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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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216. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Freitag, 5., und Samstag, 6. Juli 2013

 

 


Stenographisches Protokoll

216. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode

Freitag, 5., und Samstag, 6. Juli 2013

Dauer der Sitzung

Freitag, 5. Juli 2013: 9.06 – 24.00 Uhr

Samstag, 6. Juli 2013: 0.00 – 1.55 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankeninterventions- und –restrukturie­rungs­gesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktauf­sichtsbehörden­gesetz geändert werden

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanz­sicher­heiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfonds­ge­setz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassen­gesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zah­lungs­dienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert wer­den und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird

4. Punkt: Bericht über die Bürgerinitiative (55/BI) betreffend allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanz­strafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katas­trophenfondsgesetz 1996 geändert werden

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird


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9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschä­digungsgesetz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden

10. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird

12. Punkt: Bericht betreffend Zehnten Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

13. Punkt: Bericht über den Antrag 2359/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Güllebehälter und Gülleausbringung

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das AWG 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung)

15. Punkt: Bericht über den Antrag 219/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Befreiung von Betrieben vom Andienungs­zwang

16. Punkt: Bericht über den Antrag 2361/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

17. Punkt: Bericht über den Antrag 2354/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Werner Neubauer, Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von Euratom

18. Punkt: Bericht über den Antrag 2197/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von EURATOM zu einem europäischen Atomausstiegsprogramm

19. Punkt: Bericht über den Antrag 2133/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Vertragsverletzungsverfahren gegen Temelίn jetzt!

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Weingesetz 2009 geändert werden

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW)

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Holzhandelsüberwachungsgesetz erlassen und das BFW-Gesetz geändert wird

23. Punkt: Bericht über den Antrag 2298/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010


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24. Punkt: Bericht über den Antrag 2370/A der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird

25. Punkt: Bericht über den Antrag 1113/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saat­gut

26. Punkt: Bericht über den Antrag 1109/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bienen schädigenden Saatgutbeiz­mitteln

27. Punkt: Bericht über den Antrag 1414/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maß­nahme gegen das Bienensterben sowie über den

Antrag 2081/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Bienen im Rahmen des Maisanbaus in Österreich

28. Punkt: Bericht über den Antrag 1538/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Zulassungsstopp und neuerliche Risiko­bewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat

29. Punkt: Bericht über den Antrag 1602/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Glyphosat und POEA (polyethoxyliertes Tallowamin)

30. Punkt: Bericht über den Antrag 1931/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos

31. Punkt: Bericht über den Antrag 1415/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationaler Aktionsplan Pflan­zenschutzmittel (NAP)

32. Punkt: Bericht über den Antrag 2282/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung des Sachkundenachweises

33. Punkt: Bericht über den Antrag 2289/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend sofortiges Verbot von Neonicotinoid-Insektiziden zum besseren Schutz der Bienen und der Umwelt

34. Punkt: Bericht über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009, 53/E, XXIV. GP

35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregister­gesetz 1968 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Strafprozessrechts­ände­rungsgesetz 2013)

36. Punkt: Strafrechtsübereinkommen über Korruption

37. Punkt: Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

38. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Adoptionsrechts-Änderungs­gesetz 2013 – AdRÄG 2013)

39. Punkt: Bericht über den Antrag 2217/A der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allge-


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meine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EPG) geändert werden

40. Punkt: Bericht über den Antrag 1521/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung Adoptionsverbot im Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG)

41. Punkt: Bericht über den Antrag 2369/A der Abgeordneten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, sowie über den

Antrag 17/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB) geändert wird

42. Punkt: Bundesgesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichtsgebüh­rengesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG)

43. Punkt: Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen

44. Punkt: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

45. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträger­vertrags­gesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechts­anwaltsprüfungsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013)

46. Punkt: Bericht über den Antrag 2338/A der Abgeordneten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2013 – Urh-Nov 2013)

47. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusam­menarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013)

48. Punkt: Bericht über den Antrag 275/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschließung von Staatsverträgen zur Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland

49. Punkt: Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

50. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

51. Punkt: Bericht über den Antrag 2312/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Deutsch als Wissenschaftssprache stärken“

52. Punkt: Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung

53. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2304/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichten­bauer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit


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dem die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geän­dert wird

54. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den An­trag 2305/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird, sowie über den

Antrag 1623/A der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird

55. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher

56. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher

57. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner

58. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner

59. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler

60. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser

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Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Stefan Prähauser ............................................. 32

Angelobung des Abgeordneten Mag. Johann Maier .................................................. 32

Beschluss auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2012/2013 der XXIV. Ge­setzgebungsperiode des Nationalrates mit 15. Juli 2013 ..................................................................................... 363

Schlussansprache der Präsidentin Mag. Barbara Prammer ................................ 364

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 32

Ordnungsrufe ......................................................................................................  191, 258

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 700/A(E) der Abge­ordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Walter Rosenkranz, Herbert Scheibner, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend


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Unterausschuss des Verfassungsausschusses „Verwaltungsreform“ gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 8. September 2013 zu setzen ................................... 64

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 64

Redner/Rednerinnen:

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 203

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 206

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 207

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 208

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 210

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ... 211

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 212

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 214

Antrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen,

dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über die Anträge

393/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung eines Maßnahmenpaketes für freiwillige Helferinnen und Helfer,

898/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen aufgrund von Diskriminierung,

1152/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung über die sozialversiche­rungsrechtliche Absicherung von behinderten Menschen in der Beschäftigungs­therapie und

1325/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Erweiterung der Aufgaben der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung,

dem Außenpolitischer Ausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

1548/A(E) der Abgeordneten Hermann Krist, Hermann Gahr, Dr. Alexander Van der Bellen, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umwidmung und Umgestaltung der Südtiroler faschistischen Relikte in Mahnmäler,

1712/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Unterstützung der deutschen Sprachinseln in Oberitalien durch Gewähr­leistung des Zugangs zu österreichischen Medien und die Ermöglichung eines deutschsprachigen Unterrichts,

1903/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung des verpflichtenden Erlernens und Absingens der italienischen Hymne an Südtiroler Schulen und

2015/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Integrierung der Schutzmachtfunktion für Südtirol in die österreichische Verfassung,

dem Bautenausschuss zur Berichterstattung über den Antrag

2358/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend BZÖ-Wohn(rechts)paket,


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dem Familienausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

1605/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Umgestaltung des FLAF zu einem ausgegliederten Jugend- und Familien­zen­trum,

1924/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend zeitgemäße Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Jugend-Pass,

2056/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend bundesweite Ausweitung der Jugendmobilität,

2141/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen und

2142/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Reform des Kinderbetreuungsgeldes,

dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

158/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beseitigung der Pensionsprivilegien in der Oesterreichischen Nationalbank und Kürzung der bald über 2 Milliarden € schweren OeNB-Pensionsreserve,

550/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau,

589/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine kurzfristige deutliche Steuerentlastung und eine mittelfristige umfassende Steuerreform im Sinne des BZÖ-Flat-Tax-Steuermodells,

1464/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Ungleichbehandlung bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Kinderbetreuung,

1708/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Genug gezahlt!“ für überhöhte Gebühren,

1814/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewerbung des Ankaufs von österreichischen Staatsanleihen durch die Österreicherinnen und Österreicher und

1866/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung der Zweckbindung für Wohnbaufördermittel der Länder,

dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie zur Bericht­erstattung über die Anträge

556/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungs­reform und zum Bürokratieabbau,

642/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Erhöhung der Mittel für den FWF und die FFG,

940/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Staffelung der Forschungsprämie zugunsten von KMU,


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1005/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachhaltige Finanzierung der Grundlagenforschung an den Univer­sitäten,

1382/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Forschungsförderungsrichtlinien an die tatsächlichen Gegeben­heiten von kleinen und mittleren Unternehmen,

1583/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Open Data für Österreich und

2132/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der F&E-Mittel zur Sicherstellung einer 3%-igen F&E-Quote,

dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

1772/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Einbettung der Kinderhospizbewegung in das österreichische Gesundheits­system,

2135/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung eines Gesundheitsbonus und

2247/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Abschaf­fung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder,

dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Anträge

559/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungs­reform und zum Bürokratieabbau,

769/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend beschränkten Zugang zu Post-Schlüsseln,

1161/A(E) der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Burka-Verbot in Österreich und

1405/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostentragung von „schuldhaft verursachten“ Polizeieinsätzen,

dem Justizausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

1010/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwertung illegal beschaffter Daten durch die Republik Österreich,

1390/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausdrückliche Regelung im Aktiengesetz, die notwendige Qualifikationen für (künftige) Vorstandsmitglieder vorschreibt, und

1610/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformbedarf im österreichischen Scheidungsrecht,

dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über die Anträge

466/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend GVO-freie Fütterung als Kriterium für das AMA-Gütesiegel,


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1052/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend am Telefon geschlossene Verträge,

1276/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausdehnung des Rücktrittsrechts auf Leasing- und Hypothekarkredite,

1508/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenpflichtige Service-Hotlines und

2131/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg aus der Produktionsstrategie „geplante Obsoleszenz“,

dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über die Anträge

1335/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Deckelung der Agrar-Subventionen auf maximal 25 000 € für Großbetriebe,

1538/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend sofortigen Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzen­schutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat,

1717/A der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 und das Agrarverfahrensgesetz geändert werden,

1720/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Klärung der Eigentumsverhältnisse an agrargemeinschaftlichen Liegen­schaften durch den Bund,

1885/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend keine Nahrungsmittel in den Tank,

1920/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Beendigung des Rückforderungsskandals zulasten öster­reichi­scher Bauern aufgrund von Almflächen-Neuberechnungen,

1931/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend sofortigen Zulassungstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzen­schutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos,

2222/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Lebensmittelskandale und

2277/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen betreffend Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich aufgrund der geplanten EU-Saatgutverordnung,

dem Ausschuss für Menschenrechte zur Berichterstattung über die Anträge

1073/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufarbeitung der Verbrechen wider die Menschlichkeit in Slowenien und

2103/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Entschließung 1487/2007 des slowakischen Nationalrats über die Unan­greif­barkeit der Beneš-Dekrete,

dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag


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1681/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zur Klimastrategie,

dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

300/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Landes­lehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Nachhilfeunterrichtsgesetz),

601/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung von Ausbildung, Berufs­definition und Besoldung von Tageseltern,

526/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Schulreform- und Konjunkturpaket gegen die bildungspolitische Verarmung Österreichs

554/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau,

630/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Schulgesundheitsprogramm,

1039/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über das Privat­schulwesen (Privatschulgesetz) geändert wird,

1141/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Reform der Schulverwaltung,

1229/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Herauslösung von Bewegungserziehung und Sport aus der Schulautonomie,

1655/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung von Schulsprengeln in Österreich,

2077/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Berufsverbot für rechtskräftig verurteilte Pädagoginnen und Pädagogen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von Unmündigen und Minderjährigen und

2295/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend standort­bezogenes Sprachförderungskonzept,

dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

453/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket,

455/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird,

456/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung von Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanz­gebarung mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof,


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459/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz geändert wird,

460/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshof­gesetz geändert werden,

632/A(E) der Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Neuregelung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter,

657/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idgF, geändert wird,

767/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, und ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird,

740/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines Entschädigungsfonds nach österreichischem Muster in den Heimatstaaten der in Österreich aufgenommenen Heimatvertriebenen und ihrer Nachkommen,

944/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kürzung aller Parteienförderungen,

1177/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung des Kammerstaates und Reform des Sozialsystems,

1230/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (Generationengerechtigkeits-Novelle),

1688/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Mitsprache und direkte Demokratie durch „Internet-Volksbegehren“,

1897/A der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Verschiebung der Kompetenz für Jugendschutz das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,

1813/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entstaatlichung des ORF,

1826/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umgestaltung des Parteiengesetzes zur Verhinderung von Korruption und Machtmissbrauch,

1906/A(E) der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Erfüllung des Staatsvertrages von Wien,

1963/A(E) der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Österreich neu bauen – umfassende Staats- und Parlamentsreform, und

2163/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Grundgültigkeitsdauer von Gesetzen (Grundgültigkeits­dauer-Gesetz – GGG),


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 12

dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

391/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit an schallgeschützten Autobahn­strecken,

392/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung von Handydiebstählen,

394/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer 6-Monats-Vignette,

633/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht,

2164/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine neuen Belastungen der Autofahrer durch eine Vignetten­preiserhöhung,

2167/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserte Sicherheitsbestimmungen bei der Kinderbeförderung in Omnibussen,

2245/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend Mitbenützung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge und

2364/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kollegin und Kollegen betreffend lückenlose Aufklärung der Ursache der Donau-Überschwemmungen aufgrund von Schleusenanlagen durch eine unabhängige internationale Exper­ten­kommission,

dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zur Berichterstattung über die Anträge

364/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Masterplan für ein energieautarkes Österreich,

1466/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktionspaket zur Spritpreissenkung,

1549/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend 10-Punkte-Programm zur Stärkung der mittelständischen Wirtschaft – Genug gezahlt!,

1729/A(E) der Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Abschaffung der Mehrfachmitgliedschaften in den Fachgruppen (Fachver­bänden) der Wirtschaftskammern und

2101/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Ing. Norbert Hofer, Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stromnetzanpas­sung für die Energiewende sowie

dem Wissenschaftsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

1608/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „UNI-Bonus“ und „Uni-Card“ – Akutprogramm für die Universitäten und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 13

1999/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend 7 Punkte für den Universitätsstandort Österreich

gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung jeweils eine Frist bis 8. September 2013 zu setzen – Ablehnung      64, 360

Antrag der Abgeordneten Stefan Petzner, Kollegin und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Notverstaatlichung von Hypo Alpe-Adria-Bank, Kommunalkredit Austria AG und Österreichischer Volksbanken AG (ÖVAG) gemäß § 33 Abs.1 der Geschäftsordnung   ............................................................................................................................. 361

Bekanntgabe ................................................................................................................... 64

Ablehnung des Antrages ........................................................................................... ... 363

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 65

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 152

Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Außenpolitischen Ausschuss, den Bautenausschuss, den Familienausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie, den Geschäftsordnungsausschuss, den Gesund­heits­ausschuss, den Gleichbehandlungsausschuss, den Ausschuss für innere Angelegenheiten, den Justizausschuss, den Ausschuss für Konsumentenschutz, den Kulturausschuss, den Landesverteidigungsausschuss, den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, den Ausschuss für Menschenrechte, den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, den Rechnungshofausschuss, den Aus­schuss für Sportangelegenheiten, den Tourismusausschuss, den Umweltaus­schuss, den Unterrichtsausschuss, den Unvereinbarkeitsausschuss, den Verfas­sungs­ausschuss, den Verkehrsausschuss, den Volksanwaltschaftsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie sowie den Wissenschaftsausschuss gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung zu beauftragen, ihre Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen – Ablehnung .................................  363, 364

Fragestunde (33.)

Finanzen ........................................................................................................................ 32

Kai Jan Krainer (237/M); Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Gerhard Huber, Mag. Werner Kogler, Mag. Roman Haider

Jakob Auer (234/M); Mag. Rainer Widmann, Mag. Bruno Rossmann, Maximilian Linder, Petra Bayr

Elmar Podgorschek (240/M); Michael Ehmann, Konrad Steindl, Mag. Rainer Widmann, Dr. Ruperta Lichtenecker

Mag. Werner Kogler (236/M); Josef Jury, Mag. Christine Lapp, MA, Ing. Franz Windisch, Stefan Petzner

Josef Bucher (239/M); Mag. Bruno Rossmann, Ing. Christian Höbart, Franz Kirchgatterer, Gabriele Tamandl

Ing. Robert Lugar (241/M); Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Stefan Petzner, Mag. Werner Kogler, Maximilian Linder, Mag. Elisabeth Grossmann


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 14

Wilhelm Haberzettl (238/M); Peter Haubner, Gerald Grosz, Dr. Ruperta Lichten­ecker, Elmar Podgorschek

Ridi Maria Steibl (235/M); Ursula Haubner, Mag. Daniela Musiol, Anneliese Kitzmüller, Mag. Andrea Kuntzl, Martina Schenk

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 63

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den US-Totalangriff auf die Privatsphäre des „Angriffs­ziels“ Europa (15430/J) ................. 152

Begründung: Heinz-Christian Strache ....................................................................... 156

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................. 162

Debatte:

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 164

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 166

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 169

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 171

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 173

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 176

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 177

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 183

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 185

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 187

Werner Amon, MBA (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 190

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 190

Mag. Christine Lapp, MA ....................................................................................... ... 193

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 194

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 195

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 197

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 199

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 200

Hans-Jörg Jenewein ............................................................................................... ... 201

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährung politischen Asyls für Edward Joseph Snowden – Ablehnung .........  181, 202

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2360 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankeninterventions- und ‑restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz geändert werden (2513 d.B.) ........................... 65

Redner/Rednerinnen:

Maximilian Linder ................................................................................................... ..... 65

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ..... 66

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 67

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 70

Josef Bucher ..........................................................................................................  71, 86

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ..................................................................... 73


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 15

Ing. Robert Lugar ..................................................................................................  75, 84

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 78

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 79

Stefan Petzner ......................................................................................................... ..... 81

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 85

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bun­desministerin für Finanzen gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungs­gesetzes – Ablehnung ....................................................  84, 88

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 87

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2438 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Invest­mentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapierauf­sichts­gesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versiche­rungsaufsichtsgesetz geändert werden (2514 d.B.) ......................................................................................................... 88

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2401 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Im­mobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuer­gesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuer­ge­setz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2516 d.B.) ................................................. 88

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Bürgerinitiative (55/BI) betreffend allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung (2517 d.B.) ............................................................................ 88

Redner/Rednerinnen:

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ..... 89

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ..... 90

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ..... 92

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 96

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 97

Konrad Steindl ........................................................................................................ ..... 98

Ing. Robert Lugar ..............................................................................................  108, 113

Petra Bayr ................................................................................................................... 110

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 111

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 112

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 113

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 115

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kollegin­nen und Kollegen betreffend: Finanzierung von lokalen Projekten durch partizi­pative BürgerInnenbeteiligung kostengünstig, einfach und rechtssicher ermög­lichen – Ablehnung .................................................................  94, 117


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 16

Entschließungsantrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding – Annahme (E 329) ......................................  100, 117

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2514 und 2516 d.B. ..................................... 115

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2517 d.B. ................................................... 117

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2399 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investment­fondsgesetz 2011 geändert werden (2515 d.B.)             ............................................................................................................................. 117

6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2405 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013) (2518 d.B.)     ............................................................................................................................. 117

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2440 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastro­phen­fondsgesetz 1996 geändert werden (2519 d.B.)         ............................................................................................................................. 117

8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2409 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (2520 d.B.) ....................................... 117

9. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2437 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungs­ge­setz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden (2521 d.B.) ........................................................................................ 117

10. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2362 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Noten­wechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zuge­hörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppel­besteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde (2522 d.B.) ............... 118

Redner/Rednerinnen:

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 118

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 119

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 120

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 121

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 122

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 124

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 124

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 125

Michael Ehmann ..................................................................................................... ... 126

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 127

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 128

Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 2515, 2518, 2519, 2520 und 2521 d.B. ............ 131

Genehmigung des Staatsvertrages in 2522 d.B. ......................................................... 132

11. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2439 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staats­schuldenausschusses geändert wird (2475 d.B.)     ............................................................................................................................. 133


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 17

Redner/Rednerinnen:

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 133

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 136

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 137

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ... 140

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 142

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 144

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 145

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 145

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 146

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 147

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ................................................................... 147

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 231

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Umweltausschusses betreffend Zehnten Umweltkontroll­bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft (III-426 /2486 d.B.) ...... 148

13. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2359/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Güllebehälter und Gülleausbringung (2490 d.B.) .................................................................................................................... 148

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 148

Peter Stauber .......................................................................................................... ... 149

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 150

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 214

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 216

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 216

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 217

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 218

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 219

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 220

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 221

Kenntnisnahme des Berichtes III-426 d.B. ................................................................... 221

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2490 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Güllebehälter und Gülleausbringung (E 330) ............................................................... 222

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (2408 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das AWG 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung) (2487 d.B.) ...................... 222

15. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 219/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Befreiung von Betrieben vom Andienungszwang (2488 d.B.)   ............................................................................................................................. 222

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 222

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 223

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 224

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 226


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 18

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 227

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 228

Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 230

Annahme des Gesetzentwurfes in 2487 d.B. .............................................................. 230

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2488 d.B. ................................................... 231

Gemeinsame Beratung über

16. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2361/A der Ab­geordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (2489 d.B.) ............................................................................................. 232

17. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2354/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Werner Neubauer, Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von Euratom (2491 d.B.) .................................................................................................................... 232

18. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2197/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von EURATOM zu einem europäischen Atomausstiegs­programm (2492 d.B.) .................................................................................................. 232

19. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2133/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Vertragsverletzungsverfahren gegen Temelίn jetzt! (2493 d.B.) .................................................................................................................... 232

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 232

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 233

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 235

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 236

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 236

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 238

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 239

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 240

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 242

Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 243

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 243

Annahme des Gesetzentwurfes in 2489 d.B. .............................................................. 244

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2491 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Geneh­migung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von EURATOM (E 331) .......................................................................................................................... 244

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 2492 und 2493 d.B. .......................... 245

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (2015 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Weingesetz 2009 geändert werden (2114 d.B.)           ............................................................................................................................. 245

Redner/Rednerinnen:

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 245

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 246


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 19

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 247

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 248

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 249

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 251

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 252

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ... 253

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 256

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 257

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Gleichenberger Abkommens und Siche­rung der Rechte von Doppelbesitzern – Ablehnung  255, 259

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 258

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regie­rungsvorlage (2441 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird (Verwaltungsgerichts­barkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW) (2525 d.B.) ................. 259

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (2442 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Holzhandelsüber­wachungs­gesetz erlassen und das BFW-Gesetz geändert wird (2526 d.B.) .................................................................................................................... 259

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2298/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010 (2527 d.B.) .................................................................................................................... 259

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 259

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 260

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 261

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 261

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 262

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 263

Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 264

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 265

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 266

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 267

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 267

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2525 und 2526 d.B. ..................................... 268

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2527 d.B. ................................................... 268

Gemeinsame Beratung über

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2370/A der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird (2576 d.B.)         ............................................................................................................................. 268

25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1113/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saatgut (2528 d.B.) .............................................................................................. 268


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 20

26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1109/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bienen schädigenden Saatgutbeizmitteln (2529 d.B.) ..................................................................................... 268

27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1414/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben sowie über den

Antrag 2081/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Schutz der Bienen im Rahmen des Maisanbaus in Österreich (2530 d.B.) ............... 269

28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1538/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat (2531 d.B.)                269

29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1602/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Verbot von Glyphosat und POEA (polyethoxyliertes Tallowamin) (2532 d.B.) ............................................ ... 269

30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1931/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos (2533 d.B.)           ............................................................................................................................. 269

31. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1415/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP) (2534 d.B.) ...................................................................... 269

32. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2282/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung des Sachkundenachweises (2535 d.B.) ............................................................................. 269

33. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2289/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend sofortiges Verbot von Neonicotinoid-Insektiziden zum besseren Schutz der Bienen und der Umwelt (2536 d.B.) .................................. 269

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 270

Ing. Franz Windisch ................................................................................................ ... 272

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 273

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 274

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 275

Peter Mayer ............................................................................................................. ... 277

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 277

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 279

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 279

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ... 280

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 281

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 282

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 282

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 283


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 21

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 283

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 284

Annahme des Gesetzentwurfes in 2576 d.B. .............................................................. 286

Kenntnisnahme der acht Ausschussberichte 2528, 2529, 2531, 2532, 2533, 2534, 2535 und 2536 d.B.              ............................................................................................................................. 286

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2530 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienen­sterben (E 332) ............................................................................... 286

Gemeinsame Beratung über

34. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Straf­pro­zessreform aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009, 53/E, XXIV. GP (III-272/2456 d.B.) .................. 287

35. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2402 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregister­ge­setz 1968 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Strafprozess­rechts­änderungsgesetz 2013) (2457 d.B.) ............................... 287

36. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2364 d.B.): Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2467 d.B.) ............................................. 287

37. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2365 d.B.): Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2468 d.B.) ............................................. 287

Redner/Rednerinnen:

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 287

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 288

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 289

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 289

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 292

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 293

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 293

Hannes Fazekas .......................................................................................................... 296

Otto Pendl ................................................................................................................... 297

Christian Lausch ........................................................................................................ 298

Kenntnisnahme des Berichtes III-272 d.B. ............................................................... ... 299

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2456 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Schlussfolgerungen aus den Beratungen des zur Vorbe­handlung des Berichts der Bundesministerin für Justiz betreffend die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009, 53/E, XXIV. GP (III-272 d.B.), und des Antrags 150/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Untersuchungsrich­ters eingesetzten Unterausschusses des Justizausschusses (E 333) .......................................................................................................................... 299

Annahme des Gesetzentwurfes in 2457 d.B. .............................................................. 300

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 2467 und 2468 d.B. ................................ 300


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 22

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 2467 und 2468 d.B.                   300

Gemeinsame Beratung über

38. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2403 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Adoptionsrechts-Ände­rungs­gesetz 2013 – AdRÄG 2013) (2458 d.B.) ...................... 300

39. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2217/A der Abgeord­neten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EPG) geändert werden (2459 d.B.)           ............................................................................................................................. 300

40. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1521/A(E) der Abge­ordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung Adoptionsverbot im Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG) (2460 d.B.) .................................................................................. 300

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 301

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 302

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 303

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 304

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 305

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 306

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 307

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 308

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 309

Annahme des Gesetzentwurfes in 2458 d.B. .............................................................. 310

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 2459 und 2460 d.B. .......................... 310

41. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2369/A der Abgeord­neten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, sowie über den

Antrag 17/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB) geändert wird (2575 d.B.) .............................. 311

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 311

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 312

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 314

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 315

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 316

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 317

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 317

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 318

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 318

Gemeinsame Beratung über


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 23

42. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2404 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichts­gebüh­rengesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG) (2461 d.B.) .................................................................................................................... 319

43. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2448 d.B.): Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (2462 d.B.) .......................................... 319

44. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2449 d.B.): Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (2469 d.B.)         ............................................................................................................................. 319

45. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2378 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträgervertrags­gesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetscher­gesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013) (2463 d.B.) ..................................................... 319

Redner/Rednerinnen:

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 320

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 321

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 322

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 323

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 323

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 324

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2461 und 2463 d.B. ..................................... 324

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 2462 und 2469 d.B. ................................ 324

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 2462 und 2469 d.B.                          324

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 2469 d.B.                        325

46. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2338/A der Abge­ordneten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz geändert werden (Urheberrechts-No­velle 2013 – Urh-Nov 2013) (2464 d.B.) ....................................................................... 325

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 325

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ............................................................................... ... 326

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 326

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 327

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 328

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 328

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 329

Gemeinsame Beratung über


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 24

47. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2379 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013) (2465 d.B.) ................. 329

Berichterstatterin: Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ..................................................... 330

48. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 275/A(E) der Abge­ordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschließung von Staatsverträgen zur Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland (2466 d.B.) ..................................... 330

Redner/Rednerinnen:

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 330

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 331

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 331

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 331

Annahme des Gesetzentwurfes in 2465 d.B. .............................................................. 332

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2466 d.B..................................................... 332

49. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2447 d.B.): Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (2470 d.B.) ........................................................................ 332

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 332

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 333

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 333

Genehmigung des Staatsvertrages in 2470 d.B. ......................................................... 333

Gemeinsame Beratung über

50. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2435 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (2452 d.B.) ................................ 333

51. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2312/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Deutsch als Wissenschaftssprache stärken“ (2454 d.B.) ....................................................................................................................................... 333

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 334

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 334

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 335

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 337

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 337

Bundesminister Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................. ... 338

Anna Franz .............................................................................................................. ... 339

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 342

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 343

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ... 344

Annahme des Gesetzentwurfes in 2452 d.B. .............................................................. 347

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2454 d.B. ................................................... 347


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 25

52. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2304 d.B.): Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung (2453 d.B.)              ............................................................................................................................. 348

Redner/Rednerinnen:

Mag. Silvia Grünberger .......................................................................................... ... 348

Harry Rudolf Buchmayr ......................................................................................... ... 348

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 349

Genehmigung des Staatsvertrages in 2453 d.B. ......................................................... 349

53. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2304/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungs­gesetz 1975) geändert wird (2494 d.B.) ............................................................. 349

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 349

54. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2305/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird, sowie über den

Antrag 1623/A der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (2495 d.B.) ................... 349

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 350

55. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landes­gerichtes Klagenfurt (19 Hv 24/13i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher (2577 d.B.) .................................................................................................................... 350

Redner:

Gerald Grosz ............................................................................................................... 350

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 352

56. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landes­gerichtes Klagenfurt (19 Hv 23/13t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher (2578 d.B.) .................................................................................................................... 352

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 352

57. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Lan­desgerichtes Klagenfurt (19 Hv 24/13i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (2579 d.B.) .................................................................................................................... 352

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 353

58. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Lan­desgerichtes Klagenfurt (19 Hv 23/13t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (2580 d.B.) .................................................................................................................... 353

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 353


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 26

59. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Wiener Neustadt (11 ST 32/13p) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler (2581 d.B.) ........................................................................................................ 353

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 353

60. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landes­gerichtes für Strafsachen Wien (92 HV 52/13k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser (2582 d.B.) .................................................................................... 354

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 354

Eingebracht wurden

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 63

Bürgerinitiative betreffend „Saatgutrichtlinie – Nein Danke“ (Ordnungsnum­mer 68)

Antrag der Abgeordneten

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend erhöhten Anspruch auf Pflegefreistellung ohne Altersbeschränkung für jene Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird (2375/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den US-Totalangriff auf die Privatsphäre des „Angriffsziels“ Europa (15430/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Verkehrsunfälle durch Tiere (Wild, etc.) in den Jahren 2011 und 2012“ (15431/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Insolvenz: Abgabenrückstände & Steuerschulden: Forderungsanmeldun­gen – Abschreibungen (2009–2012)“ (15432/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Scalping (Marktmanipulation) und Insiderhandel“ (15433/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend: NSA in österreichischen Kasernen? (15434/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Causa K. 3 (15435/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Spionagetätigkeit der NSA in Österreich und in österreichischen Auslandsbehörden (15436/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Cyberangriff auf Atomkraftwerk (15437/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Spionagetätigkeit der NSA in Österreich (15438/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Swap-Affäre und Finanzverfassung (15439/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 27

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kosten für Innenstadtbüros von Wiener gemeinnützigen Bauträgern (15440/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend widersprüchliche Angaben zum gemeinnützigen Wohnbau (15441/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungen gegen den ehemaligen jugoslawischen Ex-Geheimdienstchef beziehungsweise den jugoslawischen Geheimdienst UDBA und dessen Unterorgani­sationen (15442/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen gegen den ehemaligen jugoslawischen Ex-Geheimdienstchef beziehungsweise den jugoslawischen Geheimdienst UDBA und dessen Unterorgani­sationen (15443/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Vorwort des Klubobmannes Kopf im Bericht zur Reform des Wehrdienstes (15444/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend A 5 Nord/Weinviertel Autobahn (15445/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Weinviertler Schnellstraße S 3 (15446/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausnahme von der Entrichtung der zeitab­hängigen Maut (Vignette) und den Abschnitt auf der A 12 zwischen „Staatsgrenze bei Kufstein“ und „Kufstein Nord“ (15447/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­vertei­digung und Sport betreffend Reform des Wehrdienstes – Reduktion der Funktions­soldaten (15448/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylstatus für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene (15449/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung und Sport betreffend Reform des Wehrdienstes – Modulares Ausbildungs­system (15450/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Umbau des Bundesschullandheims Tandalier in Radstadt (15451/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Interventionen des Parlaments, um die parlamentarische Diplomatie einzelner Abgeordneter zu behindern (15452/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Zwangslandung des bolivianischen Präsidenten Evo Morales in Wien (15453/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Funktionsweise des unabhängigen Expertenrats für Integration (15454/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 28

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Außenstellen von Bezirksgerichten (15455/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Spanische Hof­reitschule (15456/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gehaltsfortzahlung für Bandion Ortner trotz Freistellung (15457/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Mitgliedsbeiträge aus dem Schulbudget (15458/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Direkte Demokratie und Bürgerkarte (15459/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Direkte Demokratie und Bürger­karte (15460/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Burgenland im ersten Halbjahr 2013 (15461/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Niederöster­reich im ersten Halbjahr 2013 (15462/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Wien im ersten Halbjahr 2013 (15463/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Oberöster­reich im ersten Halbjahr 2013 (15464/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Tirol im ersten Halbjahr 2013 (15465/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Steiermark im ersten Halbjahr 2013 (15466/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Salzburg im ersten Halbjahr 2013 (15467/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Kärnten im ersten Halbjahr 2013 (15468/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Vorarlberg im ersten Halbjahr 2013 (15469/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 29

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen – Kursgewinnsteuer Neu“ (15470/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeister­schaftsspielen – in Österreich (Saison 2012/2013)“ (15471/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Taxigewerbe in Österreich – Entwicklung in den Jahren 2010, 2011 und 2012“ (15472/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Taxigewerbe in Österreich – Wirtschaftliche Situation“ (15473/J)

Harry Rudolf Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Rückversteuerung von deutschen Renten in Österreich“ (15474/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die indirekten Landnutzungs­änderungen der Produktion von Agro-Treibstoffen (15475/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Einführung des fünften Strafdeliktes Aggression vor dem Internationalen Strafgerichtshof (15476/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Serbische Sprache: Sprachunterricht an Österreichs Schulen“ (15477/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Taxigewerbe – Raubüberfälle und sonstige Sicherheitsfragen“ (15478/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Positionierung in der „ICPD beyond 2014“-Debatte (15479/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Wiederaufnahmeverfahren in Österreich in den Jahren 2002 bis 2012“ (15480/J)

Erich Tadler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Luftverkehr-Lärmimmissionsschutz­verordnung (15481/J)

Erich Tadler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung (15482/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Wirtschaft & Financial Education in den Schulen (15483/J)

Christine Marek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Initiativen zur Leseförderung durch das BMUKK (15484/J)

Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Umsetzung Regierungsprogramm medizinische Kinderrehabilitation (15485/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 30

Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung (15486/J)

Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Versäumnisse der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie in Hinblick auf eine zukunftsorientierte Bahn­politik (15487/J)

Johann Höfinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Pilotprojekte zur Vorbereitung des Berufsheeres (15488/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Feste Hindernisse im Pferdesport“ (15489/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln (15490/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Tierquälerei (15491/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Lebensmittelkontrollen in Speisewagen (15492/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend SV-Beitragsprüfung bei Transportunternehmen (15493/J)

Sigisbert Dolinschek, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in verschiedenen Einrichtungen (15494/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Treibjagden: Verletzte und tote Jäger 2012“ (15495/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Hassparolen und Gewaltaufrufe im Internet – Verhetzung (§ 283 StGB) 2012“ (15496/J)

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Ergebnisse der Kontext­erhebun­gen zur Bildungsstandard-Untersuchung 2012 (15497/J)

August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (15498/J)

August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (15499/J)

Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Einsatz von Präsenzdienern bei der Airpower 2013 (15500/J)

Mag. Rainer Widmann, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Chaos bei der Vergabe der Photovoltaik-Fördermittel am 1. Jänner 2013 (15501/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 31

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (14376/AB zu 14717/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (14377/AB zu 14977/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14378/AB zu 15088/J)

 


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 32

09.05.40 Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen, und eröffne die Sitzung.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Kuzdas, Großruck, Kickl, Kunasek, Mayerhofer, Mag. Unterreiner, Dr. Winter, Zanger, Mag. Jarmer, Mag. Schatz, Tadler, Schittenhelm und Mag. Brunner.

09.06.05 Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Stefan Prähauser auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Herr Mag. Johann Maier in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird der Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich darf die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Binder-Maier, um die Verlesung der Gelöbnisformel bitten.

 


9.06.45

Schriftführerin Gabriele Binder-Maier: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Ich gelobe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße den Herrn Abgeordneten herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

*****

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung auf ORF 2 bis 13 Uhr und auf ORF III in voller Länge live übertragen wird.

09.07.21 Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Meine Damen und Herren, Sie kennen die Regeln: Die Damen und Herren Abge­ordneten stellen ihre Fragen von den beiden Rednerpulten im Halbrund. Sie haben jeweils 1 Minute Zeit. Die Frau Bundesministerin hat zur Beantwortung der Hauptfrage 2 Minuten, zur Beantwortung der Zusatzfragen 1 Minute Zeit. Ich werde jeweils knapp vor Ablauf der Zeit mit dem Glockenzeichen darauf hinweisen.

Die in der heutigen Fragestunde zum Aufruf gelangenden Anfragen sind an Frau Bundesministerin Dr. Fekter gerichtet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 33

Bundesministerium für Finanzen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich ersuche Herrn Abgeordneten Krainer um die Formulierung der 1. Anfrage, 237/M. – Bitte.

 


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Guten Morgen, Frau Finanzministerin! Die Bankenrettung hat in Österreich schon mehrere Milliarden Euro gekostet. Durch die Bankenabgabe ist aber nur ein Bruchteil des Geldes bisher hereingekommen. In den meisten europäischen Ländern zahlt die breite Masse die Rettung der Banken; das halte ich für ungerecht. In Österreich haben wir die Bankenabgabe. Ein Teil davon ist aber nur befristet, und die SPÖ hat vorgeschlagen, dass diese Befristung aufgehoben wird und dass diese Bankenabgabe so lange bezahlt wird, bis die Kosten für die Bankenrettung auch hereingebracht sind.

Daher meine Frage an Sie:

237/M

„Werden Sie sich für die Verlängerung des Zuschlages zur Bankenabgabe einsetzen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Dass der Finanz­sektor selbst dazu beitragen muss, dass der Finanzmarkt stabil gehalten wird, ist unbestritten. Darüber gibt es Konsens.

Die derzeitige Bankenabgabe ist unbefristet und bringt in etwa 600 Millionen € ein. Wir haben dann einen Zuschlag auf diese Bankenabgabe, der um die 120 Millionen € in einen zweckgewidmeten Fonds zur Stabilisierung des Finanzmarktes einbringt, be­schlossen, und dieser Fonds wird bis 2017 dotiert.

Vor 14 Tagen haben aber die ECOFIN-Minister in Europa auch eine Banken­abwicklungsrichtlinie vorbereitet, gemäß der dann der Banksektor selbst einen Fonds in einer Höhe von mehreren Milliarden aufbauen muss, um diese Abwicklungen bewerkstelligen zu können.

Wenn also diese Richtlinie umgesetzt wird, wird es diesbezüglich zu einer unbe­fristeten Bankenabgabe kommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Krainer.

 


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Apropos Ungerechtigkeiten: In Österreich ist es ja auch so, dass, wenn man sich die Verteilung des Kuchens, der in Österreich gebacken wird, das heißt die Verteilung von Einkommen in Österreich ansieht, zirka 60 Prozent jene bekommen, die arbeiten, und 40 Prozent sind Kapital- und Ver­mögenseinkommen.

Wenn es aber um die Rechnung geht, also um die Steuern, so zahlen jene, die 60 Prozent bekommen, also die Arbeitnehmer, fast 85 Prozent oder mehr als 85 Pro­zent der Steuern und Abgaben, die Bezieher von Kapital- und Vermögens­einkommen, die 40 Prozent vom Kuchen bekommen, zahlen aber nicht einmal 15 Pro­zent der Steuern.

Das halten wir für ungerecht. Die SPÖ hat vorgeschlagen, Steuern und Abgaben auf Arbeit zu senken und dafür Steuern auf Vermögen und Kapital zu erhöhen.

Werden Sie sich auch dafür einsetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 34

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir haben in Österreich bereits alle Erträge aus Vermögen besteuert: mit der Sparbuchsteuer, mit der Wertpapiersteuer, mit der Immobiliensteuer, mit der Grundsteuer; sogar die Erträge aus Grund und Boden, die die Landwirtschaft erwirtschaftet, sind besteuert, und die Erträge vom Betriebsvermögen werden durch die Körperschaftsteuer besteuert. Das heißt, alle Zuwächse und Erträge haben wir schon besteuert. Und eine Substanz­besteuerung, wo man an der Substanz knabbert – da bin ich dagegen!

Denn: Wenn man Betriebsanlagevermögen beispielsweise besteuert, wird nicht mehr investiert, das kostet Arbeitsplätze, und das ist kontraproduktiv.

Aber die Belastung von Arbeit durch Steuern ist im Verhältnis bei uns hoch, und da müssen wir uns überlegen, wie wir das senken können – beispielsweise durch Mitarbeiterbeteiligung, die steuerlich begünstigt ist, oder beispielsweise durch einen Freibetrag von 7 000 € pro Kind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti.

 


Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Guten Morgen, Frau Bundes­ministerin! Sie haben bei der Beantwortung der ersten Frage gesagt, Österreich bekommt ungefähr 600 Millionen € durch die Bankensteuer. In Deutschland beläuft sich dieser Betrag auf etwa 500 Millionen €. Nun ist Deutschland zehnmal so groß wie Österreich. Das heißt, in Österreich wird durch diese Bankensteuer das Sechs- bis Siebenfache von den Banken aufgebracht. Sie haben auch gesagt, dass es auf europäischer Ebene angedacht ist, einen Bankenrettungsfonds zu errichten.

Jetzt meine Frage an Sie, Frau Bundesministerin: Wie sieht die österreichische Bankenabgabe nicht nur im europäischen, sondern auch im internationalen Vergleich aus?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir haben eine überproportional hohe Bankenabgabe, das heißt, die Banken tragen zum Steuertopf sehr viel bei – und werden noch weiter beitragen müssen, wenn es diesen Abwick­lungsfonds gibt. Derzeit ist nur ein geringer Teil der Bankenabgabe für die Finanz­marktstabilität. zweckgebunden Wir werden wahrscheinlich in Zukunft auch den großen Brocken nicht ins Budget fließen lassen können, sondern in diesen Fonds, den wir über zehn Jahre hinweg aufbauen müssen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.

 


Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Guten Morgen, Frau Präsident! Frau Bundes­minister, gestern haben Sie das Land Kärnten angeprangert, weil es für die Hypo Alpe-Adria Bank Haftungen in Höhe von 20 Milliarden € eingegangen ist. Jetzt ist es so: Die Hypo Alpe-Adria Bank hat eine Bilanzsumme von rund 40 Milliarden €, die Hypo Tirol Bank hat im Vergleich dazu 900 Millionen €. Das Land Tirol haftet mit 6,9 Milliarden €.

Was machen Sie, damit das Land Tirol diese Haftungen im Sinne Ihrer gestrigen großen Reden sofort zurückfährt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Die Bilanzsumme der Hypo Alpe-Adria konnten wir Gott sei Dank bereits reduzieren, auch die Haftungen des Landes Kärnten konnten wir reduzieren. Es waren ursprünglich 20 Milliarden € und sind jetzt nur mehr 14 Milliarden €. Das heißt, wir haben über die letzten Jahre sukzes­sive die Bank stabilisiert.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 35

Die Haftungen, die Kärnten eingegangen ist, muss man auch im Verhältnis zum Budget sehen, das das Land Kärnten hat. Und dieses Verhältnis war ein Vielfaches, fast das Zehnfache, während es in Tirol nur das Dreifache ist.

Ich habe durch ein Haftungsobergrenzengesetz auf Bundesebene Vorsorge getroffen, aber auch alle Länder müssen ein Haftungsobergrenzengesetz beschließen, damit eben so etwas, wie es in Kärnten unter Haider vorgekommen ist, nicht mehr passieren kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Bundesministerin! Die Ursprungs­frage hat sich ja eigentlich auf Steuern und Bankenabgaben bezogen. Meines Erachtens haben Sie zur Bankenabgabe ausreichend Stellung bezogen. Allerdings hat Herr Abgeordneter Krainer die Problematik der auseinanderdriftenden Steuerbelastung von Arbeitseinkommen und sogenannten Vermögensabgaben hinzugefügt. (Abg. Huber richtet einen längeren Zuruf an den soeben den Saal verlassenden Abg. Hörl.) – Geh, Herr Kollege! – Herr Kollege, es ist erst 9 Uhr!

Jedenfalls würde ich hier nachfragen wollen, was bei einer Erbschaftssteuer so schlecht sein soll, wenn Freibeträge bis 500 000 € kreiert werden. Das heißt, dass jemand, der 1,5 Millionen € erbt – und das ist ja dann nun wirklich kein Armer –, dann für die darüber liegende Million € Steuer zahlt, etwa 25 Prozent; das wären dann 250 000 € von 1,5 Millionen €. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Sie stellen sich immer dagegen mit dem Argument, dass der kleine Häuselbauer erwischt werden würde. Ich kenne kein Modell in Österreich, das das vorsieht.

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, die Minute ist abgelaufen. Die Frage ist ohnedies am Anfang formuliert worden.

Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich kenne schon ein Modell, das vorsieht, dass der Häuselbauer betroffen ist. Das hat die Gewerkschaft vorgelegt, nämlich: bis 150 000 €. (Abg. Riepl: Das stimmt ja überhaupt nicht! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das heißt: Wehret den Anfängen! Man will hier den Menschen das wegnehmen, was sie sich geschaffen haben und an ihre Kinder weitergeben wollen. (Weitere Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Dagegen bin ich striktest.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Haider.

 


Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Bundesminister! Ein Hauptkritikpunkt an der Bankenabgabe ist ja, dass sie keine Bankenabgabe, sondern vielmehr eine Bankkundenabgabe sei. Dass die SPÖ als Steuererhöhungspartei das billigend in Kauf nimmt, hat ja der Kollege Krainer gerade ganz eindrucksvoll bestätigt.

Können Sie als Finanzministerin, kann diese Bundesregierung garantieren, dass die Banken diese Bankenabgabe nicht auf ihre Kunden überwälzen? Und wenn ja: Wie?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Der Finanzsektor muss zur Stabilität des Finanzsektors beitragen. Das heißt, es kann nicht so sein, dass die Gewinne über die Jahre von den Banken selber verwaltet werden und dass dann, wenn es marode Banken gibt, der Steuerzahler zahlen muss. Daher müssen die Ge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 36

schäfte so geführt werden, dass der Bankensektor selbst zur Stabilität beiträgt. Da hilft die Bankenabgabe.

Zugegeben, sie ist in Österreich sehr, sehr hoch. Da muss man auch darauf achten, dass es im Wettbewerb nicht zu Verzerrungen kommt. Und vor allem: Wenn aufgrund von EU-Richtlinien ein Fonds zur Abwicklung aufgebaut werden muss, kann man hier nicht draufdoppeln, sondern man wird die Bankenabgabe dafür hernehmen müssen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 234/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Auer. – Bitte.

 


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Bundesminister! Österreich hat die Wirt­schafts­krise der Jahre 2008, 2009, 2010 im europäischen oder internationalen Ver­gleich hervorragend bewältigt – durch kluges Investieren auf der einen und Sparen auf der anderen Seite. Wir haben im Budgetpfad gewisse Vorgaben, dass ab 2016 ausge­glichen budgetiert werden kann. Und jetzt ist einerseits aufgrund der krisenhaften Situation und andererseits aufgrund der Problematik durch die Hochwasserschäden ein neues Konjunkturpaket notwendig.

Daher meine Frage:

234/M

„Ist aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturmaßnahmen die Einhaltung des Budgetpfades bis 2016 weiterhin gewährleistet?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir haben einen Budgetpfad, der auf der Schuldenbremse und auf einem Stabilitätspakt mit den Län­dern fußt. Und die Länder haben sehr sorgsam gewirtschaftet, haben mir im Vorjahr ein Nulldefizit übergeben (Abg. Mag. Gaßner: Die Gemeinden waren das!), obwohl sie noch Defizit hätten machen können. (Abg. Mag. Gaßner: Das waren die Gemein­den!) – Auch die Gemeinden, richtig. – Das heißt, sie waren wesentlich sorgsamer, als die Unkenrufe in den Medien es vorausgesagt hatten.

Diesen Pfad werden wir nicht verlassen. Wir wollen aber der Konjunkturdelle ein bisschen einen Anschub geben. Und wir haben sorgsam budgetiert: Es gibt in den Ressorts Reserven, es gibt in den Ressorts Rücklagen. Wir nehmen auch Privati­sie­rungserlöse, die hereinkommen, für diesen Budgetpfad. Und wir werden keine neuen Schulden aufnehmen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Auer.

 


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Bundesminister, welche konkreten Maßnah­men wurden beziehungsweise werden gesetzt, und wie werden sich diese auf die Wirtschaft – und damit meine ich auch Landwirtschaft – und Beschäftigung auswirken?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Im Grunde genommen sind es drei Schwerpunkte.

Der erste Schwerpunkt ist leistbares Wohnen. Wir brauchen mehr Wohnungsneubau.

Der zweite Schwerpunkt ist der gesamte Hochwasserschutz, die Aufräumarbeiten, aber auch die präventiven Bauten, damit in Zukunft möglichst vermieden wird, dass Häuser überflutet werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 37

Das Dritte sind dann jene Maßnahmen, die in den Ressorts helfen, dass investiert wird. Dazu gehört beispielsweise Infrastruktur für die Pflege, aber auch Infrastruktur für Kindergärten. Im Wohnbau nehmen wir Geld in die Hand und geben einen einmaligen Zweckzuschuss an die Länder, damit mehr Wohnungen gebaut werden.

Beim Wassersiedlungsbau haben wir Geld durch den Fonds lukriert. Wir haben aber auch im Katastrophenbereich, im Katastrophenfonds ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, damit jetzt rasch Projekte vorgezogen werden können, damit der Hochwas­serschutz in Österreich schneller ausgebaut wird als ursprünglich geplant.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Widmann.

 


Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Bundesminister, man sagt, das Budget ist die in Zahlen gegossene Politik. Das gilt auch für den Bundesfinanzrahmen. Die Frage ist, ob dieser Bundesfinanzrahmen in Wirklichkeit nicht wertloses Altpapier ist. Viele Voraussetzungen, die Sie angenommen haben, werden so nicht eintreten. Ich erinnere daran, dass es keine Finanztransaktionssteuer geben wird. Ich erinnere daran, dass Sie die Bankenrettung, die Sie ja selbst auch zum großen Teil verkorkst haben, wobei Sie jetzt versuchen, Jörg Haider die Schuld zu geben, viel zu gering eingepreist haben, und ich erinnere an die Euro-Rettung, was ein Fass ohne Boden wird, um bei Ihrer Diktion zu bleiben.

Frau Minister, ist es in diesem Zusammenhang nicht unseriös, wenn Sie hier von Budgetkonsolidierung und Einhaltung des Budgetpfades sprechen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ihre Unkenrufe kenne ich schon, und das seit geraumer Zeit. Jedes Mal haben wir bewiesen, dass wir die Budgets besser abgeschlossen haben als geplant. Im Vorjahr hatten wir 2,6 Prozent Defizit, obwohl 3 Prozent geplant gewesen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt, wir haben sorgsam budgetiert, wir konnten die Vorgaben immer einhalten und Sie sind eines Besseren belehrt worden.

Erinnern Sie sich an die Unkenrufe, als ich aufgrund des Abkommens mit der Schweiz etwas eingepreist habe, und ich habe es dann binnen Wochen auch nach Hause gebracht. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist richtig, dass einige Maßnahmen nicht so greifen, wie wir uns das wünschen. Dafür laufen aber andere Dinge besser. Wir bekommen beispielsweise 1,2 Milliarden Partizipationskapital von der Erste Bank, einer sehr stabilen Bank, zurück. Das wird uns im Budget natürlich helfen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Rossmann.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ein Konjunkturpaket hat bekanntlich den Zweck, die Gesamtnachfrage in einer Rezession durch Ausweitung der öffentlichen Nachfrage zu vergrößern, das heißt also durch frisches Geld, das heißt also Gelder, die Staatsschulden und Defizite erhöhen.

Nun zur Frage: Halten Sie daher Ihr Konjunkturpaket, von dem Sie behaupten, dass es zu keiner Schuldenerhöhung führt, tatsächlich für ein Konjunkturpaket, oder ist es nicht vielmehr ein wahlkampfbedingtes Luftpaket?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 38

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich teile Ihre Philosophie der Schuldenmacherei nicht (Beifall bei der ÖVP), sondern man muss klug handeln, investiv agieren, damit Investitionen angeregt werden, ohne dass man neue Schulden macht.

Wenn beispielsweise Privatisierungserlöse für einen Impuls im Wohnbau heran­gezogen werden, dann brauche ich nicht das Defizit zu erhöhen und dann brauche ich nicht neue Schulden zu machen. Das nehmen Sie aber einfach nicht zur Kenntnis. Ich muss Ihnen leider sagen, dass Sie diesbezüglich auf dem falschen Dampfer sind. (Abg. Mag. Rossmann: Das glaube ich nicht!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Linder.

 


Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Finanzminister, Sie haben heute be­tont, dass Sie den Budgetpfad bis 2016 einhalten wollen. Wir hören auch von allen Parteien immer wieder, wie wichtig der ländliche Raum ist. Jetzt ist nach dem bestehenden Finanzausgleichsgesetz eine eklatante Ungleichbehandlung der Bürger von Land und Stadt vorhanden. So ist der Bürger im Zuge der Ertragsanteileverteilung auf dem Land 700 € wert, der Bürger in der Stadt rund 1 250 €.

Wie wollen Sie bei den Finanzausgleichsverhandlungen 2014 sicherstellen, dass in Zukunft der Bürger auf dem Land gleich viel wert ist wie der Bürger in der Stadt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Der Finanzaus­gleich gilt noch bis Ende 2014. Ich habe aber bereits mit den Reformgesprächen diesbezüglich begonnen. Die Wünsche der Partner im Finanzausgleich – Gemeinden, Städte, Länder und Bund – sind aber diametral entgegengesetzt.

Ich teile Ihre Ansicht, dass man den ländlichen Raum stärken muss und dass die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten bleiben muss. Wir werden schauen, wie wir hier bei den Verhandlungen nicht bloß an den bestehenden Schrauben drehen, sondern vielleicht ganz neue Reformansätze diesbezüglich einbringen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben mehrere Vereinbarungen mit den Partnern außerhalb des Finanzaus­gleiches. Denken Sie beispielsweise an die Nachmittagsbetreuung, denken Sie beispielsweise an den Kindergarten, wo der Bund unterstützend tätig ist, und auch das kommt dem ländlichen Raum zugute. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Bayr.

 


Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Versuche der SPÖ, einen kleinen Beitrag zu einer gerechteren Welt dadurch zu erreichen, dass die Mittel für die bilaterale gestaltbare Entwicklungszusammenarbeit im aktuellen Bundesfinanz­rahmen aufgestockt werden, sind leider am hinhaltenden Widerstand gescheitert. Durch Umschichtungen sowohl im Außenministerium als auch vor allem durch Auf­lösung eines Teils der Rücklagen, mittlerweile von 116 Millionen €, wäre das aber relativ einfach möglich gewesen.

Bundeskanzler Faymann hat uns zuletzt sogar den Vorschlag gemacht, 5 Millionen € von SPÖ geführten Ressorts ins BMeiA für bilaterale gestaltbare EZA umzuschichten. Es ist vor Wochen ein dementsprechender Vorschlag übergeben worden. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Meine Frage ist: Wer oder was verhindert das? – Es wird von der ÖVP geprüft. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Und damit wir über dasselbe


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 39

sprechen: Es geht um die bilaterale gestaltbare EZA, um 85 Millionen für die ADA und nicht um Mittel für internationale Finanzinstitutionen ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, die Minute ist zu Ende.

Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir geben für die Entwicklungshilfe in den internationalen Finanzinstitutionen dreistellige Millionen­beträge aus, und hier haben wir einen relativ großen exponentiellen Anstieg. Es wurde noch nie so viel Geld in die Entwicklungshilfe gesteckt wie derzeit.

Es ist aber richtig, dass gewisse bilaterale Projekte ins Stocken geraten sind. Ich selber habe beispielsweise in meinem Haus nicht zugelassen, dass wir für die bilaterale Entwicklungshilfe Geld in Offshore-Konstruktionen stecken. Ich möchte nicht, dass Geld beispielsweise auf die Cayman Islands oder nach Mauritius verschachtelt wird. Dort haben wir dann keinen Überblick mehr, was mit diesem Geld geschieht. Daher habe ich einige dieser Gelder nicht freigegeben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 240/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Podgorschek. – Bitte.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Das jüngst beschlossene Konjunkturpaket wird durchaus auch kritisch betrachtet, auch von Ihnen nahestehenden Wirtschaftswissenschaftern, die ja behaupten, dass es im Grun­de genommen nichts anderes als das Vorziehen von Investitionen ist beziehungs­weise dass sich das Ganze großteils erst 2014 auswirken wird. Es gibt sogar Stimmen, die behaupten, dass es nur ein symbolischer Akt und alter Wein in neuen Schläuchen ist.

Daher meine Frage:

240/M

„Welche Belastungen für die Bürger wie insbesondere die Erhöhung von Steuern und Abgaben wird es zur Finanzierung des kürzlich beschlossenen 1,6-Milliarden-Konjun­kturpakets geben?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Es wird keinerlei zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger geben. Ganz im Gegenteil: Mit unserem Konjunkturpaket stellen wir den Menschen in Österreich mehr leistbaren Wohnraum zur Verfügung und schützen sie vor künftigen Hochwässern, denn das hat in unserem Konjunkturpaket Priorität. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Podgorschek.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Frau Bundesminister, ich nehme Ihre Worte gerne zur Kenntnis, aber ich kann mich erinnern, beim letzten Konjunkturpaket sind die Beschlüsse von Loipersdorf mit massiven Belastungen, zum Beispiel auch für die Familien herausgekommen.

Meine Frage: Werden Sie, um dem Konjunkturpaket Nachhaltigkeit zu verleihen, Maß­nahmen setzen, die langfristig die Wirtschaft ankurbeln, wie zum Beispiel die Ein­führung eines Investitionsfreibetrages?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 40

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Im Hinblick auf die investiven Maßnahmen, die wir derzeit setzen, haben wir Geld aufgestellt, das sofort wirkt. Ein Investitionsfreibetrag, der bei der Bilanz 2013, die erst im nächsten Jahr er­stellt wird, zu wirken beginnt, ist nicht prioritär gewesen, er wäre auch mit der Sozial­demokratie nicht umsetzbar gewesen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ehmann.

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, in Österreich verdienen wir auf unterschiedliche Art unser Geld. Der wesentliche Unterschied liegt neben der Berufswahl in der Höhe von Steuern und Abgaben. Verdiene ich mit normalem Einkommen 100 €, zahle ich über 40 € an Steuern, das ist zu hoch. Bei Einkommen aus Vermögen zahle ich, wenn überhaupt, gerade einmal die Hälfte, etwa 20 €, das ist zu niedrig.

Die SPÖ fordert daher eine Senkung der Steuern auf Arbeit, weil diese zu hoch sind, und eine Erhöhung der Steuern auf Vermögen, weil sie zu niedrig sind.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, was tun Sie, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ihre Ausführungen sind so nicht richtig, denn die Kapitalerträge werden mit 25 Prozent besteuert ohne jegliche Werbungskosten, Ausgabenberücksichtigung oder sonstige steuerliche Er­leichterung, während wir im Lohnsteuerbereich und im Einkommensteuerbereich zwar einen höheren Steuersatz haben, aber 560 Ausnahmen. Daher kommt die effektive Belastung ziemlich nahe an das heran, was bei der Kapitalertragsteuer auch verlangt wird.

Es ist aber richtig, dass der Faktor Arbeit – auch durch die Abgaben im Sozial­bereich – hoch belastet ist. Daher ist es auch in meinem Interesse, dass man die Arbeitsbelastung senkt. Einerseits gehört der hohe Eingangssteuersatz gesenkt, an­derer­seits aber auch der Spitzensteuersatz, der bereits bei 60 000 € greift. Das ist die deftigste Reichensteuer, die in ganz Europa verlangt wird. Auch das müssen wir für den Mittelstand verbessern. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Steindl.

 


Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Guten Morgen, Frau Finanzminister! Warum braucht Österreich konjunkturelle Maßnahmen? Und wie viele Arbeitsplätze werden diese Maßnahmen sichern beziehungsweise schaffen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir haben derzeit eine leichte Flaute in der Konjunktur, wir sind zwar noch immer besser dran als alle rund um uns, aber die Prognose von 0,4, 0,6 Prozent ist nicht berauschend. Das heißt, wir müssen schauen, dass wir Arbeitsplätze bekommen, dass investiert wird, dass die Menschen in Österreich Arbeit haben, denn das beflügelt die Konjunktur, das beflügelt die Wirtschaft. Dann kommen auch Steuern herein, und wir können politisch gestalten. Ich gehe davon aus, dass das Konjunkturpaket im Hinblick auf die Arbeitsplätze Tausende Arbeitsplätze sichern und um die 1 500 neue schaffen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 41

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Widmann.

 


Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Minister! Die Institute IHS und Wifo sehen das genau gegenteilig. Das Konjunkturpaketerl, das Sie geschnürt haben, wird vorwiegend von altem Geld bestimmt, das Sie neu verpackt haben, ein soge­nannter Marketingschmäh dieser Bundesregierung – unbenommen dessen, dass die Gelder für Wohnbau und Hochwasserschutz richtig eingesetzt sind, aber sie sind nicht neu. Gescheiter wäre es gewesen, eine ordentliche Steuerentlastung in Form einer Steuerreform zu machen, von entsprechenden Verwaltungsreformen, damit man das gegenfinanzieren kann. (Abg. Krainer: Haben wir gemacht! Sie haben dagegen gestimmt!) – Das haben Sie nicht gemacht, Herr Kollege von der SPÖ. Sie sind die Steuererhöhungspartei.

Daher meine Frage: Teilen Sie die Meinung der beiden führenden Wirtschafts­for­schungsinstitute IHS und Wifo, dass das Konjunktur-Paketscherl auf fünf Jahre gerechnet in Wirklichkeit nichts bringt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sie dürften die Analysen der Wirtschaftsforscher nicht genau gelesen haben. Der Präsident des Wifo Dr. Aiginger hat uns ja empfohlen, im Wohnbau einen Schwerpunkt zu setzen. Und dass man Projekte für den Hochwasserschutz vorziehen soll, auch das haben die Forscher sehr begrüßt. Und die Forscher sowohl beim IHS als auch beim Wifo haben uns den Auftrag erteilt, keine neuen Schulden zu machen. Also Ihre Interpretation ist sehr kühn. Ganz im Gegenteil, wir sind von den Instituten für dieses Paket gelobt worden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker.

 


Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Ministerin! Für eine gute Entwicklung der Wirtschaft braucht es gute Rahmenbedingungen für die Unternehmun­gen, dazu gehört auch die Sicherung der Finanzierung. Diese ist in Österreich in der Zwischenzeit sehr mangelhaft, wie wir zum Beispiel bei der Firma GEA, Staudinger, sehen. Heute werden aller Wahrscheinlichkeit nach zwei Vorlagen beschlossen wer­den, die jetzt genau diese Entwicklung, die Finanzierungsmodelle in dieser Form nicht wirklich stärken.

Frau Ministerin, was tun Sie, um die Finanzierungssituation für die Unternehmungen zu stärken und innovative Finanzierungsmodelle durch Bürgerinnen und Bürger zu fördern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir achten gemeinsam mit der Notenbank ganz genau darauf, dass in Österreich keine Kredit­klemme entsteht und dass ausreichend Liquidität für die reale Wirtschaft vorhanden ist. Es ist aber richtig, dass Österreich bezüglich der Privatmittel und Privatfinanzierungen Aufholbedarf hat. Da muss man aber schon aufpassen, dass hier nicht ein Regelwerk entsteht, wodurch womöglich eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu Schaden kommt.

Das heißt, es muss gewährleistet sein, dass die Bürger transparent wissen, wem sie ihr Geld geben und wofür sie das Geld geben. Beispielsweise müssen diese Unter­nehmun­gen auch regelmäßig eine geprüfte Bilanz vorlegen. Nur Geld einsammeln wird nicht gehen, denn daraus entstehen Pyramidenspiele, und das müssen wir verhindern.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 42

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 236/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Mag. Kogler. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Bundesminister, ich glaube, wir sind übereingekommen, beziehungsweise werden wir kaum Expertinnen und Experten finden, die uns etwas anderes sagen werden, dass wir mit den 700 Millionen, die nun einmal für Kapitalzuschüsse für die leidige Causa Hypo Alpe-Adria im Budget in der Untergruppe 46 heuer schon veranschlagt sind, für dieses Jahr nicht das Auslangen finden werden. Mir geht es jetzt nur um die budgetgetreue Darstellung und um sonst gar nichts.

In diesem Zusammenhang haben Sie gestern erst die Aussage getätigt, dass hier ohnehin Rücklagen vorhanden wären, mit denen wir das decken könnten. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das mit Sicherheit Artikel 51 Abs. 8 widerspricht, hier eine möglichst wahrheitsgetreue Budgetdarstellung zu machen.

Meine Frage lautet daher:

236/M

„Wie stellen Sie sicher, dass angesichts der drohenden Milliardenausgaben für die Hypo Alpe-Adria die Ausgaben im Bundesfinanzgesetz 2013 sowie im Bundesfinanz­rahmengesetz 2014–2017 eingehalten werden?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Im Budget bilden wir jene Beträge ab, von denen wir gesichert wissen, dass sie so gebraucht werden, und nicht irgendwelche hypothetischen Vermutungen. Das heißt, die 700 Millionen sind in das Budget eingestellt worden, weil sie aufgrund eines JRAD-Bescheides aufgestellt worden sind. Wir haben derzeit noch keine Halbjahresbilanz. Daher wissen wir nicht, wie hoch der Kapitalbedarf daraus sein wird, ob die 700 Millionen ausreichen werden. – Ich gehe davon aus, ja. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Wir haben weiters einen Restrukturierungsplan vorgelegt, der von der Kommission erst bewilligt werden muss. Anhand der Auflagen, die wir von dort dann bekommen, können wir erst ermitteln, welche Gelder in welchem Zeitraum für welches Budget gebraucht werden. Daher ist es im Hinblick auf die Budgetwahrheit korrekt, wenn man so vorgeht, dass man sich an die Bescheide hält und nicht an Mutmaßungen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, darf ich bitten, den Geräuschpegel etwas zu senken. Es ist ein großes Gemurmel hier im Saal.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Mir scheint, es ist immer so, wenn es um die Hypo Alpe-Adria geht. Jetzt geht es aber, ehrlich gesagt, nur um die wahr­heitsgetreue Darstellung im Budget. Unsere Fraktion ist hier gänzlich anderer Auffas­sung. Frau Bundesministerin, was Sie sagen, würde ja bedeuten, dass wir überhaupt keine Ahnung haben – das werden Sie ja von sich nicht behaupten –, was dieses „Fass ohne Boden“ – Zitat von Ihnen – noch kosten wird. Und jetzt ist es ja genau mit dem Weg, den Sie offensichtlich einschlagen, nämlich keine Abwicklungsbank vorzu­sehen, so, dass wir genau aus diesem Grund kurzfristig wesentlich höhere Kapital­zuschüsse haben.

Ich kann Ihnen sagen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), wir wer­den es heuer nicht bei der Halbjahresbilanz belassen, sondern bei der Ganzjahres-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 43

bilanz noch viel mehr Geld vorsehen müssen. Das ist nicht eingestellt. Und für die Jahre 

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben die Frage zu formulieren, sonst geht Ihnen die Zeit aus! – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich bin ja gerade dabei, die Frage zu formulieren. Ich habe gesagt, für 2013 stimmt es schon nicht – und für die Jahre 2014 bis 2017 erst recht nicht. Sie können uns hier nicht erklären, dass das nichts mehr kostet.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Genau dieselben Vorwürfe haben Sie mir voriges Jahr gemacht. Sie haben da immer von 3,5 Milliar­den € geredet und gesagt: Das müsste man, das müsste man! Tatsächlich haben wir voriges Jahr aber nur die Haftung für eine Anleihe übernommen und 500 Millionen € im Hinblick auf die Rekapitalisierung eingestellt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.)

Das heißt, diese apokalyptischen Zahlen, Herr Kogler, sind kontraproduktiv. Ich als Finanzministerin halte mich an das, was tatsächlich gebraucht wird. Wir wissen heute noch nicht, wie der Bescheid der Kommission ausschauen wird, wie die Verkaufserlöse in Südosteuropa sein werden. Sie können mir auch nicht sagen, wie viel wir von den Banken, die wir in Südosteuropa verkaufen wollen, erlösen werden, und daher ist es nicht gerechtfertigt, hier mit sehr hohen negativen Zahlen zu jonglieren und alle zu verunsichern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei den Grünen. – Abg. Rädler: Das bleibt uns eh überlassen, oder? – Ruf bei den Grünen:  Budget­wahrheit !)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Jury.

 


Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Guten Morgen, Frau Minister! Dieses Fass ohne Boden, die Hypo Alpe-Adria, haben uns ja die Bayern durch ihre Expansionspolitik – von 20 Milliarden Bilanzsumme auf über 40 Milliarden – eingebrockt.

Jetzt, Frau Minister, zu den anderen Fässern ohne Boden in der Republik: zur Bawag, zur Volksbank und zur Kommunalkredit. Sie reden immer wieder von „apo­kalyp­tischen Zahlen“.

Frau Minister, was werden Sie tun, was werden Sie vor allem nicht parteipolitisch be­dingt tun, dass wir die 200 Milliarden aushaftenden Kredite unserer Bankinstitute (Zwischenruf des Abg. Hörl), die im Osten damit behaftet sind, auch wieder lukrieren können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir sind in der erfreulichen Situation, dass die Erste Bank das Partizipationskapital vorzeitig zurück­zahlt; 600 Millionen wären für heuer eingestellt, 600 Millionen für nächstes Jahr, und wir bekommen jetzt bereits 1,2 Milliarden. Es hat auch die Bawag ihr Partizipations­kapital teilweise zurückgezahlt, und wir haben die Volksbanken stabilisieren können.

Im Hinblick auf die Kommunalkredit haben wir das Neugeschäft eingestellt. Damit können wir die bestehende Kommunalkredit sukzessive in ihrem langfristigen Portfolio begleiten, ohne dass weiterer Schaden entsteht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Lapp.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 44

Abgeordnete Mag. Christine Lapp, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Falls wir im Rahmen des Budgetfinanzrahmens zusätzliche Einnahmen brauchen und diese für das Budget notwendig sind, ist ja aus unserer Sicht, aus sozialdemokratischer Sicht, die Beteiligung je nach der wirtschaftlichen und finanziellen Kraft denkbar, dass also jene, die große Vermögen haben, einen größeren Anteil leisten.

Vonseiten der ÖVP kommt da immer wieder die Forderung nach der Erhöhung der Mehr­wertsteuer aufs Tapet, was für sehr viele Bevölkerungsteile ganz enorme Beein­trächtigungen bringen würde, da Dinge des alltäglichen Lebens dann viel mehr kosten würden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Können Sie das ausschließen, Frau Ministerin, oder wie stehen Sie dazu?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Liebe Frau Abge­ordnete, Sie erzählen hier die Unwahrheit (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP – Zwi­schenrufe bei der SPÖ), und zwar wenn Sie behaupten, von der ÖVP käme eine Mehrwertsteuererhöhungsfantasie. Steuererhöhungsfantasien kenne ich nur von der SPÖ, nicht von der ÖVP (Beifall bei der ÖVP) – und schon gar keine Mehrwert­steuer­erhöhung. (Zwischenrufe des Abg. Krainer und weiterer Abgeordneter der SPÖ.)

Ich kann ausschließen, dass die ÖVP an Steuererhöhungen denkt. Die ÖVP denkt vielmehr an eine Steuerbremse (Zwischenruf bei der FPÖ), an eine Abgabenbremse, und nicht an Steuererhöhungen. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe:  wie bei der Mineral­ölsteuer, oder? Wie lang hören wir das? – Abg. Krainer:  Unverschämtheit! – Weitere Zwischenrufe.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ing. Windisch.

 


Abgeordneter Ing. Franz Windisch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Finanzminister! Im Jahre 2008 wurde hier in diesem Haus das Finanzmarktstabilisierungsgesetz ein­stim­mig beschlossen, damit Stützungsmaßnahmen für die heimischen Banken ermöglicht werden. (Abg. Krainer: Eine Unverschämtheit ist das, hier die Unwahrheit zu sagen, eine Abgeordnete zu beleidigen! Unerhört! – Ruf bei der ÖVP:  sei ruhig! – Weitere Zwischenrufe.)

Die Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria erfolgte dann im Dezember 2009 zum Schutz der österreichischen Steuerzahler und der Volkswirtschaft; bei einem Scheitern wären nämlich sofort 20 Milliarden € Haftungen aufseiten Kärntens schlagend geworden. Die Grünen fordern nun die Schaffung einer Bad-Bank-Lösung, was die Verluste für die Steuerzahler maximieren würde, weil die Verluste aus dieser herauszuschälen wären. Sie sprechen von klugen Lösungen im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, dass die Staatsschulden und das Defizit nicht explodieren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – Zwischenruf bei den Grünen.)

Meine Frage diesbezüglich lautet: In welcher Höhe konnten in den vergangenen Jahren Risiken der Bank abgebaut werden und somit das Risiko negativer Aus­wirkungen hinsichtlich des Budgets reduziert werden? (Abg. Petzner: Die Frage hat Fekter !)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Alle Experten sagen uns, dass es zu einem massiven Schaden für die Steuerzahler geworden wäre, hätten wir vor zwei Jahren eine Bad Bank gegründet. Ich habe einen besseren Weg eingeschlagen, nämlich die Zeit genützt.


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Die Bank konnte inzwischen ein Drittel ihrer maroden Assets abbauen, die Haftungen von Kärnten konnten um ein Drittel reduziert werden (Zwischenruf des Abg. Petzner); sie haben damals 20 Milliarden betragen, jetzt sind es nur mehr 14 Milliarden. (Zwi­schenruf des Abg. Krainer.) Das hat dazu geführt, dass der Schaden, den der Steuer­zahler hat, auch wesentlich geringer geworden ist. (Ruf bei der FPÖ:  verursacht!)

Bei den Restrukturierungsmaßnahmen werden wir nun einen Pfad einschlagen (Präsi­dentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), der möglichst steuerzahlerschonend vorgeht, mit Verwertungsgesellschaften beispielsweise. Wenn wir Immobilien verwer­ten, braucht es nicht zwangsläufig eine Bank, wenn wir langfristig Leasingverträge auslaufen lassen, braucht es auch nicht zwangsläufig eine Bad Bank.

Bei der Bad Bank wären dem Steuerzahler die gesamten negativen, verlustbringenden Assets umgehängt worden. Die hätten sich nicht in Luft aufgelöst, sondern der Steuerzahler hätte dafür aufkommen müssen (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann) – das sagt ja Herr Kogler nicht dazu. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: so böse angeschaut haben!  von der ÖVP gewesen! – Zwischenruf des Abg. Brosz.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Petzner.

 


Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Finanzminister, zu dieser Bad Bank und diesen klugen Lösungen, die Sie ansprechen – ob man jetzt über eine Bad Bank dis­kutiert oder über die klugen Lösungen, die Sie skizziert haben, mit einer Fondslösung oder was auch immer –: Tatsache ist, dass durch zwei Absätze im Kaufvertrag, den Herr Pröll abgeschlossen hat, geregelt ist (Abg. Grillitsch: Frage, Herr Petzner! Wo ist die Frage?), dass es bei allen diesen Maßnahmen zum Ersten die Zustimmung der Bayerischen Landesbank braucht und dass zum Zweiten eine solche Maßnahme auto­matisch zur Folge hätte (Abg. Grillitsch:  keine Wortmeldung, sondern eine Frage!), dass die Bayerische Landesbank 2,6 Milliarden € des österreichischen Steuerzahlers ausbezahlt bekommen muss. Das hat Ihr Vorgänger Pröll verhandelt. – Herzlichen Dank dafür!, sagen die Steuerzahler.

Ist diese Information, dass das im Kaufvertrag so geregelt ist, korrekt (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), und ist es korrekt, dass Sie Georg Krakow bereits beauftragt haben (Abg. Grillitsch: Frage!), mit den bayrischen Politikern und der BayernLB eine Lösung im Hintergrund zu verhandeln? Ich ersuche Sie um wahr­heitsgemäße Beantwortung, Frau Finanzminister. (Beifall bei Abgeordneten des BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Herr Abgeordneter Petzner, ich antworte auch hier im Hohen Haus immer wahrheitsgemäß. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Na ja! Die einen sagen so, die anderen sagen so! – Ruf bei der ÖVP:  die einen haben recht! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.) Sie sind nämlich immun, Sie können alle Vorwürfe erheben. Ich bin nicht immun, ich muss hier wahrheitsgemäß aussagen. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Im Hinblick auf die Zustimmungsrechte der Landesbank: Es ist richtig, dass die Landesbank Zustimmungsrechte für gewisse Geschäfte hat, nicht für alle. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Im Hinblick auf den Restrukturierungsplan haben wir die Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass wir die Restrukturierungsvorgaben, die wir von der Kommission bekommen, nur dann umsetzen können, wenn es Zustimmung bei den Bayern findet, da gemeinsam vorzugehen. Wir wollen ja die Bayern auch nicht aus der Pflicht entlassen, ganz im Gegenteil. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg.


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Dr. Rosenkranz.) Wir haben ja dafür gesorgt, dass das Kapital, das sie in der Bank haben, nicht zurückgezahlt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 239/M. Das ist jene des Herrn Klubobmannes Bucher. – Bitte. (Abg. Grosz: Wie wäre es einmal mit Frage beantworten, Frau Minister?)

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister, mittler­weile sind Ihre Kommentare ja nur mehr skurril, bestenfalls lustig.

Weniger lustig ist es, wenn Sie vom Rednerpult aus behaupten, der Wahrheit verpflich­tet zu sein, und gleichzeitig sagen, dass Sie – wie haben Sie gerade gesagt? – sich für eine Steuerbremse einsetzen. – Da haben Ihre Bremsen aber versagt, bei der Mineral­ölsteuererhöhung, das muss ich Ihnen sagen. – So viel zu Ihrer Wahrheit.

Ich habe mir jetzt Folgendes angeschaut – weil Sie auch immer wieder von sich be­haupten, die Schuldenentwicklung in den Griff bekommen zu wollen –: Alleine in den Jahren 2008 bis 2013 haben sich die Schulden von 180 auf 231 Milliarden € erhöht. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das ist eine eklatante Erhöhung um 51 Milliarden € zulasten der nächsten Generationen.

Ist das eine Schuldenbremse, Frau Finanzministerin? (Abg. Dr. Rosenkranz: Wer bremst, verliert!)

Meine Frage lautet:

239/M

„Halten Sie es für sozial, zukünftige Generationen zu belasten, damit Pleitebanken und Pleitestaaten gerettet werden?“

(Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir haben gemeinsam hier im Hohen Haus – ich war schon da, und Sie waren auch dabei (Abg. Bucher: Reden Sie sich nicht auf das aus!) – am 24. September, vier Tage vor der Wahl, ein Wünsch-dir-was-Paket beschlossen, das diese Schulden in die Höhe ge­trieben hat. (Zwischenruf bei der FPÖ. – Abg. Bucher:  51 Milliarden! – Abg. Vilimsky: Das ist ja eine Provokation, bitte!)

Alle Fraktionen waren dabei – alle! –, da kann sich niemand absentieren! Es gab eine Krise, und wir haben gegengesteuert. Wir haben damit die Arbeitsplätze in Österreich erhalten können, und es geht uns wirtschaftlich besser als allen rund um uns. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Politik war also richtig. Dass wir dann aber schauen müssen, dass wir das wieder in den Griff bekommen, was wir an Geld ausgegeben haben, hat zum Stabili­tätspakt geführt, hat zur Schuldenbremse geführt, und ich achte darauf, dass das eingehalten wird. (Zwischenruf beim BZÖ.)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, natürlich dürfen in Zukunft für die Bankenrettungen nicht die Steuerzahler weiter zur Kasse gebeten werden. (Abg. Grosz: Weil sie schon !) Ich habe heute schon mehrmals erwähnt, dass da ein Fonds aufgebaut werden soll, gemäß einer EU-Richtlinie – der Bankensektor selber trägt dazu bei, diesen Fonds aufzubauen –, und von dort wird dann die Bankenabwicklung oder die Bankenhilfe gespeist und nicht mehr vom Steuerzahler. Es ist unser Ziel – sowohl europäisch als auch hier in Österreich –, es abzukoppeln, dass nicht automatisch der


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Steuerzahler zur Kasse gebeten wird, wenn der Finanzsektor in Schwierigkeiten gerät. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Klubobmann Bucher.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Richtig ist, dass in erster Linie der Steuerzahler das alles ausbaden muss, was Sie ihm eingebrockt haben. Sie können in keiner Weise den Anspruch stellen, Anwalt der Steuerzahler in Österreich zu sein (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ), denn Sie verschlimmern von Tag zu Tag die Situation der österreichischen Steuerzahler. (Ruf bei der ÖVP: Lei-Lei!) Dafür sind einzig und allein Sie als Finanzministerin verantwortlich und zuständig. (Abg. Dr. Stummvoll: Die Gesetze beschließt das Parlament! – Abg. Rädler:  Frage!)

Wenn Sie schon sehen, dass sich der Schuldenberg laufend erhöht, sich die Steuer­belastung auf einem Höchststand befindet, warum gehen Sie nicht in die Strukturen rein (Abg. Dr. Stummvoll: Die Steuergesetze beschließt das Parlament!), verändern in Österreich endlich einmal im Bereich der Verwaltung, der Bürokratie etwas, um dort die Einsparungspotenziale zu heben, um diesem ganzen Schulden-, Verschwendungs­wahn, den Sie betreiben, den Kampf anzusagen? (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Bucher, da treffen wir uns! (Abg. Bucher: Schon wieder lustig!) Einen 27-Milliarden-Konsolidierungspfad hat dieses Hohe Haus hier mit den Fraktionen der Regierung beschlossen. (Abg. Bucher: lustig ist das!) Sie waren da nicht dabei. Wir haben die Strukturen verändert, wir haben hier Reformen angesetzt (Abg. Bucher: Sonst würde der Schuldenstand nicht so steigen!) – sowohl im Gesundheitsbereich als auch bei den Frühpensionisten, im Hinblick auf die Verwaltung (Abg. Bucher: Den Kleinen haben Sie es genommen, den Großen haben Sie es gegeben!) als auch bei den Maßnahmen, die dieses Geld einsparen. Wir haben einen 27-Milliarden-Konsolidierungspfad, damit wir zum Nulldefizit kommen. (Abg. Bucher: Der Schuldenstand steigt!)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich respektiere den Souverän hier im Hohen Haus (Ruf beim BZÖ: Na hoffentlich!), ich war ja selber lange genug Parlamentarierin. Gesetze werden hier beschlossen, das heißt, sowohl die Ausgabensenkungsgesetze als auch die Abgabenerhöhungsgesetze. (Abg. Bucher: Kommen nicht von Ihnen?!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Rossmann.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Finanzministerin, nach einer Studie der Europäischen Zentralbank gehört Österreich neben der Bundesrepublik Deutschland zu den Staaten mit der ungleichsten Vermögensverteilung.

Halten Sie es daher für sozial, dass Österreich keine nennenswerten Immobilien­steuern und überhaupt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer einhebt, obwohl – nach den Ergebnissen der Studie der Oesterreichischen Nationalbank – lediglich 5 Prozent der Haushalte über 45 Prozent des gesamten Vermögens verfügen und obwohl vermögensbezogene Steuern nachweislich – Empfehlung der Europäischen Kommission und des Rates; haben Sie selbst beschlossen – zu den wachstums­unschädlichsten Steuern gehören und sich daher bestens zu einer Entlastung des Faktors Arbeit, insbesondere für niedrige Einkommen, eignen? (Ruf bei der ÖVP: ... Frage!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 48

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Österreich hat nicht das Problem, zu wenige Steuern einzuheben; ganz im Gegenteil: Österreich ist ein Hochsteuerland. (Abg. Krainer: Für wen? Für wen?) Wir schröpfen die Menschen schon ziemlich stark, daher müssen wir darüber nach­den­ken, wie wir die Steuern senken können – und sollen nicht ständig neue Steuererhö­hungsfantasien wälzen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Rossmann: Haben Sie mir überhaupt zugehört?)

Im Grunde genommen denken viele hier nur über Steuererhöhungen nach und viel zu wenig über Steuersenkungen. Wir müssen die, die belastet sind, entlasten (Zwischen­ruf bei der FPÖ) und sollen nicht ständig darüber nachdenken, wie wir den Menschen neue Belastungen aufbürden können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Rossmann:  Entlastung des Faktors Arbeit gesprochen! – Ruf bei der SPÖ:  keine Antwort!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ing. Höbart.

 


Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Frau Präsidentin! Ich möchte jetzt das Thema Jugend ansprechen. Wir erleben schwierige Zeiten für die Jugend in ganz Europa. Wir wissen, es gibt Massenarbeitslosigkeit. In Österreich ist es zwar besser, aber auch nicht gerade rosig: 10 Prozent plus Jugendarbeitslosigkeit, uns fehlen Ausbildungs- und Bildungsoffensiven. Fehlanzeige bei dieser Bundesregierung: Man kann sich über keine einzige Schulreform einigen. Wir erleben auch Kriminalitäts­wel­len, vor allem von ausländischen Jugendlichen über ganz Europa hinweg; Stockholm hat gebrannt, Pariser Vororte brennen.

Meine Frage an Sie, Frau Finanzministerin, lautet: Welche konkreten Maßnahmen wer­den Sie als Finanzministerin mit Ihren Ressortkollegen unterstützen, um die Jugend­arbeitslosigkeit und die Kriminalität in Grenzen zu halten, einzudämmen, und welche finanziellen Mittel werden Sie da einsetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Die Jugendarbeits­losigkeit ist in Europa derzeit das größte Problem, und dem wollen wir prioritär wirklich ein Augenmerk schenken. Es ist eine verlorene Generation, wenn Jugendliche über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind. Das geht ihnen ja dann auch später in den sozialen Netzen, beim einbezahlten Geld ab. Das heißt, der Jugendarbeitslosigkeit ist nicht nur in Österreich, sondern insbesondere in Europa wirklich – auch im Hinblick auf Geld und Maßnahmen – ein Augenmerk zu schenken.

Wir haben das duale Ausbildungssystem, das hilft, dass die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen in Österreich sehr gering ist. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wir haben auch die berufsbildenden höheren Schulen, die die jungen Leute vor­bereiten. Wir haben große Geldmittel in der aktiven Arbeitsmarktpolitik, mit denen wir jene Jugendlichen, die weder in einem dualen System noch in der Schule sind, im Arbeitsmarkt unterstützen können. Und wir sagen in Europa, dass unsere guten Modelle Best Practice sein könnten – auch für Griechenland, auch für Spanien. Da ist die ganze Bundesregierung gefordert, weil wir natürlich die Zukunft der Jungen als Chance sehen und nicht als Bürde. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Kirch­gatterer.

 


Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Bundesministerin, in aller Öffentlich­keit wirbt die Industriellenvereinigung für die Erhöhung der Mehrwertsteuer; in allen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 49

Publikationen, im Internet, überall ist das zu sehen und zu lesen. Auch prominente ÖVP-Politiker aus den Bundesländern, zum Beispiel der Grazer Bürgermeister oder der Klubobmann der ÖVP Steiermark, fordern die Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Was werden Sie diesen Parteifreunden sagen? (Beifall und Zwischenrufe bei Abge­ordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Also die Indus­triellenvereinigung ist keine Vorfeldorganisation der ÖVP (Ah-Rufe bei SPÖ und BZÖ), und ich habe Herrn Präsidenten Kapsch schon meine Meinung dazu gesagt (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Rosenkranz), nämlich: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zulasten der Kaufkraft der Menschen, treibt die Inflation an; eine treibende Inflation wirkt sich auch im Staatshaushalt aus (Zwischenruf des Abg. Haberzettl), und daher befürworte ich eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht.

Tipps von Personen, die in der Steuerfrage nicht wirklich jene sind, von denen ich mich beraten lasse, muss ich zurückweisen.

Eine Mehrwertsteuererhöhung ist im Hinblick auf Kaufkraft, auf Investitionen, auf Inflationsanheizung und damit auch auf den Staatshaushalt nicht wirklich sinnvoll, weil mit einer Inflationsanheizung habe ich dann höhere Lohnabschlüsse, höhere Pen­sionsabschlüsse, höhere Beamtenabschlüsse (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), und das frisst dann den Ertrag, der durch eine Erhöhung käme, sofort wieder weg. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Tamandl.

 


Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Bundesministerin, als Mitglied der Währungsunion wollen wir, dass unsere Währung stabil bleibt. Das ist wichtig für die Sicherung der österreichischen Arbeitsplätze und Pensionen. Aber diese notwendig gewordenen Rettungsmaßnahmen bedingen eine Änderung des europäischen Krisen­managements. Frau Bundesministerin, meine Frage lautet daher:

Sind künftige Generationen nun besser gerüstet und vorbereitet, um Problemen wie jenen, die wir gerade haben, die durch diese Finanzkrise ausgelöst wurden, etwas entgegenzusetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ja, Frau Abge­ordnete, wir sind wesentlich besser aufgestellt (Ruf: Vorlage!) und wir können die Krisen, die uns ja ständig begleiten, wesentlich besser managen. Wir haben dafür neue Institutionen geschaffen, die dieses Krisenmanagement begleiten – denken Sie an den ESM oder denken Sie an die EFSF.

Weiters haben wir den Finanzinstituten Regularien auferlegt, beispielsweise müssen sich nämlich die Banken durch Basel III durch höhere Kapitalbeiträge selber stärken.

Darüber hinaus haben wir jetzt ein gemeinsames Aufsichtskonstrukt geschaffen, damit die Banken kontrolliert werden – unter den gleichen Bedingungen, den gleichen Stan­dards. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Und vor allem wol­len wir auch weiter diesen Abwicklungsfonds gründen, dass, wenn Krisen im Banken­sektor vorkommen, nicht mehr der Steuerzahler zahlen muss, sondern der Finanzsektor selbst etwas dazu beiträgt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 241/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 50

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! In unserem Wirtschaftssystem leben die Banken und die Politik in einer Art Symbiose: beide profitieren voneinander. Auf der einen Seite ermöglichen die Banken den Politikern, auf Pump zu leben und Wirtschaftspolitik auf Pump zu machen, auf der anderen Seite ermöglicht die Politik den Banken, praktisch unbegrenzt Profit zu machen, und das Ganze noch auf Kosten der Steuerzahler.

Wie bewerten Sie diese gegenseitige Abhängigkeit und die Risken, die dadurch entstehen? Die Hypo ist ja nur ein Sinnbild dessen, was hier passiert ist, wenn eben diese Symbiose wirkt und wenn die Politik auf die Banken Einfluss nimmt und umgekehrt.

Deshalb lautet meine Frage:

241/M

„Heribert Liaunigg hat als Chef-Sanierer Österreichs mit seiner Aussage zum Hypo-Skandal für Aufsehen gesorgt. – Wie bewerten Sie in diesem Kontext eine Trennung der beiden Sektoren Bank und Politik in Österreich?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Das Betreiben von Banken ist grundsätzlich eine private Angelegenheit und soll von privater Wirtschafts­kraft getragen sein.

Ich halte es auch für notwendig, dass wir eine Trennung – nämlich hier Banksektor und dort Steuerzahler – zustande bringen, damit, wenn ein Institut in Schwierigkeiten gerät, nicht zwangsläufig der Steuerzahler herangezogen wird. Aus diesem Grund wird noch heute hier im Hohen Haus dieses Bankenrestrukturierungsgesetz beschlossen, und auf europäischer Ebene arbeiten wir intensiv daran, dass bei einer Abwicklung einer Bank, also einer Insolvenz einer Bank, nicht mehr der Steuerzahler zahlen muss, sondern der Sektor selbst einen Fonds aufbaut, der dann dafür herhält.

Warum ist das aber derzeit noch immer verknüpft? – Weil natürlich der Staat auch die Einlagen der Sparerinnen und Sparer schützt, und zu dieser Einlagensicherung beken­ne ich mich. Es soll auch in Zukunft bei einer Bankenpleite der Sparer beziehungs­weise sollen die Spargelder geschützt bleiben. Wir haben da einen Deckel mit 100 000 € pro Person und Institut. Ich glaube, das ist gerechtfertigt. – Und wir beken­nen uns dazu, dass dann, wenn der Sektor nicht mehr in der Lage ist, die Sparer zu schützen, der Steuerzahler mit einspringt.

Es gilt aber, pro futuro die Trennung zwischen Bankensektor und Steuerzahler suk­zessive aufzubauen, damit es, wenn Banken in Schwierigkeiten kommen, nicht mehr notwendig ist, dass sie zuallererst beim Staat anstehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Klubobmann Ing. Lugar.

 


Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wenn ich Ihre Antwort richtig verstehe, dann verurteilen Sie also die aus meiner Sicht fast schon rechtwidrige Vor­gehens­weise der BayernLB, indem sie der Hypo Geld entzogen – fast 2 Milliarden € – und damit den österreichischen Steuerzahler und auch den Finanzminister erpresst hat, die Bank notzuverstaatlichen, was uns jetzt wahrscheinlich 9 Milliarden kosten wird. Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, verurteilen Sie solche Vorgehens­weisen. Meine Frage dazu lautet:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 51

Wie werden Sie jetzt in dieser Sache weiter vorgehen, da ja dieser Erpres­sungs­versuch auch evident und belegt ist und der Herr Finanzminister Pröll, Ihr Vorgänger, sich zum Schaden der Steuerzahler von der BayernLB erpressen ließ? Und wenn Sie tatsächlich diesen Schutzwall aufbauen wollen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), dann müssen Sie hier entsprechende Maßnahmen setzen. Welche Maßnahmen werden Sie also in diese Richtung setzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sie genießen hier Immunität, daher können Sie ungestraft derartige Verleumdungen über die Medien ver­breiten. (Abg. Brosz: Das ist ein strafrechtlicher Vorwurf!) Eine Erpressung ist eine Verleumdung. – Diesen Vorwurf hat er erhoben und den weise ich auf das Allerent­schiedenste zurück. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Geh in Deckung, die schießen gleich!)

Es war notwendig, die Hypo zu verstaatlichen. Das Schlamassel hat uns das System Haider eingebrockt mit 20 Milliarden € an Haftungen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Diese 20 Milliarden € wären schlagartig über das Land Kärnten hereingebrochen, und das Land Kärnten hätte diese 20 Milliarden € niemals schultern können. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Man hätte die Krankenschwestern nicht mehr bezahlen können, man hätte die Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr bezahlen können, man hätte die Straßenmeistereien nicht mehr bezahlen können. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Diesen Schuldenberg hätte dann der Bund schultern müssen, und daher mussten wir im Jahr 2009 so handeln. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Petzner: Sie sagen schon wieder nicht die Wahrheit!)

Ihr vom BZÖ oder jetzt vom Team Stronach, ihr betreibt Kindesweglegung. Wir haben uns der Situation angenommen, damit hier kein Schaden für die Steuerzahler entsteht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Petzner. – Abg. Grosz: Jetzt schießen sie gleich!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler: Können Sie die ÖVP bitte beruhigen?) – Moment, da stimmt die Liste nicht!

Die nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler – das Rednerpult verlassend –: Entschuldigung, tut mir leid!)

 


Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin, Sie haben schon angesprochen, dass Sie sich auf europäischer Ebene intensiv mit Ihren Kollegen der anderen Mitgliedstaaten zusammensetzen, um eine Trennung der Banken und der Staaten zu forcieren.

Welche konkreten Schritte sehen Sie jetzt, um genau das umzusetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte. (Abg. Grosz: Das ist eine der Ihren! Vorsicht, nicht anschreien! – Zwischenruf des Abg. Brosz.)

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Zuallererst haben wir die Schuldenberge in den Euro-Ländern in den Griff zu bekommen, weswegen wir überall Schuldenbremsen eingeführt und die Länder sich sukzessive auf einen Kon­solidierungspfad begeben haben. Das wird von der Kommission kontrolliert, und jene, die sich nicht daran halten, werden auch sanktioniert.

Wir haben zweitens derzeit die Banken-Union im Aufbau, das heißt, einen gemein­samen Kontrollmechanismus, der die großen Banken durch die Europäische Zentral­bank kontrollieren lässt, und einen gemeinsamen Abwicklungsmechanismus, das heißt, in den Nationalstaaten muss ein Fonds aufgebaut werden, damit Banken auch


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abgewickelt werden können, ohne dass man den Steuerzahler dazu braucht. (Prä­sidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Drittens soll es natürlich auch ein Regime geben, das für alle gleichermaßen gilt, aber in den Nationalstaaten aufgebaut wird, für die Spareinlagen. Ich will die öster­reichischen Spareinlagen mit einem österreichischen Instrument sichern. Ich will da keine Vergemeinschaftung! Das kleine Österreich wäre zu klein, um beispielsweise die italienischen Spareinlagen zu sichern.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Petzner.

 


Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Bundesminister! (Abg. Grosz: Jetzt geht es gleich wieder los!) Tatsache ist, dass Sie auf Kosten des österreichischen Steuer­zahlers die Kriminalisierung der Hypo von 2009 bis 2013 betrieben und damit einen massiven Schaden für die Bank, für die Mitarbeiter und den Steuerzahler angerichtet haben.

Können Sie, Frau Minister Fekter, im Zusammenhang mit den Kosten für die CSI Hypo, die Sie ja teilweise auch auf die Bank übergewälzt haben, um die Auskunftspflicht hier im Parlament zu umgehen, garantieren, dass es für sämtliche dieser Kosten­über­wälzungen – diese Kosten wurden ja, wie gesagt, in Ihrem Auftrag auf die Bank übergewälzt – durch die zuständigen Gremien der Bank – ich nenne hier den Vorstand und den Aufsichtsrat – die entsprechenden notwendigen Beschlüsse (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) nach den Bestimmungen des Bankwesen­gesetzes und des Aktiengesetzes gibt? Ich verweise dazu auf folgende zahlreiche ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie können nicht mehr auf etwas verweisen, weil die Zeit aus ist! Die Frage haben Sie bereits formuliert.

Frau Bundesministerin, bitte. (Abg. Petzner: ... hier Stellung nehmen!)

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Herr Petzner, nach der Verstaatlichung, nach der Notverstaatlichung im Jahr 2009 trat zutage, dass mehrere Tatbestände in der Hypo auf kriminelles Verhalten hingewiesen haben. Es war daher notwendig, das auch aufzuarbeiten.

Die Verurteilungen, die dann im Anschluss auch passiert sind – erst vorgestern hat der Oberste Gerichtshof Haftstrafen der früheren Bankmanager bestätigt –, zeigen ja, dass hier auch kriminelles Handeln passiert ist. (Abg. Petzner: Das war nicht die Frage!) Im Hinblick auf diese Aufarbeitung hat die betreffende CSI-Gruppe eine Fülle von An­zeigen bei der Staatsanwaltschaft getätigt, die derzeit noch in Bearbeitung sind, und ich gehe davon aus, dass es auch noch mehrere Verurteilungen geben wird. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Im Hinblick auf das Handeln der Organe muss ich sagen, dass die Organe – Auf­sichtsrat und Vorstände – natürlich in ihrem eigenen Wirkungsbereich handeln, und da müssen Sie dort nachfragen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Petzner: Das werden wir machen! Da werden Sie ein Problem haben!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Es wurde hier unter dem Gejohle von ÖVP-Abgeordneten gegenüber dem Abgeordneten Lugar der Vor­wurf der Verleumdung erhoben. Ich wollte die Frage, die Kollege Lugar insinuiert hat, nur verstärken, aber dem zuvorstellen, dass eines ja schon sehr beachtlich ist: Es ist zwar natürlich richtig, dass es sich ursprünglich um einen blauen Milliardenskandal in


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Kärnten gehandelt hat, aber es muss immer noch die Frage zulässig sein, was nachher passiert ist. (Beifall bei den Grünen.)

Ich mache die ÖVP-Abgeordneten darauf aufmerksam, dass es die ÖVP ist – in Einigkeit mit der SPÖ –, die verhindert, dass jener Josef Pröll im Parlament überhaupt zum Rechnungshofbericht aussagt. Die Vertuschung geht ja weiter! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – He-Rufe bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Kogler, halt dich zurück!)

Ich frage Sie, wie Sie einen Vertrag, wo alles zum Nachteil der Republik Österreich gemacht wurde, im Nachhinein rechtfertigen, und welche Schritte Ihr Haus gesetzt hat, um den Schaden wenigstens zu minimieren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Gibt es bei Ihnen Untersuchungen, die das Vorgehen von damals überhaupt einmal durchleuchtet haben? (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Die Notverstaat­lichung der Hypo war notwendig, weil das Land Kärnten in unverantwortlicher Weise 20 Milliarden € an Haftungen angesammelt hatte, die sofort schlagend geworden wären, wenn die Bank in Konkurs geschickt worden wäre. Und diese Haftungen des Landes Kärnten haben Österreich in die Ziehung gebracht, nicht die Bayern! Den Bayern war die Haftung von Kärnten egal, aber uns hat das nicht egal sein können, weil es ja auf den Bund zurückgeschlagen hätte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosen­kranz.)

Zweitens, was ist dann passiert? – Herr Kollege Kogler, die Bank hat inzwischen ein Drittel der negativen Assets abgebaut. Es ist die Bilanzsumme von 21 Milliarden € auf 24 Milliarden € reduziert worden. (Abg. Petzner: Von 21 auf 24 reduziert? – Abg. Ing. Westenthaler: Von 21 auf 24 reduziert? Das ist eine Rechnung!)

Das heißt, damit ist auch der Schaden reduziert worden. Die Haftung des Landes Kärnten wurde von 20 Milliarden € auf 14 Milliarden € reduziert, und damit ist auch das Risiko reduziert worden. (Abg. Ing. Westenthaler: Von 21 auf 24 wird nicht reduziert!) Man hat das Risikomanagement in der Bank State of the Art neu aufgebaut und hat dann auch die einzelnen Töchter in Südosteuropa zu verkaufsfähigen Einheiten rekon­stru­iert. Und damit werden wir jetzt anhand des Rekonstruierungsplans weiter fortfahren.

Es ist nicht gerechtfertigt, an meinen Vorgänger permanent diese Verleumdungs­vorwürfe zu richten. Er kann sich nicht wehren. (Abg. Mag. Kogler: Er sagt ja auch nicht aus!) Er wird sich auch nicht wehren, aber Sie als Abgeordneter sind immun und können hier alle Vorwürfe unter Straflosigkeit bringen. (He-Ruf des Abg. Ing. Westen­thaler.) Das ist unsachlich, Herr Kogler. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Linder.

 


Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Finanzminister, Sie können noch so lautstark schreien, wenn Sie versuchen, die Tatsachen zu verdrehen; mittlerweile wissen die Bürger, dass die Sinnhaftigkeit der Notverstaatlichung sehr wohl infrage gestellt ist.

Zum Zweiten: Wenn Sie behaupten, die Haftungen sind aufgrund Ihrer Maßnahmen gefallen, dann ist das die zweite Unwahrheit. – Die Haftungen fallen permanent und sie sind mit 2018 ausgelaufen. Für mich stellt sich aber folgende Frage.


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Es sind Ihnen in letzter Zeit die zwei wirklichen Chefs der Bank abhandengekommen. Der Aufsichtsrat Johannes Ditz hat gekündigt, und in weiterer Folge ist Gottwald Kranebitter als Chef der Bank gegangen und hat Sie nicht einmal informiert. (Prä­sidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Beide haben wirklich belastende Aussagen zu Ihrer Arbeit gemacht. Sie haben sich dazu öffentlich nicht geäußert.

Sagen Sie bitte heute etwas zum Abgang dieser zwei Herren; sagen Sie, warum die gegangen sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich habe bereits im April die erfahrenen Banker Dr. Liebscher und Wala in den Aufsichtsrat gegeben, um die Bank zu unterstützen, damit die Organe dort beim schwierigen Vorhaben der Restrukturierung unterstützt werden. (Abg. Dr. Rosenkranz: ... Bundesland Kärnten Haftungen übernommen hat!) Trotz der Entscheidungen des Herrn Dr. Ditz war aber bereits dafür vorgesorgt – vorher schon –, dass ein reibungsloser Übergang möglich ist. (Abg. Dr. Rosenkranz: Mittlerweile können ja die Abgeordneten die Frau Minister doubeln!)

Auch jetzt ist die Bank handlungsfähig. Wir haben zwei Vorstände in der Bank. Der eine hat bereits (Abg. Linder: Ich wollte wissen, warum er gegangen ist! – Abg. Ing. Westenthaler: Die Frage war, warum er gegangen ist! – Weitere Rufe: Warum ist er gegangen?)

Herr Kranebitter hat mir bereits vor längerer Zeit Folgendes gesagt: Er hatte ursprüng­lich vor, als Übergangsregelung drei Jahre zu bleiben und hat jetzt aus freien Stücken den Rückzug angetreten. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein lange geplanter Abgang! Die Karriereplanung des Herrn Kranebitter!)

Ich bin überzeugt davon, dass im Aufsichtsrat, dem inzwischen auch Ludwig Scharin­ger angehört, jetzt genug Bank-Know-how vorhanden ist, um den Restrukturierungsplan weiter voranzutreiben. Und Sie werden mit Sicherheit eine gute Nachfolge für Herrn Kranebitter vorfinden. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf: Ja, die ganze Raiffeisen-Gruppe ist schon wieder drinnen!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Raiffeisenbanken Österreichs haben von 2006 bis 2008 fast 2 Milliarden € Gewinn gemacht, dafür aber nicht einmal 20 Millionen € an Steuern gezahlt, also gerade einmal 1 Prozent. (Abg. Krainer: Richtig, bravo!) Jeder Friseur, jede Tischlerin, jedes kleine Unternehmen muss 25 Prozent zahlen. Das ist ungerecht, und daher will die SPÖ Steuerprivilegien und Steuerschlupflöcher wie die Gruppenbesteuerung endlich abschaffen, damit alle Unternehmen gleich behandelt werden.

Wie stehen Sie dazu, Frau Ministerin? (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte. (Abg. Dr. Rosen­kranz: Das Land Kärnten hat 20 Milliarden € an Haftungen übernommen!)

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ihre Aussagen zu Raiffeisen sind falsch, denn allein durch die Bankenabgabe bekommen wir von Raiff­eisen dreistellige Millionenbeträge. (Abg. Krainer: Unglaublich! – Weitere Zwischen­rufe bei der SPÖ.)


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Zur Gruppenbesteuerung: Die Gruppenbesteuerung ist ein Erfolgsmodell. 14 000 Be­triebe sind gruppenbesteuert. 1 400 000 Menschen arbeiten in gruppenbesteuerten Betrieben. Das sichert den Standort, das sichert Arbeitsplätze.

Wenn Sie einen Angriff auf diese Arbeitsplätze planen, dann sagen Sie den Arbeit­neh­merinnen und Arbeitnehmern in diesen Betrieben (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner), dass Sie die Betriebe schwächen wollen, dass Sie die Betriebe unter Umständen aus Österreich vertreiben wollen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Stefan.) Die Gruppenbesteuerung ist ein Standortvorteil, den ich als Finanzministerin behalten möchte (Zwischenruf des Abg. Öllinger), denn nur durch die Arbeitsplätze haben wir hier Wohlstand, und nicht durch die Neiddebatte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Können Sie nicht die Frage beantworten? – Abg. Ing. Westenthaler: Ich bin dafür, dass die Frau Bundesminister eine eigene Sendung bekommt!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 238/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Haberzettl. – Bitte.

 


Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesministerin! Einer der Schwachpunkte im geltenden Steuerrecht der Republik Österreich ist eigentlich die Ungerechtigkeit schlechthin. So werden Einkommen aus Kapital und Vermögen bei Weitem nicht im gleichen Maße behandelt wie Arbeitseinkommen.

Was gedenken Sie in nächster Zeit zu tun, um Gerechtigkeit herzustellen?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 238/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Schritte werden Sie setzen, damit Einkommen aus Kapital und Vermögen in gleichem Maß mit Steuern und Abgaben belegt werden wie Arbeitseinkommen?“

*****

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Es ist richtig, dass die Arbeitseinkommen durch einen sehr hohen Eingangssteuersatz belastet sind, 36 Prozent. Das ist in der gesamten Europäischen Union einer der höchsten Sätze. Mit diesem Eingangssteuersatz liegen wir, glaube ich, an zweiter Stelle.

Im Gegensatz dazu zahlen 2 700 000 Erwerbseinkommensbezieher keine Steuer. (Abg. Krainer: Falsch!) Das sind zum Teil die niedrigen Einkommen – dazu bekenne ich mich –, aber das sind auch jene, die unter Umständen von den vielen Ausnahmen in unserem Steuersystem lukrativ profitieren. Daher meine Ansage: Wir müssen den Eingangssteuersatz senken.

Wir belasten zudem den Mittelstand überproportional. Das heißt, der Mittelstand trägt den ganzen Rucksack der Umverteilung. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir sind Welt­meister beim Umverteilen, kein anderes Land verteilt so viel von den Steuerzahlenden zu den Empfangenden, und diese Umverteilung wird immer wieder zu einem Ziegel­stein im Rucksack des Mittelstandes.

Daher ist es mir ein Anliegen, den Mittelstand zu entlasten. (Abg. Riepl: Die Millionäre leben im Paradies! – Abg. Mag. Rossmann: Schutzpatronin der Millionäre!) – Nein, nicht die Millionäre. Ich bekenne mich auch dazu, dass diejenigen, die mehr leisten können, auch mehr leisten müssen. Dazu bekenne ich mich. Aber wir haben bereits die


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deftigste Reichensteuer überhaupt, nämlich mit dem Solidarbeitrag 50 Prozent. Auch das gibt es in ganz Europa nicht, außer in Frankreich, und aus Frankreich laufen derzeit die Menschen davon.

Ich möchte die guten Steuerzahler in Österreich behalten, die Arbeitsplätze in Öster­reich behalten. Sie sollen hier in Österreich Steuern zahlen und nicht durch die Neiddebatte vertrieben werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Haberzettl.

 


Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Frau Bundesministerin! Ein hehres Ziel, aber Tatsache ist doch, dass einerseits in diesem Jahr allein die Arbeiterkammer Niederösterreich über 12 Millionen Steuerleistung an die Steuerzahler zurückbeantragt hat. Das bedeutet ja, dass das System an sich sehr ungerecht und schwierig ist. Zweitens, glaube ich, kann man dieses Problem nicht lösen, ohne die Transfer­leistungen schlechthin mitzudiskutieren.

Das sind genau die Lösungsansätze, die wir brauchen, um hier Gerechtigkeit zu finden. Wir verteilen ja im Augenblick von unten nach oben. – Das ist doch der völlig falsche Ansatz!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Herr Abgeordneter, es ist richtig, unser Steuersystem hat gravierende Schwächen, weil die Steuerlast bei einer Gruppe, nämlich dem Mittelstand, abgeladen wird und gleichzeitig die Arbeit insgesamt exorbitant belastet ist auch durch die Sozialabgaben, die sich ausschließlich an der Arbeit orientieren und von dort eingehoben werden.

Man müsste daher den Faktor Arbeit weiter entlasten. Man könnte beispielsweise Lohnnebenkosten senken. Die Arbeitslosenversicherung beispielsweise ist in Öster­reich wesentlich höher als in Deutschland unter gleichen Bedingungen. Da könnte man ansetzen. Aber auch andere Lohnnebenkosten könnte man senken, um die Arbeit weniger zu belasten. (Abg. Dr. Jarolim: Bitte bei der Wahrheit bleiben!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Haubner. (Abg. Grosz – in Richtung ÖVP –: Das ist ein eigener, da brauchen Sie nicht schreien!)

 


Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Österreich ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Die SPÖ und die Gewerkschaften fordern permanent neue Steuern. Österreich ist aber schon ein Hochsteuerland, wir wissen das, sodass wir natürlich schon auf die Leistungskraft unserer Betriebe achten müssen. Als unternehmerisch denkende Finanzministerin wissen Sie sicher, wo wir hier ansetzen müssen.

In welchen Bereichen erachten Sie konkret steuerliche Entlastungsmaßnahmen als notwendig?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir müssen immer wieder danach trachten und uns aktiv bemühen, dass die Standortqualität in Österreich erhalten bleibt, weil das Arbeitsplätze bedeutet. Arbeitsplätze werden nicht durch Plakate von Politikern geschaffen, Arbeitsplätze werden durch die Wirtschaft geschaf­fen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gradauer.)

Daher müssen wir dafür Sorge tragen, dass das Umfeld so gestaltet ist, dass in Österreich investiert wird, dass die Arbeitsplätze, die wir schon haben, erhalten bleiben


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und wir aber neue dazugewinnen. Wir dürfen nichts tun, das das Wachstum dämpft, das in Wirklichkeit die Investitionen hemmt, das die Kaufkraft schwächt. Das heißt, das Umfeld, die Standortqualität müssen bleiben.

Die wahrscheinlich schärfste Kritik, die unsere Betriebe an der Politik üben, ist die Bürokratie. Wir müssen uns bemühen, durch Bürokratieabbau die Betriebe sukzessive zu entfesseln. Darum werden wir uns mit Sicherheit weiter bemühen. Es ist ja schon einiges geschehen, in der Gewerbeordnung beispielsweise oder auch mit dem Unternehmens­serviceportal, der digitalen Möglichkeit, dem E-Government, damit die Unternehmen es leichter haben, mit den Staatsstellen zu kommunizieren, aber wir müssen die Bürokratie weiter abbauen. Darüber hinaus müssen wir den Unternehmen auch die Möglichkeit für Investitionen lassen, dass sie Eigenkapital aufbauen können und wir ihnen nicht durch schlechte Steuergesetze die Luft abschnüren. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Grosz.

 


Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Künftige Frau Ex-Ministerin! Die Erfahrung lehrt uns, dass es die Österreichische Volkspartei – mit Ihnen, mit Ihrem Vorgänger Wilhelm Molterer, mit Ihrem Vorgänger Josef Pröll – war, die die Wirtschaft, die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in diesem Land exorbitant belastet hat. Sie als selbsternannte Steuersenkungspartei haben die Steuern in den letzten Jahren erhöht, die Beiträge, die Mineralölsteuer. Ihre Worte heute sind daher einmal mehr Schall und Rauch.

Bei Ihrem Amtsantritt hat sich das noch anders angehört. Damals haben Sie selbst das BZÖ-Modell, das Fair-Tax-Modell als Ihr eigenes Modell angekündigt. Mittlerweile hören wir von diesem Modell auch nichts mehr. (Rufe bei der ÖVP: Frage! Frage!)

Ich frage Sie: Welches alternative Modell für eine umfassende Steuerreform werden Sie vorlegen, damit Österreich endlich von diesen exorbitanten Steuern entlastet wird? (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sepp Pröll hat im Jahr 2009 eine Steuersenkung in der Größenordnung von 3,5 Milliarden € umgesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir vom Finanzressort haben daran mitgearbeitet, dass das Hohe Haus eine Pendler­pauschale neu, einen Pendler-Euro umsetzen konnte. Damit haben wir die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer gravierend entlastet. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Und die Mineralölsteuer habt ihr erhöht!)

Herr Grosz, ich weiß es nicht, Sie waren hier im Hohen Haus vertreten, haben aber wahrscheinlich nicht mitbekommen, was wir an Entlastungen wirklich zustande ge­bracht haben. Wir haben ein Konsolidierungspaket geschnürt, um in Zukunft keine neuen Schulden mehr aufnehmen zu müssen. (Abg. Grosz: Für Griechenland, für den ESM haben Sie neue Schulden aufgenommen!) Wir wollen ein Nulldefizit haben, denn das stabilisiert am besten.

Herr Grosz! Es geht den Österreicherinnen und Österreichern gut (Abg. Bucher: Exzellent!), besser als den anderen rund um uns herum. Wir bemühen uns, dass das so bleibt und der Wohlstand weiter ausgebaut wird. Das Wirtschaftswachstum ist momentan nicht berauschend, daher haben wir ein Konjunkturpaket geschnürt.

Wir bemühen uns auch, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Ich habe zwei Vorschläge gemacht, zum einen die Mitarbeiterbeteiligung, das motiviert die Mit­arbeiter, steuerschonend von den Gewinnen zu profitieren, und andererseits die Kin-


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der­erziehung zu belohnen durch einen Steuerfreibetrag von 7 000 € pro Kind. (Abg. Mag. Rossmann: Und wie finanzieren Sie das?) Das hilft den Familien, das hilft jenen, die die nächste Generation aufziehen, denn die nächste Generation zahlt ja dann in die Sozialnetze ein (Abg. Ing. Höbart: Tatsächlich?!), die unseren Wohlstand im Alter bedeuten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Die Sonntagsrede der Frau Finanzministerin!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker.

 


Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ein wesentlicher Beitrag zu einer faireren und ökologischeren Gestaltung des Steuer­systems wäre eine aufkommensneutrale ökologische soziale Steuerreform mit einer doppelten Dividende, einerseits Entlastung des Faktors Arbeit und Schaffung von notwendigen Arbeitsplätzen und andererseits natürlich Schutz der Umwelt.

Frau Ministerin, warum haben Sie bis zum heutigen Tag keinen einzigen Schritt hin zu einer Umsetzung einer aufkommensneutralen ökologischen und sozialen Steuerreform gesetzt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Mein Vorgänger Sepp Pröll ist die Ökologisierung des Steuersystems angegangen. Wir haben in diesem Zusammenhang mehrere Maßnahmen gesetzt. Wir haben beispielsweise ge­wisse Brennstoffe nicht mehr begünstigt. Das haben die Bauern schmerzlich zu spüren bekommen, weil wir den Agrardiesel für die Bauern nicht mehr subventionieren. Natür­lich haben es auch die Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Mineralölsteuer gespürt.

Wir haben die Energieabgaben für manche Betriebe, insbesondere in der Tourismus­branche, nicht mehr zugelassen. Das heißt, wir wollen mehr sachgerechte Besteue­rung im ökologischen Bereich. Ich bekenne mich dazu.

Es ist richtig, dass man eine Ökologisierung behutsam, sukzessive im Steuersystem machen kann – nicht ad hoc, nicht auf einmal, nicht mehr über die Mineralölsteuer, hier haben wir die Grenze erreicht, aber es gibt im Vergleich zu anderen Ländern sehr wohl Dinge, die wir in Österreich nicht kennen. Ich möchte aber keine zusätzliche Abgabe haben, sondern – wie Sie schon erwähnt haben – es muss eher zu einer Steuer­senkung kommen. Ich kann mir einen Dreh in Richtung Ökologisierung durchaus vorstellen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Podgorschek.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Frau Bundesminister, ich gebe Ihnen vollkommen recht, der Faktor Arbeit ist zu hoch besteuert. Wir haben schon des Öfteren im Finanzausschuss darüber diskutiert, und auch die EU hat das schon erkannt und uns entsprechend darauf aufmerksam gemacht. Der Mittelstand ist im Moment am stärksten belastet, auch darin gebe ich Ihnen recht.

Ich sehe in der Vermögensteuer beziehungsweise Erhöhung einer Vermögensteuer ebenso keine Alternative, aber es müssen jetzt natürlich nach Worten auch einmal Taten folgen, daher meine Frage: Wie wollen Sie die von Ihnen bereits geforderte Entlastung des Faktors Arbeit finanzieren, wenn Sie eine zusätzliche Besteuerung der Einkommen aus Kapital und Vermögen ablehnen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



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Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir müssen die Mängel in unserem Steuersystem strukturell angehen. Der Faktor Arbeit ist von der Steuer her zu einem Drittel und zu zwei Dritteln durch Sozialabgaben belastet, weil die Sozialabgaben ausschließlich auf die Arbeit gerechnet werden und keine zusätzlichen Möglichkeiten öffnen. Wir haben einen zu hohen Eingangssteuersatz. Wir haben eine starke Progression für den Mittelstand. Wir kommen mit der Reichensteuer schon relativ rasch im Mittelstand an die Höchstgrenze. 50 Prozent müssen die Besserver­dienenden bezahlen, bekommen aber keinerlei Transferleistungen mehr. Das heißt, hier muss man strukturell etwas tun.

Entlasten möchte ich aber die Familien. Das heißt, bei den Familien denke ich an eine tatsächliche Entlastung. Wie finanziert man so etwas? – Durch Strukturreformen und nicht durch Draufdoppeln mit neuen Steuern. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 235/M, das ist jene der Frau Abgeordneten Steibl. – Bitte.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Frau Bundesministerin! Das Thema Familie wurde schon angesprochen. Wir von der Österreichischen Volkspartei wollen Familien in ihrem Alltag bestmöglich unterstützen, daher müssen die Lebensrealitäten der Familien eine stärkere Berücksichtigung auch im Steuersystem finden.

Konkret meine Frage:

235/M

„Welche steuerlichen Maßnahmen überlegen Sie, um die Familien zu stärken?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir kennen für die Familien in Österreich ein gut designtes Transfermodell. Das heißt, wir zahlen den Familien Familienbeihilfe, Karenzgeld et cetera. Zusätzlich zu den Transfers kennen wir Infrastrukturhilfen. Das heißt, wir sorgen für Kindergärten, Ganztagesbetreuung, Schulen et cetera. Wir haben aber nicht, was andere Länder zusätzlich zu den Trans­fers, zusätzlich zu der Infrastruktur haben, nämlich eine steuerliche Berücksichtigung der Aufgabe der Kindererziehung. Eltern, die sich bereit erklären, Kinder zu erziehen, haben daraus keinen steuerlichen Vorteil.

Wenn man vergleicht, so haben ein Single, der keine Kinder hat, und ein Vater, der für drei Kinder zu sorgen hat, denselben Steuersatz, und das ist ungerecht. Das ist unfair. Andere Länder haben bessere Modelle. Deutschland beispielsweise kennt einen Freibetrag von 7 000 € pro Kind. Daran orientiere ich mich, das möchte ich umsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Steibl.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Frau Bundesministerin, Sie haben schon einige Projekte für die Familienpolitik angesprochen, aber noch einmal, um zu kon­kretisieren, weil viel Gutes geschehen ist, und darüber sollte man reden: Welche steuer­lichen Maßnahmen im Familienbereich wurden bisher umgesetzt, wenn auch nicht unbedingt in Ihrem Ressort, aber es geht ja um Gelder aus den Steuer­ein­nahmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Im Jahre 2009 wurde im Zusammenhang mit dem Paket, das damals geschnürt wurde, eine der größten Familienentlastungen erzielt, nämlich 510 Millionen €.


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Der Kinderabsetzbetrag wurde von 50,90 € auf 58,40 € angehoben. Er beträgt nun 700 € statt 610 €.

Der Unterhaltsabsetzbetrag wurde erhöht.

Ein Kinderfreibetrag von 220 € pro Jahr und Kind, bei Geltendmachung von einem Elternteil von 132 € pro Jahr, wurde festgelegt.

Kinderbetreuungskosten – und das möchte ich besonders deutlich erwähnen, weil gerade Ferien sind –: Für Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren können die Eltern einen Betrag von 2 300 € pro Kind steuerlich absetzen.

Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten: Auch die Verpflegungskosten und das Bastelgeld im Hinblick auf die Ganztagesbetreuung, aber auch Kosten für Ferienlager, Ferienbetreuung, sämtliche Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten, auch für den Bus zum und vom Ferienlager, können berücksichtigt werden.

Das war eine der ersten Maßnahmen, die ich gesetzt habe, indem ich den Erlass familienfreundlich abgeändert habe. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steibl: Da kann man nur gratulieren! Danke!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haubner.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin, ich gebe Ihnen recht, dass wir derzeit, was die Familien betrifft, ein ungerechtes Steuersystem haben. Ihre Ausführungen jetzt, was im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit abgesetzt werden kann, zeigen auch, wie komplex und kompliziert das Ganze ist.

Das BZÖ hat ein Modell, das Modell Fair-Tax, entwickelt, und darin vorgesehen ist ein Kinderabsetzbetrag, ein Kindersteuerfreibetrag von 9 000 €. Sie haben jetzt gesagt, Sie überlegen, analog dem Modell in Deutschland in der nächsten Zeit einen Freibetrag von 7 000 € umzusetzen.

Meine Frage jetzt ganz konkret: Ist diese Ankündigung eines Steuerfreibetrages für Familien in der Höhe von 7 000 € wieder nur eine Ankündigung, ein Wahlzuckerl, oder können Sie hier und jetzt versprechen, dass Sie, wenn die ÖVP in Regierungs­verhand­lungen tritt, darauf bestehen werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Derzeit sind wir im Konsolidierungspfad, und wir erarbeiten uns die entsprechenden Spielräume, damit wir uns so etwas dann leisten können, wenn wir ein Nulldefizit haben, wenn wir die Strukturreformen durchgezogen haben, wenn wir uns sozusagen den Spielraum für unsere Kinder erarbeitet haben.

Sie können versichert sein, dass wir, wenn die ÖVP bei den Koalitionsverhandlungen mit am Tisch sitzt – und ich gehe davon aus, dass wir federführend am Tisch sitzen werden (Abg. Mag. Steinhauser: Als Schriftführerin federführend!) –, das dann hineinverhandeln.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Musiol.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Ministerin! In Österreich sind 250 000 Kinder und Jugendliche von Armut betroffen. Diese Regierung, der Sie angehören, ÖVP/SPÖ, hat mit dem sogenannten Familienentlastungspaket 2009, das Sie auch schon erwähnt haben, nur gut und besser verdienende Familien entlastet.


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Wie können Sie es als Ministerin der ÖVP, der angeblichen Familienpartei (Abg. Steibl: Nicht „angeblich“, wir sind es!) verantworten, dass Ihre Politik nur den reichen Familien zugutekommt, während immer noch 250 000 Kinder und Jugendliche in Österreich von Armut betroffen sind?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Unsere Politik, die wir jetzt schon relativ lange mitbegleiten, hat dazu geführt, dass wir Umverteilungs­weltmeister sind. Das heißt, in keinem anderen Land der Welt wird so viel Geld von den Steuerzahlern zu jenen gegeben, die empfangen, und dazu gehören auch jene Kinder, die in ärmeren Verhältnissen aufwachsen. Wir unterstützen sie durch die Mindestsicherung, wir unterstützen sie durch Nachmittagsbetreuung, wir unterstützen sie auch dadurch, dass das Kindergartenjahr gratis geworden ist, dass die Schulbil­dung in Österreich keine hohen Extrakosten für die Familien verursacht. Wir unter­stützen in Millionenhöhe. Diese Kinder sind auch mir ein Anliegen, und ich bekenne mich dazu, dass man die Schwächeren der Gesellschaft im Wohlstand mitnimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Kitz­müller.

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Frau Minister, ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass Sie heute vielleicht doch noch eine Frage beantworten werden.

Wenn Sie davon sprechen, dass wir jene entlasten sollen, die belastet werden, dann kommen wir natürlich zu den Familien, die am meisten belastet sind, wo es keine Valorisierungen gibt und auch, wie wir hören, keine angedacht sind.

Sie sprechen von einem gerechten Steuermodell für Familien. Es gibt in Frankreich ein gerechtes Steuermodell. Wir Freiheitliche haben Ihnen ein gerechtes Steuermodell für ein Pro-Kopf-Einkommen zur Entlastung der Familien vorgestellt.

Wie gehen Sie, wenn Sie dabei sein werden, in Verhandlungen hinein? Was wollen Sie für die Familien tatsächlich tun, denn ein Flickwerk mit Pauschalen und Zuwendungen rettet die Familien nicht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Da Sie das fran­zösische Modell angesprochen haben: Es ist richtig, Frankreich kennt auch eine große steuerliche Entlastung, insbesondere für Mehrkindfamilien. Aber Frankreich ist nur ein Beispiel, denn auch Deutschland, Dänemark, Holland, Schweden, all jene Länder, mit denen wir uns normalerweise vergleichen, entlasten die Familien über Steuerfrei­beträge und steuerliche Möglichkeiten – zusätzlich zu den Transferleistungen und zu der Infrastruktur, die für die Kinder angeboten werden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Ich habe schon erwähnt, dass ich glaube, dass der Mittelstand, der sich um die Kindererziehung kümmert (Zwischenruf des Abg. Linder), dass die Familien, die die Kinder großziehen, und Kinder kosten viel Geld, eine steuerliche Erleichterung gegenüber jenen, die Singles sind und diese Kosten nicht haben, brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl.

 


Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Bundesministerin! Die finanzielle Unterstützung, finanzielle Entlastung von Familien ist der SPÖ ein großes Anliegen.


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Sie fordern, wie Sie vorhin schon dargelegt haben, einen Steuerfreibetrag von 7 000 €, was eine Maßnahme ist, die sehr viel kosten würde – sie würde 5 Milliarden € kosten –, aber wirklich davon profitieren würde nur eine sehr kleine Schicht von sehr, sehr gut Verdienenden. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Wir von der SPÖ finden das ungerecht, Frau Bundesministerin. Wir wollen Maß­nahmen, die für alle Familien das Leben mit Kindern leistbar machen, zum Beispiel kostengünstige Kinderbetreuungseinrichtungen, idealerweise – wie in Wien – Gratis­kindergärten.

Die Frage an Sie ist: Warum bevorzugen Sie, noch dazu als christlich-soziale Politi­kerin, die ungerechteren Maßnahmen, die dem Mittelstand gar nicht nützen? (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich habe gerade sehr viel Geld für die Kinderbetreuung locker gemacht. Und obwohl das eigentlich eine kommunale Angelegenheit ist, habe ich den Gemeinden dadurch geholfen, dass wir zusätzliches Geld für die Kinder  (Rufe bei der SPÖ: Nicht Sie!) – Die Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler, denn ich verwalte dieses Geld ja nur treuhänderisch. Ich maße mir nicht an, dass das ich bin. Aber ich habe entschieden, dass dieses Steuergeld für die Infrastruktur Kindergärten zur Verfügung gestellt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben Jahre und Jahrzehnte hindurch die niedrigen Einkommen so aufgerüstet, dass wir in Österreich die beste Umverteilung weltweit haben (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter), und wir haben dabei den Mittelstand vernachlässigt, der all das zahlt. Und ich möchte endlich einmal die Zahler entlasten und nicht neue Empfängermodelle kreieren. (Beifall bei der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Amon.)

Es muss der Mittelstand entlastet werden, der ständig neue Steine in den Rucksack bekommt, mit denen wir umverteilen. Beim Umverteilen sind wir schon Weltmeister, ich möchte jetzt einmal bei der Entlastung des Mittelstandes Weltmeister werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk. (Abg. Mag. Gaßner: Wer ist denn der Mittelstand? – Bundesministerin Dr. Fekter: Jeder, der Einkommensteuer zahlt!)

 


Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Ministerin, wie bewerten Sie das Modell der Familienbesteuerung, dass Familien mit Kindern entlastet werden, vor allem unter dem Aspekt, dass das auch in Österreich eingeführt wird? Ihr Parteivorsitzender und Vizekanzler hat ja einmal darüber nachgedacht.

Was ist Ihre Meinung hiezu?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich glaube, dass inzwischen alle erkannt haben, dass wir die Familien im Hinblick auf ihre Steuerbelas­tung zu wenig entlasten. Das heißt, wir geben zwar viel Geld als Transferleistungen aus – diese kommen all jenen zugute, die keine Steuer zahlen, die bekommen diese Transferleistungen, um ihnen zu helfen, Familien, um Wohlstand zu ermöglichen –, aber der Mittelstand fällt beispielsweise bei den Stipendien heraus, fällt bei den Be­güns­tigungen heraus, hat keine Erleichterung bei der ORF-Gebühr, bei der Rezept­gebühr, bei den Dingen, die in Wirklichkeit aber den Ärmeren sehr wohl zugute­kommen. (Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.)


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Daher belasten wir den Mittelstand drei Mal: einmal mit der hohen Progression und Steuerlast; einmal, weil er gewisse Transferleistungen gar nicht mehr bekommt, weil es beispielsweise aufgrund eines Einkommens ab 2 200 € halt kein Stipendium mehr für das Kind gibt; und einmal, weil es gewisse Steuern gibt, die eben nur der Mittelstand zahlt.

Es ist höchst an der Zeit, an die Familien zu denken und ihnen eine Steuer­erleichterung zukommen zu lassen (Abg. Neubauer: Warum tun Sie es dann nicht?), damit das Geld den Kindern zugutekommt und es nicht die Finanzministerin absaugt.

Ich werde es dann machen, wenn wir den Spielraum haben. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Dann ist es zu spät! – Ruf bei der FPÖ: Also nie!) Durch den konsequenten Konsolidierungspfad wird, glaube ich, im Jahr 2015 in etwa absehbar sein, dass wir dann dieses Modell umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke, Frau Bundesministerin. (Lang anhaltender Beifall bei der ÖVP.)

Es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt. Ich erkläre die Fragestunde damit für beendet.

10.46.48 Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 14376/AB bis 14378/AB.

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 68 betreffend „Saatgutrichtlinie – Nein Danke“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 2373/A(E) der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Verbesserung der sozialversicherungsrechtlichen Lage von Menschen mit Behinderung;

Justizausschuss:

Antrag 2372/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk und Kollegen betreffend Anti-Mobbing-Gesetz;


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Kulturausschuss:

Antrag 2374/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Errichtung einer Stadtbibliothek in Klagenfurt.

*****

10.47.17Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der freiheitliche Parlamentsklub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 15430/J der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den US-Totalangriff auf die Privatsphäre des „Angriffsziels“ Europa dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.

10.47.45Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass Herr Klubobmann Bucher beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 700/A(E) der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Molterer, Dr. Rosenkranz, Scheibner, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterausschuss des Verfassungsausschusses „Verwaltungsreform“ eine Frist bis 8. September 2013 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durch­zuführen.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden und daran anschließend die Abstimmung darüber.

*****

Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die  Abgeordneten Scheibner, Kollegin und Kollegen insgesamt 100 Fristsetzungsanträge eingebracht haben, die jeweils eine Frist zur Berichterstattung bis zum 8. September 2013 vorsehen.

Hinsichtlich der einzelnen Anträge verweise ich auf die Kopien der Fristsetzungs­an­träge, die im Saal verteilt werden. Somit erübrigt sich eine Verlesung an dieser Stelle. (siehe S. 354)

Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung einzeln in der Reihenfolge ihrer Beantragung zur Abstimmung gebracht.

10.49.12 Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Petzner, Kollegin und Kollegen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Unter-


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suchungsausschuss betreffend Notverstaatlichung von Hypo Alpe-Adria-Bank, Kom­munal­kredit Austria AG und Österreichischer Volksbanken AG (ÖVAG) einzusetzen.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung findet die Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 4, 5 bis 10, 12 und 13, 14 und 15, 16 bis 19, 21 bis 23, 24 bis 33, 34 bis 37, 38 bis 40, 42 bis 45, 47 und 48 sowie 50 und 51 der Tagesordnung jeweils zusam­menzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8,5 „Wiener Stunden“ vereinbart. Entsprechend der vorläufigen Neuverteilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“ ergeben sich für diese 8,5 „Wiener Stunden“ folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 119 Minuten, FPÖ 106 Minuten, Grüne 94 Minuten, BZÖ 81 Minuten sowie STRONACH 68 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.50.501. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2360 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (2513 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


10.51.16

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Sehr geehrte KollegInnen im Plenum! Sehr geehrte Damen und Herren vor dem Fernseher! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Ab­wickeln von Banken, die in Probleme geraten sind, besser geregelt und besser in den Griff bekommen werden.

Ziel des Gesetzes ist es, dass keine öffentlichen Mittel für die Stabilisierung von Banken verwendet werden.

Weiters soll es ermöglicht werden, dass die Bankenaufsicht früher in das Bankge­schehen eingreifen kann, wenn eine Bank Probleme bekommt. Erreicht werden soll das dadurch, dass eine präventive Krisenplanung durch die Banken und durch die


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Bankenaufsicht gemacht wird. Es sollen Sanierungspläne und Abwicklungspläne erstellt werden und früh Interventionsmaßnahmen ergriffen werden können.

Es soll ein Plan erstellt werden, wie man sich mit Krisenszenarien auseinandersetzt, wenn eine Bank Probleme hat. Es sollen Lösungsansätze erarbeitet werden. Diese Pläne und Konzepte müssen jährlich an die Finanzmarktaufsicht übermittelt werden. Die Oesterreichische Nationalbank soll bei der Prüfung dieser Pläne als Gutachter eingebunden werden.

Wir Freiheitlichen befürchten, dass dieser Gesetzentwurf ein rein theoretischer ist, dass das Gesetz in der Praxis nicht umzusetzen ist. (Abg. Mag. Ikrath: Warum fürchtet ihr das? Das verstehe ich jetzt nicht!) Es sind keine Sanktionen vorgesehen, wenn die Pläne nicht realistisch erstellt werden, wenn die Pläne in der Praxis nicht funktionieren. Es gibt keinerlei Maßnahmen, wie man die Banken zur Rechenschaft ziehen kann, wie man die Banken verantwortlich machen kann. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)

Finanzmarktaufsicht und Oesterreichische Nationalbank als Gutachter: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, wie hilflos oder wie unwissend sie sind. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Ikrath: Deswegen macht man ja das Gesetz, Herr Kollege!)

Gehen wir zurück zur Hypo Alpe-Adria. Die Oesterreichische Nationalbank hat noch im Herbst 2008 der Hypo ein bestes Zeugnis ausgestellt, hat den Ausblick für 2009 auf Gewinn-Erwartung gestellt und gesagt: Die Bank ist bestens aufgestellt und sie funktioniert! (Abg. Mag. Ikrath: Kollege, das ist eine Themaverfehlung! – Abg. Strache: Was für Aufsichtsorgane waren das?)

2009 hat man plötzlich erkannt, dass die Bank pleite ist und nichts funktioniert! Wenn man nicht in der Lage ist, im Herbst 2008 zu erkennen, dass die Bank auf dem falschen Weg ist, dann, glaube ich, hat die OeNB genauso wie die Finanzmarktaufsicht keine Berechtigung, diesbezügliche Konzepte zu prüfen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir von den Freiheitlichen sind überzeugt davon, dass dieses Gesetz außer Büro­kratie, außer Verwaltungsaufwand nichts bewirken kann. Deshalb fordern wir eine Konkursordnung für Banken, damit im Ernstfall eine geregelte Abwicklung der Banken über die Bühne gehen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Republik, der Staat kann dann noch immer entscheiden, dass man einer Bank, wenn es notwendig ist und wenn man glaubt, dass es sich um eine systemrelevante Bank handelt, hilft, aber der Staat hätte damit ein Druckmittel gegen die Banken in der Hand.

Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf ist es leider so, dass die Banken weiterhin den Staat unter Druck setzen können, was sie auch tun werden. Sie werden immer wieder mit dem Argument kommen: Ihr könnt eh nichts machen, denn ihr könnt uns nicht pleitegehen lassen!

Deshalb fordern wir eine Konkursordnung, die in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Dann, glauben wir, wird der Staat – und damit der Steuerzahler – in Zukunft nicht wieder in die Haftung kommen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Der Kollege hat das Gesetz nicht verstanden!)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.55.55

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Herren Staatssekretäre! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt doch etwas


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fassungslos, weil ich glaube, dass mein Vorredner, den ich gewöhnlich auf Grund seiner ausgeprägten Kompetenz sehr schätze, das Gesetz entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat. Eben genau seiner Kritik, dass wir der Aufsicht bisher zu wenig Möglichkeiten gegeben haben, rechtzeitig einzugreifen, wenn eine Bank in Schieflage gerät, tragen wir in diesem Gesetz Rechnung, um so zu verhindern, dass die Bank zu einem Insolvenzfall werden kann. Diese Kritik war daher in der Vergangenheit berechtigt, ist es aber nicht für diesen Gesetzentwurf.

Gerade mit diesem Gesetz werden wir künftig der Finanzmarktaufsicht eine soge­nannte Early Intervention ermöglichen. Das heißt, wenn gewisse, individuell für die einzelne Bank definierte Auslösungsereignisse gegeben sind, sprich, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt, dann wird die Aufsicht die Möglichkeit haben, einzugreifen. Das ist ein Instrument, das sie jetzt nicht hat. – Erstens.

Zweitens müssen die Banken sogenannte Sanierungspläne und Abwicklungspläne erstellen, die es der Aufsicht ermöglichen, sehr gezielt zu intervenieren und eine Sanie­rung herbeizuführen. Wir wollen ja vermeiden, dass Banken überhaupt in eine Situation kommen, durch die dann der Staatshaushalt und der Steuerzahler belastet werden. (Abg. Strache: Das ist bis dato exzellent gelungen bei der Volksbank, bei der Kommunalkredit!)

Ich möchte dem Finanzministerium ausdrücklich dafür Anerkennung zollen, dass es diese unerfreulichen Erfahrungswerte jetzt konsequent umsetzt, um damit in Zukunft solche Belastungen zu vermeiden. Und ich bin ja nicht bekannt dafür, dass ich dem Finanzministerium sehr freizügig Lob spende, aber in diesem Fall ist es angebracht und angemessen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Zudem möchte ich betonen, dass diesmal das Proportionalitätsprinzip tatsächlich berücksichtigt wird. Und das vermisse ich auch bei meinen Kollegen. Könnten wir ein Mal anerkennen in diesem Hohen Haus, dass es sehr unterschiedliche Geschäfts­modelle von Banken gibt? Ich möchte einmal erleben, dass die Sparkasse in Poysdorf das Finanzministerium oder die Regierung erpressen kann. Das ist doch völliger Unsinn! (Zwischenruf bei den Grünen.)

Wir müssen doch dankbar sein, dass es in Österreich zum Glück eine große Zahl kleiner Kassen gibt, die in keiner Weise zu erpressen vermögen, sondern die Real­wirtschaft zuverlässig finanzieren und damit auch Wachstum und Beschäftigung finan­zieren.

Abschließend: Ich bin dafür dankbar, dass das Finanzministerium gerade für diese kleinen Banken der Aufsicht die Möglichkeit von Ausnahmen einräumt und bei Gruppenbildung Sanierungs- und Abwicklungspläne nur auf Gruppenebene erstellt werden müssen.

Es ist dies ein gutes, ein notwendiges Gesetz. Die Insolvenzordnung werden wir dann gestalten, wenn die europäischen Vorgaben da sind, weil es sinnvoll ist, das alles auf einmal aus einem Guss zu tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


10.59.17

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Meine Herren Staatssekretäre! Bankeninsolvenzrecht war ursprünglich ange­sagt – genau das ist es nicht geworden. Ich werde kurz darauf eingehen und in der Folge – Sie haben es nicht anders gewollt – genau vor dem Hintergrund des hier vorliegenden Gesetzes die Causa Hypo Alpe-Adria beleuchten, so ein bisschen zum


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Mitschreiben, zumal das die Chance bietet, dass der eine oder andere ÖVP-Abgeordnete das dann einmal in der richtigen Reihenfolge parat hat.

Dieses Gesetz löst nicht ein, was voriges Jahr ursprünglich ausgerufen wurde. Es hat mit einem echten Bankeninsolvenzrecht nichts zu tun, weil der entscheidende Punkt – was geschieht am Schluss wirklich, wenn es doch schiefgeht? – gar nicht geregelt ist. (Abg. Dr. Rosenkranz: Da warten wir auf eine Lösung!) Es wird zwar, wie behauptet, ein Testament für die Bank verlangt, aber wer dann am Schluss wofür genau zuständig ist, ist überhaupt nicht klar. Mag sein, dass das besser ist als nichts  das ist auch so , aber wir sind weit von dem Punkt entfernt, an dem wir sein sollten.

Im Übrigen gibt es in diesem Zusammenhang noch eine weitere betrübliche Nachricht, nämlich dass die Europäische Union die ganze Sache mit dem letzten Einigungs­versuch auf 2018 verschoben hat. Also wenn das die Perspektive ist, dass wir so lange warten müssen, bis wieder mehr weitergeht, na dann gute Nacht! Die Hypo hat uns auch schon was weiß ich wie viele Milliarden zusätzlich gekostet, und was wird denn in Europa passieren? Bis 2018 haben die, die, auch wenn sie vorher Schurken waren, nicht ganz hirnverbrannt sind, ja längst ihr letztes Milliardenschäfchen ins Trockene gebracht. Ab 2018 haben wir dann ein Regelwerk – also zu einer Zeit, von der Sie behaupten, dass dann sowieso schon alles viel besser ist.

Wir haben also im Prinzip wieder folgende Situation: Dann, wenn man etwas gebraucht hätte, war es nicht da, und dann, wenn man es angeblich eh nicht mehr braucht, hätten Sie etwas parat. Das passt hinten und vorne nicht zusammen, es wundert einen aber auch nicht mehr! (Abg. Mag. Ikrath: Das versteh’ ich aber nicht!)

Vor diesem Hintergrund müssen wir uns noch einmal mit den österreichischen Ban­kenproblemen beschäftigen. Mit dem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, hätten wir die Malaise in der Kommunalkredit und in der Hypo Alpe-Adria vermutlich nicht bekämpfen können. (Abg. Mag. Ikrath: Doch!) Da hätten die Testamente schreiben können, so viele sie wollen.

Alleine wenn man die Historie betrachtet! Ich komme einmal zum ersten Punkt, der bis jetzt völlig untergegangen ist. Sie behaupten im Zusammenhang mit der Hypo Alpe-Adria, wie toll jetzt alles ist und wer nicht aller der Frau Finanzministerin assistiert – die Task Force, unsere ganzen wunderbaren Player auf diesem Gebiet. (Abg. Mag. Ikrath: Wir hätten einen eigenen ...!) Nein, Herr Kollege Ikrath! Wir haben da ja persönlich keinen Konflikt, also sollten wir es auch dabei belassen. Ich scheue mich auch nicht davor, Namen zu nennen. Frau Bundesministerin, es war ja eh nicht Ihre Idee. Sie sind in der Causa Hypo Alpe-Adria ohnehin schon entmachtet. Auf der anderen Seite wundere ich mich, warum man Sie dann diesen Text noch sprechen lässt, obwohl alle schon etwas anderes wollen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Es stimmt ja überhaupt nicht, was Sie sagen, nämlich dass alle Expertinnen und Experten genau den Weg, der beschritten wurde, für richtig halten, und schon gar nicht das Management. Es ist genau umgekehrt! Nennen Sie mir eine Expertin oder einen Experten, die oder der sagt, das, was bis jetzt geschehen ist, ist genau richtig. Alle Kommentatoren – aber lassen wir die weg, die sind ja vielleicht selber parteiisch in der Beobachtung! –, jedenfalls aber die ExpertInnen und mit Sicherheit die Bankorgane haben Ihnen längst den Rücken zugekehrt. In Wirklichkeit müssten sie sich ja organisieren und in die Richtung von jenen aufstellen, die in der Bundesregierung das Heft in der Hand haben. Die suche ich allerdings auch noch, Herr Staatssekretär Schieder.

Aus meiner Sicht ist es ja so, dass längst auch andere Verantwortung hätten über­nehmen müssen. Der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler stellen sich nach dem jüngsten Ministerrat hin und sagen in dieser Causa – beim größten Finanzloch der


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Republik! –, da hat die Frau Finanzministerin die Zahlen noch nicht parat – by the way, Zitat Bundeskanzler. Die Zahlen nicht parat?! Okay, aber ein Budget haben wir. Und der Herr Vizekanzler murmelt irgendetwas Ähnliches hinterher. So wird in dieser Republik Verantwortung übernommen, wenn es um eine solch gravierende Causa geht! (Beifall bei den Grünen.)

Aber eine Task Force hat man eingerichtet! Na schauen wir uns die Task Force an: Die Notenbank, die FMA, die Finanzprokuratur – ich weiß gar nicht, ob die noch dabei ist oder ob die nicht mittlerweile schon entmündigt ist – und weitere und weitere. Das ist offensichtlich so in diesem Land, dass man im Bankwesen kaum jemanden findet, der nicht irgendwann einmal bei Raiffeisen angestreift hat oder wenigstens am Rand dabei war. Meistens sind sie aber eh mittendrin gewesen und nicht nur dabei. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Der Herr Liebscher  wunderbar, die Notenbank! Jetzt ist Herr Liebscher der Auf­sichtsratsvorsitzende in der Hypo Alpe-Adria und ist außerdem Leiter der Task Force. Der Herr Liebscher war die längste Zeit Notenbankchef, als in Kärnten – jetzt nickt zwar Herr Kollege Petzner, das war aber die Zeit, von der er nicht so gerne hört – vor 2008 die ärgsten Umstände geherrscht haben, was diese Bank betrifft. (Abg. Petzner macht eine zustimmende Geste.) Das war ein Pyramidenspiel der Sonderklasse! Wie auch immer, aber wo war denn da die Notenbank, um als einer der Hauptkontrolleure der Bankenlandschaft einzuschreiten? Und die gleichen Leute sollen jetzt sanieren und bilden die Task Force?!

Wo war denn die FMA, die von Schwarz-Blau zusätzlich zur Notenbank gegründet worden ist? Die haben beide fünf Jahre nichts zusammengebracht, weil sie sich gegenseitig auf die Zehen gestiegen sind. Aber Hauptsache, wir haben ein paar hundert schwarz-blaue Posten geschaffen! So war es doch die „berühmte“ Aufsicht!

Was haben denn die in der Zeit, als das alles passiert ist, geleistet? Und die sollen das jetzt sanieren?  Na super, na gratuliere!

Das ist komplett unglaubwürdig. Was glaubwürdig wäre – und jetzt kommen wir zum nächsten Punkt –: Sie werfen immer der Opposition vor, sie würde Wahlkampf be­treiben, doch es ist genau umgekehrt! Aus wahlkampfmotivierten Gründen verschieben Sie jede Lösung auf nach der Wahl. Es behauptet ja niemand, dass er die Weisheit mit dem Löffel gefressen hat. Es geht ja nur darum, die besten Abwicklungsszenarien zu konstruieren. Dem Nationalrat sind diese aber noch nicht mitgeteilt worden.

Ich hätte auch dafür Verständnis, dass man nicht jedes Detail hier ausbreitet, weil das ja den Verhandlungserfolg und den Verkaufserfolg beeinflussen könnte, aber dass bei all dem, was bisher geschehen ist, kein Vertrauen mehr in die Vorgangsweise der Regierung existiert, das müssen Sie schon zur Kenntnis nehmen und akzeptieren!

Da das heute in der Fragestunde schon wieder mit einem Verleumdungsvorwurf quit­tiert worden ist: Da gehört genauso die Frage nach der vermutlichen oder tatsächlichen Erpressbarkeit der österreichischen Bundesregierung, mindestens aber des ehe­maligen Finanzministers Pröll – Ihres Vorgängers – dazu, vor dem Hintergrund, dass offenkundig, wenn man heute die Verträge anschaut, alles zum Nachteil der Republik Österreich und zum Vorteil der BayernLB und der Bayern gemacht wurde. (Abg. Krainer: Das ist ein Blödsinn!) Nein, das ist kein Blödsinn, das ist so.

Ob das wirklich so notwendig gewesen wäre, ist die nächste Frage. Wir haben ja gestern ganz klar dargestellt, dass ein gewisses Verständnis da ist, wenn die Euro­päische Union so einen Druck macht – diesen Aspekt hat ja die Frau Finanzministerin als einen der wenigen überhaupt in der Replik auf diese Debatte eingebracht –, das war sicher richtig, aber wenn es so ist, dann stellt sich schon die Frage: Wenn sich von


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der EZB über die Kommission und so weiter alle draufknien, warum geht dann gerade die österreichische Bundesregierung ein, während sich die Bayern – und Kollege Petzner hat da gestern mit Sicherheit etwas zur Wahrheitsfindung beigetragen – zum Schluss auf die Schenkel geklopft haben, wie billig sie da davongekommen sind?

Und jetzt soll das Ganze hier im Haus nicht untersucht werden? Das geht alles nicht mehr! Deshalb werden wir auch einen Antrag stellen, dass der Rechnungshof­aus­schuss, in dem das nämlich vorliegt und aufliegt, über den Sommer arbeiten kann, um das aufzuklären. (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Sie wollen mit Gewalt den Herrn Vizekanzler vor einer Aussage schützen. Da geht es ja nicht einmal um einen Untersuchungsausschuss! Wir werden Ihnen das aber nicht durchgehen lassen.

Im Übrigen hat das die „Süddeutsche Zeitung“, die ja eigentlich ein sehr vernünftiges Organ ist, wie wir wahrscheinlich übereinstimmend befinden, erst am 3. Juli genau so kommentiert: Was für ein Glück und was für eine Geschicklichkeit die Bayern bei diesen Verhandlungen gehabt haben, von denen ich hier gesprochen habe, und wie ungeschickt die Mitarbeiter und die Minister des Herrn Bundeskanzler Faymann vorgegangen sind. Das können Sie überall anschauen und nachlesen – allein, Sie wollen es nicht wahrhaben.

Das hat natürlich damit zu tun, dass hier kein Vertrauen in die Zukunft existiert. Sie wollen die Budgetlüge fortsetzen, Sie wollen weiter so tun, als ob das alles nichts kostet. Alles nach der Wahl. Diese ganzen kosmetischen Aktionen könnten uns ja auch noch wurscht sein, aber sie haben dazu geführt, Frau Bundesministerin, dass das Versteckspiel, das So-tun-als-ob-eh-alles-viel-besser-Wäre zusätzlich Millionen, wenn nicht gar Milliarden kostet, weil es genau darum geht, dass es Kapitalvorschriften und andere Abwicklungsszenarien zu nutzen gilt, die besser sind. (Abg. Mag. Ikrath: Zum Gesetz, bitte!)

Aber Sie verweigern ja hier jede Auskunft, schummeln beim Budget und wollen sich so über die Wahlen retten. Das ist Wahlkampf, und das ist ein Milliardenschaden, der zusätzlich verursacht wird. (Abg. Mag. Ikrath: Ein Wort zum Gesetz!) Dann lassen Sie aber die Opposition „ang’lahnt“! (Beifall bei den Grünen. Abg. Mag. Ikrath: Herr Kollege Kogler, kein Wort zum Gesetz! Abg. Mag. Kogler das Rednerpult verlassend : Oja, die ersten zwei Sätze!)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


11.09.12

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kogler, Sie haben schon recht, wenn Sie sagen, dass die Finanzmarktaufsicht bis 2006 nicht gut funktioniert hat, aber sagen Sie dann auch gleich dazu, dass wir 2008 die gesamte Art und Weise, wie die Finanzmarktaufsicht in Österreich funktioniert, verändert haben und dass wir heute mit Stolz sagen können, dass wir sie erfolgreich reformiert haben und wir eine gut funktionierende Aufsicht haben.

Das erleben Sie ja auch selber, weil Sie ja selber, zwei-, drei-, viermal im Jahr gemein­sam mit allen andere Fraktionen hinsichtlich der Finanzmarktaufsicht Gespräche führen und Analysen vornehmen. Da haben wir alle gemerkt, dass die Finanzmarkt­aufsicht heute – im Gegensatz zu den Gegebenheiten in der zu Recht kritisierten Zeit – sehr gut funktioniert.

Bezüglich des Bankeninsolvenzrechtes ist es so, dass wir heute in Wirklichkeit erst den ersten Teil beschließen. Der zweite Teil fehlt, das stimmt. Herr Kollege Kogler hat


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moniert, wieso man da auf die europäische Ebene wartet. Es ist nun einmal so, dass Banken, vor allem die großen, um die es geht, nicht in einem Land tätig sind, sondern in zwei, drei, vier, fünf oder zehn Ländern. Da ist es vernünftig, dass es in der Euro­päischen Union eine Aufsicht gibt, eine Regulierung für alle Banken, eine Kontrolle für die Banken, weil es auch einen Markt gibt, und dass man natürlich nicht 27 ver­schiedene Regeln hat, nicht 27 verschieden Aufsichten, die immer nur einen kleinen Teil der Bank sehen.

Wir brauchen hier eine europäische Lösung, und es stimmt, dass das manchmal auf europäischer Ebene nicht so schnell geht, wie wir alle wollen. Es ist aber trotzdem richtig, einheitliche europäische Regeln zu schaffen, gerade was Banken betrifft, weil die nun einmal nicht in einem Land tätig sind, sondern manchmal in zehn verschie­denen Ländern – und zehn verschiedene Konkursordnungen für ein und dieselbe Bank wäre ja in Wirklichkeit absurd. Mir wäre es auch lieber, wenn wir bereits heute das komplette Paket beschließen könnten, aber trotzdem ist es der richtige Weg, eine europäische Lösung zu suchen.

Was kommt heute? – Dass Banken, wie bereits gesagt wurde, quasi vorbereiten müssen, was geschieht, wenn es ihnen wirtschaftlich schlecht geht: Welche Teile sind jedenfalls zu – unter Anführungszeichen – „retten“, weil da Einlagen drinnen sind, was sind die gesunden Teile und wo sind die risikobehafteten Teile?

Der zweite Schritt, der fehlt, ist, dass am Ende nicht der Staat zahlt, sondern die­jenigen, die der Bank Geld geborgt haben, die Anleihen gezeichnet haben, indem diese Anleihen in Eigenkapital umgewandelt werden. (Abg. Mag. Kogler: Aber das ist in dem Gesetz ja alles nicht geregelt!) – Aber die Vorbereitungen dazu stehen in diesem Gesetz! Ich sage ja ausdrücklich: Der zweite Schritt ist das, was noch fehlt: dass die Schuld dessen, der einer Bank Geld borgt, quasi in Stimmrechtskapital, in Kapital der Bank umgewandelt wird und damit die Bank ausreichend kapitalisiert ist. Dann hätten wir nicht die Probleme, die wir bei der Hypo hatten.

Bei der Hypo wäre es bereits wunderbar gewesen, wenn in den Anleihen nicht nur gestanden wäre, dass das Land Kärnten haftet, was ja zur Notverstaatlichung geführt hat, sondern wenn gleich dringestanden wäre: Im Konkursfall zahlt dir das nicht Kärnten, sondern dann hast du halt Eigenkapital an der Bank. Dann hätten wir diese Probleme heute nicht, und dann hätten wir auch die Notverstaatlichung nicht gebraucht. Insofern ist das ein weiterer Schritt – einer von vielen, vielen Schritten –, um aus der Krise die richtigen Lehren zu ziehen. Dieser Gesetzentwurf hat jedenfalls die Zustimmung der Sozialdemokratie.  Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.12.48

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein weiterer Schritt, das ist schon richtig. Wir haben im Jahr 2009 einige Banken in Schieflage gesehen, 2008 ein Bankenrettungspaket beschlossen – Frau Finanzminis­terin, jawohl, mit Zustimmung aller im Parlament vertretenen Parteien. Damals befand sich die Finanzmarktkrise auf ihrem Höhepunkt, und alle Parteien haben sich in ihrer Verantwortung dazu bekannt, den Banken zu helfen, weil sie nun einmal das Geldwirtschaftssystem einer modernen Volkswirtschaft darstellen.

Frau Finanzministerin, was Sie bei dieser Erklärung aber immer wieder unterschlagen, ist, dass wir damals auch Auflagen gemacht haben, dass wir bei den Verhandlungen mit dem damaligen Finanzminister Molterer gesagt haben, dass wir eine Beauf­sich­tigung durch den Rechnungshof haben wollen und dass wir schnellstens auch ein


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Insolvenzrecht für die Banken brauchen, weil es nicht für alle Zukunft so sein darf, dass der Steuerzahler für marode Banken aufkommen muss. (Beifall beim BZÖ.)

Damals wurde uns das versprochen, im Jahr 2008. Heute, fünf Jahre danach – fünf Jahre danach! – kommen Sie erstmals mit etwas daher, das einem Konkursrecht ähnlich wäre, obwohl es im Detail kein Konkursrecht ist, sondern maximal eine realistische Risikoeinschätzung für Banken, die sich in Schieflage befinden.

Aber, Frau Finanzministerin, ich frage Sie: Wenn jetzt die Banken zukünftig eruieren müssen, ob sie eine Schieflage haben oder nicht, und Krisenpläne in ihrem eigenen Institut schaffen und finanzieren müssen, was haben dann die Finanzmarktaufsicht und die Oesterreichische Nationalbank bisher gemacht? War es nicht die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht, in den Bankensektor hineinzuschauen, ob sich nicht dort oder da eine Schieflage findet? Was werden die in Zukunft machen?

Sie machen nichts anderes, als die eigentlichen Kernaufgaben der Finanzmarktaufsicht jetzt den Banken zu übertragen. Das haben in Zukunft die Banken zu machen und auch zu finanzieren, und die werden diese Kosten weiter auf die Bankkunden abwälzen, die das in Zukunft finanzieren werden, denn die Finanzmarktaufsicht be­kommt ja in Zukunft keinen Cent und keinen Mitarbeiter mehr. Das sind effektive Kostenbelastungen für die Banken und somit Kostenbelastungen für Bankkunden. Der Bankkunde wird in Zukunft dafür zahlen müssen.

Nach fünf Jahren haben Sie das erste Mal etwas in diese Richtung unternommen. Der nächste Schritt wartet schon auf uns, und zwar die Bankenunion innerhalb der Euro-Zone. Bankenunion heißt, dass es eine Vereinigung aller Banken geben wird. (Abg. Krainer: Das ist ein Blödsinn! Na so ein Blödsinn!) – Natürlich! Jetzt komme ich in die Verlegenheit, den Raiffeisenboss Rothensteiner in den Zeugenstand zu rufen, der gesagt hat: Eine Bankenunion heißt, dass der österreichische Einlagenbesitzer – also der Bankkunde –, der am Konto etwas hat, dafür haftet, wenn im Süden Europas eine Bank pleitegeht. – Großartig, Frau Finanzministerin, großartig!

Wenn Sie das unterstützen, dass die österreichischen Bankkunden, die ein Sparbuch haben, jetzt in Zukunft dafür haften müssen, wenn in Spanien eine Bank pleitegeht, dann frage ich Sie: Wie kommt der österreichische Bankkunde, der überhaupt nichts dafürkann, dazu, für marode Banken aufzukommen? (Beifall beim BZÖ. Abg. Mag. Ikrath: Das ist ein Blödsinn! ... !) – Das ist die Situation. Rothensteiner im Originalton lesen, meine lieben Freunde! Er hat das schon vor einiger Zeit gesagt. Wir halten überhaupt nichts davon, dass eine Bankenunion geschaffen wird und unsere Spareinlagen für das Auffangen maroder Banken zur Verfügung gestellt werden sollen. (Abg. Mag. Ikrath: Dagegen hat sich ja die Bundesregierung gerade ausgesprochen!)

Das passt haargenau in das Konzept von Ihnen, Frau Finanzministerin, das Bank­geheimnis abzuschaffen, denn dann sind wir genau bei dem, was diese Bankenunion will: Sie will wissen, wer in Österreich wie viel am Konto stehen hat, damit sie wieder kraftvoll zubeißen können, die Bankhaie, bei denen Sie in letzter Zeit auf Kosten der Steuerzahler die Zähne haben richten lassen. Das ist genau das Konzept, warum wir dieses Bankgeheimnis jetzt opfern müssen: damit man weiß, wie viel sich auf den Konten befindet.

Am kleinen Fallbeispiel Zypern hat man gesehen, was für ein Konzept und was für ein System da dahintersteckt. Zypern war sozusagen ein Exerzierfeld. Da hat man gesehen, wie die Banken eigentlich vorgehen würden, hätte es nicht unter allen europäischen Mitgliedsländern einen kollektiven Aufschrei gegeben, dass man nicht den kleinen Sparbuchbesitzer dafür zur Verantwortung ziehen kann, dass die Banken Milliardenpleiten hingelegt haben.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren, das einzige wirkungsvolle Rezept kann nur das Trennbankensystem sein. Wir sind mit diesem Trennbankensystem jahrelang gut gefahren, im Rahmen dessen wir eben die Spielbanken aus den großen Konzernen herausschälen und sie von den Geschäftsbanken trennen. Die Geschäftsbanken haben im Grunde eine gesunde Struktur, das sind in der Regel jene Banken, mit denen wir in Österreich zu tun haben, von denen wir noch Kredite bekommen. Das sind die guten Banken, und zu denen stehen wir auch, Kollege Ikrath! Wofür wir uns aber nicht einsetzen wollen, sind die Spielbanken, jene Banken, die in die Casinos gehen und für die der Steuerzahler haftet. (Beifall beim BZÖ.)

Für solche Bankmodelle darf es in unserem Banken- und Finanzsystem keinen Platz geben, und das muss man endlich einmal begreifen. Natürlich wehren sich die großen Konzernchefs dagegen, diese Trennung vorzunehmen. Ich gebe auch zu, dass es schwierig ist, diese Trennung zu vollziehen, aber wenn wir sie nicht vornehmen und nicht endlich zu diesem Trennbankensystem kommen, dann wird der Finanzmarkt in Zukunft weder in Österreich noch auf europäischer Ebene funktionieren. (Beifall beim BZÖ.)

11.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort. – Bitte.

 


11.20.01

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was jetzt auf der Tagesordnung steht, und auch die nächsten Tagesordnungspunkte stellen in Summe ein sehr gewaltiges Regulierungspaket dar, eine Fülle von ver­schiedenen Detailmaßnahmen, mit denen versucht wird, den entfesselten Finanz­märkten wieder vernünftige Regeln zu geben.

Dazu gehören die Regulierung von Hedgefondsmanagern, was später noch diskutiert und beschlossen wird, mehr Eigenkapital für in diesem Fall die österreichischen Ban­ken – aber über Basel III wird das quasi weltweit so festgelegt –, neue Corporate-Governance-Regeln für die Banken und die Bankdirektoren und auch ein neuer Rahmen für die makroprudenzielle Aufsicht. Besonderer Eckpunkt dieses gesamten Pakets ist das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz oder vulgo, wie es im Volksmund bezeichnet wird, Bankeninsolvenzrecht, das, was wir jetzt hier diskutieren.

Es ist das ein fundamentaler Schritt in der österreichischen Rechts- und Finanz­geschichte, weil erstmals ein Rechtsrahmen dafür festgelegt wird, dass es in Zukunft, das, was wir in der Krise so schmerzhaft verspürt haben, nämlich dass Banken too big to fail sind, dass man nicht weiß, wie man damit umgehen soll, mit den Risken, den systemischen Risken, den Auswirkungen auf den Finanzmarkt, auf die anderen Insti­tute, auf die Leute, die dort Kredite haben, die Unternehmen, und alle diese Fragen, dass es also in Zukunft nicht immer der Steuerzahler ist, der automatisch einspringen muss.

Es geht darum, einen Schnitt zu machen, dass eine Schieflage in einem Bankinstitut nicht automatisch dazu führt, dass der Staat, wenn man es so will, mit dem Rücken zur Wand steht und sagt, aus Überlegungen der volkswirtschaftlichen Stabilität und an­deren kann ich nichts anderes tun. Deswegen haben wir nach einem Rechtsinstrument gesucht, wie man damit umgehen kann. Das Trennbankensystem ist eines, das dis­kutiert worden ist. Man muss sich aber die österreichische Bankenrealität anschauen, Österreichs Banken sind keine Investmentbanken. (Abg. Bucher: Zum Teil schon!) Und man könnte als Gegenargument sogar anführen: Lehman war eine reine Invest-


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mentbank, ganz klassisch nach Trennbankensystem organisiert, und ist pleitegegan­gen. Eine globale Finanzkrise ist entstanden. Das muss man auch sehen.

Daher muss man nach Antworten suchen, die sich nicht so trivial einfach an einem Schlagwort orientieren, sondern die uns Lösungsinstrumente in die Hand geben: Was tun wir, wenn – und da gibt es zwei Fragestellungen – erstens ein Institut in Schieflage gerät? Deshalb Restrukturierungspläne. Das heißt, dass Banken vorher festlegen müs­sen, was in einzelnen vorher definierten Fällen – weniger Eigenkapital, Geschäftsfelder brechen weg, und, und, und – zu tun ist oder getan werden kann, damit die Aufsicht dann, wenn der Fall eintritt, einen vorher genehmigten Plan hernehmen und sagen kann: Setz bitte Punkt A, B, C aus diesem Plan um!

Und als zweite Frage geht es darum, ein „Testament“ zu erstellen (Abg. Bucher: Der Haupterbe ist der Steuerzahler!), festzulegen, was mit einem Institut passiert, wenn es pleitegeht, wenn es droht pleitezugehen, sodass die Aufsicht, das Finanzministerium, die Öffentlichkeit und die Bank selbst wissen: Welches Risiko steckt drinnen? Was müssen wir jetzt tun, damit eben nicht die Gesellschaft wieder zahlen muss, sondern die Bank selbst?

Diese Pläne, die zu erstellen sind, dieses „Testament“, das Banken vorher zu erstellen haben, sind jährlich zu aktualisieren, sind von der Finanzmarktaufsicht auch zu ge­nehmigen – jedes Jahr aufs Neue. Die Finanzmarktaufsicht kann auch, wenn sie mit dem Plan unzufrieden ist und er Lücken aufweist, Verbesserungsaufträge geben, sodass hier ein vernünftiges System vorliegt. Und es sind auch – und das halte ich auch für sehr, sehr wichtig und notwendig – Gruppenpläne zu erstellen, sodass kleine Finanzinstitute, die Teil einer großen Gruppe sind, auch dort diese Lösungen erfahren. Was noch viel besser ist, denn dann kümmert sich die Gruppe um die Lösung des Problems und nicht der Steuerzahler oder die Aufsicht.

Darum geht es und darum geht es auch in Zukunft, dass nicht immer wieder der Steuerzahler geradestehen muss, wenn etwas passiert.

Jetzt könnte man sich die Frage stellen: Was hätte das, was da jetzt vorliegt, verän­dert, wenn wir das schon zu Beginn der Krise gehabt hätten? Und da muss ich sagen: Strategisch hätten wir den Fall Hypo anders beantworten können, mit Ausnahme der Frage der Haftungen. Zweitens hätten wir die Frage Volksbanken und die Frage Kom­munalkredit auch anders beantworten können, nämlich durch frühzeitige Intervention der Finanzmarktaufsicht, die nicht gleich einen Bank Run ausgelöst hätte. Sie hätte höchstwahrscheinlich schon früher eingreifen können.

Ich gebe aber auch zu, es ist nicht die gesamte Geschichte Bankenunion. Es gibt auch den europäischen Teil zur Bankenunion. Und da geht es darum, Bail-in-Instrumente zu definieren und auch einen Abwicklungsfonds zu speisen und letztlich dann auch noch in einem zweiten Schritt einen Einlagensicherungsfonds europaweit zu speisen. Und da haben wir uns bewusst dafür entschieden, da keinen österreichischen Alleingang zu machen, so wie bei den „Testamenten“ und beim Insolvenzrecht, sondern auf die euro­päische Einigung zu warten. Aus zwei Gründen: erstens, weil sie schon angestanden ist. Wie Sie wissen, hat der ECOFIN in den letzten Wochen ja hier die Beschlüsse gefasst. Jetzt ist noch mit dem Europäischen Parlament die Einigung zu suchen, und ich rechne damit, dass in diesem Jahr noch der Beschluss in dieser Frage steht.

Aber zweitens auch, weil es darum geht, europaweite marktkonforme Lösungen zu finden. Es macht keinen Sinn, wenn Österreich eine andere Regelung hat als Deutsch­land und Tschechien und wir Banken haben, die auf all diesen Märkten aktiv sind, weil das natürlich auch Kapitalkosten sind. Und da wird Europa genau diese Vorschläge in der Zukunft bringen.


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Österreich hat sich da auf der sehr strikten Seite eingebracht, gemeinsam mit Deutsch­land und anderen Ländern, die da sehr strikte und klare, nachvollziehbare Regelungen für die Bankenunion vorsehen.

Daher zusammenfassend: Ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, noch am letzten Tag quasi der normalen Sitzungstätigkeit dieser Legislaturperiode dieses wich­tige Instrument zu beschließen. Wir haben sehr lange diskutiert, wir haben auch sehr lange überlegt, wir haben auch sehr lange daran gearbeitet, weil es auch Neuland war, das betreten werden musste. Aber es ist ein wichtiges Instrument, das auch zeigt – und das ist, glaube ich, das, was man unterstreichen muss –, dass wir auch die Lehren aus der Krise gezogen haben, indem wir die Gesetze dort verbessern, wo es not­wendig ist, oder auch neue Gesetze schaffen, wo wir sie brauchen, damit wir in Zukunft, wenn wieder etwas schiefläuft, nicht mehr mit dem Rücken zur Wand stehen, sondern rechtzeitig agieren können.

In diesem Sinne halte ich das für ein sehr, sehr gutes Gesetz, das auch mehr Unabhängigkeit der Politik und der Regierung von den Fehlern auf den Finanzmärkten schafft. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


11.26.40

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich beginne meine Rede einmal mit etwas Positivem aus der Sicht der Regierungs­fraktionen. Selbstverständlich ist das ein guter erster Schritt, hier Maßnahmen zu setzen, um genau das zu verhindern, was wir jetzt bei der Hypo und bei vielen anderen Problemfeldern sehen. Und deshalb, wie gesagt, ein guter erster Schritt, wir werden das selbstverständlich unterstützen.

Ich möchte hier aber auch noch einmal grundsätzlich über gewisse Dinge sprechen.

In der heutigen Fragestunde hat man erlebt, wie sich die Frau Finanzministerin beharrlich geweigert hat, auf Fragen zu antworten (Abg. Petzner: Das ist richtig! – Abg. Dr. Rosenkranz: Es heißt ja auch Fragestunde und nicht Antwortstunde!), wie die Frau Finanzministerin auf gute, sachliche, auch gut vorgetragene Fragen, auch von Herrn Kogler und von anderen, einfach immer mit den gleichen Stehsätzen geantwortet hat und in keiner Weise darauf eingegangen ist, was hier gefragt wurde. (Abg. Dr. Rosenkranz: Hat er jetzt gesagt „Stehsätze“ oder „Schmähsätze?)

Das waren keine untergriffigen Fragen, das waren auch keine polemischen Fragen, sondern ganz sachliche Fragen, die einfach zu beantworten gewesen wären. Und Sie verweigern das. Sie verweigern das ganz beharrlich. (Beifall beim Team Stronach.) Und da frage ich mich, was eine Fragestunde bewirken soll, wenn Sie sich beharrlich weigern, Fragen zu beantworten. Und auch jetzt wieder.

Das Verhalten des Herrn Schieder sagt ja auch einiges. Herr Schieder hat sich nämlich vor meiner Rede zu Wort gemeldet. Wir sind immerhin die sechste Fraktion in diesem Haus. Und wenn Herrn Schieder auch unsere Fragen interessieren würden, dann hätte er sich nach mir gemeldet, um auch zu hören, welche Fragen wir haben. (Beifall beim Team Stronach.)

Aber da er gar nicht bereit ist, genauso wie Sie, Frau Minister, auf unsere Fragen zu antworten, ist es komplett egal, wann Sie sich melden. Sie haben Ihre mitgebrachten Antworten parat und antworten einfach so, wie es Ihnen aufgeschrieben wurde oder wie Sie es selbst aufgeschrieben haben. (Abg. Petzner: Weil er keine Ahnung hat, muss er sich alles aufschreiben lassen!) Es geht Ihnen überhaupt nicht darum, uns Rede und Antwort zu stehen. Und genau das ist das Bedauerliche, denn letztlich


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hätten Sie die Aufgabe, uns Rede und Antwort zu stehen. Das wäre Ihre Aufgabe. (Abg. Dr. Stummvoll: Sie haben es nicht verstanden, Herr Kollege!) Das wäre Ihre Aufgabe gewesen, Frau Minister und Herr Staatssekretär! Und Sie verweigern das!

Genau das ist der Punkt, den ich Ihnen hier ankreide, denn letztlich missachten Sie das gesamte Parlament und wollen hier zudecken anstatt aufdecken. (Abg. Neubauer: Warum verweigert denn der Herr Stronach die Fernsehdiskussion?)

Da es um Insolvenzen geht, müssen wir die Hypo noch einmal besprechen, und ich werde das heute noch öfter machen, bis ich von Ihnen eine Antwort bekomme. (Abg. Mag. Ikrath: Die Antwort wurde schon dreimal gegeben! Zuhören, Herr Lugar!) Und die Frage, auf die ich eine Antwort von Ihnen haben will, ist: Warum hat Herr Pröll es zugelassen, dass die Republik Österreich und der Steuerzahler erpresst werden? Warum hat er das zugelassen? Warum hat er zugelassen, dass die BayernLB fast 2 Milliarden aus der Hypo abzieht und sie damit in Schieflage bringt?

Natürlich ist es so, dass die Hypo vorher schon ziemlich, sage ich einmal, schlecht beieinander war. Keine Frage. Auch schon damals beim Verkauf waren, wenn man das genau betrachtet, Risken vorhanden. (Abg. Mag. Ikrath: Wir haben doch jetzt hier keine Hypo-Debatte!) Aber die Bayern haben dann die Bilanzsumme fast verdoppelt, die Bayern haben die Direktive ausgegeben, die auch schriftlich belegt ist: Wachsen um jeden Preis!, und die Bayern haben dann das eigene Institut, nachdem sie gemerkt haben, dass es nicht zu retten ist, mit Druck, mit einer aus meiner Sicht wider­rechtlichen Vorgehensweise den österreichischen Steuerzahlern umgehängt. (Abg. Dr. Rosenkranz: Sagen Sie nicht immer „die Bayern“! Sagen Sie „die CSU“! Was können denn die Bayern dafür?!) Herr Finanzminister Pröll hat da zugeschaut und das alles auch noch unterstützt, hat noch zusätzlich in die Verträge alle möglichen Rechte für die Bayern hineinreklamieren lassen!

All das sind Fragen, die wir aufgeklärt haben wollen. Und ich verstehe jetzt wirklich nicht, warum Sie, Frau Ministerin, nicht einfach sagen: Ja, es gibt hier offene Fragen! Diese offenen Fragen werden permanent von vier Fraktionen hier im Hohen Haus gestellt. Und anstatt sie zu beantworten, was machen Sie? – Sie erzählen immer die gleichen Märchen: Wenn damals der Steuerzahler nicht eingesprungen wäre, dann wären sofort die Haftungen schlagend geworden! (Abg. Mag. Ikrath: Die Fragen sind schon viermal beantwortet worden, aber man muss die Antworten verstehen! Zuhören, zuhören – und dann eingestehen, dass es so ist!)

Herr Ikrath, ich würde Sie wirklich bitten, Ihre Zwischenrufe nicht ununterbrochen zu machen. (Abg. Mag. Ikrath: Ich bin verzweifelt!) Wenn Sie etwas Vernünftiges zu sagen haben, kommen Sie heraus, sprechen Sie zu uns, und lassen Sie jetzt bitte mich sprechen! (Beifall beim Team Stronach.)

Wie gesagt: Frau Finanzministerin, geben Sie uns Antwort und klären Sie uns auf, was damals passiert ist! Ich glaube, dass das auch im Lichte dessen ist, was wir heute beschließen. Mit dem, was wir heute beschließen, wollen wir ja die Dinge in Zukunft besser machen. Wir wollen ja verhindern, dass in Zukunft diese Probleme entstehen, die entstanden sind, auch in anderen Ländern, in Zypern und wie sie alle heißen. Das heißt, die Banken in Europa haben ein großes Problem. Die Banken sind unkontrolliert. Und dieses Gesetz ist ein guter erster Schritt, um eben mehr Kontrolle hineinzubringen und auch eine Abwicklung im Schadensfall zu regeln.

Was wir jetzt von Ihnen wollen, ist, dass Sie sagen: Ja, es hat Probleme gegeben. Wir haben jetzt, je nach Berechnungen – ich glaube, Herr Schieder hat einmal 7 Milliarden genannt, oder war es der Herr Bundeskanzler? –, 7 Milliarden, für die der Steuerzahler aufkommen muss. Ich glaube, aus Ihrem Ministerium kommt die Zahl von 9 Milliarden, die das Ganze kosten wird. Das sind in etwa drei große Steuererhöhungen – nur dass


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man ein Gefühl dafür bekommt. Und da wollen wir Transparenz, und auch die Bürger wollen Transparenz.

Wenn Sie nicht dazu bereit sind, hier zu antworten, dann gibt es nur zwei Möglich­keiten: Entweder haben Sie keine Möglichkeit, hier Aufklärung zu machen – das glaube ich nicht. Die Beamten in Ihrem Ministerium sind ja noch die Gleichen wie damals unter Pröll. Das sind ja noch die gleichen Beamten. Das heißt, Sie könnten sehr wohl, wenn Sie einfach nur Ihre eigenen Leute fragen, herausfinden, was damals schiefgelaufen ist.

Oder, die zweite Variante: Sie wissen, was damals schiefgelaufen ist, und Sie wollen nicht vor der Wahl, dass ein ehemaliger Finanzminister der ÖVP hier sozusagen ins Licht des Scheinwerfers geführt wird, um zu fragen, ob er alles richtig gemacht hat. Ich bin der Letzte, der jemanden verurteilt, wenn er Fehler gemacht hat. Aber ich bin der Erste, der jemanden verurteilt, der Fehler macht und sie zudeckt. Und das ist genau der Punkt: Sie wollen zudecken! (Beifall beim Team Stronach.)

Mir geht es nicht darum, Herrn Pröll hier am Zeug zu flicken. Mir geht es darum, aufzudecken, wer Fehler gemacht hat, und nicht, denjenigen an den Pranger zu stellen, sondern darum, für die Zukunft Lehren zu ziehen, denn darum geht es ja. Es geht ja darum – und ich glaube, das ist auch das Ziel des heutigen Gesetzes, das wir beschließen –: Wir wollen in der Zukunft die Dinge besser machen. Deshalb müssen wir wissen: Was hat Pröll falsch gemacht? Wo sind die Verantwortlichen? Was hat die BayernLB dazu beigetragen, dass jetzt der Steuerzahler mit 7 Milliarden, laut Bundeskanzler, oder 9 Milliarden, laut Ihrem Ministerium, in die Haftung kommt? Das sind die zentralen Fragen.

Wenn Sie heute – ich weiß nicht, ob Sie heute dazu Stellung nehmen, denn das haben Sie ja bisher auch nicht getan – dazu Stellung nehmen und wieder erzählen, es ist ja um die Haftung gegangen und die Haftung wäre sofort schlagend geworden, hätten Sie nicht notverstaatlicht, kann ich Ihnen nur eines sagen: Wenn eine Bank in Schieflage ist, weil sie faule Kredite ausgegeben hat, dann ist dieser faule Kredit, wenn er einmal faul ist, das heißt, wenn ihn keiner zurückzahlt, weil kein Asset da ist, weil kein Wert da ist, faul und bleibt faul.

Egal, wann Sie eine Bad Bank machen, wann Sie notverstaatlichen, ob Sie überhaupt notverstaatlichen: Der Schaden ist in dem Moment angerichtet, in dem die Bank jemandem einen Kredit gibt und diesen Kredit nicht zurückbezahlt bekommt. In dem Moment ist der Schaden angerichtet. Und dieser Schaden ist in den Jahren 2005, 2006, 2007 bis zur Notverstaatlichung angerichtet worden, aber nicht nachher! (Beifall beim Team Stronach.)

Das heißt, die Notverstaatlichung hat am Schaden in keiner Weise irgendetwas geändert. Die Frage ist nur, wer jetzt für diesen Schaden aufkommt. Und diesbezüglich hat Herr Pröll eine Entscheidung getroffen, und diese Entscheidung hat geheißen: Dieser Schaden – der ja schon angerichtet war – soll vom Steuerzahler bezahlt werden! Diese Entscheidung hat er getroffen, und wir wollen wissen, ob diese Entscheidung gut war. Nicht mehr wollen wir von Ihnen wissen! Und wenn Sie uns keine Auskunft geben, werde ich die gleiche Frage immer und immer wieder hier stellen, so lange, bis Sie bereit sind, das zu tun, was in Ihrer Verantwortung und ihrer Pflicht liegt: uns endlich Auskunft zu geben! (Beifall beim Team Stronach.)

11.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 



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11.35.21

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Meine Dame und meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Das, was Sie uns heute hier vorgelegt haben, ist ja wohl ein kleines Schrittchen in die richtige Richtung. Das gestehe ich durchaus zu. (Abg. Mag. Ikrath: Ein großer Schritt!) – Nein, das ist kein großer Schritt! Erstens kommt dieser Schritt fünf Jahre nach Lehman Brothers! Damit beginnt es schon einmal, und das ist schon der eigentliche Skandal, Herr Ikrath! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Bucher.)

Fünf Jahre nach Lehman Brothers bequemt sich diese Regierung, eine Vorlage vorzulegen, die erstmals versucht, den Steuerzahler in der Bankenlandschaft zu entlasten – das erste Mal! Aber sie bleibt dabei, Herr Kollege Ikrath, auf halbem Wege stehen (Abg. Mag. Kogler: Auf einem Drittel des Weges!), denn das entscheidende Instrument, nämlich das Bail-in-Instrument, das heißt die Haftungskaskade, wer wann im Falle einer Bankenpleite zu haften hat, wird nicht geregelt, das wird verschoben auf die Zukunft. Im Übrigen auch durch die Einigung auf der europäischen Ebene – ich komme gleich dazu – verschoben bis in das Jahr 2018! Das heißt, zehn Jahre nach Lehman Brothers werden wir voraussichtlich in Europa und in Österreich ein Banken-Insolvenzrecht haben, das möglicherweise – ich sage „möglicherweise“ – diesen Namen verdient.

Warum sage ich „möglicherweise“? – „Möglicherweise“ sage ich deshalb, weil die Einigung im ECOFIN-Rat, die jetzt erzielt wurde, derart viele Hintertürl offen lässt, was nur darauf hinweist, wer sich hier wieder einmal durchgesetzt hat: die Finanzlobbys! Das ist doch ganz eindeutig!

Es ist ja nicht so, dass hier ein einheitliches Banken-Insolvenzrecht geschaffen wird; davon ist man ja weit entfernt. Es wird ja Ausnahmen in den Mitgliedstaaten geben. Wir werden ja sehen, was die Kommission vorlegt. Ja wenn es Ausnahmen gibt, wo ist dann die Einheitlichkeit? Die Abwicklungsfonds, ursprünglich geplant als ein einheit­licher Fonds auf europäischer Ebene, sind jetzt nationale Fonds. Und diese nationalen Abwicklungsfonds sollen sogar zusammengelegt werden können mit den Einlagen­sicherungsfonds. Das halte ich überhaupt für einen Wahnsinn! Und es wird auch nationale Abwicklungsbehörden geben und keine einheitliche europäische Abwick­lungs­behörde.

Also wo bleibt denn da die einheitliche Lösung? Und wo bleibt denn bei dem Gesetz, das Sie heute vorgelegt haben, das Ziel des Schutzes der Steuerzahler? – Das muss ich Sie wirklich fragen, Frau Finanzministerin, Herr Staatssekretär!

Also wenn Sie von großen Schritten sprechen, im Zusammenhang mit der Einigung auf europäischer Ebene haben Sie sogar von einem historischen Schritt gesprochen, muss ich sagen, diesen historischen Schritt kann ich nicht erkennen, denn die Steuerzahler werden weiterhin belastet werden, bis 2018. Und bis dahin wird der Großteil dessen, was da zu bereinigen ist, auf Kosten der Steuerzahler bereinigt worden sein. Das wird auch für die Hypo Alpe-Adria gelten.

Frau Finanzministerin, wenn Sie uns heute großartig erzählen, dass die 20 Milliarden Haftungen, die im Falle einer nicht stattfindenden Notverstaatlichung auf einen Schlag schlagend geworden wären – was im Übrigen ein Unfug ist – jetzt auf 14 Milliarden € reduziert worden sind, und wenn gleichzeitig die Haftungen des Bundes um 1,8 Mil­liarden € gestiegen sind, dann heißt das, wir haben Haftungen von 15,8 Mil­liarden €. Und das hat den Steuerzahler bis heute aber schon 3 Milliarden € gekostet! Wenn wir das jetzt herunterrechnen und die Haftungen in einer Milchbubenrechnung auf null heruntersetzen, dann kommen wir auf 10 Milliarden € Kosten für die Hypo Alpe-Adria.


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Und dieses Gesetz nennen Sie einen großen Fortschritt!? – Ich nenne das ein Gesetz, das auf halbem Wege stehen geblieben ist, das keine klaren Ziele formuliert und dem entscheidende Teile für eine solide Grundlage fehlen, nämlich erstens ein geordnetes Abwicklungsverfahren zur Stärkung der Finanzmarktstabilität und das Vertrauen in die Banken und zweitens eine Haftungskaskade bei Eigentümern und Gläubigern zum Schutz der Steuerzahler.

Aufräumen bitte im Bankenbereich, aber richtig und rasch! – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

11.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


11.40.30

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Ich fange einmal mit dem Formalen an und bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zum Artikel 1 (Zitierungsfolgen im Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz) und zum Artikel 2 (Änderung des Bankwesengesetzes, Präzisierungen der Zitierung) ein.

Zur inhaltlichen Diskussion – zuerst einmal das Formale –: Herr Klubobmann Lugar, vielleicht hat sich Staatssekretär Schieder präzise gemeldet nach der ersten Runde der in diesem Parlament gewählten Fraktionen und der Präsident hat es richtig eingeteilt, dass eine Fraktion, die nachher entstanden ist und nie gewählt wurde, vielleicht nachher zu Wort kommt.

Das passt übrigens zum zweiten Teil von Ihnen, Herr Klubobmann: Wenn Ihre These stimmen würde, dass die Bayern Österreich erpresst haben, dann können Sie nicht den Erpressten fragen, warum er sich hat erpressen lassen, sondern Sie müssen den Erpresser fragen. Aber vielleicht kann sich Frank Stronach im Bayrischen Landtag auch einen Klub kaufen, dann können Sie ja dort diese Frage einbringen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Ing. Lugar.)

Mein Gott na, er ist ja ein halbes Jahr in Kanada, vielleicht ist Bayern auch einmal dabei!

Ich komme jetzt zu dem eigentlichen Thema. Kollege Rossmann hat die Zeitdauer kritisiert. Ich teile die Unzufriedenheit mit der Geschwindigkeit. Ich darf daran erinnern, dass es bei der letzten großen Weltwirtschafts- und Finanzkrise, die Ende der zwan­ziger Jahre ausgebrochen ist und die dreißiger Jahre währte, bis 1944 gedauert hat, bis in Bretton Woods die notwendigen Neuordnungen vorgenommen worden sind. Da war ein Weltkrieg dazwischen. Aber offensichtlich gelingt es vor allem demokratischen Staaten, wie es die USA und Großbritannien sind, auch nicht so rasch, diese Dinge umzusetzen.

Hier wird auf diesem langen Weg des Wiedereinfangens, der Regulierung ein richtiger Schritt gesetzt. Ich möchte auch erklären, warum es der richtige und wichtige Schritt ist.

Was hat denn diese Wochenendnotlagen immer bewirkt bei den Sanierungspaketen oder Notverstaatlichungen, dass am Sonntag in der Nacht oder am Montag in der Früh die Entscheidung fallen musste? – Weil das Mittel, das die Aufsicht bisher hatte, nichts anderes war, als dann, wenn es schiefgeht, einen Verwalter einzusetzen und die Bank in der Früh quasi zuzusperren. Und damit war das Problem da, dass man nur das Fall­beil hat, das zum Operieren für einen Pflegebedürftigen nicht das richtige Instrument ist.


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Wir schaffen hier präventiv mit dem BIRG die Möglichkeit, dass, wenn Pflegebedarf besteht, die FMA anhand des Plans für die Gesunderhaltung prophylaktisch und mit geringeren Mitteln, die nicht zum Zusammenbruch führen, eingreifen kann.

Zweitens: Mit dem laufend aktuell zu haltenden „Testament“ zwingt man, den Ge­schäftsumfang im richtigen Ausmaß wahrzunehmen – darauf haben einige Vorredner schon hingewiesen –, denn gerade bei der Hypo hätte man gesehen, dass das, was Kulterer, Striedinger & Co am Balkan an Expansionskurs veranstaltet haben, nicht haltbar ist für den Fall, dass es aufgefangen werden muss. Und das hätte die Aufsicht in die Lage versetzt, zu sagen: Freunde, der Plan umschließt aber dann die Zahlung von Kärnten! Und selbst Jörg Haider wäre es dann schwergefallen, zu erklären, wie er für das Balkanengagement 12 Milliarden € oder 14 Milliarden € in der Lage ist aufzustellen.

Allein die Diskussion darüber hätte uns wahrscheinlich hier und heute und vor allem den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Milliarden erspart. In diesem Sinne über­legen Sie, ob Sie dagegen stimmen.

Das ist ein gutes Gesetz in die richtige Richtung, und es ist auch vernünftig, dass man beim Insolvenzrecht auf die europäische Einigung wartet. Ich danke jedenfalls dafür, dass das noch funktioniert hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.45


Präsident Fritz Neugebauer: Der in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungs­antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz geändert werden (2360 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2513 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 (Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird der Verweis „Finanzholdinggesellschaften gemäß § 2 Z 25 bis 25b BWG“ durch den Verweis „Finanzholdinggesellschaften gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 20, 30 und 31 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kredit­institute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1“ ersetzt.

2. In § 3 Z 2 wird der Verweis „Mutterunternehmen gemäß Art. 4 Abs. 60 der Ver­ordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Mutterunternehmen gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 15 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

3. In § 3 Z 3 wird der Verweis „Tochterunternehmen gemäß Art. 4 Abs. 61 der Ver­ordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Tochterunternehmen gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

4. In § 3 Z 4 wird der Verweis „institutionelles Sicherungssystem gemäß Art. 108 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „institutionelles Siche­rungs­system gemäß Art. 113 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 81

5. In § 3 Z 5 wird der Verweis „Zweigstelle gemäß Art. 4 Abs. 16 der Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Zweigstelle gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 17 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

Art. 2 (Änderung des Bankwesengesetzes) wird wie folgt geändert:

1. In § 71a Abs 1 wird der Verweise „Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

2. In § 71a Abs 2 Z 1 wird der Verweis „Art. 87 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Art. 92 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

3. In § 71a Abs 2 Z 2 wird der Verweis „Art. 87 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Art. 92 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

Begründung

Zu Art. 1 (Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz):

Zu Z 1 bis 5: Hiermit werden nach erfolgter Veröffentlichung des entsprechenden EU-Rechtsaktes im Amtsblatt der EU die Verweise angepasst. Die Anpassung ist notwendig, weil sich nach Beschlussfassung des Europäischen Parlaments in der sprachjuristischen Behandlung die Nummerierungen geändert haben.

In Z 1 wird weiters im Verweis auf die CRR das Zitat auf den Langtitel der EU-Verordnung ergänzt, da es sich an dieser Stelle um den ersten Verweis im BIRG auf diesen Rechtsakt handelt.

Zu Art. 2 (Änderung des Bankwesengesetzes):

Zu Z 1 bis 3: Hiermit werden nach erfolgter Veröffentlichung des entsprechenden EU-Rechtsaktes im Amtsblatt der EU die Verweise angepasst. Die Anpassung ist notwendig, weil sich nach Beschlussfassung des Europäischen Parlaments in der sprachjuristischen Behandlung die Nummerierungen geändert haben.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte, Herr Kollege.


11.45.16

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anschließend an die Vorredner: Die grundsätzliche Intention, die hier in Sachen Bankensanierung verfolgt wird, ist ja richtig. Staatssekretär Schieder hat auch richtig angemerkt, dass hier natürlich auch sehr viel von Entscheidungen auf europäischer Ebene abhängt, wo ja auch Schritte in diese Richtung unternommen werden, meine Damen und Herren.

Ich muss aber schon die Frage stellen, weil ich das kritisch sehe: Wer soll diese Sanierungs- und Abwicklungspläne für die Banken überwachen und genehmigen? – Meiner Meinung nach wird hier nämlich im wahrsten Sinne des Wortes der Bock zum Gärtner gemacht, denn wenn die Kontrolle und die Genehmigung dieser Sanierungs- und Abwicklungspläne einerseits bei der Nationalbank und andererseits bei der Finanzmarktaufsicht liegen sollen, dann muss man sich auch die Arbeit dieser zwei Institutionen in den vergangenen Jahren anschauen, und diese Beurteilung fällt meiner Meinung nach nicht sehr positiv aus.


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Nehmen wir das Beispiel Hypo Alpe-Adria her. Tatsache ist, meine Damen und Herren, dass seit dem Jahr 2005 und den SWAP-Verlusten, die im Jahr 2005 passiert sind, halbjährliche Prüfungen der Finanzmarktaufsicht in dieser Bank stattgefunden haben. Halbjährlich sind dort die Kohorten der Finanzmarktaufsicht einmarschiert, haben die Bank auf den Kopf gestellt, alles durchsucht und haben immer grünes Licht gegeben und gesagt: Alles ist wunderbar und passt! Und genau diese Institutionen, die alles verpasst haben, die nichts gefunden haben, sollen jetzt dafür sorgen – vorsorglich –, dass eine Schieflage einer Bank verhindert wird. Also mein Vertrauen in diese Institutionen ist da sehr, sehr beschränkt. Ich habe die Befürchtung, dass die nicht wirklich sehr erfolgreich arbeiten werden. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Das Gleiche ist bei der Oesterreichischen Nationalbank der Fall: Die Oesterreichische Nationalbank hat im Jahr 2007 beim Verkauf auch die Hypo geprüft und gesagt: Alles ist wunderbar, passt! Im Dezember 2008 gab es eine neuerliche Prüfung durch die Nationalbank, und wieder gab es ein positives Testat: Hypo not distressed! So lautete das Berichtsergebnis der Oesterreichischen Nationalbank.

Ein Jahr später war das ganze Institut pleite. Wie kann so etwas passieren? – Da hat die Aufsicht komplett versagt, meine Damen und Herren: die Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht! Daher wird der Bock zum Gärtner gemacht. Und man muss das sehr, sehr vorsichtig beurteilen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

Nächster Punkt: Jede Bank hat in den Aufsichtsgremien einen Staatskommissär sitzen (Abg. Mag. Kogler: Richtig!), vom Finanzministerium eingesetzt, der überall dabei ist, der regelmäßig Bericht erstattet. Was haben diese Staatskommissäre gemacht? Wo sind die gewesen? (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Die werden mit Steuer­geld dafür bezahlt, dort zu sitzen und die Interessen des Steuerzahlers und der Re­publik zu vertreten, und trotzdem haben wir drei Notverstaatlichungen und drei Banken in der Pleite und Milliardenkosten für die Steuerzahler. Ein Totalversagen der Aufsicht, ein Totalversagen des Finanzministeriums und ein Totalversagen der Staatskom­missäre liegen hier auf dem Tisch, meine Damen und Herren! Das ist die Wahrheit, die man zur Kenntnis nehmen muss! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Und wenn Herr Staatssekretär Schieder sagt: Diese verpflichtenden Sanierungs- und Abwicklungspläne müssen jährlich vorgelegt werden und werden dann geprüft!, dann verweise ich darauf, dass wir auch jetzt schon gesetzliche Bestimmungen haben, wonach jede Bank jährlich an die Finanzmarktaufsicht den Businessplan für das kommende Jahr komplett vorlegen muss und genehmigen muss. (Staatssekretär Mag. Schieder: Das ist ja etwas ganz anderes!)

Das ist überhaupt nichts anderes, denn dort muss man auch genau die Geschäfte, die man macht, auflisten. Ist alles geschehen, trotzdem sind drei Banken notverstaatlicht worden. Also bei der Aufsicht und bei der Kontrolle haben wir wirklich ein Problem, und daher sind berechtigte Zweifel angebracht, meine Damen und Herren, ob da die richtigen Kontroll- und Prüfungsinstanzen ausgewählt wurden, um solche Pleiten in Zukunft verhindern zu können. (Abg. Dr. Jarolim: Ohne Haider ginge es dem Land wesentlich besser! Das muss man einmal zur Kenntnis nehmen!) Jaja.

Abschließend darf ich noch Folgendes zu diesen drei Notverstaatlichungen anmerken: Wir müssen hier feststellen, meine Damen und Herren, dass bei allen drei Notver­staatlichungen – bei der Hypo, bei der Kommunalkredit und bei der ÖVAG – nicht nur die Kontrolle versagt hat, sondern auch die Dame, die hinter mir sitzt, und zwar bei der Sanierung dieser drei notverstaatlichten Banken.

Tatsache ist – das belegen die Zahlen –, dass Finanzministerin Maria Fekter und ihr Ministerium bei allen drei Notverstaatlichungen, bei allen drei Sanierungen und Ab­wick-


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lungen kläglichst versagt und einen Milliardenschaden für den österreichischen Steuer­zahler angerichtet haben, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Diese Frau (in Richtung Bundesministerin Dr. Fekter zeigend) ist die teuerste Finanz­ministerin in der Geschichte der Zweiten Republik! Kein anderer Finanzminister vor ihr hat derart viel Steuergeld versenkt und verpulvert und keiner hat so versagt wie diese Frau! (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.)

Es ist inakzeptabel, Frau Finanzminister, dass Sie weiter in diesem Amt verbleiben, denn Sie können mit Steuergeld nicht umgehen! Sie haben kein diplomatisches Ge­schick! Sie führen sich in Brüssel so auf, dass sich jeder Österreicher für Ihre Aus­sagen, die Sie dort treffen, schämen muss. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Frau Finanzminister Fekter, Sie schaden dem Ansehen dieses Landes. Sie schaden dem Steuerzahler. Und Sie schaden dem Wirtschafts- und Bankenstandort Österreich. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!)

Ich verweise auf die Briefe, die wir gestern schon vorgelesen haben. Ich habe den Brief von Herrn Ditz vorliegen, den er an Sie persönlich geschrieben hat. Darin wirft er Ihnen persönlich vor, dass Sie mit Ihrem Verhalten die Verkaufsverhandlungen beim Verkauf der Österreich-Tochter gestört haben. Er hat in einem Interview auch gesagt, dass allein Ihre Aussage, die Hypo sei ein Fass ohne Boden, den Verkaufspreis bei der Österreich-Tochter um 30 Millionen € reduziert hat.

Das heißt, allein bei diesem Verkauf haben Sie mit einer Aussage – mit einer einzigen! – den österreichischen Steuerzahler über 40 Millionen € gekostet! Das ist Ihre Bilanz, Frau Finanzminister, die Sie jetzt zum Schluss dieser Regierungsperiode vorlegen!

Und auch bei allen anderen notverstaatlichten Banken haben wir die gleiche Situation, sodass wir in Summe auf Schäden in Milliardenhöhe kommen, die Sie angerichtet haben, Frau Finanzministerin Fekter. Daher appelliere ich an die Abgeordneten dieses Hohen Hauses, dafür zu sorgen, dass wir diese Finanzministerin ihres Amtes entheben und in die Wüste schicken. Es hat sich „ausgefektert“, Frau Finanzminister! (Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Finanzen wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch aus­drückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

Sie kennen sich in der Sache nicht aus, Frau Finanzminister! Sie sind unfähig, das Finanzministerium zu führen. Sie haben schlichtweg Ihr Mundwerk nicht im Griff. (Abg. Grillitsch: He! He! He! – Abg. Steibl: Das ist unerhört! – Weitere anhaltende Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Sie wissen nicht, wie man sich auf internationaler Ebene benimmt. Sie schaden den Interessen der Republik Österreich. Sie schaden dem Steuerzahler.


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Daher: Treten Sie zurück! Dann habe ich noch ein klein wenig Hoffnung, dass wir bei diesen drei notverstaatlichten Banken doch noch ein Stück weiterkommen, dass wir Steuergeld retten und dass Ihr Nachfolger es besser macht als Sie. Die Latte liegt nicht besonders hoch, denn viel schlechter, viel peinlicher und viel unfähiger als Sie kann man fast gar nicht sein. (Beifall beim BZÖ.)

11.53


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege, ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Verballhornung von Namen hier nicht zum Sprachgebrauch gehört. (Beifall bei der ÖVP.)

Über den eingebrachten Antrag wird dann abgestimmt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Misstrauensantrag

gem. § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Ver­trauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2360 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz geändert werden (2513 d.B.) in der 216. Sitzung des Nationalrates am 5. Juli 2013

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Finanzen wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch aus­drück­liche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

11.54.19

 


Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! So sehr ich den inhaltlich fachlichen Beitrag vom Herrn Petzner schätze, so sehr ist es auch ein Bärendienst, den er uns hier erwiesen hat, indem er auf eine aus meiner Sicht sehr unflätige Art und Weise hier Argumente vorbringt. Ich glaube nicht, dass das der Sache dienlich ist, denn letztlich wollen, glaube ich, die Oppositionsparteien alle das Gleiche. Nämlich: Sie wollen einfach nur Transparenz und Aufklärung über die Vorgänge, die hier passiert sind. (Beifall beim Team Stronach.)

Die Frage der Schuldigkeit kann man ja dann hintennach immer noch stellen, wenn man einmal weiß, was überhaupt passiert ist. Genau das bleibt ja die Regierung schuldig – und vor allem auch die Frau Finanzministerin!

Jetzt bin ich froh, dass der Herr Bundeskanzler gekommen ist. Ist er schon wieder gegangen? – Vielleicht schafft es der Herr Bundeskanzler, die Frau Finanzministerin


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davon zu überzeugen, dass es jetzt einmal notwendig ist, hier Transparenz an den Tag zu legen und einmal aufzuklären, was damals wirklich passiert ist.

Wenn der Herr Matznetter hier herausgeht und sagt, dass an der Erpressung der BayernLB gegenüber dem österreichischen Steuerzahler der Erpresser die Schuld trägt und nicht der Erpresste, nämlich der damalige Finanzminister Pröll, dann kann ich nur eines sagen: Bei einer Erpressung sind immer beide schuld! Der, der erpresst, trägt die Hauptschuld, keine Frage, aber der, der sich erpressen lässt, aus welchem Grund auch immer, trägt auch mit eine Schuld, denn letztlich lässt man sich nicht erpressen und schon gar nicht, wenn man die Rechnung nicht selbst bezahlt.

Der Herr Pröll hat damals die Rechnung nicht selbst bezahlt! Er hat im Hintergrund den Steuerzahler gehabt und hat ihm jetzt – je nach Berechnung: Faymann: 7 Mil­liarden; Fekter: 9 Milliarden – ein Desaster hinterlassen. Und da kann er sich nicht herausreden und einfach sagen: Ich wurde ja erpresst, ich kann nichts dafür, die anderen sind die Bösen!

Und wenn Sie, Herr Matznetter, hier Frank Stronach angreifen in einer Art und Weise, die nicht nachvollziehbar ist, dann frage ich mich wirklich, ob Sie verstanden haben, was hier passiert ist. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Ich werde mich heute immer wieder zu Wort melden, auch wenn Ihnen das überhaupt nicht gefällt – so lange, bis die Frau Finanzministerin heute hier Rede und Antwort steht (Beifall beim Team Stronach), so lange, bis sie uns heute hier sagt, was damals passiert ist, warum sich Pröll hat erpressen lassen, warum der Steuerzahler jetzt 7 bis 9 Milliarden zu zahlen hat und was Sie zu tun gedenkt, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Das werde ich heute noch einige Male fragen! Und wenn Sie keine Antwort gibt, können wir das Spiel bis Mitternacht spielen. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

11.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


11.56.54

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Frau Finanzministerin! Ge­schätzte Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon gestern bei der Dringlichen Anfrage ausgeführt, dass wir vor der Situation stehen oder der ehemalige Finanzminister Josef Pröll schon vor der Situation stand, dass der leider verstorbene Petzner-Freund Jörg Haider als damaliger Landeshaupt­mann von Kärnten verantwortlich ist dafür, dass den Bayern, der BayernLB die Hypo Alpe Adria zu einem guten Preis verkauft wurde, aber das Land Kärnten die Haftungen in Höhe von 20 Milliarden € behalten hat – etwas das kein vernünftiger Kaufmann auf dieser Welt wohl tun würde!

Und selbst wenn die Behauptung stimmt, dass die Kärntner Hypo oder die Hypo Alpe Adria zu diesem Zeitpunkt noch gesund gewesen sei, muss man geradezu verrückt gewesen sein, diese Haftungen zu behalten, weil das natürlich für die Bayern ein Freibrief war, mit dieser Bank was auch immer zu machen, denn letzten Endes haften ja die Kärntner und mangels Geld in Kärnten dann wohl letzten Endes alle Öster­reicherinnen und Österreicher für all das, was nachher der neue Eigentümer mit dieser Bank macht. Eine völlig irrwitzige und verrückte Aktion, die da abgelaufen ist! (Beifall bei der ÖVP.)

Dann tritt tatsächlich der Fall ein, dass die Bank kurz vor der Insolvenz steht. Die Bayern oder die neuen Eigentümer haften natürlich nur mit ihrem Kapital, das im Unternehmen ist, und mit keinem Euro mehr, und damit hat natürlich die Riesengefahr bestanden für Kärnten, dann für Österreich und damit für die Steuerzahlerinnen und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 86

Steuerzahler in diesem Land, dass diese 20 Milliarden Haftung schlagend werden und voll auf unser Budget und auf unsere Steuerzahler durchschlagen.

Da bestand Handlungsbedarf. Und Josef Pröll ist gar nichts anderes übriggeblieben, als das zu tun, was er in Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern getan hat. (Abg. Mag. Kogler: Geh bitte!)

Aber, Herr Petzner, Sie können es noch so oft wiederholen, diese Verantwortung trifft Jörg Haider und seine Landesregierung – und sonst niemanden! (Abg. Petzner –dazwischenrufend – zeigt auf ein Schriftstück, das er in die Höhe hält.) Sie können noch so oft rufen „Haltet den Dieb!“, Sie werden davon nicht ablenken können! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich bin ganz beim Kollegen Lugar, wenn er sagt: Sie erweisen uns allen hier keinen guten Dienst und dem Land schon gar nicht!, denn wir sind jetzt in der verdammt schwierigen Situation, dass insbesondere die Finanzministerin, unterstützt von den beiden Koalitionsparteien hier im Hohen Haus, die schwierige Aufgabe hat, zu retten, was zu retten ist. (Abg. Mag. Kogler: Das tun Sie ja nicht!) Diese Bank muss redimen­sioniert werden, muss abgewickelt werden. Es müssen all die Risiken, die da sind  ja, was heißt Risiken?! , viele dieser toten Geschäfte liquidiert werden, aber natürlich nicht in Panikaktionen, sondern in überlegter Art und Weise, um den Schaden für die Österreicherinnen und Österreicher so gering wie möglich zu halten. (Abg. Mag. Kogler: Seit drei Jahren  die ÖVP schon!)

Das ist die Verantwortung, die derzeit die Finanzministerin Fekter wahrnimmt! Und jeder unqualifizierte Zwischenruf (Abg. Ing. Westenthaler:  Finanzministerin, nehme ich an!) und jeder öffentliche Angriff  eine Auseinandersetzung mit der Sache: selbstverständlich, warum nicht , aber jeder unqualifizierte Angriff, jede öffentliche Diskussion mit solchen Halbwahrheiten schadet uns bei dieser ganz schwierigen Auf­gabe der Abwicklung und schadet letzten Endes den Steuerzahlerinnen und Steuer­zahlern in Österreich. Nehmen Sie das einmal zur Kenntnis, Herr Petzner! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Und ein Letztes: Die unflätige Art und Weise, wie Sie hier gerade vom Rednerpult aus mit der Finanzministerin gesprochen haben, spottet wirklich jeder Beschreibung. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Das ist in einer Art und Weise unanständig, wie das in diesem Hohen Haus nichts verloren hat  ja, nicht nur in diesem Hohen Haus, sondern generell in zwischenmenschlichen Beziehungen nichts verloren hat. Sie sollten sich wirklich schämen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Team Stronach.)

Meine Damen und Herren! Diese Finanzministerin hat eine ganz, ganz schwierige Aufgabe zu bewältigen, die von Ihren Freunden in Kärnten eingebrockt worden ist. (Zwischenrufe der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Petzner.) Und sie verdient nicht unser Misstrauen, sondern sie verdient unser aller Unterstützung bei dieser schweren Aufgabe! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Kogler: Seit drei Jahren beschwört die ÖVP dieses Problem, anstatt es zu lösen!)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


12.01.56

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Das erleben wir immer wieder, meine sehr geehr­ten Damen und Herren, dass die ÖVP dann, wenn es Angriffe auf sie gibt, immer weinerlich kontert, weinerlich wird. (Beifall beim BZÖ. Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist die ÖVP: einst eine staatstragende Partei, die jetzt heruntergekommen ist! Da sieht jetzt ganz Österreich zu. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)


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Wenn Sie sagen, dass die Haftungen in Kärnten ausschließlich unter Landeshaupt­mann Jörg Haider eingegangen worden sind, dann betreiben Sie hier Geschichts­fälschung. (Beifall beim BZÖ. Abg. Kopf: Sie haben die Bank verkauft!) Acht Jahre lang war in Kärnten ein ÖVP-Landeshauptmann Zernatto verantwortlich, vor ihm ein Ambrozy. Da ist dieser Haftungswahn entstanden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Jörg Haider hatte in Kärnten niemals die absolute Mehrheit. Er brauchte immer, um die Beschlüsse im Landtag zu erwirken, eine ÖVP oder eine SPÖ dazu. (Abg. Kopf: Aber Sie haben  verkauft!) Sie sind mindestens mitschuldig an der ganzen Entwicklung in Kärnten! Betreiben Sie jetzt nicht eine Kindesweglegung! Das ist ja unerhört! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

Wenn es einmal darum geht, die Frau Finanzministerin Fekter zur Verantwortung zu ziehen, dann kommen Sie sofort heraus, um die Frau Fekter zu verteidigen. (Abg. Krainer: Was sind Sie? Hauptschuldig!) Wir müssen immer einiges einstecken, wenn es darum geht, Kritik von der Regierungsbank aus zu ertragen, so wie gestern, Herr Kollege Kopf. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Da sind Sie dann immer undifferen­ziert. Uns umzuhängen, dass die Opposition dieses Hypo-Desaster zu schultern hat, ist ja wohl die größte Unterstellung, die es gibt. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es! Sie waren es! Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich halte mich im Zaum, Herr Kollege Kopf, aber es war die Frau Fekter, die von einem „Fass ohne Boden“ gesprochen hat, und das in Ihrer Verantwortung als Eigentümer­vertreterin  und das kriegt sie nicht mehr los! Das ist ganz allein ihr Verschulden! (Beifall beim BZÖ.)

Das alleine, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Fass-ohne-Boden-Kom­mentieren der Hypo hat den Steuerzahler 30 Millionen € gekostet – und ich spreche nicht von den unzähligen Milliarden, die jetzt die nächsten Generationen werden schul­tern müssen, die noch gar nicht auf der Welt sind. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!) Ziehen Sie die Finanzministerin endlich ab, dann haben wir eine Ruhe und dann wird es mit Österreich wieder bergauf gehen! (Anhaltender Beifall beim BZÖ. Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

12.04

12.04.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen, zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2513 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 und Artikel 2 bezieht.

Wer diesen Abänderungen beitritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die ihre Zustimmung dazu geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 88

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die auch in dritter Lesung den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen gemäß Artikel 74 Abs. 1 B-VG.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen gegenständlichen Misstrauens­antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung.  Der Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

12.06.182. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2438 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börse­gesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanz­sicher­heiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investment­fondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichts­gesetz geändert werden (2514 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2401 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpa­pier­auf­sichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2516 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Bürgerinitiative (55/BI) betreffend allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung (2517 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 2 bis 4 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte, Herr Kollege.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 89

12.07.25

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Diese Vorlagen beinhalten im Wesentlichen EU-Richtlinien, die im weitläufigen Sinn als Basel III bezeichnet werden; und im Grunde genommen setzt sich ja diese Diskussion, die wir jetzt beim letzten Tagesordnungspunkt geführt haben, fort.

Das Problem, das wir einfach haben, und das wurde vielleicht immer wieder zu wenig angesprochen, ist: Wir haben einen überbordenden Bankensektor. Wir können das drehen und wenden, wie wir wollen, wir müssen diesen Markt bereinigen! Wir haben eine zu hohe Dichte, was vor allem auch zum Teil auf das Ostengagement mit exor­bitanten Geschäften zurückzuführen ist, die einfach zum Teil nicht mehr beherrschbar waren. Wir brauchen eine Restrukturierung und vor allem eine Neuaufteilung des österreichischen Bankensektors – auch wenn man teilweise noch den Kopf in den Sand steckt, aber in Wirklichkeit werden wir vor diesem Problem nicht davonlaufen können.

Eine permanente Rettung verlagert im Prinzip das Problem nur in die Zukunft und zu den nächsten Generationen. Es wurde auch bei der vorhergehenden Debatte ja schon angesprochen oder laufend diskutiert: Wir brauchen eine vernünftige Bankenkonkurs­ordnung, dass man Banken abwickeln kann. Das Gesetz, das vorher beschlossen wurde, mag vielleicht dort oder da in die richtige Richtung gehen, aber es steht derzeit nur am halben Weg. Und solange da auf EU-Ebene nichts Konkretes vorliegt, hat es auch wenig Sinn, dass wir da zustimmen.

Wir haben seit 2008 eine Krise, und bis 2008 hat die Finanzmarktaufsicht im Grunde genommen nichts erreicht und nichts getan. Das Einzige, was wir von der Politik gehört haben, wenn Banken in eine Krise geschlittert sind, war, diese seien too big to fail oder systemrelevant, und damit wurde jegliche Diskussion abgewürgt. In Wirklichkeit ist das, was in den letzten Jahren geschehen ist, nichts anderes als eine staatliche Banken­wirtschaft, die sich eigentlich eklatant unterscheidet von der sonstigen Realwirtschaft.

Wir haben ja jetzt erlebt, wie rasch Konkurse abgewickelt werden beziehungsweise Firmen aus der Realwirtschaft in Konkurs geschickt werden. Bei den Banken wird ewig nachgeschossen.

Die ganze Problematik der Hypo Alpe-Adria oder der Kommunalkredit stellt ein schlechtes Zeugnis sowohl für das Management als auch für die Abwicklung des Staates dar. Und auch bei meinem letzten Rückblick auf die Hypo Alpe-Adria konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Frau Finanzministerin auf Kosten der Steuerzahler wirklich nichts zu teuer ist, um diese Hypo Alpe-Adria als blau-orangenes Gedächtnisfeuer am Brennen zu halten. Das heißt nichts anderes, als dass da billige Parteipolitik auf Kosten des Landes Kärnten in diesem Fall und auf Kosten der Hypo Alpe-Adria gemacht wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Nach wie vor werden statt Eigentümer und Gläubiger die Steuerzahler zur Kasse ge­beten. Und auch betreffend diese Forderung, die schon 2000 von meinem Vorgänger immer wieder aufgestellt wurde, dass man eine Bankentrennung einführen soll in Retail- und Investmentbanken, da sehe ich keinen Ansatz, auch in Basel III nicht; denn ich glaube, auch wenn das Argument kommt, Lehman Brothers war eine reine Invest­mentbank. Auch die österreichischen Banken haben in den letzten Jahren zu sehr auf Investment gesetzt und weniger auf die Realwirtschaft. Nicht umsonst haben wir jetzt auf einmal Kreditklemmen.

Warum haben wir diese Kreditklemmen?  Da die Zinsen sehr niedrig sind. Die Banken verdienen nichts mehr durch das normale Kreditgeschäft und müssen auf andere Geschäfte ausweichen. Das ist mitunter auch ein Grund, warum wir in diesem Dilemma stecken.


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Was den Abänderungsantrag über alternative Finanzierungsformen anbelangt, können wir das nur begrüßen. Wir müssen schauen, dass wir aus dieser Kreditklemme heraus­kommen. Wir werden auch in zweiter Lesung zustimmen, wenn wir auch im Endeffekt dem Gesetz nicht zustimmen können, da es eben ein Abänderungsantrag ist und kein eigener Gesetzentwurf.

Abschließend möchte ich eines noch ganz klar kundtun: Der Krebsschaden des österreichischen Bankwesens ist die Verhaberung der Banken mit der Politik. Es gibt keine klare Trennung von Aufsicht, Politik und Banken. Und der Aufsichtsrat der Hypo Alpe-Adria, der jetzt wieder besetzt worden ist, zeigt das ganz deutlich.

Abschließend möchte ich wiederum meine Forderung aufstellen: Wir brauchen dringend einen Untersuchungsausschuss, damit all diese Vorgänge aufgeklärt werden, damit man endlich einmal klar auf dem Tisch hat, wer wirklich Schuld an dieser Misere hat – denn es kann nicht sein, dass wir uns in der nächsten Legislaturperiode wie­derum immer gegenseitig vorwerfen, wer Schuld hat. Es muss aufgeklärt werden, und auch ein Ex-Vizekanzler Pröll muss dann letzten Endes zur Verantwortung gezogen werden! (Beifall bei der FPÖ.)

12.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


12.13.16

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Finanz­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute ein sehr umfang­reiches – Staatssekretär Schieder hat es gesagt – Bankenregulierungspaket, das liegt auf dem Tisch. Darunter ist auch eine Novelle zum Bankwesengesetz – der Vorredner hat es gesagt – unter dem Stichwort Basel III. Das ist eine in den letzten zwei, drei Jahren intensiv diskutierte Materie, mit vielen Verhandlungen, viel Gehirnschmalz erstellt, nach bestem Wissen und Gewissen, auf verschiedensten Ebenen: auf der europäischen Ebene, im Trilog zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kom­mission und Europäischem Rat. In Österreich gab es sehr viele Gespräche, sehr viele Verhandlungen.

Meine Damen und Herren, Kernpunkt sind ganz einfach schärfere und klarere Eigen­kapital- und Liquiditätsvorschriften für die Banken. Mit welcher Zielsetzung? – Mit der Zielsetzung, die Finanzmarktstabilität zu erhöhen, die Resistenz vor Krisen ebenfalls zu erhöhen und das Risiko für den Steuerzahler möglichst zu minimieren.

Das Problem war allerdings – das muss man auch ganz offen sagen –, dass die Grund­konzeption eigentlich auf große, internationale Banken, die primär im Invest­mentbanking tätig waren, abgestellt war. Das heißt, es war die große Aufgabe, wie man den an sich richtigen Grundgedanken so verändern kann, dass er in die Struktur unserer Bankenlandschaft und in unsere Geschäftsmodelle passt, meine Damen und Herren. Wir haben wiederholt gehört, wir haben nicht die großen Investmentbanken. Wir haben Banken, die die Realwirtschaft finanzieren, meine Damen und Herren, Banken, die der Blutkreislauf unserer Wirtschaft sind, ohne den wir keine florierende Wirtschaft haben könnten.

Und da möchte ich auch eines sagen, da die Banken in letzter Zeit von gewissen politischen Gruppen als Feindbild aufgebaut wurden, meine Damen und Herren: Wir haben in Österreich über 800 Banken mit 75 000 Mitarbeitern. Drei von diesen 800 Banken haben die Eigentümerfunktion des Staates verlangt – drei von 800! Und diese 75 000 Mitarbeiter in den Banken (Zwischenruf des Abg. Krainer:  Top 10!) arbeiten täglich nach bestem Wissen und Gewissen. Und wir lassen nicht zu, dass hier generell


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 91

ein Banken-Bashing betrieben wird und die Banken hier verteufelt werden. Vergessen wir nicht, ohne Banken kann es keine funktionierende Wirtschaft geben, meine Damen und Herren! (Abg. Jakob Auer: So ist es!)

Und ich gebe gerne zu, dass wir auch ergänzende Finanzierungsformen brauchen, die zunehmend in Erscheinung treten. Wir haben heute diese Bürgerinitiative Crowdfun­ding auch unter diesem Punkt auf der Tagesordnung. Wir werden hier einen ganz kleinen Schritt setzen, nämlich die Prospektpflichtgrenze von 100 000 € auf 250 000 € zu erhöhen. Aber das wird zweifellos ein Thema sein. Die ganze Frage der Mittel­standsfinanzierung ist nicht nur eine Herausforderung für die Banken selbst, für die Kreditinstitute, sondern auch zweifellos eine Herausforderung für die nächste Bundes­regierung, denn wir haben einen Mittelstand, der schon zunehmend klagt: Bitte, wir tun uns mit der Kreditgewährung schwer!

Daher: einerseits dieses ergänzende Instrument, andererseits aber die Herausfor­derung an die Banken. Es gab gestern mit den Chefs der drei größten Banken, nämlich Raiffeisen, Erste und Bank Austria, Interviews, wo alle drei gesagt haben: Wir sind uns der Herausforderung bewusst, wir müssen unseren Beitrag zur Finanzierung der Wirtschaft leisten!

Meine Damen und Herren, ich habe es schon einmal gesagt: Ganz Europa lechzt nach Wirtschaftswachstum. Wir haben in Österreich Wachstumspotenziale, aber wir haben zwei große Wachstumsbremsen.

Die eine Wachstumsbremse ist der Zugang, vor allem der KMU, zur Finanzierung – daher auch bitte die Herausforderung für die Banken und das Instrument Crowd­funding.

Die zweite große Wachstumsbremse ist der Facharbeitermangel, meine Damen und Herren.

Das heißt: Wir haben Wachstumspotenziale, die wir nützen könnten, wenn wir diese Bremsen beseitigen würden, die Bremsen bei der Finanzierung und auch die Bremsen beim Fachkräftemangel. Das ist aus meiner Sicht zweifellos eine der ganz großen Herausforderungen für die nächste Legislaturperiode.

Wenn ich vergleiche, was ursprünglich auf dem Tisch lag und was wir heute be­schließen, welche Veränderung es auf europäischer Ebene, auf Regierungsebene und hier im Parlament noch gegeben hat, dann muss ich wirklich sagen: Es ist hier wirklich gelungen, etwas zu verhindern, was ursprünglich ein unglaubliches Bürokratiemonster war und dazu geführt hätte, dass die Mitarbeiter unserer Banken primär mit Bürokratie und nicht mehr mit Kundengeschäften bedient gewesen wären.

Aber ich kann sagen, es ist gelungen, auf europäischer Ebene – Othmar Karas muss ich da erwähnen, denn er hat in diesem schwierigen Trilog zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission viel getan – wirklich die Interessen unserer Klein- und Mittelbetriebe entsprechend zu vertreten, vor allem die Möglichkeit zu schaffen, dass die Klein- und Mittelbetriebe günstiger aussteigen, als das ursprünglich vorgesehen war. Das gilt auch für die Regierungsebene, aber auch für das Parlament.

Ich bedanke mich bei meinen Kollegen im Finanzausschuss. Wir haben hier, glaube ich, wirklich eine Reihe von Abänderungen durchgeführt, die dieses Instrument von Basel III auch für unsere Bankenlandschaft, für die Struktur unserer Kreditinstitute und letztlich für unsere Geschäftsmodelle in Österreich verträglich machen. Ich glaube, man wird damit leben können – zweifellos eine große Herausforderung für die Banken, aber im Interesse der Finanzmarktstabilität und im Interesse der möglichen Schonung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 92

des Steuerzahlers bei Krisen einfach notwendig. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

12.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


12.18.20

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Wir behandeln heute unter dem Tagesord­nungspunkt 4 die Bürgerinitiative Nr. 55 zum Thema „allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung“, und im Zuge dessen möchte ich recht herzlich auf der Galerie den Initiator Heini Staudinger und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter hier bei uns im Parlament begrüßen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Widmann.)

Was ist der Hintergrund dieser Initiative? – Ein Unternehmen, die Waldviertler Schuh­werkstätte, wollte 2003 expandieren und ist von der Hausbank im Stich gelassen worden. Also hat man sich das Geld von den KundInnen, von MitarbeiterInnen, von Freunden geborgt, die überzeugt waren, dass das ein gutes Produkt und gutes Unter­nehmen ist, und die natürlich auch die notwendigen Arbeitsplätze in der Region unterstützen wollten.

Das ist eine lange Zeit gut gegangen. Das Unternehmen floriert, inzwischen sind es mehr als 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – eine Erfolgsgeschichte in einer Region, die dringend die Arbeitsplätze braucht. Aber da gibt es auch noch das Bankwesen­gesetz und das Kapitalmarktgesetz. Und da hat man dann seitens der Finanzmarkt­aufsicht befunden, das wären doch irgendwie illegale Bankgeschäfte, wenn man sich das Geld auf diese direkte Weise borgt. Und die Schwierigkeiten haben begonnen.

Ich finde diese Initiative unglaublich wichtig, denn sie hat dieses Thema ins Rollen gebracht – und das ist wichtig –, und das ist ja beileibe kein Einzelfall. Wir haben dieselben Probleme bei Energiewendeprojekten, Stichworte: Gemeinde Randegg in Niederösterreich oder HELIOS in Oberösterreich. Wir haben dies bei anderen Unter­nehmungen. Und wir haben das natürlich auch bei NGOs, wie beispielsweise „Jugend Eine Welt“.

Alle, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger genießen und sich Geld borgen konnten, haben auf einmal Probleme. Also geht man daran: Wie kann man denn das lösen? Wir wissen, die Kreditklemme ist längst angekommen. Sie wird sich weiter verschärfen. Das zeigen auch Studien seitens der Oesterreichischen Nationalbank. Und besser als die Studien ist das direkte Gespräch mit den Unternehmen, den Start-ups und den NGOs. Da muss gehandelt werden, wir müssen Initiativen setzen. Und das ist auch gut und wichtig so.

Nun zu den kleinen und mittelständischen Unternehmungen: Vergessen wir nicht, in Zeiten, in denen die Arbeitslosigkeit immer weiter ansteigt, sind sie die zentrale Stütze in der österreichischen Volkswirtschaft! 67 Prozent der Arbeitsplätze werden genau von diesen Unternehmungen getragen. Und ich verstehe die Betroffenheit im Wald­viertel – ich selber komme aus dem Mühlviertel – und weiß, wie wichtig jeder Arbeits­platz in der Region direkt ist.

Insofern ist es toll, wenn sich die Initiativen finden und in den verschiedensten Re­gionen genau diese Unternehmungen auch unterstützen. Dazu gekommen ist, dass in dieser Krise viele Bürgerinnen und Bürger auch das Vertrauen in verschiedene Anlage­formen und in die Banken verloren haben und diesbezüglich natürlich auch sehr gerne in Unternehmen investieren, von denen sie überzeugt sind, dass die ein gutes Produkt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 93

haben, dass verantwortungsbewusst gehandelt und gearbeitet wird, natürlich auch, dass ihr Geld in Projekte fließt, die ihren Werten und Vorstellungen entsprechen.

Also ist das eine gute Geschichte: Die einen haben das Geld, nämlich die Bürgerinnen und Bürger, die anderen brauchen das Geld. Es gilt also Wege zu finden, wie denn rechtssicher und kostengünstig veranlagt werden kann.

Das Ganze ist jetzt nicht eine technische Diskussion zwischen Bankwesengesetz und Kapitalmarktgesetz und europäischer Richtlinie. Überhaupt nicht! Das Ganze ist zentral eine Diskussion im Spannungsfeld zwischen eigenverantwortlichem Handeln und natürlich auch dem Anlegerschutz.

Zum Anlegerschutz sei eines gesagt: Wir haben seit Wochen, seit Monaten über das Thema Prospektpflicht diskutiert und darüber, ab wann denn bei einer Anlage die Prospektpflicht tragend werden muss. Prospekte zu erstellen, ist eine sehr, sehr teure Angelegenheit. Dass die Prospektpflicht nicht unbedingt direkt die Anleger schützen muss, sehen wir jetzt beispielsweise bei der ALPINE-Pleite. Die Anleger, die in diese Anleihen investiert haben, haben jetzt ein veritables Problem. (Abg. Dr. Matznetter: Das Gegenteil! Die haben die Chance !)

Lieber Christoph Matznetter, schau einmal, wie viel an Geld diese Anleger dann tatsächlich sehen werden! Selbstverständlich geht es auch darum, Modelle zu finden, wo das transparent ist, wo die Dinge des Unternehmens klar auf dem Tisch liegen und auch Sicherheit besteht. Das ist überhaupt keine Frage; wenn BürgerInnen Geld in Projekte, in Unternehmen geben, dann geht es ganz zentral um drei wichtige Bereiche: Es geht um Verantwortung, es geht um Vertrauen und es geht um Verbundenheit.

Dass der volkswirtschaftliche Nutzen ganz groß ist, das ist ja völlig offensichtlich. Die Finanzierung sichert die Unternehmungen und schafft Arbeitsplätze. Das muss doch in unser aller Interesse sein, und es ist durchaus eine Demokratisierung der Finan­zierung. Letztendlich ist es der direkte Weg: Man braucht in dieser Form die Banken nicht! Und nicht zu vergessen: Das entlastet die öffentliche Hand. Man braucht keine Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Auch das ist wichtig! Also Ziel ist es, ent­sprechende Modelle zu entwickeln, um eben die direkte Finanzierung von Unternehmungen, Energiewendeprojekten, sozialen Projekten einfach rechtssicher und kostengünstig zu machen.

Jetzt haben wir mit dieser Gesetzesvorlage die Bürgerinitiative. Dazu haben wir viele Diskussionen geführt. Der Grüne Parlamentsklub hat im Februar eine Enquete abge­halten. Die Folge davon waren zahlreiche – fünf in jedem Fall – Diskussionen mit allen Parteien an einem Tisch. Gefühlt waren es mindestens zehn Diskussionen. Das Ergeb­nis, das jetzt auf dem Tisch liegt, ist zu unserem großen Bedauern ein sehr mageres. Wenn ich die Frage, ob das Glas halb voll oder halb leer ist, hernehme, dann kann ich sagen: Das, was jetzt auf dem Tisch liegt, kann man folgendermaßen bezeichnen: Der Boden ist vielleicht bedeckt, aber mehr ist es nicht!

Daher bringen wir von der grünen Parlamentsfraktion einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Lichtenecker, Kogler, Rossmann ein, genau zu diesem Thema „Inno­vative BürgerInnen-Finanzierungsmodelle“, wo es im Kern darum geht, dass die Prospektpflicht auf 3 Millionen € angehoben wird, plus dem, dass jeder Anleger maximal 20 000 € zur Veranlagung bringen kann. Das ist bei uns auch mit dem Anlegerschutz kombiniert.

Selbstverständlich wollen wir weiterhin entsprechende Modelle, die die Energiewende­projekte vorantreiben, die es den Gemeinden ermöglichen, zu investieren, und natürlich auch den gemeinnützigen Organisationen einen neuen Spielraum für Dar­lehen geben. Der entsprechende Antrag liegt Ihnen vor.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 94

Abschließend, meine Damen und Herren: Wir laden alle Abgeordneten, insbesondere jene der beiden Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP, heute ein, hier ein klares Signal für die kleinen und mittelständischen Unternehmungen zu geben – ein klares Signal, dass ihnen die Arbeitsplätze wichtig sind, und ein klares Signal für selbstbestimmtes Handeln der Bürgerinnen und Bürger, denn so kann man Finanzierung gut ermög­lichen.

Stimmen Sie heute unserem Antrag zu! (Beifall bei den Grünen.)

12.27


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag wurde in seinen Grundzügen erläutert und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler; Bruno Rossmann, Freun­dinnen und Freunde betreffend Finanzierung von lokalen Projekten durch partizipative BürgerInnenbeteiligung kostengünstig, einfach und rechtssicher ermöglichen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3 – Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2401 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investment­fonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betrieb­liche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfonds­gesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichts­behör­dengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkom­men­steuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaft­steu­er­gesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2516 d.B.)

Begründung

Es war in den letzten Jahren immer schwieriger für neu gegründete, aber auch für etablierte Unternehmen Kredite von Banken zu bekommen, und durch die Wirt­schaftskrise verschärfte sich die Situation nochmals. Der aktuelle Kreditbericht der OeNB zeigt, dass "von August 2012 bis zum letztverfügbaren Monat April 2013 die Jahreswachstumsrate der Unternehmenskredite von 3,4 % auf nunmehr 0,8 % zurückging". Laut OeNB berichten KMUs in aktuellen Umfragen auch "von einer weiteren Verringerung der Verfügbarkeit von Bankkrediten." Diese Kreditklemme - so die einhellige Meinung von ExpertInnen - wird auch in den nächsten Jahren weiterhin bestehen. Es sind daher immer mehr Unternehmen, vor allem JungunternehmerInnen, Start-Ups und KMUs, auf der Suche nach innovativen Finanzierungsmodellen, wie etwa crowdfunding. Sie wollen unabhängig von Bankkrediten, notwendige Investitionen tätigen und damit neue Arbeitsplätze schaffen.

Energiewendeprojekte haben derzeit auch mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Um eine klimaverträgliche und sichere Energieversorgung zu unterstützen, setzen immer mehr BürgerInnen den Schritt direkt in Energiewende-Projekte zu investieren.

Im Zuge der Bankenkrise haben aber auch viele BürgerInnen das Vertrauen in tra­ditionelle Veranlagungsprodukte verloren. Sie suchen nach sinnvollen Investitions­alternativen jenseits des etablierten Finanz- und Kapitalmarkts. Sie wollen sicher sein, dass ihr Geld in Unternehmen, Energiewendeprojekte und soziale Projekte fließt, die


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ihren Werten und Vorstellungen entsprechen. Vertrauen, Verantwortung und Verbun­denheit sind dabei tragende Säulen bei der Investitionsentscheidung.

Diese Arten der BürgerInnenbeteiligungsmodelle und crowdfunding-Initiativen stoßen aber heute sehr schnell an die Grenzen der derzeit geltenden Gesetze. Wir wollen daher die Regeln so ändern, dass alternative innovative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung jenseits der traditionellen Banken einfach, rechtssicher und kostengünstig in Österreich möglich werden.

Davon würde die Regionalwirtschaft, die Energiewende, soziale Projekte aber auch kreative und junge Start-Ups mit guten Ideen und Österreich insgesamt profitieren. BürgerInnen sind - wenn sie klar und deutlich über das bestehende Risiko der Anlage informiert werden -in der Lage, über die Art der Anlage ihres Geldes selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu entscheiden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der alternative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung unter Berück­sichtigung des Anlegerschutzes administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher für alle Beteiligten ermöglicht.

Dieser Gesetzesentwurf soll insbesondere bewirken, dass

es auch für BürgerInnen möglich ist, sich administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher finanziell bei innovativen oder sozialen Projekten, Energiewendeprojekten und Unternehmen der Region zu engagieren.

die Realisierung von Energiewendeprojekten in Gemeinden mit direkter Beteiligung der BürgerInnen administrativ einfach und billig möglich wird.

sich gemeinnützige Organisationen, die geprüft und vertrauenswürdig sind, direkt Geld bei BürgerInnen zur Realisierung ihrer Projekte ausleihen dürfen.

Genossenschaften und Revisionsverbände auch administrativ einfach und kosten­günstig gegründet werden können und von denselben Vorteilen wie bereits bestehende Genossenschaften profitieren können.

Unternehmen in der Region einfacher Geld direkt bei BürgerInnen ausborgen können, wenn sie auf der anderen Seite fundierte Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens bereitstellen (geprüfter Jahresbericht/prospektähnliches Dokument bis 3 Millionen Euro Emissionsvolumen und erst ab 3 Millionen Euro Prospektpflicht) und über ihre weiteren Pläne in regelmäßigen Abständen verbindlich informieren und die Zeichnung pro Person z.B. auf 20.000 Euro pro Person beschränkt ist.

Österreich attraktiv für crowdfunding – Plattformen zur Finanzierung von innovativen Start Ups – wird, sodass echte Schwarmfinanzierungen z.B. mit öffentlichen Ange­boten und einer Einlagenhöhe pro Person von 1.000 Euro administrativ einfach ermög­licht werden und so brachliegendes Kapital in kreative Ideen fließen kann.


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das Angebot und der öffentliche Vertrieb aller alternativen (Mikro)-Finanzierungsformen nur direkt durch den Schuldner/Emittenten erlaubt ist."

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


12.27.25

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Besucher auf der Galerie! Es gibt zu diesem Tagesordnungspunkt drei Punkte, die wir behandeln. Der erste ist die Umsetzung von Basel III. Im Kern geht es darum, dass Banken mehr Eigenkapital erhalten müssen, einen Risikopuffer erhalten müssen, dass sie, wenn eine Bank in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt, weil eine Wirtschaftskrise besteht, keine Probleme bekommen oder die Probleme zumindest erst später bekommen, als das jetzt der Fall war, das heißt, es geht um eine höhere Sicherheit im Finanzsystem.

Der zweite Bereich ist das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz. Damit setzen wir eine Richtlinie auf europäischer Ebene um, die wahrscheinlich auch ein bisschen besser ausfallen hätte können, aber im Wesentlichen geht es darum, dass alle heute nicht regulierten Finanzprodukte einer Regulierung unterworfen werden, wo klar drin­steht, was sie dürfen, was sie nicht dürfen und an welche Anleger was verkauft werden darf, welche Produkte mit welcher Risikoklasse an Privatanleger verkauft werden dürfen oder nur an professionelle Anleger.

Der dritte Punkt, den wir heute behandeln, ist die Frage Crowdfunding im weitesten Sinne. Da ist es so, dass wir von den Regierungsparteien etwas wesentlich Besseres vorlegen, als die Grünen hier vorgelegt haben. Die Grünen schlagen vor, quasi bis 3 Millionen € gibt es halt keinen Anlegerschutz mehr, ist egal. (Abg. Dr. Lichtenecker: Stimmt ja nicht!)

Das, was wir vorschlagen, ist, dass wir auf derselben Basis wie die Grünen, auf einer Entschließungsantragsbasis, sagen, wir wollen die Kosten für den Anlegerschutz für die Gemeinden, für die NGOs, für die KMUs gegen null halten, aber wir wollen nichts vom Anlegerschutz verlieren. Das ist schon ein wesentlich vernünftigerer Weg, denn Sie haben nicht zu Unrecht kritisiert, dass, wenn jemand kleinere Beträge – 300 000, 400 000, 500 000 € – aufnimmt, die Kosten des Anlegerschutzes heute zu hoch sind.

Unser Modell ist ja, dass wir die Kosten, gerade bei diesen kleineren Finanzierungen für die NGO, für das KMU auf null senken, indem Gemeindeaufsicht, aws oder andere Institutionen Prüfaufgaben übernehmen, nämlich die Prüfung des Prospekts über­nehmen und wir damit den gleichen Anlegerschutz haben wie heute, aber nicht die Kosten.

Ihr Vorschlag sagt ja, wir verzichten auf den Anlegerschutz und damit auch auf die Kosten. (Abg. Mag. Kogler: Stimmt ja nicht! Fantasie!) Das ist etwas, wo wir Sozial­demokraten nicht mitgehen wollen, dass wir sagen, wir brauchen keinen Anleger­schutz. Aber das, was wir schon wollen, ist, derartige Projekte zu ermöglichen, indem wir diese Kosten, die es heute teilweise gibt, reduzieren. Insofern glaube ich, dass wir hier eine vernünftige Lösung haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 97

12.30.34

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs etwas sagen, weil wir in der Früh ein paar Anrufe hatten. Da haben uns ein paar Leute angerufen, die den Beginn der Plenarsitzung gesehen haben. Die haben uns gefragt: Wie kann es eigent­lich sein, dass am formell letzten Tag eines Nationalratsplenums vor der Wahl ein neuer Abgeordneter angelobt werden kann? – Die SPÖ hat das heute zustande gebracht. Das war, glaube ich, in der Geschichte bisher noch nicht der Fall.

Ich habe mir das ein bisschen angeschaut. In der Naturwissenschaft, in der Biologie gibt es den Begriff „Ephemeroptera“ – „ephemeros“: „eintägig“; „pteron“: „Flügel“ –, das sind die Eintagsfliegen.

Und die SPÖ hat es heute geschafft, einen neuen Politikertypus zu gebären, nämlich den „Ephemero-Politiker“, den „Eintagspolitiker“, und zwar mit dem Herrn Maier. Der Herr Maier, das müssen Sie sich vorstellen: Das wäre jetzt an sich recht lustig, aber – und weil sie gerade gähnt, die Frau Kollegin – es ist ein ernster Kern dahinter, denn das, was die Menschen überhaupt nicht verstehen, ist diese Art von Arbeitsplatzpolitik, die ihr offenbar so versteht, dass ein Abgeordneter für einen allerletzten Tag des Plenums angelobt wird, dafür vier Monate Gehalt abcasht, drei Monate Gehaltsfort­zahlung und aliquotes Urlaubsgeld. Das ist wirklich unglaublich, was ihr euch da heute geleistet habt! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Dieser Politiker, nämlich der Herr Maier, ist angelobt worden und wurde nicht mehr im Saal gesehen. Der ist weg! Der ist gar nicht mehr da. Er ist auch nicht auf der Rednerliste. Das ist ja eine Verhöhnung sondergleichen, muss ich wirklich sagen.

Aber eines ist jetzt völlig klar. Euer Wahlspruch auf den Plakaten bekommt eine völlig neue Bedeutung: „Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz.“ – Der bekommt eine völlig neue Bedeutung (Heiterkeit und Beifall bei BZÖ und FPÖ), nämlich für das Abcashen von Mandataren, die nichts leisten, die einen Tag hier herinnen sitzen und 50 000 € abcashen. Dieser „Eintagsmandatar“ wird 50 000 € dafür abcashen, dass er vielleicht ein paar Minuten heute hier herinnen gesessen ist. Schämen Sie sich dafür! Das ist wirklich unglaublich. Das muss man wirklich sagen. (Abg. Riepl: Wie ist das mit denen, die euch davongerannt sind?! Die sind euch alle davongerannt!)

Jetzt zur Vorlage selber. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Basel III wird heute beschlossen, in Wirklichkeit eine Fortsetzung von Basel II. Es hat schon damals bei Basel II eine dramatische Reduktion der Kreditmittel für die Wirtschaft gegeben. Die Wirtschaftskrise wurde dadurch noch verstärkt. Ich befürchte, auch Basel III wird Ähnliches mit sich bringen, wird auch Ähnliches als Ergebnis haben, nämlich eine weitere Verschärfung am Kreditmarkt.

Und dann kommen – das ist ja auch heute auf der Tagesordnung – Bürger, innovative Menschen mit einer Bürgerinitiative des Herrn Staudinger, Bürgerinitiative Nr. 55, und wollen nichts anderes, als dass in einer Zeit, in der die Menschen immer weniger Vertrauen in die Banken und ins Geldwesen haben, in einer Zeit, in der die mittelständische und kleine Wirtschaft keine Kredite mehr bekommt, mit innovativen Modellen Projekte finanziert werden, wo private Menschen ihr privates Geld in private Unternehmungen, in Kleinunternehmungen und mittlere Unternehmungen investieren.

Da kommt dann die SPÖ daher und sagt: Nein, das gefällt uns nicht. Oder es kommt die ÖVP in Person der Frau Finanzministerin daher. Und da ist sie plötzlich da, die Finanzmarktaufsicht. Da kommt sie, da ist sie schnell. Bei den großen Banken wird weggeschaut, wird nichts gemacht, wird versagt. Bei den kleineren und mittleren Unternehmungen, wenn sich innovative Bürger zusammentun (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ), da kommt die Finanzmarktaufsicht daher und reitet gegen


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diese Unternehmer, gegen innovative Bürger, reitet dagegen mit Verwaltungsver­fah­ren, weil das kein gewerbliches Einlagengeschäft sei. – Es hat auch niemand behaup­tet, dass es das ist.

Da tut sich zum Beispiel ein Schuherzeuger mit Menschen zusammen, die investieren, damit er Schuhe erzeugen kann. Oder – ein anderes Beispiel, das ich im Ausschuss genannt habe –: Wenn ein Bäcker einen neuen Ofen kauft, und er findet dafür Mitbürger, die in diesen mitinvestieren, dann ist die Finanzmarktaufsicht da; denn das ist ein illegales Einlagengeschäft, wenn ich dem Bäcker einen neuen Ofen kaufe. So schaut es im Moment in dieser Republik aus.

Das hat nichts mit einer Wirtschaftspartei ÖVP zu tun, was vorhin gesagt worden ist. Da belastet ihr ganz bewusst die kleine und mittelständische Wirtschaft, die ohnehin schon unter einer Kreditklemme stöhnt, die ohnehin kaum mehr Kredite bekommt, die wirklich massiv unter der Krise leidet – und nicht einmal die Alternativen, nicht einmal die innovativen Projekte lasst ihr zu. Das hat mit einer Wirtschaftspartei ÖVP nichts zu tun. Da habt ihr in Wirklichkeit abgedankt. (Beifall beim BZÖ.)

Ihr verfolgt diese Leute noch. Ihr bestraft sie auch noch. Wir sind da ganz anderer Meinung. Wir sind der Meinung, dass es möglich sein muss, wenn sich Privatpersonen beteiligen wollen, dass dies auch möglich gemacht wird und dass nicht einfach nur Prospektkosten und -pflicht verändert werden. Freie Bürger mit Selbstverantwortung, mit Eigenständigkeit, mit Eigenverantwortung sollen das natürlich leisten können, wenn sie sich entsprechend engagieren wollen. Wir sind daher für die größtmögliche Freiheit und Eigenständigkeit, treten auch dafür ein und unterstützen auch diese Bürger­initi­ative.

Das ist heute kein Ruhmesblatt, was die ÖVP hier gemeinsam mit dem Finanz­minis­terium und der Finanzmarktaufsicht leistet. Das ist das Gegenteil von freier Marktwirt­schaft, das ist das Gegenteil von freiem Unternehmertum, und da wird das BZÖ immer dagegen sein. (Beifall beim BZÖ.)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


12.36.06

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit der Umsetzung der CRD IV-Richtlinie, Basel III, die Fassung der Europäischen Union bringen wir in österreichisches Recht. Wie gesagt, die österreichischen Banken und Kreditinstitute sollen damit krisenfester gemacht werden, sollen sich entsprechend mehr Kapitalpuffer aneignen und vor allem soll die Aufsicht dadurch auch verstärkt und verbessert werden.

Was Günter Stummvoll vorhin ausgeführt hat, ist der Umstand, dass diese Richtlinien für sehr, sehr große Institute und Banken geschaffen sind und die Situation vor allem für die klein- und mittelständischen Banken in Österreich, vor allem für die Primärban­ken doch eine bestimmte Herausforderung darstellt, gerade was die Aufbringung der liquiden Mittel, der Liquiditätsreserven und so weiter anbelangt. Aber wir werden sehen, wie das dann vor sich geht, und ich bin überzeugt davon, dass auch dafür noch Möglichkeiten geschaffen werden.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich noch einige Anträge einzubringen. Die Anträge wurden verteilt. Daher werde ich diese nur in ihren Grund­zügen erläutern.


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Ich beginne mit einem Entschließungsantrag der Abgeordneten Jan Krainer, Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding. Es wurde ja heute schon mehrfach darüber gesprochen.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Entschuldigung, Herr Kollege. Dieser eine Antrag ist zu verlesen. Das sind nur wenige Zeilen. Die beiden anderen sind verteilt worden. Aber der soeben genannte Antrag betreffend Crowdfunding wäre zu verlesen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Leseübung!)

 


Abgeordneter Konrad Steindl (fortsetzend): Ach so!

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jan Krainer, Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding

eingebracht im Zuge der Beratungen zur Regierungsvorlage (2401 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Invest­mentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapierauf­sichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (2516 der Beilagen)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Jetzt geht es auf Seite 2 weiter mit: „Der Nationalrat wolle beschließen“. – Bitte. (Heiterkeit. – Abg. Dr. Lichtenecker: Gott sei Dank haben wir einen Präsidenten!)

 


Abgeordneter Konrad Steindl (fortsetzend): Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine unabhängige Stelle (bei KMUs z.b. AWS, bei Gemeinden z.B. die Gemeindeaufsicht) selbst Prüfaufgaben übernehmen kann bzw. ob bestehende Prüfinstanzen im Sinne des Anlegerschutzes ausreichend sind (z.B. Spendenabsetzbarkeitsregelungen bei NGOs), um für kleinere und mittlere Finanzierungserfordernisse bis ca. 750.000 € die verhältnismäßig hohen Prospekterstellungs- und prüfungskosten zu reduzieren. Dabei soll die Haftungs­prob­lematik berücksichtigt werden.

Die Regierung wird weiters aufgefordert, sich auf europäischer Ebene aktiv für die rasche Schaffung eines Rechtsrahmens für Crowdfinancing Plattformen unter Berück­sichtigung eines effektiven Anlegerschutzes (funktionierende Aufsicht, größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit) einzusetzen. Dabei sollen die Möglichkeiten von Einzelanlagebeschränkungen als auch klare Warnhinweise (Hochrisikofinanzierung) geprüft werden.“

*****

So, das war der erste.

Der zweite Antrag, der Abänderungsantrag zu Crowdfunding, wieder eingebracht von Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen. Diesen kann ich aber jetzt, so wie gesagt, in den Grundzügen erläutern. Hier werden einige Verhältnis­mäßigkeiten geändert: Die Einschuss- und Nachschusszahlungen im Zusammenhang mit außerbörslichen Zins- und Währungstermingeschäften dürfen 30 vH des Fonds­vermögens nicht überschreiten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 100

In § 48 Abs. 7 Z 7 wird die Wortgruppe „nicht höher als 25 vH des Nettoinventarwerts“ durch die Wortgruppe „nicht höher als 35 vH des Nettoinventarwerts“ ersetzt.

In § 48 Abs. 7 Z 8 wird „Umrechnung der 25%-Grenze“ durch „Umrechnung der 35 vH-Grenze“ ersetzt.

Und auch wichtig ist, dass nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt wird: In § 3 Abs. 1 Z 10 wird der Betrag „100 000 Euro“ durch den Betrag „250 000 Euro“ ersetzt.

*****

Dann bringe ich noch einen Abänderungsantrag von Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen ein, und zwar zu Basel III. Dieser wurde auch verteilt. Er beschäftigt sich damit, dass die entsprechenden genauen Richtlinien seitens der Europäischen Kommission vorliegen, und hier wird mit diesem Abänderungsantrag diesen genauen Richtlinien Rechnung getragen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.42


Präsident Fritz Neugebauer: Die beiden erläuterten Abänderungsanträge und der verlesene Entschließungsantrag sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Ver­handlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jan Krainer, Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Crowdfunding

eingebracht im Zuge der Beratungen zur Regierungsvorlage (2401 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager – Gesetz - AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapierauf­sichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (2516 der Beilagen)

In den letzten Monaten findet eine breite Diskussion über die Möglichkeiten von kleinen- und mittleren Unternehmen (v.a. mit starkem regionalen Bezug), Spezial­finanzierungen von NGOs und von Projekten von Gemeinden (z.B. "BürgerInnen­solarkraftwerke") statt.

Dabei zeigt sich, dass alternative Finanzierungsformen für die oben genannten Bereiche wichtig aber heute teilweise nicht möglich bzw. mit sehr hohen Aufwand verbunden sind.

Gleichzeitig gibt es eine Reihe von internetbasierten Plattformen die im weitesten Sinne Crowdfunding betreiben (in erster Linie spenden- bzw. rewardbasiert bzw. Vermittlung von nachrangigen Darlehen). 2012 wurden auf diese Weise weltweit 2,7 Mrd $ Anlegergelder angesprochen. Allgemein wird dies als rasch wachsender Markt gesehen, auch weil start-ups und rasch wachsende, innovative Unternehmen oft mit einem erschwerten Zugang zu Finanzierungen konfrontiert sind. Für echtes Crowdfinancing fehlen bis dato die rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf Grund der


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Zahlungs- und Kapitalverkehrsfreiheit in der EU können Anleger und Unternehmen auch grenzüberschreitend Kapital anlegen bzw. ansprechen.

Im Interesse des Anlegerschutzes und der kapitalsuchenden Unternehmen, aber auch der Crowdfunding-Plattformen sollte daher auf europäischer Ebene ein adäquater Rahmen für Crowdfunding geschaffen werden. Damit würden auch Beschränkungen im Binnenmarkt, die durch unterschiedliche nationale Regelungen entstehen können, beseitigt.

Darüber hinaus zeigte die Finanzkrise 2008 sowie tausende Geschädigte deutlich, wie wichtig strenge Regeln und Aufsicht am Finanzmarkt sind, um wirtschaftliche Stabilität, Wachstum und Arbeitsplätze zu sichern und wie wichtig ein ausreichender Konsumen­tenschutz zum Schutz von Anlegern ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine unabhängige Stelle (bei KMUs z.b. AWS, bei Gemeinden z.B. die Gemeindeaufsicht) selbst Prüfaufgaben über-nehmen kann bzw. ob bestehende Prüfinstanzen im Sinne des Anlegerschutzes ausreichend sind (z.B. Spendenabsetzbarkeitsregelungen bei NGOs), um für kleinere und mittlere Finanzierungserfordernisse bis ca. 750.000 € die verhältnismäßig hohen Prospekterstellungs- und prüfungskosten zu reduzieren. Dabei soll die Haftungs­proble­matik berücksichtigt werden.

Die Regierung wird weiters aufgefordert sich auf europäischer Ebene aktiv für die rasche Schaffung eines Rechtsrahmens für Crowdfinancing Plattformen unter Berück­sichtigung eines effektiven Anlegerschutzes (funktionierende Aufsicht, größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit) einzusetzen. Dabei sollen die Möglichkeiten von Einzelanlagebeschränkungen als auch klare Warnhinweise (Hochrisikofinanzierung) geprüft werden.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Alternative Invest­mentfonds Manager – Gesetz AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfonds­gesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktauf­sichtsbehör­dengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkom­men­steuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuer­ge­setz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2401 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2516 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Artikel 1 (Alternative Investmentfonds Manager – Gesetz) wird wie folgt geändert:

1. § 27 Abs. 2 Z 3 lautet:


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„3. die in Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2012/30/EU bezeichneten Angaben über den Erwerb eigener Aktien.“

2. In § 36 Abs. 8 wird der Verweis „Abs. 14 der Richtlinie 2011/61/EU“ durch den Verweis „Art. 35 Abs. 14 der Richtlinie 2011/61/EU“ und die Wortfolge „als zuständigen Behörde“ durch die Wortfolge „als zuständige Behörde“ ersetzt.

3. In § 46 Abs. 6 wird der Verweis „Abs. 14 der Richtlinie 2011/61/EU“ durch den Verweis „Art. 40 Abs. 14 der Richtlinie 2011/61/EU“ ersetzt.

4. § 48 Abs. 7 Z 1 lit. a lautet:

„a) außerbörslichen Zins- und Währungstermingeschäften, sofern diese nicht zur Absicherung des Fondsvermögens abgeschlossen werden, in einem Ausmaß, sodass die Einschuss- und Nachschusszahlungen im Zusammenhang mit solchen außer­börslichen Zins- und Währungstermingeschäften 30 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten dürfen;“

5. In § 48 Abs. 7 Z 7 wird die Wortgruppe „nicht höher als 25 vH des Netto­inven­tarwerts“ durch die Wortgruppe „nicht höher als 35 vH des Nettoinventarwerts“ ersetzt.

6. In § 48 Abs. 7 Z 8 wird die Wortgruppe „Umrechnung der 25%-Grenze“ durch die Wortgruppe „Umrechnung der 35 vH-Grenze“ ersetzt.

Artikel 9 (Änderung des Kapitalmarktgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

„1a. In § 3 Abs. 1 Z 10 wird der Betrag „100 000 Euro“ durch den Betrag „250 000 Euro“ ersetzt.“

Begründung

Zu Art. 1 § 27 Abs. 2 Z 3, § 36 Abs. 8 und § 46 Abs. 6:

Beseitigung von Redaktionsversehen.

Zu Art. 1 § 48 Abs. 7 Z 1, 7 und 8:

Hinsichtlich der Kriterien, die Managed-Futures-Fonds erfüllen müssen, um für den Vertrieb an Privatkunden geeignet zu sein, werden noch Klarstellungen vorgenommen sowie der Schwellenwert für Risikobegrenzung bei Hebelfinanzierung erhöht.

Zu Art. 9 § 3 Abs. 1 Z 10:

Österreich hat bei der Umsetzung der Prospektrichtlinie von den Ausnahmemög­lich­keiten nach der Höhe des öffentlichen Angebots bisher keinen Gebrauch gemacht und die EU-rechtlich niedrigstmögliche Untergrenze angesetzt. Angesichts der Vielfalt von Finanzierungsbedürfnissen soll diese Schwelle auf 250 000 Euro erhöht werden.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanz­konglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanz­markt­stabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investment-


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fonds­gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das National­bankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wert­papieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versiche­rungsaufsichtsgesetz geändert werden (2438 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2514 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Art. 1 lautet:

„Artikel 1

Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 338, und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichts­anforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1, sowie der Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsich­tigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats, ABl. Nr. L 326 vom 8.12.2011 S. 113“

2. In Art. 2, Z 80 lauten § 21a Abs. 4 dritter und vierter Satz:

„Ist das Kreditinstitut nicht in der Lage, den rechtmäßigen Zustand in angemessener Frist wiederherzu-stellen, hat die FMA die Bewilligung eines internen Ansatzes zu widerrufen, wenn dies angemessen und wirksam ist, um den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen. Bei wesentlichen Mängeln kann die FMA dem Kreditinstitut höhere Multiplikatoren oder Eigenkapitalzuschläge gemäß § 70 Abs. 4a vorschreiben oder die Bewilligung eines internen Ansatzes widerrufen, oder auf jene Anwendungsbereiche begrenzen, in denen ein rechtmäßiger Zustand besteht oder innerhalb angemessener Frist wiederhergestellt werden kann.“

3. In Art. 2, Z 80 lautet § 21a Abs. 5:

„(5) Sind bei einem Institut, das einen internen Ansatz für das Marktrisiko verwendet, die gemäß Art. 366 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgestellten Überschreitungen so zahlreich, dass der interne Ansatz nicht oder nicht mehr präzise genug ist, hat die FMA wirksame und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, damit das Institut eine rasche Verbesserung des internen Ansatzes vornimmt oder die Bewilligung zu widerrufen.“

4. In Art. 2, Z 104 lautet § 30c Abs. 1:

„§ 30c. (1) Die Freistellung von gruppenangehörigen Kreditinstituten und Wertpapier­firmen und von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, die institutsbezogenen Sicherungssystemen (Art. 113 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) angehören, gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und die Überwachung als Liquiditäts­untergruppe bedarf der Bewilligung der FMA.“

5. In Art. 2 lautet Z 172:

„172. § 73a lautet:

„§ 73a. Die FMA kann nach Anhörung der Oesterreichischen Nationalbank durch Verordnung vor-schreiben, dass die Anzeigen, Übermittlungen, Unterrichtungen, das Zur-Kenntnis-Bringen und das Vor-legen gemäß § 9 Abs. 5, § 10 Abs. 2, 5 und 6, § 11


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Abs. 3 letzter Satz, § 13 Abs. 3, § 20 Abs. 3, § 25 Abs. 8 Z 9, § 28a Abs. 4, § 63 Abs. 1, § 70a Abs. 5, § 73 Abs. 1 Z 1 bis 17, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 4a, Abs. 5 und Abs. 7 und § 93a Abs. 8, gemäß § 2 Abs. 2 der Mündelsicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 650/1993 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 219/2003 sowie gemäß Art. 143 Abs. 4, Art. 312 Abs. 1 und 3, Art. 363 Abs. 3, Art. 366 Abs. 5 und Art. 396 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen sowie bestimmten Gliederungen, technischen Mindestanforderungen und Übermittlungsmodalitäten zu entsprechen haben. Die FMA hat sich dabei an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu orientieren und dafür zu sorgen, dass die jederzeitige elektronische Verfügbarkeit der Daten für die FMA und die OeNB gewährleistet bleibt und Aufsichtsinteressen nicht beeinträchtigt werden. Weiters kann die FMA in dieser Verordnung Bankprüfern für Bescheinigungen und Berichte gemäß § 63 Abs. 1c und § 63 Abs. 3 eine fakultative Teilnahme an dem elektronischen System der Übermittlung gemäß dem ersten Satz ermöglichen. Die FMA hat geeignete Vorkehrungen dafür zu treffen, dass sich die Meldepflichtigen oder gegebenenfalls ihre Einbringungsverantwortlichen während eines angemessenen Zeitraums im System über die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen oder ihren Einbringungsverantwortlichen erstatteten Meldedaten vergewissern können.““

6. In Art. 2 lautet Z 214:

„214. § 98 Abs. 1 lautet:

„§ 98. (1) Wer Bankgeschäfte gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ohne die erforderliche Berechtigung betreibt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 5 Millionen Euro oder bis zu dem Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens, soweit sich dieser beziffern lässt, zu bestrafen.““

7. In Art. 2 lautet Z 218:

„218. § 98 Abs. 5 lautet:

„(5) Wer als Verantwortlicher (§ 9 VStG) eines Kreditinstitutes

1. zulässt, dass das Kreditinstitut wiederholt oder kontinuierlich nicht über liquide Aktiva gemäß Art. 412 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verfügt;

2. Forderungen eingeht, die über die in Art. 395 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Obergrenzen hinausgehen;

3. entgegen den Vorschriften des § 24 Zahlungen an Inhaber von Instrumenten leistet, die Teil der Eigenmittel des Kreditinstitutes sind, oder wenn solche Zahlungen gemäß den Art. 28, 51 oder 52 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 an Inhaber von Eigen­mittelinstrumenten nicht zulässig sind;

4. die Pflichten des § 39 oder einer aufgrund § 39 Abs. 4 erlassenen Verordnung der FMA verletzt;

5. die Konzessionserteilung nach § 4 Abs. 1 durch unrichtige Angaben oder durch täuschende Handlungen herbeigeführt oder anderweitig erschlichen hat,

begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 5 Millionen Euro oder bis zu dem Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens, soweit sich dieser beziffern lässt, zu bestrafen.““

8. In Art. 2 entfällt in der Z 222 in § 99d Abs. 3 der Ausdruck „(Verfassungs­bestimmung)“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 105

9. In Art. 2, Z 228 wird in § 103q Z 2, 14 und 18 lit. b die Wortgruppe „in der Fassung des“ jeweils durch die Wortgruppe „in der Fassung vor dem“ ersetzt.

10. In Art. 2, Z 228 lautet § 103q Z 6:

„6. (zu § 2 Z 42): Das Verfahren zur Einstufung als bedeutendes Tochterunternehmen, das auf Basis von § 26a Abs. 5 in der Fassung vor dem BGBl. I Nr. xx/201X abgewickelt wurde, ist nicht zu wiederholen. Bescheide, die auf Grundlage von § 26a Abs. 5 in der Fassung vor dem BGBl. I Nr. xx/2013 erlassen wurden, gelten als Bescheide auf Basis der Rechtsgrundlage des § 2 Z 42 in der Fassung des BGBl. I Nr. xx/2013 Bei einer neuerlichen Absprache über diesen Bescheid sind die Kriterien des § 2 Z 42 heranzuziehen.“

11. In Art. 2, Z 228 wird in § 103q Z 17 das Datum „31. Juni 2014“ durch das Datum „30. Juni 2014“ ersetzt.

12. In Art. 2, Z 228 lautet § 103q Z 19:

„19. (zu Z 8a und 8b der Anlage zu § 39b): Z 8a und 8b der Anlage zu § 39b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2013 sind erstmals auf Vergütungen anzuwenden, welche für Leistungen gewährt werden, die nach dem 31. Dezember 2013 erbracht werden.“

13. In Art. 2, Z 229 lautet § 105 Abs. 5:

„(5) Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Richtlinie 2013/36/EU oder auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verwiesen wird, so ist, sofern nichts anderes angeordnet ist, die folgende Fassung anzuwenden:

1. Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 338.

2. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013, S. 1.“

14. In Art. 2, Z 230 lautet § 105 Abs. 10:

„(10) Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verwiesen wird, so ist, sofern nichts Anderes angeordnet ist, die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, ABl. Nr. L 201 vom 27.7.2012 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Auf­sichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1, anzuwenden.“

15. In Art. 2 entfällt in der Z 231 in § 107 Abs. 81 der Ausdruck „(Verfassungs­bestimmung)“.

16. In Art. 2, Z 243 lauten Z 7 und 8 der Anlage 2 zu Artikel I § 43, Teil 1 Passiva:

„7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“

17. In Art. 2, Z 245 wird in Z 4 der Anlage 2 zu Artikel I § 43, Teil 1 Passiva Posten unter der Bilanz der Verweis „Teil 2 Titel Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. xx/2013“ durch den Verweis „Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

18. In Art. 4 lautet Z 19:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 106

„19. § 83 Abs. 5 lautet:

„(5) Die Pflichten der Emittenten von Aktien gemäß Abs. 1 bis 3 sind auch auf die Emittenten von Partizipationsscheinen gemäß § 23 Abs. 4 in der Fassung vor dem BGBl. I Nr. xx/2013, die § 26a BWG und § 73c Abs. 1 VAG erfüllen, sowie auf die Emittenten von Wertpapieren über Genussrechte gemäß § 174 AktG anzuwenden.““

19. In Art. 4, Z 20 lauten § 101a Abs. 4 und 5:

„(4) Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Richtlinie 2013/36/EU verwiesen wird, so ist, sofern nichts Anderes angeordnet ist, die Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 338, anzuwenden.

(5) Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verwiesen wird, so ist, sofern nichts Anderes angeordnet ist, die Fassung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1, anzuwenden.“

20. In Art. 4, Z 22 lauten Z 6 und 6a der Anlage zu § 88 Abs. 2, Zwischen­berichtsschema für Kreditinstitute Passiva:

„6. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

6a. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“

21. In Art. 5, Z 9 lauten § 37 Abs. 2 Z 2 und 7:

„2. Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 338;

7. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1;“

22. In Art. 6, Z 1 lautet § 2 Z 1 lit. a:

„a) ein Kreditinstitut gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Ände­rung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1, sowie“

23. In Art. 7 lautet Z 10a:

„10a. Nach § 26c wird folgender § 26d angefügt:

„§ 26d. Abweichend von § 22 Abs. 5 behalten Bestellungen von verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs. 2 VStG, die bis zum 31. Dezember 2013 erfolgt sind, ihre Rechtswirksamkeit. Unbeschadet der Rechtswirksamkeit der Bestellung haben Kreditinstitute in diesen Fällen jedoch die Namen sowie die Nachweise der Zustimmung der Bestellten der FMA bis zum 31. März 2014 schriftlich mitzuteilen.““

24. In Art. 7, Z 11 lautet § 28 Abs. 25:

„(25) §§ 13 bis 13b samt Überschriften, § 14 Abs. 4, § 16 Abs. 2a, § 18 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 5, § 22b Abs. 1, § 22c Abs. 1, § 22d Abs. 1 und § 26d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 107

25. In Art. 9, Z 1 lautet § 2 Abs. 1 Z 2:

„2. übergeordnete Finanzmarkteinrichtungen, das sind Zentralbanken, die Europäische Zentralbank, die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, multilaterale Entwick­lungsbanken gemäß Art. 117 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichts­anforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Ver­ordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1, der internationale Währungsfonds und die Europäische Investitionsbank;“

26. In Art. 11, Z 16 lautet § 196 Abs. 2 Z 17:

„17. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1.“

27. In Art. 16, Z 12 wird in § 4a Abs. 1 nach der Wortgruppe „Eine Wert­papier­firmengruppe liegt vor, wenn“ die Wortgruppe „keine Kreditinstitutsgruppe vorliegt und“ eingefügt und in § 4a Abs. 2 Z 2 die Wortgruppe „das seinen“ durch die Wortgruppe „die ihren“ ersetzt.

28. In Art. 17, Z 15 lautet § 76 Abs. 2 Z 2:

„2. Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 338;“

29. In Art. 17, Z 16 lautet § 76 Abs. 2 Z 8:

„8. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1;“

30. In den Art. 2 bis 6, 8 bis 12 und 14 bis 19 werden die Verweise „Verordnung (EU) Nr. xxx/2013“, „Verordnung (EU) Nr. xx/2013“, „Verordnung (EU) Nr. 2013/xx/EU“, „Verordnung (EU) 2013“ oder „Verordnung (EU) Nr. XX/2013“ jeweils durch den Verweis „Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

31. In den Art. 2, 4 bis 7, 9, 11, 16 und 17 werden die Verweise „Richtlinie 2013/xx/EU“, „Richtlinie 2013/xx/EU“, „Richtlinie 2013/XX/EU“ oder „Richtlinie 2013/XX/EU“ jeweils durch den Verweis „Richtlinie 2013/36/EU“ ersetzt.

Begründung

Zu Z 1, 13, 14, 16 bis 22, 25, 26 und 28 bis 31: Hiermit werden nach erfolgter Veröffentlichung der entsprechenden EU-Rechtsakte im Amtsblatt der EU die Verweise in den nationalen Gesetzen angepasst.

Zu Z 2 und 3: In § 21a Abs. 4 wird eine sprachliche Ergänzung vorgenommen, um die Sinnhaftigkeit der Bestimmung sicherzustellen und ein Redaktionsversehen entfernt. In § 21a Abs. 5 wird eine redaktionelle Änderung (durchgehend einheitliche Terminologie) vorgenommen.

Zu Z 4, 5 und 9 bis 12: Hiermit werden redaktionelle Fehler (Tipp- und Verweisfehler, Wiedereinfügung eines Satzteiles in § 73a) beseitigt.

Zu Z 6 bis 8 und 15: Aufgrund des Beschlusses der Regierungsvorlage mit einfacher Mehrheit waren die Formulierungen entsprechend anzupassen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 108

Zu Z 23 und 24: Da § 26c bereits durch eine andere Gesetzesnovelle (AIFMG) belegt wird, war auf § 26d auszubessern und die entsprechende Inkrafttretensbestimmung anzupassen.

Zu Z 27: Klarstellung, dass eine Wertpapierfirmengruppe nur dann vorliegt, wenn keine Kreditinstituts-gruppe (§ 30 BWG) vorliegt.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


12.42.21

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Schieder, wie Sie schon richtig gesagt haben, Sie haben sich jetzt nicht vor mir gemeldet. Das freut mich sehr. Ich werde dann einige Fragen an Sie stellen. Ich bin gespannt, ob Sie die dann auch beantworten werden. (Abg. Krainer: Das ist keine Fragestunde! Das ist eine Debatte!)

Jetzt zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt, der Basel III betrifft. Aus meiner Sicht ist es nicht notwendig, dass wir Basel III jetzt überhastet umsetzen. Warum? – Weil Basel III an und für sich zu einer Zeit erdacht wurde, als diese Wirtschaftskrise noch nicht absehbar war, und wir wissen, dass die strengeren Auflagen gerade für Kleinbetriebe und auch mittlere Betriebe riesige Probleme erzeugen können und werden. Jeder, der einen Betrieb hat und schon einmal bei seiner Bank vorgesprochen hat, weiß, dass Basel III gerade in der jetzigen Situation sehr kontraproduktiv wirken kann und auch wirken wird.

Einen Punkt vielleicht noch zum Crowdfunding: Es gibt hier Bestrebungen, das Risiko beim Crowdfunding zu minimieren. Es gibt zweitens Bestrebungen, den Banken möglichst das Geschäft zu überlassen. Ich glaube, beides ist falsch. Zuerst einmal: Wenn sich jemand bereit erklärt, zu investieren, wenn sich jemand dazu bereit erklärt, jemandem einen Kredit zu geben, dann ist das ja in Österreich legal – außer man gibt zwei Leuten einen Kredit, dann ist das sozusagen, unter Anführungszeichen, schon ein „Bankgeschäft“. Hier sieht man, dass die Regierung hauptsächlich den Banken die Mauer macht und es Ihnen überhaupt nicht darum geht, ob jemand in aussichtsreiche Projekte eines anderen investiert und dann auch einen Vorteil daraus hat – das ist ja auch legitim. Sie wollen den Banken das Geschäft möglichst nicht versauen, möglichst hier das Geschäft erhalten, und deshalb wehren Sie sich auch mit Händen und Füßen dagegen.

Was das Risiko betrifft – ich glaube, ist es notwendig, das im Kopf zu behalten –: Wenn jemand investiert und das Geld nicht auf ein Sparbuch gibt oder nicht in Aktien investiert oder in eine Anleihe, zum Beispiel in eine Staatsanleihe, oder Sonstiges, sondern wenn er ganz bewusst – Stichwort Venture Capital – in Risiko-, Wagnis­kapital geht, um eben ein innovatives Unternehmenskonzept zu unterstützen, dann weiß er ja letztlich auch, dass er ein Risiko eingeht.

Das abfedern zu wollen, halte ich für einen Fehler. Das ist sozusagen genau wider die Natur dieses Geschäftes, denn wenn jemand ein Risiko eingeht, um einen höheren Ertrag zu haben, dann soll er dieses Risiko auch tragen. Da müssen wir nichts tun, um das abzufedern, denn wir tun es ja in anderen Bereichen auch nicht. Wenn sich jemand Derivate kauft und damit auf die Nase fällt, wird er ja auch nicht dem­entsprechend geschützt. (Beifall beim Team Stronach.)

Jetzt komme ich wieder auf den Punkt, den wir vorher besprochen haben, weil es gerade so gut dazupasst. Frau Ministerin! Ich habe es Ihnen und auch dem Herrn


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 109

Staatssekretär ja schon angekündigt: Ich werde so lange hier Fragen stellen, bis wir von Ihnen Antworten bekommen. Ich weiß nicht, wer es länger durchhält, Sie oder ich, aber ich werde es auf jeden Fall sehr lange durchhalten, und deshalb stelle ich wieder die gleichen Fragen.

Erstens: Hat Josef Pröll damals richtig gehandelt (Bundesministerin Dr. Fekter: Ja!), als er diese, wie Sie es nennen, „Notverstaatlichung“ gemacht hat? Warum hat er so schlecht verhandelt? Warum sind alle Punkte im Vertrag zum Nachteil Österreichs?

Die nächste Frage können Sie auch gleich beantworten – die erste haben Sie ja schon beantwortet –: Warum hat man sich erpressen lassen? Warum hat man nicht auf den Umstand hingewiesen, dass die Bayern LB fast 2 Milliarden € aus der Hypo abgezogen hat und sie damit in Schieflage gebracht hat?

Warum hat Herr Pröll hier die Mauer gemacht oder sich erpressen lassen? Was waren die Hintergründe? Das ist ja immer wichtig, denn: Wenn jemand erpresst wird, dann ist es klar von demjenigen, der erpresst, warum er das macht, aber wenn sich jemand erpressen lässt, stellt sich die Frage, warum er sich erpressen lässt. Vielleicht können Sie dazu Antwort geben.

Dann ist auch noch wichtig zu wissen, warum Sie sich partout weigern, erstens Auskunft zu geben und zweitens hier Transparenz zuzulassen. Es wäre überhaupt kein Problem, wenn Sie sagen würden: Schauen wir uns das an! Das ist eine riesige Baustelle, die hier hinterlassen wurde. Je nach Berechnungen sind es 7 bis 9 Milliar­den €. – Warum wollen Sie nicht wissen, was da schiefgelaufen ist? Warum wollen Sie das nicht wissen? Können Sie mir das heute beantworten, oder vielleicht der Herr Schieder, wenn er jetzt gleich nach mir spricht? Herr Schieder, können Sie mir das beantworten? (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Schieder.)

Warum wollen Sie nicht wissen, warum bis zu 10 Milliarden € an Kosten für den österreichischen Steuerzahler verursacht wurden? Warum wollen Sie nicht wissen, warum das so gekommen ist und wer da jetzt schuld daran ist? Da geht es nicht darum, dass die Hypo Misswirtschaft betrieben hat. Das ist alles gekauft, alles aner­kannt. Ich bin ja der Letzte, der sich da vor den Herrn Haider, oder wie sie alle geheißen haben, stellt und sagt, da ist alles mit rechten Dingen zugegangen – mit­nichten!

Selbstverständlich wurde da viel in den Sand gesetzt. Aber keiner von Ihnen hat die Rolle der Bayern LB angesprochen, die ja die Bilanzsumme fast verdoppelt hat. Keiner von Ihnen! Oder diese 2 Milliarden €, die abgezogen wurden – auch die wurden von Ihnen nie angesprochen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.)

Warum wird das nicht angesprochen? Warum stellen Sie sich heute und auch sonst immer wieder her und sagen immer wieder gebetsmühlenartig: Ja, die Hypo wurde von Kärnten und den Verantwortlichen vor Ort verhunzt. – Die zwei Jahre des Eigentums der Bayern LB werden von Ihnen niemals angesprochen, auch nicht von den anderen Parteien in der Regierung. Warum machen Sie das? Ich verstehe es nicht – noch dazu, wo uns ja die österreichischen Steuerzahler näher sein sollten als die bayerischen Steuerzahler. Warum machen Sie das? Können Sie mir das heute hier erklären? Wenn Sie es nicht können, dann werde ich Sie wieder fragen.

Eine Frage noch zum Schluss: Wir haben heute gerade in „NEWS“ gelesen, dass Herr Stepic von Raiffeisen mit 26 Millionen € von der Hypo spekuliert hat – und das bis heute schuldig geblieben ist. Können Sie mir das erklären?

Wenn Sie das nicht können, werde ich Sie auch das heute noch ein paarmal fragen. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

12.48



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 110

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


12.48.41

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade in der sozialpolitisch, entwicklungspolitisch, umweltpolitisch inter­essierten Zivilgesellschaft ist es immer mehr en vogue, nicht im mildtätigen Sinn für Projekte und Organisationen zu spenden, sondern immer mehr Leute wollen inves­tieren, um auch quasi zu transportieren: Wie vertrauen in das, was da an Projekten umgesetzt wird, und wir vertrauen dem auch größere Geldsummen an als solche, die wir „nur“ spenden würden. – Leute, die das tun, haben oft gar keine Gewinnabsichten. Da geht es wirklich nur darum, dass sie einfach Gutes unterstützen wollen, Sinnvolles ermöglichen wollen.

Gleichzeitig passiert es auch, dass immer wieder NGOs untereinander Geld borgen. Wenn die NGO A zum Beispiel momentan nicht liquid ist und die EU-Fördergelder erst in zwei Monaten kommen, borgt die NGO B der NGO A Geld, damit diese Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge zahlen kann. All das, das Borgen von Geldern zwecks Liquidität, das quasi Investieren in Projekte auf langfristige Sicht, zum Teil auch ohne Gewinnabsichten, ist momentan in einem rechtlichen Graubereich.

Es geht uns mit dem vom Kollegen Steindl eingebrachten Entschließungsantrag und dem Abänderungsantrag darum, einen Schritt in die Richtung zu gehen, dass sowohl für NGOs diese neue Form, andere Form der Finanzierung, der Zwischenfinanzierung, was auch immer, legal wird, möglich wird, dass es für KMUs, wie die vom Herrn Staudinger und von anderen, möglich ist, aus der Kreditklemme zu kommen, Gelder von Kunden, von Kundinnen – es ist geschildert worden – lukrieren zu können, inves­tieren zu können, aber auch dass es für Gemeinden möglich ist, zu Geld zu kommen, um ihre kommunalen Projekte umzusetzen.

Was wir mit einer Lösung, mit einer sinnvollen, zukunftsfähigen Lösung versuchen müssen, ist einerseits Flexibilität in der Finanzierung, aber andererseits auch gleich­zeitig Konsumentenschutz zu gewährleisten, vorzusorgen, dass eine Rechtssicherheit für jene besteht, die ihr Geld hergeben, und dass in bestimmten Fällen nicht unbedingt die großen, schwierigen und sperrigen Regeln gelten müssen, die momentan für Banken und für Kreditinstitute gelten.

Ich denke, dass es wichtig ist, auf europäischer Ebene ebenfalls zu Lösungen zu kommen, und zwar zu solchen, die einerseits einen Rechtsrahmen vorgeben für eine wirkliche, verantwortungsvolle, nachvollziehbare Aufsicht, die es schaffen, Transparenz bei Geldflüssen, bei Investitionsmöglichkeiten zu gewährleisten, aber die natürlich auch inhaltliche und fiskalische Nachvollziehbarkeit von Geldflüssen ermöglichen. Gleich­zeitig soll rechtlich zweifelsfrei sein, dass es eine ganz klare Trennung zwischen kleinen, mittleren Finanzierungen gibt, wie eben Crowdfunding, und hochriskanten Finanz­geschäften, wo den Anlegern und Anlegerinnen natürlich immer klar sein muss, was sie gerade tun, wohin sie gerade investieren, und für sie nachvollziehbar sein muss, was die Risken sind, die sie eingehen.

Ich meine, wenn wir da einen großen, aber doch inhaltlich behutsamen Schritt vorwärts gehen, dann ist das durchaus eine Win-win-Situation, sowohl für die Organisationen, die kleinen Firmen, aber auch die Gemeinden, die Finanzierungen suchen, als auch für jene Leute, die auf neue Art investieren wollen, sei es mit oder ohne Gewinnabsicht. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 111

12.52.04

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Ich muss dem Herrn Stronach heute einmal wirklich recht geben. Er hat sich offenbar wirklich – Zitat Stronach – nur Leute mit „einigermaßen Charakter“ genommen (Heiterkeit bei BZÖ und FPÖ), denn wenn man sich hier ans Rednerpult herausstellt und über Jörg Haider schimpft, obwohl man ihm das Mandat verdankt, dann bestätigt das genau das Zitat von Frank Stronach. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Jury.)

Das, was heute dem Jörg Haider widerfahren ist seitens des Kollegen Lugar, das wird dem Kollegen Stronach offenbar auch noch widerfahren.

Aber jetzt zum Thema Crowdfunding. Das war für uns immer ein wichtiges Thema, weil wir auch gesagt haben, wenn wir die Regionen stärken wollen, wenn wir haben wollen, dass das Geld in der Region für ganz konkrete Projekte verwendet wird, dann muss man sich auch über diese Finanzierungsformen Gedanken machen und das entsprechend umsetzen. Wir wissen, dass gerade EPUs, aber auch KMUs zunehmend in der freien Finanzwirtschaft kein Geld bekommen. Das hängt letztlich auch mit Basel III zusammen, weil eben die Eigenkapitalausstattung steigen wird. Damit werden auch die Kosten für Kredite steigen und es wird immer schwieriger, dass kleine Betriebe entsprechendes Kapital bekommen, ohne entsprechende Auflagen zu haben und Rücklagen bilden zu müssen.

Wir wollen daher, dass das Geld in der Region bleibt für Sozialprojekte, für ökologische Projekte oder, wie der Unternehmer Staudinger es vorgezeigt hat, für ganz konkrete Unternehmen, für eine Schuhfabrik, wo die Menschen wieder Arbeit in der Region erhalten. Das ist richtig und das sollte man unterstützen.

Aber was macht diese Bundesregierung? – Sie versteckt sich hinter dem Konsumen­tenschutz, gerade die SPÖ. Der Konsumentenschutz – ja, er ist wichtig, das kann man auch regeln, aber der Konsumentenschutz muss nicht unbedingt teuer sein. Es muss möglich sein, dass man bis zu bestimmten Beträgen frei investieren kann, dass man sagen kann, man nimmt das Geld und investiert vor Ort in den Bäcker, in den Schuhmacher, in einen Betrieb, in einen Malerbetrieb und man weiß, was damit passiert. Da hat man eben ein gewisses Risiko.

Was ist denn mit dem Konsumentenschutz bei den Sparbüchern? Was ist dort? Da bekommen die Menschen inzwischen deutlich weniger Zinsen, als die Inflation wegfrisst. Es ist so. Das ist ein Minusgeschäft. Wo war der Konsumentenschutz – ich erinnere daran – in Zypern bei den Sparbüchern? – Na, weg war der Konsumen­tenschutz! Daher muss man den Menschen die Möglichkeit geben, nicht alles den Banken zukommen zu lassen. In vielen Bereichen leisten sie gute Arbeit, vor allem kleine, kommunale Banken – das sage ich ganz bewusst –, aber es muss auch weitere, andere Formen der Finanzierung geben. Das Crowdfunding ist so eine Finan­zierung.

Wenn die FMA nur damit beschäftigt ist, erfolgreiche Unternehmer zu drangsalieren, vor den Kadi zu zerren, ihnen Schwierigkeiten zu machen, dann ist das kein Lösungsansatz, dann hat man das Problem offenbar nicht verstanden. Da kann man sich nicht verstecken, indem man sagt, es gibt ja ohnehin die Möglichkeit von stillen Beteiligungen, von Genussscheinen oder von Genossenschaften. Darum geht es nicht. Es geht um den direkten Mitteleinsatz für Menschen vor Ort in einen Betrieb, den wir sichergestellt wissen wollen. Sie wissen, wie wichtig die Versorgung mit Eigen-und Fremdkapital ist.

In Wirklichkeit versteckt man sich seitens der SPÖ hinter dem Konsumentenschutz, um Eigeninitiative zu verhindern, man macht sich für Banken und Konzerne stark. – Das ist Ihre Politik.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 112

Weiters haben wir in Österreich eine sogenannte Wirtschaftspartei, die vorgibt, für die Unternehmer da zu sein, aber in Wirklichkeit eine reine Beamten- und Bankenpartei Österreichs – die neue „ÖBB“ – ist. Was da herauskommt, das wissen wir. Darauf können wir verzichten. Wir wollen Wettbewerb haben. Wir wollen Eigenkapital haben für die Unternehmer aus der Region. Und das muss machbar und möglich sein. (Beifall beim BZÖ.)

12.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

 


12.55.43

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Finanz­minis­terin! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Es ist von meinen Vorrednern zur Gesetzesmaterie schon viel angemerkt worden; ich möchte noch ein paar Schlaglichter hinzusetzen.

Basel III war eine Regulierung für die systemischen Banken. Diese hat das Basel-Komitee vor dem Hintergrund der Krise 2008/2009 konzipiert, und es war auch der Versuch, das „Too big to fail“ in den Griff zu bekommen.

In der Folge aber war die Umsetzung nach Europa durch einen Geburtsfehler gekenn­zeichnet, und zwar einen gravierenden: Statt die Anwendung auf die systemrelevanten Banken zu begrenzen, hat man Basel III auf alle Banken erstreckt. Das ist absurd. Es soll mir jemand erklären, wieso ein und dieselben Regulierungsgrundsätze für eine Hongkong-Shanghai-Bank mit ihrem riesigen Investmentbankenanteil, der enormes Risiko aufbaut, das Risiko, das auch die Finanzkrise ausgelöst hat, und für eine Volksbank in Hollabrunn sinnvoll sind. Was haben die gemein? Wenn ich alles über einen Regulierungskamm schere, dann ist es für die, die wirklich Risikoproduzenten sind, viel zu wenig und für die anderen ein Overkill. Das ist das extreme Problem von CRD IV/CRR, ein Problem, für das nicht Österreich, nicht das Finanzministerium verantwortlich ist, sondern die Europäische Kommission, die der Betreiber war.

Wir verdanken es dem Europäischen Parlament – und da wieder insbesondere dem Berichterstatter Othmar Karas –, dass durch diesen falschen Regulierungsansatz die dezentralen Sektoren mit den kleinen Kassen, die die Stärke unserer Volkswirtschaft in der Partnerschaft mit den kleinen und mittleren Unternehmen darstellen und Wachstum und Beschäftigung finanzieren, nicht jetzt schon in ihrem Bestand gefährdet sind.

Ich möchte dem Finanzministerium zugestehen und danken: Soweit wir nationalen Spielraum und Gestaltungsraum hatten, wurden die CRD IV und CRR unter Berück­sichtigung unserer Strukturen bestmöglich umgesetzt.

Abschließend zum Crowdfunding: Ich bin für ergänzende Formen der Finanzierung. Dies auch deshalb, weil ich davon ausgehe, dass Basel III die Finanzierungsfähigkeit der „boring banks“ aufgrund der engen Zwangsjacke, die diesem biederen Geschäfts­modell, das die Realwirtschaft finanziert, angelegt wird, reduziert. Ich bin ebenso der Meinung, im Gegensatz zu manchen VertreterInnen unseres Regierungspartners, dass die Eigenverantwortung der Menschen gestärkt werden muss. Ich würde gerne mehr Freiheit anstelle von noch mehr Sicherheit verwirklicht sehen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 113

12.58.59

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Die unpassenden Worte des Herrn Kollegen Widmann haben mich jetzt ermutigt, noch einmal ans Rednerpult zu schreiten.

Es hat ja in meinem Leben viele Politiker gegeben, die mich beeindruckt haben. Bruno Kreisky ist hier zu nennen, der mir in frühen Jahren schon die Begeisterung für Politik sozusagen mitgegeben hat, und trotzdem ist nicht alles, was Bruno Kreisky getan hat, im positiven Licht zu sehen. Ich sage immer: Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten. – Auch für Wolfgang Schüssel habe ich über weite Strecken Bewunderung empfunden. Und das war auch gut so. Er hat viele gute Dinge getan, leider auch viele negative Dinge; auch darüber muss man sprechen.

Genauso, wie natürlich auch Jörg Haider auf meinem Lebensweg eine Rolle gespielt hat: Auch da waren aus meiner Sicht viele positive Dinge – auch wenn Sie das nicht so sehen –, aber natürlich auch viel Schatten. Und auch darüber muss man reden. (Abg. Mag. Widmann: Und bei Stronach?)

Diese undifferenzierte Haltung, die Sie an den Tag legen, Herr Widmann – alles begnadigen, alles zudecken und ja nicht darüber sprechen, was gut und was schlecht war –, genau das Gleiche macht ja die Finanzministerin jetzt auch, wenn sie Herrn Pröll hier sozusagen Generalamnestie gibt, ihn generell freispricht. Letztlich deckt sie damit zu. Was ich will, ist Aufklärung und Transparenz! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich stehe überhaupt nicht an, wenn jemand etwas macht, das nicht in Ordnung ist, dass ich mich auch hierher stelle und das sage, weil ich glaube, dass die Bürger sich das auch verdient haben. Es gibt niemanden auf dieser Welt, der keine Fehler macht, niemanden! Es geht um das ehrliche und aufrichtige Bemühen. Da gibt es von Herrn Schüssel bis zu Herrn Haider, und auch Kreisky und viele andere Politiker, zum Beispiel auch Van der Bellen von den Grünen: Bei all jenen und bei vielen anderen habe ich ein ehrliches Bemühen entdeckt. Aber das heißt nicht, dass sie keine Fehler machen.

Wenn ich mich hierher stelle und sage, es gibt auch Schatten, dann können Sie mir nicht vorwerfen, dass ich jemanden verunglimpfe. Denn letztlich ist das Ihr Spezial­gebiet, nicht meines! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

13.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


13.01.15

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Herr Staatssekretär! Es ist ja interessant, was hier alles an Beiträgen zur Sache kommt nach der Fraktion „Wessen Brot ich gerade esse, dessen Musik ich gerade spiele“ – ist auch eine Form, wie man das durchführen kann. Wir haben hier nur inhaltliche Dinge zu tun als gesetzgebende Körperschaft, und da gibt es einen einzigen Auftraggeber: Das sind Wählerin und Wähler, und nicht jemand, der in Kanada, Zug oder woanders ist. Das sollten Sie sich überlegen, bevor Sie es hier so deutlich aussprechen! (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Aber zurück zu unserem Thema: Basel III ist genauso ein Zielkonflikt, in dem nicht nur wir, sondern auch der europäische Gesetzgeber in der Umsetzung stehen. Einerseits wissen wir aus der Finanzkrise heraus: Wir müssen die Regeln herstellen. Es kann nicht sein, dass die europäischen Banken zum Problemfall der Budgets werden und die Sparer drohen, ihrer Spareinlagen verlustig zu gehen. Es ist daher so, dass wir neue Regeln, mehr Eigenkapital, strengere Auflagen, bessere Risikoüberwachung,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 114

alles das brauchen. Gleichzeitig bräuchten wir aber mehr Kredite gerade für die kleineren und mittleren Unternehmen. Das ist ein Spannungsfeld, in dem man es lösen muss.

Wir versuchen, in der Umsetzung beides zu machen. Klar ist, ein Zielkonflikt wie dieser ist schwer allein zu lösen. Aber ich glaube, dass es ein richtiger Weg ist, und daher werde ich dem Gesetz auch meine Zustimmung geben – obwohl ich schon bei Basel II, das ja mit Basel III nur fortgesetzt wird, einen grundsätzlich-systematischen Einwand habe: Banken atomisieren ihr Risiko, weil sie damit eine wichtige Funktion nicht mehr ausüben können, nämlich eine Glättung des Risikos, indem sie Fristen und Risiko unterschiedlicher Qualität bündeln und mit der Bündelung eine wichtige stabilisierende Funktion wahrnehmen können.

Ich bin damit gleich beim zweiten Thema: Crowdfunding. Auch dort haben wir einen Zielkonflikt. Einerseits gibt es sehr viele – Herr Staudinger hat ja bewiesen, wie viele er gefunden hat –, die bereit sind, bar ohne jeder Frage nach Risiko und Information in gutem Glauben Geld herzugeben. Es gibt Unternehmen, die es gut brauchen könnten. Auf der anderen Seite steht aber, dass es einen guten Grund dafür gibt, dass mittlerweile in allen zivilisierten Ländern Bankgeschäfte nur im strengen Regelungs­rahmen ausgeübt werden dürfen, dass nicht jeder eine kleine Bank aufmachen kann.

Genau dort müssen wir ansetzen. Es kann nicht sein, dass es das Sparbuch beim Bäcker, beim Schuster oder auch nur beim Schuhproduzenten gibt. Warum? – Zum beiderseitigen Schutz: der Sparer, die dort keinerlei Anlegerschutz haben, keinerlei Überwachung und Kontrolle haben; aber auch derer, die es entgegennehmen! Denn was macht der kleine, ich sage jetzt nicht Schuhproduzent, sondern Bäcker, wenn das Gerücht aufkommt: Ich weiß nicht, ob das Geld sicher ist? – Dann stehen nämlich alle vor der Tür und wollen das Geld haben. Und dann passiert dort das, was wir verhindern wollen: Der ist nämlich pleite, selbst wenn er gar nicht pleite ist!

In diesem Sinne müssen wir vorsichtig vorgehen, kein Einlagengeschäft in den Bereich geben! Aber wir machen heute einen ersten Schritt, indem wir die 100 000 bei der Prospektpflicht auf 250 000 € erweitern.

Nur eine Berichtigung – Frau Kollegin Lichtenecker ist ja da –: Die einzige Chance der Alpine-Anleger von der Anleihe vom Mai 2012 ist nicht die Konkursmasse, sondern es ist die Chance, dass in diesem Prospekt ein Fehler drinnen ist. Wenn dort etwas unrichtig, unzureichend oder falsch berichtet wurde, dann hat der Anleger die Chance, den Prospektkontrollor in Haftung zu nehmen.

Deswegen ist das Argument genau das falsche, denn es ist ein Schutz. 3 Millionen freizugeben, ist verrückt! Ich sage es, wie es ist. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichten­ecker.) Im Wahlkampf sind leider auch die Grünen, die sonst sehr sachlich sind, in einer Art Wahlkampfmodus. Das Modell Waldviertel ist damit nicht lösbar; es wäre nicht einmal mit dem Entschließer lösbar.

Dabei gratuliere ich übrigens dem Unternehmer: Meinen Applaus haben Sie! In einer nichtigen Sache mit einer kleinen Verwaltungsstrafe so viel Werbung zu machen – und ich hoffe, dass auch Ihre Umsätze gestiegen sind, ich wünsche es Ihnen –, ist einfach super.

Aber trotzdem, wenn Sie das nächste Mal 3 Millionen aufnehmen – legen Sie eine Anleihe auf, Herr Staudinger! Geben Sie einen Prospekt vor, berichten Sie ad hoc, wenn etwas ist, legen Sie testierte Bilanzen vor, dann hat das alles seine Ordent­lichkeit! Alle anderen machen es so – tun Sie es auch! (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.) Bei 3 Millionen, wenn Sie wollen, kann ich Ihnen Leute nennen, kann man das zu günstigen Kosten machen. Das ist meine Empfehlung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 115

Aber die Strafen der FMA sind so niedrig, dass das wahrscheinlich der billigere Weg ist. Ich wünsche Ihnen und Ihren Anlegern, dass es niemals ein Problem geben wird. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.06.44

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Der letzte Redebeitrag des Kollegen Matznetter hat mich jetzt wirklich veranlasst, mich in letzter Sekunde noch einmal zu Wort zu melden. Es ist ja wirklich eine ganz besondere Chuzpe – und da verbeiße ich mir jetzt ein viel schlimmeres Wort –, sich hierher zu stellen und dem Herrn Staudinger auch noch zu gratulieren!

Wofür denn bitte? Von der SPÖ eine Gratulation dafür, dass wir hier eine Diskussion über Crowdfunding haben, wo Crowdfunding hier gar nicht beschlossen wird? Warum wird Crowdfunding hier gar nicht beschlossen oder überhaupt ermöglicht? – Weil genau die SPÖ es ist, die hier in zahllosen Verhandlungen nur blockiert hat, und zwar blockiert hat am Gängelband der Arbeiterkammer! Wenn die Arbeiterkammer nicht will, dann stehen bei der SPÖ die Räder still. So schaut es nämlich aus hier in diesem Land.

Bezeichnend ist auch – Kollege Stummvoll nickt schon –, dass genau der Chef-Verhandler zu diesem Thema, der Kollege Stummvoll, hier nicht einmal den Antrag eingebracht hat. Was heute hier vorliegt, sollte ja wirklich nicht einmal den Namen Minimalversion bekommen! Das ist gar nichts, was heute hier vorliegt – und das alles nur, weil die SPÖ blockiert, auf Geheiß der Arbeiterkammer!

Das muss hier auch einmal klar und deutlich gesagt werden. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

13.08

13.08.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme. (Abg. Krainer – in Richtung FPÖ –: ... nicht bei den Verhandlungen dabei war und wie der Blinde von der Farbe redet!)

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassen­gesetz, das Börsegesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 2514 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich lasse zunächst über den oben erwähnten Abänderungsantrag und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 116

Die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 bis 12 sowie 14 bis 19 eingebracht, der unter anderem den Wegfall des Verfassungsranges sämtlicher Verfassungsbestimmungen des Gesetzentwurfes zum Inhalt hat.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Krainer: Eine Zweidrittelmehrheit wäre sich nicht ausgegangen! Bei der Opposition! – Weitere Zwischenrufe.)

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigen­vorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz und weitere Gesetze geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird, in 2516 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Werner Kogler vor.

Ich lasse zunächst über die von dem erwähnten Zusatzantrag sowie dem Verlangen auf getrennte Abstimmung, sodann über die von dem Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir gelangen zunächst zur getrennten Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeord­neten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einfügung einer neuen Z 1a in Artikel 9.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen, haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf das Alternative Invest­mentfonds Manager-Gesetz bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 117

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Finanzierung von lokalen Projekten durch partizipative Bürgerbeteiligung kostengünstig, einfach und rechtssicher ermöglichen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Krainer, Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 329.)

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Finanz­ausschusses, seinen Bericht 2517 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

13.13.415. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2399 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfonds­gesetz 2011 geändert werden (2515 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2405 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013) (2518 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2440 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfonds­gesetz 1996 geändert werden (2519 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2409 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (2520 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2437 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden (2521 d.B.)


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10. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2362 d.B.): Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde (2522 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zu den Punkten 5 bis 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Haider. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.14.02

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Mein Herr auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Sechs Tagesordnungspunkte gemeinsam abgehan­delt – ich werde versuchen, in 4 Minuten jeden einzelnen entsprechend zu würdigen. Den Punkten 5 und 10 werden wir nicht zustimmen, den anderen Punkten, 6, 7, 8 und 9, werden wir unsere Zustimmung geben.

Tagesordnungspunkt 5, prämiengestützte Zukunftsvorsorge: Da sollte es durch die Änderung eine Attraktivierung geben. Die sehen wir nicht. Über eineinhalb Millionen Österreicher haben sich ja damals für diese prämiengestützte Zukunftsvorsorge ent­schieden. Voriges Jahr wurde, nachdem 2008 der Wert dieser Zukunftsvorsorgen ins Bodenlose gestürzt ist, von dieser Regierung auch noch der staatliche Zuschuss halbiert. Wir sehen hier überhaupt keine Verbesserung – kein Grund für uns, hier zuzustimmen.

Zustimmen werden wir auf jeden Fall bei TOP 9. Da geht es um weitere Anpassungen aufgrund der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Auch den TOP 8, Kompetenzausweitung für die Buchhaltungsagentur des Bundes, die jetzt auch bei ausgegliederten Rechtsträgern und Ländern, Städten und Gemeinden Leistungen erbringen darf, finden wir gut. Das ist sinnvoll.

Tagesordnungspunkt 6, Änderungen im Finanzstrafrecht: Es wird jetzt möglich sein, neben Haft- und Geldstrafen auch gemeinnützige Arbeit als Strafe für Verurteilte anzusetzen. Das findet unsere Zustimmung, das ist klug.

Ein bisschen differenzierter sehen wir den Tagesordnungspunkt 7. Dieser ist ja an sich schon ein Sammelsurium von unterschiedlichsten Beschlüssen. Bei dem einen geht es darum, dass die Einmalzahlung, die Österreich von Liechtenstein zur Abgeltung der Steuerpflicht für in Liechtenstein veranlagte Schwarzgelder erwartet, auch auf die Länder und Gemeinden umgelegt werden soll, und zwar im Schlüssel: zwei Drittel Bund, ein Drittel Länder und Gemeinden. Wenn wir auch das Abkommen mit Liechtenstein nicht gutheißen: Falls Geld kommen wird – wir rechnen ohnehin nicht damit –, dann soll es natürlich auch den Gemeinden zugutekommen. Daher werden wir trotzdem zustimmen.

Weiters geht es im Tagesordnungspunkt 7 darum, dass bei den Rücklagen des Katastrophenfonds, wenn schon Rücklagen da sind, das Geld nicht auf Konten liegen bleibt, die nur Kosten verursachen. Also auf den Gedanken wäre ja das berühmte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 119

Milchmädchen auch gekommen: Wenn ich auf der einen Seite Geld habe, dann brauche ich auf der anderen Seite nicht auch noch Kredite aufzunehmen. Ich gratuliere der Regierung zu dieser bahnbrechenden Erkenntnis. Ich hoffe, Sie sind allein draufgekommen und haben nicht irgendwelche parteinahen Berater damit beauftragt und entsprechend honoriert.

Der nächste Punkt betrifft die Verteilung von Ertragsanteilen und Finanzzuweisungen an Gemeinden, wenn es Gemeindezusammenlegungen oder -fusionen gegeben hat. Dass da neu aufgeteilt wird, ist klar, das findet unsere Zustimmung.

Dass die Steiermark für die Katastrophenschäden aus dem Jahr 2012 jetzt 16,7 Mil­lionen € aus dem Katastrophenfonds erhalten soll, findet auch unsere Zustimmung.

Ganz besonders freue ich mich darüber, dass es jetzt endlich gelungen ist, auch für die Feuerwehren ein Mindestvolumen aus der Feuerschutzsteuer und aus dem Katastro­phenfonds von 95 Millionen € ab heuer zu vereinbaren. Das Geld wird ausschließlich zur Beschaffung von Einsatzgeräten verwendet. Zusätzlich gäbe es noch eine ganze Menge sinnvoller Maßnahmen. Gerade die Katastrophe des letzten Monats, die Flutkatastrophe, hat ja auch gezeigt, welche sinnvollen Maßnahmen es gäbe, Feuer­wehren besser zu unterstützen, eventuell zum Beispiel auch eine Mehrwertsteuer­vergütung für die Anschaffung von Neugerät, was ja durchaus sinnvoll ist.

Ich appelliere an die Bundesregierung, diese zusätzlichen Vorschläge auch noch umzusetzen. Wenn Sie es nicht tun, dann werden es wir Freiheitliche im Herbst machen, mit einem Bundeskanzler Heinz-Christian Strache! (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

13.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Ab­geordnete Tamandl. 2 Minuten sind eingestellt. – Bitte. (Abg. Krainer: Fürs Protokoll: Es sind jetzt zwei Grüne hier herinnen, nicht keiner!)

 


13.18.42

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Haider, das glauben Sie ja wohl selber nicht! Ihre Fraktion ist nicht einmal anwesend, denn die glaubt das auch nicht (Abg. Mag. Haider: Sie glauben gar nicht, was ich alles glaube!), dass der Herr Strache jemals in der Republik Bundeskanzler wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier sechs Materien, sechs Tagesordnungspunkte zusammengefasst. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist richtig, es sind viele Punkte, die nicht allzu großartige Emotionen hervorrufen. Ich möchte ein paar herausgreifen.

Das eine ist die Änderung des Finanzstrafgesetzes. Mein Vorredner hat es ange­sprochen. Es gibt nun auch die Möglichkeit der Erbringung einer gemeinnützigen Leistung, natürlich mit einer Bewährungshilfe. 200 Fälle werden im ersten Jahr er­wartet. Ich glaube, das ist für solche Zwecke sicherlich eine gute Sache.

Aber es wird auch reformiert und eine EU-Richtlinie umgesetzt, was beispielsweise die Übersetzungen bei Finanzstrafbehörden betrifft. Es wird auch die Gebärdensprache geben. Das findet unsere Zustimmung, denn das ist auch ein sehr wichtiger Punkt.

Wir haben im Jahre 2009 das Finanzstrafgesetz verschärft. Durch diese Anpassung gibt es jetzt wieder eine Verbesserung beziehungsweise auch die Möglichkeit der Fahndung. Denn es nützt uns ja nichts, wenn wir zwar wissen, dass jemand eigentlich schuldig ist, wir aber keine Fahndung machen können. Auch das regeln wir heute neu.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 120

Ich möchte noch zu einem Punkt im Einkommensteuergesetz kommen. Es geht um die Erhöhung des steuerfreien Zuschusses für Kinderbetreuung, der vom Chef, von Unternehmen an ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Jahr und pro Kind steuerfrei ausgegeben werden kann. Dieser Betrag wird von 500 auf 1 000 € erhöht. Das ist eine sehr gute Sache und ein weiterer Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch zur Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Noch ganz kurz zum Schluss: Auch der Freibetrag im Körperschaftssteuergesetz für gemeinnützige Körperschaften – im Regelfall sind das Vereine –, der vor der Euro-Einführung bei 100 000 Schilling lag und nur in Euro umgerechnet wurde, wird jetzt auf 10 000 € erhöht.

Im Großen und Ganzen sind das keine spektakulären Änderungen, die natürlich unsere Zustimmung finden. (Beifall bei der ÖVP.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.21.36

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte vor allem zur Novelle zur Zukunftsvorsorge sprechen, denn mit diesem Versuch, mit dieser Novelle soll die Zukunftsvorsorge wohl attraktiver gemacht werden.

Allerdings stelle ich mir erstens die Frage, ob das gelingt, und zweitens, ob das überhaupt sinnvoll ist. Und zwar vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Finanz­krise wohl vielen Menschen die Augen geöffnet hat, dass Vorsorge über die zweite, aber auch über die dritte Säule der Pensionsvorsorge nicht etwas ist, was man der Veranlagung auf den Finanzmärkten überantworten kann, weil es sehr leicht passieren kann – und das ist vielen Menschen passiert –, dass unter dem Strich eben sehr wenig herauskommt. So ist es auch kein Wunder, dass es bei den 1,6 Millionen Verträgen, die es im Rahmen der Zukunftsvorsorge gibt, 400 000 Menschen mit Verträgen gibt, die eigentlich aussteigen wollen. Sie haben diese Verträge ruhend gestellt.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie mit den Reformvorhaben, die in dieser Novelle enthalten sind, die Zahl der Verträge von 1,6 Millionen auf 2 Millionen gesteigert werden soll. Denn so attraktiv ist das alles nicht, was da drinnen ist. Es wird zwar jetzt ein zweistufiges Lebenszyklusmodell geschaffen, bei dem das verändert wird, was vor drei Jahren geändert worden ist.

Zum Zweiten können jetzt 40 Prozent frei veranlagt werden. Na ja, schön und gut, aber wie veranlagt werden? Und wenn man sich die Veranlagungsperformance der letzten Jahre anschaut, muss man sagen, dass sie katastrophal gewesen ist – sie war nämlich negativ.

Man muss sich vor Augen halten, dass ja der Staat in Form von Prämien trotzdem erhebliche Mittel für diese Zukunftsvorsorge zur Verfügung stellt. 2011 – ich habe mir das gestern noch einmal im Förderungsbericht angeschaut – waren das 84 Millionen €. Das ist ja nicht Nichts! Ganz abgesehen davon, dass das nur etwas für jene ist, die sich das überhaupt leisten können, denn nicht jeder kann sich dieses Modell der Zukunftsvorsorge überhaupt leisten.

Da mein Vertrauen und unser Vertrauen bei den Grünen endendwollend ist, auch das Vertrauen der Menschen in die Zukunftsvorsorge endendwollend ist und dafür erheb­liche Mittel aufgewendet werden, vertrete ich eher die Ansicht, dass man diese Zukunftsvorsorge überhaupt auslaufen lassen soll, zumindest die steuerliche Förde­rung. Wenn jemand eine Zukunftsvorsorge ohne steuerliche Förderung haben will,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 121

dann soll er sie machen. Aber warum soll der Staat dafür Geld zur Verfügung stellen? (Abg. Krainer: Unsere Ansicht!)

Man muss sich ja vor Augen halten – und da erinnere ich mich zurück an die parla­mentarische Anfrage, die ich 2008 gestellt habe –, wie viele steuerliche Mittel für die zweite und dritte Säule aufgewendet werden, und das waren damals um die 600 Millionen €. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Da kann man sich vorstellen, was man mit diesen 600 Millionen € an alternativen Verwendungsmöglichkeiten hätte. (Abg. Dr. Bartenstein: Wie viele Steuermittel wenden wir denn für die erste Säule auf?)

Daher würde ich dafür plädieren, aus dieser zweiten und dritten Säule tunlichst auszusteigen und, Herr Kollege Bartenstein, die erste Säule so zu stärken, dass jeder eine Pension hat, von der er am Ende des Tages auch leben kann. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

13.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.25.35

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte ein paar wenige Sätze zur Zukunftsvorsorge verlieren und darf im Wesentlichen meinen Vorredner unterstützen.

Das Produkt ist im Jahre 2003 durch Blau-Schwarz eingeführt worden, und jetzt wird der Versuch unternommen, dass in Zukunft diese Vorsorge attraktiver werden soll – im Wesentlich dadurch, dass der Anbieter zu mehr Transparenz verpflichtet und dass die Aktienquote verändert wird, die aber künftig immer noch für unter 50-Jährige bei 60 Prozent und für die über 50-Jährigen bei bis zu 50 Prozent liegen kann. Und wenn es früher notwendig war, 100 Prozent der Aktien im europäischen Wirtschaftsraum zu veranlagen, so werden das künftig nur mehr 60 Prozent sein. Das ist durchaus eine Maßnahme, die möglicherweise einen höheren Ertrag erbringen kann.

Das Risiko bleibt aber jedenfalls sehr, sehr hoch. Da wir die Politik derer, die damit umgehen, aus der Vergangenheit kennen, wissen wir, dass für all jene, die das Produkt haben, das Risiko auch hoch bleiben wird, wenngleich es über die Steuerfreiheit ver­kauft wird.

Das Produkt wird also keiner Versicherungssteuer unterzogen, es gibt keine KESt, bei der Auszahlung gibt es keine Besteuerung, es gibt auch Kapitalgarantie dazu. Allerdings ist die Performance, wenn man auch die Inflation berücksichtigt, eine sehr bescheidene. Und das Produkt ist auch insofern teuer, weil 20 Prozent des Kapitals irgendwo für Vertrieb, Werbung und für jene, die die Produkte verkaufen, ver­schwinden. Es ist ein Produkt, das sicher gut ist für die Anbieter, aber weniger gut für die Kunden. Und ich denke, das soll nicht Intention der Zukunftsvorsorge sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Da ich nach nunmehr 20 Jahren dem nächsten Nationalrat nicht mehr angehören werde, erlauben Sie mir auch noch dazu ein paar abschließende Bemerkungen. Es soll keine Bilanz sein. Es gibt auch kein weinendes und kein lachendes Auge. Ich werde das Haus mit zwei offenen Augen verlassen, die mich viele Eindrücke von Innen und Außen mitnehmen lassen. Eindrücke, die mich zweifellos auch klüger gemacht haben, aber auch Eindrücke, die mich vorsichtiger und manchmal auch nachdenklicher gemacht haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 122

Sie werden weiterhin mit dem Problem „Politik und Image“ konfrontiert sein. Ich denke, es wird gut sein, wenn dieses Problem von Ihnen gelöst wird, und die Lösung ist zweifellos eine Funktion der Beziehung zwischen Wähler und Politik. Der Wähler erwartet zu Recht, dass er vom Volksvertreter vertreten wird. Er setzt auch das Parlament zusammen und erwartet, dass seine Entscheidung akzeptiert wird, und er erwartet auch, dass alle gemeinsam hier möglichst Gutes für das Land und für die Leute leisten.

Ich glaube auch aus vielen Gesprächen zu wissen, dass die Menschen keinen ideologischen Wettstreit wollen. Die Menschen sehen in der Politik ein Regulativ zu Fehlentwicklungen, die es in der Vergangenheit gegeben hat, die es aber auch in Zukunft geben wird, und das zweifellos in alle Richtungen. Daher wird es auch notwendig sein, dass einmal der eine, dann der andere über seinen Schatten springen wird.

Daher wünsche ich Ihnen, meine Damen und Herren, den Willen und die Kraft dazu, und ich wünsche all jenen, die außerhalb dieses Hauses sind, den Glauben daran. Ich bin überzeugt davon, dass die Menschen ein feines Sensorium haben und dass sie, wenn sie es auch nicht besser wissen, aber zumindest sehr genau spüren, ob etwas in Ordnung ist oder nicht.

Ganz zum Schluss möchte ich noch ein paar Worte des Dankes sagen. Ich möchte mich bedanken bei doch vielen tausend Frauen und Männern, die mich 20 Jahre hindurch sozusagen ins Parlament getragen haben, auch mit Vorzugsmandaten.

Ich möchte mich bedanken bei all jenen, mit denen mich nette Erinnerungen verbinden, hier im Haus und auch außerhalb, auch im Wahlkreis, und möchte mich auch bedanken bei denen, die in der Vergangenheit immer verzichten mussten. Das wird sich in Zukunft ändern, ich freue mich darauf. Ich darf mich für Ihre Freundschaft recht herzlich bedanken und wünsche Ihnen alles Gute. (Allgemeiner Beifall.)

13.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.31.01

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ja, man muss durchaus zugestehen, dass diese Pensionssäule, die betriebliche Vorsorge, tatsächlich keine Erfolgsstory ist – das ist unbestritten –, weil sie nämlich nicht nur in der Zeit der Finanzkrise und der Wirtschaftskrise, sondern leider auch schon davor, also vor dem Jahr 2008, keine Erfolgsstory war. Man muss aber auch zurückblenden und sagen, dass wir zu dem Zeitpunkt, als die Verträge zu einem großen Teil abgeschlossen worden sind, Hochzinsniveau und eine völlig andere Situation hatten. Dann ist halt die Krise gekommen, das konnte man nicht vorhersehen, wie Sie von der Regierung es ja auch immer wieder betonen, und so ist es auch dort passiert.

Natürlich ist das keine Erfolgsstory. Aber auf der anderen Seite das jetzt alles über Bord zu werfen und zu sagen, wir stoppen die staatliche Unterstützung dafür überhaupt, geht ja auch nicht, denn die Verträge muss man einhalten, da gibt es ja einen Vertrauensgrundsatz, und ein Vertrag wird ja  (Abg. Mag. Rossmann: Geh, hör mir auf, die Prämien wurden auch halbiert im letzten Jahr!) – Ja, völlig richtig, auch das ist richtig. Aber ich glaube, dass es nicht der richtige Weg ist, jetzt die Nerven zu verlieren und alles über Bord zu werfen. Obwohl man zugeben muss, dass es hier wirklich zu Verlusten gekommen ist, die schmerzlich sind und auch nicht absehbar waren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 123

Deswegen finden wir, dass diese paar Schritte, die heute zu einer Attraktivierung der Zukunftsvorsorge beschlossen werden sollen, unterstützenswert sind. Und wir werden sie daher auch mitbeschließen.

Zu TOP 6 gibt es ebenfalls Zustimmung von uns. Ich halte es zumindest bis zu einem gewissen Grad für in Ordnung, dass man künftig bei Finanzstrafdelikten auch gemeinnützige Leistung statt Haft verhängen kann.

Bei TOP 7 gibt es auch nichts dagegen einzuwenden, dass es mehr Geld für die Feuerwehren – wunderbar –, Katastrophenschutz, Katastrophenhilfe gibt. Als Wahl­steirer gefällt mir natürlich besonders, dass jetzt endlich auch die Steiermark zu ihrem Geld kommt.

Auf der anderen Seite ist diese Einmalzahlung aus Liechtenstein noch nicht da, die nun sozusagen als Bundesabgabe in den Finanzausgleich eingearbeitet werden soll. Daher ist das wieder etwas, von dem man sagen kann, man weiß gar nicht, worum es sich handelt: Kommt sie? Wenn ja, wie viel ist das? Daher ist das ein bisschen ungewiss, aber der Sinn ist sicherlich da, und wenn da einiges zustande kommt, dann ist das auch zu unterstützen.

Bei TOP 8 sind wir sehr, sehr kritisch, was diese Buchhaltungsagentur anbelangt, weil das einfach horrende Kosten verursacht. Im Vergleich zu anderen Dienstleistern, die so etwas anbieten, sind hier die Kosten für die sogenannte Buchhaltungszeile, also für diese Umsetzung, enorm. Das heißt, irgendwie hat das eher den Geruch einer Quersubvention als von einer Geschichte, die mit realen Kosten zu tun hat. Wir sind ja der ganzen Konstruktion schon immer kritisch gegenübergestanden, daher werden wir das auch ablehnen.

Interessant ist auch TOP 9. Ich habe mir schon erlaubt, im Ausschuss nachzufragen, weil da die gesetzliche Wiedereinrichtung einer Behörde auf der Tagesordnung steht, die jetzt auch formell zum Beispiel die Besatzungsschäden gegenüber der ČSSR aufarbeiten soll. Ich habe im Ausschuss schon gesagt, ich habe nichts gegen Restitutionszahlungen, Entschädigungszahlungen – die haben wir ja auch selbst mit beschlossen –, nur man muss sich dann schon auch die Frage stellen, was 70 Jahre danach in so einer Behörde eigentlich noch unter Besatzungsschäden subsummiert werden kann beziehungsweise was rechtfertigen kann, dass so eine Behörde wieder­errichtet wird, und ob es nicht besser wäre, hier ein für alle Mal mit den zuständigen Behörden einen Schlussstrich zu ziehen.

Im Ausschuss konnte man mir die Zahlen nicht nennen. Dankenswerterweise hat das Finanzministerium nachgeliefert, um wie viele Fälle es sich jetzt eigentlich im Bereich des Entschädigungsgesetzes gegenüber der ČSSR – so heißt das heute interes­santerweise immer noch; die ČSSR gibt es ja schon lange nicht mehr, aber es ist noch immer das Entschädigungsgesetz ČSSR – noch handelt. Und da hat es bei der Bundesentschädigungskommission seit 2003 eigentlich eine sehr überschaubare Zahl an Fällen gegeben. Ich nenne die letzten Jahre: 2009 gab es 14, 2010 gab es zwölf, 2011 gab es 13 Fälle, und 2012 hat es noch einen Fall gegeben. Heuer, im Jahr 2013, waren es bisher vier Fälle.

Es stellt sich wirklich die Frage, ob das eine ganze Behörde, eine Infrastruktur, eine Verwaltung rechtfertigt und ob es nicht gescheiter wäre, sich mit den zuständigen Herren zusammenzusetzen und hier ein für alle Mal einen Schlussstrich zu ziehen. Ich glaube, das wäre vernünftiger, dann braucht man diese Behörde auch nicht extra wieder einrichten und dann wäre allen Genüge getan. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.35

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 124

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. 2 Minuten. – Bitte.

 


13.36.00

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich will den Tagesordnungspunkt 7 kommentieren. Das ist der Tagesordnungspunkt, mit dem Änderungen im Finanzausgleich festgelegt wer­den. Wir wissen ja, dass der Finanzausgleich die glückliche Aufgabe hat, die Gelder, die der Bund einnimmt, den Ländern und den Gemeinden zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Ausgaben decken können. Und wir haben in diesem Finanzausgleich auch die Finanzierung festgelegt.

Die Gelder, die zum Beispiel aus dem Übereinkommen mit der Schweiz herein­kommen, werden jetzt ähnlich wie die Gelder eingesetzt, die in Zukunft aus Liechtenstein hereinkommen. Man hat an diesem Abkommen Maßstab genommen, und es ist schon toll, dass es erstens unserer Finanzministerin gelungen ist, diese Abkommen zu schließen, und dass zweitens diese Gelder jetzt vereinbarungsgemäß auch anteilig den Ländern und den Gemeinden zukommen.

Der Finanzausgleich wird vom Bund eingehoben, genauso wie zum Beispiel die Feuerschutzsteuer, die den Ländern gehört, aber vom Bund eingehoben wird. Aus dieser Feuerschutzsteuer werden die Gelder für die Feuerwehren von den Ländern ausgezahlt. Das ist leider nicht genug. Jetzt gibt es noch einen Fixanteil aus dem Katastrophenfonds, 8,89 Prozent. Der Fonds hat schwankende Einnahmen, was für die Feuerwehren unangenehm ist. Deshalb beschließen wir heute, dass die Feuerwehren insgesamt mindestens – egal woher – 95 Millionen € aus dem Katastrophenfonds bekommen werden, damit ihre technischen Geräte angekauft werden können.

Wenn man weiß, was die Menschen, die sich dafür ehrenamtlich zur Verfügung stellen, alles leisten – und gerade in der letzten Zeit auch von allen wieder bemerkt –, dann muss man sagen, es ist die Mindestvoraussetzung, dass die technische Ausstattung stimmt, dass dafür das Geld da ist. Und ich bin sehr froh und begrüße es, dass die Mittel für die Feuerwehren erhöht worden sind.

Ehrenamt, das ist Begeisterung, das ist aber auch Ausbildung, die Fähigkeit, wirklich zu helfen, und das sind Menschen, die sich mit voller Kraft dafür einsetzen, quer durch ganz Österreich. An dieser Stelle möchte ich all denen, deren Hilfe wir in letzter Zeit so sehr geschätzt haben und die uns wirklich selbstlos geholfen haben, ein großes Dankeschön sagen: Ihre Leistung ist unbezahlbar, aber Respekt und Wertschätzung muss all diesen Menschen auf jeden Fall gezollt werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.38.42

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich werde mich angesichts der Zeit – ich habe ausgerechnet, es wird heute 3 Uhr früh werden – sehr kurz fassen.

Wir haben im Finanzstrafrecht einige bedeutende Änderungen durchzuführen. Das eine ist, dass nunmehr bei Befragungen – eine Selbstverständlichkeit – in verbes­ser­tem Ausmaß Dolmetscher beigezogen werden sollen. Es gibt zukünftig auch gemein­nützige Leistungen als Reaktionsform bei finanzstrafrechtlichen Delikten, und es soll auch eine neue Form der Bestrafung geben. Wir haben hier ja eher als Normfall die Fußfessel. Allerdings geht es jetzt in die umgekehrte Richtung. Der Spruchsenat soll


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 125

auch die Möglichkeit haben, die Fußfessel dann nicht einzusetzen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass eine solche Anhaltung nicht genügen werde, um den Bestraften von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.

Meine Damen und Herren, das ist jetzt natürlich eine Art Contrarius actus – das hat sich auch aus der Diskussion ergeben – zu der vom damaligen Finanzminister Grasser verfügten Verkürzung der Verjährungsfristen – eine Unverfrorenheit, die betroffen macht. Wir wissen ja, dass damals auf sein Betreiben, auch gegen den Willen des Koalitionspartners, die Verjährungsfristen für Finanzstrafverfahren von zehn auf sieben Jahre verkürzt wurden.

Wenn man die Geschichte des vormaligen Finanzministers kennt und all das, was sich in der Folge dann herausgestellt hat, dann weiß man, dass das etwa an Italien unter Berlusconi erinnert, was allerdings mit einer geordneten Rechtskultur nach unserem Dafürhalten nichts zu tun hat. Daher gibt es hier mit dieser Neuregelung einen kleinen Ausgleich. Es kann also nicht nur die Fußfessel, sondern auch normaler Knast zur Anwendung kommen.

Meine Damen und Herren, ganz kurz in diesem Zusammenhang: Wir wissen, dass die Grasser-Ermittlungen immer wieder dadurch zum Stillstand kommen, dass mit aller Vehemenz Einsprüche erhoben und Maßnahmen gesetzt werden, um zu verhindern, dass Einsicht in die Akten genommen wird. Es gibt in Liechtenstein jede Menge Akten. Da ist die österreichische Justiz schon etwas weiter vorgedrungen. Es gibt auch in der Schweiz entsprechende Akten. Dort spielt sich aber derzeit auch innerhalb des Landes ein heftiges Duell ab, ob diese Akten zum Zweck der Rechtsverfolgung an Österreich weitergegeben werden dürfen und können.

Wir haben internationale Vereinbarungen abgeschlossen, denen zufolge das jedenfalls notwendig wäre. Ich denke, dass da wirklich ein sogenannter nationaler Schulter­schluss notwendig ist, um die Herausgabe der Akten zu erwirken, und wir uns nicht gefallen lassen dürfen, dass unsere Ermittlungen behindert oder sogar verhindert werden. Ich darf also den Herrn Außenminister herzlich ersuchen, den Schweizer Botschafter zu sich zu holen und dazu beizutragen, dass die Akten entfesselt werden und die Wahrheit ans Tageslicht kommt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Rosenkranz: Die einen wollen die Wirtschaft entfesseln und die anderen die Akten!)

13.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.41.56

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte Stellung zur Änderung des Katastrophenfondsgesetzes be­ziehen. Wir helfen mit dieser Gesetzesänderung der Steiermark, die Hochwasser­schä­den 2012 endgültig zu bewältigen. Es geht in diesem Gesetz um die Rück­lagen­gebarung. Es ist ja so, dass nicht durch Zahlungen in Anspruch genommene Mittel des Katastrophenfonds einer Rücklage zuzuführen sind, und die wird mit insgesamt 30 Mil­lionen € begrenzt.

Ein wichtiger Punkt ist auch noch, dass wir den Feuerwehren entsprechend Sicherheit gewähren. Es ist so, dass den Feuerwehren für die Beschaffung von Einsatzgeräten aus der Feuerschutzsteuer oder aus Anteilen an der Einkommens- und Körper­schaftssteuer ein Betrag überwiesen wird. Mit diesem Gesetz legen wir diesen Betrag auf 95 Millionen € fest. Das stellt meiner Meinung nach durchaus eine gewisse Sicher-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 126

heit her und ist auch wichtig, da es auf die Einsatzbereitschaft dieser Organisationen im Schadensfall ankommt.

Gerade die letzten Wochen haben gezeigt, wie wichtig das ist. Es gab unzählige freiwillige Helfer, denen wir zu danken haben. Wir verfügen jedoch auch über professionelle Einsatzorganisationen, und die müssen wir entsprechend unterstützen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir für Schäden, die nicht abgedeckt werden, den Katastrophenfonds zur Verfügung haben. Es ist dies eine sehr, sehr gute Einrichtung, und es sind jährlich doch immerhin über 300 Millionen €, die da zur Verfügung stehen.

Wenn wir diese Änderungen jetzt beschließen, schaffen wir damit Sicherheit. Es ist ein gutes Gesetz, und ich bitte um die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir haben jetzt noch zwei Redner. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir auch ein Anwesenheitsquorum brauchen, damit eine Zustim­mung erfolgen kann.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ehmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schrän­kung. – Bitte.

 


13.44.21

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Ich darf zu Beginn den aufliegen­den Abänderungsantrag der Abgeordneten Krainer, Haubner, Kolleginnen und Kolle­gen einbringen zur Regierungsvorlage 2440 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird.

Ganz kurz zu den wesentlichen Inhalten des Abänderungsantrages: Zum einen geht es um die Dotierung des Hochwasser- beziehungsweise Katastrophenfonds, die allein durch die verheerenden Hochwasser im Juni 2013 notwendig geworden ist. Hochwas­serschutzeinrichtungen, Wildbachverbauungen und Lawinenverbauungen sind schwer beschädigt worden, was zu Sofort- und Folgemaßnahmen geführt hat. Zu diesem Mehrbedarf kommen noch zusätzlich die Kosten der Überschwemmungen und Muren in der Steiermark im Vorjahr – 2012 – hinzu. Sie erinnern sich an die schwer getrof­fenen Gemeinden St. Lorenzen und Trieben in der Steiermark.

Da der Mehrbedarf aus dem Katastrophenfonds, den reservierten Mitteln nicht zur Gänze abgedeckt werden kann, gilt es, einmalig für das Jahr 2013 47,5 Millionen € bereitzustellen beziehungsweise den Fonds um diesen Betrag aufzustocken.

Es freut mich besonders – es wurde heute schon angesprochen –, dass die Steiermark damit endlich zu ihren notwendigen 16,7 Millionen € kommt, die eben für die durch Hochwasser und Muren im Vorjahr schwer getroffenen Gemeinden notwendig sind.

Im zweiten Teil geht es um einen Zweckzuschuss zur Wohnbauförderung. Der Bedarf an leistbarem Wohnraum ist enorm gestiegen. So hat es zum Beispiel in Graz, wo ich herkomme, in diesem Bereich in den letzten zehn Jahren ein Wachstum von in etwa 17 Prozent gegeben. Das heißt, 39 000 Menschen sind in Graz dazugekommen, und die Preise am freien Wohnungsmarkt für Miete und Eigentum sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Sie alle wissen das. Die Wohnbauoffensive des Bundes soll endlich einen Anreiz geben und zusätzlich die Länder unterstützen, um mehr Mittel einzusetzen beziehungsweise die Wohnbauförderung entsprechend aufzustocken.

Mit dem vorgeschlagenen Zweckzuschuss im Finanzausgleichsgesetz 2008 ermöglicht der Bund nun die Förderung für den öffentlichen Wohnbau mit Mitteln bis zu 276 Mil-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 127

lionen € aus dem allgemeinen Haushalt. Das heißt, es könnten über die laufenden Wohnprogramme hinaus zirka 14 000 leistbare Wohneinheiten entstehen, die wir dringendst benötigen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Ehmann! Sie haben zwar den Antrag begründet, aber es ist leider in der Geschäftsordnung vorgesehen, dass er bei der Einbringung vorgelesen werden muss, und das haben Sie nicht gemacht. Macht das Frau Kollegin Kuntzl noch? (Abg. Mag. Kuntzl: Nein!) – Nein. Machen Sie dann noch eine zweite Wortmeldung, nehme ich an, oder? – Gut.

Dann erteile ich zunächst einmal Frau Abgeordneter Kuntzl das Wort. – Bitte.

 


13.47.57

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Abänderungsantrag der Kollegen Krainer und Haubner ein zur Regierungsvorlage 2440 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden.

Liegt der Antrag auf? – Ja, er liegt schriftlich auf, höre ich.

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nein, er liegt eben nicht schriftlich auf und ist auch nicht verteilt worden, da das nicht gewünscht war beziehungsweise nicht mitgeteilt wurde. Daher muss man leider diesen doch langen Text der Einfachheit halber vorlesen. – Ich bitte darum, denn sonst kann dieses gute Gesetz nicht beschlossen werden.

 


Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (fortsetzend): Ich möchte Ihnen diese Leseübung eigentlich ersparen (Abg. Dr. Bartenstein bietet der Rednerin seine Lesebrille an, die diese ablehnt; dann bringt ihr ein Klubmitarbeiter eine Brille) – das ist jetzt die falsche Brille! –, denn das ist ein eineinhalbseitiger Antrag. Vielleicht können wir das anders lösen, als dass ich den Antrag vorlese.

Ich würde meinen Klub bitten, dass wir das anders lösen, als dass ich da dem Plenum, da wir ohnehin bis 2 Uhr früh hier sitzen werden, eineinhalb Seiten vorlese. (Allge­meiner Beifall.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich darf noch einmal festhalten, dass der Antrag laut Geschäftsordnung nicht eingebracht ist, wenn er nicht vorgetragen wird, und in der inzwischen verstrichenen Zeit hätten wir ihn wahrscheinlich auch schon vorgelesen gehabt. Frau Abgeordnete, Sie sind die letzte Rednerin; es wird sich also nicht mehr ausgehen, den rechtzeitig zu verteilen. Ich darf Sie daher bitten.

Bitte, setzen Sie fort!

 


Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (fortsetzend): Eigentlich wollte ich ja zur Zukunftsvorsorge etwas sagen, die wir heute korrigieren (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ), die ja eigentlich ein prämienbegünstigtes Aktiensparen ist. Wenn ich daran erinnern darf – das wäre mir nämlich noch ein Anliegen gewesen –, so ist das ein Prestigeprojekt aus der Schüssel-Grasser-Ära, das wir heute korrigieren. Heute ist auch eingestanden worden, dass das kein Erfolgsmodell geworden ist.

Die Eckpunkte der Korrektur sind dargestellt. Ich erspare Ihnen, die jetzt noch einmal zu referieren. Es ist zu hoffen, dass die größere Transparenz und Information, vor allem die größere Flexibilität dazu führen, dass es im Sinne der Anleger zu einer Verbreiterung der Risikostreuung kommen wird und nicht ausschließlich zu einer risikoreicheren Ertragsmaximierung, was nicht im Sinne der heute vorgenommenen Änderung wäre.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 128

Betonen möchte ich auch noch, dass das natürlich weiterhin eine riskante Form der Zukunftsvorsorge bleibt und dass aus Sicht der Sozialdemokratie weiterhin gilt, im Sinne einer sinnvollen Zukunftsvorsorge die politische Kraftanstrengung dahingehend zu kanalisieren, die erste Säule der Alterssicherung abzusichern, und zwar in Richtung Absicherung von existenzsichernden Pensionen für breite Bevölkerungsschichten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


13.51.33

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hohes Haus! Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regie­rungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden (2440 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2519 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

1a. In § 9 Abs. 2 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

„2a von den Ertragsanteilen des Bundes an der Körperschaftsteuer im Jahr 2013 weitere 47,5 Millionen Euro für Zwecke des Katastrophenfonds zur Finanzierung von Maßnahmen gemäß § 3 Z 4 des Katastrophenfondsgesetzes 1996;“

2. In Artikel 1 wird nach der Z 9 folgende Z 9a eingefügt:

9a. Nach § 23 Abs. 4b wird folgender Abs. 4c eingefügt:

„(4c) Der Bund gewährt den Ländern zum Zwecke der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues unter folgenden Voraussetzungen einen einmaligen Zweckzuschuss von bis zu 276 Millionen Euro:

1. Anspruch auf einen Zweckzuschuss haben Länder, die im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2014

a) sowohl höhere Ausgaben für Darlehen, Annuitäten- und Zinsenzuschüsse und sonstige verlorene Zuschüsse ohne Wohnbeihilfe für Förderungen für den Neubau

b) als auch für eine höhere Anzahl von geförderten Neubauwohnungen (ohne Wohnheime) als im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2011 zusichern.

2. Förderzusicherungen in den Jahren 2013 bis 2014 zu Bauten, die nach dem Jahr 2019 fertiggestellt werden, werden in die Ermittlung des Anspruches nicht einbezogen.

3. Voraussetzung für die Gewährung des Zweckzuschusses ist, dass im Mehrge­schoß­bau zumindest 10 % der zugesicherten Wohnungen sowie der Zugang zu den gemeinschaftlichen Flächen den Anforderungen der ÖNORM B 1600 über barriere­freies Bauen entspricht.

4. Der Zuschuss des Bundes beträgt 50 % der den Durchschnitt der Vergleichsjahre übersteigenden Ausgaben im Sinne der Z 1 in den Jahren 2013 und 2014, höchstens jedoch 20 000 Euro je zusätzlich zugesagter Neubauförderung einer Wohneinheit (ohne Wohnheime).


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 129

5. Der Zweckzuschuss je Land ist mit folgendem Anteil an den zur Verfügung stehen­den Mitteln begrenzt:

Burgenland 2,88%

Kärnten 6,43%

Niederösterreich 16,84%

Oberösterreich 16,04%

Salzburg 6,32%

Steiermark 13,38%

Tirol 7,80%

Vorarlberg 4,24%

Wien 26,07%

6. Zuschüsse für Zusicherungen zu Bauten, die nicht errichtet oder nicht bis zum Ende des Jahres 2019 fertiggestellt werden, sind an den Bund zurückzuzahlen und verbleiben beim Bund.

7. Anträge auf Gewährung eines Zweckzuschusses sind von den Ländern bis spä­testens 30. September 2015 dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln. Der Bund hat den Zweckzuschuss bis spätestens 31. Dezember 2015 zu überweisen.

8. Die näheren Grundsätze über die Abwicklung hat der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler nach Anhörung der Länder festzulegen.“

*****

Der Antrag ist allen Klubs bereits vor längerer Zeit zugegangen und bekannt. Inhaltlich erläutert wurde er ja bereits von Kolleginnen beziehungsweise Kollegen. Ich würde ersuchen, dass man solche Anträge der Einfachheit halber, wenn es die Geschäfts­ordnung verlangt, kopiert. Dann ersparen wir uns das Vorlesen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dolinschek: Ich habe nichts verstanden!)

13.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regie­rungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden (2440 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2519 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

1a. In § 9 Abs. 2 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

„2a von den Ertragsanteilen des Bundes an der Körperschaftsteuer im Jahr 2013 weitere 47,5 Millionen Euro für Zwecke des Katastrophenfonds zur Finanzierung von Maßnahmen gemäß § 3 Z 4 des Katastrophenfondsgesetzes 1996;“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 130

2. In Artikel 1 wird nach der Z 9 folgende Z 9a eingefügt:

9a. Nach § 23 Abs. 4b wird folgender Abs. 4c eingefügt:

„(4c) Der Bund gewährt den Ländern zum Zwecke der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues unter folgenden Voraussetzungen einen einmaligen Zweckzuschuss von bis zu 276 Millionen Euro:

1. Anspruch auf einen Zweckzuschuss haben Länder, die im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2014

a) sowohl höhere Ausgaben für Darlehen, Annuitäten- und Zinsenzuschüsse und sonstige verlorene Zuschüsse ohne Wohnbeihilfe für Förderungen für den Neubau

b) als auch für eine höhere Anzahl von geförderten Neubauwohnungen (ohne Wohn­heime) als im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2011 zusichern.

2. Förderzusicherungen in den Jahren 2013 bis 2014 zu Bauten, die nach dem Jahr 2019 fertiggestellt werden, werden in die Ermittlung des Anspruches nicht einbezogen.

3. Voraussetzung für die Gewährung des Zweckzuschusses ist, dass im Mehrge­schoßbau zumindest 10 % der zugesicherten Wohnungen sowie der Zugang zu den gemeinschaftlichen Flächen den Anforderungen der ÖNORM B 1600 über barriere­freies Bauen entspricht.

4. Der Zuschuss des Bundes beträgt 50 % der den Durchschnitt der Vergleichsjahre übersteigenden Ausgaben im Sinne der Z 1 in den Jahren 2013 und 2014, höchstens jedoch 20 000 Euro je zusätzlich zugesagter Neubauförderung einer Wohneinheit (ohne Wohnheime).

5. Der Zweckzuschuss je Land ist mit folgendem Anteil an den zur Verfügung stehenden Mitteln begrenzt:

Burgenland 2,88%

Kärnten 6,43%

Niederösterreich 16,84%

Oberösterreich 16,04%

Salzburg 6,32%

Steiermark 13,38%

Tirol 7,80%

Vorarlberg 4,24%

Wien 26,07%

6. Zuschüsse für Zusicherungen zu Bauten, die nicht errichtet oder nicht bis zum Ende des Jahres 2019 fertiggestellt werden, sind an den Bund zurückzuzahlen und ver­bleiben beim Bund.

7. Anträge auf Gewährung eines Zweckzuschusses sind von den Ländern bis spätestens 30. September 2015 dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln. Der Bund hat den Zweckzuschuss bis spätestens 31. Dezember 2015 zu überweisen.

8. Die näheren Grundsätze über die Abwicklung hat der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler nach Anhörung der Länder festzulegen.“

Erläuterung

Zur Änderung des § 9 Abs. 2 FAG 2008 (Dotierung des Katastrophenfonds):


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 131

Durch das Hochwasser des Juni 2013 wurden Hochwasserschutzeinrichtungen im Vollzugsbereich des BMLFUW und des BMVIT sowie der Wildbach- und Lawinen­verbauung (WLV) beschädigt, die zu unabdingbaren Sofort- und -folgemaßnahmen geführt haben. Dieser Mehrbedarf tritt zu dem bereits bekannten als Folge der Über­schwemmungen und Muren in der Steiermark im Sommer des Jahres 2012.

Da dieser Mehrbedarf mit den im Katastrophenfonds für vorbeugende Maßnahmen reservierten Mittel – es sind dies gemäß § 3 Z 4 KatFG 73,27 % der Einnahmen – nicht zur Gänze abgedeckt werden kann, sollen die Mittel des Katastrophenfonds im Jahr 2013 einmalig um 47,5 Mio. Euro für vorbeugende Maßnahmen aufgestockt werden.

Zur Änderung des § 23 FAG 2008 (Zweckzuschuss für Wohnbauförderung):

Die Bevölkerung und damit der Bedarf an leistbaren Wohnungen sind in den letzten Jahren vor allem in Ballungszentren stark angestiegen. So ist in den letzten zehn Jahren die Bevölkerung in Wien um 181.000 Menschen oder +12 % gewachsen, in Graz um 39.000 oder 17 % und in Wien-Umgebung um 13.000 oder 13 %. Gleichzeitig wurde in den letzten Jahren in vielen Bundesländern der geförderte Wohnbau redu­ziert. Auf dem freien Wohnungsmarkt, sind die Preise für Wohnen – in Miete ebenso wie im Eigentum – in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Die Wohnbauoffensive des Bundes gibt den Ländern einen Anreiz die Mittel der Wohnbauförderung voll einzusetzen und aufzustocken. Mit dem vorgeschlagenen neuen Zweckzuschuss im Finanzausgleichsgesetz 2008 sollen die Bundesländer bei der erforderlichen Schaffung von zusätzlichem Wohnraum unterstützt werden, indem der Bund zur Förderung des öffentlichen Wohnbaus bis zu 276 Mio. Euro aus den zu erwartenden Erträgen der Frequenzversteigerung der Digitalen Dividende aus dem allgemeinen Haushalt zusätzlich zur Verfügung stellt. Wenn die Bundesländer mehr Wohnungen bauen als im Durchschnitt der letzten Jahre, können die Bundesländer diese Mittel abrufen. Durch die Wohnbauoffensive können über die laufenden Wohnbauprogramme hinaus bis zu 14.000 zusätzliche Wohneinheiten entstehen.

*****

13.54.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz und das Investmentfondsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2399 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 samt Titel und Eingang in 2405 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 132

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz und das Katastrophenfonds­gesetz geändert werden, in 2440 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Peter Haubner, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Peter Haubner, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 1a und 9a in Artikel 1 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist auch einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2409 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden, samt Titel und Eingang in 2437 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 133

Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde, in 2362 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1. Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

14.00.0211. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2439 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschulden­ausschusses geändert wird (2475 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gradauer. 4 Minuten Redezeit sind wunsch­gemäß eingestellt. – Bitte.

 


14.00.20

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! – Lieber Martin Graf, ich freue mich, dass du heute, bei der letzten Sitzung, mein Präsident bist. Danke vielmals! (Beifall bei der FPÖ.) – Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus!

Zunächst einmal geht es um den Fiskalrat. Auf Geheiß der EU ist ein neues Gremium nötig, ein sogenannter Fiskalrat, und dieser Fiskalrat soll Empfehlungen zu den Budgetzielen abgeben. – So weit, so gut. Positiv daran ist, dass es kein neues, sprich teures, Gremium dafür gibt, sondern dass der Staatsschuldenausschuss in „Fiskalrat“ umbenannt wird. Das ist sehr positiv.

Negativ ist – das verstehe ich überhaupt nicht –, dass in den Fiskalrat sechs Experten der Regierung gewählt werden und kein einziger Experte der im Nationalrat vertre­tenen Parteien darin vertreten ist.

Deshalb stellen wir folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 7 lautet:

7. § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Mitglieder des Fiskalrates müssen anerkannte Experten im Bereich des Finanz- und Budgetwesens sein und sind weisungsfrei. Sie dürfen weder von der entsendenden Stelle noch von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegen­nehmen. Es entsenden in diesen Rat

1. die Bundesregierung sechs Mitglieder,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 134

2. die Wirtschaftskammer Österreich im Einvernehmen mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern drei Mitglieder,

3. die Bundesarbeitskammer drei Mitglieder,

4. der Österreichische Gemeindebund, der Österreichische Städtebund und die Lan­des­hauptleutekonferenz je ein Mitglied, die jedoch kein Stimmrecht haben,

5. die im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien je ein Mitglied.“

*****

So weit zum Abänderungsantrag in dieser Sache. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das ist heute meine wahrscheinlich letzte Rede hier im Plenum. Es sind sieben interessante Jahre vergangen, in denen ich hier sein durfte. Ich scheide freiwillig als Abgeordneter aus und mache Platz für die Jugend. Mein Nachfolger sollte, sofern er gewählt wird – aber daran besteht ja kein Zweifel –, Herr Mag. Philipp Schrangl werden. Er ist Jurist, 28 Jahre alt, und das ist gut so. Verjüngung ist gut. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man so wie ich aus der Privatwirtschaft kommt, dann hat man so seine liebe Not mit der Finanzpolitik in Österreich – denn ein erfolgreiches Unternehmen hätte die Finanzen im Griff, und es würde sich niemals so verschulden, wie dies derzeit in Österreich passiert und passiert ist. Jeder Haushalt weiß genau, dass man nie mehr ausgeben sollte, als man einnimmt.

Zwischen den Jahren 2006 – als ich angefangen habe – und 2013 ist unter rot-schwar­zer Regierung die Schuldenlast Österreichs explodiert: von 162 Milliarden € auf 232 Milliarden €. Das entspricht einer Steigerung von 43 Prozent. Österreich wird bedroht von 68 Milliarden € an Haftungen für den ESM, wird bedroht von Pleite-Eurostaaten und von maroden Banken. Und wir haben leider im Normalgeschäft über 125 Milliarden € an Haftungen übernommen.

Ein ordentlicher Kaufmann, meine Damen und Herren, kann bei dieser Finanzlage sicherlich nicht ruhig schlafen, und ich tue es auch nicht. Mich macht diese Situation krank, denn ein Betrieb mit derartiger Überschuldung würde längst Pleite machen.

Die Bundesregierung und die Koalition haben damit anscheinend kein Problem. Wir sind sowieso die Besten, heißt es immer, die Besten in Europa. Wir verschließen die Augen vor dem drohenden Finanzdesaster, das auf uns zukommt. Keine der von allen Experten wiederholt geforderten nachhaltigen Reformen ist erfolgt – wir haben das gestern und heute auch schon besprochen –: Verwaltung, Bürokratie, Staatsschulden, Förderwesen, Pensionen, Steuern, Gesundheit, Bildung. Hier gibt es Reserven von 10 Milliarden €, die eingespart werden könnten. Es gibt keine neuen Strategien, was die EU-Politik betrifft – nein, selbstzerstörendes Festhalten an der falschen EU-Politik ist an der Tagesordnung.

Meine Damen und Herren! Für viele Politiker dieser SP-VP-Koalition müsste es einen „Knüppel-aus-dem-Sack“ geben, damit endlich das beidhändige Hinausschmeißen von Steuergeld gestoppt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Finanzminister Dr. Fekter bräuchte einen Goldesel, einen „Esel-streck-Dich“, der dafür sorgt, dass diese Staatsschulden beherrschbar werden. Im Augenblick ist für diese Regierung der Steuerzahler dieser „Esel-streck-Dich“.

Aus meiner Sicht und aus Sicht der Freiheitlichen müsste es heißen: Staatsfinanzen sanieren, Abgabenquote runter, eine Schuldenbremse nach dem Vorbild jener der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 135

Schweiz! Unser Geld für unsere Leute! Mittelstand, KMU stärken! Und: Weniger EU, mehr Österreich! – Das wäre auf der Tagesordnung. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, zwischenmenschlich hat alles gepasst. Es gab keine Differenzen persönlicher Art, keinen Streit. Ich habe mich auch an keinen Hand­greiflichkeiten beteiligt. (Heiterkeit. – Abg. Weninger: Als Einziger, oder was?)

Die Arbeit in den Ausschüssen hat mir rundum sehr viel Spaß gemacht. Mir war die Arbeit in den Ausschüssen immer lieber, als hier beim Politiktheater im Plenum mitzumachen. (Ruf: Hallo!) Wir haben leider Gottes – Heinz, du weißt es – das Spekulationsverbot nicht mehr hingekriegt. Das wird aber eine Aufgabe in der nächsten GP sein.

Ich möchte den Mitgliedern in den Ausschüssen, in denen ich vertreten war – Budget, Finanzen, Wirtschaft, Rechnungshof –, für die ausgezeichnete Zusammenarbeit herz­lich danken. Respekt den Obmännern Auer, Stummvoll, Steindl und Kogler für die umsichtige Leitung dieser Ausschüsse.

Volles Lob allen Bediensteten des Parlaments, der Parlamentsdirektion! Ich muss sagen – ich habe da schon ein bisschen Erfahrung in dieser Richtung –, da wird professionell und kompetent gearbeitet. (Allgemeiner Beifall.)

Ein Danke meinen Freunden vom Klub! Von Heinz zu Heinz – also von Heinz Strache zu Heinz Hackl –: Ich danke euch für die Freundschaft! Den Referenten und parlamentarischen Mitarbeitern – Georgia – danke ich für die Zusammenarbeit. Ihnen alles Gute, meine Damen und Herren, beste Gesundheit und viel Erfolg! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

14.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2439 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschulden­ausschus­ses geändert wird (2475 d.B.):

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 7 lautet:

7. § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Mitglieder des Fiskalrates müssen anerkannte Experten im Bereich des Finanz- und Budgetwesens sein und sind weisungsfrei. Sie dürfen weder von der entsendenden Stelle noch von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegen­nehmen. Es entsenden in diesen Rat

1. die Bundesregierung sechs Mitglieder,

2. die Wirtschaftskammer Österreich im Einvernehmen mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern drei Mitglieder,

3. die Bundesarbeitskammer drei Mitglieder,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 136

4. der Österreichische Gemeindebund, der Österreichische Städtebund und die Landeshauptleutekonferenz je ein Mitglied, die jedoch kein Stimmrecht haben,

5. die im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien je ein Mitglied.“

Begründung

Laut Regierungsvorlage ist vorgesehen, dass die Mitglieder des Fiskalrates von der Bundesregierung (sechs Mitglieder), der Wirtschaftskammer Österreich im Einverneh­men mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern (drei Mitglieder), der Bundesarbeitskammer (drei Mitglieder) sowie dem Österreichischen Gemeindebund, dem Österreichischen Städtebund und der Landeshauptleutekonferenz (je ein Mitglied, jedoch ohne Stimmrecht) entsandt werden.

Zusätzlich sollen auch alle im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien je einen Experten nominieren dürfen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.10.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Finanz­ministerin! Hohes Haus! Ich möchte zunächst auf meinen Vorredner eingehen, auf Herrn Alois Gradauer. Lieber Alois, ich möchte mich als Obmann des Finanz­ausschusses bei dir gleichfalls bedanken. Du warst einer jener, die dazu beigetragen haben, dass wir im Finanzausschuss immer ein sachlich sehr konstruktives Klima hatten. Die Zusammenarbeit mit dir war immer menschlich sympathisch und sachlich sehr konstruktiv, und ich bedanke mich ausdrücklich bei dir für alle deine Beiträge. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

Ich habe mich auch immer bemüht, ein solches Klima zu erzeugen, und der Alois war einer derjenigen, die das voll mitgetragen haben. Wie gesagt, es ist eine Freude gewesen, mit dir zusammenzuarbeiten. Wobei wir ja einen gemeinsamen Termin noch haben werden, im September dann. Und dazu kann ich gleich sagen: Ich könnte ja heute eigentlich auch eine Abschiedsrede halten, weil ich auch im September nicht mehr kandidiere; aber ich gehe davon aus, dass wir im September noch die eine oder andere Sitzung haben werden, und hebe meine Abschiedsrede insofern ein bisschen auf.

Zum heutigen Thema sage ich nur eines: Das, was auf Fachchinesisch unter dem Schlagwort „Twopack“ in der EU herumgegeistert ist, setzen wir jetzt innerstaatlich um. Es geht dabei um eine Intensivierung der Haushaltsüberwachung der Mitglied­staaten der Euro-Zone. Ich glaube, das ist notwendig und richtig. Wenn man eine gemeinsame Währung hat, dann muss auch die Haushaltspolitik entsprechend koordiniert und abgestimmt sein. Und das, was hier geschieht, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Stärkung der Finanzmarktstabilität und Stärkung auch der Euro-Zone, insgesamt ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung eines stabilen Euro. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 137

14.11.40

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Aufgrund des „Twopack“ soll ja der Staatsschuldenausschuss in den Fiskalrat umgewandelt werden. Ich kenne diesen Ausschuss seit 30 Jahren. Bis 2006 saß ich dort im Ausschuss selbst, seither sitze ich als Experte im Arbeitsausschuss. Ich kann diese Entscheidung sehr begrüßen und begrüße prinzipiell, auch aufgrund meiner Erfahrung, dass jene Mitglieder, die jetzt dem Ausschuss angehören werden, weisungsfrei sein werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, aber er muss gelebt werden. In diesem Sinne ist es auch zu begrüßen, dass die Periode von vier auf sechs Jahre verlängert wird.

Der neu zu gründende Fiskalrat erhält neue Aufgaben, grundlegend neue Aufgaben, nämlich die Abgabe von Empfehlungen zu mittelfristigen Budgetzielen, die Abgabe von Empfehlungen im Hinblick auf den budgetären Anpassungspfad und die Beobachtung der Einhaltung der zahlreichen Fiskalregeln. Ich weiß es nicht: Sind es neun Fiskalregeln oder so? – Unüberschaubar, sehr komplex.

Diese Regierungsvorlage ist im Prinzip in Ordnung, aber mir ist sie zu wenig weitgehend. Daher bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Kogler, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen ein, den ich im Folgenden in den Grundzügen erläutern werde.

Erstens wollen wir – das haben wir ja im Ausschuss diskutiert –, dass der Budgetdienst des Hauses mit beratender Stimme in diesen Ausschuss mit einbezogen wird, sowohl in den Ausschuss selbst als auch in seine potenziellen Arbeitsausschüsse. Das ist in diesem Abänderungsantrag festgehalten. Darüber hinaus bin ich aber auch der Ansicht, dass mit beratender Stimme Expertinnen und Experten von jenen Wirtschafts­forschungsinstituten vertreten sein sollen, die Wirtschaftsprognosen erstellen.

Warum ist das so wichtig? – Das ist deshalb wichtig, weil die neuen Aufgaben, die dieser Fiskalrat hat, jetzt die ausreichenden Informationen brauchen, auch im Hinblick auf Schätzungen über Budgetprognosen, strukturelle Defizite und dergleichen mehr, die eben von den Wirtschaftsforschungsinstituten, die auch Prognosen erstellen, tatsächlich gemacht werden. Und daher, glaube ich, macht es Sinn, dass jene For­schungsinstitute mit beratender Stimme sowohl im Ausschuss selbst als auch in seinen Arbeitsausschüssen vertreten sein sollen.

Ein zweiter wichtiger Punkt, und auch darüber haben wir im Ausschuss diskutiert, ist die Frage der Informationen, die an den Ausschuss gelangen sollen. Es ist dafür Vorsorge zu treffen, dass dem Fiskalrat ein dem Aufgabenspektrum, das er nunmehr hat, angemessener Zugang zu den erforderlichen Informationen gewährleistet wird. Und ich spreche hier aus Erfahrung, weil ich weiß, wie schwierig es für das Sekretariat des Ausschusses schon jetzt ist, an die erforderlichen Informationen seitens der relevanten Stellen heranzukommen. Das sind insbesondere Bund, Länder, Gemein­den, aber auch Statistik Austria.

Daher habe ich in diesen Abänderungsantrag auch eine Passage hineingenommen, die nicht nur einen angemessenen Zugang zu Informationen fordert, sondern darüber hinaus auch präzisiert, in welchen Bereichen der Informationsfluss verstärkt werden muss und wer die relevanten Ansprechpartner sind, die hier zur Mithilfe verpflichtet werden sollen, damit dieser neu zu gründende Ausschuss seine Aufgaben überhaupt sinnvoll erfüllen kann.

Da geht es darum, dass ohne Detailinformationen eine seriöse Abschätzung dieser vielen Fiskalregeln überhaupt nicht möglich ist. Das gilt einmal im Hinblick auf die Qualität der Daten, die zur Verfügung gestellt werden, das gilt aber auch im Hinblick auf die Prognosen, auf die Wirtschaftsprognosen, und das gilt auch im Hinblick auf die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 138

Schätzmethoden, insbesondere im Hinblick auf die Schätzmethoden zu den struk­turellen Budgetdefiziten, die ja gewissermaßen in den Fokus dieser Budgetregeln gestellt werden.

Wer weiß, dass die Prognosen über strukturelle Defizite für ein und denselben Zeit­punkt, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt, zu ganz unterschiedlichen Ergeb­nissen führen können, der weiß, wie wichtig es ist, dass diesem Ausschuss diese Informationen zur Verfügung gestellt werden. Und auch daher ist es wichtig, dass die beiden Forschungsinstitute, die Wirtschaftsprognosen erstellen und die auch Progno­sen über strukturelle Defizite erstellen, mit in diesen Ausschuss einbezogen werden.

Dasselbe gilt aber auch für vorläufige Budgetdaten. Man muss sich ja vor Augen halten, dass wir beispielsweise – ich sage Ihnen nur ein Beispiel – die endgültigen Daten für die Gemeinden für das Jahr 2012 erst mit der budgetären Notifikation im März 2014 erhalten. Daher brauchen wir von den relevanten Stellen – und das ist Statistik Austria – die vorläufigen budgetären Daten. Und aus meiner Erfahrung weiß ich, dass nicht nur Statistik Austria, sondern auch der Bund, aber auch die Länder und Gemeinden mit der Zurverfügungstellung von Informationen äußerst – wie soll ich das jetzt formulieren? – zurückhaltend sind. Das ist noch nobel formuliert. Wenn man so will, kann man auch sagen: Na ja, was gehen euch bestimmte Dinge an?

Aber da komme ich wieder zurück auf jene Grundsätze, die in der Verfassung verankert sind – Artikel 51 Abs. 8 wurde ja heute schon einmal erwähnt –, nämlich unter anderem der Grundsatz der Transparenz. Und wenn all das nicht erfüllt wird, dann wird dieser unabhängige Fiskalrat sein neues Aufgabenspektrum, das ihm mit auf den Weg gegeben wurde, nicht erfüllen können. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 3 Minuten Redezeit sind vorgesehen.

Bevor ich ihm das Wort erteile, halte ich noch fest, dass der in den Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ausreichend unterstützt vorliegt und gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz bereits an die Abgeordneten verteilt wurde, da er sehr umfangreich ist. Er steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2439 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschulden-ausschusses geändert wird (2475 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

die Regierungsvorlage (2439 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird (2475 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 9 werden folgende Z 9a. und 9b. eingefügt:

"9a. In § 1 Abs. 9 wird folgender Satz angefügt:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 139

"Der Budgetdienst des Parlaments sowie die mit der Erstellung von Konjunktur­prognosen befassten Wirtschaftsforschungsinstitute sind berechtigt, mit je einem Vertreter an jeder Sitzung des Fiskalrates mit beratender Stimme teilzunehmen."

"9b. § 1 Abs. 10 lautet:

"Zu den Sitzungen des Fiskalrates sind sämtliche Mitglieder, je ein Vertreter der Österreichischen Nationalbank, des Budgetdienstes des Parlaments und der mit der Erstellung von Konjunkturprognosen befassten Wirtschaftsforschungsinstitute unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.""

2. Nach der Z 10 werden folgende Z 10a. und 10b. eingefügt:

"10a. In §1 Abs.15 wird nach dem 3. Satz folgender 4. Satz eingefügt:

"Weiters gehören den Unterausschüssen ein vom Budgetdienst des Parlaments sowie ein von den mit der Erstellung von Konjunkturprognosen befassten Wirtschafts­for­schungsinstituten benannter Vertreter mit beratender Stimme an.""

"10b. Nach § 1 Abs. 15 wird folgender Abs. 15a eingefügt:

"(15a) Dem Fiskalrat ist ein dem Aufgabenspektrum gemäß § 1 Abs. 1 angemessener Zugang zu den erforderlichen Informationen von allen staatlichen Organisations­einheiten im Sinne des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrech­nung (ESVG) sowie von Statistik Austria zu gewähren. Die Datenlieferungen erfolgen aus Gründen der Effizienz in elektronisch zu verarbeitender Form. Die zur Beurteilung der dem Fiskalrat übertragenen Aufgaben erfordern insbesondere:

1. Detailinformationen zu den Annahmen und Schätzmethoden der Prognosen, den diskretionären Maßnahmen durch das Bundesministerium für Finanzen, die Länder und Gemeinden sowie zu den umfangreichen ESVG-Bereinigungen der Budgetdaten und diesbezüglichen Revisionen durch Statistik Austria;

2. Vorabinformationen über vorläufige Budgetdaten der Bundes-, Landes- und Gemein­deebene durch die Statistik Austria;

3. einen Informationsaustausch mit Statistik Austria über die Ermittlung der Haushalts­ergebnisse gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 sowie die Berechnungen über deren Einhaltung.""

Begründung

Analog zur Oesterreichischen Nationalbank nehmen der parlamentarische Budget­dienst und die mit der Erstellung von Konjunkturprognosen befassten Wirtschafts­forschungsinstitute WIFO und IHS an jeder Sitzung des Fiskalrates sowie seiner Unterausschüsse mit beratender Stimme teil.

Die im "Twopack" von der EU vorgegebenen Aufgaben wird der Fiskalrat nur dann erfüllen können, wenn ihm, wie Artikel 2 Abs 1 VO (EU)473/2013 festgelegt, "ein zur Erfüllung [seines] Auftrags angemessener Zugang zu Informationen" zur Verfügung gestellt wird. Nur durch einen umfassenden Informationszugang des Fiskalrates und eine rezente Datenlieferung können Fehlentwicklungen und Missverständnisse vermieden werden. Ohne Detailinformationen ist eine seriöse Evaluierung der Qualität der empirischen Informationen nicht möglich. Das gilt auch in Bezug auf Vorweg­informationen über vorläufige Budgetdaten, insbesondere der Länder- und Gemeinde­ebene. Rechnungsabschlussdaten der Länder und Gemeinden auf ESVG-Basis wer­den von Statistik Austria mit einer Verzögerung von etwa 2 Jahren publiziert. So wird die budgetäre Notifikation Ende März 2014 für die gesamte Landes- und Gemein­deebene erstmals endgültige Werte des Jahres 2012 enthalten. Über ESVG-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 140

Detaildaten verfügen nicht die Gebietskörperschaften sondern Statistik Austria. Ein rezenter Informationsaustausch mit dem Fiskalrat ist auch insofern geboten, als gemäß  § 1 Abs 1 Z 6 lit d die Budgetlage der öffentlichen  Haushalte im Sinne des ESVG laufend "im Hinblick auf Umstände zur Aktivierung des Korrekturmechanismus oder Beendigung des Korrekturmechanismus zu beobachten ist".

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

 


14.18.37

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen zum aktuellen Tagesordnungspunkt einbringen. Der Herr Präsident hat schon eingeführt in diese Geschichte. Es geht um Ziffer 2, Ziffer 4 und Ziffer 5 – es ist auch schon in der Diskussion erwähnt worden.

Es wird einerseits der Budgetdienst des Hauses in diesen neuen Fiskalrat mit integriert, somit ist auch er dort dabei. Das ist, glaube ich, eine wichtige Aufwertung für den Parlamentarismus in unserem Land.

Es gibt bei Ziffer 4 eine Genderbestimmung, die wir getroffen haben.

Und in Ziffer 5 gibt es dann eben die Verpflichtung der Statistik Austria, mit seriösen Daten, aber auch die Verpflichtung der Gebietskörperschaften, mit Daten für den Fiskalrat herauszurücken und diese dort auch vorzulegen, damit die entsprechenden Maßnahmen im entsprechenden Ausmaß auch definiert und entschieden werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute das letzte Mal hier und bringe einen Abänderungsantrag ein. Auch ich werde also ausscheiden. Es wird heute auch mein letzter Auftritt hier sein. Ich werde nach rund 23 Jahren dieses Haus verlassen und werde mich künftig verstärkt Innovations- und Technologiefragen zuwenden – Projekte sind bereits in den Startlöchern –, und ich freue mich schon sehr darauf, diese neuen Tätigkeiten in Zukunft auszuüben. Ich freue mich aber auch darauf, dass ich endlich wieder eine Privatperson werde, und würde sagen: Es war eine sehr spannende, interessante Zeit. Ich bereue nicht, hier gewesen zu sein.

Ich möchte mich bei Ihnen allen, bei allen Kolleginnen und Kollegen fraktionsüber­greifend sehr herzlich bedanken, weil ich glaube, dass die Zusammenarbeit in den Ausschüssen ein wesentlich sachlicheres Bild bietet, als die Medien manchmal über uns Parlamentarier hier transportieren. Ich glaube, dass die Zusammenarbeit sehr gut ist, sehr konstruktiv ist. Man ist nicht immer einer Meinung, aber das macht ja nichts. Das ist so. Wir sind unterschiedliche Fraktionen. Und daher herzlichen Dank an alle, mit denen ich in dieser Zeit hier zusammengearbeitet habe.

Ich möchte mich aber auch bedanken bei den vielen externen Experten, die uns in den letzten Jahren bei der Erstellung fraktioneller Entwicklungspapiere immer wieder unterstützt haben. Aber auch ein herzlicher Dank an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlament, aus der Parlamentsdirektion, aus dem Klub und auch an die Expertinnen und Experten aus den Ministerien.

Ich glaube, dass die österreichische Demokratie eine starke ist, dass sie es wert ist, sich dafür eine Zeit lang zu engagieren, und dass es eine wirklich hochwertige politische Arbeit ist, die hier letztendlich verrichtet wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 141

Wie gesagt, ich wünsche Ihnen allen alles Gute. Meiner SPÖ wünsche ich natürlich bei den nächsten Wahlen einen sehr schönen Wahlerfolg.

In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön. Auf Wiedersehen! (Allgemeiner Beifall.)

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben in seinen Grundzügen erläuterte Antrag ist ebenfalls sehr umfangreich und wird gerade gemäß § 58 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt. Er ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird (2439 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2475 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Die Z 10 wird auf Z 12 und die Z 11 auf Z 15 um nummeriert.

2. Nach der Z 9 werden folgende Z 10 und 11 eingefügt:

„10. § 1 Abs. 9 2. Satz lautet:

„Die Oesterreichische Nationalbank und der Budgetdienst des Parlaments sind berechtigt, an jeder Sitzung des Fiskalrates mit beratender Stimme teilzunehmen.““

11. § 1 Abs. 10 lautet: 

„(10)Zu den Sitzungen des Fiskalrates sind sämtliche Mitglieder, die Oesterreichische Nationalbank und der Budgetdienst des Parlaments unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.““

3. Nach der Z 12 werden folgende Z 13 und 14 eingefügt:

„13. In § 1 Abs. 15 wird nach dem dritten Satz folgender Satz eingefügt:

„Weiters gehört den Unterausschüssen ein vom Budgetdienst des Parlaments benannter Vertreter mit beratender Stimme an.“

14. Nach § 1 Abs 15 wird folgender Abs. 15a eingefügt:

„(15a) Anfragen des Fiskalrats zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 1 sind von den Gebietskörperschaften in angemesserener Frist zu beantworten. Statistik Austria stellt Daten über die Gebarung der Gebietskörperschaften und die Berichte über die Haus­haltesergebnisse gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 elektronisch und auf Anfrage zur Verfügung.““

4. Nach Z 14 wird folgende Z 14a eingefügt:

„14a. Nach § 1 wird § 1a eingefügt:

§ 1a. Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechts­spezifische Form zu verwenden.““

5. In Z 15 lautet in § 2 Abs. 4 der erste Satz:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 142

„§ 1 Abs. 1 Z 6 bis 8, Abs. 2, 5, 6, 9 bis 11 und 15a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2013, treten mit 1. November 2013 in Kraft.““

Begründung

Zu Z 2 und 3:

Der Budgetdienst des Parlaments ist entsprechend seiner Aufgabe der Unterstützung des Nationalrates bei der Beratung, Beschlussfassung und Kontrolle der Haus­haltsführung zur Teilnahme an den Sitzungen des Fiskalrates mit beratender Stimme berechtigt.

Zu Z 4:

Hierbei handelt es ich um die Genderbestimmung.

Zu Z 5:

Der Fiskalrat benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben u.a. die Daten, welche im Rahmen des österreichischen Stabilitätspakts von Statistik Austria aufbereitet werden (z.B. Planungsdaten). Des weiteren soll der Fiskalrat aber auch die Möglichkeit haben, spezifische Fragen an die Gebietskörperschaften zu richten, wenn z.B. auf EU-Ebene spezifische Analysen angefordert werden, oder wenn der Fiskalrat selbst spezifische Untersuchungen in Zusammenhang mit seinen Aufgaben anstellen möchte.   Die Statistik Austria wird verpflichtet die Daten, die der Fiskalrat zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, diesem auch zu liefern. Von einer gesonderten Informations­verpflichtung aller dem Sektor Staat angehörigen öffentlichen Einheiten wird abgesehen, da diese von Statistik Austria ohnedies im Rahmen der amtlichen Statistik und dem Österreichischen Stabilitätspakt erfasst und ausgewertet werden und somit dem Fiskalrat zur Verfügung stehen und Doppelbelastungen vermieden werden sollen.  Im Artikel 17 des Österreichischen Stabilitätspakt 2012, BGBl. I 30/2013,  der eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG ist, gibt es eine detaillierte Vereinbarung zwischen den Finanzausgleichspartnern über zu meldende Daten und Informationen. Diese sind bereits an die aktuellen EU-Erfordernisse ausgerichtet und können daher für die Zwecke des Fiskalrats verwendet werden. Ebenso muss der Fiskalrat auch die Einhaltung bestimmter Vereinbarungen des  österreichischen Stabilitätspakts prüfen, wie z.B. die Werte in den Kontrollkonten gemäß Artikel 7, weshalb der Verweis auf den Österreichischen Stabilitätspakt zweckmäßig ist. Die Formulierung folgt dem informellen Vorschlag des Staatsschuldenausschusses, ist also praxisnahe.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Damit sich niemand wundert, wenn ich dann nicht zur Abstimmung einläute: Es sind umfangreiche Abänderungsanträge gekommen, und eine kurze Sitzungsunterbrechung nach dieser Debatte würde nicht ausreichen, sodass ich die Abstimmung über TOP 11 verlege und diese nach der Abstimmung über TOP 14 und 15 durchgeführt wird.

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.23.23

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Kurt! Alles Gute wünsche ich dir. Das mit der SPÖ bei den Wahlen im Herbst wird vielleicht nicht ganz so klappen, denn da habt ihr ein bisschen zu viel angestellt, auch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 143

bei den Arbeitern, bei den Häuslbauern, bei den Wohnungssuchenden, bei den Jugendlichen, bei der Bildung. Das werden wir diskutieren.

Aber zum Gesetz selbst. Das Gesetz an sich sieht ja nur die Umsetzung einer EU-Richtlinie vor, weil man das Vertrauen der Bevölkerung erhöhen will und weil man auch die Haushaltspläne entsprechend überwachen und schauen will, ob sie eingehalten werden.

Und natürlich soll dieser Fiskalrat auch Empfehlungen abgeben. Dagegen ist ja nichts einzuwenden. Das wäre ja richtig und gut, aber wenn man darauf schaut, wie er zusammengesetzt wird, dann kommt einem das Schaudern. Es ist nämlich in Wahrheit ein einzigartiges Proporzgesetz. Denn wenn man da nachsieht – das sollten Experten sein –, dann steht da im § 1 Abs. 2 Folgendes drinnen:

Also erstens einmal kommen sechs Mitglieder von der Bundesregierung. Schwer zu erraten, welche das sein werden: drei Rote, drei Schwarze.

Dann geht es weiter, Punkt 2: Die Wirtschaftskammer wird im Einvernehmen mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern auch drei Mitglieder entsenden. – Naja, das werden wahrscheinlich, denke ich einmal, nach altem Brauch in Österreich drei Schwarze sein.

Und dann geht es wieder weiter: Weitere drei Mitglieder wird die Bundesarbeitskammer entsenden. Und das werden wahrscheinlich, schwer zu erraten, drei Rote sein.

Dann kommen noch ein paar Mitglieder dazu, die allerdings kein Stimmrecht haben.

In Wahrheit ist es ein Gremium mit Beschlussfassungskompetenz 6 : 6. Sechs Schwarze, sechs Rote überwachen das Budget. Hervorragend! Da machen wir den Bock zum Gärtner. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wird so nicht funktionieren.

Daher haben auch wir verlangt, dass das Parlament verstärkt eingebunden wird. Ich begrüße auch die entsprechenden Abänderungsanträge seitens der FPÖ und der Grünen. Auch wir haben verlangt, dass etwa der Budgetdienst entsprechend bedacht wird, weil er ja auch für das Parlament immer aktiv ist und uns sehr gut berät.

Natürlich wäre es mehr als notwendig, alle im Parlament vertretenen Parteien hier mit einzubinden. Das ist ja selbstverständlich, dass, wenn man ein Budget beschließt und das überwacht werden soll, nicht derjenige überwacht, der das zu exekutieren hat, sondern derjenige, der es beschlossen hat. Und da ist leider Gottes von den Parlamentsparteien niemand vertreten – außer nach Gutdünken irgendwie über ein Hintertürl, aber nicht laut Gesetz selbst. Aber das sei unbenommen.

Was mich dann auch noch ärgert, ist Folgendes – und das erinnert mich fast schon an die EU-Volksabstimmung, wo man die Menschen draußen in vielen Bereichen für dumm und blöd verkauft hat –: Im § 1 Abs. 1 werden als Aufgaben genannt – das ist noch gar nicht gesagt worden –:

„Mitwirkung bei der öffentlichen Meinungsbildung im Zusammenhang mit den Aufgaben des Fiskalrates sowie Durchführung informativer Veranstaltungen.“

Da frage ich mich: Na was heißt denn das? – Sie haben sich hier ein Selbst­beweihräucherungsgremium geschaffen, um Ihre Budgetpolitik in Zukunft öffentlich abfeiern zu lassen. Das ist der Sukkus von dem. Und man kann daher mit Recht sagen: Das ist ein Proporzgesetz. Der Sinn und Zweck sind in Wahrheit verfälscht worden. Daher ist dies auch abzulehnen. (Beifall beim BZÖ.)

14.26



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 144

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.26.36

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Selbstverständlich ist es gut, wenn es jetzt in den Mitgliedsländern nationale Stellen gibt, die eben darauf schauen, dass die fiskalischen Maßnahmen beziehungsweise die Konvergenzkriterien, die es ja schon gibt, auch eingehalten werden.

Ich frage mich nur, wofür wir das in Österreich brauchen, da wir ja ohnehin relativ, sage ich jetzt einmal, stabile Verhältnisse haben. Es wäre für Länder wie Griechenland natürlich wichtiger – auch dort wird es kommen. Die Frage ist halt, was es dort bringt. Denn wenn man sich Griechenland und die strengen Auflagen der Troika und der EU und des Währungsraums ansieht und feststellt, dass in den letzten Jahren überhaupt nichts geschehen ist, dass dort keinerlei Reformen stattgefunden haben, dass dort das gesamte Finanzwesen immer noch im Argen liegt, dass die Korruption nicht bekämpft wurde, dass generell überhaupt nicht an den Hausaufgaben gearbeitet wurde – man hat letztlich nichts anderes getan als die Bevölkerung belastet im Sinne von Kürzungen bei Pensionen, im Sinne von Lohnkürzungen und hat versucht, über diesen Weg etwas zu erreichen –, dann frage ich mich, was so ein Fiskalrat oder wie er heißen soll, in einem Land, das anscheinend unfähig oder unwillig ist, etwas zu tun, etwas Positives beizutragen, um wieder auf die Beine zu kommen, bewirken kann, noch dazu wo es ein nationaler Rat ist und dieser auch national beschickt wird.

Das gleiche Problem stellt sich hier in Österreich, wenn so ein Rat letztlich davon abhängt beziehungsweise darauf angewiesen ist, ob die Regierung sich bewegt, ob die Regierung endlich die Hausaufgaben machen will und ob die Regierung bereit ist, etwas zu tun, was sie in der Vergangenheit immer wieder getan hat, nämlich davon abzugehen, Schulden zu machen. Die Frage ist, ob Sie von dieser Droge Schulden runterkommen und in der Realwirtschaft endlich Wohlstand schaffen und nicht mit neuen Schulden.

Wenn man sich die puren Zahlen anschaut, dann sieht man, dass wir in den letzten Jahrzehnten für einen Euro Wirtschaftswachstum drei Euro an Schulden aufgewendet haben. Das muss man sich einmal vorstellen. Das heißt, für einen einzigen Euro Wachstum drei Euro zusätzliche Schulden. Und dass dieser Weg nicht funktionieren kann, muss jedem klar sein, anscheinend unserer Bundesregierung noch nicht. Es mag schon sein  (Abg. Mag. Kogler: Das geht sich mathematisch gar nicht aus!) Natürlich geht sich das aus. Rechnen Sie es nach!

Natürlich kann es sein, dass unsere Bundesregierung nicht die Bereitschaft hat, irgend­etwas zu ändern. Na selbstverständlich. Natürlich ist es angenehm, einfach mehr Schulden zu machen, immer mehr Schulden anzuhäufen und den Wähler damit einzukaufen, denn nichts anderes tut die Regierung ja.

Die Regierung borgt sich beim Wähler das Geld aus, macht Schulden, denn das ist nichts anderes als ein Kredit auf die Zukunft, und segnet die Bevölkerung mit Dingen, die sie ohnehin nicht braucht, und kauft sich damit die Zustimmung. Das ist ja das Problem. Und diese Droge Schulden hat nicht nur unsere Regierungen sehr ausgiebig konsumiert, sondern auch andere Regierungen machen das. Aber deshalb wird es nicht besser. Es wird ja nicht deshalb besser, nur weil es andere genauso machen.

Da wir ja heute über Budgets und über fiskalische Transparenz sprechen, muss ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Sie uns zur Causa Hypo noch immer die aktuellen Zahlen schuldig sind. Sie sind uns immer noch die Auskunft schuldig, wann Sie endlich für Transparenz sorgen werden. Sie sind uns auch immer noch die Auskunft schuldig,


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wer jetzt letztlich die Verantwortung dafür trägt, dass der Steuerzahler zwischen 7 Milliarden und 9 Milliarden € aufgrund dieser Hypo-Pleite extra zahlen muss.

Vielleicht ergreifen Sie jetzt – vorhin haben Sie es nicht getan – die Gelegenheit, hier endlich für Transparenz zu sorgen. Ich glaube, die Bürger haben es sich verdient. (Beifall beim Team Stronach.)

14.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.30.40

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde von meinen Vorrednern zur Einsetzung des nun vorgeschriebenen Fiskalrates schon einiges gesagt. Ich finde es gut, dass die im Parlament vertretenen Parteien nicht Mitglieder dieses Fiskalrates sind – im Gegensatz zu einigen von der Opposition oder speziell des Kollegen Gradauer, der das vorher gesagt hat –, weil wir es sind, die die Beschlüsse fassen. Selbst wenn sie den Regierungsvorlagen nicht zustimmen, bringen Oppositionsparteien ja viele Anträge hier ein, denen wir nicht zustimmen, von denen manche das Budget aber überbordend belasten würden.

Natürlich wäre es in den vergangenen Jahren von Vorteil gewesen, hätten die Krisen­länder ihre Haushalte besser kontrolliert, besser im Griff gehabt und ihre Haus­aufgaben gemacht. Aber wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen – und es war auch unsere Linie in der Europäischen Union, in der Währungsunion – und eben auch diesen Fiskalrat einführen und somit von Experten unseren Budgetpfad, unsere Haushaltsdisziplin kontrollieren lassen, sage ich jetzt einmal.

Wir sind sehr wohl darauf bedacht, dass wir unsere Haushaltsziele, unseren Konsoli­dierungspfad einhalten. Deshalb glaube ich, dass es alles in allem gut ist – das zu unserem Abänderungsantrag –, wenn der Budgetdienst des Parlaments nun auch mit beratender Stimme dabei ist. In diesem Sinne meine ich, dass wir Parlamentarier mit dem Budgetdienst im Parlament unter Führung von Herrn Dr. Berger sehr zufrieden sein können. Es werden gute Unterlagen geliefert, und die Informationen, die wir Abgeordnete bekommen, helfen uns bei unserer Arbeit und führen zu besseren Ergebnissen.

Den Kollegen Gartlehner und Gradauer, die ausscheiden werden – wir sind ja Jakob Auer als Stellvertreter zur Seite gestanden sind –, wünsche ich alles Gute, viel Erfolg und viel Glück für eure weiteren Aufgaben in der Zukunft. Es war eine schöne Zeit, als wir oft bis nachts, wenn der Herr Kogler ohne Kaffee und ohne Wasser bis spät in der Nacht im Budgetausschuss gesprochen hat, miteinander eine gewisse Solidarität mit und auch gegen den Herrn Kogler gezeigt haben. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.33.33

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zum „Two Pack“ ist eigentlich schon alles gesagt worden. Es soll eine europäische Initiative sein, damit die Nationalstaaten ihre Haushalte entsprechend einhalten, um wieder mehr Vertrauen in die Eurozone zu bringen. Ich bin fest davon überzeugt, dass der österreichische Staatsschuldenausschuss beziehungsweise der jetzige Fiskalrat diese Aufgabe auch bestens bewältigen kann.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 146

Meine Damen und Herren! Nach elf Jahren ist es auch für mich an der Zeit, von diesem Haus Abschied zu nehmen. Es war für mich eine wirklich faszinierende Aufgabe, hier mitwirken zu dürfen. Im Besonderen habe ich mich darum bemüht, sach­orientiert und verantwortungsvoll zu arbeiten.

Ich möchte mich abschließend bei all jenen bedanken, die mich dabei unterstützt haben, in erster Linie auch bei meinem Klub stellvertretend bei Karlheinz Kopf, unserem Klubobmann, sowie bei meinen Fraktionssprechern im Wirtschaftsausschuss, ebenso bei Christoph Matznetter – dieser ist gerade nicht da –, der mich in besonderer Weise immer konstruktiv bei verschiedensten Anliegen unterstützt hat, aber auch bei unseren parlamentarischen Mitarbeitern, bei den Mitarbeitern des Klubs, im Beson­deren bei Andy Samonig, aber auch bei den Mitarbeitern der Parlaments­direktion.

Ich wünsche Ihnen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, für die vielen Herausforderungen, die auf Sie warten, viel Erfolg und verabschiede mich mit einem aufrichtigen „Glückauf!“ (Allgemeiner Beifall.)

14.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungs­punkt ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.35.41

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie mein Vorredner Konrad Steindl bereits ausgeführt hat, ist zur Sache von den Rednern der einzelnen Fraktionen alles gesagt worden.

Es ist bekannt, dass gemäß EU-Verordnung bis zum 31. Oktober dieses Jahres eine unabhängige Stelle zur nationalen Überwachung der internationalen Vorgaben an die Fiskalpolitik einzurichten ist. In Zukunft wird diese Einrichtung statt Staatsschulden­ausschusses Fiskalrat heißen. Das ist in Ordnung.

Wichtig ist – das sei zur Sache selbst gesagt –, dass wir den Budgetdienst des Parlaments haben. Dieser ist für uns Abgeordnete eine ganz wichtige Einrichtung. Und wir dürfen uns beim Budgetdienst für seine hervorragende Arbeit wirklich ausdrücklich bedanken. Dieser Budgetdienst wird in Zukunft berechtigt sein, an den Sitzungen des Fiskalrates mit beratender Stimme teilzunehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte aber die Chance nützen und mich mit Genehmigung des Präsidenten, da aus dem Budgetausschuss zwei Kollegen, nämlich zwei stellvertretende Vorsitzende, der Kollege Gradauer und der Kollege Gartlehner, ausscheiden, persönlich und im Namen meiner Fraktion sowohl bei Alois Gradauer als auch bei Kurt Gartlehner ausdrücklich für die hervorragende Zusammen­arbeit bedanken. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es war eine angenehme Zusammenarbeit über all die Jahre hinweg. Für beide gilt: Sie haben das gesagt, was sie getan haben, und das getan, was sie gesagt haben. Man konnte sich darauf verlassen, dass etwas, was man vereinbart hat, auch gegolten hat. Daher Respekt, Anerkennung und viel Freude auch in Zukunft. Lieber Alois Gradauer, auch dir ein besonderes Danke. Ich würde das gerne auch dem Kurt Gartlehner per­sönlich sagen, weil es eine besondere Freude war, mit beiden zusammenzuarbeiten.

Ich möchte es nicht verabsäumen, auch einem exzellenten Mann aus der eigenen Fraktion, dem Konrad Steindl, ein besonderes Dankeschön zu sagen und Aner­kennung zu zollen. Kollege Steindl wird ja in wirtschaftspolitischen Fragen in Zukunft an besonderer Stelle in Salzburg Verantwortung tragen. Er war nie jemand, der auf dem Feld des Applauses zu finden war, sondern auf dem Feld der Arbeit und dort, wo es um exzellente Analysen und entsprechendes Wissen gegangen ist.


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Lieber Konrad, ein herzliches Dankeschön! (Allgemeiner Beifall.)

14.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weiters zu Wort gemeldet ist noch Herr Abge­ordneter Mag. Kogler. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


14.38.33

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Es geht im Wesentlichen in meinen Ausführungen jetzt nicht um die Tagesordnungspunkte, sondern um die selbst ge­wählten Abschiedsreden mittlerweile einiger Kollegen. Gerade unter diesem Tages­ordnungspunkt verabschiedeten sich einige, zumindest auch der Kollege Gradauer, vorher auch schon der Kollege Kaipel und andere.

Jetzt könnte man sich vielleicht wundern, dass wir etwas sagen, obwohl Kollege Gradauer der freiheitlichen Fraktion angehört. Aber als Vorsitzender des Rechnungs­hofausschusses – auch wenn das ein anderer Tagesordnungspunkt ist – stehe ich nicht an, mich auch für die Zusammenarbeit zu bedanken, zumal wir in diesem Ausschuss oppositionsbedingt ja den Stil gepflogen haben, dass dort die einzelnen Abgeordneten aus der Natur der Sache ergebend mehr Bewegungsmöglichkeiten gehabt haben als in anderen Ausschüssen.

Und man sieht, speziell im Rechnungshofausschuss, welche Talente in Abgeordneten schlummern, auch in Abgeordneten von den Regierungsparteien. (Heiterkeit und Beifall bei Grünen, ÖVP und FPÖ.)

14.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Mag. Schieder. – Bitte.

 


14.39.36

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrte Damen und Herren! Da sich jetzt inhaltlich wahrlich wirklich nichts mehr sagen lässt, werde auch ich diesen Impuls unterdrücken.

Ich weiß nicht, ob es geschäftsordnungsmäßig überhaupt gedeckt ist, aber ich glaube, positive Worte sind immer erlaubt, auch von der Regierungsbank aus. Auch ich möchte mich bei allen ausscheidenden Mandatarinnen und Mandataren – aus Sicht der Regierung und des Finanzministeriums vor allem von jenen aus dem Finanz- und Budgetausschuss – ganz herzlich bedanken, weil es uns immer gelungen ist, in den Ausschüssen selbst, im Finanzausschuss und auch im Budgetausschuss, ein sehr sachliches Arbeitsklima zu haben, obwohl die Finanz- und Wirtschaftspolitik – an sich schon und in den letzten Jahren überhaupt – eine der am härtesten umkämpfte ist. In diesem Sinne: Allen Herren ein herzliches Danke!

Besonders bedanken möchte ich mich aber auch beim Vorsitzenden des Finanz­ausschusses, bei Günter Stummvoll, der ja wirklich hervorragende Arbeit geleistet hat und leider in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

Ich wünsche Ihnen allen alles Gute auf Ihrem Weg und herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

14.40

14.40.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich bin jetzt so oft gefragt worden, ob ich die Erlaubnis erteile, dass jemand gelobt werden darf. – Ich erteile die Erlaubnis. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und Team Stronach.)

Ich schließe die Debatte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 148

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da umfangreiche kurzfristig eingebrachte Abänderungs- beziehungsweise Zusatz­anträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich, wie bereits angekündigt, die Abstimmung über TOP 11 bis nach der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 14 und 15.

14.41.3612. Punkt

Bericht des Umweltausschusses betreffend Zehnten Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-426/2486 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2359/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Güllebehälter und Gülleausbringung (2490 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 12 und 13, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Jannach. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.42.22

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der nächste Tagesordnungspunkt behandelt den Zehnten Umweltkontrollbericht, veröffent­licht vom Umweltbundesamt; das ist ein umfassendes Nachschlagewerk. Heute um 13 Uhr haben wir eine Presseaussendung über den Umweltkontrollbericht erhalten. Er liest sich ja sehr angenehm – hauptsächlich ministeriale Stellungnahmen, wie gut alles sei.

Wir Freiheitlichen glauben auch, dass Österreich in den letzten 30, 40 Jahren im Umweltschutzbereich zweifellos gute Arbeit geleistet hat. Es hat sich sehr, sehr vieles zum Positiven gewendet – Abwasserentsorgung, Seenqualität, da gibt es gar nichts zu bemäkeln –, aber trotzdem ist es so, dass hier sehr, sehr viele Empfehlungen zu allen Bereichen im Umweltschutz veröffentlicht worden sind. Wenn man es positiv sieht, dann sagt man, das sind Empfehlungen für diese Bereiche. Es könnte aber auch als Kritik am Ministerium interpretiert werden, dass viele Dinge eben doch noch nicht erledigt worden sind. Und das zieht sich wie ein roter Faden durch.

Es gibt eben diese Empfehlungen für alle verschiedenen Bereiche. Ich möchte – weil es sehr viele sind – nur kurz auf einige eingehen:

Wir haben zum Beispiel beim Grundwasser noch immer Probleme. Da wurden bei 22 Prozent der Messstellen die Qualitätsziele nicht erreicht. Korneuburg ist hier drinnen nur einmal kurz erwähnt. Bei Luft, Verkehr und Feinstaub haben wir zweifellos noch immer große Probleme und Nachholbedarf. Wir teilen bezüglich Klimaschutz das, was Sie, Herr Minister, heute in der Presseaussendung veröffentlicht haben, nicht.

Meiner Ansicht nach haben wir im Klimaschutz in den letzten Jahren viel zu wenig weitergebracht. Ich glaube auch nicht, dass das neue Klimaschutzgesetz dazu führen wird, dass wir maßgebliche Veränderungen erreichen werden. Wir haben immer kritisiert, dass es keine rechtlich verbindliche Handhabe gibt, um die Klimaschutzziele


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zu erreichen. Sie sind gezwungen, mit den Bundesländern zu verhandeln, und das gestaltet sich in der Praxis sehr schwierig.

Einen Punkt möchte ich noch erwähnen, das ist die Raumplanung: Auch da haben wir ein großes Problem, gerade in Anbetracht der Hochwassersituation und – wenn man so will – der Flutkatastrophe. Wir haben eine Bodenversiegelung, das heißt, as­phaltierte Flächen, im Ausmaß von 4,3 Hektar pro Tag. Die Raumplanung müsste so gestaltet werden, dass wir mehr Rücksicht darauf nehmen, ob wir Überflutungsgebiete für solche Katastrophen schaffen, in der Bebauung etwas restriktiver vorgehen und in den roten Zonen etwas vorsichtiger arbeiten.

Das größte Problem trifft Sie, Herr Bundesminister, als Minister für Landwirtschaft und für Umweltschutz, und diese Empfehlung fehlt uns in diesem Umweltkontrollbericht – den wir nicht inhaltlich ablehnen; wir lehnen ihn aber ab, weil viele Dinge einfach nicht erledigt sind. Die wichtigste Empfehlung fehlt, nämlich die Empfehlung, dass der Herr Landwirtschaftsminister das Umweltressort abgibt. Wir sehen einen massiven Interessenkonflikt zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Umweltminis­terium. Frau Abgeordnete Brunner verlangt das ja schon seit vier, fünf Jahren, seit sie hier heraußen spricht.

Unserer Ansicht nach ist es absolut notwendig, die Umweltagenden in ein eigen­ständiges Ministerium zu geben. Das ist absolut vorrangig. (Beifall bei FPÖ und Grünen. – Abg. Grillitsch:  eigentumsfeindliche Positionen vom Jannach!)

Wir haben ja – gerade wenn wir kurz die Bienendebatte beleuchten; dazu kommen wir dann auch noch – die Interessenkonflikte zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz gesehen. Umweltschutz ist eine übergeordnete Maßnahme, eine viele Materien umfas­sende Maßnahme, und da geraten Sie, Herr Landwirtschaftsminister, in einen groben Interessenkonflikt. Sie haben meiner Ansicht nach den Umweltschutzbereich sträflich vernachlässigt. Sie waren eingedeckt mit der Landwirtschaftspolitik; ich erinnere nur an die Almflächendigitalisierung, an die Rechnungshofberichte.

Wir denken, es ist sinnvoll, in einer zukünftigen Gesetzgebungsperiode, nämlich bereits in der nächsten, das Umweltministerium als eigenständiges Ministerium zu führen (Beifall bei der FPÖ) – und diese Empfehlung geht uns hier ab. Wir erwarten uns da eine Trennung, eine Zusammenlegung allenfalls mit dem Gesundheits­ministerium; besser wäre es aber, es komplett eigenständig zu machen, damit der Umweltminister, der später dann immer noch mit allen Bereichen verhandeln muss, eine wirklich glaubwürdige und konsequente Umweltschutz- und Klimaschutzpolitik betreiben kann. Da wird von uns eine Trennung gefordert. Und die wünschen wir uns für die nächste Gesetzgebungsperiode. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hörl. (Rufe: Der ist nicht da! – Der Nächste bitte!)

Kollege Hörl ist nicht anwesend; dann kommt der nächste Pro-Redner an die Reihe, das ist Herr Abgeordneter Stauber. – Bitte. (Abg. Dr. Moser: Na, na, ich bin gemeldet!)

 


14.47.27

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf heute die letzte Rede hier im Hohen Haus halten und zu einem Thema sprechen, das mir auch als Bürgermeister ganz besonders am Herzen liegt und immer am Herzen gelegen ist: Umwelt, Gemeinden, regionale Entwicklung, all diese Dinge.

Wir haben hier einen wirklich interessanten und kompetenten Umweltbericht vorliegen, und ich darf meine besondere Anerkennung und meinen Dank den Autorinnen und


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Autoren dieses Zehnten Umweltberichtes aussprechen, denn sie haben auch diesmal wieder ein wirklich tolles Werk für uns erstellt. Es sind sehr viele – oder fast alle – Sparten der Umwelt und unseres täglichen Lebens darin enthalten. Ich würde mir nur wünschen, dass man viele dieser Empfehlungen, die darin enthalten sind, auch in die Realität umsetzen könnte. Ich weiß schon, dass das nicht so einfach ist, wie es manchmal aussieht, aber es wäre trotzdem sehr, sehr wünschenswert.

Zum Thema nur ganz kurz eine Bemerkung: Was mir auch sehr am Herzen liegt, ist der Punkt Gülleausbringung und Güllebehälter; das ist hier auch dezidiert angeführt. Es gibt einen Antrag in diese Richtung; vor allem wir vonseiten der SPÖ haben es forciert, diesen Antrag zu formulieren und auszuverhandeln. Es war mir, es war uns sehr wichtig, endlich auf die im Zusammenhang mit nicht abgedeckten Güllegruben beziehungsweise Güllebehältern stehende Feinstaubbelastung zu reagieren. Es ist sehr wichtig, dass da auch Fördermaßnahmen beschlossen werden, um dieses Prob­lem in den Griff zu bekommen.

Als Bürgermeister einer Stadt, die überhaupt im ländlichen Raum situiert ist, wird man natürlich immer wieder konfrontiert mit den Problemen, die zwischen den Ausbringern von Gülle oder Jauche und den Bewohnern in den Wohngebieten entstehen. Da kommt es einfach immer wieder zu Konflikten wegen der Geruchsbelästigung, und da wäre es wirklich sehr wünschenswert, wenn man eine Regelung finden könnte, dass im unmittelbaren Bereich von Siedlungen die Ausbringung von Gülle eingeschränkt oder überhaupt verboten wird. Vielleicht kann man auch da einen Kompromiss finden.

Alles in allem darf auch ich mich für diese sieben Jahre in diesem Haus sehr herzlich bedanken. Es war sehr spannend, sehr interessant. Ich habe hier viele neue Freunde und Bekannte gewinnen und interessante Persönlichkeiten kennenlernen dürfen. Es war auch zu sehen, wie Theorie und Praxis in der Politik teilweise auseinanderklaffen – oder dort und da vielleicht doch zusammenkommen. Als Bürgermeister, wenn man im täglichen Leben mit den kleinsten Problemen der Mitmenschen zu tun hat, schaut das halt manchmal anders aus als hier, wo doch sehr viel auch von ideellen Vorstellungen ausgegangen wird.

Ich darf nur um eines bitten: Vergesst die ländlichen Regionen nicht! Vergesst die kleinen Gemeinden in Zukunft nicht! Sie sind die wichtigsten Zellen in unserem schönen Heimatland Österreich.

Ich wünsche euch allen alles Gute, und ich hoffe, dass ich vielleicht den einen oder anderen Kollegen oder die eine oder andere Kollegin einmal bei uns im wunder­schönen Lavanttal in Kärnten, in meiner Heimatgemeinde St. Andrä begrüßen kann. – Danke schön. Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.51.19

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren hier im Saal und vielleicht auch zu Hause! Der Umweltkontroll­bericht – immerhin der zehnte, alle drei Jahre wird er vorgelegt – ist eine Bilanz Ihrer Umweltpolitik, Herr Minister, und so etwas wie ein ökologischer Rechnungshofbericht. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Der Bericht stellt Ihnen leider in seinen einzelnen Kapiteln nicht gerade – ich bin ja vorsichtig – ein gutes Zeugnis aus; ich könnte sogar sagen: ein vergleichsweise schlechtes Zeugnis. (Beifall des Abg. Huber.)

Wenn ich mir auf der anderen Seite zum Beispiel die „Zeugnisverteilung für die Regierung“ anschaue – in den Bundesländerzeitungen ist das heute zu lesen (die


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Rednerin hält eine Ausgabe der „Oberösterreichischen Nachrichten“ in die Höhe) –, tut es mir fast leid, Herr Minister, aber so ist es halt; ich lese es nur vor: 4,8 – also fast Nichtgenügend für Ihre Tätigkeit.

Das sind Zahlen und Daten, die eine Art Bilanz Ihrer Regierungstätigkeit drastisch veranschaulichen, aber ich möchte sachlich Revue passieren lassen, was alles Sie gemacht oder nicht gemacht haben. Gehen wir es systematisch durch:

Im Wasserbereich: Zwei Drittel aller Flüsse verfehlen den guten ökologischen Zustand, sind also drunter. Zwei Drittel! Herr Minister! Gibt es eine strategische Planung für den ökologisch verträglichen Wasserbau? Ich glaube, das haben Sie im Wasserbereich verabsäumt.

Konkretes Beispiel: Sie waren glücklicherweise auf der richtigen Seite im Bereich der Schwarzen Sulm. Die Schwarze Sulm ist ein Flussjuwel von europäischer Dimension. Es existiert ein rechtswidriger Bescheid in der Steiermark, der aber noch immer gültig ist. (Abg. Amon: Ein rechtsgültiger Bescheid!) – Er ist noch immer gültig, aber er ist rechtswidrig. (Abg. Amon: Das behaupten Sie!) – Na, sachlich rechtswidrig; ich habe mich extra erkundigt. Wir können uns das ja gerne wieder einmal gemeinsam anschauen. Fahren wir in die Steiermark, Herr Kollege! Das ist ein Flussjuwel, für das wir eintreten sollten, und, Herr Minister, wir sind auch dafür, dass Sie sich dafür starkmachen. (Abg. Mag. Kogler: Komplett rechtswidrig! Korrupte Behörden! – Zwischen­ruf des Abg. Neugebauer. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Kommen wir zum nächsten Kapitel, zur Luft! Da, Herr Minister, ist die Bilanz im Um­weltkontrollbericht wirklich vernichtend: Wir haben Höchstmengen bei Stickstoffoxid-Emissionen, teilweise 40 Prozent Überschreitungen. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung ÖVP –: Das ist durch und durch rechtswidrig!) Wir sind mit Luxemburg gemeinsam Schlusslicht – Schlusslicht! – bei der Luftreinhaltepolitik, was NOx anlangt.

Das Hauptproblem: Feinstaubbelastung im Verkehrssektor. EU-Vertragsverletzungs­verfahren sind anhängig. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung ÖVP –: Das Land Steiermark hat ja selbst !) Es wird immer wieder – das kenne ich seit mindestens elf, zwölf, wenn nicht seit 13 Jahren – im Umweltkontrollbericht darauf hingewiesen, dass die Einführung von Umweltzonen erforderlich ist und dass wir – ich sage es deutlich – wirksame Parkraumbewirtschaftung einführen sollen.

Das ist eine Empfehlung des Umweltkontrollberichtes. – Und was machen Sie, Herr Minister? Ich habe es Ihnen ohnehin im Ausschuss auch gesagt: Als Umweltminister und als Spitzenkandidat – im ORF ist das nachzulesen – „will sich Berlakovich nicht nur für leistbares Wohnen einsetzen, sondern auch gegen das Parkpickerl der rot-grünen Stadtregierung in Wien ankämpfen.“

Der Herr Umweltminister kämpft an gegen wirksame Parkraumbewirtschaftung! Mir ist schon klar, dass die Pendler andere Möglichkeiten und Park-and-ride-Garagen bekommen müssen, das ist also ein geschlossenes Programmfeld für Wien. Es muss aber jetzt endlich einmal akzeptiert werden, dass die Parkraumbewirtschaftung ein wesentlicher Faktor ist, damit wir endlich die EU-Ziele einhalten können, die EU-Feinstaub-Richtlinie und die NOx-Richtlinie. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Gehen wir weiter zum nächsten Kapitel, denn die Zeit läuft! Wir haben ja auch das große Feld des Klimaschutzes. Auch da attestiert dieser Umweltkontrollbericht, dass Ihre Arbeit leider nicht erfolgreich war. Wir sind EU-Schlusslicht bei der Bekämpfung der Treibhausgase gemessen an den Reduktionszielen. Das ist wirklich sehr, sehr bedauerlich angesichts der Entwicklung, die wir ja ständig merken.

Wie schaut es beim Naturschutz aus, Herr Minister? – In all jenen Gebieten, in denen Österreich praktisch Natura-2000-Zonen hätte vorschlagen sollen, sind wir wieder im


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Rückstand. Das betrifft ungefähr 200 Gebiete in fast allen Bundesländern; die sind sozusagen in der Warteschleife, es geht nichts weiter. Es steht uns leider auch da ein Vertragsverletzungsverfahren wegen säumiger Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ins Haus. – Leider!

Bei der Energie sind wir einen Schritt weitergekommen – das ist positiv, Herr Minister –: Importstopp für Atomstrom beziehungsweise Verbot; Green Jobs, erneuerbare Ener­gien, Gebäudesanierungen wären ja noch in größerem Umfang möglich.

Beim Lärm schaut es schlecht aus: Vier von zehn ÖsterreicherInnen sind durch Lärm belastet. Wir haben nur Lärmkarten; wir haben noch keine Aktionspläne, und Lärm­schutzgesetz gibt es auch keines. – Leider: Minus, Herr Minister!

Betreffend Tourismus gibt es ein Schmankerl von Herrn Kollegen Rädler. Er hat mir gesagt, mein Antrag habe sich erledigt, weil all das, was der Bericht im Jahr 2010 vorgeschlagen hat, im Jahr 2013 erledigt sei. Aber – lesen Sie es nach! –: Wortidentisch stehen in diesem Umweltkontrollbericht wieder die Empfehlungen von 2010 drinnen.

Ich muss beim Verkehr noch einmal kurz darauf hinweisen, dass da die Kosten­wahrheit fehlt, dass Sie sich zu wenig dafür einsetzen, dass Großprojekte bekämpft werden, und sich zu wenig dafür einsetzen, dass im städtischen Bereich die Parkraum­bewirtschaftung sich etwas weiter ausdehnt.

Bei der Raumplanung – das ist mein Schlusssatz – haben wir auch wieder einen großen Negativeffekt: Die Versiegelung ist praktisch angestiegen, Bau- und Verkehrs­flächen sind zwischen 2009 und 2012 um 10 Prozent gestiegen.

Herr Minister Berlakovich – es tut mir leid –, das Grußwort von Pennälertag kennen Sie wahrscheinlich, das wird mein Kollege Pirklhuber noch erwähnen. Ich wünsche Ihnen jedenfalls ein gutes weiteres Leben im Burgenland. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster wäre Herr Abgeordneter Huber zu Wort gemeldet, aber es sind nur mehr 2 Minuten bis zur Debatte der Dringlichen. (Abg. Huber: Machen wir Pause!) – Okay, dann unterbreche ich die Sitzung bis 15 Uhr, bis zum Aufruf der Dringlichen Anfrage. (Abg. Mag. Kogler: Die Schwarze Sulm und das Verhalten der Behörden sind ein Fall für die Korruptionsstaatsanwaltschaft!)

*****

14.58.10 (Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Meine Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und unterbreche gleichzeitig die Verhandlungen über die Punkte 12 und 13 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung stattfinden kann.

15.00.26 Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den US-Totalangriff auf die Privatsphäre des „Angriffs­ziels“ Europa (15430/J)

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 15430/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Eines hat die NSA genau vorausgesehen - die Richtung, aus der ihr die größte Gefahr droht. In den Unterlagen, die jetzt erstmals ans Licht kommen, bezeichnet sie Terroristen und Hacker als die größten Gefahren. Noch bedrohlicher sei es, heißt es da, wenn ein Insider auspacken sollte. Einer wie Edward Joseph Snowden.“

(Aus: „Der Spiegel“: „Angriff aus Amerika“, Nr. 27/2013 Seite 78-82)

Das Ausmaß des Spionage-Angriff aus den USA auf Europa scheint noch nicht komplett ans Licht der Öffentlichkeit gekommen zu sein, doch eines ist jetzt schon klar: Der Umfang der Spionage-Aktivitäten der Amerikaner in Europa ist ungeheuerlich groß und zerstört jegliches Vertrauen in die angeblich freundschaftlichen Beziehungen zwischen Europa und den USA.

Erschreckend ist die Wortwahl, die sich in einem internen Papier des amerikanischen Abhörgeheimdienstes „National Security Agency“, kurz NSA wiederfindet. Dort heißt es unverhohlen, die Europäer seien ein „Angriffsziel“ - die simple Rechtfertigung für das, was in den letzten Wochen dank des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden an die Öffentlichkeit geraten ist: Der wohl größte Abhör- und Spionageskandal aller Zeiten.

Vor der unregulierten Spionagewut der USA scheint niemand sicher - nur wenige Staaten, wie Kanada oder Großbritannien sind von derartigen Aktivitäten ausge­nommen. Vor allem Europa - und da im speziellen Deutschland - ist das Hauptziel des „Cyberwar“, der hier offensichtlich tagtäglich von Washington aus geführt wird.

Dabei ist die Reaktion der Regierungen der angegriffenen Länder interessant. Gespielte, oder auch echte Empörung sieht man an allen Ecken, die Wahr­scheinlichkeit, dass man in europäischen Regierungskreisen zumindest in Ansätzen von den US-Spionageaktivitäten wusste, und nichts dagegen unternahm, ist groß.

Auch wenn die Politik leugnet, von den Vorgängen überhaupt nichts gewusst zu haben, deuten insbesondere Aussagen von führenden Nachrichtendienst-Experten darauf hin, dass dem zumindest teilweise so war. Ein Beispiel dafür lieferte Gert Polli, der ehemalige Chef des österreichischen Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, als er unlängst in einem ORF-Interview feststellte, dass es immer wieder Anfragen von US-Nachrichtendiensten gab, bei Spionageaktivitäten zu kooperieren.

Polli stellte im O-Ton fest, dass „Nachrichtendienste nichts machen, auch nur einen Schritt, der nicht politische akkordiert ist. Das gilt für Österreich, das gilt für Russland, das gilt für die USA und das gilt für Deutschland.“ (ZiB2, am 17. Juni 2013)

Ob des Umstandes aber, dass der große Umfang des Spionage-Angriffs aus den USA in dieser Dimension tatsächlich allen neu sein dürfte, wie beispielsweise der Fakt, dass EU-Ratssitzungen von der NSA belauscht wurden, fallen die Reaktionen sehr zurückhaltend aus - auch in Österreich.

In den USA selbst versucht Präsident Obama zu beschwichtigen, und meinte im O-Ton: „Spionage unter Freunden ist nichts außergewöhnliches“. Man stelle sich vor, europäische Geheimdienste hätten in Washington Regierungssitzungen abgehört, oder


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chinesische Staatseinrichtungen würden im großen Stil Kommunikationsdaten aus den USA sammeln.

Es ist in diesem Zusammenhang beschämend, wie unterwürfig sich die meisten EU-Mitgliedsstaaten gegenüber den USA verhalten. Deutlich zu sehen war das, als Portugal, Spanien und Frankreich im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem wahren Täter, den USA nämlich, dem bolivianischen Präsidenten Evo Morales den Überflug verwehrt hatten, weil der falsche Verdacht bestand, Edward Snowden, Staatsfeind Nr. 1 der USA, würde sich an Bord der Maschine befunden haben.

Mindestens ebenso beschämend ist es, wie sich die EU-Mitgliedsstaaten gegenüber dem Asyl-Gesuch Snowdens verhalten - ein Asyl-Gesuch, welches in der Sache völlig legitim ist und nach den bestehenden Rechtsordnungen auch zur sofortigen Gewähr von politischem Asyl für Snowden führen müsste, so die Formalismen erfüllt werden. Der Eiertanz, den hier Spitzenrepräsentanten von europäischen Regierungen vollziehen, deutet ebenfalls darauf hin, dass man nicht wirklich gewillt ist, in der Sache gegenüber den USA hart aufzutreten.

Denn politisches Asyl für Snowden, der nicht Hochverrat begangen hat, sondern gröbste Vergehen gegen das Völkerrecht durch die USA aufgezeigt hat, würde ebendiesen USA deutlich machen, dass ein solcher Umgang mit Partnern inakzeptabel ist.

Das mindeste, was man von den Regierungschefs europäischer Staaten verlangen muss, ist, von den Vereinigten Staaten und ihrem Präsidenten umgehend unter An­drohung von entsprechenden Konsequenzen die volle Aufklärung darüber einzufor­dern, welche konkreten Verfehlungen geschehen, sind, welche konkreten Abhörmaß­nahmen ergriffen wurden und welche Überwachungsmechanismen vorgenommen wurden, und ob gar noch solche in Durchführung befindlich sind.

Sollte diese Aufklärung durch die USA nicht schnellst möglich in vollem Umfang geschehen, müsste man umgehend sämtliche Datenaustausch-Verträge zwischen der EU, ihren Mitgliedsstaaten und den USA kündigen und die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TAFTA sofort abbrechen.

Zur Haltung Österreichs in diesem Skandal und dem durch Snowden gestellten Asyl-Gesuch ist dabei festzuhalten: Zum einen muss auch das offizielle Österreich von den USA volle Aufklärung einfordern, entsprechende Konsequenzen androhen und gegebenenfalls auch in die Tat umsetzen, zum anderen ist Edward Snowden - so er es wünscht - umgehend politisches Asyl zu gewähren - die österreichische Rechtsord­nung ist in diesem Fall eindeutig und klar, die Voraussetzungen für ein solches sind gegeben.

Anstatt sich auf Formalismen auszureden, wie das die ÖVP-Innenministerin macht, wäre beispielsweise der Kanzler dazu aufgefordert, Snowden die Hochachtung der Republik auszusprechen und ihm Schutz anzubieten. Dieser Mann - Edward Snowden - ist ein Held, es gebührt ihm Dank für seinen Mut, unter Aufopferung seiner eigenen, persönlichen Sicherheit hunderten Millionen Europäern die Augen darüber geöffnet zu haben, welchem Totalangriff durch die USA auf ihre Privatsphäre, auf ihre Wirtschaftsgeheimnisse und auch ihre politischen Geheimnisse sie ausgesetzt sind.

In diesem Zusammenhang ist auch zu hinterfragen, warum zwei US-amerikanische Staatsbürger am Fliegerhorst in Zeltweg stationiert sind - es ist naheliegend, dass es auch hier einen Zusammenhang mit den US-Spionageaktivitäten gibt.

Angesichts der aktuellen, unterwürfigen und übervorsichtigen Reaktionen der öster­reichischen Bundesregierung, aber auch der Europäischen Union ist allerdings zu befürchten, dass man sich das unerhörte Vorgehen der USA weiterhin gefallen lassen


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wird - und einen Cyberwar duldet, der grundlegende Menschenrechte, aber auch wesentliche Elemente unserer demokratischen Grundordnung in Frage stellt.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler folgende

Dringliche Anfrage

1.) Herr Bundeskanzler, werden Sie sich auf Ebene der Europäischen Union - insbesondere im Europäischen Rat - dafür einsetzen, dass die EU von den USA eine umgehende und vollständige Aufklärung über alle Spionagemaßnahmen gegen die Europäische Union selbst, sowie gegen europäische Staaten und deren Bürger sowie Wirtschaftsunternehmen, einfordert?

a. Wenn ja, in welcher Form?

b. Wenn nein, warum nicht?

2.) Wie bewerten Sie den Spionageangriff aus den USA und die Tatsache, dass in NSA-internen Papieren vom „Angriffsziel Europa“ die Rede ist, sowie die Einteilung von US-Partnerstaaten in erst-, zweit-, und drittklassige "Freunde"?

3.) Teilen Sie die Aussage des US-Präsidenten Barack Obama, unter Freunden sei „Spionage nichts Außergewöhnliches“?

a. Wenn ja, warum?

b. Wenn nein, warum nicht?

4.) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass seitens der EU alle Abkommen mit den USA über einen Datenaustausch umgehend gekündigt werden und der Datenaustausch sofort gestoppt wird?

a. Wenn nein, warum nicht?

5.) Halten Sie es für angemessen, die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TAFTA sofort auszusetzen und den USA bei ungenügender Aufklärung des Spionage-Angriffs auf Europa seitens der EU überhaupt einen Abbruch der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TAFTA anzudrohen?

a. Wenn nein, warum nicht?

6.) Welche Institutionen der Europäischen Union wurden Opfer US-amerikanischer Spionageaktivitäten?

7.) Auf welche politische Projekte oder Aktivitäten hatten die Spionageaktivitäten Einfluss, bzw. zielten diese ab?

8.) Welcher konkrete Schaden ist dadurch der Europäischen Union und/oder Öster-reich entstanden?

9.) Welche Schritte planen Sie, bzw. die Bundesregierung in dieser Sache, um die Interessen der Republik Österreich und ihrer Bürger zu wahren?

10.) Haben Sie oder andere offizielle Repräsentanten im Namen der Republik Österreich von den USA bereits die volle und umgehende Aufklärung über die Spionageangriffe verlangt?

a. Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Inhalt?

b. Wenn ja, wer oder was (z.B. Privatpersonen, politische Einrichtungen etc.) wurde in Österreich zum Ziel von US-Spionageangriffen?

c. Wenn nein, warum nicht?


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11.) Ziehen Sie eine sofortige Kündigung sämtlicher bilateraler Datenaustausch-Abkommen zwischen der Republik Österreich und den USA, bzw. den sofortigen Stopp von Datenaustausch mit den USA in Erwägung?

a. Wenn nein, warum nicht?

12.) Welche Schritte werden Sie, bzw. die Bundesregierung setzen, um die öster­reichische Öffentlichkeit in größtmöglichem Ausmaß über Aktivitäten US-amerikani­scher Nachrichtendienste auf österreichischem Boden zu informieren?

13.) Welche Schritte werden Sie, bzw. die Bundesregierung unternehmen, um österreichische Opfer von US-amerikanischer Überwachung über diese in Kenntnis zu setzen?

14.) Welche Maßnahmen werden Sie, bzw. die Bundesregierung ergreifen, um Wirt­schafts­betrieben für den Fall, dass diese Opfer US-amerikanischer Betriebsspionage geworden sind, bei etwaigen rechtlichen Schritten wie Schadensersatzforderungen beizustehen?

15.) Welche Maßnahmen werden Sie und die Bundesregierung setzen, um künftig US-amerikanische Spionage und Überwachung gegen österreichische Staatsbürger, Firmen oder auch politische Einrichtungen zu verhindern?

16.) Welche Schritte werden Sie und die Bundesregierung als offizielle Repräsentanten der Republik Österreich setzen, um Edward Snowden, dem zweifelsohne ob der Aufopferung seiner persönlichen Sicherheit zur Aufklärung zutiefst völkerrechtswidriger Angriffe der USA auf angebliche Partner Dank und Anerkennung auszusprechen ist, dabei zu unterstützen, damit einer schnellen Asyl-Gewährung in Österreich nichts entgegensteht?

17.) Welche Schritte werden Sie auf europäischer Ebene unternehmen, um das unter vorauseilendem Gehorsam gegenüber den USA durch Frankreich, Spanien und Portugal erteilte Überflugverbot gegen den bolivianischen Präsidenten Evo Morales zu verurteilen, sowie jene Staaten, die in Form einer „Täter/Opfer-Umkehr“ nicht das „Opfer“ Snowden, sondern den „Täter“ USA unterstützen, deutlich zu machen, nicht gegen europäische Interessen auftreten zu dürfen?

18.) Gibt es zwischen dem aktuellen Spionageskandal und der Stationierung von zwei US-Amerikanern im Fliegerhorst Zeltweg einen Zusammenhang, zumal öffentlich die Sorge ausgesprochen wurde, dass unsere Eurofighter ohne technische Freigabe durch die USA nicht einsatzfähig sind?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Klubobmann Karl-Heinz Strache als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. (Abg. Grosz: „Karl-Heinz“? Das sollten Sie schon wissen!) Die Redezeit darf entsprechend der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


15.00.55

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Herr Staatssekretär! Bitte keine Spitzverhunzung meines Namens: Ich heiße Heinz-Christian und nicht Karl-Heinz – das nur zur Korrektur.

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, es tut mir leid! Das ist mir selbst nicht einmal aufgefallen. – Bitte.

 


Abgeordneter Heinz-Christian Strache (fortsetzend): Ich korrigiere das nur der Ordnung halber.

Die heutige Dringliche befasst sich mit einem sehr, sehr ernsten Thema, denn – ich sage das bewusst – was hier die letzten Tage zutage getreten ist, das ist mehr als ernst zu nehmen. Unsere Freiheit wird im wahrsten Sinne des Wortes aufs Spiel gesetzt, und wir haben hier völlige Aufklärung zu verlangen.

Statt Kaltem Krieg gibt es jetzt offenbar Cyberwar, und es gibt einen amerikanischen geheimdienstlichen Totalangriff auf die Privatsphäre der Bürger, über das Völkerrecht hinweg, mit dem man also das Völkerrecht bricht, bereit ist, Grund- und Freiheitsrechte der Bürger zu brechen, und als Angriffsziel selbst – in der eigenen Definition in Berichten der amerikanischen Geheimdienste – ist letztlich auch Europa definiert.

Ich sage, das lässt einem nicht nur den Atem stocken, sondern auch stoppen, wenn man sich das vor Augen führt, was hier an Mechanismen zutage getreten ist, wo Geheimdienste und große Internetfirmen miteinander koalieren, um zu versuchen, strategische weltweite Überwachung, Manipulation, Kontrolle im Sinne eines gläsernen Menschen gegenüber den Bürgern sicherzustellen und auch zu leben. Das ist das, was jetzt zutage getreten ist.

Ich sage, es ist mehr als ein Geheimdienstskandal, was hier zutage getreten ist. Das ist ein Verrat an unseren Grund- und Freiheitsrechten und letztlich auch ein Bruch des Völkerrechts, den man schärfstens verurteilen muss (Beifall bei FPÖ und Grünen), wo man offensichtlich vorhat, eine Daten- und Internet-Diktatur zu errichten – anders kann man das gar nicht bezeichnen –, wo weltweite Rasterüberwachung und Kontrollmechanismen aufgebaut werden, abseits aller gesetzlichen Definitionen.

Und ich erinnere daran, dass wir – und zwar die Opposition dieses Hauses geschlos­sen – im Jahr 2012 die Debatte zum Datenaustauschabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika hatten, und damals haben wir Freiheitliche auch sehr deutlich dagegen Stellung bezogen und uns vehement dagegen gewehrt, diesen Daten­austausch vorzunehmen und den Amerikanern die Daten unserer Bürger zu über­geben, weil natürlich damit Missbrauch zu befürchten war. Dieser Missbrauch ist jetzt offenkundig geworden und zutage getreten. In der Debatte damals hat ja zumindest die SPÖ zugegeben, dass es mehr oder weniger auch Erpressung vonseiten der Amerikaner gegeben hat, einen Druckaufbau für dieses Datenaustauschabkommen.

Ich sage, was wir da jetzt beinahe jeden Tag aufs Neue an schockierenden Details erfahren, das lässt einem, wie gesagt, den Atem stocken, und man kann davon ausgehen, dass es sich um den größten Überwachungs- und Spionageskandal seit Ende des Zweiten Weltkrieges handelt und dass man offensichtlich einem regelrechten digitalen Spionagekrieg ausgesetzt ist. Dabei muss man aber auch erwarten, dass die österreichischen Regierungsvertreter natürlich auch entsprechend reagieren und selbstverständlich auch die Europäische Union entsprechend reagiert, indem man dann nicht einfach solche unglaublichen Missstände duckmäuserisch und kriecherisch und devot hinnimmt und versucht, zur Tagesordnung überzugehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ja eine absurde Ironie der Geschichte, die man sich vor Augen halten muss: Der Aufdecker dieser ungeheuerlichen Machenschaften, Edward Snowden, muss über China nach Russland fliehen, wo er sich ja gerade im Transitbereich des Flughafens befindet – und das deshalb, weil er vor dem Friedensnobelpreisträger Obama fliehen muss und von diesem letztlich verfolgt wird. Das ist eine Ironie der Realität, anders


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kann man das gar nicht bezeichnen, wo man vielleicht auch in Erinnerung rufen muss, dass wir in Europa in der Geschichte ja auch in mehrfachen Bereichen totalitäre Mechanismen erlebt haben, aus denen dann zum Glück auch Freiheitsbewegungen entstanden sind, wie – unter anderem – die 1848er-Freiheitsbewegung, als es zu einer bürgerlichen Freiheitsrevolution gekommen ist und damals auch viele Revolutionäre flüchten mussten, damals auch Europa verlassen haben und von Europa nach Amerika geflüchtet sind, um dort im Land der Freiheit Schutz zu suchen, den Sie auch erhalten haben.

Umgekehrt ist es offensichtlich in der heutigen Realität so, dass Menschen aus den USA zu uns nach Europa flüchten, aber dann, wenn sie – in diesem Fall berech­tigterweise! – um Asyl ansuchen – das ist nicht irgendein Asylbetrüger oder jemand, der das Asyl missbraucht oder ein Wirtschaftsflüchtling, den man, wie man in der Realität sieht, sowieso gerne bei uns im Land aufnimmt, nein, das ist einer, der im wahrsten Sinne des Wortes Rechtsanspruch auf Asyl hat, weil er politisch verfolgt wird, und dem wir das auch gewähren sollten –, genau dort nichts passiert.

Da werden alle möglichen Argumente gesucht und kreiert, warum man ihm kein Asyl geben kann – beispielsweise weil er physisch gar nicht im Lande ist. Nur wie soll der Herr Edward Snowden überhaupt physisch vom Flughafen Moskau wegkommen? – Das ist legal schwer möglich, wenn ihm die Amerikaner bereits seinen Pass entzogen haben und das auch an alle internationalen Flughäfen, an alle Behörden gemeldet wurde und er natürlich legal gar keinen Flieger mehr betreten kann.

Das heißt, natürlich muss man im Sinne dieser Verantwortung gegenüber den Bürgerrechten, die gerade wir als neutraler Staat Österreich haben, so einen Antrag, den er ja gestellt, und den Wunsch, den er geäußert hat, ernst nehmen und auch entsprechend ehrlich und korrekt abhandeln. Ich sage, wir als neutrales Land sollten ihm diesen Schutz gewähren und letztlich auch sicherstellen, dass Edward Snowden bei uns Asyl erhält. (Beifall bei der FPÖ.)

Was offensichtlich geworden ist, ist, dass der amerikanische Weltpolizist auf alle Fälle Kontrolle braucht. Wenn man so etwas heute in einem Roman oder Spielfilm sehen würde, was die letzten Tage in der Realität augenscheinlich geworden ist, dann hätte man wahrscheinlich dem Autor oder dem Regisseur vorgeworfen, dass das unrealistische Handlungen sind, aus der Hollywood-Industrie stammend, und das alles nur Fiktion ist – aber das, was der amerikanische Geheimdienst in seinem PRISM-Projekt lebt, das ist etwas, was an einen futuristischen Thriller erinnert und letztlich Realität geworden ist.

Das ist ein Überwachungsprojekt, das es der NSA, aber auch dem FBI ermöglicht, unter dem Deckmantel der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung offensichtlich jeden Bürger dieser Welt – und vor allen Dingen Europas – zu bespitzeln, zu über­wachen, wo es keinerlei Briefgeheimnis mehr gibt, keinerlei Privatsphäre mehr gibt und wir als Österreicher und Europäer bei diesem Wahnsinn noch mitspielen, wo Bürgerrechte, Freiheitsrechte und auch das Völkerrecht mit Füßen getreten werden.

Da erwarte ich mir eine andere Position der Regierungsverantwortlichen hier in Österreich. Da erwarte ich mir natürlich neben dem Herbeizitieren des amerikanischen Botschafters auch die Einsetzung eines Sicherheitsrates, und da erwarte ich mir auch, dass die Amerikaner natürlich nicht nur entsprechend kritisiert werden, sondern dass sie auch aufgefordert werden, alles so rasch wie möglich auf den Tisch zu legen. Und solange das noch nicht passiert ist haben wir auch entsprechende Schritte zu setzen, beispielsweise indem wir den automatischen Datenaustausch sofort außer Kraft setzen. (Beifall bei der FPÖ.) – Das wäre einmal der erste wesentliche und notwendige Schritt.


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Ein weiterer Schritt wäre natürlich, die TAFTA-Verhandlungen über die Freihandels­zone auszusetzen, die ja gerade am Beginn stehen und wo wir jetzt wissen, dass da offensichtlich abgehört wurde, dass Konferenzen europäischer Politiker abgehört wurden (Ruf bei der FPÖ: Unerhört!), dass Wanzen gesetzt wurden, um im Sinne der Spionage gegenüber Freunden – aber darauf wird man dann noch zu sprechen kommen, wie der Herr Obama das zum Ausdruck gebracht hat – offenbar einen Infor­mationsvorsprung zu haben und zu wissen, welche Position die Europäer einnehmen wollen, um sich auch rechtzeitig entsprechend darauf einstellen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja bitte, was sind denn das für unfassbare Mechanismen, wo dann offenbar das offizielle Amerika auch noch mit einer Unverfrorenheit hergeht und in dem Fall Präsident Obama, angesprochen auf diesen Skandal, das mit dem Satz quittiert, dass – und ich zitiere – „Spionage unter Freunden ,nichts Außergewöhnliches‘ sei“.

Wenn das nichts Außergewöhnliches ist, dann möchte ich wissen, wie die Amerikaner reagieren würden, wenn irgendein europäischer Geheimdienst Regierungseinrich­tungen oder auch andere Bereiche und Politiker in Washington in der Form, in der Art und Weise abhören würde und man draufkäme oder so jemanden erwischen würde. Ich möchte nicht wissen, was dann mit solchen Herrschaften passiert – von Guantanamo angefangen vielleicht über die legale Folter, die dort rechtlich möglich ist, vielleicht bis hin zur Todesstrafe –, was da alles angedroht wäre, wenn solche Mechanismen bekannt werden würden.

Aber bei uns versucht man, so ein Verhalten noch als freundschaftlich zu bewerten und dafür irgendwo sozusagen Verständnis einzufordern, weil das unter Freunden eigentlich nichts Böses sein soll. Ich kann nur sagen, das sind wirklich ganz, ganz unglaubliche Methoden, wo der amerikanische Geheimdienst und Polizeiorgani­sationen weltweit einen Zugriff auf alle Daten der Bürger, auf Hunderte Millionen Internetnutzer offensichtlich sehr gezielt sichergestellt hat. Und in einem NSA-Papier heißt es dann auch noch, dass die Europäer eben Angriffsziel sind – nicht Freunde, sondern Angriffsziel! Offenherzig und direkt, wie in einem Bericht zu lesen ist.

Die USA beschuldigen immer wieder – und wahrscheinlich auch zu Recht – China, aber auch andere Mächte der digitalen Wirtschaftsspionage – ja, es wird mit einer ziemlichen Sicherheit auch dort diese Probleme geben, und auch das müssen wir selbstverständlich im Auge behalten und uns auch gegen solche Mechanismen zur Wehr setzen –, aber man installiert gleichzeitig, während man China und andere beschuldigt, selbst ein gigantisches, weltumspannendes System der Wirtschafts­spionage, wo man offensichtlich jetzt auf dem Tisch liegen hat, dass Europa auch aufgrund dieser offenkundig gelebten Wirtschaftsspionage wahrscheinlich Zigmilliarden Schäden entstanden sind. Da kann man doch nicht zur Tagesordnung übergehen!

Und ich frage mich, was da bei der europäischen Politik und auch bei den Verant­wortungsträgern der Europäischen Union bis hin zu Ashton los ist, wie man damit umgeht. Ja, nehmen die sich überhaupt selbst noch ernst? (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Haben die irgendein Rückgrat, irgendeinen Charakter? Verstehen die noch irgendwie, was es heißt, Bürgerrechte zu verteidigen und endlich einmal nicht zu buckeln und sich nicht devot gegenüber den Amerikanern alles gefallen zu lassen? (Beifall bei der FPÖ.) Das kann es ja nicht geben!

Welche Schäden dadurch der europäischen Industrie zugefügt worden sind und welche unrechtmäßigen Vorteile für die amerikanische Wirtschaft da wahrscheinlich auch entstanden sind, das kann man nur erahnen, aber das wird sich wahrscheinlich in zweistelligen Milliardenbeträgen wiederfinden.


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Natürlich entzaubert diese ganze Affäre auch den amerikanischen Präsidenten, dem man den Friedensnobelpreis gegeben hat. Also ich meine, spätestens jetzt sollte er darüber nachdenken, ob er den in der Form auch verdient, denn ich glaube, dass ein Friedensnobelpreis eher Edward Snowden zusteht, bei dem Mut, den er da gelebt hat (Beifall bei der FPÖ), solche Missstände in den USA, aber auch außerhalb der USA aufzuzeigen – und dazu gehört sehr, sehr viel Mut.

Snowden hat ja auch von den Russen durchaus das Angebot bekommen, den Asylstatus zu erhalten, wenn er sich bereit erklärt, keine weiteren Aufdeckungen des Skandals mehr zu leben. Er hat das abgelehnt! Auch das zeigt, welchen Charakter dieser Herr hat: Er ist offensichtlich wirklich ein aus Überzeugung Getriebener, damit sich solche Entwicklungen, Zustände und Missstände nicht fortsetzen können. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Und das ist ihm doppelt hoch anzurechnen, weil er damit letztlich vielleicht wirklich dazu beiträgt, zum konkreten Frieden und zur Freiheit der Menschen in dieser Welt etwas beizutragen. Und genau das ist vorbildhaft.

Wie sieht die Bilanz eines amerikanischen Präsidenten, der den Friedensnobelpreis erhalten hat, letztlich aus? – Wir haben in Afghanistan, im Irak weiterhin Situationen, wo man nicht von nachhaltigem Frieden und Friedensschaffung reden kann. Es herrscht weiter nackte Gewalt. Im gesamten Nahen Osten gibt es eine Instabilität. Guantanamo ist nach wie vor in Betrieb. Die Atomwaffen wurden bis heute nicht abgebaut.

Es gibt heute eine Rechtssituation in den USA, wo man nur erschrecken kann, wenn man sich das näher ansieht, was dort für Datenschutzgegebenheiten vorhanden sind – nämlich im Wesentlichen realpolitisch kaum welche, weil die Bürger dort überhaupt keinen Datenschutz erleben, aber unser Datenschutz wurde im Jahr 2012 im wahrsten Sinne des Wortes im Interesse der Amerikaner gegen die Stimmen der Opposition hier geopfert, wie man jetzt sieht.

Und es gibt Entwicklungen, wo man im Bereich der Prävention offensichtlich jeden Bürger unter Terrorismusverdacht festnehmen kann, wegsperren kann, ohne Gerichts­barkeit und abseits der Gerichtsbarkeit. – Das sind Dimensionen und Entwicklungen, die einem wirklich Angst machen, wenn man das einmal ehrlich und kritisch hinterfragt.

Ich sage, das erinnert natürlich alles an ein Modell des gläsernen Menschen à la Big Brother – George Orwell is watching you –, wo man den Eindruck hat, dass der amerikanische Präsident nach dem Motto „Big Barack is watching you“ agiert. (Ruf bei der SPÖ: Big Brother!) Und wenn Obama im letzten und auch im vorletzten Wahlkampf gesagt und ausgerufen hat: Yes we can!, so muss man das heute eigentlich umtexten und sagen: Yes we scan! – Das ist offenbar seine neue Ausrichtung der Politik. (Beifall bei der FPÖ.) Aber da ist der Lack ab, wenn man nicht bereit ist, diese Fehler einzugestehen, nicht bereit ist, sie offenzulegen und nicht bereit ist, diese auch abzustellen. – Und genau darum geht es.

Da haben jetzt auch wir alle eine Verantwortung, und genau diese Verantwortung fordern wir heute auch mit dieser Dringlichen Anfrage ein, weil es natürlich so, in der Art und Weise, nicht weitergehen kann. Das Image der USA ist da natürlich ent­sprechend ramponiert.

Was mich aber wirklich schockiert, sind die windelweichen Reaktionen einerseits der österreichischen Politik, aber vor allen Dingen auch der Europäischen Union, wo die Staatschefs Europas und letztlich insbesondere auch die österreichische Bundes­regierung in einer Art und Weise agieren, als wäre das ein Kavaliersdelikt und kein eklatanter Verstoß gegen das Völker-, Bürger- und Menschenrecht. Es ist definitiv eine Schande, wie devot und kriecherisch man sich hier verhält, wo es um solche Grundrechte geht.


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Vor wenigen Tagen haben wir dann sogar erleben müssen, dass auf Intervention der Amerikaner Druck auf Staatschefs, auf Regierungen in Europa – wie in dem Fall Portugal, Spanien und Frankreich – ausgeübt wird und Druck aufgebaut worden ist, dem bolivianischen Präsidenten Morales eine Überfluggenehmigung nicht zu erteilen beziehungsweise zu kappen, sodass dieser dann in Österreich, wenn man so will, aus „technischen Gründen“, wie man hört, weil die Benzinanzeige defekt gewesen sein soll, landen musste und hier in Österreich dann stundenlang festgehalten wurde oder warten musste, bis er eine Weiterfluggenehmigung erhalten hat – denn die hat man ihm, wie man hört, offensichtlich verweigert, so lange er nicht zugestimmt hat, dass sein Flugzeug kontrolliert werden kann, da man darin Edward Snowden vermutet hat. – Präsident Morales hat dann, wie man hört, dieser Durchsuchung zugestimmt.

Aber auch das zeigt wiederum, wie da offensichtlich Druck aufgebaut wird und man sich nicht gegen solche Druckaufbauentwicklungen wehrt. (Beifall bei der FPÖ.) So etwas ist ungeheuerlich: dass einem bolivianischen Präsidenten so etwas überhaupt passiert, und dass man dann versucht, auch noch Zugriff auf sein Hoheitsgebiet – das Flugzeug – zu bekommen und eine Durchsuchung, milde gesagt, zu erpressen oder zu erzwingen.

Das ist eine unglaubliche Entwicklung, wo heute Edward Snowden als Aufdecker dieses Spionage- und Abhörskandals internationaler Dimension natürlich als Staats­feind Nummer eins der USA hingestellt und auch so bezeichnet wird. Aber es kann doch nicht sein, dass man einem Präsidenten eines souveränen Staates dann in der Art und Weise begegnet, wie das der Fall gewesen ist, indem man ihn nämlich offensichtlich wie einen dahergelaufenen Kriminellen abfertigt und beginnt, ihn über europäischem Unionsgebiet wie eine unerwünschte Person zu behandeln.

Kein Wunder, dass es da einen großen Aufschrei und große Empörung nicht nur in Bolivien, sondern in ganz Südamerika gab, denn so kann man mit einem Präsidenten eines Landes natürlich nicht umgehen. Natürlich wird da eine Entschuldigung nicht ausreichen; da wird schon mehr notwendig sein, um das wieder gutzumachen.

Präsident Morales hat gestern die Europäische Union und die Europäer als Handlanger der USA bezeichnet, natürlich auch, weil er das in der Form miterleben musste. In Anbetracht dieses verheerenden Affronts, der da dem bolivianischen Präsidenten wiederfahren ist, kann man ihm nur schwer widersprechen und ihm sagen, doch ein anderes Bild von den Verhaltensmustern der Europäischen Union zu haben.

Die bedeutende italienische Tageszeitung „La Repubblica“ hat gestern sehr richtig geschrieben, um Edward Snowden festzunehmen, seien die USA und ihre Verbün­deten offensichtlich zu allem bereit, auch dazu, die Regeln, auch Völkerrecht, auch Grundrechte, auch Bürgerrechte, zu brechen, was ja auch geschehen ist, als die Flugbehörden von Italien, Frankreich und Portugal den Flug des bolivianischen Präsidenten unterbrochen haben. Mit einer Aktion ohnegleichen ist der Präsident letztlich in Wien zu einer Notlandung gezwungen worden. Alles andere kann man nicht wegleugnen und wegreden.

Es ist daher auch wichtig, dass Generalsekretär Harald Vilimsky vor zwei Tagen ein weiteres Detail Österreich betreffend aufgezeigt hat, nämlich dass sich zwei Amerikaner, offensichtlich auch Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes, im Fliegerhorst Zeltweg aufhalten, mit eigener Büroeinrichtung. Es liegt offenkundig auf dem Tisch, dass ohne diese zwei Herrschaften der Flugbetrieb des Eurofighter gar nicht möglich ist, dass von ihnen immer wieder und regelmäßig Codes sichergestellt werden und dass das Fluggerät nur so lange flugfähig ist, solange es ihnen passt, wenn es ihnen nicht mehr passt, hat das Fluggerät auch keine Flugfähigkeit mehr.


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Das muss man auch einmal hinterfragen, ob solche Mechanismen überhaupt aufrechtzuerhalten sind und wie wir damit umgehen. Ich sage, das ist eines neutralen Landes nicht würdig. Wir müssen alles tun, um solche Entwicklungen in Zukunft abzustellen – das ist die Erwartungshaltung der Österreicher gegenüber der Regie­rung – und auch Schutz für Edward Snowden durch Gewährung von Asyl in Österreich sicherzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


15.21.43

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr verehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Frage 1, die vor allem die Maßnahmen auf europäischer Ebene im Rahmen der Europäischen Union anspricht, ist zu sagen, dass ich und die gesamte Bundes­regierung, dass wir uns selbstverständlich für eine umfassende Aufklärung einsetzen werden. Wir gehen auch davon aus, dass diese Themen in den jeweils zuständigen Fachministerräten ausführlich diskutiert und beraten werden.

Die Versachlichung der Diskussion einerseits, aber auch die notwendige Einigung auf eine gemeinsame politische und europäische Vorgangsweise stehen dabei im Vorder­grund. Ich bin davon überzeugt, dass die Haltung der Verantwortlichen in den Ländern der Europäischen Union identisch ist und daher auch eine gemeinsame entschlossene Vorgangsweise notwendig ist.

Zu den Fragen 2 und 3, die die Bewertung der Situation betreffen:

Ich erwarte mir so wie Sie auch, verehrte Abgeordnete, eine vollständige und rasche Aufklärung durch die US-Behörden. Wir brauchen und erwarten Transparenz seitens der USA, um verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Im Interesse der Vereinigten Staaten ist es auch, die Fragen, die wir gestellt haben, zu beantworten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so sind diese Vorgänge als völlig inakzeptabel zu bewerten und daher auch unverzüglich abzustellen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Zu den Fragen 4, 9 und 11, die die Kündigung von Datenaustausch-Abkommen betreffen:

Die entsprechenden Abkommen haben den Zweck, den Datenaustausch auf eine rechtsstaatliche Basis zu stellen und auch die Rechte betroffener Personen zu sichern. Eine Aufkündigung dieser Abkommen wäre daher unserer Meinung nach nicht zweckmäßig.

Beim letzten Rat für Justiz und Inneres wurde die Einsetzung einer EU- und US-Expertengruppe vereinbart, die insbesondere klären soll, wie mit den Daten betroffener EU-Bürger umgegangen wurde. Eine Sitzung, an der Vertreter der EU und der Mitglied­staaten teilnehmen, soll am 8. Juli stattfinden.

Wir prüfen, inwieweit österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Unter­nehmen durch die genannten Aktivitäten betroffen waren oder möglicherweise noch betroffen sind. Auf Basis der Ergebnisse werden unverzüglich geeignete Maßnahmen in der Bundesregierung beraten werden müssen und mit unseren Partnern in der EU, wie bereits erwähnt, in enger Abstimmung festzulegen sein, um eine gemeinschaftliche Vorgangsweise zu gewährleisten.

Zur Frage 5, die das Freihandelsabkommen betrifft:


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Ein derartiges Abkommen ist aus meiner Sicht danach zu überprüfen und zu beurteilen, ob es tatsächlich Arbeitsplätze in Österreich und Europa schafft und sichert und wie es mit den Vorteilen für Konsumentinnen und Konsumenten aussieht.

Ich sehe völlig unabhängig dieser Vorfälle einige offene Fragen zum Freihandels­abkommen, insbesondere wenn es darum geht, dass wir die europäischen Standards im Lebensmittelrecht nicht übernehmen wollen. Wenn wir die österreichische Einstellung etwa zu gentechnischen Produkten, die wir nicht wollen, zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln und auch die zum Teil gemeinsam festgelegten europä­ischen Standards aufrechterhalten wollen, dürfen die natürlich keinesfalls durch ein Freihandelsabkommen gefährdet sein. Es sind eine Reihe von umweltpolitischen, aber auch sozialpolitischen Fragen im Zusammenhang mit diesem Freihandelsabkommen sowie dessen Vor- und Nachteile zu prüfen.

Zu den Fragen 6 bis 8, 10, 12 und 13, die die Institutionen, die Schäden und die ebenfalls von mir schon mehrfach angesprochene Aufklärung betreffen:

Das Außenministerium nahm unmittelbar nach Bekanntwerden des sogenannten PRISM-Programms Kontakt mit der US-Botschaft in Wien auf und forderte Infor­mationen zu diesem Programm und zu möglichen Abhörmaßnahmen in Österreich ein.

Da immer weitere Elemente dieses Programms insbesondere betreffend Abhören von EU-Einrichtungen und von Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten über die Medien bekannt geworden waren, wurde der US-Botschafter William Eacho am 1. Juli ins Außenministerium vorgeladen, wo er zu einem 30-minütigen Gespräch mit dem Herrn Vizekanzler zusammentraf. In diesem Gespräch wiederholte der Vizekanzler die österreichischen Forderungen nach rascher Information und voller Aufklärung durch die Vereinigten Staaten.

In diesem Zusammenhang verwies der Vizekanzler auch auf den vom Innen­ministerium erstellten Fragenkatalog zum NSA-Überwachungsprogramm und erinnerte daran, dass die US-Antworten, ob personenbezogene Daten österreichischer Staats­bürger oder Unternehmen erhoben wurden, noch ausständig sind. Botschafter Eacho sagte zu, bei den zuständigen Stellen in Washington neuerlich auf die österreichischen Anliegen hinzuweisen.

Zu den Fragen 14 und 15, die rechtliche Schritte betreffen:

Die zuständigen Behörden und Dienste werden selbstverständlich betroffene Unter­nehmen bei der Absicherung ihrer Systeme und der Implementierung von Sicherheits­vorschriften unterstützen und ihnen auch Unterstützung bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen auf konsularischem Wege zukommen lassen.

Zur Frage 16:

Das österreichische Asylverfahren ist rechtsstaatlich ausgestaltet und schreibt, wie Sie wissen, den zuständigen Behörden und Gerichten vor, dass jeder Fall einzeln geprüft wird. Die Gewährung von Asyl ohne vorherige Prüfung des Falles wäre somit aus unserer Sicht ein klarer Verstoß gegen das bestehende österreichische Recht.

Zur Frage 17, Überflugsverbot:

Die Gewährung von Überflugsrechten fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Einzelstaaten und ist bilateral daher auf diplomatischem Weg zu klären. Ich möchte aber betonen, dass die zuständigen Stellen in Österreich – damit gemeint ist in erster Linie das Außenministerium, aber auch die Austro Control – rasch und professionell reagiert haben, als vom Flugzeug des bolivianischen Präsidenten um Landeerlaubnis angesucht wurde.


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Zur Frage 18:

Die Verbindung zum Fliegerhorst betreffend, die Sie, Herr Strache, in Ihren Ausfüh­run­gen angesprochen haben, möchte ich nur mitteilen, dass mir das Verteidigungsminis­terium die Auskunft erteilt hat, dass da keinerlei Zusammenhang besteht. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Die Gesamtredezeit pro Fraktion beträgt 25 Minuten.

Herr Abgeordneter Dr. Hübner gelangt zu Wort. – Bitte.

 


15.29.43

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Regierungsmitglieder! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Das Einzige, das ich an Ihrer Rede nicht verstehe, ist der tosende Applaus von der SPÖ. Das kann ich mir nur durch den ersten Satz Ihrer Antwort erklären. Sie haben nämlich die erste Frage damit beantwortet, dass Sie diese Themen in den zuständigen Gremien ausführlich erörtern werden. Das mag einigen Leuten bekannt vorkommen, das hören wir immer im ORF nach Wahlniederlagen, da heißt es dann immer: Was werden Sie tun? – Wir werden es in den Gremien ausführlich erörtern. (Beifall bei der FPÖ.)

So in etwa hat sich die gesamte Stellungnahme des Bundeskanzlers angehört: nur nichts sagen, allgemein ausweichen. (Abg. Krainer: Das hat die FPK gesagt!) – Was ist, Kollege? (Abg. Krainer: Das hat die FPK gesagt, das mit den Parteigremien!) – Ich glaube, damit kennen Sie sich besser aus. Ich habe in den letzten Jahren die Interviews nach Bekanntwerden der Wahlergebnisse verfolgt und habe, ich würde sagen, im Schnitt pro Wahlergebnis vier bis fünf SPÖ-Sager vernommen, dass man die Gremien befassen und eine Aussage erst dann treffen werde, wenn die zuständigen Gremien erörtert haben.

Gut, aber Ihre zuständigen Gremien müssen schon lange erörtern, denn die Ge­schich­ten Snowden, PRISM liegen ja schon seit einem Monat auf dem Tisch, schon seit über vier Wochen. Also ich weiß nicht, was diese Gremien erörtern werden oder wann diese Gremien zusammentreten, ob das noch heuer sein wird oder 2014 oder in der übernächsten Legislaturperiode. Aber Sie befinden sich wenigstens in gutem Konsens, in harmonischer Schwingung mit den europäischen Partnern, das muss ich zugeben.

Ich muss auch sagen, Sie sind zumindest präsent, die SPÖ ist heute wenigstens präsent. Ich muss Ihrer Fraktion ein Kompliment machen, der Herr Minister ist schon weg, aber Verteidigungsminister Klug ist da, Minister Hundstorfer habe ich gesehen, und auch der Bundeskanzler ist da. Die ÖVP hat nur die Justizministerin geschickt, die damit am wenigsten zu tun hat. Bei allem Respekt, Frau Dr. Karl ist mir wert und wichtig, ein wichtiges Regierungsmitglied, aber trotzdem, zu dieser Materie uns nur die Justizministerin zu schicken, die in keinem einzelnen Punkt davon betroffen ist, ist ein bisschen wenig. (Abg. Amon: Dann überlegt euch, an wen ihr die Dringliche richtet!)

Dass der Außenminister und Vizekanzler es nicht der Mühe wert findet, irgendetwas dazu zu sagen, passt aber gut zum gesamten Bild. (Rufe bei SPÖ und ÖVP: Zur Sache! – Abg. Dr. Wittmann: Falsche Rede!) Ich glaube, es ist ja nicht ganz unbedeutend für den Außenminister und Vizekanzler, was hier abgeht, wenn der angeblich gute Freund, wenn der nette Botschafter ihn so behandelt. Der Herr Bundeskanzler hat uns heute ja ganz nett gesagt, wie die Amerikaner darauf reagiert haben. Über Urgenz hat der Botschafter mitgeteilt, er werde in Amerika noch einmal


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anfragen. (Abg. Dr. Wittmann: Falsche Rede!) Damit ist die Bundesregierung offenbar zufrieden.

Das ist insoweit nett, als ja der amerikanische Präsident schon selbst gesagt hat, es gebe für Amerika überhaupt nichts zu bedecken, zu entschuldigen, aufzudecken, was sie gemacht haben – Heinz-Christian hat es schon gesagt –, sei „Spionage unter Freunden“. Das scheint in Amerika so üblich zu sein – aber natürlich nur in eine Richtung! Es ist nicht so, dass die Amerikaner das als einen Akt der Freundschaft sehen, wenn man bei ihnen spioniert.

Ich darf nur an die Affäre Jonathan Pollard erinnern, die schon 15 Jahre zurückliegt. Pollard war ein Spion des besten Freundes der Amerikaner, er war ein Israeli, der im amerikanischen Außenministerium und im Senat gesessen ist und direkt Informationen nach Israel gebracht hat. Es gibt einen guten Austausch, sie sind gute Freunde, trotzdem hat Jonathan Pollard das hinter dem Rücken der Amerikaner gemacht.

Diese „Spionage unter Freunden“ hat dazu geführt, dass Jonathan Pollard in Amerika zu 99 Jahren Haft mit frühester Begnadigungsmöglichkeit nach, wie ich glaube, 79 Jahren verurteilt worden ist. Unter „Freunden“! (Abg. Dr. Wittmann: Schwache Rede!)

Pollard ist dann nach ein paar Jahren freigekommen, weil die Beziehungen mit Israel sehr eng sind, weil das wirklich gute Freunde sind, aber das ist in Amerika nicht immer dasselbe. (Abg. Riepl: Was wollen Sie eigentlich sagen? – Abg. Dr. Wittmann: Schwache Rede, sehr schwache Rede!)

Aber was passiert bei uns? Haben Sie von irgendeinem europäischen Staat gehört, dass er Strafverfolgung gegen die Verantwortlichen verlangt? Haben Sie von irgendjemandem gehört, dass die Staatsanwaltschaft und die Verfolgungsbehörden Schritte eingeleitet haben gegen unbekannte Täter? Solch ein Spionagewerk funktioniert nicht nur von jenseits des Ozeans aus, dafür müssen Dutzende, Hunderte Mitarbeiter in Europa sitzen und mitmachen. Das kann man nicht von der Ferne über den Satelliten steuern. Haben Sie irgendetwas gehört? – Ich habe in keinem einzigen Staat etwas gehört, in Österreich schon überhaupt nicht.

Das kommt mir fast so vor, wenn ich jetzt in die Reihen der ÖVP schaue und die Zufriedenheit in den Gesichtern sehe, wie nach den Karlsbader Beschlüssen von 1819; ich weiß nicht, ob Sie sich noch erinnern können. Das waren die Demagogen-Gesetze, das war der Beginn des Biedermeier.

Metternich hat damals den Deutschen Bund nach Karlsbad eingeladen, und man hat gegen die Volksverhetzer, wie sie damals geheißen haben – heute sind das die Terroristen, die Volksverhetzer –, Gesetze erlassen, die unter anderem eine vollständige und lückenlose Überwachung des Briefverkehrs vorgesehen haben. Jedes Briefstück musste gelesen, registriert und in seinem wesentlichen Inhalt zusammen­gefasst werden, und es musste auch nach, wie man heute sagen würde, Codewords untersucht werden. Man hat einige Worte angeführt, und wenn man eines davon verwendet hat, dann ist man registriert und vorgeladen worden. (Abg. Klikovits: Wirklich schade, dass Sie das nicht ernst nehmen! – Abg. Dr. Wittmann: Eine Kaffeehausplauderei!)

Damals hat der Bürger – so à la ÖVP – reagiert, er hat das Biedermeier begonnen und gesagt: Na ja, ich bin ja kein Volksverhetzer, mir macht es ja nichts, bei mir kann man alles lesen, aber die anderen, die sich dagegen wehren – so wie Herr Snowden heute oder Herr Assange –, haben halt Pech gehabt. Warum machen sie denn das? Man hätte ja auch ruhig sein können, man hätte nach Hawaii auf Urlaub fahren und mit der Freundin baden gehen können. – So weit sind wir heute.


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Heute gibt es kein Briefgeheimnis mehr, dass man versucht, den Kleber über dem heißen Lufterl zu lösen. Heute gibt es die Möglichkeit zu hacken, heute gibt es die Möglichkeit, Spionagesoftware einzuschleusen, heute gibt es die Möglichkeit zu verwanzen, heute gibt es die Möglichkeit, die großen Internetprovider – Facebook, Twitter, Google – zum totalen Informationsaustausch zu zwingen.

Heute gäbe es die Möglichkeit in den europäischen Rechtsstaaten, das abzustellen. Man tut es aber nicht. Das Einzige, das man tut: Man hilft den Amerikanern noch, den Übeltäter zu fangen, denn dieser Mann, der für Europa so viel gemacht hat wie seit Jahrzehnten kein anderer Amerikaner, der nämlich aufgezeigt hat, was sich da abgespielt hat, ist die größte Peinlichkeit für die europäischen Staaten. Am liebsten würden sie ihn vom Erdboden verschlucken lassen. Man kann nicht sagen, er ist ein Böser, er gehört ausgeliefert, aber man würde ihn so schnell wie möglich in Amerika zurückhaben wollen und ihn dort zu 99 Jahren Haft oder noch mehr verurteilen oder in Guantánamo versenken oder sonst irgendetwas.

Trotz all dieser Sonntagsreden, die wir heute hören, frage ich: Was hat man ge­macht? – Bei erster Gelegenheit hat man voll mit den Amerikanern kooperiert und über Ersuchen der amerikanischen Geheimdienststellen das Flugzeug des Herrn Morales festgehalten und ihm klargemacht, dass, wenn er der Durchsuchung nicht zustimmt, das Flugzeug nicht mehr abfliegt. Die europäischen Staaten haben den Flugraum gesperrt, die Franzosen, die Spanier, die Portugiesen. Die Franzosen haben sich dann 17 Stunden später entschuldigt, als alles vorbei war. So sieht es aus.

Nicht nur keine Verfolgung, nicht nur kein Zur-Verantwortung-Ziehen, nicht nur keine Verurteilung, sondern weiter Kollaboration mit dem Täter – das ist eine Schändlichkeit und eine Feigheit und eine Nichtbeachtung und Nichtvertretung der Rechte der eigenen Bürger, und das raubt einem fast den Atem! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Dr. Cap gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Eigentlich sollte man fragen, ob man diese Veran­staltung fortsetzen soll!)

 


15.37.21

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Kollege Hübner, ich weiß jetzt nicht, was bei dieser Ihrer „Montagsrede“ die Botschaft war! Was wollten Sie uns eigentlich sagen? (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Ich habe mich jetzt echt minutenlang bemüht, herauszufinden, was Sie uns eigentlich sagen wollen. Sie haben sich zu einem Teil verplaudert, der zweite Teil war kaum hörbar, weil Sie nicht ins Mikrofon gesprochen haben, und der dritte Teil war dann eine Montags- und keine Sonntagsrede. Aber gut, Sie werden sich etwas dabei gedacht haben, dass Sie das so angelegt haben.

Worum es in dieser Sache geht, ist eigentlich eine ziemlich ernste Angelegenheit. Viele Bürgerinnen und Bürger, die heute zusehen und auch zuhören, werden sich die Frage stellen, ob auch sie einmal betroffen sein können, plötzlich in irgendeinem Filter hängenbleiben, die da kreiert wurden mit den neuen technischen Möglichkeiten (Abg. Strache: Sie sind betroffen!), und sich dann plötzlich wiederfinden in irgendeiner Kartei, um das jetzt verständlich zu übersetzen. (Abg. Strache: Sie sind betroffen, Herr Cap!) Sie werden sich die Frage stellen, was man dagegen machen kann.

In einer Dringlichen Anfrage sollte man eigentlich die Frage, was man dagegen machen kann, beantworten. (Abg. Strache: Datenaustausch kappen!) Diese Frage ist von den beiden Vorrednern nicht gestellt worden. (Abg. Strache: Hören Sie einmal zu!) Daher wäre es besser gewesen, Sie hätten keine Dringliche gemacht, denn eine Dring-


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liche, um uns nichts zu sagen, hat keinen Sinn, ehrlich gesagt. – Das zur Einleitung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was mich wundert, ist, wieso der britische Geheimdienst nicht erwähnt wird, irgendwie ist der ausgespart. Haben Sie ein Kooperationsverhältnis mit ihm oder sonst etwas? Es wird immer nur der amerikanische Geheimdienst angeführt. Ich weiß schon, all das ist keine Versammlung von Engerln. Auch in Russland sind es keine Engerl, wenn es um dieses Thema geht, in China sind es keine Engerl, und überhaupt sind nirgendwo Engerl zu finden bei dieser Thematik. Aber Sie suchen sich eine einzige Gruppe aus. Ich weiß schon, NSA bietet Grund genug, lang und ausgiebig darüber zu reden.

Mich wundert noch eine zweite Sache. Sie sind doch immer die Partei, die über Ordnung, Terrorbekämpfung und so weiter spricht. – Ganz vom Tisch zu wischen ist es nicht, dass man eine vernünftige, den Gesetzen entsprechende Datenarbeit verrichtet, um den Terror wirklich optimal bekämpfen zu können. Das wundert mich, dass Sie darüber nicht sprechen. Das kommt bei Ihnen nicht vor. (Abg. Strache: Unsere Sicht ist das nicht!) Ich habe Sie aber früher oft sagen gehört, verbessern wird doch die Möglichkeiten der Polizei, der Exekutive, verbessern wir die Möglichkeiten in Bezug auf Internet, Cybercrime, und so weiter, und so weiter. Das ist alles vorgekommen. – Heute nicht, heute war das alles weg! Heute haben Sie sich ausschließlich auf diese zwei teilweise nicht verständlichen Themen konzentriert. Das wundert mich etwas.

Eines muss ich sagen: Ja, ich bin schon daran interessiert, dass es diese Terror­bekämpfung gibt, aber im Rahmen des Rechtsstaates, im Rahmen der Menschrechte, im Rahmen des Datenschutzes, das ist entscheidend. Und das ist auch die Frage, die es jetzt zu verhandeln gilt.

Ich meine, die werden sich nicht fürchten. „Hübner, Strache allein gegen Obama“, das ist ein Film, der nicht abendfüllend ist, das sage ich Ihnen. Das wird zu wenig sein. Da wird man mit Vorschlägen kommen müssen. (Abg. Strache: , der bei dem Wahnsinn zusieht! Dafür hat der Bürger kein Verständnis!)

Und da sieht man aber auch den Vorteil der Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die sehr wohl über Datenschutz, Datenaustausch, die sehr wohl über diese Frage jetzt verhandeln kann, inklusive, von mir aus, auch des Freihandelsabkommens, und ein Partner ist, der dafür sorgen muss, dass das gegenüber den USA – aber ich sage gleich dazu: auch global und weltweit – geregelt wird. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Sie haben die falsche Rede mit, Kollege Cap!) Denn, ehrlich gesagt, ich habe nichts davon, wenn man das mit den Amerikanern regelt, gleichzeitig aber zwei andere Geheimdienste irgendwo drinnen sind und mithören. Davon habe ich auch nichts. (Abg. Jenewein: Also machen wir gar nichts, das ist dann die österreichische Lösung!) Ich möchte das generell geregelt haben. Das ist mein Anliegen.

In der „Zeit“ findet sich ein interessantes Gespräch mit einem ehemaligen Koordinator in London, der in der Regierung die Geheimdienstarbeit des britischen Geheimdienstes zu koordinieren hatte und der selbst Ex-Chef des britischen Geheimdienstes ist. Er wurde befragt, und da ist folgender Passus zu lesen:

„Die Zeit“ fragt: „Aber wie ist das mit den Wanzen in EU-Behörden? ,Nun ja‘, antwortet“ der Ex-Chef, „,Spionage-Operationen gegen traditionelle Ziele wie Botschaften sind natürlich eine ganz andere Sache.‘“ – „Traditionelle Ziele“, man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen.

Und weiter: „Das heißt, die Angelsachsen spionieren ihre Nato-Partner aus?“ – Das fragt „Die Zeit“. – Und die Antwort darauf: „,Wenn wir wissen wollen, was unsere EU- und Nato-Partner denken, dann rufen wir sie an.‘“ – Der Mann hat Humor.


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Es geht nämlich nicht darum, ob man jemanden anruft, sondern darum, dass er eine Antwort darauf gibt, wie da wirklich die Praxis ist. Und das hat der Herr Bundeskanzler vorhin bei der Beantwortung der vielen Punkte auch angesprochen (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Der hat überhaupt nichts beantwortet!): Ja, wenn es stimmt – und es scheint zu stimmen –, dass all das – EU-Behörden, Botschaften, Regierungsbesprechungen, Besprechungen vor Verhandlungen – abgehört wird, um sich Vorteile für den Verhandlungsprozess zu verschaffen, dann ist entschieden dagegen vorzugehen. Oder wenn es um Wirtschaftsspionage geht – das ist aber etwas, das man noch gesondert behandeln muss. Das geht ja über die Frage betreffend die 500 Millionen Daten, die da im Monat gesammelt wurden und wo man neue technische Möglichkeiten hat, diese zu filtern, um damit etwas anfangen zu können, hinaus. Das alles sollte nach rechtsstaatlichen Prinzipen ablaufen.

Daneben gibt es noch diese traditionelle Arbeit mit den traditionellen Zielen – vielleicht auch noch technisch verfeinert und verbessert, damit man noch mehr Vorsprung hat, noch mehr die Auseinandersetzung führen kann. Das sind Dinge, die man global regeln muss. Das sind Dinge, bei denen die EU gefordert sein wird. Sie hat auch die Möglichkeit dazu und wird das auch tun. Im Europäischen Parlament gibt es diese Diskussion. Das geht aber weit über den blauen Schrebergarten hinaus. (Abg. Strache: Und deshalb müssen wir Sie zur Ordnung rufen, denn von Ihnen kann man sonst nichts erwarten!)

Das wollte ich sagen, denn das, was heute hier geboten wurde, war mir ein bisschen zu wenig. Ich hatte mir heute wirklich mehr erwartet. Vielleicht habe ich hin und wieder Illusionen, aber ich hatte mir wirklich mehr erwartet.

Ich meine, die Vorgangsweise, die jetzt hier seitens der österreichischen Regierung gewählt wurde, die in der Europäischen Union gewählt wird, ist die richtige. Fragenkataloge – da müssen Antworten her! Und dann müssen Abkommen her und muss das abgestellt werden – aber, wie gesagt: gleich generell, zur Sicherheit des Bürgers und der Bürgerin!

Jetzt komme ich zu dem, was ich am Anfang gesagt habe. Es werden sich ja manche, die heute zusehen, die Frage stellen, was geschieht, wenn sie mit dem Handy telefonieren oder vom Festnetz aus telefonieren oder irgendwelche Mails verschicken und so weiter. Es gibt in den USA intern allein Milliarden Mails, die da anscheinend nach einem bestimmten System durch diese Filter laufen, dann, wenn irgendetwas übrig bleibt, noch einmal irgendetwas durchlaufen, mit denen man dann irgendetwas anfängt. Ich hoffe, all dies geschieht im Rahmen der Gesetze, des Datenschutzes und des Rechtsstaates. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das kann nicht im Rahmen des Datenschutzes sein! – Abg. Strache: Wie geht das im gesetzlichen Rahmen? Da gibt es keinen gesetzlichen Rahmen!) – Ich hoffe es. Ich bin kein amerikanischer Richter, ich kann das jetzt nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass die dazu verpflichtet sind, das so zu machen. Und ich bin auch daran interessiert, dass das so geschieht.

Und wenn wir schon von einem Weltdorf sprechen und von einer globalen Vernetzung, dann, muss ich sagen, hat Österreich als Land genauso wie die Europäische Union und wie alle anderen Länder auch das Recht, von den Ländern und den Supermächten, die die Möglichkeit haben, all das zu machen – theoretisch; nicht alles, was man tun kann, darf man und soll man tun –, Abkommen einzufordern, mit denen dieser Entwicklung entgegengewirkt werden kann, und das ist entscheidend. Diesen Weg beschreitet die Bundesregierung, und das erwarte ich mir auch von der Europäischen Union im Interesse der österreichischen Bürgerinnen und Bürger, die sich auch in Zukunft sicher fühlen sollen. Und das fordern wir.


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Wir geben Antworten – Sie haben noch die Chance dazu, vielleicht schafft es einer Ihrer Redner doch noch. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Jenewein.)

15.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte. (Abg. Heinzl: Das war gut! – Abg. Amon – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das war in Ansätzen wirklich ausgezeichnet!)

 


15.45.00

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Ich habe mir zuerst die Frage gestellt, was die FPÖ mit der heutigen Dringlichen Anfrage bezweckt.

„An den Herrn Bundeskanzler“, steht auf Ihrer Dringlichen Anfrage. – Ich erinnere mich daran, dass gestern irgendwann in der Nacht im deutschen Fernsehen in der Sendung „Anne Will“ der Oppositionsführer von der SPD in der Bundesrepublik Deutschland versucht hat, Bundeskanzlerin Merkel zu unterstellen, sie wäre da gleichsam involviert und hätte etwas davon gewusst. Und anscheinend zielt die Opposition hier auf eine ähnliche Vorgangsweise ab, nur dass der Bundeskanzler in Österreich ein Sozialdemokrat ist. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Ich halte es in beiden Fällen für wirklich absurd, Herr Strache (Beifall bei der ÖVP – Zwischenruf des Abg. Strache), dass da so subkutan unterstellt wird, es wäre auch nur irgendeiner europäischen Regierung recht, dass Ratssitzungen abgehört werden, oder es wäre irgendeiner europäischen Regierung recht, dass die Daten ihrer eigenen Bürger für US-amerikanische Zwecke ausspioniert werden. (Abg. Strache: Deshalb habt ihr das 2012 trotz aller Bedenken übergeben!) Das, Herr Strache, ist wirklich absurd und in aller Deutlichkeit zurückzuweisen! (Beifall bei der ÖVP.)

Weil Sie, Herr Kollege Strache, verschiedene Mitglieder der Bundesregierung auf der Regierungsbank vermissen: Wir haben in den letzten drei Tagen in den zuständigen Unterausschüssen ... (Abg. Strache: Verwechseln Sie mich nicht mit Herrn Hübner!) – Aber die Verantwortung für Ihre Partei werden Sie ja wohl noch übernehmen, Herr Kollege Strache. (Abg. Strache: Aber Sie sagen, ich! Verwechseln Sie nicht mich mit Herrn Hübner! Herr Hübner hat den Herrn Außenminister vermisst, nicht ich!) Das kann man schon erwarten. Ja, Sie als Partei spreche ich an. Sie als Partei, Herr Klubob­mann, habe ich angesprochen.

Sie haben hier Regierungsmitglieder vermisst, die sich in den letzten drei Tagen im zuständigen Unterausschuss (Abg. Strache: Ich vermisse den Außenminister gar nicht, glauben Sie mir das! Den vermisse ich nicht, und der fehlt mir nicht!) im Hinblick auf die Arbeit der militärischen Nachrichtendienste und die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung all Ihren Fragen gestellt haben. All Ihre Fragen sind beantwortet worden. Hier geben Sie ja zum Teil Behauptungen wider besseres Wissen wieder, und das ist inakzeptabel, Herr Strache! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Zum Beispiel welche, Herr Amon? Welche Unwahrheiten?)

Wir können gerne dann  (Abg. Jenewein: Jetzt sofort! – Abg. Strache: Sagen Sie mir bitte, welche Unwahrheiten!) – Herr Kollege Strache, ich habe da alles Mögliche mitgeschrieben (Abg. Strache: Sie wissen nichts!), aber mir ist meine Redezeit zu schade, Herr Kollege Strache (Abg. Strache: Na schauen Sie, weil es keine gibt! Lauter Floskeln!), als dass ich auf all Ihre Zwischenrufe eingehe. Seien Sie nicht so nervös, sondern hören Sie zu! (Abg. Jenewein: Wo ist die Unwahrheit, Herr Amon?)

Die österreichische Bundesregierung hat höchst korrekt auf die Vorfälle reagiert. Der Außenminister hat den amerikanischen Botschafter zu sich gebeten, die Innen-


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ministerin hat in Abstimmung mit ihrem deutschen Amtskollegen einen Fragenkatalog entworfen, dieser wurde adaptiert, wurde den österreichischen Umständen angepasst und der amerikanischen Botschaft übergeben. Wir harren der Antworten. (Zwischenruf des Abg. Grosz. – Abg. Strache: Eine Untersuchung des Präsidenten-Flugzeuges Morales!)

Herr Kollege Strache, danke, dass Sie das aufwerfen. (Abg. Jenewein: Ihnen fällt ja nichts ein!) Österreich hat dem bolivianischen Präsidenten selbstverständlich erlaubt, in Wien zu landen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Der bolivianische Präsident ebenso wie der Pilot des Flugzeuges, vielleicht nicht ganz so bedeutend, beide haben einer freiwilligen Nachschau zugestimmt, und das war für alle Beteiligten sinnvoll, Herr Kollege Strache, denn damit ist erst sichtbar geworden, wie absurd diese Flugverbote waren. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Es ist unseren Behörden und unseren Ministern dafür zu danken, dass sie da völlig korrekt und richtig agiert haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Grosz: War es nicht eher so, dass die Amerikaner gesagt haben: Schauen Sie nach!?)

Ich möchte mir gerne die Gerüchte ausmalen, eigentlich möchte ich sie mir gar nicht ausmalen, die es gegeben hätte, hätte diese freiwillige Nachschau in der Maschine nicht stattgefunden. Da wären Unterstellungen unterwegs gewesen! Wahrscheinlich würde dann auch schon das Gerücht laufen, dass sich Herr Snowden bereits in Österreich befindet, denn das hört man ja da und dort auf den Gängen. (Abg. Strache: In einer Stunde Pressekonferenz bei uns im Klub!) Es ist schon einigermaßen inter-essant, welche Blüten das treibt.

All Ihre Argumente, Herr Strache, mit den unglaublichen auch anti-amerikanischen Stereotypen (Abg. Strache: Aber hören Sie doch auf, Sie verteidigen Völkerrechts- und Bürgerrechtsbrüche!), sind, muss ich Ihnen sagen, insofern unangebracht, als die Vorgänge, die passiert sind, natürlich rechtlich zu untersuchen sind (Abg. Strache: Das ist doch Unsinn, was Sie da verzapfen!), und zwar zuallererst auf amerikanischem Boden, dann natürlich in den europäischen Ländern, wo es im Moment Verdachts-momente gibt. Es gibt ja noch keine Beweise. Und dann sind natürlich auch ent­sprechende rechtliche Schritte zu setzen. Das ist ja überhaupt keine Frage.

Dass es die Beziehungen zu den USA einigermaßen stark belastet, wenn so etwas unter Partnern passiert, ist auch klar. Das ist inakzeptabel! Da ist ja auch niemand anderer Meinung! (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Aber eines hat diese ganze Aktion auch gezeigt, Herr Kollege Strache: Genau die anti-europäischen Zwischen-töne, die da auch immer kommen, sind gerade in diesem Zusammenhang völlig unan-gebracht.

Herr Dr. Cap hat davon gesprochen, dass es eigentlich gut wäre, wenn es eine weltweite Regelung für Geheimdienste gäbe. Das ist ein vielleicht zu optimistischer Ansatz, aber ein guter Ansatz. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) Aber es wäre schon schön, wenn es uns gelänge, für diesen Bereich europäische Richtlinien zu schaffen, dass sich Europa da hinsichtlich der Vorgangsweise einig ist, damit nicht die einzelnen Dienste jeweils in den anderen Ländern Aktionen setzen können, die sie aufgrund nationalstaatlicher Gesetze nicht setzen dürften. Das wäre schon ein großer Fortschritt. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt, wir brauchen mehr Europa, Herr Kollege Strache, und nicht weniger Europa! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Noch mehr von diesem schwachen Europa? Das ist eine gefährliche Drohung!)

15.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 171

15.51.48

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich glaube, wir alle sind sehr stolz auf eine Errungenschaft, die es seit 60 Jahren gibt und die sich Menschenrechtskonvention nennt, auf Grundrechte, Freiheitsrechte, BürgerInnenrechte. Das ist etwas, auf das man als europäische und österreichische Bürgerinnen und Bürger zu Recht stolz sein kann. Diese Rechte sind für mich die Basis von Demokratie und Freiheit in Europa.

Das, was passiert ist und bereits bekannt geworden ist, übersteigt meine persönliche Vorstellungskraft bei Weitem. Es war, glaube ich, bekannt, dass die US-Geheimdienste exzessiv Daten sammeln, aber dass große IT-Konzerne wie Microsoft, Apple, Yahoo, Facebook solche Daten in einer unglaublichen Menge zur Verfügung stellen, ist erschreckend. Man kann sich bei keinem privaten Foto, bei keinem privaten E-Mail, bei keinem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, das über Internet kommuniziert wird, bei keinem Chat sicher sein, dass einem niemand über die Schulter blickt, das abspeichert und ausspioniert.

Mich hat dieses Ausmaß extrem erschüttert. Das geht an die Grundfesten unserer demokratischen Rechte in Europa. George Orwell hätte sich das damals, als er den Roman geschrieben hat, „1984“, sicher nicht vorstellen können.

Umso bemerkenswerter war jetzt für mich die Tonalität und die fehlende Emotionalität Ihrer Rede, Herr Bundeskanzler. Das war ungefähr so, als hätte man die Weinstatistik des letzten Jahres als Nichtalkoholiker vorgelesen, sage ich jetzt etwas unhöflich. Hier in dieser Frage keine Emotionalität zu verspüren, verstehe ich nicht. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Ich möchte wissen: Geht Ihnen das, was da passiert ist, nicht unglaublich auf die Nerven?

Es geht um die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern. Es geht um das Grundrecht auf Privat- und Familienleben. Das ist uns Grünen sehr, sehr wichtig, schon seit es uns gibt (Abg. Amon: Das merkt man bei Herrn Pilz immer!), und mir persönlich ist es auch sehr, sehr wichtig. Ich glaube, es gibt hier sehr viele Menschen, denen das persönlich sehr wichtig ist: Recht auf Privat- und Familienleben.

Es geht um die Rechte von Unternehmen, von kleinen Unternehmen, die von großen ausspioniert werden können, um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, und es geht auch um die Rechte der Politik.

Präsident Schulz hat das sehr exakt und gut ausgedrückt: Im Europaparlament werden keine Terroranschläge geplant.

Ich hätte mir von der österreichischen Bundesregierung da eine sehr viel schärfere Vorgangsweise und auch einen schärferen Ton in der Sache erwartet. (Beifall bei Grünen und FPÖ sowie des Abg. Markowitz.)

Mehrere Tausend Berichte wurden mittlerweile vom Geheimdienst auf Basis dieser Datenauswertung erstellt. Ich frage mich: Was geschieht in den USA mit all diesen Daten und mit all diesen Berichten? Für welche Strategien, für welche Politik wird das verwendet? Was geschieht damit eigentlich?

Mich hätte auch das Ergebnis des Gesprächs mit dem amerikanischen Botschafter sehr interessiert. Was sind denn jetzt wirklich die Konsequenzen? – Ich habe jetzt gehört, dass ein Fragenkatalog übermittelt und ausgearbeitet wurde. Man fordert Aufklä­rung – aber man muss auch Konsequenzen fordern. Dieser Grundrechtsverstoß, der da am laufenden Band stattfindet, muss abgestellt werden! Systematische Be-


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spitze­lung und Überwachung gehören aus meiner Sicht abgestellt. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Für mich ist Edward Snowden ein bemerkenswerter junger Mensch, der persönlich sehr viel riskiert haben muss. Ich weiß nicht, was ihm in den USA tatsächlich droht, aber lebenslange Haft ist wahrscheinlich das Mindeste. Er hat persönlich sehr viel aufs Spiel gesetzt, um unsere Rechte, unsere Rechte als Europäerinnen und Europäer, als Österreicherinnen und Österreicher, zu schützen und zu verteidigen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Und dann hören wir von dieser Bundesregierung bürokratische Argumente. (Zwischen­ruf des Abg. Strache.) Es hat solch einen Fall noch nie gegeben. Es ist auch bemer­kenswert, dass sich die FPÖ das erste Mal in ihrer Geschichte für einen Asylwerber einsetzt, der im Übrigen kein gültiges Reisedokument hat. Aber immerhin. (Neuerlicher Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Aber dass man hier nach dem Florianiprinzip vorgeht und sagt: Das müssen die Behörden entscheiden, wir sind ein Rechtsstaat!? – Ja, selbstverständlich sind wir ein Rechtsstaat. Aber spätestens seit der offensichtlich von den USA – auf welche Art auch immer – erzwungenen Sperre des Luftraums von Spanien muss klar sein, dass es sich da ganz eindeutig um politische Verfolgung handelt. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

In diesem Fall hier nicht Asyl anzubieten, einen Schritt zu setzen, ist für mich unver­ständlich – außer Grundrechte und Datenschutz sind einem eigentlich egal.

Ich hätte mir auch von der Europäischen Union schärfere Schritte gewünscht. Dass man das Freihandelsabkommen mit den USA jetzt nicht weiter verhandeln kann, ist, glaube ich, offensichtlich. Dass die europäischen Grundrechte, VerbraucherIn­nen­rechte, der Datenschutz, dass die Wirtschaftsinteressen geopfert werden, dieses Signal halte ich für absolut fatal!

Ich fordere Sie hiermit auf, sich auf europäischer Ebene auch dafür starkzumachen, dass das Freihandelsabkommen nicht weiter verhandelt wird! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Spätestens jetzt wissen wir auch, dass wir auch in Österreich bessere rechtliche Bedingungen für sogenannte Whistleblower, also für Menschen, die Missstände, Gesetzesverletzungen aus Politik, aus Verwaltung, aus Unternehmen melden und darüber informieren und damit unsere Rechte schützen, brauchen. Und dafür haben wir auch einen hervorragenden Vorschlag, der jederzeit Gesetz werden kann.

Eines interessiert mich aber auch noch, und das möchte ich Sie zum Abschluss schon fragen: Seit wann weiß eigentlich die österreichische Bundesregierung, wissen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung von diesem sogenannten PRISM-Programm? Wann wurden Sie tatsächlich darüber informiert? Und können Sie tatsächlich ausschließen, dass es eine Zusammenarbeit auch mit österreichischen Behörden bei diesem Datenklau gibt, dass unter Umständen auch österreichische Behörden da involviert sind? Das hätte ich sehr gerne gewusst. Sie werden es uns heute wahrscheinlich nicht verraten, wir werden es aber parlamentarisch abfragen. Wenn, dann bin ich auf das Höchste schockiert. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist, und ich möchte von Ihnen hier gerne eine präzise, detaillierte Auskunft, seit wann Sie von diesen Praktiken wissen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Abschließend: Herr Bundeskanzler, ich weiß, es ist Sommer, und Sie werden wahr­scheinlich auch wohlverdiente Urlaubswochen genießen, aber es kann Ihnen nicht erspart werden: Sie als Bundeskanzler müssen auf der europäischen Ebene auch die Praktiken von Großbritannien ansprechen und dagegen auf das Schärfste protestieren.