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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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68. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 22. April 2015

 

 


Stenographisches Protokoll

68. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                    Mittwoch, 22. April 2015

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 22. April 2015: 9.06 – 23.39 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erste Lesung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 erlassen wird – BFRG 2016-2019

2. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens

3. Punkt: Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems

4. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Burundi zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkun­den von der Beglaubigung

5. Punkt: Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes von Frauen

6. Punkt: Bericht über den Antrag 963/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Mut­tonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ausweitung des Mandats der UN-Mission MINURSO

7. Punkt: Bericht über den Antrag 907/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Straftatbestand: Verteidigung von Men­schenrechten und freie Meinungsäußerung – Freiheit für den Menschenrechts­akti­visten und Anwalt Waleed Abulkhair

8. Punkt: Bericht über den Antrag 818/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Petra Bayr, MA, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Globale Partnerschaft für Entwicklung

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Öffentlicher Personennah- und Regional­ver­kehrsgesetz 1999 geändert wird


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 2

11. Punkt: Bericht über den Antrag 750/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Alternative Bedienungsformen – Anpassungsbedarf im KflG und GelVerkG

12. Punkt: Bericht über den Antrag 321/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein bundesweit gerechtes „Bundesgesetz zur Finan­zierung von ÖPNV-Infrastruktur in Ballungsräumen“

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erlassen wird und das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahr­linien­gesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Verbraucherbehör­den-Kooperationsgesetz geändert werden (Passagier- und Fahrgastrechteagentur­gesetz – PFAG)

14. Punkt: Bericht über den Antrag 765/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fahrgastschikanen der ÖBB bei Verbundtickets an Verbundgrenzen

15. Punkt: Bericht über den Antrag 889/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Eisenbahnsicherheit durch Automatisierung bei der internen Weitergabe sicherheitsrelevanter Daten im Eisenbahnwesen

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird

17. Punkt: Bericht über den Antrag 233/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend gesicherte Finanzierung für Straßenerhaltung und Öffentlichen Verkehr durch eine flächendeckende LKW-Maut

18. Punkt: Bericht über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vignette am Kfz-Kennzeichen“

19. Punkt: Bericht über den Antrag 958/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jahresmautvignette für Probe- und Überstel­lungs­kennzeichen“

20. Punkt: Bericht über den Antrag 580/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer gelben Mittellinie auf Straßen

21. Punkt: Bericht über den Antrag 160/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Benutzung der Busspur durch einspurige Kraft­fahrzeuge

22. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/9

23. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/8

24. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/5

25. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/12

26. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/5

27. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes betreffend den Einkom­mensbericht 2014 gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997; Berichtsjahre 2012/2013 (Reihe Einkommen 2014/1)

28. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KAKuG), zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 32/2014, sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 2/2015, geändert wird (1008/A)


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29. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), geändert wird (991/A)

30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1007/A)

*****

Inhalt

Nationalrat

Ansprache der Präsidentin Doris Bures im Gedenken an die Opfer des Genozids im Osmanischen Reich ............................................................................................................................... 41

Gedenkworte der Präsidentin Doris Bures anlässlich der Opfer der Flüchtlings­katastrophe im Mittelmeer   ............................................................................................................................... 41

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 42

Ordnungsrufe ......................................................................................................  121, 184

Geschäftsbehandlung

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, die Regierungsvorlage betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 erlassen wird – BFRG 2016-2019 (583 d.B.), in erste Lesung zu nehmen – An­nahme ..............................................................................  70, 70

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 70

Wortmeldung des Abgeordneten Ing. Robert Lugar betreffend ordnungsruf­würdige Begriffe                  303

Aktuelle Stunde (20.)

Thema: „Die negativen Auswirkungen des totalen Rauchverbotes in der Gastronomie auf die österreichische Wirtschaft“ ....................................................................................... 42

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 42

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ................................................................. 45, 66

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 48

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 49

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ..... 51

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 52

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................. ..... 54

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 56

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 57

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ..... 59

Peter Wurm ............................................................................................................. ..... 60

Dr. Eva Mückstein ................................................................................................... ..... 62


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Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ..... 63

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 65

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................  68, 100, 326, 329, 330

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Anfrage bezüglich der Prob-lematik „Zweifacher Bildungsnotstand in Österreich: fehlende Bildungsstrategie und wachsendes Budgetloch“ (4564/J) ............................ 146

Begründung: Mag. Dr. Matthias Strolz ...................................................................... 158

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek .......................................................... 163

Debatte:

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ...................................................................  172, 210

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 176

Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 180

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 181

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 184

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 187

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 190

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 192

Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ... 193

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 195

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 196

Rouven Ertlschweiger, MSc .................................................................................. ... 198

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ... 200

Daniela Holzinger, BA ............................................................................................ ... 203

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 205

Barbara Rosenkranz ............................................................................................... ... 206

Mag. Helene Jarmer ............................................................................................... ... 208

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 209

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 212

Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 214

Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 214

Julian Schmid, BA .................................................................................................. ... 215

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung der Elementarpädagogik im Bildungsressort – Ablehnung  175, 217

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Umsetzung eines parteiübergreifenden Dialogpro­zes­ses zur Schulautonomie“ – Ablehnung      211, 217

Verhandlungen

1. Punkt: Erste Lesung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmen­gesetz 2016 bis 2019 erlassen wird – BFRG 2016-2019 (583 d.B.) ................................................................................ 71

Redner/Rednerinnen:

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 71

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 72

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ..... 74


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Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 76

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 78

Mag. Dr. Matthias Strolz ........................................................................................ ..... 80

Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ..................................................... ..... 82

Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl ....................................................................... ..... 87

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 89

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ..... 91

MMag. DDr. Hubert Fuchs ..................................................................................... ..... 92

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 93

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ..... 97

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 98

Zuweisung der Regierungsvorlage 583 d.B. an den Budgetausschuss ...................... 100

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (293 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundes­republik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens (493 d.B.) ............................................................................. 100

3. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs-vor­lage (310 d.B.): Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Grün­dung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems (494 d.B.)         ............................................................................................................................. 100

4. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (373 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Burundi zum Übereinkommen zur Befreiung auslän­discher öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (495 d.B.) ...... 100

5. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs-vorlage (489 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Dis­kriminierung der Frau hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes von Frauen (496 d.B.)    ............................................................................................................................. 101

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 101

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 103

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ... 103

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 106

Mag. Christoph Vavrik ........................................................................................... ... 108

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 113

Bundesminister Sebastian Kurz ........................................................................... ... 114

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 116

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 119

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 120

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 122

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 122

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 123

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 124

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 124

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 125

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend Such- und Seenotrettungs­pro-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 6

gram­me der EU zur Verhinderung weiterer Todesfälle im Mittelmeer – Annahme (E 70) ..............................................................................  107, 126

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein reguläres Resettlementprogramm für Österreich und die EU – Ablehnung .......  111, 126

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer effektiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer – Ablehnung .......................................................................................  112, 126

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mare Nostrum II als europäische Seenot­rettung – Ablehnung ...........  118, 126

Genehmigung der vier Staatsverträge in 493, 494, 495 und 496 d.B. ......................... 126

6. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 963/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ausweitung des Mandats der UN-Mission MINURSO (497 d.B.) ............................................................ 127

Redner/Rednerinnen:

Mag. Johannes Rauch ............................................................................................ ... 127

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 128

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 129

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 129

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ... 130

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 130

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 497 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Ausweitung des Mandats der UN-Mission MINURSO (E 71) ....................................... 131

7. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 907/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Straftatbestand: Verteidigung von Menschenrechten und freie Meinungs­äußerung – Freiheit für den Menschenrechtsaktivisten und Anwalt Waleed Abulkhair (498 d.B.) ......................................................................................... 131

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 132

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 132

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 134

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 135

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 135

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 498 d.B. hinsichtlich des Ent­schließungs­antrages 907/A(E) ............................................................................................................................. 136

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 498 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Freilassung und Amnestie für Raif Badawi und seinen Anwalt Waleed Abulkhair (E 72)                136

8. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 818/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Petra Bayr, MA, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Globale Partnerschaft für Entwicklung (499 d.B.) ........................................................ 136


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 7

Redner/Rednerinnen:

Dr. Franz-Joseph Huainigg .................................................................................... ... 136

Petra Bayr, MA ........................................................................................................ ... 137

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 139

Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stufenplan zur Erhöhung der EZA-Mittel – Annahme (E 74)  139, 141

Entschließungsantrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Stufenplan zur Erhöhung der EZA-Mittel – Ablehnung .......................  141, 142

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 499 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Globale Partnerschaft für Entwicklung (E 73) ........................................................................... 141

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (510 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (547 d.B.) ...................................................... 142

10. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (511 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Öffentlicher Personennah- und Regional­ver­kehrsgesetz 1999 geändert wird (548 d.B.)                       142

11. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 750/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Alternative Bedienungsformen – Anpassungsbedarf im KflG und GelVerkG (549 d.B.) ..................................................................................................... 142

12. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 321/A(E) der Ab­geordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein bundesweit gerechtes „Bundesgesetz zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur in Ballungs­räumen“ (550 d.B.) ................................................................. 142

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 142

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 143

Georg Willi ............................................................................................................... ... 144

Johann Singer ......................................................................................................... ... 146

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 217

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 218

Michael Pock ........................................................................................................... ... 219

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 220

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 221

Erwin Angerer ......................................................................................................... ... 221

Harry Buchmayr ......................................................................................................... 223

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 224

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 227

Julian Schmid, BA .................................................................................................. ... 228

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 230

Asdin El Habbassi, BA .............................................................................................. 231

Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im länd­lichen Raum und Ermöglichung alternativer Bedienungsformen – Ablehnung .........................................................................  222, 234


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 8

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kollegin-nen und Kollegen betreffend Bahnstrecke Friedberg–Oberwart–Ungarn – Ableh-nung ...................................  225, 233

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kollegin-nen und Kollegen betreffend Ja zu mehr Bahn und Bus fürs Südburgenland – Nein zur Schnellstraße S 7 – Ablehnung           226, 233

Entschließungsantrag der Abgeordneten Julian Schmid, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung Jugendticket – Ablehnung ................................................................  229, 234

Entschließungsantrag der Abgeordneten Asdin El Habbassi, BA, Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des tarif­lichen Angebots im öffentlichen Verkehr für Studierende (Studierendenticket) – Annahme (E 75) ..............................................................  232, 234

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 547 und 548 d.B. ......................................... 233

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 549 und 550 d.B. .............................. 234

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (460 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erlassen wird und das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahrliniengesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz – PFAG) (551 d.B.) .......................................................................................................... 234

14. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 765/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fahrgast­schikanen der ÖBB bei Verbundtickets an Verbundgrenzen (552 d.B.) ...................................................................................................................... 234

15. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 889/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Eisenbahnsicherheit durch Automatisierung bei der internen Weitergabe sicher­heitsrelevanter Daten im Eisenbahnwesen (553 d.B.) ................... 234

Redner/Rednerinnen:

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 235

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 235

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 236

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 238

Michael Pock ........................................................................................................... ... 239

Johann Hell .............................................................................................................. ... 240

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 241

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 241

Walter Bacher .......................................................................................................... ... 242

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 243

Annahme des Gesetzentwurfes in 551 d.B. ................................................................ 243

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 552 und 553 d.B. .............................. 244

16. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (492 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird (554 d.B.) ......................................................... 244

Redner/Rednerinnen:

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 244

Johann Singer ......................................................................................................... ... 245

Christian Hafenecker, M


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 9

A ...................................................................................... ... 246

Annahme des Gesetzentwurfes in 554 d.B. ................................................................ 247

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 233/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesicherte Finan­zierung für Straßenerhaltung und Öffentlichen Verkehr durch eine flächen­deckende LKW-Maut (555 d.B.) ..................................................... 247

18. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vignette am Kfz-Kennzeichen“ (556 d.B.) ....... 247

19. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 958/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jahres­mautvignette für Probe- und Überstellungskennzeichen“ (557 d.B.) ...................................................................................................................... 247

Redner/Rednerinnen:

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 247

Walter Bacher .......................................................................................................... ... 248

Georg Willi ............................................................................................................... ... 249

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 250

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 251

Michael Pock ........................................................................................................... ... 254

Ing. Thomas Schellenbacher ................................................................................. ... 255

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 256

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 257

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 258

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussetzung der Einhebung der Sonderstreckenmauten für inländische PKW und Motorräder“ – Ablehnung     253, 259

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 555, 556 und 557 d.B. .......................... 259

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 580/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer gelben Mittellinie auf Straßen (558 d.B.) ....................................................................................................................................... 259

21. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 160/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge (559 d.B.)          ............................................................................................................................. 259

Redner/Rednerinnen:

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 260

Konrad Antoni ......................................................................................................... ... 261

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 262

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 263

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 263

Georg Willi ............................................................................................................... ... 264

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 558 und 559 d.B. .............................. 265

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/9 (III-81/517 d.B.) ........................................................................................ 265


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 10

23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/8 (III-21/518 d.B.) ........................................................................................ 265

24. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/5 (III-9/544 d.B.) .......................................................................................... 265

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 265

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 270

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 271

Hermann Gahr ........................................................................................................ ... 272

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 273

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 273

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 274

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 276

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 279

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................ ... 279

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 280

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 281

Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 282

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jene­wein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindest­sicherung – Ablehnung ............  267, 283

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwerbstätigkeitsanreize in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung – Ablehnung  277, 283

Kenntnisnahme der drei Berichte III-81, III-21 und III-9 d.B. .......................................... 283

25. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/12 (III-30/545 d.B.) .................................................................................. ... 283

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 283

Elmar Mayer .......................................................................................................  284, 299

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 285

Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 287

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 288

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 289

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ........................................................................ ... 290

Johann Hell .............................................................................................................. ... 295

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 296

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 297

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG – Ablehnung ...................................................................  286, 299

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein frei verfügbares Qualitätsbudget an den Neuen Mittelschulen anstelle des verpflichtenden Team-Teachings – Ablehnung ............................................................................................................  292, 300

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Schulautonomie – Ablehnung ..............................................................................  293, 300

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin-nen und Kollegen betreffend Leistungsbeurteilung NMS – Ablehnung ..............................................................  294, 300


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 11

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflösung der SIVBEG – Ablehnung ...................................................................  298, 300

Kenntnisnahme des Berichtes III-30 d.B. ..................................................................... 299

26. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/5 (III-57/546 d.B.) ........................................................................................ 300

Redner/Rednerinnen:

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 300

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 301

Erwin Angerer ......................................................................................................... ... 302

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 303

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 304

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 306

Marianne Gusenbauer-Jäger ................................................................................. ... 308

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 309

Mag. Beate Meinl-ReisingerMES ........................................................................ ... 310

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 314

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 315

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend legistische und finanzielle Verantwortung für das Beam­tenpensionsrecht im Sozialministerium – Ablehnung     307, 316

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung von Gerichtsgutachten – Ablehnung ..............................  312, 316

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung von Videoaufzeichnungen bei Einvernahmen im Strafverfahren – Ablehnung                313, 316

Kenntnisnahme des Berichtes III-57 d.B. ..................................................................... 316

27. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes betreffend den Einkommensbericht 2014 gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997; Berichtsjahre 2012/2013 (Reihe Einkommen 2014/1) (III-124/577 d.B.) ..................... 317

Redner/Rednerinnen:

Philip Kucher ........................................................................................................... ... 317

Johann Singer ......................................................................................................... ... 318

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 319

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 320

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 321

Michael Pock ........................................................................................................... ... 322

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 322

Kenntnisnahme des Berichtes III-124 d.B. ................................................................... 323

28. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kran­kenanstalten und Kuranstaltengesetz (KAKuG), zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 32/2014, sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 2/2015, geändert wird (1008/A) ................................................. 324

Redner/Rednerinnen:

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 324

Josef Muchitsch ......................................................................................................... 324


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 12

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 325

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 325

Zuweisung des Antrages 1008/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ............. 326

29. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), geändert wird (991/A) ...................................................................... 326

Redner/Rednerinnen:

Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 326

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 326

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 327

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 328

Mag. Nikolaus Alm ................................................................................................. ... 328

Zuweisung des Antrages 991/A an den Verfassungsausschuss ................................ 329

30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1007/A)    ............................................................................................................................. 329

Redner/Rednerinnen:

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 329

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 330

Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................ ... 330

Zuweisung des Antrages 1007/A an den Verfassungsausschuss .............................. 330

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 68

Petition betreffend „Ausweitung des Top-Jugendtickets auf alle unter 26 Jahre“ (Ordnungsnummer 46) (überreicht vom Abgeordneten Erwin Preiner)

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 69

Bürgerinitiative betreffend Schutzbestimmungen im Baurechtsgesetz für den Fall der Wohnnutzung und Verbot weiterer Wohnhaus-Superädifikate (Ordnungs­nummer 68)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 68

530: Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird

531: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Schulunter­richtsgesetz geändert werden

560: Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz 2015 – RÄ-BG 2015

562: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz – ZvVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapier­auf­sichtsgesetz 2007, das Börsegesetz 1989, das Zentrale Gegenparteien-Voll-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 13

zugsgesetz, das Depotgesetz, das Aktiengesetz, das Finalitätsgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden

563: Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird

583: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 erlas­sen wird – BFRG 2016-2019

Berichte ......................................................................................................................... 68

Vorlage 61 BA: Monatserfolg Februar 2015; BM f. Finanzen

Vorlage 62 BA: Vorläufiger Gebarungserfolg 2014; BM f. Finanzen

III-161: Bericht gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2013 und 2014; BM f. Landesver­teidigung und Sport

III-163: Produktpirateriebericht 2014; BM f. Finanzen

III-164: Tätigkeitsbericht des Österreichischen Wissenschaftsrates über die Jahre 2012, 2013 und 2014; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

III-165: Tätigkeitsbericht 2014 der Energie-Control Austria; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

III-166: Jahresbericht 2014 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz; BM f. Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

III-168: Bericht über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2014 bis 2019; BM f. Finanzen

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 69

Aufnahme der Verhandlungen über einen Vertrag über die Gründung der Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB)

Aufnahme der Verhandlungen über ein Protokoll zwischen der Republik Öster­reich und der Republik Slowenien zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die polizeiliche Zusam­menarbeit

Anträge der Abgeordneten

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage des Entwurfs des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte im Parlament und Diskussion im Ausschuss für Menschenrechte (1054/A)(E)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung Mindestbeitrags­grundlage GSVG (1055/A)(E)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eindämmung der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr (1056/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennungsberatung für Eltern in Lebensgemeinschaften (1057/A)(E)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tourismusverträglichkeit der Steuer­reform 2015/16 (1058/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 14

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Grundlage für Verkehrs­statistik (1059/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln in Österreich (1060/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend eingeschränkte Vermietung der Räumlichkeiten im Festsaaltrakt der Hofburg (1061/A)(E)

Julian Schmid, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maklerprovision (1062/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln in Österreich (1063/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln in Österreich (1064/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bestrafung verbotener Adelstitel-Führung (1065/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nationale Auenstrategie“ (1066/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Blei im Trinkwasser“ (1067/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein reguläres Resettle­ment­programm für Österreich und die EU (1068/A)(E)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kohärenzpolitik für Entwicklung (1069/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend One Stop Shops (1070/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Reform des Systems der Untersuchung von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung sowie der Disziplinar­kommission des BMI (1071/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Beteili­gungs­freibetrags für Investitionen in junge Unternehmen (1072/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer effek­tiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer (1073/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer effek­tiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer (1074/A)(E)

Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit (1075/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein reguläres Resettle­mentprogramm für Österreich und die EU (1076/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Rundfunk­gebühren auf ein bundeseinheitliches Niveau (1077/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 15

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung des Straf­rahmens bei Tierquälerei (1078/A)(E)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz in der Kunstförderung (1079/A)(E)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Diskriminierung von Frauen mit Kindern“ (1080/A)(E)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zugang zu Verhütungsmitteln“ (1081/A)(E)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen“ (1082/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umschulungs­möglichkeiten für Arbeitnehmer_innen mit gesundheitsbeeinträchtigenden Berufen (1083/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Talenteförderung (1084/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulautonomie (1085/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtendes LehrerInnenfeedback (1086/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Veran­kerung für Bildungsberatung im SchUG (1087/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein frei verfügbares Qualitätsbudget an den Neuen Mittelschulen anstelle des verpflichtenden Team-Teachings (1088/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungsbeurteilung NMS (1089/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung perso­neller Autonomie für alle Schulstandorte und damit verbundener Abschaffung des Lehrerdienstrechts (1090/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein nationales Menschen­rechtsinstitut für Österreich (1091/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicher­stellung der Abdeckung des notwendigen Pflegebedarfs (1092/A)(E)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des Straftatbe­stan­des der Tierquälerei“ (1093/A)(E)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der Tätigkeit der Staatskommissäre (1094/A)(E)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffentlichung der Wild­schadensberichte (1095/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 16

Zurückgezogen wurden die Anträge der Abgeordneten

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Reform des Systems der Untersuchung von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung sowie der Disziplinar­kommission des BMI [(1017/A)(E)] [(Zu 1017/A)(E)]

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Reform des Systems der Untersuchung von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung sowie der Disziplinar­kommission des BMI [(1050/A)(E)] [(Zu 1050/A)(E)]

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend ausgelagerte Gesellschaften und Haftun­gen der Arbeiterkammer (4436/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Folgeanfrage zur Anfrage 3382/J betref­fend Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension NEU (4437/J)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das 2,5-Hektar-Ziel der Österreichischen Nach­haltigkeitsstrategie (4438/J)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend das 2,5-Hektar-Ziel der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (4439/J)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend das 2,5-Hektar-Ziel der Österreichischen Nach­haltigkeitsstrategie (4440/J)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend das 2,5-Hektar-Ziel der Öster­reichischen Nachhaltigkeitsstrategie (4441/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsetzungsstand Klimamaßnahmenpaket 2013/2014 (4442/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Kampf gegen Menschenhandel (4443/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Kampf gegen Menschenhandel (4444/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Kosten für den Bau der Ostarrichi-Kaserne Amstetten (4445/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes-verteidigung und Sport betreffend Kosten für den Neubau eines Kompaniegebäudes in Straß (4446/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Natura-2000-Nachnominie­rungen in Tirol/Osttirol (Lebensraumtyp 3230 „Alpine Flüsse mit Ufergehölzern von Myricaria Germania“) (4447/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 17

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Klagen vor dem Arbeits- und Sozialgericht wegen Diskriminierung aus religiösen Gründen in der Arbeitswelt in den Jahren 2012-2014 (4448/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend „Personalstand des Bundesheeres in Salzburg“ (4449/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend „Personalstand des Bundesheeres in Wien“ (4450/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend „Personalstand des Bundesheeres in Oberösterreich“ (4451/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend „Personalstand des Bundesheeres in Niederösterreich“ (4452/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend „Personalstand des Bundesheeres in Kärnten“ (4453/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend „Personalstand des Bundesheeres in Tirol“ (4454/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend „Personalstand des Bundesheeres in Vorarlberg“ (4455/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Personalstand des Bundesheeres in Steiermark“ (4456/J)

Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Personalstand des Bundesheeres in Burgen­land“ (4457/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gewaltschutzmaßnahmen BMI (4458/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Gewaltschutzmaßnahmen BMJ (4459/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Jahr der Forschung“ (4460/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds (4461/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Internetkriminalität – Strafdelikte durch IT-Medium im Jahr 2014“ (4462/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Internetkriminalität – Strafdelikte durch IT-Medium im Jahr 2014“ (4463/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Verbesserungen für den (Pendler-)Verkehr am Bodensee“ (4464/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 18

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Lärmschonende Güterwagen in der Schweiz: Auswirkungen auf Österreich?“ (4465/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend dunkle Wege zur Schulleitung (4466/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Sonderprüfung durch Verfassungsschutz bei Visa- und Staatsbürgerschafts­anträgen von Personen aus bestimmten Ländern (4467/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Anrechnung des Studiums der Wirtschaftspädagogik auf das Lehramtsstudium (4468/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Kontrolle von Plagiaten an österreichischen Universitäten (4469/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verhandlungsstand bzgl. Überarbeitung EU-VO 261/2004 (4470/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend das Abrutschen Österreichs aufgrund mangelnder Reformen (4471/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend fehlenden Konjunktureffekt für Österreich (4472/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Justiz betreffend aufklärungswürdige Vorgänge rund um den Kriminellen Baidjanko M. (4473/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend aufklärungswürdige Vorgänge rund um den Kriminel­len Baidjanko M. (4474/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Geldüberweisung an Baidjanko M. – Folgeanfrage (4475/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Polizeieinsätze am Wiener Praterstern 2014 (4476/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Justiz betreffend aufklärungswürdige Vorgänge rund um das Café Rosa (4477/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit betreffend Umsetzung der „Gratis-Zahnspange“ (4478/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Suspendierungen (4479/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Suspendierungen (4480/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Suspendierungen (4481/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 19

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Suspendierungen (4482/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Suspendierungen (4483/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Suspendierungen (4484/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Suspendierungen (4485/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Suspendierungen (4486/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Suspendierungen (4487/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Suspen­dierungen (4488/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Suspendierungen (4489/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Suspendierungen (4490/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Suspendierungen (4491/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Suspendierungen (4492/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Väterkarenz (4493/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Väterkarenz (4494/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Väterkarenz (4495/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Väterkarenz (4496/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Väter­karenz (4497/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung und Sport betreffend Väterkarenz (4498/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Väterkarenz (4499/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Väterkarenz (4500/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Väterkarenz (4501/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 20

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Väterkarenz (4502/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Väterkarenz (4503/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Väterkarenz (4504/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Väterkarenz (4505/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Väterkarenz (4506/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend Förderungen für den Kurzfilm Void (4507/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für den Kurzfilm Void (4508/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen für den Kurzfilm Void (4509/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Kurzfilm Void (4510/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze in der Notschlafstelle Thaliastraße 157 in Wien (4511/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Eigentumsdelikte 2014 in den Landeshauptstädten (4512/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Islamistische Symbole (4513/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gewaltdelikte 2014 in den Landeshauptstädten (4514/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erstaufnahmezentrum am Gaisberg (4515/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Steuerreform als Rückschlag für den Tourismus (4516/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beitrag des Umwelt­ministeriums zu Klimaschutz durch Energieeffizienzgesetz (4517/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Selbstversicherung für pflegende Ange­hörige (4518/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend den massiven Polizeieinsatz anlässlich des Wien-Besuchs des rassistischen Rechtspopulisten Geert Wilders auf Einladung der FPÖ (4519/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 21

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Millionengrab Schubhaftgefängnis Vordernberg (4520/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Karikaturenwettbewerb des iranischen Regimes zur Holocaustleugnung (4521/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Exporte der österreichischen Automobil- und -Zulieferindustrie und Arbeitsplatzsicherheit (4522/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend: Wirtschaftspolitik vs. Automobil­industrie? (4523/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend den Wert eines Studiumabschlus­ses der Politikwissenschaften an der Universität Wien (4524/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Zugang zu internationaler Forschungsinfrastruktur (4525/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Umfrage der Wiener Polizei zu Akademikerball (4526/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Nationale Forschungsinfrastruktur (4527/J)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Juncker Investitionsplan“ (4528/J)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Juncker Investitionsplan“ (4529/J)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Juncker Investitionsplan“ (4530/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Länderspezifische Empfehlungen 2015 der EU-Kommission für Österreich (4531/J)

Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Umsetzung von Resolution 1325 (Frauen, Frieden und Sicherheit) (4532/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Wildbretimporte“ (4533/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Palmölverbrauch in Österreich“ (4534/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Ministerratssitzungen (4535/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Belastungen der Autofahrer“ (4536/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 22

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Bäuerliche Fischereiwirt­schaft“ (4537/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Dringlichkeit der Beseitigung von in der Gewerbeordnung normierten Entlassungstatbeständen aus dem Jahr 1859 (4538/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend die Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld aufgeschlüsselt nach Nationalität (4539/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vorgänge am Zentrum für Anatomie und Zellbiologie der Medizinischen Universität Wien (4540/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4541/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4542/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4543/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4544/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4545/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4546/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4547/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4548/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4549/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4550/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4551/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend technische Unterwegskontrollen (4552/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Blutspenden und HCB (4553/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 23

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die fehlende Gesamtstrategie für das Management der Gold­reserven (4554/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Dringlichkeit von Maßnahmen zur Modernisierung der Gewerbeordnung (4555/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Vertrauenswürdigkeit von Ewald Nowotny und Claus Raidl (4556/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vermittlungsagenturen in der 24h-Betreuung (4557/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vermittlungsagenturen in der 24h-Betreuung (4558/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vermittlungsagenturen in der 24h-Betreu­ung (4559/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4560/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Steuerreform und ihre Folgen (4561/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Postbeamte bei der Polizei“ (4562/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend strafrechtlichen Umgang mit Sexting (4563/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Anfrage bezüglich der Problematik „Zweifacher Bil­dungs­notstand in Österreich: fehlende Bildungsstrategie und wachsendes Budgetloch“ (4564/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Dienstwagen mit Chauffeur für Privatreise (4565/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­vertei­digung und Sport betreffend Wirtschaftsfaktor Bundesheer im Bundesland Burgenland (4566/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Wirtschaftsfaktor Bundesheer im Bundesland Kärnten (4567/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Wirtschaftsfaktor Bundesheer im Bundesland Nieder­öster­reich (4568/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 24

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Wirtschaftsfaktor Bundesheer im Bundesland Oberöster­reich (4569/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Wirtschaftsfaktor Bundesheer im Bundesland Salzburg (4570/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Wirtschaftsfaktor Bundesheer im Bundesland Steiermark (4571/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Wirtschaftsfaktor Bundesheer im Bundesland Tirol (4572/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Wirtschaftsfaktor Bundesheer im Bundesland Vorarlberg (4573/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Wirtschaftsfaktor Bundesheer im Bundesland Wien (4574/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Sport- und Ernährungsangebot im Bundesminis­terium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (4575/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sport- und Ernährungsangebot im Bundesminis­terium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (4576/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Sport- und Ernährungsangebot im Bundesministerium für Bildung und Frauen (4577/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Sport- und Ernährungsangebot im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (4578/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Sport- und Ernährungsangebot im Bundesministerium für Familien und Jugend (4579/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sport- und Ernährungsangebot im Bundesministerium für Finanzen (4580/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Sport- und Ernährungsangebot im Bundesministerium für Gesundheit (4581/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Sport- und Ernährungsangebot im Bundesministerium für Inneres (4582/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Sport- und Ernährungsangebot im Bundesministerium für Justiz (4583/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Sport- und Ernährungsangebot im Bundesminis­terium für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (4584/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Sport- und Ernährungsan­gebot im


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 25

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (4585/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Sport- und Ernährungsangebot im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (4586/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sport- und Ernährungsangebot im Bundes­ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (4587/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4588/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4589/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4590/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4591/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4592/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Familien und Jugend betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4593/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4594/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4595/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Justiz betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4596/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4597/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förde­rungen für den Verein „LEFÖ“ (4598/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4599/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4600/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 26

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für den Verein „LEFÖ“ (4601/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend ausgelagerte Veranstaltungen der Ministerien 2014 (4602/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend ausgelagerte Veran­staltungen der Ministerien 2014 (4603/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Bildung und Frauen betreffend ausgelagerte Veranstaltungen der Ministerien 2014 (4604/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend ausgelagerte Veranstaltungen der Ministerien 2014 (4605/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend ausgelagerte Veranstaltungen der Ministerien 2014 (4606/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Familien und Jugend betreffend ausgelagerte Veranstaltungen der Ministerien 2014 (4607/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes-ministerin für Gesundheit betreffend ausgelagerte Veranstaltungen der Ministerien 2014 (4608/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend ausgelagerte Veranstaltungen der Ministerien 2014 (4609/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Justiz betreffend ausgelagerte Veranstaltungen der Ministerien 2014 (4610/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend ausgelagerte Veranstaltungen der Ministerien 2014 (4611/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend ausgelagerte Veranstaltungen der Ministerien 2014 (4612/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Landesverteidigung und Sport betreffend ausgelagerte Veranstaltungen der Ministerien 2014 (4613/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ausgelagerte Veranstal­tungen der Ministerien 2014 (4614/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend ausgelagerte Ver­anstaltungen der Ministerien 2014 (4615/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 27

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4616/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4617/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4618/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4619/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Finanzen betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4620/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Familien und Jugend betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4621/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4622/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4623/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Justiz betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4624/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4625/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4626/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4627/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4628/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für den Verein „ZARA“ (4629/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anzahl, Höhe und Entzug der Ausgleichs­zulagen in den Jahren 2013 und 2014 (4630/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Ausbau des Breitband-Internets bzw. Glasfaser­netzes in Österreich (4631/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 28

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend die Kampagne „Projekt Rio“ (4632/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schubhaftzentrum Vordernberg (4633/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kinderbetreuungsgeld-Verfahren (4634/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend die MJÖ und die Jugendarbeit der Islamischen Glaubens­gemeinschaft in Österreich (4635/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Autobahnmaut (4636/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Verkauf der Franz-Josef-Kaserne in Lienz (4637/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Genitalverstümmelung in Österreich (4638/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Qualitätsmerkmale von ausländischen Arbeitslosen (4639/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Qualifikations­merk­male von Konventionsflüchtlingen & subsidiär Schutzberechtigten (4640/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Alterskategorie und Arbeitslosigkeit bei Ausländern (4641/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Langzeitarbeitslosig­keit/Langzeitbeschäftigungslosigkeit bei Ausländern (4642/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Auslaufannuitäten und rote Gagenkaiser in der sozialdemokratischen Sozialbau AG (4643/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Budget 2016/2017 (4644/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Schulungen für Asylwerber, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte (4645/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend: Initiativen gegen die 5 häufigsten „Aufreger“ bei Konsumentenschutzfragen setzen (4646/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Status quo bei Lebensmittelinformationsverordnung (4647/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zwangsverheiratung in Österreich (4648/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 29

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Zwangsverheiratung in Österreich (4649/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Genitalverstümmelung in Österreich (4650/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend richtige Dosierung bei Waschmitteln (4651/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Privatklage gegen Justizbeamte (4652/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend straffällige Justizbeamte (4653/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Schließung von Schulen (4654/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Verunreinigung heimi­scher Flüsse (4655/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Maßnahmen gegen überdurchschnittlich hohe Einbruchszahlen in Villach (4656/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dienstgrade bei der Polizei ab Oberstleutnant (4657/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Landesverteidigung und Sport betreffend Anstieg der untauglichen Wehr­pflichtigen (4658/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend technische Unterwegskontrollen (4659/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dublin-Verfahren 2014 (4660/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Auswirkungen des generellen Rauchverbots auf Konsumenten, Gastronomiewirtschaft, Tabaktrafikanten und Vereinsleben/Freiwilligen­arbeit (4661/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Auswirkungen des generellen Rauchverbots auf Konsumenten, Gastronomiewirtschaft, Tabaktrafikanten und Vereinsleben/Freiwilligen­arbeit (4662/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit betreffend Auswirkungen des generellen Rauchverbots auf Konsumenten, Gastrono­miewirtschaft, Tabaktrafikanten und Vereinsleben/Freiwilligenarbeit (4663/J)

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Dieter Brosz, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Sperre der Säulenhalle für Geert Wilders und FPÖ-Klubobmann Strache (14/JPR)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 30

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Obmann des Außenpolitischen Ausschusses betreffend Aufgaben des Südtirol-Unterausschusses (15/JPR)

Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Schaffung zusätzlicher Rechtssicher­heit und Mängelbehebung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (4122/J) (Zu 4122/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Pauschalsätze zur Abdeckung der Kosten der Wirtschaftsführung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen (4139/J) (Zu 4139/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3410/AB zu 3564/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (3411/AB zu 3565/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3412/AB zu 3555/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3413/AB zu 3594/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3414/AB zu 3599/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3415/AB zu 3570/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3416/AB zu 3572/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (3417/AB zu 3582/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3418/AB zu 3592/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (3419/AB zu 3583/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3420/AB zu 3585/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3421/AB zu 3590/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3422/AB zu 3601/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3423/AB zu 3589/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3424/AB zu 3595/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 31

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3425/AB zu 3596/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3426/AB zu 3600/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3427/AB zu 3573/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (3428/AB zu 3584/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (3429/AB zu 3579/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3430/AB zu 3602/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3431/AB zu 3586/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3432/AB zu 3588/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (3433/AB zu 3577/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (3434/AB zu 3576/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3435/AB zu 3574/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3436/AB zu 3587/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (3437/AB zu 3580/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (3438/AB zu 3578/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3439/AB zu 3593/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (3440/AB zu 3575/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3441/AB zu 3605/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen (3442/AB zu 3603/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3443/AB zu 3604/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 32

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (3444/AB zu 3828/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (3445/AB zu 3636/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3446/AB zu 3977/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3447/AB zu 3624/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (3448/AB zu 3607/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (3448/AB zu 3607/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (3448/AB zu 3607/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (3448/AB zu 3607/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (3448/AB zu 3607/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (3448/AB zu 3607/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (3448/AB zu 3607/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (3448/AB zu 3607/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (3449/AB zu 3800/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (3450/AB zu 3874/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (3451/AB zu 3617/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3452/AB zu 3628/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3453/AB zu 3625/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen (3454/AB zu 3606/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3455/AB zu 3631/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 33

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3456/AB zu 3633/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (3457/AB zu 3615/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3458/AB zu 3623/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3459/AB zu 3629/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (3460/AB zu 3618/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3461/AB zu 3626/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (3462/AB zu 3616/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (3463/AB zu 3621/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3464/AB zu 3627/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3465/AB zu 3622/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (3466/AB zu 3620/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3467/AB zu 3632/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (3468/AB zu 3619/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3469/AB zu 3641/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgor­schek, Kolleginnen und Kollegen (3470/AB zu 3637/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (3471/AB zu 3635/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3472/AB zu 3638/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3473/AB zu 3639/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3474/AB zu 3640/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (3475/AB zu 3644/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 34

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (3476/AB zu 3634/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3477/AB zu 3672/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3478/AB zu 3664/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3479/AB zu 3649/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen (3480/AB zu 3643/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3481/AB zu 3656/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3482/AB zu 3662/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3483/AB zu 3663/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3484/AB zu 3665/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3485/AB zu 3666/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3486/AB zu 3668/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3487/AB zu 3669/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (3488/AB zu 3674/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3489/AB zu 3676/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3490/AB zu 3677/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3491/AB zu 3645/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen (3492/AB zu 3642/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3493/AB zu 3646/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3494/AB zu 3655/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3495/AB zu 3653/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 35

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3496/AB zu 3650/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (3497/AB zu 3670/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3498/AB zu 3671/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3499/AB zu 3673/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3500/AB zu 3680/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3501/AB zu 3679/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3502/AB zu 3658/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3503/AB zu 3648/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (3504/AB zu 3647/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3505/AB zu 3660/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3506/AB zu 3652/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3507/AB zu 3657/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (3508/AB zu 3675/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3509/AB zu 3659/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (3510/AB zu 3678/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3511/AB zu 3654/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3512/AB zu 3667/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3513/AB zu 3651/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (3514/AB zu 3943/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 36

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3515/AB zu 3725/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (3516/AB zu 3761/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3517/AB zu 3681/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3518/AB zu 3682/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3519/AB zu 3741/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3520/AB zu 3742/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3521/AB zu 3683/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (3522/AB zu 3705/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3523/AB zu 3691/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3524/AB zu 3722/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3525/AB zu 3750/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3526/AB zu 3687/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3527/AB zu 3684/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3528/AB zu 3693/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (3529/AB zu 3686/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3530/AB zu 3685/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (3531/AB zu 4134/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3532/AB zu 3735/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (3533/AB zu 3805/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 37

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3534/AB zu 4241/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3535/AB zu 3716/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3536/AB zu 3697/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3537/AB zu 3718/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3538/AB zu 3733/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3539/AB zu 3695/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3540/AB zu 3720/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3541/AB zu 3745/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (3542/AB zu 3755/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3543/AB zu 3699/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3544/AB zu 3740/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3545/AB zu 3749/J)

der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3546/AB zu 3721/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3547/AB zu 3710/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3548/AB zu 3743/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3549/AB zu 3732/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3550/AB zu 3690/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3551/AB zu 3715/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3552/AB zu 3719/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 38

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3553/AB zu 3711/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3554/AB zu 3736/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3555/AB zu 3753/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3556/AB zu 3700/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3557/AB zu 3724/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3558/AB zu 3744/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (3559/AB zu 3756/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3560/AB zu 3726/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (3561/AB zu 3712/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (3562/AB zu 3707/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (3563/AB zu 3729/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (3564/AB zu 3734/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3565/AB zu 3748/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (3566/AB zu 3728/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (3567/AB zu 3706/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (3568/AB zu 3730/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (3569/AB zu 3688/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3570/AB zu 3689/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3571/AB zu 3727/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 39

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3572/AB zu 3713/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen (3573/AB zu 3731/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3574/AB zu 3714/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3575/AB zu 3702/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3576/AB zu 3746/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolle­ginnen und Kollegen (3577/AB zu 3738/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3578/AB zu 3754/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3579/AB zu 3739/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3580/AB zu 3701/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3581/AB zu 3698/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3582/AB zu 3694/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3583/AB zu 3751/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3584/AB zu 3723/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3585/AB zu 3692/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3586/AB zu 3696/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolle-ginnen und Kollegen (3587/AB zu 3703/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3588/AB zu 3704/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge-ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3589/AB zu 3737/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (3590/AB zu 3709/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3591/AB zu 3747/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 40

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (3592/AB zu 3717/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3593/AB zu 3757/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (3594/AB zu 3815/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3595/AB zu 3923/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (3596/AB zu 3758/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (3597/AB zu 3920/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (3598/AB zu 4113/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (3599/AB zu 3985/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (3600/AB zu 3999/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (3601/AB zu 4104/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (3602/AB zu 4062/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (13/ABPR zu 13/JPR)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 41

09.06.22 Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die 68. Sitzung des Nationalrates.

09.06.33 Gedenken an die Opfer des Genozids im Osmanischen Reich vor 100 Jahren

 


9.06.34

Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 24. April 1915, also fast auf den Tag genau vor 100 Jahren, hat die Verhaftung intellektueller und führender Persönlichkeiten der armenischen Volksgruppe im Osmanischen Reich begonnen. Es war der Beginn einer Politik der Deportation und Verfolgung, die im Genozid geendet hat.

Die Aufarbeitung der Geschichte des 20. Jahrhunderts hat in den vergangenen Jahr­zehnten große Fortschritte gemacht. Wie wir heute wissen, ist das Eingeständnis historischer Schuld eine Voraussetzung für nachhaltige Versöhnung. In diesem Be­wusstsein und in der Absicht, die Aussöhnung zwischen Armenien und der Türkei zu unterstützen, haben die Obleute aller sechs Fraktionen im österreichischen Nationalrat eine gemeinsame Erklärung anlässlich des 100. Jahrestages des Genozids an den Armeniern verabschiedet.

Ich bitte Sie nun, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, sich zu erheben und in Stille der Opfer zu gedenken. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen und verharren einige Zeit in stummer Trauer.) – Ich danke Ihnen, bitte Sie aber, noch für einen Moment stehen zu bleiben.

09.08.31 Gedenken an die Opfer der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer

 


9.08.32

Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorgestern hat Österreich, haben viele von Ihnen an einer Gedenkminute am Minoritenplatz in Wien teilgenommen und ein starkes Zeichen gesetzt. Lassen Sie uns auch hier im Parlament an die Opfer der schrecklichen Flüchtlingskatastrophe denken! Wir alle sind tief betroffen. Mehr als 800 Menschen – Männer, Frauen und Kinder – haben beim Ver­such, nach Europa zu flüchten, ihr Leben im Mittelmeer verloren. Ganz Europa ist gefordert, alles zu unternehmen, um derartige Tragödien zu verhindern. (Die Anwe­senden verharren neuerlich kurze Zeit in stiller Trauer.) – Ich danke Ihnen. (Die Anwe­senden nehmen ihre Plätze wieder ein.)

*****

Die Amtlichen Protokolle der 64. und 65. Sitzung vom 25. März sowie der 66. und 67. Sitzung vom 26. März 2015 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 42

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Grossmann, Katzian, Lueger, Ing. Hackl, Walter Rauch, Mag. Korun, Dr. Nachbaur.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 11 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der deutlich über 19.50 Uhr hinausgeht, zeitversetzt ab 23.30 Uhr gesendet wird.

09.10.40Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Die negativen Auswirkungen des totalen Rauchverbotes in der Gastronomie auf die österreichische Wirtschaft“

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Strache. – Bitte, Herr Abge­ordneter, ich erteile Ihnen das Wort und mache Sie auf die 10 Minuten Redezeit­be­schränkung aufmerksam.

 


9.11.05

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das geplante totale Rauch­verbot geht in eine Richtung, zu der wir vonseiten der Freiheitlichen Partei eine sehr klare Position haben, und wir werden dieses totale Rauchverbot, so wie es vorliegt, daher auch ablehnen.

Machen wir uns doch nichts vor, das geplante totale Rauchverbot wird natürlich da oder dort für die Beiselkultur, für die Wirtshauskultur, für die kleinen Gastronomen, für die Branntweiner eine negative Entwicklung darstellen, und uns geht es darum: Inwieweit hat der Staat überhaupt Zwangsverordnungen, Bevormundungen, Verbots­ex­zesse festzulegen, wie weit darf der Staat letztlich in das Privatleben von Menschen hinein Politik machen? – Genau dort sagen wir deutlich: Stopp! (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich wird dieses Rauchverbot ein Sargnagel für so manche Gastronomiebetriebe werden, die zum Teil heute schon ums Überleben kämpfen. Daher steigen auch viele Gastronomen auf die Barrikaden und sagen, es kann nicht sein, dass ausgerechnet der Herr Wirtschaftsminister mit einem Hurrageschrei an vorderster Front da mit dabei ist.

Das, Herr Minister, zeigt auch, dass man sich auf Sie nicht verlassen kann. Damals, als wir die bis jetzt gültige gesetzliche Regelung eingeführt haben, die durchaus ein guter Kompromiss war – es hat letztlich keine Konflikte gegeben –, nämlich getrennte Bereiche in der Gastronomie sicherzustellen, den Speisebereich als Nichtraucher­be­reich, in Bars beziehungsweise in abgetrennten Räumlichkeiten den Rauchern die Möglichkeit zu geben, eine Zigarette zu rauchen, haben Sie sinngemäß kundgetan, das sei eine gute Regelung und man könne nur jedem Gastronomen empfehlen, die entsprechenden Investitionen zu tätigen. Die Gastronomen haben sich darauf verlas­sen und über 100 Millionen € österreichweit in diese Trennung auf Basis dieses Gesetzes investiert.

Es ist unglaublich, wenn man sich auf nichts verlassen kann, wenn es keine Rechts­sicherheit gibt, wenn Sie jetzt, nach wenigen Jahren eines guten Kompromisses, diesen jetzt auch in Frage stellen und die Unternehmer somit auf ihren Investitionen sitzen bleiben. In diesem Fall, Herr Wirtschaftsminister, müsste ich sagen, Sie sind


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 43

wirklich eine Fehlbesetzung, man kann sich auf Sie nachweislich nicht verlassen. (Beifall bei der FPÖ.) Ich verstehe die Empörung der Gastronomen.

Grundsätzlich muss man festhalten: Es sollte eigentlich der Gastronom bestimmen, was in seinem Lokal gemacht werden darf oder nicht. Der Gastronom ist derjenige, der diese Entscheidung treffen sollte. Jeder Gast will ja auch als Individuum die freie Entscheidungsmöglichkeit haben und sagen: Ich such’ mir das Lokal aus, in das ich gehen möchte, ich such’ mir aus, ob ich dorthin gehe, wo ich nicht rauchen kann, oder dorthin, wo ich die Möglichkeit habe, zu rauchen. – Genau das wollen Sie jetzt unter­binden. Sie wollen mit diesem totalen Rauchverbot letztlich auch in diesen zutiefst privaten Bereich eingreifen. Ich sage, das ist einfach kein guter Weg, diesen Weg lehnen wir ab.

Natürlich wissen wir – weil das in der Debatte auch immer wieder bemüht wird –, dass Rauchen ungesund ist. Keine Frage! Rauchen ist nicht gesund, das ist unbestritten, aber darum geht es in Wirklichkeit schon lange nicht mehr, denn für einen effektiven Nichtraucherschutz ist die geltende Regelung völlig ausreichend. Ich sage, das ist jetzt einfach ein weiterer Schritt in Richtung Bevormundungsstaat. Und wenn man so etwas einreißen lässt, muss man die Frage stellen: Wo hört das auf? Darauf folgt dann das Argument: Die Europäische Union hat schon vor Jahren damit begonnen, das ist eigentlich schon überall umgesetzt! – Ja wir müssen ja nicht alles umsetzen, was vonseiten der Europäischen Union kommt. (Beifall bei der FPÖ.) Man kann doch auch einmal einen eigenständigen Weg gehen, ohne überall nachhüpfen zu müssen!

Die Frage ist: Wo hört es auf mit diesen Zwangsverordnungen, wo hört es auf, dass der Staat mittels Bevormundung einzugreifen versucht? Als Nächstes wird es vielleicht heißen: Machen wir ein Bargeldverbot! Das wäre der nächste Schritt.

Oder: Wollen wir nicht vorschreiben, was die Menschen essen dürfen?! Gewisse Speisen sind ungesund, geben wir doch in Zukunft einen Zwangsspeiseplan vor, der ausschließlich gesund oder vielleicht vegetarisch oder vegan sein muss!

Oder: Erteilen wir ein Schokoladeverbot, weil es ungesund ist, wenn man zu viel Scho­kolade isst und die Menschen vielleicht zu dick werden!

Wo endet das? Wo hört das auf? Es wird vielleicht bald eine Kalorienanzahl zwangs­verordnet, die man nicht mehr überschreiten darf, oder Prozentobergrenzen beim Alkohol, indem man festlegt, dass der Alkoholgehalt maximal bei – Hausnum­mer – 10 Prozent liegen darf oder bei Wein und Bier bei 3 Prozent. Auf den Flaschen­etiketten soll vielleicht irgendwann einmal eine geschädigte Leber abgebildet werden. In dieser Art kann man solche Zwangsverordnungen – sage ich durchaus – weiter­spinnen. Die Frage ist: Wo hört das auf? Ich sage ganz offen, da geht es um Freiheit, um freie Entscheidung, um die freie Entscheidung auch des Individuums, und in diese Bereiche hinein darf der Staat nicht mittels Zwangsverordnungen Politik machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich komme zurück zum Bereich der Gastronomie. Für die Gastronomie jedenfalls ist das, was jetzt geplant ist, eine Katastrophe. Die Wirte setzen sich zu Recht zu Wehr, sie haben für den 28. April dieses Jahres ab 17 Uhr auch eine Demonstration vor dem Parlament gegen dieses geplante totale Rauchverbot angekündigt. Veranstaltet wird diese Demonstration von einer Plattform, bestehend aus Gastronomen und Konsu­menten, die sich gegen diese totale Bevormundung zur Wehr setzt. Aktuell hat diese Plattform bereits über 300 000 Unterschriften gegen dieses geplante Gesetz gesam­melt, und auch wir haben mit einer eigenen Petition, die vor einiger Zeit von uns gestartet wurde, über 200 000 Unterstützungserklärungen erzielt. Wir unterstützen das Vorhaben der Gastronomen und auch der Konsumenten, gegen diese Zwangsver­ordnung aufzutreten. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 44

Ich möchte festhalten, dass wir von unserer Seite alles versuchen und unternehmen werden, diese Zwangsverordnung, die hier geplant ist, zu Fall zu bringen, und zwar aufgrund unterschiedlichster Überlegungen, nämlich aufgrund der Überlegungen, die ich vorhin skizziert habe, aber durchaus auch aufgrund verfassungsrechtlicher Überlegungen, weil wir die Meinung vertreten, dass das, was wir bis dato vorliegen haben, durchaus verfassungswidrig ist.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Artikel 20 Absatz 1 Bundes-Verfassungs­gesetz – ich zitiere –: „Das nachgeordnete Organ kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.“

Unserer Meinung nach ist die neugeplante Regelung eine völlig überschießende, da sie nicht nur die Tabak- und Nikotinprodukte umfasst, sondern überhaupt alles, was raucht und dampft, auch die Dampfzigarette, im Extremfall sogar den dampfenden Tee oder die angezündete Duftkerze. Das ist bis dato laut Formulierung genauso der Fall. Ich sage, das ist ein Verbotsexzess. Die Regelung greift nicht nur in die Erwerbsfreiheit und das grundrechtlich geschützte Hausrecht für Gaststättenbetreiber und Veranstalter ein, sondern verletzt auch die Vereinsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. Wenn man das, was bis dato vorliegt, annimmt, dann, kann man sagen, soll das Rauchverbot in Räumen und sonstigen Einrichtungen für die Herstellung, Verbreitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen und Getränken gelten, und darunter würden dann zum Beispiel auch die Stände auf dem Donauinselfest fallen oder im Sommer die kulina­rischen Aktivitäten auf dem Rathausplatz oder in den Schanigärten, wo gekocht beziehungsweise Essen verabreicht wird, wenn die Bereiche überdacht sind.

Das Rauchverbot soll, wie wir bis dato wissen, auch in Mehrzweckhallen und in jenen Räumen gelten, in denen Vereinstätigkeiten, Versammlungen oder Veranstaltungen auch ohne Gewinnerzielungsabsicht abgehalten werden. Das heißt, auch dann, wenn Räumlichkeiten von vornherein nur für einen bestimmten Personenkreis, für konkrete Mitglieder, für Vereinsmitglieder vorgesehen sind, hätten diese nicht mehr die Mög­lichkeit, als Mitglieder eines Vereins die Entscheidung zu treffen, ob in ihrem Vereins­lokal geraucht werden darf oder nicht, sondern auch dort würde das totale Rauchverbot greifen.

Ich sage: Das kann es nicht sein! Das muss natürlich von uns zu Recht bekämpft werden – und wird es auch. Es kann nicht sein, dass man als Zigarren- und Pfeifen­raucher nicht einmal mehr einen Verein zu diesem Zweck gründen darf oder nicht einmal mehr Vereinsräumlichkeiten zu diesem Zweck schaffen kann und auch ein Gastronomiebetrieb zu diesem Zweck einen Bereich nicht zur Verfügung stellen kann.

Genau in diesem Punkt werden wir weiterhin sehr entschieden gegen das geplante totale Rauchverbot eintreten! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann nur noch einmal festhalten: Der Staat hat da nicht in den Privatbereich der Menschen hinein Politik zu machen! Was der Bürger in seiner privaten Zeit, in seiner Freizeit macht, das soll seine Entscheidung sein. Er ist, sage ich, selbstbestimmt genug, Entscheidungen zu treffen. Er weiß, dass das eine oder andere vielleicht schädlich für seine Gesundheit ist, aber die Entscheidung liegt in seiner privaten Verantwortung.

Wenn gesagt wird, dass wir die Kellner, die in Lokalen arbeiten, in denen geraucht wird, auch berücksichtigen müssen: Dann schaffen wir für diese eine Raucherzulage, wie es auch Zulagen für andere Berufsgruppen gibt, etwa die Schmutzzulage oder die Staubzulage. (Beifall bei der FPÖ.)

9.21



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 45

Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Vize­kanzler Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler. (Abg. Kickl: Die Colts rauchen ja auch!)

 


9.21.54

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Rein­hold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Lieber Kollege Rudi Hundstorfer! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An sich würde jetzt die Frau Gesundheitsministerin sprechen. Sie hat mir gerade eine SMS geschickt und alles Positive für die Diskussion gewünscht.

Da sie möglicherweise unsere Debatte verfolgt, darf ich ihr von dieser Stelle aus alles Gute für die weitere Genesung wünschen! (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren! Ich stehe nicht hier, weil ich militant gegen das Rauchen bin oder weil ich sonst ein persönliches Motiv habe, sondern ich stehe hier ganz leiden­schaftslos, weil ich die Entwicklung und die Situation mitverfolgt habe und doch einige Gründe dafür sehe, dass wir uns mit dem Thema auseinandersetzen müssen, und zwar etwas sachlicher – oder sachlich, ich möchte Ihnen gar nicht unterstellen, dass das unsachlich war.

Ein Grund ist, dass Sie auch angesprochen haben, dass wir eine Regelung haben, die in der Praxis funktionieren sollte – viele behaupten auch, dass diese Regelung funk­tioniert. Ich glaube, dass wir mit dieser Regelung einen Kompromiss eingegangen sind, der eine halbherzige Lösung darstellt.

Wir haben in den letzten vier Jahren über 15 000 Anzeigen gehabt. Und jetzt wird in diesem Zusammenhang von den Proponenten des Rauchens behauptet: Na ja, das waren ja selbsternannte Rauchsheriffs, ganz wenige, die das aufgegriffen haben, das ist halt eine aktive Vorgehensweise von denen! – Wenn Sie einmal logisch überlegen: Wenn das ganz wenige waren und wenn man davon ausgeht, dass die Behörden mit diesem Thema eher lax umgehen, dann, muss man sagen, wird die Dunkelziffer dessen, was nicht angezeigt wird, aber nicht konkret vollzogen wurde, eine weitaus größere sein. Also ich glaube, wir haben keine wirklich gute Regelung.

Der zweite Grund ist – weil ich auch als Tourismusminister hier stehe –: Ich habe eine ganze Reihe von Meldungen und Beschwerden von Gästen, vor allem aus Deutsch­land, bekommen, die sich erschüttert darüber zeigen, dass bei uns die geltende Regelung in den Gastronomiebetrieben nicht vollzogen wird, oder ausführen, warum wir aus ihrer Sicht der Aschenbecher Europas sind.

Der dritte Grund ist ein ausschließlich gesundheitspolitischer. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Da sind Sie aber leider sehr unglaubwürdig!) Und Sie werden, Herr Strache hat es ja selbst angesprochen, auch erkannt haben, dass nicht nur in Europa, sondern weltweit Rauchen als enorm gesundheitsschädigend gesehen wird, und zwar als eines der negativsten Mittel. Aber das wird nicht nur so gesehen, sondern das ist bewiesen. Daher gibt es weltweit die Tendenz – nicht nur in der verpönten Europäischen Union –, gegen Rauchen und für Nichtrauchen vorzugehen, weil Rauchen gesundheits­gefährdend ist. (Abg. Kickl: Wie unmoralisch ist es dann, die Tabaksteuer zu kas­sieren?!)

Dazu möchte ich Ihnen auch Folgendes sagen – da sollten Sie vielleicht aufpassen, Herr Kickl (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Er passt eh auf!) –: Es geht um den Unter­schied zwischen Bevormundung und Schutz. Wenn ich Ihnen sage: Herr Strache, Sie dürfen nicht mehr rauchen!, dann ist das ein bevormundender Vorgang, und da stimme ich Ihnen vollkommen zu, das geht mich überhaupt nichts an. Der Unterschied zwi-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 46

schen Bevormundung und Schutz ist der, wo es um die Gesundheit, wo es um den Schutz der anderen geht und ich andere durch mein Handeln beeinträchtige.

Wir alle sind uns einig darin, dass man durch Gewalt, aufgrund von Alkohol, aber auch durch andere Tätigkeiten, Aktivitäten oder sonst etwas andere nicht gefährden darf und dass es bestimmte Regulierungen braucht. Und genau das ist der Unterschied: Wenn Sie Schokolade essen, wenn Sie Alkohol trinken, wenn Sie fettes Fleisch essen: Ihr Problem. Wenn Sie aber in einem Lokal rauchen und auch ich als Mitarbeiter in diesem Lokal bin, dann ist das nicht mehr nur Ihr Problem.

Noch etwas dazu: Wenn Sie, Herr Strache, so salopp sagen: Mein Gott, dann müssen wir ihnen eben eine Raucherzulage geben!, dann erinnert mich das an die Argumen­tation in einem großen Sägewerk, in dem ich war. Dort war enormer Lärm, und unten hat ein Mitarbeiter die Stämme elektronisch vermessen, aber er ist daneben gestan­den, und die Ohrenschützer sind einen Meter neben ihm gehängt. Ich habe ihn gefragt: Warum nehmen Sie die Ohrenschützer nicht? Und seine Antwort darauf war: Dann kann ich früher in Pension gehen!

Beim Rauchen ist das meiner Meinung nach genau derselbe Hintergrund. Wenn jemand behauptet: Rauchen ist meine private Angelegenheit! Es interessiert mich nicht, wenn ich durch Rauchen jemand anderen schädige!, dann ist das eine aben­teuerliche Argumentation. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Jetzt muss ich Ihnen noch zwei Sachen sagen – das haben Sie heute gar nicht erwähnt, aber im Titel kommt so ungefähr heraus, dass ein riesiger Schaden entstehen würde, wenn wir das Rauchen verbieten –: Das IHS hat schon im Jahr 2008 eine Studie herausgegeben, aus der Folgendes hervorgeht: Die volkswirtschaftlichen Kosten pro Jahr durch das Rauchen sind um 750 Millionen höher, als wenn nicht geraucht werden würde, und zwar einfach aufgrund der gesundheitlichen Folgekosten, abgerechnet die Tabaksteuer, sogar – und das ist zynisch – die Sterbefälle eingerechnet, also das, was sich die Sozialversicherung dann an Pensionskosten erspart.

Aber wenn Sie das Zynische in diesem Zusammenhang sehen, sage ich Ihnen schon, wir sollten von der Regelung, dass wir einen Raucherschutz haben, hin zu einem Nichtraucherschutz kommen. Das ist die Intention, die wir anstreben, und nichts anderes. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Man kann sich ja heute wirklich auf nichts mehr verlassen (Abg. Neubauer: Auf euch schon gar nicht! Schon gar nicht auf die ÖVP!), aber auf eines kann man sich verlas­sen: dass Sie ein Thema parteipolitisch nutzen wollen. Das ist ja Ihr gutes Recht, nur würde ich einfach aufhören, mit der Wahlfreiheit zu argumentieren (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Verbieten Sie doch die Zigaretten!) – hören Sie mir einfach zu! –, denn – passen Sie einmal auf! –: Wenn ich ein öffentliches Lokal eröffne, dann ist das auch ein öffentliches Angebot, und ich kann dann nicht sagen: Das ist Ihre Entscheidung, ob Sie da hineingehen oder nicht!, sondern da müssen dann schon besondere Gründe vorliegen, dass der Wirt oder der Betreiber jemandem sagen kann: Mit Ihnen kontra­hiere ich nicht! – Sie zitieren ja so gerne die Judikatur, und dazu gibt es auch schon Judikatur.

Sie können also, wenn Sie ein Lokal betreiben, nicht sagen: Auf Wiedersehen, ist mir egal, was Sie machen! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Bitte, ja, ich höre es gerne. Was ist das Argument? – Keines. Gut. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Walter Rosen­kranz: Nein!)

Die Wahlfreiheit und auch alles andere haben dort ihre Grenzen, wo Sie in die Rechte anderer eingreifen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Anhaltende Zwischenrufe bei


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der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Leo, ich würde sagen, widme dich wieder den Bäumen, da bist du besser aufgehoben! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, Sie haben nachher genug Gelegenheit, Ihre Zwischenrufe in Reden umzuwandeln. Ich sage Ihnen noch die vorliegende Regelung, die wir eigentlich auch mit den Wirten verhandelt haben.

Ich finde, die Übergangszeit von drei Jahren ist eine seriöse. Sie zitieren immer Ainedter oder den Verfassungsschutz, ich sage Ihnen: Wenn wir bei Pensionen eine Schutzfrist von fünf Jahren haben, dann ist, meine ich, die Angemessenheit in diesem Bereich durchaus gegeben. Schauen wir uns das aber gerne rechtlich an und judizieren wir das aus.

Ich glaube, dass die Betreiber der meisten Lokale, wenn man es ganz seriös be­trach­tet, sogar überlegen, die Trennwände aufrechtzuerhalten, weil das die Mög­lichkeit bietet, Teilbereiche für Familien- oder für Gruppenfeiern zu nutzen. Selbst die Lüftungsanlagen, die Sie belächeln, haben auch einen Zweck, weil man damit natürlich nicht nur Rauch, sondern auch andere Gerüche wegbringt.

Daher würde ich versuchen, all diese Themen einmal sachlich zu diskutieren, nicht noch die Emotionen zu verstärken. Es muss Ihnen doch zu denken geben, wenn in ganz Europa, wenn weltweit erkannt wird, dass Rauchen ungesund ist und dass der Nichtraucher geschützt werden muss.

Ich kann – und das abschließend – im Zusammenhang mit dem Rauchverbot auch die Argumentation nicht mehr hören: Alle Betriebe gehen deshalb in Konkurs und müssen zusperren! (Abg. Walter Rosenkranz: Nein, nicht alle! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Von allen hat keiner geredet!) Also Tausende. (Abg. Walter Rosenkranz: Es sind die Betriebe, wo Sie nicht hingehen! Unter einer Haube!) Ich sage Ihnen nur: Schauen Sie einfach die Länder an, die das umgesetzt haben. Es gibt kein einziges Land der Welt, wo wirklich eine Welle von Schließungen stattgefunden hat. Warum? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Haben Sie vielleicht auch die Geduld, ein bisschen zuzuhören? Sie können sich ja äußern, wenn Sie etwas zu sagen haben.

Es gibt auf der ganzen Welt keinen Beweis dafür, dass das ein Nachteil war. Warum? Sie brauchen es auch nur logisch nachzuvollziehen, aber das ist nicht die Stärke von jedem, das weiß ich. Also warum? – Weil es um die Frage geht: Warum soll jemand daheim bleiben? Er möchte ja in Gesellschaft sein, hat gerne Kontakt und wird nach wie vor Lokale besuchen, aber sein Verhalten ändern. Ich kenne genügend positive Beispiele in diesem Zusammenhang (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich kenne auch viele negative!) und ich kenne auch viele Gastronomen, die mir gesagt haben, hätten wir gleich eine eindeutige Regelung gemacht, hätte niemand einen Nachteil und hätten alle die gleichen Spielregeln.

Mein Resümee aus dem Ganzen ist: Ich war damals bei der Beschlussfassung auch Mitglied des Nationalrates, habe selbst mitgestimmt und geglaubt, das wäre ein guter Kompromiss, aber es war kein guter Kompromiss. Schaffen wir eine eindeutige, eine klare Regelung, denn eine gut ausgerichtete Regelung ist allemal besser als ein halbherziger Kompromiss. Und wenn man gescheiter wird, wenn man die Argumente bewertet, steht dem nichts im Wege.

Zu den 300 000 Unterschriften: Ich respektiere jede Unterschrift, aber meine Ein­schätzung ist (Abg. Neubauer: Da fahren wir drüber!), es sind wesentlich mehr – wie in jedem anderen Land in Europa auch –, die eine sachliche, eine gut durchgeführte Nichtraucherregelung wollen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ja, es steht Ihnen ja frei, wenn Sie wirklich glauben, dass es anders ist – wir leben in einer Demokratie, ich bin der Letzte, der irgendwo entgegensteht –, dann schauen wir uns die Angelegenheit an,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 48

auch auf dem Gerichtsweg – und sonst, würde ich sagen, ich respektiere Ihre Meinung, Sie respektieren unsere, und dann werden wir eine gute Entwicklung haben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

9.32


Präsidentin Doris Bures: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht überschreiten darf.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Herr Abge­ord­neter, Sie sind am Wort.

 


9.33.07

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Danke, Herr Vizekanzler, für Ihre klaren Worte, denn das hat jetzt wieder einmal den Unterschied aufgezeigt, nämlich zwischen jenen, die die Aktuelle Stunde beantragt haben – Klubobmann Strache hat aus meiner Sicht versucht, vieles ins Lächerliche zu ziehen –, und der Position der Regierungs­parteien, denen es ganz klar um die Gesundheit der Österreicherinnen und Öster­reicher geht. (Abg. Walter Rosenkranz: Haben Sie die Rede geschrieben, bevor Sie die von Strache gehört haben? Ist ja unglaublich!)

Mir als Gesundheitssprecher ist es sehr, sehr wichtig, dass dieses Gesetz jetzt in Begutachtung gegangen ist, dass wir endlich einmal aufhören mit dieser unsäglichen Diskussion, ob in den Gastronomiebetrieben noch geraucht werden darf oder nicht, denn die bisherige Regelung ist, wie es ja richtig angeklungen ist, nicht Fisch und nicht Fleisch und hat sich in Wirklichkeit, das müssen wir ganz offen eingestehen, überhaupt nicht bewährt, und zwar schon allein deshalb, weil sich unzählige Wirte gar nicht an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten haben.

Wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen, dass jeder von uns fast tagtäglich in die Situation kommt, dass das Essen durch einen verqualmten Bereich eines Gastro­nomiebetriebes getragen wird, oder wenn ich als Gast auf die Toilette gehe, muss ich auch oft einen Raucherraum durchqueren. All das ist, wie wir wissen, nicht gesetzes­konform.

Wir als Politikerinnen und Politiker werden ja genau deswegen kritisiert, weil wir bei unseren Entscheidungen oft nicht konsequent genug sind. Und das gebe ich zu, bei dieser Thematik war es eben auch so. Das war ein Kompromiss, der in der Vergan­genheit geschlossen wurde und der sich, wie sich herausgestellt hat, einfach nicht bewährt hat.

Es sind sehr, sehr viele Vertreterinnen und Vertreter der Gastronomie, mit denen ich Kontakt hatte, auch an mich herangetreten und haben gesagt: Macht endlich eine gescheite Regelung, die nicht wettbewerbsverzerrend ist, führt endlich einmal das generelle Rauchverbot ein!

Um eines klarzustellen: Ich bin sicherlich jemand, der bereit ist, dort, wo es Sinn macht, Kompromisse einzugehen, nicht aber dann, wenn es um das wichtigste Gut des Menschen geht, nämlich um die Gesundheit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ord­neten der ÖVP.)

Wenn ich nur an meine drei Enkelkinder denke – es geht mir genau um diese beson­ders gefährdeten Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche, aber auch um chronisch kranke Menschen. Daher bin ich froh über diesen Entschluss der Bundesregierung, endlich die Gesundheit der Menschen in unserem Land über wirtschaftliche Interessen zu stellen (Abg. Neubauer: Die letzten Tage habe ich von dir nichts gehört zum Rauchen!), weil es Aufgabe des Staates sein muss, die Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.


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Herr Strache, da Sie in Ihren Ausführungen gesagt haben, für Nichtraucherschutz ist gesorgt: Wir können stolz sein auf das Arbeitsrecht, das wir in Österreich vorfinden, allerdings mit einer Ausnahme, und das ist genau der Schutz der unzähligen Bediensteten im Hotel- und Gastgewerbe, die in diesen Betrieben ihren Dienst ver­sehen müssen.

Und da ist es in meinen Augen schon ein bisschen zynisch, wenn Politiker – ich sage sogar: steirische ÖVP-Landespolitiker – sagen: Na sollen sich halt die Kellnerinnen und Kellner einen Job in einem Nichtraucherlokal suchen!, oder, so wie Sie hier sagen: Dann geben wir denen halt eine Zulage, sodass das damit abgegolten wird! (Ruf bei der ÖVP: Landtagswahlen! – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Vergessen wir bei dieser Diskussion eines nicht, das ist ja auch schon angeklungen: Die Weltgesundheitsorganisation hat in 192 Ländern eine Studie durchgeführt, die besagt, dass allein am Passivrauchen jährlich 600 000 Menschen sterben. (Abg. Kickl: Sie tun ja so, als ob nur in einem Wirtshaus geraucht werden würde!) Und Mediziner, auch in Österreich, gehen davon aus, dass für Nichtraucher die Passivrauchbelastung die maßgebliche Ursache überhaupt für Lungenkrebs ist.

In dem Wissen, dass in Österreich doppelt so viele Menschen wie im Straßenverkehr, nämlich 1 000 an der Zahl, allein an den Folgen des Passivrauchens sterben (Abg. Kickl: Wo wird denn überall passiv geraucht?), bitte ich alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses, das voraussichtlich noch vor dem Sommer zu beschließende Gesetz zu unterstützen. Es darf in dieser Frage einfach keine Kompromisse geben. Vielleicht können wir uns ja – das ist mein Wunsch, ich weiß nicht, ob er aufgeht – sogar noch auf einen früheren Zeitpunkt des Inkrafttretens einigen. Aber ich bitte wirklich um die Zustimmung aller. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ:  Autos verbieten, weil der Ausstoß ist weitaus schädlicher! – Abg. Kickl: Sie tun so, als ob nur im Wirtshaus geraucht werden würde!)

9.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ. – Vizekanzler Mitterlehner: Nein, es gibt ja eine Kampagne, die weit darüber hinausgeht! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Vizekanzler Mitterlehner: Soll ich noch etwas sagen?)

Herr Abgeordneter Obernosterer ist am Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.37.45

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ihr könnt mir glauben, die Themen Nichtraucherschutz, Rauchen in Lokalen: ja oder nein? – die kenne ich von der Pike auf. Als Gastwirt und Hotelier weiß ich, wie man damit als Unternehmer umgeht, aber auch, wie das von den Gästen gesehen wird. Und da gehen die Meinungen von Unternehmern und Konsumenten komplett auseinander.

Für die Hotellerie ist ein Rauchverbot fast überhaupt kein Problem. In der Gastronomie, in den Landgasthäusern, in den kleinen Pubs oder Beiseln, wie man sagt, ist es sehr wohl ein großes Problem, wenn das Rauchen dort verboten wird.

Im Jahr 2009 hat es, als wir das Nichtraucherschutzgesetz beschlossen haben, keinen einstimmigen Beschluss gegeben. Damals hat, Herr Klubobmann Strache, die FPÖ dagegen gestimmt. Deshalb war ich eigentlich sehr verwundert, dass Sie heute hier gesagt haben, dass das eine gute Regelung ist. (Heiterkeit bei der ÖVP.)


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Ich möchte die Diskussion jetzt hier nicht wiederholen, wir haben Sie des Öfteren hier auf der Tagesordnung gehabt, und die Meinungen – sehr strenger Nichtraucherschutz oder ein bisschen lockerer – gehen quer durch die Parteien, auch quer durch die Freiheitliche Partei.

Wie wir ja wissen, seit dem Jahr 1999 hat es in Kärnten einen freiheitlichen Landes­hauptmann gegeben, und es war Kärnten eigentlich ein Vorreiterland beim Thema Nichtraucherschutz. Es wurde von der Kärntner Landesregierung unter Landeshaupt­mann Haider, freiheitlicher Parteiobmann, ein komplettes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden gesetzlich umgesetzt. Kärnten war das erste Bundesland, das dies hatte.

Am 21. November 2006 wurde in der Kärntner Landesregierung mit Scheuch, Dörfler und Haider, mit Schantl als Gesundheitsreferenten damals eine Resolution einstimmig beschlossen. Es wurden alle Abgeordneten im Nationalrat aufgefordert, für ein sofor­tiges komplettes Rauchverbot in der Gastronomie einzutreten. Von der Freiheitlichen Partei! (Ah-Rufe bei der SPÖ.)

Ich möchte auch sagen, nicht nur in der Gastronomie und bei den Konsumenten gehen die Meinungen auseinander, sondern es gibt auch keine einhellige Meinung bei den Freiheitlichen dazu. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: 2006 war es das BZÖ und nicht die Freiheitliche Partei! Bleiben Sie bei der Wahrheit! Er sagt nachweislich die Unwahrheit da draußen und geniert sich nicht einmal!)

Dann gehen wir zum Jahr 2015. Im Jahr 2015 gibt es sehr wohl in Kärnten wieder einen freiheitlichen Parteiobmann, und da wurde eine Resolution in der Kärntner Landesregierung verfasst, für ein sofortiges Rauchverbot in der Gastronomie einzutreten. (Oh-Rufe bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Wer war das? Das BZÖ!) Da hat auch der freiheitliche Parteiobmann Ragger mitgestimmt – im Jahr 2015. (Abg. Strache: BZÖ!) Also wenn es zur heutigen Zeit in Kärnten keinen freiheitlichen Parteiobmann gibt, der Ragger heißt, dann weiß ich nicht, ob ich richtig informiert bin.

Aber zurück zur Ernsthaftigkeit dieses Themas. Wir wissen, das Gesundheitsbewusst­sein der Menschen ist gestiegen. Der Gesetzgeber kann das nicht ignorieren, und wir haben uns daher hier im Parlament, wie gesagt, intensiv damit auseinandergesetzt. Österreich ist halt keine Insel irgendwo mit einem Zaun rundherum, und wir versuchen jetzt, unser Nichtraucherschutzgesetz dem internationalen Standard anzupassen.

Alle anderen 27 EU-Staaten haben ein eindeutig stärkeres Nichtraucherschutzgesetz als Österreich (Ruf bei der FPÖ: Das stimmt nicht! – Abg. Strache: Wir wären gerne das gallische Dorf!), und das Gesetz, das jetzt in Ausarbeitung ist, ist nicht das strengste Nichtraucherschutzgesetz in der EU, von Amerika gar nicht zu reden.

Auch ist es der Regierung bewusst gewesen, dass es notwendig ist, der Unsicherheit in der Gastronomie, zu investieren oder nicht zu investieren, entgegenzutreten. Und zwar: Erstens mit einer ordentlichen Übergangsfrist bis zum Mai 2018. Zweitens gibt es eine 10-prozentige Prämie für diejenigen, die investiert haben. Und drittens wird es auch die Möglichkeit geben, im touristischen Bereich Raucherloungen einzurichten, wie es auch in anderen EU-Staaten möglich ist, wo aber nicht bedient werden darf, das heißt, wo der Mitarbeiterschutz gewährleistet ist.

Ich glaube, das ist eine Lösung, mit der wir leben können und wo ich auch hoffe, dass wir hier im Hohen Haus eine einstimmige Meinung dazu zustande bringen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte. (Abg. Jarolim: Das war sehr aufklärend! Er hat die Wahrheit an


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 51

den Tag gebracht! – Abg. Haider begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine Tafel auf, auf der unter anderem „Nein zum absoluten Rauchverbot – FPÖ“ zu lesen ist. – Ruf bei der SPÖ: Das kann man nicht lesen!)

 


9.43.52

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Vor allem aber auch: Verehrte Zuseher auf der Galerie, im Speziellen die Maturaklasse 5D der HLW Hollabrunn, die ich hiermit sehr, sehr herzlich begrüße. (Allgemeiner Beifall.) Und nicht zuletzt natürlich die Damen und Herren Zuseher daheim vor den Fernsehgeräten!

Sie haben auf unserer Homepage www.Nein-zum-absoluten-Rauchverbot.at die Möglichkeit, online unsere Petition gegen das Rauchverbot in der Gastronomie zu unterschreiben. Mehr als 300 000 Menschen haben das bereits getan (Beifall bei der FPÖ) und haben ihren Unmut in diversen Unterschriftensammlungen über diesen neuen Höhepunkt staatssozialistischer Bevormundung durch den Wirtschaftsminister Mitterlehner und die Gesundheitsministerin Oberhauser kundgetan.

Regelrecht gesonnt, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich ja der Herr Wirtschaftsminister in den letzten Jahren, wenn im Zuge der Finanz- und Wirtschafts­krise der Tourismus die einzige Branche war, die neue Gästerekorde und positive Zahlen vermelden konnte. (Beifall bei der FPÖ.)

Da ist es natürlich dann klar, dass ganz schnell die Begehrlichkeiten groß werden: Diese Branche zocken wir ab!, und es hat dem Herrn Wirtschaftsminister nicht gereicht, die Energiekostenrückvergütung zu streichen. (Beifall bei der FPÖ.)

Nein, es mussten noch her die Barbewegungsverordnung, die Flugticketabgabe, die Auflösungsabgabe – habe ich was vergessen? –, ja, Anmeldevorschriften, die dazu führen, dass die alten Eltern des Wirts sich strafbar machen, wenn sie schnell einmal im Gastgarten aushelfen, wenn ein Bus voller Gäste unangemeldet im Lokal vorbei­kommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Oder: Die Trinkgelder werden in diesem Land immer noch zur Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung herangezogen, auch wenn diese Trinkgelder gar nicht aus­bezahlt werden. Das sind die Belastungen! Und als ob das nicht schon gereicht hätte, ist dann im Dezember unseren Gastronomiebetrieben, unseren Wirten auch noch die völlig überzogene und nur den Interessen der Nahrungsmittelindustrie dienende Allergenkennzeichnungsverordnung aufs Auge gedrückt worden.

Aber das hat noch immer nicht gereicht: Vor fünf Wochen hat diese Bundesregierung den Generalangriff auf den österreichischen Tourismus geritten! Erinnern wir uns: Mehr­wertsteuererhöhung, Kapitalertragssteuererhöhung, Verlängerung der Abschrei­bungs­dauer, Grunderwerbssteuererhöhung, Belastungen noch und nöcher, Registrier­kas­senpflicht inklusive Pauschalbetrugsverdacht für die gesamte Tourismusbranche. – Das reicht euch aber jetzt noch immer nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Da brauchen Sie sich wirklich nicht zu wundern, Herr Wirtschaftsminister, wenn Ihnen die ganze Branche vor fünf Wochen bei der Demonstration am Ballhausplatz vorm Bundeskanzleramt gezeigt hat, was sie von Ihnen hält, wofür sie Sie hält (der Redner hält eine Tafel mit der Aufschrift „Django, spiel mir das Lied vom Wirtetod! Schluss mit Schikanen!“ und dem Emblem der WKO in die Höhe): „Django, spiel mir das Lied vom Wirtetod!“ – Das waren nicht wir. Sie sehen es genau, woher das kommt: Das waren Ihre eigenen Leute! Das waren Ihre Wirtschaftsbundmitglieder und -funktionäre! (Beifall bei der FPÖ.) Das waren Ihre Kammerfunktionäre, Ihre Fachgruppenfunktionäre, die Ihnen genau sagen, was Sie hier dem Tourismus antun.


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„Django, spiel mir das Lied vom Wirtetod!“ – das kann man ja fast nicht mehr toppen, da gibt es ja keine Steigerung mehr. Doch, eine kleine Steigerung gibt es schon noch, denn in den letzten Wochen affichieren die Wirte in ihren Lokalen neue Plakate. (Der Redner hält eine Tafel in die Höhe, auf der unter anderem zu lesen ist: „Wir machen von unserem ,Hausrecht‘ Gebrauch! Hier gilt ,Hausverbot‘ für: Dr. Reinhold Mitter­lehner, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Christoph Leitl (WKO), Dieter Erlacher (Raucher­sheriff) – Wegen Geschäftsschädigung und Diskriminierung meiner ,rauchenden‘ Gäste! Der Wirt!“)

Das sind jetzt diese: Hausverbot/Lokalverbot für Mitterlehner, Oberhauser, Leitl und die Rauchersheriffs, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Hausverbot wegen dieses letzten Sargnagels, den Sie der österreichischen Gastro­nomie mit diesem absoluten, totalen Rauchverbot antun.

Es wird bei uns genauso kommen wie in Irland. Da haben in den ersten Jahren – seit 2004 gibt es dort das Rauchverbot – gleich einmal 1 500 Pubs zugesperrt, und die Zahlen der Bierbrauerindustrie in Irland sprechen eine ganz, ganz deutliche Sprache. Die Umsätze in den Pubs, in der Gastronomie sind drastisch zurückgegangen. Dafür sind die Umsätze in den Supermärkten gestiegen, weil die Leute ihr Guinness jetzt im Supermarkt kaufen und es zu Hause trinken. Sie bleiben zu Hause, wo sie rauchen können und wo sie nicht vom Staat bevormundet werden. (Beifall bei der FPÖ.)

In England war es genau das Gleiche. Da überlegt man jetzt sogar, in den Pubs wieder Raucherräume zu erlauben, damit man die Institution Pub überhaupt retten kann.

Wenn Ihnen Irland und England zu weit weg sind, Herr Bundesminister, dann sage ich Ihnen jetzt Zahlen aus Nordrhein-Westfalen, wo seit dem 1. Mai 2013 das Rauchverbot gilt. Neun Monate später hat der Bundesverband des Getränkefachgroßhandels die Ergebnisse der Auswirkungen präsentiert: 98 Prozent der Gaststätten haben Umsatz­rückgänge, 6 Prozent haben zugesperrt. In den ersten neun Monaten zugesperrt! – Wollen Sie das in Österreich auch? Das heißt bei uns, 2 000 Betriebe gleich einmal nach neun Monaten zugesperrt!

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, zum Schlusssatz zu kommen!

 


Abgeordneter Mag. Roman Haider (fortsetzend): Ich komme zum letzten Satz, weil die Auswirkungen eh schon klar sind. Sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn die Gastronomen nächste Woche vorm Parlament demonstrieren, Dienstag, 28. April, 17 Uhr, hier vorm Parlament. H.C. Strache und ich werden dabei sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen Sie auch, und unterstützen Sie unsere Wirte! (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

9.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


9.49.53

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! Es ist richtig, zweifellos sind die Gastronomiebetriebe vor große Herausforderungen gestellt. Das ist keine Frage. Wir von den Grünen haben immer darauf hingewiesen, dass die alte Regelung, die 2009 in Kraft getreten ist, das Gesetz, das 2008 beschlossen worden ist, eine Nichtlösung ist und es mit Sicherheit eine neue Regelung geben wird, und es war absehbar, dass genau diese Situation jetzt eintritt.

Umso bemerkenswerter auch Ihr Eingeständnis, Herr Bundesminister, dass man damals vermutlich einen Fehler gemacht habe. Und hätte man es gleich von Anfang an


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 53

mit rauchfreier Gastronomie versucht, wäre uns wahrscheinlich viel an Streit und an Ärgernis erspart geblieben. (Beifall bei den Grünen.)

Aber es ist trotzdem bedauerlich, dass dieses ernste gesundheitspolitische Thema so behandelt wird. Sie sprechen vom „Wirtetod“, Sie sprechen davon, dass Betriebe unter Umständen Probleme haben werden. Ich finde das sehr unpassend in einer gesund­heitspolitischen Debatte, wo wir es tatsächlich jedes Jahr mit über zehntausend Todesfällen, die direkt oder indirekt auf das Rauchen zurückzuführen sind, zu tun haben. Es geht um ein großes Problem, das Sie auch komplett ausblenden, nämlich den Jugendschutz in Österreich. Es ist selbstverständlich – und all die Ärzte und Ärztinnen in Ihren Reihen  (Abg. Neubauer: Da reden die Richtigen! Sie wollen die Drogen freigeben! Das ist ja unfassbar! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Jetzt schreien Sie wieder herein. Bitte hören Sie einmal ganz kurz zu, und verschließen Sie sich nüchternen Argumenten nicht!

Es geht um 240 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie, die sich ihre Arbeitsplätze wirklich nicht aussuchen können. (Abg. Neubauer: Aber Sie geben die Drogen frei! Super!) Es geht um Kinder, die sich auch in der Regel nicht aussuchen können, ob sie jetzt im Raucher- oder Nichtraucherbereich sitzen. Und ich denke, darüber sollten wir uns einig sein, dass Kinder in geschlossenen Räumen zu 100 Pro­zent ein Recht auf rauchfreie Umgebung haben sollen. Selbstverständlich! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Alle von Ihnen kennen Menschen, die den Neujahrsvorsatz haben, zu rauchen aufzu­hören. Wir alle kennen Menschen, die sich darüber ärgern, wie viel Geld sie in diese „Sucht“ – unter Anführungszeichen – stecken. Und wir kennen alle auch Men­schen, die sich dann am Ende ihres Lebens noch einmal zurückerinnern und feststellen: Es war die dümmste Entscheidung meines Lebens, dass ich zu rauchen begonnen habe.

Wir sollten sehr viel mehr Energie darauf verwenden, Menschen, vor allem junge Menschen, Jugendliche, zu unterstützen, dass sie erst gar nicht mit dem Rauchen beginnen, und Menschen in ihren Bemühungen auch unterstützen, mit dem Rauchen wieder aufzuhören. Das wäre eine gesundheitspolitisch vernünftige Diskussion – und nicht, das hier ins Lächerliche zu ziehen. (Beifall bei den Grünen.)

In Sachen Jugendschutz, Prävention wünsche ich mir von der Bundesregierung sehr viel stärkere Akzente. Die Anfrage von Abgeordnetem Rasinger – jetzt sehe ich ihn gerade nicht – hat noch einmal die sehr, sehr drastische Zahl ans Tageslicht gebracht: Bei den unter 19-Jährigen haben wir 53 Prozent Raucherinnen und Raucher. Das ist mit Sicherheit etwas, worüber man sich wirklich nicht freuen kann, Herr Klubobmann Strache. Das ist ein ernstes Problem.

Die Jugendlichen steigen mit 11 Jahren ein, mit 12 oder 13 Jahren rauchen sie regel­mäßig, und mit 15, 16 raucht ein Drittel der jungen Mädchen in Österreich. Und das ist gesundheitspolitisch alles andere als erwünscht. Da müssen wir ansetzen!

In anderen Ländern wird sehr viel mehr in Aufklärungskampagnen gesteckt. Es gibt in Österreich einen riesigen Anteil des Budgets – 1,7 Milliarden Euro –, der aus der Tabaksteuer hervorgeht, und von diesen großen Summen geht de facto nichts in Prävention. Selbst die Jugendlichen, die gar nicht rauchen dürften, tragen mit 50 bis 60 Millionen € zum Steuertopf bei. Aber es gibt keine Aufklärung, es gibt keine Prä­ventionsarbeit, und es gibt auch keine Unterstützung beim Aufhören. 14 000 € für das Nichtrauchertelefon, das das Gesundheitsministerium unterstützt, sind aus meiner Sicht zu wenig, um in diesem Bereich wirklich etwas zu bewirken, sage ich in aller Offenheit.


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Es ist bedauerlich, dass wir dieses Thema nicht etwas ernster diskutieren können, anstatt Ihre zynischen Bemerkungen wie: Na ja, dann sterb’ ich halt früher!, hier hören zu müssen. Wenn Sie das menschliche Leid, die diese Krebserkrankungen mit sich bringen, auch das menschliche Leid der Angehörigen, der Kinder sehen – ich kenne viele Kinder, die zu ihrem Vater, zu ihrer Mutter sagen: Bitte, hör auf zu rauchen! –, dann kann man sich dem, glaube ich, nicht verschließen. Und das im Rahmen einer Verbotskultur zu diskutieren ist extrem überzogen. Diskutieren wir tatsächlich, wie wir diese schädlichen Auswirkungen zurückdrängen können, wie wir Menschen beim Aufhören unterstützen können, wie wir ihnen auch dieses Geld ersparen können, das sie für das Rauchen ausgeben, und diskutieren wir auch eine bessere Regelung bei der Entschädigung der Wirte!

Das ist auch der Punkt, wo ich mit Ihrer Gesetzesvorlage nicht einverstanden bin. Das hätten wir uns anders und besser vorgestellt, denn dass die Situation so kommen wird, wie sie jetzt ist, war wirklich absehbar. Und ich habe es persönlich auch immer wieder ausgesprochen: Es werden Umbauten passieren, und die Braven werden sich dann ärgern – und es wird trotzdem unterm Strich keine Verbesserung für die Nicht­raucherInnen herausschauen.

Abschließend: International ist dieses Thema ausdiskutiert, es gibt ökonomische Studien aus USA, Irland, Italien, auch Deutschland, Belgien, die zum Ergebnis kom­men: Es kommt am Anfang natürlich auf Grund der Umstellung zu Umsatzeinbußen, aber auf lange Sicht ist es kein Problem für die Gastronomie. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Nein, bitte schauen Sie sich die Zahlen an! Das IHS hat es auch für Österreich noch einmal ausgerechnet: Insgesamt ist es bewältigbar. Und ich bin davon überzeugt, dass wir alle wenige Monate später, nachdem die rauchfreie Gastronomie in Österreich in Kraft getreten ist, darüber sehr froh sein werden und dass wir alle sagen werden: Warum haben wir das nicht schon vorher gemacht?

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg, Herr Wirtschaftsminister! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Klubvorsitzende Dietrich. – Bitte.

 


9.55.20

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir wollen uns dieser Diskussion sehr seriös nähern. Wir haben im Klub lange darüber diskutiert und unterschiedliche Standpunkte vertreten. (Zwischenrufe von Abgeordneten der FPÖ in Richtung ÖVP. – Abg. Kickl: Der Obernosterer hat gelogen, dass sich die Balken biegen!)

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, wenn wir die jungen Menschen auf der Galerie begrüßen, sollten wir uns auch darum bemühen, ihnen ein Vorbild zu sein (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und die Wahrheit zu sagen!), und im Sinne des Einander-Verstehens der Rednerin die Möglichkeit geben, ihre Ausführungen zu tätigen. (Abg. Neubauer: Dann sollte man da vorne auch nicht lügen!)

Frau Klubvorsitzende, Sie sind wieder am Wort.

 


Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (fortsetzend): Ich sage Ihnen auch das Ergebnis dieser Diskussionen: Wir wissen, dass Rauchen ungesund ist, das steht außer Frage, aber wir stehen für Eigenverantwortung und Selbstverantwortung. (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 55

Wir wollen nicht, dass der Staat alles regelt, dass der Staat nur mehr Verbote und Verbotsgesetze erlässt. Jeder von uns weiß heutzutage, wie ungesund künstlich gehärtete Fette sind, wie ungesund Fastfood ist, Zucker, Zuckerersatzstoffe, Gluta­mate. Die Reihe ist so lang, aber die Frage ist: Wo beginnt der Staat mit Verboten und wo hört er auf? Wenn wir diese Verbotskultur des Staates konsequent durchziehen würden, würde das bedeuten, dass Fastfood-Ketten geschlossen werden, dass die Regale in den Supermärkten halb leer sind und dass letztendlich auch die Würstelbude der Vergangenheit angehört.

Wir sind für Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bürger! (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir wollen mündige Bürger, die sich selbst entscheiden können, die entscheiden können, gehe ich in ein Lokal, wo geraucht wird, wo ich rauchen kann, oder gehe ich in ein Nichtraucherlokal, wo eben nicht geraucht wird. Und der Wirt muss für sich die Entscheidung treffen können, will ich ein Raucher­lokal haben, will ich ein Nichtraucherlokal haben oder will ich für beide die Möglich­keiten schaffen – so wie bisher.

Meine geschätzten Damen und Herren, ich weiß schon, Nichtraucherschutz ist ein ganz wichtiger Aspekt. Aber wenn geraucht wird, dann sind in vielen Fällen ganz automatisch auch Nichtraucher betroffen. Das heißt, wenn ich in der Gastronomie das Rauchen verbiete und der Raucher hinausgeht und draußen raucht und darüber liegend eine Wohnung ist, dann sind die Bewohner halt dort oben davon betroffen. Tun wir doch nicht so, als würden wir das Problem mit Verboten aus der Welt schaffen! (Beifall beim Team Stronach.)

Glauben Sie wirklich, Österreich wird gesünder, wenn wir unsere Bürger bevormun­den? (Abg. Glawischnig-Piesczek: In Deutschland war es so! Die Jugendlichen haben plötzlich weniger geraucht!) Glauben Sie wirklich, dass Eigenverantwortung und Selbstentscheidung nicht wichtiger sind?

Geschätzte Kollegin, natürlich wissen wir, Rauchen ist ungesund, aber ich möchte gerne wissen, wie viele Bürger wegen Fettleibigkeit sterben, Bluthochdrucks (Abg. Strache: Abgase!), Abgase und Sonstigen. Wir können das Thema „ungesundes Leben“ doch nicht auf einen einzigen Punkt reduzieren. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.) Die Freiheit der Bürger muss im Vordergrund stehen, die Selbstbestimmung – und nicht die Entmündigung durch die Regierungsparteien!

Ich glaube, der richtige Weg ist informieren, Präventionspolitik zu betreiben, eine Präventionspolitik, die auch fruchtet, dass die Leute wirklich wissen, welche Probleme, welche gesundheitlichen Schäden mit dem Rauchen verbunden sind, und letztendlich davon überzeugt werden, mit dem Rauchen aufzuhören.

Noch ein Satz zu den Wirten: Ich glaube, das, was die Wirte in den letzten Wochen und Monaten mitmachen mussten, ist diesem Berufsstand unzumutbar. Wir haben sie kriminalisiert, wir haben sie mit Auflagen überflutet. (Abg. Walter Rosenkranz: Wir? Wer ist „wir“?) Und ein Gesetzgeber, der ihnen Auflagen auferlegt, muss für Rechts­sicherheit sorgen.

Es kann nicht sein, dass derjenige, der die Auflagen ausführen muss, Tausende Euro investieren muss, am Ende des Tages aber auf diesen Investitionen sitzenbleibt und der Staat frei nach dem Motto: „Außer Spesen, nichts gewesen!“ reagiert. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Wirte sind keine Gesundheitspolizisten. Prä­ven­tionspolitik muss an anderer Stelle erfolgen, und zwar im Verantwortungsbereich der Politik. Schieben Sie Ihre Verantwortung nicht auf die Wirte ab!


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Meine geschätzten Damen und Herren! Wir wollen Rechtssicherheit, wir wollen Selbstbestimmung der Bürger und die Wahlfreiheit der Bürger. Das ist uns vom Team Stronach wichtig. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.00


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

 


10.01.04

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsident! Lieber Herr Vizekanzler und Wirtschaftsminister! Ausnahmsweise möchte ich heute mit einem Zitat beginnen. – Ich zitiere das, was Herr Minister Mitterlehner vor 20 Minuten gesagt hat: „Man kann sich ja heute wirklich auf nichts mehr verlassen“. – Das stimmt! Man kann sich auf gar nichts mehr verlassen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir beide haben schon 2008 darüber diskutiert, ob das nicht eine hatscherte Lösung ist, und ich denke, dass das damals tatsächlich eine hatscherte Lösung war.

Als liberaler Mensch und als Unternehmer muss ich eine liberale Gesinnung an den Tag legen, auch wenn mir bewusst ist, dass das gesundheitspolitisch nicht wahnsinnig klug ist: Es ist noch immer die freie Entscheidung eines Unternehmers, ob sein Lokal ein Raucherlokal sein soll oder nicht. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Team Stronach.)

Diesbezüglich sollte immer noch die freie Entscheidung möglich sein, weil ein Lokal kein öffentlicher Platz ist. Aber man beugt sich auch dem gesamten gesundheits­politischen Thema, und das ist auch wichtig. Es bleibt nur die Frage: Wo endet das? – Das ist der springende Punkt! Der Unternehmer kann auch in die Situation kommen, dass seine Gäste vor die Haustüre gehen, um zu rauchen, und der Nachbar, der darüber wohnt, sagt: Die da unten dürfen nicht mehr rauchen! (Abg. Strache: In Zukunft werden die Raucher im Winter eine Lungenentzündung bekommen!)

Wo endet dieses Gesetz? Und welche Rechtssicherheit gibt es? – Diese Fragen müssen in diesem Zusammenhang geklärt werden.

Weil Sie jetzt hier sitzen und weil noch vor Kurzem der Herr Sozialminister hier gesessen ist, möchte ich doch noch einmal auf etwas aufmerksam machen und das auch mit einem Plakat dementsprechend demonstrieren. (Der Redner stellt ein Plakat mit der Aufschrift „Wie SPÖVP Jobs im Tourismus vernichten“ auf das Rednerpult.) 

Welche Bedeutung hat das Ganze nämlich noch? – Das Raucherproblem ist nicht das Problem der Unternehmer und des Tourismus. Ihr Steuerpaket wird das zukünftige Problem sein! Das Steuerpaket wird das zukünftige Problem auf dem Arbeitsmarkt, für die KMU, die Klein- und Mittelbetriebe dieses Landes, sein!

Was geschieht? – Ein Hotelier beziehungsweise Gastronomieunternehmer hat für sein Hotel 13 Prozent Logis festgesetzt. Diese 13 Prozent Logis kann der Unternehmer aber nur, wenn man die Inflation mit einberechnet, mit einer zehnprozentigen Preis­erhöhung abdecken. Das kann der Unternehmer allein nicht schlucken! Die Einzigen, die dabei am Bruttopreis verdienen, sind die Buchungsplattformen. Okay. Was tut dieser Unternehmer also? – Er muss rationalisieren. Er baut Arbeitsplätze ab, damit er unterm Strich das gleiche Ergebnis erhält.

Dann haben Sie noch etwas getan, was für einen Hotelbetrieb ganz schwerwiegend ist. Sie haben nämlich die Abschreibungsdauer auf 40 Jahre erhöht. Was ist die Folge? – Man muss wieder rationalisieren, das heißt, man baut wieder Arbeitsplätze ab, um ein


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Unternehmen vernünftig führen zu können. Dann kann man ein bisschen Geld in Rücklagen lassen, aber das ist auch sinnlos, denn es gibt auch eine erhöhte KESt. Und zu guter Letzt kommt noch die Grunderwerbsteuer, im Hinblick auf welche sich jeder meiner Nachfolger überlegt, ob er diese Steuer zahlt oder ob er nicht den Betrieb schließt. – Das ist Vernichtung von Arbeitsplätzen! Das ist die klare Vernichtung von wirtschafts- und konjunkturbelebenden Maßnahmen!

Kollege Haider hat es zuerst schon gesagt: Begleitend zu diesem Raucherthema wirken andere in Ihrer Amtszeit beschlossene Angelegenheiten noch erschwerend, etwa die Auflösungsabgabe, die Flugabgabe, die Streichung der Energieabgaben­vergütung sowie der Energieeffizienz- und Ökostrompauschale, das Lohndumping­gesetz und die Allergenverordnung. Und jetzt erzählen Sie mir, dass Sie eine Wirt­schafts­partei sind und dass Sie zum Wohle des Tourismus und der Unternehmen in diesem Land etwas unternehmen!

Ich schließe mit dem Satz: „Man kann sich ja heute wirklich auf nichts mehr verlassen!“ (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

10.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


10.05.43

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Unsere Frau Gesundheitsministerin Dr. Sabine Oberhauser am Fernsehgerät! Meine Damen und Herren! Ich möchte ein bisschen – Gabriel Obernosterer fortsetzend – kommentieren: Natürlich gehen die Positionen quer durch die Fraktionen. Ich werde mich mit Sicherheit hier nicht als Feind einer Verbotsregelung outen, aber man muss ein paar Punkte festhalten.

Erstens: Wer sonst außer der Gesundheitsministerin hat den Auftrag, im Sinne der Volksgesundheit möglichst weitgehende Regelungen zu veranlassen? Sabine Ober­hauser hat etwas erreicht, wovon die Gesundheitsminister seit Ausserwinkler in den neunziger Jahren nur geträumt haben: Endlich gibt es einen Entschluss für ein totales Rauchverbot in der Gastronomie. Herzliche Gratulation, liebe Sabine! Das ist im Sinne des Nichtraucherschutzes eine tolle Leistung! (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Bereich bildet normalerweise einen natürlichen Gegensatz zu den Belangen des Wirtschaftsministers, lieber Reinhold! Die Checks and Balances in einer Demo­kratie erfordern, dass jeder für seinen Bereich zuständig ist, und logischerweise wird der Applaus für den Wirtschaftsminister in solchen Fragen – sagen wir einmal – deutlich geringer sein, wobei ich jetzt gar nicht auf die Django-Plakate eingehen will.

Das ist eine schwierige Position! Man muss sich darüber im Klaren sein: Du wirst es in dieser Frage nicht schaffen, einheitliche Meinungen in den Fraktionen zu bekommen! Wir müssen immer wieder einen notwendigen Kompromiss zwischen dem Schutz­bedürfnis und den wirtschaftlichen Interessen der Betriebe finden.

In diesem Zusammenhang lade ich zur Mitarbeit ein. Ich fürchte nur, dass ein Teil derer, die heute hier auftreten, mehr dem Populismus frönen und die Ehrlichkeit vielleicht nicht ganz jenen Stellenwert einnimmt, der ihr zukommt.

Allem vorweg möchte ich bei den Proponenten anfangen: Meine Kritik – und ich verstehe mich sonst recht gut mit dem Wirtschaftsminister –, lautet, dass die Argu­mentation zum Teil noch nachgeschärft werden muss. Wir werden in vielen komplexen Bereichen keine komplette Rechtssicherheit finden. Es gibt da die Argumentation: 15 000 Anzeigen wären, wenn man das auf einen anderen Bereich überträgt, eine Million Strafverfahren im Straßenverkehr. Keiner kennt sich aus. Einmal darf man


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50 Stun­denkilometer fahren, einmal nur 80 bei Regen, dann wieder 100 oder 130. Abstellen darf man das Fahrzeug nicht überall. – Die logische Konsequenz daraus kann aber doch nicht sein, dass man sagt: Wir brauchen ein totales Fahrverbot! – Das ist als Argumentation noch nicht tragfähig.

Wir werden in einem neuen Bereich genau solche Abgrenzungsprobleme haben. Die Rauchersheriffs werden trotzdem unterwegs sein. Wir müssen etwa hinsichtlich der Raucherräume in Hotels Lösungen finden und diese auch immer wieder adaptieren.

Heute bekennen sich die Regierungsparteien zum Raucherschutz, auch in der Gastronomie. (Abg. Schieder: Zum Nichtraucherschutz!) Wir werden aber sicher über die technischen Details reden und womöglich in ein paar Jahren wieder Änderungen vornehmen müssen. Allerdings ist das Anpassen von Bestimmungen notwendiger Teil eines Rechtsstaats und der Demokratie, und da brauchen wir nicht die Anwürfe der FPÖ, deren Glaubwürdigkeit ja überhaupt fraglich ist.

In diesem Zusammenhang spricht diese Partei beziehungsweise Herr Strache von Liberalität und dass man jedem Seines lassen soll. Diese Partei hat aber auch „Daham statt Islam“ plakatiert. (Abg. Strache: Und recht haben wir gehabt!) Diese Partei unterscheidet die Menschen danach, ob sie in die Moschee oder in die orthodoxe Kirche gehen, und will diejenigen, die in die Moschee gehen, abschieben. Diese Partei schreit, wenn der Herr Justizminister zum Beispiel eine Entkriminalisierung des Konsums von Marihuana will: Einsperren! Jetzt wollen Sie aber plötzlich mit Liberalität argumentieren?! – Geh bitte, lassen Sie doch dieses Kapitel! (Abg. Strache: Glauben Sie den Unsinn, den Sie da verzapfen, wirklich?)

Damit befinden Sie sich ja fast auf der Ebene wie die grünen Freunde, die fünf Jahre lang für „Legalize it“ waren, und jetzt plötzlich, weil es bei manchen Bobos nicht mehr schick ist, die scharfe Antiraucherpartei spielen.

Ehrlich gesagt: Diese Art von Ausnützen des Themas bringt uns nicht weiter! Ich glaube, dass wir an dieser Vorlage der Regierung arbeiten müssen, um eine Lösung zu finden, und ich möchte die entsprechenden Bereiche aufzählen.

Wenn wir ein komplettes Rauchverbot machen und auch den Hotels sagen, dass sie kein Raucherzimmer anbieten dürfen, dann betreiben wir Nichtraucherschutz für ausländische Gäste. Das ist okay. Allerdings ist das eine Airbnb-Förderung, und daher werden wir über diese Dinge sicherlich noch diskutieren müssen.

Wenn „Heizschwammerln“ vor der Tür eine Betriebsanlagengenehmigung brauchen  (Zwischenruf des Abg. Kickl. – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.)

Herr Wirtschaftsminister, wollen wir das im Wirtschaftsausschuss diskutieren? Ich hoffe, dass die Vorlage so ist, dass wir den einen Teil betreffend Tabak im Gesund­heitsausschuss und den anderen Teil im Wirtschaftsausschuss besprechen können, um eine vernünftige Umsetzung der Rauchverbotsregelung zustande zu bringen.

Alle Arten von Populismus brauchen wir hingegen nicht. Wer das ehrlich betreibt wie Heinz Pollischansky mit über 300 000 Unterschriften, dem gehört meine Hochachtung. Aber die jetzt aufspringenden Trittbrettfahrer von der FPÖ brauchen wir mit Sicherheit nicht! – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

10.10


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 



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10.10.55

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sie werden nicht überrascht sein, dass ich als Arzt für strenge Schutzregelungen eintrete. Aber ich möchte Ihnen jetzt erklären, warum.

Ich hatte heute das Gefühl, dass all das so locker ist, dass man sich entscheidet oder auch nicht. – Fakt ist: In Österreich sterben 20 Prozent vorzeitig durch Rauchen, das sind immerhin 16 000 Menschen, und im Schnitt verlieren sie acht Jahre ihrer Lebenserwartung. Jetzt könnte man sagen: Das ist eh wurscht, denn jeder ist seines Glückes Schmied. Aber betrachten Sie das einmal aus der Sicht eines Arztes, also zum Beispiel aus meiner Sicht.

Nicht selten muss ich, so wie erst letzte Woche, Menschen im Vieraugengespräch mitteilen: Sehr geehrte Frau Soundso! Leider haben Sie Lungenkrebs. Leider! – Daraufhin brechen die Leute regelmäßig echt zusammen und sagen dann immer wie nach einem Muster: Warum gerade ich? Warum habe ich nicht früher aufgehört? – Das ist so eine Art Selbstanklage. Aber sehr, sehr häufig sagen die Leute auch: Warum habe ich überhaupt angefangen? Warum hat mich niemand abgehalten?

Wenn Sie bedenken, dass von 40 000 Krebsfällen in Österreich ein Drittel nachgewie­senermaßen nicht nur, aber hauptsächlich durch Rauchen ausgelöst wird, dann ist das eigentlich ein Auftrag an die Gesundheitspolitik, zu handeln. Im Hinblick darauf, dass Demenz, Gefäßverschlüsse, Herzinfarkt, Schlaganfall, Asthma durch Rauchen mit verschlechtert oder sogar ausgelöst werden, muss ich Ihnen sagen: Aus Sicht eines Arztes, der Verantwortung hat, ist es völlig klar, dass man Schutzregeln anstrebt, und darum war die Regelung 2008 ein erster wichtiger Schritt, das möchte ich nicht in Abrede stellen, mittlerweile wissen wir aber, wenn man sich international umblickt, dass weitere Schritte folgen müssen.

Den Wirten muss man sagen: Sie sind nicht schuld am Problem. Die Wirte stehen auch nicht allein für das Rauchproblem. Die Wirte stecken auch nicht Kindern die Zigarette in den Mund. Allerdings ist es eine Katastrophe, wie verantwortungslos in Österreich auch Eltern mit ihrer eigenen Verantwortung den Kindern gegenüber umgehen. Frau Abgeordnete Glawischnig hat es schon gesagt. Wenn Elfjährige im Schnitt zu rauchen anfangen, wenn wir die höchste Raucherrate gemeinsam mit Grönland haben und 13- oder 14-Jährige regelmäßig rauchen, dann stimmt etwas nicht.

Zu den Rauchverboten in der Gastronomie kann ich sagen. Es gibt ja schon ent­sprechende Erfahrungen in Europa. Was bringt ein Rauchverbot in der Gastronomie, außer dass die Wirte sagen, dass sie verärgert sind? – Es gibt Erfahrungen etwa aus Italien, aus Schottland et cetera, dass interessanterweise die Infarktrate um etwa 10 Prozent geringer geworden ist, und das ist schon wesentlich.

Schauen Sie: Wir können daher hier nicht nur bei der Frage betreffend Rauchen in den Lokalen stehenbleiben. International geht der Zug nämlich viel, viel weiter. Wir müssen vor allem dafür sorgen, dass Jugendliche gar nicht anfangen. Deshalb erwarte ich mir schon einmal Präventionskampagnen! Wir müssen außerdem schauen, dass Rauchen in der Verursacherfrage überhaupt kostendeckend ist. Ich sehe nämlich überhaupt nicht ein, warum Nichtraucher Raucher subventionieren sollen. Wenn ich mir deutsche Studien, etwa des Deutschen Krebsforschungsinstituts, anschaue und feststelle, dass die Kosten auf Österreich umgerechnet etwa 3,3 Milliarden betragen, dann muss ich sagen, dass sich die Tabaksteuer mit 1,7 Milliarden eher bescheiden ausnimmt.

Und wenn Sie sagen, dass wir den unter 18-Jährigen das Rauchen verbieten sollen, dann sage ich: Es hätte natürlich schon einen Charme, wenn wir es überhaupt schaffen würden! 16-Jährige dürften heute nicht rauchen, aber wenn wir sehen, dass


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schon Elfjährige rauchen, dann muss ich sagen, dass es sinnlos ist, ein Rauchverbot ab 18 oder 20 zu erlassen, überhaupt wenn wir wissen, dass ab 18 die Einstiegsrate sehr niedrig ist.

Hingegen ist die Ausstiegsrate sehr gering, und das Aussteigen ist sehr schwierig. Wir wissen, dass selbst Herzinfarktpatienten es nur zu 50 Prozent schaffen, aufzuhören. Das heißt: Sogar mit dem Tod vor Augen schaffen es viele Menschen einfach nicht, ihre Sucht zu besiegen.

Darum glaube ich, dass es nicht nur um Verbote in dieser Frage geht. Verbote sind wichtig. Aber als Gesundheitspolitiker und Arzt möchte ich auch ein Ziel formulieren: In Anbetracht dessen, dass heute zirka ein Drittel der Menschen in Österreich raucht, also viel zu viele, und diese dann regelmäßig persönliche Katastrophen erleiden, wäre es, glaube ich, sinnvoll, wenn wir uns bemühen, dass wir binnen zehn Jahren etwa auf einen Raucheranteil von 20 Prozent hinunter kommen. Dann werden uns diejenigen, die dann gesund acht Jahre länger leben können, sehr dankbar sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


10.16.30

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Nein zum absoluten Rauchverbot!“ aufs Rednerpult. – Abg. Jarolim: Die Tafel steht auf dem Kopf!)

Ich muss ganz ehrlich sagen: Dieser Gesinnungsterror der Moralisten in den letzten Jahren zum Thema Rauchen geht mir persönlich, aber auch Millionen Österreichern schwer auf die Nerven! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lopatka: Das ist kein Terror!)

Man muss einmal sagen: Dieser Gesinnungsterror der Moralisten stört eben die massive Mehrheit der Österreicher, und das ist genau der Grund, Herr Minister, warum Sie diese Volksabstimmung nicht machen lassen. Das läuft genauso wie bei der Bundes­hymne: Immer dann, wenn es im Volk eine eindeutige Mehrheit betreffend ein Thema gibt, wollen Sie das Volk nicht fragen. Die Schweiz hat das Volk zu diesem Thema befragt, und das Ergebnis war ganz klar. In der Schweiz hat man sich gegen ein totales Rauchverbot ausgesprochen. (Bundesminister Mitterlehner: Und wie hat man sich in Bayern ausgesprochen?) Herr Minister! Auch hinsichtlich Deutschland eine Falschinformation: In 13 Bundesländern von 16 in Deutschland gibt es selbstver­ständ­lich in der Gastronomie Ausnahmen. Das sollten Sie als Minister eigentlich wissen! (Beifall bei der FPÖ.)

Kommen wir ganz kurz zu den Zahlen: 38 Prozent der Österreicher rauchen zumindest gelegentlich, in dieser Zahl sind auch Zigarrenraucher und Pfeifenraucher enthalten. Meine Frage im Hinblick darauf lautet: Sind das Österreicher zweiter Klasse? Zählen diese Leute weniger? Haben sie keine Bürgerrechte? – Diese Fragen sollte man einmal stellen.

Ganz klar ist die diesbezügliche Meinung von uns Freiheitlichen: Wir stehen für die Wahlfreiheit. Es muss jedem Österreicher freigestellt sein, auch – wie ich jetzt sage – seinem Laster frönen zu können, und zwar auch in der Gastronomie. Und was Sie mit diesem Gesetz tun, ist eine eindeutige Beschneidung der Bürgerrechte und natürlich auch der Unternehmerrechte. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Minister, wir haben in Österreich auch dank dieser Regierung zahlreiche Prob­leme. Wir haben ein Budgetproblem, ein Bildungsproblem, ein Pensionsproblem.


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Aktuell haben wir aber, Herr Minister, wenn Sie mich fragen, zwei riesengroße Prob­leme, und dafür sind Sie verantwortlich: Wir haben erstens ein Wirtschaftswachstums­problem und zweitens ein Arbeitslosigkeitsproblem. Erklären Sie mir daher jetzt bitte, wie diese Maßnahme betreffend das Rauchen zu einer Verbesserung dieser zwei Problemstellungen, nämlich Wirtschaftswachstum und Arbeitslosigkeit, positiv beitra­gen kann! Genau das Gegenteil ist der Fall: Das wird beide Faktoren noch einmal negativ beeinflussen.

Vielleicht ein Beispiel aus Tirol: Sie wissen das ganz genau. Das sehen ja Ihre eigenen ÖVP-Leute auch in der Wirtschaftskammer ganz aktuell: Der Obmann der Sparte Tourismus in Tirol, Herr Ultsch, ist vor zwei Tagen zurückgetreten, und die Begründung war ganz eindeutig: Er ist verzweifelt an der Betonierhaltung in Wien und an der Wirtschaftsfeindlichkeit und Praxisferne dieser Bundesregierung. (Beifall bei der FPÖ.)

Das muss man sich einmal vorstellen: Herr Ultsch war jahrelang Tourismusobmann in Tirol, und Tirol ist, glaube ich, Tourismusland Nummer eins. Und wenn da der Spitzen­funktionär der Kammer seine Funktion freiwillig und für alle ganz überraschend zurücklegt und sagt, dass er einfach nicht mehr weiterarbeiten kann, weil die Bedin­gungen, die in Wien ausgeschnapst werden, ein Horror sind, dann sollten sechs Alarmglocken bei Ihnen läuten!

Noch einmal zur Gastronomie. Klar ist, wir werden mit diesen Maßnahmen die ganze Kaffeehaustradition und Gasthauskultur in Österreich mutwillig beeinträchtigen bis zerstören. Und klar ist auch, dass genau die Nichtraucher, von denen wir immer sprechen, die Pubs, Beisln und Bars jetzt natürlich nicht stürmen werden, wenn nicht mehr geraucht werden darf. Hingegen werden die Raucher weniger oft dort sein, auch weniger konsumieren, und dadurch verliert der Unternehmer Deckungsbeiträge, Um­sätze – und da hängt ja auch die ganze Zulieferindustrie dran; das sind die Getränke­lieferanten, das sind Ausstatter im Gastronomiebereich. Das ist ähnlich wie bei der Sektsteuer, bei der Sie auch nie bedacht haben, was hintennach kommt. Auf 1,7 Mil­liar­den € Steuereinnahmen will man natürlich nicht verzichten.

Auch ein Thema: In diesem Bereich gibt es 280 000 Mitarbeiter, vor allem eine sehr schwierige Gruppe – das sind sehr viele Teilzeitkräfte, sehr viele Frauen, auch sehr viele Minderqualifizierte –, und genau in dieser Gruppe werden Sie das Arbeitslosig­keits­problem noch einmal deutlich verstärken.

Sie greifen mit diesem Gesetz ja auch in das Vereinsleben ein – ich weiß nicht, wer es gelesen hat (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe) –, das geht weit über die Gastronomie hinaus und es geht auch weit über geschlossene Räume hinaus. Das heißt, was Sie hier vorhaben, gibt es weltweit nicht, denn man kann auch in Amerika drüben Raucherklubs machen, man kann in Amerika im Freien rauchen. Das sind alles Sachen, die für mich sowieso nicht nachvollziehbar sind. Außerdem haben Sie die ganzen E-Zigaretten mit dabei. Wenn diese jetzt auch eine Auswirkung auf die Gesundheit der Passivraucher haben, Herr Rasinger, kenne ich mich gar nicht mehr aus. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Fakten gäbe es noch genügend zu erzählen, ich bringe noch ganz kurz ein Beispiel – Italien, weil es immer angesprochen wird –: Italien hat die gleiche Ausnahme­rege­lung 

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie um Ihren Schlusssatz!

 


Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Fakten gäbe es genug, ich komme zum Schlusssatz: Wir Freiheitliche sind eindeutig gegen diesen Gesetzentwurf. Wir stehen für Wahlfreiheit, wir wollen eine Volksabstimmung, auch da die Bürger einbinden, und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 62

wir stehen für eine andere, nämlich für eine positive Wirtschaftspolitik. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.22


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


10.22.16

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich muss schon sagen, mir geht es wirklich auch auf die Nerven, wie hier ein gesund­heitspolitisch wirklich wichtiges Thema speziell von der FPÖ populistisch instrumen­talisiert wird. (Abg. Neubauer: Ihr wollt die Drogen freigeben! – Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Belakowitsch-Jenewein.)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen nicht klar ist, wovon Sie da reden, und ich möchte es nicht zur Kenntnis nehmen, dass dieses Parlament nicht in der Lage sein sollte, zu differenzieren und zwei Themen gleichzeitig zu beleuchten. (Abg. Neubauer: Äußern Sie sich zu den Drogen! – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) In diesem Bereich gibt es ein riesengroßes gesundheitspolitisches Thema, das speziell junge Menschen betrifft, und wir haben jetzt auch ein Problem der Wirte. Es soll beides diskutiert werden können, aber das eine auszublenden und nur mehr von dem anderen zu reden, das finde ich absolut unverantwortlich. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Sie haben es heute schon zweimal oder dreimal gehört: 25 Prozent der 15-Jährigen in Österreich rauchen, ein Drittel davon hat im Schnitt schon mit 13 begonnen zu rauchen. (Abg. Kitzmüller: Aber die rauchen eh nicht im Lokal!) 53 Prozent der unter 19-Jährigen rauchen. Was sagen Sie dazu? (Zwischenrufe der Abgeordneten Walter Rosenkranz und Doppler.) In welcher Form übernehmen Sie Verantwortung für diesen gesundheitspolitischen Katastrophenzustand? Wir sind damit in Europa Schlusslicht, und das kann nicht so bleiben! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Sie haben vorhin von einer Bank zur anderen zu mir hinübergeschrien: Ja wollen Sie jetzt auch zu Hause das Rauchen verbieten?! (Abg. Walter Rosenkranz: Ja, genau!) – Nein, wir wollen das Rauchen zu Hause nicht verbieten (Zwischenrufe bei der FPÖ), wir sind auch für Selbstbestimmung und Selbstverantwortung, aber wir sind auch dafür, in die Prävention zu investieren. (Die Abgeordneten Darmann und Neubauer deuten mit den Händen schlangenlinienförmige Bewegungen an. – Abg. Walter Rosenkranz: Ja, genau, Kinder wegnehmen, am besten!) Kinder und Jugendliche können schon sehr früh lernen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein), mit Suchtmitteln umzugehen.

Ich verstehe auch, dass das ein emotionales Thema ist, denn es geht um ein Sucht­thema. Es ist immer sehr emotional, wenn man Menschen ihr Suchtmittel wegnimmt – okay, einverstanden –, aber wir müssen auch vernünftige Lösungen dafür finden, dass wenigstens Kinder und Jugendliche erst gar nicht anfangen zu rauchen. (Abg. Kitzmüller: Aber Nichtraucherschutz !) Und das ist möglich, das zeigen die inter­nationalen Studien. (Abg. Walter Rosenkranz: Zeugungsverbot für Raucherpaare! – Abg. Belakowitsch-Jenewein:  klassische Themenverfehlung!)

Internationale Studien besagen, rauchfreie Gastronomie, geringere Verfügbarkeit – also zum Beispiel dadurch, dass man erst später Zigaretten kaufen kann – und gute Prävention, Kampagnen, die sich an Kinder und Jugendliche richten, verringern das Rauchen zwischen 10 und 20 Prozent. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich glaube, damit


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könnte man schon etwas erreichen, und das sind durchaus schöne Ergebnisse, die man auch in Österreich ernst nehmen kann. (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir mehr Geld für Prävention in die Hand nehmen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Wir haben mehrmals gesagt, 5 Pro­zent der Tabaksteuer sollten Präventionskampagnen zukommen. (Neuerlicher Zwi­schen­­ruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Es geht darum, Kinder und Jugendliche bereits im Kindergarten und in der Schule mit Lebenskompetenzprogrammen zu schulen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Walter Rosenkranz.)

Worum geht es da? – Es geht um Suchtprävention, und das heißt, schon Kindergarten­kinder und Schulkinder sollen lernen (Abg. Kitzmüller: Hände weg von unseren Kindern!), mit Konflikten, emotionalen Belastungen und Stress gut umgehen zu können. Das ist das eine. Sie sollen auch lernen, Werbeangebote und Lockangebote zu erkennen und ihnen zu widerstehen. Das ist wichtig, und das müssen nicht wir in Österreich erfinden, das gibt es überall in der EU und wird bereits praktiziert, und zwar mit Erfolg. (Abg. Belakowitsch-Jenewein – ein Schriftstück zeigend –: Erklären Sie uns das Lebenskompetenzprogramm für Kinder, bitte!)

Zu den Gastronomen und dem Vorhaben, so wie es jetzt im Gesetzentwurf steht: Damit sind wir auch nicht ganz zufrieden. Wir haben uns das ausgerechnet, nach dem Entwurf würde das bedeuten, dass die, die die Rauchfreiheit schon bis Juni 2016 umsetzen und damit nicht bis 2018 warten, auf den Restbuchwert 2015 eine 10-prozentige Prämie bekommen. Das wäre uns zu wenig. Ich finde, das ist kein faires Angebot.

Rechnen wir uns das aus: Jemand hat zum Beispiel 2009 30 000 € investiert, dann wäre der Restbuchwert im Jahr 2015 15 000 €, wenn das auf acht Jahre abge­schrie­ben wird (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Kitzmüller), und 10 Prozent davon wären 1 500 €. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Ich finde, das reicht nicht, und es würde mich als Freiberufliche auch stören, wenn ich damit abgespeist werde. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Groiß.)

Ich finde, wir sollten eine Prämie in der Höhe von 50 Prozent verlangen sowie eine vorzeitige außergewöhnliche Abschreibung der Restwerte und auf jeden Fall auch eine Abgeltung für all jene, die schon vor 2009 in den Nichtraucherschutz investiert haben.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, würden Sie bitte zum Schlusssatz kom­men!

 


Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (fortsetzend): Letzter Satz: Man muss auch über­legen, wie man jenen entgegenkommen kann, die keine Gewinne machen. Wir denken da an eine Steuergutschrift für alle Gastronomen, die in dieser Situation sind. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.28


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


10.28.34

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Frau Präsidentin! Werte Bundesminister! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren vor den Fernsehgeräten zu Hause! Vieles, was heute gesagt worden ist, unterstreiche ich – und zwar von beiden Seiten, sowohl von Raucherbefürwortern als auch von Rauchergegnern –, ich finde nur, dass wir heute eine extrem scheinheilige Diskussion führen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 64

Kollege Matznetter stellt sich her, hält eine Anti-Raucher-Rede, und das Erste, was er danach macht, ist, ins Raucherzimmer nach hinten zu stürmen. Meine Damen und Herren, hinten im Raucherkammerl stehen die Abgeordneten Krainer, Kucher, Wenin­ger und rauchen selber. Was ist das für eine Diskussion? (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Da müssen wir es auch verbieten, dass wir im Parlament rauchen, meine Damen und Herren, nicht nur in den Lokalen! (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Vavrik.) Da müssen wir es auch im Parlament verbieten und mit gutem Beispiel vorangehen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) – Sie können sich nachher gerne melden.

Um jetzt zur Sache zu kommen: Ich glaube, dass die alte Regelung sinnvoll war. Die Wirte haben die Auflagen erfüllt – wir haben heute gehört, über 100 Millionen € wurden in die Umbaumaßnahmen investiert –, und das funktioniert. Ich muss sagen, ich per­sönlich bin ein Nichtraucher, und ich fühle mich in einem Lokal auch wohl, wenn nicht geraucht wird. Ich habe aber kein Problem damit, wenn geraucht wird, denn es obliegt ja mir, ob ich dieses Lokal besuche oder ob ich es nicht besuche. So gesehen glaube ich, dass man es den Wirten freistellen muss, ob sie ihr Lokal als Raucherlokal deklarieren oder als Nichtraucherlokal. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich glaube, diese Bevormundung führt uns nicht weiter. Wir wollen doch alle mehr Eigen­verantwortung der Menschen, wir wollen doch, dass die Menschen eigenver­antwortlich agieren und dass sie für ihr Handeln auch zur Verantwortung gezogen werden können.

Es obliegt jedem selber; ich meine, es ist kein Geheimnis: Natürlich schadet Rauchen, das ist jedem klar, und Passivrauchen schadet auch, aber dann muss ja das der nächste Schritt sein: Wenn ich zum Beispiel in Wien oder auf dem Land unterwegs bin und eine rauchende Mutter im Auto mit einem Kleinkind auf dem Rücksitz sehe, dann denke ich mir, das gehört auch verboten und unter Strafe gestellt – ganz klar, wenn wir so weit gehen! Dann müssen wir diese Diskussion aber ehrlich, sachlich und fair führen, und dann müssen wir im Parlament das Rauchen verbieten und nicht nur bei den Gastronomen, denn sonst fühlen sich die Leute gehäkelt, sonst glauben sie, die beschließen irgendetwas.

Oder, heute ist das schon erwähnt worden, die Allergenverordnung: Es kennt sich ja kein Wirt mehr aus. Ich war jetzt in meiner Heimatgemeinde Pöttsching bei einem Wirt, der eine Tafel aufgehängt hat: Essen auf eigene Gefahr! – Na kann es das sein? Ich habe ja vorher auch gewusst, was ich essen kann und was ich nicht essen kann, bitte, da brauche ich ja keine EU-Verordnung.

Heute ist auch schon gesagt worden: Nicht alles, was von der EU kommt, muss bedingungslos umgesetzt werden und darf nicht hinterfragt werden!

Also ich glaube, wir müssen mit der Bevormundungspolitik aufhören. Wir müssen den Menschen mehr Eigenverantwortung überlassen, wir müssen sie animieren, diese Eigenverantwortung auch zu leben, und den Wirten müssen wir Luft zum Leben lassen, deswegen kann ich den Antrag der FPÖ nachvollziehen; er ist gut und wichtig, und wir unterstützen das.

Weil wir schon bei der Scheinheiligkeit waren: Es ist doch tatsächlich eine Diskussion über die Legalisierung von Cannabis entbrannt! Es gibt eine Diskussion über die Legalisierung von Cannabis, und in den Lokalen verbieten wir das Rauchen! – Was müssen sich die Leute da denken? Was ist das für ein Zeichen für die Jugend? Was denken sich Jugendliche? Auf der einen Seite wird Cannabis vielleicht legalisiert, und auf der anderen Seite darf ich nicht rauchen, wenn ich in ein Lokal gehe! – Also ich finde das echt scheinheilig. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Vavrik.)


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Ich glaube, dass die Menschen selbstbestimmt sind, Eigenverantwortung übernehmen wollen und man ihnen das auch durchaus zutrauen darf – denn was kommt nach dem Rauchverbot? Kommt dann ein Bauchverbot? Heißt es dann, man darf keinen Bauch mehr haben? Wenn ich zum Beispiel im Flugzeug sitze, und neben mir sitzt ein bisschen ein Wohlbeleibterer, und ich fühle mich dann vielleicht diskriminiert, weil ich den gleichen Preis bezahlt habe wie er, kommt dann ein Bauchverbot? (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Was ist das Nächste? Kommt dann ein Gebot, dass man sich jeden Tag mindestens eine Stunde zu bewegen hat, weil wir wissen, dass es volkswirtschaftlicher Nutzen ist, wenn die Leute später in Pension gehen, wenn sie leistungsfähiger sind?

Also ich glaube, diese Bevormundungspolitik bringt uns nicht weiter. Wir müssen die Menschen zu mehr Eigenverantwortung animieren, und dann, glaube ich, kann man diese Diskussion auch sachlich führen – aber bitte führen wir sie sachlich und nicht so scheinheilig! Deswegen wäre ein Rauchverbot im Parlament ein gutes Zeichen, dass man mit gutem Beispiel vorangeht. – Danke sehr. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Vavrik.)

10.33


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Ertlschweiger, es gibt auch so etwas wie die Eigenverantwortung über die Wortwahl, und Sie wissen, dass es schon unsere Aufgabe ist, die Würde dieses Hauses nicht zu verletzen.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


10.33.42

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Herr Kollege Ertlschweiger, wenn Sie zur Sach­lichkeit aufrufen, dann höre ich das gern, aber dann wünsche ich mir, dass Sie sich auch dem eigenen Aufruf entsprechend äußern. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die österreichische Politik beschäftigt sich jetzt seit vielen Jahren mit dem Thema Rauchverbot in der Gastronomie, und meine Fraktion begrüßt die Stoßrichtung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie insbesondere aus dem Blickpunkt des Arbeitnehmerschutzes, ich möchte aber schon eines festhalten, Herr Vizekanzler: Die Lernkurve dieser Bundesregierung ist einigermaßen flach, wenn es von 2008 bis jetzt gedauert hat, zu erkennen, dass die getroffene Lösung ein Murks war. Wenn die Schülerinnen und Schüler, die heuer zur Zentralmatura antreten, auch so eine flache Lernkurve haben, dann werden sie sie nicht schaffen.

Wenn ich von der Lerngeschwindigkeit dieser Regierung beim Rauchverbot auf die Lerngeschwindigkeit bei den wirklich großen Fragen schließe – zum Beispiel betreffend die Löcher im Pensionssystem –, dann wird mir angst und bang, wenn wir bei den kleinen Dingen schon so lange brauchen.

Ich halte auch fest, es ist in der Argumentation, die hier von manchen Seiten vorge­nommen wird, keine Redlichkeit vorhanden, weil Argumente vermischt werden. (Zwi­schenruf des Abg. Schönegger.) Man muss aufpassen, dass man den notwendigen Arbeitnehmerschutz – wir brauchen einen Arbeitnehmerschutz, 150 000 Menschen arbeiten in der Gastronomie, und sie haben es verdient, dass ihre Gesundheit ge­schützt wird – nicht vermischt mit einem besserwisserischen „Ich weiß, was gut für dich ist, und du rauchst jetzt nicht!“

Dieser Fehler passiert meines Erachtens der Bundesregierung, denn sonst kann es nicht geschehen, dass das Vorhaben gefasst wird, auch Räumlichkeiten von Vereinen beim Rauchverbot mitzuerfassen. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Das ist ein


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Eingriff in die private Autonomie der Menschen. Wenn sich Menschen in einem Vereinslokal treffen und dort Bridge spielen – oder in Vorarlberg jassen oder in Tirol watten oder was auch immer –, dann sollen sie in ihrem Vereinslokal auch rauchen dürfen. (Abg. Schönegger: Was denn?) – Sie sollen von mir aus rauchen dürfen, was sie wollen, Herr Kollege Schönegger, aber das wissen Sie ja, dass ich das ganz locker sehe. (Beifall bei den NEOS.) Sie schreiben aber den Menschen vor, was sie in ihren privaten Räumlichkeiten tun dürfen, und das zeigt, welches Verständnis diese Bundes­regierung von privater Autonomie und von einer Trennung zwischen öffentlichen und privaten Räumen hat.

Kollege Wurm hat das Schweizer Beispiel herangezogen. Da muss ich schon sagen, das Schweizer Beispiel ist ein anderes, da besteht das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen, wenn dort ein oder mehrere Arbeitsplätze vorhanden sind. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Vermutlich wollten Sie die Wirte besänftigen, indem Sie die Vereinslokale in die Regelung mit hineinnehmen, und Umgehungen verhindern, aber Sie haben übers Ziel geschossen, denn Sie wollten wahrscheinlich scheinbare Vereine erwischen.

Wenn Sie es vom Arbeitnehmerschutz her angegangen wären, dann hätten Sie es richtig gemacht (Zwischenruf bei der FPÖ), dann hätten Sie solche Umgehungs­konstruktionen verhindert; das haben Sie aber nicht getan, und das zeigt das schlechte politische Handwerk und das schlechte legistische Handwerk, mit dem hier gearbeitet wird. Es ist der nächste Pfusch, und wir werden wieder vor Korrekturen stehen – und dieses Chaos kann niemand wollen. Die Wirte haben jahrelang das Chaos gehabt, und ich befürchte, jetzt werden die Vereine einige Jahre lang das Chaos haben, das diese Bundesregierung verursacht. (Beifall bei den NEOS.)

10.38


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt noch einmal Herr Vizekanzler Dr. Mitter­lehner. – Bitte.

 


10.38.12

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Rein­hold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es war eine zumindest über einige Strecken sachliche Debatte. Ich würde schon bitten, diese Debatte auch in genau diesem Rahmen eher sachlich weiterzuführen. Wenn da Worte wie „Gesinnungsterror“ ganz gelassen in die Debatte geworfen werden, dann, glaube ich, sind wir da schon auf einer Ebene, die einigermaßen problematisch ist. Sie haben aber diese Ebene mit Ihrer eigenen Argumentation – unabsichtlich, glaube ich – konterkariert, wenn Frau Dietrich, Herr Schellhorn und selbst Kollege Matznetter hier davon sprechen, wie es denn etwa mit Fast-Food-Lokalen sei, wenn jemand etwas für sich selber Gesundheitsschädliches tue.

Da haben Sie, glaube ich, vorher nicht nur einmal gehört: Da geht es darum, das macht jemand allein, und das beeinträchtigt seine Gesundheit – soll sein! Der Unterschied ist aber folgender – und da haben Sie ja weiter argumentiert –: Was ist denn, wenn dann der Raucher vor das Lokal geht und die Nachbarn möglicherweise belästigt?

Also Sie kommen in Ihrer eigenen Argumentation sogar drauf, dass sich möglicher­weise dann wer anderer beeinträchtigt fühlt – und das gilt natürlich nicht nur für den Nachbarn, das gilt selbstverständlich auch für die anderen Gäste, die Nichtraucher sind. Daher: Drehen Sie vielleicht Ihr Denken einmal um, und denken Sie aus der Position eines Nichtrauchers, der sich dadurch beeinträchtigt fühlt! (Zwischenruf des


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Abg. Walter Rosenkranz.) Das würde die Diskussion schon anders beeinflussen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Zum Zweiten, was die Lernfähigkeit anbelangt, sage ich Ihnen Folgendes: Ich war damals schon der Meinung, dass das eine halbherzige Regelung ist. Der Tourismus wollte diese Regelung unbedingt haben, das Parlament hat sie dann beschlossen, aber die Praxis hat gezeigt, dass es nicht optimal funktioniert. Daher liegt es natürlich am Parlament und an allen, die in diesem Zusammenhang zuständig sind, das zu über­legen. Wenn man den Vertrauensschutz einbezieht und sagt, gut, dann muss man dafür Sorge tragen, dass die Übergangszeit auch gewährleistet ist, dann ist das eine seriöse Vorgangsweise, die mit Lernen eigentlich nichts mehr zu tun hat. (Abg. Walter Rosenkranz: Ihr seid bei der Dialektik irgendwie ...! Aber gut, wir haben eh am Nachmittag eine Bildungsdebatte, da werden wir das noch sehen!)

Der nächste Punkt, der mir aufgefallen ist, fällt unter das Stichwort: Man kann sich auf nichts mehr verlassen. – Ja, man muss sich darauf verlassen können, dass man eine differenzierte Auseinandersetzung führt, lieber Sepp Schellhorn, denn bei allen Problemen, die die Gastronomie hat, sollte man differenzieren, woher sie kommen! Einige sind nicht von mir verursacht. Das Parlament hat das eine oder andere be­schlossen. – Das ist ja auch in Ordnung. Nur habe ich bei Barrierefreiheit, bei Aller­genen langjährige Umsetzungsfristen gehabt. Sie sagen, viele fühlen sich beengt und beeinträchtigt. – Diskutieren wir, wenn es darum geht, das eine oder andere aufzu­heben, ob Sie dann alle mitgehen!

Nehmen Sie das Thema Barrierefreiheit, und stellen Sie sich vor, was es da an Auseinandersetzungen – zu Recht teilweise – mit der Community gäbe! – Sollen wir uns da nicht damit auseinandersetzen, wie wir das einigermaßen praktikabel und von der Verhältnismäßigkeit her umsetzen? Das wird der springende Punkt sein!

Ich würde auch die Dinge nicht durcheinanderwürfeln. Sepp Schellhorn ist selbst erfolgreicher Hotelier. Wir haben jedes Jahr einen Nächtigungsrekord, heuer waren es nicht ganz 130 Millionen Nächtigungen. – Glauben Sie, dass das für die Wettbewerbs­unfähigkeit der Hoteliers in Österreich spricht? Wenn wir in der Diskussion weiter den Eindruck vermitteln, dass wir total am Boden sind, kommt ja der Gast nicht mehr zu uns! Also würde ich im Umgang mit Problemen und deren öffentlicher Darstellung ein bisschen vorsichtig sein. (Abg. Schellhorn: Das stimmt ja nicht! Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Last but not least, Herr Kollege Neubauer, weil Sie wieder einmal Ihre Zwischenrufe bewerkstelligen: Das ist ja in Ordnung, aber ich möchte auch sagen, ich finde, das Parlament ist ein Ort der Auseinandersetzung, das Parlament ist ein Ort der Rhetorik. Manche Abgeordnete brauchen zur Unterstützung der Rhetorik ein Taferl. Möglicher­weise habe ich selber auch schon einmal eine Statistik oder etwas anderes verwendet, kann sein. Aber was Herr Abgeordneter Haider macht, das finde ich außerhalb jeder Diskussion. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Oje, nicht wehleidig sein! Abg. Haider: Das ist nicht rechtswidrig!) Das ist schon bei einer Demonstration peinlich, aber das dann noch selbst anzufertigen und hier herinnen vorzuzeigen – Entschuldigung, das ist unter jeder Gürtellinie! Das ist eine persönliche Agitation, dafür stehe ich nicht. Ich stehe für Argumente. Wenn Sie welche haben, bringen Sie sie vor, aber das machen Sie besser nicht mehr. Das ist ein Armutszeugnis! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. Abg. Haider: Also wenn ein Freiheitlicher was von der Wirtschaftskammer übernimmt, dann ist das schon Majestätsbeleidigung?!)


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10.42


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.42.44Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 4436/J bis 4563/J

Zurückziehungen: 4122/J und 4139/J

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates: 14/JPR

Schriftliche Anfrage an den Obmann des Außenpolitischen Ausschusses: 15/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 3410/AB bis 3602/AB

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 13/ABPR

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (530 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Schulunterrichtsgesetz geändert werden (531 d.B.)

Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz 2015 – RÄ-BG 2015 (560 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz – ZvVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehörden­ge­setz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsegesetz 1989, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz, das Depotgesetz, das Aktienge­setz, das Finalitätsgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden (562 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird (563 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 erlassen wird – BFRG 2016-2019 (583 d.B.)

4. Anträge:

Zurückziehungen: Zu 1017/A(E) und Zu 1050/A(E)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Februar 2015, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 61 BA)

Vorläufiger Gebarungserfolg 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 62 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 46 betreffend „Ausweitung des Top-Jugendtickets auf alle unter 26 Jahre“, überreicht vom Abgeordneten Erwin Preiner


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Bürgerinitiative Nr. 68 betreffend Schutzbestimmungen im Baurechtsgesetz für den Fall der Wohnnutzung und Verbot weiterer Wohnhaus-Superädifikate

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitia­tiven an andere Ausschüsse:

Justizausschuss:

Petition Nr. 42 betreffend „Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Straf­recht in Österreich verbessern“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm

Umweltausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 57 betreffend „Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung – Anti-Wegwerf-Gesetz“

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bürgerinitiative Nr. 51 betreffend „Verbesserung der Lehrlingsausbildung“

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitäts­pro­gramm für die Jahre 2014 bis 2019 (III-168 d.B.)

Finanzausschuss:

Produktpirateriebericht 2014 des Bundesministers für Finanzen (III-163 d.B.)

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2013 und 2014 (III-161 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Jahresbericht 2014 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (III-166 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Tätigkeitsbericht 2014 der Energie-Control Austria, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-165 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Tätigkeitsbericht des Österreichischen Wissenschaftsrates über die Jahre 2012, 2013 und 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-164 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über einen Vertrag über die Gründung der Asian Infra­structure Investment Bank (AIIB)


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Aufnahme der Verhandlungen über ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die polizeiliche Zusammenarbeit

*****

10.43.05Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Doris Bures: Der NEOS-Klub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsord­nung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 4564/J der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend „Zweifacher Bildungsnotstand in Österreich: fehlende Bildungsstrategie und wachsendes Budgetloch“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 5, 9 bis 12, 13 bis 15, 17 bis 19, 20 und 21 sowie 22 bis 24 der Tagesordnung jeweils zusam­menzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

10.44.10Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG

 


Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung vor, das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmen­gesetz 2016 bis 2019 erlassen wird, 583 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

*****

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108 Minuten, FPÖ 100, Grüne 84 sowie Stronach und NEOS je 44 Minu­ten.

Zwischen den Fraktionen wurde vereinbart, zur ersten Lesung des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 erlassen wird, zwei Redner­runden nach Fraktionsgröße abzuhalten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 71

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.45.481. Punkt

Erste Lesung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 erlassen wird – BFRG 2016-2019 (583 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


10.46.07

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich mich mit dem Bundesfinanzrahmen beschäftige, möchte ich sagen, dass es mich freut, nicht nur im Namen der Abgeordneten Holzinger, die aus der Region ist, sondern in unser aller Namen die Pensionistengruppe aus Gampern, Bezirk Vöcklabruck, herzlich begrüßen zu dürfen. – Es freut uns, dass ihr aus dem Oberösterreichischen zu uns gekommen seid! (Allgemeiner Beifall.)

Werte Zuschauer an den Fernsehgeräten und auf der Galerie! Der Bundesfinanz­rahmen gibt einen Ausblick auf die Staatsfinanzen für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019. Das konkrete Budget für das Jahr 2016 wird ab 14. Oktober hier im Haus diskutiert werden.

Trotzdem ist es notwendig, diese mittelfristige Finanzplanung zu machen. Unser modernes Haushaltsrecht gibt uns die Möglichkeit, den Status quo, die Fragen, wo wir stehen, wo man nachbessern muss, wo Chancen und Risken im österreichischen Staats­haushalt bestehen, auch auf sachlicher Basis rechtzeitig zu diskutieren.

Ein Rückblick in die Geschichte zeigt, dass das nicht leicht ist. Im Strategiebericht zum letzten Finanzrahmen, in welchem auch die volkswirtschaftlichen Grunddaten zusam-mengefasst sind, ist man von 1,7 Prozent Wachstum des Bruttoinlandsprodukts ausgegangen. Der reale Wert, der 2014 erreicht wurde, war 0,3 Prozent Wachstum. Das sind 1,4 Prozentpunkte Unterschied, eine große Herausforderung für den Staats­haushalt, weil das weniger Einnahmen, schlechteres Wirtschaftswachstum, schwache Konjunktur und meistens auch mehr Ausgaben bei den sozialen Sicherungssystemen bedeutet.

Für das Maastricht-Defizit waren 2,7 Prozent prognostiziert, gekommen ist es besser: Es betrug 2,4 Prozent. Das zeigt, dass Österreichs Budgetierung immer auf der sicheren Seite passiert, indem bei den Einnahmen eher die niedrigeren Positionen und bei den Ausgaben eher die höheren Positionen angenommen werden.

Das strukturelle Defizit, das mit 1 Prozent prognostiziert war, beläuft sich für 2014 vermutlich auf 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Das ist kein Zufall, es ist auch nicht Glück, sondern es ist das Produkt konsequenter Politik, das sich hier zeigt. Das fällt nicht vom Himmel, und es ist daher sowohl ein budget- und finanzpolitischer als auch ein allgemeiner politischer Erfolg, den diese Bundesregierung gelandet hat.

Der Ausblick, den wir jetzt auch im Finanzrahmen eingestellt haben, ist übrigens nicht irgendetwas, das sich Beamte im Finanzministerium, im Bundeskanzleramt oder Abge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 72

ord­nete im Parlament wünschen, sondern das, was das Wirtschaftsforschungsinstitut dem Finanzministerium meldet. Das ist einzustellen und als Grundlage zu nehmen.

Es ist, so meine ich, notwendig, dass die finanzpolitische Diskussion auf realöko­nomischen Grundlagen basiert, wiewohl Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute in wirtschaftlich schwankenden Zeiten natürlich auch unsicher sind.

Wir haben damit zu rechnen, dass das heurige Jahr mit einem halben Prozent Wachs­tum sehr schwach sein wird und sich erst wieder ab 2016, mit 1,4 Prozent Wachstum, bis 2019, mit 1,9 Prozent Wachstum, eine leichte Wirtschaftswachstumserholung ein­stellen wird.

Wir glauben aber auch, dass die Steuerreform, die ja bei den privaten Ausgaben an­setzt, indem die Leute mehr Geld in der Tasche haben und auch mehr ausgeben können, die Binnennachfrage stärken und die Konjunktur unterstützen wird, weshalb für die nächsten Jahre leicht bessere Werte als für das heurige Jahr vorgesehen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Vieles ist diskutiert worden, was neue Ausgabenobergrenzen und einzelne Ressorts betrifft, vieles wird hier im Parlament noch diskutiert werden, denn wir sind in der ersten Lesung, das heißt, das Thema bleibt ja jetzt noch einige Zeit am Tapet.

Mir ist es aber wichtig, zu betonen, dass es gerade in wirtschaftlich stagnierenden Zeiten notwendig ist, auch im Offensivbereich bewusst Akzente zu setzen, ohne die finanzielle Stabilität zu gefährden. Ich möchte daher erwähnen, was fortgeführt wird. Dazu gehört der Ausbau der schulischen Tagesbetreuung mit 80 Millionen € pro Jahr, der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen mit 100 Millionen € pro Jahr oder die 24-Stunden-Pflege, die bis zu 100 Millionen € bis 2018 als finanzielle Grundlage erhält. Erst kürzlich hinzugekommen sind Maßnahmen wie der Breitbandausbau mit je 200 Millionen bis 300 Millionen € in den nächsten Jahren , das Beschäftigungspaket für 50+ oder auch die Sicherheitsoffensive.

Vielleicht noch eine Feststellung zum Abschluss: Uns ist klar, stabile Staatsfinanzen sind dann möglich, wenn man auf das Budget schaut; wenn man darauf schaut, dass der effiziente Mitteleinsatz überall gewährleistet wird; wenn man auf die Einnahmen schaut, indem man darauf achtet, dass die Steuern, die zu zahlen sind, auch bezahlt werden; wenn man auf Steuergerechtigkeit achtet; wenn man Entlastung bringt und gleichzeitig die Konjunktur so unterstützt, dass Wachstum und Beschäftigung gegeben sind, denn nur mit Beschäftigung funktioniert nicht nur der soziale Zusammenhalt, sondern letztlich auch das Budget. In Österreich ist das aber sichergestellt! (Beifall bei der SPÖ.)

10.52


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.

 


10.52.15

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir das erreichen wollen, was hier in diesem Bundesfinanzrahmengesetz festgehalten ist, dann braucht es Mut, nämlich den Mut zu Reformen.

Wir haben gesehen, dass die Bundesregierung imstande ist, Reformen zeitgerecht auf den Weg zu bringen. Die Bundesregierung hat dies bei der Steuerreform gezeigt. Es war ein erster wichtiger Schritt. In der Vergangenheit – Kollege Schieder hat es ange­sprochen – ist es gelungen, das einzuhalten, was wir prognostiziert haben.


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Was wollen wir in der Zukunft? – Wir wollen ein nachhaltiges strukturelles Nulldefizit, wir wollen ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, und um das zu erreichen, stehen wir als Österreichische Volkspartei für Reformen.

Wo stehen wir jetzt? – Es ist durch Disziplin und eine nachhaltige Arbeitsweise gelungen, 2014 tatsächlich ein strukturelles Nulldefizit zu schaffen. Die Verschul­dungsquote hat zwar nicht die Höhe von 86 Prozent erreicht, aber immerhin 84,5 Pro­zent, also kein Anlass dafür, dass man sich zurücklehnen könnte. Ein strikter Budget­vollzug, ein strenges Regime bei der Entnahme von Rücklagen, aber auch der Verzicht auf große, teure neue Projekte und der Stabilitätspakt mit den Gemeinden und den Bundesländern haben dazu geführt, dass ein besseres Ergebnis erreicht werden konnte. Das gilt es nun mit diesem Bundesfinanzrahmengesetz fortzusetzen, um dieses strukturelle Nulldefizit auch in den Jahren 2015 und 2016 zu schaffen.

Klar ist dabei, dass wir ausgabenseitig etwas zu tun haben. Wir haben gesamtstaatlich 164 Milliarden € an Einnahmen. Dem stehen Ausgaben von 172 Milliarden € gegen­über. – Also was haben wir? Wir haben kein Einnahmenproblem, sondern eindeutig eines auf der Ausgabenseite. Und die Bundesregierung hat eine Verpflichtung, wenn sie ausgabenseitig etwas zu machen hat, nämlich dass sie nicht bei den Bürgern, sondern im eigenen Bereich spart. Und dazu brauchen wir Reformmaßnahmen. Wir brauchen Reformen im Bereich der Verwaltung, im Bereich der Förderungen, im Arbeits­marktbereich und auch bei den Pensionen.

Gerade im Pensionsbereich zeigt sich meines Erachtens eine Entwicklung, bei der wir dringenden Handlungsbedarf haben. Es konnte festgelegt werden, dass bis 29. Februar 2016 eine Evaluierung vorliegen muss – ohnehin ein langer Zeitraum –, um, wenn es notwendig ist, zu einer Anhebung des Pensionsantrittsalters zu kommen.

Es geht nicht darum – sage ich den Senioren, die hier sind –, in bestehende Pensionen einzugreifen. Das sicher nicht. Worum es geht, ist die Sicherung von Pensionen für die Jüngeren. Auch das ist unsere Pflicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Nach wie vor bestehen Sonderregelungen, auf die wir leider zu wenig reagieren, wenn uns der Rechnungshof Fakten vorlegt, wie zum Beispiel im vorliegenden Rechnungs­hof­bericht vom 11. März 2015 zu den ÖBB-Pensionen. Der bestätigt, was ich immer gesagt habe und worüber auch noch so gut inszenierte Pressekonferenzen von Generaldirektor Kern nicht hinwegtäuschen können. Schönwetterpressekonferenzen helfen nichts, wenn wir ein Problem haben.

Der Rechnungshof sagt:

„Das faktische durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Bundesbahnbeamten belief sich im Zeitraum 2002 bis 2013 auf nur 52,49 Jahre. Obwohl die Pensionsreformen für die Bundesbahnbeamten gleichzeitig mit jenen der Bundesbeamten erfolgten und einen Anstieg des erforderlichen Pensionsantrittsalters und der erforderlichen Gesamt­dienstzeit mit sich brachten, blieb das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Bundesbahnbeamten in diesem Zeitraum weitgehend gleich niedrig. Auch wurde die Differenz zwischen gesetzlichem und faktischem Pensionsantrittsalter der Bundes­bahn­beamten immer größer.“

Das ist ein Zustand, bei dem wir alle sagen müssten, wir müssen handeln. (Beifall bei der ÖVP.) Den Steuerzahler kosten die Pensionen 2,1 Milliarden € – 2 100 Millio­nen €!  im heurigen Jahr – mit steigender Tendenz! Im Jahr 2005, also vor zehn Jah­ren, lag der Betrag bei 1,7 Milliarden € – 1 700 Millionen €! Diese Steigerung ent­spricht dem Gesamtbudget des Außenministeriums, das Österreichs Interessen welt­weit zu


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 74

vertreten hat. Beim einen ist es die Steigerungsrate, beim anderen genau das, was das gesamte Ressort zur Verfügung hat – nur, um die Größenordnung festzuhalten.

Ich könnte hier natürlich auch die Bundeshauptstadt Wien anführen, wozu der Rechnungshof in seinem letzten Bericht klare Worte findet. Fritz Neugebauer ist einer, der dabei immer wieder gegeißelt wird. Er hat aber auf Bundesebene diese Reform unterstützt, die die Bundeshauptstadt Wien bis heute nicht nachvollzogen hat (Abg. Schieder: Warum redest du nicht von der Steiermark? Red einmal von der Steiermark! Oder von Graz – das schwarze Graz!) – obwohl der Bürgermeister von Wien, Kollege Schieder, mit seiner Unterschrift den Finanzausgleich mitunterzeichnet hat. Nur, er macht das nicht, was er unterschrieben hat. Er gibt sogar recht flotte Sager in Richtung des Finanzministers ab, wenn ich daran erinnern darf. Der Rechnungshof sagt, es gehen hier 350 Millionen € verloren. Laut dem Rechnungshofbericht geht man in Wien im Schnitt mit 57 Jahren in Pension, die Bundesbeamten mit 60 Jahren. Drei Jahre kosten etwas! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben in erster Linie bei diesen Sonderregelungen anzusetzen, aber dann auch unser System insgesamt anzusehen, um hier ausgabenseitig etwas zu machen, damit wir dann auch Geld zur Verfügung haben, wenn es darum geht, unser Wirtschafts­wachstum anzukurbeln. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

In diesem Bundesfinanzrahmen ist für Bildung, für Universitäten und für Forschung immerhin ein Betrag von 920 Millionen € im Rahmen des Wissenschaftspaketes vorge­sehen. Das ist wichtig: Dort einzusparen, wo man einsparen kann, um dort auszu­geben, wo es nötig ist, sodass Österreich an der Spitze Europas bleibt!

Das ist das Ziel dieses Bundesfinanzrahmengesetzes. Ich bedanke mich beim Finanz­minister für die Vorlage, denn wir halten hier Maastricht-Kriterien ein. Und wenn wir diszipliniert sind, schaffen wir 2019 tatsächlich das, was unser Ziel sein sollte: ein Nulldefizit. (Beifall bei der ÖVP.)

10.59

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


11.00.07

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt schon fünf Jahre in diesem Hohen Haus, und jedes Jahr höre ich bei einer Budgetdebatte ähnliche Argumente: das Budget wird saniert, der Budgetfahrplan ist auf Schiene, das Budget wird eingehalten. – Letzten Endes stellt sich dann doch immer wieder heraus, dass die Steuer- und Abgabenquote, dass die Schulden gestiegen sind. (Zwischenruf des Abg. Lopatka.)

Meine Damen und Herren! Es muss generell das vorrangige Ziel der Politik sein, dass die Menschen am Ende des Tages mehr Geld in der Tasche haben, dafür haben wir als Politiker zu sorgen. Im Grunde genommen ist daher die Idee, eine Steuerreform zu organisieren, ja nichts Schlechtes. Vor allem die Steuersätze zu reduzieren, das ist eine alte Forderung, auch der Opposition, aber diese Steuerreform, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht völlig ins Leere, denn der gewünschte Effekt, dass die Menschen mehr Geld in der Tasche haben sollten, ist spätestens 2019 durch die kalte Progression, die nicht berücksichtigt wurde, wieder völlig verpufft. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist von Steuerexperten berechnet worden, nämlich von der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung in Innsbruck, und die Gegenfinanzierung, wie sie immer dargestellt wird, ist ja nur aus der Not entstanden, dass am 17. März unbedingt


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eine Steuerreform auf dem Tisch liegen musste. Diese Gegenfinanzierung ist doch auf Sand gebaut, sie steht auf tönernen Füßen. Dass die Regierung 1 Milliarde € aus Steuerbetrug lukrieren will, zeigt im Grunde nur das Misstrauen der Regierung der eigenen Bevölkerung gegenüber. Nur so nebenbei: Eine Registrierkassenpflicht gibt es auch in Griechenland und Italien, und das beweist ja, welch hervorragendes und wirksames Instrument diese Registrierkassenpflicht ist. (Abg. Walter Rosenkranz: ... sagt der Schäuble auch!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine echte Reform kann nur dann gelingen, wenn man parallel die Steuer- und Abgabenquote und vor allem auch die Sozial­abgaben massiv senkt, denn dann bleibt den Menschen im Endeffekt wieder mehr Geld in der Tasche. Ansonsten greift keine Steuerreform. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Erreichung eines strukturellen Nulldefizits kann nicht der Hauptzweck oder Selbstzweck sein, sondern ist Voraussetzung dafür, dass die Menschen wieder mehr Geld haben.

Der Herr Bundesminister hat in einer Analyse völlig recht: Wir haben ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem. Herr Kollege Lopatka, auch dir gebe ich völlig recht: Wir brauchen Mut zu Reformen! Das Hauptproblem, das ich derzeit sehe – es ist nicht das erste Mal, dass ich das an Ort und Stelle kundtue –, ist das Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern, das sich letzten Endes auf die unsäglichen Finanz­aus­gleichsverhandlungen auswirkt, die 2016 hoffentlich ordentlich geführt werden, denn die Länder haben aus meiner Sicht immer noch zu viel Geld. Wir brauchen eine Ausgaben- und Einnahmenverantwortung in einer Hand, und es müssen endlich diese Dreifach- und Mehrfachförderungen abgeschafft werden. Nicht umsonst wurde angedacht, eine Transparenzdatenbank zu installieren, aber leider ist sie derzeit noch ein Torso und eine leere Hülle, und die Folge sind ineffiziente Finanzierungsströme. (Beifall des Abg. Loacker.)

Herr Bundesminister, Sie können sich sicher noch erinnern: Sie waren als Obmann des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger einmal bei uns im Klub und haben uns die Finanzierungsströme im Gesundheitswesen erklärt. Ich war total fasziniert davon, wie das Ganze vor sich geht, wie das läuft, und ich kann eines feststellen – Sie haben uns eine wunderbare Grafik gezeigt –: Ein Spinnennetz ist ein leicht durchschaubares Netz im Vergleich zur Finanzierung im Gesundheitswesen.

Noch ein Beispiel: In meinem Bundesland Oberösterreich, da gibt es einen Landesrat der Grünen, der unbedingt möchte, dass wir aus der Energiearmut herauskommen. Er finanziert für minderbemittelte Personen Kühlschränke, damit sie Kühlschränke bekommen, die nicht so einen großen Energieverbrauch haben. Das ist ja von der Grundidee her nicht schlecht, aber es kostet 888 000 €. – Ist das die Aufgabe eines Staates, den Menschen Kühlschränke zu besorgen? Wo hört das auf? Haben wir demnächst eine Fahrradarmut, und müssen wir dann Fahrräder subventionieren? Oder eine Urlaubsarmut? (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Müssen wir den Urlaub finanzieren?

Oder: Wir leisten uns in Oberösterreich ein Musiktheater mit einem jährlichen Abgang von prognostizierten 30 Millionen €. – Es ist schön, wenn man es sich leisten kann, aber in der heutigen Zeit ist das fast nicht mehr möglich. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Rechnungshof hat den Landesschulratspräsidenten und den ganzen Bildungs­bereich aufgegriffen. Wir diskutieren darüber, dass die Lehrer zwei Stunden mehr arbeiten sollen, doch dass wir zwei Parallelstrukturen in Oberösterreich haben, sagt keiner: einen Präsidenten, einen, der an und für sich den Landeshauptmann vertreten soll, einen Stellvertreter, der überhaupt keine Kompetenzen hat, und dann auch noch eine Landesrätin, die für Bildung zuständig ist. Da gehört eingespart! Es ist schon


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klar: Das würde vor allem der ÖVP sehr wehtun, denn das sind ihre Beamten, die da drinstecken, beziehungsweise ihre Versorgungsposten, die sie haben. Wir können aber nur dann wieder mehr Geld für die Menschen aufbringen, wenn wir Mut zu Reformen haben.

Wir haben auch – und das muss man in Zukunft ganz klar berücksichtigen – Probleme im Pflegebereich, wir werden mehr Geld für die Pflege brauchen. Weiters – das möchte ich nicht unerwähnt lassen – haben wir mittlerweile ein Bundesheer, das nicht mehr imstande ist, zwei Katastrophen gleichzeitig zu bewältigen, da wahrscheinlich das Benzin zum Ausrücken fehlt, und jetzt soll da noch einmal gespart werden. Es ist aus meiner Sicht der falsche Weg, auf Kosten der Sicherheit zu sparen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Daher schlage ich vor, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir – das hat es schon einmal gegeben – wieder einen Österreich-Konvent installieren, um alle Struk­turen, von der Gemeinde bis zur höchsten Ebene, zu hinterfragen, denn wir haben Strukturen, die teilweise schon in der Monarchie entstanden sind und immer noch ganz gut funktionieren. Ich glaube, dass uns allen spätestens seit dem Beitritt zur Europäischen Union bewusst ist, dass wir eine Verwaltungsebene zu viel haben.

Ich sage hier nicht, wo wir einzusparen haben, das hat letztlich ein Österreich-Konvent zu beurteilen. Was wir brauchen ist letzten Endes ein echter Föderalismus, wo wirklich Einnahmen und Ausgaben in einer Hand sind. Man kann sich zum Beispiel am Schweizer Modell orientieren – es bedarf der direkten Demokratie, dass das Volk mitentscheiden kann , oder wir orientieren uns an Bayern, das eineinhalb mal so groß ist wie Österreich, aber eine viel schlankere Struktur hat und dabei mit zwölf Millionen Einwohnern auch das Auslangen findet. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

11.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. – Bitte.

 


11.08.33

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Es ist schon erstaunlich, dass wir nach einer Budgetlochdebatte im Spätherbst des Jahres 2013 für das Budget 2014 jetzt die EU-Ziele für das Jahr 2014 im Hinblick auf das strukturelle Defizit erreicht haben, und heute zu jenen, die am meisten applaudieren, genau jene gehören, die damals am lautesten geschrien haben. – Das ist schon seltsam. Aber immerhin, soll so sein, ist das ein Erfolg, den man nicht kleinreden soll. Man soll sich aber auch nicht auf dem Erreichten ausrasten, dazu gibt es keine Gründe, sondern sich angesichts der Herausforderungen und Probleme eine mittelfristige Budgetstrategie überlegen, die diesen Problemen und Herausforderungen auch tatsächlich gerecht wird.

Ich glaube, dass dieser hier vorliegende mittelfristige Finanzrahmen genau das nicht tut, dass er nicht reichen wird, Herr Bundesminister, für das, was Sie den Journalisten gesagt haben: Österreich wieder an die Spitze zurückzuführen. Nein, dazu wird es nicht reichen, und dazu möchte ich im Folgenden ein paar Anmerkungen machen.

Was sind denn die Probleme und Herausforderungen, mit denen wir zu kämpfen haben? – Einmal die hohen Schulden als Folgen der Krise, die zwar heute aufgrund der niedrigen Zinsen leistbar sind, aber mit Sicherheit nicht langfristig. Es ist aber auch die Massenarbeitslosigkeit.

Wir bewegen uns hinsichtlich der Arbeitslosigkeit, nach nationaler Definition, in Richtung 10-Prozent-Marke. Wir haben mehr als 400 000 Arbeitslose in diesem Land. Wir haben aber auch keine Strukturreformen – die letzte Steuerreform, die am


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17. März beschlossen wurde, miteingerechnet. Das ist eine Steuerentlastung, aber keine Steuerstrukturreform gewesen. Es fehlen Priorisierungen in den Zukunfts­bereichen, auch wenn Sie im Strategiebericht nicht müde werden, immer darauf hinzuweisen, dass Sie ausreichend Mittel für die Zukunftsbereiche Wissenschaft, Bil­dung, Forschung, Umwelt, Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Ihre Antwort im Rahmen dieser Budgetstrategie ist nichts anderes, als die Ausgaben zu kürzen, um die Schulden zu stabilisieren. Sie kommen aus dem unternehmerischen Bereich, und dort mag das ja eine richtige Strategie sein, aber da, wo es um gesamt­wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Verantwortung geht, greift diese Antwort mit Sicherheit zu kurz. (Beifall bei den Grünen.)

Es bleiben verschiedene Ziele, darunter eben die ausreichende Dotierung der Zukunftsbereiche, auf der Strecke. Es wird die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit schlicht und einfach ignoriert, und was in diesem Strategiebericht und in dieser Budgetstrategie fehlt, ist ein budgetpolitischer Kurswechsel, der genau jene Probleme in Angriff nimmt, von denen ich jetzt gesprochen habe. Ein solcher Kurswechsel würde wohl ein Abgehen von der Austeritätspolitik, die in Österreich und auf EU-Ebene betrieben wird, erfordern. Das würde erfordern, endlich jene Strukturreformen anzu­gehen, von denen seit Jahren die Rede ist. Das würde aber auch erfordern, endlich die Zukunftsbereiche so zu dotieren, dass es für die Umsetzung dessen ausreicht, was beabsichtigt ist.

Schauen wir uns einzelne Bereiche an! Was passiert denn in den Zukunfts­be­reichen? – Nehmen wir das Beispiel Umwelt her. Da werden die Mittel bis 2019 schlicht und einfach gekürzt, obwohl Sie sagen, der Klimaschutz ist Ihnen ein wichtiges Anliegen. – Entschuldigen Sie, das kann ich leider nicht teilen. (Abg. Walter Rosenkranz: Die meinen nur den Viktor Klima!) Oder im Bildungsbereich in den Jahren 2015 und 2016: Da bleiben die Obergrenzen für die Ausgaben im Wesentlichen unverändert, obwohl es ein strukturelles Problem der Unterfinanzierung im Bildungs­bereich gibt. – Ja, ich vermag das alles nicht zu sehen!

Oder werfen wir einen Blick auf die Universitäten: Wissenschaft und Forschung, wie schaut es denn da aus? – Ja, da werden im Rahmen von Offensivmaßnahmen zuge­gebenermaßen mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Das ist schon richtig, aber um das Ziel von 2 Prozent des BIPs im tertiären Sektor zu erreichen, ist das leider zu wenig!

Daher kann ich absolut nicht verstehen, warum Sie sagen, dass Ihnen die Zukunfts­bereiche wichtig sind. – Nein, mitnichten, das bleibt alles populistische Rhetorik, ebenso wie die Frage der Reformen populistische Rhetorik bleibt.

Nehmen wir nur das Beispiel der Verwaltungsreformen her! Davon reden Sie seit Jahren, und was tun Sie nun im Rahmen der Gegenfinanzierung der Steuerreform? – Sie kürzen bei den Verwaltungsausgaben der Bediensteten. Sie kürzen bei den Förderungen  und wie immer nach der Rasenmäher-Methode. Das ist doch die beliebte Methode, und dann heißt es noch – das haben Sie, Herr Minister, gestern im „Report“ gesagt : Der Staat soll bei sich selbst sparen, damit er nicht bei den Bürgern sparen muss!

Einen größeren Unfug habe ich ja seit Jahren nicht gehört. Wenn man beim Per­sonalaufwand spart, spart man bei den öffentlich Bediensteten. Ja sind das keine Bürger, Herr Finanzminister? (Abg. Walter Rosenkranz: Oja!) Sind das keine Bürgerin­nen? Diesen Unfug, der schon zu Grassers Zeiten existierte, habe ich eigentlich für überholt gehalten, aber leider nein, er wird auch vom Kollegen Lopatka – der ist nicht da – immer wieder wiedergegeben. (Rufe – auf den sich neben der Regierungsbank stehend unterhaltenden Abg. Lopatka deutend – bei der FPÖ: Oja!) – Normalerweise ist er dort irgendwo. (Abg. Darmann: Lopatka ist überall!)


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Noch ein Wort zur Steuerentlastung: Da wird viel Geld ausgegeben, 4,9 Milliarden €. Was wird damit bewegt? – Das reale Bruttoinlandsprodukt erhöht sich bis 2019 um magere 0,4 Prozentpunkte, und es werden gerade einmal 8 400 Arbeitsplätze geschaffen. (Abg. Darmann:  noch einmal die Zahlen!) Das hat das WIFO errech­net. – Na so viel Geld, 4,9 Milliarden € für läppische 8 400 zusätzliche Beschäftigte, also das ist doch ein Armutszeugnis vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir in Österreich mehr als 400 000 Arbeitslose haben! Gegen diese Massenarbeitslosigkeit haben Sie bislang kein Mittel gefunden, das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen.

Mit dieser Strategie – und damit will ich zum Schluss kommen – werden Sie, Herr Finanzminister und meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, Österreich nicht zurück an die Spitze führen. Mit dieser Strategie wird Österreich auf der Kriechspur bleiben, nämlich im Hinblick auf die Erzeugung nachhaltigen Wachs­tums, mit dem man auch etwas gegen die Massenarbeitslosigkeit tun und gleichzeitig die Schulden senken kann, aber auch in ökologischer und gesellschaftspolitischer Hinsicht. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

11.16


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar. –Bitte.

 


11.16.11

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Lopatka, es ist immer besonders interessant – jetzt ist gerade nicht da  (Rufe – auf den in den Abgeordnetenreihen stehenden Abg. Lopatka deutend – bei der ÖVP: Da steht er ja eh!) – Entschuldigung. (Abg. Lopatka: Sie sind blind!) Herr Lopatka, ich bin ja schon länger im Parlament, und ich kann mich noch gut daran erinnern es war vor zirka sechs Jahren im Finanzausschuss, Sie waren damals Staatssekretär im Finanzministerium –, dass Sie damals genau das Gleiche gesagt haben wie heute.

Vor sechs Jahren haben Sie gesagt, dass im Bereich der Pensionen einiges zu tun wäre, dass im Verwaltungsbereich einiges zu tun wäre, dass bei den Förderungen endlich einmal etwas getan werden muss. Damals habe ich Sie angesprochen und gefragt, warum Sie es nicht endlich machen, da Sie ja schon, oder zumindest die ÖVP  wir haben ja heute im Internet „70 Jahre ÖVP“ gelesen –, gefühlte 70 Jahre in der Regierung sind. (Zwischenrufe der Abgeordneten Auer und Wöginger.) Da Sie schon so lange in diesem Land etwas hätten tun können, habe ich Sie damals vor sechs Jahren gefragt: Warum haben Sie nicht schon etwas getan? (Abg. Lopatka: Ist ja auch viel geschehen!) Sie haben mir damals vor sechs Jahren gesagt: Jetzt wird alles besser! Jetzt gehen wir es an! Jetzt machen wir etwas im Verwaltungsbereich, im Bereich der Pensionen, bei den Förderungen, überall machen wir was!

Heute stehen Sie wieder da – sechs Jahre später – und erzählen uns wieder die gleiche Geschichte. Betrachtet man es heute, so sieht man, es ist in den letzten sechs Jahren nichts passiert, ganz im Gegenteil. Es ist genau das Gegenteil von dem passiert, was Sie behaupten. (Abg. Lopatka: Das ist falsch!)

Im Bereich der Pensionen alleine haben wir nun wieder 2 Milliarden € Zuwachs an Kosten, und Sie haben nichts getan. Im Förderbereich gehen 14 Milliarden € hinaus, ohne dass jemand weiß, warum und wieso. Oder gerade bei der Verwaltung: Wie lange höre ich schon: Verwaltungsreform!? – Es passiert nichts!

Jetzt frage ich mich: Was ist die Strategie dahinter? Es ist ganz durchsichtig, Sie spielen eine Doppelstrategie. Auf der einen Seite machen Sie die Mauer, und da haben Sie auch heute dem Herrn Neugebauer die Mauer gemacht, dem Oberblockierer,


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Oberverhinderer, und auf der anderen Seite spielen Sie den Oppositionspolitiker, kommen ans Rednerpult und erzählen: Das gehört gemacht und dort und da hapert’s! Kaum sind Sie dann in den eigenen Gremien und sitzen zusammen mit dem Herrn Finanzminister, geht es dort nur darum: Wie können wir die Dinge verhindern? Wie können wir verhindern, dass substantiell eingeschnitten wird? Wie können wir dafür sorgen, dass alles beim Alten bleibt? 

Ihre Strategie ist ganz einfach: Sie machen Oppositionspolitik hier am Rednerpult, damit die Leute glauben, die ÖVP, die haben das eh verstanden, die wissen eh, was zu tun ist. Aber Sie blockieren und verhindern und betreiben letztlich Wählerkauf auf Wählerkosten. (Beifall der Abg. Dietrich.) Das machen Sie! Sie kaufen die Wähler auf Wählerkosten (Rufe bei der ÖVP: Von Wählerkauf brauchst du nicht zu reden! Das machen Sie!), indem Sie alles lassen, wie es ist, das Geld sozusagen umverteilen, um dann mit Zuckerln die Leute davon zu überzeugen, dass man Sie wählt, dass man euch wählt. (Abg. Auer: Bei euch sind die Mandatare gekauft worden! – Abg. Wöginger: Wer hat denn dich gekauft?) Genau das ist das Problem! Das heißt, Sie machen – und ich sage es noch einmal; man kann es nicht oft genug sagen – Wählerkauf auf Wählerkosten. (Beifall beim Team Stronach.)

Das sieht man auch an der Steuerreform, wo Sie etwas tun, was ja nur gerecht ist, nämlich eine Steuerentlastung, aber Sie finanzieren das Ganze auf Pump, da Sie nicht bereit sind, die Hausaufgaben zu machen! (Abg. Wöginger: Der Frank darf dich kaufen!)

Wenn man es nicht glaubt, dass Sie von der ÖVP eine Doppelstrategie fahren (Ruf bei der ÖVP: Was ist denn das bei dir?)  auf der einen Seite sagen, wo die Probleme sind, auf der anderen Seite verhindern, dass diese Probleme angegangen werden –, dann schauen Sie sich den Ausschuss an! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Abg. Rosenkranz.)

Wir haben ja einen Untersuchungsausschuss, wo sich dann der Minister hinstellt und sagt – und Sie stellen sich auch immer wieder hin und sagen das –: Ja, wir wollen Aufklärung, wir wollen endlich herausfinden, was da bei der Hypo schiefgelaufen ist! – Und auf der anderen Seite wird dann zugedeckt. (Abg. Wöginger: Wo denn?)

Ja, wo? Wo denn? – Es wird zugedeckt, indem Ihr Ministerium, das Finanzministerium, und Sie, Herr Minister, uns Akten schicken, die geschwärzt sind, wo wir die Zusam­menhänge nicht erkennen können, inwieweit das Finanzministerium in die Vorgänge um die Hypo eingeweiht war. Und da stellen Sie sich hin und sagen, Sie sind für Transparenz, Sie wollen Aufklärung. Und auch Sie, Herr Lopatka, wollen Aufklärung – zumindest behaupten Sie das immer wieder. Und dann wird systematisch zugedeckt!

Und das ist ja das Problem in dieser Republik! Das Problem in dieser Republik ist, dass auf der einen Seite immer wieder gesagt wird, dies gehört gemacht und das gehört gemacht – und dann wird parteiintern dem Herrn Neugebauer und allen Betonierern und Blockierern die Mauer gemacht, und der Wähler wird verschaukelt!

Und genauso verschaukeln Sie auch den Untersuchungsausschuss. Genauso, wie Sie den Wähler verschaukeln, verschaukeln Sie auch den Untersuchungsausschuss, weil Sie uns Akten liefern, mit denen wir überhaupt nichts anfangen können. Die können wir, wie sie sind, wegschmeißen. Wir bekommen Akten, auf denen wir nichts erkennen können, weil drei Viertel – ich glaube, der Kollege Kogler wird diese Akten noch herzeigen – davon geschwärzt sind, sodass Sie dann entscheiden, was wir zu lesen haben. Das wäre genauso, wie wenn ein Finanzbeamter in eine Firma käme und dann der Unternehmer sagen würde: Na, diese Rechnung schauen Sie bitte nicht an, und die schauen Sie auch nicht an! – Genau das Gleiche machen Sie: Sie sagen – und Sie


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sagen uns das über Ihr Ministerium –, was wir gefälligst anzuschauen haben und was nicht.

Und ich sage Ihnen: Das entscheiden wir aufseiten des Ausschusses! Wir, der Aus­schuss, sagen Ihnen, was wir sehen wollen, und nicht umgekehrt! (Beifall beim Team Stronach.) Genauso soll es nämlich laufen. Und wenn es Ihnen ernst ist mit der Aufklärung und wenn Sie es wirklich ehrlich meinen, damit die Schuldigen dingfest zu machen – auch wenn es vielleicht bei den Eigenen einige trifft, aber wenn Sie es wirklich ehrlich meinen –, dann schicken Sie uns ordentliche Akten, wo wir auch schauen können, wer Verantwortung trägt! Dann können wir auch die politische Verantwortung klären, und dann meinen Sie es ehrlich mit Aufklärung und mit Transparenz.

Diesen Mut, den wünsche ich mir, und ich hoffe, Sie haben ihn auch. (Beifall beim Team Stronach.)

11.22


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. – Bitte.

 


11.22.27

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger auf der Galerie und an den Bildschirmen! Wir verhandeln in dieser Debatte die Budget-Vorausschau bis 2019. Diese Aufgabe hat der Herr Finanzminister zu verantworten, und, Herr Finanzminister, Sie haben meinen Respekt dafür, dass Sie das zumindest ambitionierter angehen als die Regierungsparteien in den letzten Jahrzehnten. Aber Sie sind nicht ambitioniert genug, das ist auch ganz klar. Sie sagen selbst: Ich bin mit dem Budgetpfad nicht zufrieden.

Und wir können auch nicht zufrieden sein. Wir haben die letzten 53 Jahre ganz verläss­lich jedes Jahr neue Schulden gemacht – ganz verlässlich, jedes Jahr. Wir haben jedes Jahr den jungen Menschen, die hier sitzen, Steine in den Rucksack gelegt. Diese Generation, die heute heranwächst, ist die erste Generation seit Ende des Zweiten Weltkrieges, die den Ausblick hat, dass sie nicht den Wohlstand ihrer Eltern erreichen wird. Zum ersten Mal seit 1945 wächst eine Generation heran, die nicht den Wohlstand ihrer Eltern erreichen wird! Wir brauchen daher eine Kurs­korrektur, die entschlossen ist. (Abg. Auer: du dich da selber?)

Jakob Auer, was hier aber passiert, ist – und das ist ein Faktum –, dass Sie seit 53 Jahren – und du bist seit 30 Jahren in diesem Parlament, glaube ich, du machst dabei seit 30 Jahren mit – Steine in den Rucksack dieser Leute legen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Und wir legen mit dieser Vorschau auch in den nächsten Jahren – 2016, 2017, 2018 und 2019 – weitere Steine hinein. Wir machen jedes Jahr, so wie die letzten 53 Jahre, neue Schulden.

Das ist aber kein Naturgesetz! Die Schweiz hat sogar in der Krisenzeit in den letzten Jahren Überschüsse erzielt. Deutschland hat ein ausgeglichenes Budget, verzeichnet jetzt Überschüsse, steht jetzt vor der Frage: Wo investieren wir – in Schuldenabbau, in Bildung, in Innovation, in Forschung?

Diese Fragen stellen Sie sich nicht. Wir bauen keine Schulden ab. Sie selbst, Herr Minister, haben gesagt, wir haben ein Ausgabenproblem, kein Einnahmenproblem. Das haben wir in der Tat: Seit 2000 haben sich die Ausgaben des Staates fast verdop­pelt! Sie sind fast doppelt so schnell gewachsen, wie das allgemeine Preisniveau


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angestiegen ist, nämlich um 61,9 Prozent sind die Ausgaben gewachsen und um 32,8 Prozent ist das Preisniveau angestiegen.

Warum ist das so? – Weil SPÖ und ÖVP ganz unverschämt Klientelpolitik betreiben, ihre geschützten Bereiche anfüttern, keine Reformen durchführen, weil sie nicht bereit sind, generationengerechte Reformen umzusetzen.

Und warum hat man jetzt das Gefühl, dass ein bisschen Luft hineinkommt? – Ja, das ist nicht Ihr Verdienst, sondern die größte Entlastung für das Budget kommt über die Position R5, und das ist hinterlegt mit „Kassa und Zinsen“. Sie kommen bei „Kassa und Zinsen“ von 6,7 Milliarden im Jahr 2014 auf 3,8 Milliarden im Jahr 2019 herunter. Das ist die einzige Position, wo Sie bei den Ausgaben herunterkommen. Und warum? – Nicht weil Sie Reformen machen, sondern weil wir dieses Land und 27 andere Länder – zumindest die Eurozone – fluten mit Geld in einem Ausmaß, wie es noch nie da war. Das heißt, die Entlastung für das Budget kommt durch die EZB-Geldflut.

Eines ist auch klar: Wir haben uns in den letzten Jahren, seit 2008, in einem historisch beispiellosen Ausmaß durch neue Staatsverschuldung Zeit gekauft. Und wir haben diese Zeit nicht genutzt! Und jetzt kommt die zweite Phase, wo wir uns noch einmal Zeit kaufen durch eine ganz expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank – und wir nutzen die Zeit wieder nicht!

Sie wissen, es wird der Tag kommen, ab dem die Zinsen steigen werden. Da wird es krachen im Gebälk, dass wir nur noch so die Ohren anlegen. Dann wird kein Cent bleiben für irgendeine Investition in die Zukunft. Sie sparen ja jetzt schon bei der Bildung! Ich bin für strukturelle Reformen bei der Bildung, aber nehmen wir doch dieses Geld dann her und investieren wir es in der Bildung dort, wo wir es brauchen – Elementarpädagogik, Volksschule et cetera. Aber dass wir in diesen Bereichen auch Geld rausreißen, das verstehe ich nicht.

Deswegen sage ich, Sie nutzen die Zeit nicht. Die Steuerreform ist ja auch unge­nügend, weil die Steuerreform natürlich die Arbeitslosigkeit befeuern wird, das wissen Sie auch. Und deswegen müssen Sie ja jetzt schon 1 Milliarde mehr für nächstes Jahr für Notstandshilfebezieher und Arbeitslose auf die Seite legen. Sie werden noch weitere Milliarden auf die Seite legen müssen. Auch da geht Deutschland den Weg voran. Österreich kommt nicht nach. Wir sind ein Wachstumsschlusslicht.

Sie müssen bei den Pensionsversicherungszuzahlungen 700 Millionen nächstes Jahr dazulegen, 2,6 Milliarden bis 2019. Für 300 000 junge Menschen – Fachhochschulen und Universitäten – geben Sie pro Jahr 3,6 Milliarden aus, und bei den Pensionen beträgt allein bis 2019 die Zuwachsrate 2,6 Milliarden!

Das heißt, die Relationen stimmen hinten und vorne nicht. Das geht sich nicht aus für die nächste Generation, was Sie da machen. Und Sie sind nicht bereit, da eine Trendumkehr zu schaffen: keine Pensionsreform mit Koppelung an die Lebens­erwar­tung, keine Pensionsreform mit einem Automatismus – da verweigert sich die SPÖ –, keine Verwaltungsreform, die diesen Namen verdient, keine Föderalismus­reform.

Und die Rechnung zahlen die jungen Menschen: Sie werden nicht den Wohlstand ihrer Eltern erreichen. – Das ist kein Naturgesetz, sondern das ist verschuldet durch die Politik dieser zwei Regierungsparteien. Leider! (Beifall bei den NEOS.)

11.28


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Dr. Schelling hat sich zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Bundesminister.

 



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11.28.32

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ministerrat hat gestern diesen Finanzrahmen beschlossen. Er ist heute bereits zur Diskussion im Parlament. Ich danke allen Vorrednern für die wunderbaren Vorschläge, selbst dem Herrn Ross­mann – das habe ich von Ihnen als sehr geschätztem Wirtschaftsforscher eigentlich nicht erwartet, dass Sie auch von Unfug reden, denn Sie sind offensichtlich der Einzige, der bereit ist, in eine Retropolitik einzusteigen, nämlich nach dem Motto: Gebt mehr Geld aus, ist eh wurscht! – Ich glaube daher, das ist kein Zugang. (Beifall bei ÖVP, Team Stronach und bei Abgeordneten der NEOS.)

Dennoch haben alle Vorredner natürlich recht, wenn sie darauf hinweisen – und das ist völlig klar –, dass wir hier nicht von einem Budget reden, sondern von einem Finanz­rahmen, der unter äußerst schwierigen Bedingungen zu erstellen war. Sie haben es alle erwähnt: Wachstum, Konjunktur, Arbeitsmarkt, Pensionen. Unter diesen Rahmen­bedingungen innerhalb von vier Wochen auch noch die 5 Milliarden der Steuerreform einzutakten war für unser Haus ein ambitioniertes Ziel. Wir haben es geschafft. Ich möchte mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei allen Ministerien bedanken für diese gute und konstruktive Zusammenarbeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Die konkreten Maßnahmen, die eingefordert werden, sind ja in der Öffentlichkeit zum Teil diskutiert worden. Es sind aber nicht die Maßnahmen, die schlussendlich einem Beschluss für das Budget zugrunde liegen werden oder müssen, sondern die Auf­gaben­stellung ist, dass der Bundesfinanzrahmen eine Obergrenze vorgibt und die einzelnen Ressorts in ihrer Verantwortlichkeit nun die Maßnahmen entwickeln, ins Budget eintakten – wobei sie logischerweise vom Finanzministerium auf ihre Nach­hal­tigkeit bewertet werden – und diese dann endgültig in das Budget hineinkommen. Aber eines darf ich Ihnen sagen: Es ist unvermeidlich, dass wir uns dazu bekennen, mit diesem Bundesfinanzrahmen über vier Jahre ein strukturelles Nulldefizit zu erreichen.

Ganz ehrlich: Wir haben uns auch dazu verpflichtet, aber nicht, weil wir die Ver­pflichtungen gegenüber dem Stabilitätspakt, gegenüber dem Fiskalpakt oder auch gegenüber der EU haben, sondern weil es unsere Verpflichtung und Verantwortung in der Politik ist, eine Trendumkehr zu beginnen. Ich sage nicht, dass sie damit schon herbeigeführt ist, sondern dass wir sie damit beginnen.

Herr Lugar, ich verstehe, dass Sie etwas verwirrt waren, weil Sie nicht wussten, dass Sie am Wort sind. Es scheint ja bei Ihnen nie ganz klar zu sein, wer gerade an der Spitze ist und wer gerade nicht, und wer gerade redet und wer gerade nicht. (Abg. Schenk: Haha!)

Ich mache Sie darauf aufmerksam – nur als kleine Nebenbemerkung –, dass der Finanzminister dieser Republik, nämlich ich, weder Einfluss darauf nimmt, welche Akten geliefert werden, noch darauf, welche Akten geschwärzt werden. (Abg. Lugar: Dann wird es aber Zeit!) Dazu gibt es die notwendigen Geschäftsordnungsmaß­nah­men. Aber wenn Sie verantwortungsvolle Politik machen wollen, dann stellen Sie sich hier heraus und reden Sie über das Budget und nicht über geschwärzte Akten! (Abg. Lugar: Habe ich gemacht!) Das ist nämlich Ihr Job, den Sie nicht wahrnehmen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Nein, das hat einen Zusammenhang! Das ist unzulässig!)

Das hat überhaupt keinen Zusammenhang, Herr Kogler, mit der Geschichte des Bun­desfinanzrahmens. (Abg. Kogler: Das werde ich Ihnen sagen, was das für einen Zusammenhang hat! Das werde ich Ihnen erklären!) Sie können sich ja zu Wort melden und dann können Sie es erklären. (Abg. Kogler: Ja, das mach’ ich auch! – Das ist ja unglaublich!) Es hat überhaupt keinen Zusammenhang mit der Frage, wie der Bundesfinanzrahmen erstellt wird! (Abg. Kogler: Die ganze Hypo hat den Finanzrah-


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men jahrelang verhunzt!) Es hat keinen Zusammenhang! Also, Sie können das selbstverständlich vorbringen, das ist überhaupt kein Thema, aber Sie müssen mir die Möglichkeit geben, auch darauf zu replizieren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Die ÖVP applaudiert zu schwarzen Akten! – Abg. Schittenhelm – auf Abg. Kogler weisend –: Er nimmt sich selbst nicht ernst! – Abg. Kogler: Es reicht, wenn mich die anderen ernst nehmen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich teile Ihre Meinung, die in den Debatten­reden vorgebracht wurde, dass die Voraussetzungen, die wir haben, schwierig sind, dass aber das Ziel bleiben muss, ein echtes Nulldefizit und nicht nur ein strukturelles Nulldefizit zu erreichen. Dann können wir auch das tun, was von vielen gefordert wird, nämlich wieder in die Zukunft investieren, ohne neue Schulden zu machen. Das muss doch unser erklärtes Ziel sein! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rossmann: Hätten Sie eine Erbschaftssteuer gemacht, dann hätten Sie Geld für die Zukunft! – Abg. Krainer: Da hat er recht! – Abg. Wöginger: Das ist retro! – Abg. Krainer: Wo er recht hat, hat er recht! – Gegenrufe bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Wer von uns beiden ist retro? Wer?)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, können wir jetzt wieder dem Herrn Finanzminister zuhören?! Ich würde all jene, die etwas loswerden wollen, herzlich einladen, sich in die Rednerliste eintragen zu lassen. – Bitte, Herr Bundes­minister.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling (fortsetzend): Selbstver­ständlich wird es am Ende des Tages darum gehen, dass dieser Bundesfinanzrahmen in mehrere Budgets gegossen wird. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Ich bleibe daher bei meinem Ziel: Das Ziel muss sein, ein echtes und nicht nur ein strukturelles Nulldefizit zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es muss klar sein, dass wir von dem hohen Verschuldungsgrad wegkommen – der übrigens, Herr Rossmann, nicht nur durch die Krise entstanden ist, daraus ist ein Teil entstanden, sondern durch viele andere Maßnahmen langfristig entstanden ist –, dass wir diesen Schuldenstand herunterfahren, um auch für die Zukunft der jungen Men­schen – wie Herr Strolz richtig sagt – wiederum Luft zu schaffen, um in die Zukunft zu investieren, um den Wohlstand so zu sichern, dass unsere Nachkommen, unsere Kinder und unsere Enkelkinder in einem annähernd hohen Wohlstand leben, wie wir ihn heute genießen dürfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben einige Punkte angesprochen, und ich bin froh darüber. Eines sollte sich in der Politik nämlich durchsetzen: dass es durchaus legitim ist, auch dann die Wahrheit zu sagen, wenn sie unpopulär ist. Und wir haben einige unpopuläre Wahrheiten im Bereich der Förderungen und der Verwaltung, wir haben unpopuläre Wahrheiten im Bereich der Pensionen. Aber gerade diese Bun­desregierung hat dieses Thema im Rahmen der Klausur in Krems aufgegriffen, hat klare Zeitpläne festgelegt und gesagt, diese Themen gehen wir an. Sie alle wissen, dass es bei der Steuerreform ganz klar war, da haben wir das gleiche Modell ange­wandt: klares Projektmanagement, klare Terminpläne. Wir haben geliefert und haben erfolgreich geliefert, und das wollen wir bei den anderen Themen auch tun – ob es sich um Pensionen, um den Arbeitsmarkt, um Förderungen, um Verwaltung oder um Bildung handelt.

Ich glaube daher, dass es entscheidend sein wird, dass dieser Bundesfinanzrahmen nun in die ersten Überlegungen für das Budget, jenes für das Jahr 2016, offensiv eingetaktet wird. Ich werde am 14. Oktober hier die Budgetrede halten und kann Ihnen heute schon versprechen, es wird kein Wohlfühlbudget sein. (Abg. Rosenkranz: Ist das eine Drohung?)


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Wir wissen, dass in einigen Bereichen große Volumina bewegt werden. Wenn man sich zum Beispiel das Thema der erwarteten Entwicklung der Kosten bei den Pen­sionen anschaut, dann wird klar, dass es nicht darum geht, uns darüber zu unterhalten, was in den nächsten zwei, drei oder fünf Jahren geschieht, sondern es ist unsere Verantwortung und Verpflichtung, darüber nachzudenken, ob in 25 und 30 Jahren die Pensionen gesichert sind. Daher ist es gelungen, dass wir auch dieses Projekt aufgesetzt haben, bei dem wir am 29. Februar zu Lösungen kommen werden.

Es ist eindeutig so, dass in vielen anderen Bereichen diese Effizienzfragen genauso zu beantworten sind. (Abg. Mayer: Das gilt auch für die Bildung!) Das Thema Bildung ist angesprochen worden. Es gibt weitere Bereiche, in denen wir Effizienzprobleme haben. Ich bin halt jemand, der sagt, wenn es uns gelingt, diese Ineffizienzen zu beseitigen, dann brauchen wir keine neuen Steuern, um den Staatshaushalt zu sanie­ren, sondern wir können es schaffen, indem wir besser werden, schlanker werden, indem wir Aufgabenreformen machen, indem wir Prozesse verändern. Es wird immer wieder darüber diskutiert, zum Beispiel über den Österreich-Konvent. Ja, ich habe das für eine tolle Geschichte gehalten, es waren tolle Vorschläge dabei. Was ist das Ergebnis? – Null!

Was wir erreichen müssen, ist daher, von der Ankündigungspolitik zu Resultaten zu kommen. Ich gehe davon aus, dass aufgrund der Tatsache, dass wir gemeinsam vereinbart haben, eine Kostenbremse in der Verwaltung anzubringen, alle Gebietskör­perschaften – Bund, Länder und Gemeinden – beginnen müssen, darüber nachzu­den­ken, wie sie ihre Prozesse verändern, um mit verringerten Ressourcen entsprechend auszukommen. Das ist die Aufgabenstellung, die wir uns für die nächsten Jahre vorgenommen haben.

Es geht im Moment – das ist schon ein wichtiger Punkt, und das kann man kritisieren – gar nicht darum, dass wirklich gespart wird – Sparen würde ja bedeuten, wir geben heute 100 € aus und morgen 99 –, sondern was wir mit diesem Bundesfinanzrahmen erreicht haben, ist, einen Kostendämpfungspfad zu beschreiten, der die Dynamik der Kostenentwicklung bremst. Warum ist das in der heutigen Zeit so wichtig? – Würden wir die Ausgaben wirklich herunterfahren, dann wäre das Problem, das Herr Rossmann und andere ansprechen, noch viel intensiver, nämlich dass wir für die Offensive im Bereich Beschäftigung, Arbeitsmarkt, Wachstum keine Möglichkeiten zur Verfügung haben. (Abg. Rossmann: Welche Offensive Arbeitsmarkt? Wovon reden Sie da?  sehe ich nicht!)

Ob Sie es sehen, Herr Rossmann, ist ja nicht entscheidend, sondern am Schluss geht es um die Frage, welche Mittel wir wofür einsetzen. Und da bin ich bei einem ent­scheidenden Punkt: Wir geben ungefähr 1,9 Milliarden für die aktiven Mittel aus, und, ganz ehrlich gesagt, ich bin mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Ich hätte gerne, dass wir die Mittel effizient einsetzen und damit den Effekt generieren, mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen. Ich glaube, das ist die Herausforderung. Deshalb haben wir ja gesagt, wir diskutieren das Thema Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktreform.

Da geht es nicht darum, Mittel einzusparen, ganz im Gegenteil: Es geht darum, die Mittel so zu kanalisieren, dass das Ziel erreicht wird, mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen – und nicht das Ziel erreicht wird, mehr Geld auszugeben. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher heißt das für mich, und dabei bleibe ich: Wir haben ein Ausgabenproblem. Und solange es uns nicht gelingt, die Ausgaben so in den Griff zu bekommen, dass sie mit den Einnahmen in Balance stehen, werden wir das Ziel für Zukunftsinvestitionen nicht erreichen können.


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Wenn man auf die Stimmen von Experten auch auf internationaler Ebene hört – ob das die OECD, ob das der Währungsfonds ist, bei dem ich gerade in Washington war, ob das das WIFO oder das IHS ist –, sagen alle, unabhängig davon, aus welcher Richtung sie kommen: Wenn diese Reformen nicht durchgeführt werden, dann bekommt Österreich wie andere Länder in Europa ein echtes Problem mit der Darstellung in den Budgets. Ihr Lösungsansatz, zu sagen: Spielt keine Rolle; geben wir mehr Geld aus, dann ist das Problem gelöst!, ist eine Politik, die wir jetzt schon zu lange gemacht haben und die uns in diese Situation gebracht hat. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Daher sehe ich es für mich als Finanzminister im Rahmen der Budgetpolitik als ent­scheidende Aufgabenstellung an, dass wir intelligent durch Reformen sparen, dass wir die Effizienz in allen Bereichen steigern und dass wir etwas tun, was in Österreich sehr unüblich ist, nämlich auch mutig zu evaluieren, was die Maßnahme, die man gesetzt hat, gebracht hat.

Wenn wir diesen Weg beschreiten, dann sind wir auf einem guten und richtigen Weg.

Und das ist keine leere Hoffnung, denn wenn Sie sich die europäische Situation anschauen, dann werden Sie sehen, dass jene Länder, die diesen Schritt mutig gegan­gen sind, wie Deutschland oder Schweden, tatsächlich auf einem besseren budgetären und Wachstumskurs sind als wir. Es gibt auch andere Länder, die viel schlechter liegen. Aber ich möchte im Klub der Besten und nicht im Klub der Schlechten sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden daher in den einzelnen Bereichen sehr konzentriert arbeiten und dort die Gelder kanalisieren, wo sie notwendig sind. Wir werden aufgrund der konjunkturellen Situation in den nächsten Jahren mehr Geld ausgeben und uns nicht kaputtsparen, wie manche glauben.

Wenn Sie mir vorhalten, Herr Rossmann, dass ich gesagt habe, wir sparen bei uns selbst, dann muss ich dem entgegenhalten, allein der Begriff „Unfug“ ist Ihrer nicht würdig. Aber ich nehme ihn zur Kenntnis. Denn wenn Sie sich mit dem Staatsgebilde beschäftigen und Sie selbst auch immer kritisieren, dass es da Ineffizienzen und Doppelgleisigkeiten gibt, und betonen, Sie wollen diese Verwaltungsreform – und ich gehe davon aus, Sie wollen eine solche Verwaltungsreform –, dann ist die Logik dahinter (Abg. Rossmann: Das ist keine Reform!), dass angesichts dessen, dass 80 Prozent der Ausgaben in der Verwaltung Personalausgaben sind, logischerweise dort etwas in Bewegung kommen wird. Das ist völlig klar. Sie sind allerdings der Ansicht, dass weder die Steuerreform noch eine Verwaltungsreform, wo Einschnitte gemacht werden, etwas bringen.

Dieser Bundesfinanzrahmen, um nur einige wenige Zahlen zu nennen, sieht über die vier Jahre ein strukturelles Nulldefizit vor. Das zu erreichen wird schwierig genug wer­den. Und ein entscheidender Punkt ist, dass wir, was das Maastricht-Defizit betrifft, deutlich herunterkommen. Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass trotz aller Anstrengungen, die diese Bundesregierung nun unternimmt, angesichts der konjunkturellen Entwicklung, die wir derzeit haben, die Schulden von knapp 86 auf knapp unter 80 Prozent gehen werden. Das ist noch nicht, wie viele glauben, ambitio­niert genug. Das zu erreichen wird uns vor große Herausforderungen stellen.

Wenn man sich nun die Frage stellt: Welche Offensivmaßnahmen sind im Bundes­finanzrahmen drinnen?, und die ist schon gestellt worden, dann bitte ich auch Folgen­des zu beachten: Wir haben gerade im Sicherheitsbereich ein großes Paket drinnen, und zwar in zweierlei Hinsicht, mit den Reinvestitionen und mit dem Bundes­minis­terium für Inneres. Wir haben die große Breitbandgeschichte drinnen, wir haben zusätzliche Mittel im Wissenschaftspaket drinnen. Zusätzlich müssen wir, so bedauer­lich und so dramatisch das ist, gerade aufgrund der Vorfälle der letzten Tage die Grundversorgung


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für die Kriegsflüchtlinge, die nach Österreich kommen, deutlich erhöhen. Das ist so, und es ist unsere Pflicht, dass wir uns auch dazu bekennen. Darüber gibt es überhaupt keine Diskussion. Wir haben das eingetaktet. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten des Teams Stronach.)

Was ich als Finanzminister bei der Budgeterstellung und bei den Maßnahmen, die aus den Ressorts kommen, machen werde müssen, ist, darüber zu wachen, dass wir das Ziel auch erreichen. Es macht keinen Sinn, wenn wir uns etwas vornehmen und dann sagen: Das ist ohnehin nicht relevant.

Diese Bundesregierung hat im Rahmen der Steuerreform beschlossen, diese zum Teil aus Mitteln gegenzufinanzieren, die im Rahmen einer Verwaltungs- und Förderreform gewonnen werden. Daher war ich einigermaßen überrascht, dass es eine Diskussion darüber gibt, dass diese stattfindet. Es ist doch völlig klar, wie ich meine, dass, wenn diese Beschlüsse vorliegen, der Finanzminister das einzutakten hat.

Da vorher von Rasenmäher und Gießkanne gesprochen wurde, darf ich aus meiner Sicht darauf hinweisen, dass diese beiden Begriffe ins Museum der Budgetpolitik gehören. Wir säen nicht so drüber, sondern wir machen gerade in den Bereichen, wo es um die Zukunft geht, wie zum Beispiel im Bereich Wissenschaft, tatsächlich keine Fördereinschnitte. Auch im Bereich Sicherheit gibt es Zusatzinvestitionen. Im Bereich Kultur und vor allem auch im Bereich Arbeitsmarkt werden wir vor weiteren Aufgaben stehen.

Zwingend erforderlich wird es aber sein, dass wir bei den von uns festgelegten Ver-waltungskostenbremsen, wo wir von prognostizierten 2,7 Prozent auf 1,7 Prozent heruntergehen, nicht nur die Einspar- und Kostendämpfungspotenziale nutzen, son­dern dies zum Anlass nehmen, dass wir Prozesse verändern, dass wir die Aufgaben­reform durchführen und schlussendlich die moderne Technik auch zum Einsatz bringen und somit die Verwaltungsabläufe vereinfachen. Daraus resultiert eine bürgernähere und natürlich auch eine schlankere Verwaltung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verwaltungskostenfrage wird ja auch immer wieder diskutiert. Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen: Wir haben einen solchen Pfad auch bei den Krankenkassen im Hauptverband eingesetzt. Es hat erfolgreich funktioniert. Mehrere Bundesländer gehen bereits diesen Weg. Wir werden diesen Pfad einsetzen und somit das uns gesteckte Ziel auch erreichen.

Dass bei jeder Reform in Zukunft auch zusätzliche Kreativität gefordert sein wird und wir nicht mit den Methoden der Vergangenheit erfolgreich sein werden, ist auch klar.

Vor einigen Jahren hat „Der Spiegel“ in Deutschland getitelt: „Ist Österreich das bes­sere Deutschland?“ – Diese Position haben wir klar verloren. Es liegt aber jetzt an uns, diese Position zurückzuerobern. Und wir haben mit den Fragestellungen des Bundes­finanzrahmens den ersten Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Wenn man Erfolg haben will, ist beim ersten Schritt nicht entscheidend, wie groß der Schritt ist, sondern ob der Schritt in die richtige Richtung geht. Und mit diesem Bundesfinanz­rahmen geht es in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Bei allen Disputen und Diffe­ren­zen, die es in der Frage, wie man ein solches Ziel erreicht, gibt, sollte die Regierung und die Opposition eines einen: Bringen wir gemeinsam Österreich zurück an die Spitze, dorthin, wo wir hingehören! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Staatssekretärin Mag. Steßl hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 



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11.46.17

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl: Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeord­neten! Meine Damen und Herren! Mit dem Finanzrahmen 2016 bis 2019 werden ja die Auszahlungsobergrenzen der einzelnen Ressorts abgebildet. Unter anderem steht dieser Finanzrahmen auch unter zwei besonderen Herausforderungen.

Wir haben eine Steuerreform für 6,4 Millionen Menschen beschlossen, die in Höhe von 4,9 Milliarden € entlastet werden. Und das muss selbstverständlich auch im Bundes­finanzrahmen seinen Platz finden. Und wir haben mit dieser Steuerreform insbeson­dere die kleineren und mittleren Einkommen entlastet und auch eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge integriert. Experten beispielsweise aus Deutschland bezeichnen diese Reform als durchaus mutig, weil wir in Österreich einen anderen Weg gehen und vor allem in der derzeit eher schlechten konjunkturellen Phase mit der Steuerreform auch gegensteuern.

Herr Kollege Rossmann! Ich würde nicht davon reden, dass das irgendwelche läppischen Wachstumseffekte hat, sondern warten wir ab, evaluieren wir auch diese Steuerreform! Aber ich bin der festen Überzeugung, dass die Menschen in diesem Land mehr Geld im Börserl haben sollten, mehr Netto vom Brutto haben sollten. Und das werden wir mit dieser Steuerreform auch erreichen. Und wir haben auch gezeigt, dass wir hier als Bundesregierung nicht nur davon reden, sondern dieses Leitprojekt auch umsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher haben wir im Bundesfinanzrahmen zwei Herausforderungen: auf der einen Seite die Steuerreform abzubilden und auf der anderen Seite das strukturelle Nulldefizit, wobei sich die Bundesregierung selbstverständlich dazu bekennt, dieses auch einzuhalten.

Grundlage dieser langfristigen Budgetplanung – und dazu stehen wir als Bundes­regierung – sind stabile Finanzen. Dass Österreich über Stabilität verfügt, das zeigt auch dieser Finanzrahmen. Wir zahlen derzeit die niedrigsten Zinsen. Und das ist auch eine Politik, die wir weiterverfolgen werden, nämlich stabile Finanzen in Österreich auch zu erhalten, damit wir eben nicht von internationalen Finanzmärkten abhängig sind, sondern selbst agieren können und nicht wie andere Länder reagieren müssen.

Die nächste Herausforderung in diesem gesamten Spektrum ist, dass wir eines im Auge behalten müssen, auch wenn wir über Reformen reden – dazu werde ich noch später kommen –: dass wir darauf achten, einerseits intelligent in Wachstum, in Bildung, Forschung und in Beschäftigung zu investieren und anderseits vor allem auch unseren sozialen Wohlfahrtsstaat zu erhalten. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeiten werden immer schwieriger. Das Wirtschaftswachstum ist derzeit leider nicht so hoch, wie es prognostiziert ist, und trotzdem versuchen wir, mit unseren Maßnahmen und mit unseren Reformen gegenzusteuern und den Rahmen weiter fortzuführen.

Der Herr Bundesminister hat es schon angesprochen: Österreich fährt einen anderen Weg, nicht eine ganz strenge Konsolidierung, sondern eine sogenannte wachstums­schonende Konsolidierung. Das heißt, wir investieren auch weiterhin in Offensivmaß­nahmen.

Was sind das für Offensivmaßnahmen? – Kinderbetreuungseinrichtungen, 24-Stunden-Pflege, Ausbau der schulischen Tagesbetreuung. Das sind alles Dinge, von denen sich die Bürgerinnen und Bürger natürlich erwarten, dass wir da auch Akzente setzen.

Wir ruhen uns jetzt nicht auf diesen Offensivmaßnahmen aus, sondern setzen noch zusätzliche Offensivmaßnahmen, nämlich auch in Form des gesamten Breitband-


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ausbaus. Für alle Kolleginnen und Kollegen aus dem ländlichen Raum ist der Breit­bandausbau ein wichtiges Projekt, ein ganz entscheidendes Projekt auch für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen, weil es wichtig ist, dass Unter­nehmen, wenn sie sich wo ansiedeln, natürlich auch die entsprechende Infra­struktur vorfinden und somit in den ländlichen Regionen für Beschäftigung gesorgt wird.

Unter anderem finden Sie im Finanzrahmen auch ein sogenanntes Wissenschaftspaket bei den Hochschulen, ein Sicherheitspaket, aber auch das Beschäftigungspaket 50plus, das gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit für ältere ArbeitnehmerInnen wichtig ist. Denn man kann nicht immer nur von Pensionsreformen sprechen, sondern man muss auch für Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sorgen und ihnen auch entsprechende Arbeitsplätze anbieten können. Dieses Projekt ist somit selbstverständlich sehr wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn man sich nun den Finanzrahmen ansieht, wo natürlich auch die Steuerreform in Höhe von 4,9 Milliarden € eingepreist wird, dann wissen wir alle, dass es da zu Minder­einnahmen kommt, die durch eine entsprechende Gegenfinanzierung kompensiert werden müssen. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir Maßnahmen im Rahmen der Betrugsbekämpfung setzen werden. Wir haben uns aber auch dazu entschlossen, im Finanzrahmen einen sogenannten Kostendämpfungspfad für alle Ressorts nieder­zu­schreiben, verbunden mit einer Kürzung von Förderungen. Bei den Förderungskür­zungen sind wir keineswegs mit dem Rasenmäher drübergefahren, sondern haben insbesondere die sensiblen Bereiche Arbeitsmarkt – was in den derzeit wirtschaftlich schwierigen Zeiten selbstverständlich sehr wichtig ist – und den Bereich Forschung von der Förderungskürzung ausgenommen.

Aus den Redebeiträgen hier im Hohen Haus war zu erkennen, dass es natürlich sehr herausfordernd ist, dass wir hier vom Bund 700 Millionen € für die Gegenfinanzierung eingepreist haben, was aus Verwaltungsreformen, Kostendämpfungsmaßnahmen und Fördermaßnahmen lukriert werden soll. Aber ich bin durchaus sehr positiv gestimmt, dass wir mit Besonnenheit und auch mit den notwendigen Gesprächen bis zum Budget im Herbst die geeigneten Maßnahmen setzen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den vergangenen Tagen und auch in der heutigen Debatte ist immer wieder von Verwaltungsreform gesprochen worden und natürlich auch von den Maßnahmen, die den öffentlichen Dienst betreffen. Ich kann nur eines dazu sagen, da ich auch für diese Bereiche zuständig bin: Ich habe mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst eine sehr respektvolle Zusammenarbeit, und das hat sich jetzt auch gezeigt, als wir im Rahmen der neuen Novelle zur Besoldungsreform, die dem Hohen Haus zugeleitet wird, miteinander eine tragbare Lösung für die Bediensteten und für die Republik erarbeitet haben.

Es werden selbstverständlich auch noch andere Bereiche sozialpartnerschaftlich verhandelt werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass man mit Respekt und vor allem auch mit Verständnis für beide Seiten die notwendige Grundlage schaffen kann, um auch gemeinsam zu Ergebnissen zu kommen.

In verschiedensten Redebeiträgen wurde auch von Mut zur Reform gesprochen. Ich bin natürlich gespannt, wie die Stimmung – Mut zur Reform! – in den anderen Reihen hier sein wird, wenn wir diese Vorschläge für Reformen dann vorlegen werden. Denn ein Projekt, das heute noch gar nicht angesprochen wurde, das aber ein wichtiges Projekt ist, ist zum Beispiel das Amt der Bundesregierung. Auch da können wir in der Bundesverwaltung effizienter agieren. Auch da können wir Ressourcen bündeln und vor allem dann auf Zeit gerechnet selbstverständlich auch Einsparungspotenziale lukrieren. Das ist eines der nächsten Projekte, wo wir Vorschläge einbringen werden.


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Zum Schluss lassen Sie mich noch Folgendes sagen: Mit dem Bundesfinanzrahmen wird auch der Personalrahmenplan beschlossen. Wir werden im Bundesdienst den restriktiven Personalpfad fortsetzen. Das heißt, wir besetzen derzeit nur jede zweite Planstelle, die infolge von Pensionierung frei wird, nach, gehen dabei aber selbstver­ständlich mit Augenmaß vor. Dort, wo Personal notwendig ist, wird Personal im Rah­menplan selbstverständlich abgebildet, wie etwa bei PolizistInnen, bei Lehrern und Lehrerinnen, bei der operativen Finanzverwaltung, weil wir bei der Steuerreform gesagt haben, wir wollen die Betrugsbekämpfung verstärken. Ganz im Sinne des Rechnungs­hofs, der das auch vorgeschlagen hat, werden wir einen großen Teil des Personals in die operative Finanzverwaltung geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammenfassend darf ich sagen, dass wir mit der Steuerreform, die jetzt im Finanzrahmen abgebildet ist, eine sehr wichtige Maßnahme im Hinblick auf eine Steuerentlastung von 6,4 Millionen Menschen gesetzt haben, die hier in Österreich leben, die hier in Österreich arbeiten und die natürlich auch mehr Netto vom Brutto haben möchten.

Auf der anderen Seite sind wir übereingekommen, dass wir 2016 ein strukturelles Nulldefizit erreichen wollen.

In diesem Sinne legen wir hier dem Hohen Haus ein Gesamtpaket vor. Das heißt, auf der einen Seite senken wir die Steuern, senken wir die Verwaltungskosten, führen aber auf der anderen Seite – und das ist der entscheidende Punkt – Investitionen und Offensivmaßnahmen fort.

Ich darf mich bei dieser Gelegenheit auch beim Herrn Finanzminister für die gute Zusammenarbeit in den Verhandlungen zum Finanzrahmen‑ und Personalrahmenplan bedanken und bei Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. – Bitte.

 


11.57.24

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Bundesfinanzrahmengesetz setzt die Bundesregierung die erfolgreiche Bud­get­politik der letzten Jahre fort. Seit 2008 ist die Regierung Faymann im Amt, und die Budgetpolitik steht seitdem auf drei Beinen, nämlich zunächst sparen dort, wo es sinnvoll ist, effizienter werden. Das ist der erste Bereich. Der zweite Bereich ist investieren in Zukunftsbereiche, also nicht nur immer tiefer reinsparen in eine Krise, sondern auch rausinvestieren. Das dritte Standbein, und das zieht sich seit 2008 durch, ist, auch die Steuerstruktur zu verändern, sprich Steuern auf Arbeit runter und dafür Steuern auf Kapital und Vermögen rauf. Das sind die drei Kernbereiche dieser erfolgreichen Budgetpolitik.

Man sieht ja auch, dass 2014 ein strukturelles Nulldefizit erreicht worden ist und dass diese Politik nach der größten Wirtschaftskrise der letzten 70 Jahre kontinuierlich Verbesserungen gebracht hat, auch wenn es auf diesem Weg viele Klippen gab. Kollegin Fekter, die selbst Finanzministerin war, weiß, welche Klippen sich auf diesem Weg befunden haben. Aber trotzdem muss man hier einfach sagen, ja, diese Budgetpolitik seit 2008 war erfolgreich. Und wir können jetzt sagen, dass wir, was Defizitentwicklung und Verschuldungsquote betrifft, die letzten Jahre wirklich sehr erfolgreich hinter uns gebracht haben und somit auch sehr optimistisch in die Zukunft gehen können.

Was bringt dieses Budget konkret, wenn es um die Steuerstrukturreform geht? Die Politik der letzten Jahre war, die Steuern auf Arbeit, die in Österreich im internationalen


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Vergleich viel zu hoch sind, zu senken. Da machen wir einen wirklich großen Schritt, indem wir die Steuern und Abgaben auf Arbeit um fast 5 Milliarden € senken. Das ist ein weitaus größerer Schritt als alle Steuerreformen der letzten 20 Jahre, nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch in Relation, weil durch die Inflation natürlich die abso­luten Zahlen nur bedingt vergleichbar sind. Das heißt, Steuern und Abgaben auf Arbeit werden um 5 Milliarden gesenkt. Das ist gut. Das war eine Forderung, wobei ich zugebe, vor der letzten Wahl war nur die SPÖ dafür, mittlerweile waren im letzten Jahr schon alle Parteien dafür, dass wir die Steuern und Abgaben auf Arbeit senken.

Wir freuen uns besonders, weil wir auch die Ersten waren, die diesen Schritt vor der Wahl ganz massiv eingefordert haben, und wir freuen uns, wenn das realisiert wird und man es jetzt auch in diesem Bundesfinanzrahmen sieht. Das bedeutet für kleinste Pensionen 110 € mehr im Jahr, weil die sogenannte Negativsteuer jetzt auch für sie gilt, das bedeutet für Kleinsteinkommen 290 € weniger Steuern und Abgaben im Jahr, und das bedeutet für eine Familie mit mittlerem Einkommen in etwa 1 400 € bis 2 800 € weniger Steuern im Jahr, das sind 100 € bis 200 € im Monat, also wirklich eine spürbare Senkung.

Auf der anderen Seite gibt es eine Gegenfinanzierung, die auch zum Teil höhere Steuern für Kapital und Vermögen betrifft. Aber es ist auch so, dass Österreich bei der Kapital- und Vermögensbesteuerung Schlusslicht ist. Es ist der richtige Weg, die sehr niedrigen Steuern auf Kapital und Vermögen anzuheben und dafür jene auf Arbeit zu senken. Dieser Weg war in den letzten Jahren richtig und wird auch bei dieser Steuerreform weitergegangen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Zweite ist das Investieren in die Zukunft. Ja, das war auch in den letzten Jahren die erfolgreiche und richtig Politik, und die wird fortgeführt. Das bedeutet Investitionen in Kinderbetreuung, Sprachförderung, Bildung, Forschung und Entwicklung, Pflege, Infrastruktur, Breitband und so weiter – also auch eine Reihe von positiven Effekten und Investitionen in die Zukunft. Das ist das zweite wichtige Standbein.

Und das dritte wichtige Standbein ist sparen dort, wo es sinnvoll ist. Das ist tägliche Aufgabe der Politik, tägliche Aufgabe vor allem der Exekutive, nämlich zu schauen: Welche Verwaltungsabläufe haben wir, wie können wir effizienter werden, wie können wir dieselbe Leistung oder sogar eine bessere Leistung mit weniger Einsatz erbringen? Wir haben jetzt Zeit, das im Budgetausschuss mit einem Hearing zu beginnen und dann hier im Plenum auch ausführlich zu diskutieren. Es ist jedenfalls der richtige Weg.

Zwei Dinge darf ich noch anfügen. Das eine ist der Bereich Entwicklungszusam­menarbeit. Ich glaube – wenn wir alle auch jetzt an die Trauerminute am Anfang der Sitzung denken –, dass das Parlament schon vor zwei Jahren völlig zu Recht gesagt hat, wir dürfen bei der Entwicklungszusammenarbeit nicht sparen – im Gegenteil, dort müssen wir Steigerungen haben. Wir nehmen das alle sehr ernst hier im Parlament, und wir werden auch ganz genau auf das Budget im Oktober schauen, damit dieser Beschluss des Parlaments und auch das Versprechen des zuständigen Ministers Kurz auch eingehalten werden, dass nicht bei der Entwicklungszusammenarbeit gespart wird. Im Gegenteil: Dort gibt es deutlich Luft nach oben. Und das muss auch berück-sichtigt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Der letzte Punkt – darüber wird auch immer wieder diskutiert – ist der Bereich Pen­sionen. Wenn wir Pensionen sichern wollen, dann gibt es einen Hebel, und der ist Beschäftigung. Unabhängig vom System – ob das jetzt erste, zweite oder dritte Säule ist – ist darauf zu schauen, dass es genug Beschäftigung gibt. Pensionen kann ich nur durch Beschäftigung sichern. So wichtig die jährlichen Zahlen wie Verschuldungsquote und Defizitquote sind, mehr Aussagen über den Zustand, die Zukunftsfähigkeit und den Zusammenhalt einer Gesellschaft treffen die Arbeitslosenquote und vor allem die


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Jugendarbeitslosenquote. Es ist ganz wichtig, den Blick der Politik in Österreich darauf zu richten, dass wir die Arbeitslosigkeit, vor allem die Jugendarbeitslosigkeit, im Griff haben.

Ganz zum Abschluss muss ich noch Text-Bild-Scheren anbringen. Wenn ein Kollege vom Team Stronach über Stimmenkauf spricht, ist es natürlich eine Text-Bild-Schere, und genauso, wenn konservative Parteien progressiven Parteien Retropolitik vorwer­fen. Das sind Text-Bild-Scheren, die wir hier im Hohen Haus nicht brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. – Bitte.

 


12.04.19

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen und Kolleginnen! Wir beschließen heute hier jetzt nichts und wir debattieren hier auch nicht das Budget 2016, sondern wir haben hier heute eine erste Lesung beziehungsweise sehen das erste Mal, wie sich der Finanzrahmen für die Jahre 2016 bis 2019 anders und weiterentwickelt hat. Denn: Als die Regierung die Steuerreform auf den Weg gebracht hat, hat sie sich auch darauf verständigt, den Finanzrahmen – nämlich die Ausgabenobergrenzen der Ministerien – einigermaßen gleich zu halten. Was natürlich eingetaktet werden muss und musste, ist die Steuer­reform, das ist überhaupt keine Frage. Aber wenn heute hier über die Steuer­reform schlecht oder gut oder sehr gut gesprochen wird, dann kann man nur sagen: Die Steuerreform wird uns in diesem Hohen Haus auch noch sehr intensiv beschäf­tigen, aber jetzt sollten uns einmal die Ausgabenobergrenzen der einzelnen Ressorts beschäftigen und wie wir bei den Reformen weitermachen.

Eines ist nämlich schon auch klar: Die Steuerreform hat ein Volumen von über 5 Milliarden €, und die müssen ja irgendwie hereingebracht werden. Das geht nicht nur über einen Eigenfinanzierungsgrad und über Wirtschaftswachstum, sondern die Regie­rung hat sich ja auf Gegenfinanzierungsmaßnahmen, aber natürlich auch Maßnahmen wie beispielsweise die Betrugsbekämpfung verständigt, die wir dann im Juni auch dementsprechend beschließen werden.

Das heißt aber: Wir brauchen Reformen! – Wir brauchen Reformen in der Verwaltung. Wir müssen ein klares Bekenntnis auch dazu ablegen, dass wir eine Aufgabenreform machen. (Abg. Moser: Ja, machen Sie das bitte!) Wir können nicht nur immer einzelne Punkte und einzelne Rosinen beim öffentlichen Dienst herausgreifen, aber nie über eine Aufgabenreform sprechen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir können nicht immer davon sprechen, dass wir eine Föderalismusreform brauchen, und dann aber nicht über konkrete Maßnahmen sprechen. Wir müssen uns klar darauf verständigen, dass wir eine Harmonisierung der Haushaltsrechte der Länder und Gemeinden brauchen. (Abg. Kogler: Eh schon seit zehn Jahren! Das wäre gut!) Gott sei Dank hat der Herr Finanzminister ja schon angekündigt, dass er bei den Finanz­ausgleichsverhandlungen genau darauf drängen wird. (Abg. Moser: Warum machen wir es nicht? – Abg. Podgorschek: Machen wir es!)

Wir brauchen Vergleichbarkeit! Wir brauchen Vergleichbarkeit bei den Schulden, den Defiziten und bei den ausgegliederten Bereichen. Das dient auch dazu, dass wir beim Budgetvollzug die Budgetmittel effizienter verwenden können.

Wir brauchen bei dieser Gelegenheit natürlich auch eine Kompetenzverteilung zwi­schen Bund und Ländern. Wir brauchen eine klare Kompetenzverteilung und nicht ein


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Auseinanderdividieren und nicht immer diese Rosinenpick-Politik, von der ich schon gesprochen habe. Leider Gottes kommt diese immer wieder aus einer Ecke, nämlich von der Frau Unterrichtsministerin: Wieder zwei Stunden längere Unterrichtszeit in der Schule für die Lehrer. Das ist das Einzige, was jemandem einfällt, wenn er von Refor­men ansonsten nicht unbedingt viel wissen möchte. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin der Meinung, wir sollten uns intensiver damit beschäftigen, wir sollten uns mit Effizienz beschäftigen, nämlich: Wie kann man die Lehrer entlasten, wie kann man ihnen Personal zur Verfügung stellen, damit sie die Verwaltungsarbeit nicht mehr erledigen müssen, und wie kann man ihnen solche Arbeitsplätze geben, die jeder in der Privatwirtschaft von den Unternehmen auch fordern würde? (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Schopf und Moser.)

Es müssen alle Länder – so wie der Bund auch! – mitmachen. Ich höre Verwal­tungsreform und dann immer: Na ja, die Beamten, wir sind ein Beamtenstaat! – Die Beamten und auch die Frauen gehen mit 65 Jahren in Pension, und die Stadt Wien hat bis heute noch nicht die Pensionsreform in einer adäquaten Art und Weise umgesetzt. (Abg. Moser: Stimmt! – Abg. Schieder: Graz auch! Rufen Sie einmal den Grazer Bürgermeister an!) Das ist überhaupt nicht zu verstehen, denn gerade hier wäre genug Sparpotenzial. Meines Erachtens sollte man sich das auch beim Finanzausgleich ganz deutlich ansehen.

Im Übrigen – mein Klubobmann, Herr Kollege Lopatka, hat es gesagt –, Herr Bürger­meister Häupl soll die Pensionsreform umsetzen. Ich kann nur klar sagen: Herr Bürger­meister Häupl ist seit gestern Mittag im Wochenende (Heiterkeit des Abg. Podgor­schek), während die Lehrer noch für die Schülerinnen und Schüler zur Verfü­gung stehen. In diesem Sinne müssen wir ihm das vielleicht per Brief zukommen lassen, denn im Wochenende wird er es vielleicht nicht gehört haben. (Beifall bei der ÖVP.)

12.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fuchs zu Wort. – Bitte.

 


12.09.07

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Frau Staatssekretärin, wie Sie das Leitprojekt der Regierung „Mehr Geld im Börserl“ umsetzen, werde ich Ihnen jetzt sagen, nämlich gar nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Staatssekretärin Steßl: „Whoa“!) – Aufpassen!

Die Bundesregierung hat es groß angekündigt: Auch Pensionistinnen und Pensio­nisten, die keine Lohnsteuer zahlen, sollen in Hinkunft eine Erstattung der Sozialver­siche­rungsbeiträge in Form der Negativsteuer im Ausmaß von 110 € im Jahr erhalten.

Die Bundesregierung hat den Mindestpensionisten aber ein nicht unwesentliches Detail verschwiegen: Ausgerechnet die Kleinstpensionisten, nämlich die rund 230 000 Bezieher einer Mindestpension, werden durch die Finger schauen und die 110 €, die Ihnen die Bundesregierung versprochen hat, nicht erhalten. (Abg. Neubauer: Ein Skandal ist das!)

Es handelt sich hier um Ausgleichszulagenbezieher mit einem monatlichen Ein­kommen von rund 872 € für Alleinstehende beziehungsweise rund 1 308 € für Paare. Für diesen Personenkreis soll trotz großspuriger Ankündigung eine monatliche Entlas­tung von rund 9 € plötzlich nicht mehr möglich sein. Das Sozialministerium hat auch gleich eine Begründung parat: Die Mindestpensionisten profitieren ohnehin von Aus­nahmen wie zum Beispiel der Befreiung von Rezeptgebühren. – Das ist eine Verhöh­nung der Mindestpensionisten! (Beifall bei der FPÖ.)


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Das Versagen der Steuergutschrift für die Mindestpensionisten ist aus zwei Gründen ungerecht und auch diskriminierend: Erstens trifft es die Schwächsten unter den Pensionisten, nämlich die Ausgleichszulagenbezieher, und zweitens trifft es haupt­säch­lich die Frauen.

Das finde ich sehr bedauerlich, und ich darf in diesem Zusammenhang auf Seite 50 des Strategieberichtes 2016 - 2019 verweisen. Ich zitiere: „Wie zahlreiche Studien belegen, besteht in Österreich eine Einkommensschere im Vergleich der Gehälter zwi­schen Frau und Mann. Dieser Entwicklung soll im Sinne der tatsächlichen Gleich­stellung von Frauen und Männern entgegengesteuert werden.“ – Zitatende.

Da frage ich mich dann schon, warum man die Steuergutschrift für Mindest­pensionis­tinnen und Mindestpensionisten streicht, wenn davon hauptsächlich die Frauen betroffen sind und dies die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern noch weiter vergrößert. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitliche verstehen unter sozialer Gerechtigkeit etwas anderes, daher fordern wir auch diese 110 € Steuergutschrift für die Kleinstpensionistinnen und -pensionisten.

Auf Seite 5 des Strategieberichtes heißt es wie folgt: „2016 kommt es mit der Steuer­reform zu spürbaren Steuerentlastungen für“ Arbeitnehmer, Unternehmer, Landwirte und Pensionisten. – Zitatende.

Dass dies für die Mindestpensionisten nicht stimmt, habe ich soeben ausgeführt, aber diese Aussage stimmt generell nicht. Die Steuerzahler haben nämlich in der Vergan­genheit zu viel Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer bezahlt und bekommen jetzt großzügigerweise einen Teil der zu viel bezahlten Steuern wieder zurück. Die kalte Progression ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die jeweils nächste Steuer­reform. Der Staat bekommt quasi einen zinslosen Kredit von seinen Bürgern, und die Bundesregierung verkauft uns diese Teilrückzahlung der zu viel bezahlten Steuern auch noch als Entlastung. Die kalte Progression muss aber sofort gestoppt werden, daher fordern wir Freiheitliche eine regelmäßige Anpassung der Tarifstufen an die Inflation. (Beifall bei der FPÖ.)

Neben diesem Nullsummenspiel durch die kalte Progression kommt es aber auch noch zu einer Vielzahl an Steuererhöhungen, und nicht nur für die Klein- und Mittelbetriebe, nämlich: Verlängerung der Abschreibungsdauer für Gebäude, Erhöhung der Kapital­er­tragsteuer, Abschaffung des Bildungsfreibetrages und der Bildungsprämie, Einfüh­rung einer versteckten Erbschafts- und Schenkungssteuer, Verteuerung von Betriebs­über­gaben, Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung, Erhö­hung der Immobilienertragsteuer, Einführung weiterer Steuererhöhungen im Immobilien­be­reich, Erhöhung des KFZ-Sachbezuges, Abschaffung der Topf-Sonderausgaben, Erhö­hung der Umsatzsteuer in bestimmten Bereichen und so weiter und so weiter.

Dies nennt die Bundesregierung dann im Strategiebericht – ich zitiere nochmals – spürbare Steuerentlastung für Arbeitnehmer, Unternehmer, Landwirte und Pensionisten.

Summa summarum werden Wirtschaft und Bürger durch diese Steuerreform nicht entlastet, sondern belastet! (Beifall bei der FPÖ.)

12.14


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


12.14.57

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesfinanzrahmen – eine weise Erfindung mit Ausgabenobergrenzen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 94

langfristiger Planungsmöglichkeit, gemeinsamer Reform im Haus – hat uns ja in der Vergangenheit insofern auch immer wieder beschäftigt, als er in der Praxis die Korrektheit, die er eigentlich bieten sollte, nie ergeben hat.

Schuld waren vor allem die Bankendarstellungen. Wir erinnern uns, 133 Millionen waren vorgesehen. Nur für die Zahlenlegastheniker – das hat einen eigenen Namen, den ich wieder nicht weiß –, über die vielen Jahre wäre da eigentlich das Zehn- bis Tausendfache einzustellen gewesen. Das ist absichtlich unterblieben. (Abg. Fekter: Das stimmt nicht! Der Rechnungshof hat das abgesegnet!) – Es ist wahrscheinlich keine gute Idee, Frau Kollegin Fekter, wenn jetzt ausgerechnet Sie zwischenrufen.

Jedenfalls haben wir eine ganz enge Verknüpfung des Bundesfinanzrahmens mit der unerquicklichen Entwicklung der österreichischen Banken, insbesondere der Hypo Alpe-Adria. (Abg. Fekter: Die Abschlüsse haben gepasst! Der Rechnungshof hat das bestätigt!)

Nachgerade war es ja so, dass dieser Finanzrahmen diese ganze Leichenschminke, die hier betrieben wurde, wiedergegeben hat, indem Sie nur ein Hundertstel des Betrages eingestellt haben, der einzustellen gewesen wäre. (Abg. Fekter: Stimmt ja nicht! Das hat der Rechnungshof widerlegt!) – Schauen Sie, Sie haben damals die größte Leichenschminkanstalt in dieser Republik betrieben, eine einzige Dunkel­kammer (Abg. Fekter: Stimmt ja nicht!), und das Parlament wird sich das jetzt nicht mehr gefallen lassen. Sie werden es gleich hören! (Beifall bei den Grünen.)

Der Punkt ist natürlich, dass diese ganze Bankenentwicklung weiter entscheidend sein wird. Das hat im Übrigen auch mit den laufenden Untersuchungen zu tun, die wir hier gemeinsam beschlossen haben – zumindest ausreichend viele Teile der Opposition –, mit dem gemeinsamen Beweismittelbeschluss. Und bei den Beweismitteln hapert es. Aber warum ist dieser Zusammenhang so wichtig? – Je schneller, je tiefgehender, je transparenter wir untersuchen können, desto größer und schneller und treffender ist die prophylaktische Wirkung auch für andere Banken.

Wir wissen ja, wo es noch überall havariert. Das wird die Budgetzahlen der Zukunft massiv beeinflussen.

Wir müssen in diesem Untersuchungsausschuss zutage fördern, wie die Investoren, die sich jetzt um unser Geld anstellen – Gott sei Dank durch eine weise Tat des Herrn Bundesministers, nämlich den Zahlungsstopp, unterbrochen –, in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 agiert haben. Wie zu erwarten war, bekämpfen sie den Zah­lungs­stopp. Je mehr wir aufklären können, dass diese Investoren in der Form gar nicht schützenswert sind, weil damals schon erkennbar war, dass die Balkanmafia im Minutentakt die Kredittranchen in Zigmillionenhöhe hinübergeschoben bekommen hat, desto geringer ist der politisch-moralische Druck – juristisch ist es etwas anderes –, und sie können sich jetzt das Steuergeld nicht einfach abholen.

Sie wissen, Herr Finanzminister, dass Sie da unsere ausdrückliche Unterstützung haben. Auch dazu kann dieser Untersuchungsausschuss viel beitragen, wir haben schon sehr viel gesehen. Das werden wir dann extra referieren, das kann ich hier gar nicht unterbringen, aber ich kann Ihnen sagen, es ist noch schlimmer, als ich geglaubt habe.

Das alles kann nützen, um die österreichische Position zu verbessern – auch jene Geschichte im Übrigen, bei der wir jetzt schon nachweisen, wie bayerische Bank­manager Hunderte Millionen Euro Gewinn vorspiegeln, obwohl es Hunderte Millionen Verlust waren. Das ist sogar noch von der Kommissärin an die Aufsicht gemeldet worden, die in ihrem Totalversagen dann aber die Hunderten Millionen Gewinn und nicht Verlust plausibilisiert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 95

Wir können also schon sehen, wie bayerische Bankmanager einen Tatplan entwickeln, um sich aufzumachen, die österreichischen Steuertresore zu knacken. Und anstatt die Hypo krankzuschreiben, ist sie von der Notenbank, indem sie diesem ganzen betrügerischen Plunder absichtlich auf den Leim ging, noch abkassiert worden. Die erste Milliarde ist geflossen. (Abg. Fekter: Das stimmt ja nicht!) Und je mehr wir davon aufdecken, desto sicherer wird in Zukunft weniger zu zahlen sein. Das ist der Zusammenhang. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Dazu wird es aber notwendig sein, dass der Ausschuss gescheit arbeiten kann. Das kann er nicht! Wir haben zunächst eine wunderbare Reform gemacht – ein Kom­promiss, wir waren nicht mit allem einverstanden, aber eine satte Reform –, die eigentlich dazu hätte führen sollen, gut arbeiten zu können.

Ich sage Ihnen eines: Wir lassen uns von bestimmten Stellen in der Regierung, der Nationalbank, der FMA und so weiter und so fort diese Reform nicht verhunzen, denn jetzt ist nämlich Neustart. Die Abgeordneten, vor allem die Verhandler nehme ich hier ausdrücklich aus: Otto Pendl, Andi Schieder, Peter Pilz, Dieter Brosz, Reini Lopatka – gute Sache. Und jetzt haben wir erlebt, wie die Sache von vorn bis hinten torpediert wird: Zuerst ist die Zeugenliste geheim, dann gibt es eine Generalvorlage von Akten mit höheren Klassifizierungsstufen, also einen Geheimhaltungstango ohne plausible Begründung; und das geht so weiter.

Das beste Stück sind natürlich die Aktenschwärzungen – das versteht jeder. Und da müssen wir leider zu Ihrem Haus kommen, Herr Bundesminister, weil es nämlich eine ganz üble Tradition schwarzer Finanzminister ist, die Akten zu schwärzen. Schwarze Minister, schwarze Akten! (Abg. Pirklhuber – in Richtung Bundesminister Schelling –: Stopp!) Das ist offensichtlich auch der Grund, warum schwarz Ihre Parteifarbe ist – ich kann mir das nicht anders erklären –: die Parteifarbe der Intransparenz! Sie werden das jetzt aufklären müssen, Herr Bundesminister. Da hilft Ihnen nichts! Da hilft Ihnen nichts, weil sich nämlich herausstellt, dass insbesondere das Finanzministerium gerade bei den Aktenschwärzungen vorangeht. Ich zeige Ihnen einmal ein Beispiel und auch, dass das unmittelbar mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat.

Hier (der Redner hält eine Seite mit geschwärzten Passagen in die Höhe) sehen wir, wie die Staatskommissäre bei der Hypo Alpe-Adria bestellt werden; schwarz durch­gestrichen ist, wie gleichzeitig die Treuhänder der Hypo Alpe-Adria bestellt werden. Haben die mit dieser Sache nichts zu tun? Das ist doch Unsinn, was Ihre Beamten da aufführen! – Es kommt aber noch besser.

Hier ist ein Akt des Finanzministeriums (der Redner zeigt neuerlich eine Seite mit geschwärzten Passagen) – den kann man herzeigen, weil er so schwarz ist. (Abg. Pirklhuber: Das gibt es ja nicht!) Das ist als „vertraulich“ klassifiziert; das ist mir jetzt aber wurscht, man kann ohnehin nichts lesen. Darin steht in Wahrheit eine Gaunerei nach der anderen, wie nämlich das Bankmanagement mit der FIMBAG, die unser Staatskapital treuhänderisch verwalten soll, ein Managementgespräch führt. Das ist Gott sei Dank veraktet und protokolliert worden. Da geht es um Kernkapital und Eigenmittel. Da geht es um Ergebnisse und Risikovorsorgen und, schöner noch, um risikoerhöhende Umstände. Ist das Untersuchungsgegenstand oder nicht, frage ich Sie?

Die Europäische Kommission war schon längst auf der Pirsch, die Bank abzudrehen – völlig zu Recht. Die Unsrigen haben allerdings unter Einfluss der anderen Banken Widerstand geleistet, damit Österreich nicht so dasteht, als ob es eine kaputte Bank hätte, obwohl sie die kaputteste weit und breit war! Da können wir sehen – das ist schon nach der Verstaatlichung passiert –, wie Management, Aufsicht und Politik


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zusammengespielt haben, um eine Leiche weiter gesundzuschreiben. Und das haben Sie hier geschwärzt!

Wissen Sie, warum ich Ihnen das erzählen kann? – Weil dieselbe FIMBAG, die das Managementgespräch geführt hat, uns den ganz gleichen Akt öffentlich geschickt hat, also nicht öffentlich, sogar vertraulich. Das kann ich hier (der Redner hält einige Seiten eines Ausdruckes in die Höhe) lesen: was Ihre Beamten geschwärzt haben! Ich sage Ihnen: Das ist wirklich ein Skandal! Ich verwende diesen Begriff in letzter Zeit ja seltener, aber das ist wirklich ein Skandal. So geht es nicht! (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

Deshalb werden wir diese schwarze Rückfallstäterei nicht mehr zulassen! Wie bei Grasser, wie bei Molterer: Es geht immer gleich weiter. Oder von wem wollen Sie denn erklären, dass er es war? – Die (in Richtung FPÖ weisend) waren doch immer schuld, die Brandstifter. Der Haider hat die Akten geschwärzt – auf diese Antwort warte ich noch! (Heiterkeit bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS.) – Es waren Ihre Beamten, Herr Bundesminister! Es hilft Ihnen nichts, wenn Sie behaupten, Sie haben diese weisungsfrei gestellt. Sie müssen eine Weisung erteilen, dass sie korrekt vorgehen – so wie im Übrigen der Herr Justizminister. (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

Die Herren Sektionschefs stecken dahinter – unter anderem jener Sektionschef, der von Frau Bundesministerin Fekter, bevor sie gegangen ist, extra noch in die zuständige Sektion gehievt wurde und den sie ursprünglich vom Innenministerium mitgenommen hat. Diese Beamten führen hier das Regime! Die werden wir im Untersuchungs­ausschuss alle einzeln auftanzen lassen. Unter Wahrheitspflicht und öffentlich werden sie sagen müssen, wieso sie ungesetzliche Schwärzungen vornehmen, obwohl Andi Schieder noch in der Reform erklärt hat: Nie mehr schwarze Akten! Wir haben es ja alle gehört: Hier (der Redner weist auf den Platz hinter dem Rednerpult) hat er es gesagt – und jetzt das.

Aber wir haben Hoffnung. Es gibt ja auch noch eine andere Farbe, die die Hoffnung trägt ... (Abg. Podgorschek: Blau!)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass Sie sich geschäfts­ordnungswidrig verhalten. Das ist nicht der Tagesordnungspunkt!

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Das ist überhaupt nicht richtig! Das ist genau der Tagesordnungspunkt (Beifall bei Grünen und Team Stronach), weil nämlich die Aufklärung der Umgänge mit dieser Bank in den nächsten Jahren dazu führen soll, dass sich unsere Banken nicht wieder so schnell um unser Steuergeld anstellen müssen – das ist doch der ganze Untersuchungsgegenstand! Was glauben Sie denn? (Zwischenruf des Abg. Hammer.)

Zum Schluss kann ich Ihnen noch sagen, dass alles besser werden wird! Warum? – Wer diesbezüglich nicht mittut, muss nachsitzen, wie vorhin im Untersuchungs­aus­schuss.

Deshalb ergeht bis heute, 17.30 Uhr – da ist die Fraktionsführerbesprechung –, folgen­de Aufforderung an Sie, Herr Bundesminister – die Anträge, die ich jetzt ankündige, sind mit der freiheitlichen Fraktion, mit der Fraktion Team Stronach und NEOS abge­sprochen –: Wir werden alle Beamten, die damit zu tun haben, laden. Wenn dieser Unfug, diese Gesetzwidrigkeit bis morgen 17.30 Uhr – das ist ein Ultimatum, wenn Sie so wollen – nicht abgestellt ist und alles Geschwärzte gesetzeskonform ungeschwärzt geliefert wird, dann werden auch Sie in diesem Ausschuss aussagen müssen, denn Sie haben nicht keine Weisung zu geben, sondern eine Weisung, dass sich Ihre


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Truppe gesetzeskonform verhält. Wir werden das nicht durchgehen lassen, ganz einfach!

Im Übrigen: Die „kleine“ Beamtin unten ist beauftragt worden, die Akten zu übermitteln. Wir haben ja schon recherchiert, wie es in Ihrem Ministerium zugeht! Machen Sie dort Ordnung, denn es ist jedenfalls gegen jeden Geist der Reform, wie Sie das angegangen sind. (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

Es tut mir persönlich insofern leid, als ich Ihre Arbeit in sehr vielen Punkten schätze. Aus diesem Grund wäre es gar nicht gut, wenn Sie deswegen einen schwarzen Punkt hätten. Den neuen „Django“-Effekt in der ÖVP stelle ich mir jetzt auch lustig vor. Ist das die neue ÖVP-Aufstellung? – Das ist retro, ärger als je zuvor.

Herr Mitterlehner kann daher gleich in die Präambel Ihres neuen Parteiprogramms schreiben, und zwar 100 Mal: Ich darf die Akten nicht schwärzen. – Das wäre doch ein Vorschlag. Da können Sie es sogar 99 Mal schwarz durchstreichen, dann steht es noch immer ein Mal da! (Heiterkeit und Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS. – Abg. Neubauer: Als Parteiprogramm!)

Ich lade Sie ein: Kommen Sie zur Vernunft, so wie die Abgeordneten hier – und zwar auch die Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. Wir sind ja schon auf dem Weg der Bes­serung, aber verpfuschen Sie von der Regierung jetzt nicht die Untersuchung! Sie sind nämlich die, die untersucht werden. Sie können sich nicht darin einmischen, wie wir untersuchen, und das Ganze schwärzen, noch dazu mit diesem dummen Hinweis auf das Bankgeheimnis – so argumentieren nämlich Ihre Sektionschefs. Völliger Schwach­sinn! Vor einer Stunde haben wir das Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes bekommen, dass das Bankgeheimnis ausdrücklich nicht erfasst wird und nicht geschwärzt werden darf. Deshalb haben wir ja die Geheimhaltungsstufen!

Ich darf Ihnen versichern, dass es gleichzeitig sehr viele Akten aus dem Finanz­ministerium gibt, die auch das Bankgeheimnis betreffen, die nicht geschwärzt sind. Machen Sie sich also einmal eine gescheite Regel! (Abg. Eßl: ... Bundesfinanzrahmen­gesetz?!) Machen Sie das Vernünftige und Richtige! Sie haben Zeit bis morgen Abend, andernfalls sehen wir uns im Untersuchungsausschuss. (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS. – Abg. Rädler: Eine Angst könnte man kriegen! – Ruf bei der ÖVP: War das das Finanzrahmengesetz?)

12.27


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


12.27.15

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretär! Ich komme zurück zum Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 im vollen Bewusstsein, dass es sich um eine etwas sprödere Materie handelt als die, von der wir gerade gehört haben. Es ist spröder, weil es sich im Wesentlichen nur um eine lineare Fortschreibung dessen handelt, was wir bis jetzt gesehen haben.

Ich habe auch gewisses Verständnis dafür, dass hierbei eigentlich Zahlen linear fort­geschrieben werden, denn wären Reformen, die Sie sich vielleicht wünschen, wirklich in diesem Finanzrahmen drinnen, kann ich mir kaum vorstellen, dass man das durch den gestrigen Ministerrat bekommen hätte. Das wäre wahrscheinlich nicht möglich gewesen.

Ein solches Bundesfinanzrahmengesetz zu haben ist besonders wichtig für die Plan­barkeit und die Stabilität, denn der Finanzminister hat natürlich völlig recht, dass wir stabile Finanzen brauchen, auch um politisch unabhängig zu sein. Ich wünsche mir nicht, dass es irgendwann einmal einen Bundeskanzler gibt, der, wie der griechische


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Premierminister, nach Moskau fahren muss oder der bei den Chinesen anklopfen muss, damit er irgendwo Geld bekommt. Politische Unabhängigkeit und finanzielle Stabilität gehören zusammen.

Ernüchternd ist, dass trotz der niedrigen Energiekosten, trotz der ganz niedrigen Zinsen und der Geldschwemme der EZB das Wachstum nach wie vor so gering ist. Auch wenn man Prognosen von 2 Prozent hat, ist das bei den Rahmenbedingungen von außen, die es derzeit gibt, nicht wirklich eine gute Aussicht.

Interessanterweise sind die Reformen außerhalb dieses Gesetzes angesprochen worden. Während zwei Vertreter der SPÖ – der Klubobmann und die Staatssekre­tärin – da natürlich wieder einmal mehr das Ausgeben in den Vordergrund gestellt haben, haben zwei Vertreter der ÖVP, nämlich der Herr Minister und der Klubobmann, die Reformen angesprochen, was in Wirklichkeit auch völlig richtig ist. Wir brauchen einen Reformschwung, der Reformstau muss aufgelöst werden, wir brauchen einfach viel Bewegung. Es war auch interessant, das Klatschverhalten zu sehen: Die ÖVP-Fraktion war die einzige, die bei den Reformen, die hier in den Raum gestellt worden sind, geklatscht hat.

Ganz besonders interessant waren ja auch die Themen, die der Herr Klubobmann zum Beispiel angeschnitten hat. Wenn man so zugehört hat: Pensionen – völlig richtig, man muss, wenn die Leute älter werden, etwas bei den Pensionen tun. Er hat aber nicht nur das Pensionsantrittsalter, sondern auch die Österreichischen Bundesbahnen als Prob­lemfall angeschnitten und hat – neben ihm auch Frau Kollegin Tamandl – das Problem Wien, wo man eine eigene, um es so zu sagen, Pensionskultur hat, erwähnt.

Das sind ganz wesentliche Themen, bei denen man sieht, wo offensichtlich die Span­nungs­linien zwischen den Regierungsparteien verlaufen. Man beschließt ein Bundes­finanzrahmengesetz und richtet sich dann in der Debatte aus, was man in Wirklichkeit gerne wollte.

Dass wir Reformen brauchen, wie Sie gesagt haben, ist völlig richtig. Ich glaube auch, dass man es über eine signifikante Steuerreform machen muss. Wir vom Team Stronach haben ja schon mehrfach gesagt, dass wir eine viel, viel signifikantere Steuersenkung haben wollen, dass wir mit den 5 Milliarden bei Weitem nicht zufrieden sind. Sie haben ja auch gesehen, dass die Reaktionen der Öffentlichkeit relativ ver­halten waren. Wenn Sie ein neues Finanzklima schaffen wollen, dann müssen Sie die Steuersätze ganz entscheidend senken. Wir wären vom Eingangssteuersatz bis zum Spitzensteuersatz stark heruntergegangen.

Ich sage immer wieder – die gemäßigte Sozialdemokratie ist da bei der ÖVP zu Hause –: Es geht nicht darum, dass die Regierung mehr Geld hat, wenn man spart, sondern dass den Leuten mehr Geld bleibt! Das ist das Wichtige am Sparen. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.) Wenn ich es etwas lyrisch formulieren darf und vor dem Hintergrund einer bereits stattgefundenen Metamorphose eines Jungmarxisten zum Neokapitalisten: Steuern runter macht Bürger munter. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

12.32


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


12.32.29

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren auf der vollen Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Das Bundesfinanzrahmengesetz, das für 2015 bis 2018 gelten sollte, ist also bereits überholt und muss korrigiert wer-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 99

den, und die Richtung, in die es korrigiert wird, ist eine eindeutige. Die Richtung wird von der Reformverweigerung dieser Regierung bestimmt.

Man muss gerade bei den großen Brocken Arbeitsmarkt und Pensionen die Ausgaben­limits hinaufschrauben, und in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Familie, muss man die Ausgaben hinunterdrücken. Das ist nicht gerade ein Zeichen von erfolgreicher Politik.

Kollegin Tamandl hat gesagt: Wir brauchen Reformen. Ich sage an dieser Stelle nicht zum ersten Mal: Nach 28 Jahren Regierungsbeteiligung der ÖVP ist der Ruf nach Reformen unglaubwürdig.

Sie sagt außerdem – sie ist jetzt leider nicht im Saal –, dass der Herr Finanzminister mit den Ländern einheitliche Rechnungslegungsregeln ausverhandelt. Wir beide haben das an dieser Stelle auch schon ausdiskutiert: Dazu braucht es die Zustimmung der Länder nicht, diese einheitlichen Regeln kann der Finanzminister mittels Verordnung erlassen, er braucht dazu die Unterschrift des Rechnungshofpräsidenten.

Wenn Sie darauf warten, dass Häupl und Pröll sagen: Schau mir in die Bücher, gib mir einheitliche Rechnungslegungsregeln, die dann für alle nachvollziehbar sind!, bin ich überzeugt, dass Sie lange warten können. Die neun Landesfürsten werden sich nicht freiwillig bieten lassen, dass man ihnen in die Bücher schaut. Deswegen nützt es da nichts, zu verhandeln, diese Verordnung müssen Sie einfach einmal erlassen.

Zum Thema Pensionen: Im Jahre 2016 kommt ja eine außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage. Das heißt, es werden zusätzliche Einnahmen in die Pen­sions­versicherung fließen, nämlich mehr als 100 Millionen € extra, und trotzdem müssen Sie bei Ihrer Ausgabenplanung nach oben korrigieren, nämlich um weitere 250 Millionen nur für das Jahr 2016.

Sie kommen bei den Zuschüssen für das ASVG-Pensionssystem auf eine Entwicklung von 18 Prozent in drei Jahren. Dieser Brocken hat die größte Dynamik im ganzen Budget. Wenn Sie keine wirksamen Reformen setzen, wird das in diesem Tempo weiter­gehen. Wir alle wissen, was zu tun ist: ein früheres Angleichen des Frauenpen­sionsantrittsalters, eine Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung und eine weitere Einschränkung von Frühpensionsmöglichkeiten.

Das hat ja die EU-Kommission in ihren länderspezifischen Empfehlungen der Republik Österreich gerade im Februar wieder ausgerichtet. Dort schreibt sie, „dass die bisher verabschiedeten Rentenreformen sich nicht in erheblichen Einsparungen niederschla­gen werden.  Wenngleich es noch zu früh ist, um die tatsächlichen budgetären Aus­wirkungen dieser Reformen zu bewerten, ist unklar, welche Einsparungen auf ihrer Grundlage erzielt werden können, insbesondere im Vergleich zu Ex-ante-Schätzungen der Regierung.“

Das, was die Regierung nach Brüssel meldet, und das, was dann im Budgetvollzug tatsächlich passiert, klafft nämlich weit auseinander. So wurde für das Jahr 2015 ein Einsparungsvolumen im Pensionsbereich von 420 Millionen € nach Brüssel gemeldet, aber es werden zum Schluss nur ungefähr 60 Millionen sein. Da werden also Zahlen systematisch geschönt.

Die EU-Kommission schreibt dann:

„Die Gründe für diese offenbar erfolgte Revision der Schätzungen sind unklar, vor allem deshalb, weil sie nicht mit den guten Fortschritten bei der Anhebung des tat­sächlichen Pensionsalters im Einklang zu stehen scheint; dies wirft Fragen hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Ex-ante-Schätzung des Einsparpotenzials dieser Reformen auf.“


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Die einzige Reform, die die Regierung in ihrem aktuellen Papier vereinbart hat, ist die „Durchführung einer vertiefenden Gender Analyse“ zur Frage der niedrigen Frauen­pensionen.

„Die nach Geschlecht erhobenen Daten werden dahingehend aufbereitet, dass damit gezielte Maßnahmen zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Disparitäten abge­leitet werden können.“

Um zu sagen, warum die Frauen weniger Pension haben als die Männer, brauche ich keine Studie. Wenn Sie die Frauen früher in Pension schicken und ihnen die besten Berufsjahre am Ende der Karriere, in denen man noch einmal Karrieresprünge machen kann, in denen man gut verdient, stehlen, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Frauen weniger Pension haben.

Wenn Sie eine Negativsteuer konzipieren, die dazu anleitet, zu Hause zu bleiben und weniger zu arbeiten, Negativsteuer zu kassieren, anstatt mehr zu arbeiten und Lohn­steuer zu zahlen, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Frauen am Ende weniger Pension haben.

Sie lügen sich selbst in den Sack. Von der Reformbereitschaft bleibt gar nichts. Es sind schöne Worte, die ich höre, insbesondere von der ÖVP-Seite, aber jetzt würde ich mir endlich einmal Taten wünschen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.37


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Gemäß § 69 Abs. 6 der Geschäftsordnung weise ich die Regierungsvorlage 583 der Beilagen dem Budgetausschuss zu.

12.37.532. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (293 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens (493 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (310 d.B.): Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems (494 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (373 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Burundi zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (495 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 101

5. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (489 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes von Frauen (496 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


12.39.34

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und herunten im Saal! Lieber Minister Kurz! Ich werde mich heute mit dem International Centre for Immigration Policy Development (Abg. Glawischnig-Piesczek: Migration!), nein: Migration Policy Development befassen. Ich glaube, das ist ein guter Anschluss an das, was vor allem Ihre Klub- und Parteikollegen zum vorherigen Tagesordnungspunkt Bundesfinanzrahmengesetz gesagt haben – hinsichtlich der Effizienz, der Notwendigkeit diese Ausgaben kritisch zu hinterfragen, auch hinsichtlich Steuergerechtigkeit und Transparenz.

Zuerst einmal zum Centre: Das gibt es – für diejenigen, die es nicht wissen – seit 1993, und es war ursprünglich eine schweizerisch-österreichische Initiative, die natürlich mehrere Nachahmer beziehungsweise beitretende Länder gefunden hat. Mittlerweile sind 15 Länder dabei, im Wesentlichen EU-Länder aus dem Osten und drei oder vier Nicht-EU-Länder vom Westbalkan: Mazedonien, Bosnien und Serbien; das ist es, glaube ich.

Das Interessante an diesem Centre ist, dass man eines feststellen kann: Man kann nicht sagen, ob es weniger oder mehr gemacht hat als das König-Abdullah-Zentrum. Ich habe versucht, mir die Internetveröffentlichungen zu diesem Centre bezüglich des Inputs und Outputs ein bisschen durchzusehen – das Ergebnis ist null. Das teilt sich dieses Centre vielleicht auch mit EU-Agenturen wie der in Österreich sitzenden Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Es will ja von seiner Aufgaben­stellung und Verfassung her nichts anderes tun, als Papiere machen, untersuchen, kontakten, beraten, Tipps geben und Studien erstellen. Dies hat es auch getan. Das Budget steigt natürlich schnell: Im Jahr 2000 waren es ungefähr 12 Millionen €, jetzt sind es knapp 20 Millionen € in fünf Jahren, was eine ganz schöne Steigerung ist.

Das Interessante ist, dass es sich um eine internationale Organisation nach dem Wie­ner Abkommen handelt. Das heißt, die Leute, die da drinnen sitzen – im wesentlichen EU-Staatsbürger –, zahlen keine Steuern, auch keine Mehrwertsteuer und selbstver­ständlich keine Versicherungsbeiträge. Das Centre ist so wie auch das König-Abdullah-Zentrum von unseren Verwaltungsvorschriften befreit; es müsste sich nicht einmal an den Denkmalschutz halten. Das sind Dinge, die eigentlich nicht mit dem vereinbar sind, was wir hier von Steuergerechtigkeit hören und was wir von Transparenz und Effizienz halten. (Beifall bei der FPÖ.)

In dieser Vorlage, diesem Vertrag, geht es darum, ihnen ein Steuersystem zu geneh­migen, das sie schon vor Jahren – vor weit über 15 Jahren – intern eingeführt haben. Das heißt, die Mitarbeiter zahlen einen pauschalen Abgabesatz von 25 Prozent. Das ist ja nicht schlecht, nach der geplanten Steuerreform ist das unser Eingangs­steuer­satz. Diese 25 Prozent kommen aber nicht etwa dem Land, dessen Infrastruktur die Mitarbeiter in Anspruch nehmen, zugute, nämlich Österreich, sondern sie werden


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intern verwendet, um Sozialleistungen an Mitarbeiter zu erbringen. Das ist also so eine Mitarbeiter-Urlaubs- oder Sozialkasse. Das hat mit einem Steuersystem oder einem internen Steuersystem gar nichts zu tun. Das ist nichts anderes als ein Zwangsbeitrag für interne Sozialprogramme.

Wenn ich mir ansehe, welche Probleme wir im Migrationsbereich haben, was da los ist, welche Kosten und Zukunftsprobleme da entstehen, dann ist es geradezu zynisch, solche Dinge einfach abzuarbeiten und zu sagen: Ja, machen wir, ist alles in Ord­nung! – Ich vermisse – und das habe ich schon mehrfach eingemahnt – endlich eine Initiative der österreichischen Regierung und des Außenministers Kurz, diese Privilegien-Missstände zumindest innerhalb der EU abzustellen! (Beifall bei der FPÖ.)

Es muss doch möglich sein, dass die Mitgliedsländer der Europäischen Union auf diese Privilegien verzichten, dafür muss man das Wiener Abkommen nicht ändern. Damit gefährdet man in keiner Weise den Standort Österreich als internationalen Konferenz- und Organisationsstandort, da gibt es nur einen Profiteur: Österreich. Gerade deshalb, weil Österreich ein solch starker Standort für internationale Orga­nisationen ist, sollten wir jedes Interesse daran haben, dass zumindest die EU-Bürger und Mitarbeiter dieser Organisationen ordnungsgemäß Steuern in Österreich zahlen. Das muss doch ein Anliegen der Regierung sein! Dass man da Ausflüchte findet, jedes Mal etwas anderes – der Standort und international, wollen wir nicht und haben wir eh –, das kann es nicht sein.

Deswegen werden wir diese Sache klar ablehnen, und wir regen an, sich – anstatt solche Dinge zu fördern, anstatt Geld hineinzupulvern – zu überlegen, was man mit den Migrationsströmen wirklich macht. Das, was ich da an Anträgen zu diesem Tagesordnungspunkt vor allem von den Kollegen von SPÖ und Grünen schon kommen sehe, kann es auch nicht sein. Das Einzige ist, dass man sich einmal ansieht, wo es erfolgreiche Programme zur Bewältigung der Migrationsströme und zur Vermeidung von Seekatastrophen gibt.

Schauen wir uns das Beispiel Australien an. Australien hat das Problem bewältigt, indem es einfach gesagt hat: Bei uns kann niemand mit dem Titel des Asyls illegal einwandern. Jeder, der kommt, wird zurückgeschickt! – Australien hat einen Vertrag mit Nauru und Papua-Neuguinea. Wer wirklich asylbedürftig ist, kann dorthin gehen und seine Asylrechte geltend machen – wer das nicht will, der wird zurückgeschickt.

Im Jahr 2013 gab es 20 000 Bootsflüchtlinge in Australien, Hunderte Tote auf dem Weg nach Australien, gesunkene Boote und Piratenüberfälle auf die Flüchtlinge. In den Jahren 2014 und 2015 gab es null – keiner kommt an. Dass natürlich die Zahl der Asylsuchenden, weil die Asylanträge in Papua-Neuguinea und Nauru gestellt werden müssen, auch um 85 Prozent zurückgegangen ist, ist ein zweites Kapitel.

Das zu überlegen, das zu denken, einmal zu schauen, wie man das Problem bewäl­tigen kann, wird abgelehnt. Stattdessen wird von der Verteilung der Flüchtlinge auf alle europäische Staaten und ähnlichen Dingen phantasiert, die nichts anderes sind als eine Einladung an die Schlepper, illegal Leute nach Österreich, Schweden, in die Schweiz oder sonst wohin zu bringen und zu versprechen, ihnen über illegale Wege einen Daueraufenthalt zu verschaffen. Damit sind wir mit Schuld an den Tragödien, die sich im Mittelmeer ereignen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 103

12.45.57

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Das im Juni letzten Jahres auf Ministerebene unterzeichnete Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens bringt wesentliche Erleich­terun­gen für unsere 240 000 Auslandsösterreicher in Deutschland sowie für die 165 000 in Österreich lebenden Deutschen.

Jährlich erfolgen zirka 7 000 Anträge auf Ausstellung eines österreichischen Passes in Deutschland. Die Bürgerinnen und Bürger müssen diese Anträge in Berlin an der Botschaft beziehungsweise im Generalkonsulat in München einreichen. Wegen der Identitätsfeststellung und der Erfassung der biometrischen Merkmale ist ein persön­liches Erscheinen notwendig, was oftmals mit langen Wegstrecken verbunden ist. Nun wird die Ausstellung eines Passes durch ausgewählte lokale Passbehörden der jeweils anderen Vertragspartei ermöglicht.

Als ehemalige Auslandsösterreicherin – noch dazu vor dem EU-Beitritt Österreichs – weiß ich diesen Servicegedanken des österreichischen Konsularwesens sehr zu schätzen. Vielen Dank, Herr Bundesminister Kurz, für Ihre überaus bürgerfreundliche Arbeitsweise! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steinbichler: Das war eine Leseübung!)

12.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


12.47.21

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich zu Beginn auf einen Tagesordnungspunkt, den auch Kollege Hübner von der FPÖ angesprochen hat, be­zie­hen, nämlich die Regierungsvorlage: Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development. Ich würde Ihnen ans Herz legen, sich auch ein bisschen mit den The­men zu beschäftigen, die dort erarbeitet werden: langfristige Strategien im Bereich der Migrationsprobleme, Koordinierung von Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingspolitik. Ich denke, das sollte in Tagen wie diesen uns alle hier im Nationalrat sehr interessieren.

Seit Beginn des Syrienkrieges sind etwa 11 Millionen Menschen auf der Flucht, die Hälfte davon sind Kinder. Der Libanon ist ungefähr so groß wie Oberösterreich, in dieser Zeit hat er 1,2 Millionen Menschen aufgenommen. Jordanien – noch ein bisschen größer, ungefähr so groß wie Österreich – hat 626 000 Menschen aufgenom­men, fünfmal so viel wie die gesamte Europäische Union. Im letzten Jahr hat die Euro­päische Union als Ganzes 130 000 Flüchtlingen Schutz gewährt, trotzdem hatten wir in den letzten Monaten eine Diskussion über einen Flüchtlingsnotstand in Österreich.

Im November 2014 hat Europa die 25. Wiederkehr des Falls der Berliner Mauer gefeiert, und die deutsche Bundeskanzlerin Merkel hat bei der Feier in Berlin Folgen­des gesagt:

„Der Mauerfall hat uns gezeigt: Träume können wahr werden. () Wir können die Dinge zum Guten wenden, das ist die Botschaft des Mauerfalls.“ Dies gelte in diesen Tagen ganz besonders auch für andere Regionen in der Welt, wo Freiheits- und Menschenrechte „bedroht oder mit Füßen getreten werden“.

Wenn wir uns nun die reale Situation anschauen, können wir leider nur ein Faktum erkennen, nämlich dass Europa gerade dabei ist, all diese Träume wieder zu ver­nichten und die Mauern an den Außengrenzen wieder hochzuziehen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 104

Wir alle haben am Sonntagmorgen die Botschaft gehört: 800 Menschen im Mittelmeer ertrunken. – 800 Menschen! Das alles, nachdem wir wussten, dass im Herbst 2014 die Operation Mare Nostrum – die von Italien und Malta gemeinsam betrieben wurde und bei der man in Seenot geratene Flüchtlinge aufgesucht und ihnen geholfen hat, wobei man bis weit in die Gewässer hinausgefahren ist, 160 Seemeilen weit hinaus, von der italienischen Küste bis hinein in libysche Gewässer – aus Kostengründen gestoppt wurde. Sie hat 9 Millionen € pro Monat gekostet. Letztes Jahr hatten wir trotz dieser Aktion fast 3 000 Tote im Mittelmeer zu beklagen, und heuer sind es bis zum 19. April bereits 1 600 Menschen, die ertrunken oder erfroren sind.

Diese Politik der Flüchtlingsabwehr, die wir beobachtet und die wir auch sehr kritisiert haben, hat, denke ich, mit diesem Wochenende einen neuen Ausgangspunkt gefun­den. Viele österreichische Politiker haben am Minoritenplatz ihre Anteilnahme gezeigt, und auch der österreichische Bundespräsident hat gesagt, diese Politik muss geändert und beendet werden.

Es ist auch Ihre Aufgabe, Herr Bundesminister Kurz, in diesen Bereichen jetzt nicht nur Betroffenheit zu zeigen, sondern tatsächlich Taten zu setzen. Österreich hat sich in den letzten Jahren eigentlich dadurch ausgezeichnet, vor allem auf europäischer Ebene in der Frage der Flüchtlingspolitik genau diese Abschottungspolitik sehr stark zu unterstützen. Österreich war immer dabei, wenn es um die Frontex und ihre Stärkung gegangen ist. Die Frontex ist jetzt die Organisation, die im Mittelmeer Patrouille fährt – aber nicht zur Sicherung von Menschen und von in Seenot geratenen Flüchtlings­booten, sondern zur Sicherung der Grenzen. Sie fährt keine 140 Seemeilen mehr hinaus, sondern nur noch 30 Seemeilen.

Das heißt, wenn es eine Familie aus einem Gebiet, das vom IS kontrolliert wird, geschafft hat, sich über sehr gefährliche Wege in ein Boot gesetzt und den Weg über das Mittelmeer gesucht und gefunden hat, dann ist die Chance sehr groß, dass diese Familie vor unseren Mauern, die Europa hochgezogen hat, ertrinkt. Das ist, das sage ich in aller Offenheit, nicht mehr erträglich, für uns alle nicht mehr erträglich! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Konstantin Wecker hat in einem Lied Folgendes beschrieben: „Die Menschenwürde, hieß es, wäre unantastbar, jetzt steht sie unter Finanzierungsvorbehalt“. – Dann dis­kutieren wir einmal über das, was immer vorgeschoben wird, nämlich die sogenannten Kosten – die Kosten von Mare Nostrum. Wir wollen Mare Nostrum II, und jeder, der das nicht will, kann sich nur in die Reihen derjenigen einreihen, die dafür verantwortlich sind, dass weitere Menschen im Mittelmeer ertrinken. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Jedes Argument, das sei eine Einladung an die Schlepper, ist zynisch. Meine Gegenfrage: Sollen wir deswegen weiter Menschen ertrinken lassen? – Ich denke, die Antwort darauf kann keinem Menschen hier im Nationalrat schwerfallen.

Wir wollen eine andere Flüchtlingspolitik in Europa haben und diese Abschottung beenden. Es gibt keine legale Einreisemöglichkeit – Sie wissen das, Herr Bundes­minis­ter, und Sie wissen auch, dass sich viele Organisationen und viele Menschen auch in Österreich mittlerweile hinter eine wichtige Petition gestellt haben, bei der es genau darum geht, Mare Nostrum II als Seenotrettungsaktion und als europäisches Projekt wiederzubeleben. Ich habe es gestern mit Jean-Claude Juncker besprochen, auch er sieht es als Notwendigkeit, ein europäisches Seenothilfeprogramm Mare Nostrum II zu unterstützen und wieder ins Leben zu rufen. – Da geht es um Tage.

Ich appelliere an Sie und fordere Sie auf, das tatsächlich in den nächsten Tagen mit allen Möglichkeiten – auch beim Sondergipfel – einzuleiten und vorzuschlagen. Allein die Mittel, die Frontex jeden Monat mit Triton und Poseidon, den beiden Grenz­schutz­sicherungsprojekten von Frontex, verbraucht, betragen 3,2 Millionen €. Das will man


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 105

jetzt zur Sicherung der Grenzen verdoppeln. Ich denke, wir sollten die Geldmittel jedenfalls in die Hand nehmen, um Menschenleben und nicht Grenzen zu schützen.

Viele sind trotz Notrufen im Mittelmeer erfroren – das muss man sich einmal vorstellen! Europa hat mit dem Titel Asylrecht ein großes Versprechen gegeben. Das Asylrecht – das wird von allen immer wieder so genannt – ist ein heiliges Recht, ein Grundrecht, sagen wir. Aber Europa tut alles, damit genau dieses Recht den Menschen verwehrt wird. Es gibt nämlich keine Möglichkeit, legal in Europa einzureisen – außer vielleicht, in Österreich vom Himmel zu fallen. Das kann es nicht sein!

Weiter auf Abschottung zu setzen ist keine Politik, der sich Europa als Region der Menschenrechte und der Grundrechte verschreiben kann.

Österreich hat noch besondere Probleme, was humanitäre Hilfe im Ausland betrifft. Das wissen Sie, Herr Bundesminister. Auch bezüglich der Gelder der Entwicklungs­zusammenarbeit sind wir leider ein beschämendes Land. Wir sind, gerade was die Entwicklungszusammenarbeit betrifft, wirklich an der Schlusslichtstelle. Das darf nicht so bleiben.

Sie haben gemeinsam mit der Innenministerin einen Vorschlag gemacht, nämlich die sogenannten Auffanglager in Nordafrika. Dazu möchte ich ein paar sehr kritische Fragen stellen. Ich möchte Sie wirklich fragen: Wo? (Zwischenruf des Abg. Hübner.) In Libyen herrscht Chaos, Chaos und Bürgerkrieg. Dort sind die Menschen nicht in Sicherheit, dort werden Menschen geköpft. Von Somalia bis zum Sudan, den ganzen Süden hinunter, herrscht de facto Krieg. In Ägypten herrscht ein brutales Militärregime. Tunesien ist gerade damit beschäftigt, seine eigenen Reformen zu verarbeiten, es ringt um Stabilität und muss mit Hunderttausenden Flüchtlingen aus Libyen zurechtkom­men. In Jordanien, im Libanon und in der Türkei sind bereits Millionen von Flücht­lingen.

Ich weiß nicht, wie man da auf die Idee kommen kann – bei diesen Staaten in diesem Zustand –, noch einmal das auszulagern, was eigentlich unsere Verantwortung wäre. Es wäre unsere Verantwortung, eine offene Tür für Flüchtlinge zu haben, ihre Asyl­anträge zu prüfen und ihnen, wenn sie einen Flüchtlingsgrund haben, auch ein Willkommen und eine Chance auf ein neues Leben zu geben. (Abg. Heinzl: Vor­schlag!)

Die Flüchtlingslager in Nordafrika sind chronisch überfüllt, das wissen Sie. Der Vorschlag, dem UNHCR jetzt sozusagen Lager aufzubürden, die dann bewacht wer­den, damit niemand mehr über das Mittelmeer fährt, kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

Wenn Sie sagen „Vorschlag“, dann sage ich nur eines: In dieser Situation gibt es nur einen einzigen Vorschlag, und der heißt: Menschen retten – Kinder, Frauen und Män­ner. Das heißt, Mare Nostrum II sofort einsetzen und das Geld dafür zur Verfügung stellen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

Wenn man Frontex abzieht, dann reden wir vielleicht von 80 Millionen, 90 Millionen oder 100 Millionen € für 28 EU-Staaten. Ich sage Ihnen: Das ist es wirklich. Ich will es nicht mehr und niemand will, dass dieses unfassbare zynische Elend siegt, dass man sagt, man könne diese Menschen nicht retten.

Das darf es wirklich nicht sein! Herr Außenminister, ich appelliere an Sie und ich erwarte mir von Ihnen wirklich einen Akt der Solidarität mit all den Opfern, die es bereits gegeben hat. Setzen Sie sich dafür ein, Mare Nostrum II unverzüglich wieder in Betrieb zu nehmen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

12.56



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 106

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Mag. Schieder zu Wort. – Bitte.

 


12.56.14

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Außenminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Glawischnig hat gerade auch aus aktuellem Anlass das Thema angesprochen, das uns die letzten Tage – wenn wir ehrlich sind, nicht nur die letzten Tage, sondern natürlich schon seit Monaten, aber in dieser Ballung erst die letzten Tage – beschäftigt, nämlich dass laufend Schiffe – Schiffe? Boote! – im Mittelmeer, vollgepackt mit hoffnungslosen Menschen, kentern und in Seenot geraten, dass Menschen en masse zu Hunderten ertrinken oder, im besseren Fall, gerettet werden.

Die Frage, wie Europa mit dieser Schande umgeht, wie man darauf reagiert, hat sich auch heute in der Früh bei der Gedenkminute gezeigt, quasi durch das Gedenken, aber auch vor zwei Tagen bei der spontanen Kundgebung der Zivilgesellschaft, der NGOs, die mit Flüchtlingsbetreuung betraut sind, und der verschiedensten Vereinigun­gen, vom Roten Kreuz bis zur Caritas.

Natürlich ist dort auch vieles mit harten und kontroversiellen Worten diskutiert worden. Aber wenn man den Kern sucht, dann ist der Kern dieser Fragestellung und der Suche nach Antwort, dass Europa gemeinsam, ohne diese Frage als Last hin- und herzu­schieben, eine Antwort finden muss, eine Antwort auf die Frage, wie man damit umgeht, und zwar so umgeht, dass es der Idee der Menschenrechte, die ja in Europa als Antwort auf die vielen verheerenden Kriege entwachsen ist, entspricht.

Ich habe in Zusammenarbeit mit Kollegen Lopatka einen Antrag für unsere beiden Fraktionen ausgearbeitet. Dieser soll auch das zum Ausdruck bringen, was zum Teil – nicht ganz – in Ihrer Rede angesprochen wurde und zum Teil auch in dem von den Kollegen der NEOS eingereichten Antrag angesprochen wird. Der Antrag versucht aus unserer Sicht, die Diskussion hinsichtlich des Gipfels, der ja morgen stattfindet und zu dem außertourlich eingeladen worden ist, festzulegen, nämlich die Verstärkung gemein­samer Operationen im Mittelmeer durch die Aufstockung der finanziellen und operativen Mittel und die Frage, ob die Mandate für Frontex und dergleichen nicht auch zur Rettung und zum Schutz von Menschen ausgeweitet werden sollen. Wir haben hier eine Fülle von Punkten aufgelistet, die wir zum Schluss auch beschließen wollen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag  

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend Such- und Seenotrettungsprogramme der EU zur Verhinderung weiterer Todesfälle im Mittelmeer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Ausweitung und Verbesserung von euro­päisch koordinierten Such- und Seenotrettungsprogrammen im Mittelmeer aktiv zu unterstützten sowie weitere geeignete Maßnahmen zu setzen, um den weiteren Verlust von Menschenleben im Mittelmeer zu verhindern.“

*****

Da geht es genau darum, dass das unsere Vorschläge sind, die ab morgen mit den EU-28 diskutiert werden, bei denen auch die Europäische Kommission und Europa


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 107

massiv gefordert sind. Das wäre auch das, was wir in unserer Fraktion und was wir mit den Kollegen von der ÖVP-Fraktion besprochen haben, nämlich dass die Mensch­lich­keit hier im Vordergrund stehen muss und sich gleichzeitig Europa als Gesamtheit finanziell, aber auch ressourcenmäßig dieses Problems bewusst werden und es an­neh­men muss. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.59


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Klubobmann Mag. Schieder soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka und KollegInnen betref­fend Such- und Seenotrettungsprogramme der EU zur Verhinderung weiterer Todesfälle im Mittelmeer

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Nationalrates über den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (310 d.B.): Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems (494 d.B.)

Begründung

Bei der gemeinsamen Tagung der EU-Innen- und AußenministerInnen vergangenen Montag wurde ein 10-Punkte-Plan verabschiedet. Dieser enthält Sofortmaßnahmen mit deren Hilfe weitere Todesfälle im Mittelmeer verhindert werden sollen. Im Detail sind folgende Maßnahmen geplant:

Verstärkung der gemeinsamen Operationen Triton und Poseidon im Mittelmeer durch Aufstockung der finanziellen und operativen Mittel. Gleichzeitig wird das Einsatzgebiet ausgeweitet, um im Rahmen des Frontex-Mandats in einem größeren Radius inter­venieren zu können.

Systematische Beschlagnahme und Zerstörung der Boote von Schleusern im Mittel­meer. Die EU-Kommission erhofft sich davon ähnliche Erfolge wie bei der Operation Atalanta.

EUROPOL, FRONTEX, EASO und EUROJUST werden regelmäßig zusammenkom­men und eng zusammenarbeiten, um Informationen über die Vorgehensweisen der Schleuser zu sammeln, Finanzströme zu verfolgen und bei den Ermittlungen zu helfen.

EASO soll in Italien und Griechenland Teams für die gemeinsame Bearbeitung von Asylanträgen aufstellen.

Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die Fingerabdrücke aller Migranten er­fasst werden.

Es sollen Optionen für ein Verfahren zur Verteilung der Flüchtlinge in Notfallsituationen geprüft werden.

Einführung eines EU-weiten freiwilligen Pilotprojekts zur Neuansiedlung von Flüchtlin­gen, in dessen Rahmen Plätze für schutzbedürftige Personen angeboten werden sollen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 108

Einführung eines neuen Rückkehrprogramms unter der Koordination von Frontex für die zügige Rückkehr irregulärer Migranten aus exponierten Mitgliedstaaten.

Gemeinsame Bemühungen der Kommission und des EAD um Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Libyens. Die Initiativen in der Republik Niger müssen verstärkt werden.

Einsatz von Verbindungsbeamten für Immigrationsfragen in wichtigen Drittstaaten, die Informationen zu Flüchtlingsbewegungen sammeln und die EU-Delegationen unterstüt­zen.

Diese Maßnahmen sollten von Österreich aktiv unterstützt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Ausweitung und Verbesserung von euro­päisch koordinierten Such- und Seenotrettungsprogrammen im Mittelmeer aktiv zu unterstützen sowie weitere geeignete Maßnahmen zu setzen, um den weiteren Verlust von Menschenleben im Mittelmeer zu verhindern.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.

 


13.00.04

Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Bürger und Bürgerinnen auf den Zuschauerrängen und vor den Fernsehern! Wir haben vor einigen Tagen von diesem Unfall erfahren, diesem Schiffs­unglück mit 900 Toten. Wir sind schon so gesättigt von diesen Meldungen, da wissen wir manchmal nicht mehr richtig: 900 oder 90? Ein paar Tage vorher haben wir gehört 400 – oder 40? (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte das ein bisschen perspektivisch darstellen: Wir sind in diesem Raum derzeit maximal 150 Leute, die Abgeordneten des Nationalrates, die Zuschauer. Das ist, als ob wir alle plötzlich innerhalb von Minuten ertrinken würden. Die Sitze sind leer, sie werden nachbesetzt, ein zweites Mal geleert, ein zweites Mal ertrinken alle; ein drittes Mal werden alle Plätze wieder neu besetzt, diejenigen, die oben stehen, diejenigen, die sitzen, die Personen hinter mir, Herr Bundesminister, auch Sie, alle ertrin­ken – und dann noch ein viertes Mal. – Das ist das Ausmaß dieser menschlichen Tragödie. Das müssen wir uns einmal vorstellen!

Und was mich am meisten berührt und betrifft: Wir sind mit schuldig! Wir sind an dieser Katastrophe kollektiv mit schuldig – durch unterlassen. Ich brauche nicht das katho­lische mea culpa zu bemühen, auch in der österreichischen Rechtsordnung gibt es den Straftatbestand der Unterlassung von Hilfeleistung.

Jetzt hat diese Tragödie zu einem gewissen Erwachen geführt. Es hat am Montag eine Krisensitzung der Außen- und Innenminister gegeben. Morgen haben wir eine Son­dersitzung der Regierungs-Chefs. Es wurde ein 10-Punkte-Plan erstellt: Unter anderem wird – ich komme auf die Ausführungen von Frau Kollegin Glawischnig zurück – Triton wieder aufgestockt, es wird mehr Schiffe, mehr Geld, vielleicht ein weiteres Einsatz­gebiet geben. Das ist erfreulich. Ich darf nur hoffen, dass es nicht wieder zu einem Politaktionismus verkommen wird und diese Betroffenheitsrhetorik wieder abflacht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 109

Ich darf daran erinnern: Im Oktober 2013, als das Unglück von Lampedusa stattfand, stand auch der damalige italienische Premierminister vor den Särgen in Lampedusa und sagte: Nie mehr wieder! – Und wo stehen wir zwei Jahre später? Von „Nie mehr wieder!“ gar keine Rede, es ist noch schlimmer geworden!

Ich werde jetzt, Herr Bundesminister, keine lange Liste der Maßnahmen vorstellen, die wir für gut oder für schlecht befinden, denn ich glaube, dass Sie und Ihre Kollegen in den anderen EU-Mitgliedstaaten, auch die Innenminister und die verschiedenen Behör­den, die sich damit beschäftigen, im Grunde genommen genau wissen, was zu tun ist.

Es ist komplex. Es ist eine Reihe von Maßnahmen kurzfristiger, mittelfristiger und lang­fristiger Natur, die in Kooperation mit anderen Ländern durchgeführt werden müssen. Kein Land kann sich allein diesen Herausforderungen stellen. Deswegen werde ich davon absehen, denn ich maße mir nicht an, es besser zu wissen.

Aber ich möchte diese Gelegenheit verwenden, einen Aufruf zu machen, einen Appell zum Handeln, einen Appell zur Tat.

Wenn Sie, Herr Bundesminister, meinen, okay, eine Neuaufstellung des Programms Mare Nostrum – wie es die Kollegin vorgeschlagen hat – ist das Richtige, dann tun wir das! Und dann tun wir das sofort! Vielleicht brauchen wir unkonventionelle Maßnah­men, vielleicht ist es das Beste, wenn Sie morgen Ihren Kollegen in Italien anrufen und sagen: Okay, wir haben 900 000 € überwiesen, damit ist der Anteil Österreichs an der Wiederherstellung des Mare Nostrum II sichergestellt, und ich werde das weiter jeden Monat überweisen, bis das korrekt, bürokratisch aufgestellt wird!, damit Italien, das diese Erfahrung hat, in der Lage ist, sofort wieder aufzustocken. – Vielleicht ist das eine Lösung.

Oder: Wenn der Kampf gegen das Schlepperwesen Teil der Abhilfe ist, dann machen wir das! Dann setzen wir uns sofort ein, mit den Behörden, die dazu bestellt sind – mit Frontex, Eurojust, Europol –, und setzen wir Zeichen, setzen wir Taten!

Wenn Sie meinen, Moment, es bedarf einer akkordierten EU-Asyl- und Flüchtlings­politik, dann schaffen wir doch endlich gemeinsame Schengen-Erstaufnahmezentren. Dann einigen wir uns doch auf einen Verteilungsschlüssel! Es ist ja wurscht, es gibt verschiedene Modelle, und ob jetzt Österreich 2,8 Prozent der Flüchtlinge aufnimmt oder 3,1 Prozent, ist doch wurscht. Wir können diese Diskussion beenden und jetzt einen Beschluss fassen: Okay, dieses Modell nehmen wir an, und das ist der Vertei­lungs­schlüssel zur Aufnahme von Flüchtlingen quer durch ganz Europa!

Wenn Sie meinen, all diese Ideen kommen vom Gutmenschen Vavrik, der bekannter­maßen, wenn er rausgeht, Jesus-Sandalen und Strickpullover trägt, nein, das ist nicht die Lösung, es braucht einen ganzheitlichen Ansatz der Konfliktlösung, der EZA, der Konfliktprävention und auch der humanitären Hilfe, da können wir etwas machen.

Herr Bundesminister, ich war sehr erfreut zu hören, dass Sie in ein paar Interviews gesagt haben, Sie denken, den Auslandskatastrophenhilfefonds auf 20 Millionen € aufzustocken, die EZA zu erhöhen, vielleicht die Beiträge an den UNHCR wieder zu erhöhen. Ich darf daran erinnern, ich habe von diesem Pult aus vor nicht ganz einem Jahr einen gemeinsamen Antrag mit Kollegin Windbüchler-Souschill eingebracht, der sich auf genau diese Punkte bezog. Der ist niedergestimmt worden von den Kolle­ginnen und Kollegen der roten und der schwarzen Fraktion. Entsprechende Anträge sind vor nicht ganz einem Monat auch im Außenpolitischen Ausschuss vertagt worden. Aber, Schwamm drüber.

Wenn Sie es sich anders überlegt haben, ist es super. Noch einmal mein Appell: echte Handlungen setzen, Taten setzen!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 110

In diesem Sinne bringe ich heute auch zwei Entschließungsanträge ein. Ich hoffe, dass sie – im Gegensatz zur üblichen Usance dieses Hauses – jetzt nicht nur deswegen von den Regierungsparteien abgeschmettert werden, weil sie von der falschen Ecke kom­men, nämlich von der Oppositionsecke, damit Sie vielleicht auch ein bisschen Rücken­wind seitens des Hohen Hauses fühlen.

Mein erster Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen betref­fend ein reguläres Resettlementprogramm für Österreich und die EU

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einerseits mit UNHCR eine Vereinbarung über ein reguläres österreichisches Resettlementprogramm zur regelmäßigen und gesteuer­ten Aufnahme von Flüchtlingen zu treffen sowie andererseits sich auf EU-Ebene für ein durch einen Verteilungsschlüssel geregeltes Resettlementprogramm in Zusammenar­beit mit UNHCR einzusetzen, an dem alle EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind.“

*****

Das ist eine Maßnahme.

Die zweite Maßnahme, auch in einem Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen betref­fend Etablierung einer effektiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Einrichtung einer von allen EU-Mitgliedstaaten mitfinanzierten, effektiven und finanziell adäquat ausge­stat­teten Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer einzusetzen.“

*****

Das wäre Ihre Idee, Frau Kollegin, wir sind auf derselben Wellenlänge. Das sind nur zwei Beispiele, ich glaube, die Liste ist lang. Es ist schwierig, es sind langfristige Maß­nahmen. Aber bitte: Taten setzen! Gedenkminuten, Betroffenheitserklärungen, Stehen am Minoritenplatz sind nicht mehr genug. Es braucht Taten! Es braucht Handlungen! – Danke vielmals. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

13.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 111

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen betref­fend ein reguläres Resettlementprogramm für Österreich und die EU

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Außenpolitischen Aus-schusses über die Regierungsvorlage (310 d.B.): Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Deve­lop­ment (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems (494 d.B.)

Resettlement definiert sich als die Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flücht­linge, die wegen fortwährender Verfolgungsrisiken auf absehbare Zeit weder in ihre Heimatländer zurückkehren, noch in ihren jeweiligen Erstzufluchtsstaaten adäquaten Schutz und dauerhaft Aufnahme finden können. Als humanitär ausgerichtetes Pro­gramm umfasst es den Transfer von Flüchtlingen aus dem Erstzufluchtsstaat mit dem Ziel, diese in einen aufnahmebereiten Staat dauerhaft aufzunehmen und zu integrie­ren. Resettlement ist somit zugleich ein Schutzinstrument und eine dauerhafte Lösung für Flüchtlinge.

Weltweit erkennen immer mehr Länder, auch in der Europäischen Union, die Bedeu­tung von Resettlement als wirksames Instrument der internationalen Flüchtlingspolitik an. Auch Österreich hat in der Vergangenheit neben Flüchtlingen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, immer wieder Menschen in akuten Not- oder Krisensituationen aufgenommen – etwa Flüchtlinge aus Uganda, Chile und dem Irak in den 1970er Jahren, Indochinaflüchtlinge in den 1970er und 1980er Jahren sowie irakische Flücht­linge aus der Türkei im Jahr 1991.

Im Rahmen des ersten Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge wurden 250 syrische Flüchtlinge, die besondere Schutzbedürfnisse aufweisen, 2014 in Zusam­menarbeit mit UNHCR in Österreich aufgenommen. Dieses Programm ist mittlerweile abgeschlossen und fand eine Nachfolge im zweiten humanitären Aufnahmeprogramm Syrien: dieses Programm wird momentan zweigeteilt durchgeführt. 600 syrische Flücht­linge kommen über ein UNHCR-Programm nach Österreich. Der Fokus richtet sich auf besonders schutzbedürftige Personen. 400 schutzbedürftige syrische Flücht­linge, die Familienangehörige in Österreich haben, werden über ein Programm des öster­reichischen Bundesministeriums für Inneres (BM.I) aufgenommen. Zur Hälfte werden Personenvorschläge von der Erzdiözese Wien ausgearbeitet. Vorschläge für Familienangehörige konnten auch direkt beim Bundesministerium für Inneres einge­reicht werden, Bewerbungen wurden bis 7. Juli 2014 entgegen genommen.

Ein eigenes, reguläres Programm, das eine regelmäßige und gesteuerte Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen von Resettlement ermöglichen würde, existiert in Öster­reich jedoch bislang nicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einerseits mit UNHCR eine Vereinbarung über ein reguläres österreichisches Resettlementprogramm zur regelmäßigen und gesteuer­ten Aufnahme von Flüchtlingen zu treffen sowie andererseits sich auf EU-Ebene für ein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 112

durch einen Verteilungsschlüssel geregeltes Resettlementprogramm in Zusammen­arbeit mit UNHCR einzusetzen, an dem alle EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen betref­fend Etablierung einer effektiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und See­notrettungsmission im Mittelmeer

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (310 d.B.): Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems (494 d.B.)

In diesem Jahr sind bisher mehr als 35.000 Asylsuchende und Migranten in Südeuropa angekommen. Falls sich die neuen Zahlen bestätigen, bezahlten 1.600 von ihnen die Überfahrt mit ihrem Leben. 2014 haben rund 219.000 Menschen das Mittelmeer über­quert, 3.500 verloren dabei ihr Leben.

Im Rahmen der gestrigen Tagung der EU-Außen- und Innenminister in Luxemburg präsentierte Kommissionsmitglied Dimitris Avramopoulous, der für das Ressort Migra­tion, Inneres und Unionsbürgerschaft zuständig ist, als Reaktion auf die Krisensituation im Mittelmeerraum einen Zehn-Punkte-Plan mit Sofortmaßnahmen. Der Zehn-Punkte-Plan fand die volle Unterstützung der Außen- und Innenminister:

Verstärkung der gemeinsamen Operationen Triton und Poseidon im Mittelmeer durch Aufstockung der finanziellen und operativen Mittel. Gleichzeitig wird das Einsatzgebiet ausgeweitet, um im Rahmen des Frontex-Mandats in einem größeren Radius inter­venieren zu können.

Systematische Beschlagnahme und Zerstörung der Boote von Schleusern im Mittel­meer. Die EU-Kommission erhofft sich davon ähnliche Erfolge wie bei der Operation Atalanta.

EUROPOL, FRONTEX, EASO und EUROJUST werden regelmäßig zusammen­kom­men und eng zusammenarbeiten, um Informationen über die Vorgehensweisen der Schleuser zu sammeln, Finanzströme zu verfolgen und bei den Ermittlungen zu helfen.

EASO soll in Italien und Griechenland Teams für die gemeinsame Bearbeitung von Asylanträgen aufstellen.

Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die Fingerabdrücke aller Migranten erfasst werden.

Es sollen Optionen für ein Verfahren zur Verteilung der Flüchtlinge in Notfallsituationen geprüft werden.

Einführung eines EU-weiten freiwilligen Pilotprojekts zur Neuansiedlung von Flücht­lingen, in dessen Rahmen Plätze für schutzbedürftige Personen angeboten werden sollen.

Einführung eines neuen Rückkehrprogramms unter der Koordination von Frontex für die zügige Rückkehr irregulärer Migranten aus exponierten Mitgliedstaaten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 113

Gemeinsame Bemühungen der Kommission und des EAD um Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Libyens. Die Initiativen in der Republik Niger müssen verstärkt werden.

Einsatz von Verbindungsbeamten für Immigrationsfragen in wichtigen Drittstaaten, die Informationen zu Flüchtlingsbewegungen sammeln und die EU-Delegationen unter­stützen.

Viele Fragen lässt dieser Zehn-Punkte-Plan allerdings offen: Welcher EU-Mitgliedstaat beteiligt sich in welcher Form an welchem Vorhaben? Wie soll die geplante Flüchtlings­verteilung konkret aussehen? Tragen alle EU-Mitgliedstaaten diese Pläne mit?

Kurzfristig ist eine effektive, finanziell adäquat ausgestattete Such- und Seenotret­tungs­mission im Mittelmeer, an der sich alle EU-Mitgliedstaaten beteiligen, der wich­tigste Lösungsansatz. Aufgrund mangelnder Finanzierung wurde die Operation der italienischen Marine und Küstenwache zur Seenotrettung von Flüchtlingen (Mare Nostrum), die am 18. Oktober 2013 startete, am 31. Oktober beendet. Die Operation Triton unter Führung der EU-Grenzagentur Frontex begann am folgenden Tag.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Einrichtung einer von allen EU-Mitgliedstaaten mitfinanzierten, effektiven und finanziell adäquat ausge­statteten Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer einzusetzen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


13.07.58

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Internationale Zentrum für Migrationspolitikentwicklung ist unserer Meinung nach eine wichtige Einrichtung und leistet wohl auch gute Arbeit. Der spezielle Grund für den heutigen Tagesordnungs­punkt ist lediglich eine rechtstechnische Maßnahme. Daher stimmen wir auch zu.

Allerdings kann den interkontinentalen Migrationsströmen des 21. Jahrhunderts aktuell angesichts der Katastrophe im Mittelmeer durch wissenschaftliche Analysen wenig entgegengesetzt werden. Die internationale humanitäre Krise in Afrika, die Kriege in Libyen, Irak und Syrien, die grauenhaften Schicksale verzweifelter Flüchtlinge nehmen seit Jahren an Dramatik zu. Es kann nicht mehr damit getan sein, nur zu diskutieren, zu verhandeln und legislativ zu steuern zu versuchen, wir müssen vielmehr rasch all jene Aktionen setzen und die dafür erforderlichen politischen Beschlüsse fassen, um das beinahe schon tägliche Ertrinken von Bootsflüchtlingen im Mittelmeer zu unter­binden. (Beifall beim Team Stronach.)

Ein von Europa unterschätzter Aspekt ist die Tatsache, dass der IS jetzt in Libyen Zugang zum Mittelmeer hat. Das ist ein extremes Sicherheitsrisiko, dessen sich die europäischen Regierungen bewusst sein müssen. Wie es scheint, hat aber Brüssel jetzt endlich erkannt, dass Handeln erforderlich ist und für morgen diesen Sondergipfel einberufen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 114

Ich habe das schon in einer früheren Rede erwähnt: Absolut bemerkenswert ist die Politik Australiens. „NO WAY“ signalisiert allen von vorneherein deutlich, dass nur legal beantragte Aufnahme möglich ist. Erfolg der Kampagne ist, dass der gesamte austra­lische Kontinent keine ertrunkenen Flüchtlinge zu beklagen hat. Das ist ein offener, klarer Weg, sicher nicht von allen unterstützt, aber er schont Menschenleben. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Notwendigkeit für gemeinsames Handeln der EU besteht jetzt dringend. Es braucht eine gemeinsame Initiative zum Stopp von Flüchtlingsbooten, die von vom Kriegschaos profitierenden Verbrecherorganisationen ins Mittelmeer losgeschickt werden. Der IS hat bereits angedroht, Dschihadisten unter die Flüchtlinge zu mischen, Flüchtlinge sozusagen als Waffen einzusetzen.

Es braucht weiters eine bewaffnete Einheit, die im Mittelmeer gegen die Schlepper, die verantwortungslos überladene Boote versenken, vorgehen soll.

Es braucht eine gemeinsame internationale Initiative zur Stabilisierung Libyens, etwa durch einen UN-Einsatz.

Es braucht Maßnahmen zur Eindämmung der Ursachen dafür, dass so viele Menschen aus ihren Heimatländern flüchten.

Es braucht ein gesamteuropäisches solidarisches Konzept zur Aufnahme von Flücht­lingen. Österreich ist an dritter Stelle der europäischen Länder, was die Zahl der aufge­nommenen Flüchtlinge betrifft. Wenn jedoch unter der autochthonen Bevölkerung keine Akzeptanz mehr für weitere Aufnahme besteht, muss das auch offen ausge­sprochen werden dürfen.

Es braucht einen der Realität der europäischen Möglichkeiten entsprechenden Plan. Es können nicht Millionen von Flüchtlingen und Armutsmigranten in Europa aufge­nommen werden. Auch das muss offen eingestanden werden.

All diese Maßnahmen könnten der Anfang einer einheitlichen Haltung Europas werden. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, im Rahmen der EU die Möglichkeiten einer Schiffsblockade vor Libyen prüfen zu lassen, weiters dazu, dass auch in den nord­afrikanischen Ländern so rasch wie möglich die Bedingungen dafür geschaffen wer­den, UNHCR-kontrollierte Flüchtlingsaufnahmezentren errichten zu können.

Diese beiden Maßnahmen halten wir für die wichtigsten und die effizientesten Lö­sungs­ansätze in Anbetracht dieser humanitären Katastrophe. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Cap und Karlsböck.)

13.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Kurz zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.12.38

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Zuseher! Ich darf zunächst mit ein paar Worten zum Punkt auf der Tagesordnung beginnen. ICMPD ist vom Abgeord­neten Hübner, aber auch von der Klubobfrau Glawischnig angesprochen worden. Es ist eine Organisation, die den Begriff „Migration“ im Titel trägt und sich auch mit dem Thema beschäftigt. Ich kann der Klubobfrau Glawischnig nur recht geben, was Sie zu der Organisation gesagt hat, aber ich glaube, Herr Abgeordneter Hübner, der Grund für die Kritik ist ja nicht nur, dass das Wort „Migration“ im Namen vorkommt, sondern es geht um ein ganz grundsätzliches Thema, um internationale Organisationen, um NGOs in Österreich. Da habe ich einen grundsätzlich anderen Zugang als Sie, und ich möchte kurz diese Möglichkeit nutzen, diesen noch einmal zu begründen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 115

Ich glaube, dass Österreich sehr stark davon profitiert, dass insbesondere Wien ein Sitz von internationalen Organisationen, ein Sitz von NGOs ist und nach wie vor, Gott sei Dank, obwohl der Wettbewerb immer härter und schwieriger wird, seine Attraktivität nicht verloren hat.

Für all jene, die politisch interessiert sind, ist sehr schnell zu erkennen, dass das politisch, insbesondere außenpolitisch, für uns natürlich einen irrsinnigen Mehrwert bringt. Es ist aber nicht nur das. Ich glaube, es ist ein Beitrag dazu, Wien, Österreich auch ein Stück weit weltoffener zu machen. Und vor allem wirtschaftlich – ich glaube, zumindest dieses Argument sollte ziehen, selbst wenn man die anderen nicht wahrhaben will – ist es ein Mehrwert für uns als Republik.

Wir haben derzeit rund 37 internationale Organisationen in Österreich. Wir haben dadurch rund 500 Millionen € Umwegrentabilität, und wir haben über 10 000 Jobs, die durch diese internationalen Organisationen direkt und indirekt in Österreich geschaffen werden. Jeder, der in der UNO oder anderswo in Österreich tätig ist, geht essen, geht zum Friseur, wohnt in Österreich und verwendet all das, was unser Land wirtschaftlich zu bieten hat. (Abg. Doppler: Steuern zahlen sie aber nicht in Österreich!)

Ich glaube, allein dieses Argument, selbst wenn Sie die anderen Argumente negieren, sollte stark genug sein, dass wir dazu stehen, ein weltoffenes Land zu sein, dass wir uns dafür einsetzen, dass diese Organisationen einen Platz in Österreich haben. Gerade in einer Zeit, in der das Außenministerium, aber auch andere Ministerien ganz massiv dahinter sind, bestehende Organisationen nicht zu verlieren und neue Orga­nisationen im Wettbewerb mit anderen Staaten auch nach Österreich zu bringen, gerade in solch einer Zeit sollten wir auf diese Organisationen nicht hinhauen, sondern, ganz im Gegenteil, den Mehrwert, den sie uns bieten, auch ordentlich erkennen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Vavrik.)

Ich möchte jetzt aber zum Hauptthema des heutigen Tages wahrscheinlich kommen, dem Drama im Mittelmeer und der Flüchtlingspolitik. Frau Klubobfrau Glawischnig hat gesagt, es gibt Personen, die sagen, Rettung ist die Einladung an die Schlepper, und sie findet das zynisch. Ich kann das nur voll und ganz unterstützen. Ich glaube, insbesondere die letzten Tage zeigen es, aber auch ganz grundsätzlich sollte uns allen bewusst sein, dass Rettung unsere absolute Pflicht und Verantwortung ist und dass auch kein Weg daran vorbeiführt beziehungsweise dass wir gar nicht nach anderen Optionen suchen sollten. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)

Ich glaube, dass es aber gleichzeitig notwendig ist, zu erwähnen, dass es neben dieser Notwendigkeit zur Rettung, die Priorität hat und, Gott sei Dank, auch schon unter den Außenministern und Innenministern klar festgelegt worden ist, auch andere Themen gibt, die wir angehen müssen, wenn wir da langfristig erfolgreich sein wollen.

Ich bin froh darüber, dass bei den Außen- und Innenministern sofort Klarheit darüber herrschte, dass es eine Aufstockung der Rettungskapazitäten braucht; und wenn Sie mich fragen, ist das auch von allen anderen dort mitgetragen worden. Es hat eine Katastrophe dazu gebraucht, das ist das mehr als Traurige in diesem Zusammenhang, aber das Positive ist, dass es ein Bewusstsein in der gesamten Europäischen Union dafür gibt. Ich gehe daher davon aus, dass das, was hier besprochen worden ist, auch umgehend umgesetzt wird.

Aber neben der Rettung, die zweifelsohne Priorität hat, gibt es auch die Notwendigkeit, die Schlepper aktiv zu bekämpfen, denn das sind diejenigen, die mit dem Leid der Menschen Geld machen, die die Flüchtlinge ins Wasser setzen, teilweise ganz be­wusst auf wackligen oder nicht ausreichend ausgerüsteten Booten, die mit dem Leid der Menschen Geld verdienen und keine Skrupel haben, wenn Menschen ums Leben kommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 116

Wenn wir erfolgreich sein wollen, dann braucht es neben dem Ausbau der Rettung auch einen intensiven Kampf gegen Schlepper. Ähnlich wie die Europäische Union ja auch gegen Piraterie und andere Phänomene vorgeht, glaube ich, dass es notwendig ist, einen absoluten Schwerpunkt im Kampf gegen die Schlepperei zu setzen.

Darüber hinaus bin ich der Meinung, wenn wir das Drama wirklich in den Griff bekom­men wollen, dann müssen wir uns natürlich schon die Frage stellen, was können wir strategisch tun, um Schleppern auch die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Da bin ich der Meinung, dass es unser Ziel sein muss, die Rettung von der Automatik, nach Euro­pa zu kommen, zu entkoppeln.

Es ist daher aus meiner Sicht absolut richtig, den Gedanken weiterzuverfolgen, in nordafrikanischen Ländern Asylzentren zu haben, die eine ordentliche Möglichkeit für uns bieten, überhaupt festzustellen, wer die Chance auf Asyl hat und wer nicht. Wenn Sie die Asylzentren kritisch sehen, weil Sie sagen, das ist ja alles nicht möglich, dann möchte ich nur einen Gedanken mit Ihnen noch schnell durchdenken.

Es gibt einige, insbesondere aus der Fraktion der Grünen, die der Meinung sind, man muss einen Korridor schaffen, man muss legale Transportwege schaffen. Die müssen auch irgendwo anfangen. Wo würden denn diese Transportwege beginnen? Sie wür­den selbstverständlich in den Herkunfts- und Transitländern beginnen. Sie würden selbst­verständlich in Nordafrika beginnen. Und auch diese Anlaufstellen brauchen natürlich Sicherheit, Infrastruktur und auch eine ordentliche Verwaltung und Struktur.

Wenn man also der Meinung ist, dass das möglich ist, und wenn man der Meinung ist, dass dieses Modell eines ist, das man durchdenken sollte, dann bin ich genauso sehr der Meinung, dass es legitim ist, darüber nachzudenken, welche Möglichkeiten wir schaffen können, um vor Ort Asylzentren gemeinsam mit internationalen Organi­sationen, gemeinsam mit UNHCR und auch in Partnerschaft mit diesen Ländern zu schaffen, um den Schleppern die Grundlage ihrer Tätigkeit, ihres blutigen Geschäfts zu nehmen.

Ich glaube, dass das genauso in unser aller Interesse sein sollte.

Letzter Punkt, den ich ansprechen möchte: Ich glaube, neben der Notwendigkeit, gegen die Schlepperei anzukämpfen, neben der Notwendigkeit, die Rettungsmaßnah­men auszubauen, braucht es langfristig auch eine bessere Unterstützung für die Herkunftsländer, für die Transitländer und den Kampf gegen die humanitären Krisen und Katastrophen, die wir dort erleben. Das ist ein wichtiger, langfristiger Beitrag.

Wenn wir die Lebensbedingungen vor Ort verbessern helfen, dann ist das nicht nur ein solidarisches Helfen vor Ort, sondern auch eine Chance, dass der Migrationsdruck auf Europa sinkt. Insofern bin ich der Meinung, dass wir uns gesamtstaatlich, auch gesamt­heitlich in der Bundesregierung, bemühen sollten, die EZA-Mittel, aber natürlich auch die Mittel im Auslandskatastrophenfonds aufzustocken. Ich glaube, dass das ein wichtiger Beitrag ist, selbiges gilt natürlich für fast alle anderen Länder der Euro­päischen Union, denn mit diesen haben wir gemeinsam, dass wir weit weg von den Zielen sind, die wir uns selbst gesetzt haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


13.21.11

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Es ist genug! Es ist genug der Worte, der leeren Worthülsen, der Versprechen, der Ankündigungen!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 117

Wie oft haben wir es schon gehört, Herr Minister? Wie oft haben wir es in diesem Haus, aber auch in den Medien schon gehört, dass es wichtig ist, die Menschen zu retten, dass es das oberste Gebot ist, die Menschen tatsächlich zu unterstützen und ihnen Hilfe zu leisten? – Das ist einfach falsch, was Sie hier sagen, denn kein einziges Versprechen wurde bis dato eingehalten. Kein einziges!

Wie oft haben Sie schon beteuert, dass die Außenpolitik eine Politik der Menschen­rechte ist? Wie oft? – Unzählige Male. Das ist aber genauso falsch, denn die Außen­politik ist weiterhin eine Politik der Wirtschaftspolitik und eine Politik, die sich auch hinter die Mauern der Europäischen Union zurückzieht.

Sie sagen: Rettung ist Pflicht und Verantwortung. Ich sage: Die österreichische Bundesregierung sollte den Schutz der Flüchtlinge endlich ernst nehmen und sich nicht hinter die Mauern und die Zäune der Europäischen Union zurückziehen, sondern tatsächlich Zugang zu legalen Einreisemöglichkeiten nach Europa schaffen, sollte Such- und Rettungsmissionen tatsächlich umsetzen. Erklärtes Ziel muss auch der Abbau von Zäunen und Mauern der Europäischen Union sein.

50 Millionen Menschen fliehen vor Krieg, Terror, Hunger, Durst, Leid, Waffengewalt. 50 Millionen Menschen! Wenn wir die Eurozone heranziehen: In dieser gibt es rund 350 Millionen Menschen. Würde dies umgelegt werden, hieße das: Jeder siebente Mensch der Eurozone, ungefähr wahrscheinlich jede zweite oder dritte Familie der Eurozone, wäre auf der Flucht. Das ist eine immense Anzahl, die sich weltweit auf der Flucht befindet. Auf dem Weg nach Europa befindet sich unter tragischen Umständen nur ein Prozentsatz aller, die flüchten. Und Sie tun so, als würde Europa vor dem Kollaps stehen, aufgrund der Einreise von so vielen Menschen, die wir als Europa nicht mehr aufnehmen könnten, die nicht Platz finden könnten und die auch die Solidarität nicht erhalten könnten. Österreich hat eine Verantwortung zu übernehmen, und Menschenrechte, Flüchtlings- und Asylpolitik sollte anders gestaltet werden.

Im morgen stattfindenden außerordentlichen Rat wird auch Österreich die Gelegenheit haben, den Zehn-Punkte-Plan, der am Montag vorgestellt wurde, zu debattieren und zu beraten. Wenn man sich das genauer ansieht, dann sieht man, es geht wieder darum, Grenzen aufzuziehen, Menschen verstärkt im Stich zu lassen und die Notwendigkeit von Solidarität und Unterstützung verstärkt nicht zu gewährleisten. Es geht darum, dass im Rahmen des Frontex-Mandats in einem größeren Radius interveniert wird. Das Frontex-Mandat bedeutet nicht Seenothilfe, sondern bedeutet ganz klar Grenz­schutz. Dagegen sprechen sich die Grünen aus. Auch der kurzfristig eingebrachte Entschließungsantrag der Kollegen Schieder und Lopatka sieht genau diese Punkte vor. Dagegen sprechen wir uns auch aus. Es geht nämlich tatsächlich um mehr. Es geht darum, die Rettung von Schutzsuchenden im Mittelmeer zu gewährleisten.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Windbüchler-Souschill betreffend Mare Nostrum II als europäische Seenotrettung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres und der Bun­deskanzler, werden aufgefordert, unverzüglich und mit aller Kraft in allen geeigneten EU-Gremien dafür einzutreten, dass ein europäisches Seenotrettungsprogramm (Mare


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 118

Nostrum II) nach dem Vorbild des italienischen Mare Nostrum eingeführt und finanziell von allen EU-Mitgliedstaaten ausreichend unterstützt wird.“

*****

(Beifall bei den Grünen.)

13.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundin­nen und Freunde betreffend Mare Nostrum II als europäische Seenotrettung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (310 d.B.): Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems (494 d.B.)

Begründung

Das International Center for Migration Policy Development (ICMPD) hat gem. Art. 2 des Vertrags über dessen Gründung und den Betrieb die Aufgabe, „sowohl die aktu­ellen wie auch die potentiellen Migrationsströme in die europäischen Aufnahmeländer untersuchen, die Situation in den wichtigsten Herkunftsländern der Migranten verfolgen und prüfen sowie Möglichkeiten zur besseren Erkennung und Kontrolle der Wande­rungsbewegungen entwickeln.“

In Art. 1 dieses Staatsvertrages wird dazu weiter ausgeführt:

„Die vergangenen Jahre waren geprägt durch eine zunehmend asylorientierte Süd-Nord-Wanderung, die in letzter Zeit durch eine Ost-West-Wanderung verstärkt wurde. Obwohl absolut notwendig, genügen nationale Massnahmen zur Einwanderungs­kontrolle allein nicht, um Ausmass und Zusammensetzung der Einwanderungsströme auf einem den Wünschen der Parteien entsprechenden Niveau zu halten. Deshalb ist der Erarbeitung langfristiger Strategien, welche das Migrationsproblem bewältigen sollen, sowie ihrer Umsetzung Priorität einzuräumen. Die Langfriststrategien zielen auf die Früherkennung, die Ursachenbekämpfung, die Harmonisierung der Aufnahme­praxis und die Koordination zwischen Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingspolitik.“

Letztes Wochenende ertranken an die 900 Schutzsuchende im Mittelmeer. Männer, Frauen und Kinder befanden sich auf der Überfahrt von Libyen nach Italien, das Flüchtlingsboot kenterte. Hilfe von europäischer Seite kam zu spät, nur 28 Menschen wurden lebend geborgen. Das "schlimmste Massensterben, das jemals im Mittelmeer gesehen wurde" benannte es Carlotta Sami, Sprecherin der UNHCR Italien.

Dies ist das Ergebnis einer europäischen Asylpolitik, die noch letztes Jahr sehenden Auges das italienische Seenotrettungsprogramm Mare Nostrum auslaufen ließ. Man wollte die 9 Millionen Euro nicht aufbringen, obwohl Mare Nostrum bis dahin bereits an die 150.000 Menschenleben gerettet hatte. Anstelle dessen wurde das FRONTEX-Grenzschutzprogramm Triton eingesetzt. Die Suchreichweite wurde drastisch einge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 119

grenzt, die Mittel auf ein Drittel gekürzt. Triton dient nicht mehr der Rettung von Schutzsuchenden im Mittelmeer, sondern dem Grenzschutz. Trotz Warnungen der NGOs und der Grünen, dass dieser Schritt die Zahl der Toten im Mittelmeer in die Höhe treiben wird, beharrten die Regierungen der EU Mitgliedstaaten auf dieser Maßnahme.

Seit Beginn des Jahres sind mindestens 1500 Menschen bei den gefährlichen Über­fahrten im Mittelmeer ertrunken. Wenn die EU nicht sofort handelt und Mare Nostrum als gemeinsames, europäisches Seenotrettungsprogramm wiederaufnimmt, ist sie am Tod von tausenden Menschen vor ihren Toren aktiv beteiligt. Als vermeintliche „Union der Menschenrechte“ ist eine EU, die Asylsuchende lieber sterben als einreisen lässt, in aller Welt unglaubwürdig.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres und der Bundes­kanzler, werden aufgefordert, unverzüglich und mit aller Kraft in allen geeigneten EU-Gremien dafür einzutreten, dass ein europäisches Seenotrettungsprogramm (Mare Nostrum II) nach dem Vorbild des italienischen Mare Nostrum eingeführt und finanziell von allen EU-Mitgliedstaaten ausreichend unterstützt wird.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


13.25.45

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf den noch nicht angesprochenen Tagesordnungspunkt 5. Da geht es um eine Regierungsvorlage, in der es um eine Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu einer Antidis­kriminierungskonvention hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes von Frauen geht. Das ist wahrscheinlich a) ein sperriger Titel und b) etwas, das uninfor­mierte Beobachter und Beobachterinnen eher verwirrt zurücklässt, denn diese werden sich die Frage stellen: Warum hat Österreich einen Vorbehalt gegen eine Antidis­kriminierungskonvention gehabt? – Denn der Umkehrschluss würde heißen, wir lassen Diskriminierung zu.

Diese Konvention spiegelt sozusagen den unterschiedlichen Umgang einzelner Staa­ten beispielsweise mit dem Thema Frauen beim Heer und Schutzwürdigkeit von Frauen wider. Der Artikel 7 der Konvention, gegen den Österreich ja ursprünglich einen Vorbehalt angemeldet hat, besagt, dass Frauen auf allen Ebenen und jede öffentliche Funktion, also auch militärische Dienstleistungen, ausüben dürfen. Diesen Vorbehalt konnte die Republik im Jahr 2000 zurückziehen, nachdem den Frauen die Ausbildung im Bundesheer ermöglicht wurde.

Zum Artikel 11, in dem es um die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt geht: Da hatte Österreich ebenfalls einen Vorbehalt. Da nämlich nur aus Gründen der Mutterschaft eine positive Diskriminierung erlaubt war, stand der Arti­kel 11


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 120

in Widerspruch zur österreichischen Rechtslage im Hinblick auf Nachtarbeit einerseits und besondere Beschäftigungsverbote andererseits.

2006 konnte Österreich seinen Vorbehalt hinsichtlich der Nachtarbeit von Frauen auf­grund der geänderten Rechtslage in Österreich zurückziehen, und die Beschäftigungs­verbote beziehungsweise Beschränkungen im Zusammenhang mit einer erhöhten Bleiexposition und auch besonderen physischen Belastungen entsprechen, auch ge­prüft vom zentralen Arbeitsinspektorat, nicht mehr den realen Gegebenheiten aufgrund des technischen Fortschrittes.

Daher ist es nur logisch, auch den letzten Vorbehalt gegen Artikel 11 zurückzuziehen und die Konvention, die von Österreich im Jahr 1980 unterzeichnet und 1982 ratifiziert wurde, in ihrer Gänze anzuerkennen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


13.28.15

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich war auch auf dem Minoritenplatz, und ich habe dort für einen Moment geglaubt, nachdem der Kanzler, der Bundespräsident, Klubobmann, Regierungsmit­glieder und viele Abgeordnete dort gestanden sind, dass sich diesmal etwas ändert.

Jetzt tritt der Außenminister auf und sagt: Es hat eine Katastrophe gebraucht, damit wir überlegen, was wir tun können! – Ist Ihnen klar, Herr Außenminister, was Sie da eigentlich sagen? Sie haben eine Katastrophe gebraucht, damit Sie draufkommen, was jeden Tag seit Jahren im Mittelmeer passiert? (Abg. Rädler: In Europa!) Sie haben eine Katastrophe gebraucht? (Abg. Rädler: Nein, Herr Pilz!) Wissen Sie, was die ertrinkenden Flüchtlinge im Mittelmeer brauchen? – Nicht Redner, sondern Retter. Das ist der Unterschied! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rädler: Lügner!) – Was bitte? (Abg. Rädler: Er hat gesagt, wir in Europa!)

Ich möchte den Zwischenruf „Lügner“ in diesem Zusammenhang nicht diskutieren, weil er ähnlich qualifiziert ist wie „Retter“ in diesem Zusammenhang.

Der zweite Punkt, Herr Außenminister. Ich frage mich: Warum haben Sie und Ihre Kollegen nichts getan? Warum haben Sie nichts getan? Im Oktober des Vorjahres hat der italienische Innenminister in aller Öffentlichkeit erklärt – ich zitiere –: „Mare Nostrum endet. Italien hat seine Pflicht getan.“

Das haben Sie gewusst, das haben alle Ihre Kollegen und Kolleginnen gewusst. Es war klar: Von einem Tag auf den anderen endet das Seerettungsprogramm Italiens. Und es war klar: Hunderte, Tausende Flüchtlinge sind ab diesem Tag akut gefährdet. Es ist um 9 Millionen € gegangen.

Jetzt halten Sie Reden, dass Sie jetzt etwas gelernt haben? – Zuerst sollten Sie einmal öffentlich erklären, vielleicht schaffen Sie es, dass Sie das bedauern und dass dieses politische Versagen Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen zutiefst leidtut. Das wäre zumindest eine Geste. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Herr Klubobmann Schieder, Sie legen dann hier einen Antrag vor, den – ich sage es ganz zurückhaltend – ich nicht verstehe. Sie referieren das 10-Punkte-Programm der Europäischen Union, das auch morgen wieder zur Diskussion steht. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Wissen Sie, welches Wort darin nicht vorkommt? – Seerettung. Da sind Vorschläge drin, Fingerabdrücke zu nehmen, Schlepperboote zu zerstören. Da steht alles drin. Seerettung kommt in keinem einzigen dieser zehn Punkte vor. (Abg. Schieder: Das steht eh drinnen!)


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Das ist mir unverständlich, und deswegen, Herr Außenminister, hat Eva Glawischnig Sie aufgefordert, und andere haben Sie auch aufgefordert: Erklären Sie uns, ob Sie morgen eine österreichische Initiative für ein großes Seerettungsprogramm der Euro­päischen Union vorbringen und unterstützen werden und ob Sie den Satz rausbringen: Okay, wenn das in der Europäischen Union nicht sofort geht, diese 9 oder 10 Milli­onen € kann auch Österreich in die Hand nehmen, daran darf es doch nicht scheitern!?

Ein allerletzter Punkt zur sachlichen Auseinandersetzung: Niemand bestreitet, dass es sich um Flüchtlinge handelt, die ihr Leben auf der Flucht riskieren. Niemand bestreitet, dass Flüchtlinge ein Recht haben, nämlich das Recht auf Asyl. Niemand bestreitet, dass Flüchtlinge nicht das Recht haben, wenn sie in Österreich Asyl suchen, im Ausland einen Antrag zu stellen. Also kann niemand das Recht der Flüchtlinge bestreiten, mit allen Mitteln dieser Welt dorthin zu kommen, wo sie rechtmäßig einen Asylantrag stellen können. Daran werden sie gehindert.

Herr Außenminister! Jetzt sagen Sie: Machen wir ein Mikl-Leitner-Lager in Libyen und machen wir ein Kurz-Lager in Syrien oder wo auch immer. Ja, wie soll denn das gehen? – Abgesehen davon, dass die Leute dort auch kein Recht haben, einen Asylantrag zu stellen. Wie soll denn das gehen? Wer soll denn diese Lager vor dem IS und vor den Terrormilizen schützen? Das österreichische Bundesheer, UNO-Truppen? Wie schaut denn Ihr Plan konkret aus? – Es geht nicht! Es funktioniert nicht, und Realität ist, es werden sich morgen, übermorgen, nächste Woche wieder Hunderte Flüchtlinge, Männer, Frauen und Kinder, in rostigen und vom Untergang bedrohten Booten auf den Weg machen.

Jetzt hören Sie endlich auf zu reden – und tun Sie endlich etwas! (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Wenn Sie es noch immer nicht verstanden haben, dann setzen wir uns doch zusammen, machen wir den Plan und fahren Sie nach Brüssel und sagen Sie: Uns in Österreich, nicht nur im Parlament, sondern auch den meisten Menschen in dieser Republik, denn diese denken oft viel menschlicher als Innenministerinnen und Sicherheitspolitiker, reicht’s, wir wollen nicht, dass das so weitergeht!

Und im Übrigen: Wir brauchen einen Außenminister, der nicht redet, sondern rettet – ich ersuche Sie darum! (Beifall bei den Grünen.)

13.33

*****

 


13.33.25Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jeder Präsident geht mit Ordnungsrufen anders um. Ich handhabe es so, dass ich dann, wenn jemand persönlich angegriffen wird, einen Ordnungsruf erteile. Ein Beispiel: Wenn Sie sagen, „Ihre Politik ist scheinheilig“, erteile ich keinen Ordnungsruf. Wenn Sie sagen, „Sie sind scheinheilig“, dann erteile ich einen Ordnungsruf. Deswegen möchte ich bitten, auch bei den Zwischenrufen, den persönlichen Vorwurf der Lüge nicht zu verwenden. Das ist ein persönlicher Vorwurf, den wir hier nicht gelten lassen sollten. (Abg. Brosz: Der Zwischenruf war „Lügner“, nicht „Lüge“!)

Das ist genau das Gleiche. Egal, ob Sie sagen, „Sie lügen“ oder „Sie sind ein Lügner“, das ist  (Abg. Brosz: Da gibt’s keinen Ordnungsruf?) – Das will ich ja gerade erklären. Das ist eine Aussage, für die es einen Ordnungsruf gibt, und deswegen erteile ich für diesen Zwischenruf einen Ordnungsruf. (Rufe: Wem? Wem?)

*****

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 122

13.34.45

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Pilz, ich habe zwar vor, im Rahmen der aktuellen Tagesordnung zum Thema Passwesen zu sprechen, aber eines darf ich Ihnen schon sagen: Wenn Sie zu diesem traurigen Thema betreffend Verhinderung weiterer Todesfälle im Mittelmeer so tief in die Polemikkiste greifen und den Entschließungs­antragstellern Mag. Andreas Schieder und Dr. Reinhold Lopatka vorwerfen, nichts drinstehen zu haben, was die Seerettung betrifft, dann ersuche ich Sie, Herr Abgeordneter Pilz – haben Sie den Antrag gerade in der Hand? – ich nehme an –, lesen Sie ihn genau. (Zwischenruf des Abg. Pilz.) Ganz deutlich, nämlich gefettet, steht darin: betrifft „Such- und Seenotrettungsprogramme der EU zur Verhinderung weiterer Todesfälle im Mittelmeer“. Ja was ist denn das denn? Ja was ist denn das denn? (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Brosz: Aber in den zehn Punkten?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun, wie gesagt, zum Thema Änderung des Pass­wesens. Die Vorrednerin von der ÖVP hat schon gesagt, wie wichtig es ist, dass es hier eine Änderung gibt, vor allem was Auslandsösterreicherinnen und -österreicher betrifft. Für diese wird es eine Vereinfachung geben, wenn sie einen Reisepass bean­tra­gen. Wichtig ist für mich, auch festzustellen: Der Pass wird natürlich ausschließlich von der Republik Österreich ausgestellt, deutsche Behörden übernehmen nur einen Teil der administrativen Arbeit.

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit, son­dern nur der jahrelangen engen Beziehung und Zusammenarbeit zwischen Deutsch­land und Österreich auf politischer wie auf Behördenebene geschuldet. Daher ist es auch möglich, diese wirklich gute Änderung auf dem Gebiet des Passwesens zu beschließen. Ich wünsche dem wirklich innovativen und wegweisenden Projekt für die Zukunft alles Gute. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


13.36.57

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! In der Außenpolitik gibt es wichtige und dringende Themen zu beraten. Es gibt die Problematik in der Ukraine, es geht um Syrien, es geht um Ter­roris­mus­bekämpfung bis hin zu den Tragödien, die sich im Mittelmeer ereignen, wie Vorredner ja schon diskutiert haben. Im Ausschuss haben wir das auch sehr breit diskutiert.

Ich bedanke mich bei Außenminister Sebastian Kurz dafür, dass er sich für Frieden und Sicherheit einsetzt, nicht nur in unserem Land, sondern weltweit. Ich kann deshalb die betont unsachliche Wortmeldung des Kollegen Pilz nicht verstehen, denn: Nicht unser Außenminister hat eine Katastrophe gebraucht, um seine Meinung zu bilden, sondern die Meinungsbildung innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft hat leider Gottes diese Katastrophe gebraucht.

Wir haben natürlich auch Dinge des täglichen Lebens zu beraten, und so gibt es auch Regeln, die zwischenstaatliche Beziehungen betreffen. Frau Kollegin Winzig hat schon erwähnt, dass es in der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens mit der Bundesrepublik Deutschland ein Übereinkommen gegeben hat, das wir beschließen sollen, woraus 240 000 österreichische Staatsbürger einen Vorteil ziehen können.

Aber es gibt in der internationalen Staatengemeinschaft auch andere Abkommen, und damit verbunden ist auch das Verhältnis zu Staaten, die weniger verlässlich sind, zu Staaten, in denen die Rechtsstaatlichkeit nicht so ausgeprägt ist, wie das bei uns der Fall ist. Die Republik Burundi ist eines dieser Länder. In Ostafrika gelegen, über


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 123

10 Millionen Einwohner, nur ein Drittel der Fläche Österreichs, eines der am dichtesten besiedelten Länder in Afrika, ein Land mit einem Präsidialsystem, wo der Präsident gleichzeitig auch Regierungschef ist. Leider ist in diesem Land Korruption verbreitet, und das Vertrauen in die Behörden ist nicht unbedingt in hohem Maße gegeben.

Nun gibt es ein Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, nämlich das Haager Übereinkommen. Dieses Übereinkommen ist auch sinnvoll, aber es sollte in unserem Interesse sein, dass dieses Übereinkommen nur für Staaten gilt, in denen auch eine Rechtsstaatlichkeit vorhanden ist, auf die Verlass ist. Diese Sicherheit sehen wir im Fall der Republik Burundi als nicht gegeben. Daher erheben wir Einspruch gegen den Beitritt der Republik Burundi zu diesem Abkommen. Die Folge ist, dass dann Dokumente, die die Republik Burundi ausstellt, bei uns nicht automatisch akzeptiert werden, sondern einzeln überprüft werden können.

Die Bundesregierung hat sich dagegen ausgesprochen, und wir sollten und wir werden hier im Parlament diesen Einspruch auch entsprechend genehmigen. Es geht um die Sicherheit und den Rechtsschutz für die Österreicherinnen und Österreicher. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

 


13.40.30

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen für uns Freiheitliche sagen, dass wir diese Anträge, die Sie im Rahmen dieser Debatte eingebracht haben, ablehnen werden. Wir sehen die Politik in Bezug auf dieses Flüchtlingsdrama und diese Flüchtlingstragödien im Mittelmeer, wie sie vonseiten der Europäischen Union gemacht wird, und wie Sie auch von Ihnen jetzt vorgeschlagen wird, für auf dem vollkommen falschen Wege. Das Argument, dass mit dieser Rettung auch das Geschäft der Schlepper erledigt wird, trifft natürlich zu; die Rettung vor den Küsten Europas ist im Konzept dieser ganzen Schlepperbanden ein wichtiger Aspekt, um die Leute auf ihre Boote zu locken. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben deshalb sicherzustellen, dass dieser Flüchtlingsstrom gar nicht erst in Gang kommt. Das heißt, wir haben Maßnahmen zu setzen, auch vonseiten der Europäischen Union, Herr Bundesminister, mit denen an den Küsten Nordafrikas verhindert wird, dass Menschen mit diesen Booten in ihr Unglück fahren. Deshalb sind da zum einen Maßnahmen zu setzen und zu beurteilen, die eine Blockade an der nordafrikanischen Küste sicherstellen; zum anderen müssen Menschen, die illegal europäischen Boden betreten, selbstverständlich in ihre Heimatländer zurückgebracht werden. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl. – Abg. Glawischnig-Piesczek: Zwischenfrage: Wie kommt man legal nach Europa?)

Meine Damen und Herren, einen anderen Weg sehen wir nicht, um diese Tragödie zu verhindern. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man Menschen, die in Seenot ge­raten sind, rettet (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wie kommt man legal nach Europa?), und das wird vonseiten der Marineelemente der Mittelmeeranrainerstaaten der Euro­päischen Union selbstverständlich gewährleistet. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Wie kommt man legal nach Europa?)

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Menschen, die in Not geraten sind, gerettet werden. Es muss aber auch eine Selbstverständlichkeit sein, eine Politik dahin gehend zu betreiben, dass Menschen gar nicht erst in diese Not kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.42



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 124

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.

 


13.42.48

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ein besonderer Gruß an die Landesberufs­schule Pöchlarn, die heute mit einer Klasse bei uns ist. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Ich darf mich noch einmal kurz zu Wort melden zum International Centre for Migration Policy Development. Der Sitz dieser Institution ist in Wien. Weiters gibt es eine Außenstelle in Brüssel. Dort werden EU-Kontakte geknüpft und auch Projekte abge­wickelt. Und besonders aus aktuellem Anlass erwähnenswert: Es gibt auch Außen­stellen in Nordafrika und im Nahen Osten. (Abg. Hübner: Genau!)

Die Änderung, die heute auf der Tagesordnung steht, bezieht sich eigentlich nur auf ein bisher seit Jahren angewendetes internes Steuersystem und hat keine zusätzlichen Kosten zur Folge. Ich möchte aber trotzdem noch einmal kurz anreißen, wo die Arbeits­schwerpunkte dieses Instituts liegen.

Dieses Institut arbeitet mit einem ganz streng definierten methodischen Ansatz: Man setzt auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Nichtregie­rungs­organisationen und der Zivilgesellschaft. Es gibt drei Arbeitsschwerpunkte. Zum einen die Forschung, damit es uns als Entscheidungsträgern möglich ist, faktenbasiert zu diskutieren und faktenbasiert zu entscheiden.

Man setzt auf Unterstützung und Beratung von Entscheidungsträgern, man setzt Bil­dungs­angebote, und man schaut darauf, dass, wenn Erfahrungen gemacht wurden, ein gewisser Wissenstransfer zustande kommt. Ich habe den Eindruck, dass da hervorra­gende Arbeit geleistet wird.

Abschließend so in die Runde: Ich glaube nicht, dass die Migrationsproblematik nur mit dem Motto Grenzen weg! gelöst werden kann, wie es die Grünen vorschlagen. Ich glaube aber auch nicht, dass das FPÖ-Motto Grenzen rauf! uns ans Ziel bringen wird. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Zum Schluss kommend: Ich glaube, dass dieses Institut wertvolle Ergebnisse liefern wird, die einen ordentlichen Diskurs und ordentliche Entscheidungen in diese Richtung möglich machen. – Auf diesem Weg alles, alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

13.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


13.45.23

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt diskutieren wir auch die Rücknahme des Vorbehaltes zur UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes von Frauen.

Das ist der dritte Vorbehalt, den wir bei CEDAW jetzt zurücknehmen. Der erste Vor­behalt bezog sich auf die Nachtarbeit von Frauen, den haben wir 2006 zurück­genommen. Es gab einen weiteren Vorbehalt, da ist es um militärische Dienstleis­tungen gegangen, sprich um die Ausübung von Militärdiensten durch Frauen. Das haben wir im Jahr 2000 zurückgenommen. Nun wurde auch der letzte Vorbehalt zurückgenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 125

CEDAW ist ein sehr wichtiges Instrument für die Gleichstellungspolitik auf inter­nationaler Ebene. Österreich hat seit 1. Jänner 2015 nun erstmalig ein Mitglied im CEDAW-Komitee, nämlich Frau Dr. Lilian Hofmeister. Sie war Ersatzrichterin des Verfassungsgerichtshofes, ist eine sehr prononcierte Frauenpolitikerin, eine versierte und profunde Kennerin des Rechts und ist nun erstmals für Österreich in diesem Komitee tätig. Ich wünsche ihr dazu sehr viel Erfolg und Glück. Ich habe erst gestern mit ihr telefonieren können. Sie ist sehr motiviert, war gerade in Genf, hat in diesem sehr wichtigen Bereich schon mitarbeiten können.

Ich möchte sagen, wir nehmen jetzt durch Rücknahme dieser Vorbehalte diese Emp­fehlungen der Länderberichte des CEDAW-Komitees auf. Der „7./8. Länderbericht Österreichs“ liegt seit Februar 2013 vor. Wir folgen den Empfehlungen. Diese Empfeh­lungen werden von den Mitgliedsländern sehr ernst genommen. Österreich hat grund­sätzlich eine gute Beurteilung erfahren. Alle vier Jahre wird so ein Bericht gelegt. Ich wünsche Frau Dr. Hofmeister für diese wichtige Arbeit viel Erfolg, auch im Sinne Österreichs. (Beifall bei der SPÖ.)

13.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte.

 


13.48.36

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich wollte eigentlich nicht zu diesem Thema sprechen, aber die Ausfüh­rungen des Herrn Pilz haben mich dazu bewogen, hier einmal Licht ins Dunkel zu bringen, zu erzählen, wie die grüne Politik in der Flüchtlingsthematik ausschaut.

Ich war vor einigen Jahren als Ersatzmitglied des Europarates im Migrationsausschuss vertreten. Hauptmitglied war der Grüne Van der Bellen. Er war fast nie da, deswegen habe ich dort immer teilnehmen können. Und jetzt kommt’s: Ich habe diese Mittelmeer-Problematik schon damals im Migrationsausschuss angesprochen. Und nicht nur das, ich habe mich dort auch bemüht, einen Bericht über dieses Thema machen zu dürfen, nämlich über die Frontex und die Boatpeople-Problematik.

Diese Katastrophen, die jetzt eingetreten sind, habe ich schon damals „prophezeit“, weil in diese Richtung nichts getan worden ist. Es war eine ganz einfache Rechnung, es war klar, dass das einmal passieren würde. Da wurden in der Zwischenzeit viele, viele Menschenleben geopfert, weil die Politik nicht reagiert hat.

Ich habe damals diesen Bericht beieinander gehabt, mit allen Unterschriften. Das ist nicht so einfach, weil man von sieben verschiedenen Ländern Abgeordnete braucht, die dem zustimmen, und dann 21 Unterschriften. Das habe ich geschafft. Dann wurde ich aber von dort abgezogen. Dieser Bericht hätte vom Grünen Van der Bellen weitergeführt werden können, das wurde aber nicht gemacht. Stattdessen wurde das den Engländern übergeben, die das dann versenkt haben.

Also, meine Damen und Herren, wenn hier ein grüner Pilz herausgeht und sich darüber aufregt, dass die vielen Menschen ums Leben gekommen sind, so muss ich sagen: Sie hätten es mit Ihrer Fraktion in der Hand gehabt, Milderung herbeizuführen oder das zu verhindern.

Ich habe nämlich dort gefordert, dass die Frontex direkt an der afrikanischen Grenze patrouillieren darf, dass zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen werden, damit diese Boatpeople nicht mehr aufs Meer gebracht werden; und das wäre alles möglich gewesen, wenn etwas durchgeführt worden wäre. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Sie hätten es in der Hand gehabt, aber Sie wollen lieber, dass die Flüchtlinge übers Meer kommen und ihr Leben aufs Spiel setzen. Das ist Ihre Politik und das sollen die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 126

Menschen draußen auch einmal wissen! – Danke. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie des Abg. Prinz.)

13.50

13.50.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise einer der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Außen­politischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens, in 293 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems, in 310 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend Such- und Seenotrettungs­programme der EU zur Verhinderung weiterer Todesfälle im Mittelmeer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 70.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein reguläres Resettle­ment­programm für Österreich und die EU.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer effektiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mare Nostrum II als europäische Seenotrettung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 127

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Burundi zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubi­gung, in 373 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes von Frauen, in 489 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

13.54.346. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 963/A(E) der Abge­ordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ausweitung des Mandats der UN-Mission MINURSO (497 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Johannes Rauch. – Bitte.

 


13.54.58

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außenminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Österreich ist, wie wir heute schon gehört haben, traditionell ein Land, das sehr stark im multilateralen Kontext denkt, aber auch handelt. Davon zeugt das Engagement Österreichs bezie­hungsweise dieser Bundesregierung in Organisationen wie dem Europarat, der OSZE und eben in diesem Fall, zum Entschließungsantrag speziell, das Engagement in den Vereinten Nationen wie auch die Übernahme von Mitverantwortung, Mitbestimmung für eine gemeinsame europäische Außenpolitik. Zudem sind unser Außenminister und die gesamte Regierung sehr engagiert im Bereich der Menschenrechte und auch des Minderheitenschutzes.

Dazu vielleicht noch ein Wort zum Kollegen Peter Pilz. Ich schätze deine Debatten­beiträge sehr, aber ich glaube, in dem Debattenbeitrag vorher hast du einfach nicht die richtige Tonalität gefunden. Wir reden dort von einer Tragödie, die sich im Mittelmeer abspielt, und ich glaube, da sollten wir gemeinsam nach Lösungen suchen. (Zwischen­ruf des Abg. Pilz.) Wenn du dem Außenminister vorwirfst, er würde nur reden, muss ich sagen, das stimmt einfach nicht. Unser Außenminister wie auch die Innenministerin haben in diesem Bereich als einziges EU-Land konkrete Vorschläge gemacht. Dass man zu der Sache selber unterschiedlicher Meinung sein kann, ist vollkommen legitim; aber wenn wir über Menschenrechte, Flüchtlinge, menschliche Tragödien diskutieren, sollte, glaube ich, eine gewisse Tonalität im Hohen Haus gewährleistet sein. Zur Sache selber kann man immer alles diskutieren. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 128

Der Entschließungsantrag, der uns heute vorliegt, nimmt Bezug auf eine aus meiner Sicht notwendige und richtige Ausweitung eines Mandats der UN-Mission MINURSO in der Westsahara. Es geht darum, auch die Menschenrechtsbeobachtung ins Mandat aufzunehmen. Es ist ein sehr altes Mandat, in dem es ursprünglich um ein Referendum über die Unabhängigkeit der Bevölkerung in der Westsahara, Königreich Marokko, ging.

Bislang umfasst diese UNO-Mission vor allem die Überwachung des Waffenstillstandes zwischen dem Königreich Marokko und eben dieser Organisation Frente Polisario. Trotz der angespannten Menschenrechtssituation verfügt MINURSO über keine spe­zifischen Komponenten, die die Menschenrechtsbeobachtung betreffen. Genau auf diese Menschenrechtsbeobachtung zielt dieser Entschließungsantrag ab.

Wir wissen alle, dass das UN-Mandat in dieser Form am 1. Mai ausläuft und der UNO-Sicherheitsrat am 28. April für ein weiteres Jahr dieses Mandat verlängern soll. Es wäre zu begrüßen, wenn sich in dieser Mandatsverlängerung auch der Inhalt unseres gemeinsam formulierten Entschließungsantrages wiederfinden würde, eben bezüglich Menschenrechtsbeobachtung in diesem Bereich Westsahara. – Vielen Dank, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

13.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Muttonen. – Bitte.

 


13.58.12

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Der Konflikt, den wir in diesem Entschließungsantrag behandeln, nämlich jener in der Westsahara zwischen den Westsaharauis und der marokkani­schen Besatzung, wird leicht von uns vergessen angesichts der vielen bewaffneten Konflikte, Krisen und humanitären Katastrophen in dieser Region.

Seit Ende des Bürgerkrieges 1991 läuft der Konflikt vergleichsweise friedlich ab, die Lage ist halbwegs stabil. Er ist aber weit davon entfernt, gelöst zu werden. Zahlreiche Menschen dieser Region, darunter vor allem sehr viele Jugendliche, sind frustriert, fühlen sich zu Recht ausgegrenzt und sehen keine Perspektive für ihr Leben.

Die Situation ist also eine gefährliche Mischung. Sie ist sicherlich ein guter Boden für Terrorgruppen, und sie gefährdet diese momentan relativ stabile Situation. Wir müssen also verstärkt an einem Lösungsprozess arbeiten, wir brauchen einen friedlichen Lösungsprozess für diesen Konflikt. Daher ist es besonders wichtig, die UNO-Friedensmission MINURSO in der Westsahara endlich mit einem Mandat zur Men­schenrechtsbeobachtung auszustatten. Dies wurde bisher von Frankreich und Marokko blockiert. Ein solches Mandat wäre aber wichtig, denn wie nationale und auch inter­nationale Menschenrechtsorganisationen festhalten, stellen die schweren Menschen­rechtsverletzungen, unfaire Gerichtsverhandlungen und das Misstrauen in die marokkanische Justiz nach wie vor für jeden Versuch, zu einer Lösung des Konflikts zu kommen, ein Hindernis dar – trotz der Fortschritte, die die marokkanische Regierung in den letzten Jahren gemacht hat.

Mit einem Menschenrechtsmandat könnte die UNO-Friedensmission helfend ein­grei­fen. Sie könnte helfen, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und aufzu­klä­ren, und sie könnte helfen, das Vertrauen zwischen den Konfliktparteien wieder zu verbessern.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag setzen wir uns für ein stärkeres Engagement Österreichs in diesem vergessenen Konflikt ein. Der Antrag wurde im Außenpolitischen Ausschuss diskutiert und einstimmig angenommen. Ich hoffe daher auch hier auf eine breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.01



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 129

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


14.01.57

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir haben im Ausschuss zugestimmt, und wir werden auch hier zustimmen, aber nicht weil das so ein Superantrag ist und weil das so wichtig ist, sondern weil uns der Herr Außenminister zugesagt hat, dass für Österreich keinerlei finanzielle Belastungen damit verbunden sind. Daher haben wir nichts dagegen, dass diese UNO-Mission auch Menschenrechtsfragen beurteilt und überprüft – dagegen ist ja nichts einzuwenden, das ist sicher löblich, und ich bin auch sicher, dass der Antrag gut gemeint ist.

Trotzdem darf man aber eines nicht vergessen: Diese MINURSO ist eine der unnö­tigsten und ineffizientesten UNO-Missionen, die es gibt – die Kollegin hat es ohnehin gesagt: Seit 1991 herrscht de facto Waffenstillstand. Die Vorbereitung einer Volksab­stimmung in der Westsahara ist Illusion, trotzdem wird sie eifrig weiterbetrieben, und trotzdem überweist Österreich pro Jahr immerhin 300 000 € – so wenig ist das auch nicht! – für diese Spezialmission. Das wird nämlich nicht aus dem allgemeinen UN-Budget gedeckt, sondern durch Direktzahlungen von einzelnen Staaten, darunter auch Österreich, finanziert.

In einer Zeit, in der die ganze Region in die Luft fliegt, wo es praktisch überall schwerste Menschenrechtsverletzungen gibt, wo es Millionen Flüchtlinge gibt, wo in Algerien eine finstere Diktatur herrscht, Zehntausende Menschen verschwinden und eingesperrt sind, wo Libyen desintegriert ist, wo in Ägypten eine harte Militärdiktatur herrscht, es etwa 25 000 politische Gefangene gibt und alleine in den letzten drei Monaten über tausend Todesurteile aus politischen Gründen gefällt worden sind, wo es die Saudis geschafft haben, die Infrastruktur des Jemen so weit zu zerstören, dass man heute davon ausgeht, dass die Hälfte der Bevölkerung ihre Lebensgrundlage verloren hat und sich wahrscheinlich in den nächsten Monaten aufmacht, um zu flüchten oder auszuwandern (Zwischenruf der Abg. Muttonen) – vor diesem Hinter­grund ist das Problem der Westsahara, das seit zwei Jahrzehnten nicht mehr aktuell ist, zu sehen. Dort ist die Lage relativ stabil und gut, dort haben wir mit Marokko ein Land, das noch eines der relativ demokratischsten Systeme hat, wo es in den Gerichtsverfahren noch am relativ besten aussieht, wo es ein Recht auf einen Verteidiger gibt.

Gerade dorthin jetzt den Schwerpunkt zu legen ist – ich möchte nicht sagen: naiv – gut gemeint, aber wahrscheinlich nicht wirklich wichtig. Trotzdem: Wir stimmen zu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


14.03.32

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Friedenspolitische Maßnahmen brauchen nicht nur Zeit, sondern in erster Linie Kontinuität. Jede friedenspolitische Maßnahme, die abrupt und ohne nachhaltige Betreuung abgebrochen wird, wäre dann tatsächlich eine unnötige friedenspolitische Maßnahme. Hingegen können kontinuierliche friedenspolitische Maßnahmen nicht unnötig und umsonst sein.

Eine solche Erweiterung in Richtung Menschenrechtsbeobachtung ist wichtig und richtig. Ich glaube, dass es viel mehr derartige Initiativen geben sollte, nicht nur in die-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 130

sem Zusammenhang, denn friedenspolitische Maßnahmen – wie diese Beob­achtung, aber auch die Wahlbeobachtung der OSZE und anderer Organisationen sowie multilaterale Übereinkommen – sind einfach wichtig. Dass Österreich in Bezug auf all diese Formen partizipiert, ist ein großer und richtiger Schritt.

Dennoch ist anzumerken, dass multilaterale Außenpolitik auch Geld kostet. Die Frage ist, wie sich – heute hatten wir schon die Debatte über den Bundesfinanzrahmen – ein Minus von 10 Millionen € im nächsten Jahr und weitere Reduzierungen und Einschnitte im Außenministerium dann tatsächlich auswirken werden, denn: Außenpolitik braucht natürlich Fokus, aber sie braucht auch Geld.

Wenn es darum geht, Botschaften zuzusperren oder zu reduzieren, finden Sie sicher keine Freunde und Freundinnen bei den Grünen – ganz im Gegenteil. Geht es um die Förderung des Ausbaus von multilateralen Zusammenschlüssen, würden Sie solche finden, aber auch das braucht natürlich Geld. Das heißt: Jede Kürzung im Außenminis­terium ist tatsächlich eine Kürzung der Außenpolitik, und da werden wir sicher nicht mitgehen. (Beifall bei den Grünen.)

14.05

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


14.05.28

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach Berichten von Human Rights Watch gibt es schwere Menschenrechtsverletzungen sowohl unter den Sahauris, die unter der marokkanischen Herrschaft leben, als auch unter jenen Menschen, die in isolierten Flüchtlingslagern in Algerien leben.

Die Beobachtung der Einhaltung der Menschenrechte wäre ein wichtiges Instrument, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und Vertrauen zwischen den Konfliktparteien aufzubauen. Daher unterstützen wir diesen Entschließungsantrag zur Ausweitung des UN-Mandats um eine spezifische Komponente zur Beobachtung der Einhaltung der Menschenrechte. Das ist auch deshalb wichtig, weil in diesem Rahmen allfällige Aktivitäten der radikal-islamischen IS rechtzeitig erkannt werden können.

Wir sind auch dafür, dass Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrates Zugang erhalten und die Menschenrechtssituation in den betreffenden Gebieten überwachen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abg. Kitzmüller.)

14.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


14.06.46

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Herzlichen Dank, dass wir diesen wichtigen Beschluss heute wahrscheinlich einstim­mig fassen können, nämlich dass die UNO auch das Recht bekommt, die Menschenrechtssituation für die Sahauris im von Marokko besetzten Gebiet zukünftig beobachten zu können.

Ich habe allerdings den Eindruck, dass einige meiner Vorredner die Situation in dieser schwierigen Region Nordafrikas nicht genau kennen oder, so wie es Kollege Hübner gemacht hat, die Situation von über hunderttausend Flüchtlingen, die, von den marokkanischen Besatzungsmächten vertrieben, seit mehr als 35 Jahren in der prallen Sonne mitten in der Sahara in Flüchtlingslagern leben, relativieren. Menschliches Leid ist nicht relativierbar, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 131

Ich habe bisher zweimal die Möglichkeit gehabt, diese Flüchtlingslager zu besuchen: Anfang der achtziger Jahre, als die Frente Polisario noch den bewaffneten Befreiungs­kampf gegen die marokkanischen Truppen geführt hat, und im Vorjahr, wo ich sehen konnte, wie über hunderttausend Menschen – vor allem junge Menschen – es trotz der menschenunwürdigen Lebensbedingungen in der Sahara geschafft haben, einen friedlichen Prozess einzuleiten. Seit 1991 haben sie die Kriegshandlungen eingestellt, um der marokkanischen Seite kein Argument zu geben, weiterhin gegen die Abhaltung eines Referendums zu sein. Sie haben es geschafft, durch eigenes Engagement und internationale Unterstützung, und zwar auch mit Unterstützung Österreichs, ein Staats­wesen aufzubauen, mit Kindergärten, Schulen, einem Spitalswesen und bescheidener Landwirtschaft, die versucht, die Flüchtlinge zu ernähren – in der Hoffnung, dass es doch zu einem Referendum kommt und das Selbstbestimmungsrecht ihres Volkes umgesetzt wird. Diese Menschen sind enttäuscht von der internationalen Staatenge­mein­schaft, aber bereit, friedlich zu bleiben.

Ich gehe jetzt nicht auf die Ausführungen des Kollegen Bösch im vorigen Tages­ordnungspunkt ein, aber zum Kollegen Hübner möchte ich sagen: Es ist nicht relativierbar. Dort leben Menschen, die mit Napalm-Bomben im Entkolonialisierungs­prozess aus ihrer Heimat vertrieben wurden, die nichts anderes wünschen, als friedlich zu leben und ihr Selbstbestimmungsrecht in Anspruch nehmen zu dürfen, das wir für andere Völker in Europa und weltweit selbstverständlich auch fordern.

Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn sich der eine oder andere Zeit nimmt: Ich bin gerne bereit, ein Privatissimum in dieser Frage zu geben, weil mir das nicht nur ein politisches Anliegen ist, sondern auch ein menschliches. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Ich möchte deshalb abschließend vor allem auch jenen Österreicherinnen und Österreichern danken, die sich seit Jahrzehnten nicht nur in der Entwicklungszusam­menarbeit, sondern auch mit humanitären Maßnahmen in der Westsahara engagieren: Das ist allen voran die Österreichisch Saharauische Gesellschaft mit der Landtags­abgeordneten Karin Scheele und vielen anderen, die Jahr für Jahr im Rahmen der Aktion „Ferien vom Krieg“ Kinder nach Österreich einladen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin da jedes Mal dabei, und, Kollege Hübner, das größte Abenteuer für diese Kinder ist eine österreichische Wasserleitung, aus der frisches Wasser in Trinkwas­serqualität kommt. – Nicht relativieren, sondern sich engagieren, und dieser Konflikt soll nicht länger vergessen bleiben! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

14.10

14.10.47

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 497 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Ausweitung des Mandats der UN-Mission MINURSO.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 71.)

14.11.19 7. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 907/A(E) der Abge­ordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 132

Straftatbestand: Verteidigung von Menschenrechten und freie Meinungs­äuße­rung – Freiheit für den Menschenrechtsaktivisten und Anwalt Waleed Abulkhair (498 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


14.11.45

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Fall waren sich – zumindest im Ausschuss – alle Abgeordneten einig: Das sind Dinge, die wir nicht hinnehmen dürfen und nicht hinnehmen können und gegen die wir auch als Abgeordnete unsere Stimme erheben müssen, denn dass der Anwalt eines politisch Verfolgten nach erfolgter Vertretung – nicht nach erfolg­reicher Vertretung, aber nach erfolgter Vertretung – dann selbst nach Terrorgesetzen angeklagt und zu 15 Jahren Haft verurteilt wird, das kennen wir, zumindest in Europa, schon seit 200 Jahren nicht.

Ich habe einmal nachgeschaut: Weder bei den Nationalsozialisten hat es Verfolgung von Verteidigern gegeben, noch im stalinistischen System, da hat es meistens über­haupt keine Verteidiger gegeben. (Abg. Heinzl: Also im Nationalsozialismus gab es eine echte Verteidigung!?) Das erste Mal, wo ich darauf gestoßen bin, das war das Verfahren gegen Ludwig XVI., das war aber schon 1792. (Abg. Weninger: national­sozialistischer Rechtsstaat?! – Wahnsinn! Jüdische Rechtsanwälte waren nicht ? Es gab kein Berufsverbot?) Damals ist tatsächlich der Verteidiger Raymond de Sèze nach dem Schlussplädoyer und nach seinem Versuch, an das Volk zu appellieren, festge­nommen und in der Folge zum Tode verurteilt worden. Das Urteil wurde aber nicht mehr vollstreckt, weil Robespierre schon davor exekutiert worden ist. Deswegen ist de Sèze entlassen worden.

Das zeigt also: Da ist ein Land schon wirklich weitab davon, was wir in den letzten 200 Jahren erlebt haben, da gibt es Handlungsbedarf, und zwar auch insofern, als dieses Land ja weiterhin von vielen – leider auch von vielen in Europa – als Verbündeter gesehen wird und man glaubt, mit diesem Land gegen den Terror kämpfen zu müssen. Solche Länder sind keine Verbündeten, solche Länder sind vor allem keine nachhaltige Lösung für die Probleme der Region, solche Länder sind vielmehr potenzielle Bomben, die irgendwann einmal in die Luft gehen werden, wenn sie sich nicht ändern, und da ist es gut, wenn wir unsere Stimme erheben.

Nicht ganz so gut gefällt mir, dass wir immer nur in einem Einzelfall die Stimme erhe­ben und nicht einmal generell die europäischen Institutionen auffordern, mit Ländern, die sich so aufführen und die die Gesetze so auslegen wie Saudi-Arabien, die Zusam­menarbeit zu beenden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. – Bitte.

 


14.14.05

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Hübner, es ist immer einfach, etwas zu beenden. Schwie­riger als eine Zusammenarbeit zu beenden ist immer der Dialog, aber der Dialog ist der richtige Weg. Das ist mein Zugang zu diesen Fragen, Sie haben da einen anderen. Dies wollte ich nur auf Ihre letzten Sätze replizierend anmerken.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 133

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die heutige Sitzung mit einer Gedenkminute für die Opfer von Gewalt, Mord und Vertreibung begonnen. Vor 100 Jahren haben sich jene Ereignisse zugetragen, bei denen Armenier und andere christ­liche Bevölkerungsgruppen in einer Form in ihren Rechten verletzt worden sind, dass Papst Franziskus davon gesprochen hat, dass das der erste Genozid des 20. Jahrhunderts war. (Abg. Weninger: Das war nicht der erste!)

Den Papst soll man nicht korrigieren (Abg. Weninger: Doch!), wenn es möglich ist. (Abg. Kitzmüller: Doch, bitte!) – Reden Sie mit dem Kollegen Cap und fragen Sie ihn, was er vom Papst Franziskus hält! Um die Verwendung dieses Wortes gibt es viele Kontroversen, meine Damen und Herren, und ich möchte jetzt auch nicht nach einer präzisen juristischen Definition suchen. Wir wollten heute auch niemanden kränken. Wir sind uns durchaus bewusst, dass man diesbezüglich sehr sensibel vorgehen muss, aber wir haben heute – auch alle Klubobmänner außerhalb des Plenums – hier im Haus übereinstimmend unsere Position noch einmal dargelegt.

Warum sage ich das zu Beginn meines Redebeitrages? – Weil wir diese Debatte, die diesen Tagesordnungspunkt auch betrifft, im Gesamten sehen müssen. Wir haben einerseits die Zusammenarbeit zu suchen, und zwar gerade auch mit Staaten wie Saudi-Arabien oder auch mit China, um das direkt anzusprechen: Ich komme jetzt gerade von einem Gespräch mit Vertretern aus dem Tibet, wo es auch nicht einfach ist, diesen Dialog zu führen. Aber Österreich hat diesbezüglich eine Tradition als ein Ort des Dialogs, und ich zumindest werde alles tun, damit Österreich diese Tradition auch in Zukunft beibehalten kann. Auch als Parlament sollten wir einen Beitrag leisten, wenn es darum geht, Armenien und die Türkei zu ermuntern, normale diplomatische Beziehungen zu schaffen, oder wenn es darum geht, weltweit etwas für Religionsfrei­heit zu tun.

Das ist das eine, aber das andere ist genauso klar: Menschenrechtsverletzungen sind dort, wo es solche gibt, anzusprechen – da kann man keinen Kompromiss finden. Men­schen­rechte sind nicht teilbar, und daher kann man darüber auch nicht verhandeln. Was im Fall von Raif Badawi an vermeintlicher Rechtsprechung gesche­hen ist, ist natürlich riesiges Unrecht, daran gibt es auch von unserer Seite keinen Zweifel.

Daher halte ich es für gut, dass wir immer wieder diese Debatten im Haus haben. Ich halte es auch für gut, dass wir heute diese gemeinsame Erklärung aller sechs Klubobleute fassen konnten.

Es ist ein langer, schwieriger Weg, auf dem wir gerade durch ISIS jetzt eigentlich Rückschläge miterleben mussten, und das in unserem Jahrhundert, wo niemand geglaubt hätte, dass so etwas möglich ist. Aber umso wichtiger ist es, Brücken zu bauen und diesen Dialog nicht abbrechen zu lassen.

Diesbezüglich bitte ich Sie auch um Verständnis für die Position der österreichischen Bundesregierung. Ich halte diese Position wirklich für die einzige Möglichkeit, gerade bei den neuen Bedrohungen, die auf uns zukommen, alles zu tun, um auch in Saudi-Arabien jene zu stärken, die für Menschenrechte eintreten. (Abg. Neubauer: Faymann ?) Auch wenn es nur einen kleinen Fortschritt gibt, es gibt immer wieder Fortschritte.

Ein letzter Satz: Ich hätte mir nie gedacht, noch diese Woche von der Türkei betreffend Armenien eine solche Wortmeldung wie heute zu hören – da hat die Reaktion auf die Rede des Papstes vor einer Woche noch völlig anders geklungen.

Man soll also nie die Hoffnung aufgeben, wenngleich es manchmal schwierig ist, hier tatsächlich berechtigt hoffen zu können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.19



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 134

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


14.19.17

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Klubobmann Lopatka, Sie meinen: Roma locuta, causa finita!, aber ich glaube, dass der jetzige Papst das nicht mehr so eng sieht, sondern vielmehr sehr schnell agiert. Das ist einer der vielen Punkte, warum ich seine Art der Präsentation, der Rhetorik, der Kritik, der Aufarbeitung eigentlich sehr schätze. Er wird möglicherweise in Zukunft dafür sorgen, dass Prozesse wie die Rehabilitation von Galileo Galilei im Vatikan nicht 500 Jahre dauern, sondern vielleicht etwas schneller ablaufen.

Aber zum eigentlichen Thema, das wir heute zu behandeln haben: Es ist das Problem, dass diese Form der Interpretation des Islam, wie es in Saudi-Arabien geschieht, eine Interpretation ist – und das Problem dieses Dialogzentrums ist, dass wir damit faktisch so tun, als wäre das die offizielle Interpretation des Islam. Die Wahhabiten sind die Wahhabiten! Wir sehen das jetzt vor allem vor dem Hintergrund des Konfliktes zwischen Sunniten und Schiiten, die untereinander auch wieder in verschiedenen Strömungen miteinander konkurrieren.

Es ist nicht unsere Aufgabe, Partei zu ergreifen und zu sagen, dass für uns eigentlich die Sunniten der wahhabitischen Interpretation genau die Hauptgesprächspartner für einen Dialog sind. In Wirklichkeit müssten sie einmal ein Dialogzentrum des Islam untereinander begründen und einmal untereinander debattieren, denn das, was wir jetzt im Jemen hatten, ist nicht nur der Konflikt, dass zwei Regionalmächte, sprich der Iran und Saudi-Arabien, um Einflusssphären kämpfen, sondern es hat anscheinend auch einen religiösen Hintergrund: Schiiten – Sunniten.

Ich glaube, wir sollten es schon ein bisschen vor diesem Hintergrund sehen. Warum gerade Spanien, der Vatikan und alle da so eine Bedeutung hineininterpretieren, da müsste man fast schon jemanden von diesen beiden einladen, dass sie uns das erklären. Aber es ist grundsätzlich richtig und gut, wenn es Dialogzentren gibt. Es kann von mir aus viele Dialogzentren geben, das ist auch in Ordnung. Nur muss da auch eine klare Wertebasis sein: Menschenrechte, Demokratie, all diese Dinge.

Ja, wenn es das gleiche Zentrum – was der Abgeordnete Pilz in einer Sitzung gesagt hat –, das es hier in Wien gibt, wo man für Religionsfreiheit und Einhaltung der Men­schenrechte sorgt, auch in Riad gibt, dann ist das nicht nur polemisch, sondern hat das eigentlich irgendwo den wahren Kern, dass die das auch akzeptieren sollten, wenn hier wirklich eine Entwicklung vor sich geht. Es ist daher nicht grundsätzlich falsch, wenn es so etwas gibt, aber man sollte das auch richtig interpretieren, damit es nicht in die falsche Richtung geht.

Dazu möchte ich noch etwas sagen. Wenn es stimmt – ich habe da keine Gespräche geführt –, dass quasi für die Fortsetzung des Dialogzentrums in genau dieser und keiner anderen Form seitens Saudi-Arabiens ein ökonomischer Druck ausgeübt oder gar gesagt wird, wir ziehen uns aus der OPEC, aus Wien oder sonst etwas zurück, dann ist das natürlich alles inakzeptabel! Das ist ja auch eine Form von Einmischung. Genauso, wenn sie kritisieren, dass wir sagen: Na hallo, was hier abläuft – dass der Rechtsanwalt jetzt ins Gefängnis gehen muss, der am Anfang mit Peitschenhieben traktiert worden ist, und sich jetzt zum Islam bekennen muss –, das alles hat mit Menschenrechten, Demokratie und einem geordneten Rechtswesen absolut nichts zu tun! Die haben das zu akzeptieren, dass wir das selbstverständlich kritisieren.

Wenn das Dialogzentrum in Zukunft einen Sinn haben soll, dann auch den, dass das der Ort der kritischen Reflexion und Auseinandersetzung mit den Zuständen auch in Saudi-Arabien selbst ist. Dann ist es in Ordnung. Da kann man aber dann nicht sagen: Vorsicht, der Geldgeber!, und: Nicht jeden Freitag finden Hinrichtungen statt!, sondern


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 135

dann muss dort drinnen ein ganz klares Wort geführt werden. Das ist, finde ich, richtig und wichtig.

Ansonsten freue ich mich auch darüber, dass wir hier diese gemeinsame Erklärung der Klubobleute zu dem Genozid gegenüber den Armeniern deutlich gemacht haben. Das ist einer der vielen, vielen Punkte, wo die Türkei noch einiges zu leisten hat, um über­haupt auf Augenhöhe ein Gesprächspartner für einen allfälligen Beitritt zu sein – dem ich grundsätzlich skeptisch und ablehnend gegenüberstehe! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen.)

14.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


14.23.41

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Minister! Die Verurteilung von Raif Badawi hat bereits 2012 großes internationales Aufsehen erregt. Bis dieses Aufsehen auch bei uns in Österreich angekommen ist, dauerte es ein bisschen. Man muss dazu sagen, dass in erster Linie die Zivilgesellschaft den Fall Raif Badawi groß gemacht, erklärt und öffentlich diskutiert hat. Es waren vor allem die zivilgesellschaftlichen Grup­pen in Kanada, Australien, Norwegen, der Schweiz und Österreich, ausgehend aus Kanada, weil Raif Badawis Frau in Kanada mit den drei Kindern leben kann. Sie konnte dort nach der Verhaftung ihres Mannes über Umwege Asyl finden.

Das heißt, erst 2014 kam es zu einer Entschließung im österreichischen Parlament, mit der auch der österreichische Minister aufgefordert wurde, alle diplomatischen Kanäle und Kräfte dafür einzusetzen, Raif Badawi freizulassen und ihm die Möglichkeit zu geben, tatsächlich auszureisen.

Jetzt gehen wir gemeinsam einen Schritt weiter. Und zwar geht es nun auch thema­tisch ganz klar um den Anwalt Raif Badawis, nämlich um Waleed Abu al-Khair, der zu 15 Jahren Haft und einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde, weil er eben der Anwalt Raif Badawis war und ist und weil er sich dafür eingesetzt hat, in Saudi-Arabien Menschenrechte tatsächlich einzuhalten. Das ist schon ein klares Zeichen für den Umgang des saudi-arabischen Regimes mit Andersdenkenden, mit Oppositionellen, mit Menschen, die ganz klar und offen sagen und es sich auch trauen, ganz klar und offen zu sagen, dass Meinungs-, Medien- und Religionsfreiheit essenzielle Bestand­teile einer Gesellschaft, einer Kultur und auch eines Zusammenlebens sind.

Deshalb ist es auch so wichtig und richtig, ganz klar gegen das Saudi-Zentrum am Wiener Ring aufzutreten, ganz klar aufzuzeigen, was denn dieses wahhabitische System tatsächlich bedeutet. Solange ein Dialogzentrum, so-called Dialogzentrum, ausschließlich von einem saudi-arabischen Regime finanziert wird, so lange ist es kein interreligiöses Zentrum – das muss ihnen endlich auch bewusst werden – und so lange wird es auch immer die Forderung geben, dass dieses interkulturelle, interreligiöse Zentrum geschlossen wird. (Beifall bei den Grünen.)

14.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


14.26.33

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schicksale des Bloggers Raif Badawi und auch seines Anwaltes sind ja leider keine Einzelfälle. Wenn man sich das anschaut, dann sieht man, dass sie exemplarisch für das menschenfeindliche Rechtssystem Saudi-Arabiens stehen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 136

Menschenrechtsaktivisten und Kritiker der dortigen religiösen Gruppierungen werden regelmäßig zu drakonischen Strafen verurteilt. Auch Folter ist auf der Tagesordnung. Saudi-Arabien gehört weltweit zur Spitze bei Hinrichtungen. Zumindest 90 Todesurteile wurden laut Amnesty International im Jahr 2014 verhängt, in einem Fall aufgrund von Hexerei.

Raif Badawi wurde, wie Sie wissen, unter anderem zu tausend Stockhieben verurteilt. Das ist eine Hinrichtung auf Raten, das wurde auch immer wieder festgehalten. Der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte bezeichnet diese Strafe als grausame und unmenschliche Bestrafung, die nach dem Völkerrecht und insbesondere nach dem Übereinkommen gegen Folter verboten ist.

Saudi-Arabien hat dieses Übereinkommen ratifiziert; Österreich ist wie Saudi-Arabien Vertragspartner des Übereinkommens gegen Folter. Daher ist es in meinen Augen auch keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten, sondern unsere Pflicht, auf die Einhaltung der Verträge zu drängen und Saudi-Arabien zur Abschaffung der Prügel­strafe aufzufordern.

Ich glaube, was jetzt wichtig ist, ist, dass der politische und diplomatische Druck aufrecht bleibt, denn nur so hat Raif Badawi bisher überlebt. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.28

14.28.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, seinen Bericht 498 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 498 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Freilassung und Amnestie für Raif Badawi und seinen Anwalt Waleed Abulkhair.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 72.)

14.29.208. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 818/A(E) der Abge­ordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Petra Bayr, MA, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Globale Partnerschaft für Entwicklung (499 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


14.29.55

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Tragödie im Mittelmeer erschüttert uns und lässt uns sehr darüber nachdenken, was man verbessern kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 137

Auf das Schärfste zurückweisen möchte ich die Vorwürfe von Kollegen Pilz, der in persönlicher Art und Weise dem Minister Kurz hier Hartherzigkeit vorgeworfen hat. Das ist einfach nicht angebracht und billiges Kleingeld. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass Menschen, die nicht hungern, die eine Beschäftigung haben, die ihren Lebensunterhalt durch Erwerb verdienen können, die Perspektiven haben und in Frieden leben, nicht freiwillig auf die Flucht gehen und ihr Leben riskieren. Deshalb begrüße ich auch außerordentlich den Vorstoß von Bundes­minister Kurz, langfristig zu wirken und die Mittel für Entwicklungszusam­menarbeit und humanitäre Hilfe auch zu verstärken, auszubauen und zu forcieren.

Auch Bundeskanzler Faymann hat ja zugesagt, diesen Vorstoß zu unterstützen – was aber auch bedeutet, dass hier zusätzliche finanzielle Mittel aufgestellt werden müssen. Man weiß, wie knapp das Budget im Außenressort ist. Man muss sich auch immer wieder klarmachen, dass Entwicklungszusammenarbeit eine Gesamtstrategie der gesamten Bundesregierung ist, was auch die Finanzierung und die Umsetzung betrifft.

Wir werden heute auch einen Entschließungsantrag zum Ausbau des Stufenplans einbringen, wie er im Regierungsprogramm vorgesehen ist. Außerdem gibt es einen weiteren Entschließungsantrag, vor einem Jahr haben wir auch die inhaltlichen Eckpunkte diskutiert: Entwicklungszusammenarbeit, Armutsbekämpfung, Konfliktlö­sungsstrate­gien, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Friedenssicherung, Wirtschafts­partnerschaften, das alles sind wichtige Mittel und Ziele, die wir erreichen müssen, um die Situation in den afrikanischen Ländern zu verbessern.

Was aber auch wichtig ist, ist, dass wir bei uns selbst anfangen und die Fair-Trade-Strategie fortführen. Wenn wir jetzt im Parlament die öffentliche Beschaffung diskutieren, dann ist es auch wichtig, Fair Trade zu berücksichtigen, denn auch die öffentliche Hand hat eine wichtige Vorreiterrolle und Vorreiterfunktion.

Im Herbst wird die Post-2015 Agenda, werden die Nachhaltigkeitsstrategien beschlos­sen. Es wird dann auch darum gehen, wie wir das national umsetzen. Da möchte ich anregen, dass wir einen Nationalen Aktionsplan machen und diese Ziele national implementieren, auch als Gesamtstrategie aller Einrichtungen und der öffentlichen Hand.

Meine Damen und Herren! Es geht um die globale Verantwortung von Österreich. Es geht um die Menschenwürde im Ausland und im Inland. Deshalb appelliere ich auch abschließend, dass die Menschenwürde endlich in der österreichischen Verfassung festgeschrieben werden soll. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


14.35.26

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Entschließungsantrag, den wir heute diskutieren, fußt auf einer Veranstaltung, die wir vor elf Monaten im Parlament durchgeführt haben und die ja inhaltlich sehr gut gewesen ist. Wir haben uns – Franz-Joseph Huainigg hat es vorhin schon geschildert – in Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Aspekten der zukünftigen Nachhaltigkeits-Entwicklungsziele beschäftigt. Dass es allerdings elf Monate gedauert hat, zeigt, dass wir durchaus ein bisschen an unserem Tempo arbeiten können, denke ich mir. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Nachhaltigkeits-Entwicklungsziele werden den Rahmen für die Weltgemeinschaft in der Zeit von 2015 bis 2030 darstellen, wohin wir uns global entwickeln wollen. Bei diesen sogenannten Sustainable Developments oder SDGs laufen drei unterschied­liche inhaltliche Stränge zusammen, nämlich einerseits Entwicklungsagenden, also


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 138

Entwicklungsfragen und ‑dokumente, zum Beispiel auch die nicht fertig gewordenen Aufgaben, die wir in den Millenniumzielen, in den Jahrtausendzielen hatten, die wir eigentlich bis Ende 2015 umsetzen sollten.

Zum anderen betrifft dies die ganze Frage der Ergebnisse der „Rio+20“-Konferenz, wo es um Nachhaltigkeit gegangen ist. Das bringt auch den ganzen Umweltaspekt in die Ziele herein, was ich für sehr, sehr wichtig halte, weil ich glaube, dass Umwelt und Entwicklung nicht getrennt voneinander diskutiert werden können. Zum Dritten geht es auch noch um die Frage der Finanzierung von Entwicklung.

Wir haben heute in der Früh in einer ersten Lesung das Bundesfinanzrahmengesetz diskutiert. Unter den Prämissen, die da drinstehen, wird es natürlich eine ziemliche Herausforderung für Österreich, für den Außenminister sein, zu dieser Finanzie­rungskonferenz, die im Juli in Addis stattfinden wird, mit einem wirklichen Commitment zu fahren, wo es auch darum gehen wird, aus europäischer Sicht zu sagen, wie sich denn Entwicklungsgelder/‑leistungen in Zukunft entwickeln sollen. Dies soll, ganz allgemein gesehen, nach oben passieren. Wir müssen in Zukunft mehr ausgeben und unseren internationalen Verpflichtungen nachkommen.

Um da auch unterstützend zu wirken, werde ich jetzt einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen einbrin­gen. Dieser lautet:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, im Rahmen der kohärenten Gesamtverantwortung der Bundesregierung für die Entwicklungszusammenarbeit eine Strategie für die Entwick­lung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplanes zur Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bis zur Erreichung des internationalen 0,7%-Ziels vorzulegen.‘“

*****

Inhaltlich möchte ich zu den Sustainable Development Goals noch betonen, dass uns aus österreichischer Sicht vor allem zwei Themenbereiche sehr wichtig waren, die wir da hineinzubringen versucht haben: einerseits die demokratische Regierungsführung und andererseits die Rechtsstaatlichkeit. Wir haben im Speziellen auch versucht, die Rechnungshöfe als wichtige Hilfsinstrumente von nationalen Parlamenten zu stärken, weil wir glauben, dass die Kontrollfunktion von Parlamenten bei guter demokratischer Regierungsführung und bei Rechtsstaatlichkeit eine wichtige Rolle spielt.

Es gab dabei – das möchte ich betonen – ein ganz hervorragendes Zusammenspiel zwischen dem österreichischen Parlament – ich habe uns da in einigen Diskussionen auf internationaler Ebene vertreten –, dem Präsidenten des Rechnungshofes, der auch gleichzeitig Vorsitzender des INTOSAI ist, des internationalen Dachverbands der Rech­nungshöfe, sowie des Herrn Botschafters Martin Sajdik, der nicht nur unser Botschafter bei den Vereinten Nationen in New York, sondern bis Mitte des Jahres auch noch der Präsident des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen ist. Das ist die Einheit, unter deren Schirm all diese Entwicklungsprozesse laufen.

Es ist gelungen, die Rechnungshöfe gleich zweimal im Entwurf zu den SDGs zu veran­kern. Wirklich auch ganz wichtig ist mir die Frage der Universalität, sprich das Gelten dieser Ziele für alle Länder, auch für uns. Unser Auftrag in Österreich wird es sein, etwa Armut zu bekämpfen, Inklusion von Behinderten voranzutreiben, Empowerment


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 139

von Frauen zu verstärken und an nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern zu arbeiten.

Ich denke mir, das ist einerseits eine Chance, viele Leute auch in Österreich in den Gedanken zu involvieren, dass sich sieben Milliarden von uns diesen Planeten teilen und ihn auch dementsprechend unseren Kindern und Kindeskindern so hinterlassen sollen, dass auch sie noch eine lebenswerte Umwelt vorfinden und ein lebenswertes Leben darauf führen können. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stufenplan zur Erhöhung der EZA-Mittel,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 818/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Petra Bayr, MA, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Globale Partner­schaft für Entwicklung (499 d.B.).

Begründung

Entgegen der Zielsetzung zur Erhöhung der Ausgaben für Entwicklungszusam­men­arbeit bescheinigen die veröffentlichten Zahlen der OECD für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) bereits zum zweiten Mal in Folge sinkende Beiträge. Mit einer Quote von 0,26% des Bruttonationaleinkommens 2014 zählt Öster­reich weiterhin zu den Schlusslichtern in der EU.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, im Rahmen der kohärenten Gesamtverantwortung der Bundesregierung für die Entwicklungszusammenarbeit eine Strategie für die Entwick­lung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplanes zur Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bis zur Erreichung des internationalen 0,7%-Ziels vorzulegen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


14.40.10

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bereits erwähnt und auch schon besprochen wurde, gab es heute die Erste Lesung zum Bundesfinanzrahmengesetz.

Wenn man sich genau anschaut, wie es denn bei der Untergruppe 12, Äußeres, aus­sieht – jetzt abgesehen vom Minus von 10 Millionen € für nächstes Jahr, das anschei-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 140

nend beschlossen werden muss –, erkennt man, dass es auch um Herausforderungen und Wirkungsziele geht.

Eine Herausforderung ist die „Sicherstellung des österreichischen Beitrags zur Be­kämp­fung der weltweiten Armut“. Darunter steht als Wirkungsziel: „Nachhaltige Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, sowie Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern im Rahmen der bilateralen und multilate­ralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Bedürfnissen von Kindern und Menschen mit Behinderung wird dabei in beson­derer Weise Rechnung getragen.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wirkungsziele und die Herausfor­de­rungen stimmen. Da fehlt aber ein Link, nämlich der der Finanzierung. Ohne Ent­wick­lungsfinanzierung keine Entwicklungszusammenarbeit und keine Entwicklungspolitik! Das geht sich einfach nicht aus. (Beifall bei den Grünen.)

Ich kann nicht nur schöne Worte zur Armutsverringerung finden und gleichzeitig radikal kürzen wollen – möglicherweise auch müssen. Da erwarte ich mir vom Bundesminister durchaus, dass er sich diesbezüglich dem Finanzminister stellt und ganz klar einfor­dert, dass es in der Entwicklungszusammenarbeit nicht nur keine Kürzungen gibt, sondern dass es in erster Linie zu einer Aufstockung der Entwicklungsgelder und der Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit kommt. (Beifall bei den Grünen.)

Das Jahr 2015 ist weltweit ein entwicklungspolitisch wichtiges Jahr. Eine der ersten wichtigen Konferenzen findet im Juli statt, nämlich in Addis Abeba zum Thema Ent­wicklungsfinanzierung. Nun stellt sich die Frage, wie denn diese nachhaltigen Entwick­lungsziele, die im September beschlossen werden, tatsächlich finanziert werden. Sie müssen weltweit finanziert werden, aber die Universalität dieser Entwicklungsziele muss genauso auch in Österreich selbst umgesetzt und somit finanziert werden.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stufenplan zur Erhöhung der EZA-Mittel

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bun­desminister für Europa, Integration und Äußeres, werden aufgefordert, gemäß dem Regierungsprogramm eine Strategie für die Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bis zur Erreichung des internationalen 0,7%-Ziels vorzulegen und diesen Plan vor der von 13. – 16. Juli 2015 in Addis Abeba stattfindenden 3. Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung der Vereinten Nationen dem Nationalrat zu präsentieren.“

*****

Herr Minister, wir haben, Österreich hat, Sie haben diese Verantwortung zu über­nehmen und Entwicklungspolitik immer mit Entwicklungsfinanzierung zusammen zu denken. Ich gehe auch davon aus, dass Sie selbst, Herr Minister, zu dieser Entwick­lungs­finanzierungskonferenz fahren werden, um dort der Welt Rede und Antwort zu stehen. (Beifall bei den Grünen.)

14.43



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 141

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der vorgebrachte Antrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stufenplan zur Erhöhung der EZA-Mitteleingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 818/A(E) der Abgeord­neten Tanja Windbüchler-Souschill, Petra Bayr, MA, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Globale Partnerschaft für Entwicklung (499 d.B.)

Begründung

Entgegen der oft wiederholten und im Regierungsprogramm festgeschriebenen Zielset­zung zur Erhöhung der Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit bescheinigen die veröffentlichten Zahlen der OECD für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) bereits zum zweiten Mal in Folge sinkende Beiträge. Mit einer Quote von 0,26% des Bruttonationaleinkommens 2014 zählt Österreich weiterhin zu den Schlusslichtern in der EU.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bun­desminister für Europa, Integration und Äußeres, werden aufgefordert, gemäß dem Regierungsprogramm eine Strategie für die Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bis zur Erreichung des internationalen 0,7%-Ziels vorzulegen und diesen Plan vor der von 13. – 16. Juli 2015 in Addis Abeba stattfindenden 3. Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung der Vereinten Nationen dem Nationalrat zu präsentieren.“

*****

14.43.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 499 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Globale Partnerschaft für Entwicklung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 73.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bayr, Dr. Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stufenplan zur Erhöhung der EZA-Mittel.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 74.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 142

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stufenplan zur Erhöhung der EZA-Mittel.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

14.44.429. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (510 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (547 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (511 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrs­gesetz 1999 geändert wird (548 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 750/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Alternative Bedienungs­formen – Anpassungsbedarf im KflG und GelVerkG (549 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 321/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein bundesweit gerechtes „Bundesgesetz zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur in Ballungsräumen“ (550 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


14.45.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrte Herren Bundes­minister Kurz und Stöger! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den TV-Geräten! Wir haben heute die Gesetzesanpassung an eine Verordnung der EU aus dem Jahr 2007 betreffend den Busverkehr und den Personennahverkehr auf der Schiene zu beschließen.

Man könnte jetzt im ersten Moment sagen, dass es möglicherweise eine trockene Thematik ist. Was ist daran interessant? – Nur, so trocken ist es in Wirklichkeit nicht. Es geht um eine preiswerte und hochqualitative Versorgung mit Verkehr, mit Bus­verkehr und Schienenverkehr. Wir tragen diese gesetzlichen Anpassungen mit, weil sie Sicherheit bei den Konzessionsansuchen, bei den Befristungen und natürlich auch wieder bei der Beendigung von Konzessionen geben.

Wir haben auch im Ausschuss diese Ausschussfeststellung mit dem Empfehlungs­katalog mitgetragen. Laut diesem soll in den Ländern eine Stelle für eine transparente


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 143

Erfassung sämtlicher Mittel, die für diesen Regionalverkehr ausgeschüttet werden, eingerichtet werden.

Jetzt könnte sich der Bürger natürlich fragen, wozu man das überhaupt braucht und was das den Bund angeht, da es den Föderalismus gibt und die Länder gut aufgestellt sind. – Ganz so ist es nicht. Der Föderalismus hat nicht nur positive Seiten, er hat durchaus seine kritisch zu betrachtenden Seiten. Genau darum geht es. Was hat denn die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt? – Schauen wir uns beispielsweise das Bun­desland Salzburg an oder auch Vergaben in Oberösterreich. Was war denn dabei das Wichtigste? – Es war, dass Busse eine neue Farbe haben! Sehr wichtig. Für den Kunden ist völlig egal, ob unter Umständen ein neuer Lizenznehmer für ein bestimmtes Busfahrgebiet kommt. Für ihn ist wichtig, wie das jetzt mit den Busfahrern ausschaut und ob die das Gebiet kennen oder nicht. Es wurden nämlich Haltestellen – besonders kritisch im Schülerfrühverkehr und im Nachmittagsverkehr – ausgelassen, überfahren.

Es ist also sehr wichtig, dass der Bund hier seiner Richtlinienkompetenz nachkommt und ein Aufsichtsgesetz schafft, das den Ländern klar vorgibt, um was es wirklich geht. Es geht nicht darum, irgendwelche CO2-Limits einzuhalten. Es geht nicht darum, Geisterbusse mit Leerkilometern durch die Gegend zu schicken, wie das derzeit der Fall ist.

Wir erwarten, dass für den Kunden etwas geschieht, dass er pünktlich seinen Zug und seinen Bus hat. Wir erwarten, dass der Zug und der Bus nicht nur pünktlich sind, sondern dass sie auch billig sind. Da geht es beispielsweise auch um den schon bisher laut Gesetz verbotenen Parallelverkehr von Bus und Schiene. Einige Landesfürsten glauben einfach, das muss so sein, die dürfen fahren. – Nein, das ist laut Gesetz klar verboten. Wir erwarten uns, dass das in Zukunft klar untersagt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Klarheit und Transparenz sind das eine, aber wir dürfen von den Bürgern nicht erwarten, dass sie sich je Bundesland 40 oder 50 Seiten lange Verträge durchlesen.

Wir glauben, dass es notwendig ist, dass diese Stellen, die die Mittel transparent aufsummieren, klar sagen, was die Vorteile und die Nachteile dieser Verträge sind, und zwar nicht nur für die Diensteanbieter – das heißt die Busunternehmen und die Bahn­unternehmen –, sondern ganz klar für den Kunden. Man soll dann ganz klar sehen, was der Vorteil der neuen Verträge ist. Solange das nicht gegeben ist, hat das alles für den Bürger keinen Sinn.

Wir sagen daher Ja zu diesem Gesetz, Ja zu diesen Richtlinien, und wir erhoffen uns, dass auch die Bundesländer so weit sind, das in diesem Sinne umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


14.49.46

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Laut einer Erhebung des Verkehrsclubs Österreich haben drei Viertel aller Österreicherinnen und Öster­reicher eine Bushaltestelle sprichwörtlich direkt vor der eigenen Haustür, also ungefähr im Umkreis von weniger als 500 Metern.

Über 90 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher haben eine Haltestelle zumin­dest im näheren Umkreis ihres Wohnhauses – so zirka innerhalb von 1 500 Me­tern. Dieses dichte Netz spiegelt sich in den Nutzerzahlen von öffentlichen Bussen ganz klar wieder.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 144

Noch ein paar Zahlen: Rund 600 Millionen Menschen fahren im Jahr mit dem Bus, davon 335 Millionen direkt mit den Regionalbussen. Daher ist es wahrlich keine Über­treibung, zu sagen, dass besonders der Regionalbus für die Mobilität der Menschen sehr, sehr wichtig ist, insbesondere für Schüler, Pendler und ältere Menschen. Gleich­zeitig ist im Busverkehr sicherlich noch Potenzial vorhanden. Ich darf hier ein Beispiel nennen. In meiner Heimatstadt St. Pölten wurde vor wenigen Jahren das Bus­system komplett reformiert und dabei viel Wert auf Qualität, Einfachheit der Benutzung und so weiter gelegt. Bereits im ersten Jahr stieg die Zahl der Fahrgäste um 40 Prozent. Seitdem werden es Jahr für Jahr mehr Menschen, die den Bus benutzen. Im Vorjahr nutzten bereits 4,5 Millionen Menschen den Stadtbus, und das bei einer Einwohnerzahl von etwas mehr als 50 000 Einwohnern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dies und andere Beispiele bestätigen meines Erachtens, was auch die Experten sagen, dass Fahrgäste die Öffis ganz einfach dann nutzen, wenn sie eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Service und ein gutes Infor­mationsangebot aufweisen.

Bei den Ausschreibungen durch die öffentliche Hand zeigt sich – das ist mir ganz wichtig zu sagen –, dass der Billigstbieter nicht immer der Bestbieter ist. Wenn bei einer Ausschreibung ein Unternehmer gewinnt, der zwar 5 Prozent billiger war, aber dafür dessen Fahrer nicht einmal die Strecke kennt und für Fahrgäste keine Infor­mationen bietet, dann ist niemandem geholfen – ganz im Gegenteil, natürlich sinkt dann die Zahl der Fahrgäste.

Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, ist es äußerst begrüßenswert, dass alle Fraktionen hier im Hohen Haus im Rahmen einer Ausschussfeststellung unseren Herrn Bundesminister Alois Stöger ersuchen, einen Leitfaden für die Berücksichtigung von Sozial- und Qualitätskriterien bei Ausschreibungen im Busverkehr auszuarbeiten. Ich gehe davon aus, sehr geehrte Damen und Herren, dass sich die ausschreibenden Stellen wie Länder, Gemeinden und Verkehrsverbünde in der Zukunft an den Empfeh­lungen des Ministers orientieren und sich an die Empfehlungen halten werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


14.53.19

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren hier und zu Hause an den Fernsehgeräten! Ich fasse mich kurz zu den beiden Gesetzen, um die es zunächst geht: das Kraftfahrliniengesetz und das ÖPNRV-Gesetz. Wir werden beide ablehnen, weil wir uns mit halben Sachen nicht zufrieden­geben. Natürlich stimmt es, das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber, Herr Minister, ich glaube, für halbe Sachen sind Sie an sich nicht zu haben. Ich traue Ihnen ganze Sachen zu.

Das, was hier vorliegt, was natürlich noch aus der Zeit Ihrer Vorgängerin stammt, ist eine minimalistische Anpassung an EU-Vorgaben. Sie haben eines versäumt, was wir zum Glück mit einer Ausschussfeststellung irgendwie versucht haben zu kitten, nämlich im Gesetz zu verankern, dass es Sozial- und Qualitätskriterien bei den Aus­schreibungen von Busverkehren gibt.

Wenn wir uns derzeit die Ausschreibungssituationen anschauen, dann sehen wir, dass immer der gewinnt, der Lohndumping betreibt. Es kann nicht in unserem Interesse sein, dass wir als Parlament Lohndumping unterstützen. Daher müssen wir weg vom


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 145

Billigstbieterprinzip, wie schon meine Vorredner gesagt haben, hin zum Bestbieter­prinzip. – Erster Punkt. (Beifall bei den Grünen.)

Der zweite Punkt betrifft den öffentlichen Personennahverkehr. Da ist es nicht gelungen, eine wirklich fundamentale Strukturreform zu machen und dem öffentlichen Personennahverkehr jene Attraktivität und Rechtssicherheit zu geben, die er einfach braucht.

Jetzt komme ich aber zu dem Punkt, der mir besonders wichtig ist. Meine Damen und Herren, es gibt ein Versprechen von Kanzler Faymann, und zwar genau in die Rich­tung, in die mein Antrag geht, und es gibt einen Beschluss aus diesem Haus von vor sieben Jahren. Ich darf Ihnen einen kleinen Auszug daraus, was Sie damals mit Mehr­heit beschlossen haben, vorlesen. Das Parlament hat nämlich ein Bundesgesetz verlangt, das „eine Mitfinanzierung () des Bundes für die entsprechend aufwendigen Netzausbauten bei StadtRegionalBahn-Projekten, RegioLiner () sowie bei Straßen­bahn und O-Bus vorsieht“.

Das heißt, Sie haben verlangt, dass der Bund allen – vor allem Landeshauptstädten, jedenfalls den Ballungsräumen – hilft, dass sie ihren öffentlichen Personennahverkehr gut ausbauen können. Das wurde beschlossen, aber nie umgesetzt.

Jetzt habe ich mir gedacht, bringen wir es wieder herein – nächster Anlauf –, und jetzt lehnen Sie es ab. Das ist irgendwie schon witzig. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Das ist eine Retropolitik, von der heute schon öfters die Rede war. Sie fallen also hinter das Niveau von 2008 zurück. Wissen Sie, was der eigentliche Hintergrund ist? – Die entscheidende Frage in Österreich ist, ab wann eine Bahn eine Eisenbahn und ab wann eine Bahn eine Straßenbahn ist.

Ein kleines Beispiel: Sie fahren mit der Badener Bahn nach Wien herein. Sie steigen in Baden draußen ein, dann sitzen Sie in einer Eisenbahn, und sobald Sie die Stadt­grenze von Wien überqueren, sitzen Sie plötzlich in einer (Abg. Pirklhuber: Straßen­bahn!) – genau! – Straßenbahn. Es hat sich zwar nichts verändert, aber plötzlich sind Sie rechtlich in einer Straßenbahn.

Ein anderes Beispiel: Wenn der Herr Minister Töchterle, ein sehr fleißiger Öffi-Nutzer, von Innsbruck ins Stubaital fährt, dann sitzt er in der Straßenbahn, die Stubaitalbahn heißt, und ab der Stadtgrenze Innsbruck sitzt er plötzlich in der Eisenbahn, die Stubaitalbahn heißt. Der entscheidende Unterschied ist, die Eisenbahn wird zu 50 Prozent vom Bund mitfinanziert, die Straßenbahn nicht.

Nur dieser kleine Unterschied macht es aus, dass es einmal 50 Prozent Bundes­zuschuss gibt und das andere Mal nicht. Das führt zum Beispiel dazu, dass die Wiener – ich gönne es ihnen, aber als Bundesländervertreter hätte ich das auch gern – bei ihrer U-Bahn 50 Prozent mitfinanziert bekommen. Das macht aktuell pro Jahr 78 Millionen € aus – ein schöner Batzen Geld.

Kurzum – meine Redezeit ist zu Ende –, was will ich? – Ich will, dass wir für die Ballungszentren dieselben Bedingungen bekommen wie bei den Eisenbahnen, sodass sie ihr öffentliches Verkehrsnetz gut ausbauen können, denn öffentlicher Personen­nahverkehr ist in der Regel elektrisch und extrem leistungsfähig. Genau das brauchen wir. (Beifall bei den Grünen.)

14.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Singer! Ich weiß nicht, wie lange Sie brauchen werden. Wir haben jetzt nur mehr 2 Minuten. Wollen Sie es versuchen? (Abg. Singer – auf dem Weg zum Rednerpult – nickt zustimmend.) – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 146

14.58.11

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren hier im Plenum, auf der Galerie und vor den Bildschirmen! In der Sache selbst ist alles klar, Kollege Heinzl hat das schon entsprechend erläutert. Die beiden Anpassungen an das EU-Recht bringen Trans­parenz, Klarheit und Sicherheit. Daher stimmen wir diesen Gesetzesvorlagen zu, wobei auch mir wichtig ist, dass bei der Ausschreibung im Busverkehr Sozial- und Qualitätskriterien entsprechend berücksichtigt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch kurz auf die Situation des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum eingehen. (Abg. Pirklhuber: Auf den Antrag vom Kollegen Willi eingehen! Nehmen Sie Stellung!) Im Regierungsprogramm findet der ländliche Raum entsprechende Erwähnung, und die Mobilität wird entsprechend hervorgehoben. Die Sicherstellung der Erreichbarkeit des ländlichen Raumes ist ein wesentliches Ziel. Mit einer verkehrsgerechten Erschließung und dem Ausbau des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs soll dieses Ziel erreicht werden. Das heißt, ein attraktiver Personenverkehr stärkt die Mobilität, stärkt den ländlichen Raum und bedeutet auch eine Verschiebung vom Individualverkehr hin zum öffentlichen Verkehr. (Abg. Pirklhuber: Nehmen Sie doch Stellung! – Zwischenruf des Abg. Auer.)

Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich noch eine Forderung der Studenten nach dem Studententicket aufgreifen. Mobilität ist eine Kostenfrage und soll speziell für junge Menschen leistbar sein. Mit günstigen Jugendtickets wurde in manchen Bundesländern der öffentliche Verkehr bereits entsprechend attraktiviert.

So wie es im Regierungsprogramm festgeschrieben ist, gilt es, diese weiter aus­zubauen. 315 000 Studierende sind davon betroffen, da sie derzeit noch nicht in diese Aktionen eingebunden sind. Das führt zu einem verstärkten Ansteigen des Pkw-Pendelverkehrs und leider oftmals auch zu einer erzwungenen Abwanderung in die Universitätsstädte – ein Problem des ländlichen Raumes.

Ein Beispiel: Für Schüler und Lehrlinge in Oberösterreich besteht schon die Möglichkeit eines Jugendtickets, womit man um 60 € pro Jahr die Linien des Oberösterreichischen Verkehrsbundes nutzen kann. Für Studenten gibt es diese Möglichkeit nicht.

Zum Vergleich: Die aktuellen Preise für eine Semesterkarte des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes für Studenten stehen in keinem Verhältnis zum Jugendticket (Abg. Pirklhuber: ... Antwort auf den Antrag vom Kollegen Willi!), denn für Studierende, die aus Wels nach Linz fahren, kostet es 320,60 €.

Sehr geehrter Herr Bundesminister Stöger, aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn das tarifliche Angebot im öffentlichen Verkehr auch für die Studierenden weiter­entwickelt werden könnte. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 9 bis 12 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.01.22Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Anfrage bezüglich der Problematik „Zweifacher Bildungsnotstand in Österreich: fehlende Bildungs­strategie und wachsendes Budgetloch“ (4564/J)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 147

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 4564/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verle­sung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Bildung dient der Entfaltung und Selbstermächtigung des Menschen. Sie stärkt das Potenzial in jedem von uns, das eigene Leben zu gestalten und das Leben anderer Menschen zu bereichern. Das menschliche Leben findet im Spannungsfeld von Freiheit und Verantwortung statt. Wenn die österreichischen Schulen ein Ort der lebendigen Entfaltung sein sollen, müssen wir diese Werte – Freiheit und Verant­wortung – dort stärken.

Der Bildungsstandort Österreich gerät zunehmend in Bedrängnis. Strukturelle Ver­säum­nisse und das Fehlen klarer Entwicklungsstrategien für die Zukunft ergeben eine gefährliche Melange. Seit der 57. Sitzung des Ministerrates am 21. April 2015 gibt es nun auch traurige Gewissheit bezüglich der finanziellen Schieflage des Bildungs­ressorts. Das Budgetloch im Bildungsbereich ist noch größer als befürchtet. Verläss­liche Auskünfte über Fehlbeträge und geplanten Sparmaßnahmen im Bildungsbereich bleiben jedoch bis auf weiteres aus.

Es ist der Punkt erreicht, an dem die Bundesregierung dringend in strategische und finanzielle Klarheit für den Bildungsbereich kommen muss, wenn sie die Leistungs­fähigkeit unseres Bildungssystems und die Zukunft unserer Kinder nicht weiter massiv beschädigen will. Gefahr in Verzug ist vor allem aufgrund der folgenden zwei Problem­kreise:

1. Notstand in der Bildungsstrategie

Unsere Welt verändert sich rasant. Das digitale Zeitalter macht es möglich, dass unfassbar viel an Information und Wissen jederzeit verfügbar und abrufbar ist. Gleichzeitig stellt sich unsere Welt heute - mehr denn je - als volatil, unsicher, komplex und ambivalent dar.

Die Herausforderung lautet für Organisationen wie Individuen gleichermaßen, sich in dieser zunehmend unüberschaubaren Welt gut zu Recht zu finden. Das heißt vor allem, entscheidungs- und handlungsfähig zu sein und zu bleiben. Darauf soll, darauf muss die mündige Schule des 21. Jahrhunderts vorbereiten!

Im Umgang mit diesen Herausforderungen beobachten wir in vielen Organisationen in unterschiedlichsten gesellschaftlichen Teilsystemen in den letzten Jahrzehnten neue Bewältigungs- und Handlungsstrategien:

Interesse und Beteiligung schaffen

intrinsische Motivation als Hebel nutzen

Selbstreflexionsfähigkeit nähren

Eigenverantwortung und Teamarbeit stärken

systemisches Denken und vernetztes Arbeiten unterstützen

flache und multiple Hierarchien ausbilden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 148

Vertrauen als Koordinationsmechanismus in der Organisationskultur verankern

Wissensmanagement vorantreiben

Flexibilität leben

neue Formen der Integration von Organisationsmitgliedern forcieren

Synergien heben

Kooperationen finden

Der Vergleich des Systems Schule mit anderen gesellschaftlichen Teilsystemen (z.B. mit der Arbeitswelt in der Privatwirtschaft und im Non-Profit-Bereich) zeigt, dass die Schule vielfach in alten Mustern und verkrusteten Strukturen gefangen ist. Die in Öster­reich stark ausgeprägte Weisungs- und Misstrauenskultur im Bildungsbereich versucht, den Schulalltag bis ins kleinste Detail von oben mittels Gesetzen, Verordnungen und Erlässen zu reglementieren. Sämtliche Eventualitäten sollen berücksichtigt und kon­trolliert werden. Das regulative Korsett ist eng zugeschnürt, die Schulen sind oft polittaktisch motivierten, außerschulischen Einfluss- und Zugriffsmöglichkeiten aus­geliefert.

Das Ergebnis: Eine aufgeblähte Bürokratie, politische Interventionen und ein unüber­schaubarer Verordnungsdschungel binden Ressourcen, blockieren die Selbstorgani­sations­kräfte des Systems Schule sowie individuelles Engagement und frustrieren Systemteilnehmer_innen. Das sind primär die Schulleitungen und die Lehrer_innen, in weiterer Folge Schüler_innen und Eltern. Vor allem aber können wir mit den Ergeb­nissen im Schulsystem nicht zufrieden sein. Am eindrucksvollsten belegt sich das mit der harten Erkenntnis, dass ein Fünftel der 15-Jährigen nicht ausreichend sinnerfas­send lesen kann.

Die Bundesregierung ist aber entweder nicht in der Lage oder nicht willens, die anstehenden Herausforderungen mit nachhaltig tauglichen Strategien anzugehen. Dieses Unvermögen zeigt sich von der Elementarpädagogik bis zur Hochschule. Einige Problembereiche möchten wir exemplarisch herausstreichen:

Die Elementarpädagogik wird verkannt und nicht ernst genommen

Bildung beginnt nicht erst mit dem Schuleintritt eines Kindes, sondern viel früher: Elementare Bildungseinrichtungen agieren im Spannungsfeld zwischen hohen Bil­dungs­erwartungen sowie ihrer ungerechtfertigten, breiten Wahrnehmung als "Betreu­ungsstätten".

Elementarpädagogik stellt den ersten Grundstein des Bildungsfundaments dar und ist entscheidend für jeden weiteren Bildungsweg. Gleichzeitig ist sie erster institutioneller Ansatzpunkt, verfolgt einen klaren Bildungsauftrag und nimmt eine Schlüsselposition beim Übergang der Kinder von der Familie in die Krippe/den Kindergarten bzw. vom Kindergarten in die Schule ein. Hier sind Investitionen ins Bildungswesen nicht nur am dringendsten erforderlich, sondern nachweislich auch am wirksamsten. Sie zahlen sich im späteren Leben doppelt und dreifach aus - nicht nur für jede_n Einzelne_n, sondern auch für den Staat.

Im Kern benötigen wir einheitliche Qualitätsstandards für alle Kinderkrippen und Kindergärten, eine Reform der Aus- und Weiterbildung der Pädagog_innen und einen neuen Zugang zum Thema Sprachförderung, insbesondere auch in der Erstsprache der Kinder.

Mitunter entsteht der Eindruck, dass der Bildungsauftrag von Kinderkrippen und Kindergärten von der Bundesregierung nicht ernst genommen wird. Darauf lässt auch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 149

das Regierungsprogramm schließen, in dem diesbezügliche Maßnahmen über weite Strecken nur unverbindlich – und ohne budgetäre Deckung – abgebildet werden. Hier sind weder Strategie noch Reformwille erkennbar. Für eine bundesweite Qualitäts­offensive fehlt bisher offenbar der politische Wille - auf allen föderalen Ebenen.

Die Volksschule wird vernachlässigt und die Stigmatisierung durch frühe Spaltung bleibt aufrecht

Der mittlerweile 100-jährige Stellungskampf Gesamtschule Ja/Nein ließ die Volks­schule über Jahrzehnte völlig aus dem bildungspolitischen Fokus verschwinden. Dabei ist klar: Die Volksschule braucht mehr Aufmerksamkeit – und mehr finanzielle Res­sourcen!

Die Volksschule ist die einzig real existierende Gesamtschule in Österreich. Es ist klar, dass eine Gesamtschule eine starke innere Differenzierung braucht. Eine Umfrage der überparteilichen Initiative Talente blühen! (http://www.talentebluehen.at/umfrage/) unter 1.460 Lehrerinnen und Lehrern zeigt, dass ihr dringlichstes Anliegen der Wunsch nach mehr Unterstützungslehrer_innen ist. Nirgends ist der Wunsch nach fachkompetenter Unterstützung laut Umfrage so groß wie in der Volksschule. Die Volksschule braucht Psycholog_innen, Sprachexpert_innen, Lerncoaches und Beratungslehrer_innen. Für Englisch, Sport und Musik sollten wir auch in der Volksschule Fachlehrer_innen andenken.

Das Klassenlehrer_innen-System hat sich bewährt. Aber wir brauchen zusätzlich eine Ausdifferenzierung des Lehrer_innenberufs. Dies gilt für die Volksschulen wie insgesamt: In Österreich kommt laut Talis-Studie auf 24 Lehrer_innen eine pädago­gische Hilfskraft. Der internationale Schnitt liegt hier bei 13:1. Noch drastischer ist das Bild beim administrativen Personal. Der Rechnungshof ermittelt hier ein Einsparungs­potential von jährlich 13 Millionen Euro, würden Lehrer_innen in administrativen Belangen durch günstigeres Verwaltungspersonal entlastet werden. In Österreich kommt auf 23 Lehrer_innen eine administrative Kraft, während dieses Verhältnis im internationalen Vergleich 8:1 beträgt.

Zudem wäre es höchst an der Zeit, dass wir - gerade im Volksschulbereich - aus den hunderten Schulversuchen rauskommen und beispielsweise die Notengebung endlich in die Autonomie transferieren. Alternative Feedbacksysteme haben sich längst mannigfach bewährt. Ebenso verhält es sich mit dem jahrgangsübergreifenden Unter­richt. Volksschulen sollten zudem schulautonome Kontingente entlang sozioöko­no­mischer Kriterien bekommen. Schulen, die größere integrative oder soziale Anstren­gungen auf sich nehmen, brauchen die entsprechenden Mittel, um standort­spezifische Antworten geben können.

Ein zentrales Problem liegt bei den Nahtstellen: wir brauchen hier fließende Über­gänge. Dazu muss die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Volksschule neu gestaltet werden. Die wenigen Modellversuche sind eindeutig zu zaghaft. Wir verlieren beim Übertritt in die Volksschule fast das ganze Schüler_innen-bezogene Wissen; die Pädagoginnen und Pädagogen fangen gleichsam wieder bei Null an.

Ein noch größerer Knackpunkt ist der Übergang von der Volksschule in die Neue Mittelschule beziehungsweise die AHS. Eltern und Kinder erleben dies als äußerst druckvoll und belastend. Hier besteht für viele Schüler_innen die Gefahr, ein Trauma für später mitzunehmen. Die Volksschule kann nicht losgelöst von einer Reform der Mittelstufe gedacht werden. Wir müssen wegkommen von der frühen Selektion: die einen ins Töpfchen, die anderen ins Kröpfchen. An dieser Stelle werden junge Lebens­läufe tausendfach und auf brutale Art und Weise verbogen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 150

Schulautonomie könnte auch hier die Lösung sein. Es soll eine Vielfalt an Schulen in der Mittelstufe geben - so vielfältig wie die Talente unserer Kinder. Damit wäre Schluss mit der dumpfen Zweiteilung, die so viel Beklemmung auslöst.

Die Neue Mittelschule wird durch den ideologischen Dauerkonflikt blockiert und frustriert

Auch am Beispiel der Neuen Mittelschule (NMS) zeigen sich die fehlende Strategie und Reformkompetenz dieser Bundesregierung. Während die NMS von der einen Regierungspartei als ideologisches Prestigeprojekt propagiert wurde und wird, freut sich die andere Regierungspartei über die durchwachsene Erst-Evaluation des Modells. Zu gemeinsamen Schlüssen aus der Evaluierung reicht es aber nicht. Das Ergebnis ist eine Frustrierung tausender Lehrer_innen, hunderter Schulleitungen und zigtausender Schüler_innen. Sie fühlen sich "als bildungspolitische Versuchs­ka­ninchen, die noch dazu öffentlich herabgewürdigt und instrumentalisiert werden" (Originalzitat einer NMS-Lehrerin bei einer Schuldiskussion in Oberösterreich).

Als bisher einzige konkrete Konsequenz aus der Evaluierungsstudie hat die Bundesministerin für Bildung und Frauen angekündigt, dass die vom Bund für das Team-Teaching vorgesehenen und bezahlten zusätzlichen sechs Stunden nicht mehr nur in Deutsch, Mathematik oder Englisch, sondern auch in anderen "Schwerpunkt­fächern" eingesetzt werden können. Schon der Schritt, diese sechs Stunden an den Neuen Mittelschulen in ein echtes, frei verfügbares Qualitätsbudget umzuwandeln, über das die Schulleitungen in Rücksprache mit dem Schulgemeinschaftsausschuss autonom entscheiden können, scheint zu groß. Der Hang zur Detailsteuerung und die Misstrauenskultur obsiegt. Die Mündigkeit ist kein Ziel - nicht für Schulen, in Konse­quenz wohl auch kaum für Schüler_innen.

Insgesamt wird die Neue Mittelschule ihrem Ziel und Anspruch nicht gerecht, einerseits Bildungsbarrieren abzubauen, andererseits den Einfluss der sozialen Herkunft zu kompensieren, um damit mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zu schaffen und die Entstehung einer neuen Lernkultur zu fördern. Dazu trägt auch das verwirrende Beurteilungssystem bei. Durch die Unterscheidung von grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung wurde durch die Hintertüre gleichsam wieder die Unterscheidung zwischen Hauptschule und AHS eingeführt. Auch dieses Problem gilt es endlich entschlossen anzugehen.

Das Lehrer_innendienstrecht verkommt zur beklemmenden Dauererregung

Lehrer_in ist einer der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft. Daher müssten unsere Bemühungen und Kräfte darauf gerichtet sein, diese Profession zu stärken und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit zu fördern. Die aktuell inszenierte Diskussion erreicht jedoch genau das Gegenteil. Der Wiener Bürgermeister verwechselt auf der Suche nach einem knackigen Wahlkampf-Sager bewusst die Unterrichtszeit mit der Arbeits­zeit und zeigt sich selbstzufrieden mit seiner platten Intervention.

In der Sache fehlt jedoch seit Jahrzehnten der Mut, das überholte Dienstrecht grund­sätzlich anzufassen. Ein unübersichtliches System von Bemessungen und Zulagen sowie die föderalen Unterscheidungen zwischen Landes- und Bundeslehrer_innen machen das Dienstrecht zu einer allgegenwärtigen Innovationsbremse. Eine Überwindung der intransparenten, werteinheitsbasierten Ressourcenzuteilung ist nicht in Sicht.

Ebenso fehlt es an zeitgemäßer Infrastruktur an den Schulen und an zumutbaren Arbeitsplätzen für die Pädagog_innen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 151

Die freien Schulen werden nach wie vor drastisch diskriminiert

Um die Innovationskraft freier Schulen optimal zu nutzen und für Schüler_innen und Eltern die freie Schulwahl zu stärken, sollten die nicht-konfessionellen Privatschulen mit den konfessionellen Privatschulen gleichgestellt werden. Aktuell gibt es hier eine deutliche Schieflage. Während die öffentliche Hand bei konfessionellen Privatschulen rund 80 Prozent der Kosten übernimmt, liegt dieser Anteil für nicht-konfessionelle Schulen bei nur rund 10-20 Prozent. Besonders innovative Schulleitungen, besonders beherzte Pädagog_innen und besonders engagierte Eltern werden von der Republik bewusst und regelmäßig "abgestraft".

Die öffentliche Hand könnte hier sofort Chancengerechtigkeit herstellen und damit engagierte sowie kreative Kräfte im Schulsystem - und damit die Vielfalt des Schulangebots - stärken. Mittelfristig ist die komplette Gleichstellung mit öffentlichen Schulen anzustreben, auch durch Übernahme der Infrastrukturkosten. Schulgeld für öffentlich finanzierte Schulen ist ersatzlos abzuschaffen. Dies würde einen wirkmäch­tigen Erneuerungsschub in das Schulsystem bringen, von dem auch die öffentlichen Schulen massiv profitieren könnten.

Die Bildungsreformgruppe bewegt sich in Richtung "gefährliche Drohung"

Die Frustration seitens aller Beteiligten und Betroffenen zur Kenntnis nehmend, begibt sich die Bundesregierung mehr als ein Jahr nach ihrem Start in eine Bildungs­reformgruppe. Sie denkt dabei allerdings schon wieder darüber nach, wie man - entlang der tief verankerten Misstrauenskultur - die Dinge von oben nach unten neu regeln könnte.

Aktuell legt man in Österreich mit einem hohen Detaillierungsgrad an entfernten Orten fest, was gut und richtig für die Schulen, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler ist. Diese Definitionen werden sodann durch eine militärisch inspirierte Weiterleitungsstruktur an die rund 6.000 Schulen im Lande geschickt. Die Schulleitun­gen sowie Lehrerinnen und Lehrer werden dabei zu Erfüllungsgehilfen degradiert. Wenn sich der Eindruck verhärtet, dass es im System hakt, wird der bürokratische, ideologische oder parteipolitische Anpressdruck erhöht und die Detailsteuerung von oben verfeinert.

Jetzt droht noch größere Bedrängnis: Die Bundesregierung denkt - auf Druck der Landeshauptleute - aktuell über die "Verländerung" der Lehrer_innen nach und nennt dies "Schulautonomie". Das Konzept "Freiraum für Österreichs Schulen" der "Expert/in­nengruppe Schulverwaltung" ist ein Papier, das grundsätzlich mit beachtlichem Sachverstand und Engagement verfasst wurde. Die Beschreibung der Ausgangslage ist gut zusammengefasst: verflochtene Zuständigkeiten zwischen Gemeinden, Bund und Ländern; getrennte Finanzierung; starke Politisierung; lange und uneinheitliche Entscheidungswege. Auch die Ziele für mehr Schulautonomie sind gut ausgesteckt: hoher Gestaltungsspielraum an der Schule; Transparenz und Bedarfsorientierung in der Mittelzuweisung; qualitäts- und leistungsfördernde Anreizsysteme; bundesweit einheitliche Standards; durchgängiges Qualitätssicherungssystem. Bei genauerem Hinsehen verpufft die Freude jedoch komplett.

Im Detail stecken echte Hämmer: Der machtpolitische Zugriff der Landeshauptleute auf die Schule soll allumfassend werden. Die operative Umsetzung wird laut diesem Papier "für alle autonomen Schulen in einer neuen Einrichtung, den Bildungsdirektionen der Länder, erfolgen. Diese ist verfassungsrechtlich () direkt dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau zu unterstellen." Damit sichern sich die Landeshauptleute den Zugriff


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auf Direktor_innenbestellung, Finanzverteilung, Personal, Infrastruktur, Ermessensaus­gaben an einzelne Schulstandorte und vieles mehr.

Konkret heißt das: Die bürokratische und parteipolitische Gängelung der Schulen wird noch umfassender. Das wichtigste Buch in der österreichischen Schule ist das Partei­buch. Und dieses soll offensichtlich weiter aufgewertet werden. Das ist aus unserer Sicht ein Anschlag auf die nächsten Generationen an Schülerinnen und Schülern. Wir dürfen die Schulen nicht noch stärker unter machtpolitisches Kuratel stellen. Wir fordern, dass sich die Parteipolitik aus der Schulverwaltung zurückzieht. Und es kann nicht sein, dass der Bund zahlt, während die Landeshauptleute anschaffen. Diese Art des Spendierföderalismus tut uns im Gesundheitssystem nicht gut und schadet uns im Verwaltungsbereich. Wenn dieser "Spendierföderalismus" nun nach einer weiteren machtpolitischen Spielwiese greift, dann gefährden wir damit die Bildungschancen unserer Kinder.

Logisch konsistent verunmöglichen diese auf Machterhalt abzielenden Strukturen und Handlungsmuster bewusst die Partizipation der Betroffenen an Reformprozessen. Das Prozessdesign dieser anlaufenden Bildungsreform ist leider ein weiteres Mal als stümperhaft zu bezeichnen. Die Bildungsreformgruppe tagt hinter verschlossenen Türen. Es gibt keinen Fahrplan, keine Tagesordnung, keine Bürger_innenbeteiligung. Fünf der acht Mitglieder der sogenannten "Expert/innengruppe Schulverwaltung" stammen aus Landesschulräten oder den Ämtern der Landesregierungen. Weder Bildungswissenschaftler_innen noch Schulpartner oder Oppositionsparteien nahm die Ministerin mit an Bord. Berichte und Vorschläge werden offensichtlich im stillen Kämmerlein erarbeitet, bewertet und durchgerechnet. So funktioniert Demokratie nicht, so findet man vor allem auch keine breite Unterstützung für Reformprojekte.

Es ist höchst an der Zeit, dass alle Betroffenen in den Entscheidungs- und Dis­kussionsprozess eingebunden werden. Je umfassender und früher das ge­schieht, desto größer werden am Ende auch die Zustimmung und Unterstützung aus­fallen. Ein gemein­sames Reformprojekt muss im Rahmen eines parteiübergreifenden Dialogprozesses entwickelt werden. Dazu muss ein professionell geleiteter Stakeholder-Dialog unter Federführung des Bildungsministeriums mit breiter Einbindung von Eltern- und Schüler_innenvertretung, Lehrer_innengewerkschaft, Parlamentsparteien, Bun­des­ländern und Sozialpartnern sowie externer Expert_innen installiert werden. Wir brauchen eine "Nationale Umsetzungsstrategie zur Schulautonomie" und einen tragfähigen, inklusiven Prozess auf dem Weg dorthin. Einen diesbezüglichen Antrag haben wir bereits im Nationalrat eingebracht (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00926/index.shtml).

Wir NEOS sind davon überzeugt, dass eine umfassende Autonomie dem System Schule jene Erneuerungs- und Effektivitätsimpulse geben würde, die wir so dringend brauchen. Autonomie gibt Gestaltungsfreiheit und Verantwortung. Sie dynamisiert die konstruktiven Kräfte im System und schafft damit Innovation. Diese Forderung wird auch von einer großen Mehrheit der Lehrer_innen unterstützt: 86 Prozent von 1.460 Pädagoginnen und Pädagogen, die von Peter Hajek Public Opinion Strategies Anfang 2015 befragt wurden (vgl. http://www.talentebluehen.at/umfrage/), sehen in ihrem Berufsalltag sehr oft oder zumindest hin und wieder Themen, die sie lieber selbst entscheiden würden.

Autonomie ist dabei nie Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck: damit wir die Schüler_innen besser in ihrer Entfaltung begleiten; damit die Lernergebnisse - und damit die Ernte des Systems Schule - bessere sein mögen, als sie heute sind. Schulautonomie nutzt den Wettbewerb der guten Ideen für selbstbewusstes Tun und vielfältiges Lernen. Wenn wir Schulautonomie richtig organisieren, stärkt sie auch und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 153

insbesondere die konstruktive, schöpferische Zusammenarbeit im Schulsystem, sogar zwischen den Schulen.

Lehren und Lernen ist Beziehungsarbeit. Und diese Beziehungen entstehen vor Ort - zwischen Lehrer und Schülerin, zwischen Pädagoge und Schulleiterin, zwischen Eltern und Schule, zwischen Schulen und anderen Organisationen. Diese Beziehungen brauchen Freiheit und Verantwortung. Sie brauchen keine obrigkeitsstaatliche Bürokra­tisierung, keine parteipolitische Gängelung, keine machtpolitisch durchsetzte Misstrau­enskultur.

Was im gelingenden Beziehungsaufbau helfen wird: ein klarer Handlungsrahmen, Selbst­bewusstsein, Selbstreflexionsfähigkeit, Vertrauen, Zusammenarbeit auf Augen­höhe, evidenzbasiertes Handeln und ein differenziertes Professionsverständnis für den Beruf der Pädagoginnen und Pädagogen.

Umfassende Schulautonomie ist kein Allheilmittel. Sie ist eine grundlegende Gestal­tungsstrategie für unser System Schule. Sie birgt große Chancen; bei falscher Um­setzung auch Risiken. Daher gilt es von anderen Ländern zu lernen und die Strategie schrittweise und mit Bedacht umzusetzen und in Form einer lernenden Organisation laufend zu evaluieren.

Wir sind als Gesellschaft in der Pflicht, die Wege gemeinsam zu finden. Und gemein­sam zu gehen. Das Ziel lohnt sich. Es ist eine Reise hin zu einer besseren Schule, zu mehr Vielfalt, zu mehr Chancengerechtigkeit - zu blühenden Talenten.

2. Notstand im Bildungsbudget

Das österreichische Schulsystem leidet unter einem niedrigen Effizienz- und Effek­tivitätsgrad. Bei internationalen Vergleichsstudien wie PIRLS, TIMMS und PISA liegt Österreich schlechter als beim Vergleich der Bildungsausgaben. Besonders markant für die Mittelmäßigkeit des österreichischen Schulsystems sind die PISA-Ergebnisse im Bereich Lesen: Rund ein Fünftel der Schüler_innen, die die Pflichtschule verlassen, können nicht ausreichend sinnerfassend lesen (vgl. PISA 2012).

Gerade für Österreich ist der "Faktor Bildungsstandort" von immanenter Bedeutung. Für ein Land, das kaum über Rohstoffe oder Bodenschätze verfügt, ist Bildung DER zentrale und erfolgskritische Ausgangspunkt für aussichtsreiche Zukunft. Andere Länder haben das vor geraumer Zeit erkannt und dementsprechend gehandelt. Während etwa in Finnland, den Niederlanden oder auch in Dänemark die Ausgaben für Investitionen in das Schulwesen gemessen am BIP-Anteil seit Jahren deutlich über dem OECD Mittel liegen, wird hier in Österreich unterdurchschnittlich investiert - und weiter reduziert! Im internationalen Vergleich hinkt Österreich damit deutlich hinterher (Quelle: "Bildung auf einen Blick 2014", OECD Indikatoren).

Für die Bildungsministerin ergibt sich zudem offensichtlich ein mächtiges Finan­zierungsproblem: Anscheinend braucht sie für die Bedeckung der strukturellen Fixkosten im Jahr 2015 deutlich mehr Geld als budgetiert. Die finanzielle Schieflage des Bildungsressorts wurde für das Jahr 2015 bisher mit rund 340 Millionen Euro kolportiert. Eine offizielle Bestätigung dieser Zahl oder ein Dementi durch die Bildungsministerin oder den Finanzminister fehlen bisher. Die Zahlen, die im Rahmen der 57. Sitzung des Ministerrates am 21. April 2015 im Kontext des Bundesfinanz­rahmengesetzes präsentiert wurden, legen nahe, dass der strukturelle Fehlbetrag in den nächsten Jahren weiter wächst.

Laut eines Kurier-Artikels vom 22.03.2015 (http://kurier.at/politik/inland/bildung-2016-fehlt-eine-halbe-milliarde/120.720.488) wird das Budgetloch im Bildungsressort im


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nächsten Jahr weiter rasant anwachsen. 2016 sei damit zu rechnen, dass das Defizit auf rund 550 Millionen Euro ansteige. 2017 soll dieses Loch noch größer werden und dann auf knapp unter 600 Millionen Euro anwachsen. Eine Erstanalyse der Unter­gliederung 30 "Bildung und Frauen" im Bundesfinanzrahmen 2016-2019 unterstützt diese Tendenz. Verlässliche Auskünfte über Fehlbeträge und geplanten Sparmaßnah­men im Bildungsbereich bleiben jedoch auch im Kontext des Bundesfinanzrahmen­gesetzes bisher aus. Auch der soeben präsentierte Strategiebericht 2016-2019 gem. §14 BHG 2013 bleibt hier in seinen Ausführungen vage.

Bereits alarmierend war die Stundung von Ratenzahlungen an die Bundesimmo­bilienge­sellschaft in der Höhe rund 90 Millionen Euro. Die Nachzahlung wird voraussichtlich 2016 fällig. Auch der Budgetdienst warnte vor weiteren finanziellen Problemen für das Bildungsministerium (Quelle: http://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/BD_Anfragebeantwortung_Budgetrisiken.pdf). Laut einer Anfragebeantwortung haben die Landeslehrer_innen um rund 120 Mio. Euro mehr zu Buche geschlagen als erwartet. Dabei wären gerade die Ausgaben des Unterrichtsressorts gut vorherseh- und planbar, denn rund 94 Prozent sind Per­sonalkosten und Mieten – darauf weist auch der Budgetdienst explizit hin.

Das Problem dürfte darin liegen, dass man bei den Personalkosten einen Rückgang einkalkuliert hatte. Diese Fehlkalkulation betrifft offensichtlich insbesondere die Aus­zahlungen für die Landeslehrer_innen, die laut Budgetdienst 2014 zu niedrig budgetiert wurden. Möglicherweise hängt diese Problem auch mit der Budgetdisziplin der Länder zusammen.

Eine verantwortungsvolle und verlässliche Budgetpolitik sieht jedenfalls anders aus. Eine Stundung der Mieten für Schulgebäude wird jedenfalls nicht beliebig wiederholbar sein. Die ernüchternde Feststellung bleibt, dass im Bildungsbudget 2015 erneut das massive Risiko einer Budgetüberschreitung besteht. Die Ministerin musste bereits reagieren und laut Medienberichten im Februar dieses Jahres um eine Budgetauf­stockung beim Finanzminister bitten. Dieser zeigt wiederum keine Bereitschaft zur Bewegung.

Wie die strukturellen Fehlbeträge ausgeglichen werden können und sollen, ist bis zum heutigen Tage also völlig unklar. Ebenso ist keine Strategie zu erkennen, dieser bedrohlichen Entwicklung entgegenzuwirken. Als strategische Lückenfüller werden Stellvertreter-Diskussionen vom Stapel gelassen (in diesem Sinn ist etwa die Wort­spende von Bürgermeister Häupl zu verstehen) oder Pseudo-Autonomiekonzepte propagiert. Einer tiefgehenden Grundsatzdebatte zur Einführung einer umfassenden Schulautonomie hat sich die Bundesregierung bisher verweigert, obwohl zahlreiche Anträge der Oppositionsparteien diesbezüglich einbracht worden sind.

Aufgrund dieser vielen offenen Fragen stellen die unterfertigten Abgeordneten nach­stehende

Dringliche Anfrage:

Ad Bildungsbudget:

1. Ist es korrekt, dass im Zeitraum von 1995 bis 2011 Investitionen in das österreichi­sche Schulsystem als Anteil am BIP von 4,2% auf 3,6% gesunken sind, während diese Investitionen im OECD-Mittel gestiegen sind?

2. Wie viel Anteil am BIP investierte Österreich in das Schulwesen in den Jahren


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a) 2012?

b) 2013?

c) 2014?

3. Wo stehen wir diesbezüglich im OECD- und EU-Vergleich? Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln.

4. Wieviel Geld fehlte im Bildungsbudget im Jahr 2014 zur Bedeckung aller anfallenden Ausgaben bzw. welcher Ausstand musste durch Überbrückungslösungen oder Stun­dungen kompensiert werden?

5. Wie gedenken Sie die bisherigen Stundungen der BIG zurückzuzahlen?

6. Wie viel Geld fehlt im Bildungsbudget im Jahr 2015, um ausgeglichen bilanzieren zu können?

7. War diese Entwicklung im Bildungsbudget absehbar

a) für das Jahr 2014?

b) für das Jahr 2015?

8. Wie viel Geld fehlt zur Bedeckung der prognostizierten Ausgaben im Bildungsbudget in den Jahren

a) 2016?

b) 2017?

c) 2018?

d) 2019?

9. Welche Maßnahmen wurden bisher gesetzt, um dieses strukturelle Defizit im Bildungsressort in den Griff zu bekommen?

10. Welche Maßnahmen planen Sie, um das strukturelle Defizit im Bildungsbudget in den Griff zu bekommen?

11. Welche Gespräche bzw. Verhandlungen sind derzeit am Laufen, um hier zu Lösungen zu kommen?

12. Mit welcher Begründung lehnt der Finanzminister bisher zusätzliche Investitionen in die Bildung ab?

13. Halten Sie die Begründung des Finanzministers gegen zusätzliche Investitionen in Bildung für nachvollziehbar und inhaltlich gerechtfertigt?

Ad "Expert/innengruppe Schulverwaltung" & Konzept "Freiraum für Österreichs Schulen":

14. Wer hat die Zusammensetzung der "Expert/innengruppe Schulverwaltung" ent­schie­den, die für das Konzept "Freiraum für Österreichs Schulen" verantwortlich zeichnet?

15. Sind Sie der Ansicht, dass die Auswahl dieser Personen repräsentativ für die von der Reform betroffenen Personen- und Berufsgruppen ist?

16. Warum wurden hier keine Vertreter_innen von Eltern, Schüler_innen oder Lehrer_innen oder externe Expert_innen eingebunden?

17. Ist diese Einbindung noch geplant?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 156

a) Wenn Ja, wann und in welchem Umfang?

b) Wenn Nein, warum nicht?

18. Wie beurteilen Sie persönlich das vorliegende Konzept?

19. In welcher Form wird an diesem Konzept weitergearbeitet?

20. Ist es korrekt, dass gemäß vorliegendem Konzept "Freiraum für Österreichs Schulen" die Direktor_innenbestellung, die finale Entscheidung bzgl. Lehrer_innen­bestellung sowie Infrastrukturentscheidungen bei einer Institution (Bildungsdirektion) angesiedelt wären, die direkt dem Landeshauptmann unterstellt wird (s. S. 20ff)?

21. Hielten Sie diese Form der Kompetenzverlagerung tatsächlich für ein "Mehr an Schulautonomie"?

22. Inwiefern sehen Sie, dass macht- und parteipolitische Einflussnahmen durch die Landeshauptleute bei Bestellungsprozessen und Infrastrukturentscheidungen zukünftig hintangehalten werden können?

23. Inwiefern würde diese geplante "Verländerung" Kosten in der Verwaltung sparen und wie hoch wären diese zu beziffern?

24. Welche Argumente sprechen aus Ihrer Sicht für bzw. gegen die geplante "Verlän­derung" der Schulen bzw. Lehrer_innen?

25. Sind Sie persönlich für diese "Verländerung" der Lehrer_innen?

26. Welche Argumente haben bei Bundeskanzler Faymann einen Gesinnungswandel in Gang gesetzt, da er eine "Verländerung" im Jahr 2010 noch dezidiert ablehnte?

27. Was halten Sie vom sogenannten "Trägermodell", das von der IV im Anhang des Konzepts vorgeschlagen wird?

Ad "Bildungsreformgruppe":

28. In welcher Zusammensetzung und mit welchen Untergruppen arbeitet die sogenannte "Bildungsreformgruppe"?

29. Sind Sie der Ansicht, dass die Auswahl dieser Personen/Funktionen repräsentativ für die von der Reform betroffenen Personen- und Berufsgruppen ist?

30. Inwiefern halten Sie das bisher gewählte Prozessdesign für die anstehenden Reformprozesse für angemessen?

31. Inwiefern sehen Sie den Anspruch umfassender Prozessintegrität bisher gewähr­leistet?

32. Warum gibt es keine Einbindung aller Parlamentsfraktionen in die Arbeit der Bildungsreformgruppe?

33. Angenommen Sie wären Bildungssprecherin einer Oppositionspartei - wie, glauben Sie, würden Sie den bisherigen Prozess wahrnehmen?

34. Ist eine Einbindung der Oppositionsfraktionen in diesen Prozess bis 17. November noch geplant?

a) Wenn Ja, wann und in welchem Umfang?

b) Wenn Nein, warum nicht?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 157

35. Warum sind bisher keine Vertreter_innen von Eltern- und Schüler_innen, Lehrer­gewerkschaft und Sozialpartner sowie externer Expert_innen in den Prozess eingebunden?

36. Ist diese Einbindung noch geplant?

a) Wenn Ja, wann und in welchem Umfang?

b) Wenn Nein, warum nicht?

37. Wie zufrieden sind Sie mit dem Fortgang der bisherigen Arbeiten der Bildungs­reform­gruppe?

38. Wie schauen der detaillierte Fahrplan und die avisierten Meilensteine der Bildungs­reformgruppe aus?

39. Welche inhaltlichen Fragen stehen im Mittelpunkt der Bildungsreformgruppe?

40. Welche Ergebnisse erwarten Sie?

Ad Elementarpädagogik & Volksschule & NMS & Parteibuchwirtschaft & Freie Schulen:

41. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll und zweckmäßig, die Zuständigkeit für Elementar­pädagogik im Rahmen der nächsten Bundesregierung im Bildungsressort zu verankern?

42. Hielten Sie es für sinnvoll und zweckmäßig, ein bundesweit einheitliches Qualitäts­rahmengesetz und somit bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die Elementar­pädagogik einzuführen?

43. Wird auch die Volksschule mit in die Reformstrategie-Entwicklung einbezogen? Falls ja, inwiefern?

44. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem Evaluierungsbericht zur NMS?

45. Warum wurde bei der Flexibilisierung der Team-Teaching-Stunden keine Umwand­lung der Ressourcen in ein frei verfügbares Qualitätsbudget für die NMS umgesetzt?

46. Mit welchen Maßnahmen gedenken Sie den Einfluss der Parteibuchlogik bei Direktor_innenbestellung zurückzudrängen?

47. Was würde - bei Hinterlegung der aktuellen Schüler_innenzahlen - die Gleich­stellung der privaten nicht-konfessionellen mit den konfessionellen Schulen hinsichtlich Finanzierung durch die öffentliche Hand kosten?

48. Was würde die völlige Gleichstellung aller Privatschulen mit öffentlichen Schulen kosten?

49. Warum verweigern Sie nicht-konfessionellen, freien Schulen bislang Chancen­gerechtigkeit im Bereich der Finanzierung?

50. Unter welchen Voraussetzungen wären Sie bereit, für die nicht-konfessionellen, freien Schulen Chancengerechtigkeit im Bereich der Finanzierung herzustellen?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gem. §93 Abs. 2 GOG verlangt.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Strolz als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäfts­ordnung 20 Minuten nicht übersteigen darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg.


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Walter Rosenkranz – auf das von Abgeordnetem Strolz mitgebrachte Kunststoffgehirn deutend –: Ich hoffe, er hat nicht sein eigenes outgesourct!)

 


15.01.56

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek! Geschätzte Kolleginnen, Kollegen! Liebe Bürgerin­nen und Bürger an den Bildschirmen und auf der Galerie! Heute wird eine Dringliche Anfrage zum Thema Bildung behandelt; entlang des Bildungsnotstandes, den wir zweifach gegeben sehen und der immer beklemmendere Züge annimmt.

Es ist vor allem die fehlende Bildungsstrategie – die ich heute hier ins Zentrum der parlamentarischen Diskussion stellen will –: Wohin gehen wir mit dem Bildungs­system? Vor allem stellt uns auch das wachsende Budgetloch im Bereich des Bildungs­budgets vor offene Fragen – Fragen, auf die sich nicht nur die Abgeordneten des Nationalrats Antworten erwarten werden, sondern natürlich auch 125 000 Lehrerin­nen, Lehrer, viele Schülerinnen, Schüler, denn das Loch, das aufgeht, wird laufend größer, gleichermaßen auch die Unklarheit. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Warum Bildung und warum hat diese eine hohe Priorität für uns? Warum ist das ein Herzensanliegen für uns NEOS? Das hat etwas mit unserem Menschenbild zu tun, mit dem, wie wir die Welt sehen, wie wir den Menschen sehen. Wir sind in Österreich frei und gleich an Würde geboren. Das funktioniert in diesem Land, das ist aber auf diesem Planeten nicht selbstverständlich. Und dann – das ist unsere Überzeugung – geht es um die Entfaltung des Menschen.

Ein Kind braucht Wurzeln und Flügel. Das habe nicht ich erfunden, das habe ich von Goethe gestohlen. Für die Wurzeln sind die Familien ganz wesentlich. Hier ist es wichtig, dass sich die Politik um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kümmert. Für die Flügel wird das Bildungssystem einen ganz großen Beitrag leisten müssen, und der Beitrag, den es in Österreich leistet, ist nicht groß genug. Bildung ist für uns NEOS der zentrale Schlüssel für die Entfaltung des Menschen, Bildung ist der zentrale Schlüssel für die Selbstermächtigung des Menschen, für den aufrechten Gang, mit dem der Mensch durchs Leben geht. Die Bildung stärkt das Potential des Menschen, das eigene Leben in die Hand zu nehmen, das eigene Leben zu gestalten und das Leben anderer zu bereichern. Das ist Bildung!

Bildung ist für uns natürlich auch – denn wir sitzen nicht auf großen Ölquellen, wie wir alle wissen – der wichtigste Rohstoff. Talente und deren Veredelung durch Bildung, das ist der wichtigste Rohstoff in Österreich – das Gehirn, die Talente der Menschen in diesem Land. (Der Redner hält ein Kunststoffgehirn in die Höhe und legt es anschließend auf das Rednerpult.) Das ist ein Hirn für Anfänger. Ich will niemanden überfordern. (Abg. Lichtenecker – mit ironischer Heiterkeit –: Hirn für Anfänger!)

Frau Ministerin, wenn ich hier auf eine dringliche Aussprache dränge, dann möchte ich auf zwei Problemkreise schauen: Zum einen ist da der Notstand in der Bildungs­strategie. Wir alle wissen – ohne Zweifel –, dass sich die Welt sehr, sehr rasch ändert, dass wir uns in einer sich rasant wandelnden Welt befinden. Alle Teilsysteme der Gesellschaft ringen hier nach neuen Handlungsstrategien, wie man mit diesen rasan­ten Änderungen umgeht und welche Bewältigungsstrategien man dazu braucht. Natür­lich haben sich alle ihre Bewältigungsstrategien zurechtgelegt, ob das jetzt private Unternehmen oder Non-Profit-Organisationen sind. Zu sehen, dass es der österreichi­schen Schule nicht und nicht gelingen will, ausreichend in die Bewältigung des gesellschaftlichen Wandels zu kommen, ist beklemmend.

Warum gelingt es nicht? – Weil das österreichische Schulsystem in alten Mustern gefangen ist. Und warum ist es in alten Mustern gefangen? Weil es in verkrusteten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 159

Strukturen gefangen ist. Da kann gar nichts ... (Abg. Darabos: Das sind Sprech­blasen!) Nein, das sind keine Sprechblasen! (Abg. Darabos: Das sind Sprechbla­sen!) Nein, das sind keine Sprechblasen! Wenn Sie sagen, Herr Darabos, dass das Sprechblasen sind, dann finde ich das einfach unmöglich! Warum? – Sie können nicht sagen: Das sind Sprechblasen! (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Das sind Statistiken. Wenn von den 15-Jährigen ein Fünftel nicht „gerade lesen“ kann, dann können Sie sich nicht fett zurücklehnen und sagen: Eh alles in Ordnung! – Ich bin nicht bereit, das zu akzeptieren, diese Wurstigkeit in der Bildungspolitik! Das bin ich nicht. Okay!?

Ich bin ja nicht der Einzige, der sagt, dass man auf die verkrusteten Strukturen schauen muss, das sagen doch auch alle Expertinnen, Experten. Erkundigen Sie sich einmal! Führen Sie einen wirklich differenzierten Bildungsdiskurs! – nicht so wie der Bürgermeister in Wien, der im Vorbeigehen schnoddrig auf eine Berufsgruppe hinhaut, der er eigentlich als Dienstgeber vorsteht. (Beifall bei den NEOS. – Ruf: Unerhört!) Ja, das ist unerhört!

Der Verteidigungsminister macht Werbung für die Soldaten, die Innenministerin macht Werbung für die Polizisten, und als Lehrer kriegt man von seinem Dienstgeber eine verbale Gnackwatschen. So geht das nicht! Wenn Sie sich nicht ernsthaft dieser Debatte widmen, wird dieses System um keinen Deut besser.

Es besteht in Österreich natürlich eine ausgeprägte Weisungs- und Misstrauenskultur, wir unterliegen einer Steuerungsillusion. Es werden an entfernten Orten Festlegungen getroffen, die dann durch militärisch inspirierte Weiterleitungsstrukturen an die Schulen weitergegeben werden, und vor Ort ist der Lehrer/die Lehrerin als Befehlsempfänger. So schauen Sie auf den Expertenberuf Pädagoge! Und daran hat sich leider über Jahre und Jahrzehnte nichts geändert.

Die letzte Schulreform ist an und für sich im Großen und Ganzen 100 Jahre her – eh aus Ihrer Hälfte mit dem Herrn Glöckel. (Redner blickt in Richtung SPÖ.) Aber seit damals hat sich nichts mehr Großes geändert. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosen­kranz.– Na ja, ich denke schon, dass das ein wichtiger Wandel war, um Bil­dung in die Breite zu bringen.

Die aufgeblähte Bürokratie ist natürlich ein Ergebnis dieser Misstrauenskultur. Politische Interventionen sind ein Ergebnis dieser verkrusteten Strukturen und auch ein überbordender Verordnungsdschungel. Das Ergebnis ist beklemmend, denn die Ergebnisse sind sehr mittelmäßig. Es ist uns, glaube ich, allen klar, dass, wenn wir uns in diesem Mittelmaß – im internationalen Vergleich im Bildungsbereich teilweise schlechtem Mittelmaß – einzementieren, es sich nicht ausgehen wird, dass wir in zehn, 20 Jahren beim Wohlstand vorne mitspielen. Das geht sich schlichtweg nicht aus. Deshalb muss darauf geschaut werden, dass man hier Meter macht.

Aber dazu fehlen eben die Strategien. Das fängt bei der Elementarpädagogik an und hört bei den Hochschulen auf. Überall fehlt in Fragen strategiescher Festlegungen die Klarheit. Ich darf einige Baustellen auflisten:

Die Elementarpädagogik: Es gibt keine Klarheit, wie in diesem Bereich für Qualität gesorgt werden soll. Ja, in der Quantität, in der Versorgung ist einiges geschehen, aber nach wie vor gibt es keine entschlossenen Mehrheiten und Herangehensweisen für ein bundeseinheitliches Qualitätsrahmengesetz. Es gibt keine Gemeinsamkeiten darüber, wie man die Weiterbildung der Pädagoginnen/Pädagogen im Elementarbereich wirklich zeitgemäß angeht. Es fehlt auch die Herangehensweise für eine zeitgemäße Sprach­förderung, insbesondere in den Erstsprachen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 160

Wenn man dann die Volksschulen betrachtet, die Übergänge: Ja, Sie haben erste Pilotversuche, wie Sie den Übergang besser, fließender schnitzen können. Nur: Wir sind an einem Punkt, bei dem man nicht mit Pilotprojekten arbeiten kann, sondern bei dem man schauen muss, wie man hier in die Breite kommt, einen fließenden Übergang findet und dass man die Volksschule in den Fokus holt. Denn natürlich ist ein Problem dieses hundertjährigen Stellungskampfes: Gesamtschule: ja oder nein?, dass sich über Jahrzehnte von ÖVP und SPÖ niemand um die Volksschule gekümmert hat. Die einen haben hochlobend geschrien: Gesamtschule und alles wird gut! Die anderen haben gesagt: Teufelszeug Gesamtschule! Dann haben sie sich angeschaut, haben gesagt: Tja, unterschiedliche Meinungen, da können wir nichts tun, setzen wir uns! Und dabei gibt es hundert andere Baustellen, wo sie etwas hätten tun können und nicht getan haben.

Erst in den letzten Jahren wurde langsam der Fokus auf diese Punkte gerichtet, aber wir haben keine Zeit mehr. Ich sehe durchaus Ansätze zur Verbesserung, auch bei Ihnen, Frau Ministerin Heinisch-Hosek. Ich sage nicht, dass Sie es ignorieren. Ich sage nur, dass man Tempo zulegen muss, auch bei der ÖVP. Sebastian Kurz hat im Bereich der Sprachförderung und zum Thema Erstsprache wertvolle Beiträge geleistet.

Besonders beklemmend wird es dann – wenn man chronologisch weitergeht – beim Übergang Volksschule in die Sekundarstufe 1: Hier werden nach wie vor Zehntau­sende Menschenleben verbogen, Menschen stigmatisiert. Wir sortieren sie im Alter von neuneinhalb Jahren in gut und schlecht. Jetzt können Sie sagen: Das stimmt ja gar nicht! Aber so kommt es bei den Betroffenen an: Einen Stempel aufs Hirn, Stigmatisie­rung für das Leben. Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen – und alle Eltern haben damit einen Stress, alle Eltern. Vor zehn Jahren habe ich noch darüber gelacht, ich habe mir gedacht: Ja, ist nicht so! Aber natürlich hat man auch selbst den Stress, wenn die eigenen Kinder in dieses Alter kommen, natürlich auch all die Abgeordneten, die alle möglichen ideologischen Positionen vertreten. Die eigenen Kinder hocken dann im Lycée oder in anderen Gymnasien. – Das ist Doppelbödigkeit, das ist Verlogenheit, und mit der sollten wir aufräumen!

Das heißt natürlich, dass man zu anderen Lösungen kommen muss. Das heißt, dass man diese dumpfe Zweiteilung aufgeben muss, und das heißt aber auch, dass man einen alternativen dritten Weg gehen kann, mit einer echten Schulautonomie, Frau Ministerin.

Stellen Sie sich vor, es gibt nicht zwei Töpfe, sondern es gibt hundert Töpfe. Dann funktioniert die Stigmatisierung plötzlich nicht mehr. Dann kann man dich zwar fragen: In welches Töpfchen wurdest du denn mit neun Jahren gesteckt?, aber es erwächst daraus kein stigmatisierender Nachteil, denn die Mittelschulen sollen so vielfältig sein wie die Talente und Bedürfnisse unserer Kinder und Jugendlichen. – Das ist der Ansatz von NEOS, mit einer echten Schulautonomie! (Beifall bei den NEOS.)

Natürlich braucht man dann einen anderen Blick auf die Profession des Pädagogen/der Pädagogin – das ist ein Expertenberuf! Wir haben eine Umfrage gemacht, und dabei kam heraus, dass über 1 300 Lehrerinnen und Lehrer Unterstützungspersonal haben wollen. Da hinken wir weit hinterher, Frau Ministerin! 34 Lehrerinnen/Lehrer und eine pädagogische Hilfskraft – international liegen wir damit 50 Prozent unter dem Schnitt, denn international ist das Verhältnis 13 : 1. Bei den pädagogischen Hilfskräften, bei den administrativen Hilfskräften liegt der internationale Schnitt bei 8 :1, wir liegen bei 23 : 1. Hier werden auch Expertenressourcen in administrativen Tätigkeiten vergeudet. Der Rechnungshof hat bereits vorgerechnet, dass jährlich Millionen eingespart werden könnten, wenn man sich dieses Unterstützungspersonal holen würde. Die Regierung hat es versprochen, auch der Lehrergewerkschaft – geschehen ist da nichts!


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Wenn man dann von der Volksschule hineingeht in die Neue Mittelschule und in die AHS-Unterstufe, dann sieht man, dass die Neue Mittelschule eigentlich nie eine Chance hatte, zur Entfaltung zu kommen, weil sie schon vom Prozess her, wie sie aufgesetzt wurde, nicht „sauber“ aufgesetzt war. Die ÖVP hat sie nie wollen, und die SPÖ hat es irgendwie durchgedrückt. Und jetzt, nach dem ersten Evaluierungs­ergeb­nis, schaut die SPÖ mit einem ideologischen Bestemm drauf und die ÖVP freut sich, dass die Ergebnisse durchwachsen bis fragwürdig sind – auf dem Rücken der Kinder!

Stellen Sie sich einmal vor, Sie wären ein Pädagoge in einer Neuen Mittelschule! Wie wäre es Ihnen in den letzten Monaten ergangen, wenn Sie in den Medien und von­seiten der Politikerinnen und Politiker so ausgerichtet werden? – Stellen Sie sich vor, wie es Ihnen als Elternteil eines NMS-Kindes geht, so sie medial und bildungspolitisch interessiert sind! Dann haben Sie das Gefühl, die falsche Wahl getroffen zu haben – zehntausendfach!

Wir kommen da nicht vom Fleck. Die einzige Konsequenz aus der Evaluierungsstudie ist, dass Sie sagen: Machen wir diese sechs Stunden nicht nur für Englisch, Deutsch und Mathematik, sondern geben wir es auch für andere Fächer frei! – Nein, Frau Ministerin, das ist zu wenig konsequent! Wenn Sie der Profession des Lehrers/der Lehrerin als Expertenprofession trauen, dann sollte Sie ihnen auch die Freiheit und Verantwortung geben. Freiheit und Verantwortung heißt: Wandeln wir diese sechs Stunden in ein autonom und frei verfügbares Qualitätsbudget für den Schulstandort  – und wir, die NEOS, werden den Antrag dazu heute auch einbringen – um! Da können wir gleich ein bisschen üben, wir alle wollen ja Schulautonomie. Aber wenn es um den ersten kleinen Schritt geht, dann fallen Sie zurück in das Top-down-Steuern, ins Besserwissen von oben, in den Regulierungswahn, weil Sie nicht das Vertrauen haben, dass vor Ort etwas Gutes wachsen kann.

Aber Folgendes sage ich Ihnen: Wenn es in diesem Land zu einer echten Bildungs­wende kommen soll, dann kann sie nur von unten wachsen, dann braucht man die Pädagoginnen und Pädagogen als Verbündete, dann muss man sie auch für voll nehmen, dann darf man sie nicht so verächtlich behandeln, wie sie zuletzt behandelt wurden!

Zu den Themen, die strukturell und strategisch im Unklaren sind, wie zum Beispiel die freien Schulen: Frau Ministerin, mir bricht immer das Herz, wenn ich in freien Schulen bin. Es gibt ganz viele freie Schulen, ob das jetzt Waldorf, Montessori oder aus vielen anderen Richtungen ist. Da kommen Sie hin, und wissen Sie, was Sie feststellen? – Besonders engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die sogar weniger bezahlt bekommen als im öffentlichen Bereich; besonders engagierte Schulleitungen, weit über 40 Stun­den meistens; besonders engagierte Eltern, die sich einbinden lassen, einbinden wollen. Wissen Sie, was die Antwort der öffentlichen Hand, der Republik, auf den Um­stand besonders engagierte Eltern, Lehrer, Schulleitungen ist? – Dann zahlt euch den Krempel selbst!

Das ist strukturierte und verlässliche Vernichtung von Engagement, von Ressourcen in diesem Land, auf Kosten der jungen Menschen! Das ist unerklärlich für mich! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Frau Ministerin, deswegen ist eine meiner 50 Fragen heute an Sie: Was hindert Sie daran, diesen freien Schulen Chancengerechtigkeit zu geben? – Natürlich werden wir –so wie in anderen Ländern – Nachschau halten, ob sie qualitative Arbeit leisten. Aber wir können morgen entscheiden, dass ihnen Chancengerechtigkeit gegeben wird.

Die konfessionellen Privatschulen bekommen 80 Prozent ihrer Kosten rückerstattet oder bezahlt, nämlich fürs Personal. Die freien Schulen, die nicht konfessionellen, bekommen zwischen 10 Prozent und 20 Prozent der Kosten rückerstattet. Gerade


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habe ich ein Mail von einer Direktorin bekommen, der ich gesagt habe: Schauen Sie sich die Dringliche Anfrage um 15 Uhr an! Darauf hat sie gesagt: Das kommt für uns zu spät, Herr Strolz! Wissen Sie, warum? Weil unsere Schule bankrottgegangen ist, wir können das nicht alleine leisten, wir haben großartige Arbeit geleistet, aber die öffent­liche Hand ist nicht bereit, uns zu unterstützen, und wir können nicht mehr! Wir haben es unter öffentlichem Tarif gemacht, unter großen Aufwendungen der Eltern, unter Engagement der Schulleitung, aber es geht einfach nicht!

Warum geht es nicht, Frau Ministerin? – Weil Sie es nicht wollen. Das ist der Punkt! Weil Sie es nicht wollen, weil es die ÖVP nicht will – was ich ideologisch überhaupt nicht verstehe, wenn Sie sich für die Eigenverantwortung einsetzen. Das verstehe ich nicht: dass man bürgerliches, zivilgesellschaftliches Engagement so strukturiert und verlässlich abstraft!

Wir haben einen strategischen Notstand in Österreich, weil viele Themen unklar sind oder nicht entschieden sind oder schlecht entschieden sind. Wir haben natürlich dann den Umstand, dass Sie jetzt in eine Bildungsreformgruppe gegangen sind. Im Vorlauf gab es schon eine sogenannte ExpertInnengruppe Schulverwaltung, und jetzt soll plötzlich der große Wurf kommen. Am Anfang habe ich mich gefreut. Warum? – Weil die Überschrift Schulautonomie war. Dann habe ich das Papier gelesen, die ersten 20 Seiten vom ExpertInnenpapier – Freiraum für Österreichs Schulen –, und ich muss sagen: Die kommen gut daher. Das ist solide, mit Engagement und Sachverstand verfasst. – Aber dann kommen die echten Hemmer, und zwar Hemmer mit „e“, und das sind natürlich auch Hämmer mit „ä“. Warum? – Weil man dann sieht, dass dieses Papier natürlich eine raffinierte Auftragsarbeit der Landeshauptleute ist.

Frau Ministerin! Ich drucke das auch nicht ganz durch, wie Sie die Gruppe zusammen­gestellt haben. Sie holen da ExpertInnen zusammen, und bis auf eine Person kommen alle aus der Schulbürokratie. Was glauben Sie denn, was Schulbürokraten im Sinne eines Konzeptes schreiben werden? – Ein bürokratisches Konzept! Die haben ja nie etwas anders gesehen. Ich möchte keinem dieser einzelnen Personen den guten Willen absprechen. Wenn Sie mich als Vorarlberger mit 12 Jahren zum Sprachunter­richt einladen, dann kann ich Dialekt unterrichten und ein bisschen Hochdeutsch, mehr wird sich nicht ausgehen.

Wenn Sie Bildungsbürokraten einladen, ein Konzept zu erstellen, werden diese ein bildungsbürokratisches Konzept erstellen, durchaus auf hohem Niveau. In diesem Konzept heißt es aus Seite 20 folgende: Wir werden Bildungsdirektionen einrichten, und dort wird Folgendes geschehen – davor ist noch zu sagen, dass die Bildungs­direktion direkt dem Landeshauptmann unterstellt wird –: Die Bildungsdirektionen sollen für die DirektorInnenbestellung, für die LehrerInnenbestellung in Rücksprache mit den Schulen, aber die finale Entscheidung liegt bei den Bildungsdirektionen, für Infrastrukturentscheidungen, de facto auch für Ermessensausgaben zuständig sein.

Jetzt frage ich Sie: Wenn eine Stelle, die in Niederösterreich direkt dem Herrn Pröll untersteht, für Infrastrukturentscheidungen, für Direktorenentscheidungen, für Lehrer­ent­scheidungen und Ermessensausgaben zuständig ist, ja glauben Sie, es wird besser in diesem Land? (Abg. Steinbichler: Pühringer in Oberösterreich!) – Ja, dasselbe in Oberösterreich, dasselbe in Wien.

Glauben Sie, dass ein Pädagoge, der besonders engagiert ist, aber das falsche oder kein Parteibuch hat, in diesem System auch nur irgendeinen Meter hat? – Nein! Das ist eine parteipolitische Verbrämung des österreichischen Bildungssystems.

Wenn wir in diese Entscheidungsrichtung gehen, Frau Ministerin, dann halte ich das für Beklemmung pur. Ich frage Sie: Sind Sie persönlich davon überzeugt, dass das das Richtige ist? Ich frage Sie: Wo ist der Herr Faymann, der 2010 noch gesagt hat: Kommt


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nicht in die Tüte, nicht mit mir!? Heute geht er vor den Landesfürsten in die Knie. – Das geht so nicht, auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler! (Beifall bei den NEOS.)

Schauen wir noch in Richtung Budget, Bildungsnotstand strategisch, Bildungsnotstand finanziell! Man sagt immer, wir haben ein besonders teures Bildungssystem. – Das stimmt nicht. Was stimmt, ist: Ja, wir nehmen durchaus Geld in die Hand, und wir nehmen leider im internationalen Vergleich mehr Geld in die Hand, als die Ergebnisse hergeben. Das heißt, bei den Ausgaben sind wir weiter vorne als bei den Ergebnissen für das Bildungssystem. Das ist besonders beklemmend!

Man muss auch sehen, dass von 1995 bis 2011 die Investitionen in das österreichische Schulsystem als Anteil am BIP von 4,2 Prozent auf 3,6 Prozent gesunken sind. Das ist die wichtigste Ressource dieses Landes, und in den letzten zwanzig Jahren haben wir ganz verlässlich die Investition in diese Ressource runtergeschraubt. Geht sich das aus für Wohlstand und Wohlbefinden dieser Gesellschaft? – Das geht sich nicht aus, sage ich Ihnen!

Laut Medien – und darüber will ich heute im Rahmen der Beantwortung meiner 50 Fragen auch Klarheit – tut sich für heuer bereits ein Loch von 343 Millionen auf. Wir haben jetzt April, bald Mai – der 1. Mai ist für die NEOS der Tag der Bildung, denn wer „Arbeit“ zeitgemäß definiert, der muss auf die Bildung schauen –, es ist also schon fast das halbe Jahr vorbei, und wir wissen noch nicht einmal, wie viel Geld uns fehlt, aber wahrscheinlich werden es heuer 343 Millionen sein.

Ich erinnere daran, meine Damen und Herren: Wir haben vor zirka einem Jahr nach 57 Millionen Ausschau gehalten, und die Regierung war kurz am Kippen. Jetzt fehlt uns fast die zehnfache Summe, und bis nächstes beziehungsweise übernächstes Jahr wächst das strukturelle Budgetloch auf bis zu 600 Millionen.

Da frage ich Sie abschließend, Frau Ministerin, denn hier brauchen wir Klarheit: Mit welchen Maßnahmen werden Sie in die Bedeckung kommen? Wie geht es mit dem österreichischen Bildungssystem finanziell weiter? Wie geht es mit dem Bildungs­system strategisch weiter?

Es ist der Zeitpunkt gekommen, dass Sie hier Klarheit schaffen, um Schaden von unse­ren Kindern und von der Jugend abzuwenden! (Beifall bei den NEOS.)

15.22


Präsidentin Doris Bures: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Bundeministerin.

 


15.22.48

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 50 Fragen – ich werde mich sehr bemühen, aber gestatten Sie mir, eingangs doch zu sagen, dass ich heute einen sehr schönen Tagesbeginn hatte, denn es muss auch möglich sein, über Bildungsmaß­nahmen in unserem Land zu sprechen, die sehr gut funktionieren. Wir haben uns im Bereich Integration, Inklusion längst auf den Weg gemacht. Über hundert nicht nur Pädagoginnen und Pädagogen, auch Expertinnen und Experten sitzen noch immer im Bildungsministerium und versuchen, dieses System, das sich ja durchaus in einem Wandel befindet, nämlich das System, jedem Kind einen adäquaten Bildungsplatz zukommen zu lassen, zu diskutieren. Es haben sich mittlerweile drei Bundesländer dazu bereit erklärt – natürlich erfolgt in allen Bundesländern Integration, Inklusion –, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass es womöglich ab Herbst Modellregionen mit Inklusion geben kann, sodass ein Thema, das oft und oft in der allgemeinen Bil-


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dungsdebatte ausgespart wird, nämlich den Kindern gegenüber keine Diskriminierung zuzulassen, gelebte Praxis sein kann.

1986 hat sich das österreichische Bildungssystem in Bezug auf Integration mit einem Schulversuch im Burgenland auf den Weg gemacht. Ja, Schulversuche gibt es noch immer, aber Schulversuche sind die einzige Möglichkeit, das bestehende System weiterzuentwickeln, bevor es ins Regelwesen übergeführt wird, die einzige Möglichkeit, Dinge zu erproben, die dann im Regelschulsystem ihren Platz finden können.

Bildung ist heute in Zahlen veröffentlicht worden. Dazu möchte ich sagen, dass Inklu­sion ein wichtiges Thema ist und ebenso, dass die Vielfalt in der Bildungslandschaft, von schwerstbehinderten Kindern bis schwerstbegabten Kindern – verzeihen Sie diese saloppe Ausdrucksweise, sie ist nur symbolisch gemeint –, dass alle Kinder Platz in diesem System finden können. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Bildung auf einen Blick sagt uns, dass wir eine Steigerung bei der Anzahl junger Menschen, die tertiäre Bildungsabschlüsse nachweisen können, zu verzeichnen haben, dass wir die Neue Mittelschule in einem sehr positiven Licht beschrieben sehen, dass es nicht nur ein Auswechseln von Türschildern gegeben hat, sondern dass mehr Schülerinnen und Schüler der Neuen Mittelschule den Übertritt in eine Höhere Schule schaffen und dass 45 Prozent AbgängerInnen von Neuen Mittelschulen auch die Reifeprüfung, sprich die Matura, schaffen.

Das sind Zahlen, die im Steigen begriffen sind aufgrund von Maßnahmen wie etwa solche hinsichtlich der Schulqualität, die wir etabliert haben. Ich habe Polen besucht, wir haben gemeinsam die Niederlande besucht, es gibt viele Beispiele aus anderen Ländern, die diese Instrumente längst installiert hatten und haben, und ich möchte sagen, wir sind in Österreich auf einem guten Weg. Gut Ding braucht Weile, wir wollen keine Generation verlieren. Die Zahlen sprechen, finde ich, eine sehr positive Sprache, ich stehe aber nicht an, zu sagen, wo wir das österreichische Bildungssystem gemein­sam noch weiterentwickeln können und müssen.

Wir haben nicht erst bei der Regierungsklausur in Schladming, sondern schon im Regierungsprogramm viele Maßnahmen festgeschrieben, die wir in den fünf Jahren dieser Legislaturperiode umsetzen wollen. Und ja, in der Tat – die EinsteigerInnen in das System wurden schon erwähnt –, es kann nicht sein, dass man im Alter von 6 Jahren in einem einzigen Gespräch als schulreif oder nicht schulreif bewertet wird. Auch diesbezüglich möchte ich Bewegung in das System bringen und die Schulreife­kriterien überprüfen, um zu schauen, wie wir diese Einstiege von Kindern sanfter gestalten können.

Es beginnt aber schon vorher; auch das wurde schon gesagt. Wir haben das ver­pflichtende, beitragsfreie letzte Kindergartenjahr – ein zweites würde sehr gut tun, um Defizite aufholen zu können, die Kinder durchaus mitbringen können, und zwar nicht nur Kinder, die Deutsch nicht als Erstsprache haben und nicht beherrschen, sondern auch Kinder, die Deutsch als Erstsprache haben und nicht beherrschen, um die Voraus­setzungen für den Übergang in die Schule zu schaffen. Kindergarten und Volksschule sollen mehr als Einheit gesehen werden; auch das steht im Regierungs­programm.

Wir können uns 2000 Schulversuche demnächst ersparen, wenn wir die alternative Leistungsbeurteilung für fast 2000 Volksschulen, die sich jetzt schon per Schulversuch anmelden, weil sie sie leben, weil sie Alternativen zur Note wollen, demnächst umsetzen. Das heißt, das System hat sich längst auf den Weg gemacht.

Ein Bereich, in dem seit 1962 eher Kumulation und eher eine Mehrteiligkeit im System festzustellen ist, ist die Schulverwaltung. Das ist durchaus kritisch anzumerken; das


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betrifft den zweiten Teil Ihrer Ausführungen, Herr Strolz. Es ist notwendig, dass wir auch Vereinfachungen in der Schulverwaltung anstreben. Und die brauchen wir auch. Es liegt jetzt ein Diskussionspapier auf dem Tisch, das nicht das erste in dieser Art ist. Die Arbeitsgruppe, die sich mit der Schulverwaltung beschäftigt hat, hat sämtliche bestehenden Vorschläge durchgearbeitet, um ein kompromissfähiges Papier, wie man zwischen Bund und Ländern einen anderen, einen neuen Ausgleich schaffen kann, auf den Tisch zu legen. Dieses Diskussionspapier wird jetzt geprüft, und ich werde bei der Beantwortung der Fragen noch darauf zu sprechen kommen. Bestehende Vorschläge von IHS, WIFO und Rechnungshof wurden herangezogen.

Auf der anderen Seite gibt es genug pädagogische Konzepte, die wir ebenfalls heran­ziehen können, denn Bildungsreform ist mehr als nur eine Verwaltungsreform, die wir uns bis 17. November vorgenommen haben, in einer beschlussreifen Fassung dem Ministerrat vorzulegen – natürlich unter Einbindung aller, vorerst aber in Vorbereitung von drei technischen Arbeitsgruppen, die zunächst Machbarkeiten und Finanzierbar­keiten überprüfen müssen, die Verfassungsbestimmungen anschauen müssen. So einfach kann man dieses System nicht ändern. Es ist ein seit über 40 Jahren gewach­senes und durchaus unübersichtlicheres System, das entflechtet werden muss, damit das, was bei den Kindern ankommen soll, wirklich bestmöglich umgesetzt werden kann. Die Einbindung der Parlamentsparteien ist natürlich vorgesehen, ganz klar, und wir werden das auch zu gegebener Zeit tun.

Trotzdem stehe ich zum staatlichen Bildungssystem. Ich glaube, dass es ein Auftrag ist, ein Auftrag aller, die Steuern zahlen, dass Kinder von Anfang an bestmöglich begleitet werden und nicht erst im Alter von 14, 15 Jahren oder 18, 19 Jahren, wenn es um Entscheidungen geht wie etwa, einen Beruf zu ergreifen oder ein Hochschul­studium anzustreben oder in eine berufsbegleitende Ausbildung überzutreten. Lebens­begleitendes Lernen ist eine Sache, die wir schon bei der Regierungsklausur in Schladming vereinbart haben, die für die nächsten beiden Jahre umgesetzt ist und die natürlich fortgesetzt gehört. Lernen hört nie auf.

Ich möchte Dinge nicht schönreden, ich weiß, es ist in der Tat so, dass wir zu viele Abgängerinnen und Abgänger haben, die über die sogenannten Kulturtechniken noch nicht so gut verfügen. Aber wenn ich mir das polnische Bildungssystem anschaue, wo ungefähr acht bis neun Jahre vor uns die Umstellung des Systems begonnen hat, dann meine ich, dass wir auf einem guten Weg sind. Dort gibt es Bildungsstandards, dort erfolgt aber auch ein späteres Trennen der Schülerinnen und Schüler. Das ist auch etwas, worüber wir uns, glaube ich, alle gemeinsam Gedanken machen sollten, ob das Trennen im Alter von 10 Jahren nicht zu früh erfolgt.

Aber vor dieser Frage, die wir in den nächsten Wochen vielleicht nicht gemeinsam lösen können, sollten wir uns die Frage stellen, warum Bildungsvererbung – auch das sagen die neuen Zahlen von der Statistik Austria, die heute auf den Tisch gekommen sind – in Österreich noch immer sehr, sehr hoch ist.

Aufwärtsmobilität ist nur bei einem Drittel der jungen Menschen feststellbar, das heißt, sie haben einen höheren Bildungsstand als ihre Eltern. Das ist im Vergleich mit anderen Staaten in der OECD viel zu wenig. Einen Grund dafür sehen wir darin, dass wir zu wenig ganztägige Schulen haben. Wir leben in einem Land der Halbtagsschule mit Nachmittagsbetreuung. Diese nimmt zwar gut zu, da nehmen wir auch viel Geld in die Hand, trotzdem wird eine verschränkte ganztägige Schule, die im Optimalfall auch eine gemeinsame Schule ist, nämlich Trennen mit 14 oder 15 Jahren, so wie es viele andere Länder machen, wie ich meine, zu besseren Ergebnissen führen.

Wichtig ist das Einsteigen, damit haben wir begonnen, wichtig ist das Umsteigen ohne Stress, wichtig ist auch, Abschlüsse machen zu können. Gerade diese Bildungs­garan-


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tien, diese Ausbildungspflicht bis 18, wenn man sie so nennen möchte, sind ein richtiger und wichtiger Ansatz, um an der Schnittstelle bei den 14-, 15-Jährigen nicht so viele Jugendliche zu verlieren. Es ist wichtig, dass sie auch durchgängige Bildungs­karrieren vorweisen können, um genau dem zu entsprechen, was unsere Gesellschaft ausmacht, nämlich eine Wissensgesellschaft zu sein, und das, was man sich erworben hat, auch gut anwenden zu können. Das sollte gesichert und nicht unsicher sein.

Das heißt, ich beschäftige mich zurzeit auch mit der Umstellung, damit, wie wir poly­technische Schulen, wie wir das berufsbildende mittlere Schulwesen aufwerten kön­nen. Es sind schon viele Dinge in der Handelsschule gemacht worden. Dort konnte die Zahl der Abbrecherinnen und Abbrecher bereits um ein Drittel verringert werden. Ich glaube, Sie sollten dem System auch einige Zeit geben. Trotzdem agieren wir so, dass wir ad hoc versuchen, unseren Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Möglich­keiten die bestmögliche Bildung angedeihen zu lassen.

Ich gebe zu, es ist eine gemeinsame Anstrengung in der Regierung, dieses strukturelle Defizit, die Unterdotierung in den Griff zu bekommen, keine Frage. Das ist nicht ein Phänomen, das es erst seit heuer gibt, sondern das ist ein Phänomen, das viele meiner Vorgängerinnen begleitet hat. Sie erinnern sich: Seinerzeit wurden den Volks­schulen zwei Stunden geschenkt, in Wirklichkeit hat man sich damals zwei Stunden erspart. Das geht zurück auf Elisabeth Gehrer und setzte sich fort unter meiner Vorgängerin mit der Debatte: Wie können wir mit mehr Zeit bei den Kindern eventuell auch das Verhältnis zwischen Unterrichtszeit und Vorbereitungszeit in ein Jahres­arbeits­zeitmodell umwandeln?

Das gibt es für die Pflichtschullehrerinnen und -lehrer, das gibt es noch nicht für die AHS-Lehrerinnen und -Lehrer, aber demnächst wird es das für alle geben, weil die PädagogInnenbildung NEU und das neue Dienstrecht es auch ermöglichen, dass die Ausbildung zum Bachelor und Master für alle pädagogischen Berufe quasi auf einer Ebene, auf gleicher Augenhöhe stattfinden wird.

Wir haben in Schladming auch für die Nachmittagsbetreuung, die zwar zunimmt, aber immer noch zu wenig stattfindet, Qualitätsverbesserungen geschaffen.

Wir haben die Schulautonomie als wichtigen Beitrag auch für dieses Bund-Länder-Diskussionspapier genommen. Und ich sage es noch einmal: Es ist und bleibt ein Diskussionspapier, das jetzt bewertet wird, das unter Einbindung aller dann zum Beschluss vorgelegt werden wird und nicht als gegeben betrachtet werden darf. Es sollte nicht so sein, dass man sagt, das, was jetzt vorgeschlagen wird, setzen wir um, das ist die Schulverwaltungsreform.

Ich glaube, dass es wichtig ist, Schulqualität im Sinne dessen, wer Kinder begleitet, wie Kinder begleitet werden, ganz deutlich im Fokus zu haben. Die neue Behörde, die zu schaffen ist, wird in die Schulen gehen und auch die pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler überprüfen.

Wir haben die Bildungsstandards und die Lehrerinnen und Lehrer, die im Übrigen immer zu Unrecht als die Gruppe bezeichnet werden, die sich das Leben allzu leicht macht. Das Gegenteil ist der Fall! 18 Jahre lang konnte ich das selbst im sonderpäda­gogischen Bereich miterleben. Es ist so, dass einen die Schülerinnen und Schüler nicht „verlassen“. Man nimmt sich die Problemlagen, man nimmt sich Herausforderungen mit, man bereitet sich vor, man bereitet nach, man ist länger in der Schule als geplant.

Diese leidige Debatte um zwei Stunden kann jetzt nicht das sein, was von dem übrig bleibt, was sich die österreichische Bundesregierung vorgenommen hat und auch ich als Bildungsministerin gern auf den Weg bringen möchte, nämlich das österreichische Bildungssystem kinderfit zu machen. Kinder-Fitness ist noch nicht in jeder Schule


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vorzufinden, aber ich glaube, die Neue Mittelschule kann sich sehen lassen, ebenso die Flexibilisierung der sechs Stunden, das genaue Begleiten, wie diese sechs Stun­den eingesetzt werden.

Es ist allerdings im Moment nicht möglich, Herr Kollege Strolz, das auch als Qualitäts­budget einzusetzen, weil wir eine Stellenplanrichtlinie haben, weil wir ein Haushalts­recht haben, an das wir uns halten müssen, weil wir die Wirkungsorientierungsziele erfüllen müssen. Ich kann nicht einfach Planstellen, die jetzt für Herbst geplant werden, in ein Budget umwandeln, das ich wofür auch immer verwende. Aber ich kann diese Stunden den Neuen Mittelschulen freigeben, damit alle quasi im Defizitbereich oder im Begabungsbereich ihren Weg gehen können, um die Kinder auch voranzubringen.

Ich möchte jetzt versuchen, die 50 Fragen kompakt zu beantworten, damit ich meine Redezeit nicht überschreite.

Die Fragen 1, 2 und 3 würde ich gern unter einem beantworten.

Die aktuellsten Daten zu Bildungsausgaben beziehen sich in dieser internationalen Bildungsstatistik auf das Jahr 2011. Das heißt, im Zeitraum 1995 bis 2011 sind die Investitionen in das österreichische Schulsystem als Anteil am BIP leicht gesunken, nämlich von 4,2 auf 3,6 Prozent. Im EU-Vergleich bezieht sich allerdings der gebräuch­liche Indikator auf die Gesamtausgaben für den Schulbereich als Anteil dieses BIP, wobei Österreich mit 3,65 Prozent im Jahr 2011 über dem EU-Durchschnitt von 3,42 Prozent und leicht unter dem OECD-Schnitt von 3,8 Prozent lag.

Exogene Faktoren sind es, die diesen Rückgang bestimmen, die ihre Ursachen aber nicht in der Bildungspolitik, sondern in der demographischen Entwicklung haben. Diese Zahlen geben eine geringere Anzahl von Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung wider. Die sinkenden SchülerInnenzahlen sind daher der Grund dafür, dass dieser BIP-Anteil leicht gesunken ist.

In diesem Zusammenhang stehen aber relevantere Indikatoren, das sind die Ausgaben pro Schüler/pro Schülerin als Prozentsatz am BIP pro Kopf, und diese sind in den letzten Jahren in Österreich deutlich gestiegen, wenn ich das so sagen darf, im primären, sekundären und postsekundären, aber nicht im tertiären Bildungsbereich.

Die Daten für 2012 bekommen wir erst im Herbst 2015, das heißt, für 2013 und 2014 wird das international aufgearbeitet. Das kann ich daher jetzt nicht beantworten.

Zur Frage 4:

Zur Einhaltung der Auszahlungsobergrenzen: Der Bildungsbereich ist die Unterglie­derung 30. Gemäß Bundesfinanzgesetz 2014 wurden ursprünglich im Finanzjahr 2014 gemäß der Vereinbarung Artikel 15a B-VG, BGBl. I, betreffend den Ausbau der ganz­tägigen Schulformen die vorgesehenen Auszahlungen in Höhe von 50,2 Millionen für die Finanzjahre 2017 und 2018 in dieselben verschoben, für diese vorgesehen. Darüber hinaus wurde mit der Bundesimmobiliengesellschaft eine Verschiebung von Mietaufwand in der Höhe von 87,9 Millionen in das erste Quartal 2016 vereinbart. Das betrifft das Jahr 2014.

Zur Frage 5:

Die Bedeckung des nun im ersten Quartal 2016 anfallenden Mietaufwandes ist im Bundesfinanzrahmen 2016 bis 2019 im Finanzjahr 2016 vorzusehen und vorgesehen.

Zur Frage 6:

Wie viel Geld fehlt im Budget 2015? – Sie alle kennen die hohen Anteile an gebun­denen Budgetmitteln. Es wird für 2015 gerade an Maßnahmen gearbeitet, und eine besonders wichtige Rolle wird die gute Zusammenarbeit zwischen Bildungsministerium


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und Finanzministerium spielen, um das Jahr 2015 gut bewältigen zu können. (Abg. Strolz: Und wie viel ist es, Frau Minister? – Abg. Meinl-Reisinger: Wie viel fehlt?) – 343 Millionen, Sie haben es erwähnt. (Abg. Strolz: Ja, aber Sie haben es nicht bestätigt!) Das habe ich in einigen Interviews schon längst bestätigt gehabt.

Die Fragen 7 bis 11 würde ich gerne zusammenfassen, da geht es um die Unter­dotierung, die quasi das Bildungsbudget begleitet, um das noch einmal ergänzend zu sagen:

Die Entwicklung des Bildungsbudgets ist Gegenstand eines laufenden und intensiven Austausches, natürlich zunächst auf Ebene der Beamtinnen und Beamten und in Folge auf politischer Ebene.

Die Konsolidierungsmaßnahmen im Bundeshaushalt sowie in der UG 30, Unter­gliederung 30, sind ein gemeinsames Projekt – sichtbar auch jetzt beim Erstellen des Bundesfinanzrahmens. Und valide Prognosen der Ausgaben im Bildungsbudget für die Jahre 2016 bis 2019 können wir, kann ich erst nach Vereinbarung der Maßnahmen, an denen wir gerade arbeiten, abgeben. Ich kann sie erst dann einer budgetären Bewertung unterziehen.

Zu den Fragen 12, 13 und 26:

Das sind persönliche Fragen an Regierungskolleginnen und -kollegen. Ich bitte Sie daher – und dafür bitte ich um Verständnis –, diese Fragen an die jeweils ange­sproche­nen Personen zu richten.

Zu den Fragen 14 und 15, die ich gerne gemeinsam beantworten möchte:

Die Einrichtung und die Zusammensetzung einer Expertinnen/Expertengruppe zum Thema Schulverwaltung war ein gemeinsamer Auftrag von mir und allen Bildungs­landesräten und -landesrätinnen. Das wurde dort auch entschieden. Die Auswahl der Personen erfolgte über die Länder und über den Bund; vier Personen wurden von den Ländern genannt, vier vom Bund.

Der Auftrag lautete, ein umsetzungsorientiertes Konzept in den Themenfeldern Ver­waltungsvereinfachung, Postenbestellungen, Personalverwaltung, Schulbauten und Schulautonomie auf Basis bereits vorliegender Modelle – ich habe erwähnt: IHS, Wifo, KDZ, Rechnungshof – zu erstellen.

Die Fragen 16 und 17 möchte ich gerne zusammenfassen:

Die Einbindung und Information aller Schulpartner und -partnerinnen erfolgt laufend. Im Rahmen der dafür vorgesehenen Gremien wurde über das Diskussionspapier genauso informiert, wie wir laufend in Sitzungen über den neuesten Stand einander informieren.

Ich habe im Rahmen einer Sitzung zum Beispiel auch mit dem Elternbeirat ge­sprochen, das Thema Schulautonomie im Fokus gehabt, und das vorliegende Papier „Freiraum für Österreichs Schulen“ wurde in zahlreichen Gesprächsrunden mit den Elternvertretern und -vertreterinnen, Schülern und Schülerinnen, Lehrervertretern und Lehrerinnenvertretern und externen Expertinnen und Experten diskutiert.

Zu den Fragen 18 und 19, die ich gerne zusammenfassen möchte:

Dieses Diskussionspapier „Freiraum für Österreichs Schulen“ ist ein – das habe ich auch schon erwähnt – kompromissorientierter Vorschlag für eine neue Aufgaben­verteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Schulverwaltung. Das Papier muss nun geprüft werden, das ist kein endgültiges Papier, das umgesetzt wird, sondern im Detail prüfen heißt: Die Bildungsreformkommission, die sich nach der Regierungsklausur in Schladming gebildet hat, hat beschlossen, eine technische Arbeitsgruppe einzurichten, die wiederum in drei Untergruppen: Finanzen, Pädagogik –


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da ist vor allem die Schulautonomie dabei – und rechtliche Fragen, tätig ist. Bis zur Jahresmitte, da werden wir uns wieder treffen, soll ein Zwischenbericht abgegeben werden, und bis 17. November muss sowieso etwas, wo alle eingebunden werden, auf dem Tisch liegen, das dann quasi als Absichtserklärung dem Ministerrat vorgelegt wird.

Die Fragen 20 und 21 möchte ich gerne zusammenfassen:

Dieses Diskussionspapier „Freiraum für Österreichs Schulen“ sieht Vorschläge für ein Steuerungssystem vor, das ganzheitlich ist, das aus drei Teilen besteht: mehr auto­nome Gestaltungsmöglichkeiten an den Schulen selbst, eine starke zentrale strategische Steuerung durch den Bund und dezentrale regionale Servicestellen für die autonomen Schulen. Das sind die drei Bereiche, die in diesem Diskussionspapier aufbereitet, aufgearbeitet wurden, die wir jetzt zu prüfen haben und die dann auch politisch bewertet werden.

Die möglichen Auswirkungen der Vorschläge werden, wie gesagt, in diesen Tagen, Wochen und Monaten überprüft.

Zur Frage 22:

Ich muss davon ausgehen – als Ressortverantwortliche muss ich davon ausgehen –, dass Bestellungen jedweder Art im Schulbereich auch jetzt nach objektiven Kriterien erfolgen. In meinem Zuständigkeitsbereich, kann ich Ihnen versichern, wird das regel­mäßig überprüft. Alle, die in Verfahren unterliegen, haben natürlich die Möglichkeit, zu klagen. Das führt meiner Meinung nach auch jetzt schon zu maximaler Transparenz.

Das Papier allerdings schlägt hier ein einheitliches Vorgehen entsprechend dem Ausschreibungsgesetz vor, das heißt, für ganz Österreich die Bestellungsverfahren einheitlich zu regeln.

Für Infrastrukturentscheidungen wünsche ich mir ebenfalls einheitliche und klare Standards. Auch das wird in diesem Papier angesprochen.

Die Fragen 23 bis 25 möchte ich gerne zusammenfassen:

Dieses Papier „Freiraum für Österreichs Schulen“ empfiehlt explizit: keine Verlände­rung des Bildungssystems. Es lässt offen, welche endgültigen Organisationsformen es geben kann. Derzeit wird das in den von mir schon erwähnten technischen Arbeits­gruppen geprüft. Es geht in erster Linie darum, den Schülerinnen und Schülern viele Möglichkeiten und gute Begleitung angedeihen zu lassen.

Die Frage 26 wurde gemeinsam mit den Fragen 12 und 13 beantwortet. Dabei handelt es sich um das persönliche Ansprechen anderer Regierungskollegen und -kolleginnen, und ich würde bitten, diese Fragen an diese zu richten. Das kann ich seriöserweise nicht beantworten.

Zur Frage 27:

Ein „Trägermodell“ im Sinne einer Privatisierung des Schulsystems halte ich für nicht sinnvoll und wird es mit mir auch nicht geben.

Zu den Fragen 28 und 29:

Bei der Klausur in Schladming wurde vereinbart, eine sogenannte Bildungsreform­kommission einzurichten. Woraus besteht sie? – Vier Vertreter/Vertreterinnen der Länder, vier Vertreter/Vertreterinnen der Bundesregierung. Seitens des Bundes sind das Minister Ostermayer, Ministerin Mikl-Leitner, Staatssekretär Mahrer und ich. Seitens der Länder sind es die Landeshauptleute Niessl, Pröll, Haslauer und Kaiser. Es handelt sich selbstverständlich um eine repräsentative Gruppe, die sich als politisches


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Gremium versteht und sich selbstverständlich anderer Experten und Expertinnen und Stakeholder bedient.

Zur Frage 30:

Das Prozessdesign ist klar angemessen. Insgesamt kann gesagt werden, dass am Beginn des Prozesses eine Experten/Expertinnengruppe Empfehlungen abgegeben hat. In diese Empfehlungen sind beispielsweise auch Rechnungshofvorschläge und andere Vorschläge eingeflossen. Die technischen Arbeitsgruppen prüfen die Umsetz­barkeit. Da geht es um Verfassungsbestimmungen gleichermaßen wie um finanzielle Überprüfungen sowie um die Frage, was an Schulautonomie am Schulstandort selbst mit Verwaltungseinheiten, die neu zu definieren sind, geleistet werden kann.

Am Ende des Prozesses gibt es politische Gespräche selbstverständlich auch mit allen Parteien dieses Hauses, weil es ja auch verfassungsrechtlicher Änderungen bedarf, wenn wir Teilen des Papiers nähertreten wollen.

Zur Frage 31:

Wenn damit gemeint ist, dass Planungssicherheit vorliegt, dann ist die Antwort ja. Andern­falls würde ich Sie ersuchen, diese Frage nach der umfassenden Prozess­integrität zu präzisieren. Hinsichtlich der Sicherheit kann ich diese Frage mit Ja beantworten; wenn es anders gemeint ist, bitte ich Sie, das noch zu präzisieren.

Zu den Fragen 32 und 34:

Die Umsetzbarkeit dieses Vorschlages wird geprüft. In der Folge werden wir selbst­verständlich an Sie alle herantreten.

Zur Frage 33:

Ich bin nicht Bildungssprecherin einer Oppositionspartei.

Zu den Fragen 35 und 36:

Externe ExpertInnen sind mit eingebunden. Die Einbindung und Information der Schul­partner erfolgt im Rahmen der dafür vorgesehenen Gremien, die ich ja auch schon erwähnt habe.

Zur Frage 37:

Ja, es sind konstruktive Gespräche. Wir befinden uns mitten in denselben.

Zur Frage 38:

Die technischen Arbeitsgruppen arbeiten sehr regelmäßig, treffen sich in regelmäßigen Abständen, und bis 17. November wollen wir abschließend etwas für den Ministerrat vorlegen können.

Zur Frage 39:

Neben den Schulverwaltungsfragen wird sich die Bildungsreformkommission auch mit allgemeinen bildungspolitischen Fragestellungen befassen. Bildungsreform ist keine Schulverwaltungsreform allein, das ist mehr. Ich erwarte mir insgesamt natürlich eine Steigerung der Effektivität im Bildungssystem, eine Steigerung und auch eine Verbes­serung der Ergebnisse der einzelnen Gruppen von Schülerinnen und Schülern und eine Vereinfachung in der Verwaltung sowie das Heben von Effizienzen gleichermaßen wie Effektivitätssteigerung.

Die Fragen 41 und 42 möchte ich gerne zusammenfassen:

Bildung ist in einem umfassenden Verständnis zu sehen und beginnt, wie Sie und auch ich heute schon erwähnt haben, bei der Elementarpädagogik als der ersten ganz


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wichtigen zentralen Bildungseinrichtung. Deswegen ist beides zügig voranzutreiben, sowohl der quantitative als auch der qualitative Ausbau. Das zweite Kindergartenjahr – gratis und verpflichtend – gehört genauso dazu wie bundesweite Qualitätskriterien. Ich möchte und werde die Familienministerin da sehr unterstützen, damit wir gemeinsam bald – wir haben es ja im Regierungsprogramm bis 2016 vorgesehen, mir wäre Anfang 2016 lieber als Ende 2016 – diesen einheitlichen Qualitätsrahmen schaffen und erstellen.

Zur Frage 43:

Die Volksschule weiterzuentwickeln ist mein Ansinnen, ist auch im Regierungspro­gramm verankert. Bei der Klausur in Schladming wurden die Schuleingangsphase und die sprachliche Förderung von Anfang an festgehalten, und sie werden weiterent­wickelt. Es sind jetzt 79 Netzwerkprojekte, in denen ganz, ganz intensiv daran gear­beitet wird. Und wir versuchen gerade, mit den Ländern abzustimmen, wer welche Änderungen gesetzlicher Natur braucht, um Datenaustausch sicherzustellen.

Jetzt bedarf es des Einverständnisses der Eltern, dass man Daten von der elementar­pädagogischen Einrichtung in die Volksschule, in die Grundschule überträgt. Das sollte automatisiert werden. Wir sollten quasi das, was Kinder mitbringen, auch automatisch in den Schulbereich übernehmen können, damit man diese gesamtheitliche Sicht gewährleistet.

Eine alternative Leistungsbeurteilung gehört – ich habe es schon gesagt – ebenfalls dazu, nicht nur in der dritten Klasse, wie im Regierungsprogramm steht. Ich würde das gerne für die gesamte Volksschul-, Primarzeit auch so sehen, aber es kommt darauf an, worauf wir uns da einigen können.

Zur Frage 44:

Die zentralen Konsequenzen aus dem Evaluierungsbericht sind: den schulautonomen Spielraum der Schulen zu stärken und die Ressourcen zu sichern, die zur Umsetzung des pädagogischen Konzepts der Neuen Mittelschule notwendig sind.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns in der Koalition entschlossen haben, trotz aller Bedenken diese sechs Stunden flexibel zur Verfügung zu stellen, mit einer ganz genauen Begleitung durch die Schulaufsicht, wie diese Ressourcen eingesetzt werden, und auch zu evaluieren, wie sich da Qualitätssteigerung in Ergebnissen äußert.

Zur Frage 45:

Es geht um die Qualität des Unterrichts. Daher geht es bei den sechs zusätzlichen Stunden ausschließlich darum, Qualität sicherzustellen und den Unterrichtsertrag zu sichern. Das soll logischerweise zu 100 Prozent beim Kind ankommen und zu Leistungs­steigerungen und -verbesserungen führen – sowohl in die eine als auch in die andere Richtung, Begabungsförderung gleichermaßen wie Defizitorientierung.

Ein direkter Beitrag zur Sicherung der Unterrichtsqualität, wobei die Schulen im Rah­men der Möglichkeiten nun wirklich autonom entscheiden können, für welche Gegenstände, für welche Lernsettings sie diese Mittel zweckoptimal einsetzen. Das ist meiner Meinung nach ein richtiger und wichtiger Beitrag. Wie gesagt, Qualitätsbudgets sind im Moment nicht möglich. Die sechs Stunden den Kindern direkt zur Verfügung zu stellen halte ich für den richtigen Weg.

Die Frage 46 habe ich gemeinsam mit Frage 22 beantwortet.

Die Fragen 47 bis 50 möchte ich gerne zusammenfassen:


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Der primäre Fokus liegt im öffentlichen Schulsystem, ich bekenne mich dazu. Im Rahmen der Möglichkeiten ist es natürlich so, dass ich auch Schulen in freier Träger­schaft finanzieren kann.

In den letzten beiden Legislaturperioden wurde die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft schrittweise erhöht und schließlich verdoppelt. Aktuell steht trotz Konsolidierung des Bundeshaushalts nach wie vor ein Betrag von 4,5 Millionen € dafür zur Verfügung. Darüber hinaus können die Schulen in freier Trägerschaft Fördermittel nach Artikel-15a-Vereinbarung zum Ausbau der Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, die von den Ämtern der Landesregierungen gewährt werden.

Privatschulgesetz-Bestimmungen: Hier übernimmt der Bund die Finanzierung der Lehrer/Lehrerinnen bei konfessionellen Privatschulen. An sonstigen Privatschulen – erste bis neunte Schulstufe, inklusive Vorschule, inklusive auch auf Basis von Bildungsdokumentationen, wo bislang keine Subvention durch den Bund zu erhalten ist, wären diese Lehrpersonalkosten unter Anwendung der jetzigen Stellenplanrichtlinie mit rund 660 Landeslehrkräfteplanstellen beziehungsweise rund 37 Millionen €, weil Sie nach den Kosten gefragt haben, zu beziffern.

Im Hinblick auf die derzeitigen Lehrpersonalkosten pro Schüler/pro Schülerin an den in Rede stehenden privaten Schulen liegen im Bundesministerium für Bildung und Frauen keine Daten vor, sofern es sich bei gegenständlichen Lehrpersonen um keine öffentlich Bediensteten handelt. Ich weiß daher nicht, welche Personen zu welchen Konditionen in den Schulen in freier Trägerschaft angestellt sind. Daher kann ich darüber keine Zahlen liefern. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.54


Präsidentin Doris Bures: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.54.52

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Vielen Dank für die Beantwortung, Frau Ministerin. Ich habe jetzt noch einmal nachgefragt, weil wir das akustisch nicht verstanden haben – 37 Millionen €.

Warum ist das in unseren Augen so dringlich? – Es war das erste Mal – Sie haben zwar gesagt, Sie haben es in einem Interview bestätigt –, Sie haben jetzt auf Nach­frage zum ersten Mal hier gegenüber dem Hohen Haus gesagt und festgestellt, dass diese 343 Millionen € fehlen.

Ich möchte an das anschließen, was Kollege Strolz gesagt hat: Bitte vergessen wir nicht, dass wir letztes Jahr um diese Zeit über 57 Millionen € wochenlang debattiert haben. Jetzt stehen diese 343 Millionen €, die fehlen, im Raum – und das wird in einem Nebensatz beantwortet. Das ist eigentlich ziemlich bestürzend.

Bestürzend ist auch, dass auf die Frage, wie Sie damit umgehen, nur die Antwort kam: ein Austausch mit dem Herrn Finanzminister beziehungsweise die auch schon be­kannte Stundung der Mittel durch die BIG.

Dieses Loch ist dramatisch und in der jetzigen Situation des Bildungssystems bedroh­lich.


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Bedrohlich finde ich auch – das muss ich auch sagen –, dass wir heute zu der prinzi­piellen Frage: Wohin soll die Reise gehen?, sehr viel gehört haben – und doch nichts.

Teil eins dieser Dringlichen Anfrage war: Was ist Ihr Konzept? – Ich finde es be­stürzend und bedrohlich, dass wir viel gehört haben von den Reformgruppen, von den Arbeitsgruppen, von dem Schräubchen hier, vom Prüfen  (Abg. Walter Rosenkranz: Das habt ihr aber auch gefragt!) – ja, schon, aber die prinzipielle Antwort auf die Frage, wohin die Reise gehen soll, ist nicht gekommen.

Sie haben auch dazu wieder nur einen Halbsatz gesagt, nämlich zur Frage: Was verstehen Sie unter Schulautonomie? Sie haben von drei Arbeitsgruppen gesprochen, und Schulautonomie ist nur bei einer vorgekommen, nämlich bei der Pädagogik. Und das ist uns zu wenig, Frau Ministerin!

Schulautonomie, umfassende Schulautonomie heißt, Vertrauen zu haben in die Schu­len, in die Schulstandorte. Und dann reden wir nicht nur vom leichtesten und natürlich notwendigen Schritt, nämlich der pädagogisch-didaktischen Autonomie, sondern selbstverständlich auch von der budgetären und personellen Autonomie.

Wenn das jetzt nicht auf den Weg gebracht wird, dann drehen wir wieder nur an kleinen Rädchen und kommen keinen Meter weiter, geschweige denn 100 Meter, wie wir es eigentlich tun müssten. (Beifall bei den NEOS.)

Auf einen Aspekt der Anfragebeantwortung möchte ich noch eingehen, weil ich mich manchmal frage, in welchem Paralleluniversum Schulverwaltung, Schulpolitik, Bil­dungs­politik eigentlich passieren. – Auf die Frage nach Parteibuchbestellungen haben Sie gesagt: Sie müssen davon ausgehen, dass Bestellungen objektiv erfolgen. Frau Ministerin, wir wissen mittlerweile sogar aus Interviews des niederösterreichischen Landeshauptmannes Pröll, dass – er sagt das – parteipolitische Besetzungen dann nicht mehr so möglich sein werden, dass das also ein Thema ist.

Wenn Sie vielleicht einen Schritt aus dem Hohen Haus hinaus machen oder hinaus aus dem Ministerium, dann sehen Sie: Das ist überall, in jedem Bundesland ein Thema. Jeder Elternteil, jeder Schüler, jeder Lehrer/jede Lehrerin weiß, dass das sehr wohl ein Thema ist. Das heißt, ich würde mich wohler fühlen, wenn Sie davon ausgehen würden, dass es so ist, und alles daransetzen würden, dass es nicht mehr passieren kann! (Beifall bei NEOS, FPÖ und Grünen.)

Ich möchte auf einen Aspekt des Bildungssystems eingehen – er ist ein Teil unserer Dringlichen Anfrage, ein Teil, der mir besonders am Herzen liegt. Ich habe eine Broschüre herausgegeben mit einem umfassenden Reformvorschlag, Lösungsan­sätzen im Bereich der Elementarpädagogik: „Bildung von Anfang an.“

Das ist tatsächlich die Wurzel des Bildungssystems, und ich möchte hier darauf ein­gehen. Ich weiß, Sie sind nicht dafür zuständig, aber das ist meines Erachtens auch ein Teil des Problems, und darauf möchte ich später eingehen.

Wenn man sich die Tests – PIRLS, TIMMS, PISA und so weiter – ansieht, sieht man, dass wir die Probleme, die wir an der Nahtstelle von den Kindergärten in die Volks­schulen hineinnehmen, letztlich weitertragen; dass sich die Problematiken, die mit Risikogruppen bestehen, durch das Schulsystem eigentlich nicht wesentlich verbes­sern.

Das heißt, umso wichtiger ist es, einen Paradigmenwechsel herbeizuführen und zu sagen: Natürlich ist der Kindergarten, sind die Kindertagesstätten die erste Bildungs­einrichtung. Natürlich müssen wir darauf den Fokus legen, denn alles, was wir dort machen, was wir dort in die Kinder investieren, nehmen diese mit auf den Weg.


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Was wir früh fördern, fördern wir effizient und im Sinne der Kinder. Ich glaube, es sind mehrere Schritte notwendig, um zu diesem Mentalitätswandel zu kommen; ein bisschen etwas ist auch angesprochen worden.

Sie haben auch gesagt, dass Sie viele dieser Ziele unterstützen, Sie haben auch gesagt, gut Ding braucht Weile. Sie werden aber auch verstehen, dass die Geduld bei uns am Ende ist, auch bei Kollegin Musiol. Wir spielen im Familienausschuss „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Wenn hier im Haus eh alle wissen, was eigentlich zu tun wäre im Bereich der Kinderbetreuung, der Elementarpädagogik, dieser ersten Bil­dungs­einrichtung, nämlich unter anderem bundeseinheitliche Qualitätsstandards zu schaffen, einen echten, verbindlichen Bildungs-Bundesrahmenplan, dann frage ich mich schon, sind wir das Hohe Haus oder sind wir ein Debattierklub, weil wir hier die Möglichkeit hätten, die notwendigen legistischen, gesetzlichen Änderungen auf den Weg zu bringen, dass es endlich ins Leben kommt, denn natürlich brauchen wir diesen Bundesrahmenplan ganz dringend. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Doppler.)

Der zweite Schritt, und das ist ganz wesentlich, ist, die Ausbildung neu zu denken. Wir sind hier tatsächlich mittlerweile am Schluss Europas. Es ist europaweiter Standard, dass die Ausbildung für Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen auf einem tertiären Niveau erfolgt, zumindest auf jeden Fall für die Leiterin, für die Leitungs­funktion in den Kindergärten. Wir wissen, dass wir jährlich Tausende Pädagoginnen – ich gendere das jetzt bewusst nicht; leider, muss ich sagen – zwischen 14 und 19 an BAKIPs ausbilden, wir wissen aber auch, dass nur ein Drittel von denen in den Beruf geht. Jetzt gibt es diese sehr erfolgreichen Kollegs, es ist aber notwendig, diesen BAKIP-Standard weiter aufrechtzuerhalten, auch wenn wir wissen, dass maximal nur ein Drittel dieser Absolventen dann diesen Beruf ausübt, weil es eigentlich die einzige Schulform ist, wo wir diese Kollegs überhaupt anschließen können.

Fazit ist: Wir brauchen ganz dringend eine Ausbildungsreform, die bundesweit gilt. Wir brauchen bundesweite Aus- und Weiterbildungsstandards für diesen Beruf. Es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, dass wir gerade den Bereich, wo es an die Wurzeln des Bildungssystems geht, nämlich die Elementarpädagogik, nicht auf ein tertiäres Niveau heben.

Der dritte Punkt betrifft die große Frage der Sprachförderung, gerade in den Ballungs­zentren. Ich meine das jetzt nicht nur in einem migrantischen Kontext der Sprach­förderung, hier ist viel auf dem Weg, das weiß ich, aber trotzdem ist es für uns ein wesentlicher Ansatz, dass wir da von der Defizit-Orientierung wegkommen, hin zu einer Förderung in der Muttersprache, weil das ganz wesentlich ist, um darauf aufzu­bauen.

Kurzum, ich fasse das noch einmal zusammen: Wir brauchen einen Mentalitätswandel. Das steht als Überschrift über all den Punkten, die ich heute gebracht habe, aber auch natürlich dieser Dringlichen Anfrage. Es muss jetzt der Startschuss gegeben werden für eine umfassende Reform, von den Kindergärten bis zur Hochschule, sonst debat­tieren wir in 30 Jahren leider Gottes das Gleiche noch einmal. Und das ist unerträglich für uns.

Ich habe es schon eingangs erwähnt, Elementarpädagogik ist die erste Bildungsein­richtung, und deshalb möchte ich heute noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Verankerung der Ele­mentar­pädagogik im Bildungsressort


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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen und die Bundesministerin für Familie und Jugend werden aufgefordert, ehestmöglich dafür Sorge zu tragen, dass Elementarpädagogik als Bildungsmaterie anerkannt wird. Damit unweigerlich verbunden ist ein Wechsel der Zuständigkeit von elementar­pädagogischen Belangen in das Bildungsressort und die legistische Verankerung des Bildungsrahmenplans in einem Bundesrahmengesetz.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.03


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend Verankerung der Elementarpädagogik im Bildungsressort

eingebracht im Zuge der Dringliche Anfrage bezüglich der Problematik „Zweifacher Bildungsnotstand in Österreich: fehlende Bildungsstrategie und wachsendes Budge­tloch“

Bildung beginnt nicht erst mit dem Schuleintritt eines Kindes, sondern viel früher: Elementare Bildungseinrichtungen agieren im Spannungsfeld zwischen hohen Bildungs­erwartungen sowie ihrer (zu Unrecht) breiten Wahrnehmung als „Betreu­ungsstätten“. Mit der elementaren Bildung wird der erste Grundstein für das Bildungs­fundament gelegt. Sie stellt damit den Ausgangspunkt für jeden weiteren Bildungsweg dar und ist erster institutioneller Ansatzpunkt. Elementare Bildungseinrichtungen spie­len eine zentrale Rolle bei den Übergängen der Kinder von der Familie in Krippe/Kin­dergarten bzw. vom Kindergarten in die Schule und erfüllen damit einen klaren Bildungsauftrag. Hier sind Investitionen ins Bildungswesen nicht nur am dringendsten erforderlich, sondern nachweislich auch am wirksamsten. Jeder in frühe Bildung inves­tierte Euro bringt ein Vielfaches seines Nutzen. (Vgl. z.B.: Dreer E., Schneider F.; JKU, Verstärkte Investitionen in frühkindliche Bildung, Kosten und Nutzen für Oberöster­reich, 2012)

Elementarpädagogik muss selbstverständlich als Bildungsmaterie anerkannt werden. Dieser Paradigmenwechsel ist leider in Österreich noch nicht ausreichend vollzogen. Es braucht daher dringend Maßnahmen, um die Gesellschaft dafür zu sensibilisieren, dass in elementaren Bildungseinrichtungen auch Bildungsarbeit geleistet wird.

Leider entsteht mitunter der Eindruck, dass der Bildungsauftrag von Kinderkrippen und Kindergärten noch nicht einmal von der Bundesregierung selbst tatsächlich ernst genommen wird. Darauf lässt auch das Regierungsprogramm schließen, in dem diesbezügliche Maßnahmen über weite Strecken nur unverbindlich abgebildet werden.

Seit 2009 gibt es mit dem Bildungsrahmenplan einen ersten Schritt in die Richtung, der für alle Kindergärten in Österreich gelten sollte. Dieser wurde  aber leider mitunter nur unzureichend umgesetzt, da die, für die Umsetzung notwendigen, Strukturreformen


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darin nicht explizit festgeschrieben sind. Zudem wurde dieser Plan nicht in allen Bundesländern im gleichen Ausmaß eingeführt.

In diesem Zusammenhang wäre es daher selbstverständlich Aufgabe der Politik, endlich notwendige Voraussetzungen für optimale Rahmenbedingungen und hohe pädagogische Qualität zu schaffen.

Dazu gehört unter anderem, dass

der Bund die Verantwortung übernimmt. Linie statt "Kompetenzwirrwarr" muss das Motto sein! Dafür brauchen wir klare und österreichweit einheitliche Qualitätsstandards, die vom Bund zentral vorzugeben sind. Diese Standards müssen sich an den Bedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen und nicht an finanziellen Erwägungen orientieren. Der Bildungsrahmenplan muss in einem Bundesrahmengesetz festge­schrieben werden.

einheitliche Qualitätsstandards für Fort- und Weiterbildung des Personals entwickelt werden;

es endlich Qualitätssicherung in allen Kinderkrippen und Kindergärten gibt;

es einen Paradigmenwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung im Bereich der elementaren Bildung gibt. Die Finanzierung folgt dann den Kindern und besteht aus einer Pro-Kopf-Finanzierung und zusätzlich einer spezifischen standortbezogenen Komponente.

Wir brauchen endlich Bildung aus einer Hand. Auch Elementarpädagogik muss als Bildung anerkannt werden. Als erstes und selbstverständliches Zeichen dieser Aner­ken­nung, fordern wir daher, dass Elementarpädagogik im Bildungsressort anzusiedeln und zu verankern ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen und die Bundesministerin für Familie und Jugend werden aufgefordert, ehestmöglich dafür Sorge zu tragen, dass Elementarpädagogik als Bildungsmaterie anerkannt wird. Damit unweigerlich verbunden ist ein Wechsel der Zuständigkeit von elementar­päda­gogischen Belangen in das Bildungsressort und die legistische Verankerung des Bildungsrahmenplans in einem Bundesrahmengesetz.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


16.03.40

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich hier, um da nicht einen falschen Eindruck zu vermitteln, nicht als Bildungssprecher hervortun, sondern möchte von dieser Stelle aus unserer Bildungssprecherin Elisabeth Grossmann, die leider einen Unfall erlitten hat und doch schwerer verletzt als ursprünglich angenommen zu Hause das Bett hüten muss und noch etwas länger ausfallen wird, alles, alles Gute wünschen. (Allgemeiner Beifall.)


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Ich bin überzeugt davon, Kollegin Grossmann schaut sich die Debatte im Fernsehen an, und hoffe, wenn ich stellvertretend für sie hier reden darf, dass ich in etwa auch ihre Worte treffe, auch wenn jeder selber seine eigenen Worte fasst.

Das „Schiff“ Bildung ist ein riesiger Dampfer, wie wir alle wissen, und der Kurs ändert sich nur ganz, ganz langsam. Das ist nun einmal so, ob das jetzt gewünscht wird oder nicht. Selbst Dinge, die wir schon vor Jahren beschlossen haben, brauchen ihre Zeit, und solche, die wir in Zukunft beschließen werden, brauchen auch ihre Zeit, bis sie wirken.

Ich stimme auch mit all jenen überein, die sagen, wir müssen noch in vielen Bereichen den Kurs ändern. Zum Teil haben wir bereits Weichenstellungen vorgenommen, darauf möchte ich schon hinweisen, weil oft so getan wird, als sei nichts geschehen, als sei alles nur schlecht und als sei es überhaupt ein Wunder, dass wir nicht lauter Analphabeten haben. So schlecht wird oft über das Bildungssystem geredet.

Ganz so ist es nicht. Sie wissen, wir haben kleinere Klassen eingeführt, gemeinsam eingeführt, mit einer Höchstzahl von 25, um nach Möglichkeit so schon als ersten Schritt eine bessere individuelle Betreuung zu schaffen. Wir haben die Bildungs­standards und die neue Matura eingeführt, weil wir wollen, dass hier die Kompetenzen gestärkt werden, weil wir wissen wollen – und darauf wird auch ganz gezielt in den Schulen hingearbeitet –, wo ein Kind mit zehn Jahren beziehungsweise mit 14, 15 Jahren in etwa stehen soll und, wenn es den höheren Schulbereich verlässt und an die Universität geht oder in einen anderen Ausbildungsbereich, welche Kompetenzen Kinder, Schüler und Studenten bis dahin erworben haben sollen, um das auch vergleich­bar zu machen. Das sind ganz wichtige Bereiche – bis hin zur neuen PädagogInnen-Ausbildung, die vieles schon vorwegnimmt, was erst kommen wird. Die Ausbildung beginnt jetzt, und es wird noch einige Jahre dauern, bis die neuen Lehrer tatsächlich dann im Unterricht sind und bis die Ergebnisse wirksam werden, aber es war und ist ganz wichtig, dass man diese Weichen gestellt hat, auch wenn man weiß, sie werden erst in ein paar Jahren wirken.

Damit verbunden sind natürlich einige Umstellungsherausforderungen, die wir ken­nen – es gibt die Probleme, und es wird noch einige geben. Ich habe so manche Schlüsselerlebnisse. Ich bin überzeugt, der weitaus überwiegende Teil der Pädago­ginnen und Pädagogen ist auf bestem Wege und hat ganz bewusst seinen Beruf gewählt. Aber es gibt auch einige, das müssen wir ganz offen zugeben, die nicht unbe­dingt die idealsten und besten Besetzungen sind. Auch das muss gesagt werden. Und ich weiß auch, dass es Einzelfälle gibt, auch beim Modell Neue Mittelschule, die das nicht so umsetzen, wie wir das pädagogisch vorgesehen haben. Auch das braucht seine Zeit, bis das wirklich flächendeckend umgesetzt ist, bis all jene Lehrer vorhanden sind, die auch eine entsprechende Ausbildung dazu genossen haben. Die endgültigen Ergebnisse werden noch einige Zeit auf sich warten lassen, aber sie werden nach­haltig, wichtig und richtig sein.

Wo sehen wir aus unserer Sicht Handlungsbedarf, zum Teil dringenden Handlungs­bedarf? Ein Feld darf ich nur kurz erwähnen, weil meine NachrednerInnen dann speziell noch darauf eingehen werden. Was nämlich bei Bildungsdiskussionen oft vergessen wird: Es soll und muss das Kind im Mittelpunkt stehen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Strolz.)

Wir reden über LehrerInnen, und alles Mögliche wird gemacht, aber es wird oft darauf vergessen, dass es bei allem, was wir tun und machen, eigentlich um das Kind geht.

Ein wichtiger Problembereich, den auch eine Kollegin von mir noch ansprechen wird, ist die Frühförderung. Es wurde bereits angesprochen. Das ist leider nicht – ich freue mich, dass Kollege Rosenkranz hier applaudiert hat – eine Bundeskompetenz, und da-


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her haben wir genau hier die großen Probleme. Die Ministerin mit ihrem Ressort versucht auch mit den anderen betroffenen Ressorts alles zu tun, um über komplizierte 15a-Vereinbarungen die Situation in den Ländern zu verbessern, weil wir wissen, dass da das größte Defizit besteht.

Kollege Strolz hat hier eine Attrappe eines menschlichen Gehirns herausgebracht, und es ist tatsächlich so: Bei Maria Montessori und anderen früher hat man das Gefühl gehabt, die schauen in die Seele der Kinder hinein. Diese Dinge werden heute durch die moderne Hirnforschung bestätigt. Man weiß heute, was sich alles tut in diesem Altersbereich und dass genau da die größten Defizite, die Heranwachsende haben, fast problemlos spielerisch beseitigt werden können, wenn man weiß, wie man es machen kann. Genauso ist es auch bei Begabungen, die man da erkennen und spe­ziell fördern kann.

Wir wissen, wenn Kinder in die Schule kommen, weisen sie einen Unterschied im Ent­wicklungsstand von über drei Jahren auf. Zum Teil schulen sie mit sechs Jahren ein, weil sie schulpflichtig sind, und haben den Entwicklungsstand eines Dreijährigen, was Konzentration, Aufmerksamkeit et cetera betrifft, was da alles gemessen werden kann.

Daher ist die zentrale Herausforderung, was auch ein Teil des Konzeptes der Ministerin und der Regierung ist, die Volksschulen zu stärken, das ist ganz wichtig. Wir müssen die Frühförderung stärken, damit wir die Defizite möglichst früh und möglichst kostengünstig, jetzt wirtschaftlich gesehen, abbauen können, weil wir dann später die Folgewirkung dieser Defizite nicht haben, aber wir müssen auch die Volksschulen stärken, damit sie ganz speziell auf diese unterschiedlichen Voraussetzungen ein­gehen können.

Ein zweiter Bereich: Es wird im Volksschulbereich noch immer geredet von der Schnitt­stelle statt vom Übergang, wenn die Kinder die Volksschule verlassen. Die frühere Wissenschaftsministerin hat es einmal sehr treffend gesagt: Eigentlich wollen wir das Gymnasium für alle. – Jawohl, die beste Förderung für alle. Wir brauchen keine Schnitt­stelle, keinen Keil, den man hineintreibt – was wir brauchen, ist, dass wir endlich auf die neuen pädagogischen Erkenntnisse eingehen, beispielsweise etwa, dass Kinder von Kindern oft am besten lernen.

Eltern von mehreren Kindern, die unterschiedlich begabt sind, wissen das längst. Da brauche ich keine wissenschaftlichen Untersuchungen. Kinder lernen von Kindern am besten.

Zum Thema soziales Lernen, Inklusion, Integration. Ja warum nicht zulassen, dass auch schwächere junge Menschen, Kinder mit Defiziten dieses soziale Lernen der späteren Generation mitgeben können? Übrigens etwas, was bei Einstellungs­ge­sprächen ein ganz wichtiger Bereich ist: die soziale Kompetenz. Dazu gibt es auch Modelle. So, wie wir das derzeit machen – und da geht mein Appell vor allem an die ÖVP –, kann das nicht optimal funktionieren, mit vier unterschiedlichen Schultypen, mit Hauptschule, sofern es diese noch gibt, Neuer Mittelschule, AHS-Unterstufe – natürlich soll das Gymnasium in der Oberstufe bestehen bleiben, das ist überhaupt keine Frage – und mit Sonderschule, mit allen ihren Inspektionen. Da gibt es einen Bezirks­schulinspektor, da gibt es einen Inspektor für Religion, für Turnen, was auch immer, einen Landesschulinspektor, einen für Pflichtschulen – und so weiter und so fort. Und die brauchen alle noch Oberinspektoren! Bis das Geld dort ankommt, wo wir es haben wollen, haben wir es auf vier Schultypen aufgeteilt.

Es gibt in der ganzen Welt kein Land mit einem vergleichbaren System für die Sekun­darstufe 1, das sind die 10- bis 14-Jährigen, wo so viel Geld hineingesteckt wird und so wenig bei PISA herauskommt! Daher müssen wir schauen, dass wir das machen, was andere längst tun. Da brauchen wir nicht nach Finnland zu schauen, da genügt Süd-


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tirol. Die haben diese integrativen Modelle schon seit Jahren und erzielen auch die besten Ergebnisse damit, weil man so die Mittel genau und zielorientiert einsetzen kann, um Begabte dort zu fördern, wo sie ihre Begabungen haben, und Schwächere dort zu fördern, wo sie ihre Schwächen haben. Das ist das Ziel einer gemeinsamen Schule: nicht auseinanderzudividieren oder Gute, Talentierte nicht vorwärtskommen zu lassen. Die machen ihren Weg schon. Was wir brauchen, ist ein gemeinsamer Weg, den wir hier gehen sollten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Daher ist mein Appell auch, dass das Modell Neue Mittelschule nicht schlechtgeredet wird. – Übrigens ein Satz als Nebenbemerkung: Die frühere Bildungsministerin wollte natürlich den Schulversuch als Schulversuch abschließen mit der Evaluierung. Es waren schon der Kollege Amon und Kollegen von der ÖVP, die gesagt haben, wir wollen das flächendeckend haben, nicht eine Ausweitung des Schulversuches. (Abg. Walter Rosenkranz: Was? Das ist aber ganz neu!)

Wir wollen das flächendeckend haben, hat die ÖVP gesagt – und über Nacht gab es die Zustimmung des Finanzministers, dass man das auch machen kann. Daher würde ich es jetzt unfair finden, das, was man selber machen wollte, besonders wenn die Kritik von dieser Seite kommt, jetzt schlechtzumachen oder gar anderen umzuhängen. Dieses Modell zeigt gute Ansätze, und auch hier wird es die Zeit zeigen, wenn ich auch überzeugt bin, der tiefsten Überzeugung bin, wir brauchen eine generelle Umstellung des Systems.

Zum Schluss noch ein Satz zum Thema Schulautonomie. Die Ministerin hat vollkom­men richtig gesagt, das ist ein erstes Papier mit wichtigen Eckpunkten, das wird jetzt beraten. Ich bin auch hier für jenen Weg, der sehr stark in Richtung ÖVP geht: föderal, subsidiär. Warum nicht die Ressourcen an den Schulstandort verlagern, wie es andere Länder wie Finnland machen? Jeder Schulstandort kann für sich in der Eigenver­antwortung, zusammen mit der Gemeinde, am besten beurteilen: Wo braucht es Tages­betreuung? Wo braucht es Integration, und wie gestalten wir die? Er kann man besten beurteilen, wie die Arbeitszeit und die Unterrichtszeit am besten zu verschrän­ken sind, weil es unterschiedliche Herausforderungen an einer Schule mit einzelnen Klassen gibt. Das ist etwas, was wir im Rahmen einer Diskussion noch besprechen müssen: Warum brauchen wir eine Zwischenschaltung mit irgendwelchen anderen Gremien? Warum nicht die Mittel, jeden Euro, jeden Cent, dorthin geben, wo sie sein sollen, nämlich möglichst direkt in die Schule, direkt zum Kind, zur Förderung des Kindes? Ich glaube, hier ist die Diskussion erst eröffnet und nicht abgeschlossen. Deshalb möchte ich auch zum Trost der Kollegen der NEOS sagen, die Diskussion läuft an

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich würde Sie ersuchen, zum Schluss­satz zu kommen!

 


Abgeordneter Elmar Mayer (fortsetzend): Ich komme zum Schlusssatz: Ich kann die Kolleginnen und Kollegen nur einladen, die Chancen zu nützen, die hier gegeben sind, auch die finanziellen Chancen zu nützen. Wir haben genügend Geld – es wird kurz­fristig noch eine zusätzliche Budgetierung brauchen, weil man nicht von heute auf morgen umstellen kann, aber wir haben langfristig, wenn wir die Weichen richtig stellen, genügend Geld, dass wir garantieren können, dass in Zukunft möglichst kein Kind mehr im Schulbereich auf der Strecke bleibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jank. Ich stelle Ihnen eine freiwillige Redezeit von 7 Minuten ein. – Bitte.

 



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16.15.14

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Mayer, ich bin schon bei Ihnen, dass wir in der Unterstufe etwas ändern sollten, aber ich glaube, es sollte ein Mehr an Differen­zierung geben, so wie das auch der Kollege Strolz ausgeführt hat – da bin ich ganz bei ihm – und nicht ein Weniger. Ich meine, es braucht Vielfalt, weil Menschen und Kinder vielfältig und unterschiedlich sind, und es ist daher nicht für alle das Gleiche gut. Daher sind wir gut beraten, wenn wir auch darüber in Diskussion gehen, und in Diskussion sind wir zurzeit. Da wünsche ich mir, dass dies auch so gesehen und anerkannt wird.

Wir tragen Verantwortung. Wir tragen Verantwortung für unsere Kinder, die in einem sehr komplexen Wirtschaftssystem und in einem System des Wandels aufwachsen. Und ich hoffe, dass wir politische Veränderungen – Stichwort Terror, Kriege, Flücht­lingskatastrophen – bald in den Griff  bekommen. Das braucht Menschen, die bestens vorbereitet sind auf das Leben, und wir brauchen nicht nur das bestmögliche, sondern das beste Rüstzeug dafür.

Schule, Bildung und Ausbildung sind dabei ein entscheidender Faktor. Ja, wir brauchen mehr Bildung und wir brauchen mehr Effizienz in der Bildung. 10 000 Ju­gend­liche verlassen jährlich das Schulsystem ohne einen Abschluss und mit sehr schwie­rigen Lebensläufen danach, wie wir wissen. Die Arbeitslosenrate bei diesen Schulabbrechern liegt bei 20 Prozent, was einer Verdoppelung in den letzten zehn Jahren entspricht. Also keine guten Voraussetzungen für diese Jugendlichen.

Es gibt aber auch noch andere Herausforderungen: Sechs von zehn Kindergarten­kin­dern sprechen nicht ursächlich, also muttersprachlich Deutsch. Aber auch österreichi­sche Kinder – die Frau Ministerin hat es selber auch angesprochen – haben oft Schwierigkeiten mit der Sprache. Das heißt, sie alle brauchen speziell zu Beginn ihrer Bildungslaufbahn besondere Aufmerksamkeit, und dafür müssen wir auch die Rah­menbedingungen schaffen. Denn wenn der Start nicht gut geht, wird alles andere danach schwierig. Es wird kostenintensiv, aber es bewirkt auch viel Frustration bei den Kindern, bei den Lehrern, bei den Eltern.

Das alles vor einem Wirtschaftswandel, der unter dem Schlagwort „Industrie 4.0“ läuft. Wir befinden uns im sogenannten digitalen Zeitalter. Wir stehen vor einer kompletten Änderung des Produktions- und Dienstleistungssektors und im rasant zunehmenden Wettbewerb mit anderen Ländern wie etwa China – Ländern, die schon lange nicht mehr die „Werkbank Europas“ sind, sondern heute sehr viel Geld in Forschung und Entwicklung investieren, weil sie sich auch nicht mehr damit begnügen, Technologien aus Europa oder Amerika zu kopieren.

Wir tragen also Verantwortung, Verantwortung dafür, wie wir diese Veränderungen gestalten, wie wir sicherstellen, dass Österreich auch in den nächsten Jahrzehnten zu den wohlhabendsten Ländern gehört. Dazu hat sich die Bundesregierung auf den Weg gemacht. Ich möchte das jetzt ein wenig ausführen, weil ich meine, dass es notwendig ist, dass das auch eine breitere Öffentlichkeit hören oder nachlesen beziehungsweise nachschauen kann.

Ich komme auf das Sechs-Punkte-Programm der Regierung aus der Regierungs­klausur in Schladming zu sprechen. In der Klausur in Krems hat sich die Regierung dann weiter mit den Bereichen Deutsch vor Regelunterricht, Stärkung der politischen Bildung und Wertevermittlung beschäftigt und unter der Überschrift – die Frau Ministerin hat es angesprochen – „Freiraum für Österreichs Schulen“ die wesentlichen Änderungen im Schulsystem einmal in Diskussion gestellt, in interne Diskussion, um daraus entsprechende Handlungsmaßnahmen abzuleiten.


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Unser Schulwesen soll frei in der Gestaltung, einheitlich in den Grundsätzen und schlank in der Umsetzung werden. Deadline zur Ausarbeitung dieses Konzeptes ist der 17. November. So, wie wir es in der Vergangenheit gesehen haben, sind alle Termine, die avisiert wurden, auch eingehalten worden, und ich gehe fix davon aus, dass das auch in diesem Fall so sein wird.

Was sind die gesetzten Ziele im Detail? Ich habe schon ein wenig den Eindruck, dass wir da viel mehr Öffentlichkeitsarbeit leisten müssen. Im Sechs-Punkte-Programm geht es um eine gesamthafte Betrachtung der Bildungslaufbahn, also vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung. Bildung beginnt bei den Kleinsten. Wir haben uns darauf verständigt, dass Kinder eine individuelle und ganzheitliche Förderung erfahren, dass das letzte Kindergartenjahr in die Schuleingangsphase einbezogen wird, dass Kinder mit Sprachförderbedarf verpflichtend Intensivkurse erhalten – 45 Millionen € werden investiert – und dass gemeinsame Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Kindergarten- und Volksschulpädagogen implementiert werden. Damit setzen wir von Beginn an einen klaren Fokus auf die Bedürfnisse der Kinder.

Frau Ministerin, Sie haben das Expertenpapier „Freiraum für Österreichs Schulen“ angesprochen. Die Ergebnisse dieser Initiative werden in drei Arbeitsgruppen disku­tiert: Pädagogik und Qualitätssicherung, Finanzierung und Controlling sowie Legistik und Verwaltungsreform. Das wird nun diskutiert, das vorliegende Papier ist noch nicht das Ende der Fahnenstange.

Kernaufgabe ist es aus meiner Sicht, Schritt für Schritt zu einer autonomen Schule zu kommen, und ich möchte ganz kurz skizzieren, was meine Vorstellung von autonomer Schule ist: Der Bund gibt die Bildungsziele und Inhalte vor und überprüft die Erreichung dieser Ziele anhand eines einheitlichen Qualitätsrahmens und von einheitlichen Qualitätsstandards – und er berichtet dem Parlament. Die Schulen sind pädagogisch, organisatorisch, personell und finanziell autonom. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Wenn wir diese Maßnahmen setzen, wenn wir in diese Richtung arbeiten – und ich kann auch verstehen, dass nicht alles auf den ersten Schlag gelingen kann –, wenn wir Schritt für Schritt dorthin kommen, haben wir jenen Turnaround geschafft, den es braucht, damit Schule den heutigen Anforderungen entsprechen kann. Dann haben unsere Kinder die Möglichkeit, ihre Zukunft ausreichend zu gestalten, weil sie gut darauf vorbereitet sind, weil sie zu selbständigem Denken und Handeln angeleitet wurden, weil ihnen ermöglicht wurde, nach eigener Entscheidung das zu tun, was sie für richtig halten, und nicht das, was andere für richtig halten und ihnen vorgeben.

Im Sinne unserer Kinder und unser aller Zukunft ist es mehr als an der Zeit, diese Maßnahmen zügig zu entwickeln und entschlossen umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Dann tun Sie’s doch! Warum machen Sie das nicht? Sie sind eh in der Regierung!)

16.22


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


16.22.58

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Hier im Hohen Haus grundsätzlich über die Bildung zu sprechen ist ein gutes Anliegen, und danke daher den NEOS, die uns auch gezeigt haben, wie sich ein „Hirn für Anfänger“ in ihren Klub verirren konnte – warum auch immer.

Wir haben heute schon einige andere Dinge zur Frage der Bildung gehört. Was haben wir bei der Debatte über die Raucher beziehungsweise Nichtraucher gehört? Da hat


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Kollegin Mückstein von den Grünen gesagt, man müsse bereits im Kindergarten Lebenskompetenzprogramme machen, damit das Suchtverhalten zu Hause, der Eltern, aufgearbeitet wird. Die Windeln braucht man zwar noch immer, aber Lebenskom­petenz­programme wird man machen müssen – sehr interessant!

Wir haben in den verschiedenen Beiträgen, die es schon gegeben hat, von den Arbeitsgruppen gehört. Es ist schön, dass das, was Frau Bundesministerin Schmied begonnen hat, bei Ihnen jetzt fortgesetzt wird. Da haben immer die Arbeitsgruppen vom Minoritenplatz Papiere entwickelt, die dann zu den Stakeholdern in die Bun­desländer, zu Stakeholder-Konferenzen gekommen sind; dort wurden sie dann ver­dichtet. Das verdichtete Papier ist dann wieder zurück in die Arbeitsgruppe gekommen, dort ist das Papier wieder verdichtet worden; nach Rücksprache mit anderen Stakeholdern wird wieder mehr verdichtet.

Wie hat Frau Bundesministerin Schmied immer gesagt? – Man muss Betroffene zu Beteiligten machen. Ich hoffe, dass die unzähligen Papiere, die sinnlos in den diversen Schubladen der Ministerien herumliegen und den Steuerzahler viel Geld kosten, nur mehr aus Altpapier gemacht werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe noch eine Frage zu den Arbeitsgruppen: Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek, Sie haben eine Arbeitsgruppe erwähnt, in der Sie und Herr Landeshauptmann Pröll drinnen sind. Da erinnere ich mich an eine Situation, als Sie nach der effizienten Arbeit in der Arbeitsgruppe bei der Tür herausgekommen sind; Herr Landeshauptmann Pröll hat gesagt: Ja, wir haben darüber gesprochen, dass die Diensthoheit über die Lehrer jetzt generell zu den Ländern kommt!, und die Frau Bundesministerin hat gesagt: Von so etwas war da drinnen überhaupt nicht die Rede!

Da frage ich mich: Was wird in solchen Arbeitsgruppen überhaupt gearbeitet? Welche Leute brauchen Sie, die dort ein bisschen etwas dazu machen?

Frau Bundesministerin, was gar nicht angesprochen wurde: Wir warten auf die BIFIE-Novelle. Hat es da nicht geheißen, es wird bis zum Ende des letzten Jahres etwas geben, was dann auf den Tisch gelegt wird? Es kommt nur nicht. Es gibt Rechnungs­hofberichte, es gibt Evaluierungen der Neuen Mittelschule.

Sehr interessant übrigens: Die ÖVP – haben wir gerade gehört – ist schuld daran, dass die Neue Mittelschule ohne Evaluierung ins Regelschulwesen kommt. (Ruf bei der FPÖ: Aha!) Die SPÖ hat sich anscheinend mit Händen und Füßen gewehrt und hat gesagt: Bitte nicht ins Regelschulwesen! Wir von der SPÖ haben sogar Inserate geschalten, wie gut die Neue Mittelschule ist, wir haben sogar einen Zug auf der Westbahn um ein paar Tausend Euro „Neue Mittelschule“ genannt – aber bitte, nur nicht die Neue Mittelschule komplett in den Regelschulbereich hinein! ÖVP, mach das bitte nicht! Mit Händen und Füßen haben Sie sich gewehrt. Jetzt haben wir sie, mit dem Ergebnis, und was macht dann diese perfide ÖVP noch dazu? – Sie sagt: Es muss sich wieder etwas ändern! (Ironische Heiterkeit der Abg. Schimanek.)

Also was stimmt denn in dieser Regierung nicht? Angefangen von diesen Arbeits­gruppen mit Pröll und Heinisch-Hosek bis hin zu anderen Dingen: Es ist unfassbar, was da passiert. Und mich wundert es, dass dieses Bildungssystem in Österreich eigentlich trotzdem noch immer funktioniert: wenn man sieht, wie eigene Kinder aus­gebildet werden, wenn man sieht, welche Lehrer es gibt, die tatsächlich mit Leib und Seele und mit ganzem Herzblut dahinterstehen – das muss man nämlich auch mögen.

Ich würde Bürgermeister Häupl eines empfehlen – und vielleicht gibt es das bald –: Er sollte besser heute als Bürgermeister zurücktreten. (Abg. Heinzl: Das täte euch so passen!) Endlich kann er einmal seinem Arbeitseifer an einer Schule oder sonst irgendwo entsprechend nachgehen, da kann er vielleicht in Biologie manchen noch


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etwas beibringen. Vielleicht kann er sich vorstellen, da zu etwas zu kommen. Diese Diskussion ist eine der schändlichsten, die es überhaupt gibt.

Übrigens: Finnland ist in letzter Zeit wieder als Musterland erwähnt worden. Interes­santerweise ist gerade bei den Finnen die Zeit in der Schulklasse kürzer als in Österreich. Also man kann vergleichen, was man möchte, wichtig ist nur – und ich glaube, alle Lehrer wären gerne auch länger an ihrer Schule –, dass die Schulbauten endlich einmal in irgendeiner Form so zeitgemäß werden, dass ein Lehrer dort auch in seiner – unter Anführungszeichen, so wie es der Herr Häupl sieht – „Freizeit“ einen Schreibtisch hat, damit er dort Schularbeiten korrigieren oder sich vorbereiten kann – abgesehen vom Faktor für die Wirtschaft, wenn man eine Schulbau-Offensive macht. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. El Habbassi.)

Eines hat Kollege Strolz sehr offen und ehrlich angesprochen, er hat gesagt, diese Debatte, die Bildungsdebatte wird eigentlich sehr stark auch scheinheilig geführt. Ich muss eines sagen: Ich verstehe es, wenn Eltern darauf schauen, dass ihre Kinder die beste Bildung, die beste Ausbildung bekommen, dass es da einen – unter Anführungs­zeichen – „gesunden Egoismus“ von Eltern gibt. Wenn man nämlich kein Milliardenver­mögen hat, das man den Kindern mitgibt, das sie vielleicht in der zweiten oder in der dritten Generation verjubeln können, dann kann es für ein glückliches und zufriedenes Leben für die Kinder nur eines geben: Bildung. Und dass Eltern, verantwortungsvolle Eltern, darauf schauen, dass es so etwas gibt, das verstehe ich nur allzu gut.

Da muss ich aber natürlich auch bei den Liberalen, bei den NEOS, fragen: Ihr ehe­maliger Sprecher seitens des Liberalen Forums, der jetzige IV-Präsident Kapsch gibt seine Kinder natürlich schon in die amerikanische Schule – Kosten 15 000 € pro Kind im Jahr. Also das ist auch nicht genau das, was man sich wahrscheinlich vorstellt (Zwischenruf des Abg. Strolz), wenn man sagt: öffentliche Schulen. Und ich bin ein Verfechter der öffentlichen Schulen, des öffentlichen Schulwesens – bei aller Berechti­gung von Privatschulen und auch von denen – ohne Neiddebatte –, die sich das leisten können, leisten möchten oder sonst etwas.

Aber was gibt es da in Wien? – Das ist aus meiner Sicht eigentlich der absolute Niedergang der Sozialdemokratie. Otto Glöckel wurde hier zitiert. Wenn Otto Glöckel auf die sozialdemokratische Bildungspolitik schaut, dann rotiert er nicht in seinem Ehrengrab am Wiener Zentralfriedhof; er hat sich schon ein bisschen weitergeschraubt, nämlich um ein paar Reihen, so, wie er dort unten rotieren muss.

Ich bringe ein Beispiel, und ich hoffe, dass die linke Reichshälfte es mir verzeiht, wenn ich hier aus dem „Falter“ zitiere – das ist an sich nicht unbedingt meine erste Postille, aber Sie werden ja hoffentlich glauben, was im „Falter“ steht –:

„In einer Wiener Schule offenbaren sich auf drei Stockwerken die Vorzüge und Schwächen des Wiener Bildungssystems. Reportage aus einer Ottakringer 3-Klassen-Gesellschaft“.

„Bei Lehrer Levy im Dachgeschoß,“ – das ist übrigens ein Amerikaner – „in den C-Klassen, sitzt nur, wer mit Englisch als Muttersprache aufgewachsen ist. Oder wer in Wien von klein auf mit einer englischsprachigen Nanny erzogen, in den englischen Kindergarten geschickt oder sogar im zarten Alter von drei oder vier Jahren zur Englisch-Nachhilfe gebracht wurde.

Ein Stockwerk tiefer sind die B-Klassen. ‚Se habla español’, man spricht Spanisch, steht in bunten Lettern auf der Klassenzimmertür. ‚Arco Iris’ nennt sich diese Schul­form, bei der die Schüler zusätzlich zum normalen Unterricht Besuch vom spanischen Native-Speaker-Lehrer bekommen. Im Gegensatz zu den englischen Klassen einen Stock höher gibt es für Arco Iris keinen Eignungstest,“ – Volksschule, punkto Selektion


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mit zehn Jahren und 14 Jahren und so weiter – „‚wir nehmen aber keine Kinder, die nicht supergut Deutsch können’, sagt Gabriele Prokop, Direktorin der Volksschule Herbststraße. ‚Das Erlernen einer weiteren Sprache, ohne im Deutschen sattelfest zu sein, würde die Kinder nur verwirren.’

Diese ‚nicht-sattelfesten’ Kinder sitzen ganz unten im Schulhaus, in den A-Klassen im Parterre und im ersten Stock. In diesen sogenannten ‚Regelklassen’ sagen die Kinder nicht ‚Hello’ oder ‚Holà’, sondern ‚Merhaba’ oder ‚Dober dan’.“

Das ist Schulwesen der Sozialdemokratie in Wien – und es wird auch verteidigt. Und dann kommt sogar noch ein Punkt dazu. Am „Tag der offenen Tür“, was ist da in dieser Schule los?

„Es sind vor allem Akademiker, die ihren deutschsprachigen Nachwuchs in die eng­lischen Klassen stecken, Ärzte, Anwälte, Freischaffende oder Politiker. Es sind Eltern, die den Kindern jeden Tag vorlesen, die das Kindertheater und das Malatelier im Kunstmuseum besuchen. ‚Mein Kind ist fünf Jahre, was kann ich machen, dass es schon diesen Herbst in die VBS-Klasse kommt?’, fragt ein besonders engagierter Vater.“

Das ist öffentliches Schulwesen in Wien, das ist das, was Sie mit Gesamtschule und innerer Differenzierung meinen. In Wirklichkeit geht es darum, dass Sie sich Ihre Privilegien nach wie vor sichern wollen. Sie wollen eine Art neuen Adel schaffen, den Sie über die Bildung erzielen wollen. Und das halten wir Freiheitliche, die ein öffentliches Schulsystem für alle wollen, in dem alle Talente gefördert werden, für eine Debatte – wenn ich jetzt sagen würde, was das tatsächlich ist, würde ich einen Ordnungsruf bekommen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Sag’s! – Abg. Walter Rosenkranz – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Scheinheilig! Verlogen!)

16.32

16.32.11

 


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort. – Bitte. (Abg. Walter Rosenkranz: Frau Präsidentin!  scheinheilig, heuchle­risch und verlogen! – Abg. Heinzl: Nehmen Sie einfach Platz! Nehmen Sie Platz! – Zwischenrufe der Abgeordneten Weninger und Glawischnig-Piesczek.)

*****

Herr Abgeordneter Rosenkranz, ich glaube, das wird Sie jetzt nicht besonders verwun­dern – und Sie haben das vorher auch angekündigt –: Für alle drei Ausdrücke erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Walter Rosenkranz:  wollte es wissen!)

*****

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


16.32.44

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! – Hohes Haus, Herr Kollege Rosenkranz, beinhaltet ja auch eine gewisse Umgangsform, also versuchen Sie hier nicht künstlich, Ordnungsrufe zu kreieren (Abg. Walter Rosenkranz: Er wollte es wissen!), um dann anschließend als Märtyrer dazustehen, sondern versuchen Sie, die Debatte sachlich zu führen! Die anderen Abgeordneten führen Debatten im Bildungsbereich jedenfalls immer sehr sachlich.

Wir haben ein Thema, Frau Ministerin, das uns wirklich alle sehr heftig und emotional berührt – in diesem Fall auch den Kollegen Rosenkranz –, weil die Zustände an vielen Schulen wirklich traurig sind – ich möchte keinen Ordnungsruf, Herr Kollege –, weil die


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Zustände so sind, dass Lehrer um Hilfe schreien, dass Eltern um Hilfe schreien und dass sich Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen oft nicht mehr wohlfühlen.

Frau Ministerin, Sie haben in dieser Regierung vielleicht den schwierigsten Job. Ich glaube, es ist zu viel verlangt, wenn wir von Ihnen eine grundlegende Schulreform einfordern, solange Sie nicht einmal in der eigenen Partei Unterstützung haben und in Ihrem Koalitionspartner einen der wesentlichsten Blockierer, was Bildungsreform in Österreich anlangt, denn die ÖVP ist es schlussendlich, die die Diskussion um eine moderne gemeinsame Schule verhindert.

Frau Ministerin Karl hat ja eigentlich mit dem Gymnasium für alle ein bisschen versucht, die Diskussion auf den Weg zu bringen; das habe ich als sehr positiv emp­funden, das ist dann leider gescheitert. Bleiben Sie weiter dran, es wäre dringend Bewegung notwendig!

Frau Ministerin, Sie haben selber auf die vielen Baustellen hingewiesen: Elementar­pädagogik, die Verwaltungsreform. Allein diese zwei von Ihnen zuerst und von Kolle­gem Strolz genannten Beispiele zeigen das ganze Dilemma ja auf, denn streng genommen fällt das nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich. Das ist das Grundproblem des öster­reichischen Bildungssystems: dass eigentlich niemand zuständig ist – nie­mand und alle sind zuständig.

Einen Vorwurf, Frau Ministerin, muss ich Ihnen aber machen: Das Bildungsbudget ist seit Jahren strukturell unterdotiert, seit Jahren kommen Ministerinnen – Ihre Vorgän­gerin, Sie – mit dem vorhandenen Budget nicht aus.

Was wir gestern vom Herrn Finanzminister gehört haben, was wir aus dem Strate­giebericht des Finanzministeriums mitbekommen haben, das ist ein Generalangriff auf unsere Schulen, angesichts der jetzigen Situation, in der Sie die Ausgaben vom letzten Jahr noch nicht bezahlt haben, in der Sie die Ausgaben für dieses Jahr, 343 Millio­nen €, ganz sicher nicht tätigen können. Und dann sagen Sie, das zahlen wir alles im Jahr 2016 zurück, wodurch wir die Probleme vom letzten Jahr und von heuer ja ins nächste Jahr weitertransportieren und dann zusätzlich noch diese Ausgaben aus 2014 und 2015 bezahlen sollen – das kann sich nie und nimmer ausgehen! (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Das wissen Sie, das muss der Herr Finanzminister wissen, also gehen Sie dieses Problem an!

Das ist natürlich hauptsächlich an die ÖVP gerichtet. Aber was die SPÖ mit der eige­nen Ministerin macht, das ist – vorsichtig ausgedrückt – Pharisäertum. Gestern wurde die Medienanalyse veröffentlicht – ich zitiere jetzt –: In der SPÖ kämpft die Bildungs­ministerin allein auf weiter Flur, nicht nur gegen die nicht enden wollenden Probleme, sondern auch mit dem fehlenden Rückhalt aus der eigenen Partei. – Zitatende.

Das müssen Sie sich auf Ihre eigenen Fahnen schreiben, denn dass Sie die Ministerin hier ständig im Regen stehen lassen, das kann niemand akzeptieren, der daran interessiert ist, dass wir mit unserem Bildungssystem endlich weiterkommen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Pock.)

Und bitte, es ist zynisch, wenn der Herr Bundeskanzler angesichts der Diskussion um zwei Stunden Mehrarbeit, die wir geführt haben, sagt – ich meine, man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen! –, das sei keine Mehrarbeit, sondern die Lehrerinnen und Lehrer müssen nur zwei Stunden mehr in der Klasse stehen. (Ironische Heiterkeit des Abg. Wöginger.)

Das muss man sich einmal überlegen, was der Herr Bundeskanzler da sagt: keine Mehrarbeit, aber zwei Stunden mehr in der Klasse stehen. – Das ist Zynismus pur, das kommt bei den Lehrerinnen und Lehrern entsprechend an und führt dazu, dass wir an


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den Schulen eine Stimmung haben, die nicht dazu angetan ist, jetzt die großen Re­form­prozesse anzupacken.

Frau Ministerin, wir brauchen an der Spitze des Ressorts jemanden, der energisch, lautstark und öffentlich verkündet: So geht’s nicht weiter! (Beifall bei den Grünen.) Wir brauchen mehr Geld im Bildungsbereich und nicht weniger Geld im Bildungsbereich, und wir müssen uns gemeinsam dafür einsetzen, dass hier die Schwerpunkte anders gesetzt werden, als sie derzeit gesetzt werden.

Ich bringe noch ein Zitat, und jetzt müssen Sie genau aufpassen – bitte, das betrifft alle –, denn ich habe diesen Satz auch ein paarmal lesen müssen. Im Strategiebericht steht: „Ausschöpfen von Effizienzpotenzialen in der Unterrichtsorganisation bzw. Restrukturierung der mit der Unterrichtsorganisation verbundenen Ressourcen­alloka­tion“.

Ich übersetze das ganz frei: Wir haben künftig größere Schulklassen, wir haben künftig mehr Kinder in den Klassen, und wir haben kleinere Lerngruppen. – Das bedeutet diese Ansage im Strategiebericht der Regierung, ansonsten hätte ich gerne eine andere Interpretation dieses Satzes von Ihnen gehört. Wir müssen aber die Bedingun­gen verbessern und nicht verschlechtern.

Herr Kollege Mayer, Sie haben Südtirol genannt: Ja, dann machen Sie Schritte in diese Richtung! In Südtirol gibt es seit 50 Jahren eine gemeinsame Schule, in Südtirol gibt es ElementarpädagogInnen, die auf tertiärem Niveau ausgebildet sind, in Südtirol stehen zwei bis drei Lehrerinnen und Lehrer in der Klasse. In Südtirol gibt es eine inklusive Pädagogik, alle Kinder in Südtirol werden gemeinsam unterrichtet, und – meine Damen und Herren von der ÖVP, weil Sie immer und immer wieder mit dem Leistungsargument kommen – die Südtiroler Schülerinnen und Schüler bringen wesentlich bessere Ergebnisse als ihre KollegInnen in Nordtirol – an der Spitze sowieso, ähnlich wie in Finnland, das dreimal mehr SpitzenschülerInnen hat, aber vor allem auch im leistungsschwächeren Bereich.

Die Nordtiroler, die Osttiroler haben beispielsweise im Bereich Lesen doppelt so viele Risiko-SchülerInnen, wie man sie in Südtirol hat. Also nehmen wir uns ein Beispiel daran, wenn wir nicht immer nach Finnland schauen wollen oder in die skandina­vischen Länder oder nach Holland, wo wir ja gemeinsam waren! Schauen wir nach Südtirol und übernehmen wir das, was dort gut ist! Wir in Österreich müssen das Rad wirklich nicht immer wieder neu erfinden und so tun, als ob es ginge. Aber es geht auch in Österreich. Das beweisen uns viele Schulen, die heute schon versuchen, Teile dieses Konzepts umzusetzen und die kein Kind zurücklassen. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Kollege Mayer, ich bin sehr froh, dass die Sozialdemokratie einen Spruch auf­nimmt, den ich jetzt seit sechs Jahren in jedem E-Mail und immer wieder verwende: Kein Kind zurücklassen! (Abg. Mayer: Wer es von wem aufgenommen hat, das lassen wir einmal dahingestellt! Wer es von wem übernommen hat, das lassen wir jetzt dahingestellt!) Das ist der Vorschlag, den ich Ihnen machen würde: Versuchen Sie, Ihre Politik danach auszurichten, dass wir das Wirklichkeit werden lassen und wirklich alle Kinder eine Chance bekommen.

Aber noch sind Sie mitverantwortlich dafür, dass nach der 4. Klasse Volksschule nur 33 Prozent in die AHS kommen, nur ein Drittel, dass enormer Stress in diesen Klassen produziert wird. Sie als Volksschuldirektor kennen die Situation, was die Eltern aufführen, zu Recht natürlich, weil jeder für sein Kind das Beste möchte. Hören wir mit diesem Unsinn auf! Er ist pädagogisch verantwortungslos. Er geht auf Kosten der Schülerinnen und Schüler. Er bringt Stress in die Familien hinein. Hören wir damit auf und gehen wir jenen Weg, den alle reformfreudigen Kräfte in Österreich wollen, übrigens sogar Teile der Freiheitlichen Partei! Herr Kollege Rosenkranz, die gesamte


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Landesgruppe in Vorarlberg fordert die gemeinsame Schule. Setzen Sie sich mit Ihnen in Verbindung! (Abg. Walter Rosenkranz: Ja, das ist, glaube ich, ein Irrtum, Herr Kollege Walser! Sie müssen Ihre ... aktualisieren!)

Wir haben vor einem Jahr eine interessante Serie im ORF gehabt. Der ORF hat ver­sucht, das Prinzip „Schule fürs Leben“ umzusetzen, und hat SchülerInnen aus der Neuen Mittelschule und der AHS-Unterstufe zusammengesetzt – mit sensationellen Ergebnissen! Bereits nach fünf Monaten war signifikant festzustellen: Die Kinder haben mehr Selbstvertrauen, sie haben mehr Lust, in die Schule zu gehen, die Leistungen sind wesentlich besser geworden und Integration hat als Nebeneffekt stattgefunden. Alle Elemente, die wir von einer modernen Schule wollen, sind verwirklicht worden, und was der ORF mit relativ geringen Mitteln zustande bringt, dazu müsste doch die Bildungspolitik auch in der Lage sein, wenn wir es gemeinsam anpacken.

Also: Bildungsreform jetzt und nicht irgendwann und, Herr Kollege Mayer, kein Kind zurücklassen! (Beifall bei den Grünen. Abg. Mayer: Meine Rede!)

16.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte.

 


16.43.19

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Lernen kann man nicht verhindern. Ich weiß nicht, ob Sie Kinder haben. Aber wenn ich mir meine eigenen Kinder anschaue – die sind jetzt 8 beziehungsweise 10 Jahre alt –, stelle ich fest, dass man ihnen das Lernen gar nicht verbieten kann und es auch nicht sollte. (Abg. Mayer: Hast du es versucht, oder wie?) Die Frage ist, was passiert, wenn die Kinder irgendwann einmal in die Schule kommen und plötzlich den Spaß am Lernen verlieren. Ich glaube, man kann es mit dem Bewegungsdrang der Kinder vergleichen.

Die Kinder wollen sich ja bewegen, und sie bewegen sich jede Minute, wenn sie die Möglichkeit dazu haben. Vermiesen kann man es ihnen dann, wenn man die Bewegung, den Bewegungsdrang, in stupide Bahnen lenkt, indem man sie einfach immer wieder im Kreis laufen lässt. Das macht man ein paar Mal, und dann plötzlich ist der Bewegungsdrang weg. Genau so ist es in der Schule.

Das heißt, wenn man es schafft, das Lernenwollen und das Lernen, das auf natürliche Weise erfolgt und bis ins hohe Alter funktioniert, in stupide Bahnen zu lenken, dann vergeht dem Schüler oder der Schülerin der Spaß daran. Das ist das Problem, das wir in der Schule haben. Das ist das Problem, das wir sehen. Letztlich verlieren die Kinder das, was sie von Natur aus haben, nämlich den Willen zu lernen und immer wieder neue Dinge zu entdecken.

Um einen anderen Weg in der Schule zu implementieren, bräuchten wir einen Ganz­tages­unterricht. Das heißt, wir wollen einen Ganztagesunterricht, der es ermöglicht, dass die Kinder vor allem in der Unterstufe spielerisch an die Lerninhalte herangeführt werden. Was wir aktuell machen, ist ein Frontalunterricht, in manchen Schulen nicht so stark, aber in einigen Schulen sehr stark. Wer dabei nicht mitkommt, wird einfach vergattert, alles Unverstandene zu Hause nachzulernen.

An diesem Punkt kommt die soziale Komponente ins Spiel. Sie, Frau Ministerin, waren ja einmal eine Sozialistin, Ihnen müsste das ja ganz besonders aufstoßen, dass durch diesen Unterricht die sozialen Unterschiede zementiert werden. Was passiert denn, wenn ein Kind, das in der Schule nicht das lernt, was es lernen soll, mit der Hausübung nach Hause geht und sich zu Hause niemand um es kümmert? Es passiert genau das, was wir letztlich auch in Statistiken sehen: Kinder, die ein schlechtes Elternhaus


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haben, um die sich niemand kümmert, bleiben zurück, und all jene mit Eltern, die entweder selbst genug in der Birne haben, um das auf die Reihe zu bringen, oder ausreichende finanzielle Möglichkeiten, kommen mit und können die Lebenschancen nützen, die normalerweise allen offenstehen sollten. (Ruf bei der SPÖ: Wie ist Ihre Birne?)

Im Moment liegen wir bei 3 Prozent verschränktem Ganztagesunterricht. Wenn wir es nicht schaffen – und zwar express! –, allen Kindern die Möglichkeit zu geben, unab­hängig von ihrem Elternhaus zu werden, dann wird unser Schulsystem nicht besser werden. Genau da ist der Knackpunkt, genau da liegt das Problem!

Bei der Steuerreform haben wir gerade 4,9 Milliarden € für eine Steuersenkung ver­schenkt, die bei manchen nur 40, 50, 60 € im Monat ausmacht. Es wäre viel gescheiter gewesen, ein paar hundert Millionen auf die Seite zu nehmen und in die Bildung zu stecken, denn dort wäre das Geld wirklich gut aufgehoben. (Beifall beim Team Stronach. Ruf bei der SPÖ: Glühbirne!)

Wir haben im Moment eine Situation, in der jedes Jahr immer noch 8 000 Schüler ohne Perspektive abgehen. Das sind 8 000 Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt verloren sind und in Wirklichkeit vom System vernachlässigt wurden. Das ist eine Vernach­lässigung. So wie Sie Eltern anprangern, die ihre Kinder nicht waschen oder ihnen keine ärztliche Unterstützung zukommen lassen. Das ist eine Verwahrlosung. Genauso ist es eine Verwahrlosung, wenn Sie nicht jedem Kind die optimalen Chancen bieten.

Das wollen Sie aber anscheinend nicht. Sie sagen immer: Ja, irgendwann einmal wird es für 30 Prozent eine Ganztagsschule geben! Aber das ist zu wenig. Stellen Sie sich einmal auf die Hinterbeine und schauen Sie einmal, ob Sie den Finanzminister nicht motivieren, endlich dort Geld in die Hand zu nehmen, wo es auch wirklich etwas bringt und keine Steuerzuckerln zu verteilen, weil wir in verschiedenen Bundesländern gerade Wahlen haben! (Beifall beim Team Stronach.)

Da werden einmal 4,9 Milliarden € dem Steuerzahler oben draufgegeben, und man profitiert mit 30, 50, 70 € im Monat, während die wirklich wichtigen Dinge nicht ange­gangen werden. Ich habe es heute schon gesagt: Da passiert wieder einmal Wählerkauf auf Wählerkosten. Das ist das Problem! (Zwischenruf des Abg. Schopf.)

Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Sie haben heute gesagt, eine ordentlich finanzierte Privatschule, so wie sie in den Niederlanden funktioniert, und zwar erfolgreich funktioniert, wird es bei Ihnen nicht geben. Sie haben gesagt, das Modell der IV, in dem alle Privatschulen vergleichbar den öffentlichen Schulen unterstützt werden, halten Sie für nicht sinnvoll und das gäbe es bei Ihnen nicht. Aber Sie haben nicht erklärt, warum – weil Sie es nicht erklären können! Es gibt keinen Grund, warum man die nichtkonfessionellen Schulen schlechter behandeln sollte als die konfessionellen. Dafür gibt es keinen Grund!

Der einzige Grund ist der, dass Sie der Politik das Spielzeug nicht wegnehmen wollen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden die privaten Schulen genau so fördern wie die öffentlichen! Da gäbe es wahnsinnig viele private Schulen, so wie in den Niederlanden. Erinnern Sie sich! Dort wurden sie ja auch eingeführt. Jetzt sind dort 70 Prozent der Schulen privat, und siehe da, sogar die öffentlichen Schulen sind besser geworden, weil man Privatschulen ermöglicht hat und den Privatschulen das gleiche Geld wie den öffentlichen gegeben hat. Da hat es funktioniert. Davor haben Sie aber Angst, weil die Politik damit an Einfluss verliert. Die Schule ist Ihr Spielzeug. Da können Sie rein­regieren, so wie Sie es wollen. Sie beweisen auch immer wieder, wie lustig das ist. Deshalb wollen Sie die Privatschulen nicht gleichstellen.


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Es würden die Privatschulen wie die Schwammerln aus dem Boden schießen, und die Qualität in den öffentlichen Schulen würde besser werden, weil sie um Schüler werben müssten, so wie in den Niederlanden. Können Sie sich erinnern, als wir dort waren und Sie (in Richtung SPÖ) gefragt haben, wie denn das funktioniere, wenn plötzlich eine Privatschule da sei und die öffentliche zu wenig Kinder habe? Wissen Sie noch, was man in den Niederlanden geantwortet hat? – Dann müssen sich die öffentlichen Schulen halt etwas überlegen!

Sehen Sie, etwas überlegen müssen sie sich, sie müssen besser werden! Genau das hat in den Niederlanden funktioniert und würde auch bei uns funktionieren, wenn wir die privaten Schulen wie die öffentlichen fördern würden. (Beifall beim Team Stronach.)

Dann könnten wir endlich den Landeshäuptlingen, der Gewerkschaft und allen ande­ren, vielleicht auch Ihnen, das Spielzeug Schule wegnehmen. Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, dass Sie da reinregieren. Oder wissen Sie etwas, was man vor Ort nicht weiß? Haben Sie irgendwelche Geheiminformationen über die Schule in Hintertupfing und darüber, was der Lehrer dort falsch macht?

Glauben Sie nicht, dass Direktor, Lehrer, Schüler und Eltern in Zusammenschau nicht besser wissen, was vor Ort notwendig ist? Ihre Aufgabe wäre es, die Bildungsziele vorzugeben, und zwar so wie in der Schweiz, wo sich die Wirtschaft mit der Bildungs­ministerin zusammensetzt und jedes Jahr gemeinsam überlegt wird, ob die Bildungs­ziele dem entsprechen, was die Wirtschaft braucht.

Das wäre eine gute Schulpolitik, und das wäre an und für sich Ihre Aufgabe! Aber Sie müssen nicht gute Ratschläge geben, wer in Hintertupfing in der Schule Direktor oder Lehrer werden soll. (Abg. Cap: Wo liegt Hintertupfing?!)

Das müssen Sie und auch der Landeshauptmann nicht machen. Die Politik hat da nichts verloren! Dazu müssten Sie jedoch einen Schritt weitergehen, Sie haben aber gesagt, Sie können die Autonomie nicht gegen die Länder umsetzen, und was Sie da alles im Munde führen.

Genau das ist das Problem! Sie können das nicht gegen die Länder durchsetzen. Sie sind in Wirklichkeit ohnmächtig. Sie sind ohnmächtig, Sie haben keine Macht als Ministerin. Ich glaube, das ist Ihnen in diesen Jahren schon aufgefallen, und auch Ihre Vorgängerin hatte keine Macht, weil in Österreich im Bildungsbereich leider die Lan­deshäuptlinge die Macht haben. Aber Sie könnten etwas tun, indem Sie eine Parallel­struktur aufbauen und den öffentlichen Schulen eine Konkurrenz gegenüber­stellen, nämlich die privaten Schulen. Dann wird es auch bei den öffentlichen Schulen besser, und die Landeshäuptlinge haben dann nichts mehr mitzureden. (Beifall beim Team Stronach.)

Eines ist nämlich auch ganz sicher: Wenn ein Elternteil die Möglichkeit hat, das Kind in eine Privatschule zu geben, die mit der öffentlichen Schule gleichberechtigt ist, bei der man nicht selbst in die Tasche greifen muss, und diese Privatschule auch noch besser ist, was glauben Sie, welche Probleme ein Landeshauptmann mit seiner öffentlichen Schule bekommt!

Genau darum geht es! Genau das hat in den Niederlanden funktioniert, genau das würde hier auch funktionieren, aber dazu müssten Sie ein bisschen Mut entwickeln und auch zum Herrn Finanzminister gehen und dort einmal ordentlich auf den Tisch hauen und sagen: Lieber Freund, das sind die Investitionen, die wir brauchen, und nicht die 4,9 Milliarden € als Wahlkampfzuckerl, sondern man muss dort investieren, wo es wirklich etwas bringt!


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Das müssten Sie machen! Dazu bräuchten Sie einiges an Mut. Ich glaube, der fehlt Ihnen, aber vielleicht wird es ja noch. (Beifall beim Team Stronach.)

16.52


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.52.53

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Kollege Rosenkranz hat das Thema Arbeitsgruppen und ExpertInnengruppen schon angesprochen und etwas sehr Richtiges gesagt: Es gibt immer wieder neue Arbeitsgruppen, neue Expertengruppen, und die Frage ist, was mit den Papieren, die daraus entstehen, passiert.

Ich sehe aber noch ein zweites Problem, und das haben Sie, Frau Ministerin, ange­sprochen und in der Anfragebeantwortung zu den Fragen 16 und 17 dargelegt, in denen gefragt wurde, inwiefern Eltern, Schülerinnen und Schüler eingebunden sind. Sie haben darin gesagt, dass die Schulpartner zunächst einmal informiert werden. Dann haben Sie, glaube ich, noch einmal gesagt, dass sie informiert werden, und dann haben Sie gesagt, dass darüber diskutiert werde.

Es ist ein ganz wesentlicher Fehler all dieser Experten- und Reformgruppen, dass die wirklich Betroffenen, nämlich die Schülerinnen und Schüler, um deren Zukunft es geht, nicht im Mittelpunkt stehen und sie viel zu wenig Möglichkeit haben, mitzureden. Es sind die zukünftigen Generationen, die hier auf der Strecke bleiben. Wenn wir sie schon nicht explizit mitreden und mitentscheiden lassen wollen, dann müsste we­nigstens die jetzige Generation, die diese Dinge entscheidet, auch wirklich Verant­wor­tung für die Zukunft der nächsten Generationen übernehmen. Dann müssten wir mehr Geld in die Hand nehmen, um in Zukunftsprojekte wie Bildung, Forschung, Innovation zu investieren.

Jetzt ist mir schon klar, es passiert ein bisschen etwas, es wird ein bisschen etwas investiert, aber wir haben heute in der Anfragebeantwortung wieder gehört, dass Ihnen in diesem Jahr 343 Million € fehlen. Das ist massiv und macht mir Angst, wenn wir jetzt schon wissen, dass in diesem Bereich so viel Geld fehlt.

Wir müssten viel mehr in den gesamten Bildungsbereich, von ganz unten bis ganz oben, investieren. Wir müssten bei den Kindergärten, den Schulen, den Universitäten, den Fachhochschulen, den pädagogischen Hochschulen, bei allen viel mehr Geld in die Hand nehmen und das gesamte Thema Bildung viel mehr in den Mittelpunkt der Gesellschaft rücken. Das ist zwar immer mehr im Kommen, aber allein an dem, was finanziert wird, sehen wir, dass es nicht dort ist, wo es sein sollte.

Und nur dann, wenn wir endlich die, um die es wirklich geht, nämlich die Schülerinnen und Schüler und deren Zukunft, in den Mittelpunkt stellen, schaffen wir es vielleicht, endlich einmal von dieser ideologischen Debatte, ob es nun die Gesamtschule oder das Gymnasium ist, wegzukommen.

Vielleicht schaffen wir es dann, ein klares Signal zu setzen. Sie haben die Autonomie bereits angesprochen. Beate Meinl-Reisinger hat schon aufgezeigt, dass diese nicht so ist, wie wir NEOS uns das vorstellen. Jetzt muss Sie unsere Vorstellung nicht leiten, aber es ist auch nicht das, worauf viele der Expertinnen und Experten hinweisen, nämlich diese umfassende Autonomie, die wir in dem Bereich brauchen. Die wenigen autonomen Stunden, die jetzt zur Verfügung stehen, werden nicht reichen.

Was ich in meiner Schulzeit und auch in meiner Zeit auf der Uni gelernt habe, ist, dass diejenigen, die vor Ort sind, nämlich die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer, die Professorinnen und Professoren, die Studierenden, am besten wissen,


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wie man das System gestaltet, sodass es richtig ist und alle das mitbekommen, was sie auch lernen sollten.

Aber anstatt den Bildungseinrichtungen endlich wirkliche Autonomie zu geben, blockie­ren wir seit Jahrzehnten mit den üblichen Dingen. Es geht um parteipolitische Posten­besetzungen und verkrustete Strukturen, anstatt endlich diejenigen in den Mittelpunkt zu stellen, die es verdient haben.

Jetzt gibt es diese Reformgruppe in der Bundesregierung. Unabhängig davon, wer da drinnen sitzt, das Problem ist: Die Reformgruppe kommt erst jetzt! – Jetzt ist mir schon klar: Sie waren nicht immer in der Regierung, aber Rot und Schwarz sind schon sehr lange in Regierungsverantwortung. Dazwischen gab es einmal eine andere Regierung.

Das Problem ist, wir haben schon so viele junge Menschen verloren. Es sind schon so viele Lebenswege von jungen Menschen de facto negativ beeinflusst und bis zu einem gewissen Grad auch zerstört worden, weil all diejenigen, die aus der Schule kommen und nicht sinnerfassend lesen können, direkt zum AMS wandern. Deren Lebenswege sind schon zerstört, und wir müssen endlich aufhören, das weiter zu tun.

Wir müssen endlich anfangen, und mir ist klar: Die Reformgruppe ist ein Schritt. Ich glaube aber nicht, dass es richtig ist, wer da aller drinnen sitzt. Ich hätte mir das breiter gewünscht, und ich bin wieder nicht sonderlich zuversichtlich, dass da irgendetwas herauskommen wird.

Jeden Tag verlieren wir einen jungen Menschen, weil wir es einfach nicht schaffen, in der Bildungspolitik ernsthaft etwas weiterzubringen. Das ist ungerecht den jungen Menschen gegenüber.

Sie haben auch die Modellregionen angesprochen und gesagt, wir dürfen keine Generation verlieren. Ich stimme Ihnen da in allem zu und glaube auch, dass wir sehr vieles von dem, was Sie machen, unterstützen können. Aber wir haben schon so viele verloren, und es ist jedem Einzelnen und jeder Einzelnen gegenüber massiv unge­recht, dass ihre Lebenswege deshalb, weil die Politik seit Jahrzehnten nicht fähig ist, etwas weiterzubringen, dadurch zerstört werden.

Wenn ich den Bundesfinanzrahmen anschaue, muss ich sagen: Ja, es gibt Inves­titionen, aber viel zu wenige! Wir müssen viel mehr in die sehr wichtigen Zukunfts­be­reiche Bildung, Wissenschaft und Forschung investieren, damit die jungen Menschen, die davon betroffen sind, davon profitieren können.

Wir investieren immer noch weiter ins Pensionssystem. Wir haben eine massive Schieflage allein durch das Pensionssystem und merken, dass die jungen Menschen abgesehen von dieser Schieflage noch einen massiven Schuldenberg mitkriegen. Umgekehrt geben wir ihnen nicht einmal die Chance, durch ein ausfinanziertes Bil­dungs­system auch wirklich die Fähigkeiten zu erlernen, die sie brauchen, um ihre Zukunftschancen selbst wahrnehmen zu können.

Frau Bundesministerin, das ist Raub der Zukunftschancen der nächsten Generation – und das haben weder die verdient, denen wir das schon angetan haben, noch die nächste Generation und auch nicht die übernächste Generation und alle darauffol­genden. Wir müssen endlich etwas tun, weil jedes einzelne Kind, das wir durch die Blockadepolitik und den Stillstand in der Bildungspolitik verlieren, das einfach nicht verdient. (Beifall bei den NEOS.)

16.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucharowits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 



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16.58.37

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler, falls jemand von euch zusieht! Herr Kollege Rosenkranz, vorweg einmal: Was ist an dobar dan schlechter als an hello, guten Morgen oder sonst irgendetwas? Ich habe Ihre Meldung als sehr merkwürdig empfunden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Ich habe zitiert aus dem „Falter“! Fragen Sie Ihre Leute aus dem „Falter“, was sie ... finden! Gehen Sie in die Redaktion!)

Zum Kollegen Scherak: Niki, ich kann viele Dinge, die du gesagt hast, unterstützen. Du sprichst natürlich auch davon, mehr Geld in diese Bereiche zu investieren. – Das kann ich absolut unterstreichen, aber für diese Reformen braucht es ganz klar auch Ver­mögenssteuern. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich würde gerne noch etwas sagen – es ist von einigen Vorrednerinnen und Vorred­nern schon erwähnt worden, aber nicht in der Intensität, in der sich das Schülerinnen und Schüler verdient hätten –: Es ist wirklich bezeichnend, dass in allen Diskussionen rund um die Bildungspolitik von der größten und aus meiner Sicht auch der wichtigsten Zielgruppe sehr wenig gesprochen wird, nämlich von den Schülerinnen und Schülern, von den Kindern und Jugendlichen.

Worauf fokussiert sich das meiste? – Ich muss ganz ehrlich sagen, auch in der Anfrage der NEOS kommen die Kinder nur sehr, sehr kurz vor. Wo sind aus eurer Sicht die Kinder, die diese Flügel bekommen sollen? Sie kommen zu kurz – nicht, weil Kinder und Jugendliche leiser sind, sondern weil in der Berichterstattung und auch in der ganzen Diskussion vorwiegend die Verwaltung, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern vorkommen. Uns in der SPÖ ist es ganz, ganz wichtig, die Kinder in den Mittelpunkt zu rücken. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Schulen, im Speziellen diverse Bildungstypen – ob Kindergarten, Volksschulen, Neue Mittelschulen, Hauptschulen, Gymnasien, BHS , sollen wirklich Schülerinnen und Schüler im Fokus haben. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Es gilt, die SchülerIn­nen zu fördern und zu unterstützen, sich entfalten zu lassen und auch Fehler machen zu lassen.  Auch das sollte die Schule können.

Es geht uns auch darum, SchülerInnen zu fragen, wie sie sich die Schule vorstellen, worin sie sich wohlfühlen würden und was sie sich von der Schule erwarten. Fragen Sie alle, wir tun es, welche Schulen – und da geht es nicht um den Typ der Schule – sich Kinder vorstellen würden! Was müssen Schulen können, was sollen wir damit schaffen, und wie sollen wir das schaffen? Stichwort „Sport und Musik“: Ansätze, diese zu implementieren, gibt es in den ganztägigen Schulformen, wo wir das wirklich verfol­gen, weil Kinder und Jugendliche das haben wollen. Die jungen Leute erwarten sich auch, dass wir den Zugang zu Kunst und Kultur im Schulwesen implementieren, und sie erwarten sich Mitsprache.

Eine gute Geschichte dazu: Wir hatten am Montag erstmalig das bundesweite  SchülerIn­nenparlament hier im Haus. Das war aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Zugang, wie auch das Jugendparlament, welches immer wieder hier bei uns im Parla­ment stattfindet, oder eben auch die  Kinderrechte-Enquete, welche im vergangenen Jahr hier in diesen Räumlichkeiten getagt hat, wo uns die SchülerInnen – es waren nämlich auch Schülerinnen und Schüler vertreten – einen Rucksack an Inhalten mitgegeben haben, welchen es auch wirklich abzuarbeiten gilt, wenn ich das so sagen darf.

Wir wollen aber zusätzlich auch, dass sich hier im Parlament ein Gremium institu­tionalisiert, in welchem Kinder und Jugendliche als Expertinnen und Experten zu Wort


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kommen und in welchem nicht ausschließlich über sie gesprochen wird. Da sind natürlich auch Schülerinnen und Schüler ganz, ganz zentral. – Das wollen wir als SPÖ.

Stichwort „Schulautonomie“ – in der Vergangenheit ein sehr heiß begehrtes und unglaublich oft gebrauchtes Wort –: Aus meiner Sicht heißt das nicht, dass es dabei um einen Wettbewerb geht, dass man einen Vorteil hat, wenn man womöglich in Wien-Umgebung wohnt, und einen Nachteil hat, wenn man im Waldviertel wohnt. Es geht uns um einen Bundesrahmen und darum, dass Schulautonomie in anderen Bereichen tragend wird. Für mich und uns bedeutet Schulautonomie auch, SchülerInnen mitge­stalten zu lassen. Wir müssen sie fragen, was Schulautonomie für sie bedeutet, und das tun wir auch. Ich weiß nicht, ob das alle Fraktionen machen – wir machen es.

Wir sind auch für mehr Mitsprache an den Schulen an sich, für SchülerIn­nen­parla­mente, in denen alle SchülerInnen und Schüler die Möglichkeit haben, mitzu­gestalten und mitzureden, und nicht ausgeschlossen werden. Stichwort „Direktwahl von Landes- und BundesschülerInnenvertretungen“: Das gibt es im Moment nicht. Es ist eine ganz zentrale Sache, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Landes- und Bundes­vertreterInnen wählen können. Das ist eine Forderung, die wir auch stellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend zum Stichwort „politische Bildung“: Wir wollen, dass junge Leute mit­sprechen. Das bedeutet aber auch, dass wir sie ernst zu nehmen haben und ihnen nicht nur Gehör schenken, sondern auch ihre Forderungen ernst nehmen müssen. Das heißt auch, dass sie kritisches Hinterfragen lernen sollen, und das bedeutet aus meiner Sicht ganz klar, dass wir das auch begleiten müssen. Das ist nämlich verbunden mit einem Mehr an politischer Bildung. Wir wollen dieses Mehr an politischer Bildung, die Schülerinnen und Schüler wollen dieses Mehr an politischer Bildung.

Ich würde gerne an den Finanzminister appellieren, den Wunsch der Kinder, der SchülerInnen und der Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen und Gelder bereit­zustellen, um mehr politische Bildung zu ermöglichen, um Jugendlichen eine kritische und selbstbestimmte Entwicklung zu ermöglichen. Wir in der SPÖ sind bereit dafür. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.

 


17.04.36

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministra! Hohes Haus! Liest man die Begründung und die Analyse in der Dringlichen Anfrage der NEOS durch, dann findet man einige sehr treffende Beobachtungen. Leider ist das Ganze in einen alarmistischen Tenor verpackt, und damit leistet diese Anfrage genau das, was sie eigentlich nicht leisten sollte und was sie grundsätzlich auch kritisiert, zum Beispiel die extrem einseitigen und erschreckenden Aussagen des Wiener Bürgermeisters. Sie tut Ähnliches, indem sie wieder das Bildungssystem oder die dort Tätigen, nämlich die Lehrerinnen und Lehrer, schlechtredet und so tut, als ob sich Österreich in der Tat in einem Notstand befände und die Katastrophe schon vollendet sei.

Auch davon zu sprechen, dass Schulen Leben zerstörten, Herr Kollege Scherak, das ist eine maßlose Übertreibung und fällt leider in diesen negativen Tenor hinein. Das österreichische Bildungssystem ist sicherlich da und dort korrektur- und reform­bedürftig, wie jedes auf der Welt, es gehört aber zweifellos insgesamt noch zu den besseren auf dieser Welt, und das muss man einfach einmal betonen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Cap.)


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Auf vielen Ebenen wird Hervorragendes geleistet, und wenn man selber in der Praxis steht, wie ich jahrzehntelang an der Universität, dann hat man den Vergleich. Der Vergleich macht sicher und zeigt, dass unsere Absolventinnen und Absolventen mit internationalen Studierenden locker mithalten können, vielfach sogar besser sind. Diese Schlechtrederei und diese Katastrophenstimmung sind Alarmismus und somit unangebracht.

Natürlich soll dieser Appell aber nicht die Augen vor Reformnotwendigkeiten ver­schließen, und richtig ist auch, wie es Kollege Mayer gesagt hat, dass gerade Bil­dungs­systeme schwerfällige Systeme sind. Das hat viele Gründe, auch gute Gründe, weil sie zum Beispiel einem Bildungskanon anhängen müssen, der sich über Jahr­hunderte entwickelt hat und nicht von heute auf morgen über Bord geworfen werden kann. Sie sind also behäbig, sie sind langsam und deswegen gehen auch Reformen eher zäh vonstatten, und manchen geht es zu langsam.

Gleichwohl haben wir einige wichtige Schritte gesetzt und Weichen gestellt. Wir sind gerade jetzt wieder in einer Phase solcher Reformbemühungen mit der Arbeitsgruppe, die eingerichtet wurde und die sicher an einem Schlüssel dreht, der wichtig ist, an einer zentralen Stellschraube, nämlich an einer verstärkten Autonomie für die Schulen. Das ist sicher ein ganz wichtiger und richtiger Ansatz, der Hoffnung gibt, dass sich hier einiges ändert.

Wir haben uns im Laufe der Zeit eine sehr dichte Regelung, einen starren Bürokratis­mus geleistet, den man lockern und teilweise beenden muss, um Freiraum für Initiativen vor Ort zu schaffen. Dann hört sich auch diese öde Stundenzählerei und dieses öde Messen in Werteinheiten und die Blockierung von allen Initiativen von unten auf, weil vielleicht irgendeine Werteinheit oder sonst irgendetwas nicht zur Verfügung steht. Das ist ein ganz wichtiger Ansatz.

Ein mindestens ebenso wichtiger Ansatz wurde auch schon erwähnt, und ich darf ihn hier noch einmal in Erinnerung rufen, weil ich Mitbeteiligter war, das ist die Reform der Pädagogenausbildung, auch im Elementarbereich, das wird häufig und gerne über­sehen. Wir haben auch da die Weichen gestellt, wir haben im Gesetz immer dort, wo wir von Lehramtsausbildung sprechen, die Elementarbildung miterwähnt, das heißt, sie ist immer mitgedacht, sie ist im Gesetz mitberücksichtigt. Wir haben damit begon­nen, das zu tun, was wir für wichtig erachten, nämlich im universitären Bereich die ent­sprechenden Lehrstühle einzurichten. Solche Lehrstühle werden allenthalben einge­richtet, Studien werden folgen, und es wird dann auch tertiär ausgebildete Elementar­pä­dagogen geben. Also auch da ist die entsprechende Weiche gestellt.

Wir haben sie insbesondere auch in der Volksschullehrerausbildung gestellt. Die Volks­schule ist ein wichtiges Feld und wird als solches immer wieder betont und richtiger­weise erkannt. Durch die Verlängerung der Ausbildung für Lehrpersonen an der Volksschule von drei auf fünf Jahre – vier Jahre Bachelor, ein Jahr Master – wird es möglich sein, sich genau die Schwerpunkte, welche heute in der neuen Volksschule mit einer wesentlich heterogeneren Schülerpopulation nötig sind, im Studium zu erwer­ben, zum Beispiel muttersprachliche Kompetenz, Sozialisation und vieles andere mehr. Also da sind Weichen gestellt, das muss man sehen, das muss man natürlich auch forcieren. Gerade die Umsetzung der Pädagogenbildung Neu ist nicht ganz einfach, da zwei sehr unterschiedliche Institutionen kooperieren müssen: die Pädagogischen Hochschulen und die Universitäten. Da muss man noch kräftig begleiten und auch kräftig stützen.

Insgesamt wünsche ich mir sehr, dass die Arbeitsgruppe, die jetzt tagt und am 17. No­vember 2015 ihre Ergebnisse vorlegen soll, sehr gezielte und energische Schritte in Richtung Schulautonomie und in Richtung Entbürokratisierung der Schulen setzt.


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Dann, denke ich, haben wir wieder ein paar wichtige Schritte gesetzt, um das öster­reichi­sche Bildungssystem – welches gut, aber natürlich verbesserbar ist  zu verbes­sern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.09


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.

 


17.10.26

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Debatte, und ich verstehe es nicht, vermisse ich Realismus. Oder habe ich das falsch verstanden?

In der Anfragebeantwortung haben wir gehört, dass allein im Jahr 2015 345 Millionen € Abgang im Schulbudget angefallen sind. Es gibt Verbindlichkeiten bei der Bundesim­mobiliengesellschaft für Schulgebäude, die gestundet werden. Es gibt unendlich viele Wünsche ans Bildungssystem. Es soll ein zweites Kindergartenjahr verpflichtend eingeführt werden, es soll also der Übergang vom Kindergarten in die Volksschule verbessert werden. Es sollen zusätzliche Stunden eingeführt und zusätzliches Geld für Sprachförderung ausgegeben werden. Es gibt also Wünsche ohne Ende, und ich darf Sie, sehr geehrte Frau Minister, fragen: Wie wollen Sie das finanzieren?

Wir sind schon derzeit nicht in der Lage, ausgeglichen zu budgetieren. Wir verschieben Verbindlichkeiten in die Zukunft, und es kommen permanent neue Wünsche daher. Jetzt höre ich – und da bitte ich um Aufklärung –, dass der neue Ansatz der sein soll, dass mit der Schulautonomie diese Probleme gelöst werden sollen. Bedeutet das jetzt unterm Strich, dass die Schule über die Schulautonomie günstiger wird? Oder wird es wohl so sein, wie das zum Beispiel auch bei den Polizeidienststellen war, wenn eine Kommune im ländlichen Raum eine Polizeidienststelle, die sonst geschlossen worden wäre, aufrechterhalten wollte: Die Gemeinde übernimmt die Kosten für diese Polizei­dienststelle, stellt die Räumlichkeiten gratis zur Verfügung, um damit das Angebot vor Ort sicherzustellen? Bedeutet also Schulautonomie, sehr geehrte Frau Minister, dass zukünftig die Gemeinden die Aufgaben, die derzeit der Bund nicht finanzieren kann, mit zu übernehmen haben? Wie soll das Ganze funktionieren? – Klären Sie mich bitte auf!

Wir sind derzeit budgetär nicht in der Lage, die Wünsche, die an die Schule herange­tragen werden, zu finanzieren. Also da bitte ich um Aufklärung, denn sonst hat ja diese Diskussion überhaupt keinen Sinn. Eine Autonomie ohne Geld, wie soll denn das funk­tionieren? Ich höre immer: Es braucht mehr Geld. – Ja, woher soll denn das Geld bitte kommen? Sollen das die Gemeinden zahlen? Sollen das die Schulerhalter zahlen? Da gibt es ja sowieso taube Ohren, wenn man dieses Thema als freiheitlicher Politiker hier im Hohen Haus anspricht und sagt: Denken wir doch darüber nach, wie man die Schul­erhalter im ländlichen Raum entlasten kann!

Es kann doch nicht so sein, dass ein Kind, das in einer finanzschwachen Gemeinde geboren wird, eine schlechtere Schulausbildung erhält als ein Kind in einer finanzstar­ken Gemeinde, wo mehr Geld für Schulen vorhanden ist. Das sind doch Unterschiede! Also bitte, wie lösen wir das Problem? Ich finde, diese Diskussion, die heute hier geführt wurde, ist eine rein theoretische Diskussion, denn aus meiner Sicht müsste vorher die Frage geklärt werden, wie viel Budget denn überhaupt zukünftig für das Schulwesen noch zur Verfügung steht.

Wir wissen ja, es gab eine Diskussion betreffend den Budgetrahmen, dass doch gespart werden müsse. Frau Minister, Sie sind uns die Antwort schuldig geblieben: Wie viel Geld müssen Sie einsparen? Wie viel Geld kommt noch dazu zu dem Haufen, der als Verbindlichkeiten mitgenommen wird? – Wir haben eine gigantische Summe an


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Verbindlichkeiten und auf der anderen Seite Wünsche, die zuhauf zu erfüllen sind. Wie bringen wir das zusammen? Das erklären Sie uns bitte heute oder zukünftig! – Ich verstehe das Ganze nicht!

Deswegen würde ich vorschlagen: Versuchen wir doch das zu machen, was wir kurz­fristig machen können! Versuchen wir das zu tun, was ich heute immer wieder gehört habe: Der Schüler, das Kind muss im Mittelpunkt stehen! Was können wir kurzfristig tun? Schauen wir einmal auf die Lehrpläne, versuchen wir, die Lehrpläne zu entrüm­peln! Schauen wir bitte, dass in der Schule mehr geübt werden kann, nicht zu Hause! Die Eltern sind überfordert, die Kinder sind überfordert, weil sie überfrachtet werden. Sie sind von den Inhalten her überfrachtet, sie sind von der Zeit her überfrachtet, sie verbringen viel Zeit in der Schule, dazu kommen dann Vorbereitungs- und Haus­arbeiten. Ein Kind hat im Schnitt eine 50-Stunden-Woche. Wie soll denn das Ganze funktionieren? Klären Sie mich bitte auf!

Also tun wir das, was wir sofort tun können: Entlasten, entrümpeln wir die Lehrpläne! Das ist der erste Schritt. Üben wir in der Schule, sehen wir zu, dass die Nachhilfe­stunden reduziert werden! Jetzt kommt wieder die Sommerpause, die Nachhilfekosten explodieren, viele Eltern wissen nicht, wie sie das finanzieren sollen. Das sind die Probleme, über die heute und hier überhaupt nicht gesprochen wurde, und das sind Punkte, die wir kurzfristig anpacken könnten. Damit wäre den Kindern und Eltern geholfen.

Was haben wir heute geführt? – Eine theoretische Diskussion, in der kein einziges Mal die Frage beantwortet wurde, wer das Ganze finanzieren soll. Wenn ich ganz ehrlich bin, bin ich im Grunde unterm Strich von dieser Debatte enttäuscht, denn für die Eltern und Kinder hat nichts herausgeschaut. Die Debatte ist theoretisch abgelaufen, und unterm Strich wird genau das passieren, was in der Vergangenheit auch passiert ist: Man wird an ideologischen Konzepten festhalten. In der Vergangenheit wurde die Neue Mittelschule forciert, und jetzt wird das eigentliche Konzept der Neuen Mittel­schule, dass man in den Hauptfächern Pädagogen auch aus den Gymnasien hinzu­zieht und doppelte Stunden zur Verfügung stellt, über den Haufen geschmissen. Da frage ich mich: Was ist von dieser Neuen Mittelschule überhaupt noch übriggeblieben, außer dem ideologischen Wunsch, ein Konzept umzusetzen, dass alle gleich sind? Das ist mir zu wenig. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.16


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


17.16.43

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Grüne sehen Bildung ja ganzheitlich, das ist auch von Beate Meinl-Reisinger seitens der NEOS heute schon so formuliert worden. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Für uns ist Bildung nicht nur Schule – viele denken bei Bildung nur an Schule –, sondern das geht von der Elementarpädagogik, vom Kindergarten über die Schule bis hin zur Wis­senschaft, zur Erwachsenenbildung. Insofern sind Bildungsdebatten natürlich dann zu kurz gegriffen, wenn es sich nur um die Schule handelt.

Hier sitzt aber jetzt die Bildungsministerin, die nur für einen Bereich zuständig ist. Wir sehen also bereits eine Aufgabenverteilung in der Regierung, dann sind Aufgaben noch einmal zwischen den verschiedenen Ebenen verteilt: Gemeinden haben zum Beispiel eine Aufgabe im Kindergartenwesen, Länder haben eine Aufgabe, der Bund hat eine Aufgabe. Betrachtet man das von außen, dann ist auf einen Blick klar, dass Reformen, selbst wenn man sie will, nicht einfach bis unmöglich umzusetzen sind.


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Kommen wir zum Wollen: Als ich 2008 in den Nationalrat gekommen bin und für den Bereich Kindergarten zuständig wurde, haben wir recht bald für das, was im Bildungsbereich abläuft, ein Bild gesucht, das man für eine Kampagne verwenden kann. Ich kann mich an eine Aktion erinnern: Gemeinsam mit dem Kollegen Walser und der Vizebürgermeisterin Vassilakou aus Wien haben wir vor der ÖVP-Zentrale – weil die das damals symbolisiert hat – einen riesigen Betonpflock hingestellt und mit Werkzeug bearbeitet. (Abg. Walser: Presslufthammer!) Das war recht mühsam. Seitdem habe ich höchsten Respekt vor allen, die tagtäglich mit Presslufthammern und schwerem Werkzeug arbeiten müssen, denn ich habe tagelang einen Muskelkater gehabt, ich glaube, Kollege Walser, du auch.

Das war damals das Bild zur Bildungsreform: Beton! Alle Vorschläge, die man gemacht hat, sind irgendwie auf Beton gestoßen: schwierig zu bearbeiten.

Jetzt hat sich das gewandelt. Ich habe jetzt ein anderes Bild, nämlich nicht mehr das Betonbild, sondern: Es ist etwas Schleimiges. Ich bin in den siebziger Jahren Kind ge­wesen, und da hat es diese grüne Masse in Plastikbechern gegeben (Abg. Strolz: Slimy!), Slimy, glaube ich, hat das geheißen. (Abg. Walter Rosenkranz: Und es war grün, wie Sie richtig gesagt haben!) Die konnte man an die Wand werfen, und hoffentlich ist da nichts kleben geblieben. – So! Mir kommt vor, dass die Bildungs­debatte im elementarpädagogischen Bereich, im schulischen Bereich, auch im wissen­schaftlichen Bereich jetzt gar nicht mehr so sehr wie Beton, sondern schleimig ist. Jetzt kann man entscheiden: Was finde ich angenehmer, Beton oder Schleim? Der Schleim ist auf jeden Fall unfassbar und nicht wirklich greifbar.

Ich möchte Ihnen erklären, warum ich von Schleim spreche: Ich bringe seit Jahren Anträge betreffend den elementarpädagogischen Bereich im Familienausschuss ein: neue Kompetenzverteilung, Bundesrahmen, Bundeskompetenz, damit es eben nicht mehr von der Postleitzahl abhängt, welche Rahmenbedingungen Kinder vorfinden, son­dern alle Kinder in Österreich die gleichen Chancen haben. Oder: PädagogIn­nenausbildung Neu – nicht nur für die PädagogInnen in der Schule, sondern auch für die PädagogInnen in der Elementarpädagogik. Viele von Ihnen wissen es, aber manche wissen es vielleicht nicht: Österreich ist das letzte Land, das nicht auf Hoch­schulniveau ausbildet. Vor ein paar Jahren haben wir noch gesagt, Österreich und Malta sind die letzten Länder. Malta hat es geschafft, Österreich hat es immer noch nicht geschafft, für eine gute Ausbildung der ElementarpädagogInnen zu sorgen und vor allem für eine Ausbildung, bei der man sich für den Beruf der Elementar­päda­gogInnen nicht mit 14 entscheiden muss, sondern in einem höheren Alter. Und vieles mehr.

Diese Anträge bringe ich im Ausschuss ein. Alle Parteien – mit Nuancen – stimmen diesen Anträgen verbal zu; auch die SPÖ, deren Abgeordnete dann sagen, wir haben den Antrag ja selber schon eingebracht, als wir in Opposition waren. Und auch die Vertreter der ÖVP sagen: Ja, ja, das ist alles wichtig! Aber sie kommen nie zur Abstimmung – und wenn sie zur Abstimmung kämen, dann würden sie wahrscheinlich nicht zustimmen, weil dann die Länder problematisch sind, weil man dann dies und das nicht durchsetzen kann, weil man dort und dort nicht kompetent ist. Und das ist Schleim – oder? –, wenn ich sage, ja, ich will es, aber es dann nicht so greifbar mache, dass ich es angreifen kann und sagen kann, da kommt jetzt eine Maßnahme heraus.

Vor diesem Hintergrund ist viel passiert: quantitativer Ausbau in der Kinderbetreuung, in der Elementarpädagogik; wir haben von 2003 bis 2004 von 8,5 Prozent auf 23 Pro­zent der unter Dreijährigen aufgebaut. Aber wenn man es sich anschaut, dann gibt es da massive Unterschiede in den Bundesländern – also wieder: Bundeskompetenz ist notwendig –: 40 Prozent in Wien und demgegenüber 12 Prozent in der Steiermark. Das kann doch niemand erklären, warum es dort funktioniert und da nicht.


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Absolut unter dem Durchschnitt ist, was wir für den frühkindlichen Bildungsbereich an Geld ausgeben: 0,43 Prozent des BIP. Der OECD-Durchschnitt ist 0,49 Prozent. Däne­mark gibt das Dreifache aus. Also hier ist extrem viel zu tun.

Lassen Sie mich auch noch eines sagen: Das System funktioniert im Moment hauptsächlich deshalb, weil es ganz viele Menschen gibt, die über ihren Arbeitsauftrag hinaus – sei es jetzt in der Elementarpädagogik, in der Schule, aber auch in der Wissenschaft – Engagement zeigen und teilweise unentgeltlich arbeiten, über die Arbeitsverpflichtung hinaus arbeiten, gute Arbeit leisten, Schulversuche starten in öffentlichen Schulen, aber auch in schon erwähnten freien Schulen. Und es ist eigentlich unerträglich, dass das so belohnt wird, wie es derzeit belohnt wird: einerseits oft mit süffisanten Meldungen von Politikern, andererseits aber auch, was noch viel schwerer wiegt, mit unzureichender finanzieller Unterstützung. Wichtig wäre daher vor allem die Gewährung einer ausreichenden finanziellen Unterstützung, zumindest eine Gleichstellung mit den privaten Schulen.

Noch ein Letztes an Abgeordneten Töchterle, der leider nicht mehr anwesend ist: Dass Sie dem Kollegen Scherak hier Schwarzmalerei unterstellen, weil er das sagt, was in vielen Studien erwiesen ist, nämlich dass Bildung vererbt ist und dass es wichtig ist, dass hier Chancen geschaffen werden, dass Kinder individuell unterstützt werden, im Kindergarten, in der Schule, an den Universitäten, das zeigt, dass Sie, Herr Abgeord­neter Töchterle – jetzt betritt er den Raum –, entweder in Ihrer Ministerzeit oder jetzt als Abgeordneter einfach nie diese Studien gelesen haben oder, wenn Sie sie gelesen haben, nicht ernst genommen haben. Bildung von Kindern braucht Unterstützung! Und es ist nicht Schwarzmalerei, die da seitens der Grünen, seitens der NEOS betrieben wird, sondern das ist ein Befund, wie es hier im Bildungsland – oder eben leider im Nicht-Bildungsland – Österreich aussieht. (Beifall bei den Grünen.)

17.23


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ertlschweiger zu Wort. – Bitte.

 


17.23.37

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Kollegen Töchterle nicht in Schutz nehmen, aber er hat gesagt, dass unser Schul­system nicht so gut ist oder dass es gut ist und dass es in der Welt auch weitaus schlechtere gibt. Da hat er sicher recht. (Abg. Walser: Bangladesch! Nordkorea!) Jedoch muss man auch sagen, dass das Gute der Feind des Besseren ist, meine Damen und Herren.

Die Bildungsdiskussion, die wir heute führen, ist eine sehr ernste Diskussion, und ich glaube, dass wir in der Bildung einen nationalen Schulterschluss brauchen, und zwar über alle Parteigrenzen hinweg. Ich bin überzeugt davon, dass alle Parteien hier im Plenum gute Ideen in puncto Bildung, gute Ansätze in puncto Bildung haben und dass es an uns liegt, wie wir das kanalisieren, wie wir das endlich umsetzen können. Denn: Die Rezepte liegen in der Schublade. Es ist egal, mit wem man spricht – ob man mit der Wirtschaftskammer spricht, mit Interessenvertretungen, mit Lehrern, Lehrer­ver­tretern, Direktoren –: Die Menschen würden wissen, wie es geht, wo man ansetzen könnte. Nur – das ist ja das große Problem in Österreich – die Reformen werden am Ende des Tages nicht angegangen, sie werden verzögert, sie werden verschleppt, und dann stehen wir halt am Ende des Tages dort, wo wir jetzt stehen: dass wir irgendwann einmal ein Problem haben.

Frau Ministerin Gehrer ist gescheitert, Frau Ministerin Schmied ist gescheitert, und jetzt steht halt leider Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek im Kreuzfeuer der Kritik. Wa-


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rum ist das so? – Faktum ist ja, dass sich vor allem Landeshauptleute und die Gewerkschaft – und hier vor allem die mächtige AHS-Gewerkschaft – querlegen und die Hand über die Schule halten, und die Bundespolitik beißt sich die Zähne aus. Hier müssen wir den Hebel ansetzen.

Ich bin im burgenländischen Landtagswahlkampf jetzt an sehr vielen Schulen unter­wegs. Der Landesschulrat hat Bildungsdiskussionen initiiert, ich habe mittlerweile schon acht Schulen besucht, und dort ist immer die Zentralmatura ein Thema. Wenn ich jetzt an die Zentralmatura denke, dann sage ich, das ist ja prinzipiell etwas Gutes, etwas Vergleichbares zu haben, europäisch quasi standardisiert zu sein. Das ist ja nichts Neues, in der Welt gibt es das ja schon, und Österreich muss da das Rad nicht neu erfinden. Das Problem, das ich hier orte, ist nur: Warum wird eine Zentralmatura derart dilettantisch vorbereitet und umgesetzt? Die Lehrer kennen sich nicht aus, die Schüler kennen sich nicht aus, die Eltern sind frustriert und verzweifelt.

Meine Damen und Herren, das kann es ja nicht sein – oder? –, dass man jahrelang Zeit hat (Beifall des Abg. Steinbichler) und sich dann am Ende des Tages hinstellt und zu den Schülern sagt: Es tut mir leid, beim BIFIE gehören in Wahrheit alle aus­getauscht, die haben das versaut. – Den Schülern ist das egal. Die sind die Leidtragen­den! Die maturieren heuer, die stehen in der Pflicht, und für die geht es um sehr viel. Und wenn man Elternteil ist und mit den Schülern oder mit seinen Kindern darüber spricht, dann ist die Freude enden wollend, wenn gesagt wird, nächstes Jahr werde es ohnedies besser und man evaluiere und repariere. Ich kann das schon nicht mehr hören, dieses Evaluieren und das Reparieren! Vielleicht schaffen wir es einmal, etwas aufzusetzen, was beim ersten Mal funktioniert!

Finanzminister Schelling hat vor ein paar Wochen im „Kurier“ gesagt, seine Experten­gruppe hat festgestellt, dass im Bildungssystem nur jeder zweite Euro de facto im Klassenzimmer ankommt. Nur jeder zweite Euro – der Rest versickert. Das ist ja auch eine Tatsache, das muss man ja hinterfragen: Wie kann das sein? Wo versickert das Geld? Wo kommt das Geld hin? (Abg. Steinbichler: die Schüler weniger geworden sind!) Wir haben Schulorganisationen, die total aufgebläht sind. Das meiste Geld fließt in die Länder, und die Länder lassen sich nicht in die Karten schauen. Die sagen: Hände weg, das ist Länderkompetenz! – Und das ist das Problem.

Und da sind wir gleich bei der Politik: Warum muss der Landeshauptmann der Prä­sident des Landesschulrates sein? Was weiß der Herr Landeshauptmann mehr als Pädagogen, als Direktoren? Was hat die Politik in der Schule verloren? – Gar nichts! (Beifall bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Wir haben es heute schon gehört: Für die Politik ist die Schule ein Spielball. Da geht es um Postenbesetzungen. Im Burgenland ist es sogar so weit gegangen, dass bis Jänner der amtsführende Landesschulratspräsident ein eigenes Dienstauto mit Chauffeur gehabt hat und bei jeder SPÖ-Veranstaltung erste Reihe fußfrei gesessen ist. – Wo gibt es das? Was ist das für eine Optik, meine Damen und Herren? Was ist das für eine Optik dem Lehrerkollegium gegenüber? Was ist das für eine Optik den Schülern gegenüber? – Also für mich ist das nicht nachvollziehbar.

Ich würde mir wünschen, dass die Schulen mehr Autonomie bekommen, mehr Eigen­verantwortlichkeit. Das ist auch nichts Neues, das haben wir heute auch schon gehört: Der Direktor eines Gymnasiums in Mattersburg weiß wohl besser, was für seine Schule gut ist, als irgendeine zentrale Stelle in Wien. Und der Direktor einer Neuen Mittel­schule im 21. Bezirk weiß das für seine Schule. Das heißt: Trauen wir den Direktoren doch zu, mehr Verantwortung zu übernehmen, das Management der Schule zu führen! Die Bundespolitik muss die Bildungsziele vorgeben. An dem wird man ja dann ohne-


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dies gemessen, ob man das erreicht hat oder nicht. Aber ich glaube, hier Schulauto­nomie zu leben, das wäre ganz wichtig.

Wenn wir schon beim Punkt sind, was die Pflichtschulen betrifft: Ich war vor kurzer Zeit beim AMS in Mattersburg. Sie wissen, wir haben eine Rekordarbeitslosigkeit im Land, und das Problem ist, 50 Prozent der beim AMS Gemeldeten haben nur einen Pflicht­schulabschluss. Und wir entlassen jedes Jahr noch 25 Prozent an Schülern, an Kin­dern, die nicht sinnerfassend lesen und schreiben können – und das in Österreich! Wir sind das drittreichste Land der Europäischen Union und schaffen es nicht, dass wir diese Kinder, diese Jugendlichen auffangen und ihnen eine Perspektive geben. Denn wie schaut die Perspektive auf dem Arbeitsmarkt aus für einen jungen Menschen, der nicht sinnerfassend lesen und schreiben kann? Welchen Job soll der jemals bekom­men? Da wird es über eine Hilfsarbeitertätigkeit nicht hinausgehen. Und das ist das Problem, denn diese jungen Menschen werden in weiterer Folge dem Staat ja erst wieder auf dem Säckel liegen, das müssen wir erst wieder bezahlen.

Das heißt, hier müssen wir ansetzen. Hier gilt es noch viel zu tun. Und hier muss man jetzt Maßnahmen wirklich auch einmal umsetzen. Es ist gut und schön, wenn wir über die ganze Bildungsproblematik regelmäßig diskutieren, wenn wir dazu Aktuelle Stun­den, Dringliche Anfragen abhalten, nur: Wir müssen einmal etwas umsetzen, wir müssen einmal Fahrt aufnehmen, wir müssen einmal in die Gänge kommen, und wir dürfen uns nicht immer nur von irgendwelchen Bremsern blockieren lassen, egal, ob das jetzt Gewerkschaften sind, Landeshauptleute oder sonst irgendwelche antiquierten Politiker.

Entscheidend ist, dass wir die Bildung gemeinsam voranbringen, dass wir die Bildung zur Chefsache erklären. Es muss ein nationaler Schulterschluss sein, weil wir es un­seren Kindern schuldig sind, dass sie die beste Bildung erhalten, denn nur so werden wir international konkurrenzfähig bleiben. Alles andere ist nicht möglich. Nur Innovation schafft hochwertige Jobs. Das ist es, was wir für die Zukunft brauchen, und das ist es, was sich unsere Kinder auch verdient haben. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abg. Kitzmüller.)

17.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


17.30.37

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Eine Dringliche Anfrage zum Thema Bildungsnotstand: Wir haben ein ständig wachsendes Loch im Bildungsbudget, und wir haben fehlende Klarheit in Sachen Bildungsstrategie. Wir sind seit 15 Uhr unterwegs, das sind jetzt zweieinhalb Stunden. Ich versuche eine erste Zusammenfassung.

Karlheinz Töchterle, ich schätze deinen immer nüchternen, sachbezogenen Ton, und du sagst, es ist dir ab und zu zu alarmistisch gewesen; das bitte ich aber schon zu verstehen. Ich wiederum wundere mich, dass so eine Wurschtigkeit im Raum ist. Die Ministerin hat zugegeben, dass wir für heuer im Bildungsbudget einen Fehlbetrag von 343 Millionen € haben. Wir schreiben Ende April, und wir wissen, dass für heuer 343 Millionen fehlen, aber niemand weiß, wo das herkommt.

Jetzt wird medial in manchen ausgefeilteren oder platteren Kommentaren noch damit kokettiert, dass man sagt, das schaffen wir durch die Einsparung von zwei Wochen­stunden, wie auch immer. Aber das geht sich doch für heuer nie aus! Selbst – und das ist ja völlig unrealistisch – wenn Sie den Lehrern die zwei Stunden abringen und die


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Einsparung ab September käme, dann trägt das heuer maximal 100 Millionen bei. Aber es ist ja völlig unrealistisch, dass das heuer schon greift. Und selbst wenn es greifen würde, fehlen immer noch 250 Millionen €.

Da frage ich mich: Was ist das für eine Budgetpolitik? Das Parlament ist verantwortlich für das Budget. Wir stellen hier im Parlament fest – vonseiten der Regierung bekom­men wir die Information bestätigt –, es fehlen 343 Millionen. Wir sind fast in der Hälfte des Jahres – und es ist uns wurscht, es ist egal! Wir wissen nicht, wie wir da gegen­steuern.

Im letzten Jahr haben wir 57 Millionen gesucht. Wie haben wir es gelöst? Durch Stun­dung von 90 Millionen. Ja, die 90 Millionen nehmen wir ins nächste Jahr mit. Wenn ich die Gehaltsvorrückungen kalkuliere und die Kostenentwicklungen dem Budgetrahmen für nächstes Jahr hinterlege, dann fehlen im nächsten Jahr zirka 600 Millionen. Und es ist uns egal! – Also ich weiß es auch nicht. Ich will auch nicht der Over-Energizer sein, aber wir sind nun einmal verantwortlich für das Budget, und es fehlt im nächsten Jahr eine halbe Milliarde, und wir finden nichts dabei! (Abg. Moser: Realitätsverweigerung!)

Wir machen Ihnen nicht die Freude, dass wir noch einmal aus dem Parlament aus­ziehen, wie wir es beim letzten Mal gemacht haben, als wir im Zusammenhang mit einem Fehlbetrag von 1 Milliarde € angelogen worden sind. Aber irgendwie fühle ich mich als Parlamentarier nicht ganz ernst genommen, wenn man sagt: Ja, dann haben wir eben einen Fehlbetrag von ein paar hundert Millionen. So what? Heiter weiter! – Ich meine, das geht so nicht. So kann man nicht ernsthafte Politik machen.

Das kann man auch den Lehrern, den Lehrerinnen nicht zumuten, das kann man allen am System Beteiligten nicht zumuten, auch den Eltern nicht und auch den Schüle­rinnen und Schülern nicht. Ich verstehe das nicht. (Abg. Moser: Ich verstehe es eh auch nicht!) Wenn das nicht Aufhänger für einen alarmistischen Unterton ist, dann weiß ich nicht, was passieren muss.

Sie haben auch bestätigt, Frau Ministerin, dass der Anteil der Schulausgaben am BIP von 1995 bis 2011 gesunken ist, von 4,2 auf 3,6 Prozent. Sie sagen: geringfügig. Aber das ist doch nicht geringfügig, wenn er von 4,2 auf 3,6 Prozent sinkt! Ja, aufgrund der demographischen Entwicklung, da haben Sie schon recht. Aber trotzdem, wir sind uns doch einig, dass Bildung so wichtig ist, in jeder Sonntagsrede von Ihren Parteien wird das beteuert. Allen ist Bildung so wichtig – und dann sinken hier die Ausgaben! So etwas verstehe ich nicht.

Sie sind mitunter die Falsche, eigentlich müsste der Finanzminister da hocken. Ich halte es für unglaublich, dass diese Regierung hier keine Priorität setzt, sondern dass sie sagt: Ja, wir haben halt nicht mehr Geld. – Ja, weil Sie 53 Jahre Schulden gemacht haben, sitzen wir jetzt in der Rue de la Gack. Das verstehe ich schon. (Abg. Brosz: Wenn wir ein paar Ausgaben schwärzen, ist das Problem weg!) Aber bitte schön, man kann immer noch – und das ist Politik – Prioritäten setzen. Man kann und muss Prio­ritäten setzen. Wir haben ja auch gezeigt, dass wir mit unserem Steuerreformmodell 3,5 Milliarden freieisen für Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation. 3,5 Mil­liarden €!

Natürlich müssen wir in die Bildung investieren. Wenn nicht dort, wo sonst? Wenn die Zinsen dann wieder zu steigen beginnen – diese Regierung wird ja bis 2019 keinen Cent an Schulden zurückzahlen, sondern weiter Schulden anhäufen –, und das wird in den frühen zwanziger Jahren der Fall sein, dann sollten wir besser geübt haben, dass die Politik Prioritäten setzen muss, weil es dann verdammt eng wird. Dann können wir nicht mit dem Rasenmäher überall drüberkürzen, sondern dann werden wir die Frage stellen müssen: Was ist uns noch wichtig?, denn alles andere müssen wir zusperren in Österreich. Ich hoffe, es gibt einen Konsens, dass die Bildung wichtig ist.


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Die Niederlande haben die Schulautonomie mit einem massiv steigenden Budget versehen. Natürlich halte ich es für eine Gefahr zu sagen: Die Schulautonomie ist jetzt die Lösung, und das wird eine Mängelverwaltung in Eigenregie der Schulen. – Das wäre die Katastrophe schlechthin. Natürlich müssen wir, wenn wir beherzt in die Auto­nomie gehen, die Schulen mit einem guten Budget ausstatten. Die Niederländer haben in den letzten zwei Jahrzehnten doppelstellige Prozentraten an Wachstum im Bil­dungsbudget gehabt. Die haben erkannt, dass man investieren muss und dass der Ertrag für die Gesellschaft zurückkommt, für jeden einzelnen Menschen und für die Volkswirtschaft auch.

Wenn ich jetzt sage, wir müssen hier investieren – und Schulautonomie ist offen­sichtlich bis 17. November Ihr erklärtes Arbeitsgebiet –, dann bitte ich Sie, Frau Ministerin, nicht zu sagen: Ja, wir werden euch dann schon einbinden; jetzt beraten wir einmal, und dann am Schluss kommen wir auf Sie zu! – Genau so geht eben eine Bildungsreform nicht! Wenn wir eine Bildungsreform wollen, die einen großen Bogen spannt, dann brauchen wir – und das war die Frage nach Prozessintegrität, die Sie nicht deuten konnten – einen integren, integrativen und integralen Prozess, bei dem wir natürlich Beteiligte und Betroffene mit auf die Reise nehmen.

Wenn wir die Beteiligten und Betroffenen nicht mit auf die Reise nehmen, weil Sie sagen: Seit 70 Jahren machen wir es als rot-schwarzes Machtkartell halt so, dass wir das zwischen uns beiden ausbaldowern, und wenn wir zwei es haben, dann passt es für die Republik!, dann sage ich Ihnen: Diese Zeit ist vorbei! Sie repräsentieren nur mehr 50 Prozent dieser Republik! Sie müssen auch die andere Hälfte mit auf die Reise nehmen. Und wenn Sie es irgendwie ausbaldowern mit den Landeshauptleuten – eher ein machtpolitischer Abgleich, was auch immer, wahrscheinlich wird es ein macht­politischer Abgleich werden –, dann kann ich Ihnen prognostizieren, was das für ein Murks wird, nämlich der nächste.

Genau so haben Sie es ja bei der Neuen Mittelschule gemacht: Sie haben keinen tra­genden, breiten Konsensprozess aufgesetzt, sondern es ist ein Abtausch gewesen, und irgendwann haben Sie halt dann die ÖVP in der Betonierergasse gehabt, sodass sie das mithüpfen musste, aber eigentlich nie wollte. Die ÖVP wartet natürlich auf die erste Chance, bei der sie draufhauen kann, und die hat sie jetzt mit dem NMS-Evaluierungsbericht gekriegt.

Wenn du gelingende Reformprozesse willst, brauchst du breite Prozesse in der Vorbe­reitung und dann eine entschlossene Umsetzung, das sagen alle Länder. Es wird immer Leute geben, die dagegen sind, das ist mir auch klar. Aber zu sagen, wir unter­nehmen nicht einmal den Versuch, die vier Oppositionsparteien frühzeitig einzubinden, das ist natürlich Denke 1975. Damals haben Sie von SPÖ und ÖVP 93,3 Prozent gehabt, damals war das Machtkartell der Republik noch in Ihrem Besitz, heute glauben Sie es nur noch. Sie haben vier Oppositionsparteien, und Sie sollten sich doch auf diese einlassen und nicht alles verräumen, was von denen kommt.

Wir vertreten auch das Volk. Und wir sind natürlich rückgekoppelt mit Feldern, und ein Feld, Frau Ministerin, sind zum Beispiel die freien Schulen. Wenn ich höre, dass Sie für freie Schulen 4,5 Millionen ausgeben – diese beherzten Pädagoginnen und Päda­gogen, Eltern und Schulleitungen werden mit 4,5 Millionen € pro Jahr abgeschasselt –, da blutet mir das Herz, weil da so viel Gutes passiert und so wenig Wertschätzung kommt, dass es eine Tragik ist.

Wenn ich höre, dass die Konfessionellen 37 Millionen € bekommen, dann geht sich das für mich mit meinem Gerechtigkeitsempfinden einfach nicht aus. Nur weil der eine ein katholischer Träger ist und der andere kein katholischer, bekommen sie 70 Prozent mehr durchfinanziert. Das sind doch alles historisch gewachsene Lösungen, die ich


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verstehe, aber es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass wir guten Gewissens sagen, wir verlängern das.

Das braucht ja nicht einmal viel Geld. Die Ministerin für Inneres hat über Nacht 300 Millionen für Panzer und alles Mögliche bekommen. Diesen freien Schulen könnten Sie die Flügel heben. Stellen Sie sich vor, wenn Sie denen 15 Millionen geben und sagen: Okay, wir verpflichten euch, kein Schulgeld zu verlangen, und ihr nehmt Schülerinnen und Schüler auf. Was geschieht dann? – Welch ein Erneuerungsimpuls würde in das Schulsystem kommen, wenn es plötzlich Chancengerechtigkeit gäbe! Das ist so ähnlich wie bei den Fachhochschulen. Plötzlich hat man die Fach­hoch­schulen öffentlich finanziert. Und das ist nicht Privatisierung des Bildungssystems, Frau Ministerin. Halleluja, Sie legen die Ziele fest, Sie messen die Qualität – und wenn da keine gute Arbeit kommt, dann schaffen wir es ab! Trägermodell heißt, dass es natür­lich auch ein Gemeindeträger sein kann.

Bitte diese Debatte nicht ideologisierend führen, sondern schauen wir, wie es in ande­ren Ländern geht, und versuchen wir, Gutes und Wertvolles für uns mit auf die Reise zu nehmen!

Katharina Kucharowits! Die Kinder nehmen wir natürlich mit, die sind im Text unserer Dringlichen Anfrage am Beginn und am Schluss angesprochen. Wir sind laufend im Austausch mit der SchülerInnenvertretung und werden heute vier Anträge von der SchülerInnenvertretung einbringen, die sie beim SchülerInnen-Parlament am Montag hier verhandelt haben. Natürlich ist das eine wichtige Gruppe, die mit hineingehört. Ich bitte Sie, hier einen breiten Prozess aufzusetzen, Frau Ministerin! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

17.41


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Klubobmann, ich gehe davon aus, dass den Ent­schließungsantrag, der mir hier vorliegt, der nächste Redner Ihrer Fraktion einbringen wird. (Abg. Strolz: Ja!) Ich mache Sie allerdings darauf aufmerksam, dass nur noch eine Minute Restredezeit vorhanden ist.

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Holzinger. Sie sind am Wort. – Bitte.

 


17.41.31

Abgeordnete Daniela Holzinger, BA (SPÖ): Sehr geehrte BesucherInnen auf der Galerie! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, die via Fernsehen oder Internet dabei sind! Sehr geehrte KollegInnen! Frau Minister! Ich möchte gerne auf die zwei für mich wichtigsten Übergangsstellen im österreichischen Bildungssystem eingehen, um einige Punkte in der Debatte über die Bildungsreform noch einmal zu verdeutlichen. Was meine ich damit? – Zu den zwei wichtigsten Übergangsstellen im österreichischen Bil­dungs­system zählt für mich auf der einen Seite der Übergang vom Kindergarten, von der elementaren Bildungseinrichtung hin zur Volksschule. Die zweite wichtige Über­gangsstelle ist auf der anderen Seite der Bereich nach der Volksschule, wo die Entscheidung fällt, wie die weitere schulische Laufbahn ausschauen soll, ob man sich für die Neue Mittelschule, AHS-Unterstufe et cetera entscheidet.

Das Bildungssystem in Österreich hat, das ist schon sehr oft gesagt worden, auch für uns Sozialdemokraten, speziell für mich als Sozialdemokratin einen extrem hohen Stellenwert. Das ist genau der Punkt, warum es für uns nicht in Frage kommt, dass in diesem Bereich weitere Kürzungen erfolgen. Das heißt, die Ausbildung und die Bildung der Jugendlichen müssen meiner Meinung nach einfach oberste Priorität haben. In unseren Augen muss die Bildung genau bei der Elementarpädagogik beginnen, das heißt, das ist kein Betreuen, sondern es handelt sich um Bildung in diesem Bereich.


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Aus eigener Erfahrung und aus vielen Gesprächen mit Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, die bereits heute hervorragende Arbeit leisten, und aus dem engsten Umfeld weiß ich, mit wie viel Herzblut die dabei sind. Trotz allem gibt es noch immer extreme Herausforderungen auf diesem Gebiet. Damit wir diesen Berufszweig auch in der Zukunft für genau diese Personen interessant machen, damit wir die Leute in diesem Berufsfeld halten können, genau dafür braucht es eben die von uns bereits formulierte Zielsetzung oder Strategie, wie immer man es auch nennen will, dass wir diesen Bereich stärken. Das heißt, dieser Bereich sollte ausgebaut werden, indem Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Elementarpädagogik geschaffen werden. Da stehen wir am Anfang, aber wir sind auf diesem Weg. Das heißt, das wird kommen, in diese Richtung geht es auf alle Fälle.

In diesem Sinne ist es, wie anfangs bereits erwähnt, auch unsere Aufgabe, diese aktuell noch bestehenden Schnittstellen – Kollege Mayer hat es schon angesprochen – so zu verändern, dass sie kaum mehr spürbar sind, dass für das Kind, das das System durchläuft, kein Bruch mehr da ist. Es ist eben nicht zu übersehen, dass gerade in den letzten Jahren enorm in die Richtung gearbeitet worden ist und auch wird, diese Übergänge als Brücken zu verstehen, um so den Kindern die Erfahrung zu ersparen, das als Bruch wahrzunehmen.

Ich darf an dieser Stelle die Schuleingangsphase erwähnen. Mit dem letzten verpflich­tenden Kindergartenjahr und den ersten beiden Volksschuljahren, wo die Verflechtung erfolgen soll, sollte genau diese Phase geschaffen werden. Eine Kooperation zwischen diesen beiden Bildungseinrichtungen wird immer stärker verankert. Das ist in unserem Sinne und wird auch weiter fortgeschrieben. Warum macht man das? – Genau des­wegen, weil ein Kind mit sechs oder sieben Jahren nicht einen gewissen Entwicklungs­stand haben muss, ein Kind ist keine Maschine, ein Kind hat keinen Stichtag, und genau das ist der Punkt, warum wir sagen, das Kind ist ein Individuum, es entwickelt sich individuell, und deshalb braucht es auch diese individuelle Zeit, um diese Ent-wicklungsschritte auch durchmachen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ganz wichtig dabei ist, dass genau in dieser wichtigen Phase sichergestellt wird, dass die Daten und das Wissen über die Kinder nicht verloren gehen, dass man genau diese Daten auch weitergibt, um mit den Kindern weiterarbeiten zu können.

In dieser Entwicklungsstufe der Kinder wird besonders auf den Erwerb der sprach­lichen Kompetenz geachtet. Was heißt das? – Das heißt sprachliche Frühförderung. Genau in diesen Bereich investieren wir jetzt schon Geld und schauen, dass es in diesem Bereich weitergeht. Das sind rund 90 Millionen € bis 2018. Das ist ja nicht nichts! Das heißt, da geht etwas weiter. Den Vorwurf fehlender Strategie und Reform­kompetenz möchte ich vonseiten der Sozialdemokratie entschieden zurückweisen.

Es ist auch gekommen, dass dieses Projekt NMS als eine Art ideologisches Presti­geprojekt gesehen wird. Wenn Sie unter ideologisch das vehemente Ziel von uns verstehen, endlich die Überwindung vererbter Bildungschancen zu erreichen, dann muss ich sagen, ja, dann agieren wir ideologisch oder, wie ich es sagen würde, gesamtgesellschaftlich gedacht. Dem Gerechtigkeitsproblem stellen wir uns ja gerade. Das Modell NMS soll eben genau diese sozialen Differenzierungen aufbrechen. Schülerinnen und Schüler von NMS besuchen häufiger weiterführende Schulen als Absolventen von Hauptschulen. Das ist schon ein Zeichen, wo ich sage, das bewegt schon etwas, da sind wir auf dem richtigen Weg.

Da immer wieder auf die Ergebnisse der Evaluierung der NMS hingewiesen wurde – mein Vorredner Elmar Mayer hat es schon angesprochen –, möchte ich sagen, dort, wo die Konzepte und das Modell in richtiger und konzeptkonformer Weise umgesetzt


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werden, genau dort passt es auch, dort funktioniert es auch, dort ist eine Wirkung feststellbar.

Um es noch einmal zu betonen: Das ist ein Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Für uns herrscht völlige Chancengerechtigkeit erst dann, wenn ein längerer gemein­samer Bildungsweg hergestellt worden ist, das sage ich auch in Richtung des Koali­tionspartners. (Abg. Walser: Genau der Bereich: null!) Wir arbeiten an einem gesamt­gesellschaftlich orientierten und qualitativ hochwertigen Bildungssystem. Die Chance haben wir ergriffen, werden wir weiter ergreifen, und wir werden auch noch weiter daran arbeiten, und zwar, wie ich hoffe, gemeinsam mit dem Koalitionspartner. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


17.47.48

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der vorliegenden Anfrage geht es um Bildungsreformen und um das Budgetloch im Bildungsbereich. Zum Budgetloch möchte ich lediglich anmerken, dass es nicht so sein kann, dass allein die Lehrerinnen und Lehrer dafür herhalten sollen, dieses Loch zu stopfen. Da erwarte ich mir kreativere Lösungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Geld ist zwar wichtig, aber noch wichtiger sind die richtigen Reformen. Das heißt, Bildungsdiskussionen und Bildungsreformen sind natürlich absolut notwendig. Deshalb wurde auch die bereits angesprochene Bildungsreformgruppe eingesetzt.

Was mich stört, ist, dass es in sogenannten Bildungsdiskussionen immer wieder nur um Strukturfragen oder nur um Lehrer-Bashing geht. Eine solche Diskussion ist mir ganz einfach zu verkürzt und wird der Bedeutung der Bildung nicht gerecht. Bildung ist nämlich mehr, Bildung ist die neue soziale Frage. Mehr soziale Gerechtigkeit erfordert neue Zugänge zu Bildung und Arbeit. Das ist für mich die eigentliche soziale Frage dieses Jahrhunderts. Nur wer jedem Einzelnen die Chance auf Bildung und Arbeit gibt, schafft die Voraussetzung für ein Leben in Selbstbestimmung. Bildung und Wissen sind die Grundlagen für den persönlichen und beruflichen Erfolg eines jeden Menschen.

Wenn wir über Bildung reden, dann müssen Qualität, Vielfalt und Attraktivität des Bildungsangebots ganz klar im Vordergrund stehen. Das Bildungssystem von heute muss aber vor allem die Leistungsfähigkeit des Einzelnen frühzeitig erkennen und gezielt fordern und fördern. Dazu ist es notwendig, dass jedes Kind diejenige Ausbildung erhält, die seinen Anlagen, Talenten, Interessen und Neigungen am besten entspricht. Darüber hinaus muss unser Bildungssystem lebensbegleitendes Lernen ermöglichen und vom Kindergarten bis zur Hochschule allen faire Chancen und gute Perspektiven für ihr Leben eröffnen.

Wenn es um Bildungsreformen geht, möchte ich aber auch noch auf zwei weitere Aspekte verweisen, die mir wichtig sind. Zum einen soll man bei Bildungsreformen immer auch die Unterschiede zwischen Stadt und Land berücksichtigen.

Ich selbst bin auf dem Land aufgewachsen und dort in eine Hauptschule gegangen. Ich kann Ihnen nur sagen, eine großartige Schule, die mir mit Sicherheit nicht geschadet hat.

Wenn ich hingegen in Wien über meine Hauptschulvergangenheit spreche, dann werde ich hier wie ein Alien bestaunt, genauso wie Herr Abgeordneter Strolz heute die


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Absolventen und Absolventinnen von Hauptschulen und Neuen Mittelschulen als stigmatisiert bezeichnet hat. Also ich kann von mir sagen, ich fühle mich alles andere als stigmatisiert. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum anderen sollte man im Bildungsbereich nicht ausblenden, dass lernen auch Anstrengung bedeutet. Lernen ist nicht immer nur Spaß. Lernen bedeutet auch Anstrengung. Dafür sind aber die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich. Die Lehrerinnen und Lehrer können sie dabei nur unterstützen. Die Grundhaltung, dass Lernen etwas Wichtiges ist, muss in der Familie grundgelegt werden. Dies ist eine Verantwortung der Eltern für ihre Kinder.

Es gibt also nicht nur eine Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch der Eltern und der Schülerinnen und Schüler. Egal, wie gut die Schule auch sein mag, sie soll und kann Familien nur ergänzen und niemals ersetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.51


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort. – Bitte.

 


17.51.59

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Debatte über Bildung ist natürlich eine interessante Debatte, könnte sein, sage ich einmal. Ich frage mich jetzt: Wie hängt das, was großteils hier diskutiert wurde, mit der Realität zusammen?

Meine Realität beziehe ich als Schülerin und langlangjährige Mutter von Kindern. Jetzt habe ich immer noch zwei Kinder in der Schule. Ich habe eine fast ununterbrochene Berufsschulkarriere hinter mir und schaue mir das an.

Was hat das, was hier gesprochen worden ist, mit der Realität zu tun? – Eigentlich relativ wenig, meine ich.

Ich schließe an die Ausführungen meines Kollegen Walter Rosenkranz an, denn ich stelle am Anfang fest, es funktioniert trotzdem eigentlich vor allem im ländlichen Bereich ziemlich gut. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ohne jeden Zweifel ein Verdienst der Lehrer, unter denen es immer noch sehr viele sehr gute gibt, die wirklich Erkenntnisfähigkeit vermitteln wollen, Wissen ver­mitteln wollen, auch an der Persönlichkeitsbildung von Kindern interessiert sind. Man muss diesen Lehrern wirklich Dank zollen.

Da bin ich auch schon beim nächsten Punkt: Inwieweit sind diese Strukturfragen, wie die Vorrednerin angemerkt hat, bedeutend? Die gibt es auch. Aber die wirklich entscheidende Frage ist, wie ich meine, die Frage der pädagogischen Konzepte, denn das zeigt ein Menschenbild, ein Weltbild und damit auch ein Erziehungs- und Bildungsprogramm.

Damit es nicht nur gut anfängt, stelle ich fest, dass die Schulsituation vor allem im ländlichen Raum noch eine relativ gute ist, und zwar dank der Lehrer. Das trifft für Gegenden, die sich multikulturell aufgestellt haben, natürlich nicht zu. Da nützt es auch nichts – jetzt schaue ich zu den Grünen –, um den heißen Brei herumzureden.

Die 15 Prozent funktionelle Analphabeten, die nicht sinnerfassend lesen und schreiben können, gibt es wahrscheinlich eher nicht in Hoheneich, sondern das ist das Resultat der von Ihnen noch mehr forcierten – Sie wollen es ja noch ärger treiben – Ein­wanderungspolitik und des multikulturellen Eiapopeia, das so einfach nicht funktioniert. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Walser.)


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Zum Zweiten: Was ich auch immer wieder höre und was die Lehrer unter Ihnen wahrscheinlich bestätigen können, ist, dass es eine seltsame Verschiebung innerhalb der Kompetenzabgrenzung gegeben hat. Bildung war grob gesagt Sache der Schule. Und Erziehung, der Erwerb von Grundkompetenzen, von Grunderziehungsergeb­nis­sen, soziales Verhalten, die Bereitschaft, sich zu konzentrieren, Mühe auf sich zu nehmen, bei der Sache zu bleiben, das war dann stark die Sache des Elternhauses.

Je mehr wir übrigens – darf ich Ihnen das einmal zur Kenntnis bringen – die Erziehung verstaatlichen, desto mehr leidet diese Kompetenz der Kinder und desto mehr müssen die Lehrer dann die Defizite ausgleichen, die die Familien nicht mehr erfüllen – ich sage – können, weil die Politik sie daran hindert. (Beifall bei der FPÖ.)

Neben diesen Fehlentwicklungen, die nicht außerhalb der Politik, aber außerhalb der unmittelbaren Bildungspolitik liegen, jetzt zu jenen, die unmittelbar im Bildungsbereich sind. Ich sehe es völlig andersrum, als viele von Ihnen es hier gesagt haben.

Wir haben nicht einen Reformstau und es ist nicht so, dass nichts weitergeht, und wir beklagen auch keinen Stillstand. Das wäre ja so, als ob wir aus einer unzureichenden Vergangenheit jetzt endlich in eine bessere Zukunft wollten, das ist ja überhaupt nicht der Fall. Seit den 1970er Jahren – das werden Sie mir aber jetzt nicht abstreiten – jagt eine Schulreform und ein Schulversuch den anderen. Wir kranken vielmehr an einer Reformitis. Es ist nicht die Frage, ob wir zu wenig Reformen haben, sondern wir müssen die Fragen stellen: Gehen diese Reformen in die falsche Richtung? (Beifall bei der FPÖ), wenn ich mir die empirisch messbaren Ergebnisse, ich will es ja nicht über­bewerten, aber auch nicht unterbewerten, anschaue und auch die Klagen der Uni­versitätslehrer – auch das muss irgendwann einmal bestätigt werden –, die sagen, viele Maturanten kommen mit einem nichtakademischen Niveau an die Universität. Oder die Unternehmer sagen, wenn ich denselben Test für meine Lehrlinge, den ich vor zehn Jahren noch auflegen konnte, heute auflege, dann bekomme ich keinen Einzigen mehr. Also dieser Niedergang und dieser Bildungsverlust sind ja auch ein Faktum.

Umgekehrt ist es: Wir kommen von einer relativ guten Situation in eine immer schlech­tere, und das in einem ganz kurzen Durchgang! Was muss Schule leisten, auch wenn Sie jetzt gleich aufschreien werden? – Schule ist keine Veranstaltung zur Herstellung von Gleichheit und nicht mit Gerechtigkeit zu verwechseln. (Zwischenruf des Abg. Walser.)

Die Menschen sind gleich an Würde und Ansehen, aber sie sind verschieden in ihren Talenten. Deswegen braucht es ein gegliedertes Schulsystem. Es erreichen mehr Schüler über die Hauptschule und die berufsbildenden höheren Schulen die Matura als über die Langzeitform der AHS. Was wollen Sie da eigentlich zu diesem Thema?

Zum Zweiten: Wer darauf verzichtet, Leistung zu fordern, der verkennt völlig die Leis­tungsbereitschaft und die Ernsthaftigkeit von Kindern und schätzt den Menschen auch zu gering ein. Er beschneidet seine Entwicklungsmöglichkeit.

Apropos und nebenbei: Leistung ist ein urdemokratisches Prinzip. Nicht durch Geburt, Stand oder den Geldbeutel bestimmt sich der Wert oder der soziale Rang in der Gesellschaft, sondern durch Leistung. Warum wollen Sie dies den Kindern eigentlich schon in der Schule abtrainieren?

Zum Dritten: Es wird nicht reichen, dass wir Kompetenz vermitteln: Medienkompetenz, Lebenskompetenz, Sozialkompetenz, wir brauchen irgendwie auch Biologie, wir brauchen Mathematik, wir brauchen Tatsachen und feste Kenntnisse. Man kann auch nur kritisch an etwas herangehen, wenn es etwas gibt, woran man herangehen kann. Nur Kompetenzvermittlung, das ist wie Stricken ohne Wolle.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 208

Das ist auch ein Punkt: Auf das Erwerben von Kenntnissen und Fähigkeiten, Tat­sachen in den Naturwissenschaften wird nicht ganz verzichtet werden können.

Damit komme ich zum Letzten: Es geht nicht nur um die Naturwissenschaften, sondern die Persönlichkeitsbildung braucht auch eine doch grundlegende humanistische Ausbildung. Ich meine, die eigene Literatur, im weitesten Sinne die europäische, die Kunst und die Geschichte sind unverzichtbar.

Hamlet ist – ich greife gleich ganz hoch hinauf – nicht eine Frage des 16. Jahrhunderts. Ob der Mensch einer ist, der darum ringt, sein Schicksal zu gestalten, oder ob es egal ist, ob er kurz auftritt, einmal da ist, weg ist und es gleichgültig ist, was er macht und treibt, das ist eine Frage, die gut ist für jedes Jahrhundert.

Wenn bei Dante nur mehr so irgendwie der Groschen fällt, ach ja, Bayern München, dann haben wir zu wenig getan. (Beifall bei der FPÖ.)

17.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


17.59.41

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprachdolmetscher): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Kollegen und Kolleginnen! Zum Thema Bildung: Ich muss sagen, ich bin heute sehr sauer, wirklich sauer. Die Regierungsparteien haben die absolute Verant­wortung, was die Bildung betrifft, und es wird an den falschen Stellen gespart und gekürzt.

Kollege Strolz, was die Bildung betrifft, haben wir von den Grünen als Oppo­sitions­partei – mit meinem Kollegen Harald Walser – sehr, sehr viele Anträge gestellt und haben schon viel gemacht. Dazu gehören auch meine Anträge. Ich habe einen Antrag gestellt, der den inklusiven Fahrplan betrifft. Was ist passiert? – Abgelehnt! Nach dem Motto: Ja, es reicht schon, es gibt ja einen Nationalen Aktionsplan!

Aber was bedeutet das? – In Österreich haben wir ein doppelgleisiges System mit Sonderschulen und Integrationsschulen. Frau Unterrichtsministerin, Sie wissen, das ist teuer – und dann fehlt das Geld und dann läuft nichts! Natürlich, es gibt Modell­regionen, schön und gut, aber wer weiß denn überhaupt, dass es die gibt? Die Regierungsparteien hier rechts und links, Sie müssen weitermachen, Sie entscheiden hier, was Bildung ist! Also tun Sie doch auch etwas! – Bis dato ist nichts passiert. Es kann so nicht weitergehen! Nein! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von NEOS und Team Stronach.)

Was bedeutet inklusiv? – Nur behinderte Kinder unterrichten? Nein, alle zusammen! Das hat auch Vorteile für die nicht behinderten Kinder. Mein Kollege Josef Huainigg und ich sind hierhergekommen ins Parlament, und alle waren erschreckt: Oh, mein Gott, wie tu ich, wie kann ich mit einem Menschen mit Behinderung umgehen? – Jetzt haben sie sich daran gewöhnt.

Ich frage Sie: Wie sollen die Kinder, wenn sie von Kindheit an nicht erfahren, wie man mit Kindern mit Behinderungen umgeht, in Zukunft dann auf dem Arbeitsmarkt wissen, wie man mit solchen Menschen umgeht? – Ja, dann landen sie auf einem falschen Arbeitsmarkt. Ja, dann spart man an den falschen Plätzen.

Und wer ist dann verantwortlich? Wer finanziert das dann? – Das Sozialministerium, es setzt alle möglichen Maßnahmen, nach dem Motto: Probieren wir, diese Menschen doch zu retten! – Es tut mir furchtbar leid, aber die Verantwortung liegt noch immer bei Ihnen!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 209

Das gilt auch für Menschen, die gehörlos sind. Ich habe hier bereits den Antrag gestellt, die Gebärdensprache als Unterrichtssprache anzuerkennen. Wir feiern heuer zehn Jahre Anerkennung der Gebärdensprache in der österreichischen Verfassung, und nach zehn Jahren haben Kinder noch immer nicht das Recht, dass sie Unterricht in Gebärdensprache bekommen.

Am 19. Juni kommt eine SchülerInnengruppe hierher ins Parlament. Diese Schüler werden von ihren Erfahrungen in den Schulen berichten. Ich wünsche mir, dass alle Behindertensprecherinnen und -sprecher von allen Parteien an dieser Veranstaltung teilnehmen, kommen und sich das anhören. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

18.02


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


18.02.47

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Hohes Haus! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Reden wir einmal über die Begriffe. Was heißt Bildung überhaupt? – Mit Bildung ist gemeint, dass man ins Bild gesetzt wird, dass man weiß, was überhaupt los ist. Es ist eine grundsätzliche Pflicht der Politik, dass die Bürger wissen, was los ist.

Ich hege aber schon länger den Verdacht, das ist nicht das erste Ziel der Regierung und schon gar nicht das erste Ziel des sozialistischen Teils der Regierung, denn hier kommen alte Sprüche, alte Weisheiten zutage, nämlich „beati pauperes spiritu“ und „panem et circenses“. Sprich: Glücklich sind die geistig Armen! Und: Wir brauchen Brot und Spiele!

Wenn wir geistig Arme und Ungebildete haben, sind das leicht steuerbare Menschen. Die sind für Dinge dankbar, die der Staat vorgibt, die glauben den Staatsideologien. Und „panem et circenses“ – da brauchen wir bitte nur auf den Rathausplatz zu gehen. Unser Bürgermeister in Wien ist ein Meister von „panem et circenses“. Dort trifft sich das Volk, und dem Volk ist dann relativ egal, was in der hohen Politik oder sonst irgendwo auf der Welt geschieht.

Ich unterstelle und diagnostiziere: Da läuft etwas, das in eine ganz andere Richtung als in Richtung Bildung läuft. Hier soll eine Volksverdummung stattfinden, denn nur der dumme, ungebildete Bürger ist leicht steuerbar. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich kann ein Beispiel aus der Realität bringen – es gibt Hunderte Beispiele, es reicht, wenn ich eines bringe –: Ein Freund von mir ist Friseur, und Bildung hat immer auch etwas mit Ausbildung zu tun. Dieser Freund und Friseur hat sich in den letzten Monaten über 30 potenzielle Lehrlinge angesehen. Davon konnte ein Drittel nicht schreiben, die anderen waren nicht willens, die Arbeitszeit einzuhalten, sind am nächsten Tag nicht erschienen und haben gesagt: Das ist eine unzumutbare Tätigkeit, dafür bin ich nicht auf die Welt gekommen, mir steht anderes zu! Et cetera, et cetera. Es war kein einziger brauchbar. Und wissen Sie, wen er dann genommen hat? Einen fertig ausgelernten Migranten, der legal nach Österreich gekommen ist. Da arbeitet jetzt ein Marokkaner. Und die österreichischen Lehrlinge sind irgendwohin ver­schwunden.

Ich will die jetzt nicht schlechtmachen, die können es nicht anders. Der Friseur hat sich auch die Mühe gemacht, dem nachzugehen, hat bei der Wirtschaftskammer und bei der Arbeiterkammer angerufen und gefragt, was man denn da tun kann. Er hat die Antwort erhalten: Ja, wir wissen eh um das Problem! Man kann leider nichts machen, das ist halt jetzt so!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 210

Meine Damen und Herren, das ist eine Katastrophe der Bildung und der Ausbildung! (Abg. Peter Wurm: Das ist die Realität in Österreich! – Abg. Königsberger-Ludwig: Das ist international! Bei uns ist das nicht so schlecht!) Das ist die Realität, und diese Realität ist eine Katastrophe. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich halte das den Bürgern gegenüber für wirklich perfide, denn es wäre eine Grund­pflicht des Staates, dafür zu sorgen, dass sich die Bürger und Bürgerinnen ordentlich ausbilden können und dass sie ordentlich ausgebildet werden. Und das wird bei uns – wie es meine Vorrednerin Rosenkranz schon gesagt hat – immer mehr vernachlässigt.

Ein Wort noch zu den Lehrern: Die Lehrer sind zum Großteil Idealisten, die diesen Beruf nicht als Job ergreifen, sondern als Berufung sehen. Dementsprechend werden sie heutzutage krank, weil das System krank ist. Ich bin Arzt, wie Sie wissen, ich habe in der Ordination sehr viele Lehrer. Die meisten von ihnen haben chronische Krankheiten, die auf psychosozialen Stress zurückzuführen sind, wobei sie wissen, dass das System nicht hinter ihnen steht. Das ist auch für die Jungen, für die Schüler, ein katastrophales Zeichen: der Autoritätsverlust, der Verlust von systematischen Struk­turen, überhaupt der Verlust von Haltung, Anstand und Kultur. Ich meine, damit sollten wir uns mehr beschäftigen als mit Sachfragen und Alltagsfragen. Da ist etwas im Gange, das unsere Gesellschaft erodiert.

Ein ganz wichtiger Punkt – auch der wurde heute schon angesprochen – ist der Mut zur Leistung, der Mut zur Elite. Wir müssen uns wieder sagen trauen: Wir wollen Leute, Bürger, Bürgerinnen in Österreich haben, die etwas werden wollen, die etwas leisten wollen, die im Leben etwas darstellen wollen und die sich nicht auf die säugende Brust des Staates verlassen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.06


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt ein zweites Mal Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


18.06.45

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich hole jetzt das Verlesen des Entschließungs­an­trages nach und fasse zusammen: Für den finanziellen Notstand braucht es dringend Antworten und für die Frage der Bildungsstrategie braucht es einen neuen Prozess, einen umfassenden Prozess, der die Stakeholder an Bord holt.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend „Umsetzung eines parteiübergreifenden Dialogprozesses zur Schulautonomie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ehestmöglich ein professionell geleiteter und parteiübergreifender Dialogprozess unter Federführung des Bildungsministeriums für Bildung und Frauen mit breiter Ein­bin­dung der Eltern- und Schüler_innenvertretung, Lehrer_innengewerkschaft, Parla­mentsparteien, Bundesländer und Sozialpartner sowie unter Einbeziehung externer Expert_innen installiert wird. Im Rahmen dieses umfassenden Dialogprozesses soll bis


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Jahresende eine gemeinsame Umsetzungsstrategie für umfassende Schulautonomie erarbeitet werden.“

*****

Noch einmal: Autonomie ist für uns mehr als Autonomie in pädagogisch-didaktischer Hinsicht. Wir wollen eine umfassende Schulautonomie. Geben wir Vertrauen und geben wir Verantwortung in die Schulen! (Beifall bei den NEOS.)

18.07


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Meinl-Reisinger ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Mag.a Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen betreffend „Umsetzung eines parteiübergreifenden Dialogprozesses zur Schulautonomie“

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage „Zweifacher Bildungs­notstand in Österreich: fehlende Bildungsstrategie und wachsendes Budgetloch“ (4564/J)

Wir sind der Überzeugung, dass mehr Schulautonomie ein guter Hebel ist, um die Qualität der österreichischen Schule und damit die Lernergebnisse der Schüler_innen zu verbessern. Denn sie stärkt die engagierten, gestalterischen und konstruktiven Kräfte im Schulsystem. Autonomie ist dabei nie Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck und damit eine handlungsleitende Strategie. Die Forderung nach mehr Schul­autonomie wird auch von vielen Betroffenen geteilt. So nahmen 1.460 Pädagoginnen und Pädagogen die Einladung der überparteilichen Initiative „Talente blühen!“ an und an einer Online-Befragung zum Thema Arbeitsalltag, berufliches Selbstverständnis und Schulautonomie teil. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Wunsch nach mehr Schul­autonomie ist überwältigend. Die Lehrerinnen und Lehrer wünschen sich größere Gestaltungsspielräume in verschiedenen Bereichen. Die Ergebnisse im Detail finden sich unter http://www.talentebluehen.at/umfrage/. Auch von Seiten der Schüler_in­nenvertretungen gibt es klare Forderungen in Richtung mehr Schulautonomie. „Schul­autonomie als Basis für Bildungssystem“ liest man beispielsweise auf der Homepage der Schülerunion. http://www.schuelerunion.at/presse/256-schuelerunion-schulautonomie-als-basis-fuer-bildungssystem

Die Regierung scheint endlich die Zeichen der Zeit und den dringenden Hand­lungs­bedarf erkannt zu haben, und hat die sogenannte Bildungsreformgruppe ins Leben gerufen. Zu Beginn waren die Erwartungen und Hoffnungen groß. Der vorsichtig auf­keimende Optimismus ist jedoch leider schnell der ernüchternden Realität gewichen: Die Arbeit der Bildungsreformgruppe geht in einem unbefriedigenden Tempo, ohne inhaltliche Klarheit, ohne Transparenz und ohne Zeitplan voran. Es gibt bisher keine Einbindung von betroffenen Berufsgruppen. Die Parlamentsfraktionen sind bisher ebenso außen vor wie die Eltern- und Schüler_innenvertretung.

Es ist höchst an der Zeit, dass alle Betroffenen im Rahmen eines Dialogprozesses eingebunden werden. Je umfassender und früher das geschieht, desto größer wird am


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Ende auch die Zustimmung und Unterstützung ausfallen. Ein gemeinsames Reform­projekt muss im Rahmen eines integrativen Prozesses entwickelt werden.

Mit der Forderung nach mehr Schulautonomie ist immer auch die Forderung nach einer neuen Haltung verbunden. Die Reise hin zu einer umfassenden Schulautonomie bedeutet einen entschlossenen System- und Mentalitätswandel weg von „Verordnen, Kontrollieren und Intervenieren“ hin zu „Vertrauen, Gestalten und Begleiten“. Es ist eine Reise, zu der wir als Republik nur gemeinsam aufbrechen können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ehestmöglich ein professionell geleiteter und parteiübergreifender Dialogprozess unter Federführung des Bildungsministeriums für Bildung und Frauen mit breiter Ein­bin­dung der Eltern- und Schüler_innenvertretung, Lehrer_innengewerkschaft, Parla­ments­parteien, Bundesländer und Sozialpartner sowie unter Einbeziehung externer Expert_innen installiert wird. Im Rahmen dieses umfassenden Dialogprozesses soll bis Jahresende eine gemeinsame Umsetzungsstrategie für umfassende Schulautonomie erarbeitet werden.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


18.08.04

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Also ich habe mir den Text der Dringlichen Anfrage mehrfach durchgelesen, ich hatte auch die Gelegenheit dazu, da ich die ganze Zeit an der Diskussion hier teilgenommen habe. Das ist teilweise in einer Geheim­sprache geschrieben. Wenn ich mir die Seite 2 ansehe, da befinden sich Zitate wie „intrinsische Motivation als Hebel nutzen“ – ich hab Altgriechisch und Latein gehabt, aber ich tu mir ein bisschen schwer. Oder: „flache und multiple Hierarchien aus­bilden“ – da ist die Frage: Was meinen Sie damit? Oder: „Flexibilität leben“ – das muss man definieren! In meiner Schulzeit war Flexibilität leben so viel wie: Ich gehe ins Kino und gehe einmal nicht in die Schule. (Heiterkeit bei der FPÖ.) So war das damals. Also ich verstehe das nicht ganz. Wie gesagt, es ist ein bisschen eine Geheimsprache. (Abg. Strolz: So blöd, wie Sie sich stellen, sind Sie nicht!)

Und vor der wirklich entscheidenden Frage: Wann ist der Moment der Auswahl: mit 10, mit 11, mit 12, 13, 14 Jahren?, drücken Sie sich nämlich. Und das ist in Wirklichkeit der Grundkonflikt. Das hat historische Gründe und geht zurück bis in die Vorkriegszeit. Das ist der Grundkonflikt zwischen SPÖ und ÖVP. Damit hängen das Dienstrecht, der Bau der Schulen, die Räumlichkeiten zusammen. Alles hängt damit zusammen. Und das muss man ausdiskutieren. (Abg. Strolz: Lösen wir es! Wir machen das Angebot!) Und mittlerweile ist es schon so weit, dass man unter dem Motto „Kein Talent darf verlorengehen!“ – da stimmen wir ja wieder überein – sagt: Es gibt halt welche, denen geht der Knopf früher auf, und welche, denen geht der Knopf später auf, das sind die Spätknopfler und die Frühknopfler.

Daher muss man ein Bildungssystem an den Möglichkeiten und Bedürfnissen der Schüler orientieren, die sind das Entscheidende, nicht das Dienstrecht! Das Ent­scheidende ist: Was braucht der Schüler, damit er heute mit seiner Qualifikation ein


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Teil unserer demokratischen Gesellschaft ist und von der Ausbildung her wettbewerbs­fähig ist. Das ist das Entscheidende – und nicht irgendwelche Ideologien! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)

Ich bin deswegen für die Ganztagsschule, weil man den Stoff besser verteilen kann, weil der Lernerfolg besser ist, und nicht die Mami dann daheimsitzen muss und später der Aushilfelehrer und der Nachhilfelehrer, um das zu ergänzen, was in der Schule nicht geleistet wird, weil das am Nachmittag nicht mehr stattfindet. Das, was ich jetzt sage, ist nicht meine Erfindung, das ist keine Traditionsaufarbeitung, das sagt die Wirtschaft, es sind die fortschrittlichen Teile der Wirtschaft in Österreich, die das sagen. Die haben nämlich erkannt, dass man sich, wenn es um Qualifikation und Ausbildung geht, auch an der Struktur, wie die Schule ist, orientieren muss.

Sie sagen: finanzielle und organisatorische Autonomie, die Bildungsziele und die Bildungsstandards werden vorgegeben. Sie müssen das Ganze nur zu Ende denken. Ich bin auch grundsätzlich dafür, dass man die Autonomie ausbaut, aber man muss die Frage stellen: Was hat das letztlich für Auswirkungen auf die Verwaltung, auf das Evaluieren und auf die Kontrolle? (Der Redner deutet in Richtung des zustimmend nickenden Abg. Strolz.) Nicken ist einfach, aber das durchorganisieren, durchdenken und finanzieren ist eine zweite ganz entscheidende Frage. Das will ich doch noch in diesem Zusammenhang hier ins Gespräch bringen, da ich glaube, dass es wichtig ist.

Und dann kommt man hier heraus ans Rednerpult und sagt: Frau Bildungsministerin, machen Sie das, machen Sie das, machen Sie das! Natürlich sollte dann einmal ein Gewerkschaftsvertreter aus dem öffentlichen Dienst hier sitzen, der eine bestimmte Vorstellung hat und sagt: Ich vertrete meine Leute, Schluss, aus, basta! Früher haben die Gewerkschaften auch so etwas wie ein Verständnis fürs Staatsganze gehabt, fürs Gesamte. Das sollte man bei manchen – nicht bei allen – einfordern.

Ich bin dagegen, dass die Lehrer ein Feindbild sind. Ich verstehe es, wenn ein Lehrer, als ich in der Schule war, gesagt hätte: Den noch einmal zwei Stunden ertragen, da geh ich nicht hin! Das kann ich noch nachvollziehen. Aber man sollte die Anwesenheit in der Klasse beim Unterricht halt wirklich einmal diskutieren. Das soll natürlich in Relation zur Gesamtarbeitszeit stehen, das kann man nicht trennen, die Unterrichtszeit ist ein Teil der Gesamtarbeitszeit. Aber wenn man entlastet, hat man vielleicht die Möglichkeit, dass die Lehrer dann einfach länger im Unterricht sind. Das kann man ja rational diskutieren, aber man sollte kein Feindbild von demotivierten Lehrern und demotivierten Schülern schaffen. Wie soll denn Schule funktionieren, wenn der Schüler in der Früh aufsteht und sagt: Ich gehe heute in die Schule, aber eigentlich sagen alle in den Zeitungen, das ist ein riesiger Käse, ist schon längst krank, ist ein Schmarren! Ja warum soll ich dann überhaupt noch hingehen?

Der Lehrer sagt: Ich zerspragle mich, ich tue da weiß Gott was alles am Nachmittag, ich gehe am Vormittag hin! Und dann ist er wieder demotiviert. (Abg. Schönegger: Das sollten Sie ihrem Kollegen im Rathaus sagen!) Ich bin gegen das Krankjammern und gegen das Demotivieren. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.) Ich bin dafür, dass wir uns alle gemeinsam für unsere Kinder zusammenreißen und gemeinsam zu Ergebnissen kommen. Für die Regierung ist das ein ganz wichtiger Parameter.

Im Übrigen möchte ich mich bedanken, dass bei der Regierungsklausur in Krems Deutsch vor dem Regelunterricht eingeführt worden ist. Das ist nämlich auch ein ganz wichtiger Punkt und eine wichtige Voraussetzung dafür, dass man erfolgreich ist.

Wir sollten das also alle gemeinsam anstreben und nicht hier herumstreiten. (Beifall bei der SPÖ.)

18.12



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 214

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofinger. – Bitte.

 


18.12.54

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auch besonders, dass wir heute über Bildung sprechen, aber in der Art und Weise, wie wir das machen, hilft das nicht sehr viel. Ich sehe nicht unbedingt den von den NEOS in zweifacher Weise beschriebenen Bildungsnotstand.

Ein wesentlicher Teil ist natürlich auch immer das Geld, aber schlussendlich ist es nicht das Geld allein, das entscheidend ist. Im Vergleich zu anderen Ländern haben wir nicht so wenig Geld für die Bildung, aber – das hat Kollege Ertlschweiger ganz gut auf den Punkt gebracht – es geht bei uns jeder zweite Euro nicht zu den Schülern und zur Schule. Hier haben wir noch einen gewaltigen Handlungsbedarf.

Der Dringlichkeitsantrag der NEOS wird eher wieder dazu führen, dass die Lehrer demotiviert werden. Ich möchte hier eine Lanze für die Lehrerinnen und Lehrer brechen: Sie leisten unter schwierigen Umständen eine hervorragende Arbeit für un­sere Kinder. Ich sehe nicht ein, dass gewisse Personen und Institutionen ein Lehrer-Bashing vorantreiben. Das hilft niemand. Die Lehrer werden demotiviert, und natürlich spüren das auch die Schüler.

Im Regierungsprogramm von Schladming und von Krems sehe ich wirklich zwei maßgebliche Punkte, die die Regierung vorantreibt. In der Schulautonomie sehe ich für die Zukunft etwas ganz Wesentliches, das sogar Kosten einsparen kann. Auch die Neue Mittelschule – hat man gehört – ist ja nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss, und ich freue mich schon, wenn diese sechs Stunden in den Hauptschulen und in den Neuen Mittelschulen frei zur Verfügung stehen, denn wer weiß es besser als die Lehrer dort an den Schulstandorten selber. Die Einrichtung von Bildungs­direktionen in den Regionen weist umso mehr darauf hin, dass es von der Basis kommen muss und Bildung tatsächlich genau dort stattfinden muss und die regionale Bildung dort am besten funktioniert.

In diesem Sinne auf unsere Lehrer und auf unsere Schüler und auf gute Ergebnisse für den 17. November! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.15


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mölzer. Die Restredezeit Ihres Klubs beträgt 3 Minuten. – Bitte.

 


18.15.26

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Wir haben heute eine Debatte erlebt – das haben die Frau Kollegin Rosenkranz und der Kollege Hauser schon gesagt –, die sich nicht ganz in der Realität bewegt hat, sondern sich mit vielen Dingen beschäftigt hat, bei denen bramarbasiert wurde, dass man Kinder nicht zurücklassen darf, dass man die Bildungsarmut bekämpfen muss, dass man die Durchlässigkeit im System abschaffen muss und so weiter und so fort. Das ist der Anspruch, das ist schön und gut. Die Wirklichkeit – da entführe ich Sie jetzt in die Kärntner Provinz – schaut anders aus. Da hat nämlich am Montag Ihr roter Genosse, der Kärntner Landeshauptmann Kaiser, angekündigt, in nächster Zeit 17 Klein­schulen schließen zu wollen. Uns ist natürlich schon klar, dass es bei manchen Schulen leider wirklich nicht mehr anders geht. Wenn dort die Schülerzahlen unter zehn gefallen sind, ist es einfach nicht mehr anders machbar. Da tut natürlich die demographische Entwicklung, die durch andere Politikbereiche verschuldet ist, leider Gottes das Ihre.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 215

Dann gibt es aber viele Beispiele, bei denen sich schon große Fragezeichen auftun. Über eines davon möchte ich Ihnen erzählen. Es befindet sich in der Gemeinde Treffen am Ossiacher See die Volksschule Einöde, da gilt nicht nomen est omen, die liegt in einem schönen Gebirgstal. In der Kleinschule gibt es 20 Schüler, die vierstufig in einer Klasse unterrichtet werden. Das funktioniert sehr gut und ist insofern sogar ein Erfolgs­modell, als drei oder vier Kinder von anderen Schulsprengeln dorthin kommen, um dieses Bildungsangebot zu nutzen. Ich glaube, dort gibt es eine hohe Bildungsqualität, aber die Schule ist auch darüber hinaus ein wesentlicher Faktor, denn diese Schule leistet natürlich in dem kleinen Dorf auch einen gesellschaftlichen und einen kulturellen Beitrag, indem sie diverse Feiern veranstaltet, das gesellschaftliche Leben mitprägt und so gesehen ein wichtiger Bestandteil ist.

Diese Schule soll nun geschlossen werden. Ich habe mir das genau angeschaut, und dazu ist zu sagen: Wenn die Gemeinde als Schulgebäudeerhalter das Schulgebäude verkaufen würde, würde das wahrscheinlich eine Einsparung von rund 30 000 € bringen. Das würde in weiterer Folge bedeuten, dass die Kinder für rund 10 000 bis 15 000 € durch die Gemeinde in die andere Schule gekarrt werden müssten, das heißt es blieben über den Daumen gepeilt ungefähr 15 000 € an Einsparung – 15 000 €, die aber wahrscheinlich für entsprechende Adaptierungen in der anderen Schule drauf­gehen würden, um den Kindern dort Platz zu schaffen. Das ist also ein Nullsum­menspiel, denn beim Lehrpersonal gibt es keine Einsparung, da man eine Lehrkraft ja woanders auch braucht.

Da frage ich mich also: Warum schließt man so eine Schule? Die eine Möglichkeit ist Unfähigkeit, nicht Nachdenken, nicht Anschauen. Die andere Möglichkeit, die ich befürchte – und die lässt nichts Gutes schwanen –, ist, dass man diese kleinen Bil­dungs­einheiten bewusst zerstören und die Bildungszentren forcieren will, damit linke Bildungspolitik leichter umzusetzen ist. Das scheint mir irgendwie offensichtlich zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang, Frau Minister – ich habe es schon mehrfach eingefordert, Sie haben es ja einmal leise im Ausschuss getan –, erwarte ich mir von Ihnen schon, dass Sie endlich einmal öffentlich auch klarstellen, was denn jetzt mit Ihrer unglück­lichen Ankündigung – ich glaube, im Jänner war das – ist, diese Kleinschulen schließen zu lassen. Sie sind ja dann zurückgerudert. Ich möchte da von Ihnen endlich Klartext ge­sprochen haben, damit die Verunsicherung endlich wegkommt. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Eines muss ich noch bekräftigen: Wir Freiheitlichen werden das nicht zulassen, wir werden dafür kämpfen, dass solche Schulen – es gibt ja noch viele andere Beispiele, die ähnlich wie in der Einöde in Treffen sind – erhalten bleiben. Sie wissen, in zehn Tagen tagt der Unterrichtsausschuss, da haben wir einen entsprechenden Antrag liegen, und ich würde mich freuen, wenn wir dafür breite Unterstützung fänden. (Beifall bei der FPÖ.)

18.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


18.19.13

Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich als letzter Redner bin jetzt froh, dass wir heute hier so ausführlich über Bildung geredet haben. Deshalb ein Danke an die NEOS, dass ihr die Dringliche eingebracht habt. Eigentlich könnten wir grundsätzlich über dieses Thema wahr­scheinlich hier herinnen ein ganzes Jahr lang reden, und das sollten wir wahrscheinlich auch bald einmal tun. (Abg. Rädler: Ein Jahr?) Ein Jahr, ja! Da gibt es genug zu


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reformieren. Ich finde, da könnten wir das Parlament einmal so ummodeln, dass man nicht nur ganz kurz ein paar Stunden darüber redet, sondern dass man sich wirklich Expertinnen und Experten einladet und das Ganze auch ein bisschen öffnet.

Na, gut, auf jeden Fall, ich finde es cool, dass das so ein ... (Abg. Fekter: Sie wissen aber schon, dass wir eine repräsentative Demokratie sind und nicht eine Experten­diktatur! Das ist ein Unterschied!) – Repräsentative Demokratie ja, aber wir können trotzdem manchmal Expertinnen und Experten anhören. Es wäre beim Bildungsthema manchmal gar nicht so schlecht, Frau Fekter, wenn wir das machen würden. – Na gut. (Beifall bei den Grünen.)

Auf jeden Fall sind wirklich sehr viele richtige Punkte aus Ihrer Partei angesprochen worden, die ich absolut unterstreichen kann. Es ist sehr vieles gekommen, außer von der Frau Rosenkranz. Da muss ich sagen, bei Ihnen habe ich manchmal irgendwie das Gefühl, dass Sie das Rad der Zeit ein bisschen zurückdrehen wollen, zum Beispiel gerade in der Schule. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Ich würde Ihnen gerne einmal meinen Vater vorstellen, der in Kärnten auf dem Land in den 1960er-Jahren zur Schule gegangen ist. Damals waren die Zustände in den Schulen teilweise, würde ich sagen, nicht so kindergerecht. (Abg. Schimanek: ... der Frau Rosenkranz nicht richtig zugehört!)

Ich habe genau die andere Perspektive: Ich glaube, dass unser Schulsystem im Moment zu wenig zukunftsfit ist und dass wir nicht in die 1960er-Jahre oder noch weiter zurück gehen sollten, Frau Rosenkranz. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Auf jeden Fall haben wir wirklich große Probleme im österreichischen Schulsystem, zum Beispiel, dass jedes Jahr 8 000 Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Pflicht­schulabschluss abbrechen.

Wir haben ein sozial total undurchlässiges Schulsystem, was bedeutet, dass die meisten einfach die Ausbildung machen, die ihre Eltern oder zumindest ein Elternteil gemacht hat. Das halte ich für ein Problem, denn das geht nämlich nicht nur in die Richtung, dass, wenn man zum Beispiel aus einem Arbeiterhaushalt kommt, keine universitäre Karriere macht, sondern auch umgekehrt: Es gibt kaum Leute aus einem Akademikerhaushalt, die eine Lehre machen. – Ich finde, das Schulsystem muss viel durchlässiger werden! Das ist ein ganz zentrales Problem unseres Schulsystems.

Und das dritte große Problem, das wir hier herinnen lösen müssen, ist: Ich finde, dass unser Schulsystem ein ziemliches Frustrationssystem ist. Wir treiben eigentlich Ju­gend­lichen und Kindern wirklich von Anfang an die Lust am Lernen aus, denn – jeder kennt das – wenn ein Kind seinen ersten Schultag hat, dann freut es sich meistens auf die Schule, und wenn man es fragt, ob es sich auf den ersten Schultag freut, dann sagt es ja. Wenn man den gleichen Jugendlichen dann einige Jahre später fragt: Und, freust du dich heute auf die Schule?, schaut die Antwort meistens anders aus. – Die Frage ist: Was passiert da dazwischen?

Ich glaube, dass wir da unglaublich viel reformieren können, also zum Beispiel, dass wir eher Richtung Talente gehen. Es sollte darum gehen, was man als Schüler kann, und nicht so sehr darum, in welchem Fach man schlecht ist und worauf man dann besonders achten muss.

Wir können mehr Praxisnähe in den Unterricht bringen, beispielsweise, indem man mehr Projekte macht und weniger diese starren 50-Minuten-Einheiten hat. Wir können zum Beispiel auch darauf schauen, dass wir die besten Lehrerinnen und Lehrer holen, dass die besten Lehrerinnen und Lehrer anfangen und in ihrem Job motiviert sind, und nicht, dass sich Politiker sozusagen hinstellen und den Lehrern ausrichten, dass sie


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nichts arbeiten. – Ich finde, das ist im Moment auch ein Schritt, wie man es genau falsch machen kann.

Das Schwierige ist also, dass wir große Probleme haben. Wir könnten einiges machen, aber seit ich in der Schule war – und auch während dieser Zeit – hat es eigentlich keine wirklichen Reformen im Bildungssystem gegeben. Es hat, obwohl es diese Probleme auch damals schon gegeben hat, nichts gegeben, wo man jetzt irgendwie sagt: Hey, da hat sich etwas getan!

Es hat eine einzige Reform gegeben, die jetzt im großen Stil gemacht worden ist, und das ist die Zentralmatura. Die ist durchgezogen worden. Aber ich muss eines sagen: Ich kann der Zentralmatura wirklich viele positive Aspekte abgewinnen, das schon, aber im Verhältnis zu dem, welche Probleme wir in Österreich haben und welche Reformen wir machen sollten, ist, finde ich, die Zentralmatura wirklich eine eigentlich unnötige Reform.

Sorry, Frau Ministerin, aber das muss man, denke ich, auch einmal so sagen, denn ich bin unglaublich viel bei Schülerinnen und Schülern in den Schulen herumgekommen, und es gibt wirklich kaum Leute, die sagen: Hey, meine Lust oder meine Freude daran, in die Schule zu gehen, ist wegen der Zentralmatura gestiegen!

Ich finde also betreffend diesen Punkt, dass wir schauen müssen, dass es nächstes Jahr nicht mehr zu einem solchen Chaos kommt, wo ja relativ viel passiert ist (He-Rufe des Abg. Mayer), und ich will auch, dass wir wirklich diese ganz zentralen Probleme im Bildungssystem in Österreich endlich anpacken und uns nicht teilweise auf solche – meiner Meinung nach – Nebengleise begeben. – Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen.)

18.24


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung der Elementarpädagogik im Bildungsressort.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Umsetzung eines parteiübergreifenden Dialogprozesses zur Schulautonomie“.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Somit ebenfalls ab­ge­lehnt.

18.25.09Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme nun die Verhandlungen über die Punkte 9 bis 12 der Tagesordnung wieder auf.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.25.22

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist schwierig, jetzt, nach dreieinhalb Stunden, wieder auf das Thema einzugehen, bei dem wir vorhin stehengeblieben sind. Ich wollte nämlich auf die Aus-


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führungen der Kollegen replizieren, die hier schon über das Kraftfahrliniengesetz und den öffentlichen Verkehr gesprochen haben. Vielleicht fasse ich es noch einmal ganz kurz zusammen, weil ich nur zwei Minuten Redezeit habe.

Wir unterstützen diese EU-Richtlinienanpassung, da damit mehr Rechtssicherheit geschaffen wird, und Rechtssicherheit ist ja ein wichtiger Punkt in der Politik. Die Bürger sollen sich auf die Rechtssicherheit dessen verlassen können, was wir Politiker hier zum Besten geben. Ich werde dann bei einem späteren Tagesordnungspunkt, wo es um einen Antrag von mir betreffend die Benutzung der Busspuren durch einspurige Kraftfahrzeuge, das heißt auch durch Motorräder, geht, noch einmal auf die Frage der Rechtssicherheit zurückkommen. Aber dazu später.

Lassen Sie mich noch kurz auf den Antrag des Kollegen Willi eingehen, der einen Antrag betreffend die ÖPNV-Infrastruktur in Ballungsräumen eingebracht hat. Dieser ist eigentlich von allen Fraktionen, außer den Grünen, im Ausschuss abgelehnt worden, und das hat auch seinen Grund.

Herr Kollege Willi, ich habe es Ihnen schon im Ausschuss gesagt: Sie von den Grünin­nen und Grünen sind ja in verschiedenen Landesregierungen vertreten. Sie hätten die Möglichkeiten, das dort auch umsetzen. Ihre Kameradinnen und Kameraden in den grünen Landesregierungen hätten also die Möglichkeit, das selbst dort umzusetzen, da braucht es nicht den Bundesminister.

Ich bin jetzt sicher nicht verdächtig, dass ich hier einen roten Bundesminister verteidige (Abg. Heinzl: Das könntest du aber einmal machen!), aber da muss ich ihn verteidigen, weil einfach die Sachlage so ist, wie sie ist, und dieser Antrag ins Leere geht.

Deswegen können wir diesem Antrag nicht die Zustimmung geben; den anderen Anträgen werden wir zustimmen. Ich freue mich auf die Abstimmung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

18.27


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Elisabeth Hakel zu Wort. – Bitte.

 


18.27.37

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben im letzten Verkehrsausschuss eine Ausschussfeststellung beschlossen, in der wir das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auffordern, einen Leitfaden für die Berücksichtigung von Sozial- und Qualitätskriterien im Busverkehr auszuarbeiten und besonders den ausschreibenden Stellen, insbesondere den Bun­desländern, Gemeinden und Verkehrsverbünden, in Form eines unverbindlichen Empfeh­lungskatalogs zur Verfügung zu stellen. – Kurz gesagt wollen wir weg vom Billigstbieterprinzip und hin zum Bestbieterprinzip.

Ja, ich unterstütze die Gewerkschaft dabei, diese Werkzeuge, also Sozial- und Qualitätskriterien, klar, konsequent, verpflichtend und ohne Schlupflöcher à la longue auch gesetzlich zu verankern. Die Aufforderung in Form der Ausschussfeststellung, dass solch ein Empfehlungskatalog zur Verfügung gestellt wird, ist auf jeden Fall schon einmal ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Und abgesehen davon: Die Bundesländer und Verkehrsbünde können ja bereits auf freiwilliger Ebene Maßnah­men ergreifen, um diese Sozial- und Qualitätskriterien einzufordern. Im Busverkehr wären das zum Beispiel die Ortskenntnisse oder die Befähigung zur Auskunft über Tarife, Verkehrsanschlüsse et cetera. Analog zu den Qualitätskriterien sichern Sozial­kriterien die fairen Beschäftigungsverhältnisse und sorgen dafür, dass hochwertige und gut bezahlte Arbeitsplätze vor allem in den ländlichen Regionen bleiben.


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Die von mir soeben aufgezählten Punkte sind nur ein Teil der möglichen Kriterien, wenn es darum geht, zu entscheiden, welches Unternehmen zum Zug kommt. Und mir ist darüber hinaus noch wichtig, zu betonen, dass man das vonseiten der Bundes­länder, der Gemeinden und der Verkehrsverbünde schon jetzt auf freiwilliger Basis machen kann.

Ich möchte aber auch noch ein weiteres wichtiges Thema ansprechen. Dazu wird ein Kollege später noch einen Entschließungsantrag einbringen, und zwar ist das ein Antrag, der auf Initiative unserer Kinder- und Jugendsprecherin Katharina Kucharowits zustande gekommen ist. Darin geht es um ein tarifliches Angebot für Studierende im öffentlichen Verkehr. Ich finde diesen Antrag wirklich ganz wichtig.

Ich bin selbst eine, die das schon als Studentin getan hat und auch jetzt immer noch sehr viel mit dem Zug beziehungsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. Ich weiß einfach, wie sehe öffentliche Verkehrsmittel von Jugendlichen, von Studenten genutzt werden, vor allem auf der Strecke Wien–Steiermark beziehungsweise Graz–Ober­steier­mark, wo ich immer wieder fahre. Deswegen möchte ich nur betonen, dass alle MinisterInnen – in diesem Fall auch die Ministerin mit kleinem I – aufgefordert werden, ein tarifliches Angebot für Studierende im öffentlichen Verkehr zu erarbeiten.

Ich möchte betonen, wie wichtig ich diesen Antrag finde, und auch herzlich dazu gratulieren. (Beifall bei der SPÖ.)

18.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


18.30.42

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte in aller Kürze auf die Regierungsvorlagen eingehen. Wir tragen beide Vorlagen im Wesentlichen mit. Wir sind so wie die Grünen der Meinung, dass deutlich Luft nach oben ist, aber es ist eine Verbesserung zur bestehenden Situation. In diesem Sinne und als Pragmatiker tragen wir das mit.

Was allerdings innerhalb der Regierungsvorlagen enthalten ist, ist auch der Bereich „Direktvergabe“, und hier möchte ich nochmals darauf hinweisen – wir haben auch im Ausschuss schon den Diskurs gehabt –: Direktvergaben sind aus Sicht der Euro­päischen Union und deren Richtlinien die Ausnahme von der Regel. Die Regel sollte der freie Wettbewerb sein. In Österreich ist die Ausnahme von der Regel der freie Wettbewerb, also genau andersherum, als es in anderen Staaten derzeit bereits Praxis ist.

In diesem Zusammenhang ist auch zu sehen, dass wir tatsächlich die Finanzierung auf neue Beine stellen könnten. Wir haben in der Debatte bereits gehört, dass mehr als 300 Millionen € im Bildungsbereich fehlen. Wenn wir uns anschauen, wie der öffent­liche Verkehr derzeit finanziert ist, dann könnten wir bei einer Umsetzung, wie sie in Bayern schon geschehen ist, nämlich ohne Direktvergaben – also wir geben den Auftrag nicht direkt an die ÖBB, sondern wir fragen davor durch Ausschreibung, wer der günstigste Anbieter mit der besten Qualität ist –, aus budgetärer Sicht pro Jahr bis zu 300 Millionen € sparen. Bei gleicher Qualität für gleiche Dienstleistung wäre ein Sparpotenzial von 300 Millionen € enthalten, und somit könnten wir – beispielsweise – einen adäquaten Beitrag zu einer österreichischen Bildungswende liefern.

Ich möchte auch auf den Antrag der Grünen eingehen, den wir jedenfalls nicht unter­stützen werden. Hier ist die Vorstellung enthalten, dass in Bezug auf den öffentlichen


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Verkehr in Ballungszentren die öffentliche Hand auf Bundesseite ebenfalls eine Ko­finanzierung vornehmen soll.

Das ist unserer Meinung nach genau der falsche Weg. Wir haben in unserem Vor­schlag für eine Steuerreform, wo wir gesagt haben, es sollte weniger, einfacher und gerechter sein, dafür plädiert, dass wir Steuerautonomie an die Bundesländer über­geben und die Bundesländer sowohl der Auftraggeber für den öffentlichen Verkehr, wenn es um die Region geht, sind als auch jene Ebene, die diesen öffentlichen Verkehr finanziert. Das bedeutet weniger Einnahmen auf Bundesebene, mehr Einnah­men auf Landesebene, aber der öffentliche Regionalverkehr sollte auch auf Landes­ebene finanziert werden. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.

 


18.33.20

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Im vorliegenden Kraftfahrliniengesetz geht es um den Busverkehr, den Personennahverkehr, um den öffentlichen Verkehr schlecht­hin und dort auch um die Vergabe.

Es wurde vorhin schon angesprochen: Ich glaube, es ist ein ganz wesentlicher Teil, dass es bei der Vergabe einerseits Transparenz gibt, andererseits aber nicht nur das Billigstbieterprinzip, sondern vor allem das Bestbieterprinzip gilt, dass hier also sehr wohl auf Qualität geschaut wird. Ich glaube, die Einsparmaßnahmen können viel besser in der einen oder anderen Verwaltungsebene gehoben werden als dann wirklich draußen beim Kunden, denn ich wünsche mir nicht, dass unsere Kinder dann so, wie vielleicht der eine oder andere Paketdienst das macht, durch die Gegend gekarrt werden, sondern ich möchte, dass wir wirklich höchste Qualität für die Benützer von öffent­lichen Verkehrsmitteln bereitstellen können. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Diese Qualitätsfrage ist der Kostenfrage immer voranzustellen. Die Richtlinien­kompe­tenz der Europäischen Union setzt ja gerade das voraus und will, dass dieser Kun­denservice angeboten wird.

Ich möchte nur eine Anmerkung machen. Wir haben vorhin, am Anfang der Debatte, gehört, dass 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung im Umfeld von 1 500 Metern eine Haltestelle haben. Da muss man natürlich sagen, mit einer Statistik lässt sich alles verdrehen, denn es ist nicht nur die Infrastruktur der Haltestelle, sondern letztendlich auch die Frage des Intervalls, wie oft ein Verkehrsmittel da oder dort hinkommt, relevant, und gerade der ländliche Raum leidet oft sehr darunter, dass dort die Inter­valle nicht kurz genug sind. Hierbei geht es aber auch nicht um eine Frage des Maximums, sondern um die Frage der Qualität, um die Frage, wie ich diesen Verkehr gewährleiste. Wenn wir stärker auf den Busverkehr setzen würden, der eine höhere Flexibilität bietet, dann könnten wir auch den ländlichen Raum noch stärker anbinden.

Viele Bundesländer, wie zum Beispiel Niederösterreich, machen das bereits, wo man schmerzhafterweise die eine oder andere Nebenbahn einsparen musste, aber mit einem qualitätsvollen, hochwertigen Busverkehr sehr wohl eine Verbesserung im öffentlichen Verkehr für die Konsumenten zustande gebracht hat. Ich glaube, diese Effizienz und der Nutzen für den Benützer von öffentlichen Verkehrsmitteln sind ganz wesentlich. An dieser Stelle möchte ich auch auf die Initiative der Jungen ÖVP hin­weisen, die für das Studententicket eintritt und das schon sehr lange vorantreibt.

Auf der anderen Seite können wir aber die Kostenoptimierung für die öffentliche Hand nie außer Acht lassen, denn wir können uns nicht Dinge wünschen, die wir am Ende,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 221

wenn wir sie bestellen, auch zu zahlen haben. Das müssen wir uns immer wieder vor Augen führen. Und letztendlich müssen wir auch diese Konsequenz ziehen, denn Wün­sche sind schön, aber dem Nutzer bringt es nur etwas, wenn er auch einen Autobus oder eine Straßenbahn hat, in die er einsteigen kann, und wenn er so gut wie möglich an seinen Zielort gelangt. (Beifall bei der ÖVP.)

18.36


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Stöger hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.36.34

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Aus meiner Sicht ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir mit diesem Maßnahmenpaket sicher­gestellt haben, dass wir europäische Regeln, die PSO-Regeln, umsetzen, dass wir neue Regeln in der Frage der Vergaben gestalten und dass wir jetzt einen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten.

Ich möchte mich ausdrücklich bei den Abgeordneten aus dem Verkehrsausschuss für diese Ausschussfeststellung bedanken. Diese Ausschussfeststellung, die einstimmig beschlossen worden ist, übt auf die ausschreibenden Stellen in Österreich einen gewissen Druck aus, nämlich dass sie Qualitätskriterien beziehungsweise Sozialkrite­rien bei ihren Ausschreibungen zu berücksichtigen haben.

Ich habe aus meiner Sicht vor, einen Katalog zu erstellen. Wir sind da schon tief in den Arbeiten drinnen. Ich werde sie gemeinsam mit den Landesverkehrsreferenten am 30. April in Innsbruck diskutieren, und wir werden einen gemeinsamen Katalog zur Verfügung stellen. Es sind alle ausschreibenden Stellen eingeladen, den Menschen im Interesse der österreichischen Kundinnen und Kunden, der Österreicherinnen und Österreicher eine bessere Verkehrsgestaltung zur Verfügung zu stellen und qualitäts­volle Verkehrsleistungen und auch Sozialstandards anzubieten.

Wer das österreichische öffentliche Verkehrssystem mit anderen vergleicht, merkt, dass wir in den Regionen manchmal sehr, sehr gut aufgestellt sind und dass wir – auch was die Qualität der Fahrzeuge betrifft – eine gute Infrastruktur haben, merkt aber auch – das ist auch notwendig –, dass wir in der Menge gute Verkehrsmittel anbieten können, damit die Verbindungen zu allen vernünftigen Zeiten – dann, wenn sie die Menschen brauchen – auch zur Verfügung stehen.

In diesem Sinne herzlichen Dank auch für die Ausschussfeststellung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte.

 


18.39.12

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätztes Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, es freut uns grundsätzlich, dass Sie die Richtlinien der Europäischen Union umsetzen, aber es wäre natürlich auch schön, wenn Sie das umsetzen würden, was unsere Verkehrs­betriebe und was vor allem wir im ländlichen Raum brauchen. Deshalb hatte ich eigentlich die Hoffnung, dass Sie unseren Antrag auf alternative Bedienungsformen in dieses Gesetz aufnehmen und ich das dort wiederfinde. Leider, muss ich sagen, ist das dort nicht drinnen.


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Der Antrag ist auch abgelehnt worden, obwohl die Länder – das wissen Sie; wenn Sie es nicht wissen, ist es sehr schade – schon seit Langem mit dem Ministerium verhan­deln und versuchen, eine Lösung zu finden, weil es einfach notwendig ist, dass wir alternative Bedienungsformen im ländlichen Raum anbieten. Heute – ich habe dieses Wort auch schon gehört – reden wir von „Geisterbussen“, die durch die Gegend fahren. Wir geben den Menschen, den ländlichen Regionen und den Verkehrsbetrieben draußen aber nicht die Möglichkeit, diese durch alternative Bedienungsformen, dass man eben mit einem Pkw entsprechende Leistungen erbringt, zu ersetzen.

Das ist leider schade, und ich befürchte, dass natürlich jetzt auch im Plenum die Herren von der ÖVP und die Herren von der SPÖ das wieder ablehnen werden, die immer von der Unterstützung des ländlichen Raumes reden, sich aber leider hier herinnen immer wieder davon verabschieden.

Deshalb habe ich mir unseren Antrag noch einmal angesehen und habe gedacht, vielleicht ist, weil wir auch schon einen klaren gesetzlichen Text vorgegeben haben, da etwas enthalten, was Ihnen nicht passt. Ich habe gedacht, dass wir noch einmal einen Antrag einbringen, um Ihnen auch die Chance zu geben, von Ihrer Seite einen Vor­schlag zu machen. Es gibt nämlich auch das Problem, dass die Schüler- und Fahr­gastzahlen zurückgehen, dadurch natürlich auch die Finanzierung nicht mehr gesichert ist, weil die heutige Finanzierung und Unterstützung durch den Bund über die Schüler­zahlen geregelt sind, wodurch der ländliche Raum wieder benachteiligt wird und auch diese Verkehre nicht mehr aufrechterhalten bleiben.

Wir brauchen dafür einfach eine Lösung. Erstens brauchen wir alternative Bedie­nungsformen, zweitens eine entsprechende Finanzierung dazu.

Deshalb bringe ich nochmals einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und weiterer Abgeord­neter betreffend künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum und Ermöglichung alternativer Bedienungsformen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, alles zu unternehmen, um die künftige Finanzierung des Öffentlichen Verkehrs insbesondere im ländlichen Raum sicherzustellen und dabei auch die Umsetzung alternativer Bedienungsformen zu ermöglichen.“

*****

Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung, Herr Minister. (Beifall bei der FPÖ.)

18.42


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Angerer einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, DI Gerhard Deimek und weiterer Abgeordneter


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 223

betreffend künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum und Ermöglichung alternativer Bedienungsformen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 750/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Alternative Bedienungsformen – Anpassungsbedarf im KflG und GelVerkG (549 d.B.) in der 68. Sitzung des Nationalrates am 22. April 2015

Die demographischen Entwicklungen in den ländlichen Regionen machen es immer schwerer, in diesen Regionen eine bedarfsgerechte Grundversorgung mit Öffentlichen Verkehr zu finanzieren und längerfristig sicherzustellen. Vor allem in den besonders peripher gelegenen und dünn besiedelten Gebieten ist es kaum möglich, eine wirt­schaftlich vertretbare Verkehrsbedienung im herkömmlichen Linienverkehr anzubieten. Die Bundesförderung für Schülerfreifahrten ist beispielsweise derart ausgestaltet, dass sie sich an der Anzahl der zu befördernden Schüler orientiert. Da diese in vielen Regionen rückläufig ist, werden Förderungen minimiert, was in weiterer Folge bereits zu einer Außerbetriebnahme vieler Linien geführt hat. Für die betroffene Bevölkerung ist es aber dennoch unerlässlich, dass die Aufrechterhaltung eines gewissen Mindest­angebots an öffentlichen Verkehren garantiert wird.

Neben einer mittlerweile bereits seit Jahren ausständigen grundsätzlichen Reform der Finanzierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs ist es in Österreich offensichtlich bis zum heutigen Tage auch nicht möglich, alternative und flexible Bedie­nungsformen im Öffentlichen Verkehr in den ländlichen Gebieten zu ermöglichen und finanziell abzusichern.

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, alles zu unternehmen, um die künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs insbesondere im ländlichen Raum sicherzustellen und dabei auch die Umsetzung alternativer Bedienungsformen zu ermöglichen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


18.42.27

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zum Tagesord­nungspunkt 9, zur Abänderung des Kraftfahrliniengesetzes betonen, wie wichtig ge­rade eine qualitätsvolle und unter sozialen Kriterien stattfindende Vergabe öffentlicher Dienstleistungsverträge oder die Vergabe von Konzessionen ist, insbesondere bei der Gewährleistung von notwendigen Ausgleichszahlungen im ländlichen Raum, wie soeben erwähnt wurde.

Ich habe hier ein konkretes Beispiel: Eine der ersten notwendig gewordenen EU-weiten Ausschreibungen durch den Oberösterreichischen Verkehrsverbund für den Citybus-Betrieb einer Bezirkshauptstadt lieferte zwei Anbieter: ein privates Firmenkonsortium von zwei Busunternehmen und die ÖBB-Postbus GmbH. Das private Firmenkon­sor­tium bot so weit unter Preis an, dass eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung durchgeführt wurde, weil das Angebot zum Teil wirklich unglaubwürdig war. Das Ergebnis wäre


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 224

gewesen, dass das private Firmenkonsortium bei den geforderten Dienstleistungen, welche ja genau dokumentiert wurden, nach zwei Jahren in Konkurs gehen hätte müssen.

Den Zuschlag bekam dann die ÖBB-Postbus GmbH. Die Ausschreibung war sicher nicht umsonst, denn in Summe hat man sich zirka 20 Prozent der Kosten gegenüber den Kosten von vorher erspart. Die jetzige Situation ist so, wir haben wieder einen verlässlichen Partner für die nächsten sechs Jahre, günstigere und bessere Dienst­leistungen durch neue Busse – emissionsarm, klimatisiert, barrierefrei – und optische und akustische Hilfen bei Haltestellenanzeigen.

Die Situation ist günstiger geworden und hat sich deutlich gegenüber vorher ver­bessert, aber umgekehrt wäre es sehr frappant geworden, wenn man den Günstig­bieter genommen hätte. Dann wäre die ÖBB-Postbus GmbH von dort weggegangen, man hätte sich nach zwei Jahren um einen anderen Lieferanten beziehungsweise Bestbieter  (Abg. Auer: Billigstbieter!  den Bestbieter genommen, und das war der Billigstbieter!) – So ist es, danke für den Kommentar und die Mithilfe. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort. – Bitte.

 


18.45.05

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Verkehrsminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich rede zu Tagesordnungspunkt 10 und möchte zwei Anträge einbringen, die den dringenden Nachholbedarf im öffentlichen Verkehr und in der verkehrspolitischen Steuerung im Burgenland und in der Oststeiermark zum Ausdruck bringen und beseitigen sollen. Der erste bezieht sich auf die Bahnstrecke zwischen Friedberg und Oberwart, die auch nach Ungarn weiterführen könnte und die für den regionalen Wirt­schaftsstandort sehr wichtig ist. Der Personenverkehr wurde dort leider schon ein­gestellt, jetzt droht auch die Einstellung des Güterverkehrs.

In die Nachfolgestrecke wurden schon Steuergelder investiert. Durch die Einstellung dieser Strecke würden diese Steuergelder dort völlig im Sand versickern. Ich glaube, gerade in diesen Zeiten wäre auch für die Region eine Anbindung an die benachbarte ungarische Stadt, nach Szombathely wichtig.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bahn­strecke Friedberg–Oberwart–Ungarn

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit den betroffenen Ländern Steiermark und vor allem Burgenland

die beantragte Stilllegung der Bahnstrecke Friedberg–Oberwart abzuwenden und

gemeinsam finanzierte, längerfristig abgesicherte Lösungen für Infrastruktur und Be­trieb der Strecke Friedberg–Oberwart–Großpetersdorf sowie für die weitere Realisie-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 225

rung einer zeitgemäßen neuen Schienenverbindung nach Ungarn/Szombathely zügig zu fixieren.

*****

Der zweite Antrag betrifft das Auseinanderklaffen zwischen öffentlichem Verkehr und Transitautobahnen im Südburgenland. Dort wird nämlich die S 7 geplant, eine Transit­route, während gleichzeitig kein Geld für den öffentlichen Verkehr da ist.

Daher bringe ich auch da folgenden Antrag ein: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ja zu mehr Bahn und Bus fürs Südburgenland – Nein zur Schnellstraße S 7

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert,

die unnötige und in der Dimension nicht angemessene Schnellstraße S 7 nicht weiter­zuverfolgen,

dem Nationalrat einen Vorschlag für ihre Streichung aus dem Bundesstraßengesetz zuzuleiten

und stattdessen in mehr Grundangebot im Öffentlichen Verkehr, insbesondere im Südburgenland zu investieren.“

*****

Das ist wichtig für die Region und die Umwelt. Ich möchte auch gerade Sie als Volks­vertreterInnen hier darauf aufmerksam machen, dass es Volksbefragungen gibt, die sich eindeutig gegen dieses Projekt aussprechen. (Beifall bei den Grünen.)

18.47


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Frau Abgeordneter Mag. Brunner soeben einge­brachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

betreffend Bahnstrecke Friedberg-Oberwart-Ungarn

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht 548 d.B des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (511 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 geändert wird

Die Bahnstrecke Friedberg-Oberwart ist für den regionalen Wirtschaftsstandort und speziell die güterproduzierenden Unternehmen und Arbeitgeber im Bezirk Oberwart von wesentlicher Bedeutung. Die in der Region produzierten Stahl- oder Betonbau-Güter sind ausgesprochen schienenaffin; zudem ist für in internationale Konzerne ein-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 226

ge­bundene Unternehmen etwa der Autozulieferbranche der Nachweis eines Schienen­anschlusses zunehmend auch im Auftragswettbewerb innerhalb des Mutterkonzerns relevant.

Obwohl die regionale Schienengüterverkehrs-Entwicklung über dem österreichweiten Schnitt liegt, ist die Existenz der Zweigstrecke nach Oberwart (incl. der anschließenden Strecken nach Großpetersdorf und Rechnitz bzw. nach Oberschützen) gefährdet. Es liegt nach der Einstellung des Personenverkehrs vor einigen Jahren seit längerem ein Antrag zur Gesamt-Stilllegung der Strecke vor.

Mit einer Stilllegung würden jedoch die noch vor wenigen Jahren und aus Steuergeld getätigten Investitionen in die Infrastruktur im Abschnitt Friedberg-Oberwart sowie die aufwändige Reaktivierung der Streckenfortsetzung Oberwart-Großpetersdorf mit einem Schlag entwertet und der Standort beeinträchtigt. Zugleich würde den auf verschie­denen Ebenen inclusive ebenfalls von Bund, Ländern und EU mit Steuergeld kofinan­zierten Studien und Planungen laufenden Überlegungen für eine Schienenverbindung Richtung Ungarn/Szombathely der Anschluss entzogen und die Chancen auf konkrete Realisierung dieser Überlegungen infrage gestellt.

Da die Wieder- bzw. Neuerrichtung einer Schienenverbindung über die Grenze von Österreich aber aktuell im Sinne des Projekts „Grenzbahn“ sogar im Rahmen des Juncker-Investitionsprogramms prominent in die EU-Auslage gestellt werden, ist es eine Frage der europäischen Glaubwürdigkeit, auch innerstaatlich die Zukunft der Bahn in dieser Region zum Wohl des Südburgenlandes jetzt in einer gemeinsamen Anstrengung zu sichern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit den betroffenen Ländern Steiermark und vor allem Burgenland

die beantragte Stilllegung der Bahnstrecke Friedberg-Oberwart abzuwenden und

gemeinsam finanzierte, längerfristig abgesicherte Lösungen für Infrastruktur und Betrieb der Strecke Friedberg-Oberwart-Großpetersdorf sowie für die weitere Reali­sierung einer zeitgemäßen neuen Schienenverbindung nach Ungarn/Szombathely zügig zu fixieren.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

betreffend Ja zu mehr Bahn und Bus fürs Südburgenland - Nein zur Schnellstraße S 7

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht 548 d.B des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (511 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Öffentlicher Per­sonennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 geändert wird

Die in der Oststeiermark und im Südburgenland geplante „Fürstenfelder Schnellstraße“ S 7 soll weit über eine halbe Milliarde Euro kosten. Zugleich ist für mehr Grundangebot


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 227

im Öffentlichen Verkehr in der Öffi-Notstandsregion Südburgenland, für wirksame Investitionen in die Schieneninfrastruktur oder für günstigere Öffi-Tarife angeblich kein Geld da.

Der Baubeginn der S 7 ist für 2015 vorgesehen, obwohl keine haltbare Genehmigung für dieses Transitstraßenprojekt vorliegt und obwohl der Protest der Bürgerinnen und Bürger in der Region, der bereits in klar ablehnend ausgegangenen Bürgerbefragun­gen in nahezu allen betroffenen Gemeinden und jahrelangem intensivem Widerstand von Bürgerinitiativen zum Ausdruck kam, ungebrochen anhält.

Das seit über zehn Jahren in Vorbereitung stehende Projekt ist von zahlreichen Umwelt- und Verfahrensskandalen begleitet, es tauchen in der S7-Planungsgeschichte befangene Behördenvertreterinnen und Sachverständige ebenso auf wie ein in Sachen Korruption weit über Österreich hinaus akten- und gerichtskundiger Klein-Adeliger aus der Region.

Auch im zweiten Anlauf ist es dem BMVIT im Februar 2015 wieder nicht gelungen, einen brauchbaren UVP-Bescheid zu fabrizieren; wegen zahlloser inhaltlicher und Verfahrensmängel sind gegen diesen Bescheid wieder Beschwerden an das Bundes­verwaltungsgericht anhängig. Um einen umweltzerstörenden "Schwarzbau", dem im Nachhinein die Genehmigung versagt wird, zu verhindern und die Vergeudung von Autofahrer- und Steuerzahlergeld zu vermeiden muss die Arbeit an der S 7 gestoppt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert,

die unnötige und in der Dimension nicht angemessene Schnellstraße S 7 nicht weiterzuverfolgen,

dem Nationalrat einen Vorschlag für ihre Streichung aus dem Bundesstraßengesetz zuzuleiten

und stattdessen in mehr Grundangebot im Öffentlichen Verkehr insbesondere im Süd­burgenland zu investieren.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurt­scheller. – Bitte.

 


18.47.41

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Minister! Liebe Zuschauer auf der Galerie! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich in meiner Rede auf die Tagesordnungspunkte 9 und 10. Die vorlie­genden Entwürfe beinhalten unter anderem die Umsetzung der Public Ser­vice Ob­ligations-Verordnung der EU-Kommission. Nach langen Verhandlungen in Brüssel ist für Österreich ein durchaus akzeptabler Kompromiss herausgekommen, der mit diesen Gesetzesvorlagen in nationales Recht gegossen werden soll. Sie stellen einen neuen Rechtsrahmen für gemeinwirtschaftliche Leistungen, Ausschreibungen und Konzes­sionsvergaben im öffentlichen Verkehr dar.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 228

Die Finanzierung und Bestellung im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr erfolgt, wie wir alle wissen, durch die Gemeinden, Bundesländer und den Bund. Da die meisten Strecken im öffentlichen Verkehr bezuschusst werden müssen, um sie über­haupt attraktiv zu machen, damit sie von den einzelnen Betreibern kostendeckend geführt werden können, bedarf es sogenannter gemeinwirtschaftlicher Leistungen.

Ich versuche, kurz auf die Kernpunkte der Novellen einzugehen. Zum einen werden Begriffsdefinitionen inhaltlich an die europarechtlichen Vorgaben angepasst, zum anderen soll eine Stelle auf Landesebene eingerichtet werden, die sämtliche Aus­gleichs­zahlungen an die Verkehrsdienste in einem Bundesland erfasst. Damit soll ein effizienter Mitteleinsatz unter Vermeidung von Überzahlungen oder Überkompensa­tionen von durch die öffentliche Hand finanzierten Verkehrsdienstleistungen gewähr­leis­tet werden.

Ich finde, es ist sehr zu begrüßen, dass bei den Zahlungsströmen im öffentlichen Verkehr mehr Transparenz geschaffen wird. Durch die Novelle des Kraftfahrlinien­gesetzes wird eine effiziente und rechtssichere Anwendung für die Erteilung von Konzessionen für Kraftfahrliniendienste gewährleistet, damit den Fahrgästen auf rechtssichere Art und Weise ein preiswerter und qualitativ hochwertiger öffentlicher Verkehr zur Verfügung gestellt werden kann. Über die Ausschreibungsregeln haben ja schon meine Vorredner referiert. Insgesamt sollte aber das Ziel sein, dass die zur Verfügung stehenden Ausschreibungsinstrumente so genutzt werden, dass für das Gesamtsystem Fahrgäste, öffentliche Hand und Verkehrsunternehmen größtmöglicher Nutzen entsteht.

Insgesamt kann man, glaube ich, sagen, dass der öffentliche Personennahverkehr eine sehr positive Zwischenbilanz ziehen kann. Rund 265 Millionen Fahrgäste benutzen jedes Jahr die Bahn, 600 Millionen Fahrgäste den Bus-Linienverkehr. Das sind sehr erfreuliche und bemerkenswerte Zahlen. Aus Fahrgastsicht soll der öffentliche Verkehr so einfach wie möglich zu benutzen sein, mit optimaler Abstimmung der einzelnen Verkehrsmittel und Linien, hoher Qualität sowie durchgehendem Informationsangebot und Service. Die dahinter liegende Organisation des Verkehrs ist zwar für die Fahrgäste zweitrangig, aber für uns natürlich sehr wichtig. Vor allem ist wichtig, dass das Steuergeld möglichst gezielt und effizient eingesetzt wird.

Wir stellen mit diesen Novellen hiermit sicher, dass der öffentliche Verkehr in Öster­reich auch weiterhin auf gewohnt hohem Niveau gewährleistet wird. Dadurch ermög­lichen wir nicht nur eine weitere Attraktivierung der Öffis, sondern schaffen auch ein klares Regelwerk, um Ausschreibungen und Konzessionsvergaben möglichst trans­parent abwickeln zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.51


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


18.51.24

Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Gut, jetzt geht es um das Top-Jugend­ticket. Der Punkt ist, dass das Top-Jugendticket, das eingeführt worden ist, eine super Reform war, es betrifft aber bisher nur Schülerinnen und Schüler, Lehrlinge und teilweise Leute, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Freiwilliges Umweltjahr ableis­ten. Eine große Gruppe von Menschen, die in Ausbildung sind, ist im Top-Jugendticket nicht inkludiert: Das ist die Gruppe der Studierenden. Deshalb finde ich es einfach wichtig, dass das auf die Gruppe der Studierenden ausgeweitet wird, weil nach der Studierenden-Sozialerhebung zum Beispiel gerade Mobilität für Studierende, die am Land wohnen und in die Unistadt pendeln, eine immense finanzielle Belastung dar­stellt. Aus ökologischer Sicht will ich einfach, dass viele junge Leute den öffentlichen Verkehr nutzen und das von Anfang an lernen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 229

Deshalb bringen meine Kolleginnen und Kollegen und ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Julian Schmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung Jugendticket

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familien und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Ausweitung eines österreichweiten Jungendtickets für öffentlichen Verkehr auf alle jungen Menschen in Ausbildung bis 26 Jahre umsetzt.

*****

Dann kommt noch der andere Antrag, habe ich gehört, von den Regierungsfraktionen. Ich würde dem unglaublich gerne zustimmen. Mein Problem ist nur, es ist einfach ein bisschen zu schwach, dass man die Bundesregierung auffordert, „in Entsprechung des Regierungsprogramms mit den Verkehrsverbünden in Gespräche zu treten“. – Meiner Meinung nach sollte das eigentlich Standard und schon längst erfolgt sein. Ich wüsste jetzt nicht, warum Sie da unbedingt einen eigenen Antrag brauchen.

Ich hätte gerne, dass das Regierungsprogramm umgesetzt wird, dass das Top-Jugend­ticket auf die Studierenden ausgeweitet wird, und deshalb bitte ich um die Zustimmung zum Antrag der Grünen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.53


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Schmid soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Julian Schmid, Freundinnen und Freunde

betreffend Ausweitung Jugendticket

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (511 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 geändert wird (548 d.B.)

Begründung

Bereits im September 2013 kündigte der damalige Familien- und Jugendminister Rein­hold Mitterlehner die Einführung eines günstigen Jugendtickets für ganz Österreich an.

Im Regierungsübereinkommen, das im Dezember 2013 präsentiert wurde, wird das Bekenntnis zur Förderung von Mobilität von jungen Menschen in Ausbildung mit folgender geplanter Maßnahme bekräftigt: 

„Sicherstellung der Mobilität aller Jugendlichen und jungen Menschen in schulischer und schulähnlicher Ausbildung durch Ausweitung des bestehenden Top-Jugendtickets


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 230

auf bisher nicht erfasste Gruppen. Für Studierende soll das tarifliche Angebot im öffentlichen Verkehr (Studententicket) weiter entwickelt werden.“

Familien- und Jugendministerin Sophie Karmasin bezeichnete noch 2014 die Aus­weitung eines österreichweiten Jugendtickets als „wünschenswert“, spricht sich jedoch nun aufgrund von „Budgetknappheit“ gegen eine Ausweitung aus.

Dieser Rückzug wird von zahlreichen Jugendorganisationen scharf kritisiert.

Zurzeit finden Jugendliche und junge Menschen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen für das Benützen von öffentlichem Verkehr vor.

Die Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland haben sich auf ein Ticket verständigt mit dem SchülerInnen und Lehrlinge sowie TeilnehmerInnen am freiwilligen Sozialen Jahr und freiwilligem Umweltschutzjahr bis 24 Jahre den öffent-lichen Verkehr im Verkehrsverbund Ostregion um Euro 60 ganzjährig nutzen können. Für StudentInnen gilt dieses Ticket nicht.

Zu unterschiedlichen Preisen und zum Teil unterschiedlichen Konditionen gibt es auch in allen anderen Bundesländern vergünstigte Tickets für SchülerInnen und Lehrlinge jedoch in dieser Form nicht für Studierende.

Die Kosten für Mobilität sind für Studierende erheblich. Sie betragen laut Studieren­densozialerhebung einen wesentlichen Teil der Lebenshaltungskosten. Viele Studie­rende pendeln täglich oder wöchentlich zum Studienort, was nachweislich eine finan­zielle Belastung darstellt. Mobilität muss gerade für junge Menschen und eben auch für Studierende leistbar sein.

Ein leistbares Jugendticket stellt auch einen Anreiz dar, der das Nutzen des öffent­lichen Verkehrs über das Jugendalter hinaus fördert, was unter anderem aus verkehrs-, umwelt-, und klimapolitscher Sicht zu begrüßen ist.

Im Sinne leistbarer und umweltfreundlicher Mobilität ist die Ausweitung eines öster­reich­weiten Jugendtickets für den öffentlichen Verkehr für alle jungen Menschen in Ausbildung bis 26 eine notwendige, nachhaltige und zukunftsorientierte Maßnahme.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familien und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Ausweitung eines österreichweiten Jugendticktes für öffentlichen Verkehr auf alle jungen Menschen in Ausbildung bis 26 Jahre umsetzt.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 


18.53.37

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Ober­steiermark ist eine Region, die in den letzten Jahren im ständigen Wandel war und es auch in Zukunft sein wird. Wir erinnern uns alle nur zu gut an den Zusam­menbruch der verstaatlichten Industrie. Trotzdem ist es gelungen, dass sich viele Leitbetriebe in der Kernzone der Mur-Mürz-Furche angesiedelt haben, dass wir viele tolle kleine Mittel­betriebe, viele bäuerliche Unternehmungen in den Seitentälern und Tourismusbetriebe


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 231

haben. Eine Region, die boomt. Didi Mateschitz investiert Gott sei Dank in diese Re­gion mit dem Red Bull Ring.

Aber von der Politik und insbesondere von der Verkehrspolitik her, muss ich sagen, erleben wir in den letzten sechs bis sieben Jahren die Obersteiermark als Stiefkind: mangelnder Ausbau der S 36, keine Fortführung der S 37 im Ausbau in den Süden nach Kärnten. Dabei wissen wir alle, dass die Infrastruktur das Wichtigste ist, damit die Menschen in diesen Regionen – wo immer sie zu Hause sind – eine entsprechende Anbindung haben, damit sie dort weiterleben, damit sie dort Arbeit finden können, damit es dort Einkommen gibt, damit es dort Kaufkraft gibt.

Daher bitte ich Sie, Herr Bundesminister, wenn Sie das nächste Mal in die Obersteier­mark reisen und einen Lokalaugenschein auf einer Baustelle vornehmen, suchen Sie nicht nur das Gespräch mit einigen Journalisten, sondern suchen Sie auch das Gespräch mit den Verantwortungsträgern der Region! Sie werden Ihnen sagen, was diese Region dringend braucht: nicht nur den Ausbau der S 36 und die Fortführung der S 37, sondern wir brauchen auch eine S-Bahn, insbesondere von Unzmarkt nach Murau und nach Tamsweg.

Wenn Sie bedenken, dass man die 162 Kilometer von Graz nach Tamsweg in drei Stunden und zehn Minuten fährt, dann ist das wirklich eine Benachteiligung. Ein Vergleich zeigt, dass der Zug von Wien nach Salzburg nur gut zwei Stunden unterwegs ist.

Daher, Herr Bundesminister: Bitte unterstützen Sie diese wirklich wesentliche Maßnah­me, diese S-Bahn voranzutreiben, denn die Obersteiermark hat mit Abwanderung zu kämpfen. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) Um dieser Abwanderung entgegenzuwirken, brauchen wir entsprechende Infrastruktur, falls Sie das noch nicht verstanden haben, Herr Verkehrssprecher der SPÖ. Sie sollten sich auch dafür einsetzen (anhaltende Zwischenrufe des Abg. Heinzl), dass der Ausbau der Schiene, der Straße und, parallel zu dieser S-Bahn, auch der Breitbandausbau vorangetrieben werden, damit die Welt ins Dorf kommt und damit die Menschen dort auch in Zukunft Arbeit finden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.56


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

 


18.56.36

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Nachdem die Herrschaften nun aus­diskutiert haben, möchte ich ganz gerne auf ein wichtiges verkehrspolitisches Thema aufmerksam machen. (Abg. Heinzl: Wir sind noch nicht fertig!) – Es gibt sicher nachher noch die Gelegenheit, Herr Kollege Heinzl, sich dazu einzubringen. Aber ich glaube, es ist jetzt wichtig, dass man einmal uns Jungen Gehör schenkt, denn das wird ohnehin viel zu selten in diesem Haus getan.

Darum möchte ich ein Thema ansprechen, das uns Jugendsprechern sehr am Herzen liegt, wo es uns darum geht, etwas zu erreichen und voranzubringen. Es geht darum, dass Mobilität für junge Menschen und vor allem für Studierende ein Grundbedürfnis ist, dass diese aber sehr teuer ist. Es gibt Beispiele im Bundesland Salzburg, wo Studenten, die in der Region wohnen, 230 € im Semester für ihre Tickets zahlen, nur um zum Studienort zu gelangen. Das sind im Jahr ungefähr 500 € aufgerundet. Das ist zu viel dafür, dass man als junger Mensch den öffentlichen Verkehr nutzen kann – gerade in einem Alter, in dem auch das Verkehrsverhalten geprägt wird.

Darum ist es wichtig und richtig, dass wir Jungen uns hier dahin gehend zusam-mengetan haben, auch noch einmal wachzurütteln und daran zu erinnern, dass wir uns


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 232

im Regierungsprogramm darauf geeinigt haben, dass wir ähnlich dem Angebot für Jugendliche in Ausbildung auch ein Angebot für Studierende schaffen.

Deswegen möchte ich heute in meinem Namen und im Namen meiner Kollegin Katharina Kucharowits und auch aller anderen Jugendsprecher, die sich für diese Sache im Großen und Ganzen immer stark gemacht haben, folgenden Antrag einbrin­gen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Asdin El Habbassi, Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Weiterentwicklung des tariflichen Angebots im öffentlichen Verkehr für Studierende (Studierendenticket)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, in Ent­sprechung des Regierungsprogramms mit den Verkehrsverbünden in Gespräche zu treten, um Vorschläge zu einer Weiterentwicklung des tariflichen Angebots im öffentlichen Ver-kehr für Studierende (Studierendenticket) zu erarbeiten.“

*****

Ich würde mir wünschen, dass es nicht nur bei einer frommen Willensbekundung und bei einem ständigen Verschieben bliebe, sondern dass hier endlich etwas geschieht, dass man das Problem anpackt. Die Studierenden in ganz Österreich werden es Ihnen danken. Ein nachhaltiges Verkehrsverhalten mit einer starken Nutzung des öffentlichen Verkehrs ist etwas, was wir uns alle wünschen würden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem El Habbassi ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abg. Asdin El Habbassi, Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Weiterentwicklung des tariflichen Angebots im öffentlichen Verkehr für Studierende (Studierendenticket)

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (511 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 geändert wird (548 d. B.) (TOP 10)

Mobilität ist ein Grundbedürfnis junger Menschen. In Zeiten steigender Preise ist es notwendig, auch für junge Menschen, für Studierende, attraktive Angebote zu schaffen, die einerseits deren Bedürfnissen Rechnung tragen und andererseits für Nachhaltigkeit sorgen. Das in diesem Zusammenhang im Schuljahr 2013/2014 in allen Bundes­ländern eingeführte TOP-Jugendticket für Schüler/innen und Lehrlinge hat sich bereits sehr bewährt und zu einer Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs geführt. Für Stu­dierende existiert bis dato kein vergleichbares Angebot. Es muss im Interesse aller sein, dass in Zukunft vermehrt auf den öffentlichen Verkehr gesetzt wird. Im Regie-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 233

rungs­programm wird im Hinblick auf die Studierenden festgehalten, dass für diese das tarifliche Angebot im öffentlichen Verkehr weiter entwickelt werden soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, in Ent­sprechung des Regierungsprogramms mit den Verkehrsverbünden in Gespräche zu treten, um Vorschläge zu einer Weiterentwicklung des tariflichen Angebots im öffentlichen Verkehr für Studierende (Studierendenticket) zu erarbeiten.“

*****

18.59.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird samt Titel und Eingang in 510 der Beila­gen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung beschlossen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 511 der Beilagen.

Wer für diesen Gesetzentwurf ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung diesem Entwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Ja zu mehr Bahn und Bus fürs Südburgenland – Nein zur Schnellstraße S 7.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Bahnstrecke Friedberg–Oberwart–Ungarn.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit und somit abgelehnt.


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Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Julian Schmid, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Ausweitung Jugendticket.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten El Habbassi, Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des tariflichen Angebots im öffentlichen Verkehr für Studierende (Studierendenticket).

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 75.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 549 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum und Ermöglichung alternativer Bedienungsformen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 550 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

19.02.3413. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (460 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erlassen wird und das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahr­linien­gesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Verbraucherbe­hörden-Kooperationsgesetz geändert werden (Passagier- und Fahrgastrechte­agen­turgesetz – PFAG) (551 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 765/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fahrgastschikanen der ÖBB bei Verbundtickets an Verbundgrenzen (552 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 889/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Eisenbahn­sicherheit durch Automatisierung bei der internen Weitergabe sicherheitsrele­vanter Daten im Eisenbahnwesen (553 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 235

19.03.39

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich beziehe mich in meiner Rede auf die Einrichtung einer Schlich­tungsstelle für die Fahrgastrechte. Diese Diskussion führen wir vor dem Hintergrund des bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahrens mit der EU. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Vor diesem Hintergrund werden wir von der FPÖ die Zustimmung zu dieser Einrichtung geben, wenn auch mit Bauchweh. Ich darf auch sagen, warum.

Der Grund dafür ist für uns die Aufteilung der Kosten in dieser Angelegenheit, wobei vorgesehen ist, dass 40 Prozent der Kosten von der Wirtschaft getragen werden sollen und 60 Prozent vom Bund. Wir stellen uns die Frage, warum diese Aufteilung so zustande kommen muss.

Ich darf sagen, eine Schlichtungsstelle sollte primär eine hoheitliche Angelegenheit, eine hoheitliche Stelle sein und somit von der Finanzierung her völlig dem Staat unterliegen. Warum man also eine potenzielle Partei in einem Schlichtungsverfahren für die Finanzierung dieser Stelle heranzieht, ist aus unserer freiheitlichen Sicht nicht begreiflich.

Des Weiteren sehen wir die Gefahr, dass vielleicht in weiterer Folge, wenn die Wirt­schaft in die Finanzierung eingebunden ist, auch irgendwann einmal Interessen­ver­treter, Kammervertreter hier mitmachen. Es darf sich jetzt schon jeder Gedanken darüber machen, wie dann die diversen Verfahren ausgehen können.

Alles in allem wird es eine Kostenabwälzung geben, die die Wirtschaft auf die Fahr­gäste, auf die Kunden entsprechend vornehmen wird. Wir glauben, dass diese Lösung in dieser Form nicht sehr geschickt und nicht sehr sinnvoll ist. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Ähnlich hat es übrigens auch – weil ich gerade etwas aus dem Sektor der ÖVP, die sich ja mittlerweile fast auflöst, höre – die Wirtschaftskammer gesehen. In der Stel­lungnahme der Wirtschaftskammer steht ganz klar eine echte Protestnote gegen diese Kostenaufteilung. Von der Wirtschaft hat man klar gesagt: Wir wollen das so nicht! Es ist von der Wirtschaftskammer in der Stellungnahme darauf hingewiesen worden, dass falsche Kalkulationen zugrunde liegen. Auch das ist offenbar nicht berücksichtigt worden. Und es gibt viele, viele weitere Kritikpunkte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie gesagt, wir werden die Zustimmung zu diesem Gesetz geben, weil wir das Vertragsverletzungsverfahren entsprechend been­den wollen. Aber aus freiheitlicher Sicht sieht eine saubere und gute Lösung anders aus. Eine Schiedsstelle sollte nicht zulasten der Wirtschaft und vor allem nicht zulasten der Fahrgäste gehen, auf die die Kosten in weiterer Folge abgewälzt werden. Des­wegen werden wir zwar zustimmen, aber in Zukunft auch noch Verbesserungsvor­schläge vorlegen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


19.06.32

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal die frohe Botschaft: Die Fahr­gastrechte für alle Verkehrsträger werden ausgebaut, und neben der Kompen­sation bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen oder Bahnfahrten, die es bereits gibt, wird es in Zukunft auch Entschädigungen für den Schiffsverkehr und den Busverkehr geben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 236

Es wird eine unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte installiert, und bei Verspätungen, Annullierungen und so weiter können sich die Kunden direkt an diese Agentur wenden und anrufen.

Die nächste positive Botschaft: Rechtzeitig vor dem Sommer soll diese Agentur in Kraft sein, sodass die Menschen, die Verspätungen oder ähnliche Hindernisse bei Urlaubs­reisen in Kauf nehmen müssen, schon davon profitieren werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die zukünftige Schlichtungsstelle soll, wie schon gesagt, als unabhängige Stelle in Streitfällen eine einvernehmliche Streitbeilegung herbeiführen. Dies erspart für Konsumenten und Unternehmer den oft langwierigen und kostenintensiven Rechtsweg, der aber auch in Zukunft natürlich jedem noch offen­stehen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Erfahrungen mit den bisherigen Schlichtungs­stellen für Flugverkehr und Bahnverkehr haben gezeigt, dass in weit mehr als 90 Pro­zent der Streitfälle diese positiv und ohne Zivilgerichtsverfahren erledigt werden können.

Ich bin davon überzeugt, dass diese neue Regelung zu noch mehr Kundenzu­frieden­heit führen wird, und das ist auch der Sinn dieser Schlichtungsstelle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


19.08.34

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich zu einer Situation Stellung nehmen, die in Vorarlberg die Gemüter doch einiger­maßen erhitzt hat.

Wir alle wollen, dass mehr Menschen umsteigen auf öffentlichen Verkehr. Wir alle wollen, dass Errungenschaften wie das 365-Euro-Ticket auch genutzt werden. Ausge­hend von Wien haben wir Grüne in Vorarlberg aus der Opposition heraus ja schon erreicht, dass dieses Ticket eingeführt worden ist, und es funktioniert. Es hat in Wien funktioniert, es funktioniert in Vorarlberg, es funktioniert in anderen Bundesländern. Immer mehr Menschen sind umgestiegen.

Weil Tirol für viele Vorarlberger in mehrfacher Hinsicht interessant ist, sind zunehmend Vorarlberger Fahrgäste auch in Tirol auf ein – etwas teureres – Verbundticket umge­stiegen und haben nun das Tiroler und das Vorarlberger Ticket. Und dann sind nicht wenige sehr erstaunt gewesen: Sie fahren von Innsbruck nach Bregenz und müssen ab St. Anton Strafe zahlen, weil zwar das Ticket für das gesamte Gebiet in Tirol gilt und für das gesamte Gebiet in Vorarlberg gilt, aber man darf nicht mit demselben Zug aus Tirol nach Vorarlberg fahren. Das heißt, man muss in St. Anton aussteigen und in den nächsten Zug wieder einsteigen. Dann ist das Ticket gültig, sonst nicht. Das ist eine absurde Situation.

Die „Vorarlberger Nachrichten“ haben dazu einen Bericht verfasst mit der Überschrift: „Grobes Foul von hinten gegen die Bahnfahrer“ – und ich kann das eigentlich nur unterstützen. Das ist eine Situation, die für niemanden verständlich ist.

Jetzt habe ich die Diskussion aus dem Verkehrsausschuss noch in den Ohren. Natür­lich ist das eine Angelegenheit, die im Verbund-Bereich gelöst werden muss, aber da sind die ÖBB gefordert. Denn die Betroffenen müssen den höheren Tarif der ÖBB zahlen. Daher unsere Forderung an den Verkehrsminister, in diesem Zusammenhang aktiv zu werden und diese widersinnige Regelung durch eine österreichweite Regelung zu bereinigen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 237

Das ist in einzelnen Fällen schon gelungen – zwischen Tirol und Salzburg, jedenfalls dann, wenn es nur über österreichisches Staatsgebiet geht. Da haben es die Verkehrs­verbünde selber geschafft. In diesem Zusammenhang aber, glaube ich, haben wir ein österreichweites Problem, denn wir alle wollen ja, dass die Verkehrsteilnehmer in allen Bundesländern auf ein entsprechendes Ticket umsteigen.

Herr Verkehrsminister, daher unser Ersuchen an Sie, in diesem Zusammenhang aktiv zu werden. Unterstützen Sie bitte diesen Antrag – im Gegensatz dazu, was im Ausschuss passiert ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert, ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung. (Abg. Walser hält seine rechte Hand mit nach oben gerichtetem Daumen in die Höhe.)

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Georg Willi, Harald Walser, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage 460 d.B. betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erlassen wird und das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahrliniengesetz, das Luftfahrt­gesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geän­dert werden (Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz – PFAG) (551 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage 460 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erlassen wird und das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahrliniengesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schifffahrts­gesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (Passa­gier- und Fahrgastrechteagenturgesetz – PFAG) in der Fassung des Berichtes des Verkehrsausschusses (551 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel I § 4 lautet:

„§ 4. (1) Der für die Erfüllung ihrer Aufgabe als Agentur für Passagier- und Fahrgast­rechte bei wirtschaftlicher, zweckmäßiger und sparsamer Gebarung notwendige Aufwand der Schienen-Control GmbH ist ausschließlich mittels Beiträgen der von Schlich­tungsverfahren betroffenen Unternehmer zu tragen.

(2) Die Höhe der Beiträge der von Schlichtungsverfahren betroffenen Unternehmer ist mit Verordnung des Bundesministers/der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Vorhinein für ein Geschäftsjahr festzusetzen und in der Folge gemäß Abs. 4 erforderlichenfalls anzupassen. Bei der Berechnung der Höhe der festzuset­zenden Beiträge ist von der zu erwartenden Gesamtzahl an Schlichtungsverfahren pro Geschäftsjahr auszugehen und eine Tragung des Aufwandes der Schienen-Control GmbH aus Beiträgen der betroffenen Unternehmer im Ausmaß von 100 Prozent am Gesamtaufwand der Schienen-Control GmbH für die Erfüllung ihrer Aufgabe als Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vorzusehen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 238

(3) Die Schienen-Control GmbH hat die Beiträge der Unternehmer den von Schlich­tungsverfahren betroffenen Unternehmern pro Geschäftsjahr mit Bescheid vorzu­schreiben und einzuheben.

(4) Nach der Abrechnung eines Geschäftsjahres hat die Schienen-Control GmbH die Entwicklung des zur Erfüllung ihrer Aufgabe als Agentur für Passagier- und Fahrgast­rechte angefallenen Aufwandes und die vorgeschriebenen Beiträge der Unternehmer zu evaluieren. Diese Evaluierung hat in den ersten drei Geschäftsjahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes jährlich und danach alle drei Jahre zu erfolgen. Die Ergebnisse sind dem Bundesminister/der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie zu berichten. Der Bundesminister/die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat auf der Grundlage der von der Schienen-Control GmbH vorgelegten Ergebnisse der Evaluierung gemäß dem ersten Satz die Höhe der Beiträge der Unternehmer gemäß Abs. 2 erforderlichenfalls anzupassen.“

Begründung

Die bei der neuen Agentur für Beförderungs- und Fahrgastrechte zu bewältigenden Schlichtungsverfahren werden durch Verstöße der betreffenden Verkehrsunternehmen gegen die gesetzlich geregelten Beförderungs- und Fahrgastrechte ihrer Passagiere verursacht. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, wieso Fahrgäste, die sich gegen diesen Eingriff der Unternehmen in ihre Rechte über eine Schlichtung wehren müssen, sich dies zu 60 % als SteuerzahlerInnen selbst zahlen sollen wie in der Regierungs­vorlage in der Fassung des Ausschussberichts vorgesehen.

Ebenso ist nicht einzusehen, dass Unternehmen zusätzlich von einer Pauschalierung der Beiträge je Schlichtungsverfahren profitieren sollen: Denn mit dieser in der Regie­rungsvorlage enthaltenen zweiten Unternehmensbegünstigung würde das von lösungs-unwilligen Unternehmen durch das Provozieren längerer und/oder aufwändigerer Schlich­tungen massiv beeinflussbare Kostenrisiko zur Gänze auf die Allgemeinheit überwälzt.

Schlüssig ist demgegenüber, wenn die Unternehmen, die die Fahrgäste in ihren Rechten verletzt haben, die dadurch nötig werdenden Schlichtungsverfahren zur Gänze zu bezahlen haben. Deshalb sieht dieser Abänderungsantrag einen Kosten­schlüssel Unternehmen: SteuerzahlerInnen von 100:0 (anstelle von 60:40 wie in der Regierungsvorlage), keine Pauschalierungen je Schlichtungsfall und keine Zahlungen, Vorschüsse u.dgl. des Bundes – also: der SteuerzahlerInnen – vor.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


19.12.15

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Herr Kollege Walser, auf kur­zem Weg sollten sich vielleicht die beiden Landesverkehrsreferenten von Tirol und Vorarlberg über diese Thematik unterhalten. (Abg. Walser: Sie tun es!) Wenn sie es tun, ist es gut. Ich habe aber auch schon im Ausschuss dazu gesagt, ich denke, es gilt, im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen die Neuordnung auch solcher The­men zu diskutieren. Dort gehört es hin.

Ich möchte kurz zur Passagier- und Fahrgastrechteagentur Stellung nehmen. Die Vorteile sind vom Kollegen Anton Heinzl bereits ausgeführt worden. Vielleicht zu Kolle-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 239

gen Hafenecker ein paar Worte, um es näher zu erklären: Diese Agentur ist eine pro­fes­sionelle, wenn Sie so wollen, Mediationsagentur. Das heißt, wir ersparen uns möglicherweise – und mit „wir“ meine ich auch die Unternehmen – teure Zivilprozesse. Ein Mediationsverfahren ist ja auch so aufgestellt, dass beide Beteiligten ihren mone­tären Beitrag leisten. Natürlich schreit die Wirtschaft nicht Hurra!, aber am Ende des Tages hat es einen vernünftigen Kompromiss gegeben.

Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei der Wirtschaft, bei den Beförde­rungsunternehmen, dass sie die Bereitschaft haben, ihren Beitrag zu leisten. Ich denke, es ist ein Beitrag für die Konsumenten. Es ist eine einheitliche Schlichtungs­stelle für alle Passagiere. Es ist damit eine Art Entbürokratisierung. Es ist transparenter und leichter zugänglich.

Ich bin auch schon sehr neugierig, wie die grüne Fraktion, die im Ausschuss dagegen gestimmt hat, abstimmen wird. Ich habe jetzt noch keine Stellungnahme dazu gehört, wie Ihr Abstimmungsverhalten sein wird, denn für mich ist es nicht wirklich erklärlich, wieso und warum Sie gegen eine solche neue Agentur stimmen können. Ich bitte Sie, sich das vielleicht noch kurzfristig zu überlegen und diesem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


19.14.48

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte zuerst auf die neu einzurichtende Schlichtungsstelle eingehen und an meine Vorredner Ottenschläger und Hafenecker anschließen.

Auch wir unterstützen diesen Antrag mit Bauchweh. Es ist tatsächlich so, dass auf den ersten Blick Mehrkosten in Höhe von 300 000 € bis 500 000 € auf die Transport­branche zukommen. Als Schwerpunkt ist hier auch der Flugverkehr zu nennen.

Auf der anderen Seite werden allerdings auf Verwaltungsseite durch eingesparte Verfahren deutliche Reduktionen von entsprechenden Kosten erreicht. In Summe gehe ich davon aus, dass es zumindest ein Nullsummenspiel, wenn nicht sogar eine leichte Entbürokratisierung für die Wirtschaft ist.

Konkret möchte ich auch auf den Antrag des Kollegen Walser eingehen, der im Aus­schuss abgelehnt wurde, nämlich zu den Verbundtickets, die nicht über die Verbund-Grenzen hinaus Gültigkeit haben. Da muss man aussteigen, wieder einsteigen; es wurde bereits auch hier im Plenum geschildert. Ich möchte auf einen Fakt eingehen, warum wir im Hohen Haus einiges an Änderungsbedarf haben, was nämlich die Finan­zierungsstruktur dahinter betrifft.

Ich möchte es jetzt so beschreiben: Was den Betrieb der ÖBB betrifft – das heißt, wir reden nicht von diesem Milliarden-Moloch, von dem wir immer wieder sprechen, sondern wir reden von 970 Millionen € aus dem Jahr 2013 – verteilen wir auf der einen Seite über das Verkehrsministerium Richtung Bahn, auf der anderen Seite über den Finanzausgleich über das Finanzministerium und dann wiederum über die Länder Richtung Bahn, dann wieder über das Ministerium für Familie und Jugend an die Bahn mit den Schüler-Tickets. Gleichzeitig finanzieren der Bund, die Länder, teilweise die Gemeinden wiederum die Bahn; des Weiteren natürlich dann Dritte, die entsprechende Dienstleistungen bestellen, und nicht zuletzt die Gäste.

Es ist eine, von der Finanzierungseite her, kaum überschaubare Struktur. Was dazu­kommt, ist, es werden durch diese Finanzierung keine Anreize zur Kooperation ge­schaffen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 240

Ich habe in meinem letzten Redebeitrag darüber gesprochen, dass unser Ansatz wäre, dass aus den Ländern heraus der regionale öffentliche Verkehr finanziert und auch tatsächlich bestellt wird. Wenn man das zusammenführt, wäre wesentlich stärker der Anreiz gegeben, dass einzelne Verbünde oder eben – zum Beispiel zwischen Nieder­österreich und Wien – einzelne Bundesländer stärker kooperieren und sich abstimmen.

Das wäre zentral und wäre durch den Nationalrat zu beschließen. Warum können wir es derzeit nicht? – Der Grund ist banal: Es gibt keine verfügbaren Daten, um die einzelnen Verbünde entsprechend zu vergleichen. Es gibt kein Benchmarking.

Ich kann aktuell nicht sagen, welcher Verbund in welchem Professionalisierungsgrad agiert und wo wir aus den anderen Aktivitäten auch wieder heraus schöpfen und lernen können. Solange wir diese Daten nicht haben, können wir schwer die nächsten Schritte setzen.

Daher ist es höchst an der Zeit – ich habe auch heute einen Antrag eingebracht –, die entsprechenden Daten zu sammeln, danach ein Benchmarking zu machen, von den Besten zu lernen und entsprechende Anreize zu schaffen, damit Bundesländer und Verbünde so kooperieren, dass ein Fahrgast von A nach B fahren kann, ohne dass er wegen einer Grenze einmal aus- und wieder einsteigen muss. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

19.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


19.18.14

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Geht man davon aus, dass es in den letzten Jahren zu einem stetigen Ausbau der Fahrgastrechte im Eisenbahn- und im Flugverkehr gekom­men ist, dann ergibt sich natürlich zwangsläufig die Notwendigkeit, diese Fahr­gast­rechte auch auf andere Bereiche, wie den Bus und die Schifffahrt, auszudehnen.

Bereits im Regierungsprogramm wird festgehalten, dass es zu Verbesserungen der Durchsetzung von Passagierrechten kommen soll und eine verkehrsübergreifende Schlichtungsstelle für Passagierrechte anzustreben ist.

Mit dem heutigen Beschluss wird es daher egal sein, ob Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff, denn: Passagiere können sich künftig bei Verspätungen und anderen Streitig­keiten an eine zentrale Schlichtungsstelle wenden.

Meine Damen und Herren, wir wissen, dass Fahrgastprobleme oft sehr vielseitig sind. Sie treten während der Fahrt auf, vor der Fahrt, danach. Oft sind es Probleme, die durch äußere Umstände entstehen oder natürlich auch durch Informationsmängel. Für alle gilt aber: Sie sind für die Fahrgäste immer unangenehm und oft auch mit sehr hohen Kosten verbunden.

Daher, meine sehr geschätzten Damen und Herren – meine Vorredner haben es angesprochen –, ist diese neue Schlichtungsstelle sehr wichtig. Wesentlich ist in die­sem Zusammenhang auch, dass festgelegt worden ist, dass es zügig zu diesen Behand­lungen kommen muss und innerhalb von 90 Tagen eine Entscheidung gefällt werden soll.

Neu ist auch, dass es zu einem grenzüberschreitenden Wirkungsfeld kommen wird, und diese Agentur wird hinkünftig auch als Schlichtungsstelle für Rechte für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität eingesetzt werden.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung wer­den die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten weiter gestärkt, und ich darf


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 241

Sie um Ihre Zustimmung ersuchen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rädler.)

19.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


19.20.36

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge-schätzter Herr Minister! Hohes Haus! Mein Vorredner hat schon sehr eindringlich geschil­dert, wie es vielen von uns schon gegangen ist: Der Zug ist verspätet, der Flug fällt aus, der Bus kommt nicht planmäßig oder andere Ärgernisse. Wie kommt dann der Passagier zu seinem Recht? – Das Erfreuliche ist: Künftig wird das schneller gelingen und vermutlich mit weniger Ärger für uns alle.

Wir sind im Ausschuss von der Frage ausgegangen: Was nützt den Menschen? Wenn eine Reise nicht so funktioniert hat und man sich beschweren will, wie kann das funk­tionieren, ohne vor Gericht zu gehen? Dazu gibt es eben diese neue, unabhängige, einheitliche Schlichtungsstelle.

Zur Kritik der Opposition: Ja, es soll das Kunststück gelingen, mehr Rechte für Pas­sagiere, weniger Bürokratie, und es sollen auch noch die Kosten sinken, weil man sich eben teure Verfahren bei Gericht ersparen kann. Die Erfolgsquote bei Schlichtungs­stellen ist ja sehr hoch, ungefähr 90 Prozent der Verfahren werden positiv abgeschlos­sen.

Herr Minister Stöger! Mit Beginn der Hauptreisezeit soll diese neue Stelle ja zur Verfügung stehen, und Sie werden uns dann sicher bekannt geben, wo und wie diese erreichbar ist, und sie auch bewerben, sodass viele dies nutzen können.

Als Seniorenvertreterin sind mir Verbesserungen vor allem für ältere Konsumenten sehr wichtig, und wir haben uns gefragt: Was brauchen denn die Älteren? – Sie wollen in jedem Alter mobil sein. Das ist ganz wichtig, da besteht dieser Wunsch, die SeniorIn­nen wollen sich die Mobilität für die Lebensqualität im Alter erhalten, für selbstbe­stimmte Lebensführung und auch für die soziale Integration.

Was heißt das für uns Politiker? – Egal, wo man wohnt, ob in einer Stadt oder im länd­lichen Raum, es muss öffentliche Mobilitätsangebote geben. Einige Gemeinden bieten heute schon Seniorentaxis oder andere Angebote, das heißt, da ist der Kreativität keine Grenze gesetzt. Die Gruppe der Älteren wächst, das heißt, wir sollten dies auch zunehmend berücksichtigen. Es gibt viel zu tun, packen wir es an! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.23.19

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Mich freut es, dass alle sehr deutlich sagen: Wir stärken die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten, der Passagiere – genau darum geht es. Frau Abgeordnete Aubauer hat es angesprochen: Wir sehen die Verkehre aus der Perspektive der Betroffenen und stellen uns die Frage, wie wir diese unterstützen können.

Das ist der neue Weg, den wir da gehen wollen, wir wollen Verwaltung für die Behör­den reduzieren, daher eine Stelle, wir wollen aber auch die Rechtsdurchsetzung für Konsumentinnen und Konsumenten verbessern, und daher auch eine Stelle, um dabei


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 242

Verwaltungskosten zu sparen. Wie geht das? – Sie haben im Verkehr eine Leistungs­störung erlebt, der Zug ist zu spät oder gar nicht gekommen, der Flug war verschoben oder die Schiffsreise hat nicht funktioniert: Es ist am besten, man schreibt dem betroffenen Unternehmen. Wenn dieses betroffene Unternehmen nicht rechtzeitig von sich aus reagiert und Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung setzt, dann ist der Weg zur Schlichtungsstelle frei.

Die Schlichtungsstelle entscheidet sehr schnell, und sie ist für die Konsumentinnen und Konsumenten kostenfrei. Das ist ganz entscheidend – sie ist kostenfrei, das Bundes­ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie finanziert 60 Prozent. Ich bedanke mich auch bei der Branche, da sie bereit war zu sagen, dass sie 40 Prozent der Gesamtkosten übernimmt. Das betroffene Unternehmen hat dann auch einen Grund, ohne die Anrufung der Schlichtungsstelle einen Schadenersatz zu leisten oder eine geeignete Maßnahme zu setzen. Das ist auch die Erklärung dafür, warum die Branche selber 40 Prozent zu bezahlen hat.

In diesem Sinne ist das wieder ein Beitrag zur Verbesserung der Rechte der Passa­giere, und das macht auch deutlich, dass wir in Österreich ein gutes System haben. Wir sind ein Land, das den öffentlichen Verkehr sehr gut ausgebaut hat, wo die Menschen ein Angebot haben. Die Menschen nutzen das, und jetzt kommen sie auch dann, wenn es einmal nicht funktioniert, zu ihrem Recht. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bacher zu Wort. – Bitte.

 


19.26.11

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Zu den „Fahrgastschikanen“ durch die ÖBB: Ich möchte sehr deutlich festhalten, dass die ÖBB und ihre Mitarbeiter ganz sicher keine Fahr-gäste schikanieren! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)

Als Vertreter der im Antrag angesprochenen Region, des Pinzgaus mit dem angren-zenden Land Tirol, ist mir das Thema der Übertritte im Verkehrsverbund sehr wohl bewusst. Auch wir haben dieses Problem, wenn Pendler aus dem Raum Lofer, aus dem Raum Saalfelden nach Tirol pendeln müssen, aber auch Schüler und Schülerin­nen diesen Übertritt machen müssen.

Dass es Lösungen geben kann, zeigt sich am Beispiel des Top-Tickets in Niederöster­reich, dem Burgenland, der Steiermark und Wien, wo Schüler und Schülerinnen und Lehrlinge kostengünstig bundesländerübergreifend jederzeit die öffentlichen Verkehrs­mittel nutzen können, und in Wien, Niederösterreich und im Burgenland dies nicht nur zur Schule und retour, sondern auch bei Freizeitaktivitäten. Mitfinanziert wird das Top-Ticket über den Familienlastenausgleichsfonds, das wurde auch hier in diesem Haus vor einigen Jahren beschlossen.

Grundsätzlich ist die Fahrkartenangelegenheit aber in den Verkehrsverbünden ange­siedelt, und das bedeutet, dass sich die zuständigen Personen, die handelnden Per­­nen – die Verkehrslandesräte – zusammensetzen und eine Lösung erarbeiten müs­sen. Wir auf Bundesebene haben auch einen Schritt dazu beigetragen, das Fahrgastrechte­agenturgesetz und die Schlichtungsstelle sind beispielhaft dafür.

Österreich ist ein verhältnismäßig kleines Land, und es kann doch nicht so schwer sein, dass sich die verantwortlichen Personen zusammensetzen und ordentliche Lö­sun-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 243

gen für unsere Bürger erarbeiten. Unser Ziel muss es sein, den Anstoß dafür zu geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


19.28.25

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde sehr ausführlich über die Bundesagentur für solche Streitfälle, ein­gerichtet für die Fahrgäste, diskutiert, über die Vorteile – manche sehen auch Nachteile oder Nachholbedarf bei dieser Einrichtung.

Wenn wir aber davon ausgehen, dass bei der Bezahlung dieser Mediationsverfahren – das sind rund 370 € pro Verfahren – 60 Prozent der Bund zahlt und 40 Prozent die Wirtschaft, dann kommt das dem Konsumenten entgegen. Er hat jetzt eine Ansprech­stelle, und er hat die Möglichkeit, durch eine Verwaltungsvereinfachung, einen Büro­kratie­abbau sehr rasch zu einer Entscheidung zu kommen.

Wir wollen Entscheidungen im Mediationsbereich, die einvernehmlich sind. Das waren 90 Prozent der Entscheidungen bisher. Ganz verstehe ich den Standpunkt der FPÖ also nicht, ich hätte das eigentlich einem anderen politischen Lager zugeordnet, dass der Staat alles zu zahlen hat. Die Unternehmen sind jene, die die Tickets verkaufen, die auch die Einnahmen haben. Daher glaube ich, dass es auch gerechtfertigt ist, dass bei solchen Verfahren 40 Prozent von den Unternehmen aufgebracht werden.

Herr Bundesminister Stöger, ich hätte noch ganz kurz eine Bitte an Sie. Ich habe eine parlamentarische Anfrage betreffend die Region im südlichen Niederösterreich, das Wechselgebiet und die Auffahrmöglichkeit auf die Autobahn im Wechselgebiet in Fahrtrichtung Graz gestellt. Aufgrund der Entwicklung im Bereich dieser Region kommt es immer wieder zu Problemen bei Firmenansiedelungen, die Ausrichtung nach Graz wird derzeit überhaupt nicht berücksichtigt.

Hier wird es also dringendst notwendig sein, in Verhandlungen mit der ASFINAG einzutreten, um zu erreichen, dass es dort eine Anschlussstelle in Fahrtrichtung Graz gibt. – Danke, vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.30

 

19.30.20

Präsident Ing. Norbert Hofer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betref­fend Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz in 460 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungs­antrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit ab­gelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 244

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regie­rungsvor­lage, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 552 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 553 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

19.32.50 16. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (492 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird (554 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


19.33.11

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Regie­rungsvorlage zur Novellierung des Schifffahrtsgesetzes hat den Zweck, die schifffahrts­anlagenrechtliche Genehmigung an die privatrechtlichen Benutzungsrechte der entsprechenden Liegenschaften zu koppeln. Bislang war es so, dass der Wegfall des Mietvertrages, welcher die Ländenrechte beinhaltet hatte, erst nach drei Jahren auch den Widerruf der schifffahrtsanlagenrechtlichen Genehmigung bewirken sollte.

Meine Damen und Herren, Sie müssen sich das so vorstellen, als würden Sie ein Haus vermieten, der Mieter irgendwann kündigt und Sie danach drei Jahre lang warten müs­sen, bis Sie einen neuen Mieter vertraglich verpflichten können, weil der alte Mieter noch drei Jahre nach Kündigung das alleinige Park- und Zufahrtsrecht zu Ihrem Eigen­tum hat.

Das waren diese zwei Gesetzesnovellen, und daher braucht man nicht viel, um zu erkennen, dass diese Regelung dringend novelliert werden musste. In der Praxis hat diese noch etwas skurrile Regelung dazu geführt, dass eben diese Ländenrechte einfach nicht neu vergeben werden konnten, sondern die Neuvergaben erst nach der ominösen dreijährigen Wartefrist möglich gewesen wären, und innerhalb dieser Wartefrist konnten auch keine neuen Mietverträge abgeschlossen werden. Daher kommt es auch für den Bund in diesen drei Jahren zu einem dementsprechend großen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 245

Ertragsentgang, und dieser finanzielle Ausfall konnte eben im schlechtesten Fall diese gesamten drei Jahre betragen und dementsprechend hoch sein.

Ist es nun so, dass es sich bei diesen Liegenschaften um öffentliches Gut handelt, könnte auch die Vergabe von Nutzungsrechten im Interesse einer bestmöglichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben behindert werden. Mit der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben sind etwa jene der volkswirtschaftlichen und ökologischen Weiterentwicklung der Anlegestellen beziehungsweise des Verkehrsträgers Wasserstraße oder der Gewährleistung umweltgerechter Schiffsverkehre gemeint, und zusätzlich hat es für die Öffentlichkeit zu einer ungerechten Bevorzugung von BestandsnehmerInnen geführt, also jenen Akteuren, die so einen alten Mietvertrag hatten.

Um diese doch einigermaßen widersprüchlichen Tatsachen zu ändern, wird die Anpas­sung der schifffahrtsanlagenrechtlichen Bewilligung an die privatrechtlichen Bedingun­gen gefördert. Einfacher ausgedrückt: Das Beenden eines Mietvertrages führt auch dazu, dass kein Anspruch auf eine Wartedauer von drei Jahren besteht. Mit dieser Novellierung sind bei Beendigung des vertraglichen Verhältnisses keine Beeinträchti­gung der Nutzung dieser Grundstücke durch den rechtmäßigen Eigentümer mehr zu erwarten.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, die vorgeschlagene Änderung schafft endlich Klarheit im schifffahrtsrechtlichen sowie im privatrechtlichen Teil und trägt in künftigen Streitfällen zu einer absoluten Rechtssicherheit bei. (Beifall bei der SPÖ.)

19.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


19.36.09

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits ausführlich dargelegt, betrifft diese Abände­rung des Bundesgesetzes schifffahrtsrechtliche Genehmigungen. Kollege Keck hat das sehr ausführlich erläutert. Auch wir sehen diese Änderungen positiv und unterstützen die vorliegende Änderung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte aber diese Gelegenheit auch dazu nut­zen, mich mit der Donau als Wasserstraße zu beschäftigen. Meiner Meinung nach ist die Stärkung der Wasserstraße Donau zukunftsweisend, und daher wurde dies auch in das Regierungsprogramm aufgenommen.

Der Nationale Aktionsplan für die Donauschifffahrt ist Basis für die Umsetzung, und die Fertigstellung des Planes 2016 bis 2022 ist aus meiner Sicht sehr wichtig und auch zu forcieren.

Leider wurde die angepeilte Erhöhung des Transportvolumens auf 25 Millionen Tonnen im auslaufenden Aktionsplan bei Weitem nicht erreicht, und daher ist die Donau durch den Ausbau der Hinterlandverbindung und den Einsatz verkehrsträgerübergreifender Informationssysteme stärker in die bestehenden Logistikketten zu integrieren.

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die verlässliche Schiffbarkeit der Donau, die geforderte Abladetiefe von 2,50 Metern ist auf der gesamten schiffbaren Länge der Donau zu gewährleisten. Die Donau ist auf 2 415 Kilometern schiffbar, und in Österreich sind davon insbesondere die Abschnitte in der Wachau und östlich von Wien betroffen.

Aus meiner Sicht ist Österreich gefordert, nicht nur diese Engstellen in Österreich durch flussbauliche Maßnahmen zu beseitigen, sondern es hat aus meiner Sicht auch


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die Aufgabe, Maßnahmen in den Nachbarländern zu forcieren und zu unterstützen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Frage der Reduktion der Schleusenrevisionszeiten. Auch da gibt es entsprechende Potenziale.

Die Donau hat meiner Überzeugung nach ein ökonomisches und ökologisches Poten­zial, das aus meiner Sicht auch noch stark ausbaufähig ist. Die Donau verbindet als internationale Wasserstraße Mitteleuropa mit den Wirtschaftsräumen in Westeuropa und der Schwarzmeerregion und kann auch Motor für eine breite Entwicklung dieser Region sein.

Der weitere Ausbau der Donau als Wasserstraße, die Verbesserung der Schifffahrt und der Bau multimodaler Terminals zur Einbindung des Hinterlandes sind wichtige Maß­nahmen, um die Wirtschaftsräume entlang der Donau bestmöglich weiterzuentwickeln.

Nutzen wir die vielfältigen Chancen der Donau! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

 


19.39.38

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich beziehe mich auf diese Änderung im Schiff­fahrts­gesetz, und ich glaube, es ist nicht mehr notwendig, da noch sehr ins zu Detail gehen, nachdem Kollege Keck das alles sehr genau erklärt hat. Ich darf auch ankün­digen, dass wir diesem Gesetzesvorschlag zustimmen werden.

Einen Wunsch hätten wir in diesem Bereich aber doch noch, und zwar: Diese Geset­zesänderung hätte auch die Gelegenheit geboten, die Situation der Anrainer dieser Schiffsanlegestellen entsprechend zu verbessern. Wir haben das ja auch schon im Ausschuss vorbesprochen.

Es gibt das konkrete Beispiel in Krems, wo quasi über Nacht eine Schiffsanlegestation für Donaukreuzfahrtschiffe bewilligt und auch gebaut wurde. Da ist das Problem aufgetreten, dass diese Schiffe, die ja einen sehr großen Stromverbrauch haben, über Nacht die Generatoren laufen lassen müssen, weil es dort keinen adäquaten Strom­anschluss gibt. Und das ist für die Anrainer dort eine erhebliche Belastung im Hinblick auf den dadurch entstehenden Lärm.

Diese Gesetzesänderung wäre eine Gelegenheit gewesen, zu verankern, dass bei diesen Schiffsanlegestellen eine adäquate Stromversorgung gewährleistet sein muss. Es hat in diesem Zusammenhang eine Anfrage unseres Kollegen Rosenkranz an den Herrn Bundesminister gegeben. Der Herr Bundesminister hat aber gesagt, diese Stromanschlüsse wären nicht adäquat. Wir glauben sehr wohl, dass es adäquat ist, diese Anschlüsse herzustellen. Es wird mit diesen Anlegestellen derzeit viel Geld verdient, deswegen könnte man das auch gewährleisten und damit auch die Anrainer entsprechend schützen.

Ich würde mir wünschen, dass man in diese Richtung noch etwas nachjustiert und die Rechte der Anrainer entsprechend verbessert. Auch der Kremser Bürgermeister Resch, ein Parteifreund des Herrn Bundesministers, hat angekündigt, in dieser Ange­legenheit eine entsprechende Resolution einbringen zu wollen. Ich bin gespannt, ob wir diese Diskussion noch fortführen können. (Beifall bei der FPÖ.)

19.41

19.41.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 247

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 492 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.42.18 17. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 233/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesicherte Finanzierung für Straßenerhaltung und Öffentlichen Verkehr durch eine flächendeckende LKW-Maut (555 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vignette am Kfz-Kenn­zeichen“ (556 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 958/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jahresmautvignette für Probe- und Überstellungskennzeichen“ (557 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 19 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hafenecker. Ich erteile es ihm.

 


19.43.14

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf den Antrag des Kollegen Willi betreffend flächendeckende LKW-Maut. Kollege Willi, ich hab bei dem Antrag nur den Kopf schütteln können und möchte auch erklären, warum.

Ich bin durchaus überzeugt davon, dass dem Antrag gute Absichten zugrunde liegen und dass du das sicherlich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hast, aber trotzdem müsste man sich überlegen, was die Umsetzung dieses Antrages für die Transportwirtschaft und generell bedeuten würde.

Die Transportbetriebe im ländlichen Raum würden mit einer Komplettbemautung sofort vertrieben werden; sie würden aufgrund ihrer Randlagen massiv benachteiligt werden. Man kann auch davon sprechen, dass diese Betriebe in den Ruin getrieben werden würden, Kollege Willi; und ich glaube, das kann nicht die Intention deines Antrages gewesen sein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 248

Damit verknüpft wäre natürlich auch der Verlust von Arbeitsplätzen in den ländlichen Bereichen. Wir kennen alle die Entwicklungen in den Randlagen, was die Landflucht betrifft. Ich darf in meinem Bundesland auf das Waldviertel, aber auch auf meinen Be­zirk, den Bezirk Lilienfeld, verweisen. Also es würde die Situation nicht besser machen, Landflucht wäre die Folge.

Auch eine weitere Ungleichgewichtung bei der Infrastruktur wäre die Folge, denn man würde natürlich dort nur mehr Betriebe ansiedeln, wo die entsprechende Schienen­infra­struktur da ist. Kollege Willi, du weißt, es wurden 26 Nebenbahnen in Nieder­österreich zugesperrt, also weißt du auch, was uns da gütermäßig bevorstehen würde.

Also ich meine, dass dieser Antrag zwar gut gemeint ist im Sinne der Umwelt, aber nicht fertiggedacht ist.

Auf Folgendes möchte ich noch verweisen: Es gibt bereits eine flächendeckende Bemautung, wenn man es so nennen will, für den LKW-Verkehr, nur heißt das bei uns Mineralölsteuer. Wer viel fährt, zahlt also viel; wer nicht viel fährt, bezahlt eben nicht viel. Wenn wir noch erreichen könnten, dass diese Mineralölsteuer zweckgebunden wird, Kollege Willi, dann wäre auch deiner Intention, die Infrastruktur aufrechtzu­erhal­ten, Genüge getan. (Beifall bei der FPÖ.)

19.45

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Wort Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.

 


19.45.22

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Zum Antrag über eine flächendeckende LKW-Maut muss ein­gangs festgehalten werden, dass in Österreich bereits alle Straßen, die in der Verant­wortung des Bundes, sprich BMVIT liegen, durch die ASFINAG der Mautpflicht unter­liegen.

Eine Ausdehnung der Maut auf das Netz der Landes- und Gemeindestraßen fällt vor allem in den Verantwortungsbereich der Länder und der Gemeinden beziehungsweise für den Fall einer allgemeinen Abgabe in den Bereich des Bundesministeriums für Finanzen.

Vor dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahren aufgrund der verstärkten Instand­haltungsmaßnahmen ein massiver Finanzierungsbedarf gegeben ist, ist eine Diskus­sion und eine Forderung über eine flächendeckende LKW-Maut durchaus verständlich. Auch in meiner Region wird über die LKW-Maut sehr häufig diskutiert. Bei uns geht es aber eher um „Mautflüchtlinge“, um die Tatsache, dass eben sehr viele LKW durch die Ortschaften fahren. Deshalb sind die Leute in unseren Regionen massiver Luftver­schmutzung sowie Lärmbelästigungen ausgeliefert und daher auch gesundheitsge­fähr­det.

Auch sicherheitstechnisch gibt es da einige Probleme, wenn die großen Lastwagen über die kleinen Straßen fahren: So mancher vom Navi geleitete Transporter ist schon vor einer zu kleinen Brücke oder einer zu niedrigen Unterführung gestanden und konnte nicht mehr weiter. Zum Teil helfen sich die Orte dann damit, dass sie den Durchzugsverkehr für LKW verbieten. Aus diesen Gründen wird bei uns über die flächendeckende LKW-Maut diskutiert.

Eine bereits im Jahre 2008 durch das BMVIT in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass eine flächendeckende LKW-Maut zu erheblichen nega­tiven Auswirkungen für die Wirtschaft und in weiterer Folge für die Arbeitsplatz-, Versorgungs- und Preis-Situation führen könnte. Technisch wäre eine flächendeckende


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LKW-Maut realisierbar. Eine Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene wäre aber wohl nur mit hohen Gebühren zu erzielen.

Ich möchte festhalten, dass in erster Linie österreichische Fahrzeuge von einer Be­mautung betroffen sind. Bereits jetzt betreffen 94 Prozent der Fahrleistung auf Landes­straßen den Regional- und Lokalverkehr. Die Produktpreiserhöhungen, die dabei zu erwarten wären, müssen vor allem Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen tragen, und davon sind gerade in meiner Region sehr viele betroffen.

Zusammenfassend muss gesagt werden: Österreich hat auf Autobahnen und Schnell­straßen ein erfolgreich verwendetes, kostengünstiges und EU-kompatibles technisches System. Damit wäre die Bemautung aller Straßen jedoch nicht durchführbar. Darüber hinaus gibt es derzeit in keinem EU-Staat ein das gesamte Straßennetz erfassendes kilometerabhängiges Mautsystem für Schwerfahrzeuge.

Da sind letztendlich die Landeshauptleute gefragt, in deren Verantwortung eine flächen­deckende LKW-Maut liegt. In deren Verantwortungsbereich fällt auch die Erstellung eines für die Bevölkerung verträglichen Verkehrskonzepts in den Regionen außerhalb des städtischen Raumes. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Pfurtscheller.)

19.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


19.48.39

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zuallererst möchte ich Ihnen Ihre Angst nehmen. Es gibt ein Land mit flächen­deckender LKW-Maut, nämlich die Schweiz, und die lebt ziemlich gut damit.

Sie wissen, ich bin ein Freund von Zahlen, Daten und Fakten. Faktum ist: Österreichs Straßen bröseln, und zwar immer mehr. Eine ganz aktuelle Untersuchung, die den LandesverkehrsreferentInnen am Donnerstag vorliegen wird, sagt, dass 22 Prozent des Gemeinde- und Landesstraßennetzes einen Erhaltungsrückstand hat; Tendenz stark steigend.

Wenn Sie den Rechnungshofbericht zum Straßenzustand in der Steiermark im Ver­gleich zum Burgenland gelesen haben, dann haben Sie lesen müssen, wie schlecht es um Österreichs Straßen steht. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Wir haben ein Verkehrssystem, das flächendeckend Maut bezahlt, das ist die Bahn. Wieso haben wir das nicht bei den Straßen? – Gabi Moser lächelt.

Und ein Drittes: Wir haben bei der ASFINAG eine Mautpflicht. Das ASFINAG-Straßen­netz hat 2 200 Kilometer, das Gemeinde- und Landesstraßennetz in ganz Österreich hat 150 000 Kilometer! Die muss man einmal erhalten, das kostet Geld, daher die Idee einer flächendeckenden LKW-Maut.

Wenn Sie sagen, Sie lehnen das ab, okay, ist Ihnen unbenommen. Es gibt genügend Resolutionen in den Landtagen, zuletzt einstimmig in Salzburg, man möge den Län­dern mit einer flächendeckenden LKW-Maut helfen, damit sie den Straßenerhalt finan­zieren. Ganz simpel: Die Länder wollen es. Und ich finde, der Bund hat die Pflicht, da mitzuhelfen.

Wenn man also – das haben die Länder untersuchen lassen – eine solche flächen­deckende LKW-Maut nach dem Vorbild der Asfinag einführen würde, kämen rund 650 Millionen € pro Jahr herein. Das Geld würde man für den Straßenerhalt und für den Öffi-Ausbau verwenden. Das sind riesige Herausforderungen, und wer das ablehnt, der akzeptiert, dass der Straßenzustand in Österreich immer schlechter wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 250

Den Einwand, den Sie gebracht haben, nehme ich durchaus ernst: Wie wirkt sich das aus? Das haben die Bundesländer auch untersuchen lassen. Wissen Sie, wie? – Wenn Sie um 100 € einkaufen gehen, nach dem Warenkorb des VPI, dann zahlen Sie um 15 Cent mehr. Die Preissteigerung beim Warenkorb beträgt also 0,15 Prozent. Jetzt kommen wir zur Bauwirtschaft. Ja, das muss man ernst nehmen, da macht es 0,3 Prozent aus. Beim Handel sind es 0,2 Prozent, beim Bergbau sind es 1,4 Prozent.

Nur: Wer profitiert denn, wenn wir Straßen erhalten? – Der Bergbau, denn die liefern die ganzen Materialien. Das heißt, wenn man Straßen erhält, hat die Transport­wirt­schaft in einem bestimmten Sektor ein bisschen höhere Kosten, aber natürlich auch eine Menge Aufträge, weil die das machen müssen.

Wenn ich das Ganze jetzt volkswirtschaftlich betrachte – damit komme ich zum Schluss, meine Damen und Herren –, spricht alles für eine flächendeckende LKW-Maut, weil die volkswirtschaftlichen Wohlfahrtswirkungen unterm Strich sehr hoch sind.

Außerdem geben wir dadurch den Ländern und Gemeinden die Möglichkeit, den immer teureren Öffi-Ausbau zu finanzieren. Wir müssen unsere Leute auf die öffentlichen Verkehrsmittel bringen; das ist erstens wichtig für den Klimaschutz und zweitens kostengünstiger für die Leute.

Autofahren wird, auch wenn wir momentan eine entspanntere Phase haben, wieder wesentlich teurer werden. Um diesen hohen Finanzierungsbedarf stemmen zu können, brauchen wir diese Maut. Ich hoffe, dass die Bundesländer da mutig weitermachen, denn es geht nicht anders.

Herr Minister, unterstützen Sie das bitte! (Beifall bei den Grünen.)

19.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


19.52.57

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Lieber Georg Willi, leider hast du mir die Angst nicht nehmen können. (Abg. Willi: Fürchte dich nicht!) – Nein, tut mir leid! Man muss das differenziert betrachten. (Abg. Moser: Sie sind doch kein Angsthase!) – Darf ich aus­reden? Danke. Man muss die Dinge differenziert betrachten.

Es gibt sicher einige Punkte, die der Kollege Willi hier richtig argumentiert hat. Ich persönlich sage nur: In Zeiten wie diesen, wo wir eine schwache Konjunktur haben, wo wir hohe Belastungen haben, wo wir von diesen Belastungen einmal runterkommen müssen, glaube ich, ist es allgemein ein schlechtes Zeichen, wenn wir über weitere Belastungen für die Wirtschaft und da vor allem im ländlichen Bereich sprechen. Das muss man schon sehen.

Es geht nicht immer nur um die Transportwirtschaft. Es geht um den Handwerker, es geht um den Baumeister, es geht um viele Betriebe, die davon betroffen wären. Und was ich nicht verstehe, ist die Argumentation, dass wir jetzt ein System einführen sollen, damit die Länder und Gemeinden ihre Straßen erhalten.

Es gibt ja ein System dahinter. Die Bundesstraßen wurden ja übergeben, mit dem ent­sprechenden Budget, und es wurde eben in vielen Bereichen nicht entsprechend zweckgebunden dafür ausgegeben. Das kann man uns jetzt aber nicht zum Vorwurf machen. Ich glaube, da muss man die Dinge wirklich differenziert sehen.

Abgesehen davon haben wir uns noch gar nicht darüber unterhalten, was das für Investitionen bedeutet. Es ist ja nicht so, dass das nichts kostet, hurra, wir führen eine flächendeckende LKW-Maut ein, sondern da sind Rieseninvestitionen notwendig. Wer


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bezahlt die? Können wir uns das leisten? All diese Dinge muss man hinterfragen. Es gibt viele Beispiele, die zeigen, dass all diese Systeme doch einen etwas höheren Verwaltungsaufwand haben als zum Beispiel unser Pickerlsystem. (Abg. Moser: In der Schweiz geht’s problemlos!)

Abschließend möchte ich sagen: Ich glaube, unter den derzeitigen Voraussetzungen, die wir in Österreich haben – wo wir speziell im ländlichen Raum aufpassen müssen, dass dieser nicht weiter ausgedünnt wird, dass sich Betriebe nicht absiedeln, sondern dort hingehen, und das wäre ein Szenario, von dem jeder sagt, das ist möglicherweise das Tüpfelchen auf dem „i“ –, sollten wir eher schauen, wie wir diese Standorte stärken können. Wenn das geschafft ist, und es gibt vernünftige Konzepte, kann man über alles nachdenken, aber mich haben Sie bis jetzt nicht davon überzeugen können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Moser: In der Schweiz !)

19.55

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


19.55.55

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Nationalrat! Meine Damen und Herren an den Bildschirmen! Ich muss gleich etwas klarstellen betreffend den Antrag beziehungsweise betreffend die Rede des Kollegen Willi von den Grünen. Wir hatten vor Kurzem hier im Parlament einen Austausch mit einer Delegation des Deutschen Bundestages, des Verkehrsausschus­ses. Von den Grünen war da keiner anwesend – jedenfalls aus Österreich nicht, von den Deutschen schon.

Da hat der Vorsitzende dieses Ausschusses etwas Bemerkenswertes gesagt – und damit kommen wir zu den Straßenkosten –: In Deutschland werden von den Auto­fahrern beziehungsweise den Straßenbenützern jährlich 50 Milliarden € für das Budget eingehoben, und lediglich 7,5 Milliarden € gehen dann in den Straßenbau; der Rest verschwindet irgendwo im Budget.

Ich nehme an, dass das in Österreich nicht anders ist. Ich habe deswegen auch schon entsprechende Anfragen eingereicht; die Beantwortungen stehen aus, aber das wird man dann nachrechnen können. Ich werde es Ihnen dann mitteilen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass das bei uns ähnlich ist: Es wäre genug Geld da, das den Autofahrern abgeknöpft wird, um die Straßen gut zu bauen; man könnte diese teilweise sogar vergolden, das kann ich Ihnen garantieren. (Beifall beim Team Stronach.)

Nun lassen Sie mich zu meinen zwei Anträgen, TOP 18 und TOP 19 kommen, betref­fend die Vignette für Fahrzeuge. Bei TOP 18 geht es darum, dass ich nicht einsehe, dass jemand, der ein Wechselkennzeichen hat, für jedes Fahrzeug, das er benützt, eine eigene Vignette kleben muss; denn er kann ja nur einmal mit einem Fahrzeug auf der Autobahn fahren, man zahlt ja für die Benützung.

Das ist wieder reines Ausnehmen der Autofahrer. Deswegen habe ich den Vorschlag gemacht, zu gestatten, die Vignette aufs Kennzeichen zu kleben. Da man mit einem einzigen Kennzeichen nie mehrere Autos gleichzeitig benützen darf, wäre das fair und gerecht. Es wundert mich, dass die Regierungsparteien und auch die Grünen da nicht mitgehen wollten, denn das ist eigentlich eine logische Sache: Einmal fahren, einmal zahlen – ganz einfache Sache.

Es ist immer wieder das Argument gekommen, dass das vom Kennzeichen nicht ables­bar sei, weil es verschmutzt ist oder sonst irgendwas; aber wenn ich mir das deutsche Mautsystem, das in Planung ist, anschaue, sehe ich, die Deutsche schaffen das, die haben sogar die Prüfungsvignette auf dem Kennzeichen oben.


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In Deutschland wird die Maut künftig das übers Kennzeichen abgelesen. Diese Möglichkeit würde bestehen, wäre technisch möglich. Also warum machen wir es nicht? Das wäre auch eine Einsparung in Bezug auf die Bürokratie, denn in diesem Fall muss man keine Vignette mehr kleben oder Ähnliches, sondern man hat das auf dem Kennzeichen oben.

Dann gehen wir weiter zu der Vignette. TOP 19, der Antrag betreffend Probefahr­kennzeichen. Heute muss ein Autohändler – beziehungsweise eine Autowerkstatt –, wenn er ein blaues Kennzeichen, dieses Probefahrkennzeichen verwenden und mit dem Fahrzeug jemanden auf der Autobahn fahren lassen will, alle zwei Monate eine Zwei-Monats-Vignette kaufen. Die muss er aber nicht ankleben, die kann er ins Fahrtenbuch hineinlegen.

Es ist aber nicht verständlich für mich, wieso er keine Jahresvignette kaufen darf, sondern immer die Zwei-Monats-Vignette kaufen muss, was ihm im Jahr wesentlich teurer kommt. Das ist irgendwie nicht nachvollziehbar.

Da sollte auch eine Jahresvignette möglich sein. Die ist ja im Fahrtenbuch drinnen, man kann sie nicht anders verwenden. Es ist ja dort genormt, es ist eine klare Sache. Also wieder nur Geldmacherei zu Ungunsten der Unternehmer. Das sollte aufhören. Des­wegen dieser Antrag. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich darf noch zu einem weiteren Thema kommen. Die deutsche Maut habe ich schon angesprochen, wenn ich mir aber die Situation hierzulande anschaue, so hat die ASFINAG die Maut für die Sondermautstrecken wieder erhöht. Dabei ist mir aufge­fallen, dass der Preis für eine Einzelkarte in Schönberg von 8,50 € jetzt auf 9 € ange­hoben wurde – das ist eine Erhöhung von 50 Cent, also 5,8 Prozent – und der Preis die Teilstrecke 3 Schönberg wurde von 2,50 € auf 3 € erhöht, also wieder um 50 Cent, das sind 20 Prozent.

Begründet werden diese Erhöhungen immer damit, dass der Preis für die Vignette und alles inflationsmäßig angehoben wird, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend­jemand von Ihnen im Saal oder vor den Bildschirmen eine Lohnerhöhung von 20 Pro­zent oder 5,8 Prozent bekommen hat; auch die Inflation liegt nicht in diesem Bereich. Es geht also wieder um eine Abkassiererei, die meiner Ansicht nach mit nichts begrün­det werden kann.

Kollege Gahr von der ÖVP hat ebenfalls bereits eine Petition bei der Frau Nationalrats­präsidentin eingebracht, und zwar zur „Abschaffung der Sondermaut auf der A13-Brennerautobahn für den Ziel- und Quellverkehr“. Gefordert wurde darin eine Maut­befreiung für die Bevölkerung im Wipptal und seinen Seitentälern. Das ist meiner Ansicht nach vernünftig, aber warum nur dort.

Deshalb bringe ich den folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussetzung der Einhebung der Sonderstreckenmauten für inländische PKW und Motorräder“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Änderung der gesetzlichen Regelung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002, der Maut­ordnung, des Pyhrn Autobahn-Finanzierungsgesetzes, des Tauernautobahn-Finan­zierungsgesetzes, Karawanken Autobahn-Finanzierungsgesetzes, des Gesetzes be­treffend Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, des Arlberg Schnellstraße-


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Finanzierungsgesetzes und der damit in Zusammenhang stehenden Normen in dem Sinne herbeizuführen, dass die Einhebung der Streckenmaut für alle im Inland zuge­lassenen Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis einschließ­lich 3,5 t unbefristet ausgesetzt wird.“

*****

Der Grund ist, dass ich nicht einsehe, dass die Österreicher sozusagen mehrfach bemautet werden. Wir haben ein Autobahnpickerl, und wir müssen für alles immer noch dazu zahlen. In Deutschland hat man eine Maut entwickelt, die den deutschen Autofahrern und Autofahrerinnen entgegenkommt, die auch schon genug – wie ich gesagt habe, über 15 Milliarden € im Jahr – ins Budget einzahlen.

Auch wir in Österreich sollten einmal auf die Autofahrer schauen, beispielsweise auf die Pendler und auf all diejenigen, die auf das Auto angewiesen sind und die von dieser Regierung nur zur Kassa gebeten werden.

Ich ersuche Sie, stimmen Sie diesem Antrag guten Gewissens zu. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

20.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Aussetzung der Einhebung der Sonderstreckenmauten für inländische PKW und Motorräder“

Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 958/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betref­fend "Jahresmautvignette für Probe- und Überstellungskennzeichen" (557 d.B.) (Top 19)

„Gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 ist die ASFINAG berechtigt, auf allen Autobahnen und Schnellstraßen von den Benützern dieser Straßen, abhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht des benützten Kraftfahrzeuges, eine zeitabhängige (bis inklusive 3,5t hzG) Vignette (Ausnahmen siehe unten) oder eine fahrleistungsabhängige Maut (über 3,5t hzG) einzuheben.

Hinsichtlich bestimmter Teile der Autobahnen und Schnellstraßen (Sondermaut­strecken) wird für Kraftfahrzeuge bis inklusive 3,5t hzG keine zeitabhängige Maut (Vignette), son­dern eine sogenannte Streckenmaut erhoben. Diese Teile in einer Länge von insgesamt 141 Kilometern sind Abschnitte der A 9 Pyhrn Autobahn, A 10 Tauern Auto­bahn, A 11 Karawanken Autobahn, S 16 Arlberg Schnellstraße sowie alle Abschnitte der A 13 Brenner Autobahn. Deren Bemautung wird durch sechs Hauptmautstellen vorgenommen. Für Kraftfahrzeuge über 3,5t hzG gilt auch in diesen Teilen die fahr-leistungsabhängige Maut nach den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes.

Die Hoheit über die Kategorie- und Tarifgestaltung obliegt dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. “

Mit 1. Jänner 2015 wurden wieder einmal zu Lasten der österreichischen Auto- und Motorradlenker bei einigen Tarifen auf den Sondermautstrecken der ASFINAG infla-


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tions­bereinigte Anpassungen getätigt. Diese Anpassungen hatten Erhöhungen in der  Größenordnung zwischen 5,9 % (beispielsweise Schönberg in Tirol) und bei Teil-strecken 20% zur Folge. Welche Österreicher und Österreicherinnen können von einer Lohn- bzw. Gehaltsanpassung in dieser Größenordnung berichten? Vor allem Pendler sind von der Einhebung der Maut für Sonderstrecken massiv betroffen und werden dadurch über Gebühr belastet.

Darüber hinaus werden die österreichischen Autofahrer, insbesondere Pendler durch die Tatsache, dass Deutschland ab 1.1.2016 eine PKW-Maut als Infrastrukturabgabe erhebt, noch weitergehende finanzielle Verpflichtungen auferlegt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Änderung der gesetzlichen Regelung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002, der Mautordnung, des Pyhrn Autobahn-Finanzierungsgesetzes, des Tauernautobahn-Finanzie­rungsgesetzes, Karawanken Autobahn-Finanzierungsgesetzes, des Gesetzes betreffend Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, des Arlberg Schnellstraße-Finanzierungsgesetzes und der damit in Zusammenhang stehenden Normen in dem Sinne herbeizuführen, dass die Einhebung der Streckenmaut für alle im Inland zuge­lassenen Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis ein-schließlich 3,5 t unbefristet ausgesetzt wird.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


20.03.10

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte auf den Antrag des Kollegen Georg Willi von den Grünen eingehen, bei dem es um die flächendeckende LKW-Maut geht. Wir haben im Ausschuss dagegen gestimmt. Wir werden auch heute diesem Antrag nicht folgen, und ich möchte das begründen.

Was uns eint, ist auf der einen Seite das Wissen, dass wir natürlich den Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern müssen, und dass dabei ein System ungleich mit einem anderen verglichen wird, nämlich Straße und Schiene. Was uns eint, ist weiters das Wissen, dass wir bis 2020 auf den Gemeinde- und Landesstraßen Milliarden­beträge an Investitionen haben und dass derzeit weder die Gemeinden noch die Länder wissen, wie sie das finanzieren können. Da endet aber auch schon die Einig­keit.

Ich gehe auf die Zahlen ein. Sie haben angenommen, dass wir 150 000 Gesamt­straßenkilometer haben. Meines Wissens nach sind es 124 510, die sich gliedern in 2 180 Kilometer Bundesstraßen, 33 660 Kilometer an Landesstraßen und 88 670 Kilo­meter an Gemeindestraßen.

Das derzeitige Mautsystem bezieht sich auf die 2 180 Kilometer Bundesstraßen. Das lässt sich vor dem Hintergrund der verwendeten Technologie begründen. Wenn wir flächen­deckend österreichweit bemauten wollten, müssten wir einen Technologie­wechsel auf Satellitentechnologie vollziehen. Das hätte wiederum zwei Konsequenzen: Zum einen würden wir aus meiner Sicht damit eine Belastung der Wirtschaft von bis zu


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400 bis 500 Millionen € produzieren. Nach meinem Verständnis würde das bedeuten, dass wir – weil wir die Abgabenquote nicht erhöhen wollen – woanders mit den Ab­gaben runter müssen.

Zweitens würde die Ausweitung eines satellitengestützten Systems tatsächlich höhere Systemkosten als das bestehende System verursachen. Dabei hätten wir aber, wenn man das jetzt richtig rechnet, kaum entsprechende Mehreinnahmen. Das heißt: Wir würden der Wirtschaft Geld entziehen, mutmaßlich – bei der bestehenden Regierung – nirgends nachlassen, und gleichzeitig hätten wir keinen entsprechenden Mehrwert, um tatsächlich die Investitionen voranzutreiben. (Abg. Moser: Die Rechnung geht sicher nicht so !)

Der dritte Punkt, der meiner Überzeugung nach relevant ist, und zwar sowohl für Unternehmen als auch später für Privatpersonen, denn das kommt dann natürlich als nächster Schritt, ist folgender: Satellitengestützte Systeme bedeuten, dass sich Men­schen jederzeit nachvollziehbar bewegen, und wir von den NEOS werden sicherlich nicht dafür eintreten, dass Menschen mit Peilsendern ausgestattet werden, und das nicht freiwillig ist. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

20.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellenbacher. – Bitte.

 


20.05.49

Abgeordneter Ing. Thomas Schellenbacher (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen und auf der Besuchergalerie! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf die Tagesordnungspunkte 18 und 19. Dabei handelt es sich um zwei negative Berichte aus dem Verkehrsausschuss.

Der Tagesordnungspunkt 19 betrifft die Jahresvignette für Probe- und Überstel­lungs­kennzeichnen: Da sehe ich tatsächlich, so wie es Kollege Hagen eingebracht hat, keinen Grund, warum dies nicht auf Basis einer Jahresvignette möglich ist. Die Jahres­vignette ist ja ein wichtiges Instrument.

Die Probefahrt ist eigentlich dazu da, die technische Leistungsfähigkeit eines Fahrzeu­ges festzustellen. Dass ein Dienst an der Sicherheit, den unsere Unternehmerinnen und Unternehmer – also die Gewerbebetriebe, die diese Überprüfung durchführen – leisten, mit dem knapp Doppelten der Gebühren einer Jahresvignette zu bezahlen ist, das ist einfach nicht einzusehen.

Ich ersuche daher: Überlegen Sie sich das noch einmal! Warum lässt man nicht eine Jahresvignette zu und verzichtet auf diese 10-Tages- und Zwei-Monatsvignetten?

Zum Tagesordnungspunkt 18 in Bezug auf das Anbringen der Vignette im Kenn-zeichen: Herr Bundesminister – ich bestätige es Ihnen gerne –, Österreich verfügt über das am besten ausgebaute verkehrstelematische und Mautsystem. Es genügt den höchsten technischen Standards, obwohl das nicht nur im verkehrstelematischen Bereich vollzogen wird, auch in den Tunnels ist es so, dass höchste Standards der Sicherheit befolgt werden.

Die Beleuchtungen in Tunnels müssen einer Mindestbeleuchtung und einer Mindest­gleichmäßigkeit genügen, um gewisse Effekte, die sicherheitsgefährdend sind, zu ver­meiden. Verkehrstelematische Einrichtungen wie Wechselzeichen, Wechseltext-anzei­gen oder Info-Tafeln müssen den höchsten Standards genügen und müssen Blendung sowie alle negativen Einflüsse vermeiden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 256

Gleichzeitig lässt der Gesetzgeber zu, dass eine Vignette im Auto klebt – und er lässt es nicht nur zu, sondern verordnet es –, und negative Eigenschaften mitbringt, bei­spielsweise dass in Bereichen entlang von Lärmschutzwänden, in der Nacht oder im Tunnel stroboskopische Effekte und Indirektblendung provoziert werden.

Ich ersuche Sie daher: Gehen wir weg von der Vignette, die wir im Auto kleben haben und die das Sichtfeld einschränkt, hin zu einer E-Vignette! Unterstützen Sie bereits vorhandene Teststellungen im Bereich kooperative Systeme, eines durchgängigen WLAN und einer E-Vignette. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

20.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfurtscheller. – Bitte.

 


20.09.13

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Georg Willi, auch ich beziehe mich auf deinen Antrag zur flächendeckenden LKW-Maut, und wenig über­raschend bin auch ich dagegen.

Ich möchte gerne zwei Aspekte noch einmal beleuchten, die von den Kollegen bereits ein bisschen herausgearbeitet wurden, die mir aber auch sehr wichtig sind. Der erste ist: In deiner Begründung führst du an – und da nimmst du zumindest über die Medien Bezug auf eine Studie der AK –, dass die Privathaushalte durch eine flächendeckende LKW-Maut nicht oder nur sehr marginal belastetet werden würden.

Allerdings stellt die AK auch fest – Kollege Pock hat es ebenfalls vorhin gerade gesagt –, dass diese Maut rund 500 Millionen € pro Jahr bringen würde. Wenn es die Haushalte nicht zahlen, wenn es die Konsumenten nicht zahlen, muss das irgend­jemand zahlen – und wenn man sich dann überlegt, wer das ist, dann bleiben natürlich nur die Transportwirtschaft und die Wirtschaftsbetriebe in Österreich.

In der derzeitigen doch eher schwachen und sensiblen Konjunkturlage wäre es, so glaube ich, ein falsches Signal, noch einmal neue Steuern einzuführen oder eine neue Belastung für die Wirtschaft – denn das, was ihr Grünen euch da überlegt habt, ist nichts anderes als neue Steuern. (Abg. Moser: Wir haben einen sehr niedrigen Ölpreis! Die Lkw müssten die Straßen !)

Der zweite Punkt, der mir persönlich noch viel wichtiger ist, betrifft den ländlichen Raum. Ich glaube, dass deine Argumentation, was den ländlichen Raum betrifft, hinkt. Ich kann schon verstehen, dass man, wenn man aus der Stadt – also aus Innsbruck – kommt, das ein bisschen anders sieht. Diese von dir zitierte Studie der AK mutmaßt auch, dass diverse Massengüter dann auf die Bahn verlagert werden würden, wie zum Beispiel, ich zitiere: Rüben, Erdäpfel oder Holz.

Das klingt ja alles ganz gut und nett, und das passt vielleicht auch irgendwie in der Inntalfurche oder um Innsbruck herum, aber in den wirklich strukturarmen Regionen ganz draußen bei uns, da gibt es nicht einmal eine gescheite Schienenverbindung. Wir können überhaupt nichts auf die Schiene verlagern, weil nichts da ist.

Daher hätten unsere Produktionsbetriebe im ländlichen Raum mit erhöhten Transport­kosten zu rechen – und wir alle wissen, wie schwierig es insgesamt ist, die Betriebe in den Regionen zu halten. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Oft verdanken wir es wirklich nur den engagierten Eigentümern und der familiären Verbundenheit, die es da gibt, dass sie überhaupt noch in der Region draußen sind. Wenn man sie dann noch zusätzlich mit irgendwelchen Steuern oder einer „Maut“ – so wie ihr es da nennt, aber meiner Überzeugung nach sind das einfach Steuern – belastet, dann sind die Stand­orte eindeutig in Gefahr.


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In den strukturschwachen Gebieten sind wir wirklich auf jeden einzelnen Betrieb ange­wiesen, und ich meine da nicht irgendwelche kleinen Handwerker, sondern auch größere Betriebe, so wie es im Außerfern einige metallverarbeitende Betriebe gibt, die für uns total wichtig sind. Da ist wirklich jeder Arbeitsplatz wichtig, und deswegen bin ich dagegen und lehne deinen Antrag ab. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hafenecker.)

20.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


20.12.40

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Bundesminister! Herr Prä­sident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Willi, fürchte dich nicht – das ist fast ein bisschen biblisch –, also: Fürchte dich nicht, es wird dir und deinen Kolle­gen, aber auch den Autofahrern nichts genommen.

Was heißt das im Detail? – Dein Antrag ist einmal vom grundsätzlichen Aufbau nicht schlecht, es geht aber wieder einmal um das Aber. Wir brauchen Geld für die Straßen, das ist ganz klar. Es sind drei – eigentlich vier – Problemfelder, aufgrund derer wir sagen, dass der Antrag verbesserungswürdig ist.

Der vierte Punkt, mit dem ich kurz anfange, ist die Frau EU-Kommissarin Bulc, die ganz gerne in einer nationalstaatlichen Angelegenheit die EU drüberstülpen will. Da sind wir dagegen, aber das gehört nicht hierher. Wir sind da für Österreich, und da geht es um die drei folgenden Punkte.

Der erste Punkt betrifft, wie Kollege Hagen bereits gesagt hat, die Einhebung der Steuer. Wir brauchen, wenn wir ein Mautsystem haben wollen, ein System, das möglichst einfach ist. Das heißt: keine Satelliten, keine Masten, keine Kameras, keine Software – möglichst einfach, denn das ist dann billig. (Zwischenruf der Abg. Moser.)

Das zweite Problemfeld, das angesprochen werden muss, ist die Geldverwendung und Geldverteilung in den Ländern. Ich glaube auch – und da habe ich nicht nur mit dem Landesrat Kurzmann, sondern auch mit anderen Verkehrslandesräten gesprochen –, dass es da wirklich wenig Geld gibt. Aber warum gibt es wenig Geld? – Weil in der Landesregierung, meistens im Einvernehmen, gespart und Budget saniert wird, und ein Teil ist dabei das Verkehrs- und Straßenbudget. Jetzt könnte man sagen: Dann sollte der Finanzausgleich sollte besser werden. Doch dann verschieben wir die Schulden von Ländern in den Bund und vice versa – und das ist auch keine Lösung.

Das dritte Problemfeld ist folgendes: Wenn wir Mittel generieren, wie verwenden wir sie sinnvoll? Wie verteilen wir das auf die einzelnen Straßen, auf die Sektoren?

Lieber Georg Willi, wir haben ein System, das optimal ist, das alle diese Sachen er­füllt – und dieses System ist so einfach, dass es keine Mauteinhebungskosten braucht. Es ist umweltgerecht. Ich weiß, du sprichst vom Klima – ich sage immer: Volks­wirtschaft. Du sprichst von der Aufteilung im Land – ich sage: grundsätzlich geht es um Österreich. Dieses System funktioniert so, dass jemand, der mehr braucht, weil er einen größeren, einen leistungsstärkeren Motor hat, mehr Steuern zahlt. Wer einen leistungsschwächeren Motor hat, zahlt weniger. Wer viel fährt, zahlt viel Maut und viel Steuer, und wer wenig fährt, zahlt weniger. Dieses System heißt Mineralölsteuer! Machen wir es einfach wieder, so wie in früheren Zeiten, mit einer Zweckbindung, dann haben wir alles, was wir brauchen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.15



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 258

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.15.41

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte zum Thema Maut noch eine Stellungnahme abgeben, weil ich das so nicht stehen lassen wollte.

Erstens: Dieses Haus hat entschieden, für welche Straßen eine Landesregierung und für welche eine Bundesregierung zuständig ist. Für jene Straßen, für die der Bund zuständig ist, gibt es eine flächendeckende Maut. Die Verkehrsreferenten der Länder sind aufgefordert, eine gemeinsame Stellungnahme zustande zu bringen, wenn sie in ihren Bundesländern auch eine flächendeckende LKW-Maut wollen. Das ist immer wieder Thema, aber möglicherweise hat es durch die Wahlen da Veränderungen in den Bundesländern gegeben, sodass man möglicherweise auch zu diesem Schluss kommt. (Abg. Moser: Also wenn die kommt?)

Insgesamt und international gesehen ist das österreichische Mautsystem ein Best-Practice-Beispiel in Europa. Es gibt viele Minister, die zu mir kommen und sagen: Das, was ihr in Österreich tut, wollen wir auch in anderen Ländern einführen! Warum? – Weil erstens sichergestellt ist, dass das Geld, das aus der Bemautung kommt, auch für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt wird. Das wird auch von der Branche zustimmend zur Kenntnis genommen, und das würden sich viele andere Länder auch wünschen.

Zweitens: Wir sind mit unserem Modell in der Lage, die Straßen auf einem hohen qualitativen Niveau und darüber hinaus auch auf einem hohen Sicherheitsniveau zu halten. Wir haben in Österreich Straßen, Autobahnen und Schnellstraßen zu bauen, die hohe technische Anforderungen haben. Das ergibt sich aus der Geländelage in Österreich.

Was ich richtig stellen wollte – das ist mir wichtig: Gerade die deutsche Maut, die diskutiert wird, stellt nicht sicher, dass die Personen selber entscheiden können, welchen Verkehrsweg sie nutzen und ob sie eine Maut zahlen. Bei uns in Österreich kann man das selber entscheiden. Wer keine Autobahn nutzt, braucht sich kein Pickerl zu kaufen. (Abg. Moser: Ja, darum haben wir ja den Ausweichverkehr!) In der Bundes­republik Deutschland ist laut dem derzeitigen Vorschlag jeder Zulassungsbesitzer verpflichtet, die Maut zu bezahlen – ob er sie dann zurückbekommt, das will ich mir zuerst einmal ansehen. In unserem System entscheidet in Wirklichkeit die Bevölkerung selber, und das halte ich auch für richtig.

Zur Frage der Probe- und Überstellungskennzeichen möchte ich nur nebenbei sagen: Wir haben in Österreich – und das hat dieses Haus entschieden – gesagt: Jedes einzelne Fahrzeug hat ein Pickerl zu haben. (Abg. Hagen: Das kann man ja ändern!) Insofern ist die Regelung, die wir für die Branche gemacht haben, eine praktikable.

Dass man ein Zwei-Monats-Pickerl kaufen und dieses für mehrere Fahrzeuge verwen­den kann, ist ein pragmatischer Vorschlag, den ich insgesamt für gut halte.

Lassen Sie mich noch erläutern, wie derzeit der Stand der Diskussion um die deutsche Maut ist. Der deutsche Bundestag hat dazu ja einen Gesetzentwurf beschlossen. Der ist noch nicht rechtskräftig, weil der deutsche Bundesrat darüber noch zu entscheiden hat. Bei dem Text, der derzeit beschlossen worden ist, sagen mir österreichische Experten, dass er nicht europarechtskonform ist. Wir sind mit der Europäischen Kom­mission so verblieben, dass die Europäische Kommission das zu prüfen hat und wir uns vorbehalten, dass wir, wenn dieses Gesetz europarechtswidrig ist – und davon


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gehen wir derzeit aus –, auch alle notwendigen Schritte setzen, um eine Klage beim europäischen Gericht einzubringen.

Aber zuerst ist die Europäische Kommission am Zug. Wir haben uns auch mit allen Nachbarländern darüber abgestimmt. Wir warten ab, wie die deutsche Bundesregie­rung oder die deutsche Gesetzgebung die Entscheidungen trifft. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.20

20.20.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 555 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 556 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 557 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussetzung der Einhebung der Sonderstreckenmauten für inländische PKW und Motorräder“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

20.21.4920. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 580/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer gelben Mittellinie auf Straßen (558 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 160/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Benutzung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge (559 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 260

20.22.19

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Worum geht es in unserem Antrag? – Ganz kurz zusammengefasst: In der 19. Novelle der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 1994 wurde im Rahmen des Wiener Abkommens festgelegt, dass die bis dahin gültigen gelben Straßenmittel­linien durch weiße Mittellinien ersetzt werden. Relativ bald haben Autofahrer, aber vor allem auch Berufskraftfahrer erkannt, dass die Mittellinie im Vergleich zu vorher schlicht und ergreifend schlechter sichtbar ist. Vor allem bei witterungswidrigen Umstän­den wie Regen, Schnee und Nebel war das natürlich besonders stark zu bemerken. Ich habe ein Bild gemacht, das in Wirklichkeit auch verdeutlichen sollte, dass man eine gelbe Linie im Schnee besser sieht als eine weiße. (Der Redner hält eine Fotografie in die Höhe, die zwei Personen auf einer Straße mit gelbem Mittel­streifen zeigt.)

Es ist wohl auch nicht umsonst so, dass gerade in Baustellenbereichen, zum Beispiel bei unübersichtlichen Stellen auf Autobahnen und so weiter, in Österreich orange Markierungen verwendet werden. In der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel greift man da zur gelben Farbe, eben deshalb, weil es sich dabei um Signalfarben handelt und weil man unübersichtliche Stellen damit besser auszeichnen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist also einfach eine Frage des Haus­verstandes, ob man weiß oder gelb besser sieht. Ich kann Sie beruhigen: Es ist eine absolut ideologiefreie Debatte, die wir hier führen.

Ich möchte ein Beispiel aus dem Verkehrsausschuss geben. Dort hat Kollege Willi gesagt, ihm wäre es ohnehin lieber, wir hätten überhaupt keine Verkehrsleitlinien, keine Mittellinien; wir würden sozusagen nur Begegnungszonen haben. Ich habe dem Kollegen Willi gesagt: Bei den Begegnungszonen wünsche ich ihm viel Spaß auf der Südosttangente bei vier bis sechs Spuren, ich wünsche ihm viel Spaß auf einem mehrspurigen Kreisverkehr und so weiter. Ich glaube, der Hausverstand sagt uns, dass das wenig zielführend wäre.

Wenn ich jetzt noch bei diesen komplizierten Kreuzungen und Kreisverkehren bleibe, ist es ja klar: Diese Mittellinien sind einfach dazu da, uns bei der Konzentration zu helfen. Man braucht weniger Konzentration, wenn man sieht, wo die Fahrspur ist, wenn man sieht, wo die Abbiegespur ist, und wenn man sich das nicht in einer verkehrs­markierungsfreien Zone sozusagen selbst zusammendenken muss. Ich glaube, auch da reden wir von purem Hausverstand.

Da ist es eben auch das Problem, gerade im Winter: Bei uns in der alpinen Region sind diese Linien nicht mehr zu sehen. Man verliert sozusagen den Überblick im Verkehr. Es ist – und das ist auch der Grund unseres Antrages – schlicht und ergreifend gefährlich.

Ich habe mich nur ein bisschen geärgert über die Diskussion im Verkehrsausschuss zu diesem Antrag, weil er offenbar nicht fertiggelesen wurde. Es geht der FPÖ nicht darum, dass wir das jetzt von heute auf morgen wieder umstreichen. Es geht der FPÖ nur darum, dass wir sagen: Es gibt keine wissenschaftlichen Studien dazu – be­schaffen wir uns welche! Überlegen wir uns, ob wir vielleicht mit einer Maßnahme, dass wir sagen, gut, wir sind gescheiter geworden und gehen wieder zurück zu den gelben Mittellinien, einfach mehr Verkehrssicherheit gewährleisten!

Es wäre also darum gegangen, einfach nur eine Expertise anzufordern. Herr Bun­desminister, das hätte Sie einen einzigen Anruf bei der TU gekostet! Aber man war nicht bereit, diesem Ansinnen auch nur irgendwie näherzutreten, obwohl das absolut kostenfrei gewesen wäre. Man hat also null Interesse daran, mit Experten darüber zu sprechen und zu diskutieren, man hat null Interesse daran, das hier im Hohen Haus


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politisch zu diskutieren, und man hat null Interesse daran, mit überschaubaren Mitteln etwas für die Verkehrssicherheit in Österreich zu tun.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, jedes potenzielle Unfallopfer, das man mit derartigen Maßnahmen verhindern kann, jedes gerettete Opfer rechtfertigt eine Diskussion darüber.

Ich bitte Sie noch einmal eindringlich, über diesen Antrag, der wirklich nichts kosten würde, nachzudenken. (Beifall bei der FPÖ.)

20.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.

 


20.26.42

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminis­ter! Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag des Abgeordneten Christian Hafenecker betreffend Einführung einer gelben Mittellinie möchte ich in aller Kürze Folgendes festhalten: Da alle unsere Nachbarstaaten die Bodenmarkierungsfarbe weiß verwen­den, wurde auch bei uns in Österreich, wie bereits angeführt, in der 19. StVO-Novelle auf Weiß umgestellt. Damit wurde einerseits einer internationalen Verpflichtung ent­sprochen; andererseits wurde auch der Unterschied gegenüber dem Ausland besei­tigt – und das mit Sicherheit auch im Zusammenhang mit und im Sinne der Verkehrs­sicherheit, was zu begrüßen ist. Die Durchführung einer Studie im Sinne des Antrages betrachten wir als nicht zielführend.

Etwas genauer möchte ich in meiner kurzen Redezeit jetzt noch auf den zweiten Antrag eingehen, den Antrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Benützung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge. Der beantragte Gesetzesänderungstext zielt darauf ab, einspurigen Fahrzeugen auf Busspuren grundsätzlich das Befahren zu erlauben.

Im Moment ist die Situation so, dass es der zuständigen Behörde freigestellt ist, ob sie es gestatten will oder nicht. In jedem Fall wird jetzt aus Sicht der Verkehrssicherheit geprüft, ob eine Busspur freizugeben ist. (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Bedacht genommen wird natürlich auch auf den Zweck der Busspur. Der Zweck der Busspur liegt ganz klar in der Beschleunigung und in der Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs. Wenn es also die verkehrsmäßige Gegebenheit erlaubt, dann kann die zu­ständige Behörde auch jetzt bereits das Befahren der Busspur freigeben. – Wenn die Rahmenbedingungen es nicht zulassen, dann bleibt die Busspur für die Busse reser­viert.

Aus verkehrspolitischer Sicht möchte ich noch anmerken, dass der Vorschlag, sprich die Benützung durch einspurige Kraftfahrzeuge, nicht nur verkennt, dass Busspuren nicht generell zur Beschleunigung des Verkehrs dienen, sondern seine Umsetzung würde auch die angesprochene Prüfung der Verkehrssicherheit und die Erforderlichkeit im Einzelfall ausschließen. Weiters möchte ich anmerken, dass eine generelle Erlaub­nis, mit Motorrädern auf der Busspur zu fahren, zu größeren Verkehrsproblemen führen würde.

Abschließend möchte ich noch Folgendes zu bedenken geben: Je mehr Fahrzeuge auf der Busspur unterwegs sind, desto negativer wird der Effekt, nämlich die Beschleuni­gung des öffentlichen Verkehrs.

Wir sind für die Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.29



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 262

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


20.30.10

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist schon interessant, mit welchen Argumenten hier versucht wird, einen sehr vernünftigen Antrag abzulehnen beziehungsweise madig zu reden.

Ich muss gerade lachen, weil der Kollege vor mir hier erklärt hat, warum die Busspur für Motorradfahrer nicht zu benützen sein sollte und was es da alles für Möglichkeiten gibt. Er hat in dem Fall seinem Parteikollegen von der SPÖ Wien widersprochen, dem SPÖ-Gemeinderat und Präsidenten der Red Biker Wien, Gerhard Spitzer, denn dieser schreibt am 20. April: „SP-Spitzer: Freie Fahrt“ für Motorräder auf Wiens Busspuren.

Das ist aber interessant – Sie sagen mir gerade das Gegenteil! Es ist aber auch inter­essant, wie er es begründet:

„Wien gab seit dem Jahr 2005 bereits auf insgesamt 18 Straßenzügen die Benutzung der Busspuren durch Motorzweiräder mit positivem Ergebnis frei.“

Es geht ihm um den Umweltgedanken, es geht um mehr Sicherheit und, und, und. Lesen Sie einmal den Pressedienst von Ihrem Kollegen, dann werden Sie dem Antrag zustimmen! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist von Grund auf vernünftig. Ich habe hier in einer Rede vor einigen Stunden von Rechtssicherheit gesprochen. Meine Damen und Herren, wenn wir Verkehrsrichtlinien haben, dann sollten diese auch in ganz Österreich gleich sein! In Wien darf ich also die Busspur benutzen; in Vorarlberg darf ich das nicht mit dem Motorrad, ich darf es nur mit dem Moped und mit dem Fahrrad. Das Fahrrad hält übrigens auf – ich fahre ab und zu selbst mit dem Bus mit: Wenn Sie von Hörbranz nach Bregenz fahren, gibt es zwischen Lochau und Bregenz eine Busspur, da sind dann die Radler unterwegs, und der Bus kriecht langsamer als der normale Verkehr, weil er nicht vorbeikommt.

Beim Motorrad besteht diese Gefahr nicht! Sie brauchen also keine Angst zu haben, dass es den Busverkehr behindert. Das tut der Radler, aber nicht der Motorradfahrer. Sie können daher mit gutem Gewissen zustimmen, das kann ich Ihnen versichern. Kommen Sie also herunter, werden Sie vernünftig! Es gibt wirklich kein Argument, das das unterbindet.

Ich möchte einfach, dass mehr Rechtssicherheit da ist. Es nützt mir nichts, wenn ich das als Motorradfahrer in Wien darf, und in Vorarlberg oder in Tirol oder was weiß ich, wo, darf ich es nicht. Ich weiß schon, dass es im Moment so geregelt ist, dass das die Straßenhalter selber regeln können. Nur: Das tut dort keiner, und das Problem ist: Wenn es nicht bundesweit gleich geändert wird, dann haben wir dieses Kauderwelsch und dieses Durcheinander. Das will ich nicht haben, denn ich will Rechtssicherheit, meine Damen und Herren! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich noch kurz zum Kollegen Hafenecker kommen, der einen sehr vernünftigen Antrag eingebracht hat. Wir hatten früher die gelben Linien, damit hatten wir meiner Ansicht nach mehr Verkehrssicherheit. Wir sind in Österreich in einer alpinen Lage, wir haben oft Nebel, wir haben oft Schnee, und dann sieht man die Leitlinien wirklich nicht mehr. Ich bin viel mit dem Auto unterwegs, ich bin im Zivilberuf Polizeibeamter und habe viele, viele Dienste Tag und Nacht. Da bin ich mit dem Polizeiauto unterwegs gewesen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich weiß, wie das funktioniert, und es ist wirklich so.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 263

Wir haben eine EU-Richtlinie übernommen hinsichtlich der weißen Verkehrsleitlinien, die zum Beispiel in Spanien wahrscheinlich kein Problem sind, wo kein Schnee liegt. Aber in Österreich haben wir da sehr wohl ein Problem. Ich glaube, dass das von der Sicherheit her schon vernünftig ist. Fahren Sie einmal im Nebel! Weil Sie den weißen Strich oft nicht sehen vor lauter Nebel, hat man jetzt noch weiße Bilder – ich weiß nicht, wie man genau dazu sagt –, weiße Zeichen am Rand hingemalt, damit man die Fahrbahn erkennen kann, weil man den schmalen Streifen nicht sieht.

Das ist also ein von Grund auf vernünftiger Antrag. Dem muss man die Zustimmung geben, denn sonst muss ich mich fragen, was wir hier herinnen noch beschließen sollen. Wenn es vernünftige Ideen gibt, sollte man ihnen zustimmen, auch wenn sie von der Opposition kommen. Da muss die Regierung auch einmal über ihren Schatten springen; ich glaube, das wäre vernünftig. Packen Sie sich am Schlawittel, nehmen Sie sich ein Herz – und stimmen Sie diesen beiden Anträgen zu! Der Bürger und der Wähler draußen wird es Ihnen danken. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

20.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte. (Abg. Darmann: Er ist für schwarze Linien auf der Straße! – Weitere Zwischenrufe.)

 


20.34.17

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Freunde von der FPÖ, es ist schon eine eigenartige Rolle, die hier eingenommen wird, Herr Kollege Hafenecker, eine Rolle nach rückwärts, hinein in die neunziger Jahre, mit der gelben Trennlinie. (Abg. Hagen: ... gescheiter geworden! – Weitere Zwischenrufe.) Ich würde mir wünschen – und das, obwohl in Ihrem Antrag sogar steht, dass es keine Unterlagen gibt für dieses Verlangen. (Abg. Hafenecker: Deswegen wollen wir ja welche, Kollege Rädler!) Sie wissen aber schon, dass in den umliegenden Ländern – und Österreich ist ein Tourismusland – diese Regelung der gelben Trennlinien nicht gilt.

Ich würde mich freuen, wenn die FPÖ ansonsten auch so den Blick nach rückwärts richten würde (Abg. Hafenecker: Machen Sie die griechische Finanzpolitik auch noch, und die italienische?) und keine Trennlinie einziehen würde, zum Beispiel bei der Hypo-Debatte immer dann, wenn es um Jörg Haider geht. Tagtäglich bricht etwas auf, und hier gibt es eine Trennlinie von der FPÖ: Damit beschäftigen wir uns nicht, wir schauen nur nach vorne. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir schauen, wer die Hypo verstaatlicht hat, und alles, was mit Seegrundstücken und so etwas tun hat, darf man ja überhaupt nicht mehr erwähnen.

Ich habe nur eine Minute Zeit, lieber Herr Kollege Hafenecker. Rolle nach rückwärts wäre auch in der politischen Vergangenheitsbewältigung der FPÖ, des BZÖ, oder wie immer ihr geheißen habt, angebracht! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Darmann: Wer hat den Untersuchungsausschuss verhindert?)

20.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


20.35.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Bundesminister! Herr Präsi­dent! Kollege Rädler hat es ja doch noch geschafft, ein bisschen Schwung in diese etwas zähe Verkehrsdebatte zu bringen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich tue mir jetzt wirklich im Nachgang leid, diesen Schwung von der Hypo-Debatte mit zu den Farben der Linien zu bringen, mit dem Tourismus, ja, wenn wir überall die weißen haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 264

Beim ruhenden Verkehr, Kollege Rädler, wie schaut es beim ruhenden Verkehr aus? Ist da auch alles normiert und gleich? – Ich glaube nicht. Also wenn man schon sagt, alles muss gleich sein, dann machen wir doch auch den ruhenden Verkehr gleich! Dann hat die arme Seele Ruhe. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ist ja nicht so, okay, darum können wir auch ruhig über dieses Thema nachdenken. Aber es ist ja nur ein Thema. (Abg. Darmann: Die ÖVP kennt sich nur mit Schwarzfärben aus!)

Das Zweite, warum ich mich auch zu Wort gemeldet habe, ist das Thema des Antrages des Kollegen Hagen. In Österreich haben wir zwar Grundsätze – aber wir sind eben in Österreich, wir wollen uns dann nicht immer daran halten. Wir wollen möglichst einfach und vereinheitlicht den öffentlichen Verkehr günstig und schneller machen. Wir haben dann die Begegnungszonen, wir haben Mischzonen, wir haben die Spuren für Busse, wo dann beispielsweise auch Taxis fahren können. In manchen Gegenden, oder in Wien ist es so, in manchen Straßenzügen dürfen die Zweiräder wieder dabei sein oder nicht. Es ist also eine höchst heterogene Zone, die es – das kann man wirklich mit Fug und Recht sagen – wert wäre, da vereinheitlichend einzugreifen.

Jetzt ist mir ganz klar, dass der Herr Bundesminister eine Riesen-Agenda hat. Dieser Punkt wird nicht gleich der sein, den er noch vor dem Sommer unbedingt erledigen will. Auch wenn es nach dem Sommer ist – Herr Bundesminister, dieser Punkt würde eine kleine Vereinheitlichung betreffen, denn wir wollen es nicht so haben, wie es in Wien ist: dass sich die Taxifahrer aufregen, denn wenn sie einen Zweiradler überholen, dann müssen sie auf die andere Spur, von 50 auf 30 km/h, dann überholen sie mit 30 km/h und fahren zurück auf die Spur, dann dürfen sie wieder 50 km/h fahren.

Das alles ist Kauderwelsch. Warum immer das so ist – aufgrund der verschiedenen Ver­kehrs-Landes-/Stadträte –, möchte ich gar nicht im Detail eruieren, auch da sind wir in Österreich sehr bunt aufgestellt. Kollege Willi schaut jetzt schon wieder ein bisschen strenger. Aber gut, Herr Bundesminister, vielleicht gelingt es Ihnen in der nächsten Zeit doch noch, einigend in dieses Thema einzugreifen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte. (Abg. Matznetter: Bei unter 30 packt das Motorrad ...!)

 


20.38.28

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Kollege Hafenecker, um es kurz zu machen: Die Farbe der Linien ist weniger wichtig, als dass sie frisch sind, weil man frisch gezogene Linien besser sieht. Das ist besser für die Verkehrssicherheit. Ich fühle mich da immer wohler. (Abg. Hafenecker: Ich wollte eh keine blauen haben!)

Das mit der Kernfahrbahn, wo es keine Mittellinie gibt, war ein kleiner Ausflug in die Kommunalpolitik. Ich merke einfach, in den Kommunen sind Kernfahrbahnen ein wunderbares Mittel, das ich propagiere.

Jetzt zum Kollegen Hagen: Ich verstehe deinen Antrag, aber er ist sehr egoistisch. Du bist ein Motorradfahrer, und was wollen die? – Die wollen, wenn es auf die Kreuzung zugeht und dort rot ist, vorfahren können; das verstehe ich. Dass sie jetzt die Busspur nutzen, um vorfahren zu können, gibt ihnen die Möglichkeit, einen tollen Kavalierstart hinzulegen und die Ersten sein zu dürfen, die wegfahren.

Das ist der eigentliche Hintergrund, und aus der Sicht eines Motorradfahrers verstehe ich das. Aus verkehrspolitischer Sicht finde ich es nicht gut, und wenn ich mir den Lärm anhöre, den die mit Kavalierstart startenden Motorräder hinlegen und produzieren, ist es nicht sehr gut für die Anrainer.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 265

Daher: Ein ziemlich Motorrad-egoistisches Anliegen, das ich aus individueller Sicht nachvollziehe – verkehrspolitisch ist es aber abzulehnen! Daher werden wir Grüne nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

20.39

20.40.11

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 558 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 559 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

20.40.4622. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2014/9 (III-81/517 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes, Reihe Bund 2013/8 (III-21/518 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2012/5 (III-9/544 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 bis 24 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.

 


20.41.24

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Prä­sident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Es ist natürlich wie immer ein hochinteressanter, spannender Bericht vom Rechnungshof. Wir bedanken uns recht herzlich für die ausgezeichneten Berichte. Ich darf nahtlos an die Debatte im Ausschuss anschließen, die wir diesbe­züglich mit dem Herrn Sozialminister, der heute leider nicht da ist, geführt haben. Das wäre eine spannende Debatte.

Unterm Strich ist die Position der Freiheitlichen Partei klar und bekannt. Die Mindest­sicherung ist für all jene, die unverschuldet in Notlage kommen, sicherlich notwendig


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 266

und vernünftig. Für all jene, die sich die Leistungen aus der Mindestsicherung, aus unserem Wirtschaftssystem erschleichen, ohne jemals Beiträge zu leisten, die einwan­dern, ist die Finanzierung aber irgendwann einmal ausgereizt und nicht mehr machbar. Diesbezüglich hat der Rechnungshof festgestellt, dass die Kosten für die Mindestsiche­rung explodieren – im Zeitraum 2009 bis 2012 alleine in Tirol von 25,94 Millionen € auf 36,04 Millionen € und in Vorarlberg von 18,29 Millionen € auf 21,44 Millionen €, wobei die Finanzierung dieser Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Tirol zu 65 Prozent vom Land und zu 35 Prozent von den Gemeinden erfolgt. In diesem Bericht wurde der Vergleich zwischen Tirol und Vorarlberg hergestellt.

Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser, da sind wir dann auch bei einem Prob­lem, das wir angesprochen haben, nämlich dass die Gemeinden vielfach diese Belas­tungen nicht mehr tragen können. Sie sind auch überhaupt nicht in diesen Ent­scheidungsprozess involviert. Selbstverständlich wird dann immer wieder gesagt, der Gemeindeverband und der Städtebund verhandeln mit – wie auch immer –, es ist klar, dass damit irgendwie eine Legitimation hergestellt wird. Die einfache Gemeinde bekommt aber diese Beiträge einfach vom Land vorgeschrieben. Diese Beiträge sind zu bezahlen; sie werden von den Abgabenertragsanteilen einfach abgezogen, einbe­halten und steigen Jahr für Jahr.

Deswegen sagen wir, das ist unterm Strich so nicht mehr leistbar, und ich darf hier eine Initiative unserer Partei einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die bundeseinheitliche Mindestsicherung, derzeit geregelt in Art. 10 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland der Zuwanderer aus dem EU-/EWR-Raum bzw. aus Drittstaaten angepasst wird. Um auf die dynamische Entwicklung auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat zu reagieren, sollte weiters die Möglichkeit zeitlicher Befristungen bzw. Übergangsbestimmungen für einzelne Herkunftsländer geschaffen werden.“

*****

Geschätzte Damen und Herren, ich weiß, dass diese Position von uns hier im Hohen Haus keine Mehrheit finden wird, darf aber schon daran erinnern, dass es beim Geld hinten und vorne knapp geworden ist. Ich erinnere an die heutige Schuldebatte. Wir sagen, für die Bildung brauchen wir Geld. Wir brauchen also Geld an allen Ecken und Enden. Es wurde heute seitens der Frau Minister Heinisch-Hosek festgestellt, dass alleine im Jahr 2015 345 Millionen € im Bildungsbudget fehlen, dass hier ein Abgang produziert wird. Auf der anderen Seite geben wir Geld aus, was wir uns nicht leisten können, weil die Einwanderung in unser Sozialsystem einfach zuhauf erfolgt, ohne dass Beiträge in dieses Sozialsystem einfließen.

Wenn wir Sozialleistungen, bildungspolitische Leistungen und Standards sowie arbeits­politische Maßnahmen setzen wollen, werden wir schauen müssen, dass der Miss-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 267

brauch gerade in diesem System der Mindestsicherung ausgeschaltet wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Hauser, Zanger und weiterer Abgeordneterbetreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 22. Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/9 (III-81/517 d.B.): in der 68. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 22. April 2015

Nach Artikel 4 Bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Artikel 15a B-VG der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die bundesweite Bedarfs­orientierte Mindestsicherung ist der anspruchsberechtigte Personenkreis folgender­maßen umschrieben:

Artikel 4

Personenkreis

(1) Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind vorbehaltlich des Abs. 3 für alle Personen für die Dauer ihres gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland vorzusehen, die nicht in der Lage sind, die in Art. 3 genannten Bedarfsbereiche zu decken.

(2) Volljährigen Personen stehen ein eigenes Antragsrecht und eine Parteistellung im Verfahren zu. Diese Rechte dürfen nicht eingeschränkt werden, es sei denn, die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden nur als Annex zu einer sozialversicherungs- oder versorgungsrechtlichen Leistung erbracht, die einer anderen Person gebührt. Personen nach Abs. 1 dürfen dennoch Leistungen der Bedarfs­orientierten Mindestsicherung auch im Namen der mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden, ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten oder mit ihnen in Lebensgemein­schaft lebenden Personen geltend machen.

(3) Rechtsansprüche auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind für alle Personen vorzusehen, die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind. Dazu gehören jedenfalls

1. österreichische Staatsangehörige einschließlich ihrer Familienangehörigen;

2. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte;

3. EU-/EWR-BürgerInnen, Schweizer Staatsangehörige und deren Familienange­hörige, jeweils soweit sie durch den Bezug dieser Leistungen nicht ihr Aufenthaltsrecht verlieren würden;

4. Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt–Familienangehörige“;

5. Personen mit einem Niederlassungsnachweis oder einer unbefristeten Niederlas­sungsbewilligung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 268

(4) Kein dauernder Aufenthalt im Sinne des Abs. 3 liegt insbesondere bei nicht­erwerbstätigen EU-/EWR-BürgerInnen und Schweizer Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen, jeweils in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes, Asylwer­berInnen sowie bei Personen vor, die auf Grund eines Reisevisums oder ohne Sicht­vermerk einreisen (TouristInnen) durften. Die Verpflichtungen aus der Grundver­sorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG (BGBl. I Nr. 80/2004) bleiben unberührt.

Nach Artikel 10 Bundesweiten Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Artikel 15a B-VG der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung sind die Mindeststandards des Leistungsumfangs folgendermaßen umschrieben:

Artikel 10

Mindeststandards

(1) Die Länder gewährleisten nach Maßgabe des Art. 4 dieser Vereinbarung monat­liche Geldleistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes (Art. 3 Abs. 1) und des angemessenen Wohnbedarfes (Art. 3 Abs. 2) als Mindeststandards.

(2) Ausgangswert ist der für alleinstehende AusgleichszulagenbezieherInnen monatlich vorgesehene Betrag abzüglich des davon einzubehaltenden Beitrages zur Kranken­versicherung. Dieser Mindeststandard gilt für Alleinstehende und AlleinerzieherInnen.

(3) Die Mindeststandards für andere Personen betragen folgende Prozentsätze des Ausgangswertes nach Abs. 2:

1. für volljährige Personen, die mit anderen Volljährigen im gemeinsamen Haushalt leben:

a) pro Person 75%;

b) ab der dritten leistungsberechtigten volljährigen Person, wenn diese einer anderen Person im gemeinsamen Haushalt gegenüber unterhaltsberechtigt ist 50%;

2. für minderjährige Personen, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und die mit zumindest einem Volljährigen im gemeinsamen Haushalt leben:

a) für das älteste, zweit- und drittälteste dieser Kinder 18%,

b) ab dem viertältesten Kind 15%.

(4) Die Mindeststandards nach Abs. 2 und 3 sind 12 Mal pro Jahr zu gewährleisten.

(5) Die Mindeststandards nach Abs. 2 bis 4 werden zu Beginn eines jeden Kalender­jahres mit dem gleichen Prozentsatz erhöht wie die Ausgleichszulagenrichtsätze.

(6) Geldleistungen nach Abs. 2 bis 4 können ausnahmsweise bescheidmäßig durch Sachleistungen ersetzt werden, wenn dadurch eine den Zielen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung dienende Deckung des Lebensunterhaltes besser erreicht werden kann.

Durch diese großzügige Regelung für Personen mit nichtösterreichischer Staatsbürger­schaft werden diese und ihre Angehörigen eingeladen, nach Österreich zu kommen, um hier kurz-, mittel- oder langfristig ihren Lebensunterhalt über die Mindestsicherung zu finanzieren. Dies macht Österreich zum einem Land, das für Einwanderungs­be­wegungen in den Sozialstaat äußerst attraktiv macht. Vor allem seit der EU-Ostöffnung für Bulgarien und Rumänien kann es dazu zu zusätzlichen Wanderungsbewegungen kommen.

Gleichzeitig stieg die Zahl jener Bezieher von Mindestsicherung, die gleichzeitig einen Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung erhalten in der Zeitspanne 2010 bis


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 269

2012, wie einer Anfragebeantwortung des BMASK unter GZ: BMASK-10001/0344-I/A/4/2013 zu entnehmen ist, überaus stark an. Dies geht mit einer starken Erhöhung der Arbeitslosigkeit in Österreich, die derzeit rund 460.000 Personen umfasst und die 500.000 Personen-Grenze bald erreichen kann, einher.

Um die ungezügelte Einwanderung in den österreichischen Arbeitsmarkt und das öster­reichische Sozialsystem durch Einwohner aus EU-/EWR-Mitgliedsstaaten sowie Drittstaaten zu verhindern, sollte man bei den Transferleistungen aus der Mindest­sicherung daher bundesweit auf das Herkunftslandprinzip abstellen. Dieses Herkunfts­landprinzip sollte sich an der Höhe der in den jeweiligen Herkunftsländern durch­schnittlichen Lebenshaltungskosten orientieren.

Die folgende Tabelle, in welcher die  Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte in einzelnen Mitgliedstaaten im Jahr 2013 verglichen werden, veranschau­licht sehr deutlich die im Vergleich zu Österreich wesentlich niedrigeren Lebenshal­tungs­kosten etwa in den potentiellen Zuwanderungsländern Bulgarien und Rumänien.

 

EU-28

100

Österreich

107,2

Bulgarien

49,0!

Rumänien

54,00!

Slowakei

69,4

Polen

55,8

Slowenien

83,1

 

Die europäische Sozialpolitik ist kompetenzrechtlich gemäß Art. 4 Abs. 2 Z. b des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine von der Union mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit hinsichtlich der im AEUV genannten Aspekte. Diese finden sich konkret im Titel X Sozialpolitik, Art. 151-161 AEUV.

Maßgeblich ist hier insbesondere Art. 153 AEUV, der die Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedsstaaten darlegt.

Abs. 4 leg.cit. lautet: Die aufgrund dieses Artikels erlassenen Bestimmungen

berühren nicht die anerkannte Befugnis der Mitgliedstaaten, die Grundprinzipien ihres Systems der sozialen Sicherheit festzulegen, und dürfen das finanzielle Gleichgewicht dieser Systeme nicht erheblich beeinträchtigen;

hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu treffen, die mit den Verträgen vereinbar sind.

Über die sozialpolitischen Regelungen im AEUV hinausgehend, kann die Union inter­gouvernemental gemäß Art. 5 Abs. 3 AEUV lediglich Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 270

Aus ökonomischer Sicht ist das Herkunftslandprinzip für den Arbeitsmarkt und Sozial­staat das Äquivalent für das Ursprungslandprinzip für die Gütermärkte in der Euro­päischen Union. Das Herkunftslandprinzip sollte daher das bisher geltende Beschäfti­gungs- bzw. Wohnsitzlandprinzip ablösen. Man vollzieht also auf der Basis der gegenseitigen Anerkennung, dem Fundamentalprinzip für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsaustausch, dieses Herkunftslandprinzip beim Arbeitsmarkt und bei Sozialleistungen nach.

Wenn die Europäische Union das Ursprungslandprinzip für die Gütermärkte vorsieht, dann mündet dies geradezu im Herkunftslandprinzip auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat: Importiere Güter und Dienstleistungen sind auf Basis der Arbeits- und Sozialbedingungen der jeweils exportierenden Länder produziert worden. Die dort hergestellten Waren und Dienstleistungen inkorporieren geradezu die Herkunftslands­bedingungen auf dem Arbeitsmarkt und in der sozialen Versorgung.

Daraus folgt, dass das Herkunftslandprinzip die EU-Rechtskonformität erfüllt.

Das Herkunftslandprinzip kann in zwei Varianten ausgestaltet werden: Das Herkunfts­land gewährt den „Wanderarbeitnehmern“ die einschlägigen Sozialleistungen gemäß dem dort herrschenden Niveau oder das Beschäftigungs- und Aufenthaltsland gewährt die entsprechenden Leistungen gemäß dem Niveau des Herkunftslandes.

Um auf die dynamische Entwicklung auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat zu reagieren, sollte weiters die Möglichkeit zeitlicher Befristungen bzw. Übergangsbestim­mungen für einzelne Herkunftsländer geschaffen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die bundeseinheitliche Mindestsicherung, derzeit geregelt in Art. 10 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland der Zuwanderer aus dem EU-/EWR-Raum bzw. aus Drittstaaten angepasst wird. Um auf die dynamische Entwicklung auf den Arbeitsmärkten und im Sozialstaat zu reagieren, sollte weiters die Möglichkeit zeitlicher Befristungen bzw. Übergangsbestimmungen für einzelne Her­kunfts­länder geschaffen werden.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


20.45.49

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim vorliegenden Prüfbericht zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung hat es sich schwierig gestaltet, vollständige Transparenz zu erlangen. Warum war das so? – Das liegt wohl darin begründet, dass in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Anlaufstellen damit befasst sind und dass auch unterschiedliche Regelungen gelten; somit ist dieses Thema sehr komplex und sehr vielschichtig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 271

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist zwar bundesweit geregelt, aber für den Vollzug sind die Bundesländer verantwortlich. Somit ergeben sich mitunter in der Aus­zahlung unterschiedliche Beträge.

Was ist mir in den überprüften Bundesländern Tirol und Vorarlberg aufgefallen? – In beiden Bundesländern sind die Ausgaben stark gestiegen. Der treibende Faktor war wohl die Steigerung der Wohnkosten. Hierzu erlaube ich mir die Bemerkung, dass es in Zukunft wichtig sein wird, speziell in Ballungsräumen durch Mietanpassungen darauf zu achten, dass Wohnraum auch wirklich leistbar ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Außerdem wurde im Bericht festgestellt, dass die Mehrheit der Bezieher Frauen sind. Ich darf einige aktuelle Zahlen präsentieren. 2013 erhielten 239 000 Leistungsbezieher die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Davon waren 40 Prozent Frauen, 33 Prozent Männer, 27 Prozent Kinder.

Äußerst positiv ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass das AMS, seit es die Bedarfsorientierte Mindestsicherung gibt, bereits 83 000 Beziehern wieder Arbeit vermittelt hat. Das heißt, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist quasi ein Sprungbrett in beziehungsweise zurück in die Arbeitswelt.

Ich vernehme vonseiten speziell der FPÖ immer wieder Kritik, und Herr Kollege – ich hoffe, mich verhört zu haben –, Sie haben erschleichen gesagt. Diese Wortwahl möchte ich in diesem Zusammenhang entschieden zurückweisen. (Ruf bei der FPÖ: Selbstverständlich!)

Zur Information für unsere Zuseherinnen und Zuseher: Der Bezug der Bedarfs­orien­tierten Mindestsicherung ist an klare Regeln gebunden. (Ruf bei der FPÖ: Welche?!) De facto erhalten Bezieher dieser Leistung um 500 € weniger als durchschnittliche Arbeiter. (Ruf bei der FPÖ: 620 €!) Und eines muss ich schon dazusagen, Herr Kollege Hauser: Jemand, der Bedarfsorientierte Mindestsicherung bezieht, kann es sich nicht aussuchen, ob er ein Auto kaufen möchte oder das Geld lieber am Sparbuch liegen lässt. Er hat das Vermögen dazu gar nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Anhaltende Zwi­schenrufe bei der FPÖ.) Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind Personen, die zutiefst auf solidarische Hilfe angewiesen sind. – Es ist so, Herr Kollege.

Der Rechnungshofbericht zeigt auch einige Empfehlungen auf. Unter anderem stellt er dar, dass es sinnvoll ist, eine bundesweite Regelung im Vollzug anzustreben. Das ist auch zu begrüßen.

Er spricht weiters von Standardisierung und Anpassungen. Ein Teil der empfohlenen Verbesserungsvorschläge befindet sich bereits in Umsetzung, und andere werden im Rahmen der laufenden Finanzausgleichsgespräche mit den Bundesländern natürlich berücksichtigt. Diese Gespräche sind im März angelaufen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mein abschließender Appell lautet: Arbeiten wir solidarisch und konstruktiv an einer Verbesserung in der Abwicklung der Bedarfsorien­tierten Mindestsicherung, nämlich zugunsten der Betroffenen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Moser.)

20.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


20.49.52

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Meine Herren Präsidenten! Meine sehr ge­ehr­ten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich nehme Stellung zum Rechnungs­hofbericht, Tagesordnungspunkt 23, Kanalsanierung in Gemeinden in Salzburg, Ober­öster­reich und Kärnten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 272

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Bericht des Rechnungshofes wird angeführt, dass das Salzburger Sanierungskonzept vorbildlich ausgearbeitet ist. Aller­dings müsste es auch fristgerecht umgesetzt und entsprechend finanziert werden.

Man muss aber auch anmerken, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem was die Altstadt in Salzburg betrifft, dass diese Termine während der Festspielzeit in keiner Weise eingehalten werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Rechnungshofpräsident, Sie haben in Ihrem Bericht auch angeführt, dass hier von den Gemeinden Rücklagen gebildet werden sollten. Das ist richtig, aber es ist sehr schwierig für die Gemeinden – wir haben es heute schon gehört –, dass Rücklagen gebildet werden, weil es natürlich eine finanziell angespannte Lage gibt.

Es wäre laut Finanzausgleich sogar eine Überdeckung bis zu 200 Prozent zulässig, was die Rücklagen betrifft, aber das wird keine Gemeinde erreichen. Eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist uns natürlich schon auch wichtig, nämlich dass bei allen Sanierungsmaßnahmen die Gebühren des Kanals für die Bevölkerung nicht erhöht werden dürfen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

20.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


20.51.19

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Bedarfsorientierte Mindest­sicherung, welche sich in drei Teile gliedert – Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Kran­kenhilfe –, ist durchaus ein gesundheits- und sozialpolitischer Fortschritt.

Dieser Bericht zeigt, auch wenn man nur zwei Bundesländer vergleicht, dass es hier große Unterschiede gibt, was die Einstufungen betrifft, und dass die Dinge sehr schwer vergleichbar sind. Fakt ist, dass seit 2000 die Aufwendungen für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung auf das Dreifache gesteigert wurden. Ich glaube, es geht hier durchaus um einen hohen budgetären Aufwand.

Der Rechnungshof hat Tirol und Vorarlberg verglichen und geprüft. Dabei wurde klar, dass hier unterschiedliche Höhen der Auszahlungsbeträge in Bezug auf die Artikel-15a-Vereinbarung bestehen.

In Tirol wurden bis zu 1 250 € mehr bezahlt, in Vorarlberg bis zu 900 €. Der Rech­nungshof stellte auch klar, dass es natürlich das Ziel sein muss, dass hier einheitliche Standards geschaffen werden und dass wir einen funktionierenden Informationsaus­tausch zwischen Bund, Ländern und Gemeinden als Grundvoraussetzung bekommen.

Das derzeitige System muss natürlich rasch verbessert, optimiert und nachjustiert wer­den. Wichtig ist, dass wir hier – das hat der Herr Bundesminister im Ausschuss ge­sagt – natürlich die Länder im Boot haben, aber wir müssen versuchen, über die Bun­desländer hinweg ein möglichst gerechtes System zu entwickeln. Wir brauchen also eine Harmonisierung dieses Systems.

Beim Datenaustausch hat der Rechnungshof Mängel festgestellt. Es war nicht möglich, dass einzelne Bezirkshauptmannschaften die genauen Auskünfte für die Berechnung der Mindestsicherung liefern. Es gibt viele Anlaufstellen. Zudem wurde festgestellt, dass es gerade bei der Anrechnung von Freibeträgen durchaus Unterschiede bei den Ländern Tirol und Vorarlberg gegeben hat.

Insgesamt, glaube ich, zeigt dieser Rechnungshofbericht, dass der Bedarf an Bun­desmitteln steigt und dass die Länder, die für die Vollziehung zuständig sind, die Kosten in einer gewissen Weise auf den Bund abwälzen. Daher glaube ich, dass es


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 273

wichtig ist, dass – gerade was die zusätzlichen Leistungen betrifft – die Länder auf den Bund Rücksicht nehmen.

Aus diesem Rechnungshofbericht ergibt sich ein klarer Auftrag für die Zukunft. Beim nächsten Finanzausgleich muss diese Artikel-15a-Vereinbarung, müssen diese fest­gestellten Dinge miteinberechnet werden. Es muss hier Nachjustierungen geben. Ziel muss es sein, dass wir die Mindestsicherung in der Verwaltung effizienter, schlanker und transparenter gestalten, dass wir auf gesicherten Datengrundlagen arbeiten.

Die Vorrednerin hat es gesagt; wir sollten hier nicht mit Emotionen arbeiten. Es sind immerhin Menschen, die vom Schicksal getroffen oder von Krankheit betroffen sind. Daher ist es, glaube ich, wichtig, dass wir diese Maßnahmen sozialverträglich und gerecht gestalten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

 


20.54.48

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Bericht geht der Rechnungshof auch auf Personalmaßnahmen im österreichischen Bundesheer ein.

Es geht dabei vor allem um das Verhältnis von Truppe zu Grundorganisation und den Ausgleich zwischen diesen beiden Elementen des Heeres. Für den 1. März 2011 werden in diesem Bericht 23 000 Bedienstete insgesamt ausgeworfen, davon 13 000 in der Grundorganisation und nur 9 000 in der Truppe.

Das beinhaltete damals im Jahre 2011 ein Verhältnis von 1,4 zu 1 zuungunsten der Truppe. Im Jahre 2011 gab es auch 1 295 Bedienstete ohne systemisierten Arbeits­platz, was eine ganz besondere Eigenheit dieses Ministeriums darstellt.

Wir konnten im Ausschuss mit dem Herrn Bundesminister darüber reden. Er hat uns dort zugesagt, dass dieses Verhältnis eins zu eins zwischen Grundorganisation und Truppe angestrebt werde und dass es zurzeit keinen Bediensteten mehr ohne syste­misierten Arbeitsplatz im österreichischen Bundesheer gebe.

Wir Freiheitlichen bestehen darauf, dass diese Personalmaßnahmen im Rahmen des Bundesheeres vor allem über den Personal Provider, der extra dafür eingerichtet worden ist, auch hinkünftig mit diesem Ziel einer Straffung der Bedienstetenstruktur im Bundesheer weiterverfolgt werden.

Wir sind auch der Ansicht, dass wir als Opposition verpflichtet sind, darauf zu achten, dass das Bundesministerium alle diese Ziele, die es sich hier gesetzt hat – das ist jetzt immerhin schon vier Jahre her –, auch in Zukunft weiterhin beachtet. Wir werden darauf achten. (Beifall bei der FPÖ.)

20.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


20.57.07

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Rechnungshofpräsident! Ich möchte mich zuerst einmal für Ihren Bericht bedanken. Der kommt nämlich gerade zu einem guten Zeitpunkt. Wir wissen, es beginnen jetzt die Finanzausgleichverhandlungen, und viele Dinge, die wir in diesen Verhandlungen beziehungsweise in dieser Zeit jetzt ernsthaft besprechen sollten, werden im Bericht schon erwähnt – danke dafür!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 274

Der Bericht gibt sehr viel Aufschluss und wird unterschiedlich interpretiert. Wenn ich die Kollegen von der FPÖ höre, dann frage ich mich, ob man wirklich die explodie­renden Kosten immer nur auf dieselbe und einschlägige Art interpretieren muss, nämlich dass Ausländer und Ausländerinnen schuld sind, oder ob man wirklich auf die Ursache schauen will. (Ruf bei der FPÖ: In Tirol sind es 84 Nationen!)

Es geht nämlich nicht darum, dass sich da Leute in einem System quasi bedienen; Es geht nicht um die soziale Hängematte. (Zwischenrufe des Abg. Höbart.) Da geht es um Menschen, die wirklich von Armut gefährdet sind und in einer äußerst schwierigen Lebenssituation von dieser Mindestsicherung abhängig sind.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es da um bestehendes EU-Recht geht. Denken Sie einmal Ihren Gedankengang fertig: Wie geht es Österreichern, die im Ausland leben? Haben die keinen Anspruch auf Mindestsicherung?! – Nach Ihrer Logik offensichtlich nicht. (Ruf bei der FPÖ: Haben Sie in Amerika Anspruch auf Mindest­sicherung?!) Denken Sie das bitte einmal fertig.

Ich möchte jetzt auf eine andere Sache von SPÖ und ÖVP eingehen. Ich glaube, wir sind uns alle einig – das sagt uns auch der Rechnungshof (Abg. Höbart: Einfach öffnen!) –, dass Harmonisierung nicht nur das Ziel war, sondern auch weiterhin oder endlich das Ziel sein muss.

Der Bericht zeigt uns sehr genau und drastisch, dass es eben keine Harmonisierung zwischen den Ländern gibt, dass auf ganz unterschiedliche Weise Anspruch und Zugang zur Mindestsicherung gewährleistet oder nicht gewährleistet werden, dass das teilweise überhaupt nicht nachvollziehbar ist und teilweise willkürlich passiert. Es ist egal, ob man mit FachexpertInnen, Betroffenen oder der Volksanwaltschaft über das Thema spricht; alle werden bestätigen, dass das so in die föderale Sackgasse führt.

Das heißt, es wird wahrscheinlich keinen Sinn machen, die bestehende Artikel-15a-Vereinbarung in irgendeiner Form weiter aufrechtzuerhalten, sondern – auch da be­steht unter Expertinnen und Experten Einigkeit; auch der Volksanwalt würde das unterstützen – es braucht so etwas wie einen Rahmenvertrag, der das regelt, nämlich bundesweit. Der soll die bisherige Praxis verhindern, dass die Länder das so vollzie­hen, wie sie gerade Lust dazu haben, beziehungsweise auf so unterschiedliche Weise, dass nicht nachvollziehbar ist, warum Menschen in einer Situation, in der es ihnen ganz und gar nicht gut geht, in Bregenz anders behandelt werden als in Eisenstadt.

Wir werden auch – es ist, glaube ich, der letzte Tagesordnungspunkt heute – einen Antrag zur Änderung der Verfassung im Hinblick auf einen entsprechenden Rahmen­vertrag einbringen. Ich bitte Sie, uns dabei zu unterstützen. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Bitte.

 


21.00.24

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich widme mich dem Arbeitnehmerschutz. Der Rechnungshof hat auch hier geprüft, und die Prüfung sollte aufzeigen, wie wirksam und effizient der Arbeitnehmerschutz in Österreich ist. Über­prüft wurden die Arbeitsinspektorate und die AUVA. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es Handlungsbedarf beim Arbeitnehmerschutz gibt. „Leistungsunterschiede der Arbeitsinspektorate zeigen die Notwendigkeit einer effizienten Steuerung“ auf, so der Rechnungshof. Der Rechnungshof sieht hier – wie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 275

immer oder wie so oft – Einsparungspotenzial, nämlich durch die Neuorganisation der Arbeitsinspektion zu einem Aufsichtsbezirk je Bundesland. Das würde 500 000 € pro Jahr einbringen, und das ist eine Summe, die man nicht unterschätzen sollte.

Weiters stellte der Rechnungshof – im Zusammenhang mit der AUVA – fest, dass das derzeitige Beitragssystem keinen unmittelbaren Anreiz für Unternehmen liefert, mehr in Arbeitnehmerschutzmaßnahmen zu investieren. Gerade der Bereich der Prävention ist sehr wichtig. Man hört auch immer, wie viel Euro mit Prävention gespart werden wür­den, denn wenn es zu einer Erkrankung kommt, verursacht die Behandlung Kosten.

Prävention – das wissen wir alle – ist deutlich billiger als die Reparatur. Da gilt es geeignete Maßnahmen zu setzen und Strategien zu entwickeln, um dem auch entge­gensteuern zu können. Da die psychischen Erkrankungen zunehmen, bräuchte man auch eine offizielle Burnout-Studie – die ich schon einige Male beantragt habe, die aber leider bis dato nicht erfolgt ist –, damit man Datenmaterial zur Verfügung hat, auf dessen Grundlage man weiterarbeiten kann.

Ende des letzten Jahres präsentierte die Statistik Austria Erhebungen zu Arbeits­unfäl­len und arbeitsbezogenen Gesundheitsproblemen, und das Ergebnis war alarmierend. Ich möchte kurz zitieren:

Acht von zehn Beschäftigten sind am Arbeitsplatz Gesundheitsgefährdungen ausge­setzt, mehr als ein Drittel klagt über psychische Belastung durch Zeitdruck und Über­beanspruchung. – Zitatende.

Da setzt dann der Teufelskreis ein: Arbeitnehmer werden depressiv, bekommen ein Burnout. Man weiß, dass das enorme Kosten verursacht, Krankenstände, Probleme in der Familie. Der Schaden für die Volkswirtschaft und für den Staat ist sehr hoch.

Ich möchte hier auch anmerken, dass das Institut für Wirtschaftsforschung 2009 die gesamtwirtschaftlichen Kosten ausgerechnet hat, die durch psychische Belastungen und die Krankenstände entstehen, und es ist dabei auf eine Summe von 3,3 Milliar­den € gekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist wieder ein Grund mehr dafür, in die Prävention zu investieren, denn dann erspart man sich die Repa­ratur. (Beifall beim Team Stronach.)

Der Arbeitnehmerschutz ist theoretisch gut, praktisch lässt die Effizienz aber zu wün­schen übrig. Ich habe schon einige Beispiele erwähnt, und es gibt natürlich auch Prob­leme für die Arbeitnehmer. Ich möchte das anhand eines Beispiels eines steirischen Betriebs klarmachen, nämlich des Stahlproduzenten Breitenfeld AG aus dem steiri­schen Mürztal. Das ist ein Produktionsunternehmen mit knapp 300 Mitarbeitern, und allein im Bereich Arbeitnehmerschutz muss dieser Betrieb rund 15 Gesetze und Verordnungen beachten, Präventions- und Sicherheitsfachkräfte beziehungsweise Sicherheits-Vertrauenspersonen ausbilden und anstellen. Das ist ein enormer bürokratischer Aufwand, ein enormer Papierkram, und das ist für diesen Betrieb nicht gut. Auch der Vorstand, Herr Schneider, hat in einem Interview angemerkt, er sehe das „Kernproblem darin, dass die österreichischen Ministerien sich bemüßigt fühlen, über die ohnehin schon überzogenen Vorgaben der EU hinauszugehen“.

Das ist ein Beispiel, das für viele herangezogen werden kann, dass keine überbor­denden Kontrollen, keine überbordenden Vorschriften gemacht werden sollen, dass die Unternehmer nicht mit Bürokratie behindert und mit Papierkram zugedeckt werden sollen, sondern dass das vereinfacht wird. Einerseits ist die Prävention wichtig und andererseits der Bürokratie-Abbau, dass die Unternehmen wirklich arbeiten können, die Mitarbeiter auch gut bezahlen können, dass es den Mitarbeitern auch gut geht. Das ist ein Punkt, über den wir wahrscheinlich noch sehr oft werden reden müssen und bei dem wirklich noch viel Arbeit vor uns liegt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 276

Dem Rechnungshof danke ich sehr herzlich für diesen sehr ausführlichen und guten Bericht, und ich hoffe, dass wir diese Grundlage auch zum Anlass nehmen und hier wirklich etwas verändern und gemeinsam daran arbeiten, dass es in diesem Bereich besser wird. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

21.05


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


21.05.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Sicherheitshalber sind bei den Rechnungshofberichten – weil sie immer so spät kommen – keine oder kaum mehr Zuschauer da, damit die Missetaten der Regierung vor möglichst wenig Publikum diskutiert werden.

Zum Thema Mindestsicherung: Kollegin Schwentner hat zu Recht festgehalten, dass das Ziel der Harmonisierung nicht erreicht worden ist und dass die Länder in ihren Leistungen weit auseinanderliegen. Das liegt unter anderem daran, dass sie für ihr Handeln finanziell nicht verantwortlich sind, und es wird eine große Aufgabe für den Herrn Finanzminister sein – der das jetzt leider nicht hören kann –, im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen die Länder an die Kandare zu nehmen und dafür zu sorgen, dass sie mit dem Geld sorgsamer umgehen.

Ein Aspekt, der unseres Erachtens stärker berücksichtigt gehört, ist die Wechselwir­kung zwischen Mindestsicherungspolitik und Arbeitsmarktpolitik. Dazu hält der Rech­nungshof in seinem Bericht fest, dass Freibeträge grundsätzlich als geeignete Moti­vation für einen Wiedereinstieg eines Mindestsicherungsbeziehers in das Berufsleben zu erachten sind, nur sind diese Freibeträge derzeit viel zu klein. Es macht für den Mindestsicherungsbezieher, der einen Zuverdienst ins Verdienen bringt, keinen Unter­schied, ob er 400 oder 600 € dazuverdient, weil die Zuverdienstgrenze so klein ist. Da ist genau das, was Kollegin Greiner behauptet hat, nicht der Fall, nämlich, dass die Mindestsicherung einen Anreiz zum Eintritt ins Berufsleben bietet. Denn wenn man – je nach Familienkonstellation – mehr als 2 000 € netto Mindestsicherung beziehen kann, dann frage ich Sie: Wo verdienen normalsterbliche Menschen 2 000 € netto? So jemand steigt nie mehr ins Berufsleben ein, den haben Sie mit Ihrem System in die Beihilfenfalle hineingetrieben, in der so jemand ein Leben lang zu verbleiben droht. (Abg. Königsberger-Ludwig: Kann man einfach sagen, dass die Freibeträge zu niedrig sind!)

Die Freibeträge sind zu niedrig. Es muss so gestaltet sein, dass das einschleift und dass sich ein Mehrverdienst immer lohnt, dass sich Leistung immer lohnt. Jeder Hun­derter, den man zusätzlich ins Verdienen bringt, muss sich auszahlen.

Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen muss die Bundesregierung hier aktiv werden und die Länder in die Verantwortung nehmen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Erwerbs­tätig­keitsanreize in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/9 (III-81/517 d.B.) – TOP 22


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 277

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den kommenden Finanzausgleichsver-handlungen dafür Sorge zu tragen, dass die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindest­sicherung geändert wird, sodass durch den Einsatz der Arbeitskraft und entsprechende Folgen für die Höhe der Mindestsicherung gemäß Artikel 14 Abs. 5 dieser Verein­barung dahin gehend geändert wird, dass ab dem Überschreiten des Freibetrages die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nicht im Ausmaß des über dem Freibetrag lie­genden Erwerbseinkommens gekürzt wird, sondern in einem geringeren Verhältnis.“

*****

(Beifall bei den NEOS.)

21.08


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Erwerbs­tätigkeitsanreize in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/9 (III-81/517 d.B.) – TOP 22

Der Rechnungshofbericht des Bundesrechnungshofes (2014/9) über die Bedarfs­orien­tierte Mindestsicherung, mit besonderem Augenmerk auf die Umsetzung dieser in Vorarlberg und Tirol, zeigte einige Verbesserungsmöglichkeiten auf.

Von den Zielen, die mit Hilfe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung verfolgt werden, muss eines im Vordergrund stehen: Menschen, die aufgrund individueller Lebens­situationen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Anspruch nehmen, werden unterstützt, um am Arbeitsmarkt partizipieren und wieder selbstständig für sich sorgen zu können.

Die Anreize für eine aktive Arbeit an der (Re-)Integration der Leistungsbezieher_innen in den Arbeitsmarkt aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung heraus sind gegenwärtig allerdings eingeschränkt.

Der Rechnungshof stellte in seiner Prüfung fest, dass die vorgesehene Harmonisierung der Höhe der Mindestsicherung nicht vollzogen wurde und länderweise unterschiedlich hohe Beträge ausbezahlt werden. Beispielsweise beträgt die Mindestsicherung einer alleinstehenden Person ohne Einkommen in Vorarlberg 1.063,50 €, in Tirol 1.120,03 €. Betrachtet man die Höhe der Mindestsicherung für ein Paar ohne Einkommen und fünf minderjährigen Kindern beträgt diese in Vorarlberg 2.319,59 €, in Tirol sogar 2.671,74 €. Die Einkommenssituation zeigt, dass die (Netto-)Mindestgehälter in bestimmten Branchen für eine Vollzeitanstellung teilweise weit unter diesen Werten liegen. Ein Anreiz erwerbstätig zu werden, auch wenn es nur gilt eine Teilzeitanstellung anzu­nehmen, besteht daher nicht. Hohe Steuer- und Sozialversicherungsabgaben auf Erwerbseinkommen verschärfen diese Problematik zusätzlich.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 278

Es fehlen deshalb wesentliche Anreize eine Erwerbstätigkeit anzunehmen. Niedrige Freibeträge erlauben es zumindest, ohne jegliche Leistungskürzung bis zum – länder­weise unterschiedlichen – Betrag dazu zu verdienen. Nach Überschreiten dieser Einkommensgrenze wird die Mindestsicherung aber im Ausmaß des Zuverdienstes gekürzt: Ob ein/e Mindestsicherungbezieher_in z.B. 400,00 € oder 600,00 € selbst verdient, wirkt sich auf sein/ihr verfügbares Einkommen nicht aus. Noch deutlicher wird dies bei höheren Mindestsicherungsbeträgen, die z.B. wegen umfangreicher Unter­halts­pflichten gewährt werden. Hier reichen oft Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse nicht aus, um auf das Niveau der Mindestsicherung für eine vierköpfige Familie zu kommen. Die Mindestsicherungsbezieher_innen werden also vom System in der Beihilfenfalle gehalten.

Die Motivation selbst eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, könnte hier noch wesentlich verstärkt werden, etwa durch dynamischere Einschleifregelungen zwischen dem Bezug der Bedarfsorientieren Mindestsicherung und einer Erwerbstätigkeit. Um eine solche Motivation zu erzielen, darf sich der Mindestsicherungsbezug nicht in einem direkten 1:1-Verhältnis zum Einkommen verringern. Vielmehr muss ein Erwerbseinkommen stattdessen dazu führen, dass die Mindestsicherung nur in einem geringeren Umfang gekürzt wird. Dadurch würde sichergestellt, dass sich ein eigenes Einkommen neben dem Mindestsicherungsbezug immer lohnt.

Eine solche Flexibilisierung bewirkt auch den Effekt, dass Bezieher_innen der Be-darfsorientierten Mindestsicherung auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse oder Teilzeitarbeitsverhältnisse in kleinem Ausmaß annehmen, aus denen sich dann Voll­zeitbeschäftigungsverhältnisse entwickeln können.

Schlussendlich muss es darum gehen, dass die Menschen gefördert werden, selbst­bestimmt und unabhängig im Leben zu stehen und nicht in staatlichen Abhängigkeits­verhältnissen zu verharren, was durch die gegenwärtige Regelung aber geschieht.

Demnächst beginnen die Finanzausgleichsverhandlungen, die auch Verhandlungen über die 15a-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung nötig machen. Hier ist bereits von einigen Akteuren die Notwendigkeit von mehr Erwerbstätigkeits­anreizen aufgezeigt worden. Der Nationalrat hat hierzu noch keine Stellung bezogen, obwohl scheinbar Einigkeit darüber herrscht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den kommenden Finanzausgleichsver-handlungen dafür Sorge zu tragen, dass die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Min-dest­sicherung geändert wird, sodass durch den Einsatz der Arbeitskraft und entspre-chende Folgen für die Höhe der Mindestsicherung gemäß Artikel 14 Abs. 5 dieser Vereinbarung dahin gehend geändert wird, dass ab dem Überschreiten des Freibe-trages die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nicht im Ausmaß des über dem Frei-betrag liegenden Erwerbseinkommens gekürzt wird, sondern in einem geringeren Verhältnis.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 279

21.09.03

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf den Rechnungshofbericht zum The­menbereich Arbeitnehmerschutz für den Berichtszeitraum 2007 bis 2011. Die Über­prüfung für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen erfolgt, wie wir wissen, von den Arbeitsinspektoraten und der AUVA. Sie leisten eine wichtige Arbeit im Bereich der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ich möchte nun einige Fakten aus dem Bericht darlegen:

2009 betrug die bundesweite Kontrollquote der durch die Arbeitsinspektorate über­prüften Arbeitsstätten rund 15 Prozent der vorgemerkten Arbeitsstätten. Jedes Arbeits­inspektorat legte seine Leistungsschwerpunkte individuell fest, die Kontrollquote der Arbeitsstätten schwankte zwischen 6 und 18 Prozent und die der Arbeitnehmer zwischen 18 und 50 Prozent. Das Zentralarbeitsinspektorat hatte leider keine aktuelle Information darüber, wie viel Zeit und damit welche Kosten in die einzelnen Kernleis­tungsbereiche der Arbeitsinspektorate flossen.

Zur Kontrollquote der Arbeitsinspektorate nahm Sozialminister Hundstorfer in einer Sitzung des Rechnungshofausschusses bereits Stellung. Die Quote ist relativ stabil. Das Aufgabenspektrum steigt, und auch der Personalstand der Arbeitsinspektorate hat dem Rechnung getragen, dieser ist nämlich um zirka 6 Prozent angestiegen.

Die Arbeitsinspektoren kontrollieren und beraten ebenfalls. Wir sind uns, denke ich, darüber einig, dass beim heutigen Arbeitsdruck die Kontrolle gesetzlicher Vorschriften besonders wichtig ist. Ich denke dabei zum Beispiel nur an die Bauwirtschaft, bei der Mitarbeiter der Arbeitsinspektorate regelmäßig auf den Baustellen unterwegs sind, um eben die Sicherheit der dort beschäftigten Arbeiter zu kontrollieren.

Für zielgerichtete Kontrollen gibt es auch ein entsprechendes Punktesystem. An einer einheitlichen weiteren Verfeinerung und Verbesserung der Strategie wird gearbeitet, um das Thema Arbeitnehmerschutz entsprechend weiterzuentwickeln.

Abschließend darf ich Ihnen noch einen erfreulichen Aspekt aus dem Bericht mitteilen. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle reduzierte sich von 1998 bis 2008 um zirka 37 Prozent.

Ich hoffe, dass diese Tendenz auch zukünftig in diese Richtung weitergeht, und glaube, dass aufgrund der intensiven Tätigkeit der AUVA und der Arbeitsinspektorate schwere Arbeitsunfälle in größerer Zahl vermieden werden können.

Ich bedanke mich auch sehr herzlich bei den Beamten des Rechnungshofes für die Erstellung des Berichtes. (Beifall bei der SPÖ.)

21.11


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hanger zu Wort. – Bitte.

 


21.12.01

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich beziehe mich ebenfalls auf den Rechnungshofbericht zum Thema Arbeitnehmerschutz, aber möchte einleitend die Ausführungen des Kollegen Loacker zurückweisen. Die Tages­ordnung für die heutige Plenarsitzung wurde einvernehmlich festgelegt. Auch die Wortwahl „Missetaten“ weise ich zurück.

Es geht um ein kritisches Auseinandersetzen mit verschiedenen Themen. Da ist manches berechtigt, manches ist unberechtigt. Aber wenn hier von Missetaten gesprochen wird, dann möchte ich das wirklich zurückweisen. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 280

Zum Thema Arbeitnehmerschutz: Ich möchte das im Spannungsfeld berechtigte Schutzinteresse für Arbeitnehmer versus Bürokratieaufwand – wie es auch schon eine Vorrednerin angesprochen hat – beleuchten. Diese Systeme brauchen leider auch Bürokratie, und ich möchte es in einer Wechselwirkung beurteilen.

Ganz klar ist zum einen, dass es sehr klare Motive für den Arbeitnehmerschutz gibt: Es gibt ein persönliches Interesse des einzelnen Arbeitnehmers, es gibt ein betriebliches Interesse, weil natürlich auch Folgekosten für die Betriebe gespart werden, und es gibt auch ein volkswirtschaftliches Interesse am Arbeitnehmerschutz, weil natürlich auch Gesundheitskosten eingespart werden können.

Umgekehrt ist es natürlich so, dass die Einhaltung der Arbeitnehmerschutz-Bestim­mungen – Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsvertrauenspersonen, Brandschutzbeauf­tragte, die Frage: Was muss wirklich eine Evaluierung beinhalten?, Sicherheitsdaten­blätter für Gefahrengut, und vieles andere mehr – gerade für kleine und mittlere Betriebe manchmal sehr herausfordernd ist. – Das ist die andere Seite der Medaille.

Aber insgesamt möchte ich auf der anderen Seite ganz klar festhalten, dass der Arbeit­nehmerschutz in Österreich ein Erfolgsmodell ist. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass es im Jahr 1998 insgesamt 105 770 gemeldete Arbeitsunfälle gab, im Jahr 2008 66 528. Das ist ein Rückgang von 37 Prozent, und das muss man schon auch in aller Klarheit betonen, dass hier viel gemacht wird, dass hier viel gute Arbeit geleistet wird.

Zu den beiden Hauptakteuren, den Arbeitsinspektoraten und der AUVA: Ich persönlich nehme es so wahr, dass man da sehr stark von einer Bestrafung hin zu einer Beratung gegangen ist, und da wird draußen in den Betrieben auch sehr gute Arbeit geleistet. Auch die Präventivprogramme der AUVA sind sehr erfolgreich. Die Zahlen belegen das ganz eindeutig.

Nichtsdestotrotz sind alle Systeme ständig zu hinterfragen, auch, ob das alles notwen­dig ist, was da an Bürokratie aufgebaut worden ist. Die Bundesregierung hat da einen ersten Schritt gesetzt, indem einzelne Beauftragte abgeschafft wurden. Die Funktionen der Präventivfachkraft und der Sicherheitsvertrauensperson wurden zusammengelegt. Und es muss zum Beispiel bei Betrieben über 100 Mitarbeitern nur mehr eine Arbeits­schutzausschusssitzung geben. – Das ist ein erster Schritt, ein richtiger Schritt in diese Richtung, aber es sind sicher noch weitere notwendig.

Es gilt ganz einfach eine Balance zu halten zwischen berechtigten Schutzinteressen und nur notwendiger Bürokratie, die so gering wie möglich sein muss. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

21.14


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter zu Wort. – Bitte.

 


21.15.00

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beziehe mich auf jenen Teil des Rechnungshof­berich­tes, der sich mit den Personalmaßnahmen im Bundesministerium für Landesverteidi­gung im Zuge der Reorganisation des Bundesheeres befasst.

Das erinnert mich nämlich ein bisschen an die Bildungsdebatte, die wir hier hatten. Auch das Bundesheer wird seit vielen Jahren zu Tode reformiert. Es wird immer mehr verkleinert, und das führt zu einem Verteilungskampf – zu einem Verteilungskampf auf der einen Seite, der unter anderem dazu führt, dass man Kasernen veräußert, was auch in die Kritik kommt. Das wird im nächsten Bericht noch beleuchtet werden.

Auf der anderen Seite ist es so: Der Personalanteil im Bundesheer ist übermäßig groß. Wenn der Personalkostenanteil über 70 Prozent des Budges beträgt, dann spricht dies


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 281

eine eigene Sprache. Wenn – wie heute bereits angesprochen – der Kopf, die Büro­kratie, ein Schwergewicht bildet und die Truppe eigentlich einen Nebenschauplatz bildet, dann ist das eine Entwicklung, die bedenklich stimmt, denn dieses Bundesheer ist dafür da, dass es für den Fall des Falles einsatzfähig ist.

Wenn man sich die Zeitungen durchliest, schaut man, wenn das Bundesheer betroffen ist, lieber auf Nebenschauplätze und fragt sich, wo der Herr Minister mit seinem Auto hingefahren ist. Die wirklichen Probleme, die das Bundesheer hat – von der Motivation über die Ausstattung –, werden viel zu wenig angegangen.

Weil ich Bildungsdebatte gesagt habe: Es gibt ein Buch vom Philosophen Konrad Paul Liessmann mit dem Titel „Geisterstunde. Die Praxis der Unbildung“. Eigentlich könnte unser Bundesheer einen ähnlichen Titel haben: Geisterstunde. Die Praxis der Unver­teidigung.

Churchill hat einmal gesagt: Was nützen uns die besten Schulen, wenn die Barbaren kommen. Ich nehme diese Diskussion zum Anlass, daran zu erinnern, dass wir das Bundesheer materiell auch entsprechend auszustatten haben.

Gerade deshalb, weil wir am Anfang dieser Sitzung unser Erschrecken vor Massen­mord und den Vorkommnissen im Mittelmeer eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht haben, wäre es richtig, daraus auch die richtige Lehre zu ziehen, und zwar das Bundesheer entsprechend zu dotieren. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

21.17


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. –Bitte.

 


21.17.53

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche kurz zum Teilbereich des Berichtes hin­sichtlich der Außenpräsenz der Wiener Polizei beziehungsweise der diesbezüglichen Follow-up-Überprüfung.

Grundsätzlich ist in der Gesamtschau dieser Bericht moderat kritisch, aber in der Kernbetrachtung lässt sich auch sagen, dass der in der Regionalstrategie definierte Mindestanteil von 57 Prozent deutlich unter dem in den Exekutivrichtlinien definierten 67 Prozent bei der Außenpräsenz liegt.

Einige Empfehlungen des Rechnungshofes wurden umgesetzt, wie zum Beispiel die verbindliche Zuständigkeit des Landeskriminalamtes bei Anzeigen mit gerichtlich straf­baren Handlungen. Diese Umsetzungen sind natürlich sehr positiv und zweckmäßig, aber das grundlegende Problem ist das fehlende Personal, über das nicht hinweg­getäuscht werden darf.

Schon im ursprünglichen Bericht wurde die Außenpräsenz der Wiener Polizei mit München verglichen, nämlich, dass München mit 25 Außenstellen auskommt und es in Wien 95 gibt. Das System ist aber nicht vergleichbar, denn München arbeitet mit einem inhaltlichen System, so wie es in Wien bis 2004 vor der Reform war. Damals hat eine Amtshandlung sehr kurz gedauert – eine Stunde bei Gewalt in der Familie zum Beispiel –, und dann wurde der Fall zur weiteren Bearbeitung den Verwaltungs­be­amten übergeben. In Wien wird alles aufgenommen, und das kann zwischen zwei bis sechs Stunden dauern.

Außerdem: München hat zusätzlich zu den Polizisten 1 500 Verwaltungsbeamte mehr.

Zu den fehlenden 1 000 Polizisten, die immer gefordert werden, ist zu sagen: Es ist zurzeit so, dass im exekutiven Außendienst die Stellen zu zirka einem Viertel besetzt sind. Bis Jahresende – das ist relativ schwer abschätzbar – kann noch ein Drittel dazu-


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kommen. Seit 2008 werden zwar jährlich 400 Beamte zusätzlich aufgenommen, aber diese bleiben nicht immer im Wiener Bereich, sondern werden anderswo zugeteilt, werden versetzt. Somit kann von diesen 400 Beamten nicht der gesamte fehlende Bedarf aufgefüllt werden. – Das ist ein wichtiger Punkt.

Ich hätte auch noch einiges zu den Außendienststellen zu sagen, aber das jetzt war mir das Allerwichtigste. Ich hoffe, dass wir bei zukünftigen Überprüfungen von einer besseren Personalsituation ausgehen können und daher dann auch die Außenpräsenz besser durchschlägt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


21.21.02

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf den Rechnungshofbericht betreffend Personalmaßnahmen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Rahmen von Reorganisationen. Auf Basis der Ergebnisse der Bundesheerreformkom­mission von 2004, die mit allen zu diesem Zeitpunkt im Parlament vertretenen Parteien politisch akkordiert worden sind, erfolgte durch das Bundesministerium für Landes­verteidigung und Sport umgehend die Umsetzung der Reform ÖBH 2010. Die Reform war darauf ausgerichtet, das ÖBH an den zukünftigen Aufgaben auszurichten. Pri­märes Ziel war nicht die Reduzierung von Personal, vielmehr war es dem BMLVS be­wusst, dass die Transformation in die neuen Strukturen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen würde.

Die Zielstruktur war auf stabile Personalstandsziele und Budgetzahlen ausgerichtet. Ab dem Jahr 2011 wurden diese beiden wesentlichen Faktoren jedoch laufend nach unten verändert. Eine signifikante budgetäre Reduktion erfolgte, wie wir alle wissen, im Jahr 2014. Dadurch wurde es auch notwendig, strukturelle Anpassungen vorzuneh­men.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport ein Konzept für eine aufgaben- und ressourcenorientierte Neuausrichtung des österreichi­schen Bundesheeres vorgelegt. Dieses Konzept inkludierte auch eine Anpassung der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation des Ressorts und hat damit nicht nur budgetäre, sondern auch personelle Effekte. Den konzeptiven Überlegungen lagen in diesem Zusammenhang natürlich auch die konkreten Empfehlungen des Rechnungs­hofes zugrunde, womit wesentliche Kritikpunkte wie etwa die Reduzierung des Be­stands an Kasernen oder Restrukturierung der Militärmusik nunmehr umgesetzt werden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, wurde das Konzept ÖBH 2018 am 23. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres auf Regierungsebene akkordiert. Das Ressort befindet sich nun in der Umsetzungsphase. Laut den Aus­führungen von Minister Klug im Ausschuss wird durch die Einigung sichergestellt, dass die mittel- und langfristig gesteckten Budget- sowie Personalstandsziele realisiert werden können, womit den Anregungen des Rechnungshofes entsprochen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.23

 

21.24.01

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 283

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-81 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist so einstimmig angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunfts­landprinzip bei der Mindestsicherung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwerbstätigkeitsanreize in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Des Weiteren kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-21 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-9 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

21.26.0425. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2013/12 (III-30/545 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 25. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


21.26.32

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf den Rechnungshofbericht betreffend Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Modellversuche Neue Mittelschule. Was sich immer ganz klar abgezeichnet hat und was wir bei der Einführung des Schulversuchs selbst und auch in weiterer Folge immer gesagt haben, weil es dazu die entsprechenden internationalen Vergleiche gibt – wir sind aber nicht gehört worden –, war, dass es auf jeden Fall teurer wird. Es ist auf jeden Fall das teuerste Moment.

Nun hören wir eigentlich fast jeden Sonntag immer, dass es für unser Bildungssystem für unsere Kinder immer und ausreichend jedes Geld der Welt gibt. Es gibt auch immer ausreichend Geld für die Sicherheit, es gibt ausreichend Geld für das Soziale und es gibt ausreichend Geld für die Pensionen. Überall dort, wo es ausreichend Geld gibt,


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macht man dann einen Strich, zählt zusammen – und sagt: Jetzt müssen wir sparen! Das ist an sich die Budgetpolitik, die uns jetzt immer vorgegaukelt wird.

Jetzt hat der Rechnungshof ganz klar aufgezeigt, sogar mit regionalen Unterschieden – im Bundesland Salzburg zum Beispiel oder auch in anderen Ländern –, dass in Öster­reich die Pro-Kopf-Kosten unterschiedlich hoch sind. Letztlich sagt uns der Rech­nungshof dazu in seinen Empfehlungen, die es laufend gibt, auch ein generelles Wort, gerade was Bildungsbudgets betrifft, auch in der Vergangenheit. Der Rechnungshof ist nämlich an der Bildungsreform durchaus interessiert.

Mir kommt vor, dass im Rechnungshof die Frage der Bildungspolitik und wie mit Mitteln für die Bildungspolitik umgegangen wird, sehr genau, sehr effizient und vor allem sehr konstruktiv geprüft wird. Entsprechende Vorschläge gibt es jedenfalls. Es heißt, der Rechnungshof kann aufgrund der Verworrenheit des Kompetenzdschungels in der österreichischen Schulverwaltung zum Teil überhaupt nicht nachvollziehen, kann sogar bei bestem Willen nicht sagen, wie viel verschränkter Unterricht und so weiter bezie­hungsweise verschränkter Lehrereinsatz da und dort wirklich genau ausmachen. Vergaberichtlinien wurden nicht eingehalten.

Eine Lehre daraus ist aber gezogen worden: Jene sechs Stunden, die vorher für Team-Teaching zur Verfügung gestanden sind, werden jetzt vom Unterrichtsressort zur freien Verfügung eingesetzt. Wissen Sie, als was das dann verkauft wird? – Als erster wichtiger Schritt zur Schulautonomie.

Der Rechnungshof hat in seiner aktuellen Stellungnahme im Begutachtungsverfahren gesagt: Auch hier kann man nicht nachvollziehen, welches Geld dann eingesetzt wird. Für welche Werteinheit mit welcher Bezahlung werden dann die Mittel eingesetzt werden? – Keine Planbarkeit! Aktuelles Chaos! 343 Millionen € fehlen nach wie vor aktuell im Budget 2015.

Wenn man schon versuchen möchte, auf das Geld zu schauen, auch im Unterrichts­ressort – man sagt immer so schön, das Geld soll im Klassenzimmer ankommen –, sollte sich vielleicht die Frau Unterrichtsministerin einmal überlegen, warum allein im 4. Quartal 2014 als Spitzenreiter 950 000 € für Inserate ausgegeben worden sind. Meistens wahrscheinlich für Gratiszeitungen, vielleicht brauchen die Schüler sie, wenn sie etwas aus Papiermaschee machen sollen. – Aber vielleicht könnte man das günstiger machen als über den Umweg der Inserate. (Beifall bei der FPÖ.)

21.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


21.30.10

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich kann eigentlich daran anknüpfen, was wir heute aufgrund der Dringlichen Anfrage der NEOS bereits diskutiert haben. Ein wichtiger Teilbereich in dieser Diskussion war auch die Neue Mittelschule. Wir haben ja bereits vor über einem Jahr im Rechnungshofausschuss den Bericht, den wir heute hier im Haus diskutieren können, behandelt, der die Entwicklung der Neuen Mittelschule, wenn man so will, in der Zeit der Projektphase beurteilt hat, kritisch beurteilt hat, wie ich meine, richtig beurteilt hat. Auch die Kritikpunkte stimmen zu 100 Prozent, daran gibt es nichts zu rütteln.

Mir ist in diesem Zusammenhang wichtig, weil ich das einfach für die Zukunft der Bildungspolitik als entscheidenden Schritt sehe, herauszufinden – ich habe versucht, das mit Unterstützung von Beamten des Finanzministeriums zu tun, ich habe mich dann auch an die Länder und an den Rechnungshof gewandt –, wie viel wir in Öster-


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reich für die Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen ausgeben. Sie wissen – wir haben ja heute schon darüber diskutiert –, da gehört die Sonderschule zu einem großen Teil dazu, da gehören die Hauptschule, die Neue Mittelschule, die AHS-Unterstufe dazu. Da ist mir eingefallen, dass, als wir im Unterausschuss des Verfassungsausschusses diskutiert haben, eine Kollegin von der ÖVP den Herrn Rechnungshofpräsidenten gefragt hat – ich glaube, es war eine der ersten Fragen –: Herr Präsident, können Sie uns sagen, wie viele Lehrer, die in keiner Klasse stehen, der Bund bezahlt? Daraufhin hat der Rechnungshofpräsident gesagt, das kann er nicht sagen, weil er die Zahlen von den Ländern nicht bekommt.

Es war mir bisher auch in meiner Funktion als Rechnungshofsprecher nicht möglich, trotz Unterstützung des Rechnungshofes, des Finanzministeriums und einiger Länder, herauszubekommen, wie viel wir für die verschiedenen Schultypen mit ihren ganzen Aufwendungen ausgeben. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich sage Ihnen, wenn wir diese Zahl ermitteln, dann können wir für eine gemeinsame Schule der Zehn- bis Vierzehnjährigen so viel individuelle Förderung lukrieren, die Leute dort fördern und fordern, wo es notwendig ist, wo wir es für notwendig halten, und sehr viele Strukturen abbauen, die uns unsäglich viel Geld kosten.

Ich appelliere da wirklich an den Koalitionspartner, mein Appell geht an Sie: Warum sind Sie nicht bereit, über diesen Schatten zu springen? Wirtschaftskammer, Industriel­lenvereinigung, Bildungswissenschaftler, aktive Lehrer sagen die längste Zeit, wir müssen diesen Schritt setzen, wir können hier Geld einsparen, nicht kurzfristig, son­dern das dauert länger. (Abg. Wöginger: Mit der Neuen Mittelschule sparen wir nichts ein!)

Wir haben heute schon darüber gesprochen, dass sich dieses Bildungsschiff langsam bewegt. Aber wenn wir statt solcher Projekte tatsächlich in eine neue Form der Bildung der Zehn- bis Vierzehnjährigen eintreten, wo wir die Besten der Besten fördern und die Schwachen mitnehmen können, dann haben wir einen wesentlichen Beitrag geleistet. Das wäre wichtig. Statt jetzt über ein gemeinsames Projekt Neue Mittelschule zu jammern, sollten Sie bereit sein, hier neue Wege mit uns zu gehen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Zanger zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


 21.33.35

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! SIVBEG, Klappe, die fünfte oder siebente, so ähnlich, glaube ich, ist es. Bereits im Jahr 2013 haben wir über den Bericht über die Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und EntwicklungsgesmbH – allein der Name der Gesellschaft hat, glaube ich, mehr Wörter, als die Gesellschaft überhaupt Mitarbeiter hat –, über die SIVBEG gesprochen und sind damals schon, glaube ich, ziemlich einhellig zur Meinung gelangt, die SIVBEG wäre aufzulösen und in die BIG überzuführen. Das ist natürlich nicht erfolgt.

Jetzt hat es eine Follow-up-Prüfung gegeben, und man kann durchaus sehen, dass ein paar Rechnungshofempfehlungen umgesetzt worden sind, aber die wichtigsten sind natürlich wieder unterblieben; so beispielsweise die Überprüfung der Zweckmäßigkeit dieser Gesellschaft oder die Überprüfung der Gesellschaft im Hinblick auf Doppel­strukturen. Das ist ebenfalls nicht geschehen.

Interessanterweise beschäftigt diese Gesellschaft eine eigene Pressesprecherin, einen eigenen Prokuristen und zwei Projektmanager. Die Frage ist, wofür man eine Presse­sprecherin braucht. Dafür könnte man eigentlich das Ressort heranziehen. Da muss


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man doch zum Schluss kommen, dass diese Gesellschaft nur ein Auffangbecken für Personal ist, das man sonst nicht brauchen kann, wohin man halt irgendetwas ab­schiebt. Aber das ist ja durchaus im Sinne von Rot und Schwarz. So erhält man halt diese Gesellschaft aufrecht.

Nach all den Kritikpunkten, die der Rechnungshof aufgezeigt hat, nach all dem, was Kollegen anderer Fraktionen erkannt haben, nämlich dass diese Gesellschaft wirklich überflüssig ist, hat sich Herr Minister Klug hinreißen lassen und gesagt, dies sei eine kleine, schlanke, effiziente und hoch qualifizierte Einheit, ein Best-Practice-Modell und eine Erfolgsgeschichte bei der Veräußerung schwer verwertbarer Liegenschaften, also eine wirklich gewaltige Sache. Man muss bei den Klug’schen Best-Practice-Beispielen schon sehr vorsichtig sein.

Wenn man sieht, was sich beim Heer bei der Truppe abspielt, dann, muss ich sagen, ist es mit diesen Best-Practice-Beispielen von Herrn Minister Klug nicht weit her. Es gibt beispielsweise (Zwischenruf des Abg. Lopatka.) – ja, ja, passt schon, Kollege Lopatka (Abg. Lopatka: Na ich sage nur!) – auch keinen Gefechtsdienst mehr, das heißt jetzt Feldsportübungen. Wahrscheinlich tun sie dort statt Sprung, vorwärts, decken, wie es früher der Fall war, jetzt Maipfeiferl schnitzen und Pfeil und Bogen basteln. Das ist nicht das, was ich mir unter einem Bundesheer vorstelle. Aber auch die Gesellschaft SIVBEG ist das nicht, und darum kann man nur zu dem Schluss kommen, dass diese aufzulösen ist.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die Strate­gische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und EntwicklungsgesmbH, die SIVBEG, sofort aufzulösen und die Agenden der BIG zu übertragen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ. – Bravoruf des Abg. Podgorschek.)

21.36


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Kunasek und weiterer Abgeordneter

betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG

eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkt 25. Bericht des Rech­nungshofes, Reihe Bund 2013/12, (III-30/545 d.B): in der 68. Sitzung des National­rates, XXV. GP, am 22. April 2015.


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Massive Kritik äußert der Rechnungshof an der Strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H. (SIVBEG) nun zum zweiten Male nach dem Rechnungshofbericht Bund 2010/06, nun wieder im Rechnungshofbericht Reihe Bund 2013/12.

Wie der Parlamentskorrespondenz entnommen werden kann, bezweifelte Rechnungs­hofpräsident Dr. Josef Moser, im Rechnungshofausschuss am 8. April 2015 die Effizienz der Verwertung, stellte die Zweckmäßigkeit der SIVBEG in Frage und empfahl eine Übernahme der Agenden durch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG).

Auf Grund dieses vernichtenden Rechnungshofberichtes ist die SIVBEG mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Agenden sind von der BIG wahrzunehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die Strate­gische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und EntwicklungsgesmbH, die SIVBEG, sofort aufzulösen und die Agenden der BIG zu übertragen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.

 


21.36.56

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Hohes Haus! Ich werde mich, das wird Sie nicht wundern, zum Thema Modellversuche Neue Mittel­schule äußern. Der Modellversuch ist ja mittlerweile keiner mehr, wir sind in den Regel­betrieb übergegangen.

Für den Rechnungshofbericht bin ich dankbar, wenn er auch, wie ich meine, zu einem Zeitpunkt gekommen ist, zu dem es ein wenig zu früh war. Die NMS gab es ja noch nicht sehr lange, und es wurden auch nur zwei Bundesländer schwerpunktmäßig überprüft. Aber der Bericht ist uns trotzdem eine gute Hilfe, weil er uns zeitnah den Handlungsbedarf aufzeigt. Die Bundesregierung hat mittlerweile auch darauf reagiert, und zwar mit der Bildungsreformkommission. Ich habe das heute bei der Schuldebatte im Rahmen der Dringlichen Anfrage schon ausführen dürfen. Jetzt haben wir die Mög­lichkeit, Dinge weiterzuentwickeln und auch zu verbessern.

Der Bericht an sich ist ja nicht wirklich erfreulich. Die Zielsetzungen wurden nicht erreicht, die Auswirkungen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern haben die Kritik des Rechnungshofes hervorgerufen und auch der finanzielle Mittel­einsatz. Dass es natürlich dann, wenn mehr Geld in ein Schulsystem investiert wird, auch teurer wird, ist nach Adam Riese, wie ich meine, selbstverständlich. Also das kann uns alle miteinander jetzt nicht wirklich wundern.

Was mich aber schon ein bisschen wundert – und das hat jetzt nicht so sehr mit dem Bericht zu tun, sondern mit der Tatsache, dass es offensichtlich darüber keine Auf­zeich­nungen gibt –, ist, dass wir uns nicht mit dem Kernstück der Neuen Mittelschule – der inneren Differenzierung – befassen. Dazu sind den Schulen sieben Möglichkeiten zur Verfügung gegeben: die Individualisierung des Unterrichts, ein differenzierter Unterricht in der Klasse, Begabungs- einschließlich Begabtenförderungen, Maßnah­men der inklusiven Pädagogik und Diversität, Förderungen in temporär gebildeten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 288

Schülergruppen, Förderungen in Förder- oder Leistungskursen und, Punkt 7, Unterricht im Lehrerteam, also Teamteaching.

Ich habe eine Anfrage an die Frau Ministerin gestellt, weil ich wissen wollte, welche dieser sieben vorgegebenen Möglichkeiten, das System NMS umzusetzen, wie oft und in welcher Art und Weise angewendet wurden. Und die Frau Ministerin teilte mir mit – ich zitiere –: Es liegen keine zentralen, keine detaillierten Daten darüber vor.

Jetzt hätte ich dafür sogar Verständnis, dass es solche Daten nicht gibt, weil das für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer ein erheblicher Aufwand wäre, solche Auf­zeichnungen zu führen, da das im Einzelfall oft auch sehr kurzfristige Maßnahmen sein könnten, so stelle ich mir das zumindest vor.

Ich möchte nicht in ein Bashing gegen die NMS und oftmals dann auch gegen jene, die dort unterrichten, eintreten, weil es der Sache nicht guttut, weil es den Lehrern nicht guttut, aber weil es vor allem auch den Schülern nicht guttut und weil wir sehen, dass es uns mittlerweile – unter Anführungszeichen – „gelungen“ ist, mit dem Schlechtreden der NMS dafür zu sorgen, dass nur noch wenige in eine NMS gehen wollen. Das kann es nicht sein, dass dadurch ein guter Schultyp, nämlich die Hauptschule, die weiter­ent­wickelt hätte werden sollen, nicht mehr besucht wird. Wir haben die gemeinsame Aufgabe, da gegenzusteuern.

Wir haben aber auch die Aufgabe, über andere Fragen und Maßnahmen nachzu­denken. Und eine Möglichkeit, festzustellen, ob die Schule die an sie gesteckten Ziele erreicht, könnte sein – ich denke, dass wir in diese Diskussion einsteigen sollten –, dass die Erreichung der Leistungsziele überprüft wird. Das heißt, dass man es den Schulen sehr frei und autonom überlässt, wie sie diese Leistungsziele erreichen, dass aber überprüft wird, ob sie auch tatsächlich erreicht werden. Das würde wahrscheinlich viel Freiheit schaffen. Das würde viele Möglichkeiten schaffen, individuelle Wege an den Schulen zu gehen, und würde unserem gesamten Schulwesen guttun. (Beifall bei der ÖVP.)

21.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.

 


21.41.52

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mayer, ich erinnere mich noch gut daran, wie wir vor einem Jahr im Ausschuss über den Bericht des Rech­nungshofes diskutiert haben und es wirklich zu einem Konflikt zwischen der Frau Unter­richtsminister und dem Herrn Rechnungshofpräsidenten gekommen ist, weil der Herr Rechnungshofpräsident Verbesserungsvorschläge aufgezeigt hat, die bei der Frau Minister überhaupt nicht gut angekommen sind. Das ist mir noch in bester Erinne­rung.

Man muss, Herr Präsident Dr. Moser, wirklich feststellen, dass das Modell der Neuen Mittelschule gescheitert ist. Was war denn das Kernmodell? – Das Kernmodell war, dass in den Hauptfächern Deutsch, Englisch und Mathematik weitere Unterrichts­stun­den zur Verfügung stehen und dass diese Unterrichtsstunden im Team-Teaching auch mit Gymnasiallehrern zu unterrichten sind. Aber das findet nicht statt, das wurde nicht umgesetzt!

Jetzt gibt es – aus der Verzweiflung heraus – Modelle, die so ausschauen, dass man sagt: Wir wollen diese Team-Teaching-Stunden, die nicht zweckgebunden verwendet werden können, den Schulen zur Verfügung stellen. Diesbezüglich liegt zum Beispiel auch ein Entschließungsantrag der NEOS vor, die in diesem Antrag fordern, dass


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 289

diese sechs Stunden für das Co-Teaching zukünftig für die Mittelschulen als Quali­tätsbudget umgewidmet und zur Verfügung gestellt werden.

Grundsätzlich ja, aber da findet schon wieder eine Ungleichbehandlung statt. Wieso bekommen nur die Neuen Mittelschulen zusätzlich ein Qualitätsbudget, aber zum Bei­spiel die Unterstufe der Gymnasien nicht? – Das ist eine Ungleichbehandlung, und des­wegen stimmen wir dieser Initiative nicht zu. Das kann so nicht funktionieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Jank, ich gebe Ihnen vollkommen Recht, mit dem Modell der Neuen Mittelschule hat man nichts anderes getan, als die gut funktionierenden Hauptschulen im ländlichen Raum verunsichert. Man hat der Neuen Mittelschule zusätzliche Stunden zur Verfügung gestellt, die aber zweckentfremdet nicht umgesetzt werden konnten – mit der Konsequenz, dass dieses Modell das teuerste Modell überhaupt ist, und zwar mit im Schnitt hochgerechnet 7 200 € pro Schüler pro Jahr, während ein Schüler in der Hauptschule pro Jahr 6 600 € und einer in der AHS 4 700 € kostet.

Also wir haben mit der Neuen Mittelschule das teuerste Modell, aber auch das ineffi­zienteste Modell, mit dem einzigen Unterschied, dass diese sechs Stunden jetzt nicht zweckgerecht verwendet werden können, sondern aufgeteilt werden.

Also unterm Strich ist bei der Neuen Mittelschule nur eine Überschrift übrig geblieben. Das ist es. Es sind nur mehr Schlagworte übrig geblieben. Und die Kritik des Rech­nungshofes, dass das Modell der Neuen Mittelschule flächendeckend umgesetzt wur­de, ohne dass man vorher die Ergebnisse der Evaluierung überhaupt abgewartet hat, muss man einfach unterschreiben. Da haben Voraussetzungen gefehlt. So kann man das nicht umsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiterer Punkt: An allen Ecken und Enden fehlt in der Schule Geld. Für die Modellversuche wurden 114 Millionen € in den Jahren 2009 bis 2012 ausgegeben. 114 Millionen €, davon 90 Prozent für zusätzliches Personal! Es wurden in diesem Zeitraum laut Rechnungshof 5 000 Schulversuche durchgeführt. Das heißt, unsere Schule ist zu einem Schulversuchsmodell verkommen. Es kennt sich niemand mehr aus.

Deswegen: Stopp diesen Versuchsmodellen! Bewahren wir das Gute! Schauen wir, dass es ein differenziertes Schulsystem gibt, und achten wir darauf, dass das Geld bei den Schülern ankommt – und nicht im System versickert. Man kann doch das Geld jetzt nicht mangels Qualität einfach umverteilen und sagen: So, für diese sechs Stun­den, für diese Mehrstunden machen wir ein Qualitätsbudget und das geben wir jetzt den Neuen Mittelschulen! – und das zulasten der anderen Schulen, wie der Gym­nasien, wo jetzt wieder eine Ungleichgewichtung erfolgt.

Für diese Politik ist die Freiheitliche Partei sicherlich nicht zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)

21.46


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


21.46.09

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Rechnungs­hof­präsident! Ja, das, was Ihnen der Rechnungshof hier in Sachen Neue Mittelschule präsentiert, ist eine Vernichtung.

Ich würde meinen, jeder, der damals dafür gestimmt hat, müsste zur Strafe diesen Bericht auswendig lernen, denn das, was da drinsteht, ist auf den Punkt gebracht: Da wurde systematische Geldvernichtung betrieben!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 290

Ich habe es sehr interessant gefunden – Herr Kollege Wöginger, ich weiß nicht, ob Sie am Nachmittag hier im Saal waren –, dass da Kollege Mayer bereits Kindesweglegung betrieben und gesagt hat: Die Neue Mittelschule wurde der SPÖ von der ÖVP aufs Auge gedrückt! Also die Neue Mittelschule, so wie sie existiert. (Abg. Wöginger: Der ist auch gut!)

Sie haben das heute Nachmittag genau so formuliert: Die Neue Mittelschule ist einge­führt worden von der ÖVP gegen den Willen der Sozialdemokraten. (Zwischenruf des Abg. Mayer.) Sie mussten da zustimmen. – Schauen Sie sich das Protokoll an! Das wird sehr interessant werden.

Nur, meine Damen und Herren, es stimmt, das ist wirklich auf Ihrem Mist gewachsen (Abg. Wöginger: Die sieben Punkte sind auf unserem Mist gewachsen!), dieses Modell einzuführen – ohne Evaluierung.

Ich danke dem Herrn Präsidenten Moser für den Bericht. Mich erstaunt ja, wie gesund Sie ausschauen, Herr Präsident Dr. Moser, denn wenn man das erforscht hat und auch die anderen Berichte kennt, dann wird einem ja schlecht.

Die Art und Weise, wie Sie von der Regierung mit Steuergeld umgehen, ist ja nicht mehr tragbar! Das ganze Dilemma unseres Schulsystems zeigt sich ja schon allein an ein paar Detaildaten. Nicht einmal die Bundesverwaltung funktioniert.

Schauen wir uns die Gegenüberstellung an, nämlich was die AHS-Unterstufe – und das ist Bundesverwaltung – kostet. So kostet ein Schüler in Salzburg beispielsweise über 5 000 €, aber im österreichischen Schnitt sind es nicht einmal 4 700 €. Erklären Sie mir bitte diese Unterschiede! Da kann es in der Verwaltung hinten und vorne nicht stimmen.

Wenn wir nicht in der Lage sind, eine Schulverwaltung auf die Beine zu stellen, die klar strukturiert ist, dann werden solche Missstände weiter Platz greifen.

Wenn ich jetzt höre, dass schon eine Verländerung des Systems ansteht, dann steigen mir – verzeihen Sie mir diesen Ausdruck – die Grausbirnen auf. Also da haben wir wirklich Verantwortung wahrzunehmen.

Meine Damen und Herren von Rot und Schwarz, diese Verantwortung liegt wirklich bei Ihnen. Und wenn das, was hier steht, Ihnen nicht zu denken gibt, wenn Sie ein päda­gogisch falsches Projekt umsetzen und dafür dreistellige Millionenbeträge investieren – und dann Jahre, nachdem Sie das System eingeführt haben, ohne es zu evaluieren, darüber streiten, wer jetzt schuld ist und die ÖVP plötzlich der NMS-Verfechter sein soll und Sie (in Richtung SPÖ) damit nichts zu tun haben, dann ist klar, dass es mit dem Bildungssystem in Österreich schlecht bestellt ist.

Nehmen Sie das, was Sie richtigerweise gesagt haben, heute endlich ernst, und ver­suchen Sie, eine gemeinsame Schule mit einer klaren Struktur einzuführen! Andern­falls werden wir weiter solche Berichte haben – ich hoffe, Herr Präsident Dr. Moser wird das auch durchhalten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


21.50.01

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Präsident Moser! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Walser hat gesagt, das ist ein vernichtender Bericht. Ich möchte jetzt nicht auf die ganzen Details eingehen, ich möchte vor allem drei Anträge einbringen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 291

Der erste Antrag, den ich einbringen werde, betrifft das Qualitätsbudget, und, Herr Kollege Hauser, weil Sie davon gesprochen haben: In der schönsten aller Welten stellen wir uns auch ein anderes Modell vor. Das ist die mündige Schule, eine auto­nome, umfassend autonome Schule, wo es zu einer Umstellung der Finanzierung kommt, nach dem Prinzip „Das Geld folgt dem Schüler“, aber dort kombinieren wir das selbstverständlich auch mit einer indexbasierten Finanzierung, weil es natürlich wesentlich ist, darauf zu schauen, welche Standorte, welche Schülerinnen und Schüler mehr Zuwendungen brauchen. Das ist einfach so, das muss man pragmatisch zur Kenntnis nehmen.

In dieser Welt aber geht es jetzt darum, zu fragen: Was machen wir jetzt mit dieser Neuen Mittelschule? Was machen wir jetzt mit diesen zusätzlichen Mitteln? Unsere Lösungen haben wir heute am Nachmittag auch schon diskutiert: Das wäre einmal die Umwandlung in ein Qualitätsbudget, über das direkt am Schulstandort verfügt werden kann. Damit würde unserer Meinung nach auch der Verwaltungsaufwand verringert werden.

Deshalb bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strolz, Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend ein frei verfügbares Qualitätsbudget an den Neuen Mittelschulen anstelle des verpflichtenden Team-Teachings

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die sechs Stunden für Co-Teaching in den Neuen Mittelschulen in ein echtes Qualitätsbudget umgewidmet werden, über das die Schulleitungen vor Ort – in Rücksprache mit dem Schulgemeinschaftsausschuss – eigenverantwortlich verfügen kann.“

*****

Darüber hinaus geht es uns um umfassende Autonomie der Schulen. Ich habe es schon gesagt, Matthias Strolz war am Montag beim österreichischen Schüler- und Schülerinnen-Parlament. Da war das auch ein Thema, und er hat den Schülerinnen und Schülern versprochen, Anträge, die dabei herauskommen, auch heute einzu­brin­gen.

Daher bringe jetzt folgenden Antrag ein, der auf Initiative von Thomas Schroll und der SchülerInnenvertretung beim Österreichischen SchülerInnenparlament am 20. April entstanden ist:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strolz, Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Schulautonomie

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, die Schulautonomie durch folgende Maßnahmen zu stärken:

Schulautonome Entscheidungen bei Personalfragen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 292

Selbstbestimmung für Eröffnungs- und Teilungszahlen der Klassengröße zur bestmög­lichen Förderung der Schülerinnen und Schüler

Mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anzahl der Tage, die für Schulausflüge und Reisen im In- und Ausland zur Verfügung stehen

Schaffung eines Prämiensystems, das Anreize für Lehrerinnen und Lehrer schafft

Recht für die Schule, überschüssiges Budget anzusparen und selbständig zu ver­walten.“

*****

Wie gesagt, das ist ein Antrag, der aus diesem SchülerInnen-Parlament heraus ent­standen ist. Uns ist es wichtig, dass wir hier wirklich mit den verschiedensten Stake­holdern in den Dialog treten. Man sieht, dass die Stimmung für die Schulautonomie von breiter Seite immer stärker wird, und das ist gut so.

Ein zweiter Aspekt dieses Rechnungshofberichtes ist natürlich die Frage des Beno­tungssystems, das verwirrend und unklar ist, da zwischen grundlegender und vertiefender Bildung unterschieden wird. Da stellt sich natürlich prinzipiell die Frage, ob und wie viele Noten wir überhaupt brauchen.

Auch dazu möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strolz, Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Leistungsbeur­teilung NMS

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, ehest möglich einen professionell aufgesetzten Evaluierungsprozess zum derzeitigen Benotungssystem in der Neuen Mittelschule zu veranlassen und daraus resultierende Empfehlungen dann umgehend in die Umsetzung zu bringen.“

*****

Es gäbe zum Rechnungshofbericht noch viel zu sagen, ich habe aber bedauer­licherweise wenig Zeit. Die Kollegen werden es mir danken. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

21.54


Präsidentin Doris Bures: Die Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht und stehen mit in Verhandlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend eines frei verfügbaren Qualitätsbudgets an den Neuen Mittelschulen anstelle des verpflichtenden Team-Teachings


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 293

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofaus-schusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/12 (III-30/545 d.B.)

Wir begrüßen, dass die vom Bund für das Teamteaching vorgesehenen und bezahlten zusätzlichen sechs Stunden nicht mehr nur in Deutsch, Mathematik oder Englisch, sondern auch in anderen „Schwerpunktfächern“ eingesetzt werden können. Dieser Schritt geht jedoch nicht weit genug. Wir fordern in diesem Punkt wesentlich mutigere Schritte und sind dafür, die sechs Stunden Co-Teaching an den Neuen Mittelschulen in ein echtes, frei verfügbares Qualitätsbudget umzuwandeln, über das die Schullei­tungen in Rücksprache mit dem Schulgemeinschaftsausschuss autonom entscheiden können.

Die Lehrer_innenbefragung der überparteilichen Bildungsinitiative „Talente blühen!“ zeigt deutlich, dass 86 Prozent aller Befragten Lehrer_innen sehr oft oder zumindest hin und wieder Themen sehen, die sie lieber selbst entscheiden wollen. Bei mehr als zwei Drittel der gestellten Fragen nach mehr Gestaltungsspielraum wird mehrheitlich „voll und ganz“ zugestimmt. Dass Schulen selbst über den Einsatz von Team-Teaching entscheiden sollen, fand bei Pädagoginnen und Pädagogen die größte Zustimmung (http://www.talentebluehen.at/umfrage/). Dieses Ergebnis bekräftigt unsere Forderung, dass die sechs Stunden für Co-Teaching in den Neuen Mittelschulen in ein Qualitätsbudget umgewidmet werden sollten.

Der punktuelle Einsatz von Co-Teaching wird weiter empfohlen. Die Schulen ent­scheiden jedoch eigenverantwortlich, ob sie einen Teil des Budgets beispielsweise in Sprachförderung, Bewegungsprogramme, Lerncoaching oder andere Maßnahmen investieren wollen. Damit bekommen die Schulen die Möglichkeit, brennende stand­ortspezifische Herausforderungen schnell und unbürokratisch anzugehen. Dort arbei­ten die Profis vor Ort. Ihnen ist als Expert_innen jedenfalls zuzutrauen, dass sie mit diesem Qualitätsbudget verantwortungsvoll umgehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die sechs Stunden für Co-Teaching in den Neuen Mittelschulen in ein echtes Qualitätsbudget umgewidmet werden, über das die Schulleitungen vor Ort – in Rücksprache mit dem Schulgemeinschaftsausschuss – eigenverantwortlich verfügen kann.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Mag.a Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend Schulautonomie

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofaus-schusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/12 (III-30/545 d.B.)

Dieser Antrag ist auf Initiative von Thomas Schroll und der SchülerInnenvertretung beim Österreichischen SchülerInnenparlament (ÖSIP) am 20. April entstanden und wird von NEOS im Nationalrat eingebracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 294

Der Wunsch nach mehr Schulautonomie ist keine Neuigkeit. Schon seit längerem dis­kutiert die Politik über eine Stärkung der Individualität der einzelnen Schulen in Österreich. Denn wer hat mehr Erfahrungen mit dem eigenen Schulstandort, als die Personen, die tagtäglich mit diesem zu tun haben?

Schulautonomie bedeutet einerseits eine Entbürokratisierung des Schulsystems, ande­rerseits die optimale Entfaltungsmöglichkeit für jeden Schulstandort. Entschei­dungen sollen von Personen getroffen werden, die sich mit den Gegebenheiten und Anforde­rungen der betreffenden Schulen befassen und nicht mehr durch ein zentrales Gre­mium. Dadurch können Probleme schneller behoben werden und eine größere Schulvielfalt entsteht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, die Schulautonomie durch folgende Maßnahmen zu stärken:

Schulautonome Entscheidungen bei Personalfragen

Selbstbestimmung für Eröffnungs- und Teilungszahlen der Klassengröße zur best­möglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler

Mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anzahl der Tage, die für Schulausflüge und Reisen im In- und Ausland zur Verfügung stehen

Schaffung eines Prämiensystems, das Anreize für Lehrerinnen und Lehrer schafft

Recht für die Schule, überschüssiges Budget anzusparen und selbstständig zu verwalten"

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Mag.a Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend Leistungsbeurteilung NMS

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofaus-schusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/12 (III-30/545 d.B.)

Die Hauptschulen sind zu Neuen Mittelschulen geworden, doch die alte Aufteilung der Schüler_innen ist geblieben. Statt der Leistungsgruppen gibt es nun in den Haupt­fächern zwei Beurteilungssysteme: Die besseren Schüler_innen werden nach „vertief­ten“ Bildungszielen bewertet – hier gibt es die Noten „Sehr gut“ bis „Genügend“. Wer schlechter ist, wird in der „grundlegenden“ Bildung eingestuft. Hier können die Schüler_innen nur „Befriedigend“ bis „Nicht Genügend“ erhalten. Ob Schüler_innen vertiefend oder grundlegend beurteilt werden, wird für sie wichtig, wenn sie nach der achten Schulstufe eine AHS oder berufsbildende Schule besuchen möchten. Dazu müssen sie nämlich vertiefend beurteilt werden. Bei nur grundlegender Beurteilung entscheiden die Lehrer_innen gesondert, ob ein Aufstieg möglich ist.

„Das wirre Notensystem untergräbt das Vertrauen“, bemerkt Bildungswissenschafter Stefan Hopmann in diesem Zusammenhang. Bei der Lehrer_innenbefragung der über-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 295

parteilichen Bildungsinitiative „Talente blühen!“ zeigte sich zudem deutlich, dass die Lehrerinnen und Lehrer das aktuelle Benotungssystem in der NMS als problematisch erleben und einen größeren Gestaltungsspielraum im Bereich der Benotung/Beur­teilung wünschen (http://www.talentebluehen.at/umfrage/). Sie sind also bereit, als pädagogische Expertinnen und Experten konkret in die Verantwortung zu gehen. Wir sollten also im Rahmen der pädagogischen Autonomie auch die Benotung freigeben, wie in unserem Konzept „Die Mündige Schule“ vorgesehen. Alternative Beurteilungs- und Feedbacksysteme wären erlaubt. Zum Ende der Pflichtschule gäbe es jedoch im Rahmen der „Mittleren Reife“ in Mathematik, Deutsch und Englisch ein bundesein­heitliches Beurteilungssystem, um die Vergleichbarkeit zu garantieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, ehest möglich einen professionell aufgesetzten Evaluierungsprozess zum derzeitigen Benotungssystem in der Neuen Mittelschule zu veranlassen und daraus resultierende Empfehlungen dann umgehend in die Umsetzung zu bringen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


21.54.06

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine Damen und Herren! Ich darf mich in meiner Rede noch einmal mit der Follow-up-Überprüfung der Kasernen- und Liegenschaftsverkäufe durch die SIVBEG auseinandersetzen. Die SIVBEG wurde 2005 unter dem damaligen Verteidigungs­minister Platter errichtet. Hauptzweck der Gesellschaft war und ist die Verwertung von im Eigentum des Bundes und der Verwaltung des Verteidigungsministeriums ste­henden Liegenschaften nach wirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen.

Im Jahre 2010 fand eine Gebarungsprüfung der SIVBEG durch den Rechnungshof statt, und aufgrund der Empfehlungen nach dieser Überprüfung wurden umfangreiche Evaluierungsprozesse in Gang gesetzt. Wie jetzt auch im Follow-up-Bericht zu ersehen ist, wurden von der SIVBEG von den 14 Empfehlungen, die der Rechnungshof aus­gesprochen hat, sieben umgesetzt und sieben teilweise umgesetzt. Trotzdem hält der Rechnungshof an einer wesentlichen Kritik fest, es geht da um die Doppelstruktur SIVBEG und BIG.

Meine Damen und Herren, im Ausschuss hat es eine sehr intensive Diskussion über diese Thematik gegeben. Konkret ist es darum gegangen, ob die Republik zwei Im­mobilienverwertungsbereiche, nämlich die BIG und die SIVBEG, benötigt. Es wurde dabei vom Bundesminister festgestellt, dass die SIVBEG eine einzigartige Makler­organisation mit Spezialaufgaben wie Beratung und Abwicklung von militärischen Liegenschaften ist und heute eine hohe Spezialisierung und Erfahrung aufweist. In gemeinsamer Arbeit von BMF, BIG und Finanzprokuratur wurde ein Verkaufsprozess entwickelt, der es ermöglicht, diese komplexen Liegenschaften auch auf den Markt zu bringen. (Abg. Moser: Was nicht gelungen ist!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 296

Der Bundesminister sieht daher die SIVBEG als zweckmäßige Einrichtung zur Ver­wertung von Liegenschaften, was eine gänzlich andere Meinung von dem ist, was der Rechnungshof in seinem Bericht feststellt.

Deutlich verfehlt, meine Damen und Herren, wurde laut Rechnungshofbericht auch das Ziel, Liegenschaften bis 2013 zu verwerten. Laut Rechnungshofbericht wird für den Verwertungsprozess dieser Liegenschaften ein Zeitraum bis zum Jahre 2018 benötigt werden.

Die Empfehlung des Rechnungshofes auf klare Begriffstrennungen zwischen Zielvor­gaben und Zielvereinbarungen sowie bei der Gestaltung der Geschäftsführerbezüge verstärkt auf tatsächliche Leistungsanreize zu achten, wurden von der SIVBEG umgesetzt.

Meine Damen und Herren, alles in allem ein sehr kritischer Bericht, der hier vorliegt und der auch nach der Umsetzung von Rechnungshofempfehlungen noch ent­sprechende Maßnahmen nach sich ziehen muss. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte.

 


21.57.29

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Rechnungshofpräsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf hier zur Causa SIVBEG das Wort ergreifen. Ja, der Rechnungshof hat die Ergebnisse dieser Follow-up-Überprüfung bezüglich der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes schon aus dem Jahr 2010 zu den Kasernen- und Liegenschafts­verkäufen durch die SIVBEG veröffentlicht. Es ist wieder ein sehr detaillierter Bericht und auch ein Bericht, der zu denken gibt. Leider wurden – ich fasse kurz zusammen – diese Empfehlungen des Rechnungshofes nur teilweise umgesetzt.

Es wurde schon gesagt, Kostenbewusstsein und Transparenz wurden zwar gesteigert in den letzten Jahren; die Überprüfung der Zweckmäßigkeit und auch der Wirt-schaftlichkeit konnte hier aber nicht nachgewiesen werden. Ganz im Gegenteil: Wir können sagen, diese hohen Kosten, die durch die SIVBEG entstehen, könnten einge­bremst werden, indem wir diese Doppel- und Dreifachstrukturen, nämlich SIVBEG, Bundesministerium für Landesverteidigung und BIG, zusammenführen. Das wird sicherlich eine Aufgabe sein, die wir alle gemeinsam zu lösen haben.

Eine Reihe von RH-Empfehlungen nicht umgesetzt. Ich möchte einige wenige heraus­nehmen. So wurde eine notwendige Änderung des mit der BIG bestehenden Syndikatsvertrages hinsichtlich des Erfolgshonorars für erfolgreiche Verkaufsabschlüsse nicht umgesetzt. Honorare von rund 300 000 € wurden an die BIG ausbezahlt, obwohl kein Beitrag zum Erfolg festgestellt werden konnte. Auch im Bieterverfahren gab es entsprechende Mängel. Mehrfache Veröffentlichungen in Printmedien erfolgten nicht. Somit war die Ausnutzung des größtmöglichen Preiswettbewerbs natürlich nicht sichergestellt. Auch die Aktualisierung im Hinblick auf Preissteigerungen und die Berichtigung der Anzahl der Liegenschaftsverwertungen sind laut Rechnungshofbericht unterblieben. Eine Postenauswertung bei erfolgreichen Verkäufen sowie die Eingabe von Projektzielen oder Terminen waren auch nicht vorhanden und auch nicht vor­gesehen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 297

Letztendlich haben aber die vom Rechnungshof empfohlenen Maßnahmen doch zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit geführt, denn die wurden dann zum Teil auch umge­setzt – mein Vorredner hat das angesprochen –, wie zum Beispiel die Dokumentation des Entscheidungsprozesses, die zu erhöhter Transparenz führt. Vor allem wurde vom Rechnungshof auch empfohlen, in Sachen Rechtsberatung die Finanzprokuratur einz­uschalten. Das hat man auch getan, und das hat sich auch im positiven Sinne bewährt.

Zudem wurden mit den Mitarbeitern nur dann Zielvereinbarungen geschlossen, wenn entsprechende Regelungen bestanden. Was auch im Bericht ganz klar zu sehen ist, die Regelungen des Pönales wurden überarbeitet: Bei Nichthinterlegung des Kauf­preises innerhalb der festgesetzten Frist behält sich die SIVBEG ausdrücklich das Recht der Geltendmachung von Schadenersatz vor. Das hat es vorher auch nie gegeben, im privaten Bereich selbstverständlich und unabdingbar.

Die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes hat somit nicht nur wesentlich zu einer Verbesserung beigetragen, sondern auch zu mehr Rechtssicherheit in der SIVBEG geführt.

Zusammenfassend ist zu sagen, meine Damen und Herren, dass eine Evaluierung der Doppel- und Dreifachstruktur der SIVBEG nicht nur Sparpotential in sich birgt, sondern auch in der Organisation wesentliche Vorteile bringen könnte. (Beifall bei der ÖVP.)

22.01


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


22.01.05

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident Moser! Danke noch einmal an den Rechnungshof, dass er sich nicht nur der Neuen Mittel­schule annimmt, sondern auch eines alten Problems, nämlich des Kasernenverkaufs der SIVBEG. Es gibt ja da eine Follow-up-Überprüfung, und ich bin allen Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und ÖVP sehr dankbar dafür, dass sie diesem Nachfolgebericht des Rechnungshofes, der ja sozusagen als Fortsetzung des Berichts aus 2010 ge­dacht ist, sehr viel kritisches Potential abgewinnen können. Und deswegen würden wir vorschlagen: Ziehen wir doch einen klaren Schlussstrich!

Der Rechnungshof empfiehlt im Jahre 2010, die SIVBEG in die BIG einzugliedern. Der Rechnungshof empfiehlt im Jahre 2013, die SIVBEG in die BIG einzugliedern. Der Herr Finanzminister empfiehlt heute Vormittag eine Reform in allen Bereichen, damit wir Geld steuertarifmäßig sinnvoll sparen können. Der Herr Verteidigungsminister Klug braucht dringend Finanzmittel für die Heeresreform. Und die ach so wunderbare SIVBEG ist ja völlig überflüssig. Der Rechnungshofbericht spricht in die Richtung, die Fraktionssprecher schlagen in dieselbe Kerbe.

Deshalb folgen Sie bitte unserem Antrag, den ich nun einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Auflösung der SIVBEG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 298

das SIVBEG-Errichtungsgesetz aufgehoben und die Agenden der SIVBEG auf die BIG übertragen werden.

*****

Klarer Schluss, klare Verhältnisse, das Bundesheer atmet auf, die Republik atmet auf, und Sie alle hätten endlich eine gute Tat heute vollendet. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

22.03


Präsidentin Doris Bures: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Auflösung der SIVBEG

eingebracht im Zuge der Debatte des Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2013/12 (III-30/545 d.B.)

Begründung

Der Rechnungshof hat bereits 2010 in seinem Prüfbericht zu den Kasernen- und Liegenschaftsverkäufen die Zweckmäßigkeit einer eigenen Immobiliengesellschaft des BMLVS in Frage gestellt. Er empfahl, die Doppelgleisigkeit der zwei Bundeseinrich­tungen zur Immobilienverwertung, der BIG und der SIVBEG, ehestmöglich zu beenden und die Verwertung militärischer Immobilien an die Bundesimmobiliengesellschaft zu übertragen.

In seiner Follow-Up Prüfung vom Dezember 2013 wiederholte der Rechnungshof diese Empfehlung. Er verwies darauf, dass die SIVBEG die Planungen nicht einhalte. So seien durch die Verkäufe um 40% weniger erlöst worden, als veranschlagt, nämlich nur 410 Mio statt 715 Mio Euro. Auch der Zeitrahmen sei nicht eingehalten worden. So war ursprünglich geplant, die Liegenschaften bis 2013 abzuverkaufen, doch dieses Ziel werde auch 2015 nicht erreicht werden. Die Fixkosten laufen aber trotzdem in voller Höhe weiter.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem das SIVBEG-Errichtungsgesetz aufgehoben und die Agenden der SIVBEG auf die BIG übertragen werden.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 299

22.03.23

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Rechnungs­hofpräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Drei Jahre nachdem der Rechnungshof seine Zahlen über die Evaluierung der Neuen Mittelschule berichtet hat, ist im Februar dieses Jahres die Evaluierung durch die Universität Salzburg über die Neue Mittel­schule herausgekommen. Heute sind über die Statistik Austria Zahlen bekannt gewor­den, die positiv erscheinen, gelingt es doch zumindest schrittweise, mehr Kinder als früher bei der Hauptschule über die Neue Mittelschule an eine AHS zu bringen, zur Matura zu bringen oder in eine berufsbildende höhere Schule zu bringen. Es gibt also Ansätze, dass man sagen kann, langfristig bewirkt es etwas. Wir haben ja gesagt, dieser Bildungsdampfer bewegt sich langsam. Aber dazu stehe ich, die hohen Mittel, welche wir dafür ausgeben, muss man sich ganz genau anschauen und in Rechnung ziehen.

Da, Kollege Walser, ist es mir ganz wichtig, das richtigzustellen: Für uns ist die Neue Mittelschule ein Projekt, um Bewegung in die Schule der 10- bis 14-Jährigen zu bringen, als Schulversuch. Sie wissen es selber, Vorarlberg und fast ganz Burgenland haben dann über Nacht auch Schulen, welche gar nicht in den Schulversuch hinein wollten, massiv gezwungen, sich auch diesem Schulversuch anzuschließen. Und als dann andere Bundesländer gekommen sind, die ebenfalls mitmachen wollten, war plötzlich die 10-Prozent-Klausel weg.

Als wir verhandelt haben, und da beginnt jetzt mein Vorwurf des ... (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Das nur zur Klarstellung. Sie machen schon wieder Zwischenrufe – kommen Sie heraus und antworten Sie! Das ist das, was mich ärgert, weil genau der Kollege Amon – der fehlt heute schon den ganzen Tag – gesagt hat, wir wollen den Schulversuch nicht verlängern – und das ist jetzt der entscheidende Punkt –, wir wollen das Modell ins Regelschulwesen überführen. Und über Nacht war auch die Zustim­mung des zuständigen Finanzministers da: Es wird finanziert, es wird abgedeckt.

Das finde ich nicht in Ordnung, dass Sie jetzt hergehen und eine Forderung, welche Sie aufgestellt haben – wir waren nicht voller Überzeugung, aber wir haben nach­gegeben, es war eine gemeinsame Vorgangsweise, wir haben das auch vertreten –, jetzt kritisieren. Das ist nicht in Ordnung, und das möchte ich auch kritisieren. Oppo­sition ist Opposition, aber wenn von Ihnen als Regierungspartei ein Projekt, das von Ihnen in der Form durchgesetzt wurde, dass das kein Schulversuch mehr ist, sondern ins Regelschulwesen kommt, so kritisiert wird, dann ist das Kindesweglegung. Und das sollten Sie nicht notwendig haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Wer wollte es denn haben? Fangen wir einmal von vorne an: Wer wollte es denn haben? – Kindesweglegung nennt man das!)

22.06

22.06.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-30 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Auflösung der SIVBEG.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 300

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein frei verfügbares Qualitäts­budget an den Neuen Mittelschulen anstelle des verpflichtenden Team-Teachings.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulautonomie.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungsbeurteilung NMS.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auflösung der SIVBEG.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

22.08.2626. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2014/5 (III-57/546 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

 


22.08.53

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident Dr. Moser! Meine Damen und Herren! In diesem Bericht behandelt der Rechnungshof eine Liegenschaftstransaktion aus den Jahren 2009 bis 2011. Ich erwähne diese deshalb, weil sie besonders markant ist. Es handelt sich dabei um die Dabsch-Kaserne in Korneuburg, um eine Kauf-Tausch-Abwicklung, die in diesen Jahren, die ich genannt habe, geschehen ist. Der Rechnungshof hat nachgewiesen, dass hierbei vonseiten der öffentlichen Hand ein um 72 Prozent zu niedriger Tauschwert angenom­men worden ist. Ein um 72 Prozent zu niedriger Tauschwert – wenn wir das ansetzen, dann kommen wir immerhin auf einen Schaden für die Republik von 1,3 Millionen €. Ich wiederhole: in Schaden von 1,3 Millionen €!

Der Herr Bundesminister für Landesverteidigung hat im Rechnungshofausschuss die­sen Fehler zugegeben und hat auch angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Herr Präsident Dr. Moser, ich bin ich Ihnen ganz besonders dankbar dafür, dass Sie diesen Fall aufgezeigt haben, weil er deutlich macht, wie unbedarft das Vermögen der Re­publik und die Strukturen des österreichischen Bundesheeres gelegentlich ver­schleu­dert werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 301

Meine Damen und Herren, wir Freiheitlichen werden das nicht zulassen. Wir werden auch Ihr Loblied über die Demolierung des österreichischen Bundesheeres nicht durchgehen lassen.

Wir Freiheitlichen werden weiterhin darauf achten, dass die Vermögen der Republik Österreich und die Strukturen des Bundesheeres wie notwendig erhalten bleiben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Matznetter: Wäre schön gewesen bei der Hypo ! – Abg. Kitzmüller: Ihr mit der Hypo ! – Zwischenrufe der Abgeordneten Schimanek und Podgorschek.)

22.10


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


22.10.45

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident Dr. Moser! Ich darf mich mit dem Bericht über die Mängel bei den Zahlungsströmen im Zusam­menhang mit den bundesfinanzierten Pensionen befassen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Lausch:  nur mit uns reden!) Prüfungsziel war die Beurteilung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Zahlungsströme im Zusammenhang mit bundesfinanzierten Pensionen sowie deren Darstellung im Bundeshaushalt.

Ich möchte ausdrücklich sagen – ich habe das auch im Ausschuss getan –: Herr Präsident Dr. Moser, Sie wissen, ich schätze die Berichte Ihrer Beamten, und ich finde, sie haben sich diesmal mit dieser Graphik besonders bemüht, die wirklich plastisch darstellt, in welchen Bereichen diese bundesfinanzierten Pensionen wirken, die Aus­gliederungen, die Unternehmensgruppen, angefangen bei den ÖBB über die Landes­lehrer, das Poststrukturgesetz et cetera.

Das ist sehr umfassend dargestellt, für mich ein wichtiger Bereich ist – Sie haben die Zahl genannt –, dass vonseiten des Finanzministeriums 4 Millionen € ausbezahlt werden, ohne dass die Richtigkeit festgestellt werden kann. Ich glaube, das ist eine Zahl, die ganz, ganz wichtig und entscheidend dafür ist, dass man diese Dinge abstellen kann.

Sie sprechen in acht – ich habe es mir herausgesucht – Ihrer insgesamt 36 Empfeh­lungen von der Wichtigkeit des zukünftigen Finanzausgleichs. Ich könnte es Ihnen aufzählen, tue es aber aufgrund der zeitlichen Beengtheit nicht. Sie fassen da zusam­men, was für die kommenden Finanzausgleichsverhandlungen beziehungsweise in Folge für die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes unbedingt zu berücksichtigen wäre. Vielleicht müsste man sogar empfehlen, dass man den Rechnungshof­prä­siden­ten bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen dazunimmt. Das wurde heute schon vom Koalitionspartner zitiert; ich glaube, diese Dinge wären ganz wichtig.

Zum Schluss noch: Der zuständige Minister, der bei uns war, Sozialminister Hunds­torfer, hatte im Wesentlichen eigentlich einen Punkt zu vertreten, Punkt 30 von Ihren Empfehlungen – ich darf zitieren –:

Es „sollten alle Pflegegeldaufwendungen, also auch Pflegegeld für die Beamten, () in der UG 21 veranschlagt werden, um dem Prinzip der wirkungsorientierten Haushalts­führung Rechnung zu tragen und einen transparenten und vollständigen Überblick über die Aufwendungen für Pflegegeld zu gewährleisten.“

Um das für alle klarzulegen: die UG 23 umfasst Pensionen für Beamte, ausgegliederte Institutionen, aber auch Pflegegeld für Beamte, obwohl Pflegegeld eigentlich in der UG 21 zu veranschlagen wäre. Daher hat der Sozialminister darauf gedrängt und ge­sagt, es wäre natürlich auch sein Wunsch und würde auch der Budgetwahrheit ent-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 302

sprechen, wenn man so will, allerdings liegt da die Umsetzung beim Finanz­minis­te­rium.

Um abschließend eine Zahl dazu zu nennen: Es geht da immerhin um 212 Millionen €, die allein im Jahr 2014 für Pflegegeld aufgewendet worden sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.14


Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte.

 


22.14.11

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident Dr. Moser! Geschätztes Hohes Haus! In dieser Reihe des Rechnungshofberichtes beschäftigt sich der Rechnungshof auch mit den Zahlungsströmen bei bundesfinanzierten Pensionen. Da geht es um ausgegliederte Institutionen, Unternehmen nach dem Poststruktur­gesetz, um die Bundeshoheitsverwaltung, die ÖBB-Unternehmensgruppe und um die Landeslehrer.

Da das ein schönes Beispiel der rot-schwarzen Ineffizienz, der mangelnden Kontrolle und der Privilegiensümpfe in Österreich ist, würde ich dazu gerne .

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich bin, wenn die Gesamtdiskussion so verläuft, nicht der Meinung, dass man jedes Wort auf die Waagschale legen und einen Ordnungsruf erteilen muss. Ich würde Sie wirklich bitten, weil es bis jetzt ganz gut gelaufen ist, sozusagen gewisse Wörter aus Ihrem Wortschatz – zumindest hier in diesem Haus – zu streichen. (Rufe bei der FPÖ: Welche Worte? Was hat er gesagt? Soll er reden oder soll er nicht reden?) – Der Kollege weiß es: Es war das Wort „Privilegiendschungel“. (Ruf bei der FPÖ: Sprachpolizei wieder einmal!)

 


Abgeordneter Erwin Angerer (fortsetzend): Also ich lasse jetzt „Sumpf“ weg, ich sage nur „Privilegien“.

Es geht um die Bundespensionen, und da wären doch einige Privilegien hervorzu­heben. Es geht ja nicht um Kleinigkeiten, sondern es geht da um 1,4 Milliarden €, die über den Bund ausgezahlt werden, und der Rechnungshofbericht zeigt auf, dass es dafür keine Kontrolle gibt, dass es eigentlich Angaben der Länder gibt, die nicht kontrolliert werden können – und dass allein im Zeitraum von 2005 bis 2011 7 bis 8 Millionen € weniger Deckungsbeiträge an Pensionen eingezahlt als ausgezahlt worden sind.

Wenn man sich das anschaut, sieht man, da gibt es noch so kleine Details in Ober­österreich und Salzburg, wo die Landeslehrer sogenannte Weihnachtsgaben bekom­men. Dafür gibt es keine bundesrechtliche Deckung, aber sie werden ausge­zahlt. Das hat auch der Rechnungshof aufgezeigt. Die Salzburger haben mit diesen Weih­nachtsgaben aufgehört; in Oberösterreich gibt es sie immer noch. Offensichtlich ist dieser Pensionsbereich einfach wichtig für Sie, und der Bericht zeigt einmal mehr auf, welche Privilegien es da gibt. Wenn ich mir einmal die Nationalbank anschaue, bei der man im Schnitt 87 000 € Privilegienpension im Jahr hat (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller) – also der Durchschnitt ist 87 800 € in der Nationalbank –, so sind das ja keine Kleinigkeiten. Und wenn man weiß, wer da drinnen sitzt, dann weiß man auch, warum dieses System von Rot und Schwarz immer verteidigt wird.

Dr. Bernd Marin ist ja nicht unbekannt und kennt sich bei den Pensionen recht gut aus, und er sagt zum Beispiel – ich zitiere ihn –, das Sonderpensionsgesetz, das hier eingeführt worden ist, sei ein Tropfen auf den heißen Stein. Auf lange Sicht wird ihm zufolge für Luxuspensionen wesentlich mehr ausgegeben, als die Hypo Alpe-Adria den Steuerzahler kostet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 303

Herr Matznetter, wenn Sie nur die Privilegien abschafften, dann hätten Sie zumindest den Schaden, den Sie durch die Verstaatlichung der Hypo und durch das jahrelange Nichtstun verursacht haben, egalisiert. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

22.17

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeordneter Lugar zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.17.48

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin, ich glaube, es ist nicht im Sinne des Hohen Hauses, wenn man jetzt schon Ordnungsrufe für „Privilegiendschungel“ erteilt. Wenn beleidigende oder sonstige Dinge gesagt werden, dann kann man natürlich einschreiten, aber ich glaube nicht, dass es gedeckt ist, bei „Privilegiendschungel“ einzuschreiten. (Ruf bei der FPÖ: Unglaublich!) Das ist ein ganz harmloser Begriff, der einfach nur ausdrücken will, dass es eben viele Privilegien gibt und dass sich das dschungelartig verhält.

Also ich glaube nicht, dass man das mit einem Ordnungsruf versehen darf (Ruf bei der FPÖ: Ganz genau!), denn sonst macht sich das Parlament lächerlich. Ich glaube, das ist auch nicht im Sinne dessen, dass die Würde des Hohen Hauses gewahrt bleibt, ganz im Gegenteil. Ich glaube, dass wir genau das Gegenteil damit erreichen. Ich bitte Sie also, in Zukunft nicht so rigoros vorzugehen und solche Dinge nicht zu ahnden. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.18


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, die Ordnungsrufwürdigkeit ergibt sich aus der Situation. Darauf habe ich Bezug genommen, deshalb habe ich Herrn Abge­ordnetem Angerer keinen Ordnungsruf erteilt, sondern ihn gebeten, die Ausdrücke „Privilegiensumpf“ und „Privilegiendschungel“ hier an diesem Ort aus dem Wortschatz zu streichen. Das war meine Vorgangsweise. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kitz­müller, Doppler und Lausch.)

*****

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte. (Abg. Schieder: Also war’s eigentlich eh recht milde, und der hat wieder nicht aufgepasst!)

 


22.19.22

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident Dr. Moser! Ich bemühe mich, ohne einen Ordnungsruf auszukommen. Ich möchte mich auf zwei Dinge aus diesem gesamten Konvolut, das der Rechnungshof vorgelegt hat, beschränken.

Zum einen geht es – das haben wir jetzt noch nicht besprochen – um die militärischen Vertretungen im Ausland. Da handelt es sich um eine Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofes, und es ist eigentlich erfreulich, dass man gesehen hat, von den ursprünglich ausgesprochenen 16 Empfehlungen wurden acht vollständig umgesetzt, sechs teilweise; zwei sind nicht umgesetzt worden. Nicht umgesetzt hat das Vertei­digungsministerium die Empfehlung, den Personalstand bei der Vertretung in Brüssel zu reduzieren sowie eine verbindliche Ressortvereinbarung mit dem Bundes­minis­terium für europäische und internationale Angelegenheiten abzuschließen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 304

Ein bisschen kurios ist, dass in Brüssel der Mitarbeiterstand in den vergangenen Jahren sogar gestiegen ist und nicht, wie vom Rechnungshof empfohlen, reduziert wurde. Es waren ursprünglich 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nun sind es 53. Man muss da aber differenzieren: Von diesen 53 Personen waren 29 Personen in inter­nationalen Funktionen tätig und 24 Personen in nationaler Funktion. Der Vergleich, der auch im Bericht angeführt ist beziehungsweise von Herrn Präsidenten Moser bei der Ausschusssitzung angeführt wurde, ist ein guter Vergleich, wie ich glaube. Schweden hat in etwa gleich viele Einwohner, ein bisschen mehr sogar, und kommt mit einem Drittel der Mitarbeiter in nationaler Funktion aus, also mit acht, während Österreich eben 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, die nationale Funktionen wahrnehmen.

Zum Zweiten – ich habe es erwähnt – gibt es noch keine Ressortvereinbarung mit dem Außenministerium, und damit gibt es auch keine Regeln für einen strukturierten Informationsaustausch zwischen Außen- und Verteidigungsministerium.

Kurz noch zu einem anderen Bereich – mein Vorredner, Kollege Angerer, hat ja schon Punkte angesprochen –: Bei den bundesfinanzierten Pensionen will ich mich auf den Anteil der Dienstunfähigkeit konzentrieren, weil da der Rechnungshof auch interessante Zahlen zutage gebracht hat, dass nämlich bei Bundeslehrern im Beamten­status 8,1 Prozent wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden; bei Lehrern im Landesdienst verdoppelt sich dieser Anteil schon. Untersucht wurden die Bundesländer Salzburg und Oberösterreich, dort gibt es eine Dienstunfähigkeitsquote von 16 Prozent bis 18 Prozent.

Eklatant wird es dann bei zwei weiteren Einrichtungen, bei der Post und bei der Bahn. Bei der Post wurde mittlerweile jeder zweite Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, und lediglich etwa 0,5 Prozent aller pensionierten Beamten in Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz hatten das gesetzliche Antrittsalter erreicht oder lagen darüber. Der Rechnungshof hat zu Recht empfohlen, dass es in Zukunft sinnvoll wäre, wenn die Beamten von der BVA auf ihre Dienstunfähigkeit geprüft werden. Ähnliches gilt auch für die ÖBB, dort lag der Anteil der Pensionsübertritte wegen Dienstunfähigkeit bei etwa 42 Prozent.

Eine interessante Zahl noch – wir haben das heute in der Früh ja schon von unserem Klubobmann gehört –: Das Pensionsantrittsalter bei den ÖBB beträgt 53,9 Jahre und ist somit um 6,6 Jahre niedriger als bei Beamten in der Hoheitsverwaltung.

Wir sehen also, es gibt da Handlungsbedarf. Die entsprechenden Minister sind gefor­dert, das umzusetzen, damit diese Missstände beziehungsweise Ungleichgewichte beseitigt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.23


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


22.23.31

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Wenn es nicht so ernst wäre, würde man ja die Causa Grundstückstausch – Liegenschafts­tausch heißt es auch – Stadtentwicklungsfonds Korneuburg in die Serie der Schild­bürgerstreiche der Republik im Immobiliengeschäft einreihen; wenn es nicht so ernst wäre.

Wenn Sie sich diese Darstellung einmal anschauen, diese Grafik (die Rednerin zeigt eine Grafik), sehen Sie den Kern dieses Schildbürgerstreichs, der deshalb zustande kam, weil insgesamt das Management der Republik bei Immobilienverkäufen häufig zum Schaden der Republik arbeitet. Das ist ja sozusagen nur ein Fall in einer ganzen Kette und Serie von Fällen. Diesen einen Fall hat Kollege Bösch kurz auch mit Zahlen unterlegt; ich darf es noch einmal deutlich machen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 305

Was glauben Sie, wenn ein Privater eine Fläche von 4 562 Quadratmetern gegen eine Fläche von 30 000 Quadratmetern tauscht? Da bekommt er praktisch um ein Siebentel des Preises siebenmal so viel. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Und die Republik, das Heer schaut durch die Finger: 1,3 Millionen € Verlust bei diesem Geschäft. Man tauscht 4 000 und noch ein paar Quadratmeter gegen 30 000 Quadratmeter. Ich meine, wenn das kein Schildbürgerstreich ist!

Ich weiß, das ist eine komplizierte Geschichte, aber gerade, wenn es kompliziert ist, sollte die Republik, sollte auch das Landesverteidigungsressort auf professionelle Abwicklung zurückgreifen, Experten und Expertinnen heranziehen, sollten sie die Bundesimmobiliengesellschaft heranziehen – und nicht, wie es in diesem Fall leider war, die Leute im eigenen Haus damit befassen, die völlig überfordert waren. Es war ja nicht einmal die SIVBEG im Spiel. Das Ressort selbst nahm diese eine Tauschaktion vor, wie gesagt, eine, bei der man sich nur an den Kopf greifen kann! Jetzt hat sogar der Minister nicht nur im Ausschuss festgestellt, dass das ein Fehler war, sondern auch Rechtsrekurs angekündigt.

Ich bin neugierig, wie das zustande kommen wird und ob das auch durchgeführt wird, denn im Rechnungshofbericht wird ja noch bemängelt, dass – bis der Rechnungshof die Prüfung abgeschlossen hat – keine entsprechenden Schritte unternommen wurden, damit sich da die Republik oder das Verteidigungsressort schadlos hält.

Damit komme ich zum generellen Thema: Die Berichte des Rechnungshofes – und ich danke jedes Mal für diese Berichte – sollten uns ja nicht nur die Augen öffnen, sondern eigentlich auch zu mehr Taten anspornen. Ich bedanke mich jedes Mal für die Berichte, und ich muss jedes Mal wieder feststellen: Es steht am Papier, viele sagen: Ja, es ist wirklich empörend, was da passiert ist!, aber wenige ziehen die Konsequenzen.

Die Mehrheit in diesem Haus zieht leider nicht die Konsequenz. Zu meinem Leid­wesen ist es so, dass wir im Rechnungshofausschuss monatlich bis zu vier Berichte bearbeiten, die Konsequenzen aus diesen vier Berichten, die Stellungnahmen des Rechnungshofes, die Empfehlungen des Rechnungshofes aber mehr oder weniger wirkungslos verhallen.

Es gibt einmal einen Tätigkeitsbericht am Ende des Jahres, in dem Herr Präsident Moser immerhin darauf hinweisen kann, dass bis zu 80 Prozent der Vorschläge des Rechnungshofes umgesetzt wurden, nur wenn man konkret über einzelne Berichte im Ausschuss mit dem zuständigen Minister Verhandlungen und Diskussionen führt, bekommt man oft ein Achselzucken als „Antwort“. Meine Kollegin Schwentner hat das von Herrn Sozialminister Hundstorfer leider auch vermittelt bekommen. Ich kann mich erinnern, der Verteidigungsminister war etwas beklommen, aber die Mehrheit tut nichts.

Interessanterweise hat Kollege Ottenschläger bei dieser Diskussion durchaus gesagt, das sei verheerend verlaufen und es müsse insgesamt in der Republik endlich ein ordentliches Immobilienmanagement Platz greifen. Im selben Ausschuss stellten wir einen Antrag, der genau auf den Feststellungen des Rechnungshofes fußt, der als Antragstext die Empfehlungen des Rechnungshofes hat, wie das Immobilien­mana­gement der Republik verbessert werden kann, und was macht die Mehrheit im Aus­schuss? – Sie sagt: Ja, is guat, is guat – aber wir vertagen!

Genau das ist es, worunter die Republik insgesamt leidet: dass Sie weder den Rech­nungshof ernst nehmen, noch konstruktive Vorgangsweisen in irgendeiner Weise aufgreifen, sondern sagen: Ja, stimmt scho, owa tuan tan ma’s net!

Das sage ich jetzt absichtlich umgangssprachlich, weil das wirklich empörend ist. Das ist ungerecht und geradezu frustrierend für den Herrn Präsidenten des Rechnungs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 306

hofes. Das ist an sich nicht korrekt gegenüber der Mehrheit der Bevölkerung, denn wir hier in diesem Parlament sind die Verwalter des Vermögens der Republik. Die Kolleginnen und Kollegen im Rechnungshofausschuss von den Regierungsfraktionen sind ja durchaus bemüht, nur wenn es darauf ankommt, endlich etwas zu ändern und zu sagen: Ja, das machen wir!, dann heißt es: Stimmt scho, is scho recht, owa tuan tan ma’s net!

Ich meine, mit dieser Unkultur, muss ich jetzt schon sagen, muss endlich Schluss sein! Ich sage Ihnen, ich werde mir Mittel ausdenken – und da bin ich wirklich nicht faul und nicht phantasiearm –, damit Sie nicht mehr die lange Bank als Perspektive für Rechnungshofvorschläge verwenden, sondern damit Sie endlich auch kurzfristig zu Taten schreiten, denn es geht ja um Steuergeld, es geht um das, was Sie jedes Mal bei einem Budgetbeschluss wieder neu veranschlagen müssen.

Der Rechnungshof hat zig Vorschläge, wie mit den Mitteln der Republik endlich einmal ordentlicher umgegangen werden könnte. Einen dieser Vorschläge haben Sie schon wieder weggestimmt: das mit der Auflösung der SIVBEG.

Es ist wirklich jedes Mal ein Jammer – und, Frau Präsidentin Bures, auch Sie sollten uns ein bisschen helfen, denn der Rechnungshof ist ja ein Organ des Nationalrates, und Sie sind die Präsidentin des Nationalrates, daher: Schauen Sie einmal in Ihren Mehrheitsfraktionen – Sie sind schließlich von der SPÖ –, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes auch in der SPÖ auf fruchtbaren Boden fallen! Als Präsidentin des Nationalrates sollten Sie den Nationalrat auch dahin gehend unterstützen, dass Emp­fehlungen des Rechnungshofes nicht mehr die lange Bank „besiedeln“, sondern endlich auf fruchtbaren parlamentarischen Boden fallen!

Wieder einer der zahlreichen Appelle – und hoffentlich nicht umsonst. – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

22.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


22.30.48

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Danke, Herr Rechnungshofpräsident, für Ihre Spätschicht! Hohes Haus! Herr Kollege Letten­bichler, wenn Sie sich über die Frühpensionitis im öffentlichen Dienst wundern, dann kann Ihnen, glaube ich, Klubobmann Lopatka erklären, wie das mit der rot-schwarzen Stillhaltepolitik funktioniert, nämlich: Ich tu „deinen“ ÖBBlern und den Wiener Landesbeamten nichts, dafür lässt du „meine“ Lehrer und Beamten in Ruhe! (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Kitzmüller.)

Der Rechnungshofbericht über die Zahlungsströme im Zusammenhang mit bundes­finanzierten Pensionen weist auf die Kompetenzzersplitterung hin: Budgetär ist das BMF für die Ausgaben verantwortlich, die Legistik über das Dienstrecht liegt beim Bun­deskanzleramt, und die personalwirtschaftlichen Maßnahmen, insbesondere die Ruhe­standsversetzungen, liegen beim jeweiligen Ministerium selber.

Dazu sagt der Rechnungshof: „Die budgetäre Verantwortung kann aber nur dann umfas­send wahrgenommen werden, wenn auch die Möglichkeit zur Steuerung und Beeinflussung der Ausgaben durch das Setzen und Einhalten sinnvoller Wirkungsziele gegeben ist.“

Und wenn dann bei den Wirkungszielen nachzulesen ist, dass die Pensionen pünkt­lich ausgezahlt werden, ist das – Entschuldigung für diesen Ausdruck! – ein lächer­liches Wirkungsziel.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 307

Die budgetäre und die legistische Kompetenz müssen zusammengeführt werden, und aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, das beim Sozialministerium anzusiedeln, das ja in arbeitsrechtlichen und pensionsrechtlichen Angelegenheiten durchaus Fachwissen mitbringt.

Die Darstellung von Pensionsaufwendungen erfolgt nicht nach Ressorts, und damit kann man auch keine Ausgabendynamiken abbilden; dadurch gibt es auch keine Steuerungsinformationen zu den einzelnen Ressorts.

Darüber hinaus – und das ist noch viel ärger –: Ein Ministerium hat keinen Anreiz, eine Politik umzusetzen, die zu einem späteren Pensionsantritt führt. Im Gegenteil: Durch Frühpensionierung kann man von den Kosten her im Ressort teure Beamte in die UG 23 „verschieben“ und hat so sein Ministerium „entlastet“. Da wird eigentlich der verkehrte Anreiz gesetzt!

Um da also umfassend einzugreifen und zu steuern, bedarf es anderer Maßnahmen, und daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, der eine Zusammenführung der legistischen und finanziellen Kompetenzen im Beamtenpensionsrecht beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vorsieht. Dabei soll das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auch die Rolle als ressortübergreifende Wirkungs­con­trolling­stelle wahrnehmen und deshalb entsprechende Wirkungsziele im Hinblick auf die Entwicklung des Pensionsantrittsalter in den einzelnen Ministerien festlegen.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS).

22.33


Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend der legistischen und finanziellen Verantwortung für das Beamtenpensions­recht im Sozialministerium

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofaus-schusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/5 (III-57/546 d.B.) - TOP 26

In Bezug auf Beamtenpensionen gibt es eine enorme Kompetenzzersplitterung. Bud­getär ist das BMF für die Ausgaben verantwortlich, die Legistik des Dienst- und Pen­sionsrechts liegt im BKA – was dann aber grundsätzlich personalwirtschaftlich passiert und was damit mit dem Pensionsantrittsalter passiert, liegt oftmals in der Verant­wortung der einzelnen Ministerien. In diesem Zusammenhang sehen wir ein Problem, dass in Österreich in vielen weiteren Politikfeldern, wie dem Föderalismus, immanent sind: ein Auseinanderfallen von finanzieller und politischer Verantwortung, was schluss­endlich Ineffizienzen, Negativanreize und unnötige Mehrkosten schafft.

Der Rechnungshof hält dabei eines deutlich fest: „Die budgetäre Verantwortung kann aber nur dann umfassend wahrgenommen werden, wenn auch die Möglichkeit zur


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 308

Steuerung und Beeinflussung der Ausgaben durch das Setzen und einhalten sinnvoller Wirkungsziele geben ist.“ (S. 17) Gerade der zuletzt erschienen Rechnungshofbericht (Reihe Bund 2015/2) zeichnet ein vernichtendes Bild, was die Wirkungsorientierung im Bereich der Beamtenpensionen betrifft. Die formulierten Wirkungsziele stellen keine Anreize für verschiedene Ministerien dar, das Pensionsantrittsalter wesentlich zu erhöhen, oder setzt keine Anreize entsprechend in ein altersgerechtes und gesund­heitsförderndes Umfeld zu investieren. Doch gerade dies wäre im Bereich der Beam­tenpensionen dringend notwendig, denn gerade dort fanden zum Beispiel 2011 nur 1% (bei Frauen) bzw. 3% (bei Männern) der Pensionsantritte zum gesetzlichen Pensions­antrittsalter statt. Frühpensionierungsmöglichkeiten sind zu attraktiv, nicht nur für die Beamt_innen, auch für die jeweiligen Ministerien, da diese nicht für die jeweiligen Pensionskosten aufkommen müssen, denn die finanzielle Verantwortung zur Mittelauf­bringung liegt alleine beim Finanzministerium.

Der RH-Bericht macht deutlich, dass die budgetäre und legistische Kompetenz drin­gend zusammengeführt werden muss – aus unserer Sicht selbstverständlich im BMASK, denn im Hinblick auf eine Harmonisierung des Pensionsrechts ist dies unum­gäng­lich.

Eine Zusammenführung stellt allerdings nur eine kleine Reformmaßnahme im Beam­ten­pensionsrecht dar, denn die Harmonisierung mit dem allgemeinen Pensionsrecht, schreitet viel zu langsam voran. Hier sind zusätzlich ambitioniertere Ziele zu setzen. Weiteres löst eine Zusammenführung der beamtenpensionsrechtlichen Angelegen­heiten im Sozialministerium ein wesentliches Problem nicht - wie für einzelne Minis­terien Anreize für eine effektive Steigerung des Pensionsantrittsalters gesetzt wer-den. Deshalb müssen auch für jedes Ministerium, unter Berücksichtigung entsprechender arbeitsinhaltlicher Unterschiede, entsprechende Wirkungsziele was das Pensions­antritts­alter und die korrespondierenden Pensionsausgaben betrifft, festgelegt werden. Das angekündigte Beamtenpensionsmonitoring ist in diesem Zusammenhang nicht ausreichend.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, der eine Zusammenführung der legistischen und finanziellen Kompetenzen im Beamtenpensionsrecht beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vorsieht. Dabei soll das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auch die Rolle als ressortübergreifende Wirkungs­con­trollingstelle wahrnehmen und deshalb entsprechend Wirkungsziele im Hinblick auf die Entwicklung des Pensionsantrittsalters in den einzelnen Ministerien festlegen."

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.

 


22.34.01

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es im konkreten Fall hier? Es wurde ja heute schon einige Male angesprochen: Die Republik Österreich schöpfte im Jahre 2011 ein Erlöspotenzial von 1,3 Millionen €


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 309

nicht aus. Das wurde ja schon von Frau Kollegin Moser und Herrn Kollegen Bösch angesprochen.

Es ging dabei um einen Liegenschaftstausch zwischen dem Verteidigungsministerium und einem privaten Unternehmen, wobei sozusagen ein Tauschwert von 72 Prozent nicht abgeholt wurde. Die Basis für diesen Tausch wurde allerdings mit einem Ver­kehrsgutachten gemacht und von den Amtssachverständigen und vom Finanz­minis­terium für gut befunden. – Nachträglich stellte sich dann heraus, dass nicht nach­voll­ziehbare Abschläge dem öffentlichen Gut zugerechnet wurden – und daher dieser Tausch.

Ich weiß schon, dass man, wenn man ein Unternehmen im Ort, in der Gemeinde halten will, sehr sensibel agieren muss; gerade ich als Bürgermeisterin weiß das sehr gut. (Abg. Moser: Es fehlt ja die Garantie!) Das ist eben so, wenn man ein Unternehmen sozusagen zum Verbleib anhalten beziehungsweise zu einer Ansiedelung bewegen will.

Trotzdem sei festgehalten – ganz richtig –, dass in diesem Falle die öffentliche Hand geschädigt und das Verfahren mangelhaft durchgeführt wurde.

Was lernen wir beziehungsweise das entsprechende Ressort daraus? – Der Rech­nungshof hat zu Recht kritisiert – und Herr Bundesminister Klug hat das auch konzediert –, dass da nicht alles gut gelaufen ist. Ob es durch eine außergerichtliche Vertragsanpassung gelingen wird, den entstandenen Schaden zu beheben, wird sich zeigen.

Was lernen wir weiters daraus? – Dass von Beamten, die keine einschlägige Immo­bilien-Ausbildung oder ähnliche Kenntnisse haben, ein solcher Tausch nicht abge­wickelt werden sollte. Heute würde man da natürlich anders vorgehen: eben mit der inzwischen gegründeten und professionell agierenden SIVBEG, an der sowohl die Finanzprokuratur als auch die BIG beteiligt sind. Kollege Zanger hat gesagt, dass die BIG die SIVBEG übernehmen soll – aber die ist ohnehin beteiligt.

Nochmals: Wenn man so vorgeht, dann würde ein derartiger Fehler mit hoher Wahr­scheinlichkeit nicht mehr eintreten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Kitzmüller: Das glaub ich aber nicht!)

22.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


22.37.14

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident Moser! Frau Kollegin Gabriele Moser, in diesem Fall möchte ich besonders an Sie ein paar Worte richten – wie natürlich an alle anderen Kollegen und Kolleginnen auch. Den vorliegenden Fall haben Sie richtig geschildert, Frau Kollegin Moser, aber aus meiner Sicht widersprechen Sie sich mit dem Antrag, den Sie hier bezüglich einer Auflösung der SIVBEG gestellt haben.

Auf der einen Seite sagen Sie, die brauchen wir nicht mehr – und auf der anderen Seite sagen Sie zu Recht, wir brauchen eine professionelle Abwicklung für alle Liegen­schaftstransaktionen des Bundes, aber auch sonstiger Körperschaften, zum Beispiel der Sozialversicherungsträger. Ich habe das damals im Rechnungshof vorgeschlagen, dass wir Liegenschaftstransaktionen der Sozialversicherungsträger, aber auch aller anderen Stakeholder wie zum Beispiel der Ministerien über die Profis beispielsweise der Bundesimmobiliengesellschaft abwickeln. Glauben Sie mir – ich habe es auch schon im Ausschuss dargelegt –, ich bin ein kleiner Marktteilnehmer, aber ich kenne viele in der Branche, und die SIVBEG ist durchaus ein Marktteilnehmer, der geachtet


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 310

ist und über den die Leute sagen, die verhalten sich professionell, das wird gut abgewickelt. Ich verstehe also die Intention dahinter nicht, dass man sagt, die lösen wir auf. Und was passiert denn dann? – Dann landet es zuerst einmal wieder im Minis­terium, und das ist genau das, was Sie nicht wollen. (Abg. Moser: Lesen Sie den Antrag!)

Wir brauchen ein Gesamtkonzept. Wir können herrlich über Überschriften diskutieren, etwa ob die SIVBEG dann anders heißt. Die SIVBEG ist Untermieter bei der Bundes­immobiliengesellschaft; sie ist zu 45 Prozent im Eigentum der BIG, also die hat Profis für diese Transaktionen, und ich habe es auch im Ausschuss schon erklärt, solche ... (Abg. Moser: Fünf!) – Aber bitte, ich habe Ihnen auch erklärt, das ist keine kleine Mietwohnung, die einfach auf den Markt geworfen wird, wo man ein „Inseraterl“ schaltet, sondern da stehen ganz andere Vorbereitungsarbeiten an, bevor man zu so einer Transaktion kommt. Das kann man nicht mit einem Makler machen und dann danke sagen. Da geht es um ein Widmungsverfahren, da wird mit der Gemeinde gesprochen; Sie wissen das auch. Meiner Meinung nach handeln beziehungsweise reden Sie jetzt ein bisschen wider besseres Wissen; das unterstelle ich Ihnen jetzt.

Ich glaube wirklich, dass man sich vernünftig darüber unterhalten kann, eine Kompe­tenzstelle für solche Liegenschaftstransaktionen zu schaffen, auch als Angebot für alle Ministerien, für die Sozialversicherungsträger, um diese Dinge, bei denen es um viel Geld geht, professionell abzuwickeln.

Ihr Antrag geht eigentlich in die falsche Richtung, nämlich so einfach zu sagen: Lösen wir das von heute auf morgen auf!, denn dort sitzen die Profis! (Abg. Moser: Sie haben den Antrag nicht gelesen!) – Sie haben einen Antrag gestellt. (Abg. Moser: Ich habe gesagt, auflösen und der BIG übertragen!) – Ja, aber was passiert denn dann – seien wir doch ehrlich! –: Die holen sich natürlich das Know-how herein, das ist nur ein Überschriftenwechsel.

Das ist in diesem Zusammenhang schon ein bisschen eine oberflächliche Diskussion. Daher meine ich: Wir sollten uns einem Thema widmen, das wirklich wichtig ist, nämlich, wie wir alle wesentlichen Liegenschaftstransaktionen in das Kompetenz­zen­trum hineinbekommen. Wie dieses dann tatsächlich heißt und ob es an dieser oder jener Location ist, ist eigentlich nebensächlich, denn: Wir müssen die Kompetenzen dafür bündeln, damit mit dem Steuergeld ordentlich umgegangen wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Moser: Darum unser Antrag!)

22.40


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


22.41.03

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser! Ich komme jetzt zu einem anderen Thema. Als Justizsprecherin meiner Fraktion möchte ich über diesen Rechnungshof­bericht sprechen, und zwar möchte ich jetzt das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren herausgreifen. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht vor allem – neben der langen Dauer der Verfahren – die hohen Sachverständigenkosten aufgezeigt.

Die vergangenen Monate habe ich mich intensiv mit dem Thema Maßnahmenvollzug beschäftigt; wir werden über dieses Thema dann ja morgen auch noch diskutieren, und zwar im Rahmen der Debatte über einen Bericht aus dem Menschenrechtsausschuss. Ein Thema, das dort in der Diskussion immer wieder kommt, ist die Frage der man­geln­den Qualität der Gutachten. (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen den Abge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 311

ordneten Moser und Pendl.) – Ich würde jetzt wirklich gerne zum Thema staatsan­waltliches Ermittlungsverfahren sprechen, vielleicht können Sie draußen diskutieren.

Die Qualität der Gutachten sollte generell gehoben werden, und zwar in allen Be­reichen. Im Maßnahmenvollzug ist mangelnde Qualität besonders dramatisch, weil das dann natürlich Auswirkungen hat, die für die Betroffenen von massiver Bedeutung sind.

Jetzt ist es so, dass wir in Österreich relativ wenige Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet haben, auch wenige im Bereich forensische Gutachten. Daher ist es auch klar, dass man sich, wenn man die Frage stellt, wie so eine Überprüfung aus­schauen und seitens welcher Stelle sie erfolgen könnte, da möglicherweise ans Ausland wenden sollte, um stichprobenartig eine Überprüfung der Qualität zu machen.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Evaluierung von Gerichtsgutachten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz werden aufge­fordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen Kontroll­mechanismus vorsieht, durch den Gerichtsgutachten über den geistigen Zustand der Betroffenen von externen ExpertInnen regelmäßig und stichprobenartig überprüft werden. Die ExpertInnen übermitteln die Ergebnisse der Überprüfung in einem jährlichen Bericht an das Bundesministerium für Justiz, der Auskunft darüber geben soll, ob sich die Gutachten auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft befinden und welche Qualitätsmängel bestehen.“

*****

Eine weitere Initiative, die ich anhand dieses Rechnungshofberichtes ergreifen möchte – auch das würde meines Erachtens zur Qualität des Ermittlungsverfahrens beitragen –, ist die Frage, welche neuen Technologien man nutzen kann.

Wir wissen, dass es immer wieder Probleme gib, wenn zum Beispiel nicht-deutsch­sprachige Bürger zu einer Einvernahme kommen. – Auch im Regierungsprogramm ist ja vorgesehen, da neue Technologien zu nutzen.

Über die bessere Aussagekraft hinaus ist es meines Erachtens auch ein Kosten­argu­ment, das dafür sprechen würde, bei Einvernahmen eine Videoaufzeichnung einzu­führen.

Daher bringe ich noch folgenden zweiten Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend die Einführung von Videoaufzeichnungen bei Einvernahmen im Strafverfahren

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die schriftliche Protokollierung im Strafverfahren durch Videoaufzeichnungen bei der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 312

Einvernahme und der Rechtsbelehrung ersetzt wird. Dabei ist auf den Datenschutz der Betroffenen besondere Rücksicht zu nehmen.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS.)

22.44


Präsidentin Doris Bures: Die Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Evaluierung von Gerichtsgutachten

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 26 Bericht des Rechnungshofaus-schus­ses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/5 (III-57/546 d.B.)

Psychiatrische, psychologische und psychotherapeutische Gutachten spielen in vielen Gerichtsverfahren eine zentrale Rolle, da sie als Grundlage für einschneidende Urteile wie beispielsweise Sachwalterschaften, Unterbringung im Maßnahmenvollzug, Kindes­abnahmen und Arbeitsunfähigkeit dienen. Die Qualität der Gutachten in Österreich wurde in Bezug auf Zurechnungsunfähigkeit und Gefährlichkeitsprognosen in einer Studie der Uniklinik Ulm (http://vts.uni-ulm.de/docs/2012/7828/vts_7828_11310.pdf abge­rufen am 04.11.14) untersucht, wobei massive Mängel in der Qualität der Gutachten festgestellt wurden.

Die niedrige Qualität der Gutachten ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Der Mangel an Gutachtern_innen, relativ niedrige Honorare und mangelnde Qualitätssiche­rungsmaßnahmen sind entscheidend für das schlechte Abschneiden österreichischer Gutachten. Aufgrund des Mangels an Gutachter_innen ergibt sich immer wieder die Situation, dass Richter und Gutachter sehr häufig und sehr lange "zusammenarbeiten", was zu einer gegenseitigen Anpassung zu Lasten der Qualität führen kann.

Eine externe, regelmäßige Qualitätskontrolle, die dem Stand der Wissenschaft ent­spricht, würde zu mehr Transparenz und einer tatsächlichen Überprüfung der Stan­dards führen. Dies würde daher einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Gutach­ten darstellen. Bisher sind die Gerichte selbst und die Parteien zur laufenden Kontrolle und Meldung von Mängeln berufen. Dieses System ist in sich geschlossen und eine transparente Überprüfung ist daher nicht möglich. Eine wirksame Überprüfung erfordert eine unabhängige Kontrollinstanz. Das Bundesministerium hätte mit der Umsetzung der Forderung die Möglichkeit aufgrund einer breiteren Informations-grundlage besser und schneller auf eine Veränderung der Qualität der Gutachten zu reagieren und entsprechende Angebote zu ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen


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Kontrollmechanismus vorsieht, durch den Gerichtsgutachten über den geistigen Zustand der Betroffenen von externen Expert_innen regelmäßig und stichprobenartig überprüft werden. Die Expert_innen übermitteln die Ergebnisse der Überprüfung in einem jährlichen Bericht an das Bundesministerium für Justiz, der Auskunft darüber geben soll, ob sich die Gutachten auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft befinden und welche Qualitätsmängel bestehen."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend die Einführung von Videoaufzeichnungen bei Einvernahmen im Strafverfahren

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 26 Bericht des Rechnungshofaus-schus­ses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/5 (III-57/546 d.B.)

Die Aussage von Beschuldigten und Zeugen stellen im gerichtlichen Strafverfahren die wichtigsten Beweise dar. Das Prozedere ist dabei meistens so, dass die erste Einvernahme bei und durch die Polizei erfolgt. Über die Einvernahme wird ein Protokoll angefertigt, dass kein wörtliches Protokoll ist, sondern die zusammenfassende Dar­stellung der Aussage. Ebenso wird die Rechtsbelehrung vor Ort durch einen Polizei­beamten vorgenommen. Bei der mündlichen Verhandlung vor Gericht wird dieser ersten Einvernahme aufgrund der zeitlichen Nähe zum in Frage stehenden Sachverhalt große Bedeutung beigemessen. Die Befragung durch den Richter orientiert sich grundsätzlich auch an diesem Protokoll. Widersprüchliche Aussagen sind an der Tagesordnung und lassen sich meistens nicht aufklären, da beide Aussagen (schriftlich und mündlich) gleich zu gewichten sind.

Im Detail liegen die Gründe für die Widersprüche und Probleme an der Protokollierung durch die Polizeibeamten. Diese stehen bei der Einvernahme oft vor vielfältigen Problemen: mangelnde Deutschsprachkenntnisse, unverständliche Umgangssprache bzw Dialekt, widersprüchliche Gestik oder Verhalten, mangelndes Verständnis der Ernsthaftigkeit der Situation, Nervosität sind nachvollziehbare Hürden beim Verfassen eines möglichst genauen und repräsentativen Protokolls. Die Niederschrift der Polizeibeamten kann dadurch nicht immer einen wahrheitsgetreuen Eindruck vermit­teln: Aussagen werden nicht in den exakten Worten protokolliert werden und Gestik, Mimik und Verhalten wird subjektiv beurteilt. Gerade das gesamte Verhalten dieser Personen kurz nach dem zu prüfenden Sachverhalt ist sehr aussagekräftig, kann aber dem Richter aufgrund der Schriftlichkeit des Protokolls nicht vermittelt werden. Auch die Rechtsbelehrung obliegt den Polizeibeamten, kann aber aus den gleichen Gründen nicht sinnvoll durchgeführt werden. Es können dadurch Rechts­schutz-Defizite ent­stehen, wenn die Personen zB nicht wissen, dass sie als Beschuldigte nicht aussagen müssen. Die Betroffenen unterfertigen dann das Protokoll und die Rechtsbelehrung in einem und verstehen die Bedeutung dieser Unterschrift gar nicht im vollem Ausmaß (nämlich die weitere Rolle dieser einen Aussage im Gerichtsverfahren).

Die Einführung von Videoprotokollierung bietet im Gegensatz dazu eindeutige Vorteile. Die Beamten werden personell deutlich entlastet, dadurch dass sie lediglich die Datei der Videoaufzeichnung der Staatsanwaltschaft übermitteln müssen. Sie können sich während der Einvernahme auf die anwesende Personen konzentrieren und brauchen nicht gleichzeitig mitschreiben. Durch die Videoaufzeichnung kann der Staatsanwalt und der Richter sofort die Vernehmungssitutation nachvollziehen und relevante Sach­verhaltsdetails gehen nicht verloren. Dem Richter und dem Staatsanwalt wird überdies


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die Möglichkeit geboten, sich einen unmittelbaren Eindruck von der Aussage und dem Verhalten der Person zu machen. Dem Grundsatz der Unmittelbarkeit im Straf­verfah­ren wird dadurch besonders Rechnung getragen.

Auch im Regierungsprogramm wird unter dem Punkt "Entlastung der Gerichte" als Maßnahmen die "Prüfung moderneren Protokollierungsmöglichkeiten (Videotech­nolo­gie)" aufgeführt. Wir halten das für einen wesentlichen Punkt in diesem Zusammen­hang, denn die oft langwierige Befragung und schriftliche Protokollierung sowohl bei den Gerichten als auch bei der Polizei bindet Personalressourcen und ist dadurch außerordentlich teuer. Die Umstellung der Protokollierung auf moderne Videotechno­logie kann zu einer massiven Kostenreduktion und gleichzeitig zur Verbesserung des Rechtsschutzes im Strafverfahren führen. Die technische und legistische Umsetzung kann dabei an die bereits vorhandenen Möglichkeiten anknüpfen (siehe § 165 StPO zur kontradiktorischen Verhandlung und Ton- und Bildaufnahmen).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die schriftliche Protokollierung im Strafverfahren durch Videoaufzeichnungen bei der Einvernahme und der Rechtsbelehrung ersetzt wird. Dabei ist auf den Datenschutz der Betroffenen besondere Rücksicht zu nehmen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


22.44.18

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich darf ganz kurz Stellung nehmen zu Emp­fehlungen des Rechnungshofes aus dem Jahre 2011, und zwar betreffend militärische Vertretungen im Ausland.

Ich meine, es sollen hier auch einmal positive Erledigungen auf RH-Empfehlungen erwähnt werden; so oft ist das ja nicht der Fall. In diesem Fall aber dürfen wir berichten – und der Rechnungshof bestätigt das –: Von den 16 Empfehlungen wurden acht vom Ministerium vollständig umgesetzt, sechs teilweise, zwei noch nicht, da ist noch einiges in Arbeit.

Beispielsweise möchte ich anführen, dass in Bezug auf die beigeordneten Verteidi­gungsattachés empfohlen wurde, sich den Bedarf anzuschauen und zu evaluieren. Das wurde gemacht; diese Zahl wurde um 25 Prozent reduziert.

Seitens des Rechnungshofes ist zum Beispiel auch die Erstellung beziehungsweise die Einhaltung von Rotationsvorgaben für militärdiplomatisches Personal angeregt worden; auch das ist vollkommen umgesetzt worden.

Weiters ist seitens des RH beispielsweise eine Verbesserung der Dokumentation im Liegenschaftswesen und eine geeignete Nutzung von ungenutzten Liegenschaften empfohlen worden; alles wurde umgesetzt.

Wie gesagt, das eine oder andere ist noch in Arbeit. Es ist aber zum Beispiel auch eine Neubewertung beziehungsweise eine Einschränkung bezüglich Kostenersatz für


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Öffent­lichkeitsarbeit der im Ausland verwendeten Bediensteten durchgeführt worden. Dadurch konnten 230 000 € eingespart werden.

Einige Punkte sind noch in Bearbeitung, und ich darf Herrn Bundesminister Klug zitieren, der in einer Aussprache mit den Abgeordneten gesagt hat, dass sich seit der Prüfung des Rechnungshofes die Notwendigkeit einer militärischen Vertretung Öster­reichs im Ausland erhöht hat, und zwar insbesondere hinsichtlich des Personalstandes in multilateralen und bilateralen Auslandsvertretungen. Das begründet sich einerseits mit der Sicherheits- und mit der Verteidigungsdoktrin, andererseits mit den immer stärkeren Kooperationsbemühungen, und vor allem sind die militärischen Vertretungen die „Augen und Ohren“ des Bundesheeres im Ausland. Gerade in Zeiten wie diesen ist das sehr wichtig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.46


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser. – Bitte, Herr Präsident.

 


22.46.41

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Unter den Tagesordnungspunkten 22 bis 26 werden insgesamt 24 Be­richtsbeiträge des Rechnungshofes behandelt, und zwar Beiträge aus den Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Immobilien, Verkehr und Infrastruktur, Personal, Justiz und Verwaltungsreform.

Ich werde nicht auf alle diese 24 Beiträge eingehen, sondern möchte nur ein paar Punkte herausgreifen, so unter anderem die acht Follow-up-Überprüfungen, die heute auf der Tagesordnung stehen und aufzeigen, wie die Wirkung des Rechnungshofes ausschaut. Diese acht Follow-up-Überprüfungen beinhalten insgesamt 143 Empfehlun­gen. 110 Empfehlungen wurden umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Umset­zung.

Leider ist es so, wie Frau Abgeordnete Moser schon angesprochen hat, dass jene Empfehlungen, die offen geblieben sind, gerade jene sind, die in die strukturellen Maßnahmen hineingehen beziehungsweise Doppelgleisigkeiten, Ineffizienz und die restlichen Konflikte beseitigen könnten. In jenen Fällen ist, da mehrere Akteure zusammenwirken müssen, leider auch der Umsetzungswille ein enden wollender.

Das zeigt sich unter anderem auch bei der SIVBEG, hinsichtlich derer Abgeordneter Ottenschläger auch angeführt hat, dass diese gegebenenfalls das nötige Know-how hätte.

Ich möchte aber nur darauf hinweisen, dass die SIVBEG einen Geschäftsführer, zwei Prokuristen – einer davon wird von der BIG bezahlt –, zwei Projektmanager und eine Assistentin hat. Es ist aus Sicht des RH schwierig, in diesem Bereich mit diesen fünf Mitarbeitern tatsächlich jenes Know-how vorzuhalten, das erforderlich ist, um eine optimale Abwicklung über die Bühne zu bringen. Das zeigt auch der Bericht des Rechnungshofes, in dem er Fälle anführt – unter anderem den Fall Körner Kaserne –, um darzulegen, dass genau die Konstruktion, die besteht, nicht zu jener Effizienz führt, zu der sie führen sollte.

Die weiteren Berichte, die heute auf der Tagesordnung stehen, zeigen auch Potenziale auf, wo anzusetzen wäre. Unter anderem belegen die Berichte die Notwendigkeit der verbes­serten Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Das betrifft die Bedarfs­orientierte Mindestsicherung beziehungsweise auch die Neue Mittelschule. Sie zeigen auch die Notwendigkeit einer gerechteren Verteilung der Verantwortung auf die Ge­biets­körperschaften, weil es immer wieder zu Lastenverschiebungen kommt, auch entgegen der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung, wie beispielsweise bei Be-


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zah­lungsströmen bundesfinanzierter Pensionen, bei der Bedarfsorientierten Min­destsicherung und auch bei der Neuen Mittelschule.

Die Berichte zeigen auch den Reformbedarf auf Bundesseite auf, beispielsweise was den Arbeitnehmerschutz betrifft. Sie zeigen auch die Notwendigkeit auf, Reformen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen, wenn es um die Qualitätssicherung in der Patientenbehandlung oder auch um die Kanalsanierung oder um staatsanwalt­schaftliche Ermittlungsverfahren geht.

Sie weisen auch auf das Erfordernis eines sparsameren Umgangs mit öffentlichen Mitteln hin. Da wurden unter anderem die Liegenschaftstransaktionen in Korneuburg und auch die Personalmaßnahmen im Landesverteidigungsressort angesprochen – Maßnahmen, die anzugehen wären, Maßnahmen, die sicherstellen würden, dass ge­nau jene Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten, Interessenkonflikte beseitigt werden kön­nen, damit die Geldmittel zur Verfügung stehen, damit Arbeitsplätze geschaffen wer­den können, damit Forschung, Innovation und Bildung vorangetrieben werden können.

Diese Mittel fehlen, das zeigt unter anderem auch der Budgetvollzug des Jahres 2014, zu dem Ihnen morgen der Bundesrechnungsabschluss vorgelegt wird. Das zeigt auch der Bundesfinanzrahmen, der belegt, dass Maßnahmen insbesondere auf der Aus­zahlungsseite notwendig sind.

Deshalb kann ich nur daran appellieren, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden. Das würde nämlich dazu führen, dass das Geld wieder dorthin kommt, wo es hinkommen sollte – zu den Bürgerinnen und Bürgern, in dem Fall auch zu den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise auch zu den Patientinnen und Patienten, um nur ein paar Interessensgruppen herauszugreifen. – Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit. (Allgemeiner Beifall.)

22.50

22.50.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-57 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend legistische und finanzielle Verantwortung für das Beamtenpensionsrecht im Sozialministerium.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Evaluierung von Gerichtsgut­achten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Mag. Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Einführung von Videoaufzeich­nungen bei Einvernahmen im Strafverfahren.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

22.51.5027. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes betreffend den Einkommensbericht 2014 gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegren­zungs­gesetz, BGBl. I Nr. 64/1997; Berichtsjahre 2012/2013 (Reihe Einkommen 2014/1) (III-124/577 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


22.52.27

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle zwei Jahre legt uns, dem Hohen Haus, der Rechnungshof im sogenannten Einkom­mensbericht eine umfangreiche Studie vor, die uns einen Einblick in die Einkommens­situation der Bevölkerung gibt. Sie ist gegliedert nach Bereichen wie Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, öffentlicher Dienst, Selbständige und Pensionistinnen und Pen­sionisten. Wir erfahren darin, wie sich die Unterschiede im Bereich der Einkommen von Männern und Frauen verändert haben, wie es mit der Entlohnung der Berufsgruppen und der Situation in den einzelnen Bundesländern aussieht.

Wir haben im Rechnungshofausschuss sehr intensiv darüber diskutiert. Einige Anre­gungen, glaube ich, sind uns allen auch nahegegangen und haben uns allen gezeigt, dass wir dringend etwas ändern müssen. In vielen Bereichen ist Gott sei Dank in der Zwischenzeit schon auch einiges passiert.

Um vielleicht mit dem Positiven zu beginnen: Es hat sich zumindest im Bereich des Einkommens die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen etwas verringert, wenngleich sie weiterhin bestehen bleibt und wir leider sagen müssen, dass zwei Drittel der Frauen von positiven Entwicklungen in diesem Bereich völlig ausgeschlos­sen sind, da sie Teilzeit arbeiten oder nicht das ganze Jahr beschäftigt sind. Frauen verdienen auch heute noch in nahezu allen Beschäftigungsgruppen deutlich weniger als Männer – ein wichtiger Punkt für uns alle, glaube ich. Es ist daran zu arbeiten und dem ist auch dringend gegenzusteuern! (Beifall bei der SPÖ.)

Das mittlere Fraueneinkommen liegt in Österreich bei nur 61 Prozent des Männer­einkommens. Dieser Einkommensnachteil ist ausschließlich im öffentlichen Dienst deutlich weniger nachteilig ausgeprägt: im öffentlichen Dienst gibt es nur ein Minus von 5 Prozent, in anderen Bereichen ist es deutlich schlimmer. Im Vergleich verdienen zum Beispiel Arbeiterinnen nur 43 Prozent dessen, was ihre männlichen Kollegen erhalten. (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm.)

Eine wichtige Ursache, die wir alle auch diskutieren sollten, ist vor allem der Teilzeit­bereich, die Teilzeitarbeit. Das Schlimme ist da, dass mehr als vier Fünftel aller ganz­jährig teilzeitbeschäftigten Menschen Frauen sind, dass Frauen davon besonders betroffen sind und Frauen das in vielen Fällen nicht freiwillig machen, sondern als Grund einerseits fehlende Kinderbetreuung, andererseits Pflegetätigkeiten angeben. Das Spannende ist, dass diese Begründung von Männern, die Teilzeit arbeiten, an letzter Stelle kommt (Zwischenruf der Abg. Gisela Wurm), dass das kein Argument für die Männer ist, dass die Männer eher Aus- und Weiterbildung als Grund, dass man in Teilzeit arbeitet, angeben, oder dass es zu wenig Vollzeitstellen gibt.


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Wir sind als Politik gefordert, gerade im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen noch mehr zu tun. Wir werden in den nächsten Jahren einige Hundert Millionen investieren. Es muss dringend weitergehen.

Ich glaube, dass sich auch mit der Steuerreform, die ja ab nächstem Jahr wirksam wird, gerade für kleine und mittlere Einkommen einiges positiv tun wird, es wird gerade für diesen Einkommensbereich positive Entwicklungen geben. Aber grundsätzlich sind wir in diesem Bereich alle gefordert, gerade bei den Fraueneinkommen gemeinsam dafür zu kämpfen, dass Männer und Frauen gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt und Lebenschancen in unserer Gesellschaft haben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Durchschlag.)

22.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


22.55.46

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Der Einkommensbericht 2014 ist wie immer eine gute Grundlage, sich über den aktuellen Stand der Einkommen, die Entwick­lung der Einkommen und auch die Zahl der Beschäftigten in den verschie­densten Bereichen ein umfassendes Bild zu machen. Allerdings ist es notwendig, sich sehr eingehend mit dem Bericht zu beschäftigen, um auch die entsprechenden Schlüsse ziehen zu können. Wenn man sich die diversen Aussendungen dazu ansieht, dann muss man sagen: Es kann leider nicht immer eine intensive Beschäftigung damit erkannt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten 2013 4,126 Millionen unselbstständig Erwerbs­tätige, davon waren 87 Prozent in der Privatwirtschaft beschäftigt und 13 Pro­zent im öffentlichen Dienst. Eine beachtliche Steigerung hat es von 1998 bis 2013 gegeben, nämlich ein Plus von 22 Prozent.

Bereits angesprochen wurde – und das ist ein sehr wichtiger Faktor für die gesamte Beurteilung – die Zahl der Teilzeitbeschäftigten. Rund 1 282 000 Menschen sind teil­zeitbeschäftigt, wobei der Anteil mit 32 Prozent ein sehr hoher ist. Und wenn man sich die Entwicklung von 2004 an anschaut, dann sieht man, dass es eine Steigerung von 40 Prozent gibt.

Interessant sind die Gründe dafür, die der Rechnungshof ermittelt hat. Da kann man eines klar erkennen – Kollege Kucher hat das auch schon angesprochen –: Teilzeit ist weiblich. Und wenn 419 000 Frauen in der Kinderbetreuung und in der Pflege Erwach­sener beschäftigt sind, im Vergleich zu rund 12 000 Männern, dann spricht das eine klare Sprache; auch, dass 165 000 Frauen freiwillig keiner Vollzeitbeschäftigung nach­gehen – im Vergleich dazu 12 000 Männer –, spricht eine klare Sprache.

Ganz anders ist es bei der Aus- und Fortbildung. Dort sind es 99 000 Frauen und 89 000 Männer, also eine ungefähre Gleichstellung.

Der Bericht durchleuchtet alle Beschäftigungsgruppen. Ich möchte mich mit den Ein­kommen der Beamten näher beschäftigen, da sie bei oberflächlicher Betrachtung immer wieder irreführend interpretiert werden.

Das Medianeinkommen der Beamten wurde mit 51 408 € ermittelt, im Gegensatz dazu beträgt das der gesamten Gruppe der unselbstständig Erwerbstätigen 25 767 €. Dafür gibt es viele Gründe. Zum einen ist der Anteil der Akademiker bei den BeamtInnen im Vergleich zu anderen Gruppen überdurchschnittlich groß. Bei den BeamtInnen liegt er bei 42 Prozent, bei den übrigen Angestellten bei 22 Prozent. Auch sind BeamtInnen im Durchschnitt älter als die übrigen Beschäftigungsgruppen, nämlich um rund 12 Jahre.


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Auch sind BeamtInnen weniger in Teilzeitbeschäftigungen: 10 Prozent sind es, bei Arbeitern 59 Prozent. Auch da gibt es eine große Differenz, die sich auf das Einkom­men entsprechend auswirkt. Es ist auch – und das wurde bereits festgestellt – ein geringerer Einkommensunterschied bei den Frauen im Bereich der Beamten feststellbar.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Bericht ist ein sehr umfassender, und ich darf mich abschließend bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes bedanken – deshalb, weil er wirklich eine gute Grundlage ist, die Einkommen der öster­reichischen Beschäftigungsgruppen entsprechend zu beurteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.59


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


23.00.28

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Herr Kollege Kucher, es wäre jetzt natürlich schon reizvoll, ein bisschen auf Ihre Ausführungen einzugehen, aber ich glaube, das würde den Rahmen meiner Redezeit sprengen, das machen wir ein anderes Mal. Da können wir dann durchaus einmal ein bisschen differenziert über die Fraueneinkommen diskutieren und warum das so ist und es vielleicht doch ein bisschen anders sein sollte. Da haben wir sicher ein paar Auffassungsunterschiede, aber das können wir durchaus einmal angehen, wir zwei.

Generell ist zum Einkommensbericht Folgendes zu sagen: Als ich mir die Präsentation, die der Herr Präsident im Ausschuss gebracht hat, zu Gemüte geführt habe, sind mir doch ein paar Punkte aufgefallen, die mich sehr nachdenklich gestimmt haben. Insgesamt ist nämlich das Einkommen von 1998 bis 2013 inflationsbereinigt deutlich weniger geworden, und zwar konkret um 4,43 Prozent. Das heißt, es ist das einge­treten, was wir immer sagen und was auch jeder Mensch draußen fühlt: Es bleibt immer weniger Geld für das Leben über. Die Leute verdienen weniger, und das Leben wird immer teurer, sie können sich das nicht mehr leisten. Das ist auch hier ganz konkret zum Ausdruck gekommen.

Eine Zahl, die mich besonders schockiert, ist folgende: In elf von 15 Jahren hat es infla­tionsbereinigt einen Einkommensverlust gegeben – für unsere arbeitende Bevöl­kerung, für unsere Bürger hier in diesem Lande!

Sehr interessant ist auch der Einkommensunterschied, der zwischen Arbeitern, Angestellten und Beamten herausgearbeitet wurde. Während der Beamte zum heutigen Zeitpunkt 123 Prozent von dem verdient, was er 1998 verdient hat, also keine Geldentwertung, sondern praktisch einen Geldzuwachs erlebt hat, und der Angestellte heute 101 Prozent hat, also auch einen Realzuwachs im Einkommensbereich gehabt hat, verliert der Arbeiter Geld, nämlich: Waren es 1998 100 Prozent, sind es heute nur noch 86 Prozent.

Wenn man sich überlegt, wie viele Leute in Österreich der arbeitenden Schicht ange­hören, dann stimmt einen das besonders bedenklich. Wir sollten eigentlich in dem Ausschuss nicht nur die Präsentation des Präsidenten mitverfolgen und dann ein bisschen darüber diskutieren, den Bericht ins Plenum bringen, dann wird er abgehakt und schubladisiert. – Das ist viel zu schade.

Dieser Bericht birgt wesentlich mehr an Potential, als dass er so zu behandeln wäre. (Abg. Moser:  Konsequenzen daraus!) Wir brauchen in Zukunft für den Einkom­mensbericht Minister. Es wäre interessant, diesen Bericht im Ausschuss mit dem Herrn Arbeitsminister Hundstorfer zu besprechen. (Abg. Moser: Mit dem Finanzminister!) Wir


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müssen ja dann auch darüber reden: Das sind jetzt die Fakten, wie geht es weiter, was tun wir dagegen? Es kann doch nicht Sinn eines solch tollen Werkes sein, dass es so einen Umgang findet.

Schauen wir uns einmal die Niedriglöhne an! Jene 10 Prozent der Erwerbstätigen, die die niedrigsten Einkommen haben, verdienen heute nur mehr 65 Prozent von dem, was sie 1998 verdient haben. Das ist ein Minus von über einem Drittel, das ist dramatisch! Das sind eh schon die Schwächsten der Gesellschaft, und bei denen stutzt man quasi noch mehr zusammen.

Die obersten Einkommen hingegen, also die, die eh gut verdienen, haben heute mehr als 1998, nämlich 104 Prozent. – Da läuft etwas verdammt schief in diesem Lande, das gehört unbedingt näher betrachtet! (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, ich habe die Konsequenz schon genannt, für mich und für meine Fraktion steht fest: Diesem Bericht gehört in Zukunft wesentlich mehr Augenmerk geschenkt, und es gehören Minister in den Ausschuss, um den Einkommensbericht zu diskutieren! – Herr Präsident, ich danke dafür. (Beifall bei der FPÖ.)

23.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


23.05.00

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Hohes Haus! Vielen Dank, Herr Präsident Dr. Moser, für diesen Bericht – ein sehr wertvolles Dokument für verteilungspolitische Fragestellungen. Dementsprechend ernüchternd sind die Ergebnisse, die wir drinnen finden.

Zwei Dinge möchte ich hervorheben: erstens den Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen, den sogenannten Gender Pay Gap. Im Mittel verdienen Frauen um 39 Prozent weniger als Männer, in der Nettobetrachtung ist es ein bisschen weniger, aber immer noch sehr schlimm. Wenn man jetzt berücksichtigt, dass das zum Teil auf Teilzeitbeschäftigungen zurückzuführen ist, auf der anderen Seite aber auch auf die Tatsache, dass Frauen in Berufen arbeiten, die schlechter entlohnt sind, so stellt man fest: Das führt dazu, dass man im ganzjährigen Vergleich immer noch sehr hohe Unterschiede zwischen Einkommen von Männern und Einkommen von Frauen hat.

Im Mittel sind es immer noch 18 Prozent Unterschied zwischen Männern und Frauen, in der Privatwirtschaft sind es 30 Prozent. Und an diesen Relationen hat sich seit 1998 nichts geändert. – Das ist das Ernüchternde. Das zweite Ernüchternde ist, dass das inflationsbereinigte Einkommen gegenüber 1998 gesunken ist. Besonders dramatisch ist es – das hat ja mein Vorredner schon hervorgehoben – in der Betrachtung zwischen den obersten 10 Prozent und den untersten 10 Prozent, aber auch zwischen den obersten 25 Prozent und den untersten 25 Prozent. Das heißt, da ist die Schere zwischen den oberen und den unteren Einkommen aufgegangen, Herr Kollege Kucher, nicht umgekehrt.

Was muss daraus gefolgert werden? – Daraus muss gefolgert werden, dass man unter anderem eine Handlungsanleitung für eine Steuerreform hat, die sagt, die unteren Einkommen müssen stärker entlastet werden als die oberen Einkommen – und wenn ich mir den Tarif der Regierung anschaue, so kann ich feststellen, dass es genau umgekehrt ist. Wieder muss ich Sie korrigieren, Herr Kollege Kucher: Es sind nicht die unteren Einkommen, die stärker entlastet werden als die mittleren und oberen, sondern es ist so, dass die oberen stärker entlastet werden als die unteren. Und das, meine


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Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, ist eine Schande vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieses Einkommensberichtes! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

23.07


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


23.07.22

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshof­präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausfüh­rungen möchte ich auch meinen Dank an den Herrn Rechnungshofpräsidenten für diesen wirklich umfassenden, sehr informativen und auch verbesserten Bericht richten, den wir im letzten Rechnungshofausschuss diskutieren konnten.

Meine Vorredner haben schon einiges vorweggenommen: Dieser Bericht wird alle zwei Jahre erstellt. Er ist sehr kostenintensiv, er bietet eine breite Palette an Daten, an Zahlen, an Fakten – aber, und das wurde auch schon angesprochen, bei der Umset­zung hapert es dann.

Ich möchte hier auch noch diese Gelegenheit dazu nutzen, an alle Kolleginnen und Kollegen zu appellieren – nicht nur im Rechnungshofausschuss, sondern hier im Hohen Haus –, weil wir das auch im letzten Rechnungshofausschuss am Rande so besprochen haben, einige Vorredner haben es schon angesprochen, dass dieser Bericht auch als Grundlage, als Anleitung zu sehen ist, wie etwas geändert werden sollte und wie etwas geändert werden muss – und vor allem, wo etwas geändert werden muss. Man muss sich vor Augen führen, dass dieser Bericht, wie gesagt, alle zwei Jahre gelegt wird und kaum Veränderungen zutage bringt: die Kluft zwischen Arm und Reich, zwischen den niedrigen und hohen Einkommen wird immer größer. Man kann von den Einkommen nicht mehr leben.

Die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern ist auch existent – über die Höhe kann man streiten, da gibt es ja immer verschiedene Berechnungen, je nach Berech­nungsmodell ergibt sich auch der Prozentsatz, aber es ist ein Faktum, dass eine Gehaltsschere da ist. Selbst bei den Selbständigen gibt es eine Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen, das zeigt dieser Rechnungshofbericht auch ganz klar.

Wie gesagt, wir haben im letzten Rechnungshofausschuss darüber gesprochen, auch andere Minister zur Diskussion dieses Berichtes einzuladen. Es wurden schon der Arbeits- und Sozialminister und natürlich auch die Frauenministerin genannt, weil es da auch um die Problematik zwischen Frauen und Männern, die Gehaltsschere betref­fend, geht. Dann können wir auch die Probleme, die der Kollege Zanger vorhin ange­sprochen hat, mit dem Kollegen Kucher, ausführlich besprechen. Ich glaube, das wäre für uns alle sehr gut und wichtig – und nicht nur für uns, denn viel wichtiger ist es ja, dass es für die Bevölkerung richtig und wichtig ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Wichtig ist auch, dass wir hier Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger machen und dass der Rechnungshof nicht umsonst diesen Bericht macht, der ja, wie gesagt, nicht wenig kostet. Ich glaube, er kostet um die 300 000 €, sofern ich mich richtig erinnere, das hat uns der Herr Rechnungshofpräsident einmal wissen lassen.

Dieses Geld soll ja nicht verschwendet werden, sondern das ist wirklich eine fundierte Arbeitsunterlage für uns alle, die auch alle Abgeordneten lesen sollten. Der Herr Rechnungshofpräsident hat ja die ausgezeichnete Präsentation auch allen per Mail zukommen lassen. Man kann wirklich gut damit arbeiten, und das sollten wir auch tun.

Was passiert denn? – Seit 1998 hat sich nichts verändert. Und ich glaube kaum, dass sich, wenn wir in zwei Jahren wieder darüber sprechen, bis dahin etwas verändert haben wird, wenn wir nicht wirklich etwas machen. Und da muss ich auch eine Lanze


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brechen für die Rechnungshofausschuss-Vorsitzende Moser, die beim vorigen Tages­ordnungspunkt ja auch schon kritisch angemerkt hat, dass die Umsetzung sehr schleppend funktioniert, die Empfehlungen sehr schleppend umgesetzt werden. Jeder lobt den Rechnungshof, aber sein Bericht wird zu den Akten gelegt, und es passiert nichts. Da kann ich mich der Ausschussvorsitzenden anschließen, was ihre Einfor­derung einer Umsetzung betrifft.

Und ich hoffe doch, dass wir in zwei Jahren, wenn wir wieder den Einkommensbericht hier diskutieren, Besseres zu diskutieren und zu berichten haben und dass sich endlich etwas gebessert hat, dass sich die Gehaltsschere verringert zwischen Frauen und Männern und zwischen Arm und Reich. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

23.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


23.11.16

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Redezeit ist sehr knapp, deswegen komme ich gleich zum Punkt.

Der vorliegende Einkommensbericht ist nichts anderes als ein Nachweis dafür, dass es tatsächlich ein Totalversagen der verschiedenen Regierungen in den letzten 15 Jahren gegeben hat. Alle politischen Ziele wurden nicht erreicht. Es wird ein Aufgehen der Einkommensschere zwischen Arm und Reich festgestellt. Die durchschnittlichen Ein­kommen sind in den meisten Branchen gesunken, nicht in allen, aber in den meisten Branchen. Zwischen den Einkommen von Männern und Frauen bestehen in allen Branchen deutliche Unterschiede. Was die Erwerbsbiographie betrifft, so ist hier ein Thema, dass Frauen nach wie vor, wenn sie ein Kind bekommen, mitunter jahre­lang zu Hause sind, sich schwertun, dann in Teilzeit kommen, keine ent­sprechenden Pen­sionsansprüche erreichen und dann in die Altersarmut verabschiedet werden.

Es ist alles auf dem Tisch, wo man tatsächlich mit Lösungen operieren kann, wo man kurzfristig auch Maßnahmen setzen kann. Wir NEOS haben die Anträge alle eingebracht: Rechtsanspruch für Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr, eine Pensionsautomatik und die Anpassung des Frauenpensionsantrittsalters. – Herzlichen Dank und schönen Abend. (Beifall bei den NEOS.)

23.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


23.12.38

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Einkommensbericht des Rechnungshofes wird immer mit Spannung erwartet, weil er für uns eine wichtige Entscheidungsgrundlage ist, dieses Mal noch eine genauere, denn er bietet eine sehr differenzierte Darstellung: nach Berufsgruppen, auch nach Teilzeit und Vollzeit.

Ich möchte mich mit zwei Bereichen beschäftigen, zum einen einmal mit dem Thema Frauen- und Männereinkommen. Die Erkenntnisse aus dem Bericht bestätigen die Annahmen, die es besonders zur Einkommensdifferenz zwischen Frauen- und Män­ner­einkommen gibt, also konkret: Frauen sind mehr im Niedriglohnsektor, mehr in Dienstleistungsbereichen und weniger in Führungsetagen vertreten. Männer arbeiten im besser bezahlten Produktionsbereich, sie besetzen den Großteil der Führungs­positionen, und sie sind andererseits kaum teilzeitbeschäftigt.


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Welche Handlungsaufträge kann man daraus ableiten? – Erstens sollten wir uns die Frage stellen, welche Tätigkeit was wert ist. Ich sage es etwas polemisch: Solange das Auto kosten darf, was es will, oder fast kosten darf, was es will, gleichzeitig die Pflege oder beispielsweise die Kinderbetreuung als genuin weibliche Aufgabe und daher auch als günstige Dienstleistung gesehen wird, so lange wird sich am Lohngefüge nichts Wesentliches ändern.

Wir sollten uns zweitens auch mit der Frage auseinandersetzen, wie wir die Talente der jungen Menschen heben, also auch wie wir Mädchen für technische und natur­wissenschaftliche Berufe begeistern und gewinnen können (Beifall der Abg. Yilmaz) – danke –: beispielsweise durch verpflichtende Potentialanalyse, die Beibehal­tung des Girls‘ Day, „Mädchen in die Technik“, „Frauen und Technik“ – das sind Programme, die es weiterhin dringend braucht. Dasselbe gilt natürlich auch für Mentoring und Führungslehrgänge.

In jedem Fall braucht es aber – drittens – noch intensivere Aufklärungsarbeit, um auch die Konsequenzen von zu treffenden Entscheidungen klarzumachen, also: Welchen Beruf wähle ich? Arbeite ich Vollzeit oder Teilzeit? Wie lange bleibe ich im Rahmen der Babypause zu Hause? Und was hat das alles mit meinem Einkommen oder mit meiner späteren Pension zu tun?

Der zweite Bereich, auf den ich noch eingehen möchte, ist die Entwicklung des Personalstands im öffentlichen Dienst. Diese hat der Rechnungshof auch dargestellt. Da hat der Bund mit einigen Einschränkungen Personal abgebaut, und die Länder und Gemeinden haben Personal aufgestockt.

Aber bevor jetzt hier das übliche Länder-Bashing beginnt, sollte man sich korrekter­weise fragen, wie sich diese Erhöhungen ergeben. Ich kann Ihnen aus Oberösterreich berichten: In den letzten fünf Jahren wurden im Verwaltungsbereich 650 Stellen einge­spart, dafür wurde aber in anderen Bereichen Personal aufgenommen. Das sind die Bereiche Pflege, Jugendwohlfahrt, Kinderbetreuung – also Bereiche, die gesellschafts­politisch entweder brisant sind und mehr Personal brauchen, wie beispielsweise Jugendwohlfahrt oder Pflegeheime, oder die gesellschaftspolitisch erwünscht sind, wie beispielsweise die Kinderbetreuung.

Zusammenfassend halte ich es also für einen schlechten Stil, einerseits Aufgaben, die Länder und Gemeinden haben, auszubauen, dann aber dieselben Länder und Gemein­den dafür zu geißeln, dass sie für diese Aufgaben, die wir von ihnen verlangen, auch mehr Personal brauchen.

Dem Rechnungshof abschließend ein Dankeschön für diesen differenzierten und sehr aufschlussreichen Bericht. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Yilmaz.)

23.16

23.16.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-124 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 324

23.16.3928. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KAKuG), zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 32/2014, sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 2/2015, geändert wird (1008/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


23.17.03

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es geht um den Spitalkostenbeitrag für Mitversicherte. Wir haben es im Ausschuss kurz einmal diskutiert.

Es ist eigentlich ein Anachronismus, der seit 1997 besteht, nämlich dass Mitver­sicherte – und da geht es vor allem um Kinder –, die ins Spital müssen, einen höheren Beitrag zahlen müssen als Normalversicherte. Wir wissen alle, wie es Familien geht, wenn ihre Kinder im Spital sind, und es ist nicht einzusehen, warum man gerade in so einer Situation, in der es seelisch schon sehr, sehr schwierig ist, dann auch finanziell noch draufzahlen muss. Noch dazu wurde das Ganze 1997 mit einem Begriff betitelt, der sich „Hotelkomponente“ nennt, nämlich mit dem Ansinnen, dass es ja gewisse Vorteile hat, dass das Kind im Spital ist und nicht zu Hause, weil man sich da ein bisschen etwas erspart. Also zynischer geht es wirklich nicht.

Diese Regelung besteht seit 1997, sie ist in den unterschiedlichsten Formationen – die Grünen waren immer dagegen, aber sonst in den unterschiedlichsten Formationen, nicht nur in der Formation ÖVP-SPÖ, es hat auch die Formation ÖVP-FPÖ gegeben, alles Mögliche – immer in irgendeiner Form von Finanzausgleich zu Finanzausgleich weitergetragen worden. Und ich würde Sie bitten: Können wir bitte jetzt die Verhand­lungen zu diesem Finanzausgleich nutzen, um endlich diese Geschichte zu beenden, die tatsächlich Familien belastet in einer Situation, in der sie ohnehin schon belastet sind? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


23.18.48

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Abgeordnete Judith Schwentner! Zu Ihrem Antrag: Angestrebt wird eine Änderung dahin gehend, dass die Kinder und Jugendlichen von den Kostenbeiträgen, die durch diese Bestimmungen für sie im Fall eines Spitalsaufenthalts vorgesehen sind, ausgenommen werden.

Wie Sie wissen, hat es dazu schon einen Entschließungsantrag gegeben, der auf breiter Ebene unterstützt wurde. Wie Sie auch wissen, hat das zuständige Ressort bereits damals in den Verhandlungen zum Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a mit den Ländern versucht, das zu beseitigen – ohne Erfolg. Die Länder waren damals nicht bereit, dem zuzustimmen. Begründet wurde das mit dem Entfall der entsprechenden Einnahmen.

Sie wissen auch, dass eine einseitige Streichung ein Eingriff des Bundes in den gel­tenden Finanzausgleich wäre. Das heißt aber nicht, dass es nicht erledigt werden muss – da bin ich voll auf Ihrer Seite. Die Bemühungen müssen also dahin gehen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 325

dass im Zuge der Verhandlungen zum Finanzausgleich 2016 die Länder davon überzeugt werden.

Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit, wie Sie wissen. Die Landesgesetzgebung ermöglicht es nämlich jetzt schon, dass die Länder auf diese Beiträge verzichten. Und ich sage: Überall dort, wo Sie die Möglichkeiten haben, mitzuwirken, wo die Grünen in der Landesregierung sind, wäre das ein denkbarer Weg. Aber ansonsten sehen wir, ganz offen und ehrlich gesagt, nur eine Möglichkeit im Zuge der Verhandlungen zum Finanzausgleich 2016. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.19


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


23.20.27

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit einem Blick auf die Uhr darf ich mich einigermaßen kurz fassen, möchte aber dennoch die Gelegenheit nutzen, einmal mehr in den Mittelpunkt zu stellen und auch bei dieser Debatte festzuhalten, dass wir das Glück haben, in einem Land zu leben, das über ein Gesundheitsversorgungssystem verfügt, das weltweit wahrscheinlich eines der besten ist. Ich glaube, das sollte man bei dieser Debatte auch voranstellen.

Frau Kollegin Schwentner, liebe Judith, danke für diesen Antrag. Er ist einigermaßen originell, denn wenn die Opposition in Zukunft immer wieder Punkte aus dem Regie­rungsprogramm, das wir ja vereinbart haben, hier ins Plenum bringt, sind wir dafür sehr dankbar, denn dadurch werden wir erinnert an die vielen Punkte, die wir uns gemein­sam an Arbeit vorgenommen haben und die wir auch umsetzen möchten. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens: Wir sind uns ja einig, dass wir diesen Anachronismus beseitigen möchten. (Abg. Doppler: Dann macht es halt!) Der Punkt ist eben: Man kann nicht aus dem System Geld herausziehen, das das System dringend benötigt. Und daher stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Da sollte man kreativ sein, verhaltenskreativ sein. Ich denke, du weißt es: 15 Millionen € würde es ausmachen, wenn wir das heute bundes­weit umsetzten. Die Steuerreform – dies nur als Idee oder als Beispiel – bringt im Rahmen der Kammerumlage den Arbeiterkammern eine Mehreinnahme, eine über­raschende Mehreinnahme – erraten! – genau in der Höhe von 15 Millionen €. Das wäre ein kreativer Ansatz, glaube ich, den wir verfolgen könnten. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Debatte werden wir im Ausschuss führen. (Abg. Doppler: Sehr gut!) Und wie man Gesundheitssysteme reformiert, ohne dass man an der Qualität Einbußen fest­stellen muss, zeigt der steirische Gesundheitslandesrat Christopher Drexler. In diesem Sinne: Am Steirer Wesen sollte Österreich genesen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.22


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


23.22.29

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lieber Kollege Schönegger! Danke, dass wir natürlich eine Lösung finden werden – das steht außer Zweifel.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Thema Kostenbeiträge für Kranken­hau­saufenthalte von Kindern: Wenn ein Kind in ein Spital muss und stationär aufge­nommen wird, ist das oft eine sehr, sehr schwierige Situation. Das Personal, die Ärzte, die Pfleger, die Schwestern bemühen sich, geben ihr Bestes, aber es bleibt trotzdem


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eine schwierige Situation: eine schwierige Situation für die Eltern, aber auch für das Kind. Und dazu kommt noch die finanzielle Belastung. Dieser Kostenbeitrag fließt direkt in den jeweiligen Landesgesundheitsfonds – Herr Kollege Schönegger, das weißt du auch – zur Krankenanstaltenfinanzierung.

Oberstes Gebot – das hat Herr Kollege Muchitsch auch angesprochen – muss es sein, dass bei den Finanzausgleichsverhandlungen eine Einigung zwischen Bund und Län­dern erzielt wird, damit die Belastung für die Familie vor allem in finanzieller Hinsicht wegfällt. Die derzeitige Situation ist so nicht zufriedenstellend. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

23.23


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1008/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

23.24.00 29. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), geändert wird (991/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


23.24.18

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Apropos Anachronismus: Da kommen wir gleich zum ORF-Gesetz. Die nächste Bestimmung, die man abschaffen könnte: Der Antrag sieht vor, dass das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der Landesdirektoren im ORF abgeschafft wird.

Bislang ist es so, dass es in Österreich zwar einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, aber wenn der ORF-Direktor einen Landesdirektor bestellen muss, muss er zuerst zum Landeshauptmann gehen und fragen, ob das eh passt. Das stelle ich mir so vor, dass sich der Herr Wrabetz am Küniglberg ins Dienstauto setzt, nach St. Pölten fährt, zum Herrn Landeshauptmann geht und sagt: Ich hätte da einen Vorschlag für einen Landesdirektor, der schaut, dass das ORF-Gesetz – Objektivität, Unabhängigkeit – weitgehend eingehalten wird. – Der Landeshauptmann sagt: Super, den wollen wir auch! Ist das eh sicher, dass nicht nur ich vorkomme? – Darauf sagt der Wrabetz: Ja! – Dann fährt er heim, und es ist geklärt.

Da diese Geschichte vielleicht nicht ganz der Realität entspricht, wäre es an der Zeit, dass man im Jahr 2015 dazu kommt, diesen Anachronismus abzuschaffen, und ein Gesetz macht, das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirklich mehr Unabhängigkeit verleiht und die Landeshauptleute nicht mehr bei der Bestellung der Landesdirektoren mitsprechen lässt. (Beifall bei den Grünen.)

23.25


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


23.25.41

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Man könnte es ja auch umgekehrt diskutieren. Man könnte sagen: Geben wir die Landeshauptleutekonferenz in die Verfassung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 327

hinein! Wer die österreichische Realverfassung kennt, weiß ganz genau, wenn sich die Landeshauptleutekonferenz trifft – die haben dort eine Tagesordnung –, dann kann man sich die Frage stellen: Ist sie eine Parallelregierung? Existiert sie parallel zur Sozialpartnerschaft? Wozu ist sie parallel? – Tatsache ist, es gibt sie. Es gibt sie in der Formalverfassung nicht, sie existiert in der Realverfassung.

Heute ist es schon zu spät, aber man kann sich ruhig einmal die Zeit nehmen und diese Grundsatzdebatte der Balance zwischen Bund und Ländern führen und darüber, wer welche Aufgaben wirklich und regelmäßig wahrnimmt. Wenn wir die Verwaltungs­reform diskutieren, kommt das dann auch vor, und bei vielen anderen Gesetzes­ma­terien, die wir hier zu beschließen haben, ebenfalls. Das wäre die fast interessantere Debatte.

Mein Gott, der ORF ist erfolgreich! Ich verstehe das gar nicht, lieber Dieter Brosz, normalerweise hast du da viel mehr Zeit, da kommst du hier heraus und erzählst, was der ORF alles zusammenbringt: Der Song Contest ist gerade auszurichten, Oscar-Preisverleihungen. Er schreibt schwarze Zahlen, hat die höchsten Quoten in Europa. Es funktioniert! Ich verstehe also nicht, was du da kritisieren würdest.

Jetzt ist die Schlussfrage: Ist es nicht besser, es ist formal so beschrieben, bevor real irgendwo eine Äußerung von einem Landeshauptmann kommt? Aber diese jetzige Geschäftsführung und die jetzigen Journalisten, die im ORF tätig sind, die orientieren sich so wie noch nie vorher an den Kriterien der Objektivität und der Unabhängigkeit. (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.) Das sollte man auch feststellen. Die Zeiten, in denen das anders war, sind jedenfalls vorbei. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stefan: Geisterstunde!)

Aber wenn du meinst, man soll sich mehr danach orientieren, was die grüne Basisver­sammlung beschließt oder  (Zwischenruf der Abg. Fekter.) – Was war das jetzt für ein Zwischenruf? – Ach so. Über die Zusammenarbeit der Länder sollte die ehemalige Finanzministerin vielleicht hier einmal ein Privatissimum abhalten. Das wäre vielleicht hochinteressant. – Du (in Richtung der Abg. Fekter) lachst sehr wissend, und ich weiß, warum. (Beifall bei der SPÖ.)

23.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


23.27.47

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte den vorliegenden Antrag ganz einfach für über­zogen. (Abg. Brosz: Das kann ich mir vorstellen!) Die Antragsteller verlangen, dass das Stellungnahmerecht der Länder vor Bestellung der ORF-Landesdirektoren ge­strichen wird.

Zum einen muss man dazu festhalten, dass es nur um ein Stellungnahmerecht und nicht um ein Mitbestimmungsrecht geht. Das macht schon einmal einen riesigen Unterschied.

Zum anderen überzeugt mich auch die Begründung nicht. Sie führen hier nämlich aus, dass das Anhörungsrecht in der politischen Praxis dazu führt, dass die Erfüllung der Wünsche der Landeshauptleute mit der Wahl des ORF-Direktoriums junktimiert wird. Weder indiziert das Stellungnahmerecht eine solche Junktimierung, noch führt die Abschaffung des Stellungnahmerechts dazu, dass diese Junktimierung, sollte es sie überhaupt geben, nicht mehr stattfinden kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 328

Daher halte ich diesen Antrag wirklich nicht für notwendig. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.28


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


23.29.02

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt viel gesprochen worden über die Realverfassung und das, was wirklich drinnen steht. Ich glaube nicht, dass dieser Antrag etwas ändern würde. Ich meine, es ist zwar schön, wenn man sagt, wir wollen den ORF entpoli­tisieren, aber ich glaube, im Endeffekt wird sich nichts daran ändern. Auch dieser Antrag wird die Probleme des ORF nicht lösen.

Wir werden es nicht ändern, dass zum Beispiel manche Oppositionsparteien dort schlechter wegkommen als die Regierung. Auch dieser Antrag wird das nicht lösen. Und auch dieser Antrag wird nichts daran ändern, dass die Landeshauptleute in der Realverfassung mitsprechen werden. Ich weiß auch gar nicht, was da jetzt so wahnsinnig schlecht daran ist, denn auch die Politiker auf der Landesebene sind die gewählten Vertreter der Zwangsgebührenzahler.

Vielleicht stärkt ein Einfluss auf die Bestellung auch die Regionalität. Sie müssen erst einmal nachweisen, dass der Küniglberg die Bestellung wirklich objektiver oder einfach nur besser durchführen kann.

Gerne aber, glaube ich, sollte man bereit sein, zu überlegen, dieses Anhörungsrecht auf eine breitere Ebene zu stellen, nicht nur dem Landeshauptmann zu geben. Es bleibt auf jeden Fall viel für eine Diskussion übrig, wie ich meine, und ich freue mich darauf. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Alm zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


23.30.39

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseherin auf ORF III! Ja, das Anhörungsrecht bei der Bestellung der ORF-Landes­direktoren durch die Landeshauptleute ist tatsächlich ein Anachronismus. Man kommt nicht darüber hinweg, das zu sagen. Es ist ein Punkt, wo direkter politischer Einfluss auf ein öffentlich-rechtliches Medium in einem Gesetz festgeschrieben ist. Deswegen kann ich es überhaupt nicht verstehen, Kollege Cap, wie Sie das einfach nur polemisch übergehen können. Das ist ein wesentlicher Punkt, wo wir uns tatsächlich darüber unterhalten sollten, ob das noch zeitgemäß ist, ob das überhaupt richtig ist, dass ein unabhängiger Sender, der für uns öffentlich-rechtliche Inhalte produzieren soll, dergestalt beeinflusst werden kann.

Dies zeigt natürlich die Haltung, dies zeigt Ihre Haltung, dies zeigt die Haltung der ÖVP und interessanterweise offensichtlich auch die Haltung der FPÖ, wonach sich Medien­politik ausschließlich darüber definiert, wie man den Einfluss in diesem öffentlich-rechtlichen Medium sicherstellen kann, sei es der Publikumsrat oder der Stiftungsrat oder seien es die sogenannten Freundinnen- und Freundeskreise des Stiftungsrates. Das ist nicht die Art eines modernen, politisch unabhängigen Medienhauses, das wir im Kopf haben.

Der Antrag ist natürlich nur ein kleiner Teil, um den ORF zu entpolitisieren. Eine wirk­lich weitreichende Entpolitisierung würde eine Gremienreform mit umfassen, wie sie


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zum Beispiel der Redakteursrat auch selbst vorschlägt, wie es die Grünen vorschla­gen, wie wir es vorgeschlagen haben, wo man den Stiftungsrat auf die Größe eines Aufsichtsrats einer AG verkleinert, der natürlich nicht parteipolitisch besetzt wird, wie es jetzt der Fall ist. Wie gesagt, der Antrag leistet einen kleinen Beitrag zur Entpoliti­sierung.

Wenn dieses Instrumentarium ohnehin nicht sinnvoll genützt wird, warum schaffen wir es nicht ab? Warum haben wir etwas in Gesetzen drinstehen, was wir eigentlich nicht brauchen?

Die Frage ist: Wie läuft so eine Anhörung durch den Landeshauptmann tatsächlich ab? Ist das die erste Redaktionskonferenz, wo das Landeshauptmann-TV das erste Mal besprochen wird, das dann folgen soll, oder wie hat man sich das vorzustellen? Es erinnert in seiner Art irgendwie an das Anhörungsrecht der Bundesregierung bei der Bestellung von katholischen Bischöfen. Das ist in etwa der gleiche Anachronismus. Die Unabhängigkeit des ORF und die Unabhängigkeit eines öffentlich-rechtlichen Medien­hauses als Teil der Medienlandschaft, die ihre Aufgabe als vierte Säule der Demokratie wahrnehmen soll, ist unbedingte Voraussetzung, auch für den ORF. – Danke. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

23.33


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 991/A dem Verfassungsausschuss zu.

23.33.4930. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1007/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


23.34.09

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war vorhin in der Diskussion mit dem Rechnungshofpräsidenten ja schon Thema, nämlich die Mindestsicherung und das Resultat der 15a-Vereinbarung, wie wir es vorliegen haben und wie es in den Ländern umgesetzt wird, nämlich ein Flickwerk, welches nicht gewährleistet, dass Menschen, die in einer Notsituation, in einer schwierigen Lebenslage sind, unabhängig von ihrer Postleitzahl die gleiche Leistung erhalten und auch gleiche Ansprüche haben.

Es wurde auch mehrmals betont, dass wir bestrebt sind, das zu harmonisieren, dass wir wollen, dass es den Menschen in Österreich – egal, ob im Westen oder Osten lebend – gleich geht, wenn sie in dieser Situation sind und auf die Mindestsicherung angewiesen sind. Daher machen wir diesen Vorschlag. Die Verfassung gibt zwar vor, dass Armutsverhinderung festgelegt ist. Es wurde aber eben dieser umständliche und wenig gerechte Weg der 15a-Vereinbarung gewählt.

Wir meinen – und zwar meinen das nicht nur wir, ich habe es schon erwähnt, sondern auch der Volksanwalt denkt ähnlich wie wir aufgrund seiner Erfahrungen mit den Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung der Mindestsicherung –, dass es ein Rahmen­gesetz braucht. Das Rahmengesetz in der Verfassung, so wie es jetzt vorliegt, spricht


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noch immer von Armenwesen. Wir schlagen vor, das umzubenennen in Maßnahmen zur Überwindung und Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Wenn es in der Verfassung als Rahmengesetz festgelegt ist, dann würde das gewähr­leisten, dass es eine bundesweit gleiche Umsetzung gibt, beziehungsweise werden die Regeln dafür dann vorgegeben. Ich bitte Sie deswegen um Unterstützung oder zumindest um Unterstützung bei dieser Debatte über eine ganz wichtige Entscheidung in Richtung Finanzausgleich. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


23.36.08

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann ja den Anliegen meiner VorrednerInnen sehr viel abgewinnen. Wir sollten überhaupt Artikel 12 der Bundesverfassung, Kompetenz zur Grundsatzgesetz­gebung, und Artikel 11 neu regeln und modernisieren, und nicht nur diesen Teil. Aber die Umsetzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung war nur über 15a-Verträge möglich. Wir sind vor der Alternative gestanden, entweder wir machen es so oder wir machen es gar nicht, weil wir es sonst nicht zustande gebracht hätten, weil dies auch eine Belastung der Länder dargestellt hat.

Natürlich ist es unbefriedigend, wenn jedes Land eine eigene Regelung hat. Aber manchmal ist die Kunst der Politik auch die Kunst des Machbaren, und das war halt nur so machbar. Es ist eine nicht sehr befriedigende Lösung, aber es ist eine Mög­lichkeit, Hilfestellung zu geben. Dass es natürlich besser wäre, wenn das im ganzen Staat in einheitlicher Form gewährleistet wäre, ist natürlich nicht zu bestreiten und auch zu unterstützen. Eine Modernisierung des Tatbestandes sollten wir uns auch wirklich vornehmen. Aber nichtsdestotrotz ist bei einer Belastung der Länder natürlich auch das Einverständnis der Länder Voraussetzung, dass das auch erfolgreich umgesetzt wird. Und das war eben in diesem Fall nur mit einer Artikel-15a-Vereinbarung möglich. Aber selbstverständlich sollte man über eine Modernisierung des Tatbestandes auch ernsthaft nachdenken. (Beifall bei der SPÖ.)

23.37


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hofinger. – Bitte.

 


23.37.54

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Zwei Klarstellungen zum Antrag der Kollegin Schwentner. Das Armenwesen einer neuen Definition zuzuführen, dem ist, wie ich meine, nichts entgegenzuhalten. Ein Problem sehen wir in der Neuaufrollung dieses Bundes-Verfassungsgesetzes, weil wir meinen, dass es zu Doppelgleisigkeiten kom­men kann und die politische und finanzielle Verantwortung dann immer wieder hin- und hergeschoben wird. Wir sehen die Zuständigkeit in diesem Fall besser in der 15a-Vereinbarung positioniert und können das natürlich im Ausschuss dann diskutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.38


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

Ich weise den Antrag 1007/A dem Verfassungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 331

23.38.57Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1054/A(E) bis 1095/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 4564/J bis 4663/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.40 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

23.39.33Schluss der Sitzung: 23.39 Uhr

 

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