieben haben. Und ich darf stellvertretend für alle hier Othmar Karas begrüßen, der nicht nur Obmann der größten Fraktion im Europäischen Parlament ist, sondern sich auch schon als Obmann der Jungen ÖVP ganz besonders für ein starkes Österreich in einem starken Europa ausgesprochen hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich glaube, dass dieser Austausch im Parlament ganz entscheidend ist. Wir können in ganz vielen Politikbereichen nur gemeinsam mit unseren Abgeordneten in Brüssel, mit dem Europäischen Parlament, mit der europäischen Ebene ordentlich agieren. Zum Zweiten ist es gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir in Europa große Herausforderungen erleben, ganz entscheidend, dass die Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien, die wir in Brüssel haben, hier in Österreich auch einen Beitrag leisten können, Europa näher an die Bürger zu bringen und Europa in Österreich stärker zu diskutieren und stattfinden zu lassen.
Ich darf ganz kurz ansprechen, dass wir innerhalb der Europäischen Union natürlich sehr viele Fragen und Themen haben, wie zum Beispiel die Frage des Standorts Europa: Wie können wir langfristig wettbewerbsfähig bleiben? Wie können wir den Wohlstand, den die Generationen vor uns erarbeitet haben, aufrechterhalten? Das ganze Thema Sicherheit: Wie schaffen wir es als Europa, in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik stärker zu werden? Aber natürlich auch ein Thema, das auf uns zukommen wird, das von Großbritannien angestoßen wurde, nämlich die europäische Reform: Wie können wir Europa verändern, sodass es auch in Zukunft gut aufgestellt ist?
Neben den vielen Themen gibt es im Moment aber vor allem ein Thema, das alles überschattet, und das ist die Asylkrise. Da wir hier nur eine europäische Antwort finden können, möchte ich zu diesem Thema auch noch ein paar Worte sagen. Ich glaube, ganz entscheidend ist es, sich zu Beginn damit auseinanderzusetzen: Ist das ein mediales Thema? Ist das ein Thema, das aufgebauscht wurde, oder ist das ein reales Thema? Und da kommt man schnell zu dem Punkt, wo jeder festhalten muss, natürlich ist das eine reale Herausforderung, natürlich ist das ein Thema, das vor Ort und insbesondere in Österreich gerade stattfindet. Wir hatten stets im Schnitt pro Jahr 20 000 Asylanträge, wir hatten im letzten Jahr 30 000, wir haben heuer mit 70 000 gerechnet, und seit Deutschland den Kurs verändert hat, sehen wir in Österreich die ständig steigenden Zahlen an Asylwerbern.
Wir wissen, dass auf der Westbalkanroute nach wie vor Zehntausende unterwegs sind, und wir wissen auch, dass es nach wie vor in der Region Millionen von Menschen gibt auf der Suche nach einem besseren Leben in Europa, ganz zu schweigen von immer mehr Menschen, die sich auch in anderen Ländern, in Tunesien, in Algerien, in Pakistan, in Ägypten oder im Iran, auf den Weg nach Europa machen. Das ist menschlich zu 100 Prozent nachvollziehbar, gleichzeitig ist es meiner Meinung nach aber unsere Aufgabe vonseiten der Politik, Strategien zu entwickeln und Lösungen anzubieten, wie wir denjenigen, die wirklich Schutz brauchen, Schutz bieten können, aber gleichzeitig eine Grenze zu setzen, was Migration nach Europa betrifft.
Ich glaube, dass es ganz entscheidend ist, nicht nur über die Maßnahmen in Österreich, über die Verteilung in Europa zu diskutieren, sondern vor Ort, bei der Ursachenbekämpfung anzusetzen. Ich halte es für ganz zentral, dass wir aktiver werden in der Reduktion der Fluchtgründe – das sind bei den wirklichen Kriegsflüchtlingen vor allem
der IS-Terror und die Krise in Syrien –, dass wir aber auch stärker werden in der humanitären Hilfe und Unterstützung für die Menschen vor Ort; nicht nur, weil es menschlich richtig ist, sondern auch, weil es wirtschaftlich nachhaltig Sinn macht. Wir wissen, dass wir um das Geld, um das wir einen Menschen in Österreich ein Jahr versorgen können, 19 Personen in der Türkei und noch mehr Menschen in anderen Ländern in der Region versorgen können. Ich plädiere daher ganz eindeutig für einen Systemwechsel hin zu mehr Hilfe vor Ort, weil es nicht nur menschlich richtig, sondern auch wesentlich nachhaltiger ist und das Geld wesentlich besser investiert ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schieder. – Abg. Kogler: Jahrelang haben Sie das ausgehungert! Das ist ja unerträglich!)
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist, dass ich der Meinung bin, dass es einen klaren Systemwechsel auch dahin gehend braucht, vor Ort Asylanträge stellen zu können. Wir haben die Situation, dass wir mit unserem System nach wie vor de facto Schlepper dabei unterstützen, Menschen illegal nach Europa zu bringen, und dass nur diejenigen durchkommen, die einige Tausend Euro oder Dollar für Schlepper zur Verfügung haben und gleichzeitig fit genug sind, überhaupt die Reise nach Europa zu überstehen. Insofern braucht es da meiner Meinung nach einen Systemwechsel, weg von den Anträgen innerhalb Österreichs, innerhalb Europas, die dazu führen, dass nur die Fittesten durchkommen und diejenigen, die auch das nötige Geld haben, um einen Schlepper zu bezahlen, hin zu einem System, dass wir vor Ort die Ärmsten der Armen auswählen und sie direkt nach Europa bringen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Das ist die Möglichkeit, um die Kranken, die Schwachen, die Schwangeren, die Kinder, die Verwundeten, die Alten am besten und treffsichersten zu unterstützen. Da brauchen wir einen Systemwechsel. (Beifall bei der ÖVP.)
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist ein innereuropäisches Thema: Wir müssen unser System auch dahin gehend umbauen, dass es nicht mehr möglich ist, dass Flüchtlinge von einem Land in das andere weiterziehen und sich das Land aussuchen, das für sie am besten passt oder das ihnen die besten Rahmenbedingungen bietet. Solch ein System ist nicht möglich, es wird zu einer massiven Überforderung von Ländern wie Deutschland, Schweden und Österreich führen.
Insofern braucht es funktionierende Grenzkontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union. Wenn wir das nicht schaffen, gefährden wir unser System eines Europas ohne Grenzen. Es braucht ein System, das es nicht möglich macht, dass ein Flüchtling – auch wenn er vor Krieg und Verfolgung flieht – durch mehrere Länder zieht und sich sein Zielland individuell aussucht. Wenn wir das schaffen, bekommen wir auch die Asylkrise in den Griff. Ich hoffe, dass wir alles Menschenmögliche tun, um in Österreich, aber auch auf europäischer Ebene eine Lösung dafür zu finden.
Die Europäische Union ist ein Projekt, das schon viele Krisen überwunden hat. Insofern bin ich davon überzeugt, dass es uns auch gelingen wird, in dieser Frage Antworten auf die aktuelle Krise zu finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.01
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Mag. Schieder zu Wort. – Bitte.
11.01
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren Europaabgeordnete, die dank unserer Initiative heute das erste Mal an der Diskussion nicht nur teilhaben, sondern auch teilnehmen können! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs noch eine Lehrlingsgruppe der Firma Leube GmbH, einem Zementwerk in Salz-
burg, die mit ihren Ausbildnern gekommen ist, um das Parlament zu besuchen und der Debatte zu lauschen, herzlich begrüßen und hoffe, dass die jungen Leute einen guten Eindruck vom österreichischen Parlamentarismus mitnehmen. (Allgemeiner Beifall.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Allein diese Zahlen machen uns in mehrerlei Hinsicht Sorgen: nämlich aufgrund des Leids, das wir über die Fernsehschirme, die Medienberichte, aber inzwischen eben auch bei der Ankunft der Flüchtlinge in Europa und Österreich miterleben. Sie flüchten vor Terror, vor Folter, vor Krieg, vor Elend und sehr oft vor dem sicheren Tod. Aus dem heraus ist es naheliegend und verständlich, dass die Flucht nach Europa die Hoffnung auf Sicherheit und Frieden mit sich bringt und Europa gleichzeitig gefordert ist, diesen Herausforderungen positiv zu begegnen.
Die Staaten Europas haben in der Nachkriegszeit, in den Fünfzigerjahren, zwei fundamentale Rechtswerke entwickelt – dazu möchte ich sagen, dass die Gründerväter, die das damals entwickelt haben, die Verantwortung an uns weitergegeben haben, dass diese fundamentalen Rechtsdokumente der Menschlichkeit auch heute noch Beachtung finden –, nämlich die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950. Diese bilden auch heute die rechtliche, die aus meiner Sicht unverrückbare rechtliche Grundlage auch des grundsätzlichen Bekenntnisses, dass das Recht jedes Einzelnen auf Asyl unantastbar ist.
Es gibt aber auf der anderen Seite auch Sorgen über die Bilder, die wir im Fernsehen sehen, und es stellt sich die Frage, wie wir das als Gesellschaft, als Staat, als Europa, als Österreich gut bewältigen können.
Ich möchte all jenen Dank sagen, die in den letzten Wochen mitgeholfen haben, dass wir den Zustrom als Österreich – insbesondere dort, wo Flüchtlinge angekommen sind, von Traiskirchen über Wien bis zu allen anderen Orten – sehr gut bewältigt haben, nämlich gut im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher und auch gut im Sinne der Menschen, die angekommen sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Dieser Flüchtlingswelle muss technisch so begegnet werden, dass all das gemacht wird, was notwendig ist – Erstversorgung, Unterbringung und so weiter.
Gleichzeitig sehen wir auch, dass das europäische System nicht mehr so funktioniert, wie wir es uns vorstellen. Europa braucht gemeinsame Antworten. Das gestrige Treffen der europäischen Innenminister ist ein erster Schritt – ob es ein kleiner oder ein vernünftiger Schritt war, werden wir heute nach dem EU-Gipfel sehen. Heute findet dieser Sondergipfel statt, der auch dem österreichischen Bundeskanzler Werner Faymann zu verdanken ist, denn er hat gemeinsam mit seinen schwedischen, deutschen und französischen Amtskollegen Druck gemacht, dass dieser Gipfel endlich stattfindet. Dahinter steckt, dass sich Europa sehr schwertut, auf diese Fragen sinnvoll zu antworten.
Wir sehen auch, dass die Welt genauso unfähig ist, sinnvoll zu antworten – denken wir nur daran, dass bis jetzt vor Ort in Syrien und im Irak, in den Ländern des Bürgerkriegs keine Lösung in der Form gefunden wurde, wie sie eigentlich sein sollte. Kürzungen bei UNHCR und dem World Food Programme haben die Lage sogar noch verschlimmert.
Erinnern wir uns an 1945 und die Jahre danach, an die Ungarn-Krise 1956, als Österreich 180 000 ungarische Flüchtlinge aufgenommen hat, oder die Prager Krise 1968, als wir 160 000 Flüchtlinge aufgenommen haben. Aus dem heraus bin ich auch so entsetzt, dass diese Länder diese historische Erfahrung jetzt nicht in einen positiven Umgang mit der Situation umsetzen können, sondern stattdessen wieder Stacheldrähte in Europa aufbauen.
Ich habe ein Stück des Eisernen Vorhangs mitgebracht (der Redner zeigt ein Stück Stacheldraht), das 1989 herausgeschnitten wurde. Das war der Fortschritt Europas! Ich
möchte nicht riskieren, dass europäische Eigenstaatlichkeit oder Eigenbrötelei, wie sie Herr Orbán und andere praktizieren, diese europäische Einheit gefährdet und man nach dem Zerschneiden des Eisernen Vorhangs diesen von der anderen Seite wieder aufbaut. (Zwischenruf der Abg. Fekter.)
Ein letztes Wort noch: Herr Strache hat in einem Interview mit den „Oberösterreichischen Nachrichten“ davon gesprochen, dass Österreich eingezäunt werden sollte. Das ist das, was ich mir auf keinen Fall wünsche. Das ist auch keine Antwort auf die Herausforderungen, die sich uns stellen, sondern das zerteilt Europa wieder und bringt nicht die Einigkeit, die wir brauchen, auch um diesen Problemen zu begegnen. Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, diese Probleme positiv zu lösen. (Beifall bei der SPÖ.)
11.07
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt das Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Karas zu Wort. – Bitte.
11.07
Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Othmar Karas, MBL-HSG (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe heute zum 56. Mal während einer Plenardebatte des Nationalrates an diesem Rednerpult, und trotzdem ist es für mich ein ganz besonderer Moment, ein gutes neues Gefühl. Es ist meine erste Wortmeldung seit 25 Jahren, es ist meine erste Wortmeldung als Mitglied des Europäischen Parlaments. Es war schon an der Zeit, dieser Tag war überfällig, und ich möchte mich recht herzlich bei der ÖVP, der SPÖ, den Grünen und den NEOS dafür bedanken, dass sie diesen Tag möglich gemacht haben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Es hat den Anschein, als wären wir nach 20 Jahren EU-Mitgliedschaft endlich in der Europäischen Union angekommen (Abg. Hübner: Weil der Karas jetzt reden darf?), aber der Schein trügt, wie manche Äußerungen in der aktuellen Flüchtlingsdebatte oder bei der Griechenland-Staatsschulden-Diskussion in beschämender Art und Weise deutlich machen, aber leider auch die Sitzordnung am heutigen Tag. (Abg. Fekter: Wir bauen eh um!) Wir haben noch viel zu tun, und das gemeinsam.
Ich ersuche Sie daher, beim Umbau des Parlaments die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, den nationalen und regionalen Parlamenten und den Bürgerinnen und Bürgern technisch und organisatorisch mit zu bedenken.
Heute, meine Damen und Herren, wird ein wichtiger Schritt, ein bewusstseinsbildendes Signal gesetzt: Wir wollen miteinander arbeiten, Herausforderungen gemeinsam annehmen, Krisen bewältigen, für Kontrolle und Transparenz sorgen. Wir wollen nicht nebeneinander agieren, nicht einander Schuld zuweisen, sondern miteinander reden und handeln.
Gerade in den letzten Tagen und Stunden sehen wir ganz dramatisch, wozu fehlende Zusammenarbeit in Europa, unterschiedliche Regeln und Standards, nationale Egoismen, mangelnde Entschlossenheit und ein überkommener Entscheidungsmechanismus führen können.
Mit den bisherigen Ansätzen kommen wir nicht mehr weiter. Europäische Herausforderungen können nur europäisch, das heißt gemeinsam, bewältigt werden. Ich vermeide absichtlich das Wort „gelöst“, weil uns das Thema der Migration noch mehrere Jahre, wenn nicht Jahrzehnte beschäftigen und unsere Gesellschaften verändern wird. Das ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Europäischen Union. Wir können es schaffen, aber nur gemeinsam.
Meine Damen und Herren, die Fragen der Flüchtlingsaufnahme, der Unterbringung und der Schlepperbekämpfung sind nur die Spitze des Eisberges. Grenzschutz, Ursachen-
bekämpfung, legale Migrationsmöglichkeiten, Antragszentren in den Krisenregionen, einheitliche Asyl- und Sozialstandards, eine gemeinsame Liste sicherer Drittstaaten, neue Ansätze in der Integrationspolitik, eine Änderung des Entscheidungsmechanismus, Einstimmigkeit durch Mehrstimmigkeit ersetzen, Rat durch Senat, dieses Gesamtpaket müssen wir in Angriff nehmen. Keine Einzelmaßnahme reicht aus. (Zwischenrufe der Abgeordneten Riemer und Hübner.)
Daher appelliere ich an Sie, die aktuelle Situation entschlossen als Geburtsstunde einer gemeinsamen europäischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, einer gemeinsamen Entwicklungs-, Migrations- und Integrationspolitik zu verstehen!
Der österreichische Nationalrat hat die Chance, zum Motor dieser Entwicklung zu werden (Abg. Hübner: Wenn der Karas …!): wenn wir uns mitverantwortlich fühlen, wenn wir für die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen sorgen und die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, wenn wir von der EU etwas fordern, wenn wir das World Food Programme wieder dotieren, wenn wir die Entwicklungshilfegelder aufstocken, wenn wir eine Vorreiterrolle bei der Überwindung von nationalen Egoismen und tagespolitischen, oft wahltaktischen Populismen übernehmen, wenn wir – und ich komme zum Schluss – zu einem Wiener Kongress über die Zukunft Europas einladen und einen Entwurf für die notwendigen weiteren Integrationsschritte vorlegen. (Abg. Bösch: Was haben Sie denn in den letzten Jahren gemacht, Kollege?)
Meine Damen und Herren, keine handlungsfähige, zukunftstaugliche Gemeinschaft entsteht mit einem Schlag. Sie ist keine einfache Zusammenfassung, sondern sie wird durch Ereignisse entwickelt, die eine Solidarität der Tat schaffen, meinte Robert Schuman am 9. Mai 1950. – Ein solches Ereignis findet soeben statt, handeln wir danach! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
11.13
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist das Mitglied des Europäischen Parlaments Vilimsky. – Bitte.
11.13
Mitglied des Europäischen Parlaments Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe vor gut einem Jahr gewechselt – als ehemaliger Kollege von Ihnen im Nationalrat wurde ich frisch in das Europaparlament gewählt –, mit einer einzigen Motivation, und diese Motivation war, mehr Kompetenzen von Brüssel wieder nach Österreich zurückzubringen, damit wir die Dinge entscheiden können. (Beifall und Bravoruf bei der FPÖ.)
Ich habe die Klagen von Mandataren von ÖVP und SPÖ noch im Ohr, dass vieles, was hier beschlossen wird, ein Murks ist, aber beschlossen werden muss, weil es eine internationale Vorgabe ist, und so war es mein Ziel, zumindest einen bescheidenen Beitrag dafür zu leisten, quer über alle Parteigrenzen hinweg im Interesse des österreichischen Bundesgesetzgebers wieder mehr Kompetenzen hierher zurückzubringen. Und da hoffe ich doch, dass Sie – auch über die Parteigrenzen hinweg – Ihre Unterstützung deponieren.
Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, Europa hat einmal bestens funktioniert: Europa war ein Kontinent, auf dem die Länder in Freundschaft zueinander, auf Augenhöhe und mit Respekt mittels Freihandel und Kooperationen eine gemeinsame Zukunft gesucht haben. Das war zur Zeit der Europäischen Gemeinschaft. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der zentralstaatliche Kurs beschritten wurde, hat sich ein Problem nach dem anderen manifestiert. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Problem, das heute zur Debatte steht – die Flüchtlingskrise –, überlagert ja nur ein anderes gewaltiges Problem, nämlich das Problem der Währungskrise, der Staatsschul-
denkrise, die bedingt, dass auf unserem Kontinent Wohlstand vernichtet wird, dass auf einmal Zank und Hader regieren, dass Massenarbeitslosigkeit herrscht. Es gibt viele Strukturfehler, die in diesem europäischen Einigungsprozess enthalten sind, und ich meine, man kann in Europa kooperieren und es besser machen als jetzt, denn zurzeit funktioniert es nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich spreche die Flüchtlingsthematik an: Ich glaube, dass unumstritten ist, dass jeder Mensch, der Schutz und Hilfe sucht, diesen Schutz und diese Hilfe natürlich auch erhalten muss. Die Frage ist nur, wo und wie dieser Schutz zu gewährleisten ist. Gerade Österreich hat eine Tradition, Menschen zu helfen: der Ungarnaufstand, der Prager Frühling, Bosnien in den neunziger Jahren. – Da hat es zum ersten Mal begonnen, zu einem Problem zu werden, weil Österreich diese Menschen offenen Herzens aufgenommen hat, und als die Krise und der Krieg vorbei waren und Österreich gesagt hat: Bitte geht wieder nach Hause!, haben diese Menschen entschieden hierzubleiben. 70 000 waren es. Die damalige rot-schwarze Bundesregierung hat ihnen sogar Geld angeboten, damit sie zurück nach Hause gehen. Sie wollten aber nicht und sind hiergeblieben.
Und was jetzt vonseiten der ÖVP oder der Regierung mit Asyl auf Zeit präsentiert wird, ist aus meiner Sicht überhaupt das ärgste Täuschungsmanöver, weil Asyl immer nur Schutz auf Zeit ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Darmann: So schaut’s aus!)
Sie verwechseln Asyl mit Einwanderung! Bei all den Massen von Menschen, die jetzt nach Europa strömen, ist Ihnen völlig egal, ob das Flüchtlinge nach der Genfer Konvention sind, ob das Wirtschaftsmigranten sind, ob das Glücksritter sind oder ob das Kämpfer des Islamischen Staats sind – alle werden hereingelassen, alle Regeln der Europäischen Union werden gebrochen.
Sie (in Richtung ÖVP) können heute noch so viele Taferln in die Höhe halten, es war Ihre Innenministerin, die mitverantwortlich dafür war, dass alle Regeln gebrochen wurden, dass von Ungarn Massen hereinströmen, Richtung Deutschland. (Beifall bei der FPÖ.)
Die zwei Hauptverantwortlichen für die Misere sind auf der einen Seite die deutsche Bundeskanzlerin Merkel, die gesagt hat: Ihr könnt alle kommen!, und auf der anderen Seite Bundeskanzler Faymann, der diese Meinung mitvertreten hat. Nur jetzt, wo die Deutschen die Grenze zumachen (Abg. Wöginger: Die sind nicht zu, die Grenzen!) und die Leute in Österreich festhängen, manifestiert sich das Problem – das aus meiner Sicht ja eigentlich gar keines sein müsste – erst so richtig.
Es gab ja gerade
auf Unionsebene schon Vorschläge: Der deutsche Innenminister Schi-
ly hat einmal gesagt, es muss eine Anlaufstelle in
Nordafrika oder auf der Arabischen Halbinsel geben; es war de Maizière,
der vergangenes Jahr noch gesagt hat: Machen wir eine Anlaufstelle in
Nordafrika oder auf der Arabischen Halbinsel!; es war Ihre Innenministerin Mikl-Leitner, die vor wenigen
Monaten gesagt hat, wir brauchen eine kontinentale Anlaufstelle.
Das alles passiert nur nicht, die Leute werden hereingelassen, und was sich
jetzt manifestiert, sind Zank und Hader quer durch Europa.
Staaten, die in Freundschaft zueinander gestanden sind, stehen jetzt auf einmal in Feindschaft zueinander. Staaten, die eine gemeinsame Geschichte und eine gemeinsame Zukunft hatten, wie beispielsweise Österreich mit Ungarn – das sind die Einzigen, die die europäischen Regeln noch beachten –, da wird auf einmal vonseiten der Sozialdemokratie übelst in Richtung Ungarn geschimpft, was zurückzuweisen ist: Orbán ist der Einzige, der dieses europäische Regelwerk entsprechend beachtet. (Abg. Darmann: So ist es!)
Ich komme zum Schluss. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann etwas dagegen tun: Es gibt jetzt Wahlen, zwei sehr bedeutsame Wahlen – Oberösterreich und Wien –, und mit einer Stimme für die Freiheitliche Partei (Abg. Kogler: Das ist ja
unglaublich!) kann man unterstreichen, dass dieser Flüchtlingsmisere, wie sie durch Sie beide verursacht wurde, eine entsprechende Absage erteilt wird. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)
11.19
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist das Mitglied des Europäischen Parlaments, die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Frau Mag. Lunacek. – Bitte.
11.19
Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Einen schönen guten Tag! Ich freue mich, nach sechs Jahren zum ersten Mal wieder hier zu sein, im österreichischen Parlament. Ich bin auch froh und danke jenen vier Parteien, die bereit waren, dieses Rederecht der Europaabgeordneten zu beschließen, somit auch den direkteren Austausch zu befördern und es uns endlich möglich zu machen, hier zu reden.
Ich muss auch noch Folgendes sagen: Ich hoffe, dass in Zukunft eine andere Lösung möglich ist, denn Minister Kurz haben wir, die da drüben gesessen sind, bei seiner Rede nur gehört und nicht gesehen. (Abg. Lopatka: Den Kurz sehen wir auch gerne, das stimmt!) Das mag schon sein. Ich sehe ihn auch manchmal gerne. Aber in einem Parlament sehen Sie ja auch gerne, mit wem Sie reden. Übrigens: Ihr Taferl habe ich auch nicht sehen können – so ein „Pech“! (Abg. Lopatka: Jetzt sehen Sie den Kurz auch nicht!) Jedenfalls, sehr geehrte Ex-Kollegen und -Kolleginnen: Es ist gut, dass diese Debatte hier jetzt stattfindet.
Meinem Vorredner, Herrn Vilimsky, möchte ich eines sagen: Ihre Fraktion, Ihre Partei hat noch nicht verstanden, dass wir alle gemeinsam, alle 28 EU-Mitgliedstaaten und alle 28 EU-Parlamente und das Europaparlament, Europa sind (Beifall bei den Grünen), und dass das Hochziehen von Grenzen, die zur Zeit des Eisernen Vorhangs bestanden haben, wohl endgültig vorbei sein soll.
Und wenn Sie sagen, Europa hat früher bestens funktioniert, dann frage ich Sie: Na, was war das? – Das war ein Europa mit dem Eisernen Vorhang! (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Das kann es nicht mehr sein und das darf es nicht mehr sein, und wir werden gemeinsam in diesem Europa dafür sorgen, dass das auch nicht mehr passiert! (Beifall bei den Grünen.)
Als gestern am Abend die Eilmeldung von der APA kam, dass sich der EU-Innenministerrat nun tatsächlich auf die Verteilung von 120 000 Flüchtlingen geeinigt hat, ist mir in den Sinn gekommen: Endlich einmal! – Endlich passiert das, was Jean Monnet vor vielen Jahren gesagt hat, nämlich dass Europa in den Krisen geschaffen wird und dass es die Summe der Lösungen sein wird, die für diese Krisen gefunden werden. Dieser Schritt hin zu Mehrheitsentscheidungen statt Blockaden von einzelnen Ländern ist tatsächlich ein wichtiger Schritt zu einer Struktur in Europa, wo wir gemeinsam mit Mehrheiten entscheiden und uns nicht von einzelnen Mitgliedstaaten blockieren lassen, denn nur gemeinsam wird es Lösungen geben.
Und das ist ja auch der Sinn der Solidarität. Das geht nur gemeinsam! Solidarität ist übrigens auch – an die Fraktion hier gerichtet (in Richtung FPÖ) – in den Primärverträgen verankert. Dort steht nämlich drinnen … (Zwischenruf des Abg. Hübner.) – Hören Sie einmal zu, vielleicht haben Sie das ja noch nicht gehört, wahrscheinlich nicht!
In Artikel 80 des EU-Vertrages steht, dass gerade beim Thema Asyl und Migration Solidarität und gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten, inklusive Finanzielles, gewährleistet werden müssen. – Also das ist etwas, das wir jetzt wohl umsetzen werden, und ich hoffe, dass es auch in dieser Richtung weitergeht. (Beifall bei den Grünen.)
Aber da ist der einzige Weg – und in diesem Punkt bin ich auch mit Othmar Karas einer Meinung –, dass es nicht ohne Umstrukturierung innerhalb der Europäischen Union geht. Der Rat darf nicht mehr uns, sozusagen denjenigen, die wir als Europaparlament entscheiden, Blockaden auferlegen. Das geht nicht mehr. Der Rat sind die Regierungen der Mitgliedsländer, die nach nationalen Interessen entscheiden und nicht nach europäischen. Das gehört abgeschafft. Der Rat gehörte in eine zweite parlamentarische Kammer, das würde Sinn machen. Das wird aber das Problem jetzt nicht lösen. Das ist schon auch klar.
Lassen Sie mich auch noch eingehen auf einige der Themen, die hier gerade von der ÖVP immer wieder gekommen sind, aber auch von den anderen Fraktionen hier im Haus! Es wurde hier die Aussage getroffen, dass wir keine Wirtschaftsflüchtlinge wollen; auch Herr Minister Kurz und Herr Klubobmann Lopatka haben das gesagt.
Sie verwenden diesen Begriff ganz stark und sehen nicht, dass die Menschen, die jetzt vor dem Krieg flüchten, auch wenn sie vielleicht wohlhabend waren, auch wenn sie vielleicht ein Geschäft hatten, das aber jetzt zerbombt ist, jetzt auch Asyl brauchen. (Abg. Lopatka: Das ist kein Wirtschaftsflüchtling! Das ist ein Missverständnis!) – Ja, aber der Minister hat zuvor gesagt, Sie wollen sich die Ärmsten der Armen aussuchen, die wollen Sie auswählen und die anderen nicht. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Also: Auch Menschen, die ihr Hab und Gut verloren haben, auch Menschen, die woanders ein besseres Leben und vor allem ein sicheres Leben führen wollen, brauchen Asyl. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lopatka: Aus dem Kriegsgebiet kommen nie Wirtschaftsflüchtlinge! Also bitte!)
Abgesehen davon brauchen wir, um zu vermeiden, dass Menschen die einzige Chance darin sehen, um Asyl anzusuchen, eine gemeinsame europäische Migrationspolitik. Wir sind ein Kontinent der Einwanderung, wir waren das immer schon! Und deswegen braucht es auch das.
Noch etwas, Herr Minister Kurz, weil Sie meinen, es sei jetzt notwendig, mehr Hilfe vor Ort zu leisten. Ich frage mich schon (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen): Warum haben Sie – und die Österreichische Volkspartei ist seit mittlerweile fast 25 Jahren oder noch mehr, 30 Jahre sind es bald, mit verantwortlich – die Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit nicht schon längst erhöht? (Abg. Lopatka: Ihre Redezeit ist vorbei! Wir haben Spielregeln!) Die Gelder für UNHCR und UNICEF wurden in den letzten zwei Jahren von Ihnen unter Ihrer Verantwortung gekürzt. Sie sollten das jetzt ändern! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lopatka: Ihre Redezeit ist vorbei!)
Sie sollten gleichzeitig auch anregen, dass man an den österreichischen Botschaften Asyl beantragen kann, und sich dafür einsetzen, dass an den europäischen Botschaften auch um Asyl angesucht werden kann.
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, den Schlusssatz bitte!
Mag. Ulrike Lunacek (fortsetzend): Ich kann leider nicht bis zum Schluss dieser Debatte bleiben (Abg. Lopatka: Das ist eine wichtige Mitteilung!), weil ich mit einer Delegation des Europaparlaments heute Nachmittag nach Belgrad fahre, um dort mit der dortigen Regierung und der Zivilgesellschaft über das Thema Flüchtlinge und auch über die Balkanroute zu reden und um dort auch ein Flüchtlingszentrum zu besuchen. Es tut mir leid, aber ich komme gerne wieder. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
Mitglied des Europäischen Parlaments11.25
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. – Bitte.
11.26
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Es gibt heute eine volle Ga-
lerie, das freut mich sehr, auch mit vielen jungen Menschen! Liebe Zuseher an den Bildschirmen zu Hause! Wir verhandeln hier in einer Aktuellen Europastunde die europäische und internationale Dimension der Flüchtlingskrise.
Wir machen die Aktuelle Europastunde heute zum ersten Mal mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments, das heißt, das ist heute eine Prämiere. Wir verzahnen sozusagen diese zwei Parlamente in dieser Form, und ich finde das großartig und freue mich, dass Sie da sind, und zwar von allen fünf Fraktionen. Schön, dass Sie da sind! (Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.) – Es ist das österreichische Parlament, und ich wollte sie auch begrüßen. Ich wollte alle fünf begrüßen. Die Frage ist: Warum gibt es keinen Begrüßungsapplaus? Darum würde ich bitten für die fünf! (Beifall bei NEOS und ÖVP.) – Danke schön. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) – Na ja, Ihr seid ein bisschen kleinlich heute! (Beifall der Abgeordneten Cap und Schieder.) – Schauen Sie, … (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schieder.) Nein, ich denke, das ist eine ganz … (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich will das nicht verwitzeln, ich denke, das ist eine ganz ernsthafte Thematik, die führt auch direkt ins Herz dieses Tagesordnungspunktes, nämlich: Wir müssen die verschiedenen Ebenen verzahnen! Wir müssen das österreichische Parlament in seiner Arbeit mit dem Europäischen Parlament verzahnen, weil wir gemeinsam zu Lösungen kommen müssen!
Und wenn wir heute die Frage stellen nach der internationalen Dimension dieses Flüchtlingsstroms, der uns in Österreich sehr beschäftigt, dann wissen wir, dass eben die Lösungen nicht vorderhand in Österreich liegen, sondern auf europäischer und auch auf internationaler Ebene.
Was ist zu tun? – Wir NEOS fordern seit Beginn unserer Bewegung, seit drei Jahren, eine europäische Außen- und Sicherheitspolitik. Wir können nicht sagen, wir geben nationale Grenzen auf, und gleichzeitig sind wir nicht bereit und nicht fähig, die neue Außengrenze zu begreifen und zu schützen. Natürlich muss ein staatliches Territorium – auch eine Staatengemeinschaft – seine Außengrenze begreifen. Und natürlich müssen wir wissen: Wer kommt über unsere Grenze?, und das müssen wir auch registrieren und kontrollieren. Aber das schaffen wir heute nicht!
Und, Herr Minister, liebe ÖVP, liebe SPÖ, die, die ihr diesen Kontinent regiert, in vielen nationalen Regierungen, im Europäischen Parlament, in der Kommission, ich weiß nicht, wie uns das passieren konnte, nämlich dass wir nationale Grenzen aufgeben – was ich befürworte, nämlich dass die Rollbalken nicht mehr da sind am Walserberg, in Spielfeld, am Brenner, in Nickelsdorf –, dass wir aber gleichzeitig nicht den Schritt getan haben, gemeinsam an die Außengrenze zu gehen und dort gemeinsam Verantwortung zu übernehmen!
Wir müssen Menschen, die diese Grenze passieren wollen, begrüßen, aber natürlich auch sagen: Wer bist du? Ich will das wissen, ich muss das wissen! Aber das schaffen wir heute nicht. Und das müssen wir dringend und rasch nachholen: gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, gemeinsame Grenzkontrolle!
Das, was nicht geschafft wird unter Führung der Sozialdemokratie und der Konservativen in Europa ist, dass wir an der Außengrenze gemeinsame Aufnahmezentren für Asylwerber haben. Die müssen beim Eintritt in die Europäische Union registriert werden, und dann müssen wir sie gemeinsam aufteilen. So einfach ist die Lösung! Das liegt auf der Hand. Warum wir es nicht machen, verstehe ich nicht. Wir müssen all jenen sagen, die illegal über die Grenze kommen: Das geht nicht, und das werden wir als Europäische Union nicht akzeptieren!
Gleichzeitig heißt das aber auch, wir müssen legale Wege für Asylwerber schaffen. Wir brauchen legale Wege für Asylwerber, die können ja nicht vom Himmel fallen. Das
heißt, derzeit zwingen wir sie in die Illegalität. Wir zwingen sie in die Hände von kriminellen Strukturen – und das ist absurd! Aus jedem Blickwinkel – ob das ein menschlicher ist, ob das ein staatlicher ist – ist das absurd.
Wir brauchen mehr internationale Hilfe. Wenn, Herr Minister Kurz, Österreich für das UNHCR weniger Geld zur Verfügung stellt als zum Beispiel private Spender aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, dann ist das natürlich eine Schande und ein Armutszeugnis. Und wenn wir die Flüchtlingslager in Jordanien, im Libanon, in der Türkei nicht stärken, wenn wir sie nicht unterstützen, dann werden diese Menschen nach Europa aufbrechen. Das heißt, Europa muss endlich seine Verantwortung begreifen! Europa ist keine Insel! Wir werden von den Weltgeschehnissen heimgesucht werden, und deswegen sind wir NEOS als glühende Europäer der Meinung, dass wir auch stärkere Verantwortung übernehmen müssen für das, was geschieht.
Wir sollten natürlich auch dafür sorgen – und hätten es schon machen sollen, denn das war alles absehbar; Herr Minister, es war absehbar, dass das passiert, seit vier Jahren ist Krieg in Syrien –, dass es Schutzzonen in Syrien gibt. Wir brauchen sie dringend. Und wir brauchen auch Flugverbotszonen.
Wir brauchen auch eine militärische Kapazität in der Europäischen Union – Angelika Mlinar hat es schon vor eineinhalb Jahren angesprochen (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen); ich bin schon am Ende meiner Rede! –, wo wir Flugverbotszonen und Schutzzonen gewährleisten.
All das ist zu tun, und das braucht einen aufrechten Gang für Europa! Dafür werden wir NEOS eintreten! (Beifall bei den NEOS.)
11.31
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte.
11.31
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Den Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Tagesordnung im Anschluss an diese Debatte hätten wir gar nicht gebraucht, wenn die Regierung ihre Aufgaben gemacht hätte. Herr Lopatka, dann hätten wir Top 1 nicht gebraucht – und dann hätten wir nicht diesen Flüchtlingsstrom, den wir jetzt haben, dann wären wir darauf vorbereitet gewesen. (Zwischenruf des Abg. Lopatka.)
Sie haben ihre Aufgaben nicht gemacht! Nicht nur hier in Österreich haben Sie ihre Aufgaben nicht gemacht, sondern auch in der Europäischen Union. Das muss einmal klar gesagt werden, meine Damen und Herren! Und weil hier heute europäische Politiker da sind, Politiker, die im Europäischen Parlament sitzen, möchte ich sagen: Auch dort wurde alles verschlafen! (Abg. Lopatka: In welcher Welt leben Sie eigentlich?) – Ich lebe in Österreich und weiß, wovon ich spreche – im Gegensatz zu Ihnen!
Es ist richtig, was der Kollege Schieder vorhin gesagt hat, als er davon gesprochen hat, dass wir seinerzeit bei den Krisen in Ungarn, in Tschechien oder in Jugoslawien als Nachbarstaat sehr viele Flüchtlinge aufgenommen haben. Das ist richtig! Aber dann müssen wir überlegen: Wie kann das jetzt funktionieren?
Wenn in Syrien und im Irak Krieg ist, dann sollten die Nachbarstaaten dort die Flüchtlinge aufnehmen. In der Kultur, die dort herrscht, fühlen sie sich wohl, sie sollen daher dort betreut werden, in sogenannten Auffanglagern, wie das Frank Stronach immer gefordert hat. Das wäre der richtige Weg, meine Damen und Herren: vor Ort helfen, diesen Nachbarstaaten helfen, dass sie das auch bewältigen können! Das wäre die Aufgabe der Europäischen Union, meine Damen und Herren, das wäre vernünftig! (Beifall beim Team Stronach.)
Lassen Sie mich nun zu den Problemen kommen, die wir jetzt mit dieser Flüchtlingskrise in Europa haben.
Problem Nummer eins ist sicher die Aussage der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Merkel, die gesagt hat, alle Syrer können nach Deutschland kommen, wir nehmen alle auf. Das ist ein großes Problem. Das war eine Einladung, auf die Europa nicht vorbereitet war. Das war in Europa nicht abgesprochen, und ich glaube, das war der Kardinalfehler in dieser ganzen Angelegenheit.
Das zweite Problem, das ich ansprechen möchte, hängt mit dieser Einladung der Frau Merkel zusammen, nämlich: Herr Bundeskanzler Faymann hat dann gleich nachgerufen: Ja, Österreich macht die Grenzen auch auf, macht die Türen auf, alle herein, die gehen eh alle nach Deutschland weiter!
Das war ein Trugschluss, meine Damen und Herren, da hat er nicht weit genug gedacht, denn Deutschland hat die Möglichkeit, die Grenzen dichtzumachen – was wir jetzt auch erlebt haben. Das hat Österreich nicht! Wir haben nämlich nicht das nötige Personal bei der Polizei, und wir haben nicht das Militär, das hierbei unterstützen kann. Und deswegen haben wir jetzt diese Misere, und auf der bleiben wir jetzt sitzen!
Das nächste Problem, meine Damen und Herren – es wurde hier schon angesprochen –, ist eine europäische Angelegenheit, und die steht im Zusammenhang mit Griechenland. Denn: Griechenland wäre hier verantwortlich, es hätte nämlich die Aufgabe, die Flüchtlinge aufzunehmen, zu registrieren und in entsprechenden Unterkünften unterzubringen und dann abzuwarten, ob sie Asyl bekommen oder nicht, je nachdem, ob es Wirtschaftsflüchtlinge sind oder ob es wirklich Kriegsflüchtlinge sind.
An dieser Stelle erzähle ich Ihnen jetzt etwas aus der Europäischen Union beziehungsweise aus dem Europarat, und zwar: Vor viereinhalb Jahren war ich im Europarat im Menschenrechtsausschuss, im Migrationsausschuss, und dort haben wir über die ganze Situation im Zusammenhang mit dem Krieg in Syrien gesprochen, und da haben die Kommunisten aus Griechenland gefordert, Europa soll die Türen aufmachen und alle Flüchtlinge hereinlassen, ohne Wenn und Aber.
Jetzt denken Sie ein bisschen nach: Wer sitzt in Griechenland in der Regierung? – Das sind die Kommunisten und Herr Tsipras, der von unserem Bundeskanzler Faymann im Jänner als das große Vorbild gesehen wurde. Und das erklärt einiges! Denn: Was hat der Herr Tsipras gemacht? – Türen auf, alles herein nach Europa!
Aber das Problem haben jetzt wir alle in Europa – nur nicht die Griechen! Das ist die Vorgangsweise der griechischen Kommunisten, die wir hier in Österreich übernommen haben, und zwar durch den Herrn Faymann. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) – Meine Damen und Herren, das ist ganz klar der falsche Weg!
Wenn Sie, Frau Lunacek, hier davon gesprochen haben, dass keine Wirtschaftsflüchtlinge kämen beziehungsweise dass die das kleine Problem wären, dann darf ich Sie verweisen auf die Ausgabe der „Vorarlberger Nachrichten“ vom 21. September 2015, wo die Nahost-Expertin Karin Kneissl – die wird Ihnen bekannt sein – ein super Interview gegeben hat, das wirklich der Realität entspricht. Und zwar heißt es da ganz klar, dass sehr viele Wirtschaftsflüchtlinge dabei sind, die in den arabischen Staaten keine Perspektive mehr haben. Es handelt sich dabei vorwiegend um Leute zwischen 17 und 25 Jahren – wenn Sie sich die Flüchtlingsströme wirklich genau anschauen, dann werden Sie das darin widergespiegelt sehen –, um Leute, die keine Perspektive im Land haben, für die es keine Arbeitsplätze gibt und die natürlich ins gelobte Land Europa wandern.
Und das ist der Punkt: dass sie in Europa das tolle Sozialsystem bevorzugen – das alles sagt Frau Kneissl in diesem Interview, Sie können es nachlesen – und dass sie
sich hier Arbeit, Wohlstand und eine Familie erwarten. Das sind die Leute, die hierher kommen. Das sind nicht unbedingt Kriegsflüchtlinge, sagt sie, allerdings kommen sie schon aus Krisengebieten, daher ist es da schwer zu unterscheiden, aber es sind sehr viele dabei, die nur aus wirtschaftlichen Gründen in dieses Europa einwandern, und das unkontrolliert.
Und da haben wir vom IS mit seinen Schergen noch gar nicht gesprochen, die mit dieser Masse mitkommen und bei uns eingeschleust werden. Was da noch alles kommen kann, das können wir uns dann anschauen! – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
11.37
Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt vom Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Regner. – Bitte.
11.37
Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Evelyn Regner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Nationalrat und aus dem Europäischen Parlament! Europapolitik ist Innenpolitik, und Innenpolitik, so wie sie hier im Nationalrat diskutiert wird, hat fast immer eine europäische Dimension, und das ist ganz bestimmt bei dem Thema, das heute auf der Tagesordnung steht, nämlich der Flüchtlingspolitik, der Fall. Insofern ist Herr Orbán absolut auf dem Holzweg, wenn er meint, die große Flüchtlingskrise sei ein deutsches Problem, das sollen Frau Merkel oder das sollen wir Österreicher alleine lösen. Orbán ist absolut auf dem Holzweg, wenn er dann hergeht und entsprechende Zäune errichtet. Denn Tatsache ist: Es ist ein europäisches Problem, und nur europäisch, solidarisch, pragmatisch und mit Verantwortung können wir dieses Problem auch lösen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hagen: Merkel hat es zu einem europäischen Problem gemacht!)
Österreich ist
nicht aus Jux und Tollerei Mitglied der Europäischen Union geworden, sondern deshalb, weil wir unsere sozialen Sicherungssysteme, unsere
soziale Marktwirtschaft, unsere Werte aufrechterhalten und
weiterentwickeln wollen. Aus diesem Grund ist es notwendig, gemeinsam
entsprechende europäische Lösungen zu ermitteln, und es ist nicht nur
unklug, sondern zeugt auch von einem kompletten Verlust des Realitätssinns, zu glauben, durch eine
Rückführung auf die nationale Ebene könnten wir die-
se Probleme lösen.
Heute diskutieren wir hier über die Flüchtlingskrise, und ich möchte all denjenigen danken, die uns europäischen Abgeordneten die Möglichkeit eröffnet haben, dass wir hier mit nationalen Abgeordneten dieses Problem diskutieren können. Denn im Artikel 80 des EU-Vertrags ist, wie es Frau Lunacek schon gesagt hat, festgehalten, dass Einwanderung, Asyl und Grenzkontrollen von allen Mitgliedstaaten gemeinsam entsprechend zu lösen sind. Und ich weise insbesondere darauf hin, dass es dann, wenn es um die Bereitstellung der finanziellen Mittel geht, auch gemeinsam Lösungen zu erarbeiten gilt. Insofern ist es gut, dass wir hier als europäische Abgeordnete, die wir schon seit Jahren Lösungen anbieten und auch entsprechend schnell abgestimmt haben, diese mit Ihnen im Nationalrat diskutieren.
Wir haben im Europäischen Parlament sehr schnell reagiert, als es darum gegangen ist, die Verteilung von Flüchtlingen entsprechend zu regeln. Wir haben das sehr, sehr schnell zustande gebracht und dementsprechend den Innenministern auch den Weg geebnet, dieses Thema ebenfalls flotter anzugehen.
In Summe ist es so, dass wir in Europa eine Lösung für das Thema Migration brauchen und auf der anderen Seite ein gemeinsames europäisches Asylsystem finden müssen.
Wir arbeiten im Europäischen Parlament intensiv, wenn es eben um die Quoten, aber auch um wesentlich weitergehende Lösungen geht. (Abg. Bösch: Sicherung der Außengrenzen wäre wichtiger!) Deshalb möchte ich insbesondere auch die sicheren Korridore ansprechen. (Abg. Bösch: Sicherung der Außengrenzen! Bieten Sie Lösungen an!) Wir haben es mit Menschen zu tun, die flüchten, die dann auf der Strecke bleiben, im Mittelmeer sterben, ertrinken, mit Menschen, die eingepfercht in irgendwelchen illegalen Schmugglerbussen unterwegs sind. (Abg. Neubauer: Das wissen wir seit einem Jahr! Die SPÖ-Oberösterreich sagt, das muss man verstehen, die Schlepper!) Deshalb ist es notwendig, dass wir für sichere Korridore sorgen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein weiteres Problem, das es zu lösen gilt, ist die Hilfe vor Ort, und zwar dort, wo die Probleme noch viel größer sind. Millionen von Flüchtlingen, Millionen von Menschen, die um ihr Leben rennen, sind in Jordanien, im Libanon, in der Türkei, in den umliegenden Ländern eben, dort, wohin sie sich noch retten konnten, und dort sind die Bedingungen manchmal absolut „unterirdisch“, kann man nur sagen: keine ausreichende Hygiene, keine ausreichende medizinische, sonstige Versorgung, an Bildung für die Kinder gar nicht zu denken. Frauen, junge Frauen in diesen Flüchtlingslagern sind vor allem abends, im Finstern, ganz besonders bedroht.
Deshalb ist es unsere Aufgabe als europäische Mitgliedstaaten, entsprechend finanzielle Mittel lockerzumachen, damit wir dort, vor Ort, mehr machen können, damit die Flüchtlinge, die gerade ihr Leben gerettet haben, nicht noch weiterwandern. Es ist notwendig, in der Türkei und in Jordanien, im Libanon, im Irak die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen; im Irak ist es gerade einmal ein Zehntel der Mittel, die notwendig wären. Das ist eine europäische Herausforderung, eine europäische Verantwortung, das ist ganz klar.
Ich möchte abschließend insbesondere auch auf die Zivilbevölkerung zu sprechen kommen. In vielen Ländern wie etwa Ungarn ist es die Regierung, die unmenschlich handelt (Abg. Neubauer: Das stimmt ja nicht! Das ist ein Unsinn!), nichtsdestotrotz ist es oftmals die Bevölkerung, die Zivilbevölkerung selbst – auch in Ungarn, aber auch in vielen anderen Ländern, selbst in der Umgebung –, die engagiert, couragiert handelt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen. – Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.) Das sind Hausfrauen, das sind ältere Menschen, das sind jüngere, das sind Studenten, das ist der wunderbare Querschnitt einer Bevölkerung, dem es nicht egal ist, wie mit Flüchtlingen umgegangen wird – und es ist auch unsere Aufgabe im Europäischen Parlament, aber auch im Nationalrat, einen Ordnungsrahmen zu schaffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Scherak.)
11.42
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.
11.43
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizepräsidentin Lunacek nimmt an der Debatte nicht mehr teil. (Rufe bei den Grünen – auf das Präsidium verweisend –: Dort oben!) – Doch, Frau Vizepräsidentin! Geschätzte Mitglieder des Europäischen Parlaments! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich eine Gruppe Tagesmütter aus Oberösterreich, die der heutigen Debatte folgen, herzlich begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Haus! (Allgemeiner Beifall.)
Außerdem an den Beginn meines Beitrags stellen möchte ich eine herzliche Gratulation an unsere Frau Innenministerin, die sich gestern gemeinsam mit Partnern durchgesetzt und tatsächlich einen historischen Beschluss, nämlich einen Mehrheitsbeschluss im Innenministerrat durchgesetzt hat. Dazu herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube, das ist wirklich ein Paradigmenwechsel in der europäischen Politik.
Herr Außenminister, es ist, wie ich meine, auch allen Diplomaten herzlich zu danken, die im Hintergrund Großes geleistet haben, dass wir in der Europäischen Union diesen wirklich wesentlichen Schritt vorwärts gemacht haben.
Somit bin ich schon beim Beitrag des
früheren Kollegen und jetzigen Mitglieds des Europäischen
Parlaments, des Herrn Vilimsky, der gemeint hat, in der Europäischen Gemeinschaft
war alles so in Ordnung. Schauen Sie sich die gesamte Historie der Europäischen Union an! Beginnend bei der EGKS,
der Europäischen Gemeinschaft für Koh-
le und Stahl, über die EWG und die Europäische Gemeinschaft
bis zuletzt zur Europäischen Union – das war immer eine
Geschichte von Problemen und Herausforderungen, die die
Staatengemeinschaft gelöst hat und zu einem positiven Ende und in eine
positive Zukunft geführt hat. Und das wird uns auch bei der jetzigen
Herausforderung gelingen, Herr Vilimsky!
Wir haben in der Tat eine ganz schwierige Situation in Europa und global zu bewältigen. Ich möchte sehr unterstreichen, was der Herr Außenminister gesagt hat: dass natürlich zuallererst die Frage des Lösens der kriegerischen Situation vor Ort entscheidend ist, um eine nachhaltige Lösung in diesen Flüchtlingsbewegungen zustande zu bringen. Dass das keine kurzfristige Angelegenheit ist, wird für jeden nachvollziehbar sein. Und es geht natürlich um das Bewältigen der Aufgaben, die wir hier im Lande und auch im Rahmen der Europäischen Union haben.
Ich halte es auch für falsch, ständig in den Konflikt mit der ungarischen Regierung zu gehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hübner.) Wir gehen ja jetzt auch nicht in den Konflikt mit jenen Regierungen, meine Damen und Herren, die gestern gegen eine faire Aufteilung der Quoten gestimmt haben; das sind überwiegend sozialdemokratisch geführte Regierungen. Sehen wir doch das Problem und versuchen wir, das Problem gemeinsam zu lösen – jenseits der parteipolitischen Farbenkonstellation, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Die Ungarn stehen vor der Situation, die EU-Außengrenzen schützen zu müssen. Ich bin weiß Gott nicht mit allem einverstanden, was die ungarische Regierung gemacht hat (Abg. Krainer: Dann sagen Sie es auch!), aber man könnte in dem Zusammenhang auch in vielen anderen Bereichen Kritik üben. (Abg. Krainer: Nicht sehr glaubwürdig, was Sie da machen!) Es ist aber, glaube ich, nicht in erster Linie die Zeit – wie das insbesondere eine Fraktion macht –, nur das Negative vor den Vorhang zu zerren, sondern es geht letztlich um die Problemlösung, auf der einen Seite im humanitären Sinn, aber auf der anderen Seite auch in dem Sinn, dass die Rechtsstaatlichkeit zu wahren ist. Das, meine Damen und Herren, ist mir auch wichtig. Wir können die Probleme nicht lösen, indem wir die Rechtsstaatlichkeit immer und überall außer Kraft setzen. Ich glaube, wir können nur im Sinne der Rechtsstaatlichkeit alle Probleme in den Griff bekommen.
In der Tat ist es so, dass die Asylzahlen auch bei uns massiv zunehmen. Wir erwarten jetzt im September etwa 9 000 Anträge, wir hatten im letzten Monat 8 000, im Monat davor 7 000. Wir werden daher auch an die Grenze der Aufnahmefähigkeit kommen (Abg. Kitzmüller: Da schau an!), an diese Grenze werden wir stoßen, und deshalb ist es so wichtig, dass wir die Herausforderungen gemeinsam und auf europäischer Ebene lösen können, meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass der Gipfel der Europäischen Union ein ähnlich konstruktives Ergebnis zutage fördern wird, wie das gestern den Innenministern gelungen ist. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)
11.48
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner zu Wort. – Bitte. (Abg. Strasser: Jetzt kommen die Konzepte! – Abg. El Habbassi: Jetzt sind wir gespannt auf die Lösungen! – Abg. Hübner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Sonst fällt euch nichts ein dazu?!)
11.48
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): „Problemlösung“, das Wort haben wir gehört, Problemlösungskompetenz, wer wird das lösen? – (Abg. Lopatka: Jetzt hören wir es von Ihnen!) Alle, nur nicht wir, aber die Europäische Union wird es lösen, alles klar. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) – Frau Kollegin, um ein Problem zu lösen, ist es einmal wichtig, das Problem zu erkennen und anzusprechen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das wird in der öffentlichen Diskussion total verweigert. Das wird total verweigert! (Abg. Fekter: Da sind wir schon weiter!) Es wird so getan, als ob wir vor einem humanitären Tsunami stehen, durch eine vulkanische Explosion, durch einen plötzlichen Krieg ausgelöst. – Das ist alles nicht einmal in Ansätzen der Fall. Wir stehen vor einem Problem, das Europa seit Jahrzehnten – seit Jahrzehnten! – bedrängt und das jetzt durch massive Intervention der Instanzen der Europäischen Union zu einer wirklichen Katastrophe geworden ist.
Wenn man über die Problemlösungskompetenz der EU spricht, dann muss man einmal fragen: Wer hat denn die jetzige Massenwanderung ausgelöst? – Zu einem Gutteil EU-Projekte wie „Mare Nostrum“, „Poseidon“ und dergleichen, womit man im Mittelmeer dem riesigen Strom aus Schwarzafrika, der seit Jahren – seit Jahren! – unterwegs ist, entgegengesetzt hat: Wir fahren hin, wir retten euch! – Retten ist gut und richtig. Es gibt eine Erstversorgung, Mahlzeit und Essen und alles, was notwendig ist. Und was passiert dann? – Wir schaffen euch kostenfrei in die Europäische Union, nach Sizilien, Pantelleria, Süditalien und so weiter. Die Botschaft, die von der Europäischen Union vermittelt worden ist: Wer immer es schafft, unsere Grenzen zu berühren, dem verschaffen wir zunächst Zugang und er kann sicher davor sein, wieder weggebracht zu werden. Das ist die Botschaft; Herr Karas lacht süßsäuerlich; ja, das glaube ich.
Im Laufe der Jahre hat sich diese Botschaft überall in der Dritten Welt herumgesprochen, auch in Syrien und im Irak, und heute, in einer Zeit der medialen Spitzenkommunikation, des Internets ist der ganzen Welt klar: Wer einmal nach Europa kommt, wie auch immer und wie viel er dafür auch investieren muss, der bleibt da, weil es kein Abschiebewesen gibt und weil es weiterhin die Illusion gibt, jeder, der an den Grenzen der Europäischen Union gelandet ist, der muss einmal hier bleiben.
Wir untersuchen dann in einem völlig ineffizienten und, ich sage, lachhaften Verfahren, ob Asylgründe vorliegen. Wie wollen Sie bitte feststellen, ob jemand, der aus Nigeria oder Kamerun kommt, dort politisch verfolgt wird oder andere Gründe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention tatsächlich vorweisen kann, um in Europa zu bleiben? – Das können Sie nicht! Sie können nur demjenigen, der die beste Geschichte bringt und der am wenigsten Widersprüche macht, der rechtlich am besten beraten ist, den Status geben, und so läuft das Asylverfahren auch.
Sie müssen auch einigermaßen ehrlich sein und sich einmal die Zahlen ansehen, von denen wir hier reden! Wir reden nicht von zwei Millionen syrischen Flüchtlingen in den türkischen Lagern und von einer Million in den jordanischen, die kommen wollen – wir reden von Hunderten Millionen! Die Franzosen haben schon vor zehn Jahren eine Studie in Schwarzafrika gemacht und befunden, dass ungefähr 400 Millionen der dort lebenden 1,2 Milliarden, wenn es möglich wäre, in die Europäische Union übersiedeln würden.
Die NATO hat eine Studie gemacht, und zwar das NATO Defense College. Es rechnet damit, dass heute weltweit 950 Millionen Leute potenzielle Einwanderer in die Europäische Union sind.
Das wollen Sie bekämpfen durch Hotspots an der Außengrenze, durch Hotspots, wo man die Leute sammelt und zwangsweise aufteilt? Das wollen Sie bekämpfen durch die totale Entmündigung und Entmachtung der Nationalstaaten, darüber zu entscheiden, wer neuer Bürger wird, wer bei ihnen ansässig wird, indem Sie anonymen Institu-
tionen (Rufe bei der ÖVP: Antworten!) – das kommt schon –, indem Sie anonymen Institutionen der EU das Recht geben, uns zwangsweise Einwanderer reinzusetzen? Da wundern Sie sich, dass einige, auch sozialdemokratisch geführte Staaten Widerstand leisten?! Interessanterweise sind das gerade die Staaten im Osten, die offensichtlich noch zu kurz der allgemeinen medialen Gehirnwäsche ausgesetzt sind und sich noch kritischer und tiefer überlegen, was hier wirklich läuft. (Abg. Amon: Vorschlag!)
Die Lösung kann nur eine sein: Wir müssen den Mut in Europa haben und sagen, wir sind kein Land, in das jeder, der glaubt, einwandern zu können, einwandern kann. (Beifall bei der FPÖ.) Wir sind ein Kontinent, der selbst entscheidet, ausschließlich selbst entscheidet, wer auf diesen Kontinent kommen kann. Und wenn es auf einem Kontinent Probleme gibt, Kriege, Verfolgungen, Naturkatastrophen und so weiter, dann sind diese in erster Linie auf diesem Kontinent zu lösen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das hat überhaupt nichts zu tun mit der Situation von 1968 in Tschechien oder 1956 in Ungarn. Damals waren wir die Türkei Syriens oder das Jordanien Syriens, da waren wir der Nachbar, der die bedrohten Nachbarn aufgenommen hat. Heute geht es darum, dass Leute Tausende Kilometer weit ziehen und über zehn, zwölf, 15, 20 andere Staaten, in denen kein Krieg und keine Verfolgung herrscht, nach Europa, in die Europäische Union kommen, um hier den zugegebenermaßen bei Weitem höheren Lebens- und Sozialstandard zu genießen.
Das muss man den Leuten ehrlich sagen, das muss man in jeder Debatte, wenn man von Problemlösungen spricht, als Grundlage der Argumentation und der Überlegungen heranziehen (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen) und nicht irgendwelche pseudoreligiösen Motive: Wer kommen will, darf kommen, wer Schutz sucht, dem bieten wir Schutz wovor auch immer! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.53
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun zu Wort. – Bitte. (Abg. Rädler – in Richtung des Abg. Hübner –: Die ist jetzt nicht Ihrer Meinung!)
11.54
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außenminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Heute ist ein wichtiger Tag, und ich möchte beginnen mit einem ganz herzlichen Willkommen und einem: Schön, dass Sie da sind!, an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament. (Abg. Lopatka: Die Lunacek ist schon weg!) – Sie hat auch gesagt, warum sie weg ist, Herr Klubobmann, diese Untergriffe könnte man vielleicht lassen! Das wäre angebracht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lopatka: Das ist so, das ist eine Tatsachenfeststellung!)
Danke vielmals, dass Sie so starken Willen, zusammenzuarbeiten und konstruktiv an Lösungen zu arbeiten, demonstrieren. – Danke herzlich dafür. (Abg. Lopatka: Mit Abwesenden ist schwer zusammenzuarbeiten!)
Ich begrüße die Kollegen und Kolleginnen aus dem Europäischen Parlament noch einmal, auch deshalb, weil die Verantwortungskrise im Asylthema in den letzten Wochen sehr anschaulich demonstriert, dass Europapolitik Innenpolitik und Innenpolitik Europapolitik ist. Auch deshalb ist heute ein wichtiger und historischer Tag: weil wir uns durch das Rederecht von EU-Abgeordneten hier besser vernetzen und besser austauschen können.
Ich möchte weitermachen mit etwas, das vonseiten der Oppositionspolitiker und ‑politikerinnen nicht sehr oft kommt: Ich möchte mich sehr herzlich bedanken beim Großteil der EU-Innenminister und EU-Innenministerinnen für das, was ihnen gestern gelungen
ist. Es ist ganz wichtig, dass die meisten Innenminister und Innenministerinnen unserer EU Handlungsfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit und Lösungswillen demonstriert haben mit dem, was gestern passiert ist, nämlich die Aufteilung, die fairere oder hoffentlich faire Aufteilung von 120 000 schutzsuchenden Flüchtlingen auf mehrere europäische Länder, auf mehrere EU-Länder. Das ist meiner Meinung nach ein ganz wichtiger erster Schritt in Richtung einer gemeinsamen EU-Asylpolitik und in Richtung gemeinsam getragener Verantwortung.
Es liegt ja auf der Hand, dass nicht nur zehn Länder für die Schutzsuchenden in der EU zuständig sind, dass nicht zehn von 28 EU-Ländern allein oder allein gelassen die Verantwortung in diesem Bereich tragen können, sondern dass alle EU-Länder aufgefordert sind, solidarisch und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Und diese gemeinsame EU-Asylpolitik, diese gemeinsam getragene Verantwortung für Schutzsuchende ist machbar. (Beifall bei den Grünen.)
Sie ist machbar, denn wie auch vorhin von Kollegin Lunacek zitiert wurde, sieht der Lissabon-Vertrag der Europäischen Union eine qualifizierte Mehrheit vor, mit der eine gemeinsame EU-Asylpolitik beschlossen und auf den Weg gebracht werden kann. Auf diesem Weg zu dieser gemeinsam getragenen Verantwortung haben die meisten EU-Innenminister und EU-Innenministerinnen gestern einen ganz wichtigen Schritt gesetzt – an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön an sie!
Was wir in der EU brauchen, ist ein einheitlicher Asylstandard, sind einheitliche Asylstandards und ein einheitlicher Asylstatus. Was wir brauchen, sind legale Fluchtwege, denn das Recht auf Asyl, das Recht auf Schutz, das auf dem Papier besteht, bleibt nur auf dem Papier bestehen, solange Schutzsuchende – wie derzeit – gar nicht legal in die EU einreisen dürfen. Wir brauchen das Botschaftsasyl wieder zurück. Das ist etwas, das auch Österreich bis zum Jahr 2003 gekannt hat und das unter Schwarz-Blau abgeschafft wurde. Solange Schutzsuchende keine legalen Fluchtwege finden, werden sie leider auf bezahlte Schlepper angewiesen sein, um in Schutz zu gelangen und Schutz beantragen zu können.
Ich möchte mit einem genauso wichtigen Punkt abschließen: Hilfe vor Ort. Das ist etwas, das in den letzten Tagen vor allem von unseren Regierungspolitikern und ‑politikerinnen sehr stark strapaziert wurde. Hilfe vor Ort! Wenn wir uns aber die ganz konkreten Zahlen anschauen und das, was unsere Republik in den letzten Jahren getan hat, dann stellen wir fest, dass leider genau das Gegenteil von Hilfe vor Ort für die Flüchtlinge in der Krisenregion passiert ist.
Ich habe hier einen Artikel aus der Tageszeitung „Standard“ vom 1. Dezember 2014 vor mir, also fast ein Jahr her, mit dem Titel „UNO stellt Hungerhilfe für 1,7 Millionen syrische Flüchtlinge ein“. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme zum Schluss.
In diesem Artikel steht unter anderem: „Welternährungsprogramm warnt vor Hunger in vielen Familien“, in vielen Flüchtlingsfamilien.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist überfällig, ernsthafte und ehrliche Politik zu machen, auch für unsere Bundesregierung. Wir brauchen viel mehr Hilfe vor Ort, und jene Menschen, die es in die EU schaffen, brauchen legale Fluchtwege und eine menschenwürdige Versorgung.
In diesem Sinne freue ich mich auf gute und bessere Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.59
Präsident Karlheinz Kopf: Nun ist das Mitglied des Europäischen Parlaments Frau Dr. Mlinar zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.00
Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Dr. Angelika Mlinar, LL.M (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Parlamentskolleginnen und ‑kollegen! Spoštovane dame in gospodje! Ich sage es ganz klar, ganz offen, ganz laut: Ich bin sehr glücklich darüber, heute hier sein zu dürfen und als Mitglied des Europäischen Parlaments Ihnen Rede und Antwort stehen zu dürfen.
Ich möchte mich in aller Form bei jenen Parteien hier im Haus bedanken, die dies ermöglicht haben. Das war parteiübergreifend. Ich danke Ihnen sehr.
Ich habe mich im Europawahlkampf dafür stark gemacht und ich muss auch sagen, dass ich positiv überrascht darüber bin, wie schnell das in Kraft getreten ist und wie schnell wir das zuwege gebracht haben. Wenn wir etwas machen wollen, dann schaffen wir das auch. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS, SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Es ist ganz klar – das wurde schon gesagt, und ich möchte es noch einmal unterstreichen –, dass eine bessere Kommunikation, eine bessere Kooperation zwischen dem Europäischen Parlament und dem nationalen Parlament notwendig ist. Das Thema der heutigen Debatte zeigt das ganz klar auf.
Das Thema Flüchtlinge, Asyl, Migration ist nichts Neues. Wir debattieren das schon seit langer Zeit. Italien und Griechenland sind seit mehreren Jahren extrem unter Druck, aber bis jetzt war nicht wirklich der Wille der Regierungen der Mitgliedstaaten erkennbar, dieses Problem tatsächlich zu lösen.
Das Resultat, das sehen wir nun, das ist völlig klar: Die Politik hinkt hinterher! Wir hinken zumindest ein halbes Jahr – wenn nicht länger – hinterher. Vor einem halben Jahr, im Frühjahr, haben wir mehrere Meetings, mehrere Debatten im Europäischen Parlament zu den Tragödien im Mittelmeer gehabt, als mehrere Hundert, mehr als tausend Leute ertrunken sind. Was ist seither geschehen? – Die Regierungen der Mitgliedstaaten haben sich getroffen und haben beschlossen, dass das Schlepperwesen bekämpft werden muss, vor allem sollten die Schlepperboote zerstört werden.
Ich war im Mai in Lampedusa. Ich habe mich mit der Bürgermeisterin vor Ort getroffen. Ich habe mich mit NGOs getroffen. Ich habe mich vor allem auch mit der italienischen Küstenwache getroffen, die in erster Linie für die Rettung dieser Menschen auf hoher See zuständig ist. Und die ganz klare Antwort dieser Menschen, die sich dort der Verantwortung, die sich tagtäglich dieser Situation ausgesetzt fühlen, war: Die Zerstörung der Schlepperboote ist einfach nur eine blöde Idee, es funktioniert nicht! – Daher möch-te ich schon bitten, Vorschläge zu machen, die auch tatsächlich umsetzbar sind und zum Ziel führen.
Was machen wir jetzt? – Die Verteilung von 160 000 Flüchtlingen ist ein guter Schritt, ein guter erster Schritt in die richtige Richtung, aber die Zahlen, mit denen wir uns konfrontiert sehen, sind natürlich völlig andere. Allein Deutschland erwartet 800 000 Flüchtlinge in diesem Jahr. Das bedeutet, wir brauchen eine gesamtheitliche Lösung, eine Lösung dieses Problems, die weiter geht als nur bis zum ersten Schritt.
Ein kleiner Seitenhieb Richtung ÖVP, weil Sie heute hier wieder Ihre Taferl in die Höhe gehalten haben: Das „Taferlgate“ der letzten Tage war anscheinend nicht genug. Ich frage Sie schon: An wen richten sich denn Ihre Forderungen? – Sie sind in der Regierung, also setzen Sie Ihre Forderungen einfach um! (Abg. Tamandl: Was tun Sie überhaupt?) Agieren Sie bitte nicht mit Ihren Taferln, die in den sozialen Medien nur Häme hervorrufen!
Wir müssen es schaffen, zumindest zwei, drei Schritte vor den kommenden Ereignissen zu sein. Wir müssen Probleme lösen, von denen wir wissen, dass sie kommen werden, von denen wir wissen, dass sie nicht vorgestern gelöst worden sind, sondern
morgen gelöst werden müssen. Wir brauchen verantwortungsvolle Politik, wir brauchen keine Hetze und keine Panikmache!
Herr Hübner, die Zahlen, mit denen Sie und Ihre Freunde
operieren, sind natürlich jenseitig. Ich würde gerne wissen,
woher Sie Ihre Zahlen haben. Sie haben offensichtlich schlecht geträumt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Er hat es genau belegt, da hät-
ten Sie zuhören müssen!) Diese Panikmache ist
unverantwortlich und hat nichts mit der Realität zu tun! Ihre Politik ist
unverantwortlich, die brauchen wir nicht! (Beifall bei NEOS und Grünen
sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Noch ein Wort dazu, auch zu der Idee der Schließung der Grenzen, zu Zäunen: Herr Vilimsky, eine „wunderbare“ Idee! – Ich weiß nicht, auf welchem Planeten Sie leben. Wir alle wissen, dass das nicht funktioniert! (Zwischenrufe bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.) Sprechen Sie mit Leuten, die verantwortlich sind, und Sie werden feststellen, dass das schlicht nicht machbar ist. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Bitte, ich möchte Lösungen haben, die auch lebbar sind. Mit einfach gestrickten Lösungen die Menschen für dumm zu verkaufen – danke vielmals, FPÖ, das interessiert niemanden! (Abg. Neubauer: Welche haben Sie denn?) – Hören Sie mir zu, und ich sage Ihnen, was die Lösung ist!
Die Wahrheit ist, Zäune und gesperrte Grenzen verschaffen den Schleppern Arbeit. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Ich danke Ihnen dafür, dass Sie den Schleppern noch mehr Arbeit verschaffen! Ich glaube nicht, dass das in Ihrem Sinne ist, und ganz sicher ist das nicht in unserem Sinne! (Abg. Neubauer: Ein Blödsinn!)
Ich unterstütze hier das, was Minister Kurz gesagt hat: Es muss legale Möglichkeiten geben, Asyl zu beantragen. Herr Minister, ich bitte Sie, gehen Sie voran! Öffnen Sie die österreichische Botschaft im Libanon und ermöglichen Sie es, Asylanträge einzubringen. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)
Wir brauchen eine gemeinsame europäische Asyl- und Migrationspolitik – eine solche muss das Ziel sein – und eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Ruf bei der FPÖ: Luftholen wäre gut!), wie das auch schon von Matthias Strolz ganz klar dargestellt wurde. Und um das zu erreichen, brauchen wir einen Schulterschluss der Willigen auf nationaler und internationaler Ebene (Abg. Lugar: Jetzt reicht es aber!), das Bekenntnis, dass wir das schaffen können und wollen, und die Zuversicht …
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, den Schlusssatz bitte!
Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Dr. Angelika Mlinar, LL.M (fortsetzend): , dass wir die Kraft und den Mut dazu haben, das auch wirklich zu schaffen. – Hvala lepa. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
12.05
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
12.05
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Außenminister! Werte Kollegen aus dem Europäischen Parlament! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Allein am letzten Debattenbeitrag hat man gesehen, wie dieses Flüchtlingsthema in Österreich emotionalisiert und polarisiert.
Dieses Thema allein aus der internationalen Perspektive heraus zu betrachten, ist zu wenig. Jeder weiß durch den Umgang mit anderen Menschen, wie sehr jeder einzelne Bürger betroffen ist. Er ist deshalb betroffen, weil er Angst hat und weil er die Hilflosigkeit des nationalen Parlaments, aber auch die Hilflosigkeit der EU spürt.
Meine geschätzten Damen und Herren! Dieses Spüren der Hilflosigkeit erfolgt völlig zu Recht, denn derzeit sehen wir nur die Spitze des Eisbergs, wissen aber nicht – das hat
die Diskussion in den vergangenen Minuten gezeigt –, wie groß der Eisberg tatsächlich ist, wie viele Flüchtlinge noch auf Österreich zukommen werden, wie viele Flüchtlinge noch in die EU einwandern wollen.
Ich sage das nicht abschätzig, ich weiß, Asyl ist ein Menschenrecht und jeder Einzelne, der hier herinnen sitzt, wird für diesen Schutz von verfolgten Menschen einstehen, aber wir sind dagegen – und hier die klare Abgrenzung –, dass sich Wirtschaftsflüchtlinge ein Land aussuchen und dort einfach zuwandern! (Beifall beim Team Stronach.)
Und weil eben die einzelnen Staaten diese Hilflosigkeit spüren, die Hilflosigkeit der EU im Umgang mit diesem riesigen Problem, reagieren die einzelnen Staaten völlig unterschiedlich. Während Deutschland – und da grenze ich auch schon ein –, Frau Bundeskanzler Merkel meint: Herbei, kommt alle zu uns!, gibt es auch dort schon wieder Strömungen, die genau das Gegenteil besagen. Einerseits outen sich Leute, indem sie Angriffe auf Asylheime vornehmen, weil sie mit der Thematik überfordert sind, andererseits gibt es schon CSU-Politiker, die sagen, dass Zäune gebaut werden müssen, wie zum Beispiel Manfred Weber. Also auch Deutschland, auch die Regierenden verhalten sich völlig unterschiedlich, weil sie hilflos sind, so wie wir alle bei dieser Thematik.
Kommen wir zu Ungarn: Ungarn hat einen völlig legitimen Weg beschritten, nämlich Zäune zu errichten, weil die EU ihrer Pflicht nicht nachkommt, diese Außengrenzen endlich zu sichern.
Ich sage Ihnen, wir haben nicht das Recht, Ungarn zu verurteilen (Ruf bei der SPÖ: Sondern?), denn wir wissen nicht, was in Zukunft kommen wird, wenn die Dimension dieses Themas immer größer wird, wenn die Flüchtlingsströme immer größer werden. Ich weiß nicht, wie viele Staaten in Europa denselben Weg beschreiten werden, den jetzt schon die Ungarn beschritten haben. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine geschätzten Damen und Herren! Dieses Schicksal der Flüchtlinge ist auch eng mit unserem eigenen Schicksal verbunden. Jeder, der in letzter Zeit zugehört hat, weiß, dass Saudi-Arabien zum Beispiel Deutschland angeboten hat, 250 Moscheen zu errichten. Dieser Flüchtlingsstrom wird Europa nachhaltig verändern, und er wird auch Österreich verändern, wenn wir nicht in der Lage sind, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Meine geschätzten Damen und Herren! Heute werden wir das Durchgriffsrecht beschließen. Ich sage Ihnen: nicht mit unseren Stimmen!, denn es kann nicht sein, dass der Bund durchgreift, dass der Bund den Ländern, den Gemeinden sagen kann, was diese zu tun haben.
Wir wollen, dass soziale Akzeptanz gegeben ist, dass die Gemeinden und die Länder dahinterstehen und dass jene Flüchtlinge, die aufgenommen werden, auch willkommen sind. Wir wollen kein Durchgriffsrecht! Wir wollen keine Bevormundung! Wir wollen das auch deshalb nicht, weil wir Sorge haben, dass das der erste Schritt in eine völlig andere Richtung ist, nämlich in die Richtung, die in Deutschland auch schon angedacht wird: dass man Privateigentum beschlagnahmt und dass dann über kurz oder lang die Zweitwohnung für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden muss. Das wollen wir nicht, auf keinen Fall! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie der Abg. Lintl.)
Kollege Amon, Sie haben ja gemeint, die Rechtsstaatlichkeit muss bei aller Problematik erhalten bleiben. Ich frage mich, wie Sie heute hier mitstimmen wollen oder können, denn wenn Sie für den Rechtsstaat sind, dann müssen Sie für die Einhaltung der Gesetze sein und können nicht so etwas mitbeschließen. (Zwischenruf des Abg. Amon. – Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)
Sie machen eine Tür auf, die nicht mehr zugeht. Wir werden diese Tür nicht öffnen! (Beifall beim Team Stronach.)
12.11
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Cap zu Wort. – Bitte.
12.11
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Vielleicht gleich im Anschluss an die bisherige Diskussion: Die Verantwortung dafür, dass jetzt wir und die Flüchtlinge den Preis zahlen, tragen natürlich der postkolonialistische Murks des 20. Jahrhunderts, die ökonomische Schieflage der Jetztzeit und natürlich auch die geopolitischen Konflikte, primär zwischen Washington und Moskau, die im Hintergrund stehen. Das muss man einmal sagen.
Daher wundert es mich, dass, obwohl bekannt ist, dass es Hunderttausende Flüchtlinge in Jordanien gibt, eine Million im Libanon, eineinhalb bis zwei Millionen in der Türkei, nicht seit Jahren wirklich Druck seitens der Europäischen Union ausgeübt wurde, eine internationale Konferenz abzuhalten, bei der alle an einen Tisch kommen müssen (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Steinbichler und Lintl – Bravoruf bei der FPÖ), damit diese Frage endlich an der Wurzel gelöst wird.
Da muss alles andere sekundär sein! Da kann nicht der amerikanische Außenminister sagen: Mit Herrn Assad setze ich mich nicht hin und mit den Russen nur unter bestimmten Bedingungen!, andere wieder sagen: Jetzt haben wir aber die Sanktionenfrage, das geht nicht mit den Russen!, sondern dort haben die Russen, die Amerikaner, Vertreter – und sei es auch nur als Übergang – von Assad, der Iran – endlich, nachdem dieser Deal hier gemacht wurde – Platz zu nehmen und – meine Lieblinge – die Saudis, die Golfstaaten. Es ist ja Zynismus, zu sagen: Ich nehme keine Flüchtlinge, aber zu euch kommen viele muslimische Flüchtlinge, wir bauen euch in Deutschland 250 Moscheen! Das ist ja unfassbar! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ sowie der Abgeordneten Steinbichler und Lintl.)
Die sollen endlich einmal selbst ihr Land öffnen! Die Golfstaaten sollen endlich einmal etwas machen. Die sollen endlich einmal effizient kämpfen gegen die einzelnen Fi-nanciers in ihren Ländern, die den Islamischen Staat finanzieren oder ihm das Erdöl abkaufen, wodurch er sich wieder finanzieren kann. Das sind doch die Hintergründe, die man in diesem Zusammenhang, glaube ich, sehen muss. (Abg. Höbart: Lauter freiheitliche Positionen!) Und ich erwarte mir vom Europäischen Rat, dass er jetzt einmal Schritte auch in diese Richtung setzt, dass er hier wirklich die entscheidenden Dinge tut. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Herr Außenminister, ich schätze so manche Ihrer Äußerungen, manche nicht, aber Sie haben Positionen, und diese nehmen Sie auch ein. Und Sie haben im heutigen „Krone“-Interview gesagt, man hätte Griechenland zwingen sollen, die Außengrenzen besser zu schützen. Ich bin diesbezüglich grundsätzlich auch Ihrer Auffassung – ob man das im Rahmen der Kreditvergabedebatten hätte machen können, weiß ich nicht –, aber der Schlüssel liegt in der Türkei. Denn wir können noch so viele Beamte hinunterschicken, das wird nicht funktionieren. Wir beide wissen aus dem Geographieunterricht, Griechenland hat 2 300 Inseln – wie viele Beamte wollen wir da auf all die Inseln schicken? Wer soll das finanzieren?
Natürlich gehört Griechenland einbezogen, das ist schon richtig, aber der Schlüssel liegt in der Türkei. Und wenn denen versprochen wird, sie bekommen finanzielle Mittel, damit dort die Flüchtlingsfrage besser gelöst werden kann, dann müssen diese finanziellen Mittel auch kommen, dann muss dafür auch etwas getan werden!
Es ist richtig, man muss sowohl finanziell als auch diplomatisch schauen, dass in den Krisenregionen Lösungen angestrebt werden. Das geht aber weit über die Frage der Finanzierung der Flüchtlingslager hinaus. Das geht auch über die Registrierungsstellen hinaus, die man zum Beispiel in Libyen braucht, wo Herr Sarkozy dafür verantwortlich ist, dass heute dort dieses Theater ist und dass dort die Flüchtlinge wegfahren und unter Todesgefahr nach Europa kommen, das muss man dazusagen. Man muss im-
mer gleich auch sagen, wer wofür verantwortlich ist! (Beifall bei SPÖ und FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Steinbichler.)
George W. Bush zum Beispiel ist für den Murks im Irak verantwortlich, wo mit Lügen bewirkt wurde, dass dort der Krieg begonnen hat – mit Lügen, das alles hat sich als Lüge herausgestellt. Und die sind jetzt „in der Stauden“, die sehe ich nirgends. Die sagen: 10 000 können wir aufnehmen! – Das ist ja eine Lächerlichkeit!
Die sollen sich jetzt wenigstens hinsetzen und sollen schauen, dass sie daran mitwirken, dieses Flüchtlingsproblem an der Wurzel zu lösen, denn viele der Flüchtlinge sind deswegen in den Lagern geblieben, weil sie ohnehin wieder zurück wollen, weil sie eine Lebensperspektive brauchen.
Glauben Sie nicht, dass Sie, die Sie hier sitzen, wenn Sie einmal ein Jahr, eineinhalb Jahre in solch einem Lager sind, für das die UNO immer weniger Geld zur Verfügung hat und zur Verfügung stellt, wo es immer weniger zum Essen gibt, und wenn Sie Kinder haben, irgendwann einmal sagen: Jetzt gehe ich!? – Das ist doch logisch! Jeder hat nur ein Leben und nicht mehr! (Beifall bei der SPÖ.)
Dass dann entsprechend agiert wird, ist richtig, und dass man darauf menschlich und human zu reagieren hat, ist auch richtig und notwendig. In diesem Zusammenhang ein Danke an die Zivilgesellschaft, an alle Institutionen, an die Polizei und alle, die sich dafür eingesetzt haben, nicht nur in Österreich.
Aber die Lösung ist nicht, die Symptome anzugehen, sondern die Lösung ist, zu versuchen, an den Wurzeln anzusetzen und alles dafür zu tun, damit man nicht an die Überforderungsgrenze kommt, denn andernfalls wird das Wertegebäude der EU überhaupt stark ins Wanken kommen.
Geopolitische Konflikte werden nicht mehr so einfach wie früher zu lösen sein, denn die Menschen werden mit Wanderungsströmen antworten. Man wird da weit darüber hinaus agieren müssen. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)
Eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist zwar wichtig, soll man anstreben, wird aber auch nicht allein die Lösung sein, sondern da gehören alle – weit über Europa hinaus – an diesen Tisch, und ich erwarte mir vom Europäischen Rat, dass das heute angestrebt wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.16
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.
12.16
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus dem Nationalrat und dem Europäischen Parlament! Mein Vorredner hat gerade das Wertegebäude der EU angesprochen. Dazu steht im Reformvertrag von Lissabon:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.“ – Zitatende.
Das sind, denke ich, auch die Werte, auf denen unser Lebensgefühl beruht und die, auch wenn es natürlich durchaus eine individuelle, unterschiedliche Gewichtung dieser Werte geben wird, eigentlich von niemandem infrage gestellt werden. Und das sind auch die Werte, die für uns und unsere Kinder als Lebensgrundlage weiter Bestand haben sollen. An diesen Werten werden sich auch Problemlösungen messen lassen, natürlich auf der einen Seite im Moment, aber andererseits auch in der langfristigen Perspektive.
Wenn es in der heutigen Debatte um die internationale und europäische Dimension dieser Flüchtlingskrise geht, dann müssen wir uns natürlich auch die Frage stellen, wie
sich die Bewältigung der Flüchtlingskrise auf der einen Seite mit unserer humanistischen Tradition, den Menschenrechten und der Wahrung der Menschenwürde in Einklang bringen lässt, andererseits geht es natürlich aber immer auch um die Frage, wie wir die von mir zu Beginn zitierte Lebenseinstellung für künftige Generationen – so gut es geht – absichern können.
Um das große Ganze nicht aus den Augen zu verlieren, ist es zwar aus meiner Sicht durchaus wichtig, Einzelschicksale zu sehen, aber es ist mindestens genauso wichtig, die große Zahl der Flüchtlinge im Gesamten zu sehen.
Auch wenn es für viele Menschen durchaus nachvollziehbar ist, dass sich die Flüchtlinge auf den Weg machen, weil sie sich hier ein besseres Leben für sich und ihre Familien erhoffen, so ist auf der anderen Seite doch ganz klar, dass Österreich, ich würde sogar sagen, die Europäische Union nicht imstande ist, nicht Platz und Kapazitäten für alle Wirtschaftsflüchtlinge dieser Welt hat – und ich meine hier auch ganz klar Wirtschafts- und nicht Kriegsflüchtlinge.
Daher ein sehr klares Ja zu einem anständigen und menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen und Asylwerbern, aber auch klare Signale an die, die nicht Asyl brauchen, sondern die zuwandern wollen.
Ich halte es da – unser Herr Klubobmann hat das heute schon zitiert – mit Richard von Weizsäcker: „Das Asylrecht gilt für jene, die uns brauchen. Und das Zuwanderungsrecht für jene, die wir brauchen.“
Ich denke, Österreich hat in den letzten, durchaus sehr herausfordernden Wochen bewiesen, dass die Menschenrechte geachtet werden und Menschen in Not nicht alleingelassen werden. Es hat aber auch gezeigt, dass durch das Ineinandergreifen von staatlichen Institutionen, wie der Polizei und dem Bundesheer, NGOs, wie dem Roten Kreuz und der Caritas, und der Zivilgesellschaft auch derartige logistische und sicherheitspolitische Herausforderungen durchaus sehr, sehr ordentlich gemeistert werden können.
Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das natürlich keinen Dauerzustand darstellen kann und darf. Daher bedarf es nationaler, europäischer und internationaler Maßnahmen, nämlich vor allem auch, um das Vertrauen der Menschen in die Kompetenz und die Handlungsfähigkeit der heimischen und der internationalen Politik wieder zu stärken.
Dazu gehört zum Beispiel das heute schon öfter zitierte Asyl auf Zeit. Genauso wie es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, dass wir das Leben von Menschen sichern, wenn es bedroht ist, und diese unterstützen, ist es aber auf der anderen Seite genauso selbstverständlich, dass diese Unterstützung zeitlich eben an diesen Bedrohungszustand gebunden ist.
Klar ist auch, dass der wesentliche Punkt dabei der Schutz des Lebens ist und der Ort der Lebenssicherung dabei nicht in erster Linie von den Flüchtlingen bestimmt werden kann – das allein schon deshalb, weil eine faire Verteilung sowohl innerhalb Österreichs als auch innerhalb der Europäischen Union sonst nicht zu machen ist. Diese Verteilung fordern wir schon lange, und die Innenminister haben diese gestern Gott sei Dank mehrheitlich beschlossen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich halte das deshalb für sehr wichtig, weil ich glaube, dass es im Sinne einer auch von der heimischen Bevölkerung akzeptierten Flüchtlingspolitik wichtig ist. Da braucht es klare Spielregeln auf der einen Seite und andererseits natürlich auch eine handhabbare Durchführung.
Zu den Punkten, auf die Österreich ebenfalls schon lange pocht, gehört die gemeinsame Sicherung der Außengrenzen, und da wird es natürlich nicht reichen, zu sagen,
das müssen die einen oder die anderen tun, das ist schließlich ihre Aufgabe – nein, das muss eine gemeinsame Unionsaufgabe sein, und wir werden das auch mit einem gemeinsamen Budget sicherstellen müssen.
Ein Aspekt, der mir auch noch sehr wichtig ist, ist – der Herr Außenminister hat es angekündigt – die Ursachenbekämpfung und die Hilfe vor Ort. Da braucht es eine noch stärkere EU-Außenpolitik, eine Einbindung in ein internationales Vorgehen gegen den Terror, und es wird natürlich national und international höhere Budgets brauchen, um für die Menschen vor Ort Lebensgrundlagen wiederherzustellen und damit auch Fluchtgründe zu minimieren.
Und zum Schluss: Dass mit der vollen Härte, die ein Rechtsstaat ermöglicht, auch gegen jene vorgegangen wird, die aus dem Leid der Menschen ein Geschäft machen, nämlich die Schlepper, ist wohl selbstverständlich. Die Zahl der heuer in Haft genommenen und schließlich angeklagten Schlepper hat die Zahl des Vorjahres schon deutlich überstiegen.
Man kann sagen, es ist eine Herausforderung, aber mit den entsprechenden Maßnahmen wie Asyl auf Zeit, Maßnahmen vor Ort und so weiter sollte sich diese Krise doch auch mit Anstand und Hausverstand lösen lassen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.22
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
12.22
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! „Die europäische und internationale Dimension der Flüchtlingskrise“ ist das heutige Thema, und schon beim Titel fängt das Problem an. Wir haben nämlich keine Flüchtlingskrise, wir haben eine Völkerwanderungskrise. Da werden ganz gezielt illegale Einwanderer mit dem Begriff „Asyl“ in Verbindung gebracht. (Beifall bei der FPÖ.)
„Asyl“ und „Flüchtling“ sind ganz klar definierte Begriffe, ausschließlich im Zusammenhang mit der Schutzgewährung gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention 1951. Als schutzwürdiger Flüchtling gilt nur eine Person, ich zitiere, die in ihrem Heimatland von den nationalen Behörden aus taxativ aufgezählten Gründen verfolgt wird: Rasse, Religion, Nationalität, politische Überzeugung. Nicht zu diesen Gründen zählen Krieg, Bürgerkrieg, Stammesfehden oder auch der böse Nachbar.
Auf diesen Grundsätzen baut auch unser Asylgesetz 2005 auf, und § 3 besagt, dass jemandem nur bei Vorliegen der Verfolgungstatbestände der Flüchtlingskonvention Asyl zu gewähren ist, und das nur auf Zeit. Das steht in unserem Asylgesetz in § 7, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, die das offensichtlich nicht wissen und jetzt auf einmal ganz neu von „Asyl auf Zeit“ reden! Das ist das, was schon geltendes Recht ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, diese Asylgründe treffen jetzt praktisch auf keinen Einzigen dieser Völkerwanderer zu, denn die Menschen aus Syrien etwa waren ab Betreten von de facto sicheren Drittstaaten – Jordanien, Libanon, Türkei – nicht mehr auf der Flucht. Sie haben dort Schutz gehabt, keiner musste um Leib und Leben fürchten, und die Weiterreise erfolgt ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen, zu den prallen Sozialtöpfen in Deutschland, in Österreich, in Schweden. Und solche Leute, die ihre angestammte Heimat aufgrund von Krieg, Bürgerkrieg oder Stammesfehden verlassen, werden zwar umgangssprachlich als „Kriegsflüchtlinge“ bezeichnet, fallen aber eben nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention und haben auch keinen Anspruch auf Asyl.
Natürlich ist es aus humanitären Gründen oft nicht möglich, sie abzuschieben und zurückzuschicken, und darum kennt die EU das Instrument des subsidiären Schutzes.
Dieses wurde in einer eigenen Richtlinie 2011 das letzte Mal erlassen, und bis auf drei Staaten haben sich alle europäischen Staaten auch dazu bekannt, dass man aus humanitären Gründen, wenn man schon kein Asyl vergeben kann, Menschen trotzdem nicht zurückschicken kann. Das ist auch in Ordnung.
Aber auf diese Schutzbestimmungen, meine Damen und Herren, können sich Flüchtlinge nur dann berufen, und jetzt zitiere ich wieder, wenn sie „unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit (…) bedroht waren“, also wenn sie den ersten sicheren Hafen anlaufen, und auch dann nur, wenn „sie sich unverzüglich bei den Behörden melden“.
Das steht auch in Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention, und entgegen den sich gebetsmühlenartig wiederholenden dramatischen Aussagen des Herrn Bundeskanzlers, die Flüchtlinge suchten bei uns Schutz vor Bomben und Verfolgung und sie hätten ihr Leben quasi nur noch durch den Sprung über die österreichische Grenze vor dem Zugriff der Häscher retten können, haben diese Menschen den Schutz schon lange genossen, in Jordanien, im Libanon, in der Türkei.
Großteils haben sie auch schon vor vielen Jahren ihre Heimat verlassen, in sicheren Drittländern gelebt und dort auch gearbeitet, wie die meisten Afghanen und Afrikaner, oder sie hätten auch Schutz in Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn finden können – alles Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention.
Wenn Sie sich jetzt in der Folge auf die Weiterreise machen, dann nicht mehr zum Schutz ihres Lebens, sondern Ziel ist das verheißungsvolle Schlaraffenland Deutschland, wo allein das monatliche Taschengeld höher ist als das Durchschnittseinkommen zu Hause. Das Zielland wird also unter der falschen Flagge des Asylwerbers nach der besten sozialen Versorgung und den großzügigsten Asylregelungen ausgesucht, und damit sind wir auch bei der europäischen Dimension der Krise. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Einzigen, die wenigstens noch ansatzweise versuchen, sich an die geltenden europäischen Gesetze zu halten, wie es das Schengen-Abkommen, Dublin III oder auch die Genfer Flüchtlingskonvention vorschreiben, wonach sich jeder, der ins Land kommt, der in die EU kommt, zuerst einmal registrieren lassen muss, sind die Ungarn, und diese dürfen sich dann von einem völlig durchgeknallten österreichischen Bundeskanzler Holocaust … (Beifall bei der FPÖ. – He-Rufe bei der SPÖ.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Haider, Sie wissen, dass das eine verbale Entgleisung war, die ich nicht akzeptieren und tolerieren kann – in keinster Weise. Ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf und ersuche Sie, das sofort zurückzunehmen.
*****
Abgeordneter Mag. Roman Haider (fortsetzend): Herr Präsident! Der Einzige, der eine verbale Entgleisung durchgeführt hat, war der Bundeskanzler und sicherlich nicht ich, aber das ist mir meinen allerersten Ordnungsruf wert gewesen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schopf und Kirchgatterer.)
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, Sie wissen, das ist keine adäquate Reaktion auf einen Ordnungsruf, der Ihnen dafür selbstverständlich zusteht. Ich bitte Sie, sich zu mäßigen. Sie wissen, sonst müsste ich andere Instrumente der Geschäftsordnung anwenden.
Abgeordneter Mag. Roman Haider (fortsetzend): Herr Präsident, ich komme daher zum Schluss. Dass die europäischen Gesetze und Regelungen in einer Tour gebrochen werden und nicht das Papier wert sind, auf das sie geschrieben worden sind, das wissen wir ohnehin spätestens seit der griechischen Finanzkrise. Ich erinnere da nur an die Farce der No-Bailout-Regel.
Aber dass das offizielle Österreich das Völkerrecht missachtet, die Genfer Flüchtlingskonvention missachtet, das eigene Asylgesetz missachtet und illegale Eiwanderer ohne Registrierung auf unser Staatsgebiet lässt und dann auch noch den illegalen Weitertransport ins Schlaraffenland Deutschland nicht nur toleriert, sondern auch noch organisiert, das ist die Selbstaufgabe der Souveränität unseres Staates, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)
Letzter Satz: 60 000 Menschen kontrollieren wir jeden Tag auf dem Flughafen Schwechat und ziehen sie bis auf die Unterhose aus, aber an den Grenzen schafft diese Bundesregierung überhaupt nichts. Darauf werden Ihnen die Menschen die Antwort geben: das erste Mal am kommenden Sonntag in Oberösterreich und das nächste Mal in zwei Wochen in Wien.
Darauf können Sie sich verlassen! (Beifall bei der FPÖ.)
12.29
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill – Bitte.
12.29
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entgleisungen der Freiheitlichen Partei werden immer ärger und sind tatsächlich schon dermaßen letztklassig, dass mir auch tatsächlich die Worte der Empörung diesbezüglich fehlen.
Wenn der Bundeskanzler tatsächlich auch einmal Rückgrat zeigt und sagt, was innerhalb der europäischen Union Sache ist (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Rückgrat? Das ist nicht Rückgrat!) – neue Mauern sind in der Europäischen Union das Letzte, was es geben darf –, dann ist es aus meiner Sicht einfach letztklassig, dieses Rückgrat dann tatsächlich so verbal entgleist darzustellen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es geht um die Frage der Verantwortung, und es geht auch – gerade in der globalen und in der europäischen Dimension dieser Frage – um die Frage der internationalen Staatengemeinschaft. Die internationale Staatengemeinschaft hat zugesehen, als vor mehr als vier Jahren der Krieg in Syrien entstanden ist, wie die Militärschläge und Militärattacken gegen die Zivilbevölkerung und Demonstranten größer und heftiger geworden sind, und dass auch Lösungsvorschläge zur Beilegung des Konflikts schon im Jahr 2012 vonseiten der UNO mit dem Sondergesandten Kofi Annan zerschlagen wurden, hat auch die internationale Staatengemeinschaft einfach einmal so hingenommen, denn der Streit zwischen den Vetomächten im Sicherheitsrat machte es damals, vor drei Jahren, für die UNO und Kofi Annan unmöglich, politische Lösungen für Frieden und Stabilität umzusetzen.
Dann sah die internationale Staatengemeinschaft zu, wie der Krieg auch zu einem Stellvertreterkrieg in Syrien geworden ist. Weiters wird zugesehen, wie durch die Rüstungsindustrie, durch Rüstungsexporte und Waffenexporte vermehrt Waffen in das Krisenland, in die Krisenregion gebracht werden. Viel Geld wird international umgesetzt, die internationale Staatengemeinschaft schaut wieder zu, und die humanitäre Krise nimmt zu.
In den Flüchtlingslagern, in den Flüchtlingscamps rund um Syrien leben Unmengen an Menschen unter katastrophalen Zuständen: keine Nahrung, kein sauberes Wasser, keine Form von Zukunftsperspektive. Es muss sich hier niemand fragen und auch niemand wundern, warum Menschen – Eltern, Väter, Mütter mit ihren Kindern – dort ihre letzten Zelte oder das letzte Zelt, das ihnen zur Verfügung gestellt wurde, abbrechen und versuchen, irgendwo anders auf dieser Welt ein besseres Leben zu führen.
Die Frage, ob Kriegsflüchtling oder Wirtschaftsflüchtling, ist in dieser Debatte aus meiner Sicht eine schlechte Frage (Abg. Steinbichler: Was ist die richtige Frage?), denn wenn ein syrischer Flüchtling aus Kriegsgründen aus Syrien flüchten muss, dann mit seiner Familie in einem Flüchtlingscamp rund um Syrien landet und dort nichts zum Leben hat, finde ich, dass die Debatte zwischen Wirtschaftsflüchtling und Kriegsflüchtling hintanzustellen und zu schauen ist, wie denn die Menschen gut und sicher überleben können.
Die Verantwortungskrise geht weiter. Die EU ist ja an sich aufgefordert, tatsächlich in den Werten der Grundrechte, in den Werten der Menschenrechte zu handeln. Wie schwierig es auch, wie wir alle wissen, ist, die Situation in Ungarn zu meistern, auch mit der ungarischen Außengrenze, meiner Ansicht nach sind das Aufbauen eines Zaunes, eines Stacheldrahtzaunes, einer neuen Mauer und jetzt auch noch der Gedanke Ungarns, zu sagen, wir machen das auch in Richtung des europäischen Partners, der vollkommen falsche Weg.
Am Montag hat Ungarns Parlament stärkere Befugnisse der Armee umgesetzt. Es sollen Waffen zur Sicherung der Grenze gegenüber Flüchtlingen eingesetzt werden dürfen. Das ist ein nächster katastrophaler Schritt innerhalb der Europäischen Union, und das zuzulassen muss endlich einmal ein Ende haben. Ich finde, es gehören klare und heftigere Worte in der Europäischen Union und Kommission gegenüber Viktor Orbán und Ungarn ausgesprochen, aber auch innerhalb der konservativen europäischen Familie, denn Viktor Orbán und seine Partei sind Teil der Europäischen Volkspartei, und ich finde, dass es da auch klarere Wort braucht und auch ein klares Nein zu dieser restriktiven Vorgangsweise und zu diesen neuen Mauern in Europa. Die ÖVP war – war! – immer eine Partei des europäischen Gedankens. Das ist vorbei. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Höfinger.)
Was kann Österreich jetzt tatsächlich tun, und welche Maßnahmen können auch tatsächlich umgesetzt werden? – Das Leid mildern, Hilfe vor Ort. Einmal mehr ist noch zu sagen, dass Sebastian Kurz seit seinem Amtsantritt als Außenminister versucht hat, die Entwicklungszusammenarbeit abzusichern und auszuweiten. Das ist bis jetzt nicht gelungen. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)
Nur zur Information: Die Entwicklungszusammenarbeit hat nicht nur mit der bilateralen Projektarbeit zu tun, sondern auch mit der multilateralen, und diese gehört abgesichert. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Kurz.) Dass der Auslandskatastrophenfonds ab 2016 auf 20 Millionen € aufgewertet und budgetär festgesetzt wird, ist ein guter Schritt, das habe ich nie verleugnet, aber wichtig ist auch, dass humanitäre Hilfe gerade auch für die Kriegsflüchtlinge nachhaltig zur Verfügung gestellt wird. (Beifall bei den Grünen.)
12.34
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
12.34
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! In der Debatte haben ein paar Rednerinnen und Redner versucht, die Themenkreise Asyl im Speziellen und Zuwanderung im Generel-
len ein bisschen auseinanderzuhalten, aber das ist in meiner Wahrnehmung nicht durchgängig gelungen. Ich möchte noch einen zusätzlichen Beitrag dazu leisten, da etwas mehr Trennschärfe hineinzubringen. Wir haben nämlich nicht nur keinen europäischen Zugang zur Frage, wie wir mit Asylsuchenden umgehen, wir haben keinen europäischen Zugang zum Thema Migration überhaupt. Aus welchem Grund diese Migration stattfindet, sei vorerst einmal dahingestellt.
Wenn wir uns anschauen, warum Menschen sich in Bewegung setzen, so hat das Frau Abgeordnete Lunacek auch in ihrem Beitrag gesagt: Es gibt auch Menschen, die es sich wirtschaftlich verbessern wollen, und natürlich gibt es Menschen, die zu Recht Schutz suchen. Und es muss zulässig sein, da einen Unterschied zu machen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten El Habbassi und Strache.)
Das heißt aber auch, dass man dort, wo jemand das Recht hat, zumindest einmal einen Asylantrag zu stellen, und das Recht hat, dass dieser sorgfältig geprüft wird, nicht abkürzen darf. Man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und sagen, da kommen auch Leute mit, die das Recht auf Asyl nicht haben – logisch, da stellen Leute Anträge, manche zu Recht, manche zu Unrecht. Und da sind mir die Freiheitlichen deutlich zu scharf in der Art, wie sie da drüberfahren, während andere viel zu großzügig sind und das Welcome-Schild hochhalten, ohne zu differenzieren (Abg. Höbart: Wie die NEOS?), wer denn da jetzt kommt und ob da alle aus denselben Motiven, die auch juristisch gerechtfertigt sind, kommen.
Aber man kann auch als Land, unabhängig davon, wer hier herkommen will, einen aktiven Beitrag leisten, um die Zuwanderung zu steuern, und in diesem Bereich ist nicht nur Europa im Generellen schlecht, da ist Österreich im Besonderen schlecht. Ich möchte ein Beispiel herausgreifen: die Umsetzung der Blauen Karte EU, wenn also ein Drittstaatsangehöriger eine Dauerberechtigung zur Arbeit in einem EU-Land bekommen möchte. Wenn Sie das in Deutschland wollen, dann müssen Sie ein Jahreseinkommen von 48 000 € und ein paar Zerquetschten nachweisen, in Frankreich 52 000 €, in Österreich aber 57 400 €, also fast 20 Prozent mehr als in Deutschland. Und wenn Sie gute Leute wollen, dann frage ich mich: Wie viele Menschen – Zuwanderer sind ja oft jung – verdienen im jugendlichen Alter, zum Beispiel mit 30, 57 000 € im Jahr? – Das ist ein völlig weltfremder Betrag, den die Österreicher da für Menschen, die Arbeit suchen, Sozialversicherungsbeiträge zahlen wollen, Lohnsteuer zahlen wollen, ansetzen!
Die Kanadier, deren Land als Einwanderungsland bekannt ist, gehen da viel gezielter vor und schauen nicht nur, ob Formalqualifikationen gegeben sind, sondern auch, ob jemand für die Gesellschaft einen Beitrag leistet, ob er etwas gelernt hat und Integrationsfähigkeit mitbringt. Dadurch kommen viele Akademiker nach Kanada, die arbeiten dann aber gar nicht in ihrem spezifischen akademischen Beruf, die haben vorher bewiesen, dass sie eine Leistung erbringen, dass sie eine Ausbildung gemacht haben, die arbeiten sich aber in Kanada von ganz unten hoch. Die Kanadier sagen: Ja, das ist „selfish“, was wir da machen, das ist eigennützig, aber sie wissen auch, dass sie das tun müssen, damit das Land von der Zuwanderung profitieren kann.
Die Schweden machen es nicht unähnlich, da gibt es auch so eine Art „Express Entry“ für Leute, die einen Job haben. Wer einen Job im Land nachweisen kann, darf kommen, und in Schweden muss man dann nicht 57 000 € nachweisen, sondern pro Monat 13 000 Schwedische Kronen – das sind 1 400 €, die man im Monat verdienen muss, in Schweden, wo die Lebenshaltungskosten anders sind –, und wenn man einen Job hat, darf man kommen.
Wir in Österreich bauen bei den Jobs Hürden auf und sind bei anderen Kategorien großzügig, was zur Folge hat, dass zum Beispiel in Kanada und in Dänemark der Zuzug durch Familienzusammenführung doppelt so hoch ist wie der Zuzug aufgrund von Arbeit, in Österreich der Zuzug durch Familienzusammenführung jedoch achtmal so
hoch ist wie jener wegen Arbeit. Wir locken also die Menschen aus ganz anderen Gründen an als die Länder, die Zuwanderung gezielt steuern. Das verlangt aktive Maßnahmen unsererseits, das verlangt den Mut, Nein zu sagen, das verlangt den Mut, zwischen unterschiedlichen Arten der Zuwanderung zu unterscheiden.
Da hilft aber kein blindes Hetzen gegen „die Auslända“, und da hilft auch kein unreflektiertes Welcome, sondern da hilft der Mut zur Entscheidung. (Beifall bei den NEOS.)
12.40
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.
12.40
Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Kollegen aus dem Europäischen Parlament! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Was Sie uns heute als Systemwechsel präsentiert haben, Herr Minister, und die ÖVP vollmundig als Aktionsplan Asyl verkaufen will, ist in Wirklichkeit ein Reaktionsplan, denn nach monatelangem beziehungsweise jahrelangem untätigen Verharren kommen Sie nun endlich den Forderungen jener nach, die das Ausmaß der Flüchtlingsproblematik schon seit langer Zeit erkannt haben.
Ich werfe Ihnen vor, wertvolle Zeit vergeudet zu haben, und frage Sie daher, was Sie in den letzten Jahren daran gehindert hat, Ihren Einfluss in der Koalition und auf EU-Ebene geltend zu machen (Beifall bei der FPÖ), nämlich um die internationalen Aktionen zur Eindämmung der Fluchtursachen zu erreichen, um die militärische Bekämpfung der IS-Terroristen unter UN-Mandat zu beschließen (Zwischenruf des Abg. Rädler), um die Außengrenzen der EU zu stärken, um – längst, nicht erst seit gestern – eine faire Verteilung der Flüchtlinge nach Quoten zu erreichen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler), um für mehr finanzielle Hilfe der UNHCR-Flüchtlingscamps im Nahen Osten zu sorgen, als effiziente Hilfe vor Ort – ich fordere das hier bereits seit eineinhalb Jahren (Beifall bei der FPÖ) –, um den Kampf gegen Schlepper wirksam und mit ausreichender strafrechtlicher Härte zu führen, um das bereits bestehende Asylgesetz, welches schon Asyl auf Zeit beinhaltet, rigoros umzusetzen, um einen vernünftigen Migrationsplan für Österreich umzusetzen, der nur legale, geordnete Migration vorsieht.
Aber all Ihre Lösungsvorschläge kommen zu spät, und die Leidtragenden sind die Österreicher, die die Kosten dafür tragen müssen; nicht nur die finanziellen Kosten. Das ist wirklich der große Vorwurf an diese Regierung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)
12.42
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 6375/J bis 6522/J
2. Anfragebeantwortungen: 5602/AB bis 6029/AB
Beilage zur Anfragebeantwortung: Zu 5601/AB
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz betreffend Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Anhebungsverzicht (782 d.B.)
Bundesgesetz aus Anlass des Generalvergleichs mit dem Freistaat Bayern, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das ABBAG-Gesetz geändert werden (796 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden (797 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz und das Emissionszertifikategesetz 2011 geändert werden (800 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 55 betreffend „Rettung des regionsgeschützten Uhudlers (AG zur Rettung des Uhudlers im Südburgenland)“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner
Petition Nr. 56 betreffend „Schutz der Ziesel-Population in ihrem angestammten Lebensraum (IGL-Marchfeldkanal)“, überreicht vom Abgeordneten Michael Pock
Petition Nr. 57 betreffend „Rettung des Waffenpasses für Jäger“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Gernot Darmann
Bürgerinitiative Nr. 86 betreffend „Menschenwürdige Aufnahme von AsylwerberInnen (Refugees Welcome to Austria)“
Bürgerinitiative Nr. 87 betreffend „Flucht beginnt mit Krieg. Für humanitäre Hilfe und menschliches Vorgehen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten“
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Finanzausschuss:
Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur Investitionsbank (798 d.B.)
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/13 (III-203 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Familienausschuss:
Tätigkeitsbericht 2014 der Bundesstelle für Sektenfragen, vorgelegt von der Bundesministerin für Familien und Jugend (III-207 d.B.)
Gleichbehandlungsausschuss:
Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2013–2014 (III-202 d.B.)
Umweltausschuss:
6. Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich (III-208 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2014 (III-206 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde für das Jahr 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-209 d.B.)
Wissenschaftsausschuss:
Tätigkeitsbericht 2014 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-205 d.B.)
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen über ein Archivabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit
Aufnahme der Verhandlungen über die Vereinbarung über die Durchführung von Artikel 13 und Kapitel VI des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Es sind weiters folgende Vorlagen eingelangt:
Vertrag mit der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (783 der Beilagen).
Weiters: Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (785 der Beilagen) sowie Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (784 der Beilagen).
Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieser Gegenstände an Ausschüsse abzusehen und sie bei der Erstellung der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu berücksichtigen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall; dann gehen wir so vor.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12 sowie 14 und 15 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall; dann gilt das so als beschlossen.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Karlheinz Kopf: Der Grüne Klub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schrift-
liche Anfrage 6523/J der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Schattenkabinett und Anklagebank dringlich zu behandeln. Gemäß der Geschäftsordnung wird die Durchführung der Dringlichen Anfrage frühestens drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um 15.45 Uhr, erfolgen.
Präsident Karlheinz Kopf: Weiters teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, eine Frist bis 11. Oktober 2015 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die soeben erwähnte kurze Debatte im Anschluss an die Behandlung der Dringlichen Anfrage stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.
Schließlich teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Kitzmüller beantragt hat, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1224 A(E) der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten, eine Frist bis 13. Oktober 2015 zu setzen.
Dieser Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
*****
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt:
Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 81 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 63 Minuten sowie NEOS und STRONACH je 33 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 17 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Vorschlag sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kol-
leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (792 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird (793 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet, somit gehen wir in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. – Bitte.
12.48
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute soll ja mit Verfassungsmehrheit von SPÖ und ÖVP mit grüner Unterstützung ein Durchgriffsrecht – gegenüber den Ländern und Gemeinden – beschlossen werden, wobei man gegen alle parlamentarischen Usancen hier einen Beschluss herbeiführt.
Das ist kein guter Umgang, der hier gewählt wurde. Das ist ein Armutszeugnis für die Regierung und auch ein Symbol ihrer Hilflosigkeit auf der einen Seite, aber auch ihres Versagens auf der anderen Seite, denn anstatt sinnvolle und tragfähige Lösungen zu entwickeln, laden Sie die Last Ihres Scheiterns, Ihres Unvermögens, Ihres Amtsmissbrauchs, Ihrer Gesetzesbrüche auf die Länder, Gemeinden und Bürger ab, und das ist einfach ... (Beifall bei der FPÖ.)
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Strache, Sie wissen, der Vorwurf des Amtsmissbrauchs und des Gesetzesbruchs, das sind Vorwürfe strafrechtlicher Art, das kann ich nicht durchgehen lassen. Ich muss Ihnen dafür einen Ordnungsruf erteilen. Ich bitte Sie, sich etwas zu mäßigen. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)
*****
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (fortsetzend): Sie wissen, dass wir eine Ministeranklage vornehmen. Die freie Meinungsäußerung wird ja wohl hier noch zulässig sein und auch, so einen möglichen Missbrauch, den wir sehen, anzusprechen und zu diskutieren. Die Wertung haben, glaube ich, auch Sie, Herr Präsident, hier nicht vorzunehmen, das sage ich ganz offen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir sehen hier Missbrauch gegeben und werden auch darüber diskutieren. Also da gibt es keine Diskussionsverbote, sonst würde ich wirklich, und zwar mehr als kritisch, feststellen müssen, dass man hier ein Meinungsdiktat erleben muss. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage daher, dass Missbrauch und Fehlentwicklungen in unterschiedlichen gesetzlichen Bereichen gegeben sind, sonst würde die Europäische Union jetzt nicht Österreich und andere Länder wegen Gesetzesbrüchen klagen. Das heißt, das alles liegt ja auf dem Tisch. Ich frage mich, wann umgekehrt einmal das Scheitern der EU-Institutionen und die dortigen Verfehlungen von österreichischer Seite eingeklagt werden. Das
wäre auch einmal ein notwendiger Schritt bei dem Scheitern der Institutionen der Europäischen Union.
Wir erleben hier eine Entwicklung, bei der eine gröbliche – gröbliche! – Unterlassung gesetzlicher Pflichten gegeben ist, wo man nach einem Scheitern der Schengen-Grenzen, nachdem die Europäische Union die Länder der Europäischen Union an den Außengrenzen in dieser Krise völlig im Stich gelassen hat, hergeht und jene, die die EU-Gesetze – nämlich Sicherung der Schengen-Außengrenzen, Dublin-Verordnung oder auch fremdenpolizeiliche Gesetze – einhalten, wie Ungarn, auch noch mit einem Bashing und ungeheuerlichen Beschimpfungen konfrontiert. Also da kann man sich nur mehr wundern.
Ich schäme mich für die Äußerungen, die Herr Faymann gegenüber Ungarn und Orbán getätigt hat. (Beifall bei der FPÖ.) Das war wirklich letztklassig, und das ist nicht im Sinne nachbarschaftlicher Beziehungen, da man eine Zusammenarbeit suchen sollte, man gemeinsame Wege suchen und finden müsste, um diesen Notstand, um diese Ausnahmesituation auch zu bewerkstelligen. (Abg. Schieder: Das war richtig ...!) – Nein, ich sage Ihnen ganz offen: Respekt für Ministerpräsident Orbán! Er schützt seine eigene Bevölkerung vor illegaler Masseneinwanderung – im Unterschied zu Faymann und Ihnen, denn es gibt bis heute keine Grenzkontrollen! (Beifall bei der FPÖ.)
Bis heute erleben wir eine Farce, die sich tagtäglich abspielt. Es finden keine Kontrollen an der Grenze statt, keine Passkontrollen, keine Registrierung jener Massen, die im Sinne einer modernen Völkerwanderung heute zu uns kommen; die über unzählige sichere Länder gehen und dort nicht im Sinne der Dublin-Gesetze ihre Rechtsansprüche geltend machen, das heißt, keinen Asylantrag stellen. Diese Länder haben auch gar kein Interesse daran, Dublin zu leben, sondern schicken die Menschen durch ihr Land durch. Wir lassen das zu und erleben dann noch eine sozialromantische Einladungs- und Willkommenspolitik à la Merkel und Faymann, wobei man sagt: Kommt nur, Wirtschaftsflüchtlinge aller Welt! – obwohl es kein Menschenrecht auf Wohlstand gibt. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist genau der entscheidende Punkt, und den Vorwurf muss man Ihnen machen: Sie kontrollieren nicht, Sie differenzieren nicht, Sie schaffen Unsicherheit, weil Sie eben ganz bewusst nicht unterscheiden zwischen Verfolgten im Sinne der Genfer Konvention – die unseren vollen Schutz und unsere volle Hilfe benötigen – und jenen, die aus wirtschaftlichen Motiven oder vielleicht aus noch viel tragischeren Motiven kommen, wie Geheimdienste von England, Frankreich, Russland, bis hin zum Heiligen Vater warnend angesprochen haben: dass radikale Islamisten hier zuhauf nach Europa eingeschleust werden.
Das sind gefährliche Entwicklungen. Und jetzt gehen Sie mit dem Durchgriffsrecht her – nach Ihrem Versagen, nach Ihrem Scheitern, Sie, die nicht die berechtigten Schutzinteressen der österreichischen Bevölkerung im Sinne der Gesetze sichergestellt haben und letztlich hier versagt haben und Management by Chaos leben – und versuchen, mit der Verfassungsänderung, mit Durchgriffsrecht und Zwangszuteilungen von Asylwerbern dieses Versagen, diese Belastung auf die Gemeinden zu übertragen.
Das ist nicht in Ordnung. Da wird nicht nur der Föderalismus mit Füßen getreten, sondern da haben Sie Gesetze ohne Legitimation außer Kraft gesetzt, und da haben Sie letztlich auch nicht demokratiepolitisch korrekt gehandelt. Und das gehört einfach beim Namen genannt. Das ist ein verantwortungsloser Umgang, den Sie jetzt auf die Gemeinden abladen. Das werden sich die Bürger merken, und darauf werden Ihnen die Bürger auch entsprechend Antwort geben. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)
In dieser Frage wäre jetzt genau sicherzustellen, dass endlich die direkte Demokratie im Sinne verbindlicher Volksabstimmungen umgesetzt wird (Beifall bei der FPÖ), und
zwar als Verfassungsrecht der Menschen im Land, als Verfassungsrecht der Staatsbürger – und nicht als Bittsteller! Das wäre jetzt genau die Nagelprobe. Und genau dabei erleben wir hier im Hohen Haus immer wieder, dass SPÖ, ÖVP und Grüne Angst vor der Bevölkerung haben, nicht bereit sind, die direkte Demokratie als Verfassungsrecht auch für die Bevölkerung sicherzustellen.
Da werden jahrzehntelang geltende verfassungsrechtliche Tabus halt einfach gebrochen, die Gemeindeautonomie, die ein Grundpfeiler der österreichischen Verfassung ist, wird dann einfach zerstört – das ist dann völlig egal.
Natürlich wäre es auch wichtig – wie vorher schon erwähnt –, Sie an die Einhaltung der Dublin-Richtlinien zu erinnern. Sie haben das außer Kraft gesetzt – und dann gehen Sie her mit Placebo-Entscheidungen, Assistenzeinsatz des Bundesheeres an den Grenzen, sprechen von Grenzkontrollen, die es de facto gar nicht gibt, weil eben keine Pässe kontrolliert werden und keine Registrierung vorgenommen wird.
Sie können heute gar nicht redlich beantworten, wie viele Menschen heute bereits im Sinne einer illegalen Einwanderung nach unseren fremdenpolizeilichen Gesetzen nach Österreich gekommen sind, wie viele weitergereist oder doch hier irgendwo abgetaucht sind. Diese Frage können Sie nicht einmal beantworten. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes gemeingefährlich, unverantwortlich, was da gelebt wird! (Beifall bei der FPÖ.)
In Wirklichkeit brauchen wir ein Durchgriffsrecht in Richtung Brüssel, nicht umgekehrt. Dort brauchen wir ein Durchgriffsrecht, denn wenn die EU-Institutionen völlig scheitern und damit unsere Bürger in eine Situation kommen, in der sie Unsicherheit erleben und wodurch ein Ausnahmezustand und eine Notstandssituation ausgelöst wird, dann muss man natürlich die Verantwortung bei dieser Bundesregierung suchen. Warum ist sie nicht bereit, endlich diesen fehlerhaften Mechanismus wenigstens nationalstaatlich aufzufangen und das Gröbste zu verhindern?
Der Umgang der Regierung mit dem Thema Asyl wird ja immer grotesker und unbeholfener. Alleine die aktuelle Diskussion über Asyl auf Zeit zeigt das wieder einmal auf. Asyl ist grundsätzlich, wenn Sie die Genfer Konvention lesen, Schutz auf Zeit. Man fragt sich: Was wird da eigentlich debattiert? – Wieder so eine Placebo-Diskussion, die man als Farce bezeichnen muss. Die Regierungsmitglieder kennen offenbar dieses Gesetz nicht einmal, und wahrscheinlich, ja ziemlich sicher, haben sie es in der Vergangenheit auch nicht gelebt und umgesetzt – und jetzt meinen sie, sie haben da irgendetwas Neues erfunden, das aber eigentlich ohnehin schon Rechtsbestand hat und nur umgesetzt werden müsste.
Das zeigt, offenbar gerade im Vorfeld von
Wahlen – und ich habe das auch dem Interview mit
Außenminister Kurz in der „Kronen Zeitung“
entnommen – wird der Faule entweder fleißig und
übernimmt dann doch die Forderungen der Freiheitlichen Partei, die man
vorher jahrelang strikt abgelehnt hat, oder beginnt eben, Placebo-Diskussionen
zu führen, in der Hoffnung, dass man bei den kommenden Landtagswahlen noch
das Schlimmste abwenden kann. Aber das ist alles durchschaubar.
Seit jeher fordern wir Freiheitlichen die Umsetzung dieser aufrechten Gesetzesformulierung Asyl auf Zeit, dass das wirklich vollzogen wird, was wir vermissen. Wir brauchen daher keine Gesetzesänderung, sondern wir brauchen eine Innenministerin, die dieses Gesetz endlich mit Leben erfüllt und vollzieht. Das wäre notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn SPÖ und ÖVP erst nach drei Jahren die Kriterien für Asyl überprüfen wollen, dann ist das auch kompletter Unfug. Wir reden immer von raschen Prüfungen – die Schweiz hat Schnellverfahren innerhalb von 48 Stunden, in denen schon einmal erste Feststellungen getroffen werden –, raschen Asylverfahren, die notwendig sind – na ja,
dann sollte man aber auch bitte jährlich überprüfen, ob Asyl auf Zeit noch gegeben ist oder nicht, und nicht alle drei Jahre.
Also da sind wir ja genau wieder in der Situation, dass eine zeitnahe Überprüfung des Asylstatus erfolgen und das eben nicht, so wie Sie das vorhaben, wieder auf die lange Bank hinausgeschoben werden sollte.
Wenn die Überprüfung ergibt, dass es sich um jemanden handelt, der aus wirtschaftlichen Überlegungen gekommen ist – im Übrigen wurde ja 2013 und 2014 von den unabhängigen österreichischen Asylgerichten festgestellt, dass es sich bei 70 Prozent nicht um Menschen mit Asylstatus handelt, und die sind auch rechtskräftig abgewiesen worden; das ist keine freiheitliche Gerichtsentscheidung, sondern das haben unabhängige österreichische Gerichte festgestellt –, dann zeigt das schon einiges auf. Und dann vermisst man die Umsetzung dessen, was auch in den Gesetzen vorgesehen ist: nämlich den konsequenten Abschub und die Außerlandesschaffung jener rechtskräftig abgelehnten Asylwerber. Auch da gibt es seit Jahren ein Versagen der Bundesregierung.
Sie versuchen halt offenbar immer wieder, mit Scheindebatten das eine oder andere an eigenem Versagen zu überdecken, auch die EU-Quote ist ja so eine lächerliche Debatte. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Wir erleben jetzt, dass die Menschen über unzählige sichere Länder kommen –europäische Länder; Griechenland hat man im Stich gelassen, Kroatien hat man bei der Sicherung der Außengrenzen im Stich gelassen, Ungarn und andere –, aber diese Menschen wollen ja dort nicht sein. Sie wollen ihren Rechtsanspruch dort nicht geltend machen, stellen dort keinen Asylantrag; dazu hätten sie nämlich das Recht – nicht dazu, sich auszusuchen, zu welcher Wunschdestination sie weitergehen und ungehindert ohne Passkontrollen und Registrierung kommen können, weil man da vonseiten der deutschen und der österreichischen Regierung eben unverantwortlich vorgegangen ist.
Da fragt man sich: Wie wollen Sie dann den Menschen die Quote überhaupt noch glaubwürdig verkaufen, wenn die Menschen gar kein Interesse haben, in diese Länder zurückgeschickt zu werden, wo sie ja jeden Asylantrag vermieden haben? – Das funktioniert doch nicht! Seien Sie doch endlich einmal realpolitisch, da müssen Sie doch andere Entscheidungen und Maßnahmen treffen!
Wenn man von 120 000 Menschen spricht, die aufgeteilt werden sollen, ist ja auch diese Zahl an sich schon lächerlich – bei über 1 Million Menschen, die aktuell bereits in Deutschland gelandet sind. Man kann davon ausgehen, dass bei uns bis Ende des Jahres sicher über 80 000, wenn nicht in Richtung 120 000 Menschen im Land sein werden, wenn man weiter so unverantwortlich keine Grenzkontrollen vornimmt. Das zeigt ja einiges auf.
Das sind ja nur die offiziellen Zahlen, die wir da hören. Alleine letztes Wochenende sollen über 21 000 Menschen nach Österreich gekommen sein. Das sind offizielle Zahlen, sage ich, wohlgemerkt, denn wenn man die Menschen nicht registriert, wie will man diese Zahlen dann bestätigen? Das ist so Daumen mal Pi, und das ist eines Rechtsstaates natürlich nicht würdig. Der Bürger hat ein Recht darauf, dass Gesetze eingehalten werden und dass man diese nicht außer Kraft setzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist das Wesen eines Staates, der sich ernst nimmt und die Verpflichtung und Verantwortung hat, die Bürger seines Landes, die Staatsbürger, letztlich auch zu schützen, deren Freiheit, aber auch deren bescheidenen Wohlstand sicherzustellen. Wir kämpfen ja auch in Österreich an allen Ecken und Enden mit Armutsproblemen: 1,2 Millionen Menschen an der Armutsgrenze, alleinerziehende Mütter, die man mit ihren Kindern im Stich lässt, überall wird gespart. Bei den Pflegefällen, bei den Pflegestufen 1 und 2 sind
Kürzungen vorgenommen worden, es besteht die Erschwernis, letztlich überhaupt eine Pflegestufe zu erhalten, obwohl man das als behinderter und pflegebedürftiger Mensch dringend braucht.
An allen Ecken und Enden erleben wir das Scheitern und Versagen bei den eigenen Armutsproblemen und Fehlentwicklungen im Land – und dann erlebt man, dass auf einmal generös alle Gesetze außer Kraft gesetzt und den Menschen gesagt wird: Das schaffen wir schon! Keiner sagt offen, welche Folgewirkungen das haben wird, nicht nur sicherheitspolitisch, sondern vor allen Dingen auch kostenpolitisch, wie das – wenn es um Arbeitsplätze geht – bei der Rekordarbeitslosigkeit, die wir haben, zu bewerkstelligen sein wird, wie es um Integration steht und was sonst noch auf uns zukommen kann.
Dann fragt man sich: Was ist der nächste Plan, wann gibt es die Sonderasylsteuer, wann gibt es die Solidaritätsasylsteuer? – Erst nach den Landtagswahlen in Oberösterreich und Wien wird man dann wahrscheinlich damit herausrücken. (Zwischenruf des Abg. Weninger.)
Angeblich wird im Finanzministerium schon fleißig an drei Asylsteuererhöhungen gearbeitet, die notwendig sein sollen, nämlich im Bereich der Umsatzsteuererhöhung, und man überlegt, wie ich höre, im Bereich der Zweitwohnsitze anzusetzen, und sagt: Entweder ihr stellt den Zweitwohnsitz zur Verfügung oder kauft euch mit einer Steuer frei! (Abg. Lopatka: Also ...!) Es geht bis dahin, dass man gedenkt, auf die Sparguthaben der Österreicher zuzugreifen. (Abg. Lopatka: Ah geh!) – Ich höre, dass solche Berechnungen im Finanzministerium bereits stattfinden. Da sollten Sie die Debatte jetzt ehrlich führen und die Öffentlichkeit nicht wieder nach den Wahlen mit diesen Steuererhöhungen überrumpeln, das wäre ein ehrlicher Zugang. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage daher, wir fordern eine Volksabstimmung. (Abg. Lopatka: Das haben Sie nicht ...!) Vor dem Volk haben leider SPÖ, ÖVP und Grüne nicht nur in manchen Bereichen offensichtlich keinen Respekt, sondern sie haben vor allen Dingen Angst davor, es mitentscheiden zu lassen. Das ist nicht redlich. Es wäre Zeit für direkte Demokratie. Wir haben in der Schweiz über hundert Jahre eine Evaluierung dieser direkten Demokratie. Sie ist eine Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie. Nicht mehr als 1 Prozent aller Gesetze, die hier beschlossen werden, kann dann im Rahmen von verbindlichen Volksabstimmungen korrigiert werden, die die Bevölkerung auch erzwingen können soll.
Das wäre ein wichtiger Zugang, endlich diese Parteisekretariatsideologen zu überwinden, die permanent glauben, sie können der eigenen Bevölkerung Entscheidungen aufs Augʼ drücken, die diametral gegen die überwiegende Mehrheit der eigenen Bevölkerung gerichtet sind. (Beifall bei der FPÖ.)
13.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte, Herr Klubobmann.
13.04
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Dame und Herren auf der Regierungsbank! Werte Damen und Herren im Haus! Das, was heute zur Diskussion steht, ist weit entfernt von dem, worüber Kollege Strache gesprochen hat, denn es geht hierbei einfach darum, dass jene Leute, die nach Österreich kommen und um Asyl ansuchen – nämlich nicht Wirtschaftsflüchtlinge, sondern Leute, die um Asyl ansuchen, weil sie persönlich aus den in der Genfer Flüchtlingskonvention dargelegten Gründen verfolgt werden –, auch in Österreich unterzubringen sind.
Bisher hatten wir das Problem – das haben wir über den Sommer auch erlebt –, dass die Mehrheit der österreichischen Bundesländer der Vereinbarung, die zwischen den neun Bundesländern und dem Bund gefasst worden ist, nicht nachgekommen ist, nicht ihren Anteil an der Unterbringung übernommen hat. Es geht darum, eine Lösung zu finden, dass diese Menschen menschenwürdig untergebracht werden.
Es ist übrigens das gleiche Thema, das heute auch auf europäischer Ebene diskutiert wird: wie man nämlich in den europäischen Staaten diese Leute unterbringen kann, sodass jedes Land gemäß seiner Wirtschaftskraft, seiner Bevölkerungsgröße und geografischen Größe auch seinen fairen Anteil übernimmt. Um nicht mehr und nicht weniger geht es auch bei diesem Verfassungsgesetz. Es hat einen Gutteil seiner Wirkung insofern schon entfacht, als inzwischen sieben von neun österreichischen Bundesländern ihre Verpflichtung im Quotenausmaß übernehmen. Die zwei Bundesländer, die das noch nicht geschafft haben, werden sicherlich so daran arbeiten, dass sie das bald erreicht haben.
Das heißt, dieses Verfassungsgesetz zur gerechten Aufteilung, mit dem gleichzeitig auch sichergestellt werden soll, dass rasch menschenwürdig und winterfest untergebracht werden kann, ist ein Gesetz, das nur als Ultima Ratio zu wirken hat, als letzte Möglichkeit; davor ist die Aufforderung an die Bundesländer und auch an die Gemeinden zu richten, ihre Aufgaben zu übernehmen. Wenn ein Bundesland seine Aufgaben übernommen hat, dann droht auch durch dieses Gesetz kein Eingreifen durch das Innenministerium, weil man dann quasi, wenn man es so sagen will, im Leo ist und seine Aufgabe ja sowieso von sich aus erbracht hat. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Im Leo?)
Es ist auch richtig, dass die Bundesländer und die Gemeinden motiviert werden, ihre Aufgabe aus eigenem Antrieb zu übernehmen. Inzwischen ist es so, dass schon wesentlich mehr österreichische Gemeinden Flüchtlinge untergebracht haben als bisher, das heißt, auch da ist einiges in Bewegung.
Wir werden heute auch noch einen Abänderungsantrag einbringen, der noch einmal klarstellt, dass es nicht darum geht, Bürgermeister zu kriminalisieren, sondern dass es darum geht, dass in den Gemeinden ausreichend Flächen und Unterkünfte aus eigenem Antrieb zur Verfügung gestellt werden und nur dann, wenn das Land beziehungsweise die Gemeinde ihre Anteile nicht übernommen haben, das Innenministerium auch durchgreifen kann.
Es ist aber auch ein Gesetz, das der Innenministerin eben dort, wo nicht agiert worden ist, jetzt die Durchgriffsmöglichkeit an die Hand gibt, die so lange diskutiert und gefordert worden ist, um die Unterbringungsplätze zu schaffen. Ich bin mir sicher, dass mit der administrativen Entscheidung, Herrn Christian Konrad als Bundesbeauftragten zu installieren, auch technisch einiges wesentlich verbessert worden ist, sodass diese Aufgabe auch gelingt.
In diesem Sinne halte ich es für ein sehr sinnvolles Gesetz, das das, was wir auf europäischer Ebene von den anderen europäischen Ländern fordern, auch innerösterreichisch unter den Bundesländern festschreiben soll. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte, Herr Klubobmann.
13.08
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Wenn man sich die Debatte und vor allem die Ereignisse der letzten Wochen anschaut, glaubt man, die
Vernunft ist abgeschafft. (Abg. Schieder: Jetzt gerade?) Jetzt hat heute mein Lieblingssozialist, Herr Cap, ja einige wahre Worte gesagt. Es war ja sehr, sehr mutig, dass er hier den Herrn Bundeskanzler so angegriffen hat, indem er gesagt hat, wir müssen schauen, wo die Verantwortung liegt.
Ja, das stimmt, der Herr Bundeskanzler hat die Verantwortung. Er hat die Verantwortung dafür, dass wir sämtliche Gesetze, die wir haben, außer Kraft gesetzt haben, dass wir wider jede Vernunft jeden ins Land lassen, ohne ihn zu kontrollieren, ohne zu überprüfen, ob er überhaupt Fluchtgründe vorweisen kann, und ohne die geltenden Regeln in der EU einzuhalten, wofür wir jetzt auch verklagt werden. (Beifall beim Team Stronach.)
Das müssen Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Das heißt, zuerst hat man die Regeln gebrochen und jetzt gibt es ein Vertragsverletzungsverfahren. Da ist die Kritik von Herrn Cap natürlich absolut angebracht. Ja, der Herr Bundeskanzler ist verantwortlich für das, was passiert ist.
Aber schauen wir etwas zurück. Schauen wir etwas zurück, warum der Herr Bundeskanzler dieses schuldhafte Verhalten an den Tag gelegt hat, warum er das gemacht hat. Das Ganze hat begonnen, als sich Frau Merkel mit einigen Vertretern der deutschen Industrie zusammengesetzt hat und die ihr gesagt haben: Wir brauchen mehr Arbeitskräfte; wir haben ein Problem, denn spätestens in fünf Jahren gehen uns die qualifizierten Arbeitskräfte aus!
Dann hat man erkannt oder hat zu erkennen geglaubt, dass unter den syrischen Flüchtlingen ja topausgebildete Kräfte sind. Und dann war flugs die Idee geboren: Warum leiten wir diese Flüchtlingsströme, die ja aufgrund der geltenden Regeln jetzt nicht so weit ins Land hereinkommen, nicht einfach nach Deutschland um? Unter den vielen syrischen Flüchtlingen gibt es nämlich sicher ein paar Perlen, die wir in der deutschen Industrie auch verwenden können. Es mag zwar sein, dass wir Tausende importieren müssen, um dann vielleicht Hunderte anstellen zu können, aber die Industrie hat sich ja ohnehin nie Gedanken darüber gemacht, dass der Rest dann im Sozialsystem hängen bleibt.
Deshalb ist man hergegangen und hat diese Einladung ausgesprochen, die ja bewusst gewählt wurde. Man hat nur den Fehler gemacht, nicht einmal den eigenen Koalitionspartner und die eigene Partei einzuweihen. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das hat man vergessen. Das ist auch der Grund, warum schon aus den eigenen Reihen Kritik kommt. Aber diese Einladung ist niemals widerrufen worden. Haben Sie das gewusst? – Frau Merkel hat die Einladung ausgesprochen – alle, die kommen, bekommen Asyl, alle, die kommen, dürfen bleiben! –, und seitdem ist diese Einladung nie widerrufen worden.
Die Grenzkontrollen, die ja angeblich gemacht werden, haben ja nur den Sinn, dass man die Zuwanderung etwas bremst, um die Menschen schneller und besser in Deutschland unterzubringen und schön zu verteilen, genau so, wie wir hier verteilen wollen. Das ist ja das gleiche Prinzip. Das heißt, ohne zu wissen, ob die überhaupt bleiben können, verteilen wir sie auf ganz Österreich.
Ich sage Ihnen eines: Es macht überhaupt keinen Sinn, zu verteilen. Was wir brauchen würden, sind Schutzzonen vor Ort; dann brauchen wir in Österreich gar nicht zu verteilen. Was Sie machen, ist: Sie verteilen Flüchtlinge, bei denen Sie nicht einmal wissen, ob sie überhaupt bleiben dürfen, und das ist das Problem. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Es mag natürlich sein, dass Herr Faymann das macht, was Frau Merkel will, und bei diesem Spiel mitmacht. Ich weiß ja nicht einmal, ob er eingeweiht wurde. Ich weiß nur, dass er mitmacht. Vielleicht liegt es daran: Frau Merkel hat einmal gesagt – natürlich
hinter dem Rücken von Faymann –, er kommt mit keiner Meinung herein und geht mit meiner Meinung hinaus. Vielleicht war es in diesem Fall auch so. Vielleicht hatte er gar keine Meinung dazu und hat einfach das gemacht, was Frau Merkel wollte.
Entscheidend ist: Wir haben jetzt diesen Rechtsbruch auf dem Tisch; Herr Faymann hat sich diesbezüglich schuldig gemacht. – Danke, Herr Cap, dass Sie das angesprochen haben! Danke, dass Sie die wahren Schuldigen auch hier im Parlament – und so mutig waren Sie heute – angesprochen haben! Herr Faymann ist schuld an dieser Misere, und deshalb muss er sich auch hier verantworten. Er muss sich nicht nur in diesem Vertragsverletzungsverfahren gegenüber allen anderen, die Regeln einhalten wollen, verantworten. Er hat ja alle Regeln gebrochen, ob das die Dublin-Regeln waren, das Schengen-Abkommen, auch die Genfer Flüchtlingskonvention wurde mit Füßen getreten. All das hat Faymann gemacht.
Faymann muss sich nicht nur gegenüber jenen verantworten, die es ehrlich meinen und die auch Recht und Ordnung in dieser Europäischen Union wollen, nein, er muss sich auch gegenüber den 37 000 Obdachlosen in Österreich verantworten. Das sind keine Flüchtlinge, das sind Menschen, die in Österreich, in unserem Sozialsystem, obdachlos wurden – 37 000 Menschen. Die Menschen, die in Österreich obdachlos sind, um die sich überhaupt niemand kümmert, bekommen nicht einmal die ausrangierten Zelte, wenn man es den Flüchtlingen nicht mehr zumuten kann, in Zelten zu leben; nicht einmal die bekommen sie, um unter der Brücke das Zelt aufzustellen. Das ist leider eine Tatsache.
Es hat eine Situation gegeben, dass sich ein Obdachloser an diesen Ausspeisungen vergriffen hat. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Und erst, als die Zeitung aufgegriffen hat, dass die Polizei verhindert hat, dass auch Obdachlose bei diesen Flüchtlingsausspeisungen Nahrung bekommen, haben die etwas bekommen. Gegenüber jenen Menschen muss sich Herr Faymann auch verantworten, und da spreche ich noch gar nicht von der Viertelmillion Menschen, die in Österreich nicht einmal heizen können, weil sie es sich nicht leisten können. Das ist ein Faktum.
Ich will nicht die einen gegen die anderen ausspielen, überhaupt nicht. Alle, die Schutz brauchen, sollen Schutz haben. Aber wir haben in Österreich auch ganz, ganz viele Menschen, die Schutz brauchen, und um die kümmert sich niemand. Auf der anderen Seite lassen wir Leute herein, von denen wir nichts wissen, weder, ob sie Schutz brauchen, noch, ob sie Schutz verdienen, noch, ob es nicht Terroristen oder sonstige Kriegsverbrecher sind. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Auch das wäre möglich, auch das wurde schon angesprochen. Das interessiert niemanden.
Über den gesundheitlichen Aspekt will ich gar nicht sprechen. Wenn wir jetzt 5 000 Flüchtlingskinder, die weder gegen Pocken noch Sonstiges geimpft sind, eins zu eins in den Schulen verteilen, dann will ich gar nicht darüber reden, was da noch alles auf uns zukommt.
Das sind alles Dinge, bei denen wir die Vernunft wieder einschalten müssen. Wir müssen dieses Problem vernünftig angehen, aber was ich jetzt sehe, ist nicht vernünftig. – Vielen Dank, Herr Cap, dass Sie das endlich einmal so angesprochen haben! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
13.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Herren Bundesminister! Außerordentliche Situationen erfordern außerordentliche Maßnahmen, und ich glaube, dass man die gesamte Debatte auch im
Lichte dessen sehen muss. Das hat es in der Zweiten Republik noch nicht gegeben (Ruf bei der FPÖ: Dass die Bundesregierung so versagt hat!), dass innerhalb eines Monats über 100 000 Menschen die österreichische Grenze passiert und sie in wenigen Stunden wieder verlassen haben. Seit dem Zweiten Weltkrieg hat es nicht gegeben, dass über 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht sind.
Dass Regelungen, die wir derzeit haben, nicht darauf eingestellt sind, glaube ich, versteht sich von selbst. Niemand konnte eine solche Situation in diesem Ausmaß vorhersehen, auch wenn die Innenministerin schon vor einem Jahr darauf hingewiesen hat, dass wir vor einer neuen Völkerwanderung stehen, meine Damen und Herren. (Abg. Lugar: … nicht vorhersehen?! – Ruf bei der FPÖ: Das ist ein Widerspruch!)
Meine Damen und Herren, ich erinnere an den Kollegen Strache, der hier gesagt hat, als wir noch im Sommer diskutiert haben, als die Zelte da waren: Die Bundesregierung schafft es nicht. – Jetzt schaffen wir eine Lösung (Abg. Darmann: Welche denn?), wir schaffen eine Lösung, die ermöglicht, dass niemand mehr obdachlos sein muss, die ermöglicht, dass jeder ein Dach über dem Kopf hat, bevor der Winter Einzug hält.
Meine Damen und Herren, das ist eigentlich das, was Sie von uns allen, die wir hier Verantwortung tragen, gefordert haben. Aber nicht nur wir Regierungsparteien tragen Verantwortung, das gesamte Parlament trägt die Verantwortung. Und insofern möchte ich mich heute auch bei allen, die hier diesem Gesetz zustimmen, bedanken, weil sie auf die Krisensituation eingehen und sagen: Es bedarf neuer Lösungen. Daher wollen wir heute ein Verfassungsgesetz beschließen, in dem sichergestellt wird, dass jeder, der in der Grundversorgung einen Platz braucht, Unterkunft bekommt.
Grundversorgung heißt – damit wir das auseinanderhalten –, in dieser Zeit wird geprüft, ob ein Asylgrund vorliegt oder nicht. Und wir befinden uns in einem Rechtsstaat, wo jeder Asylwerber bei uns auch ein Recht darauf hat, dass diese Verfahren durchgeführt werden. Wenn Sie dem die Unterkunft nicht zugestehen wollen, dann widersprechen Sie dem Rechtsstaat, widersprechen der Genfer Flüchtlingskonvention und widersprechen allen Maßnahmen, die sich Menschen in Wirklichkeit erwarten können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Das tut schon besonders weh!)
Wenn am Ende des Verfahrens feststeht, dass er Asyl bekommt, dann tritt erst die nächste Phase in Kraft. Wenn er kein Asyl bekommt, dann hat er dieses Land auch zu verlassen, und wie in der Vergangenheit werden die Menschen, denen kein Asyl zugestanden wird, auch aus Österreich abgeschoben. (Abg. Walter Rosenkranz: Na geh!) Es ist nicht zu beurteilen, ob das positiv oder negativ ist, das ist eine Rechtsfolge, und ich möchte, dass wir das wirklich in Ruhe diskutieren, meine Damen und Herren.
Österreicherinnen und Österreicher haben in den letzten Wochen Großartiges geleistet. Ich glaube, es gilt im Rahmen dieser Debatte auch Danke zu sagen, Danke zu sagen an alle NGOs, an alle karitativen Organisationen und vor allem an die vielen Menschen, die einfach von heute auf morgen, von einer Stunde auf die andere zum Westbahnhof gefahren sind, zum Hauptbahnhof, nach Nickelsdorf und in viele andere Orte und dort Hilfe geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)
Es ist auch notwendig, Danke an die Polizei zu sagen, die in einem Ausmaß gearbeitet und unterstützt hat, dass ich gar keine Worte dafür finde. Die Polizei hat Außerordentliches geleistet, und in den letzten Tagen dazu auch noch das österreichische Bundesheer.
Meine Damen und Herren, damit schaffen wir eine Struktur, die uns im Spannungsfeld stets begleitet, das heißt, auf der einen Seite das Asylrecht, als universelles Menschenrecht, und auf der anderen Seite ein geordneter Verfassungsstaat. Wir müssen in unserer Diskussion immer beides im Blickfeld haben. Wir müssen auf der einen Seite das
universelle Menschenrecht sicherstellen und auf der anderen Seite die drei Kernelemente des Staates – erstens Schutz des Staatsgebietes, zweitens Schutz der eigenen Bevölkerung (Ruf bei der FPÖ: … nicht gelungen!) und drittens Sicherung der Staatsgewalt – sicherstellen. (Abg. Kassegger: Alle drei haben Sie nicht im Griff!)
Das sind drei Elemente, die genauso wichtig sind wie der Schutz des universellen Menschenrechts. In diesem Spannungsfeld müssen wir zum Schutz der Demokratie und zum Schutz von ganz Europa eine Diskussion führen, denn es geht immer um zwei Dinge: Es geht nicht nur um die Gesinnungsethik, meine Damen und Herren, es geht auch um die Verantwortungsethik! (Abg. Darmann: Schöne Worte, von denen sich die Bevölkerung nichts abbeißen kann!) Beide Punkte sind gleich wichtig. Wir müssen die Menschen, die Hilfe brauchen, unterstützen und auf der anderen Seite die Folgen bedenken, wenn so viele Menschen ihr Land verlassen beziehungsweise in unser Land kommen.
Diesbezüglich hat unser Außenminister bereits konkrete Vorschläge gemacht, und da gilt es auch auf europäischer Ebene viele Maßnahmen zu setzen, bei denen wir, meine Damen und Herren, für gemeinsame Entscheidungen zusammenstehen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)
Es geht um ein Wir und nicht um ein Entweder-oder, und es geht um eine gemeinsame Entscheidung und eine gemeinsame Erledigung. Diese außerordentliche Situation erfordert auch im Parlament ein Zusammenstehen, und ich darf auch Sie, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, darum ersuchen und Sie dazu auffordern, im Sinne der Krisensituation für Österreich zu stimmen (Abg. Riemer: Für die eigene Bevölkerung stimmen wir sehr wohl …!) und nicht gegen Österreich. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Da applaudiert überhaupt keiner mehr!)
Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Glawischnig-Piesczek, Scherak, Pendl, Gerstl, Korun, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (792 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der oben bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Abs. 1 wird im Klammerausdruck nach dem Wort ,Asylberechtigten‘ die Wortfolge ,im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Z 6 Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesverfassungsgesetzes geltenden Fassung‘ eingefügt.
2. Art. 2 Abs. 1 lautet:
,(1) Jede Gemeinde hat im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden bereitzuhalten. Die Zahl soll 1,5% der Wohnbevölkerung betragen (Gemeinderichtwert). Hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die in Einrichtungen des Bundes oder der Länder untergebracht sind oder versorgt werden, sind in diese Zahl einzurechnen.‘
3. In Art. 2 Abs. 2 wird nach der Wortfolge ,den Ländern‘ die Wortfolge ,sowie dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund‘ eingefügt.
4. Dem Art. 3 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
,Vor Erlassung des Bescheides und mindestens eine Woche vor Beginn der Unterbringung hat der Bundesminister für Inneres dem Bürgermeister der betroffenen Gemeinde und der Bezirksverwaltungsbehörde dieses Vorhaben mitzuteilen.‘
5. Dem Art. 3 wird folgender Abs. 9 angefügt:
,(9) Rechtsgeschäfte über die Zurverfügungstellung von Grundstücken und Bauwerken bedürfen keiner Bewilligung, Genehmigung oder Anzeige nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften, soweit sie Zwecken gemäß Abs. 1 dienen und dies vom Bundesminister für Inneres schriftlich bestätigt wird.‘“
(Ruf bei der FPÖ: Wahnsinn!)
„,Die vor einer vorübergehenden Nutzung zur Unterbringung bestehende Verwendungsart der Grundstücke bleibt dadurch unberührt.‘“
*****
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf eine Erläuterung in diesem Abänderungsantrag ganz besonders hinweisen, nämlich zu Artikel 2 Absatz 1. Es heißt hier wörtlich:
„Es soll verdeutlicht werden, dass die Gemeinden im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden bereitzuhalten haben. Die Rechtsfolgen der Nichterfüllung des Richtwertes ergeben sich aus Art. 3.“
Das bedeutet, meine Damen und Herren: Wenn eine Gemeinde aus irgendwelchen Gründen die Anzahl an Plätzen nicht zur Verfügung stellen kann, so ist die einzige Konsequenz die, dass der Bund dann – wenn auch der Bezirksrichtwert und der Landesrichtwert nicht erfüllt sind – in dieser Gemeinde eine Unterkunft errichten kann.
Meine Damen und Herren, das ist ein Gesetz (Abg. Deimek: Gegen die Bürger …!) in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Ländern, das ist ein Gesetz zur Hilfestellung, das ist ein Gesetz zur Zusammenarbeit, kein Gesetz zur Kriminalisierung! Dieses Gesetz sichert jedem Bürgermeister die Gemeindeautonomie, die er bisher hat, und garantiert, dass jenem Bürgermeister geholfen wird, der keine entsprechenden Plätze zur Verfügung stellen kann, und dass er nicht kriminalisiert wird, meine Damen und Herren! (Zwischenrufe der Abgeordneten Riemer und Deimek.)
Das ist ein Gesetz für die Zusammenarbeit (Abg. Deimek: … Bürgermeister!) und das ist eine Folge aus dieser Notsituation, in der wir uns derzeit befinden. Wir bekämpfen diese Notsituation. Wir bekämpfen die Krisensituation. Notunterkünfte werden damit geschaffen. Es gilt nicht, Zustände zu beklagen, sondern Lösungen zu finden. (Zwischenruf des Abg. Riemer.) Lassen Sie sich das, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, in Ihr Stammbuch schreiben! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
13.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Glawischnig-Piesczek, Scherak, Pendl, Gerstl, Korun
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (792 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der oben bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Abs. 1 wird im Klammerausdruck nach dem Wort „Asylberechtigten“ die Wortfolge „im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Z 6 Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesverfassungsgesetzes geltenden Fassung“ eingefügt.
2. Art. 2 Abs. 1 lautet:
„(1) Jede Gemeinde hat im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden bereitzuhalten. Die Zahl soll 1,5% der Wohnbevölkerung betragen (Gemeinderichtwert). Hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die in Einrichtungen des Bundes oder der Länder untergebracht sind oder versorgt werden, sind in diese Zahl einzurechnen.“
3. In Art. 2 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „den Ländern“ die Wortfolge „sowie dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund“ eingefügt.
4. Dem Art. 3 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Vor Erlassung des Bescheides und mindestens eine Woche vor Beginn der Unterbringung hat der Bundesminister für Inneres dem Bürgermeister der betroffenen Gemeinde und der Bezirksverwaltungsbehörde dieses Vorhaben mitzuteilen.“
5. Dem Art. 3 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Rechtsgeschäfte über die Zurverfügungstellung von Grundstücken und Bauwerken bedürfen keiner Bewilligung, Genehmigung oder Anzeige nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften, soweit sie Zwecken gemäß Abs. 1 dienen und dies vom Bundesminister für Inneres schriftlich bestätigt wird. Die vor einer vorübergehenden Nutzung zur Unterbringung bestehende Verwendungsart der Grundstücke bleibt dadurch unberührt.
Begründung
Zu Z 1 (Art. 1)
Mit dieser Änderung soll klargestellt werden, dass unter „Asylberechtigen“ im Sinne dieser Aufzählung jene Gruppe von Asylberechtigten gemeint ist, die bereits durch Art. 2 Abs. 1 Z 6 der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, als hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die unterstützungswürdig sind, definiert wird. Dabei handelt es sich um Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung.
Zu Z 2 (Art. 2 Abs. 1):
Es soll verdeutlicht werden, dass die Gemeinden im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden bereitzuhalten haben. Die Rechtsfolgen der Nichterfüllung des Richtwertes ergeben sich aus Art. 3.
Außerdem soll klargestellt werden, dass hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die in Einrichtungen des Bundes oder der Länder untergebracht sind oder versorgt sind, einzurechnen sind.
Zu Z 3 (Art. 2 Abs. 2):
Dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund soll vor Erlassung der Verordnung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Zu Z 4 (Art. 3 Abs. 1)
Damit soll eine Informationspflicht an den Bürgermeister und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde normiert werden. Die Mitteilung hat demnach so zu erfolgen, dass sie jedenfalls vor Bescheiderlassung, also bevor der Bescheid gemäß Art. 3 Abs. 8 zugestellt wird und mindestens eine Woche vor der Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden auf diesem Grundstück oder in diesem Bauwerk, vorgenommen wurde. Dieser Verständigungspflicht wird der Bundesminister für Inneres auch unter einem nachkommen können.
Zu Z 5 (Art. 3 Abs. 9)
Rechtsgeschäfte über Liegenschaften sind nach landesrechtlichen Vorschriften oft genehmigungs- oder bewilligungspflichtig, etwa hinsichtlich land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke oder bestimmter Baugrundstücke. Die meisten diesbezüglichen Gesetze sehen Ausnahmen von der Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht für bestimmte Zwecke der öffentlichen Verwaltung vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung bestätigt. Im Hinblick auf die Dringlichkeit und den vorübergehenden Charakter der Maßnahme erscheint es auch bei der Nutzung zur Unterbringung angezeigt, – neben dem für die Bescheiderlassung zur Nutzung und den Umbau bestehender Gebäude oder das Aufstellen beweglicher Wohneinheiten vorgeschlagenen Regime – auch eine entsprechende Genehmigungsfreiheit für derartige Rechtsgeschäfte vorzusehen. Durch die vorübergehende Nutzung zur Unterbringung soll sich dabei an der vorher bestehenden Nutzungsart (etwa als land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück) rechtlich nichts ändern.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
13.25
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Meine Redezeit ist begrenzt, dennoch ganz kurz zum Herrn Kollegen Gerstl: Sie reden vom geordneten Verfassungsstaat. – Dieser ist auch mir ein großes Anliegen, und genau deshalb werden wir gegen dieses Gesetz stimmen. Ich werde Ihnen das im Folgenden noch erläutern. Sie sprechen von außergewöhnlichen Maßnahmen aufgrund außergewöhnlicher Umstände – ich spreche von Panik im Verfassungsrang.
Jetzt zur Vorgangsweise, zu den Fakten: Dieses Gesetz wird hier als Initiativantrag von drei Parteien eingebracht (Abg. Glawischnig-Piesczek: Ja, genau!) – und nicht, wie es in derartigen Fällen üblich ist, als Regierungsvorlage. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wieso? Das Parlament darf selber auch arbeiten!)
Was ist der Grund dafür? – Eine Regierungsvorlage würde bedeuten, dass es eine Begutachtung gibt und die Möglichkeit der Stellungnahme durch Länder, Gemeinden und andere Institutionen. (Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.) Das ist hier nicht der Fall. Der Initiativantrag ohne Begutachtung bedeutet, dass die Länder und Gemeinden eben keine Möglichkeit hatten, offiziell dazu Stellung zu nehmen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek und Pendl. – Abg. Darmann: Jetzt haben Sie die Frau Klubobmann nervös gemacht! – Abg. Glawischnig-Piesczek: Nein, wie-
so? Sehr langweilig, bin enttäuscht …!) Das war ein wesentlicher Grund der Vorgangsweise, und so viel einmal in erster Linie zum geordneten Verfassungsstaat.
Die Reaktionen des Gemeindebundes sowie einzelner Bürgermeister und Gemeindevertreter sind ja Ihnen allen zugegangen. Diese zeigen auch, was diese wesentlichen Vertreter unserer Gesellschaft davon halten, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird – und das alles bei einem Bundesverfassungsgesetz, das massiv in die verfassungsmäßige Ordnungsstruktur unserer Rechtsordnung eingreift.
Jetzt noch weiter zum Inhalt: Es wird festgelegt, dass jede Gemeinde zumindest 1,5 Prozent ihrer Wohnbevölkerung an schutzbedürftigen Personen aufnehmen soll. „Zumindest“ heißt: nach oben offen, und die Gemeinde wird nicht einbezogen, wenn dieser Prozentsatz dann erhöht wird, denn das Innenministerium kann per Verordnung jederzeit diesen Prozentsatz erhöhen.
Das bedeutet: Festgelegt wurden derzeit 1,5 Prozent, das entspricht etwa 100 000 derartiger schutzbedürftiger oder sogenannter schutzbedürftiger Personen. Das ist die Zahl, die wir ziemlich sicher bereits dieses Jahr erreichen. Damit wird bereits im nächsten Jahr eine Erhöhung notwendig sein – aus den 1,5 Prozent werden also nächstes Jahr möglicherweise 3 Prozent und so weiter.
Zudem gelten auch die Schutzbedürftigen als Wohnbevölkerung. Wenn also 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung aufgenommen werden, erhöhen die Schutzbedürftigen die Zahl der Wohnbevölkerung und damit auch wiederum die absolute Zahl der Schutzbedürftigen, die in die Gemeinde kommen. Wir haben hier also eine nach oben völlig offene Regelung. (Ruf bei der FPÖ: Genau! Vollkommen richtig!) Das ist der angeblich geordnete Verfassungsstaat, von dem Herr Kollege Gerstl gesprochen hat.
Das Innenministerium kann jetzt mit Bescheid anweisen, dass Unterkünfte aufgestellt oder Bauwerke verwendet werden können, ohne bundes- und landesrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen – also ohne Einhaltung der Raumordnung, der Bauordnung, der Eigentümerrechte und Nachbarrechte.
Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen! Dadurch werden alle Bestimmungen außer Kraft gesetzt – alle landesrechtlichen Bestimmungen und alle Bestimmungen der Raumordnung, der Bauordnung, es werden auch die Nachbarrechte stark beschnitten. Wenn neben Ihrer Liegenschaft ein Hotel errichtet wird, dann haben Sie zu Recht als Nachbar die Möglichkeit einer Stellungnahme und haben auch Rechte. Wenn neben Ihnen eine Flüchtlingsunterkunft errichtet wird, haben Sie keine Rechte. – Das ist der „geordnete Verfassungsstaat“, von dem Sie sprechen. (Abg. Darmann: Skandal!)
Wenn Sie das beschließen, dann wird das heute Gesetz, und zwar Bundesverfassungsgesetz – und ist als solches auch nicht leicht wieder aufzuheben. Das tun Sie! (Abg. Rädler: Gut so!) – Wenn Sie das für gut erachten, dann erklären Sie das bitte Ihren Gemeindebürgern, ich glaube, Sie sind ohnehin Bürgermeister. (Abg. Rädler: Leicht, leicht! Alles schon getan!) Dann tun Sie das, und ich bin überzeugt davon, dass es von Ihrer Gemeinde nicht so gesehen wird. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)
Offen ist die Finanzierung: Wer finanziert das? Wer finanziert die Unterbringung? Müssen das die Gemeinden machen oder der Bund? Da die Gemeinden nicht in die Gesetzeswerdung einbezogen wurden, gehe ich einmal davon aus, dass der Bund die Finanzierung übernimmt.
Ein weiterer Punkt ist die Befristung: Darauf, dass dieses Gesetz befristet ist, wird immer wieder hingewiesen. Doch auch wenn dieses Gesetz befristet ist, steht ausdrücklich drinnen, dass die Bescheide, die erlassen wurden, nicht befristet sind. Diese Bescheide gelten also weiterhin. Das heißt: Haben Sie eine derartige Unterkunft, so wird diese nicht mit 2018 geschlossen, vielmehr bestehen die Unterkünfte weiter, weil die Bescheide ausdrücklich weiterhin gelten.
Ohne dies jetzt noch im Detail ausführen zu können: Wir haben jedenfalls einen massiven Eingriff in die Kompetenzverteilung des Staates. Das föderale Prinzip, also das bundesstaatliche Prinzip – ein wesentlicher Baustein unserer Verfassung! –, wird über den Haufen geworfen, ebenso nicht beachtet werden die Selbstverwaltung der Gemeinden und maßgebliche persönliche Rechte. Wir haben mit diesem Gesetz eine anlassbezogene Durchbrechung verfassungsrechtlicher Bauprinzipien, und das ist nicht zu tolerieren!
Deshalb sage ich: Es geht hier um Panik – und nicht um einen geordneten Verfassungsstaat! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)
Zu Recht haben wir immer wieder darauf hingewiesen, wie wesentlich die Erweiterung der direkten Demokratie im Staate Österreich wäre, damit nicht – wie hier und heute im Parlament – derart über die Rechte der Bürger drübergefahren wird, ohne dass sie die Möglichkeit haben, sich zu wehren.
Ein wesentlicher Punkt diesbezüglich wäre es, eine Veto-Volksabstimmung einzuführen. Dann gäbe es die Möglichkeit, dass Bürger mithilfe einer Initiative und mit einer bestimmten Anzahl von Unterschriften eine Volksabstimmung erzwingen, wenn ein derartiges Gesetz erlassen wurde. Das wäre ein wichtiger und wesentlicher Schritt, und ich bin überzeugt: Dann würden wir sehen, wie von denjenigen, die heute für dieses Gesetz stimmen, wirklich abgestimmt wird!
Wir werden auch eine namentliche Abstimmung verlangen, damit wir genau sehen, welche Bürgermeister die Rechte ihrer Gemeindebürger ignorieren und über deren Sorgen hinweggehen.
In diesem Sinne bringe ich jetzt auch folgenden Antrag ein:
Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung
der Abgeordneten Strache, Mag. Stefan, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 1295/A der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Glawischnig-Piesczek
„Der aufgrund des Antrages 1295/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, zu fassende Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unterziehen.“
*****
Das bedeutet also: Wir verlangen über dieses Gesetz eine Volksabstimmung, weil wir überzeugt sind, dass Sie erstens in die Grundprinzipien der Verfassung eingreifen und zweitens wesentlich in die verbrieften Rechte der einzelnen Bürger. (Beifall bei der FPÖ.)
Wie bereits richtig gesagt wurde: Gerade in Zeiten, in denen es derartig außergewöhnliche Situationen gibt, ist es besonders wichtig, dass unsere Rechtsordnung funktioniert. Wir haben nämlich nichts davon, wenn wir jetzt aus Panik die Rechtsordnung über Bord werfen, um irgendwo schnell reagieren zu können, wenn wir jetzt Gesetze ohne Begutachtung einbringen und Ähnliches. Davon haben wir überhaupt nichts!
Sonst wird auch immer wieder betont, wie wichtig es ist, dass alle mitreden und dass wir alle anhören – völlig zu Recht! Aber hier und heute treten wir die Rechtsordnung mit Füßen, und davon hat niemand etwas. Dadurch wird die Situation nicht verbessert,
sondern nur die Rechtsordnung verschlechtert. Ich wiederhole mich, aber dieser Punkt ist wichtig: Panik ist ein schlechter Ratgeber bei der Erlassung von Bundesverfassungsgesetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung
§ 84 GOG-NR iVm Art 43 B-VG
der Abgeordneten Strache, Mag. Stefan, Podgorschek und weiterer Kollegen
zum Antrag 1295/A der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Glawischnig-Piesczek betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, in der Fassung des Ausschussberichtes (792 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der aufgrund des Antrages 1295/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, zu fassende Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unterziehen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte, Frau Klubobfrau.
13.33
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Abgeordnete! Kurz an den Vorredner gerichtet: Sie sehen uns jetzt völlig entspannt. Der Hintergrund dieses Gesetzes, den Sie ja leider nicht erwähnt haben, hat wesentlich mit etwas zu tun, das man Jahreszeiten nennt. Zwar ist es jetzt noch relativ warm draußen, doch in spätestens zwei, drei Wochen wird es, vor allem frühmorgens, sehr kalt sein. Dieses Gesetz hat das Ziel, für schutzsuchende Flüchtlinge menschenwürdige Unterkünfte zu schaffen, weil es einfach kalt wird und weil Zelte nicht beheizbar sind! (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pendl und Yilmaz.)
Ich würde Ihnen ans Herz legen, den neuen Flüchtlingskoordinator einmal zu sich in den Klub einzuladen. Lassen Sie sich einmal berichten! (Abg. Darmann: Wie der Flüchtlingskoordinator gesagt hat: Das Boot ist noch lange nicht voll! – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Ich finde es bemerkenswert, dass Sie in dieser Frage der Herausforderung von Solidarität keinen einzigen konstruktiven Beitrag geleistet haben. Sie haben Ihre Redezeit vollkommen damit verschwendet, irgendwie ein Kompetenz-Hickhack darzustellen.
Bezeichnend ist schon: Die einzige Lösung, die Ihnen zur Frage der Flüchtlingsunterbringung immer einfällt, ist der Verweis auf Ungarn und das „Vorbild Orbán“. Ich möchte Sie schon fragen, ob das Ihre Vorstellung von menschenwürdiger Politik und menschenwürdigem Umgang mit Schutzsuchenden ist. Bereits im Jahr 2012 gab es Be-
richte von systematischer Gewalt in ungarischen Flüchtlingslagern – Hungerstreik, Selbstmordversuche, katastrophale Hygiene, brutale Wärter, reihenweise verabreichte Beruhigungsmittel und so weiter. Das war bereits 2012. (Abg. Stefan: Und warum wollen sie nicht in Österreich bleiben?!)
Wir haben an der Grenze beobachtet, dass Tränengas, Wasserwerfer und Gummiknüppel gegen Flüchtlinge und ihre Kinder eingesetzt wurden. Sogar die UN, sogar der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, hat sich schockiert gezeigt. Also wenn das Ihr Vorbild ist? (Abg. Stefan: Warum wollen sie nicht in Österreich bleiben? Warum wollen sie nach Deutschland? Werden sie bei uns so schlecht behandelt?)
Haben Sie die Videos gesehen, wie man dort den Flüchtlingen Essen verabreicht? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Da schmeißen sie die Plastiksäcke hinein wie in einem … – Ich weiß nicht, mir fehlen da die Worte, um das angemessen zu beschreiben. Ist das Ihr Vorbild? (Zwischenrufe der Abgeordneten Darmann und Stefan.) – Regen Sie sich bitte nicht so auf; ich glaube, die Panik ist jetzt eher in Ihren Reihen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Steinacker. – Abg. Stefan: Warum wollen sie nicht in Österreich bleiben? – Zwischenruf des Abg. Hagen.)
Mit heutigem Tag wurde sogar der Schießbefehl erteilt an der ungarischen Grenze. Die dürfen auf Menschen schießen! – Ist das Ihr Vorbild? Wo sind wir denn?! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wir sind über viele Dinge unterschiedlicher Meinung, das ist, so glaube ich, kein Geheimnis, aber über eines sind wir uns ja schon einig: Man wird doch nie im Leben von österreichischen Soldatinnen und Soldaten, von österreichischen Polizistinnen und Polizisten verlangen, dass sie auf Kinder, auf Frauen, auf Schwangere, auf Flüchtlinge schießen! Oder ist das Ihre Idee? (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Steinacker. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ist das Ihre Idee? Vorbild Ungarn! Vorbild Orbán! Was ist es dann? (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich komme auch gerne noch auf das Gesetz und auf das saubere parlamentarische Verfahren zu sprechen. Ich lege auch Wert darauf, dass es ein sauberes parlamentarisches Verfahren war. Im Übrigen: Sie von der FPÖ beklagen doch immer, dass hier im Parlament so wenige Initiativen entwickelt werden. Das ist eine der wenigen, die im Haus erarbeitet worden ist.
Ist Ihre Vorstellung die folgende: Durchgriffsrecht für die Regierung, die soll uns immer etwas verabreichen und wir lassen es einfach durchwinken? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Nein, so ist es nicht gewesen, es war die Zusammenarbeit von mehreren Klubs. Das ist das Ergebnis, und ich sage: Das ist ein gutes Ergebnis! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Pendl. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich bin bekannt dafür, dass ich nicht in der ersten Reihe stehe, wenn es darum geht, die Innenministerin bezüglich ihrer Politik zu verteidigen (Abg. Walter Rosenkranz: Ja, aber wenn es um die Zweidrittelmehrheit geht, sind Sie da!), aber was Ihr Klubobmann sich heute geleistet hat, sich einfach hinzustellen, von Amtsmissbrauch zu reden, von Gesetzesbruch zu reden …! (Abg. Darmann: … eh eine Ministeranklage …!)
In den eigenen Reihen sind Sie da nicht so zimperlich! Wenn man sich den Geschäftsführer der Freiheitlichen Partei, der jetzt noch die Geschäfte führt, anschaut: Gegen den Herrn Weixelbaum wird wegen Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit und Bestechung – aktiv und passiv im Übrigen! – ermittelt. Im Übrigen wird auch gegen Ihren ehemaligen Finanzlandesrat – Sie als Kärntner wissen das –, den Herrn Dobernig, ermittelt wegen Amtsmissbrauch, Urkundenunterdrückung, Beweismittelvernichtung, faschierte Akten in die Glan geschüttet. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Darmann: … Landeshauptmann von Kärnten von der SPÖ? – Zwischenruf des Abg. Pendl.)
Nur so viel zu Ihrer Genauigkeit und Präzision, was die Vorwürfe betrifft. Sie hätten zumindest dazusagen können: der Verdacht auf Amtsmissbrauch. – Ich sage das dazu: Da wird ermittelt wegen – und das ist höchst präzise; Sie können mir jetzt keinen Ordnungsruf erteilen, Herr Präsident, oder? – Nein? Okay! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Yilmaz.)
So, und jetzt noch einmal zum Gesetz: Normalerweise haben wir ja viele unterschiedliche Vorgaben, wenn es die Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften betrifft. Das kostet sehr viel Zeit. Wir haben oft erlebt, dass es gegenseitige politische Blockaden gibt, weil ein Bürgermeister mit einem Landeshauptmann, eine Referentin mit einem – was weiß ich – Verteidigungsminister nicht kooperiert hat. Es gab viele politische Blockaden, und das hat Zeit gekostet. Dieses Gesetz ermöglicht einfach vor Wintereinbruch das Verhindern von Obdachlosigkeit, das Verhindern von nicht wetterfesten Zelten. Meiner Meinung nach haben viele Gemeinden und viele Bürgermeister schon begonnen, sich zu überlegen: Ich bin eine 1 700-EinwohnerInnen-Gemeinde, wie beispielsweise Laxenburg, und ich schaffe das. Ich kann für 25 Menschen ein Quartier schaffen. Das schaffen unsere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir wissen, dass es in vielen Gemeinden noch überhaupt keinen Kontakt zwischen Menschen und Flüchtlingsfamilien gegeben hat. Ich glaube, dass dieses Gesetz auch sehr dazu beitragen wird, dass die Bilder, die wechselseitig in den Medien transportiert werden und die auch politisch immer wieder ausgenutzt werden, ein bisschen aufgeweicht werden, wenn man nämlich einmal die Geschichte eines Menschen gehört hat, wenn man einmal mit zwei jungen Menschen gesprochen hat.
Christian Konrad hat etwas sehr Interessantes gesagt. Er hat gesagt: Ich habe ein Enkelkind, das ist 17 Jahre alt. Ich weiß, was der Bursche kann, ich weiß aber auch, was der Bursche nicht kann. – Ich finde, dass diese Beschreibung auf viele junge Menschen passt: Wir haben es hier mit so vielen ganz jungen Menschen zu tun, die teilweise jahrelang auf der Flucht waren. Für Sie sind das junge Leute, die ein besseres Einkommen haben wollen. Für mich sind es junge Leute, die Hilfe brauchen, und der 17-Jährige ist für mich auch noch ein junger Bursch, das sage ich Ihnen auch! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Scherak.)
Genau für die sind wir jetzt ganz besonders da. Für minderjährige unbegleitete Jugendliche, 17 bis 25, die auch in unserer Gesellschaft, wenn wir Ihnen Chancen geben, wenn wir sie gut ausbilden, eine Chance haben. Viele haben gute Englischkenntnisse, haben schon eine Basisbildung. Von denen sind alle alphabetisiert. Von den syrischen Jugendlichen sprechen alle sehr gut ihre Sprache, und die meisten sprechen sehr gut Englisch. (Abg. Mölzer: … Afghanistan? – Abg. Peter Wurm: … nicht trauen!)
In der Schule meines Sohnes ist das überhaupt kein Problem, innerhalb von wenigen Monaten sind die vollkommen integriert. Geben wir denen eine Chance, denn ob wir aus dieser Situation jetzt als Europa eine Chance machen oder ein Riesenproblem, das liegt in erster Linie an uns!
Ich glaube, dass unsere Gesellschaft stark genug ist, aus dem auch eine große Chance zu machen. (Beifall bei den Grünen.)
13.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte.
13.40
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich verstehe schon, dass Frau Klubob-
frau Glawischnig die Situation völlig entspannt sieht, denn im Prinzip wird jetzt genau die Politik gemacht, die sich die Grünen immer gewünscht haben: Türen auf und alle Flüchtlinge rein! – Nichts anderes ist jetzt geschehen, und das ist Ihr Wunsch von Politik. (Abg. Schwentner: Na bitte!)
Jetzt sage ich Ihnen aber, wie es wirklich ausschaut: Wenn wir eine vernünftige Regierungspolitik hätten, dann hätten wir dieses Problem nicht, dann gäbe es diese Herausforderungen, die wir jetzt mit den Unterkünften haben, nicht. Das heißt: Die Regierung hätte einfach ihre Hausaufgaben machen müssen!
Warum sage ich das? – Meine Damen und Herren, die Unterkunftsnot ist eine selbst gemachte. Die Schweiz hat ein Erstprüfverfahren, und zwar innerhalb von 48 Stunden. Das heißt, da wird einmal geschaut, ob jemand wirklich eine Chance auf Asyl hat oder nicht.
Ich habe Ihnen vor einigen Wochen – am 1. September – hier mitgeteilt, dass unser Vorarlberger Landeshauptmann Wallner von der ÖVP im Fernsehinterview ganz klar gesagt hat, dass maximal 50 Prozent von diesen damals 2 200 Asylwerbern, die dort registriert waren, eine Chance auf Asyl in Vorarlberg haben. Warum?
Schauen wir weiter nach Holland: In Holland läuft das Asylerstprüfungsverfahren zehn Tage. Da habe ich den EU-Vizepräsidenten im Fernsehen gesehen, der ganz klar gesagt hat, ihn wundert es nicht, dass in Deutschland, aber auch in Österreich sehr viele um Asyl ansuchen, weil dort das Sozialsystem und die Erstprüfung so geregelt sind, dass die Asylwerber zumindest sechs Monate bleiben können. Auf die weitere Frage des Journalisten hat er dann geantwortet: Ja, es ist so, dass das schon einen Anreiz darstellt, wenn ich irgendwo sechs Monate gut versorgt werde und ein gutes Taschengeld bekomme. – Das war die Aussage eines EU-Vizepräsidenten. Meine Damen und Herren, vielleicht sollte uns das ein bisschen zu denken geben?
Sie werden sich erinnern, ich habe hier am 1. September auch davon gesprochen, wie die Praxis der Caritas ausschaut, wenn ein Kosovare, der ja keine Chance auf Asyl hat – also zu 99,99 Prozent –, freiwillig bereit ist, in den Kosovo zurückzukehren: Die Rechtsberater der Caritas schlagen ihm vor, er soll doch wieder ein Asylansuchen stellen und von dieser Rückkehr Abstand nehmen, da er doch die Chance auf ein humanitäres Bleiberecht hätte. Meine Damen und Herren, da wird der Missbrauch gefördert und deswegen haben wir diese Unterkunftsprobleme. Das ist schon etwas, das ehrlichkeitshalber einmal angesprochen werden muss! (Beifall beim Team Stronach.)
Das, was Sie jetzt mit diesem Gesetz machen wollen, meine Damen und Herren, ist eine Vergewaltigung unserer Gemeinden und GemeindevertreterInnen. Das ist ein Problem, das sage ich Ihnen. Und ich werde es Ihnen jetzt auch erklären. (Ruf bei der SPÖ: Hör auf!)
Ich habe vor ein paar Wochen mit einem Gemeindevertreter – das ist so etwas wie ein Gemeinderat in Innerösterreich, in Vorarlberg heißt es Gemeindevertreter – in meiner Nachbargemeinde gesprochen, der nicht von meiner Fraktion, sondern von der ÖVP ist. Der hat mir Folgendes gesagt: Es ist für ihn unverständlich, dass der Herr Bürgermeister auf Anfrage nicht erklären konnte, wie viele Asylwerber in der Gemeinde wohnhaft sind. Er hat aber gesagt, das hat sich dann so aufgeklärt, dass das gar nicht möglich ist, weil sehr viele in privaten Unterkünften untergebracht sind, weil sehr viele wieder über die deutsche Grenze abgepascht sind. (Abg. Plessl: Stimmt ja nicht, was Sie sagen!) Und das ist das Problem: Der Bürgermeister hat keine Ahnung, wie viele wirklich in der Gemeinde sind. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Muss das nicht das Quartier bestätigen?)
Jetzt erklären Sie mir, wie Sie mit dem Gesetz regeln wollen, dass jede Gemeinde die Flüchtlinge entsprechend gleich verteilt zugeteilt bekommt. Sie zwingen Gemeinden, die
die Infrastruktur dazu gar nicht haben, Flüchtlinge aufzunehmen. Da möchte ich Ihnen noch ein kleines Beispiel bringen: Letzte Woche war ich mit einer Delegation im Baltikum und da haben wir in Vilnius mit einem Abgeordneten gesprochen, der uns erklärt hat, dass sie ja gerne Asylwerber aufnehmen würden. Die Evangelische Gemeinde dort hat freiwillig 40 Syrer aufgenommen, nach zwei Wochen war keiner mehr da, weil sie weitergewandert sind. Das muss man vielleicht auch einmal ins Auge fassen.
Und jetzt kommt´s: Sie haben auch gesagt, das Sozialsystem bei ihnen ist halt nicht so gut wie bei uns. Und die Flüchtlinge wollen dorthin, wo es ein gutes Sozialsystem gibt, an dem sie teilhaben können. (Abg. Plessl: Stimmt nicht, was Sie jetzt sagen!) Ich habe Sie heute schon einmal darauf hingewiesen: Lesen Sie den Artikel in den „Vorarlberger Nachrichten“ von Frau Kneissl – es wird Ihnen das Licht aufgehen! Und dann hätten wir diese ganzen Probleme nicht, wenn wir danach handeln würden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Plessl: Das stimmt nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
13.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.
13.44
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Vielleicht gleich am Anfang etwas, was man für Klubobmann Strache und Klubobmann Lugar klarstellen muss: Sie haben davon gesprochen, dass jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet wird, weil hier das Dubliner Abkommen und so weiter nicht eingehalten werden. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)
Sie müssten die Meldungen schon richtig lesen. Der Grund des Vertragsverletzungsverfahrens ist die Nichtumsetzung oder nicht ausreichende Umsetzung der Richtlinie zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen. Das heißt, da geht es um Mindeststandards für Flüchtlinge, wo es insbesondere um den Arbeitsmarktzugang für Asylwerber geht, den wir in Österreich noch nicht umgesetzt haben.
Also wenn Sie solche Dinge zitieren, dass deswegen angeblich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird, müssen Sie schon die entsprechenden Meldungen richtig lesen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen. – Abg. Lugar: Blödsinn!)
Jetzt zum Gesetz. Fakt ist ganz einfach: Wir wissen, dass wir dieses Gesetz brauchen, weil wir genügend Plätze für Schutz suchende Menschen in Österreich bereitstellen müssen, und es ist notwendig, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir haben im letzten Jahr gesehen, dass das nicht funktioniert hat, weil sich immer wieder einzelne Bundesländer aus der Verantwortung gestohlen haben; weil einzelne Gemeinden, sogar sehr viele Gemeinden, nicht bereit waren, Flüchtlinge aufzunehmen.
Umgekehrt haben sehr viele Gemeinden etwas Großartiges gemacht und haben freiwillig gesagt: Ja, wir helfen da mit. – Denen gebührt auch großer Dank.
Wir haben miterlebt, dass sich innerhalb von Österreich sehr, sehr viele nicht solidarisch zeigen, und das haben wir auch innerhalb der Europäischen Union in den letzten Wochen und auch schon länger gesehen. Deswegen braucht es eben dieses Verfassungsgesetz.
Ich verstehe die Aufregung nicht ganz – wir haben das vorher schon kurz gehört –, denn ich habe auch den Lösungsvorschlag der FPÖ noch nicht gehört. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Abgesehen von „Grenzen hoch“ höre ich ihn einfach nicht. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Darmann: Sinnerfassend zuhören!)
Wir müssen diese Menschen jetzt, wenn der Winter kommt, unterbringen, und wenn Sie mir hier keinen Lösungsvorschlag bringen, dann geht das halt schwer. Wir müssen winterfeste Quartiere finden und wir brauchen das Durchgriffsrecht mit den entsprechenden Sanktionen, weil eben das in den letzten Jahren das Hauptproblem war: Da wir keinen Sanktionsmechanismus hatten, haben einige Bundesländer die Chance ergriffen und zu wenige Flüchtlinge aufgenommen. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)
Wenn der Präsident des Gemeindebundes sagt, er hätte lieber eine Soll-Bestimmung als eine Muss-Bestimmung, dann hat er auch die Lage nicht erkannt, denn es braucht eben diese Muss-Bestimmung, da sonst kein Sanktionsmechanismus da ist und sich wieder einige aus der Verantwortung stehlen werden.
Klar ist auch, dass die Rechtsfolge ja nicht dazu führt, dass sich irgendein Bürgermeister strafbar macht, sondern die Rechtsfolge ist ganz einfach so: Wenn die Gemeinden das nicht zur Verfügung stellen können – es gibt übrigens auch die Option, dass sie gemeinsam mit anderen Gemeinden aus ihrem politischen Bezirk diesen Gemeinderichtwert erreichen –, dann nimmt der Bund die Ersatzvornahme vor. (Abg. Darmann: Wie weltfremd ist das?)
Das heißt, es macht sich niemand strafbar. Und wir wissen, dass eben dieser verpflichtende Richtwert notwendig ist, denn sonst wird es keine Lösung geben.
Ich habe spannenderweise heute im „Morgenjournal“ erfahren, dass die FPÖ besorgt ist, dass es überall zu Zuständen wie in Traiskirchen kommen wird. Also wenn Sie damals, als wir in Traiskirchen wirklich grauenhafte Zustände hatten, auch so besorgt gewesen wären über die Zustände vor Ort (Ruf bei der FPÖ: Waren wir eh!), dann hätte mich das sehr gefreut. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Was Herrn Kollegen Stefan ehrt, ist – er ist, glaube ich, ein sehr profilierter Verfassungssprecher –, dass er immer wieder sieht, wo verfassungsrechtliche Probleme bestehen. Und ja, man kann darüber diskutieren, ob das jetzt für die Kompetenzverteilung schwierig ist. Es ist aber faktisch ein Notfallrecht, und dieser Durchgriff wird nur in einzelnen Situationen kommen. Und was halt umgekehrt unverständlich ist: Kollege Stefan mahnt jetzt Verfassungsrecht ein. Aber auch da hat er nichts gesagt, als in Traiskirchen Menschenrechte wochenlang nicht eingehalten wurden. Also entweder beides oder gar nichts! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)
Zum Schluss noch ganz kurz (Abg. Glawischnig-Piesczek: Gegen Entwicklungszusammenarbeit waren sie aber!) – ja, das sowieso immer – zum Schlepper-Paragraphen. Wir werden der Verschärfung auch zustimmen, ich halte das für wichtig. Aber ich habe es im Ausschuss schon gesagt: Damit allein werden wir das Problem nicht lösen. Es ist wichtig, ein Signal zu setzen, aber nichtsdestotrotz, solange wir keine legalen Einreisemöglichkeiten in die Europäische Union haben, werden Flüchtlinge, werden Menschen, die vor dem Krieg davonrennen, immer eine Möglichkeit finden, hereinzukommen – und das auch auf illegalem Weg –, und es wird weiterhin Schlepperei geben. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)
13.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. – Bitte.
13.49
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister! Werte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Die Wahrheit ist bekanntlich eine Tochter der Zeit, geschätzte Kolleginnen und Kollegen (Abg. Glawischnig-Piesczek: Speed kills …!), und diese Wahrheit wird Sie, insbesondere auch die Herrschaften von der österreichischen Bundesregierung in ihrer Untätigkeit, in ihrer Unfähigkeit, aber auch in dieser Verantwortungslosigkeit gegenüber der österreichischen Bevölkerung überfüh-
ren, werte Damen und Herren. Das ist leider festzumachen – und das haben wir bereits mehrfach bestätigt bekommen –, wenn wir uns die aktuellen Zahlen in der Arbeitslosenstatistik anschauen.
Wenn wir rund eine halbe Million Arbeitslose in Österreich haben, rund 1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher an und unter der Armutsgrenze leben, und jetzt auch noch das hausgemachte Asylchaos durch diese Bundesregierung dazukommt, dann ist mittlerweile belegt – und das für jeden landauf, landab, von Vorarlberg bis ins Burgenland, von Wien bis nach Kärnten, nach Oberösterreich nachvollziehbar –, dass diese Bundesregierung mit ihren asylpolitischen Bemühungen, die die Völkerwanderung vollkommen außer Acht lässt, völlig gescheitert ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Werte Damen und Herren! Die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, das heißt, die Bevölkerung von Österreich, muss die Last dieses Scheiterns auf ihren Schultern tragen. Längst wäre es im Sinne einer gedeihlichen Entwicklung der Republik Österreich notwendig gewesen, die zigtausenden illegalen Wirtschaftsmigranten, die in den letzten Jahren in Österreich aufgelaufen sind, außer Landes zu bringen, nicht aktuell, sondern seit Jahren sind Sie hier säumig. (Beifall bei der FPÖ.)
Längst wäre es notwendig gewesen, werte Damen und Herren, das Dublin-Abkommen konsequent, konsequentest zu leben und längst wäre es notwendig gewesen, auch den Schengen-Kodex entsprechend einzuhalten und nicht, wie es jetzt der österreichischen Bevölkerung durch die politischen Vertreter der Bundesregierung, leider auch durch die Abgeordneten hier – teilweise von SPÖ, ÖVP, insbesondere von den Grünen, aber auch von den NEOS –, der Bevölkerung vorgegaukelt wird, es werde an der Grenze kontrolliert. Leider sind sich auch manche Medien nicht zu schade, diese Botschaft zur Bevölkerung zu tragen. Ja, das sind doch keine Grenzkontrollen (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wie stellen Sie sich Grenzkontrollen vor?), das sind Alibiaktionen, wenn nach wie vor Tausende, Zehntausende Leute unkontrolliert über Nacht über unsere Grenzen hereinkommen und die Sicherheitsaspekte der österreichischen Bevölkerung vollkommen ausgeschaltet sind. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Sagen Sie, wie Sie sich das vorstellen!)
Kein Mensch kontrolliert, registriert, ob IS-Terroristen ins Land kommen und die Bundesregierung ist sich auch nicht zu schade, Züge zu organisieren, die Personen unkontrolliert nach Österreich zu bringen, nach Deutschland zu bringen und jetzt, wo Deutschland zugemacht hat, alle bei uns zu belassen – und das alles auf dem Rücken, den Schultern der österreichischen Bevölkerung abzuladen! (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist ein absolutes Schuldeingeständnis dieser österreichischen Bundesregierung.
Insbesondere, wenn wir jetzt von diesem Durchgriffsrecht reden (Abg. Brosz: Was habt ihr gemacht?), Herr Kollege Brosz, denn die Grünen sind Steigbügelhalter dieser Regierung (Zwischenruf des Abg. Neubauer): Es geht nicht darum, dass durch Grüne, SPÖ und ÖVP selbst ein Initiativantrag erarbeitet wurde, sondern dass von der Regierung ein entsprechendes Konzept hier ins Hohes Haus übermittelt wurde, damit ihr es bewerkstelligt, dass der Konsultationsmechanismus ausgehebelt wird, dass Länder nicht mehr in die Erarbeitung dieses Verfassungsgesetzes miteingebunden werden, dass Gemeindeinteressen keine Rolle mehr spielen und – das ist auch einer der Hauptkritikpunkte, die wir Freiheitlichen daran äußern – dass es ein in Gesetzesform gegossenes Schuldeingeständnis der österreichischen Regierung gibt.
Länderkompetenzen werden hier eindeutig beschnitten (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das ist der Sinn des Gesetzes!), damit wird das bundesstaatliche Prinzip entsprechend angegenzt, Gemeindekompetenzen werden beschnitten und die Gemeindeautonomie entsprechend beschnitten. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Das ist ja genau der Sinn!) Ich frage mich schon: Wo sind Sie, werte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, die
angeblich – und das sollten die Zahlen auch belegen – immer wieder mit sehr vielen Bürgermeistern quer durch Österreich ausgestattet sind, wo sind die Meinungen? Zählen diese Bürgermeister noch etwas in Ihren Parteien, die nach wie vor tagtäglich bei den Bürgerinnen und Bürgern sind, und natürlich nachvollziehbar die Sorgen, Ängste und Nöte der Bevölkerung erkennen, Wissen aufnehmen, und wenn Sie schon nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern sind, ihnen zumindest vereinzelt kommunizieren, dass dieser Weg der falsche Weg ist.
Denn, werte Damen und Herren, ein weiterer Kritikpunkt – Kollege Harald Stefan hat es bereits klargemacht –: Der Rechtsschutz der Nachbarn wird durch dieses Bundesverfassungsgesetz gewaltig beschnitten. Das heißt, die Bevölkerung soll sich auf etwas gefasst machen, denn die Bundesregierung wird nicht, so wie sie es jetzt gesagt hat, vereinzelt auf die Einhaltung der 1,5-Prozent-Quote in einer Gemeinde achten, denn man wurden ja von der Realität bereits überholt, werte Damen und Herren. Wenn 80 000 bis 150 000 Menschen derzeit auf der Balkanroute unterwegs sind, 500 000 Menschen in der Türkei warten, um nach Mitteleuropa aufzubrechen, Millionen von Menschen in Nordafrika warten, um ins reiche Europa, in die reichen Sozialstaaten aufzubrechen: Wo werden Sie denn mit Ihren 1,5 Prozent hinkommen (Zwischenbemerkung von Bundesminister Ostermayer), wenn die Gemeinden entsprechend Ihren Vorstellungen 2 Prozent, 3, 4 oder 5 Prozent – durch Ihre Verordnung, Frau Innenministerin, das wird dann allein Ihre Kompetenz sein – zu tragen haben?
Das wird die Bevölkerung wiederum alles zu schultern haben und das – und das ist der Gipfel an diesem Bundesverfassungsgesetz –, ohne die Bevölkerung miteinzubinden. Das heißt, die Bundesverfassung ist hier in wesentlichen Aspekten angegenzt worden, Sie haben auch eine entsprechende Änderung vorgenommen, und Sie schalten tatsächlich die Bevölkerung aus diesem ganzen Prozedere aus, indem Sie keine Volksabstimmung stattfinden lassen wollen. Und Sie machen sich auch noch im zuständigen Ausschuss darüber lustig, wenn die Freiheitlichen fordern, die Bevölkerung zuoberst einzubinden, als Souverän einzubinden, als Arbeitgeber für uns alle einzubinden, wenn es darum geht, die Interessen der eigenen Heimat, der Republik Österreich, der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu wahren, bei allem Schutzinteresse für wahre – ich betone: wahre – Kriegsflüchtlinge. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Aber das kann doch nicht so weit gehen, dass wir ins Unendliche, uferlos ohne Rücksicht auf die möglichen Ressourcen in unserem Land Leute hereinlassen, und das bei einer Quotenregelung ohne Höchstzahlen. (Beifall bei der FPÖ.)
Seit über einem Jahr und noch viel länger fordern wir diese Bundesregierung auf, endlich eine Höchstzahl einzuziehen, eine Höchstzahl jener Menschen, die als Kriegsflüchtlinge hier in Österreich Schutz auf Zeit bekommen. – Asyl ist Schutz auf Zeit. Aber wenn wir diese Höchstzahl nicht einziehen, helfen ja die ganzen Quoten nichts, denn wir werden den Quoten immer hinterherreiten, wenn man so will. Und man kann einer Gemeinde nicht den Vorwurf machen, eine gewisse Quote nicht einzuhalten, wenn wir jedes Wochenende weitere 10 000 oder über Nacht unter der Woche 5 000 Leute hereinlassen und ein Bundesland, das vielleicht schon bei 99 Prozent sogenannter Quotenerfüllung war, nach einem Wochenende wieder bei 90 Prozent gelandet ist, weil Sie die Bevölkerung entsprechend, oder die Menschen … – Jetzt mache ich den Fehler selber schon, den Sie die ganze Zeit machen, werte Damen und Herren von der Bundesregierung, dass ich jetzt schon diesen Bevölkerungsbegriff für die Fremden verwende (Zwischenbemerkung von Bundesminister Ostermayer), so wie Sie es auch verstehen.
Herr Kurz hat in einem „Standard“-Interview vom 20. Juni 2015 festgehalten – ich zitiere –: „Was wir wissen müssen, ist, dass diese Menschen allesamt unser Land nicht mehr verlassen werden.“ – Zitat Sebastian Kurz, Außenminister, Integrationsminister.
Auch das sollte uns zu denken geben, wenn wir diese sogenannte Asylpolitik dieser Regierung und dann auch noch Abgeordnete des Hohen Hauses, Volksvertreter betrachten, die sich nicht daran erinnern, wem sie im Wort sind: einerseits natürlich der Bundesverfassung, auf die sie angelobt wurden, aber zu allererst auch den Menschen in ihren Bundesländern, die sie hier in dieses Hohe Haus gewählt haben. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)
Sie sind nicht eine Abstimmungsmaschinerie dieser Bundesregierung, die zu guter Letzt dazu führt, dass hier gegen die eigene Bevölkerung entschieden wird. Deswegen ersuche ich Sie hier im Hohen Haus tatsächlich, aber auch die Bundesräte, die uns heute zuhören, als Ländervertreter am Freitag in der Bundesratssitzung Ihre Verantwortung wahrzunehmen und nicht gegen die Bürgerinteressen der Bundesländer zu stimmen (Zwischenruf des Abg. Rädler), sondern wahrlich dafür einzutreten, wofür Sie da sind, nämlich einen Schutz unserer Heimat auch nach wie vor dadurch zu gewährleisten (Abg. Wöginger: Hetze!), dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen nur in diesem möglichen Ausmaß verwendet werden und nicht unser eigenes Sozialsystem, unser eigenes Gesundheitssystem, unser eigenes Bildungssystem, unsere Infrastruktur (Abg. Wöginger: Hetze!), unseren Wohnungsmarkt und dergleichen, all das unter die Räder kommen zu lassen, denn Sie haben nur eine Antwort auf klare Botschaften unsererseits und auf die Sorgen der Bevölkerung: Hetze.
Das war jetzt genau das Wort der ÖVP, aus dem ÖVP-Sektor. Ich sage Ihnen eines (Abg. Wöginger: Du redest 10 Minuten und hast nichts gesagt!), auch wenn ich jetzt überziehe: Die Bevölkerung vor Ort hat es satt, ständig mit dem Vorwurf „Hetze!“ konfrontiert zu werden, nur wenn sie ihre eigenen Sorgen äußert. – Das sage ich Ihnen! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitlichen sind uns dieser Probleme bewusst, werden weiterhin ein Sprachrohr der Bevölkerung sein und auch im Sinne der Bevölkerung hier Abstimmungen verlangen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wöginger: Hochmut kommt vor dem Fall!)
13.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.
13.59
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Es ist heute ein sehr ernstes Thema und dieses ernste Thema verfolgen wir jetzt seit vielen Jahren, wir können es nie sachlich und ernst diskutieren. Das ist sehr, sehr schade. Und wir würden heute hier nicht stehen und dieses Gesetz diskutieren, hätten sich alle innerstaatlich solidarisch verhalten, überhaupt keine Frage.
Ich möchte mich gleich zu Beginn, bevor ich die eine oder andere Anmerkung zu diesem Bundesverfassungsgesetz mache, respektvoll (Zwischenruf des Abg. Lugar) – richtig, das vergesst ihr alle miteinander; du überhaupt – bei den Österreicherinnen und Österreichern und bei den NGOs – von den Samaritern über das Rote Kreuz bis zur Diakonie – für den Einsatz für die Ärmsten in unserem Land und in der Gesellschaft bedanken, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.)
Ich bedanke mich bei allen Mitverhandlerinnen und Mitverhandlern. Es war nicht leicht, und wir haben immer auch die Verbindung hergestellt, um zu wissen, wo die Länder, der Städtebund, der Gemeindebund stehen. Das alles hat es uns nicht leicht gemacht; aber nach der Abwägung der Frage, ob die Menschen im Winter auf der Wiese sind, mit der Alternative, dass wir versuchen, heute ein Gesetz zu beschließen, mit dem bei
allen Überlegungen wenigstens noch der Menschlichkeit zum Durchbruch verholfen wird, glaube ich, dass sich das, was da von einigen Vorrednern zum Ausdruck gebracht worden ist, teilweise von selbst richtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz greift nicht einmal, wenn die Landesquoten eingehalten werden. Worüber man sich da überhaupt aufregt, verstehe ich nicht. Das Nächste ist, Kollege Darmann, dass das Gesetz befristet ist. Das wissen wir alle; das tritt automatisch in etwa zwei Jahren wieder außer Kraft. (Abg. Darmann: Wo ist die Begründung?) Warum regen wir uns jetzt auf?
Wir haben nach wie vor in zwei Dritteln der österreichischen Gemeinden keine Flüchtlinge. Ich glaube, über eines sollten wir uns wenigstens einig sein, nämlich nicht alles zu vermischen. Das haben wir zu diskutieren begonnen, bevor diese Welle gekommen ist. (Abg. Steinhauser: So ist es!) Heute wird alles wie ein Brei umgerührt, damit kann man schön verunsichern, aber das alles, was da diskutiert wird, ist unsachlich.
Ich glaube, wir brauchen eine saubere Lösung, sodass wir auf der einen Seite einfach der Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention Rechnung tragend an die Arbeit gehen. Ich bedanke mich auch bei unseren Asylbehörden, von der Polizei bis zum Bundesheer, weil sie alle hervorragende Arbeit leisten. Schaut euch einmal die Erkenntnisse unseres Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl an; die sind rechtsstaatlich in Ordnung. Auf der anderen Seite steht für uns außer Zweifel, dass die, die berechtigt Asyl erhalten sollen, es bekommen und dass man alle anderen wieder nach Hause zurückführt. Das wisst ihr genau; das ist aber auch ein rechtsstaatlicher Prozess, aber das dauert halt. Wir sind kein wilder Staat, wird sind ein Rechtsstaat. Ich glaube, darauf sollten wir großen Wert legen, damit wir auf der einen Seite unserem Rechtsstaat Rechnung tragen, auf der anderen Seite aber die Menschlichkeit nicht zu Grabe tragen. Das kann es nicht sein.
Ich weiß nicht, warum man sich so freut, dass in einem Nachbarland beschlossen wird, dass das Schießen auf Flüchtlinge erlaubt wird. Wir sind im Jahr 2015, bitte. Denkt einmal nach, was das historisch bedeutet, wenn wir anfangen, das vielleicht noch salonfähig zu reden! Da bin ich strikt dagegen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.) Da soll jeder nachdenken, meine sehr geehrten Damen und Herren, was diese Maßnahmen noch auslösen.
Ich bedanke mich noch einmal bei allen Österreicherinnen und Österreichern, bei allen Politikerinnen und Politikern, die mit uns gemeinsam dieses sicherlich nicht leichte Bundesverfassungsgesetz verhandelt haben.
Abschließend sage ich als einer, der schon viele Jahre hier ist, Folgendes: Immer werden die Regierungsvorlagen kritisiert, aber eines lassen wir uns auch nicht nehmen, unser ureigenes Recht, dass wir als Parlamentarier von uns aus ein Gesetz machen. Das haben wir hiermit im Interesse der Menschlichkeit vorgenommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.)
14.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
14.04
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! (Der Redner stellt ein Foto von einem überfüllten Flüchtlingsboot auf das Rednerpult.) Frau Minister! Sehr geehrte Herren Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Abg. Weninger: Bitte abschalten!) An vorderster Stelle richte ich natürlich allen Flüchtlingen die aufrichtige Anteilnahme aus.
Herr Kollege, diesen Zwischenruf besprechen wir dann extra; das Thema ist zu ernst für deine primitiven, billigen Zwischenrufe.
Ich möchte aber Folgendes sagen: Meine aufrichtige Anteilnahme gilt allen wirklichen Flüchtlingen und allen, die jetzt in diesem Massenstrom nach Österreich, nach Europa kommen. Der besondere Dank geht an die NGOs, aber auch ganz besonders an die Sicherheitskräfte, an die Polizei, an das Bundesheer. Das wird immer wieder vergessen, und ich wiederhole, hier haben wir schon oft über Einsparungspotenziale diskutiert und darüber, wie unnötig und überflüssig diese Sicherheitskräfte sind. Ich glaube, diese europaweite Situation – man möchte fast weltweite Situation sagen – zeigt auf, wie notwendig ein ordentlich funktionierender Rechtsstaat ist. (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn heute von Kolleginnen und Kollegen bereits einige Male die Definition Flüchtlinge angesprochen oder andiskutiert wurde, dann ist das, glaube ich, die Grundlage, um über Quoten zu diskutieren. Das ist überhaupt das erste Mal, dass man sich über Quoten unterhält, die Quoten festlegt und gar nicht weiß, von welcher Zahl von Flüchtlingen man spricht.
Ich habe das Buch von Kurt Langbein mitgenommen (der Redner hält das Buch „Landraub“ von Kurt Langbein in die Höhe), aus dem ich heute Nachmittag und auch morgen zitieren werde. Wir reden alle von Globalisierung, aber dieses Thema wird nicht angesprochen. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.)
Kurt Langbein spricht davon, dass 50 Millionen Afrikaner auf dem Weg sein werden, wenn wir mit unserer Konzernpolitik so weitermachen. Können wir für diese Menge an Leuten Quoten schaffen? Sind wir dafür vorbereitet, dass wir diese fehlgeleitete Konzern- und Bankenpolitik ausbessern und dafür hier auch noch die Lager schaffen müssen? – Jetzt kommen wir zum Thema für diese armen Leute. 2,7 Prozent haben laut „FAZ“ tatsächlich den Asylstatus zugesprochen bekommen; nur damit wir Richtung Realität einen Begriff davon bekommen, von wie vielen Leuten wir reden.
Auf diese angesprochene Globalisierung hat Jean Ziegler ständig hingewiesen; ich habe die Petra Ramsauer mit ihrem Buch „So wird Hunger gemacht“ zitiert, es gibt jede Menge Dokus bis hin zu „We Feed the World“.
Ich darf hier Kurt Langbein zitieren, der davon spricht, dass 2014 internationale Konzerne mit der Weltbank 41 Millionen Hektar Agrarland erworben und die dort heimische Bevölkerung vertrieben haben und dass dort eine Mutter mit sieben Kindern 25 € im Monat bekommt; und wir stellen bei einer wunderbaren Diskussion in den Raum, dass das alles Kriegsflüchtlinge sind. Das sind zum Großteil Wirtschaftsflüchtlinge – von unserer Wirtschaftsweise, von unserem gewinnorientierten System verursacht. (Beifall beim Team Stronach.)
Ganz kurz zum Verfassungsgesetz. Geschätzte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Den Bau- und Raumordnungsvorschriften der Länder muss grundsätzlich nicht Rechnung getragen werde. Wie geht man mit den Bürgerinnen und Bürgern in Österreich um, die nach diesen Gesetzen bisher bestraft wurden, die nach diesen Gesetzen bisher auch Maßnahmen angeordnet bekommen haben? Haben Sie in letzter Zeit einmal mit einem Unternehmer oder mit Eltern und Großeltern gesprochen, die bauen wollten und denen das versagt und verhindert wurde? Werden da die Strafen zurückgezahlt? Werden die Auflagen zurückerstattet? Werden die Gewinnausfälle honoriert, oder haben wir für diese Leute, für unsere Bürger kein Verständnis? – Das ist eine typische Zwei-Klassen-Gesetzgebung. Nicht umsonst spricht der Präsident des Gemeindebundes, ein sehr kompetenter Mann, von einem Ermächtigungsgesetz für die Bundesregierung. – So kann es nicht sein! Wir brauchen kein Gesetz des Drüberfahrens über die Bürger, über die Gemeinden und über die Länder! (Beifall beim Team Stronach.)
Einen letzten Punkt möchte ich hier noch anmerken, da wir natürlich gegen dieses Gesetz stimmen. Wenn wir jetzt 1,5 Prozent als Quote festlegen, wie werden dann die weiteren Festlegungen sein? Wann erhöhen wir, wann verdoppeln wir auf 3 Prozent, wann gehen wir auf 5 Prozent? Wird noch jemand gefragt? Falls dem nicht Rechnung getragen wird, können wir nämlich die am Sonntag in Oberösterreich und in 14 Tagen in Wien stattfindenden Gemeinde- und Landtagswahlen gleich aussetzen. Wenn vom Bund weg regiert wird, dann können wir hier gleich die ersten Einsparungen schaffen und dann gehen wir davon weg, von einer Demokratie zu sprechen. Deshalb gibt es von unserer Seite ein klares Nein. (Beifall beim Team Stronach. – Ruf bei der ÖVP: Das Team Stronach wurde eh schon eingespart!)
14.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.09
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich wollte nur einige Bemerkungen zum Schleppertatbestand machen, dem § 114 des Fremdenpolizeigesetzes, der in einem Punkt geändert und auch verschärft werden soll – und das macht auch Sinn.
Es geht darum, dass in Zukunft die strengere Strafdrohung dieses Tatbestandes, die im Regelfall auch die Untersuchungshaft ermöglicht, auch dann schon möglich wird, wenn – soweit es jetzt um die Zahl der geschleppten Personen geht – mindestens drei Personen und nicht so wie bisher mindestens zehn geschleppt wurden.
Das ist deshalb wichtig, weil die Frage der Anzahl der geschleppten Personen etwas ist, was im Zuge einer Festnahme relativ leicht beweisbar ist. Alle weiteren Kriterien, die über den konkreten Strafsatz entscheiden, wie etwa die Gewerbsmäßigkeit, sind am Beginn nicht so leicht nachzuweisen. Daher macht es Sinn, diesen Tatbestand in diesem Punkt zu verschärfen. Ich sehe aber darüber hinaus derzeit keine Notwendigkeit für sonstige Verschärfungen, denn dieser Tatbestand ist natürlich auch ein Signal, aber er ist mehr als ein Placebo – er kommt auch tatsächlich zum Tragen.
Wir haben im Jahr 2015 bereits insgesamt 1 500 Strafverfahren gegen Schlepper nach diesem Tatbestand eingeleitet. Wir haben zu diesem Tatbestand heuer bereits fast 500 Anklagen; man sieht also, dass unsere Behörden, denen ich an dieser Stelle auch ein Kompliment aussprechen möchte, wirklich sehr rasch und hervorragend arbeiten, und es gab mittlerweile schon 341 Verurteilungen. Das heißt, der Tatbestand greift, es funktioniert und die Justiz greift hier auch wirklich durch. Und das ist gut so, denn Schlepperei ist eine der scheußlichsten Formen der international organisierten Kriminalität. Daher muss man hier bei der Bekämpfung auch konsequent sein, und das sind wir auch.
Ja, wir haben deshalb auch steigende Zahlen an Untersuchungshäftlingen, aber ich kann an dieser Stelle sagen, dass hier auch die Reformen im Strafvollzug wirklich erste Früchte tragen. Das wurde bisher problemlos bewältigt. Wir haben natürlich hier hohe Anforderungen zu erfüllen, aber der schon begonnene Reformprozess im Strafvollzug inklusive der nötigen Kapazitätsausbauten ist voll im Laufen. Wir haben auch bisher eben keine wirklichen Probleme gehabt, die Schlepper dort unterzubringen, wo sie hingehören, nämlich im Gefängnis.
Wir wollen auch weiterhin dafür sorgen, dass Österreich für Schlepper ein Zielland mit hohem Risiko ist – das soll auch so bleiben. So gesehen halte ich diese in diesem Gesetzentwurf enthaltene Verschärfung des Schleppertatbestandes für höchst sinnvoll und bitte dementsprechend auch um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.
14.12
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! (Die Rednerin stellt ein Buch mit dem Titel „Bekenntnisse eines Menschenhändlers“ auf das Rednerpult.) Ich stelle ein Zitat eines Schleppers aus diesem Buch voran, das ich Ihnen heute hier mitgebracht habe: „Bekenntnisse eines Menschenhändlers“.
Drogen sind mehr wert als Flüchtlinge, als Menschen, weil es vor Menschen, Flüchtlingen und Kunden, in dieser Welt nur so wimmelt, die unsere Dienste in Anspruch nehmen. – Zitatende.
Meine Damen und Herren, dieses Buch ist beklemmend zu lesen und es gibt Einblicke in diese wirklich illegalen Geschäfte, die diese Schlepper tätigen. Menschenschmuggel ist mittlerweile eines der lukrativsten mafiösen Geschäfte geworden, und der einzelne Mensch zählt einfach viel weniger als die Sache – zum Beispiel die Droge. Die Menschen verlieren ihre Menschenwürde, sie werden als Ware behandelt, im gefährlichsten Reisebüro der Welt weitervermittelt.
Die unfassbare Tragödie der 71 Toten, der Menschen, die auf der A4 gestorben sind, war nahe; das war für uns naheliegender, als wenn Boote im Meer untergehen. Die haben für die Fahrt doppelt bezahlt – zuerst mit Geld und dann mit dem Leben. Organisierte Schlepperei ist ein skrupelloses Verbrechen; wir sagen dieser menschenverachtenden Geschäftsführung den Kampf an. Das ist schwerste Kriminalität.
Unser Initiativantrag, den wir gemeinsam eingebracht haben, gibt der Polizei nunmehr bessere Möglichkeiten, und wir unterstützen sie mit juristischen Waffen. Der Herr Bundesminister hat ausgeführt, dass es in Zukunft fünf Jahre Strafdrohung gibt, wenn schon drei Personen illegal transportiert werden.
Die Generalprävention wird, wie ich meine, wirken, denn die Schlepper können aufgrund dieses verschärften Tatbestandes natürlich dann auch viel schneller in Untersuchungshaft genommen werden. Ausreden wie jene, dass man nur Autostopper mitgenommen habe, haben wir dann nicht mehr in dem Maße zu befürchten.
Meine Damen und Herren, wir müssen auch in Zukunft mit einer hohen Zahl von Flüchtlingen rechnen. Bitte vergessen wir bei all den Diskussionen, die wir gerade auch in der letzten Stunde gehört haben, nicht, das sind immer Menschen mit Einzelschicksalen. Ich unterstütze vollinhaltlich das Ansinnen der Frau Bundesminister, Asyl auf Zeit zu gewähren. Asyl auf Zeit bedeutet, dass die Menschen bei Wegfall des Asylgrundes wirklich nach Hause zurückkehren müssen. Ich denke, das ist ein Anspruch, den wir auch erheben müssen, weil es bedeutet, dass die Menschen, die hier bei uns Schutz und Sicherheit finden, nach Hause zurückkehren müssen, um dort in Frieden ihr Land auch wieder aufzubauen.
Wir haben den Auftrag, vor den Grenzen Europas für Sicherheit zu sorgen und durch sichere Schutzzonen, die wir für die Opfer einrichten, sowie eine geschlossene Strategie gegen den Terror auf internationaler Ebene koordiniert vorzugehen.
Mit voller Härte gegen die Schleppermafia! Das ist ein Teil unseres ÖVP-Aktionsplanes, und in diesem Zusammenhang darf ich auch folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Pendl, Steinacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Bestimmungen gegen Schlepperei
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, binnen zwölf Monaten zu evaluieren, ob durch die geplante Verschärfung des § 114 FPG die erhofften Ergebnisse erzielt werden und die Schlepperei in Österreich effektiver und nachhaltiger bekämpft werden konnte, indem in verstärktem Maße gegen Schlepper vorgegangen werden konnte. Darüber hinaus werden die zuständigen Bundesminister aufgefordert, zu untersuchen, ob die in Österreich geltenden Strafbestimmungen dem europäischen und internationalen Niveau entsprechen.“
*****
Meine Damen und Herren! Wir sind im Rahmen all der aktuellen Flüchtlingsthemen, die wir zu lösen haben, auf einem langen Weg. Dieser bedarf eines Durchhaltevermögens, eines langen Atems, und nur gemeinsam werden wir es schaffen, ihn zu bewältigen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Pendl, Amon, Jarolim, Steinacker, Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird (793 d.B.)
betreffend Evaluierung der Bestimmungen gegen Schlepperei
Begründung
Ausgelöst durch internationale bzw. nationale Konflikte wie in Syrien oder im Irak, die bereits eine Unzahl von Menschenleben gekostet und massive Flüchtlingswellen ausgelöst haben, sehen sich Österreich und Europa einem kaum noch zu bewältigenden Zustrom an Menschen ausgesetzt, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Aber auch aus anderen politisch instabilen Regionen wie Afghanistan, Pakistan oder Somalia strömen zahllose Menschen in der Hoffnung auf Sicherheit und ein besseres Leben für sie und ihre Familien nach Europa und Österreich. Leider kann aufgrund der wohl noch länger andauernden Bürgerkriegs- oder bürgerkriegsähnlichen Situationen bzw. der instabilen Verhältnisse in den Herkunftsländern verglichen mit Österreich und Europa nicht damit gerechnet werden, dass der Flüchtlingszustrom in absehbarer Zeit abreißen wird.
Viele dieser hilfs- und schutzbedürftigen Menschen werden Opfer einer organisierten grenzüberschreitenden Schleppermafia, die die Notlage der Flüchtlinge schamlos ausnützt, um skrupellos maximalen Profit aus der Notlage von Menschen zu schlagen. Bei diesen kriminellen Machenschaften spielen Menschenleben keine Rolle, wie die zahlreichen Opfer, die bereits in diesem Jahr im Mittelmeer und in der Ägäis aber auch in Österreich beklagt werden mussten, schmerzlich vor Augen führen.
Sowohl der Nationalrat in seiner Entschließung vom 31. August 2015 sowie die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung als auch der Europäische Rat, der Rat der
Europäischen Union sowie die Europäische Kommission haben sich in diesem Jahr mehrmals und eindeutig dazu bekannt, dass zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise auch die Schlepperei nachhaltig aufs Schärfste bekämpft werden muss.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, binnen zwölf Monaten zu evaluieren, ob durch die geplante Verschärfung des § 114 FPG die erhofften Ergebnisse erzielt werden und die Schlepperei in Österreich effektiver und nachhaltiger bekämpft werden konnte, indem in verstärktem Maße gegen Schlepper vorgegangen werden konnte. Darüber hinaus werden die zuständigen Bundesminister aufgefordert, zu untersuchen, ob die in Österreich geltenden Strafbestimmungen dem europäischen und internationalen Niveau entsprechen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
14.17
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Wir haben jetzt auch die Verschärfung des Schlepperparagrafen in Diskussion, und wir begrüßen das als einen ersten wichtigen Schritt. Man muss sich nur klar sein, es sind nicht die großen Bosse der kriminellen Organisationen, sondern es sind die unmittelbar Ausführenden vor Ort, die zum Teil aus Ländern, die sehr wohl zur EU gehören, aber trotzdem in einer wirtschaftlichen Situation sind, kommen und die einfach die niedrigsten Dinge des Schlepperunwesens machen.
Natürlich ist das Haftübel – generell mit der Untersuchungshaft – notwendig, weil man andererseits die Gefahr hat, eine Anzeige auf freiem Fuß zu haben, beziehungsweise wissen wir ganz genau, mit welcher Milde Ersttäter, noch dazu, wenn sie vielleicht geständig sind, von der österreichischen Strafjustiz behandelt werden.
Wenn der Einsatz der Polizei schon gelobt wurde – der ist natürlich zu loben –, dann muss man festhalten, dass es Feststellungen, Bemerkungen, Wahrnehmungen gibt, dass zum Beispiel Taxis ohne Kennzeichen bei Ungarn über die Grenze fahren, dort jemanden aussteigen lassen und dann wieder zurückfahren. Das sind lauter Fahrzeuge ohne Nummerntafeln; das funktioniert ungehindert an der burgenländischen Grenze. Das schildern die Soldaten, die Präsenzdiener, die jetzt dorthin kommen.
Sehr interessant ist auch Folgendes: Ein Autobus wird von der Polizei aufgehalten, die Schlepper sollen aussteigen. Im Radio hört man, der Schlepper hat sich bereits irgendwo in das Gebüsch geschlagen. Man konnte ihn nicht finden, aber alle, die vorbeigefahren sind, haben gesehen, dass der Autobuslenker noch drinnen gesessen ist. Das sind also sehr interessante Wahrnehmungen; aber wir begrüßen das.
Kommen wir jetzt noch zum Hauptpunkt in dieser Debatte, nämlich Tagesordnungspunkt 1! Da haben wir schon sehr interessante Dinge gehört, also bitte aufmerken. Die Frau Glawischnig-Piesczek hat heute eindeutig gesagt, bei den 17-jährigen Burschen, ist es ihr egal, ob das tatsächlich Asylberechtigte sind oder ob es nur einfach welche sind, die ihr Leben verbessern wollen. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Hab’ ich nicht gesagt!)
Das heißt, das sind die Wirtschaftsflüchtlinge, das sind die klassischen Wirtschaftsflüchtlinge. (Zwischenrufe der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek und Brosz.) Aber das macht nichts. Es ist halt Ihre politische Richtung, die sagt: Eigentlich ist jeder willkommen. Und wenn die EU ein ungünstiges Abkommen mit einem afrikanischen Staat schließt, dann sind die Bewohner von dort, wenn sie keine Thunfische mehr fangen können, auch bereits als Flüchtlinge bei uns willkommen. – Es ist Ihre politische Ansicht. Nur: Das ist die politische Ansicht, Gott sei Dank, einer Minderheit, was sich auch bei den nächsten Wahlgängen zeigen wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich muss sagen, mein Ungarisch ist an sich äußerst lückenhaft bis gar nicht vorhanden, aber dieses Gesetz … – Also Otto Pendl und auch Frau Kollegin Glawischnig haben gemeint, dass es da jetzt diese Schießmöglichkeit gibt, es gibt den Schießbefehl oder Ähnliches. Es würde der Wahrheit schon ein bisschen Genüge tun, wenn man trotz aller Härte dieser Maßnahmen; aber ich kann mir nicht vorstellen, wie man sonst eine Grenze schützen soll.
Oder ist eine Außengrenze der EU nichts Schützenswertes? Das müssen Sie halt nur sagen, Frau Glawischnig! Aber es werden jedenfalls – ich kann Sie beruhigen (Zwischenruf des Abg. Brosz) – Hartgummigeschosse eingesetzt (Zwischenrufe bei der SPÖ), damit keine tödlichen Verletzungen oder sonst etwas passieren können. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist trotzdem nichts Aufregendes, aber es würde Ihnen doch im Rahmen Ihrer Seriosität wohl zur Ehre gereichen, wenn Sie hier die komplette Wahrheit sagen würden. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir sind jetzt bei einem Anschlag, wo mit einer Notverordnung das föderale Prinzip aufgehoben wird. Nun gut, über Notverordnungen in der Geschichte – was da passieren kann – wollen wir überhaupt nicht philosophieren. Wenn Sie sagen, dass es eine Notwehrmaßnahme ist: Notwehr ist es dann, wenn die Situation eine rechtswidrige und vor allem unverschuldete ist.
Dass man von einer Notsituation spricht, wo man sehenden Auges – bitte, vor einem Jahr waren Landtagsbeschlüsse auch aus Oberösterreich da. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Der Landtag hat einen Beschluss gefasst, bitte die Grenze zu schützen, weil zu viele hereinkommen. Wir stehen vor einer Flüchtlingskatastrophe. Also wer hat denn da weggeschaut? – Natürlich unsere Bundesregierung! (Beifall bei der FPÖ.)
Eines, Frau Kollegin Glawischnig: Sie und Ihre Fraktion brauchen doch nur das Wort „Zweidrittelmehrheit“ zu hören, schon sind Sie in vorauseilendem Gehorsam mit dabei – da kann sein, was will. Im August, als das Ganze zum ersten Mal spruchreif war, ist von Ihnen bereits signalisiert worden, dass Sie das selbstverständlich mitmachen. So ist es bei Ihnen, weil Sie eine demokratische Legitimation der Macht nämlich nie durch die Wählerstimme, sondern immer nur durch Koalitionen bekommen. Sonst sind Sie zu schwach dafür – Gott sei Dank ist das so!
Eines muss ich noch sagen und da werden wir wahrscheinlich auch noch in der Sitzung morgen ein bisschen Gelegenheit haben, das eine oder andere Wort darüber zu wechseln. Eines finde ich befremdlich: Wenn wir jetzt die Schlepperkriminalität entsprechend bestrafen und SPÖ-Landesvorsitzender Entholzer in der „Kronen Zeitung“-Oberösterreich Verständnis für Schlepper zeigt – also das schlägt aber wirklich dem Fass den Boden aus! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Neubauer: Unglaublich!)
14.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.
14.23
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich weiß nicht,
wer von Ihnen sich gestern „Zeit im Bild“ angesehen hat. Da war unter anderem die Meldung, dass die Neuverschuldung unseres Landes viel größer als prognostiziert ausfällt – wegen des Hypo-Skandals.
Es wurde eine Grafik mit der Neuverschuldung gezeigt, wo stand: Hypo 5,6 Milliarden €. So viel könnten Flüchtlinge gar nicht kosten, wie uns die FPÖ und ihre Regierungsbeteiligungen im Land gekostet haben. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Podgorschek und Deimek.) Wir haben wegen des Hypo-Skandals allein dieses Jahr 5,6 Milliarden € Budgetdefizit. (Abg. Darmann: Keine Ahnung haben, aber den Mund aufmachen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wenn wir aber in die reale Welt zurückkehren, zum Beispiel in die Welt des grausamen Krieges in Syrien, der in das fünfte Jahr gegangen ist (neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ), so wissen wir, dass in den letzten Wochen und Monaten auch international viel die Rede von gemeinsamer Solidarität und von geteilter Verantwortung war.
Ich habe schon in der Aktuellen Europastunde gesagt – ich wiederhole es noch einmal –, dass die EU aus 28 Ländern besteht, und selbstverständlich kann es nicht so sein, dass die Verantwortung für Schutzsuchende nur von zehn Ländern und nicht von allen 28 übernommen wird – dazu stehe ich.
Was wir im Großen befürworten, sollten wir im Kleineren auch befürworten und leben, nämlich innerstaatliche Solidarität. Ich weiß, dass sich sehr viele Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie sehr viele Bürger und Bürgerinnen seit Wochen enorm bemühen, um Unterbringungsplätze zu schaffen, Familien zu versorgen, Deutschkurse zu organisieren oder Kinder zum Beispiel auch in der Schule willkommen zu heißen. Gleichzeitig ist es derzeit aber auch so, dass rund zwei Drittel der österreichischen Gemeinden noch keinen einzigen Asylwerber aufgenommen haben.
Wenn wir also von geteilter, gemeinsamer Solidarität sprechen, dann sollte sich dieser Appell nicht nur an andere EU-Länder, sondern an uns alle richten. Wir alle sind die EU, wir alle sind Österreich! Wir alle sind angesichts dieses grausamen Krieges in Syrien gefordert. Die Bilder vom Kopfabschneider IS und von den Fassbomben Assads kennen wir alle, die brauchen wir hier nicht zu erwähnen.
Heute haben wir es hier mit einem Bundesverfassungsgesetz zu tun, das, das sage ich ganz offen, im besten Fall gar nicht zur Anwendung kommen muss, das gar nicht zur Anwendung kommen wird, wenn nämlich alle Bundesländer und alle Gemeinden gemeinsam und solidarisch Verantwortung tragen. Das ist leider derzeit noch nicht der Fall.
Wir alle wissen aber auch, dass sich angesichts dieses zur Beschlussfassung anstehenden Gesetzes vieles bewegt hat, dass in vielen Gemeinden Bürgermeister und Bürgermeisterinnen aktiv geworden sind, um selbst und rechtzeitig Unterbringungsplätze für Schutzsuchende zu schaffen, damit die Frau Innenministerin gar nicht zum Durchgriffsrecht greifen muss oder greifen darf.
Ich wiederhole hier, was von einigen Vorrednern und Vorrednerinnen bereits angesprochen wurde, weil man es, denke ich, nicht oft genug wiederholen kann: Solange ein Bundesland seine Flüchtlingsunterbringungsquote erfüllt, solange ein politischer Bezirk seine Flüchtlingsunterbringungsquote erfüllt und solange eine Gemeinde die Unterbringungsquote erfüllt, wird es nicht dazu kommen, dass Unterbringungsplätze von der Innenministerin geschaffen werden.
Es wurde heute vom Kollegen Gerstl ein gemeinsamer Abänderungsantrag vorgestellt. Ich möchte nur auf einen wichtigen Punkt hinweisen, der mit diesem Abänderungsantrag zum BVG kommen wird. Art. 3 Abs. 1 soll mit diesem Antrag Folgendes angefügt werden:
„Vor Erlassung des Bescheides“ – sollte es zum Durchgriffsrecht kommen, ist ja ein Bescheid zu erlassen – „und mindestens eine Woche vor Beginn der Unterbringung hat
der Bundesminister für Inneres dem Bürgermeister der betroffenen Gemeinde und der Bezirksverwaltungsbehörde dieses Vorhaben mitzuteilen.“
Das ist neben vielen Neuerungen, die mit dem Bundesverfassungsgesetz kommen, ein sehr positiver und notwendiger Schritt gewesen. Ich möchte ausdrücklich auch jene Unterbringungen kritisch erwähnen, bei denen Gemeinden leider vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, bei denen vor der Unterbringung von mehreren Schutzsuchenden in einer Gemeinde kein Kontakt seitens des Innenministeriums stattgefunden hat und es plötzlich geheißen hat: Heute kommen 50 Asylwerber, 70 Asylwerber, 100 Asylwerber oder wie viele auch immer.
Mit dieser Bestimmung sorgen wir dafür, dass frühere oder leider bisherige Horuck-Aktionen bei der Unterbringung seitens des Innenministeriums hintangehalten werden und dass die Gemeinden, die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie die Bezirksverwaltungsbehörden rechtzeitig eingebunden und informiert werden, damit es auch zu Informationsveranstaltungen für ein besseres Zusammenleben, zu einem guten Auskommen für alle in einer Gemeinde lebenden Personen kommen kann.
In diesem Sinne ist es ein wichtiger Schritt vorwärts, um die auf europäischer Ebene vielbemühte gemeinsame und solidarische Aufteilung und Versorgung von Schutzsuchenden anzugehen. Ich bin überzeugt: Gemeinsam schaffen wir das! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor ich Frau Abgeordneter Dr. Lintl das Wort erteile: Frau Abgeordnete Korun, der Antrag, den Sie einbringen wollten? (Abg. Korun: Dieser Abänderungsantrag wurde bereits vom Kollegen Gerstl eingebracht!) – Ich verstehe, in Ordnung.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.
14.30
Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (ohne Klubzugehörigkeit) : Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem gemeinsamen rot-schwarz-grünen Antrag betreiben Sie eine klare Anlassgesetzgebung und greifen damit massiv in die bewährte österreichische Verfassung ein. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Sie versetzen mit diesem Ermächtigungsgesetz dem Föderalismus einen Todesstoß, indem Sie sich über die Sorgen und Vorbehalte der Bürger, Länder und Gemeinden einfach hinwegsetzen.
In Zukunft hat die Bundesregierung die Macht, einseitig über eine Verordnung den jetzt vorgeschlagenen Gemeinderichtwert von 1,5 Prozent jederzeit nach oben zu schrauben, falls Bedarf vorliegt. Den kann die Bundesregierung wiederum per Verordnung feststellen. Die Länder haben dabei lediglich ein unverbindliches Stellungnahmerecht. Angesichts der eingesetzten Völkerwanderung nach Österreich und der Ohnmacht der Regierung dieser Situation gegenüber kann man getrost davon ausgehen, dass die Prozentzahl sehr massiv nach oben schnellen wird.
Die nächste Einschränkung der Landes- und Gemeindekompetenzen ist die Tatsache, dass die Regierung nicht nur auf bundeseigene Immobilien zugreifen kann, sondern auch welche anmieten oder im Eilverfahren kaufen kann, sofern in einer Gemeinde keine Liegenschaft beziehungsweise kein Gebäude im Bundeseigentum ist.
So können gegen den Willen der Bevölkerung, des Landes oder der Gemeinde und ohne Kontrolle Asylwerber oder Flüchtlinge in den Dörfern und Städten angesiedelt werden. Letztlich wird die bundesstaatliche Kompetenzverteilung in Art. 3 durchbrochen – es erfolgt der Durchgriff auf die Länder und die Gemeinden.
Die Länder und Gemeinden ihrerseits stehen dieser Situation hilflos gegenüber. Es existieren keine Verfahren, Bewilligungs- oder Anzeigemöglichkeiten und vor allem keine Beschwerdemöglichkeiten für die betroffenen Bürger, Länder und Gemeinden. Der Rechtsstaat wird ausgeschaltet. Das ist eine absolutistische Vorgangsweise, der ich nicht zustimme.
Gemäß Punkt 2 der Tagesordnung, dem Initiativantrag der Koalition, soll das Strafausmaß für Schlepper von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bereits dann gelten, wenn mindestens drei Personen geschleppt werden. Das ist eine halbherzige Aktion. Ich frage Sie, Herr Justizminister, wie es Schlepper abschrecken soll, dass nunmehr anstatt zehn Personen nur drei Personen für eine Verurteilung nach § 114 Abs. 3 Fremdenpolizeigesetz ausreichen. Werden dann vielleicht einfach nur mehr zwei Personen illegal über die Grenze gebracht? (Ruf: Na, eher mehr!) Wie erfinderisch die Menschenschmuggler sind, haben sie bereits in der Vergangenheit oft bewiesen – mit tödlichen Folgen.
Ich werde dem Initiativantrag, den ich zwar als halben Schritt sehe – aber in die richtige Richtung – zustimmen, jedoch fordere ich erneut darüber hinaus einen wirksamen und abschreckenden Strafrahmen für Schlepper-Verbrecher, denn nur mit höchster Entschlossenheit kann wirksam gegen diese brutalen Schlepper vorgegangen werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort. – Bitte.
14.33
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Minister auf der Regierungsbank! Ich möchte, weil Herr Rosenkranz betont hat, dass ihm die Wahrheit so wichtig ist, und es Kollegin Korun auch schon erwähnt hat, noch einmal in Erinnerung rufen – wenn uns die Wahrheit so wichtig ist –, warum diese Einschnitte bei alleinerziehenden Müttern – vom Kollegen Strache erwähnt –, warum diese Einschnitte im Sozialbereich notwendig sind: wegen Ihrer Verantwortung bei der Hypo. (Zwischenruf des Abg. Podgorschek.) Es sind nicht die Flüchtlinge, es sind nicht die Asylsuchenden, sondern das ist in dieser Hinsicht ganz allein Ihre Verantwortung! Das wollen wir schon noch einmal entsprechend festhalten. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Darmann: Sie haben ja keine Ahnung! – Abg. Jarolim: Wahrheit tut weh! – Zwischenruf der Abg. Muttonen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich möchte gleich zu Beginn noch einmal betonen, dass wir hier oder dass ich ein bisschen erschüttert bin über das Taferl „Asyl ist kein à la carte“ oder „Asyl à la carte“ oder wie es heißt – ich habe das vergessen, weil ich es verdrängt habe. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wahrheit à la carte!) Wie zynisch muss man eigentlich sein? Wie geht das eigentlich?
À la carte ist ein Luxusproblem – auswählen zu können. Die können nicht auswählen, das wissen Sie alle. Ich glaube, dass Ihnen dieser Bissen, nämlich dieser Versuch, mit der FPÖ ins Bett zu gehen, noch im Halse stecken bleiben wird, spätestens am Wochenende. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Wenn wir von einer Überforderung sprechen und wenn Kollege Lopatka davon spricht, dass die EU gefordert sei, dann gebe ich Ihnen da schon recht, aber es ist leider auch eine kleine Überforderung für die Regierungsbank.
Ich versuche, das klarzustellen: Wenn wir davon ausgehen, dass allein am Montag 11 000 Asylsuchende nach Österreich gekommen sind und gleichzeitig die Verbindungszüge nach Deutschland gesperrt beziehungsweise eingestellt wurden, dann nehme ich an, dass es da eine kleine Überforderung auch in der Kommunikation mit Deutschland
gibt und dass auch auf der Regierungsbank etwas getan werden muss. Es müssen endlich einmal entsprechende Strategien angesprochen werden.
Ich glaube, auch Klubobmann Lopatka ist gefordert – weil die ÖVP auch auf der Regierungsbank sitzt –, wenn wir vom Gemeindebund sprechen. Das ist ja im Grunde genommen das große Problem, denn auch das hat nämlich Schwarz-Blau gekippt. Sie haben 2004, soweit ich das in Erinnerung habe, die Kernkompetenz den Ländern übergeben. Seither haben wir das Problem der Bürgermeister, die sagen: Bei mir nicht!
Die Lösung wäre, diese Prozentregelung einzuführen, dass einfach jede Gemeinde ein Prozent des Bevölkerungsstatus aufnehmen sollte. So würde die Integration am besten funktionieren. Wenn die Gemeinde das nicht macht, dann hat sie entweder ein Pönale zu zahlen oder erhält weniger an Gemeindeausgleichsgeldern. (Zwischenrufe des Abg. Höbart.) Das wäre die Lösung.
Vor einiger Zeit – da gehören auch Ihre Wähler dazu (Abg. Höbart: Natürlich, ja!) – haben wir es geschafft. Ich rufe in Erinnerung, dass es beim Balkankrieg mehr als 100 000 in Österreich waren. Da funktionierte es ganz prächtig, weil sie bei Familien unterkamen, weil die Integration am besten in kleinen Einheiten funktioniert. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Diese Betreuungseinheiten im Großen führen nicht nur zu einer Flüchtlingskrise, die wir jetzt behandeln, sondern die führen zu einer großen Integrationskrise – vor der ist zu warnen. (Abg. Höbart: Asylrecht ist ein Bleiberecht auf Zeit, akzeptieren Sie das, Herr Kollege!) Vor der ist also auch zu warnen. Dass Sie das nicht außer Acht lassen, dass dementsprechend klare Durchgriffsmöglichkeiten und Durchgriffsrechte stattfinden müssen, was diese Betreuungseinheit betrifft.
Ich begrüße die Koordinationsstelle mit Herrn Konrad absolut. Diese ist notwendig, sie war oder ist wahrscheinlich eine Lösung dieser Überforderung. Aber: Was geschieht denn? Herr Konrad hat vollkommen richtig gesagt, dass die Standards gesenkt werden müssen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung von drei Standards berichten, die völlig absurd sind. Ein Behördenmitglied, Lydia, kommt zu mir, besucht das Heim und sagt: Wir brauchen im Speiseraum ein Thermometer, damit es nicht zu kalt ist. In das Doppelbett muss in der Mitte ein Brett, denn die können nicht gemeinsam drinnen schlafen. Es muss ein zweiter Kasten im Doppelzimmer sein – obwohl ein Rieseneinbauschrank dort ist –, denn es müssen zwei Kästen vorhanden sein. (Zwischenruf der Abg. Muttonen.)
Diese Standards müssen gesenkt werden, damit diese Flüchtlinge ein Unterkommen haben, damit sie vor dem Winter weg aus den Zelten und in feste Unterkünfte kommen. Das ist unbedingt notwendig. Darum ist es auch absolut notwendig … (Abg. Fekter: Das ist Landesstandard!)
Wenn Sie von Landesstandards sprechen, dann haben wir ohnehin schon das Problem, Kollegin Fekter, das ist nämlich wie bei der Brandschutzordnung: Das ist ja der föderale Wahnsinn, dem wir begegnen. (Beifall bei den NEOS.) Das ist genau das, was wir schon seit Jahren anprangern. Sie heißen das noch gut, dass sich Oberösterreich und Salzburg gegeneinander ausspielen. Das ist lächerlich und erfolgt auf dem Rücken der Asylwerbenden. Das finde ich nicht in Ordnung. (Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Fekter.)
Deshalb möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Nikolaus Scherak und Kollegen betreffend private Unterbringung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, ehestmöglich alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um bereits im Zulassungsverfahren privaten Anbietern die Unterbringung von Asylwerbern zu ermöglichen.“
*****
Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Walser.)
14.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Nikolaus Scherak und Kollegen betreffend Private Unterbringung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (792 d.B.)
Nach Daten von UNHCR sind mehr als 11 Millionen Syrer derzeit auf der Flucht, rund 7,6 Millionen innerhalb des Staatsgebiets. Etwas mehr als vier Millionen suchen Zuflucht in anderen Ländern, überwiegend in den direkten Nachbarstaaten Türkei, Libanon und Jordanien. Rund 430.000 Syrer haben zwischen April 2011 und August 2015 in einem europäischen Land um Asyl angesucht, die meisten in Deutschland.
Die Betreuung und Grundversorgung von Asylwerbern und anderen hilfsbedürftigen Fremden wird auf Bundesebene durch das Grundversorgungsgesetz - Bund 2005 (BGBl. Nr. I 100/2005 idF BGBl. I Nr. 122/2009) sowie in den Ländern durch eigene Landesgesetze geregelt. Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Gewährleistung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde bildet die Grundversorgungsvereinbarung (GVV) zwischen dem Bund und den Bundesländern gem. Art. 15a B-VG (BGBl. Nr. I 80/2004).
In der GVV wird insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Betreuung von Asylwerbern geregelt: der Bund ist im Wesentlichen für die Betreuung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren, für Asylwerber, deren Antrag im Zulassungsverfahren zurückgewiesen wurde (insbesondere auf Grundlage der Dublin II-Verordnung) sowie für Asylwerber, deren Antrag unter Aberkennung der aufschiebenden Wirkung der Berufung abgewiesen wurde, zuständig.
§2 Abs 1 1. Satz Grundversorgungsgesetz - Bund 2005 lautet:
„§ 2. (1) Der Bund leistet Asylwerbern im Zulassungsverfahren Versorgung in einer Betreuungseinrichtung des Bundes (§ 1 Z 5), wobei im Rahmen der Aufnahme in die Grundversorgung etwaige besondere Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen – so weit als möglich – berücksichtigt werden.“
Die aktuelle Situation zeigt die maßlose Überforderung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, weshalb auf lange Sicht nichts an einer gesamteuropäischen Lösung
vorbeiführt. Um aber kurzfristig adäquat reagieren zu können, bedarf es der Beseitigung lähmender bürokratischer Hürden; zur Sicherstellung der raschen und menschenwürdigen Versorgung von Asylwerbern muss bereits im Zulassungsverfahren, also nach Stellung des Asylantrages, die Möglichkeit der privaten Unterbringung geschaffen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, ehestmöglich alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um bereits im Zulassungsverfahren privaten Anbietern die Unterbringung von Asylwerbern zu ermöglichen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
14.40
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Die Herren Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz, das heute hier im Hohen Haus beschlossen wird, ist eine reine Entmündigung der Länder und Gemeinden. Mit dieser Regelung werden die Gemeinden und die Länder zwangsbeglückt. Politisch verfolgten Menschen muss man helfen, das steht außer Frage. Es ist auch wichtig und notwendig – das haben wir heute auch schon gehört –, dass Schleppern das Handwerk gelegt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Botschaft der deutschen Kanzlerin Merkel, die sie in alle Welt gesendet hat, ist katastrophal. Diese Massenzuwanderung wird fatale Auswirkungen auf das soziale und kulturelle Gefüge unseres Landes haben. Wir helfen gerne, meine sehr geehrten Damen und Herren, das wurde auch schon des Öfteren bewiesen, politisch verfolgten Menschen gehört geholfen, aber wir können nicht die ganze Welt aufnehmen.
Ganz wichtig ist – auch das haben wir heute schon gehört –, dass vor Ort geholfen wird, in den Herkunftsländern der Flüchtlinge, und da darf es auch keine Einsparungen geben. Wo ist die Hilfsbereitschaft der reichen arabischen Länder, von Amerika?
Dieses Bundesverfassungsgesetz ist eine reine Zwangsbeglückung, womit die Gemeinden gezwungen werden können, 1,5 Prozent von ihrer Wohnbevölkerung an Flüchtlingen aufzunehmen. Eine solche Vorgangsweise lehne ich ganz entschieden ab. Asyl ist ein Schutz auf Zeit und nicht unbegrenzt. – Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)
14.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.
14.41
Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Die Herren Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Österreich, Europa, die halbe Welt steht vor einer Situation, die sie lange, sehr, sehr lange nicht gehabt hat. Man kann diese Situation tatsächlich als Ausnahmesituation bezeichnen. Tausende, Hunderttausende Flüchtlinge sind auf dem Weg vom Nahen Osten nach Europa.
Wir sehen täglich Bilder von verzweifelten, entschlossenen, aber auch von hoffnungsvollen Menschen, die unvorstellbare Strapazen hinter sich gebracht haben. Wir sehen auf der anderen Seite aber auch Helfer – das sind Private, NGOs, Hilfsorganisationen, ÖBB, Polizei, Bundesheer und so weiter –, die Unvorstellbares leisten. Und wir müssen alles daran setzen, dass wir jene Menschen, die schutz- und hilfsbedürftig sind, also Asylwerber, Asylberechtigte und so weiter, menschenwürdig unterbringen.
Aus bestimmten Ecken hört man immer wieder, dass die Regierung nur zuschaut und nichts tut. Genau deswegen beschließen wir heute dieses Gesetz. Legislative und Exekutive gehen hier sehr zielorientiert vor. Ich bin selbst Bürgermeisterin, habe bereits Asylwerber, es wird auf 50 Personen aufgestockt, und wir haben ein total organisiertes Helfersystem aufgebaut. Es ist so ordentlich, dass ich mich hier noch einmal bei allen bedanken muss, die helfen. Ausgehend von 50 Helfern haben wir jetzt bereits 100 Helfer – ich habe gerade vorhin eine Mail bekommen –, und das ist schon erwähnenswert, auch hier im Parlament. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Dass hier die Gemeinden in die Pflicht genommen werden, das mag etwas ungewöhnlich erscheinen. Aber scheinbar wäre – Kollege Pendl hat das auch schon gesagt –, wenn alle ihre Pflicht erfüllt hätten, dieses Gesetz nicht notwendig. Ich erachte es auch als notwendig.
Dass sich Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aufregen, kommt ja nur aus einer Ecke, und zwar aus einer bestimmten politischen Partei. (Abg. Schimanek: Darf ich Ihnen sagen …!) Und dann wird daraus noch politisches Kleingeld gemacht, vielleicht auch noch durch jene Floriani-Bürgermeister, die ohnehin keine oder fast keine Flüchtlinge aufgenommen haben. Ich weiß nicht, warum sich die dann aufregen.
Und wenn die Quote, die akzeptable Quote von 1,5 Prozent für die Gemeinden erfüllt wird, dann greift der Bund ohnehin nicht ein. Ich weiß daher nicht, warum diese Aufregung besteht. Zur Verdeutlichung: Wenn eine 10 000-Einwohner-Gemeinde 150 Asylberechtigte oder Asylwerber aufnimmt, dann wird das von dieser Gemeinde wohl zu machen sein.
Wir haben derzeit außerdem eine Vielzahl von Kommunen, die ihre Pflicht erfüllen beziehungsweise sogar übererfüllen, und ich bedanke mich bei jenen, die diese Pflicht erfüllen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was manche Gemeinden vielleicht noch immer nicht wissen oder nicht wahrhaben wollen, vielleicht auch einige Abgeordnete, ist: Es dürfen sich auch zwei Gemeinden aus einem politischen Bezirk zusammenschließen und die Quote erfüllen, wenn eben eine Gemeinde (Abg. Fekter: Auch mehrere!) oder sogar mehrere das aus berechtigten Gründen nicht erfüllen können.
Zwei Punkte möchte ich für die Kommunen noch vorbringen, das ist heute schon besprochen worden: Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dürfen, wenn sie die Quote aus berechtigten Gründen nicht erfüllen können, nicht zu Rechtsbrechern werden. Und: Die Kommunen sollten dafür auch finanziell entschädigt werden.
Ich bin überzeugt davon, dass eine große Zahl von Kommunen in Österreich die Aufnahmequote aus freiwilligen Stücken heraus erfüllt und damit Österreich jenes Ansehen verleiht, auf das wir alle sehr stolz sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
14.46
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit) : Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Zum Thema Durchgriffsrecht: Dem Durchgriffsrecht zufolge sollte in jeder Gemeinde mit mehr als 2 000 Einwohnern die Unterbringungsquote von 1,5 Prozent der Bevölkerung Gültigkeit erlangen. Diese Quote stellt eine Mindestmarke dar, wie wir heute schon ein paar Mal gehört haben, welche entsprechend der Zahl der Flüchtlinge nach oben hin flexibel ist.
Bezüglich der Nutzung von unbebauten Grundstücken sowie der angestrebten Zahl unterzubringender Asylwerber mit einer Höchstzahl von 450 Personen ist von einer sehr schwammigen Bestimmung auszugehen. Größenordnungen der Grundstücke werden nicht angegeben, des Weiteren besteht kein Unterschied zwischen Eigentums- beziehungsweise Mietverhältnissen. Besteht nun seitens des Bundes in einer Gemeinde ein Besitzverhältnis und wird darüber hinaus ein Objekt beziehungsweise ein Grundstück gemäß Durchgriffsrecht angemietet, wäre eine Gemeinde über deren 1,5 Prozentquote mit weiteren 900 Asylwerbern belastbar.
Die Frage erscheint berechtigt: Sind derartige Zahlen der Bevölkerung zumutbar? – Ich denke, wohl kaum. Dem Durchgriffsrecht ist somit nicht zuzustimmen. – Danke.
14.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
14.48
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben sicherlich – und das ist mehrfach zum Ausdruck gekommen – außergewöhnliche Verhältnisse, und diese außergewöhnlichen Verhältnisse erfordern auch außergewöhnliche Maßnahmen. Das heute debattierte Verfassungsgesetz stellt eine befristete Notmaßnahme – und ich betone: eine befristete Notmaßnahme – bis Ablauf des Jahres 2018 dar. Aus meiner Sicht braucht es einen Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, wir alle sind gemeinsam gefordert. Als Bürgermeister bekenne ich mich ganz klar dazu, dass auch alle Gemeinden ihren Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingsströme leisten müssen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Aus meiner Sicht ist auch der vorgesehene Gemeinderichtwert von 1,5 Prozent der Bevölkerung vertretbar. Ich bin auch überzeugt, dass vor allem auch kleinere Gemeinden in der Lage sind, Kriegsflüchtlinge in der vorgesehenen Anzahl gut aufzunehmen und betreuen zu können.
Ich bin aber sehr froh darüber, dass mit dem von Kollegen Gerstl eingebrachten Abänderungsantrag klargestellt ist, dass bei Nichterfüllung des Gemeinderichtwertes keine rechtlichen, insbesondere keine strafrechtlichen und kostenrechtlichen Konsequenzen verbunden sind. Warum? – Vor allem kleinere Gemeinden haben oftmals nicht die nötigen Gebäude zur Verfügung, um den Gemeinderichtwert erfüllen zu können. Auch in meiner Gemeinde war es so, auch ich hätte mit den Gebäuden, die uns als Gemeinde zur Verfügung stehen, die Quote nicht erfüllen können, nur durch das Angebot eines privaten Vermieters haben wir diesen Richtwert erreichen können. Mit diesen Bestimmungen des Abänderungsantrages konnten auch wichtige Forderungen des Gemeindebundes erfüllt, beziehungsweise die Kritik in diesem Punkt entkräftet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch das ist heute schon mehrfach angesprochen worden: Viele Gemeinden haben in den letzten Monaten und Wochen wichtige Beiträge zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen erbracht. In Zusammenarbeit mit NGOs, mit der Zivilgesellschaft wurden hervorragende Betreuungsdienste aufgebaut, und ich sage dafür wirklich ein großes Danke. Ich bin aber auch überzeugt, dass diese Vorgangsweise auch in allen anderen Gemeinden gelingen wird.
Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren: Die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen ist eine Sache, die Zeit nach der Anerkennung als Flüchtling eine andere. Es ist richtig, den Kriegsflüchtlingen mit Menschlichkeit zu begegnen, ihnen Schutz und Sicherheit zu bieten. (Abg. Peter Wurm: Das sind ja Wirtschaftsflüchtlinge!) Ehrlich ist es, aber auch zu sagen, dass Kriegsflüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückmüssen, wenn der Fluchtgrund wegfällt, wenn dort wieder Frieden einkehrt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
14.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
14.51
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz setzt einen Schlusspunkt unter ein unwürdiges Hickhack. Ich erinnere an das Frühjahr: Die Innenministerin hat die Länder beschuldigt, dass sie die Quartiere nicht zur Verfügung stellen. Die Länder haben auf die Innenministerin gezeigt. Die FPÖ bringt jetzt noch eine Kompetenzdebatte ins Spiel. Man kann sagen: Das alles interessiert die Österreicherinnen und Österreicher nicht, die haben genau zwei Interessen.
Das Erste ist, dass Flüchtlinge nicht obdachlos sind und untergebracht werden. Wenn man mit den ÖsterreicherInnen spricht: Sie sind durchaus stolz auf diese Tradition des Helfens; Ungarn, Prager Frühling, Bosnien-Krise, auch Afghanistan, darauf bezieht man sich gerne. Ich finde auch, dass die FPÖ den Österreicherinnen und Österreichern unrecht tut, wenn sie immer so tut, als würde man nicht helfen wollen. Das stimmt nicht. Wenn ihr ruft: Was ist, wenn man nicht will?, damit tut ihr den ÖsterreicherInnen unrecht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Nein, ich treffe viele Österreicherinnen und Österreicher, die helfen wollen.
Das zweite Bedürfnis: Die Österreicherinnen und Österreicher wollen die Integrationsleistung bei der Aufnahme von Flüchtlingen erbringen können. Das heißt, es muss die Größe des Orts in Relation zur Anzahl der Flüchtlinge stehen. Genau das leistet jetzt das Gesetz. Ich bin mit einem Taxifahrer in Lofer gefahren, er hat gesagt: Wir haben 20 Flüchtlinge – Lofer hat nicht ganz 2 000 Einwohner –, die sind kein Problem. Wir wollen helfen. Natürlich, wenn wir 300 oder 400 hätten, dann würden wir das nicht schaffen, aber die 20 schaffen wir.
Und genau diesem Geist folgt das Gesetz: Es sorgt erstens dafür, dass in Zukunft genügend Quartiere da sind, damit wir das Hickhack beenden, und zweitens, dass die Integration von Flüchtlingen den Orten auch gelingen kann. (Beifall bei den Grünen.)
Der zweite Punkt ist die Diskussion um die Verschärfung des Schlepperparagrafen. Die furchtbaren Ereignisse von Parndorf mit 71 Toten haben uns vor Augen geführt, dass es kriminell ist, wenn Menschen unter solchen Bedingungen flüchten müssen. Es ist aber auch klar vor Augen geführt, was der Schutzzweck dieses Paragrafen ist, nämlich Leib, Leben und Gesundheit der betroffenen Flüchtlinge. Genau diesem Geist muss das Gesetz folgen. Daher ist weniger entscheidend, ob man jetzt bei dem erhöhten Strafrahmen die Zahl der Geschleppten von zehn auf drei heruntersetzt, sondern entscheidend ist immer, unter welchen Umständen die Betroffenen geschleppt werden. In diesem Sinn ist ja auch der erhöhte Strafrahmen zu verstehen; wenn jemand unter besonders gefährlichen Umständen geschleppt wird, gilt ein erhöhter Strafrahmen.
In einem Punkt gibt es aber eine Lücke, nämlich dann, wenn Schlepper ausbeuterisch vorgehen, das heißt entweder ein unverhältnismäßig hohes Entgelt oder beispielsweise Sexdienste von weiblichen Flüchtlingen verlangen. Da reagiert das Gesetz überhaupt nicht. Eigentlich ist unter diesen Umständen bereits ein Geschleppter Grund, dass ein erhöhter Strafrahmen zur Anwendung kommt. Daher glauben wir, dass dort,
wo diese Verschärfung des Schlepperparagrafen ansetzt, sie eigentlich ins Leere geht und dort ansetzen sollte, wo unter besonders ausbeuterischen Umständen vorgegangen wird. Daher bringen wir auch einen Antrag zu diesem Thema ein, der genau das sicherstellen soll.
Der Antrag – er klingt sehr technisch, aber ich muss ihn so verlesen, damit er auch so eingebracht ist – lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen zu dem Antrag 1296/A der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird, wird wie folgt geändert:
1. Z. 1 lautet:
1. In §114 Abs. 3 wird folgende Z. 4 eingefügt
‚4. ausbeuterisch,‘
2. In Z. 2 wird die Bezeichnung ‚§ 114 Abs. 3 Z. 2‘ durch die Bezeichnung ‚§ 114 Abs. 3 Z. 4‘ ersetzt.“
*****
Das klingt alles sehr technisch. Das soll sicherstellen, dass beim Schlepperparagrafen im richtigen Moment angesetzt wird, nämlich immer dann, wenn besonders gefährlich und ausbeuterisch gegenüber den Schutzsuchenden vorgegangen wird.
Eines ist aber auch klar – und da bin ich mir sicher, dass der Herr Justizminister, so wie ich ihn kenne, und ich durchaus eine ähnliche Sichtweise haben –: Das Strafrecht allein wird auch gegen gefährliche und ausbeuterische Schlepper nicht ausreichen. Solange es Flucht gibt, solange es Fluchtgründe gibt, wird es auch einen Markt für Schlepper geben. Daher ist die einzige Antwort, die der Schlepperei den Boden entziehen wird, eine legale Möglichkeit, in Europa Asyl zu bekommen. Das ist die große Herausforderung, und das ist der wirksamste Schlag gegen Schlepperei. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alev Korun, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird, wird wie folgt geändert:
1. Z.1 lautet:
1. In §114 Abs. 3 wird folgende Z.4 eingefügt
„4. ausbeuterisch,“
2. In Z.2 wird die Bezeichnung „§ 114 Abs. 3 Z.2“ durch die Bezeichnung „§ 114 Abs. 3 Z.4“ ersetzt.
Begründung
Die 71 toten Schutzsuchenden, die in einem LKW-Laderaum auf ihrem Weg nach Österreich erstickt sind, haben uns alle entsetzt und wütend zurückgelassen. Wenn Schlepperei skrupellos das Leben und die Gesundheit von Schutzsuchenden gefährdet bzw. diese umkommen lässt, oder wenn sie die Not Flüchtender ausbeutet und ihnen Wucherpreise abpresst, soll unabhängig von der Anzahl der Geschleppten der Qualifikationstatbestand greifen. Unabhängig ob eine oder neun Personen von Schleppern unter ausbeuterischen Umständen geschleppt werden, greift somit für diesen Fall der Qualifikationstatbestand. Unter ausbeuterischer Schlepperei sind Fälle zu verstehen, in denen beispielsweise wucherisch hohe Geldbeträge oder sexuelle Dienstleistungen von Flüchtlingen verlangt werden.
Wie der erschütternde Tod 71 Schutzsuchender in einem luftdichten LWK in Parndorf zeigt, müssen die Schutzsuchenden, und somit deren Menschenleben, der eigentliche Schutzzweck des Strafparagraphen bzw. seiner Qualifikation sein.
Kriminellen SchlepperInnen, die sich am Elend Anderer bereichern, Schutzsuchende ausbeuten oder deren Leben aufs Spiel setzen, um ihre Gewinne zu maximieren, sollten hohe Strafen drohen. Daher sollte das Tatbild der Ausbeutung in die qualifizierten Tatbestände des §114 Abs. 2 FPG aufgenommen werden und somit mit höherer Strafe als derzeit bedroht sein. Eine effiziente Strafverfolgung und U-Haftverhängung wäre durch die höhere Strafdrohung möglich. U-Haft ist in solchen Fällen wichtig, damit skrupellose SchlepperInnen nicht noch weitere Leben gefährden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
14.56
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Wir beschließen ja heute ein Gesetz, bei dem es um das Durchgriffsrecht des Bundes hinsichtlich der Zuweisung von Flüchtlingen an die Länder bis hin zu den Gemeinden geht.
Ich verstehe überhaupt nicht, wie man ein derartiges Gesetz als verfassungswidrig bezeichnen kann, so wie es Kollege Strache gemacht hat, wenn man hier als Verfassungsgesetzgeber ein Verfassungsgesetz erlässt. Kollege Strache hat in seiner Rede auch ausgeführt, dass es in Ungarn so herrlich wäre und niemand mehr kommen würde, da dort ein Zaun sei. – Dann frage ich mich, warum gerade über die ungarische
Grenze genauso viele Menschen flüchten wie bisher. Das heißt, es nützt nichts, einen Zaun aufzustellen, das löst das Problem nicht, sondern das Problem bleibt das gleiche. Wir haben jetzt trotz Zaun die gleiche Anzahl an Flüchtlingen an der ungarischen Grenze; also das Problem lösen wir damit nicht.
Jetzt machen wir ein Gesetz, bei dem es für die Betroffenen drei Escapeklauseln gibt. Zuerst muss man einmal festhalten, dass es eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern gibt, die Quoten beschlossen haben, wie viele sie aufnehmen. Diese Artikel-15a-Vereinbarungen wurden von den Ländern nicht eingehalten. Daher muss man als Bundesgesetzgeber, wenn die Verlässlichkeit der Länder nicht mehr gegeben ist – früher war es eben so, wenn man Artikel-15a-Vereinbarungen getroffen hat, dann sind die eingehalten worden; jetzt werden sie nicht eingehalten – handeln. Der Bund muss handeln. Und wenn die Quote erfüllt wird, ist es die erste Escapeklausel. Das heißt, sie brauchen sich nur an die Artikel-15a-Vereinbarung zu halten, und es wird niemand mehr in das Land zugewiesen.
Erfüllt das Land die Quote nicht, aber der Bezirk, gibt es die zweite Escape-Klausel, denn dann ist der Bezirk von der Zuteilung freigestellt. Und erfüllt der Bezirk die Quote nicht, aber die Gemeinde, dann ist die Gemeinde die Escape-Klausel. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Das heißt, jeder, der ein bisschen aktiv ist – denn 1,5 Prozent ist nur ein bisschen –, kann sich aus dieser Zuteilung herausreklamieren. Das heißt, er macht nichts anderes, als ein bisschen zu helfen.
Und wenn ich dann höre, dass man in die Bauordnung eingreift! (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Also liebe Kollegen von der FPÖ, bei der Rechtsgüterabwägung, ob ich ein Menschenleben retten kann oder die Bauordnung verändere, muss doch wohl klar sein, dass man sich nicht für die Bürokratie, sondern für die Menschen entscheidet! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Diese Rechtsgüterabwägung lege ich Ihnen ans Herz. Wenn Sie hier mit der Bauordnung agieren, dass auf der einen Seite der Bürgermeister in seinen Befugnissen, die Bauordnung auszulegen, eingeschränkt ist, aber auf der anderen Seite Leute nicht wissen, wie sie überleben – und wir diskutieren über die Bürokratie, die bei den Bürgermeistern eingeschränkt wird!? Also Freunde, ich habe kein Verständnis mehr dafür. Dafür hat auch niemand in der Bevölkerung Verständnis. Das ist ein vollkommen – wie soll ich sagen? – herzloser, emotionsloser Zugang zu diesem Problem. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Und man schiebt die Bauordnung vor, bevor man sich damit auseinandersetzt, Menschenleben zu retten.
Also diese Argumentation müssen Sie mir einmal erklären! Das halte ich für letztklassig. In diesem Sinne, glaube ich, ist das ein gutes Gesetz und ein guter Ansatz, hier eine Lösung zu finden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.
15.01
Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Peter Wittmann hat es, glaube ich, auf den Punkt gebracht und betreffend Durchgriffsrecht sehr viel Licht ins Dunkel gebracht.
Meine Damen und Herren! Österreich steht durch den Flüchtlingsstrom vor einer gewaltigen Herausforderung: Niemand, niemand kann sagen, was da noch auf uns zukommen wird. Aber eines ist klar: Die Bilder, die wir sehen, und die Berichte, die wir in den Medien lesen und hören, lösen tiefe Emotionen in uns allen aus. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)
Jeder von uns weiß, wir stehen erst am Anfang eines Ausnahmezustandes. Das ist erst der Beginn. Aber wir dürfen uns auch nicht der Illusion hingeben, zu glauben, ein Land allein könne diesen Flüchtlingsstrom bewältigen, ein Land allein könne diese Krise bewältigen. Was wir brauchen, ist ein gesamteuropäischer Schulterschluss. Wir brauchen gesamteuropäische Weichenstellungen, und wir brauchen eine gesamteuropäische Lösung, um den Migrationsstrom einzudämmen.
Das beginnt eben mit dem Schutz der EU-Außengrenzen und der Errichtung von Hotspots mit Erstaufnahmezentren und endet mit einer fixen Quote in der EU und auch damit, dass wir schlussendlich jene Trittbrettfahrer, die aus wirtschaftlichen Motiven den Weg zu uns gefunden haben, wieder zurückschieben.
Die Flüchtlingsfrage ist eine Frage, der sich Österreich stellen muss. Wir können uns nicht wegducken und versuchen, das Problem auszusitzen. Wir müssen handeln, meine Damen und Herren! Wir sind als Politik gefordert, Maßnahmen zu setzen und auf den Weg zu bringen, die dazu beitragen, Probleme zu lösen.
Dieses Durchgriffsrecht, das wir heute beschließen, ist so eine Maßnahme. Kollege Pendl hat das vorhin schön ausgeführt. Es ist eine temporäre Maßnahme, die ja nur zur Anwendung kommt, wenn die Länder die mit dem Bund vereinbarte Quote nicht erfüllen. Und außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, hat Kollege Gerstl gesagt. Der Winter naht. Wir brauchen dringend Quartiere. Wir brauchen die Unterstützung der Länder und Gemeinden. Nur so können wir die gewaltige Herausforderung gemeinsam in einem nationalen Schulterschluss bewältigen.
Ich sage Ihnen Folgendes: Die Gemeinden sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Viele Bürgermeister sagen: Ja, wir wollen helfen. Deswegen bin ich überzeugt davon, dass die Integration und die Versorgung der 80 000 Asylwerber, die wir voraussichtlich bis zum Ende des Jahres im Land haben werden, vor allem in den Gemeinden gelingen kann. Kollege Schellhorn hat völlig richtig ausgeführt, Integration funktioniert in kleinen Einheiten besser als in großen Lagern. Diese 80 000 hilfs- und schutzbedürftigen Menschen gilt es so schnell wie möglich zu integrieren. Nur wenn es uns schnell gelingt, Sprachbarrieren abzubauen und die Menschen auch räumlich in die Gesellschaft einzubinden, wird es uns auch gelingen, Ängste und Ressentiments in der Bevölkerung abzubauen. Integration funktioniert nun einmal so.
Das Durchgriffsrecht – ich sage es noch einmal – ist eine temporäre Notmaßnahme, die wir getroffen haben, weil wir den Weg der humanitären Vernunft gehen. Es wird uns neben vielen anderen Maßnahmen, die notwendig sind, helfen, die gewaltige Herausforderung, die der Flüchtlingsstrom mit sich bringt, gemeinsam zu stemmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.04
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.
15.04
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Dame und mein Herr auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unsere dringlichste Herausforderung – das ist schon oft gesagt worden – wird in nächster Zeit sein, Menschen, die durch grausame Kriege aus ihrer Heimat vertrieben wurden, in sichere und menschenwürdige Unterkünfte zu bringen. Ich bin mir sicher, dass wir das schaffen werden. Aber wir müssen schnell handeln, bevor der Winter kommt. Es darf uns nicht passieren, dass Flüchtlinge bei Schnee, Eis und Minustemperaturen in Zelten, in notdürftigen Zelten leben müssen. (Abg. Pirklhuber: Der Winter kommt schneller, als man glaubt!)
Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz gibt uns die Möglichkeit, im Notfall schnell helfen zu können und menschenwürdige Unterkünfte unbürokratisch bereitzustellen. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass trotz der Eile nicht einzelne Städte und Regionen mit der Unterbringung alleingelassen werden, sondern dass wir diese humanitäre Aktion in Österreich solidarisch und gemeinsam angehen. Das ist machbar.
Österreich kann einen Beitrag leisten, und Österreich will einen Beitrag leisten. Das zeigen ja die vielen Freiwilligen, die unermüdlich Hilfe leisten, und das zeigen die vielen Unternehmen in Österreich, die sich für die Schutzsuchenden engagieren. Das zeigen aber auch die Städte und Kommunen, die sich der Aufgabe sehr beherzt, unbürokratisch und letztendlich auch mit viel Kreativität gestellt haben. Da ist in den letzten Wochen, in den letzten Tagen wirklich Unglaubliches geleistet worden. Darum habe ich auch die Hoffnung, dass dieses Gesetz gar nicht genutzt werden muss, weil es bereits ausreichend Unterkünfte geben wird. Das ist meine Hoffnung.
Österreich kann und will helfen. Aber auch in Europa sind faire und solidarische Regelungen gefragt. Kein Land, kein Land sollte sich aus dieser Verantwortung davonstehlen. Wir müssen in Europa wieder zusammenarbeiten. Dazu gehört eine faire Verteilung der Schutzsuchenden. Die gestern beschlossene Umverteilung von 120 000 Flüchtlingen ist ein erster, wenn auch kleiner Schritt. Dazu gehört dann noch die Kontrolle an den Außengrenzen, aber in Übereinstimmung mit den Menschenrechten. Dazu gehören Hotspots an den EU-Außengrenzen, wo Schutzsuchende vernünftig erstversorgt werden können und ein geordnetes Asylverfahren erhalten.
Dazu gehört vor allem auch eine starke europäische Außen- und Sicherheitspolitik, mit der wir den Nachbarländern Syriens unter die Arme greifen, die sich um knapp 90 Prozent der syrischen Flüchtlinge kümmern. Wir müssen uns gemeinsam mit den USA, mit Russland, dem Iran, den arabischen Ländern, insbesondere mit Saudi-Arabien und der Türkei um ein schnelles Ende des Bürgerkriegs bemühen. Europa kann und muss eine wichtige Rolle dabei spielen, diese Flüchtlingskrise zu bewältigen und den Syrern und Syrerinnen ihre Heimat wiederzugeben.
Wir schaffen das, wenn wir solidarisch agieren. In Österreich schaffen wir jetzt eine wichtige Voraussetzung dafür, und wir hoffen, dass wir in Brüssel heute auch vorwärtskommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.08
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais zu Wort. – Bitte.
15.08
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte auch die Bäuerinnen aus dem Bezirk Ottenschlag im Waldviertel recht herzlich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Wir befinden uns in einer Zeit, in welcher der Aufbruch von vielen Menschen aus anderen Ländern nach Europa stattfindet. Das ist eine Zeit, die meine Generation in der Form eigentlich noch nicht erlebt hat, und es ist eine riesengroße Herausforderung für Europa, aber auch für unsere Republik, die Länder, die Gemeinden und die Bevölkerung. Bei der Bewältigung dieser Problematik bewegen wir uns zwischen der moralisch-rechtlichen Verpflichtung auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite dem tatsächlich Machbaren. Daher steht dieses Gesetz heute zur Beschlussfassung.
Wir wollen natürlich helfen, denn Österreich ist ein Land, das schon eine lange Tradition zu helfen hat – auch über Grenzen hinweg. Aber ich denke, wir müssen auch ganz sensibel sein und die Sorgen und Ängste der österreichischen Bevölkerung erkennen
und diese auch ernst nehmen. Wir wissen auch, dass viele Wirtschaftsflüchtlinge im Zug dessen nach Europa streben. Da sollen wir klar unterscheiden, ob es Asyl oder Einwanderung ist.
Es ist eine Ausnahmesituation, die jetzt herrscht, und es bedarf nachhaltiger Lösungen. Nachhaltige Lösungen können nur gemeinsam in Europa gefunden werden, aber vor allem auch in den Ländern vor Ort. Aber bis dahin müssen wir natürlich auch in Österreich Lösungen finden. Dieses Gesetz ermöglicht es uns, Notquartiere in den Bundesländern zu schaffen, aber nur dann, wenn die Quote nicht erfüllt wird. Dies erfolgt immer in Absprache mit den Gemeinden. Das Durchgriffsrecht kommt nur dann zur Anwendung, wenn das Land oder die Gemeinde die Quote nicht erfüllen. Somit kann das Ministerium seine eigenen Gebäude, Kasernen, Immobilien und Liegenschaften entsprechend nutzen und verwenden.
Ich möchte noch dazusagen, dass es nur eine Notmaßnahme für eine kurze Zeit ist, bis 2018. Damit wollen wir eben jenen, die hilfs- und schutzbedürftig sind, helfen. Aber wir haben auch – das ist schon von meinen Vorrednern angesprochen worden – dafür gesorgt, dass wir die Abänderung der Bedenken der Gemeinden in diesem Gesetz wiederfinden. So ist auch noch ein Antrag dahin gehend eingebracht worden, dass es keine kostenrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen für die Gemeinden geben wird, denn es will niemand drüberfahren.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch bei allen bedanken, die hervorragende Arbeit geleistet haben: bei allen Gemeinden, Gemeindevertretern, Bürgermeistern, Vereinen, Pfarren, kulturellen Vereinen, dem Roten Kreuz, allen Hilfsorganisationen, der Polizei, dem Bundesheer und allen Menschen, die in dieser Sache schon viel getan haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
15.12
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. – Bitte.
15.12
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Es ist nett, dass die Ottenschläger da sind! Meine Mutter ist Ottenschlägerin. Ich hoffe, dass in der Gemeinde alles in Ordnung ist.
Meine Damen und Herren! Wir sind am Schluss dieser längeren Diskussion angelangt, und ich glaube, man muss – abgesehen von diesem verkrampften Gegeifer der FPÖ – auch einmal Folgendes sagen: Wir sind mit all den Maßnahmen, die wir getroffen haben, auf einem guten Weg. Wir sind mit einer Katastrophe konfrontiert worden. Man kann nicht erwarten, dass das jetzt alles generalstabsmäßig geordnet werden kann. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Schauen Sie mal, ob die Wähler das auch so sehen!) Das, was wir bis dato gemacht haben, ist gut. Was international geschieht, ist auch gut.
Endlich, muss man sagen, hat sich Europa aufgerafft, in dieser Frage eine Umverteilung vorzunehmen. Die Beschlüsse, die notwendig sind, sind in der Kommission gefasst worden. Wir wissen, dass wir daher zukünftig die Perspektive haben, dass Flüchtlinge in ganz Europa Unterkunft finden können, und das ist positiv.
Wir wissen genauso, dass man endlich daran denkt, in jenen Ländern, wo dieses Übel eigentlich begonnen hat, Hilfe zu leisten, nämlich im Irak und in Syrien, weil sich die internationale Gemeinschaft schön langsam dazu aufrafft, sich vom IS und anderen Terrororganisationen nicht länger an der Nase herumführen zu lassen.
Daher muss man schon sagen: Das, was in der Zwischenzeit stattgefunden hat, ist im Vergleich zu all dem, was hier über uns alle hereingebrochen ist, sehenswert und positiv. Ich kann mit diesem ständigen Nörgeln eigentlich relativ wenig anfangen.
Man muss eines machen: Mir völlig unverständlich ist, warum zum Beispiel ein Herr Erdoğan in der Türkei jene – eigentlich – Verbündeten von uns, nämlich die Kurden, die die Arbeit dort machen, indem sie den IS bekämpfen, von hinten attackiert und beispielsweise letzte Woche 55 Tote durch Angriffe der Armee verursacht hat. Ich glaube, es wäre eine europäische Verpflichtung, hier einzuschreiten und dagegen vorzugehen, um wirklich sinnvoll zu agieren und nicht jemanden, der eine Wahl mit allen Mitteln gewinnen möchte, noch zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Windbüchler-Souschill.)
Ich denke, dass wir daher ein klein wenig stolz sein können auf das, was wir bis dato in diesen sehr schweren Zeiten geleistet haben. Das sollten wir auch der Bevölkerung mitteilen und diese Leistungen nicht kleinreden lassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.14
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden in 792 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Dr. Glawischnig-Piesczek, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen vor.
Weiters haben die Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen beantragt, den gegenständlichen Gesetzentwurf nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abstimmung über den Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung wird gemäß § 84 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach der dritten Lesung erfolgen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag ein Bundesverfassungsgesetz betreffen, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Dr. Glawischnig-Piesczek, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1, 2 und 3 eingebracht.
Wer diesem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen die Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen. (Unruhe im Sitzungssaal.) – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind im Abstimmungsvorgang!
Ich ersuche jene Abgeordneten, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dem nicht zustimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Ich ersuche Sie darum, darauf zu achten, dass Sie nur einen Stimmzettel in die Urne einwerfen.
Ich bitte nun Herrn Schriftführer Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird ihn später dabei ablösen.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger beziehungsweise Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen. Die Sitzung wird zu diesem Zwecke unterbrochen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.22 Uhr unterbrochen und um 15.27 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 167; davon „Ja“-Stimmen: 123, „Nein“-Stimmen: 44.
(Korrektur des Abstimmungsergebnisses durch Präsidentin Bures, siehe S.183.)
Damit ist das mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Abg. Hübner: Eine schwere Niederlage der österreichischen Bevölkerung!)
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Alm, Amon, Antoni, Aslan, Aubauer;
Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Berlakovich, Brosz, Brunner, Buchmayr, Bures;
Cap;
Diesner-Wais, Durchschlag;
Ecker, Ehmann, El Habbassi, Ertlschweiger, Eßl;
Fazekas, Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;
Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Glawischnig-Piesczek, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;
Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger-Vogtenhuber;
Jarolim;
Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Kogler, Königsberger-Ludwig, Kopf, Korun, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl;
Lettenbichler, Lipitsch, Loacker, Lopatka, Lueger Angela;
Matznetter, Maurer, Mayer, Meinl-Reisinger, Moser, Muchitsch, Mückstein, Musiol, Muttonen;
Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;
Pendl, Pfurtscheller, Pilz, Pirklhuber, Plessl, Pock, Preiner, Prinz;
Rädler, Rasinger, Rauch Johannes, Rossmann;
Schabhüttl, Schatz, Scherak, Schieder, Schittenhelm, Schmid Julian, Schönegger, Schopf, Schultes, Schwentner, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Steinhauser, Strasser, Strolz;
Tamandl, Töchterle, Troch;
Unterrainer;
Vetter, Vogl;
Walser, Weninger, Willi, Wimmer, Windbüchler-Souschill, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;
Yilmaz;
Zakostelsky, Zinggl.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Angerer;
Belakowitsch-Jenewein, Bösch;
Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;
Fuchs;
Hackl Heinz-Peter, Hafenecker, Hagen, Haider, Hauser, Höbart, Hofer, Hübner;
Jannach;
Karlsböck, Kassegger, Kitzmüller, Kumpitsch;
Lausch, Lintl, Lugar Robert;
Mölzer, Mühlberghuber;
Neubauer Werner;
Podgorschek;
Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;
Schellenbacher, Schenk, Schimanek, Schmid Gerhard, Stefan, Steger, Steinbichler, Strache;
Weigerstorfer, Wurm Peter;
Zanger.
*****
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 84 der Geschäftsordnung des Nationalrates, den gegenständlichen Gesetzesbeschluss nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 Bundes-Verfassungsgesetz, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Auch hierüber wurde eine namentliche Abstimmung verlangt.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Vorgangsweise ist Ihnen bekannt. Ich ersuche jene Abgeordneten, die sich für den Antrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die sich dagegen aussprechen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Achten Sie bitte wieder darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen!
Ich ersuche nun die Schriftführung, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger beziehungsweise Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Die Stimmabgabe ist beendet. Zur Stimmenzählung unterbreche ich wieder die Sitzung.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.32 Uhr unterbrochen und um 15.37 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 166; davon „Ja“-Stimmen 43, „Nein“-Stimmen 123.
Der vorliegende Antrag ist somit abgelehnt.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Angerer;
Belakowitsch-Jenewein, Bösch;
Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;
Fuchs;
Hackl Heinz-Peter, Hafenecker, Hagen, Haider, Hauser, Höbart, Hofer, Hübner;
Jannach;
Karlsböck, Kassegger, Kitzmüller, Kumpitsch;
Lausch, Lintl, Lugar Robert;
Mölzer, Mühlberghuber;
Neubauer Werner;
Podgorschek;
Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;
Schellenbacher, Schenk, Schimanek, Schmid Gerhard, Stefan, Steger, Steinbichler, Strache;
Weigerstorfer, Wurm Peter;
Zanger.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Alm, Amon, Antoni, Aslan, Aubauer;
Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Berlakovich, Brosz, Brunner, Buchmayr, Bures;
Cap;
Diesner-Wais, Durchschlag;
Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;
Fazekas, Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;
Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Glawischnig-Piesczek, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;
Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger-Vogtenhuber;
Jarolim;
Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Kogler, Königsberger-Ludwig, Kopf, Korun, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl;
Lettenbichler, Lipitsch, Loacker, Lopatka, Lueger Angela;
Matznetter, Maurer, Mayer, Meinl-Reisinger, Moser, Muchitsch, Mückstein, Musiol, Muttonen;
Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;
Pendl, Pfurtscheller, Pilz, Pirklhuber, Plessl, Pock, Preiner, Prinz;
Rädler, Rasinger, Rauch Johannes, Rossmann;
Schabhüttl, Schatz, Scherak, Schieder, Schittenhelm, Schmid Julian, Schönegger, Schopf, Schultes, Schwentner, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Steinhauser, Strasser, Strolz;
Tamandl, Töchterle, Troch;
Unterrainer;
Vavrik, Vetter, Vogl;
Walser, Weninger, Willi, Wimmer, Windbüchler-Souschill, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;
Yilmaz;
Zakostelsky, Zinggl.
*****
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu weiteren Abstimmungen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend private Unterbringung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird, 793 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffern 1 und 2 eingebracht.
Wer hiefür stimmt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit; abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit; angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit; angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Bestimmungen gegen Schlepperei.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen. (E 109.)
*****
Damit ist der Abstimmungsvorgang beendet, und ich unterbreche die Sitzung bis zum Aufruf der Dringlichen Anfrage um 15.45 Uhr.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 15.41 Uhr unterbrochen und um 15.45 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Schattenkabinett und Anklagebank (6523/J)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 6523/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Es ist soweit: Die FPÖ will wieder regieren. Im ewigen blauen Kreislauf „Opposition - Regierungsbank - Anklagebank“ bereitet die FPÖ unter Heinz Christian Strache wieder die Phasen 2 und 3 vor.
Dazu präsentiert Parteichef Strache „Schattenkabinette“. Eines dieser Kabinette wurde 2011 am „Grazer Parteitag“ präsentiert. Zwei der Schlüsselpositionen wurden dort von Strache einschlägig besetzt:
Sozialministerium: Herbert Kickl
Finanzministerium: Harald Dobernig.
Florian Klenk hat zur einschlägigen Tätigkeit des Schatten-Sozialministers Dokumente und Analysen im „Falter“ vorgelegt. Aus ihnen ergibt sich ein Bild, für das der treffende Name „Kicklgate“ gewählt wurde.
Zu Schattenminister Kickl hielt der Staatsanwalt im Antrags- und Bewilligungsbogen am 13. August 2013 fest:
„Zum Bericht vom 9.8.2013, B6/1758/2012-BAK wird mitgeteilt, dass der Faktenkomplex ,ideen.schmiede‘ vom bisherigen Verfahren (Johannes B. u.a. zu St 28/12y) getrennt wurde und nunmehr als Verfahren gegen Thomas S., Walter S., Herbert KICKL, Manfred STROMBERGER, Dipl.Ing. Uwe SCHEUCH, ,ideen.schmiede‘ Werbeagentur GmbH und Die Freiheitlichen in Kärnten wegen §§ 153, 304 und 307 StGB zum Aktenzeichen 3 St 71/13y geführt wird.“
Dazu ließ er Kickl als Beschuldigten 03 ins Register eintragen:
„Register ergänzen: (...) 03 = Herbert KICKL, geb. 19.10.1968, wegen §§ 12 dritter Fall; 153; 12 Dritter Fall, 307 StGB“
§ 153 StGB bezeichnet das Delikt der Untreue, § 307 StGB das der Bestechung und § 12 die Beitragstäterschaft dazu.
Das Verfahren wurde am selben Tag unterbrochen, um dem Justizministerium über die beabsichtigte Verfolgung eines Nationalratsabgeordneten Bericht zu erstatten.
Am 19. Februar 2014 unterfertigte Sektionschef Christian Pilnacek seitens des Justizministeriums einen Erlass, mit dem der Staatsanwaltschaft aufgetragen wurde, nicht gegen Kickl als Beschuldigten zu ermitteln. Aus diesem Grund wurde Kickl am 15. Dezember 2014 als „Opfer“ von den Beamten des BAK einvernommen.
Beschuldigter 09 ist FPÖ-Bundesgeschäftsführer Johann Weixelbaum. Er wird nach der neuen StPO als „Verdächtiger“ geführt. Der Verdächtige Weixelbaum führt nach wie vor die Geschäfte der Bundes-FPÖ.
Schattenfinanzminister Dobernig ist inzwischen ebenfalls ein Fall für die Strafjustiz. Am 21. Mai 2015 berichtet die Kleine Zeitung:
„Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt gegen den früheren freiheitlichen Finanzlandesrat Harald Dobernig wegen Amtsmissbrauchs, Urkundenunterdrückung und Beweismittelvernichtung.“
Ein Zeuge schildert detailliert, wie Dobernig nach der Abwahl der freiheitlichen Regierung in Kärnten Akten in die Glan entsorgte. Der Schattenfinanzminister belegt damit, dass die freiheitliche Hauptaufgabe nach einer Abwahl auch in Kärnten ernst genommen wird: das Verwischen der Spuren.
Im System „Strache“ kommt zu Kickl, Weixelbaum und Dobernig noch eine vierte Schlüsselperson: Uwe Scheuch. Heinz Strache beschrieb die Rolle Scheuchs für die Partei persönlich:
„Scheuch ist ein Mitstreiter, der Großes leistet.“
Diese Meinung teilt offensichtlich inzwischen auch die Staatsanwaltschaft. Der Kurier berichtet
„Das Land Kärnten als Selbstbedienungskassa für die einstige blau-orange Regierungspartei: Eindrucksvoll dokumentierte dies am Mittwoch in Klagenfurt der Korruptionsprozess gegen einen ehemaligen Referenten des früheren Kärntner Regierungspolitikers Uwe Scheuch und einen Medienunternehmer.
Die wegen Betruges und Bestechung Angeklagten belasteten Scheuch schwer. Sie gestanden, überhöhte Zahlungen und die Scheinrechnung einer Werbeagentur um 27.000 Euro benützt zu haben, um 2006 dessen Wahlkampf zu finanzieren. Der aus Geldern des Landes Kärnten gespeiste Überschuss sei intern als ,Scheuch-Guthaben‘ tituliert worden, mit dem auch Rosen für eine Scheuch-Mitarbeiterin und Scheuchs 40. Geburtstagsfeier finanziert worden seien. Scheuch soll das gewusst haben.“ (Kurier, 19.8.2015)
Aber wie funktionierte das System „Scheuch/Dobernig/Weixelbaum/Kickl“? Die Ergebnisse der Ermittlungen deuten darauf hin, dass der Hauptzweck des Systems die Ver-
schleierung von Geldbeschaffung war. Im Mittelpunkt stehen Firmen wie die ideen.schmiede GmbH.
DAS KOFFER-SYSTEM
Die ideen.schmiede GmbH wurde im Jahr 2005 von Thomas S. gegründet. S. fungierte als Geschäftsführer und als Strohmann für Herbert Kickl. Letzterer legte Wert auf absolute Diskretion: „Der Treuhänder verpflichtet sich, ... den Namen des Treugebers... ohne ausdrückliche Zustimmung des Treugebers nicht preiszugeben oder Dritten bekannt zu machen...“
Da neben der FPÖ auch das BZÖ zu bedienen war, kam im Jahr 2007 nach demselben Muster die Agentur „Textacy“ dazu. Ideen.schmiede und Textacy residierten im selben Haus in der St. Veiter Straße 111 in Klagenfurt. Diese Liegenschaft wurde 2010 von Thomas S. erworben. Durch eine Geheimhaltungsklausel sollte wieder niemand erfahren, dass Herbert Kickl 107.112,50 Euro einbezahlt hatte und damit – wie bei der ideen.schmiede – Hälfteeigentümer war.
Die ideen.schmiede speist sich aus zwei Quellen: aus Aufträgen des Landes Kärnten und aus Aufträgen der FPÖ.
Ihre Hauptprodukte waren Inserate, Scheinrechnungen, Geldkoffer und Geldkuverts.
Seitens des Landes Kärnten sorgte Landesrat Uwe Scheuch für die öffentliche Finanzierung einschlägiger Projekte wie „Novicus ´10 – Unser Dorf“ und „Zeit für Kärnten“. Auf diese Weise wurden Hunderttausende Euro aus dem Kärntner Budget in die ideen.schmiede geleitet.
„Bei Aufträgen von FPÖ-Landesregierungsbüros sowie ihnen angegliederten oder zuzurechnenden Gesellschaften etc.) bekommt die FPÖ 20 % des Auftragsvolumens von der Agentur gutgeschrieben.“
Das stand noch im ersten Rahmenvertrag, der zu Kickls Zeit als verdeckter Teilhaber zwischen der ideen.schmiede und der Freiheitlichen Partei Kärnten geschlossen wurde. Bis heute ist gerichtlich nicht geklärt, ob Kickl selbst diese Vereinbarung mit seinem Parteifreund Manfred Stromberger geschlossen hat.
Der Großteil des Geldes kam allerdings nicht vom Land Kärnten, sondern von der FPÖ. Wie sich aus den beschlagnahmten Buchhaltungsunterlagen ergibt, überwiesen FPÖ-Wien und FPÖ-Bund zwischen 2005 und 2013 10.937.920,57 Euro an die ideen.schmiede. Die Rechenschaftsberichte der FPÖ belegen: Das Geld kam nicht aus Spenden, da die Spenden an die FPÖ zwischen 2009 und 2013 nur ein einziges Mal die 1000 Euro-Schranke überschritten. Auch das ideen.schmiede-Geld kam aus der wichtigsten freiheitlichen Quelle: der staatlichen Parteienfinanzierung.
Egal ob Parteigeld oder Landesgeld - die Zahlungen an die ideen.schmiede stammten damit aus dem Geld der Steuerzahler.
Aber das Geld blieb nicht in der ideen.schmiede.
Ein Zeuge sagte am 9.4.2014 in seinem Geständnis, mit dem er sich selbst belastete und das daher als besonders glaubwürdig gilt, gegen den damaligen und heutigen FPÖ-Bundesgeschäftsführer Johann Weixelbaum aus. Ideenschmiede-Geschäftsführer und Kickl-Treuhänder Thomas S. (Beschuldigter 01) habe einen hohen Geldbetrag von Konten der ideen.schmiede GmbH abgehoben und Weixelbaum übergeben. Um hier weitere Ermittlungen im Bereich der FPÖ nicht zu gefährden hat die StA diese Teile zweier Aussagen vorläufig von der Akteneinsicht ausgenommen.
Ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter der ideen.schmiede GmbH stützt diese Darstellung durch seine eigene Aussage vor dem BAK: „Meiner Erinnerung hat mir Thomas S. im
Frühjahr 2012 erzählt, dass ,er gerade wieder dem H.C. einen Koffer mit 70.000,- Euro aussigebracht habe!‘ Auf meine Frage ,Kommt das öfter vor?‘ hat S. mir geantwortet ,war schon ein paar mal!‘“
Das BAK hat in diesem Zusammenhang eine Reihe auffälliger Privatentnahmen aus dem Firmenvermögen der ideen.schmiede festgestellt. Thomas S. hat zwischen 2005 und 2013 in runden Beträgen 563.480 Euro entnommen. Dazu kommen weitere 131.850 Euro aus der Parallelagentur Textacy.
Das BAK hat den Verlauf der dubiosen Auszahlungen dargestellt und dazu seinen Verdacht festgehalten: „Es handelt sich augenscheinlich um eine verdeckte Gewinnausschüttung.“
Aber an wen wurde verdeckt ausgeschüttet? An den versteckten Hälfteeigentümer? Oder an seine Partei? Hat die FPÖ schwarze Kassen für bestimmte, von den gesetzlichen Bestimmungen über die Parteienfinanzierung nicht gedeckte Zwecke eingerichtet? Oder haben führende Funktionäre der FPÖ ihren persönlichen Vorteil über den Vorteil der Partei gestellt?
Genau das versucht die Strafjustiz im Verfahren gegen Thomas S., Weixelbaum und andere zu klären. Die Steuerzahler, die die FPÖ finanzieren, haben ein Recht zu erfahren, wo ihr Geld landet und wozu es in der ideen.schmiede umgeleitet worden ist.
Ein Verdacht ist durch die bisherigen Ermittlungen erhärtet worden: dass diese Beträge das Koffergeld der FPÖ sind.
„UNSER GELD FÜR UNSERE LEUT...“
„Unsere Leut“: Das waren seit dem Wendejahr 2000 Grasser, Gorbach, Meischberger, Rumpold und ihre Freunde. In der „neuen“ FPÖ haben sich offensichtlich nur die Namen geändert: Scheuch, Weixelbaum, Kickl und ihre Freunde.
„Unser Geld“: Das ist von Haider und Grasser bis Strache und Kickl das Geld der Steuerzahler, in Milliardenhöhe.
Freiheitliche regieren nicht nur schlecht. Sie regieren vor allem teuer. Von Klagenfurt bis Wien gilt eine Regel: Wo Freiheitliche regieren, wird die Republik erleichtert – um Steuergeld und öffentliches Eigentum.
Die Liste der freiheitlichen Korruptionsfälle ist ebenso lang wie die Liste der Freiheitlichen, die sich persönlich bereichert haben. Fast alle großen Korruptionsfälle der letzten 15 Jahre tragen das Gütesiegel „freiheitlich“:
Eurofighter
BUWOG
Telekom
Novomatic
und vor allem Hypo Alpe Adria.
Der Gesamtschaden beträgt mindestens zehn Milliarden Euro. Davon entfallen mehr als 500 Millionen auf BUWOG, mehr als eine Milliarde auf Eurofighter und der große Teil des Restes auf Hypo Alpe Adria.
Allein beim Eurofighter-Kauf sind nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft rund 180 Millionen Euro an Schmiergeldern geflossen. Bei der BUWOG waren es mehr als zehn Millionen. Bei anderen Immobiliengeschäften wie dem Justizzentrum Wien, Nordbergstraße Wien, Terminaltower Linz, Brehmstraße Wien flossen ebenfalls mehrere Millionen. Die Umleitungen der Hypo-Gelder sind bis heute nicht vollständig geklärt.
Konten in Liechtenstein, in der Schweiz und auf Zypern; bei den Rumpolds; das System „Vector Aerospace“ und „City Chambers“; Barabhebungen und Geldkoffer – Scheuch, Weixelbaum und Kickl können auf erfahrene Vorgänger zurückblicken.
Es ist nicht auszuschließen, dass es auf Grund geänderter politischer Verhältnisse zum Versuch der Wiederholung der blauen Plünderung der Republik und einzelner Bundesländer kommt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Dringliche Anfrage
1) Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit dem im August 2015 in Klagenfurt verhandelten Vorwurf der Untreue gegen einen Unternehmer und einen früheren Mitarbeiter des damaligen Landesrats Uwe Scheuch anhängig?
2) Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?
3) Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?
4) Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?
5) Wer sind die Beschuldigten?
6) Werden auch gegen Uwe Scheuch in diesem Zusammenhang strafrechtliche Ermittlungen geführt?
7) Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?
8) Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?
9) Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den Gesellschaften ideen.schmiede GmbH und Textacy GmbH anhängig?
10) Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?
11) Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?
12) Gegen wie viele Beschuldigte bzw. Verdächtige richten sich diese Verfahren?
13) Wer sind die Beschuldigten bzw. Verdächtigen?
14) Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?
15) Für welche Zwecke wurden nach dem bisherigen Ermittlungsstand die hohen Barbeträge verwendet, die der Geschäftsführer der ideen.schmiede behob und nach mehreren Zeugenaussagen an hohe FPÖ-Politiker übergab?
16) Gibt es Hinweise darauf, dass diese Beträge in ein Schwarzgeldsystem der FPÖ Eingang gefunden haben?
17) Gibt es Hinweise darauf, dass Gelder der FPÖ auf diesem Weg veruntreut wurden und hohen FPÖ-Politikern zugeflossen sind?
18) Wird die FPÖ in diesem Zusammenhang als Opfer oder als verantwortlicher Verband nach dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz geführt?
19) Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?
20) Die APA berichtet am 29.7.2015, dass das BMJ den in der Causa „ideen.schmiede“ von der WKStA angeforderten Bericht erhalten habe. Welche Entscheidungen hat das BMJ auf Grund des Berichts der WKStA getroffen?
21) Bisher hat die OStA gemeinsam mit einem Sektionschef des BMJ verhindert, dass das Vorhaben der Staatsanwaltschaft, Herbert Kickl als Beschuldigten zu verfolgen, umgesetzt werden konnte. Ist es richtig, dass auch diesmal BAK und WKStA vorhaben, NR-Abg. Kickl als Beschuldigten zu vernehmen?
22) Wird es in diesem Zusammenhang zu einem Auslieferungsbegehren in Bezug auf den Abgeordneten Kickl kommen?
23) Wurde der Weisungsrat mit diesen Vorhabensberichten befasst?
24) Ermittelt die StA in dieser Causa auch im Zusammenhang mit anderen Firmen, über die ähnliche Transaktionen abgewickelt wurden?
25) Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Dietrich Birnbacher und Josef Martinz anhängig?
26) Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?
27) Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?
28) Gegen wie viele Beschuldigte bzw. Verdächtigen richten sich diese Verfahren?
29) Wer sind die Beschuldigten bzw. Verdächtigen?
30) Wurden bzw. werden auch gegen Uwe Scheuch in diesem Zusammenhang strafrechtliche Ermittlungen geführt?
31) Wurden bzw. werden auch gegen Harald Dobernig in diesem Zusammenhang strafrechtliche Ermittlung geführt?
32) Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?
33) Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?
34) Welche Entscheidungen hat das BMJ auf Grund der bisher erstatteten Vorhabensberichte in dieser Angelegenheit getroffen?
35) Wurde der Weisungsrat mit diesen Vorhabensberichten befasst und wie lauteten seine Empfehlungen?
36) Sind derzeit Strafverfahren im Zusammenhang mit der Anmietung des „Terminal Tower“ in Linz durch das Finanzministerium anhängig?
37) Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?
38) Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?
39) Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?
40) Wer sind die Beschuldigten?
41) Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?
42) Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?
43) Wurde seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits ein abschließender Vorhabensbericht erstattet?
44) Welche Entscheidungen hat das BMJ auf Grund der bisher erstatteten Vorhabensberichte in dieser Angelegenheit getroffen?
45) Wurde der Weisungsrat mit diesen Vorhabensberichten befasst und wie lauteten seine Empfehlungen?
46) Sind derzeit Strafverfahren im Zusammenhang mit der Übersiedlung der Zollämter in ein Objekt in der Brehmstraße anhängig?
47) Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?
48) Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?
49) Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?
50) Wer sind die Beschuldigten?
51) Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?
52) Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?
53) Wurde seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits ein abschließender Vorhabensbericht erstattet?
54) Welche Entscheidungen hat das BMJ auf Grund der bisher erstatteten Vorhabensberichte in dieser Angelegenheit getroffen?
55) Wurde der Weisungsrat mit diesen Vorhabensberichten befasst und wie lauteten seine Empfehlungen?
56) Welche weiteren Strafverfahren gegen Abgeordnete der FPÖ in Nationalrat, Bundesrat oder Landtagen sind derzeit anhängig?
57) In wie vielen Fällen haben die FPÖ oder führende Funktionäre dieser Partei etwa im Wege der tätigen Reue Wiedergutmachung geleistet?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 2 GOG verlangt.
*****
Präsidentin Doris Bures: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.
15.45
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es an und für sich nicht vorgehabt, aber es bleibt mir nichts anderes übrig, als eine Geschäftsordnungsfrage ganz am Anfang zu erörtern. Ich beziehe mich auf § 2 unseres Geschäftsordnungsgesetzes, der mit „Verlust des Mandates“ übertitelt ist, und zitiere kurz:
„Ein Abgeordneter wird seines Mandates verlustig: (…) wenn er“ – und um diesen Fall geht es – „30 Tage ohne einen vom Nationalrat anerkannten triftigen Grund (§ 11 Abs. 4) von den Sitzungen des Nationalrates ausgeblieben ist und der nach Ablauf der 30 Tage an ihn öffentlich und im Nationalrat gerichteten Aufforderung des Präsidenten, binnen weiterer 30 Tage zu erscheinen oder seine Abwesenheit zu rechtfertigen, nicht Folge geleistet hat“. (Ruf bei der SPÖ: Hört, hört!)
Es geht – das wird niemanden überraschen – um Abgeordneten Kickl. Abgeordneter Kickl ist nicht entschuldigt, er war auch in den letzten Sozialausschüssen nicht entschuldigt, er war auch in den letzten Plenarsitzungen nicht entschuldigt, und aus dem anständigen und tüchtigen Abgeordneten Kickl ist offensichtlich der abgängige und flüchtige Abgeordnete Kickl geworden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Jetzt stellt sich natürlich für uns alle gemeinsam die Frage: wie bringen wir Kickl her? (Abg. Walter Rosenkranz: Kollege Pilz …!), denn im Geschäftsordnungsgesetz des Na-
tionalrates sind keine Fluchtgründe vorgesehen (Heiterkeit bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP – Ruf bei der SPÖ: … Asyl ansuchen!) – also haben wir uns an die Geschäftsordnung zu halten. Abgeordneter Kickl meidet ja schon systematisch das Parlament – ich weiß nicht, ob das jetzt mehr mit der Person des Justizministers oder mit uns zu tun hat –, und dann muss nach § 2 vorgegangen werden.
Ich appelliere an Sie, Frau Präsidentin, zu überlegen, ob jetzt nicht bald der richtige Zeitpunkt gekommen ist, als Präsidentin diese öffentliche Aufforderung an den abgängigen Abgeordneten Kickl zu richten, damit er an seine Pflichten erinnert wird, und wenn er diesen nicht nachkommt … Er kassiert ja brav – wir kommen auf diese Art des Kassierens später noch im Detail zurück; das zeichnet ja die Abgeordneten einer bestimmten Partei hier vor allen anderen aus –, er kassiert ja brav, aber er kommt nicht, er stellt sich seiner Verantwortung nicht, er flüchtet vor diesem Parlament. Und das ist weder politisch noch von der Geschäftsordnung her so akzeptabel. Ich sehe nicht ein, dass für einen Abgeordneten, der sich politisch auf der Flucht vor dem Parlament befindet, Steuergelder verschwendet werden. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
So, worum geht es: Wir haben hier – und ich bin schon sehr gespannt auf die Antworten – ein amtierendes Mitglied der Bundesregierung, an das wir eine Reihe sachlicher Fragen gerichtet haben, und ich rechne mit einer Reihe sachlicher Antworten. Aber wir haben hier – oder hätten hier – auch etwas ganz Besonderes, nämlich eine Reihe sogenannter Schattenminister.
In der Freiheitlichen Partei ist es üblich – Klubobmann Strache ist im Moment auch abwesend –, dass durch den Klubobmann und Parteichef Schattenminister ernannt werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Einer dieser Schattenminister ist der Schattenminister Kickl – abwesend; Schattensozialminister Kickl. Ein weiterer ist Schattenfinanzminister Dobernig (Oh-Rufe bei der ÖVP – Ruf bei der SPÖ: Hört, hört!) – momentan anderweitig beschäftigt; ich komme darauf zurück. Anwesend ist Schattenaußenminister Hübner (Oh-Ruf bei der ÖVP), auf dessen segensreiche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Jemaah Islamiyah ich dann später noch eingehen werde.
Bleiben wir einmal bei dem Problem, um das es geht. Wir werden heute mit dem Herrn Bundesminister für Justiz diskutieren, ob die Voraussetzungen bereits gegeben sind, dass Nationalratsabgeordneter Kickl – in Anwesenheit oder in Abwesenheit – als Beschuldigter qualifiziert wird und dazu ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat gestellt wird.
Ich erinnere nur an eines: Es gibt einen Antrags- und Bewilligungsbogen (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), und in diesem Antrags- und Bewilligungsbogen hat die Staatsanwaltschaft, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Abgeordneten Kickl von Anfang an als Beschuldigten geführt. Dieser Akt, der nach unserer gesetzlichen Lage zu Recht ein Berichtsakt ist, ist natürlich ins Justizministerium gegangen; zuerst zur Oberstaatsanwaltschaft, dann ins Justizministerium. Dort ist etwas passiert, was ich jetzt nicht qualifizieren möchte: Es hat eine Weisung gegeben, ihn nicht als Beschuldigten, sondern als Opfer zu führen – das Opfer Kickl. (Abg. Walter Rosenkranz: Was? Solche Weisungen …!) Wir kommen dann noch auf dieses Opfersystem zurück.
Jetzt hat der Justizminister – und ich halte das für vollkommen richtig und sachlich gerechtfertigt – neuerlich einen Bericht angefordert. Meines Wissens ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach wie vor der Meinung, dass Abgeordneter Kickl als Beschuldigter zu vernehmen wäre. Die Entscheidung ist nach wie vor offen; bevor das ins Parlament kommt, muss das im Justizministerium entschieden werden. Wir werden diese Entscheidung dann zur Kenntnis nehmen, politisch bewerten, falls es poli-
tisch etwas zu bewerten gibt, aber wir haben jetzt schon das Recht, darüber zu reden, was denn da eigentlich passiert ist.
Da gibt es ein System, und das System ist ein Element eines Kreislaufs. Wissen Sie, ich beschäftige mich jetzt schon seit vielen, vielen Jahren – nicht weil es so lustig ist, sondern weil es so notwendig ist – mit freiheitlichen Korruptionsaffären. Wenn man alles Revue passieren lässt, dann stellt sich heraus, dass die Freiheitliche Partei seit weit mehr als einem Jahrzehnt zumindest im politischen Sinne die Schlüsselpartei der Korruption in Österreich ist.
Es gibt so etwas wie einen freiheitlichen Kreislauf – das ist offensichtlich ein ehernes Gesetz dieser Partei; mich wundert, dass es nicht im Parteistatut drinnen steht –: Phase 1 – Oppositionsbank; Phase 2 – Regierungsbank; Phase 3 – Anklagebank. Das ist der freiheitliche Kreislauf, und das geht immer wieder und immer wieder und immer wieder. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wären das kleine Affären, dann könnte man sagen: Überlassen wir das getrost der Justiz! Aber wir haben einmal zusammengerechnet, wir haben den Versuch unternommen – Gabi Moser in den vielen Bereichen, die sie bearbeitet hat, von BUWOG bis Telekom; ich in Bereichen wie Eurofighter, Novomatic und vielen anderen; Rolf Holub und Werner Kogler im Bereich Hypo Alpe-Adria; die Liste wäre viel, viel länger, ich spare mir das jetzt aus Zeitgründen –, wir kommen bis heute auf einen freiheitlichen Gesamtschaden von mindestens 15 Milliarden €. Mindestens 15 Milliarden €!
Fahren Sie einmal nach Kärnten und reden Sie dort nicht nur mit den Mitgliedern der Landesregierung, was die Folgen freiheitlicher Misswirtschaft und Korruption sind! Mir erzählen die Leute in Klagenfurt, dass sie Buslinien stilllegen müssen und Kinder auf dem Land teilweise nicht mehr mit dem Bus in die Schule gefahren werden können, weil kein Geld mehr da ist (Abg. Darmann: ... dafür ein Gratisbus …!), weil alles geplündert worden ist von freiheitlichen Kameraden, die tief in alle Kassen gegriffen haben. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Pilz, trotz aller Emotionen würde ich Sie bitten, in Ihrer Wortwahl ein wenig darauf zu achten, dass die Würde und das Ansehen des Hauses nicht verletzt werden. – Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Frau Präsidentin, danke für den Hinweis, aber ich bin mir nicht sicher, was die Würde des Hauses wirklich verletzt: eine Diskussion über Korruption oder die Korruption selbst. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
Was verletzt die Würde des Hauses, Korruption aufzuklären …
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, auch das ist in der Geschäftsordnung klar geregelt, die Sie ja in der Hand haben und aus der Sie in einem anderen Zusammenhang auch schon zitiert haben. Es geht nur darum, dass wir bei der Wortwahl darauf achten. – Danke.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Frau Präsidentin, das tue ich gerne, aber Sie gestatten, dass ich auch weiterhin das Wort „Korruption“ in diesem Zusammenhang verwende, weil mir kein treffenderes einfällt. Korruption ist Korruption, nicht nur, wenn es Freiheitliche sind, aber im Regelfall und in den meisten Fällen steht die Qualitätsmarke „freiheitlich“ auf all diesen Korruptionsaffären drauf – und das hat gute Gründe.
Es hat gute Gründe, warum immer, wenn Freiheitliche regieren, die gleiche Bilanz zu ziehen ist: Die Kassen sind leer, das öffentliche Eigentum ist verschleudert, das Tafelsilber ist weg, und die Staatsanwälte wissen nicht mehr, wie sie mit der Aufarbeitung der freiheitlichen Affären nachkommen. Das ist unser Problem. Das ist ein Problem des Parlaments, und das ist ein Problem der Strafjustiz. Und irgendwann kommt auch politisch
der Punkt, an dem wir – wir als verantwortliche Abgeordnete, auch für dieses Budget – sagen müssen: Dieser Kreislauf muss unterbrochen werden! Es kann doch nicht so sein, dass wir nicht wissen, wie wir Flüchtlingshilfe finanzieren!
Das Problem in Österreich ist nicht: Flüchtlingshilfe finanzieren oder die Bekämpfung der inländischen Armut finanzieren – das ist nicht das Problem. Österreich ist reich genug, um beides zu finanzieren. Wissen Sie, was es bedeutet, wenn wir ernsthaft darüber diskutieren müssen, Kollege Schieder, Kollege Lopatka, viele andere, dass uns, wenn wir den Flüchtlingen vor Ort helfen wollen, derzeit 50 Millionen € fehlen? Wissen Sie, was das im Verhältnis ist? – 0,3 Prozent der freiheitlichen Korruptionsschäden. 0,3 Prozent!
Wissen Sie, wie viel Armut wir mit 15 Milliarden € hätten bekämpfen können, wenn sie nicht verschwunden wären? Wissen Sie, wie viel wir in Schulen, in soziale Versorgung, in Gesundheit hätten investieren können? Darum geht es.
Jetzt komme ich noch einmal zur ideen.schmiede zurück, weil die ideen.schmiede aus einem ganz besonderen Grund wichtig ist. Bis jetzt hat es die Mär gegeben, nach dem Knittelfelder Parteitag war alles anders. Es wird vergessen, dass Heinz-Christian Strache schon vorher die ganze Zeit Mitglied des Bundesparteivorstandes der Freiheitlichen Partei war. Das wird vergessen! Kein einziges Mal hat er gesagt: Stoppt Grasser, stoppt Eurofighter, stoppt Telekom, stoppt die Inseratenkorruption! – überhaupt nichts, alles mitgetragen, begeistert, wenn er einmal mit Grasser oder Meischberger fotografiert werden durfte. Inzwischen sind die Fotos entsorgt, denn da war Knittelfeld – aber Knittelfeld war kein Bruch mit der freiheitlichen Korruption, sondern die Verdrängung der letzten halbwegs liberalen Elemente aus der Freiheitlichen Partei. (Ruf: Wie Karl-Heinz Grasser zum Beispiel!) Das ist das Einzige, was in Knittelfeld passiert ist.
Was ist jetzt in Klagenfurt passiert? Die ideen.schmiede GmbH in der Sankt Veiter Straße 111 – erste Frage: Was tut sie? – Der Staatsanwalt sagt: Scheinrechnungen, gefälschte Rechnungen, Aufträge des Landes Kärnten aus einem ganz speziellen Büro falsch verrechnet, damit abkassiert werden kann.
Gefälschte Rechnungen! Wer war der Auftraggeber? – Uwe Scheuch, Landesrat Uwe Scheuch! – Das ist der eine Teil der ideen.schmiede, und das beschäftigt Staatsanwälte in Klagenfurt und in Wien.
Der zweite Teil ist ein ganz seltsames System. Die Freiheitliche Partei hat über viele Jahre Millionenaufträge an die ideen.schmiede in Klagenfurt vergeben; hauptsächlich die Freiheitliche Partei Österreich und die Freiheitliche Partei Wien. In Summe sind das etwa 10 Millionen €. (Oh-Ruf bei der ÖVP.)
Was passiert jetzt mit den 10 Millionen €? – Natürlich gibt es ein paar Inserate, ein paar Broschüren, aber neben Inseraten und Broschüren gibt es auch Koffer und Kuverts, und die gehen zurück nach Wien. Abgeordneter Strache hat völlig recht gehabt, als er öffentlich erklärt hat: Nein, das waren keine Koffer! – Stimmt, es waren nicht immer Koffer, weil es zum Teil Geldkuverts von Kärntner Banken waren. Was war drin? – Einmal 20 000 €, einmal 50 000 €, einmal 70 000 €.
In Summe untersucht die Staatsanwaltschaft derzeit, wo 700 000 € geblieben sind (Oh-Ruf bei der ÖVP), wo man nicht genau weiß, wie viel davon bei der FPÖ oder einzelnen ihrer Spitzenfunktionäre gelandet ist.
Das ist jetzt die große Frage: Wer hat denn das Geld gekriegt? – Zwei Mitarbeiter – einer belastet sich selbst schwerstens, ist dadurch selbst Beschuldigter geworden und hat das in Kauf genommen – sagen bei der Staatsanwaltschaft aus: Ja, diese Koffer, diese Kuverts sind nach Wien gegangen, ja, es ist offen im Büro gesprochen worden, ja, es ist offen darüber geredet worden, wir haben schon wieder 70 000 im Koffer für den HC!, wer immer dieser HC als Empfänger ist.
Ja, das ist alles belegt, und dann stellt sich die Frage, die wir zu klären haben – die Staatsanwaltschaft, aber auch wir im Parlament, und ich werde Ihnen dann sagen, warum –: Wer hat dieses Geld gekriegt?, und ein Teil der Antwort liegt in der Konstruktion. Erst die Staatsanwaltschaft ist draufgekommen, dass das nicht alles ein Geschäft eines kleinen freiheitlichen Funktionärs namens Thomas S. in Klagenfurt ist, sondern dass es einen versteckten Hälfteeigentümer gibt, der sich vertraglich zusichern hat lassen, dass er um jeden Preis versteckt bleiben kann – das war der Abgeordnete Kickl –, und alles, was die Staatsanwaltschaft inzwischen gefunden hat – Zeugenaussagen, ständig gemeinsame Besprechungen mit dem Geschäftsführer in einer Steuerberatungskanzlei, Hinweise darauf, dass er gearbeitet hat, Abrechnungen von Nächtigungen über verschiedene Jahre in dieser Agentur –, deutet darauf hin: Abgeordneter Kickl ist bis heute Hälfteeigentümer. (Abg. Rädler: „Soziale Heimatpartei!“ – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)
Und darauf deutet auch hin, dass er im Jahr 2010 gemeinsam mit dem Geschäftsführer auch die Liegenschaft erworben hat – und wieder geheim, und wieder Treuhandvertrag, und wieder Geheimhaltungsklausel! Warum muss er sich verstecken? Was passiert mit dem Geld? Warum beantwortet die Freiheitliche Partei nicht die Frage: Was ist der Sinn dieses Koffer- und Kuvertsystems? Warum wird dort Geld nach Wien zurückgeholt? Warum wird – und das ist ja das Seltsame! – weißes Geld der Partei in einer Agentur gewaschen, um als Schwarzgeld wieder zurück nach Wien zu gehen? Normalerweise funktioniert ja Geldwäsche genau umgekehrt! Normal macht man aus Schwarzgeld Weißgeld und kriegt halt ein bisschen weniger.
Warum wird aus Weißgeld Schwarzgeld gemacht? Und welches Geld ist das überhaupt? Schauen Sie sich einmal die Spendenlisten der Freiheitlichen Partei beim Rechnungshof an! In den in Frage kommenden Jahren gibt es einmal – in einem einzigen Jahr! – mehr als 1 000 € an Privatspenden an die Freiheitliche Partei. In etlichen Jahren sind die Gesamtspenden der österreichischen Bevölkerung an die von ihr so geliebte FPÖ 320 €. – Das geht sich mit den Koffern nicht aus! (Heiterkeit des Abg. Rädler.) Das kann nicht legal an die Partei geflossen sein.
Die Frage ist: Wer hat es kassiert? Sind in der FPÖ schwarze Kassen angelegt worden? Wenn ja, wozu? (Ruf bei der FPÖ: Blühende Fantasie!) Es gibt bestimmte Zwecke, für die dieses Geld nicht ausgegeben werden darf, weil es eben nicht aus privaten Spenden stammt, sondern samt und sonders aus der staatlichen und öffentlichen Parteienfinanzierung, das heißt aus Steuergeldern. Das ist ja Steuergeld in Koffern, Hunderttausende Euro Steuergeld sind hin und her transportiert worden, und deswegen ist die Frage gerechtfertigt, wer das gekriegt hat und warum das gemacht worden ist.
Hat das die freiheitliche Bundespartei bekommen – einiges deutet darauf hin –, oder haben freiheitliche Funktionäre gesagt, die Partei braucht es nicht so dringend wie wir selbst? Auch die FPÖ hätte ein Recht, zu erfahren, bei wem das Geld letzten Endes gelandet ist. Auch die FPÖ hätte ein Recht, draufzukommen, was mit diesen Geldern passiert. Genau dieses System muss jetzt aufgeklärt werden, und das muss schnell passieren (Abg. Podgorschek: Vor der Wien-Wahl vor allem!), denn es gibt eine weitere freiheitliche Spezialität: Wenn nämlich der Übergang von Phase 2 zu Phase 3 passiert, also von Regierungsbank auf Anklagebank, dann haben Freiheitliche meist nur ein Interesse: die Spuren zu verwischen, schlicht und einfach die Spuren zu verwischen. Und da müssen Sie sich vorstellen, wie der von Strache zum Schattenfinanzminister ernannte Dobernig am Glan-Fluss in Kärnten steht, gemeinsam mit einem Mitarbeiter, und geschredderte Akten in die Glan entsorgt.
So schaut’s aus in der FPÖ! Akten schreddern, Beweismittel vernichten und dann schauen, dass man einen Kärntner Fluss noch bis an die Grenze damit belastet. (Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz: Ist das keine Umweltverschmutzung?)
Diese Akten fehlen jetzt, und deshalb führt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auch ein eigenes Strafverfahren gegen den Schattenfinanzminister Dobernig wegen des Verdachts der Beweismittelvernichtung.
Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, der Bundesminister für Justiz kann zumindest einige unserer Fragen beantworten, aber eines muss uns klar sein: Bei diesen Verbindungen von Korruption und Politik, dieser Gefährdung öffentlicher Haushalte, diesen unglaublichen Schäden, die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern durch diese Art von Politik zugefügt werden, geht es nicht nur um eine strafrechtliche Antwort, sondern da geht es schlicht und einfach auch um politische Antworten.
Wo Freiheitliche regiert haben, ist es – wenn die schon nimmer auf der Regierungsbank, sondern eben gerade auf der Anklagebank sitzen – unglaublich schwierig für Nachfolgeregierungen, das alles wieder zu sanieren.
Viele unserer Abgeordneten sind gemeinsam mit Leuten aus dem Finanzministerium und anderen Ressorts tage-, nächte-, wochenlang gesessen, um einen Weg zu finden, wie die Republik Österreich aus dem größten freiheitlichen Skandal – Hypo Alpe-Adria – wieder rauskommt. Das österreichische Bundesheer leidet nach wie vor unter dem freiheitlichen Projekt Eurofighter. Das Unternehmen Telekom ist schwerst beschädigt worden. Die Firma Novomatic – ein Glücksspielkonzern! – hat über finanzielle Zuwendungen an Freiheitliche und ihnen nahestehende Personen direkten Einfluss auf Teile der Gesetzgebung bekommen.
Es geht jetzt darum, das hier aufzuarbeiten, um politisch eines klarzumachen: Diese Republik hat es einmal überstanden, und der Schaden war unermesslich groß. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) So etwas darf kein zweites Mal passieren – nicht nur aus Gründen der Menschlichkeit und Humanität, sondern auch aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft und aus Gründen der Verantwortung eines Parlaments, das einem dermaßen unverfrorenen und verantwortungslosen Umgang mit öffentlichem Eigentum und mit Steuergeld nicht mehr zuschaut.
Wenn schon einzelne Abgeordnete ...
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, kommen Sie zum Schlusssatz, bitte!
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend): Ich komme gerne zum Schlusssatz und verleihe meiner Hoffnung Ausdruck, dass das Parlament dann, wenn die Strafjustiz die wesentlichen Fakten aufgeklärt hat, auch einiges beitragen wird, damit sich Derartiges nicht wiederholt. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)
16.07
Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. Herr Minister, ich mache Sie darauf aufmerksam, Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
16.07
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde die Redezeit von 20 Minuten nicht überschreiten, aber ich werde mich wirklich ehrlich bemühen, Ihnen die Auskünfte zu geben, die ich Ihnen in Anbetracht der rechtlichen Situation heute hier geben kann und darf.
Ja, ich als Regierungsmitglied, wenn Sie mir diese spitze Bemerkung erlauben, kann so einer Sitzung nicht so ohne Weiteres fernbleiben wie ein Abgeordneter. Ich muss da sein, und das noch dazu sehr kurzfristig, aber ich beklage mich nicht, sondern ich bedanke mich für die Gelegenheit, eingangs einige mir ganz wichtige elementare Klarstel-
lungen zu treffen, insbesondere zum Verhältnis der Staatsgewalten – der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Exekutive und der Legislative.
Sie alle wissen, es war schon vor mehr als 250 Jahren, als Montesquieu diese geniale Idee von der Gewaltenteilung hatte. Zwischen den Staatsgewalten muss es eine Trennung geben, aber die Funktion dieser Gewaltenteilung setzt auch voraus, dass die Staatsgewalten in der Balance bleiben und keine die andere bei ihren jeweiligen Aufgaben behindert.
Wie Sie alle wissen, ist mir die Achtung vor den gesetzgebenden Körperschaften und den ihnen in einem demokratischen Rechtsstaat zugewiesenen Kontrollaufgaben gegenüber der Exekutive ein wirklich wichtiges Anliegen. Sie können das wirklich – Sie wissen es ja – an der Art meiner schriftlichen Beantwortungen Ihrer Anfragen, aber auch an meiner Diskussionsbereitschaft in den parlamentarischen Ausschüssen und auch an den Ausführungen hier im Plenum erkennen, aber ich muss auf der anderen Seite schon auch eine besondere Achtung vor der Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Staatsgewalt haben – und die habe ich auch! –, die ja nach Artikel 90a unserer Bundesverfassung auch die Organe der Staatsanwaltschaft in Wahrnehmung ihrer Ermittlungs- und Anklagefunktion umfasst.
Daher binden mich in der konkreten Art und im Umfang meiner Beantwortung nicht nur das Grundrecht auf Datenschutz, sondern auch jenes auf ein faires Verfahren und die verfassungsrechtlich gebotene Achtung der Unschuldsvermutung nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. (Abg. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, Sie müssen den Begriff „faires Verfahren“ für den Kollegen Pilz erst erklären! – Heiterkeit bei der FPÖ.)
Nun, ich denke, dass wir außer Streit stellen können, dass die EMRK in Österreich Verfassungsrang in toto hat, und das ist gut so. Es ist daher auch wirklich alles streng zu beachten, was diese Menschenrechtskonvention auch tatsächlich vorgibt.
Aber dennoch, soweit es rechtlich zulässig und möglich ist, will ich Ihnen natürlich auch Antworten geben, auch aus einem ganz anderen Grund, der mir persönlich sehr wichtig ist: Mir liegt wirklich viel an Transparenz. Ohne Transparenz, gerade in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse, leidet das Vertrauen in die Justiz. Transparenz ist wichtig, aber eben im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen – und auch zur richtigen Zeit, das muss man auch bedenken. Es geht nicht nur darum, dass Ermittlungsverfahren nicht öffentlich sind, es geht nicht nur um Datenschutz, es geht natürlich auch um ermittlungstaktische Erkenntnisse, die man nicht vorzeitig preisgeben darf.
Aber damit Sie sehen, wie wichtig mir persönlich Transparenz ist, möchte ich nur darauf verweisen, dass wir ja gleich am Beginn meiner Amtszeit diesen Weisenrat eingesetzt haben, der sehr hilfreich gewesen ist und der als unabhängiges Gremium in allen Fällen von Weisungen des Ministeriums im Rahmen der Fachaufsicht eingeschaltet werden musste. Das war gut und das war richtig so.
Und jetzt haben wir ja – in Kraft erst mit 1. Jänner 2016 – ein neues Gesetz, nämlich das neue Weisungsrecht. Das sieht drei Punkte vor – wobei ich auf einen besonders hinweisen möchte, weil er direkt und zentral die Anfrage betrifft: In Zukunft wird es diesen völlig unabhängigen Weisungsrat geben, mit dem Generalprokurator an der Spitze. Die Mitglieder werden vom Rechtsschutzbeauftragten bestimmt. Der Weisungsrat ist für alle Fälle zuständig, in denen eine Weisung zur Sachbehandlung gegeben werden soll, also alle Weisungsfälle. Er ist zuständig in allen Fällen von Strafsachen gegen oberste Organe der Vollziehung, Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes sowie der Generalprokuratur.
Der Weisungsrat ist außerdem zuständig – und jetzt kommt’s; da habe ich etwas unbedingt einbauen wollen, das kam auch wirklich von mir, das war ursprünglich im Vor-
schlag der Expertengruppe, im Rahmen derer sich viele Experten, auch Verfassungsrechtsexperten, damit befasst haben, wie man das Weisungsrecht verbessern kann, nicht enthalten – in allen Fällen, in denen ein außergewöhnliches Interesse der Öffentlichkeit an der Strafsache besteht – dies insbesondere bei wiederholter und überregionaler medialer Berichterstattung oder wiederholter öffentlicher Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei oder aus Befangenheitsgründen – und der Bundesminister für Justiz die Befassung des Weisungsrates für erforderlich hält.
Was heißt das? Sie können mir glauben, es tut mir wirklich leid, dass wir diese Rechtslage noch nicht haben. Ab 1. Jänner 2016 haben wir sie aber, und dann ist es so, dass alle Fälle wie jene, die die vorliegende Anfrage betreffen, über den Weisungsrat laufen müssen, egal, ob es eine Weisung gibt oder nicht. Und das war mir so wichtig – wegen der Transparenz, die ich damit erzeuge. Auch dann, wenn von unten bis oben alles klar ist in der Entscheidung, ist es wichtig, dass es ein unabhängiges Gremium gibt, das noch einmal die Angelegenheit überprüft. Und das wird für all diese Fälle gelten – auch für alle Fälle, in denen es um die Frage geht, ob ein Auslieferungsbegehren an eine gesetzgebende Körperschaft, an einen gesetzlichen Vertretungskörper zulässig ist oder nicht. Das wird alles über den Weisungsrat laufen müssen, ja selbstverständlich.
Es wird in Zukunft nicht mehr notwendig sein, in diesen Fällen überhaupt entsprechende Vorlagen zu machen. Auch wichtig ist, dass ja mit diesem neuen Recht auch eine wirklich erhebliche Einschränkung der Berichtspflichten verbunden ist. Sie wissen, die WKStA muss schon jetzt während der Ermittlungen nicht berichten. Im konkreten Fall haben wir eben noch die rechtliche Regelung bis 1. Jänner 2016, dass die Auslieferungsbegehren an gesetzliche Vertretungskörper berichtspflichtig sind. Sie werden es dann mit der Neuregelung nicht mehr sein, und ich sage Ihnen ganz offen, ich bin froh darüber, weil mir die Transparenz wirklich wichtig ist.
Nun, diese schutzwürdigen Interessen, die ich beachten muss – wenn ich jetzt versuche, einige Fragen im Detail zu beantworten, soweit es geht –, finden Sie normiert in § 35b des Staatsanwaltschaftsgesetzes, relativ neu geregelt. Es geht da eben schon auch darum, dass man Persönlichkeitsinteressen, den Schutz von Grundrechten wirklich ernst nehmen und auch wahrnehmen muss. Das bindet mich jetzt natürlich auch, wenn ich in weiterer Folge auf die Detailfragen eingehe.
Was jetzt die Frage der Auslieferung von Abgeordneten durch gesetzliche Vertretungskörper aufgrund einer Anfrage einer Staatsanwaltschaft betrifft, möchte ich noch eines hier sagen, weil das etwas zu wenig bekannt ist: Im Zusammenhang mit der Neuregelung des Strafprozessrechts, die mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist, haben wir ja auch eine Neuregelung bezüglich der Definition der Begriffe Verdächtigter und Beschuldigter bekommen. Wir wollten das bewusst und aus guten Gründen eingeschränkt wissen. Wir wollten nicht, dass jemand nur aufgrund einer Anzeige – sei sie auch anonym – sofort den Beschuldigtenstatus bekommt.
Das war im rechtsstaatlichen Interesse aller Betroffenen. Jedem von uns kann das passieren. Jedem von Ihnen kann es passieren, dass plötzlich ein Auslieferungsbegehren gestellt werden soll. (Abg. Walter Rosenkranz: Eine Anzeige vom Pilz ...!) Aber ich wollte das nur zur Erklärung sagen, weil das zu wenig bekannt ist. Das muss man bei all diesen Verfahren schon auch mitberücksichtigen. Wir haben den Begriff des Beschuldigten aus rechtsstaatlichen Gründen eingeschränkt, und das ist mit 1. Jänner 2015 schon in Kraft getreten.
Das gesagt habend, mit all den Einschränkungen, die vor allem verfassungsrechtlich vorgegeben sind, möchte ich Ihnen jetzt zu den Fragen 1 bis 8 Folgendes mitteilen:
Es geht in diesem Fall – und es ist ja auch der Anfrage vieles an Details zu entnehmen – darum, dass im Zuge einer Durchsuchung im Ermittlungsverfahren gegen meh-
rere Verdächtige, im Wesentlichen wegen Untreue – das ist ein Verfahren der WKStA –, in einer Privatwohnung Rahmenverträge gefunden wurden, zwischen der bereits erwähnten ideen.schmiede Werbeagentur GmbH und der Freiheitlichen Partei Kärntens.
Aufgrund des Verdachtes, der sich daraus ergab, und einiger anderer Fakten hat dann die WKStA in ihrem Verfahren Anklage gegen mehrere Personen erhoben und auch einen Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen eingebracht. Eine Anklageschrift betreffend eine Person wurde gerichtlich zurückgewiesen. Der Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße wurde offenbar inhaltlich im Zusammenhang damit von der WKStA zurückgezogen.
Es gab im August 2015 Verhandlungstermine, Hauptverhandlungstermine, und da wurden zwei Personen zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Mehr an Details kann und darf ich Ihnen aus den einleitend dargelegten Gründen derzeit einfach nicht sagen. Das wäre kontraproduktiv. Das Verfahren ist anhängig und läuft.
Zu den Fragen 9 bis 24 darf ich
auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger,
Kolleginnen und Kollegen betreffend versteck-
te Parteienfinanzierung vom 15. September 2015 verweisen.
Da – das ist ja ohnehin jedem zugänglich – finden Sie all das, was zum 15. September tatsächlich aktuell war. Jetzt muss ich noch ergänzen, dass vor Kurzem im Bundesministerium für Justiz ein weiterer Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien beziehungsweise der WKStA zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption bearbeitet wurde. Das Bundesministerium für Justiz hat das erst kürzlich von der Oberstaatsanwaltschaft berichtete Vorhaben genehmigend zur Kenntnis genommen. Es war nicht notwendig, den Weisenrat mit diesem Erledigungsvorschlag zu befassen – mangels Weisung des BMJ, die gab es hier nicht. Auch da gilt: anhängiges Verfahren; ich kann aus den einleitend dargelegten Gründen einfach nicht mehr dazu sagen.
Zu den Fragen 25 bis 35:
Lauter Verfahren, die mit Sicherheit ab 1. Jänner dem Weisungsrat vorzulegen sein werden. Bei einer beabsichtigten Enderledigung dazwischen brauchen ja, wie erwähnt, die Staatsanwaltschaften überhaupt nicht mehr zu berichten.
In diesem Zusammenhang ist auch bei der WKStA ein Ermittlungsverfahren gegen sieben Beschuldigte anhängig. Es wird geführt wegen des Verdachtes der Beitragstäterschaft zur Untreue, der falschen Beweisaussage, der falschen Beweisaussage vor einem Untersuchungsausschuss und der teilweise beim Versuch gebliebenen Geldwäscherei. Das ist jedenfalls die Verdachtslage. Wir rechnen mit dem Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens in Bälde. Es wäre unseriös, jetzt konkrete Daten zu nennen.
Das Bundesministerium für Justiz hat das von der Oberstaatsanwaltschaft Wien berichtete Vorhaben der weiteren Sachbehandlung auch hier genehmigend zur Kenntnis genommen. Es gibt aber noch keine formelle Verständigung der Verfahrensbeteiligten, und ich kann auch in dem Fall aus den erwähnten Gründen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht mehr sagen. Ich komme dann am Schluss noch auf die Frage von parlamentarischen Anfragen zurück, die gerade bei diesen Verfahren, in denen die Dinge im Fluss sind und sich sehr rasch verändern können, durchaus sinnvoll sind.
Ich nehme auch Bezug auf meine am 20. März 2015 erstattete Beantwortung der Anfrage – das betrifft jetzt die Fragen 36 bis 45 –, das war eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gabriele Moser, Freundinnen und Freunde vom 22. Jänner 2015.
Da geht es sowohl um die Fakten betreffend BUWOG als auch Terminal Tower. Das Strafverfahren wird sowohl bei der WKStA als auch beim Landesgericht für Strafsa-
chen Wien geführt, ein Teilaspekt davon, und richtet sich insgesamt gegen 54 Beschuldigte. Es geht um eine ganze Reihe von Tatbeständen – Untreue, Geldwäsche, falsche Beweisaussage, Beweismittelfälschung und auch Bestechungsdelikte sind hier Gegenstand der anhängigen Untersuchungen. Es geht um Vorgänge im Zusammenhang mit der Einmietung von Linzer Finanzdienststellen in das bekannte Büro Terminal Tower.
Im Ermittlungsverfahren betreffend die Faktenkomplexe BUWOG und Terminal Tower erstattete die WKStA im Mai 2014 einen sehr umfangreichen und detaillierten Vorhabensbericht über die beabsichtigte Enderledigung, der sowohl von der Oberstaatsanwaltschaft Wien als auch der zuständigen Fachabteilung meines Hauses eingehend geprüft wurde. Im Anschluss an diese Prüfung wurde der Vorhabensbericht der genannten Staatsanwaltschaft kurzfristig zur Überarbeitung zurückgestellt, was im Hinblick auf das Ableben eines Beschuldigten notwendig geworden war.
In diesem Bearbeitungsstadium trat jedoch im Bereich des Landesgerichts für Strafsachen Wien ein Verfahrensmangel, eigentlich war es ein Zustellmangel, zutage – das ist passiert, da gibt es nichts zu beschönigen –, dessen Sanierung jedenfalls noch vor Enderledigung des Ermittlungsverfahrens unabdingbar ist. Es geht um ein Sichtungsverfahren. Es geht um die Person eines Rechtsanwaltes. Ja, die Sichtungsverfahren, die können schon auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich kann da nichts tun, um das zu beschleunigen. Das ist im gerichtlichen Bereich.
Erst wenn die Sanierung dieses Mangels durch das Gericht rechtskräftig abgeschlossen sein wird, kann der überarbeitete Vorhabensbericht dann nochmals der zuständigen Fachabteilung meines Hauses vorgelegt werden. Ich gehe aber davon aus, dass über die beabsichtigte Enderledigung unter Anknüpfung an die bereits erfolgte eingehende Prüfung sehr rasch entschieden werden können wird. Ich bitte aber auch um Verständnis dafür, dass es mir eben nicht möglich ist, konkrete zeitliche Prognosen abzugeben. Auch das wäre nicht seriös. In diesem Fall wird jedenfalls der Weisen- oder Weisungsrat damit zu befassen sein.
Zu den Fragen 46 bis 55:
Ja, Gegenstand dieser Strafsache der WKStA ist der Faktenkomplex Brehmstraße. Da geht es um die Begleichung einer im Mai 2005 durch eine Werbe-GmbH gelegten Rechnung über 600 000 € durch eine „Realitätenentwicklung AG“. Und es geht um den Verdacht, dass es sich dabei in Wirklichkeit um eine Schmiergeldzahlung im Zusammenhang mit der Neuunterbringung des Zollamtes Wien in einer Immobilie der UBM in der Brehmstraße gehandelt haben könnte. Der Tatverdacht stützt sich unter anderem auch auf Protokolle von überwachten Telefongesprächen.
Die Prüfung des Vorhabensberichts der OStA Wien in dieser Causa durch die zuständige Abteilung meines Hauses wurde vor wenigen Tagen abgeschlossen. Dabei ergab sich keine Notwendigkeit einer Weisung der Fachaufsicht. Es war auch in diesem Fall daher keine Befassung des Weisenrates erforderlich.
Inhaltliche Details zu den genehmigten Vorhaben – auch hier, wie gesagt, keine Weisung – kann ich Ihnen aber aus ermittlungstaktischen Gründen und auch aus Gründen der notwendigen Persönlichkeitssphäre der Betroffenen, die geschützt werden muss, jedenfalls im jetzigen Verfahrensstadium, nicht sagen.
Ja, ich sage Ihnen nichts Neues. Ich meine, Sie machen ja durchaus Gebrauch von der Möglichkeit der schriftlichen Anfragen. Ich sage Ihnen ganz offen, dass das auch Sinn macht. Die schriftlichen Beantwortungen können dann natürlich auch da oder dort vielleicht etwas detaillierter sein. Es ist halt nicht so einfach, in knappen drei Stunden bei so vielen Fragen das Wesentliche an Information herauszufiltern, das Sie tatsächlich interessiert.
Ich kann nur sagen: Ich werde mich auch weiterhin bemühen, alle Ihre Anfragen zu beantworten – vor allem auch die schriftlichen, denn da haben wir dann ausreichend Zeit dazu. Ich werde mich auch bemühen, dass wir nicht immer die zwei Monate, die dafür als Frist vorgesehen sind, ausschöpfen müssen. – Aber nicht, dass das jetzt eine Einladung an Sie alle wäre. Wir bekommen ohnehin genug Anfragen, aber ich halte es für eine sinnvolle Möglichkeit, da auch wirklich die entsprechende Kontrollfunktion auf eine Art und Weise wahrzunehmen, die auch einfach eine ausführlichere Berichterstattung möglich macht, da einfach mehr Zeit ist, genau abzuwägen zwischen Ihrem berechtigten Informationsinteresse, der Kontrollfunktion des Parlaments, der notwendigen Transparenz, die mir sehr wichtig ist, und den Grenzen, an die wir alle gebunden sind im Rahmen der Rechtsordnung, der wir ja alle verpflichtet sind. – Das wäre es einmal vorläufig von meiner Seite. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.24
Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Bundesminister.
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
16.25
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Sie waren tatsächlich sehr zurückhaltend mit Ihren Auskünften. Wir werden daher Ihre Einladung auf weitere schriftliche Anfragen selbstverständlich annehmen.
Aber folgende Anmerkung muss man schon machen: Die ehemalige Justizministerin Karl hat zweimal ähnliche Dringliche Anfragen bekommen und deutlich ausführlicher geantwortet. Das heißt, Sie waren heute schon sehr zurückhaltend. Es geht auch anders, das muss ich schon anmerken, und ich glaube, Sie wären das dem Parlament auch schuldig gewesen. Diese Zeit hätten Sie von uns bekommen, in dieser so zentralen Frage auch ordentlich Auskunft zu geben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)
Wenn Sie aber gewisse Auskünfte nicht geben können oder wollen, dann können wir ja die FPÖ einiges fragen. Die erste Frage ist: Wo ist Herbert Kickl?
Er geht uns nicht politisch ab, aber es ist auffällig. Und die Chronologie des Verschwindens ist ja vom Kollegen Peter Pilz schon kurz dargestellt worden. Am 7., 8., 9. Juli ist er noch hier gesessen und hat wie immer seine Reden gehalten. Am 14. Juli hat dann der „Falter“ enthüllt, dass er wegen Untreue und Bestechung als Beschuldigter geführt werden hätte sollen, im Zusammenhang mit Scheinrechnungen, Geldkoffer und Geldkuverts. (Abg. Walter Rosenkranz: Was heißt „hätte werden sollen“?) Und dann war er plötzlich verschwunden.
Erste Sondersitzung, die wir gehabt haben, am 17. Juli: Griechenland war das Thema. – Na, da hätte ein Herbert Kickl normalerweise nicht gefehlt. (Abg. Hagen: Er war in Griechenland!) Am 27. August war das Thema Flüchtlinge. Wer hat gefehlt? – Ein Herbert Kickl. So ein Thema würde er sich sonst nicht entgehen lassen. Heute haben wir wieder eine reguläre Parlamentssitzung. Wer fehlt? – Herbert Kickl. (Abg. Schieder: Unentschuldigt vor allem!)
Meine Fragen an Sie: Wo ist Herbert Kickl? Wo ist Herbert Kickl untergetaucht? (Zwischenruf bei den Grünen.) Und warum ist Herbert Kickl untergetaucht? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es gibt ihn aber, denn er existiert offensichtlich als U-Boot weiter, das gelegentlich mittels Presseaussendungen aus dem Untergrund funkt. Insofern: Er dürfte noch real existent sein, wo immer er auch diese Funksignale absendet; sie dürften jedenfalls tief aus dem Untergrund kommen.
Zweite Frage: Ist es ein übliches Geschäft der Freiheitlichen Partei Österreichs, dass sie bei Regierungsbeteiligungen, wenn sie etwa wie in Kärnten damals in einer Koalition ist, über Agenturen ihre eigene Partei an den Ausgaben der FPÖ-Landesregierungsbüros beteiligt? Im Rahmenvertrag – und der Herr Justizminister hat das gesagt; der ist bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden – in der Zeit, als Kickl offensichtlich dort verdeckter Teilhaber bei der ideen.schmiede war, heißt es nämlich: „Bei Aufträgen von FPÖ-Landesregierungsbüros (sowie ihnen angegliederten oder zuzurechnenden Gesellschaften etc.) bekommt die FPÖ-Kärnten 20 % des Auftragsvolumens der Agentur gutgeschrieben.“
Wie begründet sich ein derartiger Rahmenvertrag? Ich würde sagen, das ist illegale Parteienfinanzierung. Ein anderer Begriff fällt mir dafür nicht ein. Da wird versucht, Geld des Steuerzahlers über den Umweg einer Agentur über erhöhte Rechnungen zu Parteigeld der FPÖ umzuwidmen. In Kärnten – und auch das haben wir gehört – sind ja in einem großen Stil Gerichtsverfahren anhängig, die ehemalige FPÖ-Regierungsmitglieder im Visier haben. (Abg. Schimanek: Das habe ich nicht gehört! – Zwischenruf der Abg. Korun.)
Spannend ist aber auch, dass die FPÖ nicht nur, wenn sie in der Regierung ist, ihre Agenturen mit Geld füttert, sondern auch mit Geldern, die der FPÖ über die Parteienförderung zukommen. Die Bundes-FPÖ und die FPÖ Wien haben über 11 Millionen € an diese ideen.schmiede gezahlt.
So, das ist grundsätzlich noch denkbar. Was aber spannend ist: Warum kommen aus der ideen.schmiede dann wieder Kick-back- beziehungsweise „Kickl-back“-Zahlungen zurück, indem beispielsweise der immer noch im Amt befindliche Bundesgeschäftsführer Weixelbaum, gegen den ermittelt wird, offensichtlich Zahlungen bekommt, indem offensichtlich Zahlungen über Kuverts und Koffer an den Herrn Bundesparteiobmann Strache gehen und möglichweise Zahlungen auch an den Herrn Generalsekretär Kickl gehen.
Dafür gibt es eigentlich nur zwei Erklärungen. Erklärung eins wäre: gierige Funktionäre, die die eigenen Parteikassen ausräumen. Das ist denkbar. Es ist möglicherweise strafrechtlich relevant, aber das ist vor allem ein Thema für die FPÖ-Parteibasis, ob sie Parteifunktionäre wollen, die sich möglicherweise über Umwege Zugriff zu den Parteikassen verschaffen und dann das Geld über Agenturen in die eigene Tasche stecken.
Möglichkeit zwei ist aber – und Kollege Pilz hat das schon ausgeführt – die Umwidmung von Geldern aus der Parteienförderung in sogenannte Freigelder, denn die Parteienförderung ist zweckgewidmet, da kann man nicht alles zahlen. Wenn man aber dieses Geld in eine Agentur schickt, und es kommt dann als Auszahlung über den Bundesgeschäftsführer Weixelbaum, möglicherweise über den Herrn Kickl, möglicherweise über den Herrn Strache wieder zurück, dann ist mit dem Geld plötzlich mehr möglich.
Beispielsweise: Bundesparteiobmann Strache hat ja einen aufwendigen – wie soll ich sagen? –, eine aufwendige Lebensführung, beispielsweise seine Einladungstouren durch öffentliche Lokalitäten. Es freut BürgerInnen, wenn sie gelegentlich auf ein Bier eingeladen werden. Wenn aber die BürgerInnen wissen, dass das Bier eigentlich nicht der Abgeordnete Strache zahlt, sondern dass dieses Bier in Wirklichkeit vom Steuerzahler gezahlt wird, weil über eine Parallelkasse die Parteienförderung in Freigeld umgewid-
met wird, dann findet man das nicht mehr so lustig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ein anderes Beispiel ist, wenn Parteiobmann Strache eine Wahrsagerin aufsucht: Der selbsternannte Bürgermeisterkandidat nicht einer Spaßpartei und nicht der Esoterik-Partei, nein, Bundesparteiobmann Strache besucht eine Wahrsagerin, lässt sich dort in die Glaskugel schauen, ein Schutzkarma, einen Schutzmantel erstellen und die Zukunft voraussagen. – So. Das alles kostet Geld. Von 2010 bis 2012 hat das, wie „NEWS“ aufgedeckt hat, 6 750 € gekostet. Die Rechnung ist an den Parlamentsklub gegangen, und es kam ein Dementi: Der Parlamentsklub hat es nicht bezahlt. Das hat einen guten Grund, denn ich glaube, der durchschnittliche Österreicher wird sagen: Glaskugel, Schutzmantel, Zahlenmystik – schräg, meine Güte, Spinnerei. Nicht mehr lustig ist es aber, wenn es aus der Parteienförderung bezahlt wird.
Übrigens: Die FPÖ hat dann prompt dementiert, dass dieses Geld aus der Klubförderung bezahlt worden ist. Und wer hat das Dementi gemacht? – Generalsekretär Kickl. Und ich sage, der muss es wissen, denn möglicherweise ist genau diese Parallelkassa jene Kassa, woraus dann solche Zahlungen geleistet werden. Das alles ist die Spitze eines Eisbergs bei der Freiheitlichen Partei. Es gibt keine Partei, die in den letzten Jahren so viele Strafverfahren gegen ihre Proponenten hatte, wie die Freiheitliche Partei Österreichs.
Es sind drei Kategorien: Es gibt das Klassische, die Korruptionsdelikte. Wir kennen sie alle – Uwe Scheuch, aber das geht von oben bis unten, bis zum Vizebürgermeister von Maria Rain; man kann sie gar nicht alle aufzählen, die wegen Amtsmissbrauchs, wegen Bestechlichkeit und, und, und verurteilt wurden. – Das ist die erste Kategorie.
Die zweite Kategorie, auch wenig überraschend, ist die klassische Verurteilung wegen Hetzerei et cetera. Wir haben es in jüngster Zeit wieder gehört, bei einem Kandidaten der FPÖ Wels war Wiederbetätigung das Thema. Wir wissen, Winter, eine Abgeordnetenkollegin, wurde verurteilt wegen Verhetzung; der ehemalige Abgeordnete Königshofer wurde wegen Verhetzung verurteilt. – Das ist die zweite Kategorie. Über die dritte Kategorie will ich gar nicht viel reden. (Oh-Rufe in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Kickl.) – Oh, er ist beigeschafft, er ist auferstanden! Na ja, dann kann er uns ja alle Fragen beantworten. Wir harren der Dinge. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Meinl-Reisinger. – Abg. Kickl: Ich wüsste nicht, was ich Ihnen für Fragen beantworten soll!)
16.33
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. – Bitte. (Ruf bei den Grünen: So erscheint ein Abgeordneter! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
16.34
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch froh, dass Kollege Kickl da ist, weil wir gehört haben, dass er wohl bei der strategischen Besprechung dieser heutigen Dringlichen Anfrage dabei war, aber hier nicht. Ich bin froh, dass Sie die Zeit haben, doch hier herzukommen, sonst wäre es ja doch ein bisschen prekär gewesen in Kenntnis dieser Umstände, Herr Kickl. (Abg. Kickl: Schön, dass Sie sich Sorgen machen! Ich arbeite am Ende von Rot-Grün! Das kann schneller gehen, als Ihnen lieb ist!)
Sie haben da wirklich einiges, würde ich sagen, an Problemen. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir uns einfach ganz sachlich damit auseinandersetzen. Aus welchen Gründen auch immer diese Dokumentation erfolgt ist, sie existiert jedenfalls. Sie ist aber relativ eindeutig, und insofern verstehe ich zwar, dass Sie ungern hier herkommen, Herr Kollege Kickl, aber es bleibt Ihnen nicht erspart, für die Zeit, in der Sie hier sitzen
können, hier zu sitzen und mit uns gemeinsam Ihre Themen aufzuarbeiten. Das sollten wir gemeinsam machen!
Herr Bundesminister, in dem Zusammenhang muss ich schon sagen, dass die Erklärung, die Sie uns heute abgegeben haben, nicht ganz in dem Ausmaß befriedigend war, wie wir oder ich das eigentlich erwartet hätten. Das Thema, dass die Justiz ja unabhängig ist und die Gewaltentrennung besteht, ist natürlich ein Ziel beziehungsweise eine Zielbestimmung, aber wir wissen alle – das war ja auch eigentlich immer die Diskussion –, dass das nicht für die Staatsanwaltschaft gilt, denn die Staatsanwaltschaft, also die ermittelnde Behörde und die Entscheiderin in allen Strafangelegenheiten, hat den direkten Link in das Justizministerium.
Damit gibt es von dort auch eine Weisungskette – faktisch, formal oder wie auch immer, und somit glaube ich auch, dass die Auskunft zu dem einen oder anderen Thema etwas umfangreicher hätte ausfallen können. Aber wie auch immer, die Sachen laufen, und ich glaube, dass man da nicht mehr viel machen muss. Das wird alles seinen Gang nehmen, und wir werden am Ende des Tages sehen, wie das Geld zur Freiheitlichen Partei gekommen ist.
Ich würde nur sagen – unseren Leuten unser Geld ist Ihr Slogan –, Sie sollten eigentlich jetzt das Geld, das Sie den Steuerzahlern in Kärnten aus den Taschen gezogen haben, diesen einfach zurückgeben. Ich würde also sagen: Gebt uns unser Geld zurück!, sagen die Kärntner. (Beifall bei der SPÖ.) – Danke (in Richtung SPÖ), das wäre nicht notwendig gewesen.
Aber nun Folgendes, Herr Kickl: Es gibt am 25. März 2005 – es ist ja teilweise schon angesprochen worden – einen Rahmenvertrag, der zwischen der ideen.schmiede und der Freiheitlichen Partei abgeschlossen worden ist, wobei bei der Freiheitlichen Partei Herr Manfred Stromberger – er wird intern der „Provisions-Manfred“ genannt – unterschrieben hat. Das war am 25. März 2005. Meine Damen und Herren, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, das braucht man nur zu lesen und dann weiß man einfach – Peter Pilz hat das ja teilweise wirklich hervorragend gemacht –, woran man ist. Da steht, unter Punkt 5 des Vertrages, dass die gesamten – also alle – Werbeaufträge des Landes Kärnten durch die Gesellschaft durchgeführt werden. Und dann steht da – Zitat –:
„Bei Aufträgen von FPÖ-Landesregierungsbüros“ – FPÖ-Landesregierungsbüros, die haben sich die schon kassiert – „(...) bekommt die FPÖ-Kärnten 20 % des Auftragsvolumens von der Agentur (...)“.
Das steht in dem Vertrag drinnen, also was soll man denn da noch sagen? Daher würde ich verstehen, dass Sie eigentlich nicht mehr da sind – aber Sie sind jetzt da, und das ist auch gut. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.)
Wir haben es hier also offensichtlich mit Kick-back-Zahlungen zu tun, und am 31. März, das ist also unmittelbar in dem Zusammenhang, gibt es auf einmal einen Treuhandvertrag. Also da ist ein Rahmenvertrag abgeschlossen worden. Nach dem Rahmenvertrag zahlt das Land Kärnten – die Steuerzahler – an die FPÖ Geld. Dann tritt Herr Kickl erstmals auf und macht einen Treuhandvertrag in einer Grazer Notariatskanzlei mit dem Geschäftsführer Sila – der dort auch Eigentümer ist –, in dem steht: Du vertrittst mich! Und zwar darf Sila nicht ohne ausdrückliche Zustimmung über die Anteile verfügen und muss sie Herrn Kickl, wenn er das will, unentgeltlich – ohne etwas zu bezahlen – ausfolgen.
Meine Damen und Herren, ich meine, was will man eigentlich noch mehr? Ich verstehe ja eines nicht wirklich: dass das Verfahren so lange dauert, bei einer derartigen Beweislage!
Das geht so weiter. Dann hat Herr Kickl gesagt: Mündlich ist der Treuhandvertrag aufgehoben worden! Der Steuerberater – Ihr Steuerberater – hat nur gelacht und hat gesagt: Da kann ich mich aber nicht erinnern! – Und weil wir so schön beim Treuhandvertragsabschluss sind, wird am 21. August 2007 gleich ein zweiter Treuhandvertrag abgeschlossen. Die Beteiligten sind natürlich wieder die gleichen, und zwar heißt diesmal die Firma Textacy, und es ist auch genau das Gleiche in dem Vertrag geregelt: Herr Kickl kann jederzeit die Anteile um Null greifen und ist damit also der Verfügungsberechtigte.
Am 23. November 2010 gibt es einen dritten Treuhandvertrag – meine Damen und Herren, das ist ja nicht zum Aushalten! –, in dem steht, dass ein Grundstück gekauft wird, und zwar das Grundstück, auf dem das Büro der Werbeagentur steht und wo die ganzen Dokumente, die vor der Polizei quasi versteckt werden sollten, hingebracht worden sind. Nur hat das jemand gesehen, hat das dem BAK mitgeteilt, und dann gab es eine Hausdurchsuchung. Kistenweise sind, Gott sei Dank, die Dokumente auch herausgebracht worden. Daher wissen wir jetzt alles, was in den Verträgen drinsteht.
Meine Damen und Herren, es geht noch weiter: Ein Zeuge, der fünf Jahre dort beschäftigt war, sagt, es gibt zwei A4-Ordner in der Gesellschaft, da ist „Schwarzordner“ draufgestanden, und da sind die gesamten Rechnungen von den Geschäften mit dem Amt der Kärntner Landesregierung drinnen. Und das sind die Geschäfte, wo die 20 Prozent abgeführt wurden.
Meine Damen und Herren, ich habe eingangs schon gesagt, dass ich das eine oder andere nicht verstehe, was hier an personellen Anwesenheiten stattfindet. Ich glaube, dass Sie Bedarf hätten, sich endlich einmal hier herauszustellen und zu erklären, was da wirklich war, und dann hat die FPÖ sicherlich die verdammte Pflicht, den Kärntnerinnen und Kärntnern das Geld zurückzugeben, das Sie ihnen aus den Taschen gezogen haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)
16.40
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.
16.40
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem Frühsommer haben wir eine weitere Affäre aus dem freiheitlichen Bereich in der österreichischen Innenpolitik, nämlich die, um die es heute in der Dringlichen Anfrage geht. Es geht um illegale Parteienfinanzierung, eine FPÖ-Agentur soll dem Land Kärnten überhöhte Rechnungen gestellt haben, und die Differenz auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag soll direkt an die FPÖ geflossen sein. Laut den Unterlagen aus den Zeitungen, die mir bekannt sind und die jeder von Ihnen auch im Internet recherchieren kann, reden wir hier von rund 1,8 Millionen € Steuergeld, wohlgemerkt.
Verträge und Aussagen von Mitarbeitern dieser Werbeagentur – Kollege Jarolim hat es ja eben vorgebracht – untermauern diese Aussage. Ja bitte, wer beschuldigt sich freiwillig selbst – das macht man doch nicht aus Jux und Tollerei –, wenn es darum geht, dass man bestätigt, dass in die Agentur, in der man beschäftigt war, entsprechende Beträge direkt weitergeleitet worden sind, eben aufgrund dieser Rahmenvereinbarung, die die ideen.schmiede mit dem Land geschlossen hat?
Es gibt da eine weitere Zeugenaussage; ich zitiere da nur aus dem „Falter“ vom 29. Juli, Seite 12: Ein Zeuge sagt, er habe vom Agenturchef selbst gehört, dass dieser „70.000 Euro im Koffer“ zum HC Strache „aussibracht“ hat, und zwar mehrmals. Das gibt einem schon sehr zu denken, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich höre im Moment mit dem Zitieren auf. Dass ein Agenturmitarbeiter sagt, dass Bundesgeschäftsführer Weixelbaum in einem Kuvert 10 000 € bekommen hat, gilt es auch nachzuprü-
fen – offensichtlich so weit normal im einstigen blauen Reich des Jörg Haider, möchte man sagen.
Aber mir geht es heute insbesondere auch um das Thema der inkriminierten Werbeagentur, die zur Hälfte niemand anderem gehört als dem nun anwesenden FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl – zumindest steht es im Raum. Ob es noch immer so ist, weiß ich nicht. (Abg. Kickl: Das ist aber schon ein feiner Unterschied!) Dass sie ihm einmal gehört hat, das belegen Treuhandverträge zwischen dem Herrn Kickl und den Strohmännern.
Herr Kickl hat ja gesagt, auch über die Medien haben wir das erfahren, dass er diese Treuhandschaft aufgekündigt hat. Jetzt frage ich mich: Was heißt das? Wenn man 50 Prozent an einem florierenden Unternehmen hat, und dann gibt man diese mündlich ab, obwohl das Unternehmen um die 500 000 € Gewinn neben Gehältern macht, dann frage ich mich als Jurist: Wo ist der Gesellschaftsvertrag? Wo ist die Unterlage? Oder ich frage ganz korrekt: Wo war die Gegenleistung für diesen Transfer dieser Gesellschaftsanteile? (Abg. Kickl: Wenn Sie den Akt kennen, dann zitieren Sie meine Aussage dazu!)
Meine Damen und Herren, wenn man sich das alles anschaut, dann drängt sich die Frage auf, und jetzt komme ich zum Thema der FPÖ und ihrer Agitation in diesem Hohen Haus: Was sind die Sprüche der FPÖ von der politischen Sauberkeit wert? Was haben die Österreicher von Ihren Polemiken? Und was bringen den Österreichern Ihre Versprechungen und Ansagen? – Meine Damen und Herren, die Antwort ist klar: nichts, nämlich genau gar nichts, oder vielleicht sogar weniger als nichts, denn überall dort, wo die Freiheitlichen bisher das Sagen hatten, haben sie ein Desaster angerichtet, siehe Kärnten, siehe die Vorgänge rund um die Hypo Alpe-Adria.
Herr Kollege Kickl, Sie wissen sehr viel – alles, wie manche sagen –, Sie haben für alles einen Spruch und manchmal einen Reim, aber können Sie auch unterscheiden, was öffentliches Geld ist und was einem privat gehört – und was sich generell gehört? Darauf können Sie uns jetzt, da Sie anwesend sind, eine Antwort geben, denn ich sage nur: Die Staatsanwälte und Untersuchungsbehörden sind jetzt aufgerufen, das zu evaluieren. (Abg. Kickl: Sie brauchen doch nur meine Aussage dazu zitieren!)
Es tut halt schon sehr weh, wenn man das Image des vermeintlichen Saubermanns offensichtlich verliert. Und ich denke, eigentlich ist es schade, denn es müsste Ihnen vollkommen klar sein, welchen Schaden Sie an der Politik insgesamt, sollte das alles wahr sein, anrichten. Schon die Diskussion darüber ist schlimm genug.
Dass der Herr Bundesminister zum laufenden Verfahren nicht mehr sagen kann, das verstehe ich: Datenschutz, Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens. Da fragt man sich ja schon manchmal, wie die Dokumente an die Öffentlichkeit kommen, aber ich sage: Ich habe Vertrauen in die Justiz, das ist wichtig, und dass die richtigen Maßnahmen ergriffen werden und die notwendigen Erhebungen rasch zu einem Ergebnis kommen, das ist ganz wichtig. Auch für Sie, Herr Kickl, gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. (Abg. Kickl: Ah so!)
Meine Damen und Herren, wir in der ÖVP haben auch solche Themen gehabt, wir haben uns aber 2013 selbst einen Ehrenkodex gegeben, mit ganz klaren Regeln für ein einwandfreies politisches Verhalten. (Die Rednerin hält diesen in die Höhe.) Jeder von uns hat diesen Ehrenkodex als Abgeordneter persönlich zu unterschreiben. Ich empfehle der FPÖ, sich auch so einen Ehrenkodex zuzulegen und sich daran zu halten, es wäre höchste Zeit.
Da Herr Kickl anwesend ist, darf ich Ihnen – das ist mein letztes Exemplar, aber dann müssen Sie sich das nicht aus dem Internet runterladen – das übergeben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
16.46
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte. (Abg. Steinhauser: Anwalt statt Kickl!)
16.46
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Man merkt es ja, die Inszenierung aus dem Auditorium der interessierten Grün-Fraktion, man fragt: Wo ist der Kickl? – Ich kann es Ihnen sagen: Er sitzt da. Also bei der Wahrnehmungsfähigkeit sind Sie auch schon ein wenig eingeschränkt. (Abg. Walser: Er soll Stellung nehmen! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich bin jetzt hier der Erstredner – wenn Sie vielleicht die Güte hätten, zuzuhören! Vielleicht sind diese Sinne weniger getrübt, optisch ist es bereits in die Hose gegangen. Aber es geht noch mehr ein bisschen in die Hose. Als ich heute nach Wien gefahren bin, habe ich bereits Kollegen Pilz im Radio gehört und was er heute an Dringlicher Anfrage vorhat. Da habe ich gleich gedacht, oje, er hat offensichtlich in seiner Sozialwohnung um 150 € pro Monat schlecht geschlafen, er hat davon alpgeträumt, ob er sich mit seiner Politikerpension, er ist ja noch im alten System, noch seine Wohnung wird leisten können, und da ist er aufgeschreckt mit dem Gedanken, vielleicht wird ihm dieses Privileg irgendwann einmal die FPÖ wegnehmen, weil diese das nicht anerkennen würde.
Na ja, da haben wir jetzt gesehen, was er zustande bringt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Jetzt wachen auch die Genossen wieder auf, aber zu ihnen kommen wir schon noch. – Worum geht es denn eigentlich? (Abg. Lopatka: A Gaunerpartie!) – Pardon, von wem war jetzt der Zwischenruf „Gaunerpartie“? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Vom Klubobmann Lopatka!) – Aha, danke! Frau Präsidentin, Klubobmann Lopatka war es! Sehr gut. (Abg. Wöginger: Aber das war in einem anderen Zusammenhang!)
Ich nehme zur Kenntnis – für das Protokoll –: Herr Lopatka hat den Begriff „Gaunerpartie“ rückwärtsgewandt, offensichtlich zu seinen Reihen, hier verwendet. – Das fürs Protokoll; in Ordnung. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Kollege Pilz hat jetzt in seiner bekannten Art und Weise wieder gesprochen. Man hat ja gesehen, was er bereits alles aufgedeckt hat, von BUWOG, von Eurofightern oder sonst irgendetwas. Nichts von alldem ist bis jetzt übrig geblieben, von keinem einzigen Verfahren, wo er vollmundig gesagt hat, nächste Woche kommt die Enthüllung, dann lädt er zur Pressekonferenz. Als die nächste Woche um war, hat er gesagt, ich muss noch ein bissel recherchieren, nächste Woche kommt dann die Enthüllung. Es ist bis jetzt noch überhaupt nichts übrig geblieben, noch gar nichts!
Ich muss Ihnen eines sagen, wenn Sie in Ihrer Anfrage davon sprechen, dass es da ein „Koffer-System“ gegeben hat, muss ich sagen, das einzige Koffer-System, das ich erkenne, ist das, dass am Ende einer solchen Debatte ein Vollkoffer zurückbleibt, aber sonst schon überhaupt nichts. Das ist das Einzige, was in Wirklichkeit zurückbleibt. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schwentner: Ist das alles, was Sie dazu zu sagen haben?)
Wenn dann aber die Grünen in einer Koalition sind (Abg. Brosz: Wie ist das jetzt mit den 20 Prozent, die die Agentur gekriegt hat?), in Kärnten zum Beispiel mit einem Landtagspräsidenten Rohr, mit einem Landeshauptmann Kaiser, mit einer Landesrätin Schaunig, die alle in einem Verfahren Beschuldigte sind, da sind sie auf einmal sehr wortkarg, dann interessiert sie das alles überhaupt nicht mehr. (Abg. Brosz: Wie ist das jetzt mit den 20 Prozent, die er kassiert hat?)
Kolleginnen und Kollegen von den Grünen mit Assistenz der Regierungsparteien in diesem Haus: Angst vor Wahlergebnissen muss wirklich furchtbar sein. Das muss wirklich etwas ganz Furchtbares sein, das Sie zu solchen Peinlichkeiten heruntersteigen lässt.
Ich muss sagen, Kollege Pilz, Sie waren schon einmal wesentlich besser in Form, das darf man Ihnen schon einmal hier ausrichten, denn selbst in Ihrer Anfrage haben Sie falsche Jahreszahlen, wenn Sie davon sprechen, dass 2011 ein „Schattenkabinett“ präsentiert wurde. Sie sind kein Historiker, und ich sage Ihnen, es ist falsch. Sie sind Volkswirtschafter, und was das Problem ist: Sie sind kein Jurist, und Sie haben mit dieser Tätigkeit – mein Einwurf, was ein faires Verfahren ist, hat das gezeigt – bis jetzt auch noch nie irgendetwas zu tun gehabt oder in diesem Zusammenhang auch nur irgendetwas erörtern können.
Ich sage Ihnen einmal: Ein Zeuge ist kein Verdächtiger. An dieser Stelle muss ich auch sagen, mich hätte es sehr interessiert, woher Kollege Pilz das genommen hat, dass per Weisung des Ministeriums Kickl vom Beschuldigten zum Opfer gemacht worden ist. So etwas ist mir überhaupt noch nicht vorgekommen, daher würde es mich interessieren, woher er diesen Akt bezogen hat.
Apropos Akten: Es ist bereits eine Anfrage draußen – der Herr Bundesminister wartet ja immer auf Anfragen; haben wir bereits gemacht –, von Kollegen Stefan, Kolleginnen und Kollegen, in der es darum geht, wie erstens tatsächlich Aktenteile hinausgelangen und wie zweitens Kollege Pilz, aber auch ein anderer Kollege aus der SPÖ-Fraktion eigentlich dazukommen, bei der Staatsanwaltschaft zu intervenieren: Wann legt ihr denn eigentlich gegen den Kickl los? Ich muss sagen, das ist etwas derart Unerhörtes, dass sich Abgeordnete dieses Hauses bei der Staatsanwaltschaft aktiv einmengen und fragen, wann denn da endlich etwas passiert!
Herr Bundesminister, da das die Justizverwaltung betrifft, können Sie das sehr wohl beantworten. Auf diese Antwort freuen wir uns schon, denn wir werden sie dann mit unseren Informationen gut überprüfen können. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Kollege Brosz, Sie kommen sicherlich demnächst zu Wort, dann dürfen Sie alles sagen, was Sie gerade bewegt. (Abg. Brosz: Sie könnten ja zu den Fragen etwas sagen!) Aber eines haben Sie offensichtlich überhaupt nicht verstanden: das Prinzip der Gewaltenteilung, das der Herr Bundesminister in seiner Einleitung angesprochen hat. Von dem haben Sie überhaupt keine Ahnung, das interessiert Sie gar nicht. Für Sie ist das hier ein Polit-Gericht, und das müssen Sie durchführen, in erster und in letzter Instanz. (Abg. Brosz: Sie können ja etwas sagen dazu!)
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Im Gegensatz zu vielen anderen im politischen Bereich Tätigen, von vielen unterschiedlichen Parteien in Österreich, ist Kollege Kickl kein Beschuldigter. Nicht einmal ein Auslieferungsbegehren ist da! Da gibt es ja auch die Interventionen: Bitte, wann wird der endlich ausgeliefert?! – Am besten vor der Oberösterreich-Wahl, am besten vor der Wien-Wahl! Wir brauchen einen Skandal in der Hand gegen den Kickl! – Polit-Theater!
Kollege Pilz, Ihre Absicht heute in dieser Sitzung vor … (Zwischenruf des Abg. Brosz.) – Ja, da höre ich schon wieder die nächsten Zwischenrufe. Sie haben sich nicht einmal getraut, jetzt schon einen Immunitätsausschuss zu machen, weil Sie ganz genau wissen, dass das alles Rohrkrepierer sind, die nach hinten losgehen. Sie versuchen hier, mit konstruierten Dingen in irgendeiner Form strafrechtliche Relevanzen herzustellen. Es wird Ihnen nicht gelingen, da können Sie hüpfen und springen und sonstige Turnübungen in Ihrer Gemeindewohnung um 150 € im Monat machen, es wird Ihnen nicht gelingen. Die Menschen glauben es nicht!
Wenn Sie hier die BUWOG, die Telekom ansprechen: Seit wann ist der Herr Mensdorff-Pouilly freiheitlicher Parteigänger? Seit wann ist der Rudi Fischer freiheitlicher Parteigänger? Grasser war zu einem Zeitpunkt in der BUWOG involviert, als er bereits auf dem Ticket der ÖVP Finanzminister war und nicht mehr in der FPÖ, der er den Rücken gekehrt hat. (Abg. Pilz: Und Gorbach?) – Gorbach? Den haben Sie ja noch nicht
dabei. (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Entschuldigen Sie, wo ist das Strafverfahren Gorbach? Sagen Sie doch endlich etwas! Sie träumen nur, Sie alpträumen, Kollege Pilz, wo es strafrechtliche Handlungen oder sonst etwas gibt.
Abschließend noch: Eines würde Herbert Kickl oder HC Strache oder irgendjemandem von uns nie einfallen: sich zum Zwecke politischer Werbung mit einem Pädophilen abbilden zu lassen. Das würde kein Freiheitlicher machen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rosenkranz hält kurz ein Foto in die Höhe, auf dem Abg. Glawischnig und Daniel Cohn-Bendit zu sehen sind)
16.54
Präsidentin Doris Bures: Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass bei der namentlichen Abstimmung zur dritten Lesung, Tagesordnungspunkt 1, zwei Stimmkarten mit dem Aufdruck „Dr. Andreas Karlsböck“ abgegeben wurden. Daher stelle ich das Ergebnis richtig; es lautet:
Abgegebene Stimmen: 167; davon „Ja“-Stimmen: 123, „Nein“-Stimmen: 43, ungültig: 1.
Die Differenz ist auf das Abstimmungsergebnis ohne Einfluss. (Siehe auch S. 154.)
*****
Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Jarolim: Ich glaube, er wollte auch für seine Gattin abstimmen!)
16.54
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Grünen sehr dankbar für diese Dringliche Anfrage, weil ich schon der Meinung bin, dass es eine Relevanz hat für die Öffentlichkeit, gerade wenn wir vor zwei Wahlen stehen, macht sich ja gerade die FPÖ stark als Vertreterin der kleinen Leute: „Unser Geld für unsere Leut’!“ Gerade diese FPÖ – und dazu werde ich auch noch kommen –, die in den letzten Jahren, auch der Bundesparteiobmann, immer wieder die Hände in Unschuld wäscht und sagt: Korruptionsfälle, das war alles einmal, ja, das hat es gegeben, aber unter meiner Obmannschaft ist alles in Ordnung. Und da finde ich es schon relevant, wenn dann solche Vorwürfe im Raum stehen. (Abg. Walter Rosenkranz: In den Raum gestellt werden!)
Worum geht es? Es wurde hier schon mehrfach gesagt, es geht um Enthüllungen, die der „Falter“ im Juli aufgebracht hat. Es geht um einen Rahmenvertrag der FPÖ Kärnten mit der ideen.schmiede, an der Sie, Herr Kickl, Hälfte-Eigentümer sind. Dieses Hälfte-Eigentum wurde treuhändisch abgegeben (Abg. Kickl: Falsch!), und Sie haben medial bekanntgegeben, dass Sie das mündlich aufgekündigt haben. – So weit mein Informationsstand.
Ich bin Juristin, Herr Rosenkranz, ich würde als Juristin einen solchen Vertrag niemals mündlich aufkündigen, es geht doch um beträchtliche Vermögenswerte. Das heißt, das ist für mich nicht glaubwürdig und nachvollziehbar. (Abg. Kickl: Dann denken Sie einmal an den Zeitpunkt!) Auf jeden Fall gibt es einen Rahmenvertrag der ideen.schmiede mit der FPÖ Kärnten, und da drinnen findet sich – ich wiederhole es noch einmal, es wurde ja schon ein paar Mal gesagt (Abg. Hübner: Wir haben es ja erst viermal gehört!) – eben auch jene Klausel:
Die Agentur gewährt der FPÖ Kärnten auf alle ihre Inserate eine Gutschrift von 10 Prozent. Bei Aufträgen von FPÖ-Landesregierungsbüros (sowie ihnen angegliederten oder
zuzurechnenden Gesellschaften etc.) bekommt die FPÖ Kärnten 20 Prozent des Auftragsvolumens von der Agentur gutgeschrieben.
Das ist eine verbotene Bestimmung, das ist eine Kickback-Bestimmung, und das werden wir aufklären. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie werden das aufklären? Politjustiz also doch!)
Herr Bundesminister, wir haben zwar eine Vorlesung von Ihnen bekommen, aber etwas mehr Auskunft hätte ich auch gerne gehabt – aber ja, wir werden das diskutieren. Wir werden das deshalb diskutieren, bedauerlicherweise erst am 19. Oktober, weil wir von Herrn Strache geklagt worden sind, weil wir im Zuge dieser „Falter“-Geschichte folgendes Shareable gemacht haben (die Rednerin hält es in die Höhe): drei Personen mit einem symbolischen Geldkoffer in der Hand, einmal mit dem Kopf vom Herrn Jörg Haider, einmal mit dem Kopf vom Karl-Heinz Grasser und einmal mit dem Kopf vom Heinz-Christian Strache. Darüber steht: „Diese Koffer ändern sich nie!“
Wir sind deshalb geklagt worden und haben am 19. Oktober die Verhandlung, und wir werden uns das dann genau anschauen können. Sie, Herr Kickl, sind ja auch als Zeuge geladen, genauso wie der Herr Strache, der Geschäftsführer der Agentur, der Herr Weixelbaum, die beiden Zeugen, die im „Falter“ anonymisiert genannt wurden. Da werden wir halt unter Wahrheitspflicht diese Causa verhandeln, und ich freue mich darauf, muss ich sagen. (Abg. Kickl: Aber immerhin dann dort, wo es hingehört!)
Worum geht es? Ich habe schon eingeleitet damit, der Herr Strache betont das immer wieder – da gibt es mehrere Interviews, in denen man das nachlesen kann, etwa in der „Presse“ vom 7. August 2012, ebenfalls im „Standard“ –: Ja, Korruptionsfälle, dubiose Geldflüsse an die FPÖ, das gab es, das war einmal, aber seitdem ich Bundesparteiobmann bin, gehört das alles der Vergangenheit an! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie wiederholen sich! – Abg. Kickl: Vielleicht sollten Sie einmal ein Gespräch mit dem Herrn Haselsteiner führen!)
Aufgrund dieser Vorwürfe, die im „Falter“ gekommen sind, liegt der Verdacht nahe, dass es doch eine Kontinuität gibt in der Frage dieser dubiosen Geldflüsse, und das soll auf satirische Weise auch dieses Shareable zum Ausdruck bringen. Wir werden uns am 19. Oktober darüber unterhalten, über die Frage dieses Tatsachen-Substrats, nämlich dass es eben diese Kickback-Vereinbarung gibt. (Abg. Kickl: Glauben Sie wirklich, die Staatsanwaltschaft braucht Sie, dass sie das klären? Das ist ja lächerlich!) Das ist ein strafbares Vorgehen, wenn dem so war. Es ist nämlich die Befugnis eines Landesregierungsmitglieds, der ja nicht über sein eigenes Geld verfügt, sondern über Steuergeld, und der muss ordentlich darüber verfügen, dass es dann nicht so verwendet wird – und das ist eindeutig zum Schaden der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler –, dass da eine Kickback-Zahlung an die FPÖ zurückfließt. Und ja, so funktioniert auch illegale Parteienfinanzierung, wie ich das letztlich auch in einem Blog dargelegt habe. Ich habe einmal exemplarisch gesagt, illegale Parteienfinanzierung für Dummys – man kann sich ja da richtige Anleitungen herausnehmen.
Zu diesen dubiosen Geldflüssen, das stand auch im „Falter“: Mir ist das ehrlich gesagt herzlich egal, ob das ein Koffer ist oder ein Geldkuvert, Tatsache ist, es gibt Zeugenaussagen, dass ein Geld „aussigebracht“ worden ist, 70 000 €. (Abg. Walter Rosenkranz: Nein, nein, das ist schon wichtig!) Es ist eine Wahrnehmung, dass jemand erzählt hat, dass mehrfach „dem H.C.“ Geld „aussigebracht“ worden ist. Über all das werden wir uns unter Wahrheitspflicht unterhalten können. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Noch ein letzter Punkt: die Humorlosigkeit. Ja, natürlich, das Wort „Koffer“ ist – wie soll man sagen – in einem satirischen Kontext natürlich ein gewisses Werturteil. Es gibt aber genügend Urteile, dass hier so ein klassischer Public-figure-Standard anzulegen
ist, das heißt, dass man sich als Person des öffentlichen Lebens ja doch einige andere Ausdrücke gefallen lassen muss als eine normale Person. Und wir haben es ja auch dargelegt in unserer Entgegnung, es gibt diesbezüglich einige Urteile: Zum Beispiel kann man ja auch „Kellernazi“ sagen, man kann auch sagen, jemand ist ein übler Opportunist, man kann auch sagen: „Trottel“, und es gab sogar eine Sache, wo es zulässig war zu sagen – das ist wenig schmeichelhaft –: „Arsch mit Ohren“.
Also wir werden uns das einfach anschauen, würde ich sagen, am 19. Oktober, und ich bin schon sehr gespannt darauf. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Das war eine miese Rede!)
17.00
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte.
17.01
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, ich finde es schon etwas bedenklich, wenn meine Vorrednerin, die Frau Meinl-Reisinger, hier einen Gerichtsakt in die Höhe hält, auf dem „vertraulich“ steht. Ich glaube, so sollte es in Österreich, in einem Rechtsstaat nicht sein, in einem Land, in dem wir doch an den Rechtsstaat glauben können. (Abg. Pilz: Das ist ja ihr Verfahren! – Heiterkeit bei Grünen und NEOS. – Abg. Meinl-Reisinger: Ich bin der Antragsgegner!)
Herr Kollege Pilz, ich würde jetzt an Ihrer Stelle nicht so lachen. Das Lachen würde mir an Ihrer Stelle vergehen, weil gerade Sie, Herr Pilz, mit Steinen werfen, obwohl Sie selbst im Glashaus sitzen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Herr Pilz, hören Sie mir einmal zu! Ich glaube, Sie sollten am wenigsten den Herrn Kickl vermissen, der sicher nicht oft da ist, aber Sie sind noch weniger anwesend. Ich sitze laufend hier, ich bin Ordner meiner Fraktion, und Sie sind ab und zu, bei manchen Sitzungen, wirklich am Tag maximal eine Stunde in diesem Haus anwesend. Da sollten Sie nicht mit Steinen werfen, Herr Pilz. Das muss ich einmal ganz klar sagen. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen.)
Aber nun zum eigentlichen Thema, meine Damen und Herren. Ich glaube, diese Dringliche Anfrage zeigt wieder einmal, wie fragwürdig die Parteienfinanzierung hier in Österreich aufgestellt ist. Das ist schon ein Thema, und ich glaube, hier kann man offen darüber reden. Wir vom Team Stronach haben eine klare Linie gehabt: Frank Stronach hat privat den Wahlkampf bezahlt. Der Staat hat Steuergelder daraus lukrieren können. Das heißt, alles, was von Frank Stronach im Wahlkampf eingesetzt worden ist, hat sich in Steuergeldern niedergeschlagen – das heißt, der Staat hat profitiert.
Schauen wir uns das jetzt beim Herrn Pilz an, wie das dort ausschaut in seiner Gemeindewohnung – die ja auch zum Schaden des Steuerzahlers ist, denn er zahlt dort kaum Miete, und jemand, der bedürftig wäre und diese Wohnung dringend brauchen würde, der bekommt sie nicht. Das ist Missbrauch von Steuergeldern! Das muss man auch einmal klar sagen. (Beifall der Abg. Dietrich.)
Lassen Sie mich in dieser Angelegenheit einfach auch noch Folgendes anmerken: Hier ist ein Gerichtsakt anhängig. Ich glaube, hier sollten die Gerichte entscheiden, und ich glaube, dass man dem Gericht auch vertrauen kann. Für diesen Privatwahlkampf, der hier von den Grünen gestartet worden ist, haben wir kein Verständnis.
Also zuerst einmal die Justiz fragen, und dann können wir hier diskutieren, Herr Pilz. Ich glaube, das wäre der richtige und der anständige Weg und das wäre die richtige Vorgangsweise eines österreichischen Parlaments. – Danke. (Beifall des Abg. Steinbichler sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe bei Grünen und SPÖ.)
17.03
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. – Bitte.
17.04
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Für mich sind 8 Minuten Redezeit eingestellt – Herr Abgeordneter Kickl, Sie können gerne 5 Minuten davon haben, ich biete Sie Ihnen feil! Greifen Sie zu – einmalige Chance: grüne Redezeit! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)
Sie sollen die Möglichkeit haben, hier am Rednerpult Ihre Beweggründe darzulegen, denn es geht um zwei ganz klare und einfache Fragen.
Frage eins: 20 Prozent überhöhte Rechnungen, 20 Prozent davon, an „ideen.schmiede-Geld“ – unter Anführungszeichen –, in blaue Schwarzgeldkassen, so ist die Vermutung. Stellen Sie uns bitte die Fakten in den Raum, damit wir von diesen Vermutungen Abstand nehmen können! Sagen Sie uns: Was ist mit den 20 Prozent zusätzlichen Zahlungen, die durch keinerlei Leistung abgedeckt waren, dann wirklich finanziert worden? Waren das private Geschichten? Waren das irgendwelche Bierzeltaktivitäten? Waren das Hubschraubereinsätze? – Wir hätten es gerne gewusst, denn es ist Steuergeld. Letztlich hat ja der Steuerzahler Kärntens oder die Steuerzahlerin Österreichs über die Parteienfinanzierung in Kärnten dann die ideen.schmiede finanziert, und die 20 Prozent kamen auf irgendwelche Art und Weise – Koffer steht im Raum – auch in Ihre Hände. Nun, sagen Sie uns: Was ist damit passiert?
Herr Abgeordneter Rosenkranz hat uns nicht mitgeteilt, was damit passiert ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Wenn ich nicht dabei bin, was soll ich sagen? Soll ich flunkern wie der Kollege Pilz?) – Vielleicht hätten Sie sich erkundigen können? Sie hätten sich erkundigen können! Seit dem Frühjahr ist diese Causa immer wieder in den Medien, und ich bin mir sicher, es gibt ein FPÖ-internes Argumentarium, wie man sich rechtfertigt, denn Sie werden ja in den Bierzelten sicherlich auch gefragt. Schließlich wollen auch Ihre Funktionäre wissen, ob das Geld jetzt bei Ihnen privat landete oder doch für irgendeine politische Aktivität ausgegeben worden ist. – Das ist also die eine Frage: was mit den 20 Prozent an zusätzlichen Zahlungen passiert ist.
Die andere Frage ist natürlich die folgende: Sind Sie, Herr Abgeordneter Kickl, so großzügig, dass Sie Ihren Anteil an der ideen.schmiede – wir haben ja gehört: drei Treuhandverträge, 50 Prozent gehörten Ihnen einmal – verschenkt haben? Haben Sie den in irgendeiner Form – und: in welchem Umfang? – dann erhalten? Wie schaut es denn diesbezüglich jetzt aus? (Abg. Neubauer: Das geht Sie überhaupt nichts an! Wo sind wir denn?) Wir haben es ja gehört – es haben ja beschlagene JuristInnen, versierte JuristInnen vor mir gesprochen –, es ist völlig unüblich, dass man Treuhandverträge mündlich auflöst und sich dann irgendwie verflüchtigt und auf 50 Prozent einer Goldgrubenagentur praktisch verzichtet – einer Goldgrubenagentur, die gut daran verdient, dass Steuergeld gewaschen wird oder verändert wird. – Das ist die zweite offene Frage.
Darum noch einmal mein Angebot: 5 Minuten für Sie. Sie können jede Frage in 2 Minuten beantworten. Wir haben noch Zeit. (Abg. Kickl: Das ist gar nicht so kompliziert!)
Das sind die zwei zentralen Fragen. Es geht insgesamt um die Herangehensweise der sogenannten Saubermannpartei, die halt doch etwas Erklärungsbedarf hat und nicht erklären will, sich nicht erklären will. – Na gut, jeder soll sich sein Bild machen.
Herr Minister Brandstetter, Herr Justizminister! Sie wollten sich auch nur in bescheidenem Ausmaß erklären. Damit bin ich beim zweiten Problemfall, wobei dieser natürlich in keiner Weise zu vergleichen ist mit dem ersten, was den Umfang und die Tiefe anlangt. Aber, Herr Minister, ich bin ja sicherlich eine der – wie soll man sagen – konsequentesten AnfrageschreiberInnen, und Sie sind auch freundlich in der Beantwor-
tung und geben mir auch vergleichsweise ausführlich Antwort. Nur: Die schriftliche Antwort ist auch meistens inhaltlich nicht umfangreicher, als wenn ich Sie mündlich frage. Auch heute sind Sie ja mündlich gefragt worden im Rahmen dieser Dringlichen.
Mein Kollege Albert Steinhauser hat ja schon darauf hingewiesen, dass Ihre Vorgängerin zwei Mal, einmal am 8. November 2012 und einmal später – ich glaube, es war dann der September 2013 –, zu ähnlichen Fragestellungen im Rahmen von Sondersitzungen und Dringlichen sehr wohl Namen und Verfahrensstände nannte. Ich gebe Ihnen das Stenographische Protokoll einer dieser Sitzungen.
Ja, sie ist ja jetzt anwesend: Danke noch einmal, Frau Ex-Ministerin Karl, für Ihre damalige Vorgangsweise, denn Sie haben uns nämlich damals unter dem Generaltitel „Vertrauen in die Justiz stärken“ wirklich eine transparente Antwortkultur vorgeführt und auf die Fragen im Detail geantwortet. Herr Minister, ich gebe es Ihnen (die Rednerin überreicht Bundesminister Brandstetter ein Exemplar des Stenographischen Protokolls) – schlagen Sie nach bei Karl! (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Ich meine, mir ist klar, Sie sind kein Politiker im ursprünglichen oder im traditionellen Sinn, sondern ein fachlich orientierter, sehr versierter Universitätsjurist, der internationales Renommee genießt, und vielleicht sind Sie deshalb so übervorsichtig. Aber Sie befinden sich in einem politischem Spannungsfeld, und das charakterisiere ich jetzt nur durch ein Erlebnis, das – und jetzt schaue ich auf die Uhr – genau eineinhalb Stunden alt ist.
Sie werden es nicht glauben: Ich gehe aus dem Parlament, um mir diese Karl-Antwort aus dem Büro zu holen, da spricht mich sofort am Ring ein Herr an und fragt mich: Frau Abgeordnete, wie steht es jetzt bei den Verfahren? Sagen Sie mir: Warum arbeitet die Justiz nicht schneller?
Ich erkläre ihm das so, wie Sie mir das erklären – ein bisschen einfacher, muss ich dazusagen –, und er sagt: Wie soll ich der Justiz weiter vertrauen, wenn das alles so lange dauert und wenn wenig Transparenz herrscht?
Das, Herr Minister, ist noch ein Lernkapitel für Sie. Bitte machen Sie sich auf den Weg nach Karl! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)
17.10
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.
17.10
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Die Wortspende von Herrn Abgeordnetem Hagen hat auch auf mich ein bisschen den Eindruck gemacht, als suche er politisches Asyl. Die Dringliche Anfrage der Grünen beschreibt ein wenig diesen ewigen Kreislauf der FPÖ unter Heinz-Christian Strache: „Opposition – Regierungsbank – Anklagebank“. Es werden viele Fragen aufgeworfen, die sich im Wesentlichen um eine Person drehen, nämlich um Herbert Kickl.
Herr Pilz hat ihn als zukünftigen Sozialminister im Schattenkabinett Strache tituliert, um ihn zu zitieren. Justizminister Dieter Böhmdorfer hat uns etliche Antworten gegeben, aber auch etliche Fragen offengelassen. (Abg. Tamandl: Brandstetter!) Brandstetter, Entschuldigung. (Abg. Wöginger: So lange bist du noch gar nicht da! – Ruf: Die schauen sich ja so ähnlich! – Ruf bei der FPÖ: Sie kennen sich überhaupt nicht aus!) Er hat aus gutem Grund viele Fragen offengelassen, da die Antwort in Wirklichkeit nur einer geben kann: Herr Kickl, das sind Sie.
Jetzt hat ein Parteikollege aus Oberösterreich, Landesrat Haimbuchner, in einer fast schon visionären Anwandlung ein Buch geschrieben. Diesem Buch hat er den Titel „Mut
zur Wahrheit“ gegeben. (Abg. Kickl: Ja, eh, da sollten Sie sich daran halten! – Der Redner stellt das erwähnte Buch auf das Rednerpult. – Abg. Schrangl: Ein paar solche Bücher könnt ihr noch haben! – Ruf bei der SPÖ: Das solltet ihr selber lesen!)
Darauf ist die Bocca della Verità, der Mund der Wahrheit, abgebildet. Ich frage mich, Herr Kickl: Haben Sie den Mut, Ihre Hand hier hineinzustecken und uns die Wahrheit zu sagen? Bekanntermaßen wird dem, der nicht die Wahrheit sagt, die Hand abgebissen.
Oder halten Sie es wie Ihr Parteikollege aus Oberösterreich, Herr Haimbuchner, der bei der Präsentation dieses Buches nur darauf hingewiesen hat, dass das das Parteiprogramm Ihrer Partei ist, auch für den Wahlkampf, und sich ein anderes Mal hingestellt und gesagt hat, dass das eine krude Ideensammlung ist, die nichts mit dem Herausgeber zu tun hat. (Ruf bei der FPÖ: In diesem Buch schreibt ein Journalist!) Darum ist die Frage, die an Sie zu richten ist, Herr Kickl: Was ist die Wahrheit, für die Sie stehen?
Im Sozialausschuss, Herr Kickl, fordern Sie immer 1 300 € Mindestpension. Das ist die Forderung, die Sie stellen. In diesem Buch hier fordern Sie ganz deutlich: 650 € Mindestpension, herunter mit den Mindestpensionen, keinen Anspruch! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Was ist diesbezüglich Ihre Wahrheit? Wann habe ich ein Recht auf Pension? Ist es so wie in dem Buch, dass der Anspruch erst dann gegeben ist, wenn ich 70 bin? Habe ich dann einen Anspruch auf 650 €, nur weil ich in meinem Leben das Pech gehabt habe, keine durchgehende Erwerbsbiografie zu haben?
Ist Ihre Forderung – die Sie uns hier im Hohen Haus immer klarmachen –, eine Erhöhung der Kinderbeihilfe, die Wahrheit? Oder ist die Wahrheit, dass diese eigentlich – hier wird es auch so beschrieben, und als Herausgeber, denke ich mir, sollte man auch dazu stehen – in den nächsten zehn Jahren eingefroren wird?
Ist es Ihre Wahrheit, sich für die Witwen und die Waisen einzusetzen, oder ist es Ihre Wahrheit, die Witwenpensionen abzuschaffen? (Zwischenruf des Abg. Mölzer.)
Ist es Ihre Wahrheit – die Sie uns im Ausschuss auch irgendwie klarzumachen versucht haben –, dass Sie für Kollektivvertragsautonomie sind und dafür, dass Biennien nicht angegriffen werden können? So haben Sie im Ausschuss auch abgestimmt. Oder wollen Sie und unterstützen Sie das, was hier geschrieben steht, nämlich Eingriffe in die Kollektivvertragsautonomie, Abschaffung der Biennien? Das ist die Frage, die es zu stellen gilt.
Auch bei der Gesundheitsversorgung ist die Frage, Herr Kickl: Was ist die Wahrheit? Ist es die Wahrheit, dass Sie sich für einen egalitären Zugang zu unserem Gesundheitssystem einsetzen – freier Zugang für alle, keine Zugangsbeschränkungen? Oder ist Gesundheitsversorgung für Sie nur für diejenigen interessant, die es sich leisten können? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist eher euer Weg! – Abg. Kickl: Jessas, bei euch muss der Hut brennen!)
Ist es die Wahrheit, dass es Selbstbehalte geben soll, wobei wir alle wissen – und das steht auch im Kontrapunkt zu dem, was Sie hier fordern –, dass Selbstbehalte immer die Schwächsten der Gesellschaft davon abbringen, das Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen?
Darum ist die Frage: Wofür stehen Sie? Was ist die Wahrheit? Stehen Sie für die Abschaffung der Arbeiterkammer? Sind Sie dafür, dass der erste Krankenstandstag ein Urlaubstag sein soll? Sind Sie dafür – entgegen dem, was Sie uns hier erzählen –, dass TTIP sehr wohl kommt? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das sind eher Sie!)
Ich weiß, Herr Kickl, Sie werden jetzt Ihre Auguren antreten lassen, um hier von diesem Rednerpult aus all das, was ich jetzt gesagt habe, ins Reich der Fantasie abgleiten zu lassen. (Abg. Neubauer: Am Sonntag in Linz sehen wir uns wieder!)
Wer die Vergangenheit kennt, der weiß aber sehr wohl, was von Ihren Aussagen zu halten ist. Darum darf ich Ihnen zum Schluss das Zitat widmen, das auf diesem Buch als Schlusssatz drauf ist, Herr Kickl, und darf Ihnen sagen: Ihnen fehlt der Mut zur Wahrheit! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Keck: Das ist das wahre Gesicht der FPÖ!)
17.15
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort. – Bitte.
17.15
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An und für sich bin ich ja sehr vorsichtig, wenn der Kollege Pilz eine Dringliche Anfrage begründet (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber wenn es gegen die FPÖ geht, dann passt es!), weil man nie genau weiß, wie das das nächste Mal ausgeht, aber ich habe heute zweimal applaudiert.
Das erste Mal habe ich applaudiert, als er im Zusammenhang mit der Abwesenheit des Herrn Kickl die entsprechende Bestimmung der Geschäftsordnung vorgetragen hat. Das ist einfach nicht in Ordnung. (Abg. Hafenecker: Schauen Sie in Ihre eigenen Reihen! – Abg. Kickl: Zählen Sie einmal durch, Ihre eigenen Reihen! Zählen Sie einmal!)
Ich finde es gut, dass Sie jetzt da sind, Herr Kollege Kickl. Ihre Abwesenheit bei den letzten Sitzungen, das ist eines Mandatars und dieses Hauses einfach nicht würdig und auch nicht in Ordnung. (Abg. Keck: Wie der HC Strache, der fehlt auch immer!) Wir sind vom Volk gewählt, um hier unsere Arbeit durchzuführen. (Beifall bei der ÖVP.)
Das zweite Mal habe ich applaudiert, als es um den „Fall Kärnten“ gegangen ist. Da geht es ja nicht nur um diese besagte Straße, die Herr Pilz genannt hat, in der diese ominöse Firma an und für sich beheimatet ist, es geht um viel mehr – und das interessiert die Bevölkerung –, es geht um das größte Finanzdebakel der Zweiten Republik, das derzeit im Untersuchungsausschuss aufgearbeitet wird, und um die politische Verantwortung. (Ruf bei der SPÖ: So ist es!) Die politische Verantwortung, meine Damen und Herren, hat in erster Linie die FPÖ zu tragen (Abg. Podgorschek: Da wirft jemand mit Steinen, der im Glashaus sitzt!), unter dem Regime des Landeshauptmannes Jörg Haider und mit vielen Verantwortlichen der Freiheitlichen Partei. (Abg. Hafenecker: Wer sitzt denn in Kärnten im Gefängnis? – Ruf bei der FPÖ: Martinz, Strasser, Grasser!)
Meine Damen und Herren, es sei einmal ganz klar erwähnt: Kärnten wäre pleite, würde der Bund nicht einspringen! Da muss man einmal allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Danke sagen, weil die Kärntner Bevölkerung auch nichts dafür kann, dass in Kärnten eine derartige Misswirtschaft unter freiheitlicher Führung betrieben wurde. Meine Damen und Herren, das ist die Wahrheit! Sie sollten sich einmal zurückhalten und auch der gesamten Bevölkerung Danke sagen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Es hat negative Auswirkungen, und was mich stört, das ist die Doppelmoral, die die Freiheitliche Partei seit Jahrzehnten hat (Ruf bei der SPÖ: Genau!): Sofort zurückziehen ins Schneckenhaus, von der Täter- in die Opferrolle, hergehen und sagen, von denen weiß ich nichts mehr, die kenne ich nicht mehr, die sind dann orange geworden oder sonst irgendetwas, die haben nicht zu uns gehört. (Rufe bei der FPÖ.) – Meine Damen und Herren, so etwas darf man nicht durchgehen lassen!
Ich habe es interessant gefunden, dass unser ehemalige Kollege Stefan Petzner – der Haider einmal als Lebensmenschen bezeichnet hat (Abg. Podgorschek: Gefällt er dir leicht?) – vor wenigen Tagen ein Buch unter dem Titel „Haiders Schatten“ vorgestellt hat. Darin sind ein paar ganz interessante Passagen. Wenn man auf Seite 119 liest,
wird von einem Vertrauten erzählt. Dieser Vertraute wird nie genannt, aber ich darf einige wenige Sätze vorlesen. (Abg. Kickl: Das könnte Haselsteiner gewesen sein!)
„Haider erzählte mir, dass er in der Zeit vor dem Verschwinden dieses Vertrauten Geld zur Seite gelegt hatte. Es stammte von vermögenden privaten Sponsoren und Gönnern, die Haider aus strategischen Interessen förderten, aber kein Interesse daran hatten, öffentlich mit ihm in Zusammenhang gebracht zu werden. (…) Haider legte das Geld auf ein Konto in Liechtenstein. Er nannte es mir gegenüber den ‚Notgroschen‘ für die Partei. Der Notgroschen war allerdings hoch dotiert. Es handelte sich um einen zweistelligen Millionenbetrag in Schilling.
Hatte er einen Termin in Vorarlberg oder Tirol, fuhren wenige Eingeweihte mit den jeweils eingesammelten Beträgen“ – das ist anscheinend, wie wenn die Feuerwehr eine Haussammlung macht – „über die Grenze und zahlten sie in Liechtenstein in bar ein. Ich fragte Haider nicht, ob auch Gelder aus illegalen Quellen dabei gewesen waren.“
Ich frage mich nur, warum er es schreibt, wenn er ihn eh nicht gefragt hat. Die Seiten 121 und 122 sind auch ganz interessant:
„Ich kannte auch die Wahrheit über Muammar al-Gaddafis Parteispenden, die Haiders Leute in offiziellen Stellungnahmen stets dementierten. Tatsächlich hatte Haider genau wie andere europäische Politiker Spenden von Gaddafi erhalten, und zwar mehrmals. Der libysche Diktator gab Haider bei dessen Besuchen ein Geschenk mit. Es waren jeweils 150 000 bis 200 000 Dollar, die Haider auch annahm.“
Das Kurioseste ist überhaupt, dass diese Beträge unter 10 000 € gehalten werden mussten. Er schreibt:
„Sie mussten die Beträge deshalb in Pakete zu je 9 900 Euro teilen und damit Bankfilialen abklappern. Die Wechselspesen explodierten auf die Art zwar, aber die Herkunft des Geldes zu deklarieren, ging nicht.“
Meine Damen und Herren, das war nur ein kleiner Einblick in das Regime und in das System, wie dort gearbeitet wurde. Erzählen Sie uns daher nicht immer, dass da irgendwer anderer mit schuld war! Das ist die Hauptverantwortung der FPÖ unter der damaligen Führung von Jörg Haider, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Wir stehen vier Tage vor der oberösterreichischen Landtagswahl (Zwischenrufe bei der FPÖ), und ich werbe als überzeugter Demokrat und ÖVPler mit jeder Faser meines Körpers bis zur letzten Sekunde, damit uns der Herrgott ersparen möge, dass dieses Land freiheitlich wird. (Abg. Kickl: Ein Outing von Wöginger!)
Wir haben die besten Wirtschaftsdaten und wir haben einen ausgezeichneten Landeshauptmann. Und, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, ich stelle Ihnen abschließend zwei Fragen, die bis jetzt noch niemand von Ihnen beantwortet hat, und das fällt unter Moral, das fällt unter die Frage: Wie geht man in einem Wahlkampf miteinander um? Ich rede ja gar nicht davon, dass Sie unseren Wahlkampfsong eigentlich ummodelliert haben (ironische Heiterkeit des Abg. Kickl), und bis heute kann keiner sagen, wer das gemacht hat. Jedenfalls: Die Dame, die Sie angegeben haben, hat sich bei uns entschuldigt, weil sie davon nichts weiß. – Das ist die eine Geschichte. So ganz empfindlich sind wir nicht.
Aber wenn bei Wahlveranstaltungen (ein dementsprechendes Foto in die Höhe haltend) ein Militärfahrzeug … (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Warum ist ein Militärfahrzeug ein Wahlfahrzeug bei einer Wahlveranstaltung? – Das haben Sie bis heute nicht erklärt: Was hat das dort zu suchen? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kickl.) Was soll das werden? So etwas brauchen wir nicht in Oberösterreich, meine Damen und Herren von der FPÖ! (Beifall bei der ÖVP.)
Und das Zweite: Sie haben einen Besucher in Wels gehabt. Ich meine, für Besucher bei Veranstaltungen kann man nichts, aber es ist ein Zeichen, warum solche Menschen (ein dementsprechendes Foto in die Höhe haltend) überhaupt zu Ihren Veranstaltungen gehen, nämlich Menschen, die ein T-Shirt tragen mit der Aufschrift „Vizeweltmeister 1945“ und mit der Abbildung eines Reichsadlers. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren von der FPÖ, das hat in Oberösterreich nichts verloren! Das ist eine Politik, die wir zutiefst ablehnen. Das haben sich die Menschen in Oberösterreich nicht verdient. Und deshalb sage ich: Entscheide gut, entscheide frei, entscheide für Pühringer und die Volkspartei! (Beifall bei der ÖVP.)
17.22
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.
17.23
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Wöginger, ich bin Ihnen wirklich dankbar, denn Sie haben jetzt mit Ihrer Rede gezeigt, worum es hier eigentlich wirklich geht.
Es geht darum: Wir stehen vor zwei Landtagswahlen, und es gibt eine Fraktion, die alle diese Wahlen gewinnen wird – während alle anderen Fraktionen hier zittern! Die ÖVP muss Angst haben, in Oberösterreich Platz 1 zu verlieren. Die SPÖ muss Angst haben, in Wien Platz 1 zu verlieren. Die Grünen werden aus zwei Landesregierungen fliegen. Und die NEOS werden wahrscheinlich unter der Wahrnehmungsgrenze bleiben. Und das, meine Damen und Herren, ist der Grund, warum hier versucht wird, mit Schmutz zu werfen! (Beifall bei der FPÖ.)
Und plötzlich gibt es hier eine Vierer-Koalition, wo man den Herrn Peter Pilz auf einen Thron hebt, wo auf einmal der Herr Petzner der neue Lebensmensch des Herrn Wöginger geworden ist (ironische Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ), um ihn zitieren zu können, nur um zu schauen, dass man recht viel Schmutz wirft, denn irgendetwas wird ja sicher picken bleiben, denn mit sachlichen Argumenten kommt man dieser FPÖ offensichtlich nicht mehr an. Und das ist nicht nur heute so, das, meine Damen und Herren, ist seit Monaten so! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Wissen Sie, Herr Pilz, ich wäre ja fast geneigt gewesen, mich mit Ihrer Rede auseinanderzusetzen, aber in der Zwischenzeit ist hier die Stimmung schon so explosiv, schon so aggressiv, dass es nur noch Zwischenrufe gibt. Genauso chaotisch, wie jetzt hier diese Sitzung ist, wird diese Republik regiert! Sie wird so chaotisch im Bund regiert, und sie wird so chaotisch in den Ländern regiert: sowohl in Oberösterreich als auch vor allem in Wien! (Beifall bei der FPÖ.)
Und jetzt komme ich zum einzig wirklichen Skandal der letzten Tage, und den hat es in Wien gegeben. Und das ist ein demokratiepolitischer Skandal! Da gibt es einen Abgeordneten … (Zwischenruf des Abg. Keck.) – Ich weiß nicht, vielleicht könnten Sie den Kollegen Keck irgendwie ruhigstellen, kurz vielleicht! Geben Sie ihm etwas zu trinken, ich glaube, er hat ein bisschen ein Flüssigkeitsproblem! (Hallo-Rufe und weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Da gibt es einen Abgeordneten, der stellt sich ans Rednerpult und sagt – ich zitiere jetzt, Herr Präsident, nur damit Sie nicht glauben, dass das meine Worte sind –: „Raus mit euch! Ihr habt in einem demokratischen Parlament alle miteinander nichts zu suchen! Und tschüss!“ – Das sagte ein grüner Landtagsabgeordneter vor zwei Tagen im Wiener Landtag. Und es wurde applaudiert nicht nur von der grünen Fraktion, sondern auch vom Koalitionspartner SPÖ.
Das ist der eigentliche Skandal, und genau den versuchen Sie jetzt zu verdecken! Darüber wollen Sie nicht sprechen, und Sie haben natürlich Angst, dass das hochschwappt! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich habe hier das Stenographische Protokoll aus dem Wiener Landtag, wo der Herr Abgeordnete Margulies Abgeordneten der FPÖ vorwirft, sie würden erschießen. Wörtlich sagte Margulies: „Wenn man dem Kollegen Gudenus eine Waffe in die Hand drückt und ihn an die Grenze stellt, würde er nicht zögern, abzudrücken.“
Das sind Ihre (in Richtung Grüne) Gesinnungsfreunde! Das ist Ihre Denkweise! Genau das ist es: Sie wollen die Freiheitliche Partei raus aus den Parlamenten haben! Nur ja keine demokratischen Wahlen mehr, denn die könnten genau zum Gegenteil führen! Die könnten nämlich dazu führen, dass an diesem Sonntag die FPÖ Gewinner sein wird, aber auch am 11. Oktober, und die könnten auch dazu führen, dass bei allen anderen Fraktionen ein Minus vor dem Ergebnis steht, und dieses Minus ist nicht nur wahrscheinlich, sondern ziemlich sicher, wenn man sich die Umfragen anschaut und wenn man sich die Stimmung in der Bevölkerung anschaut.
Und wenn die einzige Antwort der Grünen es ist, hier herinnen mit Dreck zu werfen, wenn die einzige Antwort der SPÖ Wien es ist, dass sich eine Stadträtin hinstellt und den Bundesparteiobmann auspfeift, weil sie offensichtlich kein anderes Argument hat, wenn die SPÖ ihre eigene Veranstaltung damit abschießt und stört, dann weiß man … (Abg. Schieder: Sie meinen, wo der Strache ausgepfiffen worden ist, am Kirtag!) – Sie haben ganz recht, 20 Personen pfeifen HC Strache aus, davon sind zehn Personen Bezirksräte, unter anderen Ihre Klubobfrau, unter anderen die Stadträtin Sima. – Na, ich gratuliere zu dieser großen Argumentation, die Sie da haben! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schieder: Erzählen Sie die ganze Geschichte!)
Bei allem Respekt, wenn das die einzige Antwort der SPÖ ist, die sie hat, gleichzeitig den Leuten überhaupt keine Lösungskompetenz in dieser Stadt bietet, mit der höchsten Arbeitslosigkeit, mit einer explodierenden Asylproblematik, mit einer Kriminalitätsexplosion, dann muss ich sagen: Genau deshalb, weil es keine Antworten von Ihnen allen auf die brennenden Fragen gibt, gibt es heute dieses Theater, das Sie hier inszeniert haben! Sie haben es gut unter der Decke zu halten versucht, bis der Herr Kollege Wöginger an seinen eigenen Emotionen gescheitert ist und gesagt hat, worum es wirklich geht.
Daher, meine Damen und Herren: Überlegen Sie sehr gut, wem Sie Ihr Kreuzerl geben! (Beifall bei der FPÖ.)
17.28
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. (Unruhe im Sitzungssaal.)
Meine Damen und Herren, auch der nächste Redner hat Ihre Aufmerksamkeit verdient! – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Walser.
17.28
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Hohes Haus! Herr Abgeordneter Kickl, Sie sind nach zwei Monaten überraschend wieder aufgetaucht. Wir haben Sie massiv aufgefordert. Sie waren in kürzester Zeit da. Das bedeutet, Sie waren im Haus. (Abg. Kickl: Ja eh!) Sie erscheinen pünktlich um 16.32 Uhr, eine Stunde nachdem die Debatte begonnen hat, in der Ihre Verwicklung in Kriminalfälle thematisiert wird. Das ist ein bisschen spät! Zwei Monate unterzutauchen, das ist auch ein bisschen feig. (Abg. Kickl: Seien Sie ein bisschen vorsichtig!) Abgesehen davon würde ich meinen, das Sie uns jetzt eine Antwort schuldig wären. Ich habe gesehen, Sie haben fleißig mitgeschrieben, das hat mich beruhigt. Ich bin überzeugt, Sie werden am Schluss noch he-
rauskommen und uns die wesentlichen Fragen – Sie können wieder mitschreiben, Sie haben ja schon sehr viel mitgeschrieben – beantworten.
Ich frage Sie: Wieso kassiert die FPÖ für öffentliche Aufträge an eine Werbeagentur 20 Prozent? – Erste Frage. Da sind wir gespannt auf Ihre Antwort. Schreiben Sie es sich auf! Aber wir sagen es Ihnen gerne noch einmal.
Bei der zweiten Frage, die ich an Sie hätte, geht es um die Eigentümerstruktur dieser inkriminierten Werbefirma, bei der Sie nachweislich Eigentümer waren und die nachweislich Provisionen bezogen hat, die, in Verträgen festgeschrieben, nicht erklärbar sind. Und da weigern Sie sich bis jetzt hartnäckig, diese 20 Prozent, diese „Kickl-back-Zahlungen“, zu erklären.
Bitte kommen Sie raus, sagen Sie uns, wieso die Öffentlichkeit (Abg. Neubauer: Wir sind hier kein Volksgerichtshof!), wieso die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 20 Prozent mehr zahlen müssen für Aufträge, damit Sie in schwarzen Kassen für die Partei, in schwarzen Kassen für FPÖ-Funktionäre, was auch immer, mehr zur Verfügung haben – Kollege Pilz hat es penibel aufgeführt, dass da offensichtlich ein Wechsel eingetreten ist –, also warum die SteuerzahlerInnen dafür zahlen müssen und wie Ihr Eigentumsverhältnis ist! – Das ist die zweite Frage. (Beifall bei den Grünen.)
Ich hätte aber noch eine dritte Frage. Da geht es um den bekannten Strohmann Sila, der anscheinend für Sie – Sie sagen: nein – die Geschäfte geführt und für Sie dann die Eigentümerfunktion wahrgenommen hat. Da würde mich Folgendes interessieren: Es gibt da einen Treuhandvertrag aus dem Jahr 2010, in diesem steht drinnen, dass Herr Sila Ihnen eine Liegenschaft unentgeltlich zur Verfügung stellen muss, wenn Sie das verlangen.
Wie kann es zu solch einem Vertrag kommen? (Abg. Walter Rosenkranz: Das kann Ihnen nur der Kollege Jarolim erklären!) Können Sie uns erklären, wie man einen Eigentümer dazu zwingen kann, eine Liegenschaft unentgeltlich zur Verfügung zu stellen? Wie kann das sein? Außer, Sie waren doch Eigentümer dieser Liegenschaft.
Also, Herr Kickl, Sie sehen: Fragen über Fragen! Sie haben jetzt zwei Monate Zeit gehabt, darüber nachzudenken. Wir alle sind gespannt, was das Ergebnis dieser Nachdenkphase ist, was Sie sich da unten in den „Katakomben“ des freiheitlichen Klubs überlegt haben und was Sie uns auf diese zentralen Fragen als Antwort geben werden. Das interessiert nämlich auch jene Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, auf die Sie am Wochenende so hoffen! Vielleicht gelingt es Ihnen ja, uns da Auskunft zu geben.
Der Korruptionsgesamtschaden – Kollege Pilz hat es errechnet – beträgt 15 Milliarden €. Ich habe es einmal kurz umgerechnet. Das bedeutet, wir hätten in Österreich 10 000 Lehrerinnen und Lehrer für 30 Jahre anstellen können. (Abg. Weninger: Wahnsinn!) Das, was die Freiheitliche Partei allein durch Korruption angerichtet hat, würde unsere Bildungsprobleme auf einmal lösen.
Also, ich glaube
angesichts dieser Fakten: Wir haben ein Anrecht darauf, dass Sie heu-
te hier noch herauskommen. Wir warten alle gespannt auf
Ihre Antworten. (Beifall bei den Grünen.)
17.32
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
17.32
Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Justizminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat schon die Flucht – nein, da hinten steht sie eh –, hat nicht die Flucht ergriffen. Ich möchte Ihnen nämlich zu dem, was Sie hier ausgeführt haben, gerne sagen: Das Konzept „Ich mach’ mir die Welt, wide-
wide wie sie mir gefällt“ ist ein lustiges Konzept, aber Fakten werden dadurch nicht wahrer, wenn man sie nur wiederholt. Und ich kann Ihnen mitteilen: Offizielle Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Kriminalität in Wien gesunken ist. Es gibt vom Innenministerium, von der Polizei dazu Zahlen. Ich deutsche sie Ihnen gerne aus, wenn es notwendig ist, kein Problem. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Zur Dringlichen Anfrage: Die FPÖ ist die Partei, die sich als die Partei der Saubermänner und der Anständigen geriert. Aber gleichzeitig gibt es nirgendwo, in keiner einzigen Partei dieser Republik eine so hohe Frequenz von Verurteilten, von unter Verdacht Stehenden wie in dieser FPÖ. Und damit die Leute, die erwägen, dieser Partei ihre Stimme und damit auch ihr Vertrauen zu geben, das wissen, bringe ich nun eine kurze Aufzählung, einen kurzen Auszug von Leuten, die sie da wählen, denen sie ihr Vertrauen geben, der Partei, die diese Leute alle vereint.
Zum Beispiel Bernhard Gratzer, ehemaliger niederösterreichischer Landesparteiobmann: rechtskräftig verurteilt wegen Untreue.
Karlheinz Klement, ehemaliger FPÖ-Nationalrat: rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung.
Ernest Windholz, ehemaliger FPÖ-, dann BZÖ-Nationalrat: rechtskräftig verurteilt wegen Körperverletzung.
Wolfgang Haberler, ehemaliger FPÖ-Landtagsabgeordneter: rechtskräftig verurteilt wegen Betrug und falscher Beweisaussage.
Karl Mayrhofer, Vorarlberger FPÖ-Politiker: rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung.
Ferdinand Spielberger, ehemaliger FPÖ-Stadtrat in Graz: rechtskräftig verurteilt wegen sexueller Nötigung.
Michael Winter, ehemaliger Landesobmann des Rings Freiheitlicher Jugend: rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung.
Josef Trenk, Nachfolger von Peter Rosenstingl im Parlament: rechtskräftig verurteilt wegen Automatenbetrug.
August Penz, Spitzenkandidat der FPÖ bei den Gemeinderatswahlen in Linz: rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung.
Wolfgang Fröhlich: rechtskräftig verurteilt wegen Leugnung des Holocausts.
Reinhart Gaugg … (Ruf bei der FPÖ: Anfrage!) – Ja, ich bin bei der Anfrage. Ich bin genau bei der Anfrage, ich bin bei dem Milieu, ich bin bei dem Sumpf, in dem Sie sich bewegen, in dem sich die FPÖ bewegt.
Reinhart Gaugg: Alko-Lenker.
Karl-Heinz Grasser: Ermittlungen wegen diverser Delikte laufen.
John Gudenus, ehemaliger FPÖ-Bundesrat: wegen NS-Wiederbetätigung, Leugnung und grober Verharmlosung des Holocaust rechtskräftig verurteilt.
Jörg Haider – Kollege Wöginger hat aufgezählt, was man da alles zur Last legen kann –: Einstellung der Ermittlungen wegen Tod.
Werner Königshofer: rechtskräftig verurteilt wegen übler Nachrede.
Walter Meischberger – wahrscheinlich der Erfinder des FPÖ-Slogans „Unser Geld für unsere Leut’!“, sprich „Euer Steuergeld für unsere Leute!“ –: verurteilt wegen Abgabenhinterziehung; weitere Ermittlungen laufen.
Und so weiter und so fort. Ich könnte jetzt noch mit Uwe Scheuch, Peter Westenthaler und ich weiß nicht mit wem noch alles fortsetzen.
Die Susanne Winter erlauben Sie mir noch zu nennen, denn sie ist ja unter uns: rechtskräftig verurteilt wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung.
Meine Redezeit reicht leider nicht aus, um meine anderen Listen, die ich auch noch hier hätte, zu zitieren. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)
Aber abgesehen von den realen Verurteilungen, abgesehen davon, was vor Gerichten stattfindet, benehmen sich Politiker und Politikerinnen der FPÖ in einer Art und Weise, wo ich nicht einmal anstreifen möchte. Sie hetzen gegen Leute, die wirklich um ihr Leben flüchten, die hierherkommen und hier einen Boden finden, wo sie nicht kriegerisch verfolgt werden, und machen gleichzeitig Geschäfte mit ihnen.
Ich erwähne da nur den Wiener Ex-FPÖ-Bezirksvorsteher-Stellvertreter aus Ottakring, nämlich André d’Aron, der Matratzenlager – 60 € pro verdreckter Matratze – in einem Keller in Ottakring an Asylwerberinnen und Asylwerber vermietet hat und damit ein irres Geld gemacht hat.
Wenn der Herr Rosenkranz dem Herrn Pilz vorwirft, er wohne in einer Gemeindewohnung, dann muss ich sagen, was man auch nicht vergessen sollte: Es gibt FPÖ-Politiker, die illegalerweise Wiener Gemeindewohnungen untervermieten, um 500 € pro Stück. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) – Also tun Sie nicht so, als ob Sie Unschuldslämmer wären!
Es gibt FPÖler, die amtsbekannte Dschihadisten in ihren Privatwohnungen unterbringen, diesen ihre Privatwohnungen vermieten (neuerliche Oh-Rufe bei der SPÖ), wie zum Beispiel der Gmündner Bezirksparteiobmann Albert Willert ganz konkret. Und es gibt eine ganze Menge anderer Delikte, die aufzuzählen ich jetzt einfach nicht mehr dazukomme. Das tut mir sehr leid, aber meine Redezeit läuft ab.
Aber was ich ganz besonders verwerflich finde, das sind die Dinge, die hier stattfinden, das ist die politische Brandstiftung, die von vielen Funktionärinnen und Funktionären der FPÖ ausgeht, wo es ihnen nur darum geht, Angst zu machen, wo es ihnen darum geht, zu verunsichern, wo es ihnen darum geht, eine Gruppe von armen Leuten gegen eine andere Gruppe von armen Leuten aufzuhetzen.
Und dann, wenn wir alle anderen zusammenstehen, wenn es darum geht, wirklich große und auch schwierige Herausforderungen zu bewältigen, und wenn wir versuchen, Probleme konkret zu lösen, kommt die FPÖ garantiert daher und gießt Öl ins Feuer und ist nicht ansatzweise bereit, nur irgendetwas zu einer Problemlösung beizutragen – außer weiter Hass, Verunsicherung und Hetze zu säen! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Wissen Sie, die Menschen durchschauen Sie. Sie halten die Menschen für blöd, aber die Menschen sind nicht blöd, die WählerInnen sind nicht blöd, die wissen ganz genau, wer die sind, die willens sind, Probleme zu lösen, Probleme anzugehen, und die ein konstruktives Element in dieser Republik sind. Die sind nicht bereit, die Partei zu wählen, die alle jene vereint, die quer durchs Strafgesetzbuch verurteilt worden sind. Man traut Ihnen weder Ihre eigene Vergangenheitsbewältigung zu, noch glaubt man ansatzweise, dass die FPÖ in der Lage ist, Probleme der Zukunft zu bewältigen. (Beifall bei der SPÖ.)
17.39
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte. (Ruf: Rosenstingl hat sie vergessen!)
17.39
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter
Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren an den Fernsehschirmen, via Livestream zugeschaltet! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Ich bin jetzt schon fast 13 Jah-
re lang hier im Parlament, aber ich glaube, diese Debatte heute ist fast
schon ein Tiefpunkt. Diese Debatte ist deshalb ein
Tiefpunkt, weil jetzt wieder ein System greift, das es zweifelsohne
gibt – wir beschäftigen uns im Untersuchungsausschuss damit;
Kollege Wöginger hat aus dem Buch von Stefan Petzner zitiert, das er
jetzt nach mehr als
fünf Jahren nach dem Tod von einem Landeshauptmann, der in Kärnten alles dominiert hat, veröffentlicht hat – und das es ermöglicht, dass hier heute Herr Kickl so besonders hochgehoben wird.
Ja, Kickl ist beschuldigt (Rufe bei der FPÖ: Von wem?), ja, er soll uns sagen, wo er sich die letzten zwei Monate aufgehalten hat (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist eine üble Unterstellung! Dass er beschuldigt ist, ist eine ganz üble Unterstellung!), er soll uns sagen, warum er seine Aufgabe als Abgeordneter hier im Nationalrat nicht wahrnimmt, aber ich glaube nicht, dass es notwendig ist, Herrn Kickl eine ganze Dringliche Anfrage an einen Bundesminister zu widmen, zumal der Herr Bundesminister aus einem offenen Verfahren nichts vor dem Nationalrat berichten kann.
Aber eines möchte ich schon sagen: Die Freiheitlichen verlangen bei allen Regierungsmitgliedern, die hier oder da nicht so erfolgreich sind (Abg. Kickl: Das ist genau das Problem in der ganzen Angelegenheit!), immer gleich, sie sollen zurücktreten. Es gibt sehr viele Beispiele dafür. Beispielsweise hat es nach dem Griss-Bericht, der sehr objektiv war, weshalb Frau Griss auch von allen Parteien gelobt wurde, vonseiten des Herrn Strache plötzlich geheißen, der Herr Bundeskanzler solle zurücktreten, denn der Griss-Bericht hätte genau aufgedeckt, dass der Herr Bundeskanzler zurücktreten soll.
Man hat auch gefordert, dass die Frau Familienministerin zurücktreten soll, sobald man mit der Familienpolitik der Frau Familienministerin nicht übereinstimmt.
Jetzt frage ich mich, Herr Kickl: Wenn gegen Sie Korruptionsvorwürfe laut werden, wenn gegen Abgeordnete, gegen ehemalige Landeshauptleute wie beispielsweise gegen Herrn Gerhard Dörfler Vorwürfe laut werden, warum treten Sie und all die anderen dann nicht zurück? (Abg. Kickl: Das System, das Sie hier versuchen, ist auch ein Problem!) Warum sitzt Herr Dörfler immer noch im Bundesrat, wenn Sie sich doch immer als die Sauberpartei gerieren und die Verantwortung immer allen anderen zuschreiben und nie selbst schuld sein wollen? (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich glaube, dass es eindeutig ist, dass die Blauen – Blau/Orange/Blau – dort, wo sie Verantwortung getragen haben, nämlich in Kärnten, Kindesweglegung betreiben, und das ist ihnen am allermeisten vorzuwerfen. Wenn wir immer davon sprechen, dass unter der blauen Führung in Kärnten der größte Finanzskandal, nämlich Hypo Alpe-Adria, passiert ist, wo dann die Republik eingesprungen ist, was Sie immer kritisieren, obwohl Kärnten letztendlich pleitegegangen wäre, wäre die Republik nicht eingesprungen, sagen Sie dann immer: Na ja, das war ja nur das BZÖ, und der Haider war das BZÖ. Gernot Darmann war in beiden Parteien, 2009 war er sogar Klubobmann-Stellvertreter in Kärnten. Davor war er bei der FPÖ, dann war er beim BZÖ, dann war er bei der FPK, die laut Strache nicht mehr eingegliedert ist in die FPÖ. Was soll das bedeuten?
Es gibt ein paar so Proponenten, beispielsweise Herrn Dobernig, der sich dem Untersuchungsausschuss entzogen hat, der uns zwei Mal an der Nase herumgeführt hat. Gott sei Dank hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht eine Beugestrafe in der Höhe von 3 000 € gegen ihn verhängt, und vorgeführt wird er auch, wenn er nicht kommt.
Oder: Herr Uwe Scheuch, „part of the game“. Vielleicht können Sie uns das einmal erklären, Herr Kickl, was „part of the game“ heißt. Was bedeutet das? (Abg. Neubauer: Fragen Sie den Scheuch!) – Wir können Herrn Scheuch nicht fragen, weil er ist nicht Mitglied dieses Hohen Hauses. (Abg. Neubauer: Schreiben Sie ihm eine SMS!) – Ja, ich könnte ihm eine SMS schreiben; das ist eine sehr intelligente Aussage vom Herrn Abgeordneten.
Wie gesagt: Die FPÖ, die überall gerne regieren möchte, die der Bundesregierung immer ausrichtet, keine Lösungen, keine Konzepte zu haben (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt ja!), hat überhaupt keine Konzepte! Wenn man nämlich keine Verant-
wortung trägt und keine Verantwortung tragen muss, dann muss man auch keine Lösungen finden. Man kann alles kritisieren, aber man muss nie eine Lösung auf den Tisch legen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und wenn man Verantwortung trägt, hat man auch keine Lösungen!) Und Gott behüte, dass Sie irgendwo einmal in einem Bundesland regieren: Dann wird dieses Bundesland genauso pleite sein wie Kärnten! (Abg. Kickl: Dann müssten Sie ja in Wien in lichte Höhen steigen!) Das muss auf jeden Fall verhindert werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.43
Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.
17.44
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Danke, Herr Präsident! – In der Hitze des Gefechtes hat Frau Kollegin Tamandl Herrn Abgeordneten Kickl hier als „beschuldigt“ bezeichnet. Das gilt im Rahmen dieser Anfrage und auch für sonst überall: Herr Kollege Kickl ist nirgendwo strafrechtlich beschuldigt.
Das ist die Wahrheit! Da können Sie hüpfen, wie Sie wollen! (Beifall bei der FPÖ.)
17.44
Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.44
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Danke, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Bayr hat in ihrer Rede gesagt: Der ehemalige FPÖ-Bezirksvorsteher-Stellvertreter von Ottakring hätte ein illegales Ausländerquartier für Asylwerber betrieben und damit viel Geld gemacht. – Das ist unrichtig!
Ich berichtige tatsächlich: Herr d’Aron hat überhaupt nie ein Ausländerquartier betrieben. Er war Eigentümer eines Mietshauses und hat eine Wohneinheit vermietet gehabt, und in dieser Wohneinheit waren angeblich Ausländer untergebracht. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Krainer: Das ist eine tatsächliche Bestätigung! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
17.45
Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, vielleicht können wir den Pegel der Erregung jetzt wieder ein bissel herunterfahren! Wir haben noch drei Wortmeldungen in dieser Debatte, und ich würde bitten, dass wir die geordnet über die Bühne bringen!
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. (Abg. Krainer: Vielleicht könnte Kollege Kickl auch eine tatsächliche Bestätigung machen wie die Kollegin Belakowitsch-Jenewein! Das war ja eine tatsächliche Bestätigung!) – Herr Kollege, dieses Instrument finde ich nicht in der Geschäftsordnung.
Bitte, Herr Abgeordneter Podgorschek.
17.46
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Herr Präsident, danke, dass ich das Wort bekomme. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis zu einem gewissen Grad habe ich sogar Verständnis für die heutige Debatte. Wir stehen nämlich vor zwei entscheidenden Wahlgängen, und dass vor allem die beiden Regierungsfraktionen hypernervös sind, ist mir vollkommen klar, denn es drohen durchaus entsprechende Verluste. Daher, glaube ich, habe ich überhaupt keinen Grund, dass ich mich jetzt auf dieses Niveau herabbegebe.
Das Einzige, das ich noch dazu sagen möchte: Ich habe noch hundertprozentiges Vertrauen in den österreichischen Rechtsstaat und in die österreichische Justiz, und ich glaube auch noch an eine Gewaltentrennung. Wir haben hier nicht zu entscheiden, ob jemand unschuldig oder schuldig ist, das hat auch Herr Kollege Pilz nicht zu entscheiden, sondern das hat immer noch die unabhängige Justiz zu entscheiden. (Abg. Krainer: Wow, und das von einem FPÖler!) – Ja, genau von einem FPÖler, denn ich bin ein Urdemokrat. Manche, die hier sitzen, verwechseln dieses Parlament mit einem Tribunal, und gerade die Partei der gepachteten Toleranz zeichnet sich vor allem durch Intoleranz und Ausgrenzung aus. (Beifall bei der FPÖ.) Die Grünen sind für mich die würdigen Nachfolger der Jakobiner.
Was findet hier statt? – Sie wollen nichts anderes machen, als einen Wohlfahrtsausschuss gründen, und wenn es möglich wäre, dann würden Sie auch noch eine Gedankenpolizei einführen. Sie schwingen mit der Moralkeule bei jeder Gelegenheit, vernadern Menschen, wenn Sie Ihren Frust in Facebook auslassen – manchmal durchaus dumme Postings, das ist richtig –, jede Aussage wird auf die Goldwaage gelegt, und manchmal werden sogar Existenzen dabei vernichtet. Das alles dank der Grünen und ihrer Polizei mit Herrn Öllinger, mit Herrn Sailer, die nichts anderes tun, als Menschen zu vernadern. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Das ist ein eigener Geheimdienst!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Tugendwächter sollen vor ihrer eigenen Haustüre kehren. Stellen Sie sich einmal vor, die Freiheitlichen würden sexistische Plakate affichieren beziehungsweise Aussendungen machen, so wie es in Oberösterreich gemacht wurde. Da haben wir zum Beispiel von den Grünen: „Put the fun between your legs“. (Der Redner platziert das entsprechende Bild vor sich auf dem Rednerpult.) Würden das Freiheitliche machen, hätte das einen Shitstorm in Facebook sondergleichen zur Folge. Das sind die Grünen: selbst mit Dreck werfen, aber wenn Freiheitliche irgendwo beteiligt sind, diese entsprechend vernadern und verurteilen!
Jetzt komme ich noch zu diesen ewigen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Hypo. Nicht umsonst ist mein Kollege Werner Kogler heute nicht anwesend. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Er hat eine Besprechung mit dem Finanzminister!) Ich schätze ihn persönlich sehr, er hat nämlich dieses perfide Spiel schon längst durchschaut. Es geht im Fall der Hypo Alpe-Adria nur darum, das eigene Versagen, nämlich auch seitens der Kontrolle von Rot und Schwarz in Kärnten und auch der Freiheitlichen, auf einen verstorbenen Landeshauptmann abzuwälzen.
Liebe Gabi Tamandl, ich will nicht wieder aufzählen, welche Auskunftspersonen bis jetzt da waren, aber wenn ich mir die zweite Ebene und die Führungsebene der Hypo Alpe-Adria anschaue, dann kann ich sagen, da war bis jetzt kein einziger Freiheitlicher dabei. Dieser Skandal ist ausschließlich ein Bankenskandal, der halt leider in Kärnten passiert ist, aber der Kärntner Landeshauptmann hat nie – und das hat der Ausschuss bis jetzt ganz klar festgestellt –, hat nie ins operative Geschäft eingegriffen. Und das ist für mich entscheidend. (Beifall bei der FPÖ.)
Lieber Wöginger Gust, du warst auch schon einmal besser. Es tut mir leid, aber ich habe Verständnis, denn am Sonntag wirst du ein langes Gesicht haben, und ich werde grinsen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Und einen anderen Landeshauptmann!)
17.50
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte. (Abg. Zanger: Schon wieder? – Abg. Meinl-Reisinger – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja, mir ist noch etwas eingefallen!)
17.50
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Ich habe ja quasi noch etwas Guthaben auf meine Redezeit und möchte schon noch etwas dazu
sagen. Frau Belakowitsch-Jenewein, Sie haben gesagt, das sei entlarvend, es gehe um die Wahlen. – Ja, ich habe das in meiner Rede auch gesagt: Es geht mir um die Wahl! Ich sage das jetzt nicht hier als NEOS-Abgeordnete, sondern durchaus als Bürgerin dieses Landes: Ich will nicht, dass die FPÖ so stark wird! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich kann Ihnen das erklären. Alles, was wir heute hier gehört haben, alles, was wir heute hier debattiert haben – aber nicht nur heute, sondern auch in den letzten Jahren –, alles, was wir an Korruptionsfällen gesehen haben, zeigt eines, nämlich: Die Verantwortung für öffentliches Geld, für Steuergeld in Ihre Hände zu geben ist wirklich einfach nicht möglich, und das will ich als Bürgerin dieses Landes nicht! (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Sie bekommen – Stand 2015 – 23,5 Millionen € an Parteienförderung, 23,5 Millionen € Steuergeld! (Abg. Kickl: Wie viel kriegen Sie?) Aber das reicht Ihnen nicht, da müssen Sie noch Kanäle öffnen, wie man sonst noch irgendwo drankommt. – Was soll sich mit Ihnen in irgendeiner verantwortlichen Position in diesem Land zum Besseren verändern?! Ich meine das ganz ernst: Ich will das nicht! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich möchte hier wieder Stefan Petzner zitieren – er muss ja Schnackerl haben –, denn er hat im Zuge seiner Buchpräsentation etwas sehr Bemerkenswertes gesagt. Er hat gesagt, rechtspopulistische Parteien sind wichtig in der Demokratie, weil sie das Ohr am Volk, am Bürger haben, was die Anliegen sind, was thematisiert wird. – Ja, okay.
Er hat aber auch noch zwei andere Dinge gesagt. Zweitens hat er gesagt, rechtspopulistische Parteien dürfen nicht regieren, denn sie können es nicht. Es wäre völlig falsch, ihnen eine Verantwortung zu übergeben, was Steuergeld angeht.
Der dritte Punkt ist noch bemerkenswerter, weil späte Einsicht: Rechtspopulistische Parteien sollen in einer lebendigen, in einer guten Demokratie nicht mehr als 10 Prozent bekommen. – Und ich teile diese Meinung wirklich sehr.
Ich mache Ihnen einen Vorschlag, auch sehr konstruktiv. Dieser Bericht vom „Falter“ über diese Vorwürfe illegaler Parteienfinanzierung ist ja in jener Woche erschienen, als am Montag der Rechnungshof seinen Bericht über die Rechenschaftsberichte der Parteien vorgelegt hat. Wir haben gesehen, dass es in diesen Rechenschaftsberichten Lücken bei allen Parteien gibt, was die Parteienfinanzierung angeht und mögliche Griffe der Parteien in den Steuertopf über sonstige Zuwendungen, etwa über öffentliche Aufträge an Parteiunternehmen. Und dann gibt es eben noch die Vorwürfe illegaler Parteienfinanzierung. Wir wissen ja, dass es Schlupflöcher gibt, und auch darauf weist der Rechnungshof immer hin.
Wenn Sie – und ich nehme an, Sie werden Ja sagen – auch Interesse daran haben, dass wir sämtliche Schlupflöcher schließen, dann habe ich den Vorschlag gemacht – und ich freue mich, wenn Sie mich unterstützen –, dass wir den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses damit befassen, sämtliche dieser Lücken zu schließen, echte Sanktionsmechanismen einzuführen und wirklich darüber zu debattieren, wie wir es transparenter und sauberer machen können in dieser Republik. – Danke. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
17.54
Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.
17.54
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hier im ehrenwerten Hohen Haus wird sehr oft von Systemen gesprochen. Diese Debatte macht eines klar: Wir haben es hier und heute offenkundig mit zwei Arten von Systemen zu tun. Das eine System ist jenes,
das klar festhält, dass allein die Justiz für Ermittlungen zuständig ist. Und dieses System wird von den Freiheitlichen auch entsprechend hochgehalten. Das zweite System, von dem ich rede, ist jenes, werte Kolleginnen und Kollegen, dass offenkundig – und das insbesondere in Vorwahlphasen – ein Parlamentsklub einerseits für die Anklage, aber andererseits auch – in Person von Herrn Peter Pilz – für die Verurteilung zuständig ist. Das ist das andere System, das offenkundig von Rot, Schwarz, Grün und NEOS in dieser Art und Weise mitgetragen wird.
Das ist äußerst fragwürdig – und insbesondere stelle ich diese Behauptung jetzt in Richtung SPÖ, ÖVP und in Richtung der Grünen auf –, wenn wir wissen, dass in Kärnten eine Landesregierung im Amt ist, deren Landeshauptmann als Beschuldigter in einem Korruptionsverfahren geführt wird, deren Landesrätin Schaunig-Kandut als Beschuldigte in einem Korruptionsverfahren geführt wird, deren Landtagspräsident Nummer eins – auch von der SPÖ – als Beschuldigter in einem Korruptionsverfahren geführt wird. Das alles stellt offenkundig überhaupt kein Problem für die ÖVP und für die Grünen dar, mit dieser so „schlimmen“ Partei – es sind Ermittlungen im Laufen – eine Koalition zu haben.
Das heißt, das alles hier ist nichts anderes als ein Schauspiel im Vorfeld der oberösterreichischen und der Wiener Landtagswahlen (Beifall bei der FPÖ), denn wenn es Ihnen in der Tat um Korruption gehen würde, müssten Sie – und Sie zuallererst, Herr Pilz – jetzt sofort aufstehen, hinausgehen, Ihr Mobiltelefon, auf dem Sie immer so eifrig herumtippen, anwerfen, Herrn Landesrat Holub anrufen und sagen: Kündige sofort diese Koalition mit der SPÖ in Kärnten auf! – Aber dem ist nicht so, weil die Grünen ja nichts anderes machen als ein Schauspiel.
Dieses Schauspiel ist nichts Neues, wir erinnern uns an alle letzten Wahlen zurück. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Wann sonst als vor Wahlen hat denn Herr Pilz, der ja keine andere Aufgabe mehr in diesem Grünen Klub hat, als zu diffamieren und Menschen schlechtzureden, einen Auftritt, geschätzte Damen und Herren? Seien Sie ehrlich, das ist der Zugang der Grünen: ohne Argumente, ohne Fakten auf persönlicher diffamierender Ebene gegen Menschen vorzugehen und dann, wenn sich das als haltlos herausstellt, nicht einmal den Anstand zu haben – wie seinerzeit auch in der Debatte um das Justizwesen –, sich bei den Herrschaften zu entschuldigen, die vorher diffamiert wurden! Das ist der Zugang der Grünen.
Aber es ist verständlich und gleichermaßen beschämend gegenüber der Bevölkerung, ein solches Schauspiel hier und heute abzuführen und nur wegen der Wahlen auf diesem Niveau politischen Mitbewerbern ohne Fakten (Abg. Jarolim: So ein Schwachsinn!), sondern nur aufgrund einer Wahlmotivation heraus, aufgrund Ihrer Panik vor den Wahlergebnissen diese Vorwürfe zu machen, wie sie heute getätigt wurden – und dabei zu vergessen, welche Arbeit an sich für die Bevölkerung in diesem Land notwendig wäre angesichts einer halben Million Arbeitslosen, bei 1,2 Millionen Menschen an der Armutsgrenze, bei einem unleistbaren Leben für die Bevölkerung in unserem Land, bei unleistbaren Wohnungen für die Bevölkerung in unserem Land, bei einer Hypo-Verstaatlichung durch SPÖ und ÖVP, die uns Milliarden und Abermilliarden an Defizit eingebrockt hat, bei ESM-Haftungen, beschlossen durch Rot-Schwarz-Grün, die die Bevölkerung mit zig Milliarden hineinreißen, was die Griechenland- und sonstige Pleitestaaten-Hilfe betrifft, bei dem Asyl-Chaos, bei dem Durchgriffsrecht, womit Rot-Schwarz-Grün heute mit den NEOS gemeinsam die Verfassung aufs Ärgste verändert haben, um so der Bevölkerung asylpolitisch in den Rücken zu fallen und Entscheidungen gegen die Interessen der Bevölkerung in den jeweiligen Gemeinden stattfinden zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren, dabei rede ich noch gar nicht vom Auslutschen des Sozialsystems für Wirtschaftsmigranten, welches Sie ermöglichen, vom Ausweiden des
Gesundheitssystems, welches Sie von SPÖ und ÖVP ermöglichen. – Alles Probleme, die unsere österreichische Bevölkerung deswegen zu tragen hat, weil Sie sich nicht darum kümmern, weil Sie verantwortungslos handeln und hier vor einer Wahl lieber ein Schauspiel abführen gegen einen politischen Mitbewerber, der ganz klar die Interessen der Bevölkerung vertritt, nämlich gegen die Freiheitlichen.
Das hat die Bevölkerung ganz genau erkannt – und dementsprechend wird sie Sie auch bei den Wahlen abstrafen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.59
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. – Bitte.
17.59
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Es bleibt den Freiheitlichen unbenommen und ihnen auch vorbehalten, eine Diskussion, in der es um relativ einfache, klare Vorwürfe gegen ihre Partei und ihren Generalsekretär geht, in eine Flüchtlingsdebatte umzuwandeln. Aber das ist anscheinend bei der FPÖ so üblich: Ziemlich egal, um welches Thema es geht, es geht am Ende immer gegen die Europäische Union und gegen Ausländer, Flüchtlinge oder was auch immer.
Auch wenn in Wirklichkeit der Grund dafür, dass wir jetzt hier diese Debatte führen, relativ einfache, klar nachvollziehbare Vorwürfe an die Freiheitlichen sind, hat es von den vier Rednerinnen und Rednern der Freiheitlichen kein einziger geschafft, auch nur einen Satz zu den Vorwürfen zu sagen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS. – Abg. Neubauer: So wie Sie gerade jetzt!) Ich sitze jetzt seit Stunden hier herinnen und höre mir die Debatte an.
Aber die Freiheitlichen haben ja noch eine Restredezeit, und Abgeordneter Kickl hat es der Mühe wert gefunden, nach zwei Monaten hier im Hohen Haus aufzutauchen, vielleicht kann er dann auch einmal Licht ins Dunkel bringen. Es ist relativ einfach: Vorwurf eins ist: Wenn die Landesregierung bei einer Agentur Leistungen bestellt hat, Inserate zu layouten oder dergleichen, wurden 20 Prozent (Abg. Stefan: Ist das hier ein Gericht? – Ruf bei der FPÖ: Ist das eine Zeugeneinvernahme? – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ) – seien Sie jetzt nicht gleich nervös, bitte; das ist ja relativ einfach (Abg. Neubauer: Sie verwechseln nur den Standort!) –, wurden also quasi 20 Prozent des Auftrages der FPÖ gutgeschrieben. (Abg. Stefan: Das ist eine Einvernahme hier!)
Das ist ganz eindeutig illegale Parteienfinanzierung, wo öffentliche Aufträge in Wirklichkeit in Parteikassen hinübergeschaufelt werden. – Vorwurf eins. Vier Redner von der FPÖ: kein Wort zu diesem Vorwurf. (Abg. Stefan: Sieben!)
Der zweite Vorwurf ist, dass Geld, sage ich einmal (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Weißgeld!), das die Landesregierung und auch die FPÖ an diese Agentur gezahlt haben (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Weißgeld!), quasi in bar, im Kofferl, im Kuvert (Abg. Stefan: Wenn Sie es eh wissen!) – wie auch immer – quasi an führende Parteifunktionäre ausbezahlt wurde. Es gibt keine Antwort darauf. Stimmt das, und was ist mit diesem Geld passiert? (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Es haben hier eine Rednerin und drei Redner von der FPÖ gesprochen und kein einziger hat auch nur ein Wort dazu gefunden. Stattdessen haben wir Unwahrheiten gehört, wie zum Beispiel, die Kriminalität würde in Wien steigen, obwohl wir alle wissen, dass sie sinkt – aber es ist Wahlkampf, deswegen muss man das behaupten. Wir hören vom Kollegen Darmann aus Kärnten irgendwelche Schauermärchen – aber es ist ja Wahlkampf, zwar nicht in Kärnten, aber dort ist anscheinend immer Wahlkampf. Und wir hören irgendwelche Geschichten von Podgorschek, der erzählt, im Untersuchungsausschuss wäre herausgekommen, dass die FPÖ niemals irgendetwas mit der Hypo zu tun gehabt hätte. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Podgorschek: Das habe ich nicht ge-
sagt!) Eine ganz interessante Sache. (Abg. Schimanek: Das hat er ja nicht gesagt! Das stimmt nicht!) – Ach so? Nein, das stimmt, er hat gesagt, dass sie niemals ins operative Geschäft eingegriffen haben. (Abg. Podgorschek: Das ist ja …!) – Ja, aber es war natürlich … (Abg. Podgorschek: Sag mir einen Beweis!) – Nein, eh, wir sitzen offensichtlich in unterschiedlichen Ausschüssen, denn – nur ein Beispiel, ohne nachzusehen, nur das, woran ich mich erinnere – ein freiheitlicher Finanzlandesrat, der dafür zuständig war, zu schauen, dass die Haftungen nicht nach oben durch die Decke gehen, ist erst dann zurückgetreten (Ruf bei der FPÖ: Wie beim Linzer Swap!), als er die Zusage von der Hypo hatte, einen 300 000-€-Vertrag zu bekommen, einen 300 000-€-Vertrag als Konsulent! Oder ist Ihnen das entgangen? (Abg. Podgorschek: Wo ist das herausgekommen?) – Finanzlandesrat Pfeifenberger hat selbst ausgesagt (Abg. Podgorschek: Das ist die Interpretation des Kai Jan Krainer!), dass er, bevor er zurückgetreten ist, die Zusage von der Bank für diesen Vertrag hatte! Das ist nur ein Beispiel. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Das andere Beispiel ist: Der Schattenfinanzminister, so heißt das, Dobernig, der nicht einmal vor den Untersuchungsausschuss kommen möchte (Abg. Podgorschek: Jetzt wissen wir auch, warum er nicht kommt!), der die Akten schreddert und in Flüsse schmeißt (Ruf bei der FPÖ: Das ist unfair!), hat jetzt übrigens eine Strafe von 3 000 € bekommen, weil er sich eben weigert, vor den Untersuchungsausschuss zu kommen und Rede und Antwort zu stehen (Ruf bei der FPÖ: Das haben wir schon gehört, Sie wiederholen alles nur!), wieso er mit anderen Freiheitlichen dafür verantwortlich ist, dass die Haftungen des Landes Kärnten durch die Decke geschossen sind und uns Milliarden Euro kosten.
Und um den Bogen zur Flüchtlingspolitik zu spannen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was hat das jetzt mit der Verschuldung von Wien zu tun?): Wissen Sie, wie lange wir die Unterbringung der Flüchtlinge in Österreich ab 1945 allein mit dem Geld nur für die Hypo finanzieren könnten? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wieso machen Sie eine Flüchtlingsdebatte daraus? – Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Von 1945 bis 2272 könnten wir alle Flüchtlinge finanzieren, die Unterbringung et cetera. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)
Nur so viel zur Verantwortungslosigkeit der Freiheitlichen in der Politik. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wollen Sie über die Verschuldung von Wien reden? Erzählen Sie ein bisschen etwas darüber! Warum dürfen Sie im Dritten keinen Wahlkampf mehr führen?) Das zeigt aber auch, was Sie hinterlassen, wenn Sie in der Regierung sind, nämlich nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft. Wir werden Hunderte Jahre zahlen für das, was Sie da in dieser kurzen Zeit angerichtet haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Und ein letztes Wort zum Kollegen Podgorschek: Ich würde wirklich aufpassen, wenn ich in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ und anderen lese – es geht nicht nur um diese Postings betreffend Flüchtlingsboote und „Schifferl versenken“, hahaha, oder dann, wenn Asylheime brennen, um „Fein, Benzin rein“ oder so etwas –, dass freiheitliche Funktionäre dazu aufrufen, ein Geschäft zu boykottieren, weil sich die Gattin des Eigentümers für Flüchtlinge engagiert. Irgendwann ist wirklich Schluss mit der Art und Weise, wie sich die Freiheitlichen da aufführen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das kann man nur sagen. Irgendwann ist Schluss, und Sie sollten herauskommen und sich für die Kollegen aus Ihrer Partei entschuldigen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.)
18.05
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.
18.05
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mir erwartet, dass ein freiheitlicher Redner/eine freiheitliche Rednerin einen einzigen Satz
sagt: Die Vorwürfe sind falsch, sie stimmen nicht. – Niemand hat das gesagt. Niemand hat Kickl in der Sache verteidigt. Niemand hat ein Gegenargument gefunden. Entweder wissen die freiheitlichen Rednerinnen und Redner, dass alle Vorwürfe stimmen, oder sie haben einen anderen Grund, ihren Abgeordneten und Generalsekretär hier öffentlich im Stich zu lassen. – Ich kann diese Frage nicht beantworten. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist aber die einzige, die Sie nicht beantworten können!)
Es gibt vier offene Fragen. Die erste Frage ist: Warum ist der in diesem Verfahren als Verdächtiger geführte Freiheitliche Hans Weixelbaum nach wie vor Bundesgeschäftsführer der Freiheitlichen Partei?
Die zweite Frage lautet: Wer hat die 20 Prozent vom Land Kärnten in der FPÖ kassiert?
Die dritte Frage lautet: Wer hat die Geldkoffer und Kuverts entgegengenommen (Zwischenruf des Abg. Stefan), die Partei oder ihre Funktionäre hinter dem Rücken der Partei?
Und die vierte und vielleicht wichtigste Frage lautet: Wozu braucht Abgeordneter Kickl dreimal einen Strohmann, zweimal für seine Agenturbeteiligungen, einmal für den geheimen Kauf einer Liegenschaft? (Abg. Kickl: Falsch!) Wozu braucht er dreimal einen Strohmann?
Herr Abgeordneter Kickl, wenn Sie diese Fragen beantworten können, dann gibt es nur eine Möglichkeit: Sie melden sich jetzt zu Wort und beantworten sie! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Stefan: Untersuchungsrichter Pilz!)
Ich sage Ihnen, was die Alternative ist: Wenn Sie nicht in der Lage sind oder wenn Sie zu feig sind, diese Fragen zu beantworten (Abg. Kickl: Ich glaube, Sie haben Ihren Beruf verfehlt, Herr Pilz!), dann ziehen Sie die Konsequenz und legen Ihr Mandat zurück, denn dann sind Sie nicht mehr in der Lage (Abg. Kickl: Bewerben Sie sich bei der Staatsanwaltschaft!), Ihre Funktion als Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat auszufüllen.
Ich fordere Sie auf, beantworten Sie diese Fragen oder treten Sie zurück! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
18.08
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. (Oh-Rufe bei SPÖ und ÖVP.)
Die Debatte ist geschlossen.
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nunmehr zur Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, eine Frist bis 11. Oktober 2015 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag unmittelbar stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesre-
gierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.
18.09
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Ja, wir diskutieren das jetzt hier zum zweiten Mal. Ich möchte mich dafür auch entschuldigen, aber ich war etwas überrascht. Ich habe mir vor einigen Tagen diesen Wahlhelfer in der „Wiener Zeitung“ für die Wien-Wahl angeschaut, und da gibt es die Frage: „Die Funktion von ,nicht-amtsführenden Stadträten‘ soll gestrichen werden. Künftig sollen nur noch Regierungsfraktionen im Stadtsenat vertreten sein.“
Sie wissen es, ich habe mich schon vor Monaten dafür starkgemacht, habe das hier diskutiert. Es wurde ja auch schon im Verfassungsausschuss behandelt, bedauerlicherweise jedoch nicht diskutiert, sondern ohne große Diskussion vertagt.
Was mich bei diesem Wahlhelfer in der „Wiener Zeitung“ sehr überrascht hat, ist, dass auf diese Frage die SPÖ mit „Ja“ antwortet – Gewichtung von vier Punkten immerhin drei Punkte, also doch sehr wichtig –, die FPÖ mit „eher Ja“, die ÖVP mit „eher Ja“, die Grünen mit „Ja“ – Gewichtung sogar vier von vier Punkten –, wir mit „Ja“ – klar, wir kämpfen seit Monaten –, Wien anders auch mit „Ja“ und Liste Pollischansky auch mit „Ja“. Das wundert mich schon etwas, da wir hier diskutiert haben und ich durchaus gar nicht unbemerkenswerte Argumente dagegen gehört habe, gerade auch von den Freiheitlichen, wenn ich dann diesen Wahlhelfer aufmache, und es kommt mir dann ein bisschen vor wie: Populistisch gibt man dann die Antworten – auch wenn man sie hier im Hohen Haus nicht vertritt –, die vielleicht im Wahlhelfer dann passen.
Es hat gestern oder vorgestern übrigens auch eine Abstimmung auf „vienna.at“ unter Bürgerinnen und Bürgern oder Leserinnen und Lesern über diese Frage, ob diese nicht-amtsführenden Stadträte abgeschafft werden sollen, gegeben, und 98,7 Prozent haben das mit Ja beantwortet, genau 232 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen. Ich frage mich, kommen die drei Nein-Stimmen vielleicht von den drei nicht-amtsführenden Stadträten der FPÖ? – Das könnte ja durchaus sein.
Worum geht es mir? – Wir haben die Notwendigkeit, das hier im Parlament zu diskutieren, weil, wie wir wissen, gemäß dem Bundes-Verfassungsgesetz alle Fraktionen, alle Parteien proporzmäßig im Gemeindevorstand vertreten sein sollen. Diese Regelung im Bundes-Verfassungsgesetz macht den Weg sozusagen nicht frei, dass der Wiener Landtag – und die Wiener Landesparteien sind offensichtlich alle einer Meinung – diese wirklich völlig unnötigen Posten einfach abschafft. Es sind immerhin vier. Jetzt kann man sagen, da geht es nicht um wahnsinnig viel Geld, aber es summiert sich auch, es kriegt jeder über 10 000 € im Monat, und es gibt eigentlich keine Funktion darin.
Ich weiß schon, jetzt kommen wieder die Argumente, es sei eine wesentliche Kontrollfunktion. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ist es aber!) Nun ja, aber wir haben auch hier im Nationalrat – so funktioniert Demokratie – eine Regierung und entsprechende Kontrollfunktionen vonseiten der Opposition im Nationalrat. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir kriegen die Regierungsvorlagen! Das ist der Unterschied!) Sie können Kontrollfunktionen durchaus auch im Gemeinderat verankern, wenn die denn so wichtig sind.
Sie von der FPÖ sagen auch „eher Ja“. Vielleicht reden Sie einmal mit Ihren Kollegen in Wien. Sie sagen selber, Sie sind dafür. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, aber unter Bedingungen!) – Über die Bedingungen können wir reden, aber über diese Bedin-
gungen haben wir nicht geredet, auch nicht im Verfassungsausschuss (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist jetzt aber nicht unsere Schuld!), und das ist der Punkt, und das macht mich auch so wütend, weil es so symptomatisch ist. Da gibt es gerade Wahlzeit, da wird diese Frage gestellt, und alle Parteien antworten mit Ja, diese sinnlosen Posten brauchen wir eigentlich nicht, und es wird wieder nichts passieren.
Wir werden das im Verfassungsausschuss wahrscheinlich nicht diskutieren, weil es sicher nicht angenommen werden wird, und selbst wenn es dort zur Diskussion kommt, dann wird es vertagt. Und so gibt es wirklich zig Beispiele in diesem Haus, wie handlungsunfähig das politische System eigentlich ist. Da sind alle Parteien einer Meinung, dass man diese Posten nicht braucht, und trotzdem passiert nichts. Das verstehe ich offen gesagt gar nicht, weil es da wirklich um einen Stillstand geht. Es gibt eine Ministrukturreform, die wir machen könnten, so wie viele andere Sachen, und nicht einmal das passiert.
Ich gebe Ihnen andere Beispiele. Wir haben uns wiederholt dafür eingesetzt, die wirklich absurd hohe Parteienförderung in Österreich zu kürzen, und haben einige Anträge gestellt. (Abg. Neubauer: Warum haben Sie es nicht zurückgezahlt?) Damals hat Herr Abgeordneter Kickl, der jetzt leider nicht mehr da ist, gesagt, wir machen jetzt hier eine Koalition der Vernunft dagegen – ich frage mich tatsächlich, was daran so vernünftig ist? – Wir haben die höchste Parteienförderung weltweit. Das ist unverschämt hoch, und das sehe ich nicht ein. (Abg. Neubauer: Wie viel haben Sie denn schon zurückgezahlt?) Wir müssen hier eine Bewegung hineinbringen. (Abg. Neubauer: Wir können nichts dafür, wenn Sie nichts zurückzahlen!)
Ein anderes Beispiel: Mein erster Antrag hier im Nationalrat war – und erlauben Sie mir, dass ich das ausführe, es sind immerhin die letzten Stunden, die ich hier verbringe – ein Antrag zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes. Ich glaube, es ist wirklich notwendig, dass wir das in Österreich haben, weil es tatsächlich Korruption und Freunderlwirtschaft verhindert, weil es ein Recht der Bürgerinnen und Bürger gibt, Einsicht zu nehmen in das, was Verwaltung und Politik machen. Wir haben das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang. Ich weiß, dass das alles nicht einfach ist, aber das ist jetzt schon fast zwei Jahre her und wir diskutieren es immer noch und haben keine Lösung auf dem Tisch.
Ich frage mich wirklich, was Sie eigentlich den Bürgerinnen und Bürgern da draußen erzählen, die Ihnen die Frage stellen: Sind Sie für die Abschaffung der nicht-amtsführenden Stadträte? – Da stellen Sie sich wahrscheinlich am Wahlkampfstand hin und sagen: Ja, ja, sind wir. Aber dann müssen Sie sich auch die Frage gefallen lassen, was Sie eigentlich hier in diesem Hohen Haus tun – ganz offen. Wir vertagen sämtliche Anträge der Opposition, und ich weiß, es kommen dann immer wieder die Vorwürfe, dass das alles Humbug und Unsinn ist, was wir da machen. Mag sein, kübeln Sie von mir aus die Hälfte, vielleicht ist ein Drittel dann noch so komplex, dass man es länger verhandeln muss. Aber es sind wesentliche strukturelle Fragen, und wir brauchen eine Bewegung in Österreich. Es ist einfach nicht angemessen, alles zu vertagen.
Daher auch heute wieder mein Antrag mit dem Datum 11. Oktober. Nachdem sich alle Parteien einig sind, zumindest im Wahlhelfer der „Wiener Zeitung“, gehe ich davon aus, dass wir vielleicht vor dem 11. Oktober diese Minibestimmung im Bundes-Verfassungsgesetz ändern können, damit wir den Weg dafür freimachen, dass der Wiener Landtag oder der Wiener Gemeinderat dann auch gemäß dem Willen der Parteien hier diesen Beschluss fasst, dass es diese nicht-amtsführenden Stadträte nicht mehr gibt. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
18.16
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Ab sofort gilt eine Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.
18.16
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt der Antrag der NEOS zur Abschaffung der nicht-amtsführenden Stadträte in Wien vor. In ihrem Antrag behaupten die NEOS – Zitat –: „Das Wiener System (…) erfüllt (…) keinen erkennbaren demokratiepolitischen Zweck.“
Ich kann Ihnen versichern, die Wiener Stadtverfassung legt Wert auf die Einbeziehung der Opposition, auf die Information und die Kontrollrechte der Opposition, worauf Sie selbst auch in Ihrer Rede, Frau Abgeordnete, hingewiesen haben. Wenn aber der Wiener Landtag die nicht-amtsführenden Stadträte eventuell im Rahmen einer großen Demokratiereform in Wien diskutiert, neu bewertet und beschließt, dass eine Änderung der Bundesverfassung angestrebt wird, denke ich, ist das der Anlass, dass der österreichische Nationalrat ebenfalls diskutiert und entsprechende Änderungen beschließt. (Abg. Meinl-Reisinger: Da schiebt die eine Institution das auf die andere!)
Ich sehe jetzt keinen Anlass, dass der Nationalrat von sich aus aktiv wird und die derzeit gelebte politische Praxis in Wien, in der Bundeshauptstadt ändert. Ich sehe Ihren Antrag vielmehr als eine Lex Wahlkampf, um eine populistisch-aktionistische Show noch in der Schlussphase des Wiener Wahlkampfes abzuziehen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Scherak.) Ich glaube, es bringt überhaupt nichts mehr, das hier, wenige Wochen vor der Wahl des Landtags – solang dieser noch existiert –, zu diskutieren. Es gibt ja für den neuen Wiener Landtag politische Willenserklärungen der kandidierenden Parteien, dass sich die Wiener und Wienerinnen in den Gremien das einmal anschauen und entsprechende Weichen stellen.
Ich glaube, Schnellschüsse in Bezug auf die Bundesverfassung gehören nicht zur gelebten politischen Praxis (Abg. Neubauer: Das war aber schon anders!), sinnvollerweise nicht zur gelebten politischen Praxis, daher wird die SPÖ klarerweise Ihren Antrag ablehnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.18
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.
18.18
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger! In Ihrem Antrag haben Sie zwei kleine Fehler drin. Der eine Fehler lautet: Sie sagen, es wäre ein österreichweites Unikum, dass es in Wien nicht-amtsführende Stadträte gibt. – Das ist nicht richtig!
Richtig ist vielmehr, dass es in Innsbruck auch nicht-amtsführende Stadträte gibt – erster Punkt. (Abg. Meinl-Reisinger: Dann schaffen wir die auch ab! – Abg. Lugar: Dann ist das ja gleich viel besser!)
Zweiter Punkt: Sie behaupten, dass für eine Abschaffung der nicht-amtsführenden Stadträte in Wien eine Änderung der Bundesverfassung notwendig ist. Das ist nicht richtig. Sie brauchen nur § 36 der Wiener Stadtverfassung abzuändern, dann sind nicht-amtsführende Stadträte sofort aufgehoben, dann ist es nämlich in Wien ganz genauso wie in allen anderen Gemeinden von ganz Österreich, dass jedem Mitglied eines Stadtsenates auch ein Geschäftsbereich zugewiesen ist. (Abg. Meinl-Reisinger: Wollen Sie zurück in den Proporz?)
Meine Damen und Herren! Wollen Sie alle Gemeinden einer Änderung zuführen? (Abg. Meinl-Reisinger: Sie wollen ja auch „eher ja“!) – Bisher war es in über 2 100 Gemeinden Praxis und Usus, dass man in allen Gemeinden einen gleichen Zugang hat. Wenn wir das ändern wollen, bin ich gerne bereit, wenn alle Gemeinden das sagen, wenn der Gemeindeverband, der Städtebund das sagt, bin ich gerne bereit, das zu ändern.
Bisher hat die Mehrheit der Gemeinden, die große Mehrheit für mich, immer die Erfahrung gemacht und auch gesagt: Wir wollen gerne eine überparteiliche Zusammenarbeit
in einer Gemeinde, denn in einer Gemeinde geht es um die unmittelbaren Bedürfnisse der Menschen, da wollen wir nicht, dass so parteipolitisches Hickhack passiert. Wenn Sie es bei den Gemeinden anders wollen, können wir das gerne machen. (Abg. Meinl-Reisinger: Ich rede nur von Wien, Herr Gerstl!) Wir können es anders machen, wenn es die anderen Gemeinden wollen.
Wenn Sie eine Änderung des Kontrollsystems in Wien haben wollen – dafür bin ich sofort zu haben, denn ich glaube, dass diese nicht-amtsführenden Stadträte nicht das gute Instrument sind, um wirklich Kontrolle in der Stadt auszuüben. Da gibt es sicher viele andere Möglichkeiten, und im Zuge eines Ausbaus des Kontrollsystems können wir auch selbstverständlich darüber reden, dass es in Zukunft keine nicht-amtsführenden Stadträte mehr gibt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Zukunft heißt, in fünf Jahren!)
18.20
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
18.21
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) : Herr Präsident! Frau Kollegin! Sie haben selbst gesagt, wir diskutieren heute schon das zweite Mal darüber. Die Abschaffung der nicht-amtsführenden Stadträte jetzt einfach so, wie Sie sich das vorstellen, würde bedeuten, dass sämtliche Oppositionsparteien vom Informationsfluss abgeschnitten sind. Das läuft ein bisschen anders im Landtag, als es hier läuft, das ist Punkt eins. Das heißt, man muss vorher einmal überlegen: Gibt es eine andere Möglichkeit, um als Oppositionspartei zu Informationen zu kommen? – Das ist das eine.
Das Zweite ist: Wenn wir sagen, nicht-amtsführende Stadträte in Wien sind ein Unsinn, dann haben Sie recht, ja, das brauchen wir eigentlich nicht. Es wäre klüger, wenn jeder Stadtrat auch ein Ressort bekommt, es ist nämlich eigentlich nicht einzusehen. Wenn man sich die Geschichte dieser nicht-amtsführenden Stadträte anschaut, dann ist das eine weit zurückgehende, nämlich in Zeiten, als es in Wirklichkeit nur SPÖ-Alleinregierungen gab. Damals die Opposition sozusagen auszuschalten – das waren hauptsächlich ÖVP und ein bisschen noch FPÖ – wurde in dieser Zeit von der SPÖ quasi gewünscht, um die Opposition aus der Stadtregierung draußen zu halten.
Wissen Sie, wenn Sie es so machen, wie Sie jetzt sagen, dann ist das nicht eine Optimierung der Verfassung oder der Verwaltung, sondern in Wirklichkeit ein Schritt zu mehr Intransparenz, wenn man das so beschließt, wie Sie das heute hier wollen. Ich glaube nicht, dass Sie das möchten. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)
Sie haben sich zuerst hingestellt und haben gesagt: Es sind meine letzten Tage hier drinnen. Frau Kollegin Meinl-Reisinger, selbst wenn Sie in den Wiener Landtag gewählt werden, was auch noch nicht fix ist, glauben Sie nicht, dass Sie im Oktober noch hier herinnen sitzen? – In Wien gehen die Uhren eben anders, da gehen sie langsamer, daran werden Sie sich gewöhnen müssen, und auch die Oppositionsrechte sind etwas andere, als wir sie hier gewohnt sind. Das mag man als gut oder als schlecht bezeichnen.
Aber was mich besonders freut, und das möchte ich zum Abschluss schon noch sagen, ist der Sinneswandel in der SPÖ. Beim letzten Mal, kann ich mich erinnern, war Kollege Schieder hier, der gesagt hat, also von ihm aus könnte man es sofort abschaffen. Heute hat der SPÖ-Redner gesagt, es soll so bleiben. – Das ist auch gut so. (Abg. Meinl-Reisinger: Sie wollen das auch!) Ich orte auch, dass Stadtrat Ludwig das gesagt hat, er ist dafür, dass es beibehalten wird, und ich glaube auch, dass es ein gutes, wichtiges und richtiges System ist.
Und zu Ihrem Vorwurf, wir wollen da mitnaschen, Frau Kollegin Meinl-Reisinger: Glauben Sie mir, reden wir nach dem 11. Oktober weiter. Die FPÖ auf dem Weg zur Nummer eins wird es vielleicht gar nicht notwendig haben, Stadträte ohne Ressort zu haben, denn unsere Stadträte werden dann alle ein Ressort haben. (Beifall bei der FPÖ.)
18.23
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.
18.23
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Ich muss zugeben, ich bin etwas fassungslos, wie man aus einer Debatte, die man durchaus demokratisch-sachlich führen könnte, eine derartige Wahlkampf-Posse, wie sie meine Vorrednerin jetzt gemacht hat, machen kann.
Ich bin voll bei Kollegin Meinl-Reisinger, und mir sind die Motive egal, warum sie das heute auf die Tagesordnung gesetzt hat. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Weil Wahlkampf ist! – Zwischenruf des Abg. Hagen.) Das ist eine Forderung, die schon lange existiert, und zwar nicht nur seitens der NEOS, die ja eine relativ junge Partei sind, auch die Grünen fordern das schon lange, und zwar nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Wien-Ebene, wo wir sogar einen sogenannten Posten verlieren würden, wenn das umgesetzt wird – damals, als wir noch in Opposition waren –, weil es einfach demokratiepolitisch eine unsaubere Geschichte ist.
Moderne Demokratien zeichnen sich dadurch aus, dass Regierung und Opposition sinnvollerweise getrennt sind, und das, was da in Wien existiert, ist einfach eine Vermischung, wie wir sie in Österreich auf verschiedenen Ebenen kennen, aber die man durchaus klarer und besser regeln könnte. (Abg. Rädler: Koalitionspartner!)
Wir haben einen vergleichbaren Antrag im Ausschuss liegen, und ich verstehe den Frust, wie mit Anträgen insgesamt und im Speziellen im Verfassungsausschuss umgegangen wird, dass man eben, wenn man als OppositionspolitikerIn einen Antrag einbringt, oft über Jahre den Vertagungsreigen mitmachen muss. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das geht uns aber auch so!) – Ich habe ja auch nicht nur die linke Seite der Oppositionspolitik gemeint, sondern alle.
Aber wir haben einen vergleichbaren Antrag liegen, und unserer unterscheidet sich vielleicht in einem Punkt – wobei Sie das inhaltlich, glaube ich, genauso sehen, aber wir haben es extra noch einmal reingeschrieben –: Was wichtig ist, ist, wenn dieses bisherige System abgeschafft wird, dass die Informationen, die derzeit über diese Funktion der nicht-amtsführenden StadträtInnen Richtung Oppositionsparteien fließen, auf andere Art und Weise geregelt sind – im Sinne der Transparenz, im Sinne der Kontrolle, im Sinne der Möglichkeit, klar Kontrolle ausüben zu können. Aber dafür brauche ich den Posten der nicht-amtsführenden StadträtInnen nicht.
Und vor diesem Hintergrund, Kollege Troch, verstehe ich Ihre Wortmeldung überhaupt nicht, denn auch ich habe in Erinnerung – Klubobmann Schieder kommt gerade herein –, dass die SPÖ … (Abg. Schieder: Ich bin schon länger da! Schlecht beobachtet!) – Kommt gerade herunter, woher auch immer, von wo auch immer er herunterkommt. Ich habe in Erinnerung, dass sich die SPÖ gegenüber diesem Vorhaben sehr wohl offen gezeigt hat, und ich verstehe Ihre Blockade jetzt überhaupt nicht.
Und von Schnellschuss kann schon gar nicht die Rede sein. Ich meine, Sie sind jetzt auch schon einige Zeit im Nationalrat, waren vorher im Wiener Gemeinderat/Landtag. Das ist eine alte Forderung, selbst unsere Anträge sind schon über Monate, wenn nicht vielleicht sogar schon fast ein Jahr, im Ausschuss. Da reden wir nicht von politischen Schnellschüssen, sondern da reden wir von lang gehegten, demokratiepolitischen Vorschlägen, die man hätte umsetzen können.
Ich teile auch nicht Ihre Ansicht, dass man da auf irgendwelche Zurufe von Landtagen oder Gemeinderäten warten muss. Wir sind ein selbstbewusster Bundesverfassungsgesetzgeber, und wenn wir der Meinung sind, mehrheitlich oder bei Verfassungsgesetzen mit zwei Dritteln, dass etwas umgesetzt werden soll, dann brauchen wir keine Resolutionen von Landtagen oder Gemeinderäten. Die helfen vielleicht manchmal, um einzuschätzen, wie es die anderen sehen, aber man kann da durchaus ein Selbstbewusstsein haben und muss nicht auf die Wiener Politik warten, zumal mir zumindest bekannt ist, dass es auch in Wien einen sehr breiten Konsens darüber gibt, Reformen durchzuführen, durchaus auch zwischen der SPÖ und den Grünen. Insofern habe ich Ihre vorherige Wortmeldung nicht verstanden.
Ich finde das demokratiepolitisch sinnvoll, demokratiepolitisch wichtig, und insofern unterstütze ich dieses Anliegen – ganz egal, ob gerade Wahlkampf ist oder nicht. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
18.28
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
18.28
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): „Schnellschuss“ ist natürlich spannend, wenn wir einen Antrag haben, der vom 11. Dezember 2014 ist, und wir jetzt eine Fristsetzung für den 11. Oktober 2015 machen. Das sind, wenn ich richtig rechnen kann, und ich hoffe, ich schaffe das jetzt, genau zehn Monate, in denen wir es dann fertiggebracht haben.
Das als einen politischen Schnellschuss zu betiteln ist natürlich absurd, und ich glaube auch, dass die Bevölkerung es nicht verstehen würde, wenn wir für so ein Thema zehn Monate brauchen. Wir brauchen für viele andere Themen noch viel länger, das ist richtig, aber genau da ist es wieder exemplarisch, wie langsam dieses Parlament arbeitet, weil gewisse Dinge offensichtlich nicht erwünscht sind.
Ich kann mich noch an eine Diskussion im Verfassungsausschuss erinnern. Kollege Schrangl hat damals gesagt: Na, die NEOS in Linz, die werden sich dann schon anschauen, wenn wir diese Forderung erheben. – Also, ich glaube, die werden sich gar nicht anschauen, denn die haben genau die gleiche Meinung. Worum es nämlich geht, ist, dass man eben nicht solche unnötigen Posten – und da ist Wien leider ganz besonders gut dabei, denn da gibt es sehr viele unnötige Posten – erhält, noch dazu, wenn wir wissen, dass ja offensichtlich alle Parteien im Wiener Landtag der Meinung sind, wir könnten das abschaffen.
Das Einzige, was wir hier beantragen und was die Grünen genauso beantragt haben, ist, dass der Wiener Landtag die Möglichkeit hat. Kollege Gerstl hat richtig gesagt, er hätte jetzt auch die Möglichkeit, dann würde er eben eine Proporzregierung schaffen. Das ist richtig, die Möglichkeit hat er, aber offensichtlich will er das nicht, denn sonst hätte er das schon längst gemacht. Das ist mein Zugang dazu, wenn er es nicht schon gemacht hat.
Jetzt kann man darüber diskutieren, ob Proporzregierungen grundsätzlich sinnvoll sind. Ich bin auch eher der Meinung, dass es eine lebendigere Demokratie ist, wenn nicht alle Parteien ab einer gewissen Größe an der Regierung beteiligt sind; das führt auch nicht zu diversen Verwerfungen, die es immer wieder in Proporzregierungen gibt. Ein schönes Beispiel wäre auch wieder das Thema NEOS: In Salzburg ist unserer Stadträtin vom SPÖ-Bürgermeister quasi das Ressort entzogen worden, weil sie etwas anderes gemacht hat. Also da hat die Proporzregierung ganz offensichtlich auch nicht so gut funktioniert.
Aber nichtsdestotrotz ist es eine Option. Was wir hier wollen, ist einfach, dass wir dem Landtag diese Option geben, denn es geht hier um sehr viel Geld und um ganz wenig Einflussmöglichkeiten. Es ist richtig, Kontrollrechte sind wichtig, aber ich kann diese Kontrollrechte auch ganz anders ausgestalten.
Nebenbei: Es gibt noch ganz andere Posten in Wien. Wir kennen die Situation, was den Vizepräsidenten des Wiener Stadtschulrates betrifft. Es war damals sehr spannend, als die FPÖ furchtbar schnell auf diesen Posten gespitzt hat, denn da gibt es halt wieder Geld zu verteilen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Der ist auch ziemlich machtlos. Wir kennen die Vize-Bezirksvorsteher, wobei wir uns alle nicht ganz sicher sind, ob es die in dieser Art und Weise braucht.
Wie ich erst jetzt am Sonntag in der Zeitung gelesen habe, wird – bei einem entsprechenden Wahlergebnis der FPÖ – der Herr jetzige Klubobmann Gudenus im Wiener Landtag sowieso Vizebürgermeister, weil man ab einem Drittel der Stimmen offensichtlich direkt einen Vizebürgermeistersessel bekommt. Auch damit sind nicht sonderlich viele Rechte verbunden. Das Einzige, was er machen kann, ist, dass er auf seine Visitenkarte „Vizebürgermeister“ draufschreibt. „Die Presse“ hat geschrieben – ich zitiere –: Das wird ihm höchstwahrscheinlich sehr gefallen.
Ich kann das nicht beurteilen. Aber auch das ist etwas, was schlichtweg nicht notwendig ist.
Zum Abschluss, um das noch einmal zu wiederholen: Es will hier niemand entscheiden, ob und wie der Wiener Landtag damit umzugehen hat. Der Wiener Landtag kann das selbst entscheiden, und das soll er auch selbst entscheiden. Das Einzige, was wir beantragen, ist, dass er die Möglichkeit hat, es selbst zu entscheiden: ob er die Proporzvariante wählt – die kann er jetzt schon wählen, die andere Variante kann er aber nicht wählen. Fakt ist: Es gibt momentan nicht amtsführende Stadträte, die ein entsprechendes Gehalt bekommen, und de facto weiß keiner, wieso man jemanden, der kaum Rechte hat, mit so einem fürstlichen Salär ausstatten soll. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die kriegen ja unwesentlich mehr als ...!)
18.32
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
18.32
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Hoher Nationalrat! Der Kollege vor mir hat ohnedies gerade gesagt, worum es geht. Ich will das gar nicht mehr lange hinausziehen. Proporz abschaffen, das ist auch unsere Linie vom Team Stronach – ganz klare Sache, Verwaltung abbauen. Das könnte man hier mit einem Federstrich schnell erledigen. Ich verstehe nicht, warum das die Regierungsparteien und interessanterweise auch die FPÖ in Wien nicht wollen.
Wenn ich der Kollegin Belakowitsch-Jenewein von der FPÖ vorhin genau zugehört habe: In Wien gehen die Uhren anders und etwas langsamer. – Da würde ich Ihnen empfehlen: Schauen Sie einmal nach Vorarlberg, da gehen die Uhren schnell. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Wir haben das Proporzsystem schon lange abgeschafft, nicht amtsführende Stadträte gibt es dort schon lange nicht mehr, eine Proporzregierung gibt es dort schon lange nicht mehr. Also die Vorarlberger sind bekannt dafür, und ich bin ein Vorarlberger, dass sie sehr sparsam wirtschaften, dass sie eine alemannische Ader haben und dass mit Vernunft gedacht wird. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich habe gemeint, die Frau Reisinger ...!) Das sollte auch ein bisschen nach Wien hereinschwappen. Das wäre kein schlechter Ansatz für Sie, vielleicht können Sie das ein wenig aufnehmen.
Mir fällt bei diesem Punkt mit der Geschwindigkeit der Duracell-Hase ein. Ich will jetzt keine Werbung für irgendetwas machen, aber vielleicht wechseln Sie einmal die Batterie in Ihrer Uhr, dann geht es vielleicht schneller, und dann funktioniert das so, wie sich die Bürger das auch wirklich erwarten: dass mit ihrem Steuergeld vernünftig umgegangen wird, dass ihr Steuergeld sparsam eingesetzt wird. Da haben alle etwas davon. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
18.33
Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, eine Frist bis 11. Oktober 2015 zu setzen.
Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Bericht der parlamentarischen Enquete-Kommission betreffend Stärkung der Demokratie in Österreich (791 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir nehmen nun die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf. Wir gelangen zu Punkt 3 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
18.35
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren hier den Bericht einer Enquete-Kommission, die zum Thema „Stärkung der Demokratie in Österreich“ stattgefunden hat. Dazu muss ich sagen: Ich bin grundsätzlich dankbar, dass sie stattgefunden hat. Es gab eine Reihe von Veranstaltungen, bei denen sehr interessante Vorträge – von verschiedensten Seiten, von Ländervertretern aus Österreich, von internationalen Vertretern – zum Thema direkte Demokratie gehalten wurden; also eine sehr interessante Anschauung.
Ich bin auch dankbar für die Unterstützung durch das Parlament, durch die Parlamentsmitarbeiter, durch die Klubmitarbeiter, die wieder erheblich mehr Aufwand hatten. Ich bin auch dankbar dafür, dass wir jetzt als Ergebnis den Bericht der Regierungsparteien ÖVP und SPÖ vorliegen haben, weil jetzt diese Gretchenfrage: Wie hältst du es mit der direkten Demokratie?, endlich offen beantwortet wurde. Nämlich: Es gibt nur einen Rückschritt, wir wollen keine ehrliche Weiterführung und Weiterausarbeitung der direkten Demokratie haben. Das ist jetzt das Ergebnis, und das liegt jetzt Gott sei Dank offen auf dem Tisch. Bisher wurden wir hingehalten, jetzt wissen wir es.
Ganz kurz – die Zuschauer wollen sicherlich ein wenig dazu erfahren, wie es zu so etwas kommt, wie sich da etwas entwickelt –: Vor etwa vier Jahren gab es die ersten konkreten Anträge im Parlament zum Thema direkte Demokratie, zum Beispiel von der FPÖ, aber auch von den Grünen. Die FPÖ hat da ein klares Konzept: Wir sind der Ansicht, dass das, was das Parlament darf, auch die Bürger dürfen müssen, können müssen.
Das heißt, dass es eine echte Gesetzgebung geben muss, die auch aus der Bevölkerung heraus initiiert wird, also eine ehrliche Beteiligung an der Entscheidungsfindung.
Das heißt, dass ein Volksbegehren, das erfolgreich ist, das eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften hat, dazu führt, dass das Parlament die Möglichkeit hat, diese Initiative zu übernehmen, und dass es, wenn das nicht geschieht, zu einer Volksabstimmung kommt, und dann wird allenfalls das zum Gesetz, was initiiert wurde.
Der zweite wesentliche Punkt ist, dass es eine sogenannte Veto-Volksabstimmung gibt. Das heißt, dass es die Möglichkeit gibt, dass Bürger verlangen, dass über ein bereits im Parlament beschlossenes Gesetz eine Volksabstimmung durchgeführt wird.
Das war unser klares Konzept, wie gesagt. Das ist etwa vier Jahre her. Die Reaktion darauf war, dass ein Arbeitskreis unter der Leitung von – der leider so früh verstorbenen – Präsidentin Prammer eingesetzt wurde. Dort wurde ein Jahr lang über direkte Demokratie diskutiert. Es ist nicht wirklich viel weitergegangen, aber immerhin, man hat einmal versucht, sich anzunähern.
Dann gab es einen Gesetzesvorschlag von SPÖ und ÖVP, nicht aus dem Arbeitskreis heraus, sondern einfach so. Das war sehr schwach. Da wurde eine sogenannte Bürgeranfrage erfunden, dass also hier im Nationalrat, im Rahmen der Fragestunde, Anfragen von Bürgern verlesen werden können. Das war, glaube ich, das einzig wirklich Innovative, und das war auch schon haarsträubend.
Dann hat die Opposition festgestellt – was ja nicht oft vorkommt, über die an sich sonst ja sehr, wie man auch heute wieder gehört hat, scharfen Grenzen hinweg –: Wir haben hier eine ganz andere Ansicht. Und wir haben uns auf einen Kompromissvorschlag in dem Sinne geeinigt, dass wir gesagt haben, dass am Ende eines erfolgreichen Volksbegehrens zumindest eine Volksbefragung steht. Eine Volksbefragung ist unverbindlich. Es ist nicht das, was wir wollen, aber immerhin. Das war ein Kompromissvorschlag, weil wir uns gedacht haben: Gut, da könnten die Regierungsparteien vielleicht mitmachen.
Dann, nächster Schritt: Die Grünen sind ausgeschert und haben dann gemeinsam mit den Regierungsparteien wieder einen neuen Vorschlag gemacht, so ähnlich wie der Oppositionsvorschlag, nur mit viel höheren Hürden, die fast nicht erreichbar sind – 700 000 notwendige Unterstützungsunterschriften, damit man überhaupt zu einer Volksbefragung kommt, und eine massive Themeneinschränkung.
Zu diesem Gesetzesvorschlag gab es dann eine Begutachtung – also hier gab es dann eine Begutachtung, nicht so wie beim Durchgriffsrecht, welches wir heute hier beschlossen haben; also wir nicht, aber Sie weitgehend –, und bei diesem Begutachtungsverfahren ist dann herausgekommen, dass es hier natürlich noch offene Fragen gibt. Zum Glück ist dann die Wahl gekommen, und die Sache ist einmal eingeschlafen.
Nach der Wahl wurde dann aufgrund dieser Begutachtung die Feststellung gemacht: Also so kann man das nicht Gesetz werden lassen! Es muss eben weiter diskutiert werden.
Und dann kommt die Enquete-Kommission: Wiederum etwa ein Jahr lang jetzt diese Veranstaltungen, und das Ergebnis ist: Wir wollen nicht einmal mehr eine Volksbefragung am Ende eines erfolgreichen Volksbegehrens haben. Wir wollen einfach gar nichts, was in diese Richtung geht, nichts, was die Bevölkerung erzwingen kann, was dann letztendlich für die Bundesgesetzgebung vielleicht maßgeblich, wenn auch nicht unmittelbar verbindlich, aber doch irgendwo, sagen wir einmal, nahezu bindend sein könnte.
Das heißt, wir haben am Ende dieser Enquete-Kommission schlicht und einfach einen massiven Rückschritt – und das ist sehr enttäuschend.
Wir haben heute einen Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung zum Thema Durchgriffsrecht gestellt, weil wir festgestellt haben, dass da ganz massiv in die Grund-
ordnung eingegriffen wird. Leider – es tut mir leid, weil wir heute auch gemeinsam mit den Grünen einen Antrag stellen – gehen da die Grünen nicht mit, mit dem Argument: Es ist die falsche Jahreszeit, weil der Winter kommt.
Da ist jetzt direkte Demokratie also nicht gefragt, das ist sehr enttäuschend. Aber sonst muss ich feststellen, dass wir hier, auch gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien, einen Minderheitsbericht haben, den wir hier vorlegen. Es wird auch noch einmal ein entsprechender Antrag eingebracht, der direkten Demokratie zum Fortschritt zu verhelfen. Ich kann nur hoffen, dass Sie umdenken und dass Sie es ernst meinen und dass Sie dem Bürger die Möglichkeit geben, an der Entscheidungsfindung mitzuarbeiten.
Ich gehe davon aus, dass die Wahlergebnisse Sie dabei beflügeln werden. (Beifall bei der FPÖ.)
18.41
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte. (Abg. Pendl: Das wird entspannend jetzt!)
18.41
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, dass diese Enquete-Kommission eine sehr nachhaltig wirkende Kommission sein wird, weil sehr viele gute Ideen eingebracht wurden und wir auch schrittweise aus diesen Ideen schöpfen werden und sie auch umsetzen werden.
Wenn jetzt hier beklagt wird, dass wir diesen Antrag nicht aufrechterhalten, dann muss man dazusagen, dass dieser Antrag im Zuge der Begutachtung nicht sehr gutgeheißen wurde und sich natürlich auch die Welt weiter dreht und man sagt: Wenn man jetzt einen Antrag oder ein Volksbegehren hat und dann eine Volksbefragung anschließt – die nicht verpflichtend ist –, schürt man damit ja noch dazu die Verdrossenheit. Denn: Zuerst engagieren sich die Leute bei einem Volksbegehren, dann engagieren sich die Leute bei der Volksbefragung, und dann kann es passieren, dass trotzdem nichts herauskommt. Ob das das Gelbe vom Ei ist, wage ich zu bezweifeln.
Die zweite Geschichte ist, und das konnte bei dieser Enquete-Kommission nicht entkräftet werden: Zu einem Zeitpunkt – und da hat sich hier in Österreich wirklich viel mehr getan, als wir erwartet haben, nämlich in der Praxis –, zu dem sich Milliardäre Parteien kaufen, würden wir ihnen noch den Automatismus, einen Gesetzestext über eine Volksabstimmung erkaufen zu können, liefern. Das halte ich für eine Fehlentwicklung. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)
Denn: Wer kann denn kampagnisieren? – Die Medien können kampagnisieren oder jene Leute, die über das Kapital verfügen, Kampagnen zu fahren und durchzuführen. Das würde bedeuten, dass man jenen Leuten, die sich Parteien kaufen, auch noch die Möglichkeit einräumen würde, sich Gesetzestexte zu kaufen. Das halte ich für eine Fehlentwicklung. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
In Ihrem Bericht wird immer wieder Kalifornien als Musterbeispiel genannt, aber es wird in Ihrem Bericht nicht erwähnt, dass jene direktdemokratischen Entscheidungen dazu geführt haben, dass Kalifornien am Rande des Bankrotts lebt, weil ja genau diese Befragungen dazu geführt haben (Abg. Hübner: Aber das ist alles ...!), dass man die öffentlichen Gelder zurückgefahren hat und sich dann jene Sachen nicht mehr leisten konnte. Das sind alles Auswüchse, die man zu bedenken hat.
Das Dritte ist – in einer Situation wie jetzt, in einer emotional aufgeladenen Situation –: Wer würde die Minderheit vor der Mehrheit schützen, zum Beispiel die Flüchtlinge vor einem Volksvotum? – Eine temporär aufgeheizte Situation, die nicht auf Dauer besteht (Abg. Lugar: Das sollte einmal jemand ...!): Wer würde in der Lage sein, diese Minder-
heit zu schützen? (Zwischenruf des Abg. Hübner.) – Man sollte sich diese Fragen sehr wohl stellen. Es geht hier um Zweifel, die auch in der Enquete-Kommission angesprochen wurden und die nicht beseitigt werden konnten.
Aber es gibt trotzdem auch positive Erkenntnisse aus dieser Enquete-Kommission: Wir werden einer Stärkung der demokratischen Instrumente auf Landes- und Stadtebene verfassungsmäßig die Tür öffnen. Wir werden versuchen, uns auch Best Practices anzuschauen. Es ist sehr viel Erfindungsreichtum – auch von den VertreterInnen der Länder und Gemeinden, die hier ihre Vorträge gehalten haben – eingebracht worden, und ich glaube, dass man diese Möglichkeit einräumen muss, weil man ja nicht in die Bundesgesetzgebung, wie Steuergesetzgebung und anderes, eingreifen kann. Ich halte das für eine gute Möglichkeit, sich einmal anzuschauen, wie das auf dieser Ebene funktioniert.
Ich glaube auch, dass aus dieser Enquete-Kommission ableitbar ist, dass die Leute eher bei konkreten Gesetzesvorhaben im Vorfeld mitreden wollen, bevor ein Gesetzentwurf überhaupt zustande kommt; dass man hier die Information erhalten soll, zu welchen Vorhaben es kommt; aber auch, dass man die – jetzt in Verhandlung stehende – Amtsverschwiegenheit auflöst, um hier mehr Transparenz zu ermöglichen, dass die Bundesregierung Vorhabensberichte machen muss und dass vor Abstimmungen ein objektives Abstimmungsbüchlein, so wie in der Schweiz, eingeführt wird. Ich halte diese Ableitungen aus der Enquete für sehr gut.
Ich glaube auch, dass es notwendig ist, eine Teilhabe am politischen Prozess vor der Gesetzeswerdung einzuführen. Das Crowdsourcing nach finnischem System halte ich für hervorragend. Dass die Bürger bei einem Problem, das brennend interessiert, möglichst früh abgeholt werden sollen, das halte ich für ein sehr gutes Ergebnis dieser Enquete-Kommission, und ich glaube auch, dass das eine wesentliche Aufwertung des Gesetzwerdungsprozesses bedeutet.
Es werden auch die direktdemokratischen Instrumente aufgewertet. In Zukunft soll jedes Volksbegehren, das mit mindestens 100 000 Stimmen unterstützt wurde, in mindestens zwei sogenannten Volksbegehrenssitzungen im Parlament behandelt und thematisiert werden (Abg. Hübner: Was bringt das den Leuten?), und in diesen Volksbegehrenssitzungen soll auch ein Rederecht im Plenum des Nationalrates für die einbringenden Personen, für die Bevollmächtigten, eingeräumt werden.
Das heißt, es wird sehr wohl in diese Richtung etwas geben. Die Kernfrage halte ich mit dem Antrag, der hier eingebracht wurde, für nicht gelöst, und ich halte diesen Antrag sogar für kontraproduktiv. Im Grunde genommen sind jene Bedenken, die ich hier genannt habe, in der Enquete-Kommission eher größer geworden als kleiner. (Beifall bei der SPÖ.)
18.47
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.
18.47
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Ich freue mich, dass Sie gerade den Vorsitz haben, weil wir in diesem Projekt ja durchaus eine gemeinsame Geschichte haben, und ich schaue auch den Klubobmann a.D. Josef Cap an: wir drei, die wir diesen sogenannten Kompromiss im Juni 2013 verhandelt haben und auf den Weg gebracht haben, dann leider nicht beschlossen haben, weil die Wahl kam. Ich hatte aber damals schon den Eindruck, dass man es hier, sowohl seitens der ÖVP als auch der SPÖ, oder zumindest ihrer beiden Vertreter, mit der Weiterentwicklung der direkten Demokratie ernst meint.
Jetzt ist es mehr als zwei Jahre später, und heute könnte natürlich ein guter Tag für die Weiterentwicklung der direkten Demokratie sein. Es sei jedem selbst überlassen, zu beurteilen, ob es für ihn oder sie ein guter Tag ist; für mich ist es kein guter Tag.
Wir haben die Chance gehabt, schon damals und auch jetzt, oder hätten die Chance gehabt, hier wirklich eine gute Reform auf den Weg zu bringen, auf die Welt zu bringen, wenn Sie so wollen. Was aber passiert ist, ist, dass wir uns ein Jahr lang mit dem Thema Weiterentwicklung der Demokratie, was sowohl die direkte Demokratie als auch die parlamentarische Demokratie betrifft, beschäftigt haben, durchaus sehr intensiv, aber wenn ich Ihnen, Herr Kollege Wittmann, jetzt so zuhöre und auch in der letzten Sitzung der Enquete-Kommission zugehört habe, und auch Kollegen Gerstl, dann liegt mir eine klare Frage auf der Zunge, die Sie jetzt entweder rausrufen können oder nicht beantworten können: Was haben Sie eigentlich in diesem Jahr gelernt?
Mein Eindruck ist, alle Argumente, die Sie jetzt vorbringen, haben Sie vor einem Jahr schon vorgebracht. Das sind ja keine Argumente, die ich einfach so vom Tisch wischen will, aber in der Zwischenzeit hat es diesen Prozess gegeben, in dem wir sogar acht BürgerInnen die Möglichkeit gegeben haben, sich einzubringen, und in dem das Parlament auch erstmals gelernt hat, wie barrierefrei – jetzt nicht im Sinne von körperlichem Zugang – denn unsere Diskussionen und unsere Debatten für acht BürgerInnen, die am 26. Oktober 2014 ausgelost wurden, sind – und da muss man im Befund durchaus sagen: gar nicht so barrierefrei.
Diese BürgerInnen haben sich ganz intensiv eingebracht, die haben uns ganz kritisch rückgemeldet, wie sie sowohl den Prozess als auch das Ergebnis dieses Prozesses sehen, aber während der Enquete-Kommission hatte ich nicht den Eindruck, dass SPÖ und ÖVP auf der Suche nach den Antworten auf diese Fragen sind.
Jetzt kommen Sie wieder daher, und ich muss Ihnen sagen, dieses Argument mit dem Milliardär, der Parteien kauft – wir alle wissen, wer gemeint ist –, habe ich schon oft von Ihnen gehört. Ja, das ist ein Problem, aber das ist ja auch ein Problem für die Demokratie insgesamt.
Viele Argumente, die genannt werden – die Menschen brauchen politische Bildung, die Menschen müssen ausreichend informiert werden, es muss Transparenz darüber herrschen, wer denn eigentlich hinter diversen Vorhaben steht –, gelten doch nicht nur für die direkte Demokratie, die kann man 1 : 1 auf die parlamentarische Demokratie und damit auf Wahlen umlegen, und niemand hier wird doch wohl fordern, dass wir Wahlen abschaffen, oder? (Beifall bei den Grünen.)
Das heißt, alles, was Sie hier vorbringen, gilt für die Demokratie insgesamt. Ich bin auch überhaupt nicht der Meinung, dass wir die direkte Demokratie weiterentwickeln sollen, weil es Politikverdrossenheit gibt, sondern weil ich es für eine Grundhaltung halte, dass der Souverän, die Bürgerinnen und Bürger – und ich fasse diesen Begriff durchaus weit, nämlich nicht nur die österreichischen StaatsbürgerInnen, sondern Menschen, die in Österreich leben, die hier Steuern zahlen, auch die, die nicht Steuern zahlen, Menschen, die sich sozusagen in Österreich einbringen – auch die Möglichkeit haben sollen, politisch mitzuentscheiden.
Diese Frage ist eine demokratiepolitische Grundhaltung und keine Frage von Politikverdrossenheit. Der muss man anders begegnen, nämlich mit wirklich fundierten Auseinandersetzungen in Diskussionen, weit weg von dem oft parteipolitischen Hickhack, dem wir uns hier hingeben. Meine Überzeugung ist, dass direkte Demokratie beziehungsweise die Weiterentwicklung von direkter Demokratie auch dazu beitragen würde.
Sie haben das im Rahmen dieser missglückten Volksbefragung betreffend Wehrmacht – pardon, ich korrigiere diesen Versprecher –, Wehrpflicht gesehen. Was ich da an qualifizierten Äußerungen von Menschen, die schon lange nicht mehr über Politik diskutie-
ren, gehört habe: Wie soll ich mich entscheiden, was ist jetzt die bessere Variante? Beide waren ja eigentlich schlecht, auch ich hätte eine dritte Variante gebraucht. Da sind plötzlich Diskussionen entstanden, und da wurden auch PolitikerInnen gezwungen, fundiert zu diskutieren und nicht einfach nur irgendwelche Allgemeinplätze von sich zu geben. Das alles kann mit Weiterentwicklung von direkter Demokratie erreicht werden. (Abg. Kitzmüller: Welche „Wehrmacht“ meinen Sie?)
Die eigentliche Frage neben der Frage, was Sie eigentlich dazugelernt haben, ist die Frage, wovor Sie Angst haben. Da schaue ich jetzt ganz bewusst in Richtung SPÖ, und ich meine das jetzt wirklich nicht polemisch. Ich weiß, Sie haben eine lange Geschichte – das wurde in der letzten Sitzung der Enquete-Kommission auch zu Recht angesprochen –, Sie haben eine lange Kultur und Geschichte der Skepsis gegenüber direktdemokratischen Instrumenten.
Auch wir Grünen haben sehr lange und intensiv darüber diskutieren müssen, aber gerade die letzten Wochen haben uns am Beispiel der Flüchtlingssituation doch gezeigt, zu wie viel die Österreicherinnen und Österreicher imstande sind, wenn die offizielle Politik, die Institutionenpolitik, versagt. Und, Herr Abgeordneter – Strache, wollte ich jetzt schon sagen – Stefan – manchmal ist es mit der Unterscheidung schwierig, aber ich mache einen sehr klaren Unterschied zwischen den beiden, zumindest in dieser Frage –, Sie haben gesagt, wir haben vorher der Volksabstimmung nicht zugestimmt. Ja, weil es genau eine Volksabstimmung zu einer Frage ist, bei der wir sagen, das umfasst bei uns den Ausnahmetatbestand.
Wir wollen nicht, dass beispielsweise über Grund- und Menschenrechte abgestimmt wird. (Abg. Stefan: … Durchgriffsrecht! Wir haben ja nicht über das Asylrecht abgestimmt!) Das heißt, die Frage, die wir ja rund um den Minderheitsbericht auch diskutiert haben, ist: Wo sind die Grenzen, wo sagen wir, da sind die Dinge einfach nicht verhandelbar und auch nicht abstimmbar?
Wir haben uns auf einen Minderheitsbericht geeinigt, und das ist sozusagen, glaube ich, unsere große Leistung, denn wir, NEOS, Team Stronach, FPÖ und wir Grüne, sind in manchen Fragen durchaus anderer Meinung, nämlich auch im Bereich der direkten Demokratie. Wir haben aber gesagt, wir sind zumindest kompromissbereit, wir sind gesprächsbereit.
Von dieser Gesprächsbereitschaft habe ich leider in den letzten Monaten seitens ÖVP und SPÖ nichts wahrgenommen. Sie haben uns in einer Pressekonferenz Ende Juni ausgerichtet, dass Sie das Projekt jetzt eigentlich abgeblasen haben. Herr Abgeordneter Gerstl hat in der letzten Sitzung gesagt, wir haben ja keine Hinweise gesehen, dass wir irgendwo zwei Drittel bekommen. Ja, Sie haben aber auch keine Angebote gemacht, Sie sind auch nicht mit konkreten Vorschlägen gekommen.
Ich bin sehr gespannt, wie Sie jetzt weitermachen. Ihr Bericht ist ja im Vergleich zu unserem recht mager. An dieser Stelle möchte ich zwei Personen ganz besonders hervorheben, die an diesem Bericht gearbeitet haben, Mag. Tina Rametsteiner und Dr. Marlies Meyer, die eigentlich die Autorinnen dieses Berichts sind und die hier erwähnt werden müssen. Spannend wird jetzt aber schon sein, was Sie damit machen. Kommen Sie jetzt mit konkreten Gesetzesvorlagen, über die man verhandeln kann, oder hoffen Sie darauf, dass alle vergessen, dass wir diese Enquete-Kommission irgendwann einmal hatten? Dann haben wir Politikverdrossenheit wieder Nährboden gegeben.
Sie haben das von den acht BürgerInnen gehört: Die waren enttäuscht, dass da nicht mehr weitergegangen ist. Die haben ihre Zeit investiert, die haben viel, viel eingebracht und sind jetzt sozusagen mit einem Ergebnis abgespeist worden, über das sie sagen, das ist ihnen zu wenig – sie haben ja auch eine Stellungnahme eingebracht.
Einer der ersten Punkte wird sein: Wie ernst meinen Sie es mit dieser direkten Demokratie auf Länderebene, wie schaut denn diese Ermächtigung aus? Machen Sie das wirklich so weit auf, dass die Länder auch bis zur dreistufigen Volksgesetzgebung gehen können? Das ist unser Ziel, das ist unsere Forderung, und wenn Sie das machen und das in einem Sinne ausgestaltet ist, den wir auch wollen, dann gehen wir da gerne mit. Aber da müssen Sie jetzt in Vorlage treten, und das recht bald, denn viel Zeit haben wir nicht mehr, unsere Demokratie weiterzuentwickeln. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Musiol, irre ich mich, oder wollten Sie noch einen Entschließungsantrag einbringen? Noch habe ich den nächsten Redner nicht aufgerufen.
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (fortsetzend): Dann bringe ich folgenden gemeinsamen Antrag von FPÖ, Grünen, NEOS und Team Stronach ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Daniela Musiol, Harald Stefan, Nikolaus Scherak, Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Einführung einer Volksgesetzgebung (oder zumindest einer verpflichtenden Volksbefragung nach einem qualifizierten Volksbegehren) eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes vorzulegen.
*****
Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)
18.56
Präsident Karlheinz Kopf: Dieser Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Daniela Musiol, Harald Stefan, Nikolaus Scherak, Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“
eingebracht im Zuge der Debatte Vorlage zur Enquete-Kommission betreffend Stärkung der Demokratie in Österreich
Begründung
Die Antragstellerinnen und Antragsteller erstatteten am 16.9.2015 folgenden Minderheitenbericht zum Bericht der parlamentarischen Enquete-Kommission betreffend Stärkung der Demokratie in Österreich (791 d. B., Anlage B):
Einleitung
Betreffend das Kernstück der Enquete-Kommission, der Weiterentwicklung der direkten Demokratie, haben die Oppositionsfraktionen (FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stro-
nach) aus den Expertenhearings gänzlich andere Schlussfolgerungen gezogen als die Regierungsfraktionen. Da die Empfehlungen der Regierungsfraktionen (im Bericht) keine existenzielle Weiterentwicklung der direkten Demokratie auf Bundesebene enthalten, wurde ein Minderheitenbericht für notwendig erachtet.
Einsetzung der Enquete-Kommission „Zur Stärkung der Demokratie in Österreich“
Der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie in Österreich“ ging eine jahrelange Debatte zum Thema direkte Demokratie voraus. Während sich im Wahlkampf vor der Nationalratswahl 2013 noch alle Parteien für einen Ausbau der direkten Demokratie aussprachen, stand im Dezember 2013 nur noch wenig davon im Regierungsprogramm. Die neue Koalition bekannte sich darin lediglich „zur sinnvollen Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch direkt demokratische Einrichtungen“. Es solle daher „eine Enquete-Kommission im Nationalrat“ eingesetzt werden.
Opposition erreichte Verbesserungen
Die Opposition hätte diese Enquete-Kommission nicht mehr gebraucht, lagen doch bereits zahlreiche Gesetzesentwürfe zur Erweiterung der direkten Demokratie auf dem Tisch. Man sah darin vielmehr eine Rückzugsstrategie der Regierungsparteien. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger setzten daher viel Mühe in eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Enquete-Kommission, um diese zumindest sinnvoll zu gestalten. Dies betraf die Untersuchungsthemen als auch den Kreis der Mitwirkenden an der Enquete-Kommission. Dadurch wurde etwa eine Minimalvariante der Bürgerbeteiligung erreicht, indem erstmals acht Bürgerinnen und Bürger ein Rederecht in der Enquete-Kommission erhielten.
Einsetzung und Arbeitsauftrag einstimmig beschlossen
Schließlich wurde die Einsetzung der Enquete-Kommission „Zur Stärkung der Demokratie in Österreich“ von allen sechs parlamentarischen Klubs beantragt und am 23. September 2014 einstimmig im Hauptausschuss beschlossen. Zeitgleich mit der Einsetzung der Enquete-Kommission wurde auch der Arbeitsauftrag der Enquete-Kommission einstimmig beschlossen:
1. Sitzung am 18. Dezember 2014: Konstituierung - Weiterentwicklung der Direkten Demokratie. Bund - Recht -Politische Positionen
2. Sitzung am 22. Jänner 2015: Weiterentwicklung der Direkten Demokratie. Land - Recht - Praxis - Politische Positionen der Länder
3. Sitzung am 18. Februar 2015: Direkte Demokratie in anderen Staaten - Recht – Praxis
4. Sitzung am 11. März 2015: Meinungsbild der organisierten Zivilgesellschaft
5. Sitzung am 15. April 2015: Politik - Medien - Bürgerinnen und Bürger
6. Sitzung am 6. Mai 2015: Parlamente in anderen Staaten
7. Sitzung am 2. Juni 2015: Politische Schlussfolgerungen
Eine 8. Sitzung wurde für 16. September zur Beschlussfassung des Endberichts der Enquete-Kommission anberaumt.
Mitglieder der Enquete-Kommission
Die Enquete-Kommission umfasste 18 stimmberechtigte Mitglieder und Ersatzmitglieder im Verhältnis von 5:5:4:2:1:1 sowie 9 weitere von den Fraktionen nominierte ständige, nicht stimmberechtigte Mitglieder und Ersatzmitglieder (Expertinnen und Experten oder Bundesrätinnen und Bundesräte), sowie acht geloste Bürgerinnen und Bürger.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten sich bis 24. Oktober 2014 auf der Homepage des Parlaments bewerben. Mitmachen durfte jeder und jede, der/die zur Unterstützung parlamentarischer Bürgerinitiativen berechtigt war. Wer teilnehmen durfte, entschied das Los unter Anwesenheit eines Notars/einer Notarin. Bei der Auswahl wurde lediglich auf ein Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern sowie eine ausgewogene Altersverteilung (über und unter 35 Jahre) geachtet.
Ziel: Aufwertung der direkten Demokratie
Ziel der Enquete-Kommission war gemäß Einsetzungsantrag sich auf Basis des Initiativantrages 2177/A aus der XXIV. GP in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrags und Ausschussantrags vom 28. Juni 2013 unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens mit der Aufwertung direktdemokratischer Instrumente zu beschäftigen. Zweiter Themenbereich der Enquete-Kommission sollte die Modernisierung bzw. Aufwertung parlamentarischer Arbeit und deren Abläufe sein.
52 Expertinnen und Experten
In der Enquete-Kommission wurden insgesamt 52 Expertinnen und Experten angehört, die von allen Fraktionen einvernehmlich vereinbart worden waren.
Aufbau des Minderheitenberichts
Der erste Teil dieses Minderheitenberichts widmet sich dem thematischen Kernstück der Enquete-Kommission, der direkten Demokratie. Da die Empfehlungen im Mehrheitsbericht keine existenzielle Weiterentwicklung in diesem Bereich beinhalten, wurde eine gesonderte Darstellung für notwendig erachtet. Zunächst wird die Forderung der Berichtslegerinnen und Berichtsleger nach einer Volksgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene vorgestellt. Im zweiten Kapitel wird diese Forderung begründet und mit Wortmeldungen der Expertinnen und Experten untermauert. Im dritten Kapitel werden schließlich die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung direktdemokratischer Instrumente dargestellt, wie von den Expertinnen und Experten in der Enquete-Kommission vorgestellt. Die Expertinnen und Experten haben die direkte Demokratie im Rahmen der Enquete-Kommission von allen Seiten beleuchtet und unzählige wertvolle Empfehlungen zu ihrer Ausgestaltung gegeben. Damit dieses Wissen auch in der Zukunft zur Verfügung steht, wurde es nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst und aufbereitet. Berücksichtigt wurden die Referate und Wortmeldungen der Referentinnen und Referenten, die Wortmeldungen der nicht stimmberechtigten Expertinnen- und Expertenmitglieder der Enquete-Kommission, sowie die Wortmeldungen der Vertreterinnen und Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft und der Medien.
Im zweiten Teil dieses Minderheitenberichts werden die Themen Bürgerbeteiligung im Gesetzgebungsprozess und Parlamentsausstattung behandelt. In einem Forderungskatalog wurden jene Forderungen zusammengefasst, die vonseiten der Berichtslegerinnen und Berichtsleger als integraler Bestandteil einer Demokratiestärkung begriffen werden. Im darauffolgenden Kapitel werden diese Forderungen unter Bezugnahme auf die Referate und Wortmeldungen der Expertinnen und Experten begründet.
Im dritten Teil dieses Minderheitenberichts präsentieren die Berichtslegerinnen und Berichtsleger ihr Resümee über die Teilnahme von acht gelosten Bürgerinnen und Bürgern an der Enquete-Kommission.
Vorgeschichte zur Enquete-Kommission „Zur Stärkung der Demokratie in Österreich“
Anträge der Opposition und Demokratiepaket der Regierungsfraktionen
Bereits im Oktober 2011 und im Februar 2012 hatten die Oppositionsfraktionen (damals BZÖ, Grüne und FPÖ) Anträge zur Einführung einer Volksgesetzgebung eingebracht. Eine Überraschung löste im Jänner 2013 der Alleingang der Regierungsfrak-
tionen durch die Vorlage eines sogenannten Demokratiepakets aus, das seinen Namen nicht verdiente. Der Entwurf zur direkten Demokratie sah lediglich eine aufgewertete parlamentarische Behandlung von Volksbegehren vor. Weiters sollte die Online-Unterstützung von Volksbegehren und eine sogenannte „Bürgeranfrage“ ermöglicht werden.
Oppositioneller Kompromiss 2013
Um trotz dieser diametralen Auffassungsunterschiede – hier Forderung nach Volksgesetzgebung, da kein echter Ausbau der direkten Demokratie – zu einer Weiterentwicklung der direkten Demokratie zu kommen, präsentierten die Oppositionsfraktionen (BZÖ, Grüne und FPÖ) im Mai 2013 einen oppositionellen Kompromiss in der Form einer Punktation, der von der Parlamentsdirektion in einen Gesetzesentwurf gegossen wurde. Wesentlicher Inhalt: Wenn ein Volksbegehren (in Form eines Gesetzesentwurfs) von 4 % der Wahlberechtigten unterstützt wird und der Nationalrat kein entsprechendes Gesetz beschließt, muss zwingend eine Volksbefragung (über den vorgelegten Gesetzestext) durchgeführt werden. Erstellt der Nationalrat einen Alternativentwurf, ist auch dieser der Volksbefragung zu unterziehen. Die Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens können jedoch auf die Volksbefragung verzichten. Inhaltlichen Schranken werden nicht aufgestellt. Den Initiatorinnen und Initiatoren wie den Unterstützern und Unterstützerinnen wird jedoch insofern eine Hilfestellung gereicht, als von der Parlamentsdirektion ein Rechtsgutachten erstellt wird, ob der Gesetzesentwurf mit den Grund- und Menschenrechten sowie mit den unionsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar ist oder ob rechtstechnische Unstimmigkeiten vorliegen. Wird der Gesetzesentwurf nicht zurückgezogen, ist ein „negatives“ Gutachten jedenfalls in der sogenannten Volksbefragungsbroschüre wiederzugeben. Diese verpflichtende Volksbefragungsbroschüre ist ein ganz wesentliches Instrument zur Hebung der sachlichen Auseinandersetzung vor der Volksbefragung. Sie muss die Standpunkte des Volksbegehrens, der zuständigen Regierungsmitglieder und der Parlamentsklubs objektiv darlegen und ist allen Haushalten zuzuschicken.
Gesetzesentwurf 2013 (Kompromiss SPÖ, ÖVP, Grüne)
Im Juni 2013 schien schließlich eine Einigung greifbar, als SPÖ und ÖVP mit den Grünen einen Kompromiss schlossen, der zu einem gemeinsamen gesamtändernden Abänderungsantrag führte. Demnach sollte eine Volksbefragung durchgeführt werden, wenn ein Volksbegehren von 10 % (bzw. 15 % bei Verfassungsänderungen) der Wahlberechtigten unterstützt wurde. Der Volksbefragung wurden inhaltlich und strukturell bedingte Grenzen gesetzt. Verstößt der vorgelegte Gesetzestext gegen Grundrechte, das EU- oder das Völkerrecht, ist eine Volksbefragung darüber ausgeschlossen. Dies wird nach einem Gutachten von der Bundeswahlbehörde entschieden. Die Initiatorinnen und Initiatoren können jedoch den Verfassungsgerichtshof anrufen. Anders als beim oppositionellen Kompromiss liegt es nicht in den Händen der Initiatorinnen und Initiatoren auf eine Volksbefragung zu verzichten. Eine Volksbefragung hat immer dann stattzufinden, wenn der Nationalrat den Volksbegehrenstext nicht beschließt. Dieser Gesetzesentwurf wurde im Sommer 2013 einem Begutachtungsverfahren unterzogen.
Begutachtungsverfahren 2013
Im Zuge des Begutachtungsverfahrens sprachen sich nur wenige Stellen entschieden gegen den Ausbau der direkten Demokratie in Form des Gesetzesentwurfs aus, darunter allerdings die Präsidentschaftskanzlei, der Verwaltungsgerichtshof, die Industriellenvereinigung und der Gewerkschaftsbund. Mehr als doppelt so viele Stellen begrüßten den verfolgten Ansatz zum Ausbau der direkten Demokratie, entweder vollständig (z.B. Rechtsanwalts- und Notariatskammer) oder mit der Forderung nach weiteren Sicherheitsmaßnahmen wie etwa zusätzlichen Themenverboten (insbesondere Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg). Einige zivilgesellschaftliche Organisationen wiesen auf
noch offene Forderungen, wie etwa die finanzielle Unterstützung von Volksbegehren und die Erleichterung der Sammlung von Unterstützungserklärungen hin. Ein großer Teil der Stellungnahmen kann als neutral bezeichnet werden, in dem Sinne als sie sich nicht zur Grundsatzfrage – Ausbau der direkten Demokratie – äußerten. Sie setzten sich vor allem mit dem legistischen Verbesserungsbedarf des Entwurfs auseinander (z.B. Parlamentsdirektion, Bundeskanzleramt, Verfassungsgerichtshof). Vier Stellungnahmen lehnten den Juni-Entwurf ab, weil nur eine zwingende Volksabstimmung als sinnvoll erachtet wurde (z.B. Volksgesetzgebung jetzt!, Mehr Demokratie).
Demokratieskepsis staatlicher Institutionen und politischer Eliten
Zentrales Argument der Gegner war, dass eine Volksbefragung de facto einer Volksabstimmung gleichkomme. Das Ergebnis einer Volksbefragung sei mit einem solchen politischen Druck verbunden, dass das Parlament geradezu dazu gezwungen werde, das Ergebnis einer Volksbefragung durch einen Gesetzesbeschluss umzusetzen. Und dieses Ergebnis sei mit viel Geld, der Macht der Medien, sprich dem Boulevard und der Bedienung der niederen Instinkte in hohem Maße beeinflussbar. Diese Sichtweise misst dem freien Mandat und der Kraft des Arguments keinen Wert bzw. keine Chance zu. Denn wenn man die Annahme hat, Menschen wären willfährige Figuren, die sich von Medien steuern, jagen und irgendwo hinführen lassen, müsste man überhaupt gegen Demokratie sein, dann müsste man auch gegen Wahlen sein. Insofern hat die Debatte zum Demokratiepaket ein erschreckendes Ausmaß an Demokratieskepsis von staatlichen Institutionen und politischen Eliten zu Tage gefördert. So sehr Befürchtungen aus der geschichtlichen Perspektive auch gerechtfertigt sein mögen, schützen sie auch Politikerinnen und Politiker, die mehr auf Inserate als auf die Macht des sachlichen Arguments setzen.
Nach der Nationalratswahl
Vor den Nationalratswahlen 2013 kam der Gesetzesentwurf jedenfalls nicht mehr zur Abstimmung. Während sich im Wahlkampf noch alle Parteien für direkte Demokratie aussprachen und die ÖVP direkte Demokratie sogar zur Koalitionsbedingung erklärte, stand kurze Zeit später, im Dezember 2013, nur noch wenig davon im Regierungsprogramm. Die neue Koalition bekannte sich darin lediglich „zur sinnvollen Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch direkt demokratische Einrichtungen im Sinne des Antrags 2177/A (idF des Begutachtungsentwurfs)“. Es solle daher „eine Enquete-Kommission im Nationalrat“ eingesetzt werden. Im September 2014 wurde schließlich vom Hauptausschuss die Einsetzung der Enquete-Kommission betreffend Stärkung der Demokratie in Österreich beschlossen.
1. Ausbau der direkten Demokratie
1.1 Forderungen der Berichtslegerinnen und Berichtsleger
1.1.1 Dreistufige Volksgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene
Ziel aller Oppositionsfraktionen ist die dreistufige Volksgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene. Volksbegehren, die von einer bestimmten Anzahl an Wahlberechtigten unterschrieben werden (qualifizierte Volksbegehren), sollen bei Nichtumsetzung durch den Nationalrat automatisch zu einer verbindlichen Volksabstimmung führen. Durch die Verankerung der Volksgesetzgebung im Bundes-Verfassungsgesetz auf Bundesebene werden die Länder ermächtigt, eine Volksgesetzgebung auf Landesebene einzuführen. Sie sind in der näheren Ausgestaltung dieses Instruments frei. Ein Vetoreferendum auf Landesebene ist schon aufgrund des geltenden Bundes-Verfassungsgesetzes möglich, ebenso wie dies für verbindliche Volksabstimmungen auf Gemeindeebene der Fall ist.
Erste Stufe: Parlamentarische Bürgerinitiative
Eine erste Initiative soll bereits ab einer relativ niedrigen Hürde zu einer intensiven parlamentarischen Behandlung führen, indem das bestehende System der parlamentari-
schen Bürgerinitiative aufgewertet wird. Die Unterstützungen sollen “frei“ auf der Straße oder mittels Online-Sammlung des Parlaments gesammelt werden können. Das Parlament muss sich dann unter Einbindung der Initiatorinnen und Initiatoren (zur Stärkung des Dialogs mehr als ein Rede- oder Anhörungsrecht) binnen sechs Monaten in den Fachausschüssen mit der Initiative befassen. Die Initiative kann konkrete Gesetzesentwürfe oder politische Anliegen enthalten und sich somit auf alle Rechte des Parlaments beziehen. Das Parlament kann den Vorschlag der Initiative annehmen – damit endet die Initiative. Übernimmt das Parlament den Vorschlag der parlamentarischen Bürgerinitiative nicht, können die Initiatorinnen und Initiatoren in die zweite Stufe übergehen und ein Volksbegehren starten.
Zweite Stufe: Volksbegehren
Das Volksbegehren muss in Form eines Gesetzesentwurfs vorgelegt werden und kann sich auf alle Rechtsakte beziehen, an denen die österreichische Bundesregierung und das österreichische Parlament beteiligt sind. Dazu zählen auch der Abschluss oder die Kündigung von Staatsverträgen. Die Unterstützung von Volksbegehren ist nicht nur auf dem Gemeindeamt bzw. dem Magistrat möglich, sondern kann auch durch freie Sammlung z.B. auf der Straße, sowie durch Online- oder Briefunterstützung erfolgen. Dafür ist die Einrichtung eines zentralen Wählerregisters mit sicherer Verschlüsselung notwendig, sodass eine Nachvollziehung der Unterstützungen unmöglich ist. Die erforderliche Unterstützungsanzahl für ein qualifiziertes Volksbegehren liegt bei jener Prozenthürde, die eine wahlwerbende Partei für den Einzug in den Nationalrat benötigt. Der Eintragungszeitraum ist so zu wählen, dass ausreichend Zeit für Information, Diskussion und Inanspruchnahme des demokratischen Rechtes zur Verfügung steht. Auch in dieser Phase muss sich das Parlament unter Einbindung der Initiatorinnen und Initiatoren mit der Vorlage befassen. Übernimmt das Parlament die Gesetzesvorlage nicht, können die Initiatorinnen und Initiatoren - sofern die nötige Unterstützungszahl für ein qualifiziertes Volksbegehren erreicht wurde - eine Volksabstimmung verlangen.
Dritte Stufe: Volksabstimmung
Verlangen die Initiatorinnen und Initiatoren eine Volksabstimmung, hat das Parlament die Möglichkeit einen Gegenvorschlag zu formulieren, welcher ebenfalls zur Abstimmung gelangt. Eine Rückzugsmöglichkeit gibt den Initiatorinnen und Initiatoren die Möglichkeit, im parlamentarischen Verfahren mitzuwirken und darauf hinzuwirken, dass ein in ihrem Sinne möglichst guter, konsensfähiger Gegenvorschlag des Parlaments verabschiedet wird. Die Positionen der berichtslegenden Parteien hinsichtlich der Themenverbote sind unterschiedlich, eine Konsensfindung ist aus Sicht der Berichtslegerinnen und Berichtsleger aber nicht ausgeschlossen. Die Frage der Notwendigkeit von Themenverboten und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Ausgestaltung sind in Kapitel 1.3.2. ausführlich dargelegt. Um den Bürgerinnen und Bürgern sachliche Informationen zur Verfügung zu stellen, ist vor der Volksabstimmung von der Präsidentin des Nationalrats ein Abstimmungsbuch herauszugeben, in welchem alle Pro- und Kontra-Argumente ausgewogen und objektiv darzustellen und die verschiedenen Sponsoren aufzulisten sind.
1.1.2 Kompromissvorschlag: Volksbefragungsautomatismus auf Bundesebene und Volksgesetzgebung auf Landesebene
Die Oppositionsfraktionen können sich aber als Kompromiss auch die Einführung einer automatischen Volksbefragung auf Bundesebene und eine Verfassungsermächtigung für eine Volksgesetzgebung auf Landesebene vorstellen. Im Fall der Nichtumsetzung eines qualifizierten Volksbegehrens wäre demnach zwingend eine unverbindliche Volksbefragung durchzuführen. Im Falle einer unverbindlichen Volksbefragung sind keine Themenverbote vorzusehen. Die Parlamentsdirektion hat allerdings ein Rechtsgutachten darüber zu erstellen, ob der Gesetzesentwurf mit den Grund- und Menschenrech-
ten sowie mit den unionsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar ist oder ob rechtstechnische Unstimmigkeiten vorliegen. Dieses Gutachten ist im sogenannten Volksbefragungsbuch wiederzugeben. Die Einführung und Ausgestaltung der Volksgesetzgebung auf Landesebene obliegt dem Landesverfassungsgesetzgeber.
1.1.3 Vetoreferendum auf Bundesebene
Auch auf Bundesebene sollen zukünftig Volksabstimmungen über die Kundmachung und somit das In-Kraft-Treten von Gesetzesbeschlüssen des Parlaments möglich sein. Bei der genaueren prozeduralen Ausgestaltung sogenannter Vetoreferenden ist besonders auf den Dialogcharakter zwischen der Initiative und dem Parlament Bedacht zu nehmen (vgl dreistufige Volksgesetzgebung). Auf Landesebene ist ein Vetoreferendum schon aufgrund des geltenden Bundes-Verfassungsgesetzes möglich.
1.1.4 Begleitmaßnahmen zur direkten Demokratie
Damit direkte Demokratie einerseits allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zur Verfügung steht und andererseits nicht dem Missbrauchsvorwurf ausgesetzt ist, sind folgende Begleitmaßnahmen vorzusehen:
Kostentransparenz
Das Gesamtbudget von Initiativen ist limitiert.
Spenden an Initiativen sind ab einem bestimmten Betrag meldepflichtig.
Spenden von öffentlichen Trägern, wie Parteien und Unternehmen mit öffentlichen Beteiligungen sind ab einem bestimmten Prozentsatz untersagt.
Sponsoren und Geldgeber sind im Abstimmungsbuch auszuweisen.
Finanzielle Unterstützung und Beratung der Initiatorinnen und Initiatoren von staatlicher Seite.
Die Presseförderung ist an Mindestaufgaben zu knüpfen, wie etwa an die Verpflichtung zur ausgewogenen Berichterstattung über direktdemokratische Instrumente, an die Einrichtung von Inhalts- und Beteiligungsformaten und an die Wiedereinführung von Belangsendungen.
Aktive und innovative Medienvielfaltsförderung.
1.2 Begründung der Forderungen
Überwiegende Mehrheit für direkte Demokratie
Im Rahmen der Enquete-Kommission begrüßte die überwiegende Mehrheit der Expertinnen und Experten eine Stärkung der direkten Demokratie in Österreich. Kaum jemand sprach sich entschieden dagegen aus. Auch die an der Enquete-Kommission mitwirkenden Bürgerinnen und Bürger sprachen sich für einen Ausbau der direkten Demokratie aus, ebenso gut die Hälfte der Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zur Enquete-Kommission. Darüber hinaus sind einer Umfrage aus dem Jahre 2012 zufolge 80 % der Befragten für einen Ausbau der direkten Demokratie in Österreich. Dennoch haben sich die Regierungsparteien gegen einen Ausbau der direkten Demokratie auf Bundesebene entschieden und lassen damit im Kern alles beim Alten.
Dialog mit der Bevölkerung ernsthaft führen
Die Befürchtungen der Regierungsparteien sind jedoch nicht direktdemokratiespezifisch sondern betreffen die Demokratie an sich. Fürchtet man eine Entscheidung durch das Volk, weil man die Annahme hat, Menschen wären willfährige Figuren, die sich von Medien steuern, jagen und irgendwo hinführen lassen, dürfte man sie auch nicht wählen lassen. Die Expertinnen und Experten präsentierten in der Enquete-Kommission zahlreiche Lösungsansätze, wie der Dialog mit der Bevölkerung ernsthaft geführt werden kann und welche Rahmenbedingungen es bedarf, um eine sachliche Ausein-
andersetzung mit dem politischen Gegenüber und den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen. Nun wäre es an der Zeit gewesen, diese entsprechend umzusetzen.
Prinzip der Volkssouveränität
Direkte Demokratie wurde von keiner Expertin und keinem Experten als Alternative zur repräsentativen Demokratie gesehen, sondern als Ergänzung und Erweiterung des Prinzips der Volkssouveränität. Direkte, repräsentative und partizipative Demokratie dürfen daher keinesfalls gegeneinander ausgespielt werden, sie ergänzen einander vielmehr. Die derzeit in Österreich bestehenden direktdemokratischen Instrumente sind jedoch nicht mehr zeitgemäß. Viele Menschen wollen sich zunehmend in die staatliche Willensbildung einbringen und nicht nur alle paar Jahre zu den Wahlen gehen. Die Bevölkerung kann dem Nationalrat derzeit zwar Anliegen in Form von Volksbegehren oder parlamentarischen Petitionen unterbreiten, die Instrumente sind aber völlig unverbindlich. Die Bürgerinnen und Bürger können keine Entscheidung selbst herbeiführen. Es muss daher endlich die Möglichkeit geschaffen werden, dass Gesetze auch aus der Bevölkerung heraus entstehen können.
Für eine Kultur des Miteinanders
Es geht dabei auch darum, sich von einer Kultur der Bevormundung zu verabschieden und eine Kultur des Miteinanders und der Zusammenarbeit zu etablieren. Studien bekräftigen den vorteilhaften Effekt direktdemokratischer Instrumente auf das zivilgesellschaftliche Engagement, die politische Informiertheit, das politische Vertrauen und sogar auf die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger. Es ist an der Zeit, den Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament auch in Österreich auszubauen. Direkte Demokratie kann das Parlament stärken, wieder zu größerer Akzeptanz in der Öffentlichkeit führen und die Kluft zwischen Repräsentantinnen und Repräsentanten und den Repräsentierten verringern. Im Rahmen der dreistufigen Volksgesetzgebung haben das Parlament und die Initiative die Möglichkeit, mehrmals in Dialog zueinander zu treten, Kompromisse zu erarbeiten und ihr Anliegen so gut auszuarbeiten, dass der Gesetzentwurf nachher auch wirklich reif ist und das Parlament auch einen guten Alternativvorschlag mit zur Abstimmung stellen kann.
Direkte Demokratie weltweit
Im Rahmen der dritten Sitzung der Enquete-Kommission berichteten internationale Expertinnen und Experten über die direkte Demokratie in anderen Staaten. Rasch wurde deutlich, dass direkte Demokratie zu einem Grundbestandteil der politischen Systeme in Europa geworden ist. In Mittel- und Osteuropa hat man nach dem Fall des Eisernen Vorhangs direktdemokratische Instrumente gleichsam flächendeckend eingeführt. In der Schweiz gibt es auf allen Ebenen verbindliche direktdemokratische Instrumente, die von unten ausgehen. Sowohl auf Bundesebene, als auch auf kantonaler und kommunaler Ebene gibt es obligatorische und fakultative Referenden (Vetoreferenden). Die Volksgesetzgebung gibt es auf Bundesebene als Verfassungsinitiative, auf kantonaler oder kommunaler Ebene auch als Gesetzesinitiative. In Deutschland ist die Volksgesetzgebung in allen 16 Bundesländern in den Verfassungen verankert. Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass die Kompetenz der Länder dort weiter geht als in Österreich. Auf Bundesebene gibt es in Deutschland zwar noch keine Volksgesetzgebung, aber Entwürfe dafür. Ein von der SPD 2013 mit Parteitagsbeschluss verabschiedeter Gesetzesentwurf sieht etwa ein Modell der dreistufigen Volksgesetzgebung vor. Auch in den USA gibt es in 27 von 50 Bundesstaaten direkte Demokratie. Etwa zehn Staaten sind besonders bemerkenswert, am meisten direkte Demokratie herrscht in Oregon und Kalifornien. Dass man den Bürgerinnen und Bürgern auch einiges zutrauen darf, wurde in den USA bereits vor über hundert Jahren bewiesen. Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Colorado dank der direkten Demokratie das Frauenstimmrecht erkämpft, 1914 folgte Oregon. Auch die Todesstrafe ist in Oregon mit der
direkten Demokratie bereits 1914 abgeschafft worden. Es ist höchste Zeit dieses Vertrauen auch in die österreichische Bevölkerung zu setzen!
1.3 Optionen zur Ausgestaltung direktdemokratischer Instrumente
Die Ausgestaltung der direkten Demokratie ist entscheidend für ihre Qualität und beeinflusst, inwieweit von direktdemokratischen Instrumenten Gebrauch gemacht wird. Damit direkte Demokratie ordentlich abläuft und es zu keinen Frustrationen kommt, braucht es einen klaren, rechtlich wohlgeordneten Rahmen. In der Enquete-Kommission wurden zahlreiche Vorschläge präsentiert und diskutiert, wie die direkte Demokratie im Detail ausgestaltet sein sollte. Die Expertinnen und Experten haben die direkte Demokratie im Rahmen der Enquete-Kommission von allen Seiten beleuchtet und unzählige wertvolle Empfehlungen zu ihrer Ausgestaltung gegeben. Damit dieses Wissen auch in der Zukunft zur Verfügung steht, gibt die nachfolgende Darstellung einen Überblick über die unterschiedlichen Vorschläge und Positionen. Die Expertenmeinungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst und aufbereitet. Berücksichtigt wurden die Referate und Wortmeldungen der Referentinnen und Referenten, die Wortmeldungen der nicht stimmberechtigten Expertenmitglieder der Enquete-Kommission, sowie die Wortmeldungen der Vertreterinnen und Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft und der Medien.
1.3.1 Erweiterung der direkten Demokratie im Sinne eines Volksabstimmungs- oder eines Volksbefragungsautomatismus?
Während die Mehrzahl der Expertinnen und Experten einem Ausbau der direkten Demokratie in Österreich grundsätzlich positiv gegenüber stand, wurden rege Diskussionen darüber geführt, ob diese im Sinne eines Volksabstimmungs- oder eines Volksbefragungsautomatismus erweitert werden sollte. Das Volksgesetzgebungsmodell sieht im Fall der Nichtumsetzung eines Volksbegehrens durch den Nationalrat die Abhaltung einer Volksabstimmung vor, deren Ergebnis verbindlich ist (Volksabstimmungsautomatismus). Wird hingegen lediglich eine unverbindliche Volksbefragung durchgeführt, spricht man von einem Volksbefragungsautomatismus.
Befürwortung des Volksbefragungsautomatismus
Der Volksbefragungsautomatismus war Gegenstand intensiver Debatten. Merli, Öhlinger, Poier und Oppitz standen diesem positiv gegenüber. Öhlinger zufolge wäre eine Volksbefragung sinnvoller als eine Volksabstimmung mit ihrem unvermeidlichen Ja oder Nein, gerade auch, wenn man sich die EU-rechtlichen Verflechtungen ansehe. Das Volksbefragungsmodell würde den Dialog zwischen Parlament und Initiatorinnen und Initiatoren aktivieren und so eine Stärkung des Parlamentarismus bewirken. Auch Fürst meinte, sie könne mit einer Volksbefragung gut leben und plädierte ebenso wie Öhlinger dafür, dass dann niedrige Hürden geschaffen und möglichst wenige Themen ausgespart werden sollten. Decker könnte sich dieses Modell auch auf deutscher Bundesebene vorstellen.
Kritik am Volksbefragungsautomatismus
Einige Expertinnen und Experten befürchteten, dass der politische Druck zur Umsetzung einer Volksbefragung so groß sei, dass sie quasi einer Volksabstimmung gleich komme. Auch wenn das Ergebnis der Volksbefragung nicht bindend sei, werde dem Nationalrat de facto sein Handlungsspielraum entzogen. Gamper stellte zudem klar, dass dieser politische Druck nicht so viel anders sei, als man ihn jetzt schon habe, wenn ein sehr gut unterstütztes Volksbegehrens entsprechend stark unterstützt werde. Öhlinger sah in dem Druck weniger eine Abwertung als vielmehr eine Stärkung des Parlaments, das letztlich immer noch zu entscheiden habe.
Auch Schiller ging von einer erheblichen Verpflichtung aus, Volksbefragungsergebnisse zu akzeptieren – nicht hundertprozentig, aber doch in erheblichem Maße, da man
das Instrument andernfalls töten würde. Regierung und Parlamentsmehrheit hätten daher eine große Verantwortung, das Instrument überhaupt aufrechtzuerhalten, ohne dass der Sinn für die Bürger verloren gehe. Ebendieser Umstand bereitete auch Luif Bauchweh. Er erinnerte daran, dass Volksbegehren früher sehr intensiv unterstützt worden seien. Als man dann realisiert habe, dass das alles unverbindlich sei, sei die Beteiligung drastisch zurückgegangen. Negative Beispiele zu unverbindlichen Abstimmungen finde man Schiller und Gross zufolge zudem in Skandinavien und Neuseeland.
Gross warnte ebenfalls vor der Unverbindlichkeit von Volksbefragungen. Die eigentliche Macht der Volksinitiative sei das Wissen, dass diejenigen entscheiden, die hingehen, und dass alle eingeladen seien, hinzugehen. Das sei das, was die Dynamik der Diskussionsqualität entfache. Wenn man wisse, dass alle entscheiden, würden sich viel mehr Menschen die Mühe machen, andere zu überzeugen. Wenn man hingegen von vornherein sage, dass das Ergebnis unverbindlich sei, bekomme man nie diese Diskussionsdynamik und Beteiligung. Überdies würden sich die Leute dann doch wieder nicht ernst genommen fühlen. Er warnte daher davor, mit einem Instrument zu spielen, das kaputtgehe, weil man nur damit spiele. Vospernik stand dem Volksbefragungsautomatismus ebenfalls skeptisch gegenüber. Wenn man die Volksbefragung ohnehin immer befolge, könne man gleich von einem Volksentscheid sprechen. Das wäre ja auch Werbung und man würde damit den Bürgerinnen und Bürgern auch zu verstehen geben, dass man sie ernst nehme. Halte man sich hingegen offen, ob man den Volksbefragungsentscheid befolge, stelle sich die Frage, warum die Leute dann überhaupt abstimmen sollten.
Befürwortung der dreistufigen Volksgesetzgebung
Nierth sah in dem Umstand, dass man Bürger zur Urne bitte und letztendlich dann doch das Parlament entscheide eine Bevormundung des Bürgers, Leitner sprach gar von einer „Besachwalterung“. Außerdem würde Nierth zufolge das Parlament in eine Auseinandersetzung geraten, wenn eine Befragung etwa 52:48 ausgehe und die Koalitionspartner unterschiedlicher Meinung seien. Sie plädierte daher für verbindliche Volksabstimmungen auf Augenhöhe mit dem Parlament. Abstimmungsergebnisse könne man ja auch jederzeit wieder ändern, das sei in Deutschland mehrmals passiert. Auch Schuster sah in Volksbefragungen ein eigentlich undemokratisches Instrument. Das Volk sei nach unserer Verfassung der Souverän und man könne den Souverän eigentlich nicht unverbindlich befragen. Außerdem würde eine Volksbefragung das Parlament fast dazu nötigen, etwas, wozu es sich schon einmal negativ geäußert habe, nach einer anderslautenden Volksbefragung anders zu entscheiden. Er fordert daher, ebenso wie Mayer und Nierth, die dreistufige Volksgesetzgebung, die am Ende eine verbindliche Entscheidung vorsehe.
1.3.2 Wozu sollen Volksabstimmungen bzw. Volksbefragungen abgehalten werden können?
Gesetzestexte und Staatsverträge
Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist für viele Expertinnen und Experten eine weitgehende Gleichstellung von Parlament und Bevölkerung anzustreben. Denn gemäß Art 1 B-VG sei Österreich eine demokratische Republik, deren Recht vom Volk ausgehe. Alle Rechtsakte, an denen die österreichische Bundesregierung und das österreichische Parlament beteiligt seien, sollten daher auch für direktdemokratische Instrumente offen sein. Gewessler und Fürst zufolge sollte daher auch der Abschluss oder die Kündigung eines Staatsvertrages Gegenstand einer Volksabstimmung bzw. Volksbefragung sein können.
Themenverbote – ja oder nein?
Viele Expertinnen und Experten sprachen sich aber auch für mehr oder weniger weitgehende Themenverbote aus. Decker betonte, dass diese jedenfalls so ausgestaltet
sein müssten, dass die direktdemokratischen Instrumente ihre Wirkungen in der Praxis tatsächlich entfalten könnten.
Der oppositionelle Kompromiss aus dem Jahr 2013 von FPÖ, Grüne und BZÖ über einen Volksbefragungsautomatismus enthielt keine Themenverbote. Der Kompromiss von SPÖ, ÖVP und Grüne vom Juni 2013 bezog sich ausschließlich auf Gesetze und schloss Volksbefragungen über einen Gesetzesentwurf aus, der gegen die Grund- und Menschenrechte, das Recht der Europäischen Union und völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen hätte. Ebenfalls ausgeschlossen wären Gesetzesbeschlüsse gewesen, durch die eine erhebliche finanzielle Belastung des Bundes eingetreten wäre, wenn das Volksbegehren keine Vorschläge darüber enthalten hätte, wie ein finanzieller Mehraufwand zu decken gewesen wäre.
Merli zufolge sollten über die soeben dargestellten Themenverbote hinaus auch Gesamtänderungen der Bundesverfassung ausgeschlossen werden. Völkerrechtliche Beschränkungen sollte man, sofern man sie wolle, auf ganz wichtige Verträge beschränken, die Österreich faktisch oder rechtlich nicht kündigen könne. Statt dem Verbot der Einschränkung von Grundrechten schlug er vor, die Verschlechterung der Rechtsstellung von Minderheiten (ethnischer, sprachlicher, religiöser Art, der sexuellen Ausrichtung oder der Staatsbürgerschaft) auszuschließen. Er hielt außerdem das schweizerische Prinzip „Einheit der Materie“ für sinnvoll, wonach in einem Volksbegehren nur sachlich zusammenhängende Forderungen gestellt werden können.
Finanzielle Bedeckungsvorschläge lehnten Merli und Hesse hingehend ab. Hesse erschien darüber hinaus die offenkundige Unionsrechtswidrigkeit fragwürdig, da auch die einfache Unionsrechtswidrigkeit zur Verdrängung nationaler Normen führe. Rosenmayr-Klemenz forderte auch Änderungen des Verfassungsrechts und im Bereich des Steuerrechts sowie im Sozialbereich auszuschließen. Gross erläuterte die Bedeutung der Schnittstelle zum Verfassungsschutz. Die direkte Demokratie sehe die Möglichkeit zur Verfassungsänderung vor, man müsse aber trotzdem die Verfassung dort schützen, wo sie nicht geändert werden dürfe. Dies sei eine der großen Schwächen in der Schweiz, aber sehr gut ausgestaltet in den USA, wie auch in Deutschland auf Bundesebene.
Keine Themenverbote bei Volksbefragungen
Themenverbote zu formulieren sei laut Öhlinger sehr schwierig, da beispielsweise der Minderheitenbegriff sehr unbestimmt sei. In letzter Instanz könne dies nur der Verfassungsgerichtshof entscheiden, wodurch die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens und einer Volksabstimmung letztlich an ein Gericht delegiert werde. Bei einem Volksbefragungsautomatismus brauche es hingegen gemäß Öhlinger keine Themenverbote, weshalb diesem der Vorzug zu geben sei. Solange das Ergebnis der Abstimmung nicht bindend sei, liege die Letztverantwortung beim Parlament. Er plädierte für einen stärkeren Diskurs zwischen Parlament und Initiatorinnen und Initiatoren, damit eine akzeptable Lösung mit den Proponentinnen und Proponenten gefunden werden könne. Dass das möglich sei, zeige das Gentechnik-Volksbegehren. Wenn das nicht gelinge, komme es zu einer Volksbefragung, wo an die Bevölkerung appelliert werden könne, problematische Volksbefragungen nicht in einer bestimmten Weise zu beantworten. Wenn auch das nicht funktioniere, habe das Parlament am Schluss noch die Möglichkeit zu sagen, es könne das Gesetz nicht beschließen.
Regelungen in den Bundesländern
In Oberösterreich gebe es Themenverbote lediglich in Bezug auf Personalfragen, Wahlen und Angelegenheiten, die ausschließlich den Inhalt einer konkreten individuellen behördlichen Entscheidung betreffen würden, berichtete Steiner. Auf Gemeindeebene könne man nahezu alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs zum Gegenstand der direkten Demokratie machen, berichtete Giese. Ausgeschlossen seien lediglich abgabenrechtliche und personelle Angelegenheiten.
Regelungen in anderen Staaten
Braun Binder berichtete, dass es in der Schweiz grundsätzlich keine Themenausschlüsse gebe. Das Parlament habe eine Initiative, nachdem sie erfolgreich eingereicht worden sei, lediglich auf drei Aspekte hin zu überprüfen: Einheit der Form, Einheit der Materie und zwingende Bestimmungen des Völkerrechts. Unter Einheit der Form verstehe man, dass eine Initiative entweder ausformuliert sein müsse oder eine allgemeine Anregung enthalten müsse, die später vom Parlament weiter konkretisiert werde. Einheit der Materie bedeute, dass eine Volksinitiative nicht unterschiedliche Themen abdecken dürfe. Wenn einer dieser drei Aspekte verletzt werde, müsse das Parlament die Initiative für ungültig erklären.
Schiller schilderte, dass in den deutschen Bundesländern in der Regel Abgabengesetze (kaum Kompetenzen auf Landesebene), Besoldungsgesetze, Tarife öffentlicher Unternehmen und Personalentscheidungen ausgeschlossen seien. Ein erhebliches Problem sei hingegen der Ausschluss finanzwirksamer Vorlagen, da einige Länder auch einzelne ausgabenwirksame Entscheidungen weitgehend ausschließen würden. Aufgrund der spärlichen Kompetenzen auf Landesebene enge dies den ohnehin bereits eingegrenzten Anwendungsbereich der direkten Demokratie zu sehr ein.
Vospernik berichtete, dass von jenen zehn EU-Staaten mit Volksgesetzgebung nur Litauen und Kroatien Abstimmungen über Finanzgesetze zulassen würden. In den USA gebe es keine Themenausschlüsse, stellte Gross klar. Im Unterschied zur Schweiz gebe es aber nach der Abstimmung die Möglichkeit, vor dem staatlichen Verfassungsgericht zum Schutz von Minderheiten zu klagen.
1.3.3 Ist Rechtskontrolle vorzusehen und wenn ja wann, wie und durch wen?
Vorher oder nachher?
Eng verbunden mit Themenverboten ist die Frage, durch wen und wann die Überprüfung der Zulässigkeit von direktdemokratischen Instrumenten erfolgt. So kann eine Zulässigkeitsprüfung vor Zulassung des Volksbegehrens oder vor einer Volksabstimmung bzw. Volksbefragung erfolgen (präventive Kontrolle) oder bloß nach der Volksabstimmung oder nach Inkrafttreten des Gesetzes (nachträgliche Kontrolle). Viele Expertinnen und Experten zogen die präventive Kontrolle der bloß nachträglichen Kontrolle vor. So erklärte Mayrhofer, dass die Ergebnisse direktdemokratischer Instrumente eine erhebliche faktische Wirkung hätten und es daher notwendig sei, ihre Zulässigkeit bereits vorab zu kontrollieren. Denn nach einer Volksabstimmung oder -befragung sei der politische Druck bereits entstanden, führte Merli aus.
Vollkontrolle oder Grobkontrolle?
Eine „Vollkontrolle“ auf Rechtmäßigkeit hielt Merli aber im Vorhinein für nicht durchführbar. Man brauche erst das Gesetz, damit es angewendet werde und man alle Aspekte sehe. Außerdem würde es viel zu lange dauern, bei Europarechtswidrigkeiten könnten sogar Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof notwendig werden. Die Lösung sei daher eine „Grobkontrolle“, so dass man nur jene qualifizierten Volksbegehren verbiete, die den Themenausschlüssen offensichtlich widersprechen würden. Das erleichtere dem VfGH die Entscheidung und überlasse auch noch ein Feld für die nachträgliche Kontrolle.
Öhlinger sprach sich hingegen gegen eine Grobkontrolle aus, da diese der Logik richterlicher Prüfung widerspreche. Das Parlament dürfe nicht seine Verantwortung auf ein Gericht – etwa den Verfassungsgerichtshof oder gar auf die Bundeswahlbehörde – abschieben. Mit diesen Methoden sei man auf dem Weg zum Richterstaat und werte das Parlament ab. Er plädierte daher für den Volksbefragungsautomatismus ohne Themenausschlüsse. Fürst, die sich ebenfalls für einen weitgehenden Verzicht auf Themen-
ausschlüsse
aussprach, hielt die nachträgliche Gesetzeskontrolle durch die Gerichtshöfe, den Verfassungsgerichtshof und den
Europäischen Gerichthof für Menschenrech-
te für ausreichend. Gamper führte in diesem Zusammenhang aus,
dass immerhin auch jedes Jahr etliche Gesetze wegen Grundrechtsverletzungen
aufgehoben werden würden, an deren Entstehung das Volk nicht
unmittelbar beteiligt gewesen sei.
Regelungen in anderen Staaten
In der Schweiz überprüfe man die drei Ungültigkeitsgründe hingegen nach erfolgreicher Einreichung einer Volksinitiative vom Parlament, führte Braun Binder aus. Dies sei aber nicht so dramatisch, da sich die Initiatorinnen und Initiatoren im Vorfeld mehrere Wochen und Monate lang Wort für Wort intensiv mit einem Initiativtext befassen würden und ihnen dadurch die Grenzen zu einer Ungültigkeitserklärung sehr wohl klar seien. In den deutschen Bundesländern prüfe man alle Volksinitiativen und Volksbegehren vorab auf deren Zulässigkeit, dabei auch auf die Verfassungsmäßigkeit, schilderte Schiller. Es gebe zwei oder drei Länder, wo das direkt zum Verfassungsgericht gehe. In Thüringen erfolge das über den Landtagspräsidenten, ansonsten mache das die Regierung. Das sei verfassungsgerichtlich nachprüfbar. Decker zufolge wäre bei Volksbegehren zu überlegen, ob man sie nicht automatisch einer Vorabkontrolle durch das Verfassungsgericht unterziehe, um die theoretisch mögliche nachträgliche Aufhebung eines volksbeschlossenen Gesetzes zu vermeiden. Gross berichtete, dass es in den USA die Möglichkeit gebe, nach der Abstimmung vor dem staatlichen Verfassungsgericht zu klagen. Dies habe zur Folge, dass zum Schutz von Minderheiten zum Beispiel in Kalifornien etwa die Hälfte der – auch der angenommenen – Volksbegehren für teilweise oder ganz ungültig erklärt worden seien, weil sie durch die Bundesverfassung gegebene Minderheitenrechte nicht berücksichtigt hätten.
1.3.4 Unterstützungsschwellen, Quoren und Eintragungsfristen
Direktdemokratische Instrumente können unterschiedliche Hürden vorsehen. Sie können gemäß Hörmandinger die Legitimität von direktdemokratischen Instrumenten erhöhen, diese aber auch verhindern. Man kann grundsätzlich zwei Phasen unterscheiden: Die Phase des Volksbegehrens und die Phase der Volksabstimmung. Die Hürde der Phase des Volksbegehrens ist die Sammlung von Unterstützungserklärungen. Sie setzt sich aus der Unterstützungsschwelle, also der Anzahl der zu sammelnden Unterstützungserklärungen, und der dafür vorgesehenen Eintragungsfrist zusammen. In der Phase der Volksabstimmung geht es um die Frage, wie viele Bürgerinnen und Bürger an der Volksabstimmung teilnehmen müssen (Beteiligungsquorum) und wie viele dem Anliegen zustimmen müssen (Zustimmungsquorum), damit das Ergebnis gültig ist. Je geringer diese Hürden seien, desto häufiger würden direktdemokratische Instrumente zur Anwendung kommen und desto größer seien ihre politischen Erfolgschancen, so Grotz.
Unterstützungsschwellen
Volksbegehren, die vom Nationalrat nicht entsprechend umgesetzt werden, sollen ab einer bestimmten Anzahl von Unterstützungserklärungen verpflichtend einer Volksabstimmung bzw. einer Volksbefragung unterzogen werden. In diesem Fall spricht man auch von qualifizierten Volksbegehren. Eine Unterstützungsschwelle von 10 % der Wahlberechtigten zur letzten Nationalratswahl ist nach mehrheitlicher Ansicht der Expertinnen und Experten zu hoch. Öhlinger betonte, dass das Erfordernis von umgerechnet etwa 640.000 Unterstützungserklärungen nicht gerade gering sei und in den letzten Jahrzehnten in Österreich nur sehr selten überschritten worden sei Gewessler warnte, dass dies vor allem für kleinere Initiativen einen faktischen Ausschluss von direktdemokratischen Instrumenten bedeuten würde und große Organisationen, Interessenvertretungen und etablierte Organisationen bevorzugen würde. Gerade wenn man letztlich auf verbindliche Abstimmungen verzichte, könne man die Hürden senken, führ-
te Öhlinger aus. Von Gewessler hielt hingegen 2 % für vollkommen ausreichend. Rosenmayr-Klemenz sprach sich bei Verfassungsänderungen, im Bereich des Steuerrechts und im Sozialbereich für mehr als 10 % aus. Giese sah im 10-Prozent-Quorum einen ausreichenden Filter, um ungeeignete Initiativen außen vor zu lassen. Alles darüber hinaus erweise sich in der Praxis aber jedenfalls als prohibitiv und frustrierend.
In Vorarlberg sei ein Volksbegehren, das von wenigsten 10 % der Stimmberechtigten gestellt werde, einer (unverbindlichen) Volksabstimmung zu unterziehen, sofern ihm der Landtag nicht Rechnung trage, so Bußjäger. In Oberösterreich, berichtete Steiner, sei ein Volksbegehren, das von derzeit 8 %, künftig 4 % der Stimmberechtigten unterstützt werde, einer Volksbefragung zu unterziehen. In Kärnten können Oppitz zufolge ca. 3,5 % der Stimmberechtigten einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung stellen. Auf Gemeindeebene seien gemäß Giese in bundesweiter Betrachtung 5 % bis 25 % nötig. Volksabstimmungsinitiativen, wie im Burgenland und in Vorarlberg, müssten von 20 % bis 25 % der Wahlberechtigten unterstützt werden. In Vorarlberg seien die Schwellenwerte auf Gemeindeebene abgestuft, führte Bußjäger aus, so dass die Schwellen in den größeren Gemeinden niedriger seien, als in kleineren.
In der Schweiz liege das Unterschriftenquorum für Volksinitiativen auf Bundesebene bei ungefähr 1,9 % der Stimmberechtigten, bei fakultativen Referenden (Vetoinitiativen) gar bei der Hälfte davon, so Braun Binder. Dort habe man die Quoren nicht danach definiert, welchen Prozentsatz der Stimmberechtigten man abbilden möchte. Man habe vielmehr argumentiert, die Hürde müsse so tief sein, dass auch kleine Interessensgemeinschaften diese Instrumente nutzen könnten, da man nicht gewollt habe, dass ein Initiativinstrument nur von großen Organisationen genutzt werde könne. Die Untergrenze habe man an der Funktionsfähigkeit des Staatsapparates gemessen, so dass dieser nicht von zu vielen Initiativen pro Tag gelähmt werde. In den deutschen Bundesländern lägen die Unterstützungsquoren Schiller zufolge in manchen Ländern bei 4 oder 5 %, in Bayern bei 10 %. Sehr hoch seien sie hingegen in Baden-Württemberg und Hessen mit 20 %. In Hessen sei es deshalb noch nie zu einem gültigen Volksbegehren und Volksentscheid gekommen. In Slowenien seien die Hürden für direktdemokratische Verfahren hingegen ausgesprochen gering, berichtete Grotz. Ein fakultatives Referendum könne dort bereits etwa durch 40.000 Wählerinnen und Wähler ausgelöst werden. In Litauen brauche es für eine Referendumsinitiative hingegen 12 % weswegen (in Kombination mit einem hohen Beteiligungsquorum) im Prinzip fast alle Referendumsinitiativen aus dem Volk heraus gescheitert seien. In Kalifornien und Oregon lägen die Hürden bei etwa 5 bis 8 %, was laut Gross im weltweiten Vergleich im mittleren Durchschnitt liege.
Zeitraum der Unterschriftensammlung
Neben der Unterstützungsschwelle ist insbesondere der für die Sammlung von Unterstützungserklärungen zur Verfügung stehende Zeitraum von Bedeutung. Giese zufolge müsse sich zwischen der Höhe des Quorums und des Zeitraums ein angemessener Mobilisierungskoeffizient ergeben. Vier Wochen bei einem 25 % - Quorum, wie in Oberösterreich, seien daher zu hoch. Der internationale Vergleich zeigte, dass die Eintragungsfristen anderswo erheblich länger sind. In der Schweiz könnten 100.000 Unterschriften binnen 18 Monaten (für Volksinitiativen), bzw. 50.000 Unterschriften binnen 100 Tagen (für fakultative Referenden) gesammelt werden, berichtete Braun Binder. In den deutschen Bundesländern gebe es eine Frist von 14 Tagen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, ansonsten von zwei bis acht Monaten, und gar keine Frist in Mecklenburg-Vorpommern, führte Schiller aus.
Beteiligungs- und Zustimmungsquoren bei Volksabstimmungen
Ein Beteiligungsquorum legt fest, dass eine bestimmte Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern an einer Volksabstimmung teilnehmen muss, damit diese überhaupt gültig ist. Ge-
mäß Giese sei Zweck von Beteiligungsquoren grundsätzlich sicherzustellen, dass eine breite Mehrheit der Stimmberechtigten entscheide. Bei Volksbefragungen seien Beteiligungsquoren hingegen nicht erforderlich. Hinter Beteiligungsquoren steht die Befürchtung, dass bei einer niedrigen Beteiligung kein repräsentatives Ergebnis erzielt werden kann. Hesse und Rosenmayr-Klemenz fürchteten etwa, dass dann ein sehr kleiner Ausschnitt aus der Bevölkerung die Gesetzgebung in Österreich bestimmen könnte, oder Verfassungsänderungen erwirken könnte.
Weit mehr Expertinnen und Experten sprachen sich hingegen gegen Beteiligungsquoren aus. Vospernik wies darauf hin, dass Beteiligungsquoren in der Literatur sehr kritisch beleuchtet würden, da sie die Gegner der jeweiligen Vorlage privilegieren würden. Sie könnten aufrufen, zu Hause zu bleiben und sich dadurch die Stimmen jener Bürgerinnen und Bürger sichern, die ohnehin nie zu Wahlen gingen. Nierth warnte, dass dies das eigentliche Abstimmungsergebnis verfälsche und entwerte. Beteiligungsquoren seien daher wenig zielführende Maßnahmen zur Erhöhung der demokratischen Qualität von Volksabstimmungen, stellte Luif fest, sondern würden sogar eher das Gegenteil bewirken. Darüber hinaus seien auch bei niedriger Stimmbeteiligung die parteipolitischen Kräfteverhältnisse im Großen und Ganzen abgebildet, so Vospernik.
Erachtet man Beteiligungsquoren dennoch für notwendig, sollten diese laut Nierth bei etwa 20 % liegen. Schiller warnte, dass 25 % oder mehr einen Erfolg im Volksentscheid kaum erreichbar machen würden. Vospernik hielt flexible Beteiligungsquoren für möglich, die sich an der Wahlbeteiligung orientieren würden. Giese konnte sich vorstellen, niedrige Beteiligungsquoren mit höheren Zustimmungsquoren zu kombinieren. Bei Verfassungsänderungen hielt Nierth etwa 33 % in Kombination mit einem Zustimmungsquorum von einer Zweidrittelmehrheit für durchaus gerechtfertigt.
Giese berichtete, dass es auf Gemeindeebene nur vereinzelt Beteiligungsquoren bei Volksabstimmungen gebe. In Oberösterreich würden sie 25 %, im Burgenland 40 % und in Wien 50 % der Wahlberechtigten betragen. Vospernik schilderte, dass viele Staaten in Europa ein starres Beteiligungsquorum von 50 % vorsehen würden, das in der Literatur sehr kritisch beleuchtet werde. Schiller erklärte, dass in den meisten deutschen Bundesländern ein hohes Zustimmungsquorum, 25 % oder mehr, bestehe, was den Erfolg im Volksentscheid kaum erreichbar mache. In Slowenien gebe es hingegen kein Beteiligungsquorum, erläuterte Grotz. In Kroatien, der Schweiz und den USA gebe es überhaupt keine Quoren, berichteten Gross und Vospernik.
Wechselbeziehung der beiden Phasen
Zwischen der Phase des Volksbegehrens und der Phase der Volksabstimmung besteht Decker zufolge eine Wechselbeziehung. Gemäß dem „Kieler Modell“ könne man etwa niedrige Unterstützungsschwellen und lange Eintragungsfristen in der ersten Phase mit einem vergleichsweise hohen Zustimmungsquorum bei der Volksabstimmung verbinden. Man könne aber auch hohe Unterstützungsschwellen und kurze Fristen in der ersten Phase mit einem niedrigen oder gar keinen Zustimmungsquorum verbinden. Für niedrige Hürden in der ersten Phase spreche die nützliche Agenda-Setting-Funktion der Initiativen, ihre Kehrseite liege in der Missbrauchsgefahr und dass sie die Gegner einer Vorlage anhalten würden, der Abstimmung fernzubleiben. Wenn man Vor- und Nachteile gegeneinander abwäge, spreche mehr dafür, die Quoren bei der Volksabstimmung abzusenken und beim Volksbegehren zu erhöhen. Schiller zufolge ist eine praktische Nutzung direktdemokratischer Instrumente hingegen nur bei relativ niedrigen Hürden möglich. Dazu bedürfe es einer Kombination aus einer relativ niedrigen Unterstützungsschwelle (5 bis 7 %) und einer Eintragungsfrist von wenigsten zwei bis drei Monaten. Ein günstiges Praxisergebnis erziele man aber trotz hoher Unterstützungsschwelle von 10 % in Bayern, da es kein Zustimmungsquorum gebe und die Mehrheit entscheide.
1.3.5 Wie können direktdemokratische Instrumente unterstützt werden?
Amtliche und freie Sammlung
Auf österreichischer Bundesebene ist für Volksbegehren ein amtliches Eintragungsverfahren vorgesehen. Die Unterstützung von Volksbegehren kann nur durch Eintragung in eine Eintragungsliste auf dem Gemeindeamt bzw. dem Magistrat erfolgen. Mit Blick auf die Bundesländer, Gemeinden und das benachbarte Ausland stellten die Expertinnen und Experten weitere Möglichkeiten zur Sammlung von Unterstützungserklärungen vor. Bußjäger berichtete, dass, wie man das von Liechtenstein und der Schweiz kenne, in Vorarlberg seit 2014 die sogenannte „freie Sammlung“ möglich sei, indem Unterschriften auch außerhalb des Gemeindeamtes, sozusagen auf der Straße, durch Private gesammelt werden können. Um ein Volksbegehren zu unterstützen, müsse man also nicht mehr zum Gemeindeamt gehen. Auf Gemeindeebene gebe es die freie Sammlung bereits in zahlreichen Bundesländern, erzählte Giese. Schiller schilderte, dass auch die Hälfte der deutschen Bundesländer eine freie Unterschriftensammlung vorsehe. In Thüringen überlasse man der Initiative die Wahl: Wenn sie sich für die Amtseintragung entscheide, müsse sie weniger Unterschriften sammeln, als würde sie frei sammeln. Braun Binder berichtete, dass die Überprüfung der Gültigkeit der gesammelten Unterschriften in der Schweiz nach einem zweistufigen Verfahren von den Gemeinden und der Bundeskanzlei erfolge. Auch Schiller versicherte, dass es in Deutschland für die Überprüfung der Unterschriften routinierte Verfahren gebe.
Elektronische Unterstützung und Briefunterstützung
Mayrhofer berichtete, dass die Etablierung von E-Demokratie derzeit bekanntlich auf verfassungsrechtliche Hürden stoße, die mitunter auch die Zurückhaltung der Landesverfassungsgesetzgeber in diesem Bereich begründe. Auch eine verfassungsrechtlich zulässige elektronische Sammlung werde derzeit in keinem Bundesland gestattet, erläuterte Giese. Sie habe aber jüngst erstmals im Wiener Petitionsrecht Einzug gehalten, das ja dem Volksbegehren institutionell verwand sei. Eine wesentliche Erleichterung der direktdemokratischen Mitwirkung stelle aus Sicht der Stimmberechtigten dar, wenn ihre Stimmabgabe nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort erfolgen müsse, führte Giese weiter aus. Das Wiener Volksbefragungsgesetz überlasse den Abstimmungsberechtigten die Wahl. Sie können den postalisch übermittelten Stimmzettel (=Briefunterstützung) direkt in den Annahmestellen abgeben oder portofrei per Post retournieren. 93 % bzw. 97,7 % aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer hätten bei den letzten beiden regulären Volksbefragungen von letzterer Möglichkeit Gebrauch gemacht, berichtete er.
Der Verfassungsgesetzgeber muss handeln
Dass der Verfassungsgesetzgeber handeln müsse, zeige für Giese die Praxis in den Gemeinden. Da die elektronische Stimmabgabe unzulässig sei, würden die Gemeinden die gesetzlichen Schranken immer öfter umgehen, indem sie informelle Volksbefragungen außerhalb der Rechtsinstitute der direkten Demokratie durchführen würden. Bedarf nach Erweiterung und Vereinfachung sahen insbesondere auch Mayrhofer, Steiner, Pichler, Fürst und Oppitz. So schnell wie möglich realisiert werden solle daher auch ein Zentrales Wählerregister, erinnerte Chlestil. Braun Binder berichtete, dass man in der Schweiz bereits seit mehreren Jahren den Einsatz von E-Voting in Volksabstimmungen und Wahlen teste.
1.3.6 Welche Elemente fördern den Dialog zwischen dem Parlament und den Initiatorinnen und Initiatoren?
Der Dialog zwischen dem Parlament und den Initiatorinnen und Initiatoren ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg direktdemokratischer Instrumente. Schiller zufolge gelinge dieser am besten bei mehrstufigen Verfahren, weil man hier bereits sehr früh in
einen engen Dialog trete. Es habe sich gezeigt, dass dadurch auch Kompromisse ohne Volksabstimmung besser vorbereitet und ermöglicht würden. Nützlich sei auch, wenn Volksbegehren zunächst vom Parlament behandelt würden. Auch Öhlinger sah im Dialog die Möglichkeit gegenseitige Bedenken zu diskutieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Voraussetzung dafür sei eine gewisse Offenheit der Beratungen zwischen Parlament und Initiatorinnen und Initiatoren. Es brauche zwar gewisse Regeln, man solle diese aber nicht zu restriktiv fassen. Ein Rederecht der Initiatorinnen und Initiatoren im Plenum von fünf Minuten sei daher sehr bescheiden. Ein weiteres dialogförderndes Element sei, wenn Parlamente Alternativvorlagen mit zur Abstimmung stellen könnten. Dadurch könne die Kompromissbildung gefördert werden. Gute Beispiele gebe es dazu aus Bayern. Gross betonte die Bedeutung des Faktors Zeit. Je schneller ein Prozess organisiert sei, umso geringer sei die Möglichkeit für Kompromisse. Je länger ein Prozess dauere, umso höher sei hingegen die Diskussionsintensität, nicht nur zwischen den Initiatorinnen und Initiatoren und dem Parlament, sondern auch in der Bevölkerung.
Dialogfördernde Elemente in der Schweiz
Braun Binder betonte, dass es in der Schweiz gleich mehrere dialogfördernde Elemente gebe. So habe das Parlament die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu erarbeiten, wenn es den Vorschlag der Initiative nicht komplett umsetzen oder ihm nicht zustimmen wolle. Die Initiativen hätten außerdem die Möglichkeit bis zu drei Monate vor der Volksabstimmung die Initiative zurückzuziehen. Die Rückzugsmöglichkeit gebe ihnen die Möglichkeit, im parlamentarischen Verfahren mitzuwirken und darauf hinzuwirken, dass ein in ihrem Sinne möglichst guter, konsensfähiger Gegenvorschlag verabschiedet werde. Drittes dialogförderndes Beispiel sei das Vernehmlassungsverfahren. Um möglichst tragfähige Vorlagen verabschieden zu können, würden im Vorfeld eines Gesetzesentwurfes Stellungnahmen aller interessierten und betroffenen Kreise eingeholt werden. Voraussetzung für den Dialog sei jedenfalls, dass die Dialogpartner auf gleicher Augenhöhe seien. Dies sei dann der Fall, wenn sie die gleichen Mitwirkungsmöglichkeiten, also verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten, hätten.
1.3.7 Begleitmaßnahmen zur direkten Demokratie
Damit direkte Demokratie allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zur Verfügung steht, braucht es Begleitmaßnahmen, die die direkte Demokratie fair gestalten. Im Laufe der Enquete-Kommission wurden zahlreiche Ideen präsentiert und diskutiert. Der Übergang ist fließend von Maßnahmen, die bei einer Ausweitung der direkten Demokratie zu ergreifen sind und Maßnahmen, die die österreichische Demokratie grundsätzlich braucht.
Kostentransparenz
„Ein Fußballspiel am Hang macht keinen Spaß“. Damit direkte Demokratie nicht zu einem Recht derer wird, der es sich leisten können, ist ein gewisses Gleichgewicht zwischen Initiatorinnen und Initiatoren anzustreben. Dafür ist es notwendig, die eine Seite gewissermaßen zu limitieren und einzuschränken und die andere Seite, die Bevölkerung, zu fördern. Asenbaum zufolge sollte sichergestellt werden, dass die direktdemokratischen Instrumente weder von Parteien, noch von finanzstarken Einzelakteuren vereinnahmt werden. So könnten etwa Geldflüsse zwischen Parteien und Initiatorinnen und Initiatoren von Volksbegehren untersagt werden, oder das Gesamtbudget und Einzelbeiträge für Initiatorinnen und Initiatoren limitiert werden.
Man solle es nicht so machen wie in der Schweiz, warnte Gross, wo es keine Transparenzvorgaben gebe, sondern wie in Kalifornien, wo die Großspender für Initiativen bekannt seien. So seien etwa im kalifornischen Abstimmungsbuch die verschiedenen Sponsoren und Geldgeber aufgelistet. Darüber hinaus sei der Staatssekretär verpflich-
tet, im Internet die zehn größten Geldgeber anzuführen. Schiller berichtete, dass es in der Mehrheit der deutschen Länder kein allgemeines Transparenzgebot zur Finanzierung von Volksbegehren bzw. Volksentscheiden gebe. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seien Spenden an Initiativen ab € 5.000,-- € auf einem Sonderkonto zu verwalten und dem Innenminister zu melden (analog zur Parteienfinanzierung). Einige deutsche Länder würden außerdem eine geringe Kostenerstattung gewähren, woraus sich gewisse Rechenschaftspflichten ableiten ließen. Daraus resultiere jedoch in der Praxis noch kein allgemeines Transparenzgebot für sonstige angeworbene und verwendete Finanzmittel. Spenden für eine Initiative seitens öffentlicher Träger wie Parlamentsfraktionen oder Unternehmen mit öffentlichen Beteiligungen von über 25 % seien in Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen jedoch jedenfalls unzulässig (analog zu Parteien).
Staatliche Unterstützung der Initiativen
Damit Bürgerinnen und Bürger direktdemokratische Instrumente auch tatsächlich nutzen können, brauchen sie Unterstützung. Juristische Unterstützung und Kostenersatz seien notwendig, um auch kleineren Initiativen die Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen zu ermöglichen, erklärte Gewessler. Auch Asenbaum stellte fest, dass es von staatlicher Seite eine gewisse finanzielle Unterstützung brauche. Mayer forderte eine Kostenrückerstattung mit voller Transparenz, abhängig davon, wie weit eine Initiative komme.
Steiner berichtete, dass in Oberösterreich die Landesregierung interessierten Landesbürgerinnen und Landesbürgern kostenlose Beratung über die Voraussetzungen und das Verfahren einer Bürgerinitiative zur Verfügung zu stellen habe. In der Schweiz gebe es keine staatlichen Zuschüsse für Initiativen, so Braun Binder, denn diese gebe es dort auch nicht für Parteien. In Deutschland würden einige Länder eine geringe Kostenerstattung für Aufwendungen gewähren, teils für eingetragene Unterschriften beim Volksbegehren, teils für erreichte Ja-Stimmen im Volksentscheid, erzählte Schiller.
Mehr Transparenz und Information von Seiten des Staates
Einig waren sich die Expertinnen und Experten über die Bedeutung von Transparenz und Information, nicht nur für die direkte Demokratie. Information sei die Währung der Demokratie – egal, ob direkter oder indirekter, manifestierte Barth. Für die Expertinnen und Expertinnen stellten Transparenz und Information daher auch wesentliche Voraussetzungen für sachliche Entscheidungen und Debatten über direktdemokratische Instrumente dar. Die Stimmberechtigten müssten in der Lage sein, sich einen unverfälschten Willen zu verschaffen und diesen dann auch in der Abstimmung zum Ausdruck zu bringen, führte Braun Binder aus.
Um den Bürgerinnen und Bürgern sachliche Informationen zur Verfügung zu stellen, sind in vielen Staaten sogenannte Abstimmungsbücher vorgesehen. In der Schweiz werden diese Abstimmungsbücher mit Pro- und Kontra-Argumenten ausgestaltet und an alle Haushalte verschickt. Umfragen zufolge erfolge die Meinungsbildung der Bürger und Bürgerinnen hauptsächlich über diese Abstimmungsbücher, berichtete Mayer. Abstimmungsbücher sind Bußjäger zufolge auch in Liechtenstein etabliert. Gross schilderte, dass in den kalifornischen Abstimmungsbüchern auch die verschiedenen Sponsoren und Geldgeber aufgelistet werden müssten. Diese Qualität werde in Deutschland sehr häufig noch nicht erreicht, merkte Schiller an. In den meisten deutschen Bundesländern müsse zu einem Volksentscheid lediglich von Amts wegen mehr oder weniger in gleichem Umfang informiert werden. Einzig in Thüringen seien Abstimmungsbroschüren vorgesehen.
Darüber hinaus sei gemäß Barth öffentliche Informationen permanent, online und im Original von öffentlichen Stellen zur Verfügung zu stellen, damit jeder Bürger selbst
entscheiden könne, auf welcher Grundlage er seine Entscheidung treffe. Für Gross war in diesem Zusammenhang wesentlich, dass den Bürgerinnen und Bürgern genug Zeit zur Verfügung stehe, um sich auch mit den Informationen auseinanderzusetzen und darüber zu diskutieren, denn Diskussion sei die Seele der direkten Demokratie. Die Medienvertreterinnen und Medienvertreter betonten, dass Zugang zu Information und Transparenz die Grundlage für eine ausgewogene und qualitative Berichterstattung in den Medien sei.
Verbesserung der Informationsqualität in den Medien
Damit eine intensive sachliche Debatte über direktdemokratische Initiativen stattfinden kann, ist nach Ansicht der Expertinnen und Experten auch eine informative und ausgewogene Berichterstattung in den Medien notwendig. Gemäß Lehofer sei das insbesondere über die Förderungen erreichbar, indem diese etwa an die Erfüllung bestimmter Mindestaufgaben gebunden würden, wie beispielsweise die ausgewogene Berichterstattung über direktdemokratische Initiativen. Filzmaier zufolge könnte die Medienförderung auch an die Verpflichtung zur Einrichtung von Inhalts- und Beteiligungsformaten gekoppelt werden. Lehofer wies weiters darauf hin, dass auch die 2001 in Österreich abgeschafften Belangsendungen, worin man wahlwerbenden Gruppen kostenlos Sendezeit zur Verfügung stelle, in Europa nicht unüblich seien.
Wolle man die Medien darüber hinaus in die Pflicht nehmen, stoße man Lehofer zufolge hingegen rasch an die verfassungs- und grundrechtlichen Grenzen der Presse- und Rundfunkfreiheit. Detailänderungen im Rundfunkrecht seien zwar möglich, die Auswirkungen solcher Maßnahmen dürften aber nicht überschätzt, der bürokratische Aufwand nicht unterschätzt werden. Klar gegen Ausgewogenheitsvorschriften sprach sich Sablatnig aus. Ohne die Möglichkeit, auch eine Meinung beziehen zu können, sei eine professionelle Berichterstattung nicht möglich.
Lehofer hielt es für denkbar, analog zur Wahlkampfkostenbeschränkung die Ausgaben zur Bewerbung direktdemokratischer Initiativen betragsmäßig zu limitieren. Das könnte eine Chance bieten, die Willensbildung im Zusammenhang mit direktdemokratischen Initiativen etwas von der ökonomischen Macht der beteiligten Interessengruppen zu entkoppeln. Soweit entsprechende Wahlkampfkostenbegrenzungen aber nicht in Wahlgesetzen oder Gesetzen über die Volksabstimmungen vorgesehen werden würden, würden Einschränkungen in den audiovisuellen Medien locker wettgemacht durch Spendings in den Print- und Onlinemedien, durch ausländische Sender, durch Soziale Netzwerke und in immer stärkerem Maße auch durch das Internet.
Gross wies darauf hin, dass in der Schweiz die elektronische politische Werbung und die politische Fernsehwerbung grundsätzlich verboten seien, während sich in den USA, vor allem in Kalifornien, die öffentliche Diskussion gerade auf die Fernsehwerbung reduziere. Es habe in Kalifornien daher einmal das freiwillige Abkommen gegeben, dass eine Fernsehanstalt bei großen finanziellen Inseratenaufträgen freiwillig 10 % dieser Summe der anderen Seite zur Verfügung stelle.
Für eine vitale Demokratie sei grundsätzlich Unabhängigkeit, Qualität und Vielfalt der Medien systemrelevant, bekundete Hösele. Nach Ansicht mancher Expertinnen und Experten müsse man deshalb vielleicht auch größer, etwa bei einem Medienkonvent, ansetzen. Lehofer zufolge bedürfe es zur Sicherung der Funktion des Mediensystems der Sicherung der Grundlagen durch eine aktive und innovative Medienvielfaltsförderung, durch einfachen und offenen Zugang zu neutral bereitgestellten Informationen und schließlich durch die Sicherung der Infrastruktur mit flächendeckendem Breitbandausbau und Gewährleistung der Netzneutralität im Internet. Zimmerman sprach sich für eine Umstellung der Presseförderung von einer allgemeinen Vertriebsförderung auf eine von der Verbreitungsart unabhängige Qualitätsförderung für Medien aus.
Lebenslange politische Bildung
Langfristig könne nach Ansicht der Expertinnen und Experten das Sachniveau des Diskurses durch lebenslange politische Bildung, Medienbildung und Ausbildung der Journalistinnen und Journalisten erhöht werden.
1.3.8 Ausbau der direkten Demokratie in den Bundesländern
Status quo
In allen Bundesländern gibt es - mit unterschiedlichen Bezeichnungen - die drei „klassischen“ Instrumente Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung. In manchen Bundesländern hat eine unverbindliche Volksbefragung bzw. eine rechtlich nicht verbindliche Volksabstimmung stattzufinden, wenn der Landtag einem ausreichend unterstützten Volksbegehren nicht entspricht. Zudem kann in allen Ländern die Durchführung einer Volksbefragung von einer bestimmten Zahl von Bürgerinnen und Bürgern erzwungen werden. In der Mehrheit der Bundesländer kann außerdem eine bestimmte Zahl von Bürgerinnen und Bürgern eine Volksabstimmung über Gesetze vor ihrer Kundmachung verlangen. Damit kann die Kundmachung und somit das In-Kraft-Treten eines Landesgesetzes verhindert werden (Vetoreferendum).
Handlungsspielräume müssen erweitert werden
Im Rahmen der Enquete-Kommission zeigte sich, dass es in den Bundesländern vielfältige Bemühungen gibt, die direkte Demokratie zu erweitern. Der bundesverfassungsrechtliche Rahmen sei für viele landespolitische Anliegen aber zu eng geworden, führte Giese aus. Um den Bundesländern die Volksgesetzgebung zu ermöglichen, bedürfe es einer Änderung der Bundesverfassung inklusiver einer Volksabstimmung auf Bundesebene, stellte Poier klar. Denn der Verfassungsgerichtshof habe festgestellt, dass das eine Gesamtänderung der Bundeverfassung sei, erläuterte Bußjäger. Auch was elektronische Unterstützungsmöglichkeiten und die Briefwahl betrifft, besteht, wie bereits ausführlich in Kapitel 2.3.5. berichtet, vielen Expertinnen und Experten zufolge Erweiterungs- und Vereinfachungsbedarf. Ebenso wenig ermächtige die Bundesverfassung die Landesgesetzgeber, den Teilnehmerkreis über die zum Gemeinderat Wahlberechtigten hinaus zu erweitern, führte Giese aus, was in den einzelnen Bundesländern als Demokratiedefizit wahrgenommen werde.
Praxis im rechtsfreien Raum
Die Praxis der letzten Jahre zeige, dass sich die Länder und Gemeinden oft Lösungen im Schatten der verfassungsgesetzlich vorgesehenen Formen suchen, betonte Giese. Für Mayrhofer sei diese Praxis im rechtsfreien Raum problematisch, da die direktdemokratischen Instrumente etwa nicht der nachprüfenden Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes unterliegen würden. Dieser Umstand schaffe ein Rechtsschutzdefizit, Misstrauen und in gewisser Weise ein Datenschutzproblem, führte Poier weiter aus. Zudem herrsche oft auch Rechtsunsicherheit, ob Bestrebungen auf Landes- und Gemeindeebene verfassungsrechtlich zulässig seien, führte Floss aus. Für die Stadt Salzburg habe man ein dreistufiges Modell der direkten Demokratie entwickelt, das am Ende eine rechtsverbindliche Volksabstimmung vorsehe. Ob dieses Modell verfassungsrechtlich zulässig sei, sei von den verfassungsrechtlichen Gutachtern allerdings unterschiedlich beurteilt worden, erzählte Floss. Viele Expertinnen und Experten äußerten aus diesen Gründen den Wunsch nach eindeutigen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, damit die Länder und Gemeinden mit Rechtssicherheit entsprechende Instrumente schaffen können.
2. Bürgerbeteiligung in der Gesetzgebung und Parlamentsausstattung
2.1 Forderungen der Berichtslegerinnen und Berichtsleger
2.1.1 Parlamentarische Bürgerinitiativen und Petitionen aufwerten
Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger sprechen sich
für eine Aufwertung des bestehenden
Systems der parlamentarischen Bürgerinitiative und Petitionen aus. Bei qualifizierter
Unterstützung sollen die betreffenden Bürgerinnen und Bürger
eine intensive parlamentarische Behandlung
herbeiführen können und damit gleichzeitig die erste Stu-
fe in der dreistufigen Volksgesetzgebung darstellen.
Einbringung
Die elektronische Einbringung soll unkompliziert möglich sein (keine Identitäts- und Authentizitätsnachweise), auch die ex post-online-Unterstützung soll rechtlich verankert werden.
Während sich FPÖ und Team Stronach dafür aussprechen, dass nur österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger parlamentarische Bürgerinitiativen und Petitionen unterstützten dürfen, streben Grüne und NEOS bei der parlamentarischen Bürgerinitiative eine Ausweitung der Unterstützungsberechtigten auf Nichtösterreicherinnen und -österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich, zumindest aber auf EU-Bürgerinnen und EU-Bürger an bzw. soll bei Petitionen die ex-post-online-Unterstützung – wie bereits die Petitionsunterzeichnung – durch jedermann möglich sein.
Klarstellung im Sinne der dreistufigen Volksgesetzgebung, dass auch Gesetzesentwürfe vorgelegt werden können.
Gemeinderesolutionen an das Parlament sollen direkt in Verhandlung gezogen werden können.
Behandlung
Zur Umsetzung von Kontrollanliegen soll der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen Anträge stellen können auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, auf Befassung des ständigen Ausschusses des Rechnungshofausschusses und auf Sonderprüfungsverlangen an den Rechnungshof.
Zur Umsetzung von EU-Anliegen sollen Bürgerinitiativen und Petitionen auch dem EU-Unterausschuss des Hauptausschusses zugeleitet werden können.
Ab einer besonders hohen Unterstützung sollen der parlamentarischen Bürgerinitiative und Petition bestimmte Behandlungsrechte eingeräumt werden, wie Behandlungs- und Erledigungsfristen, das Recht auf öffentliche Anhörung, Wortprotokollierung der Verhandlungen, neben einer 8-Wochenfrist bei besonders hoher Unterstützung eine 8-Wochenfrist für Stellungnahmen der Regierungsmitglieder, Begründungszwang im Ausschussbericht bei Nichtumsetzung und das Recht auf Einzelberichterstattung.
2.1.2 Begutachtungsprozesse öffnen
Jedem Bürger und jeder Bürgerin soll durch die Einrichtung einer Online-Plattform die Begutachtung in allen Gesetzesvorhaben eröffnet werden.
Die organisierte Zivilgesellschaft ist standardisiert bei Begutachtungsverfahren der Ministerien und des Parlaments miteinzubeziehen und zu berücksichtigen.
Für Gesetzesinitiativen der Bundesregierung ist eine Begutachtungsfrist gesetzlich zu verankern.
2.1.3 Bürgerbeteiligung in der Gesetzgebung ausbauen
Nach finnischem Vorbild soll eine Crowdsourcing-Plattform eingerichtet und getestet werden. Es ist dabei jedenfalls sicherzustellen, dass die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses in die Entscheidung des Parlaments miteinfließen. Anschließend ist das Crowdsourcing-Experiment einer Evaluierung zu unterziehen.
Darüber hinaus sollen zu ausgewählten Gesetzesvorhaben regelmäßig innovative, dialogorientierte Formen der Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, wie beispielsweise Bürgerräte und Bürgerforen.
Ein Demokratiebüro ist als dauerhafte Infrastruktur im Parlament einzurichten.
2.1.4 Expertinnen und Experten stärker miteinbeziehen
Expertinnen und Experten, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft und der organisierten Zivilgesellschaft, sind in die Entscheidungsprozesse stärker miteinzubeziehen und den Beratungen in den Ministerien und dem Parlament beizuziehen.
2.1.5 Gesetzgebungsprozesse transparenter machen
Um die Öffentlichkeit bereits frühzeitig über politischen Vorhaben zu informieren, sollen jährlich Vorhabensberichte der Regierung und Arbeitsprogramme des Nationalrats veröffentlicht und diskutiert werden können.
Die Ausschüsse sollen öffentlich sein (durch Live-Stream-Übertragungen und die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild machen zu können).
Bürgerinnen und Bürger sollen leichteren Zugang zum parlamentarischen Geschehen haben (zB benutzerfreundliche Homepage, Videos von Sitzungen, Parlaments-TV).
2.1.6 Stärkung des Parlaments
Die Möglichkeit der endlosen Vertagung von Anträgen soll abgeschafft werden, so dass nur noch die befristete, einmalige Vertagung zulässig ist.
Anträge müssen verpflichtend binnen angemessener Frist (max. 3 Monate) im Ausschuss behandelt werden.
Möglichkeit der Ladung von Auskunftspersonen durch ein Drittel der Ausschussmitglieder.
Einsetzung von Enquete-Kommissionen und Einberufung von Parlamentarischen Enqueten als Minderheitsrecht.
Zurückdrängung der Vertraulichkeit von Ausschüssen im Sinne der Kontrollaufgabe des Parlaments (zB Rechnungshofunterausschuss).
Umstellung der Abstimmungen im Parlament auf ein elektronisches System.
Eindeutige Ausdehnung des Interpellationsrechts auf Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist oder die von ihm beherrscht werden.
Bei verweigerten oder unzureichenden Anfragebeantwortungen soll im Sinne eines zweistufigen Verfahrens zunächst die Möglichkeit der einmaligen schriftlichen Nachfrage bestehen, wobei die Behandlung binnen eines Monats zu erfolgen hat. War dies erfolglos, kann ein Organstreitverfahren beim Verfassungsgerichtshof angestrebt werden.
Einrichtung eines Ausschusses im Nationalrat, der sich über die tagesaktuellen Themen hinaus mit Gesetzesvorhaben beschäftigt.
Verpflichtende Hearings für angehende Bundesminister und Bundesministerinnen - analog zum Prozedere im Europäischen Parlament.
Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst soll vergrößert und unabhängig werden, so dass er allen Fraktionen im Parlament und auch einzelnen Abgeordneten zur Unterstützung dient.
Der Budgetdienst ist sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht zu erweitern.
2.1.7 Weitere Forderungen zur Stärkung der Demokratie in Österreich
Abschaffung des Amtsgeheimnisses und Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes für einen transparenten Staat.
Transparenz aller Erlässe der Ministerien durch Abbildung in der RIS-Datenbank (ausgenommen im Bereich der Nachrichtendienste).
Lebenslange Politische Bildung - nicht nur als Schulfach, sondern auch in der offenen Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung.
2.2 Begründung der Forderungen
Direkte Demokratie vs. Bürgerbeteiligung und Parlamentsausstattung?
Ziel der Enquete-Kommission zur „Stärkung der Demokratie“ war der Ausbau direktdemokratischer Instrumente und nicht die Erarbeitung anderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Diese Auffassung stützt sich nicht nur auf die bereits in der Einleitung diese Minderheitenberichts ausführlich geschilderte Entstehungsgeschichte der Enquete-Kommission, sondern auch auf den einstimmig von allen Fraktionen eingebrachten Antrag auf Einsetzung der Enquete-Kommission, welcher den Arbeitsauftrag der Enquete-Kommission auf die direkte Demokratie und damit verbundene notwendige Begleitmaßnahmen beschränkte. Lediglich im Zuge der sechsten Sitzung sollte neben der Aufwertung der parlamentarischen Arbeit auch die “Intensivierung der Kommunikation zwischen Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern“ behandelt werden. Mit dem eigentlichen Ziel der Enquete-Kommission – eine Einigung in der direkten Demokratie – haben die von den Regierungsfraktionen im Hauptbericht vorgeschlagenen Maßnahmen daher kaum etwas gemein. Im Endbericht Maßnahmen zu empfehlen, die nicht oder nur am Rande Gegenstand der Enquete-Kommission waren, erscheint den Berichtslegerinnen und Berichtslegern etwas seltsam. Da die Berichtslegerinnen und Berichtsleger aber jede Maßnahme, die einer Stärkung der Demokratie in Österreich zuträglich ist, begrüßen, verwehren sie sich nicht dagegen, sondern ergänzen und erweitern den von den Regierungsfraktionen vorgelegten Forderungskatalog vielmehr. Wenn diese Maßnahmen schon herangezogen werden, um über den fehlenden Ausbau direktdemokratischer Instrumente auf Bundesebene hinwegzutrösten, soll dies umfassend erfolgen. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger haben insbesondere jene Forderungen in den Forderungskatalog aufgenommen, die in der Enquete-Kommission zumindest kurz angesprochen oder diskutiert wurden. Sie werden als integraler Bestandteil einer Demokratiestärkung begriffen, viele davon werden von den Oppositionsfraktionen bereits sei Jahre eingefordert. Mit der Reform des Untersuchungsausschusses ist es bereits gelungen, in einem gemeinsamen Kraftakt eine Stärkung des Parlaments zu erreichen. Zur Belebung des Parlamentarismus braucht es jedoch mehr: erhöhte Transparenz und Zugänglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger, mehr Fairness in der Behandlung von Gesetzesinitiativen und eine weitere Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments.
Bürgerbeteiligung in der Gesetzgebung ausbauen
Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger sprechen sich insbesondere für einen weiteren Ausbau der dialogorientierten Demokratie aus. Unter „Crowdsourcing“ versteht man Modelle der Bürgerbeteiligung in der Gesetzgebung. Die Bürgerbeteiligung in der Enquete-Kommission war bereits ein erster Anfang. In einem Videobeitrag erläuterte Aitamurto der Enquete-Kommission das finnische „Crowdsourcing-Experiment“, das unter allen Fraktionen Zuspruch fand. Um bei der Novellierung eines Gesetzes die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen zu können, habe man eine Website geschaffen, wo die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen und ihr Wissen einbrachten. Sie hätten gemeinsam nach Lösungen gesucht, der Input sei von Fachleuten evaluiert worden und schließlich in den Gesetzesentwurf des Umweltministeriums eingeflossen,
welcher später dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt worden sei, berichtete Aitamurto. Auch in Deutschland habe man sich im Zuge der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ einer Plattform bedient, um die Stimme der Bürgerinnen und Bürger zu implementieren, berichtete Bieber. Ehs betonte, dass es für den Dialog aber auch die persönliche Begegnung brauche. Sie erläuterte, wie man in Island 2012 eine neue Verfassung erarbeitete. Über 1000 Isländerinnen und Isländer hätten zunächst in Bürgerräten landesweit die Gelegenheit gehabt zu überlegen, was in der Verfassung stehen könnte. Dann sei auf Grundlage dieses Dokuments ein Verfassungskonvent gewählt worden, zu dem 25 Verfassungsrätinnen und -räte gewählt werden konnten. In den USA gebe es zudem verschiedene Bundesbehörden, darunter auch die Behörde für Umweltschutz, die ebenfalls Crowdsourcing einsetzen, so Aitamurto.
Bürgerbeteiligung führt zu besseren Entscheidungen
Da der Gesetzesentwurf nach wie vor von den Beamten erstellt werde und die Entscheidung beim Parlament liege, sei Crowdsourcing kein Entscheidungsinstrument für die Bürger und nicht direkte Demokratie, stellte Aitamurto klar. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger betonen diesen Unterschied und sehen in Crowdsourcing keinen Ersatz für den Ausbau der direkten Demokratie. Im Zuge der Enquete-Kommission wurde mehrmals hervorgehoben, dass repräsentative, partizipative und direkte Demokratie einander ergänzen, jeweils gestärkt werden müssen und nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Bürgerbeteiligung ermögliche, wie Aitamurto feststellte, effizient das Wissen, die Erfahrung und die Argumente von sehr vielen Leuten zu erheben und so zu besseren Lösungen zu kommen, als wenn nur eine kleine Gruppe von Expertinnen und Experten in die Lösung des Problems einbezogen werde.
Bürgerbeteiligung nicht versanden lassen
Bieber warnte, dass der Erfolg von Bürgerbeteiligung neben der Ausgestaltung des Prozesses insbesondere davon abhängig sei, dass die Themen auch tatsächlich von den Parlamenten oder Regierungsbehörden weiterverarbeitet werden. In Deutschland hätten sich Bürgerinnen und Bürger beteiligt, es habe eine Diskussion stattgefunden, in die parlamentarische Arbeit habe dies alles aber letztlich keinen Eingang gefunden. Um Frustrationen und Enttäuschungen zu verhindern, halten die Berichtslegerinnen und Berichtslegerinnen daher jedenfalls die Festlegung eines verbindlichen Prozesses für notwendig, wie die Beiträge der Öffentlichkeit letztlich in die Entscheidung einfließen.
Gesetzgebungsprozesse öffnen und transparenter gestalten
Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger sind weiters der Ansicht, dass der Gesetzgebungsprozess geöffnet und transparenter gestaltet werden muss. Die Begutachtung muss in allen Gesetzesvorhaben jeder Bürgerin und jedem Bürger eröffnet und erleichtert werden. Im Zuge der Enquete-Kommission wurde auch mehrmals gefordert, dass der Wissenschaft und der organisierten Zivilgesellschaft im Entscheidungsprozess ein höherer Stellenwert als bisher eingeräumt werden muss. Leo stellte das Grünbuch #besserentscheiden vor, das rund 100 Personen aus unterschiedlichsten Bereichen erarbeitet haben. Einer der wichtigsten Vorschläge des Grünbuchs sei, Gesetzgebungsprozesse transparenter zu machen, indem etwa die Regierung und der Nationalrat zukünftig Vorhabensberichte veröffentlichen. Das parlamentarische Geschehen muss für die Bürgerinnen und Bürger auch leichter zugänglich werden, indem sowohl die Plenarsitzungen, als auch die Ausschüsse öffentlich zugänglich sind, live übertragen werden und in Rücksicht auf Berufstätige auch Videos der Sitzungen abrufbar sind. Auch die Einrichtung eines Demokratiebüros, als dauerhafte Institution im Parlament, wurde im Rahmen der Enquete-Kommission gefordert. Im Rahmen eines eigenen Ausschusses soll sich das Parlament auch mit zukunftsorientierten Themen auseinandersetzen. Dies ist im finnischen Parlament bereits seit den neunziger Jahren üblich, berichtete Ehs.
Dort diskutiere ein Zukunftsausschuss gemeinsam mit den Ministerien und organisiere finnlandweit Bürgerkonferenzen, Bürgercafés und auch Beteiligungsprozesse online über Sozialen Medien, setze sie fort. Sie betonte aber, dass es für den Dialog jedenfalls auch die persönliche Begegnung brauche.
Stärkung des Parlaments
Gesetzesentwürfe werden in der Regel von der Regierung erarbeitet, die meist einen erheblichen Wissensvorsprung gegenüber dem Parlament hat, da sie über eine Vielzahl an Fachleuten verfügt. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind daher auf die Unterstützung durch die Parlamentsverwaltung angewiesen, um diesen Wissensvorsprung auszugleichen, erklärte Wagner. Sie betonte weiters, dass die österreichische Parlamentsverwaltung im europäischen Vergleich relativ klein sei. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger befürworten daher einen Ausbau der Parlamentsverwaltung, um das Parlament zu stärken. Während in Österreich die legistischen und wissenschaftlichen Dienste nicht im Auftrag von einzelnen Abgeordneten tätig werden, ist dies in anderen Ländern gang und gäbe. In den Niederlande und Deutschland erhalten Abgeordnete auf Wunsch individuelle Ausarbeitungen. In den Niederlanden kann das Amt für Legistik auch mit dem Ministerium zusammenarbeiten, wenn der Abgeordnete das will, erklärte Clifford Kocq van Breugel. In Deutschland umfasse das Angebot des Wissenschaftlichen Dienstes Kurzinformationen bis hin zu gutachterlichen Stellungnahmen in allen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens, erläuterte Risse. Im Vergleich zu Österreich gebe es dort insbesondere auch die Möglichkeit, ein bereits beschlossenes Gesetz daraufhin zu überprüfen, ob Novellierungsbedarf bestehe. Ausschusssekretariate machen hingegen nur bei einer fundamentalen Reform der Ausschüsse Sinn. Jedenfalls zählt die Wahlkreisarbeit nach Ansicht der Berichtslegerinnen und Berichtsleger nicht zu den Aufgaben der Ausschusssekretariate – wie dies in den Empfehlungen der Regierungsfraktionen begründend für die Ausschusssekretariate angegeben wird. Neben einer Verbesserung der Parlamentsausstattung ist es nach Ansicht der Berichtslegerinnen und Berichtsleger aber auch notwendig, die parlamentarischen Abläufe zu verbessern und die Kontrollrechte des Parlaments zu verstärken. Auch dazu finden sich Vorschläge im Forderungskatalog der Berichtslegerinnen und Berichtsleger.
Weitere Forderungen zur Stärkung der Demokratie in Österreich
Die Bedeutung von Transparenz und Information für die Demokratie wurde im Zuge der Enquete-Kommission immer wieder betont und auch im ersten Teil dieses Berichts mehrmals erwähnt. Transparenz und Information sind die Währung der Demokratie, wesentliche Voraussetzungen für sachliche Entscheidungen und Debatten, sowie die Grundlage für eine ausgewogene und qualitative Berichterstattung in den Medien. Auch die Bedeutung von lebenslanger politischer Bildung wird als wesentliches Element der Demokratiestärkung begriffen. Nur so könne nach Ansicht der Expertinnen und Experten das Sachniveau des Diskurses erhöht werden.
3. Resümee der Berichtslegerinnen und Berichtsleger zum Bürgerbeteiligungsprozess
Bürgerbeteiligung auf Initiative der Opposition
Wie bereits eingangs erwähnt, haben die Oppositionsfraktionen (FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach) mit viel Überzeugungsarbeit erreicht, dass acht Bürgerinnen und Bürger in die Enquete-Kommission eingebunden werden. Auch wenn sich die Opposition mehr Bürgerbeteiligung gewünscht hätte, war diese Minimalvariante zumindest ein erster Schritt in Richtung Öffnung des Parlaments für Bürgerinnen und Bürger.
Auswahlverfahren
Interessierte konnten sich bis 24. Oktober 2014 auf der Homepage des Parlaments bewerben. Mitmachen durfte jeder und jede, der/die zur Unterstützung parlamentari-
scher Bürgerinitiativen berechtigt war – also österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am 24. Oktober 2014 das 16. Lebensjahr vollendet hatten. Wer teilnehmen durfte, entschied das Los unter Anwesenheit eines Notars/einer Notarin. Bei der Auswahl wurde lediglich auf ein Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern sowie eine ausgewogene Altersverteilung (über und unter 35 Jahre) geachtet.
Information der Bürgerinnen und Bürger
Damit die Bürgerinnen und Bürger auf Augenhöhe mit den Abgeordneten diskutieren konnten, musste dafür Sorge getragen werden, dass sie über ausreichend Informationen zu den in der Enquete-Kommission behandelten Themen verfügten. Aus diesem Grund setzten sich die Oppositionsfraktionen für eine bestimmte Mindestinformation der Bürgerinnen und Bürger durch die Parlamentsdirektion ein. Die Bürgerinnen und Bürger erhielten vor Start der Enquete-Kommission eine zweistündige mündliche Einführung in das Thema der Enquete-Kommission. Vor jeder Sitzung der Enquete-Kommission wurden ihnen schriftliche Vorbereitungsunterlagen zum jeweiligen Sitzungsthema zugesandt. Darüber hinaus erhielten sie jeweils eine Stunde vor Sitzungsbeginn eine mündliche Einführung in das jeweilige Sitzungsthema durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion sowie die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Weiters gab es zwei von der Parlamentsdirektion geladene Feedbackrunden zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Fraktionssprecherinnen- und Fraktionssprechern.
Die Oppositionsfraktionen hätten sich gerne eingehender mit den Bürgerinnen und Bürgern zur Enquete-Kommission ausgetauscht und gelegentlich selbst die Initiative zum Informationsaustausch ergriffen. Davon wurde allerdings bewusst Abstand genommen, um sich nicht dem Vorwurf der Einflussnahme auszusetzen. Bei offensichtlichen Informationsdefiziten waren den Oppositionsfraktionen daher die Hände gebunden. In Hinblick auf zukünftige Bürgerbeteiligungsprozesse empfehlen die Berichtslegerinnen und Berichtsleger daher, dass ausreichend Ressourcen zur Information und Betreuung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden.
Kritik am Beteiligungsprozess
Es zeigte sich, dass selbst die Minimalvariante der Bürgerbeteiligung durchaus eine Herausforderung für das Parlament darstellte. Die Bürgerinnen und Bürger äußerten starke Kritik am Setting der Enquete-Kommission und den Wunsch nach einem runden Tisch mit Moderation. Die Bemühungen der Oppositionsfraktionen, diesen Wünschen Rechnung zu tragen, waren allerdings nur teilweise erfolgreich. Die Regierungsparteien erklärten sich nur zögerlich dazu bereit, alte Gepflogenheiten aufzubrechen. Ein runder Tisch konnte für die siebte Sitzung der Enquete-Kommission zwar durchgesetzt werden, eine externe Moderation wurde aber nicht zugelassen. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger empfehlen den Bürgerbeteiligungsprozess in Zukunft besser auszugestalten, so dass zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament ein Dialog auf Augenhöhe stattfinden kann. Zahlreiche bereits in den Ländern und Gemeinden praktizierte Formate, wie beispielsweise die sogenannten Bürgerräte (siehe Referat Dr. Manfred Hellrigl, zweite Sitzung der Enquete-Kommission am 22. Jänner 2015), könnten hier als Vorbild dienen und auf parlamentarische Notwendigkeiten angepasst werden. Überdies muss klar festgelegt und kommuniziert werden, welche Rolle die Bürgerinnen und Bürger im Prozess einnehmen und in welcher Form ihre Beiträge Berücksichtigung finden.
Schriftliche Schlussfolgerungen der Bürgerinnen und Bürger
Mit gewisser Hartnäckigkeit erreichte die Opposition, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre inhaltlichen und prozeduralen Schlussfolgerungen zur Enquete-Kommission für den Bericht zur Enquete-Kommission selbst verfassen konnten. Festgelegt wurde, dass es sich dabei um eine gemeinsame schriftliche Äußerung aller Bürgerinnen und Bürger
handeln konnte oder um eine Äußerung jedes einzelnen Bürgers bzw. jeder einzelnen Bürgerin oder um eine Mischform.
Bürgerinnen und Bürger als Korrektiv
Die Bürgerinnen und Bürger haben bewiesen, dass die Angst vor der Einbeziehung der Öffentlichkeit unberechtigt ist. Während sich Politikerinnen und Politiker, Expertinnen und Experten oft in Detailfragen verstrickten, wurden sie von den Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig an das Ziel der Enquete-Kommission erinnert: Die Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft mehr und regelmäßiger in politische Entscheidungen miteinbezogen und verbindlich berücksichtigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erläuterten, welche Themen Gegenstand direktdemokratischer Instrumente sein könnten und forderten niedrigere Zugangshürden zu direktdemokratischen Instrumenten. So sollten etwa die Fristen zur Unterstützungssammlung verkürzt und die Mindestbeteiligungszahlen herabgesetzt werden. Ein besonderes Anliegen war ihnen auch die Erleichterung der Stimmabgabe und die Ermöglichung elektronischer Unterstützungsmöglichkeiten. Für wichtig erachteten sie zudem objektive Information und finanzielle Rahmenbedingungen bzw. Kostentransparenz. Es wurde außerdem betont, dass direktdemokratische Instrumente nicht parteipolitisch missbraucht werden sollten. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger danken den Bürgerinnen und Bürgern für ihre wertvollen Beiträge. Sie brachten frischen Wind in die Debatte und dienten der Enquete-Kommission als Korrektiv.
Finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger
Es wurde von Bürgerseite darauf hingewiesen, dass in Hinblick auf eine mögliche künftige Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern eine ernsthafte inhaltliche Beteiligung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht ganz ohne irgendeine Form von Entgelt funktionieren werde, da dieses Ehrenamt sehr schwer mit Arbeit und Familie zu vereinbaren sei. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger würdigen das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger und danken für diese Anregung, die bei zukünftigen Überlegungen zu Beteiligungsprozessen zu berücksichtigen sein wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Einführung einer Volksgesetzgebung (oder zumindest einer verpflichtenden Volksbefragung nach einem qualifizierten Volksbegehren) eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes vorzulegen.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl.
18.57
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danke, Herr Präsident. Auch wenn Sie jetzt sicherlich als Präsident diese Aussage gemacht haben, der Kollegin geholfen haben, dass sie noch den Antrag einbringen kann, möchte ich sie doch auch als ein Zeichen der Bereitschaft zum Weiterreden verstanden wissen. Ich glaube, ein besseres Zeichen hätte man gar nicht geben können. Wir sind hier stets offen für weitere Gespräche, und wir bedauern es, dass es nicht zu einer Volksgesetzgebung in dem Sinne gekommen ist, wie wir schon einmal ausgemacht haben.
Aber, Frau Kollegin Musiol, das wissen Sie auch ganz genau: Die Gespräche waren so, dass Sie gesagt haben, machen Sie uns einen Vorschlag, wie wir es neu machen können, und wir haben zu Ihnen gesagt, wir haben einen Vorschlag, aber wir haben jetzt so viele Negativstellungnahmen bekommen, vom Bundespräsidenten, vom Verfassungsgerichtshof, vom Verwaltungsgerichtshof (Abg. Musiol: Das haben Sie nicht gesagt!), sagen Sie uns, in welchen Bereichen Sie bereit sind, das zu ändern. Und da haben wir leider auch nichts gehört.
Ich hatte das Gefühl, ganz ehrlich, dass Sie diesbezüglich einfach an genau diese Vorlage gebunden waren und Sie keine Unterstützung mehr in Ihrer Fraktion gehabt haben, dass Sie über diesen Entwurf, zu dem wir einmal eine Übereinstimmung gehabt haben, hinausgehen hätten dürfen. Okay, das kann ja einmal passieren, war es einmal ein Unfall der Zustimmung für eine Regierungsvorlage. Ich will Ihnen das auch nicht vorwerfen, ich verstehe das ja auch, aber Tatsache ist, dass wir eben jetzt keinen Schritt weitergekommen sind.
Wir müssen eben auch zur Kenntnis nehmen, dass wir in dieser Sache sehr unterschiedliche Vorstellungen haben. Wir haben es ja auch gemerkt, und wahrscheinlich waren es nicht Sie alleine, sondern auch die Freiheitliche Partei, die damals auch Unterstützung gezeigt hat. Wenn jede Partei andere Unterstützungsquoren fordert – die eine Partei möchte gerne schon eine Volksabstimmung haben, wenn nur 200 000 Menschen zugestimmt haben, die andere bei 400 000, und die Dritten sagen, so, wie es unser Vorschlag war, bei 10 Prozent beziehungsweise 15 Prozent –, dann kommt man einfach nicht zusammen, wenn keiner bereit ist, von diesen Quoren einen Schritt in die eine oder in die andere Richtung zu machen.
Das ist der Punkt, warum das in diesem Bereich nicht zustande gekommen ist, was ich auch bedaure. Nichtsdestotrotz, glaube ich, kann man aber bei dieser Vorlage auch beruhigt und gut sagen, dass das ein Schritt in die Zukunft ist, denn wir ermöglichen all das, Frau Kollegin Musiol, was Sie nämlich auch gefordert haben, nun auf Gemeinde- und Länderebene. Wir wollen das ermöglichen. Wir wollen ein solches Verfassungsgesetz machen, das den Ländern die Ermächtigung gibt, für die Gemeinden und die Bundesländer in ihrem Zuständigkeitsbereich Volksbegehren, Volksabstimmungen und Vetoreferenden zu ermöglichen. (Präsident Ing. Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, da muss man sagen, das wäre auch ein Punkt, bei dem Sie zustimmen könnten. Und wenn wir jetzt vielleicht noch nicht bei dem Punkt angelangt sind, den ich mir auch gewünscht hätte, dass wir am Ende eines Volksbegehrens auch noch die Möglichkeit einer Volksbefragung oder einer Volksabstimmung haben, um damit zu einer Volksgesetzgebung zu kommen, so haben wir es nun doch geschafft, eine Übereinstimmung zu finden, dass wir am Beginn des Gesetzgebungsprozesses die Menschen verstärkt miteinbeziehen.
Es wird also in Zukunft nicht mehr nur der Beamte von Regierungsseite einen Gesetzentwurf schreiben, sondern bevor er diesen schreibt, wird er die Bürger miteinbeziehen und wird von ihnen, den Betroffenen, gleich einholen, was sie brauchen, um dieses Problem zu lösen, und wie wir es besser machen können. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende dieses Gesetzgebungsprozesses, zum Schluss, schon die Meinung der Bürgerinnen und Bürger mit dabei ist, ist mit unserem Vorschlag nun viel größer, als wir das zuvor gehabt haben.
Ich versichere Ihnen, die Partizipation von Menschen ist mir ganz, ganz wichtig. Sie ist mir – ich will sogar sagen – heilig, denn ohne Partizipation ist Demokratie nicht aufrechtzuerhalten. Und das ist mir das höchste Gut in der Republik: die Sicherung der Demokratie. Da ist mir die Beteiligung jedes Einzelnen ganz, ganz wichtig. (Abg. Darmann: Deswegen habt ihr gegen die Volksabstimmung gestimmt!) Daher sind wir in
diesen Punkten immer gesprächsbereit, und Sie können sicher sein, dass wir unsere Vorschläge in diese Richtung auch noch einbringen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung dazu. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.02
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Abgeordneter Gerstl hat behauptet, dass Sie uns gebeten haben, Vorschläge zu machen, wo wir zu Änderungen bereit wären.
Dieses Gespräch und dieses Angebot Ihrerseits hat nie stattgefunden, zumindest nicht in diesem Universum; vielleicht in Ihren Wunschträumen, aber das entzieht sich meiner Kenntnis. (Beifall bei den Grünen.)
19.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
19.02
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Ziel dieser Enquete-Kommission war ja nicht nur, direktdemokratische Mittel weiterzuentwickeln, sondern auch, darüber zu diskutieren, was um direktdemokratische Mittel herum wichtig ist. Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass es sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten von Mitbestimmung gibt. Es gibt einerseits das schon angesprochene Crowdsourcing, was die Regierungsparteien in ihrem Mehrheitsbericht auch vorschlagen. Es gibt die Bürgerbeteiligung, wie wir sie in der Enquete-Kommission selbst hatten, und es gibt die Möglichkeit der wirklich direkten Mitbestimmung über Volksbefragungen, Volksbegehren und Volksabstimmungen.
All diese Mitbestimmungsmöglichkeiten haben eine Grundvoraussetzung, das ist Transparenz, das ist umfassende Information, damit die Bürgerinnen und Bürger wissen, worüber sie überhaupt mitbestimmen dürfen. Dementsprechend ist das optimale Ergebnis einer solchen Enquete-Kommission, die wir hier hatten und deren wesentlicher Teil eben die Weiterentwicklung von direktdemokratischen Elementen ist, dass ich einerseits umfassende Transparenz und Informationen habe und mich dort weiterentwickelt habe, die die Bürgerinnen und Bürger brauchen, und andererseits wirklich direkte Mitbestimmung. Wenn man jetzt den Mehrheitsbericht der Regierungsparteien liest, dann sind sie vom optimalen Ergebnis meilenweit entfernt.
Sie haben es weder geschafft, konkrete Verbesserungen – und wirklich konkrete Verbesserungen –, was die direkte Mitbestimmung betrifft, zu formulieren, noch haben Sie es geschafft, Änderungen, was all diese Grundvoraussetzungen der Mitbestimmung betrifft, wirklich zu bringen. Im Endbericht der Regierungsparteien steht, dass man die Amtsverschwiegenheit abschaffen soll. Das steht auch schon im Regierungsprogramm. Dafür hätten wir die Enquete-Kommission nicht gebraucht.
Es steht drinnen, dass es ein objektives Abstimmungsbuch geben soll, es steht auch drinnen, dass das Parlament gestärkt werden soll und die Abgeordneten in ihrer Arbeit gestärkt werden sollen. Sie sitzen jetzt alle hier im Parlament, und Sie wissen auch so, dass wir in unserer Arbeit gestärkt werden sollen; und dass es ein objektives Abstimmungsbuch bei einem direktdemokratischen Verfahren gibt, ist eigentlich etwas ganz Selbstverständliches. Dafür hätten wir die Enquete-Kommission auch nicht gebraucht.
Sie fordern – das fand ich dann besonders lustig – neben der Abschaffung der Amtsverschwiegenheit das Fach „Politische Bildung“. Auch das steht im Regierungsprogramm. Im Endergebnis fordern Sie also nicht sehr viel, wenn es um die Maßnahmen geht, die dazu dienen sollen, Transparenz und Information zu schaffen, nämlich lauter Dinge, die schon im Regierungsprogramm stehen. Jetzt können wir sagen, großartig, was im Regierungsprogramm steht, aber dass das das Endergebnis der Enquete-Kommission auf der Ebene sein soll, ist doch ein bisschen wenig.
Was die andere Situation betrifft, nämlich die wirklich direkte Mitbestimmung, ist auch nicht viel weitergegangen. Sie kennen den Wunsch der Bevölkerung, Sie haben alle die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, die dabei waren, gelesen. Sie fordern ganz klar in einem Kompromiss, den diese acht Bürgerinnen und Bürger ausverhandelt haben, wie sie auch zu uns gesagt haben, dass es nach einem erfolgreichen Volksbegehren, dem das Parlament nicht entspricht, eine Volksbefragung geben soll. Das wissen Sie. Wenn man sich jetzt Ihren Mehrheitsbericht anschaut, sieht man, dass das darin auch nicht vorkommt. Das heißt, Sie haben in beiden Bereichen keine entsprechenden Neuerungen eingebracht.
Herr Kollege Gerstl, Sie sagen, es gab so viele negative Stellungnahmen zu diesem ursprünglichen Kompromiss. – Ich finde ja grundsätzlich schon skurril, dass wir hier in eine Enquete-Kommission gegangen sind ausgehend von einem Kompromiss, hinter den wir jetzt zurücktreten. Sie sind ja nicht einen Schritt vorgegangen, Sie sind einen Schritt zurückgegangen. Sie sagen, das liegt an den Stellungnahmen – Bundespräsident, Verfassungsgerichtshof und so weiter –, aber ich weiß, dass es negative Stellungnahmen gab, die man unterschiedlich auslegen kann. Ich bin der Meinung, dass man trotzdem klare Ergebnisse schaffen kann.
Nichtsdestotrotz haben wir in der Enquete-Kommission so viele positive Stellungnahmen genau zu diesem Modell gehört, also zumindest quantitativ überwiegen sie, und in qualitativer Hinsicht will ich sie jetzt nicht beurteilen. Es hat jedenfalls auch sehr, sehr viele positive Stellungnahmen gegeben.
Das Ergebnis Ihres Mehrheitsberichts soll jetzt diese Länderermächtigung sein. Ich habe schon in der Enquete-Kommission Demokratie gesagt, dass ich das nicht unbedingt für einen großen Vertrauensbeweis der Bevölkerung gegenüber halte, aber noch schöner war, was Professor Öhlinger gesagt hat. Er hat nämlich richtig gesagt: Worüber soll man denn dann in den Ländern abstimmen? Zum Beispiel über das Baurecht? Das sind im Wesentlichen technische Vorschriften, die wahrscheinlich nicht unbedingt zur direkten Demokratie passen.
Man könnte über das Grundverkehrsrecht abstimmen lassen, das zu 90 Prozent von EU-Recht determiniert ist. Wir könnten über das Krankenanstaltenrecht, das, wie Sie genau wissen, Bundesgrundsatzgesetzgebung und nur Ausführungsgesetzgebung in den Ländern ist, abstimmen. Die Leute könnten über Fischereirecht und Tanzschulrecht abstimmen. Er hat mit den Worten geendet: Sie finden kaum ein Thema auf Landesebene, das die Bevölkerung wirklich bewegt. – Das ist das, was Professor Öhlinger gesagt hat. (Abg. Wittmann: … Jugendschutzgesetz!)
Herr Kollege Wittmann, wenn Sie die Abstimmung über das Jugendschutzgesetz in den Bundesländern als den großen Erfolg dieser Enquete-Kommission titulieren, tut es mir leid. Das ist Ihre Meinung, meine ist es nicht. Das kann es nicht sein.
Ich bin schon der Meinung, dass die Bundesländer diese Möglichkeiten haben sollten, ich bin auch der Meinung, dass Crowdsourcing ermöglicht werden sollte, aber ich glaube, als Endergebnis für diese Enquete-Kommission ist das wirklich sehr, sehr wenig.
Was im Endeffekt mit diesem Experiment passiert ist, ist, dass Sie in einer Enquete-Kommission darüber diskutiert haben, wie man die Mitbestimmung weiterentwickeln kann.
Dazu haben Sie Bürgerinnen und Bürger eingeladen und haben mit ihnen diskutiert, wie man die Bürgerinnen und Bürger besser einbinden kann.
Das Ergebnis war, dass Sie draufgekommen sind, dass Sie es nicht wirklich gerne haben, dass die da sind und dass man die vielleicht doch nicht jedes Mal mitbestimmen lassen sollte. Das finde ich persönlich schade. Herr Petz hat in der Enquete-Kommission gesagt, er sei schockiert. Das trifft es wahrscheinlich eher. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.08
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Selbstverständlich war das Bemühen, als wir damals zu dritt verhandelt haben, dass das nicht nur die Grundlage einer Enquete-Kommission ist, sondern dass es am Schluss auch weiterentwickelt und beschlossen wird.
Ich möchte mich für das wirklich gute Diskussionsklima bedanken, das wir hatten. Es war sehr, sehr interessant, was die verschiedenen Experten einzubringen hatten, es war auch eine gute Idee, dass wir diese acht Bürgerinnen und Bürger dabei hatten. Es hat auch wirkliche Diskussionsprozesse gegeben, also ich sehe das eigentlich grundsätzlich sehr positiv. Ich würde das auch nicht so beurteilen, wie das jetzt Einzelne getan haben, dass es quasi nichts ist, was dabei herausgekommen ist, sondern das ist unter Umständen sogar sehr, sehr viel.
Ich will aber nur auf ein paar Punkte der Vorredner eingehen. Kollege Stefan hat in seinem Redebeitrag zum Nachdenken dann gesagt: echte Gesetzgebung. – Was heißt das? Heißt das, wir machen hier eine unechte Gesetzgebung? – Also das war eine Wortwahl, die Sie überdenken und das nächste Mal nicht mehr anwenden sollten, denn es gibt die repräsentativ-demokratischen Einrichtungen, die demokratisch legitimiert sind. Wie wir wissen, in Bezug auf den Nationalrat ist es die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung, der Wahlberechtigten, die hier teilnimmt, die uns einen Auftrag gibt.
Die Parteien treten mit Programmen an und versuchen, diese Programme hier durchzusetzen, zu beschließen – und dann entscheidet wieder der Wähler und die Wählerin, ob das jetzt gut gelungen ist, ob das nützlich ist und so weiter. Dementsprechend verschieben sich die Mehrheitsverhältnisse oder nicht.
Ich finde, dass das einmal eine sehr positive Einrichtung ist. Es haben hier herinnen viele – und wir im Rahmen unserer Geschichte ganz besonders – dafür gekämpft, dass es diese repräsentativ-demokratischen Einrichtungen gibt. Daher muss man damit sehr verantwortungsvoll umgehen.
Es gibt einen wesentlichen Punkt, und das ist die Frage der Transparenz oder des Zeitpunkts, an dem Entscheidungsprozesse in Gang gesetzt werden. In diesem Punkt sind sehr viele Dinge enthalten: Das Crowdsourcing würde ich nicht unterschätzen. Das rechtzeitige Einbinden, was eine Regierung vorhat – die Parlamentspläne. (Abg. Brosz: Die Parlamentspläne haben Sie rausgestrichen!) Das Einbinden, bevor ein Gesetz überhaupt zu einem Gesetz wird. Eine andere Behandlung von Volksbegehren im Parlament. Das Schaffen von Öffentlichkeit in einer mediendominierten Demokratie hat einen Wert, der – wenn das wirklich Praxis wird – an Wert nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Ich weiß: Die Erwartungshaltung war eine andere, aber ich denke, wenn man damit wirklich klug umgeht, und wenn man das auch wirklich vernünftig anwendet, dann sehe ich da eine große Perspektive und glaube, dass vieles, was wir an mehr Demokratie, mehr Bürgerpartizipation erreichen wollen, auch möglich ist.
Sehen Sie, wir müssen ehrlich sein: Der Druck in der Öffentlichkeit war kein grenzenloser. Das Volksbegehren hat 68 000 Unterschriften gehabt – das war ja nicht gerade sehr viel. Es hat Gutachten gegeben, die positiv waren. Es hat aber maßgebliche, gewichtige Gutachten gegeben – das wurde schon zitiert – die wirkliche Bedenken hatten in Bezug auf den Entwurf, den ich und der Kollege Kopf und die Kollegin Musiol als Basis für diese Arbeit eingebracht haben, und das hat natürlich schon auch einen gewissen Einfluss auf die Arbeit gehabt.
Ein bisschen haben wir uns vorgewagt, was auch allfällige Anwendungsbereiche bei diesen – sage ich jetzt – eher automatischen direktdemokratischen Elementen gegeben hätte. Diesbezüglich haben sich wirklich schon auch in den Diskussionen die ersten Widersprüche und Problemfelder entwickelt, wo am Ende des Tages der Vorwurf kam: Na ja, ihr meint das ja gar nicht ernst, denn das, das, das ist alles ausgeschlossen!
Ich glaube, wir sollten unseren Blick nach vorne richten. Das ist nicht einer, sondern das sind viele Schritte in die richtige Richtung, das soll man mit Leben erfüllen und auch wirklich umsetzen. Ich würde allerdings nicht so weit gehen wie der Kollege Gerstl, der gesagt hat, es ist ihm „heilig“. Der Begriff heilig, den Sie da angewendet haben, ist bei dem Stand der innerkirchlichen Demokratie vielleicht kein sehr glücklicher Begriff. Aber das ist eine andere Diskussion, die wir zu einem anderen Zeitpunkt führen können. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hagen.)
19.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
19.12
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, direkte Demokratie ist ein Gebot der Stunde, und ich glaube, dass es gerade in der jetzigen Zeit, in der die Politikverdrossenheit sehr groß ist, wichtig ist, die Menschen und die Bürger direkter entscheiden zu lassen.
Die Schweiz ist meiner Meinung nach ein gutes Vorbild dafür. Als Vorarlberger bekommt man in der Grenzregion natürlich direkt mit, wie dort das Volk wirklich über wichtige Dinge entscheiden kann. Das ist meiner Meinung nach ein guter Ansatz. Ich habe das auch persönlich in meiner Gemeinde zweimal mit einer Volksabstimmung und einmal mit einer Volksbefragung durchgesetzt. Wir haben alle diese Abstimmungen haushoch gewonnen. – Die Bürger haben entschieden.
Kollege Wittmann! Du weißt, ich schätze dich sehr, aber deine Aussage hat mir jetzt ein bisschen aufgestoßen. Wer schützt die Mehrheit vor der Minderheit? Entschuldige, nicht böse sein, aber wenn die Mehrheit dort nicht entschieden hätte, wäre in meiner Gemeinde der Ortskern verschandelt, das Autobahnzollamt hätte keine Nachnutzung, wie wir sie jetzt geplant haben, und wir hätten eine Vizebürgermeisterin mit einem enorm hohen Gehalt, das ihr nicht zugestanden wäre.
Das waren drei Volksabstimmungen, die wir durchgesetzt haben. Die Bürger haben sich durchgesetzt. Die haben das nicht gewollt, und deswegen haben wir jetzt einen schönen Ortskern und demnächst eine Autobahnraststätte an einem Platz, wo jetzt alles brachliegt. Ich glaube, das war eine gute Entscheidung.
Das Team Stronach ist sowieso für mehr Bürgerbeteiligung. Sie kennen unser Programm und das Wahlsystem, das wir verändern wollen: Für den Nationalrat 150 Abgeordnete, davon können die Parteien 100 direkt vorgeschlagen, die dann gewählt werden können, und 50 Bürgervertreter – und zwar direkt aus dem Volk gewählt, direkt aus dem Volk vorgeschlagen –, die keiner Partei angehören. (Zwischenruf des Abg. Cap.)
Ich glaube, das wäre ein wichtiger Ansatz für mehr Bürgerbeteiligung. Diesbezüglich hat Frank Stronach natürlich ganz klar recht, wenn er das angreift und sagt: Es muss
mehr Bürgerbeteiligung hinein in das Haus, damit wir hier mehr Demokratie haben. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Wittmann: Ist es demokratisch, vom Frank vorgeschlagen zu werden?) Ich glaube, das kann man so nur unterschreiben. (Abg. Wittmann: Ist es demokratisch, wenn euch der Frank vorschlägt? – Abg. Cap: Ist Frank ein Demokrat?)
Als Beispiel möchte ich Ihnen noch eines sagen. Wir haben jetzt die Wien-Wahl vor der Tür. Sie wissen alle, dass wir eine Plattform, die für mehr direkte Demokratie eintritt, mit unseren Unterschriften unterstützt haben, damit diese kandidieren kann. Das heißt, wir wollen mehr Wahlfreiheit. Wir haben diese Plattform unterstützt und die Unterschriften gegeben, damit sie kandidieren kann, damit mehr direkte Demokratie ins Wiener Rathaus kommt. Ich glaube, das wäre notwendig. Das wäre ein Zeichen, und deswegen haben wir auch diese Unterschriften geleistet. Das ist ein richtiger Schritt für eine demokratische Entscheidung in Wien, damit dieser Parteiproporz, den wir jetzt haben, nicht mehr Fuß fassen kann. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Wittmann: Ist es demokratisch, wenn der Frank jemanden vorschlägt?)
19.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.
19.15
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man das Ergebnis der Enquete-Kommission irgendwie kommentieren soll, dann stellt sich die Frage: Soll man jetzt einen ein bisschen pessimistischen Ansatz oder vielleicht doch eher einen optimistischen Ansatz wählen? Nachdem meiner Meinung nach … (Abg. Brosz: Einen realistischen!) – Ja, ein realistischer ist auf jeden Fall gut. Ich werde versuchen, realistisch-optimistisch zu bleiben, denn Pessimismus ist heute schon genügend versprüht worden.
Natürlich hätten wir uns alle gewünscht, dass wir zu einer Einigung kommen. Ich glaube, realistisch kann man ganz klar sagen: Die Vorstellungen von direkter Demokratie, von der Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern, lagen leider einfach zu weit auseinander, als dass es hier eine Einigung geben konnte.
Nichtsdestotrotz glaube ich, dass wir bei dieser Enquete-Kommission viel gelernt haben. Das beginnt dabei, dass wir zum ersten Mal hier im Plenum so etwas wie eine Twitterwall hatten – eine Öffentlichkeit, die an der Debatte über einen Live-Stream, über die Möglichkeit der Diskussion in Social Media teilnimmt. Wir haben erstmals Bürgerinnen und Bürger nach einem Zufallsystem eingebunden und die Möglichkeit gegeben, uns ein bisschen zu spiegeln. Sie haben uns ihre Wahrnehmung, die übrigens auch viele Bürgerinnen und Bürger von außerhalb teilen, dargelegt und auch manchmal den Finger in die offenen Wunden gelegt und gezeigt, warum vielleicht viele Leute frustriert sind, warum vielleicht viele Leute mit unserem jetzigen repräsentativen demokratischen System, das ich durchaus für sinnvoll erachte, nicht immer ganz zufrieden sind.
Als ich den Leuten und auch den Expertinnen und Experten zugehört habe, ist für mich vor alles eines hängen geblieben: Wenn ich Parteien wähle, die ein Programm haben, Politiker, die etwas ansagen, aber dann keinen Einfluss darauf habe, ob diese Dinge umgesetzt werden, wenn Regierungsprogramme teilweise für manche Akteure hier nicht unbedingt bindend sind, dann entsteht Frust. (Zwischenruf des Abg. Katzian.)
Derselbe Frust entsteht bei den Leuten, die hier mitgearbeitet haben, und sich erwartet haben, dass es ein Ergebnis gibt. Das jetzige haben sie sich vielleicht in der Art und Weise nicht vorgestellt.
Dennoch: Am Ende des Tages haben wir vielleicht doch einen Gewinn aus dieser Enquete-Kommission. Anstatt einer Einigung, die sehr einengend ein Instrument festlegt, haben wir jetzt aufgemacht und haben uns über viele Dinge Gedanken gemacht und eine Empfehlung für echte Veränderungen abgegeben.
Ich möchte diesbezüglich zwei Punkte herausgreifen: Transparenz und Informationsfreiheit. Demokratie – egal, ob repräsentativ oder direkt – lebt davon, dass man Informationen zur Verfügung hat. Das geht nicht nur so weit, dass man weiß, was die Regierung vorhat, sondern auch so weit, dass man Informationen darüber hat, wie zum Beispiel mit einem Haushalt gewirtschaftet wird, wofür Geld ausgegeben wird, welche Verträge es gibt, welche Verhandlungen geführt worden sind. All diese Dinge können wir jetzt aufgrund dieser Empfehlungen diskutieren.
Ich würde mir wünschen, dass wir zum Ende dieser Legislaturperiode diesbezüglich auch Fakten schaffen und uns endlich zu so etwas wie dem Informationsfreiheitsgesetz und zu mehr Transparenz durchringen, wofür gerade wir von der Jungen ÖVP schon lange kämpfen.
Für sehr spannend halte ich ein Experiment der Finnen, Bürgerinnen und Bürger ganz am Anfang in das Gesetzgebungsverfahren einzubinden. Ich würde mir wünschen, dass wir es den Finnen nachmachen und in Österreich ein Experiment starten, mit dem wir zeigen, dass wir Bürgerinnen und Bürgern bei Problemen, die sie tatsächlich und tagtäglich betreffen, von Anfang an einbinden, sie als Experten hinzuziehen, statt sie mit einem fertigen Vorschlag zu konfrontieren und dies danach von Experten kommentieren lassen. Ich würde mir wünschen, dass wir die Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten, die wir über die Digitalisierung, das Internet, Crowdsourcing haben, mitmachen lassen und sie einbinden.
Damit können wir zeigen, dass Demokratie wesentlich lernfreudiger, positiver und vor allem auch bereit ist, einen Schritt in die Zukunft zu gehen, in ein modernes Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
19.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steger. – Bitte.
19.20
Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Werte Kollegen von SPÖ und ÖVP! Wenn Sie antreten, um ein Reformpaket in Österreich auf den Weg zu bringen, dann ist das gleichbedeutend mit einem Begräbnis erster Klasse. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Na super!)
Sie haben sich einmal wieder als größte Verwalter des Stillstands unter Beweis gestellt. Es wird eine Enquete-Kommission zum Ausbau der direkten Demokratie – und darum ging es eigentlich in dieser Enquete-Kommission, um die direkte Demokratie! – eingesetzt. Es wird eine Riesenshow veranstaltet. Es gibt eine Pressekonferenz. Es gibt acht Sitzungen, wo alle möglichen Spezialisten eingeladen werden, wo Juristen kommen, Journalisten, Vertreter von den Bundesländern, Vertreter aus den Ländern, es findet ein aufwendiges Auswahlverfahren statt, damit erstmals auch acht Bürger mitdiskutieren können, damit Bürgerbeteiligung erstmals, gleich einmal plakativ, in dieser Enquete gelebt wird. Alles anscheinend immer mit dem Gedanken im Hinterkopf, das Ganze am Ende wieder abzudrehen.
Das haben übrigens auch die Bürger mitbekommen, denn sie waren – Kollege El Habbassi, Sie haben recht – enttäuscht darüber! Da kommt Frustration heraus, da ist Enttäuschung vorhanden gewesen; denn wenn eine Enquete-Kommission, in der es um Bürgerbeteiligung geht, in der erstmals Bürger aktiv beteiligt werden, in der sich 99 Prozent der Anwesenden für mehr Bürgerbeteiligung aussprechen, am Ende keine we-
sentlichen Fortschritte bei der Bürgerbeteiligung bringt, dann ist das doch mehr als absurd. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Musiol.)
Seit September 2014 sind wir einmal pro Monat zusammengesessen und haben über die verschiedensten Aspekte der direkten Demokratie diskutiert. Natürlich haben wir auch über ein paar Nebenthemen diskutiert, wie man die parlamentarische Arbeitsweise verbessern kann, Stichwort: Crowdsourcing oder Begutachtungsverfahren. Da sind sicherlich ein paar Dinge dabei, die man noch umsetzen sollte.
Was haben Sie gemacht? – Sie haben diese Nebenthemen genommen, jene, die am wenigsten wehtun, wenn man sie umsetzt, in einen dreiseitigen Mehrheitsbericht verpackt und als Ergebnis präsentiert. Das war sicherlich nicht der Sinn dieser Enquete-Kommission.
Während sich die Oppositionsparteien ernsthaft und inhaltlich mit dem Thema auseinandergesetzt haben, um im Sinne des österreichischen Volkes echte Bürgerbeteiligung auf Bundesebene zu ermöglichen – das heißt: eine dreistufige Volksinitiative mit einer am Ende für uns verpflichtenden Volksabstimmung, dass, wenn das Parlament eben nicht im Sinne der Volksinitiative bestimmt, dann diese Volksabstimmung auch verpflichtend ist, mit niedrigeren Hürden und mit Veto-Volksabstimmungen –, waren Sie von SPÖ und ÖVP nur daran interessiert, auf Zeit zu spielen und Argumente gegen den Ausbau der direkten Demokratie zu finden. Sie haben diese Enquete-Kommission zum Symbol der Mogelpackungen gemacht, mit denen Sie hier leider tagtäglich arbeiten.
Zu Ihrem Pech gab es jedoch kaum Argumente gegen den Ausbau der direkten Demokratie in der Enquete-Kommission. Welche angeblichen Bedenken habe ich von Ihnen gehört? – Österreich sei angeblich noch nicht reif. Ich frage mich: Wie messen Sie eigentlich reif? Ich sage, Österreich ist reif. Die Einzigen, die anscheinend nicht reif dafür sind, sind Sie von der SPÖ und von der ÖVP. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Musiol.)
Was haben Sie noch vorgebracht? – Wer schützt die Minderheiten im Parlament? Wer stellt denn im Parlament sicher, dass immer alle Minderheiten geschützt werden? Natürlich gelten dieselben Grundrechte und Grundprinzipien wie beim parlamentarischen Gesetzgebungsprozess. Tun Sie nicht so, als würde es das alles nicht geben bei der direkten Demokratie!
Ein ganz besonders absurdes Argument kam in der letzten Sitzung vom Kollegen Wittmann. Ich musste wirklich mit Erstaunen feststellen, dass Sie das diesmal wieder gebracht haben: Kalifornien hat die direkte Demokratie und ist deswegen pleite! – Ja, richtig, und die Schweiz steht auch schon ganz kurz vor dem Konkurs, weil sie die direkte Demokratie hat, das ist wirklich ganz knapp! (Abg. Wittmann: … über alles abstimmen …! – Abg. Heinzl: In Kärnten haben Sie die Demokratie …!)
Was haben Sie noch alles gesagt? – Die Bevölkerung sei zu leicht zu beeinflussen. – Richtig, und die Abgeordneten sind völlig immun gegen jede Art von Beeinflussung von Medien, von Macht, von Unternehmen und Organisationen. All die Argumente, die Sie hier vorbringen, gibt es genauso für die Demokratie und auch für Wahlen, und Sie wollen mir wohl nicht erklären, dass Sie die Wahlen oder die Demokratie abschaffen wollen – das kann ich mir wohl kaum vorstellen!
Seien Sie doch einmal so ehrlich und sagen Sie ehrlich, warum Sie die direkte Demokratie in Österreich nicht umsetzen wollen! – Weil Sie ganz genau wissen, dass Ihre Entscheidungen da draußen, in der Bevölkerung, schon lange nicht mehr mehrheitsfähig sind. Das ist beim Asyl so, das ist bei der Zuwanderung so, und das ist auch bei der EU so. Sie versuchen mit allen Mitteln, die direkte Demokratie zu verhindern, um sich an der Macht festzuklammern – und übersehen dabei, dass genau das dazu führen wird, dass Sie bei der nächsten Wahl die Macht verlieren werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Ihre Aufgabe als Abgeordnete ist es, das umzusetzen, was das Volk möchte. (Abg. Heinzl: Nur beim Orbán ist es besser, oder?) Was, glauben Sie, befähigt Sie, das, was das Volk möchte, besser umzusetzen als das Volk selber auf dem Wege der direkten Demokratie?
Wir von der FPÖ gehen sogar noch einen Schritt weiter als andere Parteien: Wir wollen, dass die Bevölkerung über all das abstimmen kann, was das Parlament auch kann. Dabei ist überhaupt keine Rede, dass man das eine gegen das andere austauschen möchte. Nein, auch in der Schweiz existiert beides, und nur ein kleiner Bruchteil wird direktdemokratisch bestimmt.
Anstatt Bedenken dagegen zu suchen und zu finden, hätten Sie sich lieber darauf konzentrieren sollen, Lösungen zu finden. Aber dass es Ihnen an Lösungskompetenz fehlt, konnte man ja auch in den letzten Wochen und Monaten sehr gut beobachten – Stichwort: Asyl. Da haben Sie Richtung Deutschland geschielt, aber da hätten Sie lieber einmal Richtung Schweiz schielen sollen, und das betrifft beide Themen.
Die Schweiz beweist seit Jahren, dass eine parlamentarische Demokratie, gepaart mit einer direkten Demokratie, ausgezeichnet funktionieren kann; dass dies keine Schwächung des Parlaments bedeutet, sondern eine Stärkung. Es bedeutet ein größeres Interesse und eine größere Informiertheit, eine wesentlich geringere Unzufriedenheit und Politikverdrossenheit, und es bedeutet vor allem eine bessere und gescheitere Politik. Unterm Strich ist bei Ihnen die Beharrungskraft immer größer als jeder Reformgedanke.
Aber keine Sorge: Die direkte Demokratie wird umgesetzt werden, das ist nur noch eine Frage des nächsten Wahltermins. (Beifall bei der FPÖ.)
19.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.
19.26
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Steger, nicht alles, was Ihren Erwartungen nicht entspricht, ist ein schlechtes Ergebnis. (Beifall bei der SPÖ.) Ich denke, wir haben in der Enquete-Kommission sehr seriös gearbeitet und jeder aus seiner Perspektive, jede aus ihrer Perspektive die Argumente, die dort von den Experten und Expertinnen gekommen sind, entsprechend abgewogen.
Frau Kollegin Steger, es gibt einen ganz wesentlichen Unterschied zwischen der parlamentarischen Demokratie und der Dynamik, die direktdemokratische Instrumente entwickeln können, nämlich, dass der überwiegende Teil der Parteien hier im Haus – aber nicht alle! – nicht populistisch agiert und die Verantwortung auf sich nimmt, auch unpopuläre Schritte zu setzen, wenn sie gesellschaftspolitisch wichtig sind, auch wenn sie nur für bestimmte kleinere Gruppen wichtig sind. Da will ich kaum jemanden in diesem Hause ausschließen. Sie und Ihre Partei sind im Moment jedoch auf einem ganz anderen Kurs, und genau das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen der parlamentarischen Demokratie und den direktdemokratischen Instrumenten.
In diesem Zusammenhang konnten unsere Bedenken, die Kollege Wittmann auch dargestellt hat, in den Expertendarstellungen und auch in den Diskussionen in der Enquete-Kommission nicht entkräftet werden. (Abg. Lausch: Pfah!)
Ich darf unsere Bedenken und Analysen auch noch einmal kurz zusammenfassen: Vor dem Hintergrund der Erfahrung, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, dass Leute, die viel Geld haben, sich einfach Parteien kaufen, wollten wir nicht auch noch dazu die Möglichkeit setzen, sich die entsprechenden Gesetze zu kaufen. (Zwischenruf des
Abg. Hafenecker.) Das ist, glaube ich, ein sehr seriöses Bedenken, das nicht so einfach zu entkräften ist.
Der Schutz der Minderheit vor der Mehrheit ist auch etwas Wesentliches. Die Kollegin Musiol hat vorhin gefragt: Was ist der Unterschied zu den Wahlen, und es muss ja hier Grenzen in den Grundwerten geben? Darauf sage ich: Das verstehe ich, es reicht mir nur nicht. In Bezug auf die Grundwerte treffen wir uns natürlich, das ist sowieso klar, aber der Schutz muss ja über die Grundwerte hinaus gehen.
Zum Beispiel ist eine gewisse soziale Grundabsicherung in unserem Land kein Grundwert, aber etwas absolut Schützenswertes. Diesbezüglich kann in einer Abstimmungssituation, gestützt durch mediale Interessen, gestützt durch populistisches Auftreten einer bestimmten politischen Kraft, eine Dynamik entwickelt werden, wo dann auf einmal Maßnahmen, die für die Existenzsicherung eines Teils der Bevölkerung wichtig sind, von heute auf morgen weggeschwappt werden – wobei ich Ihnen natürlich nicht unterstelle, dass das Ihr Interesse dahinter ist.
Also: Es waren wichtige Diskussionen, wir haben sie miteinander seriös geführt. Wir werden weiter diskutieren. Es werden wichtige Maßnahmen gesetzt, und natürlich bleiben wir weiter in Diskussion mit Ihnen allen. (Beifall bei der SPÖ.)
19.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.
19.30
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Es ist berechtigterweise relativ ausführlich über die direkte Demokratie gesprochen worden; Kollegin Musiol hat alles gesagt, was zu sagen war.
Es hat einen zweiten Bereich gegeben, der Stärkung der Demokratie generell geheißen hat. Und wie es in so einem Bericht zum Schluss halt ist, wenn man den einen Bereich komplett entsorgt, muss man sich überlegen, damit es nicht ganz peinlich ausschaut, in den anderen Bereich doch Dinge hineinzuschreiben, die eine gewisse Perspektive bieten. Das würde ich jetzt gern festhalten, wir haben auch in der Präsidiale schon angefangen, wo es nämlich die Feststellung gegeben hat, dass wir über das, was in dem Mehrheitsbericht steht, im nächsten Geschäftsordnungskomitee bereits reden wollen.
Das heißt, für alle, die jetzt glauben, es ist entsorgt: So leicht geht es nicht, da werden wir schon draufbleiben. Da gibt es Dinge, die durchaus positiv sind. Das Crowdsourcing ist angesprochen worden. Im Bericht liest man, Crowdsourcing ist ohnehin gut und soll gemacht werden, es steht nur nicht drinnen, wer es machen soll. Es wäre zumindest interessant gewesen, ob es das Parlament machen soll, mit welchen Ressourcen das gemacht werden soll, das fehlt im Bericht.
Es gibt aus meiner Sicht einen lange fälligen Punkt, der eine deutliche Verbesserung des Gesetzgebungsprozesses bringen würde: Wenn nämlich wirklich Begutachtungsverfahren erstens geöffnet werden, und zwar nicht nur für die, die wir formal einladen, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger, und zweitens, wenn die Ergebnisse dieses Begutachtungsverfahrens auch dargestellt werden. Das ist ja eigentlich unfassbar, dass wir jetzt Gesetze haben, wo es hundert Stellungnahmen gibt – da kann man in jede einzelne reinlesen, es gibt keine Zusammenfassung –, es gibt auch bislang keine Verpflichtung einer Erklärung, wie mit Änderungswünschen umgegangen worden ist. Auch das steht nun drinnen, dass Änderungen zu begründen sind.
Würde das kommen, wäre es nicht nur für das Haus, sondern auch für die Bevölkerung ein deutlicher Vorteil, weil Gesetzgebungsentwürfe somit besser beurteilt werden könnten.
Die Abgeordneten sollen dadurch gestärkt werden, dass es unter anderem einen direkten Zugriff auf den Rechts- und Legislativdienst gibt. Das heißt, nicht mehr die Präsidiale muss entscheiden, wie zum Beispiel beim Untersuchungsausschuss, dass die Parlamentsdirektion auch bei einem Gesetzwerdungsprozess mitarbeitet, sondern, wenn ich es ernst nehme, soll das heißen, dass es direkte Möglichkeiten gibt – von mir aus nur ein Kontingent von den Klubs, von den Abgeordneten –, auch sozusagen Beratung und Serviceleistung von Experten dort anzunehmen.
Das möchte ich einmal positiv würdigen, dass das drinnen steht. Jetzt kann man nur die Frage stellen: Wie ernst ist das? Da kommen dann schon gewisse Bedenken auf, denn Finanzierung: null. Eigentlich im Gegenteil: Sie haben nämlich geschrieben, dass die Finanzierung der parlamentarischen Arbeit der Abgeordneten noch gestärkt werden soll. Darüber kann man auch diskutieren, aber nicht, indem man sagt, Demokratie kostet dann etwas, sondern durch eine Umschichtung. Und eine Umschichtung kann ja wohl nur heißen, dass es in Summe gleichbleibt, aber für die Leistung des Rechts- und Legislativdienstes, für die Aufarbeitung von Gesetzentwürfen dann weniger Geld da ist. Wenn das die Lösung ist, ist es einfach nicht machbar, was Sie geschrieben haben. Da wird man sich dazu bekennen müssen, dass gewisse Dinge auch finanziert werden müssen.
Manche Dinge driften dann in eine gewisse Skurrilität ab. Ich weiß jetzt nicht, ob es Schlampigkeit war oder wie auch immer das zustande gekommen ist, wenn man genau liest und die Geschäftsordnung ein bisschen kennt, wird man halt hellhörig: Sie schreiben ernsthaft, dass die öffentlichen Ausschüsse live gestreamed werden sollen. – Das klingt ja super. Wenn man weiß, welche Ausschüsse öffentlich stattfinden, ist es weniger super, denn in dem Haus gibt es keine öffentlichen Ausschüsse.
Es gibt einen einzigen Grund, Ausschüsse öffentlich zu machen, und das ist bei Berichten, die enderledigt werden. Das heißt, es sind die Berichte, für die Zuschauer zu Hause, die so uninteressant sind, dass niemand findet, dass sie ins Plenum kommen sollen – also ein paar Dinge stehen schon drinnen –, und die dürfen dann aber live berichterstattet werden. Der Untersuchungsausschuss darf aber nicht live berichterstattet werden, der wäre vielleicht interessant.
Im Übrigen: Auch die Debatte über ein Volksbegehren im Ausschuss dürfte nicht live gestreamed werden (Abg. Wittmann: Das ist Polemik!), weil die Debatte über ein Volksbegehren kein öffentlicher Ausschuss ist. – Das ist nicht Polemik, das ist Realität, Peter Wittmann!
Das geht mir jetzt wirklich schon am Geist, jedes Mal kommt ein Zwischenruf, der unqualifiziert ist. Das letzte Mal hat es dann nämlich geheißen, die Volksanwaltschaftsberichte sind wichtig. Ja, die sind wichtig, aber die sind in nicht öffentlichen Ausschüssen, kein einziger Rechnungshofbericht wird hier öffentlich abgehandelt. Reden wir nicht von Polemik! Reden wir von Verhinderung von Transparenz in diesem Haus, die ihr permanent und seit Jahrzehnten betreibt! Da werde ich wirklich grantig! (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Und dann gibt es noch den Vorschlag – den finde ich als Vorsitzender des Sportausschusses besonders super –, dass die Ausschussobleute und die -stellvertreterInnen in objektiver Form, also nicht über eigene Meinungen, über das, was im Ausschuss geschieht, in den Wahlkreisen viermal im Jahr berichten sollen.
Also objektiv schaut das beim Sportausschuss so aus: Er findet – wenn es gutgeht – zweimal im Jahr statt, das heißt, von den viermal kann ich zweimal in die Bezirke fahren und sagen, wir haben keinen Ausschuss gehabt, denn ich darf nur objektiv berichten, was war, ich kann ja keine Meinungen äußern.
Bei den anderen Malen kann ich darüber berichten, welche Ausschussanträge vertagt worden sind, denn das ist im Sportausschuss die Realität, dass wir Oppositionsanträge haben, die vertagt werden.
Also wenn man solche Vorschläge macht, fühle ich mich ein bisschen gerollt, ehrlich gesagt, denn das kann ja nicht ernst gemeint sein, da geht es um irgendwelche Wahlkreisbezahlungen, dass die Leute herumfahren können, aber das hat mit Einbindung der Bevölkerung nichts zu tun.
Ich habe positive Dinge erwähnt, wir werden das ernst nehmen, wir werden das weiterführen, wir werden aber daran messen, wie es umgesetzt wird. Und sollte der Wunsch bestehen, Bericht beschlossen, ad acta gelegt: Das kann man jetzt schon sagen, das wird es nicht geben. Wir werden sowohl in der Präsidiale als auch im Geschäftsordnungskomitee diese Punkte, die ihr in den Bericht geschrieben habt, nachvollziehen und wir werden genau verlangen, dass das, was dort mit Mehrheit beschlossen wird, in irgendeiner Form im Haus auch umgesetzt wird. (Beifall bei Grünen und NEOS.)
19.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.
19.36
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! (Abg. Darmann: Viel ist nicht mehr da!) „Die Demokratie rennt nicht, aber sie kommt sicherer zum Ziel.“ – Johann Wolfgang von Goethe hat das gesagt. Und er hat recht, denn die Weiterentwicklung der Demokratie muss sorgsam überprüft werden. Das bedeutet, dass die Vorschläge, die in der Enquete-Kommission gemacht und diskutiert wurden und dann in Empfehlungen gemündet sind, letztendlich unseren rechtsstaatlichen Anforderungen standhalten müssen.
Zur automatischen Volksbefragung und Volksabstimmung ist schon viel gesprochen worden. Ich darf nur sagen: Ja, es gab natürlich positive Stellungnahmen, aber, meine Damen und Herren, Bedenken von Höchstgerichten, der Präsidentschaftskanzlei, des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes zu dem Antragstext, der vorgelegen ist, kann man nicht einfach vom Tisch wischen. Daher, glaube ich, hat es keinen Sinn und wir dürfen Gesetze nicht beschließen, wo im Vorhinein ein Scheitern im Rechtsstaat vorprogrammiert ist.
Zu den Empfehlungen sage ich: Schade, dass Sie die nicht in breiter Front mittragen, denn eines sage ich schon: Jede dieser Empfehlungen unterstützt die Weiterentwicklung der Demokratie in Österreich, die nicht rennt, aber sicherer zum Ziel kommt. Die Mitsprache von Bürgerinnen und Bürgern auf kommunaler Ebene und den Ländern ist für uns von der ÖVP selbstverständlich, wir werden das umsetzen.
Kollegin Musiol hat über die Politikverdrossenheit gesprochen: Ja, da gilt es anzukämpfen, selbstverständlich. Aber das Wesentliche daran ist doch, dass zuerst bei den Bürgern ausreichend Informationen landen, und all die Empfehlungen, die zu diesem Thema Information in der Enquete-Kommission in dem Schlussbericht drinnen sind, sind wesentlich und wichtig.
Ein neues Schulmodul zum Thema Politische Bildung: Da können Sie ja nicht dagegen sein, transparente, mediale Begleitung von parlamentarischen Prozessen (Abg. Musiol: Das fordern wir seit Jahren!), ganz wichtig, frühzeitige Information über Gesetzesvorhaben. All das ist ein erweitertes objektives Informationsangebot, das gut und richtig ist.
Dann zur politischen Teilhabe, auch schon genannt, das Crowdsourcing, Plattformen, Einbindungen im Begutachtungsverfahren, intensivere Beschäftigung mit Volksbegehren, das wertet auch die direkte Demokratie auf.
Sehr geehrte Damen und Herren, Österreich wurde als repräsentative Republik mit direktdemokratischen Elementen eingerichtet. Wir sind gewählte Politiker, wir haben auch als Manager dieser Republik Verantwortung zu tragen. Frau Kollegin Steger, davor kann und will ich mich keinesfalls drücken, und viele von uns auch nicht, denn diese Verantwortung, Entscheidungen zu treffen, haben wir zu tragen und wir haben auch die entsprechenden Gesetze zu verhandeln, zu besprechen, den Bürgern nahezubringen und zu erklären. Das ist auch ein wichtiger Teil unserer Aufgabe. Und daneben gibt es eben die Einbindung von Bürgern über die direktdemokratischen Elemente und die werden jetzt erweitert. Und bitte, dass Sie da nicht mitgehen können, da frage ich mich wirklich, wo Sie insgesamt stehen.
Wir von der ÖVP stehen für die Weiterentwicklung der Demokratie und für die Umsetzung der Empfehlungen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster und vorerst Letzter zu Wort gelangt in dieser Debatte Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.
19.39
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die parlamentarische Enquete-Kommission hat ordentlich gearbeitet, der Stoß an Papier, an Arbeitsberichten, Arbeitsprotokollen, die in über einem Jahr erarbeitet wurden, belegt die Intensität des Arbeitens.
Der Endbericht ist natürlich bescheidener, ist kürzer, aber das ist die Basis, die relativ rasch umgesetzt werden soll. Insgesamt aber glaube ich, dass man mit der Arbeit hier gut in die Zukunft arbeiten kann.
Ich möchte mich mit einem Schlüsselbereich auseinandersetzen, das ist Information und Bildung. Ich glaube, Information und Bildung sind eine wesentliche Basis für die Partizipation in der Demokratie. Ein Projekt ist eigentlich schon auf Schiene, es ist mit einem Grunderlass des Unterrichtsministeriums auf Schiene gebracht worden, zum Prinzip Politische Bildung an den Schulen, etwas, wo wir jetzt endlich so weit kommen, das breit umzusetzen.
Wir haben uns aber nicht nur damit beschieden, sondern in der Enquete-Kommission ist auch der konkrete Vorschlag gekommen, jene Jugendlichen einzubeziehen, die nicht mehr in einer Schule sind. Das heißt, mit den Mitteln der Erwachsenenbildung, mit außerschulischen Methoden auch jene 15- bis 20-Jährigen zu erreichen, die wir mit dem Thema Politische Bildung in der Schule nicht erreichen würden.
Zum Zweiten: Demokratie in Gemeinden und Bundesländern. Ich glaube, da sind wir einen großen Schritt weitergekommen, mit einer Änderung der Bundesverfassung werden wir die Basis schaffen, damit die Gemeinden und die Bundesländer die Rahmenbedingungen so gestalten können, dass die Menschen im Bundesland, in der Gemeinde ideal mitbestimmen können. Mir geht es da insbesondere um Barrierefreiheit. Barrierefreiheit, wie schon angesprochen wurde, in dem Sinne, eine komplizierte EDV mit Passwörtern oder Texte in Amtschinesisch zu vermeiden. Ich als Sozialdemokrat will keine Elitedemokratie, sondern einen niederschwelligen Zugang zur direkten Demokratie in Gemeinden und Bundesländern.
Zum Modell Direkte Demokratie in der Schweiz: Das wird ein bisschen verabsolutiert. Ich möchte ein Beispiel nach dem Motto, es ist nicht alles Gold, was glänzt, geben: zum Beispiel die Volksabstimmung über das Gesetz zur obligatorischen Arbeitslosen-
versicherung. Die Fakten: Bei einer Beteiligung von 35,5 Prozent haben knappe 53,4 Prozent mit Ja gestimmt, das heißt, schlussendlich haben 18,9 Prozent der Bevölkerung entschieden. Sie haben über Kürzungen entschieden, diese 18,9 Prozent der Bevölkerung haben über mehr Lohnabzüge trotz Leistungsabbau entschieden. Wenn Sie das ideal finden, dass es so zu wesentlichen Sozialentscheidungen – in dem Fall zu Einschränkungen – kommt, okay. Ich finde das nicht in Ordnung! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage ja zum österreichischen Weg der Entwicklung von Parlamentarismus und Demokratie. Ich finde es gut, dass acht Bürger und Bürgerinnen ausgelost wurden – das war eine neue Erfahrung in der Arbeitsweise hier im Parlament, mit ausgelosten Bürgern – und dafür sage ich danke schön, auch für die Bemühungen der Parlamentsdirektion. Der Bericht und die Basis insgesamt in diesen Papieren ist eine gute Grundlage, um die Demokratie in Österreich weiterzuentwickeln. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der parlamentarischen Enquete-Kommission, den vorliegenden Bericht samt Anlagen A bis F in 791 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Mag. Stefan, Dr. Scherak, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (775 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (27. StVO-Novelle) (786 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.
19.45
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Behindert ist, wer behindert wird. – Diese alte Weisheit können alle Menschen, die in ihrem Arbeitsalltag und im familiären Bereich mit behinderten Menschen zu tun haben, bestätigen. Situationen, die sogenannten normalen Menschen, also Menschen ohne Behinderung, nicht einmal auffallen, verursachen Menschen mit besonderen Bedürfnissen oft sehr große Probleme. Mit der heute zu beschließenden Straßenverkehrsordnungs-Novelle können einige dieser Probleme, so glaube ich, beseitigt werden.
Die erste enorme Verbesserung betrifft Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren, besonders in Städten ist es oft so, dass sich die Fachärzte oder auch Therapieeinrichtungen zentral in der Fußgängerzo-
ne angesiedelt haben. Einerseits ist das vor allem wegen der guten Erreichbarkeit mit Öffis sinnvoll, andererseits stellt diese Situation oft für gehbehinderte Menschen eine echte Herausforderung dar. Und um eben diesen behinderten Menschen den Zugang zu den Ärzten zu erleichtern, dürfen in Zukunft Besitzer eines §-29-Ausweises in die Fußgängerzone zufahren und dort auch parken, natürlich sofern sie zu einem Arzt oder zu einer Therapieeinrichtung müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Aber auch für rund 300 000 Menschen mit Sehbehinderung in Österreich wird es zwei wichtige Verbesserungen geben. Erstens: Das Halten und Parken auf Leitlinien wird zugunsten von Menschen mit Sehbehinderung explizit verboten. Dieses Verbot umfasst natürlich auch, dass keine Fahrräder auf den entsprechenden Markierungen abgestellt werden dürfen, ein Problem, das sich in letzter Zeit leider immer wieder ergeben hat.
Zweitens: In Kopfhöhe angebrachte Verkehrszeichen auf Gehsteigen können für Menschen mit Sehbehinderung zur Gefahr werden, daher ist es zu begrüßen, dass neu angebrachte oder ausgewechselte Verkehrszeichen künftig in mindestens 2,2 Meter Höhe angebracht werden müssen.
Neben diesen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringt die Straßenverkehrsordnungs-Novelle auch eine Erleichterung für die heimische Wirtschaft. Das Verbot, in Industriegebieten, bei Sportstätten oder am Flughafen zu werben, entfällt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit der heutigen StVO-Novelle kann ein ganzes Paket an Verbesserungen für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. Ich möchte mich bei allen bedanken, die an der Entstehung dieses Paketes mitgewirkt haben, insbesondere bei unserem Bundesminister Alois Stöger. Ich denke, dass damit der Alltag von 345 000 Menschen ganz konkret um einiges erleichtert werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.
19.48
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich auch zur vorliegenden 27. Novelle der Straßenverkehrsordnung. Kollege Heinzl hat es schon ausgeführt, es sind einige aus unserer Sicht erfreuliche Regelungen vor allem bezüglich der Barrierefreiheit, die wir hier beschließen wollen, mit dem Ziel, die Erschwernisse für Menschen mit Behinderung – vor allem auch mit Sehbehinderungen – zu beseitigen.
Darüber hinaus wird es auch für die Gemeinden eine Verwaltungsvereinfachung geben, nämlich dass die Verkehrszeichen statt wie bisher alle zwei Jahre jetzt alle fünf Jahre überprüft werden müssen – eine Vereinfachung für unsere Gemeinden.
Weiters ist beim § 84 eine rechtliche Klarstellung bei der Anbringung von Werbung am Straßenrand beinhaltet. Als Beispiel möchte ich vorbringen, dass es nicht nur einen Sportverein sondern mehrere in Österreich gibt. Vor allem bei Fußballplätzen gibt es bisher eine unsichere Lage, inwiefern es erlaubt oder nicht erlaubt ist, am Ortsrand neben der Straße entsprechende Werbeschilder anzubringen.
Das ist eben vor allem für diese Sportvereine sehr wichtig, und hier gibt es eine Klarstellung, dass das, was bis jetzt innerhalb des Ortsgebietes erlaubt war, auch am Ortsrand erlaubt ist – natürlich unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und der Raum- und Bauordnung.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber diese Gelegenheit auch dazu nutzen, mich dafür zu bedanken, Herr Bundesminister, dass Sie in der Verkehrspolitik mit uns ge-
meinsam im Verkehrsausschuss das Miteinander suchen und wir hier auf Bundesebene die einzelnen Verkehrsteilnehmer nicht gegeneinander ausspielen. Ich sage das auch, weil Wahlen in Wien bevorstehen. Das, was sich gestern bei der Ringstraßensperre in Wien abgespielt hat, kann man nur noch Schikane gegenüber den Autofahrern nennen. (Beifall bei der ÖVP.)
Der Ring wurde in diesem Jahr zum 74. Mal gesperrt, und ich war zufälligerweise vorgestern gerade in einem Geschäft im 1. Bezirk. Die Geschäftsinhaberin hat mich erkannt, gepackt und sich wirklich darüber beklagt, dass sie, wenn diese Sperren vorhanden sind, immer massive Einbußen haben. Sie ist sicher nicht die einzige, und das sollten wir auch berücksichtigen – gerade bei der Wirtschaftslage, die wir jetzt haben –, abgesehen davon, dass die Staus für die Umwelt auch nicht gut sein können.
Meine Damen und Herren! Ich bin Autofahrer, ich bin Fußgänger, ich bin Radfahrer, ich fahre mit der Straßenbahn und ich schätze es – ich wiederhole das –, dass wir hier auf Bundesebene versuchen, ein Miteinander aller Verkehrsteilnehmer als oberste Prämisse hochzuhalten. Es ist falsch, wenn man Verkehrspolitik nur auf eine Säule stellt. Damit wird man scheitern. Ich denke, es ist durchaus in Ordnung, wenn man versucht, Anreize zu schaffen, auf das Auto zu verzichten, aber das schafft man nicht mit Brachialgewalt, sondern das schafft man mit positiven Anreizen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Heinzl.)
19.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
19.52
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Diese kleine, aber doch nicht uninteressante 27. Novelle der Straßenverkehrsordnung hat ein paar Punkte, die es wert sind, diskutiert und näher beleuchtet zu werden.
Das sind als Erstes einmal die Punkte, die behinderte Menschen betreffen. Der Kollege Heinzl hat es im Detail schon ausgeführt. Es ist wichtig und gut, ganz unabhängig davon, ob es die Ausweisbesitzer nach § 29b betrifft oder ob es blinde Menschen betrifft. Es ist eine klare und deutliche Verbesserung.
Der zweite Punkt sind die Begleitfahrzeuge für Sondertransporte, was auch nicht uninteressant ist; die dürfen nämlich jetzt beispielsweise Bodenmarkierungen überfahren und es gibt für sie auch noch ein paar andere Verbesserungen. Herr Bundesminister, ich glaube aber, gerade im Bereich der Begleitfahrzeuge sind wir noch nicht am Ende der Verbesserungen angelangt. Ich hatte vor einiger Zeit ein Gespräch beim Volksanwalt Fichtenbauer, währenddessen etliche dieser Transportbegleiter ihr Leid klagten, und es war kein – das war das Bemerkenswerte – „Versagen“ – unter Anführungszeichen – der Exekutive. Es waren einfach legislative Mängel; das heißt, die haben Strafen für Gesetze, die noch nicht wirklich ordentlich waren, abgefangen. Die Berechtigung, dass sie ihre Strafmandate bekommen haben, war durchaus gegeben, aber die Frage ist, war es klug, dass sie die Mandate bekommen haben.
Jetzt kommen wir gleich noch zum dritten Punkt – und wir haben in diesem Fall auch für die zweite Lesung um eine getrennte Abstimmung angesucht –, nämlich dem Punkt mit den Werbetafeln. Auf der einen Seite finden wir es gut, dass man bei den Werbetafeln Klarheit geschaffen hat – das ist das eine –, aber wenn man gleichzeitig mit der Ausschussfeststellung festhält, dass man davon ausgehen kann, dass bei einer Bewilligung dieser Werbeflächen auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit verordnet wird, dann wird das auf den Bezirkshauptmannschaften und überall dort, wo das behandelt wird, spannend.
Wenn man dann einen klimabesorgten und autofeindlichen Referenten hat, dann braucht der theoretisch nur abzuwarten, bis er entsprechende Werbeflächen hat, und dann kann er endlich die Geschwindigkeitslimitierungen des Ortsgebiets bis in alle „Unendlichkeit“ – unter Anführungszeichen – ausdehnen. Ob wir das wirklich wollen, ob wir wirklich die Autofahrer, die wir beim Geld täglich melken, auch noch bei der Geschwindigkeit entsprechend limitieren wollen, das stelle ich einmal anheim.
Ansonsten ist diese Novelle gut, vielleicht kann man den Punkt mit den Werbetafeln bei der Geschwindigkeit noch einmal überdenken und in einer der nächsten Novellen wieder bereinigen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
19.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
19.55
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Straßenverkehrsordnungs-Novellen gehören zum parlamentarischen Alltag – ungefähr so wie das Zähneputzen. Alle paar Jahre gibt es ein bis zwei Novellen; jetzt sind wir also bei der 27. Natürlich stehen da Dinge drinnen, die sinnvoll sind, daher werden wir dieser Novelle auch im Großen und Ganzen zustimmen, weil es primär um Verbesserungen für behinderte Menschen geht.
Rein rechtsstaatlich finde ich es bedenklich, wenn ein an sich wichtiges Gesetz, das nämlich alle Verkehrsteilnehmer betrifft, alle Jahre verändert wird, weil der Transport der Neuerungen an die Rechtsunterworfenen eigentlich immer stattfinden müsste. Wenn wir also heute die Führerscheinprüfung machen müssen, ich würde sagen, dann fallen wir fast alle durch, weil wir es nicht mehr wissen. – Das ist also heikel.
Jetzt gehe ich aber auf die Punkte ein, die wir kritisch sehen. – Das Gute wurde schon hervorgehoben.
Kritisch finde ich Folgendes: Wenn man, damit sich unsere Behinderten, vor allem die Sehbehinderten und von ihnen vor allem die großen, nicht ihre Birne anhauen, weil eine Verkehrstafel zu tief ist, sagt, man geht mit der lichten Höhe auf 2,20 Meter, dann ist das richtig; aber das gilt nur für die neuen Tafeln. Es gibt also keine Pflicht der Überprüfung, ob die anderen Tafeln hoch genug sind. Es wird also lange dauern, bis alle Tafeln auf einer lichten Höhe von 2,20 Meter sind.
Das Zweite ist: Haben Sie den Eindruck, dass wir in Österreich zu wenig Werbung haben? – § 84, der verändert wird, ist ein Werbeparagraph. Wir haben heute nämlich die Bestimmung, dass man nur im Ortsgebiet werben darf – mit der Ausnahme von Werbung, die der Verkehrssicherheit dient. Das sind diese großen Plakate, auf denen zum Beispiel Motorradfahrer ersucht werden, an ihren Schutzengel zu denken und langsamer zu fahren. Das ist außerhalb des Ortsgebietes erlaubt, alles andere nicht.
Jetzt gab es den Anlassfall eines Sportstadions im Zillertal außerhalb des Ortsgebietes. Darauf war eine Werbung angebracht, das war nicht möglich und das wollte man sanieren. Doch anstatt für diesen Anlassfall irgendetwas Einfaches zu machen, sagt man, dass man wieder werben darf, wenn außerhalb des Ortsgebietes eine ortsähnliche Struktur ist. Was wird die Folge sein? – Grundstücke, die Bauland, aber noch unbebaut sind – davon gibt es genug –, eignen sich wunderbar zum Geldverdienen, indem man zulässt, dass dort Werbetafeln aufgestellt werden. Ich sehe schon die Frau Bürgermeisterin mit Ansuchen konfrontiert, dass man auch in ihrer Gemeinde außerhalb des Ortsgebietes in ortsähnlichen Strukturen werben können soll – und das will ich nicht! Ich will eine schöne Landschaft, in der ich nicht ständig auf Werbetafeln schauen muss. (Zwischenrufe der Abgeordneten Auer und Pirklhuber.)
Wir wollen diesen Paragraphen nicht und haben dazu auch eine getrennte Abstimmung verlangt.
Letztlich, Herr Minister, richte ich meine Bitte an Sie, dass wir nicht alle Jahre wieder eine zizerlweise, sondern einmal eine richtig kluge Straßenverkehrsordnungs-Novelle machen sollten, in die wir alles vernünftig hineinpacken. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)
19.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
19.58
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte gleich vorwegnehmen, auch wir werden der 27. Straßenverkehrsordnungs-Novelle zustimmen. Ich möchte einen oder zwei Punkte anführen, weshalb uns das wichtig ist und weshalb unsere Zustimmung erteilt wird.
Der erste Punkt, der mehrfach angesprochen wurde, ist die Erleichterung in verschiedensten Bereichen für Menschen mit Behinderung. Das ist notwendig, das war sogar längst überfällig und das ist sehr unterstützenswert.
Der zweite Punkt, der für die Gemeinden ebenfalls zutrifft, ist der Bürokratieabbau, dadurch müssen einige Dinge in Zukunft nicht mehr alle zwei, sondern nur noch alle fünf Jahre überprüft werden. Auch das findet unsere Unterstützung.
Wo haben wir Kritikpunkte gesehen? Worüber haben wir im Ausschuss auch sehr lange diskutiert? – Kollege Georg Willi von den Grünen hat es eben auch angesprochen; es ging um die Plakatwerbung, die in Zukunft in ortsähnlichen Gebieten auch zulässig sein soll. Mein Argument trifft weniger die schöne Natur – da würde ich großes Vertrauen zu den Gemeinden haben, dass man sich hier einigt –, mein Argument betrifft viel stärker die Auswirkung für die Gemeinden und die Umgebung der Gemeinden.
Wir haben nämlich sehr oft darüber diskutiert – seltener im Verkehrsausschuss als im Umweltausschuss –, dass die Zersiedelung ein großes Problem in Österreich ist. Die Zersiedelung führt an sich dazu, dass wir in den Gemeinden höhere Betriebskosten haben, was wiederum auch zu geringeren Budgets für die Bürgerinnen und Bürger führt.
Was ist der Punkt dahinter? – Natürlich gibt es dann eine höhere Motivation, auch Flächen umzuwidmen, und es gibt eine höhere Motivation, Bauland und Gewerbegrund zusätzlich anderwärtig zu verwenden, nämlich nicht im eigentlichen Sinn der Sache.
Das haben wir kritisiert. Hier gab es aber keine Bewegung auf uns zu, keinen Vorschlag zur Verbesserung. Obendrein – wie von den Freiheitlichen schon erwähnt – führt das dann zu einer Verringerung der Geschwindigkeit; auch das ist zu hinterfragen, ob wir das tatsächlich wollen.
Ein zweiter Punkt, der noch nicht erwähnt wurde, den ich bei den Grünen erwartet hätte, ist, dass wir bei der bestehenden Novelle die Fahrradfahrer außen vor gelassen haben. Es gab einige Möglichkeiten, hier auch Korrekturen vorzunehmen, wohlwissend, dass es Konflikte zwischen Autofahrern und Radfahrern/Radfahrerinnen gibt.
Hiezu bringe ich jetzt folgenden Antrag ein und möchte um Ihre Zustimmung werben:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Pock, Kollegin und Kollegen zum
Bericht des Verkehrsausschus-
ses (786 d.B.) über die Regierungsvorlage (775 d.B.) betreffend
ein Bundesgesetz, mit
dem die Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2014, geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Der dem Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (775 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) geändert wird (27. StVO-Novelle) (786 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. In § 7 Abs 5 wird im 2. Satz die Wortfolge ‚Wohnstraßen im Sinn des § 76b‘ um die Wortfolge ‚oder Tempo 30-Zonen im Sinn des § 52a 11a‘ ergänzt.
II. § 12 Abs 5 entfällt.
III. in § 19 Abs 6a wird die Wortfolge ‚eine Radfahranlage‘ durch ‚einen Radweg oder Geh- und Radweg‘ ersetzt.
IV. In § 68 Abs 1 lautet der erste Satz wie folgt:
‚(1) Auf Straßen mit einem Radweg-oder Geh- und Radweg ist mit einspurigen Fahrzeugen ohne Anhänger dieser zu benützen, wenn das Befahren des Radwegs oder Geh- und Radwegs in der vom/von der Radfahrer_in beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist.‘
V. § 76 Abs 2 entfällt.“
*****
Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
20.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen
zum Bericht des Verkehrsausschusses (786 d.B.)
über die Regierungsvorlage (775 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2014, geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (775 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) geändert wird (27. StVO-Novelle) (786 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. In § 7 Abs 5 wird im 2. Satz die Wortfolge „Wohnstraßen im Sinn des § 76b“ um die Wortfolge „oder Tempo 30-Zonen im Sinn des § 52a 11a“ ergänzt.
II. § 12 Abs 5 entfällt.
III. in § 19 Abs 6a wird die Wortfolge „eine Radfahranlage“ durch „einen Radweg oder Geh- und Radweg“ ersetzt.
IV. In § 68 Abs 1 lautet der erste Satz wie folgt:
„(1) Auf Straßen mit einem Radweg-oder Geh- und Radweg ist mit einspurigen Fahrzeugen ohne Anhänger dieser zu benützen, wenn das Befahren des Radwegs oder Geh- und Radwegs in der vom/von der Radfahrer_in beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist.“
V. § 76 Abs 2 entfällt.
Begründung
Ad I.
Die generelle Freigabe des Fahrradverkehrs gegen Einbahnstraßen, die derzeit nur in Wohnstraßen gem. § 76b StVO gilt, soll auch in Tempo 30 Zonen gelten. Einzelne Straßen können gegebenenfalls immer noch davon ausgenommen werden.
Die Möglichkeit in Tempo 30-Zonen gegen die Einbahn fahren zu können, trägt wesentlich zur Attraktivierung des Radverkehrs bei. Schließlich ist das Öffnen einer Einbahn – wenn lediglich Fahrbahnmarkierungen beziehungsweise Verkehrszeichen notwendig sind – auch deutlich kostengünstiger als zum Beispiel die Errichtung von Radwegen.
Studien zeigen, dass der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad besonders wirkungsvoll werden kann, wenn zeitsparende Maßnahmen umgesetzt und induziert werden. Im Generellen ist Zeitersparnis das dominierende Motiv der Wegewahl von Radfahrer_innen. Einbahnstraßen stellen daher aus Sicht der Radfahrer_innen wegen ihrer hohen Umwegempfindlichkeit eine erhebliche Behinderung dar, weil sie zu Umwegen gezwungen werden.
Die Relevanz einer derartigen Regelung zeigt sich etwa,
wenn man bedenkt, dass
in großen Teilen der Stadt Wien bereits das 30er-Limit gilt. So waren
Ende des Jah-
res 2013 bereits 1.624 von 2.763 Straßenkilometern
geschwindigkeitsberuhigt – also 58 Prozent.
Ad II.
§ 12 Abs 5 (Einordnen – spezielle Einschränkungen für einspurige Fahrzeuge) ist zu streichen. Die Bedeutung dieser Bestimmung ergibt sich aus den Regeln über das Vorbeifahren (§17), den sonstigen Regeln über das Einordnen (§12 Abs 1 bis 4) und über den Wechsel der Fahrtrichtung (§11).
Auch später ankommende einspurige Fahrzeuge müssen entsprechend der beabsichtigten Fahrtrichtung eingeordnet werden. Damit sind Konflikte mit anderen Geradeausfahrenden oder Abbiegenden weitgehend ausgeschlossen. Wo solche Konflikte trotzdem auftreten, weil keine gekennzeichneten Abbiegestreifen vorhanden sind, gelten für Abbiegende die Regeln über die Richtungsänderung (§11 Abs 1).
Die derzeitige Bestimmung „[...] und wenn Lenker [...] beim Einbiegen nicht behindert werden“ macht das Vorrangverhältnis zwischen geradeaus fahrenden Einspurigen und abbiegenden Mehrspurigen vom Zeitpunkt des Eintreffens an der Kreuzung abhängig. Demnach gilt derzeit: Wenn mehrspurige Fahrzeuge zuerst eintreffen, ist das einspurige Fahrzeug wartepflichtig und vice versa. Diese Regelung trägt keinesfalls zur Klarheit der StVO bei und ist demnach zu streichen.
Ad III und IV
Die für Radwege sowie Geh- und Radwege geltenden Sonderverkehrsregeln wurden mit der 20. StVO-Novelle auf alle sogenannten „Radfahranlagen“ von Straßen ausgedehnt. Dies dürfte in Unkenntnis oder Fehleinschätzung der tatsächlichen Sachverhalte erfolgt sein. Radfahrstreifen (einschließlich sogenannter „Mehrzweckstreifen“) sind Tei-
le der Fahrbahn der jeweiligen Straße. Der Verkehr ist hier durch die allgemeine Fahrordnung sowie durch die sonstigen Bestimmungen zum Fahrzeugverkehr eindeutig, sicher und praxisgerecht geregelt. Jede Sonderregelung kann hier nur zu Missverständnissen, Rechtsunsicherheit und zur Gefährdnung von Verkehrsteilnehmer_innen führen.
Ad V
Hier liegt eine Überregulierung der Bestimmungen für das Gehen vor. Die Regelung von Konflikten innerhalb des Fußgängerverkehrs kann der Selbstorganisation der Bürger_innen überlassen werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
20.02
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich sage es immer wieder und möchte es heute wieder erwähnen: Mobilität ist die äußere Form von Freiheit für Menschen. Wenn wir die 27. Novelle zur Straßenverkehrsordnung machen, dann sagen wir, dass wir auch Menschen, die Behinderungen haben, die eingeschränkte Bedingungen haben, unterstützen, im öffentlichen Raum mobil zu sein. Daher entwickeln wir auch die Straßenverkehrsordnung weiter. Ich denke, dass das wichtig ist, die Straßenverkehrsordnung an gegebene Veränderungen oder an gegebene Verhältnisse anzupassen.
Wir haben uns lange auseinandergesetzt. Ich habe Folgendes auch im Ausschuss gesagt und sage es hier bewusst noch einmal: Wir haben sichergestellt, dass wir mehr Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Werbetafeln haben werden. Die Bezirksverwaltungsbehörden kennen die Verhältnisse vor Ort; diese haben zu entscheiden. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Ich denke, es geht nicht nur im reinen Ortsgebiet, weil die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sonst unter Druck kommen würden, das Ortsgebiet auszuweiten. Es geht nämlich darum, dass die Bezirksverwaltungsbehörden hier entsprechend den örtlichen Verhältnissen die Entscheidungen treffen können.
Drittens bin ich immer bereit, wenn wir Vorgaben haben, die der Praxis nicht entsprechen, dass wir darüber diskutieren – zum Beispiel bei den Sondertransporten. Da haben wir einen Beitrag dazu geleistet, dass wir hier rechtspraktischere Vorgangsweisen und damit mehr Rechtssicherheit zustande bringen.
Insgesamt geht es darum, an die Mobilität der Menschen anzupassen. Das tun wir mit diesem Gesetz. – Danke für Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
20.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.
20.04
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben es heute schon ein paarmal gehört, im letzten Verkehrsausschuss war es ein besonderer Punkt, als es in der Debatte rund um die Straßenverkehrsordnung darum gegangen ist, dass man für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine notwendige Rechtssicherheit schafft, wenn sie mit dem Behindertenausweis unterwegs sind.
Das betrifft eben die Geschichte, dass man eine Fußgängerzone auch mit dem Auto befahren darf, wenn sich dort Arztpraxen, Therapiezentren, Ambulatorien oder Ähnli-
ches befinden. Das wird also in Zukunft erleichtert. Es gibt jetzt eben auch eine klare Regelung für diesen Punkt.
Für den Fall, dass Fahrzeuge und Gegenstände Verkehrszeichen blockieren, hat es bisher auch keine klare Handhabe bei der Bestrafung beziehungsweise bei der Entfernung gegeben; auch das wird jetzt geändert und diese Unklarheiten werden beseitigt. Und es kommt natürlich zu einer deutlichen Erleichterung für Menschen mit Sehbehinderung.
Ich möchte aber noch auf den Antrag des Kollegen Pock eingehen, in dem er fordert, dass Fahrräder in Tempo-30-Zonen in Zukunft gegen die Fahrbahnrichtung gefahren werden können. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Den werden wir ablehnen, nämlich aus dem einen Grund, dass Tempo-30-Zonen nicht einfach von ungefähr bestimmt werden, sondern dort schon eine große Gefahr herrscht. Da geht es zum Beispiel darum, Schulkindern den Weg zu erleichtern oder Ähnliches; es ist eben dort schon hochgradig gefährlich. Wenn man jetzt noch erlaubt, dass automatisch in allen Tempo-30-Zonen Fahrräder durchfahren können, dann ist es einfach zu gefährlich. Deswegen werden wir dem nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
20.06
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist für uns hier im Saal wohl kaum nachvollziehbar, wie schwer es Menschen mit Behinderungen im Alltag haben. Auch dieser Sitzungssaal ist nicht barrierefrei, und da freuen wir uns schon auf den Umbau, Herr Präsident.
Ich möchte noch einen Aspekt einbringen, der noch nicht so beleuchtet wurde. Wir werden alle älter, die Gesellschaft wird älter; darauf ist in allen Bereichen des Lebens mehr Rücksicht zu nehmen – natürlich auch im Verkehrsleben. Deshalb haben wir uns das Ziel gesetzt, Erschwernisse für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.
Herr Minister, danke: Sie haben Mobilität als große Freiheit bezeichnet. Ja, für uns bedeutet Mobilität ein sehr hohes Gut. Sie bedeutet Selbstständigkeit; soziale Kontakte werden leichter – gerade für unsere Seniorinnen und Senioren –, das Alltagsleben wird leichter. Man ist mobiler – vom Einkaufen bis zum wichtigen Arztbesuch. Hier ist die wesentliche Erleichterung – wir haben es schon mehrmals gehört –, dass man in Fußgängerzonen auch Arztbesuche absolvieren und in Fußgängerzonen auch parken kann. Das klingt vielleicht für manche von Ihnen wie ein Detail, ist aber gerade für unsere Seniorinnen und Senioren, die nicht so gut zu Fuß sind, sehr, sehr wichtig. Es gibt hier also wesentliche Erleichterungen.
Für uns ist auch klar, dass nicht alle 44 500 Besitzer eines Behindertenausweises nach der Straßenverkehrsordnung jetzt in der Nähe einer Fußgängerzone wohnen werden, aber jeder Einzelne, dem wir helfen können, ist für uns schon ein Gewinn.
Ich komme zu den 300 000 Menschen mit Sehbehinderung, für die es Erleichterungen gibt. Herr Kollege Willi, natürlich haben Sie recht; je früher, desto besser. Da sind wir ganz bei Ihnen. Wir wollen auch Verkehrszeichen, an denen man sich nicht stoßen und verletzen kann, aber wir haben natürlich auch den Bereich der Gemeinden und der Bürgermeister zu sehen. Hier wurde ein machbarer Weg gesucht, und ich glaube, das ist ein machbarer Weg für uns alle. Es geht in die richtige, gute Richtung.
Meine Damen und Herren! Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen sollen auf allen Ebenen gelten. In diesem Sinne bin ich Ihnen sehr dankbar – auch der geschätzten Opposition –, dass wir hier auch ein gemeinsames Zeichen setzen. Wir wollen auf
diese Menschen mehr Rücksicht nehmen und das möglichst gemeinsam. – Ich sage Ihnen allen Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Heinzl.)
20.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schellenbacher. – Bitte.
20.10
Abgeordneter Ing. Thomas Schellenbacher (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Sehr geehrte Kollegen! Ich kann bezüglich dieser 27. StVO-Novelle nur bestätigen, dass es der richtige Schritt in die richtige Richtung ist, weil es den Menschen hilft, die diese Hilfe am meisten benötigen. Es ist Mobilität, die Lebensqualität bringt, und all die Vorteile für diese nach § 29b begünstigten Personen helfen wirklich.
Ich möchte aber als Verkehrstechniker trotzdem auch konstruktive Kritik üben. Und zwar bin ich der Meinung, dass diese Novelle einiges zusätzlich hätte reparieren können. Da möchte ich den § 48 Abs. 5 und den § 48 Abs. 1a der StVO ansprechen. Da wird reglementiert, von welchen Verkehrszeichen wir sprechen. Wir sprechen von statischen Verkehrsschildern, wir sprechen von optischen, glasfasertechnischen Verkehrsschildern und wir sprechen von den Elementen der LED-Technik, also von elektronischen Elementen.
Im § 48 Abs. 5 werden die Mindesthöhen für die Durchfahrt vor Tunnelportalen geregelt. Aus meiner Sicht hätten wir das dahingehend reparieren müssen: In diesem Paragraf steht, dass die Verkehrszeichen nicht über 5,50 m montiert werden dürfen, mit der Ausnahme, wenn das eben eine Ausnahme darstellt oder wenn diese Verkehrszeichen beleuchtet sind. Aber zu dem § 48 Abs. 1a: Ein optisches Glasfaser- oder ein LED-Verkehrszeichen ist nicht beleuchtet, es ist selbstleuchtend. Ich stelle mir die Frage, ob es da überhaupt eine Rechtssicherheit gibt, dass diese ordnungsgemäß angekündigt sind, damit das auch bei reduzierten Höchstgeschwindigkeiten, wo bei IG-Luft oder bei VBA-Anlagen gestraft wird, eine Rechtssicherheit hat. – Das ist meine erste Kritik.
Die zweite Kritik betrifft – auch vom Kollegen Willi angesprochen – diesen § 84 Abs. 5, wo früher Außenwerbung geregelt war: nur im Ortsgebiet, ausschließlich mit Sondernutzungsverträgen bei den Straßenbetreibern, mit Bauverhandlung, mit Verkehrsverhandlung. Obwohl ich für die Werbeindustrie bin, weil sie die Wirtschaft belebt, bin ich der Meinung, dass es unter Umständen ein Schnellschuss ist, das Bauland einfach als Kriterium außerhalb des Ortsgebietes heranzuziehen, und unbedungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit da sozusagen etwas in Gang zu setzen, halte ich für bedenklich. Das sollte man sich noch einmal überlegen, denn ich glaube, da gibt es bessere Lösungen.
Es sollten auch die Verkehrsflächen miteingebunden werden. Jedenfalls ist es nicht nur vielleicht nicht schön, Herr Kollege Willi, sondern jedenfalls verkehrsbeeinflussend und damit ein sicherheitstechnischer Aspekt. Daher würde ich bitten, dass man darüber noch einmal nachdenkt. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
20.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster und vorerst letzter Redner in dieser Debatte gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte.
20.13
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Man kann es nicht oft genug sagen: Wir haben mit der 27. Novelle der Straßenverkehrsordnung einige Neuerungen auf den Weg gebracht, die vor allem Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bedeuten.
Es geht dabei vorrangig darum, Erschwernisse für Menschen mit Behinderungen – insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen – zu beseitigen, die teilweise immer noch als unbefriedigend empfunden wurden. Den rechtlichen und tatsächlichen Situationen von Menschen mit Behinderungen wird mit dieser Novelle Rechnung getragen.
Meine Damen und Herren, es kam beispielsweise immer häufiger vor, dass Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen durch abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände blockiert wurden. In diesen Fällen war es nicht möglich, zweifelsfrei gesetzliche Handhaben für eine Bestrafung beziehungsweise für eine Entfernung anzuwenden. Durch ein explizites Halte- und Parkverbot wird nun die Benützbarkeit von Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen sichergestellt und durch die Entfernung von Fahrzeugen oder Gegenständen, die diese Benützbarkeit beeinträchtigen, auch ermöglicht.
Zur Erleichterung für Menschen mit Sehbehinderung wird weiters eine Mindesthöhe für die Anbringung von Straßenverkehrszeichen vorgesehen, wenn diese im Bereich von Fußgängerflächen angebracht sind. Somit werden auch diese rechtlichen Unklarheiten durch diese vorliegende Novelle beseitigt.
Diese Maßnahmen kommen österreichweit zirka 340 000 Menschen mit Sehbehinderungen zugute. Außerdem, meine Damen und Herren, soll Menschen mit Behinderungen der Zugang zu in Fußgängerzonen gelegenen Arztpraxen, Ambulatorien, Therapieeinrichtungen und Ähnlichem erleichtert werden. Dazu wird die Möglichkeit geschaffen, den Inhabern von Ausweisen gemäß § 29b der StVO dauernd oder zu bestimmten Zeiten das Befahren von Fußgängerzonen zu gestatten.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, mit diesen Gesetzesänderungen wird einerseits eine rechtliche Lücke geschlossen und andererseits wird Personen mit Behinderungen der Besuch von Ärzten und ähnlichen Institutionen erleichtert.
Es ist eine gute Sache, die da gemacht wurde, und sie wird hoffentlich die Zustimmung aller Fraktionen finden. (Beifall bei der SPÖ.)
20.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 786 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Zusatzantrag der Abgeordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen vor.
Weiters haben die Abgeordneten Willi und Deimek jeweils ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Ziffer 12a eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag, dann über den von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend die §§ 7, 12, 19, 68 und 76 StVO eingebracht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 12a in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 589/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Alpentransitbörse (787 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 578/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kfz-Kontrollen an Ostgrenzen (788 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
20.18
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf unseren Entschließungsantrag 578/A(E) betreffend Kfz-Kontrollen an den Ostgrenzen.
Dazu ist zu sagen, dass dieser Antrag eigentlich schon über ein Jahr alt ist, denn ich habe ihn bereits im Juli 2014 eingebracht. Er ist auch als eine Reaktion auf die damals erhaltenen Zahlen der Unterwegskontrollen 2013 entstanden – das sind die Zahlen von 2013 und nicht, wie im Ausschuss erwähnt worden ist, von 2011. Er war auch eine Reaktion darauf, dass diese Zahlen im Vergleich mit den Jahren 2010 und 2011 massiv gestiegen sind. Das waren teilweise wirklich sehr alarmierende Zahlen, die wir dem Bericht entnehmen konnten.
Ich darf zum Beispiel berichten: Bei 25,7 Prozent der überprüften Fahrzeuge – da sind die österreichischen Fahrzeuge nicht miteinbezogen – gab es Gefahr im Verzug. Weiters verfügten 31,79 Prozent der Fahrzeuge über schwere Mängel. Sie sehen also: Gefahr im Verzug bei einem Viertel aller kontrollierten Fahrzeuge, das waren 10 291 Fahrzeuge, und immerhin noch ein Drittel der Fahrzeuge verfügte über schwere Mängel. Wir haben den Anteil von Fahrzeugen mit Gefahr im Verzug auch verglichen mit den österreichischen Fahrzeugen, die kontrolliert wurden: Der Anteil der ausländischen Fahrzeuge liegt doppelt so hoch.
Es war deswegen auch die Intention dieses Antrages, genau da anzusetzen und die Kontrollen entsprechend auszubauen und zu intensivieren. Leider Gottes hatten wir im Verkehrsausschuss wiederum mit den typischen Reaktionen der Regierungsparteien zu tun. Es gab eine ablehnende Haltung gegenüber dem Oppositionsantrag, der Antrag ist mehr oder minder „abliegen“ gelassen worden und wird halt jetzt lapidar abgelehnt.
Es gibt keine ernsthafte Diskussion dazu. Ich denke mir, die Scheinargumente, die auch im Ausschuss gebracht worden sind, erklären das ihre dazu. Es ist gesagt worden, dass die Zahlen nicht repräsentativ sind, weil nur Ausländer aufgehalten werden. Das stimmt natürlich nicht, weil wer diese Kontrollplätze auf der Autobahn kennt, weiß, dass der ganze Verkehr umgeleitet und durchgeleitet wird und dort natürlich ein Querschnitt des gesamten Verkehrs kontrolliert wird und nicht nur selektiv Ausländer.
Dann hat es auch das Argument gegeben, dass die österreichischen Kfzs auch so schlecht beisammen wären. Da muss man ebenso noch einmal auf den Bericht verweisen, wo es heißt, dass die doppelte Menge von ausländischen Fahrzeugen in einem viel schlechteren Zustand als österreichische Fahrzeuge war. Auch da, glaube ich, hätte man schon eine Diskussionsgrundlage gehabt. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann gab es noch das Argument, dass viele österreichische Frächter bereits mit ausländischem Kennzeichen unterwegs sind. Dieses Argument, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich in diesem Sinne nicht nachvollziehen. Wenn das wirklich so ist, sollte man sich vielleicht darüber Gedanken machen, welche wirtschaftsfeindlichen Umstände man geschaffen hat, und das nicht als Argument in dieser Debatte anführen.
Es gibt also ein klares Ziel dieses Antrages, die Kontrollen dort zu verschärfen, wo die Defizite festgestellt worden sind. Es wäre wichtig, durch diese Kontrollen Wettbewerbsgleichheit auch für die österreichischen Frächter herzustellen. Ein Senken der Unfallzahlen wäre im Vordergrund gestanden. Schlicht und ergreifend wäre an oberster Stelle Menschenleben und Gesundheit zu retten gestanden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, an diesen Argumenten kann man sehen, dass das kein ideologisch eingefärbter Antrag ist, sondern es wäre einfach nur ein praxisorientierter Lösungsansatz gewesen. Ich hätte mir wirklich erwartet, dass wir in eine ernsthafte Diskussion eintreten können.
Ich glaube, es muss in unser aller Interesse sein, jene, die bisher schon mit gemeingefährlichen Fahrzeugen unterwegs waren, gezielt zu kontrollieren, um die Sicherheit auf Österreichs Straßen entsprechend zu gewährleisten.
Vielleicht noch eines angesichts der aktuellen Debatte zum Schluss: Hätten wir vor einem Jahr bereits über diesen Antrag gesprochen und hätten wir die Kontrollen intensiviert, wäre vielleicht auch im Bereich der Schlepperei noch die eine oder andere menschliche Tragödie zu verhindern gewesen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)
20.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hell zu Wort. – Bitte.
20.22
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf mich mit dem Tagesordnungspunkt 5 beschäftigen. Es geht um die Forderung nach einer Alpentransitbörse, also um eine Einflussnahme bei der Verlagerung des Güterschwerverkehrs von der Straße auf die Schiene.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wir wissen aus vielen Diskussionen im Verkehrsbereich, dass eine solche Verlagerung ein sehr komplexes Thema ist, weil es natürlich sehr viele unterschiedliche Ansätze in den Ländern gibt. Eine wesentliche Voraussetzung, wenn man dieses Thema ernsthaft diskutieren möchte, ist aber, dass es gewisser Voraussetzungen bedarf, um ein besseres und vermehrtes Angebot zu schaffen.
Die Schweiz und Österreich haben bei ihren Schieneninfrastruktur-Maßnahmen, wie dem Bau des Gotthard-Basistunnels, des Brenner Basistunnels, aber auch des Sem-
mering-Basistunnels und des Koralmtunnels richtige Schritte und Voraussetzungen eingeleitet. Aus dieser Perspektive der beiden Länder könnte man davon ausgehen, dass die Alpentransitbörse ein reizvolles Thema und ein reizvolles System für diese beiden Länder sein kann und dass das sicher eine Diskussion mit sich bringen wird.
Meine Damen und Herren, die Schlussfolgerungen in diesem Antrag, dass der Einführung einer Alpentransitbörse EU-rechtlich nichts entgegensteht, ist in dieser Form unzutreffend.
Das ist auch aus der angeführten Studie klar hervorgegangen. Eine Alpentransitbörse wäre mit dem derzeit geltenden Rechtsbestand der EU nicht vereinbar und würde zudem dem Abkommen der Schweiz mit der EU, dem sogenannten Landverkehrsabkommen, eindeutig widersprechen.
Es bedürfte in beiden Fällen einer EU-rechtlichen Ausnahme vom Kontingentverbot und somit einer Änderung der EU-Rechte. Derzeit wird es in diesem Bereich keine politische Mehrheit geben. Daher werden wir auch diesem Antrag hier keine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Willi zu Wort. – Bitte.
20.25
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Eines können Sie mir glauben: In Transitfragen kenne ich mich ziemlich gut aus. Das begleitet mich fast ein Vierteljahrhundert lang, und ich habe mutige rote Verkehrsminister und mutige rote Bundeskanzler erlebt. Die haben nämlich im Jahr 1994 das Ökopunkte-System durchgesetzt. (Abg. Deimek: Das war aber Westenthaler!)
Das Ökopunkte-System war von der Idee her genau das, was in diesem Antrag zur Alpentransitbörse drinnen steht, nämlich zu sagen, wir haben eine bestimmte Anzahl von Ökopunkten und jeder Lkw braucht, damit er durch Österreich durchfahren darf, eine bestimmte Anzahl von Punkten, und je sauberer er ist, desto weniger Punkte braucht er.
Damit wollte man einen Anreiz setzen, damit Lkw sauberer werden, also sparsam mit den Ökopunkten umgehen. Gleichzeitig hat man die Ökopunkte-Anzahl Jahr für Jahr heruntergeschraubt, um neben dem Saubermachen der Lkw die Verlagerung auf die Schiene zu forcieren. Das hat zehn Jahre funktioniert. Es war auf zehn Jahre angelegt; Österreich hat bewiesen, dass es geht.
Dass es rechtlich möglich ist, ist auch bewiesen, weil das mit der EU ausverhandelt wurde und in den EU-Beitrittsvertrag hineinkam. Wäre es EU-rechtswidrig, dann hätte man das gar nicht übernehmen dürfen. Das heißt, Österreich hat gezeigt, dass es geht.
Jetzt kommen die Schweizer, die riesige Tunnels bauen – nächstes Jahr sind sie mit dem Gotthard-Basistunnel fertig – und sagen, sie brauchen ein Verlagerungsinstrument. Sie bieten die Alpentransitbörse an, die vom System her genau das ist, was die Ökopunkte waren. Und Österreich? – Österreich baut sogar drei Tunnels, die kosten 15 Milliarden € – 15 Milliarden € – und werden in zehn Jahren fertig sein. Dann haben wir leere Röhren herumstehen, weil dort keine Güterzüge fahren, oder wie?
Pat Cox hat im Juni bei der Verkehrswoche, zu der der Landeshauptmann von Tirol und die grüne Verkehrslandesrätin Felipe eingeladen haben, gesagt, dass es dringend notwendig ist, Strategien für die Güterverlagerung zu entwickeln, weil das Zeit braucht. Cox als der TEN-Verantwortliche für die TEN 1-Strecke Skandinavien-Mittelmeer hat
gesagt, dass wir endlich etwas für die Güterverlagerung tun sollen. Und jetzt sollte Österreich die Alpentransitbörse zur österreichischen Position in Brüssel machen, und der Herr Minister sagt, es geht EU-rechtlich nicht.
Das ist erstens durch das Ökopunkte-System widerlegt und zweitens durch ein sehr gutes Gutachten von Frau Professor Epiney. Das gebe ich Ihnen dann, Herr Minister. Da steht drinnen, dass es geht, aber was es braucht, steht auch drinnen, nämlich politischen Willen, meine Damen und Herren!
Wenn Sie den politischen Willen haben, für 15 Milliarden € drei Tunnels zu bauen, dann verlange ich aus Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, dass Sie dafür sorgen, dass diese Tunnels auch Sinn machen. Und sie machen nur Sinn, wenn wir eine Güterverlagerung zusammenbringen. (Beifall bei den Grünen.)
Dafür brauchen wir verkehrspolitische Rahmenbedingungen. Die beste Idee, die es bislang gibt, ist eben die Alpentransitbörse, die mit marktwirtschaftlichen Instrumenten eine Güterverlagerung quasi erzwingen würde.
Ich erwarte mir jedenfalls, dass Sie, wenn Sie heute sagen, dass es nicht geht, zumindest einen Alternativvorschlag haben.
Bis jetzt habe ich nur gehört, dass es nicht geht. (Zwischenruf der Abg. Schenk.) Sie haben eine Verantwortung für 15 Milliarden €, und diese bedingt, dass Sie Rezepte vorlegen, wie diese Güterverlagerung tatsächlich vonstattengehen soll.
Das ist Ihre Pflicht, wenn Sie heute diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei den Grünen.)
20.28
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ottenschläger zu Wort. – Bitte.
20.29
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Argument, lieber Kollege Willi, dass wir die Projekte, die sehr teuer sind – das stimmt –, sozusagen im Umkehrschluss dadurch rechtfertigen, dass wir den Betrieben, den Unternehmen und letzten Endes den Konsumenten, die das ja bezahlen – das zahlen wir alle als Steuerzahler –, dann wieder etwas draufpacken – eine Alpentransitbörse wäre vor allem eine Belastung der österreichischen Betriebe und damit auch der Konsumenten –, das sehe ich nicht. (Zwischenruf des Abg. Willi.)
Darüber hinaus gibt es eine ganze Latte von Argumenten, die dagegen sprechen, diesem Antrag heute zuzustimmen. Ich möchte schon betonen, dass ich verstehe, dass man Überlegungen anstellt. Aber ich glaube, dass der vorliegende Antrag nicht ausgereift ist und dass es noch viel Gehirnschmalz braucht, um in die richtige Richtung zu gehen. (Abg. Pirklhuber: Machen Sie einen besseren!)
Es ist tatsächlich auch nach unseren Informationen so, dass es EU-rechtlich in der Form nicht möglich ist. Im EU-Grenzverkehr herrscht ein Kontingentierungsverbot, Änderungen bedürfen der Zustimmung anderer Mitgliedstaaten. Vielleicht erinnerst du dich und auch alle anderen geschätzten Kollegen und Kolleginnen, die dabei waren, als die Schweizer Delegation bei uns im Parlament war, als ein erheblicher Teil der Mitglieder dieser Delegation sagte, na, sehr begeistert sind sie von ihrem System nicht. Vielleicht sollten wir uns da auch noch einmal genauer erkundigen, also da ist auch nicht alles eitel Wonne. (Abg. Willi: Extrem Rechte waren das!) Das waren auch Wirtschaftsvertreter, das hat nichts mit extrem rechts zu tun.
Wir müssen uns schon auch überlegen, wie wir mit unserem Wirtschaftsstandort umgehen. Gerade auch Tiroler Unternehmen wären davon betroffen, denn es ist ja nicht so,
dass wir eine Bevorzugung machen können. Das hält EU-rechtlich sicher nicht. Und das Ökopunkte-System war ja eine Übergangsbestimmung, die von der damaligen Bundesregierung mit einem klaren Ablaufdatum ausverhandelt wurde. Man muss schon unterscheiden, wie jetzt der Binnenmarkt funktioniert, und wie damals eben diese Übergangsregelung war. Wenn wir davon ausgehen, dass es ein Diskriminierungsverbot gibt, dann wären natürlich österreichische Unternehmer davon betroffen, und die und am Ende des Tages auch die Konsumenten zahlen. Ich glaube, das sollte nicht unsere Idee dahinter sein. Wie gesagt, ich verstehe, dass man darüber diskutiert und darüber nachdenkt, aber das ist aus meiner Sicht nicht die Lösung.
Ich glaube, wir müssen in der ganzen Debatte auch ehrlicher sein. Ich habe manchmal ein bisschen den Eindruck, dass hier gerne einseitig auf die Transportwirtschaft – ich will jetzt nicht sagen, hingehaut wird, aber man versucht zumindest, sie zu belasten. Und das ist, glaube ich, auch nicht sinnvoll. Es geht auch darum, dass beispielsweise Lebensmittel, Medikamente, Waren des täglichen Gebrauchs transportiert werden müssen – über wenige Kilometer, aber sie müssen transportiert werden. Es ist zwar gut und richtig, regional zu produzieren und einzukaufen, aber es gibt halt nicht alle 20 Kilometer eine entsprechende Fabrik, die das produziert und sozusagen dort verteilt. Der Transport ist wichtig.
Ich sträube mich dagegen, dass wir hier über weitere Belastungen nachdenken, das geht dann bis zur flächendeckenden Lkw-Maut. Und am Ende des Tages – ich wiederhole es – bezahlen die Unternehmer und wahrscheinlich auch die Konsumenten, und das wollen wir nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
20.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
20.33
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe knapp eine Minute Redezeit, also konzentriere ich mich auf einen Tagesordnungspunkt. Ich möchte auf den Tagesordnungspunkt 6 eingehen.
Kollege Hafenecker, ich schätze Sie persönlich sehr, aber ich habe bei dem Antrag den Eindruck, dass es immer wieder bei den Freiheitlichen vorkommt, dass sie nur Ausländ... und dann irgendetwas hintendran lesen, dann gibt es einen Tuscher und dann blitzt es. (Abg. Hafenecker: Das ist eine selektive Wahrnehmung!) Es sind in dem Fall aber die ausländischen Kennzeichen, da war ja jemand nur auf Durchreise.
Ihr Antrag funktioniert in keinerlei Hinsicht! Der erste Punkt ist einmal: Die inhaltliche Begründung ist vollkommen falsch. Sie haben recht, dass mehr als die Hälfte der angehaltenen Fahrzeuge, die Mängel aufgewiesen haben, ausländische Kennzeichen hatten. Aber mehr als drei Viertel der Fahrzeuge, die wir angehalten haben, hatten ausländische Kennzeichen, da wir schon einen Schwerpunkt darauf legen.
Der zweite Punkt ist: Wenn Sie beteuern, dass es jetzt nicht um irgendwelche Diskriminierungen geht, sondern einfach um ausländische Fahrzeuge: Warum dann nur die Ostgrenze? Ich meine, es gibt überall anders auch Länder; warum die Ostgrenze? (Abg. Hafenecker: Weil die Rostlauben alle aus dem Ostblock kommen!) Es sind Unternehmen, die großteils durch Österreich fahren, da wir ein Transitland sind, und die würden wir zusätzlich blockieren. Die liefern auch nach Österreich!
Ich bin wirklich dankbar, dass in dem Antrag nicht auch noch vorkommt, dass der Zaun, den Sie so gerne rund um unser Land legen wollen, auch quer über die Autobahn geht. Das wäre dann wahrscheinlich ein Planungsfehler. Aber grundsätzlich hat
der Antrag keine Substanz und es gibt keine Begründung dafür. Es gibt einen Schengen-Raum, es wird kontrolliert, die Kontrollen sind erfolgreich. (Abg. Hafenecker: Das sehen wir eh, wie das funktioniert!) Es machen weder die Zäune und die Grenzkontrollen und die Abschottung Sinn, noch auch, dass Sie einen Sündenbock suchen. Aber es ist nicht der rechte Zeitpunkt für Hetze, nur weil zwei Landtagswahlen vor der Tür stehen (Abg. Hafenecker: Wer betreibt Verhetzung? Herr Kollege, ich bitte um mehr Seriosität!), vor allem nicht in der Verkehrspolitik. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
20.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.
20.35
Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auch ich möchte ganz kurz zum Tagesordnungspunkt 6 Stellung nehmen. Der Antrag 578/A(E) betreffend Kfz-Kontrollen an Ostgrenzen bezieht sich vor allem auf die im Bericht der Bundesanstalt für Verkehr „über technische Unterwegskontrollen“ in Österreich „im Jahr 2013“ enthaltene Einsatzstatistik. Das BMVIT wird im gegenständlichen Antrag auch diesbezüglich aufgefordert, sich verstärkt für Unterwegskontrollen von Kraftfahrzeugen mit nichtösterreichischen Kennzeichen zu den östlichen Nachbarstaaten einzusetzen. Aufgrund der Einsatzstatistik wird von den Antragstellern gefolgert, dass bei Fahrzeugen aus Drittstaaten überdurchschnittlich häufig schwere technische Mängel festgestellt wurden und somit ein hohes Verkehrsrisiko besteht.
Sehr geschätzte Damen und Herren, hierzu möchte ich festhalten, dass eine Anhaltung von Fahrzeugen ausschließlich aufgrund des im vorliegenden Antrag angeführten Kriteriums, sprich des nichtösterreichischen Kennzeichens, im klaren Widerspruch zu den rechtlichen Bestimmungen über die Durchführung technischer Unterwegskontrollen, dies auch im Hinblick auf die Problematik mit dem Verbot systematischer, regelmäßiger Personenkontrollen an EU-Binnengrenzen, steht, denn gemäß § 58 Abs. 2a des KFG sind Fahrzeuge unabhängig ihrer Herkunft einer technischen Prüfung an Ort und Stelle, also einer technischen Unterwegskontrolle, zuzuführen. Und gemäß Art. 8 der Richtlinie 2014/47/EU vom 3. April 2014 über die technische Unterwegskontrolle haben die Prüfer bei der Auswahl eines Fahrzeuges für die besagte Unterwegskontrolle und der anschließenden Durchführung der Kontrolle jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Fahrzeugführers oder aufgrund des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen oder in Betrieb genommen wird, zu unterlassen.
Abschließend möchte ich noch festhalten und erwähnen, dass eine Anhaltung von Fahrzeugen nur aufgrund eines nichtösterreichischen Kennzeichens unnötigerweise Kontrollkapazitäten binden und sowohl im Bereich der Effizienz als auch im Bereich der Effektivität die technischen Unterwegskontrollen beeinträchtigen würde. Aus diesen genannten Begründungen werden wir von unserer Seite dem negativen Ausschussbericht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hafenecker: Wie ist das jetzt bei den Schleppern?)
20.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
20.38
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte noch einmal für den Vorschlag des Kollegen Willi bezüglich einer Alpentransitbörse eine Lanze brechen. Eigentlich müsste die ÖVP ja jubeln, Kollege Ottenschläger, denn es handelt sich um ein marktwirtschaftliches Instrument. Es handelt sich um ein Instrument, das im besten Sinne des Wortes Steuerung ist und nichts vor-
schreibt, das die freie Verkehrsmittelwahl sehr wohl berücksichtigt und das – so sagen uns eigentlich alle wesentlichen Experten – sehr wohl europarechtskonform ist.
Es erstaunt auch ein bisschen, Kollege Hell, dass niemand von Ihnen darauf eingeht, was denn die Vorteile sind und wie denn die Auswirkungen heute in der Schweiz sind. Die Schweiz hat es in den letzten eineinhalb Jahrzehnten dank der Alpentransitbörse geschafft, den Straßenverkehr deutlich zu reduzieren. Auch heuer gibt es wieder Erfolgsmeldungen, dass die Bahn sehr stark dazugewonnen hat: Trotz starkem Frankenkurs und Wirtschaftskrise haben wir massive Steigerungen. Heute – ich habe es mir herausgesucht – sind es 69,2 Prozent des Güterverkehrs, der auf der Bahn abgewickelt worden ist. Kollege Willi hat zu Recht darauf hingewiesen, wir bauen sündteure Tunnel und machen uns überhaupt keine Gedanken, treffen überhaupt keine Vorkehrungen, dass der Verkehr dann auch wirklich auf die Bahn verlagert wird.
Schauen Sie sich das an: Die Schweizer haben im Jahr 2000 1,4 Millionen schwere Straßengüterfahrzeuge über die Alpen gehabt. Heute sind es noch gut 1,1 Millionen. Das in einer Zeit, in der es aber insgesamt ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen gegeben hat. Das sind Zahlen, von denen können wir uns in Österreich etwas abschneiden, obwohl wir nicht so schlecht liegen, das gebe ich schon zu. Aber wir müssen hier natürlich an die Zukunft denken.
Unverantwortlich ist es gegenüber der Bevölkerung, gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, de facto 15 Milliarden €, mit den Finanzierungskosten gehen die Schätzungen auf 25 und über 25 Milliarden €, in Tunnelprojekte zu investieren und keine Vorkehrungen zu treffen, damit diese Tunnel dann auch wirklich angenommen werden. (Beifall bei den Grünen.)
Also, meine Damen und Herren, ein bisschen mehr Mut in der Verkehrspolitik, ein bisschen mehr Weitsicht wäre angebracht. Wir haben hier auch eine Verantwortung für die nächste Generation. Und diese Weichenstellungen, die sollten jetzt getroffen werden. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
20.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als vorerst letzter Redner in dieser Debatte gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.
20.41
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, Herr Kollege Hafenecker hat vollkommen recht. Kfz-Kontrollen, vor allem an den Ostgrenzen, sind ganz, ganz wichtig. Wir haben heute über die Problematik der Flüchtlinge diskutiert, und der Herr Kollege hat es angesprochen, man hätte dieses menschliche Leid, diese Tragödie vielleicht verhindern können. Das ist ein wichtiger Aspekt.
Sein Antrag ist natürlich nicht mehr ganz neu, das stimmt schon. Aber man sieht, dass die Zahl der Verkehrsunfälle zurückgegangen ist, aber die Zahl der Verkehrstoten leider ein bisschen zugenommen hat. Jeder Tote im Straßenverkehr ist um einer zu viel, meine sehr geschätzten Damen und Herren!
Dass es bei Fahrzeugen, die nicht in Österreich angemeldet und zugelassen sind, bei Kontrollen sehr oft erhebliche Mängel gibt, steht außer Frage, Herr Kollege Pock – oder? –, vor allem bei Lkw. Jeder von uns ist sehr viel auf den Autobahnen unterwegs, und man sieht ja selbst als Laie oft, wenn man mit dem Pkw hinter einem Lkw nachfährt, dass der Mängel hat. Das steht auch außer Frage. Da kannst du mir zustimmen, oder? (Abg. Pock nickt zustimmend.) Und da sind die Kontrollen notwendig, überhaupt keine Frage, für alle Fahrzeuge!
Kollege Hafenecker hat vollkommen richtig angesprochen, wir würden menschliches Leid verhindern können, wenn diese Kontrollen rigoros durchgeführt werden könnten. Dazu braucht die Exekutive natürlich auch entsprechendes Personal. Ich glaube, es wäre wichtig, dass man das Personal endlich aufstockt, denn mit diesem Personalstand sind diese Kontrollen, die notwendig sind, um menschliches Leid zu verhindern, nicht durchzuführen.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch bei der Exekutive ganz, ganz herzlichst bedanken. Die leistet Großartiges! Ich bin sehr viel auf der Westautobahn unterwegs und ich sehe, die kontrollieren sehr gut – das steht außer Frage –, aber wir wissen natürlich auch, dass Lkw, die nicht in Österreich zugelassen sind, meistens erhebliche Mängel aufweisen. Das sage nicht ich, sondern das erfährt man bei Kontrollen, die von der Polizei beziehungsweise der Exekutive durchgeführt werden. Und das ist wichtig, damit die Sicherheit auf den Straßen auch in Zukunft gewährleistet ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
20.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 787 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 788 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1103/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Kooperation bei Straßenbau und -erhaltung stärken (789 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1105/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kommission für nachhaltige Infrastrukturfinanzierung (790 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
20.45
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich nehme den Antrag des Kollegen Pock zum Anlass, einen Entschließungsantrag einzubringen.
Kollege Pock möchte eine Kommission für nachhaltige Infrastrukturfinanzierung. Nachhaltige Infrastrukturfinanzierung bedeutet, man schaut sich an, braucht man das Ding überhaupt, und wenn man es braucht, wie soll man es planen, wie soll es aussehen und wie finanziert man es.
Es gibt ein Riesenprojekt im Raum Wien, das sehr umstritten ist, bei dem ich finde, es wäre gut, wenn man davon jetzt endlich die Finger lässt. Es handelt sich um die dritte Piste am Flughafen Schwechat. Wer von oben auf den Flughafen schaut, der sieht zwei Landepisten, die ungefähr in einem Winkel von 120 Grad zueinander stehen. Diese zweite Piste wurde ja deshalb errichtet, um Wien von Fluglärm zu entlasten und von anderer Richtung landen zu können beziehungsweise in eine andere Richtung starten zu können, damit nicht alle quasi den Fluglärm abkriegen.
Wenn man sich jetzt anschaut, wie die dritte Piste liegt, so liegt die parallel zur ersten Piste, ist also von der Orientierung ganz gleich wie die erste. Wenn man von der dritten Piste mit dem Flieger zu den Abstellflächen fahren möchte, muss man über die zweite Piste drüberrollen. Das heißt, die zweite Piste zur Entlastung Wiens würde ihre Funktion verlieren.
Das Ganze ist also erstens eine Fehlkonstruktion. Zweitens: Es wird ja gesagt, der Flughafen Wien wächst. Tatsache ist, die Zahl der Flugpassagiere steigt leicht an, die Zahl der Transferpassagiere nimmt ab, obwohl es dafür ordentliche Förderungen gibt, und die Zahl der Flugbewegungen nimmt auch ab, da die Leute in etwas größeren Flugzeugen fliegen.
Das heißt, es gibt überhaupt keinen Bedarf für diese dritte Piste, sie soll aber 1 Milliarde € kosten. Und was würde sie bringen? – Sie würde den Wienerinnen und Wienern vor allem im Süden und im Südwesten mehr Fluglärm bringen, weil dann praktisch nur mehr zwei parallele Pisten in Funktion sind. Die zweite Piste, die schräg steht, würde entwertet.
Mein Entschließungsantrag lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur 3. Piste am Flughafen Wien-Schwechat
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat wegen des objektiv fehlenden Bedarfs und der drohenden weiteren Erhöhung der bestehenden Gesundheits-, Umwelt- und Klimabelastungen durch den Flugverkehr im Großraum Wien eine Absage zu erteilen.“
*****
Das ist übrigens in Übereinstimmung mit Ihrem Regierungsprogramm, denn da steht drinnen, dass man den Luftverkehrsstandort nachhaltig weiterentwickeln will und nur bei Bedarf eine Unterstützung des Baus einer dritten Piste geben will. Ich habe nachgewiesen, der Bedarf ist nicht vorhanden.
Ich bitte um Zustimmung zu meinem Antrag. (Beifall bei den Grünen.)
20.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde betreffend Nein zur 3. Piste am Flughafen Wien-Schwechat
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1105/A(E) der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kommission für nachhaltige Infrastrukturfinanzierung (790 d.B.)
Im Zusammenhang mit nachhaltiger Infrastrukturfinanzierung ist es unumgänglich, geplante Großprojekte auf ihre Notwendigkeit bzw. Entbehrlichkeit zu prüfen, umso mehr bei kapazitätserweiternden Infrastrukturen für umwelt- und klimabelastende Verkehrsträger.
Aus den Materialien des UVP-Verfahrens ist eindeutig belegbar, dass eine 3. Piste am Flughafen Wien-Schwechat keine Entlastung, sondern im Gegenteil noch mehr Belastung für heute schon unzumutbar belastete Stadtteile im Süden und Südwesten von Wien bringen würde. Somit sind die medienöffentlich von SPÖ- und ÖVP-Vertretern getätigten Aussagen, dass zB der 23. Bezirk durch eine 3. Piste entlastet würde, als glatte Unwahrheit enttarnt.
Zudem würde eine 3. Piste als Parallelpiste zur
1.Piste die aus Steuergeldern und laut Genehmigungsbescheid explizit zur
Entlastung des Wiener Stadtgebiets errichtete
2. Piste weitgehend stilllegen, weil der Abrollweg von der 3. Piste über
die 2. Piste führen würde.
Die reale Verkehrsentwicklung am Flughafen zeigt zwei charakteristische Elemente:
Der Anteil der Transferpassagiere geht trotz ansehnlicher Pro-Kopf-Anreizzahlungen der Flughafen Wien AG an die Fluglinien zurück, und das seit bald 15 Jahren Jahr für Jahr.
Auch in den Phasen, in denen die Passagierzahlen steigen, sinkt die Zahl der Flugbewegungen, d.h. der Starts und Landungen – diese ist dzt. tiefer als vor 10 Jahren.
Es gibt daher am Flughafen Wien-Schwechat keinen Kapazitätsengpass.
Auch die Prognosen, die einen künftigen Bedarf und damit ein „Öffentliches Interesse“ gemäß Luftfahrtgesetz belegen sollten, waren weit übertrieben und falsch und mussten vom Gutachter bereits um ein Jahrzehnt korrigiert werden. Dieser Gutachter lag auch bei vielen anderen Flughäfen „regelmäßig daneben“, die dafür verantwortlichen schweren methodischen Mängel dieses Gutachters sind seit 2014 auf gleicher fachlicher Ebene belegt. Ähnlich verhält es sich mit der „Qualität“ der Studien zum Flughafen als Arbeitsplatzmotor.
Das Bundes-Regierungsübereinkommen von SPÖ und
ÖVP für die laufende Perio-
de 2013-2018 will den „Luftverkehrsstandort nachhaltig
weiterentwickeln“ und nimmt sich dazu „bei Bedarf
Unterstützung des Baus einer dritten Piste“ vor.
Den offiziellen Zahlen zufolge ist dieser Bedarf eindeutig nicht gegeben.
Aufgrund dieser eindeutigen Fakten zur Verkehrsentwicklung, aber auch der gesundheits-, umwelt- und klimapolitischen Herausforderungen durch den Flugverkehr ist daher eine umgehende Absage an einen weiteren Ausbau des Flughafens Wien-Schwechat geboten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bau der 3.Piste am Flughafen Wien-Schwechat wegen des objektiv fehlenden Bedarfs und der drohenden weiteren Erhöhung der bestehenden Gesundheits-, Umwelt- und Klimabelastungen durch den Flugverkehr im Großraum Wien eine Absage zu erteilen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.
20.48
Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lieber Kollege Pock von den NEOS! In dem gegenständlichen Antrag geht es um eine bessere Kooperation bei Straßenbau und Straßenerhaltung bezugnehmend auf einen Rechnungshofbericht zur Verländerung der Straßen. Das zeigt sehr deutlich, wie wenig die NEOS in den Ländern und Gemeinden angekommen sind.
Die Realität ist: Es gibt laufend sehr intensive Abstimmungen über Planungsvorhaben zu Bundes- und Landesstraßen über das BMVIT, ASFINAG und den zuständigen Teilen der Landesregierungen bis hinunter zu den Gemeinden. Österreich war eines der ersten Länder in Europa, das in einer Partnerschaft zwischen ASFINAG, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium, den Ländern und der Wissenschaft ein modernes Erhaltungsmanagement implementiert und konsequent weiterentwickelt hat; ebenso ein modernes System zur Analyse des Straßenzustandes. Das steht übrigens auch im erwähnten Rechnungshofbericht.
Liebe NEOS, immer öfter verfestigt sich der Eindruck, euer Ziel ist es, funktionierende Systeme durch Forderungen zu verteuern. Gelingt dies nicht, werden bürokratische Ziele eingefordert, bis sich ganze Verwaltungseinheiten nur noch mit sich selber beschäftigen. Das ist nicht unbedingt unser Weg.
Ich möchte vielleicht ein positives Beispiel erwähnen. Die ÖBB transportierten in den vergangenen Wochen Zehntausende Flüchtlinge in Österreich von Ost nach West: sehr flexibel, gut organisiert und ohne große PR. Glaubt jemand, das hätte mit einer privatisierten ÖBB auch funktioniert? – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
20.50
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde gleich auf das Gesagte des Kollegen Buchmayr eingehen, aber davor Allgemeines zum Antragspaket.
Ich habe im Verkehrsausschuss vor wenigen Monaten eine Serie von Anträgen eingebracht, die viele verschiedene kleine und große Maßnahmen umfasst haben und in Summe in etwa 700 Millionen € an Steuergeld pro Jahr gespart hätten. 700 Millionen €!
Jetzt kann man, je nach Fraktion, unterschiedlicher Meinung sein, ob all die Maßnahmen zutreffend sind oder ob manche davon – je nach Gemütszustand und Ideologie – vielleicht überschießend sind. Aber grundsätzlich nehme ich an, dass wir alle im Hohen Haus das Ziel verfolgen, Steuergeld so sparsam einzusetzen, dass wir es in Zukunft in Bereichen wie Bildung oder Digitalisierung einsetzen können oder schlichtweg dafür, um die nächste Steuerreform zur Abgabensenkung zu finanzieren.
Jetzt komme ich dazu, dass die meisten Anträge nicht behandelt wurden, die vorgesehen hätten, dass bestimmte Infrastrukturprojekte nicht mehr gebaut werden oder in einem längeren Zeitraum oder in einem geringeren Ausmaß gebaut werden, dass wir
vielleicht in Zukunft nicht mehr die Business Class und die 1. Klasse bei den ÖBB subventionieren, sondern tatsächlich nur die 2. Klasse, dass wir Ausschreibungen so machen, dass alle Anbieter auf einer Strecke mitbieten können, natürlich mit Qualitätskriterien, sodass nicht die Bediensteten darunter leiden und dass auch nicht die guten Strecken an Private und die nicht profitablen an die Staatlichen gehen.
Da hätte man über alles diskutieren können. Vielleicht wäre man dann zu dem Konsens gekommen, dass wir im Jahr 350 Millionen € statt 700 Millionen € sparen, weil es sonst zu weh tut. Dann hätten wir sagen können, von den 350 Millionen € nehmen wir die Hälfte für den Schuldenabbau und die andere Hälfte für unsere Kinder, und wahrscheinlich wären alle im Hohen Haus zufrieden gewesen. Das haben wir nicht gemacht.
Was wir gemacht haben – wir? –, was die Regierungsparteien gemacht haben – „wir“ zu sagen wäre ganz falsch –, war, dass sie alle Anträge, die ihnen weh getan hätten, wenn wir sie heute hier diskutiert hätten, im Ausschuss vertagt haben, damit wir sie nicht im Plenum diskutieren können, und zwei Anträge herausgenommen haben, die sie auch abgelehnt haben.
In diesen beiden Anträgen, die abgelehnt worden sind, wären keine schmerzhaften Prozesse vorgesehen gewesen. Das war zum einen, aufbauend auf dem Rechnungshofbericht, dass der Rechnungshof kritisiert hat, dass wir nicht wissen, wie viele Milliarden Euro wir in Zukunft bei den verländerten Bundesstraßen ausgeben müssten und dass es eigentlich keine bundeseinheitliche Inventur gibt. Es gibt ein System, das funktioniert; es funktioniert zum Beispiel im Bundesland Oberösterreich sehr gut, in anderen nicht so gut. Unser Ansinnen war, dass man da einheitliche Standards zusammenfasst, die natürlich in Summe nicht zu einem Bürokratieaufbau führen sollten.
Der zweite Antrag, der abgelehnt wurde, besagt, dass eine Experten- und Expertinnenkommission eingerichtet wird, die sich damit beschäftigt, wie wir in Zukunft nachhaltig unsere Verkehrsinfrastruktur finanzieren. Wir finanzieren sie auf Pump. Die ÖBB borgen sich mit Besicherung der Republik Geld aus, das wir Steuerzahler alle die nächsten Dekaden zurückzahlen müssen.
Unser Ansinnen wäre natürlich, dass wir aus den Steuereinnahmen fortlaufend finanzieren und auch aus Querfinanzierung zwischen Straße und Schiene. Das funktioniert in der Schweiz, auch hier braucht es eine österreichische Lösung – auch in der Schweiz läuft nicht alles perfekt –, aber es wurde nicht diskutiert.
Jetzt zurück zum Herrn Buchmayr. Sie haben sich redlichst Mühe gegeben, das Ganze ins Lächerliche zu ziehen, aber Sie sind inhaltlich falsch gelegen, denn Sie haben nur die Hälfte des Rechnungshofberichts wiedergegeben, nämlich das, wo der Rechnungshof nicht kritisiert hat; die Kritik haben Sie ausgespart. Die Kritik hat eben Sie betroffen und nicht die NEOS.
Der zweite Punkt ist: Meines Wissens haben private und staatliche Bahn- wie Busunternehmen Flüchtlinge mit äußerst großem Engagement quer durch Österreich transportiert. Die Zivilgesellschaft ist eingesprungen und nicht nur die ÖBB. Ich finde die Leistung der ÖBB in diesem Zusammenhang beachtenswert, aber es ist keine Frage von Privatisierung Ja oder Nein. Und im Zweifelsfall würde ich Ihnen sagen: Schauen Sie sich einfach andere Länder an! Dort funktionieren gemischte Systeme auch sehr gut. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Willi.)
20.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Singer zu Wort. – Bitte.
20.55
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Im Antrag des Kollegen Pock betreffend mehr Kooperation bei Stra-
ßenbau und -erhaltung wird unter anderem zu mehr institutionalisierter Koordination aufgefordert. Ausgangspunkt – das ist schon angesprochen worden – ist die Verländerung der Bundesstraßen im Jahr 2002. Das war meiner Meinung nach allerdings ein besonders erfolgreiches Beispiel für Verwaltungsvereinfachung, vor allem auch im Sinne des Föderalismus.
Der Rechnungshof lobte in seinem Bericht aus dem Jahr 2014 besonders den Abbau von Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Land und stellte auch fest, dass jährlich Einsparungen von rund 3,69 Millionen € erzielt wurden. Jetzt soll sozusagen wieder eine Ebene eingezogen werden; diese Maßnahme erachte ich nicht für sinnvoll und auch für überbordend.
Es gibt ja schon eine Koordination, und zwar eine sehr gut funktionierende Koordination, auf Ebene der Landesbaudirektionen. Die tagen alle zwei Monate, dort werden natürlich länderübergreifende Fragen wie Ausbaubedarf, gemeinsame Standards und so weiter behandelt.
Ich bin der Meinung, jene Ebene soll die Aufgaben erledigen, die unmittelbar damit zu tun hat, die es vor Ort betrifft, vor allem auch jene Ebene, die dafür finanziell verantwortlich ist, und das sind eben die Länder. Lassen wir den Ländern doch den oftmals geforderten Spielraum! Sie sollen auf regionale Bedürfnisse reagieren können, ohne dass wieder der Bund mitredet, und sie sollen selbstverständlich so sparsam und so schlank wie möglich agieren. Das soll auch so bleiben.
Die aufgestellten Forderungen sind, wie gesagt, jedenfalls meiner Ansicht nach als überschießend einzustufen. Daher bekommt dieser Antrag von unserer Seite keine Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Rauch zu Wort. – Bitte.
20.57
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Pock, wir debattieren heute zwei Anträge von Ihnen, unter anderem den Tagesordnungspunkt 7: Kooperation bei Straßenbau und -erhaltung stärken.
Der Datenaustausch, die Transparenz und die Kooperation zwischen Bund und Ländern sollen verbessert werden. Das ist durchaus wünschenswert, aber wir haben ja in Österreich eine RVS, eine Richtlinie und Vorschrift für das Straßenwesen, die an sich schon zwischen Bund und Ländern angepasst ist und auch eine Vereinheitlichung darstellt, wo auch regelmäßige Treffen und Abstimmungen zwischen den Landesbaudirektoren und auch dem Bundesministerium für Verkehr stattfinden. So schaut es in der Praxis aus.
Zusätzliche Instrumente zu installieren, das halten wir im Verkehrsbereich für nicht zielführend und auch nicht förderlich, auch im Sinne der Bauwirtschaft, die in Österreich ohnedies bereits hinkt.
Zum zweiten Antrag von Ihnen, nämlich eine Kommission für nachhaltige Infrastrukturfinanzierung einzusetzen: Sie fordern dort eine Expertenkommission für die Finanzierung von Verkehrsprojekten in Absprache mit den Ländern, um die tatsächlichen finanziellen Erfordernisse bei diesen Projekten festzustellen. Die zentrale Aufgabe dieser Kommission soll sein, den bundesweit einheitlichen flächendeckenden Finanzbedarf für Gebietskörperschaften festzustellen. Weiters soll diese Kommission eine tragfähige finanz- und verkehrspolitische Strategie entwickeln.
Wir sind gut beraten, im Sinne des Föderalismus den Ländern ihre Infrastrukturaufgaben autonom und länderspezifisch bedarfsorientiert und vor allem budgettechnisch autonom erledigen zu lassen. Dieser Antrag ist für mich und auch für unsere Fraktion etwas realitäts- und auch praxisfremd.
Einen Punkt möchte ich noch erwähnen, und zwar geht das an Sie, Herr Bundesminister. Da geht es um die zusätzlichen Mittel in der Steiermark, die 23 Millionen €, die Sie für den ÖV, für den Regionalverkehr aufgewendet haben. Das war eine wichtige und auch sehr gute Investition in die Zukunft im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Dies wollte ich noch anführen, denn man sollte von Oppositionsseite gute Projekte der Bundesregierung auch entsprechend positiv hervorstreichen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
21.00
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Lieber Kollege Pock, du forderst in deinem Antrag eine Kommission für nachhaltige Infrastrukturfinanzierung und lehnst dich da an diese deutsche Kommission an. Du hast in deinem Antrag auch geschrieben, die Eckpunkte dieser Kommission seien verstärkte Nutzungsbeiträge sowie Ausweitung der Lkw-Maut auf leichte Lkw und auf Bundes- und Landesstraßen.
Auf der einen Seite sagst du, du möchtest dem Steuerzahler Geld ersparen, auf der anderen Seite belastest du ihn aber auch wieder. Das muss uns ganz klar sein. Ich glaube, wenn es nur um diese Vorschläge ginge, die können wir uns selber auch erarbeiten, dafür brauchen wir keine externe Kommission. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ich möchte aber eines anfügen. Das ist für mich immer so das Fragezeichen bei den NEOS. Du schreibst im Titel „betreffend Kommission für nachhaltige Infrastrukturfinanzierung“. – Ist unter Umständen nicht nur Infrastruktur im Verkehrsbereich gemeint, sondern die gesamte Infrastruktur? Wir kennen ja die Vorschläge der NEOS, die auch Wasser und Kanal privatisieren möchten. (Abg. Vavrik: … Luft privatisieren!) Also da muss ich klipp und klar sagen, das muss in öffentlicher Hand bleiben. Das ist auch notwendig.
Und wenn es sich nur um die Straße und die Schiene handelt, dann sage ich: Wir haben funktionierende Gesellschaften wie die ASFINAG und die ÖBB Infrastruktur AG, die nicht nur die Planung und Errichtung, sondern auch den Betrieb machen. Ich glaube, wir haben ein funktionierendes System. Deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)
21.02
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 789 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 790 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur 3. Piste am Flughafen Wien-Schwechat.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 990/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Elternkarenz für Pflegeeltern (704 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 918/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Unterstützung für Familien mit Folgegeburten im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes (705 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
*****
Bevor ich der ersten Rednerin das Wort erteile, gebe ich noch bekannt, dass es in der Debatte zur Dringlichen Anfrage einen Zwischenruf gegeben hat, den ich erstens akustisch nicht ganz wahrnehmen und bei dem ich schon gar nicht feststellen konnte, von wem er gekommen ist. Er wurde aber am Rednerpult jedenfalls wahrgenommen. Deshalb habe ich mir das Vorläufige Stenographische Protokoll kommen lassen, aus dem ersichtlich ist, dass Herr Klubobmann Lopatka den Ausdruck „Gaunerpartie“ gebraucht hat.
Dafür erteile ich Herrn Abgeordnetem Lopatka einen Ordnungsruf. (Beifall und Ah-Rufe bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Kogler: Aber wen hat er gemeint?)
*****
Damit gelangen wir zur Debatte.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.
21.05
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorerst etwas Allgemeines: Hätten wir keine Oppositionsanträge, hätte der Familienausschuss nichts zu tun. Wir haben 55 Anträge und so weiter, die von der Opposition kommen, dagegen sind fünf Vorlagen von der Regierung. Also das zeigt schon, welchen Stellenwert die Familie bei der Regierung beziehungsweise bei der ÖVP, die ja die Familienministerin stellt, hat. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Höfinger: Qualität vor Quantität!)
Wir brauchen uns auch nicht über diese Vorgangsweise im Familienausschuss zu wundern, was die Familien betrifft. Dazu brauchen wir uns nur anzuschauen, was die Frau Minister in einem Interview in der Zeitung „Österreich“ im Juni gesagt hat – ich zitiere –:
„Wenn man sich ein neues Auto oder ein Handy oder sonst etwas kauft, gibt man auch Geld aus. Wenn es um die Familie geht und man dafür viel Geld investieren soll, dann wird schnell immer der Ruf nach dem Staat laut. Das kann es auch nicht sein.“
Das sagt schon alles aus, was wir da zu erwarten haben! Was soll das zum Ausdruck bringen? Vergleicht man Autos und Kinder miteinander? Das bedeutet doch eine Abgehobenheit sondergleichen. Auch wenn es vielleicht nur so flapsig dahingesagt gewesen sein mag, ich glaube, das darf man nicht sagen. So etwas kann man nicht einmal flapsig sagen.
Kinder sind keine Ware, Kinder sind unsere Zukunft und Kinder sind die Grundlage des Staates. (Beifall bei der FPÖ.)
Daher wird in vielen Fällen, wenn es um Investitionen in Familien und Kinder geht, natürlich der Ruf nach dem Staat laut, logischerweise.
Schauen wir uns die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für ein Kind an! Unser Antrag, der heute hier behandelt wird, zeigt auf, dass bei der Geburt eines Geschwisterkindes der vorhergehende Kinderbetreuungsbetrag gestrichen wird. – Logisch, oder? Ein weiteres Kind kostet nicht doppelt so viel, sondern nur einmal so viel. Bei einem zweiten Kind ist das erste Kind nicht mehr so viel wert wie das zweite Kind. – Auch ganz klar, oder?
Es kostet die Betreuung nichts mehr, es kostet der Erhalt des Kindes nichts mehr, es kostet die Investition in das Kind nichts mehr. Also das zeigt schon, dass da etwas schiefläuft. Und da ist natürlich der Ruf nach dem Staat eindeutig und klar, Frau Minister.
Oder: Laut ÖGB-Vizepräsidentin Renate Anderl – das ist ja jetzt etwas ganz Neues – soll das Recht auf Elternteilzeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen um zwei Jahre gekürzt werden. Das heißt, es gibt dann nur noch fünf und nicht mehr sieben Jahre. Da ist natürlich der Ruf nach dem Staat laut.
Oder: Spitalskostenbeitrag – auch dazu gibt es einen Antrag, der noch kommen wird.
Oder: Familienbeihilfe – diese wird noch immer nicht automatisch valorisiert. Das Schulstartgeld ist die 13. Familienbeihilfe gewesen. Und was ist daraus geworden? Die 100 €, die es wert war, sind es auch nicht mehr, es ist nur noch 94 € wert.
Pensionen sind so eine Sache.
Familien bekommen im Zuge der Steuerreform jetzt nur 220 € mehr pro Jahr. Das sind 18,30 € im Monat. Und damit wollen Sie die Familien stärken?
Oder – noch etwas ganz anderes –: Die Familienbeihilfe wird, um eben die Familien vor Armut zu schützen, um ganze 1,9 Prozent erhöht. – Na toll, das wird die Familien stärken!
Frau Minister, da wird natürlich der Ruf nach dem Staat laut. Und da ist die Politik, die Sie hier betreiben – nicht Sie allein; es kann nicht sein, dass Sie da alles allein ausbaden müssen –, etwas, wo alles schiefläuft.
Nehmen Sie, Frau Minister, zur Kenntnis, dass das, was wir in unsere Kinder und in die Familien investieren, unsere Zukunft ist! Und wenn Sie, Frau Minister, das nicht wollen, können, dürfen oder was auch immer, dann sind Sie als Familienminister hier völlig fehl am Platz. (Beifall bei der FPÖ.)
21.10
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.10
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kitzmüller ist zweifellos – ich sage dazu, sie ist aus Oberösterreich – schon im Wahlkampfmodus (Zwischenrufe der Abgeordneten Kitzmüller und Schimanek), aber ich mache das alles der Reihe nach, wie wir es im Familienausschuss gewohnt sind: alles der Reihe nach und schön sachlich. So wie Frau Kitzmüller im Ausschuss agiert, so werden wir auch heute im Plenum agieren: der Reihe nach.
Es geht beim ersten der beiden Tagesordnungspunkte um die Pflegeeltern. Ich kann in diesem Zusammenhang allen Pflegeeltern nur ein großes Dankeschön sagen, denn sie leisten einen ganz wichtigen sozialen Beitrag in diesem Land. Es wird diesbezüglich von Frau Kollegin Musiol die Angleichung gefordert, wenn es um die Karenzbestimmungen geht. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Das ist eine hervorragende Forderung, die sich auch mit dem Regierungsprogramm deckt. Der Antrag wird an den Sozialausschuss weitergereicht, und dort wird er aller Voraussicht nach einer Lösung zugeführt werden. – Frau Kollegin Musiol, danke für diesen Beitrag!
Zum Zweiten darf ich das Anliegen, das in der Rede der Frau Kollegin Kitzmüller leider aufgrund der vielen Polemik ein bisschen zu kurz gekommen ist, erklären. Es gibt das Kinderbetreuungsgeld-Konto, und das kann man in verschiedenen Zeiträumen, wie es aktuell ist, abrufen, und wenn ein zweites Kind in diesen Bezugszeitraum hineingeboren wird, könnte es sein, kann es sein, dass man um einen gewissen Geldbetrag umfällt. (Zwischenruf der Abg. Barbara Rosenkranz.)
Dieser Umstand – Frau Kollegin Rosenkranz, zuhören! (Zwischenrufe der Abgeordneten Barbara Rosenkranz und Kitzmüller) –, dieser Umstand ist seit dem Zeitpunkt, seit es auch sehr kurze Bezugszeiträume gibt, nicht mehr das große Problem und wird, sobald es das Kinderbetreuungsgeld-Konto gibt, gar kein Problem mehr sein, weil man im neuen System des Kinderbetreuungsgeld-Kontos einmal im Bezugszeitraum die Bezugsdauer ändern kann. Das wird dann also auch gelöst sein. Diesen Antrag lehnen wir also aus dem Grund ab, weil es demnächst eine Lösung geben wird. (Ruf bei der FPÖ: Na gibt es das schon oder nicht?)
Es gibt auch eine positive Nachricht – Frau Kitzmüller war ja wie immer relativ negativ unterwegs –, und diese positive Nachricht lautet, dass wir Vize-Europa-Weltmeister, Vize-Europameister sind. (Abg. Peter Wurm: „Vize-Europa-Weltmeister“?!)
Die Frau Bundesministerin hat das Ziel ausgegeben, wir wollen das familienfreundlichste Land Europas werden. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Siehe da, 2012 haben die Österreicherinnen und Österreicher zu 30 Prozent gesagt: Ja, unser Land ist familienfreundlich! Zwischenzeitlich sind drei Jahre ins Land gezogen, und 2015 sagen jetzt schon 63 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, dass Österreich ein familienfreundliches Land ist. – Das, Frau Kollegin Kitzmüller, ist die Antwort auf Ihre vielen Fragen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kitzmüller: Das ist ja keine Antwort!)
Erstens: Es wurde, seit Sophie Karmasin Familienministerin ist, schon sehr viel erreicht.
Und die zweite Botschaft lautet: Wir sind noch nicht Erster, wir haben noch viele Projekte, die wir auf den Weg bringen wollen, damit wir in zirka zehn Jahren die Nummer eins in Europa sind. Und das ist unser Ziel. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Mit vereinten Kräften – Frau Kollegin Kitzmüller, Sie sind oder waren ja auch in der Kommunalpolitik tätig –, mit vereinten Kräften der Bundesländer, der Gemeinden, des
Ministeriums und von uns im Plenum wird es uns gelingen, dass wir dann wirklich Europameister sind, und wir können dann Frau Bundesministerin Karmasin so feiern wie unseren Teamchef Marcel Koller. (Heiterkeit und neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
In diesem Sinn wünsche ich uns viele, viele interessante Sitzungen des Familienausschusses und eine gute Zusammenarbeit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
21.14
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.15
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher vor den Fernsehgeräten! Herr Kollege Strasser, du als Vorsitzender des Familienausschusses müsstest eigentlich der größte Optimist und der größte Lobbyist für die Familien sein, und du solltest froh sein, wenn du solche Mitkämpferinnen wie Frau Kollegin Kitzmüller hast, die ja letztlich auch das Beste für die Familien haben möchte. Aber genau das ist das Problem, wie bei vielen anderen Sachfragen: dass hier politisch taktiert wird, statt gemeinsam an einem Strick zu ziehen. Ich erinnere an das Beispiel, das man in jedem Volksschulunterricht und in jedem Teamunterricht hört, wenn die Esel an einem Strick in verschiedene Richtungen ziehen. Ich denke, diese Erinnerung ist einfach notwendig.
Deinem Dank kann ich mich anschließen, und zwar dem Dank an alle Erziehenden, weil sie eine großartige Leistung erbringen. Ich sehe es auch in der eigenen Familie, wie sich die jungen Mütter aufopfern, welchen Verzicht sie für die Familie leisten, welche Geduld und Ausdauer sie aufbringen. Das kann nicht genug belohnt, anerkannt und bedankt werden.
Aber ich denke, gerade das ist das Problem: dass es von der Politik zu wenig anerkannt wird (Abg. Lueger: Nein!), dass die Familie nicht nur die wichtigste Zelle im Staat ist, sondern auch die billigste Zelle im Staat. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strasser.)
Ich möchte das auch ganz kurz begründen: Sie ist nämlich die persönlichste und günstigste Form der Erziehung und letztlich dann auch die günstigste und persönlichste Form der Betreuung im Alter. Ich glaube, das wird viel zu wenig erkannt, da wird viel zu viel an die öffentliche Hand delegiert, und das wird viel zu wenig von der Kostenseite her betrachtet.
Ich denke, insbesondere im ländlichen Raum haben wir das Problem, dass die Familien aufgrund der oft fehlenden öffentlichen Verkehrsanbindung wesentlich höhere Kosten haben, aber ich denke, das, was die Familien besonders trifft – Herr Kollege Strasser und Frau Minister, da darf ich an Sie appellieren –, ist, dass wir nach wie vor 36 Prozent Kaufkraftverlust bei der Kinderbeihilfe durch die fehlende Inflationsabgeltung der letzten beiden Regierungen haben. Das trifft die Familien massiv!
Wir haben die Fülle an Kosten gerade erst beim Schulstart erlebt, die Ausgabenlawine, die jetzt schon wieder mit den ersten Exkursionen, Busgebühren und Tagungsgebühren weitergeht. Das ist ein täglicher finanzieller Aufwand, den die Familien leisten müssen! Gott sei Dank gibt es jetzt eine neue Berechnung, die vor Kurzem in der Presse veröffentlicht wurde: Ein Kind kostet die Familie bis zum 15. Lebensjahr 130 000 €. Das ist ein ganz wesentlicher Wirtschaftsfaktor! Wir dürfen das nicht unterschätzen und können das auch gar nicht genug betonen.
Deshalb unterstützen wir selbstverständlich die Forderung, dass das Kinderbetreuungsgeld für jedes Kind bezahlt wird, weil für jedes Kind Mühe aufgebracht werden
muss, weil für jedes Kind die Kosten anfallen. Und eine weitere wesentliche Forderung ist, dass wir bei den Pensionsanrechnungszeiten diese vier Jahre gleichfalls pro Kind anrechnen müssen. Auch wenn eine Mutter innerhalb dieser vier Jahre geboren hat, hat sie diese Erziehungsleistung erbracht und hat Anspruch auf diese Anrechnungszeiten.
Wir sind wirklich gefordert, Frau Minister, uns hier für die Familien einzusetzen. Wenn wir dieses hohe Ziel erreichen wollen, das familienfreundlichste Land in Europa zu sein, dann, denke ich, müssen wir gemeinsam alles unternehmen, um dieses Ziel auch zu erreichen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
21.19
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Lueger zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.19
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt nicht in den Wünsch-dir-was-Chor einstimmen – ich habe den Eindruck, jetzt kommen Wahlen und jetzt gibt es ein „Wünsch-dir-was“, was da alles kommen soll –, sondern ich möchte eigentlich auf die Themen Bezug nehmen, die wir im Ausschuss besprochen haben. Da möchte ich im Speziellen zu einem Antrag, der gestellt wurde, etwas sagen, und zwar zum Antrag betreffend Elternkarenz für Pflegeeltern.
Lieber Leo Steinbichler, wenn du von den Eltern als der kleinsten Zelle sprichst, dann sage ich, ja, das stimmt, aber oft funktioniert es in der kleinsten Zelle nicht und man braucht Pflegeeltern. Daher müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen, dass auch diese Eltern, die sich auch sehr aufopfernd um Kinder kümmern, die oft traumatisiert sind, etwas davon haben. Und da können wir im Familienausschuss das Ganze nur anreißen, denn letztendlich zuständig ist das Sozialministerium, weil es arbeitsrechtlich mit dem Mutterschutz zusammenhängt.
Wir haben uns dieses Mal so verständigt, dass wir im Familienausschuss gesagt haben, wir werden die Anträge nicht vertagen, damit sie ins Nimmerwiedersehen verschwinden, sondern wir werden hier im Plenum darüber reden und sie dem Ausschuss zuweisen, der zuständig ist. Das geschieht jetzt hier, und darüber bin ich sehr froh.
Außerdem steht auch im Regierungsprogramm, dass wir die Situation der Pflegeeltern verbessern möchten. Und ich möchte nicht nur die Pflegeeltern, sondern sogar auch noch die Krisenpflegeeltern ansprechen, die in einer noch viel, viel schwierigeren Situation sind, wenn sie in der Nacht angerufen werden, ein „Zwergerl“ zu übernehmen und dieses wirklich aus den schwierigsten Verhältnissen bis zu drei Monate lang aufzunehmen. Ich denke, die Krisenpflegeeltern gehören auf alle Fälle da auch noch mit aufgenommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich meine, dass es der richtige Weg ist, das jetzt hier bei uns so festzuschreiben, indem wir sagen: Ja, wir wollen das, ja, wir unterstützen das, ja, es soll auch in den richtigen Ausschuss kommen, nämlich in jenen, der auch wirklich zuständig ist. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
21.21
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.21
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Bundesminister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Strasser, Frau Abgeordnete Kitzmüller hat zu diesen Anträgen Stellung genommen. Ich habe nur mehr ganz wenig Zeit, es bleibt also nur mehr Zeit für eine
politische Bemerkung – ich nehme das völlig anders wahr als Sie –: Während ich von Frau Abgeordneter Kitzmüller – mit unserer Unterstützung – immer wieder Anträge im Ausschuss finde, die Sie dann immer irgendwo versenken, vertagen und so weiter, beobachte ich wenig Aktivität aus Ihrem Klub in Richtung einer Reform der Familienpolitik, die aber dringend notwendig wäre. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich kenne Sie ein bisschen – ich weiß, dass Sie Bürgermeister sind –: Das haben Sie aber nicht wirklich ernst gemeint, dass Sie den Bericht betreffend die Familienfreundlichkeit und dass wir jetzt die zweitfamilienfreundlichste Nation in Europa sind, der morgen in der „Kronen Zeitung“ steht, ernst nehmen?! Das ist ein Artikel – lesen Sie ihn durch! –, der ja kaum Information bietet. (Abg. Strasser: Das sind Umfragen!) Das ist eine Werbung für die Frau Familienministerin!
Aber Sie wissen schon, dass es eine ganz knallharte Kennzahl in entwickelten Staaten gibt, wo Paare selbst über die Zahl der Kinder entscheiden?! – Das ist die Geburtenrate. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strasser.)
Der demographische Sinkflug ist mittlerweile in einen Sturzflug übergegangen, und Sie machen hier ganz einfach ein bisschen eine Show. Sie sind als Familienpartei – ich muss es wieder und wieder sagen – abgetreten. Sie spielen das nur, Sie nehmen es nicht ernst. (Beifall bei der FPÖ.)
21.22
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.22
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Guten Abend, Frau Ministerin! Ich würde ja behaupten, eines der besten Indizien dafür, dass wir ein familienfreundliches Land sind, wäre, dass wir nicht um diese Uhrzeit über Familienpolitik diskutieren (Beifall bei Grünen und FPÖ), sondern dass sowohl die Väter in diesem Raum als auch die Mütter in diesem Raum Zeit hätten, zu Hause bei ihren Familien zu sein. Ich denke, in familienfreundlicheren Ländern, zum Beispiel in Skandinavien, ist es auch möglich, Politik anders zu leben und in der Politik zu arbeiten.
Diese – ich weiß nicht, was – PR betreffend Österreich als familienfreundlichstes Land ist schön und gut. Wir haben es gelesen. Es gibt offensichtlich bestimmte Indikatoren wie die Vereinbarkeit, die Kinderbetreuungsmöglichkeiten, auch die Väterbeteiligung, die sich tatsächlich verbessert haben, ich glaube nur, dass sich das in dem Fall zwar in den letzten Jahren verbessert hat, aber dass der Zeitgeist teilweise schneller ist als die Politik. Ich würde mir auch in diesem Bereich wünschen, dass es auch seitens des Ministeriums mehr Umsetzungskraft gibt.
Jetzt komme ich zu dem Antrag meiner Vorgängerin Daniela Musiol, der vorliegt und der schon mehrmals angesprochen worden ist, betreffend die Möglichkeit für Pflegeeltern, in Elternkarenz zu gehen. Kollegin Lueger hat es schon beschrieben: Ja, es gibt Situationen, wo das sehr ad hoc kommt, wo man sehr unvorbereitet vom Jugendamt erfährt, dass das Kind jetzt da ist beziehungsweise dass es kommt. Und es gibt auf der einen Seite quasi die große Bereitschaft dieser Eltern, Kinder aufzunehmen, für sie zu sorgen, ihnen ein Zuhause zu geben, die eigenen vier Wände zur Verfügung zu stellen, aber es gibt wenig, was auf der anderen Seite die Politik dazu tut, nämlich ihnen auch den Rechtsanspruch auf Elternkarenz zu gewährleisten. Das heißt, diese Familien und diese Eltern sind abhängig vom Arbeitgeber beziehungsweise der Arbeitgeberin, gerade in einer schwierigen Situation das Einverständnis zu bekommen.
Ich würde mir wünschen – wenn wir jetzt schon bei dieser Eile und bei dieser Umsetzungskraft sind –, dass so etwas schneller ginge, denn was spricht dagegen, wenn die-
ser Antrag schon im März vorgelegen ist und seitdem Wohlwollen von beiden Regierungsparteien kommt, dass das schneller umgesetzt wird? Warum gibt es also zum Beispiel keine Regierungsvorlage dafür? Warum müssen wir jetzt warten, bis das in den Sozialausschuss kommt? Ich diskutiere das dort auch gerne noch einmal, und ich freue mich, wenn es quasi das Einverständnis gibt und den Willen, das umzusetzen, aber können wir das bitte etwas schneller machen? Denn da geht es um Pflegeeltern, die bereit sind, Kinder aufzunehmen, die auch dem Staat, das muss man auch sagen, viel ersparen, nämlich nicht nur die Heimplätze, Plätze in Wohngemeinschaften, sondern auch seelisches Heil von Kindern gewährleisten, die gerade aus schwierigen Verhältnissen in eine Familie kommen.
Insofern würde ich mir mehr Umsetzungskraft und eine schnellere Bereitschaft wünschen, das auch wirklich anzugehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
21.26
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Doppler zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.26
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unterstützung für die Familie muss doch uns allen ein großes Anliegen sein, auch Ihnen, Herr Dipl.-Ing. Strasser. Ich glaube, das steht außer Frage.
Es gibt einen Bezugszeitraum für das Kinderbetreuungsgeld und verschiedene Bezugsvarianten, zum Beispiel 30 plus 6, 20 plus 4, 15 plus 3, 12 plus 2 und so weiter und so fort. Herr Dipl.-Ing. Strasser hat gesagt, es wird sich etwas ändern. – Ich hoffe, dass sich da etwas ändert, nur glaube ich nicht ganz daran.
Es ist nur so, dass das Ganze, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht ganz gerecht ist – Frau Kollegin Kitzmüller hat diesbezüglich vollkommen recht –, denn es ist so, dass das Kinderbetreuungsgeld immer für das jüngste Kind bezahlt wird. Wird im Zeitraum des Bezugs ein weiteres Kind geboren, endet dieser Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind. So ist es!
Herr Dipl.-Ing. Strasser, wenn Sie sagen, es gibt hier etwas anderes, dann beweisen Sie es! Legen Sie andere Varianten vor! Bis jetzt ist nichts vorhanden.
Ich denke, es ist wichtig für die Familien, für unsere Zukunft, dass hier einfach bestmögliche Unterstützung für die Familien vorhanden ist, denn sonst schaut es um die Zukunft in unserem Land sehr schlecht aus. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
21.27
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Ecker zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.27
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kinder sind unsere Zukunft. – Diesen Satz hören wir ganz, ganz oft, verstehen wir ihn aber immer richtig?
Eine durchschnittliche österreichische Frau bekommt 1,46 Kinder mit durchschnittlich 29 Jahren. Das heißt mit anderen Worten, wir haben durch Jahrzehnte hindurch eine Entwicklung hin zu immer weniger Kindern. Die verlängerte Ausbildungszeit trägt dazu genauso bei wie ein immer stärker werdender Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt. Mit anderen Worten: Es wird für die Menschen in diesem Land immer schwieriger, Kinder zu bekommen und auch zu erziehen.
Wenn wir heute über die Ausweitung der Elternkarenz auf Pflegeeltern sprechen, kann ich sagen, ich kann dieser Idee sehr, sehr viel abgewinnen. Der Grad der Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft lässt sich genau am Umgang mit unseren Kindern messen. Eine Pflegefamilie kann eine Riesenchance für ein Pflegekind sein. Als Mutter von zwei Kindern weiß ich, was es bedeutet, ein Kind zu erziehen, wie viel Kraft, wie viel Energie, wie viel Zeit und auch wie viel Geld das kostet. Ich bin der Meinung, wir sollten alle Eltern in diesem Land unterstützen.
Wie bereits meine Vorrednerinnen angemerkt haben, ist für Pflegeeltern die Situation so, dass es keinen Anspruch auf Elternkarenz gibt, wenn das Kind nicht zur Adoption freigegeben wurde und man es adoptieren möchte.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Es geht hier nicht einfach um Elternkarenz, es geht hier um Kinder – Kinder, die sich nicht aussuchen können, in welche Familie sie hineinkommen oder hineingeboren werden. Wir sollten jetzt Rahmenbedingungen schaffen, dass alle Kinder gleiche Chancen haben. Wenn es da eine Gesetzeslücke gibt, dann gehört diese umgehend geschlossen.
Kinder sind unsere Zukunft, das ist richtig. Lassen Sie uns die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, um jedem Erdenbürger in diesem Land gleiche Chancen zu bieten! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.29
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Knes zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.29
Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst auch ein herzliches Danke seitens der SPÖ, dass man diesen Punkt hier auf die Tagesordnung des Plenums gebracht hat, nämlich einen wirklich tollen Antrag der Frau Kollegin Musiol.
Ich möchte eines noch erwähnen, es ist hier schon vieles gesagt worden, aber wir sollten in diesem Antrag auch die Rahmenbedingungen mitbedenken, was die Sternenkinder betrifft. Sie gehen in diesem Antrag komplett unter, und wir sollten uns im Sozialausschuss darüber unterhalten. Grundsätzlich ist das ein sehr positiver Antrag, den die SPÖ selbstverständlich mitträgt, damit wir das dem Sozialausschuss zuweisen können.
Auf der anderen Seite haben wir heute auch etwas anderes gehört, und es ärgert mich schon, wenn heute die Zeit strapaziert wird, um hier wirklich populistisch Wahlkampf zu betreiben, und die Dinge hinsichtlich Familien vermischt werden – das ist Tagesordnungspunkt 10. Es wird hier behauptet, dass in Österreich für die Familien nichts getan werde. – Da möchte ich nur daran erinnern, dass wir vor genau zehn Monaten genau im Bereich der Familien das Budget um 850 Millionen € aufgestockt haben. Das wird hier alles weggewischt.
Zum Zweiten, was Herr Doppler jetzt gerade angesprochen hat: Lieber Kollege Doppler, du musst es mir nur noch erklären: Wenn das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wird und man in der Zwischenzeit ein zweites Kind bekommt, dann kann man ja auch nicht zweimal in Karenz gehen oder doppelt irgendwo angemeldet sein, das ist unmöglich. (Zwischenrufe der Abgeordneten Barbara Rosenkranz und Doppler.) Also das, was hier betrieben wird, ist reiner Populismus – leider wiederum zulasten der Familien. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schimanek und Doppler.)
Ich möchte eine Lanze für den Obmann des Familienausschusses Dipl.-Ing. Strasser brechen, er hat es erwähnt: Wir haben bei den Familien enorm viel zu tun, und wir stehen dazu, nur: Wenn populistische Anträge gestellt werden (Zwischenruf des Abg. Dopp-
ler), wo weder ein Vorschlag von Ihnen kommt, wie das finanziert werden soll, die 850 Millionen €, die wir hier im Haus beschlossen haben, so wegrevidiert werden, als täte Österreich nichts für die Familien, und reiner Populismus für den Wahlkampf betrieben wird, dann haben Sie uns sicher nicht an Ihrer Seite! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.31
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.
21.31
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Sehr geehrte KollegInnen! Die im Antrag der Grünen geforderte Karenz für Eltern von Pflegekindern ist aus meiner Sicht sehr unterstützenswert; das habe ich so auch schon im Ausschuss ausgeführt.
Die Pflege von Kindern ist eine extrem große Aufgabe, der eine gesellschaftlich hohe Anerkennung entgegengebracht werden sollte. Derzeit haben aber Pflegeeltern von Kindern, die nicht zur Adoption freigegeben werden, zwar Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, jedoch keinerlei Anspruch auf Elternkarenz. Dadurch werden jene Pflegeeltern benachteiligt, die eine gravierende Änderung ihrer Lebenssituation in Kauf nehmen, ein Kind bei sich aufnehmen, um es längerfristig zu betreuen, zu pflegen.
Kollegin Lueger hat es vorhin schon erwähnt: Es geht dabei um Kinder, die traumatisiert sind und wo es eben Zeit braucht, sich um sie zu kümmern. Und genau das wäre durch eine Elternkarenz möglich, es wäre dann Zeit, sich in einer Phase des Kindes, der Jugend des Kindes, um dieses Kind intensiver zu kümmern, einen sanften Einstieg in die neue Familie zu ermöglichen. Und es braucht nicht nur eine Gleichstellung beim Karenzanspruch, sondern eine völlige Gleichstellung und Einbeziehung der Eltern, also der Pflegeeltern, im Mutterschutzgesetz, aber auch im Väter-Karenzgesetz, das heißt eine völlige Gleichstellung von Adoptiveltern auf der einen Seite mit Pflegeeltern auf der anderen Seite.
Wie ebenfalls schon erwähnt, ist insbesondere der Bereich der Krisenpflegeeltern hervorzuheben, der mir sehr am Herzen liegt und der ebenfalls unter dieser neuen Elternkarenz, der neu zu schaffenden Elternkarenz für Pflegeeltern berücksichtigt werden muss.
Um auch gleich mit der nächsten Diskriminierung aufzuräumen: Die Gewährung von Pflegekarenz darf nicht von der sexuellen Orientierung der Pflegeeltern abhängig gemacht werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.) Das heißt, wir fordern die Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlichen Pflegeeltern, die so ebenfalls die Möglichkeit der Karenz haben sollen.
Diese wichtigen Maßnahmen können, wie schon erwähnt, zur Entlastung von Heimen und Wohngemeinschaften führen und auf der anderen Seite Kindern helfen, Bindungen, Beziehungen und soziale Entwicklungen leichter aufzubauen.
Die Verhandlungen der Sozialpartner laufen, ich hoffe, dass diese bald zu einem positiven Ende kommen, um im Ausschuss für Arbeit und Soziales endlich einen positiven Weg in diese Richtung einschlagen zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
21.34
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 704 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Ich weise den Antrag 990/A(E) dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 705 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1194/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung einer zahnärztlichen Untersuchung im Mutter-Kind-Pass (706 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag 894/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren“ (707 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen damit zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.
21.36
Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Kollegen! Ich werde in meiner Rede auf den Antrag von Kollegin Beate Meinl-Reisinger zu sprechen kommen, aber lassen Sie mich zuvor noch einmal kurz auf die vorhergehende Debatte eingehen: Herr Kollege Strasser, den Fußball hier im Zusammenhang mit der Familie zu strapazieren, ist, wie ich glaube, nicht der richtige Weg und auch nicht die richtige Art und Weise. (Abg. Strasser: Wir sind so euphorisch! Frau Kollegin, wir sind so euphorisch!) Wenn wir wollen, dass Österreich das familienfreundlichste Land wird, dann haben wir noch sehr, sehr viel zu tun. Ich glaube auch, dass es notwendig ist, dass unsere Familienministerin uns hier … (Abg. Strasser: ... Euphorie, Frau Kollegin!) – Darf ich bitte ausreden?
Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass wir hier im Familienausschuss und auch hier im Plenum Regierungsvorlagen debattieren können, die wichtig sind und eine Weiterentwicklung für die Familien in Österreich darstellen. Aber es kann nicht sein, dass wir nur deshalb hier im Plenum diskutieren, weil wir abgelehnte und vertagte oder zugewiesene Anträge zu diskutieren haben, und es kommt nichts von der Frau Minister. Frau Minister, das müsste Ihnen auch zu denken geben. Es kann doch nicht sein, dass Sie sich jetzt hier auf der Verwaltungsvereinfachung in Bezug auf die Familienbeihilfe ausruhen, uns im Parlament aber keine Vorlagen zuleiten.
Ich hätte mir von Ihnen mehr erwartet und ich glaube, es wird auch in der nächsten Zeit nicht viel kommen und nicht wirklich etwas Konstruktives von Ihnen zu erwarten sein. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Jarolim: Wer sagt das?)
Nun zum Antrag von Frau Kollegin Beate Reisinger (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Jarolim) bezüglich der Verankerung einer zahnärztlichen Untersuchung im Mutter-Kind-Pass. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Frau Kollegin, vielen Dank! Ich gratuliere Ihnen, Sie haben unseren Antrag sehr brav abgeschrieben. Ich darf Ihnen jetzt nur mehr kurz eine Nachhilfe erteilen: Bereits im Jahr 2010 haben wir einen entsprechenden Antrag eingebracht, der eine Erweiterung des Mutter-Kind-Passes gefordert hat, und das hat dann auch zur Folge gehabt, dass HNO-Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass aufgenommen worden sind.
Im vergangenen Jahr wurde dann der Antrag bezüglich der verpflichtenden zahnärztlichen Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes gerade von den beiden Regierungsparteien abgelehnt. (Abg. Jarolim: Zeit, bitte!) Jetzt kommen Sie mit dem Antrag ein Jahr später wieder; er wird dann – wir haben das ja schon diskutiert – dem Gesundheitsausschuss, der den letzten Antrag abgelehnt hat, zugewiesen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Das heißt jetzt mehr oder weniger, dieser Antrag wird das gleiche Schicksal erleiden: entweder er wird abgelehnt oder er verstaubt in den Schubladen. Es ist wirklich schwierig.
Der Antrag gehört in den Gesundheitsausschuss, Frau Kollegin, und ich glaube, nach drei Jahren im Parlament müssten Sie eigentlich auch wissen, dass er dort hingehört. Ich denke, Sie haben jetzt vielleicht noch drei Jahre Zeit, die Zuständigkeiten für Anträge zu lernen, denn so, wie die Umfragen jetzt diesbezüglich aussehen, werden Sie die 5-Prozent-Hürde bei der Wiener Wahl nicht meistern, und Sie haben dann sehr viel Zeit, die Anträge richtig einzubringen. (Beifall bei der FPÖ.)
21.39
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte. (Abg. Jarolim: 5 Minuten …! – Zwischenruf des Abg. Krainer.)
21.40
Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir, die Österreichische Volkspartei, treten als Familienpartei für unsere Familien ein. Wichtige Punkte wurden im Sinne der Familien umgesetzt, einige wie die Erhöhung der Familienbeihilfe und die Gratiszahnspange sind heute auch schon genannt worden. Ein wichtiger Punkt ist aber auch der Ausbau der Kinderbetreuung, was eine große Unterstützung für uns Bürgermeister in den Gemeinden, besonders in den Landgemeinden darstellt, aber auch für die Eltern sehr wichtig ist, dass auch dort eine gute Betreuung möglich ist. Leider ist das alles nichts, wenn man sich das heute so anhört.
Ich darf kurz zum Antrag des Kollegen Steinbichler bezüglich Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehalts für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kommen. Er wird folgerichtig im zuständigen Gesundheitsausschuss behandelt werden, wo er eigentlich hingehört. Wir sind uns einig, dass die Familien auch in Zukunft gut und entsprechend unterstützt werden müssen, aber es gilt zu bedenken, dass bei all diesen Überlegungen und Notwendigkeiten auch die Finanzierung gewährleistet sein muss. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.41
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.
21.42
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ja eh! Was auch immer, abgeschrieben sicher nicht (Zwischenruf der Abg. Schimanek), aber es ist mir ein ehrliches Anliegen, und zwar weil – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – ich mich noch sehr lebhaft an die De-
batte über die Gratiszahnspange erinnern kann, wo ja ein durchaus berechtigtes Argument vorgebracht wurde: Man darf den sozialen Status eines Kindes nicht am Gebiss ablesen. Jetzt würde ich aber wirklich gerne einen Schritt zurückgehen.
Mit diesem Vorschlag, das in den Mutter-Kind-Pass hineinzunehmen – und zwar am besten beim ersten Zahn oder zumindest beim ersten Geburtstag –, würden wir, wie ich glaube, mit einem vergleichsweise geringen, wirklich sehr geringen finanziellen Aufwand, nämlich 2 Millionen € im Jahr, sehr, sehr viel bewegen können.
Ich habe eine sehr liebe Freundin, die Zahnärztin ist. Sie erzählt mir oft, was sie bei Kindern in einem ganz jungen Alter sieht – drei, vier, fünf Jahre, also bevor die zweiten Zähne kommen, bei Milchzähnen. Natürlich kann man da über die Verantwortung der Eltern reden, keine Frage, aber es ist dramatisch, weil sich diese Kinder ja auch nicht dagegen wehren können beziehungsweise weil es oft sehr große Eingriffe bedeutet, diese kariösen Zähne in irgendeiner Form zu behandeln; teilweise geht das dann ja wirklich nur mit Vollnarkose.
Ich appelliere einfach an Sie, dass wir das machen. Der Mutter-Kind-Pass ist eine hervorragende Einrichtung, ein Erfolgsprojekt. Das in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen – wie gesagt, mein Vorschlag wäre beim ersten Zahn oder beim ersten Geburtstag –, würde 2 Millionen € kosten, das ist ein Klacks.
Damit komme ich wieder zu meinem Thema Parteienförderung in Österreich: Verzichten wir doch bitte allesamt, alle Parteien, auf 2 Millionen € im Jahr und schauen wir, dass wir die zahnärztliche Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass bringen! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Mückstein. – Zwischenruf des Abg. Schönegger.)
21.44
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.
21.44
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat es soeben erwähnt: Die Dicke des Geldbörsels kann man oft an den Zähnen der Menschen ablesen. Das ist irgendwie ein komischer Spruch, aber er trifft einfach zu. Zahnmedizin und Zahntechnik sind ungemein teuer; ich kritisiere das im Übrigen im Allgemeinen, denn denken wir daran: Jene, die Kohle oder Geld haben, haben in der Regel weiße Plomben. All jene, die sich das nicht leisten können, haben die sogenannten dunklen Amalgamplomben. Diese Diskussion sollte man, wie ich finde, einmal grundsätzlich führen.
Ich möchte aber natürlich heute meinen Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche legen. Wir haben es letztes Jahr geschafft, dass wir die Gratiszahnspange, medizinisch indiziert, für viele junge Leute, Kinder und Jugendliche, umgesetzt haben. Ich möchte daran erinnern, dass die NEOS damals leider nicht mitgegangen sind, und ich kann das bis heute nicht verstehen. (Abg. Strolz: Sozial gestaffelt …! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Ich muss das auch nicht verstehen, aber wir diskutieren ja heute einen Antrag der NEOS, den wir gerne dem Gesundheitsausschuss zuweisen möchten.
Es geht eben darum, eine zahnärztliche Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen. Ich persönlich begrüße das auch sehr, wir begrüßen das, denn ich kann es wirklich nicht verstehen, dass die Zahnmedizin einen so speziellen Stellenwert im Vergleich zu anderen medizinischen Feldern hat.
Kurz gefasst: Im Regierungsprogramm hat man sich auf die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes verständigt, eine ExpertInnengruppe tagt auch schon länger dazu, und ich fände es wirklich ungemein wichtig, denn man kann nicht früh genug damit begin-
nen, präventiv tätig zu werden, und man erspart den Kindern damit sehr schmerzvolle Untersuchungen – die Kollegin hat es vorhin erwähnt –, bevor die zweiten Zähne kommen.
Zu Tagesordnungspunkt 12, zum Entfall des Spitalselbstbehaltes für Kinder und Jugendliche: Da geht es eben um Krankenhäuser und Krankenanstalten, die in Länderkompetenz liegen – leider, möchte ich sagen. Damit verbunden ist Folgendes: Wie in vielen anderen Bereichen gibt es da einfach unterschiedliche Voraussetzungen und Regelungen, und das heißt, es ist wieder einmal abhängig davon, ob man am Bodensee oder im Waldviertel zu Hause ist.
Es gab im Jahr 2012 bereits Gespräche vonseiten des damaligen Gesundheitsministers Stöger mit den Ländern und den Trägern, den Verantwortlichen eben, um den Krankenhaus-Selbstbehalt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr abzuschaffen. Leider gab es die Unterstützung der anderen Partnerinnen und Partner nicht.
Wir von der SPÖ halten es für ganz zentral, diesen Selbstbehalt wirklich abzuschaffen, denn es wird wieder sozial selektiert, und chronisch kranke Kinder haben dadurch einfach enorm hohe Kosten; es ist unglaublich, welche Kosten da getragen werden müssen. (Abg. Wöginger: Und was ist mit der Kinder-Rehabilitation?)
Ich weiß, die Verhandlungen sollen im Rahmen des Finanzausgleichs geführt werden, aber ich finde, das dauert zu lange. (Abg. Wöginger: Wie bei der Kinder-Reha!) Daher: Wir sind für die Abschaffung des Selbstbehaltes für Kinder und Jugendliche, und vielleicht schaffen wir es gemeinsam, in den Bundesländern, aus denen wir ja kommen, endlich auch ein Go herbeizuführen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
21.47
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
21.47
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Minister! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Bürgerinnen und Bürger! Zu den angesprochenen Punkten – sie sind ja bereits ausführlich erwähnt worden – darf man vielleicht sagen, dass da die Reformen fehlen. Frau Kollegin Fichtinger, du hast das angesprochen. Es ist interessant, dass man genau bei Maßnahmen betreffend Kinder, Familien die Diskussion über die Finanzierbarkeit startet.
Das ist auch das Problem der Asyldebatte der letzten Wochen und Monate: dass man manches Mal das Gefühl hat, die Regierung ist direkt froh darüber, weil über die wesentlichen Maßnahmen, die angesprochenen Reformen, über die verschobenen und vertagten Reformen (Abg. Wöginger: Wir sind das familienfreundlichste Land der Welt! Familienfreundlichstes Land der Welt ist Österreich!), über die tägliche Neuverschuldung von 36 Millionen € nicht mehr gesprochen werden muss. Herr Kollege Wöginger, da sind ja deine Arbeitnehmer am meisten gefährdet, weil sie sich das tägliche Leben nicht mehr leisten können. (Beifall beim Team Stronach.)
Wann erkennst du die Realität? Natürlich willst du alles schönreden, aber das geht nicht mehr. (Abg. Wöginger: … nicht alles schlechtreden!) Ihr werdet am Sonntag sehen, dass die Leute das nicht mehr akzeptieren. (Abg. Wöginger: Du kandidierst ja gar nicht!) Das ist eben das Schreckliche, dass es solcher Ereignisse bedarf, bevor man handelt. Ich glaube, wir sollten als verantwortungsvolle Staatsbürger die Reformen angehen.
Damit komme ich wieder zurück zu diesem wichtigen Thema: Frau Kollegin, es werden ja nicht alle Zahnspangen bezahlt. Wir zahlen ja erst ab der Stufe 3 – und die meisten Zahnspangen sind jetzt zufälligerweise Stufe 3. Da fragen sich die Eltern, wie das entschieden wird, wo hier die Entscheidungsgrundlage ist. Ich glaube, das ist unverant-
wortlich. Wir haben das mit 80 Millionen € gedeckelt, und man sollte schauen, dass man wirklich alle Anspruchsberechtigten versorgt.
Zum Thema zahnärztliche Untersuchungen haben wir zwei Punkte: die Verantwortung der Eltern und die Verantwortung des Hausarztes. Die Kinder werden im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung untersucht, und einem guten praktischen Arzt sollte man, glaube ich, nicht die Fähigkeit absprechen, dass er Zahnfehlstellungen beurteilen kann.
Zum Punkt Selbstbehalt. In Oberösterreich gibt es den Verein Kinderbegleitung. Gerade Familien mit chronisch kranken Kindern sind da die Betroffenen, und das kann durchaus auch bis zu 50 € ausmachen, wenn Kinder über den Jahreswechsel im Krankenhaus sind. Ich glaube, es ist höchste Zeit, diesen Selbstbehalt abzuschaffen. Es ist Teil des Regierungsprogramms, Herr Kollege Wöginger, und auch Teil der aktuellen Jugendgesundheitsstrategie des Familienministeriums, Frau Minister. Ich glaube, man sollte da in die Umsetzungsphase gehen. Da von den 8,4 Millionen Einwohnern Österreichs 1,2 Millionen Jugendliche bis 15 Jahre sind, ist eine ganz große Bevölkerungsgruppe betroffen.
Ich bitte um rasche Umsetzung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
21.51
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mückstein zu Wort. – Bitte.
21.51
Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese beiden Anträge erleiden schon ein recht trauriges Schicksal. Sie werden ständig von einem Ausschuss in den anderen geschupft wie eine heiße Kartoffel, vom Sozialausschuss in den Gesundheitsausschuss, dann in den Familienausschuss und wieder zurück in den Gesundheitsausschuss.
Wir werden aber trotzdem die Hoffnung nicht aufgeben, weil beide Themen sehr, sehr wichtige Beiträge zu mehr Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche wären, denn sie betreffen vor allem Kinder mit Handicaps und sozialer Benachteiligung.
In Bezug auf die Zahngesundheit wurde das ohnehin schon angesprochen. So eine Untersuchung wäre wirklich ein wesentlicher Beitrag, um das Bewusstsein für Kinder und Eltern in diesem Bereich zu stärken.
In Bezug auf die Abschaffung des Spitalsselbstbehaltes haben wir ja selbst auch schon Anträge gestellt. Es ist wirklich eine unzumutbare Belastung für Frauen, für Familien, die Kinder im Krankenhaus haben. Ich kann auch aus meiner eigenen Praxis bezeugen, welcher Druck da entstehen kann, wenn man pro Tag 17,50 € bis 21 € zahlen muss. Da kommen gleich einmal 500 € zusammen, die sich viele Eltern von Kindern, speziell von chronisch kranken Kindern, die aber Behandlung brauchen, wirklich nicht leisten können.
Es wäre also wichtig, den Worten jetzt auch wirklich einmal Taten folgen zu lassen und auch in den Finanzausgleichsverhandlungen zugunsten der Kinder dafür zu sorgen, dass da endlich eine positive Lösung gefunden wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
21.52
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
21.52
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um die Abschaffung des Selbstbehaltes für Kinder und Jugendliche bei einem stationären Krankenhausaufenthalt. Liebe Freunde, ihr könnt
mir glauben, ich bin selbst Betriebsrat in einem Krankenhaus und weiß, wie schwer es oft für Mütter und Väter ist, wenn ihre Kinder im Krankenhaus bleiben müssen. Das ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine psychische Belastung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Solche Anträge haben wir wohl schon zur Genüge diskutiert, und ich weiß auch um die unterschiedlichen Kompetenzen, aber es wäre wichtig, dass diese Selbstbehalte abgeschafft werden, denn vor allem für junge Familien ist das eine Belastung, und diese sollten sie nicht haben, wenn sie schon die Belastung haben, dass das Kind im Krankenhaus bleiben muss. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir diese finanzielle Belastung beseitigen. – Danke schön.
21.54
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
21.54
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Ich finde diese Diskussion zu später Stunde ja wirklich sehr spannend. Frau Kollegin Schimanek, Sie haben mangelnde Vorlagen der Ministerin beklagt. Wenn wir die morgigen Zeitungen anschauen, dann sehen wir, dass dort in riesengroßen Aufmachungen auf den vorderen Seiten ganz deutlich schwarz auf weiß steht, Österreich hat sich innerhalb von nur drei Jahren im Länderranking in Sachen Familienfreundlichkeit vom siebten Platz auf den zweiten Platz vorgearbeitet, während die Deutschen jetzt Zehnte sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Darmann: Aber nicht wegen Ihnen, sondern trotz Ihnen! – Zwischenruf der Abg. Schimanek.)
Wir haben die Silbermedaille im Länderranking zum Thema Familienfreundlichkeit. Also wenn das kein Erfolg ist, dann weiß ich nicht, worüber wir uns sonst freuen sollten! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Schimanek.)
Ich komme zum Antrag beziehungsweise zum Begehren der NEOS zum Thema Verankerung einer zahnärztlichen Untersuchung im Mutter-Kind-Pass. Ich glaube, wir sind da so ziemlich alle einer Meinung. Für gesunde Zähne, da bin ich ja ganz Ihrer Meinung, kann man nicht früh genug anfangen, genug zu tun. Diese Früherkennung von Zahnproblemen ist ein ganz wichtiges gesundheitspolitisches Thema.
Eine Info dazu: Im aktuell geltenden Arbeitsprogramm der Bundesregierung ist die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes ja vorgesehen, und da heißt es, Ziele sind Evaluierung, qualitative Weiterentwicklung und verstärkte Nutzung als Instrument der Frühförderung von Kindern. Es gibt also Pläne. Dieser Antrag gehört in den Gesundheitsausschuss, und dort gehört genau darüber beraten. Hier wird diese Evaluierung des Mutter-Kind-Passes ja vorgenommen, und – ich glaube, da sind wir einer Meinung – wir sind dafür, den Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.
Es gibt viele interessante Projekte. Weil wir gerade bei der Zahngesundheit sind: Auch wir Senioren haben sehr viele Wünsche. Wir haben den Bedarf an Förderungen für den festsitzenden Zahnersatz für ältere Menschen angemeldet. Da stehen wir auch noch ein bisschen auf der Warteliste, also da gibt es noch einiges zu tun. Wir werden uns dafür einsetzen. Heute können wir uns jedenfalls einmal darüber freuen, dass wir ein familienfreundliches Land sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schimanek: Wie viel habt ihr für die Anzeige bezahlt?)
21.57
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
21.56
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Mein Thema ist die Abschaffung des Krankenhausselbst-
behaltes für Jugendliche. Dem Antrag, wonach der Krankenhausselbstbehalt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr abzuschaffen ist, ist mit nachfolgender Begründung zuzustimmen: Kinder und Jugendliche bis zum abgeschlossenen 18. Lebensjahr befinden sich überwiegend in Abhängigkeit von ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten.
Im Zeitalter steigender Lebenshaltungskosten stellen nicht vorhersehbare Kosten einen besonderen Kostenfaktor dar, dies insbesondere für Alleinverdiener. Sowohl Krankheiten als auch deren Heilungsdauer sind nicht vorhersehbar und damit finanziell nicht planbar. Private Zusatzkrankenversicherungen für Jugendliche und Kinder entsprechen nicht der Regel und sind aufgrund anderweitiger finanzieller Belastungen nur wenigen Familien möglich.
Das Finanzierungsproblem diverser Krankenhäuser kann mit der Leistung von Selbstbehalten nicht verkleinert werden. Dem Antrag ist somit zuzustimmen. – Danke.
21.58
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin oder der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Somit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 706 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich weise den Antrag 1194/A(E) dem Gesundheitsausschuss zu.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 707 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich weise den Antrag 894/A(E) dem Gesundheitsausschuss zu.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/13 (III-111/717 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
22.00
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Dieser Bericht behandelt auch die Strukturreform der Bezirksgerichte. Diese wurde 2012 eingeleitet, wobei die Ziele vor allem eine Verbesserung in der Qualität der Rechtsprechung und des Bürgerservices und neben administrativen Erleichterungen auch die Erzielung von Synergieeffekten waren, wobei die Anzahl der Bezirksgerichte reduziert werden sollte.
Es ist nie nur um finanzielle Einsparungen gegangen, die sind nicht im Vordergrund gestanden, sondern es wurde immer Bedacht darauf genommen, diese Reformen ohne Qualitätsverluste durchzuführen.
Justizminister Brandstetter hat im Rechnungshofausschuss auch klargestellt, dass diese Reformen ohne Zeitdruck und mit Bedacht voranzutreiben sind. Sein Credo hat gelautet, keinen Kahlschlag bei den Bezirksgerichten durchzuführen und immer auch einen Konsens mit der Landesregierung zu erzielen.
Mit diesen schrittweise umgesetzten Maßnahmen sind die Bezirksgerichte von 141 auf 116 Standorte im Vorjahr reduziert worden. Das zeigt aber auch, dass die Reform noch einen längeren Weg vor sich hat, und ich bin mir sicher, dass dieser auch mit Bedacht gegangen wird.
Auf die Empfehlungen des Rechnungshofes ist im laufenden Prozess sicherlich mehrheitlich eingegangen worden, obgleich ich zwei Empfehlungen abschließend herausgreifen möchte, die ich auch unterstütze, und zwar die Punkte 20 und 18.
Bei Punkt 20 lautet die Empfehlung, dass die unterschiedlichen Verfahrensdauern an den unterschiedlichen Standorten genau analysiert werden sollen, um eine kürzere Dauer bei den Verfahren zu erreichen, und bei Punkt 18 wird empfohlen, dass alle Maßnahmen forciert werden sollen, um den im Frauenförderungsplan vorgesehenen Frauenanteil von 50 Prozent bei den Leitungsfunktionen der Bezirksgerichte zu erzielen.
Beides sind Ziele, die in einem modernen Justizsystem wichtig sind, und es ist sinnvoll, sie umzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
22.02
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. – Bitte.
22.02
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Bezug auf einen Bericht nehmen, der schon länger zurückliegt, und zwar jenen zum Energiekonzern Verbund, der im Jahre 1999 eine internationale Strategie gestartet hat und in Frankreich, Italien und der Türkei investiert hat. Eine Strategie wurde im Jahre 2008 gestartet, bis Ende 2012 wurden Eigenmittel von 2,345 Milliarden € in die Beteiligungen eingebracht. Ziel war eine Steigerung des Vermögenswertes, Umsatzwachstum und natürlich auch eine Stärkung der Marktposition im Energiebereich.
Der Rechnungshof hat die Auslandsaktivitäten der VERBUND International GmbH in den drei erwähnten Ländern über die Jahre 2008 bis 2012 geprüft und dabei einige kritische Feststellungen getroffen: dass man vor dem Markteintritt keine tiefgehenden Analysen gemacht hat, dass man trotz festgestellter Risiken die Expansionsstrategie fortgeführt hat und dass es keine regelmäßigen Evaluierungen und Anpassungen gegeben hat. Insgesamt hat der Rechnungshof die Verluste in den drei Ländern über die Zeit mit 580 Millionen € beziffert.
Ich darf hier aber festhalten, dass im Ausschuss die Gründe und die – ich nenne es jetzt so – Merkmale, die für diese Strategie gestanden sind, vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates sehr umfassend erläutert wurden. Ich glaube, es ist ja auch wichtig, dass man die Dinge, wenn sie passieren, aufklärt und die Sicht auf die Dinge darstellt. Es ist vor allem darum gegangen, dass es Tatsache war, dass sich der Markt in dieser Zeit im Gas- und Strombereich relativ massiv verändert hat, dass sich die Preise anders als vorhersehbar entwickelt haben und dass zum Beispiel in diesem Zeitraum auch die Finanzkrise und das sogenannte Fracking die Energielandschaft verändert haben.
Zudem wurde ja auch vom Verbund ein Gutachten in Auftrag gegeben – von Frau Universitätsprofessorin Susanne Kalss –, welches bestätigt, dass die kaufmännische Sorg-
faltspflicht nicht verletzt wurde. Die einzige offene Frage bei solchen Geschäften ist immer jene, ob man in einigen Bereichen die Notbremse früher hätte ziehen können. Insgesamt sind ja aus diesen Auslandsbeteiligungen auch positive Entwicklungen hervorgegangen, so hat es etwa eine Ausweitung der Wasserkraft in Deutschland gegeben. Der Ausflug wurde in der Zwischenzeit beendet. Das Unternehmen Verbund ist ja insgesamt erfolgreich. Die aktuellen Schwerpunkte im Konzern haben sich in den Hauptmärkten Deutschland und Österreich weiterentwickelt. Staatssekretär Mahrer hat aber im Ausschuss auch gefordert und angeregt, man sollte insgesamt überlegen, ein Beteiligungscontrolling über alle Ressorts einzuführen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
22.06
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte.
22.06
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Ein umfangreiches Thema, ein umfangreicher Bericht – wieder zu später Stunde mit wenig Redezeit, deshalb nur ganz kurz vielleicht ein paar Worte zur Strukturreform der Bezirksgerichte: Das ist ein Musterbeispiel dafür, wie man eine Reform nicht machen kann. Da ich leider wirklich nur mehr wenig Zeit habe, wird vielleicht Herr Präsident Moser ein paar Worte dazu verlieren. Das ist wirklich Geldvernichtung gewesen.
Aber jetzt zum zweiten Punkt, den auch Kollege Gahr angesprochen hat, zum Thema Auslandsaktivitäten des Verbundes. Das ist ein wirklich spannendes Thema. Der Verbund geht ins Ausland, obwohl man natürlich auch in Österreich viele Investitionen machen könnte, nach Frankreich, Italien und in die Türkei, und versenkt von 2008 bis 2012 579 Millionen €.
Der Bericht des Rechnungshofes ist sehr kritisch und zeigt viele Managementfehler im Konzern auf. Ich habe den Bericht dann auch als Grundlage für eine parlamentarische Anfrage genommen, weil Herr Aufsichtsrat Frizberg und auch Herr Staatssekretär Mahrer im Ausschuss das ja eher so vom Tisch gewischt haben. Ich habe zwei Punkte herausgegriffen, zu denen ich ganz gerne von Herrn Präsidenten Moser eine Aufklärung hätte, denn wir loben immer die Rechnungshofberichte, aber jetzt bin ich doch etwas verunsichert, weil es da doch wirklich Widersprüche gibt.
Sie schreiben im Rechnungshofbericht:
„Der Verbundkonzern führte vor dem Markteintritt keine tiefergehenden Analysen durch und verfolgte seine Expansionsstrategie trotz der festgestellten Risiken.“
Auf meine diesbezügliche Anfrage beim Ministerium antwortet das Ministerium:
„VERBUND hat vor dem Eingehen von Beteiligungen im Ausland stets umfassende Unternehmens- und Marktanalysen durchgeführt. Diese Analysen wurden sowohl von internen Experten als auch von unabhängigen, international renommierten externen Beratungsunternehmen gemacht. Die in den Unternehmens- und Marktanalysen aufgezeigten Risiken wurden wie schon in der Vergangenheit bewertet und es wurde darüber umfassend informiert.“ – Da besteht aus meiner Sicht ein krasser Widerspruch.
Der zweite Punkt: Sie kritisieren im Rechnungshofbericht die mangelnde Informierung des Aufsichtsrates durch das Management. Dazu wiederum die Antwort des Ministeriums:
„Dem Aufsichtsrat der VERBUND AG wurden in seiner 325. Sitzung am 20. Februar 2006 keinerlei Informationen vorenthalten. Eine Falsch- oder Mangelinformation liegt nicht vor. Vielmehr wurden dem Aufsichtsrat anhand von Unterlagen, die dem Rechnungshof im Übrigen vorliegen, folgende Risiken präsentiert (...)“ – und so weiter und so weiter.
Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir da ein bisschen Aufklärung hereinbringen könnten und von Ihnen eine Stellungnahme bekämen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
22.08
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
22.09
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsident! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Gahr, deine Ausführungen waren schon sehr euphemistisch. Der Rechnungshofbericht kritisiert im Kapitel über den Verbund diese Auslandsinvestitionen des Verbunds zwischen 2008 und 2012 ganz massiv. Und eine halbe Milliarde – 580 Millionen – Verlust, das ist kein Pappenstiel! Hinsichtlich der Streitfrage, die der Vorredner angesprochen hat – Risikoanalyse vorher, genaue Marktanalyse, Sichtung der rechtlichen Situation vor Ort –, bitte, da gebe ich dem Rechnungshof recht in seiner Kritik.
Die Antwort des Ministeriums und teilweise auch, sage ich, des Herrn Frizberg im Ausschuss ist ebenfalls etwas euphemistisch und verdeckend.
Faktum ist: Man ist in der Phase der Liberalisierung des Strommarktes, in der Phase, wo in Frankreich vergleichsweise niedrige Strompreise üblich waren, in Frankreich mit einem Investment von sage und schreibe – ich schaue geschwind nach, damit ich es richtig zitiere – von 503 Millionen € hineingegangen. In eine Tochtergesellschaft hat man investiert, wo ganz klar war, dass es rechtlich in Frankreich nicht möglich ist, dass von dieser französischen Tochtergesellschaft mit dann österreichischer Verbund-Beteiligung berichtet wird an die Mutter in Österreich. Das lässt das französische Recht nicht zu.
Der VERBUND in Österreich hat gar nicht gewusst, was real dann bei dieser Beteiligung bei dieser Tochter in Frankreich vor Ort los ist – wie die Preisentwicklung ist, wie sich das Endkundengeschäft entwickelt. – Und das war negativ. Man ist sehenden Auges in einen Markt hineingegangen, der traditionell als sehr national bestimmt gilt. Frankreich ist also sehr auf seine eigenen Unternehmungen bedacht und lässt Investoren nicht so schnell zum Zug kommen beziehungsweise ist es schwierig, sich dort dann zu behaupten.
All das hat der Verbund gewusst und trotzdem dieses Investment gemacht. – Es ist danebengegangen. Man hat letztlich vor ein, zwei Jahren die letzten Beteiligungen bei der Poweo dann schließlich ad acta gelegt und abgeschrieben. Ja, die Milch ist verschüttet. Das Geschäft ist misslungen. Das Managementversagen ist offenkundig. All das tituliert sich „unternehmerisches Risiko“.
Ja, unternehmerisches Risiko trifft in dem Fall die Aktionäre, und einer der Hauptaktionäre oder der Hauptaktionär schlechthin ist ja die Republik, sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. – Ja, eine halbe Milliarde versenkt! Locker ist das gegangen.
In Italien ist auch vieles versenkt worden. In der Türkei hat man das Glück gehabt, dass man die Beteiligungen dort gegen die E.ON Wasserkraftwerke in Bayern tauschen konnte. Das war das Glück an den ganzen Auslandsinvestitionen. Alles andere ist ein Fiasko, in Frankreich geradezu ein Desaster.
Jetzt kommt der Clou: Der Rechnungshof empfiehlt Organhaftung, dass man nachschaut: Haben die Manager im obersten Bereich, Haider war ja damals am Werk, wirklich verantwortungsvoll gehandelt und alles berücksichtigt, was im Aktienrecht notwendig war? Ich weiß heute schon, wenn man das Gutachten in Österreich an die WU gibt, dann kommt heraus: unternehmerisches Risiko, da kann man nichts machen, keinerlei rechtliche Folgen.
Ich meine, da sind wir als Gesetzgeber gefragt. Da müssen wir eben das Aktienrecht ändern, damit endlich einmal das unternehmerische Risiko anders definiert wird. Wir als Gesetzgeber sind auch gefordert, um ein besseres Beteiligungsmanagement der Republik auf professionelle Beine zu stellen. Wir sitzen da ja auch drinnen in den Aufsichtsräten, mit Staatskommissären – das kennen wir aus der Hypo Alpe-Adria – oder Republikvertretern. Ich meine, die fahren mit uns Schlitten! Wir werden teilweise als Republikvertreter schlecht informiert oder lassen uns ins Bockshorn jagen. Ich bin ja nicht dabei, ich kriege es ja nur über ein Eck geschildert.
Der Rechnungshof macht ja auch den Vorschlag – da habe ich jetzt eine parlamentarische Anfrage gestellt –, der Herr Staatssekretär Mahrer ist ja dem durchaus wohlgesonnen, ein professionelles Beteiligungsmanagement nicht nur beim Verbund, sondern auch bei anderen Unternehmungen zu installieren, damit die Interessen der Republik und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler besser gewahrt werden und endlich Schluss ist mit diesem Halbe-Milliarde-Versenken. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hable.)
22.13
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
22.14
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Rechnungshofberichte sind Garant dafür, dass es auch zu später Stunde hier nicht uninteressant und fad wird, wie die vorhergehenden Wortmeldungen gezeigt haben. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)
Ich beziehe mich in meinem Redebeitrag auf das Kapitel „Gewährung von Landesbeiträgen zur Verhinderung und Beseitigung katastrophenbedingter Schäden“. Da hat der Rechnungshof geprüft, es wurden Mängel festgestellt. Ich möchte sie kurz zusammenfassen; man kann diese Mängel auf fast alle oder viele Berichte anwenden. Es wird von der Zersplitterung der Kompetenzen gesprochen, es fehlt ein Gesamtüberblick. Es ist auch ein Föderalismusproblem, das der Rechnungshof ortet. – Ich zitiere aus dem Bericht:
„Die Abwicklung der Bundeszuschüsse an Gemeinden erfolgte durch das Land, das allerdings keine vertieften Prüfungen der Einhaltung der Fördervoraussetzungen durchführte. So meldeten einige Gemeinden entgegen den Vorgaben des BMF an Stelle der tatsächlich getätigten Ausgaben bloße Schadensschätzungen, ohne dass dies Korrekturen seitens des Landes zur Folge hatte.“
Also das, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigt als plakatives Beispiel auf, was der Rechnungshof hier auch festgestellt hat: ein weiteres Beispiel von Kompetenzzersplitterungen, wo der Rechnungshof immer wieder eingefordert hat, dass es da Vereinfachungen geben muss und diese auch umgesetzt werden müssen.
Zum Katastrophenschutz möchte ich an dieser Stelle noch eines anmerken, weil es gerade in den letzten Tagen und Wochen auch sehr wichtig ist, das hier anzusprechen, vor allem, wenn man sich die finanzielle Ausstattung des Bundesheers, der Polizei ansieht. Da hat es ja Einsparungen gegeben. Das Bundesheer wird ja fast zu Tode gespart. Es gibt keine Geländefahrzeuge mehr, keinen Treibstoff. Wie man da einen Katastropheneinsatz machen soll, das frage ich mich auch. Und bei der Polizei gehen jetzt viele Überstundenkosten eben für die Flüchtlingsbetreuung drauf.
Wir sollten uns in diesem Zusammenhang – das habe ich vorhin eben angesprochen und möchte jetzt konkret werden – auch überlegen, den Katastrophenschutz neu zu definieren, nämlich angesichts des Flüchtlingsstroms. Es kommen nicht nur Tausende, sondern Hunderttausende auf uns zu. Und wenn ich daran erinnern darf: Es wurde in
Deutschland – in Deutschland ist der Katastrophenschutz anders geregelt, das ist mir schon klar – bereits der Katastrophenfall ausgerufen, weil untragbare humanitäre Zustände herrschen, eben aufgrund des großen Flüchtlingsstroms.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein Problem, mit dem wir uns auch beschäftigen werden müssen. Dazu hat der Rechnungshof wieder den Anstoß gegeben. Mit diesem Thema werden wir uns auch morgen in der Sondersitzung beschäftigen, denn dieses Problem steht erst am Anfang, und da kommt noch sehr viel auf uns zu. – Vielen Dank. (Beifall des Abg. Hagen. – Abg. Höfinger: Solo für Hagen!)
22.17
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.
22.17
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofs! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich kurz auf den Bericht zur VERBUND International GmbH. Wir haben schon einiges gehört. Ziel der Überprüfung war die Beurteilung der Unternehmensstrategie, der Geschäftsmodelle in den drei Kernmärkten Frankreich, Italien und Türkei, wobei der VERBUND zu diesem Zeitpunkt ja auch noch zirka 20 andere Beteiligungen hatte. Aber Überprüfungsgegenstand waren diese drei Kernmärkte.
Wie hat der VERBUND operativ agiert? – Er hat in das Gasgeschäft investiert. Man hat sich hohe Cash-Erwartungen gemacht. Was war das strategische Ziel des Konzerns? – Das Ziel war, aufgrund der Liberalisierung in den Auslandsmärkten Wachstum zu erzielen.
Nur kurz zu den drei Kernmärkten: In Italien war es so, dass man in den Gremien eine Minderheit war, in der Türkei ist es einigermaßen gutgegangen in Form eines Joint Ventures, aber in Frankreich ist man ein Beteiligungsmodell eingegangen, das äußerst problembehaftet war. Warum war es problembehaftet? – Es gab Schwierigkeiten mit der Verschwiegenheitspflicht beim französischen Partner. Diese wird dort sehr restriktiv gehandhabt und – erlauben Sie mir den Vergleich – kann von der Restriktion her dem Bankgeheimnis in Liechtenstein ungefähr gleichgestellt werden. Die Restriktionen des französischen Aktienrechtes generell und die mangelnde Trennung zwischen den Organen hat die Aufsichtspflicht enorm erschwert.
Was waren die Grundkritikpunkte des Rechnungshofes? – Das waren allen voran die mangelnden Marktanalysen, teilweise sehr, sehr spärlich vorhanden. Man hat viel Geld investiert und dafür äußerst wenig Mitspracherecht erhalten. Und ein ganz massiver Kritikpunkt: Trotz festgestellter Risken hat man an der Wachstumsstrategie festgehalten. Die Empfehlungen leiten sich daraus ab, nämlich dass es bei Auslandsexpansionen unbedingt erforderlich ist, Marktanalysen entsprechend aufzubereiten, mit einer Riskenbewertung und Riskenabschätzung, und vor allem ist es erforderlich, auch im Vorfeld ein Ausstiegsszenario zu skizzieren.
Was bewirken die Empfehlungen? – Wir haben im Rechnungshofausschuss gehört, dass im Zuge der Neuerstellung der früheren ÖIAG, der jetzigen ÖBIB, geplant ist, ein allgemein gültiges Beteiligungscontrolling aufzusetzen, ein wirklich breit wirksames und auf alle Beteiligungen bezogenes. Das wäre eine Grundvoraussetzung dafür, dass derartige Entwicklungen in Zukunft, insbesondere bei Auslandsexpansionen, vermieden werden können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Tamandl und Gahr.)
22.19
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer zu Wort. – Bitte.
22.20
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute den Bericht des Rechnungshofes, der unter anderem die Strukturreform der Bezirksgerichte, die 2012 vom Justizministerium begonnen wurde, behandelt.
Ziel war zum einen eine Verringerung der Anzahl der Bezirksgerichte, zum anderen sollten aber durch eine Mindestanzahl von vier Richterplanstellen pro Gerichtsstandort eine bessere Auslastung, eine Spezialisierung der Richter, ein besseres Service, höhere Qualität und auch mehr Sicherheit gewährleistet werden. In den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark wurde die Strukturreform schon umgesetzt und die Anzahl der Bezirksgerichte von 82 auf 56 reduziert.
Das Service wurde durch die teilweise abgeschlossene Errichtung von Servicecentern für die Bürger bereits erheblich verbessert. Diese Center sollen schon im Eingangsbereich als Anlaufstelle für einfach zu erledigende Anliegen wie Einsicht ins Grundbuch, Einsicht ins Firmenbuch, Mahnklagen und Terminvergaben dienen.
Höhere Qualität wiederum soll dadurch erreicht werden, dass die Richter durch Konzentration auf einige Fachbereiche eine entsprechende Expertise in ihrem Fachbereich aufbauen können.
Mehr Sicherheit gibt es durch den in größeren Einheiten möglichen Einbau von Sicherheitsschleusen, die leider immer notwendiger werden.
Der Rechnungshof lobt in seinem Bericht die Bemühungen, Einsparungen bei den Bezirksgerichten vorzunehmen, übt aber natürlich auch berechtigte Kritik. Künftig sollen neben der Mindestanzahl der Richterplanstellen noch andere Kriterien für weitere Reformen herangezogen werden. Genannt sind hier die Bevölkerungszahl im Gerichtssprengel, die Fläche pro Bezirksgericht und auch der Geschäftsanfall sowie die Anzahl der Erledigungen.
Ich bin ganz der Meinung unseres Herrn Justizministers, der meint, es dürfe im Zuge weiterer Umstrukturierungen zu keinem Kahlschlag bei den Bezirksgerichten kommen. Gerade die Bezirksgerichte als unterste Rechtsschutzebene erfüllen eine wichtige Aufgabe und sollen und müssen für die Bürgerinnen und Bürger leicht erreichbar sein. In diesem Zusammenhang sind meiner Ansicht nach Anhörungsrechte der Länder kein überkommenes föderales Instrument, sondern ein Beispiel für die Einbeziehung und Ermittlung lokaler Gegebenheiten, die natürlich auch ein wesentliches Kriterium darstellen.
Ich sehe im Zuge einer weiteren Umsetzung und Fortsetzung der Strukturreformen auch die Oppositionsparteien gefordert, bei größeren Vorhaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger die parteipolitische Brille abzusetzen und manche Gesetze, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern, auf den Weg zu bringen, so wie es auch bei der Ausdehnung der Gerichtssprengel über Bezirksgrenzen hinaus geschehen ist. Gemeinsam konnten die Hürden eines Übergangsgesetzes aus 1920 überwunden werden. (Beifall bei der ÖVP.)
22.23
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.
22.23
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Rechnungshofbericht über die Qualitätssicherung in Salzburger Krankenanstalten, in den ver-
schiedenen Krankenhäusern im Land Salzburg legte der Rechnungshof sein Augenmerk speziell auf die Infektionsüberwachung, das Fehlermeldesystem, die OP-Sicherheitschecklisten, leistungsbezogene Strukturqualitätskriterien und so weiter.
Herr Präsident, ich möchte Sie Folgendes fragen. Sie schreiben in Ihrer Schlussempfehlung: „Das Land Salzburg setzte eine Empfehlung nicht und eine Empfehlung teilweise um. Die SALK“ – die Krankenanstalten des Landes – „setzte von vier überprüften Empfehlungen drei um und eine teilweise um. Das KH Schwarzach setzte von sechs überprüften Empfehlungen fünf um und eine teilweise um. Das KH Hallein“ – war ein bisschen säumiger – „setzte von acht überprüften Empfehlungen vier um und vier teilweise um.“
Mich würde interessieren, um welche Zeiträume – denn da geht es um maßgebliche Faktoren, um die Sicherheit der Patienten, vor allem auch, was die OP-Checklisten und dergleichen betrifft –, um welchen Abstand es da geht, welche Maßnahmen Sie ergreifen und vor allem wie die Erinnerung an die Krankenhäuser ausschaut, dass diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. – Herzlichen Dank.
22.25
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-111 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/8 (III-3/794 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/7 (III-171 und Zu III-171/795 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
22.26
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich in aller Kürze mit zwei Rechnungshofberichten befassen. Der eine liegt sehr weit zurück, ist aus dem Jahre 2009, wo es um die Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften mit dem Schwerpunkt Bund geht. Der Bericht, das sei vorweg kurz erwähnt, ist nach 2008 – also nach der Bankenkrise, aber noch vor dem Riesenskandal in Salzburg – erstellt worden.
Es wird detailliert dargelegt, wie sich die Derivativgeschäfte entwickelt haben. Während der Bund sie bereits in den achtziger Jahren durchführte, setzten auch die Länder und Städte ab 2001 für die Strukturierung des Schuldenportfolios derivative Finanzierungs-
instrumente ein. Durch den Einsatz von derivativen Finanzgeschäften, zum Beispiel Swaps oder Devisentermingeschäften, wurden an die Finanzabteilungen zunehmend komplexere Anforderungen gestellt.
Einer der gravierendsten Fehler war, dass vor dem Einstieg in diese risikoreichen Geschäftsfelder weder ausreichend qualitativ personelle – sprich Profis – noch geeignete organisatorische Voraussetzungen geschaffen wurden. Welche Folgen das haben kann, haben die größtenteils kriminellen Machenschaften in Salzburg zwei Jahre später dramatisch ans Tageslicht gebracht, denn wenn Derivativgeschäfte gemacht werden, dürfen diese unserer Meinung nach und auch nach Meinung des Rechnungshofes ausschließlich zur Absicherung dienen. In Salzburg war genau das Gegenteil der Fall.
Insgesamt sind die Länder – auch das scheint mir ein interessanter Aspekt zu sein – ein achtmal höheres Risiko eingegangen als der Bund. Der Value at Risk, ausgedrückt als prozentueller Anteil an der Gesamtschuld, war nämlich 2007 bei den Ländern bis zu achtmal höher, Maximalwert Salzburg, einmal mehr mit 41 Prozent, als der vergleichbare Risikowert des Bundes mit 5 Prozent.
Erfreulich ist dabei, dass der Finanzminister im Rechnungshofausschuss erklären konnte, dass sämtliche – ich habe nur einige durchgeschaut – 22 Empfehlungen des Rechnungshofes in der Zwischenzeit umgesetzt sind. – Soll so sein. Ich hoffe, dass die Länder auch in ihrer Verantwortung dem nachkommen.
Der zweite Bericht, den ich hier noch mit anschneiden möchte, ist jener über die Problematik der Haftungsobergrenzen der Länder und Gemeinden. Auch da lässt der Bericht an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Die Summe der Haftungen ist bekannt: Im Jahre 2012 waren es 70,4 Milliarden €, die Länder stellten dagegen eine Haftungsobergrenze von in Summe 30,6 Milliarden € fest, und sie rechneten davon sogar lediglich 19,4 Milliarden € auf die Haftungsobergrenzen an.
Ich erspare mir aufgrund der Zeit auch einige Details dazu, würde Sie aber herzlichst einladen, wen es interessiert, sich das anzuschauen, denn kein einziges Bundesland – mit Ausnahme Tirols – hat die Haftungsobergrenzen oder die Risikobeurteilungen mit 17 unterschiedlichen Bereichen angewandt. Das lohnt sich tatsächlich, auch für die Diskussion in den Ländern. Das sind die Seiten 66/67.
Ich möchte zum Schluss kommen und sagen, dass wir alles tun müssen – und da bin ich erfreut, dass auch der Herr Finanzminister ins selbe Horn gestoßen hat wie unser Budget- und Finanzsprecher, wie auch die ÖVP-Vertreter –, um die bestehende Intransparenz zu beseitigen. Ich meine daher einmal mehr, sowohl Spekulationsverbot wie auch Haftungsobergrenzen sollten in den Verfassungsrang gehoben werden.
Wir brauchen darüber hinaus auch die Vergleichbarkeit aller Gebietskörperschaften, Bund, Länder und Gemeinden. Ich bin überzeugt, und das bestätigt auch ein Pilotprojekt in einer burgenländischen Kleingemeinde, auch das Problem der doppelten Buchhaltung für kleinere Gemeinden ist lösbar.
Zum Schluss möchte ich, weil es eine von mir andiskutierte Problematik am treffsichersten auf den Punkt bringt, noch die Forderung 5 aus den Rechnungshofempfehlungen ansprechen – und das könnte auch Grundlage eines eventuell gemeinsamen Antrags des Budgetausschusses und des Rechnungshofausschusses sein –, die sich nämlich mit der gesamtstaatlichen Haftungsobergrenze befasst. Ich verzichte aus Zeitgründen auf die Zitierung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
22.31
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
22.31
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Rechnungshofbericht zu den Haftungsobergrenzen der Länder und Gemeinden zeigt insgesamt große Unterschiedlichkeiten und Intransparenz auf. Lediglich die Länder Tirol und Oberösterreich zeigen hier Ausnahmen und halten sich im Wesentlichen an die vorgegebenen Haftungsobergrenzen.
Diese Haftungsobergrenzen, die im österreichischen Stabilitätspakt vorgegeben und verpflichtend sind, weichen in vielen Bereichen ab, eine gesamtstaatliche Haftungsobergrenze war nicht festgelegt worden, auch fehlte eine einheitliche Vorgangsweise bei der Ermittlung der Haftungsobergrenzen. Dies führte dazu, dass über die Länder und Gemeinden gesehen insgesamt 17 verschiedene Haftungsobergrenzen bestanden. Es gab Unterscheidungen bei den Ermittlungsgrundlagen, bei den Ermittlungsmethoden, beim Gestaltungsumfang und vor allem bei den Zeiträumen.
Der Rechnungshof hat in diesem kritischen Bericht einige Dinge aufgezeigt, er sagt, dass die Haftungsobergrenzen einheitlich erstellt werden sollten, um eine Zielerreichung vergleichen zu können. Es sollte definiert werden, welche Eventualverbindlichkeiten von der Ausweispflicht betroffen sind. Es sollte eine gesamtstaatliche Haftungsobergrenze geben, davon abgeleitet auf den Bund, die Länder und Gemeinden. Bei Übertretungen sollte es einheitliche Vorgangsweisen geben.
Kollege Mayer hat es schon gesagt, es gibt hier ein Beispiel, dass es in der Stadt Wien eine Abweichung von 30,6 auf 70,4 Milliarden gegeben hat.
Insgesamt hat aber die Diskussion im Ausschuss gezeigt und auch die derzeitige Situation, dass wir hier eine gemeinsame Vorgangsweise brauchen. Der Herr Bundesminister Schelling hat im Ausschuss bereits dargestellt, dass es intensive Verhandlungen gibt, es gibt Gespräche mit den Ländern, es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Ich glaube, wir sollten dann abwägen, was vernünftig ist, was wir in den Verhandlungen mit den Ländern erreichen können. Es gibt da derzeit unterschiedliche Vorstellungen. Die einen wollen das über Artikel-15a-Vereinbarungen erreichen, vom Rechnungshof und auch von der Opposition wurde eine Änderung in der Finanzverfassung gefordert.
Insgesamt, glaube ich, ist dieser Bericht durchaus wertvoll, um hier Klarheit, Vergleichbarkeit und Einigkeit zu erreichen und somit den Kriterien des Stabilitätspaktes zu entsprechen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
22.34
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Angerer zu Wort gemeldet. Ich mache Sie auf die geschäftsordnungsmäßigen Bestimmungen aufmerksam. – Bitte, Herr Abgeordneter.
22.34
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Mayer hat behauptet, dass Einvernehmen zwischen ÖVP und SPÖ und dem Minister besteht, dass man ein einheitliches Haushaltsrecht beschließen soll und Bund, Länder und Gemeinden einheitliche Finanzierungsvorschriften bekommen.
Richtig ist vielmehr, dass im letzten Budgetausschuss ein diesbezüglicher Gesetzesantrag von den beiden Regierungsparteien vertagt wurde. (Beifall bei der FPÖ.)
22.35
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
22.35
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Zwei sehr aktuelle Berichte wurden vorgelegt, der eine, wie schon erwähnt, liegt schon weit
zurück und betrifft die Prüfjahre 2002 bis 2007. Aber schon damals hat der Rechnungshof kritisch festgestellt, dass nicht nur vom Bund, sondern vor allem auch von zwei Bundesländern, Burgenland und Salzburg, Derivativgeschäfte ohne laufzeitgleiche Grundgeschäfte gemacht werden. Mit anderen Worten: dass solche Derivativgeschäfte nicht zu Absicherungszwecken, sondern der Spekulation dienten. Und passiert ist nichts, bis der Skandal in Salzburg ans Tageslicht gekommen ist.
Der Rechnungshofbericht kritisiert oder vielmehr deckt auf, dass natürlich auch der Bund spekuliert hat, der Bund mit sogenannten Kassenstärkern kurzfristig 2007 kräftig auf die Nase gefallen ist. Das Risikopotenzial, das geortet wurde, war 380 Millionen, bis heute ist ein Verlust von mehr als 290 Millionen aufgetreten. Das heißt, der Ausflug des Bundes, der Bundesfinanzierungsagentur, in die Welt hochspekulativer Geschäfte ist einer gewesen, der die Steuerzahler sehr teuer zu stehen gekommen ist.
Aber der Bund hat seine Konsequenzen gezogen und hat mittlerweile ein Risikomanagement in der Bundesfinanzierungsagentur eingerichtet, das State of the Art ist. Das hat uns zumindest die Auskunftsperson Universitätsprofessor Stefan Pichler in der Sitzung des Rechnungshofausschusses attestiert.
Aber kann man Gleiches von den Ländern behaupten? Ich sage: Nein. Warum nicht? Vor zwei Jahren haben wir über ein Spekulationsverbot verhandelt, verankert in der Bundesverfassung, begleitet von einem einheitlichen Haushaltswesen. Zustande gekommen ist lediglich eine Artikel-15a-Vereinbarung über ein Spekulationsverbot – unterzeichnet, aber nie von den Landtagen beschlossen. Dennoch wurde es von verschiedenen Ländern umgesetzt, aber jedes Land hat das auf seine Art und Weise unterschiedlich, nicht vergleichbar umgesetzt. Und drei Bundesländer haben das erst gar nicht umgesetzt: Burgenland, Steiermark und Kärnten.
Das heißt, der Bericht, den der Rechnungshof 2009 vorgelegt hat, ist nach wie vor ein extrem aktueller.
Was lernen wir aus dem? Und was lernen wir – damit komme ich zum zweiten Bericht – aus dem zweiten Bericht, wo es wiederum umgesetzt über Artikel-15a-Vereinbarungen darum geht, dass im Stabilitätspakt Länder und Gemeinden sich verpflichtet haben, Haftungsobergrenzen festzulegen? Wir lernen, dass nicht nur das Spekulationsverbot unterschiedlich umgesetzt wurde, wir lernen aus den Haftungsobergrenzen und der Implementierung derselben, dass es auch dort zu sehr unterschiedlichen Umsetzungen gekommen ist.
Es gibt keine einheitliche Haftungsobergrenze, es gibt 18 Rechtsakte, es gibt 17 Haftungsobergrenzen, jedes Bundesland hat das etwas anders ermittelt, nicht nach einer einheitlichen Methode. Manche haben sich gedacht: Ausgegliederte Gesellschaften – na wozu müssen wir denn das in die Haftungsobergrenzen mit hineinnehmen? Brauchen wir doch nicht! Obwohl es explizit im Artikel 13 des Stabilitätspaktes so vorgesehen ist. Und, und, und, und! Die Liste könnte noch länger fortgesetzt werden.
Ich bin beim Kollegen Mayer, der gesagt hat, dieser Bericht ist ein sehr lesenswerter, weil er zeigt, dass 15a-Vereinbarungen eben nicht dazu führen, dass Einheitlichkeit zustande kommt, dass Transparenz zustande kommt. Warum nicht? Es bestehen eben die Notwendigkeiten, Abstimmungserfordernisse herbeiführen zu müssen, es herrscht Unübersichtlichkeit, es kommt zu Verwässerungen, es kommt zu Verzögerungen, es gibt schlichtweg keine Einheitlichkeit. Und weil es keine Einheitlichkeit gibt, gibt es auch keine Transparenz.
Wenn wir jetzt vergangene Woche sowohl im Budgetausschuss als auch im Rechnungshofausschuss neuerlich über ein einheitliches Haushaltsrecht und vergleichbare Haushaltsregeln diskutiert haben, so kann ich aus diesen beiden Berichten nur eine
Schlussfolgerung ziehen: Es muss sich um eine Verordnung handeln, ausschließlich um eine Verordnung, die nicht wieder Zuflucht nimmt zu Artikel-15a-Vereinbarungen.
Der gegenwärtige Entwurf, der vom Finanzminister vorgelegt wurde – ich betone: vom Finanzminister, im Einvernehmen mit den Ländern oder auf Zuruf der Länder –, ist einer, der Teile dieses einheitlichen Rechnungswesens in einer Verordnung festlegt, andere Teile in einer 15a-Vereinbarung, aus Sorge, der Verfassungsgerichtshof könnte Teile derselben aufheben. Der Rechnungshof hat eine andere Position. Der Rechnungshof sagt, die bestehende Regelung in der Finanzverfassung reicht bis auf zwei Tatbestände aus, um alles im Verordnungswege regeln zu können. Aber der Finanzminister ist hier offensichtlich, wie die Frau Finanzministerin 2013, als es um das Spekulationsverbot ging, wieder einmal vor den Ländern in die Knie gegangen. Wenn wir ein transparentes ... (Abg. Fekter: Das war bereits im Ausschuss! …! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ja, schon im Ausschuss, aber ist es beschlossen worden? Haben wir ein einheitliches Haushaltswesen? Ich weiß, Frau Finanzministerin außer Dienst, ich kann mich noch gut erinnern, Sie wollten damals weiter gehen, Ihre Bestrebungen sind es gewesen, weiter zu gehen, bis der Zuruf aus dem Westen gekommen ist, bis der Herr Landeshauptmann Wallner sein Njet eingelegt hat. Und diesmal ist es nicht der Herr Landeshauptmann Wallner, diesmal ist es der Herr Landeshauptmann Pröll, vertreten durch den Landeshauptmann-Stellvertreter, der uns auch im Budgetausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stand, der gemeint hat: Nein, wenn man es nicht so macht wie vorgesehen, nämlich Teile in eine Verordnung zu geben und Teile in eine 15a-Vereinbarung, würde das der Budgetautonomie der Länder widersprechen, und es würde, wenn man die Finanzverfassung ändert, um alles in eine Verordnung zu geben, wohl auch eine Zustimmung des Bundesrates brauchen. – Nein, diese Zustimmung des Bundesrates braucht es nicht.
Was mich bei dieser Debatte sowohl im Budget- als auch im Rechnungshofausschuss gewundert hat, ist, dass trotz inhaltlicher Einigkeit die Länder darauf beharren, Teile davon in einer Artikel-15a-Vereinbarung umzusetzen. Sie wollen mit anderen Worten nichts anderes tun, als eine Vereinbarung aus 1974, die sogenannte Heiligenbluter Vereinbarung, wo sie sich ein Mitwirkungsrecht in allen Angelegenheiten des Rechnungswesens zugesichert haben, verankern in einer 15a-Vereinbarung, und das führt halt leider nicht zum Ziel.
Wenn die Länder nicht anfangen werden, ihr Machtdenken abzulegen und in neuen Denkmustern zu denken, dann werden wir hier nie zu Lösungen kommen. Und wenn der Finanzminister weiterhin vor den Ländern in die Knie gehen wird, dann werden wir in Österreich nie ein einheitliches, transparentes Haushaltswesen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
22.43
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.
22.43
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Der Bericht des Rechnungshofes zu den Haftungsobergrenzen der Länder ist natürlich sehr spannend, weil er zeigt, mit welcher Willkür die Länder die Haftungsobergrenzen für sich selbst festlegen und mit welchen Tricks sie dann die eigenen Haftungsobergrenzen auch wieder umgehen. Spitzenreiter ist für mich hier Kärnten, die haben es tatsächlich geschafft zu behaupten, sie hätten keine Haftungen für Banken – als würde es die Hypo Alpe-Adria nicht geben. Haftungen Kärnten: null.
So kann man sich die Welt natürlich auch schönreden. Das zeigt die absolute Notwendigkeit, warum es so dringend ist, ein modernes Rechnungswesen, ein einheitliches Rech-
nungswesen, nicht nur für den Bund, wo wir es schon haben, sondern auch für die Länder und Gemeinden, endlich in Österreich umzusetzen.
Wir können uns erinnern, vor einem Jahr ist der Finanzminister Schelling angetreten mit mutigen Worten und hat gesagt, er wird diese Verordnung erlassen. Wenn die Länder nicht mitgehen, ist ihm das egal, er wird diese Verordnung erlassen. Und er hatte die Kompetenz dazu. Er hat die Kompetenz aufgrund der Finanzverfassung, im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Rechnungshofes ein einheitliches Haushaltsrecht auch für Länder und Gemeinden vorzuschreiben.
Gut, was ist der Zwischenstand nach einem Jahr? Die Verordnung ist noch immer nicht erlassen, und es ist auch ganz klar, warum: weil der Finanzminister Schelling, der mit mutigen Worten angetreten ist, so wie alle bisherigen Finanzminister auch ausgebremst wird, ausgebremst wird von Blockierern in Person von Landeshauptleuten, die in diesem Zusammenhang eine ganz interessante Idee gehabt haben.
Sie haben nämlich auch noch die spannende Idee geboren: Warum nicht gleich die Gelegenheit nützen und die Kompetenz des Finanzministers, durch Verordnung im Einvernehmen mit dem Rechnungshof ein einheitliches Rechnungswesen zu bestimmen, überhaupt gleich in Frage stellen – und dadurch, dass man das Ganze dann in eine 15a-Vereinbarung, also in eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern packt, die gegenseitige Blockade auch noch bis in alle Ewigkeit einzementieren?
Das ist schon geradezu unverfroren. Das würde erstens ein bürokratisches Monster schaffen, das würde das Ganze in die Länge ziehen, denn das muss ja alles von den Ländern umgesetzt werden – wir wissen, dass die Länder nicht immer alle ihre 15a-Vereinbarungen umsetzen –, und, wie schon gesagt, die Kompetenz von Finanzminister und Rechnungshof überhaupt in Frage stellen.
So kann es nicht sein, daher richte ich den Appell auch an Sie, Herr Präsident des Rechnungshofes: Stimmen Sie bitte einer Verordnung des Finanzministers nicht zu, wenn diese verbunden ist mit einer Artikel-15a-Vereinbarung! Damit würde nur die gegenseitige Blockade einzementiert werden, damit würden wir nie ein modernes und einheitliches Rechnungswesen in diesem Land zustande bringen.
Gleichzeitig möchte ich einen Appell an Finanzminister Schelling richten, zu seinen mutigen Worten zu stehen, sich nicht ausbremsen zu lassen, insbesondere sich nicht ausbremsen zu lassen von den Landeshauptleuten aus der eigenen Partei, und seine Kompetenz, die er hat, wahrzunehmen und ein einheitliches modernes Rechnungswesen vorzuschreiben, ganz einfach weil es inhaltlich richtig ist und weil es aus Verantwortung für die Steuerzahler notwendig ist. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
22.47
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
22.47
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines kann man hier, glaube ich, zusammenfassend sagen, was diese Berichte zeigen und was auch die Diskussion und die Redebeiträge der Vorredner gezeigt haben: Artikel-15a-Vereinbarungen sind kein geeignetes Mittel für Transparenz, für Einheitlichkeit. Das geht aus diesem Bericht und auch aus den Ausführungen der Vorredner, die ich großteils inhaltlich unterstützen kann, klar hervor.
Das Thema Haftungsobergrenzen, dieser vorliegende Bericht ist eine Watsch’n für die heimische Fiskalpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das kann man hier klipp und klar so sagen.
Meine Vorredner haben es schon angesprochen und auf die Problematik hingewiesen, die Problematik mit den Landeshauptleuten, die Problematik, die vor allem Finanzminister Schelling hat, sich hier durchzusetzen, wenn er nämlich für ein einheitliches Haushaltsrecht wieder eine Artikel-15a-Vereinbarung vorschlägt.
Und ich möchte Ihnen nicht die Aussage des schon angesprochenen Vizelandeschefs Niederösterreichs, Herrn Finanzreferenten Wolfgang Sobotka, vorenthalten, der eben auf eine Umsetzung eines einheitlichen Haushaltsrechts für Länder und Gemeinden mittels Artikel-15a-Vereinbarung pocht. Welche Überraschung?! Er lehnt eine Festlegung per Verfassungsänderung, wie das auch der Rechnungshof wünscht und wir uns das auch wünschen, ab. Und jetzt kommt es, meine sehr geehrten Damen und Herren: Sobotka warnt den Rechnungshof, dessen Präsident Josef Moser solle nicht Politik machen.
Da hört es sich aber auf, das ist doch unglaublich! Dem Präsidenten das hier zu unterstellen, das ist wirklich unglaublich, was sich Ihr Vizelandeschef da herausnimmt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim Team Stronach.)
Wir alle hier wissen, was der Rechnungshof mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leistet, wie er auf die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen schaut und wie er auf das Geld der Österreicherinnen und Österreicher schaut.
Dann hier mit Vorwürfen zu agieren, nur weil man selbst nicht durchkommt und blockieren möchte und weiter vertuschen möchte, wie es ja auch im Bericht zu den Haftungsobergrenzen klar herausgekommen ist – ich glaube, Präsident Moser wird dazu dann auch noch Stellung nehmen –, so kann es nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, und mit uns ganz sicher nicht.
Ich bedanke mich an dieser Stelle abschließend beim Rechnungshof und bei seinem Team für die hervorragende Arbeit und für diese hervorragenden Berichte. – Danke. (Beifall der Abgeordneten Hagen und Hafenecker.)
22.50
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte.
22.50
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich so, dass wir oft verärgert sind, wenn es Berichte des Rechnungshofes gibt, die Jahre zurückliegen. Aber im konkreten Fall – „Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften mit Schwerpunkt Bund“ – hat es sich gelohnt, sich das noch einmal anzuschauen, und ich schließe mich dem Dank an den Herrn Rechnungshofpräsidenten und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Sie haben diese großen und schwierigen Thematiken exzellent aufgearbeitet.
Und sie haben damit auch
Wirkung erzielt! (Beifall der Abg. Aubauer.) Denn man könn-
te vielleicht sagen, dieser vorliegende Bericht des Rechnungshofes aus
dem Jahr 2009 hat keine Relevanz – aber er hat
Relevanz, für die Jetztzeit und auch für die Zukunft. Und besonders
dadurch, dass der Bericht einige Jahre zurückliegt, können wir auch
feststellen: Was hat sich denn in den letzten Jahren verändert? Welche
Maßnahmen, die vom Rechnungshof
vorgeschlagen wurden, wurden denn umgesetzt? Und heute können
wir sagen, sie wurden alle umgesetzt!
Dennoch möchte ich schon auch dazusagen, dass die sogenannten Spekulationsgeschäfte zu einer guten Zeit – vor der Wirtschafts- und Finanzkrise – sehr wohl auch lukrativ waren. So möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass zwischen 2002 und 2007 durch den Einsatz von Derivativgeschäften der Zinsaufwand um 3,024 Milliarden € ver-
mindert werden konnte. Das ist ja nicht irgendetwas. Genauso erfolgte aber auch eine Verringerung des Fremdwährungsanteils an der Finanzschuld um durchschnittlich fünf Prozentpunkte.
Ja, es hat dann natürlich drohende Verluste gegeben, in einer Größenordnung von 380 Millionen, aber – und das muss man jetzt auch wieder dazusagen – hier hat ganz einfach die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur richtig und rasch reagiert. Sie hat entsprechende Maßnahmen gesetzt, hat sich mit dem Rechnungshof in Verbindung gesetzt, und man hat gemeinsam diese, sage ich einmal, erfolgreiche Rettungsaktion gestartet.
Es ist auch wichtig zu betonen, dass der Bund in den Jahren 1998 bis 2008 durch die Veranlagung von Kassamitteln einen Nettoertrag von 685 Millionen € verzeichnen konnte. – Aber seis drum, man hat daraus gelernt, es wird in Zukunft keine Spekulationsgeschäfte mehr geben.
Alle Empfehlungen des Rechnungshofes wurden nicht nur umgesetzt, sondern effektiv umgesetzt. Ich nehme nur zwei heraus, weil auch wir da mitbeteiligt waren, nämlich: Erstens wurde das Vieraugenprinzip 2010 im Bundesfinanzierungsgesetz verankert – das stellt eine der wesentlichsten und aus meiner Sicht wichtigsten Maßnahmen dar –, und zweitens wurden die Kreditrisikorichtlinien unter Einbindung der Innenrevision der ÖBFA sowie der WU Wien überarbeitet.
Es war der richtige Schritt zur richtigen Zeit. Wir haben sehr strenge Regelungen, und heute könnte man sagen, wir könnten sehr wohl wieder mit kleinen Spekulationsgeschäften auch sehr viel Geld machen. Trotzdem, in dieser Zeit, so wie wir sie heute vorfinden – Wirtschafts- und Finanzkrisen –, braucht es, wie Professor Pichler gemeint hat, der damit vollkommen recht hat, eine stabilitätsorientierte, langfristige Veranlagungsweise der ÖBFA. Diese erfolgt zurzeit auch, und Garant für diese Art der Finanzgeschäfte ist heute unser Finanzminister. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
22.53
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.
22.54
Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofs! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den Rechnungshofbericht zu den Haftungsobergrenzen. Der Wildwuchs an Haftungsobergrenzen für die Länder hat uns zum Finanzdesaster in Kärnten geführt. Wir brauchen ein Haushaltsrecht für die Gebietskörperschaften, das alles verzahnt; es braucht Vergleichbarkeit und Transparenz.
Natürlich bedeutet das auch für unsere Gemeinden eine Umstellung. Die Herstellung der Kostenwahrheit wird aber auch eine Planungssicherheit geben, und sie erfüllt den legitimen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Fekter: Na super! – Abg. Wöginger: So macht man das!)
22.54
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.
22.54
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Da mir auch nur mehr eine Minute Redezeit zur Verfügung steht, werde ich natürlich nicht genauer auf die Haftungsobergrenzen für Länder und Gemeinden eingehen können.
Dieser Bericht hat den Ländern mit Ausnahme von Oberösterreich und Tirol kein gutes Zeugnis ausgestellt. Dieser Bericht ist, so wie heute schon mehrmals erwähnt, lesenswert und zeigt auch die unterschiedlichen Regelungen der Länder auf. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Festlegung von Haftungsobergrenzen jeder Gebietskörperschaft überlassen war. Das führte auch dazu, dass für die Länder und Gemeinden 17 Haftungsobergrenzen bestanden.
Für mich ist wesentlich, dass es zukünftig einheitliche Regeln und mehr Transparenz gibt, vor allem bei der Ermittlung von Haftungsrisiken. Es müssen Regeln geschaffen werden, die auch greifen, wie einheitlich ermittelte Obergrenzen. Der Rechnungshofpräsident hat im Ausschuss auch erwähnt, dass es im Jahr 2017 eine Follow-up-Prüfung geben wird – ich begrüße das sehr –, damit man auch sieht, welche Empfehlungen bereits umgesetzt worden sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.56
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser. – Bitte.
22.56
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch wenn die Zeit schon sehr weit vorgeschritten ist und heute drei Berichte mit neuen Prüfungsergebnissen auf der Tagesordnung stehen, möchte ich doch darauf hinweisen, dass diese Berichte, die heute behandelt worden sind, immer mehr die Probleme im Zusammenwirken der Gebietskörperschaften aufzeigen beziehungsweise auch darlegen, wo Reformen ansetzen sollten.
Betrachtet man den Bericht im Zusammenhang mit den Haftungsobergrenzen – und dieser Bericht wurde nicht nur im Ausschuss, sondern auch heute im Rahmen der Debatte eingehend behandelt –, so zeigt dieser Bericht, dass wir unbedingt ein neues Rechnungswesen benötigen, welches geeignet ist, die wahre finanzielle Situation der einzelnen Gebietskörperschaften darzustellen, und auch in der Lage ist, zu gewährleisten, dass Haftungen einheitlich ausgewiesen werden, damit das Ziel, ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht, auch erreicht werden kann.
Betrachtet man den Bericht zu den Finanzierungsinstrumenten, so belegt dieser Bericht, dass es notwendig ist, ein einheitliches Spekulationsverbot einzuführen, damit eben Finanzierungs- und Veranlagungsinstrumente beziehungsweise ein Risikomanagement einheitlich dargestellt werden, was bis dato nach wie vor nicht der Fall ist.
Betrachtet man den Bericht betreffend Vergleich der Pensionen der Landesbeamten, so zeigt auch dieser Bericht, dass die Harmonisierung, zu der man sich bekannt hat, nach wie vor nicht erreicht ist und dass eben die Herstellung der Leistungs- beziehungsweise Generationengerechtigkeit noch nicht umgesetzt ist, weshalb auch in diesem Bereich eine Harmonisierung dringend angezeigt wäre.
Betrachtet man den Bericht betreffend die Strukturreformen der Bezirksgerichte, so führt dieser vor Augen, dass eben eine Reform an sich nicht ausreicht und kein Selbstzweck sein sollte, sondern Reformen insbesondere dann durchgeführt werden sollten, wenn damit eine Qualitätsverbesserung, eine Leistungsoptimierung und gleichzeitig möglichst auch eine Erhöhung der Bürgernähe verbunden sind. Das war bis dato nicht der Fall, weil das Übergangsgesetz aus dem Jahr 1920 nach sich gezogen hat, dass in diesem Fall die Länder zustimmen müssen, was dazu geführt hat, dass eben der politische Konsens und nicht die Reformnotwendigkeiten im Mittelpunkt gestanden sind.
Betrachtet man den Bericht betreffend Gewährung von Landesbeiträgen zur Verhinderung und Beseitigung katastrophenbedingter Schäden, so weist auch dieser darauf
hin, dass die Kompetenzzersplitterung zu unterschiedlichen Sichtweisen beziehungsweise Ineffizienzen, gleichzeitig auch zu unterschiedlichen Interessenlagen und zu Zielkonflikten geführt hat und die unterschiedlichen Finanzierungsregelungen sachlich nicht gerechtfertigt gewesen sind und daher raschest beseitigt gehören.
Betrachtet man den Bericht betreffend Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenbehandlung, so stellt auch dieser unter Beweis, dass die optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht durch die Erhaltung der Standorte, sondern nur durch die Qualität der jeweiligen Standorte gesichert werden kann. Bei der Qualitätssicherung zeigte sich dabei auch, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Betrachtet man den Bericht im Zusammenhang mit öffentlichen Unternehmen, nämlich VERBUND International GmbH, so zeigt auch dieser, dass dem staatlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln auch im Bereich der staatsnahen Unternehmen ein besonderes Augenmerk zugewandt werden soll.
Betrachtet man den Bericht betreffend Attachéwesen, wo ein Vergleich der einzelnen Bundesministerien durchgeführt wurde, so zeigt dieser, dass bei den zehn Bundesministerien, die Attachés entsandt haben, die Auswahl der Standorte für diese Attachés teilweise nicht nachvollziehbar war, und darüber hinaus, dass die meisten Ministerien inhaltliche Zielvorgaben nicht festgelegt haben, wodurch auch eine Evaluierung nicht möglich gewesen ist.
Das heißt, diese Berichte belegen eindeutig, dass eine verstärkte Wahrnehmung der Steuerungsverantwortung, insbesondere auf Bundesebene, notwendig wäre. Diese Berichte belegen die Notwendigkeit einer verstärkten Kontrolle bei der Auszahlung öffentlicher Mittel. Diese Berichte belegen die Notwendigkeit einer verbesserten Abstimmung zwischen Bund und Ländern, aber auch bundesintern, und sie zeigen das Erfordernis eines sparsameren Umgangs auch bei öffentlichen Unternehmungen, sie zeigen einen Reformbedarf.
Im Zusammenhang mit den Ausführungen des Abgeordneten Angerer, der den VERBUND International angesprochen hat, ist darauf hinzuweisen, dass im Zeitraum von 2008 bis 2010 der VERBUND ein negatives Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 579,73 Millionen erzielt hat.
Gleichzeitig musste der Rechnungshof darauf hinweisen, dass der VERBUND für die Beteiligungen in Frankreich, in Italien und in der Türkei bis zum Jahr 2012 2,3 Milliarden € an Eigenmitteln zugeführt hat; davon sind bis Ende 2012 24,6 Millionen Dividende aus Italien und 109 Millionen aus Verkäufen beziehungsweise Bardividenden aus Frankreich zurückgeflossen. Der Rechnungshof musste dabei feststellen, dass beim Engagement grundsätzlich zwar umfangreiche Entscheidungsgrundlagen vorgelegen sind, dass aber wesentliche Risken für ein Engagement nicht beziehungsweise nicht ausreichend berücksichtigt gewesen sind, darunter zum Beispiel – weil Sie das angesprochen haben – das Risiko alternativer Szenarien, beziehungsweise eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen abgeschwächter Effekte der Liberalisierung beziehungsweise einer gänzlich unwirksamen Liberalisierung nicht enthalten ist. – Dies ist ausgeführt auf Seite 112 des Berichtes unter Textziffer 30.4. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Was Sie in diesem Zusammenhang angesprochen haben, was den Aufsichtsrat betrifft: Auch dabei war es so, dass der Aufsichtsrat nicht eingehend genug informiert wurde, eben über die Risken, die mit einer mangelnden Liberalisierung verbunden sein könnten, Risken, die in letzter Konsequenz auch schlagend geworden sind und auch zum negativen Ergebnis beigetragen haben.
Ich hoffe, damit auch diese Fragen beantwortet zu haben.
Die letzte Frage, die gestellt worden ist, war vom Abgeordneten Doppler: Was macht der Rechnungshof, damit die Empfehlungen umgesetzt werden? – Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass wir nach der Veröffentlichung des Berichtes ein Nachfrageverfahren durchführen. Dieses wird veröffentlicht und Ihnen zur Kenntnis gebracht. Ein Jahr darauf führen wir eine Follow-up-Überprüfung durch, die Ihnen auch wiederum zur Kenntnis gebracht wird. Das heißt, es liegt daher an der Öffentlichkeit und auch an den gesetzgebenden Körperschaften, auch ihren Nachdruck, ihre Kontrollhoheit in eine Richtung zu bringen, dass diese Empfehlungen auch umgesetzt werden.
Wie wichtig das ist, das wurde auch heute angesprochen. Bei den Finanzierungsinstrumenten hat der Bund gehandelt und gleichzeitig neue Leitlinien für einen sorgsameren Umgang im Bereich der Finanzierung entwickelt, was sicherlich positiv gewesen ist und dem Bund Risken weggenommen hat.
Ich hoffe daher, dass es wie in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen der Gesetzgebung und dem Rechnungshof möglich sein wird, ein Augenmerk auf einen sparsameren Umgang und gleichzeitig auf mehr Nachhaltigkeit zu legen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
23.02
Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Präsident Dr. Moser. – Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-3 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-171 und Zu III-171 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Es liegt der Antrag der Abgeordneten Mag. Musiol auf Durchführung einer Debatte gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor.
Ich lasse sogleich darüber abstimmen und ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen. – Es gab Konsens darüber, dass das so geschehen soll. – War das einstimmig, Herr Dr. Töchterle? – Danke. Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir gehen in die Debatte ein.
Es besteht Konsens zwischen den Fraktionen, diese Debatte auf eine Rednerrunde à 3 Minuten zu beschränken.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte. (Abg. Fekter: Eine Minute! – Abg. Schieder: Drei! Jeder drei!)
23.04
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte einen Vorschlag, der auf Dr. Angela Julcher lautet.
Frau Julcher war eine von fünf BewerberInnen, die sich als Ersatzmitglied für den Verfassungsgerichtshof beworben haben. Es ist keine Entscheidung gegen die vier anderen, sondern eine Entscheidung für Frau Dr. Julcher. Ich darf ganz kurz den wirklich beeindruckenden Lebenslauf von Frau Dr. Julcher zur Kenntnis bringen:
Sie war von 2001 bis 2003 beim Verwaltungsgerichtshof als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Sie war von 2006 bis 2010 beim unabhängigen Umweltsenat, sie war von 2003 bis 2007 auch in der Abteilung V/1 Verfassungslegislative und Verwaltungsverfahren, sie war Leiterin der Abteilung V/5, sie war im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, und sie ist jetzt seit vier Jahren Richterin am Verwaltungsgerichtshof.
Das ist also wirklich ein beeindruckender Lebenslauf. Frau Julcher ist außerdem ein relativ junges, neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofes (Abg. Fekter: Und weiblich!), und sie erhöht die Quote der Frauen innerhalb des Verfassungsgerichtshofes. Sie erfüllt also wirklich alle Voraussetzungen: erstens tadelloser Lebenslauf, zweitens höchst qualifiziert, und drittens erhöht sie die Frauenquote im Verfassungsgerichtshof. (Beifall bei der SPÖ.)
23.06
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schönegger zu Wort. – Bitte.
23.06
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verfassungsgerichtshof ist ja ohne Zweifel, neben seiner Aufgabe als Hüter der Verfassung in Österreich, seit dem Jahr 1919, seit seiner Gründung auch so etwas wie ein Mittler und ein Schiedsrichter in strittigen Fragen. Manfried Welan hat seine Rolle bezeichnet als spezifische Ausgliederung strittiger Fragen. Ich glaube, dem kann man eigentlich nur beipflichten, auch wenn man sich die jüngsten gesellschaftspolitisch relevanten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs ansieht.
Aus diesem Grund, glaube ich, ist es eine große Verantwortung, die auch wir hier haben. Wir haben hier wirklich nur die besten, kompetentesten und mit dem größten Fachwissen ausgestatteten Richter zu bestellen.
Diesem Anspruch werden wir mit diesem Vorschlag, denke ich, gerecht, und ich bitte um Annahme. (Beifall bei der ÖVP.)
23.07
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. – Bitte.
23.07
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist ja hier im Hohen Haus üblich, zur Einbindung aller Fraktionen bei der Erstattung eines Vorschlages für ein Hauptmitglied des Verfassungsgerichtshofs ein sogenanntes Hearing, eine Anhörung stattfinden zu lassen. Wir Freiheitlichen haben auch jetzt bei der Erstattung eines Vorschlages für ein Ersatzmitglied die Abhaltung einer solchen Anhörung, eines solchen Hearings gefordert. Leider wurde seitens SPÖ und ÖVP dieser Forderung nicht nachgekommen.
Ohne nunmehr Frau Dr. Julcher die Kompetenzen zusprechen zu können, aber auch ohne sie ihr absprechen zu wollen: Eine positive Entscheidung im Sinne einer allein unter Rot und Schwarz ausgemachten Vorentscheidung ist für uns Freiheitlichen in die-
ser Art und Weise nicht zu vertreten, sie ist auch nicht fair, denn eine Erstattung eines Vorschlages würde unserer Meinung nach wirklich ein Hearing und somit eine korrekte Anhörung, ein Verfahren erfordern. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
23.08
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.
23.08
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich freue mich genauso wie alle hier im Raum, dass wir diese Debatte noch führen können. Wir werden diesem Vorschlag nähertreten, wir werden zustimmen, aber leicht gemacht haben Sie es uns nicht. Denn auch wir haben dieses Hearing vorgeschlagen, gefordert, aber leider nicht bekommen.
Es ist mit dieser Kandidatin, soweit wir das den Unterlagen entnehmen können, sicher eine sehr qualifizierte Frau ausgewählt worden, die vor allem – und das freut uns Grüne besonders – im umweltrechtlichen Bereich und auch im fremdenrechtlichen Bereich Expertise mitbringt, was natürlich dieser Tage sehr wichtig ist. Aber wir diskutieren ja immer wieder bei Bestellungen, sei es jetzt von EGMR-RichterInnen, sei es von Verfassungsgerichtshof-Haupt- oder -Ersatzmitgliedern, wie denn das Procedere aussehen soll.
Wir haben auch seinerzeit rund um OPCAT eine gemeinsame Ausschussfeststellung gemacht, wo wir uns darauf verständigt haben, dass wir uns für diese Bestellvorgänge das Procedere anschauen und darüber Diskussionen führen werden, und ich finde es sehr bedauerlich, dass man jetzt dieser Praxis, die wir bei Hauptmitgliedern haben, nicht gefolgt ist, denn es ist schon meistens so, dass bei Ersatzmitgliedern dann der nächste Schritt der ist, Hauptmitglied zu werden. Das ist insofern eine Vorentscheidung – wenn auch keine abschließende Entscheidung, weil es natürlich neuerdings zur Wahl und zur Bestellung kommen muss –, und umso wichtiger sind transparente, klare Verfahren.
In diesem Sinne möchte ich unsere gemeinsame Ausschussfeststellung in Erinnerung rufen und an die Mitglieder des Verfassungsausschusses appellieren, dass wir uns demnächst diesem Thema widmen und uns anschauen, wie wir bei den einzelnen Funktionen und Positionen transparente und klare Verfahren sicherstellen wollen. – Danke schön.
23.10
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.
23.10
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Dass Frau Dr. Angela Julcher hoch qualifiziert ist, ist unbestritten, denn nicht nur, dass sie im Verwaltungsgerichtshof Richterin ist, hat sie insbesondere am Hans Kelsen-Institut ihre berufliche Karriere angefangen und war im Verfassungsdienst und auch im Menschenrechtsbeirat.
Schade ist es halt, dass sie nicht die Möglichkeit hatte, sich in einem Komitee des Verfassungsausschusses – oder wie auch immer man das nennt – einem Hearing zu stellen. Wir NEOS haben die Option genutzt und haben sie selbst angerufen, haben sie gefragt, ob sie Zeit hat, zu uns in den Klub zu kommen. Man muss dazusagen, der Wahlvorschlag kam gestern in der Früh. Es war Zufall, dass es sich genau ausgegangen ist, es war knapp vor unserer Klubsitzung. Wir waren von ihr und auch von ihren Qualifikationen beeindruckt. Es ist aber eigentlich absurd, dass das in der kurzen Zeit von uns selbst initiiert werden musste. Ich nehme an, weder im Klub der Grünen noch im FPÖ-Klub hätte man so schnell die meisten Abgeordneten zusammentrommeln können. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)
Eigenverantwortung ist wichtig, Herr Kollege Wöginger, aber nichtsdestotrotz sollte bei so einer wichtigen Entscheidung – und das ist hier der Fall; der Kollege Schönegger hat es angesprochen –, bei so einer wichtigen gesellschaftspolitischen Entscheidung – denn da kommt man auch in die Ziehung, als Ersatzmitglied beim Verfassungsgerichtshof, oder es ist das Sprungbrett zum dauerhaften Mitglied – ein Hearing stattfinden. Noch einmal: Das sind wichtige gesellschaftspolitische Entscheidungen. Der Verfassungsgerichtshof ist immerhin das Gericht, das in Österreich über die Verfassung wacht, und es kann eigentlich nicht sein, dass man hier nur mit dem Argument: Es war immer schon so, das haben wir noch nie anders gemacht!, weiterhin auf dem Standpunkt beharrt, dass man kein Hearing durchführt. Denn: Es geht um Transparenz, es geht um Information, und da ist ein Hearing wirklich das Mindeste.
Wir werden, weil wir davon überzeugt sind, dass Frau Dr. Angela Julcher eine gute Wahl ist, trotzdem zustimmen, aber noch einmal sei ausdrücklich gesagt: Machen wir beim nächsten Mal ein Hearing! Es ist wirklich im Dienst der Sache. Und es ist der Sache unglaublich geholfen, wenn die Kandidaten auch die Chance haben, sich vorzustellen. Frau Dr. Julcher hat selbst gesagt, sie wäre sehr gerne gekommen und hätte sich einem generellen Hearing gestellt. Ich glaube daher, dass das der richtige Weg für solche Maßnahmen ist. (Beifall bei den NEOS.)
23.13
Präsident Karlheinz Kopf: Die Rednerliste ist erschöpft.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Es liegt ein Wahlvorschlag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder und Dr. Reinhold Lopatka vor. Er lautet auf Frau Dr. Angela Julcher.
Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 87 Abs. 7 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag folgen und ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Somit lautet der Vorschlag für die Ernennung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes auf Frau Dr. Angela Julcher.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über Fristsetzungsantrag
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1224/A(E) der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten eine Frist bis 13. Oktober 2015 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Karlheinz Kopf: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1, 2 und 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls.
„Amtliches Protokoll der 91. Sitzung des Nationalrates vom 23. September 2015
TO-Punkt 1: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (792 der Beilagen)
TO-Punkt 2: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird (793 der Beilagen)
Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/1 vor.
Die Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen bringen den Antrag gemäß § 84 GOG auf Durchführung einer Volksabstimmung gemäß Artikel 43 B-VG Beilage 1/2 ein.
Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/2 vor.
Die Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Dr. Glawischnig-Piesczek, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/1 ein.
Die Abgeordneten Pendl, Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA ein.
Die Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.
Die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 2/2 ein.
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 1:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 792 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/1 bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter Lesung mehrstimmig (dafür S, V, G, N) – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 167
davon Ja-Stimmen: 123
Nein-Stimmen: 43
ungültig: 1
mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 15.22 Uhr bis 15.27 Uhr.
Der Antrag gemäß § 84 GOG auf Durchführung einer Volksabstimmung gemäß Artikel 43 B-VG Beilage 1/2 wird in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 166
davon Ja-Stimmen: 43
Nein-Stimmen: 123.
abgelehnt.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 15.32 Uhr bis 15.37 Uhr.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird abgelehnt (dafür G, N).
Zu TO-Punkt 2:
Der Abänderungsantrag Beilage 2/2 wird abgelehnt (dafür G).
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 793 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig (dafür S, V, F, N, T, A) angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA wird einstimmig angenommen.
TO-Punkt 4: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (775 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (27. StVO-Novelle) (786 der Beilagen)
Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung Beilage IV/2 vor.
Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung Beilage IV/3 vor.
Die Abgeordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 4/1 ein.
Abstimmung:
Der Abänderungsantrag Beilage 4/1 wird abgelehnt (dafür G, N).
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 786 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mehrstimmig (dafür S, V, T) und in dritter Lesung einstimmig angenommen.“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen diese Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1307/A(E) bis 1347/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 6523/J bis 6580/J eingelangt.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.20 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 23.20 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |