Stenographisches Protokoll
113. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 24. Februar 2016
113. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 24. Februar 2016
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 24. Februar 2016: 9.06 – 21.20 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz)
2. Punkt: Bericht über den Antrag 1527/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichts
3. Punkt: Bericht über den Antrag 1090/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung personeller Autonomie für alle Schulstandorte und damit verbundener Abschaffung des Lehrerdienstrechts
4. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1)
5. Punkt: Bericht über den Antrag 849/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2014/6 bzgl. des Pensionsrechtes der Bediensteten der Oesterreichischen Nationalbank
6. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/18
7. Punkt: Bericht über den Antrag 285/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Falschaussagen gegenüber dem Rechnungshof“
8. Punkt: Bericht über den Antrag 1286/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes
9. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/6
10. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/4
11. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/1
12. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/2
13. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/15
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwertgesetz geändert wird (2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 2. MILG)
15. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 26, 39, 43 und 44, 46, 49, 51 und 52 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 61, 65 und 66, 70 bis 72 sowie 74 bis 76 (886 d.B.)
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden
17. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit geändert wird
18. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 geändert wird (1491/A)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 68
Ordnungsrufe ...................................................................................................... 195, 288
Geschäftsbehandlung
Verlangen gemäß § 26 Abs. 8 GOG hinsichtlich des Antrages 1490/A(E)................... 95
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 7235/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 95
Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 185
Redner/Rednerinnen:
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 185
Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ........................................................ 188
Otto Pendl ................................................................................................................... 190
Werner Amon, MBA ................................................................................................ ... 192
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 193
Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 195
Mag. Nikolaus Alm .................................................................................................. ... 197
Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 199
Antrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 1504/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung des Bank-Austria-Pensionsdeals zwischen SPÖ-Wien und dem BMASK unter der Federführung von Ex-Minister Rudolf Hundstorfer gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 24. Februar 2016 zu setzen ........................................ 95
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 95
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 201
Wolfgang Katzian ................................................................................................... ... 203
Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 205
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 206
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 208
Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 209
Ablehnung des Fristsetzungsantrages .......................................................................... 210
Antrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1224/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 14. März 2016 zu setzen – Ablehnung 96, 300
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Ausschussberichtes 1010 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung ...................................................................................... 96
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 96
Aktuelle Stunde (32.)
Thema: „Unser Pensionssystem ist schrottreif – echte Lösungen statt falscher Versprechen“ ............................................................................................................................... 68
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 68
Bundesminister Alois Stöger, diplômé .............................................................. 71, 87
Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 73
August Wöginger .................................................................................................... ..... 74
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 76
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 78
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ....................................................................... ..... 79
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 81
Josef Muchitsch ...................................................................................................... ..... 82
Peter Haubner ......................................................................................................... ..... 84
Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 86
Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 88
Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ..... 89
Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ..... 90
Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 92
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................................... 93, 300
Auslieferungsbegehren
gegen den Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ................................................. 93
Verhandlungen
1. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (999 d.B.): Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) (1007 d.B.) ....................................... 97
Redner/Rednerinnen:
Peter Wurm .............................................................................................................. ..... 97
Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 101
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 102
Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 103
Ing. Robert Lugar .............................................................................................. 104, 113
Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 106
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ... 107
Sigrid Maurer .............................................................................................................. 110
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 111
Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ... 114
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ... 114
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 115
Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 117
Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 118
Philip Kucher ........................................................................................................... ... 118
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch-Klassen für Schüler ohne ausreichende Kenntnis der Unterrichtssprache – Ablehnung 100, 120
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahlfreiheit zwischen Sonderschulen und integrativen Maßnahmen“ – Ablehnung 105, 120
Annahme des Gesetzentwurfes in 1007 d.B. ............................................................... 119
2. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1527/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichts (1008 d.B.) .................................................................................................................... 120
Redner/Rednerinnen:
Petra Steger ............................................................................................................. ... 120
Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 122
Ing. Robert Lugar .............................................................................................. 124, 129
Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 125
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 125
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 126
Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 127
Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 128
Sigrid Maurer .............................................................................................................. 129
Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 132
Sigrid Maurer (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 133
Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 134
Bundesministerin Heinisch-Hosek ....................................................................... ... 135
Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichts – Ablehnung ........... 122, 136
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau des Gewaltschutzes betreffend Frauen und Kinder – Ablehnung ......... 131, 136
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1008 d.B. .................................................... 136
3. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1090/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Ermöglichung personeller Autonomie für alle Schulstandorte und damit verbundener Abschaffung des Lehrerdienstrechts (1009 d.B.) 136
Redner/Rednerinnen:
Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 136
Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 139
Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 140
Dr. Harald Walser .............................................................................................. 141, 144
Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 142
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 143
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung sozialer und emotionaler Kompetenz in Ausbildung und Auswahlverfahren hinsichtlich der „Lehrer_innenbildung Neu“ – Ablehnung ............................................................. 138, 146
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte – Ablehnung .......................................... 144, 147
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1009 d.B. .................................................... 146
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1) (III-223/1006 d.B.) ...................... 147
5. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Antrag 849/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2014/6 bzgl. des Pensionsrechtes der Bediensteten der Oesterreichischen Nationalbank (985 d.B.) ...................................................................................................................... 147
Redner/Rednerinnen:
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 147
Johann Hell .............................................................................................................. ... 149
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 150
Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 151
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 153
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 154
Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 159
Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 162
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 163
Johann Singer ......................................................................................................... ... 164
Christian Lausch ..................................................................................................... ... 165
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 166
Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 167
Entschließungsantrag der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschärfung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes – Ablehnung 156, 170
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Privilegien dürfen nicht weiter vergoldet werden – keine Sonderbestimmungen für staatliche oder im staatsnahen Bereich erworbene Pensionsanteile über der ASVG-Höchstgrenze“ – Ablehnung 160, 170
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Managergehältern öffentlicher Unternehmen – Ablehnung ..... 169, 170
Kenntnisnahme des Berichtes III-223 d.B. ................................................................... 169
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 985 d.B. ...................................................... 170
Gemeinsame Beratung über
6. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/18 (III-224/1003 d.B.) ................................................................................. 170
7. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Antrag 285/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Falschaussagen gegenüber dem Rechnungshof“ (1004 d.B.) ............................................................................................................................. 170
8. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Antrag 1286/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes (1005 d.B.) .................................................................................................................... 170
Redner/Rednerinnen:
Wolfgang Zanger ............................................................................................... 170, 213
Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 172
Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 173
Hermann Gahr ............................................................................................................ 175
Martina Schenk ........................................................................................................... 176
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 177
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 181
Rupert Doppler ........................................................................................................... 185
Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 210
Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. ... 211
Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................ ... 212
Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 214
Entschließungsantrag der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgesetz über das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungsvorlagen – Ablehnung ....................................................................... 179, 214
Entschließungsantrag der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012 – Ablehnung ........... 180, 215
Kenntnisnahme des Berichtes III-224 d.B. ................................................................... 214
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1004 und 1005 d.B. ........................... 215
Gemeinsame Beratung über
9. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/6 (III-167/807 d.B.) ..................................................................................... 215
10. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/4 (III-155/922 d.B.) ..................................................................................... 215
Redner/Rednerinnen:
Philip Kucher ........................................................................................................... ... 215
Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 216
Erwin Angerer ......................................................................................................... ... 217
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 219
Martina Schenk ........................................................................................................... 220
Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 221
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 222
Sigrid Maurer ........................................................................................................... ... 223
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 224
Kenntnisnahme der beiden Berichte III-167 und III-155 d.B. ....................................... 224
Gemeinsame Beratung über
11. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/1 (III-136/923 d.B.) ..................................................................................... 224
12. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/2 (III-139/983 d.B.) ..................................................................................... 225
13. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/15 (III-127/984 d.B.) ................................................................................... 225
Redner/Rednerinnen:
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 225
Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 226
Christian Lausch ..................................................................................................... ... 227
Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 228
Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 229
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 232
Marianne Gusenbauer-Jäger ................................................................................. ... 233
Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 234
Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 235
Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 236
Johann Singer ......................................................................................................... ... 240
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 240
Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 241
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 242
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bildung für 3- bis 10-Jährige aus einer Hand – Ablehnung ................................. 231, 244
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vermögensobergrenzen für Sozialversicherungsträger – Ablehnung ................ 237, 245
Kenntnisnahme der drei Berichte III-136, III-139 und III-127 d.B. ................................ 244
14. Punkt: Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (998 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwertgesetz geändert wird (2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 2. MILG) (1010 d.B.) ....................................................... 245
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gerald Loacker ......................................................................................... 245, 251
Johann Singer ......................................................................................................... ... 246
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 247
Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 248
Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 248
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ........................................................ ... 250
Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 250
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 252
Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 252
Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 253
Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 254
Konrad Antoni ......................................................................................................... ... 254
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 255
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 255
Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 256
Annahme des Gesetzentwurfes in 1010 d.B. ............................................................... 256
15. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 26, 39, 43 und 44, 46, 49, 51 und 52 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 61, 65 und 66, 70 bis 72 sowie 74 bis 76 (886 d.B.) ...................................................................................................................... 256
Redner/Rednerinnen:
Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 257
Petra Bayr, MA ........................................................................................................ ... 259
Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 260
Ing. Christian Höbart ................................................................................................. 261
Michael Pock ............................................................................................................... 262
Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 264
Martina Schenk ....................................................................................................... ... 264
Hermann Brückl ...................................................................................................... ... 265
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 268
Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 269
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 269
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 270
Johann Hell .............................................................................................................. ... 272
Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 273
Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 274
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (tatsächliche Berichtigung) .................................... 275
Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 275
Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 276
Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 277
Hannes Weninger ................................................................................................... ... 278
Christian Hafenecker, MA (tatsächliche Berichtigung) ............................................. 278
Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 278
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des MilRG Wiener Neustadt – Ablehnung ................................................ 259, 279
Entschließungsantrag der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Erhalt der Militärmusik trotz der geplanten budgetären Einsparungen – Ablehnung .... 267, 280
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 886 d.B. ...................................................... 279
Gemeinsame Beratung über
16. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (995 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden (1001 d.B.) ............................................................................................................................. 280
17. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit geändert wird (1002 d.B.) .............. 280
Redner/Rednerinnen:
Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 280
Gabriele Tamandl .................................................................................................... ... 281
MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ... 284
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 285
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 287
Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 288
Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 289
Mag. Andreas Zakostelsky ..................................................................................... ... 290
Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 291
Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 292
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 292
Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 293
Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 294
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 295
Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 296
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Bargeldes – Annahme (E 125) .............. 283, 297
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1001 und 1002 d.B. ..................................... 297
18. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 geändert wird (1491/A) 297
Redner/Rednerinnen:
Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 298
Otto Pendl ................................................................................................................ ... 298
Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 299
Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 299
Zuweisung des Antrages 1491/A an den Verfassungsausschuss ............................... 300
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 93
Petition betreffend „Öffentliche Verkehrsmittel zu erschwinglichen Kosten für BezieherInnen der erhöhten Familienbeihilfe“ (Ordnungsnummer 63) (überreicht von der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig)
Petition betreffend „Petition der Stadtgemeinde Schwaz betreffend TTIP/CETA/TISA-Abkommen“ (Ordnungsnummer 64) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)
Petition betreffend „Abänderung des Entwurfs zur Abänderung des Tabakgesetzes“ (Ordnungsnummer 65) (überreicht vom Abgeordneten Peter Wurm)
Bürgerinitiativen ........................................................................................................... 94
Bürgerinitiative betreffend „Entstaatlichung des ORF und Abschaffung der ORF-Gebühren sowie gegen die Einführung einer ORF-Haushaltsabgabe“ (Ordnungsnummer 94)
Bürgerinitiative betreffend „Einführung eines gesetzlich verpflichtenden, gut wahrnehmbaren Mindestgeräusches für Kraftfahrzeuge“ (Ordnungsnummer 95)
Bürgerinitiative betreffend „ÖH-Beitrag senken!“ (Ordnungsnummer 96)
Regierungsvorlagen .................................................................................................... 93
1000: Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
1011: Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird
1012: Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG)
Berichte ......................................................................................................................... 93
Vorlage 91 BA: Monatserfolg Dezember 2015; BM f. Finanzen
Vorlage 92 BA: Bericht gemäß § 78 Absatz 5 des Bundeshaushaltsgesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanzschulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2015; BM f. Finanzen
Vorlage 93 BA: Bericht gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 4. Quartal 2015 ergriffenen Maßnahmen; BM f. Finanzen
Vorlage 94 BA: Bericht über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2015; BM f. Finanzen
Vorlage 95 BA: Bericht gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 4. Quartal 2015; BM f. Finanzen
III-236: Bericht betreffend Jahresvorschau 2016 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission bzw. zum Jahresprogramm des Rates; BM f. Gesundheit
III-237: Bericht betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2016, Verwaltungsbereich Wirtschaft; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
III-238: Bericht betreffend die Jahresvorschau 2016 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der niederländischen, slowakischen und maltesischen Präsidentschaften; BM f. Bildung und Frauen
III-239: Bericht betreffend Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2016 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des niederländischen, slowakischen und maltesischen Ratsvorsitzes; BM f. Justiz
III-240: Bericht betreffend Jahresvorschau der Europäischen Kommission 2016 sowie dem operativen Arbeitsprogramm des Rates; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
III-241: Bericht zum EU-Arbeitsprogramm 2016 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des niederländischen, slowakischen und maltesischen Ratsvorsitzes sowie des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2016; BM f. für Europa, Integration und Äußeres
III-242: Bericht betreffend Jahresvorschau 2016 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des Achtzehnmonatsprogramms des Rates; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
III-243: Bericht zu den Vorhaben der Europäischen Union 2016; BM f. Familien und Jugend
III-244: Bericht betreffend Evaluierung der durch das strafrechtliche Kompetenzpaket vorgenommenen Änderungen in der Organisationsstruktur bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 30. November 2010 Nr. 136/E (XXIV.GP); BM f. Justiz
III-246: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2016 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission bzw. des Rates; BM f. Finanzen
Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ........................................................... 95
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien im Bereich der sozialen Sicherheit
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China im Bereich der sozialen Sicherheit
Anträge der Abgeordneten
Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der Dialogplattform zwischen der Sicherheitsexekutive und der Zivilgesellschaft (1530/A)(E)
Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden (1531/A)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreich Werbung (1532/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Spracherwerbs von Schüler_innen mit Zuwanderungsgeschichte (1533/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend klare Rollen, direkte Finanzierung: Entflechtung der Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden im Schulwesen (1534/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bildung für 3- bis 10-Jährige aus einer Hand (1535/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung sozialer und emotionaler Kompetenz in Ausbildung und Auswahlverfahren hinsichtlich der „Lehrer_innenbildung Neu“ (1536/A)(E)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012 (1537/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Kleinunternehmerregelung (1538/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen partizipativ durch die Bürgerinnen und Bürger aktualisierten öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF (1539/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kürzung des Inseratenvolumens der öffentlichen Hand (1540/A)(E)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Alternativfinanzierungsgesetzes (1541/A)(E)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung Digitale Bildung im Schulsystem (1542/A)(E)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung der Herkunft von Konfliktrohstoffen (1543/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von unbegleiteten Minderjährigen vor Menschenhändlern (1544/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz vom 31. Mai 1967 über die Kranken- und Unfallversicherung öffentlich Bediensteter (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG.) geändert wird (1545/A)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz 1948 – RHG) geändert wird (1546/A)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesundheitsgefährdung durch Damenhygieneartikel (1547/A)(E)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ermäßigten Steuersatz für Damenhygieneprodukte (1548/A)(E)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend klima- und umweltbelastende Subventionen: schnellstmögliche Abschaffung der pauschalen Besteuerung privat genutzter Dienstwagen (1549/A)(E)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehren aus dem Insolvenzfall Zielpunkt für die Zukunft ziehen – Lücken schließen – Existenz sichern (1550/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Stopp dem Wegwerfwahn! Maßnahmen zur Förderung der Langlebigkeit von Produkten (1551/A)(E)
Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freigabe der Teilgewerbe im Bereich „Mode“ (1552/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Steuererleichterung für fossile Stromerzeugung (1553/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend stufenweise Absenkung der klimaschädlichen Energieabgabenvergütung (1554/A)(E)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein einheitliches und existenzsicherndes Pensionssystem für alle (1555/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend klima- und umweltbelastende Subventionen: schnellstmögliche Abschaffung von Begünstigungen für die Anschaffung bzw. den Betrieb von Kraftfahrzeugen im gewerblichen Bereich (1556/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend klima- und umweltbelastende Subventionen: schnellstmögliche Abschaffung ökologisch und verteilungspolitisch kontraproduktiver Komponenten der PendlerInnenförderung (1557/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend klima- und umweltbelastende Subventionen: schnellstmögliche Abschaffung der Mineralölsteuervergünstigung für Diesel (1558/A)(E)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Cookie-Richtlinie (1559/A)(E)
Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Kohleabgabegesetz geändert wird (1560/A)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rahmenfrist für Nachweis der Erwerbstätigkeit bei einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld (1561/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des § 311(5) ASVG (1562/A)(E)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauenförderung in der Filmbranche (1563/A)(E)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuordnung der Österreichischen Bundesgärten zum Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft aus wirtschaftlichen und touristischen Gründen (1564/A)(E)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, zuletzt geändert durch BGBl. 87/2015, geändert wird (Mindestlohngesetz) (1565/A)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verstärkung der Lohnkontrollen durch personelle Aufstockung der Finanzpolizei (1566/A)(E)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung One-Stop Shop Betriebsanlagengenehmigungen (1567/A)(E)
Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Nutzbarmachung des Alternativfinanzierungsgesetzes für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft (1568/A)(E)
Mag. Maximilian Unterrainer, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates (1569/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsautomatismus (1570/A)(E)
Mag. Gerald Hauser, Georg Willi, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend: leistbares Skifahren und Snowboarden durch eine EU-konforme Lösung für Einheimischen-Tarife! (1571/A)(E)
Mag. Roman Haider, Georg Willi, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung fairer Spielregeln und Wettbewerbsbedingungen in Zusammenhang mit Online-Buchungsplattformen sowie die Forcierung österreichischer Vertriebslösungen für Online Buchungen im Tourismus (1572/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr (1573/A)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsumentenschutzrecht „NEU“ (1574/A)(E)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht über die Umsetzung des „Islamgesetzes“ (1575/A)(E)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachweis der Berufstätigkeit hinsichtlich Erlass des Studienbeitrags (1576/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Säuberungswelle im Wiener Gesundheitswesen (1577/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der Säuberungswelle im Wiener Gesundheitswesen (1578/A)(E)
Georg Willi, Harald Jannach, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Kooperation im Unterricht von Landwirtschafts- und Tourismusschulen (1579/A)(E)
Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend die gewaltsamen Unruhen in Burundi (1580/A)(E)
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Beibehaltung des Grenzwertes für Quecksilber in Thunfisch“ (1581/A)(E)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Privilegien dürfen nicht weiter vergoldet werden – keine Sonderbestimmungen für staatliche oder im staatsnahen Bereich erworbene Pensionsanteile über der ASVG-Höchstgrenze“ (1582/A)(E)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tagesaktuelle Flüchtlingsstatistik für Österreich“ (1583/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ermittlungsverfahren Gemeindevertretung Kitzbühel (7664/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Wohnungsverkäufe des Integrationsfonds (7665/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylwerberunterkunft Leoben (7666/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten EAST Traiskirchen (7667/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten der Grenzzaunerrichtung in Spielfeld (7668/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend 50 Punkte Integrationsplan (7669/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Abschiebungen nach Ungarn (7670/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Deutschkursangebot des Österreichischen Integrationsfonds (7671/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMASK im Jahr 2015 (7672/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMLVS im Jahr 2015 (7673/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMJ im Jahr 2015 (7674/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BKA im Jahr 2015 (7675/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMLFUW im Jahr 2015 (7676/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMWFW im Jahr 2015 (7677/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMI im Jahr 2015 (7678/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Erbringung von Dienstleistungen an den BMKKVM im Jahr 2015 (7679/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMVIT im Jahr 2015 (7680/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMF im Jahr 2015 (7681/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMG im Jahr 2015 (7682/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMBF im Jahr 2015 (7683/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMEIA im Jahr 2015 (7684/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMFJ im Jahr 2015 (7685/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7686/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7687/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7688/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7689/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7690/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7691/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7692/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7693/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7694/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7695/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7696/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7697/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2015 (7698/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend das Verfahren gegen den Autobahnraser Donauuferautobahn (7699/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt 2015 (7700/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Asbest-Gefahr und Überprüfung durch Arbeitsinspektorat (7701/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Rückführungen von Flüchtlingen aus der Bundesrepublik Deutschland (7702/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Asbest-Gefahr und Überprüfung durch Arbeitsinspektorat (7703/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen in Österreich (7704/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend medizinische Betreuung von Asylwerbern 2015 (7705/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Eingliederungsbeihilfe „Come Back“ des AMS (RH-Bericht Bund 2014/7) (7706/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Altenbetreuung in Kärnten und Tirol; Entwicklungen unter Berücksichtigung der Pflegereform 2011/2012 (Bund 2014/7) (7707/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Register im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger I (RH-Bericht Bund 2014/8) (7708/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Register im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger II (RH-Bericht Bund 2014/8) (7709/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Bedarfsorientierte Mindestsicherung (RH-Bericht Bund 2014/9) (7710/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend System der Gesundheitsvorsorge (Bund 2014/14) (7711/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Belegsmanagement in Akutkrankenanstalten mit dem Schwerpunkt „Procuratio-Fälle“; Follow-up-Überprüfung (RH-Bericht Bund 2014/14) (7712/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Vermögensmanagement ausgewählter Kranken- und Unfallversicherungsträger (RH-Bericht Bund 2014/15) (7713/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Qualitätssicherung in Krankenanstalten (RH-Bericht Bund 2014/16) (7714/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zahlungsströme im Zusammenhang mit bundesfinanzierten Pensionen (RH-Bericht Bund 2014/5) (7715/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gewährung von Ausgleichszulagen in der Pensionsversicherung (Bund 2015/9) (7716/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die rechtliche Grundlage bei Diplomatenkennzeichen (7717/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Drohnen und die damit verbundene Rechtslage (7718/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Prüfung von Wohnsitz und
gewöhnlichem Aufenthalt in der Sozialversicherung als Anspruchsvoraussetzung (RH-Bericht Bund 2015/8) (7719/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Falsche Süße – Gepanschter Ahornsirup auch in Europa? (7720/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Falsche Süße – Gepanschter Ahornsirup auch in Europa? (7721/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Meldestelle für Kinderpornografie und Kindersextourismus 2015 (7722/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Umbau Einsiedlerbad und Denkmalschutz (7723/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend e-cards für Asylwerber (7724/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Betreuung von Asylwerbern 2015 (7725/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Dauer von Asylverfahren 2015 (7726/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aufenthaltsehen 2015 (7727/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dolmetscherkosten 2015 (7728/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend verschwundene Asylwerber 2015 (7729/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7730/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7731/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7732/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7733/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7734/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7735/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7736/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7737/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7738/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7739/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7740/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7741/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7742/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2015 (7743/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: mutmaßliches Dschihadisten-Brüderpaar verhaftet (7744/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7745/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7746/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7747/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7748/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7749/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7750/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7751/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7752/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7753/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7754/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7755/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7756/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Kosten externer Berater im Jahr 2015 (7757/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7758/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7759/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7760/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7761/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7762/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7763/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7764/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7765/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7766/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7767/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7768/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7769/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen an nahestehende Vereine bzw. Vorfeldorganisationen von SPÖ und ÖVP im Jahr 2015 (7770/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend sexuelle Übergriffe durch Migranten (7771/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend 17 300 Asylberechtigte und Langzeitarbeitslosigkeit Wirtschaftssektoren (7772/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Ungleichbehandlung bei der Gewährung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages aufgrund des gestaffelten Ferienbeginns im Jahr 2015 (7773/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Asbestabbau durch Pflanzen (7774/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zika-Virus und Gefahr für Österreich (7775/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend 17 300 Asylberechtigte auf Jobsuche 2015 (7776/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend 30 000 Asylberechtigte auf Jobsuche 2016 (7777/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation (RH-Bericht Bund 2015/3) (7778/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Kollision am Semmering und Klagsdrohungen statt Aufklärung durch ÖBB-Boss Christian Kern (7779/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Asbest und Arbeitnehmerschutz am Beispiel Schnirchgasse/Altes Zollamtsgebäude (7780/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Asbest und Arbeitnehmerschutz am Beispiel Schnirchgasse/Altes Zollamtsgebäude (7781/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend 17 300 Asylberechtigte und Langzeitarbeitslosigkeit (7782/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend eingeschleppte Krankheiten im Rahmen von Flüchtlingstransporten (7783/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Drohnen in Österreich (7784/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Alarm um Keuchhusten in der Steiermark (7785/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend illegales Schächten (7786/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend sexuelle Übergriffe auf Frauen (7787/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Fahrservice Uber“ (7788/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Bonusmeilen (7789/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bonusmeilen (7790/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Bonusmeilen (7791/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Bonusmeilen (7792/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Bonusmeilen (7793/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Bonusmeilen (7794/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Bonusmeilen (7795/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Bonusmeilen (7796/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Bonusmeilen (7797/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Bonusmeilen (7798/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bonusmeilen (7799/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bonusmeilen (7800/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Bonusmeilen (7801/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Repräsentationskosten (7802/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Repräsentationskosten (7803/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Repräsentationskosten (7804/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Repräsentationskosten (7805/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Repräsentationskosten (7806/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Repräsentationskosten (7807/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Repräsentationskosten (7808/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Repräsentationskosten (7809/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Repräsentationskosten (7810/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Repräsentationskosten (7811/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Repräsentationskosten (7812/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Bonusmeilen (7813/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Repräsentationskosten (7814/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Repräsentationskosten (7815/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Repräsentationskosten (7816/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Klimagipfel (7817/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Rückkehrhilfe für Flüchtlinge (7818/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Flüchtlingsobergrenze (7819/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Flüchtlingstransport (7820/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Waffenlieferungen (7821/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerreform (7822/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Flüchtlingskosten (7823/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Entwicklungshilfe (7824/J)
Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht an den Universitäten und Fachhochschulen (7825/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Harmonisierung des Wahlrechts in den Ländern (7826/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Westring Linz/A 26: vorgezogene Bauarbeiten trotz schwebendem Verfahren (7827/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Gebarung des Insolvenz-Entgelt-Fonds (7828/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7829/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7830/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7831/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7832/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7833/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7834/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7835/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7836/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7837/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7838/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7839/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7840/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7841/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Staats- bzw. Regierungsgeschenke (7842/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend interaktives Szenarientraining 3 (7843/J)
Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Mobiltelefone für Flüchtlinge (7844/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Diplomatenpässe (7845/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Diplomatenpässe (7846/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Diplomatenpässe (7847/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Diplomatenpässe (7848/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Diplomatenpässe (7849/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Diplomatenpässe (7850/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Diplomatenpässe (7851/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Diplomatenpässe (7852/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Diplomatenpässe (7853/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Diplomatenpässe (7854/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Diplomatenpässe (7855/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Diplomatenpässe (7856/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Diplomatenpässe (7857/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Diplomatenpässe (7858/J)
Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die österreichische Position zum europäischen Gesetzgebungsprozess zu „Konfliktmineralien“ (7859/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „sonderpädagogischer Bedarf“ (7860/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schlepperunwesen 2015 (7861/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fremdenkriminalität im Jahr 2015 (7862/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einbrüche in Österreich im Jahr 2015 (7863/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Sparmaßnahmen im Bereich der Justizwache (7864/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gesamtkriminalität in Österreich im Jahr 2015 (7865/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Endbilanz zur Zentralmatura 2015 (7866/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend MORE-Studienprogramm an der Wirtschaftsuniversität Wien (7867/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7868/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7869/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7870/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7871/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7872/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7873/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7874/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7875/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7876/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7877/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7878/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7879/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7880/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Überprüfung eines behaupteten Verwandtschaftsverhältnisses 2015 (7881/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Flüchtlingsbeauftragte“ für Schulen Stoisits (7882/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Architekturwettbewerb HGÖ (7883/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Flüchtlingsbeauftragte“ für Schulen Stoisits (7884/J)
Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ladendiebstahl 2015 (7885/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Der Gewalt keine Chance“ – Inserat des BMBF in „Österreich“ vom 24. Jän. 2016 (7886/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Untersuchungen zur Altersdiagnose 2015 (7887/J)
Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kraftfahrliniengesetz – Haltestellenzeichen (7888/J)
Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Umsetzung der UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ (7889/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7890/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7891/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7892/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7893/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7894/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7895/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7896/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7897/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7898/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7899/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7900/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7901/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Einsparungen bei Verwaltungsausgaben und Förderungen (7902/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Lehrlinge im öffentlichen Dienst (7903/J)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die kulturpolitischen Konzepte, die den Planungen zum Haus der Geschichte Österreich zugrunde liegen (7904/J)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Rolle von Populärkultur für die Kunst- und Kulturpolitik (7905/J)
Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Rolle von Kunst- und Kulturpolitik für die Gesamtgesellschaft (7906/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Übergriffe auf Asylunterkünfte 2015 (7907/J)
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Zukunft der Haus- und Fachärzte in Österreich“ (7908/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend TTIP Leseraum im Wirtschaftsministerium (7909/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Skandalöse Einstellungsbegründung durch Staatsanwaltschaft Graz nach Anzeige der rechtsextremen Zeitschrift „Aula“ (7910/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Margareten Dezember 2015 (7911/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Landstraße Dezember 2015 (7912/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Leopoldstadt Dezember 2015 (7913/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Liesing Dezember 2015 (7914/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Floridsdorf Dezember 2015 (7915/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Donaustadt Dezember 2015 (7916/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Brigittenau Dezember 2015 (7917/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Döbling Dezember 2015 (7918/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Währing Dezember 2015 (7919/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Hernals Dezember 2015 (7920/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Neubau Dezember 2015 (7921/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Ottakring Dezember 2015 (7922/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus Dezember 2015 (7923/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Penzing Dezember 2015 (7924/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Hietzing Dezember 2015 (7925/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Meidling Dezember 2015 (7926/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Simmering Dezember 2015 (7927/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Favoriten Dezember 2015 (7928/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Alsergrund Dezember 2015 (7929/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Mariahilf Dezember 2015 (7930/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend stressreduzierende Schlachtungsmöglichkeiten (7931/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Werbeausgaben BMF (7932/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Häftlingszahlen, bedingte Entlassungen, Entlassungen gem. § 133a StVG, gemeinnützige Leistung, sowie elektronisch überwachter Hausarrest im Jahr 2015 (7933/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Dämmstoffe für die Gebäudesanierung und im Neubau (7934/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Innere Stadt Dezember 2015 (7935/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Wieden Dezember 2015 (7936/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Wien-Josefstadt Dezember 2015 (7937/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend unlauteren Wettbewerb der NÖGKK durch kostenlose Narkosebehandlungen im Zahnambulatorium St. Pölten (7938/J)
Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Registrierung der Flüchtlinge – Neuanfrage wegen mangelnder Beantwortung (7939/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Ausbildung beim Bundesheer zur Sicherung kritischer Infrastruktur und Wahrung der inneren Ordnung (7940/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Personal- und Infrastrukturentwicklung in den Rektoraten der österreichischen Universitäten, deren Verwaltung und sonstigen Organisationseinheiten (7941/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Ausbruch eines Falles von Hepatitis A an der Neuen Mittelschule 2 Feldbach (7942/J)
Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend McDonald’s Besuch als Belohnung für randalierenden Häftling (7943/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend ÖH-mitorganisierte Demonstration gegen den Wiener Akademikerball (7944/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs im Bildungsbereich (7945/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ermittlungen gegen linksextreme staats- und verfassungsfeindliche Personen und ebensolche Organisationen aufgrund deren Aufrufen zu Straftaten (Vorfälle 2014) (7946/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ermittlungen gegen linksextreme staats- und verfassungsfeindliche Personen und ebensolche Organisationen aufgrund deren Aufrufen zu Straftaten (Vorfälle 2015) (7947/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend ausländische Raser und EUCARIS (7948/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend üblichen Umgang der Polizei mit Bürgern auf Anfragen zu Informationsgesprächen (7949/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Missbrauch persönlicher Daten von Studierenden durch die ÖH Wien (7950/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Gesundheitsschutz vor eingeschleppten meldepflichtigen Krankheiten“ (7951/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hundebisse 2015 (7952/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dienstpistolen im Wiener Magistrat (7953/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kompetenzcheck zur beruflichen Integration von Asylberechtigten (7954/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend: Österreich will Polizisten nach Slowenien und/oder Kroatien entsenden (7955/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend: Österreich will Polizisten nach Slowenien und/oder Kroatien entsenden (7956/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Flüchtlingsunterbringung in der Kaserne Langenlebarn (7957/J)
Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Anflug des Flughafens Wien durch den Airbus 380 (7958/J)
Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kabinettfest 2016 (7959/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Die ganze Bandbreite des Lebens“ – Inserat des BMVIT in „Österreich“ vom 7. Jän. 2016 (7960/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Die ganze Bandbreite des Lebens“ – Inserat des BMVIT in „Österreich“ vom 5. Jän. 2016 (7961/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Der Gewalt keine Chance“ – Inserat des BMBF in der „Krone“ vom 24. Jän. 2016 (7962/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuerreform bringt’s“ – Inserat des BMF im „Kurier“ vom 25. Jänner 2016 (7963/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Verschwendung beim neuen Ministerbüro (7964/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Grenzzaun-Beschaffung (7965/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Ausrüstung der Polizisten im Einsatz betreffend den Akademikerball“ (7966/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeiterkammerfinanzierung und ausgelagerte Gesellschaften und Haftungen der Arbeiterkammer (7967/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylzahlen 2015 (7968/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Lehre von Asylwerbern und Ausbildungsstand Syrien (7969/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Lehre von Asylwerbern und Ausbildungsstand sonstige Länder (7970/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Lehre von Asylwerbern und Ausbildungsstand Afghanistan (7971/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Lehre von Asylwerbern und Ausbildungsstand Irak (7972/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Lehre von Asylwerbern und Ausbildungsstand Iran (7973/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kompetenzcheck des AMS für Asylwerber (7974/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Nachweis von im Ausland erbrachten Berufsaus-
bildungen durch Asylwerber, bereits anerkannte Asylanten oder subsidiär Schutzberechtigte (7975/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Nachweis von im Ausland erbrachten Berufsausbildungen durch Asylwerber, bereits anerkannte Asylanten oder subsidiär Schutzberechtigte (7976/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Nachweis von im Ausland erbrachten Berufsausbildungen durch Asylwerber, bereits anerkannte Asylanten oder subsidiär Schutzberechtigte (7977/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Nachweis von im Ausland erbrachten Berufs ausbildungen durch Asylwerber, bereits anerkannte Asylanten oder subsidiär Schutzberechtigte (7978/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Nachweis von im Ausland erbrachten Berufsausbildungen durch Asylwerber, bereits anerkannte Asylanten oder subsidiär Schutzberechtigte (7979/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Lehre von Asylwerbern in überbetrieblichen Lehrwerkstätten (7980/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Entsendemeldungen von Arbeitnehmern nach Österreich (7981/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Entsendete Mitarbeiter nach Österreich (7982/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Finanzgruppe Hypo Alpe Adria und Geldwäscheverdacht“ (7983/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Finanzgruppe Hypo Alpe Adria und Geldwäscheverdacht“ (7984/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Verträge zum „Haus der Geschichte Österreich“ (7985/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Dämmstoffe für die Gebäudesanierung und im Neubau (7986/J)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Ramadan 2016: geplante Erleichterung für muslimische Schüler?“ (7987/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Polygamie: Zweit- und Drittfrauen in Österreich“ (7988/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Polygamie: Zweit- und Drittfrauen in Österreich“ (7989/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Polygamie: Zweit- und Drittfrauen in Österreich“ (7990/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Polygamie: Zweit- und Drittfrauen in Österreich“ (7991/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Vizekanzler Reinhold Mitterlehner mit Delegation österreichischer Wirtschaftsvertreter in Russland (7992/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bisphenole in Kassenbons (7993/J)
Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Bodenverschmutzung durch Luftverkehr und Kreuzfahrtschiffe“ (7994/J)
Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Fischwanderhilfen“ (7995/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Gender-Indoktrinationsplakate – Warum an Wiener Schulen?!“ (7996/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend: Staatsanwaltschaft Wien führt seit 2015 zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen OSV-Funktionäre und den Österreichischen Schwimmverband. Angezeigte und Beschuldigte OSV-Funktionäre stellen sich am 4.3.2016 am Verbandstag bis zum Jahr 2020 der Wiederwahl als Vorstände (7997/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend aktuelle finanzielle Herausforderungen (7998/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Wifo-Forderung nach einer neuen Steuerreform (7999/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Reformmangel in Österreich (8000/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Rückfall Österreichs bei Standortvergleichen (8001/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Forschungsfinanzierung (8002/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8003/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8004/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8005/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8006/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8007/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8008/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8009/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8010/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8011/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8012/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8013/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8014/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8015/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter (8016/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Jugendkriminalität im Jahr 2015 (8017/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Assistenzeinsatz und Ausbildung der Grundwehrdiener (8018/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Assistenzeinsatz an der österreichischen Südgrenze (8019/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend UG 45 (Bundesvermögen): mysteriöse Erlöse im Budget 2016 – Folgeanfrage zu 6952/J (8020/J)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausweitung des Abgasskandals I – Abgasverhalten von PKW weiterer Hersteller, Rolle von Zulieferern, Aktivitäten in anderen Staaten (8021/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Oesterreichische Nationalbank – Umgang mit dem Volksvermögen (8022/J)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend unsoziale Förderpraxis durch das Sozialministeriumsservice (8023/J)
Nurten Yilmaz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Migrationsrat des Innenministeriums“ (8024/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Flüchtlinge-Marokkaner-Hauptbahnhof Linz (8025/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend IV-NÖ und Kollektivvertrag (8026/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend freiwillige Rückkehr von Asylwerbern in ihr Heimatland (8027/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Initiative Rudolf Hundstorfer – Bundespräsident 2016 (8028/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Initiative Rudolf Hundstorfer – Bundespräsident 2016 – Zweiter Teil (8029/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Initiative Rudolf Hundstorfer – Bundespräsident 2016 – Dritter Teil (8030/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Werbeaktion zur Steuerreform (8031/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Besucherrückgang auf Christkindlmärkten (8032/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Entwicklungen in Skigebieten (8033/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend anhaltende Missstände im Landesschulrat für Niederösterreich (8034/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Schulbuchaktion, Limit-Verordnung 2016/17 (8035/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Verbleib einer Studie zu TTIP (8036/J)
Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Familienbeihilfe 2013, 2014 und 2015 für im Ausland wohnhafte Kinder (8037/J)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend die Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen (8038/J)
Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Unternehmerpflichten im Datenschutz (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) (8039/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der KA Finanz AG (8040/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-AG (8041/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (8042/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (8043/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der AIT Austrian Institute of Technology GmbH (8044/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft (8045/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Österreichischen Bundesbahnen-Personenverkehr AG (8046/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der Österreichischen Bundesbahnen-Produktions GmbH (8047/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Österreichischen Bundesbahnen-Technische Services-GmbH (8048/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Österreichischen Bundesbahnen-Personenverkehr AG (8049/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Österreichischen Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft (8050/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der AIT Austrian Institute of Technology GmbH (8051/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der Austro Control Österreichische Ges. für Zivilluftfahrt mbH (8052/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Kommunalkredit Austria AG (8053/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Kommunalkredit Austria AG (8054/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Österreichischen Nationalbank (8055/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Österreichischen Post Aktiengesellschaft (8056/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Österreichischen Post Aktiengesellschaft (8057/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Österreichischen Bundesforste AG (8058/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Österreichischen Bundesforste AG (8059/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der ABBAG-Abbau AG des Bundes (8060/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) (8061/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) (8062/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der HETA ASSET RESOLUTION AG (8063/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der HETA ASSET RESOLUTION AG (8064/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der KA Finanz AG (8065/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (8066/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (8067/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der HBI-Bundesholding AG (8068/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-AG (8069/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der KNG-Kärntner Netz GmbH (8070/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der KNG-Kärntner Netz GmbH (8071/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (8072/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (8073/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Rail Cargo Austria AG (8074/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Rail Cargo Austria AG (8075/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Salzburger AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation (8076/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Salzburger AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation (8077/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Austrian Power Grid AG (8078/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der Österreichische Bundesbahnen-Produktions GmbH (8079/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der VERBUND Trading GmbH (8080/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der Post.Wertlogistik GmbH (8081/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Rohöl-Aufsuchungs AG (8082/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Rohöl-Aufsuchungs AG (8083/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der VERBUND AG (8084/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der VERBUND AG (8085/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der VERBUND Hydro Power GmbH (8086/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der VERBUND Hydro Power GmbH (8087/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der VERBUND Sales GmbH (8088/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der VERBUND Sales GmbH (8089/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der VERBUND Thermal Power GmbH (8090/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der VERBUND Thermal Power GmbH (8091/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Geschäftsführung aBv. VZÄ der VERBUND Trading GmbH (8092/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Austrian Power Grid AG (8093/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Energie Burgenland AG (8094/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Energie Burgenland AG (8095/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der FACULTAS Verlags- und Buchhandels AG (8096/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Österreichischen Bundesbahnen-Infrastruktur AG (8097/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die durchschnittlichen Einkommen des Vorstandes aBv. VZÄ der Österreichischen Bundesbahnen-Infrastruktur AG (8098/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8099/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8100/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8101/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8102/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8103/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8104/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8105/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8106/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8107/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8108/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8109/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8110/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8111/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Österreichs fehlerhaften Umgang mit EU-Geldern“ (8112/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Österreichs fehlerhaften Umgang mit EU-Geldern“ (8113/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Österreichs fehlerhaften Umgang mit EU-Geldern“ (8114/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Österreichs fehlerhaften Umgang mit EU-Geldern“ (8115/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Österreichs fehlerhaften Umgang mit EU-Geldern“ (8116/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in den Jahren 2014 und 2015 (8117/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres in den Jahren 2014 und 2015 (8118/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Finanzen in den Jahren 2014 und 2015 (8119/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Gesundheit in den Jahren 2014 und 2015 (8120/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Inneres in den Jahren 2014 und 2015 (8121/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Justiz in den Jahren 2014 und 2015 (8122/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien in den Jahren 2014 und 2015 (8123/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in den Jahren 2014 und 2015 (8124/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport in den Jahren 2014 und 2015 (8125/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in den Jahren 2014 und 2015 (8126/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in den Jahren 2014 und 2015 (8127/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Alpine Ski WM 2013 (8128/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Stetiger Anstieg der Arbeitslosigkeit in Österreich“ (8129/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in den Jahren 2014 und 2015 (8130/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in den Jahren 2014 und 2015 (8131/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport in den Jahren 2014 und 2015 (8132/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in den Jahren 2014 und 2015 (8133/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien in den Jahren 2014 und 2015 (8134/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Justiz in den Jahren 2014 und 2015 (8135/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Inneres in den Jahren 2014 und 2015 (8136/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Gesundheit in den Jahren 2014 und 2015 (8137/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Finanzen in den Jahren 2014 und 2015 (8138/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres in den Jahren 2014 und 2015 (8139/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Bildung und Frauen in den Jahren 2014 und 2015 (8140/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in den Jahren 2014 und 2015 (8141/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundeskanzleramtes in den Jahren 2014 und 2015 (8142/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Repräsentationskosten des Bundeskanzleramtes in den Jahren 2014 und 2015 (8143/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Bildung und Frauen in den Jahren 2014 und 2015 (8144/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Repräsentationskosten des Bundesministeriums für Familien und Jugend in den Jahren 2014 und 2015 (8145/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend die Kosten für Beratungsaufträge des Bundesministeriums für Familien und Jugend in den Jahren 2014 und 2015 (8146/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend sicheren Herkunftsstaat Marokko (8147/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend sicheren Herkunftsstaat Tunesien (8148/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend sicheren Herkunftsstaat Algerien (8149/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Digitale Vignette (8150/J)
Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend sichere Herkunftsstaaten in Nordafrika (8151/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zugriff auf Daten von Steuerungsgeräten in Autos (8152/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen an Ressortmitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (8153/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Inseratenkampagne DANK DIR (8154/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Generation Porno (8155/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Generation Porno (8156/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Bildungsreform – Elementarpädagogikpaket (8157/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend detaillierte Ergebnisse der Zentralmatura 2014/15 (8158/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzielle Auswirkungen der Änderung des Poststrukturgesetzes (PSTG) vom Dezember 2015 (8159/J)
Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Familienbeihilfe 2013, 2014 und 2015 für im Ausland wohnhafte österreichische Kinder (8160/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Straftaten und Selbsttötungen in Haft 2015 (8161/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Nachschussverpflichtungen des Bundes gegenüber der ÖIAG (8162/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend langzeitbeschäftigungslose Personen (8163/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend langzeitarbeitslose Personen (8164/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Insolvenz von Sportvereinen, Verbänden und Sportbetrieben (8165/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verweildauer in der Arbeitslosigkeit (8166/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vormerkdauer in der Arbeitslosigkeit (8167/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die tägliche Bewegungseinheit an Schulen (8168/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend existentielle Bedrohung der Sportvereine durch den Wartungserlass (8169/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit (8170/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Einkauf von Sendezeit für Sportübertragungen (8171/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend existentielle Bedrohung der Sportvereine durch den Wartungserlass (8172/J)
Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Alpine Ski WM 2013 (8173/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Müllaufkommen und Müllverbrennungsanlagen in Österreich (8174/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8175/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8176/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8177/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8178/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8179/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8180/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8181/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8182/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8183/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8184/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8185/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8186/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8187/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend öffentliche Mittel an Economica, SportsEconAustria, ESCE und COGNION (8188/J)
Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Entwicklung bei internationalen Rückführungsabkommen (8189/J)
Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Internationalen Rückführungsabkommen (8190/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Gebietskrankenkassenkosten der Gesundheitsversorgung für Asylwerber“ (8191/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Torpedierung der EU-Politik zur Luftreinhaltung durch den österreichischen Umweltminister (8192/J)
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend „Generation Tschernobyl“ (8193/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Aufnahmeverfahrensordnung (8194/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Umgehung der EU-Sanktionen gegenüber Russland (8195/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Umgehung der EU-Sanktionen durch BM Mitterlehner (8196/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8197/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8198/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8199/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8200/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8201/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8202/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8203/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8204/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8205/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8206/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8207/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8208/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8209/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken von Flüchtlingen, welche keinen Asylantrag in Österreich stellen (8210/J)
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Pädagog_innenbildung Neu“ (8211/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend bedingte Entlassungen und betreutes Wohnen (8212/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Weisungsgebundenheit des Generalprokurators in seiner Tätigkeit als Weisungsrat (8213/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Dunkelziffer öffentlicher Auftragsvergaben (8214/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fall Oliver (8215/J)
Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Transport von Flüchtlingen mit militärischen Transportmaschinen Hercules C-130“ (8216/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8217/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8218/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8219/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8220/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8221/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8222/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8223/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8224/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8225/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8226/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8227/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8228/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8229/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend der Dienstwägen der Bundesregierung (8230/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Rambos“ bei der Finanzpolizei (8231/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Steuerreform bringt’s“ – Inserat des BMF in „Österreich“ vom 29. Jan. 2016 (8232/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Wussten Sie, dass…“ – Inserat des BMVIT in „Heute“ am 16. Feb. 2016 (8233/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Nicht genügend in Volksschulen (8234/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die „Übergangsstufe für Flüchtlinge“ (8235/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend: kommt bald die Bankomatgebühr? (8236/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend: kommt bald die Bankomatgebühr? (8237/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend strafrechtliche Vorkommnisse in Asylunterkünften (8238/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend toxisches Schocksyndrom (TSS) (8239/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: Kunststoffverpackungen geben dickmachende Stoffe an Lebensmittel ab (8240/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend kein Kodein für Kinder (8241/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend unterschätztes Risiko bei Schlaganfall (8242/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Kündigung eines Gewerkschafters durch das rote Wien (8243/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kündigung eines Gewerkschafters durch das rote Wien (8244/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend: Masernviren schwächen das Immunsystem jahrelang (8245/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Überführung von 3 300 Mitarbeitern der Bank-Austria in die ASVG-Versicherung (8246/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend erhöhtes Krebsrisiko durch Arsen in Lebensmittel (8247/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Frauenförderung im Sport (8248/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zahl der Verkehrstoten in Österreich um 10 Prozent gestiegen (8249/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausnahme von der Vignettenpflicht auf einem Teilstück der A 7 während der Sperre der Eisenbahnbrücke (8250/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Asylanten und Arbeitslosigkeit (8251/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Drogenmissbrauch in Justizanstalten (8252/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für die Vereine Erbiz und Kibiz (8253/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Förderungen für die Vereine Erbiz und Kibiz (8254/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für die Vereine Erbiz und Kibiz (8255/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen für die Vereine Erbiz und Kibiz (8256/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderungen für die Vereine Erbiz und Kibiz (8257/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Förderungen für die Vereine Erbiz und Kibiz (8258/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderungen für die Vereine Erbiz und Kibiz (8259/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Förderungen für die Vereine Erbiz und Kibiz (8260/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen für die Vereine Erbiz und Kibiz (8261/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für die Vereine Erbiz und Kibiz (8262/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für die Vereine Erbiz und Kibiz (8263/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Geisterfahrer im Jahr 2015 am Teilstück A 9 Raum nördlich von Graz (Graz/Webling–St.Michael) (8264/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Geisterfahrer im Jahr 2015 am Teilstück A 1 Wienerwald (Knoten Steinhäusl–Wien) (8265/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Geisterfahrer im Jahr 2015 am Teilstück A 2 Raum Graz (Gleisdorf/Süd–Lieboch) (8266/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Geisterfahrer im Jahr 2015 am Teilstück A 10 Raum Pongau (Flauchau–Paß Lueg) (8267/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Geisterfahrer im Jahr 2015 am Teilstück S 1 Knoten Vösendorf–Knoten Schwechat (8268/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Geisterfahrer im Jahr 2015 am Teilstück A 1 Raum St. Pölten (Melk–Knoten Steinhäusl) (8269/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Aufnahmetests und Testgebühren an der Medizinischen Universität Graz (8270/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Aufnahmetests und Testgebühren an der TU Graz (8271/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Aufnahmetests und Testgebühren an der Universität Graz (8272/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Aufnahmetests und Testgebühren an der Universität Innsbruck (8273/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Aufnahmetests und Testgebühren an der Medizinischen Universität Wien (8274/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Aufnahmetests und Testgebühren an der Medizinischen Universität Innsbruck (8275/J)
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Aufnahmetests und Testgebühren an der Universität Wien (8276/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Tirol – Reutte 2015 (8277/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Tirol – Lienz 2015 (8278/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Tirol – Landeck 2015 (8279/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Tirol – Kufstein 2015 (8280/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Tirol – Kitzbühel 2015 (8281/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Tirol – Imst 2015 (8282/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Tirol – Innsbruck Stadt 2015 (8283/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Tirol – Innsbruck Land 2015 (8284/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitslosigkeit Tirol – Schwaz 2015 (8285/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Europäischen Beistand im Krieg gegen Terror von Frankreich (8286/J)
Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend alternde Gesellschaft und Gesundheitsversorgung (8287/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Medienberichterstattung über Gefängnisrazzien (8288/J)
Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Erreichung der Energieeffizienzziele durch Beiträge der Energielieferanten (8289/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Pavillons auf dem Wiener Semmelweis-Areal (8290/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Wahlkartenaffäre in Bludenz (8291/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Dauer von Leistungsbezügen aus der Arbeitslosenversicherung (8292/J)
Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Zukunft der Haus- und Fachärzte in Österreich (7908/J) (Zu 7908/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (7041/AB zu 7450/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (7042/AB zu 7445/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7043/AB zu 7497/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (7044/AB zu 7295/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7045/AB zu 7402/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (7046/AB zu 7293/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (7047/AB zu 7282/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (7048/AB zu 7291/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (7049/AB zu 7297/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (7050/AB zu 7287/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (7051/AB zu 7290/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (7052/AB zu 7294/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (7053/AB zu 7283/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (7054/AB zu 7285/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (7055/AB zu 7284/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7056/AB zu 7296/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7057/AB zu 7303/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (7058/AB zu 7301/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7059/AB zu 7300/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7060/AB zu 7298/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (7061/AB zu 7304/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7062/AB zu 7306/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7063/AB zu 7305/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7064/AB zu 7534/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (7065/AB zu 7563/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (7066/AB zu 7507/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7067/AB zu 7310/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7068/AB zu 7309/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (7069/AB zu 7308/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (7070/AB zu 7317/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (7071/AB zu 7315/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7072/AB zu 7313/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (7073/AB zu 7312/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (7074/AB zu 7360/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (7075/AB zu 7319/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (7076/AB zu 7316/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7077/AB zu 7311/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7078/AB zu 7323/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7079/AB zu 7341/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7080/AB zu 7357/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (7081/AB zu 7358/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (7082/AB zu 7366/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (7083/AB zu 7320/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (7084/AB zu 7368/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7085/AB zu 7383/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7086/AB zu 7387/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (7087/AB zu 7389/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7088/AB zu 7403/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (7089/AB zu 7411/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7090/AB zu 7362/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (7091/AB zu 7350/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (7092/AB zu 7351/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (7093/AB zu 7417/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (7094/AB zu 7418/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (7095/AB zu 7318/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen (7096/AB zu 7314/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7097/AB zu 7365/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7098/AB zu 7347/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7099/AB zu 7329/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7100/AB zu 7375/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7101/AB zu 7395/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (7102/AB zu 7427/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (7103/AB zu 7409/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7104/AB zu 7324/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (7105/AB zu 7443/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7106/AB zu 7431/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7107/AB zu 7344/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (7108/AB zu 7407/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (7109/AB zu 7349/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7110/AB zu 7384/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7111/AB zu 7321/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7112/AB zu 7376/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (7113/AB zu 7370/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7114/AB zu 7322/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7115/AB zu 7369/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7116/AB zu 7399/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (7117/AB zu 7388/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (7118/AB zu 7410/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7119/AB zu 7363/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (7120/AB zu 7361/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (7121/AB zu 7355/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (7122/AB zu 7364/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7123/AB zu 7330/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7124/AB zu 7346/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7125/AB zu 7381/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7126/AB zu 7394/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen (7127/AB zu 7428/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7128/AB zu 7400/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7129/AB zu 7342/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7130/AB zu 7325/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7131/AB zu 7379/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (7132/AB zu 7408/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (7133/AB zu 7420/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (7134/AB zu 7419/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (7135/AB zu 7412/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7136/AB zu 7331/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7137/AB zu 7337/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7138/AB zu 7374/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7139/AB zu 7398/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (7140/AB zu 7404/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7141/AB zu 7334/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7142/AB zu 7340/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7143/AB zu 7385/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7144/AB zu 7390/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7145/AB zu 7401/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7146/AB zu 7327/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7147/AB zu 7345/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (7148/AB zu 7422/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7149/AB zu 7391/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (7150/AB zu 7416/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (7151/AB zu 7424/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7152/AB zu 7433/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7153/AB zu 7377/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7154/AB zu 7348/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7155/AB zu 7328/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (7156/AB zu 7353/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (7157/AB zu 7354/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7158/AB zu 7378/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7159/AB zu 7392/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (7160/AB zu 7425/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (7161/AB zu 7415/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (7162/AB zu 7426/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (7163/AB zu 7371/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (7164/AB zu 7421/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (7165/AB zu 7397/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7166/AB zu 7338/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7167/AB zu 7333/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7168/AB zu 7372/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (7169/AB zu 7405/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7170/AB zu 7439/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (7171/AB zu 7447/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7172/AB zu 7454/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7173/AB zu 7441/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7174/AB zu 7440/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7175/AB zu 7436/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (7176/AB zu 7449/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7177/AB zu 7432/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7178/AB zu 7429/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (7179/AB zu 7544/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (7180/AB zu 7452/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7181/AB zu 7430/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7182/AB zu 7442/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (7183/AB zu 7448/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7184/AB zu 7437/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (7185/AB zu 7446/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (7186/AB zu 7451/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7187/AB zu 7453/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen (7188/AB zu 7455/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7189/AB zu 7461/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (7190/AB zu 7462/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (7191/AB zu 7464/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7192/AB zu 7473/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (7193/AB zu 7474/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7194/AB zu 7459/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7195/AB zu 7457/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (7196/AB zu 7456/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7197/AB zu 7472/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (7198/AB zu 7476/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7199/AB zu 7458/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (7200/AB zu 7463/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7201/AB zu 7466/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7202/AB zu 7467/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7203/AB zu 7468/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7204/AB zu 7469/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7205/AB zu 7465/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7206/AB zu 7470/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7207/AB zu 7471/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (7208/AB zu 7475/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7209/AB zu 7460/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (7210/AB zu 7477/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7211/AB zu 7495/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (7212/AB zu 7481/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7213/AB zu 7480/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (7214/AB zu 7483/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7215/AB zu 7584/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (7216/AB zu 7499/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (7217/AB zu 7479/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (7218/AB zu 7482/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7219/AB zu 7486/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (7220/AB zu 7478/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7221/AB zu 7484/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7222/AB zu 7538/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7223/AB zu 7527/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (7224/AB zu 7500/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7225/AB zu 7494/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7226/AB zu 7488/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (7227/AB zu 7547/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7228/AB zu 7496/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7229/AB zu 7492/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7230/AB zu 7498/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7231/AB zu 7490/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7232/AB zu 7491/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7233/AB zu 7485/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7234/AB zu 7530/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7235/AB zu 7540/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (7236/AB zu 7541/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7549/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7549/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7549/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7549/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7549/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7549/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7549/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7549/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7549/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7549/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7549/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7549/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (7238/AB zu 7565/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7239/AB zu 7493/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7240/AB zu 7487/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7241/AB zu 7489/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (7242/AB zu 7503/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (7243/AB zu 7504/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7244/AB zu 7533/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (7245/AB zu 7519/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7246/AB zu 7579/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7247/AB zu 7535/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (7248/AB zu 7548/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (7249/AB zu 7522/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7250/AB zu 7532/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (7251/AB zu 7501/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen (7252/AB zu 7543/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7253/AB zu 7505/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7254/AB zu 7525/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (7255/AB zu 7502/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7256/AB zu 7508/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7257/AB zu 7577/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (7258/AB zu 7585/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (7259/AB zu 7521/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (7260/AB zu 7523/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (7261/AB zu 7564/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (7262/AB zu 7524/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7263/AB zu 7526/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (7264/AB zu 7546/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (7265/AB zu 7545/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7266/AB zu 7539/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7267/AB zu 7509/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7268/AB zu 7510/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (7269/AB zu 7562/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7270/AB zu 7511/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7271/AB zu 7512/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7272/AB zu 7513/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7273/AB zu 7514/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7274/AB zu 7515/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7275/AB zu 7516/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7276/AB zu 7537/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7277/AB zu 7517/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7278/AB zu 7506/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7279/AB zu 7531/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7280/AB zu 7529/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (7281/AB zu 7520/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (7282/AB zu 7542/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7283/AB zu 7536/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (7284/AB zu 7561/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (7285/AB zu 7528/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7286/AB zu 7569/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7287/AB zu 7567/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7288/AB zu 7578/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7289/AB zu 7570/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (7290/AB zu 7590/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7291/AB zu 7568/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (7292/AB zu 7588/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (7293/AB zu 7587/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7294/AB zu 7576/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7295/AB zu 7574/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (7296/AB zu 7582/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7297/AB zu 7573/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (7298/AB zu 7586/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7299/AB zu 7580/J)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (7300/AB zu 7583/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7301/AB zu 7571/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7302/AB zu 7581/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7303/AB zu 7575/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Kolleginnen und Kollegen (7304/AB zu 7566/J)
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7305/AB zu 7589/J)
*****
der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (19/ABPR zu 20/JPR)
der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (20/ABPR zu 21/JPR)
der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (21/ABPR zu 22/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Doris Bures: Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die 113. Sitzung des Nationalrates.
Die Amtlichen Protokolle der 111. Sitzung vom 27. und 28. Jänner sowie der 112. Sitzung vom 28. Jänner sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Gessl-Ranftl, Yilmaz, Rädler, Johannes Rauch, Hackl, Hauser und Lintl.
Ich gebe bekannt, dass die Aktuelle Stunde von ORF 2 bis längstens 10.20 Uhr übertragen wird; ORF III wird diese Sitzung in voller Länge live übertragen.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Unser Pensionssystem ist schrottreif –
echte Lösungen statt falscher Versprechen“
Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. Ich stelle die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte.
9.06
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Guten Morgen, Hohes Haus! Guten Morgen, geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! „Unser Pensionssystem ist schrottreif“, sagen wir NEOS, und der Herr Bundesminister kontert: Die Pensionen sind sicher! Ich habe auch in Presseaussendungen der ÖVP gelesen, das Pensionssystem sei sicher, und manche haben gesagt: Ja, müsst ihr das so scharf formulieren?! – Ja, das Pensionssystem ist schrottreif.
Warum kommen wir zu diesem Schluss? Das Ding ist schrottreif, wir fahren den Karren an die Wand. Die SPÖ will in die Reifen dieses maroden Autos vielleicht noch ein bisschen Luft pumpen, die ÖVP geht ein bisschen weiter und will einen Scheinwerfer wechseln, aber mit diesem Vehikel kommen wir nicht mehr weit.
Das sagen aber nicht die NEOS, das sagt zum Beispiel der Internationale Währungsfonds in seinem Länderbericht vom Dezember 2015. Er verlangt dort eine Verknüpfung des Pensionsantrittsalters mit der steigenden Lebenserwartung, und er verlangt, dass das Frauenpensionsantrittsalter an jenes der Männer angeglichen wird. – Was der Internationale Währungsfonds sagt, ist dieser Bundesregierung aber ziemlich egal.
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Europäischen Semesters der Republik Österreich gesagt, dass es notwendig wäre, das Pensionsantrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln und das Frauenpensionsantrittsalter an das der Männer anzugleichen, da hinken wir nämlich im europäischen Vergleich weit hinterher.
Die OECD-Expertin Monika Queisser hat gesagt, es sei eine gesellschaftliche Frage, ob Österreich derart hohe Ausgaben zulasten jüngerer Generationen aufbringen will. Also die OECD sagt: Dieses System geht zulasten jüngerer Generationen! Auch die OECD verlangt eine Koppelung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters an die steigende Lebenserwartung und eine Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters an jenes der Männer. – Das alles geschieht im Moment nicht.
Als Finanzminister Schelling relativ frisch im Amt war, hat er angekündigt, wir machen einen Pensionsgipfel und werden am 29. Februar 2016 eine Pensionsreform verkünden. Die Hoffnung war groß, dass der Herr Bundesminister da auch etwas zuwege bringt und Ergebnisse zutage fördert, aber es hat dann etwas gedauert. (Unruhe im Saal.) Die Arbeitsgruppe, die hier eine Pensionsreform erarbeiten soll, wurde am 9. Februar eingerichtet, 20 Tage vor der Präsentation der Reform. – Wer ein bisschen etwas vom Pensionssystem versteht, kann sich vorstellen, dass man in diesen 20 Tagen nichts Vernünftiges ausverhandeln kann. (Abg. Strolz – in Richtung ÖVP und FPÖ –: Pscht!)
Was wissen wir heute über die Pensionsreform, was wissen wir heute darüber, was uns am 29. Februar präsentiert werden soll? – Wir wissen vor allem, was nicht kommt. ÖVP-Klubobmann Lopatka hat über die Medien ausrichten lassen, bei den ÖBB-Pensionen sehe es schlimm aus, Klubobmann Schieder hat gekontert, ganz schlimm sei es aber bei den Bauern und bei den Gewerbetreibenden, und Finanzminister Schelling hat wissen lassen, eigentlich würde er gerne beim Pensionskonto ein bisschen etwas ändern. – Der eine basht die rote Reichshälfte, der andere die schwarze und Finanzminister Schelling die Personengruppe, die eh schon das schlechteste Pensionssystem von allen hat, nämlich diejenigen, die via Pensionskonto erfasst sind.
Was nicht kommt, ist eine Harmonisierung der Pensionssysteme. Allein an diesem Gegeneinander-Ausspielen von Interessengruppen sieht man schon, wie notwendig es wäre, die verschiedenen Pensionssysteme zu harmonisieren.
Es kommt auch keine Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters auf jenes der Männer; das kommt dann 2024 bis 2034. ÖVP-Sozialsprecher Wöginger hat vor fünf Tagen über die Medien ausrichten lassen, dass die ÖVP das von der eigenen Agenda genommen hat.
Es kommt auch keine Pensionsautomatik. Am 10. Dezember hat Herr Finanzminister Schelling im Ö1-„Morgenjournal“ noch gesagt, es brauche eine Pensionsautomatik. Danach dürfte der ÖVP-interne Watschenbaum ordentlich geschüttelt worden sein (Zwischenruf des Abg. Katzian), denn im „Mittagsjournal“ hat es dann schon geheißen: Na ja, eine Automatik nicht, es braucht eine Art Mechanik, aber es muss schon die Politik das letzte Wort haben!
Ja, was kommt denn dann am 29. Februar, wenn das alles nicht kommt? – Beim Rehabilitationsgeld werden wir ein bisschen herumdoktern! Bitte, es geht da um ein Pensionssystem, das – jetzt – 2,3 Millionen und in Zukunft 3 Millionen Bürger versorgen und ihnen eine Existenz sichern soll, und Sie justieren ein bisschen beim Rehabilitationsgeld, das 18 000 Menschen betrifft?! Sie lassen die große Aufgabe außen vor, weil Sie sich auf nichts einigen können.
Als die ÖVP vor bald 30 Jahren in die Regierung gekommen ist, da war der Bundeszuschuss zu den Sozialversicherungspensionen 34 Milliarden Schilling, 2,5 Milliarden € – 2,5! (Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Abg. Rossmann.) – Im Jahr 1995 waren es dann 3,8 Milliarden € und im vorigen Jahr waren es 10,2 Milliarden €. Wenn Sie sich das ein bisschen anschauen, dann sehen Sie, dass sich das hyperbolisch entwickelt. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Die Menschen sind jetzt im Schnitt 24 Jahre in Pension, zehn Jahre länger als damals, als Sie in die Regierung gekommen sind, ohne dass sie auch nur ein bisschen länger arbeiten. Und jetzt wird vom Herrn Bundesminister entgegengehalten – und, wie ich höre, auch aus den Reihen der ÖVP zugerufen –: Ja, aber in Prozent des Bruttoinlandprodukts verändert es sich ja eh kaum! – Ja, Himmel, Herrschaft! Wir zahlen die Pensionen nicht aus dem Bruttoinlandsprodukt. Das Bruttoinlandsprodukt haben Sie nicht in der Geldbörse. (Abg. Rossmann: Selbstverständlich zahlen wir …!)
Wir zahlen den Zuschuss zu den Pensionen aus dem, was an Steuergeldern da ist. Wenn das Bundesbudget 75 Milliarden € ausmacht und davon 20 Milliarden € in die Pensionen – 11 Milliarden in die Sozialversicherungspensionen und 9 Milliarden in die Beamtenpensionen – gebuttert werden müssen, dann ist ein Riesenklotz weg, da nützt es gar nichts, wie hoch das BIP ist. (Abg. Brosz: … können wir aber in Schilling auch noch rechnen …!) Da wird den Menschen Sicherheit vorgegaukelt, da wird mit falschen Zahlen jongliert! Ich weiß schon, Herr Rossmann, dass die Arbeiterkammermathematik eine andere ist, aber die Mathematik, die international anerkannt ist, schaut anders aus. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schopf und Schwentner.)
Wir schmeißen jedes Jahr 20 Milliarden € in das Pensionssystem, Tendenz stark steigend, jedes Jahr eine Hypo Alpe-Adria – jedes Jahr eine Hypo! (Abg. Brosz: Wer … das Geld?) –, und es geschieht nichts (Zwischenrufe der Abgeordneten Rossmann und Schwentner), weil die Herren und Damen auf der Regierungsbank Angst haben – aber wovor eigentlich? – Vor ihrer eigenen Wählerklientel, den Pensionisten, weil sie es nicht schaffen, mit ihren Parteiapparaten, mit ihren Hundertausenden Mitgliedern zu transportieren, dass bei einer Pensionsreform die Pensionisten gar nicht betroffen sind – die haben ihre Schäfchen bereits im Trockenen –, weil sie es mit ihren Riesenapparaten nicht schaffen, der Bevölkerung zu vermitteln, dass es mindestens zehn Jahre dauert, bis eine Pensionsreform wirkt.
In dem Tempo, in dem Sie, Rot und Schwarz, arbeiten, dauert das 40 Jahre lang – siehe Angleichung des Pensionsantrittsalters –; da muss sich wirklich niemand vor dem Tempo der Veränderungen fürchten (Abg. Brosz: Was wollen Sie eigentlich?), aber Sie tun nichts, Sie schauen zu. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brosz.) Wenn heute die Hälfte der Dreißigjährigen gar nicht mehr glaubt, dass sie eine Pension aus dem staatlichen System bekommt, dann haben wir ein Problem, nämlich ein Problem der Entsolidarisierung. (Zwischenruf des Abg. Schopf.)
Was wir brauchen, ist ein System, das die nächsten 30, 40, 50 Jahre noch ausgewogen ist und hält. Die Blockade von Rot und Schwarz ist der beste Beweis dafür, dass wir einen Pensionsautomatismus brauchen, der außerhalb des politischen Tagesgeschäfts funktioniert, in dem dieses System sich austariert, ohne dass Sie im politischen Basar wochen- und monatelang um politisches Kleingeld streiten. Einen besseren Beweis als das, was Sie in den letzten Wochen geliefert haben, gibt es gar nicht dafür, dass ein Pensionsautomatismus dringend nötig wäre. Und wenn ich sehe, wie Sie die ÖBBler gegen die Gewerbetreibenden, gegen die Bauern ausspielen, dann muss ich sagen, das ist der beste Beweis dafür, dass es eine Harmonisierung der Pensionssysteme braucht.
Sie tun es nicht, weil Sie Angst haben, aber vor einer Gruppe haben Sie keine Angst: vor den Jungen. Sie tragen nämlich auf dem Rücken der Jungen Ihren Streit aus und warten mit Reformen zu. – Das ist unverantwortlich. Herr Minister, Sie haben zu Herrn Knittelfelder von der „Kleinen Zeitung“, der Sie gefragt hat: Wann werde ich in Pension gehen? – Herr Knittelfelder ist 24 Jahre alt –, gesagt: mit 65. Bis er 65 ist, ist die Lebenserwartung voraussichtlich um acht Jahre gestiegen (Abg. Schieder: Aber nicht seine!), und da machen Sie den Leuten vor, dass wir von diesen acht Jahren gar nichts in zusätzlicher Arbeitszeit verbringen?!
Man muss kein Volkswirt sein, um zu erkennen, dass sich das mathematisch nicht ausgeht, nur ein bisschen Hausverstand und Kenntnis der Grundregeln der Mathematik wären erforderlich – aber das bringt diese Regierung leider nicht zustande. (Beifall bei den NEOS.)
9.16
Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. Herr Minister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
9.16
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe NEOS, heute enttäuscht ihr mich! (Oh-Rufe.) Ich habe einen Artikel aus dem Jahr 1959 gefunden. Am 29. März 1959 – zwei Jahre war das Pensionssystem in Österreich schon in Kraft (Zwischenruf bei der FPÖ) – hat man dasselbe gesagt wie das, was Sie heute gesagt haben (Zwischenrufe der Abgeordneten Weninger und Lugar) – ich lese vor –:
Die Zahl der Rentner wächst von Jahr zu Jahr. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass es dem medizinischen und sozialen Fortschritt gelungen ist, die Lebenserwartung zu erhöhen. Daraus erwächst aber nicht nur ein Problem, wie der Lebensabend gestaltet werden kann, sondern es stellt sich auch die Frage, wie die Sozialversicherung mit ihren Mitteln das Auslangen finden kann. – Zitatende.
Das war 1959 (Zwischenrufe der Abgeordneten Weninger und Keck), da hat man schon denselben Sermon in die öffentliche Diskussion eingebracht.
Ich bedanke mich bei allen Regierungen seit 1959, bei den Sozialpartnern, aber auch bei den Österreicherinnen und Österreichern! Sie haben seit 1957 (Ruf: 59!) bewiesen (Abg. Strolz: Dass sie jedes Jahr …!), wie es geht, ein Pensionssystem aufrechtzuerhalten, jährlich Anpassungen vorzunehmen (Zwischenruf bei der ÖVP) und es zu schaffen, dass 2,5 Millionen Menschen in Österreich im Alter eine Absicherung haben.
Wir in Österreich haben es geschafft, Armut im Alter zu verhindern (Beifall bei der SPÖ), das ist eine Wohltat für die österreichische Bevölkerung. Ich sage das sehr deutlich: Ja, ich habe gesagt, 6 Prozent des BIP ist ein Betrag, den wir uns für die älteren Menschen werden leisten müssen – und ich sage auch dazu: werden leisten wollen (Beifall bei der SPÖ) –, denn 6 Prozent des BIP für ein Viertel der Bevölkerung zu verwenden, dafür, dass wir Armut im Alter verhindern, das ist eine wichtige Maßnahme. Das ist eine wichtige Maßnahme, die man ganz bewusst auch den Jungen vermitteln sollte.
Liebe NEOS, nennt euch nicht NEOS, nennt euch Oldies, wenn ihr mit einer solchen Politik kommt! (Beifall bei der SPÖ.)
Sie verunsichern Menschen – ich sage das auch ganz bewusst –, Sie verunsichern die Jungen, und zwar wider besseres Wissen, denn die Geschichte hat gelehrt, dass wir seit 1957 mit dem österreichischen Pensionssystem gut gefahren sind. (Abg. Strolz: Auf Pump! Auf Schulden gebaut! – Ruf bei den Grünen: Das ist doch ein Blödsinn! – Abg. Loacker: Mit gefakten Zahlen …!)
Und nun zu den Fakten: Wir sind bei den Pensionen auf einem exzellenten Weg. Das Pensionsantrittsalter ist gestiegen, es liegt derzeit bei durchschnittlich 60,2 Jahren – wir wollten zielgemäß für das Jahr 2018 60,1 Jahre erreichen. Und ich kann Ihnen auch sagen, auch die Kosten für I-Pensionen und Reha-Geld gemeinsam gehen in Österreich zurück. Das heißt – das hat auch der Finanzminister öffentlich bekundet –,
die Aufwendungen für die Pensionen gerade im ASVG-Bereich liegen weit unter den Erwartungen und gehen zurück.
Ich darf Ihnen jetzt noch etwas zum Bundeszuschuss sagen – ich glaube, es ist wichtig, das auch der Bevölkerung klar und deutlich zu sagen –: Vor 60 Jahren ist vereinbart worden, dass die Pensionen zu einem Drittel von den Arbeitnehmern bezahlt werden, zu einem Drittel von den Unternehmern und das dritte Drittel vom Staat dazukommen soll. (Abg. Loacker: Wo steht das von diesem Drittel? Das ist eine Legende, das steht nirgends! Dieses Drittel steht nirgends, das ist nicht wahr!) Das war die Herausforderung bei der Pensionseinführung 1955, damals hat man das so vorgesehen. Der Staat hat allerdings nie diesen Beitrag leisten müssen.
Ich sage ganz klar und deutlich: Die meisten ASVG-Versicherten zahlen sich ihre Pension selbst. Das heißt, die Pensionen sind gesichert. Und ich kann Ihnen ganz deutlich sagen, wir wollen dieses Umlageverfahren stärken, denn nur ein Umlageverfahren ist in der Lage, auch in der Krise Stabilität zu liefern. (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.) Ich kann Ihnen gerne die Briefe vorlesen, die mir Menschen geschrieben haben, die sich auf ein kapitalgedecktes Pensionssystem verlassen haben. Diese Menschen haben in der Krise keine Pensionserhöhungen bekommen, im Gegenteil, es hat für sie Pensionsabschläge gegeben. Dieser stabilisierende Faktor hat für sie nicht gewirkt. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Pensionssystem, bei dem die Bedürfnisse der Bevölkerung im Vordergrund stehen, braucht einiges. Es braucht Menschen, die ständig darauf schauen und ständig bereit sind, es den gegebenen Situationen anzupassen. Das haben wir seit 1955 ständig getan, und unser Pensionssystem ist sicher. (Ruf bei der FPÖ: Wer ist „wir“?)
Das Zweite, das wir zur Finanzierung der Pensionen brauchen, ist eine hohe Beschäftigung. Der Arbeitsmarkt ist da ganz entscheidend. Wenn viele Menschen mit ihren „echten“ Beiträgen in das Pensionssystem einzahlen, dann ist das Pensionssystem sicher.
Und ein Punkt, der auch ganz entscheidend ist: Wir müssen sicherstellen, dass die Menschen das gesetzliche Pensionsantrittsalter gesund erreichen. Daher werden wir beim jetzigen Pensionsgipfel dieser Frage ganz besonderen Raum geben. Wenn es uns gelingt, dass die Menschen gesund in Pension gehen, dann können wir uns unsere Pensionen auch langfristig leisten.
Ich sage Ihnen noch einmal: Verunsichern Sie die Menschen nicht! Das österreichische Pensionssystem ist dann sicher, wenn die Menschen hier keine Spielchen machen, wenn wir verantwortungsvolle Politiker haben, die wissen, wie wichtig es ist, Armut im Alter zu verhindern, und die einen Beitrag dazu leisten, dass wir ein solidarisches System in der gesamten Gesellschaft schaffen. Dann sind unsere Pensionen sicher.
Die österreichischen Pensionen sind seit 60 Jahren ganz sicher, und wir versorgen damit mehr als ein Viertel der Bevölkerung monatlich mit ihrem Einkommen. – Also: Der Beweis lehrt Sie das Gegenteil! (Beifall bei der SPÖ.)
9.24
Präsidentin Doris Bures: Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass allen weiteren Teilnehmern an der Aktuellen Stunde laut Geschäftsordnung eine Redezeit von 5 Minuten zur Verfügung steht.
Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.
9.25
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Pensionen wird immer wieder dafür hergenommen, durch künstlich zusammengerechnete Zahlen so etwas wie Verunsicherung in die Debatte zu tragen. Ich halte das insofern für nicht nur unredlich, sondern auch gefährlich, als es dabei um ein System geht, das sowohl die heute in Arbeit Befindlichen und die Frage, wie wir deren Altersleben finanzieren werden, als auch die heutigen 2,3 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten betrifft. Daher bin ich dafür, dass man kein Schlechtreden und auch kein Verunsichern betreibt, sondern einen sehr sachlichen Diskurs über den wirklichen Zustand führt.
Der Herr Bundesminister hat erwähnt, dass 6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts als Zuschüsse aufgewendet werden. Aber dazu kann man nicht den Zwischenruf machen, das sei alles auf Pump (Abg. Strolz: Ist aber so!), sondern da muss man sich auch die Frage stellen – übrigens, im ASVG ist es noch einmal weniger, denn das ist über alle Systeme gerechnet; die ASVG-Pensionisten für sich brauchen, obwohl sie die weitaus größte Mehrheit sind, einen wesentlich geringeren Beitrag –, wofür diese Zuschüsse verwendet werden, nämlich auch für jene Leistungen, die im Pensionssystem abgegolten werden, die die Gesellschaft vom Pensionssystem will, nämlich Ersatzzeiten, Kindererziehungszeiten, Wehrdienstzeiten, all diese Dinge, aber auch die Mindestpensionen, die hier angehoben werden und die natürlich auch durch einen Steuerbeitrag geleistet werden. Ich hoffe, dass wir hier den Konsens haben, dass wir alle wollen, dass es Mindestpensionen gibt und dass der Staat hiefür Verantwortung hat. (Abg. Strolz: Ja!) Wir jedenfalls stehen zu diesem System, weil es Altersarmut verhindert. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Korun und Strolz.)
Der Blick auf die Zahlen zeigt auch, dass kein Kahlschlag notwendig ist, sondern dass es notwendig ist, mit Behutsamkeit das System immer vernünftig weiterzuentwickeln. Wenn wir uns die Zahlen anschauen, dann sehen wir, dass Österreich stabil dasteht, sowohl kurzfristig als auch langfristig. Und das sind, glaube ich, die zwei entscheidenden Parameter.
Das faktische Pensionsantrittsalter ist um ein halbes Jahr angestiegen. Wir liegen da über dem Plan, den sich die Regierung auch in ihrem Regierungsprogramm vorgenommen hat. Das heißt, die Reformen, die in den letzten Jahren gesetzt wurden, zeigen Wirkung, zeigen Wirkung auch in den Statistiken und lassen sich damit auch nachweisen. Das faktische Pensionsantrittsalter liegt mittlerweile bei 60,2 Jahren. Das war eigentlich das Ziel, das wir uns für 2018 gesetzt hatten, aber schon 2016 erreicht haben.
Zu den einzelnen Vorschlägen, die hier immer herumkreisen: Pensionsautomatik. Meine Antwort auf Pensionsautomatik ist: Wir brauchen Arbeit statt Angst im System, denn eine Automatik, die allein auf die Lebenserwartung abzielt, ist sowohl volkswirtschaftlich als auch gerechtigkeitsmäßig falsch.
Schauen wir uns die Zahlen an: Mehr als 20 Prozent der Pensionsantritte erfolgen aus der Arbeitslosigkeit, 11 Prozent aus dem Krankengeld, also aus dem Krankenstand. Daran sehen wir, dass wir da ein Problem auf dem Arbeitsmarkt haben, nämlich auf dem Arbeitsmarkt für Ältere, länger in Beschäftigung zu bleiben. (Abg. Neubauer: Wem haben wir das zu verdanken? – Der SPÖ!) Das heißt, wenn man haben möchte, dass das Pensionsantrittsalter weiter ansteigt, ist es notwendig, arbeitsmarktpolitisch gegenzusteuern, Pakete zu schnüren für Ältere, auf dem Arbeitsmarkt zu schauen, mit Bonus-Malus-System und all diesen Maßnahmen, dass die Älteren auch weiterhin einen Job haben. Solange sie keinen Job haben, ist es zynisch und unfair, von einer
primitiven Anhebung des Pensionsantrittsalters im gesetzlichen Bereich zu sprechen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zum Frauenpensionsantrittsalter – denn das zweite Lieblingsthema ist, dass man sagt, man müsse die Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters früher durchführen –: Wir haben diesbezüglich eine Einigung, die auch hier breit abgesichert ist, das Frauenpensionsantrittsalter von 2024 bis 2033 stufenweise anzuheben. Es gibt keinen Grund und auch keine statistische Evidenz, es früher zu machen, denn, ganz im Gegenteil, das Anreizsystem funktioniert heute schon. Frauen gehen heute schon wesentlich nach dem, was ihr gesetzliches Pensionsantrittsalter ist, in Pension. Ich verstehe daher gerade die Sicht der NEOS nicht, denn wenn das Verhalten der Leute besser ist als die gesetzlichen Rahmenbedingungen, dann werde ich jetzt nicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen verschlimmern und verändern! (Beifall bei der SPÖ.)
Zwei letzte Punkte: Pensionskonto – weil in letzter Zeit auch davon gesprochen wurde, dass man dort etwas ändern müsse –: Wir haben ein Pensionskonto geschaffen, fünf Millionen Versicherte haben ihre Erstgutschriften auch zugesandt bekommen, wissen jetzt, wie das Pensionssystem funktioniert. Und jetzt da in der Steigerungsrate etwas zu verändern, eine nachträgliche Kürzung der Pensionen vorzunehmen, wie einige Vorschläge waren, nämlich dass man die Steigerungsbeträge von der durchschnittlichen Lohnerhöhung auf die Inflation umstellt, das wäre eine Pensionskürzung durch die Hintertür, der wir sicherlich nicht zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ. – Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Wichtiger ist – damit komme ich auch schon zum Schluss, sehr geehrte Frau Präsidentin –, zu erkennen, dass unser Pensionssystem sicher ist, Altersarmut verhindert, dass es funktioniert, dass wir aber nachschärfen müssen bei der Beitragsgerechtigkeit, sodass alle Versicherten, ASVG, Bauern genauso wie Gewerbetreibende, in Zukunft einen ähnlich hohen Selbstdeckungsbeitrag haben, wie ihn die ASVG-Versicherten heute schon haben, die sich zu 85 Prozent, sogar fast 90 Prozent selbst die Pension zahlen. Die anderen Kassen haben viel geringere Beiträge, das muss sich ändern. (Beifall bei der SPÖ.)
9.30
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
9.30
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Loacker, unser Pensionssystem ist nicht schrottreif, das wissen Sie. Sie haben sogar im Rahmen einer Diskussion in Vorarlberg mit Ihrem ÖGB-Präsidenten, der auch Loacker heißt, selbst zugegeben, dass diese Formulierung überzogen ist. (Oh-Rufe bei ÖVP und SPÖ.)
Wir haben Handlungsbedarf, das ist etwas anderes. Wir haben Handlungsbedarf, weil es in unserem System an Nachhaltigkeit fehlt, aber schrottreif ist das Pensionssystem nicht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich möchte auch ganz kurz erläutern, warum wir von der ÖVP der Meinung sind, dass unser Pensionssystem zwar kurzfristig gesichert ist – wir bekennen uns auch zum Umlageverfahren –, dass wir aber für die Zukunft und vor allem auch für die nachkommenden Generationen Handlungsbedarf in diesem Bereich haben. Und dafür gibt es zwei sehr gute Fakten und Grundlagen.
Erstens: Schauen wir uns an, wie sich die Faktoren Ausbildungszeit, Erwerbsjahre und Pensionsjahre entwickelt haben! Vor 40 Jahren waren die Menschen durchschnittlich acht Jahre in Pension. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer hatte 45 Erwerbsjahre, und 17 Jahre war man in der Ausbildung. Heute sieht es so aus: Die Menschen sind über
20 Jahre in der Ausbildung, haben 38 Erwerbsjahre und sind im Schnitt 22 Jahre in Pension; mittlerweile sind wir bereits bei 24 Jahren. Das ist der erste Faktor, warum wir sagen, es muss Nachhaltigkeit ins System.
Und das Zweite ist: Es ist so, wie es ist, es liegt auch an der demographischen Situation in Österreich. Die Babyboomer-Generation, das sind jene Menschen, die Ende der Fünfzigerjahre bis Ende der Sechzigerjahre geboren wurden – das ist der Großteil der Bevölkerung; in der Bevölkerungspyramide kann man das auch sehr gut darstellen und sehen –, kommt in zehn Jahren ins pensionsfähige Alter. Das heißt, unser System ist dann einer gewissen Belastungsprobe ausgesetzt. Und daher sagen wir von der ÖVP, wir wollen das System auf diese Zeit vorbereiten und es diesbezüglich auch nachhaltig sichern. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren von den Neos, Herr Kollege Loacker, Sie stellen sich hier heraus und sagen: Es ist nie etwas geschehen! Die ÖVP regiert seit 30 Jahren, und es ist nie etwas geschehen! – Ich erinnere an die Reform 2003/2004, als wesentliche Meilensteine im Pensionssystem gesetzt wurden. Auch in den letzten Jahren ist einiges geschehen: Wir haben das Pensionskonto, zu dem wir uns auch bekennen, gemeinsam umgesetzt. Wir haben Änderungen in der Langzeitversichertenregelung durchgeführt, auch bei der Korridorpension, um das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranzuführen. Das ist nämlich der Hauptpunkt im Pensionssystem: Wir müssen das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranführen! Und in diesem Zusammenhang hat die Regierung in den letzten Jahren etliche Maßnahmen gesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben auch die Teilpension eingeführt, die seit 1. Jänner in Kraft ist.
Nicht zuletzt möchte ich erwähnen, dass wir die Ergebnisse des Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfels im Dezember hier gemeinsam umgesetzt haben, wo wesentliche Maßnahmen auch für die Beschäftigung der älteren Menschen gesetzt wurden. Das ist uns auch wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es geht auch darum, dass wir die Menschen in Beschäftigung halten können, denn andernfalls brauchen wir auch nicht über die Veränderung im Pensionssystem zu reden. (Beifall bei der ÖVP.)
Wo sehen wir von der Volkspartei Handlungsbedarf? – Wir sprechen das ganz offen an, und ich bin auch dankbar, Herr Bundesminister, wenn wir uns auch sachlich damit auseinandersetzen und hier nicht nur die Emotionen spielen lassen. Sehen wir uns einfach an, wie unser System aufgebaut ist: Wir haben Handlungsbedarf bei den Invaliditätspensionen, vor allem, wenn es um psychische Erkrankungen geht. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Niemand in Österreich kann erklären, warum es in der Steiermark beinahe doppelt so viele Antrittsansuchen im Bereich der psychischen Erkrankungen gibt wie in anderen Bundesländern.
Wir haben Handlungsbedarf bei der beruflichen Rehabilitation. Herr Kollege Katzian, diesen Bereich betreffend werden wir beide auch noch zu reden haben, denn das funktioniert schlicht und einfach nicht gut genug. Wir müssen uns um die Menschen kümmern, damit sie mit und in ihrem Job bis zum Pensionsantrittsalter kommen. Da geht es um Präventivmaßnahmen, da geht es ums Hinschauen, da darf man nicht wegschauen. Die berufliche Rehabilitation ist reformbedürftig.
Wir müssen ein System schaffen, das uns das Wiedereingliedern nach längeren Krankenständen ermöglicht, zum Beispiel nach Krebserkrankungen. Es geht doch um die Menschen, meine Damen und Herren, und wir müssen sie begleiten! Da ist am Anfang nur Teilzeitarbeit möglich. Und die Grundlagen dafür sollten wir in diesem Bereich schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)
Es geht uns aber auch um Gerechtigkeit im System. Herr Bundesminister, dafür können Sie nichts, und wir können das hier auch nicht regeln – das weiß die Bevölkerung oft nicht –, aber ich richte das an die rot-grüne Regierung in Wien: Wien ist bis zum Jahr 2042 nicht harmonisiert. Wir, die anderen Bundesländer, sind doch nicht die Kasperl der Nation! Wir haben das umgesetzt, und das erwarten wir uns auch von Wien, meine Damen und Herren, nämlich in Wien die Harmonisierung endlich umzusetzen! (Beifall bei ÖVP und NEOS. – Zwischenruf bei der SPÖ.)
Und wir stehen für einen Gerechtigkeitsmechanismus, einen Gerechtigkeitsmechanismus, der die nachkommenden Generationen berücksichtigt, meine Damen und Herren! Das ist uns von der Volkspartei ein Anliegen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Zur Pensionskommission sage ich abschließend nur: Stühle raus, Experten rein!, dann werden wir auch diesen Mechanismus zustande bringen. (Beifall bei der ÖVP.)
9.36
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
9.36
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Wöginger, Sie haben ein gutes Stichwort gegeben, nämlich die Stadt Wien. Ganz ehrlich, ich sage Ihnen, seien Sie ein bisschen vorsichtig, wenn Sie diese Harmonisierung fordern, denn das könnte in Wien falsch verstanden werden.
Wir sind derzeit in folgender Situation: Wir haben ein Pensionssystem, das nicht so super ist, wie Kollege Schieder gesagt hat, aber auch nicht so schrottreif, wie es die Neos darstellen. Ich glaube, die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte. Natürlich gibt es Probleme im Pensionssystem, aber viele davon sind hausgemacht, und viele Probleme kommen jetzt erst noch auf uns zu.
Herr Bundesminister, Sie wissen ganz genau – seit Wochen machen wir darauf aufmerksam! –, dass Ihnen Ihr Vorgänger da noch ein Ei gelegt hat, indem er mit der Bank Austria, also eigentlich mit der UniCredit – ein italienisches Bankinstitut –, einen Vertrag geschlossen hat, dass 3 000 ehemalige Zentralsparkassen-Mitarbeiter in das ASVG übergeführt werden sollen. Das würde für diese Mitarbeiter bedeuten, dass sie weit niedrigere Pensionen bekommen, aber – und jetzt kommt die Crux an der Geschichte – den Steuerzahler würde das ungefähr 800 Millionen € kosten. Und da stellt man sich die Frage: Warum macht man denn so etwas? Was kann denn der Hintergrund dafür sein? – Der einzige Nutznießer ist offensichtlich eine italienische Bank, nämlich die UniCredit, die sich dem Vernehmen nach 1,9 Milliarden € erspart. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt könnte man sagen: Na ja, vielleicht war es ein Fehler des Herrn Hundstorfer! Wir wissen ja, Herr Hundstorfer ist besonders fehleranfällig, wenn es um sozialistische Banken geht. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) Er hat es ja auch schon bei der Bawag gemacht, da hat er ja damals einen Wechsel unterschrieben und hat geglaubt, dass es die Anwesenheitsliste ist.
Ich mache mir direkt Sorgen: Wenn Herr Hundstorfer Bundespräsident werden sollte (Ruf bei der FPÖ: Wird er nie!), unterschreibt er dann vielleicht wirklich eine Anwesenheitsliste, und die Gesetze können nicht in Kraft treten. – So viel zum Kollegen Hundstorfer.
Wenn man sich diese Geschichte ein bisschen genauer anschaut, dann kommt man drauf: Es gibt ja außer der italienischen Bank noch einen zweiten Nutznießer, und das
ist die Stadt Wien, die sich jetzt nämlich die Haftungen hier ersparen wird. Es geht hier einerseits um die AVZ, die AVZ könnte die Haftungen, würden sie schlagend werden, nicht mehr bezahlen, weil die 1,7 Milliarden, die die AVZ noch vor wenigen Jahren hatte, auf 60 Millionen € zusammengeschrumpft sind.
Für alle Nicht-Wiener: Die AVZ ist die Stiftung, die sozusagen beim Verkauf der Zentralsparkasse geschaffen wurde und die für die Bediensteten gehaftet hat.
Das heißt, die Stadt Wien könnte oder kann jetzt aus ihrer Bilanz praktisch 1,9 Milliarden € rausschmeißen. Damit kann sich die Finanzstadträtin mit einer frisierten Bilanz hinstellen und sagen: Ich habe eingespart! – Na großartig!
Aber – und jetzt geht die Geschichte weiter – das ist nicht das Einzige, das die Stadt Wien macht – und jetzt komme ich wieder zu Ihnen zurück, Kollege Wöginger, und darauf, warum man so aufpassen muss –: Was macht denn die Stadt Wien derzeit noch? – Die Stadt Wien verschiebt hohe Magistratsbeamte, die kurz vor der Pension stehen, vom Magistrat in den ausgelagerten Bereich der Wien Energie. Und all das wird, meine Damen und Herren, irgendwann dem ASVG umgehängt werden. Denn das ist jetzt nur der erste Schritt, das sind jetzt nur einmal die Zentralsparkassen-Leute – und dann wird es weitergehen.
Und ganz auffällig ist schon, Kollege Muchitsch: Sie haben sich zu diesem Deal bis heute nicht ein einziges Mal geäußert. (Beifall bei FPÖ und NEOS.)
Ganz offensichtlich haben hier Rot und Grün – auch von den Grünen ist dazu nicht eine einzige Wortmeldung gekommen – beschlossen, dass sie das Wiener Budget auf Kosten der Steuerzahler von ganz Österreich gemeinsam sanieren. Da frage ich schon, meine Damen und Herren von der ÖVP, wenn Sie dem zustimmen: Wie erklären Sie denn Ihren Steuerzahlern in Vorarlberg, dass sie für die Wiener Misswirtschaft zahlen müssen? Wie erklären Sie denn Ihren Steuerzahlern in Tirol, dass sie mit ihren Steuerbeiträgen das Wiener Budget retten müssen? – Das ist doch unredlich, was da passiert! (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Sozialminister, Sie verhandeln im Hintergrund, hinter verschlossenen Türen, ohne dass Sie uns informieren. Medienberichten zufolge will die Bank Austria jetzt schon Fakten schaffen: Ab 1. März wird einfach in die PVA eingezahlt, obwohl es angeblich noch überhaupt kein Übereinkommen gibt. – Das kann in einem Rechtsstaat nicht funktionieren, es sei denn, die Verhandlungen sind schon sehr weit fortgeschritten.
Eines ist ja auch klar: Die Bank Austria hat ja nicht umsonst bereits mit 31. Dezember die Rücklagen für die Pensionen aufgelöst und sozusagen damit auch den Schuldenstand abgebaut. Das heißt: Bei diesem Deal sind die einzigen Gewinner die Stadt Wien und ein italienisches Bankinstitut! Verlierer ist die Allgemeinheit, Verlierer sind die Steuerzahler! (Beifall bei FPÖ und NEOS.)
Herr Bundesminister, wir werden sehr genau darauf achten, wie Sie da jetzt handeln werden und was da noch weiter kommen wird, darauf, wie viele Pensionisten, wie viele Magistratsbeamte die Stadt Wien weiter in das ASVG hinüberschieben möchte, um die Allgemeinheit, um sämtliche österreichische Steuerzahler dafür zahlen zu lassen, dass sich die Wiener Landesregierung dann hinstellen und sagen kann: Wir haben unser Budget ja wundervoll saniert!
So wird das nicht funktionieren, das garantiere ich Ihnen, Herr Bundesminister! Und da sind Sie gefordert. (Beifall bei der FPÖ.)
9.42
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.
9.42
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Im Gegensatz zu einigen hier im Haus und insbesondere, glaube ich, zu den Abgeordneten der NEOS-Fraktion bin ich, sind wir der Meinung, dass es eine zentrale Kernaufgabe eines modernen Sozialstaates ist, gerade Sicherheit im Alter zu gewährleisten und auch zu garantieren, auch mit Steuermitteln zu garantieren. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Ihr Programm kurz und bündig zusammengefasst heißt im Wesentlichen: Sorry Oldies!, aber es heißt auch: Sorry Youngsters!, denn ich weiß nicht, was daran enkelfit sein soll, dass man einfach den jungen Leuten erklärt: Informieren Sie sich vielleicht doch über die neuesten Finanzprodukte auf dem Finanzmarkt, aber Pension vom Staat bekommen Sie mit Sicherheit keine! (Abg. Strolz: Das ist doch Schwachsinn!) Und dann kommen noch so Aussagen wie von Kollegen Niko Alm in der „ZiB 2“ auf die Frage „Wo sehen Sie Sparpotenziale?“: Wir zahlen pro Jahr 10 Milliarden € zu den Pensionen dazu, ich sehe, dass hier Sparpotenzial vorhanden ist!
Das ist ja eindeutig! Sie sind gegen Steuereuros, was die Pensionssicherheit betrifft. Das vertritt nicht einmal Donald Trump, glaube ich zumindest. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Worüber reden wir eigentlich? Mittlerweile betragen 50 Prozent aller Pensionszahlungen unter 950 € im Monat. Bei den Frauen ist es noch viel schlimmer, die mittlere Pension von Frauen liegt bei 858 €. Die mittlere Pension aller PensionistInnen liegt bei 1 063 €.
Ich frage mich, was Sie da eigentlich noch kürzen oder reduzieren wollen. Denken wir lieber darüber nach, wie wir vor allem jetzt Armut im Alter auch verhindern, und versuchen wir einfach die Lücken, die es gibt, zu schließen! Das ist, glaube ich, die Kernaufgabe. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ein Viertel aller alleinlebenden PensionistInnen sind armutsgefährdet, und darauf brauchen wir nicht stolz zu sein. Im Gegenteil: Da werden Steuermittel offensichtlich ineffektiv oder ungerecht verteilt.
Wenn man immer wieder über die Frauenpensionsfrage nachdenkt, dann muss ich sagen: Da ignorieren Sie eine der dramatischsten Arbeitsmarktsituationen in der Zweiten Republik, wenn Sie ständig darüber nachdenken und da ständig irgendwie Druck machen! 2024 könnten wir ein einheitliches Pensionssystem haben, das ist auch unser Vorschlag. Und wir sind auch der Meinung, dass es so etwas wie einen Grundsockel geben soll, eine Grundpension für alle. Junge Menschen haben mittlerweile ganz andere Erwerbsbiographien, als es noch bei älteren der Fall ist. Da gibt es ganz viele Brüche, viele beginnen mit prekären Beschäftigungen oder mit Projektarbeit, sind einmal eine Zeit lang selbständig, sind eine Zeit lang arbeitslos. Mittlerweile sind sehr viele Menschen aus den verschiedensten Gruppen immer wieder von Arbeitslosigkeit betroffen.
Von der Wiege bis zur Bahre einen fixen Job zu haben, das gibt es alles nicht mehr. Und darauf müssen wir einfach mit einem modernen Pensionssystem ganz anders reagieren, als das jetzt der Fall ist. Deswegen eine Grundpension für alle steuerfinanziert, darauf aufgelegt selbst geleistete Beiträge. Ich bin auch der Meinung, dass man die Steuersubventionierung von Privatpensionen einstellen sollte. Dadurch könnten wir uns auch einiges ersparen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Arbeit gibt es also genug. Bei Begriffen wie „schrottreif“ und „an die Wand fahren“ stelle ich mir die Frage, was das mit enkelfit zu tun hat. Das macht nur eines, nämlich eigentlich ausschließlich Angst. Diskutieren wir vernünftig über die Lücken, die wir jetzt
zu schließen haben! Verständigen wir uns auf die Ziele, darauf, dass wir Existenz im Alter absichern wollen! Es ist Kernaufgabe des Staates, soziale Sicherheit zu garantieren, und da rede ich jetzt nicht nur von Sicherheit im Alter, sondern auch von Fragen wie Pflege, Mobilität, Kinderbetreuung und auch Bildung, eben soziale Infrastruktur. Dafür heben wir im Übrigen auch Steuern ein.
Wenn man der Meinung ist, dass man Steuerbeiträge senken soll, dass man zu den Pensionen keine Steuereuros dazuzahlen soll, dann frage ich mich, was man mit diesem Massenarmutsprogramm in Österreich tatsächlich möchte. Enkelfit ist das mit Sicherheit nicht. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich würde mir auch wünschen, dass der Fokus mehr auch darauf gelegt wird, wie es Frauen in diesem Pensionssystem geht, auf die Ungerechtigkeiten, die Frauen nach wie vor im Erwerbsleben haben, auf die Problematik, was die Kinderbetreuung betrifft, dass wir nach wie vor noch keinen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz haben, dass wir nach wie vor ein Kindergeldmodell haben, das extrem kompliziert ist, das vor allem die Väterbeteiligung nicht begünstigt, sondern die Väterbeteiligung eher verhindern möchte. In diesem Zusammenhang ist auch der neue Vorschlag der Familienministerin zu erwähnen. Wir sollten vor allem auch im Hinblick darauf das Pensionssystem noch einmal anschauen. Insbesondere die Frauen in Österreich, die Frauen, die so niedrige Pensionen beziehen, verdienen deutlich mehr Unterstützung und deutlich auch mehr Aufmerksamkeit auch von Abgeordneten dieses Hauses. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.46
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.
9.46
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Bravo (in die Hände klatschend) an die Fraktion der Sozialdemokraten, nicht an den Herrn Sozialminister, sondern Erwartungsmanagementminister! Sie haben es in den letzten Jahren doch wirklich geschafft, das Allermindeste im Pensionssystem zu reformieren. Bravo für absolut gar nichts!
Wenn ich hernehme, was ich heute früh im „Morgenjournal“ hören konnte, nämlich, dass das Pensionsantrittsalter gestiegen ist, und wenn genau die Zahlen gebracht werden, die Sie, Herr Bundesminister, schon im Dezember genannt haben (Zwischenrufe bei der SPÖ), dann muss ich sagen: Es wird jeder Student, der vielleicht schon einen Kurs in Wissenschaftlichem Arbeiten gemacht hat, gemerkt haben: Mhhh, vielleicht kommt in der Statistik nicht genau das raus, was man haben möchte, also nehmen wir einfach eine Zahl raus und machen es völlig unvergleichbar!
Wenn wir betrachten, dass es natürlich keine Invaliditätspensionisten mehr unter 50 gibt, weil die jetzt in Reha gehen, nonanet wird die Statistik besser sein als davor. Das ist keine Anhebung des Pensionsantrittsalters, sondern das ist Trickserei. (Beifall bei den NEOS.) Und das ist auch Gott sei Dank so in der Medienberichterstattung heute weitergegeben worden. Also Danke für gar nichts!
Aber was mich hier jetzt ein bisschen schockiert, ist generell diese Einstellung, Keynesianismus für Erstsemestrige: Es geht nicht nur darum, etwas zu erwirtschaften, wenn es uns gut geht, sondern darum, es dann auch auszugeben, wenn es uns schlecht geht, denn das steigert ja den Konsum. Wir geben allen Geld in die Hand, und dann spazieren die 80-Jährigen in Massen zu Peek & Cloppenburg und fangen an zu konsumieren. – Nur: Wir wissen, dass es so nicht funktioniert! (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)
Und was Sie natürlich in Ihrem Weltbild des Keynesianismus immer vergessen, ist: Was tun wir, wenn es gut geht? Was tun wir dann? Hat Österreich dann schon einmal eingespart, um die Schulden zu verringern? – Nein, wir haben jetzt fast 300 Milliarden Schulden in unserem Land! Was bedeutet das für die nächste Generation? Was machen wir damit? Ich finde es einfach fahrlässig, was Sie hier machen, ich finde es verantwortungslos der nächsten Generation gegenüber. Und das muss auch einmal angesprochen werden!
Sie betreiben hier eine volkswirtschaftliche Politik, die vorne und hinten keinen Sinn macht, es geht sich einfach nicht aus. Von mir aus, wenn Sie sagen würden: Gut, wir geben etwas aus, wenn wir etwas haben!, dann kann man das ja argumentieren. Aber dann erfüllen Sie die andere Seite keynesianischer Politik bitte auch, denn vielleicht hätten wir es dann ein bisschen besser! (Abg. Schieder: Haben Sie auf der Uni nichts von Investieren gehört?)
Investieren: In was investieren wir genau jetzt Geld? – Wir investieren es in Pensionen. Wir nehmen 11 Milliarden € Bundeszuschuss zum Pensionssystem her. Das bedeutet, dass wir insgesamt, wenn wir Zinsen zum Beispiel zu den Schulden dazurechnen, ein Drittel unseres Budgets dafür aufwenden, um Löcher zu stopfen. Das muss einem erst einmal bewusst werden, dass grundsätzlich jedes Jahr, wenn wir neu überlegen, wie wir unser Budget ausgeben könnten, wie wir unsere Steuermittel investieren könnten, nur noch zwei Drittel überhaupt übrig sind, die wir investieren können. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.)
Was sagt das der nächsten Generation? Was sagt es den Unis, die zu wenig Geld haben, den Schulen, die zu wenig Geld haben? (Beifall bei den NEOS.)
Sie stellen sich hier heraus, kommen mit Ihren geschönten Zahlen und versuchen uns, wie wir gerne sagen, wie schleimige Gebrauchtwagenverkäufer ein schrottreifes Auto zu verchecken.
Das wird sich die nächste Generation nicht gefallen lassen! Wir wollen dieses schrottreife Auto nicht mehr. Wir wollen eine Reform, die nachhaltig ist, damit dieses Pensionssystem auch für die nächsten Generationen noch da ist.
Bis zum Jahre 2060 soll sich die Lebenserwartung um weitere neun Jahre erhöhen. Das werden wir finanzieren müssen. Und da glaube ich schon, dass wir das Pensionsantrittsalter auch jetzt schon erhöhen müssen, nicht, dass wir nachher vor einem Scherbenhaufen stehen und uns dann vielleicht, 2060, überlegen, wie wir das alles zahlen. (Abg. Schieder: Sechs Monate!)
Herr Schieder, danke, dass Sie das sagen, es ist jetzt eh ein bisserl erhöht worden. Aber wir haben immerhin ein gesetzliches Pensionsantrittsalter, das an das faktische noch lange nicht herankommt. Und wir wollen erst gar nicht darüber reden, was in den nächsten Jahrzehnten geschieht, wenn die Lebenserwartung noch höher wird.
Aber kommen wir noch kurz zum Thema Frauen! Das nehme ich immer sehr gern. Sie sagen ja, dass Sie die Menschen vor Altersarmut schützen wollen. Sie sagen, Sie wollen sie sichern. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Was haben die Frauen davon? – Die sagen: Danke für gar nichts!, schon wieder, weil die Durchschnittspension einer Frau bei 860 € in der gesetzlichen Pensionsversicherung liegt. Das liegt in etwa bei der Mindestsicherung. Was können diese Frauen damit anfangen? – Absolut gar nichts! Und woran liegt das? – Unter anderem auch am niedrigeren Pensionsantrittsalter.
Sie nehmen diesen Frauen fünf Jahre, in denen sie weiter verdienen könnten. Sie nehmen ihnen fünf Jahre, in denen sie befördert werden könnten. Sie nehmen Ihnen fünf Jahre, in denen sie sich weiterbilden könnten. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie nehmen Frauen Chancen durch das niedrigere Pensionsantrittsalter. (Beifall
bei den NEOS.) Sie nehmen ihnen Versicherungsmonate und Sie nehmen ihnen Pensionsbeiträge. Diese Frauen landen dann nämlich in der Altersarmut.
Wie Sie sich als Sozialdemokraten hier hinstellen und davon reden können, dass wir die älteren Menschen absichern, ist unverständlich. Denn: Frauen sind in Österreich in der Pension nicht abgesichert. Dagegen haben Sie in den letzten Jahrzehnten absolut gar nichts getan! (Zwischenruf des Abg. Keck.)
Wir brauchen Lösungen, die dieses Pensionssystem nachhaltig absichern. Wir wollen ein Pensionssystem haben, das harmonisiert ist, wo es einen Pensionsautomatismus gibt, wo wir sehen können, wie viel Geld auch wirklich hereinfließt. Das sind wir der nächsten Generation schuldig. (Beifall bei den NEOS.)
9.52
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Lugar. – Bitte.
9.52
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Ich versuche jetzt, ein bisserl Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen. – Wir haben heute einiges gehört. Wir haben auf der einen Seite gehört: Ja, das Pensionssystem ist sicher! Und wir haben von der anderen Seite gehört: Nein, das Pensionssystem ist nicht sicher! – Eigenartigerweise stimmt beides.
Es stimmt tatsächlich beides. Und um das zu verstehen, würde ich es gerne ein bisschen ausführen, und zwar auf der einen Seite: Ja, das Pensionssystem ist sicher, und zwar ist es dann sicher, wenn wir unter allen Umständen, weil wir das so wollen, einfach jedes Jahr mehr hineinzahlen. Wir zahlen im Moment schon 10 Milliarden hinein aus verschiedensten Quellen, natürlich auch aus neuen Schulden, um das Pensionssystem zu erhalten. Wenn diese Zahl, diese 10 Milliarden, in absehbarer Zeit auf 20 steigen wird, dann zahlen wir einfach 20 Milliarden in das System ein, und damit ist das Pensionssystem sicher.
Das wäre genauso wie bei jemandem, der mit seinem Einkommen nicht auskommt, weil er zu wenig verdient, wobei die Heizkosten permanent steigen. Er sieht das aber nicht als Problem, obwohl in absehbarer Zeit wahrscheinlich die Heizkosten einen Großteil seines Einkommens ausmachen werden, weil er einfach auf den Urlaub verzichtet, weil er einfach beim Essen spart und bei sonstigen Ausgaben, vielleicht bei den Kindern. Deshalb sieht er es nicht als Problem. In diesem Fall kann man sagen, die Heizkosten, die sich höchstwahrscheinlich verdoppeln werden, sind kein Problem.
Man könnte es aber auch von der anderen Seite sehen und sagen: Es ist sehr wohl ein Problem, wenn sich das, was ich früher ausgeben konnte, was ich früher investieren konnte, in einen Bereich verschiebt, der uns volkswirtschaftlich nichts bringt, nämlich in Richtung Pensionen!
Wir haben das Problem, dass wir jedes Jahr neue Schulden machen, die wir irgendwann zurückzahlen müssen. Wir haben das Problem, dass in den wichtigen Bereichen, gerade bei der Bildung, das Geld so knapp ist, dass sich die Frau Ministerin ihrerseits sozusagen das Heizen gar nicht mehr leisten kann.
Wir haben eine Situation, wo an allen Ecken und Enden gespart werden muss, weil wir ja auf der anderen Seite ein System haben, das immer höhere Kosten verursacht. Und das ist das Problem, vor dem wir stehen!
Es geht nicht darum, Pensionisten etwas wegzunehmen, ganz im Gegenteil, die haben sich das wirklich verdient, im Gegensatz zu anderen Bevölkerungsgruppen, sondern es geht darum, zu verhindern, dass immer mehr Menschen in Pension gehen und das
System überlasten. Wir haben alleine in den nächsten 20 Jahren 750 000 zusätzliche Pensionisten aufgrund der Baby-Boomer-Generation, und das wird das System zum Kollabieren bringen. Und zwar: Warum? – Das kann sicher jeder ausrechnen, der einen Taschenrechner bedienen kann. Ich bitte einmal alle darum, mitzurechnen. (Abg. Schieder: Können Sie das?)
Im Moment ist es so, dass zwei Erwerbstätige – zwei Erwerbstätige! – einen Pensionisten erhalten. Das heißt, mit dem, was zwei Erwerbstätige von Ihrem Verdienst an Leistungen abführen, können die Pensionisten noch mit Zuschuss aus dem Budget – mit zusätzlichen Schulden, aber das geht – einigermaßen erhalten werden. In absehbarer Zeit wird auf einen Erwerbstätigen ein Pensionist kommen. Das heißt, nicht mehr zwei erhalten einen, sondern einer muss einen erhalten.
Jetzt schauen wir uns die Zahlen an! Ein Erwerbstätiger hat im Durchschnitt 28 000 € pro Jahr, brutto, und ein Pensionist bekommt 18 000 € brutto im Jahr im Schnitt. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das ist der Schnitt, der Österreich-Schnitt. Es sind alles aktuelle Zahlen, alles auf der Statistik Austria-Seite nachzulesen. Das heißt, wenn ein Erwerbstätiger mit 28 000 € brutto einen Pensionisten mit 18 000 € brutto erhalten muss, dann kann sich jeder, der einen Taschenrechner bedienen kann, ausrechnen, dass sich das nicht ausgeht! Und das ist das Problem. (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn es sich nicht ausgeht, dann ist die Frage, warum die einen sagen: Es ist sicher! Sie sagen dann eben: Dann erhöhen wir die Steuern, dann gibt es eine Maschinenabgabe, da machen wir noch mehr Schulden, und dann wird es sich ausgehen!
Mein Ansatz wäre ein anderer, und zwar, dass man die Leute motiviert, länger zu arbeiten. Und wenn man den Bundespräsidentschaftswahlkampf beobachtet, dann sieht man, es gibt ja Berufsfelder, wo man bis 80 arbeiten kann. Warum schicken wir Beamte in Zwangspension, wenn sie länger arbeiten wollen? Warum drängen wir die Menschen aus dem Erwerbsleben in die Pension, wenn doch viele sogar freiwillig länger arbeiten würden? – Das ist das Problem!
Die Erklärung für dieses Problem ist ganz einfach: Bei der Post zum Beispiel und bei den ÖBB verwendet man das Pensionssystem dafür, um sich Kosten zu ersparen. Das heißt, man drängt 52-, 53-Jährige mit allen möglichen Tricks in die Frühpension, um sich selbst zu entlasten und uns alle zu belasten. Und das ist das Problem!
Einen Punkt noch am Schluss. (Das rote Lämpchen am Rednerpult leuchtet bereits.) Okay, die Zeit habe ich nicht mehr, deshalb: Schauen Sie, wenn wir unser Pensionssystem erhalten wollen, dann dürfen wir nicht so wie seit 1959, wie wir das heute gehört haben, den Kopf in den Sand stecken, weil einfach die Kosten steigen und steigen und steigen, sondern wir müssen die Menschen länger in Arbeit halten und verhindern, dass irgendwann ein Erwerbstätiger einen Pensionisten erhalten muss. Das muss gelingen! Auf keinen Fall dürfen wir den Kopf in den Sand stecken. (Beifall beim Team Stronach.)
9.58
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Muchitsch gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
9.58
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bevor ich auf das Thema der Aktuellen Stunde eingehe, möchte ich sagen, ich habe soeben vernommen, Frau Belakowitsch-Jenewein, dass es heute Nachmittag einen Fristsetzungsantrag betreffend Ihre Anfrage zur Bank Austria zu beraten gilt. Dort werden wir noch die Gelegenheit haben, die Positionen entsprechend auszutauschen. Abgesehen
davon gibt es – unser Sozialminister hat dazu Stellung bezogen – auch eine entsprechende parlamentarische Anfrage Ihrerseits. Aber dazu mehr am Nachmittag. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Er hat nicht Stellung bezogen!)
Jetzt zur Aktuellen Stunde, zum aktuellen Thema „Unser Pensionssystem ist schrottreif“, eingebracht von den NEOS. Ich möchte daran erinnern – und ich weiß nicht, ob Sie den Beitrag auch gestern im „Report“ gesehen haben –: Seit Jahrzehnten, seit wir dieses staatliche Pensionssystem, finanziert durch ein Umlageverfahren und unterstützt durch Bundeszuschüsse, haben, wird dieses Pensionssystem immer wieder in Frage gestellt. (Ruf bei der FPÖ: Nicht von allen!) – Nicht von allen, sondern immer wieder von jenen, die in Opposition sind und versuchen, durch Verunsicherung Angst zu machen. Da ist von Pensionsklau und anderen Maßnahmen die Rede, die Gegenstand von Vorwürfen sind.
Ich möchte Ihnen folgende persönliche Geschichte erzählen: Mein Vater war Bauarbeiter, und als ich 15 Jahre alt war – das war im Jahr 1982 –, hat es von der Opposition wieder einmal den Angriff gegeben, unsere Pensionen seien nicht sicher. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wer war die Opposition? – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Von welcher Opposition?)
Ich war damals 15, ich war kurz davor, einen Lehrberuf zu ergreifen, und mein Vater hat damals zu mir gesagt – er war Bauarbeiter und 42 Jahre alt –: Wer weiß, ob ich noch eine Pension habe! Und wer weiß, ob du, jetzt ein junger Mensch mit 15 Jahren, noch eine Pension haben wirst! – Das war 1982. Jetzt schreiben wir 2016, und wir haben noch immer ein gesichertes Pensionssystem. (Abg. Lugar: Sie haben eine Gewerkschaftspension, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen!)
Und jetzt sage ich Ihnen eines: Ich muss mich bedanken bei unserem Sozialminister Alois Stöger, weil er die Sicherung des Pensionssystems fairerweise auf sich genommen hat! Egal, wer in diesem Land politische Verantwortung übernommen hat, das staatliche Pensionssystem ist nach wie vor wichtig und das sicherste. (Abg. Lugar: Um Sie mache ich mir keine Sorgen! – Abg. Heinzl – in Richtung des Abg. Lugar –: So ein Blödsinn! Das ist ja unglaublich …!)
Aber jetzt trotzdem nur einige Tafeln (in der Folge illustriert der Redner seine Aussagen mit dem Aufzeigen entsprechender Kurvendiagramme) – ich mache das zum ersten Mal, weil es wichtig ist. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Heinzl und Lugar. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Jetzt wird der Herr Kollege Muchitsch vom eigenen Kollegen gestört!) – Ich habe allen anderen zugehört, vielleicht ist das jetzt auch möglich. Ich habe keine Zwischenrufe getätigt, vielleicht ist das jetzt auch möglich. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das war der Kollege Heinzl!)
Unser Pensionssystem ist deshalb sicher, weil wir ganz genau sehen – und diese Daten sind von der Pensionskommission –: Der entsprechende Zuschuss von Bundesmitteln zu unserem gesetzlich umlagefinanzierten Pensionssystem schwankt zwischen 2,5 und 3,5 Prozent des BIP. Das war schon 1980 so, und das ist auch jetzt so.
Es gibt Maßnahmen, die wir ständig brauchen – und das hat unser Klubobmann Andreas Schieder sehr gut ausgeführt. Unsere Pensionen sind sicher, aber wir müssen uns auch immer wieder bemühen, dieses Pensionssystem weiterzuentwickeln.
Wir haben durch diese Maßnahmen eines geschafft: Die Zahl der Neuzugänge bei den Pensionen ist gesunken, die Zahl der Invaliditätspensionen ist gesunken, die Zahl der Alterspensionen ist gestiegen – das war die Folge daraus. Und das Ergebnis daraus ist, dass wir das, was wir in dieser Koalition, SPÖ und ÖVP, vereinbart haben, bis 2018 auch schaffen werden, nämlich das tatsächliche Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Heute wurde der Bericht des Pensionsmonitorings veröffentlicht: Wir haben das
tatsächliche Pensionsantrittsalter innerhalb von einem Jahr um sechs Monate erhöht, wir liegen derzeit bei 60,2 Jahren. (Abg. Strolz: Das sind statistische Tricks, das wissen Sie! – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Und zum letzten Chart sei eines ganz klar ausgeführt: Diese Zahlen liegen in Brüssel auf, diese Zahlen sind eingebracht worden vom Bundesministerium für Finanzen. Unsere Pensionskosten sind, gemessen an der wirtschaftlichen Leistung in diesem Land, bis 2060 konstant, und wir schaffen es dementsprechend auch, hier zu garantieren, dass es sichere Pensionen gibt.
Abschließend zu all den Schreckgespenstern, die Sie immer wieder an die Wand malen, ein paar Anmerkungen.
Zum Thema „Anhebung des Frauenpensionsalters“: Eine Frau, die heute 47 Jahre alt ist, wird gemäß der Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters bis 65 arbeiten müssen. Eine Frau, die heute 52 Jahre ist, weiß, dass sie aufgrund dieser Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters länger als bis 60 wird arbeiten müssen.
Und ich möchte auch folgende Frage stellen: Was wollen Sie einer Frau noch wegnehmen (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), wenn sie eine Mindestpension von 882 € inklusive Ausgleichszulage hat? (Abg. Lugar: Sie haben es nicht verstanden!) Was wollen Sie diesen Frauen noch wegnehmen? Und eine Pensionsautomatik, die noch mehr ältere Menschen in die Arbeitslosigkeit führt, die dann irgendwann vielleicht aus der Arbeitslosigkeit eine Pension erhalten, ist nicht unser Stil und das ist nicht das, was wir von der SPÖ machen werden. (Beifall bei der SPÖ. – Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Da sind wir nicht dabei. Unsere Pensionen sind sicher. Wir sind dabei, wenn es um deren Weiterentwicklung geht. Das ist unsere Linie.
Letzter Satz: Damals, 1982, hat Kreisky in den Fernsehnachrichten, die sich mein Vater angeschaut hat, gesagt: Unsere Pensionen sind sicher, unsere Pensionen sind bei uns in sicheren Händen! Und das gilt auch heute noch. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
10.04
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.
10.04
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es heißt, wenn man für eine sichere Zukunft vorsorgen will, muss man vorausschauend und verantwortungsbewusst handeln. Das gilt für viele Bereiche: in Unternehmen, bei jedem persönlich, in der Familie. Wenn man das tut, dann kann man auch auf eine sichere Zukunft vertrauen, und das ist ganz entscheidend.
Das tun die Unternehmer, die Landwirte, die Familien, jeder Einzelne, der für sich Verantwortung trägt und nach diesem Prinzip lebt: Er sichert aufgrund dieser Vorsorge seine eigene Zukunft. Hier ist das Handeln also ganz entscheidend, und deshalb müssen auch wir als Staat – und davon bin ich fest überzeugt – gleichfalls vorausschauend handeln.
Es zählt nicht nur das Hier und das Heute oder die Schlagzeile, sondern es geht darum, dass wir an die Zukunft denken. Unsere Aufgabe ist es, Österreichs Wohlstand und seine Sicherheit – und auch die Sicherheit der Pensionen – auf lange Zeit sicherzustellen.
Nun gibt es einige Studien, die heute schon zitiert wurden, aber so ganz kritiklos können wir diese nicht hinnehmen, sondern wir müssen auch die internationalen Studien
anschauen. Wenn man sich die internationalen Studien anschaut, dann sieht man – das fällt besonders auf –, dass einerseits das System jetzt in Ordnung ist, dass wir jetzt also sicher sind, aber dass wir, wenn wir in die Zukunft blicken, bei der langfristigen Finanzierbarkeit – das trifft vor allem die Jungen und natürlich die nachfolgenden Generationen, und auch diese sollten uns am Herzen liegen – Probleme haben. Wir liegen also bei der Nachhaltigkeit in internationalen Studien ganz hinten, und die Nachhaltigkeit betrifft an und für sich die Finanzierbarkeit des Systems.
Wenn wir also die Finanzierbarkeit des Systems sichern wollen, dann müssen wir auch die richtigen Maßnahmen setzen; ich denke, deswegen müssen wir schon schauen, dass die Pensionssysteme auch in den Jahren 2030, 2040, 2050 und 2060 nachhaltig gesichert sind.
Andere Länder haben hier schon einige Beispiele vorgezeigt, zum Beispiel Dänemark. Dänemark hat das Pensionssystem mit der Lebenserwartung gekoppelt und hat ein gutes privates Vorsorgemodell dazu entwickelt. Auch wir sollten die private Vorsorge weiter im Auge behalten, denn die private Vorsorge ist für Menschen, die Eigenverantwortung haben, die sich etwas schaffen wollen, etwas ganz, ganz Wichtiges. (Beifall bei der ÖVP.) Das dänische Sozialsystem ist heute noch immer vorbildhaft, meine Damen und Herren.
Auch andere Länder mit hohen sozialen Standards wie Schweden oder Finnland haben ihre Systeme langfristig durch Sicherungsmaßnahmen fit gemacht, und das müssen auch wir tun. Es geht nicht darum, jemandem etwas wegzunehmen, es geht auch nicht darum, dass wir etwas kürzen, sondern es geht darum, dass wir die Menschen, die heute in Beschäftigung kommen – egal, ob es ein Lehrling ist, ein Jungunternehmer oder ob es eine Angestellte ist –, absichern, damit sie auch noch in 40 Jahren eine Pension bekommen, von der sie leben können.
Deshalb ist es, wenn wir die gewohnten Standards erhalten wollen und die soziale Sicherheit auch im Alter gewähren müssen, ja so wichtig, dass wir Maßnahmen setzen. Unser Sozialsprecher August Wöginger hat das schon angesprochen, Dinge wie einen Generationen-Gerechtigkeitsmechanismus oder auch zum Beispiel die Adaptierung der Invaliditätspension. Diesbezüglich haben wir bei den psychischen Erkrankungen Handlungsbedarf, das wissen wir, und das müssen wir angehen, denn wenn wir nichts tun, dann werden wir wirklich dorthin kommen, dass im Jahr 2060 – und das wissen wir – ein Erwerbstätiger einen Pensionisten schultern beziehungsweise erhalten muss. Da müssen wir vorzeitig ansetzen, dass dieses System auch leistbar bleibt. (Beifall bei der ÖVP.)
Neue Beschäftigungsmodelle, neue Lebensmodelle brauchen eben auch geänderte Modelle, was die Sicherung der Pensionen betrifft. Und, meine geschätzten Damen und Herren, wenn wir uns das anschauen, dann haben wir jetzt zu handeln.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in Österreich noch immer in einem Wohlfahrtsstaat leben. Wir sind noch immer eines der reichsten Länder der Welt. Wir werden für unser Sozialsystem auch international beneidet. Darauf können wir noch stolz sein, darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen, und deshalb bin ich der festen Überzeugung, es geht ohne Kürzungen – wir wollen niemandem etwas wegnehmen, das betone ich noch einmal –, sondern es geht darum, das System langfristig abzusichern, und es geht darum, dass wir jetzt handeln, um die Zukunft sicher zu gestalten. (Beifall bei der ÖVP.)
10.09
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.
10.09
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, dass diese Diskussion heute in dieser Form stattfindet, dafür sind Sie nicht unwesentlich verantwortlich, denn eines muss schon gesagt werden: Wir werden heute und hier nicht die Retter der Pensionen für die Zukunft sein, denn heute findet hier eine Debatte statt aufgrund verschiedenster Forderungen verschiedenster Vertreter verschiedenster Körperschaften und Politiker der letzten Wochen. All dies schlägt sich heute hier als Debatte nieder.
Aber eines, Herr Bundesminister, können Sie nicht verleugnen und von der Hand weisen: dass Sie deshalb hier verantwortlich zeichnen, weil am 29. Februar ein Pensionsgipfel stattfindet, zu dem Sie die österreichischen Seniorenorganisationen, die im Seniorenrat vertreten sind, nicht einmal eingeladen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das so ist, dass diese Organisationen und der Seniorenrat eine Art von Sozialstatus in diesem Land haben und Sie diese dazu nicht einladen, dann ist das ein eklatanter Affront. Das soll Ihnen ins Stammbuch geschrieben sein! (Beifall bei der FPÖ.)
Stattdessen werden selbsternannte Pensionsexperten vorgeschickt, die dann der österreichischen Bevölkerung in ständigen Abschnitten permanent irgendwelche Grauslichkeiten zum Besten geben, wie zum Beispiel die Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters, ohne darauf hinzuweisen, wo denn die dafür erforderlichen Arbeitsplätze überhaupt sein sollen, eine Pensionsautomatik wird vorgeschlagen, ohne darauf hinzuweisen, dass dafür im Vorzeigeland Schweden überhaupt ganz andere rechtliche Voraussetzungen gegeben sind, und von Herrn Finanzminister Schelling wird die Belastung des Pensionskontos vorgeschlagen, was nach Berechnungen des Sozialministeriums einen Verlust der Pensionen um ein Viertel bedeuten würde. Auch dazu haben Sie, Herr Bundesminister, sich bis heute nicht geäußert. Mit uns wird es Zustimmung zu so einem Vorschlag sicherlich nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)
Das kann ja nur bedeuten – und das hat Kollege Muchitsch als mein Vorredner bereits angesprochen und auch gesagt –, die Pensionen sind bis 2060 gesichert, wenn es parallel dazu einen gesicherten und guten Arbeitsmarkt in Österreich gibt. Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Arbeitsmarkt ist mittlerweile seit Jahren mehr als in Gefahr. Auch die Aussagen des Wirtschaftskammerpräsidenten Leitl lauten dahin gehend, dass wir immer mehr absandeln, und erst gestern hat er wieder gesagt, wir sind immer noch mehr abgesandelt.
Das heißt, die Bundesregierung hat komplett übersehen, tatsächlich zu begreifen, was zum Beispiel die Ostöffnung bedeutet. Bundesminister Hundstorfer sprach damals lapidar von 5 000, die kommen würden – mittlerweile sind 50 000 gekommen, und parallel dazu ist die Generation 55+ bei uns zu circa 30 Prozent arbeitslos. Das ist etwas, was die Bundesregierung zu verantworten hat.
Und kommen Sie mir bitte nicht damit, dass Sie sagen, die Europäische Union und die gesetzlichen Grundlagen würden dagegen sprechen. Die Europäische Union hat in den letzten eineinhalb Jahren alles außer Kraft gesetzt und sich über alle Regeln und Gesetze hinweggesetzt, dass Sie mir mit diesen Argumenten nicht zu kommen brauchen. (Beifall bei der FPÖ.)
Vielmehr ist es die ungezügelte und unkontrollierte Masseneinwanderung, die uns derzeit in Österreich wohl vor große Probleme stellt, und durch diese großartige Einwanderung wird natürlich auch das Pensionssystem massiv beeinträchtigt. (Abg. Schwentner: Na Gott sei Dank schaffen Sie den Schwenk!) Die Kosten dieser Einwanderung, die von der Bundesregierung geduldet wurde, als alle weiter- und herein-
gewunken wurden, müssen die Pensionisten und die Jugendlichen zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Während für Ausgleichszulagenbezieher 25 Millionen fehlen, müssen wir uns derzeit mit mittlerweile Milliardenbeträgen auseinandersetzen – das ist wohl die Realität. Dazu kommt noch ein Sozialtourismus, wie er in Österreich noch nie dagewesen ist.
Da reden wir von Quoten, die in allen Bundesländern zu erfüllen sind, dabei gibt es derzeit einen Sozialtourismus, wo die Menschen nur mehr von einem Bundesland ins andere hin- und herwandern, damit sie dort oder da noch mehr Geld bekommen als im anderen.
Ich darf Ihnen einen Artikel aus den „Salzburger Nachrichten“ von gestern zitieren. Darin heißt es:
„Dem Flüchtling“ – mit Asylstatus – „wurde bei einem Besuch in Wien vorgerechnet, was es finanziell hieße, wenn er mit seiner Frau und den bald vier Kindern (die Frau ist mit Zwillingen schwanger) aus den Bergen in die Bundeshauptstadt“ – also Wien – „übersiedelt: 25.600 Euro Mindestsicherung pro Jahr (pro Erwachsenen 620 Euro, pro Kind 223 Euro), 3725 Euro für die Deckung des Wohnbedarfs, 6800 Euro Familienbeihilfe“ sowie „verschiedene Absetzbeträge. Alles zusammen ergibt das rund 36.000 Euro im Jahr. Der Mann kehrte seinem Mentor“ – der sitzt übrigens in diesem Haus – „den Rücken, kündigte und zog nach Wien. Job hat er jetzt zwar keinen mehr, aber mehr Geld“ – nämlich 36 000 €. (Abg. Lopatka: Das müssen wir ändern!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Menschen schreiben das täglich per SMS und E-Mail an ihre Verwandten und Angehörigen nach Hause und sagen: Kommt nach Österreich, hier sind wir im Schlaraffenland! Fürs Nichtstun bekommen wir hier 3 000 € im Monat! (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) – Das erzählen Sie, bitte, den österreichischen Arbeitnehmern! Das ist das, was das Pensionssystem an den Abgrund drängt (Beifall bei der FPÖ), nicht die billigen Wortspenden, die heute hier gekommen sind. Das muss aufhören! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Als wir Freiheitliche damals gesagt haben, wir wollen einheitliche Richtsätze in Österreich, hat man uns ausgelacht; mittlerweile haben wir diesen Sozialtourismus in Österreich. (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Solange das der Fall ist und solange die Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zum Pensionssystem aus dem Jahre 2008 nicht zur Gänze erfolgt ist, werden wir uns an dieser Debatte in dieser Form nicht mehr beteiligen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Weninger.)
10.16
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister Stöger hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
10.16
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mir ist es wichtig, auf eines ganz besonders hinzuweisen. – Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein hat zum Thema Bank Austria gemeint, es ist ein Vertrag meines Vorgängers und des Sozialministeriums in Sachen Bank Austria abgeschlossen worden.
Ich stelle das in Abrede: Es ist kein Vertrag, es ist nichts gemacht worden. (Die Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Neubauer: Sondern?) – Ganz im Gegenteil, Sie kennen das, ich habe mich im Bundesrat dazu sehr klar geäußert. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, Sie haben sich überhaupt nicht geäußert, Sie haben gesagt, das ist Datenschutz! Ich habe die Debatte verfolgt: Sie haben überhaupt nichts gesagt!)
Ich habe sehr klar gesagt, wenn die Bank Austria da mit einem Anliegen kommt, braucht es eine gesetzliche Änderung. Für gesetzliche Änderungen ist der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat zuständig, und wenn da Wünsche vorhanden sind, muss das Parlament damit beschäftigt werden.
Meine persönliche Meinung ist ganz klar: Wenn man das ändern will (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein), dann muss man die Situation so herstellen, als hätten die Mitarbeiter und die Firma das eingezahlt, was jeder andere ASVG-Versicherte auch eingezahlt hat. – Das wollte ich klarstellen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schieder: Dann könnten wir uns auch gleich die Fristsetzung sparen! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: … Datenschutz!)
10.17
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.
10.17
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte jetzt einmal meiner Enttäuschung Ausdruck verleihen, denn eigentlich kenne ich euch, werte Kolleginnen und Kollegen beziehungsweise werte Kollegin und Kollegen von den NEOS, als konstruktive Diskussionspartner und -partnerin. (Abg. Weninger: Nicht alle und nicht immer!) In diesem Fall kommt es mir aber so vor, als wärt ihr in einer riesengroßen Rocky-Horror-Pensionsshow, und irgendwie kommt ihr da nicht mehr ganz heraus.
Was ihr an Horrorszenarien, düsteren Aussichten, Zukunftsängsten erzeugt, das finde ich eigentlich schon gar nicht mehr witzig, muss ich ganz ehrlich sagen (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ), nämlich im Zusammenhang damit, dass es wirklich um eine ganz, ganze große Zukunftsfrage geht, und ihr – ihr, die ihr immer behauptet, ihr möchtet alles enkeltauglich machen! – in dieser Frage aber offensichtlich am ganz falschen Dampfer seid.
Offensichtlich ist der Steuermitteleinsatz beziehungsweise die Frage, wie sehr der Sozialstaat gerade bei den Pensionen sicher sein muss, so Gift in euren Köpfen, dass ihr alles verhindern wollt, um an echten Lösungen zu arbeiten. Ihr nennt zwar die Aktuelle Stunde – ich weiß jetzt nicht, wie genau – schrottreif und arbeiten an aktuellen Lösungen oder so ähnlich, ich habe aber jetzt wirklich genau zugehört, Kollege Loacker und Kollegin Gamon, und ich habe noch keine echte Lösung oder auch nur ansatzweise irgendeinen Lösungsvorschlag wahrgenommen. (Abg. Steinhauser: Einige Überschriften waren dabei!) Das vermisse ich, aber vielleicht kommt es ja noch.
Ich habe es auch ein bisschen satt, permanent diese Gegensatzdebatte zu führen, in den Gegensätzen zwischen Frauen und Männern, Arm und Reich, Jung und Alt. – Ich glaube, wir müssen darauf schauen, dass wir an einem System arbeiten und an Lösungen für weitere Generationen – von der Generation jetzt bis zu unseren Kindern und den Kindern unserer Kinder –, nämlich dass die Pensionen bis dorthin sicher sind.
Ich möchte deswegen auch nicht mehr länger über kaputte Autos reden – es ist auch gar kein schönes grünes Bild –, sondern ich rede lieber von einer funktionierenden Eisenbahn und von vielen Waggons, und in jedem Waggon sitzt eine Generation.
Ich würde mir wünschen, dass wir über ein Pensionsmodell nachdenken, bei dem in jeder Generation – in jedem Waggon – genug Platz für die Menschen ist, jeder und jede hat einen Platz, und es gibt keine erste Klasse, keine zweite Klasse, keine Business Class, sondern eine Klasse für alle, und ich möchte, dass wir an diesem System gemeinsam arbeiten.
Wir bringen dazu heute auch einen umfangreichen Antrag ein. Im Gegensatz zu euch haben wir uns wirklich Gedanken darüber gemacht, wie ein Pensionssystem für alle aussehen kann, wenn alle gleich einzahlen und auch im Alter das Gleiche herausbekommen, mit den gleichen Leistungen, den gleichen Beiträgen. Eines ist uns nämlich ganz besonders wichtig – Kollegin Eva Glawischnig hat es schon angesprochen –: Wir möchten ein sicheres System schaffen, das vor Armut im Alter schützt, und das sehe ich bei euch überhaupt nicht.
Um noch einmal darauf zurückzukommen: Mittlerweile beträgt die mittlere Pension von Frauen – die mittlere Pension! – 860 €. (Abg. Peter Wurm: Weniger als die Mindestsicherung!) Zum Glück muss offensichtlich niemand hier in diesem Saal mit so wenig Geld in der Pension auskommen. Das heißt, wir befinden uns in der privilegierten Situation, uns Gedanken darüber machen zu können, wie es Menschen im Alter geht, und es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Menschen im Alter vor Armut geschützt sind. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Schittenhelm.)
Ich würde mir daher eine wirklich ernsthafte Debatte darüber wünschen – das ist auch das Ziel des Antrags, den wir heute einbringen –, wie wir ein System für alle schaffen können, denn das wollen ja immer alle. Wir schlagen zumindest einmal vor, wie wir es schaffen, zu gewährleisten, dass es ein faires, sicheres System für alle gibt, das vor Armut im Alter schützt, das geschlechtergerecht ist, in dem nämlich Männer und Frauen das Gleiche herauskriegen, in dem es für alle im Alter eine Grundsicherung gibt und das aus Steuermitteln bezahlt ist, und der Rest kommt aus dem, was man im Laufe des Erwerbserlebens eingezahlt hat. Das ist ein System, das für alle gleich ist, und ich würde mir wünschen, dass wir gemeinsam daran arbeiten, unseren Kindern und unseren Enkelkindern ein gerechtes Pensionsmodell für die Zukunft zur Verfügung zu stellen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.22
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.
10.22
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Vor allem liebe junge Bürgerinnen und Bürger, die zahlreich auf der Besuchergalerie oder zu Hause vor den Bildschirmen sitzen! Wir diskutieren das Pensionssystem. Wir haben das auf die Tagesordnung reklamiert, weil das nicht gut läuft. Natürlich ist dieses Vehikel, so wie wir es derzeit haben, schrottreif, und diese Zuschreibung ist legitim, weil die jungen Menschen mit diesem Vehikel nicht mehr fahren können werden.
Frau Schwentner, unser Ziel ist es nicht, Sozialstandards herunterzufahren, sondern wir haben folgendes Ziel: dass sich unsere Generation und unsere Kinder auf unser Pensionssystem verlassen können sollen. Das Problem ist aber: Sie können sich nicht darauf verlassen! (Abg. Schwentner: Und wie schaut das aus in euren Augen?) – Ich komme gleich dazu, wie es ausschaut.
Herr Minister, das Problem ist: Sie sagen, das haben wir 1955 ausgemacht, seit damals haben wir es angepasst, und alles ist gut. – Nix ist gut, weil wir bereits in den sechziger Jahren begonnen haben, dieses System auf Pump zu finanzieren! Wir machen seit 53 Jahren jedes Jahr ganz verlässlich neue Schulden, und das ist nicht in Ordnung. Sie von SPÖ und ÖVP haben Verantwortungslosigkeit zum Gewohnheitsrecht in diesem Haus gemacht, und das ist nicht okay. (Beifall bei den NEOS.)
Und wenn ich dann diese Kritik übe und mir von grüner Seite zugerufen wird: Ja was wird nicht auf Schulden gebaut in Österreich?!, dann ist das eine Art von Verharm-
losung und Kapitulation, die ich nicht ertrage! Warum ertrage ich sie nicht? – Weil es Zukunftsraub im großen Stil ist! Hier auf der Besuchergalerie sitzen junge Menschen und vielleicht auch ältere Menschen, die Enkel haben, die sich Sorgen um die Menschen machen – höchste Arbeitslosigkeit seit 70 Jahren, auch ein Ergebnis Ihrer Politik! (Zwischenruf des Abg. Pendl.)
Natürlich brauchen wir Jobs, natürlich brauchen wir Arbeitsplätze! Die Menschen sind aber in den siebziger Jahren später in Pension gegangen als heute, und wir haben den Befund – und das hat, Frau Glawischnig, Herr Van der Bellen auch bei unserer Diskussionsveranstaltung gestern im NEOS Lab gesagt –, dass wir derzeit pro Jahr zwei bis drei Monate an Lebenserwartung dazugewinnen. Es ist großartig, dass wir älter werden, wir können aber nicht sagen, wir werden zwar über 50 Jahre gerechnet, insgesamt um 25 Jahre älter, behalten aber dasselbe System. Warum? – Weil sich das nicht ausgeht. Wir bauen massiv Schulden auf. Wir geben derzeit 20 Milliarden € für Pensionszuschüsse und Beamtenpensionen aus. Wenn man auf die jungen Menschen schaut: Wir haben 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler in Österreich, und für die geben wir – im Vergleich zu den 20 Milliarden € Pensionen – 8 Milliarden € aus – also 20 Milliarden € für Pensionen, 8 Milliarden € für 1,1 Millionen SchülerInnen. (Abg. Wöginger: Wie viele Menschen sind das, die in Pension sind?)
Es gibt in Österreich 370 000 Studierende, und für die geben wir nicht einmal 4 Milliarden € aus. (Abg. Schwentner: … Angst verbreiten!)
Die Zuwachsrate bei den Pensionen beträgt pro Jahr 0,5 Milliarden € – das heißt, das läuft völlig aus dem Ruder! Die Lösung, die wir vorschlagen, ist Folgende – und wir waren in Schweden und haben die Schweden auch eingeladen, und auch die Norweger haben die Schweden kopiert (Abg. Schwentner: Die werden künftig 720 € Pension haben!) –: Wir wollen eine Flexipension, sodass sich die Pension auch laufend anpasst.
Ich will keine durchschnittliche Frauenpension kürzen – die liegt bei 840 € –, sondern ich will – und das verweigern die Grünen auch – Sonderpensionen streichen. Da gibt es immer noch Leute in dieser Republik, die mit 30 000 € Pension pro Monat herumlaufen, fünfzehnmal im Jahr. Das ist die Sauerei, die wir abstellen müssen. Da waren die Grünen nicht bereit, ordentlich hineinzuschneiden. Sie haben die Zweidrittelmehrheit mitgeliefert und so dafür gesorgt, dass diese Sauereien weiter aufrechtbleiben. Da müssen wir hineingehen, denn das ist nicht okay! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Zum Thema Sonderpensionsrechte abschaffen: Die Stadt Wien hat die Sonderpensionsrechte bis 2042 verlängert. Ja, und die jungen Menschen? – Höchste Verschuldung seit 70 Jahren, höchste Arbeitslosigkeit seit 70 Jahren, kein Geld für die Schulen zum Renovieren, zum Adaptieren für Lehrerinnen und Lehrer, und dann sollen sie auch noch beim Pensionssystem in den Auspuff schauen? Das ist nicht fair, und diese Art der Verantwortungslosigkeit werden die NEOS nicht mittragen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wöginger: Wo sind die Lösungen? Rot-Grün?)
10.26
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
10.26
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Angst ist und war in allen Bereichen ein schlechter Ratgeber. Man kann über alle Themen diskutieren, aber man sollte es unterlassen, der Bevölkerung Angst zu machen. Ich glaube, gerade so, wie die NEOS das mit dieser Beschreibung gemacht haben, ist es schlecht. Was
wir hier machen sollten – und dafür wurden wir gewählt –, ist: Lösungen finden. Ja, wir haben ein Problem im Pensionsbereich! Wir haben ein Problem im Bereich der Nachhaltigkeit, das versichern uns alle Studien. Das heißt, in Zukunft wird dieses System schwer zu finanzieren sein, aber gerade da ist es unsere Aufgabe, zu schauen, an welchen Schrauben wir drehen müssen, damit dieses System auch enkelfit ist.
Meine geschätzten Damen und Herren, die ganze Pensionsthematik kann man nicht isoliert diskutieren! Wir können nicht fordern, dass Frauen ab sofort bis 65 arbeiten müssen oder dass das Pensionsalter ab sofort für alle erhöht wird, ohne gleichzeitig an der Schraube der Wirtschaftspolitik zu drehen. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Pendl.)
Wir können nicht beklagen, dass es zu wenige Kinder gibt, dass der Generationenvertrag nicht erfüllt wird, ohne dafür Sorge zu tragen, dass Rahmenbedingungen für junge Frauen da sind, dass sie sich auch trauen, mehr Kinder in die Welt zu setzen. Meine geschätzten Damen und Herren, heute, und das werden Sie mir bestätigen, sagen nämlich viele junge Frauen: Ich traue mich einfach nicht, Kinder in die Welt zu setzen! Wie soll ich das finanzieren? Wie soll ich das mit dem Job schaffen? – Wir brauchen Rahmenbedingungen für Familien, durch die die Familien gestärkt werden und jungen Menschen Mut zu Familien gemacht wird. (Beifall beim Team Stronach.)
Meine geschätzten Damen und Herren, wir brauchen auch eine Bildungspolitik, sodass dieser Staat wieder nach vorne kommt. Wir müssen in Forschung und Entwicklung investieren, damit Rahmenbedingungen für die Wirtschaft geschaffen werden, damit der Wirtschaftsstandort gestärkt wird und Jobs geschaffen werden, sodass der Arbeitsmarkt viele Menschen aufnimmt und wir uns, wenn wir heute hier beschließen, die Menschen sollen länger arbeiten, nicht die Frage stellen müssen, ob sie nicht am Ende des Tages in die Arbeitslosigkeit kommen. Das alles brauchen wir, und deswegen können wir diese Thematik nicht isoliert diskutieren.
Meine geschätzten Damen und Herren, mir geht es um zwei Faktoren. Auf der einen Seite geht es mir um Gerechtigkeit. Auch das derzeitige System ist alles andere als gerecht. Wenn wir von zukünftiger Altersarmut reden, dürfen wir nicht vergessen, dass es auch heute schon Altersarmut gibt: Mehr als eine Million Menschen in Pension leben unter der Armutsgrenze.
Gerade gestern habe ich auf der Lerchenfelder Straße einen älteren Mann gesehen – er ist vor mir gegangen –, der in den Papierkübel gegriffen, einen Kaffeebecher herausgenommen und den restlichen Kaffee ausgetrunken hat.
Meine geschätzten Damen und Herren, schauen wir nicht weg, verschließen wir nicht die Augen vor der Altersarmut! Schauen wir in die Supermärkte, wo nach 18 Uhr alte Menschen stehen und schauen, dass sie das Brot, dessen Preis heruntergesetzt wurde, kaufen können! Wenn wir von Gerechtigkeit reden, dann schauen wir auf die andere Seite der Medaille: Es gibt noch immer Menschen, die trotz geringer Beiträge mehr als 30 000 € Pension haben, die im Wohlstand leben wie die Maden im Speck, und wir als Gesetzgeber tragen mit unserer prozentuellen Erhöhung noch dazu bei, dass diese Menschen mit jeder Erhöhung noch mehr und noch mehr und noch mehr haben. – Da gilt es anzusetzen. (Beifall beim Team Stronach.)
Wir müssen diese prozentuelle Erhöhung kritisch betrachten: Ist es wirklich gerecht, über die ASVG-Höchstgrenze hinaus die Privilegien, für die vielfach nicht eingezahlt wurde, noch zu vergolden? Ich sage Ihnen ganz klar: Nein! Wir vom Team Stronach wollen keine Vergoldung der Privilegien (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Doppler), und aus diesem Grund werden wir auch einen diesbezüglichen Antrag ein-
bringen, in dem wir erstens einmal ein einheitliches System für alle fordern, denn nur das bringt Gerechtigkeit, und auf der anderen Seite eine prozentuelle Erhöhung nur bis zur ASVG-Höchstgrenze, denn damit ist gewährleistet, dass jene Menschen, die Rechte in Anspruch nehmen, die ihnen nicht zustehen, diese in Zukunft nicht auch noch vergolden können. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
10.32
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
10.32
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Aktuelle Stunde zum „schrottreifen“ Pensionssystem in Österreich: Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Klubobmann Strolz, ich glaube, das ist nicht ganz der richtiger Ansatz und das richtige Thema. So kann man das Pensionssystem in Österreich nicht bezeichnen, das möchte ich einmal festhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Allgemeine Pensionsgesetz regelt seit 2005 das Pensionssystem für alle Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind. Bis 2004 gab es verschiedene Pensionsregelungen für unterschiedliche soziale Gruppen wie zum Beispiel Arbeiter, Angestellte, Selbständige, Bauern und so weiter. Seit Jänner 2014 gibt es das Pensionskonto, und das gilt für all jene Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind.
Jetzt werden wieder viele Menschen in Österreich, die fleißig arbeiten, mit Worthülsen wie Pensionsreform oder Pensionsautomatik verunsichert, und das ist nicht in Ordnung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage und behaupte, 45 Jahre beziehungsweise 40 Jahre sind genug, meine Damen und Herren! Das steht außer Frage.
Es sollen sich einmal all jene selbsternannten Experten vor Augen führen, welche enorme Leistung ein Maurer, ein Tischler, ein Zimmerer oder eine Krankenschwester, die 45 oder 40 Dienstjahre auf dem Buckel haben, erbracht haben. Ich glaube, die brauchen sich dafür nicht zu schämen. Außerdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, lässt auch oft die Wertschätzung, die einer älteren Arbeitnehmerin oder einem älteren Arbeitnehmer entgegengebracht wird, sehr zu wünschen übrig. Ich glaube, das muss auch einmal gesagt werden. Ich habe auch gehört, dass der Herr Minister gesagt hat, dass heuer 300 Millionen € weniger Bundesmittel für die Pensionen zugeschossen werden mussten. Das ist ja nicht so schlecht. Der Herr Minister hat gesagt, von 2015 bis 2019 werden circa 3 Milliarden € weniger an Bundesmitteln für die Pensionen ausgegeben werden.
Es wäre höchste Zeit, Herr Klubobmann, dass man den vielen fleißigen Menschen in Österreich einmal einen Dank ausspricht und dass man sie nicht immer verunsichert. Ich glaube, das wäre angebracht. (Beifall beim Team Stronach.)
Folgendes muss ich auch ansprechen: Herr Klubobmann, ich glaube, es waren nicht Sie, der die Luxuspensionen in der Nationalbank oder auch in staatlichen Unternehmen sowie die Sozialleistungen für Manager angesprochen hat, sondern es war Kollegin Belakowitsch. Ich glaube, da soll man einmal genau hinschauen; das ist dringend angebracht. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)
10.35
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Gesamtwortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 7664/J bis 8292/J
Zurückziehung: 7908/J
2. Anfragebeantwortungen: 7041/AB bis 7305/AB
Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates):
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird (1011 d.B.)
Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG) (1012 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg Dezember 2015, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 91 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 78 Absatz 5 des Bundeshaushaltsgesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanzschulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2015 (Vorlage 92 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 4. Quartal 2015 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 93 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2015 (Vorlage 94 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 4. Quartal 2015 (Vorlage 95 BA)
Immunitätsausschuss:
Ersuchen der Staatsanwaltschaft Steyr, 498 2 St 13/16x, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 63 betreffend „Öffentliche Verkehrsmittel zu erschwinglichen Kosten für BezieherInnen der erhöhten Familienbeihilfe“, überreicht von der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig
Petition Nr. 64 betreffend „Petition der Stadtgemeinde Schwaz betreffend TTIP/CETA/TISA-Abkommen“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber
Petition Nr. 65 betreffend „Abänderung des Entwurfs zur Abänderung des Tabakgesetzes“, überreicht vom Abgeordneten Peter Wurm
Bürgerinitiative Nr. 94 betreffend „Entstaatlichung des ORF und Abschaffung der ORF-Gebühren sowie gegen die Einführung einer ORF-Haushaltsabgabe“
Bürgerinitiative Nr. 95 betreffend „Einführung eines gesetzlich verpflichtenden, gut wahrnehmbaren Mindestgeräusches für Kraftfahrzeuge“
Bürgerinitiative Nr. 96 betreffend „ÖH-Beitrag senken!“
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Gesundheitsausschuss:
Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (1000 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Außenpolitischer Ausschuss:
Bericht des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres zum EU-Arbeitsprogramm 2016 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des niederländischen, slowakischen und maltesischen Ratsvorsitzes sowie des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2016 (III-241 d.B.)
Familienausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Familien und Jugend zu den Vorhaben der Europäischen Union 2016 (III-243 d.B.)
Finanzausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2016 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission bzw. des Rates (III-246 d.B.)
Gesundheitsausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Gesundheit betreffend Jahresvorschau 2016 auf der Grund-lage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission bzw. zum Jahresprogramm des Rates (III-236 d.B.)
Justizausschuss:
Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2016 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des niederländischen, slowakischen und maltesischen Ratsvorsitzes (III-239 d.B.)
Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend Evaluierung der durch das strafrechtliche Kompetenzpaket vorgenommenen Änderungen in der Organisationsstruktur bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 30. November 2010 Nr. 136/E (XXIV.GP) (III-244 d.B.)
Umweltausschuss:
Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Jahresvorschau der Europäischen Kommission 2016 sowie dem operativen Arbeitsprogramm des Rates (III-240 d.B.)
Unterrichtsausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Jahresvorschau 2016 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der niederländischen, slowakischen und maltesischen Präsidentschaften (III-238 d.B.)
Verkehrsausschuss:
Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Jahres-vorschau 2016 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie das Achtzehnmonatsprogramms Jahresprogramms des Rates (III-242 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2016, Verwaltungsbereich Wirtschaft (III-237 d.B.)
C. Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien im Bereich der sozialen Sicherheit
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China im Bereich der sozialen Sicherheit
D. Verlangen gemäß § 26 Abs. 8 GOG hinsichtlich des Antrages
Antrag 1490/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Forststraßen für Mountainbikerinnen und Mountainbiker
*****
Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 7235/AB
Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 7235/AB der Anfrage 7540/J der Abgeordneten Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Illegal aufhältige Personen“ durch die Frau Bundesministerin für Inneres abzuhalten.
Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass ein Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen vorliegt, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 1504/A(E) der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung des Bank-Austria-Pensionsdeals eine Frist bis 24. Februar 2016 zu setzen.
Da die erwähnten Verlangen auf Durchführung von kurzen Debatten gleichzeitig gestellt wurden, werden diese in der Reihenfolge, in der ich sie aufgezählt habe, gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr aufgerufen werden. Allfällige Abstimmungen werden im Anschluss an die diesbezügliche Debatte erfolgen.
Weiters teile ich mit, dass vor Eingang in die Tagesordnung die Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1224/A(E) der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten eine Frist bis 14. März 2016 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsidentin Doris Bures: Um den Tagesordnungspunkt 14 in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.
Dabei handelt es sich um den Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (998 d.B.): 2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (1010 d. B.).
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 4 und 5, 6 bis 8, 9 und 10, 11 bis 13 sowie 16 und 17 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108, FPÖ 100, Grüne 84 sowie NEOS und Stronach je 44 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 22 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Damit kommen wir zur Abstimmung der soeben dargelegten Redezeiten. Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
1. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (999 d.B.): Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) (1007 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Ich begrüße Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
10.40
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Da ich heute der Erstredner zu diesem Thema bin, darf ich dieses vielleicht kurz erklären. Nationaler Qualifikationsrahmen, kurz NQR: Was heißt das? Was bedeutet das? – Das ist eine an sich sehr sinnvolle Geschichte. Es geht darum, die schulische und Uni-Ausbildung beziehungsweise die berufliche Qualifikation in Europa zu standardisieren und vergleichbar zu machen. Dafür hat man die Einteilung von 1 bis 8 geschaffen. Da geht es um die Zuordnung des persönlichen Wissens und der Kenntnisse in den Stufen 1 bis 8. Das ist also an sich eine ganz sinnvolle Geschichte, allerdings ohne faktische Auswirkungen.
Es ist keine Zugangsberechtigung zur Uni oder Ähnliches mehr. Der große Vorteil wäre eigentlich eine berufliche Vergleichbarkeit innerhalb Europas beziehungsweise auch eine Imageaufwertung, auf welcher Ebene, auf welcher Stufe man sich mit seiner beruflichen oder schulischen Ausbildung befindet.
Übrigens ist dieses Projekt auf EU-Ebene – das heißt dann EQR – laut Sektionschef Dorninger noch in den Kinderschuhen. Das heißt, es kann keiner absehen, wann dieser Nationale Qualifikationsrahmen auf europäischer Ebene in einen Europäischen Qualifikationsrahmen einfließen wird. Aber die Gespräche laufen zumindest. Es wird noch einige Zeit dauern, aber grundsätzlich ist das eine positive Geschichte.
Aber jetzt komme ich zum Punkt: Was hat unsere Bundesregierung, auch die Frau Ministerin, aus dieser Geschichte gemacht? – Man muss dazusagen, dass der Start dieses Projekts NQR 2008 war. Wir schreiben heute 2016. Das ist meiner Meinung nach auch symptomatisch für die Professionalität und Geschwindigkeit der Regierungsarbeit im Bildungsbereich, wenn man für so ein simples Ding wie den NQR acht Jahre braucht, um jetzt eine Regierungsvorlage auf den Tisch zu bringen. Sie haben mit dieser Regierungsvorlage ein Bürokratiemonster geschaffen. Da bin ich ausnahmsweise einmal deckungsgleich mit den Grünen. Ich versuche, es zu erklären.
Es gibt zuerst einmal eine NQR-Koordinierungsstelle. Das sind drei neue Planstellen im Ministerium oder ausgelagerte Stellen, was den Steuerzahler jährlich 250 000 € kosten wird.
Dann gibt es einen NQR-Beirat. Der ist mit sieben Fachexperten definiert. Die Frau Ministerin ist ganz stolz auf die Frauenquote von 50 Prozent. Da bin ich neugierig, wie das bei sieben Personen geht. Aber ich nehme einmal an, es werden dann mindestens vier Frauen sein. – Ganz super Leistung!
Dann gibt es noch die NQR-Steuerungsgruppe – und das ist typisch Österreich, typisch Proporz Schwarz/Rot –, das ist mittlerweile ein Gremium von 30 Personen. Da sind alle vertreten, die man in Österreich kennt, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, und, und, und. Das heißt, das ist ein Dreißigergremium; und diese drei Stellen sollen dann irgendwann hoffentlich diesen NQR fertig bringen.
Im Herbst 2016 soll das elektronische Register stehen, auch das Handbuch sollte dann fertig sein, aber das waren alles noch Aussagen von der Frau Minister im Ausschuss. Ich hoffe, das kommt tatsächlich.
Aber das Allerwichtigste oder das meiner Meinung nach Allerbeschämendste ist: Das Parlament, wir Abgeordnete sind in diesem Prozess außen vor und nicht eingebunden.
Wir Freiheitliche, nur um es ein bisschen pragmatisch zu machen, haben ja bereits 2012 – das heißt, unser hoffentlich bald Bundespräsident Norbert Hofer – einen Antrag dahingehend gestellt, den HTL-Absolventen, den HTL-Ingenieur in dieser Klassifizierung zwischen 1 und 8 auf der Stufe 6 einzuordnen. Dieser Antrag wurde im Unterrichtsausschuss mittlerweile, glaube ich, drei Mal vertagt, das heißt schubladisiert. Wir haben dieses Thema also seit 2012 am Tisch. Sie haben es auch jetzt in der Regierungsvorlage nicht geschafft, den HTL-Ingenieur in diese Vorlage hineinzuschreiben. Auch wenn die ÖVP das immer entschuldigt und sagt, das komme ohnehin demnächst – das hilft den HTL-Ingenieuren in Österreich nicht. Sie vernebeln beziehungsweise Sie erschweren ihnen damit Jobaussichten innerhalb Europas. Diese Imageaufwertung des HTL-Ingenieurs findet eben nicht statt. Das finde ich mehr als bedenklich.
Grundsätzlich muss man einfach sagen, dass eigentlich zwei Dinge in diesem NQR ganz wichtig wären: erstens den Handwerksberuf, nämlich den Handwerksmeister auch wirklich aufzuwerten, weil das in Europa einzigartig ist. Der zweite Bereich sind die berufsbildenden höheren Schulen, im Speziellen der HTL-Ingenieur, den es sonst in Europa in dieser Form nicht gibt. Genau jene zwei Dinge, wo Österreich eigentlich Leadership zeigen sollte, sind im NQR derzeit nicht enthalten.
Kurzversion: Frau Minister, man sieht an diesem einfachen Beispiel das Totalversagen der Regierung im Bildungsbereich. Ich sage es noch einmal: Auch wenn die ÖVP in Wirklichkeit ein bisschen glücklich über die nicht sehr gute Performance der roten Unterrichtsministerin ist, hilft es Österreich nicht. Es hilft den Schülern nicht, es hilft auch dem Wirtschaftsstandort nicht. Sie von der ÖVP sollten endlich hergehen und die Forderungen, die Sie in der Wirtschaftskammer und in anderen Institutionen ständig stellen, irgendwann auch einmal in der Regierung umsetzen und nicht ständig die Mauer machen, um das Versagen der roten Unterrichtsministerinnen der letzten Jahre zu decken.
Ich habe es mir aufgeschrieben, weil es relativ viel ist: Chaos in der Bildungsreform – diese wurde vor einigen Wochen groß angekündigt, da ist überhaupt nichts geschehen.
Plötzlich die Abschaffung der Noten in den Volksschulen, großes Fragezeichen, ich kenne die Linie der Regierung hiezu nicht.
Nach wie vor gibt es rund 25 Prozent faktische Analphabeten in Österreich und jährlich 10 000 Schulabgänger, die keinen Abschluss haben.
Die Zentralmatura war ein leidiges Thema in den letzten Jahren.
Weiters: Chaos im BIFIE und verheerende Ergebnisse bei den PISA-Tests.
Wo bleiben – im Übrigen auch von den Roten immer groß angekündigt – die Bildungschancen für sozial schwache Gruppen, sprich vererbte Bildung? Wo bleibt das? – Alles nur Ankündigungen! (Beifall bei der FPÖ.)
Wo bleibt die freie Schulwahl? Wo bleibt die Schulautonomie unter Auflösung der Schulsprengel? Was ist mit diesen Schlagzeilen geschehen?
Entpolitisierung der Schule: Da höre und sehe ich konkret überhaupt nichts.
Gewalt und Mobbing an Schulen: Was geschieht da? – Auch nur Ankündigungen! (Beifall bei der FPÖ.)
Und dann der Running Joke: die tägliche Turnstunde. Das Thema hatten wir seit 2013 immer wieder. Auch die tägliche Turnstunde ist natürlich im Sand verlaufen.
Mittlere Reife, Nachmaturamöglichkeiten vor der Sommerpause – alles ganz einfache Dinge. Alles nicht geschehen, reines Chaos!
Auch ein wichtiger Bereich: das ungenügende Basiswissen von Lehrlingen in Betrieben. Sie kennen das Problem: Unternehmer, die Lehrlinge einstellen wollen, tun sich ganz schwer und immer schwerer, Lehrlinge zu finden, die überhaupt fähig sind, den Lehrberuf zu ergreifen. Das ist meiner Meinung eine Bankrotterklärung der letzten Jahre und Jahrzehnte.
Ein weiteres Thema, das ganz wichtig ist, was Kenntnisse betrifft – man hat es in den letzten Wochen gesehen –, ist eines, das wir Freiheitliche schon seit Jahren bringen: Es besteht das Problem, dass in Schulen leider Gottes sehr viele Schüler sitzen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Außenminister Kurz, der ja sehr viele Dinge von uns kopiert, hat jetzt plötzlich auch erkannt, dass es eigentlich Migrationsklassen braucht. Auch im roten Wien gibt es jetzt plötzlich zehn Klassen nur mit Flüchtlingskindern. Jetzt plötzlich geht das.
In diesem Zusammenhang möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch-Klassen für Schüler ohne ausreichende Kenntnis der Unterrichtssprache
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu setzen, sodass Schüler mit mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache in eigenen Klassen solange unterrichtet werden, bis sie über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Ich komme zum Schluss. Sie haben es, Frau Minister, konsequent und beharrlich über die letzten Jahre und Jahrzehnte geschafft, das Schulsystem in Österreich wirklich zu ruinieren, und zwar nachhaltig zu ruinieren. Alle Ergebnisse und auch alle persönlichen Erlebnisberichte von besorgten Eltern zeigen eindeutig: Das Schulsystem in Österreich ist versandelt, um es mit Leitl zu sagen.
Ich sehe da keine Gegenentwicklung, weder von der roten Seite, leider auch nicht von der ÖVP, diesen Negativtrend der letzten Jahre irgendwie in einen Positivtrend umzukehren. Sie schaden damit nicht nur persönlich Zehntausenden Kindern jährlich, Sie schaden damit auch Österreich.
Ich kann nur sagen: Bitte, Ende dieser Versagerregierung und Neuwahlen sofort! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.49
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Peter Wurm und weiterer Abgeordneter
betreffend Deutsch-Klassen für Schüler ohne ausreichende Kenntnis der Unterrichtssprache
eingebracht in der 113. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. Februar 2016 im Zuge der Behandlung von TOP 1, Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (999 d.B.): Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQRGesetz) (1007 d.B.)
Die FPÖ fordert schon seit Jahren, dass Kinder vor dem Eintritt in das reguläre Schulwesen über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen müssen und bei Bedarf in eigenen Klassen so lange unterrichtet werden sollen, bis sie über diese Kenntnisse verfügen.
Im letzten Jahr ist auch in der ÖVP die Erkenntnis gereift, dass dies der einzig sinn-volle Weg ist. So erklärte Integrationsminister Sebastian Kurz am 13.8.2015 im Ö1-Mittagsjournal:
„Der Expertenrat für Integration hat schon vor Jahren vorgeschlagen, dass es Deutschklassen geben soll für Kinder, die nicht ausreichend Deutsch sprechen um den Unterricht zu folgen. Die Unterrichtsministerin hat sich leider lange gewehrt und diese Idee als Ghetto-Klasse abgetan. Ich glaube, jetzt ist es höchste Zeit diese Idee endlich umzusetzen, denn das wäre die richtige Förderung für all diese Kinder.“
In der Kronenzeitung vom 18.2.2016 ist dazu mit der Schlagzeile „Kurz pocht auf Migrantenklassen“ nachzulesen:
„An Österreichs Schulen steigt die Zahl jener Kinder, die daheim nicht Deutsch sprechen. Während landesweit jeder fünfte Schüler eine andere Umgangssprache pflegt, ist es in Wien beinahe jeder zweite. Nun flammt die Debatte über eigene Migrantenklassen wieder auf, Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) pocht auf diese ’Vernunftlösung’.
Integrationsminister Kurz (li.): ’Schüler sollen in eigenen Klassen fit gemacht werden für die deutsche Sprache.’
In Wiens Kindertagesheimen sprechen bereits 57,9 Prozent der Mädchen und Buben eine andere Muttersprache als Deutsch. Viele von ihnen legen eine wenig aussichtsreiche Bildungskarriere hin: So ist der Anteil der Migrantenkinder in Sonderschulen und Polytechnischen Schulen besonders hoch.
Auch daheim wird immer seltener Deutsch gesprochen. In Wien geben 47,5 Prozent der Schüler an, zu Hause eine andere Sprache zu sprechen. Integrationsminister Sebastian Kurz wiederholt seine Forderung nach eigenen Deutschklassen: ’Erst wenn die Kinder unsere Sprache ausreichend beherrschen, sollen sie in die Regelklasse übertreten.’ Das sei keine Not-, sondern eine ’Vernunftlösung’.
’Es sollten alle ihre ideologischen Scheuklappen ablegen und nicht warten, bis sie von der Realität eingeholt werden’, betont der Minister und verweist auch auf die bald in Kraft tretende Integrationspflicht – die Kürzung der Mindestsicherung, wenn Deutschkurse, Arbeitsbereitschaft und Wertekurse verweigert werden.“
Auch die SPÖ, die zur diesbezüglichen FPÖ-Forderung bis vor kurzem noch gemeint hat, es würden „Ghetto-Klassen“ entstehen, weswegen sie gegen eigene Klassen für Schüler mit nicht ausreichender Kenntnis der Unterrichtssprache ist, hat inzwischen erkannt, dass der Weg der FPÖ der richtige ist. So wurden nun im Februar 2016 unter dem geschäftsführenden SPÖ-Stadtschulratspräsidenten für Wien Jürgen Czernohorsky
die ersten zehn Klassen „eröffnet“, in denen ausschließlich „Flüchtlingskinder“ beschult werden.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu setzen, sodass Schüler mit mangelnder Kenntnis der Unterrichtsprache in eigenen Klassen solange unterrichtet werden, bis sie über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.
10.50
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wurm, es ist sehr schade, dass Sie diese sinnvolle Geschichte, wie Sie selbst gesagt haben, eines Nationalen Qualifikationsrahmens dazu missbrauchen, zu einem substanzlosen Rundumschlag auszuholen, anstatt auf das wichtige Thema einzugehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Nationale Qualifikationsrahmen ist sicher ein geeignetes Instrument, um Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen in Österreich, aber auch im EU-Raum herzustellen, weil wir uns damit ja in einen Europäischen Qualifikationsrahmen eingliedern, der sich abzeichnet. (Abg. Peter Wurm: Acht Jahre, Frau Kollegin!) Da ist der Zeitpunkt auch richtig gewählt, damit wir diesbezüglich später nicht nachjustieren müssen. Wir halten mit der europäischen Entwicklung Schritt und gehen hier auch parallel. Das ist auch wichtig, um die Lern- und Arbeitsmobilität zu fördern und nicht Gefahr zu laufen, dass der Wert einer Qualifikation an der Staatsgrenze endet.
Sehr positiv in diesem Gesetzentwurf ist die Lernergebnisorientierung. Es spielt die Hauptrolle, was ein Absolvent, eine Absolventin kann und nicht, welche Formalkriterien erfüllt werden beziehungsweise wie viel Zeit in einer Institution abgesessen wurde, um es überspitzt zu formulieren. Entscheidend ist: Was kann jemand? Was bietet eine Ausbildung? Hier werden Lernbereiche und Arbeitsbereiche gleichgeschaltet, gleich bewertet. Somit wird auch die in der Praxis erworbene Qualifikation entsprechend gewürdigt und damit die Arbeit an sich aufgewertet.
Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Wir haben diese Schritte auch schon in unserem Bildungswesen mit der Kompetenzorientierung vorweggenommen, zum Beispiel bei der standardisierten Reifeprüfung. Da sind wir schon vorangegangen, es werden weitere Schritte gesetzt werden.
Insgesamt erwarte ich mir von diesem Gesetz auch einen Qualitätsschub bei den Bildungsanbietern und -anbieterinnen auf allen Ebenen, denn es ist mittlerweile auch ein Wildwuchs im Bereich der Erwachsenenbildung entstanden. Durch diesen Qualifikationsrahmen geben wir den Menschen Orientierung, damit nicht viel Zeit, Geld und Energie in eine Ausbildung investiert wird, die unter Umständen nicht das hält, was sie verspricht.
Das ist also eine gute Sache, es gibt viele Gründe, zuzustimmen. Darum ersuche ich Sie auch, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
10.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
10.53
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ja, wir sind im vierten Monat nach der sogenannten Einigung der Regierungsparteien zum Bildungsreformpaket. Vier Monate haben wir darauf gewartet, dass wir auch im parlamentarischen Bereich endlich über grundlegende Fragen des österreichischen Bildungssystems diskutieren können, dass wir grundlegende Probleme angehen können, dass wir jene Reformschritte einleiten können, die dringend geboten sind, als da wären: eine Reform der Kindergartenpädagogik, der Elementarpädagogik, eine Reform der Schule der 10- bis 14-Jährigen, eine Vereinfachung der Verwaltungsreform et cetera, et cetera.
Und was haben wir? – Sendepause. (Abg. Peter Wurm: Sag’ ich ja!) Rot und Schwarz blockieren sich gegenseitig. Es gibt Schuldzuweisungen. Es gibt Interpretationen eines Papiers, das angeblich eine Einigung darstellt. Bis heute haben wir nichts davon.
Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und SPÖ! Das ist Österreich nicht weiter zumutbar. Es handelt sich im Bildungsbereich um ein zentrales Zukunftsprojekt. Ich fordere Sie, wir Grüne fordern Sie wirklich auf, hier endlich in Verhandlungen zu treten, damit wir einen Schritt weiterkommen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)
Zum gegenständlichen Thema, dem Nationalen Qualifikationsrahmen: Er ist überfällig. Wir begrüßen diesen Schritt. Wir halten es für sehr, sehr wichtig, dass wir von Standesdünkeln wegkommen, dass wir von rein formaler Einteilung von Bildung wegkommen, dass wir zu einer Aufwertung der handwerklichen Tätigkeiten hinkommen, dass wir einem jener wenigen Vorzeigeprojekte, das das österreichische Bildungssystem hat – das ist die duale Ausbildung, das ist aber auch die Berufsausbildung im mittleren und höheren Schulwesen –, die entsprechende Anerkennung zukommen lassen.
Dahin haben wir mit diesem Gesetz sicherlich einen ersten Schritt gemacht. Was wir aber daran bemängeln, ist einerseits die Organisationsstruktur, die hier aufgebaut worden ist. Kollege Wurm hat meinen Ausspruch aus dem Ausschuss vom bürokratischen Monster, das hier geschaffen worden ist, übernommen. Ich glaube in der Tat, dass es wesentlich einfacher ginge. Ich glaube allerdings auch, dass wir es mit einem Thema zu tun haben, das eigentlich in hoheitliche Verwaltung und Zuständigkeit gehört und nicht outgesourct wird, wie so vieles in dieser Republik.
Prinzipiell wollen wir diesen Schritt in Richtung internationale Vergleichbarkeit. Das ist dringend geboten.
Wir haben da – und das, glaube ich, ist allen Beteiligten klar – einige Baustellen, die – das gebe ich gerne zu – nicht so einfach von heute auf morgen zu lösen sind, und wo wir vielleicht auch einige Erfahrungswerte brauchen. Ich spreche etwa die Ausbildung der Handwerksmeister an. Ich spreche aber auch die sogenannten HTL-Ingenieure an. All das muss noch weiter beobachtet werden, und da spielt Erfahrung sicherlich eine wichtige Rolle.
Was wir aber bemängeln, ist diese Struktur von einer Koordinierungsstelle hin zu einem NQR-Beirat und schlussendlich zu einer Steuerungsgruppe. Man stelle sich eine Steuerungsgruppe vor, die inzwischen 30 Mitglieder hat! Viel zu steuern wird es da nicht mehr geben, tut mir leid.
Wir haben dieses Thema auch im Wissenschaftsausschuss diskutiert. Der Herr Vizekanzler hat das mit einem Lächeln quittiert, wohl wissend, dass es in Österreich – hat er uns mitgeteilt – schwierig ist, solche Gremien kleiner zu machen. Damals waren es nämlich noch 28 Mitglieder, geworden sind es inzwischen schon 30. So gesehen können wir froh sein, dass wir das Gesetz heute beschließen, denn nächste, übernächste Woche hätten wir vielleicht noch mehr Mitglieder in diesem Beirat.
Was wir also brauchen, ist keine aufwendige Organisationsstruktur. Was wir wollen, ist eine klare Struktur, möglichst eine Bundesstruktur. Was wir gerne hätten, zumindest mittelfristig, wären auch rechtlich verbindliche Möglichkeiten und nicht, wie es hier der Fall ist, reinen Empfehlungscharakter. Was wir auch gerne hinterfragt hätten, ist beispielsweise die Förderung von privaten Bildungsanbietern, die hier unter der Hand geschieht. Das ist aus unserer Sicht hinterfragenswert.
Was wir gerne hätten, ist Transparenz. Was wir gerne hätten, wäre parlamentarische Kontrolle. All das sehen wir jedoch nicht. Daher können wir leider nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
10.59
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.
10.59
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Galerie! Also, der Opposition muss es schon ein bisschen wehtun, ganz einfach einmal zu sagen, dass etwas gut ist. Herr Kollege Wurm hat es nicht einmal der Mühe wert gefunden, sich mit der Thematik an sich auseinanderzusetzen. (Abg. Peter Wurm: Acht Jahre habt ihr gebraucht!)
Heute ist nämlich ein guter Tag, Herr Kollege, denn heute … (Abg. Peter Wurm: Acht Jahre!) – Was lange währt, wird endlich gut – freuen Sie sich darüber! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Heute ist ein guter Tag, weil jetzt alle Österreicherinnen und Österreicher, die etwas gelernt haben, die sich gebildet haben, die sich aus- und weitergebildet haben, endlich dazu kommen, dass die Qualifikationen, die sie erworben haben, auch international beziehungsweise europaweit sichtbar gemacht werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Bis dato war das schwierig, weil wir andere Systeme haben. Bei uns ist zum Beispiel der universitäre Ausbildungsbereich viel geringer ausgeprägt als in anderen Ländern, viele vergleichbare Qualifizierungen finden im schulischen Bereich statt, in unserem exzellenten berufsbildenden Schulbereich. Unser System ist eines, auf das wir stolz sein dürfen, weil wir damit erfolgreich sind. Wir haben deshalb eine geringe Arbeitslosigkeit und eine hohe Fachkräftequalität. Wir reüssieren damit als kleines Land im weltweiten Wettbewerb, wo wir unseren Mann stehen, weil wir die dazu nötigen Ausbildungen haben. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Es hat uns aber immer die Möglichkeit gefehlt, diese Ausbildungen vergleichbar und sichtbar zu machen, mit diesem Gesetz wird genau das jetzt geschehen. Es wird sichtbar gemacht, wer welche Qualifikation hat, und das hilft natürlich dem Einzelnen, weil er damit auch in seiner Person aufgewertet wird gegenüber jenen, die ganz einfach sagen: Ich kann nachweisen, dass ich eine universitäre Ausbildung habe. Nun wird es möglich, die erworbene Ausbildung mit einer universitären Ausbildung in einem anderen Land zu vergleichen.
Diese Neuerung hilft uns vor allem im wirtschaftlichen Bereich, weil wir damit endlich dem Nachteil ein Ende setzen können, dass unsere Firmen bei bestimmten Ausschreibungen nicht bestehen, weil sie eben nicht nachweisen können, dass ihre Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter, deren Qualifikation für Ausschreibungen ja sehr oft ein entscheidendes Kriterium ist, über ebendiese Qualifikationen verfügen.
Aus all diesen Gründen bin ich sehr froh darüber, dass wir dieses Nationale Qualifikationsrahmen-Gesetz heute beschließen. Ja, es ist richtig: Wir müssen es erst mit Inhalten füllen und zum Leben bringen. Daher ist es notwendig, dass die Steuerungsgruppe, die Koordinierungsstelle und die Servicestelle rasch eingerichtet und die dazu erforderlichen Schritte umgesetzt werden.
Natürlich kann über die Größe eines Gremiums diskutiert werden. Meiner Beurteilung nach setzt sich das Gremium vorwiegend aus Personen aus jenen Kompetenzbereichen zusammen, die es für eine Zuordnung braucht. Es müssen in diesem Gremium Menschen sitzen, die über die einzelnen Ausbildungen und Qualifikationen Bescheid wissen, damit auch die richtige Zuordnung erfolgen kann. (Beifall bei der ÖVP.)
11.03
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar zu Wort. – Bitte.
11.03
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Im Rahmen dieser Debatte möchte ich zuerst folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahlfreiheit zwischen Sonderschulen und integrativen Maßnahmen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird dazu aufgefordert, weiterhin eine Wahlfreiheit betreffend Sonderschule und integrativen Maßnahmen für Eltern von behinderten Kindern zu gewährleisten.“
*****
Worum geht es in diesem Antrag? – Wir haben in Österreich ein System, das sich in der Vergangenheit bewährt hat: Wir haben Sonderschulen, die für all jene, die einen Bedarf an spezieller Förderung haben, ausreichend Kapazitäten und ausreichend Lehrpersonal zur Verfügung stellen. Aber jetzt geht die Frau Ministerin her und will dieses funktionierende System der Sonderschulen zerstören, indem sie diese Schulen bis 2020 abschaffen (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig) und in den Regelschulbetrieb sozusagen reinquetschen will, und Sie nennt das dann Inklusion.
Das tut sie deshalb, weil sie dabei ideologisch vorgeht. Es geht dabei um eine ideologische Ausrichtung und nicht um das Wohl der Kinder. Es geht darum, möglichst alle in einen Schultyp zu pressen. Das ist ja auch die Idee der gemeinsamen Schule, bei der man alle in ein System presst und dann hofft, dass es für alle positiv ist.
Aber die Frage ist: Ist das wirklich so? – Wir vom Team Stronach hatten vor Kurzem einige Betroffene bei einer Pressekonferenz, und davon betroffene Mütter haben erzählt, wie es ihren Kindern in diesem System geht, nämlich dass man dort mit aller Gewalt versucht, behinderte Kinder – in diesem speziellen Fall waren es geistig behinderte Kinder (Abg. Königsberger-Ludwig: Geh! „Geistig behinderte Kinder“?!) – in den Regelschulbetrieb reinzuquetschen, und das letztlich auf dem Rücken aller Beteiligten.
Das heißt: Die Klasse hat gelitten, das Kind im Besonderen, und auch die Eltern haben gelitten. Deshalb stellt sich die Frage: Warum will man ein funktionierendes System zerstören, ohne auf der anderen Seite etwas Adäquates zu haben? Warum will man mit aller Gewalt Sonderschulen zusperren?
Bei der Umsetzung dieser Maßnahme beruft man sich jetzt immer auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die das angeblich vorschreibt. Nur: Wenn man diese genau liest – das machen anscheinend nicht viele –, dann sieht man, dass darin eine Wahlfreiheit normiert ist. Das heißt, die Eltern beziehungsweise die Kinder, so sie das können, sollen die Wahlfreiheit haben: Wollen sie eine spezielle Förderung in der Sonderschule oder ein inklusives Modell in der Regelschule?
Nur: Wie kann man wählen, wenn man die Optionen wegstreicht? – Gerade in Kärnten haben wir das Problem, dass man die Sonderschulen aushungert, dass man die Sonderschulen schließen will, und dann sagt man: Ja, man kann es sich ohnehin aussuchen. Aber wie kann es sich ein Elternteil aussuchen, wenn es keine Sonderschulen mehr gibt? – Dann muss man in die Inklusion gehen – auch wenn man weiß, dass das nicht funktioniert.
Eine betroffene Mutter hat bei dieser Pressekonferenz ganz eindrücklich geschildert, wie es ihrem Kind dabei geht, nämlich dass ihr geistig behindertes Kind, das zusätzlich auch noch autistisch ist, den ganzen Tag in einer Ecke sitzt, da es mit größeren Gruppen nichts anfangen kann, und sich letztlich als Fremdkörper fühlt. Als man dieses Kind dann wieder von der Zwangsverpflichtung, in diese Regelschule zu gehen, befreit und ihm wieder die Möglichkeit gegeben hat, in eine Sonderschule zu gehen, ist dieses Kind wieder aufgeblüht, und letztlich war allen gedient.
Genau das ist das, was Sie nicht verstehen wollen, Frau Ministerin! Deshalb bitte ich Sie wirklich: Hören Sie mit solchen Maßnahmen auf, die einen ideologischen Hintergrund haben! Versuchen Sie nicht, alle in ein Korsett zu quetschen, sondern fördern Sie jene, die es brauchen, tatsächlich so, wie sie es brauchen!
Ihr Modell, Frau Ministerin, ist ganz einfach: Sie zerstören Strukturen, die funktionieren, wie die Sonderschule, und Sie fördern Strukturen, die nicht funktionieren, und zwar nachweislich nicht funktionieren, so wie die Neue Mittelschule. Da haben Sie den Beweis schon erbracht, dass es nicht funktioniert, und trotzdem beharren Sie darauf, und trotzdem stecken Sie mehr Geld hinein.
Deshalb mein Appell an Sie – und ich hoffe, dass Sie das heute hier klarstellen –: Hören Sie auf, funktionierende Strukturen zu zerstören! Ich glaube, das haben im Speziellen die Kinder und auch die Eltern verdient, die ganz schwer – insbesondere in Kärnten, und bis 2020 wird es wahrscheinlich in ganz Österreich dazu kommen – unter Ihrer Politik leiden. (Beifall beim Team Stronach.)
11.08
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Ing. Lugar eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahlfreiheit zwischen Sonderschulen und integrativen Maßnahmen“
Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (999 d.B.): Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) (1007 d.B.) (TOP 1)
Sonderschulen sind Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Bedarf. Nach unzähligen Gesprächen mit Sonderschullehrern und betroffenen Eltern sind wir der Meinung, dass es die Aufgabe von Experten und nicht von Politikern oder Interessensverbänden ist, hier von Fall zu Fall zu entscheiden, ab wann dieser sonderpädagogische Bedarf gegeben ist. Gerade Eltern, die am besten wissen was ihr Kind braucht, sollen weiterhin – wie es seit 1993/94 der Fall ist – die Wahlmöglichkeit zwischen Sonderschulen und integrativen Maßnahmen haben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine bedarfsgerechte Betreuung. Insbesondere den Anforderungen an Körperhygiene, Pflege etc. kann in „inklusiven“ Schulen meist nicht entsprochen werden.
Ziel des Bildungsministeriums ist, laut neuersten Medienberichten die Abschaffung der Sonderschulen bis zum Jahr 2020. Was sich in der Theorie schön anhört, dass Kinder mit und ohne Sonderförderbedarf gemeinsam die Schulbank drücken, funktioniert in der Praxis nicht. Hier muss natürlich daraufhin gewiesen werden, dass speziell bei Schülern mit geistiger Behinderung eine Inklusion in den Regelschulbetrieb oft nur schwer durchführbar ist. Darunter würden im Endeffekt alle Schüler leiden.
Der von der Bundesregierung forcierte Abbau von Sonderschulen führt zur Vernachlässigung dieser Kinder. Ein einzelner Pädagoge kann einfach nicht jedem Kind gerecht werden. Zudem wäre für die Lehrer ein Unterricht, in dem alle Schüler die notwendige Aufmerksamkeit erhalten, wohl kaum möglich. Fürs Budget hätte eine Abschaffung der Sonderschulen kostenmäßig sowieso keine relevante Auswirkung, denn Inklusion ist nicht billiger als Sonderschulen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, auf die sich die Bundesregierung immer wieder beruft, sieht keine Abschaffung von Sonderschulen vor, sondern die Vertragsstaaten verpflichten sich damit lediglich zur Bereitstellung inklusiver Maßnahmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird dazu aufgefordert, weiterhin eine Wahlfreiheit betreffend Sonderschule und integrativen Maßnahmen für Eltern von behinderten Kindern zu gewährleisten.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.
11.08
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir verhandeln das NQR-Gesetz, das Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen.
Wir NEOS werden diesem Gesetz zustimmen, allerdings nicht mit großer Euphorie, denn es gibt viele Kritikpunkte, die wir auch im Ausschuss diskutiert haben: Es hat durchaus eine Schlagseite in Richtung Bürokratisierung, und § 3 Abs. 2 sehe ich auch skeptisch, weil da – und das ist in der Europäischen Union einmalig – eine Wegga-
belung für den akademischen Bereich und den nicht akademischen Bereich ausgeschildert wird, und ich halte es für Schwachsinn, dieser Art von Etikettierung und Dünkelhaftigkeit das Wort zu reden. Damit müssen wir in Österreich aufhören. Bist ein Magister, bist ein besserer Mensch – das ist ein Blödsinn! Diese Art von Akademikerwahn … (Präsident Kopf spricht mit deutlich hörbarer Stimme mit einer Mitarbeiterin.) – Bitte? – Ach so, nicht zu mir!
Diese Art von Stigmatisierung mag ich einfach nicht.
Warum stimmen wir zu? – Aus drei Gründen: Einerseits ist es wichtig, dass wir im Bildungsbereich eine europäische Sprache finden, und ein Europäischer Qualifikationsrahmen, der in nationale Qualifikationsrahmen abgeleitet wird, ist so eine gemeinsame europäische Sprache. Das ist gut so, das ist richtig so. Dazu, dass man dafür über zehn Jahre gebraucht hat, Frau Ministerin, muss ich aber doch sagen: Das ist ein bisschen langatmig. Aber immerhin, wir sind jetzt im Ziel.
Zweitens – und das ist mir noch wichtiger –: Wir brauchen Durchlässigkeit im Bildungssystem. Kein Abschluss ohne Anschluss – das ist besonders wichtig, zum Beispiel auch für Lehrlinge: Knapp 40 Prozent der Alterskohorte der 15-Jährigen in Österreich machen eine Lehre. Die duale Ausbildung ist eine ganz wichtige Ausbildungsschiene, und da muss die Entwicklung auch weitergehen. Das ist nur ein Bereich, in dem die Anschlussfähigkeit besonders wichtig ist. Noch einmal: Kein Abschluss ohne Anschluss – und der Qualifikationsrahmen wird uns dabei helfen. Das stellt auch eine Aufwertung der handwerklichen Ausbildungen dar, was ich für Österreich auch für wichtig halte.
Drittens: Das Prinzip der Ergebnisorientierung halten wir NEOS für positiv. Das heißt, dass man im Bildungsbereich nicht so sehr mit dem Trichter arbeitet und detailreich darüber sinniert: Was leeren wir in diese jungen Menschen hinein?, sondern dass wir darauf schauen: Welche Lernergebnisse wollen wir erzielen, und welche erzielen wir tatsächlich? – im Sinne von: Was es wiegt, das hat’s!
Wir lernen ja fürs Leben, und da ist dann weniger relevant: Was habe ich hineingeschüttet?, sondern da ist wichtig: Was ist drinnen? Welche Lernergebnisse sind bei diesen Menschen vorhanden? – Dafür sollten wir Wertschätzung kultivieren, und das passiert mit diesem Gesetz. Daher gibt es unsere Zustimmung dazu. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)
11.11
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.
11.11
Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geschätzte Besucherinnen und Besucher! Ich freue mich wirklich außerordentlich, sagen zu können, dass die österreichische Bevölkerung unglaublich weiterbildungswillig und fortbildungswillig ist und auch die große Zahl an Erwachsenenbildungseinrichtungen, die wir anbieten, gut annimmt. Das gilt für einzelne Berufsgruppen im Besonderen, aber das gilt auch im Allgemeinen.
Es freut mich weiters außerordentlich, dass wir im Bereich der Berufsbildung absolut im europäischen, wenn nicht global im internationalen Spitzenfeld liegen. Es werden sich am Wochenende wieder junge Menschen, die berufsbildende Schulen besuchen, für die EuroSkills qualifizieren. Nicht nur Lehrlinge, sondern auch Schülerinnen und Schüler können an diesen teilnehmen. Und egal, mit welchen der internationalen Gäste ich zusammentreffe, alle wollen sich informieren: auf der einen Seite über unser duales Berufsausbildungssystem und auf der anderen Seite über unser berufsbildendes mitt-
leres und höheres Schulwesen, das relativ gesehen eine Alleinstellung in Europa genießt und weltweit als einzigartig betrachtet werden kann.
Darüber hinaus freue ich mich wirklich außerordentlich, dass wir in der Vergangenheit gemeinsam eine BIFIE-Reform auf den Weg gebracht haben. Das BIFIE, das Bildungsforschungsinstitut, hat letztes Jahr die neue Matura, die wir jetzt zurück ins Ressort holen werden, in hervorragender Art und Weise über die Bühne gebracht.
Ich freue mich außerdem außerordentlich, dass wir das neue Konzept der Neuen Mittelschule nun für alle, die ehemals in eine Hauptschule gegangen sind, umsetzen können, dass wir für dieses moderne pädagogische Konzept sechs Stunden zur Verfügung stellen können, in denen Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler gemeinsam an neuen Möglichkeiten arbeiten können.
Gerade heute hat es zwei Ereignisse gegeben, die ganz einfach die Erzählung darüber weiterführen, was wir im Bildungsbereich alles weiterbringen und tun.
Zum Ersten: Ich habe heute mit der Frau Familienministerin die elektronischen Schulbücher vorgestellt, die man ab dem kommenden Schuljahr zu den gedruckten Schulbüchern dazubestellen kann. Wir werden die elektronischen Schulbücher noch weiterentwickeln, sodass es E-Books Plus geben wird. Was heißt das? – Dass man in den elektronischen Schulbüchern selbst ein Video abrufen kann, Texte verändern kann, also interaktiv in diesen Büchern arbeiten kann.
Zum Zweiten: Ich habe dankenswerterweise in guter Zusammenarbeit mit Herrn Abgeordnetem Huainigg heute eine App präsentieren dürfen, die das politische Geschehen in einfacher Sprache abbildet. Ich glaube, es ist nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene wichtig, sich – wenn man einen schnellen Überblick haben möchte, was das tägliche politische Geschehen anlangt – die Informationen kurz und kompakt besorgen zu können.
Ich möchte auch sagen, was wir alles im Bildungsbereich mit der Bildungsreform weitergebracht haben. Erinnern wir uns: Seit den Sechzigerjahren wurde das Bildungssystem in der Hinsicht geändert, dass für die neun Bundesländer und den Bund eigene Spielregeln erarbeitet und herausgegeben wurden. Es ist jetzt zum ersten Mal seit 40 oder 50 Jahren möglich, dass man sich wieder darauf einigt, dass man die Behördenstruktur, die Verwaltung der Lehrerinnen und Lehrer einfacher gestaltet, und genau das wird in den nächsten Tagen und Wochen geschehen.
Wir werden ein erstes Paket dieser Bildungsreform präsentieren, das den Kleinen beim Einstieg in die Schule weniger Stress bescheren und den Lehrerinnen und Lehrern und den Eltern mehr Möglichkeiten bieten wird zu erfahren: Wo steht das Kind? Wie geht es ihm? Was bringt das Kind aus dem Kindergarten mit in die Volksschule? Was hat es an Stärken und Interessen erworben, die ich in der Volksschule dem Alter und der Entwicklung entsprechend anwenden kann?
Das heißt, der Beschluss, den sanfteren Einstieg in die Schule einzuführen, wird demnächst auch an Sie hier herangetragen werden. Dabei wird es darum gehen zu beschließen, wie wir im Bereich der Volksschule erreichen, weniger Notenstress und mehr Alternativen zu haben, Kinder außer mit den Noten 1, 2, 3, 4 und 5 zu bewerten, denn Kinder wollen Leistung zeigen, und Leistung zeigen kann man nur dann, wenn man Leistung auch in Worten beschreibt und sie nicht nur in Noten darstellt.
Selbstverständlich soll es den Eltern unbenommen bleiben, auch Notenzeugnisse zu verlangen. Niemand will Notenzeugnisse abschaffen, sondern wir wollen eine weitere Möglichkeit bieten, damit wir das, was 4 000 Klassen in Österreich schon haben, nämlich im Schulversuch eine Alternative zu den Noten anzubieten – und die Note
dazu, wenn Eltern das wollen –, für alle möglich machen. Das wird ein Teil des ersten Pakets der Bildungsreform sein.
Es hat einige Zeit in Anspruch genommen, bis wir – und jetzt komme ich zum zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkt – den Nationalen Qualifikationsrahmen im Sinne der Vergleichbarkeit der erworbenen Bildungsabschlüsse, sei es im schulischen Bereich, im außerschulischen Bereich oder im tertiären Bereich, wo auch immer, erarbeitet haben. Darin wird jetzt auch – und da lehnen wir uns an den Europäischen Qualifikationsrahmen, der ja schon seit 2008 existiert, an – der dritte sogenannte Korridor geschaffen, durch den auch andere Qualifikationen, die sich Menschen erwerben – außer jenen belegt mit einem Zeugnis in der Schule oder einem Zertifikat in einer anderen Erwachsenenbildungseinrichtung –, wie etwa im Sozialbereich, anerkannt werden sollten. Das ist das Einzige, woran noch gearbeitet wird, nämlich wie man diesen dritten Korridor des Erwerbs von Qualifikationen miteinbauen kann, bei dem es – wenn sich jemand bewirbt, wenn verglichen wird – um Fragen geht wie: Was kann eine Person? Was bringt sie mit? Was hat sie sich vielleicht in der außerschulischen Jugendarbeit erworben, was für die Qualifikation von Bedeutung sein kann?
Das setzen wir jetzt mit dem Nationalen Qualifikationsrahmen um, der ein Register mit acht Stufen darstellt, in dem man sich zum ersten Mal vergleichen kann, was den schulischen und außerschulischen Bereich und auch die Abschlüsse, die man sich in einem Handwerk oder im Bereich der Wirtschaft erworben hat, betrifft.
Ich erspare mir, das jetzt näher auszuführen, möchte dazu aber noch sagen: Ich freue mich wirklich sehr, dass es gelungen ist, dass dieser Nationale Qualifikationsrahmen jetzt beschlossen wird, denn damit geben wir unserer Bevölkerung europaweit die Möglichkeit, sich mit ihren Abschlüssen, und zwar auch den in anderen Ländern gemachten, wenn sie dort gearbeitet und Zusatzqualifikationen erworben haben, zu bewerben. Man kann dann das Register hernehmen, um zu wissen: Wo kann ich mich einstufen, und wie werde ich gesehen?
Alles in allem, glaube ich, dass wir – auch was die behinderten Kinder betrifft, die angesprochen wurden – auf einem guten Weg sind. Wir sind bestrebt, möglichst allen Eltern gerecht zu werden, und trachten danach, dass man niemanden überfordert, dass man Schritt für Schritt in eine Richtung geht, in der man das Menschenrecht und die Würde jedes einzelnen Menschen auch im Bildungsbereich abbildet. Es geht uns darum, dass bei optimaler Betreuung und Begleitung aller Kinder in einem Bereich, also inklusiv – ob mit Behinderung oder ohne, ob mit Zuwanderungshintergrund oder ohne –, alle gleichermaßen die Möglichkeit haben, sich zu entfalten.
Niemand redet hier von Gleichmacherei, niemand sagt, dass wir Kinder überfordern, wenn sie mit einer Behinderung in der Regelschule sitzen. Sie brauchen eine besondere Begleitung, das ist klar. Aber vielleicht wollen sie auch ein bisschen dazugehören, und wenn ihnen das zu viel wird, dann kann man sie in der Regelschule natürlich auch aus Gruppen herausnehmen – so wie wir jetzt Kinder, die Deutsch noch nicht so gut beherrschen, aus Gruppen herausnehmen. Das sei auch gesagt, um mit einem Vorurteil aufzuräumen.
Ein Kind braucht eine Stamm- und eine Heimatklasse, damit es sich zu orientieren lernt, vor allem, wenn es traumatisiert hierherkommt und nicht weiß: Wo gehöre ich eigentlich hin? Wie geht es mir? – Dann ist es umso wichtiger, diese Kinder durch intensive Sprachförderangebote fit zu machen, damit sie so schnell wie möglich mit den anderen kommunizieren können und natürlich in Österreich nicht nur Abschlüsse erwerben, sondern sie dann auch auf ihrem späteren Lebensweg anwenden können.
An all diesen Schrauben drehen wir seit vielen Jahren gemeinsam. Auch die, die das jetzt kritisch sehen, mögen bitte bedenken, dass wir im österreichischen Bildungssys-
tem längst wunderbare Fortschritte machen. Dass das Tempo für die einen oder anderen noch nicht passt, das gestehe ich durchaus zu, aber das österreichische Bildungssystem ist in seiner Organisation auch ein sehr komplexes System.
Letztendlich ist das alles unwichtig, wenn man die Hauptfrage im Vordergrund behält, nämlich: Was kommt den Kindern zugute, und wie können wir möglichst allen Kindern, die unser Schulsystem, unser Bildungssystem in Anspruch nehmen – vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung –, gerecht werden und etwas anbieten?
Allen, die sich mit mir gemeinsam als jetzt zuständiger Ressortministerin auf den Weg gemacht haben, möchte ich dafür sehr herzlich danken. Und all jenen, die in diesem System arbeiten – nicht immer zu den einfachsten Bedingungen –, den Lehrerinnen und Lehrern, den ElementarpädagogInnen, möchte ich ganz besonders und ganz herzlich dafür danken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.21
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Maurer zu Wort. – Bitte.
11.21
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zurück zum NQR, zum Nationalen Qualifikationsrahmen. Es wurde schon ausführlich erwähnt, dass es grundsätzlich positiv ist, dass Qualifikationen und Kompetenzen in einen vergleichbaren Rahmen gesetzt werden, damit man weiß, woran man ist, damit es international vergleichbarer wird et cetera. Ich glaube auch, dass es notwendig und richtig ist, dass das passiert. Die Diskussion läuft seit 2008, wir haben 2016 – es hat also viel Zeit gebraucht. Man könnte sagen, jetzt haben wir zumindest ein Gesetz vorliegen; und das ist ja immerhin etwas.
Aber schauen wir uns einmal ein bisschen genauer an, wie die Struktur in diesem Gesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen aufgebaut ist, und stellen wir vielleicht die Frage, ob diese Struktur tatsächlich geeignet ist, eine sachlich orientierte, eine objektive, transparente und unabhängige Einstufung von Bildungsangeboten zu gewährleisten.
Wir haben also einmal die Koordinationsstelle beim OeAD. Das ist bis jetzt eine Person, die bekommt noch weitere MitarbeiterInnen, aber es ist grundsätzlich eine ganz kleine Struktur. Die gibt es jetzt schon, und die wird das weiterhin machen. Diese eine Person entscheidet alleine, ohne jeden gesetzlichen Rahmen, wie sie Angebote einstuft, und auch, ob sie Gutachten einholt oder den Beirat befragt oder nicht. Es gibt keine vorgeschriebene Vorgehensweise, dass das in irgendeiner Weise stärker objektiviert werden muss. Diese Person entscheidet das nach ihrem eigenen Gutdünken.
Dann haben wir diesen Beirat, den ExpertInnen-Beirat, der beraten darf, wie wir das ja in vielen Bereichen in Österreich haben. Da sitzen ExpertInnen drinnen, die aber nicht wirklich Kompetenzen haben.
Und dann haben wir die Steuerungsgruppe – auch bereits öfters erwähnt –, die die eigentliche Kompetenz hat. Sie genehmigt die Geschäftsordnung und verfügt über ein sehr starkes Instrument, nämlich die Möglichkeit, ein Veto einzulegen bei einer Einstufung, die ihr nicht gefällt.
Aber wie ist die Steuerungsgruppe aufgesetzt? Es sind – wie bereits erwähnt – 30 Personen, und von diesen 30 Personen sind alleine 17 RegierungsvertreterInnen, also alle Ministerien sind vertreten, plus die Länderkoordinationsstelle. Das heißt, die Regierung stellt damit schon eine 60-prozentige Mehrheit in diesem Gremium.
Ich wiederhole: Es geht um die transparente, sachlich korrekte Einschätzung von Bildungseinstufungen. Ich verstehe nicht ganz, warum da jedes einzelne Ministerium drinnen sitzen muss; aber gut, so hat man es gemacht.
Dann gibt es noch sechs weitere nominierte Personen vom Beirat für Sozial- und Wirtschaftsfragen, also ArbeiterInnenkammer und WKÖ. Da sind wir schon bei einer satten 80-prozentigen Mehrheit der Regierungsfraktionen in diesem Gremium.
Dann gibt es noch sechs weitere unabhängige Personen, die von der Universitätenkonferenz, von der Fachhochschulkonferenz und so weiter nominiert werden. Aber wir haben eine 80-prozentige Mehrheit, eine politische Mehrheit in diesem Steuerungsgremium, um darüber zu entscheiden, ob eine Einstufung korrekt ist oder nicht. Ich frage mich, warum das notwendig ist. Warum braucht man da eine so stark politisch gesteuerte Entscheidung, wenn es um eine sachlich orientierte Einstufung von Bildungsangeboten geht, was eigentlich aus Gutachten hervorgehen sollte?
Wir haben ein Beispiel aus der letzten Zeit, was passiert, wenn die Politik darüber entscheidet, wie Bildungsangebote einzustufen sind. Wir haben seit letztem Jahr eine plötzliche Verdoppelung der AkademikerInnenquote in Österreich, weil nach langem Lobbyieren der Wirtschaftskammer – damals unter Frau Karl – durchgesetzt wurde, dass in Österreich jetzt 4. und 5. Klassen BHS als akademisch gelten. Deswegen haben wir eine plötzliche Verdoppelung der AkademikerInnenquote. Das ist super für die Politik, für die Bildung ist das ganz sicher nicht super.
Warum ist diese politische Steuerung in diesem Gremium jetzt so notwendig? – Na ja! Die ArbeiterInnenkammer und die WKÖ haben beide ein sehr breites Portfolio an Bildungsangeboten, und die hätten natürlich auch gerne, dass diese gut eingestuft werden. Eine „Schelmine“, die Böses denkt, dass man das möglicherweise so einrichtet, damit sich die beiden Kammern gegenseitig ihre Bildungsangebote schönfärben. Ich finde, angesichts der Struktur, die hier vorgeschlagen wird und die heute wahrscheinlich beschlossen werden wird, ist dieser Vorwurf sehr nachvollziehbar. Wir werden da ganz genau hinschauen. Es ist nämlich der NQR nicht dazu da – wie das heute schon öfters erwähnt worden ist –, das Image eines Bildungsangebotes aufzuwerten, sondern dazu, eine sachlich korrekte Einschätzung des tatsächlichen Ausbildungsniveaus zu leisten.
Wir sprechen uns ganz klar dagegen aus, dass es hier zu einem Verwaschen von Qualifikationen kommt, und wir werden das eben sehr genau beobachten. Ich bin auch gespannt, ob wir Antworten auf unsere parlamentarischen Anfragen diesbezüglich bekommen werden. Dieser Prozess, dieses Gesetz sichert ganz sicher nicht, dass es transparent abläuft, dass es objektiv abläuft. Wir werden sehen, wie es sich auswirkt, wir werden es weiter beobachten. Transparent ist eben etwas anderes. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.27
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Kucharowits ist die nächste Rednerin. – Bitte.
11.27
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich würde eingangs gerne noch kurz zum Kollegen Lugar Stellung nehmen. Und zwar: Es geht ganz klar um die gleichen Rechte für alle Kinder, egal, ob ein Kind eine Behinderung hat, eine Beeinträchtigung hat oder eben keine, denn Kinder mit Behinderung oder mit Beeinträchtigung haben leider heute noch immer nicht die
gleichen Rechte. Und das ist im Jahr 2016 eigentlich fast schon peinlich. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir wollen deshalb auch die inklusive, gemeinsame Schule – nicht, weil wir uns das einbilden, sondern weil es die Kinder wollen. Wir haben schon im Ausschuss darüber diskutiert, man sollte einmal mit den Kindern darüber sprechen und nicht immer nur über sie. Wir wollen für diese Kinder die gleichen Rechte, sie stehen ihnen einfach zu.
Jetzt zum NQR-Gesetz. Wann ist was wie wodurch und wofür eigentlich anrechenbar? – Eigentlich ist schon die Frage fast nicht verständlich. Das hat aber mit dem Gesetz heute ein Ende, denn der Nationale Qualifikationsrahmen – wie schon von einigen erwähnt – sorgt für Transparenz und vor allem auch für Vergleichbarkeit. Das heißt, Sie, ihr, wir alle werden nicht mehr mit der Beantwortung der Frage überfordert sein, welche Qualifikationen wir uns durch diverse Kurse, Weiterbildungsmaßnahmen und Co, aber auch durch informelles Lernen, also Lernen aus der Praxis und durch die Praxis, wirklich angeeignet haben.
Da gibt es nicht den Goodwill – Kollegin Maurer ist auf das zuvor eingegangen. Es geht nicht um eine politische Steuerung, sondern diese Steuerungsgruppe ist mit Expertinnen und Experten besetzt, wo man sehr breit gemeinsam diskutiert und so gut wie möglich auch alle miteinbezieht. Es geht eben nicht um den Goodwill, sondern es gibt klare Einstufungen, nämlich die acht Stufen vom Pflichtschulabschluss bis hin zum akademischen Abschluss. Das ist zum einen sehr positiv, weil es in Österreich schon die Herausforderung gibt, Vergleichbarkeit zu schaffen. Denken wir an die universitäre Ebene, wo etwas, das in Wien nicht anrechenbar ist, zum Beispiel in Innsbruck anrechenbar ist. Aber vor allem auch die europaweite Vergleichbarkeit ist wichtig. Es ist einfach eine Erleichterung für alle, fördert die Durchlässigkeit und vor allem auch das lebensbegleitende Lernen.
Ich habe vorhin schon von der Steuerungsgruppe gesprochen; es gibt daneben auch noch den Beirat und die Koordinierungsstelle. Im ursprünglichen Entwurf waren in der Steuerungsgruppe, die im Übrigen geschlechterparitätisch besetzt ist, ausschließlich VertreterInnen der Ministerien, der Länder, InteressenvertreterInnen vorgesehen. Es wurde heute schon erwähnt. Aber ein wichtiger Teil, nämlich die Vertretung von drei Millionen Kindern und Jugendlichen, hat gefehlt, sowie die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit als Bildungsbereich, der extrem wichtig ist. Da passiert ganz viel. Denken wir an Kinder- und Jugendorganisationen, an ehrenamtliche Vereine, da lernt man ungemein viel fürs ganze Leben.
Mit einem Abänderungsantrag haben wir dann im parlamentarischen Prozess den Kindern und Jugendlichen Mitbestimmung ermöglicht, das ist uns gelungen. Wir reden nicht nur über sie, sondern wir reden mit ihnen, und es wird nicht von irgendwem über sie bestimmt, sondern eben gemeinschaftlich, auf Augenhöhe und als gleichwertige PartnerInnen. Denn alles, was wir da diskutieren, betrifft Kinder und Jugendliche, und es ist uns gelungen – dem Kollegen El Habbassi und mir mit Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktionen –, die Bundesjugendvertretung in die Steuerungsgruppe mit hineinzunehmen. Das ist aus unserer Sicht ganz, ganz wichtig.
Kurz zusammengefasst: Mit dem heutigen Beschluss werden wir uns die Fragen, die ich zu Beginn erwähnt habe, nicht mehr stellen: Was genau habe ich mir eigentlich angeeignet?, und: Was habe ich wofür gelernt?, sondern es gibt jetzt den Nationalen Qualifikationsrahmen, der klar in einem Register angeführt ist und für uns alle Weiterbildung und Co transparent macht. Ich hoffe, dass das alle Parteien nun doch so sehen und dem Gesetz doch noch zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.31
Präsident Karlheinz Kopf: Zweite Wortmeldung: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
11.31
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Minister, es waren heute schon viele Redner vor mir dran, die einige Fragen an Sie gestellt haben. Auch ich habe einige Fragen gehabt. Im Speziellen wollten wir von Ihnen wissen, wie es jetzt mit der Bildungsreform weitergeht, die Sie vor wenigen Monaten als großen Meilenstein postuliert haben.
Sie stellen sich aber heute hierher, und das Einzige, was Ihnen zum Thema Bildungsreform über die Lippen kommt, ist, dass Sie sich in Zukunft höchstwahrscheinlich einigen werden. Das heißt, hinsichtlich der Reform, die angeblich schon abgeschlossen ist beziehungsweise zumindest in Teilbereichen, versprechen Sie uns, dass Sie da noch einiges auf den Weg bringen werden. Aber wir haben bisher nichts Konkretes gesehen.
Das heißt, was in der letzten Bildungsreform von Ihnen angekündigt wurde, ist praktisch nicht existent, denn Sie haben anscheinend nicht die Möglichkeit, uns zu erklären, wie es in dieser Sache weitergeht, wie es zum Beispiel bei der Autonomie weitergeht – darüber haben Sie kein Wort verloren – oder wie es mit der Zurückdrängung der Politik weitergeht.
Sie haben zwar den Landesschulrat umbenannt, einen Etikettenschwindel gemacht, aber letztlich bleibt alles, wie es war: Die Länder haben weiter die Macht, Sie haben weiter keine Macht, und Reform ist Fehlanzeige. Also: Wo ist die Reform?
Ich würde Sie wirklich bitten, wenn Sie schon die Gelegenheit haben, sich im Parlament zu erklären, dass Sie endlich einmal ansprechen, was hier reformiert werden soll und wie es weitergeht. Ich glaube, das haben sich die Österreicher und Österreicherinnen auch verdient, dass man ihnen sagt, wie es in so einer wichtigen Frage wie der Bildung konkret weitergeht.
Zweiter Punkt. Ich habe Sie gebeten, zu sagen, ob Sie jetzt tatsächlich alle Sonderschulen bis 2020 abschaffen wollen. Im Ausschuss haben Sie noch gesagt, wenn es Probleme gibt – und ich habe Ihnen ja die Fälle geschildert –, dann werden wir halt punktuell Sonderschulen erhalten, aber heute haben Sie nichts davon gesagt, und zwar deshalb, weil im Ausschuss keiner mitbekommt, was Sie sagen, und Sie sich hier sehr wohl hüten, das in der Öffentlichkeit nochmals zu wiederholen.
Was ich von Ihnen hören will, ist, dass Sie aufhören, die Sonderschulen zu zerstören. Und was Sie heute gesagt haben, war, dass Sie die Sonderschulen zerstören wollen und dann in den Regelschulen so eine Art Sonderschulen einführen werden. Das heißt, eine Sonderschule in der Regelschule.
Jetzt frage ich mich: Wofür ist das gut? Weshalb wollen Sie eine bestehende Struktur zerstören? – Nur, weil Sie sich einbilden, dass alle in einen Topf müssen, nur, weil Sie sich einbilden, dass jedes Kind, egal welche Behinderung es hat, in der Regelschule optimal aufgehoben ist?! Das ist die zentrale Frage, und dazu haben Sie leider nichts gesagt, und das ist das Problem.
Deshalb, Frau Ministerin: Ich will von Ihnen ein Bekenntnis dazu, dass die Sonderschulen bleiben, allein deshalb, weil sich unglaublich viele Eltern, die behinderte Kinder haben – vor allem geistig behinderte Kinder –, aktuell ganz große Sorgen machen. Was passiert, wenn Sie mit Ihren ideologischen Eskapaden es tatsächlich schaffen, alle Sonderschulen zu ruinieren? Was passiert dann mit den betroffenen Kindern und mit den Eltern? – Das ist die Frage, die Sie heute hier beantworten sollten. Ich glaube, das haben wir uns alle verdient. (Beifall beim Team Stronach.)
11.34
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Töchterle zu Wort. – Bitte.
11.35
Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministra! Hohes Haus! Ich muss erneut meinem Unmut Ausdruck verleihen, wie man hier mit der Tagesordnung verfährt. Wir haben einen Tagesordnungspunkt und hören ständig ganz andere Themen – hochwichtige Themen werden angesprochen – und schaffen es daher kaum, in der konkreten Debatte am Punkt zu bleiben. Ich kenne die entsprechenden Regelungen in der Geschäftsordnung zu wenig genau, um zu wissen, ob man hier nicht wirklich einmal den Ruf „zur Sache“ ertönen lassen könnte, damit die Punkte debattiert werden, die auf der Tagesordnung stehen, und nicht alle möglichen anderen wichtigen Punkte, die dadurch an Wichtigkeit verlieren, weil sie nebenbei gebracht werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich konzentriere mich also auf den Punkt, der zur Debatte steht, nämlich den Nationalen Qualifikationsrahmen, und kann nur sagen: Ja, das ist ein Thema, das uns schon lange beschäftigt und das jetzt endlich in Form eines Gesetzes zu einem gewissen Abschluss kommt. Dieser Abschluss ist wichtig, weil hier ein paar Dinge auf einen neuen Weg gebracht werden, es werden formale, informelle und nicht-formale Qualifikationen gleichwertig gesetzt, und das ist im Zuge der sich rasant entwickelnden Bildungslandschaft ein wichtiger Schritt.
Bisher war es ja gerade in Österreich, aber auch in Deutschland so, dass sehr häufig über formale Qualifikationen ein Weitergehen oder ein Umstieg in der Bildungslaufbahn ermöglicht wurde und sonst nicht. Diese formalen Regelungen haben teilweise ein Alter von über 200 Jahren, und es ist hoch an der Zeit, sie durch moderne Regelungen zu ersetzen. Der Nationale Qualifikationsrahmen im Anschluss an den Europäischen ist ein Schritt in diese Richtung, mit den sehr positiven Aspekten, dass er horizontale und vertikale Durchlässigkeit erhöht, dass er berufliche Qualifikation aufwertet, dass er vor allem die Lernergebnisorientierung befördert, ganz anders als etwa die ECTS-Regelung an den Universitäten, die völlig untauglich ist, weil sie lediglich Arbeitszeit misst und nicht erreichte Qualifikationen vergleicht. Insofern wäre der Nationale Qualifikationsrahmen, auch der Europäische, ein Paradigma für eine Verbesserung auch im Bereich der akademischen Qualifikationen.
Es ist das ein guter und richtiger Schritt, und ich freue mich, dass er heute hier im Hohen Haus beschlossen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.37
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.
11.37
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, die via Fernsehen oder Internet dabei sind! Liebe Gäste auf der Galerie! Sehr geehrte KollegInnen! In dieser Debatte möchte ich nun wieder auf das diskutierte Bundesgesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen zurückkommen und besonders auf die Vorteile eingehen, die meines Erachtens für die österreichische Bevölkerung, aber auch für die europäische Bevölkerung am europäischen Bildungs- und Arbeitsmarkt großen Nutzen bringen.
Gemäß der EU-Empfehlung aus 2007, wie wir schon gehört haben, ist hier ein Prozess in Gang gesetzt worden, der das lebenslange Lernen und die Bildungsabschlüsse, die damit erzielt werden, vergleichbar machen soll. Es gibt acht Referenzniveaus, die das gesamte Spektrum aller möglichen Eignungen, die man erwirbt, von der Basisbildung
bis hin zur höchsten Ebene akademischer und beruflicher Ausbildung, umfassen. Dieses Register soll die Transparenz österreichischer Bildungsabschlüsse ermöglichen, auf der anderen Seite aber natürlich auch eine Vergleichbarkeit von Qualifikationen unter Kollegen, unter Mitarbeitern, Firmen. Es soll aber auch die eigenen Qualifikationen am europäischen Markt vergleichbar machen können.
Bei allen Gesetzen, die man beschließt, die von der Europäischen Union oder wem auch immer angestoßen werden, muss man sich immer die Frage stellen: Was ist der Nutzen daraus? Was ist der Vorteil für den einzelnen Bürger, die einzelne Bürgerin? Besonders in Zeiten – ich habe es im Ausschuss schon erwähnt –, die von unsolidarischer Vorgehensweise unter den europäischen Mitgliedstaaten nur so gekennzeichnet sind und in denen ein Auseinanderdividieren auf der Tagesordnung steht, finde ich, ist dieser Schritt ein besonders wichtiger, weil es ein Schritt ist, der zeigt, dass wir aufeinander zugehen.
Was haben nun die Menschen davon im europäischen Kontext? – Wir fördern die grenzüberschreitende Mobilität durch die Transparentmachung von Bildungsabschlüssen, und im nationalen Kontext kommt es zur Aufwertung von beruflichen Abschlüssen. Das achtstufige System fördert diese Sichtbarmachung. Das Handwerk bekommt jetzt die gebührende Anerkennung, die es verdient, Ingenieure und Meister – wie wir gehört haben – stehen EU-weit dann auf einer gleichen Stufe mit Akademikern.
Bis zum Jahre 2018 sollen alle Bildungsabschlüsse eingestuft werden, aber nicht nur formale, sondern auch nicht-formale erworbene Qualifikationen wie auch Lehrgänge, womit dann eben einfach die persönliche Weiterbildung von Menschen transparent gemacht wird.
Zum Kollegen Walser, der die Kostenbeiträge angesprochen hat und dass der Staat hier angeblich die Kosten für private Bildungsanbieter übernimmt: In der Regierungsvorlage wird auch die Möglichkeit geschaffen – das ist konkret auf Seite 4 nachzulesen –, dass Näheres in den Leitlinien der NQR-Koordinierungsstelle geregelt wird, die insbesondere auch Kostenbeiträge für die Verfahren bei der Zuordnung nicht-formaler Qualifikationen festlegen. Ich denke, es ist nicht unsere Aufgabe, aufgrund eines Kritikpunktes das gesamte Gesetz abzulehnen, sondern uns bei der Erarbeitung dieser Leitlinien auch entsprechend einzubringen, um eventuell einen angedachten Kostenbeitrag, der hier auch erwähnt und angeführt ist, einzuführen.
Es freut mich sehr, dass durch den Nationalen Qualifikationsrahmen endlich ein Paradigmenwechsel stattfindet, ein Paradigmenwechsel weg davon, dass allein zählt, wie viel Zeit man in eine Ausbildung investiert hat, und hin in die Richtung, dass die Lernergebnisse, das Know-how, die Fähigkeiten und die Kompetenzen bewertet werden, die in Ausbildungen vermittelt und von Personen erworben werden. Allesamt positive Entwicklungen, zu denen, glaube ich, die Bevölkerung unsere Zustimmung verdient hat! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
11.41
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
11.41
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon ausgeführt, dass dieser Nationale Qualifikationsrahmen eine Einordnung des österreichischen Bildungssystems in ein nationales, aber vor allem auch in ein internationales Schema betrifft.
Ich möchte mich vor allem auf den letzteren Punkt, diese internationale Vergleichbarkeit, konzentrieren, weil wir diese Vergleichbarkeit brauchen, aber genauso auch diese Einordnung, um unseren Absolventinnen und Absolventen ein Instrument in die Hand zu geben, das ihre Qualifikation für ausländische Arbeitgeber oder auch ausländische Auftraggeber greifbar macht. Dieser Punkt hat in der Vergangenheit nämlich zu sehr vielen Problemen geführt, beispielsweise bei den HTL-Absolventinnen und Absolventen, was ja schon angesprochen wurde und worüber wir auch im Ausschuss sehr intensiv diskutiert haben.
Ich glaube, ich kann im Namen von allen hier Anwesenden sprechen, wenn ich sage, dass die Ausbildung an unseren HTLs einzigartig in der Welt ist. Gerade die Kombination aus theoretischem und praktischem Unterricht, aber auch die wirtschaftsnahe Wissensvermittlung resultieren in einer qualitativ hochwertigen Ausbildung. Und worüber wir uns im Ausschuss ebenfalls einig waren, ist, dass dieses Ausbildungsniveau bereits einem akademischen Ausbildungsniveau entspricht.
Bewirbt sich nun aber ein HTL-Absolvent im Ausland, muss er natürlich diese Qualifikation nachweisen können. Genauso gilt das auch für ein Unternehmen, das im Ausland einen Auftrag bekommen möchte oder sich um einen Auftrag bewirbt, auch in diesem Fall muss der Unternehmer die Qualifikation seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachweisen können. Genau mit diesem Nationalen und dem darüber liegenden Europäischen Qualifikationsrahmen wollen wir in diesem Bereich Abhilfe schaffen.
Die Einordnung aller Bildungsabschlüsse erfolgt in Zukunft durch fachlich versierte Experten in einem Beirat, und die Einreichung erfolgt über den Vorschlag der zuständigen Ministerin oder des Ministers, je nachdem, in welchem Bereich dieses Ausbildungsangebot angesiedelt ist. Ich möchte da gleich die Bitte an die Ministerin richten, vor allem die Vorarbeit rasch anzugehen – im Herbst soll dieses Gremium, dieser Beirat starten –, wobei eben die Bitte ergeht – wie wir es im Ausschuss besprochen haben –, dass die HTL-Absolventen auf der Stufe 6 dieser achtteiligen Skala angesiedelt werden.
Zum FPÖ-Antrag im Ausschuss: Ja, wir haben diesen Antrag natürlich dann vertagt, weil wir der Meinung sind, genau diese Experten sollen diese Zuordnung vornehmen. (Abg. Peter Wurm: … hineinschreiben!) Das soll nicht politisch im Parlament oder durch die Ministerien erfolgen, sondern – auf entsprechenden Vorschlag natürlich – durch die Experten selbst. (Abg. Peter Wurm: Den Bachelor habt ihr ja auch hineingeschrieben!)
Ich möchte zu guter Letzt noch beim Bereich HTL bleiben und ebenso eine Bitte an die Ministerin richten, nämlich sich mit Vertretern dieses Schultyps zusammenzusetzen. Trotz der hervorragenden Ausbildung an unseren HTLs kämpfen unsere HTLs mit den Mühen des Systems und mit den erfolgten Einsparungen und Kürzungen, sei es jetzt bei den Werteeinheiten, sei es bei den Gruppengrößen in unseren Werkstätten oder Labors, sei es auch in der technischen Ausstattung insgesamt. Ein ganz wichtiger Bereich, der die HTLs an sich ja auch ausmacht, ist das Gewinnen von Personen, die aus der Wirtschaft kommen, für eine Lehrertätigkeit, wobei die Anforderungen, auch was die Ausbildung betrifft, meines Erachtens überbordend sind. Ich würde Sie daher bitten, sich mit den Betroffenen zusammenzusetzen, um da Lösungswege zu finden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Kucher und Buchmayr. – Bundesministerin Heinisch-Hosek: Wir sitzen immer wieder zusammen!)
11.45
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.
11.45
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Kollege Töchterle, Sie haben natürlich recht, dass wir uns auf die Tagesordnung beziehen sollen. Ich möchte aber trotzdem kurz auf die Ausführungen des Kollegen Lugar eingehen, denn ich denke, es ist ein sehr selektives Hören, was er betreibt.
Es gab im Ausschuss nur eine Feststellung, und die war: Es passiert nichts, wenn über das Jahr 2020 hinaus noch Sonderschulen geöffnet sind. Das war die einzige Aussage – nicht, dass Sonderschulen generell erhalten bleiben, sondern einfach, dass wir uns nicht strikt an diesen Zeitplan halten werden, nur damit wir den Zeitplan einhalten, sondern dass es hier vernünftige Lösungen geben muss.
Zum Nationalen Qualifikationsrahmen: Ich denke, wir bringen wirklich ein gutes Gesetz auf Schiene, und vieles davon ist ja schon angesprochen worden. Ich darf unterstreichen, was Kollegin Jank gesagt hat: Wir sind international sehr erfolgreich. Wir haben gerade diese Woche wieder die Zahlen bekommen: Österreich exportiert so viel wie noch nie. Das Exportvolumen Österreichs beträgt 130 Milliarden €. Das ist ein All-Time-High, und wir erwarten für das heurige Jahr wieder eine Steigerung. Dies deshalb, weil wir hoch qualifizierte Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben haben, die das ermöglichen. Unser Problem ist, und das wissen wir seit vielen Jahren, die Frage der Anerkennung und Wertschätzung im internationalen Vergleich.
Mit diesem Qualifikationsrahmen machen wir jetzt eines endlich möglich, dass diese Arbeit der Kolleginnen und Kollegen auch endlich in Form der Einstufung wertgeschätzt wird. Und wir wollen erreichen – und ich glaube, da sind wir alle einer Meinung –, dass der HTL-Ingenieur in die Stufe 6 kommt. Da sind wir, glaube ich, alle dabei, auch wenn es dem Kollegen Wurm zu langsam geht. Da ist natürlich auch die Aufforderung von Kollegin Himmelbauer völlig richtig. Wir sollten das Gesetz jetzt möglichst schnell beschließen und uns dann auch darum kümmern, dass es möglichst rasch umgesetzt wird, denn natürlich haben wir alle massives Interesse daran, dass unsere jungen Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen in die Lage versetzt werden, sich diese Qualifikation rasch anrechnen zu lassen.
Ich war selbst jahrelang international tätig und habe mich wirklich überzeugen können, wie unsere Ausbildung im internationalen Vergleich liegt. Ich kann nur sagen, ich war sehr viel in Deutschland unterwegs, und unsere HTL-Ingenieurinnen und -Ingenieure müssen sich nicht verstecken. Das, was wir hier lernen, und die Qualifikationen, die wir hier in den Schulen erreicht haben, das ist wirklich etwas, das sich sehen lassen kann. Das ist vergleichbar mit akademischen Ausbildungen in anderen Ländern. Darum freut es mich, dass wir endlich diesen Rahmen schaffen, damit diese Anrechnung möglich wird. Ich hoffe auch, dass wir breite Unterstützung dafür bekommen.
Noch ein Hinweis, weil die Frage angesprochen worden ist, ob es noch attraktiv ist, Lehrpersonal für diese Schulen zu gewinnen: Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung berichten – ich komme aus einem großen Konzern –, dass ich immer wieder Kolleginnen und Kollegen habe, die diesen Weg wählen. Das heißt, es dürfte nicht so unattraktiv sein, diesen Weg einzuschlagen. Es freut mich auch, dass wir wirklich gute Kolleginnen und Kollegen haben, die diesen Weg wählen, denn wir brauchen natürlich, und da haben Sie vollkommen recht, die Besten in der Ausbildung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.48
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.
11.48
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Wir beschließen heute den Nationalen Qualifikationsrahmen, der die Qualitätsstandards festlegt und auch die Qualifizierungen europaweit vergleichbar macht, damit auch die Mobilität und die Qualitätssteigerung in den Schulen gefördert werden.
Ich begrüße ganz herzlich auf der Galerie Sabrina und Dominik, zwei RedakteurInnen der inklusiven Lehrredaktion beim „Kurier“, die selbst lernbehindert sind und die im Kurier mitarbeiten und eine neue Nachrichten-App in leicht verständlicher Sprache gestalten, die die Ministerin schon vorgestellt hat und die das Unterrichtsministerium fördert. Ich glaube, das ist ganz wichtig, denn was gehört zur Qualifikation, die sehr wichtig ist? Nämlich die Fähigkeit, zu verstehen, wie Politik funktioniert, was wir tun, wie Gesetze entstehen – was auch die Grundlage dafür ist, dass man an der Demokratie teilnimmt und mitwirken kann und sie auch mitgestaltet. Dazu sind Nachrichten in leicht verständlicher Sprache sehr sinnvoll, weil man die App auch ganz leicht auf das Handy herunterladen kann.
Weil auch die schulische Inklusion zur Diskussion gestanden ist, möchte ich kurz auf die Ausführungen des Kollegen Lugar eingehen. Aus meiner persönlichen Erfahrung ist es auch wichtig, dass man die Möglichkeit hat, als behinderter Mensch in die Regelschule aufgenommen zu werden. Das ist lebensentscheidend. Sprechen Sie nicht nur mit den Eltern, sondern auch mit behinderten Menschen, mit lernbehinderten Menschen! – Sie sagen immer „geistig behinderte“ Menschen. Das ist auch diskriminierend und überholt. – Sprechen Sie zum Beispiel mit den LehrredakteurInnen vom „Kurier“, die heute anwesend sind! Nutzen Sie diese Gelegenheit und sehen Sie, wie entscheidend das auch für ihr Leben war!
Beim gemeinsamen Unterricht bekommt man auch Kompetenzen vermittelt, die die Wirtschaft braucht, wie Teamfähigkeit und selbständiges Erarbeiten von Inhalten. Das sind Kompetenzen, die immer mehr gefordert werden und aus deren Vermittlung jeder profitiert, das behinderte und auch das nicht behinderte Kind.
Insofern begrüße ich auch die Entwicklung, die im Nationalen Aktionsplan festgelegt worden ist, dass wir Modellregionen zur inklusiven Schule haben und das bis 2020 auch evaluieren und weiterentwickeln wollen.
Inklusion ist auch im Sinne der Menschenwürde, einer Menschenwürde, die auch in der Verfassung verankert werden sollte. Und vielleicht wird auch auf der Nachrichten-App irgendwann einmal in leicht verständlicher Form zu lesen sein, dass die Menschenwürde jetzt auch in unserer Verfassung steht. Das würde ich mir wünschen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Strache.)
11.53
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kucher zu Wort. – Bitte.
11.54
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Galerie! Was ist also dieser große Paradigmenwechsel, die Veränderung, die der Nationale Qualifikationsrahmen mit sich bringt? Es wurde heute oftmals angesprochen, dass es eine große Veränderung geben wird – und dies vor allem im Denken –, nämlich insofern, als es, egal, ob man im Beruf, an der Schule, an der Universität oder in der Weiterbildung Kompetenzen erwirbt, weniger darum geht, wo und wie man etwas lernt, sondern vielmehr darum, wie die persönlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen erworben werden und wie fundiert diese Kompetenzen sind. Das, was wirklich zählt, ist
also weniger die Zeit, die man in Bildungseinrichtungen verbringt, sondern vielmehr das Lernfeld, die Lernergebnisse, die heute mehrmals auch angesprochen wurden.
Das ist ein riesengroßer Bereich, der sich mit dem Nationalen Qualifikationsrahmen ändern wird. Wir schaffen dadurch mehr internationale Vergleichbarkeit. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Schritt gerade für die duale Berufsausbildung in Österreich. Da geht es um Sichtbarkeit dieses wesentlichen Bereiches. Unsere Facharbeiterinnen und Facharbeiter, der gesamte Bereich der Lehrlinge, der Lehre, des Handwerks werden dadurch auch sehr, sehr deutlich aufgewertet. Und das ist ein sehr wichtiger Schritt für die Zukunft, dass man nämlich auch Fragen beantworten kann, wie diese Qualifikationen, vom Pflichtschulabschluss über den Abschluss der HTL bis hin zu Fortbildungen und Weiterbildungen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, auch international anzurechnen und einzureihen sind.
Der Nationale Qualifikationsrahmen wird insgesamt acht Stufen umfassen – wir haben es bereits gehört –, beginnend mit dem Pflichtschulabschluss bis hin zum Doktorat, und wird speziell auch die beruflichen Qualifikationen entsprechend bewerten und auch würdigen sowie anerkennen.
Das, was ich persönlich sehr, sehr positiv finde, ist gerade dieser Bereich des informellen Lernens in Zusammenhang mit Qualifikationen. Da geht es um Lebenserfahrung und Berufserfahrung, nämlich all das, was man sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, aber auch im Engagement in Vereinen, in gesellschaftlichen Einrichtungen erwirbt, diese Fähigkeiten und Kompetenzen auch sichtbar zu machen, anzurechnen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, den wir in Zukunft gerade mit dem NQR angehen wollen, ein wesentlicher Punkt, den wir heute auch beschließen.
Ich glaube, das Einfachste, um diesen Rahmen sozusagen auch gemeinsam zu beurteilen, ist, gerade jene Kolleginnen und Kollegen zu Wort kommen zu lassen, die heute bei der Abstimmung nicht dafür stimmen werden. Ich möchte daher abschließend drei Wortmeldungen noch einmal wiedergeben.
Kollege Wurm hat heute gesagt: „eine sinnvolle Geschichte“. Kollege Walser hat gesagt: Das ist längst „überfällig“, die internationale Vergleichbarkeit ist „dringend geboten“. Und Kollegin Maurer hat gesagt: „grundsätzlich positiv“.
Dem kann ich mich natürlich anschließen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.57
Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
PräsidentWünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1007 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch-Klassen für Schüler ohne ausreichende Kenntnis der Unterrichtssprache.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahlfreiheit zwischen Sonderschulen und integrativen Maßnahmen“.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist wiederum die Minderheit. Dieser Antrag ist ebenfalls abgelehnt.
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1527/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichts (1008 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Steger zu Wort. – Bitte.
11.58
Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie heißt es so schön: „Ein ausgeglichener Mensch ist einer, der denselben Fehler zweimal machen kann, ohne nervös zu werden.“ – Werte Kollegen von der SPÖ, der ÖVP und den Grünen, in Ihren Reihen muss es echt viele extrem ausgeglichene Menschen geben, denn Sie machen denselben Fehler nicht zum ersten oder zum zweiten Mal, Sie machen ihn bereits zum tausendsten Mal.
Wieder einmal bringt die FPÖ einen Antrag ein, der die Sorgen und Bedürfnisse der österreichischen Bevölkerung aufgreift, und wieder einmal schmettern Sie ihn, wie wir im Ausschuss gehört haben, mit der Rassismuskeule ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Und natürlich haben die Menschen das satt. Die Menschen haben es satt, dass über sie und ihre Interessen so schamlos drübergefahren wird. Fast jeden Tag kann man mittlerweile über erschreckende und grausame Gewalttaten, Angriffe, sexuelle Übergriffe lesen, und natürlich sorgt das für Unruhe, Sorge und sogar Angst in der Bevölkerung, nicht nur bei Frauen, sondern vor allem auch bei den Eltern, die sich nicht mehr trauen, ihre Kinder alleine auf die Straße zu lassen. Natürlich sorgt das auch für einen extremen Anstieg der Waffenverkäufe. 2014 hatten wir noch 91 000 Waffenbesitzer in Österreich, mittlerweile sind wir bei unglaublichen 270 000 angelangt – und keiner will, dass sie diese Waffen jemals benützen.
Das sorgt aber auch noch für andere Entwicklungen. Zum Beispiel führt es zu zahlreichen Einschreibungen bei teuren Selbstverteidigungskursen, die sich viele Ärmere nicht leisten können. Genau aus diesem Grund fordern wir altersadäquate Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichts, sodass jedes Kind lernt, wie man mit solchen Gefahrensituationen umgeht und wie man da schnell wieder herauskommt. Ob man sich solche Kurse überhaupt leisten kann, soll eben nicht davon abhängen, wie viel die Eltern verdienen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wie gesagt, sollte man bei allem, das so geschieht, meinen, das sei eine verständliche und diskussionswürdige Forderung. Bei Rot, Schwarz, Grünen und NEOS, die diesen Antrag ablehnen werden, sieht man das nicht so.
Ich bin aber trotzdem zum Teil zuversichtlich. Wissen Sie, warum ich das bin? – Dieser Antrag wird sich in eine lange Liste von Anträgen einreihen, bei denen immer dasselbe Schema abläuft: Zuerst gibt es ein gesellschaftliches Problem, das begründete Sorge bei der österreichischen Bevölkerung auslöst. Als Nächstes wird es von der FPÖ angesprochen, und die FPÖ bietet Lösungsvorschläge. (Ruf bei den Grünen: Dann kommt der Rassismus der FPÖ!) Als Nächstes wird es von Rot und Schwarz – und auch von den Grünen – ignoriert, geleugnet und schöngeredet. Damit wird das Problem aber nicht gelöst. Das Problem wird so lange ignoriert, bis es so groß ist, dass man es nicht mehr ignorieren kann. Genau dann stößt Bundesminister Kurz vor und spielt blaue Kopiermaschine. Er übernimmt unsere Forderungen und verkauft sie dann als die seinigen. (Beifall bei der FPÖ.) Dann fehlt nur noch, dass die SPÖ umfällt. Mit zwei bis drei Jahren Verspätung wird unsere ursprüngliche Forderung dann doch noch irgendwie umgesetzt, nur leider viel zu spät und nicht richtig, und meistens nur zum Schein. (Beifall bei der FPÖ.)
So ist das beim Grenzzaun, bei der Obergrenze und bei der Ausweisung mit Militärflugzeugen geschehen. Der Export von Familienleistungen wird das Nächste sein, und es wird so weitergehen. (Abg. Neubauer: Unglaubliche Hetze!) Überall hatte die FPÖ von Anfang an die richtige Position. Überall haben Sie monatelang, jahrelang mit Ausländerfeindlichkeitsgeschrei reagiert, um am Schluss dann doch noch umzuschwenken. (Beifall bei der FPÖ.)
Genauso wird es mit diesem Antrag wieder geschehen. Sie werden damit wieder einmal bestätigen, dass die Freiheitlichen die einzigen sind, die die Bevölkerung nicht manipulieren, sondern schützen möchten. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Korun.)
Abstrahieren wir einmal von den Vorkommnissen der letzten Wochen und Monate: Selbst dann, wenn es diese ganzen Vorfälle nicht gegeben hätte, wenn es damit nichts zu tun hätte, ist es eine sinnvolle Maßnahme. Wissen Sie, warum das so ist? – Erstens ist es generell richtig und gut, dass man unseren Kindern beibringt, wie man mit solchen Gefahrensituationen umgeht und wie man da schnell wieder herauskommt. Zweitens wäre es auch von Vorteil, wenn Ihre Mogelpackung der täglichen Turnstunde dadurch endlich mit sinnvollem Inhalt ausgefüllt werden würde. (Beifall bei der FPÖ.)
Es gibt aber noch viele weitere Gründe, die dafür sprechen. Ich beginne jetzt gar nicht, über Gesundheit, Selbstbewusstsein, Charakterbildung und vieles mehr zu sprechen. Sie wissen genau, dass so viel dafür spricht, und Sie können das nicht leugnen. Genau deswegen tun wir Ihnen jetzt noch einen Gefallen. Sie haben ja im Ausschuss nichts Inhaltliches gegen die Forderung vorgebracht, sondern sind gleich aufgrund der Formulierung zur FPÖ-Beschimpfung übergegangen. Das haben Sie als Grund für die Ablehnung genommen. (Ruf bei den Grünen: Nein! – Abg. Walter Rosenkranz: Sie waren ja gar nicht dabei!)
Daher bringen wir jetzt dieselbe Forderung noch einmal in einem anders formulierten Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichts
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit ehest-
möglich im Rahmen des Turnunterrichts kostenlose Selbstverteidigungskurse abgehalten werden können.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Werte Kollegen von SPÖ, ÖVP und Grünen, Selbstverteidigungskurse im Turnunterricht sind eine einfache und zielführende Sofortmaßnahme, die nicht nur die Eltern ein wenig beruhigen, sondern auch dafür sorgen würde, dass nicht nur Kinder aus reichem Elternhaus diese Fähigkeit erlernen können.
Sie haben jetzt die Möglichkeit, zu beweisen, dass es Ihnen nicht nur darum geht, die FPÖ zu beschimpfen, sondern darum, tatsächlich im Interesse der österreichischen Bevölkerung zu handeln. Beweisen werden Sie leider wieder einmal Ersteres. (Beifall bei der FPÖ.)
12.04
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Steger eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Steger und weiterer Abgeordneter betreffend Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichts
eingebracht in der 113. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. Februar 2016 im Zuge der Behandlung von TOP 2, Bericht des Unterrichtsausschusses über den An-trag 1527/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichts (1008 d.B.)
Auf Grund vermehrter Übergriffe auf Kinder und Jugendliche durch Gewalttäter sind neben Aufklärungsarbeit auch konkrete Maßnahmen zum Selbstschutz notwendig.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit ehestmöglich im Rahmen des Turnunterrichts kostenlose Selbstverteidigungskurse abgehalten werden können.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.
12.04
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Kollege Neubauer! Die Frage ist: Wo sehen Sie jetzt eigentlich diese „unglaubliche Hetze“, die Sie in Ihrem Zwischenruf angesprochen haben? (Abg. Lugar: Überall! – Abg. Neubauer: … müsste jetzt Herr Faymann der Hetzer sein!) – Sie reagieren nur darauf, dass wir Ihnen im Ausschuss
den Spiegel vorgehalten haben. Wir haben Ihnen gezeigt, wie Sie Politik betreiben. Auf so etwas reagieren Sie sehr wehleidig und empfindlich. Das ist so.
Was tun Sie? – Sie nehmen ein real existierendes Problem. Ich habe Ihnen das im Ausschuss schon gesagt. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das real existierende Problem ist, dass in Europa jede fünfte Frau irgendwann in ihrem Leben die Erfahrung von sexuellen Übergriffen oder Gewalt macht. Das ist nicht in Ordnung, und ja, dagegen muss man ankämpfen. (Abg. Neubauer: Ist das Ihre großartige Erkenntnis des Tages? – Zwischenruf des Abg. Darmann.)
Das Problem, um das es dabei geht, ist nicht, dass eine Bevölkerungsgruppe dafür die Verantwortung trägt. Nein, wir alle tragen Verantwortung dafür. Viele dieser Fälle passieren in der Familie. Es ist nicht in Ordnung, dass wir sexuelle, verbale oder sonstige Gewalt gegen Kinder verharmlosen. Darum geht es. (Abg. Darmann: Haben Sie ein Kind?) Wir müssen auch dort hinschauen, wo es Gewalt in der Familie gibt.
Sie nehmen jetzt dieses Problem – Gewalt an Kindern, Frauen, Jugendlichen –, schreiben einen Antrag und sagen: Wir wissen auch, wer schuld ist. Wir nehmen 19 Beispiele, großteils aus Deutschland, und sagen: Jetzt haben wir die, die schuld sind, endlich gefunden. – Jede fünfte Frau soll davon betroffen sein. Viele Fälle passieren, wie gesagt, im Familienbereich, aber Sie sagen: Das sind Asylwerber, Ausländer, Menschen mit Migrationshintergrund. – So funktioniert die Politik. (Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Abg. Steger: Aber zugehört haben Sie mir nicht!) Dann gehen Sie hin und sagen, dass Sie auch die Lösung dafür haben.
Dazu, dass Sie so sozial sind und nur an jene denken, die es sich nicht leisten können, muss ich Ihnen Folgendes sagen. Ich bin gestern mit einer jungen Frau im Zug gefahren. Sie hat gesagt: Echt, das steht in dem Antrag drinnen? Ich habe das schon damals, vor 15 Jahren im Turnunterricht gehabt.
Viele Schulen bieten das sowieso an. Es gibt viele Turnvereine, die Selbstverteidigungskurse kostengünstig für jeden anbieten. (Zwischenruf des Abg. Darmann. – Abg. Steger: Und die sind überlaufen!) Das heißt, die Möglichkeit, etwas in dieser Richtung zu tun, ist vollkommen vorhanden. (Abg. Walter Rosenkranz: Ja, es ist alles super!)
Ihnen ist es wichtig, Ängste zu schüren – und das haben Sie mit diesem Antrag wieder bewiesen. Sie haben richtig darauf hingewiesen, dass Sie damit sehr erfolgreich sind. Nur eines muss ich dazu noch sagen: Wer glaubt, dass mehr Waffen in Privatbesitz mehr Sicherheit bedeuten, liegt vollkommen daneben. (Abg. Steger: Haben Sie zugehört?! Anscheinend nicht!) Mehr Waffen in Privatbesitz werden irgendwann zwangsläufig dazu führen, dass es auch mehr Tote anstatt mehr Sicherheit gibt. Das ist es, was Sie mit Ihrer Politik … (Abg. Steger: Haben Sie zugehört?) – Ich habe zugehört, und es wäre sehr gut, wenn auch Sie zuhören würden. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Steger.)
Frau Steger, ich weiß, aber Sie tun sehr viel dafür, dass die Menschen Angst haben. (Abg. Steger: Was habe ich gesagt?! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie nehmen diese Ängste nicht wahr. Sie nehmen die Ängste, arbeiten und spielen politisch damit. Sie schüren diese Ängste, aber Sie finden keine Lösung dafür. Sie tun nichts dafür, dass Politik Lösungen aufzeigt, anstatt nur Schuldige zu suchen. Das tun Sie sehr erfolgreich. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Darmann: Schwacher Applaus aus den Regierungsreihen!)
12.07
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
12.08
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich denke, dass die Diskussion ein wenig in die falsche Richtung geht. Es gibt ja Menschenrechte. Ich beziehe mich jetzt aber nicht auf die Flüchtlinge, die angeblich das Recht haben, nach Österreich zu kommen und sich hier niederzulassen, egal was wir dazu sagen. Ich spreche von einem realen Menschenrecht, nämlich von dem Recht auf Unversehrtheit. Dieses Recht hat jeder Österreicher. Auch alle Kinder haben dieses Recht. Jeder, der in Österreich lebt, hat das Recht auf Unversehrtheit.
Die Frage, um die es in dieser Diskussion geht, ist: Wer sorgt dafür, dass dieses Recht gewahrt wird? – Die einen sagen, da der Staat das nicht leistet, muss man in dieses Vakuum hineinstoßen und es selbst machen. Das heißt: Selbstverteidigung, Pfefferspray, Waffen und so weiter. Die anderen sagen: Wenn der Staat nicht in der Lage ist, für seine Bürger dieses Recht auf Unversehrtheit zu gewährleisten, wofür brauchen wir den Staat dann überhaupt? Wofür zahlen wir unsere Steuern? – Hat sich das schon einmal jemand überlegt, warum man unglaublich viele Steuern zahlt, wenn der Staat nicht in der Lage ist, das substanzielle Recht auf Unversehrtheit eines jeden tatsächlich zu gewährleisten?
Natürlich ist Selbstverteidigung gut. Ich habe selbst 25 Jahre Judo gemacht. Ich habe selbst Selbstverteidigungskurse geleitet. Ich kann Ihnen eines sagen: Es macht überhaupt keinen Sinn, wenn wir aus unseren Kindern kleine Kung-Fu-Pandas machen, die sich dann gegen Flüchtlingshorden oder sonst jemanden verteidigen können.
Ich selbst könnte mich möglicherweise verteidigen, wenn mich drei, vier Marokkaner bedrängen. Ich will aber gar nicht. Ich habe überhaupt keine Lust, mich selbst zu verteidigen, weil der Staat das gefälligst zu erledigen hat. Wir zahlen Steuern, damit der Staat für unsere Sicherheit sorgt. (Beifall beim Team Stronach.)
Am Bahnhof in Linz zum Beispiel hat die Polizei schon aufgegeben. Dort wird es für jede Frau und für alle Pendler zum Spießrutenlauf, um von einem Ende zum anderen zu kommen. Da frage ich mich: In welcher Welt leben wir? Müssen wir Pfeffersprays kaufen und alle möglichen sonstigen Aufrüstungen machen, um das zu kompensieren?
Ich bin natürlich für Selbstverteidigungskurse für Kinder. Ich bin auch für Erste-Hilfe-Kurse. Natürlich muss man fürs Leben lernen. Natürlich müssen die Kinder lernen, wie man sich in einer Situation, in der die eigene Unversehrtheit und möglicherweise sogar das Leben bedroht ist, verhält. Natürlich muss man das lernen. Dafür bin ich auch.
Es geht aber nicht um das, was Sie von der sozialdemokratischen Hälfte des Reichs da in den Raum stellen. Es geht nicht darum, kleine Schwarzgurt-Kung-Fu-Kämpfer auszubilden. Das ist im Turnunterricht auch unmöglich. Ich denke, dass dieser Antrag sehr sinnvoll ist, denn es ist ein Vakuum da. Der Staat hat sich in vielen Bereichen aufgegeben, und jetzt muss der Bürger das kompensieren.
Ich hatte vor einigen Jahren ein sehr traumatisches Erlebnis. In mein Haus, damals noch in Sooß, ist eingebrochen worden. Ich habe den Einbrecher leider überrascht, und es ist dann zu einem Handgemenge gekommen, bei dem meine Frau und ich auch verletzt wurden. Als ich dann den ganzen Spießrutenlauf erledigt habe, hat die Polizei mir ein Beratungsgespräch angeboten. Dabei ist es darum gegangen, wie ich mein Haus rundherum sichern kann, wie ich die Fenster vergittern, die Türen absichern kann und so weiter. Ich habe damals viel Geld in die Hand genommen, um das zu tun.
Erst nachher ist mir der Gedanke gekommen, dass ich in einer verkehrten Welt lebe. Anstatt dass der Staat etwas tut, um so etwas wirksam zu verhindern, bürdet er den Bürgern auf, sich zu vergittern, letztlich in einem Käfig zu wohnen, und auch noch viel Geld dafür auszugeben. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)
Genau das ist das Problem, das ich anspreche. Das Problem ist, dass der Staat einerseits in so vielen Bereichen unglaublich viel Geld von uns will, aber auf der anderen Seite die substanziellen Aufgaben nicht erfüllt. (Abg. Höfinger: Der Vergleich ist ein Schmarrn!)
Liebe Freunde von der ÖVP, Sie sollten einmal darüber nachdenken, ob das genau das ist, was wir wollen! Wollen wir tatsächlich das Recht auf Unversehrtheit auf die Bürger, auf die kleinen Kinder in den Schulen auslagern? Wollen wir den Kindern alles Mögliche beibringen, damit sie sich in diesen Situationen verteidigen können? Oder wollen wir eher für Recht und Ordnung sorgen?
Dazu gehört, dass man die Grenzen bewacht. Dazu gehört, dass man die 92 000 U-Boote, die sich illegal in Österreich aufhalten, endlich einmal außer Landes bringt – darüber werden wir heute noch sprechen. Dazu gehört, dass man einzelne Regionen vonseiten der Polizei nicht einfach aufgibt. Auch in Wien gibt es einige solche Regionen. (Zwischenruf der Abg. Maurer.)
Wie kann es denn sein, dass die Polizei manche Regionen aufgibt und einem normalen Bürger dann empfohlen wird, dort nicht hinzugehen? Es gibt auch in Wien eine solche Straße: Wenn Sie Ihr Auto dort hinstellen und es gestohlen wird, fragt die Polizei bei der Anzeige, warum man das Auto dort hinstellt, da man ja weiß, dass das Auto dort höchstwahrscheinlich gestohlen wird. Das ist wirklich abartig, und deshalb sollten wir einiges unternehmen! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.13
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig zu Wort. – Bitte.
12.13
Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministra! Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist es wichtig, dass sich Jugendliche in Notsituationen, wenn Worte nicht mehr ausreichen, verteidigen können. Dieser erste Antrag der FPÖ war aber wieder Ausländer-Bashing der Sonderklasse.
Kollege Lugar, Sie haben angeschnitten, dass der Staat seine Aufgaben nicht erfüllen kann. Österreich gehört nach wie vor zu den sichersten Ländern der Welt. Wir sind nicht São Paulo oder sonst irgendwo. (Ruf bei der FPÖ: Noch nicht! – Abg. Lugar: Sie arbeiten daran, dass wir genau das werden!) Schauen Sie sich die neue Kriminalstatistik an! Die Zahl der Kriminalitätsdelikte ist 2015 dramatisch gesunken.
Ich möchte mich den Ausführungen meiner Kollegin Jank anschließen. Sie hat im Ausschuss angeführt, dass wir den Schulen nicht jede gesellschaftliche Herausforderung umhängen können. Ich kann ihr da nur zustimmen.
Leider ist die FPÖ etwas zeitverzögert. Im Rahmen der Schulautonomie können Schulen bereits Selbstverteidigungskurse durchführen, und viele machen das auch. Sie machen das im Turnunterricht, sie machen das bei Sportwochen. In Oberösterreich funktionieren Schulpartnerschaft und Schulautonomie in diesem Bereich. Aus diesem Grund lehnen wir auch diesen Antrag ab. (Beifall bei der ÖVP.)
12.14
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
12.14
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichtes einführen zu wollen, ist ein vollkommen richtiger Ansatz.
Herr Kollege Vogl, ich glaube, du hast das Problem leider noch nicht ganz erkannt. Der Herr Klubobmann hat es richtig angesprochen: Der Staat hat die Pflicht, die Menschen in unserem Land zu schützen. Das steht außer Frage. Dafür zahlen sie hohe Abgaben und Steuern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehen Sie sich an, was sich in letzter Zeit abspielt! Die Zahl der Übergriffe, vor allem auf Kinder und Jugendliche, hat enorm zugenommen. Das ist nicht in Ordnung, sondern sehr besorgniserregend. Wenn Kinder und Jugendliche in unserem Land nicht mehr sicher sind – egal, ob in Schulen, auf Spielplätzen, in Schwimmbädern und so weiter –, dann muss etwas unternommen werden. Deshalb ist dieser Antrag vollkommen richtig. Das ist ein völlig richtiger Ansatz und ein richtiger Schritt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die guten Ratschläge, die wir immer wieder von den Gutmenschen gehört haben, wie zum Beispiel eine Armlänge Abstand zu halten, reichen nicht aus, um unsere Jugendlichen, unsere Kinder und vor allem auch die Frauen vor diesen Gangstern zu schützen.
Wenn man sich die ganze Entwicklung vor Augen führt, dann muss man sagen: Diese Übergriffe, vor allem auf Kinder und Frauen, haben mit dieser zügellosen Zuwanderung massiv zugenommen. Das steht außer Frage. Daher ist dieser Antrag, dass Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichtes stattzufinden hätten, vollkommen richtig. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
12.16
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.
12.16
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ja, es gibt Probleme in unserer Republik. Darauf müssen wir reagieren. Es gibt auch das Problem sexueller Übergriffe auf Kinder und auf Frauen.
Wir haben die Aufgabe, uns sachlich damit auseinanderzusetzen. Wenn man das tut, wenn man die Statistik hernimmt, dann kommt man zur durchaus traurigen Feststellung, dass 80 Prozent der Taten innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises stattfinden.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ! Darauf sollten wir Bezug nehmen. (Abg. Walter Rosenkranz: Auch! – Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Wir sollten uns auch vor Verharmlosungen von sexuellen Übergriffen hüten, die in Ihrer Fraktion leider massiv vorgekommen sind.
Wer hat denn gegen den sogenannten Po-Grapsch-Paragraphen gestimmt und gehetzt? Wer ist denn dagegen aufgetreten? (Abg. Lugar: Jetzt kommt das! Das ist ja lächerlich! – Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Wirksame Prävention für Frauen, für Kinder, bedeutet ökonomische Unabhängigkeit und soziale Ausgeglichenheit. Das bedeutet entsprechend, dass man auch Frauenhäuser errichtet und den Frauen den Zugang ermöglicht. Wer ist denn überall dagegen?
Ich habe das Thema kurz gegoogelt und eine Vielzahl von Treffern gefunden. Es geht überall in dieselbe Richtung. Das Interessante ist: Wenn Sie „sexuelle Übergriffe“ und so weiter eingeben, dann taucht relativ häufig die FPÖ auf (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Neubauer): „Ex-FPÖ-Gemeinderat, Vizebürgermeister in Steinhaus (…) – rechtskräftig verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen“ (Zwischenrufe bei der FPÖ), „FPÖ-Ersatzlandtagsabgeordneter und Gemeinderat in Kufstein – rechtskräftig (…) verurteilt“, „FPÖ-Ortsparteichef von Eisenstadt – verurteilt wegen Besitz und Weitergabe von kinderpornografischem Material“, Kinderpornoaffäre im
Linzer Klub, und so weiter und so fort. Ich könnte es weiterführen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schimanek und Steger.) Es ist ein Problem.
Das habe ich übrigens auch gefunden: „Strache – auch ich wurde sexuell belästigt.“ (Der Redner hält einen Ausdruck in die Höhe.) Ich hoffe, er hat sich von seinem Schock erholt. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz. – Abg. Neubauer: Wenn der FPÖ-Chef belästigt wird, ist das für Sie lächerlich?)
Es ist ein Problem. Aber schauen Sie sich bitte in den eigenen Reihen um, damit wir da einen Schritt weiterkommen! (Ruf bei der FPÖ: … sachliche Debatte, Herr Kollege!) Sie haben die mit Abstand größte Quote. Ich kenne niemanden von anderen Parteien. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie haben einen Kollegen da hinten sitzen, der wegen sexueller Übergriffe massiv kritisiert worden ist und jetzt lächelt und den Kopf schüttelt. Sie wissen haargenau, worum es geht.
Meine Damen und Herren! Nehmen wir das Problem ernst, packen wir es an der Wurzel an, aber schütten wir da nicht noch weiter Öl ins Feuer! (Zwischenrufe der Abgeordneten Darmann und Walter Rosenkranz.)
Herr Kollege Rosenkranz, Ihr Antrag war rein rassistisch gefärbt. Sie haben keinen einzigen FPÖ-Verurteilten da aufgeführt. Sie haben ausschließlich Zuwanderer erwähnt – es sind ausschließlich Männer –, und das ist es, wogegen wir uns wenden. (Abg. Hagen: Kollege Walser, reden Sie einmal mit Ihrem Sohn …! – Abg. Darmann: Reden Sie einmal mit der Bevölkerung!)
Wer kommt heraus, um die erste Rede zu halten? – Die Kollegin Steger, die sanfte Stimme der FPÖ. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Frau Kollegin Steger, Sie werden staunen: So, wie Sie den Antrag eingebracht haben, werden wir Grünen zustimmen. Ja, natürlich, wir werden diesem Antrag zustimmen. Ich gratuliere Ihnen, Sie haben – nach heftiger Kritik, auch von uns Grünen im Ausschuss – erkannt: So geht es nicht!, und Sie bringen nun denselben Antrag ein, verzichten aber jetzt auf rassistische Bemerkungen. Ich gratuliere Ihnen zu diesem Lernerfolg. Ich hoffe, dass Ausschussberatungen auch künftig bei der FPÖ ähnliche Wirkungen erzielen, dann werden wir sicherlich einen wesentlichen Schritt weiterkommen. (Abg. Darmann: … Oberlehrer …! – Abg. Steger: … zustimmen!)
Ich darf Ihnen als ehemaliger Schuldirektor versichern, engagierte Turnlehrerinnen und Turnlehrer haben, beispielsweise auch an meiner Schule, längst das durchgeführt, was Sie fordern. Alles, was Sie fordern, ist jetzt schon möglich. (Abg. Steger: Einzeln! Einzeln! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir sind für Selbstverteidigungskurse, das ist überhaupt keine Frage. Verzichten Sie einfach künftig auf den Rassismus, dann werden Sie auch grüne Zustimmung bekommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mölzer: So etwas nennt sich Volksvertreter! – Abg. Walter Rosenkranz: Bei manchen Dingen bin ich froh, dass … ein ehemaliger Volksschullehrer!)
12.21
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
12.21
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Zum Thema Selbstverteidigung und Turnunterricht: Die Sicherheit der Bevölkerung ist durch entsprechende Gesetzgebung verpflichtend sicherzustellen. Der Unterschied der Kulturen bezüglich der Stellung der Frau hinsichtlich der Flüchtlingsproblematik führte in der jüngeren Vergangenheit zu unzähligen Übergriffen auf unsere weibliche Bevölkerung und ist zu verurteilen. Derartige Vorfälle sind nicht
hinnehmbar und verlangen Gegenmaßnahmen sowie eine harte und abschreckende Bestrafung der Täter.
Die Möglichkeit der Einführung von Selbstverteidigungskursen im Rahmen des Turnunterrichtes ist prinzipiell ein Beitrag zum Selbstschutz. Zu bedenken ist jedoch, dass in derartigen beantragten Nahkampfkursen auch potenzielle Täter auf Steuerkosten ausgebildet werden könnten, da auch die Aufzählung der Täter im gegenständlichen Antrag eine keineswegs geringe Anzahl jugendlicher schulpflichtiger Fremder ausweist. Sinnvoller wäre es meiner Meinung nach, derartige Kurse je nach Einkommen auf Steuerkosten, jedoch auf freiwilliger Basis und ausschließlich für Mädchen und Frauen anzubieten. Vorbeugung ist dringend erforderlich. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.23
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.
12.23
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ich habe diese Debatte jetzt aufmerksam verfolgt und bin ein bisschen erschüttert über die Art und Weise, wie hier teilweise über ein so ernstes Thema diskutiert wird.
Liebe Kollegin Steger, wenn Sie sagen, Sie greifen die Ängste und Sorgen der Bevölkerung auf, dann sage ich: Das ist vielleicht richtig, doch das Problem – und das ist das, was wir kritisieren – ist, Sie greifen die Ängste auf und Sie schüren sie zudem, auch mit Ihren Anträgen. (Abg. Neubauer: … nichts drüber reden?) Wenn man sich diesen schriftlich eingebrachten Antrag anschaut, dann wird darin ganz klar argumentiert mit einer ganzen Liste von Übergriffen, die angeblich von zugewanderten Menschen verübt worden sind. (Abg. Neubauer: Nicht angeblich!)
Wenn Sie beim Herrn Ing. Vogl aufgepasst haben, dann werden Sie vielleicht gehört haben, dass die große Mehrzahl der sexuellen Übergriffe zu Hause oder im direkten Umfeld der Person stattfindet – und das war vor dem Flüchtlingsstrom so und das ist auch jetzt noch so. (Abg. Walter Rosenkranz: Ah, deswegen soll man die Familie zerschlagen, jetzt hab’ ich die Logik!)
Das Problem ist: Ein sexueller Übergriff ist ein sexueller Übergriff ist ein sexueller Übergriff – von wem auch immer er verübt wird –, und der ist hart zu ahnden. Ich hoffe, dass wir diesbezüglich in diesem Haus einen Konsens haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Weiters bitte ich Sie, bei diesen Forderungen Folgendes zu bedenken: Es soll immer alles in die Schule gestopft werden. (Abg. Steger: Nicht alles, aber das ist wichtig!) Reden Sie mit den Pädagoginnen und Pädagogen, reden Sie mit den Direktorinnen und Direktoren! Erstens: Es gibt bereits zahlreiche Initiativen, die Schulselbstverteidigungskurse anbieten. Es ist möglich, dies in der Schule im Turnunterricht durchzuführen, das wird bereits gemacht.
Ich habe mich – aufgrund der Argumentation, dass die so teuer wären – erkundigt: In Salzburg Stadt gibt es beispielsweise eine Initiative, die sehr erfolgreich in den Schulen ist, wo für 3 € Selbstbehalt so ein Selbstverteidigungskurs durchgeführt werden kann. Das ist gut, und das sollten wir auch weiterhin fördern und unterstützen. Eine allgemeine Regelung, das in den Turnunterricht aufzunehmen, halte ich für wenig sinnvoll. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.25
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
12.25
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich habe gerade der Rede von Herrn Walser gelauscht und musste daher noch einmal ans Rednerpult. Haben Sie das tatsächlich ernst gemeint, Herr Kollege Walser, dass Sie sich, wenn Herr Strache davon erzählt, dass er mit 14 oder 15 Jahren sexuell belästigt wurde, dann hier darüber lustig machen (Abg. Steger: Ja!), und nur deshalb, weil es anscheinend ganz harmlos ist, wenn Männer sexuell belästigt werden, was bei Frauen anscheinend nicht der Fall ist?! (Beifall des Abg. Hagen, bei der FPÖ sowie des Abg. Hable.)
Also ich würde mich wirklich fragen, ob Sie das auch so entspannt sehen, Herr Walser, wenn Sie in der Sauna sitzen und Sie dann von links und rechts zwei Zwei-Meter-Prügel letztlich sexuell bedrängen? Ob Sie das dann auch so witzig finden und dann witzeln, ob man sich davon erholt hat? Denn sexuelle Belästigung – egal, ob das einer Frau oder einem Mann zustößt, egal, ob einem Kind oder einem Erwachsenen – ist immer eine schlimme Sache. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.) Ich weiß nicht, ob Sie das schon einmal erlebt haben, aber ich glaube, jeder kann da auf Erlebnisse zurückgreifen, und deshalb müssen wir das wirklich ernst nehmen. (Abg. Darmann: Richtet sich eh selbst …!)
Was die Argumentation betrifft, dass wir nichts tun müssen gegen Vergewaltigung, weil die meisten Vergewaltigungen im Umfeld der Familie stattfinden oder im Bekanntenkreis: Also seien Sie mir nicht böse, dann braucht man auch nichts zu tun gegen sexuelle Übergriffe bei Kindern, denn auch dort passieren die meisten im Familienkreis (Abg. Maurer: Können Sie zuhören?! – Zwischenruf der Abg. Korun. – Ruf: Das heißt ja nicht, nichts zu tun …!) – aber eben nicht alle, und deshalb würde ich wirklich ersuchen, dass wir all jene Maßnahmen ergreifen, die wir ergreifen können.
Solche Maßnahmen können wir am besten dann ergreifen, wenn – und das ist auch sichtbar – Marokkaner-Banden auf irgendwelchen Bahnhöfen herumlungern und jeden, der vorbeikommt, beschimpfen, belästigen oder vielleicht sogar sexuell nötigen, dann kann der Staat dort eingreifen und sollte es auch tun. Darum geht es! Es geht darum, dass wir nicht einfach zuschauen, sondern hinschauen und aktiv werden, und das wollen Sie aber nicht, und zwar deshalb, weil Ihre Ideologie Ihnen sagt – bei der ÖVP nicht so stark, hauptsächlich bei den Grünen und bei der SPÖ –: Ein Ausländer ist prinzipiell einmal gut, und wenn er sexuelle Übergriffe macht oder sonstiges, dann ist er so traumatisiert, dass er gar nicht anders kann. Das ist ein Blödsinn. (Abg. Schwentner: Ein Mensch ist ein Mensch, egal, wo er herkommt – das haben Sie noch nie verstanden!)
Letztlich geht es darum, dass wir unsere Bürger schützen. Egal, ob das jetzt Männer oder Frauen sind, die Bürger müssen geschützt werden, dafür ist der Staat da, und wenn der Staat dazu nicht bereit ist, dann wird es wirklich Zeit, dass wir eine neue Regierung bekommen und vor allem eine neue Innenministerin, die nicht wegschaut, sondern das tut, was wir von ihr erwarten, nämlich uns zu schützen. – Vielen Dank. (Beifall des Abg. Hagen sowie bei der FPÖ.)
12.28
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.
12.28
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte und weniger geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte, die uns letzte Woche immer wieder beschäftigt hat, trifft mich als Feministin natürlich ganz besonders, wenn ich nämlich sehe, wer plötzlich die Notwendigkeit erkennt, dass Frauen vor sexuellen Übergriffen, vor sexueller Gewalt geschützt werden müssen.
Die FPÖ bringt da jetzt einen Antrag ein und tut so, als wäre sie die Beschützerin der Frauen, natürlich nur aus einem rassistischen Grund. (Abg. Walter Rosenkranz: Nicht nur der Frauen! Das Beschützen bezieht sich nicht nur auf Frauen!) – Herr Rosenkranz, sehen wir uns doch einmal an: Was macht denn die FPÖ in Sachen Frauenschutz? Was macht die FPÖ? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die FPÖ sagt zum Beispiel: Frauenhäuser zerstören Familien. Die FPÖ war gegen die Verschärfung des sogenannten Po-Grapsch-Paragraphen. (Abg. Kickl: … schwarz-weiß, feine Differenzierung …!)
Frau Steger, wie sehen Sie das? Geht sich das für Sie aus, da zu behaupten, Sie setzen sich für Frauen ein, und gleichzeitig beweist die FPÖ bei allen anderen Gelegenheiten, dass sie sich gegen die Frauen stellt – jedes Mal wieder? (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Schimanek: Haben Sie …? Ist ja unglaublich!)
Aber, Frau Steger und liebe Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, Sie können heute beweisen, dass es Ihnen tatsächlich ein ernstes Anliegen ist (Abg. Kickl: Mich wundert das immer, wie man Frauenrechtlerin sein kann in einer Partei, die …!), Sie könnten nämlich tatsächlich einmal einem Antrag zustimmen, der sich für den Schutz von Frauen und von Kindern gegenüber sexualisierter Gewalt ausspricht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich bringe hiermit folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau des Gewaltschutzes betreffend Frauen und Kinder
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umfassende Maßnahmen zum Gewaltschutz von Frauen und Kindern umzusetzen, die darauf abzielen, die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen zu fördern, die finanziellen Ressourcen der Gewaltschutzeinrichtungen zu erhöhen, die Möglichkeiten zur gerichtsverwertbaren Beweissicherung für Opfer zu verbessern und das Recht auf Gewaltschutz von Asylwerberinnen gemäß Istanbul-Konvention vollumfassend sicherzustellen.“
*****
Wir werden uns das anschauen, wie die FPÖ bei diesem Antrag stimmt, und daran wird zu messen sein, wie ernsthaft ihr Engagement zum Schutz von Frauen und Kindern vor sexueller Gewalt ist. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Schimanek: Geh bitte!)
Ich möchte noch einen anderen Punkt einbringen: Räumen Sie einmal in Ihren eigenen Reihen auf! Mit welcher Form von Beschimpfungen wir, die grünen Abgeordneten, und Frauen generell, aus Ihren Reihen und Ihrem Umfeld zu rechnen haben, ist wirklich letztklassig! (Abg. Walter Rosenkranz: Schauen Sie einmal auf die Probleme …!)
Der Vater von Herrn Höbart hat zum Beispiel mich und die Kollegin Korun als Schlampen beschimpft. – Ist das ein adäquater Umgang mit Frauen? (Abg. Höbart: Wer?!) – Ich habe einen Screenshot mit, ich kann Ihnen den gerne zeigen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir werden sehen, wie Sie abstimmen werden. Ihnen geht es
um Rassismus und ganz sicher nicht um den Schutz der Frauen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
12.31
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Maurer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde betreffend Ausbau des Gewaltschutzes betreffend Frauen und Kinder.
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1527/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichts (1008 d.B.)
Begründung
Gewalt und sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein gesellschaftliches Problem, das in unseren westlichen Gesellschaftssystemen immanent ist und nicht erst durch die vermehrte Zuwanderung von MigrantInnen und Flüchtlingen zu einem Problem in Österreich geworden ist.
Es ist faktisch falsch, dass es durch die aktuellen Flüchtlingsbewegungen (hauptsächlich aus den Bürgerkriegsländern Syrien, Afghanistan und Irak) zu einem nennenswerten Anstieg der Gewalt- und Sexualstraftaten in Österreich gekommen wäre. Der Antrag der FPÖ ist daher als anlassbezogene Hetze gegen Flüchtlinge zu bewerten, der zudem die Augen vor der Realität von Gewalt gegen Frauen verschließt: die absolute Mehrzahl der Übergriffe gegen Frauen und Kinder finden im sozialen Nahbereich der Opfer statt.
Die Beschwörung von Angsträumen in der Öffentlichkeit, wie sie die FPÖ mit ihrem Antrag betreibt, ist daher nicht zielführend, genauso wie die Forderung nach verpflichtenden Selbstverteidigungskursen für Kinder an Schulen. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, an Schulen die prinzipiell sinnvollen Selbstverteidigungskurse durchzuführen. Tatsächlich braucht es ein ganzes Maßnahmenpaket, um Frauen und Kinder besser vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen.
Zu nennen ist hier vor allem die Sicherung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen. Diese ist oftmals die Grundvoraussetzung, um sich aus Gewaltverhältnissen lösen zu können. Zu nennen wäre hier vor allem die Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit durch die bestehende Mindestsicherung, der Ausbau qualifizierter Teilzeitstellen, die Abschaffung der Diskriminierung von Frauen bei der Notstandshilfe und die monetäre Neubewertung frauenspezifischer Berufsfelder.
Österreich verfügt über ein breites Netz an Einrichtungen, an die sich betroffene Frauen wenden können. Dieses Netzwerk muss mit den finanziellen Ressourcen ausgestattet sein, um den steigenden Bedarf an Beratung und Hilfe decken zu können.
Im Sinne eines echten Gewaltschutzes muss außerdem die Beweisbarkeit von Gewalttaten vor Gericht verbessert werden. Derzeit ist die flächendeckende, niederschwellige klinisch-forensische Spurensicherung für Opfer in Österreich nicht gegeben.
Nicht zuletzt gilt es, die Handlungsmöglichkeiten von Asylwerberinnen, die Opfer von Gewalt wurden, zu erhöhen. Zentral ist hier die Schaffung von Frauenunterkünften für alleinmigrierte Frauen und Mütter mit Kindern, Rückzugsräume für Frauen und Kinder in Gemeinschaftsunterkünften sowie der Zugang zum bestehenden Gewaltschutznetz, konkret die Aufnahmemöglichkeit in Frauenhäusern in ganz Österreich.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Die Bundesregierung wird aufgefordert, umfassende Maßnahmen zum Gewaltschutz von Frauen und Kindern umzusetzen, die darauf abzielen, die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen zu fördern, die finanziellen Ressourcen der Gewaltschutzeinrichtungen zu erhöhen, die Möglichkeiten zur gerichtsverwertbaren Beweissicherung für Opfer zu verbessern und das Recht auf Gewaltschutz von Asylwerberinnen gemäß Istanbul-Konvention vollumfassend sicherzustellen.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mölzer. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz: … Van der Bellen flüchten musste …! – Abg. Neubauer: Unerhörte Behauptung! – Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, insbesondere die Damen und Herren von den Freiheitlichen! Wollen Sie Ihrem Redner aus den eigenen Reihen jetzt zuhören? (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen. – Abg. Neubauer: … Behauptung!) – Diese Behauptung ist von mir nicht verifizierbar.
Bitte, Herr Abgeordneter Mölzer.
12.31
Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Die Emotionen gehen hoch. Das zeigt aus meiner Sicht nur eines, nämlich dass Ihnen – vor allem in der linken Hälfte des Plenarsaals – die Argumente ausgehen und Sie nur mehr mit Emotionen arbeiten können, weil Sie sich schwertun, zu argumentieren.
Meiner Meinung nach erleben wir derzeit, und das ist ja unbestritten, eine mehr oder minder unkontrollierte Völkerwanderung, die über Österreich und Europa rollt und die leider Gottes viele unangenehme Begleiterscheinungen mit sich bringt und leider Probleme, die wir ohnehin haben – und das ist ja keine Frage, dass es in Europa, auch in Österreich, leider Gottes sehr viel Gewalt gegen Frauen, gegen Kinder, gegen Schwache gibt, was wir bekämpfen müssen –, verschärft oder verstärkt. Das zeigen zumindest die verschiedensten Meldungen der letzten Monate, die wir uns erlaubt haben, in diesem Antrag als Anlass aufzulisten, was aber nicht heißt, dass wir eine Personengruppe für alle Gewalt verantwortlich machen. Das möchte ich diesbezüglich ganz klar sagen.
Wenn Sie aber mit unterschiedlichsten Winkelzügen oder Verdrehungen der Tatsachen argumentieren, dann kommt es mir so vor, als ob Sie wirklich versuchen, diese Zusammenhänge in Abrede zu stellen. Die sind aber da, die Zusammenhänge zwischen dieser Massenzuwanderung, die wir erleben, und eben einer Zunahme von Gewalttaten – seien es sexuelle, sei es räuberischer Diebstahl und dergleichen mehr. (Beifall bei der FPÖ.)
Ihre Argumentationen erinnern mich persönlich ein bisschen an die der Tabakindustrie, wenn diese dauernd versucht, darzulegen, dass es ja nicht bewiesen ist, dass Rauchen schädlich sei, und versucht, alles zu verdrehen und diejenigen, die das auf den Punkt bringen – in dem Fall uns, die FPÖ –, entsprechend lächerlich zu machen. Das kann ja wohl wirklich nicht wahr sein! (Beifall bei der FPÖ.)
Für uns Freiheitliche, und das wurde heute schon mehrfach gesagt, ist es leider Gottes in diesem Fall ein Gebot, dass wir diesen Selbstverteidigungsunterricht an den Schulen einfordern, weil es offensichtlich so ist, dass die Staatsgewalt, der Staat, dabei ist, zu versagen, wenn es darum geht, seine Bürger zu schützen.
Ehrlich gesagt: Auch mir ist ein bisschen unwohl dabei, dass ich meinen Kindern, den Frauen und den Schwachen sozusagen helfen muss, sich selbst zu helfen. Auch mir wäre es, wie es der Kollege Lugar vorhin gesagt hat, lieber, wenn die Polizei diese Sicherheit gewährleisten könnte.
Ich verstehe in diesem Zusammenhang sehr wohl, liebe Kollegen von der ÖVP und von der SPÖ, warum Sie diesem Antrag im Ausschuss nicht zustimmen konnten: weil es nämlich natürlich so etwas wie ein Offenbarungseid wäre, dass Ihre Regierung versagt hat, wenn es darum geht, für die Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das, werte Damen und Herren, was die Grünen vollziehen, ist meines Erachtens blanker Zynismus und wahrlich ein Hohn auf dem Rücken der Opfer von Gewalttaten, egal, von wem diese Gewalttaten verübt wurden. (Zwischenruf der Abg. Maurer.)
Das sind Verdrehungen, die wirklich traurig sind. Im Ausschuss haben Sie, Frau Kollegin Mauer – daran kann ich mich erinnern –, versucht, die Kölner Vorfälle der Silvesternacht zu relativieren, und haben dort so getan, als ob das ja gar keine Asylwerber wären. (Zwischenrufe der Abgeordneten Maurer, Walser und Korun.) Stand gestern, 23. Feber, Kölner Staatsanwaltschaft: Gegen 75 Personen wird ermittelt nach 1 100 Anzeigen, und der überwiegende Anteil – sagt die Kölner Staatsanwaltschaft – sind Asylsuchende, illegale Zuwanderer, solche mit Asylstatus. (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ihre Behauptungen sind also einfach nicht wahr. Hören Sie doch auf, die Tatsachen ständig zu verdrehen! Nennen Sie die Dinge beim Namen, dann werden die Menschen auch in der Lage sein, ihre Ängste zu überwinden. (Beifall bei der FPÖ.)
Hören Sie – und da spreche ich nun die Regierung an – auf, Schmähpartien mit Obergrenzen und dergleichen zu machen. Bekämpfen Sie die Probleme an den Wurzeln und machen Sie die Grenzen dicht. Schieben Sie straffällig gewordene Asylwerber oder Zuwanderer konsequent ab, dann werden wir auch solche Anträge nicht notwendig haben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)
12.35
Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Maurer zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.36
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Ich berichtige tatsächlich: Ich habe im Ausschuss nicht die Vorkommnisse in Köln relativiert, sondern die Fakten aufgezählt, nämlich dass von den 58 Männern, die festgenommen wurden, im Gegensatz zu Ihren Behauptungen drei neue Asylwerber waren. – Danke. (Abg. Mölzer: … bei Staatsanwaltschaft! – Abg. Neubauer: … Statistik der Grünen!)
12.36
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
12.36
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ja, jetzt haben wir es bei der tatsächlichen Berichtigung gehört: Wenn Grüne Statistiken bei den Kriminellen führen, unterscheiden sie, ob es ein Asylwerber alt oder neu oder mittel oder zukünftig oder sonst etwas ist. – Ich gratuliere zu dieser feinen, differenzierten Betrachtung, weil wir sonst, Gott sei Dank, keine anderen Probleme haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Kollege El Habbassi, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass tatsächlich die Familie ein Ort für Übergriffe ist. Das ist schlimm genug, aber jetzt erkenne ich eigentlich auch die Logik – bei manchen Parteien war es mir immer klar, aber jetzt auch bei der Ihren als der ehemaligen Familienpartei –: Jetzt weiß ich, warum man die Familie zerschlagen muss, nämlich damit dort keine Übergriffe und keine Gewalt mehr stattfinden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das heißt, dass der Tatort endlich einmal wegfällt. Also das ist natürlich ganz interessant, dass man so auf Probleme eingehen muss, um sich dadurch vor einer Zustimmung drücken zu können. (Abg. Schittenhelm: Geh bitte!)
Nächste Argumentation: Eigentlich besteht das Problem ja gar nicht, denn ich kenne da eine Schule in Irgendwo, die im Rahmen der Autonomie schon erfolgreich etwas gemacht hat. – Danke schön, Sie haben mir das Material für die nächste Anfrage an die Frau Bundesministerin geliefert, die mir aufgeschlüsselt nach Schultypen und nach Bundesländern sagen wird, an welchen Schulen im Rahmen des Turnunterrichts bereits derartige Maßnahmen getroffen werden. Diese Daten werden wir dann in Relation setzen und dann werden wir sehen, wo und wie bei Ihnen die Welt in Ordnung ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich kenne nämlich genug Schulen, an denen das eben nicht stattfindet. Unser Antrag war auch so gemeint, dass man eben diese Schulen dazu anleitet, diese Idee, die man an der einen oder anderen Schule vielleicht schon selbst gehabt hat, ebenfalls umzusetzen. Es gibt nämlich Schulen mit hervorragenden Schuldirektoren und hervorragenden Lehrern, die so etwas machen, es gibt aber auch andere Schuldirektoren, die – Gott sei Dank! – jetzt nicht mehr dort tätig sind, auch da haben wir schon von einem Beispiel gehört. (Zwischenrufe der Abgeordneten Steger und Schimanek.)
Frau Kollegin Maurer hat gemeint: Jetzt setzt sich die FPÖ mit diesem Antrag, und das vollkommen von der Rolle weg, endlich für den Frauenschutz ein. – Kollegin Maurer, uns geht es nicht nur um den Frauenschutz, für uns ist die Bevölkerung ein bisschen größer. Da geht es um Kinder beiderlei Geschlechts, und da geht es auch nicht darum, dass nur Frauen belästigt werden. Uns geht es um jedes Opfer. Wir haben nämlich einen anderen Ansatz, als nur auf Frauen zu schauen, unser Ansatz geht da weiter. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar. – Zwischenruf der Abg. Maurer.)
Sie haben dem Antrag Rassismus und Hetze vorgeworfen – wieder einmal, das ist halt Ihr Standardvokabel, anders geht es nimmermehr (Abg. Maurer: … benennen!) –: Ja, es tut weh, wenn wir Schlagzeilen, Überschriften, Berichte zitieren dieser ganzen – unter Anführungszeichen – „hetzerischen Organe“, den „Oberösterreichischen Nachrichten“, dem „ORF“, der „Krone“, aus denen wir das alles zitiert haben. Wo ist da der Aufschrei des Presserats gewesen? Es war gar nichts!
Es ist die journalistische Wiedergabe der Wirklichkeit, vor der Sie die Augen verschließen – bewusst verschließen (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach), denn fahrlässig ist es nicht, was Sie unserer Bevölkerung mit Ihrem Denken zumuten. (Zwischenruf der Abg. Maurer.) Aber es ist Läuterung in Sicht:
Sogar der Kollege Pilz erkennt mittlerweile, dass Ihre Reise in die falsche Richtung führt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
12.39
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort. – Bitte.
12.40
Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte nur daran erinnern, dass wir nächstes Jahr 20 Jahre Gewaltschutzgesetz in Österreich begehen, mit einigen Novellen und Verbesserungen, denn wir arbeiten ständig daran, den Schutz von Opfern vor Gewalt zu verbessern. Und erst kürzlich – und das wurde ja einige Male erwähnt – ist es auch gelungen, das, was einige nicht so ernst genommen haben, jetzt auch strafrechtlich zu verankern, nämlich dass sexuelle Belästigung ausgeweitet wird. Wenn Sie sich objektiv daran erinnern – ohne jetzt diese Schwarz-Weiß-Darstellungen im Kopf zu haben –, war es doch so, dass es vielerorts und vielerseits belächelt wurde, dass man unerwünschte Berührungen ins Strafrecht aufnimmt. Ich bin froh, dass wir in Österreich diese Gesetze haben.
Ich werde aufgrund der verurteilenswerten Vorfälle in Köln demnächst die deutsche Frauenministerin treffen, und ich denke, dass dort die Gesetze, die noch nicht so weit sind wie unsere, auch nachgeschärft werden. Es ist nämlich völlig egal, woher Täter kommen, welchen Hintergrund, welche ethnische Herkunft sie haben, es gehört ganz einfach alles gleichermaßen geahndet, wenn Übergriffe passieren.
Daher möchte ich mir als Frauenministerin noch erlauben, Folgendes zu sagen: Wir haben unglaublich gute Gewaltschutzgesetze, die vielerorts auch nachgeahmt werden, und andere Länder übernehmen unsere Regeln. Wir haben die sogenannte Istanbul-Konvention, der Europarat hat die Staaten auch aufgefordert, ein rechtlich bindendes Instrument zum Gewaltschutz zu instrumentalisieren und zu ratifizieren. Das haben wir getan.
Wir haben hier auch noch einiges auf den Weg gebracht, eine ganz große Kampagne „GewaltFREI LEBEN“, wo man in die Schulen gegangen ist, wo unglaublich viele Informationsveranstaltungen stattgefunden haben, wo jetzt ein Leitfaden für Krankenhäuser, die oft die erste Anlaufstelle sind, da ist, wie man mit Gewaltopfern umgeht. In diesem Bereich passiert unglaublich viel. Dennoch steigen die Opferzahlen, nicht erst jetzt – nicht erst jetzt! –, sondern Jahr für Jahr, das heißt, Gewalt gegen Frauen und Kinder.
Gestatten Sie mir bei 97 Prozent weiblichen Gewaltopfern als Frauenministerin, dass ich hier für diese Partei ergreife. Es ist doch so, dass das Bewusstsein steigt, dass man weiß, dass es Hilfe gibt, die man in Anspruch nehmen kann. Wir haben über 100 Frauenberatungseinrichtungen, wir haben in jedem Bundesland Gewaltschutzeinrichtungen mit Außenstellen, die zur Verfügung stehen. Diese Gesetze sind damals unter dem Motto „Wer schlägt, der geht“ installiert worden, und die Einrichtungen, die sofort tätig werden, wenn Gewalttäter aus den Wohnungen weggewiesen werden, sind bis heute gut ausgestattet, von der Frau Innenministerin und von mir 50 : 50 finanziert.
Und ich könnte noch vieles aufzählen: eine Helpline, die 365 Tage im Jahr 24 Stunden am Tag gratis abrufbar und anrufbar ist. Und in unseren Schulen – es wurde auch schon einige Male gesagt: ab den Kindergärten, für die ich ja gar nicht zuständig bin – gibt es Konfliktlösungsprojekte, in denen Kinder sich abzugrenzen lernen, wo sie ihre
eigene Körperlichkeit zu spüren beginnen und nicht sorglos damit umgehen, wenn ihnen jemand Angebote macht. In den Schulen setzt sich das weiter fort.
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass viele engagierte PädagogInnen – aber auch Vereine – im Rahmen der Bewegungs- und Sporteinheiten, aber auch über das Engagement der Turnkolleginnen und -kollegen hinaus in unseren Schulen diese Kurse anbieten. Ich glaube, dass wir hier wirklich nicht schwarz-weiß malen sollten, den Gewaltschutz ernst nehmen müssen und jetzt nicht wegen Ereignissen, die natürlich absolut zu verurteilen sind, polarisieren sollten. Aber ich bitte, hier auch Gleichbehandlung walten zu lassen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
12.44
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1008 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverteidigungskurse im Rahmen des Turnunterrichts.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau des Gewaltschutzes betreffend Frauen und Kinder.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, und somit ist der Antrag abgelehnt.
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1090/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung personeller Autonomie für alle Schulstandorte und damit verbundener Abschaffung des Lehrerdienstrechts (1009 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. – Bitte.
12.45
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Liebe Bildungsinteressierte! Wir NEOS haben einen Vorschlag eingebracht, dass man die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Profession als Expertinnen und Experten mehr respektiert als bisher, das heißt auch, sie stärker in die Freiheit zu entlassen, sie damit auch in die Verantwortung zu holen. Das ist ein international durchaus übliches Modell.
Sie werden in der Debatte anschließend hören, dass NEOS hier eine Hire-and-fire-Politik und überhaupt ganz böse Dinge verfolgt. Faktum ist, das, was wir hier fordern, ist beispielsweise bildungspolitische Linie von Sozialdemokraten in vielen europäischen Staaten. Das ist nichts Böses! Man kann darüber diskutieren, man kann es mögen oder nicht, man kann es für sinnvoll halten oder nicht. Aber ich bitte, in weiterer
Folge in allen Diskussionsbeiträgen von irgendwelchen ideologischen Verkürzungen oder Pauschalierungen, Diffamierungen, Abstand zu nehmen.
Unser Vorschlag ist, dass wir tatsächlich die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen beziehungsweise an den Trägerorganisationen im Rahmen unseres Autonomiemodells anstellen, das heißt, dass dort natürlich auch die Auswahl und die Führung des Personals und auch die Personalentwicklung erfolgt. Und ja, es gibt ein Bekenntnis von NEOS: Die 5 Prozent an Lehrerinnen und Lehrer, die falsch in diesem Beruf gelandet sind, sollen auch gekündigt werden können. Das ist in jedem anderen Beruf dieser Republik der Fall. Sie wollen ja auch nicht von einem Arzt oder einer Ärztin operiert werden, die das offensichtlich nicht kann oder in dem Beruf ganz unglücklich ist. Und wir sollten auch solche Leute nicht an unseren Kindern operieren lassen.
Es ist nämlich oft so, dass Lehrerinnen und Lehrer feststellen: Jetzt habe ich seit fünf Jahren diesen Beruf, eigentlich ist es nicht meiner, aber es sind nur noch 35 Jahre, das drücke ich schon noch durch. Und da kommen dann ganz beklemmende Verhältnisse für die betroffene Person und auch für die jungen Menschen heraus, die in diesen 35 Jahren verbogen werden.
Wir sind damit nicht durchgekommen. Das ist in Österreich unvorstellbar, weil das einfach irgendwo in den Köpfen keinen Platz hat. Für die ÖVP ist Frau Brigitte Jank – sie kommt gerade – mehrfach hier herunten gestanden und hat gesagt, sie sei für eine volle Autonomie, auch personell. Aber wenn es dann an die Umsetzung geht, fehlt hier die Entschlossenheit, der Mut, dann kommt auch die Fußfessel des ÖAAB zum Tragen, befürchte ich. Es gehen auch leider die Grünen nicht so weit mit, bei der FPÖ weiß ich es nicht. Sie trägt ja „Freiheitlich“ in ihrem Namen, hat aber kein Verständnis für diesen Vorschlag. Von der SPÖ habe ich es, ehrlich gesagt, nicht erwartet, da ich weiß, dass sie es emotional nicht schafft. Aber ich möchte euch einfach sagen – und das ist ernst gemeint –: Das ist Linie von sozialdemokratischen Parteien in vielen Staaten Europas, es ist also kein Teufelszeug.
Es geht um eine bessere Schule. Und gute Schule findet dort statt, wo wir gute Lehrerinnen und Lehrer haben, und deswegen ist uns die Lehrerauswahl, die Lehrerfortbildung und eine kompetente Führung der Lehrerinnen und Lehrer besonders wichtig. Und ich bin bei Ihnen, dass wir natürlich auch eine andere Ausbildung der Direktorinnen und Direktoren brauchen. Lehrer sein, Lehrerin sein ist ein Experten- und Expertinnenberuf. Wir sollten sie in dieser Profession, in diesem Professionsverständnis stärken.
Und natürlich: Schulleitung ist eine Führungsaufgabe. Auch das wird nicht respektiert, auch dazu wird zu wenig ausgebildet, auch weil die Lehrergewerkschaft damit sehr happy ist, dass es hier keine Führungskraft gibt. Die Lehrergewerkschaft ist die Kompensationsführungskraft in der österreichischen Schule. Sie wäre in ihrem Allmachtanspruch gestört, wenn hier plötzlich Schulleitungen in die Eigenverantwortung gehen.
Da wir mit diesem Antrag nicht durchkommen, werden wir mit diesem Anliegen immer wieder kommen: Einmal von links angefangen, von rechts angefangen, von oben angeflogen, von unten angelaufen. Wir werden da nicht aufhören! Wir werden die mündige Schule als unser Ziel weiter verfolgen. Wer mündige Menschen will, der braucht mündige Schulen. Parteipolitik muss bei der Direktorenbestellung und bei Lehrerbestellungen raus und Freiheit und Verantwortung müssen rein.
Weil uns die Lehrer- und Lehrerinnenbildung und -führung so wichtig ist, möchte ich auch noch einen Entschließungsantrag einbringen. Der Entschließungsantrag kommt aus dem Barcamp Bildung. Wir haben im Parlament nicht nur NEOS-Freunde, sondern alle Bildungsinteressierten eingeladen, mit uns in drei Stunden Inhalte zu erarbeiten, die wir hier gemeinsam einbringen. Wir haben auch alle anderen Parteien eingeladen,
sich diesem Antrag anzuschließen. Es ist ein wichtiger Punkt, dass wir bei der Auswahl der LehrerInnen besonderes Augenmerk auch auf die soziale und emotionale Kompetenz legen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung sozialer und emotionaler Kompetenz in Ausbildung und Auswahlverfahren hinsichtlich der „Lehrer_innenbildung Neu“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um im Rahmen der ‚Lehrer_innenbildung Neu‘ sicher zu stellen, dass in der pädagogischen Ausbildung und in Auswahlverfahren soziale und emotionale Kompetenzen eine hohe Relevanz erhalten. Diese Kompetenzen sind von der Elementarpädagogik bis zum Abschluss der Reifeprüfung sowohl für Schüler_innen als auch für Lehrer_innen erfolgskritisch und daher im Zuge der Ausbildung kontinuierlich weiter zu entwickeln und auch als Auswahlkriterien bei Eintritt in pädagogische Studien heranzuziehen. Dem Auswahlverfahren müssen wissenschaftlichen Kriterien zu Grunde liegen.“
*****
Lehrer/Lehrerin zu sein ist der wichtigste Beruf dieser Republik. Wir geben ihnen das Wichtigste, das wir haben – unsere Kinder – mindestens neun Jahre, oft 12 Jahre, 13 Jahre mit. Wir müssen diesen Beruf in der Anerkennung, in der Ausbildung und in der Wertschätzung ein Stück weit höher hängen. (Beifall bei den NEOS.)
12.51
Präsident Karlheinz Kopf: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen
betreffend Berücksichtigung sozialer und emotionaler Kompetenz in Ausbildung und Auswahlverfahren hinsichtlich der „Lehrer_innenbildung Neu“
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1090/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung personeller Autonomie für alle Schulstandorte und damit verbundener Abschaffung des Lehrerdienstrechts (1009 d.B.) – TOP 3
Im Zentrum gelingender Schule steht ein wertschätzender, vertrauens- und zugleich anspruchsvoller Blick auf die Rolle der Lehrpersonen. Sie sind die „Bildungsexpert_innen der Praxis“, die eigenverantwortlich pädagogische Entscheidungen treffen sollen und müssen.
Der Lehrer_innenausbildung kommt damit eine entscheidende Rolle zu. Derzeit scheint es, dass die „Lehrer_innenbildung Neu“ einige wesentliche und erfolgskritische Bereiche für eine umfassende Ausbildung zukünftiger Lehrpersonen nicht ausreichend
berücksichtigt. Das Auswahlverfahren, ebenso wie die Ausbildung müssen noch besser mit den Anforderungen des späteren Berufes verknüpft werden. Es bedarf dringend eines starken Fokus auf emotionale und soziale Kompetenzen.
Persönlichkeitsbildung muss einen zentralen Stellenwert innerhalb der „Lehrer_innenbildung Neu“ und des damit verbundenen Auswahlverfahrens bekommen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass es verlässliche Methoden gibt, die Geeignetsten für diesen verantwortungsvollen Beruf zu finden. Diese Verfahren sind für alle pädagogischen Berufe, unabhängig von der Altersstufe der zu begleitenden Kinder anzuwenden.
Dieser Antrag ist im Rahmen des „Barcamp Bildung“ im Parlament am 19.01.2016 in Zusammenarbeit mit direkt betroffenen Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern entstanden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um im Rahmen der „Lehrer_innen Bildung Neu“ sicher zu stellen, dass in der pädagogischen Ausbildung und in Auswahlverfahren soziale und emotionale Kompetenzen eine hohe Relevanz erhalten. Diese Kompetenzen sind von der Elementarpädagogik bis zum Abschluss der Reifeprüfung sowohl für Schüler_innen als auch für Lehrer_innen erfolgskritisch und daher im Zuge der Ausbildung kontinuierlich weiter zu entwickeln und auch als Auswahlkriterien bei Eintritt in pädagogische Studien heranzuziehen. Dem Auswahlverfahren müssen wissenschaftlichen Kriterien zu Grunde liegen.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.
12.51
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag, Herr Kollege Strolz, ist ein Schlag ins Gesicht aller Lehrerinnen und Lehrer in Österreich – das möchte ich in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen –, wenn Sie versuchen, den Lehrerinnen und Lehrern ihre Rechtsgrundlage zu entziehen. Das ist sehr, sehr schade, weil von Ihnen, von Ihrer Fraktion – und das möchte ich Ihnen zugestehen – sehr oft sehr konstruktive Vorschläge kommen, wie zum Beispiel jener, das Berufsbild der Lehrer und Lehrerinnen aufzuwerten. Aber dieser Antrag, den Sie hier heute eingebracht haben – schon im Ausschuss eingebracht haben –, steht in krassem Widerspruch dazu.
Das PädagogInnen-Dienstrecht wurde ja, wie Sie wissen, erst vor zwei Jahren einer kompletten Reform unterzogen, und diese beginnt jetzt zu greifen. Da werden wir jetzt nicht mit der Keule hineinschlagen und auch das Prinzip des Vertrauensschutzes verletzen. (Abg. Strolz: Man kann ja hier Stufen gehen! Das muss keine Keule sein!) – Auch so, wie Sie es hier vorschlagen, wäre es ein Hineinschlagen mit der Keule.
Wir haben ein LehrerInnen-Dienstrecht, ein modernes LehrerInnen-Dienstrecht, das auch die Anforderungen erfüllt, die es eben erfüllen muss. Und die personelle Auto-
nomie, die Sie ansprechen, ist ein zentraler Pfeiler der Bildungsreform, aber eben nicht das Prinzip – Sie haben es selbst genannt – Hire and Fire. Das wollen wir nicht!
Personelle Autonomie bedeutet Personalentwicklung, aber auch passgenaue Fort- und Weiterbildung. Schon in der Grundausbildung der Lehrerinnen und Lehrer werden Reformschritte gesetzt. Es ist vor allem wichtig, die Lehrer und Lehrerinnen tagtäglich in der Erfüllung ihrer pädagogischen Aufgaben zu unterstützen. Aber es bedeutet nicht Willkür der Direktion und vor allem nicht ständige Verunsicherung der Lehrerinnen und Lehrer. Das haben sie sich nicht verdient, denn sie leisten tagtäglich Großartiges, wenn sie die ihnen anvertrauten Schüler und Schülerinnen auf ihrem Bildungsweg begleiten und sie in ihrer Persönlichkeit stärken. Und glauben Sie mir, diese Aufgaben werden sicherlich nicht einfacher, und da brauchen die Lehrerinnen und Lehrer die bestmögliche Unterstützung, die man ihnen geben kann – und die geben wir ihnen auch.
Ich ersuche Sie, hier auch wirklich verantwortungsvoll umzugehen und den Lehrerinnen und Lehrern nicht ihre Rechtsgrundlage zu entziehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.54
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Jank zu Wort. –Bitte.
12.55
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Matthias Strolz, ich glaube, dieser Antrag, den du gestellt hast, ist rechtlich so nicht umsetzbar. (Abg. Strolz: Das Recht machen ja wir, oder?) Das österreichische Schulwesen ist im Rahmen der hoheitlichen Verwaltung geregelt. Ich meine auch, dass es dort nicht schlecht aufgehoben ist. Immerhin greifen wir ja mit der Schule in die Rechte von Eltern und Kindern ein – beschränken auch deren Freiheit. Daher ist die Ansiedlung in der Hoheitsverwaltung durchaus richtig. Was du willst, ist ein Übergang in das Arbeitsrecht, was eine komplett andere Situation darstellt. Dort kann man dann in Kategorien wie einem Kollektivvertrag reden. Jetzt sind alle, die im Schulbereich tätig sind, an das Gesetz gebunden und haben in der Umsetzung auch nur jenes Recht, das ihnen das Gesetz gibt.
Selbstverständlich bewegen wir uns weiter. Und natürlich verstehe ich auch, dass die Opposition das, was seitens der Regierung bereits in Bewegung ist, immer wieder anspricht und einfordert – denn dann wird es natürlich auch ein Stück weit der eigene Erfolg, wenn die Umsetzung durch die Bundesregierung abgeschlossen ist. Die Opposition kann dann argumentieren: Wir haben schon immer darauf hingewiesen. Ja, das ist möglich und Usus. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden – das ist Parlamentarismus, das ist Demokratie und daher soll das auch so sein.
Dennoch möchte ich festhalten, dass das Thema Autonomie ein zentrales Thema für mich persönlich und auch ein ganz besonders zentrales Thema dieser Bildungsreform ist. Ja, Schule muss mehr Autonomie haben. Sie braucht mehr Autonomie in personeller Hinsicht – da bin ich voll deiner Meinung. Der Schulleiter muss sich nach meinem Verständnis verpflichtend sein Team – ich betone, sein Team – aussuchen können. Ich bin aber auch der Meinung, dass wir natürlich für manche Aufgaben, die wir übertragen wollen, für Verantwortung, die wir geben wollen, auch sicherstellen müssen, dass diese Verantwortung guten Gewissens übernommen werden kann, dass die Ausbildung und die Vorbildung dafür bei den Schulleitern, Lehrern auch vorhanden ist. Das ist selbstverständlich sicherzustellen.
Wenn wir den Schulen jene Freiheiten geben, wie wir sie im Ministerratsvortrag vorgesehen haben, dann ist das ein ganz entscheidender Schritt zur Weiterentwicklung unseres Schulsystems, zur Modernisierung, ja auch zur Öffnung des Schulsystems, was ich für notwendig und wichtig halte. Daher bitte ich um ein wenig Geduld. Die Bundesregierung hat sich einen zeitlich sehr ambitionierten Rahmen gesetzt. Ich bin überzeugt, dass wir ihn auch einhalten werden.
Und für die Zwischenzeit: Bitte nicht die Nerven verlieren! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.58
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. – Bitte.
12.58
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Matthias Strolz, ich glaube, mit diesem Antrag schießt ihr einfach über das Ziel hinaus. Ich verstehe die Grundintention. Ich verstehe auch den Unmut über die derzeitige Situation. Ich verstehe auch, dass man da wirklich sagt, jetzt muss die Revolution her. Aber das, was ihr heute hier im Hohes Haus macht, das ist Neoliberalismus pur. (Abg. Strolz: Geh, hör auf!) Das, was ihr hier heute macht! (Beifall bei den Grünen.)
Beginnend am Morgen: Das Pensionssystem ist in Trümmern. – Bitte, wo sind wir? Wir leben in Österreich, die Pensionen sind sicher, und wir müssen Reformen machen. (Abg. Strolz: Die niederländischen Sozialdemokraten sind neoliberal?) Wir haben unterschiedliche Vorstellungen, wie der Weg geht, aber es ist nicht in Trümmern.
Mit der Situation an den Schulen bin ich auch nicht zufrieden, auch ich möchte hier Veränderungen. Aber diese können doch nicht bedeuten, die Lehrerinnen und Lehrer jetzt noch weiter zu verunsichern – in einer Situation, in der wir fast monatlich immer wieder und immer wieder Reförmchen und sogenannte Reformen haben, die aber alle nicht greifen, was ohnedies schon zur Verunsicherung führt. (Zwischenruf des Abg. Strolz.)
Was tun jetzt die NEOS in dieser Situation? – Sie kommen her und sagen: Alles über Bord, jede Sicherheit weg, kein LehrerInnen-Dienstrecht mehr, alles privatwirtschaftlich organisieren! (Abg. Walter Rosenkranz: Ich glaube, der Van der Bellen bekommt mehr Unterstützung von den NEOS als von den Grünen!) Matthias, so können wir Schulreform nicht angehen! Da braucht es schon eine ein bisschen bedächtigere Herangehensweise und nicht hyperaktives Einbringen von Gesetzesvorschlägen, wie ihr das macht. Wir wollen keinen Kahlschlag im Bildungsbereich. Wir wollen grundlegende Reformen.
Wo ihr recht habt mit eurer Kritik: Das sogenannte LehrerInnen-Dienstrecht Neu ist keines, das in die Zukunft weist. Es ist ein Dienstrecht – ich würde es als altmodisch bezeichnen –, das vor allem auch realitätsfern ist. Es ist keine Antwort auf die Herausforderungen der Zeit. Daran muss man jetzt aber arbeiten. Man muss aufzeigen, was daran realitätsfern ist. Ich sage, wir haben in diesem LehrerInnen-Dienstrecht keine Antwort auf ganztägige Schulformen. Das müssen wir konkret anpacken. Das müssen wir verändern.
Ich sage, wir haben einen zentralen Bereich überhaupt nicht einmal erwähnt, nämlich die Situation der ElementarpädagogInnen. – Ja, da müssen wir ansetzen, sie müssen wir in das LehrerInnen-Dienstrecht aufnehmen. Darum spreche ich auch prinzipiell lieber von einem PädagogInnen-Dienstrecht – das brauchen wir.
Wir haben nach wie vor ein altmodisches Zählsystem der Arbeit nach Wochenstunden. Das entspricht nicht mehr der Realität an unseren Schulen. Gehen wir hin und machen wir ein Jahresarbeitszeitmodell, damit sich Lehrerinnen und Lehrer auch nicht weiter vorwerfen lassen müssen, sie würden so wenig arbeiten – das tun sie nämlich nicht –, weil viel von ihrer Arbeit nicht gezählt wird. Da müssen wir ansetzen!
Das sind ganz konkrete Hinweise auf Sachverhalte, angesichts deren ich sage: Ja zu Reformen, Ja zu Veränderungen, aber Nein zu einem Kahlschlag, durch den wir unser Ziel nicht erreichen.
Wir wollen – und auch da mangelt es – eine gleichwertige Ausbildung aller PädagogInnen, vom Kindergarten bis in die Sekundarstufe II. Ich unterstreiche noch einmal, damit das klar ist: gleichwertig, nicht gleichartig.
Natürlich muss eine Lehrkraft, die 14- bis 18-Jährige unterrichtet, eine andere Ausbildung genossen haben als eine Elementarpädagogin, die ein- bis sechsjährige Kinder zu betreuen und in einer gewissen Form auch zu unterrichten hat – denn der Kindergarten ist eben die erste staatliche Kinderbetreuungseinrichtung. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Mir ist aber wichtig, noch etwas anderes anzumerken: Bei uns braucht es ein Bekenntnis zu einem modernen staatlichen Schulwesen. Wir kämpfen seit Jahren dafür, dass Privatschulen gleichgestellt werden, dass nicht-konfessionelle den konfessionellen Privatschulen gleichgestellt werden. Aber unsere Hauptaufgabe ist es, das staatliche Schulwesen in eine Situation zu bringen, die ähnliche Handlungsspielräume eröffnet, wie sie in Privatschulen gegeben sind – das ist derzeit nicht der Fall. Dafür brauchen wir ein modernes LehrerInnen-Dienstrecht, das auf die Bedürfnisse der Lehrerinnen und Lehrer eingeht, das den Schulen ermöglicht, neue Unterrichtsformen zu erproben, sie durchzuführen und dann auch wieder zu verändern, ohne dass es rechtliche Komplikationen gibt.
Unser Motto lautet also: Reformen ja, Kahlschlag nein. (Beifall bei den Grünen.)
13.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.
13.04
Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin voll bei dir, Kollege Strolz, wenn es darum geht, festzustellen, dass wir mehr Autonomie brauchen, und wir sind uns auch eins mit allen Experten – von der Bertelsmann-Stiftung angefangen –, die sagen, guter Unterricht beginnt bei den richtigen Pädagoginnen und Pädagogen. Was wir brauchen, ist mehr Wertschätzung, mehr Anerkennung für diesen Beruf und möglichst viele Freiheiten, damit die Pädagogen und Pädagoginnen in diesem Land das tun können, wofür sie studiert haben, wofür sie dann auch in die Schule gegangen sind, nämlich jungen Menschen zu helfen, sich zu entwickeln, ihnen etwas beizubringen und ihre Persönlichkeiten auszubilden. Was wir aber nicht brauchen, ist Verunsicherung. Das haben Kollegin Jank und Kollege Walser sehr schön ausgeführt.
Kollege Strolz, du bist ein systemischer Mensch. Du kommst aus dem systemischen Denken, in welchem darauf Wert gelegt wird, dass man einen Schritt nach dem anderen macht. Mit diesem Autonomiepaket der Bundesregierung haben wir jetzt den ersten Schritt gesetzt. Alles, was mit Personal- und Dienstrecht zu tun hat, kommt danach im Sinne des Prinzips „Form follows function“ und muss am Ende des Prozesses stehen. Ich glaube, damit sollten wir jetzt den Schulapparat nicht überfordern und auch nicht alle möglichen Ängste – etwa vor einer Hire-and-fire-Politik – schüren und
beängstigende populistische Aussagen anregen, wie sie von allen Seiten kommen. Es würde vor allem dazu führen, dass sich Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land nicht mehr auf ihre Arbeit konzentrieren können, sondern ständig mit der Frage beschäftigt wären, welche neuen Grauslichkeiten – aus ihrer Sicht – wieder aus der Politik auf sie zukommen. Das möchte ich nicht unterstützen.
Wir sagen Ja zu einer gesunden Weiterentwicklung unseres Bildungssystems. Und – das bitte immer im Hinterkopf behalten! – geben wir den Pädagoginnen und Pädagogen die Wertschätzung, die sie verdienen! Das ist eine der wichtigsten Berufsgruppen in diesem Land, sie wird maßgeblich unsere Zukunft gestalten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
13.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar zu Wort. – Bitte.
13.06
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Es war jetzt interessant, die Argumente der ÖVP gegen die Abschaffung des Lehrerdienstrechts zu hören.
Ein gemeinsames Lehrerdienstrecht würde angeblich mehr Anerkennung bringen. Wie das geht, ist mir ein Rätsel, wo man doch keinen Spielraum hat, um individuelle Leistungen anzuerkennen. – Aber vielleicht haben Sie eine Idee dazu?
Oder: Mehr Freiheit würde es bringen. – Auch das ist etwas eigenartig, denn wo ist die Freiheit, wenn man alle in einen Topf wirft? Vor allem aber will man keine Verunsicherung. – Man will natürlich keine Verunsicherung, wenn es darum geht, dass alles so bleiben soll, wie es ist.
Würde man das Lehrerdienstrecht abschaffen – das haben Sie auch angesprochen –, könnte man ja plötzlich auch Lehrer freisetzen, das heißt auf Deutsch: kündigen, was dann dazu führen würde – wie haben Sie es gesagt? –, dass sich Lehrer und Lehrerinnen gar nicht mehr auf den Unterricht konzentrieren könnten, weil sie permanent von Freisetzung, von Kündigung bedroht wären. – Wenn das so wäre, würden sich 90 Prozent der Arbeiter in Österreich permanent nicht konzentrieren können, weil sie alle von Kündigung bedroht sind, wenn sie ihre Leistung nicht erbringen. Genau das ist der Punkt.
Das heißt: Wenn man das Lehrerdienstrecht abschafft und in freie Verträge geht – so wie sie ja in anderen Bereichen üblich sind, auch bei den Privatschulen –, hätte der Direktor endlich einmal die Möglichkeit, Lehrer tatsächlich nach Leistung zu bezahlen und nicht nach dem Schema, das Sie, Frau Ministerin Heinisch-Hosek, ihm vorgeben. Das ist genau das Problem, das wir haben.
Und auch die Grünen – die ja angeblich besser wissen, was für Lehrer und für Menschen vor Ort notwendig ist – sind auf dieser Welle, weil man den Menschen vor Ort nicht zutraut, selbst zu entscheiden. Man traut dem Direktor nicht zu, zu wissen, was ein Lehrer zu verdienen hat, sondern will es von oben herab diktieren.
Bei den Grünen ist dies ein ideologischer Ansatz, weil sie natürlich Angst haben. Sobald man das nicht kontrollieren kann, kann man natürlich auch nicht ideologisch indoktrinieren, was die Grünen ja besonders gerne machen. Bei der Frau Ministerin ist es einfach ein Machterhaltungstrieb, der natürlich immer dann zum Tragen kommt, wenn man auf eine große Gruppe Einfluss nehmen kann. Es sind doch über 100 000 Menschen, die man gängeln kann, wenn man sie von oben beherrscht. Das wollen Sie nicht aufgeben, und das ist das Problem. Deshalb sage ich: Wir müssen noch einen Schritt weiter gehen, wir brauchen die Privatschulen für alle.
Das heißt, dass sich die Menschen tatsächlich aussuchen können, ob sie ihr Kind in eine Privatschule oder in eine öffentliche Schule geben. Dann brauchen wir kein Lehrerdienstrecht, sondern freie Verträge vor Ort, denn die Direktoren wissen am besten, was gut für die Schüler und für den Erfolg vor Ort ist. Wir brauchen dann auch die Politik nicht mehr, zumindest nicht in den Schulen. Sie kann sich dann auf das zurückziehen, wofür sie da ist, nämlich grobe Rahmenbedingungen vorzugeben und den Schulen zu verdeutlichen, was wir von ihnen wollen.
Das wäre meine Vision für eine moderne Schule – und nicht das, was Sie hier machen. Letztlich mauern Sie und versuchen nur, das zu erhalten, was sich in der Vergangenheit nicht bewährt hat. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
13.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Walser. – Bitte.
13.09
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Um näher auszuführen, was ich in meiner Rede schon erwähnt habe, nämlich wie ein modernes LehrerInnen-Dienstrecht ausschauen soll, bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert mit den Gewerkschaften und Interessenvertretungen der Lehrkräfte in Verhandlungen über ein neues Arbeitszeitmodell für Lehrkräfte zu treten, mit dem Ziel, ein Jahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte zu entwickeln, das sämtliche Tätigkeiten des Lehrberufes umfasst und den flexiblen Einsatz von LehrerInnen abseits des Wochenstundenplanes ermöglicht.
*****
Wenn wir das beschließen, wären wir einen wesentlichen Schritt weiter. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde
betreffend Jahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses (1009 d.B.) über der Antrag des Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung personeller Autonomie für alle Schulstandorte und damit verbundener Abschaffung Lehrerdienstrechtes (1090/A(E))
Begründung
Es ist unbestritten, dass die Arbeit der Lehrkräfte nicht aus Unterricht allein besteht. Die inzwischen beschlossene Regelung sieht vor, dass für neu eintretende LehrerInnen eine höhere und gleiche Unterrichtsverpflichtung im Ausmaß von 24 Wochenstunden gelten soll, wobei für besonders korrekturaufwendige Fächer (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache u.ä.) Fächervergütungen vorgesehen sind. Die Zulagenregelung ignoriert einerseits den Umstand, dass Vorbereitung, Nachbereitung und Korrektur Zeit in Anspruch nehmen, die nicht durch Geldleistungen aufgewogen werden kann, ohne dass die Qualität des Unterrichts leidet. Andererseits bevorzugt das Zulagensystem LehrerInnen in der Sekundarstufe 1 und noch mehr in der Sekundarstufe 2.
Diese Herangehensweise diskriminiert LehrerInnen in der Volksschule und den Sonderschulen, da diese eine besondere Verantwortung gegenüber ihren SchülerInnen haben und den Unterricht mit derselben Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vor- und nachbereiten wie ihre KollegInnen an den Mittleren und Höheren Schulen. Daher müssen Vor- und Nachbereitungszeiten für den Unterricht in die Arbeitszeit der LehrerInnen mit eingerechnet werden.
Die Jahresarbeitsnorm der Pflichtschullehrkräfte wird mit 1776 Stunden angenommen, was auch der durchschnittlichen Arbeitszeit laut OECD-Erhebung („Bildung auf einen Blick 2011) entspricht. Die OECD- Untersuchung Bildung auf einen Blick 2011 weist für Österreich im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohe Arbeitszeiten für LehrerInnen aus.
Der auf das Schuljahr konzentrierte, in Zusammenhang mit Unterrichts-, Korrektur-, Projekt- oder Semester- bzw. Schulschlussarbeit unterschiedliche Arbeitsanfall von 40 bis 50 und mehr Arbeitsstunden pro Woche wird mit einem Lehrverpflichtungsmodell, das die (Voll-) Beschäftigung einer Vertragslehrperson von einer fixen Wochenstundenanzahl ableitet, nicht berücksichtigt. In einem Jahresarbeitszeitmodell dagegen können die Ferienzeiten, die über das gesetzliche Ausmaß an Jahresurlaub hinaus gehen, als Jahreszeitausgleich konsumiert werden.
Die neue Regelung lässt weitere wichtige Forderungen der LehrerInnen außer Acht, die sowohl für die Lehrkräfte als auch für die SchülerInnen und Eltern wichtige Voraussetzungen für eine bessere Schule sind:
Gleiche Bezahlung, keine unterschiedlichen Zulagen nach Schulstufe
Gleiche Arbeitszeit für alle Schulstufen und Fächer (unter Berücksichtigung standortbezogener zusätzlicher Tätigkeiten)
Arbeitszeitliche Entlastung der LehrerInnen durch Einsatz von Supportpersonal für die nicht-unterrichtlichen Tätigkeiten
Gemeinsames Dienstrecht für Lehrpersonen an Pflichtschulen, BMHS und land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen
einheitliche Schul-Personalverwaltung
Verlagerung der Umsetzungskompetenzen an die Schulen und für die Schulen
von den Schulpartnern gewählte Schulleitungsteams
Mitwirkungsrechte für und Rechenschaftspflicht gegenüber den Schulpartnern
Lehrkräfte an den über 6.000 Schulen in Österreich arbeiten unter unterschiedlichsten Bedingungen. Große und kleine Schulstandorte, Grundschulen und Höhere Schulen, Schulversuchsschulen und Regelschulen, Schulen in ländlichen und urbanen Gebie-
ten, Tages- und Abendschulen usw. arbeiten ganz unterschiedlich. Auch der Aufwand in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist nicht vergleichbar. Während Sprachlehrer jedes Schuljahr tausende Seiten an Hausaufgaben und Schularbeiten korrigieren müssen, bereiten LehrerInnen in naturwissenschaftlichen Fächern aufwendige Versuchsanordnungen, Lehrausgänge oder Experimentierstationen vor. LehrerInnen für Bewegung und Sport organisieren Sportwochen und Skikurse, LehrerInnen für musisch-kreative Unterrichtsfächer bereiten Konzerte, Aufführungen und Ausstellungen vor, betreuen Proben etc. Von allen zukünftigen LehrerInnen zu erwarten, sie könnten 24 Stunden pro Woche unterrichten, während die Unterrichtsqualität gleich bleibt, ist illusorisch.
Damit Schulen den Einsatz der Lehrkräfte an die Standortbedingungen anpassen können, müssen die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit den Dienststellenausschüssen der Personalvertretung autonom über den Einsatz der Lehrkräfte (und die Gruppengrößen) entscheiden können. Um die LehrerInnenarbeitszeit einerseits flexibel, über das Schuljahr jedoch vergleichbar zu gestalten, muss ein Jahresnormmodell eingeführt werden.
Damit wird auch sichergestellt, dass hohen Arbeitsbelastungen etwa während der prüfungsintensiven Zeiten auch Zeiten für den Abbau geleisteter Mehrstunden gegenüberstehen, diese Leistungen aber auch nachvollziehbar sind. Der Einsatz der Lehrkräfte sowie Zulagen sind am Schulstandort zu regeln, das Controlling kann zentral bzw. über Bildungsdirektionen erfolgen.
Zuletzt sollen die Fächervergütungen abgeschafft und stattdessen der Mehraufwand je nach Unterrichtsfach in die Berechnung der Jahresarbeitszeit einbezogen werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert mit den Gewerkschaften und Interessenvertretungen der Lehrkräfte in Verhandlungen über eine neues Arbeitszeitmodell für Lehrkräfte zu treten, mit dem Ziel eine Jahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte zu entwickeln, dass sämtliche Tätigkeiten des Lehrberufes umfasst und den flexiblen Einsatz von LehrerInnen abseits des Wochenstundenplanes ermöglicht.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1009 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung sozialer und emotionaler Kompetenz in Ausbildung und Auswahlverfahren hinsichtlich der „Lehrer_innenbildung Neu“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1) (III-223/1006 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Antrag 849/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2014/6 bzgl. des Pensionsrechtes der Bediensteten der Oesterreichischen Nationalbank (985 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hell. Ich erteile es ihm. – Herr Abgeordneter Hell ist gerade nicht im Saal.
Ich bitte daher Herrn Abgeordneten Mag. Rossmann zum Rednerpult. – Bitte.
13.13
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, es ist gut, dass es solche Einkommensberichte gibt, die immer wieder Erschütterndes und in diesem Fall – wenn es um die Einkommen und Vorstandsgagen in öffentlichen Unternehmungen geht – Empörendes zutage fördern. In 31 öffentlichen Unternehmen liegen 74 Vorstandsgagen über dem Gehalt des Bundeskanzlers. Dieses beträgt etwa 295 000 € pro Jahr. Und wenn wir uns den Zuwachs dieser Vorstandsgagen in öffentlichen Unternehmungen ansehen, so können wir feststellen, dass zwischen 2011 und 2014 der Zuwachs 25,3 Prozent betragen hat, während für die Beschäftigten in diesen Unternehmen der Zuwachs lediglich 7,5 Prozent betragen hat, das heißt, hier geht ganz eindeutig eine Schere auf.
Der zweite Punkt, auf den ich hinweisen möchte, ist, dass die Unterschiede in den Entlohnungen von Männern und Frauen enorm sind. Sie weichen eklatant voneinander ab. Die Fraueneinkommen in den Vorstandsetagen machen nur etwa 73 Prozent der Gehälter der Männer aus, Tendenz sinkend.
Wer sind nun die Spitzenreiter unter den Großverdienern in öffentlichen Unternehmen? Das ist die Post AG, das sind die Vorstände der Post AG. Im Durchschnitt liegen ihre Gehälter bei 1,6 Millionen €, das entspricht etwa dem Durchschnittsgehalt von Vorständen in börsenotierten Unternehmen. Schon ziemlich weit abgeschlagen liegt dann die Verbund AG mit Vorstandsgagen von 1 Million €, gefolgt von der ÖBB Holding mit
etwa 805 000 € pro Jahr. Es folgen die ÖBIB, die Österreichische Bundesforste AG und dergleichen mehr.
Besonders unverschämt ist aber beispielsweise die Tatsache, dass die ÖBB-Unternehmensgruppe sich nicht einen durchschnittlichen Zuwachs von 25,3 Prozent genehmigt, sondern in den Jahren 2011 bis 2014 von 43,6 Prozent – im Gegensatz zu den Beschäftigten, deren Gehaltszuwächse in diesem Zeitraum lediglich bei 10,9 Prozent liegen.
Werfen wir jetzt einen Blick auf den Einkommensbericht 2014, ebenfalls vom Rechnungshof, wo es um die Gehälter der unselbständig und der selbständig Beschäftigten geht. Wie sieht das Bild dort aus?
Zwischen 1998 und 2013 sind die Einkommen der untersten 10 Prozent netto real um 35 Prozent gesunken. Dort reden wir also nicht über Steigerungen von 25 oder 45 Prozent, sondern dort reden wir von Reallohnverlusten in einem unerträglichen Ausmaß! (Beifall bei den Grünen.)
Dasselbe gilt auch für die untersten 25 Prozent, nur ist es dort nicht ganz so eklatant. Der Einkommensverlust der untersten 25 Prozent der unselbständig Beschäftigten liegt immer noch bei 20 Prozent. Das ist schlicht und einfach unverträglich und unverschämt im Vergleich zu dem, was Vorstände in öffentlichen Unternehmen an Vorstandsgagen kassieren. Diese Ungerechtigkeit muss dringend abgestellt werden! Und was machen die zuständigen Ministerinnen und Minister, von denen heute ja keiner anwesend ist? – Sie tolerieren das!
Frau Staatssekretärin Steßl, die im Rechnungshofausschuss gewesen ist, hat darauf hingewiesen, dass es ja öffentliche Unternehmungen gibt, die im Wettbewerb stehen.
Betrachten wir dazu einmal die Gruppe der Energieversorger. Bei den Energieversorgern ist es besonders eklatant und mit Sicherheit eine Tatsache, dass dort die Manager in einem Umfeld agieren, in welchem ein de facto Monopol, ein geregelter Markt herrscht. Von Wettbewerb kann dort wohl keine Rede sein, und trotzdem gibt es dort Gagen – Vorstandsgagen in der Verbund AG – von 1 Million € im Durchschnitt pro Jahr. Weiters ist zu beobachten, dass ein Drittel der extrem hohen Vorstandsgagen im Bereich der Energieversorger konzentriert ist. Die Gagen liegen dort im Spitzenfeld.
In der höchstbezahlten Branche liegt der Frauenanteil – das möchte ich schon auch herausstreichen – bei 2 Prozent, das heißt, dort gibt es eine einzige Frau in den Vorständen. In diesem Bereich gibt es aber auch Unternehmen oder Töchter der Verbund AG, nämlich die Verbund Thermal Power GmbH, die 1,3 beschäftigte Vorstände im Jahresdurchschnitt hat, aber keinen einzigen Beschäftigten.
Das sind schlicht und einfach unerträgliche Zustände. Ebenso unerträglich ist die Tatsache, dass im Bereich der Energieversorger nach wie vor der Proporz Blüten treibt, einmal Rot, einmal Schwarz, am Gängelband der Länder. (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Die Negativliste der Vorstandsgagen im Bereich der Energieversorger ließe sich weiter fortsetzen. Eines erwähne ich zum Abschluss noch, nämlich große Energieversorger versus kleine. Die Gagen in der Energie Burgenland sind deutlich höher als jene in der Energie AG in Oberösterreich. – Aus welchem Grund? Das soll mir einmal jemand erklären. Bislang war niemand in der Lage, das zu erklären, was natürlich nur folgende Konsequenzen haben kann: Diese Ungerechtigkeiten sind abzustellen, das Naming-and-shaming im Einkommensbericht des Rechnungshofes allein reicht dafür nicht aus.
Was wir zusätzlich brauchen, ist, wie es in börsennotierten Unternehmen gang und gäbe ist, die verpflichtende Meldung aller Einkommen, Einkommensbestandteile und
Bonuszahlungen an den Rechnungshof – nicht freiwillig, sondern verpflichtend, damit hier endlich Transparenz hergestellt werden kann.
Was zweitens besonders wichtig ist: dass es dort einen Bereich gibt, wo man endlich über Obergrenzen diskutieren soll und muss – Obergrenzen! Hier ist das O-Wort gefragt, nicht bei den Kriegsflüchtlingen! Und die Messlatte für Vorstandsgagen in öffentlichen Unternehmungen muss und soll das Kanzlergehalt sein. Und das liegt nicht bei 1,6 Millionen €, sondern das liegt bei 295 000 € pro Jahr. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
13.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Hell. Ich darf mich bei Ihnen entschuldigen, Herr Abgeordneter, Sie waren zuletzt bereits im Saal. Es war ein Fehler des Vorsitzes, das zu übersehen.
Bitte, Herr Abgeordneter Hell.
13.20
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Viele Punkte, die Herr Abgeordneter Rossmann angesprochen hat, sind natürlich sehr plausibel dargestellt worden und finden auch meine Zustimmung. Die Tatsache, dass sich der Rechnungshof in seinem Bericht sehr eingehend mit der Situation der Einkommen der Vorstände und Geschäftsführer im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes auseinandergesetzt hat, hat natürlich zwangsläufig zu vielen Diskussionen auch im Bereich der Manager und der Managergehälter geführt.
Ich kann es teilweise auch nachvollziehen, wenn aus den Führungsebenen darauf hingewiesen wird, dass die Messlatte für diese Führungsebene nicht ein Politikereinkommen ist, sondern eben von der Branche und vom Markt vorgegeben ist.
Trotzdem, meine sehr geschätzten Damen und Herren, der Rechnungshof hat festgestellt: 2014 zahlten 31 Unternehmen und Einrichtungen 74 Personen in der Vorstandsetage ein Vollzeiteinkommen über dem des Regierungschefs. Und 2011 waren es 26 Unternehmen mit 65 Personen, das heißt, hier hat sich einiges nach oben verschoben.
In den letzten Jahren hat sich die Wirtschaft ja nur mäßig entwickelt, aber – es wurde von Herrn Abgeordnetem Rossmann schon angesprochen – die Einkommen der Vorstandsebene haben sich trotzdem deutlich erhöht.
Mir ist bewusst, dass große Unternehmen – und um die geht es auch in diesem Bericht – Spitzenkräfte in der Führungsetage brauchen, um sich erfolgreich am Markt behaupten und agieren zu können. Diese Spitzenpersonen brauchen wir aber auch in den Unternehmen bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und es ist daher natürlich zu hinterfragen, warum die durchschnittlichen Einkommen von Vorständen und Geschäftsführern in diesen Unternehmen mit Bundesbeteiligung im Zeitraum von 2011 bis 2014 im Schnitt um 15,3 Prozent gestiegen sind, und bei den Beschäftigten im Schnitt nur um 7,5 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen wesentlich dazu bei, wie sich ein Unternehmen entwickelt, und sie sollten auch den finanziellen Anteil dafür erhalten.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist auch keine positive Entwicklung, wenn die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen laut diesem Rechnungshofbericht ebenfalls weiter aufgeht. Die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführerinnen betrugen im Jahr 2014 im Schnitt 161 000 €, das waren 73 Prozent, der Durchschnittsbezug der männlichen Kollegen von 220 000 € wurde bei Weitem nicht erreicht. Im Jahr 2012 hatten die Frauen in diesen Unternehmen noch
81,3 Prozent des Einkommens ihrer männlichen Kollegen finanziell abgegolten bekommen.
Besonders negativ zeichnet sich hier auch der Bereich der Aufsichtsräte aus, wo zum Beispiel im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens keine einzige Frau in den Aufsichtsräten vertreten ist.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wir sehen aufgrund dieses Berichts des Rechnungshofes, dass noch viele Maßnahmen notwendig sind, um Gerechtigkeit zu erlangen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte. (Abg. Schenk – auf dem Weg zum Rednerpult –: Bisserl was geändert in der Liste?) – Ich habe jetzt noch einmal nachgeschaut, aber wirklich, ja!
13.24
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon einiges erwähnt. Ich muss auch noch einiges dazu sagen, weil es zu diesem Thema wirklich sehr viel zu sagen gibt. Dieser Bericht zeigt einmal mehr schonungslos, dass die Schere zwischen Arm und Reich, zwischen Managern und normalen Beschäftigten weit auseinandergeht. Der durchschnittliche Einkommenszuwachs der Manager überstieg von 2011 bis 2014 mit 15,3 Prozent jenen der Beschäftigten mit 7,5 Prozent deutlich. Das geht aus diesem Bericht eindeutig hervor.
Besonders krass ist diese Differenz bei den ÖBB mit 43,6 Prozent zu 10,9 Prozent. Da besteht also großer Handlungsbedarf, und man muss auch vielleicht dem Bericht einmal nachgehen, ihn evaluieren, denn diesen Bericht hören wir ja nicht zum ersten Mal. Wir diskutieren immer diese Rechnungshofberichte – die sehr gut sind, und ich möchte dem Herrn Präsident an dieser Stelle natürlich auch danken, das darf nicht hintangehalten werden –, aber es gibt keine Konsequenzen daraus. Und wenn man sich ansieht, dass die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer im Schnitt das Vierfache der Mitarbeiter, der normalen Bediensteten, verdienen, dann ist das auch ein Umstand, der nicht so hingenommen werden kann. Da müssen auch Änderungen vorgenommen werden, Änderungsbedarf ist hier gegeben. (Beifall beim Team Stronach.)
Der Bericht ist ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht überraschend. Er hat sich über die letzten Jahre abgezeichnet, und die Entwicklungen gehen in die Richtung, dass die Gehaltsschere immer weiter auseinandergeht. Und gerade bei staatsnahen Betrieben, wo Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, auch Einfluss nehmen könnten, könnten Sie ja sehr wohl etwas ändern. Hier könnte die Politik etwas ändern, allein: Der Wille fehlt.
Ich gebe nur ein Stichwort: die Spitzenpensionen bei der OeNB – 32 000 € brutto im Monat –, meine sehr geehrten Damen und Herren, was sagen Sie denn Ihren Wählerinnen und Wählern? Was sagen Sie denn denen, die nicht heizen können? Was sagen Sie denn denen, den Alleinerzieherinnen, wenn wir schon auch bei den Frauen sind, die Sie hier immer so schützen wollen? Dort gibt es 32 000 € brutto im Monat. Ich möchte darauf aber nicht näher eingehen, weil das meine Kollegin Waltraud Dietrich dann in einer weiteren Rede machen wird.
Der Rechnungshof hat auch festgestellt, dass die Übermittlung der Daten problematisch war, denn es wurden teilweise nur Entgelte übermittelt, der gesamte Betrag aber eben nicht aufgeschlüsselt nach den Personen, nach der Personenanzahl. Und
da sind zu erwähnen: die AGES, die AMA und erstaunlicherweise auch ÖBB-Teilgesellschaften.
Paradox kann man es auch finden, wenn man sich die Gehaltsschere ansieht, und hier sich auch vor allem die Abgeordneten der SPÖ immer so damit brüsten, dass sie so viel machen, auch in staatsnahen Bereichen, auch was die Quote in den Aufsichtsräten für Frauen betrifft. Das ist ja alles nicht richtig und hält auch nicht stand, wenn man das näher beleuchtet. Die Gehaltsschere in der Privatwirtschaft geht leicht zusammen, und im öffentlichen Bereich geht sie auseinander. Das zeigt der Rechnungshofbericht ganz eindeutig. 2014 verdienten weibliche Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführerinnen in staatsnahen Firmen nur 73,1 Prozent des Durchschnittsbezugs ihrer männlichen Kollegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo bleibt da der Aufschrei? Wo bleiben Ihre Taten? Das vermisse ich. Weiters: Weibliche Aufsichtsratsmitglieder bekamen im Durchschnitt 2014 82,9 Prozent der Vergütungen ihrer männlichen Kollegen. 2012 war der Durchschnitt noch bei 79,7 Prozent, also besteht auch klarer Handlungsbedarf in den staatsnahen Betrieben. Sie setzen nicht einmal das um, was Sie von der Privatwirtschaft verlangen, auch was die Frauenquoten betrifft! Sie sagen zwar, das Ziel, das Sie sich selbst gesetzt haben, ist erfüllt, aber wenn man diesen Bericht genauer ansieht und beleuchtet, dann kommt man zu einem ganz anderen Ergebnis.
Abschließend möchte ich nochmals zusammenfassen, was ich auch eingangs erwähnt habe, was die exorbitant hohen Gehälter betrifft: 2014 zahlten 31 Unternehmen und Einrichtungen 74 Personen ein Vollzeiteinkommen, das über dem des Bundeskanzlers lag. 2011 waren es 56 Personen aus 26 Unternehmen und Einrichtungen, also hier sieht man eindeutig, dass die Schere immer weiter auseinandergeht, und es ändert sich nichts, Sie tun nichts, das muss man Ihnen hier vorwerfen. Da besteht klarer Handlungsbedarf, und da würde ich mir mehr erwarten, damit wir im nächsten Rechnungshofbericht, wenn es um die Einkommen, um die Managergehälter, um die Spitzengehälter geht, andere Zahlen haben und wirklich eine Veränderung eintritt, ein Handeln und nicht nur ein Reden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abg. Moser.)
13.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte.
13.30
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Meine VorrednerInnen haben schon wesentliche Aspekte aus dem Rechnungshofbericht betreffend die Einkommen angesprochen und auch zu Recht kritisiert.
Dieser vorliegende Einkommensbericht des Rechnungshofes dient dem Zweck, über das Ergebnis der Erhebungen des Rechnungshofes der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmerinnen, Unternehmern und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes zu berichten. Der Rechnungshof ist dieser Verpflichtung natürlich nachgekommen und hat wie immer sehr professionell dokumentiert, wie der Stand der Dinge in diesen Bereichen ist.
Es war aber keine leichte Aufgabe für den Rechnungshof, denn, wie schon angesprochen, lag es nicht an seiner Arbeitsweise, sondern vielmehr daran, dass es laut Rechnungshofangaben im Jahr 2014 von den insgesamt 150 Unternehmen 13 Unternehmen und Einrichtungen, in denen Mitglieder des Aufsichtsrats oder eines gleich-
bedeutenden Gremiums ein Entgelt bezogen haben, sowie fünf Unternehmen und Einrichtungen, die über einen Vorstand mit Entgeltleistung verfügten, nicht möglich war, geschlechtsspezifisch differenzierte Daten zu melden, meine geschätzten Damen und Herren.
Ich meine doch, dass es in der heutigen Zeit, in einem digitalisierten Zeitalter, kein Problem darstellen darf – noch dazu bei so großen Betrieben –, auf Knopfdruck die relevanten Daten und Zahlen zu bekommen, und diese natürlich dem Rechnungshof zur Dokumentation und zur Weiterverarbeitung vorzulegen.
Besonders wenn sich der Frauenanteil, wenn auch nur sehr gering, marginal eigentlich, sowohl in Aufsichtsräten mit 0,5 Prozent als auch in Vorständen mit 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat, hätte man das ja eigentlich auch positiv kommentieren können. Aber trotz des leichten Anstiegs des Frauenanteils sind Frauen in den Top-Positionen einiger Aufsichtsräte gar nicht vertreten. Im Bericht wird sehr ausführlich darauf hingewiesen, dass sich zum Beispiel im Gesundheits- und Sozialwesen und sonstigen Dienstleistungen im Jahr 2013, aber auch 2014 in diesen Branchen, in denen ja hauptsächlich Frauen beschäftigt sind, mit dem größten Anteil – über 90 Prozent – keine einzige Frau in den oberen Etagen, in diesen verantwortungsvollen Positionen findet.
Ich meine, das Prozedere, die Qualität wäre eine ganz andere, wenn wir Frauen in diesen Bereichen hätten, denn die würden schon auch darauf achten, dass jene, die dort beschäftigt sind, auch entsprechend entlohnt werden. Es gibt keine einzige Frau in diesen Bereichen! (Demonstrativer Beifall der Abg. Moser.)
Hohes Haus! Wir haben nach wie vor bei Frauen und Männern einen gewaltigen Einkommensunterschied. Jetzt kann man sagen, 5,4 Prozent, kommt immer darauf an, wovon. Diese Einkommensschere kann nur geschlossen werden – und da sind wir uns, glaube ich, als Frauensprecherinnen über alle Parteigrenzen hinweg einig –, wenn genau aufgezeigt wird, wo und warum es zu diesen Unterschieden kommt. Fehlendes Datenmaterial ist in diesem Punkt ein unnötiges Hemmnis, das zeigt der Bericht. Und die hier praktizierte Geheimniskrämerei, die ich nicht nachvollziehen kann – Warum hält man das geheim? Was versteckt man und warum? Und wer tut das? –, muss aufhören.
Zudem werden laut Auskunft des Rechnungshofes Einkommensdaten von Vorständen und Geschäftsführern sowie Aufsichtsräten als Gesamtes übermittelt, nicht im Einzelnen aufgelistet. Wir wollen nicht die Namen der Personen, die sollen anonymisiert bleiben. Aber wir wollen wissen, wer wie viel bekommt und warum.
Aber das in einem Block zu präsentieren, finde ich eigentlich eine Unverschämtheit nicht nur dem Rechnungshof gegenüber, sondern auch der Bevölkerung. Letztendlich sind es staatsnahe Betriebe, die wir alle gemeinsam zu verantworten haben. Und es ist nicht nur wünschenswert, sondern strikt einzufordern, dass eine zeitgemäße Methode der Einkommensdatensammlung möglichst rasch eingeführt werden muss.
Dort, wo es ausreichendes Datenmaterial gegeben hat und dieses auch verarbeitet wurde, zeigt sich ganz deutlich, dass es nach wie vor, wie schon gesagt, große Unterschiede zwischen dem Einkommen der Männer und der Frauen auf dieser Ebene gibt. Auch das ist nicht nachvollziehbar. Denn gerade in diesen Bereichen ist ganz klar die Qualifikation, ist ganz klar der Aufgabenbereich und auch die Verantwortung ausschlaggebend, die Frauen und Männer zu tragen haben. Dennoch haben die Frauen in diesen Bereichen und diesen Ebenen, ob im Verbund oder wo auch immer, nur 73,1 Prozent des Einkommens der Männer. Das ist für mich nicht verständlich.
Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben viel Arbeit vor uns, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit unserer Vorsitzenden im Rechnungshofausschuss, Frau Abgeordneter Moser, und auch mit den anderen Frauensprecherinnen nicht nur weiterarbeiten werden, sondern auch Erfolge erzielen können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Moser.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.
13.34
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Wieder einmal ist ein Managementgehälterbericht des Rechnungshofes erschienen, der jetzt schon des Öfteren hier behandelt wurde. Alle zwei Jahre kommt er heraus. Er zeigt eigentlich immer wieder ein ähnliches Bild.
Eine der Problematiken, die dieser Bericht in sich trägt – das haben wir auch diesmal wieder festgestellt –, ist jene, dass die Gehälter in absoluten Zahlen dargestellt werden. Objektiv ist nicht sehr einfach zu beantworten: Verdient ein Manager viel? Verdient er wenig?, wenn ich nicht weiß, wie sich das Gehalt gliedert. Es gibt immer ein Basisgehalt, und dazu gibt es dann die leistungsorientierten Komponenten, die normalerweise von Mindeststandards oder Zielerreichungsmaßstäben abhängig sind.
Es wäre für uns schon wichtig zu wissen: Welche sind das? Welche Zieldefinitionen gibt es, um Prämien und Bonifikationen zu erlangen? Wenn einer gut wirtschaftet, soll er meines Erachtens auch gut verdienen. Damit habe ich kein Problem. Wenn aber das Basisgehalt schon so hoch ist, dass es, sage ich einmal, in einer nicht mehr vertretbaren Höhe ausbezahlt wird und nur mehr geringe Komponenten an leistungsorientierten Parametern drangeheftet sind, dann habe ich schon ein Problem. Wir können es aber nicht sagen. Und das ist die Problematik an dem Ganzen. Deswegen müssen wir an einer Darstellung dieses Berichts arbeiten, die eben genau diese Gliederung beinhaltet. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Punkt der Anonymisierung – das ist mir jetzt gerade spontan eingefallen, das hatten wir ja im Ausschuss auch gefragt –: Der Herr Präsident hat mich da auf eine Compliance-Richtlinie hingewiesen von – was war das? (Rechnungshofpräsident Moser: OECD!) – der OECD, genau, die besagt: Wenn Gehälter so hoch sind, dass man ethische Bedenken daran knüpfen könnte, dann ist es sehr wohl möglich, diese Anonymisierung aufzuheben. Und ich denke darüber nach, für mich selbst, aber ich glaube, auch für uns wäre durchaus einmal anzudenken, ob ab einer gewissen Höhe des Einkommens nicht doch die Namen genannt werden sollen, auch unabhängig vom Datenschutz. Das spießt sich ein bisschen, das weiß ich. Aber ich stelle es einmal als Diskussionsgrundlage in den Raum.
Ein weiterer Punkt, den wir zu diesem Einkommensbericht im Ausschuss behandelt haben, der auch heute Thema ist, ist ein Antrag, den ich gestellt habe, bezüglich der Pensionen in der Oesterreichischen Nationalbank. Ganz konkret geht es hiebei um jene Pensionen, die der Dienstbestimmung III unterliegen. Das ist so ein bisschen ein Ausreißer in dem Ganzen. Es ist schon richtig, dass die OeNB dort und da ein bisschen einen Prozess eingeleitet hat, um das Ganze zu novellieren. Aber dort hapert es noch gewaltig.
Es geht darum: In der Dienstbestimmung III besteht die Pension aus einem Anteil ASVG und einem Pensionskassenanteil. Und da wird eine sogenannte Vergleichspensionsanwartschaft vorgerechnet, die auf die Pension laut Dienstbestimmung II abzielt. Jetzt ist die Dienstbestimmung II zwar bereits reformiert worden, aber die Be-
stimmung der Dienstbestimmung III zielt noch auf die nicht veränderte Größe ab. Das führt dazu, dass wir in der Nationalbank noch gewaltige Pensionen haben, die zwischen 300 000 und 400 000 € pro Jahr liegen. Also ist das nach wie vor ein Luxustempel für Luxuspensionäre. Deswegen haben wir auch diesen Antrag gestellt, der von Ihnen mit dem Argument abgelehnt worden ist: Na ja, die haben ja eh schon so viel getan.
Eben in diesem Bereich noch nicht! Und eben darum ist es wichtig, dass auch dort etwas passiert. Wir werden diesen Antrag zu gegebener Zeit wieder einbringen.
Zum Schluss noch, weil es ebenfalls zur Nationalbank passt: Wie kann es sein, dass Witwenpensionen in der Nationalbank von Haus aus zur Gänze mit 60 Prozent vom letzten Einkommen des Verstorbenen ausbezahlt werden? Gängig ist es, dass die Witwenpension zwischen 0 und 60 Prozent je nach Höhe des Einkommens des verstorbenen Gatten ausbezahlt wird. Bei der Nationalbank sind es von Haus aus 60 Prozent – ein Umstand, den ich so nicht stehen lassen kann. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.
13.39
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Bei diesem vorliegenden Bericht, der die Einkommen und auch Betriebspensionen der öffentlichen Wirtschaft darlegt, geht es vor allem um eines, und das ist Gerechtigkeit.
Das ist ein Thema, das sich in diesem Bericht sehr gut erkennen und aufschlüsseln lässt. Einerseits zeigt der Bericht nämlich – wie vorher schon von meinen Kolleginnen und Kollegen erwähnt wurde – die vorherrschende Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in Aufsichtsräten und Vorständen sowie auch die himmelschreiende Ungerechtigkeit der Luxuspensionen. Das ist ein Problem, mit dem wir uns schon seit bald zwei Jahren befassen und das dringend noch weiter, noch stärker geregelt werden muss.
Thema eins ist die Ungleichheit zwischen Frauen- und Männergehältern in Vorständen und Aufsichtsräten. Es ist für mich in keinerlei Art und Weise erklärbar, wie das gerade auch in staatlichen und staatsnahen Unternehmen noch möglich sein kann.
Es ist keine ganze Analyse aus diesem Bericht. Es fehlen uns auch Daten für die Ebenen, die unter den Führungsebenen liegen, und es fehlen uns noch mehr Daten, auch von Unternehmen, die sie einfach nicht schicken wollten.
Das ist ein großes Problem dieses Einkommensberichts, dass man davon abhängig ist, dass das Unternehmen die Daten auch sendet. Die ÖBB haben das zum Beispiel nicht getan. Da können wir keine Vergleiche bezüglich der Gehälter in den Führungsetagen machen.
Aber es ist schon interessant, welche strukturellen Unterschiede man da erkennen kann, zum Beispiel von den Branchen her, bei denen sich auch Geschlechterstereotype erkennen lassen. Es gibt ja gewisse Branchen, die weitläufig eher als weiblich – oder wie auch immer man das bezeichnen mag – gesehen werden: Bildung, Kunst und Kultur oder Gesundheit. Da sind die Durchschnittsgehälter von Führungspositionen grundsätzlich niedriger, was natürlich auch dazu führt, dass jene von Frauen, die in
Aufsichtsräten und in Vorständen in der öffentlichen Wirtschaft sind, im Schnitt auch niedriger sind, eben weil es in diesen Branchen ist.
Da müssen wir uns die Frage stellen, warum sich weibliche Führungskräfte gerade in diesen Branchen finden und nicht in anderen. Warum nicht in der Finanzwirtschaft oder in der Versicherungswirtschaft et cetera?
Ein anderer Aspekt, der auch klar ersichtlich ist, ist die Wirkung, die Teilzeitarbeit auf Frauen und Männer hat. Wenn man die verzerrende Wirkung des Universitätsbereichs wegnimmt, arbeiten Frauen zu 33,5 Prozent und Männer zu 5,5 Prozent Teilzeit.
Teilzeit ist extrem wichtig, gerade wenn man Kinderbetreuungspflichten übernimmt. Solange sich diese Betreuungspflichten nicht gleichberechtigt zwischen Männern und Frauen aufteilen, ist es ein Nachteil für Frauen, öfters in Teilzeit zu gehen. Sie haben öfters Erwerbsunterbrechungen, verdienen danach weniger und haben – wie wir heute schon ein paar Mal gehört haben – später auch weniger Pension.
Ein weiteres Thema sind die Luxuspensionen. Diese lassen sich auch aus diesem Bericht herauslesen, weil darin die Betriebspensionen in der öffentlichen Wirtschaft transparent aufgeschlüsselt sind. Wir haben uns das genauer angesehen: Von den 74 Unternehmen, die Sonderpensionen zahlen, zahlen 20 Prozent eine durchschnittliche Sonderpension, die höher als die ASVG-Höchstpension, die ein normal Versicherter erreichen kann, ist.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Wir reden von einer Zusatzpension zur ASVG-Pension oder Beamtenpension. Da zeigt sich auch, dass das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz bezüglich der Begrenzung von Luxuspensionen nicht ausreichend scharf war.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag zur Verschärfung dieses Gesetzes ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschärfung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine umfassende Novellierung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes vorsieht. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
In die Grenzen, die festlegen, ab wann Sicherungsbeiträge zu entrichten sind, aber auch bei der Festlegung von Obergrenzen für zukünftige und bereits bestehende Verträge, sollen auch Ansprüche auf eine Pensionsleistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung oder aus einem ihr entsprechenden Alterssicherungssystem, berücksichtigt werden
Die Obergrenze für zukünftige Sonderpensionen darf die ASVG-Höchstpension nicht übersteigen
Die festgelegte Obergrenze für bestehende Verträge beim Dreieinhalbfachen der jeweils geltenden Höchstbeitragsgrundlage, soll durch eine dynamische Einschleifregelung ersetzt werden, die bis 2030 zu einer Obergrenze für bestehende Verträge auf dem Niveau einer ASVG-Höchstpension vorsehen
Pensionssicherungsbeiträge sollen bereits ab einem Leistungsbezug der über der ASVG-Höchstpension liegt, zu leisten sein.“
*****
Ich glaube, es ist extrem wichtig, dass wir da nachschärfen und dass wir auch erkennen, dass dieses Gesetz nicht die Wirkung hatte, die man ursprünglich geplant hatte. Das ist ja okay, man kann sich Fehler auch eingestehen und das Gesetz im Nachhinein reparieren. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Moser.)
13.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen
betreffend Verschärfung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetz
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1) (III-223/1006 d.B.) – TOP 4
Der Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2013 und 2014 bringt einige interessante Zahlen zum Vorschein, insbesondere auch Bereich der Pensionsleistungen an ehemalige Mitarbeiter_innen. Hierbei zeigen sich enorme Unterschiede in den jeweiligen durchschnittlichen Höhen der Pensionsleistungen, die deutlich aufzeigen in welchen öffentlichen Bereichen äußert hohe Pensionen ausbezahlt werden, die teilweise weit über der ASVG-Höchstpension liegen. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber in welchen Unternehmungen die durchschnittliche Pensionshöhe 14x jährlich 2014 über der ASVG-Höchstpension von 3135,94 €/14x jährlich lagen:
|
Personen |
Gesamtsumme |
Summe/Person |
14x jährlich / Durchschnitt |
Verbund Thermal Power |
1 |
200600 |
200 600,00 € |
14 328,57 € |
Österreich Werbung |
2 |
191400 |
95 700,00 € |
6 835,71 € |
OeNB |
1316 |
118560100 |
90 091,26 € |
6 435,09 € |
Österreichische Forschungsförderungsgesell- |
1 |
87400 |
87 400,00 € |
6 242,86 € |
Schönbrunn |
1 |
86100 |
86 100,00 € |
6 150,00 € |
|
Verbund AG |
32 |
2420000 |
75 625,00 € |
5 401,79 € |
VA Notariat |
2 |
147100 |
73 550,00 € |
5 253,57 € |
Österreichisches Bundesfinanzierungsagentur |
2 |
143600 |
71 800,00 € |
5 128,57 € |
AMA |
1 |
67100 |
67 100,00 € |
4 792,86 € |
Austro Control |
2 |
131600 |
65 800,00 € |
4 700,00 € |
Kommunalkredit |
10 |
643700 |
64 370,00 € |
4 597,86 € |
ASFINAG |
11 |
689200 |
62 654,55 € |
4 475,32 € |
Verein Theater der Jugend |
2 |
102100 |
51 050,00 € |
3 646,43 € |
HETA ASSET Resolution AG |
8 |
407100 |
50 887,50 € |
3 634,82 € |
Human Resources PersonalbereitstellungGmbH |
1 |
46900 |
46 900,00 € |
3 350,00 € |
Großglockner-Hochalpenstraße |
2 |
91100 |
45 550,00 € |
3 253,57 € |
Auch bei jenen Unternehmungen, deren Pensionszahlungen im Schnitt unter dieser ASVG-Höchstpension liegen, werden für einen nicht unbeträchtlichen Personenkreis Pensionen ausbezahlt, die weit über der ASVG-Höchstpension liegen.
Die Problematik von unverschämt hohen Pensionsleistungen an ehemalige Mitarbeiter öffentlicher Unternehmungen ist keine neue Thematik. Aus diesem Grund wurde versucht 2014 mit dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz eine Reduktion dieser Luxuspensionen zu erreichen. Allerdings hat sich bereits im Vorfeld der Beschlussfassung deutlich gezeigt, dass das Gesetz wesentliche Punkte nicht berücksichtigt, um diese Luxuspensionen auf ein für die Bevölkerung zumutbares Niveau zu kürzen.
Die Wirkung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes kann im Prüfzeitraum des vorliegenden Rechnungshofbericht zwar noch keine Auswirkungen zeigen. Doch ergab eine Anfragenserie von Abg. Loacker, dass die Auswirkungen des Gesetzes auf die Rückstellungen für die entsprechenden Pensionsleistungen nicht bzw. in einem homöopathischen Ausmaß gegeben sind, wie folgende Auswahl an Antworten auf die entsprechende Anfragen zeigen:
Kammer der Wirtschaftstreuhänder: „Das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz hatte keine Auswirkungen auf die Entwicklung der Rückstellungen.“
Ziviltechniker-Kammer: „Die Auswirkungen auf die Rückstellungen 2015 kann mangels Vorliegens des Jahresabschlusses noch nicht beurteilt werden. Im Fall der LK-OÖ/S ist mit keiner Änderung der Rückstellungen zu rechnen.“
Tiergarten Schönbrunn: „Die Änderung der Pensionsrückstellungen auf Grund des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes beträgt -1,3%.
Bundesmuseen: „Die Rückmeldungen aller Bundesmuseen sowie der Österreichischen Nationalbibliothek haben ergeben, dass sich die Rückstellungen auf Grund des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes nicht geändert haben.“
Ärztekammer: „Wie die Österreichische Ärztekammer mitteilt, hat sich die Rückstellung in der Ärztekammer aufgrund des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes um den Betrag von 5.533,62 vermindert.“
VERBUND: „[…] [Die] Veränderung ist im Rückstellungsaufwand aufgrund der geringen Summe und gegenläufiger Effekte, wie etwa Zinssatz, Parameter etc., nicht wesentlich und daher nicht erkennbar.“
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft: „Die Rückstellungen haben sich auf Grund des Gesetzes im Jahr 2015 leicht verringert (um rund € 1.300)“
Bei den hier angegebenen Pensionsleistungen an ehemalige Mitarbeiter hält der Rechnungshof auch explizit fest, dass es sich nur um jene Pensionsleistungen handelt, die vom jeweiligen Unternehmen bzw. der jeweiligen Einrichtung direkt bezahlt werden. Nicht berücksichtigt sind also andere Pensionsleistungen wie z.B. Beamtenpensionen oder Pensionen aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung. Gerade hier zeigt auch das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz eine Schwachstelle: Weder für die Obergrenzen für zukünftige Verträge oder bereits laufende Verträge, noch für die Grenzen ab denen Sicherungsbeiträge zu bezahlen sind (es also zu einer Kürzung einer solchen Sonderpension kommt), werden diese anderen Pensionsleistungen mit einbezogen.
Was die Obergrenzen betrifft, ist nicht nur fraglich, weshalb nur die jeweiligen Sonderpensionen (außerhalb anderer gesetzlicher Pensionsleistungen) berücksichtigt werden bzw. auch weshalb diese Obergrenzen nicht langfristig an die ASVG-Höchstpension angepasst werden, um eine schnellere Harmonisierung des Pensionsrechts schneller zu erreichen.
Wesentlich ist auch der Umstand, dass Sicherungsbeiträge erst ab 100% der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage eingehoben werden. Das ist insbesondere deshalb inhaltlich unlogisch, als die ASVG-Höchstpension bei rund 70% der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegt. Für den Vergleich mit der durchschnittlich sozialversicherten Bevölkerung und den privilegierten Pensionsbeziehern ist natürlich die Höchstpension nicht die Höchstbeitragsgrundlage relevant. Diese Luxuspensionen werden fälschlicherweise also erst ab einem Wert beschnitten werden, der für ASVG-Versicherte niemals zu erreichen sein wird. Gerade deshalb ist es notwendig, dass die Sicherungsbeiträge bereits ab Erreichen der ASVG-Höchstpension gekürzt werden.
Gerade im Hinblick auf die geplante Präsentation einer Pensionsreform der Bundesregierun am 29. Februar 2016 ist es dringend notwendig, auch entsprechende Nachbesserungen im Bereich von Luxus- bzw. Sonderpensionsrechten anzugehen und ein die Anstrengungen zu intensivieren, ein einheitliches und vor allem einheitliches Pensionsrecht für alle Österreicherinnen und Österreicher zu etablieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine umfassende Novellierung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetz vorsieht. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
In die Grenzen, die festlegen, ab wann Sicherungsbeiträge zu entrichten sind, aber auch bei der Festlegung von Obergrenzen für zukünftige und bereits bestehenden Verträgen, sollen auch Ansprüche auf eine Pensionsleistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung oder aus einem ihr entsprechenden Alterssicherungssystem, berücksichtigt werden
Die Obergrenze für zukünftige Sonderpensionen darf die ASVG-Höchstpension nicht übersteigen
Die festgelegte Obergrenze für bestehende Verträge beim Dreieinhalbfachen der jeweils geltenden Höchstbeitragsgrundlage, soll durch eine dynamische Einschleifregelung ersetzt werden, die bis 2030 zu einer Obergrenze für bestehende Verträge auf dem Niveau einer ASVG-Höchstpension vorsehen
Pensionssicherungsbeiträge sollen bereits ab einem Leistungsbezug der über der ASVG-Höchstpension liegt, zu leisten sein.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.
13.44
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Dieser Rechnungshofbericht zeigt uns eines, nämlich dass es noch immer eine Art Parallelwelt, ein Schlaraffenland im politiknahen Umfeld gibt, dort, wo es sich ein paar beim Einkommen und in weiterer Folge bei den Pensionen gerichtet haben.
Ich möchte wirklich die Kollegen von der SPÖ fragen: Wie geht es Ihnen denn dabei, wenn Sie lesen, dass der Vorstand der Post ein Einkommen von 1,6 Millionen € im Jahr hat? Ist das soziale Politik? Ist das das, wofür die Gewerkschafter gestanden sind und wofür man geschaut hat, mehr Gerechtigkeit in die Betriebe zu bekommen, wenn dann gerade dort, wo Sie Verantwortung haben und wo Sie Ihre Leute hineinsetzen, so ein Eldorado gebildet wird? (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)
Meine geschätzten Damen und Herren, wir haben dafür kein Verständnis. Wir haben kein Verständnis dafür, dass auf Steuergeld, auf Steuerkosten Privilegien geschaffen werden, die durch nichts, durch überhaupt nichts zu begründen sind.
Ich glaube, jeder Einzelne von Ihnen wird Kontakt zu seinem Postbeamten haben. Der wird auch bestätigen können, wie sehr die kleinen draußen unter Druck sind – die schaffen es schon gar nicht mehr. Und oben in der Führungsetage ist ein Eldorado, ein Selbstbedienungsladen, den es so rasch wie möglich aufzulösen gilt. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abgeordneten Moser und Doppler.)
Es sind ja nicht nur die Einkommen, meine geschätzten Damen und Herren, denn es geht ja dann bei den Pensionen weiter. Auch dort hat man es sich gerichtet: 32 000 € im Monat Pension bei der ÖBB.
An dieser Stelle entschuldige ich mich bei den Steuerzahlern. An dieser Stelle entschuldige ich mich bei den Müttern, die unter vielen Entbehrungen drei, vier, fünf Kinder aufgezogen haben. An dieser Stelle entschuldige ich mich bei den Kleinunternehmern und Kleinstunternehmern, bei den Friseurinnen, die tagtäglich arbeiten, damit sie irgendwie ihr Leben bestreiten können – wenn es auf der anderen Seite im Staat möglich ist, ohne Verantwortung für das Gesamte in Saus und Braus zu leben.
Meine geschätzten Damen und Herren, wir sind ganz strikt und ganz entschieden gegen Luxuspensionen, denn es kann nicht Aufgabe des Staates sein, das Lebensalter zu vergolden. Der Staat hat die Aufgabe, eine Grundversorgung für die Menschen zu schaffen, und zwar in ASVG-Höchstgrenze. Wer mehr verdient, hat ja die Möglichkeit, selbst für den Lebensabend vorzusorgen. Aber das kann nicht Staatsaufgabe sein.
Deshalb wollen wir, dass Privilegien so rasch wie möglich abgeschafft werden und dass es eine Pensionserhöhung nur mehr bis zur ASVG-Höchstgrenze gibt, denn dann wird sich à la longue im Laufe der Zeit selbst diese Pension einschleifen. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Doppler, Loacker, Moser und Gerhard Schmid.)
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Privilegien dürfen nicht weiter vergoldet werden – keine Sonderbestimmungen für staatliche oder im staatsnahen Bereich erworbene Pensionsanteile über der ASVG-Höchstgrenze“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher eine Abschaffung aller Luxuspensionen im öffentlichen Bereich vorsieht. Sämtliche im öffentlichen und staatsnahen Bereich erworbenen Pensionsanteile sollen sich ausschließlich an der ASVG-Pension orientieren und dürfen auch nicht mehr über die Höhe der ASVG-Pension valorisiert werden.“
*****
Ich ersuche um Annahme des Antrags. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
13.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Dietrich, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Privilegien dürfen nicht weiter vergoldet werden – keine Sonderbestimmungen für staatliche oder im staatsnahen Bereich erworbene Pensionsanteile über der ASVG-Höchstgrenze“
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1) (III-223/1006 d.B.) (TOP 4)
Der Rechnungshof hat mit seinen Berichten über die Münze Österreich und die Pensionen bei der OeNB sehr eindrucksvoll gezeigt, wie in staatsnahen Stellen mit dem Vermögen der Steuerzahler umgegangen wird.
Bei der Österreichischen Nationalbank sind es die immer noch vorhandenen Pensionsprivilegien, die der Rechnungshof zu Recht in seinem Bericht aus dem Vorjahr kritisierte. Die durchschnittliche Jahrespension bei der OeNB betrug 2012 rund 87.800 Euro, während die Durchschnittspension eines Bundesbediensteten bei 37.200 Euro lag.
Während die Pensionen bei den Bundesbediensteten auf maximal 50 Prozent des Letztgehaltes gesenkt wurden, fand bei der Nationalbank lediglich eine Senkung von 85 auf 82,5 Prozent statt.
Eine besondere Spezialität bei der OeNB ist auch die Witwenpension: Ehepartner von verstorbenen Mitarbeitern bekommen laut alten Dienstbestimmungen 60 Prozent dessen Pensionsbemessungsgrundlage, nach zehnjähriger Ehe 63 Prozent und nach zwanzigjähriger Ehe 66 Prozent. Diese Witwenpension ist auch nicht vom Eigeneinkommen der Witwe/des Witwers abhängig.
Während normale ASVG Versicherte in den letzten 25 Jahren laufend im Rahmen von „Pensionsreformen“ - durch Anpassungen ihrer Beitragsleistungen, Anhebungen des Pensionsalters sowie Änderungen der Durchrechnungszeiträume und Änderungen der Anrechnungsmodalitäten von Ersatzzeiten - damit konfrontiert sind, dass ihre Ansprüche letztendlich geschmälert wurden, schafft es eine Gruppe von Privilegierten in staatsnahen Betrieben, im öffentlichen Bereich, in Kammern und in der Nationalbank offenbar noch immer, an Sonderpensionsprivilegien über der ASV Grenze festzuhalten.
Positiv festzuhalten ist in diesem Zusammenhang die Meinung des Ministerrates, der am 9. Februar bezüglich der längst überfälligen, aber bedauerlicherweise nicht ausreichenden Kürzung von Privilegeinpensionen festhält:
„… dass die behauptete Verletzung des rechtsstaatlichen Prinzips, eine unionsrechtswidrige Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der OeNB als nationale Zentralbank sowie die behauptete Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums und des Gleichheitssatzes nicht vorliegen und die angefochtenen Bestimmungen nach Ansicht der Bundesregierung daher nicht verfassungswidrig sind.“
Diesbezüglich eine andere Meinung zu vertreten wäre auch im Hinblick auf die laufenden Anpassungen und Änderungen, die, wie oben angeführt, bei ASVG Versicherten durchgeführt werden, blanker Hohn gegenüber der Masse der arbeitenden Bevölkerung und Wirtschaftstreibenden, welche mit ihrer Steuerleistung privilegierte Anstellungsverhältnisse im öffentlichen und staatsnahen Bereich erst möglich machen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher eine Abschaffung aller Luxuspensionen im öffentlichen Bereich vorsieht. Sämtliche im öffentlichen und staatsnahen Bereich erworbenen Pensionsanteile sollen sich ausschließlich an der ASVG-Pension orien-
tieren und dürfen auch nicht mehr über die Höhe der ASVG-Pension valorisiert werden.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
13.49
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, ich hoffe, Sie bleiben Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist vieles erwähnt worden, auch Bereiche, die ich ebenso kritisieren wollte. Ich darf zudem aus Zeitgründen das eine oder andere weglassen.
Ich darf mich wie einige Vorredner ebenfalls beim Rechnungshof für diesen Einkommensbericht bedanken, weil er uns jenen Ansatz von Transparenz bringt, den wir haben möchten. Dafür haben wir das auch beschlossen und gemacht, alle zwei Jahre diesen Bericht zu bekommen, denn der Wert liegt tatsächlich in der Transparenz.
Eine Messlatte für uns ist das Einkommen des Bundeskanzlers. Man kann ja darüber diskutieren, dass viele im öffentlichkeitsnahen Bereich darüber verdienen. Man muss auch dazusagen, dass es natürlich öffentliche Unternehmen gibt, die im internationalen Wettbewerb stehen – das kann man drehen oder wenden, wie man will. (Zwischenruf der Abg. Moser.)
Darüber ist zu reden, ich gehe schon mit Ihnen in vielen Bereichen in der Kritik d’accord. Aber man muss auch den Vergleich zulassen, in welchen Herausforderungen Unternehmen mit welcher Größe stehen. Das bestreitet auch der Rechnungshof nicht. Es gibt auch Abgeordnete – nicht wenige –, die mehr als der Bundeskanzler verdienen. Es gäbe da durchaus noch mehr Transparenzmöglichkeiten, die man an den Tag legen könnte. (Zwischenruf des Abg. Zanger.) Ich bekenne mich bei allen Kritikpunkten zu marktgerechten Gehältern.
Aber, wie gesagt, die Schere – da bin ich wieder d’accord mit allen Vorrednern – darf sich nicht weiter öffnen. (Abg. Moser: Das ist schon vorbei!) Es ist kein Zufall, dass sich bei allen Rednern aller Fraktionen ein Bereich aus dem Bericht herauskristallisiert hat. Das ist die Seite 15 aus Ihrem Einkommensbericht, auf der übersichtlich dargestellt ist, wie sich in einzelnen Bereichen – angefangen von der Energieversorgung bis hin zum Gesundheits- und Sozialwesen – diese Schere zwischen den Spitzeneinkommen und den – unter Anführungszeichen – „normalen“ Beschäftigten entwickelt hat.
Es gibt natürlich Bereiche, wo es erfreuliche Entwicklungen gibt, bei denen die Spitzengehälter zurückgegangen und nur jene der Beschäftigten gestiegen sind, zum Beispiel im Gesundheits- und Sozialwesen. Auch das muss man hervorheben.
Aber im Durchschnitt stimmt die Kritik. Es kann nicht sein, dass man zuschaut, wie die Vorstands- und Geschäftsführergehälter um das Doppelte wie jene der normalen Beschäftigten steigen. Das ist eine Entwicklung, die da dramatisch aufgezeigt wird. Die gilt es hintanzuhalten. Sie erzeugt für uns als Parlamentarier Handlungsbedarf. (Abg. Kassegger: Und wer trägt die Verantwortung für diese Entwicklung?)
Da freut es mich – wir Mitglieder des Rechnungshofausschusses erinnern uns –, dass Kollegin Schittenhelm – sie ist leider hinausgegangen – da sehr offensiv herangegangen ist und gesagt hat: Jawohl, das müssen wir und das kann so nicht sein! – Also bei uns findet sie durchaus Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Wir gehen da gerne mit und gehen dieses Problem wirklich an, damit wir nicht für Dinge den Kopf hinhalten müssen, die wir selbst für ungerecht und nicht in Ordnung halten.
Dasselbe gilt bei den Pensionen. Da würde ich mir wünschen, Frau Kollegin, dass Sie mir einmal zeigen – denn ich finde es nicht –, wo es tatsächlich ÖBB-Pensionen mit 32 000 € gibt. (Zwischenruf der Abg. Dietrich.) – ÖBB haben Sie gesagt, ÖBB. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dietrich.) – Und Sie haben auch ÖBB gesagt. (Rufe bei der FPÖ: OeNB! ÖBB!) – ÖBB! Also so viel kann ich schon noch unterscheiden. (Abg. Zanger: Freud’scher Versprecher! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, ja.
Das ist eben das Ärgerliche, wenn man hier an der Rostra sagt: Ja, das habe ich eh nicht so gemeint! – Dann bringen Sie die Dinge bitte auf den Punkt. Ich kritisiere es mit Ihnen. (Zwischenruf des Abg. Höbart.) Aber sagen Sie, wo der Hase im Pfeffer liegt. Sagen Sie, wo das Problem ist! Dann können wir es gemeinsam abstellen. Aber gehen Sie nicht hierher und sagen: Ja, das habe ich eh nicht so gemeint! (Zwischenruf bei der FPÖ.) Das ist dieses Unseriöse, das ich verurteile.
Das Zweite – das ist ein wichtiger Satz, den ich noch sagen muss –: Ich stimme allen diesen Bereichen zu (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Höbart), wo man, Herr Kollege, Möglichkeiten findet, dass man Managergehälter nach dem Grundgehalt und nach den variablen Gehaltsteilen – Kollege Zanger hat es bereits im Detail aufgeführt – getrennt auflisten kann. Das ist in Zukunft auch möglich und soll auch so geliefert werden. Das teilen wir. Das erhöht dann die Transparenz und Vergleichbarkeit der Managergehälter mit jenen der Privatwirtschaft – wenn man auch diese Diskussion fortsetzt.
Ziel dieser weiteren Transparenz muss mehr Gerechtigkeit sein – in diesem Fall Einkommensgerechtigkeit. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Dafür kämpfen wir und dafür setzen wir uns ein. Und ich meine, der Einkommensbericht des Rechnungshofes, den wir heute diskutieren, ist ein wesentlicher, wichtiger Beitrag dazu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.
13.54
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich zuerst ganz herzlich für den ausführlichen Bericht bedanken, Herr Präsident.
Herr Kollege Mayer, ich weiß nicht ganz genau, ob du diese Gehälter angemessen findest oder nicht. (Abg. Mayer: Nein!) Ich habe es nicht ganz genau verstanden oder du hast es nicht ganz genau hervorgebracht. (Abg. Mayer: Noch einmal: nein!)
Zum Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen, Herr Kollege, und die zusätzlichen Pensionsleistungen in der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2013 und 2014: Die Managergehälter, Herr Kollege Mayer, in der öffentlichen Wirtschaft sind stark angestiegen. Stimmt das? – Ja. Immer mehr Manager verdienen mehr als der Bundeskanzler. Stimmt das? – Ja.
Es geht aus diesem Prüfbericht deutlich hervor, dass die durchschnittlichen Einkommen von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern von staatsnahen Betrieben stark gestiegen sind. Das steht auch außer Frage. 2011 waren es noch 65 Personen in 26 Unternehmen, 2014 waren es schon 74 Personen in 31 Unternehmen. Der durchschnittliche Einkommenszuwachs der Manager betrug zwischen 2011 und 2014 15,3 Prozent. Der Einkommenszuwachs der normalen Beschäftigten betrug in diesem Zeitraum 7,5 Prozent. Stimmt das, Herr Kollege Mayer? – Ja, ich glaube, das stimmt so. (Abg. Mayer: Sie zitieren mich richtig, ja!)
Und diese Schere – da gebe ich dir recht bei deinem Schlusssatz – zwischen Managern und normalen Arbeitern und Angestellten geht immer weiter auseinander. (Abg. Mayer: Sie wiederholen meine Rede!) Und wie, Herr Kollege Mayer, erklärt diese Bundesregierung diese Vorgangsweise dem Bürger?
Diese Entwicklung ist der falsche Weg. Dem müssen wir dringend Einhalt gebieten. – Herzlichen Dank für das Verständnis, Herr Kollege Mayer! (Beifall beim Team Stronach.)
13.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Singer zu Wort. – Bitte.
13.56
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits ausgeführt wurde, wird dieser Bericht des Rechnungshofes alle zwei Jahre erstellt.
Ich konnte aus dem Bericht 2010 bis 2012 durchaus positive Entwicklungen erkennen. Der nun vorliegende ist aber sehr kritisch zu bewerten, denn war im Vorgängerbericht der Einkommenszuwachs der Vorstände mit 8,2 Prozent geringfügig hinter dem Zuwachs der Beschäftigten mit 9,1 Prozent, so weist der aktuelle Bericht für Vorstände und Geschäftsführer einen Wert von plus 15,3 aus und bei den Beschäftigten einen Wert von 7,5 Prozent.
Mit Bedauern ist festzuhalten, dass das Einkommen der Manager unverhältnismäßig höher anstieg als jenes der Mitarbeiter. Oder: 2012 verdienten Vorstandsmitglieder zwischen 2,2-mal und 6,7-mal so viel wie ihre Mitarbeiter. Der Durchschnittswert lag damals beim 3,7-Fachen. 2014 stieg dieser Wert auf das Vierfache.
Aus diesen Zahlen kann man das Öffnen der Einkommensschere erkennen. Das ist ein weiterer Punkt für mich, der sehr kritisch zu bewerten ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, in keiner Weise nachvollziehbar ist für mich die Situation bei den ÖBB. Im Vergleichszeitraum stiegen die Gehälter der Manager um 43,6 Prozent und jene der Mitarbeiter um durchschnittlich 10,9 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Ebenso ist unverständlich, dass die ÖBB 18 Manager brauchen, die mehr als der Bundeskanzler verdienen. Das ist eine meiner Meinung unglaubliche Entwicklung bei den Österreichischen Bundesbahnen. (Zwischenruf der Abg. Moser.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ebenfalls wird vom Rechnungshof aufgelistet, wie viel Geld die Staatsfirmen für Zusatzpensionen aufwenden. Demnach machten die Zahlungen im Jahr 2014 539 Millionen € aus. Davon haben rund 25 000 Personen profitiert. Durchschnittlich waren es also 21 190 € pro Person – eine durchaus beachtliche Zahl.
Kollege Mayer hat schon angesprochen, dass man natürlich bei der Bewertung dieser Zahlen, dieser Fakten viele Faktoren berücksichtigen muss, unter anderem auch die Größe der Unternehmungen oder die internationalen Verhältnisse. So schrieb der „Kurier“ am 23. Dezember 2015:
„Staatsnahe Unternehmen (…) sind nach wie vor Einkommensparadiese – auch wenn man fairerweise dazusagen muss, dass das internationale Gagen-Niveau bei Vorständen weit höher ist.“
Wie gesagt: Vieles ist bei der Bewertung heranzuziehen. (Abg. Moser: Das stimmt ja überhaupt nicht! Das ist nicht höher!) Vieles ist allerdings auch sehr kritisch zu beleuchten.
Ein Punkt, sehr geehrte Damen und Herren, ist für mich allerdings eine Schande, nämlich der unterschiedliche Verdienst von Männern und Frauen für gleiche Arbeit und gleiche Leistung. Ich unterstütze alle Kolleginnen und auch Kollegen, die heute zu diesem Thema bereits Stellung bezogen haben.
Gerade staatsnahe Unternehmungen müssen Vorbild auch für alle anderen sein. Ich fordere die Verantwortlichen auf, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen und erwarte mir, dass in zwei Jahren im nächsten Bericht des Rechnungshofes die Gleichstellung der Einkommen festgestellt werden kann. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
14.00
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Geschätzte Präsidenten! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Schlussredner kann ich jetzt zusammenfassen. In erster Linie möchte ich mich beim Rechnungshofpräsidenten und seinem Team herzlich bedanken. Man sieht bei diesem Einkommensbericht sehr, sehr deutlich, wie wichtig ein funktionierender Rechnungshof ist, der mit genügend Personal, mit genügend Prüfkompetenz ausgestattet ist.
In diesem Sinne gehört – man sieht es an diesem Einkommensbericht – in dieser Republik die Prüfkompetenz für den Rechnungshof sogar noch erweitert, denn dieser Bericht ist – wenn man ihn ganz genau durchschaut und liest – teilweise schon eine Schande. – Und das kann man nicht schönreden!
Dieser Bericht kommt alle zwei Jahre hier ins Plenum und es ändert sich nicht viel. Aber man sieht, und das freut mich ja, dass ja eigentlich alle Fraktionen dafür sind: Da muss sich etwas ändern. Ich bin gespannt, was sich in zwei Jahren dann tatsächlich geändert haben wird. Kollege Mayer und Kollege Singer, wenn man hier die Regierungsparteien hört, dann weiß man schon jetzt, dass sich nicht sonderlich viel ändern wird. Es wird zwar viel Bedauern ausgesprochen, aber dann sich auch gleich wieder im Detail verhakt.
Man muss einfach einmal die nackten Zahlen betrachten: Der Bezug des Bundeskanzlers war 2014 295 000 €, also knapp 300 000 €, das ist ein Richtwert. Kollege Mayer sagte hier, eine nicht unbeträchtliche Zahl verdiene mehr als der Bundeskanzler. Man kann die Zahlen ruhig nennen, sie stehen ja auch im Bericht deutlich drinnen: 74 Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer in 31 Unternehmen haben ein höheres Einkommen. – Das muss man einmal dem Bürger draußen, der immer mehr belastet wird, immer mehr zahlen muss und nicht mehr weiß, wie es weitergeht, erklären, wie das zustande kommt.
Die ÖBB wurden angesprochen. Es sind aber die Post AG und die Energiebetreiber generell nicht viel besser. Aber natürlich, diese 43,6 Prozent – ich betone es jetzt noch einmal, ich weiß, das haben schon einige Vorredner gesagt – sind mit nichts zu rechtfertigen. Es ist mit überhaupt nichts zu rechtfertigen, dass man von 2011 bis 2014 einen Einkommenszuwachs von 43,6 Prozent hat. Das ist hier, glaube ich, in dieser Republik und über die Republik hinausschauend in Europa keinem mehr zu erklären. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn Sie dann mit freiem Wettbewerb kommen, na ja, man darf da nämlich auch nicht Kraut und Rüben vermischen: Diese Unternehmen im Ausland, wo die Vorstände nicht mehr haben – wenn man das jetzt zum Beispiel mit deutschen Unternehmen ver-
gleicht –, die sind aber teilweise weit größer, weit umfangreicher, haben mehr Personal und sind natürlich auch ganz andere Unternehmen.
Hier hat man schon wirklich fürstliche Vorstandsmitgliedergehälter bei den staatsnahen Betrieben und im Endeffekt wissen wir ganz genau: Wenn es bei der Post AG oder wenn es bei den ÖBB finanziell eng wird, dann kommt man zum Staat, will Subventionen und will Geld vom Staat; das Wort steckt ja auch in der Bezeichnung „staatsnahe Betriebe“. Wenn man hier schon Geld verschleudert und nicht damit umgehen kann, und die Politik es nicht schafft – alle zwei Jahre, wie gesagt, ist dieser Bericht im Plenum –, etwas Existenzielles zu ändern, dann gute Nacht, dann darf man sich nicht wundern, dass der Staat finanziell so dasteht, wie er dasteht.
Noch einmal ein Danke an den Rechnungshofpräsidenten und sein Team für die gute Arbeit. Man sieht an diesem Bericht, wie wichtig ein funktionierender Rechnungshof mit hoher Prüfkompetenz ist. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
14.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.
14.04
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Obwohl mich Kollege Lausch schon von der Rednerliste nehmen wollte, bin ich doch noch dran. (Abg. Lausch: Wirklich, das tut mir jetzt leid!)
Es geht um die Pensionen. Der Rechnungshof bringt immer wieder sehr wichtige Dinge ans Tageslicht und gibt Empfehlungen ab. Beeindruckend ist die Frechheit, mit der die betroffenen Institutionen diese Empfehlungen ignorieren. Auch bei den Sozialversicherungsträgern hat der Rechnungshof mehrmals schon darauf hingewiesen, dass es bei den Zusatzpensionen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenkassen, bei der Pensionsversicherungsanstalt, bei der AUVA und so weiter durchaus noch etwas zu holen gäbe und dass da noch ein Einsparungspotenzial von mehr als 1 Milliarde € wäre.
Die Unverschämtheit dieser Zusatzpensionen liegt ja darin, dass das Versicherungsbeiträge der kleinen Leute sind. Das sind ja Menschen – wir haben heute schon von den Durchschnittspensionen gesprochen –, die selber im Schnitt 1 100 € Pension haben, die dürfen noch Zusatzpensionen finanzieren, und Sie stellen sich hier hin und sagen: Da kann man nichts ändern!
Ich war im Zuge der Präsentation unseres NEOS-Pensionsprogramms jetzt in den verschiedenen Bundesländern unterwegs, und wir haben uns auch angeschaut, in welchem Bundesland es welche Sonderrechte gibt. Alle Obleute der Krankenkassen haben zu den Medienvertretern, die angefragt haben, gesagt: Nein, das, was die NEOS sagen, da kann man nichts machen, die irren sich da, die haben keine Ahnung! Offensichtlich hat der Rechnungshof auch keine Ahnung, wenn man diesen Krankenkassenfunktionären Glauben schenken darf.
Aber die Wahrheit ist: Das sind rote und schwarze Schutzbereiche, über die da die Hand gehalten wird. Und klar echauffieren wir uns über die Nationalbanker, denn die haben die größten Pensionen, aber das sind nur ein bisschen mehr als 1 000 Leute. Wenn es nur die wären, das würde die Republik locker tragen.
Ich möchte noch ein paar Sätze zum Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, das wir ja zum Glück nicht mitgetragen haben – die Grünen haben es mitgetragen – sagen. Ein Effekt, der da in Vergessenheit gerät, ist folgender: Die Begrenzungen, wie die Sonderpensionen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz greifen, orientieren sich an der Höchstbeitragsgrundlage (Abg. Kassegger: … steigt jedes Jahr!), und diese steigt
jedes Jahr. Im heurigen Jahr hat es eine außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage gegeben, was zur Folge hat, dass diese Großkopferten, die da mehrere Tausend Euro im Monat bekommen, jetzt noch weniger Pensionskürzung haben als sie im Vorjahr gehabt haben, und nächstes Jahr wird die Kürzung noch geringer sein. Also da gehört dringendst nachjustiert! Wir lassen die großen Fische außen vor, das geht nicht in Ordnung. Da haben die Roten und die Schwarzen gekonnt die Grünen ausgetrickst und mit diesem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz wieder die eigene Klientel geschützt und die eigenen Schäfchen ins Trockene gebracht. Da gehört dringend nachjustiert! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
14.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Moser. – Bitte.
14.07
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Werte Herren Präsidenten des Nationalrates und des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Loacker, wir wurden nicht „ausgetrickst“, sondern wir haben den Kopf hingehalten für Verbesserungen, sonst hätten wir nämlich noch immer diese riesigen, noch größeren Unterschiede bei den Sonderpensionsregelungen gegenüber den Durchschnittspensionen, die wir heute schon in der Aktuellen Stunde gemeinsam mit Ihnen scharf kritisiert und angeprangert haben.
Aber, meine Damen und Herren, zum Thema selbst: Es ist Ihnen allen ja jetzt klar geworden. Es war wirklich interessant – ich habe jetzt jedem einzelnen Abgeordneten und jeder einzelnen Abgeordneten genau zugehört –: Wir sind alle einer Meinung! Das, was der Rechnungshof hier in diesem Einkommensbericht auf fast 500 Seiten minutiös aufgelistet hat, muss sich ändern.
Diese Schere zwischen Arm und Reich darf sich nicht weiter öffnen. Da ist völliger Konsens. Der Herr Rechnungshofpräsident hat ja auch in seinen Ausführungen im Ausschuss darauf hingewiesen: Ein erster Schritt, dieses ständige Zuwachsen bei den Managern einzudämmen, ist Transparenz, ist Veröffentlichung der Gehaltsbestandteile.
Machen wir doch diesen ersten Schritt. Ich habe Ihnen das schon vor zwei Jahren vorgeschlagen, ich habe Ihnen das schon vor vier Jahren vorgeschlagen, ich schlage Ihnen das heute wieder vor und bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Managergehältern öffentlicher Unternehmen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1) (III-223/1006 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, öffentlichen Unternehmen verbindlich vorzuschreiben, Vorstandsgehälter individuell und aufgegliedert“ – also nicht namentlich, sondern nur einzeln – „in fixe und variable Gehaltsbestandteile offenzulegen.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, von Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen Informationen über das jeweilige Vergütungssystem sowie die Begründungen für Gehaltsanpassungen der Vorstände einzuholen und gesammelt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.“
*****
Transparenz ist der erste Schritt, da rede ich noch gar nicht über Einschränkung. Natürlich bin ich auch für Obergrenzen, aber ich will ja etwas vorschlagen, wo Sie alle gemeinsam mitgehen können, wo wir endlich etwas unternehmen, damit wir uns nicht wieder in zwei Jahren darüber massiv aufregen. Aber Sie belassen es anscheinend oft beim Aufregen und unternehmen nichts, vor allem die Unternehmerpartei unternimmt nichts, das ist ja die Krux.
Ich war ja geradezu schon in Geheimverhandlungen, um jetzt endlich diese Transparenz herzustellen, die die OSZE immer wieder fordert, die Government – wie heißt das geschwind? –, Governance und so weiter, die State of the Art ist; mir fällt das Wort dann schon noch ein.
Diese Transparenz ist vor allem üblich bei allen börsennotierten Unternehmen. Schauen Sie sich das an! OMV – ich habe das extra vom Herrn Präsidenten mitgenommen –: Da wird sogar namentlich genau aufgelistet – im Geschäftsbericht können Sie das lesen –, wie viel die Einzelnen verdienen und was die Gehaltsbestandteile sind. Das ist ja gar kein Geheimnis bei den Börsennotierten, aber bei den Staatsnahen und Staatseigenen muss das geheim bleiben.
So, jetzt erzähle ich Ihnen von den Geheimverhandlungen. Ich gehe zu den Klubobleuten und frage sie: Was meint ihr zu der Transparenz bei diesen Managergehältern? Sagen sie: Ja, gute Idee, könnten wir machen! Aber bei der Unternehmerpartei muss man natürlich die Unternehmer fragen, und die Unternehmer lassen wissen – ich sage das absichtlich anonym –: Das geht nicht!
Ich frage Sie jetzt einzeln – ihr könnt es namentlich von A bis Z durchgehen – in diesem Parlament, ich frage Sie jetzt einzeln, Herr A und Herr Z oder Frau Z oder Frau A und Herr Z der Abgeordneten: Wollen Sie sich weiter am Gängelband dieser großkopferten Industrieunternehmerschaft in diesem Land herumführen lassen? Wollen Sie sich das weiter bieten lassen, dass diese kleine Gruppe mit der ganzen Republik wedelt, dass Sie vor Ort – Frau Kollegin Schittenhelm genauso wie der Herr Kollege Auer, Herr Kollege Mayer oder Herr Kollege Zanger oder wer immer – zur Rede gestellt werden?
Ja, es sitzt ja in jedem dieser öffentlichen Unternehmen ein Aufsichtsrat der Republik, der stimmt mit, der hebt die Hand, wenn es darum geht, wieder 14 Prozent draufzuschlagen. Ich meine: Wo sind wir denn?! Wollen Sie sich das weiter gefallen lassen?
Ich lade Sie ein, diesem Antrag zuzustimmen. Ich bin gerne bereit, dass ich meinen Namen streiche, dass alles unter Ihrer Flagge segelt, falls Ihr Stolz oder Ihre Selbstschätzung dadurch etwas unterstützt wird. Mir geht es um die Sache! Mir geht es um die Sache, dass wir nicht wieder – alle zwei Jahre ist ja das Theater der Fall – in zwei Jahren über dasselbe jammern, uns über dasselbe aufregen, aber nichts passiert.
Deswegen: Nehmen Sie bitte einmal all Ihren Mut zusammen und lassen Sie nicht die Industriellenvereinigung – oder wer da noch dahinter ist – den Takt für die Republik angeben, was bewirkt, dass sich die Leute von demokratischen Institutionen abwenden. – Ich hoffe auf Ihre Unterstützung! (Beifall bei den Grünen.)
14.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Transparenz bei Managergehältern öffentlicher Unternehmen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1) (III-223/1006 d.B.)
Begründung
Die Vorstandsgehälter in den öffentlichen Unternehmen sind intransparent. Es werden nur Durchschnittsgehälter ausgewiesen, es ist nicht ersichtlich, wie hoch die fixen und wie hoch die leistungsabhängigen Gehaltsbestandteile sind und es ist nicht nachvollziehbar, wie die Höhe der Vergütungen festgelegt wird. Erkennbar ist jedoch, dass die Vorstandsgehälter deutlich schneller wachsen als die Gehälter der übrigen unselbständig Beschäftigten und zwar mehr als dreimal so stark seit 2009. Es gibt also Handlungsbedarf.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, öffentlichen Unternehmen verbindlich vorzuschreiben, Vorstandsgehälter individuell und aufgegliedert in fixe und variable Gehaltsbestandteile offenzulegen.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, von Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen Informationen über das jeweilige Vergütungssystem sowie die Begründungen für Gehaltsanpassungen der Vorstände einzuholen und gesammelt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-223 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gamon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschärfung des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Privilegien dürfen nicht weiter vergoldet werden – keine Sonderbestimmungen für staatliche oder im staatsnahen Bereich erworbene Pensionsanteile über der ASVG-Höchstgrenze“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Managergehältern öffentlicher Unternehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Bericht 985 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/18 (III-224/1003 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Antrag 285/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Falschaussagen gegenüber dem Rechnungshof“ (1004 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Antrag 1286/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes (1005 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.
14.15
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Meine Damen und Herren! Herr Präsident des Rechnungshofes! Der RH-Tätigkeitsbericht ist alle Jahre wieder eine interessante Lektüre. Auch dieses Mal haben wir im Ausschuss einen Punkt herausgegriffen, der uns schon eine Zeit lang beschäftigt und wirklich eine Beschäftigungstherapie für den Rechnungshof ist.
Das wird ein Transparenzgesetz, wo es so ist, dass der Rechnungshof halbjährlich Meldungen an die KommAustria machen muss und dafür im Vorfeld 5 870 Institutionen beziehungsweise Stellen anschreiben und bei diesen nachfragen muss, ob sich dort irgendwelche Änderungen hinsichtlich Name, Adresse oder vertretungsbefugte Organe ergeben haben. Die Conclusio daraus ist: Es wird etwas erhoben, was keiner braucht.
Wir haben auch mit den Vertretern der Regierungsparteien sehr interessiert diskutiert und ich hoffe, dass es nicht nur eine Ankündigungspolitik ist, dass wir uns in diesem Bereich noch zusammensetzen werden beziehungsweise dass auch Sie das noch intern abklären. Offensichtlich ist man auch zur Kenntnis gelangt, so kann es nicht sein, dass man solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen braucht, für die bis zum heutigen oder zumindest bis zum Ausschusstag 1 443 Prüftage nötig waren. Das ist doch ein gewaltiges Zeitausmaß, wo man wesentlich effizientere Prüfungen durchführen könnte.
Der Tätigkeitsbericht hat auch die Umsetzungsquoten zutage gefördert. Das ist auch immer ein Punkt, über den man gerne spricht. Der Bund liegt bei einer Umsetzungsquote von 71 Prozent, was die Empfehlungen des Rechnungshofes betrifft, die Länder bei 77 Prozent und die Gemeinden bei 81 Prozent.
Ich komme jetzt zu dem Entschließungsantrag, der bezüglich der Ausweitung der Prüfkompetenz mitbehandelt wurde. Jene Institutionen, wo man eigentlich nicht will, dass sie geprüft werden, nämlich die Gemeinden, sind am effizientesten bei der Umsetzung von Empfehlungen. – So kommt es für mich heraus. Das ist schon relativ interessant, weil wir in dem Entschließungsantrag gefordert haben, dass generell alle Gemeinden prüfbar sein sollen (Abg. Hanger: Gemeinden werden geprüft!) – Auch aus gutem Grund. Herr Kollege Hanger, ich sage Ihnen jetzt gleich etwas zu diesem „werden geprüft“. (Abg. Hanger: … Selbstverwaltung!) Sie werden ohnehin geprüft, das ist schon korrekt, nur: Von wem? Vom Prüfungsausschuss oder Kontrollausschuss. Ich sage Ihnen ganz klipp und klar: Schauen Sie sich alle Prüfungsausschüsse jeder Gemeinde in Österreich an! Und dann sagen Sie mir, was Sie glauben, wie kompetent diese Herrschaften prüfen. (Abg. Hanger: … aber nicht abschaffen!) – Ganz offen, so wie ich das sehe.
Dann gibt es die Gemeindeaufsicht, die ist in den Bundesländern angesiedelt, dem Landeshauptmann gegenüber weisungsgebunden, schwarz und rot besetzt. Also das schaue ich mir an, wie klass dort geprüft wird. Wir brauchen eine unabhängige Prüfinstanz für alle Gemeinden! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Amon.)
Aber das ist nicht der einzige Punkt. Der wesentliche und wichtigste Punkt für mich ist: Wenn ich verantwortlicher Gemeindevorstand bin, dann will ich wissen, wie meine Gemeinde im Verhältnis zu anderen Gemeinden – von der Infrastruktur her gleichartig gestellten – dasteht. Das möchte ich wissen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Beruhigen Sie sich wieder, hören Sie mir zu, denn sonst gehen Ihnen dann schlussendlich die Argumente ohnehin aus. (Abg. Hanger: … eh ruhig!) Es geht um die Vergleichbarkeit. Ich will wissen, wie meine Gemeinde im Vergleich zu einer anderen Gemeinden, die ähnlich gelagert sind, dasteht. Das ist, glaube ich, auch der Wunsch von verantwortungsbewussten Gemeindepolitikern. (Beifall bei der FPÖ.)
Des Weiteren haben wir gefordert, dass auch jene Unternehmen geprüft werden sollen, bei denen eine zumindest 25-prozentige Beteiligung des Bundes gegeben ist. Derzeit liegt die Grenze bei 50 Prozent. Ich sage dazu nur eines: Das war bereits im Österreich-Konvent 2004 oder 2005 eine Conclusio aller Fraktionen. Das ist jetzt über zehn Jahre her. Nichts ist passiert!
Wir wollten weiters, dass bei Übernahme von Ertrags- oder Ausfallshaftungen durch die öffentliche Hand ebenfalls Prüfzuständigkeit besteht. Das war so in den Jahren von 1948 bis 1977. Es ist interessant, dass man das dann abgeschafft und bis heute nicht wieder revidiert hat.
Wir wollten weiters, dass bei Direktförderungen, die aus der EU nach Österreich an eine natürliche Person oder an eine Einrichtung fließen – das sind rund 300 Millionen € –, ebenfalls geprüft werden kann, was damit geschieht. Das ist nicht der Fall. Es wurde aber ebenfalls, sofern ich das richtig verstanden habe, im Österreich-Konvent 2004 bereits Einigung erzielt, dass das so sein sollte.
Und dann lehnt man das einfach so nonchalant ab: Das brauchen wir alles nicht! Ich weiß, vielleicht denken Sie, dass der Rechnungshof derzeit ohnehin so ausgelastet ist. Da stimme ich Ihnen auch zu. Daher entlasten wir ihn, und dann geben wir ihm diese Prüfkompetenzen. Das werden wir dann in einem weiteren Schritt besprechen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
14.21
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Amon: Stell das bitte richtig, Elmar!) Ja, auch ich darf mich im Rahmen der Behandlung dieses Tätigkeitsberichts bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern, Herr Präsident, bedanken, weil er noch einmal umfassend darstellt, was in einem Jahr alles von Ihrem Team geleistet wurde: über 17 Berichte, Teilberichte und so weiter. Ich nehme an, die nach mir sprechenden Kolleginnen und Kollegen werden noch im Detail darauf eingehen, auf das Nachfrageverfahren, die Querschnittsprüfung, also eine unglaubliche Menge an Prüfungen.
Ich möchte auch Ihre internationale Tätigkeit herausstreichen, besonders die zum Projekt der ADA, das der Stärkung der Unabhängigkeit der Rechnungshöfe weltweit dient. Das ist ein sehr wichtiges Projekt der INTOSAI, deren Generalsekretariat der Rechnungshof betreut. Ich hoffe, ohne in Ihre persönliche Lebensplanung eingreifen zu wollen, dass Sie im Rahmen dieser internationalen Arbeit Ihre Erfahrungen weiter miteinbringen können. Das wäre wichtig, gut und erfreulich, und ich würde mir das aus innerer Überzeugung wünschen, also ich würde das gut finden.
Das Zweite: Einen Schwerpunkt habe ich herausgegriffen, weil er ein bisschen in der öffentlichen Debatte untergegangen ist, aber ein wichtiger Meilenstein ist, auch für uns als Parlament, und zwar ist das das Thema der öffentlichen Finanzkontrolle. Ich habe die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung, die VRV, herausgegriffen, mit der es gelungen ist, erstmals eine einheitliche Rechnungslegungsregelung für alle Gebietskörperschaften hervorzubringen. Das ist für mich – und das sage ich auch als Kenner der Gemeinde- und Landesebene – ein Highlight. Ich meine – und da teile ich auch die Wünsche, Forderungen und Kritiken des Rechnungshofes –, dass die Verordnung als nächster Schritt auch auf Gemeindeverbände angewendet werden sollte. Wir müssen uns auch bemühen, dass die Wirkungsorientierung, mittelfristige Haushaltsplanung, einheitliche Haftungsobergrenze und nicht zuletzt ein Spekulationsverbot für Gebietskörperschaften in diese VRV mit aufgenommen werden. Unser Ziel muss es sein, eine uneingeschränkte Gesamteinsicht in die Gebarungen zu erhalten. Und das ist nur mit diesen Maßnahmen möglich.
Ich möchte aber auch noch zum Antrag Stellung nehmen, den Kollege Zanger hier vorgetragen hat, nämlich den Rechnungshof zu beauftragen, alle Gemeinden Österreichs zu prüfen, also auch die mit unter 10 000 Einwohnern. (Abg. Zanger: Kann!) Am
Anfang habe ich dem einen oder anderen Punkt Ihres Antrags durchaus etwas abgewinnen können. Man muss jedoch sehen, wie sich das in der Praxis verhält und dass wir – ich weiß nicht, ob Sie das wissen – 2 100 Gemeinden haben in Österreich, und Sie wollen, dass der Rechnungshof alle 2 100 Gemeinden Österreichs prüft, obwohl wir auch neun Landesrechnungshöfe haben. (Abg. Zanger: Das habe ich gar nicht gesagt!)
Wir haben neun Landesrechnungshöfe, die ebenfalls die Gemeinden überprüfen, wir haben die Landesregierungen mit ihren Gebarungskontrollen. Ich bin, wie gesagt, auch der Meinung, dass die Kontrollausschüsse der Gemeinden in ihrer Kompetenz etwas zu hinterfragen sind.
Was es gibt – und auch das möchte ich sagen, weil wir beim Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes sind –, ist ein Gemeinde-Monitoring, das der Rechnungshof aufgebaut hat und das genau das, Herr Kollege Zanger, was Sie wünschen, den Abgeordneten, den Bürgermeistern, den Gemeinden bietet, nämlich genau diesen Vergleich; den bekommen Sie dort. Ich kritisiere mit Ihnen, dass der Rechnungshof viel Arbeit hat, viele Dinge zu tun hat. Sie haben schon erwähnt, dass wir zum Parteiengesetz, zum Medientransparenzgesetz in Verhandlungen treten sollen. Da pflichte ich Ihnen durchaus bei. Jetzt aber zu verlangen, der Rechnungshof soll bei allen 2 100 Gemeinden zusätzlich noch die Prüfungen machen, ist etwas, wo ich sagen muss: Das braucht Koordination! Da muss man effizient sein! Da muss man die Landesrechnungshöfe miteinbinden! Dann hat das einen Sinn. Und da haben Sie auch unsere Unterstützung.
Aber: Das jetzt zu fordern, klingt populistisch, und zwar in dem Sinne: Die wollen keine Kontrolle! – Nein, die wollen wir sehr wohl, aber sie soll auch effizient und möglich sein. Daher können wir diesem Antrag leider nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
14.26
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Präsidenten von Nationalrat und Rechnungshof! Dieser Tätigkeitsbericht, der sehr umfangreich ist – danke dafür, Herr Präsident des Rechnungshofes –, zeigt wieder die vielen Felder auf, wo wir als Parlament, als gewählte Abgeordnete Sorge tragen können, dass Steuergeld sinnvoller, effizienter und sparsamer eingesetzt wird, dass das, was die Menschen mühsam erarbeiten, was sie an Steuern zahlen, durch die öffentliche Hand auch sorgfältig behandelt, ganz, ganz gezielt ausgegeben und vor allem sparsam verwendet wird.
Dieser Bericht hat natürlich auch darauf hingewiesen, dass es viele Empfehlungen des Rechnungshofes gibt, wie wir dieser Sparsamkeit und dieser Effizienz Genüge tun können und wie die einzelnen Ministerien, die einzelnen Körperschaften besser wirtschaften können. Diese Ratschläge wurden leider nur zu 75 Prozent von den Institutionen, Ministerien und so weiter umgesetzt. 25 Prozent verhallen! Dann gibt es einen Follow-up-Bericht. Der Herr Präsident ist da sehr konsequent im Verfolgen der einzelnen Prüfelemente, der einzelnen Schritte und Prozesse, die der Rechnungshof immer wieder kontrolliert. In diesem Tätigkeitsbericht finden Sie, Kolleginnen und Kollegen, zu jedem Ressort diese Spalten (ein Schriftstück in die Höhe haltend), in denen der Rechnungshof verzeichnet, welche seiner Vorschläge bis jetzt befolgt werden, welche noch offen sind und zu welchen es einfach noch keine Zusagen gegeben hat. Bei den offenen, nicht umgesetzten Empfehlungen gibt es da leider einen Rückstand
beziehungsweise sogar eine Verschlechterung gegenüber früheren Jahren. Früher haben sich die Ministerien und die öffentlichen Stellen, die geprüft wurden, viel mehr oder doch deutlich mehr an den Vorschlägen des Rechnungshofes orientiert. Jetzt nimmt die Moral, etwas zu verbessern, ab!
Das können wir nicht hinnehmen, denn vor allem in den zentralen Bereichen Soziales, Gesundheit und Bildung ist die Umsetzungsmoral deutlich gesunken. Sie wissen es als Mitglieder, als sehr fleißige Mitglieder des Rechnungshofausschusses, die sehr oft auch einer Meinung sind, genau, woran das liegt, nämlich an den Kompetenzen. Bund, Land und Gemeinden sollten gemeinsam an einem Strang ziehen, machen das aber nicht, weil die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung auseinanderfällt: Der Bund zahlt und die Länder geben aus, und der Bund weiß daher oft nicht, wohin das Geld geht, und die Dokumentation fehlt oft. Dazu hat der Rechnungshof viele Empfehlungen gegeben, nur haben die alle das Kreuzerl in der Spalte „offen“.
Jetzt gäbe es eine Chance, das Zusammenwirken der Institutionen der einzelnen Körperschaften Bund, Länder und Gemeinden zu verbessern, und diese Chance heißt Finanzausgleich. Wir könnten über den Finanzausgleich das Zusammenwirken im Hinblick auf Sparsamkeit und Effizienz in dieser Republik massiv steigern und damit auch den Vorschlägen des Rechnungshofes in größerem Umfang Rechnung tragen, und dazu fordere ich Sie auch auf.
Es gibt ein zweites wichtiges Kapitel, und ein drittes erwähne ich noch. Das zweite wichtige Kapitel im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ist für mich, dass anscheinend – der Rechnungshof weist es nach, also wirklich – die finanziellen Auswirkungen von Gesetzen durch die jeweiligen Ministerien, die uns die Gesetzentwürfe vorlegen, nicht oder unkorrekt oder mangelhaft kalkuliert sind. Das heißt, wir werden hier im Nationalrat dazu geködert oder veranlasst, über etwas abzustimmen, von dem nicht klar ist, wie viel es kostet.
Das ist ein eklatanter Missstand, denn im Budget haben wir eine mittelfristige Haushaltsplanung und eine langfristige Haushaltsplanung. Wir sind auch dafür, dass möglichst genau kontrolliert wird. Und da wird beschlossen, ohne dass klar ist, wie viel es kostet!
Das ist bei einem Kapitel besonders toll, im negativen Sinn, nämlich bei der Steuerreform. Bei der Steuerreform ist die Gegenfinanzierung besonders schlecht kalkuliert. Das hat der Herr Präsident auch genau ausgeführt und mit Folien dargestellt. Da steht die Republik auf tönernen Füßen und sind die Beschlüsse des Nationalrates teilweise auf Sand gebaut. Wenn das finanzielle Unterfutter nicht stimmt, wenn die Kalkulationen nicht stimmen, dann haben wir das, was wir alle befürchten, nämlich die Schuldenberge. Daher müssen wir vor allem auch das Finanzressort in die Pflicht nehmen, denn dort ist der Missstand besonders gravierend. Die sagen oft nicht oder geben nicht an, was die finanzielle Auswirkung von Gesetzen ist.
Wo wir noch gemeinsam arbeiten müssen – da gibt es einen Konsens im Ausschuss zwischen den Fraktionen –, das ist bei der Verbesserung des Parteiengesetzes und des Medientransparenzgesetzes. In diesem Zusammenhang wird der Rechnungshof mehr oder weniger mit Arbeit überschüttet, im Ausmaß von über 600 Prüftagen, mit relativem bis keinem Erfolg, weil die Konsequenzen beziehungsweise die Sanktionen fehlen. Er wird also mehr oder weniger in Ehrenrunden geschickt, ohne dass es etwas bringt, und das ist kontraproduktiv. Das kostet zwar viel, nützt aber nichts. Und deswegen sollten wir da doch im Konsens des Rechnungshofausschusses hier im Plenum einmal ans Werk gehen.
Es gibt auch schon den Vorschlag, mit den Klubobleuten gemeinsam darüber zu verhandeln. Und ich bin wieder einmal guten Mutes und verliere die Hoffnung nicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
14.32
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Dieser Tätigkeitsbericht 2015 zeigt uns einen umfassenden und informativen Überblick über die Aufgaben des Rechnungshofes. Ich möchte mich dafür bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken – und beim Präsidenten natürlich –, dass sie mit Sorgfalt und Kompetenz vorgehen und uns solche Berichte vorlegen können.
Meine Vorredner haben ja schon einige Bereiche angesprochen. Insgesamt umfasst der Rechnungshofbericht acht Bereiche und zeigt da und dort positive Dinge auf, aber natürlich werden, was Schwächen im öffentlichen Haushalt betrifft, spezielle Anregungen gegeben. Insgesamt wurden dem Nationalrat vom österreichischen Rechnungshof 17 Berichte vorgelegt mit 71 Beiträgen, 84 Berichte mit 122 Beiträgen wurden in den Ländern vorgelegt und den Gemeinden und Verbänden, welche auch der Rechnungshofprüfung unterliegen, wurden acht Berichte und acht Beiträge vorgelegt.
Spannend und immer wieder zu Diskussionen anregend sind die Querschnittsprüfungen in den verschiedensten Materien. So hat der Rechnungshof die Konsolidierungsmaßnahmen der Länder und die Landeslehrerpensionen in Oberösterreich und Tirol unter die Lupe genommen oder auch die Haftungsobergrenzen im Bereich der Länder und Gemeinden. Eine Prüfung hat sich auch mit dem Europäischen Rechnungshof im Agrarbereich auseinandergesetzt.
Ein weiterer Bereich in diesem Tätigkeitsbericht ist der Bundesrechnungsabschluss. Der zeigt, dass sich das negative Nettovermögen von 140,6 Milliarden € 2013 im Jahr 2014 auf 148,3 Milliarden € verschlechtert hat. Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit lag 2015 bei 2,7 Prozent, und es hat sich beim Bund auf 2,8 Prozent eingependelt. Die Länder und Gemeinden und Sozialversicherungsträger haben positiver gewirtschaftet.
Unzufrieden – und das haben die Vorrednerinnen und Vorredner schon erwähnt – zeigte sich der Rechnungshof mit dem 2012 beschlossenen Transparenzpaket. Da gibt es durchaus Nachschärfungsbedarf. Gerade beim Parteiengesetz gibt es einen extrem hohen Verwaltungsaufwand. Es braucht durchaus mehr an Transparenz, Effizienz und Kontrolltiefe. (Demonstrativer Beifall der Abg. Moser.)
Beim Medientransparenzgesetz ist der Verwaltungsaufwand auch relativ hoch. Es gibt eine Bagatellgrenze, die pro Quartal bei 5 000 € liegt. Da sollte meiner Meinung nach schon angedacht werden, nachzuschärfen, denn damit scheint ein Drittel bis zur Hälfte der Spenden nicht auf.
Weniger erfreulich ist natürlich auch – das wurde schon ausgeführt – die Umsetzungsquote. Die geprüften Stellen sollten durchaus wieder mehr Ernsthaftigkeit zeigen.
Weiters wird im Bericht die internationale Tätigkeit behandelt. Der österreichische Rechnungshof ist im Rahmen der INTOSAI sehr aktiv und unser Präsident als Generalsekretär in einer Rolle, die es möglich macht, international einen intensiven Austausch zu gewährleisten. Ein sogenanntes Peer-Review-Projekt soll zur Stärkung der Unabhängigkeit der Rechnungshöfe beitragen.
Abschließend möchte ich diesen aufschlussreichen Bericht, der uns aussagekräftige Fakten und Daten bietet, im positiven Sinn in den Mittelpunkt stellen. Es sollte uns jedoch auch daran gelegen sein, Schwächen gezielt aufzuzeigen und die Dinge wieder positiv umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
14.36
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bilanz des Rechnungshofes kann sich sehen lassen, und an dieser Stelle mein Dank an den Herrn Rechnungshofpräsidenten, der sich gerade mit dem anderen Präsidenten unterhält, und an das Team vom Rechnungshof.
Der Bericht zeigt aber auch, dass die Prüfressourcen nicht so eingesetzt werden, wie sie eingesetzt werden sollen. Es gibt mehr Bürokratie und weniger Transparenz. Jetzt frage ich Sie: Ist das die Aufgabe des Rechnungshofes? – Ich sage: Nein! Worauf beziehe ich diese Aussage? – Auf das Medientransparenzgesetz und das Parteiengesetz. Einige Vorredner haben das schon angesprochen, und wir haben es auch im Ausschuss ausführlich besprochen und diskutiert, nämlich dass es da große Mängel gibt und es daher Änderungen geben muss, weil Ressourcen verschwendet werden. Allein seit 2013 wurden 1 443 Prüftermintage an Ressourcen verbraucht und 253 davon 2015. Mit diesen Prüftagen hätten wir 24 Follow-up-Prüfungen machen können, die wesentlich sinnvoller gewesen wären als dieser Verwaltungsaufwand, diese Verwaltungsaufgaben, die der Rechnungshof in den beiden Bereichen Medientransparenzgesetz und Parteiengesetz hat.
Es ist auch so, dass der Rechnungshof kaum Kompetenzen hat, wirklich Einschau zu nehmen und die korrekten Angaben der Rechenschaftsberichte nach dem Parteiengesetz wirklich zu prüfen. Wenn er Anhaltspunkte findet, dann darf der Rechnungshof nicht selbst prüfen, sondern – man höre und staune! – muss einen externen Wirtschaftsprüfer damit beauftragen und den auch noch dafür bezahlen. Das gehört wohl nicht zu den vordringlichen Aufgaben des Rechnungshofes. Da sind Änderungen notwendig. (Beifall beim Team Stronach.)
Wir haben, wie bereits erwähnt, im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert, und ich bedanke mich auch bei der Vorsitzenden Dr. Moser, die den Vorschlag aufgenommen und an alle Parteien die Einladung ausgesprochen hat, zusammenzuarbeiten, sich zusammenzusetzen und im Bereich des Parteiengesetzes und Medientransparenzgesetzes gemeinsam mit dem Rechnungshofpräsidenten Änderungen zu entwickeln, vorzulegen und dann auch zu beschließen, denn in der jetzigen Form, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das nicht sinnvoll. Entlasten wir den Rechnungshof! Machen wir Ressourcen frei, die er für die wirklich wichtigen Prüfungen braucht, aber eben nicht für diese beiden Bereiche, die ich gerade genannt habe.
Ich möchte natürlich auch noch auf meinen Antrag betreffend Falschaussagen gegenüber dem Rechnungshof eingehen. Wir haben diesen Antrag im letzten Ausschuss behandelt, und er wurde abgelehnt. Daher diskutieren wir ihn ja heute und sprechen darüber. Die Regierungsparteien, die Vertreter der Regierungsparteien haben ihn mit dem hinkenden Vergleich der Gewaltentrennung abgelehnt, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.
Der Rechnungshof wird ja sonst immer gerne zitiert und viel gelobt, und da haben wir eine Aussage des Rechnungshofpräsidenten zum Anlass genommen, um diesen Antrag zu formulieren, nämlich dass Falschaussagen gegenüber dem Rechnungshof
sanktioniert werden sollen. Wir wissen es ja: Burgtheaterskandal, Finanzskandal Salzburg. Das sind die besten Beispiele, wo dem Rechnungshof falsche Unterlagen übermittelt wurden oder ihm keine Unterlagen übergeben wurden und es Falschaussagen gegeben hat – und das alles ohne Sanktionen!
Vor dem Untersuchungsausschuss ist es strafbar, vor Gerichten ist es strafbar, aber den Rechnungshof darf man anlügen – und indirekt dann uns, das Parlament, als Gesetzgeber! Ich glaube, wir können guten Gewissens sagen, dass wir damit nicht einverstanden sind. (Beifall beim Team Stronach.)
Ich möchte noch einen Satz dazu sagen, nämlich was die Ablehnung der NEOS im Ausschuss betrifft: Das kann ich auch nicht nachvollziehen (Abg. Gamon: … erklären!), denn wenn Sie hier sagen, Sie gehen vielleicht inhaltlich mit, aber wir sollten das anders formulieren, dann darf ich schon in Erinnerung rufen, dass es gerade Ihre Kollegin war, nämlich Kollegin Meinl-Reisinger, die sich im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses massiv aufgeregt hat, dass dem Rechnungshof die sogenannte Studie nicht für die Schublade vorgelegt wurde. Wenn man da nichts macht und wenn es da keine Sanktionen gibt, dann wird das weiter passieren.
Ich würde Ihnen raten, sich vielleicht mit Ihrer ausgeschiedenen, jetzt im Wiener Gemeinderat sitzenden Kollegin zu beraten, damit so etwas nicht mehr passiert, denn das finde ich eher peinlich für Sie. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
14.41
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Der Rechnungshof leistet beindruckend gute Arbeit, und das trotz des knappen Budgets. Wir haben in der Budgetwoche schon genauer diskutiert, dass der Rechnungshof jetzt auch Rücklagen auflösen muss und es ab 2017 droht, dass pro Jahr zehn Prüfungen weniger durchgeführt werden können, wenn man nichts tut. Deshalb starte ich mit einem grundsätzlichen Appell, auch an die Regierungsparteien, sich dem Rechnungshofbudget vielleicht noch einmal zu widmen und bei nächster Gelegenheit das Budget auch aufzustocken, unter anderem deshalb, weil der Rechnungshof in den letzten Jahren Aufgaben dazubekommen hat.
Ich möchte ein paar Punkte aus dem Tätigkeitsbericht herausgreifen, und zwar erstens einmal die wirkungsorientierte Folgenabschätzung zu den finanziellen Auswirkungen von Gesetzen – der Rechnungshof hat sich angeschaut, wie plausibel die Ministerien bei ihren Gesetzentwürfen das darlegen –: Nur 61 Prozent der Gesetze entsprechen dieser Plausibilitätsprüfung; das Finanzministerium schneidet hier bemerkenswerterweise am schlechtesten ab.
Da merkt man auch, was der Rechnungshof mit diesen Überprüfungen bewirken kann. Es ist nämlich ganz wichtig, auch darauf aufmerksam zu machen, dass es gerade in Zeiten mit hoher Arbeitslosigkeit und mit einer drängenden Schuldenproblematik wichtig ist, dass wir keine Gesetze beschließen, bei denen wir nicht einmal wissen, was die finanziellen Auswirkungen sind, und diese nicht plausibel dargelegt werden können.
Zweiter Punkt: Begutachtungsfristen. – Nicht nur der Rechnungshof, sondern auch die Rechtsanwaltskammer haben kritisiert, dass die vom BKA empfohlene Begutachtungsfrist für Gesetze von sechs Wochen oft nicht eingehalten wird und es teilweise auch dramatisch kurze Begutachtungsfristen gegeben hat. Das könnte den Eindruck erwecken, dass die Ministerien kein Interesse daran haben, die Meinung von allen Stake-
holdern und von allen Betroffenen einzuholen, was gewisse Gesetze betrifft; und teilweise war auch die Dringlichkeit nicht klar, wie etwa beim Gemeinnützigkeitsgesetz.
In Vorarlberg sagt man bei manchen Dingen: No ned hudla – man soll sich nicht allzu sehr beeilen und keine Zeit einsparen, wenn etwas wichtig ist. Wir brauchen in Österreich grundsätzlich mehr Reformen in schnellerem Tempo, aber ich glaube nicht, dass das Einsparen bei Begutachtungsfristen der richtige Ansatzpunkt ist.
Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgesetz über das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungsvorlagen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungsvorlagen ausdrücklich regelt und insbesondere eine verbindliche Frist für die Begutachtung von Gesetzesentwürfen vorsieht.“
*****
Das wäre meiner Meinung nach extrem wichtig; natürlich sollte es dann auch Ausnahmeregelungen geben, gar keine Frage, aber es ist wichtig, einmal festzulegen, dass es eine gewisse Begutachtungsfrist geben soll, damit sich auch alle Stakeholder zu Wort melden können.
Dritter Punkt: Transparenz. – Das ist ein Zauberwort der politischen Kommunikation, im Zusammenhang mit Parteienförderung und Intransparenz aber eben leider vollkommen sinnentleert. In der medialen Diskussion der letzten Wochen, auch dank der Initiative des Rechnungshofpräsidenten Moser, hat sich gezeigt, dass das Parteiengesetz dringend repariert werden muss. Es ist vielerorts einfach nicht streng genug, und es ist nicht transparent genug in dem, was es den Parteien abverlangt. Wir hantieren hier ja mit Steuergeld, und es geht darum, wirklich zu zeigen und sich dem Steuerzahler gegenüber auch zu rechtfertigen, dass man das Geld entsprechend gut und richtig verwendet.
Ich möchte deshalb auch dazu einen Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird aufgefordert, schnellstmöglich das Gespräch mit Vertre-ter_innen aller Parteien zu suchen, um einen Konsens über die Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012 hinsichtlich Kontrolle und Transparenz der Parteienfinanzierung zu finden. Dabei soll sichergestellt werden, dass dem Rechnungshof originäre Einschau- und Prüfungsrechte eingeräumt, die Rechenschaftsberichte der Parteien um
Klubs und Parteiakademien auf allen Ebenen erweitert und die Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz ausgeweitet werden.“
*****
Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, um auch zu zeigen, dass wir bereit sind, Rechenschaft abzulegen über die Verwendung der Steuergelder, die wir bekommen, um Politik machen zu können, um uns für mehr Demokratie einsetzen zu können. Das ist eigentlich das Mindeste, was man Parteien abverlangen kann.
Dann komme ich noch zum letzten Punkt: Empfehlungen. – Es gibt eine Quote hinsichtlich Empfehlungen des Rechnungshofes, die umgesetzt wurden, diese liegt bei 75 Prozent; das hat sich ein wenig verschlechtert. 25 Prozent der Empfehlungen wurden nicht umgesetzt, heißt das. Es ist dem Rechnungshof ja auch möglich, bei Follow-up-Prüfungen und so weiter zu schauen, was denn umgesetzt wurde. Wir würden uns aber wünschen, dass die geprüften Stellen sich auch zu rechtfertigen haben, warum sie gewisse Empfehlungen nicht umgesetzt haben. Da gibt es natürlich auch noch die Problematik bei Empfehlungen, bei denen das Zusammenwirken mehrerer Gebietskörperschaftsebenen gefordert ist; da zeigt sich besonders das Problem des Föderalismusmonsters in Österreich. Das ist eine Bruchstelle, die wir auch reparieren müssten.
Alles in allem merken Sie – und das wissen wir alle –: Der Rechnungshof – gar nicht so schlecht – macht gute Arbeit, vielleicht müssten wir ihn deshalb auch finanziell besser ausstatten, ihm die entsprechenden Ressourcen geben. Wenn Sie nicht dieser Meinung sind – das ist auch eine Meinung –, dann würde ich hier gerne eine entsprechende Erklärung einfordern, warum der Rechnungshof immer noch budgetär ausgehungert wird, warum Sie ihm nicht die Möglichkeit geben, etwas zu überprüfen. Man könnte vermuten: Vielleicht haben Sie etwas zu verbergen!
Wenn Sie diesem Vorwurf entgegentreten möchten, kümmern Sie sich darum, dass die Prüfungen weiterhin möglich sind und uns ab 2017 nicht das Schicksal droht, dass der Rechnungshof weniger prüfen kann. (Beifall bei den NEOS.)
14.47
Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen betreffend Bundesgesetz über das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungsvorlagen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofaus-schusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/18 (III-224/1003 d.B.) – TOP 6
Das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungsvorlagen ist nicht ausdrücklich geregelt. Insbesondere eine Frist, während derer Stellungnahmen zu einem Ministerialentwurf abgegeben werden können, ist nicht existent.
Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes empfiehlt in seinen Rundschreiben eine Begutachtungsfrist von vier bis sechs Wochen; eine ebenfalls vierwöchige Frist für die Begutachtung von Gesetzesentwürfen findet sich in der Vereinbarung gem. Art 15a
B-VG zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über den Konsultationsmechanismus. Letztere Vereinbarung gilt aber eben nur zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, weshalb es notwendig ist, eine generelle Begutachtungsfrist festzusetzen. Andernfalls würde die öffentliche Diskussion mit Bürger_innen und Interessenvertretungen umgangen und eine kritische parlamentarische Auseinandersetzung gescheut. Die Setzung kurzer Fristen insbesondere in letzter Zeit macht jede ernsthafte und vertiefte Auseinandersetzung mit der jeweils betroffenen Thematik unmöglich. Daher bedarf es der gesetzlichen Festlegung einer Begutachtungsfrist von grundsätzlich mindestens vier Wochen.
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 sieht in seinem Kapitel "07 Staatsreform und Demokratie", Unterkapitel "Politische Partizipation und Grundrechte" unter anderem das Ziel der besseren Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in politische Entscheidungsprozesse vor. Frage 35 und 36 der parlamentarischen Anfrage betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms im Bereich "Politische Partizipation und Grundrechte" an Bundesminister Dr. Josef Ostermayer (3299/J) (3151/AB), welche sich auf den Umfang und die konkreten Initiativen zur Umsetzung der Maßnahme "Transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses" bezog, wurde wie folgt beantwortet:
"Soweit die Anfrage meinen Wirkungsbereich betrifft, werden im Gesetzgebungsprozess zivilgesellschaftliche Organisationen im Begutachtungsverfahren unbeschränkt eingebunden und auch sehr breit eingeladen, Stellung zu nehmen. Die Aussendung zur Begutachtung erfolgt explizit auch an zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen. Zudem wurde und wird die Zivilgesellschaft in einer Vielzahl von Gesetzgebungsprojekten in meinem Wirkungsbereich bereits im Vorfeld eingebunden und der Dialog mit der Zivilgesellschaft aktiv gesucht."
Im Sinne der transparenten und offeneren Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses ist es jedenfalls wesentlich, einen Überblick zu haben, wem die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungsvorlagen ausdrücklich regelt und insbesondere eine verbindliche Frist für die Begutachtung von Gesetzesentwürfen vorsieht."
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen betreffend Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/18 (III-224/1003 d.B.) – TOP 6
Im Zuge der Debatte zum Tätigkeitsbericht in der 25. Sitzung des Rechnungshofausschusses am 11.02.2016 wurde seitens des Rechnungshofes erneut darauf hingewiesen, dass die Aufgaben nach dem Parteiengesetz 2012 für den Rechnungshof einen „enormen Verwaltungsaufwand ohne erkennbaren Gewinn an Transparenz“ (Parlamentskorrespondenz Nr. 114 vom 11.02.2016) darstellen. Der Rechnungshof hat insbesondere im Bericht 2015/10 zu den Sonderaufgaben nach dem Parteiengesetz 2012 umfassenden Handlungsbedarf festgestellt und auch klare Empfehlungen diesbezüglich abgegeben. Ebenso weist der Politikwissenschaftler DDr. Hubert Sickinger immer wieder an verschiedener Stelle auf die Mängel der Gesetzeslage hin, die eine effektive Kontrolle und Transparenz der Parteienfinanzierung verhindern und schlägt konkrete Gesetzesänderungen vor.
Die drei gravierendsten Mängel, die behoben werden müssen, lauten wie folgt:
Um den Rechnungshof nicht nur mit administrativen Aufgaben zu belasten, sondern seine Kontrollkompetenz sinnvoll nutzen zu können, müssen dem Rechnungshof originäre Einschau- und Prüfungsrechte eingeräumt werden.
In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollen auch Klubs und Parteiakademien auf allen Gebietskörperschaftsebenen erfasst werden, um sowohl verbotene Querfinanzierung als auch Umgehungen des Spendenannahmeverbotes aufdecken zu können.
Die Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz sind systematisch zu überarbeiten und auszuweiten. Dabei soll insbesondere die Nicht-Übermittelung von Rechenschaftsberichten sanktioniert werden.
Es sollte im Interesse aller Parteien sein, sich für mehr Transparenz und Sorgfalt im Umgang mit öffentlichen Mitteln einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Gelder, die an die Parteien selbst ausgezahlt werden. Daher sollte das Ziel sein, einen gemeinsamen Antrag aller Parteien zur Behebung dieser Mängel im Parteiengesetz 2012 zu erreichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird aufgefordert, schnellstmöglich das Gespräch mit Vertreter_innen aller Parteien zu suchen, um einen Konsens über die Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012 hinsichtlich Kontrolle und Transparenz der Parteienfinanzierung zu finden. Dabei soll sichergestellt werden, dass dem Rechnungshof originäre Einschau- und Prüfungsrechte eingeräumt, die Rechenschaftsberichte der Parteien um Klubs und Parteiakademien auf allen Ebenen erweitert und die Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz ausgeweitet werden."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.47
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auf der heutigen Tagesordnung stehen der Tätigkeitsbericht, der Einkom-
mensbericht und darüber hinaus fünf Berichte mit 21 Prüfungsergebnissen – das zeigt schon, dass der Rechnungshof sehr viel gearbeitet hat. Wenn man das Jahr 2015 betrachtet – das geht aus dem Tätigkeitsbericht auch hervor –, so sieht man, dass dem Nationalrat, den Landtagen, den Gemeinderäten, aber auch den Kammern mehr als 200 Berichte des Rechnungshofes beziehungsweise Prüfungsergebnisse zugegangen sind. Das heißt also und führt vor Augen, dass der Rechnungshof seinem Wirkungsziel, nämlich Erhöhung der Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger über die sparsame, wirksame und zweckmäßige Verwendung öffentlicher Mittel, in sehr hohem Ausmaß nachgekommen ist.
Herr Abgeordneter Mayer hat angesprochen, dass im Jahr 2015 die neue VRV 2015 erlassen werden konnte. Es war ein sehr steiniger Weg, der über zehn Jahre geführt hat, nämlich für Bund, Länder und Gemeinden eine konsolidierte Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung einzuführen, sodass in Zukunft die Möglichkeit besteht, dass über die öffentlichen Haushalte tatsächlich die wahre finanzielle Lage sichtbar wird. Das ist ein Erfolg, der nicht dem Rechnungshof allein zukommt, sondern da möchte ich mich insbesondere bei den Mitgliedern des Rechnungshofausschusses auf das Herzlichste bedanken, auch bei den Mitgliedern des Budgetausschusses, die mitgeholfen haben, dass im Jahr 2015 dieses sinnvolle Projekt in Blickrichtung einer nachhaltigen Finanzierung umgesetzt werden konnte. Ich hoffe – und das wurde auch von Herrn Abgeordnetem Mayer angesprochen –, dass die noch offenen Punkte, nämlich eine Novellierung des § 16 der Finanzverfassung, in Angriff genommen werden, damit eben die Mittelfristplanung, das Spekulationsverbot, die Haftungsobergrenzen nach einheitlichen, vergleichbaren Regelungen, nach einheitlicher, vergleichbarer Methodik festgelegt werden.
Im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht – auch das wurde schon angesprochen – ist auch die internationale Tätigkeit des Rechnungshofes zu beleuchten. Ich mache das deshalb, weil die internationale Tätigkeit meines Erachtens auch für die Reputation Österreichs von Bedeutung ist. Sie wissen ja, dass in den letzten Jahren sich der Rechnungshof als Generalsekretariat der Dachorganisation aller Rechnungshöfe weltweit gemeinsam mit den Vereinten Nationen für eine Stärkung und Anerkennung der Unabhängigkeit von Rechnungshöfen eingesetzt hat.
Der Erfolg, der sich daraus entwickelt hat, lässt sich daran messen, dass mittlerweile drei Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet werden konnten, nämlich zur Stärkung der Unabhängigkeit von Rechnungshöfen. Es sind dies die Resolutionen A/66/209, A/69/228 und 69/327.
Darüber hinaus hat es drei Resolutionen des ECOSOC, des Wirtschafts- und Sozialrates, gegeben, in denen die Bedeutung der Rechnungshöfe für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele herausgestrichen worden ist, und es wurde auch akzeptiert, dass so in Anlehnung an die österreichische Weiterentwicklung des Rechnungswesens eine Verbesserung des öffentlichen Rechnungswesens weltweit stattfindet. Nicht zuletzt hat sich auch UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon für die Stärkung der Rechnungshöfe ausgesprochen.
Wenn man sich die letzte Resolution aus dem Jahr 2015 anschaut, 69/327, so werden seitens der Generalversammlung alle Mitgliedstaaten ermutigt, genauso wie die Beobachter und relevanten Institutionen der Vereinten Nationen, die Zusammenarbeit mit der INTOSAI insbesondere im Bereich des Kapazitätsaufbaus zu intensivieren. Daraus geht hervor – die INTOSAI wird vertreten durch das Generalsekretariat –, dass das Generalsekretariat volle Anerkennung auch der Vereinten Nationen hat, ein Umstand, der, glaube ich, für Österreich sehr von Vorteil ist.
Diesbezüglich möchte ich mich auf das Herzlichste beim Außenministerium bedanken, da dieser Erfolg insbesondere über die Ständige Vertretung bei den Vereinten Nationen ermöglicht wurde. Ich möchte auch Frau Abgeordneter Bayr danken, die sich beim High-level Political Forum voriges Jahr massiv dafür eingesetzt hat, dass gerade dieser Bereich der Unabhängigkeit und der Stärkung dementsprechend umgesetzt werden konnte.
Nachdem ich den nationalen und den internationalen Teil beleuchtet habe, möchte ich mich insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes bedanken, denn ihnen kommt dieses Lob beziehungsweise die Anerkennung zu, weil sie mit ihrer Arbeit das ermöglicht haben.
Es ist von Frau Abgeordneter Moser und Frau Abgeordneter Gamon heute auch das Nachfrageverfahren angesprochen worden, dass das Nachfrageverfahren ergeben hat, dass im Kalenderjahr 2014 von 2 899 Empfehlungen 74,5 Prozent umgesetzt worden sind. Das ist ein sehr, sehr hoher Wert, der etwas niedriger liegt als im Jahr davor, was aber auch darauf zurückzuführen ist, dass dem Hohen Haus vermehrt Querschnittsprüfungen vorgelegt worden sind – Querschnittsprüfungen in den Bereichen Bildung und Gesundheit, und gerade in diesem Bereich, wie gesagt, ist die Umsetzung daran gebunden, dass endlich Strukturreformen durchgeführt werden. Die Strukturreformen laufen jedoch nicht so an, wie sie anlaufen sollten und wie es notwendig wäre im Hinblick auf die nachhaltige Finanzierung. Ich kann diesbezüglich also nur hoffen, dass auch in diesem Bereich verstärkt Maßnahmen gesetzt werden.
Es wurden auch die finanziellen Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen angesprochen. In diesem Zusammenhang haben im Jahr 2015 nur 61 Prozent der Gesetze beziehungsweise der Verordnungen gemäß § 17 des Bundeshaushaltsgesetzes ausreichend plausible Erläuterungen zu den Kostenfolgen aufgewiesen. Es wäre dabei im Hinblick auf die Vorgaben, die wir haben, einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erzielen beziehungsweise auch nachhaltige Finanzen sicherzustellen, zweckmäßig und notwendig, gerade § 17 des Bundeshaushaltsgesetzes, nämlich dass eben die Kostenfolgen nachvollziehbar dargestellt werden, auch im Rahmen der parlamentarischen Beschlussfassung verstärktes Augenmerk zuzuwenden.
Es wurde im Rahmen der Debatte auch angesprochen, dass der Rechnungshof eine Fülle von Sonderaufgaben hat. Ich erwähne dabei das Unvereinbarkeits- und Transparenzpaket 2012, also das Medientransparenzgesetz beziehungsweise das Parteiengesetz, wo der Rechnungshof eine Fülle von Aufgaben hat. Allein in diesem Bereich wurden bisher über 2 000 Prüfertage aufgewendet. Das heißt also, 45 Prüfungen sind in diesen Bereich hineingegangen, ohne dass aber der Rechnungshof gleichzeitig seine Kernaufgabe entfalten konnte, nämlich zu prüfen und sein Prüf-Know-how einzubringen. Das heißt, im Wesentlichen ist er in diesem Bereich darauf beschränkt, Verwaltungsaufgaben durchzuführen, quasinotarielle Tätigkeiten durchzuführen, und es ist ihm dabei verwehrt, seine Kerntätigkeit, nämlich zu prüfen, im Bereich des Unvereinbarkeitsgesetzes, des Medientransparenzgesetzes und des Parteiengesetzes auch tatsächlich einzubringen.
Es ist daher Handlungsbedarf gegeben, weil die Verwaltung, die Bürokratie, die entsteht, nicht den Rechnungshof allein trifft, sondern sie betrifft in diesem Zusammenhang auch 5 860 Rechtsträger, die Maßnahmen setzen müssen, die nicht die Konsequenz der vollen Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Prävention haben. Und es sind auch Maßnahmen, die Parteien belasten, auf der anderen Seite aber nicht den Effekt bringen, den man in diesem Fall tatsächlich mit den Zielsetzungen des Gesetzes verbinden wollte.
Betrachtet man das Medientransparenzgesetz, dann wären in diesem Zusammenhang insbesondere die Übermittlungs- beziehungsweise Meldepflichten der kontrollunterworfenen Rechtsträger zu entflechten. Es wäre auch ein Entfall der Erhebung der vertretungsbefugten Organe anzustrengen. Es wäre klarzustellen, dass nach dem Medientransparenzgesetz auch die Kammerunternehmungen meldepflichtig sind. Es wäre die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes für Fonds von Universitäten zu klären. Und es wäre in diesem Zusammenhang auch die Bagatellgrenze von 5 000 € pro Quartal beziehungsweise Medium und Medienvertreter zu überdenken, weil dadurch 50 Prozent der Ausgaben nicht durch das Medientransparenzgesetz erfasst sind.
Ganz kurz in diesem Zusammenhang auch noch zum Parteiengesetz, damit Sie sehen, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf gegeben ist. Der Rechnungshof soll derjenige sein, der Transparenz bietet, der die Richtigkeit feststellt, die Veröffentlichungen entsprechend durchführt. Schaut man sich die prüfungsfremden Aufgaben an, dann darf der Rechnungshof Folgendes: Er darf Wirtschaftsprüfer bestellen; er darf Unterlagen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat weiterleiten; er darf Rechtsgeschäfte erheben; er darf kundmachen – nämlich den Valorisierungsfaktor –; er darf den Rechenschaftsbericht veröffentlichen; er darf die Rechtsgeschäfte veröffentlichen; er darf die Spenden veröffentlichen – aber er darf nicht prüfen!
In diesem Zusammenhang sollte man Folgendes festlegen: Will man, dass der Rechnungshof tatsächlich befasst ist, dann sollte man ihn so einsetzen, dass er seine Kerntätigkeit – prüfen und beraten – auch durchführen kann; will man das nicht – was ohne Weiteres entsprechend zu akzeptieren ist –, dann sollte man den Rechnungshof herausnehmen und ihn nicht in der Weise vergewaltigen, dass er Tätigkeiten machen muss, die in die Richtung führen, Bürokratie zu erzeugen, Verwaltung für die kontrollunterworfenen Rechtsträger hervorzurufen, ohne dass er damit eine Wirkung erzielt.
Ich würde also ersuchen, das Parteiengesetz beziehungsweise das Transparenz-Gesetz in Blickrichtung aller Betroffenen zu überarbeiten, dass man im Endeffekt auch Transparenz erzielen kann.
Als letzter Punkt noch der Einkommensbericht: Auch diesbezüglich möchte ich mich für die Unterstützung bedanken. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es sicherlich notwendig und zweckmäßig wäre, in diesem Zusammenhang mehr Transparenz hineinzubringen. Und ich möchte auch darauf hinweisen – weil das Herr Abgeordneter Zanger erwähnt hat –, dass die OECD-Grundsätze der Corporate Governance im Zusammenhang mit Managerbezügen festgehalten haben – ich zitiere –:
„Erfahrungen zeigen, dass die Offenlegung auch ein schlagkräftiges Instrument zur Beeinflussung des Unternehmensverhaltens und zum Schutz der Investoren sein kann. (…) Unzureichende oder unklare Informationen können die Funktionsfähigkeit der Märkte behindern, die Kapitalkosten erhöhen und zu einer unbefriedigenden Ressourcenallokation führen.“
Das heißt, wir haben jetzt schon im Corporate-Governance-Kodex mehr Informationen, als wir Ihnen im Rahmen des Einkommensberichts nach Artikel 121 Abs. 4 der Bundesverfassung liefern können. Es wäre in diesem Fall also sicherlich zweckmäßig, Artikel 121 Abs. 4 B-VG weiterzuentwickeln, damit Sie die Transparenz haben, um daraus die nötigen Schlüsse ziehen zu können.
Abschließend noch einmal herzlichen Dank für die Zusammenarbeit! Es war immer eine Freude, im Rechnungshofausschuss mit Ihnen zu arbeiten und auch im Plenum die Berichte diskutieren zu können. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
14.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich danke dem Herrn Präsidenten des Rechnungshofes für seine Ausführungen.
Herr Abgeordneter Doppler, werden Sie es schaffen, um 15 Uhr fertig zu sein? (Abg. Doppler: Ja!) – Gut, dann bitte ich Sie, mit Ihrer Rede zu beginnen.
14.57
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Herr Präsident, ich schaffe es leicht in dieser Zeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes, Antrag des Kollegen Zanger: Die jetzigen Prüfungskompetenzen erstrecken sich auf Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist, sowie Bund, Länder und Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern. Ein richtiger Ansatz, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre, wie es in einigen Bundesländern bereits gang und gäbe ist, dass man ab 25 Prozent prüft. Herr Präsident, ich glaube, das wäre ein richtiger Ansatz.
Ich glaube, ganz wichtig ist auch, dass die Wohnbaugesellschaften in diese Prüfung einbezogen werden, denn es wäre ganz, ganz wichtig, eine entsprechende Kontrolle zu haben, damit auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur betreffend die Mieten, sondern die gesamte Abrechnung betreffend entsprechende Transparenz herrscht.
Ich glaube, es wäre ein richtiger Ansatz, dass der Bundesrechnungshof auch bei einer Beteiligung von 25 Prozent, wie in den Ländern, prüfen darf. – Herzlichen Dank. (Beifall der Abgeordneten Zanger, Hagen, Schenk und Gerhard Schmid.)
14.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Abgeordneter, für diese kurze Rede.
Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 6 bis 8 der Tagesordnung.
Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 7235/AB
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur Durchführung der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 7235/AB.
Da die erwähnte Anfragebeantwortung bereits verteilt worden ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte, Herr Klubobmann Lugar.
15.00
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident, ich würde Sie bitten, herauszufinden, wo die Frau Ministerin ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wo ist die Ministerin?) – Ah sie kommt schon, welch Sonnenschein! (Bundesministerin Mikl-Leitner: Ich bin schon da!) Sehr gut. Da die Frau Ministerin hier ist, können wir beginnen. Ich bin schon sehr gespannt, was Sie, Frau Ministerin, dazu sagen werden. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)
Es geht heute um ein wichtiges Recht des Parlaments, nämlich das Anfragerecht. Wir als Abgeordnete haben ja das Recht und auch die Pflicht, die Ministerin und generell die Exekutive zu kontrollieren. Dazu gibt es das Interpellationsrecht, das heißt, wir haben die Möglichkeit, Anfragen an die Ministerien zu stellen, um Dinge herauszufinden, die für uns als Abgeordnete wichtig sind, um auch herauszufinden, ob die Regierung gute Arbeit leistet. Das haben wir gemacht, und wir wollten wissen, wie viele Illegale in Österreich aufhältig sind.
Wir haben das Problem, dass es in Österreich schon vor vielen Jahren immer wieder die Diskussion gab, dass bis zu 100 000 U-Boote in Österreich existieren. Damals waren die offiziellen Zahlen noch sehr, sehr gering, damals hat man offiziell von 15 000 Illegalen gesprochen, aber auch damals hat man die Dunkelziffer schon sehr hoch geschätzt.
Mittlerweile haben wir von der Frau Ministerin eine Anfragebeantwortung bekommen, in der steht, dass im Jahr 2015 sage und schreibe 92 000 sogenannte Illegale aufgegriffen wurden. Jetzt kann man natürlich sagen, wenn offiziell 92 000 aufgegriffen wurden, liegt die Dunkelziffer natürlich viel, viel höher. Und das ist schon einigermaßen beunruhigend. Aber das, was mich noch viel mehr beunruhigt, ist die Tatsache, dass die Frau Ministerin auf unsere Anfrage – also entweder weiß sie es nicht besser oder sie will es uns nicht sagen, aber in beiden Fällen ist das eine Katastrophe – in einer Art und Weise antwortet, die ich Ihnen jetzt ein bisschen näherbringen will.
Wir haben die Frau Ministerin gefragt, wie viele Personen unrechtmäßig in Österreich aufhältig sind und wie viele aufgegriffen wurden. Das wollten wir aufgegliedert haben: bei Polizeikontrollen aufgegriffen, von anderen Behörden aufgegriffen, bei Grenzkontrollen aufgegriffen, und dann: im Beisein von Schleppern aufgegriffen. Und auf all diese Fragen hat die Frau Ministerin geantwortet: „Diese anfragerelevanten Daten werden statistisch nicht erfasst.“ (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das schreibt sie ja immer!)
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Wir wollten wissen, wie viele Illegale von der Polizei aufgegriffen werden, von anderen Behörden beziehungsweise – und das ist ja ganz, ganz wichtig – wie viele im Beisein von Schleppern aufgegriffen wurden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die werden ja nicht aufgegriffen!) Dazu gibt es keine Statistik, Frau Minister? Ist das Ihr Ernst?
Ich habe immer geglaubt, es ist ein Straftatbestand, wenn jemand Personen schleppt. Die Polizei schreitet ein und verhaftet Schlepper, und Sie wissen nicht, wie viele geschleppt wurden? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie weiß auch nicht, wer kommt!) Macht das keinen Unterschied, ob einer geschleppt wurde oder 50? Es macht dann einen Unterschied, wenn der Schlepper verurteilt wird! – Und Sie wissen das nicht? Das interessiert Sie nicht? Frau Minister, es wäre wirklich interessant, was Sie dazu sagen, ob es tatsächlich so ist, dass Sie das nicht interessiert.
Aus Ihrem Ministerium hat es auf ein Telefonat der „Presse“ – die hat ja einen Artikel darüber geschrieben – eine Antwort gegeben, und zwar was die Aufgriffe betrifft: Da könnten ja auch Personen dabei sein, die mehrfach aufgegriffen wurden. – Erklären Sie mir das einmal, Frau Minister! Wenn ein Illegaler im Land ist und Ihre Polizisten ihn aufgreifen, was machen sie dann mit dem? Lassen sie ihn wieder frei, damit sie ihn wieder aufgreifen können und dann wieder und wieder? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Woher soll sie das wissen, sie registriert ja nicht!) Ist das tatsächlich das, was sie tun, Illegale mehrfach aufgreifen? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, ja, ja!)
Ich gebe Ihnen jetzt einen guten Tipp, Frau Minister: Wenn Sie einen Illegalen aufgreifen, bringen Sie ihn außer Landes, aber nicht über die Grenze, denn dann kommt er gleich wieder. Das erleben wir ja aktuell auch an der deutschen Grenze. (Abg.
Amon: Was ist Ihr Vorschlag, Herr Lugar?) Die Deutschen schicken sie zurück, wir bringen sie an die Grenze, die gehen wieder rüber, die Deutschen bringen sie zurück, wir bringen sie an die Grenze, die gehen rüber, die Deutschen bringen sie zurück, und das in alle Ewigkeit. Die Beamten dort fragen schon, ob wir gegen irgendetwas gelaufen sind.
Ich sage Ihnen, die einfachste Lösung wäre, sie dorthin zurückzubringen, woher sie gekommen sind (Abg. Schimanek: … nach Afrika!), in diesem Fall in die Türkei. Das ist überhaupt kein Problem, denn von dort sind sie gekommen, und das ist auch ein sicheres Land – zumindest möchte die Türkei in die EU, also muss sie sicher sein. Wenn das nicht geht, wenn wir nicht wissen, woher sie kommen – das ist das nächste Problem, die haben ja keine Mitwirkungspflicht; jeder kann sagen, er ist so schwer traumatisiert und weiß nicht mehr, woher er kommt –, dann bin ich dafür, dass man zum Beispiel in Libyen, das ist ja ein ziemlich kaputtes Land, vonseiten der EU eine Region anmietet, dort gemeinsam mit der UNO eine Schutzzone errichtet und alle dorthin bringt, dann kommen sie auch nicht mehr. Genau das ist der Punkt: Wenn Sie sie nur über die Grenze schicken, dann kommen sie gleich wieder herein.
Da sind wir auch gleich bei Ihren Grenzzäunen: Erklären Sie mir einmal, warum Sie einen Grenzzaun für Millionen bauen, wenn dieser nur vier Kilometer lang ist? (Abg. Pendl: Marantana!) Wenn einer zurückgewiesen wird, weil er keinen Asylgrund hat, dann geht er einfach diesen Grenzzaun vier Kilometer entlang, und dann steht er wieder da, und das Spiel spielen wir dann bis in alle Ewigkeit. Das ist ja das Problem, Frau Minister.
Sie sollten sich also schon ein bisschen mehr anstrengen, nicht nur bei den Anfragebeantwortungen. Das ist ein Witz, da komme ich mir wirklich verschaukelt vor, wenn Sie uns auf viele interessante Fragen einfach antworten, dazu gibt es keine Statistik. Das heißt ja nichts anderes, als dass Sie nicht wissen, wer in Österreich aufhältig ist. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Kumpitsch.)
Sie haben keine Ahnung, wer in Österreich als U-Boot lebt und was der möglicherweise im Schilde führt. Und wenn Sie jemanden aufgreifen, dann fällt Ihnen nichts Besseres ein, als ihm einen Brief nach Hause zu schicken – für den Fall, dass die Adresse bekannt ist –, in dem steht, dass er sich gefälligst außer Landes zu begeben hat. Und damit ist es erledigt. (Abg. Plessl: Hotspots!)
Ich verrate Ihnen ein Geheimnis, Frau Minister: Die gehen nicht außer Landes, sondern bleiben hier, mit all dem Potenzial, mit all dem Gefährdungspotenzial. Das haben Sie letztendlich zu verantworten!
Deshalb, Frau Minister, ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit, nicht nur bei der Anfragebeantwortung, sondern auch in Ihrem Ministerium und bei Ihrer Arbeit.
Und da sind wir gleich beim Thema: Es ist so, dass uns Busfahrer erzählen, dass an der Grenze Menschen einsteigen und sie mindestens die Hälfte auf dem Weg Richtung deutscher Grenze verlieren. Sie haben keine Ahnung, wo die abbleiben, keine Ahnung, wo die sind, auch bei Menschen, die Sie jetzt aktuell hereinlassen, die angeblich in Deutschland einen Asylantrag stellen wollen. Sie überprüfen nicht, ob die auch in Deutschland ankommen. Sie haben noch nicht bei den deutschen Behörden nachgefragt, ob die auch tatsächlich ankommen.
Warum machen Sie das nicht, Frau Minister? Ist das nicht logisch? Wenn Sie jemanden ins Land lassen, der behauptet, er geht nach Deutschland, der aber dort nicht ankommt, und die deutschen Behörden Ihnen das sagen, dann müsste Ihnen doch einleuchten, dass der irgendwo in Österreich verblieben ist. Und dann müssten Sie sich die Fragen stellen: Wie finden wir diese Menschen? Was machen diese Menschen
hier? Warum geben die an der Grenze an, dass sie nach Deutschland wollen, und tun das dann gar nicht? – All diese Fragen sollten Sie sich stellen, Frau Minister.
Was Ihre Obergrenze betrifft: Ich war immer ein Freund der Obergrenze, aber bei mir ist die Obergrenze null, und zwar deshalb, weil die alle, wie sie da kommen, laut Genfer Flüchtlingskonvention kein Recht haben, in Österreich Asyl zu bekommen. Deshalb wäre eine Obergrenze von null absolut rechtskonform. Das, was Sie machen, ist aber nicht rechtskonform, Frau Minister. Sie sagen, bis 37 500 haben sie alle Rechte, und ab 37 501 haben sie keine Rechte mehr. Ein Jus-Praktikant kann Ihnen erklären, dass das nicht funktionieren wird. (Beifall beim Team Stronach.)
Man kann doch jemandem nicht ein Recht absprechen, nur weil eine Zahl überschritten wurde, die Sie willkürlich festgelegt haben. Deshalb: Wenn wir schon eine Grenze einführen, dann machen wir sie bei null, denn das geht. Laut Genfer Flüchtlingskonvention hat keiner ein Recht, und es hat noch keinen gegeben, der das widerlegen konnte. Lesen Sie einmal die Genfer Flüchtlingskonvention, auch Ihnen würde ich das empfehlen, Frau Minister, da steht das drinnen!
Ein Punkt noch zum subsidiären Schutz …
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, beachten Sie bitte die Redezeit!
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (fortsetzend): Die Redezeit, ja, ich habe noch ein bisschen.
Der subsidiäre Schutz ist ein Recht, das wir aufgedoppelt haben auf die Genfer Flüchtlingskonvention, ohne Not. Das könnten wir jederzeit abschaffen, brauchen wir nicht. (Zwischenruf der Abg. Korun. – Abg. Hagen: Frau Korun weiß das besser!)
Das heißt, geben wir nur jenen Schutz, die ihn wirklich brauchen, dann sind das ganz, ganz, ganz Wenige. Alle anderen weisen wir nicht nur hinter die Grenze zurück, sondern bringen sie wieder möglichst weit dorthin zurück, woher sie gekommen sind, denn dann können wir sicher sein, dass sie zumindest für lange Zeit nicht wieder kommen.
Das hat auch einen gewissen abschreckenden Charakter für all jene, die sich auf den Weg machen und das nicht tun, weil sie gefährdet sind, sondern weil sie sich ein besseres Leben erhoffen. Das kann ich verstehen, das würde ich auch machen, aber die Frage ist nicht, ob die das wollen, die Frage ist, ob wir es akzeptieren müssen. Ich sage Nein, ich bin für Hilfe vor Ort und nicht für eine zehnmal so teure Hilfe in Österreich. (Beifall beim Team Stronach.)
Und das ist genau der Trugschluss, dem Sie da erliegen, Frau Minister, und deshalb: Bemühen Sie sich ein bisschen mehr bei den Anfragebeantwortungen und bemühen Sie sich vor allem mehr, wenn es darum geht, herauszufinden, wer tatsächlich in Österreich illegal aufhältig ist. (Beifall beim Team Stronach.)
15.09
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Mikl-Leitner. Frau Ministerin, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: So, und was sagt sie jetzt?)
15.10
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Danke für die Gelegenheit, über das Thema illegal Aufhältige sprechen zu dürfen, darüber, wie wir mit illegal Aufhältigen umgehen. Ich darf aber Sie, sehr geehrter Herr Klubobmann Lugar, daran erinnern, dass Sie in den eigenen Reihen, sprich in Ihrer Partei, einen Polizisten haben, einen gelernten Polizisten, der nach wie vor aktiv im Dienst ist, der Ihnen
sicherlich auch umfassende Informationen hätte geben können (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir wollen sie aber von Ihnen!), wie diese Anfragebeantwortung zu verstehen ist, aber gerne mache ich das auch persönlich.
Um Ihnen ein Gesamtbild zu geben, ist es, glaube ich, wichtig, zu erklären, wie es mit den rechtlichen Rahmenbedingungen ausschaut, wenn sich Menschen illegal im Land aufhalten.
Wie Sie wissen, kann jemand zurückgeschoben werden, wenn er sich illegal im Land aufhält. Ist das nicht möglich, wird ein Verfahren seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl eingeleitet, in weiterer Folge eine Rückkehrentscheidung, gegebenenfalls ein Einreiseverbot verfügt.
Wie Sie wissen oder Ihnen bekannt ist, braucht man für jede Rückführung auch ein sogenanntes Heimreisezertifikat, und darin liegt letztendlich die große Problematik, für die es seitens der Europäischen Kommission sehr viel Kraft und Anstrengung braucht, um diese Vereinbarungen mit den Herkunftsstaaten zu treffen, damit diese Heimreisezertifikate auch gewährleistet und die Illegalen zurückgenommen werden.
Darüber hinaus gehen wir aber auch einen österreichischen Weg und sind mit vielen Staaten im Gespräch, um Heimreisezertifikate zu erhalten, und werden auch weiterhin den Schwerpunkt auf Rückführungen legen. Dass dem so ist, zeigen bereits die Zahlen aus dem Jahr 2015, und die wollen wir natürlich auch im Jahr 2016 erhöhen. So ist es uns im Jahr 2015 gelungen, 8 365 Personen außer Landes zu bringen, davon 5 087 freiwillig und 3 278 zwangsweise. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na großartig!)
Nun zu den von Ihnen angesprochenen Punkten: Die Behauptung, dass sich in unserem Land 92 400 Menschen illegal aufhalten, ist jedenfalls falsch, nämlich deswegen falsch, weil in diese Statistik auch Menschen fallen, die im Vorjahr ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel aufgegriffen wurden und als illegal galten. Viele von denen haben natürlich in weiterer Folge einen Asylantrag gestellt. Wie Sie wissen, gelten sie zuerst als illegal, und dann, wenn sie einen Asylantrag stellen, gelten sie nicht mehr als illegal. (Abg. Pendl: Das weiß eh jeder!) Ich glaube, das weiß auch Herr Hagen ganz genau.
Zudem liegen die höheren Zahlen an Aufgriffen natürlich auch an unserer verstärkten Kontrolltätigkeit. Wie Sie wissen, legen wir da einen Schwerpunkt auf die Schleierfahndungen und dabei vor allem auf den Kampf gegen die Schlepperei. Und dazu sei gesagt, dass wir ab 1. April auch ein neues operatives Zentrum im Kampf gegen Schlepperei in Wien haben werden, wo es vor allem den Balkanstaaten möglich ist, in diesem Zentrum noch intensiver zusammenzuarbeiten, unter Einbindung von Europol und Interpol.
Geben Sie mir auch die Möglichkeit, kurz auf das neue Grenzmanagement einzugehen. Sie wissen, dass wir seitens der Bundesregierung eine Obergrenze von 37 500 Asylanträgen für 2016 gezogen haben und dass das jetzt dazu führt, dass wir sogenannte Tageskontingente festgelegt haben. Die Tageskontingente, wenn Sie so wollen, betreffen zwei Obergrenzen: zum einen sind wir bereit, 80 Asylanträge pro Tag an der Südgrenze zu akzeptieren, zum anderen dürfen nur 3 200 durch Österreich durchreisen, auf dem Weg in andere Länder. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: In Spielfeld, das wissen wir schon!)
Frau Kollegin, da darf ich Ihnen auch gleich als Information dazusagen, dass zwischen der Aussage des Herrn Verteidigungsministers Doskozil und der von mir kein Unterschied besteht, wenn Sie wollen, sind beide Ansagen richtig und korrekt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und am Montag? Wie viele waren es da? 170!) Warum ist die Ansage des Herrn Verteidigungsministers korrekt? – Weil es derzeit einfach Fak-
tum ist, dass alle Flüchtlinge von Slowenien ausschließlich über den Grenzübergang Spielfeld geleitet werden. Somit ist auch seine Aussage korrekt. Ich hoffe, dass ich das damit aufklären konnte. (Abg. Neubauer: Was ist mit denen, die aus Deutschland zurückkommen? Die zählen nicht?)
Zum anderen darf ich Sie auch noch darüber informieren – ich komme gerade von der Westbalkan-Konferenz im Innenministerium, zu der der Außenminister und ich gemeinsam eingeladen haben –, dass es unser Ziel ist, gemeinsam mit den Westbalkanstaaten die Migrationsströme zu reduzieren, weil wir alle wissen, dass es in der Dimension der letzten Monate, des letzten Jahres nicht weitergehen kann. Da gibt es, glaube ich, nur zwei Möglichkeiten – wenn wir uns die Flüchtlingsströme vor Augen führen –: Erstens, es wird das Durchwinken Richtung Mitteleuropa weiterhin akzeptiert, dabei werden Österreich, Deutschland und Schweden weiterhin die Hauptbetroffenen sein – das werden wir nicht akzeptieren (Beifall bei der ÖVP – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was? Sie machen es ja!), und deswegen braucht es hier auch die Obergrenze und ganz klare nationale Maßnahmen –, und zweitens gibt es natürlich die Möglichkeit, dass man durch nationale Maßnahmen an der Grenze – und in enger Allianz mit den Balkanstaaten – Schritte setzt und die Flüchtlingsströme reduziert, damit auch tatsächlich weniger kommen, und man hier vor allem auch Druck macht, dass es zur Umsetzung von europäischen Lösungen kommt.
Ein Stichwort möchte ich noch aufgreifen, das der Herr Klubobmann angesprochen hat, nämlich das Thema Schlepperbericht. Dazu sei noch Folgendes erwähnt: Dieser Schlepperbericht ist in Endfertigung und wird im Frühling präsentiert. Sie haben die Gelegenheit, dort gerne alle Zahlen im Detail nachzulesen beziehungsweise diverseste Anfragen dann im Rahmen eines Ausschusses an mich zu stellen. An diesem Schlepperbericht, in dem alle Zahlen zusammengefasst werden, wird gearbeitet. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.17
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Rednerinnen und Redner 5 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Abgeordneter.
15.17
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist immer eine sehr sensible und sehr heikle Diskussion, wenn es um dieses Thema geht. Ich versuche immer, sie zu versachlichen (Abg. Lugar: Da muss sogar die Ministerin lachen!), es ist aber nicht leicht, wenn man anscheinend weder den Rechtsbestand kennt noch zuhört, was die ganzen Wochen und Monate eigentlich diskutiert wird.
Gleich zu Beginn – da werden wieder gleich dieselben, die kritisieren, lachen – möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen der Polizei, des Bundesheeres, der NGOs bedanken, weil der schwere Dienst, den sie seit Wochen und Monaten machen, von uns allen immer wieder als eine Selbstverständlichkeit gesehen wird. Deshalb gilt ihnen in aller Klarheit unser gemeinsamer Dank dafür. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)
Herr Klubobmann, wir haben in den letzten Monaten, zumindest einmal jeden Monat, irgendwelche Maßnahmen hier im Haus gesetzt – nicht nur die Bundesregierung –, mit denen wir auf die Entwicklung, dass Europa zu lange braucht, um diese Aufgaben ganz einfach anzugehen, reagiert haben. Wir haben das Step by Step versucht. Ich sage auch in aller Klarheit: Die internationale Staatengemeinschaft steht vor einer großen Herausforderung. Warum geht die UNO nicht her und macht massiv Druck, damit wir diese Krisenherde befrieden? Warum braucht die Europäische Union viel zu
lange, um diese Krisenherde zu beruhigen? Solange das nicht erfolgt, werden wir uns mit diesem Problem mehr oder minder, egal, ob an der EU-Außengrenze oder – weil es gar nicht geht, bis die EU-Außengrenze funktioniert – an der nationalen Grenze, auseinandersetzen müssen. Das ist eine große Aufgabe. Sie stellen sich hier her und haben keine einzige Antwort, keinen einzigen Vorschlag, nur Kritik, Herr Kollege, um das auch in aller Klarheit einmal festzustellen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Lugar: Aufpassen, Ohren aufsperren!)
Lassen Sie mich noch eines sagen – das ist jetzt in der Diskussion untergegangen –: Wir, Herr Kollege Amon und ich, haben zusätzlich zu allen Maßnahmen, Frau Bundesminister, heute einen Antrag eingebracht – und ich hoffe, dass er dann gleich dem Innenausschuss zugewiesen wird, dann werden wir ihn beim nächsten Ausschuss auch behandeln –, damit wir die ganze Thematik mit der Grenzkontrolle – jeder ist, glaube ich, informiert –, was die Fingerprints und deren Speicherung betrifft, sehr rasch lösen.
Bei jeder Maßnahme wird versucht, sehr breit in der Republik, nicht nur in der Politik, all diese heiklen Fragen auf alle Fälle einmal zu zerreden. Wenn wir jeden Einzelnen, der zu uns kommt, beamtshandeln wollen, dann muss uns auch klar sein, dass wir ganz einfach auch das Rüstzeug dazu brauchen, damit wir das umsetzen können. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht viel zu diskutieren, denn das müsste eigentlich jeder wissen. Und natürlich brauchen Beamtinnen und Beamte Rechtssicherheit. Jetzt können wir interpretieren, was das jetzige Gesetz hergibt oder nicht hergibt, was man vielleicht klarer definieren kann; und ich meine, mit dieser Klarstellung, die wir jetzt vornehmen werden, werden wir das so halbwegs hinbekommen.
Weil hier ununterbrochen alles nur kritisiert wird, möchte ich schon sagen: Wir kritisieren die unsolidarische Haltung auf der europäischen und auf der internationalen Ebene. Bei all diesen Schwierigkeiten in den letzten Monaten habe ich allerdings von nationaler Solidarität auch nicht viel gesehen, wenn ich mir das gesamtstaatlich anschaue, wie verzweifelt versucht wurde, mit staatlichen und nicht staatlichen Organisationen da Abhilfe zu schaffen.
Klar sein muss jedenfalls, dass diese wichtige Aufgabe im Interesse der Menschlichkeit liegt, im Interesse der Humanität, aber auch der Sicherheit des Staates und dessen Bürgerinnen und Bürger, weil wir alle nicht nur wissen, wo es schwierig wird, das alles sozial verträglich zu lösen und all diese Menschen unterbringen zu können, sondern auch wissen, wo die Schmerzgrenzen unserer Bevölkerung liegen. Und ich glaube, wir befinden uns genau in diesem Spannungsfeld, wo es auf der einen Seite die Bevölkerung betrifft, wo die Bevölkerung das Recht hat, dass wir so vorgehen und jeder bei uns weiß, wer sich im Lande befindet – das ist auch keine Frage –, und wo es auf der anderen Seite so sein muss, dass die Menschen so untergebracht werden, dass man sagen kann, das ist sozial, das ist human, da sieht man Menschlichkeit und das wird allen Konventionen gerecht.
All diese Fragen sind jedenfalls nicht dazu geeignet, Herr Kollege Lugar, zu polarisieren, ein politisches Spielchen daraus zu machen, sondern wir sollten versuchen, diese Fragen der Sache verpflichtet zu lösen. So einfach wäre das. Ich kann nur sagen, versuchen wir es wenigstens gemeinsam; die Einladung dazu steht. Wir haben in diesem Zusammenhang noch genug Gesprächsmöglichkeiten, so zum Beispiel auch im Ausschuss.
Jedenfalls sollte man aufhören, ununterbrochen zu verunsichern. Ja, es wird ununterbrochen verunsichert. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen. – Zwischenruf des Abg. Lugar.) – Ob du jetzt lachst oder nicht: Das tut jetzt nichts zur Sache. Das Thema ist viel zu ernst. Und daher, meine Damen und Herren, ersuche ich jetzt wirklich darum
(Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen) – das ist schon mein Schlusssatz, Frau Präsidentin –, denn wir alle sind auf die österreichische Bundesverfassung und auf unseren Rechtsbestand vereidigt, nicht immer so zu tun, als würde es das alles nicht geben.
Österreich ist ein Rechtsstaat, wir sind dem Rechtsstaat verpflichtet, wir sind der österreichischen Bevölkerung verpflichtet – und wir werden das auf diese Art und Weise sowie im Kontext mit der Bevölkerung lösen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hagen: Da muss die Regierung den Rechtsstaat …!)
15.23
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Amon zu Wort. – Bitte.
15.23
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich bin zwar kein Vertreter einer österreichischen Versicherung, aber ich möchte Herrn Klubobmann Lugar dennoch sehr gerne sagen: Ihre Sorgen möchten wir haben! Ja, Ihre Sorgen möchten wir haben. (Abg. Lugar: Die haben Sie eh! – Abg. Neubauer: Die haben Sie! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Während Frau Bundesministerin Mikl-Leitner in ihrem Ministerium zur Stunde rund 14 Innen- und Außenminister zu Gast hat, um gerade diese Probleme zu besprechen und konkrete Lösungen zu erarbeiten, zitieren Sie sie hierher ins Parlament mit Ihrer Anfragebesprechung und behindern sie eigentlich, an dieser wirklich wichtigen Konferenz teilzunehmen! So „wichtig“ ist Ihnen dieses Thema, Herr Kollege Lugar! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lugar: Eine gescheite Anfragebeantwortung machen! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Herr Klubobmann Lugar, als leidenschaftlicher Parlamentarier, der ich bin, einer, der das Interpellationsrecht ganz hoch einschätzt, muss ich Ihnen trotzdem sagen: Ein bisserl Gespür, ein bisserl Sensibilität für Dinge, die wichtig sind, hätte ich mir von Ihnen schon gewünscht. Es wäre jetzt schon viel wichtiger, dass die Frau Bundesministerin für Inneres als Gastgeberin in ihrem Ressort bei den 14 anderen Ministern ist – und nicht jetzt die schriftliche Abfragebeantwortung an Sie hier mit Ihnen besprechen muss. Das hätte man bei der nächsten Plenarsitzung genauso machen können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Königsberger-Ludwig: Das Parlament ist schon wichtig! – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein, Hagen und Lugar.)
Herr Kollege Lugar, noch etwas möchte ich Ihnen sagen: Das zeugt von keiner Lösungskompetenz, hier herauszugehen und mit Zahlen zu operieren, obwohl Ihnen bereits in der Anfragebeantwortung erklärt wurde, dass die Zahlen, die Sie vorlegen, alle nicht stimmen, dass das offenbar nach dem Motto zusammengestellt wurde: Glaube nur einer Statistik, die du selbst gefälscht hast!
Natürlich verunsichert man auch mit solchen Anfragen, indem man darstellt, es befänden sich 92 000 Illegale in Österreich. (Abg. Lugar: Das steht ja da!) Das ist in dieser Art und Weise (Abg. Lugar: Das steht da!) – Frau Bundesministerin Mikl-Leitner hat Ihnen das jetzt auch gesagt – so nicht korrekt! Das kann man so nicht darstellen, Herr Kollege Lugar! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lugar.)
Herr Kollege Lugar, es hilft ohnehin nichts, man kann jemanden nicht überzeugen, auch nicht mit richtigen Argumenten, wenn er sich nicht überzeugen lassen will. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Jetzt seien Sie nicht so überheblich!) Sie wollen mit dieser
Debatte ein paar kleine politische Münzen wechseln, sehen aber nicht die gesamthaft enorm schwierige Aufgabe, die es zu lösen gilt.
Ich möchte wirklich unserer Innenministerin meinen größten Respekt aussprechen für das, was da bereits geleistet wurde, dass es gelungen ist, ein exzellentes Grenzmanagement aufzustellen (Abg. Lugar: Exzellent?! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was sagen Sie da?!), das notwendig ist, um diesen ganz massiven Zuzug einzudämmen.
Es ist doch kein Zufall, Herr Kollege Lugar, dass jetzt Vertreter sämtlicher Staaten an der Balkanroute nach Wien zu dieser Konferenz kommen, um diese Frage zu besprechen. (Ruf bei der FPÖ: Ein halbes Jahr zu spät!) Unsere Frau Bundesministerin für Inneres, der Außenminister, der Verteidigungsminister, wir gehen koordiniert vor mit allen Staaten an der Balkanroute, um dieses Problem zu lösen, denn das ist ein massives Problem, eines, das ernst zu nehmen ist. Niemand hat behauptet, dass das alles völlig ohne Probleme abgegangen ist. Das haben wir auch alle bemerkt, dass plötzlich eine Massenmigration stattgefunden hat. Aber mit der Art und Weise, wie Sie hier versuchen, Kleingeld zu wechseln, ohne einen einzigen Vorschlag zu bringen, wie man denn mit der Sache umgehen soll, geht es nicht; das ist wirklich ein Problem. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Lugar.) Und Vorschläge vorzulegen, das wäre nämlich auch eine Aufgabe der Opposition. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lugar: Zurückbringen!)
In diesem Zusammenhang sage ich noch ein Wort, weil Kollege Brosz von den Grünen – er ist jetzt gerade nicht da – die Absage der für morgen geplant gewesenen Plenarsitzung öffentlich kritisiert hat, da es angeblich keine Vorlagen gäbe. Auch das ist aus meiner Sicht eine wirkliche Doppelbödigkeit, die ich hier ansprechen möchte. (Zwischenrufe der Abgeordneten Brunner und Korun.)
Wir haben im Innenausschuss eine Vorlage betreffend Verschärfung des Asylrechts gehabt. Wir wollten das eigentlich beschließen beziehungsweise in der morgigen Sitzung behandeln. Es war jedoch der ausdrückliche Wunsch der Grünen, im Innenausschuss ein Hearing zu veranstalten (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Brunner und Korun), die Vorträge und Meinungen der Experten zu berücksichtigen und bis zum nächsten Ausschuss zu warten, um dann die Vorlagen beschließen zu können – und zwar unter Berücksichtigung von sieben weiteren Anträgen, die von der Opposition eingebracht worden sind. (Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Brunner und Korun.)
Diese Anträge (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen) – das ist schon mein Schlusssatz, Frau Präsidentin – sind gemeinsam mit der Opposition vertagt worden.
Das, was nicht geht, ist, öffentlich zu kritisieren, dass es keine Vorlagen gäbe, jedoch im Ausschuss selbst darum zu bitten, dass das vertagt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
15.28
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.
15.29
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Herr Kollege Amon, es geht auch nicht, dass Sie sich hier herstellen und behaupten, die Opposition habe keine Vorschläge – und Sie aber sämtliche Oppositionsanträge vertagen. Das kann ich genauso zurückgeben. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
Bei aller Wertschätzung: Es liegen insgesamt 700 Anträge der Oppositionsparteien sozusagen irgendwo im Nirwana, Anträge, die von der Regierung einfach immer nur vertagt werden. – Das sollte man, wie ich meine, auch nicht aus den Augen verlieren.
Dazu, Herr Kollege Amon, dass Sie sich so aufgeregt haben, dass wir jetzt eine Anfragebesprechung machen, wo doch die Frau Bundesminister bei einer so wichtigen Konferenz sein sollte, sage ich: Es ist die Pflicht der Bundesministerin, dem österreichischen Parlament Rede und Antwort zu stehen! (Abg. Amon: Sie haben auch keine Sensibilität!)
Darüber brauchen Sie sich nicht aufzuregen, denn wenn Sie das nicht wollen, wenn das nur eine lästige Verpflichtung für Sie ist, dann, würde ich meinen, haben Sie hier die falsche Position. (Beifall der Abg. Schenk.)
Außerdem ist es wahrscheinlich sogar gescheiter, dass sich die Innenministerin dort nicht einfindet, denn die erzählt ohnehin nur Märchen, wie sie es auch heute wieder getan hat. Nur weil der neue Minister Doskozil noch ehrlich und von diesem Wiener Parkett noch nicht so verdorben ist, haben wir gestern überhaupt erfahren (ironische Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP), dass dieses ganze Asylpaket ein reines Mogelpaket ist (Beifall bei der FPÖ), dass das überhaupt nichts zu tun hat mit dem, was Sie versuchen, den Menschen hier klarzumachen, Frau Bundesminister.
Am Montag sind 170 Asylanträge gestellt worden, denn die 80-Personen-Grenze gilt nur für Spielfeld. Und wenn irgendwann die anderen „Türln mit ihren Seitenteilen“ fertig sind, dann sollen sie entlang der Südgrenze gelten; aber wenn jemand im Landesinneren den Asylantrag stellt, dann zählt das auch nicht zu der Tagesobergrenze von 80 Anträgen. Wissen Sie, was Sie damit machen? – Sie machen das Geschäft der Schlepper, die dann nichts anderes tun werden, als die Personen wiederum irgendwo über die grüne Grenze in das Landesinnere zu schleppen, damit sie eben noch den Asylantrag stellen können. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.) Das ist doch der Wahnsinn, den Sie hier von sich geben, Frau Bundesminister!
Hören Sie endlich auf, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen! Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Das, was Sie hier machen, das ist ein Wahnsinn! (Abg. Schwentner: Hören Sie auf zu schreien!) Das ist in Wahrheit ein Pflanz der Bevölkerung. Mir würde ein anderes Wort auf der Zunge liegen, aber ich weiß, dass ich dann einen Ordnungsruf bekommen würde – aber das tun Sie mit der österreichischen Bevölkerung.
Sie erzählen seit Monaten Geschichten. Sie haben es von Anfang an gewusst, dass diese sogenannte Obergrenze eben nicht gilt – weder die 37 500 Anträge pro Jahr noch die 80 Anträge pro Tag gelten –; und es kann auch nicht gelten, denn Sie könnten es auch noch auf die Minutengrenze runterbrechen. An Skurrilitäten sind Sie nicht mehr zu überbieten. Sie, und mit Ihnen das gesamte Kabinett, Frau Minister, sind rücktrittsreif. Sie sind definitiv rücktrittsreif! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
Wenn ich mir jetzt überlege – es geht in dieser Anfrage um illegal in Österreich aufhältige Personen –, dann fällt mir ein „Kurier“-Artikel zu einem illegal in Österreich aufhältigen Mazedonier ein; der kommt aus Mazedonien (Ruf bei der ÖVP: Nein?!) und hat in etwa 20 Frauen vergewaltigt. Der „Kurier“ schreibt – nachdem er aufgelistet hat, was er mit den Frauen alles gemacht hat –:
„Die Ermittler sicherten schließlich Fotos des Mannes. Polizisten der Polizeiinspektion Ausstellungsstraße erkannten den 22-Jährigen darauf wieder. ‚Sie haben ihn von einer Amtshandlung gekannt und wussten, dass er in einem Wohnhaus in der Engerthstraße untergekommen ist‘, sagte Pölzl. Offiziell gemeldet war der 22-Jährige in Wien nicht, er lebte als U-Boot in der Bundeshauptstadt.“
Jetzt muss man sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Sie haben ihn im Zuge einer Amtshandlung kennengelernt. Vielleicht ist er in der Tempo-30-Zone mit 35 km/h zu schnell gefahren? Dann haben die Polizisten ihn gefragt, ob er einen Ausweis hat, und dann gesagt: Ach, haben Sie keinen? Sind Sie illegal hier? Na,
macht nichts! Wo sind Sie denn untergekommen? Ach, in der Engerthstraße. Na gut, wenn wir Sie wieder brauchen, falls Sie wieder einmal zu schnell fahren, werden wir vorbeikommen.
Ich meine, das ist doch Wahnsinn! Der gehört doch sofort festgenommen. Jemand, der sich hier illegal aufhält, der wird einfach wieder freigelassen und dann wird gesagt, dass man ohnedies weiß, wo er sich derzeit aufhält. Das ist der Irrsinn, Frau Innenminister – und Sie sitzen da, haben wirklich die Schneid, sich hinzustellen und zu sagen, dass Sie alles super machen, dass Ihr Asylpaket wirkt und dass alle ganz stolz auf Sie sind. – Mitnichten, Frau Minister, und das wissen Sie ganz genau. Diese Geschichten, die Sie uns seit Monaten ganz bewusst auftischen, werden Ihnen allen noch auf den Kopf fallen.
Herr Kollege Amon, Ihr erster Satz, als Sie sich hier ans Rednerpult stellten, war: „Ihre Sorgen möchten wir haben.“
Sie sollten sich die Sorgen endlich machen, dann würden Sie vielleicht nicht alle Wahlen verlieren! (Zwischenruf bei der FPÖ.) Das ist nämlich auch die Tatsache. Wir nehmen nämlich die Sorgen der Menschen und der Bevölkerung ernst – und das ist der Unterschied. Darum gewinnen wir die Wahlen und Sie verlieren sie, Herr Kollege. (Beifall bei der FPÖ.)
Frau Innenministerin, lassen Sie sich das jetzt wirklich einmal ins Stammbuch schreiben: Hören Sie auf, die österreichische Bevölkerung an der Nase herumzuführen! Hören Sie auf, die österreichische Bevölkerung zu pflanzen und zu verarschen! (He-Rufe bei der ÖVP.) Das haben die Menschen in dieser …
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie haben vorher selbst gesagt, dass Sie sich trotz Ihrer Emotionalität darum bemühen, in Ihrer Ausdrucksweise keinen Ordnungsruf herbeizuführen, aber Sie haben sich nicht gemäßigt, sondern ganz im Gegenteil. Und daher erteile ich Ihnen für „zu pflanzen“ und so weiter einen Ordnungsruf. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lugar: Sie hat etwas anderes gesagt! – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
*****
Ich ersuche Sie, zum Schlusssatz zu kommen, weil Ihre Redezeit ausgeschöpft ist.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (fortsetzend): Ich trage diesen Ordnungsruf wirklich mit Würde, denn eigentlich sollte der Ordnungsruf da der Regierungsbank und im Speziellen der Innenministerin gelten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lugar: Sie hat „verarschen“ gesagt!)
15.34
Präsidentin Doris Bures: Bei der Erteilung von Ordnungsrufen, die die Geschäftsordnung des Nationalrates vorsieht, geht es darum, dass wir die Würde und den Anstand des Hauses wahren sollten. Das war leider in dem Fall nicht der Fall, und deshalb kam der Ordnungsruf.
Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun zu Wort. – Bitte.
15.35
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte – vor allem junge –
Gäste auf der Galerie! Liebe Grüße auch an alle vor den Fernsehgeräten! Ich möchte Ihnen von etwas Spannendem erzählen.
Gestern Abend hat es eine sehr spannende Veranstaltung mit einer Wissenschaftlerin gegeben. Sie heißt Elisabeth Wehling und analysiert seit Jahren die politische Sprache, also wie die Begriffe sowie die politische Sprache, die wir verwenden, unser Bewusstsein formen und wie man mit bestimmten Rahmen, die man setzt, Themen rahmt – also framt. Sie hat viel über die aktuelle Flüchtlingspolitik gesprochen und darüber, wie über Schutzsuchende gesprochen wird.
Interessant war, dass sie gesagt hat, Schutzsuchende werden in der aktuellen Debatte als sogenannte Naturgewalt, als etwas Gefährliches, als etwas, wovor wir Angst haben müssen, definiert – mit der Sprache, mit Begriffen wie „Flüchtlingswelle“, „Flüchtlingsstrom“ et cetera. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)
Herr Kollege, ich weiß, die Freiheitlichen machen sehr gern Zwischenmeldungen, aber vielleicht könnte man ab und zu auch den anderen zuhören. (Abg. Schimanek: Er hat Sie nur korrigiert!) Ja, danke für die Bestätigung der These.
Mit Begriffen und mit dieser bestimmten politischen Sprache definiert man die Schutzsuchenden, die Opfer von bestimmten Verhältnissen geworden sind, wie Krieg, Verfolgung, Folter und politische Verfolgung. Ich glaube, das ist den allermeisten unbewusst, und vor allem auch vielen unbewusst, die dieser Sprache ständig ausgesetzt sind, nämlich unsere Bürger und Bürgerinnen. Mit dieser Sprache, mit diesen Tricks macht man sprachlich aus den Opfern Täter. Man tut so, als wären es diejenigen, vor denen wir Angst haben müssen, weil sie in Wellen kommen und uns sozusagen wie Naturgewalten wegspülen würden.
So ist es möglich, die Opfer von Krieg und Verfolgung als Täter zu definieren, vor denen wir uns angeblich schützen müssen. (Abg. Peter Wurm: … Täter Opfer gehabt!) – Danke für die Zwischenrufe. Ich werde sie mir dann im Protokoll anschauen, wenn Sie erlauben. Ich will meine kurze Redezeit nicht damit vergeuden.
Die Situation ist vielmehr umgekehrt: Es geht um Menschen, die vor Verfolgung, vor Folter, vor den Bomben Assads, vor den Schlächtern des sogenannten Islamischen Staates und vor allen möglichen Faschisten dieser Welt flüchten. Die Situation ist so, dass diese Menschen Opfer der Verhältnisse sind und dass wir diejenigen sind, die die Möglichkeit haben, ihnen Schutz zu geben, den sie brauchen.
Ja, dieser Schutz kann nicht nur von einem Land allein gewährleistet werden. Ja, wir brauchen gemeinsame Lösungen. Wir brauchen endlich eine gemeinsame europäische Asylpolitik und übrigens auch eine europäische Migrationspolitik, denn das, was in diesen politischen Diskussionen von vielen – leider auch von der Frau Innenministerin – sehr oft unter den Teppich gekehrt wird, ist, dass dann, wenn sich ein Mensch legal in der EU aufhält und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommt – was laut EU-Recht nach fünf Jahren möglich ist –, dieser Mensch sich in allen EU-Ländern bewegen, aufhalten und niederlassen kann.
Das heißt, eine „nationale Lösung“ – unter Anführungszeichen – ist in der EU gar nicht mehr möglich, weil dann, wenn es ganz unterschiedliche Migrationspolitiken gibt, die Folge ist, dass Menschen, die sich legal in der EU aufhalten, sich auch in andere Länder, die vielleicht eine ganz andere Migrationspolitik haben, bewegen können. Auch deshalb kann es nur gemeinsame Lösungen geben. Im Sinne dessen möchte ich die Griechenland-Erpressungskonferenz ansprechen, sehr geehrte Frau Innenministerin, die Sie heute gemeinsam mit Ihrem Kollegen Sebastian Kurz einberufen haben.
Das muss man sich einmal vorstellen: Unsere Innenministerin und unser Außenminister laden zu einer internationalen Konferenz ein (Ruf bei der ÖVP: Ist das schlecht?!),
die EU beteiligen sie nicht, Griechenland beteiligen sie an dieser Konferenz interessanterweise auch nicht, obwohl die Folgen in Griechenland ganz, ganz massiv zu spüren sein werden, nämlich indem Hunderttausende Flüchtlinge in Griechenland stranden, nicht weiterkönnen, auch nicht umverteilt werden – nach jetzigem Stand – und dass Griechenland die gesamte Verantwortung für die 28 EU-Länder übernehmen soll.
Das ist eine katastrophale Politik, die zu einem humanitären Notstand in Griechenland führen wird, und das sagen griechische Politiker und Politikerinnen und die zuständigen Regierungsmitglieder inzwischen auch ganz offen. Sie beklagen sich darüber, dass Österreich hier eine verheerende Rolle spielt – genau genommen, die österreichische Bundesregierung – mit einer Linie, die allen auf der Westbalkan-Route liegenden Ländern sagt: Macht ruhig eure Grenzen zu, damit niemand durchkommt! Alle sollen bitte in Griechenland stranden! Dass sie in Griechenland verelenden oder aus dem Müll essen müssen oder zu Zigtausenden obdachlos sind, das interessiert uns alles nicht, denn wir wollen Druck auf Griechenland ausüben.
Zweite Skurrilität: Deutschland war zur heutigen Griechenland- und Deutschland- Erpressungskonferenz auch nicht eingeladen. Gleichzeitig richtet aber Herr Außenminister Kurz Deutschland aus: Wir wollen jetzt eine Antwort von Deutschland, wie viele ihr aufnehmen wollt. – Das ist ja interessant! Deutschland nicht einladen, Deutschland die Konsequenzen ausbaden lassen und dann Deutschland über die Medien ausrichten lassen: Wir wollen, dass ihr eure Politik ändert.
Sehr geehrte Damen und Herren von der sogenannten Europapartei ÖVP! (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Das ist keine europäische Politik. Das ist keine solidarische Politik. Das ist keine nachhaltige Politik. Bitte kehren Sie zur Vernunft zurück! Es kann nur gemeinsame Lösungen geben, sowohl in der Flüchtlingsfrage als auch beim Migrationsthema. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hagen: Das müssen Sie den Griechen auch sagen!)
15.41
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.
15.41
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Mikl-Leitner! Hohes Haus! Ich wollte mich bei Kollegin Steinacker bedanken, die uns ja immer etwas aus der Weltliteratur mitbringt. Ich habe mir das zum Vorbild genommen und lese Ihnen auch etwas vor: „(…) if I cannot inspire love, I will cause fear (…)“.
Das ist aus Mary Shelleys Frankenstein, weil mich die Anfrage vom Team Stronach ein bisschen daran erinnert hat. (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen.) Diese Anfrage ist ein schriftlicher „Frankenstein“, und es soll damit Angst erzeugt werden. Das Team Stronach schraubt auf den Körper der Arbeitslosigkeit den Kopf der Sicherheitspolitik und instrumentalisiert Flüchtende, um eben Angst zu erzeugen. Das ist nicht nur bedenklich, das ist auch gefährlich. (Abg. Lugar: Sogar die Ministerin selber hat Angst!)
Da entstehen Halbwahrheiten, Unwahrheiten, da entstehen Kausalzusammenhänge, die es nicht gibt, die die Stimmung nur aufheizen und keine Lösung bringen.
Schauen wir uns diese Anfrage einmal genauer an, die beginnt mit der Arbeitslosigkeit: „Die Arbeitslosigkeit ist auf Rekordniveau und der Winter steht vor der Tür.“ – Ja, winter is coming.
Dann kommen ein, zwei Absätze über die Arbeitslosigkeit, dann fehlende Konjunkturprogramme und auch entscheidende oder entschiedene Investitionen im Bereich der Wirtschaft. – Also da ist man dann wieder ganz weit weg vom Wirtschaftsliberalismus und wünscht sich einen intervenierenden Staat. Gut, nehmen wir zur Kenntnis.
Dann geht es über zur Sicherheitspolitik, die auch noch kritisiert wird: „Ebenfalls Stillstand herrscht aus sicherheitspolitischer Sicht. Einzelmaßnahmen werden zwar getroffen, jedoch mangelt es ersichtlich an einem Gesamtkonzept.“ (Abg. Lugar: Nur weiter so, nur vorlesen!) – Es wird nicht weiter erläutert, es stehen da nur Plattitüden. Ganz am Schluss steht dann: „Alles in allen“ – das „n“ steht tatsächlich da – „gibt eine Vielzahl offener Fragen und Probleme“ – das „es“ fehlt auch – „im Zusammenhang mit der anhaltenden Flüchtlingskrise.“
Da wird dann relativ unelegant aus den vorher einleitenden Absätzen zum Thema Flüchtende übergeleitet, als ob es hier einen Zusammenhang gäbe. (Abg. Lugar: … kein Zusammenhang, überhaupt nicht!) Der wird wieder einmal konstruiert. Wir kennen dieses Muster ja aus anderen Anfragen beziehungsweise Debatten, die wir haben.
Dann kommen die Fragen zu dieser Anfrage, die sich nur auf die illegal aufhältigen Personen beziehen und zurückreichen bis ins Jahr 2010. Dazu muss man natürlich auch sagen, dass die Flüchtlingskrise – oder das, was die Schutzsuchenden sozusagen auslösen – erst letztes Jahr mit voller Wucht eingesetzt hat, obwohl es natürlich Jahre zuvor schon abzusehen war, was hier auf uns einbricht – Stichwort Lampedusa. Aber wenn man im kleinteiligen nationalstaatlichen Denken verhaftet ist und die Probleme auf europäischer Ebene nicht erkennt, dann wird uns auch kein Zaun davor schützen können.
Wir haben diese Herausforderung nicht gesucht, die ist zu uns gekommen – wie in diesem Sprichwort: manchmal hat man auch eine Krawatte, die man sich nicht selbst ausgesucht hat –: Man muss einfach das Beste daraus machen. (Abg. Pirklhuber – mit ironischer Heiterkeit –: Das stimmt in dem Fall!)
In dieser Anfrage passen Einleitung und Hauptteil einfach nicht zusammen, und Kausalität mit Korrelation zu verwechseln, ist tatsächlich eines der größten Defizite im politischen Diskurs beziehungsweise im gesellschaftlichen Diskurs überhaupt. – So viel zu dieser Anfrage. Mehr braucht man inhaltlich nicht dazu zu sagen.
Vielleicht, weil die Gelegenheit schon besteht, kann man zwei Themenkomplexe herausgreifen, die darin behandelt werden:
Arbeitslosigkeit auf Rekordniveau. – Ja, das stimmt. Während das Budget den in Zahlen gegossenen politischen Willen darstellt, ist sozusagen die Arbeitslosenquote ein Maßstab für die Willenlosigkeit. Da herrscht so etwas wie kollektives Multiorganversagen. Wenn in Österreich etwas steigt, dann sind das die Schulden und die Arbeitslosigkeit. Der sogenannte Arbeitsmarktgipfel hat zur Verbesserung dieser Situation auch wenig beigetragen, auf jeden Fall zu spät und zu wenig. Es werden qualvolle Diskussionen über Obergrenzen und Richtwerte geführt, anstatt darüber zu reden, welche Obergrenze man vielleicht bei der Arbeitslosigkeit zieht. Aber ganz egal, wie hoch man diese Obergrenze oder einen Richtwert ansetzen würde, es wäre keine Überraschung, wenn diese Grenzen wieder überschritten werden, und das ist auch gar nicht ironisch.
Zusammenfassend kann man einfach nur sagen, dass diese Anfrage vielleicht einige Problemfelder aufzeigt, in denen die Regierung ein bisschen eine maue Performance liefert oder, was den Arbeitsmarkt betrifft, eher völlig versagt. Die Verknüpfung zwischen der Arbeitsmarktsituation und den unrechtmäßig in Österreich aufhältigen Personen kann eher nur einem wirren Geist entsprungen sein, da mangelt es offensichtlich
an Präzision und Verständnis, denn Personen, die sich unrechtmäßig in Österreich aufhalten, die können gar nicht in diese Arbeitsmarktstatistik einfließen.
Wir haben 2016 ein entscheidendes Jahr: Entweder werden wir auf europäischer oder nationaler Ebene die Herausforderungen gemeinsam lösen oder wir sitzen in ein paar Jahren wieder hinter einem Zaun wie damals im Kalten Krieg. (Beifall bei den NEOS.)
15.47
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
15.47
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Schauen wir einmal, was der gelernte Polizist dazu zu sagen hat! Aber am Anfang möchte ich dem Kollegen Amon, der leider nicht mehr da ist, etwas ausrichten. Er hat sich hier furchtbar aufgeregt, dass die Frau Innenminister vom Innenministertreffen abgezogen worden ist. (Zwischenruf des Abg. Schönegger.)
Kollege Amon sollte sich aber dessen bewusst sein, dass wir die Volksvertretung sind, das höchste Gremium in diesem Staate, und dass es für die Frau Innenminister selbstverständlich sein muss, vor das Volk zu treten, dem sie ja zu dienen hat, meine Damen und Herren! (Abg. Schönegger: Sie ist ja da!) Darum ist es, glaube ich, keine unredliche Sache, dass wir die Frau Innenminister zu einem sehr, sehr wichtigen Thema hierher zitiert haben.
Kollege Otto Pendl, du weißt, ich schätze dich sehr, aber du hast vorhin gesagt: Wir sind ein Rechtsstaat, und da ist ja alles in Ordnung und alles super. – Also von einem Rechtsstaat hätte ich mir etwas anderes erwartet, als die Grenzen aufzumachen und alle hereinzuwinken, nur weil die Frau Merkel – und, liebe Frau Korun, das sollten Sie sich hinter die Ohren schreiben – alle eingeladen hat und damit eine Völkerwanderung in einem noch nie dagewesenen Ausmaß ausgelöst hat. Wir sollen mit dem jetzt fertigwerden, und Sie weinen jetzt die Krokodilstränen für die Griechen, die alle mit der Fähre hierherfahren und losschicken. Ich glaube, da läuft ein bisschen etwas falsch bei den Grünen. Kollege Pilz hat es schon ein bisschen kapiert, in welche Richtung es zu gehen hat, aber ist eben noch etwas zaghaft.
Aber lassen Sie mich zu der Anfrage kommen, über die wir ja hier sprechen: Ich glaube, die Anfrage ist schon richtig beantwortet. Ich habe heute „Die Presse“ gelesen, und da sind einige markante Aussagen vom Sprecher des Innenministeriums drinnen, der gesagt hat:
„Nach dem Fall, in dem 71 Flüchtlinge in einem Lkw erstickten, wurde die Zahl der Kontrollen erhöht (…)“, dadurch hätte sich die Zahl der illegal Aufgegriffenen auch erhöht.
Das müssen wir uns einmal auf der Zunge zergehen lassen. Als gelernter Polizist weiß ich, wenn mehr Kontrollen sind, mehr aufgegriffen werden, dass das dann vorher wahrscheinlich auch nicht anders war, dann sind die halt illegal ins Land gekommen und hier nicht registriert worden. Jetzt ist die Frage: Sind die weiter nach Deutschland, nach Schweden oder was weiß ich wohin? – Wenn man das nicht nachvollziehen kann, dann kann man das natürlich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen. Aber bei den Zahlen, bei denen man kontrolliert hat, da kann man es mit Sicherheit sagen.
Was mir dann zu denken gibt, ist (der Redner liest aus seinen Unterlagen vor): „Fakt ist auch, dass das Innenministerium keine Ahnung hat, wie viele der aufgegriffenen Personen sich tatsächlich noch im Land befinden (…)“.
Darauf möchte ich – als gelernter Polizist – ein bisschen näher eingehen. Da heißt es: „(…) oder sie werden aufgefordert, das Land freiwillig zu verlassen. Kontrollen, ob diese Ausreise tatsächlich passiert, sind höchst selten“.
Meine Damen und Herren, was heißt das mit anderen Worten? – Das heißt, dass eigentlich im Prinzip jedem Illegalen, der auf den Weg geschickt wird, gesagt wird, du hast das Land zu verlassen. Wir wissen auch, woran es hängt, und als gelernter Polizist weiß ich natürlich, dass gewisse Länder die Illegalen nicht wieder zurücknehmen oder sagen, die sind nicht von uns, weil sie ja keine Papiere dabeihatten, und so weiter und so weiter, wir kennen das Spiel. Dann werden sie auf die Reise geschickt, und was machen diese Leute dann? – Diese Leute müssen als U-Boot, als Illegale hier in Österreich sein. Manche, wie gesagt, wandern nach Deutschland, nach Schweden oder was weiß ich wohin, aber viele sind da, ohne geregeltes Einkommen, ohne Aufenthaltstitel.
Wovon ernähren sie sich? – Wer sich gestern den „Report“ angeschaut hat, der hat es gesehen. Es gibt sehr viele Drogenprobleme in Wien. Sie müssen nur einmal mit der U6 fahren, dann werden Sie sehen, dass – wenn Sie nicht wie ein Polizist ausschauen – vor Ihren Augen gedealt wird. Das ist gang und gäbe, das hat gewaltig zugenommen, vermutlich auch aufgrund der Strafrechtsreform. Schaut man sich den § 70, „Gewerbsmäßige Begehung“, an (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), dann ist es so – dass musste alles aufgelockert werden –, dass einer mehrmals beim Dealen oder beim Verüben von Straftaten erwischt werden muss, um ihm das Gewerbsmäßige nachzuweisen. Also da ist Tür und Tor geöffnet. Das hat man wahrscheinlich gemacht, damit diese Leute ein Einkommen haben.
Wenn wir dann weiterschauen: Immer wieder ist hier diskutiert worden, wir hätten keine Vorschläge. Meine Damen und Herren, wir haben sehr wohl Vorschläge! Wir haben ganz klar immer diese Wartecamps in Afrika gefordert, die von uns beziehungsweise von der EU bezahlt werden, um die Leute hier aus dem Land zu bringen und dort durchzufüttern, bis sie wieder wissen, aus welchem Staat sie kommen, und in diesen auch wieder heimkehren.
So könnte man das locker lösen. So hätten wir auch diese Straßenkriminalität mit den Drogendealern nicht und nicht die ganzen Probleme, die diese Leute verursachen – Einbrüche, Diebstähle, und, und, und, die ganze Palette, ich will es jetzt nicht wiederholen. Hier passiert sehr viel, und da könnte man viel machen.
Diese Anfrage hat sehr wohl ihre Berechtigung! Und wenn man die Zeitung aufschlägt, dann ist darin jetzt zu lesen: „In Salzburg hätten als U-Boote lebende Flüchtlinge für einen Anstieg bei Eigentums- und Suchtmittelkriminalität im Jahr 2015 gesorgt, heißt es von der Salzburger Polizei.“
Also das sind die Beweise. Sie haben hier richtig geantwortet, Frau Bundesminister, aber ich glaube, das ist ein großes Problem, dessen wir uns anzunehmen haben, und hier sollten Lösungen und nicht nur gute Erklärungen gemacht werden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
15.52
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen jetzt zur Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen, dem Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 1504/A(E) der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung des Bank-Austria-Pensionsdeals eine Frist bis 24. Februar 2016 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich erteile als Erstredner Herrn Abgeordnetem Mag. Loacker das Wort. Sie haben 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
15.53
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie! Wir kommen jetzt zu einem Austriacum. Das verlangt ein bisschen Aufmerksamkeit, weil es etwas komplex ist. Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat hier einen sehr wichtigen Antrag gestellt, der zeitlich unter Druck steht. Weshalb? – 3 300 Mitarbeiter der ehemaligen Zentralsparkasse der Gemeinde Wien sind direkt pensionsberechtigt gegenüber der UniCredit Bank Austria AG gewesen und waren durch § 5 ASVG von der üblichen Pensionsversicherung ausgenommen.
Am 14. Dezember 2015 wurde eine Betriebsvereinbarung der UniCredit Bank Austria AG mit dem dortigen Betriebsrat abgeschlossen, wonach diese Pensionsansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Pensionsversicherungsanstalt übertragen werden, und zwar schon mit 1. März 2016, also relativ bald, und daher der Fristsetzungsantrag.
Spannend an diesem Vorgang – der ja schon Eingang in die Medien gefunden hat – sind mehrere Dinge:
Erstens einmal erfahren die Pensionen der betroffenen 3 300 Mitarbeiter durch diesen Vorgang eine Kürzung. Es gibt zwar eine Abschlagszahlung, aber die kommt nie an das Ausmaß heran, dass der Kürzung entspricht. Da fragt man sich: Welcher Betriebsrat auf Gottes heiligem Erdboden stimmt einer Kürzung der Ansprüche der eigenen Mitarbeiter zu? Was reitet einen solchen Betriebsrat? Welche Motive kann der haben, einer Kürzung von Mitarbeiteransprüchen zuzustimmen? – Mehrere Hundert Mitarbeiter haben Rechtsanwalt Dr. Gerlach damit beauftragt, sie in dieser Sache zu vertreten, und da kommt schon die nächste Frage: Warum gehen die Mitarbeiter der gewerkschaftlich stark organisierten Bank-Austria-Belegschaft nicht zu einem klassischen Gewerkschaftsanwalt, sondern zu Herrn Dr. Gerlach? – Es ist sehr spannend, was da vor sich geht.
Mit eine Rolle könnte gespielt haben, dass der Zentralbetriebsratschef, Herr Lehner, auch Vorstand der AVZ-Stiftung ist, und diese AVZ – Anteilsverwaltungssparkasse-Stiftung – haftet unter anderem auch für die Pensionsverpflichtungen, die die Bank Austria gegenüber diesen Mitarbeitern hat. Als Vorstand dieser AVZ-Stiftung ist er natürlich auch persönlich haftend tätig und könnte aus diesem Grund ein persönliches Interesse haben.
Diese AVZ-Stiftung schüttet wiederum jährlich Gewinne an den Technologiefonds der Stadt Wien aus. Es gibt also ein handfestes finanzielles Interesse der Stadt Wien, dass diese Stiftung gut funktioniert, und die Stadt Wien haftet in zweiter Linie für diese Pensionsverpflichtungen der Bank Austria.
Gut, wir haben also schon ein paar Interessen aufgedeckt, spannend bleibt aber jetzt noch immer: Wenn vielleicht schon der Betriebsrat ein persönliches Interesse daran hat, die Mitarbeiteransprüche zu kürzen, wo bleibt der Aufschrei der Gewerkschaft, die
ja sonst bei der Kürzung von Mitarbeiteransprüchen immer auf den Plan tritt? Wo bleibt der Aufschrei der Arbeiterkammer? (Abg. Katzian: Ich sage es Ihnen gleich!) – Ja, Herr Katzian, mit großer Spannung erwarte ich Ihren Redebeitrag.
Interessant ist auch die Frage, wie es zu einem solchen Geschäft überhaupt kommen kann, denn die UniCredit Bank Austria AG hat Medienberichten zufolge am 31. Dezember des alten Jahres 1,9 Milliarden € Rückstellungen für Pensionsansprüche aufgelöst und gleichzeitig für die Übertragung an die Pensionsversicherungsanstalt 1,6 Milliarden € neue Rückstellung begründet, und 312 Millionen € haben sie gewinnerhöhend an Rückstellungen aufgelöst.
Da hat man also offensichtlich versucht, einen Reibach zu machen. Damit das Unternehmen diese Rückstellungsverschiebung machen darf – eine Rückstellung auflösen und eine neue bilden –, muss es ja eine rechtliche Grundlagen dafür geben. Das muss ja Substanz haben. Man kann ja in seiner Bilanz nicht irgendetwas hin und her schieben, da gibt es steuerrechtliche Vorschriften.
Jetzt kann man sich fragen: Haben sich die Vorstände der Bank Austria das auf Basis einer Betriebsvereinbarung getraut, von der der Minister heute Früh gesagt hat: Na, na, so geht das nicht, da braucht es noch ein Gesetz? Waren die so fahrlässig, oder waren die so übermütig als Bankvorstände auf Basis einer Betriebsvereinbarung, mit der das offensichtlich gar nicht geht, so ein Vorgehen, ein Geschäft zulasten Dritter abzuschließen?
Angeblich hat das Sozialministerium nichts gewusst, angeblich hat es auch keine Zusagen gemacht. Jetzt müssen wir uns aber in Erinnerung rufen, wo wir sind. Wir sind nämlich in der Republik Österreich. Ja, das Land ist klein, jeder kennt jeden, und Herr Lehner (Abg. Lopatka: Jetzt kommt’s!), der Zentralbetriebsratsobmann der Bank Austria und Vorstand der AVZ-Stiftung, sitzt im GPA-Regionalvorstand. Es hat ja auch eine Streikdrohung der Belegschaft der Bank Austria im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf des Privatkundengeschäfts gegeben, und da hatte der Betriebsrat die volle Unterstützung der GPA. Meines Erachtens kann man davon ausgehen, dass die GPA sehr genau gewusst hat, worum es in dieser Betriebsvereinbarung geht, mit der Mitarbeiteransprüche gekürzt werden.
Kollege Katzian hat nämlich zur Tageszeitung „Die Presse“ gesagt:
„Wir unterstützen den Betriebsrat hundertprozentig bei seinen Bemühungen um Erhalt von Arbeitsplätzen und sozial verträgliche Lösungen.“
Offensichtlich hält Kollege Katzian solche Pensionskürzungen für eine sozial verträgliche Lösung. Er wird nachher in seinem Redebeitrag erklären, wie das genau geht.
Und wenn jetzt Kollege Abgeordneter Katzian Bescheid gewusst hat, dann zweifle ich sehr daran, dass das Sozialministerium nichts von diesen Vorgängen gewusst hat, denn sonst ist man ja in der Gewerkschaft und der Regierung sehr eng miteinander. Es wäre wirklich überraschend, wenn hier die Wände dichtgehalten hätten.
Der Herr Sozialminister hat heute Vormittag mit einer Unschuldsmiene auf der Regierungsbank versichert, nein, er wisse nichts, sein Vorgänger habe nichts gewusst. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Kassegger.) Herr Hundstorfer habe bei der Übergabe an Minister Stöger sicher nichts gesagt, und die Mitarbeiter haben einander auch nichts gesagt – das geht immer ganz schnell da.
Jetzt muss ich hier festhalten: Ich glaube das dem Sozialminister nicht. Ich würde es ihm auch persönlich sagen, wenn er da wäre, aber leider ist er nicht da. Wenn es aber stimmen würde, dass das Sozialministerium da keinerlei Zusagen gemacht hat, dann frage ich mich: Hat eigentlich die UniCredit Bank Austria wirklich ohne rechtlich fun-
dierte Grundlagen diese Rückstellungen aufgelöst und eine neue gebildet, ohne Rechtsgrundlage, rein auf Basis einer Betriebsvereinbarung? Haben die da wirklich Rückstellungsverschiebungen in Milliardenhöhe gemacht, ohne juristisch abzuklären, ob das auch ganz sicher hält?
Wenn Sie das behaupten, dann wäre die UniCredit Bank Austria – vorsichtig ausgedrückt – sehr, sehr schlecht beraten gewesen. Wenn Sie das behaupten, dann unterstellen Sie den Herrschaften dort, dass sie rechtlich große Risiken eingegangen sind. Gegen solche Bankvorstände müsste eigentlich die Finanzmarktaufsicht flott auf den Plan treten – wenn das der Fall wäre –, denn die Finanzmarktaufsicht straft Bankvorstände schon wegen wesentlich kleinerer Vergehen als Milliardenrückstellungen.
Das glaube ich dem Minister nicht. Ich glaube nicht, dass irgendjemand, der sich die Sache näher anschaut, das dem Minister glaubt. Die GPA hat Bescheid gewusst, meiner Meinung nach hat auch das Sozialministerium Bescheid gewusst, und meiner Meinung nach hat es da Zusagen gegeben, dass man das mache.
Deswegen ist der Antrag von Kollegin Belakowitsch-Jenewein, offenzulegen, was alles an Papieren vor und zurück gegangen ist, was da an Gesprächen geführt worden ist und auf welcher Basis Entscheidungen getroffen worden sind, wichtig und richtig und auch dringend, weil das Ganze am 1. März in Kraft treten soll.
Ich behaupte, die UniCredit Bank Austria AG hat sich auf die Zusagen des Ministeriums verlassen. Ich glaube, man hat versucht, diesen Deal an der Öffentlichkeit vorbeizuschummeln.
Jetzt wird noch etwas spannend – das wird uns Klubobmann Lopatka nachher erklären –: Wenn es ein Gesetz braucht, um das zu sanieren, dann braucht es für das Gesetz eine Mehrheit. Und da wäre auch spannend: Wo liegt das ÖVP-Interesse daran, dass die Bank Austria ihre Pensionsverpflichtungen auslagern und dem Steuerzahler umhängen kann? Wer hat auf der ÖVP-Seite ein Interesse daran?
Da gibt es also ganz viele dunkle Interessenlagen. Das schreit danach, dass da noch viel ans Tageslicht gebracht wird. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Fristsetzungsantrag. (Beifall bei den NEOS.)
16.02
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Katzian. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Ruf: Jetzt sind wir neugierig!)
16.02
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es so super, wenn sich ein Kollege, ein Abgeordneter, der keine Gelegenheit auslässt, die Gewerkschaften abzuwatschen, auf einmal hinstellt und erklärt, wie schwach der Betriebsrat sei, der hätte sich da gar nicht zur Wehr gesetzt, die Gewerkschaft sei so ruhig und so weiter. Herr Loacker, das schreit ja danach, dass Sie sich jetzt in Ihren Aussagen sehr verkleidet haben, denn jeder, der fallweise Ihre Reden verfolgt oder verfolgen muss, weiß ganz genau: Ihr Interesse ist auf einer völlig anderen Seite. Ihr Interesse war nie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und schon gar nicht bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei der Gewerkschaft. Also stellen Sie sich hier nicht her und tun Sie nicht so, als ob Sie daran interessiert wären, dass die Arbeitsplätze dort gesichert sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Loacker: Haben Sie’s gewusst oder nicht?)
Meine Damen und Herren, passen Sie ein bisschen auf, ich erzähle Ihnen jetzt ein bisschen, wie Gewerkschaftsarbeit funktioniert. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, …!)
Wir haben eine Tatsache, und die können wir – auch Sie – nicht wegdiskutieren, nämlich dass es seit der Finanzkrise in Österreich und in vielen anderen europäischen Ländern massive Veränderungen im Finanzsektor gibt, dass die Geschäftsmodelle der Banken und Sparkassen sich nicht mehr rechnen, dass die Erträge nicht in Ordnung sind, und dass neue Player auf den Markt kommen, etwa Google mit einer Banklizenz in Irland und viele andere mehr. (Abg. Kassegger: Zur Sache!)
Die Digitalisierung wird die Veränderungsprozesse weiter vorantreiben, und wir haben in Österreich die Situation, dass wir am Höchststand im Geld- und Kreditsektor 70 000 Beschäftigte hatten, zur Zeit sind es weniger als 63 000. Wir müssen damit rechnen, dass in den nächsten fünf Jahren 10 000 bis 15 000 Kolleginnen und Kollegen den Job verlieren werden.
Das sind gute Arbeitsplätze, teilweise in hohem Maße gut bezahlte Arbeitsplätze, die hier verloren gehen. Wir versuchen, in allen Häusern und auch von den Rahmenbedingungen her bei den jetzt beginnenden Kollektivvertragsverhandlungen darauf Rücksicht zu nehmen und zu schauen, wie Rahmenbedingungen geschaffen werden können, um möglichst viele Arbeitsplätze auch in Zukunft zu sichern.
Zur Bank Austria konkret: Im Oktober und November ist sie schon totgeschrieben worden, Zeitungen haben getitelt: Das ist das Ende; Das war’s mit der Bank Austria; – und so weiter.
Die UniCredit hat ihren Plan präsentiert. Er hat im Wesentlichen drei Schwerpunkte beinhaltet, die Österreich betreffen: Das Osteuropageschäft soll nach Italien, bis 2018 soll ein Personalabbau mit rund 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stattfinden, und der Ausstieg aus dem Retailgeschäft, also aus dem Privatkundengeschäft, oder eben eine Restrukturierung. Dann hat es im November die Betriebsversammlung gegeben, die natürlich der Betriebsratsvorsitzende leitet.
Ein paar Worte zu Adi Lehner, weil Sie das angesprochen haben: Wenn er der Betriebsratsvorsitzende der größten Bank ist, wäre es doch unlogisch, wenn er nicht im Vorstand der Gewerkschaft in dem Bundesland sitzen würde, wo er ist. Also tun Sie nicht so, als ob das eine Besonderheit wäre!
Adi Lehner und die Kolleginnen und Kollegen haben dort bei der Betriebsversammlung mit über 2 500 Leuten im Austria Center klar auf den Tisch gelegt, was die Absichten der Bank sind, was man sich konkret vorgenommen hat, und haben der Belegschaft auch die Frage gestellt, wie sie sich als Betriebsräte und Betriebsrätinnen in dieser Auseinandersetzung verhalten sollen. Bei dieser Betriebsversammlung sind Ziele ganz klar diskutiert worden und es ist beschlossen worden, dass Kündigungen vermieden werden sollen, dass es Verhandlungen zwischen der Firma und dem Betriebsrat auf Augenhöhe geben muss, dass es Respekt für bestehende Verträge und die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt und, als wichtigstes Ziel, dass die Bank als Universalbank erhalten wird und das Retailgeschäft nicht an Cerberus oder sonst jemanden verscherbelt wird.
Wir als Gewerkschaft haben dort klargestellt, und ich als Person habe das dort auch … (Abg. Kassegger: Warum haben Sie es dann gemacht?) – Ja, das können wir nachher auch noch diskutieren.
Ich habe dort völlig klar gesagt: Wir stehen auf der Seite der Belegschaft und auf der Seite des Betriebsrates. Wenn es zu einer Verhandlung im Unternehmen kommt, sind die Verhandlungspartner für eine Betriebsvereinbarung der Betriebsrat auf der einen Seite, das Management auf der anderen Seite.
Wir haben da begleitet und unterstützt, und es wurden dann entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Management und dem Betriebsrat getroffen, nämlich dass
jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Bereich CEE bearbeitet haben, trotzdem weiter in Wien ihre Arbeitsplätze haben werden und dass das Retailgeschäft nicht verkauft wird und die Universalbank erhalten bleibt.
Durch diese Vorgangsweise sind 3 000 Arbeitsplätze, die sonst weg gewesen wären –mit höchster Wahrscheinlichkeit – gerettet worden. Und ein Teil von dem ganzen Deal ist auch, dass die Leute, die im bankspezifischen Pensionssystem waren, auf ASVG umgestellt werden.
Letzter Satz: Die Bank hat sich mit mehreren Gutachten rechtlich abgesichert, hat dem Betriebsrat auch vermittelt, dass das möglich ist. Es gibt die klare Aussage des Sozialministers von heute Vormittag und von vor 14 Tagen im Bundesrat. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein, da hat er gesagt …!) Mein Informationsstand ist: Zur Zeit werden die Daten in der Pensionsversicherungsanstalt entsprechend gerechnet.
All das sind Fakten, alles andere sind Spekulationen. Es ist lustig, über Spekulationen zu diskutieren, meine Damen und Herren, noch dazu, wenn man versucht, dem Rudi Hundstorfer etwas umzuhängen, der im Übrigen ein guter Bundespräsident für dieses Land sein wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit und Ah-Rufe bei ÖVP, FPÖ, Grünen und Team Stronach. – Abg. Lopatka: Überraschend!)
16.08
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Lopatka zu Wort. – Bitte. (Abg. Lopatka – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nächste Überraschung! – Allgemeine Heiterkeit.)
16.08
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Das, was mich mit dem Vorsitzenden der FSG verbindet, ist die Sorge um die Arbeitsplätze, aber das ist ja hier nicht die Fragestellung. Die Fragestellung ist, und darauf haben Sie keine Antwort gegeben (Zwischenrufe bei der SPÖ): Wenn ein gewinnbringendes Unternehmen glaubt, Pensionsverpflichtungen, die das Unternehmen eingegangen ist, hier nicht mehr verantworten zu müssen, so sind wir nicht dabei, dass der österreichische Steuerzahler das für dieses gewinnbringende Unternehmen machen soll. Das ist der Punkt, um das ganz deutlich zu sagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Es gibt nämlich das Ansinnen, dass die Bank, die sich zwar Bank Austria nennt, aber seit 2005 in italienischem Eigentum steht, hier über Nacht Aktivitäten setzt, die zu Recht im Hohen Haus hinterfragt werden, auch von meinem Vorredner von den NEOS, dass man nämlich einfach über Nacht – ruck, zuck! – 1,9 Milliarden € an aufgebauten Pensionsreserven auflöst.
Gleichzeitig glaubt die Bank Austria – wir wissen es ja nicht, aber wir vermuten es, so war es den Medien zu entnehmen –, auf eine alte Regelung zurückgreifen zu können und sich hier einen hohen dreistelligen Millionenbetrag zulasten der österreichischen Steuerzahler ersparen zu können. Das geht ganz sicher nicht mit uns, um das ganz direkt zu sagen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Kassegger: Oh!)
Es kann nicht sein, dass jeder andere 22,8 Prozent an Pensionsbeitrag zu leisten hat und das Management der Bank Austria glaubt, mit 7 Prozent hier das Auslangen zu finden. Das ist sicherlich nicht möglich. Einerseits soll der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, andererseits will man das der Belegschaft möglichst verträglich gestalten. Von 500 Millionen € ist hier die Rede, also 150 000 € quasi Handgeld. Da sage ich: Hier gibt es privatrechtliche Verträge, die die Bank Austria eingegangen ist,
und für die hat die Bank Austria die Verantwortung und nicht die Bundesregierung oder der österreichische Steuerzahler.
Wir haben weder heute vom Sozialminister etwas Konkretes dazu erfahren, noch bin ich jetzt klüger, auch nicht nach Ihrer Rede. (Abg. Muchitsch: Der Sozialminister hat gesagt, es soll gleichbehandelt werden im ASVG!) – Gut, aber dann wird es für die Bank Austria nicht interessant sein, wenn es zur Gleichbehandlung kommt. (Abg. Muchitsch: Das hat der Sozialminister am Vormittag gesagt!)
Aber es gibt noch ein Interesse, Kollege Muchitsch. Die Stadt Wien hat jetzt natürlich auch um 1,9 Milliarden € weniger Haftungen. Und wenn ich mehr als 5 Milliarden € Schulden habe – das hat sich innerhalb von sieben Jahren verdreifacht –, bin ich natürlich froh, wenn ich über Nacht weniger Haftungen habe, und zwar in Milliardenhöhe.
1,9 Milliarden sind es ja. Das ist natürlich eine Begleiterscheinung, wo ich sage: Die Stadt Wien hat hier natürlich besondere Interessen. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch.) – Ja, aber die Stadt Wien wird hier über Nacht mit 1,9 Milliarden Haftungen entlastet. (Abg. Muchitsch: Der Sozialminister hat gesagt, dass nicht bessergestellt werden darf, sondern gleichbehandelt werden soll!)
Wenn er das macht, dann erfüllt er genau das, was wir uns erwarten: keine Ungleichbehandlung, sondern eine Gleichbehandlung mit allen ASVG-Versicherten! Wunderbar! Dann ist ja das erfüllt, was ich hier sehr deutlich sagen wollte. Dann braucht man auch nicht viel im Hintergrund zu verhandeln, wenn man für diese Gleichbehandlung ist.
Denn, das sage ich Ihnen schon: Es kann hier keine zusätzliche Belastung zulasten der österreichischen Steuerzahler geben. Dafür stehen wir ganz sicher nicht zur Verfügung. Und das hätte der Sozialminister heute viel klarer sagen können, dann hätten wir uns diese Debatte hier erspart. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – So klar, wie Sie das jetzt darstellen wollen, hat er sich nicht ausgedrückt. Aber wenn es so klar ist, umso erfreulicher für uns. (Beifall bei der ÖVP.)
16.13
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.
16.13
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Kollege Loacker, danke dafür, dass Sie durch Ihren Fristsetzungsantrag meinen Antrag in diese Sitzung hereingebracht haben. Ich freue mich auch darüber, dass es jetzt ganz offensichtlich nicht nur eine zweite, sondern sogar schon eine dritte Fraktion gibt, die erkennt, dass da offensichtlich ein Kuhhandel im Laufen ist.
Herr Kollege Katzian, ganz so einfach, wie Sie das darstellen, ist es nicht. Sie haben zwar jetzt gesagt: Möglicherweise können wir die 3 000 Arbeitsplätze retten. – Aber eben nur „möglicherweise“. Wissen Sie, die Geschichte wäre ganz anders, gäbe es hier eine Arbeitsplatzgarantie von der UniCredit. Dann hätte das Ganze ein rundes Bild, so aber ist es kein rundes Bild.
In diesem Zusammenhang finde ich es interessant, dass Sie, Kollege Muchitsch, sich zu diesem Thema seit Wochen verschweigen. Man weiß gar nicht, ob Sie überhaupt noch Sozialsprecher sind. Sie melden sich auch jetzt nicht zu Wort. In der Früh sagen Sie, ja, über all das reden wir dann sowieso am Nachmittag, jetzt aber melden Sie sich gar nicht zu Wort. Also offensichtlich interessiert Sie diese Debatte nicht, oder Sie machen sich da absichtlich zum Mittäter. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch.)
Meine Damen und Herren, ich muss meinem Vorredner Lopatka ganz kurz widersprechen: Es wäre schön, wenn der Schuldenstand der Stadt Wien nur 5 Milliarden € betragen würde, er liegt bei 13 Milliarden €. So viel dazu. (Zwischenruf des Abg. Lopatka.) Aber natürlich ist es klar, dass die Stadt Wien hier erster Nutznießer ist.
Und – ich habe es schon in der Früh gesagt – ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein österreichischer Sozialminister eine Politik für ein italienisches Bankinstitut macht, durch die die Steuerzahler über Gebühr belastet werden – das kostet den österreichischen Steuerzahler beziehungsweise Beitragszahler 800 Millionen €, wobei einige Pensionisten, nämlich diese 3 000 Personen, weit weniger Pension bekommen, und der einzige Nutznießer wäre die UniCredit.
Wissen Sie, das Ganze hat ja auch ein bisschen Eile, denn die Bank Austria sagt, sie möchte Fakten schaffen. Ich meine, Entschuldigung, Herr Kollege Muchitsch, das gehört längst in den Sozialausschuss! Und der Herr Sozialminister hat sich mitnichten klar erklärt. Er hat auch heute wieder gesagt: Ich habe alles im Bundesrat gesagt.
Nun habe ich hier das Protokoll des Bundesrates, dort hat der Herr Sozialminister gesagt: „Ich habe 84 Fragen bekommen. Es ist mir nicht möglich, diese 84 Fragen im Detail darzustellen, zumal ich auch zu diesem Zeitpunkt (…) nicht in diesem Ministerium tätig war.“
Der Sozialminister hat auf keine einzige Frage im Bundesrat eine Antwort gegeben. Er hat dann weiter gesagt, er möchte das gesamthaft beantworten: „Meine Experten sind zu folgendem Ergebnis gelangt, das ich Ihnen dem Datenschutz entsprechend zur Kenntnis bringen möchte.“ Und dann sagt er ein allgemeines Blabla zu 84 Fragen. In Wirklichkeit hat er keine einzige Frage beantwortet!
Also wenn das eine ordentliche Beantwortung ist, dann weiß ich es nicht. Herr Sozialminister Stöger hat hier überhaupt noch nichts dazu gesagt. Und ganz zum Schluss hat er im Bundesrat gesagt, mit ihm wird es das so natürlich nicht geben, da muss extra verhandelt werden. Das hat er gesagt – und zwei Tage später hat er aber wieder mit der Bank Austria verhandelt.
Also was jetzt? Der Sozialminister lässt das Parlament sozusagen dumm sterben, denn Sozialminister Stöger verhandelt hinterrücks und gibt hier überhaupt keine Informationen. Heute in der Früh hat er auch wieder keine Informationen gegeben. Er verschweigt sich zu diesem Thema, genauso wie Sie es machen. Und das macht die ganze Geschichte eben ein bisschen anrüchig, zumal wir ja wissen, dass da offensichtlich die Stadt Wien der ganz große Nutznießer im Lande ist.
Bei allem Respekt, kein Minister dieser Republik macht etwas für eine italienische Bank. Wenn er das macht, dann war er eine krasse Fehlbesetzung. (Beifall bei der FPÖ.)
Das möchte ich Minister Hundstorfer jetzt gar nicht so unterstellen. Ich glaube viel eher, er hat noch im letzten Moment für seine Wiener Parteifreunde ein bisschen etwas gemacht und geschaut, dass dieser eklatante Schuldenstand in Wien ein bisschen reduziert wird, damit man die Bilanzen ein bisschen schönen kann. Denn Wien steht meines Erachtens schon sehr knapp vor der Pleite. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)
Ich weiß schon, das ist für die Grünen, die ja da mit im Boot sitzen, Herr Kollege Steinhauser, ein bisschen schwierig, wenn man in Wien in der Koalition ist und alles mitträgt und mitzuverantworten hat. Aber das ist ja genau das Problem. Und da hat Sozialminister Hundstorfer offensichtlich Interesse gehabt, seinen Wiener Genossen noch ein bisschen zu helfen, sozusagen noch kurz vor seinem Abgang in Richtung Präsidentschaftskandidat.
Ich habe schon in der Früh gesagt, Minister Hundstorfer hat schon öfter einmal Fehler gemacht, nur: In diesem Fall, sage ich Ihnen ganz ehrlich, war das meines Erachtens schon ganz bewusst. (Abg. Muchitsch: Sie verurteilen, bevor etwas auf dem Tisch liegt!) Daher ist auch dieser Antrag gestellt worden. Wir wollen wissen, was dahintersteckt. Er soll es offenlegen, dann sind sämtliche Spekulationen weg! Dann wäre das alles, was Sie jetzt als Gerüchte oder Sonstiges abtun, weg.
Was spricht hier gegen eine Offenlegung? Wann wurde das erste Mal verhandelt? Was wurde der Bank Austria zugesagt? Das kann mir doch kein Mensch einreden – und das hat Kollege Loacker, als Mitarbeiter der Dornbirner Sparpasse wahrscheinlich die Details viel genauer kennend, hier genau dargelegt –: Wenn die Bankmanager so fahrlässig handeln, na dann müsste doch Feuer am Dach sein! Es kann doch nicht einfach sein, dass die Bank Austria nächste Woche am Dienstag Fakten schaffen will! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Daher, Kollege Muchitsch, braucht es jetzt eine Sitzung des Sozialausschusses, und zwar dringend, vor nächstem Dienstag. Es eilt! Andernfalls machen Sie sich zum Mittäter. (Beifall bei der FPÖ.)
16.18
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.
16.19
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich teile selten die Aufregung der Kollegin Belakowitsch-Jenewein, aber in diesem Fall sind die Ungereimtheiten in Bezug auf diese Sache wirklich sehr groß, und allein jetzt in der Debatte stellen sich mir mehr Fragen als nur irgendwie annähernd Antworten kommen.
Ich frage mich zum einen – vielleicht kann mir das jemand von der SPÖ erklären –: Wie sollen nächste Woche die Menschen übertragen werden, wenn offensichtlich die gesetzliche Grundlage dafür fehlt, wenn das ASVG gerade für diese Form der Übertragung nicht vorgesehen ist, weil es nicht Menschen sind, die aus dem Dienst ausscheiden, sondern Menschen, die in ein anderes System gebracht werden?
In einem, glaube ich, sind wir uns alle einig – keine Ahnung, wie die Kolleginnen und Kollegen der SPÖ dazu stehen, aber ich nehme an, so wie wir –: Es können doch nicht zulasten und auf Kosten der SteuerzahlerInnen 3 300 Menschen aus einem System in ein anderes gebracht werden, ohne dass das Unternehmen – in diesem Fall die Bank Austria – das auch aus den Rücklagen entsprechend bezahlt. Für mich ist das nicht nachvollziehbar.
Ich verstehe die SPÖ in diesem Fall nicht. Man müsste da transparent vorgehen. Erklärt ihr uns bitte oder der Herr Minister, und zwar möglichst bald in einem Ausschuss – die Übertragung in das andere System kann ja ohnedies nicht nächste Woche erfolgen, wenn die gesetzliche Grundlage fehlt –, wie das vonstattengehen soll! (Beifall bei den Grünen.)
Aber nicht nur uns, sondern allen Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen, die das ebenso wenig nachvollziehen können. Es ist ja nichts dagegen einzuwenden, dass langsam alle Menschen ins ASVG übergeführt werden, ich glaube, das ist sogar gut. Zumindest wir Grüne, und diesbezüglich sehe ich auch Einigkeit hier im Hohen Haus, wollen ein einheitliches Pensionssystem. Insofern ist das ja zu befürworten, nur ist die Frage, auf wessen Kosten das erfolgt. Und in diesem Fall bitte nicht auf Kosten der SteuerzahlerInnen!
Wir wissen auch, dass es enorme Rücklagen gibt. Die Bank Austria, wir haben es jetzt gerade noch einmal besprochen, hat nicht nur enorme Gewinne gemacht – im letzten Jahr offensichtlich 1,3 Milliarden € –, sondern hat auch genau dafür Rücklagen gebildet, nämlich meiner Information nach 2 Milliarden €. Also bitte, was ist da passiert und warum kann die Bank Austria da nicht ihren entsprechenden Anteil bezahlen? Es geht um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und um deren sichere Pension, das kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich kann auch nachvollziehen, dass der Betriebsrat da dahinter ist, aber genauso sollte der Betriebsrat auch dahinter sein, dass das Unternehmen dafür zahlt und nicht der Staat.
Diese Frage stellt sich mir wirklich, und ich habe bis jetzt keine Erklärung oder Antwort in irgendeiner Form vernommen, außer dass ich jetzt mitbekommen habe – auch vorhin von meiner Kollegin Eva Mückstein und von anderen –, dass es den MitarbeiterInnen in diesem Unternehmen, werte KollegInnen von der Gewerkschaft, mittlerweile schon ziemlich schlecht geht, denn die sind ganz offenkundig die Leidtragenden dieser ganzen Debatte.
Ich plädiere daher dafür, dass wir alle da genau hinschauen und die Bank Austria in die Pflicht nehmen und alles dafür tun, dass es diesen Menschen gut geht und dass sie eine entsprechende Pension bekommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.22
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Schellhorn gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.
16.22
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Kollege Lopatka hat gesagt, er wird daraus nicht klüger. Es wäre eigentlich ganz einfach – ich weiß, dass Ihnen das klüger werden schwerfällt (Zwischenruf des Abg. Lopatka) –, denn im Grunde genommen sind wir sehr schnell klüger geworden, als Herr Kollege Katzian gesagt hat, die Wirtschaftskrise sei schuld gewesen. Kollege Katzian bestätigt damit ja eigentlich, dass da eine unerlaubte staatliche Förderung zutage tritt.
Ich meine – auch Kollegin Schwentner hat die 2 Milliarden € genannt –, dass das unverantwortlich ist, unverantwortlich den Steuerzahlern gegenüber (Abg. Lopatka: Ja!), unverantwortlich uns allen gegenüber.
Sie (in Richtung ÖVP) sitzen auch mit in der Regierung, oder sind Sie jetzt nicht mehr dabei? Ich weiß es nicht, ich habe es noch nicht festgestellt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nur zu 50 Prozent!)
Jedenfalls möchte ich in diesem Zusammenhang auch zu bedenken geben – es geht ja nicht nur um die Causa Bank Austria, sondern das ist auch in der Dunstwolke der Stadt Wien zu sehen –, dass wir sehr viele staatsnahe Betriebe haben, bei denen die „Frühpensionitis“ Platz gegriffen hat, wo sich dieses Virus auch festgesetzt hat. Das Beispiel Post: Bis 2008 mussten die Ruhestandsversetzungen bei der Post vom Finanzminister erlaubt werden – nach 2009 hat sich die Zahl dieser Ruhestandsversetzungen erstaunlicherweise um 100 Prozent gesteigert, bis 2014 um 300 Prozent.
Es ist auch interessant, dass für die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit durch Erkrankung 5,19 Prozent festgesetzt sind. Wenn ich das in meinem Unternehmen mache beziehungsweise diesen Wert in meinem Unternehmen habe, dann blasen die Gewerkschaften, die Arbeitsmediziner und das Arbeitsinspektorat zum Halali gegen mich. Das, was dann passiert, ist ja fast eine Gatterjagd, weil ich dann keine Chancen mehr habe. Also insofern ist diese hohe Rate schon ein bisschen
absurd und auch die entsprechende Zunahme bei den Anmeldungen für die Versetzung in den Ruhestand. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Erstaunlicherweise ist diese Zahl in den letzten sechs bis sieben Jahren bei den ÖBB gesunken. Ich kann Ihnen auch gleich den Grund dafür nennen, das ist durchaus interessant – ich würde als Unternehmer auch so handeln, das muss ich sagen, dem ist nichts vorzuwerfen, wenn es die Möglichkeiten dazu gibt –: Der Personalchef, der das jetzt bei der Post macht, war vorher der Personalchef bei den ÖBB!
Und Sie sagen immer wieder, das sind Einzelfälle. Also über 10 000 Einzelfälle gibt es, die zulasten des Steuerzahlers gehen. Es ist daher nicht richtig, so zu argumentieren!
Wissen Sie, die beste Empfehlung wäre, dieser Personalchef würde hierher kommen und diese Regierung in Frühpension schicken. Das wäre ein Segen für dieses Land, dann könnten wir von neuen Konstellationen sprechen und dann ginge einmal etwas weiter, andernfalls wird das Stillstandsgebäude in diesem Land nicht zerbrechen. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Wir sind in einer Demokratie, da geht das nicht so!)
16.26
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 1504/A(E) der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis 24. Februar 2016 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 6 bis 8 der Tagesordnung wieder auf.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.
16.27
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte drei Punkte zum Tätigkeitsbericht 2015 noch vertiefend aufgreifen.
Erstens: das Nachfrageverfahren 2014. Da hat sich gezeigt, dass die Umsetzungsquote von 2014 auf 2015 geringfügig gesunken ist, und zwar um 5 Prozent. Woran liegt das? – Das liegt daran, dass das Nachfrageverfahren zahlreiche Querschnittsprüfungen betrifft, das heißt Prüfungen, wo Bund, Länder, Gemeinden involviert sind. In Gebietskörperschaften werden auch Reformen umgesetzt, und zum Zeitpunkt der Nachfrage waren diese noch nicht unbedingt abgeschlossen.
Ein sehr erfreulicher Aspekt im Zusammenhang mit der Umsetzungsquote: Gerade bei Gemeinden hat sich gezeigt, dass diese offensichtlich verstärkt auf Maßnahmen und Empfehlungen des Rechnungshofes zurückgreifen und diese umsetzen. Warum erwähne ich das als positiv? – Das ist insofern positiv, als Gemeinden die kostenlose Expertise nützen, um damit das Ziel zu erreichen, noch wirtschaftlicher, noch sparsamer, noch zweckmäßiger zu agieren und vor allem auch transparent zu wirtschaften.
Zum Punkt Internationales: Der österreichische Rechnungshof übt eine sehr starke Vernetzerrolle aus, koordiniert und vernetzt die Rechnungshöfe in verschiedensten Ländern mit dem Ziel, sich nicht nur auszutauschen, Erfahrungen auszutauschen, sondern die Rechnungshöfe vor allem dazu zu bringen, dass sie unabhängiger und wirklich frei agieren können.
Warum ist das so besonders nachhaltig? – Es geht auch um die Darlegung der Finanzen, die die einzelnen Rechnungshöfe einfordern, und das ist insofern so wichtig, als Staaten damit auch eine transparente Haushaltsführung belegen, was wiederum für die Stärkung demokratischer Systeme wesentlich ist.
Ich möchte noch einen Satz zu den Querschnittsprüfungen sagen, die ja eine besondere Herausforderung darstellen, zumal sie mehrere Beteiligte haben. Wie kann man diese noch zielführender gestalten? – Durch Harmonisierungen, die man wirklich forciert – Stichwort: Angleichung der Rechnungswesen –, um so tatsächlich vergleichbare Daten zu erhalten.
Ich möchte noch etwas aufgreifen, was der Herr Rechnungshofpräsident vorhin schon ausgeführt hat. Er hat erwähnt, dass es besonders wünschenswert ist – und das unterstützt die SPÖ-Fraktion tatkräftigst –, das Spekulationsverbot und die Haftungsobergrenzen der Bundesländer wirklich gesetzlich zu verankern. Wir werden heute noch den Beschluss für Bundeshaftungsobergrenzen fassen, was ein richtiger und wichtiger Schritt ist, aber besonders wichtig wäre das auch auf Landesebene.
Abschließend zur Prüfung des Medientransparenzgesetzes: Wir haben gehört, dass damit ein enormer Verwaltungsaufwand verbunden ist. Rechtsträger erhalten Formulare des Rechnungshofes, die sie periodisch abliefern müssen. Es gibt dabei aber viele Leermeldungen, viele fehlgeleitete Meldungen, und es wäre sicher sinnvoll, eine effektivere Herangehensweise zu wählen, damit das wirklich auch verwertet werden kann und die Kosten-Nutzen-Rechnung auch stimmt.
Es ist schon gesagt worden: Der Ausschuss wird sich mit diesem Thema noch sehr detailliert auseinandersetzen. Es scheint fraktionsübergreifend Konsens zu bestehen, dieses Thema auch wirklich ernsthaft und konstruktiv zu lösen und das effektiv zu gestalten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)
16.31
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.
16.31
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich beschäftige mich in meinem Redebeitrag mit dem Antrag des Kollegen Zanger und anderer freiheitlicher Abgeordneter, in welchem eine Ausdehnung der Prüfkompetenzen für den Rechnungshof gefordert wird.
Ich möchte mich explizit mit der Frage auseinandersetzen: Brauchen Gemeinden unter 10 000 Einwohnern noch mehr Prüfungen? – Diese Frage kann ich ganz klar mit einem Nein beantworten.
Ich bin selbst seit vielen, vielen Jahren Gemeinderat und möchte mit einem Plädoyer für unsere Gemeinden einleiten, auch hier im Hohen Haus: Die Gemeinden sind im Gefüge zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in der Kompetenzfrage ein ganz wichtiger Partner. Sie übernehmen wichtige Aufgaben: die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, als Schulerhalter für Pflichtschulen, im Bereich Soziales, bei der Pflege und vieles andere mehr.
Sie werden mich jetzt fragen: Was hat das mit der Prüfkompetenz zu tun? – Das hat sehr viel damit zu tun, weil das Prinzip, das wir in den Gemeinden haben, auf dem Prinzip der Selbstverwaltung und der Gemeindeautonomie aufbaut. (Abg. Kassegger: … eine Kontrolle da sein!) Und das ist auch das Erfolgsgeheimnis: dass Gemeinden als politischer Nahversorger auch immer wieder als Erfolgsmodell gesehen werden.
Wenn man das Prinzip der Selbstverwaltung und der Eigenverantwortung jetzt zu Ende denkt, dann muss die erste Prüfinstanz in einer Gemeinde natürlich der eigene Kontrollausschuss und die eigene Prüfbehörde in der Gemeinde sein.
Wenn Herr Kollege Zanger davon spricht, dass die Prüfungsausschüsse … (Abg. Kassegger: Aber der darf nicht prüfen!) – Natürlich darf er prüfen! Wenn also Herr Kollege Zanger davon spricht, dass die Prüfungsausschüsse das nicht können, dann muss ich dem Herrn Kollegen Zanger schon auch sagen, dass es dann dringend notwendig ist, seine eigenen Gemeinderäte zu schulen, denn vielfach gehören natürlich die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bei uns in Niederösterreich der freiheitlichen Fraktion an. (Abg. Kassegger: Das geht von der Gemeindeordnung gar nicht!) Und wenn sie das nicht machen können, dann sind dringend Schulungsmaßnahmen notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)
Also die erste Aufsicht haben die Gemeinden selbst wahrzunehmen, und das wird in einem hohen Ausmaß auch gemacht.
Zum Zweiten gibt es – das ist auch wichtig, denn natürlich braucht es auch externe Kontrolle – auch von den Landesregierungen, teilweise ausgelagert in die Bezirksverwaltungsbehörden, die externe Gemeindeaufsicht. Da gibt es eine Gebarungseinschau, das funktioniert auch sehr gut und da erfolgt auch viel Beratung. Da ist man auch auf dem richtigen Weg.
Was ich sagen will: Gemeinden brauchen auch externe Kontrolle, aber sie brauchen nicht zweifach oder dreifach Kontrolle, wenn der Bundesrechnungshof dort auch noch entsprechend kontrollieren würde.
Natürlich bekennen wir als Gemeindevertreter – und ich bin auch Gemeindevertreter – uns auch zu Kontrolle, aber bitte nicht dreifach oder zweifach, denn, und das ist ganz klar, das derzeitige Regime ist ausreichend.
Und eines ist auch ganz klar: Natürlich binden Prüfungen Kompetenzen der Prüforgane, aber selbstverständlich auch der zu prüfenden Institutionen.
Abschließend noch ein Gedanke, der mir auch sehr wichtig ist, weil immer wieder gesagt wird, man braucht bei den Gemeinden Benchmark-Systeme: Diese gibt es längst. Aber das Wichtigste wurde erst vor Kurzem umgesetzt, gemeinsam mit dem Präsidenten des Rechnungshofes durch unseren Finanzminister: Wir haben jetzt einheitliche Rechnungslegungsvorschriften auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. Und erst das macht einen Vergleich der Gemeinden wirklich sinnvoll. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.34
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hofinger. – Bitte.
16.34
Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich darf auch auf den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes kurz eingehen und möchte gleich zu Beginn sagen: Der Rechnungshof ist eine sehr wertvolle Einrichtung, ich schätze seine Arbeit sehr. Und ich
möchte mich für Ihre Arbeit, Herr Präsident, und für die Arbeit Ihrer Mitarbeiter auch recht herzlich bedanken.
Ich sehe den Rechnungshof auch als wichtiges Regulativ für unsere Republik und möchte die im Tätigkeitsbericht enthaltenen Querschnittsprüfungen kurz ansprechen, denn ich sehe aufgrund der besonderen Stellung des Rechnungshofes als föderatives Bundes-, Länder- und Gemeindeorgan die Möglichkeit, Prüfungen über alle Gebietskörperschaften durchzuführen.
Ich sehe nicht nur den prüfenden Vorgang als wichtiges Element, sondern auch, wie Sie auch schon im Ausschuss berichtet haben, die beratende Funktion bei diesen Querschnittsprüfungen. Es hat im vergangenen Jahr 16 Querschnittsprüfungen gegeben. Ich möchte auch hier die Konsolidierungsmaßnahmen beziehungsweise die Haftungsgrenzen der Länder besonders hervorstreichen.
Als Beispiel möchte ich Oberösterreich und seine Benchmarks der Gemeinden kurz einbringen; mein Kollege Hanger hat das soeben angesprochen. Wir in Oberösterreich haben seit zwei Jahren ein Benchmark-System, das sogenannte Benko, mit dem wir die Gemeinden untereinander vergleichen. Es handelt sich aber nicht nur um ein Kontrollinstrument der IKD, sondern es wird auch sehr positiv von den Gemeinden selbst genutzt, um sich gegenseitig zu vergleichen und von anderen zu lernen und Verbesserungen zu erreichen. Das wird bei uns sehr gut genutzt und zeigt auf, welches Potenzial bei den Verbesserungen möglich ist.
Ich möchte abschließend noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag bezüglich Wahrheitspflicht gegenüber dem Rechnungshof eingehen. Dazu kann ich nur sagen: Der Rechnungshof ist ein Organ der Gesetzgebung. Und man ist grundsätzlich verpflichtet, diesem wahrheitsgetreu Informationen zu geben.
Wenn eine strafrechtlich falsche Beweisaussage getroffen wird, dann sind sowieso die Gerichte zuständig. Daher sehen wir nicht die Notwendigkeit, § 288 und § 289 des Strafgesetzbuches zu ändern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.36
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.
16.36
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Weil Herr Kollege Hanger jetzt noch einmal auf die Prüfungsausschüsse eingegangen ist: Herr Kollege, Sie haben da offensichtlich etwas missverstanden.
Ich habe nicht davon gesprochen, dass die Kollegen in den Prüfungsausschüssen inkompetent sind. (Abg. Hanger: Doch!) Ich habe gesagt, es geht darum, Kompetenzen zu erwerben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger.)
Sie können mir nicht erzählen, dass Leute, die mit dem Fach vertraut sind, die das jahrelang gelernt haben, die das möglicherweise studiert haben, das nicht besser können als – von mir aus – ein freiheitlicher Prüfungsausschussobmann – aber es gibt auch viele ÖVPler in dieser Funktion, denn ihr seid bei uns ohnehin schon an dritter Stelle –, der im Erwerbsleben steht. Der kann sich in wenigen Stunden, Tagen, an wenigen Wochenenden nicht das Know-how und das Wissen aneignen, das jemand hat, der das gelernt und studiert hat. (Abg. Hanger: … Verwalter!)
Na bitte, wo sind wir denn? Verstehen Sie mich?! – Es geht nicht darum, jemandem Kompetenz abzusprechen, sondern darum, dass sich jemand Kompetenzen so aneignen kann, dass er vernünftig, gescheit und im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Objektivität und was weiß ich, was alles, prüfen kann. Darum geht es, Herr
Kollege Hanger! (Abg. Hanger: Der hat einen Kassenverwalter, der jede Investition bekommt!)
Aber offensichtlich fahren die Schranken herunter, wenn man versucht, vernünftig mit Ihnen zu reden. Das verstehe ich nicht. Es geht darum, eine Vergleichbarkeit unter gleichartig gestalteten Gemeinden herzustellen – um nicht mehr und nicht weniger. – Danke, ich hoffe, jetzt passt es. (Beifall bei der FPÖ.)
16.38
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
16.38
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Es geht um die Prüfung des Bundeslandes Salzburg durch den Rechnungshof.
Die Finanzgebarung des Bundeslandes Salzburg ist aufgrund des Finanzskandals, wie man weiß, weitgehend in Schieflage geraten. Eine durch den Rechnungshof vorgenommene Prüfung der Jahre 2008 bis 2013 ergab unterschiedliche Kennzahlen, welche auf den dem Rechnungshof übergebenen, manipulierten Unterlagen sowie Falschaussagen basierten.
Die Täuschung des Bundesrechnungshofes als oberstes Prüforgan durch manipulierte Unterlagen oder Falschaussagen kann nicht ohne Folgen hingenommen werden. Durch Rechnungshofpräsident Dr. Moser erfolgte allerdings der Hinweis, dass derartige Vergehen nicht unter Strafe gestellt werden können. Dieser Umstand erscheint nicht nachvollziehbar und stellt Prüfergebnisse in ein schiefes Licht. Die Bevölkerung, der Steuerzahler, hat dafür sicherlich kein Verständnis.
Aufgabe des Bundesrechnungshofes ist es, Mängel in der Verwaltung, Finanzgebarung und dergleichen aufzuzeigen und abzustellen. Mit manipulierten Unterlagen sowie wissentlichen Falschaussagen wird die Arbeit des Rechnungshofes null und nichtig gemacht, sodass eine Strafverfolgung notwendig erscheint.
Ich ersuche, dem Antrag zuzustimmen. – Danke.
16.40
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-224 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gamon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgesetz über das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungsvorlagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen des Weiteren zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gamon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Bericht 1004 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Bericht 1005 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/6 (III-167/807 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/4 (III-155/922 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kucher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.43
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute mit den Prüfberichten zur Finanzsituation der Technischen Universität Wien und über die Follow-up-Überprüfung beim Österreichischen Patentamt zwei durchaus kritische Prüfberichte des Rechnungshofes, die aber, glaube ich, sehr eindrucksvoll zeigen, dass Prüfungen und Empfehlungen des Rechnungshofes und auch kritische Debatten im Ausschuss zu umfangreichen Änderungen und Konsequenzen führen.
Ich darf Ihnen, Herr Präsident, daher auch bitte stellvertretend für Ihr Team ganz herzlich Danke sagen. Beide Prüfberichte waren sehr wichtig und haben entscheidende Impulse für Verbesserungen gesetzt. In beiden Institutionen wurden auch notwendige Änderungen und anstehende Modernisierungen durchgeführt.
Wir haben im Ausschuss auch sehr intensiv mit Rektorin Seidler von der TU Wien gesprochen. Es hat sich gezeigt, dass der Weg für die Technische Universität keinesfalls leicht war, dass dieser schwierig und schmerzhaft war, mit vielen Veränderungen verbunden, dass sich aber die Situation an der Technischen Universität eindeutig verbessert und stabilisiert hat, wenn auch Risiken bleiben.
Positiv waren auch die Entwicklungen beim Patentamt, wo bei der Follow-up-Prüfung festgestellt wurde, dass bereits ein Großteil der Empfehlungen des ersten Prüfberichtes umgesetzt wurden, dass einiges in der Zwischenzeit schon erledigt wurde und viele Dinge jetzt kurz vor der Vollendung stehen. Dieser Weg ist daher beim Österreichischen Patentamt als durchaus positiv zu bezeichnen.
Das ist eine Entwicklung, die mir persönlich sehr wichtig ist, weil die Rolle der Patente, des geistigen Eigentums in unserer Gesellschaft und im Wirtschaftssystem zunehmend an Bedeutung gewinnt. Es waren Faktoren wie günstige Rohstoffe, Transportwege, niedrige Arbeitskosten, die bisher immer so zentral waren. Dazu kommt aber in Zukunft vor allem der Faktor Wissen, nämlich das Wissen, wie man Waren erzeugt, und das Wissen, wie man Dienstleistungen anbieten kann. Das ist eine zentrale Frage.
Wir sind da in einem internationalen Wettbewerb. Andere Länder – wenn ich China als Beispiel nehme – fahren da einen sehr, sehr offensiven Kurs. Die chinesische Patentstrategie ist, bis zum Jahr 2020 2 Millionen Patente pro Jahr anzumelden. Das sind 2 Millionen Wissensmonopole, die natürlich auch auf die österreichische Wirtschaft durchschlagen. Es ist eine internationale Entwicklung. Und das Spannende in diesem Bereich ist, dass der Rechnungshof in den Prüfberichten durchaus auch europäische Entwicklungen im Bereich der nationalen Rechnungshöfe vorweggenommen hat und die Empfehlungen durchaus auch passen. Stichwort „EU-Patent“, wo es ja auf europäischer Ebene unter Federführung und Mitarbeit des Österreichischen Patentamtes natürlich auch wichtige Änderungen geben wird. Das sind nicht nur nationale Fragen, sondern zunehmend auch internationale Fragen.
Was ich abschließend zu den Empfehlungen des Rechnungshofes noch sagen möchte: Es ist wichtig, dass ein großer Teil umgesetzt wird. Es hat einige Punkte gegeben, die beim Patentamt extrem kritisch zu bewerten waren: Doppelgleisigkeiten, die Reibungsverluste mit sich brachten, aber auch teure und völlig unverständliche Doppelfunktionen. Es ist ganz wichtig, dass das abgeschafft und abgestellt wurde. Anregungen, dass der teilrechtsfähige Bereich, die sogenannte serv.ip, in das Patentamt integriert werden sollte, sind durchaus zu begrüßen und sollten auch umgesetzt werden.
Ich glaube, dass wir beim Schutz des geistigen Eigentums in Zukunft beim Patentamt durchaus auf diesen Empfehlungen aufbauen können. Es wird an uns allen liegen, diese Institution Patentamt in Österreich weiterzuentwickeln und noch zukunftsfähiger zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)
16.46
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.
16.46
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich beschäftige mich zuerst mit dem Bericht des Rechnungshofes über die Finanzsituation der Technischen Universität Wien im Prüfungszeitraum. Grundsätzlich, kann man sagen, erfreut sich die Technische Universität ja großer Beliebtheit bei den Studierenden. Das ist auch gut so. Aufgrund dieses guten Angebotes seitens der Universität stiegen auch die Anmeldungen und die Studienabschlüsse deutlich an. Dies sei erwähnt, um einmal etwas Positives voranzustellen.
Die Fakten: Die umfangreiche Prüfung des Rechnungshofes beleuchtete im Wesentlichen die Ursachen für die angespannte Finanzsituation der TU Wien. Analysiert wurden die Bereiche Mittelherkunft, Personal, Gebäudemanagement, Investitionen und Beteiligungen.
So stiegen zum Beispiel die zu zahlenden Mieten im Prüfzeitraum wesentlich stärker als die von der Universität genutzten Flächen. Etwa rund einem Drittel der Büroräume war keine Person zugeordnet. Die Technische Universität mit eigener Fakultät für Informatik – und das ist ein bisschen ein Schmankerl – beauftragte zur Entwicklung eines neuen Informationssystems die Veterinärmedizinische Universität, und dabei sind dann die Kosten auch explodiert. Die Kritik des Rechnungshofes wurde ernst genommen, und ein Sanierungsplan führte in Zusammenarbeit mit dem Ministerium doch relativ schnell zu einem Konsolidierungskurs.
Zusammenfassend kann man zu diesem Thema sagen: Es sind einige Kritikpunkte des Rechnungshofes bereits umgesetzt worden. Die Empfehlungen des Rechnungshofes beziehungsweise Rahmenbedingungen sind adaptiert worden. Es wurden auch Fehler im Bereich der Personalkosten – Stichwort: Überzahlung beim Kostencontrolling oder eben, wie schon beschrieben, beim Gebäudemanagement – begangen.
Des Weiteren liegt ein Prüfbericht des Rechnungshofes über die Landesstudios des ORF vor. Ein paar Fakten auch dazu: Im Jahr 2012 kosteten die Landesstudios zirka 160 Millionen €. Demgegenüber standen Erträge von etwa 40 Millionen €. Positiv: Die Zahl der Mitarbeiter in den Landesstudios verringerte sich von 1 084 auf 929 Vollzeitäquivalente. Es gibt aber laut diesem Prüfbericht doch deutliche Unterschiede auch zwischen den Landesstudios, zum Beispiel bei den Einsparpotenzialen oder auch bei den Produktionskosten der Sendung „Bundesland heute“. Positiv kann man hier erwähnen: Tirol und Vorarlberg nutzen zum Beispiel einen gemeinsamen technischen Leiter, wodurch sie in rund eineinhalb Jahren etwa 140 000 € einsparen konnten. Derlei Synergien sind sicher sinnvoll und sollten auch in anderen Landesstudios verstärkt genutzt werden.
Der Rechnungshof zeigt in seinem Prüfbericht einige weitere Einsparungs- und Effizienzsteigerungspotenziale auf, auch ein Beispiel dafür bei der kaufmännischen Verwaltung oder beim Produktions- oder Redaktionspersonal. Zusammengefasst: Ein Mehr an Kooperation zwischen den Landesstudios wäre eben effizienter und wirtschaftlicher.
Um das zu veranschaulichen, ein Beispiel: Ein Dreh in Bad Aussee könnte ohne Weiteres auch von einem Kamerateam aus Salzburg gemacht werden, weil dies näher ist, als wenn man das vom Landesstudio Graz beschickt. – Das ist nur ein Beispiel, um zu zeigen, welche Einsparungsmöglichkeiten es da gibt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
16.50
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte.
16.50
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! In diesen beiden Rechnungshofberichten geht es unter anderem – wie schon von meinem Vorredner angesprochen – um das Thema Landesstudios und auch um Direktvergaben im Wirtschaftsministerium und im Infrastrukturministerium, die ich beide etwas näher beleuchten möchte.
Zuerst zu den Landesstudios. Es ist schon aufgezeigt worden, dass die Landesstudios österreichweit verglichen wurden, was ihre Wirtschaftlichkeit betrifft. Vorausschicken möchte ich ein Lob an die Landesstudios: Die Produktionen aus den Landesstudios werden von der Bevölkerung sehr positiv aufgenommen, etwa „Bundesland heute“ oder ähnliche Sendungen. Da kann man den Landesstudios nichts Schlechtes nachsagen, man muss sie auch loben.
Was aber das Wirtschaftliche betrifft, gibt es natürlich wesentliche Einsparungsmöglichkeiten. Daran sieht man einfach, dass offensichtlich das Management nicht gut aufgestellt ist.
Die erwähnten Dinge, dass man kaufmännische Verwaltungen vielleicht zusammenlegen könnte, Personalstrukturen entsprechend aufbaut, das eigene Personal vielleicht etwas besser und effizienter einsetzt und auch über die Landesgrenze hinweg Produktionen durch Teams unterstützt, werden, glaube ich, im ersten Teil einer Managementschulung gelehrt. Das sollte eigentlich ein Manager im ORF – diese nagen ja nicht gerade am Hungertuch und haben Gehälter um die 300 000 €, 400 000 €, die über dem Gehalt des Bundeskanzlers liegen – in der Lage sein umzusetzen. Deshalb sollte man vielleicht bei der Besetzung dieser Managementposten in Zukunft eher auf die Qualifikation und nicht nur darauf schauen, ob jemand ein rotes Parteibuch hat. (Beifall bei der FPÖ.) – Das einmal zu den Landesstudios.
Der zweite Teil ist für mich vor allem als Bürgermeister etwas, was mich aufregt, wenn ich mir die Direktvergaben in den Ministerien anschaue. Der Schwellenwert im Bundesvergabegesetz ist von 40 000 auf 100 000 € erhöht worden. Wir als Gemeinden haben das sehr positiv gesehen und eigentlich auch die Wirtschaft, weil es natürlich die Möglichkeit gibt, relativ rasch entsprechende Aufträge auch in die Wirtschaft zu bringen und zu vergeben.
Das setzt aber natürlich schon voraus – so sehen wir es zumindest in einer Gemeinde –, dass man entsprechende Angebote, Vergleichsangebote einholt und auch Vergleiche anstellt, vielleicht auch das Volumen des Auftrags, der zu erfüllen ist, etwas definiert. Also weder das eine noch das andere wird offensichtlich auch nur ansatzweise in Ministerien eingehalten, speziell im Wirtschaftsministerium und im BMVIT, und da geht es ja auch nicht gerade um kleine Summen. Also bei einem Gesamtvolumen von 15 Millionen oder 16 Millionen € in dem einen oder in einem anderen Ministerium werden Größenordnungen von 10 Millionen € im einen und von 11 Millionen € im anderen Ministerium auf diesem Wege direkt vergeben.
Das heißt, eine Person vergibt ganz locker einmal einen Auftrag von knapp 100 000 €, ohne dass es ein Vergleichsangebot gibt, ohne dass der Auftragsumfang in irgendeiner Weise klar definiert ist. Also es werden hier Aufträge in Höhe von 10 000 € vergeben, freihändig durch Einzelpersonen ohne Kontrolle.
Dass das Ganze auch intern nicht überprüft werden kann über Jahre hinweg, über fünf Jahre hinweg – von 2009 bis 2014 –, ist schon anzuzweifeln und stellt das ganze System in Frage. Was in einer Gemeinde selbstverständlich ist, dass nämlich diese Dinge überprüft werden, ist im Ministerium offensichtlich nicht einmal möglich, weil es keine Unterlagen dazu gibt.
Was die Empfehlungen des Rechnungshofes betrifft, hätte ich mir schon gewünscht, dass diese vielleicht sogar etwas schärfer formuliert werden. Der Rechnungshof empfiehlt nur, in Zukunft vielleicht drei Angebote einzuholen. Es gibt ja teilweise auch noch Kettenverträge. Das heißt, wenn man einen Auftrag hat, der mehrere 100 000 € ausmacht, dann macht man einfach einen Vertrag über mehrere Jahre und vergibt dreimal 90 000 €, ohne dass man ein entsprechendes Controlling, eine entsprechende Ausschreibung macht oder ein Vergleichsangebot einholt.
Ich weiß, dass der Rechnungshof nur Empfehlungen geben soll oder kann. Aber das könnte man schon etwas schärfer formulieren, auch gegenüber dem Ministerium. Oder dass das Interne Kontrollsystem zumindest halbwegs formulieren sollte, könnte man auch etwas schärfer formulieren.
Ich denke, was für die Gemeinden und für kleinere Institutionen gelten soll, das sollte auch für die Ministerien gelten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
16.55
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr. Moser ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.55
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Können Sie mir vielleicht erklären, warum eine Bildschirmbrille im BMVIT, im Verkehrsministerium, bei der Anschaffung zweieinhalbmal so teuer ist, als wenn man dasselbe Produkt im Wirtschaftsressort anschafft? Warum kauft das BMVIT um den doppelten Preis, um mehr als den doppelten Preis wie das BMW, das Wirtschaftsministerium? Ja, das ist eine berechtigte Frage. Der Herr Präsident des Rechnungshofes hat dies dankenswerterweise aufgezeigt. Nur ein ganz banales Beispiel für das große Problem der Direktvergaben.
Sie wissen ja – mein Kollege hat es ausgeführt –, der Schwellenwert ist erhöht worden, das heißt, die Ressorts können bei Volumina von unter 100 000 € bereits direkt vergeben. Also 99 999 €, und ich kann direkt vergeben, ich muss nicht ausschreiben, es wird meistens kein Vergleichsangebot eingeholt, es wird kein Bieterverfahren gemacht, es wird praktisch mangelhaft dokumentiert, laut Rechnungshof wird auch keine Transparenz eingeführt, wir haben eine Interne Revision, die anscheinend schläft.
Ich habe lesen müssen, fünf Jahre lang hat die Interne Revision der Beschaffung nicht genau auf die Finger geschaut. Wir haben keine systematische Trennung von Bedarfsanforderung, Bestellung und Leistungsabnahme. Das geht alles so locker. Und das hat, wie dankenswerterweise schon ausgeführt worden ist, ja nicht bei 100 000 oder 99 999 sein Ende, wenn man klug und vor allem raffiniert ist. Meistens sind das ja – der Herr Rechnungshofpräsident hat das in seinem Bericht ja auch dargestellt – noch dazu kabinettsnahe Abteilungen. Besonders in der Nähe der Ressortspitze kommt es dazu, dass es dann Vergaben gibt, die gestückelt sind: zuerst einmal die ersten 99 000, dann die zweiten 99 000, dann die dritten 99 000, dann die vierten. Das alles ist der Boden und irgendwie das Feld, worauf die Freunderlwirtschaft blühen kann, sage ich jetzt vorsichtig, meistens auch blüht. Frau Präsidentin, aus Ihrem Ressort, unter Ihrer Ägide könnte ich gerne ein Beispiel noch näher ausführen.
Bei den Direktvergaben und auch dort, wo es in Ihrem früheren Ressort Ausschreibungen gegeben hat, hat es Dinge gegeben bei den Werbemaßnahmen, wo der Rechnungshof zu Recht seinen Finger darauf legte.
Nun, sollen wir als Abgeordnete weiter zuschauen? – Nein, denn es geht ja um ein Volumen von 10 oder 11 Millionen € pro Jahr. 63 im BMVIT oder 73 Prozent im Wirtschaftsressort werden dann direkt vergeben. Das sehen wir nicht ein. Jetzt müssen wir etwas tun. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Der Herr Rechnungshofpräsident hat ja in seinem Bericht vorgeschlagen, standardisierte ressortweite Controlling-Maßnahmen einzuführen. Ich glaube, wir müssen wieder einmal einen Antrag stellen, dass das wirklich eingeführt wird, und ich hoffe, dass dann wirklich alle Abgeordneten dahinter sind, vor allem die Bürgermeister, die ja in ihren Gemeinden auch mit Vergaben zu tun haben und die ja wissen, dass der Steuer-Euro sehr wertvoll ist und man genau aufpassen soll, und wo es auch persönliche Haftungen gibt.
Der RH schlug außerdem noch für alle Bundesdienststellen einheitliche Erfassungs- und Beschaffungsvorgänge vor. Wir haben ja eine Bundesbeschaffungsagentur. Es gibt ja praktisch diese Servicestelle, über die bestellt werden kann, die Preisvergleiche
vornimmt, die Bestangebote heranzieht und mehr oder weniger Beschaffungen erleichtert. Nur wird das selten in Anspruch genommen – selten bis gar nicht –, weil es ja gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, dass die Ministerien diese Institution, diese Serviceinstitution, die das professionell macht, auch damit befassen. – Ja, das ist ein Missstand, wir müssen da weiterarbeiten. Es gibt hoffentlich einen Follow-up-Bericht, Herr Präsident.
Ein zweiter Missstand sei noch mit zwei Sätzen erwähnt: Follow-up-Überprüfung des Patentamtes. Wir haben nach wie vor diese Doppelgehälter serv.ip und Patentamt als solches, und der Fall des früheren Geschäftsführers Rödler ist nach wie vor nicht abgeschlossen. – Herr Minister Stöger hat gesagt, unter Schwarz-Blau gab es einen Vertrag: Gorbach, persönlich, einen Vertrag mit Rödler, dass er zwei Gehälter beziehen kann, obwohl das im Gesetz nicht erwähnt wurde. – Ja, das ist nach wie vor ein Missstand. (Beifall bei den Grünen.)
17.00
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
17.00
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich widme mich dem Kapitel „Internes Kontrollsystem bei Direktvergaben in ausgewählten Ressorts“, weil das ein Beispiel ist, wie da mit zweierlei Maß gemessen wird.
Es wurden schon die Hauptkritikpunkte angesprochen. Die zwei Ministerien Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium wurden ausgewählt. Die Kritikpunkte reichen vom Aspekt, dass es keinen Überblick gab, über den Punkt, dass nicht systematisch erfasst wurde, bis zum Fehlen eines Gesamtüberblicks, und so könnte man das weiter ausführen – es wurde vorhin auch schon erwähnt.
Auf Basis dieser Datenlage ist es natürlich auch schwer, der Informationspflicht gegenüber dem Parlament in angemessener Weise nachzukommen, und das muss hier auch klar angesprochen werden, denn wenn die zuständigen Ministerien so agieren, dass sie Dinge einfach frei vergeben und Direktvergaben machen – wir haben es schon gehört: beim Verkehrsministerium im Wert von in etwa 10 Millionen €, beim Wirtschaftsministerium in Höhe von in etwa 11 Millionen € –, dann ist das schon ein Punkt, den man nicht außer Acht lassen kann.
Jetzt möchte ich den Bogen auch zur Registrierkassenpflicht spannen – diese superstrenge, wichtige und tolle Registrierkassenpflicht wurde ja eingeführt. Wir wissen, wie die Reaktion aus der Bevölkerung darauf ist, wie kleine Unternehmen darunter leiden – Taxifahrer, die Wirte, die der Reihe nach zusperren. Ich merke es auch immer selber, wenn ich mit dem Taxi fahre: Die Fahrer müssen jetzt das Trinkgeld extra eingeben, was extrem lange dauert und ein bürokratischer Aufwand ist. Hier werden die redlichen kleinen – „klein“ möchte ich jetzt nicht negativ verstanden wissen – arbeitenden Menschen bestraft, und auf der anderen Seite gibt das Ministerium per Direktvergaben Geld aus, Aufträge werden frei vergeben, Millionenbeträge werden ohne Rücksprache, ohne Vier-Augen-Prinzip vergeben. Das ist ein Zustand, meine sehr geehrten Damen und Herren, der so nicht stehengelassen werden kann. (Beifall der Abg. Dietrich. – Zwischenruf des Abg. Keck.)
In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf hinweisen, dass wir uns natürlich weiterhin dafür einsetzen werden, weil wir auf der Seite der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stehen, ebenso wie auch der Rechnungshofpräsident mit seinem Team und der Rechnungshof generell, denn wenn sie es nicht machen und wenn es die
genannten Ministerien – vor allem das Wirtschaftsministerium – auch verabsäumen, müssen wir das übernehmen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
17.03
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Preiner zu Wort. – Bitte.
17.03
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Werte Herren Präsidenten! Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf den Bericht des Rechnungshofes zu den Landesstudios des ORF.
Der Bericht umfasst die Zeitspanne von 2008 bis 2014. Meiner Meinung nach erfüllt der Österreichische Rundfunk seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag sehr gut, auch bewerte ich die Gesamtstrategie des ORF als sehr positiv.
Laut Hauptabteilungsleiter für Finanzen im ORF hat der ORF von 2008 bis 2014 50 Millionen € eingespart. In Summe macht das eine Reduktion von 162 Arbeitsplätzen aus; Synergien in den Landesstudios werden besser genutzt, als das vorher der Fall war.
Wichtige Arbeitsschwerpunkte der neun Landesstudios sind ohne Zweifel die Programmerstellung und die Ausstrahlung der „Bundesland-heute“-Sendungen. Von 2008 bis 2014 wurden zirka 6 Prozent an Produktionskosten eingespart. Das war insofern möglich, weil nachhaltig gut gewirtschaftet wurde, aber auch, weil das Budget in Summe von allen Landesstudios eingehalten wurde.
Der ORF und die Landesstudios sehen sich aber auch einer immer größer werdenden privaten Konkurrenz gegenüber, ich darf aber erwähnen, dass sie qualitativ mit den privaten Sendern ohne Zweifel mithalten können. Zum Beispiel blieben die Marktanteile der „Bundesland-heute“-Sendungen annähernd gleich: 2008 hatten die „Bundesland-heute“-Sendungen einen Marktanteil von 58 Prozent, 2015 waren es 55 Prozent. Positiv erwähne ich, dass das Landesstudio Burgenland seinen Marktanteil 2015 im Vergleich zu 2014 sogar um 5 Prozent erhöhen konnte.
Gleichfalls positiv erwähnen möchte ich, dass das Kompetenzzentrum für die Volksgruppensendungen im Landesstudio Burgenland angesiedelt ist und diesbezüglich jährlich 2,2 Millionen € zur Verfügung stehen.
Die zukünftigen Herausforderungen des ORF sind ganz klar: klare operative Zielvorgaben, weitere Einhaltung des Budgetpfades, aber auch die Vorbereitung und Ausstrahlung einer neuen Sendung, nämlich des Frühfernsehens. Dieses Frühfernsehen ist eine Kooperation der Zentralstelle des ORF mit den Landesstudios. Das Frühfernsehen wird ab dem 29. März dieses Jahres angeboten und von 6 bis 9 Uhr montags bis freitags in ORF II gesendet.
Das Frühfernsehen wird, wie ich bereits erwähnte, am 29. März dieses Jahres im Bundesland Salzburg gestartet. Es ist geplant, dass wöchentlich ein anderes Bundesland zur Gestaltung dieses Frühfernsehens herangezogen wird. Ein weiterer positiver Nebeneffekt dabei ist, dass durch diese neue Sendereihe – gesendet in der Früh von 6 bis 9 Uhr montags bis freitags – auch in den Landesstudios zirka 50 Arbeitsplätze geschaffen werden.
Geschätzte Damen und Herren! Ich wünsche dem ORF als öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch seinen Bediensteten für die Zukunft weiterhin alles Gute, uns KonsumentInnen weitere informative und interessante Informationssendungen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
17.07
Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Mag. Lettenbichler. – Bitte.
17.07
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Ich darf mich in meiner Wortmeldung der Follow-up Überprüfung im österreichischen Patentamt sowie im BMVIT widmen, welche den Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Jahre 2012 zum Inhalt hatte.
Es ist festzustellen, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes zum Großteil umgesetzt wurden, allerdings muss man auch festhalten, dass es durchaus noch Raum für weitere Verbesserungen gibt und die Kosten- und Leistungsrechnung des Patentamtes zu einem wirkungsvollen Steuerungsinstrument ausgebaut werden sollte.
Das Infrastrukturministerium hat von den insgesamt acht überprüften Empfehlungen zwei ganz und fünf teilweise umgesetzt.
Jene Empfehlung des Rechnungshofes, die Einnahmen aus den europäischen Patentgebühren nicht mehr in den Haushalt des Patentamts fließen zu lassen, sondern nur mehr deren Kosten abzudecken, wurde nicht umgesetzt. Der Rechnungshof hatte vorgeschlagen, statt der Einnahmen aus den europäischen Patentgebühren dem Patentamt lediglich deren Verwaltungskosten abzugelten. Diese Maßnahme sieht der Rechnungshof als eine Voraussetzung für eine wirtschaftlich effiziente Führung des hoheitlichen Bereichs des Patentamts an.
Das Patentamt selber wiederum setzte von den 14 überprüften Empfehlungen des Vorberichts sechs ganz, sieben teilweise und eine Empfehlung nicht um. Die Forderung, eine Risikostrategie für das Patentamt zu entwickeln, das Vorsorgevolumen abzuschätzen sowie daraus geeignete Risikovorsorgeinstrumente abzuleiten, wurde vom Verkehrsministerium, vom Infrastrukturministerium und dem Patentamt zumindest teilweise umgesetzt. Zwar zeigte das haushaltsrechtliche Risikocontrolling mögliche Einnahmeausfälle auf, allerdings wurde es verabsäumt, für diese möglichen Einnahmeausfälle wirkungsvolle Handlungsalternativen für das Patentamt zu entwickeln.
Auch hat das Patentamt zwar seinen Personalstand reduziert, aber das Projekt des BMVIT zur Aufgabenkritik und Reorganisation des Patentamts noch nicht abgeschlossen. Durch die bestehende Doppelstruktur aus hoheitlichem und teilrechtsfähigem Bereich entstehen dem Steuerzahler dadurch jährliche Kosten in der Höhe von 700 000 €.
Die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Steuerung des Patentamtes auf Basis der vorhandenen Kosten- und Leistungsrechnung und zur Einstellung der Nebenbeschäftigungen von Bediensteten des Patentamts in der serv.ip wurden nicht umgesetzt, stattdessen hat sich die Zahl jener Personen, die sowohl beim Patentamt als auch bei der serv.ip beschäftigt waren, im Bereich von 2010 bis 2014 sogar erhöht.
Ich darf die wesentlichen Empfehlungen noch einmal zusammenfassen: Es ging darum, die Verwaltungskosten für die europäischen Patente abgegolten zu bekommen – nur mehr diese –, die Nebenbeschäftigungen sollten abgestellt werden, auf die Auflösung der Gewinnrücklage der serv.ip wäre ebenfalls hinzuwirken und auch die Kosten- und Leistungsrechnung wäre zu einem Steuerungsinstrument mit Soll-Ist-Vergleich auszubauen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
17.10
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.
17.10
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal kurz auf den Rechnungshofbericht zur TU, zur Technischen Universität Wien, eingehen, der die Finanzgebarung genauer beleuchtet hat, denn dieser Bericht liest sich schon auch ein bisschen wie ein Kriminalroman: Da gibt es den Rektor Skalicky, der damals aktiv war und der bei der Vergabe von Geldern und Aufträgen an seiner Universität ein recht lockeres Händchen gehabt hat und auf Ausschreibungen häufig verzichtet hat. – Ich möchte zwei besondere Fälle herausgreifen, die das besonders gut unterstreichen.
Da gibt es zum einen das TISS, das ist ein internes Informationssystem zur Lehrveranstaltungsanmeldung und allgemeinen Studienverwaltung: Das hätte eigentlich 160 000 € kosten sollen. Der Auftrag wurde ohne jede Ausschreibung an einen Professor der TU selbst vergeben, damit es aber nicht gar so blöd ausschaut, hat man ein Schein- und Umgehungsgeschäft mit der Veterinärmedizinischen Universität gemacht, die dann mit der TU kooperiert hat. Der Rechnungshof benennt das selbst auch so: Es gibt Elemente von Schein- und Umgehungsgeschäften bei diesem Projekt.
Die Kosten sind extrem explodiert: Ursprünglich waren 160 000 € vorgesehen; die jetzige Rektorin, Frau Seidler, hat uns im Rechnungshofausschuss dann die bisherig entstandenen Kosten für dieses Projekt genannt. Das sind bis heute 11 Millionen €. – Also 160 000 € versus 11 Millionen €, das ist schon ein unglaublich ineffizienter Einsatz und eine Verschwendung von Steuergeld.
Das Ganze war auch tatsächlich kriminell, was die beiden Frauen – also die beiden nachfolgenden Rektorinnen – erkannt haben und deswegen Selbstanzeige erstattet haben gegen die Universität selber. Wie so oft sind nach einem kriminellen Geschäft Frauen gekommen, um aufzuräumen, und die haben das auch gemacht. Die Verfolgung der verantwortlichen Personen – sprich: Skalicky – ist im Sand verlaufen; die Ermittlungen sind eingestellt worden.
Die eigentliche Umgehung war die Hinterziehung von Umsatzsteuer in der Höhe von 700 000 €. Das wurde inzwischen nachgezahlt, aber der Schaden bleibt, und das Pikante an der ganzen Geschichte ist, dass dieses Informationssystem bis heute nicht richtig funktioniert und nicht das leisten kann, was eigentlich ursprünglich geplant war.
Das zweite Beispiel, das ich nennen möchte, ist folgendes: Die TU hat eine Reihe von Gebäuden, die über die Stadt verteilt sind, und da gibt es das Projekt „TU Univercity“, das dazu gedacht ist, auf der einen Seite die Gebäude zu sanieren und zum anderen den Universitätscampus irgendwie zusammenwachsen zu lassen.
Und auch dieses Projekt hat mit einer Direktvergabe des Herrn Skalicky begonnen: Das war ein Beratervertrag mit einer Firma, die zu Beginn ein Qualitätshandbuch hätte erstellen sollen. Das hat sie dann auch geliefert, aber das war halt ein Qualitätshandbuch, das sie schon davor geschrieben hatte, nämlich eines für eine Brauerei.
Ich weiß nicht, was sie sich dabei gedacht hat – vielleicht dass in einem Chemielabor auch viele Röhren für Flüssigkeiten sind, und da nimmt man das von der Brauerei; vielleicht fällt es ja niemandem auf?! Es ist aufgefallen, aber gezahlt hat man es trotzdem. Und man hat diese Firma weiter beschäftigt und hat sie sogar mit noch viel größeren Aufträgen versorgt als dieser ursprünglichen Direktvergabe.
Ein dritter Punkt – das zeigt auch der Rechnungshofbericht sehr deutlich auf –: Die TU war in einer äußerst schwierigen Finanzsituation, hat einen Frühwarnbericht ans Ministerium erstellen müssen, weil die Finanzen so außer Kontrolle geraten waren, und das Brisante dabei ist aber, dass sich das Rektorat der TU zum Höhepunkt der Finanzkrise die höchsten Prämien ausgezahlt hat. Also das ist schon eine besondere
Dreistigkeit, mit der dort mit öffentlichen Geldern an der Universität gearbeitet worden ist.
Mir ist ein bisschen schleierhaft, wie das so ohne Konsequenzen hat bleiben können, denn an den Universitäten wurde inzwischen, wie gesagt, von den nachfolgenden Rektorinnen aufgeräumt, dem Herrn Skalicky ist aber gar nichts passiert. Der Herr Skalicky war dann noch jahrelang im Rat für Forschung und Technologieentwicklung als Berater der Regierung – trotz dieser Schein- und Umgehungsgeschäfte und Direktvergaben und unsauberen Vorgangsweisen –, und er ist bis heute im Universitätsrat in Leoben als Unirat. Und ich frage mich tatsächlich, ob jemand, der so eine Finanzkrise und solche Direktvergaben und kriminellen Geschichten zu verantworten hat, tatsächlich geeignet ist, im Unirat zu sitzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Vetter: Sie haben ja selber gesagt, das ist eingestellt worden! Was soll daran kriminell sein?)
17.15
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
17.15
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bericht des Rechnungshofes betreffend das Patentamt, die aktuellen Entwicklungen und Zukunftspläne des Patentamtes.
Der Rechnungshof stellte fest, dass der Personalstand reduziert wurde, aber die Doppelstrukturen gibt es immer noch, Herr Präsident, das steht außer Frage. Dadurch fallen Mehrkosten von zirka 700 000 € pro Jahr an – das ist ja auch keine Kleinigkeit –, und ich frage mich, warum das Patentamt überhaupt eine Tochtergesellschaft braucht. Wenn das Patentamt und die Tochtergesellschaft zusammengelegt würden, was dringend notwendig ist, dann fallen automatisch die Nebenbeschäftigungen nicht mehr an, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dann kann sich das Patentamt, das haben wir heute schon gehört, in Zukunft bei der Forschungs- und Technologieentwicklung stark einbringen.
Das wäre eine richtige Richtung, die sich sehen lassen könnte. – Herzlichen Dank.
17.16
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über jeden Ausschussantrag erfolgt getrennt.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-167 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich dafür, für die Kenntnisnahme des Rechnungshofberichtes, aus? – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-155 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist wiederum einstimmig angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/1 (III-136/923 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/2 (III-139/983 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/15 (III-127/984 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 11 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Es besteht kein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung.
Als Erste ist Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
17.18
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz zum Bericht 2014/15 Stellung nehmen, und zwar zum Standortkonzept im Bereich der Bundesschulen.
Dieses Paket wurde im Ministerrat im Februar 2009 beschlossen, und es enthält folgende bildungspolitische Grundsätze und Zielvorgaben: die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen, Forcierung und Erweiterung ganztägiger Schulformen, die Umgestaltung des Lebensraumes der Schule durch Verbesserungen für die LehrerInnen und SchülerInnen und die Fortsetzung und Verdichtung des Bildungsangebotes, das heißt, dieses auch an die geänderte Siedlungsstruktur anzupassen.
Für dieses Paket wurden insgesamt 1,6 Milliarden € zur Verfügung gestellt, und das ist ein Riesenpaket und zeigt, wie viel der Regierung und dem Nationalrat hier Bildung wert ist.
Der Rechnungshof hat Ministerin Heinisch-Hosek bei der Umsetzung des Paketes ein gutes Zeugnis ausgestellt, und das lässt sich auch an den Empfehlungen ableiten, und zwar: Ein besonders positiver Aspekt ist in Punkt 16 der Schlussfolgerungen angeführt, wo es um die Festsetzung der Klassenschülerhöchstzahlen geht. Der Rechnungshof bestätigt, dass sich die Klassengrößen verringert haben, außer bei den BAKIPs und bei den sozialpädagogischen Einrichtungen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Standortwahl. Da gibt es unterschiedliche Sichtweisen: Der Rechnungshof meint, dass man die Schulen im Rahmen von thematischen Schwerpunkten zusammenfassen sollte, wobei die Ministerin der Meinung ist, dass diese Richtlinie, dass die Schulen auch gut erreichbar – nämlich innerhalb von 30 bis 35 Minuten – und regional vorhanden sein sollten, ausschlaggebend sein soll, und auch ich meine, dass das eine politische Bewertung ist und regionalpolitisch mitentschieden werden sollte, wie die Standorte zusammengefasst werden.
Ein weiterer Punkt bei den Schlussempfehlungen ist die Barrierefreiheit. Es ist sensationell, dass bis 2019 alle Schulen barrierefrei erschlossen werden können – und eine wesentliche Erleichterung für die SchülerInnen!
Ministerin Heinisch-Hosek treibt das stimmige Modernisierungspaket der damaligen Ministerin Schmied effizient voran, und ich bin sicher, dass auch die Schlussbetrachtung 2019 des Standortkonzepts im Bereich der Bundesschulen mit dem planmäßigen
Abschluss positiv ausfällt, sehr zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler, die dadurch begünstigt sein werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
17.21
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
17.21
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Rechnungshof überprüfte für den Zeitraum 2009 bis 2013 die Steuerung und Qualitätssicherung in gerichtlichen Strafverfahren durch die Organe der Justizverwaltung. Dabei wurden drei Bezirksgerichte und zwei Landesgerichte mit unterschiedlichen Strukturen und Anforderungen überprüft und verglichen.
Der Rechnungshof stellte dabei einige gravierende Unterschiedlichkeiten fest, so etwa, dass es bundesweit große Unterschiede gibt, was die Verfahrensdauer und damit auch die Verfahrensqualität betrifft. Bei den Bezirksgerichten betrug die kürzeste Verfahrensdauer 2,2 Monate und die längste 17,3 Monate. Bei den Landesgerichten betrug die kürzeste Verfahrensdauer 2,9 Monate und die längste 6,5 Monate. Die Ursachen für die Unterschiedlichkeit lagen, wie der Rechnungshof festgestellt hat, im Wesentlichen in der unterschiedlichen und unterschiedlich effizienten Arbeitsweise der Richter. Laut Rechnungshof gibt es da keine sachliche Begründung – und ich glaube, das sollte zu denken geben.
Was die Richterkapazitäten betrifft – es ist ja bekannt, dass es noch viele Kleingerichte gibt –, empfiehlt der Rechnungshof, bei den Bezirksrichtern von derzeit mindestens 0,5 Vollzeitäquivalenten auf zwei Vollzeitäquivalente zu gehen.
Insgesamt gibt es aus meiner Sicht drei Hauptkritikpunkte: die Abgrenzung zwischen der unabhängigen Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung, die Verbesserung bei den Datengrundlagen, und in einem Bezirksgericht gab es – das sollte selbstverständlich nicht vorkommen – viele offene Fälle und hohe Rückstände bei der Verfahrensabwicklung.
Der Rechnungshof sieht, wie schon gesagt, eine klare Verantwortlichkeit bei den Richtern, aber auch bei der Dienstaufsicht. Diese wurde in einigen Bereichen nicht immer aktiv und konsequent wahrgenommen.
Insgesamt gab es zu diesem Bericht 46 Empfehlungen. Wichtig für die Zukunft ist, dass es gerade bei den Bezirksgerichten mit langer Verfahrensdauer eine regelmäßige Ursachenanalyse geben sollte und darauf aufbauend auch eine Maßnahmensetzung. Gerade bei Richterwechsel sollten durch gute Planung unnötige Verfahrensverzögerungen vermieden werden, und anfallende Strafverfahren sollten unmittelbar bearbeitet und in einer angemessenen Frist abgearbeitet werden.
Insgesamt zeigt dieser Bericht, dass es große Unterschiede gibt, was die Steuerung und die Qualitätssicherung betrifft. Es braucht eine Optimierung der Strukturen, um das Serviceangebot zu verbessern.
Abschließend darf ich anregen, dass vielleicht bei einer nächsten Prüfung oder Follow-up-Prüfung auch einige Bezirksgerichte, die sich in ländlichen Regionen befinden, hinterfragt werden sollten, weil es natürlich darum geht, dass wir auch in Zukunft gerade für den ländlichen Raum eine flächendeckende Bezirksgerichtsstruktur sichern und erhalten können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.24
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
17.24
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Geschätzte Präsidenten! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich einen hohen Gast aus dem schwedischen Parlament begrüßen, nämlich den Vizepräsidenten des Schwedischen Reichstages Björn Söder. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Ich beschäftige mich mit der Reihe Bund 2015/1. Da wurde vom Rechnungshof das Thema Schulversuche untersucht, und man musste, natürlich mit ein wenig Bedauern, feststellen, dass es im Jahr 2012/2013 an insgesamt 2 900 Schulstandorten 5 367 Schulversuche gab. Schulversuche sind natürlich wichtig und in Ordnung, aber wenn das ein solches Ausmaß annimmt und man Geld, das man dringend für die Bildung der Kinder und Jugendlichen brauchen würde, in Schulversuche hineinstopft, dann ist das – und das hat der Rechnungshof auch richtig erkannt, wir sind da ganz derselben Meinung – aus unserer Sicht natürlich nicht in Ordnung. Der Rechnungshof bekrittelt das natürlich auch. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Amon: Schulversuche sind ganz oft … für die Bildung!) – Jaja, ist schon in Ordnung. Ich denke mir, dieses Geld hätte man besser verwenden können. – Das einmal zum ersten Teil.
Beim zweiten Teil, der Follow-up-Überprüfung zu den Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug, gibt es ebenfalls verwunderliche Aspekte: Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht fest, dass das BMJ von den insgesamt 25 Empfehlungen 14 vollständig, drei teilweise und acht nicht umgesetzt hat. Da stellt sich natürlich, wenn man das ganz kurz durchgeht, die Frage, warum diese acht Empfehlungen nicht umgesetzt wurden, zum Beispiel die Erlassung von Durchführungsregelungen zum Strafvollzugsgesetz in Form einer Rechtsverordnung. Warum wurde das nicht umgesetzt? Das wäre die Frage.
Spannend wäre auch zu erfahren, was der Minister dazu meint. Das sind jedenfalls alles Dinge, hinsichtlich derer der Rechnungshof aufgedeckt hat, dass man da effizienter, kostengünstiger und – wie es eigentlich der Auftrag war – wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig arbeiten könnte. Der Rechnungshof kann mit seinen Berichten nur immer wieder aufzeigen: Das und das und das wäre gut, das würde dem Staat beim Sparen helfen. Wenn das dann hier zwar immer von Rot und Schwarz begrüßt wird, aber trotzdem keine Umsetzung erfolgt, dann ist das Ganze natürlich schon ein bisschen absurd. (Beifall bei der FPÖ.)
Und es gibt mehrere nicht umgesetzte Empfehlungen, etwa die Anpassung der Vollzugsordnung an die Regelungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes – da fragt man sich wieder, warum – oder die Schaffung klarer rechtlicher Regelungen zu Aufgaben und Befugnissen für das Pflegepersonal im Straf- und Maßnahmenvollzug.
Der Bundesminister sagt uns immer, der Maßnahmenvollzug gehört erneuert, evaluiert, da gehört etwas gemacht. Dann bekommt das das Bundesministerium für Justiz vom Rechnungshof am goldenen Tableau serviert, was man da zum Beispiel im Straf- und Maßnahmenvollzug machen könnte, und was liest man dann wieder aus dem Follow-up-Bericht heraus? – Nicht umgesetzt!
Da muss man sich halt schon fragen, was es bringt, wenn die Abgeordneten der Regierungsfraktionen vom Rednerpult aus immer den Rechnungshof loben – das ist halt immer schön – und sagen, der ist toll und super, wir werden seinen Empfehlungen folgen, sich dann aber eigentlich nichts ändert. Das ist eigentlich eine traurige Sache. Wir sagen immer: Wenn man die Empfehlungen des Rechnungshofes umsetzt, dann könnte der Staat für die Steuerzahler, für die Bürger sehr viel Geld einsparen. Das wäre wichtig, das wäre gut und das wäre richtig, aber leider Gottes ist man da auf keinem guten Weg.
In diesem Sinne: Trotzdem danke für den guten Bericht, Herr Präsident, vielen Dank an Ihr Team, danke für die gute Arbeit und weiter so! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
17.29
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
17.29
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrter Gast aus Schweden! Meine Damen und Herren! Ja, die Republik Österreich hat ein eigenartiges Kontrollsystem, das sehr kompetent ist, nur: Diese Republik hat einen noch eigenartigeren Nationalrat, der oft die Empfehlungen des Kontrollsystems völlig links oder rechts liegen lässt. Mein Spezialkapitel sind der Verkauf und der Kauf von Liegenschaften – Immobilienwirtschaft der Republik.
Ich möchte dem Gast aus Schweden einen kurzen Einblick in zwei spezielle Vorfälle in Österreich geben, die wirklich typisch sind. Österreich ist ein Land mit wunderbaren Schlössern, zum Beispiel dem Palais Kaunitz oder auch dem Schloss Reifnitz am Wörthersee – touristisch sehr empfehlenswert, würde ich auch in Richtung Schweden äußern.
Einerseits wurde die Liegenschaft Kaunitz, Laxenburg, gekauft, und zwar durch das Land Niederösterreich in Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres, mit der Absicht, dort die Internationale Anti-Korruptionsakademie anzusiedeln, die ein gemeinsames Projekt mit der Interpol sein sollte. Die Interpol sprang zwar ab, man hat aber trotzdem ein internationales Institut gegründet, um die Korruption zu bekämpfen. Ja, das ist durchaus sinnvoll, nur: Wie? Das ist wirklich unglaublich. Ich habe es mir gestern noch einmal durchgelesen: Erstens einmal hat man das Objekt gekauft und dann umgebaut. Für den Umbau wurde kein Bauherr ernannt, der das Ganze im Sinne einer unternehmerischen Bauführung, die immer auf das Steuergeld schaut, ordentlich abgewickelt hätte, nein, sondern man gab das Ganze dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung zur Bauaufsicht.
Die Niederösterreichische Landesregierung hat dann die Bauaufsicht wiederum an Unter-Unternehmen weitergegeben, die zu völlig überhöhten Preisen agierten. Es haben sich also der Kauf und teilweise auch der Umbau in einem Kostenrahmen abgespielt, der viel zu hoch war. Noch dazu ist ja die Interpol wieder abgesprungen, und man saß mehr oder weniger auf einer Liegenschaft und musste dann selber eine Akademie gründen.
Dann geht es ja weiter, die nächste Frage lautet: Wie vermietet man das? Und wann vermietet man das? Das Innenressort mietete sich ein und musste zahlen, zahlen, zahlen – überhöhte Mietpreise. Der Mietvertrag wurde erst ein halbes Jahr nachdem der Mieter schon vor Ort praktisch die Liegenschaft genossen hat, fertiggestellt. Also die Abwicklung dieses Immobilienkaufes und die Vermietung waren wirklich hanebüchen! Ein Orden hat den Vorteil gehabt, der hat das Palais verkaufen können, und jetzt gibt es halt diese Akademie, nur, die Kosten waren erheblich!
Auf der anderen Seite der Verkauf: ein schönes Objekt, ein schönes Schloss am Wörthersee, Reifnitz, im Besitz der Gemeinde, ein Seegrund im Besitz der Bundesforste, und dann gibt es einen Landeshauptmann in Kärnten, der anscheinend Freunde in der großen Finanz- und internationalen Konzernwelt hat, etwa Stronach – Abgeordnete sitzen jetzt auch als Vertreter dieses Finanzinvestors hier. Und dieser Investor hat durchaus ein Auge auf dieses Schloss geworfen, fand es sehr attraktiv; ich hätte es auch attraktiv gefunden. Jetzt stellte sich nur die Frage: Wie bekommt man das
Schloss relativ günstig? – Ha, ganz einfach! Man sagt, man habe ein Tourismusprojekt vor, man kaufe das Schloss zu touristischen Zwecken – und dann erhält man 30 Prozent Preisabschlag. (Abg. Hagen: Das ist legitim!)
Ich möchte das nächstes Mal auch probieren. Ich habe zwar keine Ferienwohnung, aber ich kann es einmal probieren, wenn ich sage, ich will mir eine Ferienwohnung kaufen, und zwar zu touristischen Zwecken, weil ich sie ja vermiete. Ob ich dann auch 30 Prozent Abschlag bekomme? – Diesen Abschlag hat Stronach durchgesetzt, denn der Landeshauptmann von Kärnten hat veranlasst und die Gemeinde mehr oder weniger dazu gezwungen, dass sie dieses Schnäppchen dem Großinvestor Stronach praktisch zur Verfügung gestellt hat. Und dann hat sich herausgestellt, er macht kein Tourismusprojekt, sondern er baut fünf Luxuswohnungen, hat also noch wunderbare Grundstücke. – Da wäre vertragsmäßig ein Rückfall an die Gemeinde möglich gewesen, weil ja dort nicht Tourismus stattfindet, sondern das Objekt zu privaten Erholungszwecken genutzt wird. (Abg. Hagen: Ist ja auch ein Tourismus!)
Aber nein, die Gemeinde hat großzügig darauf verzichtet. Nein, sie kauft nicht zurück, nach dem Motto: Meine Güte, haben wir halt um 30 Prozent zu wenig bekommen, haben wir halt weniger Tourismus in dem Bereich und dafür einen netten Herrn Stronach vor Ort, der uns vielleicht ab und zu auf eine Runde einlädt. – Der Rechnungshof hat das alles noch einmal im Detail aufgedeckt. Es gab auch eine Diskussion im Kärntner Landtag.
Aber – jetzt komme ich zum Schluss –: Das sind ja nur zwei Beispiele. Ich könnte Ihnen noch zehn andere aufzählen, bei denen der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Immobilienwirtschaft der öffentlichen Hand höchst unprofessionell ist – das ist noch eine freundliche Umschreibung der Vorgänge –, dass Freunderlwirtschaft blüht und dass endlich einmal ein professionelles Management im Sinne von Bieterverfahren, Auslobung, Inserate setzen, den Bestbieter erwirken und so weiter Platz greifen muss.
Deswegen habe ich ja schon den Antrag zum Thema professionelles Immobilienmanagement eingebracht, nur, der Antrag liegt auf der langen Bank. Ich werde mich demnächst hoffentlich mit dem Herrn Wirtschaftsminister an einen Tisch setzen, vielleicht hat er doch auch eine wirtschaftliche Ader im Sinne der SteuerzahlerInnen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
17.35
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.
17.35
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir diskutieren Rechnungshofberichte, mehrere unter einem. Ich möchte mich zum Rechnungshofbericht zu den Schulversuchen äußern.
Herr Präsident, danke schön für diesen Rechnungshofbericht! Er hat doch einiges angestoßen und war sehr wichtig für die bildungspolitische Debatte, weil Sie offengelegt haben, dass im Schuljahr 2012/13 in Österreich sage und schreibe 5 367 Schulversuche gelaufen sind. Das heißt, wir hatten an rund jedem zweiten Schulstandort Schulversuche, durchschnittlich ungefähr zwei. Das wirft natürlich ein sehr fragliches Licht auf diese Art der Schulentwicklung. Warum? – Weil wir sehen – und Sie haben das in Ihren Berichten ausführlich geschildert –, dass diese Schulversuche recht konzeptlos dahingondeln: Es gibt keine einheitlichen Kriterien, es gibt keine klare Linie bezüglich Evaluierung. Es gibt Schulversuche, die seit fünf Jahrzehnten unterwegs sind. Das muss man sich vorstellen! Da fragt man sich, was das sein soll: ein halbes Jahrhundert Schulversuch und auch kein Ende in Sicht! Dann gibt es Schulversuche,
die an verschiedenen Schulen hundertfach gleich ablaufen. Da muss man sagen: Ja, dann hat es sich offensichtlich bewährt, wir sind aber in Österreich nicht fähig, einen solchen Schulversuch ins Regelschulwesen überzuführen.
Da komme ich dann natürlich auch schon zum Thema Bildungsreform. Wie hat man die so schön genannt? Herr Staatssekretär Mahrer hat gesagt, eine fast geile Bildungsreform. Die Betonung liegt leider auf fast, weil es nicht einmal eine Bildungsreform ist, muss man sagen. Die Regierung tut sich schwer, das, was sie hier nach Verhandlungen am 17. November präsentiert hat, jetzt in Pakete zu gießen. Jedenfalls ist es wichtig, dass wir jetzt bis Juni in die Gänge kommen und beispielsweise Dinge, die hundertfach über Schulversuche abgebildet sind, ins Regelschulwesen holen. Da bin ich bei der Ministerin, aber es kommt leider Gegenwehr von der ÖVP: Es wäre zum Beispiel das Freigeben der Notengebung in der Volksschule ins Regelschulwesen überzuführen – das hat sich in Österreich hundertfach bewährt! –, und es sollten alternative Beurteilungssysteme zum Zug kommen. Man soll das tatsächlich in die Autonomie der Schulen geben, liebe ÖVP, wenn nicht in den ersten vier Jahren, so zumindest in den ersten drei Jahren. (Zwischenrufe der Abgeordneten Amon und Schönegger.)
Ja, das müssen Sie einmal Ihrem Staatssekretär ausrichten, denn der erzählt ja etwas anderes! Das ist ja das Problem der ÖVP: Du fragst zwei Leute in Sachen Bildungspolitik und bekommst drei Meinungen. Das ist ein Problem, das ist aber auch eine Zumutung für die Schülerinnen und Schüler, finde ich!
Ich darf erinnern: Ein Fünftel der Jugendlichen kann mit 15 nicht sinnerfassend lesen. 11 Prozent der österreichischen SchülerInnen haben eklatante Schwächen in Mathematik, Naturwissenschaften und Deutsch. Das heißt aber auch, diese 11 Prozent können das Leben eigentlich so nicht selbst in die Hand nehmen. Das sind Dauerkunden des Arbeitsmarktservice, und ich würde sagen, auch jene, die in Mathematik gut sind, aber nicht sinnerfassend lesen können, werden Dauerkunden des AMS sein. Deswegen müssen wir natürlich Dinge, wenn sie sich jahrzehntelang bewährt haben, ins Regelschulwesen überführen!
Genauso glaube ich auch – über viele Jahre bewährt, an vielen Schulstandorten –, dass wir jahrgangsübergreifende Klassen erlauben sollten, dass wir in der Volksschule auch Mehrstufenklassen erlauben sollten, nicht nur in den ersten zwei Jahren, sondern in den ersten vier Jahren. Das hat sich alles bewährt!
Wäre da nicht die Machtpolitik in Österreich, die die Bildungspolitik überblendet, wo irgendjemand sagt: Ja, dann müssen wir das aber schon am Stadtschulrat vorbeiziehen – oder am Landesschulrat –, denn dann können wir unsere parteipolitische Macht spielen lassen, ob wir dir das zugestehen oder dir gönnen oder dir abdrehen!, dann käme das leichter in die Gänge! Aber es gilt: Machtpolitik vor Bildungspolitik!, und deswegen geschieht das nicht. Der Rechnungshof hat da seinen Finger in die Wunde gelegt. Danke schön!
Ich glaube, wenn man genau anschaut, wo die Schulversuche sind, dann legt das natürlich auch die Rutsche in Richtung Volksschule und dort dann auch in Richtung Elementarpädagogik. Wir brauchen da Lösungen, die auch gelingen! Und das wünsche ich mir, dass wir in den nächsten drei Monaten – das ist ein Appell an die zwei Regierungsparteien – viel mehr Aufmerksamkeit schaffen für Elementarpädagogik und die Volksschule. Diese ist im hundertjährigen Streit über Gesamtschule ja/nein völlig zu kurz gekommen.
Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bildung für 3- bis 10-Jährige aus einer Hand
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um ein durchgängiges Bildungssystem für alle 3- bis 10-jährigen Kinder zu ermöglichen. Dabei haben folgende Punkte jedenfalls Berücksichtigung zu finden:
Gleichwertige Ausbildung und Bezahlung von Elementarpädagog_innen und Schulpädagog_innen.
Elementarpädagogik ist Bildungsmaterie und muss daher auch im Bildungsressort verankert werden - nicht wie bisher im Familienministerium.
Es braucht fließende Übergänge zwischen elementaren Bildungseinrichtungen und der Volksschule.
Mehr finanzielle Ressourcen für eine starke Volksschule.
Schulautonomie auch in der Volksschule stärken – Notengebung und jahrgangsübergreifender Unterricht soll vollkommen freigegeben werden. Langfristig wird auch für die Volksschule umfassende finanzielle, pädagogische und personelle Autonomie angestrebt.
*****
Ich bitte um Unterstützung. (Beifall bei den NEOS.)
17.41
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Klubobmann Dr. Strolz soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend Bildung für 3-10-Jährige aus einer Hand
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/1 (III-136/923 d.B.) - TOP 11
In den elementaren Bildungseinrichtungen und der Volksschule entwickeln unsere Kinder starke Wurzeln. Oder sie entwickeln sie eben nicht. Wenn ein Fünftel der 15-Jährigen in Österreich nicht ordentlich sinnerfassend lesen kann, dann ist davon auszugehen, dass diese Kinder es mit zehn Jahren auch nicht konnten. Wir müssen für die Gruppe der 3-10-Jährigen neue Lösungswege andenken. Die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und der Volksschule muss neu gestaltet werden. Es braucht fließende Übergänge. Was wir in der Elementarpädagogik und in der Volksschule nicht schaffen, können wir später nur mehr schwer bzw. mit hohem Aufwand aufholen. Investitionen sind hier also am dringlichsten nötig und entfalten zudem auch die größte Wirkung.
Zusätzlich zur Vorschulphase muss die Volksschule endlich in den Fokus kommen. Es ist höchst an der Zeit, dass wir aus den hunderten Schulversuchen herauskommen und die Notengebung endlich in die Autonomie transferieren. Alternative Feedbacksysteme haben sich hundertfach bewährt. Gleiches gilt aber auch für die Möglichkeit eines jahrgangsübergreifenden Unterrichts - dieser muss endlich vollkommen freigegeben werden. Ebenso die Möglichkeit für Mehrstufenklassen für die ersten vier Schuljahre.
In der Volksschule wurden 2013 rund 7.000 €/pro Schüler_in aufgewendet - das ist die geringste "Pro Kopf" Aufwendung aller Schultypen. Für Hauptschulen und NMS wurden ca. 10.700 €/pro Kopf, an der AHS ca. 8.700 €/pro Kopf aufgewendet.[1]
Die Volksschule auch finanziell zu stärken, bedeutet die Kinder zu stärken und ihnen durch positive Schulerfahrungen in den ersten Jahren das Handwerkszeug für lebenslanges Lernen mit auf den Weg zu geben.
In der Vielfalt, die unsere Volksschulkinder aufgrund unterschiedlicher Sprachen, Kulturen, Religionen und Herkunft mitbringen, steckt großes Potenzial. Um dieses besser als bisher in die Entfaltung zu bringen, haben wir dringenden Handlungsbedarf.
[1] Quelle: Bildung in Zahlen 2013/14
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um ein durchgängiges Bildungssystem für alle 3-10-jährigen Kinder zu ermöglichen. Dabei haben folgende Punkte jedenfalls Berücksichtigung zu finden:
Gleichwertige Ausbildung und Bezahlung von Elementarpädagog_innen und Schulpädagog_innen.
Elementarpädagogik ist Bildungsmaterie und muss daher auch im Bildungsressort verankert werden - nicht wie bisher im Familienministerium.
Es braucht fließende Übergänge zwischen elementaren Bildungseinrichtungen und der Volkschule.
Mehr finanzielle Ressourcen für eine starke Volksschule.
Schulautonomie auch in der Volksschule stärken - Notengebung und jahrgangsübergreifender Unterricht soll vollkommen freigegeben werden. Langfristig wird auch für die Volksschule umfassende finanzielle, pädagogische und personelle Autonomie angestrebt."
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
17.41
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshof-präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der EU-Finanzbericht, der unter diesen Kapiteln auch mitverhandelt wird, gibt mir die Gelegenheit, auch mal auf die EU zu schauen, genauer auf die Großzügigkeit der Fördergelder bei der EU zu schauen und auch darauf, dass kaum Kontrolle ausgeübt wird, sodass man sagen könnte: Die EU schmeißt Geld raus.
Ich möchte das mit einigen Beispielen belegen.
„Rund die Hälfte der EU-Entwicklungshilfe verliert sich auf dem Weg zum geplanten Ziel“, heißt es in einer internen Studie des EU-Parlaments. „2014 waren es 15 Milliarden €“, meine sehr geehrten Damen und Herren. 15 Milliarden € sind 2014 irgendwo versickert.
„Jeder zweite Euro, den die EU ausgegeben hat, leistet nicht das, wofür er gezahlt wurde“, heißt es weiter in dieser Studie. Diese Studie wurde vom „WirtschaftsBlatt“ veröffentlicht, Sie können sie dort auch gerne abrufen und nachlesen.
Der Rechnungshof arbeitet ja auch sehr gut mit dem Europäischen Rechnungshof zusammen, wir haben das in diversen Ausschüssen schon diskutiert und besprochen. Nun hat sich dieser Europäische Rechnungshof natürlich auch um die Ausgabenpolitik, um die Förderpolitik der EU gekümmert und angenommen, und er hat festgestellt, dass 2014 die Fehlerquote im EU-Haushalt 4,4 Prozent betrug. Damit wurden knapp 6,3 Milliarden € ohne Rechtsgrundlage ausgegeben, meine sehr geehrten Damen und Herren. 6,3 Milliarden € wurden ohne Rechtsgrundlage ausgegeben.
Sieht man sich dann an, was uns von der EU aufdividiert wird, was die EU verlangt – die EU will die Bürger entwaffnen, es sollen strengere Waffengesetze unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung gemacht werden, die EU will das Bargeld abschaffen, die EU will uns hier und da beschneiden –, meine sehr geehrten Damen und Herren: So kann es nicht sein! Hier muss man entschieden dagegen auftreten.
Ich appelliere an die Regierungsvertreter, an die Abgeordneten der Regierungspar-teien, auf ihre Regierungsmitglieder dahin gehend einzuwirken, dass sie sich auf europäischer Ebene für Österreich einsetzen, für die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und keiner Abschaffung des Bargeldes zustimmen und auch keiner Verschärfung der Waffengesetze, wie ich eingangs erwähnt habe. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
17.44
Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.44
Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen hier im Haus und vor den Bildschirmen! Ich darf zu den Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug reden.
Liest man diesen Bericht durch, so fällt ein Punkt besonders auf, nämlich dass Strafgefangene keine Sozialversicherung haben. Das verursacht natürlich Probleme, im Speziellen verursacht das hohe Kosten. Das Justizressort muss für die stationäre Aufnahme von Häftlingen in Krankenanstalten den Tarif der Privatpatienten bezahlen. Den größten Anteil dieser Kosten verschlingt allerdings die externe Unterbringung von geistig abnormen Rechtsbrechern in psychiatrischen Anstalten.
Es wurde versucht, mit den Bundesländern eine Vereinbarung über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten zu treffen. Bis 2013 gab es diese Vereinbarung, aber leider sind die Verhandlungen über die Weiterführung gescheitert. In den laufenden Verhandlungen zum Finanzausgleich soll das allerdings ein Thema sein, dass man das wieder aufnimmt.
Es wurden Maßnahmen zur Einsparung getroffen, Herr Kollege Lausch. Einige Maßnahmen wirken sich sehr positiv aus, zum Beispiel im Hinblick auf die Entlastung der
medizinischen Versorgung. Das justizeigene Forensische Zentrum in Asten ist ein gutes Beispiel dafür. Natürlich sind auch organisatorische Maßnahmen getroffen worden, die Einsparungen ergeben.
Es ist bekannt, dass Drogen im Strafvollzug leider eine große Rolle spielen und natürlich der Entzug dieser. In dieser Hinsicht kommen der Betreuung, Behandlung und Beratung im Strafvollzug große Bedeutung zu. Das Justizministerium arbeitet an einer Lösung dazu, denn es ist wichtig, dass genau diejenigen nach der Haftentlassung wieder eine Eingliederung in das normale Leben finden können. Das kostet natürlich auch Geld.
Im aktuellen Regierungsprogramm ist das Thema „Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung“ aufgelistet. Es soll so sein, dass die Krankenversicherungsträger natürlich hier keinen Nachteil haben, aber daran muss sehr stark gearbeitet werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
17.47
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.47
Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die meisten von Ihnen einmal Teil eines Schulversuchs waren, vielleicht bewusst, vielleicht unbewusst. Tatsache ist, dass Österreich ganz offensichtlich ein Eldorado für Schulversuche ist.
Der Rechnungshof hat sich daher dieses Themas angenommen und die Schuljahre 2008/09 bis 2013/14 geprüft. Dabei wurden Rechtsgrundlagen, Umfang, Ziele und Zielerreichung überprüft. Wenn in der Definition eines Schulversuchs das Wort „Probephase“ steckt und wir wissen, dass manche Schulversuche wesentlich länger dauern – die alternative Leistungsbeurteilung, von der auch schon die Rede war, gibt es etwa seit 50 Jahren oder den Ethikunterricht seit 17 Jahren –, dann ist klar, dass zumindest das Wort „Probephase“ durchaus etwas eigenwillig ausgelegt wurde.
Eines sticht bei diesem Bericht gleich ins Auge: die Zersplitterung von Kompetenzen, ob im Ministerium selbst, da sind die acht pädagogischen Abteilungen zuständig, oder auch zwischen Bund und Ländern. Diese Zersplitterung führt, wie in so vielen anderen Bereichen auch, zur Aufblähung des Systems, zur fehlenden Überprüfung und schlussendlich auch zur Unwirtschaftlichkeit. Allein die Mehrausgaben von rund 114 Millionen €, die für die Modellversuche Neue Mittelschule anfielen, sind doch sehr beachtlich. Wenn man sich nachher dann anschaut, wie die ersten Überprüfungen ausgefallen sind, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass trotz der langen Probephase die Kinderkrankheiten nicht ganz überwunden waren. Man hat offensichtlich die Neue Mittelschule ins Regelschulwesen übernommen, ohne ausreichend zu evaluieren. Auch das ist einer der Kritikpunkte des Rechnungshofes.
In 50 Prozent der Schulen fanden, das wurde schon gesagt, 5 367 Schulversuche statt. Wenn man der Argumentation des Rechnungshofes folgt, dass diese Schulversuche häufig als Ersatz für fehlende oder wegen zu starrer rechtlicher Bestimmungen erfolgen, so muss eigentlich die logische Konsequenz daraus sein, die Rechtslage zu überprüfen und flexible Möglichkeiten zu schaffen. Ich hoffe sehr, dass im Zuge der Autonomiebestrebungen für die Schulen darauf geschaut wird, dass dieses Ziel dann auch erreicht wird.
Abschließend ist zu sagen: Grundsätzlich sollte, und das ist auch eine Empfehlung des Rechnungshofes, die Zahl der Schulversuche eingedämmt werden, um auch wieder etwas mehr Ruhe ins System zu bringen. Wenn sinnvolle Schulversuche durchgeführt werden, dann begrenzt in der Dauer, und es muss eine ausreichende Evaluierung stattfinden, bevor man den Schulversuch ins Regelsystem überführt. (Beifall bei der ÖVP.)
17.50
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.50
Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Falls ich von dieser Stelle nicht mehr die Gelegenheit haben sollte, mich bei Ihnen, Herr Präsident Moser, zu bedanken, möchte ich das jetzt machen. Ich habe die Rechnungshofberichte der vergangenen Jahre immer mit großem Interesse gelesen. Man hat bei Ihnen persönlich auch gemerkt, dass das nicht nur ein Job für Sie ist, sondern dass Sie mit Engagement bei der Sache sind. – Herzlichen Dank dafür und vor allem für die Tatsache, dass wir sehr, sehr viele Fakten bekommen haben, um Bildungspolitik zu machen.
Jetzt sind wir aber genau auch schon wieder beim Problem. Frau Kollegin Durchschlag, Sie haben ja auf einige Fakten hingewiesen. Was für Schlüsse ziehen wir denn daraus, wenn wir feststellen, dass es Schulversuche gibt, die seit einem halben Jahrhundert laufen – heuer 50-jähriges Jubiläum der alternativen Leistungsbeurteilung in den Volksschulen –, dass 2 000 Schulen an so einem Schulversuch beteiligt sind?
Es geht darum, dass wir die Ziffernnote in der Volksschule abschaffen und alternative Leistungsbeurteilungen einführen. Die Lehrerinnen und Lehrer sind begeistert, die Eltern sind dafür, ebenso die Direktorinnen und Direktoren. Seit 50 Jahren müssen die Schulen, die das durchgeführt haben, Jahr für Jahr darum ansuchen.
Heuer haben wir eine sogenannte Bildungsreform, und das ist einer der Vorschläge. Was passiert? – Kaum ist der Vorschlag auf dem Tisch, wird er gerade von Ihrer Fraktion, der ÖVP, abgelehnt.
Versuchen wir doch ein bisschen konkreter zu reden über das, was hier geprüft wird, und klare Aussagen zu machen: Ja, ich bin dafür, oder ich bin dagegen! Aber ständig hin und her zu formulieren, hier vage Andeutungen zu machen, immer prinzipielle Zustimmung, aber dann, wenn es konkret wird, zu kneifen, das ist nicht das, was dem Parlament ansteht. Da muss ich leider nahtlos an das anknüpfen, was Matthias Strolz schon gemacht hat, und auf diese Baustellen hinweisen, die zu korrigieren wären. Wir haben Schulversuche zu vielen Problemen, die du angesprochen hast. Wir hätten Evaluierungsberichte dazu, allein, wir nehmen sie nicht ernst und gehen darüber hinweg.
Ähnliches gilt übrigens für den Schulversuch „Ethik- und Religionenunterricht“. Auch da gäbe es bereits die Möglichkeit, mit Betroffenen zu sprechen und entsprechende Maßnahmen zu setzen und das ins Regelschulwesen zu übernehmen.
Prinzipiell sage ich einmal dazu: Diese große Anzahl von Schulversuchen, die wir in Österreich haben – an 50 Prozent aller Schulen; umgerechnet heißt das, im Schnitt an jeder Schule ein Schulversuch, weil es meistens zwei an den betroffenen Standorten sind –, deutet doch auf ein Strukturproblem, das wir haben, hin, nämlich, dass die Schulen zu wenig autonom entscheiden können, was sie tun wollen. Muss wirklich am Minoritenplatz entschieden werden, was in der Volksschule Sibratsgfäll unterrichtet wird und wie dort die Leistung beurteilt wird?
Das muss aber auch nicht im Landesschulrat in Bregenz gemacht werden. Weg mit Entscheidungen im pädagogischen Bereich von den Zentralstellen, ob im Land oder im Bund, hin zu den Standorten! Das sagen wir in Sonntagsreden immer wieder. Aber auch hier fehlt es an den konkreten Beschlüssen.
Ich kann das nur mit einem Wort umschreiben – Herr Präsident Moser, Sie haben das in einem Interview mit dem „Kurier“ gemacht. Sie haben vom „Kompetenz-Wirrwarr“ gesprochen, und in diesem Interview kommen diese Begriffe „Wirrwarr“ und „Kompetenz-Wirrwarr“ mehrfach vor.
Es ist leider nicht untypisch. Wenn wir diesen Rechnungshofbericht zu den Schulversuchen anschauen, so steht da, man weiß im Landesschulrat nicht genau, was das kostet, man weiß im Bund nicht genau, was es kostet. Die Evaluierungen, die von den Schulen durchgeführt werden, die versickern irgendwo im Niemandsland. Niemand kann genau darüber Auskunft geben, was da ist.
Das heißt, diese Struktur von Schulversuchen, die ist nicht vernünftig, die ist nicht zeitgemäß, und sie entspricht nicht den Bedürfnissen, die Lehrerinnen und Lehrer, die auch die Eltern und die Kinder an den Schulen haben.
Das wäre eine Konsequenz: Autonomie an die Schulen! – Dann hätten wir etwas davon gelernt. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Ihnen, Herr Präsident des Rechnungshofes, alles Gute! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)
17.55
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
17.55
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf zwei Berichte, zuerst einmal auf jenen über die – Sie werden überrascht sein – Pensionsantritte in verschiedenen Ressorts. Da zeigt sich, dass Steuerungsdefizite und Kontrolldefizite vorliegen.
2011 sind 1 Prozent der Frauen und 3 Prozent der Männer zum regulären Pensionsantrittsalter in Ruhestand getreten. Da muss man nicht lange nachdenken, um zum Schluss zu kommen, dass da irgendetwas schiefläuft. Auch wenn jetzt gejubelt wird, dass sich bei den Beamten das Pensionsantrittsalter erfreulich entwickelt: Das Auslaufen der alten Hacklerregelung wird da eben auch so seine momentanen Effekte zeigen, und ab 2017 wird alles wieder schön normal sein.
Kernproblem ist die Kompetenzzersplitterung, dass nämlich das Finanzministerium für die Finanzierung zuständig ist, das Bundeskanzleramt für die dienstrechtlichen Fragen und die Legistik in diesem Bereich, während personell aber jedes Ressort selber verantwortlich ist. Dadurch kann ich mich als Ressort der Personalkosten entledigen: Wenn ich schaue, dass die Leute in Pension gehen, dann hat das Problem der Finanzminister, und im Ressortbudget schaut es ganz nett aus. – Wenn wir das nicht in den Griff bekommen, dann sind alle anderen Anstrengungen umsonst.
Das Zweite ist der Bericht über das Vermögensmanagement der Sozialversicherungsträger. Da wird schön vor Augen geführt, wie eigennützige Politik auf Kosten der Versicherten betrieben wird.
Wir haben auf Basis des Rechnungshofberichtes eine parlamentarische Anfrage gestellt, und daraus hat sich ergeben, dass innerhalb von zehn Jahren die Finanzvermögen der Sozialversicherungsträger um 60 Prozent gestiegen sind – in zehn Jahren um 60 Prozent.
Jetzt muss man sich wieder daran erinnern, wie jedes Jahr das Gejammer kommt, dass überall die Kassen leer werden. Offensichtlich gibt es doch mehrere Versicherungsträger, die ganz hohe Geldbeträge anhäufen, nämlich 3,7 Milliarden € an Finanzvermögen gibt es da.
Was es nicht gibt, sind klare Regeln zum Vermögensmanagement für Sozialversicherungsträger. Das hätte man schon oft umsetzen können. Wir starten einen erneuten Versuch, hier zu erreichen, dass man denen klare Regeln vorgibt, was sie zu tun haben und was zulässig ist.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vermögensobergrenzen für Sozialversicherungsträger
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Bundesministerin für Gesundheit, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Maßnahmen vorsieht, eine Anhäufung von Vermögen, insbesondere von Finanzvermögen, bei Sozialversicherungsträgern entsprechend zu deckeln. Darüber hinaus soll die Regierungsvorlage auch Bestimmungen enthalten, die festlegen, welche Maßnahmen zu treffen sind, sofern Sozialversicherungsträger eine festgelegte Vermögensobergrenze, insbesondere bei Finanzvermögen, erreichen beziehungsweise überschreiten.“
*****
Ich darf Ihnen, Herr Rechnungshofpräsident, alles Gute für Ihre persönliche Zukunft wünschen. Ich gehöre zu jenen, die ein bisschen traurig sind, dass Sie sich nicht im Kandidatenfeld für das Amt des Bundespräsidenten befinden. Das hätte das Ganze maßgeblich bereichert. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Schenk.)
17.59
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Loacker soeben eingebrachte Entschließungsantrag, der die zuletzt getätigte Aussage nicht beinhaltet, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwort:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Vermögensobergrenzen für Sozialversicherungsträger
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofaus-schusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/15 (III-127/984 d.B.) – TOP 13
Der Rechnungshof-Bericht (Bund 2014/15) zeigt umfangreich Probleme im Vermö-gensmanagement ausgewählter Sozialversicherungsträger auf. Hierbei wurde vor allem auf fehlende bzw. zu wenig konkretisierte rechtliche Rahmen hingewiesen. Zumindest auf einige Teile der Rechnungshof-Kritik wurde mit dem Sozialrechtsän-derungsgesetz 2015 reagiert. Durch die Gesetzesänderung wurden Konkretisierun-gen
für die Vermögensanlagen vorgenommen. Dennoch bleiben wesentliche Aspekte unerfüllt.
Gerade beim Vermögensmanagement von Sozialversicherungsträgern ergeben sich gegenwärtig interessante Sondersituationen. Es handelt sich nicht nur um öffentliche Gelder, die aufgrund der Sozialversicherungspflicht geleistet werden müssen. Es sind auch die Höhe des vorhandenen Vermögens, und in dem Zusammenhang nicht vorhandene Vorgaben zur Verwendung von Vermögenswerten, kritisch zu hinterfragen. Diese Erkenntnisse ergeben sich aus der parlamentarischen Anfragebeantwortung 6745/AB XXV.GP. Zwar wird in der Anfragebeantwortung ausgeführt, dass es für Leistungsrückstellungen in den Rechnungsvorschriften für die Sozialversicherungsträger klare Regelungen über die Zwecksetzung, die Dotierung und die Höhe gibt. Allerdings weist die Gesundheitsministerin in ihren Ausführungen auch darauf hin, dass diese Leistungsrückstellungen dem Ausgleich unterjähriger Schwankungen dienen. Bilanzgewinne, die über die Leistungsrückstellung hinausgehen, führen tat-sächlich zu einer Erhöhung der allgemeinen Rücklagen.
Die Ausführungen der Gesundheitsministerin, weshalb die Anhäufung von (Finanz-)Vermögen gerechtfertigt sei, ist nicht rundum schlüssig. Es wird zwar die Notwendigkeit angeführt, dass Vermögenswerte dazu dienen, konjunkturbedingte Beitragsrückgänge auszugleichen, oder entsprechende Modernisierungen zu gewährleisten. Diese Möglichkeiten ergeben sich aber nicht für alle Sozialversicherungsträger, sondern nur für einen bestimmten Teil, wie die Vermögensbestände (in Millionen Euro) deutlich zeigen:
|
Reinvermögen |
Finanzvermögen |
WGKK |
-37,5 |
163,9 |
NÖGKK |
56,6 |
127,4 |
BGKK |
21 |
13 |
OÖGKK |
478,2 |
550,2 |
STGKK |
49,8 |
94,5 |
KGKK |
-3,9 |
6 |
SGKK |
199,6 |
210,8 |
TGKK |
58,8 |
96 |
VGKK |
35,3 |
72,5 |
Betriebskrankenkassen |
93,3 |
107,7 |
VAEB |
259,9 |
276 |
BVA |
809,3 |
913,3 |
|
SVA |
532,6 |
324,9 |
SVB |
306,4 |
269,8 |
AUVA |
1148,1 |
489,1 |
insgesamt |
4007,5 |
3715,1 |
Beispielsweise zeigt sich eine enorme Ungleichverteilung der (Finanz-) Vermögenswerte zwischen den Gebietskrankenkassen und den übrigen Sozialversicherungsträgern. Dass mit dem Vermögen konjunkturbedingte Beitragsrückgänge ausgeglichen werden könnten oder müssten, ist z.B. bei der BVA wenig nachvollziehbar, da deren Beitragseinnahmen noch unwesentlicher von der Konjunktur abhängen, als die der Gebietskrankenkassen. Auch ist fraglich, weshalb beispielsweise die BVA, die bereits über eine Vielzahl an eigenen Einrichtungen (die im Reinvermögen enthalten sind) verfügt, solches Finanzvermögen für weitere Einrichtungen horten muss.
Diese Einschätzung bezieht sich auch auf andere Sozialversicherungsträger, wie etwa die SVA, die SVB, VAEB und die AUVA. Aber auch die Salzburger und die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse stechen bei dieser Vermögensaufstellung hervor.
Die demonstrierten Ausführungen zeigen, dass die Gründe zur Anhäufung von Vermögen zwar berechtigt sein mögen, doch die Vermögensbestände sind gerade dort am höchsten, wo diese Gründe am wenigsten zutreffen und anzuwenden sind. Deshalb liegt auf der Hand, dass es verbindlichere Rahmenbedingungen zum Vermögensmanagement geben muss: "Der RH kritisierte, dass — anders als in Deutschland — eine klare gesetzliche Regelung zur Höhe und zur Funktion der Reserven ebenso fehlte wie ein konkretes Szenario dazu, welche Risiken die Reserven abdecken sollten. Weder waren das Mindest– und Höchstmaß der Reserven gesetzlich geregelt noch die Konsequenzen zu geringer oder zu hoher Reserven oder eine aktivseitige Disponierung der Reserven. Die Regelungen boten daher weder Sicherheit für eine sachlich ausreichende Reserve noch gegen eine übermäßige Mittelbindung. Weiters ergaben sich aus ihr keine Anhaltspunkte für die Veranlagung (z.B. im Hinblick auf die Fristigkeit)." (Rechnungshofbericht Bund 2014/15) - Gerade in diesem Zusammenhang ist nichts geschehen. Auch kritisierte der Rechnungshof, dass gerade im Hinblick auf das hohe Finanzvermögen solche Regelungen bzgl. der Höhe unabdingbar sind.
Erforderlich sind daher Obergrenzen in Bezug auf die (Finanz-)Vermögensbestände der Sozialversicherungsträger, um zu gewährleisten, dass die Beitragszahler_innen auch Leistungen für ihre Beiträge erhalten, oder gegebenenfalls niedrigere Beiträge zahlen müssten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Bundesministerin für Gesundheit, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Maßnahmen vorsieht, eine Anhäufung von Vermögen, insbesondere von Finanzvermögen, bei Sozialversicherungsträgern entsprechend zu deckeln. Darüber hinaus soll die Regierungsvorlage auch Bestimmungen enthalten, die festlegen, welche Maßnahmen zu treffen sind, sofern Sozialversicherungsträger eine
festgelegte Vermögensobergrenze, insbesondere bei Finanzvermögen, erreichen bzw. überschreiten."
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
17.59
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzte Herren Präsidenten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von der Bundespräsidentenwahl zurück zu den Berichten des Rechnungshofes.
Ich darf mich mit dem Bericht über die Standortkonzepte im Bereich der Bundesschulen beschäftigen. Die Kompetenzen im Schulbereich sind ja allen bekannt. Im Pflichtschulbereich ist der Bund für die Grundsatzgesetzgebung verantwortlich, die Länder für die Ausführungsgesetze, Schulerhalter sind Länder und Gemeinden. Für die Bundesschulen kommen dagegen alle Kompetenzen dem Bund zu. Diese Kompetenzstruktur ist natürlich immer wieder Ausgangsbasis vieler Diskussionen.
Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht genau diese verwobene und zersplitterte Kompetenzaufteilung im Schulwesen. Er mahnt zu Reformen im Schulsystem, in der Schulverwaltung, und zeigt dies anhand von Schulbauprojekten und Fehlern in der Umsetzung der Standortkonzepte auf.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Regierungsübereinkommen im Bereich Bildung stellt eine sehr gute gemeinsame Arbeitsbasis für unser Ziel der besten Bildung dar. Die Bundesregierung hat auf Basis der Beratungen in der Bildungsreformkommission, an der Bund und Länder beteiligt sind, eine positive Einigung zu einer Bildungsreform vorangetrieben. Schwerpunkte werden nun etwa in einer neuen Schulsteuerung unter besonderer Berücksichtigung der Schulautonomie gesetzt.
Auch die Standortkonzepte für Schulen sind Gegenstand der Beratungen in der Bildungsreformkommission der Regierung. Hier muss über personelle, pädagogische und finanzielle Autonomie der Schulen gesprochen werden. Wir bekennen uns zu einem modernen Bildungsangebot, von der Elementarpädagogik bis zur akademischen Bildung, das der Vielfalt Rechnung trägt und die Talente der Kinder und Jugendlichen optimal fördert. Wichtig ist für uns dabei, den Schulen so weit wie möglich freie Hand zu lassen, damit sie auf die Bedürfnisse entsprechend eingehen und rasch reagieren können. Die Stärkung der Schulstandorte sollte daher eine zentrale Zielsetzung sein, ganz im Sinne des Rechnungshofes. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.02
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.
18.02
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Ich möchte mich einem Rechnungshofbericht widmen, der bislang noch nicht behandelt wurde, aber auch, glaube ich, Aufmerksamkeit verdient und dieser bedarf.
Der Rechnungshof überprüfte die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung, hier vor allem die Finanzierung der Stiftung und auch die Entwicklung der Verwaltungs- und Abwicklungskosten. Dabei zeigte sich, dass die Nationalstiftung vor allem aufgrund schwankender Zinserträge seit 2006 nicht mehr in der Lage war, ihr Ziel der Finanzierung von Forschungsvorhaben in der Höhe von insgesamt jährlich 125 Millionen € zu erreichen.
Zur Information: Die Mittel der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung werden hauptsächlich von der Oesterreichischen Nationalbank und aus den Mitteln des Marshall-Plans, die in Österreich als ERP-Fonds von der Austria Wirtschaftsservice GmbH verwaltet werden, gespeist.
Die Ziele der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung werden auf ihrer Website wie folgt definiert: erstens: die nachhaltige Finanzierung von Forschungsvorhaben; zweitens: Ausrichtung auf langfristige Zielsetzungen der Forschungs- und Technologiepolitik; drittens: exzellente, internationale Positionierung österreichischer Forschung und Technologieentwicklung.
Die vorher erwähnten Finanzierungsquellen der Nationalstiftung lagen im überprüften Zeitraum jährlich insgesamt in einer Bandbreite von 31 Millionen € im Jahr 2009 und 96 Millionen € im Jahr 2013, also weit entfernt von den vorhin erwähnten 125 Millionen €. Die Zinserträge und sonstigen betrieblichen Erträge der Nationalstiftung betrugen jährlich bis zu 5,15 Millionen € und wiesen für die Ertragslage damit eine eher untergeordnete Bedeutung aus.
Meine Damen und Herren, es ist begrüßenswert, dass in den vergangenen Jahren immer wieder die Förderrichtlinien der Nationalstiftung ausgedehnt wurden. Neben Industrie und Gewerbe können jetzt auch Handel und Dienstleistungen unterstützt werden. So wurden neue Investitionsanreize für die heimische Wirtschaft geschaffen.
Für nachhaltige Investitionen in der Forschung bedarf es jedoch für die österreichischen Unternehmen vor allem eines: Planungssicherheit. Aus diesem Grund sollten wir uns – auch im Wissen um die angespannte budgetäre Situation – dafür einsetzen, dass die Mittel der Nationalstiftung, unabhängig von den jeweiligen Zinserträgen, mit Bundesmitteln auf bis zu 125 Millionen € pro Jahr aufgestockt werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
18.05
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
18.05
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mich haben die Debattenbeiträge von Klubobmann Strolz und von Harald Walser dazu bewegt, Stellung zu nehmen. Da bedauere ich es auch – das kann ich unterstreichen –, dass Sie, Herr Dr. Moser, dem Rechnungshof nicht mehr länger angehören werden. Sie sind genau in der Schuldebatte, in der Frage, wie man die Schule neu organisieren kann, und zwar effizient und gut, also pädagogisch gut und effizient neu organisieren kann, in mehrfachen Berichten und wiederholt immer wieder auf den Punkt gekommen und haben uns auch die Augen geöffnet.
Ein Punkt, der auch hier in diesem Rechnungshofbericht beschrieben wird, der heute diskutiert wird, ist: Von diesen über 5 000 Schulversuchen sind, glaube ich, sogar knapp über die Hälfte allein jene Schulversuche, die sich mit dem Problem der Notengebung befassen. Ich weiß das selber als Lehrer, als Schulleiter. Meine Gattin ist jetzt noch Direktorin, sie muss jedes Jahr um den Schulversuch Schule ohne Noten ansuchen. Ich selber war auch mit dabei. Und das letzte Argument, wenn man alles aufgezählt hat, warum es ein Segen für die Kleinen ist, dass man den Notendruck wegnimmt, war: Was gibt denn dann der Opa noch für ein Zeugnisgeld, wenn da nicht drei Einser drinnen sind? Das war das letzte Argument, wenn sonst alles ausgeräumt war.
Gehirnforscher, Neuropsychologen, jeder, der sich damit befasst, sagt: Nehmen wir diesen Druck weg! – Noten dienen nicht zur Feststellung der Leistung des Kindes, sondern nur dazu, ein Jahr lang den Unterschied zwischen den Besten und den
Schwächeren festzustellen. Die verschiedenen Modelle, die es für eine Leistungsfeststellung ohne Noten gibt, bedeuten viel mehr Arbeit für die Lehrkräfte und das Lehrerteam, als einfach eine Note hinzuschreiben. Viel mehr Arbeit! Da gibt es viele Elterngespräche, vom Nachmittagen an bis in den Abend hinein. Was man sich da bei Lehrer-, Eltern-, Schülergesprächen auseinandersetzen und erklären muss, wo Stärken und wo Schwächen sind! Das bringt aber viel mehr, als wenn ich da einen Einser oder einen Zweier hinschreibe.
Wenn man dann vergleicht, was das Kind am Schulanfang und am Schulende kann, das Kind in der eigenen Entwicklung sieht, sollte man sagen, jetzt wollen wir solche neuen Erkenntnisse auch bei den Kleinsten der Kleinen einführen, damit wir diesen Notendruck, der die Kinder nachweislich schwächt, besonders die schwächeren Kinder, wegbekommen. Die Guten schaffen es immer, da braucht man überhaupt keine Noten, die Guten machen ihren Weg. Die werden auch nicht geschwächt oder sind nicht weniger leistungsmotiviert, wenn sie dann nicht den berühmten Einser haben, oder in der vierten Klasse nicht noch drei, vier Einser nachgeworfen bekommen, damit sie ins Gymnasium gehen können. Sondern: Wenn man das Beste für die Kinder will, muss man wirklich sagen, jawohl, fahren wir mit diesen 3 000 Schulversuchen ab, geben wir aber die Möglichkeit, in der Schulautonomie die Dinge so zu machen, wie es das Beste für die Kinder ist! Dann tun wir alle etwas Gutes!
Daher ist mein Appell, der sich besonders an die ÖVP richtet – weil ich weiß, dass das bei den anderen Parteien wirklich überwiegend offen, neu und modern gesehen wird –: Geben Sie sich einen Ruck, machen Sie hier tatsächlich einen wichtigen Schritt, nämlich den Kindern neue Möglichkeiten, neue Chancen, neue Entwicklungschancen zu eröffnen! Darum ersuche ich Sie. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)
18.08
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich der Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Präsident.
18.08
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe eingangs bei meinem Redebeitrag zum Tätigkeitsbericht erwähnt, dass heute nicht nur der Tätigkeitsbericht und der Einkommensbericht, sondern insgesamt 21 Prüfungsergebnisse auf der Tagesordnung stehen. Die heutigen Debatten haben schon gezeigt, dass gerade diese Berichte, die auch auf der Tagesordnung stehen, zeigen, dass öffentliche Mittel effizienter, zielgerichteter, kostengünstiger und nachhaltiger eingesetzt werden könnten, dass Sparpotenziale bestehen, dass Strukturprobleme offenkundig sind und, nicht zuletzt auch, dass die Transparenz verbesserungswürdig ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich eine Prüfung im Pensionsbereich hervorheben, nämlich im Pensionsrecht der Bediensteten der ÖBB, die aufzeigt, so wie in anderen Bereichen, dass die Zielsetzungen der Politik, nämlich die Pensionsrechte zu harmonisieren, noch nicht ausreichend in Angriff genommen worden sind.
Betrachtet man diese Prüfung betreffend das Pensionsrecht der Bediensteten der ÖBB, so zeigt sich, dass nach wie vor eine Harmonisierungslücke von 920 Millionen € besteht. Das heißt, dass das Pensionsrecht der Bediensteten der ÖBB noch immer nicht jenem der Bundesbeamten angeglichen worden ist, dass also nach wie vor vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2050 920 Millionen € an Harmonisierung offen sind.
Betrachtet man das Pensionsrecht der Sozialversicherungen, so hat man auch dabei nach wie vor nicht die notwendige Harmonisierung herbeigeführt, sodass auch in diesem Bereich ein Harmonisierungspotenzial von 786 Millionen € offen ist.
Betrachtet man die Oesterreichische Nationalbank, so hat man da – und das wurde auch heute im Rahmen der Debatte schon angesprochen – ein Harmonisierungspotenzial bei den Pensionen im Ausmaß von über 50 Millionen €, das noch nicht gehoben wurde.
Betrachtet man die Pensionsrechte der Länder, so wurde auch da ein Harmonisierungspotenzial von über 300 Millionen € nicht gehoben.
Betrachtet man das Pensionsrecht des ORF, so gibt es da nach wie vor unterschiedliche betriebliche Pensionssysteme, die einer Harmonisierung auch noch entgegenstehen.
Betrachtet man die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, so wurde auch da ein Harmonisierungspotenzial von 16 Millionen € nicht gehoben.
Das ist der Punkt, den der Rechnungshof anführt, weil er Prüfungen durchgeführt hat, die zeigen, dass man im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten genau jene Harmonisierung herbeiführen könnte, die man sich als Ziel gesetzt hat. Ich glaube, es wäre im Hinblick auf eine Pensionsgerechtigkeit, auf eine Generationengerechtigkeit und im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Pensionssicherungssysteme notwendig, dass man diese Harmonisierungsschritte in Angriff nimmt.
Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang angesprochen worden ist, ist die Schule. Da möchte ich mich beim Herrn Abgeordneten Mayer und auch beim Herrn Abgeordneten Walser herzlich dafür bedanken, dass sie die Prüfberichte des Rechnungshofes im Rahmen ihrer Debattenbeiträge für sehr positiv für die Diskussion befunden haben. Ich glaube auch, gerade die beiden heute auf der Tagesordnung stehenden Berichte zeigen, wie offenkundig es ist, dass wir im Schulbereich, im Bildungsbereich enorme strukturelle Probleme haben.
Wenn man sich nämlich die Schulstandortkonzepte anschaut, dann zeigt sich, dass wir nach wie vor kein einheitliches, gebietskörperschaftsübergreifendes Gebäudemanagement haben, dass die Kooperationen schwierig waren, dass Potenziale gemeinsamer Bundesschulzentren nicht ausreichend genutzt worden sind, dass bundesweit schulübergreifende Schulstandortkonzepte gefehlt haben, das heißt, dass man die vorhandenen Ressourcen nicht so genützt hat, dass sie in einem ausreichenden Ausmaß auch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen.
Wenn man sich die Schulversuche anschaut – auch diese wurden angesprochen, 5 367 an der Zahl –, dann zeigt sich, dass, da über Jahrzehnte starre und entsprechend nicht mehr anwendbare rechtliche Bestimmungen aufrechterhalten worden sind, die Strukturreformen endlich angegangen werden sollten.
Und wenn man – das hat Herr Abgeordneter Walser angesprochen – von „Kompetenzwirrwarr“ spricht: Die Errichtung oder die Auflassung einer Schule bedarf der Entscheidung der Gemeinde, dann bedarf es der Anhörung des Landesschulrates und in letzter Konsequenz auch der Bewilligung durch die Landesregierung. Das heißt, sogar in diesem Bereich brauchen wir alle drei Gebietskörperschaften, die zustimmen müssen, damit eine Maßnahme gesetzt wird, wobei sich jede der einzelnen Gebietskörperschaften auf die andere verlässt, wenn es darum geht, eine Entscheidung zu treffen. Das ist sicherlich nicht im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Aus diesem Grund kann man nur appellieren, dass auch die nötigen Reformen rasch umgesetzt werden – je schneller, desto besser.
Ein Punkt, über den wir in der Vergangenheit mehrmals gesprochen haben, ist der über Veranlagungsgeschäfte. Da möchte ich doch in Erinnerung rufen, dass dabei auch der Gesetzgeber gefragt ist. Beispielsweise hat das Vermögensmanagement ausgewählter Krankenversicherungsträger ergeben, dass am 31. Dezember 2012 3,7 Milliarden € in Wertpapieren veranlagt worden sind, gebundene und kurzfristige Einlagen, wobei eine gesetzliche Vorgabe für die Höhe beziehungsweise Funktion der Reserven der Sozialversicherungsträger gefehlt hat. Auch hier möchte ich darauf hinweisen, dass da interne Prozesse mangelhaft waren.
Was die Aufsichtsbehörden betrifft, nämlich das Gesundheitsressort, das Sozialressort und das Bundesministerium für Finanzen, bestand keine systematische trägerübergreifende Gegenüberstellung beziehungsweise Aggregation der Portfolios der Sozialversicherungsträger. Also auch da sollte man gesetzliche Rahmenbedingungen für die Veranlagung der Sozialversicherungsträger schaffen; auch da wären Maßnahmen erforderlich, um eben Transparenz zu schaffen und gleichzeitig auch in Zukunft die Finanzierung sicherzustellen.
Ein positives Beispiel für eine Zusammenarbeit zwischen einer geprüften Stelle und dem Rechnungshof ist – da gerade der Herr Bundesminister für Justiz anwesend ist – die Zusammenarbeit bezüglich der Prüfung im Justizbereich, was am Anfang nicht sehr leicht gewesen ist, weil man den Rechnungshof als Eindringling in die Unabhängigkeit der Justiz gesehen hat. Aber es hat sich gezeigt, dass die Prüfungen durch den Rechnungshof doch dazu beigetragen haben, auch im Bereich der Justizverwaltung Maßnahmen voranzutreiben.
Ich möchte noch hervorstreichen, dass es beispielsweise bei der medizinischen Versorgung im Strafvollzug zu Einsparungen von über 30 Millionen € gekommen ist und dass auch die Prüfung, die heute auf der Tagesordnung steht, nämlich Steuerung und Qualitätssicherung im gerichtlichen Strafverfahren, sicherlich dazu beiträgt, verstärkt die Dienstaufsicht beziehungsweise die Instrumente zu schärfen, damit Maßnahmen, die trotz Vorliegens der richterlichen Unabhängigkeit gesetzt werden können, zu mehr Bürgernähe und zu schnelleren Verfahren und dadurch zu einem schnelleren Zugang zum Recht führen. Das zeigt ein positives Zusammenwirken, das eben im Interesse der Betroffenen und im Interesse der Steuerzahler Vorteile bringt.
In diesem Zusammenhang herzlichen Dank für die intensive Debatte heute zu den Rechnungshofberichten. Ich freue mich auf die weiterhin ausgezeichnete Zusammenarbeit. (Allgemeiner Beifall.)
18.15
Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Präsident.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmungen erfolgen über jeden Ausschussantrag getrennt.
Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-136 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt dafür? – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bildung für 3- bis 10-Jährige aus einer Hand.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-139 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt dafür? – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-127 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist wiederum einstimmig angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vermögensobergrenzen für Sozialversicherungsträger.
Wer stimmt dafür? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (998 d.B.): Bun-desgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwertgesetz geändert wird (2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 2. MILG) (1010 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Es gibt keine mündliche Berichterstattung.
Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
18.17
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister Brandstetter! Hohes Haus! Jetzt rede ich einmal nicht zum Pensionsthema – Sie werden sich gar nicht auskennen. Das großartige Wort „Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz“ ist ja an und für sich schon einen Preis wert. Es gibt auch vor, die Inflation zu lindern, was das Gesetz natürlich nicht kann. Das Einzige, was gemacht wird, ist, dass die Inflationsanpassung dieser Richtwertmieten um ein Jahr verschoben wird und dann halt umso höher ausfällt, auf einmal.
Damit erwächst nicht nur den Vermietern ein Schaden, weil sie die Inflationsanpassung später bekommen, sondern langfristig haben die Mieter damit auch Probleme. Das hat übrigens heute auch eine Aussendung des Mieterbund-Präsidenten bestätigt. Es handelt sich um eine Milchmädchenrechnung. Sie verschaffen den Mietern jetzt einmal eine Verschnaufpause für ein Jahr, weil sich die Miete nicht erhöht. Die „Watschn“ wird umso größer, wenn nächstes Jahr eine umso größere Erhöhung kommt. Was aber passiert, ist: Investieren kann nur, wer das Geld dazu hat. Da fallen natürlich auch Investitionen aus, die zum Beispiel in Sanierungsmaßnahmen geflossen wären, die den Energieverbrauch im Gebäude gesenkt hätten. Auf den höheren Energiekosten bleibt natürlich dann der Mieter sitzen.
Was Sie mit diesem Gesetz auch machen, ist, Sie manifestieren noch einmal das Mehrklassensystem im Mietrecht. Es gibt jetzt halt eine Gruppe von Mietern, die in den Genuss dieses Gesetzes kommt, und eine große Gruppe von Mietern, bei denen das nicht der Fall ist.
Was ich kritisiere, ist, dass in diesen hier erfassten sogenannten Altbauhäusern sicher ganz überwiegend Menschen leben, die schon sehr, sehr lange dort wohnen, und dass wir eine Gruppe auf Kosten anderer schützen. Die jungen Marktteilnehmer auf dem Wohnungsmarkt haben nämlich das Problem, dass sie davon nicht profitieren. (Abg. Steinhauser: Das ist einfach falsch!) – Ich weiß, dass die Grünen das anders sehen.
Was Sie auch tun, ist: Sie senden ein Signal an Marktteilnehmer, die grundsätzlich bereit sind, Geld zu investieren und in Wohnbau zu investieren und in die Verbesserung von bestehenden Baulichkeiten zu investieren. Und wenn man an einen potenziellen Investor das Signal sendet, dass der Gesetzgeber ständig an den Bedingungen
herumdoktert, zu denen er sein Geschäft macht, zu denen er eigentlich eine Investitionsentscheidung trifft, die oft über Jahrzehnte kalkuliert ist, dann werden sich solche Marktteilnehmer eben verabschieden, werden sich anders entscheiden und werden ihr Geld in andere Asset-Klassen fließen lassen – und eben nicht in den Wohnbau!
Wenn Sie des Mangels an Wohnbau Herr werden wollen, dann muss die Wohnbaupolitik auch Verlässlichkeit gewährleisten für jene Menschen, die ihr Geld dort investieren, ihr privates Geld investieren, damit andere Menschen Wohnraum haben, den sie mieten können. (Abg. Steinhauser: Der Anteil ist so gering!) Ja, der Anteil ist so gering, weil es auch kein Interesse daran gibt. (Abg. Steinhauser: … teurer werden!) Sie gehören auch zu jenen, die die Menschen gerne in der Abhängigkeit der öffentlichen Hand sehen und am liebsten nur öffentlichen Wohnbau hätten (Abg. Lichtenecker: Aber geh! – Abg. Kickl: Das hat der Van der Bellen beim Hearing auch gesagt!) und die Menschen dort drinnen kasernieren wollen. Gott sei Dank gibt es auch private Investoren, die ihre privaten Wohnungen und Häuser vermieten. (Beifall bei den NEOS.)
18.21
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
18.21
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner hat zumindest in den Grundzügen das 2. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz bereits erklärt. Hintergrund ist, dass mit 1. April nach der geltenden Rechtslage die sogenannten Richtwerte entsprechend Inflationsentwicklung erhöht worden wären. Dieser Richtwert bildet die rechnerische Basis für die Höhe der Mieten in rund 330 000 Haushalten österreichweit.
Seit dem Jahr 2010 erfolgt die Inflationsanpassung in einem Zweijahresrhythmus. Davor wurde jährlich angepasst. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die für heuer vorgesehene Erhöhung um ein weiteres Jahr ausgesetzt. Das heißt, die nächste Richtwertanpassung erfolgt demnach erst am 1. April 2017. Das bedeutet für die Betroffenen für 2016 und das erste Quartal 2017 keine Erhöhung der Mieten und somit in diesem Jahr weniger Ausgaben fürs Wohnen. Allerdings muss man fairerweise darauf hinweisen, dass sich die Mieten am 1. April 2017 wahrscheinlich um rund 3,5 Prozent erhöhen werden.
Diese Maßnahme wird von den Vermietern sehr kritisch gesehen. Warum? – Weil jede Medaille natürlich auch eine zweite Seite hat: Die Mindereinnahmen bedeuten auch weniger Investitionen für die Erhaltung des Altbestandes, bedeuten auch weniger Rechtssicherheit, da die gesetzlichen Indexanpassungen mit der heutigen Gesetzesvorlage zum zweiten Mal ausgesetzt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die besondere Herausforderung in der Wohnungspolitik ist, dass es gelingt, den benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und dass dieser auch leistbar ist. Das gelingt nur dann, wenn es zu einer Ausgewogenheit in den Bedingungen sowohl für diejenigen, die den Wohnraum schaffen, als auch für diejenigen, die den Wohnraum nutzen, kommt.
Sehr geehrte Damen und Herren, in einer sehr sachlich geführten Diskussion im Bautenausschuss wurden die vielfältigen Gründe für die Höhe der Wohnkosten diskutiert. Ich denke da an die Grundkosten, die Baustandards, die Förderrichtlinien, die Sicherheitsvorschriften, die Betriebskosten – um nur einige zu nennen –, und sie alle tragen zu einer angespannten Situation in Bezug auf Leistbarkeit bei.
Inzwischen wurde auch eine Reihe von Gegenmaßnahmen gesetzt. Ich denke da an die neuen Bauordnungen in manchen Bundesländern, ich denke an ein neues Nor-
mengesetz, und ich denke vor allem auch an die Investitionsanreize, die gesetzt wurden. Das ARA-Investitionsprogramm mit einem Investitionsvolumen von 2 Milliarden € und das zuletzt beschlossene Wohnbaupaket, mit dem in den kommenden Jahren rund 30 000 neue Miet- und Eigentumswohnungen errichtet werden, sind wichtige Schritte. Auch die verschiedensten Wohnbauprogramme in den Bundesländern, die vielen Initiativen von privaten Bauträgern und die Anstrengungen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft sind sehr, sehr wichtig und natürlich entsprechend zu begrüßen.
Sehr geehrte Damen und Herren, viele Maßnahmen werden zu leistbarem und genügendem Wohnraum führen – natürlich auch das Mietrecht. Der Dank gilt allen, die dazu ihren Beitrag leisten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.25
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
18.25
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Teuerungsrate in Österreich hat 2015 0,9 Prozent betragen, und die Inflation ist vor allem durch den Preisrückgang bei Mineralölprodukten geprägt gewesen.
Wir bringen heute für einen beträchtlichen Teil der MieterInnen eine Schieflage in Ordnung, indem wir den Anstieg der Mieten dämpfen, der im letzten Jahr um sage und schreibe 4,4 Prozent in die Höhe gegangen ist. Auch von der Aussetzung des Indexsprunges profitieren rund eine Million Menschen – Menschen mit neuen Verträgen und Menschen in den Gemeindebauten. Bei einer 70 m2-Wohnung ist das mindestens eine Ersparnis von 120 € pro Jahr. Da ist ohne Zuschläge gerechnet nur der normale Richtwert.
Ich möchte eines auch deutlich sagen: Ich habe überhaupt kein Verständnis für den Aufschrei der Immobilienlobby, die in den letzten Wochen den Teufel an die Wand gemalt hat und von verfallenden Häusern gesprochen hat und auch mit einem Investitionsstopp gedroht hat. (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.) Die durchschnittlichen MieterInnen können sich keine teuren PR-Agenturen leisten, und die Mietervertreter haben eigentlich nie die Medien auf ihrer Seite, aber die Menschen können rechnen.
Wenn man ein durchschnittliches Miethaus mit 1 200 m2 Wohnfläche hernimmt, so kann man damit im Monat mindestens 6 € pro m2 erwirtschaften. Ich habe hier (die Rednerin zeigt eine Grafik) genau aufgelistet, wie es zu dieser Rechnung kommt, ich kann es aus Zeitgründen nicht nennen, aber wen es interessiert, dem kann ich das nachher auch ganz genau erklären. Diese 6 € pro m2 ergeben im Jahr 85 000 €. Es mag sein, dass in Österreich solche Häuser vom Einsturz gefährdet sind, aber die Mieteinnahmen, sehr geehrte Vermieterinnen und Vermieter, machen das sicher nicht aus.
Ziehen wir zum Vergleich die gemeinnützige Wohnungswirtschaft heran! Dort liegt der höchste Beitrag, den man einheben darf, bei 2 € pro m2, und die Gemeinnützigen haben die bestsaniertesten Häuser in Österreich. Dem stehen die oben genannten 6 € pro m2 gegenüber.
Zusammengefasst: Der Richtwert wird heuer nicht um die 14 Cent angehoben. Bei Wohnungen in Wien, wo das 5,39 € ausmacht, bleibt es dabei.
Was die Zukunft der Indexierung bei den Mietverträgen betrifft, wäre mir persönlich eine einheitliche Lösung am liebsten. Nachlesbar ist das im Universalmietrecht, wo
genau erklärt wird, was ein einheitliches transparentes Mietrecht ist. Daran führt mittelfristig ohnehin kein Weg vorbei.
Kurzfristig ist dieses MILG eine gute Lösung, die auch sofort wirkt. Und da das MILG 2008 einstimmig beschlossen wurde, bitte ich für das MILG 2016 auch um eine breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
18.29
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schrangl. – Bitte. (Abg. Schrangl begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine Tafel mit einer Grafik auf, die die Überschrift trägt: „Durchschnittliche Veränderung der Miete pro m² inkl. Betriebskosten“.)
18.29
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mieterinnen und Mieter! Dass dieses Gesetz überhaupt notwendig geworden ist, ist ein weiterer Beleg für das Scheitern dieser Bundesregierung. Sie regiert nur noch mit Notverordnungen, statt die Ursachen der explodierenden Wohnkosten zu bekämpfen. Angesichts der heutigen Wortmeldungen und der Dramatik der Lage auf dem Wohnungsmarkt muss der SPÖ doch der Sachverstand und Realitätssinn abgesprochen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Besonders in den Ballungsräumen sind die Wohnkosten über dem sozialverträglichen Niveau gestiegen. Und in der Bundeshauptstadt Wien, die unstrittig eine sozialdemokratische Handschrift trägt, sind die Wohnkosten überhaupt außer Kontrolle geraten. Seit 2004 stiegen laut Statistik Austria in Wien die Wohnkosten im Durchschnitt um mehr als 40 Prozent, meine sehr verehrten Damen und Herren – um mehr als 40 Prozent! –, und der Wiener Wohnungsmarktbericht, herausgegeben von BUWOG und EHL Immobilien – da kann man jetzt nicht sagen, dass die sich nicht auskennen würden –, spricht davon, dass in Wien alleine im Jahr 2015 über 11 000 Wohnungen zu wenig errichtet worden sind – eine unvorstellbare Zahl: 11 000 Wohnungen zu wenig! –, die wir gebraucht hätten.
Es ist offensichtlich, dass dieses Gesetz, das hier heute beschlossen werden soll, der österreichischen Bevölkerung einmal mehr Sand in die Augen streut und die Sicht auf die wahren Probleme vernebeln soll.
Und, meine lieben Mieterinnen und Mieter, eines sollte Ihnen bewusst sein: dass die Steigerung beim nächsten Mal leider nur umso höher ausfallen wird, denn um die Leistbarkeit dauerhaft zu gewährleisten, brauchen wir strukturelle Maßnahmen statt temporärer Notverordnungen. Doch bundespolitisch wird das von der Regierung hochgelobte Wohnbaupaket zum Flüchtlingspaket. Zehntausende Flüchtlinge erhalten in den nächsten Monaten Zugang zu Sozialwohnungen. Was das für das Wohnungsangebot bedeutet, können Sie sich selbst ausmalen.
Die Antwort auf folgende Frage bleibt uns die Regierung immer noch schuldig: Meine Liebe Bundesregierung, was sagen Sie den Österreichern, die seit Jahren auf genauso eine Sozialwohnung warten? (Beifall bei der FPÖ.)
18.32
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
18.32
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde den Titel des uns vorliegenden Gesetzes absolut erfrischend. Er heißt „Bun-
desgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwertgesetz geändert wird“. Ich finde ihn deswegen erfrischend, weil er ehrlich gemeint ist: Es gibt keine Lösung, es gibt maximal eine Linderung bei den drückenden Wohnkosten. Wann gibt es so viel Ehrlichkeit schon in einem Gesetzestitel?
Zweiter Punkt: Die Regierung gibt natürlich mit diesem nur kleine Maßnahmen beinhaltenden Gesetz, das die Wohnkosten in einem Teilbereich bei rund 300 000 Haushalten lindern will, zu, dass es in Wirklichkeit zu hohe Wohnkosten gibt und dass es eigentlich einer großen Reform bedarf. Tatsache ist aber: Man bringt diese Reform nicht auf den Punkt, man bringt dieses Reform nicht ins Parlament, und daher muss man sich mit einer kleinen Linderung begnügen anstelle einer großen Reform, die eine Lösung oder – wenn man es mit einem medizinischen Begriff sagen würde, weil wir schon bei dem Wort „Linderung“ sind – eine Genesung bei den Wohnkosten bringen würde.
Die Debatte ist aber auch deswegen wertvoll, weil wir oft gefragt werden: Was unterscheidet die Grünen von den NEOS? (Ruf bei der FPÖ: Sehr viel!) Und diese Debatte zeigt das sehr gut auf. Das Gesetz zur Inflationsminderung bei den Mieten ist, wie es die Kollegin Becher richtig gesagt hat, bevor die NEOS ins Parlament gekommen sind, einstimmig beschlossen worden – nicht deshalb, weil es die Lösung aller Probleme ist, sondern deswegen, weil es bedeutet, dass in jenem Bereich, nämlich beim Wohnen, wo ein Grundrecht, ein Grundbedürfnis befriedigt wird, die Wohnkosten zu hoch sind und jede einzelne kleine Maßnahme hilft. (Abg. Pirklhuber: Richtig!) Wohnen ist eben nicht ein Produkt wie jedes andere – so sehen es die NEOS! –, sondern Wohnen ist ein Grundbedürfnis, und es ist Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass dieses Grundbedürfnis befriedigt wird. (Beifall bei den Grünen.)
Die NEOS stellen sich hier heraus und sagen zynisch, das betrifft ja nur 300 000 Menschen, und weil es die anderen nicht betrifft, soll es dieses Gesetz nicht geben. Ja, das ist der zentrale Unterschied: Die Grünen stehen für eine soziale Wertevorstellung, die NEOS sehen Wohnen als Produkt, das auf dem Markt gehandelt wird und ruhig auch teuer sein kann. (Zwischenrufe bei den NEOS.)
Zweiter Punkt: Es braucht dringend Reformen, weil die Wohnkosten tatsächlich aus dem Ruder gelaufen sind. Dafür gibt es mehrere Gründe. Der Hauptgrund liegt im Bereich der Richtwerte: dass das Gesetz schon lange nicht mehr jenen Schutz hergibt, den es eigentlich hergeben sollte. Es werden mittlerweile im Bereich der Richtwerte, weil das Gesetz unpräzise ist, weil das Gesetz nicht transparent ist, Phantasiemieten verlangt, die nahe am Marktpreis liegen. Das heißt, es braucht unbedingt eine Reform, die diese Transparenz wiederherstellt und daher für den Mieter nachvollziehbar macht (Abg. Kickl: Obergrenze oder Richtwerte – oder?), wo der Schutz seiner Miethöhe im Gesetz festgeschrieben ist, damit der Mietzins überprüfbar wird. Alles andere führt zur Intransparenz und führt dazu, dass die Wohnkosten steigen.
Dritter Punkt: Es werden immer weniger Wohnungen vom Schutz des Mietrechts erfasst, weil der Stichtag, der die Wohnungen im Mietrecht schützt, immer weiter zurückliegt. Das heißt, immer weniger Wohnungen werden vom Schutz erfasst. Das ist der zweite Grund, warum wir eine Reform brauchen, damit wir – und die Kollegin Becher hat es schon angeschnitten – wieder mehr Wohnungen in den Schutzbereich des Mietrechtsgesetzes hineinbekommen.
Die Folgen von zu hohen Wohnkosten liegen auf der Hand: Ghettobildung, niedriger Lebensstandard, im Extremfall Delogierung, Kaufkraftverlust. All das darf uns hier als Politikerinnen und Politikern nicht egal sein. Und dass die Wohnkosten massiv gestiegen sind, sagen alle Statistiken, und zwar um 41 Prozent. (Zwischenruf des Abg.
Strolz.) Nicht die Betriebskosten, sondern die Wohnkosten sind um 41 Prozent bei den Neuvermietungen gestiegen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strolz), weil immer mehr verlangt wird, weil Wohnen immer mehr zum Produkt wird und immer weniger als Grundbedürfnis gesehen wird. (Weitere Zwischenrufe bei den NEOS.)
Wohnen ist aber kein Produkt wie jedes andere, Wohnen ist ein knappes Gut, das von vielen nachgefragt wird, weil es ein Grundbedürfnis ist. Und wenn etwas wenig vorhanden ist, wo es ein geringes Angebot mit einer hohen Nachfrage gibt, dann führt das zwangsläufig dazu, dass der Mietzins steigt.
Selbstverständlich: Natürlich liegt die Lösung nicht alleine im Mietrecht, das ist schon richtig. Es muss mehr gebaut werden. (Abg. Strolz: Genau!) Es muss bei den Bauordnungen entrümpelt werden. (Abg. Kickl: … Gebühren!) All das sind Ansätze, sind unterschiedliche Stellschrauben, an denen gedreht werden muss. Aber so zu tun, als müssten wir beim Mietrechtsgesetz nichts tun oder im Sinne des NEOS-Voodoo-Liberalismus alles nur deregulieren, dann wird es billiger, das ist ein Versprechen, das nicht funktionieren wird!
Nein, wir brauchen eine dringende Reform dieses Mietrechtsgesetzes, weil Wohnen nicht irgendein Produkt ist, auf das man verzichten kann, sondern weil es ein Grundbedürfnis ist und die Politik die Rahmenbedingungen für dieses Grundbedürfnis definieren muss!
Daher, Herr Minister und SPÖ und ÖVP: Ihr seid jetzt wirklich gefordert! Es wird nicht länger akzeptabel sein, dass ihr wegschaut oder mit kleinen Maßnahmen agiert, wenn die auch besser als nichts sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.37
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
18.37
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das nun vorliegende Gesetz, das formell in meine Zuständigkeit fällt, hat nicht nur einen ehrlichen Titel, sondern selbstverständlich auch einen ehrlichen Inhalt. Denn: Es geht um eine einjährige Aussetzung der Indexierung der Richtwerte. Das ist eine Entlastung für ein Jahr für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Mieter – nicht mehr, aber auch nicht weniger!
Dass das natürlich nichts damit zu tun hat, dass vielfach ein substanziell neugeregeltes Mietrecht gefordert wird, ist klar, aber gerade die Debatte in den letzten Minuten hat gezeigt, dass es sich dabei um eine gesellschaftspolitisch höchst strittige Materie handelt. Es braucht da einen entsprechenden Konsens. Wir können ihn nicht erzwingen, ich kann nur versichern (Abg. Pirklhuber: Ein bisschen lauter, wir hören nichts! Durchaus etwas emotionaler!), dass unser Haus mit seinen Experten zur Verfügung steht, wenn es darum geht, legistisch das umzusetzen, worauf man sich hier im Hause einigt. Darauf hoffen wir! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Pirklhuber: Okay!)
18.38
Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundesminister.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.
18.38
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren jetzt das 2. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz, bei dem es darum
geht, dass die Indexanpassung der Richtwerte, die eigentlich im April 2016 angestanden wäre, ausgesetzt wird und die nächste Indexanpassung erst 2017 erfolgt. Mit diesem Gesetz bleiben die Mietkosten zumindest für ein Jahr lang für über 300 000 Haushalte gleich. Allerdings muss ich dabei schon auch bemerken, dass die Erhöhung der Richtwerte 2017 dann unweigerlich höher ausfallen wird, und es wäre sicherlich zu überlegen, ob es nicht besser und auch verträglicher für die Mieterinnen und Mieter wäre, eine jährliche Indexanpassung einzuführen, wodurch die notwendigen Anhebungen dann jeweils geringer ausfallen würden.
Meine Damen und Herren! Am Beispiel Mietrecht zeigt sich auch immer wieder der unterschiedliche weltanschauliche Zugang: Auf der einen Seite stehen diejenigen, die Obergrenzen bei den Mietkosten einziehen wollen, ohne zu beachten und zu berücksichtigen, wer den Wohnraum schafft, und vor allem, wie die Errichtung und Erhaltung finanziert werden soll. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die preiswerte Wohnungen durch ein entsprechendes Angebot auf dem Wohnungsmarkt erreichen wollen, dadurch nämlich, dass eine ausreichende Anzahl von Wohnungen gebaut wird, die für die Mieterinnen und Mieter dann auch preiswert zu haben sind. Das funktioniert aber nur dann, wenn die Nachfrage nach den Wohnungen befriedigt werden kann und wenn sich die Kosten für die Errichtung im Rahmen halten. Preiswerte Wohnungen erreichen wir nicht durch angeordnete Maximalmieten, irgendjemand muss ja zahlen für die Errichtung und für die Erhaltung, und das wird leider immer wieder ausgeblendet.
Meine Damen und Herren, es geht vor allem auch darum, Bauvorschriften und Normen zu entrümpeln, um auch von dieser Seite her das Bauen preiswerter zu machen, und nicht zuletzt geht es auch um den Preis der Grundstücke, der nicht ins Unendliche steigen darf, weil sich das wieder negativ auf die Baukosten und somit auch wieder auf die Mieten auswirkt.
Die Frage ist sicherlich auch: Wie muss sozialer Wohnbau ausgestattet sein?
Niederösterreich geht bei der Zurverfügungstellung von preiswertem Wohnraum wieder einmal als Vorbild voran. Allein 2016 sollen 500 Millionen € in den Wohnbau investiert werden. Ich möchte auch auf ein neues Projekt von Landeshauptmann-Stellvertreter Wolfgang Sobotka hinweisen. Im Rahmen dieses Projekts sollen standardisierte Wohnhäuser errichtet werden, in denen Wohnungen mit 60 Quadratmetern zum Preis von 250 € angeboten und gemietet werden können.
In diese Richtung müssen wir weiterdenken, denn das ist ein innovativer Vorschlag, mit dem Wohnraum geschaffen wird, der preiswert und letzten Endes für die Mieterinnen und Mieter auch leistbar ist. (Beifall bei der ÖVP.)
18.41
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.
18.41
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, Kollege Steinhauser, es sollten sich alle hier herinnen einmal überlegen, warum wir denn zu wenig Angebot an Wohnraum auf dem Markt haben. Es gibt nämlich unzählige Regulierungen für den Bau und es gibt unzählige Regulierungen im Mietrecht, und so kommt es, dass sich Eigentümer entscheiden, ihr Eigentum eben lieber nicht zu vermieten, weil das Mietrecht die Gefahr beinhaltet, dass ich mein Eigentum nie mehr zurückbekomme, wenn ich im Mietvertrag einen kleinen Fehler mache. Und es gibt Menschen, die sich aufgrund der vielen Regulierungen entscheiden, gar nicht erst etwas zu bauen, was man später vermieten kann.
Was Sie alle hier jetzt tun, ist, noch einmal eine – zwar eine kleine, aber doch wieder eine – Regulierung zu beschließen, die diesen Effekt verstärkt! Sie werden damit das Gegenteil dessen erreichen, was Sie beabsichtigen. (Beifall bei den NEOS.)
18.42
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.
18.43
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Schrangl hat uns leider schon verlassen, aber ich möchte doch die anwesenden Juristenkollegen der FPÖ ersuchen, ihn darüber aufzuklären, dass ein Gesetzesbeschluss im österreichischen Nationalrat nicht als Notverordnung tituliert werden möge. Wann in Österreich mit Notverordnungen gearbeitet und regiert wurde, ist, glaube ich, jedem hier im Haus noch in schlechter Erinnerung.
Zum vorliegenden Gesetz: Die gestrige Diskussion im Bautenausschuss hat, glaube ich, so ziemlich einhellig gezeigt, dass es einen Reformbedarf im Mietrecht gibt. Wir haben dazu entsprechende Vorschläge auf den Tisch gelegt und hoffen doch, dass wir in absehbarer Zeit hier zu einer Einigung und einer großen Reform kommen werden.
Was das konkrete Gesetz betrifft, haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon die technischen Details ausgeführt. Ich möchte nur noch auf zwei Punkte kurz Bezug nehmen. Dass die Vorlage auf der Vermieterseite nicht zu Jubelstürmen führen wird, ist uns natürlich bewusst. Auf der anderen Seite ist dieses Szenario von einstürzenden Altbauten, die sich jetzt von 2016 bis 2017 ergeben werden, auch überzeichnet.
Und ich möchte schon auch die Frage in den Raum stellen, wie viele der Kolleginnen und Kollegen, die dieses Gesetz jetzt kritisieren, in letzter Zeit wirklich konkret Kontakte mit Mieterinnen und Mietern hatten. (Ruf bei der FPÖ: Sie nicht!) – Ich schon, Herr Kollege! Als Praktiker in diesem Bereich beschäftige ich mich nämlich jede Woche mit Mieterinnen und Mietern, die aufgrund der leider gestiegenen Mieten, der höheren Betriebskosten und anderer Faktoren bei uns im Unternehmen stehen und nicht mehr wissen, wie sie mit ihren finanziellen Möglichkeiten zurande kommen sollen, wo sie zuerst einsparen sollen, bei den Mieten, beim Essen, beim Strom oder bei anderen Dingen.
Daher sollte ein Gesetzentwurf, der schlussendlich auch zur Folge hat, dass sich einzelne Mieterinnen und Mieter, sei es vielleicht auch nur eine Minderheit, ihr Dach über dem Kopf noch erhalten können, indem die Kosten zumindest ein Jahr lang gedämpft werden, breite Zustimmung finden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.45
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.
18.45
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, Sie haben es ja richtig gesagt: Das ist eine Verschnaufpause, die Sie den Mietern für ein ganzes Jahr verschaffen. Das ist auch der Grund, warum wir heute zustimmen, das ist aber auch schon der einzige Grund. Sie haben es richtig gesagt, es ist nichts anderes als eine Verschnaufpause und löst das Problem nicht.
Ich bin gespannt, Herr Bundesminister – auch eine Frage an die Regierungsparteien –: Wann sind Sie endlich bereit, das Mietrecht einmal grundsätzlich zu ändern? Denn eines ist schon klar, Herr Kollege Steinhauser und Frau Kollegin Becher: Österreich
besteht nicht nur aus Wien! Österreich hat neun Bundesländer, und sie werden es sich auch in Zukunft nicht leisten können, rein auf den gemeinnützigen, sozialen Wohnbau zu setzen, sondern sie werden auch in Zukunft davon abhängig sein, dass private Investoren Wohnraum schaffen.
Ich sage Ihnen jetzt ein Beispiel: In Vorarlberg sind in den größeren Städten und Gemeinden über 4 000 Wohnungssuchende vorgemerkt, die die gemeinnützige Wohn-baugesellschaft VOGEWOSI nicht bedienen kann. Das Land Vorarlberg hat jetzt ein Wohnbauprogramm auf die Beine gestellt, um im gemeinnützigen Wohnbau in den nächsten Jahren jährlich 500 Wohnungen zu errichten. Davon soll zirka ein Drittel an die Asylwerber gehen. Ich bin gespannt, wann dann 3 600 Asylwerber in Vorarlberg endgültig eine Wohnung haben werden. Das wird Jahre dauern!
Auf der anderen Seite sind über 4 000 Wohnungen, also genau so viele, wie jetzt vorgemerkt sind, auf dem freien Wohnungsmarkt frei – und wissen Sie, warum? Der Hauptgrund ist nicht einmal, dass sie zu teuer sind, der Hauptgrund ist, dass wir nach wie vor ein Mietrecht haben, das restriktiv ist, wo man sehr starren Regelungen unterworfen ist und sich jeder private Investor überlegt, ob er seine Wohnung vermietet, weil er sie vielleicht in fünf oder sechs Jahren für die eigenen Kinder braucht und dann möglicherweise nicht mehr freibekommt. Und da sind Sie gefordert, endlich zu handeln, Herr Bundesminister!
Wissen Sie, Herr Bundesminister, was Ihre für diesen Bereich zuständige ÖVP-Landesrätin in Vorarlberg, Frau Dr. Bernadette Mennel, sagt? Die werden Sie ja kennen – ich zitiere –:
„Die Arbeiten zu dieser Mietrechtsreform“ – und da meint sie Sie in der Regierung – „verlaufen, abgesehen von gelegentlichen Medienberichten“ – das hat mit Ihnen gar nichts zu tun –, „tatsächlich sehr intransparent.“
Weiters sagt sie, sie teile die Auffassung, dass die Entwicklung zu diesem Thema, die jetzt läuft, dazu führen wird, dass „weitere Barrieren statt Anreize für die Vermietung leerstehender Wohnungen geschaffen werden“.
Na das sagt ja alles, was Ihre eigene Landesrätin in Vorarlberg zu der Arbeit in der Bundesregierung, was diese Mietrechtsänderung beziehungsweise das Mietrecht generell anbelangt, zu sagen hat.
Frau Ruth Becher, jetzt sage ich Ihnen noch eines: Wenn Ihr Mietenrechner, den Sie vor Weihnachten ins Internet gestellt haben, von dieser Regierung umgesetzt und Realität wird, dann werden Sie österreichweit keinen privaten Investor mehr finden, der auch nur annähernd bereit ist, Geld für solche Dinge zu investieren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.48
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
18.49
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge-schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern im Ausschuss wurde der Gesetzesvorschlag fast einstimmig angenommen; die NEOS haben sich dagegen ausgesprochen. So wie gestern im Ausschuss ist auch in der Dis-kussion heute zu bemerken, dass es trotz der breiten Zustimmung Bedenken gibt. Es war eine sehr geordnete, kritische Diskussion, in der auch auf ein paar Besonderheiten hingewiesen wurde, denn es ist ja nicht üblich, Beschlüsse in dieser Art und Weise zu fassen.
Es gibt ja wie bei vielen anderen Themen auch in dieser Thematik zwei Partner am Tisch, und daher ist es für uns klar, dass dies in dieser Form eine Ausnahme ist, wir aber trotzdem zustimmen, weil es in einer schwierigen Zeit, wie es im Gesetzestext heißt, auch ein „Linderungsbeitrag“ für ein Jahr ist. Aber überrascht sein darf niemand, dass im nächsten Jahr, wie es schon oft erwähnt wurde, dann ein größerer Schritt ansteht, denn einen Automatismus in dieser Frage wird und soll es auch nicht geben.
Daher ein Ja zum heutigen Vorschlag, aber natürlich mit dem Vorbehalt, dass in Zukunft in dieser Frage auch wieder Ausgewogenheit für alle Partner besteht, denn – und da bin ich bei dir, Herr Kollege –: Es muss auch in Zukunft möglich sein, die notwendigen Mittel zu haben, um zu sanieren, um neu zu bauen, und dann auch wieder allen Ansprüchen gerecht werden zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.50
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.
18.50
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolle-ginnen und Kollegen! Ja, natürlich muss man beim Mietrechtsgesetz etwas tun, es braucht eine Reform, denn Wohnen ist für viele junge Menschen und junge Familien in Österreich nahezu unleistbar oder eigentlich unleistbar geworden. Die Mietpreise sind oft viel zu hoch, von den Preisen der Eigentumswohnungen will ich gar nicht sprechen. Die Nettomiete liegt in Ballungszentren wie Innsbruck, Salzburg, auch Wien und Bregenz bei ungefähr 10 € pro Quadratmeter. Rechnet man die Umsatzsteuer hinzu, sind die Menschen mit Mieten von über 900 € für eine 75-Quadratmeter-Wohnung – ohne Betriebskosten! – konfrontiert.
Junge Menschen, junge Familien müssen also nahezu 50 Prozent ihres monatlichen Einkommens in das Grundbedürfnis Wohnen investieren. Und dieser Zustand muss in Zukunft beendet werden. Ja, Wohnen muss ein Grundrecht sein. Es ist ein Grundrecht!
Das MILG 2016, das wir heute beschließen, wird ja nur eine kleine und kurzfristige Erleichterung für die Mieterinnen und Mieter bringen, es ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.
Ich möchte aber auch auf die parlamentarische BürgerInneninitiative aufmerksam machen, die heute von meiner Kollegin Katharina Kucharowits eingebracht worden ist und ab nächster Woche auch online unterstützt werden kann. Ich möchte die Forderungen dieser Initiative auch unterstützen. Ja, es braucht die Einführung des Universalmietrechts, es braucht die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel, es braucht die Wiedereinführung der Hausmeister und es braucht den freien Weg zur Einführung einer Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe. (Beifall bei der SPÖ.)
18.52
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.
18.52
Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wie jetzt bereits mehrfach von den Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt, wird mit dem Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz die Erhöhung der Richtwertmieten mit April 2016 für ein Jahr ausgesetzt. Die Aussetzung der Indexanpassung bringt den Mieterinnen und Mietern in den Altbauten, die dem Richtwertsystem unterliegen, vor allem aber auch allen Mieterinnen und Mietern der Wiener Gemeindewohnungen, die den Richtwertmieten unterliegen, eine wichtige Erleichterung. Ich denke, diese Maßnahme soll jetzt nicht kleingeredet werden, sondern ist absolut zu begrüßen,
weil damit vor allem den sozial schwächer gestellten MieterInnen unseres Landes in schwierigen Zeiten unter die Arme gegriffen wird.
Wenn ich nur anmerken darf: In Niederösterreich, in meinem Heimatbundesland, bezogen im Vorjahr 27 139 Personen Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, in meiner Heimatregion, die ich vertreten darf, im Waldviertel, waren es immerhin noch rund 3 500 Menschen.
Darüber hinaus haben in Niederösterreich im letzten Kalenderjahr circa 30 000 Personen Leistungen aus der Wohnbeihilfe bezogen. Viele dieser Menschen, die Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beziehungsweise der Wohnbeihilfe beziehen, werden durch das Aussetzen der Indexanpassung heuer profitieren, und das sollte im Vordergrund stehen. Daher denke ich, dass diese Maßnahme eine gute und wichtige Maßnahme ist.
Abschließend möchte ich noch festhalten, dass es durchaus erfreulich ist, dass sich aufgrund der gesetzten Maßnahmen 300 000 bis 400 000 Haushalte durchschnittlich 120 bis 130 € im Jahr ersparen werden. Somit begrüße ich diese Maßnahme und ersuche um eine breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.55
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.
18.55
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf aus Sicht der SPÖ zusammenfassen: Jede achte Österreicherin, jeder achte Österreicher ist positiv von dem heutigen Beschluss betroffen. Sie ersparen sich bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung an die 130 €, bei einer 75-Quadratmeter-Wohnung an die 150 €. Das ist ein Riesenerfolg im internationalen Vergleich, im Vergleich zu anderen mitteleuropäischen Ländern wie unserem Nachbarland Deutschland und insbesondere seinen Städten. Dieser Vergleich macht uns sicher: Wir liegen sehr, sehr gut.
Im Jahre 2008 wurde ein ähnliches Gesetz einstimmig beschlossen. Heute stellen sich die NEOS ins Abseits. – Sie müssen wissen, warum.
Sehr stolz bin ich persönlich auf den Beschluss im Dezember, die positive Reform im Normenwesen. Sie wird den Wohnbau um 15 Prozent verbilligen. 15 Prozent, das ist ein schöner Betrag, darauf kann man bestimmt stolz sein.
Ein weiterer Punkt, der im Wohnbau ganz wesentlich sein wird, ist der Wechsel von Billigstbieter zu Bestbieter. Auch das wird sich im Wohnungswesen, im Wohnungsbau positiv auswirken.
Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren! Ich bin für ein vernünftiges Miteinander, Nebeneinander der gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften und der Privaten im Wohnbau, aber die Wortwahl hat mir nicht gefallen, hier ist man einen Schritt zu weit gegangen. Ein positives Miteinander braucht auch eine positive gemeinsame Sprache. Und darum werbe ich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.57
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
18.57
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir brauchen eine Mietzinsbremse, das Wohnen muss wieder leistbar werden, vor allem auch, heute schon
angesprochen, für junge Menschen. Viele Menschen können sich das Wohnen fast nicht mehr leisten.
Die Richtwertmieten im Altbaubereich werden dieses Jahr nicht an die Inflation angepasst. Stimmt, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist besser als nichts, aber nicht für alle Mieter. Was wir unbedingt brauchen, ist ein neues Mietrecht. Wir alle wissen, dass große Preistreiber der hohen Mieten auch die Betriebskosten sind, das stimmt schon, aber nicht nur diese, sondern auch Vorschriften, Bauordnung und dergleichen mehr tragen dazu bei. Deshalb gehört in diesem Bereich dringend entrümpelt.
Mit dem heutigen Beschluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird das Problem nur um ein Jahr verschoben. Wir brauchen dringend ein neues Mietrecht mit neuen Mietzinsmodellen, damit sich unsere Leute das Leben, das Wohnen wieder leisten können. – Herzlichen Dank. (Beifall der Abg. Winter.)
18.58
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.
18.58
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei einem der heutigen Debattenbeiträge hätte man den Eindruck gewinnen können, dass es möglich ist, einen Ertrag von 85 000 € mit einem durchschnittlichen Mietzinshaus zu erwirtschaften. Ohne dass man dazusagt, was es heißt, ein Haus zu erhalten und zu bewirtschaften. Ohne dass man dazusagt, dass ein Haus reparaturfreie Zeiten hat und auch Zeiten, in denen Generalreparaturen notwendig sind. Ohne dass man dazusagt, dass es Bestimmungen und Vorschriften gibt, die den Liegenschaftseigentümer zur ständigen Anpassung und Nachrüstung im technischen Bereich verpflichten. Und ohne dass man dazusagt, dass die 85 000 € zum Zeitpunkt der Investition nur mehr die Hälfte wert sind, weil 50 Prozent davon 1 : 1 in die Steuer gegangen sind.
Das festzustellen war mir wichtig! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.59
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 998 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen und beschlossen.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 26, 39, 43 und 44, 46, 49, 51 und 52 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 61, 65 und 66, 70 bis 72 sowie 74 bis 76 (886 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Es erfolgt keine mündliche Berichterstattung.
Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
19.00
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bin froh, dass wir heute einmal nicht zur Geisterstunde über Petitionen und Bürgerinitiativen diskutieren, sondern am frühen Abend. Traurig bin ich aber gleichzeitig darüber, dass dies deshalb so ist, weil offenbar innerhalb der Regierung Stillstand herrscht, und das, obwohl es in diesem Land an allen Ecken und Enden kracht. Man muss sogar einen Reservetag ausfallen lassen, weil man nichts zu diskutieren hat. Das sollte zu denken geben. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, bitte treten Sie zurück! Ermöglichen Sie Neuwahlen, damit dieser Stillstand einmal ein Ende hat! (Beifall bei der FPÖ.)
Doch nun zum Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen. Es werden wieder 18 Geschäftsstücke erledigt – oder, so muss man leider Gottes sagen, eher in einem Begräbnis erster Klasse beerdigt. Und das ist eigentlich auch mein Hauptkritikpunkt, den ich gegenüber den Regierungsparteien zum Ausdruck bringen muss, denn für mich ergibt sich oft der Eindruck, es wird in diesem Ausschuss eigentlich nur direkte Demokratie gespielt. Ich kann das auch damit erklären, dass wir immer wieder sehen, wie mit den Geschäftsstücken umgegangen wird. Geschäftsstücke, die den Regierungsparteien nicht zu Gesicht stehen, werden abgedreht. Es gibt gar nicht die Möglichkeit, diese Geschäftsstücke den jeweiligen Fachausschüssen zu übermitteln, und es wird vielleicht maximal ein bisschen parlamentarisches Pingpong gespielt.
Wie direkt diese Demokratie ist, wenn nach Gutdünken der Regierungsparteien abgedreht wird, wenn Bürgerinitiativen mit Füßen getreten werden und nicht behandelt werden, darüber muss sich, glaube ich, jeder selbst ein Bild machen, und auch darüber, wie fair es jenen Bürgerinitiativen und Initiatoren gegenüber ist, die sich bemühen, die hier für ihre Anliegen werben, die den Mut haben, mit diesen Anliegen auch das Parlament zu konfrontieren, wie fair es also ist, diese Anliegen einfach in dieser Art und Weise kalt abzudrehen. Ich glaube, dieser Eindruck spricht für sich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer A sagt, muss auch B sagen. Nicht jede Bürgerinitiative wird vielleicht über 200 000 Unterschriften erhalten, wie es beim Bürgeranliegen im Hinblick auf den Hypo-Untersuchungsausschuss der Fall gewesen ist. Da hat man ja dann zugestimmt, weil der Druck zu groß gewesen ist. Aber es gibt auch Bürgeranliegen mit weniger Unterschriften, die nicht minder wichtig sind und die sich auch eine ordentliche Bearbeitung verdient haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein Beispiel dafür ist der Fall des Militärrealgymnasiums in Wiener Neustadt. Das war einfach ein Protest der Bevölkerung gegen die willkürliche Schließung einer Schule. Und ich muss dazusagen, auch wenn im Parlament, auf der Parlaments-Homepage 550 Personen unterschrieben haben, hat es parallel dazu noch eine zweite Initiative gegeben, die über 24 000 Personen unterschrieben haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das alleine würde eine ordentliche Debatte über dieses Thema hier im Hohen Haus rechtfertigen.
Worum geht es? – Es geht um eine Schule, die in dieser Form, in der heute noch bestehenden Form 1965 gegründet worden ist. Es geht um eine Schule, die bis dato Garant für eine solide Offiziersausbildung im österreichischen Bundesheer gewesen ist, und es geht auch um eine Institution, die höchste Anerkennung in der österreichischen Gesellschaft hat. Es ist eine Institution an der ältesten Militärakademie der Welt, und es ist auch eine Institution, ein Stück österreichischer Geschichte.
Die Schule verfügt über eine Reihe von erfolgreichen Absolventen aus Sport, Politik und Wirtschaft. Und auch die verstehen nicht, warum man in einem Handstreich diese Schule zusperrt, und das, weil man einfach nur einen geringen, sechsstelligen Eurobetrag einsparen möchte. Ich glaube, die eitlen Inserate des Herrn Bundesministers Klug haben ein Vielfaches dessen gekostet, was die weitere Erhaltung dieser Schule kosten würde. Ich glaube, darüber sollte man auch einmal nachdenken. (Beifall bei der FPÖ.)
Nachdenken sollte man auch darüber, wie man mit den Schülern umgeht. Es wurde 2014 noch ein kompletter Jahrgang aufgenommen. Dann wurde gesagt, dass die Schule nur mehr zwei Jahre weitergeführt wird. Ich selbst war auch Schüler an dieser Institution, und ich kann mir vorstellen, wie das für diese jungen Leute ist, wenn sie hören, in der sechsten oder siebenten Klasse werden sie aus der Schule dann hinausgeschmissen. Keiner weiß, wo er die Schule fertig machen und zur Matura antreten soll und so weiter. Gerade die Sozialdemokratie, die sich sonst immer um soziale Belange kümmert, sollte einmal erklären, warum sie mit jungen Menschen so umgeht. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Aktion ist also völliger Irrsinn. Ich bin auch der Meinung, dass diese Aktion nichts anderes ist als ein Teil der Abrechnung der SPÖ mit der aus ihrer Sicht schiefgegangenen Volksbefragung zum Bundesheer.
Ich kann und muss aber auch die ÖVP entsprechend in die Pflicht nehmen, die hier einen tadellosen Koalitionsumfaller hingelegt hat. Und eine spannende Geschichte möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: Die ÖVP war es im Niederösterreichischen Landtag, die damals ganz groß mitgestimmt hat bei meinem Antrag, mit dem unbedingt der Erhalt dieser Schule gefordert worden ist. Und die ÖVP war es auch, die hier im Hohen Haus umgefallen ist und auch dieses Anliegen der Bürger in einem Begräbnis erster Klasse beerdigt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bringe daher auch folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des MilRG Wiener Neustadt
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, von der Schließung des MilRG Wiener Neustadt Abstand zu nehmen und diese einzigartige Schule in Österreich zu erhalten.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da Bundesminister Doskozil schon signalisiert hat, über die Musikkapellen sprechen zu wollen, hoffe ich, dass die SPÖ und die ÖVP die Gelegenheit beim Schopf packen, auch diesen schweren Fehler wiedergutzumachen.
Abschließend kann ich Ihnen eines versprechen: Sollte es hier von Ihrer Seite keine Zustimmung geben, dann bin ich überzeugt davon, dass in einer von der FPÖ geführten Bundesregierung in Zukunft dieser Fehler wiedergutgemacht werden wird. (Beifall bei der FPÖ.)
19.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hafenecker, MA und weiterer Abgeordneter
betreffend Erhalt des MilRG Wiener Neustadt
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 15, Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 26, 39, 43 und 44, 46, 49, 51 und 52 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 61, 65 und 66, 70 bis 72 sowie 74 bis 76 (886 d.B.), in der 113. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. Februar 2016.
Das Militärrealgymnasium Wiener Neustadt besteht seit 1965 und stellt eine Einzigartigkeit in der österreichischen Bildungslandschaft dar. Neben dem Unterricht im schulisch-pädagogischen Sinne genießen die Zöglinge eine vormilitärische Ausbildung, welche auf ein Studium an der Theresianischen Militärakademie vorbereiten soll. Mit dieser Kombination und einem sportlichen Schwerpunkt werden in diesem Militärrealgymnasium die von unserer Gesellschaft eingeforderten Eigenschaften wie Führungskompetenz oder Persönlichkeitsbildung in höchstem Maße geschult, wovon zahlreiche in Militär, Politik und Wirtschaft erfolgreiche Absolventen zeugen. Als Beispiele seien an dieser Stelle Generalmajor i.R. Mag. Norbert Sinn, Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mlekusch, Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser und LAbg. Udo Landbauer angeführt. Auch der Initiator dieser Petition durfte diese Schule besuchen. In besonderem Sinne dient diese Einrichtung als Kaderschmiede für den Offiziers- und Milizoffiziersnachwuchs des Österreichischen Bundesheeres.
Das MilRG ist mit der im Jahre 1751 gegründeten Theresianischen Militärakademie, einer der ältesten Militärakademien der Welt, auch historisch aufs Engste verbunden. So führt das Militärrealgymnasium die Tradition des unter Maria Theresia begründeten, österreichischen Militärschulwesens fort.
Dieses einzigartige und hoch angesehene Gymnasium zu schließen, bedeutet einen schweren Verlust für das Bildungswesen unseres Landes, das Ende einer jahrhundertelangen Erfolgsgeschichte und den Verlust eines Stückes österreichischer Identität.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, von der Schließung des MilRG Wiener Neustadt Abstand zu nehmen und diese einzigartige Schule in Österreich zu erhalten.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
19.06
Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf die Bürgerinitiative eingehen, die sich mit der Doppelresidenz für
Trennungskinder beschäftigt, und dazu anmerken, dass ja das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 sowohl die Kontaktrechte als auch die Obsorge neu geregelt hat, alles unter der Prämisse, dass beide Elternteile sich die Verantwortung für das Kind oder die Kinder teilen sollen.
Im Fokus jeglicher Regelung steht das Kindeswohl, dem alles unterzuordnen ist, was ich auch für sehr wichtig halte. Und ein Bestandteil dieses Kindeswohls ist auch, dass das Gesetz davon ausgeht, dass Kinder sowohl örtliche als auch personelle stabile Beziehungspunkte brauchen, um die psychische Belastung der Kinder nach einer Trennung nicht noch höher zu machen, als sie meistens ohnedies schon ist. Das Doppelresidenzmodell würde ja eigentlich eine sehr hohe Anforderung an alle Familienmitglieder voraussetzen, was Kommunikation, Kooperation, Einfühlungsvermögen und Toleranz betrifft. Und gerade in Beziehungen, die eben erst getrennt worden sind, ist das natürlich ganz, ganz oft nicht der Fall.
Die Festlegung auf einen hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes nach der Trennung der Eltern hat auch eine ganze Reihe von Konsequenzen zur Sicherstellung weiterer Rechte und Transferleistungen, wie zum Beispiel Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe oder im Zusammenhang mit steuerlichen Regelungen.
Abschließend möchte ich sagen, dass beim Beschluss dieses Gesetzes ja auch vereinbart worden ist, dass Ende dieses Jahres, also Ende 2016, das Justizministerium die Auswirkungen dieses Gesetzes evaluieren wird. Und ich denke, bevor man eine Novelle in Betracht zieht, sollte man diese Evaluierung auf jeden Fall abwarten. Aus meiner Sicht ist im Bereich der Doppelresidenzen oder der jetzigen, einen hauptsächlichen Wohnsitz vorsehenden Regelungen aber überhaupt kein Neuregelungsbedarf gegeben. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
19.08
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte. (Ruf: Nicht da!)
Dann gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. – Bitte.
19.08
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir diskutieren heute über acht Petitionen und neun Bürgerinitiativen mit unterschiedlichen Thematiken und natürlich mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Gesamt gesehen steigt die Anzahl der Petitionen und Bürgerinitiativen in Österreich, und das zeigt, dass es durchaus viele und aktuelle und dringende Anliegen an das Parlament gibt. Es geht vielfach um Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitsthemen, auch um Umwelt- und Naturschutz, aber auch um den Erhalt der Infrastruktur oder auch um den Kulturbereich, wenn es etwa um den Erhalt der Militärmusik in voller Stärke geht.
Eingangs darf ich mich bei den Fraktionsführern bedanken, dass es uns trotz unterschiedlicher Positionen immer wieder gelingt, Wege und Möglichkeiten zu finden, um die Petitionen und Bürgerinitiativen einer bestmöglichen parlamentarischen Behandlung zu unterziehen.
Ich darf auf die parlamentarische Bürgerinitiative zum Thema „,SOS‘ – Fluglärm“ eingehen. Hier geht es um mehr Mitsprache, was die Belastungen der Bevölkerung betrifft. Flugrouten sollten möglichst über unbesiedeltem Gebiet verlaufen, eine gesetzliche Verankerung eines absoluten Nachtflugverbotes wird gefordert, und so weiter. Es geht hier also durchaus auch um Anliegen von direkt betroffenen Bürgern.
Eine weitere Petition befasst sich mit der medizinischen Versorgung. Dabei geht es um die Unterstützung und den Erhalt einer bundesweiten und flächendeckenden Gesund-
heitsversorgung am Beispiel der Krankenhäuser Tamsweg und Mittersill. Und aus meiner Sicht stehen diese zwei Krankenhäuser stellvertretend für viele andere kleinere Krankenhäuser in ländlichen Regionen. Es ist also meiner Meinung nach unabdingbar, dass wir auch in strukturschwachen Regionen Krankenhäuser aufrechterhalten und damit allen Menschen eine möglichst nahe und hochwertige Gesundheitsversorgung bieten können. Menschen in ländlichen Regionen dürfen nicht benachteiligt werden oder schlechter gestellt werden als Bewohner städtischer Bereiche.
In einer weiteren Bürgerinitiative, welche aus Tirol eingebracht wurde, geht es um den Erhalt der Larchwiesen im Tiroler Wipp- und Stubaital. Diese Larchwiesen sind eigentlich einzigartig für diese zwei Täler. Einerseits werden diese Flächen als Weide genutzt und andererseits gibt es auch eine forstwirtschaftliche Nutzung. Um zukünftig die Pflege und den Erhalt dieser Larchwiesen sicherzustellen, braucht es eine Erleichterung bei der Bewirtschaftung. Ziel dieser Bürgerinitiative ist in diesem Sinne, wenn man das weitläufig betrachtet und auf die Bevölkerung herunterbricht, dass wir unsere wertvolle Kulturlandschaft erhalten können.
Insgesamt kann man feststellen, dass Petitionen und Bürgerinitiativen durchaus ein sinnvoller und effizienter Weg sind, um Anliegen direkt und unbürokratisch im Parlament zu behandeln. Wichtig ist aber vor allem, dass wir im Sinne der Bevölkerung auch Lösungen und Wege suchen, um sie im Sinne der Initiatoren und direkt Betroffenen behandeln zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
19.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Höbart. – Bitte.
19.12
Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme jetzt Bezug auf die Petition vom April 2015, „STOP dem Asylchaos in Traiskirchen“.
Es ist insofern ein bisschen eine Ironie: Wenn wir im April schon gewusst hätten, welches Chaos sich im Zusammenhang mit dem Thema Asylunwesen über unsere Republik ausbreiten wird, dann hätte ich die Petition mit den Bürgern – sie wurde doch von Tausenden Bürgern unterfertigt – nicht „STOP dem Asylchaos in Traiskirchen“, sondern „STOP dem Asylchaos in unserer Republik Österreich“ benannt.
Sehr geehrte Damen und Herren, um welche Menschen handelt es sich hierbei? Und was war der Grund, warum Tausende diese Petition unterschrieben haben? Es geht um das Asylerstaufnahmezentrum Traiskirchen. Ich wohne in der Nachbarortschaft Guntramsdorf. Ich muss Ihnen sagen: Beschämend, was sich in Traiskirchen abgespielt hat. Hunderte, wenn nicht gar Tausende Menschen auf den Straßen! Wir wissen – die Fakten geben uns hier auch recht –, es sind zu 80 Prozent junge Männer, die da größtenteils illegal eingereist sind. Wir wissen, dass es sich zumeist um völlig bildungsferne und auch kulturfremde Menschen handelt. Und das hat auch massive Probleme auf den Straßen herbeigeführt.
Da möchte ich gleich die „Kronen Zeitung“ zitieren, die, als es nämlich Kompetenzchecks durch das Arbeitsmarktservice gegeben hat, bei denen rund 200 Afghanen begutachtet wurden, davon gesprochen hat, dass dabei festgestellt wurde, dass heiße drei eine halbwegs adäquate Bildung haben. Und beim Rest – und ich zitiere jetzt die „Kronen Zeitung“, also bitte nicht schon jetzt mit Empörung reagieren – handelt es sich um Teppichknüpfer, Teehändler und Hirten.
Diese Menschen sind zu Abertausenden eingewandert! Wir haben fast 100 000 Asylanträge in unserer Republik entgegengenommen. Von knapp 40 000 erstinstanzlichen Entscheidungen sind nur 13 000 positiv.
Das heißt zusammengefasst: Die Asylindustrie treibt wirklich schon skurrile Blüten. Die Asylpolitik der Bundesregierung ist gescheitert. Und wir Freiheitliche empfehlen der Bundesregierung, dieser Situation endlich Einhalt zu gebieten – und dies nicht mit irgendwelchen absurden Obergrenzen, die dann offensichtlich nur für Spielfeld gelten und für andere Grenzübergänge nicht. Also bitte, diesem Schauspiel ist endlich ein Ende zu setzen! Dieses Asylunwesen ist doch wirklich eine einzige Katastrophe! (Beifall bei der FPÖ.)
Im Folgenden noch einige kurze Zitate, die unsere Positionen auch entsprechend untermauern.
Sie werden vermutlich in den letzten Tagen auch den Finanzminister Hans Jörg Schelling in den Medien wahrgenommen haben, der gemeint hätte, nur rund 10 Prozent der hier ankommenden sogenannten Flüchtlinge – wir sagen vielmehr: illegalen Einwanderer – haben entsprechende Ausbildung und können dann auch auf dem Arbeitsmarkt unterkommen. 10 Prozent! – So Hans Jörg Schelling, ÖVP.
Sebastian Kurz: „Aber darüber hinaus kommen natürlich auch viele Wirtschaftsflüchtlinge und hier muss klar sein, dass diese Menschen keine Chance haben, in Europa bleiben zu dürfen.“
Landeshauptmann Niessl möchte ich hier jetzt gar nicht ins Rennen führen. Sie kennen die durchaus vernünftigen, FPÖ-nahen Positionen des Herrn Landeshauptmannes, auch wenn das viele Genossen hier in dieser Runde nicht hören wollen. Sie wissen ganz genau, was Sache ist.
Wir müssen diese Industrie, die Asylindustrie, stoppen und mit diesem Asylunwesen aufhören. Und auch die Bürger in Österreich werden weitere Petitionen einbringen, um, wie gesagt, dieses Asylunwesen endlich einzudämmen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
19.16
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich auf den Petitionsausschuss eingehe, muss ich sagen, dass ich immer wieder überrascht bin, bei welchen Themen die FPÖ die Kurve kriegt, um wiederum auf die Asylthematik zurückzukommen, und welche Wortwahl hier getroffen wird. Da wird einem wirklich mitunter schlecht. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neubauer: Für das schauen Sie aber ganz gut aus! Für das schauen Sie gar nicht schlecht aus!)
Was ich jetzt aber zu sagen habe, betrifft das Thema Bürgerbeteiligung im Allgemeinen. Diesbezüglich weiß ich, dass es mittlerweile sehr viel Kritik gibt, Kritik von allen Oppositionsparteien, nämlich hinsichtlich der Frage, wie man gemeinhin mit Bürgeranliegen umgeht. In dem Zusammenhang haben wir zu Beginn der Legislaturperiode durchaus Fortschritte gemacht. Es gab Kooperationen, es gab Hearings, es gab Spezialformate, wo man mit neuen Formaten experimentiert hat. Das ist alles zum Stillstand gekommen. Es gab seit Mitte des letzten Jahres kaum noch Bemühungen vonseiten der SPÖ und der ÖVP, tatsächlich neue Schritte zu wagen. Und nach reiflicher Überlegung ist für mich einfach auch klar, dass, wenn auf Regierungsseite nicht mehr viel passiert, sich das auch direkt auf den Petitionsausschuss auswirkt.
Und weil sich die Frage stellt: Wo stehen wir heute in Österreich und wo könnten wir stehen?, kann man sich anschauen, wie sich Österreich und auch das Petitionsrecht entwickelt haben. Man kann sich das auch im Vergleich ansehen und wird feststellen, es gibt Staaten, wo deutlich mehr an Bürgerbeteiligung und deutlich mehr an Innova-
tion möglich ist. Es hat schon begonnen damit, wie wir das Petitionsrecht eingeführt haben. (Abg. Weninger: Wer hat das eingeführt?) Ich nehme jetzt als Beispiel Großbritannien: Dort wurde es 1689 bei der Bill of Rights eingeführt. Österreich hat sich, wie üblich, etwas mehr Zeit gelassen – damals waren es aber noch keine Sozialdemokraten –: Da geschah es dann 1867.
Die Diskussion, ob man einen eigenen Petitionsausschuss einführt, weil die Bürgeranliegen immer mehr werden, hat in Großbritannien zwischen 1830 und 1850 stattgefunden. In Österreich war das – da kommen jetzt die Sozialdemokraten ins Spiel, Herr Kollege – im Jahr 1989. Das heißt, es hat auch da 150 Jahre gebraucht, dass diese Ideen knapp 1 400 Kilometer zurücklegt. Das ist nicht unbedingt eine Meisterleistung, auf die ich besonders stolz wäre.
Wie hat sich dieser Bereich der direkten Demokratie oder der Bürgerbeteiligung im Bereich der Petitionen entwickelt? – In Großbritannien haben Sie die Möglichkeit, sobald Sie 10 000 Unterschriften online gesammelt haben, dass jedenfalls die Bürgerinitiative, also die Bürgerinnen und Bürger, direkt von der Regierung eine Antwort erhalten. Bei uns bekommen sie keine Antwort direkt. Das wissen Sie ganz genau. Bei 100 000 Unterschriften ist es in Großbritannien so, dass die Bürgerinitiative im Plenum behandelt werden muss. Bei uns gibt es keinerlei Richtlinie dafür.
Wenn man jetzt aber berücksichtigt, dass Österreich nur 14 Prozent der Bevölkerung von Großbritannien hat, würde das bedeuten, dass bei 1 400 Unterschriften – was beinahe auf jede Bürgerinitiative zutrifft – die Bürgerinnen und Bürger eine tatsächliche Antwort von der Exekutive bekommen würden, und dass wir bei 14 000 Unterschriften, was noch immer eine große Anzahl wäre, das Ganze hier im Plenarsaal verhandeln würden.
Warum ist dieses Thema so wichtig, und warum verdient es auch mehr Aufmerksamkeit und eine Debatte zu einer früheren Zeit an einem ganz normalen Plenartag? – In Großbritannien hat das Petitionsrecht zum Beispiel die Liberalisierung in der Wirtschaft ausgelöst, weil der Druck der Wirtschaft auf das Parlament deutlich gestiegen ist. – Das könnte jetzt ein Grund sein, warum die Sozialdemokraten 150 Jahre gebraucht haben. Das kann auch sein. – Es hat aber auch die Auflösung der Monopole bewirkt. Große Bekanntheit hat das im Zusammenhang mit der East India Company erlangt.
Zum Beispiel wurden aber auch das allgemeine Wahlrecht und die Sozialversicherungen mit Druck weiter durchgesetzt – Themen, die auch Sie beschäftigen. Es geht darum, dass dort enorm viel Innovation entstanden ist, weil Parlament und Bürgerinnen und Bürger in einem Diskurs näher zusammengerückt sind. Es gab oft Dekaden an Konflikten, bis ein Problem gelöst worden ist.
Bei uns fehlt dieser Diskurs im Parlament noch immer, und da kommt jetzt wieder diese große Zeitspanne von 150 bis 200 Jahren. Wir haben einen Ausschuss, in dem Bürgerinnen und Bürger nicht direkt vorsprechen können. Wir haben ein Plenum, in dem die Petitionen kurz verlesen werden, und wir haben keinen ernsthaften Diskurs.
Aus diesem Grund ist es jedenfalls so, dass wir keine weiteren zweieinhalb Jahre warten werden, um den Petitionsausschuss ins Leben zu rufen. Wir werden den Sammelbericht heute nicht annehmen. Wir werden – so viel darf ich hoffentlich vorab verraten – gemeinsam mit einigen oder allen Oppositionsparteien einen Geschäftsordnungsantrag stellen und in den nächsten zweieinhalb Jahren versuchen, diesen auszuverhandeln und durchzusetzen. So soll aus der Gnade des Parlaments eine tatsächliche Pflicht der Bearbeitung und ein Recht für die Bürgerinnen und Bürger wer-
den. Alles andere ist in den nächsten zwei Jahren nicht mehr erträglich. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
19.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.
19.21
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beim Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen beziehe ich mich auf die Nummer 66 betreffend „Halbe-Halbe – Doppelresidenz“ für Trennungskinder oder mit einfachen Worten gesagt: glückliche Kindheit in zwei Haushalten.
Diese Bürgerinitiative ist nach Einholung der Stellungnahmen im letzten Ausschuss im November von allen Fraktionen außer der freiheitlichen zur Kenntnis genommen worden.
Seitens der Einbringer, der Unterstützerinnen und Unterstützer dieser Bürgerinitiative wird der Nationalrat ersucht, den „hauptsächlichen Aufenthalt“ der Kinder von getrennten Eltern „aus dem Gesetz zu entfernen und gleichteilige Betreuung und einen gleichteiligen Aufenthalt der Kinder bei ihren Eltern gesetzlich zu verankern“.
Warum soll das geändert werden? – Eine Trennung bedeutet nicht das Ende der Familie, sondern bringt lediglich die Notwendigkeit einer Neuorganisation mit sich. Der Liebe zu Mutter und Vater entsprechend hat das Kind zwei Zuhause und verbringt mit beiden Elternteilen gleich viel Zeit. Beide Elternteile übernehmen gleich viel Verantwortung. Dem Kind wird damit die Chance geboten, Ausgleich durch unterschiedliche Mentalitäten, Wertigkeiten, Vorlieben und Regeln zu erfahren. Die Doppelresidenz, die bei dieser Bürgerinitiative gefordert wird und auch im Gesetz verankert werden soll, ist ein Betreuungsmodell und kein Besuchsmodell.
Aus vielen Studien und Befragungen geht hervor, und auch Experten heben immer wieder hervor, dass sich Kinder Liebe und Zuwendung von Mutter und Vater wünschen. Sie wollen nicht zwischen Mutter und Vater entscheiden müssen. Sie wollen möglichst viel Kontakt zu beiden Elternteilen. Sie wollen keinen Streit zwischen den Eltern, und falls es doch dazu kommt, wollen sie nicht hineingezogen werden.
Ich zitiere Herrn Harald Werneck, er ist Entwicklungspsychologe an der Universität Wien, der sagt, „dass die Doppelresidenz im Regelfall das nach einer Trennung der Eltern für das Kindeswohl günstigste Referenzmodell darstellt.“
Zusammenfassend gesagt ist die Doppelresidenz die Fortführung der natürlichen Elternschaft und bietet Trennungskindern nachweislich die besten Entwicklungsmöglichkeiten.
Wir sehen das Anliegen dieser Bürgerinitiative anders als die SPÖ. Aus unserer Sicht hätte diese Bürgerinitiative für das Wohl der Trennungskinder an den Justizausschuss zugewiesen gehört. (Beifall bei der FPÖ.)
19.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
19.24
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich widme mich der Bürgerinitiative betreffend den Erhalt der Militärmusiken.
Auch wenn dieses Thema von manchen belächelt wird, ist es doch ein sehr wichtiges Thema. Das zeigt auch die Zahl der Unterstützer dieser Bürgerinitiative: Fast 50 000 Österreicherinnen und Österreicher haben diese Bürgerinitiative unterstützt. Sie wurde jetzt dem Ausschuss für Landesverteidigung zugewiesen. Man darf gespannt darauf warten oder neugierig darauf sein, wie der neue Verteidigungsminister das behandeln wird und wie seine aufkommensneutrale Lösung in Sachen Erhalt der Militärmusik in voller Stärke aussehen wird.
Sogar die Volksanwaltschaft hat sich dieses Themas angenommen. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer hat letztes Jahr ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet, bei dem es auch um den Erhalt der Militärmusik ging.
Aufgrund der begrenzten Redezeit, die wir noch haben, möchte ich kurz generell auf die Ausschussarbeit eingehen. Ich darf Ausschussvorsitzendem Pock recht geben, was das Prozedere und die – ich nenne es einmal so – Verweigerung der Abgeordneten der Regierungsparteien, durch die nichts weitergeht, betrifft. Ich halte die beiden Hearings, die wir gehabt haben, für sehr begrüßenswert und fände es auch gut, wenn wir das weitermachen würden. Da werden wirklich sehr wichtige Themen, wichtige Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern behandelt. Diesen Anliegen sollten wir eine größere Öffentlichkeit bieten. Wir – und da sind wir Oppositionsparteien uns auch einig – sind auch dafür, dass diese Hearings öffentlich abgehalten werden und nicht nur hinter verschlossenen Türen.
Was ich nicht verstehen kann, ist, wie im Ausschuss von den Abgeordneten der Regierungsparteien mit manchen Bürgerinitiativen und Petitionen umgegangen wird, wenn es um die weitere Behandlung respektive die Kenntnisnahme oder die Zuweisung an einen Ausschuss geht. Ich sage es einmal so: Es zieht sich wie ein roter Faden durch, dass gewisse Petitionen und Bürgerinitiativen, wenn sie von gewissen Parteien oder Abgeordneten unterstützt sind, zur Kenntnis genommen und ohne logische Begründung keinem Fachausschuss zugewiesen werden. Das ist für mich nicht verständlich.
Das war schon damals mit meiner Petition „Mehr Sicherheit durch ein liberales Waffenrecht“ so. Sie wurde nur zur Kenntnis genommen und nicht dem Innenausschuss zugewiesen. Eine andere Petition, die von Frau Kollegin Wurm unterstützt wurde, bei der es um eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht ging, Vergewaltigungen et cetera, wurde sofort dem Justizausschuss zugewiesen. Da gibt es ein Unverhältnis, das ich nicht nachvollziehen kann.
Aus diesen Gründen werden wir dem Sammelbericht heute nicht zustimmen. Ich hoffe, dass wir in naher Zukunft zu einer Änderung und einer Verbesserung im Sinne dessen, was Vorsitzender Pock schon angesprochen hat, kommen.
An dieser Stelle lade ich auch die Vertreter der Regierungsparteien ein, an diesem Vorschlag mitzuwirken. Wie gesagt, wir sind es auch den Antragstellerinnen und Antragstellern schuldig, dass wir diese Anliegen gut und richtig behandeln und ihnen die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die sie verdienen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
19.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Brückl ist der nächste Redner. – Bitte.
19.28
Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf wie meine Vorrednerin auf die Bürgerinitia-
tive Nummer 71 betreffend den Erhalt der Militärmusikkapellen in allen Bundesländern eingehen.
Die im Vorjahr vom Verteidigungsministerium ergangene Weisung zur Umstrukturierung der Militärmusiken in eine österreichische Militärmusik mit acht Außenstellenensembles hat die Auflösung der bisherigen selbständigen Militärmusiken in den Bundesländern zur Folge und war auch Anlass für diese Resolution.
Diese Vorgehensweise des ehemaligen Bundesministers für Landesverteidigung Mag. Klug stellt in Wirklichkeit aber einen schweren Anschlag auf die militärische, kulturelle, vor allem aber auch auf die gesellschaftspolitische Tradition in unserer Heimat dar. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Weninger: Das „militärische“ müssen Sie mir erklären!)
Herr Kollege, die Militärmusiken haben in den vergangenen Jahrzehnten eine enorme Anziehungskraft auf die Bevölkerung ausgelöst. Sie haben das österreichische Bundesheer im Ausland hervorragend repräsentiert. Sie haben immer ein breites Spektrum an Musik beherrscht, von den traditionellen Märschen über sinfonische Blasmusik bis hin zu zeitgenössischen Kompositionen.
Vor allem aber waren die Militärmusikkapellen in den Bundesländern eine wichtige Ausbildungs- und Weiterbildungsstätte und ein verlässlicher Partner für unsere Blasmusikverbände. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Schenk.)
Seit 1955 haben zirka 10 000 junge Menschen das Ausbildungssystem unserer Militärmusikkapellen durchlaufen. Das, was sie dort gelernt haben, haben sie auch hinausgetragen in … (Abg. Weninger: 10 000 pro Jahr?) – Herr Kollege, es waren 10 000 seit 1955. (Abg. Weninger: Ach so, das ist ein Unterschied! – Abg. Hafenecker: Zuhören!) Es ist so, es waren 10 000.
Herr Kollege, das, was sie dort gelernt haben, haben sie in ihre Heimatgemeinden mitgenommen. Das haben sie in ihre Blasmusikkapellen in den jeweiligen Gemeinden mitgenommen, dorthin, wo Gemeinschaft und Kameradschaft zu Hause sind und auch gelebt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Militärmusik ist und war stets das beliebte Bindeglied zwischen der Armee und der Bevölkerung. Es hat keine offiziellen Anlässe, keine wichtigen Feierlichkeiten gegeben, bei denen nicht auch die Militärmusik gespielt hätte.
Dennoch wird aus heutiger Sicht völlig irrational agiert, denn das angebliche Sparpotenzial in einer Größenordnung von etwa 7 Millionen € liegt im untersten Promillebereich des Heeresbudgets.
Geschätzte Damen und Herren! Der Schaden, der da angerichtet wird, übersteigt den Nutzen bei Weitem. Das stellt in Wirklichkeit einen Angriff auf unsere Kultur und unsere Traditionen dar und schädigt das Gemeingefüge, insbesondere in den ländlichen Gemeinden unseres Landes. (Beifall bei der FPÖ.)
Aus diesen Gründen darf ich abschließend folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Erhalt der Militärmusik trotz der geplanten budgetären Einsparungen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass trotz der geplanten budgetären Einsparungen, die Militärmusik im vollen Umfang in allen Bundesländern erhalten bleibt.“
*****
Der nunmehrige Bundesminister Mag. Doskozil hat die Gelegenheit, einzulenken und zu zeigen, wo er steht. (Beifall bei der FPÖ.)
19.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Brückl, Dr. Rosenkranz, Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter betreffend den Erhalt der Militärmusik trotz der geplanten budgetären Einsparungen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 15, Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 26, 39, 43 und 44, 46, 49, 51 und 52 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 61, 65 und 66, 70 bis 72 sowie 74 bis 76 (886 d.B.) in der 113. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. Februar 2016.
Die bereits ergangene Weisung des Verteidigungsministeriums zur Umstrukturierung der Militärmusiken in eine österreichische Militärmusik mit 8 Außenstellenensembles ab Juli 2015 hätte die Auflösung der bisher selbständigen Militärmusiken in allen Bundesländern zur Folge.
Das angebliche Sparpotenzial von sieben Millionen Euro ist im untersten Promillebereich des Heeresbudgets einzuordnen. Dabei haben unsere Militärmusiken bei ihren Auftritten eine enorme Anziehungskraft und repräsentieren das österreichische Bundesheer bestens in der ganzen Welt. Zudem stellen die Militärmusiken wichtige Partner für die Blasmusikverbände dar. Überdies ist die Militärmusik ein bedeutender Kulturträger, denkt man an ihre Tradition im Laufe der Geschichte Österreichs. Seit 1955 durchliefen ca. 10.000 Musikerinnen und Musiker das Ausbildungssystem bei einer der Militärmusiken. Viele erhielten dort das Grundgerüst für eine anschließende erfolgreiche und lang andauernde zivile musikalische Laufbahn.
Im letzten Jahr haben der Präsident des Österreichischen Blasmusikverbands und der Obmann des Vereins der Militärmusikfreunde Österreichs eine parlamentarische Bürgerinitiative eingebracht, die von ca. 50.000 Bürgern unterstützt wurde. Auch Volksanwalt Dr. Fichtenbauer hat in der Sendung Bürgeranwalt vom 9. Jänner 2016 mit den Worten „ein herber Verlust von heimischem Kulturgut“ und ein „Kahlschlag für die traditionelle Militärmusik“ die Kürzungen scharf kritisiert.
Unsere Militärmusik ist bei der Bevölkerung aller Bundesländer äußerst anerkannt und verankert. Es ist daher unverständlich, jetzt aus der finanziellen Not heraus, in diesem Bereich Sparpotenzial zu suchen. Die Militärmusik ist das beliebte Bindeglied zwischen Armee und Bevölkerung, die bei Angelobungen, Traditionstagen oder sonstiger Feierlichkeiten nicht wegzudenken ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass trotz der geplanten budgetären Einsparungen, die Militärmusik im vollen Umfang in allen Bundesländern erhalten bleibt.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
19.32
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute das große Glück, schon um 19 Uhr die Punkte des Petitionsausschusses zu behandeln, sonst sind diese meist die letzten Tagesordnungspunkte und werden um Mitternacht behandelt. (Abg. Hafenecker: Weil die Regierung nichts arbeitet!) Der Grund dafür ist, dass wir heute nicht so viele Tagesordnungspunkte haben, sonst wären wir wahrscheinlich wieder um Mitternacht an der Reihe. (Abg. Hafenecker: Weil die Koalition streitet!)
Bevor weitere Zwischenrufe kommen, muss ich sagen: Schuld daran, dass wir so spät dran sind, sind alle Parteien in diesem Haus, denn die Präsidiale legt die Tagesordnung fest. In der Präsidiale sitzen alle Klubobleute und die Präsidentin und die Präsidenten. (Abg. Hafenecker: Wie viele Anträge von uns haben Sie vertagt?)
Herr Präsident Hofer hat das Pech, heute wieder die Vorsitzführung zu haben. Ich habe letztes Mal schon zu ihm gesagt: Bitte, Herr Präsident, wirken Sie ein, dass der Sammelbericht des Petitionsausschusses ziemlich weit vorne auf der Tagesordnung ist! Das ist der einzige Ausschuss, in dem Bürgerinitiativen und Petitionen, das heißt Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, direkt in diesem Haus bearbeitet werden, direkt in diesem Haus gehört werden. Da sollte man schauen, dass das auf der Tagesordnung weiter vorne ist.
Meine Damen und Herren, der aktuelle Sammelbericht aus dem Petitionsausschuss umfasst acht Petitionen und neun Bürgerinitiativen. Davon wurden drei Petitionen und vier Bürgerinitiativen dem jeweils zuständigen Ausschuss zugewiesen.
Auf der letzten Tagesordnung des Petitionsausschusses waren insgesamt 51 Punkte, da sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger an das Parlament wenden und haben möchten, dass ihre Probleme hier erledigt werden. Diese Fülle an eingebrachten Ideen, Anliegen und Forderungen, welche direkt von den Bürgerinnen und Bürgern zu uns ins Hohe Haus kommen, zeugt auch davon, dass es großes Interesse der Menschen an der Politik gibt.
Ich möchte auf die Bürgerinitiative Nummer 72 hinweisen, welche dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen wurde. Diese Bürgerinitiative fordert mehr AMS-Mittel für Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere durch eine effizientere Nutzung bereits vorhandener Budgetmittel sowie durch eine Veränderung des Aufteilungsschlüssels zugunsten von sozialökonomischen Betrieben und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird dieses Anliegen weiterhin behandeln.
Meine Damen und Herren, zum Schluss noch einmal: Wirken Sie, genauso wie wir es versuchen, auf Ihre Klubobmänner, auf Ihre Klubdirektoren ein! Sprechen Sie mit den Präsidenten und der Präsidentin, damit der nächste Sammelbericht des Petitionsaus-
schusses nicht als Tagesordnungspunkt 15, 18 oder 20 behandelt wird, sondern als Tagesordnungspunkt 1 oder 2! (Beifall bei der SPÖ.)
19.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich werde bei der nächsten Sitzung der Präsidialkonferenz vorschlagen, diesen Punkt bei nächster Gelegenheit als ersten Punkt der Tagesordnung vorzusehen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hafenecker. – Abg. Keck: Danke!)
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
19.35
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen: Ich nehme Stellung zur Petition Nummer 44, die die Krankenhäuser Mittersill und Tamsweg betrifft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Petition ist nicht mehr ganz neu, sie trägt das Datum 25. Februar 2015. In der Zwischenzeit hat sich einiges verändert. Das Krankenhaus Mittersill wurde mit dem Krankenhaus Zell am See zur Tauernkliniken GmbH zusammengeführt. Das Krankenhaus Mittersill ist natürlich ganz wichtig für den Oberpinzgau, das steht außer Frage.
Das Krankenhaus Tamsweg ist ganz wichtig für den Lungau und ist in der Zwischenzeit in die Salzburger Landeskliniken eingegliedert worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr interessant ist die Stellungnahme des Landes Salzburg dazu. Hier steht zum Beispiel bei der Stellungnahme zum Krankenhaus Tamsweg: „Die Petition beruht offensichtlich auf einem nicht korrekten und veralteten Informationsstand der Herren Abgeordneten.“ – Walter Bacher, da bist du gemeint. Das ist natürlich auch eine sehr forsche Aussage.
Dann geht es weiter, dass das Krankenhaus Tamsweg bis zum Jahr 2018 um 20 Millionen € umgebaut wird. Walter, in dieser Zeit wird die Zahl der Betten von 105 auf 84 reduziert, das wissen wir.
Dann steht noch dabei: „Durch die Kooperation und Vernetzung mit den anderen Häusern der Salzburger Landeskliniken wird eine notwendige stationäre Aufnahme auch dann sichergestellt, wenn die Bettenkapazität einmal ausgenützt sein sollte.“ – Das heißt, wenn es überbelegt ist.
„Die Zielgröße nach Abschluss der Generalsanierung beträgt abweichend vom Informationsstand der Herren Abgeordneten 105 Betten.“
Walter, ich denke, die haben euch nicht ganz ernst genommen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
19.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich ist der nächste Redner:. – Bitte.
19.37
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme Stellung zur Petition zum Thema Top-Jugendticket.
Das Top-Jugendticket, das im Gebiet Wien, Niederösterreich, Burgenland realisiert wurde, ist eine lobenswerte Erfolgsgeschichte. Es ist sehr erfolgreich und hilft insbesondere Schülern und Lehrlingen seit dem Jahr 2013 durch preiswerte Mobilität. Dabei
werden aber auch Absolventen eines freiwilligen Sozial- und Umweltschutzjahres unter dem 24. Lebensjahr miteinbezogen.
Das ist wichtig, gerade auch junge Menschen brauchen in der heutigen Zeit Mobilität – ich ergänze: umweltfreundliche Mobilität. Daher ist die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs ein wichtiges Anliegen. Das Top-Jugendticket garantiert das auch.
Das Bundesministerium für Familien und Jugend zeigt anhand des Top-Jugendtickets vorbildhaft, dass eine praxisorientierte Lösung für junge Menschen möglich ist. Der Dank gebührt Ministerin Sophie Karmasin und ihrem Team, die sich bemühen, das auszubauen.
In der vorliegenden Petition wird gefordert, dass die Altersgrenze bis zum 26. Lebensjahr angehoben werden soll, dass das Jugendticket auf alle Jugendlichen ausgeweitet werden soll, nämlich auch auf solche Gruppen, die bisher nicht erfasst waren, und dass dieses Top-Jugendticket in ganz Österreich angeboten werden soll. Das ist jedenfalls positiv.
Die JVP hat – insbesondere auch im Burgenland – eine Initiative dahin gehend gestartet, dass das ausgebaut werden soll und dass Studenten miteinbezogen werden sollen. Studentinnen und Studenten sollen in den Genuss dieser unterstützten Mobilität kommen.
Im Regierungsprogramm ist das im Übrigen auch festgehalten – ich zitiere –: „Sicherstellung der Mobilität aller Jugendlichen und jungen Menschen in schulischer und schulähnlicher Ausbildung durch Ausweitung des bestehenden Top-Jugendtickets auf bisher nicht erfasste Gruppen. Für Studierende soll das tarifliche Angebot im öffentlichen Verkehr (…) weiter entwickelt werden.“
Da sind wir beim Punkt, das macht Sinn. Das wird aber nur gehen, wenn es eine Kooperation mit den Bundesländern gibt, weil es natürlich auch eine Frage der Finanzen ist. Eine solche Kooperation gibt es zum Beispiel im Burgenland. Das Land Burgenland unterstützt Studentinnen und Studenten, die sich ein Studententicket der Wiener Linien kaufen. 50 Prozent davon werden bezuschusst.
Es stellt sich daher die Frage, warum zum Beispiel nicht auch jene Studenten, die im Burgenland selbst auf einer Fachhochschule studieren, in den Genuss einer solchen Unterstützung kommen. Es wäre sinnvoll, dass die Länder – in diesem Fall das Land Burgenland – unterstützend eingreifen und in Kooperation derartige Studententickets oder Jugendtickets entwickeln.
Schade ist, dass sich die JVP Burgenland schon seit längerem um Gespräche mit dem für die Mobilität zuständigen Landesregierungsmitglied, Landeshauptmann Hans Niessl, bemüht, aber bisher leider erfolglos. Das ist schade, weil es nur dann Sinn macht, wenn man da gemeinsam Angebote für die jungen Menschen entwickelt und schaut, dass es zu einer Gleichbehandlung kommt. Wir sollten keinen Unterschied machen zwischen Studenten, die in Wien studieren, und solchen, die im Burgenland oder in einem anderen Bundesland studieren. Daher hoffen wir, dass es doch zu Verhandlungen zwischen den jungen Menschen und Landeshauptmann Niessl kommt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.40
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber gelangt zu Wort. – Bitte.
19.40
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal ist ein Drucker eben ein bisschen langsam beim Aus-
drucken, hier habe ich aber nun eine wichtige Unterlage (ein Schriftstück in die Höhe haltend), die ich Ihnen nicht vorenthalten werde und auf die ich eingehen werde. Zu Beginn möchte ich aber noch an die Ausführungen des Kollegen Pock, des Obmannes des Ausschusses, anknüpfen.
Meine Damen und Herren! Ich bin schon einige Jahre in diesem Ausschuss, und wir haben gemeinsam einige Verbesserungen erreicht. Wir haben auch im Petitions- und Bürgerinitiativen-Ausschuss ein recht gutes Arbeitsklima, aber die BürgerInnen haben nicht die notwendigen Rechte, um ihre Anliegen in einer Qualität und in einer Umsetzung in dieses Haus zu bringen, die demokratiepolitischen Mindeststandards genügen. Ich möchte Ihnen das an zwei ganz konkreten Beispielen darstellen, die jedem zeigen, dass die jetzige Vorgangsweise nicht wirklich im Sinne der BürgerInnen und auch nicht im Sinne des Parlamentarismus ist.
Zum einen nehme ich die Petition des Gemeinderates der Stadt Mödling her. In diesem Gemeinderat sitzen Sozialdemokraten, Vertreter der Volkspartei, grüne GemeinderätInnen, FPÖ-GemeinderätInnen, Bürgerlisten et cetera, es ist also ein sehr breit gestreuter Gemeinderat. Dieser ist aufgrund des Problems, dass Chlorpyrifos, ein Pestizid, im Trinkwasser seiner Gemeinde gefunden wurde – ein Faktum, das dort ein Skandal war, ein kleiner, begrenzter Skandal; verursacht durch Anwendung im Stadtgebiet –, zur Auffassung gekommen, dass die „Zulassung von Pestizid-Produkten mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos und ähnlichen giftigen Substanzen“ widerrufen werden soll „oder deren Ausbringung in der Nähe dicht besiedelter Gebiete untersagt werden“ soll.
Das ist die Petition, diese ging mit einer Begründung und mit weitergehenden Vorstellungen an das Parlament, an den Minister, wir behandeln diesen Antrag, und was geschieht am Schluss? – Am Schluss nehmen wir das einfach zur Kenntnis, nämlich mit diesem Sammelbericht.
Bei einer solch wichtigen Fragestellung wäre es doch das Mindeste, meine Damen und Herren, diese Dinge direkt dorthin zu bringen, wohin sie sachlich gehören, nämlich in den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, wo die Pestizidfrage diskutiert werden soll und muss. Dies gilt umso mehr, als wir ja sogar auch national ein Pestizidreduktionsanliegen haben, das auf einer europäischen Richtlinie basiert, die Anwendung von Pestiziden zu reduzieren und nicht auszuweiten.
Wir haben da also ein Anliegen, das ganz klar von allen Parteien in einer Stadt getragen wird, aufgrund eines realen Problems, einer realen Katastrophe vor Ort, die Gott sei Dank … (Abg. Weninger: Na, Katastrophe war es keine!) Na ja, es hätte eine Katastrophe werden können, wenn nicht die Bürgerinnen und Bürger und der Bürgermeister sofort reagiert hätten. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) – Das war der Fall, Kollege, informieren Sie sich in der Gemeinde Mödling! (Abg. Weninger: Da ging es um eine illegale Geschichte …!)
Meine Damen und Herren! Um bei dieser Gelegenheit ein anderes Pestizid zu erwähnen, Glyphosat, ein wirklich absolut gefährliches, offensichtlich krebserregendes Pestizid: Die Kommission beabsichtigt – und das war der Grund, warum ich noch zum Drucker geeilt bin –, am 7. März dieses Pestizid bis zum Jahr 2031 wieder zuzulassen! Ich fordere von dieser Stelle aus die zuständigen Stellen Österreichs auf, sich gegen diese Verlängerung der Zulassung von Glyphosat auf europäischer Ebene auszusprechen! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten des Teams Stronach sowie des Abg. Riemer.)
Das ist notwendig, meine Damen und Herren! Das ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und das ist auch im Interesse einer effizienten, guten Umweltpolitik sowie einer Vorsorgepolitik im Sinne der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Die zweite Bürgerinitiative, die ich ansprechen möchte, ist die parlamentarische Bürgerinitiative „SOS – Fluglärm“, ein nicht gerade einfaches Thema. Die Bürgerinnen und Bürger haben da einige ganz konkrete Vorstellungen für Verbesserungen, die sie erreichen wollen, zum Beispiel, dass Flugrouten so gewählt werden sollen, dass besiedeltes Gebiet vermieden wird, oder – auch ganz konkret – dass die dritte Piste in Wien nicht gebaut werden soll. Es handelt sich also um schwierige Themen.
Jetzt könnte man sagen: Okay, die wirtschaftlichen Notwendigkeiten et cetera!, aber wir haben zwei Stellungnahmen: Die eine ist vom Umweltminister – und die ist in diesem Fall sehr, sehr kritisch. Der Umweltminister zitiert in seiner Beantwortung den zehnten Umweltkontrollbericht, der empfiehlt:
„Angesichts der hohen Störwirkung von Fluglärm ist der Schwellenwert für die Aktionsplanung Flugverkehr zu senken. In der Genehmigung von flugverkehrsrelevanten Vorhaben im Rahmen von UVP-Verfahren“ – also Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren – „soll die Festlegung von Flugrouten und gegebenenfalls erforderlicher Anpassungsverfahren verbindlich mitgeregelt werden“.
Wir haben da also eigentlich eine Aussage, die sogar die Bürgerinitiative stützt. Die andere Antwort, vom Verkehrs- und Infrastrukturressort, war alles andere als positiv. In solch einem Fall: zwei Ministerien, zwei Aussagen.
Es wäre auch diesbezüglich richtig gewesen, das nicht einfach nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern diese Bürgerinitiative mit beiden Stellungnahmen im zuständigen Ausschuss, dem Verkehrsausschuss, zu diskutieren.
Meine Damen und Herren! Zwei Beispiele – erstens eine Petition einer Stadtgemeinde, zweitens eine Bürgerinitiative gegen Fluglärm –, die zeigen, dass die Verfahrensvorgänge so, wie sie derzeit geregelt sind, nicht ausreichend sind. Es gibt einen bestehenden Geschäftsordnungsänderungsantrag von mir und Kollegin Musiol. Ich bin aber auch bereit, wie Kollege Pock schon angekündigt hat, gemeinsam, parteiübergreifend endlich sicherzustellen, dass es ab einer bestimmten Zahl von Unterstützungen zu einer verbindlichen Behandlung von BürgerInnen-Anliegen im zuständigen Ausschuss kommen muss. Dafür werden wir uns gemeinsam einsetzen.
Diesmal werden wir aber diesem Sammelbericht unsere Zustimmung explizit verweigern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Pock.)
19.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.
19.47
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Anregungen der Abgeordneten Pock und Pirklhuber bezüglich der Verbesserung der Arbeit des Ausschusses sollte man im Ausschuss ganz offen diskutieren. Meiner Meinung nach gibt es in diesem Ausschuss grundsätzlich eine sehr gute Kommunikation innerhalb der Parteien, und ich bin überzeugt davon – Herr Abgeordneter Pock hat diesbezüglich auch bereits einige Anregungen eingebracht –, dass es zu weiteren Verbesserungen der Arbeit des Ausschusses kommen kann.
Wogegen ich mich aber verwehre, ist die Aussage des Abgeordneten Hafenecker, dass wir Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit Füßen treten. Wir diskutieren, wir holen Stellungnahmen ein, und es gibt derzeit die Möglichkeit einer Zuweisung oder einer Kenntnisnahme im Ausschuss, und das versuchen wir auch gemeinsam umzusetzen. (Abg. Hafenecker: Aber, Kollege, Sie machen es sich trotzdem …!)
Ich darf mich kurz mit einer Bürgerinitiative und einer Petition auseinandersetzen, die zur weiteren Behandlung dem Verfassungsausschuss zugewiesen wurden. Es geht
dabei um die Petition 43: „Anpassung des Pensionssicherungsbeitrages für ÖBB PensionistInnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen an das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz“. Die Einbringer erheben da das Anliegen, den Pensionssicherungsbeitrag der ÖBB-PensionistInnen in der Höhe von 5,8 Prozent, der auch von Witwen und Waisen bezahlt wird, dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz anzupassen.
Diese Petition wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen, wie auch die Bürgerinitiative 61. In dieser fordern die Unterzeichner „die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für PensionistInnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen“. Diesbezüglich wurden Mitte der 1990er-Jahre Bestimmungen fixiert, wonach BeamtInnen im Ruhestand und ÖBB-PensionistInnen einen Pensionssicherungsbeitrag zu leisten haben, der zwischen 3,1 und 25 Prozent betragen kann. In dieser Bürgerinitiative wird gefordert, dass diese Pensionssicherungsbeiträge nur ab der Höhe der Höchstbeitragsgrundlage eingehoben werden sollen.
Beide Anliegen wurden mit drei Stellungnahmen im Vorfeld behandelt und jetzt dem Verfassungsausschuss zugewiesen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.
19.50
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! In diesem Sammelbericht geht es um 17 Petitionen und Bürgerinitiativen, von denen zehn zur Kenntnis genommen und sieben einem Fachausschuss zugewiesen wurden.
Wenn man meinen Vorrednern zugehört hat, könnte man den Eindruck bekommen haben, dass die Petitionen und Bürgerinitiativen nur einmal kurz vorgelesen und dann schubladisiert werden – dem ist nicht so. Es werden zu allen Petitionen und Bürgerinitiativen mehrere Stellungnahmen eingeholt, diese Stellungnahmen werden diskutiert, und dann werden die Petitionen und Bürgerinitiativen aufgrund dieser Stellungnahmen entweder zur Kenntnis genommen oder dem Fachausschuss zugewiesen. (Abg. Pirklhuber: Eben …, aber fachlich …!) Dass die Entscheidung der Mehrheit der Opposition oft nicht gefällt, liegt möglicherweise in der Natur der Sache. (Abg. Pirklhuber: Das gefällt den Bürgerinnen und Bürgern nicht, das hat mit der Opposition nichts zu tun!)
Ich widme mich den Petitionen und Bürgerinitiativen, wo es um Ernährung im Schulsystem geht, um die Finanzierung von Schulen und um das Militärrealgymnasium in Wiener Neustadt.
Leider hat die Ausrichtung des Bundesheeres unter dem letzten Minister eine, möchte ich sagen, eher falsche Richtung genommen. Die angekündigte Schließung des Militärrealgymnasiums Wiener Neustadt war eine dieser Maßnahmen. Der neue Verteidigungsminister, Mag. Doskozil, hat aber schon gezeigt, dass er einiges anders und besser macht als sein Vorgänger.
Meiner Meinung nach sind wir da auf einem viel besseren Weg, und wir haben ja im Nationalrat auch schon beschlossen, dass das Strukturpaket ÖBH 2018 noch einmal geprüft werden soll. (Abg. Hafenecker: Warum haben Sie die Petition nicht in den Ausschuss geschickt?) Aus meiner Sicht gehört auch die Schließung des Militärrealgymnasiums dazu, und ich würde dringend empfehlen (Abg. Hafenecker: Sie haben die Petition beendet!), auch die Schließung des Militärrealgymnasiums Wiener Neustadt noch einmal eingehend zu überprüfen.
Die Bürgerinitiative Nr. 74 betrifft das Thema „Lebenskompetenz Ernährung im Schulsystem“. Ernährung und Lebensmittelsicherheit sind brennende Themen des 21. Jahrhunderts, die uns jetzt und auch in Zukunft beschäftigen werden. Es ist wichtig, Kindern das Thema Ernährung näherzubringen und sie schon im Schulalter in diese Richtung zu sensibilisieren.
Vielfach gibt es an den Schulen schon Projekte, die sich mit gesunder und bewusster Ernährung beschäftigen, wie zum Beispiel die „gesunde Jause“, die oft gemeinsam mit dem Elternverein vorbereitet wird und dadurch auch die Schulgemeinschaft stärkt. Das schafft Bewusstsein und ist sicher wirkungsvoller als ein von oben angeordnetes Beschäftigen mit Ernährung. Es sollte nicht in zentralistischer Manier von oben vorgegeben werden, wie, wann und vor allem wie lange man sich damit zu beschäftigen hat, das würde wieder nur zu mehr Aufwand in Dokumentation, Bericht und Kontrolle führen.
Auch bei der Petition Nr. 39, die sich mit der Zuerkennung von Geldmitteln für Schulen mit hohem Anteil an sozial benachteiligten Kindern beschäftigt, sollten meiner Ansicht nach auf den Standort zugeschnittene Maßnahmen gesetzt werden. Die wichtigste Aufgabe im Schulwesen haben immer noch die Lehrerinnen und Lehrer. Diese verdienen unseren Respekt und unsere Wertschätzung, sind zu unterstützen und dürfen nicht durch immer mehr Dokumentations- und Kontrollaufwand belastet werden.
Die letzten beiden Petitionen und Bürgerinitiativen sind auch Beispiele dafür, dass sie dem Fachausschuss, eben dem Unterrichtsausschuss, zugewiesen wurden (Abg. Pirklhuber: Teilweise!) und im Unterrichtsausschuss fachlich entsprechend zu behandeln sind. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger. – Abg. Pirklhuber: Teilweise korrekt!)
19.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
19.53
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Auch meinerseits ein herzliches Willkommen. Ich nehme Bezug auf die Petition Nr. 46 zum Themenbereich Top-Jugendticket für Jugendliche unter 26 Jahren. Diese Petition habe ich selbst im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen eingebracht. Ich darf erwähnen, dass es notwendig ist, Jugendliche ernst zu nehmen. Wir brauchen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Jugendlichen, daher erlaube ich mir, kurz aus dem aktuellen Regierungsprogramm zu zitieren:
„Sicherstellung der Mobilität aller Jugendlichen und jungen Menschen in schulischer und schulähnlicher Ausbildung durch Ausweitung des bestehenden Top-Jugendtickets auf bisher nicht erfasste Gruppen. Für Studierende soll das tarifliche Angebot im öffentlichen Verkehr (Studententicket) weiter entwickelt werden.“ – So steht es im Regierungsprogramm.
Ich möchte kurz in Erinnerung rufen, dass die zuständige Jugendministerin Karmasin im März des vergangenen Jahres im Rahmen einer Anfragebeantwortung gemeint hat: Wenn das Top-Jugendticket auf alle – auch Studierende – bis zum 24. Lebensjahr ausgeweitet wird und im gesamten Bundesgebiet umgesetzt wird, dann kostet das 150 Millionen € pro Jahr, in der laufenden Legislaturperiode ist das nicht finanzierbar.
Mit dieser Aussage stellt sie sich zu 100 Prozent konträr zu Vizekanzler Mitterlehner, der 2013 in seiner Funktion als Finanzminister (die Abgeordneten Hafenecker und Schmuckenschlager: Familienminister! – Abg. Königsberger-Ludwig: Ja, er meint
Familienminister!), Entschuldigung, als Familienminister gefordert hat, dass es eine flächendeckende Einführung eines günstigen Jugendtickets im gesamten Bundesgebiet geben soll. Da sieht man, dass es bei Weitem keine einheitliche Sichtweise gibt.
Ich fordere daher beide Wirtschaftsminister auf, die Blockade zu beenden, denn eines ist auch klar: Die finanzielle Entlastung der Familien spielt mit der Entlastung der Jugendlichen und der StudentInnen zusammen. Im Burgenland, in Wien und in Niederösterreich geht man bereits mit gutem Beispiel voran. Dort kostet das Top-Jugendticket für ein ganzes Jahr 60 €, und man kann im gesamten Gebiet des Verkehrsverbunds Ost-Region damit fahren.
Das, was Kollege Berlakovich vorhin zum Besten gegeben hat, ist teilweise nicht korrekt gewesen: Das Land Burgenland finanziert selbst 50 Prozent des Semestertickets für StudentInnen in Wien; von vielen Gemeinden werden die restlichen 50 Prozent mitfinanziert, nur von ÖVP-dominierten Gemeinden zum Großteil nicht.
Also die Forderung ist ganz klar: Keine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Jugendlichen, das Top-Jugendticket muss für alle Jugendlichen – für Schüler, für Lehrlinge, für StudentInnen – im gesamten Bundesgebiet gelten. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)
Da die Petition dem Familienausschuss zugewiesen wurde, fordere ich die zuständige Jugendministerin, aber auch den zuständigen Finanzminister – er war vorhin ganz kurz im Saal – noch einmal auf, diese Petition inhaltlich zu unterstützen, denn in Zeiten wie diesen brauchen wir das Geld auch für StudentInnen und Familien. Und 150 Millionen € müssen jedenfalls auch für die StudentInnen in Österreich für den Gesamtstaat finanziell leistbar sein. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Köchl.)
19.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.
19.56
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte tatsächlich berichtigen: Kollege Preiner stellt sich heraus und sagt, ich hätte da irgendetwas Falsches behauptet. Ich kann daraus nur schließen, dass er nicht richtig zugehört hat.
Ich habe gesagt, dass das Studententicket der Wiener Linien zu 50 Prozent bezuschusst wird vom Land Burgenland und dass ich darin eine Ungleichbehandlung sehe mit jenen Studenten, die im Burgenland Fachhochschulen besuchen und aus dem Burgenland in Fachhochschulen nach Eisenstadt und Pinkafeld fahren und diese Bezuschussung eines Studententickets nicht bekommen. Daher sage ich, dass Landeshauptmann Niessl das vielleicht nicht nur Studenten in Wien zugestehen sollte (Zwischenruf des Abg. Brosz), sondern auch anderen, und das berichtige ich tatsächlich.
Ich sage also nicht die Unwahrheit! Hören Sie bitte zu! (Beifall bei der ÖVP.)
19.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.
19.57
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Die Bürgerinitiative 71 zielt auf den Erhalt der Militärmusiken in allen Bundesländern in voller Spielstärke ab.
Meine Damen und Herren! Diese Initiative ist nicht nur deswegen so bemerkenswert, weil innerhalb kürzester Zeit 50 000 Personen diese Initiative unterstützt haben, nein,
sie ist auch deswegen so besonders, weil die Proponenten – das sind die „Militärmusikfreunde Österreich“ mit Obmann Wolfram Baldauf und der Österreichische Blasmusikverband mit Präsident Matthäus Rieger – im Vorfeld des Beschlusses nicht müde wurden, Vorschläge zu machen, wie mögliche Einsparungspotenziale gehoben und gleichzeitig die Militärmusik in den Bundesländern in einer vernünftigen Spielstärke erhalten werden kann.
Man ging sogar so weit, finanzielle Unterstützungen durch den Verein und auch potenzielle Sponsoren in Aussicht zu stellen. Leider ging man auf all das in keiner Weise ein. Heute geht es bedauerlicherweise nicht mehr um den Erhalt, sondern um die Wiederherstellung der Militärmusiken in den Bundesländern.
Die Ensembles 1 bis 8 sind nicht nur für das Publikum ein schwacher Ersatz, sondern auch die potenziellen Rekruten zeigen so wenig Interesse, dass manche Ensembles bald nur noch mit zehn Mann ausrücken müssen, und das, meine Damen und Herren, verdient schon das Prädikat „eher peinlich“. (Abg. Steinbichler: … abschaffen!)
Meine Damen und Herren! Die Proponenten der Initiative und auch viele hier im Haus setzen auf die Vernunft und das Verständnis unseres neuen Ministers Hans Peter Doskozil. Ihm trauen wir zu, die Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, aufzugreifen, um wieder ein sparsames, schlankes und zukunftsorientiertes Militärmusikwesen in den Bundesländern zu installieren – ein Militärmusikwesen, in dem junge Rekrutinnen und Rekruten eine hervorragende Ausbildung erhalten. (Abg. Weninger: … zusammen mit der Polizei, ich habe das silberne …!) Und dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, davon bin ich überzeugt, brauchen wir keinen Entschließungsantrag der FPÖ. (Beifall bei der ÖVP.)
19.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
20.00
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Bei der Petition betreffend Top-Jugendticket wurde von Jugendlichen, von Studierenden gesprochen. Ich würde bitten, auch über junge Menschen mit Behinderungen, die in Beschäftigungsinitiativen sind, zu sprechen, die sind nämlich auch ausgeschlossen. Es wäre wichtig, dass man diese Gruppe auch aufnimmt, wenn man über die Ausweitung des Top-Jugendtickets spricht. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte zur Bürgerinitiative Nr. 72 sprechen. Kollege Pirklhuber, diese Initiative betreffend keine Kürzung der AMS-Mittel ist dem Ausschuss für Soziales zugewiesen worden und dort auch schon in der letzten Sitzung behandelt worden. Das ist eine Initiative, die wirklich sehr gut behandelt worden ist. Es wurden drei Punkte gefordert. Wir haben zwei Stellungnahmen eingeholt, eine vom Bundesministerium für Finanzen und eine vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Wir haben aus meiner Sicht sehr gute Stellungnahmen dazu bekommen und dann eben im Petitionsausschuss dem Sozialausschuss zugewiesen. (Abg. Pirklhuber: Gemeinsam!) – Gemeinsam, genau!
Und wenn man sich die Erledigung anschaut, kann man sagen, dass die Bürgerinitiative eigentlich zu 100 Prozent erfüllt worden ist. Zum einen ist sie dahin gehend erfüllt worden, dass zwar das Bundeshaushaltsgesetz nicht geändert worden ist, dass aber dennoch im Rahmen der Budgetverhandlungen die Mittel für AMS-Politik umgeschichtet werden können. Das ist ein ganz guter Punkt, dass nämlich, wenn Mittel für
50+ nicht ausgeschöpft werden, diese für andere Ausbildungsmaßnahmen verwendet werden können. Das war eine Forderung der Initiative und wurde auch umgesetzt.
Die zweite Forderung war, dass man für Sozialökonomische Betriebe und für Beschäftigungsprojekte in einem gewissen Ausmaß Mittel zur Verfügung stellt. Das haben wir auch sichergestellt. Es werden 40 Prozent für Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte zur Verfügung gestellt. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, die auch Bundesminister außer Dienst Hundstorfer noch sehr prominent umgesetzt hat, denn es war ihm sehr wichtig, dass SÖBs und GBPs gestärkt werden, weil das eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme ist, die den betroffenen Menschen wirklich sehr viel Nutzen bringt.
Der dritte Punkt war, dass die Mittel für die Unterstützung der Kurzarbeit nicht aus den AMS-Fördermitteln genommen werden, sondern aus dem laufenden Budget. Und auch das wurde umgesetzt.
Das ist eine Initiative, bei der wir gemeinsam sagen können, die Interessen der BürgerInnen wurden bestmöglich vertreten. (Abg. Pirklhuber: Nicht immer!) – Aber in diesem Fall schon. (Beifall bei der SPÖ.)
20.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.
20.02
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren im Plenum! Ich gehe auf die Bürgerinitiative 66 ein, bei der es um „Halbe – Halbe – Doppelresidenz“ geht. Es soll der hauptsächliche Aufenthalt mit der Begründung gestrichen werden, dass die aktuelle gesellschaftliche Situation jetzt anders ist und dass sich beide Elternteile gleichwertig kümmern sollen.
Auf den ersten Blick scheint diese Bürgerinitiative ja fair und in Ordnung zu sein. Wir haben drei Stellungnahmen im Ausschuss eingeholt, und in diesen ist zum Ausdruck gekommen, dass beide Elternteile zum Kindeswohl in die Erziehung einbezogen werden sollen, aber der hauptsächliche Aufenthalt doch bei einem Elternteil sein soll.
Jetzt stellt sich die Frage: Wie funktioniert das eigentlich im täglichen Leben? Ist das Kind glücklich, wenn es einmal in dem Bett schläft und einmal in dem anderen, wenn es zwei verschiedene Erziehungsstile genießt und ständig zwischen verschiedenen Familien wechseln muss? – Die psychologische Seite hat dahin gehend Bedenken, und der Grundgedanke des Kinderrechtes soll ja sein, dass das Kindeswohl an oberster Stelle steht, und im Kindesalter ist natürlich Kontinuität etwas besonders Wichtiges. Man soll das Kind vor außerordentlichen Belastungen schützen, und eine primäre Bezugsperson ist schon von Vorteil.
Die Kinder trauen sich dann oft nicht zu sagen, dass sie sich bei der Sache nicht so wohlfühlen, weil sie für das Glück der Eltern verantwortlich sein wollen. Ich denke, da geht es nicht unbedingt nur um die Bedürfnisse der Eltern, sondern vor allem um das Bedürfnis des Kindes.
So sind wir der Meinung, dass die generelle Lösung 50 – 50 nicht anzuzielen ist, sondern dass es in jedem Einzelfall geprüft werden soll, damit einfach das Beste für das Kind herauskommt, denn das Kind soll im Mittelpunkt stehen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.
20.04
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Einleitend eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen des Kollegen Höbart am Beginn dieser Debatte, der Flüchtlinge und Asylwerber als „bildungsferne und auch kulturfremde Menschen“ bezeichnet hat.
Meine Damen und Herren! Das war nicht der erste verbale Ausrutscher des Kollegen Höbart, und ich bin zutiefst enttäuscht und schockiert darüber, dass es zu einer derart menschenverachtenden Aussage weder eine Reaktion des vorsitzführenden Präsidenten noch des Plenums gegeben hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen uns nicht mit einer Diktion abfinden, die auch in dieses Hohe Haus Eingang findet, nur weil sie von manchen freiheitlichen Abgeordneten permanent wiederholt wird. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir als gewählte demokratische Volksvertreter nicht sofort reagieren, aufschreien und protestieren, dann beschreiten wir genau den Weg, der in anderen Teilen Europas bereits gegangen wird. Ich bitte wirklich – es ist keine Kritik, sondern ein Ersuchen meinerseits –, in solchen Fragen auch in einer Plenardebatte, die schon längere Zeit läuft, Sensibilität walten zu lassen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Kommt etwas Vernünftiges auch noch?)
Bevor jetzt jemand herauskommt und sagt, es wurde nicht so gesagt: ich wiederhole, er hat gesagt: bildungsfreie und kulturfremde Menschen. (Abg. Kickl: Aber sie sind ja unserer Kultur fremd!) Natürlich haben Menschen aus Afghanistan, aus Eritrea oder aus Syrien eine andere kulturelle Geschichte als wir, aber ihnen zu unterstellen, kulturfremd zu sein, sie hätten keine Kultur, heißt in Wirklichkeit auch, sie seien keine Menschen. (Abg. Kickl: Das Wort, das hier gepasst hätte, wäre kulturlos! Kollege Höbart hat aber „kulturfremd“ gesagt!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das dürfen sich die demokratischen Institutionen und vor allem das österreichische Parlament nicht gefallen lassen! (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)
20.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Hafenecker zu Wort gemeldet. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung zur tatsächlichen Berichtigung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.07
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Weninger, ich habe Sie vorher bereits gebeten, Ihre Ohren zum Zuhören zu verwenden. Wenn Sie das gemacht hätten, hätten Sie gehört, dass Kollege Höbart gesagt hat: Ich zitiere aus der „Kronen Zeitung“. Das hat er zweimal erwähnt, und ich bitte, das im Stenographischen Protokoll nachzulesen. (Beifall bei der FPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
20.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, das war jetzt natürlich keine tatsächliche Berichtigung. Darauf habe ich hinzuweisen.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.
20.07
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Wir haben heute den Sammelbericht mit 17 verschiedenen Punkten vor uns liegen, und es sind so viele Zuweisungen in diesem Sammelbericht enthalten, wie wir noch nie hatten.
Kollege Pirklhuber, du hast selbst „SOS – Fluglärm“ zitiert, und ich gehe davon aus, dass, wenn ein Umweltminister schreibt, dass Gesetzgebung, Umweltverträglichkeitsprüfung und so weiter angewendet werden, das auch überall angewendet wird und wir nicht von einer Piste reden. Deswegen glaube ich auch, dass die Antwort genügt, dass das Umweltministerium darauf schaut, dass die Lärmbelästigung für die Anrainer und Anrainerinnen entsprechend gering ist. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) – Wie gesagt, das ist Ihre Ansicht.
Nur eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen des Kollegen Pock, weil er gesagt hat, eigentlich sollte jeder hier vorsprechen können: Ich habe sehr viele Kontakte, wenn Bürgerinitiativen hierher kommen. Ich habe heute zum Beispiel wieder mit einer Jugendbewegung Kontakt gehabt, wobei es ums Wohnen ging. Wir haben dann direkt mit ihnen diskutiert und haben die Möglichkeit, ihre Argumente hier auch einfließen zu lassen.
Wir haben doch einige Hearings abgehalten. (Abg. Pirklhuber: Zwei!) – Zwei, ja. Eines war, glaube ich, das erste zu TTIP, etwas ganz Wichtiges. Wenn wir nächste Woche wieder eine Petition zu TTIP haben, dann haben wir das für unseren Bereich abgehandelt und weitergegeben. Es gibt Themen, die wir dann immer wieder bekommen.
Man muss ganz ehrlich sagen: Solche Petitionen werden teilweise von Abgeordneten unterzeichnet. Direkt von den Bürgern kommen nur Bürgerinitiativen mit 500 Unterschriften herein. Ich glaube, da müssen wir unterscheiden. Es ist im Endeffekt so, dass im Ausschuss nach der Geschäftsordnung entschieden wird, wie wir damit umgehen, und wir weisen sehr viele zu.
Kollege Hell hat die Pensionen angesprochen, wir haben ja heute Vormittag schon darüber diskutiert. Es hat ja auch eine Petition zum Pensionskassengesetz gegeben. Wie diese Petition geschrieben ist, zeigt klar auf, worüber wir heute Vormittag diskutiert haben, denn da steht drinnen, dass das Pensionskassengesetz das von vielen so propagierte zweite und dritte Standbein der Pensionen ist. Das ist aber von den Aktienmärkten und von den Anlegern abhängig, und wir wollen auf keinen Fall, dass unsere Pensionen davon abhängig sind und davon, ob Leute investieren oder nicht. Wir vertrauen auf das staatliche Pensionssystem, und ich glaube, das ist gesichert. (Beifall bei der SPÖ.)
20.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Es liegt mir dazu keine weitere Wortmeldung vor. Die Debatte ist geschlossen.
Es gibt auch keinen Wunsch des Herrn Berichterstatters auf ein Schlusswort.
Wir gelangen daher nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 886 der Beilagen hinsichtlich der Petitionen Nr. 26, 39, 43 und 44, 46, 49, 51 und 52 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 61, 65 und 66, 70 bis 72 sowie 74 bis 76 zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Militärrealgymnasiums Wiener Neustadt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Erhalt der Militärmusik trotz der geplanten budgetären Einsparungen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt. (Abg. Kickl – in Richtung ÖVP –: Wieder umgefallen!)
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (995 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden (1001 d.B.)
17. Punkt
Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit geändert wird (1002 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
20.12
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bevor ich mich mit dem Inhalt dieses Gesetzesentwurfes befasse, möchte ich schon ein paar Worte zur Entstehung sagen: Der Ministerialentwurf wurde dem Nationalrat am 28. Dezember 2015 zugeleitet. Die Begutachtungsfrist für externe Stellen wie den Rechnungshof, die Nationalbank oder die Bundesländer endete schon am 11. Jänner. Das heißt, wenn man Feiertage und freie Tage herausrechnet, hatten wir genau neun Tage zur Begutachtung.
Jetzt bin ich ja durchaus ein Freund von schnellen Entschlüssen und schnellen Entscheidungen, aber hier war die Begutachtungsfrist doch sehr kurz. Man sollte bedenken, dass es hier immerhin um Haftungsübernahmen von 2 Milliarden € geht und um Rücklagenauflösungen von fast einer halben Milliarde Euro.
Bei derartig überstürztem Handeln beschleicht mich schon der Verdacht, dass es hier weniger um eine wohldurchdachte Strukturänderung geht, sondern vielmehr ist der Herr Finanzminister angesichts seines enorm angespannten Budgets und massiv steigender Ausgaben und überbordender Staatsschulden bei der Suche nach jedem Cent offensichtlich auf die Rücklagen der Münze Österreich gestoßen. Und diese Rücklagen sollen jetzt offensichtlich so schnell wie möglich aufgelöst und versilbert werden, um das Budget zumindest kurzfristig zu stabilisieren. Also mit nachhaltiger Budgetpolitik hat das nichts zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt könnte man nach dieser einleitenden Kritik durchaus versucht sein, der Bundesregierung eine Art von Lob auszusprechen, dass sie es überhaupt tut. Keine Sorge, Herr Bundesminister, ich kann es eh nicht tun, denn einerseits entsprechen Sie – und das weiß ich auch durchaus zu schätzen – einer Anregung des Rechnungshofes, der ja im Jahr 2013 empfohlen hat, Möglichkeiten zu evaluieren, die dazu geeignet sind,
die finanziellen Mittel nicht dauerhaft in der Münze Österreich AG zu binden. Also diese Rücklagenauflösung kann man ja durchaus gutheißen, die ist auch in Ordnung.
Auf den ersten Blick schaut das auch wie eine gute Sache aus, da dem Bund mit einem Schlag Erlöse von 436 Millionen € zufallen. Wie der wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu entnehmen ist, reduziert sich damit bis 2044 die öffentliche Verschuldung um 0,15 Prozent. Negative oder belastende Auswirkungen werden in der Folgenabschätzung keine erwähnt. Auf den ersten Blick handelt es sich hier also wirklich um ein verspätetes Weihnachtsgeschenk der Tochter Münze Österreich an den Vater Staat.
So schön ist es aber in Wirklichkeit nicht. Ganz am Ende Ihres Entwurfes steht nämlich der entscheidende Paragraph, der die ganze Suppe versalzen könnte, und zwar wird die Haftungsgrenze gemäß Bundeshaftungsobergrenzengesetz um 2 Milliarden € erhöht, eben jene 2 Milliarden €, mit denen die Republik jetzt für die Münze Österreich haften muss, da ja die Rücklagen für die Rücklöseverpflichtungen, die die Münze ja hat, aufgelöst werden.
Jetzt wäre es natürlich schon sehr interessant, Herr Bundesminister, zu wissen, in welchem Ausmaß die Münze Österreich schon bisher auf ihre Rücklöserücklagen zurückgreifen musste. Es wäre auch interessant, zu wissen, in welchem Ausmaß bisher Münzen rückeingelöst wurden. Und es wäre auch interessant, zu wissen, ob jetzt der Bund entsprechende Rücklösevorsorgen treffen wird müssen. Nur leider steht darüber in Ihren Erläuterungen zu diesem Gesetzesentwurf kein Wort. Und im Klartext bedeutet das, dass das Parlament heute hier ein Gesetz beschließen soll, ohne dessen Auswirkungen zu kennen. Und dabei geht es immerhin um 2 Milliarden €.
Da können wir beim besten Willen nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Aus meiner Sicht gibt es jetzt nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist sich das Bundesministerium für Finanzen über die budgetären Auswirkungen selbst nicht im Klaren, und es geht dem Bundesminister nur um die 436 schnellen Millionen. Dann ist das Gesetz im hohen Maße verantwortungslos. Oder das Bundesministerium hat eine entsprechende Risikoabschätzung vorgenommen, was ich doch sehr hoffe. Dann ist es im hohen Maße demokratiepolitisch bedenklich, wenn diese Abschätzung dem Parlament vorenthalten worden ist.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich darf Sie in diesem Zusammenhang schon daran erinnern, dass die Budgethoheit noch immer beim Parlament liegt. Und werden dem Parlament wesentliche Fakten vorenthalten, um diese Budgethoheit ausüben zu können, dann ist es eine besorgniserregende Schmälerung der Kernkompetenz dieses Hauses. (Beifall bei der FPÖ.)
Darum stelle ich abschließend fest: Eine seriöse Beschlussfassung über diesen Entwurf im Sinne der österreichischen Steuerzahler ist anhand der vorgelegten Informationen nicht möglich. Darum werden wir auch nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
20.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
20.17
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Haider, man kann halt überall in der Suppe auch ein Haar finden. Wenn die Regierung Empfehlungen des Rechnungshofes nicht umsetzt, dann schreit die Opposition: Feuer! Wenn Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden,
dann passt es der Opposition auch nicht. (Abg. Kickl: Jetzt hat er es aber gerade erklärt!)
Herr Kollege, Sie haben die Rücklagen angesprochen. Wenn man 436 Millionen an Rücklagen auflöst und dann vorsichtigerweise Haftungen in einem Vielfachen dieser Rücklagen übernimmt, dann kann ich nur sagen: Wahrscheinlich werden die Rücklagen in etwa dem entsprochen haben, was die Münze Österreich hier verwendet hat. Und wenn man hier höhere Haftungen übernimmt, dann ist das nur ein Sicherheitsfaktor.
Ich finde, das ist eine gute Lösung und ist nur zu begrüßen.
Ich bringe in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Bargeldes
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (995 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden (1001 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„In Anerkennung der Bedeutung der Verwendung von gesetzlich zugelassenen Euro-Banknoten und -Münzen als Ausdruck der verfassungsgesetzlich garantierten Privatautonomie werden die Österreichische Bundesregierung und alle ihre Mitglieder aufgefordert, sich auf allen Ebenen der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzusetzen, dass weiterhin der uneingeschränkte Zahlungsverkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen durch keinen Maßnahmen eingeschränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird.“
*****
(Abg. Lichtenecker: Das ist jetzt nicht wahr! Gemeinsam mit der SPÖ!)
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist uns sehr wichtig, dass das Bargeld erhalten bleibt. Die Österreicherinnen und Österreicher beziehungsweise alle Bürgerinnen und Bürger verwenden zu 89 Prozent für alle ihre Geschäfte das Bargeld. Es ist ein wesentlicher Punkt der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, dass sie sich aussuchen können, mit welchem Zahlungsmittel sie bezahlen, und deshalb ist es uns auch so wichtig, dass das Bargeld erhalten bleibt.
Natürlich ist uns bewusst, dass der Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung ein wesentlicher Teil sein muss, der weiterhin verfolgt werden soll, aber es ist uns in diesem Zusammenhang trotzdem sehr wichtig, dass auf allen Ebenen alle unsere Regierungsmitglieder und alle, die in der Europäischen Union Einfluss nehmen, darauf drängen, denn ich glaube – mein Klubobmann wird ja dann auch noch dazu sprechen –, dass es eine gute Maßnahme und ein gutes Zeichen ist, wenn wir hier im österreichischen Parlament die Absicherung des Bargeldes auch verfassungsrechtlich vornehmen. Wenn man weiß, dass auf europäischer Ebene alle 28 Mitgliedstaaten zustimmen müssten, wollte man das Bargeld abschaffen, so wäre es ein gutes Zeichen, wenn jedenfalls unsere Regierungsmitglieder so einem Vorschlag auf europäischer Ebene niemals zustimmen könnten. (Abg. Kogler: Wer will das abschaffen?)
Kollege Kogler, ich glaube, du liest keine Zeitungen und hörst nicht in mögliche Willensbildungen hinein. Wir in Österreich wollen das nicht! Die Grünen und Kollege Rossmann können gerne sagen, ob sie zum Bargeld stehen oder nicht. (Ruf bei den Grünen: Das ist eine Schattendebatte!) Das ist überhaupt keine Schattendebatte, sondern etwas, was uns droht, und das wollen wir abwenden. (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
20.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Unselbständiger Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Bargeldes
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (995 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden (1001 d.B.)
Begründung
Das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in den Euro und das Bargeld ist groß; das bestätigt auch der Umstand, dass in Österreich 89% aller Geschäfte in Bargeld abgewickelt werden. Dieses Vertrauen in das Bargeld und den baren Zahlungsverkehr ist schützenswert.
Unbestritten ist der legitime Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und die Finanzierung von Terrorismus, dh gegen die Verwendung und das Einschleusen von Bargeld aus illegalen Geschäften in den legalen Geldkreislauf. Obwohl eine Beschränkung des baren Zahlungsverkehrs im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und die Finanzierung von Terrorismus, ein legitimes öffentlichen Interesse darstellt, wäre die Abschaffung von Bargeld im Zahlungsverkehr ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in Freiheitsrechte wie die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie. Im Sinn der Vertrauensbildung sollen weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union oder der Völkergemeinschaft Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen in die Bargeldbereitstellung volkswirtschaftlich erschüttern könnten. Insbesondere soll durch keine Maßnahme die Möglichkeit zur Kapitalbildung (in welcher Form auch immer), die dem Aufbau von Wohlstand dient, eingeschränkt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„In Anerkennung der Bedeutung der Verwendung von gesetzlich zugelassenen Euro-Banknoten und -Münzen als Ausdruck der verfassungsgesetzlich garantierten Privatautonomie werden die Österreichische Bundesregierung und alle ihre Mitglieder aufgefordert, sich auf allen Ebenen der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzusetzen, dass weiterhin der uneingeschränkte Zah-
lungsverkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen durch keinen Maßnahmen eingeschränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Kogler: Ich bin dafür, dass die Regierung die Regenschirme beschützt, damit die Leute nicht nass werden!)
20.22
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Von einem Finanzminister erwarte ich mir, dass Gesetzesentwürfe, Verordnungen und Erlässe, die das Ministerium verlassen, rechtskonform, nachvollziehbar und in sich schlüssig sind.
Das Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden, ist ein Negativbeispiel für die Legistik von Finanzminister Schelling. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen und die wirkungsorientierte Folgenabschätzung in dieser Regierungsvorlage ist falsch. Die finanziellen Auswirkungen für den Bund werden in der WFA mit zusätzlichen Einnahmen von 436,3 Millionen beziffert. Diese Summe ist aber nicht korrekt. Der Finanzminister hat vergessen, dass es in Österreich auch ein Steuerrecht gibt.
Es gibt eine Sonderbestimmung im Nationalbankgesetz, die vorsieht, dass die Gewinnausschüttungen der Münze Österreich AG bei der Nationalbank zu versteuern sind, das heißt, dem Bund können nicht 436,3 Millionen € zufließen – außer die Nationalbank begeht Steuerhinterziehung, wovon ich nicht ausgehe –, sondern nur der reduzierte Betrag, und das sind 327,2 Millionen €.
Die Körperschaftsteuer in Höhe von 109,1 Millionen € ist gemäß dem § 8 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz eine gemeinschaftliche Bundesabgabe und hat daher auch finanzielle Auswirkungen auf die Länder und Gemeinden. Davon findet man aber in der WFA überhaupt nichts. In der WFA gibt es nur finanzielle Auswirkungen für den Bund.
Was halten Sie nun von einem Finanzminister, der bei seinen Regierungsvorlagen das Steuerrecht und das Finanzausgleichsgesetz ignoriert? (Bundesminister Schelling: Des is’ a Gaude!) Was halten Sie von einem Finanzminister, der im Budgetausschuss am 9. Februar 2016 auf diese Fehler hingewiesen wird und dennoch seinen Gesetzesentwurf nicht ändert? Und was halten Sie von einem Finanzminister, der die kritische Analyse des Budgetdienstes vom 4. Februar 2016 im Budgetausschuss mit folgenden Worten kommentiert: Der Budgetdienst hat nicht immer recht.
Herr Finanzminister, der Budgetdienst unter der Leitung von Dr. Berger leistet eine hervorragende und qualitativ hochwertige Arbeit, für die wir uns bei dieser Gelegenheit recht herzlich bedanken möchten. (Beifall bei der FPÖ.)
Zwei weitere Kritikpunkte: Der gegenständliche Gesetzesentwurf sieht kein Haftungsentgelt für den Bund vor, obwohl der Bund mit diesem Gesetz eine Haftung von derzeit 1,5 Milliarden € übernimmt. Durch den Verzicht auf ein Haftungsentgelt erhöht sich die Dividende der Münze Österreich an die OeNB, was zwar zu höheren Körperschaftsteuereinnahmen führt, welche aber der Bund wieder mit den Ländern und Gemeinden teilen muss. Wenn die Haftung aber ausschließlich den Bund trifft, dann soll es auch keinen Vorteil für die Länder geben. Daher fordere ich in diesem Zusammenhang eine gesetzliche Verankerung eines Haftungsentgelts für den Bund. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Finanzminister ist im Budgetausschuss auch eine weitere Antwort schuldig geblieben, jene auf die Frage, warum bei einer Haftungsübernahme von 1,5 Milliarden € die Haftungsobergrenze im Bundeshaftungsobergrenzengesetz um 2 Milliarden € erhöht werden soll.
Im Übrigen ist festzuhalten, dass die geplante Gewinnausschüttung an den Bund als Superdividende im Sinne des ESVG 2010 zu qualifizieren ist und daher keine Auswirkungen auf das Maastricht-Defizit haben kann, auch wenn der Finanzminister immer Gegenteiliges behauptet.
In letzter Zeit muss ich immer wieder feststellen, dass sich der Finanzminister nicht an den Stufenbau der Rechtsordnung hält. Zum einen ist der 67-seitige Registrierkassenerlass des Finanzministers in Teilen rechtswidrig, zum anderen räumt ein Spitzenbeamter des Finanzministeriums in einem Schreiben an die Wirtschaftskammer Österreich vom 19. November 2015 einer WKO-Sparte eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2020 betreffend Registrierkassa und Warenbezeichnungen ein.
Herr Finanzminister, ich darf Sie darauf hinweisen, dass diese Übergangsregelung in Briefform, die ich hier inhaltlich nicht kritisieren möchte, derzeit nicht einmal Erlasscharakter hat und zudem rechtswidrig ist.
Herr Finanzminister, auch Sie und Ihr Ministerium haben sich an den Stufenbau der Rechtsordnung zu halten. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gesetzesentwürfe inhaltlich richtig sind, und sorgen Sie dafür, dass es nicht zu Erlässen kommt, die dem Gesetz widersprechen! (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Bargeldantrag der Regierung: Ich freue mich, dass die Regierungsparteien sich nunmehr endlich auch durchringen konnten, einen Antrag betreffend Beibehaltung des Bargeldes einzubringen. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht weit genug geht. Wir brauchen eine entsprechende Staatszielbestimmung, die das Recht auf Barzahlung verfassungsrechtlich verankert, und daher hat die FPÖ heute einen solchen Antrag eingebracht, der eine verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf Barzahlung sicherstellt.
Die Abschaffung des 500-€-Scheines steht ja unmittelbar bevor, und hier kann die Bundesregierung gleich den Wahrheitsbeweis antreten, wie ernst es ihr mit dem Bargeld ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Finanzminister, Gewinne werden auch über Steuererklärungen weißgewaschen. Hier wäre mehr Sensibilität aufseiten der Finanzverwaltung gefordert, Steuererklärungen nicht nur auf fingierte Kosten zu überprüfen, sondern auch auf fingierte Gewinne.
Wie glaubhaft der Schutz des Bargeldes durch die Regierungsparteien ist, beweist eine Bestimmung im Finanzstrafgesetz, die die Regierungsparteien im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2015/2016 beschlossen haben, welche ich Ihnen kurz vorlesen darf:
„§ 51. (1) Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig, (…) wer ein abgabenrechtliches Verbot zur Leistung oder Entgegennahme von Barzahlungen verletzt. (2) Die Finanzordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 000 Euro geahndet.“
So viel zur Ernsthaftigkeit des Antrages der Regierungsparteien. (Beifall bei der FPÖ.)
20.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
20.30
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe das jetzt interessant gefunden, wie mühsam die Verrenkungen der Freiheitlichen sind, um zu erklären, wieso sie gegen dieses Gesetz sind – da muss
die Seite 67 der Erläuterungen, die Fußnote 5 herhalten. Im Kern ist es eine vernünftige Lösung. Es wird ein Vorschlag des Rechnungshofes vollzogen – das ist keine Seltenheit, das machen wir ja oft: Vorschläge des Rechnungshofes hier umsetzen. Die Kritik in Richtung der Freiheitlichen: Wenn wir aus guten Gründen manchmal einen Vorschlag des Rechnungshofs nicht umsetzen, wird es kritisiert. Wenn wir aber einen Vorschlag des Rechnungshofs umsetzen, sind sie auch dagegen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Es ist den Freiheitlichen ohnedies unbenommen, so Politik zu machen und Politik so zu verstehen.
Zur Frage, ob das jetzt so kurzfristig war, kann sich ja jeder einmal selbst überlegen: Vor ziemlich genau zwei Monaten ist dieser Gesetzesvorschlag auf der Homepage des Parlaments gelandet. Das heißt, zwei Monate nachdem dieser Vorschlag auf die Homepage des Parlaments gestellt wurde, beschließen wir das. Das sind zwei Monate. Was da jetzt die Kurzfristigkeit sein soll, verstehe ich nicht. Aber das können Sie vielleicht erklären, wieso zwei Monate kurzfristig sein sollen. (Ruf bei der FPÖ: Weil die Argumente falsch sind!)
Zur Frage Bargeld: Also ganz ehrlich, ich brauche den Entschließungsantrag nicht, weil ich Vertrauen in den Finanzminister habe (Abg. Auer: Das ist gefährlich!), dass er im Europäischen Rat das macht, was er hier öffentlich sagt und was übrigens alle Parteien hier gesagt haben – ich kenne auch keinen einzigen Abgeordneten dieses Hauses, der jemals etwas anderes gesagt hätte. (Abg. Lopatka: Warum kritisieren Sie nicht Klubobmann Schieder?)
Ich brauche den Antrag nicht, ich habe auch so Vertrauen zu Ihnen, Herr Finanzminister Schelling, dass Sie sich daran halten, auch wenn wir das jetzt nicht in einem Entschließungsantrag beschließen, aber der Koalitionspartner will den unbedingt. Das müssen Sie sich ausmachen, wo das Vertrauen zu Hause ist, dazu kann ich natürlich jetzt nichts Sinnstiftendes sagen.
Aber bitte: Die Verfassung des Landes ist sicherlich keine Mülldeponie für Politik-Placebo-Instrumente. Das muss man halt auch einmal klar sagen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Insofern ist es richtig, dass wir das nicht in die Verfassung reinschreiben. Die Verfassung ist doch nicht ein Platz für Politaktionismus (Ruf bei der FPÖ: Beim Bargeld!), sondern in dieser sind die Grundwerte unserer Gesellschaft festgeschrieben. Und bitte: Bargeld gibt es seit wann? Seit wie vielen Tausenden Jahren gibt es Bargeld? Und hat das jemals irgendwann in der Verfassung stehen müssen, damit es das gibt? – Das ist einfach ein Aktionismus, den ich nicht verstehe.
Es kann sich jeder gern um die unwichtigen Probleme des Landes kümmern. Wir kümmern uns gern um die wichtigen Probleme. Und die wichtigen Probleme, die wir in Österreich haben, sind Arbeitsmarkt, Jobs, Wirtschaftswachstum. Das sind die wichtigen Fragen, um die wir uns kümmern müssen – und natürlich auch um die Frage der Gerechtigkeit, wie Einkommen verteilt ist, wie Vermögen verteilt ist, und darum, dass jeder, der eine Leistung erbringt, auch ein gewisses Auskommen mit seinem Einkommen hat.
Deswegen haben wir zum Beispiel die Steuerreform gemacht, um die Steuern und Abgaben auf Arbeit senken zu können und gleichzeitig darauf zu achten, dass Kapital und Vermögen einen gerechteren Beitrag leisten. Das sind die wichtigen Probleme, das sind die Sachen, wo die Leute dann nämlich mehr Bargeld im Börsel haben – und nicht irgendeine Placebo-Bestimmung in der Verfassung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Bravoruf des Abg. Kogler.)
Als letzten Punkt: Es gibt ja da auch noch ein Bundesgesetz zur Schaffung der Abbaubank. Dabei geht es im Prinzip darum, dass im Falle von zufällig entstehenden steuertechnischen Gewinnen aus dem Hypoabbau keine Körperschaftsteuer fällig wird,
die mit den Gemeinden und Ländern geteilt werden müsste. Wir wissen alle: Die Hypo ist kein Geschäft, war nie ein Geschäft, wird nie ein Geschäft sein für den Steuerzahler, und deswegen braucht man auch keine Gewinnsteuern in der Hypo zu zahlen.
Wobei man bei der Hypo schon noch eines sagen muss – und es ist das, was wir im Untersuchungsausschuss jetzt über ein Jahr lang klar herausgearbeitet haben –: Das Problem waren die Haftungen und dass die zuständigen Finanzlandesräte Pfeiffenberger, Haider, Dobernig – diese drei waren die einzigen Finanzlandesräte zu jener Zeit, die alle eine Stopptaste hatten – einfach nie diese Stopptaste gedrückt haben. Bis heute ist es unser Problem, dass diese blauen Finanzlandesräte verantwortungslos gehandelt und nicht die Stopptaste gedrückt haben. Ausbaden können wir jetzt den Schaden leider alle gemeinsam. Im Untersuchungsausschuss ist diese Verantwortung der blauen Finanzlandesräte in Kärnten meiner Ansicht nach schon klar hervorgekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
20.35
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Der Änderung des Scheidemünzengesetzes werden wir natürlich zustimmen, keine Frage. Ob das, was Sie, Herr Minister Schelling, im Ausschuss behauptet haben, dass nämlich ein Teil dieser Rücklagenauflösung das strukturelle und das Maastricht-Defizit senken wird, bleibt aber fraglich. Ich bin gegenteiliger Meinung. Die einschlägigen Vorschriften sagen klipp und klar, dass das Maastricht-Defizit neutral ist und dadurch nicht gesenkt wird. Wir werden ja sehen, wie die Rechnung am Ende des Tages ausschaut. Was Sie hier machen, Herr Finanzminister, ist das, was Sie anderen vorwerfen, nämlich Wohlfühlbudgetierung.
Nun aber möchte ich mich einem Antrag der Regierung zuwenden, der sich mit dem Thema Bargeld befasst. Das beschäftigt mich ja in den letzten Tagen über Gebühr, muss ich sagen, und beginnen möchte ich damit, dass ich und wir Grüne selbstverständlich für die Aufrechterhaltung des Bargeldes als Zahlungsmittel sind. Damit könnte ich eigentlich schon aufhören. Tue es aber nicht. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
Dort, wo es darum geht, dass ausschließlich die Aufrechterhaltung des Bargeldes als Zahlungsmittel im Vordergrund steht, stimmen wir Grünen auch zu. So geschehen im Landtag in Kärnten, so geschehen im Landtag in Oberösterreich. Aber dieser Entschließungsantrag, Frau Kollegin Tamandl – hören Sie mir jetzt wenigstens zu! (Abg. Tamandl: Immer!) –, geht weit darüber hinaus. Darin ist nämlich eine uneingeschränkte Beibehaltung von Bargeld im Zahlungsverkehr vorgesehen.
Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie nicht einmal wissen, was Sie im Zuge der letzten Steuerreform beschlossen haben. Damals haben Sie nämlich eine neue Regelung für den Zahlungsverkehr im Baugewerbe beschlossen. – Schon vergessen, Frau Kollegin? – Nachblättern, bitte sehr, nachblättern, bevor man so einen Entschließungsantrag hier in diesem Hohen Haus einbringt! (Abg. Kogler: Vielleicht schaffen wir das ja wieder ab!)
Der Entschließungsantrag ist in seiner Tendenz – eben weil er uneingeschränkt ist – auch gegen die Einführung von Bargeldobergrenzen, wie sie etwa von Finanzminister Schäuble vorgeschlagen wurden und durchaus sinnvoll sind. Ob das jetzt die 5 000 € sein müssen oder ob es 10 000 € (Abg. Stefan: Warum?!) – warten Sie ein bissel! – oder 15 000 € sind, darüber kann man diskutieren. Aber es erschwert jedenfalls die
Schwarzgeldkofferwirtschaft und liefert einen Beitrag zur Bekämpfung von Betrug, Korruption, Schwarzgeld und Geldwäsche, Herr Kollege. Das kann man mit einer Obergrenze erreichen. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn jetzt Einzelne wie Kollege Lopatka etwa hergehen und das Bargeld als Zahlungsmittel in der Verfassung verankern wollen, ja, das ist ja eine reine Folklore-Veranstaltung. Bitte seien Sie mir nicht böse! Da haben wir alle Verfassungsrechtler dieses Landes auf unserer Seite, weil das ja völlig wirkungslos ist, denn hier gilt EU-Recht und nicht nationales Recht. (Abg. Kogler: Wirkungslos und dumm auch noch!) – Und dumm, ganz dumm.
Weil Kollege Werner Kogler „dumm“ sagt: Ja, dumm ist das, was der Herr Staatssekretär Mahrer will, der will nämlich einen 1 000-€-Schein einführen. Also bitte, was soll denn das? Haben wir keine wichtigeren Probleme in dem Lande zu lösen? (Beifall bei den Grünen.)
Steuerflüchtlinge, Kriegsflüchtlinge, Arbeitslosigkeit, das sind die Probleme, denen wir uns zuwenden sollten – und nicht dieser monetären populistischen Folklore. Das war jetzt Copyright Werner Kogler. Aber am Schluss noch einmal ein klares Ja von den Grünen für die Aufrechterhaltung des Bargeldes im Zahlungsmittelverkehr. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
20.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rossmann, für den Begriff „dumm“ in Richtung Staatssekretär Mahrer erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Kogler: Er hat ja nur mich zitiert! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) – Ich habe sehr genau zugehört! Danke schön.
*****
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß. – Bitte.
20.39
Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht zum Scheidemünzengesetz und nicht zum Bundeshaftungsobergrenzengesetz sprechen, sondern zu dem Gesetz, das im Ausschuss eigentlich am meisten für Diskussion gesorgt hat, nämlich dem Gesetz, mit dem das Gesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit geändert wird. Ich möchte ein paar Worte dazu sagen: Was ist damit geplant? Was haben wir vor? Warum machen wir das?
In der Abbaueinheit soll es zu einem Schuldenschnitt kommen, und so ein Schuldenschnitt führt zwangsläufig zu einem Sanierungsgewinn, einem Gewinn, der in den Büchern steht, aber nicht in Cash ausgezahlt wird. Dieser Sanierungsgewinn führt automatisch zu einer Körperschaftsteuer, denn Verlustvorträge außerhalb des Insolvenzrechtes können nur zu 75 Prozent ausgeglichen werden. Es kommt daher automatisch zu einer Kostenerhöhung in der Abbaueinheit, anders, als wenn eine Insolvenz durchgeführt worden wäre. Jetzt wollen wir aber speziell in dieser Abbaueinheit den Gläubigern ein vernünftiges Angebot legen, wo mehr herauskommt als bei einer Insolvenz und nicht weniger. Außerdem ist in der Richtlinie über die Abbaueinheit ein No-Creditor-Worse-Off-Prinzip enthalten, das heißt: keine Schlechterstellung bei der Abbaueinheit gegenüber einer Insolvenz.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung führt genau dazu, dass es hier eben keine Schlechterstellung gibt, und wir lösen das mit einer Körperschaftsteuerfreistellung. Anfangs schaut es aus, als ob das eine Besserstellung zu anderen Gesellschaften wäre – ist es in dem Fall nicht, denn die Abbaueinheit wird am Schluss liquidiert, und man kann die Verlustvorträge auch nicht anderweitig verwenden.
In Summe führt diese Körperschaftsteuerfreistellung zu einer Reduktion von Haftungen des Landes Kärnten und damit zu einer geringeren Zahlungswahrscheinlichkeit des Steuerzahlers. Daher ersuche ich Sie, meine Damen und Herren, diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.
20.42
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Als Mitglied des Hypo-Untersuchungsausschusses stelle ich Ihnen einige Fragen: Welche Lehren können wir mit dem heutigen Beschluss zum Bundeshaftungsobergrenzengesetz aus dem Hypo-Ausschuss ziehen? Womit haben wir uns in den letzten Monaten in diesem Untersuchungsausschuss im Rahmen von 58 Sitzungen mit mehr als 100 Auskunftspersonen intensivst beschäftigt?
Im Kern geht es darum, dass ein entscheidendes Element im Bankensektor gefehlt hat, ein Element, um ungezügelte Haftungsübernahmen von Gebietskörperschaften zu vermeiden.
Es ist hoch an der Zeit, dass dieses Bundeshaftungsobergrenzengesetz beschlossen wird, und zwar im Interesse der Steuerzahler. Dieser Beschluss ist nicht nur auf Bundesebene entscheidend, sondern wäre auch auf Landesebene eminent wichtig. Warum? – Werfen wir einen Blick nach Kärnten! Ja was ist da mit den Haftungen passiert? – Das Bundesland Kärnten ist innerhalb weniger Jahre Milliardenhaftungen in schwindelerregender Höhe, nämlich bis zum Zehnfachen des Landesbudgets, eingegangen.
Die Haftungen waren einerseits das Geschäftsmodell der Hypo, andererseits hat das Land dafür kräftige Provisionen kassiert und damit Prestigeprojekte finanziert: Fluglinie, Seebühne et cetera. (Abg. Kogler: Balkan-Mafia!) Die damaligen politischen Verantwortlichen – wir haben es heute schon kurz gehört –, nicht nur der damalige Landeshauptmann Haider, auch die Finanzlandesreferenten Pfeifenberger und Dobernig hätten es in der Hand gehabt, dieses Spiel mit den Haftungen zu beenden. Sie haben es aber nicht getan.
In Kärnten hat die Politik verantwortungslos damit kalkuliert und darauf gesetzt, dass, sollte etwas schiefgehen, ohnehin der Staat einspringen wird. Und letztendlich hat sich gezeigt, dass eine staatliche Übernahme der Hypo-Bank die einzige Möglichkeit war, den ohnehin schon gigantischen Schaden zu begrenzen. Hätte es die Verstaatlichung nicht gegeben, was wäre dann gewesen? – Im Falle einer Insolvenz wären die Milliardenhaftungen im Moment schlagend geworden.
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Lehren können wir also aus den bisherigen Ergebnissen dieses Untersuchungsausschusses jedenfalls ziehen? – Es muss eine Limitierung von Haftungen geben, und zwar nicht nur auf Bundesebene, sondern vor allem auch auf Landesebene. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky gelangt zu Wort. – Bitte.
20.45
Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident – des Nationalrates, meine ich! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren zu Hause an den Bildschirmen! Das Scheidemünzengesetz ist ja bereits angesprochen worden, und uns ist bekannt, dass der Bund die Haftung für die Schadloshaltung der Münze Österreich übernehmen wird, und dadurch – auch das wurde bereits angesprochen – wird die Auflösung der Rückstellungen, die von der Münze Österreich im Laufe der letzten Jahre gebildet werden mussten, möglich.
Immerhin werden dadurch – und diese Summe sollte man noch einmal erwähnen – Mittel in der Größenordnung von 400 Millionen € frei und können in das Budget fließen. Und im Gegensatz zur Aussage von Kollegem Rossmann sind sich, glaube ich, die Experten schon sehr einig, dass sich das auch laut Maastricht-Rechnung positiv auf die Verschuldung Österreichs auswirken wird, aber natürlich ist vor allem zu betonen, dass diese Erlöse vernünftig, sprich: produktiv, bei uns in der Republik eingesetzt werden.
Der Rechnungshofbericht ist bereits zitiert worden. Im Jahr 2010 wird darauf hingewiesen, dass mit der Kapitalbildung eben die Gewinnausschüttungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. Ich halte damit zusammenfassend zu diesem Thema den Weg und die Schritte von unserem Bundesminister für gut, sinnvoll und richtig, meine Damen und Herren. Und ich glaube, das größte Kompliment hat ja in Wahrheit Kollege Rossmann dem Herrn Bundesminister bereits ausgesprochen: Er hat gemeint, unser Bundesminister betreibe eine „Wohlfühlbudgetierung“. Das wollen doch unsere Bürgerinnen und Bürger: ein gutes Budget, damit wir uns alle damit wohlfühlen, meine Damen und Herren! (Abg. Rossmann: Ich habe das anders gemeint! Ich habe das als Kritik an der Frau Fekter gemeint!)
Apropos Münze und Bargeld: Ich schließe mich hier natürlich ganz klar den Aussagen unseres Klubobmannes – Kollegin Tamandl hat das auch erwähnt – an: dass das Bargeld nicht abgeschafft werden darf. Und gegebenenfalls, wenn es nötig ist, werden wir das natürlich auch in unserer Verfassung verankern, als wichtige Signalwirkung.
Konkret wäre es, glaube ich, schon ein wichtiger Punkt, darauf hinzuweisen, dass durch die Abschaffung des Bargelds das Ende der Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger eingeläutet werden würde. Letztendlich wäre die Überwachung eines jeden einzelnen Bürgers, wer wann wo und was kauft, dann lückenlos möglich. Die Abschaffung des Bargelds wäre somit der Beginn des gläsernen Bürgers in Österreich. Abgesehen davon müsste in Wahrheit dann auch ein Grundrecht auf ein Bankkonto eingeführt werden, weil sonst viele Österreicherinnen und Österreicher völlig vom Zahlungsverkehr abgeschnitten wären, und insbesondere wenn wir an unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger denken, ist zu beachten, dass gerade diese das Bargeld noch viel öfter verwenden als junge Menschen. (Zwischenruf des Abg. Rossmann. – Abg. Maurer: Niemand will das Bargeld abschaffen!)
Und wir sollten auch nicht vergessen, Frau Kollegin, dass das Bargeld weitere wichtige Funktionen hat, nämlich den Bürgern zu helfen, die Ausgaben besser zu überblicken.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir können uns darauf verständigen, wenn es ohnehin heißt, niemand will das Bargeld abschaffen, dass wir gegebenenfalls, wenn es tatsächlich sinnvoll ist, das Bargeld auch in der Verfassung verankern.
Da noch eine Sekunde Redezeit bleibt, möchte ich aber auch jenen Kolleginnen und Kollegen, die sich heute beim Rechnen ein bisschen schwergetan haben, noch helfen
oder einfach den Hinweis geben, die morgige „Kronen Zeitung“ in die Hand zu nehmen, denn die erklärt sehr gut, wie es mit der Sicherheit des Pensionssystems aussieht. Da bin ich nämlich beim Klubobmann Lugner – pardon: Luger –, es stimmt natürlich beides. (Abg. Lugar: Lugar ist mein Name!)
Das Pensionssystem ist dann sicher, wenn man bereit ist, einen Taschenspielertrick anzuwenden, sprich 10 Milliarden oder bald einmal 20 Milliarden aus dem Bundesbudget zuzuschießen. Aber wie gesagt, in der „Kronen Zeitung“ – ja kein unbekanntes Blatt – wird es morgen recht einfach erklärt. Und auch die Überschrift sagt unseren Landsleuten ja alles: Ohne Reform steigt der Zuschuss zu den Pensionen um das Dreifache.
Also, auf zu den Reformen! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
20.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.
20.49
Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Beim Scheidemünzengesetz geht es ja im Wesentlichen darum, dass die Gewinnrücklage beziehungsweise die Rücklösevorsorge dieser einbehaltenen Beträge auch einem sehr hohen Veranlagungsrisiko unterliegt und es durchaus auch sinnvoll ist, dass mit diesem zu beschließenden Gesetz das Geld, das auf dieser Rücklage liegt, auch dem Bund zurückzuführen ist. Dafür übernimmt allerdings der Bund auch eine Haftung. Und ich denke, das ist auch in dieser Form so in Ordnung. Die Münze Österreich AG kann sich hiermit auch auf ihr ausschließliches Kerngeschäft konzentrieren.
Dass man auch Haftungen als ganz besonders sinnvoll erachten kann, muss jetzt nicht immer durch Negativbeispiele erläutert werden, sondern man kann ohne Weiteres unterschiedliche Positionen dazu haben. Aber wenn wir an die Haftungen des Bundes in anderen Bereichen denken, so sollen wir schon erkennen, dass das sehr wichtige wirtschaftspolitische Signale und Unterstützungsleistungen für die österreichische Wirtschaft sind. Denken wir nur an das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz oder das Ausfuhrförderungsgesetz und Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz – alles wichtige Gesetze, die dafür sorgen, dass die österreichische Wirtschaft ordentlich wirtschaften kann und dass letztendlich dazu auch die Arbeitsplätze geschaffen werden!
Wir haben heute schon untertags über das leistbare Wohnen diskutiert. Und der Bund hat auch Haftungen übernommen mit der Wohnbau-Investitionsbank. Auch dadurch wird das getan, was Aufgabe und Verantwortung einer Regierung und eines Parlaments ist: dafür zu sorgen, dass die Menschen Arbeitsplätze haben, dass Arbeit geschaffen werden kann und dass die Menschen Wohlstand und soziale Sicherheit haben.
Daher ist es durchaus sinnvoll, dass der Bund Haftungen begibt. Und wir sind weit, weit entfernt von unserer Haftungsobergrenze. Im Gegenteil: Die Haftungen sind sogar zurückgegangen. Daher sehe ich diese 2 Milliarden, die jetzt mit diesem Beschluss des Haftungsobergrenzengesetzes zu beschließen sind, als nicht wirklich tragisch an.
Ich glaube, dass wir hier ein Gesetz beschließen, das durchdacht ist, kein Schnellschuss, wie behauptet worden ist, sondern dass es gute Gründe dafür gibt. Die sind auch erläutert worden. Und daher kann man dem auch ohne Weiteres in dieser Form zustimmen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.
20.52
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Im Rahmen der Vorlage aus dem Budgetausschuss darf ich nun ein paar Erläuterungen zur Änderung des Scheidemünzengesetzes machen.
Die Münze Österreich AG ist gesetzlich dazu verpflichtet, Euro- und Cent-Münzen in Papiergeld umzutauschen beziehungsweise alte Schilling- und Groschenmünzen zurückzunehmen und in Euromünzen umzuwechseln. Das Scheidemünzengesetz verbietet die Bildung einer Rückstellung für Rücklöseverpflichtungen. Aufgrund genau dieser Bestimmung, die bereits dem Grundsatz nach seit 1988 im Gesetz verankert ist, wurde von der Münze Österreich AG anstelle der gesetzlich verbotenen Rücklösestellung eine Gewinnrücklage gebildet.
Durch die dafür erforderliche Rücklagenbildung kommt es zu einer Kapitalbildung und zu einer Reduktion von Gewinnausschüttungsmöglichkeiten, auf die auch der Rechnungshof bereits in seinem Bericht zur Münze Österreich aus dem Jahr 2013 hingewiesen hat. Gerade bei der Rücklöseverpflichtung für Euro- und Cent-Münzen, die zu einer Reduktion des Münzumlaufs beziehungsweise zu einem kurzfristigen Austausch von Münzen durch Banknoten oder neuen Münzen führen kann, wurde eine derart große Rücklöseversorgung ermittelt, dass mehr als die Hälfte des Vermögens allein der Veranlagung der gebundenen Mittel dient. Die für diese Zwecke gebildeten Vorsorgerücklagen sind aufzulösen und fließen dem Bund zu. Wir reden hier von einer Einmalzahlung in Höhe von 436,6 Millionen € im Jahr 2016.
Dadurch ergeben sich zwei positive Effekte: Zum einen wird verhindert, dass die Münze Österreich AG immer größere Gewinnrücklagen bildet und zu einer Investitionsbank wird. Und zum anderen wirkt sich die Einmalzahlung positiv auf das Budget aus. Der positive Effekt bis 2045 hat eine Höhe von 849 Millionen €. Künftig soll keine Bildung von Rückstellungen oder Rücklagen zu den im Gesetz genannten Zwecken mehr zulässig sein. – Es ist ein gutes Gesetz, für das ich um Ihre Unterstützung werbe. (Beifall bei der ÖVP.)
20.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.
20.54
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zu den Rednern der Freiheitlichen Partei möchte ich feststellen, dass die Finanzen des Bundes stabil sind, dass der Regierungsabschluss nicht nur einmal, sondern regelmäßig besser war als budgetiert, dass auf Budgetdisziplin Wert gelegt wird, weil Budgetdisziplin wichtig ist, und das verdeutlicht sich Jahr für Jahr. Geirrt hat regelmäßig die Opposition. Das ist Tatsache!
Zum Bundesfinanzausgleich: Für uns ist wichtig, dass die Aufgaben dort finanziert und verlegt werden, wo sie am besten gehandelt werden können, ob Bund, Länder, Städte oder Gemeinden.
Meine Damen und Herren, ich darf auch die positiven Impulse der Steuerreform erwähnen, der Wohnbauoffensive, der positiven Reform der Normen, die den Klein- und Mittelbetrieben neue Betätigungsfelder bringen, den Konsumenten Preisreduktionen, ein verstärktes Wirtschaftswachstum, die Kräftigung der Konjunktur. Das sind Impulse, das sind aktive Maßnahmen, die die Inlandskaufkraft beleben, der Gastronomie, dem Handel zugutekommen und zu Investitionen animieren. Das wirkt positiv auf die Stimmung, und das sollte uns, meine Damen und Herren, bewusst sein. Manche Wirtschaftsforscher weisen darauf hin, dass die Stimmung und die Erwartungserhaltung sehr viel ausmachen.
Meine Damen und Herren, ich darf meine Heimatstadt Wels als Beispiel nehmen: die Welser Messe, die große Welser Energiesparmesse. Die ersten Tage sind schon vorbei, und man ist guter Dinge, dass das neue, durch die Steuerreform geänderte Konsumverhalten zusätzlich motiviert, dass wir ein besonders gutes Ergebnis erwirtschaften können. Diese zusätzliche Motivation soll man in vielen Bereichen nützen – ja, ich sage, in allen Wirtschaftsbereichen. Den Arbeitsmarkt und die Konjunktur zu kräftigen, zu stärken, bringt unser Land weiter, bringt die engagierten Landsleute weiter, bringt die Österreicherinnen und Österreicher weiter. – Ich danke für Ihre Unterstützung in diesen Punkten. (Beifall bei der SPÖ.)
20.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.
20.56
Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze einige Anmerkungen zur Debatte, die heute hier auch mit geführt worden ist, was das Bargeld betrifft. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)
Ich glaube, wir alle sind uns einig – da gibt es keinen Widerspruch –, dass es nicht nur den Österreichern wichtig ist, dass das Bargeld erhalten bleibt, sondern dass es auch uns hier im Hohen Haus sehr wichtig ist. – Erste Feststellung. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweite Feststellung: Wir, nämlich alle Klubobleute, haben gestern ein Schreiben von Gouverneur Nowotny erhalten. In diesem Schreiben steht für mich ein entscheidender Satz. In diesem entscheidenden Satz hält der Gouverneur der Notenbank fest: Sollte auf europäischer Ebene angedacht werden, mit dem Bargeld Schluss zu machen, dann ist – und ich zitiere jetzt das Schreiben, das wir gestern erhalten haben – für eine Änderung dieser Verpflichtung, nämlich Bargeld im Umlauf zu halten, „eine Einstimmigkeit im EU-Rat erforderlich“. – Zitatende.
EU-Rat – das heißt, wenn die Regierungschefs zusammenkommen. Also, um das ganz deutlich zu sagen: Eine Einstimmigkeit … (Abg. Brosz: … Befürchtung, dass keiner zustimmt? – Abg. Krainer: Das ist eine Europapartei, die nicht einmal die Spielregeln kennt?) – Ich kenne die Spielregeln von Europa genau! (Abg. Krainer: Offensichtlich nicht!) – Doch! (Abg. Krainer: Nein!) Ich nehme an, dass Gouverneur Nowotny die Spielregeln von Europa kennt. (Abg. Krainer: Ja, das glaube ich auch!) – Gut. Und der hat uns das gestern sehr deutlich mitgeteilt, dass bei dieser Verpflichtung … (Ruf: … Schlägerei!)
Noch einmal: Lesen Sie den Brief von Gouverneur Nowotny! (Abg. Krainer: Hab’ ich schon!) Er hat uns hier eindeutig mitgeteilt, es gibt für die nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten die Pflicht, Bargeld in Umlauf zu setzen und im Umlauf zu halten. Für eine Änderung dieser Verpflichtung wäre im EU-Rat Einstimmigkeit erforderlich. Das hat er uns mitgeteilt. (Abg. Schieder: Aber er schreibt doch …! – Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Das heißt, wenn wir hier eine Staatszielbestimmung im Verfassungsrang haben, wenn wir diese haben, sage ich, dann verletzt ein österreichisches Bundesregierungsmitglied eine Verfassungsbestimmung, sollte es von dieser Regelung abgehen. Ich glaube, das ist doch einleuchtend. (Ein Mobiltelefon klingelt. – Abg. Krainer: Der Mitterlehner ruft gerade an!) So, dann ist das einleuchtend. (Weitere Zwischenrufe.) Sie brauchen nicht so nervös zu werden!
Die SPÖ ist dagegen, dass wir diese Debatte hier hätten beenden können. Ich nehme das zur Kenntnis, weil ich mich natürlich an Koalitionsvereinbarungen halte. Ich finde das sehr schade.
Ich hätte es besser gefunden, wenn wir einen Beitrag zur Beruhigung geleistet hätten (Beifall bei der ÖVP), dass die Österreicherinnen und Österreicher wissen, dass wir nicht nur davon reden, dass das Bargeld ein für alle Mal von uns her außer Streit gestellt wird, dass wir für die Beibehaltung des Bargeldes sind. Sie wollten es nicht. (Abg. Krainer: Nein, aber wir sollten auch reinschreiben, dass Wassertrinken erlaubt bleiben muss!)
Ich nehme es zur Kenntnis. Aber nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass ich die andere Lösung besser gefunden hätte. (Abg. Schieder: Mahrer hat gesagt, das muss in die Menschenrechtskonvention!) Das ist es und mehr nicht.
Ich sage Ihnen: Bargeld ist ein Thema, das uns aufgrund dieser Vorgangsweise, die Sie wollten, noch weiter beschäftigen wird, dafür werden Oppositionsparteien sorgen. (Zwischenruf bei den Grünen.)
Ich wollte die Diskussion beenden, Sie wollten es nicht, also werden wir uns noch oft mit diesem Thema beschäftigen. (Beifall bei der ÖVP.)
21.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Vogl zu Wort. – Bitte. (Abg. Kogler: Bitte fürs Protokoll: Der Abgeordnete Lopatka …! – Abg. Krainer: Aber es könnte auch sein, dass jemand das Wassertrinken verbieten will! Schreiben wir das auch in die Verfassung?)
21.00
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Also ich glaube, es lässt sich feststellen, dass wir bei diesem Thema nicht ganz einig sind. Ich glaube, das sollte auch in einer Koalition möglich sein, dass man zu gewissen Themen andere Standpunkte einnimmt. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)
Es ist heute diskutiert worden, wann der richtige Zeitpunkt ist, Rücklagen, die vorhanden sind, aufzulösen. Das ist natürlich eine schwierige Frage, weil es im Moment darum geht, Vermögen des Bundes, das irgendwo gebunden ist, dem Budget zuzuführen.
Es ist ja die Kritik gekommen, dass wir dies mit einem billigen Taschenspielertrick nutzen, um das Budget zu sanieren. Ich glaube, da muss man schon einmal auch eines ganz klar sagen: Von dem, was diese Bundesregierung die letzten Jahre im Sinne der Budgetstabilität abliefert, können sich andere Bundesregierungen einmal ein Stück abschneiden.
Wir schaffen es jedes Jahr wieder – obwohl die Prognosezahlen deutlich besser sind als das, was dann wirklich kommt –, ein besseres Budget abzuliefern als prognostiziert. Das ist wirklich eine Leistung, auf die wir stolz sein können. Deshalb nutzen wir diese Rücklagen nicht, um ein Budgetloch zu stopfen. Ich denke, dass es eine sinnvolle Maßnahme ist, jetzt in dieser Situation das Geld dem Budget zufließen zu lassen.
Es ist hier auch die Kritik gekommen, dass da aber auch die Gemeinden und Länder davon profitieren. Gegenfrage: Ist das so schlecht? Wir alle wissen, welche Verantwortung und welche Aufgaben unsere Gemeinden, unsere Kommunen und die Länder haben. Wenn die aus dieser Auflösung der Rückstellung auch einen Ertrag haben, dann frage ich mich, ob das wirklich zu kritisieren ist und ob wir nicht froh sein sollten, dass wir dort einen finanziellen Spielraum haben. (Abg. Brosz – in Richtung des Abg. Lopatka –: Heast, wenn du hier herinnen telefonierst, zahlst du Strafe!) Wir wissen sehr wohl – viele von uns sind in der Kommunalpolitik –, wie eng die finanziellen Spielräume inzwischen geworden sind.
Vielleicht auch noch einmal zum Schluss – da bin ich auch anderer Meinung, ich glaube, da haben wir einfach einen anderen Standpunkt –: Dass es so ist, dass wir deutlich bessere Zahlen haben als prognostiziert, liegt auch daran, dass die Ausgaben im Pensionsbereich deutlich besser ausgefallen sind als prognostiziert, weil die Reformen, die eingeleitet worden sind, wirken und weil das, was da auf den Weg gebracht worden ist, richtig ist und wir nicht zusätzliche Reformen brauchen, weil das, was beschlossen ist, wirkt. (Beifall bei der SPÖ.)
21.03
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.
21.03
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Vielleicht vorweg: Wir werden dem Antrag zur Erhaltung des Bargeldes zustimmen, weil wir auch davon überzeugt sind, dass Bargeld ein Ausdruck von Freiheit und ein Schutz vor dem allumfassenden Überwachungsstaat ist.
Aber was dem vorangegangen ist, diese Politposse, Politkabarett Marke Lopatka, das muss man halt schon noch einmal erwähnen. Klubobmann Lopatka fordert eine Verfassungsbestimmung (Zwischenruf des Abg. Brosz), dass die Erhaltung des Bargelds in die Verfassung hineingeschrieben wird. Kollege Rossmann hat schon erklärt, wieso das auf europäischer Ebene ziemlich egal ist, weil Europarecht in diesem Zusammenhang vorgeht.
Ich habe zuerst an den FPÖ-Antrag aus der Donaustadt gedacht, als die FPÖ fordern wollte, dass in der Donaustadt ab jetzt jeden Tag die Sonne scheint. Das, was Sie zu fordern versuchen, hat mich ein wenig daran erinnert. Es wundert mich auch nicht, wieso das die FPÖ auch weiterhin in die Verfassung schreiben will.
Gewundert hat mich auch die Begründung von Ihnen, die im Standard nachzulesen war: als Retter, glaube ich, oder Bewahrer der Freiheitsrechte. Das ist deswegen so spannend, weil es immer die ÖVP ist, die sonst Freiheitsrechte einschränkt: Vorratsdatenspeicherung, Konteneinsicht, Staatsschutzgesetz. Der Totengräber der Freiheitsrechte spielt sich plötzlich aus populistischen Gründen auf und sagt, er will das Bargeld und die Freiheitsrechte schützen. (Beifall bei NEOS und Team Stronach. – Abg. Strolz: Das ist das schlechte Gewissen, glaube ich!) – Offensichtlich. (Zwischenruf der Abgeordneten Lopatka und Auer.)
Ich habe mich dann kurz gefragt, ob Sie sich gewandelt haben und die Freiheitsrechte in irgendeiner Art und Weise doch schützen wollen oder ob es halt Populismus Marke Lopatka ist. Die Antwort war dann ja sehr einfach, weil Ihr Delegationsleiter in Brüssel wortwörtlich gesagt hat: Der Fasching ist vorbei! – Normalerweise gehören Eckpfeiler des Staates und der Demokratie in die Verfassung, aber nicht jeder Wunsch an das Christkind.
Also ich freue mich, dass Sie Ihre Meinung geändert haben und offensichtlich auf Othmar Karas hören oder dass der Koalitionspartner zumindest so vernünftig ist, dass er nicht jeden Spaß, den Sie vorhaben, mitmacht.
Wenn Sie, Herr Klubobmann, schon so ein Wahrer der Freiheitsrechte sind, dann schauen wir, dass wir das in Zukunft seriös angehen (Zwischenruf bei den Grünen), dass wir die Freiheit nicht immer weiter einschränken und nicht nur für eine billige Schlagzeile – so wie Sie es gern haben – versuchen, sich als Wahrer der Freiheitrechte aufzuspielen. (Beifall bei NEOS und Team Stronach.)
21.05
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Lugar zu Wort. – Bitte. (Abg. Kogler: Wie wäre es mit Schwarzgeld in der Verfassung?)
21.05
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Also so skurril ist die Diskussion ja nicht, denn wir wissen ja, dass der deutsche Bankchef gesagt und prognostiziert hat, dass es in zehn Jahren kein Bargeld mehr geben wird. Wir wissen ja auch seit längerer Zeit, dass die Banken ganz stark daran arbeiten, den Bargeldverkehr einzuschränken. Warum? – Weil Bargeld den Banken nichts bringt. Das Bargeld in den Geldtaschen trägt keine Zinsen, es bringt der Bank nichts, deshalb will die Bank natürlich einen Zahlungsverkehr, der bargeldlos ist. Das ist auch der Grund, warum wir diese Diskussion ja schon ein paar Mal geführt haben und auch in der Zukunft führen werden.
Was den Staat betrifft: Selbstverständlich ist es für den Staat interessant, wenn es kein Bargeld mehr gibt, weil man dann die Steuern erhöhen kann und der Bürger keine Möglichkeit hat, mit Selbstverteidigungsmaßnahmen dagegen anzukämpfen. Genau das sind nämlich die Maßnahmen, die man mit Bargeld einleiten kann und die, wenn Bargeld abgeschafft ist, eben nicht mehr möglich sind.
Das ist der Grund, warum ich sehr froh bin, dass wir heute darüber reden, ob Bargeld erhalten werden soll oder nicht. (Zwischenrufe des Abg. Kogler sowie bei den NEOS.) Da hätte es nicht zwingend einen Entschließungsantrag gebraucht, wo die Regierung sich selbst dazu verpflichtet, das Bargeld nicht abzuschaffen. Es hätte schon gereicht, wenn die Regierung hier glaubhaft versichert hätte, dass sie das nicht vorhat. Aber anscheinend ist der eine dem anderen nicht grün und die ÖVP misstraut der SPÖ, dass möglicherweise die SPÖ dann auf irgendwelche Ideen kommt, das doch irgendwann einmal zu tun, und deshalb braucht man diesen Antrag. Wenn es ein solches Klima in der Regierung gibt, kann ich da nicht helfen.
Entscheidend ist, dass wir hier endlich zu einer Übereinkunft kommen, dass das Bargeld etwas ist, das auch in gewisser Weise Freiheit symbolisiert – Freiheit für die Bürger, und dass man auch ausschließt, dass der Staat eines Tages da Angriffe tätigt, so wie wir das schon erlebt haben. Nämlich: In der Zypern-Diskussion haben wir erlebt, dass man gesagt hat, man sollte doch den Sparern 10 Prozent ihrer Spareinlagen wegnehmen.
Solche Ideen kommen sicher wieder. Wenn man aber die Möglichkeit hat, Bargeld zu horten, dann hat der Staat keinen Zugriff. Wir alle wissen ja, dass die Krisen, die ja nur aufgeschoben sind, wieder zurückkehren werden. Viele Bürger machen sich Sorgen, ob der Staat dann nicht eines Tages wirklich die Ersparnisse der Bürger angreift.
Man hat mit Bargeld die Sicherheit, dass man dem gegensteuern kann. Das ist auch ein wichtiger Punkt. Da geht es auch um die Beruhigung der Bürger beziehungsweise um das gute Gefühl, dass der Staat nicht alles mit einem machen kann. Das habe ich vorhin gemeint, als ich von Notwehr gesprochen habe. Nämlich: Bargeld gibt dem Bürger die Möglichkeit, gegen die Frechheiten der Regierung mit Notwehrmaßnahmen zu reagieren. Deshalb ist Bargeld so wichtig. Da geht es überhaupt nicht darum, dass illegale Dinge gemacht werden oder Sonstiges.
Ich bin froh über diese Diskussion, und wir werden aus den genannten Gründen auch zustimmen, dass Bargeld beibehalten werden muss, und das möglichst bis in alle Ewigkeit. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Brosz: Der ist ja noch ärger als der Lopatka!)
21.09
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 995 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lopatka, Mag. Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Bargeldes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 125.) (Zwischenruf bei den Grünen.)
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit geändert wird, samt Titel und Eingang in 1002 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 geändert wird (1491/A)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.
21.11
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Wir sind beim nächsten Tagesordnungspunkt, und schon wieder geht es um Kollegen Lopatka, der gerade den Saal verlässt, und noch dazu um Geld, möglicherweise nicht um Bargeld, sondern um Überweisungsgeld, das auf den Konten des ÖVP-Klubs landet.
Es geht darum, dass wir eine Transferpolitik haben. Ich würde sagen, das ist auch Marke Lopatka. Es haben in dieser Periode erstmals ja offensive Anwerbeversuche wie in der Bundesliga stattgefunden, man hat versucht, Abgeordnete anderer Fraktionen – Kollege Lugar ist besonders betroffen – mit Werbeangeboten zu den Klubs zu bringen.
Das ist dem Kollegen Lopatka ja auch gelungen. Es gab mehrere Team Stronach-Abgeordnete, die den Klub verlassen haben und zum ÖVP-Klub gewechselt sind. Was besonders absurd war, ist, dass Kollege Lopatka ja noch öffentlich argumentiert hat, dass es das Geld ist, was der ÖVP-Klub davon habe – nicht Bargeld, ich glaube, auch nicht Schwarzgeld, sondern Geld, das man überwiesen bekommt.
Das ist dann schon etwas absurd, wenn Wahlergebnisse soweit auf den Kopf gestellt werden, dass man versucht, das Geld, das eigentlich durch die Klubförderung denen zukommt, die mit Wahlergebnissen legitimiert sind, wegzunehmen. Beim Team Stronach hält sich das Mitleid ja in Grenzen. In der letzten Gesetzgebungsperiode war es genau umgekehrt. Da wurde ein Klub gegründet und das Team Stronach hat davon profitiert.
Was man allerdings sagen muss, ist, dass es ja dann eine Änderung der Geschäftsordnung gab. Das heißt, so einen Wechsel, wie es ihn damals gab, dass man in der Periode einen neuen Klub gründet, gibt es jetzt nicht mehr. Dann könnte man ja offenbar auch der Meinung sein, man hat das nicht gewollt. Aber ganz so war es dann doch nicht, denn das Schlupfloch ist offen geblieben: Man kann den Klub wechseln und auch das Geld kann mitgenommen werden.
Unser Antrag sieht ganz einfach vor, die „Lopatka-Prämie“ aus der Geschäftsordnung zu streichen und zu sagen, dass man, wenn man in der laufenden Gesetzgebungsperiode jemanden aufnimmt, das tun kann, aber Geld soll man dafür nicht bekommen – egal, ob Schwarzgeld, Bargeld oder überwiesenes Geld. – Also weg mit der „Lopatka-Prämie“ aus der Geschäftsordnung! (Beifall bei den Grünen.)
21.13
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. – Bitte.
21.13
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat ja vor einigen Monaten eine sehr intensive Diskussion zu diesem Thema gegeben. Ich glaube, dass es in unser aller Interesse sein muss, dass wir in der Öffentlichkeit so gesehen werden, wie wir es gerne hätten, nämlich, dass wir ernst genommen werden, und da darf nicht sein, dass man wie auf einem Basar ein paar Mandate hin und her schiebt.
Unsere Position war glasklar: Es kann nicht sein, dass der eine Klub Geld verliert und der andere Klub in der laufenden Gesetzgebungsperiode zu einem zusätzlichen Körberlgeld kommt. Ich glaube, dass wir gemeinsam – unabhängig davon, was sich ein jeder denkt, aber auch der Hygiene halber –, für uns selber, aber auch für die Öffentlichkeit, für die Österreicherinnen und Österreicher, zu einer Lösung kommen sollten,
die sicherstellt, dass das in Zukunft nicht mehr geht. Wir müssen das im Rahmen der Geschäftsordnung lösen.
Ich bin neugierig, ob wir zu einem gemeinsamen Ziel kommen. Ich glaube, dieses Haus hätte es sich verdient, denn das haben wir in Wirklichkeit nicht notwendig. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
21.14
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schmuckenschlager zu Wort. – Bitte.
21.14
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, diese Debatte um eine Lösung in der Geschäftsordnung betreffend die Frage des Klubwechsels oder der Neugründung eines Klubs haben wir sehr intensiv in der Vergangenheit immer wieder geführt. Zweifellos wird sie uns noch länger beschäftigen.
Wenn wir mündige Abgeordnete wollen, dann wird es auch immer wieder in der Meinungsbildung des einzelnen Abgeordneten liegen, ob er sich vielleicht da oder dort einmal auch umentscheidet. Das muss man dem Abgeordneten zustehen. Ich glaube, diese demokratische Kraft sollte unser Parlament haben. (Abg. Lugar: „Demokratische Kraft?“ – Was ist da demokratisch dran?)
Vor allem sollten wir auch beachten, dass das Klubfördergeld und die Unterstützung für die einzelnen Klubs nicht ein Körberlgeld oder ein Geld für die Kaffeekassa der einzelnen Abgeordneten sind, sondern dass mit diesem Geld die Infrastruktur für uns als Abgeordnete zur Verfügung gestellt wird. Und da geht es letztendlich um die Kopfzahl der Abgeordneten. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Wenn ein Klub nun mehr Abgeordnete hat, dann wird er auch entsprechende Unterstützung brauchen, denn es geht um die Arbeit, die wir hier im Parlament leisten.
Und an dieser Stelle möchte ich recht herzlich allen Bediensteten, Mitarbeitern und Klubmitarbeitern danken. Da gilt es nicht irgendwie zu lachen, sondern das ist sehr ernsthaft zu machen. Diese Personen werden unter anderem mit diesem Geld für eine hervorragende Arbeit bezahlt. (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Lugar, Sie können darüber lachen, wie Sie wollen, da geht es um Unterstützung. (Abg. Lugar: Welche Mitarbeiter zahlen Sie mit unserem Geld? Sie können es eh behalten!)
Wir können uns inhaltlich eingehend darüber unterhalten, ob Ihre Abgeordneten bei uns eine fruchtvollere oder fruchtbringendere Arbeit leisten oder nicht, darüber können wir ohne Ende diskutieren, aber die Sache der Unterstützung und der Infrastruktur für die Abgeordneten in diesem Haus sollten wir permanent unterstützen und hier nicht aus irgendeiner beleidigten Eitelkeit irgendwelche Scharmützel ausfechten. (Beifall bei der ÖVP.)
21.16
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.
21.16
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Ja, es ist wirklich einigermaßen bezeichnend, dass wir an zwei Tagesordnungspunkten hintereinander die Politpossen von Klubobmann Lopatka besprechen. Das ist aber okay. (Abg.
Lichtenecker: Der war gut!) Das ist in Ordnung! Das Problem ist nur: Dieter Brosz hat mir das Bild weggenommen, nämlich jenes der Sommertransferzeit: Lopatka geht auf Suche und holt sich wechselwürdige Abgeordnete.
Das ist ja total in Ordnung. Wir sind auch davon überzeugt, dass das aufgrund des freien Mandates möglich sein muss. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Die Frage ist halt nur, ob Geld mitgehen soll – das ist der wesentliche Punkt – und ob das gerade entgegen dem Willen des Wählers ist. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Team Stronach-Wähler gewollt hat, dass vier Abgeordnete jetzt in einer Regierungspartei sitzen. Das ist zumindest meine Einschätzung.
Insofern sollen die Abgeordneten wechseln. Ich glaube nur nicht, dass es sonderlich sinnvoll ist, dabei das Geld mitzunehmen. Die Frage ist, ob es denn notwendig ist, wenn so viel mehr Arbeit anfällt, und ob man mit jedem einzelnen Abgeordneten die entsprechenden Gelder mitgehen lassen muss.
Wir haben ja jetzt schon eine unterschiedliche Wertigkeit, eine unterschiedliche Höhe, nämlich bei den ersten zehn Abgeordneten, weil natürlich für den Aufbau der Infrastruktur eines Klubs einmal ein Basissockel her muss. Dann ist die Frage, ob viele Abgeordnete mehr noch so viel mehr Infrastruktur verursachen. Ich kann es mir nicht vorstellen. Es kann sein. Ich glaube trotzdem, dass da einerseits der Wählerwille im Vordergrund stehen soll, andererseits kann man sicher Gelder sparen.
Bei diesem Wechsel ist der Steuerzahler zufälligerweise auf der guten Seite, weil er weniger Geld zahlen muss. Aber man könnte sicher noch mehr Gelder sparen. Das würde ich jedenfalls als sinnvoll erachten.
Wenn wir das so machen, kann Klubobmann Lopatka gerne jeden Sommer weiterschauen, dass er sich Spieler am Transfermarkt holt, die er übrigens dann auch gratis bekommt. Er hat ohnehin schon einen Vorteil, er muss nicht einmal etwas zahlen. Aber das dann zusätzlich noch zu honorieren, indem man ihm Geld mitgibt, das halte ich auch für falsch. (Abg. Schieder: Wenn Geld, dann Bargeld!)
Insofern würde ich das für eine gute Regelung halten, damit wir diesem Karussell, diesem Wechselkarussell, das hier gelegentlich herrscht, ein wenig Einhalt gebieten können. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
21.18
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 1491/A dem Verfassungsausschuss zu.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1224/A(E) der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten eine Frist bis 14. März 2016 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Einlauf
Präsidentin Doris Bures: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1530/A(E) bis 1583/A(E) eingebracht wurden.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 21.20 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 21.20 Uhr
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